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Stellenausschreibung_Bürgeramt_lang.pdf

Werde Teil unseres Teams im Bürgeramt! Sachbearbeiter/in (m/w/d) in Teilzeit Mit Baindt liegst du richtig! Die Gemeinde Baindt mit knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet eine perfekte Mischung aus Stadtnähe und idyllischer Umgebung. Hier verbinden sich attraktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten mit landschaftlichem Charme. Unsere Gemeinde entwickelt sich stetig weiter – genauso wie unsere Gemeindeverwaltung. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum 01. Oktober 2025 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Bürgeramt in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent. Dich erwartet ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld in einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Deine Aufgaben: • Bearbeitung des Pass- und Meldewesens • Unterstützung bei Gewerbeangelegenheiten • Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen für Führungszeugnisse, Personalausweise und Reisepässe • Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Wahlen Die endgültige Aufgabenverteilung erfolgt in Abstimmung. Das erwarten wir von dir: • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise • Zuverlässigkeit, Flexibilität und hohe Integrität • Freundliches und sicheres Auftreten sowie Teamgeist • Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office) • Bereitschaft, bei Bedarf auch am Nachmittag zu arbeiten – insbesondere im Vertretungsfall. Berufserfahrung ist wünschenswert, aber kein Muss – auch Berufseinsteiger sind herzlich willkommen! Das bieten wir dir: • Unbefristete Teilzeitstelle mit Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD und attraktiven Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer dynamisch wachsenden Gemeinde • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum zur persönlichen Entwicklung • Ein wertschätzendes Arbeitsklima mit offener Kommunikation und echter Teamarbeit • Eine betriebliche Altersversorgung für deine Zukunft Neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung bis spätestens 20. Juli 2025 – per E-Mail an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Für Rückfragen steht dir Frau Stavarache, stellv. Hauptamtsleiterin, gerne zur Verfügung (Telefon: 07502 9406-11, E-Mail: f.stavarache@baindt.de). Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen! mailto:bewerbung@baindt.de mailto:f.stavarache@baindt.de[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 60,65 KB
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    Zuletzt geändert: 16.06.2025
    Bekanntmachung_Haushaltssatzung_2025_2026.pdf

    Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 14.556.400 15.000.800 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 16.180.000 16.683.950 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.623.600 -1.683.150 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 750.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 750.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -873.600 -1.433.150 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 14.125.750 14.571.450 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 14.596.300 15.097.950 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des -470.550 -526.500 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 15.526.700 4.925.800 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.773.900 5.207.900 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.752.800 -282.100 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf 1.282.250 -808.600 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.000.000 1.000.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 250.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 850.000 750.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts 2.132.250 -58.600 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 500.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 03.12.2024 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 600 v.H. 600 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H. 230 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 390 v.H. 390 v.H. der Steuermessbeträge. § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2025/2026 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ sind mit der öffentlichen Bekanntmachung öffentlich zugänglich zu machen. Die elektronische Bereitstellung erfolgt auf der Internetseite der Gemeinde: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde Mit Erlass vom 29.01.2025 (AZ 902.KPK) hat das Landratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht bestätigt, da die Soll-Vorgabe des § 80 Abs. 2 GemO von der Gemeinde planerisch in keinem der genannten Jahre erreicht wird. Es wurden die Genehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Eine aufsichtsrechtliche Beanstandung des Haushalts 2025/2026 ist, wegen der sonstigen finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde (positive Jahresrechnung 2023; vorhandene Ergebnisrücklagen), nach Auffassung des Landratsamts derzeit nicht erforderlich und der Haushalt 2025/2026 kann vollzogen werden. Aufgrund der wirtschaftlich problematischen Situation der Gemeinde, insbesondere der nicht ausgeglichenen ordentlichen Ergebnisse, muss es die Zielsetzung der Gemeinde sein, durch die Reduzierung von Aufwendungen und die Erhöhung von Erträgen, die Ertragslage zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Durch die erheblichen anstehenden Investitionen werden sich die Abschreibungen im Ergebnishaushalt deutlich erhöhen, was die Erreichung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse erschwert. Insoweit sollte sich die Gemeinde auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben konzentrieren und Investitionen sowie Aufwendungen im Bereich freiwilliger Aufgaben auf den Prüfstand stellen und soweit möglich und vertretbar reduzieren. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sollten, im Rahmen der gebührenrechtlichen Möglichkeiten, strikt kostendeckend geführt werden. Bei der Wasserversorgung ist es rechtlich zulässig, Überschüsse zu Gunsten des gemeindlichen Haushalts zu erwirtschaften. Falls auch bei der Vorlage künftiger Haushalte ein Defizit des ordentlichen Ergebnisses planerisch ausgewiesen sein sollte und in der mittelfristigen Finanzplanung keine Perspektive zur Erreichung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse entwickelt wird, behält sich das Landratsamt vor, erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies könnte z. B. die Forderung der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts oder die Einschränkung von Kreditermächtigungen sein. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 07.02.2025 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 05.02.2025
      2025_04_03_Bekanntmachung_Wirtschaftsplan_2025_IGMS.pdf

      Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen Fassung und den §§ 13, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 16.09.1974 und des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) für Baden- Württemberg hat die Verbandsversammlung am 25.02.2025 den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 2025 EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 430.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 430.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 430.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 430.000 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -4.310.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -4.310.000 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -4.310.000 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 4.310.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 4.310.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 2025 EUR § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 4.310.000 § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 § 5 Verbandsumlagen Die Umlagen an die Gemeinden und ggf. Ihre Eigenbetriebe werden nach §13 der Verbandssatzung wie folgt festgesetzt auf 426.200 € Beteiligte Kommune Anteile lt. Satzung Betriebskostenumlage Baienfurt 27,50 % 117.205,00 € Baindt 27,50 % 117.205,00 € Berg 2,70 % 11.507,40 € Weingarten 11,25 % 47.947,50 € Ravensburg 31,05 % 132.335,10 € Gesamt 100,00 % 426.200,00 € Zusätzlich wird im Finanzhaushalt eine Kapitalrücklage erhoben. Beteiligte Kommune Anteile lt. Satzung Betriebskostenumlage Baienfurt 27,50 % 27.500,00 € Baindt 27,50 % 27.500,00 € Berg 2,70 % 2.700,00 € Weingarten 11,25 % 11.250,00 € Ravensburg 31,05 % 31.050,00 € Gesamt 100,00 % 100.000,00 € § 6 Inkrafttreten Der Wirtschaftsplan tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 GemO i. V. m. § 18 GKZ. Der Wirtschaftsplan ist mit der öffentlichen Bekanntmachung öffentlich zugänglich zu machen. Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan ist unter https://www.baienfurt.de/de/gemeinde- baienfurt/wirtschaftsstandort/igms eingestellt. Der Pfad ist wie folgt zu finden: https://www.baienfurt.de unter der Rubrik Gemeinde Baienfurt und dem Menüpunkt Wirtschaftsstandort / Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental. Der Wirtschaftsplan als PDF Datei ist direkt unter folgendem Link abrufbar: https://www.baienfurt.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Gemeinde_Baienfurt/Interkommunales_ Gewerbegebiet_Mittleres_Schussental/WP_2025_ZV_IGMS.pdf Mit Erlass vom 28.03.2025 (AZ RPT0140-2241-334/2/2) hat das das Regierungspräsidium Tübingen die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental am 25.02.2025 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 (§ 81 Abs. 2 GemO i. V. m. § 20 GKZ und § 12 EigBG) bestätigt. Gemäß §§ 87 Abs. 2 und 89 Abs. 3 GemO i. V. m. § 20 GKZ und § 12 EigBG werden genehmigt: 1. Der in § 2 des Festsetzungsbeschlusses auf 4.310.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) und 2. der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 500.000 EUR. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 04.04.2025 gez. Simone Rürup, Verbandsvorsitzende https://www.baienfurt.de/de/gemeinde-baienfurt/wirtschaftsstandort/igms https://www.baienfurt.de/de/gemeinde-baienfurt/wirtschaftsstandort/igms https://www.baienfurt.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Gemeinde_Baienfurt/Interkommunales_Gewerbegebiet_Mittleres_Schussental/WP_2025_ZV_IGMS.pdf https://www.baienfurt.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Gemeinde_Baienfurt/Interkommunales_Gewerbegebiet_Mittleres_Schussental/WP_2025_ZV_IGMS.pdf[mehr]

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        ii Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 Impressum Erstellt durch: Gemeinde Baindt Florian S. Roth Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung – Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Gefördert mit: Mitteln des Landes Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Klimaschutz-Plus - Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm Baindt, den 11.12.2024 iii Vorwort der Bürgermeisterin Baden-Württemberg hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ zu werden. Damit nimmt das Land mit dem angestrebten Ziel eine Vorreiterrolle im Klimaschutz in Deutschland ein. Dieses überaus ambitionierte Ziel lässt sich allerdings nur dann erreichen, wenn wir alle unseren positiven Beitrag hierzu leisten. Uns ist bewusst, dass wir hier vor einer gewaltigen Herausforderung stehen. Aufgrund der bereits heute spürbaren Folgen des Klimawandels, die zukünftig noch heftiger ausfallen werden, ist ein entschlossenes Handeln jedoch alternativlos. Daher nehmen wir als Baindter Kommunalverwaltung diese Herausforderung an. Wir als Verwaltung wollen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, die ortsansässigen Unternehmen sowie die Baindter Vereine und Organisationen mit gutem Beispiel im Klimaschutz vorangehen. Die beiden Hauptziele sind eine deutliche Reduzierung der Energieverbräuche der Verwaltung und zudem, die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Gemeinde Baindt hat hierzu bereits in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. So ist die Straßenbeleuchtung in Baindt mittlerweile nahezu vollständig auf LED umgerüstet worden, wodurch deren Stromverbrauch bereits erheblich verringert werden konnte. Bereits im Jahr 2013 wurde auf dem Dach des Rathauses die erste Photovoltaikanlage auf einer kommunalen Dachfläche installiert, die noch immer zuverlässig um die 20.000 kWh Strom im Jahr erzeugt. Im Bereich der Wärmeversorgung hat die Baindt schon vor etlichen Jahren ein eigenes Nahwärmenetz errichtet, an das zahlreiche kommunale Gebäude angeschlossen sind. Dieses momentan rein erdgasbetriebene Wärmenetz soll in den kommenden Jahren auf überwiegend Wärme aus regenerativen Quellen umgestellt werden, die dann auch das Neubaugebiet Fischerareal sowie den Bauhof und das Feuerwehrgerätehaus mit Wärme versorgt. Bereits Anfang nächsten Jahres wird die energetische Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule abgeschlossen, bei der eine weitere Photovoltaikanlage installiert wird. Auch die Gebäude von Bauhof und Feuerwehr werden derzeit umfassend energetisch saniert. Daher sind wir schon jetzt auf einem guten Weg in Richtung „Klimaneutralität“ der Verwaltung, auch wenn es bis zur Zielerreichung trotzdem noch ein weiter und schwieriger Weg bleibt. Da wir die „klimaneutrale“ Verwaltung ernsthaft anstreben, ist mit Florian Sascha Roth seit nunmehr über drei Jahren ein Klimakoordinator für die Gemeinde Baindt tätig, der uns immer wieder daran erinnert, wo wir alle noch sparsamer und verantwortungsvoller mit Energie umgehen können. Für die tägliche Arbeit und speziell für die Erstellung dieses Konzeptes, iv welches mögliche Wege zur Erreichung einer „klimaneutralen“ Verwaltung aufzeigt, bedanke ich mich bei Herrn Roth sehr herzlich. Große Herausforderungen lassen sich niemals im Alleingang bewältigen, weshalb es nicht ohne die Mithilfe aller geht. Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der wir alle unseren Teil beitragen können. Lassen Sie uns gemeinsam bei der Bewältigung dieser immensen Herausforderungen voranschreiten. Wir tun dies nicht nur für uns allein, sondern auch für alle kommenden Generationen. Damit Baindt auch in Zukunft eine lebenswerte Gemeinde bleibt. Ihre Simone Rürup, Bürgermeisterin v Inkrafttreten Das Konzept „Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040“ tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Simone Rürup, Bürgermeisterin vi Vorwort Das Wetter in Deutschland wird stetig unberechenbarer. Von extremen Starkregenfällen mit verheerenden Hochwassern, über heftige und immer häufiger auftretende Stürme, Hagel, bis hin zu extremer Hitze und Dürre. Wetterereignisse wie in den zurückliegenden Jahren gab es in der Vergangenheit zwar immer wieder, aber eben bei weitem nicht mit dieser Häufigkeit und in dieser oftmals extremen Ausprägung. Deshalb ist der letztlich aus einer längerfristigen Veränderung des Auftretens und der Häufigkeit von Wetterereignissen resultierende Klimawandel mit all seinen zumeist negativen Begleiteffekten eine, wenn nicht gar die größte Herausforderung für die Menschheit in den kommenden Jahrzehnten und Jahrhunderten. Der Klimawandel betrifft letztlich alle Lebewesen auf unserem blauen Planeten, auch den Menschen als dessen Hauptverursacher. Da die Erderwärmung gegenüber der vorindustriellen Zeit bereits sehr weit fortgeschritten ist, hilft nur ein rasches und entschlossenes Handeln gegen ein weiteres Fortschreiten des Klimawandels mit dann komplett unvorhersehbaren Folgen für alle Lebewesen und die Umwelt. Die Baindter Verwaltung möchte im Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen, weshalb das vorliegende Konzept aufzeigt, was die Verwaltung bereits diesbezüglich in der Vergangenheit getan hat und vor allem, was zukünftig getan werden könnte, um die Energieverbräuche der Verwaltung dauerhaft zu reduzieren sowie Strom und Wärme zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen selbst zu erzeugen und bereitzustellen. Damit die Gemeinde Baindt auch für zukünftige Generationen eine weiterhin lebenswerte Gemeinde bleiben kann, werden heute die entscheidenden Weichen gestellt. Noch ist es für ein entschiedenes und konsequentes Handeln nicht zu spät. Das Konzept soll dabei konkrete Ideen und Anregungen für einen erfolgreichen kommunalen Klimaschutz liefern, wenn auch für detailliertere Angaben teils künftig noch tiefgreifendere Untersuchungen notwendig sind. Entscheidend ist aber weniger die Theorie, sondern viel mehr die Praxis, also was daraus tatsächlich verwirklicht werden kann. Daher ist es eines der vorrangigen Ziele der Verwaltung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten, zahlreiche dieser möglichen Maßnahmen praktisch umzusetzen, wohlwissend, dass aufgrund beschränkter finanzieller und personeller Ressourcen und vieler anderer wichtiger Aufgaben einer Gemeindeverwaltung, niemals alles umgesetzt werden kann. Mit Maßnahmen, wie der Umstellung des Energiemix für das kommunale Nahwärmenetz auf überwiegend regenerative Quellen inklusive Erweiterung dieses Netzes, der energetischen Sanierung vom blauen Gebäude der Klosterwiesenschule, der Sanierung von Bauhof und Feuerwehrgerätehaus sowie der Errichtung neuer PV-Anlagen, befinden sich immens wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz in Umsetzung bzw. werden in den nächsten Jahren umgesetzt. vii Der Kern erfolgreichen Klimaschutzes ist aber stets ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Energie. Schließlich ist Energie überaus kostbar. Daher ist es besonders wichtig, jede und jeden aus der Verwaltung bei diesem Thema mitzunehmen, denn nur, wenn wir alle unseren Beitrag leisten, können dauerhaft große Energiemengen eingespart werden. Mein besonderer Dank gilt daher all meinen Kolleginnen und Kollegen der Baindter Verwaltung (Bauhof, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Klosterwiesenschule und Rathaus), die mit ihrem täglichen Beitrag zum Energie einsparen dazu beitragen, dass wir Schritt für Schritt, Tag für Tag, der „klimaneutralen“ Verwaltung ein kleines Stückchen näherkommen. Ich könnte jetzt große Teile der Verwaltung einzeln aufzählen, da mich nahezu jede und jeder in irgendeiner Weise bei meiner Arbeit und speziell bei der Erstellung des vorliegenden Konzeptes unterstützt hat. Aber ich würde doch immer jemanden vergessen. Daher danke ich Ihnen bzw. euch allen herzlich für die tolle Unterstützung, ohne die das vorliegende Konzept schlichtweg nicht möglich gewesen wäre. Besonders bedanken möchte ich mich bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt, Simone Rürup, für die immens wichtige „Rückendeckung“ und Unterstützung meiner Stelle sowie die Rückmeldung zu den Kernelementen dieses Konzepts. Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Verwaltung ist ambitioniert und weit. Gemeinsam können wir aber alle dazu beitragen, dass dieser Weg trotzdem erfolgreich beschritten wird. Hier ist wirklich der Weg das Ziel, denn jede umgesetzte Maßnahme ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ihr Florian S. Roth Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung viii Inhaltsverzeichnis Vorworte ................................................................................................................................ iii Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................ x Tabellenverzeichnis ............................................................................................................... xi 1 Einführung ...................................................................................................................... 1 1.1 Rahmenbedingungen .............................................................................................. 1 1.1.1 Definition des Begriffs der „Klimaneutralität“ ........................................................ 1 1.1.2 Bundesebene ...................................................................................................... 2 1.1.3 Landesebene ....................................................................................................... 2 1.2 Aufbau des Konzepts .............................................................................................. 3 2 Kurzzusammenfassung des Inhalts ................................................................................. 5 3 Erfassung des Ist-Zustandes in den relevanten Handlungsfeldern .................................. 8 4 Vorgaben zur Bilanzierung und Energiebilanz der Baindter Gemeindeverwaltung für das Jahr 2021 .............................................................................................................................10 4.1.1 Bezugsjahr ..........................................................................................................10 4.1.2 Systematik der Bilanzierung von Treibhausgasen ...............................................11 4.2 Kernbilanz ..............................................................................................................15 4.2.1 Energieverbrauch kommunaler Liegenschaften ..................................................15 4.2.2 Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung .........................................................19 4.2.3 Energieverbrauch der Wasserversorgung und Wasserentsorgung .....................20 4.2.4 Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks ...................................................22 4.2.5 Dienstreisen ........................................................................................................22 4.2.6 Sonstige Bereiche ...............................................................................................23 4.3 Photovoltaikanlagen auf Dächern kommunaler Gebäude .......................................24 4.4 Nebenbilanz ...........................................................................................................25 5 Treibhausgasbilanz ........................................................................................................27 5.1 Kernbilanz ..............................................................................................................27 5.2 Nebenbilanzen .......................................................................................................30 6 Treibhausgasminderungspfad der Gemeinde Baindt .....................................................33 ix 7 Handlungsempfehlungen ...............................................................................................36 7.1 Allgemeine Einführung ...........................................................................................36 7.2 Übersicht der wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen .......................................38 7.3 Maßnahmenkatalog mit Handlungsempfehlungen ..................................................40 7.4 Denkbare Maßnahmen der kommenden Jahre ......................................................80 8 Finanzierung ..................................................................................................................81 9 Fortschreibung des Konzepts und Veröffentlichung .......................................................82 10 Fazit ...........................................................................................................................83 Literaturverzeichnis ..............................................................................................................86 Abkürzungsverzeichnis .........................................................................................................88 Anlagen ................................................................................................................................89 x Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bestandteile der Kernbilanz einer klimaneutralen Verwaltung 13 Abbildung 2: Anteil Stromverbrauch einzelner Gebäude am Gesamtstromverbrauch aller Liegenschaften in Prozent 16 Abbildung 3: Aufteilung Stromverbräuche 2021 nach Verbrauchsart 27 Abbildung 4: Anteil einzelner Bereiche an Gesamttreibhausgasemissionen in Prozent 30 Abbildung 5: Treibhausgasminderungspfad Gemeindeverwaltung Baindt von 2021 bis 2040 33 Abbildung 6: Entwicklung Emissionsfaktor Strom-Mix BRD 1990 bis 2022 34 xi Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 15,16 Tabelle 2: Wärmeverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 17,18 Tabelle 3: Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung 2021 19, 20 Tabelle 4: Stromverbrauch Abwasser Gemeinde Baindt 2021 21 Tabelle 5: Stromverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 25, 26 Tabelle 6: Wärmeverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 26 Tabelle 7: Treibhausgasbilanz Gemeinde Baindt 2021 29 Tabelle 8: Treibhausgasbilanz 2021 mit Einbeziehung der Nutzung von Strom aus Eigenerzeugung 31 Tabelle 9: Klimakostenempfehlungen laut Umweltbundesamt 36, 37 1 1 Einführung Aufgrund der bereits weit fortgeschrittenen Erderwärmung, ist der Klimaschutz eine, wenn nicht gar die zentrale Aufgabe für die gesamte Menschheit. Aufgrund der immensen Bedeutung des Klimaschutzes in der heutigen Zeit, sind konkrete Klimaschutzziele zentraler Gegenstand der Gesetzgebung von Europäischer Union, über den Bund bis hin zum Land Baden-Württemberg. Im folgenden Kapitel wird daher kurz der gesetzliche Rahmen der Klimaschutzziele dargestellt. 1.1 Rahmenbedingungen Das Ziel einer „Klimaneutralität“ bis zu einem bestimmten Jahr ist in Deutschland gesetzlich verankert. Allerdings unterscheidet sich das angestrebte Zieljahr von Bund und Land, weil das Land Baden-Württemberg ein nochmals deutlich ambitionierteres Zieljahr anstrebt. Bevor die unterschiedlichen Zielsetzungen genauer dargestellt werden können, wird vorab erläutert, wie der Begriff der Klimaneutralität in der Wissenschaft beschrieben wird. 1.1.1 Definition des Begriffs der „Klimaneutralität“ Laut der in Deutschland gängigen Definition des Umweltbundesamtes (2021) S. 1 - 9, ist die Klimaneutralität als ein Zustand definiert, bei dem die Aktivitäten des Menschen im Ergebnis letztlich keinerlei Nettoeffekte auf das Klimasystem der Erde haben. Die Netto- Treibhausgasneutralität hingegen bedeutet schlichtweg eine bilanzielle Netto-Null der Treibhausgasemissionen. Das heißt somit, dass, wenn ein ausgeglichenes Verhältnis aus den vom Menschen verursachten Treibhausgasen sowie den durch natürliche Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgasen vorliegt, dass dann der Zielzustand der Netto- Treibhausgasneutralität erreicht ist. Aus diesem Grund erfordert das nochmals deutlich striktere Ziel der Klimaneutralität ein deutlich ambitionierteres Handeln, da hier neben den Treibhausgasemissionen auch alle anderen Effekte des menschlichen Handels auf das Klima berücksichtigt werden, beispielsweise über Flächenversiegelungen durch Straßen und Siedlungen. Nach der Definition für „klimaneutrale“ Verwaltungen des ifeu-Instituts (2023a) S. 5, gelten Kommunalverwaltungen in Baden-Württemberg dann als klimaneutral, wenn die durch die menschlichen Aktivitäten verursachten Treibhausgase und die durch Senken der Atmosphäre entzogenen Treibhausgase, bilanziell bei null liegen, was bedeutet, dass die Tätigkeiten einer Kommunalverwaltung das Klima nicht beeinflussen dürfen. Die „Klimaneutralität“ von Verwaltungen in Baden-Württemberg ist daher einer Netto-Treibhausgasneutralität gleichzusetzen. 2 Um die Begriffe entsprechend ihrer Definitionen korrekt zu verwenden, wird der Begriff der „Klimaneutralität“ in Bezug auf die Verwaltung daher stets in Anführungszeichen gesetzt, da mit diesem stets eine Netto-Treibhausgasneutralität gemeint ist. Eine Klimaneutralität entsprechend im eigentlichen Sinne ist aufgrund zahlreicher externer Einflussfaktoren, auf welche die Verwaltung kaum direkte Einflussmöglichkeiten hat, schlichtweg nicht erreichbar. 1.1.2 Bundesebene Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung verpflichtet, ambitioniertere Klimaschutzziele anzustreben. Daher wurde am 24. Juni 2021 vom Bundestag eine Änderung des seit Ende 2019 geltenden Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit dem angepassten Gesetz wurde das Zieljahr einer „Klimaneutralität“ des Bundes vom ursprünglichen Jahr 2050 auf das Jahr 2045 vorgezogen. Außerdem ist nun bis zum Jahr 2030, gegenüber dem Jahr 1990, eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent (ehemals 55 Prozent) anzustreben. Bis zum Jahr 2040 sollen die Emissionen in Deutschland um mindestens 88 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden (Bundesministerium der Justiz et al. 2021, S. 1 – 10). Neben dem Erreichen nationaler Klimaschutzziele, soll das Bundes-Klimaschutzgesetz auch eine Einhaltung der Zielvorgaben seitens der Europäischen Union sicherstellen. Basis aller nationalen und internationalen Klimaschutzziele ist dabei stets die Pariser Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden soll. Angestrebt wird dabei sogar das 1,5 Grad Celsius – Ziel, um damit die Auswirkungen des globalen Klimawandels so gering wie nur möglich zu halten (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 2021). 1.1.3 Landesebene Neben der Bundesgesetzgebung zum Klimaschutz, gibt es auch auf Landesebene entsprechende gesetzliche Regelungen. Den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes setzt dabei das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg. Das Klimaschutzgesetz ist erstmalig am 31. Juli 2013 in Kraft getreten und wurde seither mehrmals novelliert. Seit der letzten Novellierung im Februar 2023 ist, neben dem Klimaschutz auch die Klimawandelanpassung an die bereits heute unabwendbaren Folgen des Klimawandels, Teil des Gesetzes, weshalb dieses in Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg umbenannt wurde. (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg 2023). 3 Das Landesklimaschutzgesetz enthält konkrete Vorgaben, in welchem Maße der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden sollte. So strebt das Land Baden-Württemberg über eine schrittweise Minderung an, bereits fünf Jahre vor dem Bund, also bis zum Jahr 2040, netto- treibhausgasneutral („klimaneutral“) zu sein. Als Zwischenziel ist vorgegeben, die Summe der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber den Gesamtemissionen von 1990 zu verringern. Um das Ziel des Landes bestmöglich zu unterstützen, sollen die Kommunen ebenfalls bis zum Jahr 2040 eine Netto- Treibhausgasneutralität in den Verwaltungen erreichen. Neben konkreten Zielvorgaben enthält das Gesetz überdies hinaus auch verpflichtende Maßnahmen, wie beispielsweise die Pflicht, auf Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen installieren zu müssen sowie die Pflicht zur Erfassung der Energieverbräuche durch die Kommunen (Landtag von Baden-Württemberg 2023, S. 1 – 23). 1.2 Aufbau des Konzepts Im Übereinkommen von Paris haben sich alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen darauf verständigt, als Ziel die Erderwärmung im globalen Mittel auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Dieses Ziel lässt sich allerdings nur noch dann erreichen, wenn nahezu die gesamte Menschheit einen Beitrag hierzu leistet. Auch die Baindter Gemeindeverwaltung möchte hierzu einen bedeutsamen Beitrag leisten. Die Vision der Verwaltung ist es daher, spätestens bis zum Jahr 2040 „klimaneutral“ zu sein. Das Konzept zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt soll als wichtige Hilfestellung in der Praxis dienen, mit welchen Mitteln das vorrangige Klimaschutzziel der Verwaltung, nämlich eine erhebliche Verringerung der Energieverbräuche, erreicht werden kann. Infolge der verringerten Verbräuche reduzieren sich somit dann automatisch auch die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen deutlich. Als zweites wichtiges Klimaschutzziel der Verwaltung wird angestrebt, die zukünftig weiterhin benötigte Energie möglichst vollständig aus regenerativen Energiequellen zu decken. Nach einer allgemeinen Einführung bezüglich des gesetzlichen Rahmens, werden die wichtigsten Inhalte des Textes zusammengefasst. Anschließend werden die wichtigsten relevanten Maßnahmen der vergangenen Jahre kurz dargestellt und kurz die Ist-Situation eingeordnet. Im vierten Kapitel werden dann die Vorgaben des Leitfadens zur „klimaneutralen“ Verwaltung sowie die Wahl des Basisjahrs erläutert. Im zweiten Teil des Kapitels geht es um eine Darstellung aller Energieverbräuche der Kommunalverwaltung für das Basisjahr 2021. Die Verbräuche werden dabei den fünf vom Leitfaden vorgegebenen Handlungsfeldern zugeordnet. Im fünften Kapitel wird die direkt aus diesen Energieverbräuchen resultierende Treibhausbilanz der Gemeindeverwaltung für 2021 4 dargestellt. Im sechsten Kapitel wird, ausgehend von der Treibhausbilanz der Kommunalverwaltung, ein Treibhausgasminderungspfad bis zum Zieljahr 2040 dargestellt. Dieses Zieljahr ist durch die Landesgesetzgebung für die Baindter Verwaltung bindend. Kapitel sieben ist das wichtigste Kapitel des gesamten Konzepts, denn in diesem Kapitel geht es um ganz konkrete Maßnahmenvorschläge. Nach einer allgemeinen Einführung, werden darin die wichtigsten Einzelmaßnahmen beschrieben, mit denen besonders große Mengen Energie sowie Treibhausgase eingespart werden könnten. Anschließend wird der schematische Aufbau des Maßnahmenkatalogs erläutert. In Form von Steckbriefen werden zahlreiche mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verwendung regenerativer Energien beschrieben. Geordnet nach Handlungsfeldern, werden in den Steckbriefen die wichtigsten Maßnahmen nochmals aufgegriffen und zudem auch viele weitere, ebenfalls wichtige kleinere und größere Maßnahmen beschrieben. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen sollte aufgrund der Dringlichkeit des konsequenten und raschen Handelns im Klimaschutz möglichst zeitnah beginnen. In Baindt ist es so, dass sich einige der besonders wichtigen Maßnahmen bereits in der praktischen Umsetzung befinden. Daher werden zudem kurz denkbare Maßnahmen dargestellt, welche in den kommenden beiden Jahren umgesetzt werden könnten bzw. teilweise auch bereits sicher umgesetzt werden. Im Kapitel acht geht es vorrangig um das Thema der Finanzierung von Maßnahmen, da eine Maßnahmenumsetzung immer nur dann möglich ist, wenn deren Finanzierung sichergestellt werden kann. Um den Baindter Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde, lokalen Unternehmen sowie Organisationen aufzuzeigen, was die Verwaltung bereits an Maßnahmen umgesetzt hat und möglicherweise noch zukünftig umsetzen möchte, soll das Konzept nach Möglichkeit mindestens alle zwei Jahre aktualisiert, angepasst und auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden. Auch hinsichtlich des tatsächlichen Effekts der Umsetzung bestimmter Maßnahmen, sowie um Angaben zu möglichen Kosten und Effekten bestimmter Einzelmaßnahmen weiter präzisieren zu können, ist eine regelmäßige Fortschreibung des Konzepts sehr wichtig. Im neunten Kapitel geht es daher um eine mögliche Fortschreibung und Veröffentlichung des Konzepts, also eine Art Ausblick in die nähere Zukunft. Im Schlusskapitel erfolgt eine finale Einordnung der möglichen Erreichbarkeit einer „klimaneutralen“ Baindter Gemeindeverwaltung bis zum Jahr 2040. 5 2 Kurzzusammenfassung des Inhalts In diesem Kapitel werden die wichtigsten Inhalte des vorliegenden Konzepts kurz zusammengefasst. Eine ausführlichere Erläuterung und Darstellung der einzelnen Aspekte erfolgt dann in den folgenden Kapiteln. Die Anforderungen an ein Konzept zu einer „klimaneutralen“ Verwaltung werden vom „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ gestellt. Neben konkreten Vorgaben zur Bilanzierung, legt dieser Leitfaden auch verbindlich fest, welche Bereiche in einem solchen Konzept enthalten sein sollten. Dabei werden grundsätzlich fünf Kernbereiche voneinander abgegrenzt. Dazu zählen die kommunalen Liegenschaften, die Straßenbeleuchtung sowie der Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Weitere zu erfassende Kernbereiche sind der kommunale Fuhrpark und der Bereich der Dienstreisen. Die Gemeinde Baindt hat bereits in der Vergangenheit einige wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz in der Verwaltung umgesetzt, so unter anderem die nahezu vollständige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LEDs, die Errichtung eines Gebäudewärmenetzes, an welches zahlreiche kommunale Gebäude angeschlossen sind und die Anschaffung dreier Elektrofahrzeuge für Bauhof und Rathaus. Im Bereich der Stromerzeugung gibt es allerdings bisher lediglich auf dem Dach des Rathauses eine kommunale Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 18,975 kWp und eine zu 50 Prozent für die Gemeinde Baindt zählende PV- Anlage mit 22,4 kWp auf dem Dach des DRK-Heims. Daher wird der nach den Vorgaben des Leitfadens anzustrebende Mindestzielwert von 1 kWp Photovoltaikleistung pro 10 qm überbauter Grundfläche, bezogen auf alle Liegenschaften, bisher lediglich zu 2,52 Prozent erreicht. Im Jahr 2021 hatten alle für die Kernbilanz relevanten Gebäude, zu denen laut Vorgaben des Leitfadens alle Gebäude, außer vermietete Gebäude und soziale Wohnbauten zählen, zusammen einen Verbrauch von 176.423 kWh Strom. Über die Hälfte dieses Stroms entsteht als Nebenprodukt der Kraft-Wärme-Kopplung der beiden derzeit noch erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerke im Schulareal, welche für den Betrieb des kommunalen Nahwärmenetzes benötigt werden. An dieses Nahwärmenetz ist ein Großteil der relevanten kommunalen Gebäude angeschlossen. Insgesamt wurden zum Heizen dieser Gebäude und zur Warmwasserbereitung im Basisjahr 963.701 kWh Nahwärme verbraucht. Für die bisher nicht ans Wärmenetz angeschlossenen Gebäude wurden knapp 90.000 kWh Erdgas, 2.200 kWh Heizstrom sowie beim Bauhof, umgerechnet in Heizwert Hi, schätzungsweise 151.200 kWh Trockenholz benötigt. Der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung lag im Jahr 2021 aufgrund des hohen Anteils an LED-Beleuchtung bei insgesamt nur circa 50.000 kWh. Im Bereich der Trinkwasserversorgung 6 wurden für den Betrieb von Hochbehältern, Übergabeschächten sowie dem Baindter Gemeindeanteil am Trinkwasserzweckverband lediglich 8.230 kWh Strom benötigt. Die topographischen Gegebenheiten mit viel natürlichem Gefälle werden dort schon gut ausgenutzt, was den Strombedarf erheblich verringert. So konnte 2020 als Querverbindung eine Wasserleitung vom Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler gebaut werden, welche das natürliche Gefälle so ausnutzt, dass hier seitdem in diesem Bereich keine Pumpen mehr benötigt werden. Deutlich mehr Strom wird allerdings für den Abwassertransport und die Abwasseraufbereitung benötigt. Neben einem Druckkompressor und Regenüberlaufbecken, zählt hierzu auch der Baindter Gemeindeanteil am Stromverbrauch der Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental in Berg. Der Gesamtstromverbrauch im Bereich Abwasser lag 2021 bei 242.891 kWh. Für den Betrieb der Fahrzeugflotte des kommunalen Fuhrparks wurden 9.600 Liter Diesel benötigt. Der Stromverbrauch zum Laden der Elektrofahrzeuge von Rathaus und Bauhof wird nicht separat erfasst, sondern ist Teil des Stromverbrauchs der entsprechenden Gebäude. Außerdem wurden darüber hinaus im Rahmen von Dienstreisen noch 2.225 Kilometer mit Privat-PKWs gefahren. Der aus der benötigten Energie resultierende Treibhausgasausstoß in Form von Kohlenstoffdioxid, Methan, Lachgas und weiteren Gasen mit signifikanter Treibhauswirkung, wird nach den international gültigen Standards des Greenhouse Gas Protocol bilanziert. Daraus ergibt sich für die Baindter Verwaltung 2021 eine Gesamtemission von 425,44 Tonnen Treibhausgas, was im Vergleich zu den Emissionen anderen Kommunen, ein relativ geringer Wert ist. Um die Zielvorgabe des Landes Baden-Württemberg einer „Klimaneutralität“ bis 2040 zu erreichen, bedarf es einer erheblichen Reduzierung der Emissionen um 80 Prozent bis 2030 gegenüber 2020. Ausgehend vom hier gewählten Basisjahr 2021 sollten die Treibhausgasemissionen der Verwaltung jährlich um mindestens 16 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zurückgehen. Für einen erfolgreichen Klimaschutz der Verwaltung ist es letztlich aber weitgehend unerheblich, wie hoch die Energieverbräuche in der Vergangenheit lagen. Viel wichtiger ist es zu wissen, mit welchen Mitteln der Energieverbrauch der Verwaltung zukünftig erheblich verringert werden könnte. Zudem gilt es, die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen wie Sonnenenergie, Erdwärme, Wärme aus der Umgebungsluft, Wärme aus Grundwasser, Holz sowie vorhandener Abwärme bereitzustellen. Grundsätzlich haben dabei Maßnahmen zur Energieeinsparung, bei denen indirekt über einen verringerten Energiebedarf Emissionen vermieden werden, Vorrang gegenüber Maßnahmen, die einzig auf eine Treibhausgaseinsparung ausgerichtet sind. Der Hauptteil dieses Konzepts widmet sich daher möglichen Maßnahmen, die aufzeigen, wie innerhalb der fünf Kernbereiche Energie eingespart und Treibhausgase vermieden werden könnten. 7 Die wichtigste Maßnahme zur Verringerung des Energiebedarfs im Wärme- und zu geringeren Teilen auch im Strombereich, ist die energetische Sanierung von Gebäuden. Während sich durch eine Verbesserung der Wärmedämmung der Wärmeenergiebedarf erheblich verringern lässt, wird über den Einbau effizienterer LED-Beleuchtung sowie neue effizientere Technik, der Strombedarf von Gebäuden deutlich verringert. Da in einigen Gebäuden, allen voran im Rathaus und der Schenk-Konrad-Halle, bisher nur ein geringer Teil der Beleuchtung auf LED umgerüstet wurde, kann bei diesen Gebäuden über eine vollständige Umrüstung der Innenbeleuchtung noch sehr viel Strom eingespart werden. Neben der Technik, ist stets auch das menschliche Verhalten ein wichtiger Einflussfaktor im Hinblick auf die Entwicklung von Energieverbräuchen. Daher ist eine fortlaufende sowie regelmäßige Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Gebäude zu einem sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Energie ebenfalls wichtig. Die größte Treibhausgaseinsparung infolge der Umsetzung einer Einzelmaßnahme lässt sich erreichen, wenn die bereits beschlossene Umstellung des Nahwärmenetzes vom reinen Erdgasbetrieb auf einen hohen Anteil von Wärme aus Holzpellets sowie einer Hochdruck-Luft-Wasser- Wärmepumpe erfolgt. Darüber hinaus sollen auch der Bauhof und das Feuerwehrhaus zukünftig ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen werden. Um den weiterhin benötigten Strom zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Quellen bereitzustellen, ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen, wie dem blauen Gebäude der Klosterwiesenschule, der Sporthalle und dem Bauhof vorgesehen. Bei der Neuanschaffung von Technik, sollten Geräte mit möglichst hoher Effizienz gekauft werden. Auch ein monatliches Monitoring der Energieverbräuche kommunaler Gebäude kann durch frühzeitigeres Erkennen von Störungen mit zu einer Verringerung der Energieverbräuche beitragen. Um dies zu erleichtern, ist die derzeit noch lückenhafte Zählerstruktur bei Bauhof und Feuerwehrhaus zu ergänzen, sodass zukünftig jedes kommunale Gebäude mindestens einen eigenen Zähler für Strom, Wärme und Wasser hat. Da einzelne Gebäude, wie das Vereinsheim Klosterhof 5, aufgrund ihrer Lage nicht ans Nahwärmenetz angeschlossen werden können, ist hier heizungstechnisch eine Einzellösung umzusetzen, sodass die Wärmeenergie dort künftig ebenfalls aus regenerativen Quellen stammt. Die Teilnahme an regelmäßigen Austauschformaten sowie Schulungen für Energiemanager und Hausmeister, sind weitere mögliche Maßnahmen, da hierüber vom Wissen und den gemachten Erfahrungen anderer Kommunen profitiert werden kann. Bereits umgesetzt wurde in den vergangenen Jahren die Einführung eines Energiemanagements mittels entsprechender Software, welche nun zum Monitoring genutzt wird. Zudem wurden die Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung, welche bereits zu weit über 90 Prozent auf LED umgerüstet wurde, deutlich reduziert, was den ohnehin geringen Stromverbrauch nochmals deutlich verringert hat. 8 Es gibt zudem Maßnahmen, die derzeit bereits umgesetzt werden oder aber in den nächsten ein bis zwei Jahren umgesetzt werden könnten. Neben der derzeit laufenden Sanierung vom blauen Gebäude der Klosterwiesenschule, ist auch die Sanierung von Bauhof und Feuerwehrhaus angedacht, die im Zuge dessen auch ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Die Umstellung des Nahwärmenetzes auf einen Energiemix aus überwiegend regenerativen Quellen wurde bereits geschildert. Außerdem sind, aufgrund der PV-Pflicht in Baden-Württemberg, auf dem blauen Gebäude der Klosterwiesenschule und einem der Gebäude des Bauhofs neue Photovoltaikanlagen zu errichten. Um die vorgesehene Wärmepumpe für die Nahwärmezentrale überwiegend mit eigenem PV-Strom versorgen zu können, soll zudem eine große PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle errichtet werden. Umsetzbar sind diese möglichen Maßnahmen nur dann, wenn hierfür ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen vorhanden sind. Speziell bei Maßnahmen, die sich nicht oder aber erst nach sehr langer Zeit durch die eingesparte Energie amortisieren, ist daher neben einer Finanzierung mit Eigenmitteln (Eigenkapital, Kredite), mitunter auch eine Finanzierung über Contracting denkbar. Dieses Konzept soll zukünftig als Praxishilfe dienen, wie die Verwaltung in Baindt ihre Energieverbräuche und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen erheblich verringern könnte. Um die tatsächliche Wirkung der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zu überprüfen, sowie um Angaben zu möglichen Kosten und erzielbaren Einsparungen weiter präzieren zu können, ist es angedacht, dieses Konzept mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben. Zukünftige Fortschreibungen, sollen neben einer Anpassung an neue Entwicklungen und Technologien, daher vermehrt dem Monitoring dienen. Da die Verwaltung in Baindt ein Vorbild für alle Bürgerinnen und Bürger, lokale Unternehmen, Organisationen und Vereine im Klimaschutz sein möchte, soll dieses Konzept in einer eigenen Rubrik auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden und dort zudem die Meilensteine auf dem Weg in Richtung einer „klimaneutralen“ Verwaltung gesondert dargestellt werden. 3 Erfassung des Ist-Zustandes in den relevanten Handlungsfeldern In diesem Kapitel wird kurz dargestellt, wo die Baindter Gemeindeverwaltung in den fünf Handlungsfeldern kommunale Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser, kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen bisher dasteht und welche klimaschutzrelevanten Maßnahmen hier bereits in der Vergangenheit umgesetzt wurden. Für eine präzisere Abbildung des Ist-Zustandes sind aber, speziell im Hinblick auf mögliche energetische Sanierungen von Gebäuden, teils noch tiefergehende Untersuchungen nötig. Auch ohne genaue Untersuchung lassen sich aber die teils sehr großen Unterschiede zwischen den einzelnen Gebäuden feststellen. Während beispielsweise der Bauhof bereits 9 1974 gebaut wurde und, abgesehen von einer Erweiterung, seitdem weitgehend unsaniert ist, wurden andere Gebäude, wie das DRK-Heim oder das neue Gebäude des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne, erst vor wenigen Jahren neu errichtet. Auch einige Gebäude des Schulareals der Klosterwiesenschule und das Rathaus sind bereits älter, wurden aber in diesem Zeitraum mehrfach erweitert und teilweise saniert. Derzeit wird mit dem blauen Gebäude der Klosterwiesenschule bereits ein kommunales Gebäude umfassend energetisch saniert. Zudem wurde bereits vom Gremium beschlossen, dass auch die älteren Gebäude von Bauhof und Feuerwehr in den nächsten Jahren energetisch saniert werden sollen. Im Wärmebereich ist es so, dass ein Großteil der kommunalen Gebäude mit Nahwärme beheizt wird. Diese Wärme wird in der Heizzentrale der Schule mittles zweier Blockheizkraftwerke aus Erdgas hergestellt und anschließend an die einzelnen Verbrauchstellen verteilt. Zukünftig soll die Wärmebereitstellung der Heizzentrale überwiegend aus regenerativen Quellen erfolgen, nämlich über Holzpellets in Verbindung mit einer Hochtemperatur-Luft-Wasser-Wärmepumpe. Erdgas soll dann nur noch für die Abdeckung der Spitzenlasten verwendet werden. Die nicht ans kommunale Gebäudewärmenetz angeschlossen Gebäuden werden mit Erdgas geheizt oder, wie einige der sozialen Wohnbauten, mittels Elektroheizungen. Bei der Innenbeleuchtung lassen sich über eine Umrüstung auf LED-Technik noch erhebliche Strommengen einsparen. Oberste Priorität hat hierbei das Rathaus, da dort, außer in den Abstellräumen sowie bei Stehlampen neu eingerichteter Büros, bisher kaum LEDs verbaut sind. In der Schenk-Konrad-Halle ist bisher ebenfalls kaum LED-Beleuchtung vorhanden, allerdings wird dieses Gebäude zumeist sehr viel seltener und kürzerer genutzt als das Rathaus. Beim Vereinsheim Klosterhof 5 (Energiesparlampen T5) und teils auch im Schulareal der Klosterwiesenschule, können noch einige Lampen auf LED umgerüstet werden. Die Zählerstände (Strom, Wärme und Wasser) der meisten kommunalen Gebäude werden bereits seit längerer Zeit monatlich abgelesen und erfasst. Seit Anfang 2023 gibt es nun ein entsprechendes kommunales Energiemanagement, bei dem die Zählerdatenerfassung und Datenaufbereitung über eine spezielle Energiemanagementsoftware namens INM Management erfolgt. Außerdem werden die Energieverbräuche nun monatlich überwacht, sodass Auffälligkeiten ergründet und im Falle auftretender Störungen auch in der Regel rascher behoben werden können, als noch in der Vergangenheit. Beim Strom bezieht die Gemeinde Baindt für all ihre Liegenschaften sowie die Straßenbeleuchtung ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Dieser Strom kommt vollständig aus Wasserkraftwerken in Finnland, wovon seit 2023 nachweislich mindestens 30 Prozent aus Neuanlagen stammen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Bisher gibt es in Baindt lediglich auf dem Rathaus eine kommunale Photovoltaikanlage mit einer 10 Leistung von 18,975 kWp. Auf dem Dach des blauen Schulgebäudes und der Sporthalle sollen aber zeitnah weitere PV-Anlagen errichtet werden. Außerdem gibt es auf dem Dach des DRK- Heim eine privat betriebene Photovoltaikanlage mit 22,4 kWp. Bereits sehr gut steht die Gemeinde Baindt im Bereich der Straßenbeleuchtung da, weil hier von knapp 740 Lichtpunkten mittlerweile fast 690 Lichtpunkte, also über 90 Prozent der gesamten Lichtpunkte, auf LED umgerüstet wurden. Im Zuge der Sanierung des Dorfplatzes wird zudem weitere Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet. Um den Strombedarf der Beleuchtung möglichst gering zu halten, wird einheitlich in gesamtem Gemeindegebiet die Straßenbeleuchtung zwischen 24 Uhr und 05.30 Uhr vollständig ausgeschaltet. Die Trinkwasserversorgung, deren Quellen im Altdorfer Wald liegen, kann aufgrund der topographischen Situation mit geringem Pumpaufwand sichergestellt werden. So sind seit Inbetriebnahme der Querverbindung der Wasserleitung vom Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler in Richtung des Hochbehälters Egelsee keine Pumpen mehr nötig, da hier die Druckverhältnisse für die Füllung völlig ausreichen. So wie im Abwasserbereich ebenso, ist derzeit allerdings teils noch ältere, und im Vergleich zu neuen Pumpen wenig effiziente Pumptechnik verbaut. Zudem ist die Beleuchtung der Trink- und Abwassereinrichtungen teils relativ alt. Diese wird aber aufgrund der sehr geringen Nutzungsdauer auch nur im Falle auftretender Defekte ausgetauscht. Zur Abwasseraufbereitung ist die Gemeinde Baindt an das Klärwerk in Berg angeschlossen, welches vom Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, bestehend aus den Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende, betrieben wird. Der kommunale Fuhrpark der Gemeinde Baindt (Verwaltung, Bauhof und Feuerwehr) besteht derzeit aus insgesamt 15 Fahrzeugen, wovon zwölf Dieselfahrzeuge sind. Neben den Dieselfahrzeugen hat die Gemeinde Baindt außerdem drei rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge, wovon zwei vom Bauhof genutzt werden und eines als Dienstfahrzeug der Verwaltung verwendet wird. Die meisten Fahrzeuge sind zwischen vier und zwölf Jahre alt (siehe Anlage 4). Das neueste Fahrzeug ist das Löschgruppenfahrzeug 20 der freiwilligen Feuerwehr, welches erst 2023 neu angeschafft wurde. Außerdem hat der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt zwei Dieselkleintransporter. 4 Vorgaben zur Bilanzierung und Energiebilanz der Baindter Gemeindeverwaltung für das Jahr 2021 4.1.1 Bezugsjahr Als Basis- bzw. Bezugsjahr wurde für die Bilanzierung der Energiedaten das Jahr 2021 verwendet. Für das Jahr 2020, liegen aufgrund der Pflicht zur Datenerfassung nach dem neuen Paragraph 18 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg (KlimaG BW), zwar sämtliche Energiedaten der kommunalen Liegenschaften 11 (Strom und Wärme) sowie des Bereichs Trink- und Abwasser vor. Allerdings sind die Daten zur Mobilität mit den Bereichen kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen für das Jahr 2020 unvollständig. Außerdem fanden im Jahr 2020 pandemiebedingt keinerlei Veranstaltungen statt, weshalb dieses Jahr nicht mit einem halbwegs „normalen“ Jahr vergleichbar ist. Auch 2021 war aus diesen Gründen nicht mit einem „normalen“ Jahr vergleichbar. Es lässt sich hier allerdings keine pauschale Aussage treffen, ob es infolgedessen zu insgesamt höheren oder niedrigeren Energieverbräuchen kam. Es gab sowohl Effekte, die zu niedrigeren Energieverbräuchen der kommunalen Liegenschaften geführt haben, wie beispielsweise durch die geringe Anzahl an durchgeführten Veranstaltungen, vermehrtes Homeoffice, weniger Auswärtstermine der Verwaltung sowie Ausfälle von Unterricht und Kinderbetreuungs- angeboten. Dem gegenüber stehen, speziell an kalten Tagen erhöhte Energieverbräuche infolge übermäßigen Lüftens, vor allem, wenn währenddessen die Heizung nicht abgeschaltet wurde. Auch ein zusätzlicher Betrieb von Lüftungsanlagen oder ein Verzicht auf gemeinsame Fahrten, führten teils zu höherem Energiebedarf. Welcher dieser beiden Effekte letztlich überwiegt, lässt sich aufgrund fehlender Daten der Vorjahre nicht pauschal sagen. Das Jahr 2019, als letztes Jahr ohne pandemiebedingte Effekte, konnte nicht verwendet werden, da hier kaum Daten vorhanden sind. Für das Jahr 2021 liegen zumindest alle benötigten Daten vor, weshalb dieses als Basisjahr ausgewählt wurde. Ein Vergleich mit Jahren ohne Krisensituation bleibt aber aufgrund der speziellen Situation äußerst schwierig. 4.1.2 Systematik der Bilanzierung von Treibhausgasen Bevor eine Erfassung von Energiedaten und eine Bilanzierung, der aus dem Verbrauch von Energie resultierenden Treibhausgasemissionen erfolgen kann, gilt es vorab zu klären, welche Bereiche genau zu erfassen sind. Durch den „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ wird dies einheitlich für alle Kommunen in Baden-Württemberg geregelt und ermöglicht dadurch zumindest im Ansatz einen Vergleich, wo die einzelnen Kommunen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität in der Verwaltung derzeit stehen. Die Kriterien zur Festlegung der Methodik zur Bilanzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen in die Atmosphäre, erfolgt dabei anhand der auch vom Umweltbundesamt und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg empfohlenen fünf Kriterien. Diese fünf Kriterien werden vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, kurz ifeu (2023a), S. 33 exakt beschrieben: Beim ersten dieser Kriterien, der Relevanz, geht es darum, welche Emissionen und Treibhausgase in einem erheblichen Maße auftreten und durch die Tätigkeit einer Verwaltung aktiv beeinflusst werden können. Emissionen, auf die eine Verwaltung keinerlei Einflussmöglichkeit hat, sind hier daher nicht Gegenstand der Betrachtung. 12 Im Sinne der Vollständigkeit ist es wichtig, dass, sofern möglich, alle relevanten Energieverbräuche und hieraus resultierende Emissionen zu erfassen sind. Ausnahmen sind zu begründen und schriftlich festzuhalten. Wenn sich Datenlücken nicht vermeiden lassen, sollte ein weitgehendes Schließen dieser Lücken über ein Vornehmen entsprechender Abschätzungen erfolgen. Über das Einhalten der Kontinuität, also der Verwendung einer identischen Bilanzierungsmethodik über lange Zeiträume hinweg, kann eine hohe Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet werden. Sollte es wirklich einmal zu Änderungen bei der Methodik kommen, so sind diese entsprechend zu dokumentieren. Da jede Änderung jedoch die Vergleichbarkeit der Ergebnisse schmälert und ein Abbilden von Entwicklungen erschwert, sollte die Methodik prinzipiell nicht verändert werden. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Transparenz, also ein lückenloses und für alle einfach nachvollziehbares Offenlegen sämtlicher verwendeter Datenquellen. Daneben sind auch die zu Grunde liegenden Berechnungsmethoden, die Qualität und Verlässlichkeit der Daten sowie auftretende Datenlücken ausführlich zu beschreiben. Über das Kriterium der Genauigkeit soll sichergestellt werden, dass der reale Wert bestmöglich abgebildet wird und es keine Unter- bzw. Überschätzung der Emissionen gibt. Um ein Einhalten dieser fünf relevanten Kriterien dauerhaft sicherzustellen, ist es wichtig, innerhalb der Verwaltung entsprechende Strukturen zu schaffen, die eine möglichst vollständige und verlässliche Erfassung von Daten ermöglichen. Abgeleitet aus den fünf Kriterien, wird vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 8 festgehalten, welche System- und Bilanzgrenzen bei der Erstellung eines Konzepts zur klimaneutralen Verwaltung zu beachten sind. Durch die Festlegung einer Systemgrenze wird verbindlich geregelt, welche Standorte, Bereiche und organisatorischen Einheiten einer Kommunalverwaltung in die Treibhausgasbilanz einzubeziehen sind. Grundsätzlich gilt dabei, dass bei der Bilanzierung zur klimaneutralen Kommunalverwaltung alle jene Bereiche erfasst werden müssen, bei denen die Verwaltung eine direkte Entscheidungs- und Weisungshoheit hat und für die überdies hinaus auch Energiekosten anfallen. Neben dem Energieverbrauch in Form von Strom, Wärme und Kälte der kommunalen Liegenschaften, sind daher auch der Fuhrpark und der Stromverbrauch der kommunalen Infrastruktur (Straßenbeleuchtung, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Kläranlagen) zwingend zu berücksichtigen. Bei den kommunalen Liegenschaften müssen auch angemietete Nichtwohngebäude und Freizeiteinrichtungen wie Gemeindehallen oder Hallenbäder, stets erfasst werden. Während diese Regelung analog zur gesetzlichen Pflicht zur Energiedatenerfassung kommunaler Liegenschaften des Landes ist, gibt es hiervon aber doch eine bedeutsame Abweichung. 13 So sind die Energieverbräuche von vermieteten Wohngebäuden, wie beispielsweise sozialen Wohnbauten sowie die Energieverbräuche aller Asyl- und Obdachlosenunterkünfte, im Rahmen der Bilanzierung zur klimaneutralen Verwaltung abweichend zur sonst üblichen Regelung nämlich ausdrücklich nicht in der Kernbilanz zu erfassen. Bei der Bilanzgrenze sind laut Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 8 - 11 die Anforderungen des international anerkannten Greenhouse-Gas-Protokolls heranzuziehen. Im Greenhouse-Gas-Protokoll werden systematisch drei verschiedene Emissionstypen, nämlich Scope 1 bis 3, voneinander abgegrenzt. Zum Bereich der Scope 1 – Emissionen zählen alle direkten Emissionen, die im Rahmen der Tätigkeiten einer kommunalen Verwaltung vor Ort selbst entstehen. Demgegenüber stehen die Scope 2 – Emissionen, also indirekte Emissionen, die aus dem Bezug von Energie in Form von Strom, Wärme und Kälte entstehen. Scope 3 erfasst zudem noch alle Emissionen, die aus den vor- und nachgelagerten Aktivitäten resultieren. Hierzu zählen u. a. Dienstreisen, Veranstaltungen und die Vorketten von benötigten Brennstoffen. Einige der Emissionen, wie zum Beispiel aus dem Energieverbrauch von Gebäuden, sind über entsprechende Abrechnungen des lokalen Energieversorgers sehr einfach ermittelbar. Es gibt allerdings auch Emissionen, wie beispielsweise aus der Durchführung von Veranstaltungen mit allen vor- und nachgelagerten Prozessen, die hier dazu gehören, deren Ermittlung sehr schwierig ist und auch sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Daher liegt der Fokus der klimaneutralen Verwaltung auf den Bereichen, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Kommunalverwaltung sind und die ohne unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand erfasst werden können. Dementsprechend sind diese Bereiche im kommunalen Haushalt verankert. Abbildung 1: Bestandteile der Kernbilanz einer klimaneutralen Verwaltung (Quelle: Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, 2023a, S. 9) 14 Auf Abbildung 1 sind alle Emissionen dargestellt, die in der Kernbilanz zur klimaneutralen Kommunalverwaltung zu berücksichtigen sind. Dabei sind hauptsächlich Emissionen aus Scope 1 und 2 zu erfassen und zusätzlich dazu noch die wichtigsten Emissionen aus Scope 3. Nach den Vorgaben des ifeu-Instituts (2023a) S. 8 – 11 sind bei der stationären Verbrennung in Gebäuden (Scope 1) sowohl fossile Energieträger, wie Erdgas und Heizöl, als auch biogene Energieträger, wie Biomasse und Biogas, für alle zu erfassenden Liegenschaften mitzuberücksichtigen. Ebenfalls Teil von Scope 1 ist der kommunale Fuhrpark, bei dem alle Fahrzeuge zu erfassen sind, welche der Kommune selbst gehören oder von dieser geleast werden. Neben PKWs und Transportern zählen hierzu auch kommunale Sonderfahrzeuge von Bauhof und Feuerwehr, wie Kehrmaschinen oder Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Bei den Emissionen von bezogenem Strom, die zu den Scope 2 – Emissionen gezählt werden, ist der Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften sowie der kommunalen Infrastruktur mit den Teilbereichen Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser (inklusive Klärwerk) zu erfassen. Auch die Emissionen aus Fernwärme und -kälte der genannten Liegenschaften gehören zu Scope 2. Im Unterschied zu den sonstigen Emissionsfaktoren, wo bundesweit einheitliche Werte zu verwenden sind, soll der Emissionsfaktor von Fernwärme und -kälte lokal ermittelt werden. Speziell bei der Verwendung einer Kombination mehrerer Energieträger mit wechselnden Anteilen zur Nahwärmeerzeugung, lässt sich hiermit die reale Emission besser abbilden. Die zu Scope 3 gehöhrenden Emissionen aus den Vorketten der fossilen Brennstoffe und erneuerbaren Energieträger müssen allerdings nicht separat erfasst und erhoben werden, da diese bereits in den allgemeinen Emissionsfaktoren mitenthalten sind. Ebenfalls Teil von Scope 3 sind Emissionen im Zusammenhang mit Dienstreisen. Da alle Fahrten mit kommunalen Fahrzeugen, also auch im Zuge von Dienstreisen, bereits bei der Erfassung des kommunalen Fuhrparks erfasst werden, sind bei den Dienstreisen lediglich Fahrten mit Privatfahrzeugen, dem öffentlichen Personennahverkehr und Geschäftsflüge mitzuerfassen. Zusätzlich zur Kernbilanz können auf freiwilliger Basis auch die Wege aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von und zur Arbeitsstätte erfasst werden. Im vorliegenden Konzept wurde auf eine Erfassung des Pendlerverkehrs allerdings verzichtet. Neben datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten, kann auch niemand zur Übermittlung der notwendigen Informationen aufgefordert werden, was es schwierig macht, hier an aussagekräftige Daten zu kommen. In Anbetracht der unklaren Qualität und Quantität der Daten, ist hier die Verhältnismäßigkeit aus Erfassungsaufwand gegenüber den gewonnenen Daten und Erkenntnissen schlichtweg nicht gegeben. Mitunter sind sogar umfassende Untersuchungen und tiefgreifende Studien nötig, da selbst auf Bundes- und Landesebene hierzu teils nur rudimentäre Daten verfügbar sind. 15 Ebenfalls schwierig zu erfassen bzw. zu bilanzieren sind Emissionen aus der Grauen Energie von Bauvorhaben, also alle Energie, die beim Bau eines Gebäudes in die einzelnen Bestandteile und die Errichtung des Gebäudes selbst gesteckt werden muss. Auch die bereits erwähnten Veranstaltungen, Beschaffung, dienstliche Übernachtungen und Informations- und Kommunikationstechnologie sind nur unter erheblichem Aufwand bilanzierbar. In Kapitel 4.3 werden diese einzelnen Bereiche daher nur kurz dargestellt. 4.2 Kernbilanz 4.2.1 Energieverbrauch kommunaler Liegenschaften In der Kernbilanz der “klimaneutralen” Verwaltung sind, außer von sozialen Wohnbauten (Asyl- und Obdachlosenunterkünfte) sowie vermieteten Wohngebäuden, die Energieverbräuche (Strom und Wärme) aller kommunalen Liegenschaften zu erfassen. Insgesamt sind es 12 Liegenschaften, die hier zu erfassen sind. Bei der Klosterwiesenschule, dem Bauhof und dem Kindergarten Sonne Mond und Sterne umfassen die Liegenschaften allerdings nicht nur eines, sondern mehrere Gebäude. Strom kommunale Liegenschaften Strom in kWh 1 Rathaus (Marsweilerstraße 4) 33.517 2 Schenk-Konrad-Halle (Mühlstraße 1) 20.964 3 Vereinsheim (Klosterhof 5) 4.380 4 Klosterwiesenschule (Boschstraße 1) 97.059* 5 Kiga Sonne, Mond und Sterne Altbau und Neubau siehe 4 6 DRK Heim (Baindter Straße 48) 555 7 Bauhof (Ziegeleistraße 20) 9.340 8 Feuerwehrhaus (Ziegeleistraße 20) 4.556 9 Sporthalle (Friesenhäusler Straße 10) siehe 4 10 Hausmeisterwohnung (Boschstraße 1) siehe 4 11 Kleine Turnhalle - Hausmeisterwohnung. (Boschstraße 1) 0 16 12 Friedhof, Aussegungshalle (Stöcklisstraße 6/1) 6.052 Gesamtstromverbrauch in kWh 2021 176.423 * Rohdaten der monatlichen Zählerablesung verwendet, da es Messfehler bei interner Verrechnung gab Tabelle 1: Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 Die 12 kommunalen Liegenschaften in der Gemeinde Baindt hatten im Jahr 2021 einen Stromverbrauch von 176.423 kWh. Weit über die Hälfte dieses Strombedarfs konnte mit eigenerzeugtem Strom gedeckt werden. Der größte Teil des benötigten Stroms vom Schulareal, nämlich 92.112 kWh, stammte im Jahr 2021 aus Kraft-Wärme-Kopplung der beiden Blockheizkraftwerke der Nahwärmezentrale. Da der Gesamtwert des Stromverbrauchs vom Schulareal für 2021 nicht korrekt ermittelt werden konnte, wurde dieser Wert über Zählerdaten ermittelt. Zudem konnten 11.544 kWh vom Strombedarf des Rathauses aus eigenerzeugtem Photovoltaikstrom gedeckt werden. Abbildung 2: Anteil Stromverbrauch einzelner Gebäude am Gesamtstromverbrauch aller Liegenschaften in Prozent (eigene Darstellung) 19% 12% 3% 55% 0% 5% 3% 3% Rathaus Schenk-Konrad-Halle Vereinsheim (Klosterhof 5) Klosterwiesenschule gesamt (ink. Sporthalle, Kita SMS, …) DRK Heim Bauhof Feuerwerhaus Friedhof, Aussegungshalle 17 Den höchsten Anteil am Gesamtstromverbrauch der kommunalen Liegenschaften hat mit knapp 55 Prozent die Klosterwiesenschule. Zu dieser zählen neben mehreren Schulgebäuden allerdings auch die beiden Gebäude des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne, die Sporthalle sowie die kleine Turnhalle, da diese allesamt bei den Abrechnungen über einen gemeinsamen Zähler laufen. Aufgrund der hohen Zuverlässigkeit und Qualität dieser Daten, werden für die Erfassung der Stromverbräuche überall dort, wo diese verfügbar sind, ausschließlich Abrechnungsdaten des Stromlieferanten (Gemeindewerke Oberhaching) verwendet. Der eigenverbrauchte Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung wurde mittels einer Eigenstromdifferenzrechnung von der Firma Kirchner Energie GmbH aus Weingarten ermittelt. Weitere Liegenschaften mit relativ hohen Stromverbräuchen sind das Rathaus und die Schenk-Konrad-Halle mit Anteilen von 19 Prozent, respektive 12 Prozent am Gesamtstromverbrauch. Der Stromverbrauch der Gaststätte zur Mühle wurde dabei nicht bei der Schenk-Konrad-Halle miterfasst, da es sich hier um verpachtete Räumlichkeiten handelt, die nach Vorgaben des Leitfadens nicht zu erfassen sind. Aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen ist davon auszugehen, dass nicht alle Stromverbräuche 2021 auf ihrem sonst üblichen Niveau lagen. Speziell durch den eingeschränkten Schulbetrieb sowie die geringe Anzahl an Veranstaltungen und Sportveranstaltungen, ist zukünftig vorerst mit höheren Verbräuchen bei der Klosterwiesenschule (inklusive Sporthalle) und der Schenk-Konrad-Halle, zu rechnen. b) Wärme kommunale Liegenschaften Energieträger Wärme in kWh 1 Rathaus (Marsweilerstraße 4) Nahwärme 69.530 2 Schenk-Konrad-Halle (Mühlstraße 1) Nahwärme 151.278* 3 Vereinsheim (Klosterhof 5) Erdgas 36.023 4 Klosterwiesenschule (Boschstraße 1) Nahwärme 742.893 5 Kiga Sonne, Mond und Sterne (Friesenhäusler Straße 8) Nahwärme siehe 4 6 DRK Heim (Baindter Straße 48) Heizstrom 2.200 7.1 Bauhof (Ziegeleistraße 20) Erdgas 53.973 18 7.2 Bauhof (Ziegeleistraße 20) Schätzwert Holz 151.200* 8 Feuerwehrhaus (Ziegeleistraße 20) Erdgas / Holz siehe 7 - Bauhof 9 Sporthalle (Friesenhäusler Straße 10) Nahwärme siehe 4 10 Hausmeisterwohnung (Boschstraße 1) Nahwärme siehe 4 11 Kleine Turnhalle - Hausmeisterwohnung Nahwärme siehe 4 12 Friedhof, Aussegungshalle (Stöcklisstraße 6/1) unbeheizt 0 davon Nahwärme (Erdgas-BHKWs) in kWh 963.701 davon Erdgas in kWh 89.996 davon Heizstrom in kWh 2.200 davon Trockenholz in kWh (Heizwert Hi) 151.200 *Der Zähler der SKH wurde durch einen Blitzeinschlag zerstört, daher ist dieser Wert eine Hochrechnung der Kirchner Energie GmbH auf Basis vorhandener Zählerwerte und Ersatzwerte. Tabelle 2: Wärmeverbrauch der kommunalen Liegenschaften 2021 (unbereinigt) Aufgrund der Vorgaben zur Bilanzierung des Wärmeverbrauchs in der Kernbilanz, ist dieser Wert stets unbereinigt anzugeben. Dies bedeutet, dass die Daten nicht einer Witterungsbereinigung unterzogen werden dürfen, weshalb der Wärmebedarf in milden Wintern in der Regel niedriger ausfallen wird, als in kälteren Wintern. Bei einem weiteren Voranschreiten der Erderwärmung und einer damit einhergehenden Zunahme der Anzahl von milderen Wintern, werden daher zukünftig die Wärmeverbräuche kommunaler Liegenschaften unabhängig von den umgesetzten Maßnahmen oft niedriger liegen als in der Vergangenheit. Um einen besseren Vergleich der jährlichen Wärmeverbrauchsentwicklung geben zu können, wird daher zukünftig, ergänzend zum unbereinigten Wärmeverbrauch, auch der witterungsbereinigte Wärmeverbrauch angegeben, da die Außentemperaturen die benötigte Wärmemenge massiv beeinflussen. In der Kernbilanz selbst darf dieser bereinigte Wert allerdings nicht verwendet werden. Grundsätzlich sind alle Wärmeenergiemengen nach dem Tool zur Bilanzierung von Emissionen einer Verwaltung namens BICO2 BW Verwaltung des ifeu-Institut (2023b) in Heizwerten anzugeben. Üblicherweise wird der Gas- und Heizölverbrauch über den Brennwert 19 abgerechnet. Dieser enthält jedoch auch Verdampfungswärme, also Wärme, die dadurch entsteht, dass Wasserdampf im Abgas auskondensiert und somit Energie abgegeben wird. Um diesen Effekt rauszurechnen, werden Energiebilanzen auf Basis der Heizwerte Hi erstellt, weshalb hierzu die Brennwerte in Heizwerte (Faktoren siehe Anlage 1) umgerechnet wurden. Außerdem werden alle Werte in kWh umgerechnet, da sonst die Mengen von gasförmigen, flüssigen und festen Brennstoffen nicht miteinander vergleichbar sind. Insgesamt lag der Wärmeverbrauch der elf beheizten kommunalen Liegenschaften 2021 bei unbereinigt 1.207.097 kWh. Ein Großteil dieses Verbrauchs, nämlich 963.701 kWh, ist Nahwärme, da sieben kommunale Liegenschaften mit Nahwärme beheizt werden. Die Nahwärme stammt aktuell aus zwei erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken, die sich im Schulareal befinden und neben dem gesamten Schulareal auch das Rathaus und die Schenk- Konrad-Halle mit Nahwärme versorgen. Da die Abrechnung dieser Nahwärmelieferungen intern erfolgt, gibt es hier lediglich interne Verrechnungsdaten und keine Abrechnung eines externen Energieversorgers. Diese Abrechnung wurde durch die Firma Kirchner Energie GmbH erstellt. Das Vereinsheim, der Bauhof und das Feuerwehrgerätehaus werden mit Erdgas beheizt. Zudem erfolgt die Beheizung von Bauhof und Feuerwehr mit Trockenholz aus Holzresten. Da die genauen Holzmengen nicht erfasst werden können, handelt es sich hierbei um einen Schätzwert aus den ungefähren Verbräuchen der letzten Jahre. Da für den Bauhof und die Feuerwehr keine separaten Abrechnungszähler für Wärme vorhanden sind, ist eine Verbrauchsaufteilung auf die Einzelgebäude bisher nicht möglich. Das von Baindter und Baienfurter Vereinen und Organisationen gemeinsam genutzte DRK-Heim wird mit Heizstrom beheizt. Die Aufteilung der Energieverbräuche des Gebäudes erfolgt entsprechend den Verbrauchsanteilen der dort beheimateten Vereine auf die Gemeinden Baindt und Baienfurt. 