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iMA-GeruchsmodellSulpach-Endbericht-Öffentlich-29-04-2024.pdf

iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Messstelle § 29b BImSchG Akkreditiert für Immissionsprognosen nach TA Luft Nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. Auftraggeber: Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt Gartenstraße 107 88189 Ravensburg Geruchsmodell Sulpach Endbericht Öffentlicher Bericht ohne datenschutzrelevante Detail-Angaben der Emissionsberechnung für die einzelnen Betriebe Bericht-Nr.: 22-04-03-S Umfang: 31 Seiten Datum: 29.04.2024 Bearbeiter: Dr. Jost Nielinger, Dipl. Met. (Fachlich Verantwortlicher Immissionsprognosen) Stephan Fischer M.Sc.-Met. (Sachverständiger) iMA - Immissionen · Meteorologie · Akustik Richter & Röckle GmbH & Co. KG Niederlassung Stuttgart Hauptstraße 54 D-70839 Gerlingen Tel: 07156 / 4389 15 Fax: 07156 / 5026 18 E-Mail: nielinger@ima-umwelt.de Internet: http://www.ima-umwelt.de Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 2 von 31 Inhaltsverzeichnis Hauptteil 1 Situation und Aufgabenstellung ...................................................................................... 3 2 Vorgehensweise ................................................................................................................ 4 3 Gerüche und ihre Beurteilung .......................................................................................... 5 4 Örtliche Verhältnisse ........................................................................................................ 6 5 Berücksichtigte Betriebe und Tierhaltungen .................................................................. 8 6 Meteorologische Verhältnisse ........................................................................................ 10 7 Ausbreitungsrechnung ................................................................................................... 15 7.1 Verwendetes Programmsystem ..................................................................................... 15 7.2 Beurteilungsgebiet, Berechnungsgebiet und Rechengitter ............................................. 15 7.3 Berücksichtigung der Gebäudeeinflüsse ........................................................................ 17 7.4 Berücksichtigung des Geländeeinflusses ....................................................................... 18 7.5 Windfeldmodell .............................................................................................................. 21 7.6 Anemometerposition und Anemometerhöhe .................................................................. 21 7.7 Emissionen und Quellen im Modell ................................................................................ 22 7.8 Überhöhung ................................................................................................................... 22 7.9 Zählschwelle .................................................................................................................. 22 7.10 Qualitätsstufe (statistische Sicherheit) ........................................................................... 22 7.11 Aufaddieren der Rechenunsicherheit ............................................................................. 22 8 Ergebnisse Gesamtbelastung Geruch in Sulpach ........................................................ 23 9 Zusammenfassung .......................................................................................................... 29 Literatur .................................................................................................................................. 30 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 3 von 31 1 Situation und Aufgabenstellung Im Baindter Ortsteil Sulpach gibt es eine Reihe von landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben und Biogasanlagen, die allesamt zur Geruchsbelastung im Ort beitragen. Bislang hat jeder Betrieb Erweiterungspläne individuell verfolgt, was in den Genehmigungsver- fahren zu etlichen gegenseitigen Widersprüchen geführt hat, die teilweise auch vor Gerichten verhandelt wurden. Eine methodisch einheitliche Gesamtschau der Geruchssituation gab es bislang nicht. Es war daher Ziel sowohl der Gemeinde, aber auch des für die Genehmigungen zuständigen Landratsamt Ravensburg, die Situation in Sulpach allgemein zu befrieden und dabei eine von allen Betrieben und Anwohnern in Sulpach gleichermaßen akzeptierte Berechnungsgrundlage zu schaffen, das „Geruchsmodell Sulpach“. Beim Aufbau des Modells sollten lokale Besonderheiten wie die Ortsbebauung, die örtlichen Windverhältnisse und die lokalen Kaltluftströmungen berücksichtigt werden. Zudem sollten Ausbreitungsrechnungen gemäß den Anhängen 2 und 7 der TA Luft (2021) durch- geführt werden, u.a. um die Gesamtbelastung Geruch an jedem Haus im Ort zu ermitteln. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchs- modells Sulpach“ gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. In zukünftigen Genehmigungsverfahren sollen die Antragsteller dann mit diesem Mo- dell nachweisen, dass ihre Planung entsprechend den Genehmigungs-Vorgaben der Behörde genehmigungsfähig ist. Die Ausbreitungsrechnungen Geruch wurden rechnergestützt nach den Vorgaben der folgenden Richtlinien und Regelwerke durchgeführt: TA Luft (2021). VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) „Qualitätssicherung in der Ausbreitungsrechnung“, soweit diese für eine Bearbeitung nach TA Luft (2021) zutreffend sind. Die iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG ist akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Messung von Gerüchen sowie die Immissionsprognose nach TA Luft und VDI 3783 Bl. 13:2010- 01 (D-PL-14202-01-00). Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 4 von 31 2 Vorgehensweise Die Ausbreitungsrechnung für die Gesamtbelastung Geruch in Sulpach erfolgte nach den Vorga- ben der TA Luft (2021), Anhang 2 und nach denen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) „Qua- litätssicherung in der Ausbreitungsrechnung“, soweit sie für die Ausbreitungsrechnung nach „neuer“ TA Luft zutreffend sind. Zur Einstufung der Ergebnisse werden die Beurteilungs-Kriterien der Nr. 3 des Anhang 7, TA Luft (2021) herangezogen. Die örtlichen Verhältnisse (Gelände, Umgebung, Standort, Baulichkeiten und ähnliche, für die Bearbeitung notwendige Informationen) wurden anlässlich mehrerer gemäß VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) empfohlenen Vor-Ort-Termine (z.B. am 24.02. und 13.03.2023) aufgenommen. Für die Immissionsprognose Geruch wurden folgende Untersuchungsschritte durchgeführt: a) Aufbau eines Modell-Setups (Gelände, Gebäude, Rechengitter). b) Auswahl der standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. c) Durchführung der 3D- Wind- und Turbulenzfeldberechnungen unter Berücksichtigung der Gebäude in Sulpach und der örtlichen Geländegestalt. d) Einbau zur Berücksichtigung der lokalen Kaltluftströmungen in der Ausbreitungsrechnung. e) Emissionsberechnung für 14 laut Auftraggeber zu berücksichtigenden Tierhaltungsbe- triebe auf Basis von Angaben des Landratsamtes und der Betreiber. f) Ausbreitungsrechnung Geruch für die Gesamtbelastung Geruch in Sulpach. g) Darstellung der Ergebnisse, Einschätzung. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 5 von 31 3 Gerüche und ihre Beurteilung Basis für die Untersuchung bildet die Erste Allgemeinde Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Im- missionsschutzgesetzt (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft (2021)), insbe- sondere die Anhänge 2 “Ausbreitungsrechnung“ und 7 “Festlegung und Beurteilung von Ge- ruchsimmissionen“. Kenngröße Kenngröße zur quantitativen Beurteilung von Gerüchen ist die relative Häufigkeit von Geruchs- stunden in Bezug auf die Jahresstunden, IG, ausgedrückt z.B. in Prozent der Jahresstunden. Beurteilungswerte Die TA Luft (2021) spricht im Anhang 7, Nr. 3.1 von erheblichen Beeinträchtigungen oder Beläs- tigungen, wenn der Beurteilungswert überschritten wird. Die Beurteilungswerte werden nach Ge- bietstypen unterschieden, u.a.: Wohn-/Mischgebiet: 10 % Gewerbe-/Industriegebiete: 15 % Dorfgebiet: 15 % (nur bei Tierhaltung anzusetzen) Beurteilt werden nur Bereiche, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten. In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 6 von 31 4 Örtliche Verhältnisse Der Baindter Teilort Sulpach liegt ca. 1,8 km nordwestlich von Baindt in einem Bogen der Bun- desstraße B30 (Abbildungen 4-1 und 4-2). Abb. 4-1: Topographische Karte der großräumigen Umgebung von Sulpach (roter Kreis) Karte: magicmaps TourExplorer 4.0. Abb. 4-2: Topographische Karte der näheren Umgebung von Sulpach (in der Bildmitte) Karte: magicmaps TourExplorer 4.0. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 7 von 31 Die Ortschaft liegt unterhalb des Südwest-Hanges des Altdorfer Waldes (Abbildung 4-1). Die Häuser des Ortszentrums gruppieren sich um eine flache, Nordnordost-Südsüdwest-verlaufende Geländerinne mit einem kleinen Bachlauf (Abbildung 4-2). Aus dieser Talsohle steigt das Gelände nach Westen und nach Osten hin an. In diese beiden Richtungen finden sich auch die Ausläufer der örtlichen Wohnbebauung – nach Westen etwas abgesetzt vom Ort, nach Osten direkt an den Ortskern anknüpfend. Die unmittelbare Umgebung der Ortschaft ist durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt. Dabei sind sowohl Grün- als auch Ackerland dominierend. Vereinzelt gibt es Streuobstwiesen. Die nächstgelegenen zusammenhängenden Waldgebiete beginnen etwa 410 m nördlich, ca. 550 m östlich und rund 680 m südlich des Ortszentrums. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 8 von 31 5 Berücksichtigte Betriebe und Tierhaltungen Gemäß den Vorgaben des Landratsamtes Ravensburg als Auftraggeber wurden in den Ausbrei- tungsrechnungen die folgenden 14 Betriebe mit Tierhaltung und/oder Biogasanlage berücksich- tigt (die Lage der Betriebe ist der Abbildung 5-1, nächste Seite, zu entnehmen): Nr. Betrieb V01 Futterer, Hugo (Schweinehaltung) V02 Futterer, Tobias (Schweinehaltung) V03 Futterer, Ursula (Schweinehaltung) V04 Futterer Biogasanlage V05 Futterer Satelliten-BHKW V06 Schnez (Milchviehhaltung) V07 Schnez, Biogasanlage V08 Kuch (Pferdehaltung, Hühnermobilställe) V09 Kretzer (Pferdehaltung) V10 Elbs, Markus (Pferdehaltung) V11 Elbs-Moosmann (keine Tierhaltung nach Durchsicht LRA) V12 Henzler, Alexander (Pferdehaltung) V13 Henzler, Andreas (Pferdehaltung Flst 371) V14 Bader (Milchviehhaltung) Die Datenerhebung zur Geruchs-Emissions-Berechnung umfasste folgende Schritte: 1) Übermittlung der vom Landratsamt als „genehmigt“ eingestuften Basisdaten zur Tierhal- tung und zu mit der Tierhaltung verbundenen Nebenquellen (z.B. Festmistlager, Fahrsi- los). 2) Besichtigung jedes Betriebes anlässlich eines Vor-Ort-Termins mit dem jeweiligen Be- triebsleiter. Dabei wurden die Daten aus 1) gemeinsame durchgesprochen und durch An- geben der Betreiber modifiziert/ergänzt. 3) Berechnung der Geruchsemissionen und Festlegung der Geruchsquellen durch iMA auf Basis der Informationen aus 1) und 2). Die Daten wurden den Betreibern zur Durchsicht und ggf. Korrektur zugesandt. 4) Nach Rückmeldung durch Betreiber abschließende Wieder-Vorlage der Daten aus 3) beim Landratsamt. Dort erfolgte eine abschließende Prüfung und – wo notwendig – eine finale Anpassung aus Sicht der Behörde. Die verwendeten Daten können mit Blick auf Datenschutzanforderungen in diesem öffentlichen Gutachten hier nicht detailliert wiedergegeben werden. Sie sind Bestandteil eines umfangreichen Anhangs zu diesem Bericht, der zunächst ausschließlich dem Landratsamt vorliegt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 9 von 31 Abb. 5-1: Lage der 14 berücksichtigten Tierhaltungsbetriebe in Sulpach. Die Nummerierung entspricht der Zuordnung in der Tabelle auf der vorherigen Seite. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 10 von 31 6 Meteorologische Verhältnisse Für die Ausbreitungsrechnung ist nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 9 prinzipiell der Zeitraum eines Jahres stundenfein zu betrachten (8.760 Jahresstunden), da die Kenngröße zur Beurteilung als Geruchsstunden in % der Jahresstunden anzugeben ist (Anhang 7 TA Luft (2021)). Als für die Ausbreitungsrechnung relevante meteorologische Daten sind im Anhang 2 Nr. 9 der TA Luft (2021) die Größen Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Turbulenzzustand (Ausbrei- tungsklasse) festgelegt. Die ersten beiden Informationen geben Auskunft über die Verlagerung mit dem Wind, die Turbulenz steuert maßgeblich die Verdünnung eines Luftschadstoffes. Als Format für die Daten sind in der TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 9, stundenfein aufeinander folgende meteorologische Daten (AKTerm) vorgesehen. Geeignete Messungen lagen im Bereich von Sulpach nicht vor. Gemäß TA Luft (2021) Anhang 2, Nr. 9.1, Abs. 4b) wurden daher für den Standort modellierte meteorologische Daten verwendet. Der Datensatz wurde im 500 m – Raster für ganz Baden- Württemberg im Auftrag des Umweltministerium Baden-Württemberg und unter fachlicher Beglei- tung der obersten Fachbehörde, der LUBW, durch die Fa. metSoft (Heilbronn) erstellt. Die hier verwendeten Daten wurden für den Punkt (Gauß-Krüger 3er Streifen / UTM32) RWMeteo = 3 549 000 (GK3) = 548 905 (UTM32) HWMeteo = 5 302 500 (GK3) = 5 300 819 (UTM32) berechnet. Dieser Punkt liegt zentral in der Ortschaft zwischen den Betrieben V03 und V14 und gibt an dieser Stelle insbesondere die Strömungsverhältnisse im Bereich der flachen Rinne, die Sulpach von Nordnordost nach Südsüdwest durchzieht, wieder. Abb. 6-1: Auswahl der standortbezogenen meteorologischen Daten. (Quelle: LUBW-Daten- und Kartendienst.) Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 11 von 31 Die meteorologischen Daten sollen im hochauflösenden Berechnungs-Modell an einem Punkt vorgegeben werden, der nicht durch die lokale Gebäude-Umströmung der Bauwerke gestört wird. Zudem sollte der Ansatzpunkt der meteorologischen Daten aus allen Richtungen ungestört an- geströmt werden können. Die zweite Anforderung ist auf flachen Höhenrücken meist ideal erfüllt. Als Ansatzpunkt für die meteorologischen Daten im Modell wurde daher die Ersatz-Anemometer- Position (EAP) mit den Koordinaten (UTM 32) RWEAP = 548 746 HWEAP = 5 300 872 vorgegeben. Dieser Punkt liegt im Bereich von Feldern auf dem Höhenrücken in Verlängerung des Kümmerazhofener Weges (Abbildung 7-1), nur ca. 165 m vom Berechnungspunkt entfernt. Aus einem 10jährigen Bezugszeitraum (2001 bis 2010) wurde von der Fa. metSoft das repräsen- tative Jahr 2010 im Sinne der TA Luft (2021) und gemäß den Anforderungen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20 (2017) bestimmt und ausgewählt. Die Abbildung 6-2 zeigt die Gesamt-Häufigkeitsverteilung der Windrichtung, unterschieden nach Windgeschwindigkeitsklassen, die Abbildung 6-3 die der Windgeschwindigkeit und die Abbildung 6-4 die Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen der verwendeten standortbezogenen me- teorologischen Eingangsdaten. Der Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeit beträgt 2,4 m/s. Abb. 6-2: Gesamt-Häufigkeitsverteilung der Windrichtung der für die Ausbreitungsrechnung verwendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Die farbliche Unterteilung erfolgt nach Windgeschwindigkeitsklassen. Die Daten wurden berechnet für die Ortslage von Sulpach, RW = 3 549 000, HW = 5 302 500 (GK3) und das repräsentative Jahr 2010. Quelle: metSoft-Datenblatt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 12 von 31 Abb. 6-3: Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten (Klassierung nach TA Luft) der für die Aus- breitungsrechnung verwendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Quelle: metSoft-Datenblatt. Abb. 6-4: Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen (Turbulenzzustand der bodennahen Atmo- sphäre, I, II = stabil, III/1, III/2 = neutral, IV, V = labil) der für die Ausbreitungsrechnung ver- wendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Quelle: metSoft-Datenblatt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 13 von 31 Kaltluft Kaltluftströmungen entstehen in wolkenarmen Nächten bei großräumig windschwachen Wetter- lagen. Über Grünland und Ackerland kühlt die Luft deutlich stärker ab als über Wald- und Sied- lungsgebieten. Die kühlere Luft setzt sich, da sie schwerer ist, zunächst dem lokalen Geländege- fälle folgend hangabwärts in Bewegung (Kaltluftabfluss). Mehrere solcher Kaltluftabflüsse können sich zu Kaltluftströmungen und Kaltluftströmungssystemen zusammenschließen, die auch in ebe- nes Gelände hineinreichen und niedrige Hügel überströmen können. Kaltluftströmungen gelten als turbulenzarm. In ihnen können Luftbeimengungen über längere Strecken relativ wenig verdünnt transportiert werden. Aufgrund der Natur der Kaltluftströmungen sind dabei auch geländebedingte Richtungswechsel während der Verlagerung möglich. Da es sich bei Kaltluftströmungen um bodennahe Strömungssysteme handelt, muss man insbe- sondere bei Tierhaltungsbetrieben davon ausgehen, dass sie bei entsprechenden Wetterlagen in diese turbulenzarmen Strömungen hinein emittieren. Die TA Luft (2021) befasst sich im Anhang 2, Nr. 9.8 mit dem Thema Kaltluft. Dort wird jedoch im Wesentlichen ein Prüfauftrag formuliert und für den Fall, dass die Kaltluftströmungen berücksich- tigt werden müssen, die Dokumentation der Vorgehensweise gefordert. Zur Methodik äußert sich die TA Luft nicht konkret, sondern stellt lediglich einen Rahmen auf: „Fallbezogen ist zu prüfen, ob einfache Verfahren, wie Abschätzungen oder Screening-Verfahren ausreichen oder ob die Kaltluftabflüsse auf komplexere Weise durch Einbeziehung in die Ausbreitungsrechnung berück- sichtigt werden müssen.“ Eine allgemeinverbindliche Methode zur sachgerechten Berücksichtigung von Kaltluftströmun- gen in Geruchsausbreitungsrechnungen ist gegenwärtig in den Gesetzen, Richtlinien und Leitfä- den zur Ausbreitungsrechnung nicht verankert. Aufgrund der Orografie im Untersuchungsgebiet ist das Auftreten lokaler Kaltluftströmungen im Bereich Sulpach zu erwarten. Die iMA Richter & Röckle GmbH & Co.KG hat dazu bereits im Jahr 2014 eine erste Studie angefertigt. Die Prüfung ergab zudem, dass die Kaltluftströmungen auf komplexe Weise in der Ausbreitungs- rechnung berücksichtigt werden sollten, da die Strömungsverhältnisse räumlich variieren. Die lokalen Orografie-bedingten und zeitabhängigen Kaltluftströmungen wurden mit dem prog- nostischen mesoskaligen Windfeldmodell METRAS-PC (z.B. Schlünzen et al. (1996)) berechnet. Dieses Modell erfüllt die Anforderungen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 7 (2017). Zur flächendeckenden, dreidimensionalen Berücksichtigung der Kaltluftströmungen im Rahmen der Ausbreitungsrechnung wurden anschließend in den stundenfeinen meteorologischen Ein- gangsdaten (AKTerm) Situationen und mehrstündige Phasen mit möglichen Kaltluftströmungen identifiziert (Nachtstunden, Ausbreitungsklasse I, geringe Windgeschwindigkeiten). Für diese Situationen/Phasen wurden dann die Windfelder mit übergeordnetem Wind (Ergebnis des LASAT-Windfeldmodells lprwnd) mit Windfeldern des prognostischen 3dimensionalen Kalt- luftströmungsmodells METRAS-PC kombiniert. Je geringer die übergeordnete Windgeschwin- digkeit ist, desto dominanter treten dadurch die Kaltluftströmungs-Strukturen in den Vordergrund. Da das Modell METRAS-PC auch die zeitliche Entwicklung von Kaltluftströmungen berechnet, Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 14 von 31 können mehrere Zeitpunkte innerhalb einer Kaltluft-Phase integriert werden. Die Windfeldbiblio- thek enthält damit für jedes Berechnungsgitter und für jede Stunde innerhalb einer Kaltluftphase ein dreidimensionales Windfeld, in dem die lokalen Kaltluftströmungen zum entsprechenden Zeit- punkt enthalten sind. Während der Ausbreitungsrechnung greift das Ausbreitungsmodell bei ent- sprechender Wetterlage auf die Kaltluft-Windfelder zu – sie werden somit im zeitlichen Verlauf immer dann berücksichtigt, wenn die meteorologischen Eingangsdaten entsprechende Bedin- gungen zeigen. Die folgende Abbildung 6-5 zeigt exemplarisch zu Beginn einer Kaltluftsituation die Strömung im Bereich von Sulpach. Entsprechend der Geländeneigung, der Landnutzung und Strukturen wie Höhenrücken und Rinnen werden Kaltluftströmungen verschiedener Intensität von den Hängen des Altdorfer Waldes in Richtung Schussen-Tal berechnet. Abb. 6-5: Kaltluftströmungen eine Stunde nach dem Einsetzen einer Kaltluftsituation. Ergebnis des Kaltluftströmungsmodells METRAS-PC in 10 m über Grund. Sulpach liegt in der Bildmitte. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 15 von 31 7 Ausbreitungsrechnung 7.1 Verwendetes Programmsystem Zur Ausbreitungsrechnung wurde das Modellsystem LASAT (Version 3.4.24-64WI17-m4, Janicke (1985)) eingesetzt. LASAT erfüllt als „Muttermodell“ von AUSTAL (Janicke (2023)) die Anforde- rungen des Anhangs 2 der TA Luft (2021) und der VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3 (2020). 7.2 Beurteilungsgebiet, Berechnungsgebiet und Rechengitter Maßgebliche Immissionsorte für diese Untersuchung sind die Wohnhäuser in Sulpach. Die flä- chenhaft ausgewiesenen Ergebnisse können zudem für unbebaute Grundstücke in Ortsrandlage und für Baulücken innerhalb der Ortschaft herangezogen werden. Der Nullpunkt des Berechnungsgebietes hat die Koordinaten: RWNullpunkt = 548 895 (UTM32) HWNullpunkt = 5 300 780 (UTM32). Er ist in Abbildung 7-1 durch einen roten Punkt markiert. Aufgrund der Gebäudeberücksichtigung musste im Bereich der Wohnhäuser von Sulpach ein inneres Rechengitter mit der kleinen Maschenweite von 2 m angelegt werden, um die Gebäu- deeffekte sachgerecht modellieren zu können. Dieses innere Gitter misst 772 m x 1 144 m. Um die Geländeeinflüsse zu erfassen, wurde das Berechnungsgebiet durch drei ineinander ge- schachtelte Rechengitter steigender Maschenweite aufgebaut. Das äußere Rechengitter (Be- rechnungsgebiet, Abb. 7-1) erstreckt sich mit einer Maschenweite von 8 m über 1 304 m in West- Ost- und 1 424 m in Süd-Nord-Richtung. Die folgende Tabelle 7-1 zeigt die Parameter der verwendeten Rechengitter. Tab.7-1: Eigenschaften des verwendeten Rechengitters. Bezugspunkt (Nullpunkt des Modells) ist RWNullpunkt = 548 895, HWNullpunkt = 5 300 780 (UTM32). LUE steht für „linke untere Ecke“, ROE für „rechte obere Ecke“. Der vertikale Abstand der Rechenflächen beträgt in Bodennähe entsprechend der Anforderung im Anhang 2 der TA Luft (2021), der zufolge das Ergebnis repräsentativ für 1,5 m über Grund sein soll, 3 m. Anschließend bleibt der Abstand der Rechenflächen zunächst bis 31 m Höhe kon- stant bei 2 m, bevor er darüber sukzessive ansteigt, bis das Modellgebiet mit insgesamt 32 Flä- chen eine Höhe von 1.500 m ü. Grund erreicht. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 16 von 31 Abb. 7-1: Berechnungsgebiet und Rechengitter (blau), Nullpunkt (rot) und der ausgewählte Ansatzpunkt der meteorologischen Daten (EAP, hellblau). Im innerste der Rechengitter mit einer Maschen- weite von 2 m wurden die Gebäude von Sulpach explizit als Strömungshindernis berücksich- tigt. In allen Rechengittern wurde die Geländeform berücksichtigt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 17 von 31 7.3 Berücksichtigung der Gebäudeeinflüsse In der hier durchzuführenden Geruchsuntersuchung wurden die Gebäude im Bereich der Ortsbe- bauung und der zu beurteilenden Wohnhäuser explizit mit ihrer Wirkung auf Strömung und Tur- bulenz berücksichtigt. Die Abbildung 7-2 zeigt eine Gesamtschau der Gebäude von Sulpach im Modell. Abb. 7-2: Die in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigten Gebäude von Sulpach. Blick von Süd nach Nord. Nördlich und südlich der direkt erfassten Bauwerke befinden sich Einrichtungen und Bauten der Betriebe V01 bis V05 sowie V07. Sie liegen so weit von den zu betrachtenden Immissionsorten entfernt, dass ihre Wirkung auf Strömung und Turbulenz nicht explizit berechnet werden musste. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 18 von 31 7.4 Berücksichtigung des Geländeeinflusses Die Geländehöhe (Geländeform) wurde aufgrund der im Berechnungsgebiet auftretenden mode- raten Höhenunterschiede berücksichtigt (Abbildung 7-3). Als digitales Höhenmodell wurden GlobDEM50-Daten verwendet (GLOB-DEM50 (2000)). Abb. 7-3: Geländehöhen im Berechnungsgebiet. . Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 19 von 31 Abb. 7-4: Geländesteigungen im Berechnungsgebiet. Im Berechnungsgebiet treten verbreitet Steigungen > 1:20, aber keine Steigungen > 1:5 auf (Ab- bildung 7-4). Daher konnten die Windfeldberechnungen gemäß TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 12, Abs. 2 mit dem diagnostischen Windfeldmodell des Programmsystems LASAT, lprwnd, berechnet werden. 1:20 1:5 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 20 von 31 Rauigkeitslänge Nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 6 wird die Rauigkeitslänge z0 über ein Gebiet mit dem 15-fachen Radius der Quellhöhe gemittelt. Da es hier Quellen von 14 Betrieben zu berücksichti- gen galt, die zudem im gesamten Berechnungsgebiet verteilt liegen, wurde die Gelände-Rauhig- keit hier als Mittel im Berechnungsgebiet angesetzt. Da die Gebäude der Ortschaft Sulpach explizit mit ihrer Wirkung auf Strömung und Turbulenz berücksichtigt wurden, war über die Rauhigkeit im Wesentlichen noch die Landnutzung ohne Ge- bäude abzubilden. Diese besteht innerhalb der Ortschaft zumeist aus mit Büschen und Bäumen bepflanzten Garten- Grundstücken, außerhalb der Ortschaften aus Streuobstwiesen und größtenteils aus Ackerland und Grünland. Nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 6 und Tabelle 15 sind Ackerland und Grünland der Rauhig- keitsklasse 4 (z0 = 0,1 m) zugeordnet. Um die höhere Rauhigkeit von Streuobstwiesen sowie Büschen, Sträuchern und einzelnen Bäumen auf den Grundstücken um die Wohnhäuser ange- messen zu berücksichtigen, wurde die Rauhigkeit um eine Klasse höher angesetzt: z0 = 0,2 m, Rauhigkeitsklasse 5. Die Verdrängungshöhe d0 hat dann den Wert 1,2 m. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 21 von 31 7.5 Windfeldmodell Die TA Luft (2021) erlaubt im Anhang 2, Nr. 12 die Verwendung eines diagnostischen Windfeld- modells (wie es in LASAT implementiert ist), wenn innerhalb des zu betrachtenden Untersu- chungsgebietes Steigungen größer als 1:5 keinen Einfluss auf das Ergebnis haben werden. Im gesamten Berechnungsgebiet und besonders im Bereich der Ausbreitung von den Geruchsquel- len zu den maßgeblichen Immissionsorten bleiben die Steigungen durchweg kleiner als 1:5 (Ab- bildung 7-4). Aus diesem Grund ist die Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells mit Blick auf die Geländeform TA-Luft-konform. Die meisten Immissionsorte (Wohnhäuser) in Sulpach liegen außerhalb der Rezirkulationszonen quellnaher Gebäude. Daher ist auch mit Blick auf die Gebäude-Berücksichtigung die Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells sachgerecht und TA-Luft-konform (TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 11). Die lokalen Kaltluftströmungen wurden mit einem prognostischen mesoskaligen Strömungsmo- dell berechnet und in der Windfeldbibliothek zur Ausbreitungsrechnung integriert. In der hier durchgeführten Untersuchung mit 14 berücksichtigten Tierhaltungsbetrieben, die meis- ten davon innerhalb der Ortsbebauung oder am Ortsrand, kann es jedoch vorkommen, dass ein einzelnes Wohnhaus (nur) bei einer bestimmten Anströmrichtung auch einmal im Einflussbereich eines quellnahen Gebäudes liegt. Die Anwendung eines prognostisches Berechnungsverfahrens zur Berechnung der Gebäudeumströmung wäre jedoch im vorliegenden Fall fachlich mit erhebli- chen Nachteilen verbunden und erwies sich auch als technisch unmöglich: Zum einen läge ein Wohnhaus nur bei einem bestimmten, meist sehr schmalen Windrichtungssektor tatsächlich in- nerhalb der Rezirkulationszone, für alle anderen Anströmrichtungen nicht. Zum anderen gibt es derzeit kein prognostisches Strömungsmodell für Gebäudeumströmung, das es gestattet, Ge- lände zu berücksichtigen. Auch Kaltluftströmungen hätten bei der Verwendung eines prognosti- schen Gebäudeumströmungsmodells nicht in die Windfelder integriert werden können. Die Ver- wendung eines prognostischen Strömungsmodells für Gebäude hätte damit zur Folge, das we- sentliche Einflüsse auf die Strömungs- und Ausbreitungsverhältnisse in Sulpach unberücksichtigt hätten bleiben müssten. Schließlich könnte aufgrund technischer Beschränkungen von Maschen- weite in Kombination mit möglicher Gitterpunkt-Zahl das hier erforderlich Berechnungsgebiet mit einem prognostischen Strömungsmodell für Gebäude nicht abgedeckt werden. 7.6 Anemometerposition und Anemometerhöhe Die meteorologischen Eingangsdaten wurden an der Ersatz-Anemometerposition (EAP= mit den Koordinaten (UTM32) RWEAP = 548 746 HWEAP = 5 300 872 angesetzt. Dieser Punkt liegt im Bereich von Feldern auf dem Höhenrücken in Verlängerung des Küm- merazhofener Weges (Abbildung 7-1). Als Anemometerhöhe wurde entsprechend den Angaben im Kopf der AKTerm die mit der Rau- higkeitsklasse 5 korrespondierende Höhe von 11,1 m über Grund verwendet. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 22 von 31 7.7 Emissionen und Quellen im Modell Die Vorgabe/Berechnung der Emissionen und die Festlegung der Quellen im Modell werden aus- führlich in einem Anhang dieses Berichtes dargestellt. Dort sind auch die Zeiträume aufgelistet, zu denen die Quellen aktiv angesetzt wurden und Gerüche emittieren. Eine Zusammenfassung der Quellen mit den modellinternen Quellenbezeichnungen, den in der Ausbreitungsrechnung zugeordneten Geruchsstoffströmen und den Quellgeometrien in der No- menklatur des Ausbreitungsmodells sind ebenfalls in diesem Anhang aufgelistet. Aus Wunsch des Auftraggebers ist dieser Anhang aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht Be- standteil des öffentlichen Gutachtens. 7.8 Überhöhung Alle bodennahen und/oder diffusen Geruchsquellen wurden ohne ein impuls- oder temperaturbe- dingtes Aufsteigen der geruchsbehafteten Abluft, also ohne Überhöhung, gerechnet. Bei den Abluftkaminen der Ställe war es bei den betrachteten genehmigten Ist-Zuständen aller Betriebe so, dass die Bauhöhen nicht ausreichten, um eine ungestörte Ableitung in die freie Luft- strömung zu gewährleisten. Sie wurden daher ebenfalls ohne Abluftfahnenüberhöhung gerech- net. Für die Schornsteine der Biogasanlagen-BHKW konnte von einer ungestörten Ableitung in die freie Luftströmung ausgegangen werden, für diese Quellen wurde eine Abgasfahnenüberhöhung berücksichtigt. 