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Arbeitslose_Gemeinde_Baindt.pdf

Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt 86 91 93 94 72 66 70 73 62 67 63 75 71 90 72 59 58 68 64 61 69 75 70 77 30 40 50 60 70 80 90 100 Monat Arbeitslose gesamt Anteil Männer Anteil Frauen Anteil unter 25 Anteil über 55 Juni 2020 86 38 48 7 19 September 2020 91 39 52 7 18 Dezember 2020 93 45 48 8 17 März 2021 94 47 47 7 21 Juni 2021 72 39 33 7 16 September 2021 66 34 32 5 15 Dezember 2021 70 36 34 4 19 März 2022 73 37 36 7 19 Juni 2022 62 29 33 4 15 September 2022 67 33 34 4 15 Dezember 2022 63 35 28 6 18 März 2023 75 40 35 10 20 Juni 2023 71 35 36 5 21 September 2023 90 49 41 15 16 Dezember 2023 72 42 30 14 13 März 2024 59 29 30 18 18 Juni 2024 58 33 25 5 19 September 2024 68 36 32 5 20 Dezember 2024 64 32 32 9 14 März 2025 61 32 29 9 15 Juni 2025 69 35 34 12 14 September 2025 75 35 40 17 17 Dezember 2025 70 34 36 16 15 März 2026 77 47 30 10 16[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 10.04.2026
    Ausschreibung-Kulturlandschaftspreis2026.pdf