4.2.2 Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung Standort des Schaltschranks bzw. Verteilerkastens der Straßenbeleuchtung Strom in kWh 2021 Friesenhäusler Straße 36 2.917 Hirschstraße 201 478 Hirschstraße 22 2.376 Dieselstraße 11 1.585 Schachener Straße 100 1.068 Rehstraße 48 929 20 Siemensstraße 14 556 Iltisstraße 5 1.111 Ziegeleistraße 9 15.782 Gartenstraße 57 4.213 Boschstraße 48 1.999 Lilienstraße 18 959 Lilienstraße 2 6.138 Schönblick 5 3.032 Grünenbergstraße 18 987 Im Voken 20 1.667 Mehlisstraße 7 3.181 Lichtsignalanlage Marsweilerstraße 31 1.029 Flutlicht Sportplatz Teil von Strom blaues Gebäude KWS Gesamtstromverbrauch in kWh 50.007,00 Tabelle 3: Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung 2021 In Baindt gab es 2021 insgesamt 738 Lichtpunkte der Straßenbeleuchtung, wovon circa 690 auf LEDs umgerüstet waren. Dies entspricht einem LED-Anteil von über 93 Prozent. Lediglich die Straßenbeleuchtung in den Straßenzügen rund um den Dorfplatz und im direkten Umfeld der Tennishalle wurde bisher noch nicht auf LED umgerüstet. Im Bereich Straßenbeleuchtung ist zudem der Stromverbrauch der Ampel an der Marsweilerstraße 31 sowie des Flutlichts vom Fußballplatzes mitzuerfassen. Das Flutlicht läuft allerdings über den Zähler des Blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule mit und ist daher bereits Teil des Stromverbrauchs der Schule. Aufgrund der hohen Anzahl verbauter LEDs lag der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung mit 50.007 kWh 2021 auf einem sehr geringen Niveau. 4.2.3 Energieverbrauch der Wasserversorgung und Wasserentsorgung a) Trinkwasser Speziell im Altdorfer Wald, wo die Trinkwasserquellen der Gemeinden Baindt und Baienfurt liegen, ist die Topographie sehr hügelig. Die beiden Nachbargemeinden sind beim Trinkwasser Teil eines gemeinsamen Trinkwasserzweckverbands Baienfurt-Baindt. Ende 2020 wurde eine neue Querverbindung der Wasserleitung von Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler geschaffen, weshalb in Richtung Hochbehälter Egelsee nun keine Pumpen mehr 21 benötigt werden. Neben einer Erhöhung der Versorgungssicherheit infolge des geringeren Wartungsaufwands der Pumpe, hat die Umsetzung dieser Maßnahme als positiven Nebeneffekt dazu beigetragen, den aufgrund der Topographie ohnehin schon ziemlich niedrigen Stromverbrauch der Trinkwasserversorgung nochmals weiter zu senken. Der Stromverbrauch der gemeinsamen Hochbehälter, Übergabeschächte und des Quellsammelschachtes des Trinkwasserzweckbands Baienfurt-Baindt lag 2021 bei insgesamt 7.490 kWh. Dieser Energieverbrauch wird anteilig nach Anzahl der angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner auf die beiden Gemeinden aufgeteilt. Der Anteil der Gemeinde Baindt liegt im Jahr 2021 bei 42,2 Prozent, was einem Stromverbrauchsanteil von 3.166 kWh entspricht. Neben den beiden genannten Gemeinden ist Bergatreute-Bolanden ebenfalls Teil der Trinkwasserversorgung. Da hier allerdings lediglich 113 Personen angeschlossen sind und die Abgrenzung, welche dieser Verbräuche als gemeinsame Verbräuche zu betrachten sind, hier sehr schwierig ist, wurde auf eine weitere Unterteilung verzichtet. Der Gesamtverbrauch wurde daher lediglich auf die beiden Gemeinden Baindt und Baienfurt aufgeteilt. Neben dem anteiligen Stromverbrauch am Trinkwasserzweckverband, hat die Gemeinde Baindt drei weitere Anlagen, die zur Trinkwasserversorgung in Baindt benötigt werden. Diese laufen vollständig über die Gemeinde Baindt und hatten im Jahr 2021 zusammen einen Stromverbrauch von 5.064 kWh. Insgesamt wurden, unter Einbeziehung des Zweckverbands, somit 8.230 kWh Strom für die Trinkwasserversorgung in Baindt benötigt. Neben dem vorhandenen natürlichen Gefälle im Quellgebiet, sind auch die räumliche Nähe der Trinkwasserquellen und die Kompaktheit des Siedlungsgebiets wichtige Faktoren, die dazu beitragen, dass insgesamt nur sehr wenig Strom zur Trinkwasserversorgung benötigt wird. b) Abwasser Strom in kWh 2021 RÜB Regenrückhaltebecken Schachen 4.841 Druckkompressor Menzenhäusle 14 Gesamtstrom Abwasserentsorgung 4.855 Stromverbrauch Kläranlage Berg Anteil der Gemeinde Baindt (nach gebührenfähigem Abwasser) 238.036 Tabelle 4: Stromverbrauch Abwasser Gemeinde Baindt 2021 22 Die Gemeinde Baindt besitzt in Schachen ein Regenrückhaltebecken, welches Niederschlagswasser sammelt und so einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz liefert. Der Stromverbrauch zum Sammeln sowie zum Abtransport zur Reinigung des Abwassers (Schmutzwasser, Regenwasser und Fremdwasser) lag 2021 bei 4.850 kWh. Neben dem Energiebedarf vom Abwassertransport, ist auch der Energiebedarf zur Reinigung des Abwassers für die Gemeinde Baindt zu ermitteln. Die Abwasserreinigung erfolgt für die Gemeinde Baindt im Verbandsklärwerk in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Teil des Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (kurz AMS), der für den Betrieb der Kläranlage in Berg verantwortlich ist. Die Ermittlung des Stromverbrauchs erfolgt dabei anteilig nach dem Anteil der Gemeinde Baindt am gebührenfähigen Abwasser der Verbandskläranlage. Prinzipiell ist der Gesamtstrombedarf von Kläranlagen zwar nach den Einwohnerwerten anteilig auf die beteiligten Kommunen aufzuteilen, allerdings werden diese Werte beim AMS nicht für einzelne Kommunen erfasst werden. Bei einer Berechnung des Gemeineanteils, entsprechend dem Anteil am gebührenfähigen Abwasser, liegt der Baindter Stromanteil am Gesamtstromverbrauch der Kläranlage bei 238.036 kWh. 4.2.4 Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks Im kommunalen Fuhrpark der Gemeinde Baindt gab es 2021 insgesamt 15 Fahrzeuge, aufgeteilt auf die Verwaltung, den Bauhof sowie die freiwillige Feuerwehr. Hiervon waren 13 Diesel- und zwei Elektrofahrzeuge. Zusätzlich dazu hat der Trinkwasserzweckverband Baienfurt-Baindt zwei Dieselfahrzeuge, deren Kraftstoffverbrauch, entsprechend dem Gemeindeanteil, auf beide Gemeinden aufgeteilt wird. Der Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks lag 2021 bei ca. 9.600 Litern Diesel, also umgerechnet in Heizwert 93.781 kWh. Die Stromverbräuche der E-Fahrzeuge vom Rathaus und Bauhof wurden nicht separat erfasst, da diese bereits in den Stromverbräuchen der jeweiligen Gebäude enthalten sind, bei denen die Fahrzeuge regelmäßig geladen werden. Neben den Fahrzeugen der Gemeinde ist anteilig, entsprechend dem Stromanteil der Kläranlage, auch der Kraftstoffverbrauch von deren Fahrzeug im Gesamtkraftstoffverbrauch enthalten. 4.2.5 Dienstreisen Die Energieverbräuche von Dienstreisen mit kommunalen Fahrzeugen sind nicht separat dargestellt, da diese bereits in den Werten vom kommunalen Fuhrpark enthalten sind. Zusätzlich zu den Dienstfahrten mit Fahrzeugen aus dem kommunalen Fuhrpark, wurden 2021 insgesamt 2.225 Kilometer dienstlich mit Privat-PKWs (ausschließlich benzinbetankte Fahrzeuge) zurückgelegt. Fahrten mit dem ÖPNV (Bus oder Bahn) wurden im Jahr 2021 allerdings keine zurückgelegt. Der Anteil der Dienstreisen am Gesamtenergieverbrauch der Gemeinde ist damit insgesamt allerdings nur äußerst gering. 23 4.2.6 Sonstige Bereiche Neben den fünf Kernbereichen (Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser, kommunaler Fuhrpark, Dienstreisen) gibt es weitere Bereiche, welche ebenfalls im Zusammenhang mit dem Handeln einer Verwaltung stehen, aber deutlich schwieriger zu erfassen und zu bilanzieren sind. Zu diesen zählen laut Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 10, unter anderem die folgenden Bereiche: ➢ Graue Energie von Bauvorhaben, ➢ Veranstaltungen, ➢ Beschaffung von Waren und Dienstleistungen (mit Informations- und Kommunikationstechnologie), ➢ Übernachtungen, sowie weitere. Auch der Arbeitsweg der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Verwaltung von und zur Arbeitsstätte ist ein solcher Bereich. Da allerdings zu diesen Bereichen die nötigen Daten oftmals gar nicht vorliegen oder aber nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden könnten, wird in diesem Konzept auf deren Darstellung weitgehend verzichtet. So ist die Graue Energie bei Bauvorhaben, also die Energiemenge, welche für die Herstellung, den Transport, die Lagerung, den Verkauf und die Entsorgung eines Gebäudes aufgewendet werden muss, kaum ermittelbar, da hierfür umfassende Daten, speziell auch zu den benötigten Rohstoffen und deren Gewinnung, benötigt werden, die größtenteils aber selbst auf Bundesebene nicht verfügbar sind. Da der Aufwand einer solch umfangreichen Erfassung immens hoch wäre und zudem praktisch daran scheitern könnte, dass Unternehmen kaum zur Herausgabe von Daten zur Herkunft der verwendeten Rohstoffe und deren Gewinnung verpflichtet werden können, wird es zeitnah keine genauen Daten hierzu geben. Dies gilt ebenso für den Bereich der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen inklusive der Informations- und Kommunikationstechnik. Eine Erfassung solcher Daten wäre allenfalls eine äußerst grobe Schätzung, die aber auch nicht wirklich überprüft werden könnte und daher keine wirkliche Aussagekraft hätte. Die An- und Abreise zu Veranstaltungen, oder auch zur Arbeitsstätte, sind zwar prinzipiell einfach zu erfassen, aber da niemand zur Herausgabe dieser Auskunft verpflichtet ist und eine freiwillige Auskunft nie ein exaktes Abbild der Realität darstellt, wären solche Daten mitunter nur eingeschränkt aussagekräftig. Zudem ist der Aufwand, das gesamte Personal der Verwaltung zu diesem Thema zu befragen, im Verhältnis zu den gewonnenen Erkenntnissen schlichtweg unverhältnismäßig, zumal es in einigen Wohnorten nach wie vor keine wirklich brauchbare Alternative zum eigenen Auto gibt. Der einzige dieser sonstigen Bereiche, welcher 24 in Baindt zuverlässig und ohne größeren Aufwand erfasst werden kann, ist die Zahl dienstlicher Übernachtungen. Allerdings gab es im Jahr 2021 pandemiebedingt keine einzige dienstliche Übernachtung. Auch wenn diese sonstigen Bereiche vorerst nicht genauer erfasst werden, sollten auch diese nicht ignoriert werden. Schließlich gibt es einige Maßnahmen, welche einen Beitrag leisten können, Bereiche wie Beschaffung, Pendlerverkehr, Veranstaltungen und Graue Energie bei Bauvorhaben nachhaltiger zu gestalten. Denkbar ist, beispielsweise eine Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung für die Verwaltung einzuführen. Darin könnten zu erfüllende Nachhaltigkeitsanforderungen für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen verbindlich festgelegt werden. Um Anreize zu einer klimaschonenden Fortbewegung, speziell auch im Pendlerverkehr von und zur Arbeitsstätte zu schaffen, unterstützt die Gemeinde Baindt die Mitfahrplattform Pendla zur einfacheren Vernetzung und Bildung von Fahrgemeinschaften. Im Rahmen des 2022 eingeführten „Zuschuss zur betrieblichen Gesundheitsförderung“ erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Gutschein, welche unter anderem den Arbeitsweg an mindestens einem Tag die Woche mit dem Fahrrad zurücklegen. 4.3 Photovoltaikanlagen auf Dächern kommunaler Gebäude Nach den Vorgaben des ifeu-Institut (2023a) S. 15, ist eine der Zielvorgaben für „klimaneutrale“ Kommunen, bis zum Jahr 2040 einen Mindestzielwert von 1 kWp Photovoltaikleistung pro 10 qm überbauter Grundfläche, bezogen auf alle Liegenschaften, zu erreichen. Hierbei gibt es jedoch im Gegensatz zu den Vorgaben zur Bilanzierung keinerlei Sonderregelungen, weshalb auch soziale Wohnbauten und vermietete Gebäude miteinzubeziehen sind. Zum Zielwert werden auch vermietete Dachflächen kommunaler Gebäude dazugezählt, da die Verwaltung nach geltenden Vorgaben nicht zwingend im Eigentum der Photovoltaikanlagen sein muss. Werden die überbauten Grundflächen aller kommunalen Liegenschaften inklusive Garagen und weiteren Nebengebäuden der Gemeinde Baindt aufsummiert, ergibt dies insgesamt eine überbaute Grundfläche von 11.993 qm. Als Zielmarke für die Erreichung des Teilziels für Photovoltaikanlagen ist daher nach jetzigem Stand eine installierte PV-Leistung auf den Dachflächen kommunaler Liegenschaften von ca. 1.200 kWp anzustreben. Bisher gibt es in Baindt lediglich eine kommunale Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach. Die Leistung dieser Anlage beträgt 18,975 kWp. Außerdem gibt es auf dem Dach des DRK- Heims eine privat betriebene Photovoltaikanlage mit 22,4 kWp. Da dieses Gebäude von Vereinen und Organisationen der Gemeinden Baindt und Baienfurt gemeinsam genutzt wird, kann diese Anlage nur anteilig, also zu 50 Prozent, zur Gemeinde Baindt gezählt werden. Die aktuell installierte Gesamtphotovoltaikleistung entspricht einem Zielerreichungsgrad von lediglich 2,52 Prozent. Allerdings werden in den kommenden Jahren mehrere neue 25 Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen installiert werden, wodurch dieser Wert deutlich ansteigen wird. Im Rahmen der Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine neue PV-Anlage installiert werden. Neben dieser Anlage, zu der die Gemeinde Baindt durch die erforderliche Dachsanierung gemäß Vorgaben des Landes Baden- Württemberg gesetzlich verpflichtet ist, soll auch auf dem Dach der Sporthalle eine neue PV- Anlage errichtet werden. Der zukünftige Energiemix für das derzeit noch rein erdgasbasierte Nahwärmenetz der Gemeinde, an welches bereits ein Großteil der kommunalen Gebäude angeschlossen ist, soll aus Holzpellets, Wärme aus einer Luft-Wärmepumpe sowie Erdgas zu Spitzenlastzeiten bestehen. Hauptzweck der PV-Anlage auf dem Sporthallendach wäre daher, den erforderlichen Strom für den Betrieb der Luftwärmepumpe selbst zu erzeugen. Im Rahmen der in den nächsten beiden Jahren anstehenden Sanierung von Bauhof und Feuerwehrgerätehaus ist dann die Errichtung einer weiteren PV-Anlage vorgesehen. Die Erreichung der Zielvorgabe bezüglich Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dachflächen ist mit hohem personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Allerdings muss die Gemeinde Baindt hier nicht zwingend Eigentümerin der Anlagen sein, weshalb bei kleineren Dachflächen oder Gebäuden mit geringem Eigenverbrauch an Strom, alternativ auch eine Vermietung der Dachflächen denkbar wäre. 4.4 Nebenbilanz Nach den Vorgaben des Leitfadens zur klimaneutralen Kommunalverwaltung in Baden- Württemberg dürfen vermietete Wohngebäude, wie soziale Wohnbauten sowie Asyl- oder Obdachlosenunterkünfte, nicht im Rahmen der Kernbilanz erfasst werden. Um trotz dieser verbindlichen Vorgaben im vorliegenden Konzept ein möglichst umfassendes Bild der Treibhausgasemissionen der gesamten Baindter Kommunalverwaltung geben zu können, werden die Energieverbräuche dieser kommunalen Liegenschaften hier gesondert dargestellt. kommunale Liegenschaften Strom in kWh 2021 (Abrechn.) Eigenstrom selbst verbraucht Gesamtstrom in kWh 2021 Klosterhof 4 (Heizstrom) 42.028 0 42.028 Rosenstraße 8 (Heizstrom) angemietet 10.057 0 10.057 Boschstraße 1/5 (Heizstrom aus Kraft- Wärme-Kopplung-Gas) 0 55.768 55.768 26 Varia Home Boschstraße 1/7 (Strom aus KWK-Gas) 0 9.528 9.528 Friesenhäusler Str. 12 (Heizstrom) 120.840 0 120.840 Küferstraße 8 8.185 0 8.185 Buchenstr. 12 (Heizstrom) angemietet 19.313 0 19.313 Gesamtstrom (inkl. Heizstrom) 65.296 265.719 Tabelle 5: Stromverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 Insgesamt lag der Stromverbrauch der weiteren kommunalen Gebäude inklusive Gemeinschaftsunterkünften (Asyl- und Obdachlosenunterkünfte) bei 265.719 kWh im Jahr 2021. Da die meisten Gemeinschaftsunterkünfte mit Strom beheizt werden, ist ein Großteil dieses Stroms zur Wärmeerzeugung aufgewendet worden. Da bei den Abrechnungsdaten nicht zwischen Strom und Heizstrom unterschieden wird, kann der genaue Verwendungsanteil nicht bestimmt werden. Ein Teil des verwendeten Stroms stammt aus Kraft-Wärme-Kopplung der derzeit noch vollständig mit Erdgas betriebenen Blockheizkraftwerke der Nahwärmezentrale im Schulareal. kommunale Liegenschaften Energieträger Wärme in kWh 2021 Klosterhof 4 Heizstrom siehe Tabelle 5 Rosenstraße 8 Heizstrom siehe Tabelle 5 Boschstraße 1/5 Heizstrom siehe Tabelle 5 Varia Home Boschstraße 1/7 Nahwärme (Erdgas) 25.140 Friesenhäusler Str. 12 Heizstrom siehe Tabelle 5 Küferstraße 8 Heizöl 36.281 Buchenstraße 12 Heizstrom siehe Tabelle 5 Summe Fernwärme (Erdgas) 25.140 Summe Heizöl (Hochrechnung) 36.281 Tabelle 6: Wärmeverbräuche weiterer kommunaler Gebäude 2021 27 Bei den Wärmeverbräuchen ist es wie bereits geschildert so, dass in einem Großteil der Gebäude mit Strom geheizt wird. Das Varia Home wird allerdings mit aus Erdgas erzeugter Nahwärme betrieben. Insgesamt wurden dort 2021 25.140 kWh Nahwärme benötigt. Das Gebäude Küferstraße 8 wird derzeit noch mit Heizöl beheizt. Da der Heizöltank nicht jährlich zum gleichen Tag gefüllt wird, handelt es sich beim Verbrauch von 36.281 kWh Heizöl im Jahr 2021 um eine entsprechende Hochrechnung auf Basis der Heizölabrechnungen zweier Jahre. Das vollständig vermietete Wohngebäude Dorfplatz 2/1 wurde hingegen nicht erfasst, da dieses ausschließlich von privaten Mieterinnen und Mietern genutzt wird. 5 Treibhausgasbilanz 5.1 Kernbilanz Für eine Erfassung des Gesamtenergiebedarfs der Kommunalverwaltung in Baindt und eine hierauf basierende Treibhausgasbilanz ist es nötig, alle Energieverbräuche in Kilowattstunden (kWh) umzurechnen. Neben dem Stromverbrauch, der immer in kWh angegeben wird, können auch alle Wärmeverbräuche in diese Einheit umgerechnet werden. Über entsprechende Umrechnungsfaktoren kann auch die verbrauchte Kraftstoffmenge für den Betrieb des kommunalen Fuhrparks in die Einheit kWh umgerechnet werden. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 479.750 kWh Strom benötigt. Darin enthalten ist der Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften, der örtlichen Straßenbeleuchtung, von Trink- und Abwasser sowie anteilig, der Kläranlage in Berg. Zudem ist der benötigte Heizstrom des DRK-Heims entsprechend dem Anteil der Gemeinde Baindt enthalten. Da kein eigener Zähler für Heizstrom vorhanden ist, wurde hier die laut Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023b) allgemein übliche Annahme von 80 Prozent Wärmeanteil und 20 Prozent Stromanteil angenommen. Da aufgrund der Vorgaben des Leitfadens allerdings Heizstrom mit dem Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zu bilanzieren ist, ändert diese Annahme der Aufteilung an der Bilanz selbst ohnehin nichts. Abbildung 3: Aufteilung Stromverbräuche 2021 nach Verbrauchsart (eigene Darstellung) 37% 0% 10% 2% 50% 1% Strom Gebäude Heizstrom Strom Straßenbeleuchtung Strom Wasserversorgung Strom Kläranlage Strom Abwasserentsorgung 28 Knapp die Hälfte des Stromverbrauchs der Gemeinde Baindt wird für den Betrieb des Klärwerks in Berg benötigt. Dabei wird allerdings nur der Anteil der Gemeinde und nicht der Gesamtstromverbrauch des Klärwerks erfasst. Mit circa 37 Prozent ist der Strombedarf der Gebäude ein weiterer großer Anteil am Gesamtstromverbrauch. Der Anteil des Stromverbrauchs der Straßenbeleuchtung liegt aufgrund der hohen Anzahl verbauter LED mit nur 10 Prozent auf einem niedrigen Niveau. Für die Trinkwasseraufbereitung, die Entsorgung von Abwässern sowie zum Heizen wird prozentual nur sehr wenig Strom benötigt. Im Vergleich zum Strom, wird (umgerechnet in kWh) allerdings noch deutlich mehr Energie im Bereich der Wärme benötigt. Aufgrund der Vorgaben des Leitfadens sind alle Wärmeverbräuche umgerechnet in Heizwert anzugeben. Da ein Großteil der kommunalen Liegenschaften an die Nahwärmezentrale der Klosterwiesenschule angeschlossen ist, wurden 2021 somit 963.701 kWh Nahwärme verbraucht. Derzeit sind die beiden Blockheizkraftwerke zur Wärmeerzeugung noch erdgasbasiert. Die Gebäude des Bauhofs und der Feuerwehr wurden mit schätzungsweise 151.200 kWh Trockenholz aus Holzresten beheizt. Zudem wird dort auch noch mit Erdgas geheizt. Auch das Vereinsheim Klosterhof 5 wird derzeit mit Erdgas beheizt, weshalb neben dem Erdgas für die Nahwärme zusätzlich 81.176 kWh bezogenes Erdgas verbraucht wurden. Der Heizstrom des DRK-Heims wurde im Strombereich miterfasst. Daneben wird für den Betrieb des kommunalen Fuhrparks von Verwaltung, Bauhof und Feuerwehr Kraftstoff in größeren Mengen benötigt. Insgesamt wurden im Jahr 2021 knapp 9.600 Liter Diesel, also umgerechnet mit dem Faktor des Heizwerts von Diesel (9,77) insgesamt 93.781 kWh Diesel verbraucht. Die anteiligen Verbräuche der Fahrzeuge vom Trink- und Abwasserzweckverband sind in diesem Wert bereits enthalten. Der benötigte Strom zum Betrieb der E-Fahrzeuge von Verwaltung und Bauhof ist bereits in den Stromverbräuchen von Rathaus und Bauhof enthalten. Um eine Doppelerfassung zu vermeiden, werden diese hier nicht separat aufgeführt. Die Dienstfahrten mit Privat-PKW sind hierin ebenfalls nicht enthalten, da für diese nur eine Kilometerzahl vorliegt, aber keine tatsächlichen Verbrauchswerte. Insgesamt wurden 2.225 Kilometer mit Privatfahrzeugen (alle mit Superbenzin betrieben) zurückgelegt. Da der Aufwand, bei Fahrten mit Privat-PKW immer den exakten Kraftstoffverbrauch zu ermitteln, sehr hoch ist und dies zudem auch aus Datenschutzgründen schwierig ist, wurde im vorliegenden Konzept auf eine genauere Erfassung verzichtet. Der Energiebedarf der Dienstreisen mit Privatfahrzeugen ist in Baindt insgesamt sehr niedrig. Es wurden stattdessen bundesweit gültige Werte verwendet, die vermutlich von den speziellen Werten der Gemeinde nur geringfügig abweichen. Dienstreisen mit dem ÖPNV gab es im Jahr 2021 nicht. Der Gesamtenergieverbrauch der Gemeinde Baindt an Strom, Wärme und Kraftstoff beträgt 1,781 Mio. kWh im Jahr 2021 (ohne Dienstreisen). 29 Basierend auf diesen Daten kann eine Treibhausgasbilanz der Gemeindeverwaltung berechnet werden. Ende Januar 2024 wurden für die einzelnen Energieträger entsprechende Emissionsfaktoren für das Jahr 2021 veröffentlicht (siehe Anlage 1). Für Nahwärme welche überwiegend aus einem erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken stammt, beträgt der Richtwert des Emissionsfaktors laut Institut für Energie- und Umweltforschung (2023b) 0,15 kg CO2e pro kWh sowie 0,247 kg CO2e pro kWh Erdgas. Tabelle 7: Treibhausgasbilanz Gemeinde Baindt 2021 Die meisten Treibhausgasemissionen, nämlich über 225 Tonnen CO2-Äquvivalente, resultieren aus den Stromverbräuchen. Da für die Strombilanzierung nach den Vorgaben des Leitfadens vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a), S. 5 - 35 immer der bundesweite Strom-Mix verwendet werden muss, der zurzeit noch sehr stark durch den schlechten Emissionswert von Kohlestrom bestimmt wird, liegt dieser Wert am höchsten. Selbst erzeugter und eigenverbrauchter Strom aus Klärgas und Photovoltaik darf in der Kernbilanz hingegen nicht berücksichtigt werden. Die gesamten Treibhausgasemissionen der Gemeindeverwaltung in Baindt für 2021 liegen bei 425,44 Tonnen CO2e inklusive den bereits in den Emissionsfaktoren enthaltenen Emissionen aus der Vorkette durch die Erzeugung von Energie. THG-Emissionen in t CO2e Emissionen Stromverbrauch 2021 226,44 Emissionen Nahwärme 2021 144,56 Emissionen Erdgasverbrauch 2021 20,1 Emissionen Holzverbrauch 2021 (Schätzwert) 3,3 Emissionen Mobilität (Fuhrpark + Dienstreisen) 31,1 Gesamtemissionen 2021 in Tonnen CO2e 425,44 30 Abbildung 4: Anteil einzelner Bereiche an Gesamttreibhausgasemissionen in Prozent (eigene Darstellung) Bei der Treibhausgasbilanz können drei Bereiche voneinander abgegrenzt werden. Diese Bereiche sind Wärme, Strom und Mobilität. Zum Bereich der Mobilität zählen die Kraftstoffverbräuche des kommunalen Fuhrparks und die aus den Dienstreisen mit Privatfahrzeugen und der Nutzung des ÖPNV resultierenden Treibhausgasemissionen. Wie in Abbildung 4 dargestellt, sind beiden Bereiche, Strom mit knapp 53 Prozent und Wärme mit circa 39 Prozent, für einen sehr großen Teil der Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung verantwortlich. Der dritte Bereich, nämlich die Mobiltät, ist hingegen nur für 7,3 Prozent dieser Emissionen verantwortlich. Zukünftig wird nach derzeitigem Stand ein Großteil der Energie sowohl im Wärmebereich (zum Betrieb von Wärmepumpen), als auch im Verkehrssektor durch den Ausbau der Elektromobilität über Strom bereitgestellt werden. 5.2 Nebenbilanzen In der Kernbilanz der Kommunalverwaltung in Baindt wurden die Energieverbräuche strikt nach den Vorgaben des „Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg“ bilanziert und daraus eine entsprechende Treibhausgasbilanz erstellt. Da diese verbindlichen Vorgaben allerdings wichtige Faktoren, wie die Zusammensetzung des verwendeten Stroms vor Ort und auch die Witterung, nicht miteinbeziehen, wurden bei den Energieverbräuchen und daraus resultierenden Treibhausgasbilanzen entsprechende Nebenbilanzen erstellt, um so ein noch besseres Abbild der Realität geben zu können. Zudem werden in einer weiteren Nebenbilanz auch die kommunalen Liegenschaften dargestellt, die nach den Vorgaben des Leitfadens nicht erfasst werden dürfen, aber natürlich trotzdem zu den Energieverbräuchen einer Kommunalverwaltung mitdazugehören. Letztlich zählen zwar nur die Werte der Kernbilanz, allerdings möchte das vorliegende Konzept auch eine möglichst vollständige Übersicht über die Energie- und Treibhausgasbilanz der gesamten Kommunalverwaltung geben, weshalb die Werte dieser weiteren Gebäude ebenfalls dargestellt werden. 53,2239,47 7,30 Strom Wärme (Erdgas, Fernwärme, Holz) Mobilität (Fuhrpark + Dienstreisen) 31 Emissionen Strom 2021 in t (mit Klärgas, PV) 141,1 Emissionen Fernwärme 2021 in t 144,6 Emissionen Erdgas 2021 in t 20,1 Emissionen Holz 2021 in t (Schätzwert) 3,3 Emissionen Mobilität (Fuhrpark + Dienstreisen) in t 31,1 THG-Emissionen gesamt in Tonnen CO2e 340,1 Tabelle 8: Treibhausgasbilanz 2021 mit Einbeziehung der Nutzung von Strom aus Eigenerzeugung Der Unterschied zwischen der Kernbilanz und dieser Nebenbilanz besteht darin, dass bei der Nebenbilanz lediglich derjenige Strom mit dem Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix bilanziert wurde, der auch tatsächlich aus dem Stromnetz bezogen wurde. Eine Anrechnung des von den Gemeindewerken Oberhaching bezogenen Stroms, der aus Wasserkraftwerken in Finnland stammt, erfolgt hier allerdings nicht, da hierfür aufgrund der weiten Strecke des Stromtransports nicht ohne Weiteres ein entsprechender Emissionsfaktor berechnet werden kann. Der selbst erzeugte Strom aus regenerativen Quellen (Sonne, „Abfallprodukt“ Klärgas) wurde im Rahmen dieser Nebenbilanz allerdings mit den passenden Emissionsfaktoren von Klärgas und Photovoltaik bilanziert, um die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Kommunalverwaltung damit besser abbilden zu können. So wird bei der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental bereits heute ein Großteil des verwendeten Stroms selbst aus Klärgas erzeugt, was durch die Vorgaben des Leitfadens allerdings nicht adäquat abgebildet wird. Da Klärgas bei der Wiederaufbereitung des Abwassers ohnehin entsteht, liegt dessen Emissionsfaktor mit nur 0,055 kg / kWh auf einem sehr niedrigen Niveau. Im Vergleich zum Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix für 2021 von 0,472 kg / kWh laut ifeu-Institut (2023b) sind die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Kläranlage, und damit einhergehend auch der Gemeindeanteil von Baindt, in der Praxis deutlich niedriger. Durch die Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach wird zudem ein Teil des dort benötigten Stroms selbst erzeugt und verbraucht, weshalb dieser Strom in der Nebenbilanz mit dem Emissionsfaktor von Photovoltaik bilanziert wurde. Außerdem wird ein Großteil des verwendeten Stroms im Schulareal aus Kraft-Wärme- Kopplung der beiden Blockheizkraftwerke erzeugt. Die Untersuchungen zum Emissionsfaktor von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung sind größtenteils sehr veraltet. Daneben weichen die 32 Ergebnisse aufgrund diverser verschiedener Berechnungsmethoden erheblich voneinander ab, wobei sämtliche Emissionsfaktoren niedriger sind, als der des bundesweiten Strom-Mix von 2021. Aus den genannten Gründen wird daher beim vorliegenden Konzept auf eine gesonderte Bilanzierung des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung verzichtet. Die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der Gemeinde Baindt im Strombereich liegen daher mit hoher Wahrscheinlichkeit im Vergleich zum derzeitigen Strom-Mix in Deutschland etwas niedriger. Durch die Einbeziehung der Nutzung von Strom aus Eigenerzeugung (Klärgas, PV), verringern sich dadurch die Treibhausgasemissionen des kommunalen Gesamtstromverbrauchs von 226,5 auf 141,1 Tonnen und damit einhergehend auch die Gesamtemissionen auf 425,4 Tonnen Treibhausgasen im Jahr 2021 auf 340,1 Tonnen. Da der Wärmeverbrauch eines Jahres mitunter stark von der Witterung, allen voran den Außentemperaturen während der Heizperiode geprägt ist, hilft es, um zeitliche Entwicklungen und die Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen besser aufzeigen zu können, die Wärmeenergieverbräuche einer Witterungsbereinigung zu unterziehen. Dafür wird der Klimafaktor der nächstgelegenen Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes, kurz DWD, verwendet. Die nächstgelegene DWD-Station zur Gemeinde Baindt liegt in der Stadt Weingarten. Aufgrund der relativ geringen Entfernung zwischen Baindt und Weingarten ist dieser Wert prinzipiell als verlässlich einzustufen. Der Klimafaktor des Jahres 2021 liegt nach eigener Berechnung mit Daten des DWD für die Wetterstation in Weingarten (siehe Anlage 3) mit 0,946 etwas niedriger als eins, was bedeutet, dass 2021 durchschnittlich etwas kälter war als das Mittel der vorangegangenen zehn Jahre für dieselbe Messstation. Zusammen mit der Witterungsbereinigung der Energieverbräuche von Nahwärme, Erdgas, und Holz sowie des selbst erzeugten und verbrauchten Stroms, reduziert sich der Treibhausgasausstoß der Kommunalverwaltung im Jahr 2021 damit weiter auf 331,1 Tonnen. Nach den Vorgaben des Leitfadens sind diese Berechnungen in der Kernbilanz allerdings nicht möglich. Neben den genannten Faktoren, die tendenziell eher zu einer Überschätzung der tatsächlichen Treibhausgasemissionen führen, gibt es auch einen gegenteilig wirkenden Faktor. Gemäß den Vorgaben des Leitfadens sind zahlreiche weitere Gebäude, wie unter anderem Asyl- und Obdachlosenunterkünfte, nämlich nicht Bestandteil der Kernbilanz. Da diese Gebäude aber auch Strom und Wärme benötigen, werden hier erhebliche Energiemengen nicht berücksichtigt. Die Gemeinde Baindt hat eine hohe Anzahl sozialer Wohnbauten, weshalb die Einbeziehung des Strom- und Wärmeenergiebedarfs dieser weiteren Gebäude, zu einer deutlichen Verschlechterung der Treibhausgasbilanz führt. Somit würden sich die Emissionen der Kernbilanz von 425,4 auf 566,2 Tonnen im Jahr 2021 erhöhen. 33 Selbst bei einer Witterungsbereinigung, sowie unter Einbeziehung der Herkunft des verwendeten Stroms, liegt dieser Wert mit 471,2 Tonnen noch deutlich über dem Wert der Kernbilanz. Wenn noch berücksichtigt wird, dass der Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung des Schulareals mit dem höheren Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix von 2021 bilanziert wurde, wird der tatsächliche Treibhausgasausstoß der Gemeindeverwaltung zumindest halbwegs mit dem ausgewiesenen Wert übereinstimmen und es kommt daher zu keiner extremen Unter- bzw. Überschätzung der realen Emissionen der Verwaltung. 6 Treibhausgasminderungspfad der Gemeinde Baindt Abbildung 5: Treibhausgasminderungspfad Gemeindeverwaltung Baindt von 2021 bis 2040 (eigene Darstellung) Um das 1,5 °C-Ziel erreichen zu können und damit einhergehend die ohnehin schon sehr hohen Klimawandelfolgekosten einigermaßen begrenzen zu können, bedarf es nach den Vorgaben des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (2023a) S. 14f zur Erreichung einer „klimaneutralen“ Verwaltung eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 Prozent bis zum Jahr 2030 gegenüber dem gewählten Basisjahr. Für die Gemeinde Baindt ist daher abgeleitet aus der Treibhausgasbilanz für das Jahr 2021, ein entsprechender Minderungspfad festzulegen. 425,44 357,37 300,2 252,2 211,8 177,9 149,5 125,5 105,5 88,6 74,4 62,5 52,5 44,1 37,0 31,1 26,1 22,0 18,4 15,5 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00 350,00 400,00 450,00 Zi el w er t TH G -E m is si o n en in t C O 2 e Jahr 34 Ausgehend vom gewählten Basisjahr 2021, ist daher eine jährliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Gemeindeverwaltung um 16 Prozent anzustreben. Um diese Reduzierung der Emissionen tatsächlich erreichen zu können, bedarf es neben einer raschen und massiven Reduzierung des Energiebedarfs der Kommunalverwaltung, auch einer nahezu ausschließlichen Verwendung von Energie aus regenerativen und nachhaltigen Quellen. Daneben gibt es einen ganz wichtigen Faktor, den die Gemeinde Baindt selbst nicht merklich beeinflussen kann, der sich allerdings erheblich auf die Emissionen auswirkt, nämlich die Zusammensetzung des bundesweiten Strom-Mix und dessen Emissionsfaktor. Je mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen kommt, umso geringer fallen die Treibhausgasemissionen von Strom aus, weshalb dann auch der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix absinkt. Abbildung 6: Entwicklung Emissionsfaktor Strom-Mix BRD 1990 bis 2022 nach Berechnungen des Umweltbundesamt (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima- energie/energieversorgung/strom-waermeversorgung-in-zahlen#Strommix) 35 Wie anhand der Zahlen von Abbildung 6 des Umweltbundesamt (2023) erkennbar ist, sind infolge des steigenden Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtstromerzeugung die Emissionsfaktoren des bundesweiten Strom-Mix in Deutschland seit 1990 deutlich gesunken. Zwischen 2013 und 2020 kam es sogar zu einer jährlichen Abnahme dieses Faktors. Zuletzt war es aber so, dass infolge des Atomausstiegs und der Energiekrise im Winter 2021 / 2022 wieder deutlich mehr Braun- und Steinkohle verstromt wurde. Da Atomstrom einen sehr geringen Emissionsfaktor aufweist, während dieser Faktor bei Kohlestrom sehr hoch liegt, führt dies dazu, dass es seit 2021 eher zu einer Verschlechterung des Emissionsfaktors kommt. Nachdem lange Zeit nur der vorläufige Emissionsfaktor der bundesweiten Strom-Mix vorlag, gibt es seit Januar 2024 nun den finalen Wert hierzu, der allerdings nur geringfügig vom vorläufigen Wert abweicht. Laut ifeu-Institut (2023b) liegt der finale Wert des Emissionsfaktors vom bundesweiten Strom-Mix für das Jahr 2021 bei 472 g CO2-Äquvivalent pro kWh. Signifikante Verringerungen von Emissionen in den nächsten Jahren sind daher vorerst deutlich schwieriger zu erreichen. Wenn der Kohleausstieg aus der Stromerzeugung bis zum Jahr 2038 angepeilt wird, hier sogar bis 2030, wirklich wie vorgesehen umgesetzt wird, sinkt zukünftig der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix sehr stark ab. Wenn die Energiewende in Deutschland also wirklich gelingt, profitiert auch die Gemeindeverwaltung Baindt bilanziell davon, da so die Gesamttreibhausgasemissionen der Verwaltung deutlich zurückgehen werden. Bei einer zukünftig vermehrten Verwendung von Strom im Wärme- und Mobilitätsbereich wird dieser „Mitnahmeeffekt“ sogar noch deutlich größer ausfallen. Da zum jetzigen Zeitpunkt eine präzise Ermittlung erzielbarer Einsparungen durch die Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen (siehe Kapitel 7) noch nicht verlässlich möglich ist und zudem wichtige Faktoren von der Gemeinde kaum beeinflusst werden können, dient dieser Treibhausgasminderungspfad derzeit vor allem als Orientierung, ob die Kommunalverwaltung auf ihrem Weg in Richtung „Klimaneutralität“ vorankommt. Ein Ableiten direkter Konsequenzen aus einem Abweichen vom Zielpfad ist allerdings derzeit nicht vorgesehen, zumal so lange die Vorgabe des Leitfadens gilt, dass stets der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zur Bilanzierung heranzuziehen ist. Sollte sich dies zukünftig einmal ändern, wäre es prinzipiell denkbar, einen verbindlichen Pfad festzulegen, der dann jedoch vom Gremium zu beschließen ist. 36 7 Handlungsempfehlungen 7.1 Allgemeine Einführung In den vorangegangenen Kapiteln wurden bereits die Energieverbräuche in den fünf einzelnen Handlungsfeldern für das Basisjahr 2021 erläutert und daraus dann die direkt hieraus resultierenden Treibhausgasemissionen abgeleitet. Ausgehend vom Basisjahr 2021 bis zum Zieljahr 2040, wurde zudem ein Treibhausreduktionsfahrplan erstellt. Letztlich ist aber für den Klimaschutz nicht die Ist-Situation entscheidend, sondern viel mehr, wie erreicht werden kann, dass die kommunalen Energieverbräuche in Zukunft deutlich niedriger ausfallen werden und die weiterhin benötigte Energie zu möglichst großen Teilen aus regenerativen Energiequellen stammt. Je weiter die Gemeindeverwaltung hier voranschreitet, umso wichtiger ist deren Beitrag zum Klimaschutz. Die Gemeinde Baindt nimmt eine wichtige Vorbildfunktion im Klimaschutz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Unternehmen sowie örtlichen Vereinen und Organisationen ein. Daher kann die Verwaltung mitunter diese Akteure dazu anregen, selbst einen noch größeren Klimaschutzbeitrag zu leisten. Jede erzielte Energieeinsparung stellt zudem eine Verringerung der kommunalen Energiekosten dar und entlastet damit den aktuellen Haushalt. Da viele Maßnahmen zur Energieeinsparung dauerhafte Effekte bewirken, werden damit neben dem aktuellen Haushalt auch zukünftige kommunale Haushalte entlastet. Ein weiterer Grund, Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, ist das Konzept der Klimakosten. Klimakosten sind nichts anderes, als Folgekosten des Klimawandels infolge häufiger auftretender und ausgeprägterer Extremwetterereignisse sowie daraus abzuleitender Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. Nach diesem Ansatz gibt es zusätzlich zur direkten Kostenersparnis, auch eine zukünftige Vermeidung von Folgekosten, da letztlich jede eingesparte Tonne Treibhausgas heute mit dazu beiträgt, exorbitant hohe Klimawandelfolgekosten in Zukunft zu vermeiden. Diese Klimakosten werden vom Umweltbundesamt in regelmäßigen Abständen berechnet. Die aktuellste Berechnung wurde 2023 veröffentlicht (Umweltbundesamt 2023). 37 Tabelle 9: Klimakostenempfehlung laut Umweltbundesamtes (Quelle: Umweltbundesamt 2023, https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten- von-umweltbelastungen#klimakosten-von-treibhausgas-emissionen) Wie aus Tabelle 9 ersichtlich wird, liegen die Empfehlungen für Klimakosten pro Tonne Kohlenstoffdioxid, bei einer Höhergewichtung der Wohlfahrt heutiger gegenüber zukünftigen Generationen, bei 228 Euro pro Tonne im Jahr 2020 und 237 Euro im Jahr 2022. Da die Folgekosten umso höher sein werden, je später die Treibhausgase eingespart werden, steigt dieser Wert in Zukunft voraussichtlich weiter an. Wenn die Wohlfahrt der verschiedenen Generationen hingegen gleichgewichtet wird, liegt dieser Wert mit 809 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2022 nochmals deutlich höher. Da Einsparungen oftmals nicht nur einmalig, sondern dauerhaft wirken, können durch die Einsparung einer Tonne Treibhausgas jährlich 237 Euro bzw. 809 Euro an Klimawandelfolgekosten vermieden werden (Umweltbundesamt 2023). Klimaschutz und Klimawandelanpassung, also die Anpassung an bereits heute unabwendbare Folgen der Erderwärmung, sind zwei der zentralen Aufgaben der heutigen Zeit. Überdies hinaus hat die Gemeinde Baindt allerdings zahlreiche weitere wichtige Herausforderungen zu meistern und Aufgaben zu erledigen. Die in Kapitel 7.3 beschriebenen Maßnahmen für die Handlungsfelder: kommunale Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Trink- und Abwasser, kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen werden daher bewusst als Handlungsempfehlungen tituliert. Die Fülle möglicher Maßnahmen, von eher kleineren und zeitnah umsetzbaren Maßnahmen bis hin zu kostspieligen energetischen Sanierungen, der Umstellung der Nahwärmezentrale auf überwiegende Verwendung regenativer Energiequellen oder der Errichtung neuer PV-Anlagen, hat daher keinerlei bindenden Charakter. Sinn und Zweck ist vielmehr, in einer Art Leitfaden der Verwaltung zu zeigen, wie und mit welchen Mitteln Energie eingespart und Treibhausgasemissionen vermieden werden können. Aufgrund begrenzter finanzieller, personeller und auch zeitlicher Ressourcen der Gemeinde Baindt, ist es aber schlichtweg unmöglich, alle Maßnahmenvorschläge zeitnah umzusetzen. Allerdings gibt es einzelne Maßnahmen, die einen besonders wichtigen Beitrag zur Zielerreichung leisten können. Daher werden diese prioritären Maßnahmen im folgenden Teilkapitel zusätzlich gesondert zum eigentlichen Maßnahmenkatalog ausführlich dargestellt. Neben denkbaren zukünftigen Maßnahmen, enthalten die Handlungsempfehlungen auch bereits abgeschlossene Maßnahmen der vergangenen Jahre sowie in Umsetzung befindliche Maßnahmen. Durch die Veröffentlichung des Konzepts auf der Internetseite der Gemeinde erhalten alle interessierten und beteiligten Akteure eine Übersicht, welche Maßnahmen bereits realisiert werden konnten und was hier in Zukunft an Maßnahmen vorgesehen ist. 38 7.2 Übersicht der wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen In der Einführung des Kapitels wurde bereits beschrieben, dass für eine Klimaneutralität der Verwaltung eine Vielzahl von Maßnahmen in den fünf einzelnen Handlungsfeldern notwendig ist. Die Bandbreite an möglichen Maßnahmen beginnt bei kleineren und rasch umsetzbaren Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Vorgaben und Regelungen in Form von Dienstanweisungen. Die umfangreichen und kostspieligen Maßnahmen, zu denen neben energetischen Gebäudesanierungen auch eine Umstellung des derzeit noch vollständig mit fossilem Erdgas betriebenen Nahwärmenetzes auf Wärme aus überwiegend regenerativen Quellen gehört, sind dabei zumeist besonders wirksam. In gewisser Weise sind die meisten in Kapitel 7.3 beschriebenen Maßnahmen wichtig, allerdings stechen bestimmte Einzelmaßnahmen trotzdem hervor, da sich mit diesen, bei einer erfolgreichen praktischen Umsetzung besonders hohe Energieeinsparungen und Minderungen des Treibhausgasausstoßes erzielen lassen. Diese Maßnahmen sind zwar ebenfalls Bestandteil der Handlungsempfehlungen, werden aufgrund der immensen Bedeutung jedoch im Folgenden auch gesondert dargestellt. Grundsätzlich ist die dauerhafte Verringerung von Energieverbräuchen besonders wichtig. Die weitaus größten dauerhaften Energieeinsparungen, speziell im Wärmebereich, lassen sich dabei durch die energetische Sanierung von Gebäuden erzielen, wobei Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung das größte Einsparpotenzial aufweisen, da hiermit der Bedarf an benötigter Energie zum Heizen massiv verringert werden kann. Zur Wärmedämmung zählen unter anderem die Fassadendämmung, die Dämmung von Decken und Dächern, die Dämmung von Innenwänden sowie der Austausch von Fenstern und Türen. Durch eine Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäudehüllen, lassen sich in Abhängigkeit von Zustand und Dämmung des Ausgangsgebäudes, Einsparungen von bis zu 70 Prozent im Wärmebereich erzielen. Durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung des Strombedarfs, wie der Einbau von LED-Technik, bedarfsangepasste Beleuchtung, neue und effizientere Technik und vieles weitere, kann auch der Stromverbrauch von Liegenschaften erheblich reduziert werden. Derzeit wird eine energetische Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule durchgeführt. Zudem ist in den kommenden Jahren auch eine Sanierung von Feuerwehrgerätehaus und Bauhof geplant. Mit der Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen lässt sich zwar die meiste Energie einsparen, allerdings sind diese Maßnahmen oftmals auch sehr kostspielig und benötigen entsprechende Planungen, weshalb im Regelfall mehrere Jahre bis zu deren vollständiger Umsetzung vergehen. Durch die bereits erwähnte Maßnahme der Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED- Technik, lassen sich, abhängig vom bisherigen Leuchtmittel, bei der Beleuchtung 39 Stromeinsparungen von 30 bis 70 Prozent erzielen. Da in Baindt in einigen kommunalen Gebäuden bisher gar keine und nur sehr wenige LEDs verbaut sind, besteht hier noch immenses Einsparpotenzial. Oberste Priorität hat hierbei das Rathaus, da hier, außer in einem Großteil der Abstellräume, bisher keine LEDs verwendet werden. Da hier ein Austausch der Leuchtmittel nicht möglich ist, wird im Falle einer Umrüstung auf LED ein Austausch der gesamten Lampen erforderlich. In der Schenk-Konrad-Halle und auch im Vereinsheim (Klosterhof 5) ist bisher keine LED-Beleuchtung vorhanden. Beim Schulareal der Klosterwiesenschule wird derzeit im Rahmen der energetischen Sanierung des blauen Gebäudes neue LED-Beleuchtung eingebaut. Neben der damit erzielbaren Energieeinsparung ist es auch so, dass vom Gesetzgeber nach und nach immer mehr andere ineffiziente Leuchtmittel verboten werden. Der Verkauf ist zwar vorerst noch erlaubt, aber wenn hier nichts mehr neu produziert wird, werden diese Restbestände bis in einigen Jahren vollständig aufgebraucht sein, weshalb es dann bei der Innenbeleuchtung keine Alternativen mehr zur LED-Technik gibt. Die größte Treibhausgaseinsparung lässt sich erzielen, wenn das Nahwärmenetz, an welches bereits ein Großteil der kommunalen Gebäude angeschlossen ist, vom derzeitigen Betrieb mit Erdgas auf einen hohen Anteil Wärme aus regenerativen Quellen umgestellt wird. Der zukünftige Energiemix wurde im Oktober 2023 vom Gremium beschlossen und es ist angedacht, die Nahwärmezentrale in den nächsten beiden Jahren entsprechend umzugestalten. Zukünftig soll, neben den weiterhin erdgasbetriebenen zwei Blockheizkraftwerken für Spitzenlasten, ein Großteil der benötigten Wärme über eine Heizung mit Holzpellets im Untergeschoss des roten Gebäudes sowie eine Hochtemperatur-Luft- Wasser-Wärmepumpe bereitgestellt werden. Um die Wärmepumpe überwiegend mit selbst erzeugtem Strom aus Photovoltaik betreiben zu können, ist zudem die Errichtung einer PV- Anlage auf dem Dach der Sporthalle vorgesehen. Je nachdem, wie die prozentualen Wärmeanteile zukünftig tatsächlich sein werden, lässt sich allein mit Umsetzung dieser wichtigen Maßnahme eine Treibhausgaseinsparung zwischen 50 und über 100 Tonnen jährlich erreichen. Wenn zudem noch der Bauhof und das Feuerwehrhaus im Zuge der angedachten Sanierung ans Nahwärmenetz angeschlossen werden, liegt die mögliche erzielbare Einsparung nochmals höher. Wenn dies wirklich so umgesetzt würde, wären somit, außer dem Vereinsheim, zukünftig in der Kernbilanz alle relevanten kommunalen Liegenschaften ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen. Zum Betrieb von Wärmepumpen, die einen Großteil der benötigten Wärmeenergie aus Erdwärme, Warmwasser bzw. der Umgebungsluft generieren, wird Strom benötigt werden. Daher soll auf dem Dach der Sporthalle eine neue PV-Anlage entstehen. Im Rahmen der Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule, wird ebenfalls eine neue PV- Anlage errichtet, zu der die Gemeinde Baindt nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes 40 Baden-Württemberg auch gesetzlich verpflichtet ist. Bei einer Sanierung von Bauhof und Feuerwehr ist daher zwingend ebenfalls eine PV-Anlage zu errichten. Bei der Errichtung neuer Photovoltaikanlagen ist dabei grundsätzlich immer in Abhängigkeit der Gebäudenutzung zu prüfen, ob dort ein Energiespeicher miteinzubauen ist. Häufig kommt es, infolge der Umsetzung von baulichen sowie technischen Maßnahmen zur Energieeinsparung dazu, dass Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Gebäude anschließend weniger sparsam mit Energie umgehen. Um diesen gegenteilig zur umgesetzten Maßnahme wirkenden Effekt zu vermeiden, ist eine permanente Sensibilisierung von Nutzerinnen und Nutzern kommunaler Gebäude zu einem energiebewussten Verhalten sehr wichtig. Da die Wirkung von Sensibilisierungsmaßnahmen erfahrungsgemäß mit der Zeit spürbar nachlässt, handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine mittel- bis längerfristige Aufgabe. 7.3 Maßnahmenkatalog mit Handlungsempfehlungen Wie bereits mehrfach beschrieben, sind um das Ziel einer „klimaneutralen“ Verwaltung in Baindt bis zum Zieljahr 2040 erreichen zu können, zahlreiche teils ganz unterschiedliche Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern umzusetzen. Aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen der Verwaltung, können allerdings unmöglich alle Maßnahmen sofort und vollständig umgesetzt werden, weshalb die wichtigsten Einzelmaßnahmen in Kapitel 7.2 bereits ausführlicher erläutert wurden. Um sich im kompletten Maßnahmenkatalog in Form von Maßnahmensteckbriefen schneller und besser zurecht zu finden, wurden die Maßnahmen entsprechend den fünf Handlungsfeldern aufgeteilt. Beginnend mit den kommunalen Liegenschaften, werden anschließend Maßnahmen aus den Handlungsfeldern Straßenbeleuchtung sowie Trink- und Abwasser beschrieben. Zum Abschluss werden noch Maßnahmen aus den beiden, die Mobilität betreffenden Handlungsfeldern, nämlich kommunaler Fuhrpark und Dienstreisen, beschrieben. Zur besseren Kenntlichkeit wurde für jedes der fünf Handlungsfelder eine eigene Farbe verwendet. Eine tiefergehende Bedeutung haben diese Farben jedoch nicht. Innerhalb der einzelnen Handlungsfelder werden die Maßnahmen in investive (Teil a) und gering- bzw. nichtinvestive Maßnahmen (Teil b) weiter unterteilt. Zudem werden vereinzelt denkbare Maßnahmen (Teil c) erläutert, bei denen es vorab zu prüfen gilt, ob diese tatsächlich sinnvoll sind, oder aufgrund einer momentan (noch) zu schlechten Kosten-Nutzen-Relation vorerst nicht weiter zu verfolgen sind. In den Maßnahmensteckbriefen werden die Maßnahmen selber, dazugehörige Teilmaßnahmen sowie ergänzende Hinweise beschrieben. Des Weiteren ist dort angegeben, welche Akteure an der Umsetzung zu beteiligen sind und wann diese zeitlich denkbar wäre. Kosten und Einsparpotenziale sind bei den meisten Einzelmaßnahmen derzeit aber nicht 41 verlässlich abschätzbar, da hierzu noch präzisere Untersuchungen fehlen. Außerdem sind mittel- bis langfristige Entwicklungen hinsichtlich Kosten, aber auch im Hinblick auf Effizienzsteigerungen der Technik allgemein nur unter enormen Unsicherheiten schätzbar. Die rahmengebende Gesetzgebung in Zukunft ist ein weiterer wichtiger Einflussfaktor, der aufgrund der enormen Dynamik der vergangenen Jahre ebenfalls mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Außer bei bestimmten Einzelmaßnahmen, wie der Festlegung des zukünftigen Energiemix des Nahwärmenetzes oder der PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle, wo bereits genaue Untersuchungen vorliegen, wurde bei vielen Einzelmaßnahmen auf Kostenangaben verzichtet, da diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös möglich sind. Beim Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial wurde mittels gemeinhin üblicher Erfahrungs- und Richtwerte zumindest eine grobe Schätzung vorgenommen, die allerdings nicht zwingend wirklich zutreffen muss. Präzisere Aussagen zu Kosten und Einsparpotenzial sind zukünftig erst möglich, wenn genauere Untersuchungen hierzu vorliegen. 1) Handlungsfeld: Kommunale Liegenschaften Die Maßnahmensteckbriefe beginnen mit dem umfangreichsten der fünf Handlungsfelder, nämlich den kommunalen Liegenschaften. Bereits umgesetzt ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements mit entsprechender Software (INM Management) zur Überwachung der Energieverbräuche kommunaler Liegenschaften. Allerdings ist die Zählerstruktur (Strom, Wärme, Wasser) speziell des Schulareals noch sehr unübersichtlich. Zudem fehlen speziell bei Bauhof und Feuerwehr, noch eigene Wärmemengenzähler, da dort bisher nur ein gemeinsamer Zähler vorhanden ist. Um die Energieverbräuche aller kommunalen Gebäude bestmöglich überwachen zu können, ist daher vorgesehen, im Rahmen der angedachten Sanierung von Feuerwehr und Bauhof entsprechende Zählertechnik einzubauen. Mittelfristiges Ziel ist es, dass jedes kommunale Gebäude mindestens einen eigenen Zähler für Strom, Wärmemengen und Wasserverbrauch besitzt. Die meiste Energie lässt sich mittels energetischer Gebäudesanierungen erzielen. Mögliche Sanierungen betreffen eine Verbesserung der Wärmedämmung, eine Umstellung von Heizsystemen auf regenerative Energien, eine Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LED oder einer Errichtung von PV-Anlagen auf Dachflächen. Während bei Sanierungen teils nur einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, beispielsweise ein Austausch der Beleuchtung oder eine verbesserte Wärmedämmung, werden diese Maßnahmen bei Neubauten von Beginn an vollständig miteinbezogen. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Ressourcen und Baustoffen, aber auch im Hinblick auf die Kosten, werden kommunale Gebäude in der Regel allerdings saniert und nur, wenn dies nicht mehr wirklich möglich bzw. wirtschaftlich ist, werden neue Gebäude errichtet. Da Sanierungen die Regel und Neubauten eher Einzelfälle sind, werden die einzelnen Maßnahmen im Folgenden weitgehend separat voneinander dargestellt. 42 Durch Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung, wie Fassadendämmung, Innenwanddämmung, Dachdämmung, Deckendämmung (speziell beim Keller), Austausch von Fenstern und Türen sowie weitere Dämmmaßnahmen, lässt sich der Energiebedarf von Heizungen im Winter massiv reduzieren, sofern hierdurch ein möglichst guter Effizienzhausstandard erreicht werden kann. Über die Umrüstung von Innenbeleuchtung auf deutlich effizientere LED-Technik, lässt sich zudem der Strombedarf von Gebäuden deutlich reduzieren. Durch eine vollständige Umrüstung der Innenbeleuchtung aller kommunalen Gebäude auf LEDs lassen sich massive Stromeinsparungen erzielen. Speziell beim Rathaus und der Klosterwiesenschule, ist hier bisher kaum etwas umgerüstet worden. Derzeit wird allerdings das blaue Gebäude der Klosterwiesenschule energetisch saniert, wo unter anderem eine neue effizientere LED-Beleuchtung eingebaut wird und zudem die Wärmedämmung massiv verbessert werden soll. Neben der Beleuchtung, werden auch für den Betrieb der elektronischen Geräte inklusive der IT, größere Strommengen benötigt. Bei der Neuanschaffung von elektronischen Geräten und IT-Hardware ist deshalb stets auf eine möglichst hohe Energieeffizienz zu achten. Entsprechende Anforderungen sind daher zukünftig in einer entsprechenden Beschaffungsrichtlinie der Baindter Verwaltung zu regeln, welche auch regelmäßig an neue Standards und Nachhaltigkeitssiegel anzupassen ist. In einzelnen Gebäuden, wie dem Rathaus, wird zudem auch noch Strom für den Serverbetrieb benötigt. Beim Server gibt es allerdings kein realistisch erzielbares Einsparpotenzial, ohne einen reibungslosen Betrieb der IT massiv zu gefährden, weshalb im Maßnahmenkatalog hierzu keinerlei Maßnahmen zu finden sind. Neben den genannten investiven Maßnahmen, welche vorrangig das Ziel einer Reduzierung der Energieverbräuche verfolgen und damit indirekt über verringerte Verbräuche Emissionen reduzieren, zielen andere Einzelmaßnahmen direkt auf eine Reduzierung der kommunalen Treibhausgasemissionen. Besonders wichtig ist dabei die Umstellung, des bisher noch vollständig mit fossilem Erdgas betriebenen kommunalen Nahwärmenetzes auf einen Energiemix mit hohen Anteilen regenerativer Energien, was zurzeit bereits geplant wird. Im Rahmen der angedachten Sanierung von Bauhof und Feuerwehr ist vorgesehen, dass diese dann ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen werden. Von den bilanziell relevanten kommunalen Gebäuden ist bei einer Umsetzung der angedachten Maßnahmen lediglich das Vereinsheim (Klosterhof 5) aufgrund seiner dezentralen Lage nicht ans kommunale Nahwärmenetz angeschlossen. Für dieses Gebäude ist daher aufgrund dessen Lage eine Einzellösung bei der Umstellung der Heizung auf Wärme aus regenerativen Quellen sinnvoller. Beim Einbau einer neuen Heizungsanlage ist grundsätzlich zu prüfen, ob im Zuge dieser Maßnahme eine Sensorsteuerung (Licht mit Bewegungsmelder, Heizung aus bei geöffnetem Fenster) miteingebaut werden soll. Es ist außerdem zu prüfen, ob bei der Heizzentrale das 43 vorhandene Abwärmepotenzial genutzt werden könnte. Schließlich gilt, je mehr Abwärme nutzbar ist, umso geringer der Bedarf an zusätzlicher Wärmeenergie. Durch die Errichtung neuer PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen, können in der Realität ebenfalls Treibhausgase eingespart werden, auch wenn sich dies bilanziell aufgrund der kaum nachvollziehbaren Vorgaben des Leitfadens vorerst nicht auswirkt. In den kommenden Jahren sollen daher auf den Dächern des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule, dem Dach der Sporthalle und auf den Dächern von Bauhof bzw. Feuerwehr neue Photovoltaikanlagen errichtet werden. Über Verbrauchsmonitoring, also eine regelmäßige Überwachung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, lassen sich Auffälligkeiten rasch erkennen und gegebenenfalls auftretende Störungen zumeist auch schneller beheben. Um verbindliche Vorgaben zu Heiztemperaturen und Lichtstärken, entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie für alle kommunalen Gebäude, zu schaffen und die Zuständigkeiten im Energiebereich zu regeln, ist zeitnah eine entsprechende Regelung in Form einer Dienstanweisung Energie zu schaffen. Die im Rahmen der Energiekrise vom Bund mittels Energieeinsparverordnung vorgegebenen Maßnahmen, wurden teilweise verstetigt. Um deren Beibehaltung dauerhaft sicherzustellen, sollten diese Bestandteil dieser Dienstanweisung sein. Es ist in allen Gebäuden fortlaufend zu prüfen, wo bisher zu viel Beleuchtung vorhanden ist und wo die Innenbeleuchtung daher entsprechend reduziert werden kann. Eine regelmäßige Teilnahme an Schulungen und Austauschformaten für Energiemanager und Hausmeister sowie eine regelmäßige Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Liegenschaften zu einem sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Energie, sind weitere wichtige Maßnahmen. 44 A) investive Maßnahmen Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Ergänzung der bestehenden Zählerstruktur, sodass in Zukunft eigene Zähler für Strom, Wärme und Wasser in allen kommunalen Gebäuden vorhanden sind Teilmaßnahmen -Einbau neuer Messtechnik (eigene Wärmezähler für Bauhof und Feuerwehr) - noch ausstehend, im Zuge der Sanierung denkbar -Einbau neuer Zähler mit automatischer Datenübermittlung prüfen Maßnahmenbeschreibung Grundvoraussetzung einer funktionierenden Erfassung und Analyse von Energieverbräuchen kommunaler Gebäude ist eine vollständige und verlässliche Zählerstruktur. Für jedes einzelne Gebäude sollte es daher mindestens einen eigenen Zähler für Strom, Wärme und Wasser geben. Die bereits vorhandene Zählerstruktur ist dahingehend zu vervollständigen. Daneben ist es wichtig sicherzustellen, dass die Strukturen der einzelnen Zähler bekannt und nachvollziehbar sind, da speziell bei der Nahwärmeheizzentrale noch einige Unklarheiten bezüglich der Zählerstruktur herrschen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Kirchner Energie GmbH, Bauamt, Hausmeister Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) ca. 300 bis 500 Euro je Zähler geplante Umsetzung 2024 bis 2026 Energieeinsparpotenzial bessere Energiedatenerfassung möglich, aber keine direkte Einsparung Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung 75 Prozent über Förderprogramm Klimaschutz Plus (nur wenn Teil von bisherigen Maßnahmen) 45 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme energetische Sanierungen bzw. Neubauten (falls erforderlich) kommunaler Gebäude mit Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung Teilmaßnahmen Schritt 1: Erstellung und Beschluss eines Grobsanierungsfahrplans (Prioritätenliste) aller kommunalen Gebäude Indikatoren bei Erstellung der Prioritätenliste: sehr hohe Energieverbräuche, Zielwerte Energieverbrauch pro qm (siehe INM Management), Zeit seit letzter energetischer Sanierung, Umfang der Nutzung des Gebäudes Schritt 2: Erstellung eines Sanierungsfahrplans für Einzelgebäude mit konkreten Einzelmaßnahmen (circa 2-3 Jahre vor geplanter Baumaßnahme) vorhanden: SKH / Sporthalle (umgesetzt) von 2016/17 Schritt 3: Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung nach Effizienzhausstandards EH 40 / EH 55 Zu den Maßnahmen zur verbesserten Wärmedämmung gehören u. a.: -Fassadendämmung, -Dämmung von Innenwänden, -Dämmung von Decken (v. a. Keller) und Dächern, -Austausch von Fenstern und Türen Maßnahmenbeschreibung Um das überaus ambitionierte Ziel einer Halbierung des gesamten Endenergieverbrauchs der Verwaltung bis zum Jahr 2040 (gegenüber dem Basisjahr 2021) erreichen zu können, sind immense finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich. Die größten Verbrauchseinsparungen im Wärmebereich lassen sich mittels energetischer Sanierungen mit Fokus auf Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung, erzielen. Allerdings sind diese Maßnahmen auch mit hohen Kosten verbunden. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, externes Büro (Grobsanierungsfahrplan, Sanierungsfahrplan), Architekturbüros, Handwerksbetriebe Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Die Kosten sind momentan noch nicht ermittelbar, da Faktoren wie gesetzliche Vorgaben, Preissteigerungen, technologischer Fortschritt und der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen derzeit (noch) nicht 46 verlässlich abschätzbar sind. Im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Konzepts sollten zukünftig Aussagen zu den Kosten energetischer Sanierungen möglich sein, sobald hier detailliertere Planungen vorliegen. geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial (Schätzung) je nach Gebäude zwischen 10 und 70 Prozent (v. a. Wärme) ergänzende Hinweise -Anwendung Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Landkreises Ravensburg prüfen Nächste Jahre: -Energetische Sanierung Blaues Gebäude Schule (2022 bis 2025) -Sanierung Bauhof und Feuerwehr 2024 / 2025 wichtig: Einbau neuer Tore, da hier in der Vergangenheit ein sehr hoher Wärmeverlust im Winter aufgetreten ist Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) a) Bundesförderung für effiziente Gebäude- Nichtwohngebäude (BEG NWG) Für kommunale Antragsteller wird für das erstmalige Erreichen der jeweiligen Effizienzgebäude folgender Prozentsatz der entstandenen förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt: -Effizienzgebäude Denkmal: 20 Prozent -Effizienzgebäude 70: 25 Prozent -Effizienzgebäude 55: 30 Prozent -Effizienzgebäude 40: 35 Prozent b) Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen 2024 (BEG EM 2024) Förderung 15 bis 50 Prozent je nach Maßnahme (Maßnahmen Gebäudehülle, Heizungstechnik, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung) 47 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Umstellung des kommunalen Nahwärmenetzes auf erneuerbare Wärmequellen (Strom aus erneuerbaren Energien, Biomasse, Umgebungswärme, Warmwasser) Teilmaßnahmen -Ergänzung BHKW II des Nahwärmenetzes Schulareal (bisher: nur Erdgas) durch Heizung mit Holzpellets (UG rotes Gebäude) + Hochtemperatur-Luft-Wasser- Wärmepumpe – Beschluss GR 10.10.23 -Wichtig: Strom für Wärmepumpe durch PV-Anlage Sporthalle – Beschluss GR 10.10.23 Maßnahmenbeschreibung Das derzeit noch vollständig mit Erdgas betriebene Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt soll zukünftig größtenteils aus regenerativen Wärmequellen gespeist werden. Erdgas wird hier daher zukünftig lediglich zu Spitzenlastzeiten, also vorrangig an sehr kalten Wintertagen benötigt. Hiermit lassen sich erhebliche Treibhausgaseinsparungen erreichen. Ein vollständiger Betrieb des Nahwärmenetzes mit regenerativer Wärme ist derzeit aus technischen und finanziellen Gründen noch nicht realisierbar (Gaskessel für Abdeckung der Spitzenlasten benötigt), aber zukünftig denkbar. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Kirchner Energie GmbH, E-Planwerk GmbH (PV-Anlage Sporthalle), Heizungsfachbetriebe Kostenschätzung der Maßnahme 1,5 bis 1,8 Mio. Euro geplante Umsetzung 2023 bis 2025 Planung: 2023 geplante Umsetzung 2024 / 2025 Treibhausgaseinsparpotenzial (abhängig von gewählter Kombination) -bei einer Kombination aus Biomasse (Holzpellets) mit einer Hochdruck-Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie einer Beschränkung der Verwendung von Erdgas auf Spitzenlastzeiten, sind Treibhausgaseinsparungen zwischen 10 und 70 Prozent gegenüber reinem Erdgasbetrieb erzielbar (abhängig von tatsächlichen Anteilen einzelner Energieträger und dem Strom-Mix) -bei Wärmepumpen ist laut Vorgaben des Leitfadens bei der Bilanzierung von Strom der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zu verwenden i) zukünftig bei hohem Anteil erneuerbarer Energien sehr geringe Treibhausgasemissionen durch den Betrieb von Wärmepumpen möglich ii) derzeit noch einzelfallabhängig, bilanziell sogar vorerst negativer Effekt durch den sehr schlechten 48 Emissionsfaktor des Stroms in Deutschland möglich (aber reale Abnahme der Emissionen, wenn teilweiser Betrieb mit eigenem PV-Strom bzw. Ökostrom) ergänzende Hinweise -der Anteil an Wärme aus regenerativen Quellen (Holz + Umgebungsluft) liegt bei der Nahwärmezentrale nach der Umsetzung der Maßnahme bei voraussichtlich 75 bis 80 Prozent Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung BAFA: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Ausgleichstockantrag 100.000 Euro 49 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Umstellung der Heizung des Vereinsheims (Klosterhof 5) auf regenerative Wärmequelle Teilmaßnahme -Ersetzung der bisherigen Erdgasheizung im Gebäude (Klosterhof 5) durch Wärmebereitstellung aus erneuerbarer Energiequelle (überwiegend mit PV- Strom betriebene Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie zur Warmwasserbereitung) Maßnahmenbeschreibung In naher Zukunft werden voraussichtlich, außer dem Vereinsheim, alle für die „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung relevanten Gebäude der Gemeinde an das kommunale Nahwärmenetz angeschlossen sein, welches dann größtenteils aus regenerativer Energie betrieben werden soll. Aufgrund der Lage des Vereinsheims ist ein Anschluss ans Nahwärmenetz kurz- bis mittelfristig sehr unwahrscheinlich. Daher bedarf es für dieses Gebäude einer Einzellösung für die Umstellung der Heizung auf regenerative Wärme. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Heizungsfachbetrieb Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) nicht pauschal abschätzbar, abhängig von gewählter Heizungsart geplante Umsetzung bis 2030 Treibhausgaseinsparpotenzial -70 bis über 90 Prozent Treibhausgaseinsparung gegenüber Erdgas möglich -Voraussetzung für effiziente Wärmepumpe: gute Wärmedämmung des Gebäudes und geeignetes Heizsystem (vorab klären: ob energetische Sanierung nötig) -beim Konzept ist entsprechend den Vorgaben des Leitfadens bei Wärmepumpen (Luft, Wasser, Sole) in der Kernbilanz immer der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix zu verwenden -Wärmepumpen benötigen bei guter Wärmedämmung des Gebäudes und geeigneten Heizungen, vor allem Flächenheizungen (Fußbodenheizungen), nur eine Vorlauftemperatur von maximal 35°C. Da auch andere Heizsysteme unter diesen Voraussetzungen deutlich weniger Energie 50 benötigen, ist es einzelfallabhängig, ob aufgrund des sehr schlechten Emissionsfaktors des bundesweiten Strom-Mix eine Senkung der Treibhausgasemissionen möglich ist oder es vorerst sogar zu einer Zunahme in der Kernbilanz kommt. Teurere Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sind meist effizienter als Luft-Wasser und Luft-Luft-Wärmepumpen und benötigen daher i. d. R. weniger Strom. - wenn zukünftig der Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix größtenteils durch erneuerbare Energien bestimmt wird und kein Kohlestrom mehr verwendet wird, sind durch effiziente Wärmepumpen Treibhausgaseinsparungen von über 90 Prozent möglich ergänzende Hinweise Beachte: Wärmepumpen erhöhen Strombedarf (Photovoltaikanlagen bei geplanter Wärmepumpe entsprechend dimensionieren) Die EU prüft derzeit noch immer, Holz (Biomasse) ab 2030 nicht mehr als erneuerbare Energiequelle einzustufen Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen 2024 (BEG EM 2024) Förderung 30 bis 55 Prozent, je nach gewählter Heizungsart und in Abhängigkeit davon, ob Austausch einer Öl- oder Gasheizung erfolgt (bis Ende 2028 Klimageschwindigkeits-Bonus) 51 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Anschluss Bauhof und Feuerwehrhaus an kommunales Nahwärmenetz Teilmaßnahme (n) n. v. Maßnahmenbeschreibung Im Zuge der Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes ist ein Anschluss vom Bauhof und dem Feuerwehrhaus ans kommunale Nahwärmenetz angedacht. Nach dem Umbau der Heizzentrale können diese beiden Gebäude so in naher Zukunft größtenteils mit regenerativer Wärme versorgt werden. