Feuerbestattungen
Eine Feuerbestattung umfasst die Einäscherung des Verstorbenen und die anschließende Beisetzung der Asche. Hierbei besteht grundsätzlich ein geringerer Pflegeaufwand sowie geringere Kosten.
Urnenschmuckgräber
Urnennischen
Urnenrasengräber
Urnenrasengräber sind ausschließlich Aschengräberstätten in Grabfeldern. Das Ablegen von Grabschmuck ist nicht erlaubt, da das Grab mähbar sein muss. Die Bodenplatte ist vorgegeben, die Beschriftung kann individuell gestaltet werden, muss jedoch zwingend ebenerdig mit der Platte erfolgen.
Kosten: 1.642,50 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren)
Pflegeaufwand: keiner
Halb-/ anonyme Urnengräber
Dieses Grabfeld enthält Grabstätten für Aschenbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall nur für die Dauer der Ruhezeit der Asche abgegeben werden. Es gibt keinen individuellen Grabstein, sondern eine von der Gemeinde gestellte Glasstele. Die Beschriftung erfolgt nach Vorgabe der Gemeinde. Grabschmuck darf nicht abgelegt werden.
Kosten: 1.642,50 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren)
Pflegeaufwand: keiner