7.9 Zählschwelle Zur realistischen Bestimmung der Geruchsstundenhäufigkeit wurde eine Konzentration von 0,25 GE/m³ als Zählschwelle verwendet (Standardwert nach Janicke & Janicke (2004)). 7.10 Qualitätsstufe (statistische Sicherheit) Die Qualitätsstufe wurde - entsprechend der AUSTAL-Nomenklatur- mit „+2“ (entsprechend einer Freisetzungsrate von 8 Partikel/Sekunde bei Berechnung mit AKTerm) gewählt. Die statistische Schwankung der Berechnungsergebnisse liegt im ausgewerteten Modellgitter bei ≤ 0,2 %. 7.11 Aufaddieren der Rechenunsicherheit Die verbleibende statistische Rechenunsicherheit wurde in konservativer Betrachtungsweise auf die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen hinzuaddiert. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 23 von 31 8 Ergebnisse Gesamtbelastung Geruch in Sulpach Die folgenden Abbildungen 8-1 bis 8-3 zeigen die Ergebnisse für die berechnete Gesamtbelas- tung Geruch in Sulpach, verursacht durch das gemeinsame Wirken der Geruchemissionen der betrachteten 14 Betriebe. Abb. 8-1: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, dargestellt im 2 m Rechengitter. Schwarz: Geruchsquellen Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 24 von 31 Abb. 8-2: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, dargestellt in einem Auswertungsraster 20 m. Geruchsmodell Sulpach: Gesamtbelastung im 20 m Raster Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 25 von 31 Abb. 8-3: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, ausgewertet über die Fassaden an jedem einzelnen Wohngebäude. Die Werte sind auch der Tabelle 8-1 zu entnehmen. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 26 von 31 Tab. 8-1: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, ausgewertet über die Fassaden an jedem einzelnen Wohngebäude. Flurstück Nr. Gesamtbelastung Geruch Whs. in %. 907 48,0 1191 26,5 904-131 29,9 348-a 53,5 348/2 56,6 838 33,5 838/2 34,3 1193 25,3 1194 26,3 393/1 33,6 393/8 29,7 357/2 41,6 357/6 44,8 402/1 36,3 357/1 39,5 408 36,6 837 47,0 836 40,9 836/1 57,5 903 34,5 904-133 25,7 348-b 48,8 402 37,3 403 35,9 902 27,5 1200/1-b 58,9 1200/1-a 62,9 1199-a 66,6 1199-b 60,4 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 27 von 31 Flurstück Nr. Gesamtbelastung Geruch Whs. in %. 410 58,6 348/1 52,6 407 34,4 393/6 28,5 393/9 25,6 405 32,4 404 25,2 395/3 21,3 393/7 23,9 395/4 18,4 417/3 8,6 417/4 7,2 417/6 5,5 395/2 12,4 393/2 29,5 901 31,5 417/2 14,7 1175 45,7 401/1 37,6 401 36,2 357/3 37,8 393/4 33,7 393/3 27,3 406 46,9 357/4 66,0 410/1 72,0 Den Abbildungen und der Tabelle ist zu entnehmen, dass der Beurteilungswert für Dorfgebiete und Gerüche aus der Tierhaltung bis auf wenige Ausnahmen am äußersten südöstlichen Orts- rand an allen Wohnhäusern überschritten ist. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 28 von 31 In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 29 von 31 9 Zusammenfassung Im Baindter Ortsteil Sulpach gibt es eine Reihe von landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben und Biogasanlagen, die allesamt zur Geruchsbelastung im Ort beitragen. Bislang hat jeder Be- trieb Erweiterungspläne individuell verfolgt, was in den Genehmigungsverfahren zu etlichen ge- genseitigen Widersprüchen geführt hat, die teilweise auch vor Gerichten verhandelt wurden. Eine methodisch einheitliche Gesamtschau der Geruchssituation gab es bislang nicht. Es war daher Ziel sowohl der Gemeinde, aber auch des für die Genehmigungen zuständigen Landratsamt Ravensburg, die Situation in Sulpach allgemein zu befrieden und dabei eine von allen Betrieben und Anwohnern in Sulpach gleichermaßen akzeptierte Berechnungsgrundlage zu schaffen, das „Geruchsmodell Sulpach“. Beim Aufbau des Modells sollten lokale Besonderheiten wie die Ortsbebauung, die örtlichen Windverhältnisse und die lokalen Kaltluftströmungen berücksichtigt werden. Zudem sollten Ausbreitungsrechnungen gemäß den Anhängen 2 und 7 der TA Luft (2021) durch- geführt werden, u.a. um die Gesamtbelastung Geruch an jedem Haus im Ort zu ermitteln. Die Ergebnisse zur Gesamtbelastung Geruch in Sulpach zeigen, dass der Beurteilungswert für Dorfgebiete und Gerüche aus der Tierhaltung bis auf wenige Ausnahmen am äußersten südöst- lichen Ortsrand an allen Wohnhäusern überschritten ist. In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchs- modells Sulpach“ eine Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. In zu- künftigen Genehmigungsverfahren sollen die Antragsteller dann mit diesem Modell nachweisen, dass ihre Planung entsprechend den Genehmigungs-Vorgaben der Behörde genehmigungsfähig ist. Gerlingen, den 29. April 2024 Dr. Jost Nielinger Stephan Fischer Fachlich Verantwortlicher Immissionsprognosen Sachverständiger Projektleiter Anerkannter Beratender Meteorologe der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft e.V. Ausbreitung von Luftbeimengungen Stadt- und Regionalklima Dieser Bericht darf nur für projektbezogene Zwecke vervielfältigt oder weitergegeben werden. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 30 von 31 Literatur GLOB-DEM50 (2000): GlobDEM50: Digitales Höhenmodell auf Basis von Rohdaten der Shut- tle Radar Topography Mission von NASA, NIMA, DLR und ASI aus dem Jahr 2000. Janicke, L. (1985): Particle simulation of dust transport and deposition and comparison with conventional models (LASAT). In: Air Pollution Modelling and its Application, ed. C. de Wispelaere. Plenum Press, N.Y., S. 759–769. Janicke, U. (2023): AUSTAL – Programmbeschreibung zu Version 3.2. Stand 2023-08-01. In- genieurbüro Janicke (Umweltbundesamt, Dessau). Janicke, U. & L. Janicke (2004): Die Entwicklung des Ausbreitungsmodells AUSTAL2000G. Berichte zur Umweltphysik Nr. 5, 122 S. Ingenieurbüro Janicke (Berichte zur Umwelt- physik 5). Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022): Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 – Fest- stellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen, Stand 08.02.2022, Verabschiedung durch den LAI-Unterausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/ Verkehr. LfULG (2008): Gerüche aus Abgasen bei Biogas-BHKW, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaats Sachsen. Heft 35/2008. Schlünzen, H., K. Bigalke, C. Lüpkes, U. Niemeier & K. von Salzen (1996): Concept and re- alisation of the mesoscale transport- and fluid-model ‚METRAS’. TA Luft (2021): Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immis- sionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 18. August 2021. VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4 (2017): Umweltmeteorologie - Ableitung für Abgase - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen. VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4:2017-07. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 7 (2017): Umweltmeteorologie - Prognostische mesoskalige Wind- feldmodelle - Evaluierung für dynamisch und thermisch bedingte Strömungsfelder. VDI- Richtlinie 3783, Blatt 7:2017-05. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010): Umweltmeteorologie - Qualitätssicherung in der Immissi- onsprognose - Anlagenbezogener Immissionsschutz - Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13:2010-01. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20 (2017): Umweltmeteorologie - Übertragbarkeitsprüfung meteoro- logischer Daten zur Anwendung im Rahmen der TA Luft. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20:2017-03. VDI-Richtlinie 3894, Blatt 1 (2011): Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen - Haltungsverfahren und Emissionen - Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde. VDI-Richtlinie 3894, Blatt 12011-09. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 31 von 31 VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3 (2020): Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmo- delle - Partikelmodell. VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3:2020-04. WinSTACC (2022): PC-Programm für Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 „Ableitbedingungen für Ab- gase - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen“.[mehr]

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    Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 1 Gebäude am Dorfplatz, Baindt Teilnehmerbroschüre für die Markterkundung Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung ............................................................................... 2 2. Informationen zum Projekt ............................................................................................................ 2 3. Fragenkatalog ................................................................................................................................. 4 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung ..................................................................... 4 5. Weiteres Vorgehen ......................................................................................................................... 4 6. Anlagenverzeichnis ......................................................................................................................... 5 Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 2 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz, ein Gebäude als Gesundheitszentrum zu realisieren. Die bereits in Baindts vorhandene Apotheke soll in das Erdgeschoss des neuen Gebäudes umgesiedelt werden. Im ersten und zweiten Obergeschoss sollen zwei Arztpraxen Platz finden. Für diese Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt, die Bebauung wird nach dem § 34 BauGB erfolgen. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt dieses Interessenbekundungsverfahren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunternehmen und Investoren attraktiv sind. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, ihr Interesse bei der Gemeinde zu bekunden. Sie werden zudem gebeten, die unter 3. formulierten Fragen zu beantworten. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Die Gemeinde wird das Ausschreibungsverfahren zur Realisierung des Hauses am Dorfplatz voraussichtlich Mitte 2021 einleiten. Die Informationen, die im Rahmen dieser Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Teilnahme an der folgenden Ausschreibung wird unabhängig von der Beteiligung an dieser Markterkundung möglich sein. 2. Informationen zum Projekt Im Folgenden werden die planerischen und konzeptionellen Grundlagen des Projekts dargestellt. Lage und Umgebung des Gesundheitszentrums Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich eines Sanierungsgebiets. Nach der Erstellung des Gesundheitszentrums wird der Dorfplatz vollständig neu gestaltet. Westlich des Dorfplatzes hat bereits eine umfangreiche Entwicklung mit dem Neubau eines Lebensmittelmarktes begonnen. Im Laufe dieses Jahres wird der Sulzmoosbach freigelegt und renaturiert. Die Fischerwiesen südlich des Bachs werden in zwei Bauabschnitten bebaut werden, etwa 100 Wohnungen werden dort entstehen. Alle Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde und der bereits gültige Bebauungsplan wird derzeit angepasst. Ab Sommer 2024 kann der erste Bauabschnitt fertig gestellt sein, der zweite wird mit etwa einem Jahr Versatz erfolgen. Das Gebäude am Dorfplatz Das geplante Gesundheitszentrum ist ein wesentlicher Bestandteil der Neukonzeption des Dorfplatzes. Bei den Vorplanungen zur Umgestaltung des Dorfplatzes wurde vorgeschlagen, den Raum nach Nordwesten durch den Neubau eines Gebäudes zu fassen und eine Gliederung zwischen Aufenthalts- und Parkierungsfläche herzustellen. Die Vorplanung ist diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 3 Das Gebäude soll drei Vollgeschosse und ein Satteldach haben. Angesichts der zentralen Lage und der freigestellten Position soll ein Gebäude mit hoher gestalterischer Qualität realisiert werden. Das Gebäude soll durch eine Tiefgarage unterbaut werden, die die Stellplätze für Nutzerinnen und Nutzer beinhaltet. Oberirdische Kundenstellplätze sind südwestlich des Gebäudes vorgesehen. Sie werden durch eine Fahrgasse auf öffentlichem Grund erschlossen. Die Apotheke soll im Erdschoss untergebracht werden, je eine Arztpraxis in den darüber liegenden Geschossen. Im Dachgeschoss sollen ein gemeinsam genutzter Seminarraum sowie Büro- und Sozialräume entstehen. Kennzahlen des Gebäudes Grundstücksfläche 735 m² Grundfläche Gebäude 230 m² Nutzfläche Erd- und Obergeschosse 655 m² Nutzfläche Untergeschoss – Nebenräume 86 m² Stellplätze Tiefgarage 10 Stück oberirdisch 8 Stück Das Gebäude soll an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen werden. Eine eigene Wärmeerzeugung muss daher nicht hergestellt werden. Der Baubeginn ist im Sommer 2022 geplant, ein gutes Jahr später soll es fertig gestellt sein und die Umgestaltung des Dorfplatzes beginnen. Umsetzungsvarianten Die Gemeinde Baindt wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten und behält es in ihrem Eigentum. Die Gemeinde tritt zunächst als Auftraggeber für die Erstellung des Gebäudes und später als Vermieter auf. Der Totalunternehmer wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung sowie eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude vorzulegen und einen Pauschalfestpreis für die gesamten Planungs- und Ausführungsleistungen anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Investor errichten, dem sie zu diesem Zweck ein Erbbaurecht mit einer Dauer von voraussichtlich 60 Jahren einräumt. Sie behält das Eigentum am Grundstück, während der Investor Eigentümer und Vermieter des Gebäudes wird. Der Investor wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung, eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm und der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrags mit Vorgaben zu den Miethöhen. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude einzureichen und den Erwerb des Erbbaurechts anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Das Konzept und die Zusagen des Investors werden im Erbbaurechtsvertrag verankert. Die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten wird ausgeschlossen. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 4 3. Fragenkatalog Unternehmen, die an der Realisierung des Hauses am Dorfplatz interessiert sind, werden um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Haben Sie Interesse, an der Erstellung des Gesundheitszentrums in Baindt als Totalunternehmer oder Investor mitzuwirken? b) Haben Sie Erfahrungen mit inhaltlich vergleichbaren Projekten? c) Bei welche Umsetzungsvarianten würde sich Ihr Unternehmen auch in Zusammenarbeit mit Partnern grundsätzlich bewerben (Mehrfachnennungen sind möglich): Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe d) Falls Sie sich an einzelnen Varianten nicht beteiligen würden, was sind die Gründe hierfür? e) Gibt es wichtige Aspekte, die die Gemeinde aus Ihrer Sicht bei der Verfahrensgestaltung beachten sollte? 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich schriftlich kurz vorzustellen und die oben unter 3. genannten Fragestellungen - soweit möglich - zu beantworten. Gerne können auch weitere konzeptionelle Vorschläge unterbreitet werden. Die Interessenbekundungen sind schriftlich oder in elektronischer Form per Mail einzureichen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Frau Petra Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Tel. 0 75 02.94 06.51 Fax 0 75 02.94 06 18 E-Mail p.jeske@baindt.de Abgabetermin ist der 14.04.2021, 11.00 Uhr. Rückfragen – vorzugweise per E-Mail – sind ausschließlich an die oben genannte Stelle zu richten. 5. Weiteres Vorgehen Diese Markterkundung ist noch nicht darauf ausgerichtet, ein bestimmtes Unternehmen auszuwählen oder ein konkretes Angebot abzufragen. Die Gemeinde Baindt will sich eine Übersicht darüber verschaffen, ob Unternehmen Interesse an der Mitwirkung bei der Realisierung des Projektes als Totalunternehmer oder Investoren haben. Sie wird die Erkenntnisse aus der Markterkundung für die Festlegung der Ausschreibungsvariante und die Verfahrensgestaltung berücksichtigen. Konkrete Angebote werden erst im anschließenden Verfahren erwartet. U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e D i U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e mailto:p.jeske@baindt.de Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 5 Die Markterkundung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Textfassung und die Bekanntmachung sind als Download ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar. Die Gemeinde Baindt wird die Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen, ggfs. zu Sondierungsgesprächen einladen, um die Fragestellungen zu vertiefen. Baindt, den 16.03.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin 6. Anlagenverzeichnis Anlage 1 – Voruntersuchung der Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes vom 03.08.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen Anlage 2 – Vorentwurf Dorfplatz vom 17.10.2019 von 365° freiraum + umwelt, Überlingen Anlage 3 – Entwurf Wohnbebauung Fischerareal vom 08.12.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen[mehr]