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Kirchner Energie GmbH, Handwerksbetriebe geplante Umsetzung 2022 bis 2025 (Bauabschnitt I: 2022 umgesetzt) Anschluss im Zuge der Bauhofsanierung 2024 / 2025 Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von Art der Wärmeerzeugung der Blockheizkraftwerke ergänzende Hinweise -Erweiterung Nahwärmenetz der Gemeinde (Fischerareal, Dorfplatz) siehe Umstellung Nahwärmenetz auf erneuerbare Wärmequellen Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) a) Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen – Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (bis zu 20 Prozent) genehmigt b) Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) Förderung in Höhe von 30 bis 40 Prozent bei Anschluss an ein Wärmenetz 52 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern / Parkplätzen Maßnahmenbeschreibung Um die kommunalen Gebäude mit selbst erzeugtem „grünen“ Strom zu versorgen, werden Photovoltaikanlagen auf den hierfür geeigneten Dachflächen benötigt. Zukünftig sind auch kommunale Parkflächen auf ihr Potenzial sowie ihre Eignung bezüglich der Stromerzeugung mittels Photovoltaik zu prüfen. Der Betrieb einer entsprechenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die mit selbst erzeugtem Strom betrieben wird, ist beim Bau von Parkplatzphotovoltaik zu prüfen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Elektrofachbetrieb, Fachplaner Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) je nach Belegung und Dachgröße: 40.000 bis 650.000 Euro (laut PV-Potenzialanalysen Kirchner Energie 2021 und e-Planwerk 2023) insgesamt: 800.000 Euro bis ca. 2 Mio. Euro (bei 5 bis 12 Dächern) geplante Umsetzung fortlaufend Treibhausgaseinsparpotenzial Beachte: Eigenverbrauch von selbst erzeugtem PV- Strom ist laut Vorgaben des Leitfadens in der Kernbilanz nicht anrechenbar (daher bilanziell ohne Effekt, aber positiver Effekt in Realität vorhanden) ergänzende Hinweise -Vorgabe Zielwert Land Baden-Württemberg: 1 kW PV- Leistung pro 10 qm überbauter Grundfläche bis 2040 -immer prüfen: Ist dort ein Einsatz von Batteriespeichern sinnvoll? Beachte: zukünftig höhere Stromverbräuche durch Wärmepumpen, eMobilität, Fortschreiten der Digitalisierung, zunehmende Klimatisierung von Gebäuden neue PV-Anlagen: -blaues Gebäude Klosterwiesenschule (PV-Pflicht) 2024 -Sporthalle: 2024 /2025 – Beschluss GR 10.10.23 (Betrieb vorrangig für Wärmepumpe der Nahwärmeheizzentrale) -Bauhof / Feuerwehr im Zuge der Sanierung (PV-Pflicht) 2025 Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) derzeit keine Förderung (Contracting möglich) alternativ: Dachflächenvermietung für PV 53 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme vollständige Umrüstung der Innenbeleuchtung kommunaler Gebäude auf LED Teilmaßnahmen -Erfassen, wo Umrüstung nötig (grobe Erfassung im Rahmen der Gebäudebegehung erfolgt) -Bewegungsmelder oder Lichtsensoren (automatisch an, wenn draußen dunkel) für Beleuchtung wichtig: manueller Ein- u. Ausschalter Maßnahmenbeschreibung Durch die Umrüstung der Innenbeleuchtung auf LEDs, kann der Strombedarf im Beleuchtungsbereich erheblich verringert werden. Zudem ist es so, dass seit Mitte 2023 de facto außer LEDs in der EU kaum noch andere Leuchtmittel für Innenräume hergestellt werden dürfen. Zwar dürfen andere Leuchtmittel weiterhin verkauft werden, aber sobald diese in absehbarer Zeit aufgebraucht sind, führt an LEDs in Innenräumen definitiv kein Weg mehr vorbei. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Elektrofachbetrieb Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Voruntersuchung erforderlich geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial LEDs sparen bis zu 90 Prozent Strom gegenüber konventioneller Beleuchtung ergänzende Hinweise a) 1. Priorität: Rathaus (außer Großteil der Abstellräume und einzelner Stehlampen bisher keine LED verbaut), restliche Beleuchtung: Austausch gesamte Lampen nötig Umsetzung: seit Ende 2023 – schrittweises Ersetzen von jeweils 2 bis 3 Deckenlampen mit Vorschaltgerät pro Büro (mit zusammen circa 200 W) durch eine neue LED- Stehlampe (93 W) pro Raum - erzielbare Stromeinsparung damit ca. 50 % b) Schenk-Konrad-Halle (keine LED), c) Vereinsheim (Energiesparlampen T5) d) Schulareal Klosterwiesenschule (überwiegend elektronisches Vorschaltgerät der Beleuchtung) e) Bauhof / Feuerwehr (meiste Räume auf LED umgerüstet – Ausnahme Kellerräume) Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Kommunalrichtlinie - Förderung i. H. von 25 Prozent der förderfähigen Kosten (gilt nur bei Sanierung) 54 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Kauf von Elektronikgeräten und IT mit hoher Energieeffizienz Teilmaßnahme -Erstellung einer Beschaffungsrichtlinie mit verbindlichen Vorgaben zur Energieeffizienz neuer Geräte Maßnahmenbeschreibung Der Strombedarf elektronischer Geräte und der IT ist in Summe sehr hoch. Aus diesem Grund ist bei der Neuanschaffung elektronischer Geräte auf eine möglichst gute Energieeffizienzklasse und damit einhergehend auf einen niedrigen Stromverbrauch zu achten. Im Rahmen der Erstellung einer Beschaffungsrichtlinie zur nachhaltigen Beschaffung, sind die Vorgaben bezüglich Energieeffizienzklassen sowie Umweltaspekte verbindlich festzulegen. Der Stromverbrauch von Servern ist zwar ebenfalls sehr hoch, allerdings werden diese für einen reibungslosen Betrieb der Einrichtungen zwingend benötigt, weshalb es hier keine empfehlenswerten Stromeinsparmöglichkeiten gibt. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Kämmerei, Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Anschaffungskosten Elektronikgeräte / IT geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial abhängig von Elektronikgerät / IT (eine pauschale Aussage ist nicht möglich) ergänzende Hinweise -Neuanschaffung von Elektronikgeräten (Kaffeemaschinen, Spülmaschinen, Mikrowellen, Ventilatoren, …) und IT (Rechner, Bildschirme, Drucker) mit möglichst geringen Verbrauchswerten -Prüfen, wie hoch der prozentuale Anteil einzelner Verbrauchsarten an Gesamtstromverbrauch ist, ist immer Voraussetzung, um hieraus weitergehende Maßnahmen abzuleiten Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 55 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Einführung eines kommunalen Energiemanagements mittels Software INM Management (abgeschlossen) Teilmaßnahmen -QR-Codes und App (mit Hinweisen auf mögliche Ablesefehler) zur vereinfachten Ablesung von Zählerständen und Reduzierung der Fehleranfälligkeit bei der Datenübertragung -Einführung der Energiemanagementsoftware INM Management zur Datenerhebung und zum Verbrauchsmonitoring Maßnahmenbeschreibung Um Auffälligkeiten bei den kommunalen Energieverbräuchen besser erkennen zu können, bedarf es eines kommunalen Energiemanagements mittels entsprechender Softwaretechnik. Hiermit lassen sich auftretende Störungen bei der Messtechnik (Zähler) bzw. technische und mechanische Mängel, die zu erhöhten Energieverbräuchen führen können, zeitnah erkennen und, sofern deren Ursache gefunden wird, auch rasch beseitigen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Kirchner Energie GmbH, Bauamt, Hausmeister Umsetzung 2021 bis März 2023 (Beschluss Gemeinderat 2020) Energieeinsparpotenzial (Schätzung) 2 bis 5 Prozent (je nach Gebäude) ergänzende Hinweise denkbar: monatlicher JF zur Besprechung von Auffälligkeiten bei den Energieverbräuchen (Strom und Wärme) kommunaler Gebäude Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung 75 Prozent über Förderprogramm Klimaschutz Plus 56 B) gering- und nicht-investive Maßnahmen Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Maßnahmen zur Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Liegenschaften Teilmaßnahme -Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Energiesparthematik erzeugen Maßnahmenbeschreibung Dauerhafte Energieeinsparungen sind nur dann zu erzielen, wenn neben den erforderlichen technischen Voraussetzungen, auch alle Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Gebäude mitziehen und dementsprechend verantwortungsvoll und sparsam mit Energie umgehen. Eine erfolgreiche Sensibilisierung hin zu einem energiesparsamen Verhalten ist eine Daueraufgabe und erfordert daher permanente Information und Aufklärung. Denn der Weg vom Wissen zum dauerhaften Handeln ist oftmals sehr schwierig und meist auch ein sehr langwieriger Prozess. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) Personalkosten geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial (Schätzung) 5 bis 20 Prozent, abhängig vom üblichen Nutzerverhalten Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Förderung der Stelle über Förderprogramm Klimaschutz Plus des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 65 Prozent der Personalkosten (bis Ende Oktober 2026) 57 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Verbrauchsmonitoring und Energieaudit Teilmaßnahme (n) -regelmäßige Verbrauchsüberprüfung (siehe kommunales Energiemanagement) - Auffälligkeiten beheben -Energieaudit und Energieberatung für kommunale Gebäude durchführen lassen Maßnahmenbeschreibung Elementarer Bestandteil eines funktionierenden kommunalen Energiemanagements, ist die regelmäßige Kontrolle der Energieverbrauchswerte kommunaler Gebäude. Auftretende Mängel, die zu erhöhten Energieverbräuchen oder fehlerhaften Energiedaten führen können, lassen sich so frühzeitig erkennen und oftmals rasch beheben. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Hausmeister, Klimakoordinator, externer Energieberater (bei Energieaudit) Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) -Personalkosten, da Software vorhanden -einmalige Kosten bei Durchführung eines Energieaudits durch externe Firma geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial 2 bis 5 Prozent (je nach Gebäude) – siehe Seite 55 Einführung kommunales Energiemanagement Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Honorarberatungskosten 58 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Erstellung einer Dienstanweisung Energie Maßnahmenbeschreibung Um wichtige Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Dauer der Heizperiode (Oktober bis April laut gesetzlichen Vorgaben) oder die Temperaturvorgaben (siehe Arbeitsstättenrichtlinie ASR) verbindlich zu regeln, bedarf es einer eigenen Dienstanweisung für den Energiebereich. Die Zuständigkeiten und das Vorgehen im Falle auftretender Störungen lassen sich mittels einer solcher Dienstanweisung ebenfalls verbindlich festlegen. Die Dienstanweisung sollte für alle Nutzerinnen und Nutzer kommunaler Liegenschaften der Gemeinde Baindt bindend sein. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Klimakoordinator, Bauamt Kostenschätzung der Maßnahme Personalkosten geplante Umsetzung bis 2025 Energieeinsparpotenzial 3 bis 5 Prozent ergänzende Hinweise -verbindliche Festlegung der Heizperiode entsprechend den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie; -Oktober bis April Heizperiode -Mai und September nur kurzzeitiges Heizen erlaubt, wenn es besonders kalt ist -Juni bis August ist Heizen generell nicht erlaubt Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 59 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme regelmäßige Teilnahme an Schulungen und Austauschformaten für Hausmeister und Energiemanager Teilmaßnahme -Schaffung eines Netzwerks für Hausmeister prüfen (regelmäßiges Treffen, mind. alle 6 Monate) Maßnahmenbeschreibung Um immer auf dem neuesten Stand hinsichtlich neuer gesetzlicher Vorgaben sowie Technologien zur Energieeinsparung zu bleiben, ist eine regelmäßige Teilnahme an Schulungen für alle gebäudeverantwortlichen Personen unabdingbar. Daneben ist auch ein Austausch mit Personen aus anderen Kommunen sehr wichtig, da so gegenseitig voneinander gelernt und auch von den Erfahrungen anderer Kommunen profitiert werden kann. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Klimakoordinator, Klimaschutzpersonen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental, Hausmeister, Energieagentur Ravensburg (Hausmeisterschulung) Kostenschätzung der Maßnahme abhängig von Schulungskosten geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial (Schätzung) 3 bis 5 Prozent Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 60 bereits umgesetzte Maßnahmen beibehalten: Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Verstetigung von Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung (teils in abgeschwächter Form) Teilmaßnahmen -Absenkung der Vorlauftemperaturen des Heizwassers bzw. Abflachen der Heizkurve beibehalten -gesetzlich vorgeschriebene Temperaturen laut Arbeitsstättenrichtlinie umsetzen: • Flure und Gänge minimal beheizen (max. 16 °C) • Büros / Aufenthaltsräume max. 20 °C • Sporthalle 17 °C -Durchlauferhitzer Rathaus / Schule dauerhaft ausgeschaltet lassen (Ausnahme: Küchen in Schule und Rathaus sowie Duschen im Schulareal) -Thermometer in allen Büros und Aufenthaltsräumen zur regelmäßigen Temperaturkontrolle verwenden -jährlicher Heizungscheck aller kommunalen Gebäude vor Beginn der Heizperiode: Im Rahmen dessen wird überprüft, ob alle Heizkörper einwandfrei funktionieren. Zudem werden alle Heizkörper entlüftet und, sollten diese nicht ausreichend freistehen, auch entsprechend freigestellt (mind. 20 cm). Grundlage der Regelung: Dienstanweisung Energie Maßnahmenbeschreibung Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Energieeinsparverordnung des Bundes hat zu einer erheblichen Reduzierung der kommunalen Energieverbräuche geführt. Einige der darin enthaltenen Maßnahmen lassen sich vollständig oder zumindest in etwas abgeschwächter Form (beispielsweise 20 statt 19°C in Büroräumen) beibehalten, um damit den Energiebedarf dauerhaft abzusenken. Diese Hinweise sind daher bei der Erstellung der Dienstanweisung Energie zu berücksichtigen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Bauhof und Hausmeister (Heizungscheck), Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) sehr gering 61 geplante Umsetzung dauerhaft Energieeinsparpotenzial Strom: 10 bis 30 Prozent, je nach Gebäude, Witterung und üblichem Nutzerverhalten Wärme: 5 bis 50 Prozent, je nach Gebäude, Witterung und üblichem Nutzerverhalten zu prüfende Maßnahmen -hydraulischer Abgleich der Heizungen durchführen lassen -Rathaus: dauerhafte Verlegung der Bürgertheke in Büroräume (aus energetischer Sicht sowie aus Gründen des Datenschutzes sinnvoll) umgesetzt -Energieferien prüfen: Schließung des Rathauses zwischen Weihnachten und Neujahr (längere Absenkung der Heiztemperatur möglich) sowie Nicht-Beheizen der Sporthalle -Brückentagschließung des Rathauses prüfen, wenn dadurch mindestens 3 Tage am Stück geschlossen -Außenbeleuchtung (Anstrahlen von Gebäuden) dauerhaft reduzieren bzw. ganz ausschalten - überall dort, wo die Temperaturen noch manuell über Thermostat regelbar sind: Anschaffung von Behördenthermostaten bzw. Funkthermostaten (steuerbar über eine App), prüfen 62 C) denkbare Maßnahmen Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Maßnahmen im Heizungsbereich Teilmaßnahmen -sensorgesteuerte Heizkörper: automatisch abschaltende Heizung bei geöffnetem / gekipptem Fenster -manuelle Einstellmöglichkeiten für Heizung in jedem Raum (über App, …) -Funkthermostate für nicht täglich genutzte Räume -Gebäude auf zentrale Heizungssteuerung umrüsten (wo noch nicht vorhanden) -Austausch ineffizienter Heizkreispumpen prüfen -Anschaffung von Behördenthermostaten prüfen, wo Temperatur derzeit noch frei regelbar ist Maßnahmenbeschreibung Im Rahmen des Austauschs von Heizungsanlagen und von Heizungstechnik bei Sanierungen bzw. dem Neubau von Gebäuden, ist grundsätzlich immer zu prüfen, ob und falls ja, mit welchen technischen Lösungen sich in der Praxis dauerhafte Energieeinsparungen erzielen lassen. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Hausmeister Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) abhängig von den Maßnahmen, welche tatsächlich umgesetzt werden geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial 5 bis 20 Prozent, abhängig vom üblichen Nutzerverhalten und vom Gebäude Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen 2024 (BEG EM 2024) Förderung 15 bis 20 Prozent, wenn unter Maßnahmen zur Heizungsoptimierung fallend 63 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Reduzierung der Innenraumbeleuchtung prüfen Teilmaßnahme (n) n. v. Maßnahmenbeschreibung Durch die stetig wachsende Anzahl an Aufgaben, welche eine Kommunalverwaltung zu erfüllen hat, steigt der Bedarf an benötigten Räumlichkeiten stetig an. Da jeder neue Raum auch entsprechend beleuchtet werden muss, steigt somit auch der Strombedarf an. Um dieser Entwicklung ein Stück weit entgegenzuwirken, ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich, ob und wie viel Beleuchtung in den einzelnen Räumen wirklich benötigt wird. Aus Sicherheitsaspekten sind die vorgegebenen Leuchtstärken der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) allerdings strikt einzuhalten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Elektrofachbetrieb Kostenschätzung der Maßnahme gering geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial abhängig vom Grad der Reduzierung zu prüfende Maßnahmen -in Fluren und Gängen nur jedes 2. Licht an (restliche Beleuchtung entfernen) alternativ: jedes 3. Licht entfernen -vorhandene Jalousien durch Rollläden ersetzen: besserer Kälteschutz im Winter / besserer Sonnenschutz im Sommer -Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie (Beleuchtungsanforderungen) sind strikt zu beachten Fördermöglichkeiten n. v. 64 Bereich 1) Kommunale Liegenschaften der Gemeinde Baindt Maßnahme Nutzung vorhandener Abwärme Teilmaßnahme -Prüfen, ob Abwärmenutzung von Servern möglich ist Maßnahmenbeschreibung Im Hinblick auf den Aspekt der Ressourcenschonung ist es wichtig, vorhandene Abwärme bestmöglich auszunutzen, sofern dies technisch und zu angemessenen Kosten möglich ist. Durch die Nutzung von Abwärme kann die Effizienz des Heizkreislaufs erhöht werden, und als Folge dessen verringert sich der Energiebedarf. Speziell bei den Servern wird durchgehend Abwärme produziert. Es gilt daher zu prüfen, ob diese Abwärme nicht zur Beheizung von Räumen oder für Warmwasserbereitung verwendet werden kann. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Heizungsfachbetriebe geplante Umsetzung bis 2035 Energieeinsparpotenzial Wärme (Schätzung) bis zu 10 Prozent Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus Förderhöhe 50 €/t CO2, (max. Grundfördersatz: 30 Prozent, max. Fördersatz: 50,8 Prozent), absolut: max. 200.000 € 65 2) Handlungsfeld: Straßenbeleuchtung Die Gemeinde Baindt steht im Bereich Straßenbeleuchtung bereits heute sehr gut da. So sind mittlerweile weit über 90 Prozent aller Lichtpunkte auf LEDs umgerüstet worden. Lediglich die Straßenlaternen im Bereich um die Tennishalle sowie um den Dorfplatz herum sind bisher nicht umgerüstet worden. Zudem ist auch die Beleuchtung der meisten örtlichen Fußgängerquerungen bereits auf LED umgerüstet. Im Rahmen der Dorfplatzsanierung wird zeitnah nahezu die gesamte Beleuchtung im Umfeld des Baindter Dorfplatzes auf LED umgerüstet sein, inklusive der Beleuchtung aller Fußgängerquerungen. Somit verbleiben dann lediglich die Straßenlaternen im Umfeld der Tennishalle, welche noch nicht umgerüstet sind. Durch die Umrüstung auf LED-Technik lässt sich der Strombedarf der Beleuchtung, je nach bisher verbautem Lampentyp, um 50 bis 80 Prozent verringern. Da Baindt bei der Umrüstung aber schon so weit fortgeschritten ist und die Stromverbräuche daher bereits auf einem sehr niedrigen Niveau liegen, ist das weitere Einsparpotenzial hier sehr beschränkt. Über eine Verkürzung der Leuchtzeiten lassen sich ebenfalls erhebliche Strommengen einsparen. Aus Sicherheitsgründen kann auf die Straßenbeleuchtung allerdings nicht generell verzichtet werden. Bei einzelnen Lichtpunkten ist eine Abschaltung der Beleuchtung aus verkehrsrechtlichen Gründen zwar generell nicht erlaubt, aber in nahezu allen weiteren Straßenzügen ist diese nicht zwingend erforderlich. Daher wird die Straßenbeleuchtung in Baindt überall dort, wo dies verkehrsrechtlich möglich ist, nachts vollständig ausgeschaltet. Um weitere Energie einzusparen, wurde im Oktober 2022 vom Gremium beschlossen, die Zeiten der Nachtabschaltung deutlich auszuweiten, sodass diese nun im gesamten Gemeindegebiet zwischen 24 Uhr nachts und 5.30 Uhr morgens nahezu komplett ausgeschaltet ist. Neben der Energieeinsparung, dient jede Reduzierung zudem auch dem Schutz von Insekten sowie anderen Kleinlebewesen. Im Sinne der damit erzielbaren Energieeinsparung und des Insektenschutzes, sind diese verlängerten Zeiten der Nachtabschaltung dauerhaft beizubehalten. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse ist zukünftig zu prüfen, ob es eventuell Straßen im Gemeindegebiet gibt, bei denen auf eine Beleuchtung vollständig verzichtet werden kann bzw. wo eine Reduzierung der Anzahl an Lichtpunkten möglich ist. Um die Leuchtzeiten im Sinne einer Verringerung des Energiebedarfs generell so gering wie möglich zu halten, ist zudem in gering frequentierten Gebieten zu prüfen, ob dort eine Umrüstung auf sensorgesteuerte Beleuchtung denkbar wäre. Durch Nachrüstung von Beleuchtungssteuerung der Straßenbeleuchtung hinsichtlich Zeit-, Präsenz-, Witterungs- und Verkehrsdichtenabhängigkeit ist es möglich, die Leuchtzeit auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Allerdings ist diese Steuerungstechnik derzeit noch sehr kostspielig, weshalb ein flächendeckender Einsatz bei allen Straßenlaternen vorerst nicht vorgesehen ist. 66 A) investive Maßnahmen Bereich 2) Straßenbeleuchtung Maßnahme vollständige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Teilmaßnahmen -Umrüstung der Straßenbeleuchtung am Dorfplatz im Zuge der Dorfplatzsanierung (Pollerleuchten) -Umrüstung der Straßenbeleuchtung bei der Tennishalle Maßnahmenbeschreibung Die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Baindt ist bereits heute größtenteils auf LED umgerüstet worden. Im Rahmen der Umgestaltung des Dorfplatzes wird es an diesem Standort zukünftig Pollerleuchten mit LEDs statt herkömmlicher Straßenlaternen geben. Anschließend sind lediglich noch vereinzelte Straßenzüge, wie bei der Tennishalle, auf LEDs umzurüsten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) -Austausch nur Lampenkopf: circa 300 bis 400 Euro -neue Lampenschirme: circa 600 Euro -neue Straßenlaterne mit Tiefbau: circa 1.000 Euro geplante Umsetzung bis 2027 Energieeinsparpotenzial LEDs sparen bei gleicher Helligkeit zwischen 50 und 80 Prozent gegenüber konventioneller Straßenbeleuchtung (je nach Art, Alter und Wattstärke selbiger) ergänzende Hinweise bereits deutlich über 90 Prozent auf LED umgerüstet (alle Lichtpunkte, außer Tennishalle und Dorfplatz) Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) Kommunalrichtlinie - Förderung i. H. von 25 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten bei Sanierung (Leuchtenkopf, Regelungstechnik, förderfähige Anlagenkomponenten) i) zeit – oder präsenzabhängig geregelte Außen- oder Straßenbeleuchtung (25 Prozent) ii) adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung, die auf unterschiedliche Witterungsbedingungen und Verkehrsdichten angepasst werden kann (40 Prozent) Zielwert: mind. 50 Prozent Energie- und Treibhausgaseinsparung 67 B) gering-investive Maßnahmen Bereich 2) Straßenbeleuchtung Maßnahme Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung anpassen Maßnahmenbeschreibung Um den Stromverbrauch zu reduzieren, wurden die Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung deutlich reduziert. Diese Maßnahme ist aus Gründen der damit erzielbaren Energieeinsparung sowie des Schutzes von Insekten und anderen Kleinlebewesen dauerhaft beizubehalten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) sehr gering geplante Umsetzung bereits umgesetzt (seit Oktober 2022) Energieeinsparpotenzial bis zu 20 Prozent möglich (durch Verkürzung der Leuchtzeiten) ergänzende Hinweise - neue Zeiten: einheitlich im gesamtem Gemeindegebiet 24 Uhr Straßenbeleuchtung aus, 05.30 Uhr Straßenbeleuchtung an (Reduzierung der Leuchtzeiten um 60 Minuten in Schachen und Sulpach bzw. um 150 Minuten in Ortszentrum) Fördermöglichkeiten n. v. 68 C) denkbare Maßnahmen Bereich 2) Straßenbeleuchtung Maßnahme Bedarfsanalyse der Straßenbeleuchtung Teilmaßnahme - Nachrüstung von Sensorik prüfen (Möglichkeiten: zeit- und präsenzabhänge Beleuchtung, witterungsabhängige Beleuchtung, Beleuchtung nach Verkehrsdichte) Maßnahmenbeschreibung Durch das Wachstum der Gemeinde Baindt mit der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbeflächen, kommt es automatisch zu einer Zunahme der Anzahl von Lichtpunkten und damit einhergehend zu einem erhöhten Strombedarf. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung, ob und falls ja, wie viele Lichtpunkte wirklich notwendig sind. Zudem gilt es zu prüfen, ob ein Dimmen der Straßenbeleuchtung möglich ist. Es ist zudem speziell in gering frequentierten Straßen zu prüfen, ob die Nachrüstung entsprechender Sensorik für Präsenz, Witterung oder Verkehrsdichte möglich und sinnvoll ist. Bei der Straßenbeleuchtung gilt im Grundsatz, so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Bauamt, Gemeindeelektriker, Klimakoordinator Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) gering geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial abhängig vom Grad der Reduzierung an Lichtpunkte (bis zu 10 Prozent möglich) Fördermöglichkeiten n. v. 69 3) Handlungsfeld: Trinkwasser / Abwasser Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt, in dem die Gemeinde Baindt mit ihrer Nachbarkommune Baienfurt zusammenarbeitet, ist für die Trinkwasserversorgung in beiden beteiligten Gemeinden zuständig. Das Wasser stammt dabei aus natürlichen Trinkwasservorkommen im Altdorfer Wald. Aufgrund der topographischen Lage mit ausreichend natürlichem Gefälle sowie vergleichsweise geringer Strecken, die für den Wassertransport zurückzulegen sind, liegt der Energieverbrauch der Trinkwasserversorgung insgesamt auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Energieverbräuche gemeinsam betriebener Anlagen werden dabei entsprechend der Anzahl angeschlossener Personen anteilig auf beide Gemeinden aufgeteilt. Überdies hinaus existieren auch Anlagen, die nur für eine Kommune nötig sind, weshalb deren Verbräuche vollständig dieser Kommune zugerechnet werden. Zusätzliche Energie im Trinkwasserbereich lässt sich einsparen, wenn Pumpen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden und durch neue, deutlich effizientere Pumpen ersetzt werden. Dies wird nun auch schrittweise umgesetzt. Bei auftretenden Defekten der Beleuchtung wird diese auf LED umgerüstet, was die Energieverbräuche weiter senkt. Da die meiste Beleuchtung in den Anlagen zur Trinkwasserversorgung allerdings nur wenige Stunden im Jahr benutzt wird, ist die Einsparung nur geringfügig, weshalb ein Austausch auch nur im Falle auftretender Defekte erfolgt. Über Öffentlichkeitsarbeit zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser, kann ein höheres Bewusstsein für die Thematik geschaffen werden. Wenn es gelingt, die Wasserverbräuche von Unternehmen und privaten Haushalten zu reduzieren, trägt dies ebenso bereits zu einer Verringerung der Energieverbräuche bei. Bereits Ende 2020 wurde eine wichtige Maßnahme im Hinblick auf die Versorgungssicherheit umgesetzt, nämlich eine neue Querverbindung zwischen dem Waldbad in Baienfurt und dem Hochbehälter Marsweiler. Aufgrund der Ausnutzung des natürlichen Gefälles, werden seitdem keine Pumpen mehr in Richtung Hochbehälter Egelsee benötigt. Neben einer erhöhten Versorgungssicherheit aufgrund geringer Störanfälligkeit, hat diese Maßnahme einen überaus positiven Nebeneffekt, da bei diesem Abschnitt nun kein Strom mehr für den Pumpenbetrieb benötigt wird. Auch im Abwasserbereich lässt sich über den Austausch veralteter Pumpentechnik Strom einsparen. Bei der Kläranlage in Berg, die gemeinsam vom Abwasserzweckverband Mittleres Schussental betrieben wird, an dem die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende beteiligt sind, kann ebenfalls alte Pumpentechnik ausgetauscht und Beleuchtung auf LED umgerüstet werden. In den letzten Jahren wurden hier bereits zahlreiche ältere Pumpen ausgetauscht und durch deutlich effizientere neue Pumpen ersetzt. Zudem wurde ein Großteil der Beleuchtung auf LED umgerüstet sowie die Betriebsabläufe und Prozesse optimiert. In den kommenden Jahren werden hierzu weitere Maßnahmen umgesetzt. 70 Seit der Stilllegung der Papierfabrik Mochenwangen ist das Klärwerk allerdings nicht mehr voll ausgelastet, weshalb durch eine Erhöhung der Auslastung des Klärwerks dessen Effizienz weiter gesteigert werden könnte. Daher gibt es bereits konkrete Ideen, eine weitere Ortschaft an die Verbandskläranlage anzuschließen. Ein relativ neuer Ansatz ist die Nutzung von Abwärme entlang von Abwasserkanalnetzen. Wenn diese Technik sich zukünftig etabliert, wäre daher zu prüfen, ob es Stellen entlang der Kanäle gibt, wo eine Abwärmenutzung möglich wäre. Bereich 3) Trinkwasser Maßnahme Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Trinkwasserversorgung Teilmaßnahmen -alte Pumpen (über 30 Jahre) auf Austausch prüfen, da neue Pumpen deutlich effizienter arbeiten -Beleuchtung bei Defekt auf LED umrüsten -Öffentlichkeitsarbeit zu einem bewussteren Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser Maßnahmenbeschreibung Da beim Thema Trinkwasser die Versorgungssicherheit immer oberste Priorität genießt, hat diese prinzipiell Vorrang gegenüber allen Energiesparmaßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung. Es ist zu prüfen, ob Pumpen nicht durch Querverbindungen von Wasserleitungen mit natürlichem Gefälle ersetzt werden können, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen und nebenbei Strom einzusparen. 2020 wurde bereits eine solche Maßnahme erfolgreich umgesetzt. Daneben ist zu prüfen, ob und wo ältere Pumpen (älter als 30 Jahre) verbaut sind. Durch die Ersetzung alter Pumpen durch neue, deutlich effizienter arbeitende Pumpen, sind erhebliche Stromeinsparungen erzielbar. Aufgrund der Topographie und der Ausnutzung natürlicher Gefälle, liegen die Stromverbräuche der Trinkwasserversorgung in Baindt bereits heute auf einem sehr niedrigen Niveau. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Kostenschätzung der Maßnahme abhängig von umgesetzten Maßnahmen geplante Umsetzung fortlaufend 71 Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von umgesetzten Maßnahmen Ergänzende Hinweise Zur Prüfung weiterer Maßnahmen bedarf es einer genauen Kenntnis des Stromverbrauchs einzelner technischer Gerätschaften bereits umgesetzt: Durch die Querverbindung der Wasserleitung vom Waldbad zum Hochbehälter Marsweiler (seit Ende 2020), werden in Richtung Hochbehälter Egelsee keine Pumpen mehr benötigt. 72 Bereich 3) Abwasser Maßnahme Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Abwasseraufbereitung Teilmaßnahmen -alte Pumpen (älter 30 Jahre) auf Austausch prüfen, da neue Pumpen deutlich effizienter arbeiten -Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Verbandskläranlage (nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten, da die Gemeinde Baindt hier Teil eines Zweckverbands ist) -Prüfen, ob Nutzung der Abwärme des zufließenden Abwassers möglich ist (siehe Projekt im Rahmen der Landesgartenschau in Wangen) Maßnahmenbeschreibung Beim Abwasserzweckverband Mittleres Schussental werden fortlaufend Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umgesetzt. So wurde im Klärwerk in Berg in den letzten Jahren eine neue, wesentlich effizientere Belüftung des Klärbeckens installiert. Da viele der Pumpen bereits seit 1975 in Betrieb sind, werden diese nach und nach durch neue, effizientere und leistungsfähigere Pumpen ersetzt. Auch die Beleuchtung wurde dort, wo öfters Licht benötigt wird, bereits größtenteils auf LED umgerüstet. In den kommenden Jahren sind hier weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung angedacht, u. a. der Einbau weiterer neuer Pumpen. Zudem wurden Maßnahmen umgesetzt, um die Energieproduktion aus Klärgas weiter zu steigern. Es wird schon heute ein Großteil des benötigten Stroms selbst aus Klärgas erzeugt, der für den Betrieb des Klärwerks benötigt wird. Hinsichtlich der Reinigungsqualität ist das Verbandsklärwerk bereits jetzt gut aufgestellt. Für die kommenden Jahre ist zudem der Bau einer 4. Reinigungsstufe geplant, um zukünftig die derzeit noch nicht vollständig entfernbaren Medikamentenreste aus dem Abwasser weitgehend beseitigen zu können. Um die Auslastung und damit auch die Effizienz dieser Anlage zukünftig weiter zu erhöhen, ist angedacht, die Ortschaft Fronhofen ebenfalls ans Berger Klärwerk anzuschließen, was voraussichtlich 2025 umgesetzt werden könnte. Der Fokus bei den Maßnahmen in der Gemarkung Baindt liegt auf der Ersetzung alter Pumpen durch neue, und sehr viel effizientere Pumpen für Pumpwerke und Regenüberlaufbecken. 73 verantwortliche / zu beteiligende Akteure Abwasserzweckverband Mittleres Schussental zusammen mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende Kostenschätzung der Maßnahme abhängig von umgesetzten Maßnahmen geplante Umsetzung fortlaufend Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von umgesetzten Maßnahmen Ergänzende Hinweise Zur Prüfung weiterer Maßnahmen bedarf es einer genauen Kenntnis des Stromverbrauchs einzelner technischer Gerätschaften bereits umgesetzte Maßnahmen Verbandsklärwerk in Berg: ➢ 2022: Außerbetriebnahme Filtratwasserbehandlung durch Optimierung der Dosierung des Prozesswassers und eines geringeren Ammoniakgehalts im Wasser (seit Papierfabrik Mochenwangen außer Betrieb ist) ➢ teilweise Umrüstung der Beleuchtung auf LED (überall dort, wo diese öfters in Betrieb ist) ➢ Einbau einer deutlich effizienteren Belüftung mit 0,035 kWh Stromverbrauch, statt 0,1 kWh in der Vergangenheit ➢ Einbau von neuen, effizienteren und leistungsfähigeren Pumpen (fortlaufender Prozess, da momentan noch viele Pumpen von 1975 verbaut sind) ➢ Vorklärbecken: Einbau leistungsfähigerer Pumpen, um Klärschlamm von dort schneller in den Faulturm transportieren zu können (dadurch mehr Klärgasproduktion möglich) 74 4) Handlungsfeld: kommunaler Fuhrpark Die aus den Energie- und Kraftstoffverbräuchen des gemeindeeigenen Fuhrparks resultierenden Treibhausgasemissionen, sind im Verhältnis zu den aus Wärme und Strom, ohne den Strom der Elektrofahrzeuge, resultierenden Emissionen, relativ gering. Über die Umsetzung bestimmter Einzelmaßnahmen können die Verbräuche und Treibhausgasemissionen allerdings weiter reduziert werden. Wichtig ist dabei vor allem eine schrittweise Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf emissionsärmere Fahrzeuge. Mittels höherer Effizienz, also geringeren Verbräuchen sowie alternativen Antriebsformen, ist eine Verringerung der Verbräuche und eine Emissionsminderung möglich. Die Gemeinde Baindt besitzt mittlerweile drei Elektrofahrzeuge. So sind sowohl der Dienstwagen des Rathauses, als auch zwei Fahrzeuge des Bauhofs bereits rein elektrisch angetrieben und werden auch ausschließlich mit Ökostrom geladen. Zukünftig ist im Rahmen der Sanierung von Bauhof und Feuerwehr denkbar, dass diese Elektrofahrzeuge überwiegend mit PV-Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage geladen werden. Speziell bei den Spezialfahrzeugen von Bauhof und Feuerwehr, werden kurz- bis mittelfristig vermutlich weiterhin die meisten Fahrzeuge Dieselfahrzeuge sein. Daher ist hier zukünftig zu prüfen, ob für deren Betrieb deutlich emissionsärmere synthetische Kraftstoffe (sogenannte e- Fuels) verwendet werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass diese in größeren Mengen und zu erschwinglichen Preisen am Markt verfügbar sind. Die Expertenmeinungen, ob dies wirklich in den nächsten Jahren so kommen wird, gehen allerdings derzeit noch weit auseinander, weshalb deren Verwendung nicht realistisch einschätzbar ist. Um die Kraftstoff- und Energieverbräuche zu reduzieren, ist neben einer entsprechenden Effizienz und Antriebsart der Fahrzeuge, stets auch eine angepasste und sparsame Fahrweise nötig. Über entsprechende Tipps, aber vor allem über Schulungen zu einer sparsamen Fahrweise, könnten die Kraftstoff- und Energieverbräuche des Fuhrparks merklich verringert werden. Speziell für Personen, die häufiger mit Fahrzeugen aus dem kommunalen Fuhrpark unterwegs sind, ist eine solche Schulung besonders wichtig. Solche Schulungen haben dabei nicht nur einen positiven Effekt für die Verwaltung, sondern kommen den teilnehmenden Personen selbstredend auch im privaten Bereich zu Gute. 75 A) investive Maßnahmen Bereich 4) kommunaler Fuhrpark Maßnahme Umstellung des Fuhrparks auf „emissionsfreie“ / emissionsarme Fahrzeuge Teilmaßnahme -zukünftig: Verwendung synthetischer Kraftstoffe bei Verbrennerfahrzeugen prüfen Maßnahmenbeschreibung Um den Treibhausgasausstoß der Fahrzeuge des kommunalen Fuhrparks zu verringern, ist eine Anschaffung von „emissionsfreien“ / emissionsarmen Fahrzeugen (Elektrofahrzeuge, Hybrid, Wasserstofffahrzeuge) bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen zu prüfen. Bei Spezialfahrzeugen (Bauhof, Feuerwehr) stehen kurz- bis mittelfristig für viele Fahrzeugtypen jedoch kaum bezahlbare emissionsarme Alternativen zur Verfügung. Verbrennerfahrzeuge sind daher zukünftig mit synthetischen Kraftstoffen zu betreiben, sofern diese in größeren Mengen und zu bezahlbaren Preisen am Markt verfügbar sind. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Finanzverwaltung, Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) je nach Fahrzeug geplante Umsetzung fortlaufend Treibhausgaseinsparpotenzial 80 bis 90 Prozent möglich ergänzende Hinweise -bei Neuanschaffung von Fahrzeugen emissionsarme Alternativen prüfen, da sonst Kosten-Nutzen-Verhältnis (Fuhrpark nur für kleinen Anteil der Emissionen von Baindt verantwortlich) nicht gegeben + erhebliche Treibhausgasemissionen beim Bau neuer Fahrzeuge -ab 2035: Verbot Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge in der EU möglich Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) diverse Förderprogramme zu „emissionsfreien“ E- Fahrzeugen (teils kaum erreichbare Voraussetzungen) 76 B) gering-Investive Maßnahmen Bereich 4) kommunaler Fuhrpark Maßnahme Vermittlung einer sparsamen Fahrweise Teilmaßnahmen -Schulung (Spritspartraining/Schulung E-Fahrzeuge) -Tipps zur sparsamen Fahrweise Maßnahmenbeschreibung Selbst die sparsamsten und umweltfreundlichsten Fahrzeuge, können bei falscher Fahrweise noch unnötig viel Kraftstoff bzw. Strom benötigen. Daher ist es wichtig, zu vermitteln, wie sparsam gefahren werden kann. Entsprechende Fahrtrainings sind prinzipiell für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sinnvoll, da diese auch privat und auf dem Weg zur Arbeitsstätte nützlich sind. Personen, die besonders häufig dienstlich mit Fahrzeugen unterwegs sind, sind hier jedoch vorrangig zu berücksichtigen. Kostenschätzung der Maßnahme (nach aktuellem Stand) 70 bis 150 Euro pro Person für ein einstündiges bis vierstündiges Spartraining geplante Umsetzung fortlaufend Energieeinsparpotenzial bis zu 25 Prozent bei angepasster Fahrweise möglich ergänzende Hinweise Beim Bauhof gibt es noch einige Dieselfahrzeuge mit teils sehr hohen Verbräuchen. Emissionsarme Spezialfahrzeuge sind zudem voraussichtlich erst mittel- bis langfristig marktreif. Fördermöglichkeiten (nach aktuellem Stand) n. v. 77 5) Handlungsfeld: Dienstreisen Im Rahmen der Datenerfassung im Mobilitätsbereich ist es so, dass eine exakte Abgrenzung zwischen dem kommunalen Fuhrpark und den Dienstreisen mitunter schwierig ist. Der Einfachheit halber zählen daher alle Dienstfahrten und Dienstreisen, welche mit Fahrzeugen aus dem Fuhrpark der Gemeinde unternommen worden, zum kommunalen Fuhrpark. Alle Fahrten mit Privat-PKWs sowie dem ÖPNV in Form von Bus und Bahn, zählen hingegen zu den Dienstreisen. Die hier genannten Maßnahmen tragen aber ebenso mit dazu bei, den Energie- und Kraftstoffverbrauch des kommunalen Fuhrparks zu verringern und könnten deshalb genauso im Handlungsfeld kommunaler Fuhrpark mitbetrachtet werden. Allgemein sind in der Verwaltung der Gemeinde Baindt Dienstreisen, unabhängig von deren Abgrenzung, lediglich für einen sehr geringen Teil der Treibhausgasmissionen verantwortlich. Es gibt allerdings einige Maßnahmen, die dazu beitragen können, diese ohnehin geringen Emissionen weiter zu reduzieren. Zur verbindlichen Regelung von Dienstreisen ist eine entsprechende Dienstanweisung durch die Verwaltung zu erstellen. Im Rahmen dieser Dienstanweisung ist verbindlich zu regeln, dass für Dienstfahrten der ÖPNV zu nutzen ist, sofern dies ohne erheblichen zeitlichen Mehraufwand möglich ist und die Erreichbarkeit des Termins damit weiterhin gegeben ist. Sollte dies nicht möglich sein, könnte alternativ auch der Dienstwagen der Gemeinde genutzt werden, da es sich hier um ein Elektrofahrzeug handelt, welches ausschließlich mit Ökostrom geladen wird. Auf eine Fahrt mit Privatfahrzeugen sollte hingegen zukünftig weitgehend verzichtet werden. Bei kürzeren Strecken ist stets zu prüfen, ob diese nicht auch mit dem Rad oder zu Fuß zurückgelegt werden können. Außerdem sollte in einer solchen Dienstanweisung festgehalten werden, dass bei Fahrten mehrerer Personen aus der Verwaltung zum gleichen Ziel entsprechend Fahrgemeinschaften zu bilden sind. Der Pendlerverkehr ist nicht Teil der Kernbilanz der Verwaltung und wird aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwands sowie einer nicht durchsetzbaren Verpflichtung zur Datenherausgabe nicht explizit erfasst. Treibhausgasemissionen entstehen beim Pendlerverkehr aber natürlich trotzdem. Daher ist seitens der Verwaltung zu prüfen, wie Anreize zur Nutzung klimaschonender Verkehrsmittel gesetzt werden können. Denkbar wären hier beispielsweise die Einführung eines Jobradmodells oder ein Arbeitgeberzuschuss zum 49 Euro-Ticket. Ein Bonusprogramm zur betrieblichen Gesundheitsförderung, welches unter anderem auch den Pendlerverkehr mit dem Fahrrad von und zur Arbeitsstätte mitberücksichtigt, gibt es bereits seit 2022. Dieses liefert seither einen zusätzlichen Anreiz zur klimaschonenden Fortbewegung. 78 A) nicht-Investive Maßnahmen Bereich 5) Dienstreisen Maßnahme Anreize bzw. Regelungen zur Nutzung klimaschonender Fortbewegungsmittel im Pendlerverkehr und bei Dienstfahrten / Dienstreisen Teilmaßnahmen - Dienstanweisung Benutzung Bahn / Bus, Fahrrad bzw. Dienstwagen (E-Fahrzeug) - Einführung Jobradmodell prüfen - Arbeitgeberzuschuss bei 49 Euro-Ticket prüfen / Jobticket -Ergänzung Fußverkehr in Konzeption Gesundheitsförderung denkbar Maßnahmenbeschreibung Mittels Dienstanweisung zu Dienstfahrten kann geregelt werden, dass diese mit dem ÖPNV (Bus / Bahn) oder dem Dienstwagen (E-Auto) zu absolvieren sind. Kurzstrecken unter fünf Kilometer sollten mit dem Dienstrad oder zu Fuß zurückgelegt werden, sofern dadurch kein erheblicher zeitlicher Mehraufwand entsteht. Was als erheblicher Zeitmehraufwand gilt, ist im Rahmen der Erstellung einer entsprechenden Dienstanweisung festzulegen. Zudem ist auch die zeitliche Erreichbarkeit von Terminen zu gewährleisten. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme n. v. geplante Umsetzung fortlaufend Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von gewähltem und damit ersetztem Verkehrsmittel ergänzende Hinweise -Zusatzkriterium bei ÖPNV: Erreichbarkeit gegeben (Anschluss ÖPNV, vertretbarer zeitlicher Rahmen) umgesetzt: - Nutzung Mitfahrplattform PENDLA in gesamter Gemeinde (Herbst 2023 bis Ende 2024) - Einführung Konzeption zur betrieblichen Gesundheitsförderung seit 01.09.2022 (Bonus in Höhe von 50 Euro u. a. für alle, die mind. einmal pro Woche mit dem Rad ins Geschäft kommen) - Dienstwagen eSmart (seit 2020) 79 Bereich 5) Dienstreisen Maßnahme Fahrgemeinschaften bilden (siehe Dienstanweisung Dienstfahrten) Teilmaßnahme (n) n. v. Maßnahmenbeschreibung Bei Fahrten mehrerer Personen aus der Verwaltung mit dem PKW zu einem identischen Ziel, sind nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden. Ein entsprechender Hinweis kann in die Dienstanweisung zu den Dienstfahrten mitaufgenommen werden. verantwortliche / zu beteiligende Akteure Hauptamt Kostenschätzung der Maßnahme n. v. geplante Umsetzung fortlaufend Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial abhängig von der Anzahl an Personen und der durch die Fahrgemeinschaft ersetzten PKWs Fördermöglichkeiten n. v. 80 7.4 Denkbare Maßnahmen der kommenden Jahre Nach der ausführlichen Darstellung der Vielzahl möglicher Maßnahmen, dient die folgende Auflistung als kurze Übersicht, welche Maßnahmen relativ kurzfristig bis Ende 2025 umgesetzt werden könnten. Die Maßnahmen sind dabei stets vorbehaltlich entsprechender personeller und finanzieller Ressourcen zu betrachten und sind, sofern dies nicht bereits geschehen ist, auch noch entsprechend vom Gremium zu beschließen. Wenn die angedachten Maßnahmen wirklich zeitnah umgesetzt werden könnten, wären dies enorm wichtige Schritte der Verwaltung in Richtung einer „Klimaneutralität“. 2024 - energetische Sanierung blaues Gebäude Klosterwiesenschule (in Umsetzung bis 2025) - Umgestaltung Dorfplatz mit passiver Beleuchtung (Pollerleuchten) sowie Umrüstung der angrenzenden Straßenlaternen auf LED - neue PV-Anlage blaues Gebäude Klosterwiesenschule (2024 / 2025) 2025 - Umbau Heizzentrale Nahwärmenetz mit zukünftig hohem Anteil von Wärme aus regenerativen Energieträgern wie Holz und Umgebungsluft (Umsetzung geplant 2024 / 2025) - Energetische Sanierung Bauhof / Feuerwehr (Umsetzung angedacht 2024 bis 2025) - Anschluss Bauhof / Feuerwehr an kommunales Nahwärmenetz - Errichtung PV-Anlage Sporthalle (Umsetzung angedacht 2024 / 2025) - Errichtung PV-Anlage Bauhof bzw. Feuerwehr - Beschaffungsrichtlinie zur nachhaltigen Beschaffung - Erstellung von Dienstanweisungen für Energiethemen und Dienstreisen Besonders wichtige Meilensteine, speziell hinsichtlich Energieeinsparungen, sind die bereits in Umsetzung befindliche energetische Sanierung vom blauen Gebäude der Klosterwiesenschule sowie die angedachte Sanierung von Bauhof und Feuerwehrgebäude. Auch die Umstellung der Nahwärmeheizzentrale auf einen hohen Anteil von Wärme aus regenerativen Energieträgern, nämlich Holz in Form von Pellets sowie Umgebungsluft (über eine Wärmepumpe), ist von immenser Bedeutung, da hiermit der Treibhausgasausstoß der Verwaltung erheblich verringert werden könnte. Auch die neuen PV-Anlagen auf den Dächern von Schule, Sporthalle sowie Bauhof bzw. Feuerwehr sind überaus wichtige Maßnahmen, auch wenn sich diese aufgrund der mehrfach geschilderten Gründe in der Kernbilanz nicht auswirken, sehr wohl aber äußerst positiv im Hinblick auf die real entstehenden Treibhausgasemissionen wirken. 81 8 Finanzierung Neben den personellen Ressourcen, sind die finanziellen Ressourcen oftmals der entscheidende Faktor, ob Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können oder vorerst nicht realisiert werden. Entscheidend ist daher ein möglichst zielgerichteter Einsatz der vorhandenen Finanzmittel mit Fokus auf einer Umsetzung besonders effektiv wirkender Maßnahmen. Da besonders wirksame Maßnahmen, wie beispielsweise energetische Sanierungen von Gebäuden oder die Umstellung der Nahwärmezentrale auf überwiegende Verwendung regenerativer Energien, meist auch die kostspieligsten Maßnahmen sind, ist es unmöglich, alle denkbaren Maßnahmen bis zum Zieljahr 2040 umzusetzen. Im vorangegangenen Kapitel wurden daher die besonders wichtigen Maßnahmen bereits ausführlicher beschrieben. Gerade bei Maßnahmen, welche darauf abzielen, dauerhaft Energie einzusparen, sind Kosten allerdings stets relativ zu sehen, da durch eine deutliche Verringerung der Energieverbräuche damit langfristig Energiekosten reduziert werden können. Somit stellen solche Ausgaben eine Investition in die Zukunft dar, die dazu beitragen kann, die laufenden Kosten massiv zu reduzieren. Daneben ist es so, dass speziell Gebäude nach einer bestimmten Zeit zwangsläufig saniert werden müssen, da die Bausubstanz dies schlichtweg erforderlich macht. Aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften sind dann zwangsläufig bestimmte gesetzliche Vorgaben wie bei der Wärmedämmung oder beim Austausch von Heizungen, einzuhalten. Bei der Innenbeleuchtung ist es so, dass mittlerweile kaum noch alternative Leuchtmittelarten zu LEDs produziert werden dürfen, weshalb bei einem Austausch der Beleuchtung ohnehin immer LEDs verbaut werden. Außerdem ist in einige Bereichen auch von einer weiteren Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften auszugehen. Um die anfallenden Kosten tragen zu können, ist stets zu prüfen, ob für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen nicht Förderprogramme von Bund oder dem Land Baden- Württemberg existieren. Sofern es entsprechende Förderprogramme gibt, ist daher stets zu prüfen, ob die Gemeinde hier entsprechende Fördermittel beantragen und erhalten kann. Mitunter ist dann die Erreichung eines noch höheren Standards mit Förderung über den gesamten Lebenszyklus sogar günstiger, als wenn immer nur der gesetzliche Mindeststandard angestrebt wird. Wenn die Eigenmittel nicht ausreichen, ist auch eine Finanzierung von Maßnahmen über Contracting möglich, also externe Firmen die auf eigene Kosten Maßnahmen umsetzen und wofür die Gemeinde diesem Unternehmen dann eine jährliche Gebühr bezahlen muss oder sich über längere Zeiträume verpflichtet, deren Strom abzunehmen. Der Vorteil dieses Systems ist, dass so auch teure Maßnahmen, für die mitunter der Gemeinde das Geld fehlt, schnell umgesetzt werden können. Da solche Firmen aber natürlich auch gewinnorientiert sind, ist es so, dass diese so etwas nur machen werden, wenn 82 damit Geld verdient werden kann. Sofern also die Gemeinde Baindt Maßnahmen selber finanzieren kann, sollte auf ein solches Modell eher verzichtet werden, da dies die Gemeinde mittel- bis langfristig zumeist erheblich teurer kommt, als wenn solche Maßnahmen selbst finanziert werden. Wie vieles, ist die Erreichung der „Klimaneutralität“ der Verwaltung letztlich auch eine Frage des Geldes. Alle denkbaren Maßnahmen können natürlich selbst bis zum Jahr 2040 nicht umgesetzt werden. Aber eine Umsetzung eines Großteils der wichtigsten Maßnahmen, ist personell und voraussichtlich auch finanziell, durchaus möglich. Entscheidend ist sowieso nicht das Ziel der „klimaneutralen“ Verwaltung als solches, sondern sehr viel mehr die positiven Effekte der einzelnen Maßnahmen auf dem Weg dahin. Wenn die angedachten Maßnahmen der nächsten Jahre umgesetzt werden, ist die Gemeinde Baindt hier bereits auf einem sehr guten Weg. Speziell durch die erzielbaren Energieeinsparungen infolge einer Umsetzung entsprechender Maßnahmen, können zukünftig erhebliche Kosten eingespart werden, wodurch die Energiekosten der Verwaltung dauerhaft reduziert werden können. Das über die Jahre eingesparte Geld, könnte dann wiederum teilweise zur Finanzierung weiterer Maßnahmen verwendet werden. 9 Fortschreibung des Konzepts und Veröffentlichung Für ein Monitoring, ob Maßnahmen den gewünschten Effekt tatsächlich erzielen, ist es notwendig, Energiedaten in regelmäßigen Abständen zu erfassen. Eine jährliche Energiedatenerfassung ist aufgrund gesetzlicher Regelungen des Landes Baden- Württemberg für alle Kommunen sowieso verpflichtend. Überdies hinaus ist auch eine regelmäßige Berechnung der Treibhausgasbilanz der Verwaltung, welche letztlich aus den einzelnen Energieverbräuchen resultiert, wichtig, da so der Fortschritt auf dem Weg in Richtung einer „klimaneutralen“ Verwaltung sichtbar wird. Daher ist angedacht, das Konzept in etwas reduzierter Form regelmäßig fortzuschreiben und darin die entsprechenden Energieverbräuche darzustellen. Die Fortschreibung ermöglicht es zudem, bereits umgesetzte Maßnahmen darzustellen und mögliche Maßnahmen für die Zukunft detaillierter zu beschreiben. Da speziell für Schätzungen von Kosten und Einsparpotenzialen teils weitergehende Untersuchungen erforderlich sind, ermöglicht jede Fortschreibung außerdem eine nochmals genauere Darstellung dieser Inhalte. Da das Grundgerüst des Konzepts mit der vorliegenden Erstfassung steht, ist eine zukünftige Fortschreibung mit sehr viel weniger Zeitaufwand möglich. Bei künftigen Fortschreibungen sollte es dann vor allem um eine Präzisierung und gegebenenfalls Ergänzung möglicher Maßnahmen gehen. Im Gegensatz zu vielen anderen Konzepten, wo ausschließlich mögliche 83 zukünftige Maßnahmen dargestellt werden, sind im Konzept zur „klimaneutralen“ Verwaltung auch bereits umgesetzte Maßnahmen enthalten. Je mehr Maßnahmen umgesetzt sind, umso mehr Raum werden die abgeschlossenen Maßnahmen darin einnehmen, was speziell im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Verwaltung im Kilmaschutz von immenser Bedeutung ist. Um die Vorbildfunktion der Verwaltung nach außen transportieren zu können, ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit sich über das Konzept und dessen Inhalte informieren kann. Daher ist eine Veröffentlichung des vollständigen Konzepts auf der Internetseite der Gemeinde zwingend erforderlich. Die bereits auf der Gemeindehomepage existierende Rubrik zur „klimaneutralen“ Verwaltung soll zukünftig aber nicht nur einer Veröffentlichung des Konzeptes dienen, sondern überdies hinaus auch wichtige Meilensteine in Richtung einer „Klimaneutralität“ der Verwaltung abbilden. Einer der Hauptzwecke des vorliegenden Konzepts ist es daher, die Öffentlichkeit über abgeschlossene und zukünftig denkbare Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verwendung regenerativer Energien der Gemeindeverwaltung zu informieren und damit den Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Unternehmen und Organisationen als positives Vorbild zu dienen. Da aus der Theorie unbedingt Praxis werden soll, dient das Konzept als Leitfaden mit konkreten Maßnahmenvorschlägen für Verwaltung und Gremium. Entscheidend ist aber letztlich nicht das Konzept selbst, sondern viel mehr das, was praktisch daraus wird. 10 Fazit Das Land Baden-Württemberg strebt das äußerst ambitionierte Ziel einer „Klimaneutralität“ bis zum Jahr 2040 an. Um dieses Ziel in der Praxis erreichen zu können, benötigt es einen Beitrag aller, von der öffentlichen Hand über Unternehmen bis hin zu den privaten Haushalten. Angesichts bereits heute spürbarer Folgen des Klimawandels und zukünftig erwartbarer nochmals deutlich extremerer Auswirkungen, ist ein entschlossenes Handeln zur Verringerung der Energieverbräuche sowie zur erfolgreichen Energiewende mit Strom und Wärme aus vollständig regenerativen Quellen schlichtweg alternativlos. Kommunen selbst sind zwar lediglich für einen sehr kleinen Teil der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich, allerdings kommt diesen aufgrund ihrer allgemeinen Vorbildfunktion eine besondere Schlüsselrolle im Klimaschutz zu. Die Baindter Verwaltung ist sich dieser Vorbildfunktion vollends bewusst und hat daher bereits in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt. Außerdem war die Gemeinde Baindt Vorreiter bei der Schaffung eines eigenen Nahwärmenetzes, an das bereits heute ein Großteil der kommunalen Gebäude angeschlossen ist. Mit der geplanten Erweiterung dieses Netzes werden hier zukünftig noch weitere kommunale und private Gebäude mitangeschlossen. Darüber hinaus soll der Energiemix der Heizzentrale vom derzeit noch 84 reinen Erdgasbetrieb auf einen Betrieb mit einem hohen Anteil regenerativer Energie (Holz und Umgebungsluft) umgestellt werden, wozu die Heizzentrale entsprechend umgebaut wird. Besonders deutlich werden die Klimaschutzbemühungen der Verwaltung daran, dass die Gemeinde Baindt 2021 eine der ersten Kommunen in Deutschland war, welche zusammen mit den Nachbargemeinden Baienfurt und Berg eine eigene Personalstelle für die „klimaneutrale“ Verwaltung geschaffen hat. In der Zwischenzeit haben einige Kommunen, vor allem in Baden-Württemberg, ähnliche Personalstellen geschaffen. Allerdings sind dies meistens deutlich größere Kommunen. Mit dem nun vorliegenden Konzept gehört die Gemeindeverwaltung in Baindt zu den ersten Kommunen, die ein eigenes Konzept zur „klimaneutralen“ Verwaltung erstellt haben. Der Fokus des Konzepts liegt dabei auf möglichen Maßnahmen, welche dazu beitragen könnten, das angestrebte Ziel einer „Klimaneutralität“ der Verwaltung bis zum Zieljahr zu erreichen. Um das Ziel einer „klimaneutralen“ Verwaltung bis 2040 erreichen zu können, bedarf es zukünftig einer Umsetzung zahlreicher weiterer Einzelmaßnahmen, die auf eine Verringerung der Energieverbräuche und eine überwiegende Verwendung regenerativer Energien abzielen. Da die Verwaltung eine Vielzahl wichtiger Aufgaben zu erfüllen hat, kann stets nur ein Teil der möglichen Maßnahmen zeitnah und vollständig umgesetzt werden. Wenn jedoch die wichtigsten Maßnahmen bis 2030 größtenteils umgesetzt werden könnten, so wären dies schon immens wichtige Schritte in Richtung des angestrebten Ziels. Im Bereich der Wärmedämmung und Wärmeversorgung ist Baindt mit den derzeit laufenden sowie den geplanten Maßnahmen der kommenden Jahre bereits auf einem sehr guten Weg. Im Bereich der Straßenbeleuchtung liegt der Stromverbrauch schon heute auf einem sehr niedrigen Niveau, da in der Vergangenheit schon ein Großteil der Lampen auf LED umgerüstet wurden und außerdem die Leuchtzeiten möglichst kurzgehalten werden. Nichtsdestotrotz bleibt der Weg hin zu einer „klimaneutralen Verwaltung“ langwierig und schwierig. Ob wirklich bis 2040 eine „Klimaneutralität“ erreicht werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nur mutmaßen. Sicher ist nur, dass eine Zielerreichung bis zum Jahr 2040 ein äußerst ambitioniertes Ziel darstellt. Das Anstreben eines früheren Zieljahrs als 2040 ist in der Baindt derzeit nicht vorgesehen, da bereits dieses Zieljahr sehr ambitioniert ist und auch da das Erreichen früherer Zieljahre allenfalls über den Kauf von Treibhausgaszertifikaten möglich ist. Der Baindter Verwaltung geht es aber darum, die Treibhausgasemissionen der Verwaltung real und für alle nachvollziehbar zu verringern. Eine Kommune kann ihre Vorbildfunktion nur dann ernsthaft erfüllen, wenn diese ehrlich zu sich selbst ist. Real vorhandene Emissionen mit Zertifikaten zu kompensieren, ist daher eher fragwürdig, zumal spätestens ab 2040 auch seitens des Leitfadens zur klimaneutralen Verwaltung eine Anrechnung von Zertifikaten verboten ist. 85 Weitere Faktoren, welche es erschweren, das Jahr der möglichen Zielerreichung realistisch einschätzen zu können, sind die teils kaum nachvollziehbaren Vorgaben des Leitfadens zur klimaneutralen Verwaltung. Nach diesen Vorgaben bestimmen teils auch externe und von der Gemeinde selbst kaum beeinflussbare Faktoren die Erreichung dieses Ziels maßgeblich mit. Nur wenn die Energiewende auf Bundesebene tatsächlich rechtzeitig gelingt, sinkt der besonders relevante Emissionsfaktor des bundesweiten Strom-Mix deutlich ab und damit auch alle aus Stromverbräuchen resultierenden Treibhausgasemissionen. Auch wenn es hierfür derzeit keine Anzeichen gibt, so ist nicht ausgeschlossen, dass die Vorgaben zukünftig so angepasst werden, dass eigenerzeugter und selbst verwendeter Strom auch in der Kernbilanz als solcher bilanziert werden darf, unabhängig vom Emissionsfaktor des bundesweiten Strommix. Ein weiterer nicht selbst beeinflussbarer Faktor ist die technische Entwicklung. So können heute als Technologie der Zukunft geltende Lösungen in 10 bis 15 Jahren schon als veraltet oder nicht mehr zeitgemäß gelten. In anderen Bereichen ist die technische Entwicklung teils noch gar nicht so weit, dass es hier schon wirklich nachhaltige und bezahlbare Alternativen gibt. Diese und weitere Faktoren sind von der Gemeinde Baindt nicht beeinflussbar, haben aber alle einen Einfluss darauf, ob das angestrebte Zieljahr tatsächlich erreicht werden kann oder das Ziel erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht wird. Trotz der großen Unsicherheiten, was die Zukunft letztlich bringt und ungeachtet davon, wie erreichbar eine „klimaneutrale“ Gemeindeverwaltung nach den Vorgaben des Leitfadens in Baindt bis zum Jahr 2040 tatsächlich ist, spielt dies letztlich alles aber nur eine untergeordnete Rolle. Denn der Weg in Richtung einer „klimaneutralen“ Verwaltung ist das eigentliche Ziel. Jede einzelne umgesetzte Maßnahme, welche dazu beträgt, den Energiebedarf der Verwaltung zu verringern sowie mehr regenerative Energie zu nutzen, trägt zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen der Verwaltung bei und ist daher wichtig. Somit ist jeder Schritt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das vorliegende Konzept liefert dabei Ideen und Anregungen zu verschiedenen möglichen Maßnahmen, um dem angestrebten Ziel schrittweise näher zu kommen. Entscheidend ist jedoch einzig und allein, welche wirksamen Einzelmaßnahmen tatsächlich bis zum Jahr 2040 verwirklicht werden. 86 Literaturverzeichnis Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz (2021): Bundes-Klimaschutzgesetz. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/KSG.pdf, 06.02.2024, Berlin, S. 1 - 10. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2021): Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). URL: https://www.bmuv.de/gesetz/bundes- klimaschutzgesetz, 06.02.2024, Berlin. Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg [Hrsg.]; Rechensteiner, Eva; Hertle, Hans (2023a): Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg. URL: https://www.kea- bw.de/fileadmin/user_upload/Kommunaler_Klimaschutz/Wissensportal/Klimaneutrale_Verwal tung/Leitfaden_Klimaneutrale_Kommunalverwaltung_BaWue_KEA- BW_ifeu_UEberarbeitung_Mai2023.pdf, 20.03.2024, Heidelberg, S. 5 - 35. Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg [Hrsg.]; (2023b): BICO2 BW Verwaltung, Version 2.0. URL: https://www.kea-bw.de/kommunaler- klimaschutz/angebote/co2-bilanzierung, 20.03.2024, Heidelberg. Landtag von Baden-Württemberg (2023): Gesetzesbeschluss des Landtags. Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften. URL: https://www.landtag- bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4015_D.pdf, Drucksache 17 / 4015, 06.02.2024, Stuttgart, S. 1 - 23. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (2023): Gesetzlicher Rahmen. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden- Württemberg. URL: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in- bw/klimaschutz-und-klimawandelanpassungsgesetz-baden-wuerttemberg, 06.02.2024, Stuttgart. Umweltbundesamt Dessau-Roßlau [Hrsg.] (2021): Treibhausgasneutralität in Kommunen. URL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/2021-03- 24_factsheet_treibhausgasneutralitaet_in_kommunen.pdf, 13.02.2024, Dessau-Roßlau, S. 1 - 9. 87 Umweltbundesamt Dessau-Roßlau [Hrsg.] (2023a): Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen. URL: https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt- wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen#gesamtwirtschaftliche- bedeutung-der-umweltkosten, 05.01.2024, Dessau-Roßlau. Umweltbundesamt Dessau-Roßlau [Hrsg.] (2023b): Strom und Wärmeversorgung in Zahlen. URL:https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energieversorgung/strom- waermeversorgung-in-zahlen#Kraftwerke, 20.03.2024, Dessau-Roßlau. 88 Abkürzungsverzeichnis BHKW = Blockheizkraftwerk CO2 = Kohlenstoffdioxid CO2e = CO2-Äquvivalent, dies ist eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase. Dieser Index drückt die Erwärmungswirkung einer bestimmten Menge eines Treibhausgases über einen festgelegten Zeitraum im Vergleich zu derjenigen von CO₂ aus. kWh = Kilowattstunden ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr THG = Treibhausgas PV = Photovoltaik 89 Anlagen Anlage 1: relevante Emissionsfaktoren für die Berechnung (in kg/kWh Endenergie) inkl. Äquivalente und Vorkette sowie Umrechnungsfaktoren von Brennwert auf den Heizwert (Quelle für Emissionsfaktoren: Institut für Energie- und Umweltforschung (2023b): BICO2 BW Verwaltung, Version 2.0) Der Umrechnungsfaktor vom Brennwert zum Heizwert Hi beträgt (Wert durch entsprechenden Faktor dividieren): bei Heizöl 1,06 bei Erdgas 1,11 bei Holz 1,08 2021 Quelle Strom 0,472 IFEU 2023 Heizöl 0,318 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Erdgas 0,247 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Holz 0,022 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0, UBA 2022 Benzin fossil 0,322 IFEU 2023 Diesel fossil 0,327 IFEU 2023 Erzeugung Quelle Heizöl 0,311 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Erdgas 0,233 GEMIS 4.94, GEMIS 5.0 Nah-/Fernwärme - überwiegend Erdgas BHKW 0,150 IFEU 2023 Erneuerbare Stromerzeugung Quelle Photovoltaik 0,056 Gemis 4.94, Gemis 5.0, UBA 2021, UBA 2022 Klärgas/Deponiegas 0,055 UBA 2021, UBA 2022 90 Anlage 2: Berechnung des Baindter Gemeindeanteils am Gesamtstromverbrauch der Verbandskläranlage in Berg 2021 Anlage 3: Berechnung Klimafaktor 2021 mit monatlichen Gradtagzahlen DWD-Station Weingarten (Quelle: Deutscher Wetterdienst 2021 bis 2022; URL: https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/techn/monthly/heating _degreedays/hdd_3807/historical/) Monatsgradtage 2021 Mittelwert 2011-2020 Jan 21 622,0 589,0 Feb 21 471,6 529,2 Mrz 21 471,6 448,2 Apr 21 389,9 288,2 Mai 21 282,4 170,8 Jun 21 10,6 45,2 Jul 21 0,0 17,2 Aug 21 39,7 20,4 Sep 21 80,7 129,9 Messfehler (Wert 2022 verwendet) Okt 21 352,5 314,5 Nov 21 494,7 444,5 Dez 21 538,9 555,0 3754,6 3552,1 Klimafaktor 2021 (Summe Mittelwerte / Summe Monatsgradtage 2021) 0,946 AZV Mittleres Schussental Berg (Strom Kläranlage) kWh MWh Strombezug von außen (Netzbezug) 116.355,0 116,4 Eigenverbrauch Strom BKHW (Klärgas) 499.629,0 499,6 Stromverbrauch gesamt 2021 615.984,0 616,0 Stromerzeugung BHKW (kWh/a) 548.530,0 Anteil Stromverbrauch Gemeinde Baindt 238.035,66 238,04 davon Anteil Strombezug von außen 44.963,25 45,0 davon Anteil Eigenverbrauch Klärgas 193.072,42 193,1 gebührenfähiges Abwasser Baindt in Kubikmeter 217.190 Summe gebührenfähiges Abwasser in Kubikmeter 562.040 Anteil Gemeinde Baindt in Prozent 38,64 Quelle: Abwasserzweckverband Mittleres Schussental AMS 2022 und Betriebskostenabrechnung 2022 91 Anlage 4: Übersicht Verbräuche kommunaler Fuhrpark 2021 Baujahr Treibstoff Fahrleistung 2021 in km Kraftstoffverbrauch 2021 in Liter Verwaltung Smart forfour 2020 Elektro 1.201 siehe Strom Rathaus Bauhof VW Transporter 2011 Diesel 5.851 568,46 MAN LKW über 12t 2011 Diesel 3.091 1516,12 Geräteträger Lindner Unitrac 2018 Diesel 3.913 1987,69 VW Pritschenwagen 2002 Diesel 5.552 586,61 Kramer Schaufellader 2005 Diesel 261,1 1020,26 Zugmaschine Schlepper New Holland 2006 Diesel 256 1073,61 Zugmaschine New Holland 2010 Diesel 258,7 512,14 Lieferwagen MB Vito 109 CD 2005 Diesel 2.072 251,2 VW Caddy 2008 Diesel 2.593 271,25 Nissan e-NV 200 2019 Elektro 3.720 siehe Strom Bauhof MAN Steiger (Anteil jeweils 50 % Gemeinde Baindt und Gemeinde Baienfurt) 2010 Diesel n. e. 173,33 Feuerwehr MAN LF 16 (230 PS, 9 Sitze) 1992 Diesel 197 127,61 MAN TGE 4.180 MTW (9 Sitze, Euro 6) 2019 Diesel 1700 264,8 92 MAN LF 10 (220 PS, 9 Sitze) 2006 Diesel 298 139,2 Trinkwasserzweckverband Baienfurt-Baindt (Anteil Gemeinde Baindt 40 %) Nissan Van ZVWV 2014 Diesel n. e. 454,20 VW Bus T5 2012 Diesel n. e. 381,91 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Berg (anteilig auf Gemeinden aufgeteilt – Anteil Gemeinde Baindt 38,64 %) VW T5 2008 Diesel 7.000 270,5[mehr]

