Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates
Hier finden Sie das Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates (PDF-Dokument, 450,94 KB, 10.06.2024)
Eine detaillierte Aufstellung erhalten Sie unter
Gemeinderatswahl
vorläufige Wahlergebnisse
Unter folgenden Links können Sie die vorläufigen Wahlergebnisse der Gemeinde Baindt abrufen:
- Die Gesamtübersicht für die Europa- und Kommunalwahl
- Die Ergebnisse der Europawahl
- Die Ergebnisse der Gemeinderatswahl
- Die Ergebnisse der Kreistagswahl
Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln! Wahlen am 9. Juni 2024
„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeindebehörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile
nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst bean-
tragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden.
Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.
Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.
In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszäh-
lung nicht mehr berücksichtigt werden.
Kommunal- und Europawahl 2024
Am 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament, zeitgleich mit den Kommunalwahlen, statt. Auf dieser Seite finden Sie die Informationen und öffentlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen in der Gemeinde Baindt. Die öffentlichen Bekanntmachungen werden außerdem im Amtsblatt der Gemeinde abgedruckt.
Bekanntmachung (PDF-Dokument, 1,67 MB, 08.05.2024) zur Einsicht in das Wählerverzeichnis
Einladung (PDF-Dokument, 48,41 KB, 08.05.2024) Kandidatenvorstellung und Informationen zur Briefwahl
Bekanntmachung (PDF-Dokument, 479,94 KB, 26.04.2024) Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl
Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 6,33 MB, 24.01.2024) der Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024
Korrektur der öffentlichen Bekanntmachung (PDF-Dokument, 6,62 MB, 23.02.2024)
Bei Fragen zu den Wahlen dürfen Sie sich gerne an unsere Gemeindeverwaltung, Frau Heilig, telefonisch unter 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig(@)Baindt.de wenden.
Alles, was Sie zur Stimmabgabe wissen müssen, erfahren Sie nachfolgend:
Wer darf wählen?
Für die Gemeinderatswahl gilt: Wahlberechtigt sind alle Deutschen, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baindt ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Europawahl gilt: In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen, in Deutschland wohnen und sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten. Weitere Informationen, auch zu Sonderfällen, erteilt die Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.
Wer steht zur Wahl?
Der Gemeindewahlausschuss hat am 4. April 2024 alle drei Wahlvorschläge zugelassen, die für die Gemeinderatswahl eingereicht worden sind. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl 2019:
- Freie Wählervereinigung Baindt
- Christlich Demokratische Union (CDU)
- Bündnis 90/ Die Grünen
Insgesamt stehen 30 Bewerberinnen und Bewerber für den Gemeinderat zur Wahl. Zu bestimmen sind 14 Mitglieder des Gemeinderates – jede/r Wahlberechtigte hat also maximal 14 Stimmen.
Für die Kreistagswahl sind acht Wahlvorschläge eingegangen und zugelassen. Alle Informationen dazu finden Sie beim Landkreis Ravensburg.
Bei der Europawahl werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, und zwar nach dem Verhältniswahlsystem. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Abgeordnete schickt diese in das Europäische Parlament. Zur Wahl zugelassen sind insgesamt 34 Parteien und politische Vereinigungen in Baden-Württemberg. Wahlberechtigte haben eine Stimme. Sie dürfen also nur ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen.
Wie kann ich meine Stimme abgeben?
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderates beziehungsweise des Europäischen Parlaments und können Baindt und Europa aktiv mitgestalten. Wenn Sie Ihre Stimme persönlich abgeben möchten, haben Sie dazu am Sonntag, den 9. Juni 2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Ihrem Wahllokal Gelegenheit. Welchem der drei Wahllokale Sie zugeordnet sind, erfahren Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Wer lieber per Briefwahl wählen möchte, muss dies beantragen (online hier möglich). Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Besonderheit Kommunalwahl: Vorabversand der Stimmzettel
Eine Besonderheit bei den Kommunalwahlen ist der Vorabversand der Stimmzettel. Im Gegensatz zu anderen Wahlen erhalten alle Wahlberechtigten die Stimmzettel der Gemeinderats- und der Kreistagswahl vorab nach Hause geliefert. Beigefügt ist jeweils ein Anschreiben mit zusätzlichen Erläuterungen. Sie haben somit die Möglichkeit, die Stimmen in aller Ruhe zu Hause zu vergeben. Diese Stimmzettel können Sie am Wahltag ins Wahllokal mitbringen. Dort erhalten Sie dann die dazugehörigen Stimmzettelumschläge sowie den Stimmzettel der Europawahl. Selbstverständlich sind im Wahllokal aber auch ausreichend Stimmzettel für die Kommunalwahlen vorrätig, sollten Sie im Wahllokal Ihren Stimmzettel nicht dabei haben oder neu ausfüllen wollen.
Bitte beachten Sie, dass die vorab versendeten Stimmzettel keine Briefwahlunterlagen sind – diese müssen Sie separat beantragen. Aus logistischen Gründen erhalten auch diejenigen Wahlberechtigten die Stimmzettel, die bereits Briefwahl beantragt haben. Eine doppelte Stimmabgabe ist durch die Wählerverzeichnis-Systematik jedoch ausgeschlossen.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist.
Wer durch Briefwahl wählt,
- füllt den Stimmzettel persönlich aus,
- legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen,
- unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung,
- steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und
- übersendet den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Baindt. Der Wahlbrief kann auch persönlich abgegeben werden.
Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden.
- Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar bis Mittwoch, 5. Juni 2024, 12 Uhr. Dazu klicken Sie bitte auf diesen Link und geben die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
- Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ihrem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung.
- Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@baindt.de einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an:
- Ihren Familien- und Vornamen
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben.
- Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt.
- Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit.
- Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer: 07502/ 9406-12 gegeben.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: 07502/ 9406-11.
Wann haben die Wahllokale geöffnet?
Am Sonntag, 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie das Ihnen zugeordnete Wahllokal. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Ausweis mit.
Wo finde ich das Wahlergebnis?
Am Abend der Wahl beziehungsweise Montag, den 10. Juni 2024, erfahren Sie die Ergebnisse auf dieser Website.