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      Maßstab 1:10000 10.11.2020 Hochwasserschutz Baindt Maßstab 1:10000 10.11.2020 Geobasisdaten: © LGL Baden Württemberg Lagesystem: UTM-Koord. Zone 32 - Höhensystem: NHN, DHHN2016, Status 170 Gemeinde Baindt Erstellt von: Michael Heinrich[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 28. Januar 2022 Nummer 4 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Fertigstellung des Radweges von Baindt in Richtung Mochenwangen Nachdem die ersten beiden Bauabschnitte des Radweges fertiggestellt sind, kann endlich der dritte und letzte Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen in Angriff genommen werden. Dazu erhält die Ge- meinde Baindt eine Förderung des Bundes in Höhe von 1,1 Millionen Euro. Dies entspricht einer Kostendeckung von ca. 80 Prozent. Das Fördergeld stammt aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, das der Bund im Rah- men des Klimaschutzprogramms 2030 aufgestellt hat. Über diese stattliche Summe freuen wir uns sehr, da die Kosten für diesen Bauabschnitt doch enorm sind. Die Leistungen für den Bau des Geh- und Radweges wurden in der Gemeinderatsitzung vom 11.01.2022 an die Fir- ma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG aus Tuttlingen mit einer Angebotssumme von 1.507.604, 32 Euro vergeben. Die Ausschreibung beinhaltet neben dem Neubau des Geh- und Radweges auch eine Rad- brücke über den Bampfen, eine Fahrbahndeckensanierung der Sulpacher Straße, die Breitbandversorgung und Straßenbeleuchtung sowie die Erneuerung und den Neubau der Wasserleitung im Hasenweg. Der Baubeginn ist für Mitte Februar 2022 geplant und nach aktuellem Bauzeitenplan soll die Baumaßnahme bis zu den Som- merferien 2022 fertiggestellt sein. Dann haben wir einen weiteren Schritt in Richtung Aufbau eines sicheren und lückenlosen Radnetzes getan, das dazu einlädt, möglichst häufig auf das Fahrrad umzusteigen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Corona - News Wichtigste Änderungen seit 26. Januar 2022 Folgende Kontaktpersonen sind von der Quarantäne- pflicht befreit: 1. Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavi- rus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zu- rückliegt, 2. genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vor- herigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Proben- entnahme zurückliegt, 3. geimpfte Personen, die mindestens eine Auffri- schungsimpfung erhalten haben, oder 4. genesene Personen (s.2.), die eine oder zwei Imp- fungen (s.1) gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion un- erheblich ist. Freitestung der positiv getesteten Person aus der Isolati- on ab Tag 7 darf nur erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden Symp- tomfreiheit bestanden hat. Die Nachtestung nach einem positiven selbst vorgenom- menen überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nunmehr auch mittels Schnelltest zum Beispiel in einem Testzentrum erfolgen. Unter www.baden-wuerttemberg.de finden Sie weitere Informationen zu Quarantäne und Isolation. Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Gene- senennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis un- aufgefordert bei Betreten des Rathauses vor. Bitte tra- gen Sie beim Betreten des Rathauses eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzumg vom 11.01.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Coronainfektionen In der Gemeinde sind derzeit (Stand 11.01.2022) knapp über 200 Personen mit dem Coronavirus infiziert. b) Montage von Nistkästen Die Bauhofmitarbeiter montieren im laufe der Wo- che Nistkästen an den öffentlichen Gebäuden an. Am Klosterhof 4, Kosterhof 5, am Rathaus, an der großen Sporthalle, am Friedhof sowie im Schulareal in die bestehenden Bäume. Mit Vogelkot am Boden ist an diesen Standorten teilweise zu rechnen. c) Baum- und Sträucherrückschnitte im Bereich der B 30 alt In den kommenden Wochen (bis Ende Februar) wer- den abschnittsweise Baum- und Sträucherrückschnit- te (Pflegerückschnitte) an der alten B 30 durchgeführt. Diese Arbeiten werden mit Bedacht und nur in Teilbe- reichen durchgeführt. TOP 04 Vorausschau auf das Jahr 2022 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2021: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2021 5348 • Nebenwohnsitze Stand 31.12.2021 73 • Geburten Stand 31.12.2021: 52 davon in Baindt 1 • Sterbefälle Stand 31.12.2021: 58 davon in Baindt 28 • Eheschließungen in Baindt Stand 31.12.2021: 13 • Baugesuche: 50 / Kenntnisgabeverfahren: 6 / Befrei- ungen: 5 / Bauvoran-fragen: 3 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2022 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden Themen/ Projekte von Bedeutung sein: Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Be- treuungsangebot in den verschiedenen Kindergärten. Ne- Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 ben dem Kindergarten unter kommunaler Trägerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergar- ten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungs- plätze im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022 belegt. Ein großes Problem gestaltet sich in der Besetzung von freien Stellen im Kindergarten. Derzeit können 2 Vollzeit- stellen schon seit geraumer Zeit nicht besetzt werden. Nur durch das große Engagement von Erzieherinnen die in Teilzeit beschäftigt sind, können diese „Löcher gestopft“ werden. Im November des vergangenen Jahres wurden erste Gespräche mit einer Sozialpädagogin geführt mit dem Ziel die Strukturen und Abläufe im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zu optimieren. Voraussichtlich Anfang Januar finden weitere Gespräche statt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2022/2023 wurden zwischenzeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 07.01.2022. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszu- werten sind, wird man sehen, ob die jetzigen Betreuungs- plätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Auf vielfachem Wunsch der Eltern wurde abgefragt, ob im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in einer Krippen- gruppe die Betreuungszeit (derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr ) verlängert wird. Im Kindergarten St. Martin bleibt es in der Krippe bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Das Ergebnis der Umfrage wird Ihnen in der Sitzung be- kannt gegeben. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Planun- gen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzö- gert. Einen Termin des Vorstands des Waldorfkindergar- tens zur Vorstellung der Planungen gibt es aktuell nicht. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganz- tagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein her- vorragendes Grundschul-angebot. Aktuell besuchen 167 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grund- schul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Seh- behinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichts- stunden verschiedener Grund-schulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Bera-tungs- zentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeisterin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpä- dagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Beide Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Klos- terwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreu- ungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäfti- gungsumfang von 40% besetzt. Im Bereich der Schulsozialarbeit hat sich eine personelle Veränderung ergeben. Frau Stefanie Nandi ist die Nach- folgerin von Frau Verena Osswald, die sich beruflich ver- ändert hat. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feuer- wehrhauses statt, bei dem vorhandene Mängel aufgezeigt wurden. Teilweise wurden diese bereits behoben. Einer notwendigen Erweiterung der Räumlichkeiten hat der Gemein-derat im Jahr 2021 bereits zugestimmt. Das Ar- chitekturbüro Rohloff und Wespel aus Kisslegg wurde mit der Erweiterungsplanung beauftragt. Es fanden verschie- dene Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden und der Feuerwehr statt, so dass 2022 die Baugenehmigung eingeholt werden kann, die Ausschreibungen gemacht werden können und sollte alles glatt laufen, auch mit dem Anbau begonnen werden kann. Im Zuge des Anbaus an das Feuerwehrhaus, soll der Bauhof ebenfalls durch ei- nen Umkleideraum erweitert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Ende 2021 wurde für die Feuerwehr zusätzlich ein Notstro- maggregat beschafft. Der Gemeinderat hat der Verga- be des Feuerwehrfahrzeugs LF 20 für das bestehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 zugestimmt. 2022 wird das Fahrgestell und die Beladung von den Bietern angegangen. Die Auslieferung ist voraussichtlich 2023. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heute online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Der Gemeinderat hat die Digitalisierungsstrategie mit dem grundsätzlichen Ziel einer weitgehenden Realisierung der technischen und konzeptionellen Grundlagen einer möglichst vollständigen Umsetzung bis zum Jahr 2025 am 30.11.2021 beschlossen. • Sanierung Klosterwiesenschule – Digitalpakt Der Medienentwicklungsplan stellt ein pädagogisch-tech- nisches Konzept für die Medienbildung der Klosterwie- sen dar, das gemeinsam von Klosterwiesenschule und Schulträger entwickelt wird. Zu Beginn 2022 soll die zu- künftige digitale Ausstattung der Klosterwiesenschule beschlossen werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Ge- flüchteten In der Gemeinde sind derzeit 94 geflüchtete Menschen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll bis zum 30.09.2022 beträgt 84 Personen. Der Quotenerfüllungs- stand liegt bei 112 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Paktes zur Integration zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlos- sen, die Johanniter Unfallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanagements für die in der Anschlussunter- bringung untergebrachten Geflüchteten in der Gemein- de Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese Förderung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Ge- sellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Hel- ferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. Im Laufe des Jahres werden wir - wie alle Kreisgemein- den - aufgrund der stark ansteigenden Flüchtlingszah- len wieder vermehrt Asylsuchende aufnehmen müssen. Landratsamt und Gemeinden stehen dabei in einem in- tensiven Austausch. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewer- bern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße hat die Gemeinde Baindt auch Wohnungen angemietet. Auf- grund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutieren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Unterbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind fünf Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in Räumlichkeiten der Gemeinde unter- gebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschosswohnung im Klosterhof eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Haupt- schule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine geneh- migte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Unterrichts- zeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräu- me, darüber hinaus stammen die Schulgebäude aus den 70er Jahren. 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Sanie- rung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach europa- weit ausgeschrieben werden. Ende 2021 konnten die Pla- nungsleistungen an die Ingenieurbüros vergeben werden. Gleich zu Anfang des Jahres 2022 soll das Baugesuch eingereicht werden. Im Anschluss werden die Bauarbeiten ausgeschrieben, so dass nach den Sommerferien mit dem Umbau des blauen Gebäudes begonnen werden kann. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vorrangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Randberei- che und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angrenzenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raum- kante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthaltsqualität wird da- rüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr ab- geschirmt wird. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderats statt. Die Veranstaltung hat unter anderem er- geben, dass das Konzept zur Umgestaltung des Dorfplatzes, welches bereits in der Klausurtagung im November 2019 in Tübingen vorgestellt wurde, nach wie vor Gültigkeit hat (Ent- wurf Büro 365° - Freiraum und Umwelt). Außerdem soll mit dem Neubau auf dem Dorfplatz eine langfristige Entwick- lungsoption in Baindt aufgezeigt werden, insbesondere eine Abwanderung soll vermieden werden. Diskutiert wurden, neben dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz, Themen wie die Möglichkeit differenzierter Aufenthaltsbereiche, Spiel- punkte, der Erhalt der bestehenden Tiefgaragenzufahrt und das Thema 38 PKW-Stellplätze im Platzbereich. Bisher ist der Dorfplatz in Baindt kein Ort mit hoher Auf- enthaltsqualität. Insbesondere fehlt in Richtung Westen ein Gebäude. Dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkli- che Ortsmitte entstehen lassen. Der Platz wäre so besser vom Verkehr abgeschirmt, sodass ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqualität entsteht. Mit dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz soll ein Gesundheitszentrum errichtet werden. Ein solches Zent- rum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Praxen und Räum- lichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesundheitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragen- de zukunftsfähige Versorgung und Ärzten einen moder- nen und ansprechenden Wirkungskreis. Des Weiteren liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Ge-meinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich so problemlos verbinden. Dadurch erfährt die Ortsmitte eine deutliche Aufwertung. Insbesondere bietet der Standort angrenzend an den Dorfplatz ausreichend Fläche für die Errichtung des Ge- bäudes einschließlich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten sowie die Besucherinnen und Besucher. Am 04. März 2021 fand erstmals eine digitale Online-Bür- gerinformationsveranstaltung statt. Thema war die Ent- wicklung des Fischerareals, sowie die Gestaltung der Orts- mitte. An der Online-Bürgerinfoveranstaltung haben sich durchgehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Zusätz- lich gab es während der Sendung rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube über 800 mal aufgerufen. Während der Veranstaltung wurden Live-Fragen beatwortet und Kommentare der Interes- sierten diskutiert. Im Mittelpunkt standen unter anderem Themen wie die Aufenthaltsqualität, die Nutzbarkeit für Veranstaltungen, Begrünung, die Flexibilität der Nutzung sowie die Parksituation. Die Resonanz, bezogen auf die digitale Form der Bürgerinformation, war sehr positiv. Um die Gestaltung der Ortsmitte aus möglichst vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können, fand am 24. Juli 2021 eine Bürgerwerkstatt mit Ortsbegehung statt. Den Teilnehmenden wurde ein Input gegeben, wie die Gestaltung der Ortsmitte aussehen könnte, woraufhin im Rahmen einer Dialogphase über zwei Entwurfsvarian- ten sowie die Anbindung, Vernetzung und Mobilität dis- kutiert wurde. Das Stimmungsbild war durchweg positiv und die Veranstaltung wurde als gelungen empfunden. Der Gemeinderat hat in einer Sitzung im Herbst 2021 dem Entwurf mit den eingearbeiteten Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt zugestimmt. Im Frühjahr 2022 soll die überarbeitete Planung bei einer Bürgerinformationsver- anstaltung der Bevölkerung vorgestellt werden. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fischerareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Orts- kern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortseingangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortseingangsbereich bilden ge- meinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammen- hängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Nach dem neuen Kreisverkehr am Ortseingang, der deutlich mehr Verkehrssicherheit bietet, konnte als erstes Neubau- projekt im Fischerareal der Lebensmittelmarkt Feneberg im Sommer 2021 eröffnet werden. Mit einer offenen Konzeptvergabe schlägt die Gemein- de einen anderen Weg der Vermarktung der Wohn- bau-Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbe- werb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen beteiligen können. Die besten und pas- sendsten Projektkonzepte sollen dann realisiert werden. 2021 erfolgten Informationsveranstaltungen für Bürge- rinnen und Bürger sowie für regionale Bauträger und örtliche Banken. In einem ersten Schritt werden 2 Ankerprojekte verge- ben, die für den Bau der Tiefgarage auf dem östlichen Bauabschnitt und für den Bau der Zufahrt und der Parks- pange entlang des Lebensmittelmarktes verantwortlich sind. Das Vergabegremium wird Ende Januar für beide Projekte die für die Gemeinde Baindt passendsten Be- werber auswählen. Bauinteressenten für die Anliegerprojekte im ersten Bau- abschnitt können sich noch bis Ende Mai bewerben. Die Vergabe der Bauquartiere hierfür wird Ende 2022 erfolgen. • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges wird der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen. Nach eingehen- den Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde wird der Abschnitt Hirschstraße – Küm- merazhofer Weg als Geh-weg (Radfahrer frei) gefördert, der Rest als Geh- und Radweg. Somit wird 2022 eine wichtige Rad- und Gehwegeverbin- dung für unsere Schülerinnen und Schüler, sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Die Gesamtkos- ten beziffern sich auf 1,5 Mio. €. Es stehen jedoch über 970.000 € Fördermittel im Raum. Die Fertigstellung ist für Ende August 2022 vorgesehen. Im Zuge des Neubaus des Geh- und Radweges erfolgt eine umfangreiche Sanierung der Wasserleitung und der Fahrbahnsanierung Sulpacher Straße so-wie der Ausbau der Breitbandversorgung. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amts- blatt im November 2018 rechtskräftig. Im Frühjahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Mitte 2022 geplant. • Mögliche weitere Wohngebiete 2021 wurde der Bebauungsplan „Lilienstraße“ mit Ver- öffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig. 2022 wird das Wasserrechtsverfahren für die Erweiterung des beste- henden Retentionsbeckens durchgeführt. Die Planung der Erschließungsstraße sowie die Ausschreibung der Baumaßnahmen soll ebenfalls in diesem Jahr erfolgen, so dass 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Der Bebauungsplan „Bühl“ konnte aufgrund der Viel- schichtigkeit der Einflussfaktoren, die beim Projekt zu be- rücksichtigen sind, nicht wie geplant im letzten Jahr abge- schlossen werden. Die Stellunganhmen der Fachbehörden und der Anwohner sowie die vorgetragenen Anregungen bei einer Informationsveran-staltung über Starkregenrisi- komanagement auch in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ in der Schenk-Konrad-Halle im Herbst 2021 werden in den Plan aufgenommen. An- fang des Jahres erfolgt eine neue Auslegung, so dass im Laufe des Jahres 2022 der Bebauungsplan rechtskräftig gemacht werden kann. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spiel- mann, Kornblumen-, Fliederstraße“ wurde 2021 in die Wege geleitet. Im Herbst fand eine Informationsveran- staltung mit den Planern aus Tübingen in der Schenk- Konrad-Halle statt. Ziel der Planung ist unter anderem die Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich um- gesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke. Außerdem soll eine bauliche Nachver- dichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehemaligen Trasse der B30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bes- sere Ausnutzung der dort bereits vorhandenen Erschlie- ßung erreicht werden. 2022 wird der Gemeinderat sich noch eingehend mit dem Bebauungsplan befassen. Bei verschiedenen Gele-genheiten wird der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, sich in die Planung einzubringen. • Nahwärmeversorgung Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizien- tes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können, ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung regenerativ erfolgt. Durch den aktu- ellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau nicht re- alisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger wird für alle bisher an das Nahwärmenetz angeschlossenen Einheiten einen höheren Anteil an regenerativer Wärme- versorgung bereitstellen. Eine regenerative Heizung mit Pellets inklusiv Solarthermieanlage wird 2022 in das rote Gebäude geplant und ausge-schrieben. Die Nahwärmelei- tungen in der Fischerstraße werden ebenfalls 2022 mit der Erschließung ausgeschrieben und verlegt. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Der Erhalt des Straßennetzes umfasst vor allem Maßnah- men zur Erneuerung der Fahrbahndecken sowie Erhal- tungsmaßnahmen an den Bauwerken insbesondere an Brücken und Stützwänden. Darüber hinaus werden bspw. auch Entwässerungseinrichtungen, Hangrutschungen so- wie Geh- und Radwege saniert. Im Ergebnishaushalt 2022 sind 100.000 Euro für die Sanie- rung von Gemeindestraßen vorgesehen. Der größte Teil des Budgets 2022 wird für die Fahrbahnsanierung Sulpa- cherstraße im Zuge des Geh und Radwegebaus verwendet. Nach der Wintersaison werden die Gemeindestraßen auf Schäden begutachtet, dokumentiert und nach Priorität behoben. 2022 stehen wieder Straßen zur Risssanierung an. Verkehrsbelastung in Verbindung mit Frost-/Tau- wechsel haben die Entstehung von Schlaglöchern und Abplatzungen im Randbereich zur Folge. Mit der Anwen- dung der Fugen- und Risssanierung wird der Erhalt des Gebrauchswertes der Straße gesichert. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröffnet uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserka- bel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungs- raten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den unter- versorgten Bereichen (weißen Flecken) realisiert werden. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entspre- chend den Rückmeldungen im Markterkundungsver- fahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versor- gung nicht garantiert werden kann. Die weißen Flecken sollen in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausgeschrieben werden. Nach der Umsetzung der weißen Flecken 2022- 2023 soll ein Antrag für einen Vollausbau der Gebiete bis 100 Mbits/s (graue Fleckenförderung) gestellt werden. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zugang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blinden- schule wurden 2019 barrierefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2022 werden die Bushalte- stellen in der Gartenstraße barrierefrei umgestaltet. Für die Bushaltestellen in der Ortsmitte soll 2022 eine Pro- grammaufnahme erreicht werden und eine Umsetzung ist für 2023 angestrebt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Unterstüt- zung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reit- halle zu bauen. Anfang 2021 erfolgte der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Es konnten bereits verschiedene Vorgaben, die bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes abzuarbeiten sind erledigt werden, so dass Mitte des Jahres der Satzungs- beschluss erfolgen kann, um die Reithalle möglichst rasch bauen zu können. • Wasserversorgung – Masterplanung Sicherung der Wasserversorgung Quelle Weißenbronnen Die Quellableitung beginnt am Quellsammelschacht und endet im Hochbehälter Briach. Durch die Neuerstellung einer Querverbindung zwischen der Quellableitung beim Waldbad und dem Hochbehälter Marsweiler in Baindt kann das Versorgungsgebiet nun von zwei Seiten ver- sorgt werden. Tritt jedoch auf dem verbliebenen Teilstück zwischen dem Waldbad und dem Quellsammel-schacht ein Schaden auf, erfolgt die Versorgung des Netzes für die Dauer der Reparatur über die Hochbehälter und falls dies nicht ausreicht über die beste-henden Notverbünde mit Weingarten und Schlier. Die Quellableitung ist fast 60 Jahre alt (Baujahr 1964) und am Ende ihrer Nutzungs- dauer. Eine Mitverlegung einer neuen Quellableitung mit dem geplanten Geh- und Radweg zumindest bis Bolan- den macht durchaus Sinn. Ein weiterer Faktor stellt die Förderung durch das Land dar. Hier muss schon jetzt geprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist und wie hoch der Fördersatz wäre. Alle diese Rahmenbedingungen müssen in der Planung berücksichtigt und wie bereits erwähnt, eine Investitions- planung erstellt werden. • Neuanlage Waldspielplatz 2022 möchte die Gemeinde Baindt einen Waldspielplatz auf der Wiesenfläche des Forsts Gewann Erlen (nähe Grünenbergstraße) realisieren. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kinder- gartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplät- ze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hin-gegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Ein Waldspielplatz bietet insbesondere Familien die Mög- lichkeit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wo- chenende die frische Luft und das Wetter auf dem Spiel- platz mit ihren Kindern zu genießen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahrradstellplätze zu errich- ten, welche den Spielplatzbesuchern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Wald- spielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, auf- zusuchen. Das Büro 365° ist beauftragt ein Ideenkonzept für den Waldspielplatz zu entwerfen. Dieser sollte möglichst na- turnah gestaltet werden um vor allem Familien und ältere Kinder anzusprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu verbringen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, die beim Auf- bauen der Geräte behilflich sein werden. Klima- und Artenschutz • Klimopass Der Klimopass ist ein Förderprogramm des Landes Ba- den-Württemberg mit den Förderschwerpunkten Nach- haltigkeit, Biodiversität und Klimaschutz. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitpla- nung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. Es ist angedacht das nächste Baugebiet bei der Versorgung CO2/Klimaneut- ral zu vergeben. Es könnte im Nachgang von der Ener- gieagentur oder von einem Klimabeauftragten geprüft werden, ob die geplanten Häuser die energetischen Vor- gaben für Klimaneutralität erfüllen. Die CO2-Emissionen, die in jedem Haus durchs Heizen und den im Haushalt verbrauchten Strom verursacht werden, müssen über regenerativ erzeugten Strom ausgeglichen werden. Die Gebäude müssen bestimmte Dämmwerte und einen ge- ringen Primärenergiebedarf aufweisen. Jedes Haus sollte für sich gerechnet CO2-neutral sein. Sofern von uns oder einem Dritten keine Nahwärmeversorgung vorgesehen ist, würden wir Flexibilität den Bauherren einräumen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Ein- führung und Begleitung des Betriebs eines kommunalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements, - Einbau von Messtechnik und - Energiemanagement-Software. Die Installation des kommunale Energiemanagementsys- tems wird voraussichtlich im Sommer 2022 abgeschlos- sen sein. Damit kann eine digitale Bewertung in Richtung Energieverbräuche erstellt werden. • Insektenfreundliche Blumenwiesen Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stellen wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendyna- mik des Baches angeregt wurde. 2021 wurden noch zu- sätzliche Büsche gepflanzt. 2021 konnte die Hochwasserschutzmaßnahme (Bachof- fenlegung Sulzmoosbach) im Ortskern abgeschlossen werden. Direkt an der Uferböschung des Bampfen Richting Sul- pach, kann die Gemeinde ein Grundstück kaufen und hier Ökomaßnahmen umsetzen. Sogenannten Wiesens- eigen (Rinnen, in denen das Wasser ablaufen kann), die Lebensraum für Vögel, Insekten sowie zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten bieten, sollen angelegt werden. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Durch die Hanglage des östlich an die Bebauung der Hirsch- und Siemensstraße angrenzenden Außengebie- tes kommt es bei Starkregenereignissen immer wieder zu einem starken Oberflächenabfluss, der im Bereich der Siemensstraße und Hirschstraße zu Überflutungen der Verkehrsflächen und zu Schäden auf den angrenzenden Grundstücken führt. Die Planungen zum Hochwasserschutz sehen zum einen die Herstellung weite-rer Auffanggräben an der östlichen Grenze der bestehenden Bebauung der Siemens- und Hirschstraße vor und zum anderen einen leistungfähigen Graben (Gewässer II. Ordnung) entlang des Neubauge- biets Geigensack Erweiterung Richtung Oberer Bampfen. Das Wasserrechtsverfahren ist bereits eingeleitet. Ein Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasser- wirtschaft wurde gestellt. Die Ausschreibung soll nach Eingang des Zuwendungsbescheides erfolgen. Im Haus- haltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Bei der eea-Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungs- grad von 61,8 % erreicht. Bei der Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren um- gesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkten). Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Be- weisstellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird 2022 geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll sind. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt und E-Fahrzeuge direkt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. 2018 wurde ein Förderantrag zur Teilumstellung des kom- munalen Fuhrparks der Gemeinde Baindt auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur mit Zu- schüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rat- haus wurden 2019 und 2020 zwei Fahrzeuge durch E-Fahr- zeuge ersetzt. Ein weiteres E-Fahrzeug wurde 2021 für den Bauhof bestellt. Die Auslieferung erfolgt im Januar 2022. Finanzen • Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträ- gen und gleichzeitig steigende Aufwendungen aufgrund Preissteigerungen. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksichtigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitio- nen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Ge- meinde stand wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung des Dop- pelhaushaltes 2021/2022 -688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszu- gleichen. Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haus- haltserlasses 2022 davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein etwas besseres Ergebnis, als im kommunalen Finan- zausgleich geplant, erwirtschaftet. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Ab- fallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmeldungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den ört- lichen Einrichtungen Grüngutannahmestelle in der Frie- senhäusler Straße sowie der Kompostieranlage am An- naberg wird derzeit festgehalten. Zum 01.01.2022 wurde die gelbe Tonne für Leichtverpackungen eingeführt. Mit dem Holsystem wird der zukünftige Standort des Wert- stoffhofs vom Landkreis Ravensburg 2023 mit den der- zeitigen Öffnungszeiten in Frage gestellt. Hierüber wird sich das Gremium 2022 beschäftigen müssen. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebühren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kostenrech- nenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden lau- fend ermittelt und einer Gebührenkalkulation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liquiden Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Käm- merer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermö- genswirksame Anlagen entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwahrentgelt sicher bei den örtlichen Banken. Einlagen werden mit -0,5% Ver- wahrentgelt belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von ju- ristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privat- rechtlicher Grundlage soll nunmehr als unter-nehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden abschließend überprüft. Die Finanzverwaltung wird 2022 alle weiteren umsatzsteuerpflichtigen Bereiche definieren. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiter- hin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungszeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 von der Gutachterausschussstelle ermittelt. Das Finanzamt Ravensburg wird alle Grundstückseigentümer im Laufe des Jahres zur Mitteilung ihres Bodenrichtwertes schrift- lich informieren. TOP 05 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen und Carport und den erforderli- chen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Mehlisstraße“ für die Über- schreitung der Wandhöhe auf dem Flst. 597/18, Mehlisstraße 25 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Bereits im Juli 2020 wurde dem Bauherrn die Geneh- migung für den Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten und einem Doppelcarport erteilt. Bei der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass aus konst- ruktionstechnischen Gründen die Wandhöhe auf 6,415 m erhöht werden sollte. Da laut Bebauungsplan die Wand- höhe mit 6,30 m festgelegt wurde, beantragt der Bauherr nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes wegen der Überschreitung der Wandhöhe von 11,5 cm. Die Firsthöhe sowie alle anderen Festsetzun- gen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine wesentlich größere Befreiung der Wandhöhe wurde im Bereich des Bebauungsplanes für ein Wohngebäude bereits erteilt, so dass dieser geringfügigen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB aus Sicht der Verwaltung zuge- stimmt werden kann. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Inte- ressen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport wird erteilt und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzugen des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ wegen Überschrei- tung der Wandhöhe von 11,5 cm wird zugestimmt. TOP 06 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses durch ein Dachterras- sengeschoss mit 3 Wohneinheiten und Anbau eines Aufzuges und den erforderlichen Befrei- ungen vom Bebauungsplan „Marsweiler Spiel- mann Süd“ auf Flst. 40/6, Spielmannsweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr hat im April 1972 die Genehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und 10 unterirdischen Stellplätzen erhalten. Beurteilt wur- de das Baugesuch nach einem Bebauungsplan „Mars- weiler Spielmann“, der im Mai 1972 rechtskräftig wurde. Das Gebäude lag im Bereich eines Mischgebietes. Es war ein Flachdach vorgeschrieben, III Vollgeschosse und eine geschlossene Bauweise. Der Bebauungsplan wurde 2006 geändert und heißt nun „Marsweiler-Spielmann-Süd“. Die Festsetzungen für das Gebäude haben sich mit der Auf- stellung des neuen Bebauungsplanes ebenfalls geändert. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt nun 0,4, es sind nach wie vor III Vollgeschosse erlaubt. Jedoch wurde die Wand- höhe auf max. 8,40 m und die Gesamthöhe des Gebäudes von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis zur Oberkante der Attika auf max. 9,40 m festgelegt. Im ganzen Geltungsbe- reich des Bebauungsplanes ist die maximale Anzahl der Wohnungen auf 2 pro Wohngebäude festgelegt. Da die Planung nicht den Festsetzungen im rechtskräf- tigen Bebauungsplan „Marsweiler-Spielmann-Süd“ ent- sprechen, sind verschiedene Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus • Überschreitung der max. zulässigen Wohneinheiten Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Da das Gebäude mit 14 Wohneinheiten bereits vor Ände- rung des Bebauungsplanes genehmigt wurde genießt es, was die Anzahl der Wohnungen angeht, Bestandschutz. Mit der Aufstockung des Gebäudes um ein Terrassenge- schoss hätte das Gebäude dieselbe Höhe wie die Gebäu- de Marsweilerstraße1. Ob diese Höhe an der Zeppelinstra- ße städtebaulich vertretbar ist, scheint fraglich zu sein. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus wird nicht erteilt. TOP 07 Auftragsvergabe Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt Hasenweg in Richtung Mochen- wangen Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Ausschreibung wurde am 12.11.2021 im Staatsanzei- ger BW und auf der Vergabeplattform des Landkreis Ra- vensburg veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Die Angebotser- öffnung erfolgte am 15.12.2021. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: • Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt vom Ha- senweg in Richtung Mochenwangen, • Radwegbrücke über den Bampfen, • Fahrbahndeckensanierung Sulpacher Straße, • Breitbandversorgung, • Straßenbeleuchtung, • Neubau Wasserleitung vom Hasenweg bis zur Unter- führung der B 30, Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 • Erneuerung Wasserleitung Hasenweg Zur Submission gingen fünf Angebote ein. Die Auswer- tung der Angebote ist in der Bieterliste Hauptangebote dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 1.507.604,32 Euro brutto (100 %, günstigs- tes Angebot) bis 1.656.943,41 Euro brutto (109,9%, teuers- tes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 wur- de von der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG abgeben mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto. Nach VOB/A 2012, § 16 Nr. 6 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalteri- schen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Zusätzlich gaben drei Firmen Nebenangebote ab. Das Nebenangebot eins und zwei bezieht sich auf die Boden- und Untergrundverbesserung im Bereich der Graben- und Bauwerksverfüllung sowie der Böschungshinterfüllung durch Kalken. Kalk verbessert die Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit von nassen, bindigen Böden. Durch die- ses Verfahren kann Kies eingespart werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass das angefallene Aushubmaterial dadurch nicht entsorgt werden muss. Nebenangebot eins und zwei kann aus Sicht der Verwaltung gewertet und als gleich- wertige Lösung betrachtet werden Nebenangebot drei bezieht sich auf die Trockenmauer (Stützwand) entlang der Böschung zwischen Kümme- razhofer Weg und B 30 Unterführung. Ausgeschrieben wurden Granitquader mit den Maßen (Länge 60-120 cm x Breite 70-80 cm x Höhe 50 cm). Im Nebenangebot drei wurden nun Wasserbausteine angeboten. Wie sich die Bauausführung und das Verhältnis der Steingrößen zu- sammensetzt, geht aus dem Nebenangebot nicht hervor. Um das Nebenangebot drei vollumfänglich bewerten zu können, müssen Gespräche mit der Firma Storz geführt werden. An der Rangfolge des Erstplatzierten wird sich durch die unterschiedliche Wertung der Nebenangebote nichts ändern. Beschluss: 1, Die Arbeiten zur Herstellung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochen- wangen wird wie im Hauptangebot beschrieben an die Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG, Tuttlingen mit einer Angebotssumme von 507.604,32 € brutto vergeben. 2. Nebenangebot eins und zwei wird mit einer Ersparnis von 108.210,76 € brutto angenommen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche über das Nebenangebot drei zu führen. TOP 08 Konzeption „Solidarische Gemeinden im Land- kreis Ravensburg“ Bürgermeisterin Rürup berichtet: Ausgangssituation: Viele Menschen im Landkreis Ravensburg wünschen sich, auch im fortgeschrittenen Alter möglichst lange selbst- bestimmt zuhause leben zu können. Hilfebedürftige alte Menschen und ihre Angehörige darin zu beraten und zu unterstützen, war seit 1999 Ziel und Auftrag der ZU- HAUSE LEBEN-Stellen der Caritas Bodensee-Oberschwa- ben. Nach dem notwendigen Rückzug der ZUHAUSE LEBEN-Stellen wird dieser Auftrag seit dem 01.01.2021 vom Pflegestützpunkt des Landkreises übernommen. Der fortschreitende demografische Wandel und der be- reits auch im Landkreis Ravensburg feststellbare Pfle- genotstand machen deutlich, dass in den nächsten Jah- ren zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Sorge für die größer werdende Zahl von alten Menschen auch in Zukunft gerecht werden zu können. Das seniorenpolitische Konzept des Landkreises Ravens- burg aus dem Jahr 2017 hat vorrangige Bedarfe und mögliche strategische Handlungsansätze zu dieser The- matik für den Landkreis Ravensburg markiert. Nach dem Ausstieg aus den ZUHAUSE LEBEN-Stellen möchten die Caritas Bodensee- Oberschwaben und das Dekanat Allgäu-Oberschwaben den Landkreis und Kom- munen im Landkreis bei der Umsetzung des seniorenpo- litischen Konzepts unterstützen. Mit dem Konzept „Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg“ soll ein Impuls gesetzt werden für eine se- niorengerechte Gemeindeentwicklung im Landkreis. Im Kern geht es darum, die präventiven Kräfte des Gemein- wesens zu stärken. Prävention ist dabei zu verstehen als ein breit gefächerter Handlungsansatz. In enger Kooperation mit interessierten Kommunen sol- len in den nächsten fünf Jahren sechs bis zehn „Solida- rische Gemeinden“ aufgebaut werden, die sich für eine solidarische und seniorengerechte Gemeindeentwicklung engagieren. In Anlehnung an entsprechende Ideen der Bürgerge- meinschaft Eichstetten e. V. im Kaiserstuhl und der Soli- darischen Gemeinde Reute-Gaisbeuren e. V. basiert auch das vorliegende Konzept auf der Vision, dass beteiligte Gemeinden (bzw. Dörfer) sich als Solidargemeinschaften verstehen und Verantwortung übernehmen, um passen- de lokale Lösungen für die Bewältigung der Herausfor- derungen zu finden, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben. Es geht um die Entwicklung einer generationsübergrei- fenden Sorgekultur, um Entwicklung von solidarischen, lebendigen Gemeinwesen, um „Caring Communitys“, in denen Bürgerinnen und Bürger, Akteure aus Vereinen, Kir- chengemeinden und sonstigen Initiativen sich gemeinsam mit politisch Verantwortlichen, professionellen Diensten und Einrichtungen und wenn möglich auch mit Akteuren der lokalen Wirtschaft für gute Lebensbedingungen, für einen guten Zusammenhalt und ein gutes solidarisches Miteinander der Generationen in ihrer Gemeinde enga- gieren. Vorrangig sollen ländliche Kommunen in den Blick genommen werden. Der strategische Handlungsansatz liegt darin, mit der Kommune eine gute Beteiligungsstruktur zu schaffen, relevante Akteure zusammenzubringen, zu motivieren, zu unterstützen und zu befähigen aktiv an der Gestaltung einer solidarischen Gemeinde – im Sinne eines solida- ritätsstiftenden Gemeinwesens mitzuwirken. So soll die bürgerschaftliche Eigenverantwortung gestärkt, neuer Gemeinschaftssinn geweckt, neue kreative Formen von bürgerschaftlichem Engagement initiiert und somit neue solidarische Potentiale aktiviert werden, die es alten Men- schen ermöglichen können, selbstbestimmt, mit guter Lebensqualität und guter gesellschaftlicher Teilhabe in ihrem vertrauten Wohn- und Lebensumfeld zu leben. Das Konzept zielt auf die nachhaltige Implementierung von Strukturen ab, die auch für hinzukommende Akteure jederzeit anschlussfähig sind, und in dem die Angebote Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 laufend bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Die Ei- genverantwortung steht als Grundprinzip an erster Stelle. Die demografische Herausforderung im Landkreis Ravensburg Die demografische Entwicklung ist und bleibt eine der größten zukünftigen Herausforderungen für unsere Ge- sellschaft insgesamt – insbesondere jedoch auch für die Städte und Gemeinden