    Jugend-Kulturlandschaftspreis Der 2014 ins Leben gerufene Jugend-Kulturland- schaftspreis richtet sich an Kinder, Schüler und Ju- gendliche. Einen Hauptpreis können in diesem Fall auch Maß- nahmen erlangen, die innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden. Bewerbungen als Ein- zelpersonen wie auch in kleinen oder größeren Gruppen sind möglich. Die Teilnahme von Erwachsenen ist nicht ausge- schlossen, das beispielgebende Engagement der jungen Menschen muss aber im Vordergrund stehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen Jahre haben herausragende Leistun- gen erbracht bei der Erhaltung und Weiterentwicklung „ihrer“ Kulturlandschaft. Ihr Engagement wirkt beispiel- gebend in die ganze Gesellschaft hinein und hat seit 1991 zu mittlerweile weit über 200 Auszeichnungen geführt. Dies alles ist dokumentiert im Online-Archiv unter www.schwaebischer-heimatbund.de/klp-archiv Der Kulturlandschaftspreis. Bewahren, schützen und pflegen im Einklang mit der Natur. Der Schwäbische Heimatbund, die Sparkassen-Fi- nanzgruppe Baden-Württemberg und die Sparkassen- stiftung Umweltschutz setzen sich dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als ge- Wer kann sich bewerben? Bewerbungen für den Haupt- und die beiden Sonder- preise müssen aus dem Vereinsgebiet des Schwä- bischen Heimatbundes kommen, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landes- teilen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Bewerbungen und Vorschläge 2026 sind in DIN A4 mit aussagekräftigen Texten und Fotos einzureichen und ausschließlich per Post bis zum 30. April 2026 an den Schwäbischen Heimatbund zu senden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Tel. (0711) 23942-0 post@kulturlandschaftspreis.de www.kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer-heimatbund.de 5.882,35 Kulturlandschaftspreis Ausschreibung 2026 wachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kom- menden Generationen erhalten bleiben. Ausgezeich- net werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine traditionsbewusste, nachhaltige Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturge- gebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charak- termerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Preiswürdig sind insbesondere auch solche Ansätze, mit denen Kulturlandschaften, die durch historische Nutzungsweisen entstanden sind, auch unter den ge- änderten Rahmenbedingungen moderner Landnut- zung erhalten werden können. Waldweide schafft Artenvielfalt Uralte Bogenbrücke restaurieren Mühlkanal schützen und pflegen Ein Moor vor dem Verwachsen retten Altes Handwerk bewahren Steillagen nicht brachfallen lassen Sehr geehrte Damen und Herren, der seit 1991 vom Schwäbischen Heimatbund verlie- hene Kulturlandschaftspreis wird seit 1995 in Zusam- menarbeit mit der Sparkassen-Finanzgruppe vergeben. Diese unterstützt gemeinsam mit der Sparkassenstif- tung Umweltschutz den Preis finanziell und stellt das Preisgeld zur Verfügung. Mit dem Preis werden herausragende Verdienste um die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Kul- turlandschaften gewürdigt. Mit dem Jugendpreis soll frühes Engagement besonders belohnt werden. Wenn Sie als Einzelperson, Gruppe oder Verein eine Kulturlandschaft betreuen und pflegen, so fordern wir Sie auf, sich um diesen Preis zu bewerben. Die Preis- verleihung findet im Herbst in einer öffentlichen Veran- staltung statt. Stuttgart, im Januar 2026 Andreas Felchle Vorsitzender Schwäbischer Heimatbund e.V. Dr. Matthias Neth Präsident Sparkassenverband Baden-Württemberg • die Umsetzung von Betriebskonzepten, mit denen Weidelandschaften von hohem Naturschutzwert wirtschaftlich gesichert werden • die Pflege oder Neuanlage größerer Obstwiesen am Ortsrand oder in traditionellen Lagen • die Pflege oder Wiederherstellung von Zeugnissen der Flößerei und des historischen Waldgewerbes • das bewusste Belassen und die Pflege von Acker- rainen, breiten Randstreifen für Ackerwildkräuter, Viehtrieben usw. oder das Bewahren alter bäuer- licher Strukturen und Bewirtschaftungsweisen auf andere Art • die erfolgreiche Vermarktung von Erzeugnissen aus Streuobstwiesen, Steillagenweinbergen usw. • Landschaftspflege und Verwertung auf ökologische und ökonomische Weise Nicht zum Wettbewerb eingereicht werden können: • geplante und kurzfristige Maßnahmen unter drei Jahren • Maßnahmen von Gemeinden. Diese mögen örtliche Vereine zum Mitmachen animieren und zur Bewer- bung auffordern schichte widmet oder wer sich sonst mit Rat und Tat der Kleindenkmale annimmt. Auch moderne, qualitätvolle Wegmarken können aus- gezeichnet werden, die an Stelle eines untergegange- nen oder nicht restaurierbaren Kleindenkmals oder anlässlich einer Flurneuordnung errichtet wurden. Diesen Sonderpreis erhalten Eigentümer, Einzelperso- nen oder Gruppen, die Kleindenkmale betreuen. Sonderpreis Kleindenkmale Der Schwäbische Heimatbund hat 2001 gemeinsam mit dem Schwäbischen Albverein, dem Schwarzwald- verein und dem Landesamt für Denkmalpflege eine Initiative zur Dokumentation und zum Schutz von Kleindenkmalen gestartet: Das besondere Augenmerk gilt Feld-, Weg- und Sühnekreuzen, steinernen Ruhe- bänken, Gedenksteinen, Trockenmauern, Bildstöcken, Wegweisern, Stundensteinen, Unterständen, Natur- steinbrücken usw. Sie alle prägen seit Jahrhunder- ten Kulturlandschaft, sind aber heute sehr gefährdet. Deshalb fördern wir Maßnahmen zur Erhaltung dieser Flurdenkmäler. Angesprochen ist, wer sich um Kleindenkmale küm- mert, wer sie schützt, renoviert und pflegt, wer eines vor dem Untergang rettet, wer sich ihrer Kulturge- Preiswürdig sind... Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen, die bewir- ken, dass sich Kulturlandschaft lebendig, landschafts- prägend und nachhaltig weiterentwickelt. Beispiele • die traditionelle Bewirtschaftung von Mähdern der Albhochfläche • die Erhaltung und Pflege von Wacholderheiden • die sachgerechte, längerfristige Pflege von Hecken- landschaften • die Sicherung und fachgerechte Instandsetzung von Trockenmauern in Weinbergen oder ehemali- gen Weinbergen • Erhalt und Pflege von blütenreichen Wiesen • die Pflege und Aufrechterhaltung von Stau- wehren, Mühlkanälen, Wiesenwässersystemen, Hülben usw. • die sachgerechte Pflege von Wegalleen und Baum- gruppen in der freien Landschaft • die Bewahrung und Pflege alter geschichtsträchti- ger Wege • die Bewirtschaftung eines Privatwaldes als Hude- wald, als Nieder- oder Mittelwald Streuobstwiesen: Die Arbeit lohnt sich! Beweidung schützt Heidelandschaften Kleindenkmale nicht vergessen Weil’s um mehr als Geld geht. Sinn stiften liegt in unserer Natur. Weil echte Nachhaltigkeit allen etwas bringt. Deshalb unterstützen 760 gemeinnützige Stiftungen der Sparkassen-Finanzgruppe viele wichtige Projekte. Regional verbunden und bürgernah: Wir stiften mehr Sinn in unserer Gesellschaft. S_Anzeige_Kulturlandschaftspreis_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 1S_Anzeige_Kulturlandschaftspreis_100x210mm_3mm_Beschnitt.indd 1 15.12.25 15:3915.12.25 15:39[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
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      Zuletzt geändert: 28.01.2026
      Festsetzung der Grundsteuer 2026