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          Jahresabschluss 2024 Gemeindehaushalt EB Wasserversorgung EB Abwasserbeseitigung Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung 1 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 1 3. Anhang 1 4. Rechenschaftsbericht 1 5. Allgemeines 2 II. Jahresabschluss 2024 1. Feststellungsbeschluss 5 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtergebnisrechnung 8 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 17 5. Gesamtfinanzrechnung 19 6. Bilanz (Vermögensrechnung) 32 III. Anhang zum Jahresabschluss 2024 7. Allgemeine Hinweise 45 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 45 9. Pensionsrückstellungen 45 10. Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen 46 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2024 46 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 46 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten 47 14. Angaben zur Haushaltsstruktur 50 15. Sonstige Angaben 51 IV. Rechenschaftsbericht 2024 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft 52 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung 54 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung 94 19. Erläuterung der Bilanz 96 20. Finanzlage 113 21. Entwicklung der Verschuldung aus Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt 114 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Inkl. Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 114 23. Fazit 119 V. Anlagen zum Anhang 24. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 120 25. Vermögensübersicht 121 26. Schuldenübersicht 122 27. Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 123 28. Rückstellungsspiegel 124 29. Anlagenübersicht Aktivvermögen und Passivvermögen 125 30. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 130 31. Produktplan 162 32. Pensionsrückstellungen – Mitteilung KVBW 165 VI. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2024 1. Feststellungsbeschluss 167 2. Abschlussbeurkundungen 169 3. Jahresabschlussbericht RSW Steuerberatungskanzlei 170 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2024 211 4.1 Bilanz 212 4.2 Anlagenübersicht Aktivvermögen 216 4.3 Anlagenübersicht Passivvermögen 217 4.4 Gesamtergebnisrechnung 218 4.5 Gesamtfinanzrechnung 221 4.6 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2024 225 4.7 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2024 226 4.8.1 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 1980 - 2024 229 4.8.2 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen von 2012 – 2024 230 4.9 Strukturkennzahlen 231 VII. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2024 1. Feststellungsbeschluss 233 2. Abschlussbeurkundungen 235 3. Lagebericht 236 4. Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2024 239 5. Jahresabschluss 241 5.1 Bilanz zum 31.12.2024 242 5.2 Gesamtergebnisrechnung 247 5.3 Gesamtfinanzrechnung 251 5.4 Anlageübersicht Aktivvermögen 257 5.5 Anlagenübersicht Passivvermögen 258 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2024 259 6.1 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2007 – 2024 260 6.2 Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2024 261 6.3 Entwicklung der Gebührenausgleichsrückstellungen 262 6.4 Strukturkennzahlen 264 I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 Abs. 1 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und muss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darstellen. Gemäß § 95b GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist dem Landratsamt Ravensburg unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Baindt wurde im Mai 2024 aufgestellt und im Juni 2024 vom Gemeinderat festgestellt. Somit konnten die gesetzlichen Vorgaben nahezu eingehalten werden. 2. Bestandteile des Jahresabschlusses Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. 3. Anhang Der Anhang ist nach § 95 Abs. 2 GemO Teil des Jahresabschlusses und dient der Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz. Neben den in Punkt 2 beschriebenen Anlagen sind im Anhang insbesondere die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, die übertragenen Haushaltsermächtigungen, der Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildeten Pensionsrückstellungen, die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Bürgschaften, Gewährleistungen, Verpflichtungsermächtigungen) sowie Angaben über die Bürgermeisterin, die Mitglieder des Gemeinderats und die weiteren Inhalte des § 53 Abs. 2 GemHVO, darzulegen. 4. Rechenschaftsbericht siehe auch IV. Nach § 54 Abs. 1 GemHVO sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung darzustellen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussergebnisse vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht soll gemäß § 54 Abs. 2 GemHVO auch darstellen: Ziele und Strategien, Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung sowie die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge. 1 Weiterhin sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und dem damit verbundenen Plan- Ergebnis-Vergleich auch die Notwendigkeiten und Vorgaben des Gemeinderates zu beachten. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO ist der Erlass der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzungen, die Feststellungen des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses originäres Recht des Gemeinderates (Etatrecht des Gemeinderates). Das Etatrecht des Gemeinderates wird hierbei primär durch die Haushaltsplanung ausgeübt, wobei in §§ 82, 84 GemO festgelegt wird, dass der Gemeinderat auch bei entsprechenden Abweichungen mittels Nachtragshaushaltssatzung oder der Genehmigung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bei der Haushaltsausführung von den bewirtschaftenden Stellen eingebunden werden muss. Der Jahresabschluss wiederum beendet das auf ein Haushaltsjahr gesehene Etatrecht des Gemeinderates und versetzt diesen in die Lage, die rechtmäßige und bestimmungsgemäße Haushaltsausführung des von ihm vorgegebenen und beschlossenen Haushaltsplans zu überwachen. 5. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am 13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2018) 5.219 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.229 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2020) 5.274 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2021) 5.304 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2022) 5.381 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2023) 5.403 Fortschreibung Basis Zensus 2022 (30.06.2024) 5.301 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 3. Die Gemeinde Baindt ist Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. 2 Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg (0,79 %) Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH (1,9 %) Mitglied bei der TWS Netz GmbH (0,111%) Mitglied bei der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG Mitglied beim Interkommunalen Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS) 27,5% Mitglied bei den Verkehrsbetriebe Schussental Verwaltungs GmbH (14%) Mitglied bei der Verkehrsbetriebe Schussental KG (14%) 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin der Gemeinde: Simone Rürup Stellvertreter der Bürgermeisterin sind: 1. Stellv. Gemeinderat Stefan Konzett (FWV) 2. Stellv. Gemeinderat Dieter Herrmann (CDU) 3. Stellv. Gemeinderat Michael Spiegel (Die Grünen) b) Gemeinderat: Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. c) Beschließende Ausschüsse: Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Florentina Stavarache, Verwaltungsfachangestellte. 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2024 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Die letzte überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt für die Jahre 2016-2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg (GPA) erfolgte ohne Unterbrechungen vom 14.09.2020-21.10.2020. 3 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf die Bürgermeisterin und den Verwaltungsausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt der Bürgermeisterin. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Ravensburg DE59 6505 0110 XXXX 4006 00 - Voba Bodensee-Oberschwaben DE16 6519 1500 XXXX 0370 01 - Volksbank Altshausen DE50 6509 2200 XXXX 3720 08 - Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren DE45 6006 9350 XXXX 7720 01 - Girokonto Mittagessen VR Bank DE89 6506 2577 XXXX 9020 01 Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Stavarache. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. Alle Kassengeschäfte erledigt die Gemeindekasse als Einheitskasse. Zahlstellen und Handvorschüsse wurden eingerichtet, soweit diese notwendig waren. Die Barkasse wurde zum 01.01.2020 abgeschafft. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen inkl. der Anlagenbuchhaltung der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma MPS Public solution/Mach AG verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden-Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Nahwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen des „Neuen Kommunalen Haushaltsrechts“ gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 4 II. Jahresabschluss 2024 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 15.141.522,70 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -13.977.222,76 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.164.299,94 € 1.4 Außerordentliche Erträge 191.318,91 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -13,84 € 1.6 Sonderergebnis 191.305,07 € 1.7 Gesamtergebnis 1.355.605,01 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.539.171,51€ 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -12.268.757,06 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.270.414,45 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 27.224.866,14 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 29.291.307,32 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 2.066.441,18 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 203.973,27 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -123.043,80 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -123.043,80 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 80.929,47 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 6.742,71 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 709.740,45 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 87.672,18 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 797.412,63 € 3. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2024 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2024 umfasst eine Bilanzsumme von 65.802.037,91 €. 5 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 10.417,00 € 3.2 • Sachvermögen 40.595.943,55 € 3.3 • Finanzvermögen 15.629.517,62 € 3.4 • Abgrenzungsposten 262.759,74 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 65.802.037,91 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 15.149.500,69 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.825.409,38 € 3.11 • Rückstellungen 953.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 4.711.665,15 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 616.356,70 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 65.802.037,91 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften Reitergruppe 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 139.487,42 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 1.547.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2024; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2024 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2024 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2024 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2024; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2024; 9. der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 01.07.2025 mitgeteilt und am 04.07.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Gemäß der aktuellen Rechtslage in Baden- Württemberg ist die physische Auslegung des Jahresabschlusses nach § 95b Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen kann die Gemeinde den Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie den erweiterten Beteiligungsbericht elektronisch auf der Homepage veröffentlichen. Der Jahresabschluss 2024 und der Lagebericht der Abwasserbeseitigung Baindt wurden ab 25.07. öffentlich zugänglich gemacht. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 6 Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 2. Abschlussbeurkundungen Sämtliche Bücher und Verzeichnisse für das Haushaltsjahr 2024 wurden abgeschlossen. Der Jahresabschluss 2024 wurde für die Rechtsaufsichtsbehörde und die Gemeindeprüfungs-anstalt prüfungsbereit gefertigt. Die Bücher- und Kassenführung wurde überwacht und deren Richtigkeit bestätigt. Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2024 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom 01.07.2025. Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 01.07.2025 zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 01.07.2025 mitgeteilt und am 04.07.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Gemäß der aktuellen Rechtslage in Baden-Württemberg ist die physische Auslegung des Jahresabschlusses nach § 95b Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen kann die Gemeinde den Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie den erweiterten Beteiligungsbericht elektronisch auf der Homepage veröffentlichen. Der Jahresabschluss 2024 und der Lagebericht der Abwasserbeseitigung Baindt wurden ab 25.07. öffentlich zugänglich gemacht. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2024 1Seite : 23.05.2025Datum: 13:05:21Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.737.718,57 7.484.300,00 7.500.011,08 15.711,08 0,00 0,00 -15.711,08 0,00 30110000 Grundsteuer A 37.337,58 42.000,00 42.384,62 384,62 0,00 0,00 -384,62 0,00 30120000 Grundsteuer B 692.998,16 700.000,00 698.656,88 -1.343,12 0,00 0,00 1.343,12 0,00 30130000 Gewerbesteuer 2.796.052,89 2.500.000,00 2.561.863,20 61.863,20 0,00 0,00 -61.863,20 0,00 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.620.008,51 3.635.000,00 3.604.948,16 -30.051,84 0,00 0,00 30.051,84 0,00 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 279.708,43 285.000,00 280.118,53 -4.881,47 0,00 0,00 4.881,47 0,00 30320000 Hundesteuer 20.320,00 20.000,00 19.680,00 -320,00 0,00 0,00 320,00 0,00 30340000 Zweitwohnungssteuer 4.226,00 2.500,00 3.327,00 827,00 0,00 0,00 -827,00 0,00 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0,00 800,00 954,69 154,69 0,00 0,00 -154,69 0,00 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 287.067,00 299.000,00 288.078,00 -10.922,00 0,00 0,00 10.922,00 0,00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.424.497,28+ 4.597.750,00 4.634.482,12 36.732,12 0,00 0,00 -36.732,12 0,00 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.454.142,00 2.745.000,00 2.731.975,90 -13.024,10 0,00 0,00 13.024,10 0,00 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 775.228,80 745.000,00 714.267,30 -30.732,70 0,00 0,00 30.732,70 0,00 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 43.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31410000 Zuweisungen vom Land 1.063.531,20 1.070.100,00 1.019.242,01 -50.857,99 0,00 0,00 50.857,99 0,00 31411000 Zuschüsse 600,00 550,00 39.179,00 38.629,00 0,00 0,00 -38.629,00 0,00 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 10.568,24 35.000,00 30.732,01 -4.267,99 0,00 0,00 4.267,99 0,00 31460000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 0,00 0,00 300,00 300,00 0,00 0,00 -300,00 0,00 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 77.297,04 2.100,00 98.785,90 96.685,90 0,00 0,00 -96.685,90 0,00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 431.559,36+ 375.000,00 437.178,82 62.178,82 0,00 0,00 -62.178,82 0,00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 406.616,38 356.000,00 406.169,00 50.169,00 0,00 0,00 -50.169,00 0,00 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 24.942,98 19.000,00 31.009,82 12.009,82 0,00 0,00 -12.009,82 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00+ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 389.377,52+ 296.250,00 447.597,49 151.347,49 0,00 0,00 -151.347,49 0,00 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 21.180,18 15.550,00 21.366,80 5.816,80 0,00 0,00 -5.816,80 0,00 33112000 Ausweis- und Passgebühren 35.327,60 28.000,00 42.585,40 14.585,40 0,00 0,00 -14.585,40 0,00 33210000 Benutzungsgebühren Miete Standgebühr 195,00 200,00 180,00 -20,00 0,00 0,00 20,00 0,00 8 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2024 2Seite : 23.05.2025Datum: 13:05:21Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 33210010 Feuerwehrkostenersätze 19.512,59 12.500,00 24.384,73 11.884,73 0,00 0,00 -11.884,73 0,00 33210020 Benutzungsgebühr 2 112,50 0,00 535,50 535,50 0,00 0,00 -535,50 0,00 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 158.929,00 120.000,00 168.540,00 48.540,00 0,00 0,00 -48.540,00 0,00 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 77.531,80 35.000,00 78.312,48 43.312,48 0,00 0,00 -43.312,48 0,00 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 36.507,85 30.000,00 54.885,58 24.885,58 0,00 0,00 -24.885,58 0,00 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 495,00 2.000,00 0,00 -2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 0,00 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 39.586,00 53.000,00 56.807,00 3.807,00 0,00 0,00 -3.807,00 0,00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 1.083.947,60+ 840.700,00 1.095.983,97 255.283,97 0,00 0,00 -255.283,97 0,00 34110000 Mieten und Pachten 368.211,83 286.600,00 362.246,37 75.646,37 0,00 0,00 -75.646,37 0,00 34110010 Mieten und Pachten 1 6.084,00 0,00 6.279,00 6.279,00 0,00 0,00 -6.279,00 0,00 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 6.450,00 7.500,00 7.800,00 300,00 0,00 0,00 -300,00 0,00 34112000 Pacht Gaststätte 8.500,00 10.000,00 6.400,00 -3.600,00 0,00 0,00 3.600,00 0,00 34210000 Erträge aus Verkauf 24.019,45 24.300,00 22.506,00 -1.794,00 0,00 0,00 1.794,00 0,00 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.147,99 52.000,00 28.980,31 -23.019,69 0,00 0,00 23.019,69 0,00 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 59.336,20 60.000,00 72.616,75 12.616,75 0,00 0,00 -12.616,75 0,00 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 9.430,58 7.000,00 8.157,82 1.157,82 0,00 0,00 -1.157,82 0,00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 79.015,49 87.300,00 93.871,25 6.571,25 0,00 0,00 -6.571,25 0,00 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 275.497,29 130.500,00 276.029,91 145.529,91 0,00 0,00 -145.529,91 0,00 34610100 Miete Nahwärme 9.990,00 0,00 9.900,00 9.900,00 0,00 0,00 -9.900,00 0,00 34611000 Ferienbetreuung 2.850,45 2.000,00 3.347,80 1.347,80 0,00 0,00 -1.347,80 0,00 34612000 Kostenersätze Steiger 2.952,54 4.500,00 4.595,15 95,15 0,00 0,00 -95,15 0,00 34613000 Bläserklasse 14.042,10 13.000,00 15.321,75 2.321,75 0,00 0,00 -2.321,75 0,00 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 90.138,45 80.000,00 93.569,49 13.569,49 0,00 0,00 -13.569,49 0,00 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 69.951,06 70.000,00 74.975,52 4.975,52 0,00 0,00 -4.975,52 0,00 34618000 Kostenersätze allgemein 8.130,67 5.500,00 7.197,85 1.697,85 0,00 0,00 -1.697,85 0,00 34619000 Kostenersätze 2.199,50 500,00 2.189,00 1.689,00 0,00 0,00 -1.689,00 0,00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 234.771,79+ 242.200,00 262.045,94 19.845,94 0,00 0,00 -19.845,94 0,00 9 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2024 3Seite : 23.05.2025Datum: 13:05:21Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 34800000 Erstattungen vom Bund 12.612,00 1.500,00 0,00 -1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 0,00 34810000 Erstattungen vom Land 0,00 0,00 4.794,29 4.794,29 0,00 0,00 -4.794,29 0,00 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 1.400,00 76.000,00 30.284,66 -45.715,34 0,00 0,00 45.715,34 0,00 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 0,00 800,00 0,00 -800,00 0,00 0,00 800,00 0,00 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 32.570,00 14.500,00 33.120,00 18.620,00 0,00 0,00 -18.620,00 0,00 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 185.139,79 149.300,00 193.496,99 44.196,99 0,00 0,00 -44.196,99 0,00 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 3.050,00 100,00 350,00 250,00 0,00 0,00 -250,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 299.250,19+ 65.600,00 625.829,33 560.229,33 0,00 0,00 -560.229,33 0,00 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 205.160,19 400,00 433.327,20 432.927,20 0,00 0,00 -432.927,20 0,00 36120000 Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 65.619,79 65.619,79 0,00 0,00 -65.619,79 0,00 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 76.977,57 65.200,00 111.619,03 46.419,03 0,00 0,00 -46.419,03 0,00 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 17.112,43 0,00 15.263,31 15.263,31 0,00 0,00 -15.263,31 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 0,00+ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 126.092,47+ 128.600,00 138.393,95 9.793,95 0,00 0,00 -9.793,95 0,00 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 119.129,02 119.800,00 118.210,54 -1.589,46 0,00 0,00 1.589,46 0,00 35610000 Bußgelder 2.000,11 1.800,00 1.946,00 146,00 0,00 0,00 -146,00 0,00 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 4.072,84 7.000,00 16.821,31 9.821,31 0,00 0,00 -9.821,31 0,00 35831000 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen) 890,50 0,00 1.416,10 1.416,10 0,00 0,00 -1.416,10 0,00 =11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 14.727.214,78 14.030.400,00 15.141.522,70 1.111.122,70 0,00 0,00 -1.111.122,70 0,00 12 Personalaufwendungen -3.834.596,82- -4.063.850,00 -4.138.031,93 -74.181,93 0,00 0,00 74.181,93 0,00 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -432.260,86 -385.550,00 -334.485,09 51.064,91 0,00 0,00 -51.064,91 0,00 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -2.362.723,84 -2.595.700,00 -2.695.518,96 -99.818,96 0,00 0,00 99.818,96 0,00 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -26.411,88 0,00 -35.499,31 -35.499,31 0,00 0,00 35.499,31 0,00 40190000 Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte -12.010,00 0,00 -11.727,74 -11.727,74 0,00 0,00 11.727,74 0,00 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -300.727,53 -309.050,00 -282.876,66 26.173,34 0,00 0,00 -26.173,34 0,00 10 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2024 4Seite : 23.05.2025Datum: 13:05:21Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -178.791,73 -173.250,00 -199.707,34 -26.457,34 0,00 0,00 26.457,34 0,00 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -494.504,58 -448.400,00 -548.077,60 -99.677,60 0,00 0,00 99.677,60 0,00 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -27.166,40 -151.900,00 -30.139,23 121.760,77 0,00 0,00 -121.760,77 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.663.608,00- -2.240.300,00 -1.798.302,88 441.997,12 0,00 0,00 -441.997,12 0,00 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -269.897,78 -372.500,00 -259.063,46 113.436,54 0,00 0,00 -113.436,54 0,00 42111000 Winterdienst -10.978,37 -27.000,00 -13.972,67 13.027,33 0,00 0,00 -13.027,33 0,00 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -146.221,10 -150.000,00 -134.629,48 15.370,52 0,00 0,00 -15.370,52 0,00 42113000 Straßenkehrung -14.855,77 -16.000,00 -14.498,22 1.501,78 0,00 0,00 -1.501,78 0,00 42116000 Brückenunterhaltung allgemein 0,00 -30.000,00 -7.444,09 22.555,91 0,00 0,00 -22.555,91 0,00 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -15.325,97 -38.700,00 -7.203,82 31.496,18 0,00 0,00 -31.496,18 0,00 42123000 Strassenentwässerungskosten -108.139,98 -100.000,00 -107.276,23 -7.276,23 0,00 0,00 7.276,23 0,00 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -49.066,52 -68.150,00 -57.500,65 10.649,35 0,00 0,00 -10.649,35 0,00 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -43.248,01 -68.500,00 -36.728,59 31.771,41 0,00 0,00 -31.771,41 0,00 42310000 Mieten und Pachten -40.390,00 -58.100,00 -36.770,00 21.330,00 0,00 0,00 -21.330,00 0,00 42411000 Fernwärme / Heizung -79.292,31 -141.500,00 -105.132,65 36.367,35 0,00 0,00 -36.367,35 0,00 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -176.506,00 -211.500,00 -187.058,19 24.441,81 0,00 0,00 -24.441,81 0,00 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -178.877,20 -314.100,00 -273.825,65 40.274,35 0,00 0,00 -40.274,35 0,00 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -142.443,34 -121.700,00 -117.757,52 3.942,48 0,00 0,00 -3.942,48 0,00 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -89.449,86 -170.000,00 -107.164,05 62.835,95 0,00 0,00 -62.835,95 0,00 42510000 Haltung von Fahrzeugen -509,03 -1.600,00 -1.235,13 364,87 0,00 0,00 -364,87 0,00 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -188,86 -500,00 -187,77 312,23 0,00 0,00 -312,23 0,00 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -431,69 -500,00 -1.551,41 -1.051,41 0,00 0,00 1.051,41 0,00 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -21,17 -500,00 -281,84 218,16 0,00 0,00 -218,16 0,00 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -3.169,09 -4.000,00 -2.420,78 1.579,22 0,00 0,00 -1.579,22 0,00 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -11.295,56 -12.500,00 -7.880,09 4.619,91 0,00 0,00 -4.619,91 0,00 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -10.948,10 -11.000,00 -6.801,11 4.198,89 0,00 0,00 -4.198,89 0,00 11 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2024 5Seite : 23.05.2025Datum: 13:05:21Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -4.561,66 -3.500,00 -2.224,49 1.275,51 0,00 0,00 -1.275,51 0,00 42510120 RV-GB 90 Haltung von Fahrzeugen -4.748,44 -13.000,00 -4.758,58 8.241,42 0,00 0,00 -8.241,42 0,00 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -4.087,39 -1.700,00 -3.491,57 -1.791,57 0,00 0,00 1.791,57 0,00 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -14.167,44 -3.500,00 -2.256,72 1.243,28 0,00 0,00 -1.243,28 0,00 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.206,98 -3.200,00 -1.856,45 1.343,55 0,00 0,00 -1.343,55 0,00 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -1.870,51 -2.100,00 -5.350,60 -3.250,60 0,00 0,00 3.250,60 0,00 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 -171,53 -171,53 0,00 0,00 171,53 0,00 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -2.674,06 -1.500,00 -1.416,67 83,33 0,00 0,00 -83,33 0,00 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.104,36 -1.700,00 -1.874,69 -174,69 0,00 0,00 174,69 0,00 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -137,47 -500,00 -625,09 -125,09 0,00 0,00 125,09 0,00 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -3.920,56 -500,00 -4.896,96 -4.396,96 0,00 0,00 4.396,96 0,00 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -843,84 -1.000,00 -553,10 446,90 0,00 0,00 -446,90 0,00 42510203 RV-GB 450 - Anhänger - Haltung von Fahrzeugen -66,64 0,00 -14,64 -14,64 0,00 0,00 14,64 0,00 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -1.168,55 -2.000,00 -34,09 1.965,91 0,00 0,00 -1.965,91 0,00 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -1.344,74 -500,00 -2.363,61 -1.863,61 0,00 0,00 1.863,61 0,00 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -3.252,67 -2.000,00 -3.827,42 -1.827,42 0,00 0,00 1.827,42 0,00 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -106,70 -500,00 0,00 500,00 0,00 0,00 -500,00 0,00 42510250 RV-FB 441 LF 20 Haltung von Fahrzeugen -993,51 0,00 -1.775,85 -1.775,85 0,00 0,00 1.775,85 0,00 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -5.503,06 -9.000,00 -8.620,78 379,22 0,00 0,00 -379,22 0,00 42519000 Fahrzeug allgemein -509,15 -5.000,00 -559,67 4.440,33 0,00 0,00 -4.440,33 0,00 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände 0,00 -500,00 0,00 500,00 0,00 0,00 -500,00 0,00 42611000 Aus- und Weiterbildung -49.912,87 -39.350,00 -33.252,24 6.097,76 0,00 0,00 -6.097,76 0,00 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -20.598,08 -43.900,00 -40.678,10 3.221,90 0,00 0,00 -3.221,90 0,00 42613000 Ärztliche Untersuchung -372,46 -1.000,00 -2.364,76 -1.364,76 0,00 0,00 1.364,76 0,00 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -8.913,60 -7.000,00 -16.152,39 -9.152,39 0,00 0,00 9.152,39 0,00 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -989,00 -1.000,00 -336,00 664,00 0,00 0,00 -664,00 0,00 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -1.803,63 -5.000,00 -8.216,52 -3.216,52 0,00 0,00 3.216,52 0,00 12 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2024 6Seite : 23.05.2025Datum: 13:05:21Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 42720000 Aufwendungen für EDV -24.076,37 -31.000,00 -28.237,58 2.762,42 0,00 0,00 -2.762,42 0,00 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -28.119,88 -27.000,00 -19.189,03 7.810,97 0,00 0,00 -7.810,97 0,00 42750000 Lernmittel -207,62 -300,00 -345,65 -45,65 0,00 0,00 45,65 0,00 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen 0,00 -2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 42791000 Ehrungen und Jubilare -5.262,25 -8.600,00 -5.701,02 2.898,98 0,00 0,00 -2.898,98 0,00 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung 0,00 -9.000,00 -10.186,48 -1.186,48 0,00 0,00 1.186,48 0,00 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -7.966,80 -13.500,00 -12.111,96 1.388,04 0,00 0,00 -1.388,04 0,00 42795000 Schülerauszeichnungen -213,51 -150,00 0,00 150,00 0,00 0,00 -150,00 0,00 42796000 Zuschüsse an Förderverein -260,00 -250,00 -260,00 -10,00 0,00 0,00 10,00 0,00 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -1.940,55 -3.700,00 -3.237,79 462,21 0,00 0,00 -462,21 0,00 42798000 Narrenumzug 2-jährig -2.927,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.226,20 -1.000,00 -375,59 624,41 0,00 0,00 -624,41 0,00 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 0,00 -800,00 0,00 800,00 0,00 0,00 -800,00 0,00 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -10.371,81 -12.000,00 -22.469,36 -10.469,36 0,00 0,00 10.469,36 0,00 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -3.504,10 -6.000,00 -3.702,42 2.297,58 0,00 0,00 -2.297,58 0,00 42912000 Kosten Ferienbetreuung -1.801,33 -3.200,00 -637,44 2.562,56 0,00 0,00 -2.562,56 0,00 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -2.600,00 -4.000,00 -800,00 3.200,00 0,00 0,00 -3.200,00 0,00 42914500 Projekt Bläserklasse -20.423,82 -18.500,00 -22.720,72 -4.220,72 0,00 0,00 4.220,72 0,00 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -16.800,00 -19.000,00 -16.800,00 2.200,00 0,00 0,00 -2.200,00 0,00 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -5.164,20 -6.000,00 -5.069,78 930,22 0,00 0,00 -930,22 0,00 42918000 Erstattung Überlandhilfe -2.241,41 -1.500,00 -8.271,69 -6.771,69 0,00 0,00 6.771,69 0,00 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -1.387,32 -5.500,00 -4.130,45 1.369,55 0,00 0,00 -1.369,55 0,00 15 Abschreibungen -1.504.966,93- -1.384.200,00 -1.507.270,81 -123.070,81 0,00 0,00 123.070,81 0,00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.491.988,66 -1.381.200,00 -1.487.169,99 -105.969,99 0,00 0,00 105.969,99 0,00 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 -500,00 0,00 500,00 0,00 0,00 -500,00 0,00 47220001 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer A 0,00 0,00 -2,26 -2,26 0,00 0,00 2,26 0,00 47220002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer B -0,03 0,00 -4,57 -4,57 0,00 0,00 4,57 0,00 13 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2024 7Seite : 23.05.2025Datum: 13:05:21Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer -3.862,40 0,00 -9.530,10 -9.530,10 0,00 0,00 9.530,10 0,00 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer -6,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte -1.059,50 0,00 -1.315,00 -1.315,00 0,00 0,00 1.315,00 0,00 47227000 Abschreibungen auf Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -4,00 0,00 -24,00 -24,00 0,00 0,00 24,00 0,00 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten -679,61 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -1.385,98 0,00 -2.039,44 -2.039,44 0,00 0,00 2.039,44 0,00 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -1.725,25 -2.500,00 -3.454,95 -954,95 0,00 0,00 954,95 0,00 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung -2.743,50 0,00 -2.218,50 -2.218,50 0,00 0,00 2.218,50 0,00 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.512,00 0,00 -1.512,00 -1.512,00 0,00 0,00 1.512,00 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -44.633,94- -312.000,00 -83.623,64 228.376,36 0,00 0,00 -228.376,36 0,00 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.502,77 -10.000,00 -1.167,44 8.832,56 0,00 0,00 -8.832,56 0,00 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -41.818,67 -300.000,00 -82.456,20 217.543,80 0,00 0,00 -217.543,80 0,00 45930000 Aufwand des Geldverkehrs -1.312,50 -2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 17 Transferaufwendungen -4.795.028,38- -5.684.300,00 -5.527.459,37 156.840,63 0,00 0,00 -156.840,63 0,00 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -127.596,29 -210.000,00 -110.983,43 99.016,57 0,00 0,00 -99.016,57 0,00 43170000 Zuweisungen an private Unternehmen 0,00 0,00 -760,14 -760,14 0,00 0,00 760,14 0,00 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -1.056.788,05 -1.047.100,00 -1.029.922,51 17.177,49 0,00 0,00 -17.177,49 0,00 43181000 Tagesmütter Zuschüsse 0,00 -2.500,00 0,00 2.500,00 0,00 0,00 -2.500,00 0,00 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -23.372,96 -50.000,00 -15.181,05 34.818,95 0,00 0,00 -34.818,95 0,00 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.080,00 -1.200,00 -1.080,00 120,00 0,00 0,00 -120,00 0,00 43410000 Gewerbesteuerumlage -148.172,50 -260.000,00 -260.047,87 -47,87 0,00 0,00 47,87 0,00 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.595.445,50 -1.790.000,00 -1.787.407,30 2.592,70 0,00 0,00 -2.592,70 0,00 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -1.835.914,00 -2.313.500,00 -2.317.159,00 -3.659,00 0,00 0,00 3.659,00 0,00 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -6.659,08 -10.000,00 -4.918,07 5.081,93 0,00 0,00 -5.081,93 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.039.811,97- -902.100,00 -922.534,13 -20.434,13 0,00 0,00 20.434,13 0,00 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -145.136,26 -33.500,00 -64.624,10 -31.124,10 0,00 0,00 31.124,10 0,00 14 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2024 8Seite : 23.05.2025Datum: 13:05:21Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -34.060,33 -32.600,00 -30.560,61 2.039,39 0,00 0,00 -2.039,39 0,00 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.578,24 -1.500,00 -795,97 704,03 0,00 0,00 -704,03 0,00 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -13.718,85 -14.500,00 -14.079,29 420,71 0,00 0,00 -420,71 0,00 44291000 Erwerb von Ökopunkten -142.073,53 0,00 -567,10 -567,10 0,00 0,00 567,10 0,00 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -242.846,37 -199.900,00 -265.941,03 -66.041,03 0,00 0,00 66.041,03 0,00 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen -0,02 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen 0,00 -35.000,00 -19.088,74 15.911,26 0,00 0,00 -15.911,26 0,00 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -3.415,09 -7.300,00 -9.478,10 -2.178,10 0,00 0,00 2.178,10 0,00 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -10.481,61 -14.450,00 -10.058,55 4.391,45 0,00 0,00 -4.391,45 0,00 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -11.292,17 -19.000,00 -8.440,81 10.559,19 0,00 0,00 -10.559,19 0,00 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -6.098,72 -11.150,00 -6.008,13 5.141,87 0,00 0,00 -5.141,87 0,00 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -6.225,20 -4.600,00 -5.770,61 -1.170,61 0,00 0,00 1.170,61 0,00 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -1.552,56 -2.400,00 -1.583,31 816,69 0,00 0,00 -816,69 0,00 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -22.331,42 -38.000,00 -23.983,89 14.016,11 0,00 0,00 -14.016,11 0,00 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -24.366,02 -17.300,00 -27.430,34 -10.130,34 0,00 0,00 10.130,34 0,00 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -300.553,50 -200.000,00 -356.097,15 -156.097,15 0,00 0,00 156.097,15 0,00 44318100 GIS -4.165,35 -25.000,00 -5.111,63 19.888,37 0,00 0,00 -19.888,37 0,00 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -69.076,55 -75.900,00 -72.666,15 3.233,85 0,00 0,00 -3.233,85 0,00 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -840,18 -5.000,00 -248,62 4.751,38 0,00 0,00 -4.751,38 0,00 44980000 Deckungsreserve 0,00 -160.000,00 0,00 160.000,00 0,00 0,00 -160.000,00 0,00 =19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -12.882.646,04 -14.586.750,00 -13.977.222,76 609.527,24 0,00 0,00 -609.527,24 0,00 =20 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 1.844.568,74 -556.350,00 1.164.299,94 1.720.649,94 0,00 0,00 -1.720.649,94 0,00 21 Außerordentliche Erträge 1.392.922,90+ 150.000,00 191.318,91 41.318,91 0,00 0,00 -41.318,91 0,00 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) 0,00 150.000,00 0,00 -150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00 53120000 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögensgegenstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 1.392.922,90 0,00 191.318,91 191.318,91 0,00 0,00 -191.318,91 0,00 15 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2024 9Seite : 23.05.2025Datum: 13:05:21Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 22 Außerordentliche Aufwendungen -1.574,00- 0,00 -13,84 -13,84 0,00 0,00 13,84 0,00 53220000 Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögsgegnstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) -1.574,00 0,00 -13,84 -13,84 0,00 0,00 13,84 0,00 =23 Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 1.391.348,90 150.000,00 191.305,07 41.305,07 0,00 0,00 -41.305,07 0,00 =24 Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) 3.235.917,64 -406.350,00 1.355.605,01 1.761.955,01 0,00 0,00 -1.761.955,01 0,00 nachrichtlich: Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen *** Ende der Liste "Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich" *** 16 Sonder- ergebnis Ordentliches Ergebnis Vorjahr zweitvorange- gangenen Jahr drittvorange- gangenen Jahr ordentlichen Ergebnisses Sonder- ergebnisses 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände 3) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.132.817,39 8.661.078,29 31.546.105,99 2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Zuführung eines Überschusses des ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.164.299,94 1.164.299,94 4 Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts 0,00 0,00 5 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 6 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 0,00 0,00 7 Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 191.305,07 191.305,07 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 9 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 10 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in das Folgejahr 0,00 0,00 0,00 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,00 0,00 12 Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 0,00 0,00 13 vorläufige Endbestände 6.297.117,33 8.852.383,36 31.546.105,99 14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 Satz 4 GemHVO 0,00 0,00 0,00 15 Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Berichtigungen der Eröffnungsbilanz 0,00 16 Endbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags 0,00 0,00 0,00 6.297.117,33 8.852.383,36 31.546.105,99 Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs 1) Ergebnis des Haushaltsjahres vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus dem Rücklagen aus Überschüssen des Basis- kapital EUR 2) 17 1Seite : 26.05.2025Datum: 09:11:21Uhrzeit:Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 2024 Stand zum 31.12. des Haushaltsjahres 2024 EUR Stand zum 01.01. des Haushaltsjahres 2024 EUR Art 1. Ergebnisrücklagen 15.149.500,6913.793.895,68 1.1 6.297.117,335.132.817,39Rücklagen aus Überschüssen des orgentlichen Ergebnisses 6.297.117,335.132.817,3920100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2 8.852.383,368.661.078,29Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 8.852.383,368.661.078,2920200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,000,00 Rücklagen gesamt 15.149.500,6913.793.895,68 *** Ende der Liste "Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss" *** 18 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 1Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 7.705.474,93+ 7.484.300,00 7.395.558,76 -88.741,24 0,00 0,00 88.741,24 0,00 60110000 Grundsteuer A 37.185,02 42.000,00 40.906,42 -1.093,58 0,00 0,00 1.093,58 0,00 60120000 Grundsteuer B 694.094,04 700.000,00 697.770,34 -2.229,66 0,00 0,00 2.229,66 0,00 60130000 Gewerbesteuer 2.762.481,93 2.500.000,00 2.460.333,40 -39.666,60 0,00 0,00 39.666,60 0,00 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.620.008,51 3.635.000,00 3.604.948,16 -30.051,84 0,00 0,00 30.051,84 0,00 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 279.708,43 285.000,00 280.118,53 -4.881,47 0,00 0,00 4.881,47 0,00 60320000 Hundesteuer 20.704,00 20.000,00 19.314,72 -685,28 0,00 0,00 685,28 0,00 60340000 Zweitwohnungssteuer 4.226,00 2.500,00 3.134,50 634,50 0,00 0,00 -634,50 0,00 60490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0,00 800,00 954,69 154,69 0,00 0,00 -154,69 0,00 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 287.067,00 299.000,00 288.078,00 -10.922,00 0,00 0,00 10.922,00 0,00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4.431.860,67+ 4.597.750,00 4.626.842,45 29.092,45 0,00 0,00 -29.092,45 0,00 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 3.229.370,80 3.490.000,00 3.446.243,20 -43.756,80 0,00 0,00 43.756,80 0,00 61310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 43.130,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61410000 Zuweisungen vom Land 1.076.509,92 1.105.100,00 1.047.287,26 -57.812,74 0,00 0,00 57.812,74 0,00 61411000 Zuschüsse 600,00 550,00 39.179,00 38.629,00 0,00 0,00 -38.629,00 0,00 61460000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 0,00 0,00 300,00 300,00 0,00 0,00 -300,00 0,00 61480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 82.249,95 2.100,00 93.832,99 91.732,99 0,00 0,00 -91.732,99 0,00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 0,00+ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 451.258,44+ 296.250,00 507.125,43 210.875,43 0,00 0,00 -210.875,43 0,00 63111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 20.898,08 15.550,00 21.477,30 5.927,30 0,00 0,00 -5.927,30 0,00 63112000 Ausweis- und Passgebühren 35.327,60 28.000,00 42.585,40 14.585,40 0,00 0,00 -14.585,40 0,00 63210000 Einzahlungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 195,00 200,00 180,00 -20,00 0,00 0,00 20,00 0,00 63210010 Einzahlungen aus Benutzungsgebühr u. a. Kostenersatz FFW 27.240,68 12.500,00 24.384,73 11.884,73 0,00 0,00 -11.884,73 0,00 63210020 Einzahlungen aus Benutzungsgebühr 2 0,00 0,00 648,00 648,00 0,00 0,00 -648,00 0,00 63211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 159.532,50 120.000,00 166.996,11 46.996,11 0,00 0,00 -46.996,11 0,00 63212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 72.389,54 35.000,00 78.312,48 43.312,48 0,00 0,00 -43.312,48 0,00 63215000 Friedhof Benutzungsgebühren, PRAP Grabnutzungsgeb. 97.342,82 30.000,00 118.098,91 88.098,91 0,00 0,00 -88.098,91 0,00 19 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 2Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 63218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 495,00 2.000,00 0,00 -2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 0,00 63220000 Einzahlungen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege 37.837,22 53.000,00 54.442,50 1.442,50 0,00 0,00 -1.442,50 0,00 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 1.223.201,08+ 840.700,00 1.022.473,20 181.773,20 0,00 0,00 -181.773,20 0,00 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 375.840,90 286.600,00 361.039,43 74.439,43 0,00 0,00 -74.439,43 0,00 64110010 Einzahlungen aus Miete und Nebenkosten Klosterhof 5 6.084,00 0,00 6.279,00 6.279,00 0,00 0,00 -6.279,00 0,00 64111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 6.250,00 7.500,00 7.800,00 300,00 0,00 0,00 -300,00 0,00 64112000 Pacht Gaststätte 8.500,00 10.000,00 6.400,00 -3.600,00 0,00 0,00 3.600,00 0,00 64210000 Einzahlungen aus Verkauf 24.015,45 24.300,00 22.482,00 -1.818,00 0,00 0,00 1.818,00 0,00 64211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 62.821,49 52.000,00 15.582,20 -36.417,80 0,00 0,00 36.417,80 0,00 64213000 Kostenersätze Eigenstrom 68.766,78 67.000,00 80.774,57 13.774,57 0,00 0,00 -13.774,57 0,00 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten SKH, Verkäufe etc. 91.903,30 87.300,00 93.900,92 6.600,92 0,00 0,00 -6.600,92 0,00 64610010 Einzahlungen aus sonst. privatrechtlichen Leistungsentgelt Miete u. NK 281.188,29 130.500,00 270.472,55 139.972,55 0,00 0,00 -139.972,55 0,00 64610100 Miete Nahwäme 9.990,00 0,00 9.900,00 9.900,00 0,00 0,00 -9.900,00 0,00 64611000 Ferienbetreuung 2.850,45 2.000,00 3.410,60 1.410,60 0,00 0,00 -1.410,60 0,00 64612000 Kostenersätze Steiger 2.755,56 4.500,00 5.548,64 1.048,64 0,00 0,00 -1.048,64 0,00 64613000 Bläserklasse 14.042,10 13.000,00 15.321,75 2.321,75 0,00 0,00 -2.321,75 0,00 64614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 102.050,52 80.000,00 104.125,07 24.125,07 0,00 0,00 -24.125,07 0,00 64615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 157.606,98 70.000,00 9.890,62 -60.109,38 0,00 0,00 60.109,38 0,00 64618000 Kostenersätze allgemein 6.354,76 5.500,00 7.256,85 1.756,85 0,00 0,00 -1.756,85 0,00 64619000 Kostenersätze 2.180,50 500,00 2.289,00 1.789,00 0,00 0,00 -1.789,00 0,00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 292.265,00+ 242.200,00 242.682,20 482,20 0,00 0,00 -482,20 0,00 64800000 Erstattungen vom Bund 12.612,00 1.500,00 0,00 -1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 0,00 64810000 Erstattungen vom Land 0,00 0,00 3.155,15 3.155,15 0,00 0,00 -3.155,15 0,00 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 43.124,92 76.000,00 30.284,66 -45.715,34 0,00 0,00 45.715,34 0,00 64830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 0,00 800,00 0,00 -800,00 0,00 0,00 800,00 0,00 64831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 32.518,66 14.500,00 33.035,00 18.535,00 0,00 0,00 -18.535,00 0,00 20 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 3Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 64850000 Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 200.959,42 149.300,00 175.857,39 26.557,39 0,00 0,00 -26.557,39 0,00 64880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 3.050,00 100,00 350,00 250,00 0,00 0,00 -250,00 0,00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 299.250,19+ 65.600,00 618.749,90 553.149,90 0,00 0,00 -553.149,90 0,00 66102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonten 205.160,19 400,00 433.327,20 432.927,20 0,00 0,00 -432.927,20 0,00 66120000 Zinseinzahlungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 58.540,36 58.540,36 0,00 0,00 -58.540,36 0,00 66160000 Zinseinzahlungen von öffentliche Sonderrechnungen 76.977,57 65.200,00 111.619,03 46.419,03 0,00 0,00 -46.419,03 0,00 66510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 17.112,43 0,00 15.263,31 15.263,31 0,00 0,00 -15.263,31 0,00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 123.732,83+ 128.600,00 125.739,57 -2.860,43 0,00 0,00 2.860,43 0,00 65110000 Konzessionsabgaben 120.972,76 119.800,00 112.612,69 -7.187,31 0,00 0,00 7.187,31 0,00 65610000 Einzahlungen aus Bußgeldern 2.000,11 1.800,00 1.946,00 146,00 0,00 0,00 -146,00 0,00 65620000 Einzahlungen aus Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 759,96 7.000,00 11.180,88 4.180,88 0,00 0,00 -4.180,88 0,00 =9 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 14.527.043,14 13.655.400,00 14.539.171,51 883.771,51 0,00 0,00 -883.771,51 0,00 10 Personalauszahlungen -3.799.156,79- -4.063.850,00 -4.189.442,29 -125.592,29 0,00 0,00 125.592,29 0,00 70110000 Beamte Dienstauszahlungen -383.489,53 -385.550,00 -376.720,45 8.829,55 0,00 0,00 -8.829,55 0,00 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -2.402.379,02 -2.595.700,00 -2.740.303,27 -144.603,27 0,00 0,00 144.603,27 0,00 70190000 Dienstauszahlungen Sonstige Beschäftigte -12.010,00 0,00 -11.727,74 -11.727,74 0,00 0,00 11.727,74 0,00 70210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -300.727,53 -309.050,00 -282.876,66 26.173,34 0,00 0,00 -26.173,34 0,00 70220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -178.791,73 -173.250,00 -199.707,34 -26.457,34 0,00 0,00 26.457,34 0,00 70320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -494.504,58 -448.400,00 -548.077,60 -99.677,60 0,00 0,00 99.677,60 0,00 70410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -27.254,40 -151.900,00 -30.029,23 121.870,77 0,00 0,00 -121.870,77 0,00 11 Versorgungsauszahlungen 0,00- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -1.644.412,75- -2.240.300,00 -1.626.540,26 613.759,74 0,00 0,00 -613.759,74 0,00 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -303.008,99 -372.500,00 -243.560,21 128.939,79 0,00 0,00 -128.939,79 0,00 72111000 Winterdienst -8.937,70 -27.000,00 -17.522,13 9.477,87 0,00 0,00 -9.477,87 0,00 72112000 Straßenunterhaltung allgemein -70.941,85 -150.000,00 -90.540,83 59.459,17 0,00 0,00 -59.459,17 0,00 72113000 Kehrmaschine -14.855,77 -16.000,00 -14.498,22 1.501,78 0,00 0,00 -1.501,78 0,00 21 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 4Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 72116000 Brückenunterhaltung allgemeine 0,00 -30.000,00 -7.444,09 22.555,91 0,00 0,00 -22.555,91 0,00 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -15.385,96 -38.700,00 -4.413,48 34.286,52 0,00 0,00 -34.286,52 0,00 72123000 Strassenentwässerungskosten -70.293,58 -100.000,00 -128.139,98 -28.139,98 0,00 0,00 28.139,98 0,00 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -49.246,62 -68.150,00 -54.354,00 13.796,00 0,00 0,00 -13.796,00 0,00 72220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -46.150,92 -68.500,00 -37.686,83 30.813,17 0,00 0,00 -30.813,17 0,00 72310000 Mieten inkl. Mietnebenkosten und Pachten, soweit nicht Konto 7233, 7234 oder 7235 -41.485,00 -58.100,00 -36.770,00 21.330,00 0,00 0,00 -21.330,00 0,00 72411000 Fernwärme / Heizung -131.029,41 -141.500,00 -81.790,62 59.709,38 0,00 0,00 -59.709,38 0,00 72412000 Gebäudereinigung Aufwand -159.823,91 -211.500,00 -196.544,01 14.955,99 0,00 0,00 -14.955,99 0,00 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -210.454,78 -314.100,00 -159.724,40 154.375,60 0,00 0,00 -154.375,60 0,00 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -141.221,71 -121.700,00 -124.626,40 -2.926,40 0,00 0,00 2.926,40 0,00 72415000 Aufwand Gasbezug BHKW -79.316,29 -170.000,00 -98.081,79 71.918,21 0,00 0,00 -71.918,21 0,00 72510000 Haltung von Fahrzeugen -509,03 -1.600,00 -1.235,13 364,87 0,00 0,00 -364,87 0,00 72510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -188,86 -500,00 -187,77 312,23 0,00 0,00 -312,23 0,00 72510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen 0,00 -500,00 -1.983,10 -1.483,10 0,00 0,00 1.483,10 0,00 72510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -21,17 -500,00 -281,84 218,16 0,00 0,00 -218,16 0,00 72510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -3.416,87 -4.000,00 -1.954,12 2.045,88 0,00 0,00 -2.045,88 0,00 72510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -12.805,17 -12.500,00 -8.157,02 4.342,98 0,00 0,00 -4.342,98 0,00 72510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -10.943,47 -11.000,00 -7.032,48 3.967,52 0,00 0,00 -3.967,52 0,00 72510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -4.576,71 -3.500,00 -2.239,95 1.260,05 0,00 0,00 -1.260,05 0,00 72510120 RV-GB 90 Haltung von Fahrzeugen -5.376,75 -13.000,00 -4.794,86 8.205,14 0,00 0,00 -8.205,14 0,00 72510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -4.051,60 -1.700,00 -3.536,05 -1.836,05 0,00 0,00 1.836,05 0,00 72510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -13.715,11 -3.500,00 -2.709,05 790,95 0,00 0,00 -790,95 0,00 72510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -1.754,65 -3.200,00 -2.308,78 891,22 0,00 0,00 -891,22 0,00 72510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -1.418,17 -2.100,00 -5.802,94 -3.702,94 0,00 0,00 3.702,94 0,00 72510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 -171,53 -171,53 0,00 0,00 171,53 0,00 72510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -2.674,06 -1.500,00 -1.416,67 83,33 0,00 0,00 -83,33 0,00 72510190 RV-GB30 - Haltung von Fahrzeugen -1.104,36 -1.700,00 -1.874,69 -174,69 0,00 0,00 174,69 0,00 22 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 5Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 72510200 RV-GB 2345 -137,47 -500,00 -625,09 -125,09 0,00 0,00 125,09 0,00 72510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -4.001,68 -500,00 -4.896,04 -4.396,04 0,00 0,00 4.396,04 0,00 72510202 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -843,84 -1.000,00 -553,10 446,90 0,00 0,00 -446,90 0,00 72510203 RV-GB 450 - Anhänger - Haltung von Fahrzeugen -66,64 0,00 -14,64 -14,64 0,00 0,00 14,64 0,00 72510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -1.168,55 -2.000,00 -34,09 1.965,91 0,00 0,00 -1.965,91 0,00 72510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -1.257,28 -500,00 -2.382,50 -1.882,50 0,00 0,00 1.882,50 0,00 72510230 RV-GB 112 LF 10/16 -3.076,96 -2.000,00 -4.249,14 -2.249,14 0,00 0,00 2.249,14 0,00 72510240 RV-B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -106,70 -500,00 0,00 500,00 0,00 0,00 -500,00 0,00 72510250 RV-FB 441 LF20 Haltung von Fahrzeugen -571,79 0,00 -2.197,57 -2.197,57 0,00 0,00 2.197,57 0,00 72515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -5.376,99 -9.000,00 -8.746,85 253,15 0,00 0,00 -253,15 0,00 72519000 Fahrzeug allgemein -2.782,14 -5.000,00 -579,22 4.420,78 0,00 0,00 -4.420,78 0,00 72610000 Besondere zahlungswirksame Aufwendungen für Beschäftigte 0,00 -500,00 0,00 500,00 0,00 0,00 -500,00 0,00 72611000 Aus- und Weiterbildung -51.598,79 -39.350,00 -30.910,10 8.439,90 0,00 0,00 -8.439,90 0,00 72612000 Dienst- und Schutzkleidung -20.924,55 -43.900,00 -37.930,76 5.969,24 0,00 0,00 -5.969,24 0,00 72613000 Ärztliche Untersuchung -372,46 -1.000,00 -2.178,53 -1.178,53 0,00 0,00 1.178,53 0,00 72710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen -30.758,55 -38.000,00 -44.598,92 -6.598,92 0,00 0,00 6.598,92 0,00 72711000 Aufwandsentschädigung DRK -989,00 -1.000,00 -266,00 734,00 0,00 0,00 -734,00 0,00 72715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -1.803,63 -5.000,00 -8.184,06 -3.184,06 0,00 0,00 3.184,06 0,00 72740000 Lehr- und Unterrichtsmaterial -28.249,27 -27.000,00 -19.279,06 7.720,94 0,00 0,00 -7.720,94 0,00 72750000 Lernmittel -207,62 -300,00 -345,65 -45,65 0,00 0,00 45,65 0,00 72811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.249,68 -1.000,00 -375,59 624,41 0,00 0,00 -624,41 0,00 72812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 0,00 -800,00 0,00 800,00 0,00 0,00 -800,00 0,00 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand -11.343,50 -14.000,00 -22.350,36 -8.350,36 0,00 0,00 8.350,36 0,00 72911000 Ehrungen und Jubilare -4.955,02 -8.600,00 -6.309,43 2.290,57 0,00 0,00 -2.290,57 0,00 72911500 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -1.940,55 -3.700,00 -3.237,79 462,21 0,00 0,00 -462,21 0,00 72912000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung 0,00 -9.000,00 -10.186,48 -1.186,48 0,00 0,00 1.186,48 0,00 72912500 Narrenumzug 2-jährig -2.927,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 6Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 72913000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -7.505,66 -13.500,00 -11.494,74 2.005,26 0,00 0,00 -2.005,26 0,00 72914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -600,00 -4.000,00 -2.800,00 1.200,00 0,00 0,00 -1.200,00 0,00 72914500 Projekt Bläserklasse -20.479,82 -18.500,00 -22.720,72 -4.220,72 0,00 0,00 4.220,72 0,00 72915000 Schülerauszeichnungen -213,51 -150,00 0,00 150,00 0,00 0,00 -150,00 0,00 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -3.679,04 -6.000,00 -3.696,64 2.303,36 0,00 0,00 -2.303,36 0,00 72916000 Zuschüsse an Förderverein -260,00 -250,00 -260,00 -10,00 0,00 0,00 10,00 0,00 72916500 Kosten Ferienbetreuung -1.718,03 -3.200,00 -720,74 2.479,26 0,00 0,00 -2.479,26 0,00 72917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -16.800,00 -19.000,00 -16.800,00 2.200,00 0,00 0,00 -2.200,00 0,00 72917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -5.536,56 -6.000,00 -5.069,78 930,22 0,00 0,00 -930,22 0,00 72918000 Erstattung Überlandhilfe -4.813,93 -1.500,00 -7.123,69 -5.623,69 0,00 0,00 5.623,69 0,00 72919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -1.387,32 -5.500,00 -4.040,01 1.459,99 0,00 0,00 -1.459,99 0,00 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -43.321,44- -310.000,00 -83.623,64 226.376,36 0,00 0,00 -226.376,36 0,00 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.502,77 -10.000,00 -1.167,44 8.832,56 0,00 0,00 -8.832,56 0,00 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -41.818,67 -300.000,00 -82.456,20 217.543,80 0,00 0,00 -217.543,80 0,00 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -4.632.061,13- -5.684.300,00 -5.459.579,94 224.720,06 0,00 0,00 -224.720,06 0,00 73130000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl. -90.911,38 -210.000,00 -109.608,87 100.391,13 0,00 0,00 -100.391,13 0,00 73170000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 0,00 0,00 -760,14 -760,14 0,00 0,00 760,14 0,00 73180000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche -936.142,12 -1.047.100,00 -969.221,44 77.878,56 0,00 0,00 -77.878,56 0,00 73181000 Tagesmütter Zuschüsse 0,00 -2.500,00 0,00 2.500,00 0,00 0,00 -2.500,00 0,00 73182000 Interkommunaler Kostenausgleich -20.736,55 -50.000,00 -12.377,25 37.622,75 0,00 0,00 -37.622,75 0,00 73183000 Deckumlage Aufteilung -1.080,00 -1.200,00 -1.080,00 120,00 0,00 0,00 -120,00 0,00 73410000 Gewerbesteuerumlage -148.172,50 -260.000,00 -260.047,87 -47,87 0,00 0,00 47,87 0,00 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land -1.595.445,50 -1.790.000,00 -1.787.407,30 2.592,70 0,00 0,00 -2.592,70 0,00 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -1.835.914,00 -2.313.500,00 -2.317.159,00 -3.659,00 0,00 0,00 3.659,00 0,00 73730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -3.659,08 -10.000,00 -1.918,07 8.081,93 0,00 0,00 -8.081,93 0,00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -887.652,81- -904.100,00 -909.570,93 -5.470,93 0,00 0,00 5.470,93 0,00 74110000 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen -149.852,36 -33.500,00 -63.806,11 -30.306,11 0,00 0,00 30.306,11 0,00 24 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 7Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -33.492,33 -32.600,00 -29.595,33 3.004,67 0,00 0,00 -3.004,67 0,00 74220000 Auszahlungen Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr.1 GemHVO) -1.578,24 -1.500,00 -795,97 704,03 0,00 0,00 -704,03 0,00 74290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -15.792,38 -14.500,00 -14.646,39 -146,39 0,00 0,00 146,39 0,00 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -244.493,03 -199.900,00 -273.240,75 -73.340,75 0,00 0,00 73.340,75 0,00 74311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen -0,02 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 74311300 Klima Geschäftsaufwendungen -771,12 -35.000,00 -18.317,62 16.682,38 0,00 0,00 -16.682,38 0,00 74312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -2.874,60 -7.300,00 -8.444,61 -1.144,61 0,00 0,00 1.144,61 0,00 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -10.125,57 -14.450,00 -10.241,74 4.208,26 0,00 0,00 -4.208,26 0,00 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -11.272,26 -19.000,00 -7.856,24 11.143,76 0,00 0,00 -11.143,76 0,00 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -6.026,48 -11.150,00 -5.640,27 5.509,73 0,00 0,00 -5.509,73 0,00 74314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -6.245,82 -4.600,00 -5.833,95 -1.233,95 0,00 0,00 1.233,95 0,00 74315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -1.045,45 -2.400,00 -2.090,42 309,58 0,00 0,00 -309,58 0,00 74316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -22.331,42 -38.000,00 -23.983,89 14.016,11 0,00 0,00 -14.016,11 0,00 74317000 Kontoführungsgebühren Geschäftsaufwendungen -24.385,53 -17.300,00 -27.345,16 -10.045,16 0,00 0,00 10.045,16 0,00 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -281.594,60 -200.000,00 -339.506,11 -139.506,11 0,00 0,00 139.506,11 0,00 74318100 GIS -3.553,40 -25.000,00 -5.071,33 19.928,67 0,00 0,00 -19.928,67 0,00 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -70.033,52 -75.900,00 -72.918,42 2.981,58 0,00 0,00 -2.981,58 0,00 74580000 Erstattungen an übrige Bereiche 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 74820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -872,18 -5.000,00 -236,62 4.763,38 0,00 0,00 -4.763,38 0,00 74980000 Deckungsreserve 0,00 -160.000,00 0,00 160.000,00 0,00 0,00 -160.000,00 0,00 75930000 Auszahlungen des Geldverkehrs -1.312,50 -2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 =16 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -11.006.604,92 -13.202.550,00 -12.268.757,06 933.792,94 0,00 0,00 -933.792,94 0,00 =17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 3.520.438,22 452.850,00 2.270.414,45 1.817.564,45 0,00 0,00 -1.817.564,45 0,00 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 1.818.322,36+ 3.900.000,00 974.875,45 -2.925.124,55 0,00 0,00 2.925.124,55 0,00 68100000 Investitionszuwendungen vom Bund 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 -45.000,00 0,00 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 1.818.322,36 3.900.000,00 929.875,45 -2.970.124,55 0,00 0,00 2.970.124,55 0,00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 419.191,08+ 1.130.000,00 90.228,82 -1.039.771,18 0,00 45.000,00 1.084.771,18 0,00 25 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 8Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 68711222 Einzahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 3.533,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 415.657,98 1.130.000,00 90.228,82 -1.039.771,18 0,00 45.000,00 1.084.771,18 0,00 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 1.969.583,92+ 3.510.000,00 227.574,37 -3.282.425,63 0,00 0,00 3.282.425,63 0,00 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 1.964.479,32 3.500.000,00 186.757,37 -3.313.242,63 0,00 0,00 3.313.242,63 0,00 68213100 Einzahlungen aus der Veräußerung von Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.340,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 68312610 Einzahlungen aus der Veräußerung von Fahrzeugen 694,00 10.000,00 40.817,00 30.817,00 0,00 0,00 -30.817,00 0,00 68312720 Einzahlungen aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.070,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 39.344.350,00+ 929.350,00 25.932.187,50 25.002.837,50 0,00 0,00 -25.002.837,50 0,00 68600000 Einzahlungskonto Sparbrief 39.200.000,00 800.000,00 25.800.000,00 25.000.000,00 0,00 0,00 -25.000.000,00 0,00 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 144.350,00 129.350,00 132.187,50 2.837,50 0,00 0,00 -2.837,50 0,00 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00+ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 =23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summes aus Nummern 18 bis 22) 43.551.447,36 9.469.350,00 27.224.866,14 17.755.516,14 0,00 45.000,00 -17.710.516,14 0,00 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -3.280.967,48- -2.908.000,00 -197.913,03 2.710.086,97 0,00 -2.500.000,00 -5.210.086,97 -1.250.000,00 78211900 Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücke -2.955.404,20 -2.908.000,00 -179.351,95 2.728.648,05 0,00 -2.500.000,00 -5.228.648,05 -1.250.000,00 78212110 Auszahlungen für den Erwerb von Grund und Boden bei Wohnbauten -325.563,28 0,00 -16.557,61 -16.557,61 0,00 0,00 16.557,61 0,00 78213100 Auszahlungen für den Erwerb von Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 -2.003,47 -2.003,47 0,00 0,00 2.003,47 0,00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -4.358.200,69- -8.467.000,00 -7.684.592,49 782.407,51 0,00 -9.281.500,00 -10.063.907,51 -250.000,00 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 -20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 -20.000,00 -40.000,00 0,00 78710000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -2.475.677,60 -5.000.000,00 -5.371.190,91 -371.190,91 0,00 -2.627.000,00 -2.255.809,09 0,00 78712120 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten -182.954,04 0,00 -9.304,73 -9.304,73 0,00 0,00 9.304,73 0,00 78712220 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen -10.451,18 0,00 -6.389,32 -6.389,32 0,00 0,00 6.389,32 0,00 78712420 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -20.000,00 -20.000,00 0,00 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0,00 -1.500.000,00 0,00 1.500.000,00 0,00 -250.000,00 -1.750.000,00 0,00 78720000 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -1.165.084,78 -860.000,00 -1.716.651,61 -856.651,61 0,00 -2.139.500,00 -1.282.848,39 -250.000,00 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen -369.696,40 -350.000,00 -221.494,16 128.505,84 0,00 -900.000,00 -1.028.505,84 0,00 26 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 9Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 78733600 Auszahlungen für Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen -151.287,95 -150.000,00 -249.330,12 -99.330,12 0,00 -1.895.000,00 -1.795.669,88 0,00 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -3.048,74 -160.000,00 -110.231,64 49.768,36 0,00 -1.000.000,00 -1.049.768,36 0,00 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 -427.000,00 0,00 427.000,00 0,00 -430.000,00 -857.000,00 0,00 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -492.758,94- -1.436.400,00 -232.215,94 1.204.184,06 0,00 -1.622.000,00 -2.826.184,06 -27.000,00 78312610 Auszahlungen für den Erwerb von Fahrzeugen -371.623,09 -31.900,00 -140.903,90 -109.003,90 0,00 -140.000,00 -30.996,10 -25.000,00 78312620 Auszahlungen für den Erwerb von Maschinen -2.550,99 -9.000,00 -1.067,44 7.932,56 0,00 0,00 -7.932,56 0,00 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen 0,00 -890.000,00 -45.791,20 844.208,80 0,00 -1.210.000,00 -2.054.208,80 0,00 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen 0,00 -2.500,00 0,00 2.500,00 0,00 -2.500,00 -5.000,00 0,00 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -118.584,86 -503.000,00 -44.453,40 458.546,60 0,00 -269.500,00 -728.046,60 -2.000,00 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -41.200.000,00- 0,00 -20.500.000,00 -20.500.000,00 0,00 0,00 20.500.000,00 0,00 78600000 Auszahlungskonto Sparbrief -41.200.000,00 0,00 -20.500.000,00 -20.500.000,00 0,00 0,00 20.500.000,00 0,00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -254.171,31- -40.000,00 -672.328,51 -632.328,51 0,00 -30.000,00 602.328,51 -20.000,00 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund -47.000,00 -40.000,00 -49.535,59 -9.535,59 0,00 -10.000,00 -464,41 0,00 78110000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Land -75.171,31 0,00 -122.792,92 -122.792,92 0,00 0,00 122.792,92 0,00 78160000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -20.000,00 -20.000,00 -20.000,00 78852000 Gewährung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (Laufzeit über 1 Jahr) 0,00 0,00 -500.000,00 -500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 0,00 78882000 Gewährung von Ausleihungen an sonstige inländische Bereiche (Laufzeit über 1 Jahr) -132.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -11.505,65- -2.000,00 -4.257,35 -2.257,35 0,00 -3.500,00 -1.242,65 0,00 78311200 Auszahlungen für den Erwerb von Lizenzen -11.505,65 -2.000,00 -4.257,35 -2.257,35 0,00 -3.500,00 -1.242,65 0,00 =30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -49.597.604,07 -12.853.400,00 -29.291.307,32 -16.437.907,32 0,00 -13.437.000,00 3.000.907,32 -1.547.000,00 =31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -6.046.156,71 -3.384.050,00 -2.066.441,18 1.317.608,82 0,00 -13.392.000,00 -14.709.608,82 -1.547.000,00 =32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -2.525.718,49 -2.931.200,00 203.973,27 3.135.173,27 0,00 -13.392.000,00 -16.527.173,27 -1.547.000,00 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 3.000.000,00+ 5.250.000,00 0,00 -5.250.000,00 0,00 2.000.000,00 7.250.000,00 0,00 69202000 Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 0,00 5.250.000,00 0,00 -5.250.000,00 0,00 2.000.000,00 7.250.000,00 0,00 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 3.