mit ihren Stadtteilen, Dörfern und Quartieren, in denen die Menschen vor Ort leben. Hinter einer stark wachsenden Zahl von älteren Mitbür- ger-/innen finden sich sehr unterschiedliche Familien- konstellationen und Lebenslagen, die durch soziale Un- gleichheiten bezüglich finanzieller Ressourcen, Bildung, Wohnbedingungen, sozialen Netzen und Gesundheit ge- prägt sind. Im Landkreis Ravensburg leben derzeit rund 29.900 Men- schen, die über 75 Jahre, 19.300, die über 80 Jahre und rund 2.700, die über 90 Jahre alt sind. Nach der Bevöl- kerungsvorausberechnung des statistischen Landesamts wird sich die Zahl der über 75-Jährigen von 2020 bis zum Jahr 2035 um 29,2 %, die der hochbetagten über 90-Jäh- rigen um 71% erhöhen. Laut den Zahlen aus dem seniorenpolitischen Konzept des Landkreises Ravensburg waren im Jahr 2015 29,52 % der über 90-jährigen Frauen und 15,99 % der über 90-jäh- rigen Männer im Landkreis Ravensburg in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen untergebracht. Unterstellt man, dass diese Pflegequoten in den nächsten 15 Jah- ren gleichbleiben, würde sich allein bei den über 90-Jäh- rigen im Landkreis Ravensburg ein zusätzlicher Bedarf an mindestens 400 zusätzlichen stationären Pflegeplät- zen ergeben. Schon vor fünf Jahren wurden Expertisen veröffentlicht, nach denen bereits bis zum Jahr 2030 ein Drittel mehr Pflegekräfte benötigt würden, um bei gleichbleibenden Pflegequoten den Bedarf zu decken. Die demografische Entwicklung in der Gemeinde Baindt Die Bevölkerung in Baden-Württemberg wird immer älter. Während der Anteil der Jüngeren (unter 20 Jahre) noch im Jahr 1980 annährend doppelt so hoch wie die der Äl- teren (65 Jahre und mehr) lag, waren 2017 die Älteren zahlenmäßig bereits etwas stärker vertreten. Das Durchschnittsalter in Baindt im Jahr 2021 lag bei 42,9 Jahre (Vergleich 2011: 41,3 Jahre, Vergleich 1980: 28,9 Jah- re). Im Jahr 2021 waren 20,9% der Bevölkerung 65 Jahre und älter. Im Jahr 2035 wird der Anteil auf deutlich über 30 % ansteigen. Empfehlungen von Expertenkommissionen Viele Expertenkommissionen sind sich einig, dass – ganz abgesehen davon, dass auch die personellen und finan- ziellen Ressourcen dafür fehlen - die zukünftigen Heraus- forderungen nicht allein durch einen weiteren linearen Ausbau der bestehenden professionellen Pflege- und Unterstützungsstrukturen gelöst werden können. In vielen fachlichen Studien und Berichten wird zum einen seit lan- gem darauf verwiesen, dass den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge zukünftig auch viel mehr Verantwortung für eine aktive Gestaltung einer im umfassenden Sinne seniorengerechten Kommu- nalpolitik zukommen wird. Finanzierung: Für die Umsetzung des Projektes ist eine 30%-Stelle (sie- he Konzeption, mind. 30% Stellenanteil, TVöD SuE 11b) erforderlich. Die Kosten in Höhe von rund 30.000 €/Jahr (Personalkosten anteilig ca. 20.100 €, zzgl. Verwaltungs-, Regie- und Projektkosten) müssten, sollte sich die Ge- meinde hierfür entscheiden, im Haushaltsplan 2023 / 2024 berücksichtigt werden. Gegebenenfalls könnte für den Einstieg ein geringerer Stellenumfang ausreichen. Von Seiten der Verwaltung wird der Projektansatz der Caritas Bodensee-Oberschwaben als sehr interessant bewertet. Darüber hinaus wird immer klarer, dass es durchaus sinnvoll und notwendig ist, dass die Kommu- ne ein Netzwerk aufbaut, um unsere älter werdende Be- völkerung zu unterstützen und niederschwellig Hilfe zu vermitteln. Mit diesem Projekt würde die Kommune die notwendige fachliche Begleitung erhalten. Frau Honikel von der Caritas Bodensee-Oberschwaben wird das Projekt in der Sitzung vorstellen und auch Mög- lichkeiten der Kooperation bzw. Personalüberlassung erläutern. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Konzeption der Solidarischen Gemeinden im Landkreis Ravensburg zur Kenntnis und wird bis Mitte des Jahres 2022 ent- scheiden, ob die Teilnahme am Projekt beantragt wird. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel würden dann bei der Haushaltsplanung Beachtung finden. TOP 09 Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt - Baindt auf Bezuschussung der Re- novierungskosten der evangelischen Kirche in Baienfurt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Mit Schreiben vom 13.12.2021 beantragt die evangelische Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt einen Zuschuss zu den Kosten der Außenrenovierung der evangelischen Kirche in Baienfurt. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf 246.700 €. Be- antragt wird ein Zuschuss in Höhe von 8% dieser Kosten - 19.736 €. Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemeindeverwaltung Baienfurt gestellt. In der GR-Sitzung am 14.12.2021 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Bai- enfurt dieses Bauvorhaben mit einem Betrag in Höhe von 20.000 € bezuschusst. Bei diesem möglichen Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige (außerplanmäßige) Leistung der Gemein- de Baindt. Es dürfte außer Frage stehen, dass sich die Gemeinde mit einem bestimmten Betrag beteiligt. Der Standort der Kirche (Baienfurt) sollte keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses haben, ebenso wenig wie die Anzahl der evangelischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. In der Gemeinde Baindt haben 2863 Bürgerinnen und Bür- ger die katholische Konfession, 919 die evangelische und 1593 sind konfessionslos. Zum Vergleich in der Gemeinde Baienfurt sind 3581 Bürgerinnen und Bürger katholisch, 1030 evangelisch und 2688 sind konfessionslos. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Kirchen- gemeinde St. Johannes Baptist zur Beschaffung ihrer Orgel einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € erhalten hat. Beschluss: 1. Der evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt wird für die Sanierung des Kirchengebäudes ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € gewährt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Kindergartenangelegenheiten - Antrag der ka- tholischen Kirchenpflege und des Waldorfkin- dergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2022/2023 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräf- ten gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung ei- ner FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr ein- gereicht. Im Waldorfkindergarten wurde diese FSJ-Stelle im laufen- den Kindergartenjahr besetzt, im Kindergarten „St. Martin“ und im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ wurden keine geeigneten BewerberInnen gefunden. In der GR-Sitzung am 09. März 2021 wurde folgender Be- schluss gefasst: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergarten- jahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit be- sonderen Bedürfnissen, sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Baindt. Auch aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2018 beschlossen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergarten- jahr 2022/2023 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ und den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 11 Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtli- cher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg beschäftigen seit 01.11.2021 einen Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung. Die Kosten werden zu 33 1/3 auf- geteilt. Der Klimakoordinator ist in allen drei Belegenheits- gemeinden präsent. Die Anstellung erfolgt über die Gemeinde Baienfurt. Die Gemeinden werden, um die Umsatzsteuerpflicht (Ver- rechnung zu Ungunsten von Baindt und Berg) zu ver- meiden, noch strategische Überlegungen anstellen. Die Gemeinden erhoffen sich im Nachgang noch ein Schrei- ben des Bundesfinanzministeriums, welches eine Zu- sammenarbeit im Bereich von Klima-, Asylpolitik oder sonstigen hoheitlichen Bereichen bei der Personalge- stellung zwischen Kommunen untereinander von der Umsatzsteuer befreit. Die Kostenregelung wird über den öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. Auf die zusätzliche Umsatzsteuer soll bei der Verrechnung nach Möglichkeit verzichtet werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg zu. TOP 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwal- tungsgebührensatzung) Kämmerer Abele teilt mit: Die Verwaltungsgebühren wurden zuletzt am 10.09.2019 kalkuliert und geändert. Aufgrund weiterer Konkretisierungen der Tatbestände wurden vereinzelte Gebührensätze neu bewertet und kal- kuliert und im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Aus- wirkungen der Rechtsänderung des § 2b UStG auf die Gemeinde Baindt wurde ein Zusatz in die Verwaltungs- gebührensatzung aufgenommen. Beim Bürgerbüro gibt es zusätzlich eine Menge von Leis- tungen, für die Gebühren noch nach Landes- oder Bun- desrecht erhoben werden (Pässe, Ausweise, Standesamt usw.). Diese Gebühren sind nicht beeinflussbar. Bei den erlassenen Gebührenbescheiden handelt es sich in der Regel um Gebührenfestsetzungen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens innerhalb eines Gebühren- rahmens. § 11 Abs. 2 KAG ist zu beachten, wonach bei der Gebührenbemessung die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebühren- schuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu berück- sichtigen ist. Am 30.12.2015 ist das Landesinformationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach dem Gesetz haben Antragsberech- tigte gegenüber den informationspflichtigen Stellen im Anwendungsbereich einen Anspruch auf Zugang zu amt- lichen Informationen. Einfache Anfragen sind gem. Lan- desinformations-freiheitsgesetz in der Regel kostenlos. Erfordern Anfragen eine außergewöhnlich hohe Bear- beitungszeit, können auch höhere Gebühren verlangt werden. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sind Verwal- tungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter der Gemeinde angewiesen, vorab auf die Kosten hinzuweisen. Die Gemeinde übersendet der antragstellenden Person zunächst eine Information über die maximalen Kosten, falls diese 200 € voraussichtlich übersteigen werden. Der Antrag kann daraufhin aufrechterhalten oder kostenlos zurückgenommen werden. Kalkulation von Verwaltungsgebühren Allgemeine Verwaltungsgebühren Die Gebührensätze können entweder auf der Grund- lage der tatsächlich entstehenden Kosten oder nach pauschalierten Durchschnittswerten ermittelt werden. Bei der Gebührenkalkulation wurden Durchschnittswer- te der Verwaltungsvorschrift (VwV) -Kostenfestlegung und Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs- management (KGSt) angewandt. Da die KGSt Durch- schnittswerte in Entgeltgruppe 6 auf die kalkulierten Gebühren eher anwendbar sind, wurden diese berück- sichtigt. Das Thema Umsatzsteuer wird durch die Änderungen in § 2b UStG immer wichtiger. Wir müssen prüfen, ob wir für unsere Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. So- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 fern hoheitliche Tatbestände in einer Satzung verankert sind, steht die Umsatzsteuerpflicht außer Frage. Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstigen Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. Einzelne Gebühren- sätze wurden neu bewertet und kalkuliert. Beschluss: a) Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. b) Der Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistun- gen (Verwaltungsgebührensatzung) wird zugestimmt. c) Die Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Sat- zung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) tritt zum 15.01.2022 in Kraft. TOP 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemein- deratssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl die Spen- dengeberin oder der Spendengeber als auch der Spen- denzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2021 ein paar Spenden für die För- derung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderin- nen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vor- wurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Fehlender Zugriff auf die Homepage der Gemeinde Es wurde mitgeteilt, dass es derzeit nicht möglich ist auf der Homepage der Gemeinde Baindt auf die Seite des Standesamts zu gelangen. b) Beschilderung Baindter Hof Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, die Be- schilderung zum Baindter Hof zu entfernen. c) Sporthalle Hallenbelag Da der Hallenboden der Sprothalle recht schmutzig ist wird sich die Verwaltung mit der Reinigungsfirma in Verbindung setzen. d) Sporthalle Duschennutzung Auf eine entsprechende Anfrage teilt Bauamtsleiterin Jes- ke mit, dass es nicht vorgesehen ist für das Ablegen von Seifen usw. im Duchbereich Halterungen anzubringen. e) Minispielfeld Es wurde mitgeteilt, dass der Belag des DFB-Mini- spielfeldes teilweise defekt ist. Ortsbaumeister Roth bemerkt, dass dies der Verwaltung bekannt ist. Die Firma Politan wird den Schaden zeitnah reparieren. f) Sportplatzbeleuchtung Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass am 30.11.2021 die Submission für die Beleuchtungsarbeiten stattgefun- den hat. Die Arbeiten beginnen im März 2022. g) Friedhofsglocke defekt Ortsbaumeister Roth berichtet, dass die Friedhofsglo- cke auf der Friedhofskapelle defekt ist. Die Verwaltung hat bereits ein Angebot zum Einbau einer neuen Glocke eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf 3.988,88 €. Den Kauf dieser neuen Friedhofsglocke wurde zugestimmt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. Januar und Sonntag, 30. Januar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Januar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 30. Januar Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Februar 08.02. Gemeinderatssitzung SKH 19.02. Narrenbaumstellen DP 24.02. Befreien: Kindergärten, Rathaus, Heimsonderschule, Selige Irmgard 27.02. Narrenmesse Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Selbstformulierter Brief der Kindergar- tenkinder an die Raspler Liebe Raspler, wir lieben Euch! Ihr sollt nicht traurig sein, darum schrei- ben wir Euch einen Brief. Hört auf zu weinen, auch, wenn das Fest ausfällt. Trotzdem „a scheene Fasnet“ und Ihr sollt trotzdem alle fröh- lich sein. Wir vermissen Euch und wir freuen uns, wenn Ihr mal wieder in den Kindergarten kommt. Keine Sorge, bald wird Corona vorbei sein! Liebe Grüße von allen Kindern des Kindergar- tens St.Martin Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemein- deverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@ gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 12: Umgang mit Haushaltsgeräten Rund ein Drittel des privaten Stromver- brauchs fällt auf Hausgeräte zurück. In die- sem Bereich Energie zu sparen macht also nicht nur den Geldbeutel voller, sondern hat zusätzlich einen positiven Effekt auf den privaten Strom- verbrauch insgesamt. Waschmaschinen zum Beispiel sind heute unverzichtbar aber können bei falscher Nutzung viel Strom fressen. Hier gelten einfache Regeln zur effizi- enteren Nutzung: Immer eine volle Ladung waschen, nor- mal verschmutzte Wäsche nicht über 40 Grad waschen und wenn möglich ein Sparprogramm nutzen. Wäsche- trockner sollte man so selten wie möglich nutzen, denn Sie verbrauchen sehr viel Energie. Landkreis Ravensburg Corona Schutzimpfung: Angebot