      Gemäß § 51 Abs. 3 LGrStG wird die Grundsteuer für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2025 an die Gemeinde Baindt zu entrichten haben, hiermit festgesetzt. Die Grundsteuer 2026 wird wie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt und in Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die abweichend davon die Grundsteuer auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 1. Juli 2026 fällig. Änderungen im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel werden den Steuerpflichtigen jeweils durch entsprechende Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt. Die Hebesätze für die Grundsteuer 2026 betragen wie im Vorjahr 600 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 230 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Durch die Einlegung eines Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Bürgermeisteramt Baindt, 9. Januar 2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

      Zuletzt geändert: 01.12.2025
      Baindt sucht...

      Alle aktuellen Stellenanzeigen finden Sie unter Rathaus und Bürgerservice / Stellenanzeigen[mehr]

      Zuletzt geändert: 18.05.2026
      Festsetzung der Hundesteuer 2026

      Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Baindt (Hundesteuersatzung) beschlossen am 16.07.2024 ist die Hundesteuer als Gesamtbetrag zum 15. Februar des Steuerjahres fällig. Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung ist für die Hundesteuer gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c Kommunalabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 2005 und § 9 Absatz 1 Hundesteuersatzung zugelassen. Die Festsetzung der Steuern und Gebühren erfolgt somit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide. Abgabenpflichtige erhalten nur neue Abgabenbescheide, wenn sich bei deren Besteuerungsgrundlagen oder Stammdaten gegenüber dem zurückliegenden Kalenderjahr Änderungen zum Dauerbescheid ergeben haben. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Beiträge zur jeweiligen Fälligkeit von der Gemeindekasse von Ihrem Konto eingezogen. Andernfalls zahlen Sie bitte zum 15.02. jeden Jahres per Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens auf das im Dauerbescheid angegebene Konto. Bürgermeisteramt Baindt, 9. Januar 2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

      Zuletzt geändert: 01.12.2025
      Wasserentnahmen wegen anhaltender Trockenheit untersagt

      Wasserentnahmen weiterhin untersagt, Aufgrund nur geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg weiterhin sehr wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, verlängert das Landratsamt Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 12. August. Die sogenannte Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 12. August 2025. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/bekanntmachungen . Ein Lagebericht zu den Einschränkungen des Gewässergebrauchs in Baden-Württemberg findet sich unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/lagebericht-wassernutzung . Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Landratsamtes Ravensburg.[mehr]

      Zuletzt geändert: 17.07.2025
      Ablesung Wasseruhr

      Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 benötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Wasseruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2025. Die Ablesekarten werden am 28. November den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Bedeutung. Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2026 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Verbrauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neuen Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mitgeteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2026 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2025 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrechnungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download" eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden" gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Bolz, Tel. 07502/9406-25, E-Mail c.bolz@baindt.de[mehr]