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -60.931,33- -300.000,00 -123.043,80 176.956,20 0,00 0,00 -176.956,20 0,00 27 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 10Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 79202000 Tilgung von Krediten für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahren) 0,00 -300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 0,00 -300.000,00 0,00 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -60.931,33 0,00 -123.043,80 -123.043,80 0,00 0,00 123.043,80 0,00 =35 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 2.939.068,67 4.950.000,00 -123.043,80 -5.073.043,80 0,00 2.000.000,00 7.073.043,80 0,00 =36 Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 413.350,18 2.018.800,00 80.929,47 -1.937.870,53 0,00 -11.392.000,00 -9.454.129,47 -1.547.000,00 37 Haushaltswirksame Einzahlungen (u.a. durchlaufende Finanzmittel, Rückzahlungen von angelegten Kassenmitteln, Aufnahme von Kassenkrediten) 8.026.724,40+ - - - - - 6.730.170,62 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67917010 Einzahlungen - Vorschusskonto 1 4.333,36 - - - - - 12.934,96 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67917200 Einzahlungen - Vorschusskonto 20 950,00 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67917210 Einzahlungen - Vorschusskonto 21 800,00 - - - - - 800,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918010 Einzahlungen - Verwahrgeld 1 1.555.894,43 - - - - - 85.865,40 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918011 Überweisung Mieten usw. LRA für Folgejahr 38.996,91 - - - - - 34.455,67 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918012 Spenden allgemein 1.000,00 - - - - - 500,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918014 Kaffeekasse 0,00 - - - - - 647,88 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918020 Einzahlungen - Verwahrgeld 2 756,00 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918030 Einzahlungen - Verwahrgeld 3 800,00 - - - - - 1.080,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918032 Einzahlung - Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 1.580,00 - - - - - 1.775,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918033 Einzahlung - Abrechnung Kartenverkauf 656,00 - - - - - 680,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918034 Einzahlung - Abrechnung Kurse VHS 1.777,50 - - - - - 271,80 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918036 Einzahlung - Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 1.200,00 - - - - - 1.200,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918037 Einzahlungen - Verkauf Notfallmappen 80,00 - - - - - 65,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918038 Einzahlung - Abrechnung Gutscheine Ravensburg 2.240,00 - - - - - 4.400,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918040 Einzahlungen - Verwahrgeld 4 225,00 - - - - - 450,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918041 Mietkautionen 5.000,00 - - - - - 900,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918350 Einzahlungen - Verwahrgeld 35 14.301,28 - - - - - 14.833,62 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918360 Einzahlungen - Verwahrgeld 36 190.556,21 - - - - - 212.299,43 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918370 Einzahlungen - Lohn/Gehalt 1.935.377,10 - - - - - 2.028.909,46 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918380 Einzahlungen - Abzuführende Lohn-/Kirchensteuer 454.178,61 - - - - - 423.266,78 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 28 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 11Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 67918390 Einzahlungen - Verbindlichkeiten gegeüber Sozialversicherungsträgern 909.184,01 - - - - - 1.015.668,66 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918999 Überzahlungen 116,50 - - - - - -15,51 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67970000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer - Variabler Prozentsatz 38.177,41 - - - - - 50.184,45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67978000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer (Abrechnung) 38.838,40 - - - - - 6.753,19 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67980000 Einzahlungen aus der Erstattung von Vorsteuern - Variabler Prozentsatz 12.008,01 - - - - - 10.827,27 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67988000 Einzahlungen aus der Erstattung von Vorsteuern (Abrechnung) 78.672,72 - - - - - 53.694,46 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67990000 Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 2.739.024,95 - - - - - 2.767.723,10 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 Haushaltswirksame Auszahlungen (u.a. durchlaufende Finanzmittel, Rückzahlungen von angelegten Kassenmitteln, Aufnahme von Kassenkrediten) -8.065.454,68- - - - - - -6.723.427,91 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77917010 Auszahlungen - Vorschusskonto 1 -19.239,13 - - - - - -20.042,56 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77917200 Auszahlungen - Vorschusskonto 20 -400,00 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77917210 Auszahlungen - Vorschusskonto 21 -800,00 - - - - - -800,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918010 Auszahlungen - Verwahrgeld 1 -1.555.930,26 - - - - - -59.015,55 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr -44.577,07 - - - - - -38.996,91 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918012 Spenden allgemein -1.000,00 - - - - - -500,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918013 Spenden Ukraine 0,00 - - - - - -117,96 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918014 Kaffeekasse 0,00 - - - - - -611,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918020 Auszahlungen - Verwahrgeld 2 0,00 - - - - - -756,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918030 Auszahlungen - Verwahrgeld 3 -888,00 - - - - - -840,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918031 Auszahlung - Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse -1.109,52 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918032 Auszahlung - Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt -1.810,00 - - - - - -1.475,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918033 Auszahlung - Abrechnung Kartenverkauf -514,00 - - - - - -1.336,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918034 Auszahlung - Abrechnung Kurse VHS -2.262,60 - - - - - -271,80 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918036 Auszahlung - Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl -721,21 - - - - - -1.320,47 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918037 Auszahlung - Verkauf Notfallmappen -20,00 - - - - - -80,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918038 Auszahlung - Abrechnung Gutscheine Ravensburg -2.050,00 - - - - - -4.000,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918040 Auszahlungen - Verwahrgeld 4 -55,00 - - - - - -25,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 29 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 12Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 77918041 Mietkautionen 0,00 - - - - - -1.000,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918350 Auszahlungen - Verwahrgeld 35 -14.301,28 - - - - - -14.833,62 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918360 Auszahlungen - Verwahrgeld 36 -190.556,21 - - - - - -212.299,43 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918370 Auszahlungen - Lohn/Gehalt -1.899.805,66 - - - - - -2.064.480,90 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918380 Auszahlungen - Abzuführende Lohn-/Kirchensteuer -503.169,72 - - - - - -380.396,72 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918390 Auszahlungen - Verbindlichkeiten gegeüber Sozialversicherungsträgern -907.763,51 - - - - - -1.017.837,41 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77970000 Auszahlungen aus Vorsteuer - Variabler Prozentsatz -11.642,90 - - - - - -72.189,31 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77978000 Auszahlungen aus Vorsteuer (Abrechnung) -84.926,23 - - - - - -9.924,87 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77980000 Umsatzsteuer Zahllast - Variabler Prozentsatz -38.838,40 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77988000 Umsatzsteuer Zahllast (Abrechnung) -44.049,03 - - - - - -52.554,30 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77990000 Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen -2.739.024,95 - - - - - -2.767.723,10 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - =39 Überschuss/Bedarf aus haushaltswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (Saldo aus Nummern 37 und 38) -38.730,28 - - - - - 6.742,71 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 Anfangsbestand an Zahlungsmittel 335.120,55= - - - - - 709.740,45 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110100 Girokonto - VR Bank Bodensee-Oberschwaben 898.765,43 - - - - - 317.934,77 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110200 Girokonto - KSK RV 105.281,26 - - - - - 25.298,95 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank Bodensee-Oberschwaben 157.999,03 - - - - - 50.000,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110600 Girokonto Mittagessen 11.680,15 - - - - - 912,13 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 3.747,49 - - - - - 3.215,83 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110800 Girokonto - VR Bank Donau-Oberschwaben 2.628,82 - - - - - 459.324,01 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110802 Geldmarkkonto - VR Bank Donau-Oberschwaben 1.033,50 - - - - - 1.037,42 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 4.979,08 - - - - - 4.066,55 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -850.994,21 - - - - - -152.049,21 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 0,00 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 Veränderung des Bestands an Zahlungsmittel (Summe aus Nummern 36 und 39) 374.619,90= - - - - - 87.672,18 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - =42 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres ( Saldo aus Nummern 40 und 41) 709.740,45 - - - - - 797.412,63 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - nachrichtlich: 30 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2024 13Seite : 23.05.2025Datum: 13:06:10Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 43 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresende - - - - - - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - *** Ende der Liste "Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich" *** 31 AKTIVSEITE 31.12.2023 31.12.2024 Veränd. EUR EUR EUR 1. Vermögen Vorjahr Haushaltsjahr 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0020000 - Lizenzen 7.979,00 2.214,00 -5.765,00 0025000 - DV-Software 10.153,00 10.203,00 50,00 Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 18.132,00 12.417,00 -5.715,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0111000 - Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,98 2.092.625,98 0,00 0120000 - Ackerland 31.233,60 31.233,60 0,00 0131000 - Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 3.934,32 0,00 0132000 - Aufwuchs bei Wald und Forsten 11.652,00 11.652,00 0,00 0190000 - Sonstige unbebaute Grundstücke 8.232.334,93 8.245.478,08 13.143,15 Summe 10.371.780,83 10.384.923,98 13.143,15 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte 0211000 - Grund und Boden bei Wohnbauten 341.754,78 342.120,89 366,11 0212000 - Gebäude, Aufbauten bei Wohnbauten 155.839,00 128.513,00 -27.326,00 0221000 - Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 494.772,04 0,00 0222000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 3.171.888,00 2.987.770,00 -184.118,00 0231000 - Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 451.872,54 0,00 0232000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 992.470,00 749.433,00 -243.037,00 0241000 - Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanl. 256.415,25 256.415,25 0,00 0242000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.707.754,00 2.549.023,00 -158.731,00 0291000 - Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30 232.207,30 0,00 0292000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.867.890,00 1.794.149,00 -73.741,00 Summe 10.672.862,91 9.986.276,02 -686.586,89 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0310000 - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.172.404,59 2.174.408,06 2.003,47 0320000 - Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 407.800,00 400.473,00 -7.327,00 0341000 - Anlagen zur Abwasserableitung 300.278,00 296.310,00 -3.968,00 0350000 - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 9.359.571,00 9.142.151,97 -217.419,03 0360000 - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörigen Anlagen 1.288.408,00 1.489.042,00 200.634,00 0370000 - Wasserbauliche Anlagen 231.551,00 1.573.612,00 1.342.061,00 0380000 - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 737.814,49 706.487,49 -31.327,00 0390000 - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 554.034,00 527.219,00 -26.815,00 Summe 15.051.861,08 16.309.703,52 1.257.842,44 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0410000 - Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0510000 - Kunstgegenstände 8.650,52 8.650,52 0,00 0550000 - Baudenkmäler 1,00 1,00 0,00 Summe 8.651,52 8.651,52 0,00 32 AKTIVSEITE 31.12.2023 31.12.2024 Veränd. EUR EUR EUR 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0610000 - Fahrzeuge 712.116,00 765.448,00 53.332,00 0620000 - Maschinen 52.111,50 42.238,50 -9.873,00 0630000 - Technische Anlagen 309.820,00 301.997,00 -7.823,00 Summe 1.074.047,50 1.109.683,50 35.636,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0710000 - Betriebsvorrichtungen 9.681,00 7.618,00 -2.063,00 0720000 - Betriebs-/Geschäftsausstattung 467.510,00 501.665,00 34.155,00 Summe 477.191,00 509.283,00 32.092,00 1.2.8 Vorräte Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0961000 - Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 3.788.296,26 9.417.807,70 5.629.511,44 0962000 - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 812.420,86 2.171.014,31 1.358.593,45 Summe 4.600.717,12 11.588.822,01 6.988.104,89 Summe Sachvermögen 42.257.111,96 49.897.343,55 7.640.231,59 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1013000 - Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00 500.000,00 0,00 Summe 500.000,00 500.000,00 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 1113000 - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV 1.000,00 1.000,00 0,00 1113000 - Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 27.081,00 0,00 1113000 - Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 500,00 0,00 1113000 - RaWEG mbH 1.280,00 1.280,00 0,00 1113000 - Beteiligung TWS Netz GmbH 122.100,00 122.100,00 0,00 Summe 151.961,00 151.961,00 0,00 1.3.3 Sondervermögen 1210000 - EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 444.312,64 0,00 1211000 - EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 171.192,44 0,00 Summe 615.505,08 615.505,08 0,00 1.3.4 Ausleihungen 1315200 - Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.057.287,50 4.425.100,00 367.812,50 1318200 - Ausleihungen an sonst. inländischen Bereich 132.000,00 132.000,00 0,00 Summe 4.189.287,50 4.557.100,00 367.812,50 1.3.5 Wertpapiere 14920000 - Sonst. Geldanlagen Voba, KSK örtl. Banken 13.800.000,00 8.500.000,00 -5.300.000,00 Summe 13.800.000,00 8.500.000,00 -5.300.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 15113100 - Forderungen aus Verwaltungsgebühren 610,00 439,50 -170,50 15113200 - Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 3.830,00 13.369,89 9.539,89 15113202 - Forderungen aus Brandsicherheitswache SKH 112,50 0,00 -112,50 33 AKTIVSEITE 31.12.2023 31.12.2024 Veränd. EUR EUR EUR 15113300 - Forderungen aus Kiga- Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren -97,00 49,00 146,00 15210110 - Forderungen aus Grundsteuer A 166,27 1.642,21 1.475,94 15210120 - Forderungen aus Grundsteuer B 1.336,61 2.218,58 881,97 15210130 - Forderungen aus Gewerbesteuer 115.307,30 208.531,00 93.223,70 15210320 - Forderungen aus Hundesteuer 816,00 1.181,28 365,28 15210340 - Forderungen aus Zweitwohnungssteuer 0,00 192,50 192,50 15313140 - Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 37.715,14 0,00 -37.715,14 15911310 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 1.075,68 4.230,36 3.154,68 15911330 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einr. 0,00 60,00 60,00 15911350 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 2.372,74 7.970,59 5.597,85 15913480 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 331,34 416,34 85,00 15915200 - Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 3.183,88 3.522,02 338,14 Summe 166.760,46 243.823,27 77.062,81 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 16116100 - Forderungen aus Mieten und Pachten 1.206,19 2.649,03 1.442,84 16116101 - Miete und Nebenkosten Klosterhof 5 3.549,00 3.822,00 273,00 16116200 - Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -27.607,22 -11.663,53 15.943,69 16800000 - Vorsteuer 0,00 59.527,57 59.527,57 16880000 - Abrechnung Vorsteuer mit Finanzamt 0,00 -59.527,57 -59.527,57 16890010 - Forderungen aus der Vorsteuer 25.980,45 41.738,43 15.757,98 16890020 - Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.723,38 3.734,83 11,45 16911000 - Antizipative Rechnungsabgrenzung von privatrechtlichen Forderungen (Vorjahresabgrenzung) -154,08 0,00 154,08 16911340 - Vorjahresabgr. Ford. aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 12.839,59 9.984,20 -2.855,39 16912110 - Forderungen aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 34.267,00 118.051,47 83.784,47 16913460 - Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten -14.377,41 45.468,40 59.845,81 16913461 - Ford. aus Miete und Nebenk. Asyl- und Obdachl. 2.009,11 4.504,96 2.495,85 16913485 - Ford. aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenuml. von verbundene Unternehmen -2.142,61 15.496,99 17.639,60 16913610 - Forderungen aus Zinserträgen 0,00 7.079,43 7.079,43 16916010 - Vorschusskonto Personal 15.612,82 15.612,82 0,00 16917010 - Forderungen aus Vorschuss Schnittstelle Lohn 0,00 7.107,60 7.107,60 16918000 - Forderungen aus Verwahrungen 1.413,50 129,01 -1.284,49 16918010 - Ford. unklare Einzahlungen und Zuvielzahlungen 35,83 0,00 -35,83 Summe 56.355,55 263.715,64 207.360,09 1.3.8 Liquide Mittel 17110100 - Girokonto - Volksbank Bodensee- Oberschwaben 317.934,77 49.556,11 -268.378,66 17110200 - Girokonto - KSK RV 25.298,95 42.673,96 17.375,01 17110300 - Geldmarktkonto - Volksbank Bodensee-Oberschw. 50.000,00 220.000,00 170.000,00 17110600 - Girokonto Mittagessen 912,13 8.791,33 7.879,20 17110700 - Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 3.215,83 5.494,58 2.278,75 34 AKTIVSEITE 31.12.2023 31.12.2024 Veränd. EUR EUR EUR 17110800 - Girokonto – Volksbank Altshausen 459.324,01 631.986,35 172.662,34 17110802 - Geldmarktkonto – Voba Altshausen 1.037,42 1.037,42 0,00 17115000 - Verrechnungskonto Einheitskasse 0,00 107.930,46 107.930,46 17119100 SP - Girokonto VR Bank Bodensee-Oberschwaben 0,00 -5.706,78 -5.706,78 17310000 - Barkasse - Gemeindekasse 4.066,55 3.025,37 -1.041,18 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse -152.049,21 -267.376,17 -115.326,96 Summe 709.740,45 797.412,63 87.672,18 Summe Finanzvermögen 20.189.610,04 15.629.517,62 -4.560.092,42 Summe Vermögen 62.464.854,00 65.539.278,17 3.074.424,17 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1801400 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 0,00 42.125,36 42.125,36 1801420 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 8.189,94 9.785,24 1.595,30 1801430 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 3.596,32 3.223,02 -373,30 1801440 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 0,00 115,12 115,12 Summe 11.786,26 55.248,74 43.462,48 2.2 SoPo für geleistete Investitionszuschüsse 1803000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 183.274,00 180.811,00 -2.463,00 1803600 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 27.300,00 26.700,00 -600,00 Summe 210.574,00 207.511,00 -3.063,00 Summe Abgrenzungsposten 222.360,26 262.759,74 40.399,48 SUMME AKTIVSEITE 62.687.214,26 65.802.037,91 3.114.823,65 35 PASSIVSEITE 31.12.2023 31.12.2024 Veränd. EUR EUR EUR 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 2000000 - Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 Summe Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 5.132.817,39 6.297.117,33 1.164.299,94 1.2.2 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 8.661.078,29 8.852.383,36 191.305,07 Summe 13.793.895,68 15.149.500,69 1.355.605,01 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 2040005 - Ökokonto (investiv) 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Rücklagen 13.793.895,68 15.149.500,69 1.355.605,01 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 2060000 Ergebnis des laufenden Jahres 0,00 0,00 20600001 Außerordentliches Ergebnis d. laufenden Jahres 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Fehlbeträge des ord. Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 45.340.001,67 46.695.606,68 1.355.605,01 2. Sonderposten 2.1 Für Investitionszuweisungen 2110000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 7.631,00 21.236,00 13.605,00 2111000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 6.529.221,43 7.262.088,88 732.867,45 2112000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 14.415,00 13.246,00 -1.169,00 2117000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 2.484,00 2.050,00 -434,00 Summe 6.553.751,43 7.298.620,88 744.869,45 2.2 Für Investitionsbeiträge 2120000 - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. 5.680.143,50 5.526.713,50 -153.430,00 Summe 5.680.143,50 5.526.713,50 -153.430,00 2.3 Für Sonstiges 2190000 - Sonstige Sonderposten 175,00 75,00 -100,00 Summe 175,00 75,00 -100,00 Summe Sonderposten 12.234.069,93 12.825.409,38 591.339,45 3. Rückstellungen 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 2870000 - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 715.000,00 870.000,00 155.000,00 36 3.7 Sonstige Rückstellungen 2891000 - Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 80.000,00 83.000,00 3.000,00 Summe Rückstellungen 795.000,00 953.000,00 158.000,00 PASSIVSEITE 31.12.2023 31.12.2024 Veränd. EUR EUR EUR Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 23102000 - Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.939.068,67 2.816.024,87 -123.043,80 Summe 2.939.068,67 2.816.024,87 -123.043,80 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24900000 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen - Umb. auf 2111 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 25111190 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 129.943,50 0,00 -129.943,50 25111210 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Wohnbauten 25.290,50 0,00 -25.290,50 25111240 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 2.518,60 0,00 25111350 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 57.523,91 0,00 -57.523,91 25111360 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Strom-, Gas-, Wasserleitungen und zugehörige Anlagen 12.315,29 784,29 -11.531,00 25111370 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 5.540,03 0,00 25111720 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,55 68.793,90 68.383,35 25111960 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 13.835,80 1.185.790,76 1.171.954,96 25113210 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 41.273,45 14.427,43 -26.846,02 25113220 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 2.100,31 4.151,72 2.051,41 25113240 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 34.655,69 36.398,50 1.742,81 25113250 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 0,00 101,86 101,86 25113260 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 255,36 1.251,00 995,64 25113270 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 468,34 211,22 -257,12 25113290 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 5.324,90 5.661,00 336,10 25113410 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 1.300,00 72,71 -1.227,29 25113420 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -3.082,00 -2.656,00 426,00 25113430 - Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 16.573,53 12.423,52 -4.150,01 25113440 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -6.901,99 -7.154,26 -252,27 25113480 - Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 0,00 12,00 12,00 Summe 339.345,77 1.328.328,28 988.982,51 37 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 26114310 - Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 14.992,34 3.328,02 -11.664,32 Summe 14.992,34 3.328,02 -11.664,32 PASSIVSEITE 31.12.2023 31.12.2024 Veränd. EUR EUR EUR 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 27920000 - Umsatzsteuer 0,00 51.712,94 51.712,94 27929010 - Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer -247,63 -247,63 0,00 27929020 - Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 17.082,22 23.005,50 5.923,28 27970000 Umsatzsteuer-Zahllastkonto(Abrechnung UST) 0,00 -51.712,94 -51.712,94 27991400 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 3.751,88 279,98 -3.471,90 27991420 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 34.962,67 145.208,98 110.246,31 27991430 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 108.260,16 109.584,69 1.324,53 27991440 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentichen Aufwendungen 31.004,22 39.267,65 8.263,43 27992110 - Verbindlichkeiten aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 122.792,92 116.251,47 -6.541,45 27994010 - Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -682,59 8.504,31 9.186,90 27996011 - Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 38.996,91 0,00 -38.996,91 27996012 - Spenden allgemein 736,00 736,00 0,00 27996030 - Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 170,00 0,00 27996031 - Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 280,40 0,00 27998000 - Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 15.650,88 48.534,00 32.883,12 27998010 - Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 0,00 26.814,02 26.814,02 27998020 - Verbindlichkeiten für Erstattung Brandsicherheitswache 756,00 0,00 -756,00 27998030 - Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 87,80 327,80 240,00 27998040 - Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.720,00 3.145,00 425,00 27998041 - Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 0,00 0,00 0,00 27998370 - Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt 35.571,44 0,00 -35.571,44 27998380 - Verbindlichk. aus abzuführender Lohn-/Kirchenst. 0,00 42.870,06 42.870,06 27998390 - Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten gegeüber Sozialversicherungsträgern 1.420,50 -748,25 -2.168,75 Summe 413.313,78 563.983,98 150.670,20 Summe Verbindlichkeiten 3.706.720,56 4.711.665,15 1.004.944,59 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 29110000 - Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 5.076,20 5.076,20 0,00 29113100 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 42.200,13 0,00 -42.200,13 29113300 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 204.982,44 280.432,31 75.449,87 29113400 - Passive Rechnungsabgrenzung aus privatrechtlichen Leistungsentgelten 6.879,60 7.371,00 491,40 29116000 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 352.283,73 323.477,19 -28.806,54 Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten 611.422,10 616.356,70 4.934,60 SUMME PASSIVSEITE 62.687.214,26 65.802.037,91 3.114.823,65 38 Bilanz zum 31.12.2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2024 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 23.05.2025Datum: 13:07:37Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 12.417,0018.132,00 00200000 Lizenzen 2.214,007.979,00 00250000 DV-Software 10.203,0010.153,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.384.923,9810.371.780,83 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,982.092.625,98 01200000 Ackerland 31.233,6031.233,60 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 8.245.478,088.232.334,93 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.986.276,0210.672.862,91 02110000 Grund und Boden bei Wohnbauten 342.120,89341.754,78 02120000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 128.513,00155.839,00 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 2.987.770,003.171.888,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 749.433,00992.470,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.549.023,002.707.754,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.794.149,001.867.890,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 16.309.703,5215.051.861,08 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.174.408,062.172.404,59 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 400.473,00407.800,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 296.310,00300.278,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 9.142.151,979.359.571,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 1.489.042,001.288.408,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 1.573.612,00231.551,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 706.487,49737.814,49 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 527.219,00554.034,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.109.683,501.074.047,50 06100000 Fahrzeuge 765.448,00712.116,00 06200000 Maschinen 42.238,5052.111,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 301.997,00309.820,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 509.283,00477.191,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 7.618,009.681,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 501.665,00467.510,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 39 Bilanz zum 31.12.2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2024 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 23.05.2025Datum: 13:07:37Uhrzeit: 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 11.588.822,014.600.717,12 09610000 Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 9.417.807,703.788.296,26 09620000 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 2.171.014,31812.420,86 Summe: Sachanlagen 49.897.343,5542.257.111,96 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00500.000,00 10130000 Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00500.000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 151.961,00151.961,00 11130000 Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00151.961,00 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 4.557.100,004.189.287,50 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.425.100,004.057.287,50 13182000 Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich (Laufzeit mehr als 1 Jahr) 132.000,00132.000,00 1.3.5 Wertpapiere 8.500.000,0013.800.000,00 14920000 Sonstige Einlagen 8.500.000,0013.800.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 243.823,27166.760,46 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 439,50610,00 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 13.369,893.830,00 15113202 Forderungen aus Benutzungsgebühr Brandwache Feuerwehr 0,00112,50 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege 49,00-97,00 15210110 Forderungen aus Grundsteuer A 1.642,21166,27 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 2.218,581.336,61 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 208.531,00115.307,30 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 1.181,28816,00 15210340 Forderungen aus Zweitwohnungssteuer 192,500,00 15313140 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 0,0037.715,14 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4.230,361.075,68 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 60,000,00 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 7.970,592.372,74 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 416,34331,34 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 3.522,023.183,88 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 263.715,6456.355,55 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 2.649,031.206,19 16116101 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Klosterhof 5 3.822,003.549,00 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -11.663,53-27.607,22 16800000 Vorsteuer 59.527,570,00 16880000 Abrechnung Vorsteuer mit Finanzamt -59.527,570,00 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 41.738,4325.980,45 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.734,833.723,38 16911000 Antizipative Rechnungsabgrenzung von privatrechtlichen Forderungen (Vorjahresabgrenzung) 0,00-154,08 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 9.984,2012.839,59 40 Bilanz zum 31.12.2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2024 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 23.05.2025Datum: 13:07:37Uhrzeit: 16912110 Forderungen aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 118.051,4734.267,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 45.468,40-14.377,41 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 4.504,962.009,11 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 15.496,99-2.142,61 16913610 Forderungen aus Zinserträgen 7.079,430,00 16916010 Vorschusskonto - Forderung Vorschuss Lohn 15.612,8215.612,82 16917010 Forderungen aus Vorschuss Schnittstelle Lohn 7.107,600,00 16918000 Forderungen aus Verwahrungen 129,011.413,50 16918010 Forderungen unklare Einzahlungen und Zuvielzahlungen 0,0035,83 1.3.8 Liquide Mittel 797.412,63709.740,45 17110100 Girokonto - VR Bank Bodensee-Oberschwaben 49.556,11317.934,77 17110200 Girokonto - KSK RV 42.673,9625.298,95 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank Bodensee-Oberschwaben 220.000,0050.000,00 17110600 Girokonto Mittagessen 8.791,33912,13 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 5.494,583.215,83 17110800 Girokonto - VR Bank Donau-Oberschwaben 631.986,35459.324,01 17110802 Geldmarkkonto - VR Bank Donau-Oberschwaben 1.037,421.037,42 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 107.930,460,00 17119100 SP - Girokonto VR Bank Bodensee-Oberschwaben -5.706,780,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 3.025,374.066,55 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -267.376,17-152.049,21 Summe: Finanzvermögen 15.629.517,6220.189.610,04 Summe: Vermögen 65.539.278,1762.464.854,00 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 55.248,7411.786,26 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 42.125,360,00 18014200 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 9.785,248.189,94 18014300 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 3.223,023.596,32 18014400 Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 115,120,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 207.511,00210.574,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 180.811,00183.274,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 26.700,0027.300,00 Summe: Abgrenzungsposten 262.759,74222.360,26 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 65.802.037,9162.687.214,26 41 Bilanz zum 31.12.2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2024 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 23.05.2025Datum: 13:07:37Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 20000000 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 6.297.117,335.132.817,39 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 6.297.117,335.132.817,39 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 8.852.383,368.661.078,29 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 8.852.383,368.661.078,29 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 15.149.500,6913.793.895,68 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 46.695.606,6845.340.001,67 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 7.298.620,886.553.751,43 21100000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 21.236,007.631,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 7.262.088,886.529.221,43 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 13.246,0014.415,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 2.050,002.484,00 2.2 für Investitionsbeiträge 5.526.713,505.680.143,50 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.526.713,505.680.143,50 2.3 für Sonstige 75,00175,00 21900000 Sonstige Sonderposten 75,00175,00 Summe: Sonderposten 12.825.409,3812.234.069,93 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 870.000,00715.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 870.000,00715.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 83.000,0080.000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 83.000,0080.000,00 Summe: Rückstellungen 953.000,00795.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.816.024,872.939.068,67 23173000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 2.816.024,872.939.068,67 42 Bilanz zum 31.12.2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2024 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 23.05.2025Datum: 13:07:37Uhrzeit: 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.328.328,28339.345,77 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 0,00129.943,50 25111210 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Wohnbauten 0,0025.290,50 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,602.518,60 25111350 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 0,0057.523,91 25111360 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Strom-, Gas-, Wasserleitungen und zugehörige Anlagen 784,2912.315,29 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,035.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 68.793,90410,55 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 1.185.790,7613.835,80 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 14.427,4341.273,45 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 4.151,722.100,31 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 36.398,5034.655,69 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 101,860,00 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 1.251,00255,36 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 211,22468,34 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 5.661,005.324,90 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 72,711.300,00 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -2.656,00-3.082,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 12.423,5216.573,53 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -7.154,26-6.901,99 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 12,000,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 3.328,0214.992,34 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 3.328,0214.992,34 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 563.983,98413.313,78 27920000 Umsatzsteuer 51.712,940,00 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer -247,63-247,63 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 23.005,5017.082,22 27970000 Umsatzsteuer-Zahllastkonto (Abrechnung Umsatzsteuer mit Finanzamt) -51.712,940,00 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 279,983.751,88 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 145.208,9834.962,67 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 109.584,69108.260,16 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 39.267,6531.004,22 27992110 Verbindlichkeiten aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 116.251,47122.792,92 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 8.504,31-682,59 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 0,0038.996,91 27996012 Spenden allgemein 736,00736,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40280,40 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 48.534,0015.650,88 27998010 Verbindlichkeiten aus irrtümlichen Einzahlungen 26.814,020,00 27998020 Verbindlichkeiten für Erstattung Brandsicherheitswache 0,00756,00 27998030 Verbindlichkeiten für Fischereischein 327,8087,80 27998040 Verbindlichkeiten für Kaution Schließanlage 3.145,002.720,00 43 Bilanz zum 31.12.2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2024 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 6Seite : 23.05.2025Datum: 13:07:37Uhrzeit: 27998370 Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt 0,0035.571,44 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 42.870,060,00 27998390 Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern -748,251.420,50 Summe: Verbindlichkeiten 4.711.665,153.706.720,56 5. Passive Rechnungsabgrenzung 616.356,70611.422,10 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 5.076,205.076,20 29113100 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,0042.200,13 29113300 Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 280.432,31204.982,44 29113400 Passive Rechnungsabgrenzung aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7.371,006.879,60 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 323.477,19352.283,73 Summe: Passiva 65.802.037,9162.687.214,26 *** Ende der Liste "Bilanz" *** 44 III. Anhang zur Jahresrechnung 2024 7. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss 2024 gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Baindt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Weiterhin werden alle erläuterungsbedürftigen Posten der Bilanz und der Ergebnisrechnung entsprechend der vorgegebenen Bilanzgliederung des § 52 Abs. 3 und 4 GemHVO dargestellt. 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten fanden die Bewertungsvorgaben der §§ 40 – 46 GemHVO Anwendung. Diese Paragraphen wurden durch die Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt konkretisiert, welche auch für die Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz maßgeblich sind. Für die Bewertung werden auch die Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung in der jeweils gültigen Auflage angewendet. Im Falle einer Abweichung des Leitfadens zur Bilanzierung zu den Erläuterungen der Eröffnungsbilanz werden die Vorgaben des Leitfadens berücksichtigt. Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus § 38 Abs. 4 GemHVO. Die Aktivierungsgrenze wurde in Baindt auf 800 € netto festgelegt. Sofern Rückstellungen gebildet wurden, decken sie alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener oder gesetzlich zulässiger Höhe ab. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung zu entnehmen. 9. Pensionsrückstellungen Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO muss die Gemeinde den auf sie entfallenden Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) auf Grund von § 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen im Anhang des Jahresabschlusses ausweisen. Laut Auskunft des KVBW beträgt zum 31.12.2024 der Anteil an der Rückstellung beim KVBW für die Gemeinde Baindt 5.002.090 € (siehe Anlagen zum Anhang, Vj. 4.880.372 €). Das Ökokonto ist ein naturschutzrechtliches Instrument. Ein Ökokonto ist grundsätzlich kein Vermögensgegenstand. Dabei handelt es sich um ein „virtuelles Guthabenkonto“, das für den Ausgleich späterer Eingriffe in Natur und Landschaft zur Verfügung steht. Der Stand des Ökokontos beträgt voraussichtlich zum 31.12.2024 ca. 114.444 Ökopunkte (Vorjahr 409.540 Ökopunkte abzüglich Ökopunkte B-Plan Bühl 295.096 ). 45 10. Übersicht über die in das folgende Jahr (2024) übertragenen Ermächtigungen (Finanzrechnung) – Gesamtbetrag Einnahmen 0 € Ausgaben 1.547.000,00 € lfd. Nr. Produkt- sachkonto Bezeichnung Gebildete Ermächtigungs- reste (EUR) 1 1125.0610 S Bauhof - Fahrzeuge 25.000,00 2 1125.0720 S Bauhof – Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.000,00 3 1133.0190 S Grundstücksmanagement - Sonstige unbebaute Grundstücke 1.250.000,00 4 2910.180360 S Förderung von Kirchengemeinden - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen am sonstige öffentliche Sonderrechnungen 20.000,00 5 5410010.0962 S - 24 Gemeindestraßen – Anlagen im Bau – Tiefbaumaßnahmen – Fischerareal 250.000,00 Summe Einnahmen 0,00 Summe Ausgaben 1.547.000,00 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2024 Schuldner Betrag in EUR Ausfallhaftung der Gemeinde Baindt – Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbedingungen des Landes Baden-Württemberg – L-Bank 139.487,42 Bürgschaftsübernahmen bei Vereinen – Reitergruppe Baindt (sowie weitere Ausleihe in Höhe von 132.000 € für spätere Auszahlung des WLSB-Zuschuss) 100.000,00 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen stellen die Ermächtigung dar, zu Lasten eines künftigen Haushaltsjahres im Finanzhaushalt Verpflichtungen einzugehen, die in späteren Haushaltsjahren zu investiven Auszahlungen führen werden. Soweit solche Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 daher zum 31.12.2024 bereits in Anspruch genommen waren, stellt dies eine Vorbelastung eines künftigen Haushaltsjahres dar. Sind Verpflichtungen überplanmäßig eingegangen, so ist die Höhe der tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen anzugeben. Im Jahr 2024 wurden keine solchen Verpflichtungen eingegangen. 46 Übersicht der VE im Haushaltsjahr 2024 Auftrags- sachkonto Erläuterung / Zweck Ansatz der VE in EUR Inanspruchnahme der VE in EUR Gesamtbetrag laut Haushaltsplan 2024 8.650.000 0,00 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2024 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen in Höhe von 2.816.024,57 € vorzuweisen. In der nachfolgenden Tabelle werden die o. g. Verbindlichkeiten (Schuldenübersicht) dargestellt: Art der Schulden am 01.01.2024 zum 31.12.2024 Mehr (+) weniger (-) EUR 1 2 3 4 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2,85% 2.939.068,67 2.816.024,57 -123.043,80 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite - 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 2.939.068,67 2.816.024,57 -123.043,80 47 Im Folgenden werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde Baindt aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Betrag in EUR 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 25111360 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Strom-, Gas-, Wasserleitungen und zugehörigen Anlagen 784,29 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 68.793,90 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 1.185.790,76 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 14.427,43 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 4.151,72 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 36.398,50 251132450 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 101,86 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 1.251,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 211,22 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 5.661,00 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 72,71 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -2.656,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 12.423,52 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderausgaben -7.154,26 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 12,00 Gesamtbetrag 1.328.328,28 48 Überzahlungen auf einem Verbindlichkeitskonto stellen Forderungen gegenüber dem Schuldner dar. Als Folge des Saldierungsverbots sind diese Überzahlungen grundsätzlich im Jahresabschluss bilanziell von den Verbindlichkeiten abzusetzen und als Forderungen auszuweisen (umzugliedern). Für Überzahlungen auf einem Forderungskonto gelten diese Grundsätze entsprechend. Diese Form der Darstellung ist derzeit systemtechnisch noch nicht möglich. Deshalb werden weiterhin auf den einzelnen Bilanzkonten negative Werte angezeigt, wenn die Summe dieser Forderungen oder Verbindlichkeiten negativ ist. Sonstige Verbindlichkeiten Betrag in EUR 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer -247,63 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 23.005,50 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 279,98 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 145.208,98 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 109.584,69 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 39.267,65 27992110 Verbindlichkeiten aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenständen 116.251,47 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 8.504,31 27996011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr 0,00 27996012 Spenden allgemein 736,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 2799800 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 48.534,00 27998010 Verbindlichkeiten aus irrtümlichen Einzahlungen 26.814,02 27998020 Verbindlichkeiten für Erstattung Brandsicherheitswache 0,00 27998030 Verbindlichkeiten für Fischereischein 327,80 27998040 Verbindlichkeiten für Kaution Schließanlage 3.145,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 0,00 27998370 Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt 0,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführende Lohn-/Kirchensteuer 42.870,06 27998390 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern -748,25 Gesamtbetrag 563.983,98 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Betrag in EUR 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 3.328,02 Gesamtbetrag 3.328,02 49 14. Angaben zur Haushaltsstruktur Gem. § 4 Abs. 1 GemHVO ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Dabei können die Teilhaushalte nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisationsstruktur gebildet werden. Bei der Gemeinde Baindt wurde der Gesamthaushalt im Jahr 2024 in 3 Teilhaushalte nach Produkten unterteilt: Der Teilhaushalt 1 "Innere Verwaltung" (Produktbereich 11) bündelt alle internen Produktgruppen/ Produkte, die von einer Verwaltungseinheit für die andere Verwaltungseinheit erbracht werden. Bei diesen Produkten werden keine direkten, sondern indirekten Leistungen an den Bürger erbracht. Hierunter fallen Service- und Steuerungsprodukte wie Gemeinderat, Organisation, Personalwesen, Finanzverwaltung, Gebäudemanagement, Grundstücksverwaltung, Bauhof, etc. Diese internen Produkte werden größtenteils auf die externen Produkte des Teilhaushalts 2 verrechnet. Der Teilhaushalt 2 "Leistungen für die Bürger" fasst alle externe Produkte (die für die Abnehmer außerhalb der Verwaltung, für die Bürger, erbracht werden) zusammen. Externe Produkte (Produktbereich 12-57). Hierunter fallen alle Produkte, die nicht in den THH1 bzw. THH3 enthalten sind (Standesamt, Klosterwiesenschule, Musikpflege, Kindertagesstätten, Soziale Einrichtungen, Hallen, Räumliche Planung, Bauen und Wohnen etc.). Der Teilhaushalt 3 "Allgemeine Finanzwirtschaft" entspricht dem kameralen Einzelplan 9 und stellt die Finanzierungstätigkeit (Anteil an der Einkommenssteuer, Anteil der Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und der kommunale Finanzausgleich und die entsprechenden Umlagen) dar. Eine tiefere Gliederung kann, falls es notwendig erscheint, später immer vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Mehrwert durch die Verwendung einer größeren Anzahl von Teilhaushalten. Jeder Teilhaushalt besteht aus einer Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung. Ist eine Produkt- gruppe nur einem Teilhaushalt zugeordnet, wird nur auf Ebene der Produktgruppe eine Teilergebnis- und eine Teilfinanzrechnung dargestellt. Jede Teilfinanzrechnung ist gem. § 4 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GemHVO aufgebaut. Es werden alle Investitionen oberhalb von 800,00 EUR gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 GemHVO einzeln in den Teilhaushalten dargestellt. 50 15. Sonstige Angaben, Aufstellungsbeschluss Bürgermeister, Fachbediensteter für das Finanzwesen, Gemeinderäte Aufstellungsbeschluss sowie sonstigen Angaben Name, Vorname Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Baindt stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2024 gem. § 95 b Abs. 1 GemO auf. Baindt, den _____________ _______________________ Simone Rürup Bürgermeisterin Sonstige Angaben Bürgermeisterin Simone Rürup Amtsperioden: 20.02.2019 bis 19.02.2027 Fachbediensteter für das Finanzwesen: Wolfgang Abele Seit 15.09.2005 Gemeinderäte: (Letzte Wahl am 09.06.2024) Alber, Michael FWV Berle, Bernhard FWV Graf, Doris Die Grünen Herrmann, Dieter CDU Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Maucher, Marius FWV Müller, Stefan CDU Renic, Mladen Petar FWV Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen 51 IV. Rechenschaftsbericht 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2024 Planung: Der Gemeinderat hat am 24.01.2023 den Doppelhaushalt 2023/2024 verabschiedet. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 07.02.2023 (AZ 06-902.41) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Haushaltssatzung enthielt genehmigungspflichtigen Bestandteile im Kernhaushalt. Es wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 5.000.000 € festgesetzt. Der Kassenkredit in Höhe von 1,5 Mio. EUR war nach § 89 Abs. 3 GemO nicht genehmigungsbedürftig, da er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht überstieg. Die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2023/2024 wurde am 13.02.2023 ortsüblich bekannt gegeben. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2024 wurde im Zeitraum vom 15.02.2023-24.02.2023 während der üblichen Dienststunden im Rathaus bei der Gemeindekämmerei zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Die Kosten des Feuerwehrhauses haben sich von einer Kostenschätzung in Höhe von 356.000 Euro vom 03.05.2022 (Planansatz Haushalt 2023/2024 insgesamt 400.000 Euro (250.000 Euro/150.000 Euro)) aufgrund verschiedener notwendig gewordener Maßnahmen und Zusatzleistungen auf 1,5 Mio. Euro erhöht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 der Gemeinde wurde am 13.12.2023 beschlossen. Mit Erlass vom 28.12.2023 (AZ 902.41) hat das Landratsamt Ravensburg die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan vom 13.12.2023 nicht beanstandet. Der Nachtrag wurde am 12.01.2024 öffentlich bekanntgemacht. Der Nachtragshaushalt lag in der Zeit von Montag, den 15. Januar 2024 bis Dienstag, den 23. Januar 2024 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Ergebnis: Als Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2024 ergibt sich ein Überschuss i. H. v. 1.355.605,01 €. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 1.164.299,94 € wird den bilanziellen Rücklagen zugeführt. Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 191.305,07 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Die Ertragslage kann aus der Ergebnisrechnung abgelesen werden, in der Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt werden. Die Ergebnisrechnung gleicht damit von der Bedeutung her einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Allerdings hat der Gesetzgeber sich gezielt gegen die Begriffe „Gewinn“ und „Verlust“ entschieden, da sie den Zielsetzungen der öffentlichen Hand nicht gerecht werden. Im Vordergrund steht die kommunale Aufgabenerfüllung. Erträge und Aufwendungen verändern das Basiskapital der Gemeinde. Sie zeigen dabei im Haushaltsausgleich auf, ob es gelungen ist, den Ressourcenverzehr eines Haushaltsjahres durch Ressourcenzuwächse im gleichen Haushaltsjahr auszugleichen. 52 Im Haushaltsjahr 2024 überstiegen die Erträge die Aufwendungen und es ergibt sich somit ein Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 1.164.299,94 €. Das Sonderergebnis beläuft sich auf 191.305,07 €. Zusammen führt dies zu einem Gesamtergebnis von 1.355.605,01 €. Die Überschüsse werden nach den rechtlichen Vorgaben den entsprechenden bilanziellen Rücklagen zugeführt. Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann geschlussfolgert werden, dass keine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden. Bei den ordentlichen Erträgen lagen die Steuereinnahmen mit 15.700 € sowie die Zuweisungen mit 36.700 € jeweils nur geringfügig über dem Haushaltsansatz. Deutlich höhere Mehreinnahmen konnten hingegen bei den öffentlichen und privatrechtlichen Entgelten erzielt werden – hier lagen die Ist-Ergebnisse um 151.300 € bzw. 255.300 € über den Planwerten. Die signifikanteste Abweichung ergab sich jedoch im Bereich der Zinserträge: Hier wurden Mehreinnahmen in Höhe von 560.200 € verzeichnet. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Anlagehöhe bei den örtlichen Kreditinstituten sowie auf die gestiegene Verzinsung der gewährten Trägerdarlehen zurückzuführen. Das kurzfristig hohe Zinsniveau wirkte sich somit ebenso positiv aus wie die Höhe der liquiden Mittel. Gleichwohl ist festzuhalten, dass sich das Einlagevolumen durch die zahlreichen Investitionsmaßnahmen im Laufe des Haushaltsjahres sukzessive verringert hat. Zu den wesentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gehörten die Personalkosten in Höhe von 4,13 Mio. €. Die Personalaufwendungen machten 29,5 % an den ordentlichen Gesamtaufwendungen des Haushalts aus. Die Unterhaltungsaufwendungen fielen infolge von Verschiebungen um 442.000 € geringer aus. Auch der Zinsaufwand lag um 228.300 € unter dem Planansatz. Der Jahresabschluss wurde zeitnah vorangetrieben. Es ist jedoch zu beachten, dass im weiteren Verlauf noch Kosten anfallen könnten, die folgerichtig das Haushaltsjahr 2025 betreffen werden. Gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung, in der ein ordentliches Ergebnis in Höhe von -556.350 € veranschlagt war, konnte tatsächlich ein positives ordentliches Ergebnis in Höhe von rund 1,16 Mio. € erzielt werden. Dies entspricht einer Verbesserung gegenüber dem Planansatz um insgesamt ca. 1,72 Mio. €. Auch das Sonderergebnis verbesserte sich durch außerordentliche Erträge aufgrund von Verkäufen von Gewerbeplätzen sowie Bauplätzen Grünenberg Erweiterung: Grundstücksmanagement: außerordentlicher Ertrag: 191.318,91 € Außerordentlicher Ertrag 191.318,91 € Außerordentlicher Aufwand: 13,84 € Außerordentlicher Aufwand: 13,84 € Dadurch kam es im Haushalt zu einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 1.355.605,01 €. Der Finanzhaushalt sah neben dem Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit i. H. v. + 1,8 Mio. €, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 27,2 Mio. € und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 29,3 Mio. € (Saldo aus Investitionstätigkeit -2,1 Mio. €) vor. Die Summe der Auszahlungen und Einzahlungen hat sich wegen Einzahlungen und Auszahlungen für Sparbriefe (Ein- und Auszahlungen von Festgeldern) erhöht. 53 Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit lag da keine Kreditaufnahme getätigt wurde, in Höhe der Tilgung von 0,123 Mio. €. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf belief sich somit auf 80.929,47 €. Die Auszahlungen für Investitionen konnten im Vergleich zum Planansatz aufgrund Investitionsverschiebungen im Ergebnis mit 29,3 Mio. € abgeschlossen werden. Zieht man die unterjährigen Festgeldanlagen ab, relativiert sich die Summe auf 8,8 Mio. €. Zu den größten Investitionen zählten Investitionen an der Klosterwiesenschule in Höhe von 4.765.128,51 €, Tiefbaumaßnahmen am Dorfplatz in Höhe von 1.520.515,32 €, Investitionen im Feuerwehrhaus in Höhe von 864.382,93 €, Hochwasserschutz 593.943,17 €, Gewährung einen Trägerdarlehens Abwasser in Höhe von 350.000 € bzw. 150.000 € in der Wasserversorgung, Tiefbaumaßnahmen Lilienstraße in Höhe von 260.868,51 €, Nahwärmeleitung Dorfplatz 204.500,39 €, Breitbandversorgung 176.588,46 €, Fahrzeuge Bauhof in Höhe von 140.903,90 € und zahlreiche weitere Ausgaben. Das veranschlagte Finanzierungsdefizit von – 3,38 Mio. € (Erg. – 2,07 Mio. €) stellte den gesamten Bedarf dar, der bis zum Ende des Jahres 2024 aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden sollte. Da die Gemeinde zum Beginn des Haushaltsjahres 2024 noch über genügend liquide Mittel verfügte, wurde keine Aufnahme von Krediten vorgenommen. Der Endbestand aus liquiden Mitteln betrug: 797.412,63 €. Es fehlten noch höhere Abschlagsrechnungen beim Dorfplatz und der Klosterwiesenschule sowie im Feuerwehrhaus. Die Schulsanierung wird 2025 erst schlussgerechnet Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit abzüglich Einlagen Sparbriefe wurden 8,8 Mio. weniger als geplant eingenommen, die sich aus geringeren Grundstückserlösen und Zuschüssen ergaben. Die Auszahlungen für Investitionen abzüglich Auszahlung Sparbriefe wurden mit 8,8 Mio. € mit 4 Mio. € weniger als geplant verfügt. Die Schulsanierung, Feuerwehrhaus sowie dem Dorfplatz wurde bautechnisch begonnen und mit Abschlagszahlungen versehen und nicht schlussgerechnet. 8,5 Mio. waren in Finanzanlagen/Spareinlagen zum Jahresende angelegt. Somit hat sich der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 1,3 Mio. € verbessert. 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung Ordentliche Erträge Das Ergebnis bei den Steuern und ähnliche Abgaben ist im Vergleich zum Planansatz mit einer Steigerung um ca. 16 Tsd. € nur minimal besser ausgefallen als veranschlagt. Ausschlaggebend waren die Erträge aus der Gewerbesteuer, die um 61 Tsd. € über dem Planansatz lagen, während andere Bereiche im kommunalen Finanzausgleich geringer ausfielen. An Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen wurden lediglich um ca. 37 Tsd. € mehr vereinnahmt als erwartet. Insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen vom Land sind Mehrerträge eingegangen. Bei den Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft/Schlüsselzuweisungen (-13 Tsd. €) und der Investitionspauschale (-31 Tsd. €) wurde bei den Berechnungen der Schlüsselzahl und der Investitionspauschale für den Planansatz eine etwas höhere Kopfpauschale zugrunde gelegt. Diese Mindereinnahmen wurden jedoch durch Zuweisungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen auf der Einnahmeseite kompensiert. Bei den Erträgen aus Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträge und Auflösung Grabnutzungsgebühren konnten 62 Tsd. € Mehrerträge erzielt werden. 54 Auch bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten wurde mehr eingenommen als erwartet. Hierbei lagen die öffentlich-rechtlichen Entgelte um 151 Tsd. € über dem Ansatz. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten konnten die Erträge um ca. 255 Tsd. € gegenüber dem Planansatz gesteigert werden. Hier lagen die Miet- und Pachterträgen um 76 Tsd. € über den jeweiligen Planansätzen. Insbesondere die Abrechnung der Breitbandpachterträge und die Erhöhung der Miet- und Nebenkosten im Bereich Asyl- und Obdachlosigkeit waren der Grund für die Erhöhung. Die Kostenerstattungen und Umlagen lagen mit +20 Tsd. € unter und insbesondere die Zinsen und ähnlichen Erträge lagen mit +560 Tsd. € über dem jeweiligen Planansatz. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden ca. 10.000 € mehr erzielt als veranschlagt. Die Konzessionsabgaben waren um 2 Tsd. € geringer, während die Erträge aus Säumniszuschlägen um ca. 10 Tsd. € höher ausfielen. Die Gesamtsumme der ordentlichen Erträge fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um rund 1,1 Mio. € höher aus als erwartet. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 4011-4041) sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2024 wurden die Personalaufwendungen mit insgesamt 4.063.850,00 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 4.138.031,93 €. Der Haushaltsansatz wurde um 74.181,93 € überschritten. Bei den sonstigen Personalausgaben in Höhe von 64.624,10 € (Inflationsausgleichszahlungen steuerfrei, Stellenanzeigen, Personalnebenausgaben Konto 4411) wurde 31.124,10 € mehr als geplant verfügt. 55 Laut Personalamt müssen keine Rückstellungen im Bereich der Personalaufwendungen vorgenommen werden. Es bestehen zum 01.01.2025 weiterhin keine Altersteilzeitrückstellungen. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde mit 1,80 Mio. € insgesamt rund 442 Tsd. € weniger ausgegeben als veranschlagt. Ausschlaggebend waren hier insbesondere die Planabweichungen bei der Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen (-113.436,54 €). Zusätzlich ergaben sich Einsparungen bei fast allen Bewirtschaftungskosten. Bei den planmäßigen Abschreibungen wurden im Jahr 2024 mit 1.507 Tsd. € 123 Tsd. Mehraufwendungen verzeichnet. Jedoch konnte auch bei den Erträgen nach Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen mit 406 Tsd. € rund 50 Tsd. € Mehrerträge erzielt werden. Die angefallenen Zinsen und ähnliche Aufwendungen liegen bei 84 Tsd. €. Es handelt sich um Kreditzinsen und Verwahrentgelte welche an die örtlichen Banken bezahlt werden müssen. Da weniger Darlehen als geplant aufgenommen wurden, hatten wir hier eine Entlastung in Höhe von 228 Tsd. €. Bei den Transferaufwendungen wurden im Jahr 2024 geringere Aufwendungen gegenüber dem Planansatz von 156 Tsd. € verzeichnet. Die geringere Zuweisungen an Zweckverbände sowie Auszahlung im interkommunalen Kostenausgleich waren die Ursache. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden 20 Tsd. € mehr ausgegeben, als im Haushaltsplan angesetzt waren. Ausschlaggebend waren insbesondere die Mehraufwendungen im Bereich der sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 609 Tsd. € geringer aus als erwartet. Ordentliche Erträge Ergebnis 15.141.522,70 € - Planansatz 14.030.400,00 € Differenz 1.111.122,70 € Ordentliche Aufwendungen Ergebnis 13.977.222,76 € - Planansatz 14.586.750,00 € Differenz - 609.527,24 € Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge 15.141.522,70 € Ordentliche Aufwendungen 13.977.222,76 € Ordentl. Erg. laut Haushaltsrechnung 1.164.299,94 € 56 Das ordentliche Ergebnis ist die wichtigste Kennzahl des Ergebnishaushalts und zeigt an, ob der Haushaltsausgleich und damit der Ausgleich von Ressourcenverzehr und Ressourcenaufkommen erreicht werden kann. Der Gemeinde Baindt ist es im vierten Jahr seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht gelungen, den Ressourcenverbrauch aus dem ordentlichen Ergebnis und darüber hinaus einen Überschuss zu erwirtschaften. Demnach weist das ordentliche Ergebnis eine Zuführung von rund 1,16 Mio. € aus. Sonderergebnis Die Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen wird im außerordentlichen Ergebnis, auch Sonderergebnis genannt, dargestellt. Außerordentliche Erträge konnten aus der Abschöpfung von Wertzuwächsen bei Grundstücksverkäufen und sonstigen außerordentlichen Erträgen in Höhe von 191.318,91 € erzielt werden. Bei den Grundstücksverkäufen trug der Verkauf von Grundstücken im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung zu dem positiven Ergebnis bei. Den außerordentlichen Erträgen stehen außerordentliche Aufwendungen von 13,84 € gegenüber. Hierunter fällt insbesondere der Abgang von Anlagevermögen. Das positive Sonderergebnis wird der Rücklage aus Sonderergebnissen zugeführt. Saldiert schließt das Sonderergebnis positiv mit 191.305,07 € ab. Gesamtergebnis Ordentliches Ergebnis lt. Haushaltsrechnung 1.164.299,94 € Sonderergebnis lt. Haushaltsrechnung 191.305,07 € Gesamtergebnis lt. Haushaltsrechnung 1.355.605,01 € Ergebnisverwendung Das diesjährige positive Gesamtergebnis in Höhe von 1.355.605,01 € wird gem. § 25 Abs. 3 GemHVO in die Rücklage aus Überschüssen zugeführt. 57 Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung der Bürgermeister zu deren Zustimmung zuständig. Darüberhinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. Ergebnishaushalt Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4211 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 372.500,00 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen 259.063,46 € (Vj. 269.897,78 €). Der Planansatz wurde somit um 113.436,54 € unterschritten. Der Unterhaltungsaufwand wurde bei folgenden Produkten unter- bzw. überschritten: - Gebäude und Energiemanagement öffentliche Gebäude - 35.435,02 € - Bauhof Unterhaltungsaufwand Sanierung - 57.152,34 € - Unterhaltung Klosterwiesenschule – 12.156,23 € - Unterhaltung Vereinsheim Klosterhof 5 + 11.365,24 € - Unterhaltung Kiga SMS - 32.834,45 € - Unterhaltung Freisportanlagen + 29.139,03 € - Unterhaltung Nahwärmenetz - 6.663,53 € - Unterhaltung Breitband + 5.087,05 € - Unterhaltung öffentliches Grün + 8.310,53 € - Unterhaltung Friedhof - 7.255,66 € - Unterhaltung Schenk-Konrad-Halle – 8.898,13 € - und zahlreiche weitere Abweichungen Bei den anderen Unterhaltungskonten gab es bei folgenden Bereichen eine nennenswerte Abweichung: - Winterdienst (42111): Hier wurde der Planansatz um 13.027,33 € unterschritten. - Straßenunterhaltung (42112): Der Planansatz wurde um 15.370,52 € unterschritten. - Brückenunterhaltung (42116): Die Kosten für die Brückenunterhaltung liegen 22.555,91 € unter dem Planansatz. Bewirtschaftungskosten 4241 Die Bewirtschaftungskosten waren im Haushaltsplan mit 958.800 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben 790.938,06 €. Die Stromkosten in Höhe von 273.825,65 € (Vj. 178.877,20 €) sind der größte Kostenblock. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr ist der Ende 2023 ausgelaufenen Strompreisbremse geschuldet. Bei den Heizungskosten (Kontierung 4241.1000) waren 141.500 € Planansatz vorgesehen. Es wurde 105.132,65 € (Vj. 79.292,31 €) verfügt. Die geringeren Aufwendungen gegenüber dem Planansatz betrugen somit 36.367,35 €. 58 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Kontierung 4241.3000) waren 341.100,00 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man mit 273.825,65 € (Vj. 178.877,20 €) 40.274,35 € geringere Aufwendungen als im Planansatz. 59 Bei den Reinigungskosten (Kontierung 4241.2000) waren 211.500,00 € veranschlagt. Es wurden 187.058,19 € (Vj. 176.506,00 €) verfügt. Die geringeren Aufwendungen gegenüber dem Planansatz betrugen 24.441,81 €. Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, 4241.4000) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 117.757,52 € (Vj. 142.443,34 €) insgesamt 3.942,48 € unter dem Ansatz von 121.700,00 €. 60 Geschäftsaufwendungen Konten 44311: Bei den Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, Amtsblatt, EDV-Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 199.900 € mit 265.941,03 € (Vj. 242.846,37 €) um 66.041,03 € überschritten. Interne Leistungsverrechnungen .3811 / 4811 Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Die internen Leistungsverrechnungen waren im Ansatz im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 2.406.900 € vorgesehen. Es wurden insgesamt 2.095.174,17 € verrechnet. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Produkt 1125 veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungsstundensatz des Bauhofs beträgt 2024 65,11 € (Vj. 71,15 €), 48,29 € Personalkostenanteil (Vj. 51,21 €) 16,83 € Maschinenkostenanteil (Vj. 22,66 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Produkte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge Konto 3485 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 149.300 €. Abgerechnet wurden 193.496,99 €. Aufführung erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen. Die jeweiligen bewirtschaftenden Stellen sind für die Überziehungen verantwortlich und können diese erläutern. Teilhaushalt 1: Produkt 1110 – Steuerung und Organisation (Gemeinderat / Bürgermeister) 1110.4411 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 5.876,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.876,00 € 1110.4272 Aufwendungen für EDV (+) 3.394,49 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.394,49 € 61 1110.4222 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 6.614,88 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.385,12 € 1110.4421 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit (-) 7.450,00 € Ansatz: 18.000,00 €; tatsächlich verfügt: 10.550,00 € Produkt 1114 – Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf 1114.44312 Kopierer Geschäftsaufwendungen (+) 8.096,54 € Ansatz: 1.200,00 €; tatsächlich verfügt: 9.296,54 € 1114.443141 Portokosten Geschäftsaufwendungen (-) 4.121,33 € Ansatz: 11.700,00 €; tatsächlich verfügt: 7.578,67 € Produkt 1120 – Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1120.4441 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (+) 3.484,61 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.484,61 € (Cyber-Versicherung) 1120.34850 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von (-) 3.000,00 € verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 1120.44312 Kopierer Geschäftsaufwendungen (-) 3.000,00 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 1120.4272 Aufwendungen für EDV (-) 3.583,01 € Ansatz: 23.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.416,99 € Produkt 1121 – Personalwesen 1121.4411 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 8.812,18 € Ansatz: 17.500,00 €; tatsächlich verfügt: 26.312,18 € 1121.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 3.847,77 € Ansatz: 32.000,00 €; tatsächlich verfügt: 35.847,77 € 1121.4441 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (+) 3.198,38 € Ansatz: 53.500,00 €; tatsächlich verfügt: 56.698,38 € Produkt 1122 – Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen 1122.34850 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von (+) 13.630,15 € verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Ansatz: 71.500,00 €; tatsächlich verfügt: 85.130,15 € 1122.35620 Säumniszuschläge, Zinsen und Abgaben und dgl. (+) 4.519,02 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.519,02 € 1122.33111 Allgemeine Verwaltungsgebühren (+) 4.418,90 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.418,90 € 1122.4411 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 6.644,54 € Ansatz: 1.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.644,54 € 1122.44317 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 3.565,99 € Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.565,99 € 62 1122.44820 Erstattungszinsen Gewerbesteuer (-) 4.751,38 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 248,62 € 1122.4373 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt (-) 5.081,93 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.918,07 € 1122.42611 Aus- und Weiterbildung (-) 6.893,50 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.106,50 € Produkt 1124 – Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1124.42411 Fernwärme / Heizung (-) 4.197,27 € Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.802,73 € 1124.42412 Gebäudereinigung Aufwand (-) 5.518,15 € Ansatz: 31.600,00 €; tatsächlich verfügt: 26.081,85 € 1124.44316 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwand Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 595,00 € (-) 9.405,00 € 1124.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 35.435,02 € Ansatz: 55.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.564,98 € Produkt 1125 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Produkt 1125 waren Kostenerstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 54.000 € geplant. Die Kostenerstattungen betrugen 60.353,77 €. Wesentlicher Faktor bei den internen Leistungsverrechnungen ist die Umlegung der Aufwendungen des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Produkte des Gemeindehaushaltes. Die internen Leistungsverrechnungen Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm nach Kostenstellen genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand mit der Dokumentation und Erfassung sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Produkt Bauhof erläutern sich wie folgt: 1125.3485 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Ansatz: 54.000,00 €; tatsächlich verfügt: 60.353,77 € (+) 6.353,77 € 1125.42413 Strom-, Beleuchtungs-, Energie-Aufwand Ansatz: 6.500,00 €; tatsächlich verfügt: 11.856,43 € (+) 5.356,43 € 1125.42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen Ansatz: 500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.896,96 € (+) 4.396,96 € 1125.42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen (+) 3.250,60 € Ansatz: 2.100,00 €; tatsächlich verfügt: 5.350,60 € 1125.4251009 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen Ansatz: 11.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.801,11 € (-) 4.198,89 € 1125.4251006 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 7.880,09 € (-) 4.619,91 € 63 1125.42510120 RV-GB 90 Haltung von Fahrzeugen Ansatz: 13.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.758,58 € (-) 8.241,42 € 1125.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 57.152,34 € Ansatz: 60.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.847,66 € Veränderungen im Produkt 1133 Grundstücksmanagement: 1133.34110 Mieten und Pachten (+) 17.094,88 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 42.094,88 € 1133.3461001 Mietneben-/Betriebskosten (+) 10.541,44 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 17.541,44 € 1133.34610100 Miete Nahwärme (+) 9.900,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 9.900,00 € Produkt 1210 – Statistik und Wahlen 1210.3481 Erstattungen vom Land (+) 4.794,29 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.794,29 € 1210.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 6.787,43 € Ansatz: 17.000,00 €; tatsächlich verfügt: 23.787,43 € Produkt 1222 – Einwohnerwesen 1222.33112 Ausweis- und Passgebühren (+) 14.585,40 € Ansatz: 28.000,00 €; tatsächlich verfügt: 42.585,40 € 1222.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 8.400,00 € Ansatz: 8.400,00 €; tatsächlich verfügt 0,00 € 1222.