Informationen
Alle Steuern, Abgaben und Gebühren finden Sie unten aufgeführt.
Amtsblatt
Ab dem 01.01.2021 beträgt die Gebühr für das Amtsblatt 24,00 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.) pro Jahr.
Ansprechpartner
Elvira Heine
Telefonnummer: 07502 9406-0
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Gewerbesteuer
Ab dem 01.01.2023 beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 370 %.
Ansprechpartner
Barbara Winkler
Telefonnummer: 07502 9406-23
E-Mail schreiben
Grundsteuer
Die Hebesätze betragen ab dem 01.01.2023 für die Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) 370 % und für die Grundsteuer B (für un- und bebaute Grundstücke) 450 %.
Hinweise zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 156,53 KB, 15.12.2021) – insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten
Weitere Informationen (PDF-Dokument, 48,13 KB, 25.03.2022) zur Grundsteuerreform
Ansprechpartner
Florentina Stavarache
Telefonnummer: 07502 9406-21
E-Mail schreiben
Hundesteuer
Die Gebührensätze betragen ab dem 01.01.2021:
- Für den 1. Hund: 96,00 Euro pro Jahr
- Für den 2. Hund und jeden weiteren Hund: 192,00 Euro pro Jahr
- Für den 1. "Listenhund"*: 600,00 Euro pro Jahr
- Für den 2. und jeden weiteren "Listenhund": 900,00 Euro pro Jahr
- Zwingersteuer: 192,00 Euro pro Jahr
Ansprechpartner
Barbara Winkler
Telefonnummer: 07502 9406-23
E-Mail schreiben
*Erläuterungen zum Thema "Listenhund/Kampfhund" finden Sie unter der Seite des Innenministeriums BW oder in der Polizeiverordnung (PDF-Dokument, 61,01 KB, 25.09.2019) über das Halten gefährlicher Hunde.
Kindergartengebühren
Es werden 11 Monatsbeiträge pro Jahr erhoben.
Die aktuellen Kindergartengebühren finden Sie hier:
Ansprechpartner
Frau Liche
Telefonnummer: 07502 9406-43
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Abfallgebühren
Alle Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie beim Landkreis Ravensburg unter www.rv.de
Telefonische Auskünfte unter 0751 85- Durchwahl
-2345 bei allg. Fragen
-2360 bei Fragen zum Gebührenbescheid
Wasser- und Abwassergebühren
Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2023
- 1 m³ Frischwasser: 1,70 € (netto)
- 1 m³ Schmutzwasser: 1,98 €
- 1 m² Niederschlagswasser: 0,61 €
Allgemein
Ansprechpartner
Florentina Stavarache
Telefonnummer: 07502 9406-21
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Informationen zur Nutzung von Regenwasserzisternen
Zweitwohnungssteuer
Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet.
Der Steuersatz beträgt 10% der jährlichen Netto-Kaltmiete.
Weitere Informationen finden Sie dazu in unserer Zweitwohnungssteuersatzung (PDF-Dokument, 89,83 KB, 25.09.2019).
Ansprechpartner
Barbara Winkler
Telefonnummer: 07502 9406-23
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