      Zuletzt geändert: 28.11.2025
      Wahlen

      Vorläufige Wahlergebnisse der Landtagswahl 2026 Unter folgendem Link können Sie die vorläufigen Wahlergebnisse der Gemeinde Baindt abrufen: Landtagswahl 2026 Landtagswahl 08. März 2026 Bekanntmachung über das endgültige Ergebnis der Landtagswahl 2026 Bekanntmachung Pressemitteilung von der Landtagswahl 2026 Pressemitteilung Wahlaufruf zur Landtagswahl 2026 Wahlaufruf (PDF-Dokument, 223,30 KB, 06.03.2026) Landtagswahl 2026 – Information zu den Briefwahlunterlagen Die Frist zur Beantragung des Wahlscheines über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, bzw. über den Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt (Onlinewahlscheinantrag) endet am Sonntag, 01.03.2026 um 23:59 Uhr . Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Anträge noch rechtzeitig bearbeitet werden können. Sie können weiterhin bis Freitag, 06.03.2026 um 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig. Wahlbekanntmachung 08. März 2026 Wahlbekanntmachung (PDF-Dokument, 120,61 KB, 18.02.2026) Bekanntmachnung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08. März 2026 Bekanntmachung Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (PDF-Dokument, 124,32 KB, 05.02.2026) Infos zur Landtagswahl Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg – alle wichtigen Infos im Überblick https://www.landtagswahl-bw.de/landtagswahl-2026-in-baden-wuerttemberg Informationen des Landkreises https://www.rv.de/landkreis/Wahlen Informationen des Innenministeriums https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026 Erklärfilme zur Landtagswahl Briefwahl für die Landtagswahl am 08.03.2026 Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist. Wer durch Briefwahl wählt, füllt den Stimmzettel persönlich aus, legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung, steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Baindt. Der Wahlbrief kann auch persönlich abgegeben werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden. Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar im Zeitraum vom 26. Januar 2026, 08:00 Uhr bis zum 01. März 2026, 23:59 Uhr. Dazu klicken Sie bitte auf diesen Link und geben die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ihrem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: Ihren Familien- und Vornamen Ihr Geburtsdatum Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben. Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit. Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer: Telefonnummer: 07502/ 9406-12 gegeben. Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: Telefonnummer: 07502/ 9406-11 . Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 08. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.[mehr]

      Zuletzt geändert: 07.04.2026
      Strom-Blackout

      Strom-Blackout Auch wenn ein Strom-Blackout, also ein langanhaltender Stromausfall in weiten Teilen Deutschlands, derzeit als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt wird, so gibt es doch einige Vorkehrungen, die von der Bevölkerung für einen solchen Fall zu treffen sind. Was Sie ganz konkret tun können, erfahren Sie hier: Informationen Blackout (PDF-Dokument, 213,82 KB, 01.12.2022) Weitere wichtige Tipps und Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) unter www.bbk.bund.de sowie www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de Zudem bietet auch der Landkreis Ravensburg auf seiner Internetseite unter: https://www.rv.de/b umfassende Informationen zum Thema Blackout. Neben der Reduzierung der Energieverbräuche, gibt es nun ein Tool, welches ebenfalls dazu beitragen kann, das Stromnetz stabil zu halten. Die Neue Handy-App StromGedacht, stammt vom Betreiber des Strom-Übertragungsnetz in Baden-Württemberg. Weitere Informationen zu dieser App erhalten Sie unter: www.stromgedacht.de Die App StromGedacht kann kostenlos in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Worum geht es? Die App zeigt in einem Ampelsystem an, ob die Stromversorgung in Baden-Württemberg aktuell sichergestellt ist. Droht dann zu einer bestimmten Uhrzeit eine rote Phase mit einer angespannteren Situation der Stromversorgung, sollte daher beispielsweise der Betrieb von elektrischen Geräten wie Wasch- oder Spülmaschinen, entsprechend zeitlich vorverlegt werden. In der roten Phase kann die Stabilität der Stromversorgung durch den verringerten Verbrauch dann besser gewährleistet werden. Rechtliche und inhaltliche Hinweise: Die Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen durch das Landratsamt Ravensburg, Stabsstelle für Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement und ergänzend durch die Gemeindeverwaltung Baindt erarbeitet. Rechtliche Ansprüche können hierdurch daher nicht abgeleitet werden. Wichtige Rufnummern im Notfall Feuerwehr, Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Baindt , im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls ist: Schenk-Konrad-Halle - Foyer (Mühlstraße 1, 88255 Baindt) Ansprechpartner der Gemeinde Baindt zum Thema Notfallvorsorge ist: Florian S. Roth Koordinator klimaneutrale Kommunalverwaltung Mobiltelefon: 0157 80661690 klima(@)b-gemeinden.de[mehr]