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 19.825,75 € Ansatz: 31.000,00 €; tatsächlich verfügt: 50.825,75 € Produkt 1223 – Personenstandswesen, Standesamt 1223.44313 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen (-) 3.830,55 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 669,45 € Feuerwehr – Produkt 1260 Im Produkt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 246.700 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren Erträgen und geringeren internen Leistungsverrechnungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 228.084,24 € aus. Dies entspricht einem geringeren Zuschussbedarf in Höhe von 18.615,76 €. 1260.33210010 Feuerwehrkostenersätze (+) 11.884,73 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 24.384,73 € 1260.4271 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (+) 9.152,39 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 16.152,39 € 1260.42918 Erstattung Überlandhilfe (+) 6.771,69 € Ansatz: 1.500,00 €; tatsächlich verfügt: 8.271,69 € 64 Produkt 127001 – DRK-Heim / Vereine Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst 127001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 3.353,93 € Ansatz: 3.500,00 €; tatsächlich verfügt: 146,07 € 1222.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (-) 4.217,42 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 3.282,58 € 127001.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 4.328,64 € Ansatz: 6.800,00 €; tatsächlich verfügt: 2.471,36 € Teilhaushalt 2: Produkt 211001: Klosterwiesenschule, Grundschule Baindt: Die Produkte der Schule wurden wie bereits in den Vorjahren in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Klosterwiesenschule (Produkt 211001), Projekt Schulreifes Kind (Produkt 211002), Schulsozialarbeit (Produkt 2110013) und zusätzlich in einen Betreuungsbe- bereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Produkt 2110012 Aula und Betreuung). Der Zuschussbedarf lag aufgrund geringeren Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten bei 799.551,49 € (Plan 908.450 €), beim Betreuungsangebot inkl. interne Leistungsverrechnungen (215003) bei 121.486,19 € (Planansatz 118.400 €). 211001.3141 Zuweisungen vom Land (+)14.119,09 € Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich verfügt: 23.119,09 € 211001.3148 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 10.000,00 € (+) 8.000,00 € 211001.3461 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 18.056,07 € Ansatz: 100,00 €; tatsächlich verfügt: 18.156,07 € 211001.4221 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 4.623,47 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.376,53 € 211001.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (+) 52.314,46 € Ansatz: 38.000,00 €; tatsächlich verfügt: 90.314,46 € 211001.42914 Schulkostenanteil an Gemeinden (-) 3.200,00 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 800,00 € 211001.4274 Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 4.694,29 € Ansatz: 21.000,00 €; tatsächlich verfügt: 16.305,71 € 211001.42411 Fernwärme / Heizung (-) 7.121,02 € Ansatz: 75.000,00 €; tatsächlich verfügt: 67.878,98 € 211001.4222 Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern (-) 7.265,40 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.734,60 € 211001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 12.156,23 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.843,77 € 211001.42412 Gebäudereinigung Aufwand (-) 29.398,96 € Ansatz: 90.000,00 €; tatsächlich verfügt: 60.601,04 € 65 211001.44317 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 6.201,42 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 18.201,42 € Produkt 2110012(215003 Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden gut angenommen. Der Zuschussbedarf inkl. interner Leistungsverrechnungen liegt etwas höher als geplant (RE 121.486,19 €, Plan 118.400€). Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich. 215003.31416 Zuschuss verlässliche Grundschule (-) 4.267,99 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 30.732,01 €. 215003.33212 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung (+) 43.312,48 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 78.312,48 € 215003.34831 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule (+) 18.620,00 € Ansatz: 14.500,00 €; tatsächlich verfügt: 33.120,00 € 215003.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 41.159,44 € Ansatz: 43.000,00 €; tatsächlich verfügt: 84.159,44 €. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben für das Mittagsessen waren höher. 215003.4221 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 10.601,24 € Ansatz: 800,00 €; tatsächlich verfügt: 11.401,24 € 215003.44210 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit (+) 6.376,61 € Ansatz: 9.500,00 €; tatsächlich verfügt: 15.876,61 € Die Kosten für die Abrechnung der Jugendbegleiter war höher. 215003.429145 Projekt Bläserklasse (+) 4.220,72 € Ansatz: 18.500,00 €; tatsächlich verfügt: 22.720,72 € Produkt 215004 Schulsozialarbeit 215004.3141 Zuweisungen vom Land (+) 4.120,83 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.120,83 € Produkt 2620 – Musikpflege 2620.3411001 Mietnebenkosten (+) 6.279,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.279,00 € 2620.3461 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 5.692,42 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.692,42 € 2620.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 11.365,24 € Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 13.365,24 € 2620.4318 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 3.738,14 € Ansatz: 31.500,00; tatsächlich verfügt: 35.238,14 € 66 Produkt 2720 – Bücherei 2720.4222 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 3.149,06 € Ansatz: 7.600,00; tatsächlich verfügt: 4.450,94 € Produkt 2810 – Sonstige Kulturpflege 2810.43180 Zuweisung an übrige Bereiche (-) 4.792,17 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.207,83 € 2810.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (+) 3.587,46 € Ansatz: 3.100,00 €; tatsächlich verfügt: 6.687,46 € Produkt 314002 – Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen (Bürgerstiftung) 314002.43180 Zuweisung an übrige Bereiche (+) 24.500,00 € Ansatz: 500,00 €; tatsächlich verfügt: 25.000,00 € Die Gemeinde Baindt bringt 25.000,00 Euro Stiftungskapital in die Bürgerstiftung Baindt ein. Produktbereich Asyl- und Obdachlosenbetreuung inkl. interne Leistungsverrechnungen: Unterprodukt Bezeichnung Plan 2024 Erg. 2024 Nettoressourcen- bedarf Boschstraße 1/5, Obdachlosenunterkunft -21.350,00 -17.546,24 Boschstraße 1/7, Anschlussunterbringung -69.900,00 -20.298,03 Friesenhäuslerstr. 12, Anschlussunterbringung -27.950,00 -10.727,98 Klosterhof 4, Anschlussunterbringung -44.650,00 +6.830,14 Küferstraße 8, Anschlussunterbringung -14.600,00 -21.234,00 Rosenstraße 8, Anschlussunterbringung -4.050,00 +16.896,01 Buchenstraße 12, Anschlussunterbringung -23.900,00 -4.123,12 Unterbringung ukrainische Geflüchtet -27.900,00 +1.913,56 Asylbewerberhelferkreis 0,00 0,00 Summe: -234.300,00 € -48.289,66 € Vorjahr 2023: +98.188,15 €, 2022: -71.222,25 €, 2021: -7.050,33 €. 2020: -23.403,66 € Der Produktbereich Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2024 mit inkl. der Integrationspauschale und internen Leistungsverrechnungen, sowie Erhöhungen der Miet- und Nebenkosten inkl. Abschreibung und Verzinsung der Objekte aufgrund der Wärmepreis- und Strompreisbremse mit einem Überschuss ab. Betrachtet man die Produkte 3140051- 3140077 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung ohne interne Leistungsverrechnungen und weisen sie eine höhere Überdeckung aus. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden durchgebucht. 67 Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wurden aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben. Die Belegung der Unterkünfte obliegt dem Hauptamt. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird, so dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen. - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten (Bauhof, Verwaltung) U.a. ergab es sich im Bereich Asyl- und Obdachlosenunterkunft folgende Abweichungen: 3140051.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 20.627,20 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 30.627,20 € 3140051.3411 Mieten und Pachten (+) 12.029,40 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 32.029,40 € 3140051.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 24.000,00 € Ansatz: 39.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.000,00 € 3140071.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 14.526,26 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 29.526,26 € 3140071.34110 Mieten und Pachten (+) 5.414,00 € Ansatz: 28.000,00 €; tatsächlich verfügt: 33.414,00 € 3140071.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 6.900,00 € Ansatz: 6.900,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 3140072.3461001 Mietneben-/Betriebskosten (+) 45.122,16 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 80.122,16 € 3140072.34110 Mieten und Pachten (+) 7.184,10 € Ansatz: 75.000,00 €; tatsächlich verfügt: 82.184,10 € 68 3140072.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 4.798,58 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 9.798,58 € 3140072.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 20.871,70 € Ansatz: 62.500,00 €; tatsächlich verfügt: 41.628,30 € 3140073.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 38.765,47 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 50.765,47 € 3140073.34110 Mieten und Pachten (+) 29.520,00 € Ansatz: 22.000,00 €; tatsächlich verfügt: 51.520,00 € 3140073.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (+) 4.526,61 € Ansatz: 26.500,00 €; tatsächlich verfügt: 31.026,61 € 3140073.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 3.161,85 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 838,15 € 3140074.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 10.444,00 € Ansatz: 10.500,00 €; tatsächlich verfügt: 20.944,00 € 3140074.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung (+) 4.354,20 € Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.354,20 € 3140074.42411 Fernwärme / Heizung (-) 4.849,18 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 150,82 € 3140075.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 13.376,00 € Ansatz: 16.000,00 €; tatsächlich verfügt: 29.376,00 € 3140075.34110 Mieten und Pachten (+) 5.123,00 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 30.123,00 € 3140076.3461001 Mietneben-/Betriebskosten (+) 5.580,80 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 10.580,80 € 3144076.42310 Miete und Pachten (+) 5.509,10 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.509,10 € 3140076.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 6.986,34 € Ansatz: 10.900,00 €; tatsächlich verfügt: 3.913,66 € 3140077.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 3.972,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.028,00 € 3140077.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung (-) 8.616,76 € Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.383,24 € 3140077.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (-) 9.236,00 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 3.264,00 € 69 3140077.4231 Mieten und Pachten (-) 16.500,00 € Ansatz: 19.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.500,00 € 3140077.3411 Mieten und Pachten (-) 18.396,18 € Ansatz: 22.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.603,82 € Produkt 31801 – Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 31801.31410 Zuweisungen vom Land (-) 40.769,64 € Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.230,36 € Im Integrationsmanagement gingen für 2023 und 2024 keine Zuschüsse aus Zahlungen aus dem Integrationspakt ein. Produktbereich 36 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Produktbereich 36 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber Vorjahren weiterhin auf höherem Niveau. In der Planung war ein Nettoressourcenbedarf in Höhe von -1.861.150,00 € angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund höheren internen Leistungsverrechnungen, fehlender Abrechnung von nichtkommunalem Kindergarten und höheren Personalaufwendungen auf -1.995.137,15 €. Unterprodukt Bezeichnung Plan 2024 Nettoressourcen- bedarf Erg. 2024 Nettoressourcen- bedarf Tageseinr. f. Kinder, Kiga Sonne, Mond und Sterne 1.374.850,00 1.456.188,83 Tageseinr. f. Kinder, Kiga St. Martin 317.150,00 332.267,96 Tageseinr. f. Kinder, Waldorfkindergarten 143.650,00 191.499,31 Tageseinr. f. Kinder, Tagesmütter / interkommunaler Kostenausgleich 52.500,00 15.181,05 Summe: 1.861.150,00 € 1.995.137,15 € Im Bereich der Kindergarten ist weiterhin nicht zu verkennen, dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Produkt 3650010110 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Produkt mit der Endung 10 ein Zuschussbedarf (inkl. interne Leistungsverrechnungen) in Höhe von 1.374.850 € geplant. Aufgrund höheren Personalaufwendungen betrug der Zuschussbedarf 2024 1.456.188,83 (Vj. 1.354.197,45 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne interne Leistungsverrechnungen (Verwaltungsaufwand, Kalk. Zins) 41,6 % (Vj. 36,74 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 10,96 % (Vj. 11,50 %). 365001011.31410 Zuweisungen vom Land (+) 40.890,22 € Ansatz: 490.000,00 €; tatsächlich verfügt: 530.890,22 € 365001011.42412 Gebäudereinigung Aufwand (+) 9.465,02 € Ansatz: 52.000,00 €; tatsächlich verfügt: 61.465,02 € 365001011.42411 Fernwärme / Heizung (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 365001011.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 22.500,00 € Ansatz: 22.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 70 365001011.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 32.834,45 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 17.165,55 € Produkt 3650010130 / 3650010140– Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2024 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: Produkt 365001013 Kindergarten St. Martin: Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2024 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 46,20% (Vj. 48,59 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 1.510,78 € (Vj. 0,00 €) Zuweisungen und Zuschüsse: 283.921,43 € Aufwendungen St. Martin: 617.700,17 € (Abrechnungen 2023 ging erst nach Jahresabschluss ein, Abrechnung 2024 offen) Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnung: -332.267,96 € (Vj. -319.552,41 €) 365001013.43180 Zuweisung an übrige Bereiche (-) 37.428,58 € Ansatz: 650.000,00 €; tatsächlich verfügt: 612.571,42 € 365001013.31410 Zuweisungen vom Land (-) 66.078,57 € Ansatz: 350.000,00 €; tatsächlich eingenommen: 283.921,43 € Produkt 365001014 Waldorfkindergarten: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2024 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 42,86% (Vj. 31,37 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 27.289,46 € (Vj. 0,00 €). Die Erstattungen 2024 wurden 2025 vereinnahmt. Zuweisungen und Zuschüsse: 116.379,98 € Aufwendungen Waldorf: 335.168,75 €, Abrechnung 2024 wird erst 2025 verbucht. Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnungen.: -191.499,31 € (Vj. -260.948,62 €) 365001014.43180 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 10.040,00 € Ansatz: 320.000,00 €; tatsächlich verfügt: 330.040,00 € 365001014.31410 Zuweisungen vom Land (-) 3.620,02 € Ansatz: 120.000,00 €; tatsächlich verfügt: 116.379,98 € 365001014.34820 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (-) 42.710,54 € Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.289,46 € Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsaufwendungen. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. 71 Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2024/2025 ff wurde vom Gemeinderat eine Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2024/2025 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. 365001015.43182 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 34.818,95 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.181,05 € Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 4210.43180 Zuweisung an übrige Bereiche (-) 5.548,04 € Ansatz: 9.500,00 €; tatsächlich verfügt: 3.951,96 € 424101.42412 Gebäudereinigung Aufwand (+) 5.114,52 € Ansatz: 32.5000,00 €; tatsächlich verfügt: 37.614,52 € 424101.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (+) 4.853,07 € (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 10.500,00 €; tatsächlich verfügt: 15.353,07 € 424101.42411 Fernwärme / Heizung (-) 8.000,00 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 4241001.42413 Strom-, Beleuchtungs-, Energie-Aufwand (-) 12.000,00 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 72 424102.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 29.139,03 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 44.139,03 € 5110.44318 – P 12 - Stadtsanierung LSP Ortskern II - (+) 134.169,17 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 164.169,17 € 5110.44318 – P 29 - Lilienstraße Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (+) 47.371,40 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 47.371,40 € 5110.44318 – P 34 - Altlastenuntersuchung Schachen - (+) 38.090,78 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 38.090,78 € 5110.34850 Erträge aus Kostenerstattungen, (+) 24.972,17 € Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen Ansatz: 2.300,00 €; tatsächlich verfügt: 27.272,17 € 5110.44318 – P 24 – Dorfplatz/Fischerareal (+) 12.125,43 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 52.125,43 € 5110.44318 – P 32 – Spielmann-. Kornblumen-, Fliederstraße (+) 6.393,54 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.393,54 € 5110.44318 – P 25 – GE Mehlis 2. Erweiterung - (+) 3.480,48 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.480,48 € 5110.44318 – P 15 – Ökologischer Ausgleich – Ökopunkte - (-) 3.000,00 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.42715 Ortsbildverschönerung Aufwendungen (+) 3.216,52 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.216,52 € 5110.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (-) 3.424,39 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.575,61 € 5110.44580 – Erstattung an übrige Bereiche (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.44318 – P 11 - Sonstige Planungskosten - (-) 4.295,25 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.704,75 € 5110.44318 – P 28 – Sulpach Bebauungsplan - (-) 9.175,10 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 824,90 € 5110.44318 – P 10 – Klima- und Artenschutz - (-) 10.000,00 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 73 5110.44318 – P 35 – Schachener Straße/Baienfurter Straße (-) 10.693,22 € Konzeptvergabe - Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.306,78 € 5110.443181 – GIS (-) 19.888,37 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 5.111,63 € 5110.443113 – Klima Geschäftsaufwendungen (-) 15.911,26 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.088,74 € 5110.44318 – P 27 – Voken Erweiterung – Bauleitplanungskosten, (-) 20.000,00 € Gutachterkosten Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.44318 – P 26 –Bühl - Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (-) 26.370,08 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 23.629,92 € 5110.43130 – Zuweisung an Zweckverbände und dgl. (-) 100.658,78 € Ansatz: 170.000,00 €; tatsächlich verfügt: 69.341,22 € Produkt 5310 – Elektrizitätsversorgung 5310.35110 Konzessionsabgabe Strom/Gas (-) 4.548,88 € Ansatz: 110.000,00 €; tatsächlich verfügt: 105.451,12 € Produkt 5320 – Gasversorgung 5310.35110 Konzessionsabgabe Strom/Gas (+) 2.959,42 € Ansatz: 9.800,00 €; tatsächlich verfügt: 12.759,42 € Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung von Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen • Lebensmittelmarkt Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW 74 Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Produktbereich 5340 - Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2024 ein Verlust in Höhe von -90.800 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Verlust n. Steuern in Höhe von -7.486,89 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2024). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (- 5.954,98 €), 2016 (+3.128,64 €), 2017 (+14.092,27 €), 2018 (+15.701,45 €), 2019 (-1.679,03 €), 2020 (7:432,31 €), 2021 (+6.943,78 €), 2022:(+6.161,64 €), 2023 +5.887,36 €. 2024 war verwaltungstechnisch noch wegen des günstigeren Gaspreises einfacher. Jedoch musste ein größerer Teil der Wärmepreisbremse zurückerstattet werden. Finanziell hat der Betrieb dies bisher jedoch gut bewältigen können. Die Tiefbaukosten konnten im Fischerareal nicht durch Anschlüsse amortisiert werden. Ein Förderprogramm welches bisher mit 78.748,53 € gefördert wurde, muss wegen geringfügiger Anschlüsse voraussichtlich 2025 zurückbezahlt werden. Das vorläufige Jahresergebnis 2024 gestaltet sich wie folgt: Das Jahr schließt mit -7.486,89 € € nach Steuern ab. Der Arbeitspreis hat sich von 11,58 ct/kWh auf 10,66 ct/kWh verringert. Die Verkaufsmenge war 2024 um 161.941 kWh höher (2024: 1.295.620 kWh, 2023 1.133.679 kWh, 2022: 1.236.110 kWh, 2021: 1.584.800 kWh). Die Einnahmen liegen mit 10.975,09 € über der Planung. Die Aufwendung aus internen Leistungsverrechnungen (Verwaltung/Bauhof) lagen mit 10.277,05 € höher und die kalk. Zinsen mit 9.762,12 € höher als in der Planung. Seit 2022 wird auch eine Kostenausgleichumlage für die Räumlichkeiten in Höhe von 9.990 € sowie die Aufwendung der politischen Steuerung mit 664,00 € mit eingerechnet. 5340.3461 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 13.569,49 € Ansatz: 80.000,00 €; tatsächlich verfügt: 93.569,49 € 5340.34213 Kostenersätze Eigenstrom (+) 12.616,75 € Ansatz: 60.000,00 €; tatsächlich verfügt: 72.616,75 € 5340.34211 Stromeinspeisung / Stromvergütung (-) 22.211,49 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.788,51 € 5340.4231 Mieten und Pachten (+) 9.900,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 9.900,00 € 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand – Wärmebezug (+) 4.975,52 € Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich verfügt: 74.975,52 € 5340.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 6.663,53 € Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 38.336,47 € 5340.4212 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5340.42415 Aufwand für Gasbezug BHKW (-) 62.835,95 € Ansatz: 170.000,00 €; tatsächlich verfügt: 107.164,05 € 75 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2024-12.2024 1. Umsatzerlöse 277.108,09 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.34211 Stromvergütung, Stromeinspeisung 27.788,51 45.789,13 5340.34614 Kostenersätze privat 93.569,49 90.138,45 5340.34214 Steuerentlastung § 53a EnergieSt. G 8.157,82 9.430,58 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand 74.975,52 69.951,06 5340.34213 Kostenersätze Eigenstrom 72.616,75 59.336,20 Summe 277.108,09 274.645,42 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 107.164,05 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42415 Gasbezugskosten 107.164,05 89.449,86 5340.42413 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 107.164,05 89.449,86 65.042,74 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.47110 AfA Sachanlagen 65.042,74 60.597,08 5340.4722 AfA auf Forderungen 0,00 355,61 Summe 65.042,74 60.952,69 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 105.307,76 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42110 Unterhaltung der baulichen Anlagen 38.336,47 57.337,53 5340.42120 Unterhaltung des sonstigen unbew. Verm. 0,00 0,00 5340.42310 Mieten und Pachten 9.900,00 9.990,00 5340.42414 Sonst. Bewirtschaftungsk. Schornst., Versicher. 692,05 644,33 5340.42611 Aus- und Weiterbildung 853,62 2.942,07 5340.4421 Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigk. 664,00 770,50 5340.44311 Geschäftsaufwand 899,50 3.113,59 5340.48110 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verwaltungskostenanteil) 53.962,12 35.571,64 5340.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 0,00 0,00 Summe 105.307,76 110.369,66 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.814,93 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.48120 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 5340.48120 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 6.814,93 7.860,55 5340.48120 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 6.814,93 7.860,55 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT -7.221,39 JAHRESGEWINN v. STEUERN -7.221,39 14. Steuern vom Einkommen - Vj. 265,50 15. ERGEBNIS n. STEUERN -7.486,89 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 76 Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 5360.34110 Mieten und Pachten (+) 12.355,20 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 47.355,20 € 5360.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 5.087,05 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.087,05 € 541001.31610 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (-) 31.263,00 € Ansatz: 227.000,00 €; tatsächlich verfügt: 258.263,00 € 541001.31620 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen (+) 11.440,82 € Ansatz: 19.000,00 €; tatsächlich verfügt: 30.440,82 € 541001.42123 Straßenentwässerungskosten (+) 7.276,23 € Ansatz: 100.000,00 €; tatsächlich verfügt: 107.276,23 € 541001.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 6.000,00 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541001.42112 Straßenunterhaltung allgemein (-) 15.370,52 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 134.629,48 € 541001.42116 Brückenunterhaltung allgemein (-) 22.555,91 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt 7.444,09 € 541002.42120 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 4.796,18 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.203,82 € 541002.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 10.703,26 € Ansatz: 29.000,00 €; tatsächlich verfügt: 18.296,74 € 5450.42111 Winterdienst (-) 13.027,33 € Ansatz: 27.000,00 €; tatsächlich verfügt: 13.972,67 € 5470.31610 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 5.729,00 € Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.729,00 € 5510.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 10.033,90 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.033,90 € 5510.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 8.310,53 € Ansatz: 31.500,00 €; tatsächlich verfügt: 39.810,53 € 5520.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 4.151,80 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.151,80 € 5520.31610 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 3.505,00 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.505,00 € Produkt 5530 – Kostenrechnende Einrichtung Friedhof- und Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof wurde mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. interner Leistungsverrechnungen im Rechnungsjahr 2024 bei 30,96%. 77 Ergebnis 2018: Defizit in Höhe von - 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von -129.288,28 €; Kostendeckungsgrad 43,11% Ergebnis 2020: Defizit in Höhe von -151.360,40 €; Kostendeckungsgrad 35,44% Ergebnis 2021: Defizit in Höhe von -159.767,34 €; Kostendeckungsgrad 27,88% Ergebnis 2022: Defizit in Höhe von -121.002,74 €; Kostendeckungsgrad 36,38% Ergebnis 2023: Defizit in Höhe von -160.397,71 €; Kostendeckungsgrad 28,42% Ergebnis 2024: Defizit in Höhe von -180.118,67 €; Kostendeckungsgrad 30,96% 5530.33215 Friedhof Benutzungsgebühren (+) 23.835,58 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 53.835,58 € 5530.42910 Sonstiger sächlicher Zweckaufwand (+) 10.315,90 € Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.315,90 € 5530.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 7.255,66 € Ansatz: 14.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.744,34 € Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt weiterhin zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. Produkt 5310 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet und nahm in der Vergangenheit erfolgreich am european energy award teil. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um eine Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche zum September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich ohne kalkulatorische Verzinsung im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von 974,20 €. Produkt 5710 Wirtschaftsförderung – Interkommunales Gewerbegebiet 5710.4318 Zuweisung an übrige Bereiche (-) 7.530,75 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.469,25 € Produkt 5730 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Produkt 5730 Schenk-Konrad-Halle war ein Defizit von 188.750 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt inkl. interner Leistungsverrechnungen mit einem Defizit in Höhe von -172.442,98 € (Vj. -200.457,94 €) ab. Auf der Erträge- und Aufwandsseite gab es vor allem folgende Änderungen: 5730.42110 Unterhaltung Gaststätte zur Mühle – Unterhaltung der (+) 15.142,05 € Grundstücke und baulichen Anlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 15.142,05 € 5730.42413 Strom-, Beleuchtungs-, Energie-Aufwand (+) 8.142,45 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 20.642,45 € 78 5730.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (-) 3.238,24 € (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 13.000,00 €; tatsächlich verfügt: 9.761,76 € 5730.34112 Pacht Gaststätte (-) 3.600,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.400,00 € 5730.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 5.732,54 € Ansatz: 26.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.267,46 € 5730.42310 Mieten und Pachten (-) 8.400,00 € Ansatz: 8.400,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5730.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 25.000,00€ Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Auf den Teilhaushalt 3 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2024 sowie am 27.10.2024 eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wieder. Steuern stellen die wichtigste Ertragsart einer Gemeinde dar. Hierbei stehen die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Einkommensteuer im Vordergrund. 6110.3011 Grundsteuer A (+) 382,36 € Die Grundsteuer A wurde mit 42.000,00 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 42.382,36 € etwas höher. Die Grundsteuer ist 2025 mit der Grundsteuerreform mit 36.000 € veranschlagt. Voraussichtliches Ergebnis 2025 32.800 € laut aktuellem Controlling. 6110.3012 Grundsteuer B (-) 1.347,69 € Die Grundsteuer B war um 1.347,69 € niedriger als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2024 lag bei 698.652,31 €. Der Planansatz 2024 war mit 700.000,00 € veranschlagt. Die Grundsteuer ist 2025 mit der Grundsteuerreform mit 736.000 € veranschlagt. Voraussichtliches Ergebnis 2025 780.000 € laut aktuellem Controlling. 6110.3013 Gewerbesteuer (+) 53.557,10 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindererträgen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. Die tatsächlichen Gewerbesteuererträgen in Höhe von 2.553.557,10 € (Ansatz 2.500.000 €) setzen sich wie folgt zusammen: Vorauszahlungen 2.094.783,00 €, Abrechnungen/ Veranlagungen aus Vorjahren 458.774,10 €. Die Gewerbesteuer 2025 liegt Stand Mai über dem Ansatz von 2,5 Mio. € (aktuell: 2,86 Mio. €). 79 6110.31411 Zuschüsse (+) 38.779,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 38.779,00 € 6110.3021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (-) 30.051,84 € Die Gemeinden bekommen einen Anteil von 15% der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass bzw. auch in der Haushaltsplanung wurde noch mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 7,795 Mrd. € gerechnet. Tatsächlich wurden nur 7,640 Mrd. € auf die Gemeinden 2024 kassenmäßig verteilt (Schlüsselzahl 2024 0,0004664, Rechnungsergebnis 3.604.948,16 €, Ansatz 3.635.000,00 €). Die Nachzahlung aus 2023 in Höhe von 41.626,36 € hat das Ergebnis gerettet. Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist neben der Gewerbesteuer die ergiebigste und wichtigste Ertragsquelle der Gemeinde Baindt. 80 6110.3022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 4.881,47 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 4.881,47 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 280.118,53 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass nur mit 285.000,00 €. Schlüsselzahl 2024: 0,0002441. 6110.31110 Schlüsselzuweisungen des Landes (-) 13.024,10 € Planmäßig waren hier 2.745.000,00 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 2.731.975,90 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass 2024 mit der Nachtragssatzung aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.720 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.711,30 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 70 %. 6110.31111 Kommunale Investitionspauschale (-) 30.732,70 € Bei der kommunalen Investitionspauschale konnten höhere Beträge (Plan 120,00 €/EW, Erg. 115,20 €/EW) mit 714.267,30 € (Plan 745.000,00 €) weniger als geplant eingenommen werden. Eine höhere Einwohnerzahl bei den Hauptwohnsitzen tut der Gemeinde Baindt gut. Die Ergebnisse des Zensus 2022 dürften für die Gemeinde mit negativen Folgen verbunden sein. 6110.3051 Zuweisung aus dem Familienlastenausgleich (-) 10.922,00 € Ansatz: 299.000,00 €; tatsächlich verfügt: 288.078,00 € Der Familienlastenausgleich lag 10.922,00 € unter dem Planansatz. 6110.3032 Hundesteuer (-) 320,00 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.680,00 € 81 6110.4341 Gewerbesteuerumlage (+) 47,87 € Ansatz: 260.000,00 €; tatsächlich verfügt: 260.047,87 € Auf Grund der Gewerbesteuererträge im Vergleich zum Haushaltsplanansatz bei der Gewerbesteuer, musste wegen Schätzung 4. Quartal eine niedrigere Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. Die Abrechnung der Gewerbesteuerumlage erfolgt laut Vorschriften der GPA im Folgejahr. 2024 mussten hier noch 28.045,35 € für das Jahr 2024 geleistet werden. 6110.4371 Finanzausgleichsumlage (-) 2.592,70 € Ansatz: 1.790.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.787.407,30 € Bei der Finanzausgleichsumlage hat die Gemeinde aufgrund höherer Steuerkraftsumme 1.787.407,30 € (Vj. 1.595.455,00 € ) gegenüber geplanten Aufwendungen im Finanzausgleich abgeführt. 6110.4372 Kreisumlage (+) 3.659,00 € Ansatz: 2.313.500,00 €; tatsächlich verfügt: 2.317.159,00 € Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 2.317.159,00 € abführen. Der Hebesatz betrug 28,65 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 2.313.500,00 € (geplanter Hebesatz 28,6%). 6120.36102 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto (+) 432.927,20 € Ansatz: 400,00 €, tatsächlich verfügt: 433.327,20 € 6120.3612 Zinserträge an Gemeinden und Gemeindeverbände (+) 65.619,79 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 65.619,79 € 6120.3616 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen (+) 46.419,03 € Ansatz: 65.200,00 €; tatsächlich verfügt: 111.619,03 € 6120.36510 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen (+) 14.819,31 € und Beteiligungen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 14.819,31 € 82 6120.4510 Zinsen für Kassenkredite (-) 8.832,56 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.167,44 € 6120.34610 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 14.000,00 € Ansatz: 14.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 6120.44980 Deckungsreserven (-) 160.000,00 € Ansatz: 160.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 6120.45170 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute (-) 217.543,80 € Ansatz: 300.000,00 €; tatsächlich verfügt: 82.456,20 € Wesentliche Abweichungen der Investitionen im Finanzhaushalt: Die Abweichungen der Investitionen sind aus den Veränderungen der Bilanz sowie in der nachfolgenden Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen erkennbar. Es wurden insgesamt 1.547.000,00 € Ausgabeermächtigungen aufgrund Verschiebungen auf 2024 gebildet. Der Bereich Grundstücksmanagement Produkt 1133 schließt mit +161.543,08 € besser als geplant ab. Es wurden 186.757,37 € (Planabweichung -1.554.090,44 €) Grundstückserlöse erzielt. Der Erwerb von Grundstücken war mit 1,75 Mio. € eingeplant. Tatsächlich verfügt wurden 205.214,29 € (Planabweichung -1.544.785,71 €). Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beträgt im Grundstückswesen: -18.456,92 €. Im Bereich Feuerwehr war die Erweiterung des Feuerwehrhauses vorgesehen. Es wurden Einnahme aus Zuschüssen in Höhe von 310.634,00 € realisiert und das Feuerwehrfahrzeug für 16.650 € veräußert. Auf der Ausgabenseite wurde 2024 860.621,34 € für die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses ausgegeben. Der Produktbereich 1260 schließt mit 739.662,66 € besser als geplant ab. Die restlichen Mittel wurden 2025 in Höhe von 750.000 neu veranschlagt. Im Produkt Klosterwiesenschule hat sich die Sanierung der Klosterwiesenschule auf 2025 mit Abrechnung verschoben. Die restlichen Mittel wurden 2025 eingestellt. Da die KfW Mittel 2024 noch nicht abgerufen werden konnten, verschlechtert sich das Ergebnis um 112.539,67 € gegenüber dem Planansatz. Im Produkt 365001 des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne waren 2.000 € vorgesehen. Das Produkt verschlechterte sich durch nachträgliche Abrechnungen Bau und höhere Anschaffungen um 8.190,61 €. Im Produkt 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung waren im Bereich der Städtebauförderung (Fischerstraße) 2,23 Mio. € Einnahmen und Zuwendungen sowie entsprechende anteilige Ausgaben in Höhe von 1,193 Mio. € (Rückführung ans Land) vorgesehen. Da leider keine Grundstücksveräußerung stattfand, gab es hier eine Abweichung von 1.037.000 €. 83 Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2026) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: - Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich - Des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde - Städtebaulich angepasste Nachverdichtung - Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- /Marsweilerstraße - Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel - Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde - Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung - Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude - Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung war die Neuordnung des „Fischerareals“ und die Gestaltung der Ortsmitte. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 1.400.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke bzw. nach Abschluss des Sanierungszeitraums 2026 werden die Erträge gegengerechnet. Die Umgestaltung der Ortsmitte – wesentlich unterstützt durch weitere Mittel der Städtebauförderung (2025 – 1,2 Mio. €) – ist sichtbares Zeichen des Wandels. Seit der Aufnahme in das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ im Jahr 2014 wurden zahlreiche Projekte umgesetzt, die Baindt nachhaltig aufwerten. Dazu zählen insbesondere die städtebauliche Entwicklung des sogenannten Fischerareals, die Neugestaltung des Ortseingangsbereichs mit Dorfplatz sowie der Bau eines Kreisverkehrs, der seit 2019 als wichtige Verbindung zwischen Kreisstraße und Gemeinde fungiert. Auch ein neuer Kindergarten wurde errichtet, der Sulzmoosbach im Bereich des Fischerareals offengelegt und dadurch die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum deutlich erhöht. Der im Jahr 2022 eröffnete Lebensmittelmarkt in der Nahversorgung etabliert. Die Fertigstellung der Fischerstraße rundet das neue Erscheinungsbild des Fischerareals ab. Mit den nun bewilligten Mitteln kann die Gemeinde den nächsten Schritt realisieren: die Schaffung gelegenen Wohnraums im Fischerareal. Ziel ist es, ein lebendiges Wohnquartier mit mehrgeschossiger Bebauung zu schaffen, dass es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, in allen Lebensphasen gut und qualitätvoll im Heimatort zu leben. In der nahen Zukunft ist die Umgestaltung der Achse vom äußeren zum inneren Kreisverkehr vorgesehen. Über die weiteren Vorhaben im Sanierungsgebiet wird im Gemeinderat beraten. Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes Nahwärmeversorgung würde sich fiktiv wie folgt darstellen: 84 Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung A K T I V A Betrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0630 BHKW - AnlagenNr. 215 2.804,00 0,00 2.803,00 1,00 5340.0630 BHKW II -AnlagenNr. 217 19.441,00 0,00 7.777,00 11.664,00 5340.0630 Abgasanlage inkl. Kamin -Anlagen Nr. 218 2.963,00 0,00 278,00 2.685,00 5340.0630 bauliche Anpassung Heizzentrale -Anl. Nr.219 5.228,00 0,00 333,00 4.895,00 5340.0630 interne Verrohrung Heizhaus- Anl. Nr.220 9.953,00 0,00 635,00 9.318,00 5340.0630 technis. Ausrüstung Heizhaus Anl. Nr.221 16.937,00 0,00 1.588,00 15.349,00 5340.0630 Umwälzpumpen Fernwärmenetz Anl. Nr.222 510,00 0,00 509,00 1,00 5340.0630 Pufferspeicher Anl. Nr. 223 7.962,00 0,00 508,00 7.454,00 5340.0630 Elektrotechnik, Anlagensteuerung- Anl.Nr. 224 11.360,00 0,00 3.943,00 7.417,00 5340.0360 Fernwärmel. ohne private HA -Anl.Nr. 225 75.639,00 0,00 4.827,00 70.812,00 5340.0360 Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Wärmel.Anl.Nr. 226 48.978,00 0,00 3.126,00 45.852,00 5340.0630 Planung - Anl.Nr. 228 4.678,00 0,00 4.677,00 1,00 5340.0630 Nebenkosten (Vermessung etc.) -Anl. Nr. 229 4.971,00 0,00 318,00 4.653,00 5340.0630 Einbau von 2 neue Gasspitzenlastkesseln Nr. 1992 130.050,00 0,00 18.802,00 111.248,00 5340.0360 Steuerleitung Nahw. Lebensmittelmarkt Anl.Nr. 2052 1.174,00 0,00 53,00 1.121,00 5340.0360 Tiefbau Nahwärme Fischerareal BA I Anl.Nr. 2182 71.043,00 0,00 3.089,00 67.954,00 5340.0360 Nahwärme Tiefbau Fischerareal BA III Anl. Nr. 2232 134.850,00 7.554,96 5.811,96 136.593,00 5340.0360 Tiefbau Nahwärme Fischerareal BA II Anl.Nr. 2233 120.865,00 29.464,75 6.009,75 144.320,00 5340.0360 Umgestaltung Dorfplatz Nahwärme Anl.Nr. 2304 50.741,00 26.032,03 2.404,03 74.369,00 5340.0720 Laptop Steuerung Nahwärme Elektriker Anl.Nr. 2195 621,00 0,00 287,00 334,00 5340.0720 Wlan-Router + Zubehör Laptop Anl.Nr. 2247 339,00 0,00 131,00 208,00 5340.2111 Anschlussbeitrag Wärmenetz Kiga Neubau Anl.Nr. 2047 -42.292,00 0,00 -2.500,00 -39.792,00 5340.2111 Zuschuss KIT Anl.Nr. 2171 -58.707,08 -20.041,45 0,00 -78.748,53 5340.2120 Anschlusskosten Gaschler Anl.Nr. 2060 -1.395,00 0,00 -37,00 -1.358,00 5340.2120 Nahwärmeanschlussbeitrag Ziegeleistraße 13 Anl.Nr. 2301 -5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 5340.2120 Fernwärmehausanschluss WEG Dorfplatz 2 Nr. 2379 0,00 -16.000,00 -160,00 -15.840,00 5340.2120 Wärmeübergabestation WEG Dorfplatz 2 Nr. 2380 0,00 -17.000,00 -170,00 -16.830,00 Summe 613.712,92 10.010,29 65.042,74 558.680,47 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0962 Anlagen im Bau - Anl.Nr. 2183 0,00 0,00 0,00 0,00 5340.0962 Anlagen im Bau - Anl.Nr. 2198 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe SACHANLAGEN Gesamt ANLAGEVERMÖGEN B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.1711 Kassenmehreinn. 69.564,80 103.693,56 69.564,80 103.693,56 5340.1611 ff Privatrechtliche Forderungen 0,00 650,09 0,00 650,09 Summe 69.564,80 104.343,65 69.564,80 104.343,65 5340.1521 Sonstige Vermögensgegenstände Steuer Ford. 113,70 0,00 113,70 0,00 16890010 USt-Voranmeldung 4. Quartal 17.499,70 1.712,47 17.499,70 1.712,47 16890010 USt-Erklärung Berichtigung 4. Quartal Abrechnung 0,00 3.155,53 0,00 3.155,53 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN GESAMT A K T I V A 667.892,12 109.211,65 558.680,47 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 109.211,65 558.680,47 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung (abzüglich Zuschüsse) 558.680,47 01.2024-12.2024 Gesamtbetrag EUR 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 109.211,65 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 109.211,65 558.680,47 85 P A S S I V A Betrag EUR A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2001997 Jahresgewinn/Jahresverlust 2024 0,00 -7.221,39 0,00 -7.221,39 5340.2001997 Bilanzgewinn a. Vj. 46.560,40 0,00 0,00 46.560,40 Summe 46.560,40 -7.221,39 0,00 39.339,01 Bilanzgewinn a. Vj. Gesamt EIGENKAPITAL 189.339,01 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2870 Rückstellung für Leistungen des VJ 35.000,00 0,00 15.000,00 20.000,00 5340.2891 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/Steuern 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Summe 36.000,00 1.000,00 16.000,00 21.000,00 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 5340. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 463.712,92 406.932,72 463.712,92 406.932,72 5340.23123 Verbindlichk. aus LL 5340.25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0,00 32.311,04 0,00 32.311,04 5340.27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0,00 18.275,35 0,00 18.275,35 5340.27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 0,00 34,00 0,00 34,00 5340.2797 Sonstige Verbindlichkeiten USt- Erklärung 4.617,80 0,00 4.617,80 0,00 Summe 468.330,72 457.553,11 468.330,72 457.553,11 Gesamt VERBINDLICHKEITEN Gesamt P A S S I V A 01.2024-12.2024 Gesamtbetrag EUR 21.000,00 39.339,01 189.339,01 21.000,00 21.000,00 667.892,12 39.339,01 457.553,11 86 Im Produkt 5330 Wasserversorgung und 5380 Abwasserbeseitigung wurden keine außerplanmäßige Trägerdarlehen gewährt: EB Wasserversorgung – Gewährung Trägerdarlehen: 150.000 € EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 350.000 € Das Produkt Gemeindestraßen (inkl. Plätze) schließt mit einem Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -889.005,44 € ab. Insgesamt wurden 1.061.234,26 € investiert, aber leider keine großartigen Beiträge und Abschlagszahlung von Zuschüsse eingenommen (Erg. 57.228,82 - 1.072.771,18 €). Eingeplante Maßnahmen, wie z. B. der Dorfplatz sind 2024 größtenteils noch nicht abgerechnet worden. Wesentliche Veränderungen im Finanzhaushalt - investiver Bereich: Wie Sie vorher bereits entnehmen konnten wurden Haushaltsausgabeermächtigungen in Höhe von 1,547 Mio. € übertragen: Produkt 1120 – Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1120.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 67.000,00 € Ansatz: 67.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 1124 – Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1124.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 10.698,01 € Ansatz: 16.500,00 €; tatsächlich verfügt: 5.801,99 € Produkt 1125 – Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeugen 1125.0610 (H) Fahrzeuge (+) 24.167,00 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 24.167,00 € Verkauf Schmidt Salzstreuer 1.200,00 €, Verkauf New Holland Schlepper 22.967,00 € 1125.0610 (S) Fahrzeuge (-) 5.996,10 € Ansatz: 31.900,00 €, Ermächtigungsrest aus Vj. 140.000,00 €, tatsächlich verfügt: 140.903,90 €, neuer Ermächtigungsrest 25.000,00 € 1125.0620 (S) Maschinen (-) 7.932,56 € Ansatz: 9.000,00 €, tatsächlich verfügt: 1.067,44 € 1125.0630 (S) Technische Anlagen (PV, BHKW, Heizung, u.ä.) (-) 80.000,00 € Ansatz: 80.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 1133 - Grundstücksmanagement 1133.0190 (H) P 23 – Grünenberg Stöcklisstraße - (+) 174.080,85 € Sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 174.080,85 € 1133.0190 (S) P 29 – Lilienstraße - Sonstige unbebaute Grundstücke (+) 29.925,72 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 29.925,72 € 1133.0190 (H) P 29 – Lilienstraße - Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 1.157.383,93 € Ansatz: 1.170.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.616,52 € 87 1133.0190 (S) P 26 - Bühl – Sonstige unbebaute Grundstücke (+) 18.210,63 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 18.210,63 € 1133.0190 (H) Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 400.000,00 € Ansatz: 400.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 1133.0190 (S) P 30 – Interkomm. Gewerbegebiet Mittleres Schussental (-) 500.000,00 € Sonstige unbebaute Grundstücke Ansatz: 500.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 1133.0190 (S) Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 2.499.314,22 € Ansatz: 1.250.000,00 €; Ermächtigungsreste aus Vorjahr 2.500.00,00 €, tatsächlich verfügt: 685,78 €, neuer Ermächtigungsrest 1.250.000,00 € Produkt 1260 – Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 1260.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen (+) 36.167,00 € für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 242.000,00 €; tatsächlich verfügt: 278.167,00 € 1260.0961 (S) Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen (+) 864.382,93 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 864.382,93 € 1260.0610 (H) Fahrzeuge (+) 6.650,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 16.650,00 € 1260.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 44.300,00 € Ansatz: 44.300,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 1260.0292 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 1.750.000,00 € bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Ansatz: 1.750.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 127001 – Rettungsdienst DRK - Heim 127001.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und (+) 9.535,59 € Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.535,59 € Produkt 211001 – Klosterwiesenschule 211001.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (-) 898.200,00 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 1.228.000,00 €; tatsächlich verfügt: 329.800,00 € 211001.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 345.789,03 € Ansatz: 427.200,00 €; tatsächlich verfügt: 81.410,97 € 211001.0630 (S) Technische Anlagen (PV, BHKW, Heizung, u.ä.) (+) 45.791,20 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 45.791,20 € 211001.0961 (S) Anlagen im Bau – Hochbaumaßnahmen (-) 2.861.871,49 € Ansatz: 7.627.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.765.128,51 € 88 Produkt 2720 – Bücherei/Bibliothek 2720.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 2910 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2910.18036 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse (-) 0,00 € für Investitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen Ermächtigungsrest 20.000,00 € für die Sanierung der evangelische Kirche wurde übertragen. Produkt 3140051000 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtung für Wohnungslose 3140051.0960 (S) Anlagen im Bau (-) 500.000,00 € Ansatz: 500.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 3140072 – Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einrichtungen 3140072.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 15.000,00 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 365001011 – Kindergarten Sonne Mond und Sterne 365001011.0222 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (+) 6.389,32 € bei Sozialen Einrichtungen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.389,32 € 365001011.0025 (S) DV - Software (-) 3.615,17 € Ansatz: 3.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 365001011.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 14.198,71 € Ansatz: 18.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.801,29 € Produkt 365001014 – Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten 365001014.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und (-) 40.000,00 € Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 424101 – Sportstätten, Sporthalle 424101.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen (+) 7.500,00 € für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 7.500,00 € 424101.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 3.378,18 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.621,82 € Produkt 424102 - Freisportanlagen 424102.1803 (H) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und (+) 30.000,00 € Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 30.000,00 € 89 424102.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und (+) 30.000,00 € Zuschüsse für Investitionen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 30.000,00 € 424102.0242 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 20.000,00 € Bei Kultur-, Sport und Gartenanlagen Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 424102.0962 (S) Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 424102.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 44.000,00 € Ansatz: 44.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5110 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung 5110.0390 (S) Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (-) 15.000,00 € (Stützmauern, Treppen, u.a.) Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5310.0960 (S) Anlagen im Bau (-) 20.000,00 € Ansatz: 20.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.2111 (H) P 24 – Dorfplatz/ Fischerareal – Sonderposten aus (-) 300.000,00 € Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 300.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.0190 (S) P 24 Dorfplatz/Fischerareal – Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 1.158.000,00 € Ansatz: 1.158.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.0190 (H) P 24 Dorfplatz/Fischerareal – Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 1.930.000,00 € Ansatz: 1.930.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5310 – Elektrizitätsversorgung 5310.0630 (S) Technische Anlagen (-) 110.000,00 € Ansatz: 110.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5330 – Wasserversorgung 5330.13152 (S) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (-) 150.000,00 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5340 – Nahwärmeversorgung 5340.2111 (S) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (+) 116.251,47 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 116.251,47 € 5340.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (-) 163.707,08 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 300.000,00 €; tatsächlich verfügt: 136.292,92 € 90 5340.212 (H) Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (+) 33.000,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 33.000,00 € 5340.0360 (S) P 24 – Dorfplatz/Fischerareal - Nahwärme- (+) 63.051,74 € und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 63.051,74 € 5340.0390 (S) Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (-) 250.000,00 € (Stützmauern, Treppen, u.ä.) Ansatz: 250.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5340.0630 (S) Technische Anlagen – (PV, BHKW, Heizung u.ä.) (-) 1.750.000,00 € und zugehörige Anlagen Ansatz: 1.750.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5360 – Breitbandversorgung 5360.0360 (S) Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige (-) 1.868.411,54 € Anlagen Ansatz: 2.045.000,00 €, tatsächlich verfügt: 176.588,46 € 5360.0390 (S) P 29 – Lilienstraße – Sonstige Bauten des (-) 40.000,00 € Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen,u.a.) Ansatz: 40.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € 5360.0630 (S) Technische Anlagen – (PV, BHKW, Heizung, u.ä.) (-) 100.000,00 € Ansatz: 100.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € 5340.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (-) 1.710.000,00 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 1.710.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5380 – Abwasserbeseitigung 5380.13152 (S) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (-) 350.000,00 € Ansatz: 350.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 541001 – Gemeindestraßen und Brücken 541001.0962 (S) P 29 – Lilienstraße – Anlagen im Bau - (+) 260.868,51 € Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 260.868,51 € 541001.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (+) 100.000,00 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 100.000,00 € 541001.2110 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (+) 15.000,00 € Vermögensgegenstände, Bund Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 15.000,00 € 541001.2120 (H) P 23 – Grünenberg Stöcklisstraße – Sonderposten aus (+) 12.228,82 € Beiträgen und ähnl. Entgelten Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 57.228,82 € 91 541001.0350 (S) P 22 Geigensack Erweiterung – Straßen, Wege, Plätze (+) 10.299,60 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 10.299,60 541001.0350 (S) P 56 – Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung (-) 20.255,26 € Mochenwangen BA III – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.744,74 € 541001.0350 (S) P 27 – Voken Erweiterung – Straßen, Wege, Plätze, (-) 50.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541001.0350 (S) Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 90.000,00 € Ansatz: 90.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541001.0350 (S) P 29 – Lilienstraße – Straßen, Wege, Plätze (-) 350.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 350.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541001.0350 (S) P 24 – Dorfplatz/Fischerareal – Straßen, Wege, Plätze (-) 659.721,29 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 725.000,00 €; tatsächlich verfügt: 65.278,71 € 541001.2120 (H) P 29 – Lilienstraße – Straßen, Wege, Plätze (-) 1.130.000,00 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 1.130.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541001.0962 (S) P 24 – Dorfplatz/Fischerareal – Anlagen im Bau - (-) 1.208.984,68 € Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 2.979.500,00 €; tatsächlich verfügt: 1.520.515,32 €, neuer Ermächtigungsrest 250.000,00 € Produkt 541002 – Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 541002.0350 (S) P 24 – Dorfplatz/Fischerareal – Straßen, Wege, Plätze, (+) 83.647,20 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 83.647,20 € 541002.0350 (S) Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen (-) 10.000,00 € Ansatz: 10.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € 541002.0390 (S) P 29 – Lilienstraße – Sonstige Bauten des (-) 40.000,00 € Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) Ansatz: 40.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5470 – Verkehrsbetriebe / ÖPNV 5470.0962 (S) P 24 – Dorfplatz/Fischerareal – Anlagen im Bau - (+) 204.500,39 € Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 204.500,39 € 5470.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen (-) 120.000,00 € für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 120.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € 92 5470.0390 (S) Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, (-) 512.000,00 € Treppen, u.a.) Ansatz: 512.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5510 – Öffentliches Grün, Landschaftsbau 5510.0962 (S) – Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (+) 48.007,37 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 48.007,37 € 5510.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 98.099,05 € Ansatz: 110.000,00 €, tatsächlich verfügt: 11.900,95 € Produkt 5520 – Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 5520.0962 (S) P 18 - Hochwasserschutz Bühl/Geigensack/ (+) 593.943,17 € Starkregenrisikomanagement - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 593.943,17 € 5520.2111 (H) P 17 – Hochwasserschutz Öffnung Sulzmoosbach - FrWw (+) 161.900,00 € – Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 161.900,00 € 5520.0370 (S) P 16 – Starkregenrisikomanagement - (-) 10.000,00 € Wasserbauliche Anlagen Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5520.0370 (S) P 20 – Hochwassergefahrenstellen - (-) 180.000,00 € Wasserbauliche Anlagen Ansatz: 180.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5520.0370 (S) P 18 – Hochwasserschutz Bühl / Geigensack / (-) 859.768,36 € Starkregenrisikomanagement – Wasserbauliche Anlagen Ansatz: 970.000,00 €; tatsächlich verfügt: 110.231,64 € Produkt 5530 – Friedhofs- und Bestattungswesen 5530.0710 (S) Betriebsvorrichtungen (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5530.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 5..000,00 € Ansatz: 5.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5730 – Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 5730.0630 (S) Technische Anlagen – (PV, BHKW, Heizung u.ä.) (-) 60.000,00 € Ansatz: 60.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 6120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 6120.1492 (S) Sonstige Einlagen Sparbrief Bilanzkonto (+) 20.500.000,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 20.500.000,00 € 6120.1492 (H) Sonstige Einlagen Sparbrief Bilanzkonto (+) 25.000.000,00 € Ansatz: 800.000,00 €; tatsächlich verfügt: 25.800.000,00 € 93 6120.23173 (S) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Kreditinstituten (+) 123.043,80 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 123.043,80 € 6120.23102 (S) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (-) 300.000,00 € für Investitionen beim Bund Ansatz: 300.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 6120.23102 (H) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (-) 7.250.000,00 € für Investitionen beim Bund Ansatz: 7.250.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes (Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Tätigkeit) sowie die Ein - und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten. Im Rechnungsergebnis ergab sich saldiert ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Tätigkeit von rd. 2,27 Mio. €. Im investiven Bereich konnten bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ohne Finanzvermögen mehr als geplant erwirtschaftet werden. Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen wurden 7,2 Mio. € weniger eingenommen als veranschlagt. Insgesamt wurden rd. 3,51 Mio. € als Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachvermögen eingeplant. Aus den Verkaufserlösen ergaben sich jedoch Einzahlungen von 0,19 Mio. € und somit rd. 3,31 Mio. € weniger als geplant. Die Grundstückserlöse aus dem Fischerareal konnten nicht wie veranschlagt erzielt werden. Die Einzahlungen resultierten vor allem aus einem Verkauf in der Stöcklisstraße. Zudem waren 1,13 Mio. Beiträge vorgesehen. Da weniger Grundstücke veräußert wurden, reduzierte sich das Ergebnis auf 0,09 Mio. €. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit verringerten sich nach Abzug der Festgeldanlagen im Vergleich zum Ansatz um 4 Mio. €. Ursächlich hierfür waren die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von Erg. 0,2 Mio. € (-2,7 Mio. €) Baumaßnahmen Erg. 7,7 Mio. € (-0,8 Mio. €), Auszahlung für Erwerb von bewegl. Vermögen – 1,2 Mio. €. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen wurden 2024 für Spareinlagen/ Festgeld getätigt. Festgeldanlagen zum 31.12.2024 8,5 Mio. € (Vj. 13,8 Mio. €). Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen lagen bei 0,672 Mio. € und somit 0,632 Mio. € über dem Planansatz von 40.000 €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit betrug letztendlich – 2,1 Mio. €, somit 1,3 Mio. € unter dem Planansatz. Hieraus ergab sich schließlich ein Finanzierungsmittelüberschuss von 0,2 Mio. €. Dieser fiel mit einer Abweichung von 3,1 Mio. € wesentlich niedriger als geplant aus. 94 Aufnahme/Tilgung von Krediten Es wurde 2024 kein weiteres Darlehen aufgenommen. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2024 nach Abzug von Tilgung insgesamt Verbindlichkeiten aus Krediten 2,81 Mio. € vorzuweisen. Alle dargestellten Veränderungen führten zu einer Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes von 80 Tsd. €. €. Im Haushaltsplan waren hier 2 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen sowie des Kassenanfangsbestandes von 709.740,45 € saldierte sich der Endbestand an Zahlungsmitteln im Kernhaushalt am Ende des Haushaltsjahres auf 797.412,63 €. Die Gemeinde unterhält mit den Eigenbetrieben eine sogenannte Einheitskasse. Dies bedeutet, dass der Zahlungsverkehr der Eigenbetriebe ebenfalls über die Girokonten der Gemeinde abgewickelt wird. Der Gesamtbestand an Liquiden Mitteln auf der Aktivseite wurde um die Liquiden Mittel, die wirtschaftlich den Eigenbetrieben zuzurechnen sind, reduziert. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2024: 267.376,17 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2024: -107.930,46 €. 95 19. Erläuterung der Bilanz Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist nach den gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen in Kontoform aufzustellen und hat sämtliche immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachvermögen und das Finanzvermögen sowie die Kapital- positionen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig auszuweisen. Sie ist als Gegenüberstellung von gemeindlichem Vermögen (Aktivseite) und den Finanzierungsmitteln (Passivseite) eine auf den jährlichen Abschlussstichtag bezogene Zeitpunktrechnung. Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgte sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite nach Fristigkeiten. Außerdem wurden dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 77 Abs. 3 GemO) beachtet. Allgemeines zur Bilanz Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GemO) zum Schluss eines Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen, die Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist und muss klar und übersichtlich sein. Sie hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Die Bilanz ist um einen Anhang zu erweitern. Außerdem sind ihr als Anlagen eine Vermögensübersicht, eine Schuldenübersicht sowie eine Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Der Gemeinderat hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 am 03.03.2019 festgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde der Rechtaussichtsbehörde und Gemeindeprüfungsanstalt angezeigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in der Zeit vom 14.09.2020 bis 21.10.2020 die Eröffnungsbilanz und die Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 geprüft. Als Basis für die Aufstellung der Bilanz dienen die Regelungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), der Verwaltungsvorschrift Produktrahmen/ Kontenplan sowie die darauf aufbauenden Bilanzierungs- und Bewertungsempfehlungen des Leitfadens der landesweiten Arbeitsgruppe Bilanzierung in der Fassung vom Juni 2019. Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Bilanzierungsvereinfachungen Die Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Gemäß § 40 Abs. 4 Satz 2 GemHVO werden empfangene Investitionszuweisungen als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst (Bruttomethode). Freiwillige Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO werden gebildet, soweit dies für die sachgerechte und periodengerechte Abbildung der Geschäftsvorfälle dienlich ist. Auf die detaillierten Ausführungen wird auf den Rückstellungsspiegel verwiesen. 96 Für die Bilanz wurde auf den 31.12.2024 eine Inventur nach Maßgabe der Inventurrichtlinie für Baindt vom 02.03.2020 durchgeführt. Soweit diese Inventurrichtlinie eine körperliche Inventur vorsieht, wurde eine entsprechende körperliche Inventur durch den jeweiligen Inventurbeauftragten durchgeführt. Im Übrigen erfolgte eine Buchinventur. Im Rahmen der Inventurrichtlinie wurde von Bürgermeisterin Frau Rürup eine Befreiung nach § 38 Absatz 4 GemHVO ausgesprochen. Hiernach sind bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 € ohne Umsatzsteuer nicht in einem Inventar zu verzeichnen. Allgemeine Bewertungsregelungen Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 53 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 GemHVO) Auf die oben getroffenen Ausführungen wird verwiesen. Die Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet. Die Vermögensrechnung gibt damit im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde wieder. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit wurden beachtet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände, sowie die Gegenstände des Sachvermögens wurden gemäß § 91 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und das Sondervermögen werden in Höhe des Nennwertes des anteiligen Eigenkapitals angesetzt. Die Ausleihungen, Wertpapiere, Forderungen und die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 GemHVO und des § 48 GemHVO gebildet. Das Basiskapital und die Rücklagen werden nominal fortgeschrieben. Veränderungen des Basiskapitals ergeben sich ausschließlich aufgrund von zulässigen bzw. notwendigen Änderungen der Eröffnungsbilanzierung. Auf die Ausführungen bei der Bilanzposition „Basiskapital“ wird verwiesen. Sonderposten für Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO brutto auf der Passivseite der Bilanz angesetzt. Neben den Sonderposten für Investitionszuweisungen werden auch Sonderposten für erhaltene Beiträge und Sonstige Sonderposten für unentgeltlichen Erwerb gebildet. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist (§ 91 Abs. 4 GemO). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Transferverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen und die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen (Nennbeträgen) angesetzt (§ 91 Abs. 4 GemO). Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden nach Maßgabe des § 48 GemHVO gebildet. Die Angaben unterhalb der Bilanz (Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre) erfolgen gemäß § 42 GemHVO. 97 Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode (§ 46 Abs. 1 GemHVO). Folgende typische Abschreibungsdauern kommen zur Anwendung: Ingenieurbauwerke (je nach Bautyp) Aufwuchs von Grünanlagen und Spielplätzen Grabfelder Friedhöfe Geleistete Investitionszuschüsse (je nach bezuschusstem Gut) Gebäude (je nach Baustandard) Straßen und Feldwege (je nach Ausbaustandard) Betriebsvorrichtungen (je nach Typ) Straßenbeleuchtung Sportanlagen Außenanlagen und Einfriedungen Verkehrslenkungsanlagen Fahrzeuge Spielgeräte, Möbel, Instrumente, sonstige Ausstattung Software, Hardware Nachrichtl. Abschreibung bei den Eigenbetrieben EB Wasserversorgung Leitungsnetz EB Abwasserbeseitigung Kanäle Abschreibung beim Betrieb Nahwärme Leistungsnetz BHKW 50-80 Jahre 50 Jahre 30-50 Jahre 10-50 Jahre 20-50 Jahre 20-40 Jahre 5-50 Jahre 20 Jahre 20-25 Jahre 15-25 Jahre 15 Jahre 5-15 Jahre 5-15 Jahre 3-8 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 40 Jahre 10 Jahre Bei Grund und Boden, Aufwuchs des Waldes, Kunstgegenständen und Bodendenkmälern erfolgt keine Abschreibung. Die Beteiligungen an Zweckverbänden werden anteilig entsprechend den Auflösungen in den Haushalten der Zweckverbände abgeschrieben. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 52 Absatz 3 und 4 GemHVO. Die einzelnen Bilanzpositionen werden im Detail näher erläutert. Das Sachvermögen Das Sachvermögen hat 2024 von rund 36,0 Mio. € auf 42,3 Mio. € zugenommen. Die größten Zugänge an Vermögen liegen im Bereich der unbebauten Grundstücke und grundstückseigenen Rechte sowie der geleisteten Anzahlungen für Anlagen im Bau. Das Finanzvermögen Das Finanzvermögen hat von rund 17,93 Mio. € im Jahr 2022 auf rund 20,2 € im Jahr 2024 zugenommen. Die Abgrenzungsposten Die Bilanzposition umfasst die aktiven Abgrenzungsposten und die Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. 