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Steuern, Abgaben & Gebühren

Informationen

Alle Steuern, Abgaben und Gebühren finden Sie unten aufgeführt.

Amtsblatt

Ab dem 01.01.2026 beträgt die Gebühr für das Amtsblatt 28,00 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.) pro Jahr.

Ansprechpartner

Telefonnummer: 07502 9406-0
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Gewerbesteuer

Ab dem 01.01.2025 beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 390 %.

Ansprechpartner
Melanie Rauhut
Telefonnummer: 07502 9406-21
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Grundsteuer

Die Hebesätze betragen ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) 600 % und für die Grundsteuer B (für un- und bebaute Grundstücke) 230 %.

Hinweise zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 695,57 KB, 03.01.2025)

Ansprechpartner
Melanie Rauhut
Telefonnummer: 07502 9406-21
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Hundesteuer

Die Gebührensätze betragen ab dem 01.01.2025:

  • Für den 1. Hund: 102,00 Euro pro Jahr
  • Für den 2. Hund und jeden weiteren Hund: 204,00 Euro pro Jahr
  • Für den 1. "Listenhund"*: 550,00 Euro pro Jahr
  • Für den 2. und jeden weiteren "Listenhund": 950,00 Euro pro Jahr
  • Zwingersteuer: 204,00 Euro pro Jahr

Ansprechpartner
Melanie Rauhut
Telefonnummer: 07502 9406-21
E-Mail schreiben

*Erläuterungen zum Thema "Listenhund/Kampfhund" finden Sie unter der Seite des Innenministeriums BW oder in der Polizeiverordnung (PDF-Dokument, 61,01 KB, 25.09.2019) über das Halten gefährlicher Hunde.

Kindergartengebühren

Es werden 11 Monatsbeiträge pro Jahr erhoben.
Die aktuellen Kindergartengebühren finden Sie hier:

Ansprechpartner
Frau Liche
Telefonnummer: 07502 9406-43
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Abfallgebühren

Alle Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie beim Landkreis Ravensburg unter www.rv.de

Telefonische Auskünfte unter 0751 85- Durchwahl
-2345 bei allg. Fragen
-2360 bei Fragen zum Gebührenbescheid

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Wasser- und Abwassergebühren

Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2026

  • 1 m³ Frischwasser: 1,95 € (netto)
  • 1 m³ Schmutzwasser: 2,38 €
  • 1 m² Niederschlagswasser: 0,57 €

Allgemein

 

Ansprechpartner
Carina Bolz
Telefonnummer: 07502 9406-25
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Zweitwohnungssteuer

Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet.

Der Steuersatz beträgt 10% der jährlichen Netto-Kaltmiete.

Weitere Informationen finden Sie dazu in unserer Zweitwohnungssteuersatzung (PDF-Dokument, 89,83 KB, 25.09.2019).

Ansprechpartner
Melanie Rauhut
Telefonnummer: 07502 9406-21
E-Mail schreiben

http://www.baindt.de//rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/steuern-abgaben-gebuehren