      Zuletzt geändert: 12.01.2026
      Feuerwehr

      Freiwillige Feuerwehr Baindt Feuerwehr Baindt Der Brandschutz, die technische Hilfeleistung sowie der Katastrophenschutz sind Pflichtaufgaben der Gemeinde Baindt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhält die Gemeinde die Freiwillige Feuerwehr Baindt als öffentliche Einrichtung. Die Feuerwehr Baindt stellt sicher, dass bei Bränden, Unfällen, Unwettern und anderen Gefahrenlagen schnell und wirksam Hilfe geleistet werden kann. Sie schützt Menschen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt. Die Einsatzkräfte versehen ihren Dienst ehrenamtlich und werden von der Gemeinde mit der notwendigen Ausrüstung, Einsatzfahrzeugen und Ausbildung ausgestattet. Nähere Informationen finden Sie auch unter der Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Baindt. Aufgaben der Feuerwehr Die Aufgaben der Feuerwehr ergeben sich aus dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und umfassen insbesondere: Brandbekämpfung Technische Hilfeleistung bei Unfällen, Unwettern und sonstigen Notlagen Mitwirkung im Katastrophenschutz Menschenrettung und Gefahrenabwehr Brandschutzerziehung und -aufklärung Feuersicherheitswachen Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft finden regelmäßig Übungen, Aus- und Fortbildungen statt. Die Feuerwehr arbeitet dabei eng mit benachbarten Feuerwehren, dem DRK Baienfurt-Baindt sowie weiteren Organisationen zusammen. Organisation Die Freiwillige Feuerwehr Baindt gliedert sich in: die Einsatzabteilung die Jugendfeuerwehr die Altersabteilung Die Jugendfeuerwehr , gegründet im Jahr 2011, dient der Nachwuchsgewinnung und vermittelt Jugendlichen frühzeitig grundlegende Kenntnisse im Feuerwehrwesen sowie Werte wie Verantwortungsbewusstsein, Teamarbeit und Hilfsbereitschaft. Ausstattung Die Gemeinde Baindt stellt der Feuerwehr die erforderlichen Einsatzfahrzeuge, Geräte und persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem moderne Löschfahrzeuge sowie Sonderausstattung für technische Hilfeleistungen und besondere Einsatzlagen. Es stehen zwei Löschgruppenfahrzeuge (LF20 und LF10), ein Mannschaftstransportwagen (MTW), mehrere Anhänger (Mehrzweckanhänger, Schlauchanhänger und 60kvA Notstromaggregat) sowie umfangreiche Ausrüstung und Gerätschaften zur Verfügung. Bedeutung für die Gemeinde Die Feuerwehr Baindt ist ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Durch das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrangehörigen und die Unterstützung der Gemeinde wird ein hoher Sicherheitsstandard für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten, um den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung sicherzustellen. In kleineren und mittleren Gemeinden wie Baindt ist dies ausschließlich im Ehrenamt realisierbar. Ein hauptamtlicher Feuerwehrbetrieb wäre personell und finanziell nicht darstellbar, da Einsätze unregelmäßig und nicht planbar anfallen. Dieses System hat sich bundesweit bewährt: Rund 95 % aller Feuerwehren in Deutschland arbeiten ehrenamtlich . Von etwa 22.000 Feuerwehren werden nur wenige Hundert hauptamtlich betrieben, vor allem in Großstädten. Insgesamt engagieren sich rund eine Million Menschen ehrenamtlich in den Feuerwehren. Dieses Engagement ermöglicht es den Gemeinden, einen flächendeckenden und zuverlässigen Schutz für die Bevölkerung sicherzustellen. Freiwillige Feuerwehr - Jugendfeuerwehr Markus Striegel, Jugendwart[mehr]

      Zuletzt geändert: 23.12.2025

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