98 B I L A N Z zum Stichtag 31.12.2024 A. AKTIVSEITE 65.802.037,91 € 1. Vermögen 65.539.278,17 € 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Konto 00 12.417,00 € Unter den immateriellen Vermögensgegenständen sind die bei der Gemeinde im Einsatz befindlichen Softwareprodukte bilanziert, sowie in untergeordneter Größenordnung Lizenzen. Lizenzen 020 2.214,00 € DV-Software 025 10.203,00 € Bei dem zum Jahresende ausgewiesenen Wert handelt es sich um Lizenzen für Software sowie ähnliche Rechte, über welche die Gemeindeverwaltung verfügt. Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 18.132,00 € 4.257,35 € 0,00 € 9.972,35 € 12.417,00 € 1.2 Sachvermögen 49.897.343,55 € 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 01 10.384.923,98 € Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden wie Grünflächen einschließlich des Aufwuchses, Ackerland, Waldflächen mit deren Aufwuchs, aber auch Bauplätze für Wohnen und Gewerbe. Grünflächen 011 2.092.625,98 € Ackerland 012 31.233,60 € Grund und Boden bei Wald, Forsten 0131 3.934,32 € Aufwuchs bei Wald und Forsten 0132 11.652,00 € Sonstige unbebaute Grundstücke 019 8.245.478,08 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 10.371.780,83 € 49.408,45 € 36.265,30 € 0,00 € 10.384.923,98 € Zugänge: Kauf Baugebiet Lilienstraße 17.309,20 € Interkommunales Gewerbegebiet FlSt. 999 586,32 € FlSt. 592 Schachenerstraße 100 685,78 € Kauf Teilfläche BG Bühl 18.210,63 € Kauf Baugebiet Lilienstraße 12.616,52 € Die Zugänge 2024 waren Kaufverträge i. H. v. 49.408,45 €. Diese waren u. a. für Vorfinanzierung, Kauf von Grundstücke sowie Tauschgrundstücke und Restflächen Interkommunales Gewerbegebiet. Abgänge waren durch Verkauf von einem Grundstück im Baugebiet Grünenberg Erweiterung zu verzeichnen. Die Kosten für den interkommunalen Erwerb werden nach Satzungsbeschluss zu Baindt 27,5%, Baienfurt 27,5%, Ravensburg 31,05%, Weingarten 11,25%, Berg 2,7% aufgeteilt. 99 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 02 9.986.276,02 € Bebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die Bilanzierung erfolgt getrennt für den Grund und Boden einerseits und für die Gebäude, Betriebsvorrichtungen und Außenanlagen andererseits. Der bilanzielle Wertansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (berücksichtigt Zu- und Abgänge wie Ankauf, wertsteigernde Investitionen). Endstände 31.12.2024: Grund und Boden bei Wohnbauten 0211 342.120,89 € Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 0212 128.513,00 € Soziale Einrichtungen – Grund und Boden 0221 494.772,04 € Soziale Einrichtungen – Gebäude usw. 0222 2.987.770,00 € Schulen – Grund und Boden 0231 451.872,54 € Schulen – Gebäude usw. 0232 749.433,00 € Kultur, Sport, Garten – Grund und Boden 0241 256.415,25 € Kultur, Sport, Garten – Gebäude usw. 0242 2.549.023,00 € Sonstige Gebäude – Grund und Boden 0291 232.207,30 € Sonstige Gebäude – Gebäude usw. 0292 1.794.149,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 10.672.862,91 € 6.961,16 € 0,00 € 693548,05 € 9.986.276,02 € Zugänge 2024 bei Grundstück Ziegeleistraße 6 365,18 € Stellplatz Gebäude Ziegeleistraße 6 0,93 € Gebäude Ziegeleistraße 205,73 € Neubau Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (Außenanlage) 6.389,32 € 1.2.3 Infrastrukturvermögen Konto 03 16.309.703,52 € Das Infrastrukturvermögen umfasst sämtliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Neben dem Grund und Boden sind insbesondere Brücken und Tunnel, das Straßennetz mit Wegen und Plätzen, die Verkehrslenkungsanlagen sowie Stützbauwerke wertmäßig ausgewiesen. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 031 2.174.408,06 € Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 032 400.473,00 € Anlagen zur Abwasserableitung 0341 296.310,00 € Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 035 9.142.151,97 € Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 036 1.489.042,00 € Wasserbauliche Anlagen 037 1.573.612,00 € Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 038 706.487,49 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 039 527.219,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 15.051.861,08 € 518.514,85 € 2.669,29 € 529.695,71 € 16.309.703,52 € 100 Zugänge 2024 bei: Straßenbau Baugebiet Geigensack Igelstraße 10.299,60 € Geh- und Radweg BA III 4.744,74 € Straßenbau Fischerstraße 64.826,78 € Straßenbeleuchtung LED Fischerstraße 5.286,77 € Innenbeleuchtetes Verkehrszeichen, Masten, Drehbare 13.532,55 € Halterung Dorfplatz Straßenbeleuchtung Dorfplatz u. Straßenbeschilderung 2.085,84 € Nahwärme Tiefbau Rohrleitungsbau Fischerareal 3. BA 7.554,96 € Tiefbau Nahwärme Fischerareal BA II – Fischerstraße 29.464,75 € 1. AR Umgestaltung Dorfplatz Baindt Nahwärme, 26.032,03 € Neuverlegung u. Neuanschluss Einbuchung Breitbandleerrohre OT Sulpach – Sulpacher 11.033,17 € Straße Breitband Geh- und Radweg Sulpacher Straße 17.791,71 € FTTB Weiße Flecken Projektbezogene Kosten 150.432,87 € Hochwasserschutz Bühl / Geigensack Siemensstr. Gewässer 1.355.510,12 € ll. Ordnung (Umbuchung von Anlagen im Bau 1.245.278,48 €) Abgänge 2024 bei: Einbuchung Breitbandleerrohre OT Sulpach – Sulpacher 2.669,29 € Straße Schlussrechnungen fehlen zum Teil noch. Nachaktivierung im Rechnungsjahr 2024. 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken Konto 0,00 € 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Konto 05 8.651,52 € Unter den Kunstgegenständen werden Gemälde und Grafiken sowie Sammlungsstücke des Städtischen Museums geführt. Kunstgegenstände 051 8.650,52 € Baudenkmäler 055 1,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 8.651,52 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.651,52 € 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Konto 06 1.109.683,50 € Der Bilanzansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten, insbesondere bei der Produktgruppe Feuerwehr und im Bereich des Bauhofs. Fahrzeuge 061 765.448,00 € Maschinen 062 42.238,50 € Technische Anlagen (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 063 301.997,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 1.074.047,50 € 187.762,54 € 4,00 € 152.122,54 € 1.109.683,50 € 101 Zugänge 2024 bei Weiteres Schneeräumschild 9.976,34 € Streuautomat für Lindner RV-GB 38 27.033,56 € New Holland Schlepper T4.100N 103.894,00 € Stihl Akkumulator Bauhof Neuanschaffung 1.067,44 € AZ Photovoltaik Sanierung Schule 45.791,20 € Abgänge 2024 bei: Schmidt Salzstreuer für Unitrac 1,00 € New Holland Schlepper RV-JZ 46 2,00 € Einbau el. Steuergerät RV-JZ 46 1,00 € Fahrzeuge besitzt die Gemeinde Baindt schwerpunktmäßig im Bereich des Bauhofs und bei der Feuerwehr. Daneben gibt es ein Dienstfahrzeug für das Rathaus. Unter den Technischen Anlagen werden insbesondere zentrale Steuerungsanlagen ausgewiesen, die nicht zur standardmäßigen Ausstattung gehören. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 07 509.283,00 € Hierunter sind alle Vermögensgegenstände wie die Büroeinrichtung von Verwaltung, Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen ausgewiesen. Betriebsvorrichtungen 071 7.618,00 € Betriebs- und Geschäftsausstattung 072 501.665,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 477.191,00 € 113.807,79 € 971,04 € 80.744,75 € 509.283,00 € Zugänge 2024 bei: Neue Büromöbel für Büro Hauptamt 809,99 € Handy iPhone 15 Bürgermeisterin 1.304,73 € Kühltisch mit Tischplatte und Schubladen für Mühle 1.995,00 € Büroausstattung für Kindergarten 1.198,40 € Küche Vorzimmer Bürgermeisterin 4.992,00 € Apple iPad 16 Stück mit Hüllen und Koffer 10.554,80 € 2382 Turngeräte 2.602,89 € 2383 Turngeräte 6.621,82 € Neue Doppelschaukel für Spielplatz Eschenstraße 2.443,07 € Ersatzteilbeschaffung Spielkombination Spielplatz Voken 9.457,88 € Tablets 4 Stück mit Stift und Hülle 3.443,86 € Interaktive Display KWS - Medientechnik Bellgardt – Interaktive 68.383,35 € Tafeln Abgänge 2024 bei: Apple iPad 16 Stück mit Hüllen und Koffer 971,04 € Unter den Betriebsvorrichtungen werden Bauwerke bilanziert, die nicht unter den bilanzrechtlichen Begriff des Gebäudes fallen. Betriebsvorrichtungen, die bilanzrechtlich zum Gebäude zählen, weil sie baulich fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden unter den Bebauten Grundstücken ausgewiesen. Unter die hier dargestellte Bilanzposition fallen somit vor allem Gartengerätehäuser in Kindertagesstätten, Lagerflächen, Aufbauten im Zusammenhang mit Sportanlagen und Spielgeräte im Außenbereich von Kindertagesstätten. 102 Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst vor allem Möbel (in Büros, Schulen, Kindertagesstätten etc.), EDV-Anlagen (Beamer, Notebooks, PCs), Kopierer, Sportgeräte der Sporthallen, Musikinstrumente, Ausstattungsgegenstände der Feuerwehr, Medienausstattung der Schulen, Reinigungsgeräte, Werkzeuge des Bauhofs und vieles mehr. Nach den Regelungen der § 38 Abs. 4 GemHVO in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 GemHVO wurden bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung Vermögensgegenstände im Jahr 2024 nur aufgenommen, wenn sie im Einzelfall Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 800 € netto aufweisen. Vermögensgegenstände, die einen geringeren Anschaffungswert aufweisen, werden nicht in die Vermögensrechnung aufgenommen, sondern direkt im Ergebnishaushalt beschafft, was eine immense Verwaltungsvereinfachung darstellt, aber die Aussagekraft der Vermögensrechnung nur in geringem Umfang verringert. Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 können ab 2016 im Rahmen der Erstausstattung bei Baumaßnahmen auch geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € netto aktiviert werden. Dabei werden gleichartige Vermögensgegenstände zu einem Sammelposten zusammengefasst (z.B. „Mobiliar“, „EDV Ausstattung“) und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 1.2.8 Vorräte 0,00 € Vorräte sind Sachvermögensgegenstände, die nicht dauerhaft (nicht länger als ein Jahr) dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen. Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 € je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachloseneinrichtung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind nur in geringer Größenordnung vorhanden. 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Konto 09 11.588.822,01 € Unter den Anlagen im Bau werden Vermögensgegenstände ausgewiesen, die sich zum Bilanzstichtag in der Herstellung befinden. Die für diese Vermögensgegenstände bis zum Bilanzstichtag angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden unter diesem Bilanzkonto dargestellt. Die Kosten werden aber noch nicht abgeschrieben. Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 0961 9.417.807,70 € Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 0962 2.171.014,31 € Folgende Restwerte sind zum 31.12.2024 vorhanden: Anlagen-Nr. 2093 Hochbaumaßnahmen KWS blaues Gebäude 8.526.322,52 € Anlagen-Nr. 2133 Baumaßnahme Feuerwehrhaus 891.485,18 € Anlagen-Nr. 2145 Ideenkonzept neuer Waldspielplatz „Grüner Berg“ 49.881,62 € Anlagen-Nr. 2231 Umgestaltung Dorfplatz – Platzgestaltung 1.712.655,40 € Anlagen-Nr. 2317 Umgestaltung Dorfplatz – Bushaltestelle + Fußgängerüb. 208.351,47 € Anlagen-Nr. 2348 Baugebiet Lilienstraße 260.868,51 € Anlagen-Nr. 2385 Retentionsbecken Schule 2.451,28 € Abgänge / Umbuchungen 2024 bei: FTTP Weiße Flecken 12.991,02 € Hochwasserschutz Bühl/Geigensack 1.245.278,48 € Straßenbeleuchtung Dorfplatz 13.423,09 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024/ Umbuchungen 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 4.600.717,12 € 8.322.991,45 € -1.334.886,56 € 0,00 € 11.588.822,01 € 103 1.3 Finanzvermögen 20.193.709,42 € Unter Finanzanlagen sind insbesondere solche Geld- und Kapitalanlagen ausgewiesen, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen dienen. Dazu gehören in erster Linie Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und die Sondervermögen und hier insbesondere die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 € Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune mit mehr als 50% am Stamm- kapital des Unternehmens beteiligt ist. Der Wert der Anteile beinhaltet das gezeichnete Kapital und - soweit vorhanden - die Kapitalrücklagen: Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500.000,00 € Kommanditbeteiligung Netze BW GmbH 500.000,00 € 1.3.2 Beteiligungen – Konto 11 151.961,00 € Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Anteil am Nennkapital von mehr als 20%. Übrige Beteiligungen an Unternehmen/Einrichtungen, an denen die Gemeinde nur eine Beteiligung von nicht mehr als 20% hält, werden hier ebenfalls erfasst. Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 1.000,00 € Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 € Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 € RaWEG mbH 1.280,00 € TWS Netz GmbH (Kapitalrücklage) 111.000,00 € Stammkapital der TWS Netz GmbH 11.100,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 151.961,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 151.961,00 € 1.3.3. Sondervermögen Konto 12 615.505,08 € Unter das Sondervermögen fällt gemäß § 96 GemO unter anderem das Vermögen der städtischen Eigenbetriebe. Eigenbetrieb Wasserversorgung Stammkapital 444.312,64 € Eigenbetrieb Wasserversorgung Rücklage 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 615.505,08 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 615.505,08 € 104 1.3.4 Ausleihungen Konto 13 4.557.100,00 € Bei den Ausleihungen handelt sich um verschiedene Darlehen an die Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen der Gemeinde Baindt. Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen 4.425.100,00 € und Sondervermögen Ausleihungen an sonstige inländischen Bereiche 132.000,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Tilgungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 4.189.287,50 € 500.000,00 € 0,00 € 132.187,50 € 4.557.100,00 € Stand 2024: EB WV und Zweckverband– Gewährung Trägerdarlehen: 1.534.860,47 € 150.000 €, Abgang 2024: 52.187,50 €) Stand 2024: EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 2.889.850,00 € 350.000 €, Abgang 2024: 80.900,00 €) Darlehen Ausleihe Bau Reithalle bis 31.12.2024 132.000,00 € (Überbrückung WLSB-Förderung) 1.3.5 Wertpapiere Konto 14 8.500.000,00 € Unter den Wertpapieren werden auch Sichteinlagen bei Kreditinstituten ausgewiesen, die nicht jederzeit als Zahlungsmittel genutzt werden können. Hierzu gehören auch Termineinlagen bzw. Festgelder und Kündigungsgelder. Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten bestehen bei der Gemeinde Baindt nicht, da diese risikobehafteten Möglichkeiten keine Anwendung finden. Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 13.800.000,00 € 21.000.000,00 € 26.300.000,00 € 0,00 € 8.500.000,00 € Sparbriefe/Festgelder im Wege der Einlagensicherung nur bei örtlichen Banken. 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen Konto 15 243.823,27 € Öffentlich-rechtliche Forderungen stellen Ansprüche der Gemeinde aufgrund von Bescheiden (Verwaltungsakt) dar. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich insbesondere aus Steuer-, Gebühren- und Beitragsforderungen zusammen. Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 166.760,46 € 243.823,27 € 166.760,46€ 0,00 € 243.823,27 € 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 263.715,64 € Privatrechtliche Forderungen basieren auf einem privatrechtlichen Schuldverhältnis und sind insbesondere Grundstücksverkäufe, Mieten, Pachten sowie Forderungen aus Schadensfällen oder verschiedenen Dienstleistungen. Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 56.355,55 € 263.715,64 € 50.355,55 € 0,00 € 263.715,64 € 105 1.3.8 Liquide Mittel 171 797.412,63 € Die Liquiden Mittel umfassen kurzfristig verfügbare Zahlungsmittel, also Guthaben auf Girokonten und Tagegeldkonten bei Kreditinstituten, sowie Bargeld der Gemeindekasse. Handvorschüsse und Zahlstellen werden immer zum 31.12. abgerechnet. Die verfügbaren liquiden Mittel zum 31.12. eines Jahres stellen dabei in erster Linie Kassenmittel dar, um die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde zu erfüllen. Sie dürfen nicht mit frei verfügbaren Finanzierungsmitteln im Sinne der Haushalts- und Finanzplanung verwechselt werden. Die Höhe der frei verfügbaren Finanzmittel für spätere Jahre richtet sich insbesondere danach, welche übertragenen Haushaltsermächtigungen gebildet wurden und welche Veränderungen die Haushalts- und Finanzplanung noch vorsieht. Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 709.740,45 € 797.412,63 € 709.740,45 € 0,00 € 797.412,63 € 2. Abgrenzungsposten 262.759,74 € Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind auf der Aktivseite vor dem Abschlussstichtag geleistete Aus- zahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung Konto 180 55.248,74 € Gemäß § 48 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Aktivseite der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr bezahlt und gebucht wurden, aber entweder nur zum Teil oder ganz dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich als Aufwand zuzurechnen sind. Die Beamtenbesoldungsanteile des Januars werden bereits im Dezember gebucht und sind somit aktiv abzugrenzen. Hinzukommen weitere in 2024 geleisteten Zahlungen die wirtschaftlich dem Jahr 2024 zuzuordnen sind. 2.2.1 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Konto 18030 180.811,00 € Nach § 40 Abs. 4 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen werden und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Investition aufgelöst werden. Bezuschusst werden von der Gemeinde unter anderem Investitionen von Kindergärten, Vereine und weiteren sozialen Einrichtungen. Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 153.274,00 € 49.535,59 € 0,00 € 21.998,59 € 180.811,00 € Zugang 2024 bei Zuschuss DRK Heim Außenanlage 19.535,59 € Zuschuss Reitverein 30.000,00 € 106 2.2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Konto 18036 26.700,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 27.300,00 € 0,00 € 0,00 € 600,00 € 26.700,00 € Der Gemeinderat hat am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst: 1. Auf den Ansatz früherer geleisteter Investitionszuschüsse an Dritte wird in der Eröffnungsbilanz verzichtet. 2. Auf die Vereinfachungsregeln bei der Erfassung und Bewertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen wird zurückgegriffen. In die Bewertung des Vermögens der Eröffnungsbilanz wurden alle Investitionsförderungsmaßnahmen von 2013 bis 2018 in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. Die GPA meinte die Aufnahme der unten genannten Investitionszuschüsse sei zwar löblich, aber man hätte sie laut dem GR-Beschluss und § 62 GemHVO erfassen müssen. Eine Teilerfassung ab 01.01.2013 ist nicht zulässig. Folglich wurde nach Absprache mit GPA und Rechtsaufsichtsbehörde eine nachträgliche Aktiv- Passiv Minderung mit Verringerung von Vermögen und Basiskapital vorgenommen. Eine Berücksichtigung in der Ergebnisrechnung scheidet aus, da Perioden betroffen sind, die vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz liegen (sh. u.a. Notheis Nr. 7 zu § 63 GemHVO). 107 B. PASSIVSEITE 65.802.037,91 € 1. Eigenkapital 46.695.606,68 € 1.1 Basiskapital 31.546.105,99 € Unter dem Basiskapital wird das Eigenkapital der Kommune abgebildet. Das Basiskapital wird als Differenz aus Vermögen und Schulden ermittelt. Wird Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, ist ein Überschuss des Vermögens gegenüber den Schulden gegeben. Das Basiskapital stellt die Differenz zwischen dem Vermögen der Gemeinde Baindt auf der Aktivseite der Bilanz und den sonstigen Positionen auf der Passivseite dar. Das Basiskapital wurde im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz durch entsprechende Saldierung der übrigen Bilanzpositionen rechnerisch ermittelt. Es können sich im Nachgang der Prüfung der Eröffnungsbilanz noch Änderungen ergeben. Das Basiskapital bringt zum Ausdruck, inwiefern das Vermögen der Gemeinde durch Eigenmittel finanziert wurde. Das Basiskapital darf nicht negativ sein. 1.2 Rücklagen 15.149.500,69 € Rücklagen sind im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Teile des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz. Rücklagen werden im Zuge des Haushaltsausgleichs aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder aus Überschüssen des Sonderergebnisses gebildet. Die Rücklagen stellen dabei insbesondere keine liquiden Mittel dar. Vielmehr handelt es sich um rechnerische Ressourcenüberschüsse, die sich auch aus Geschäftsvorfällen ergeben können, die nicht im selben Jahr zahlungswirksam waren (z.B. Auflösung von Rückstellungen oder Sonderposten, Abschreibungen etc.). Rückschlüsse auf die liquiden Mittel lässt diese Position nicht zu. Ein solcher Rückschluss ist ausschließlich über die Bilanzposition „Liquide Mittel“ möglich. Auf die ausführlichen Erläuterungen dort wird an dieser Stelle verwiesen. Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2024 eine. Überschuss in Höhe von 1.164.299,94 € (Vj. 1.844.568,74 €) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt damit 6.297.117,33 €. Das Sonderergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2024 einen Überschuss in Höhe von 191.305,07 € (Vj: 1.391.348,90 €) dar, der in die entsprechende Rücklage aus Sonderergebnissen eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses beträgt damit 8.852.383,36 €. Gemäß § 2 GemHVO sind unter dem Sonderergebnis außergewöhnliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen. Nach § 23 GemHVO sind für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses gesonderte Rücklagen zu führen. Im Jahr 2024 wurde erstmals bei beiden Rückenlagen ein Überschuss zugeführt. 108 1.2.1 Rücklagen Überschuss ordentl. Ergebnis 6.297.117,33 € 1.2.2 Rücklagen Überschuss Sonderergebnis 8.852.383,36 € 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 € 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 € 1.3.2 Jahresfehlbetrag 0,00 € Beide Rücklagenarten stehen in späteren Jahren zur Verfügung, um den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt herzustellen. Zweckgebundene Rücklagen werden keine gebildet. Die Bildung von zweckgebundenen Rücklagen hätte lediglich den Effekt, auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital zu verringern. Liquiditätseffekte sind damit - anders als beispielsweise bei der früheren Allgemeinen Rücklage der kameralen Rechnungslegung – nicht verbunden. 2. Sonderposten Konto 21 12.825.409,38 € Erhaltene Zuweisungen und Beiträge für Investitionen (z.B. Landeszuwendungen, Erschlie- ßungsbeiträge) werden bei Anwendung der Bruttomethode als Sonderposten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst (§ 40 Abs. 4 GemHVO). 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen Konto 211 7.298.620,88 € Als Sonderposten für Investitionszuweisungen werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO Mittel passiviert, die die Gemeinde Baindt zur Finanzierung von Investitionen der Aktivseite der Vermögensrechnung von Dritten erhalten hat. Hierzu zählen insbesondere Investitionszuweisungen und – zuschüsse des Landes. Die von Bund und Land erhaltenen Zuweisungen werden über die Nutzungsdauer parallel zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Da die Zuweisungen aber nicht immer im selben Jahr wie die Aktivierung der Investitionsmaßnahmen der Gemeinde zufließen, können Abweichungen zur Darstellung auf der Aktivseite auftreten. Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 7.631,00 € 15.000,00 € 0,00 € 1.395,00 € 21.236,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 6.529.221,43 € 897.408,45 € 0,00 € 164.541,00 € 7.262.088,88 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 14.415,00 € 0,00 € 0,00 € 1.169,00 € 13.246,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 2.484,00 € 0,00 € 0,00 € 434,00 € 2.050,00 € 109 Zugänge 2024 bei Euro-Trinkbrunnen WLV 2/48 Zuschuss Bund 15.000,00 € Zuschuss KIT Fernwärme 20.041,45 € Zuschuss Feuerwehrfahrzeug LF 20 30.667,00 € Zuschuss Ausgleichstock Neubau Geh- und Radweg BA III 100.000,00 € Zuschuss Sportplatzbeleuchtung 7.500,00 € Ausgleichstock Sanierung Feuerwehrhaus 247.500,00 € Zuschuss Hochwasserschutz Gewässer 2. Ordnung Bühl_Geigensack 161.900,00 € Teilzahlung Schulbauförderung Abschlagszahlungen 131.400,00 € Teilzahlung Schulsanierungsförderung Sanierung Klosterwiesenschule 198.400,00 € 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge Konto 212 5.526.713,50 € Als Investitionsbeiträge gelten die Erschließungsbeiträge, die nach dem Kommunal- abgabengesetz erhoben werden. Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 5.680.143,50 € 90.288,82 € 0,00 € 243.658,82 € 5.526.713,50 € Zugänge 2024 bei: Grundstücksverkauf FlSt. 85/6 Stöcklisstraße 12 57.228,82 € Fernwärme -Hausanschluss WEG Dorfplatz 2 16.000,00 € Wärmeübergabestation WEG Dorfplatz 2 17.000,00 € 2.3 Sonderposten für Sonstiges Konto 219 75,00 € Hierzu gehören sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck. Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 175,00 € 0,00 € 0,00 € 100,00 € 75,00 € 3. Rückstellungen 953.000,00 € Rückstellungen sind Verpflichtungen, die bezüglich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Eintretens und / oder ihres Bestandes ungewiss sind, aber hinreichend sicher erwartet werden können. Hierzu muss ein Geschäftsvorfall im betreffenden Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht sein. Ungewiss ist aber, wann und in welcher Höhe mit Zahlungen auf Grund dieses Geschäftsvorfalls zu rechnen ist. Die Bildung von Rückstellungen dient damit der periodengerechten Ergebnisermittlung und der vollständigen Darstellung der Schulden der Gemeinde. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist. Sie dienen dazu, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen. 110 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 € Diese Position beinhaltet Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit. Rückstellungen werden gebildet für Beschäftigungsverhältnisse im sog. Blockmodell. Dabei erfolgt die Aufteilung in eine Beschäftigungs- und Freizeitphase. Mit Beginn der Beschäftigungsphase werden der Rückstellung zeitanteilig gleiche Raten bis zum Beginn der Freizeitphase zugeführt. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen (2870) 870.000,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 715.000,00 € 185.000,00 30.000,00 0,00 € 870.000,00 € Rückstellungen 2024 bei Rückstellung Nahwärme Gasabrechnung 20.000,00 € Rückstellung Stromabrechnung Gemeindewerke Oberhaching 35.000,00 € Rückstellung Kindergarten interk. Kostenausgl. 10.000,00 € Rückstellung nichtkomm. Kindergärten 2023 210.000,00 € Rückstellung Abrechnung Unterhaltung Gemeindestraßen 180.000,00 € Rückstellungen Ökopunkte 140.000,00 € Rückst. Konzeptvergabe Fischerareal 60.000,00 € Rückstell. ZV Breitbandvers. und EDV 75.000,00 € Rückstell. Sportplatzpflege 50.000,00 € Rückstell. für Kosten Bauleitplanung 90.000,00 € 3.7 Sonstige Rückstellungen (2891) GPA /Steuerrückstellungen Betrieb gewerbl. Art 83.000,00 € Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 80.000,00 € 3.000,00 0,00 0,00 € 83.000,00 € Rückstellung 2024 bei Rückstellung GPA – Rechnungsjahr 2020-2024 36.000,00 € Rückstellungen GPA – 2024 Prüfung Bauamt 6.000,00 € Nahwärmeabschluss 1.000,00 € Abrechnung Klimabeauftragten 3-B-Gemeinden 40.000,00 € 4. Verbindlichkeiten 4.711.665,15 € Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Die Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. 4.1 Anleihen 0,00 € 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.816.024,87 € Die Gemeinde Baindt hat eine Einheitskasse. Bei der Liquidität/Liquide Mittel auf der Aktivseite sind neben dem Kernhaushalt die Liquiditätsstände der Eigenbetriebe enthalten. Sie werden auf der Aktivseite als negative Liquidität ausgewiesen. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2024: 267.376,17 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2024: -107.930,46 €. 111 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 € 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.328.328,28 € Hierzu zählen Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt sind, aber von der Gemeinde noch nicht. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 3.328,02 € 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 563.983,98 € Die Position bildet einen Sammel- und Auffangposten und beinhaltet u. a. Umsatzsteuerkonten, Bankrückrufe und sonstige Abrechnungen. Im NKHR erfolgt eine periodengenaue Abgrenzung, so dass gemäß dem Vorsichtsprinzip die ungeklärten Zahlungseingänge als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 5. Passive Rechnungsabgrenzung 616.356,70 € Hierunter fallen Einzahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr oder in früheren Jahren gebucht wurden, aber nur zum Teil dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die passive Rechnungsabgrenzung stellt eine Leistungsverbindlichkeit dar. Den größten Betrag bilden die Grabnutzungsgebühren für die Gräber auf den Friedhöfen, deren Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der auf die Restnutzungsdauer dieser Gräber entfallenen Gebührenanteile ausgewiesen. 29116 PRAP aus Grabnutzungsgebühren: Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 352.283,73 € 0,00 € 2.925,54 € 25.881,00 € 323.477,19 € 291100 PRAP - Sonstige Vorauszahlungen auf laufende Erträge (Miet- und Nutzungsentschädigungen Landratsamt, Pachtvorauszahlung, Mittagessen) Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 5.076,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.076,20 € 291131 PRAP aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Eingliederungshilfe): Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 42.200,13 € 0,00 € 42.200,13 € 0,00 € 0,00 € 291133 PRAP aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (insbesondere Friedhof): Restbuchwert 01.01.2024 Zugänge 2024 Abgänge 2024 Abschreibungen 2024 Restbuchwert 31.12.2024 204.982,44 € 20.333,31 € 95.783,18 € 0,00 € 280.432,31 € 112 20. Finanzlage Nach Abschluss des Jahres 2024 stellt sich die Finanzlage gegenüber den vom Gemeinderat beschlossenen Ansätzen wie folgt dar: Konsumtiver Teil Planansatz 2024 Ergebnis 2024 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.655.400,00 14.539.171,51 883.771,51 abzüglich Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -13.202.550,00 -12.268.757,06 933.792,94 Saldo = Zahlungsmittelüber- 452.850,00 2.270.414,45 1.817.564,45 schuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Investitionen Planansatz 2024 Ergebnis 2024 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 9.469.350,00 27.224.866,14 17.755.516,14 -Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -12.853.400,00 -29.291.307,32 -16.437.907,32 Saldo aus Investitionstätigkeit -3.384.050,00 -2.066.441,18 1.317.608,82 Finanzierungen Planansatz 2024 Ergebnis 2024 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 5.250.000,00 0,00 -5.250.000,00 Auszahlung für die Tilgung von Krediten -300.000,00 -123.043,80 176.956,20 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 4.950.000,00 -123.043,80 -5.073.043,80 Zusammenstellung Planansatz 2024 Ergebnis 2024 Vergleich Euro Euro Euro Saldo konsumtiver Teil 452.850,00 2.270.414,45 1.817.564,45 Saldo Investitionen -3.384.050,00 -2.066.441,18 1.317.608,82 Saldo Finanzierungstätigkeit 4.950.000,00 -123.043,80 -5.073.043,80 Finanzierungsmittelbestand 2.018.800,00 80.929,47 -1.937.870,53 Saldo haushaltsunwirks. Vorgänge 0,00 6.742,71 Anfangsbestand Zahlungsmittel 709.740,45 Endbestand Zahlungsmittel 797.412,63 113 Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes, die Ein- und Auszahlungen der Investitions- und Finanzierungstätigkeiten, sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungen. Die Finanzrechnung hat die Aufgabe, die tatsächliche Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit: Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt eine wichtige Kennzahl dar. Sie ermöglicht eine Beurteilung, inwiefern die Investitionen und die Kredittilgung aus laufenden Überschüssen selbst erwirtschaftet werden können. Investive Ein- und Auszahlungen: Investitionen sind bei der Gemeinde Baindt von zentraler Bedeutung. Der Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit stehen Auszahlungen gegenüber. Der Saldo wird dem Finanzierungsmittelbestand zugeführt. 21. Entwicklung der Verschuldung aus Krediten vom Kreditmarkt Zum 31.12.2024 hatte die Gemeinde Baindt im Kernhaushalt keine Verbindlichkeiten aus Krediten vorzuweisen. Die Gemeinde war zu diesem Zeitpunkt somit nicht verschuldet und hatte keine Tilgungszahlungen zu tätigen. 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde erfolgt auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung mittels Bilanzanalyse sowie Analyse der Ertrags- und der Finanzlage unter Aufbereitung des Datenmaterials. 114 1. Vermögenskennzahlen Infrastrukturquote 31.12.2023 31.12.2024 Kommunen verfügen im Bereich der Daseinsfürsorge über ein umfangreiches Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nicht veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Infrastrukturvermögen x 100 Bilanzsumme 24,01% Infrastrukturvermögen: 15.051.861,08 16.309.703,52 Bilanzsumme: 62.687.214,26 65.802.037,91 2. Finanzkennzahlen Eigenkapitalquote I 31.12.2023 31.12.2024 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 72,33% 70,96% Basiskapital + Rücklagen: 45.340.001,67 46.695.606,68 Bilanzsumme: 62.687.214,26 65.802.037,91 Eigenkapitalquote II 31.12.2023 31.12.2024 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 91,84% 90,45% Basiskapital + Rücklagen 45.340.001,67 46.695.606,68 Summe: Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 12.234.063,93 12.285.409,38 Bilanzsumme: 62.687.214,26 65.802.037,91 115 3. Ertragskennzahlen Steuerquote 31.12.2023 31.12.2024 Die Steuerquote gibt an, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Steuerquote deutet i.d.R. auf eine hohe Finanzkraft der Kommune hin. Steuererträge x 100 ordentliche Erträge 52,54% 49,53% Steuererträge: 7.737.718,57 7.500.011,08 ordentliche Erträge: 14.727.214,78 15.141.522,70 Zuwendungsquote 31.12.2023 31.12.2024 Die Zuwendungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Zuwendungsquote kann auf eine geringe Finanzkraft der Kommune hindeuten. Erträge aus Zuwendungen x 100 ordentliche Erträge 30,04% 30,61% Erträge aus Zuwendungen: 4.424.497,28 4.634.482,12 ordentliche Erträge: 14.727.214,78 15.141.522,70 Personalaufwandsquote 31.12.2023 31.12.2024 Die Personalintensität I gibt den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Grad der Ausgliederung in der Kommune zu beachten. Personalaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 29,77% 29,61% Personalaufwendungen: 3.834.596,82 4.138.031,93 ordentliche Aufwendungen: 12.882.646,04 13.977.222,76 116 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan Plan Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € -395.215 1.440.103 1.844.569 1.164.300 -1.623.600 -1.683.150 €/EW -74,51 267,63 341,40 219,64 -304,62 -316,38 % 96,73% 112,41% 114,32% 108,33% 89,97% 89,91% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 4.397.249 6.196.549 7.380.898 6.571.640 6.272.000 6.365.700 Betrag je Einwohner €/EW 829,04 1.151,56 1.366,07 1.239,70 1.176,74 1.196,56 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 52,26% 58,59% 60,06% 53,66% 47,38% 48,59% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.797.590 4.756.446 5.579.460 5.397.741 7.892.050 8.045.300 Betrag je Einwohner €/EW 904,52 883,93 1.032,66 1.018,25 1.480,68 1.512,27 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,66% 40,98% 43,31% 38,62% 48,78% 48,22% 2. Sonderergebnis € 2.335.701 137.788 1.391.349 191.305 750.000 250.000 3. Gesamtergebnis € 1.940.486 1.577.891 3.235.918 1.355.605 -873.600 -1.433.150 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 735.867 2.661.018 3.520.438 2.270.414 -470.550 -526.500 €/EW 138,74 494,52 651,57 428,30 -88,28 -98,97 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 60.931 123.044 150.000 250.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 599.474 2.661.018 3.459.507 2.171.588 -622.550 -778.500 €/EW 113,02 494,52 640,29 409,66 -116,80 -146,33 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 241.916 232.138 257.653 279.544 323.600 333.679 8. (voraussichtliche) liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 7.625.199 335.121 709.740 300.000 2.432.250 2.373.350 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 40.526.211 42.104.084 45.340.002 46.695.607 43.891.552 42.458.402 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.105 31.546.105 31.546.105 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 78,35% 77,77% 72,33% 70,96% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital inkl. Sonderposten zu Bilanzsumme % 21,65% 22,23% 27,67% 29,04% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung zum 31.12. € 0 0 2.939.069 2.816.025 3.666.025 4.416.025 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung 2.939.069 0 850.000 750.000 absoluter Betrag € 0 0 2.939.069 2.816.025 3.666.025 4.416.025 Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. Einwohnerzahlen Zensus: 5.301 Zensus 30.06.2024 absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag 117 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan Plan Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 96,73% 112,41% 114,32% 108,33% 89,97% 89,91% % 54,02% 52,12% 52,54% 49,53% 52,66% 54,04% % 1.192 1.264 1.432 1.415 1.438 1.524 € 355 419 518 483 469 517 % 42,32% 40,04% 37,22% 39,06% 38,49% 40,59% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,23% 28,47% 29,77% 29,61% 29,46% 29,69% % 0,23 0,00 0,34 0,60 0,80 0,96 € 5,20 3,84 8,26 15,78 24,39 30,08 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 555 0 188 188 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 544 531 688 830 % 735.867 2.661.018 3.520.438 2.270.414 -470.550 -526.500 % 0 0 60.931 123.044 150.000 250.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 96% 157% 290% 510% 705% 186% % 51% 107% 73% 29% -3% -16% % 9,14% 9,74% 22,39% 36,28% 39,07% 14,36% Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Steuererträge/ordentliche Erträge) (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) (sollte über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlage- invest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./G esamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk. Mindestzahlungsmittel- überschuss Anteil der Investitionen an Gesamtausz. Investitionsquote 3 Gesamtsteuererträge pro 4 Gewerbesteuer brutto pro 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad 118 22. Fazit Die Gemeinde Baindt konnte das Haushaltsjahr 2024 mit einem erfreulich positiven ordentlichen Ergebnis abschließen. Zwar stehen einzelne Abrechnungen noch aus, die sich aus zeitlichen Gründen auf das Haushaltsjahr 2025 verschieben, dennoch stellt das Jahresergebnis 2024 ein außergewöhnlich gutes Ergebnis dar, das in dieser Form in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht wieder erreicht werden kann. Im Ergebnishaushalt weist das ordentliche Ergebnis für 2024 einen Überschuss in Höhe von 1,16 Mio. € aus. Das Sonderergebnis schließt mit einem weiteren Überschuss von 0,19 Mio. € ab. Daraus ergibt sich ein Gesamtüberschuss in Höhe von 1,35 Mio. €. Auch im sechsten Jahr nach der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zeigt sich damit ein insgesamt positives Jahresergebnis. Die gute Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses ist im Wesentlichen auf Einmaleffekte auf der Ertragsseite zurückzuführen, insbesondere auf gestiegene Zinserträge. Wie der Vergleich der ordentlichen Erträge und Aufwendungen zeigt, konnten im Haushaltsjahr 2024 insgesamt höhere Erträge als Aufwendungen verzeichnet werden. Neben dieser positiven Entwicklung ist allerdings auch zu beobachten, dass einzelne Aufwandspositionen spürbar angestiegen sind. Insgesamt lagen die ordentlichen Aufwendungen jedoch um rund 0,61 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Mit Blick auf die kommenden Haushaltsjahre 2025 und 2026 ff. ist jedoch bereits heute absehbar, dass mit geringeren Zuweisungen sowie steigenden Transferaufwendungen – nicht zuletzt bedingt durch politische und gesellschaftliche Herausforderungen – zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, die Konsolidierungsmaßnahmen im Ergebnishaushalt konsequent fortzuführen. Im Falle einer konjunkturellen Abschwächung und daraus resultierenden Defiziten wird auf bestehende Rücklagen zurückgegriffen werden müssen, um nicht ausgeglichene Ergebnishaushalte zumindest teilweise zu kompensieren. Zwar weist das Haushaltsjahr 2024 ein positives Gesamtergebnis aus, gleichzeitig werden in einzelnen Aufgabenbereichen aufgrund wachsender Anforderungen sowie zusätzlicher gesetzlicher Verpflichtungen auch Jahresfehlbeträge zu verzeichnen sein. Im Finanzhaushalt konnte der Bestand an liquiden Mitteln weiterhin auf einem soliden Niveau gehalten werden. Zum Jahresende 2024 beträgt der Zahlungsmittelbestand 0,8 Mio. €. Aufgrund von Bauverzögerungen wurden darüber hinaus Festgelder in Höhe von 8,5 Mio. € angelegt. Für die Abrechnung der investiven Maßnahmen – insbesondere die Sanierung der Klosterwiesenschule, die Neugestaltung des Dorfplatzes, Sanierung Feuerwehrhaus, Grundstückserwerbe, den Ausbau der Breitbandversorgung, Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie die Erschließung von Baugebieten – steht damit ein gewisses finanzielles Polster zur Verfügung. Gleichwohl ist bei der Umsetzung dieser Investitionen darauf zu achten, dass der Ergebnishaushalt durch Folgekosten nicht dauerhaft übermäßig belastet wird. Investitionen sollten deshalb möglichst so ausgerichtet sein, dass sie durch eine Reduktion der Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten zur Kompensation der steigenden Abschreibungen beitragen. 119 Auch in den kommenden Jahren strebt die Gemeinde Baindt an, ein qualitativ hochwertiges Leistungsangebot in allen Aufgabenbereichen zu sozial verträglichen Konditionen bereitzustellen. Alle Ausgabenpositionen unterliegen daher einer fortlaufenden Prüfung auf mögliche Einspar- und Optimierungspotenziale. Eine Verbesserung der Haushaltslage kann dabei nicht ausschließlich durch die Stabilisierung der Einnahmenseite erfolgen – auch das dynamische Wachstum der Aufwendungen erfordert gezielte Gegenmaßnahmen. Langfristig ist eine Reform des kommunalen Finanzsystems erforderlich, um den Kommunen wieder einen größeren Gestaltungsspielraum zu eröffnen und die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig zu sichern. Die Abhängigkeit der Gemeinde Baindt von wenigen großen Einnahmequellen – insbesondere der Einkommen- und Gewerbesteuer – stellt angesichts ihrer Konjunkturabhängigkeit ein schwer kalkulierbares Risiko dar. V. Anlagen zum Anhang 23. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss Die Rücklagen nach § 23 GemHVO sind anhand der Anlage 27 der VwV Produkt- und Kontenrahmen zu erläutern. Dabei bietet es sich an, die Davon-Positionen nach § 23 Satz 2 GemHVO hier ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen. Art Stand zum 31.12.2023 Stand zum 31.12.2024 Tsd. € 1. Ergebnisrücklagen 13.794 15.150 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1) 5.132 6.297 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1) 8.661 8.852 2. Zweckgebundene Rücklagen 0 0 Rücklagen gesamt 13.794 15.150 120 2 3 4 5 4) 6 7 8 1. 18.132,00 4.257,35 0,00 0,00 0,00 9.972,35 12.417,00 2. 42.257.111,96 9.136.252,27 39.909,63 0,00 0,00 1.456.111,05 49.897.343,55 2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.371.780,83 49.408,45 36.265,30 0,00 0,00 0,00 10.384.923,98 2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.672.862,91 6.961,16 0,00 0,00 0,00 693.548,05 9.986.276,02 2.3. Infrastrukturvermögen 15.051.861,08 455.320,88 2.669,29 1.271.692,59 0,00 529.695,71 16.246.509,55 2.4. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.651,52 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.074.047,50 187.762,54 4,00 0,00 0,00 152.122,54 1.109.683,50 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 477.191,00 113.807,79 971,04 0,00 0,00 80.744,75 509.283,00 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 4.600.717,12 8.322.991,45 0,00 -1.271.692,59 0,00 0,00 11.652.015,98 3. 19.256.753,58 21.500.000,00 26.432.187,50 0,00 0,00 0,00 14.324.566,08 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 3.2. Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 151.961,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 151.961,00 3.3. Sondervermögen 615.505,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 615.505,08 3.4. Ausleihungen 4.189.287,50 500.000,00 132.187,50 0,00 0,00 0,00 4.557.100,00 3.5. Wertpapiere 13.800.000,00 21.000.000,00 26.300.000,00 0,00 0,00 0,00 8.500.000,00 61.531.997,54 30.640.509,62 26.472.097,13 0,00 0,00 1.466.083,40 64.234.326,63 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) 3) 4) beinhaltet die Abhänge von Restbuchwerten aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmungen von Straßen, Sacheinlagen in Beteiligungen usw. einschl. außerordentliche Abschreibungen In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) EUR 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachvermögen (ohne Vorräte) Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) insgesamt Vermögensübersicht Vermögen Stand zum 01.01.2024 Vermögensveränderungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2024 (∑ Sp. 2 bis 7) Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge 2) Umbu- chungen Zu- schrei- bungen Abschrei- bungen 3) 121 bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen) Sondertilgung 2019 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 2.939.068,67 2.816.024,87 126.500,00 506.000,00 2.183.524,87 -123.043,80 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 2.939.068,67 2.816.024,87 126.500,00 506.000,00 2.183.524,87 -123.043,80 nachrichtlich: 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 914.537,50 1.027.750,00 36.787,50 147.150,00 843.812,50 113.212,50 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 914.537,50 1.027.750,00 36.787,50 147.150,00 843.812,50 113.212,50 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.620.750,00 2.889.850,00 80.900,00 323.600,00 2.485.350,00 269.100,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 2.620.750,00 2.889.850,00 80.900,00 323.600,00 2.485.350,00 269.100,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 6.474.356,17 6.733.624,87 244.187,50 976.750,00 5.512.687,37 259.268,70 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Trägerdarlehen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 6.474.356,17 6.733.624,87 244.187,50 976.750,00 5.512.687,37 259.268,70 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.535.287,50 3.917.600,00 117.687,50 470.750,00 3.329.162,50 382.312,50 3. Konsolidierte Gesamtschulden 2.939.068,67 2.816.024,87 126.500,00 506.000,00 2.183.524,87 -123.043,80 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01.2024 zum 31.12.2024 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-) 5) EUR Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Waserversorgung Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) 8) 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 122 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2024 EUR EUR 2023 2024 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 335.120,55 € 709.740,45 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 3) 3.520.438,22 € 2.270.414,45 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) 3) 6.046.156,71 €- 2.066.441,18 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) 3) 2.939.068,67 € 123.043,80 €- 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) 38.730,28 €- 6.742,71 € 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) 709.740,45 € 797.412,63 € 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 4) -gebundene Einlagen bei örtlichen Banken 13.800.000,00 € 8.500.000,00 € 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 5) - € - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende - Verbindlichkeiten betrachten 14.509.740,45 € 9.297.412,63 € 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) 13.437.000,00 €- 1.547.000,00 €- 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 6) - € - € 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) - € - € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 1.072.740,45 € 7.750.412,63 € 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 15 - für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 16 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 1.072.740,45 € 7.750.412,63 € 17 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 212.153,00 € 252.478,00 € 1) Zeilen unterhalb Zeile 14 können bedarfsgerecht angepasst werden 2) 3) 4) 5) 6) Nr. Finanzrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) aus der Finanzrechnung (§ 50 Nr. 42 GemHVO); entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 Für die Spalten Finanzhaushalt und Finanzplanung sind die Werte der letzten Finanzplanung zu verwenden. entspricht dem Konto 1492 - Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) hier berücksichtigt werden. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. § 87 Abs. 3 GemO). 123 Zuführungen Auflösung (Grund entfallen) bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 31.12.2023 31.12.2024 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR - 10 Pensionsverpflichtungen -Aktive- 10 Pensionsverpflichtungen - Versorgungsempfänger- 10 Beihilfeverpflichtungen -Aktive- 10 Beihilfeverpflichtungen -Versorgungsempfänger- 10 Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Urlaubsrückstellungen -Beamte- 10 Urlaubsrückstellungen -Tarifbeschäftigte- 10 Überstundenrückstellungen - Beamte - 10 Überstundenrückst. -Tarifbeschäftigte- 50 GPA Prüfung 2020-2024 - 2891 33.000,00 0,00 3.000,00 0,00 36.000,00 0,00 29.000,00 0,00 50 Rückstellungen für GPA 2024 - Bauamtsüberprüfung 2891 6.000,00 0,00 0,00 0,00 6.000,00 0,00 13.000,00 0,00 51 Nahwärmeabschluss 2891 1.000,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0,00 0,00 51 Nahwärme Gasabrechnung/ Wärmepreisbremse 2870 35.000,00 0,00 0,00 15.000,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 51 Abrechnung Stelle Asylbeauftragte Gde 15.000,00 0,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 52 Stromabr. Gemeindewerke 2870 0,00 0,00 35.000,00 0,00 35.000,00 50.000,00 0,00 0,00 51 Rückst. Abr. Klimabeauftragter 2891 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 51 Kindergarten interk. Kostenausgleich 2870 10.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 0,00 0,00 Abrechnung nichtkomm. Kindergärten 2023, 2024 St. Martin 2870 160.000,00 0,00 50.000,00 0,00 210.000,00 290.000,00 0,00 0,00 51 Unterhaltung Gemeindestraßen 2870 130.000,00 0,00 50.000,00 0,00 180.000,00 180.000,00 0,00 0,00 51 Ökopunkte 2870 140.000,00 0,00 0,00 0,00 140.000,00 0,00 140.000,00 0,00 51 Konzeptvergabe Fischerareal 2870 50.000,00 0,00 10.000,00 0,00 60.000,00 60.000,00 0,00 0,00 51 ZV Breitbandvers. und EDV 2870 50.000,00 0,00 25.000,00 0,00 75.000,00 75.000,00 0,00 0,00 51 Sportplatzunterhaltung 2870 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 51 Kosten Bauleitplanung 2870 75.000,00 0,00 15.000,00 0,00 90.000,00 90.000,00 0,00 0,00 795.000,00 0,00 188.000,00 30.000,00 953.000,00 866.000,00 182.000,00 0,00 davon mit einer Restlaufzeit von Zum Stichtag 31.12.2024 beträgt der Anteil an der Rückstellung beim KVBW 5.002.090 EUR (Vj. 4.880.372 EUR) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt- betrag am Ende des Haushalts- jahres - Veränderungen im Haushaltsjahr Richtlinien über die flexible Arbeitszeit für die Bediensteten vom 01.01.2007 - Das Zeitkonto wird jährlich zum 01.10. abgerechnet. Zu diesem Zeitpunkt werden Zeitguthaben über 40 Stunden gestrichen. Eine weitere Übertragung von Urlaub und Zeitgutschrift ist nicht möglich. 0,00 0,00 Umbuchunge n EUR Inanspruch- nahme EUR Verbot der Bildung von Pensionsrückstellungen (einschl. Beihilferückstellungen) in der Bilanz der Kommune: Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg gebildet (§ 27 Abs. 5 GKV); eine zusätzliche Bildung von Pensionsrückstellungen in der Bilanz der Kommune ist daher nicht zulässig (§ 41 Abs. 2 Satz 2 GemHVO). 3. Rückst. für ausgleichspflichtige Gebühren - siehe EB Abwasser 2. Rückstell. für Deponien u. Altlasten 0,00 1. Pensionsrückstellungen/Altersteilzeit Art der Rückstellungen - Bilanzkonten 2870 und 2891 Gesamt- betrag am Ende des Vorjahres 3. Instandhaltungsrückstellungen s.u. 0,00 0,00 5. Sonst. Rückstell. nach § 41 GemHVO 4. Rückst- für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften oder Schadensfällen 0,00 0,00 5. Summe aller Rückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 124 Anfangsstand Anschaffungswerte Zugang Abgang Endstand Zuschüsse Abschreibung / Wertberichtigung bisherige Abschreibung Abschreibung im Haushaltsjahr Abgang d.h. angesammelte Abschreibungen auf die Abgänge aus Spalte 4 Endstand Restbuchwerte (Endstand) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Eingeschränkt auf: Alle Anlagenummern, ohne Typen Zuschuss und Beitrag Fibu-Bestandskonto Haushaltsjahr: 2024 erstellt von: 20.05.2025 / 16:44:55erstellt am: erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abele Vermögensübersicht Anlagenbuchführung 01 Gemeinde Baindt 00200000 - Lizenzen 60.692,48 0,00 0,00 60.692,48 0,00 52.713,48 0,00 58.478,48 2.214,00 5.765,00 00250000 - DV-Software 17.596,22 4.257,35 0,00 21.853,57 0,00 7.443,22 0,00 11.650,57 10.203,00 4.207,35 01110000 - Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,98 0,00 0,00 2.092.625,98 0,00 0,00 0,00 0,00 2.092.625,98 0,00 01200000 - Ackerland 31.233,60 0,00 0,00 31.233,60 0,00 0,00 0,00 0,00 31.233,60 0,00 01310000 - Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 0,00 0,00 3.934,32 0,00 0,00 0,00 0,00 3.934,32 0,00 01320000 - Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,00 0,00 0,00 11.652,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.652,00 0,00 01900000 - Sonstige unbebaute Grundstücke 8.232.334,93 49.693,57 36.550,42 8.245.478,08 0,00 0,00 0,00 0,00 8.245.478,08 0,00 02110000 - Grund und Boden bei Wohnbauten 341.754,78 366,11 0,00 342.120,89 0,00 0,00 0,00 0,00 342.120,89 0,00 02120000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 192.053,04 205,73 0,00 192.258,77 0,00 36.214,04 0,00 63.745,77 128.513,00 27.531,73 02210000 - Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 0,00 0,00 494.772,04 0,00 0,00 0,00 0,00 494.772,04 0,00 02220000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 4.584.532,54 6.389,32 0,00 4.590.921,86 0,00 1.412.644,54 0,00 1.603.151,86 2.987.770,00 190.507,32 02310000 - Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 0,00 0,00 451.872,54 0,00 0,00 0,00 0,00 451.872,54 0,00 02320000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 6.701.768,00 0,00 0,00 6.701.768,00 0,00 5.709.298,00 0,00 5.952.335,00 749.433,00 243.037,00 alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 125 Anfangsstand Anschaffungswerte Zugang Abgang Endstand Zuschüsse Abschreibung / Wertberichtigung bisherige Abschreibung Abschreibung im Haushaltsjahr Abgang d.h. angesammelte Abschreibungen auf die Abgänge aus Spalte 4 Endstand Restbuchwerte (Endstand) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Eingeschränkt auf: Alle Anlagenummern, ohne Typen Zuschuss und Beitrag Fibu-Bestandskonto Haushaltsjahr: 2024 erstellt von: 20.05.2025 / 16:44:56erstellt am: erstellt für: Seite: 2 Herrn Wolfgang Abele Vermögensübersicht Anlagenbuchführung 01 Gemeinde Baindt 02410000 - Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25 0,00 0,00 256.415,25 0,00 0,00 0,00 0,00 256.415,25 0,00 02420000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 6.544.627,18 0,00 0,00 6.544.627,18 0,00 3.836.873,18 0,00 3.995.604,18 2.549.023,00 158.731,00 02910000 - Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30 0,00 0,00 232.207,30 0,00 0,00 0,00 0,00 232.207,30 0,00 02920000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 3.612.789,27 0,00 0,00 3.612.789,27 0,00 1.744.899,27 0,00 1.818.640,27 1.794.149,00 73.741,00 03100000 - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.172.404,59 2.003,47 0,00 2.174.408,06 0,00 0,00 0,00 0,00 2.174.408,06 0,00 03200000 - Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 551.030,79 0,00 0,00 551.030,79 0,00 143.230,79 0,00 150.557,79 400.473,00 7.327,00 03410000 - Anlagen zur Abwasserableitung 317.050,19 0,00 0,00 317.050,19 0,00 16.772,19 0,00 20.740,19 296.310,00 3.968,00 03500000 - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 19.458.220,01 114.199,37 0,00 19.572.419,38 0,00 10.098.649,01 0,00 10.493.461,38 9.078.958,00 394.812,37 03600000 - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 1.563.108,79 255.300,51 2.669,29 1.815.740,01 0,00 274.700,79 0,00 326.698,01 1.489.042,00 51.997,22 03700000 - Wasserbauliche Anlagen 243.896,96 1.355.510,12 0,00 1.599.407,08 0,00 12.345,96 0,00 25.795,08 1.573.612,00 13.449,12 03800000 - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 1.416.231,29 0,00 0,00 1.416.231,29 0,00 678.416,80 0,00 709.743,80 706.487,49 31.327,00 alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 126 Anfangsstand Anschaffungswerte Zugang Abgang Endstand Zuschüsse Abschreibung / Wertberichtigung bisherige Abschreibung Abschreibung im Haushaltsjahr Abgang d.h. angesammelte Abschreibungen auf die Abgänge aus Spalte 4 Endstand Restbuchwerte (Endstand) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Eingeschränkt auf: Alle Anlagenummern, ohne Typen Zuschuss und Beitrag Fibu-Bestandskonto Haushaltsjahr: 2024 erstellt von: 20.05.2025 / 16:44:56erstellt am: erstellt für: Seite: 3 Herrn Wolfgang Abele Vermögensübersicht Anlagenbuchführung 01 Gemeinde Baindt 03900000 - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 914.697,79 0,00 0,00 914.697,79 0,00 360.663,79 0,00 387.478,79 527.219,00 26.815,00 05100000 - Kunstgegenstände 8.650,52 0,00 0,00 8.650,52 0,00 0,00 0,00 0,00 8.650,52 0,00 05500000 - Baudenkmäler 1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 06100000 - Fahrzeuge 1.689.981,07 140.903,90 258.067,51 1.572.817,46 0,00 977.865,07 258.063,51 807.369,46 765.448,00 87.567,90 06200000 - Maschinen 319.239,54 1.067,44 0,00 320.306,98 0,00 267.128,04 0,00 278.068,48 42.238,50 10.940,44 06300000 - Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 652.368,34 45.791,20 0,00 698.159,54 0,00 342.548,34 0,00 396.162,54 301.997,00 53.614,20 07100000 - Betriebsvorrichtungen 20.575,23 0,00 0,00 20.575,23 0,00 10.894,23 0,00 12.957,23 7.618,00 2.063,00 07200000 - Betriebs- und Geschäftsausstattung 874.836,56 113.807,79 971,04 987.673,31 0,00 407.326,56 0,00 486.008,31 501.665,00 78.681,75 09600000 - Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 09610000 - Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 3.788.296,26 5.629.511,44 0,00 9.417.807,70 0,00 0,00 0,00 0,00 9.417.807,70 0,00 09620000 - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 812.420,86 2.693.480,01 1.271.692,59 2.234.208,28 0,00 0,00 0,00 0,00 2.234.208,28 0,00 10130000 - Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 0,00 11130000 - Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00 0,00 0,00 151.961,00 0,00 0,00 0,00 0,00 151.961,00 0,00 12100000 - Sondervermögen 444.312,64 0,00 0,00 444.312,64 0,00 0,00 0,00 0,00 444.312,64 0,00 alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 127 Anfangsstand Anschaffungswerte Zugang Abgang Endstand Zuschüsse Abschreibung / Wertberichtigung bisherige Abschreibung Abschreibung im Haushaltsjahr Abgang d.h. angesammelte Abschreibungen auf die Abgänge aus Spalte 4 Endstand Restbuchwerte (Endstand) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Eingeschränkt auf: Alle Anlagenummern, ohne Typen Zuschuss und Beitrag Fibu-Bestandskonto Haushaltsjahr: 2024 erstellt von: 20.05.2025 / 16:44:57erstellt am: erstellt für: Seite: 4 Herrn Wolfgang Abele Vermögensübersicht Anlagenbuchführung 01 Gemeinde Baindt 12110000 - Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44 0,00 0,00 171.192,44 0,00 0,00 0,00 0,00 171.192,44 0,00 13152000 - Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.057.287,50 500.000,00 132.187,50 4.425.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.425.100,00 0,00 13182000 - Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich (Laufzeit mehr als 1 Jahr) 132.000,00 0,00 0,00 132.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 132.000,00 0,00 14920000 - Sonstige Einlagen 13.800.000,00 21.000.000,00 26.300.000,00 8.500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.500.000,00 0,00 18030000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 201.850,00 49.535,59 0,00 251.385,59 0,00 48.576,00 0,00 70.574,59 180.811,00 21.998,59 18036000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 30.000,00 0,00 0,00 30.000,00 0,00 2.700,00 0,00 3.300,00 26.700,00 600,00 Gesamt 88.154.474,84 31.962.022,92 28.002.138,35 92.114.359,41 0,00 26.441.903,30 1.488.681,99 258.063,51 27.672.521,78 64.441.837,63 alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 128 Anfangsstand Anschaffungswerte Zugang Abgang Endstand Zuschüsse Abschreibung / Wertberichtigung bisherige Abschreibung Abschreibung im Haushaltsjahr Abgang d.h. angesammelte Abschreibungen auf die Abgänge aus Spalte 4 Endstand Restbuchwerte (Endstand) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Eingeschränkt auf: Alle Anlagenummern, nur Typen Zuschuss und Beitrag Fibu-Bestandskonto Haushaltsjahr: 2024 erstellt von: 20.05.2025 / 16:45:13erstellt am: erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abele Vermögensübersicht Anlagenbuchführung 01 Gemeinde Baindt 21100000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 11.447,76 15.000,00 0,00 26.447,76 0,00 3.816,76 0,00 5.211,76 21.236,00 1.395,00 21110000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 9.208.932,37 1.282.708,45 385.300,00 10.106.340,82 198.400,00 2.679.710,94 0,00 2.844.251,94 7.262.088,88 164.541,00 21120000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 23.376,76 0,00 0,00 23.376,76 0,00 8.961,76 0,00 10.130,76 13.246,00 1.169,00 21170000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 9.327,90 0,00 0,00 9.327,90 0,00 6.843,90 0,00 7.277,90 2.050,00 434,00 21200000 - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 13.361.078,61 90.228,82 0,00 13.451.307,43 0,00 7.680.935,11 0,00 7.924.593,93 5.526.713,50 243.658,82 21900000 - Sonstige Sonderposten 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 825,00 0,00 925,00 75,00 100,00 29116000 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 796.358,86 0,00 0,00 796.358,86 0,00 491.382,86 0,00 517.263,86 279.095,00 25.881,00 Gesamt 23.411.522,26 1.387.937,27 385.300,00 24.414.159,53 198.400,00 10.872.476,33 437.178,82 0,00 11.309.655,15 13.104.504,38 alle währungsrelevanten Beträge in EURLegende: 129 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 1Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 1.304,73 1.304,73 0,00 0,00 -1.304,73 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 0,00 1.304,73 1.304,73 0,00 0,00 -1.304,73 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 0,00 -1.304,73 -1.304,73 0,00 0,00 1.304,73 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 0,00 1.304,73 1.304,73 0,00 0,00 -1.304,73 0,00 130 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 2Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 5.120,82 66.500,00 4.257,35 -62.242,65 0,00 2.500,00 64.742,65 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 5.120,82 66.500,00 4.257,35 -62.242,65 0,00 2.500,00 64.742,65 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -5.120,82 -66.500,00 -4.257,35 62.242,65 0,00 -2.500,00 -64.742,65 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 5.120,82 66.500,00 4.257,35 -62.242,65 0,00 2.500,00 64.742,65 0,00 131 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 3Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 2.070,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 2.070,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 13.433,59 15.000,00 5.801,99 -9.198,01 0,00 1.500,00 10.698,01 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 13.433,59 15.000,00 5.801,99 -9.198,01 0,00 1.500,00 10.698,01 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -11.362,99 -15.000,00 -5.801,99 9.198,01 0,00 -1.500,00 -10.698,01 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 13.433,59 15.000,00 5.801,99 -9.198,01 0,00 1.500,00 10.698,01 0,00 132 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 4Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 694,00 0,00 24.167,00 24.167,00 0,00 0,00 -24.167,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 694,00 0,00 24.167,00 24.167,00 0,00 0,00 -24.167,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 2.550,99 120.900,00 141.971,34 21.071,34 0,00 142.000,00 120.928,66 27.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 2.550,99 120.900,00 141.971,34 21.071,34 0,00 142.000,00 120.928,66 27.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -1.856,99 -120.900,00 -117.804,34 3.095,66 0,00 -142.000,00 -145.095,66 -27.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 2.550,99 120.900,00 141.971,34 21.071,34 0,00 142.000,00 120.928,66 27.000,00 133 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 5Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 1.964.479,32 1.570.000,00 186.757,37 -1.383.242,63 0,00 0,00 1.383.242,63 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 1.964.479,32 1.570.000,00 186.757,37 -1.383.242,63 0,00 0,00 1.383.242,63 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 3.280.844,08 1.750.000,00 195.909,56 -1.554.090,44 0,00 2.500.000,00 4.054.090,44 1.250.000,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 182.954,04 0,00 9.304,73 9.304,73 0,00 0,00 -9.304,73 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 12.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 3.475.798,12 1.750.000,00 205.214,29 -1.544.785,71 0,00 2.500.000,00 4.044.785,71 1.250.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -1.511.318,80 -180.000,00 -18.456,92 161.543,08 0,00 -2.500.000,00 -2.661.543,08 -1.250.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 3.475.798,12 1.750.000,00 205.214,29 -1.544.785,71 0,00 2.500.000,00 4.044.785,71 1.250.000,00 134 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 6Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 1.500,00 0,00 -1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 1.500,00 0,00 -1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -1.500,00 0,00 1.500,00 0,00 0,00 -1.500,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 1.500,00 0,00 -1.500,00 0,00 0,00 1.500,00 0,00 135 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 7Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 1.800,00 242.000,00 310.634,00 68.634,00 0,00 0,00 -68.634,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 10.000,00 16.650,00 6.650,00 0,00 0,00 -6.650,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 1.800,00 252.000,00 327.284,00 75.284,00 0,00 0,00 -75.284,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 15.202,25 1.500.000,00 860.621,34 -639.378,66 0,00 250.000,00 889.378,66 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 381.801,17 25.000,00 0,00 -25.000,00 0,00 19.300,00 44.300,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 397.003,42 1.525.000,00 860.621,34 -664.378,66 0,00 269.300,00 933.678,66 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -395.203,42 -1.273.000,00 -533.337,34 739.662,66 0,00 -269.300,00 -1.008.962,66 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 397.003,42 1.525.000,00 860.621,34 -664.378,66 0,00 269.300,00 933.678,66 0,00 136 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 8Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 5.000,00 0,00 19.535,59 19.535,59 0,00 10.000,00 -9.535,59 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 5.000,00 0,00 19.535,59 19.535,59 0,00 10.000,00 -9.535,59 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -5.000,00 0,00 -19.535,59 -19.535,59 0,00 -10.000,00 9.535,59 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 5.000,00 0,00 19.535,59 19.535,59 0,00 10.000,00 -9.535,59 0,00 137 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 9Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 472.500,00 1.228.000,00 329.800,00 -898.200,00 0,00 0,00 898.200,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 472.500,00 1.228.000,00 329.800,00 -898.200,00 0,00 0,00 898.200,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 2.460.475,35 5.000.000,00 4.513.020,85 -486.979,15 0,00 2.627.000,00 3.113.979,15 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 8.730,06 357.500,00 58.818,82 -298.681,18 0,00 69.700,00 368.381,18 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 2.469.205,41 5.357.500,00 4.571.839,67 -785.660,33 0,00 2.696.700,00 3.482.360,33 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -1.996.705,41 -4.129.500,00 -4.242.039,67 -112.539,67 0,00 -2.696.700,00 -2.584.160,33 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 2.469.205,41 5.357.500,00 4.571.839,67 -785.660,33 0,00 2.696.700,00 3.482.360,33 0,00 138 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 10Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 10.000,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 10.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 -5.000,00 -10.000,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 10.000,00 0,00 139 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 11Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -20.000,00 -20.000,00 -20.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 140 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 12Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 141 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte und Gemeinden) Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 13Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -15.000,00 -15.000,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 0,00 142 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 14Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 3.533,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 3.533,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 10.451,18 0,00 6.389,32 6.389,32 0,00 0,00 -6.389,32 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 39.072,72 2.000,00 3.801,29 1.801,29 0,00 19.500,00 17.698,71 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 49.523,90 2.000,00 10.190,61 8.190,61 0,00 19.500,00 11.309,39 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -45.990,80 -2.000,00 -10.190,61 -8.190,61 0,00 -19.500,00 -11.309,39 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 49.523,90 2.000,00 10.190,61 8.190,61 0,00 19.500,00 11.309,39 0,00 143 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 15Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 40.000,00 0,00 -40.000,00 0,00 0,00 40.000,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 40.000,00 0,00 -40.000,00 0,00 0,00 40.