Informationen
Alle Steuern, Abgaben und Gebühren finden Sie unten aufgeführt.
Amtsblatt
Ab dem 01.01.2026 beträgt die Gebühr für das Amtsblatt 28,00 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.) pro Jahr.
Ansprechpartner
Telefonnummer: 07502 9406-0
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Gewerbesteuer
Ab dem 01.01.2025 beträgt der Hebesatz der Gewerbesteuer 390 %.
Ansprechpartner
Melanie Rauhut
Telefonnummer: 07502 9406-21
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Grundsteuer
Die Hebesätze betragen ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaft) 600 % und für die Grundsteuer B (für un- und bebaute Grundstücke) 230 %.
Hinweise zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 695,57 KB, 03.01.2025)
Ansprechpartner
Melanie Rauhut
Telefonnummer: 07502 9406-21
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Hundesteuer
Die Gebührensätze betragen ab dem 01.01.2025:
- Für den 1. Hund: 102,00 Euro pro Jahr
- Für den 2. Hund und jeden weiteren Hund: 204,00 Euro pro Jahr
- Für den 1. "Listenhund"*: 550,00 Euro pro Jahr
- Für den 2. und jeden weiteren "Listenhund": 950,00 Euro pro Jahr
- Zwingersteuer: 204,00 Euro pro Jahr
Ansprechpartner
Melanie Rauhut
Telefonnummer: 07502 9406-21
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*Erläuterungen zum Thema "Listenhund/Kampfhund" finden Sie unter der Seite des Innenministeriums BW oder in der Polizeiverordnung (PDF-Dokument, 61,01 KB, 25.09.2019) über das Halten gefährlicher Hunde.
Kindergartengebühren
Es werden 11 Monatsbeiträge pro Jahr erhoben.
Die aktuellen Kindergartengebühren finden Sie hier:
Ansprechpartner
Frau Liche
Telefonnummer: 07502 9406-43
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Abfallgebühren
Alle Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie beim Landkreis Ravensburg unter www.rv.de
Telefonische Auskünfte unter 0751 85- Durchwahl
-2345 bei allg. Fragen
-2360 bei Fragen zum Gebührenbescheid
Wasser- und Abwassergebühren
Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.2026
- 1 m³ Frischwasser: 1,95 € (netto)
- 1 m³ Schmutzwasser: 2,38 €
- 1 m² Niederschlagswasser: 0,57 €
- Gebührenrechner 2025 (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 19,34 KB, 22.10.2025)
- Gebührenrechner 2026 (Microsoft Excel Tabellenkalkulation, 18,51 KB, 12.01.2026)
Allgemein
Ansprechpartner
Carina Bolz
Telefonnummer: 07502 9406-25
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Informationen zur Nutzung von Regenwasserzisternen
Zweitwohnungssteuer
Die Gemeinde Baindt erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet.
Der Steuersatz beträgt 10% der jährlichen Netto-Kaltmiete.
Weitere Informationen finden Sie dazu in unserer Zweitwohnungssteuersatzung (PDF-Dokument, 89,83 KB, 25.09.2019).
Ansprechpartner
Melanie Rauhut
Telefonnummer: 07502 9406-21
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