Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.baindt.de veröffentlichte Webpräsenz der Gemeinde Baindt. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne an uns wenden.
Die Gemeinde Baindt ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17. Mai 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
Geodaten und Luftbilder können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden. Dazu sind uns keine Möglichkeiten bekannt.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von baindt.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Die vorhandenen PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, da es einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt, die PDF-Dokumente barrierefrei zu gestalten.
Die Gemeinde Baindt arbeitet an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Gemeinde in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.01.2021 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.baindt.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Gemeinde Baindt
Marsweiler Straße 4
88255 Baindt
Telefon: 07502 9406-0
E-Mail: info(@)baindt.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Die Kontaktdaten der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Abteilung 23
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg
70429 Stuttgart
Telefon: 0711 848-23601
E-Mail: ueberwachungsstelle(@)drv-bw.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Abs. 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie, wie folgt, erreichen:
Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
https://www.behindertenbeauftragter.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.