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -40.000,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 -40.000,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 40.000,00 0,00 -40.000,00 0,00 0,00 40.000,00 0,00 144 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 16Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 132.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 132.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -132.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 132.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 145 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 17Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 7.500,00 7.500,00 0,00 0,00 -7.500,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 7.500,00 7.500,00 0,00 0,00 -7.500,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 5.000,00 6.621,82 1.621,82 0,00 5.000,00 3.378,18 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 5.000,00 6.621,82 1.621,82 0,00 5.000,00 3.378,18 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -5.000,00 878,18 5.878,18 0,00 -5.000,00 -10.878,18 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 5.000,00 6.621,82 1.621,82 0,00 5.000,00 3.378,18 0,00 146 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 18Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 -30.000,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 -30.000,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 10.000,00 0,00 -10.000,00 0,00 30.000,00 40.000,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 30.000,00 0,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 -30.000,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.000,00 44.000,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 30.000,00 10.000,00 30.000,00 20.000,00 0,00 74.000,00 54.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -30.000,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 -74.000,00 -84.000,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 30.000,00 10.000,00 30.000,00 20.000,00 0,00 74.000,00 54.000,00 0,00 147 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 19Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 500.000,00 300.000,00 0,00 -300.000,00 0,00 0,00 300.000,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 1.930.000,00 0,00 -1.930.000,00 0,00 0,00 1.930.000,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 500.000,00 2.230.000,00 0,00 -2.230.000,00 0,00 0,00 2.230.000,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 1.158.000,00 0,00 -1.158.000,00 0,00 0,00 1.158.000,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 35.000,00 0,00 -35.000,00 0,00 20.000,00 55.000,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 1.193.000,00 0,00 -1.193.000,00 0,00 22.000,00 1.215.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 500.000,00 1.037.000,00 0,00 -1.037.000,00 0,00 -22.000,00 1.015.000,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 1.193.000,00 0,00 -1.193.000,00 0,00 22.000,00 1.215.000,00 0,00 148 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 20Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 110.000,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 110.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -110.000,00 -110.000,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 110.000,00 0,00 149 Wasserversorgung Wasserversorgung53300000 5330000000 Unterprodukt Leistung Wasserversorgung Wasserversorgung5330 533000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 21Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 65.350,00 50.350,00 51.287,50 937,50 0,00 0,00 -937,50 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 65.350,00 50.350,00 51.287,50 937,50 0,00 0,00 -937,50 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 150.000,00 150.000,00 0,00 0,00 -150.000,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 0,00 150.000,00 150.000,00 0,00 0,00 -150.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 65.350,00 50.350,00 -98.712,50 -149.062,50 0,00 0,00 149.062,50 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 0,00 150.000,00 150.000,00 0,00 0,00 -150.000,00 0,00 150 Fernwärmeversorgung Fernwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Fernwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 22Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 139.587,98 300.000,00 20.041,45 -279.958,55 0,00 0,00 279.958,55 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 5.000,00 0,00 33.000,00 33.000,00 0,00 0,00 -33.000,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 144.587,98 300.000,00 53.041,45 -246.958,55 0,00 0,00 246.958,55 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 231.271,81 150.000,00 63.051,74 -86.948,26 0,00 100.000,00 186.948,26 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 75.171,31 0,00 122.792,92 122.792,92 0,00 0,00 -122.792,92 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 1.253,24 750.000,00 0,00 -750.000,00 0,00 1.000.000,00 1.750.000,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 307.696,36 900.000,00 185.844,66 -714.155,34 0,00 1.100.000,00 1.814.155,34 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -163.108,38 -600.000,00 -132.803,21 467.196,79 0,00 -1.100.000,00 -1.567.196,79 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 307.696,36 900.000,00 185.844,66 -714.155,34 0,00 1.100.000,00 1.814.155,34 0,00 151 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 23Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 1.710.000,00 0,00 -1.710.000,00 0,00 0,00 1.710.000,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 850,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 850,00 1.710.000,00 0,00 -1.710.000,00 0,00 0,00 1.710.000,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 45.106,05 150.000,00 186.278,38 36.278,38 0,00 1.935.000,00 1.898.721,62 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100.000,00 100.000,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 45.106,05 150.000,00 186.278,38 36.278,38 0,00 2.035.000,00 1.998.721,62 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -44.256,05 1.560.000,00 -186.278,38 -1.746.278,38 0,00 -2.035.000,00 -288.721,62 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 45.106,05 150.000,00 186.278,38 36.278,38 0,00 2.035.000,00 1.998.721,62 0,00 152 Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung53800000 5380000000 Unterprodukt Leistung Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung5380 538000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 24Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 79.000,00 79.000,00 80.900,00 1.900,00 0,00 0,00 -1.900,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 79.000,00 79.000,00 80.900,00 1.900,00 0,00 0,00 -1.900,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 350.000,00 350.000,00 0,00 0,00 -350.000,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 0,00 350.000,00 350.000,00 0,00 0,00 -350.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 79.000,00 79.000,00 -269.100,00 -348.100,00 0,00 0,00 348.100,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 0,00 350.000,00 350.000,00 0,00 0,00 -350.000,00 0,00 153 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 25Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 225.085,00 0,00 115.000,00 115.000,00 0,00 0,00 -115.000,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 409.807,98 1.130.000,00 57.228,82 -1.072.771,18 0,00 45.000,00 1.117.771,18 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 2.340,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 637.232,98 1.130.000,00 172.228,82 -957.771,18 0,00 45.000,00 1.002.771,18 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 108,05 0,00 2.003,47 2.003,47 0,00 0,00 -2.003,47 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 730.255,48 1.190.000,00 1.059.230,79 -130.769,21 0,00 3.029.500,00 3.160.269,21 250.000,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 730.363,53 1.190.000,00 1.061.234,26 -128.765,74 0,00 3.029.500,00 3.158.265,74 250.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -93.130,55 -60.000,00 -889.005,44 -829.005,44 0,00 -2.984.500,00 -2.155.494,56 -250.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 730.363,53 1.190.000,00 1.061.234,26 -128.765,74 0,00 3.029.500,00 3.158.265,74 250.000,00 154 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 26Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 42.810,12 10.000,00 83.647,20 73.647,20 0,00 40.000,00 -33.647,20 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 42.810,12 10.000,00 83.647,20 73.647,20 0,00 40.000,00 -33.647,20 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -42.810,12 -10.000,00 -83.647,20 -73.647,20 0,00 -40.000,00 33.647,20 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 42.810,12 10.000,00 83.647,20 73.647,20 0,00 40.000,00 -33.647,20 0,00 155 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ ÖPNV54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 27Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 94.049,38 120.000,00 0,00 -120.000,00 0,00 0,00 120.000,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 94.049,38 120.000,00 0,00 -120.000,00 0,00 0,00 120.000,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 3.851,08 262.000,00 204.500,39 -57.499,61 0,00 250.000,00 307.499,61 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 3.851,08 262.000,00 204.500,39 -57.499,61 0,00 250.000,00 307.499,61 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 90.198,30 -142.000,00 -204.500,39 -62.500,39 0,00 -250.000,00 -187.499,61 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 3.851,08 262.000,00 204.500,39 -57.499,61 0,00 250.000,00 307.499,61 0,00 156 Öffentliches Grün, Landschaftsbau Öffentliches Grün, Landschaftsbau55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 28Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 15,35 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 12.445,41 12.445,41 0,00 0,00 -12.445,41 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 25.000,00 11.900,95 -13.099,05 0,00 85.000,00 98.099,05 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 15,35 25.000,00 24.346,36 -653,64 0,00 85.000,00 85.653,64 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -15,35 -25.000,00 -24.346,36 653,64 0,00 -85.000,00 -85.653,64 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 15,35 25.000,00 24.346,36 -653,64 0,00 85.000,00 85.653,64 0,00 157 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 29Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 385.300,00 0,00 161.900,00 161.900,00 0,00 0,00 -161.900,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 385.300,00 0,00 161.900,00 161.900,00 0,00 0,00 -161.900,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 635.823,33 160.000,00 686.102,34 526.102,34 0,00 1.000.000,00 473.897,66 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 635.823,33 160.000,00 686.102,34 526.102,34 0,00 1.000.000,00 473.897,66 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -250.523,33 -160.000,00 -524.202,34 -364.202,34 0,00 -1.000.000,00 -635.797,66 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 635.823,33 160.000,00 686.102,34 526.102,34 0,00 1.000.000,00 473.897,66 0,00 158 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 30Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 10.000,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 10.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 -5.000,00 -10.000,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 10.000,00 0,00 159 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 31Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 52.302,00 60.000,00 1.995,00 -58.005,00 0,00 0,00 58.005,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 52.302,00 60.000,00 1.995,00 -58.005,00 0,00 0,00 58.005,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -52.302,00 -60.000,00 -1.995,00 58.005,00 0,00 0,00 -58.005,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 52.302,00 60.000,00 1.995,00 -58.005,00 0,00 0,00 58.005,00 0,00 160 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2024 32Seite : 20.05.2025Datum: 12:05:28Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 39.200.000,00 800.000,00 25.800.000,00 25.000.000,00 0,00 0,00 -25.000.000,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 39.200.000,00 800.000,00 25.800.000,00 25.000.000,00 0,00 0,00 -25.000.000,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 41.200.000,00 0,00 20.500.000,00 20.500.000,00 0,00 0,00 -20.500.000,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 41.200.000,00 0,00 20.500.000,00 20.500.000,00 0,00 0,00 -20.500.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -2.000.000,00 800.000,00 5.300.000,00 4.500.000,00 0,00 0,00 -4.500.000,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 41.200.000,00 0,00 20.500.000,00 20.500.000,00 0,00 0,00 -20.500.000,00 0,00 *** Ende der Liste "Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen" *** 161 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 2 21.10 21.10.01.2000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.10 21.10.01.3000 Schulsozialarbeit 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 162 winkler Text-Box Produktplan 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 163 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 164 165 166 VI. Wasserversorgung - Jahresabschluss 2024 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 01.07.2025 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 511.709,47 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -383.232,04 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 128.477,43 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 252.584,55 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -126.706,46 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 125.878,09 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 113.212,50 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 239.090,59 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 10.145,03 3 Bilanzsumme 1.832.280,52 167 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.330.025,53 € 3.3 • Finanzvermögen 502.254,99 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.832.280,52 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 51.822,20 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 31.359,82 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.066.628,33 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 9.512,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.832.280,52 € 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 128.477,43 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag neu 51.822,20 €), 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2024; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2024 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2024; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 168 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 der Wasserversorgung Baindt beurkundet Baindt, den .............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2024 der Wasserversorgung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 01.07.2025. Baindt, den ............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 01.07.2025 zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 01.07.2025 mitgeteilt und am 04.07.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Gemäß der aktuellen Rechtslage in Baden- Württemberg ist die physische Auslegung des Jahresabschlusses nach § 95b Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen kann die Gemeinde den Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie den erweiterten Beteiligungsbericht elektronisch auf der Homepage veröffentlichen. Der Jahresabschluss 2024 und der Lagebericht der Abwasserbeseitigung Baindt wurden ab 25.07.25 öffentlich zugänglich gemacht. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 169 170 171 172 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt RSW STEUERBERATER Hack, Ganter, Gawatz Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 173 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Auftragsannahme 2 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 2 1.2 Auftragsdurchführung 3 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 4 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 4 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 4 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 10 5. Bescheinigung 26 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Handelsbilanz zum 31. Dezember 2024 I Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht vom 01.01. bis 31.12.2024 II Anhang III Anlagenspiegel nach Eigenbetriebsrecht zum 31. Dezember 2024 IV Lagebericht V Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2024 VI 174 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt - Frau Simone Rürup - beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 für den Eigenbetrieb Wasser ver- sorgung aus den uns vor ge leg ten Be legen, Bü chern und Be standsnachwei sen, die wir auf trags ge- mäß nicht ge prüft ha ben, un ter Be rücksichti gung der er teil ten Aus künfte nach gesetzlichen Vor ga- ben und nach den in ner halb die ses Rah mens lie gen den An wei sungen des Auftraggebers zur Aus- übung be stehen der Wahl rechte zu ent wickeln. Diesen Auftrag zur Er stel lung ohne Beurtei lun gen haben wir in der Zeit von März bis Mai 2025 in un seren Ge schäftsräu men durch ge führt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlus ses umfasste keine über die Auf trags art hin aus ge- hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerbera tungsge- sell schaft. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt der uns mit dessen Erstellung be auf tra- gen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufstellung ver bun de ner Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsak te zu ent schei den hat. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kennt nis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formel len Ges tal- tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Be wertungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Er mes sensent scheidun- gen ein ge holt. Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die er for- derlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Aus- künfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bi- lanzierungs- und Be wer tungs me thoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handels- rechtlich vorgeschriebenen Jahres ab schluss, be stehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver lust rechnung sowie den Anhang, zu erstellen. Der ebenfalls beigefügte Lagebericht wurde vom Kämmerer der Gemeinde Baindt erstellt. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich ge troffen wur- den, berichten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundes steuer berater kam- mer zu den Grundsätzen für die Er stel lung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Um- fang und Er geb nis unserer Tä tig keit. Bei der Auftragsannahme haben wir mit unserem Auftraggeber vereinbart, dass uns die für die Auf- trags durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig ge geben wer den. 175 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1.2 Auftragsdurchführung Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und unserer Berichterstattung haben wir die ein schlä gi- gen Nor men unserer Berufsordnung und unsere Be rufs pflich ten be ach tet, dar unter die Grund sät ze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftig keit, Ver schwiegen heit und Ei gen ver antwort lich keit (§ 57 StBerG). In unserer Kanzlei ist sichergestellt, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jahres ab- schlusses einschließ lich der Be richt ers tattung die ge setzli chen Vor schriften und fachli chen Re geln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlich keit und We- sentlich keit beach tet. Zur Durchführung des Auftrags haben wir uns die erforderlichen Kenntnisse über die Bran che, den Rechts rah men und die Geschäftstätigkeit des Unter nehmens unseres Auf trag ge bers ange eignet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmun- gen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung. Die Beachtung anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straf ta- ten und außer halb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegen- stand unseres Auftrags. Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorge nom me- nen Er stellungs handlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht doku men tiert sind, in un- seren Ar beitspa pieren festgehalten. Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandtei le auf Grund- lage der Buchfüh rung und des Inven tars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bi lanzie- rungs- und Bewer tungs metho den. Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorge leg ten Un terla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Ab- schlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion in ter- ner Kon trol len sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auf traggeber auf of- fensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Kor rektur und achten auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss. 176 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 4 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für den Eigenbetrieb besteht nach § 6 EigBVO in Verbindung mit § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Anlagenbuchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Daten wurden in den Anlagenspiegel übernommen. Auskünfte erteilte der Kämmerer Herr Abele. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanz lei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürn berg erfüllt nach einer Bescheinigung der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 28.02.2024 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses. Die Abschlussbuchungen haben wir mit der Ge schäfts führung unseres Auftrag gebers ab ge stimmt. Die Ab schluss buchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorge nom men. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Be- achtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ord- nungsgemäß entwickelt. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter der Annahme der Fortfüh- rung der Unterneh mens tä tig keit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB angewandt. Die auf den vor her ge hen- den Jah res ab schluss an ge wand ten Be wer tungs me tho den wur den bei be halten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlus ses er kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver lust rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtanga ben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil aus führlich dar ge stellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. 177 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 5 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechtsform: Eigenbetrieb Gründung am: 01.01.1992 Sitz: Baindt Anschrift: Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Satzung: Betriebssatzung vom 06.10.2020 sowie die Wasserversorgungs- satzung vom 11.10.2022 mit Gültigkeit ab 01.01.2023. Die Wasserversorgungssatzung wurde am 16.07.2024 mit Gültigkeit ab 01.01.2025 neu gefasst. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Gegenstand des Unternehmens: Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser Zweckverband: Die Gemeinderäte der Kommunen Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ auf den 01.01.2007 zu gründen. Der Zweckver- band hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trink- bares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Betreuung der Orts- netze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigentum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baien furt bzw. Baindt. Gezeichnetes Kapital: 444.312,64 EUR Betriebsleitung: Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung einge- bunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigen- betriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmer- eiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterle- digt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen erstellt. 178 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 6 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Prüfungen: Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens er- folgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde prü- fungsanstalt Baden-Württem berg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2019 statt. Der Prüfungsbericht ist auf den 29.01.2021 datiert. Wesentliche Ände rungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine 179 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 7 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2 Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Finanzamt: Ravensburg Steuernummer: 77086/00125 Organträger: Umsatzsteuerliche Organschaft mit den BgAs der Gemeinde Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Gewerbesteuerpflicht be- steht wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht. Mangels abweichender Wertansätze entspricht die Handelsbilanz der Steuerbilanz. Die Jahresabschlüsse sind bis zum Jahr 2023 beim Finanzamt eingereicht und veranlagt. Die Ver- anlagungen stehen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Zinsaufwendungen für innere Darlehen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, soweit der BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (R 8.2 KStR). Grundsätzlich ist ein BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet, wenn dieses min- destens 30% des Aktivvermögens beträgt. Die Berechnung erfolgt nach R 8.2 Abs. 2 Satz 5-7 KStR. Aktivvermögen am Anfang des WJ EUR 1.582.175,38 ./. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen am Anfang des WJ EUR 57.453,09 Bereinigtes Aktivvermögen EUR 1.524.722,29 Untergrenze für angemessenes Eigenkapital 30,0% EUR 457.416,69 Eigenkapital am Anfang des WJ EUR 671.413,21 + Unverzinsliche innere Darlehen am Anfang des WJ EUR 0,00 Tatsächliches Eigenkapital 44,0% EUR 671.413,21 180 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 8 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.1 Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022 TEUR % TEUR % TEUR % Sachanlagen 1.330,0 72,6 1.260,8 79,7 1.225,6 71,6 Finanzanlagen 222,3 12,1 232,9 14,7 243,5 14,2 Anlagevermögen 1.552,3 84,7 1.493,6 94,4 1.469,1 85,8 Kundenforderungen 2,1 0,1 46,7 3,0 49,6 2,9 Ford. gg. Gesell./verb. UN 267,4 14,6 18,1 1,1 183,8 10,7 Sonstige Forderungen 10,5 0,6 23,7 1,5 9,0 0,5 Umlaufvermögen 279,9 15,3 88,5 5,6 242,5 14,2 Aktiva 1.832,3 100,0 1.582,2 100,0 1.711,5 100,0 Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022 TEUR % TEUR % TEUR % Eigenkapital 667,3 36,4 538,8 34,1 612,3 35,8 Sonderposten mit Rücklageanteil 57,5 3,1 57,5 3,6 57,5 3,4 Verb. gg. verb. UN/UN mit Bet.verh. 1.027,8 56,1 914,5 57,8 965,4 56,4 Fremdkapital > 1 Jahr 1.027,8 56,1 914,5 57,8 965,4 56,4 Steuerrückstellungen 0,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Rückstellungen 30,5 1,7 12,5 0,8 15,0 0,9 Lieferantenverbindlichkeiten 12,8 0,7 13,5 0,9 29,1 1,7 Sonstige Verbindlichkeiten 26,1 1,4 34,2 2,2 19,4 1,1 Fremdkapital < 1 Jahr 70,2 3,8 60,2 3,8 63,5 3,7 Rechnungsabgrenzungsposten 9,5 0,5 11,1 0,7 12,7 0,7 Passiva 1.832,3 100,0 1.582,2 100,0 1.711,5 100,0 181 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 9 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.2 Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2022 TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 521,2 100,0 531,6 100,0 463,4 100,0 Gesamtleistung 521,2 100,0 531,6 100,0 463,4 100,0 Wareneinsatz 126,8 24,3 145,6 27,4 167,7 36,2 Rohertrag 394,4 75,7 385,9 72,6 295,7 63,8 Sonstige betriebliche Erträge 1,6 0,3 1,6 0,3 1,8 0,4 Rohergebnis 395,9 76,0 387,5 72,9 297,5 64,2 Personalaufwand 1,3 0,3 1,5 0,3 1,9 0,4 Abschreibung 62,1 11,9 58,6 11,0 53,1 11,5 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 1,8 0,4 1,7 0,3 1,6 0,4 Reparaturen und Instandhaltungen 70,3 13,5 304,5 57,3 148,2 32,0 Verschiedene betriebliche Kosten 93,2 17,9 68,9 13,0 56,9 12,3 Sonstige Kosten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Betriebskosten 228,8 43,9 435,3 81,9 261,7 56,5 Betriebsergebnis 167,2 32,1 -47,8 -9,0 35,8 7,7 Zinsen und ähnliche Erträge 3,9 0,8 3,9 0,7 4,3 0,9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 41,7 8,0 29,5 5,6 27,3 5,9 Finanz- und Beteiligungsergebnis -37,8 -7,3 -25,7 -4,8 -23,0 -5,0 Ergebnis vor Steuern 129,3 24,8 -73,5 -13,8 12,8 2,8 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,9 0,2 -0,0 -0,0 0,0 0,0 Jahresergebnis 128,5 24,6 -73,5 -13,8 12,8 2,8 182 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 10 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 23.152,53 Vorjahr: EUR 23.152,53 EUR Vorjahr EUR Grundstückswert bebauter Grundstücke 23.152,53 23.152,53 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 1.302.599,00 Vorjahr: EUR 1.229.099,00 EUR Vorjahr EUR Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung 1.275.548,00 1.202.815,00 Speicheranlagen Hochbehälter 145,00 181,00 Gewinnungsanlagen 2,00 2,00 Messeinrichtungen 3.704,00 1,00 Technische Anlagen 23.200,00 26.100,00 1.302.599,00 1.229.099,00 183 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 11 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung EUR 4.274,00 Vorjahr: EUR 8.500,00 EUR Vorjahr EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.274,00 8.500,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 0,00 Vorjahr: EUR 0,00 EUR Vorjahr EUR Technische Anlagen und Maschinen im Bau 0,00 0,00 Summe Sachanlagen EUR 1.330.025,53 Vorjahr: EUR 1.260.751,53 184 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 12 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen EUR 156.000,00 Vorjahr: EUR 156.000,00 EUR Vorjahr EUR Beteiligungen Zweckverband 156.000,00 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen EUR 66.310,30 Vorjahr: EUR 76.881,54 EUR Vorjahr EUR Darlehen an Zweckverband 66.310,30 76.881,54 Summe Finanzanlagen EUR 222.310,30 Vorjahr: EUR 232.881,54 Summe Anlagevermögen EUR 1.552.335,83 Vorjahr: EUR 1.493.633,07 185 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 13 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen EUR 2.095,61 Vorjahr: EUR 46.695,37 EUR Vorjahr EUR Einzelwertberichtigung Forderung(b.1J) -15.221,61 -15.221,61 Forderungen aus L+L ohne Kontokorrent 17.317,22 61.916,98 2.095,61 46.695,37 Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Gemein de mitgeteilt. 2. Forderungen gegen Gesellschafter EUR 267.376,17 Vorjahr: EUR 18.140,55 EUR Vorjahr EUR Verrechnungskonto Einheitskasse 267.376,17 18.140,55 3. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 10.472,91 Vorjahr: EUR 23.706,39 Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen gliedert sich wie folgt: sonstige Vermögensgegenstände EUR 7.756,25 Umsatzsteuererstattung 2024 EUR 2.716,66 EUR 10.472,91 EUR 10.472,91 186 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 14 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr Art der Forderung TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 2,1 2,1 0,0 Gegenüber Gemeinde 267,4 267,4 0,0 Sonstige Vermögensgegenstände 10,5 10,5 0,0 280,0 280,0 0,0 Summe Umlaufvermögen EUR 279.944,69 Vorjahr: EUR 88.542,31 Summe Aktiva EUR 1.832.280,52 Vorjahr: EUR 1.582.175,38 187 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 15 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital EUR 444.312,64 Vorjahr: EUR 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen EUR 171.192,44 Vorjahr: EUR 171.192,44 III. Verlustvortrag EUR 76.655,23 Vorjahr: EUR 3.184,85 IV. Jahresüberschuss EUR 128.477,43 Vorjahr: EUR -73.470,38 Summe Eigenkapital EUR 667.327,28 Vorjahr: EUR 538.849,85 188 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 16 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Andere Sonderposten EUR 57.453,09 Vorjahr: EUR 57.453,09 EUR Vorjahr EUR Landwirtschaftliche Anschlussbeiträge 57.449,09 57.449,09 Empfangene Ertragszuschüsse 4,00 4,00 57.453,09 57.453,09 Bis 2002 wurden die empfangenen Ertragszuschüsse in einen Sonderposten eingestellt und mit 5% pro Jahr aufgelöst. Seit 2003 wurden die Zuschüsse gemäß Richtlinie 6.5 EStR von den An- schaffungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abgesetzt (entsprechend den Ausführungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003, BStBl. 2003 l S. 361). Seit 2019 werden gestundete landwirtschaftliche Anschlussbeiträge als Sonderposten er fasst. Eine Auflösung findet noch nicht statt. C. Rückstellungen EUR 31.359,82 Vorjahr: EUR 12.500,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2024 Zuführung Verbrauch 31.12.2024 EUR EUR EUR EUR Steuerrückstellungen - Körperschaftsteuer 0,00 859,82 0,00 859,82 0,00 859,82 0,00 859,82 Sonstige Rückstellungen - sonstige Rückstellungen 0,00 15.000,00 0,00 15.000,00 - für Abschluss und Prüfung 12.500,00 6.500,00 3.500,00 15.500,00 12.500,00 21.500,00 3.500,00 30.500,00 12.500,00 22.359,82 3.500,00 31.359,82 189 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 17 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 12.755,39 Vorjahr: EUR 13.526,55 EUR Vorjahr EUR Verbindlichkeiten L+L ohne Kontokorrent 12.755,39 13.526,55 Eine Aufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Ge- meinde mitgeteilt. 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Ge- meinde EUR 1.027.750,00 Vorjahr: EUR 914.537,50 Der Bestand der Darlehen gliedert sich wie folgt: Trägerdarlehen vom 03.05.2016 3,60% EUR 47.950,00 Trägerdarlehen vom 11.09.2012 3,60% EUR 111.050,00 Trägerdarlehen vom 01.07.2014 3,60% EUR 153.750,00 Trägerdarlehen vom 11.09.2018 3,60% EUR 126.562,50 Trägerdarlehen vom 10.09.2019 1%/4,25% EUR 260.625,00 Trägerdarlehen vom 04.08.2020 1,00% EUR 178.750,00 Trägerdarlehen vom 16.07.2024 1,00% EUR 149.062,50 EUR 1.027.750,00 EUR 1.027.750,00 190 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 18 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 26.122,94 Vorjahr: EUR 34.210,39 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentl. Aufw. EUR 1.493,59 Verbindlichkeiten aus Sach-/Dienstleistungen EUR 4.083,40 Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen EUR 20.545,95 EUR 26.122,94 EUR 26.122,94 Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 J. größer 1 J. Art der Verbindlichkeit TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 12,8 12,8 0,0 Gegenüber Gemeinde 1.027,8 30,6 997,2 Sonstige Verbindlichkeiten 26,1 26,1 0,0 1.066,7 69,5 997,2 191 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 19 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach E. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 9.512,00 Vorjahr: EUR 11.098,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2024 Zuführung Verbrauch 31.12.2024 EUR EUR EUR EUR Rechnungsabgrenzung Verteilungsanlagen ZV Baienfurt-Baindt 11.098,00 0,00 1.586,00 9.512,00 11.098,00 0,00 1.586,00 9.512,00 Summe Passiva EUR 1.832.280,52 Vorjahr: EUR 1.582.175,38 192 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 20 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse EUR 521.211,53 Vorjahr: EUR 531.568,28 EUR Vorjahr EUR Erlöse aus Trinkwasserabgabe 435.004,20 417.435,53 Grundgebühren 84.198,20 84.018,70 Bauwasserzins 240,41 216,16 Ersätze 1.768,72 897,89 Pacht Ladesäule 19% USt 0,00 29.000,00 521.211,53 531.568,28 2. Gesamtleistung EUR 521.211,53 Vorjahr: EUR 531.568,28 3. Sonstige betriebliche Erträge EUR 1.586,00 Vorjahr: EUR 1.586,00 EUR Vorjahr EUR Auflösung Rechnungsabgrenzung 1.586,00 1.586,00 1.586,00 1.586,00 193 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 21 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Materialaufwand EUR 126.848,13 Vorjahr: EUR 145.636,73 a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Wa- ren EUR 102.171,16 Vorjahr: EUR 119.161,29 EUR Vorjahr EUR Betriebskostenumlage an ZV 58.256,59 70.787,20 Betriebskostenumlage AfA an ZV 43.914,57 48.374,09 102.171,16 119.161,29 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR 24.676,97 Vorjahr: EUR 26.475,44 EUR Vorjahr EUR Strombezug 3.003,01 5.176,56 Beschäftigungsentgelt verr. Bauhof 21.673,96 21.298,88 24.676,97 26.475,44 Nachrichtlich: Rohertrag (Gesamtleistung ./. Materialaufwand) EUR 394.363,40 Vorjahr: EUR 385.931,55 194 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 22 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Personalaufwand EUR 1.328,00 Vorjahr: EUR 1.541,00 a) Löhne und Gehälter EUR 1.328,00 Vorjahr: EUR 1.541,00 EUR Vorjahr EUR Löhne und Gehälter 1.328,00 1.541,00 6. Abschreibungen EUR 62.137,76 Vorjahr: EUR 58.631,93 a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen EUR 62.137,76 Vorjahr: EUR 58.631,93 EUR Vorjahr EUR Abschreibungen auf Sachanlagen 62.137,76 58.631,93 195 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 23 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 165.317,77 Vorjahr: EUR 375.154,45 a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben EUR 1.846,46 Vorjahr: EUR 1.737,84 EUR Vorjahr EUR Versicherungen 1.846,46 1.737,84 b) Reparaturen und Instandhaltungen EUR 70.271,84 Vorjahr: EUR 304.533,42 EUR Vorjahr EUR Unterhaltung baulicher Anlagen 6.919,59 5.825,28 Unterhaltung Leitungsnetz/Verteilung 17.888,58 230.847,68 Unterhaltung der Messeinrichtungen 1.979,42 4.204,63 Personalleihe Wassermeister von ZV 43.484,25 63.603,67 Wasseranalysen 0,00 52,16 70.271,84 304.533,42 c) Verschiedene betriebliche Kosten EUR 93.199,47 Vorjahr: EUR 68.881,37 EUR Vorjahr EUR Sonstige Geschäftsausgaben 21.410,24 14.431,12 Verwaltungskostenbeitrag 53.257,29 52.512,96 Post und Fernmeldegebühren 1.955,68 1.408,26 Zeitschrift./Bücher/dig.Medien(Fachlit.) 321,00 282,02 Fortbildungskosten 1.255,26 247,01 Auszugleichende Kostenüberdeckung 15.000,00 0,00 93.199,47 68.881,37 196 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 24 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach d) Sonstige Kosten EUR 0,00 Vorjahr: EUR 1,82 EUR Vorjahr EUR Einstellung in die EWB auf Forderungen 0,00 1,82 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 3.911,94 Vorjahr: EUR 3.854,60 EUR Vorjahr EUR Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.911,94 3.854,60 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 41.740,56 Vorjahr: EUR 29.516,13 EUR Vorjahr EUR Zinsen f. Kassenkredite / Verwahrentgelt 481,65 1.269,56 Zinsumlage an ZV 16.983,08 12.667,21 Zinsen f. Kredite Gemeinde 24.275,83 15.579,36 41.740,56 29.516,13 197 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 25 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 10.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR 859,82 Vorjahr: EUR -0,98 EUR Vorjahr EUR Körperschaftsteuer 815,00 -0,98 Solidaritätszuschlag 44,82 0,00 859,82 -0,98 11.Ergebnis nach Steuern EUR 128.477,43 Vorjahr: EUR -73.470,38 12.Jahresüberschuss EUR 128.477,43 Vorjahr: EUR -73.470,38 198 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2024 Seite 26 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bi lanz, Ge winn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Baindt für das Ge schäfts jahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 un ter Be ach tung der deut schen han dels rechtli chen Vor schriften und der er gänzen den Be stim mun gen der Betriebs satzung er stellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnach wei se, die wir auf tragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Aus künfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deut- schen han delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Ver antwortung der gesetzli chen Vertreter des Eigenbetriebs. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteu erberater kam mer zu den Grund sät zen für die Er stel lung von Jah resabschlüssen durch geführt. Die ser umfasst die Ent wicklung der Bi lanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung sowie des Anhangs auf Grund la ge der Buchfüh rung und des In ventars sowie der Vor ga ben zu den an zu wen denden Bilan zie rungs- und Bewer tungs metho den. Die Erstellung des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und dem nachstehenden Jah- resabschluss beigefügten Lageberichts und dessen Beurteilung waren nicht Gegenstand unseres Erstellungsauftrags. Biberach, den 08.05.2025 Dr. Reinhard Gawatz Steuerberater 199 Anlagen RSW STEUERBERATER Hack, Ganter, Gawatz Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 200 201 Anlage II Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG nach Handelsrecht vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 EUR Geschäftsjahr EUR % Vorjahr EUR 1. Umsatzerlöse 521.211,53 100,00 531.568,28 2. Gesamtleistung 521.211,53 100,00 531.568,28 3. Sonstige betriebliche Erträge 1.586,00 0,30 1.586,00 4. Materialaufwand 126.848,13 24,34 145.636,73 5. Personalaufwand 1.328,00 0,25 1.541,00 6. Abschreibungen 62.137,76 11,92 58.631,93 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 165.317,77 31,72 375.154,45 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.911,94 0,75 3.854,60 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 41.740,56 8,01 29.516,13 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 859,82 0,16 -0,98 11. Ergebnis nach Steuern 128.477,43 24,65 -73.470,38 12. Jahresüberschuss 128.477,43 24,65 -73.470,38 202 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der er- gänzen den Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Außerdem wurden die Re- ge lungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, so weit abnutz bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermö- gens ge genstände linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewer tet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Da- bei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We sentlichen übernommen werden. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entneh men. 203 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber der Gemeinde Der Wert der Forderungen gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 267.376,17 (Vorjahr: EUR 18.140,55). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be trägt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2024 bis 1 J. 1 bis 5 J. größer 5 J. TEUR TEUR TEUR TEUR aus Lieferungen und Leistungen 12,8 12,8 0,0 0,0 gegenüber Gemeinde 1.027,8 30,6 997,2 0,0 sonstige Verbindlichkeiten 26,1 26,1 0,0 0,0 Summe 1.066,7 69,5 997,2 0,0 Sonstige Angaben Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2002 sind auf der Passivseite ausgewiesen und werden mit 5 % der Ursprungsbeträge aufgelöst (§ 8 EigBVO). 204 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2024 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: Tätigkeitsbereich Umsatz EUR Erlöse aus Wasserabgabe 519.442,81 Ersätze 1.768,72 Sonstige Angaben Für die Wartung der Gewinnungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen werden technische Mitar- beiter des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegen Entgelt eingesetzt. Arbei- ten für die Wasser versorgung erledigen auch Mitarbeiter des Bauhofs. Der entsprechende Auf- wand wird nach der Inanspruch nahme anteilig dem Betrieb belastet. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen miterledigt. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Ge- meinderat entschei det neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Unterschrift der Geschäftsführung Baindt, den 13.05.2025 Bürgermeisterin Simone Rürup 205 Anlage IV Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt ANLAGENSPIEGEL nach Eigenbetriebsrecht zum 31. Dezember 2024 Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Kennzahlen Bilanzposten EUR Anfangsbestand EUR Zugang Abgang EUR Umbuchungen EUR Endstand EUR Anfangsbestand EUR Wirtschaftsjahr Abschreibungen im Abgänge EUR 4 ausgewiesenen auf die in Spalte Abschreibungen Angesammelte EUR Endstand EUR jahres Wirtschafts- am Ende des Restwerte jahres EUR Wirtschafts- vorangeg. des am Ende Restwerte v. H. bungssatz Abschrei- licher schnitt- Durch- v. H. wert buch- Rest- licher schnitt- Durch- 1 2 3, 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 I. Sachanlagen 1, Bauten auf fremden Grundstücken Rechte und Bauten einschließlich der Grundstücke, grundstücksgleiche 23.152,53 23.152,53 23.152,53 23.152,53 100,00 2, technische Anlagen und Maschinen 3.297.384,23 132.046,96 83,40 3.427.628,44 2.068.285,23 56.744,21 0,00 2.125.029,44 1.302.599,00 1.229.099,00 1,66 38,00 -1.886,15 3, Geschäftsausstattung andere Anlagen, Betriebs- und 35.576,84 1.167,55 36.744,39 27.076,84 5.393,55 0,00 32.470,39 4.274,00 8.500,00 14,68 11,63 4, im Bau geleistete Anzahlungen und Anlagen 0,00 83,40 -83,40 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Sachanlagen 3.356.113,60 133.297,91 3.487.525,36 2.095.362,07 62.137,76 0,00 2.157.499,83 1.330.025,53 1.260.751,53 1,78 38,14 -1.886,15 Insgesamt 3.356.113,60 -1.886,15 133.297,91 0,00 3.487.525,36 2.095.362,07 62.137,76 0,00 2.157.499,83 1.330.025,53 1.260.751,53 1,78 38,14 206 Anlage V Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 Seite 1 Entwicklung der Trinkwasserabgabe (Abschlag und Abrechnung) (* ohne Bauwasserzinsen) Wasserverbrauch cbm cbm +/- cbm Anteil % Erlöse € +/- € Anteil% Grundgebühren € +/- € 2024 2023 2024 2023 2024 2023 Anteil % 241.669 245.488 -3.819 -1,56 435.004,20 417.435,53 +17.674,608 +4,24 84.198,20 84.018,70 -179,50 -0,21 Wasserbereitstellung Die Gemeinderäte der Gemeinden Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 den Zweckver band Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ gegründet. Die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands zusammen mit der Gemeinde Baienfurt war ei- ne zukunftsträchtige Lösung, ohne dass die Gemeinde Baindt die Kontrolle und Verantwortung so- wie die zukünftige Preisgestaltung aus den Händen geben musste. Durch die Gründung eines ge- meinsamen Zweckverbands wurden für beide Gemeinden Betriebs- und Investitionskosten reduziert und dabei die Versorgungssicherheit wesentlich erhöht. Die Betreuung wird durch fachkundiges und ausreichend geschultes Personal gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Be- treuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigentum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Die Eigenbetriebe haben Umlagen (Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage und eine Zinsum- lage) an den Zweckverband Wasserversorgung zu leisten. Maßstab für die Umlagen ist die verkauf- te Wassermenge des laufenden Geschäftsjahres. Die Gemeinde Baindt trug 2023 43,04 % der Um- lagen. 2024 wurde leider noch nicht abgerechnet. Die vorläufigen Vorauszahlungen 2024 wurden mit 42 % der Umlagen angesetzt. Durch die Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Jahr 2007 dienen die damaligen Quellen weder der öffentlichen Wasserversorgung, noch der Notwasserversorgung, da das Wasser seit diesem Zeitpunkt ausschließlich aus der Weißenbronnen-Quelle in Wolfegg be- zogen wird. Die Aufhebung der Wasserschutzgebiete der ehemaligen Wasserschutzgebiete Brühl und Schanzweiher wurde vollzogen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der ausgiebigen Schüttung besteht nach Bau der Querverbindung keine Sor- ge der Wasserknappheit. Steuerlich unterliegt der Eigenbetrieb Wasserversorgung als sog. „Betrieb gewerblicher Art einer ju- ristischen Person des öffentlichen Rechts” nach den Vorschriften des Körperschaftsteuerrechts der Körperschaftsteuer. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser wird entsprechend der Satzung ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben; deshalb wird auch keine Eigenkapitalverzinsung vorge- nommen. Die ehemaligen Gewinnungsanlagen (kein Betrieb mehr seit 2007) im Ortsnetz Baindt wurden 2020 aus dem Anlagevermögen entfernt. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist zum 31.12.2024 weiter frei von externen Darlehen. Im Fi- nanzhaushalt wurden 2024 Trägerdarlehen in Höhe von 150.000,00 € aufgenommen. Der Stand der gewährten Trägerdarlehen von der Gemeinde Baindt beziffert auf 1.026.835,94 €. 207 Anlage V Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 Seite 2 Der Liquiditätsbestand beziffert sich zum 31.12.2024 auf 267.376,15 €. 2015 wurde vom Land das Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“) im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter angehoben. In einem zweiten Schritt wurde es ab dem 01.01.2019 im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter erhöht. Zum 01.01.2024 (Beschluss Kalkulation 2023 und 2024 11.10.2022) betrug der kalkulierte Wasserzins 1,80 € (Ausblick Kalkulation 2025: 1,88 €/m³). Der Verbrauch hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,56 % verringert, jedoch haben sich die Erlöse aufgrund der Gebührenerhöhung um 4,2 % erhöht. Im Jahr 2024 verzeichnete die Region Oberschwaben außergewöhnliche Niederschlagsmengen, die zu erheblichen hydrologischen Ereignissen führten. Besonders hervorzuheben ist der Mai 2024, in dem mit 181,4 Litern pro Quadratmeter ein Niederschlagsrekord für Baden-Württemberg aufgestellt wurde. Dieser intensive Regen führte Anfang Juni zu Hochwasser in mehreren Regionen des Bun- deslandes. Auch in den Folgemonaten wurden erhöhte Niederschlagsmengen registriert. Im Juli 2024 war das Wetter in der Region Bodensee-Oberschwaben auffallend warm und wechselhaft. In einigen Gebie- ten traten zudem tropische Regengüsse auf. Diese Ereignisse verdeutlichen die zunehmende Variabilität und Intensität von Wetterextremen in der Region, was eine Anpassung der wasserwirtschaftlichen und infrastrukturellen Planungen erfor- derlich macht. Die erhöhten Niederschläge haben in Oberschwaben zu einer signifikanten Verbesserung der Grundwassersituation geführt. Insbesondere im März 2024 wurden vielerorts Schwankungen auf ho- hem Niveau beobachtet, besonders in Gewässernähe und in Bereichen mit flurnahem Grundwas- serspiegel. Die anhaltenden Niederschläge haben die Böden in der Region auch in tieferen Schich- ten mit Wasser gesättigt, was sich positiv auf das Waldwachstum auswirkt. Diese Entwicklungen unterstreichen die Bedeutung ausreichender Niederschläge für die Stabilisie- rung und Erholung der Grundwasserstände in Oberschwaben. Die Region Oberschwaben verzeich- nete jedoch in den ersten Monaten des Jahres 2025 ungewöhnlich geringe Niederschlagsmengen. Diese Trockenheit kann erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Wasserversorgung und die lokalen Ökosysteme haben. Die Erlaubnis der Wasserentnahme des Zweckverbandes in Weißenbronnen ist bis Ende 2028 gesi- chert. Die genehmigten Wassermengen entsprechen dem benötigten Bedarf einschließlich einer Si- cherheit. Um ein neues Wasserrecht zu beantragen, müssen Nachweise erbracht werden. Bei einer der Besprechungen mit dem Landratsamt wurde angedeutet, dass wir zukünftig ein klein- eres Wasserrecht bekommen könnten, da wir ja nur einen Teil der Quellschüttungen nützen und da- mit weniger benötigen würden. Wie aufgeführt, benötigen wir diese bisherigen Wassermengen, un- abhängig von den Quellschüttungen. Baindt, den 06.05.2025 Wolfgang Abele Kämmerer 208 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2024 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2024 1. Körperschaftsteuer Jahresergebnis lt. Handelsbilanz/Steuerbilanz EUR 128.477,43 Nicht abziehbare Aufwendungen + Körperschaftsteuer EUR 815,00 + Solidaritätszuschlag EUR 44,82 Summe der Einkünfte EUR 129.337,25 - Abzugsfähige Spenden EUR 0,00 Gesamtbetrag der Einkünfte EUR 129.337,25 - Verlustvortrag EUR 0,00 Zu versteuerndes Einkommen (abgerundet) EUR 129.337,00 Der Verlustvortrag entwickelt sich wie folgt: Verbleibender Verlustvortrag zum 31.12. des Vorjahres EUR 118.898,00 Jahresüberschuss EUR 118.898,00 Verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2024 EUR 0,00 209 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2024 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Umsatzsteuer Sollumsatz nach dem UStG Umsatz USt/VorSt Steuerpflichtige Umsätze 7% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 523.097,68 EUR 36.616,85 EUR 36.616,85 Abziehbare Vorsteuerbeträge anderen Unternehmern Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von EUR 46.441,64 EUR 46.441,64 Verbleibende Umsatzsteuer EUR -9.824,79 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen EUR -7.108,13 Umsatzsteuer-Erstattung(-) EUR -2.716,66 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 VII. Abwasserbeseitigung - Jahresabschluss 2024 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2024 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 01.07.2025 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 903.304,07 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen - 972.778,50 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) - 69.474,43 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 46.914,52 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 557.853,64 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) - 510.939,12 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 269.100,00 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) - 241.839,12 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanz 5.660.149,69 233 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 Sachvermögen 5.299.889,00 € 3.3 Finanzvermögen 94.826,92 € 3.4 Abgrenzungsposten 265.433,77 € 3.5 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.660.149,69 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 Basiskapital 0,00 € 3.8 Rücklagen 52.407,71 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 2.305.628,51 € 3.11 Rückstellungen 383.128,00 € 3.12 Verbindlichkeiten 2.918.985,47 € 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.660.149,69 € 4. Verwendung des Jahresfehlbetrag: Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 69.474,43 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2024; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2024 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2024 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2024; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung: Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 winkler Text-Box 251 251 winkler Text-Box 252 252 winkler Text-Box 253 253 winkler Text-Box 254 254 winkler Text-Box 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264[mehr]

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            Der Doppelhaushalt 2025/2026 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat hat am 14.01.2025 die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steuerung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt ist bereits seit 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt worden. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlossenen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressourcenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Hier werden das ganze Vermögen und alle Verbindlichkeiten dargestellt. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaushalt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 - 1.683.150 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2025 und 2026 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes in Höhe von -470.550 € bzw. -526.500 €. Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 13,77 Mio. Euro bzw. 5,21 Mio. €. Im Jahr 2025 und 2026 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt (Abschluss Schulsanierung, Feuerwehrhaus und Dorfplatz) und einige große neue Maßnahmen (Sanierung Schulsportanlage, Umrüstung Heizzentrale) begonnen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüsse, Beiträge) stehen im Haushaltsplan 2025 und 2026 in Höhe von 15,52 Mio. € bzw. 4,93 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffungen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinanzierung 1.500.000 € Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzierung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschussprogramm) Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfinanzierung 250.000 € Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Wasserversorgung 100.000 € Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. günstige Umsetzung (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließanlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € entspricht anteilig 1/3) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) Schützengilde: 2025: 4.000 € Der Kernhaushalt sieht hier Kreditaufnahmen in Höhe von jeweils 1,0 Mio. € in 2025 und 2026 vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkommen von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebenen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steuereinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie weiterhin einladen, Ihre Ideen und Anregungen in den Baindter Haushalt 2025 und 2026 einzubringen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jahres konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: Freiwillige Leistungen Umsetzung geplanter Investitionsprojekte Planungsleistungen Personaletat Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidungen über die Konsolidierungsmaßnahmen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2025: Hebesatz Grundsteuer A 600 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 230 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 390 v. H. Wassergebühren: 1,88 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,38 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,57 €/m² Hundesteuer: Ersthund 102 € pro Jahr Zweithund 204 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025 und 2026 dargestellt. Ordentliche Erträge Plan 2025 Plan 2026 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.000 € 53% 8.106.900 € 54% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.592.150 € 32% 4.567.650 € 30% Aufgelöste Investitionszuwendungen und - beiträge 430.650 € 3% 429.350 € 3% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 408.350 € 3% 441.350 € 3% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450 € 6% 860.050 € 6% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000 € 2% 256.000 € 2% Zinsen und ähnliche Erträge 246.000 € 2% 213.700 € 1% Sonstige ordentliche Erträge 126.800 € 1% 125.800 € 1% Ordentlichen Erträge (Summe) 14.556.400 € 100,00% 15.000.800 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 4.765.950 € 29% 4.953.050 € 30% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.670.250 € 17% 2.440.350 € 15% Abschreibungen 1.581.700 € 10% 1.584.000 € 9% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.000 € 1% 160.000 € 1% Transferaufwendungen 6.227.900 € 38% 6.772.100 € 41% Sonstige ordentliche Aufwendungen 804.200 € 5% 774.450 € 5% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 16.180.000,00 € 100,00% 16.683.950 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo) -1.623.600 € -1.683.150 € Ressourcenbedarf u.a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2025 2026 Sicherheit und Ordnung 138,10 € 131,10 € Schulträgeraufgaben 1.570,00 € 1.337,90 € Kulturelle Einrichtungen 304,10 € 292,65 € Soziale Hilfen 285,20 € 305,80 € Kinder, Jugend und Familie 2.312,30 € 2.528,10 € Sport 376,65 € 370,40 € Räumliche Planung, Bauen 871,75 € 837,70 € Verkehr 1.006,80 € 1.155,35 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 547,10 € 569,15 € Wirtschaftsförderung 356,25 € 356,25 €[mehr]

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              Öffentliche Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme Teilnahmewettbewerb nach § 20 Abs. 4 VOB/A Bauaahe Austausch der E thrtu gsa age sterwiese schue Bai dt Bauherr Geei de Bai dt P aug Bau eitug irch er E ergie GbH Art der Bau eistug Austausch der E thrtu gsa age sterwiese schue Bai dt Gewerbe Eetr u d Sa itr Eireichugsteri tag 19 03 2025 10%59 Uhr eit ud rt des Erffugsteris tag 19 03 2025 11%00 Uhr Sit'u gssaa Rathaus Bai dt Ede der usch agsfrist Freitag 18 04 2025 Ausfhrug% ,wische W 16 u d 26 i /ahr 2025 Agebotsausgabe% Ab ittwch 19 02 2025 Die A frderu g der Vergabeu terage erfgt ste frei as pdf4Datei per ai a % bauat2@bai dt de achprfste e ach 31 VB$A 6a dratsat Rave sburg as Rechtsaufsichtsbeh8rde Bai dt 19 02 2025 Bauatseiteri Pa u g u d Baueitu g Petra /ese Fa irch er E ergie GbH[mehr]

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                Zuletzt geändert: 19.02.2025
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                © Gemeinde Baindt Stand: 28.03.2025 Seite 1 von 1 Anlage 1 zur Vergaberichtlinie für die Zuteilung von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet „Bifang 8. Änderung“, Mischgebiet, in der Gemeinde Baindt - Checkliste – Diese Checkliste hilft Ihnen zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Verga- beverfahren erfüllen (1.) und wie Sie am Vergabeverfahren teilnehmen können (2.). 1. Erfüllung der Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren Antragsberechtigte Personen Die Antragsteller sind zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig und ge- schäftsfähig? ☐ Nein ☐ Ja Die Antragsteller werden in das geplante Bauvorhaben einziehen (Eigen- nutzung, zumindest mit einer Wohnung)? ☐ Nein ☐ Ja Bei der Zuteilung eines Bauplatzes werden die Personen, die den Antrag gestellt haben (Sie und ggf. Ihr Lebenspartner/ Ehegatte), Vertragspartner des Kaufvertrages sein? ☐ Nein ☐ Ja 2. Teilnahme am Vergabeverfahren 2.1. Vergaberichtlinien Lesen Sie die Vergaberichtlinie für das gemeindeeigene Baugrundstück gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet „Bifang 8. Änderung“, Mischgebiet, in der Gemeinde Baindt, sorgfältig durch. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung. 2.2. Bewerbungsunterlagen Füllen Sie den Fragebogen (Anlage 2) gut leserlich und vollständig aus und unterschreiben Sie diesen. Mit der Unterschrift müssen Sie die Erklärung am Ende des Fragebogens bestätigen. Legen Sie folgenden Nachweis bei: Nachweis über die Finanzierbarkeit: eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung für ein entsprechendes Bauvorhaben eines Kreditinstituts. Alle sonstigen Nachweise müssen von Ihnen vorgehalten, jedoch erst nach Aufforderung vorge- legt werden. 2.3 Bewerbungsfrist und Abgabe Lassen Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte bis spätestens 11.05.2025 (Zeit- punkt des Eingangs bei der Gemeinde) zukommen. Bewerbungen, die nach der Frist eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die folgende Adresse: Bürgermeisteramt Baindt Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Oder per Fax an: 07502/9406-18[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 25.03.2025
                  Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg

                  Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg, Das Land Baden-Württemberg macht einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 1. Januar 2025 wird das Virtuelle Bauamt seinen Betrieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwicklung von Bauanträgen über die zentrale Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)". Grundlage für diese Neuerung ist ein Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Seit November 2023 sind die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung in Kraft. Ziel dieser Entwicklung ist es, den Bauantragsprozess effizienter und transparenter zu gestalten. Durch die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt BW wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die den Prozess optimiert und landesweit standardisiert. Dies bedeutet einen erheblichen Fortschritt in der Verwaltungspraxis von baurechtlichen Verfahren. Die Plattform wurde seit November 2022 von ausgewählten Pilotkommunen getestet und an bestehende landesrechtliche Anforderungen angepasst. Viele Baurechtsbehörden im Land haben sich an den Testdurchläufen beteiligt, um eine reibungslose Einführung und Umsetzung zu gestalten. Ab 01.01.2025 wird die Plattform nun landesweit ausgerollt und entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind Bauanträge nur noch digital einzureichen . Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und Anleitungen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstützen. Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt (https://www.rv.de/ihr+anliegen/bauen+und+umwelt/baurecht+und+wohnbau/baurecht) . Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Behörden - direkt und gleichzeitig an den Anträgen arbeiten können. Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts wird ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung und Vereinfachung behördlicher Abläufe geleistet. Diese Initiative fördert die Digitalisierung im öffentlichen Sektor und bietet eine zukunftsorientierte Lösung für alle Beteiligten.[mehr]

                  Zuletzt geändert: 17.12.2024
                  Bericht_24_09_17.pdf

                  Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. September 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Ortsmitte: Die Einweihung der neu gestalteten Ortsmitte wird nun am 30. April 2025 mit anschließendem Maibaumstellen stattfinden. - Trimm-Dich-Pfad: Der Trimm-Dich-Pfad am Waldspielplatz, der von Seiten des Forstes errichtet wurde, wird, da er weder konzeptionell noch baulich dem heutigen Standard entspricht, von Seiten des Forstes zurückgebaut. Der Bauhof kann die Betreuung und Instandhaltung nicht übernehmen. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Innentüren und Sanitärtrennwände, sowie der Feuerwehrspinde und Umkleidespinde für den Bauhof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Innentüren und Sanitärtrennwände werden an die Schreinerei Guido Abt aus Essenhausen mit einem Auftragswert von 17.332,54 € vergeben. 2. Die Feuerwehrspinde und die Umkleidespinde für den Bauhof werden an die Firme Kessler & Söhne aus Stuttgart mit einem Auftragswert von 19.599,30 € vergeben. Neugestaltung Dorfplatz: Auftragsvergabe der Schlosserarbeiten für die Geländer Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Schlosserarbeiten für die Neugestaltung Dorfplatz wird an die Firma Oschwald GmbH aus Meßkirch mit einer Angebotssumme von 62.750,84 € brutto erteilt. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Vergabe der Klassenzimmermöbel Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Klassenzimmermöbel wird an die Firma flex-i GmbH aus Untergruppenbach mit einem Auftragswert von 150.911,04 € brutto vergeben. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Information zum Bautenstand und zur Kostenentwicklung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die final geprüften Nachträge bei den Gewerken Zimmerer, Trockenbau, Putzarbeiten, Lüftung und Elektro werden genehmigt. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 04.04.2024 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 26.08.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.08.2024 werden gemäß dem Satzungstext als Satzungen beschlossen. Weiteres Vorgehen Mittagessen Klosterwiesenschule und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Ein Wechsel des Catering erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt an den Dornahof. 2. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Kindergartenkinder bis zum 01.10.2024. 3. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt gemäß mit Wirkung zum 01.10.2024 zu. 4. In die Vertragsgestaltung ist aufzunehmen, dass Änderungen bei den Preisen der Gemeinde drei Monate vor dem Wechsel mitzuteilen sind. Beginn des Konzessionsverfahrens nach § 47 EnWG für die Strom- und Gasversorgung in Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Bekanntmachungen über das Auslaufen der bestehenden Gas- und Elektrizitätskonzessionsverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und damit die gesetzlich vorgeschriebenen Konzessionsverfahren einzuleiten. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung zur Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit mit Wirkung zum 01. Oktober 2024. Vereinszuschüsse 2025/2026 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Darüber hinaus wird folgenden Einzelzuschüssen zugestimmt: a. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.435,00 Euro einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung und Ersatzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. b. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.180,00 Euro auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.000,00 Euro gewährt. c. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 260,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Kinder- und Jugendhäsern, Ausstattung Zunftratshäsern, Pavillon, Biertischerhöhungen und Biertische, Ausstattung Musikteam für das Jahr 2025 und für das Jahr 2026 für Reparatur- und Instandhaltungsmaterial für unsere Zunfträumlichkeiten, Ausstattung für den Umzug sowie für Nähmaschinen (voraussichtlich 2 Stück) jeweils in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro pro Jahr. d. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 515,00 Euro ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. e. Das DRK Baienfurt – Baindt erhält einen Zuschuss für ein neues Fahrzeug inkl. Ausbau, Beklebung und Signalanlage für ein Jahr in Höhe von einem Drittel (33 Prozent) der Gesamtsumme der Neuanschaffung, maximal jedoch 25.000 EUR. f. Die Schützengilde Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 435,00 Euro einen Investitionszuschuss für eine elektronische Schießanlage in Höhe von 4.000 Euro. g. Die Landjugend Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 500,00 Euro einen Investitionszuschuss für neue T-Shirts zum Jubiläum in Höhe von 20 Prozent der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 Euro. h. Die Landfrauen erhalten zukünftig einen Regelzuschuss in Höhe von 200,00 Euro und jährlich einen Zuschuss für die Übernahme der Saal- und Küchenmiete für Landfrauenabende und andere Veranstaltungen im Bischof-Sproll-Saal mit einer Obergrenze von 500,00 Euro. 3. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobil bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 Prozent bezuschusst. Anfragen und Verschiedenes - Weihnachtsbeleuchtung: Im Rahmen der Ortsbildverschönerung erteilte das Gremium seine Zustimmung, das Rathaus und die Gaststätte zur Mühle weihnachtlich zu beleuchten. - Klosterwiesenschule: Das Gremium wünscht sich, auch im Zuge des Neubaus der Klosterwiesenschule, dass die Schulleitung die geplanten Neuerungen in der Schule und darüber hinaus, die konzeptionelle Arbeit dem Gemeinderat bei Gelegenheit vorstellt.[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 16.01.2025

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