für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren ab Mittwoch, 26. Januar, 13 bis 18 Uhr, in der Argonnenhalle in Weingarten Ab Mittwoch, 26. Januar 2022 gibt es von 13 bis 18 Uhr in der Argonnenhalle in Weingarten mittwochs ein Impfan- gebot von Landkreis und Oberschwabenklinik für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren. Angeboten werden Erstimpfun- gen von Kinderärzten der Oberschwabenklinik, die Ter- mine für die Zweitimpfungen werden vor Ort vergeben. Unter www.rv.de/impfen können Termine vereinbart und weitergehende Informationen abgerufen werden. Neues Programmheft der Volkshochschule Weingarten ab 27. Januar 2022 erhältlich Das neue Semesterprogramm der Volkshochschule kommt bald Sommerlich und frisch erscheint kommenden Donners- tag, 27. Januar das neue Programm der Volkshochschule Weingarten. Rund 350 abwechslungsreiche und interes- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 sante Angebote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich bereits jetzt für das Sommersemester an. Die VHS berücksichtigt selbst- verständlich die Corona-Lage und startet am 7. März in das neue Semester. Das bewährte Hygienekonzept wurde er- neut überprüft und Veranstal- tungsformate angepasst. So werden besonders in den wärmeren Monaten etliche Kurse an der frischen Luft stattfinden. Besondere Berücksichtigung finden zudem Themenberei- che wie nachhaltige Entwick- lung, globales Lernen und die Umweltbildung. So können die kleinen VHS-Gänger einen Nachmittag auf dem Bauernhof erleben, die erwachse- nen Teilnehmenden sich mit der E-Mobilität im Labor der RWU auseinandersetzen oder interessante Aspekte rund um Wetter und Klima erfahren. Wie immer gibt es Semesterhighlights: So bietet die VHS die ersten drei Etappen auf der Via Liguria ab Weingarten zum Erwandern an. Die Exkursionen führen dieses Mal u.a. nach Überlingen und in den Kanton St. Gallen und Oswald Burger wird sich in einer Lesung dieses Mal mit Maria Beig beschäftigen, die „bedeutendste literarische Chronistin des oberschwäbischen Lebens des vergan- genen Jahrhunderts“. Außerdem kann die VHS erneut Schwimmkurse für Kinder anbieten, sodass Anfänger (endlich) schwimmen lernen und Schwimmanfänger ihre Kenntnisse auffrischen können. Selbstverständlich wird auch die Fortbildungsreihe für Bürgerschaftlich Engagierte u. a. zu den Themen „Raus aus dem Corona-Tief“ und „DSGVO Update“ fortgeführt. Neue Vorträge beschäftigen sich mit dem Nachbarland Frankreich, dem Jemen, großen Opern der Musikge- schichte bzw. anderen geschichtlichen oder heimatkund- lichen Themen. Im Gesundheitsbereich gibt es neue Online-Yoga-Ange- bote u.a. speziell für Mamas, Lauf- und Mountainbikekur- se an der frischen Luft und kulinarische Veranstaltungen zu basischem Essen. Außerdem sind mehrere Stand-Up- Paddling-Kurse auf dem Bodensee im Programm. Deutschkursinteressenten können auch 2022 in Integra- tionskurse bzw. DeuFöV-Kurse einsteigen. Eine Beratung vorab ist weiterhin möglich. Auch bereits vorhandene Sprachkenntnisse können wie- der aufgefrischt werden. Ein Einstieg in Englisch, Franzö- sisch, Italienisch, Latein, Portugiesisch, Russisch oder Spa- nisch ist möglich! Neue Anfängerkurse gibt es in Englisch, Italienisch und Spanisch. Der berufliche Bereich hält vielfältige Angebote für Fach- und Führungskräfte bereit. Hier bieten wir auch gerne individuelle Angebote an. Fragen Sie einfach für Ihren Betrieb bei uns an. Anmeldungen sind ab Donnerstag, 27. Januar telefonisch über die Geschäftsstelle, per E-Mail, per Anmeldeformular oder selbstverständlich online möglich. Das Programm finden Sie ab dem Erscheinungstag auf der Homepage der VHS (www.vhs-weingarten.de) oder an den verschie- denen Auslagestellen in der Stadt Weingarten. Frei zu- gänglich sind dabei die Auslagen vor der Geschäftsstelle in der Heinrich-Schatz-Straße, vor dem Rathaus und vor dem Stadtmarketing in der Kirchstraße. Darüber hinaus liegt das neue Programmheft an der Bür- gertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus- Apotheke, in der Kreissparkasse, im CAP-Markt und im Feneberg für Sie bereit. Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 202 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen, bieten wir eine alternat Schulanmeldung für Klasse 5 an: Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Homepage bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch zu. Sie müssen uns spätestens bis 10. März die Anmeldeformulare und von der GS 3 und Blatt 4 zukommen lassen. Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung jederzeit möglich. Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, e weitere Informationen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees - Schulleitung Achtalschule - Anmeldung Tel.: 0751 56960-10 Fax: 0751 56960-15 kontakt@achtalschule.de www.achtalschule.de Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 2022/23 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen, bie- ten wir eine alternative Form der Schulanmeldung für Klasse 5 an: - Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Home- page bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch zu. - Sie müssen uns spätestens bis 10. März die Anmelde- formulare und von der GS-Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. - Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung jederzeit möglich. - Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informa- tionen über und von unserer Schule. Andreas Lehle und Marius Vees - Schulleitung - Gymnasium Weingarten stellt sich vor Verschiedene attraktive Angebote online Das Gymnasium Weingarten, die löwenstarke Schule der 6 Wege, stellt sich den Viertklässlern und ihren Eltern vor. Dazu gibt es verschiedene Angebote. Für die Kinder gibt es am 28.01. und am 04.02. um 15.00 Uhr den „Entde- ckernachmittag“, eine Kombination aus Live-Übertra- gung aus dem Schulhaus und Video-Einspielungen. Die Kinder erleben ein buntes Programm zu den Fächern und Angeboten - und sehen schon mal die eine oder ande- re Lehrkraft. Für die Eltern wird noch ein letztes Mal der Online-Elternabend angeboten. Dieser findet am 31.01. um 19.00 Uhr statt. Das Schulleitungsteam stellt die Pro- file und die Besonderheiten des Gymnasium Weingarten vor. Außerdem besteht ab jetzt die Möglichkeit, sich als Familie durch die Schule führen zu lassen. Den genauen Termin gibt es dann nach der Anmeldung. Bitte melden Sie sich zu allen Angeboten per Mail an, für die Entde- ckernachmittage und den Elternabend bitte spätestens am Tag vorher: poststelle@gym-weingarten.schule.bwl.de Beachten Sie auch unsere Homepage mit der Abteilung „Info Klasse 4“, wo Sie eine Zusammenstellung der wich- tigsten Punkte finden: www.gymnasium-weingarten.de Gewerbliche Schule Ravensburg stellt ihr Bildungsangebot online vor Die Gewerblichen Schule Ravensburg stellt ihr Bildungs- angebot in diesem Jahr corona-bedingt online vor. Das Technische Gymnasium präsentiert sich mit seiner drei- jährigen Aufbauform ab Klasse 11 und seiner sechsjäh- rigen Aufbauform ab Klasse 8. Die Zweijährige Berufs- fachschule Metalltechnik informiert über den Weg zum mittleren Bildungsabschluss. Die Einjährigen Berufsfach- schulen Druck- und Medientechnik, Elektronik, Fahrzeug- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 technik, Farbtechnik, Holztechnik und Metalltechnik stel- len ihre Unterrichtsinhalte vor und geben Einblicke in die jeweiligen Berufe. Die Fachschule für Technik und die Meisterschule für Schreiner zeigen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung auf. Ein Weg zum Erwerb der Fachhochschulreife eröffnet der Besuch des Einjährigen Berufskollegs zur Fachhochschulreife. Die Termine und die digitalen Zugänge zu den Online-Ver- anstaltungen sind auf der Homepage der Gewerblichen Schule Ravensburg (www.gsravensburg.de) angegeben. Weitere Informationen zum Bildungsangebot sowie über die Anmeldemodalitäten der verschiedenen Schularten finden sich auf der Homepage. Darüber hinaus steht die Schule auch telefonisch oder per Email für Fragen zur Verfügung. Anmeldeschluss für die verschiedenen Schularten ist in der Regel der 1. März 2022. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Ich will etwas machen mit Recht“ Experten-Chat am 2. Februar 2022 auf abi.de Ob vor Gericht, in der Kanzlei oder im Unternehmen: Vie- le Menschen entscheiden sich für einen Beruf im Bereich Recht. Welche Möglichkeiten es gibt und was dafür er- forderlich ist, klärt der nächste abi» Chat am 2. Februar 2022. Von 16 bis 17.30 Uhr beantworten die teilnehmenden Expertinnen und Experten alle Fragen zum Thema „Ich will etwas machen mit Recht“. War die Bundesnotbremse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verfassungskonform? Dürfen während eines Lockdowns Demonstrationen ohne Maskenpflicht stattfinden? Ist eine allgemeine Covid-Impfpflicht recht- lich möglich? Unsere aktuell bewegten Zeiten stellen auch Juristinnen und Juristen vor neue Herausforderungen. In einer unübersichtlichen Lage sorgen sie mit ihrer Expertise für (Rechts-)Sicherheit – was nicht immer ganz einfach ist. Eines ist jedoch klar: Über Langeweile können sich die wenigsten Rechtswissenschaftler/innen beschweren. Die Arbeit mit Paragrafen reizt offenbar viele junge Men- schen: 119.285 Studierende der Rechtswissenschaft zählte das Statistische Bundesamt im Wintersemester 2020/21. Zehn Jahre zuvor waren es lediglich 92.577. Sie widmen sich einem lernintensiven Studium, das ihnen gerade in Prüfungsphasen einiges abverlangt. Wer tapfer bis zum Ende durchhält, wird mit guten Chancen auf dem Arbeits- markt belohnt: Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt Arbeitslosigkeit für Juristinnen und Juristen nur ein Randphänomen dar. Die berufsspezifische Arbeitslosen- quote lag 2020 bei gerade mal 2,4 Prozent. Es muss nicht unbedingt ein Studium sein ... Nicht jede*r, der*die sich für Gesetze interessiert, strebt ein reines Jurastudium an. Die Hochschulen bieten auch viele Schnittstellen-Studiengänge an, etwa Informationsrecht, Medienrecht oder International Business Law. Wer eine Ausbildung bevorzugt, kann zum Beispiel Notarfachan- gestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Sozial- versicherungsfachangestellte/r werden. Welche Möglichkeiten es gibt, klärt der nächste abi» Chat am 2. Februar 2022. Von 16 bis 17.30 Uhr dreht sich al- les ums Thema „Ich will etwas machen mit Recht“. Die teilnehmenden Expertinnen und Experten beantworten Fragen wie: Wie gelingt die Zulassung zum Jurastudium? Was muss man dafür mitbringen? Welche Berufe können später ergriffen werden? Welche Alternativen können sinnvoll sein? Auch die Redakteurinnen und Redakteure von abi» werden sich Zeit für die Chatter*innen nehmen. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat.abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Cha- traum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebe- nen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chat- protokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Mehr Infos zum Chat finden sich unter https://abi.de/interaktiv/chat. Landkreis Ravensburg Inklusionstage 2022: Machen Sie mit und registrieren Sie Ihre Veranstaltung Vom 5. Mai bis 15. Mai 2022 werden im Landkreis Ra- vensburg die Inklusionstage 2022 stattfinden. Diese Aktionstage sind eine Initiative von INIOS (Inklusion in Oberschwaben) und der Stabsstelle Sozialplanung (Fach- bereich Inklusion). Die Inklusionstage werden 2022 zum ersten Mal stattfinden. Die Initiatoren möchten damit die Auseinandersetzung mit Themen rund um die Inklusion und Vielfalt befördern sowie die Vielfalt der Menschen im Landkreis Ravensburg wertschätzen. Zwischen dem 5. und 15. Mai 2022 sind verschiedene in- klusive Aktivitäten im gesamten Landkreis Ravensburg geplant. Bisher angemeldet sind zum Beispiel Vorträge von Experten und Expertinnen in eigener Sache, Work- shops zu verschiedenen Themenbereichen, Lesungen und Ausstellungen, Diskussionsrunden oder Kreativkurse. Sehr gerne nehmen die Initiatoren weitere Veranstaltungen auf, die inklusiv sind sowie während des Aktionszeitrau- mes im Landkreis Ravensburg stattfinden. Haben Sie Interesse als Veranstalter/in bei den Inklusi- onstagen 2022 dabei zu sein? Dann registrieren Sie Ihre Aktivität(en) noch bis zum 28. Januar 2022 im Buchungs- portal. Ihre Veranstaltung können Sie im hier hinterlegten Formular eintragen, damit wir im Nachgang Kontakt zu Ihnen aufnehmen können. Wir laden alle Interessierten ein, sich an den Inklusions- tagen 2022 zu beteiligen. Weitere Informationen zu den Inklusionstagen 2022 sind auf www.rv.de/inklusionstage2022 zu finden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Januar – 06. Februar 2022 Gedanken zur Woche Wenn die Erde atmet, leben wir; Wenn sie ihren Atem anhält, sterben wir. Khalil Gibran Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Samstag, 29. Januar 18.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 30. Januar - 4. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Sieglinde Kösler, Christine und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov) Dienstag, 01. Februar 07.50 Uhr Baindt Schülergottesdienst Mittwoch, 02. Februar - Darstellung des Herrn (Lichtmess) 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier mit Blasiusse- gen und Kerzenweihe (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Familie Merk, Familie Asberger, Familie Gisi) 19.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzenweihe (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 03. Februar 07.45 Uhr Baienfurt Schülergottesdienst Freitag, 04. Februar 0 8.30 Uhr Baindt Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Eugen Maier, Josef Gresser) Samstag, 05. Februar 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Magdalena und Clemens Braunagel mit Angehörigen, Eli- sabeth und Hans Hartusch, Eu- gen Haug, Wilma Hoffmann) Sonntag, 06. Februar - 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erst- kommunionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss ein- malig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Die Katholische Kirchengemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab sofort eine/n staatl. anerkannte/n Erzieher/in als Gruppenleitung für den Kindergarten (82% Beschäftigungsumfang) Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bei: Katholisches Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr.4, 88353 Kißlegg, z.Hd. Nicole Ellinger oder an nellinger@kvz.drs.de. Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter unter Tel. 07502 2678 oder auf www.kiga-stmartin-baindt.de/ Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jes 60,2 Sonntag, 30. Januar Letzter Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Mittwoch, 02. Februar 15.00 - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 06. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Gedanken zum Wochenspruch Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit er- scheint über dir. Momente, in denen mir ein Licht aufgeht und ein Mensch oder eine Situation von einem Augenblick auf den ande- ren in einem ganz anderen Licht erscheint. Solche Momente sollte es ruhig öfter geben, wird jetzt jemand denken. So ging es auch den drei Jüngern, die mit Jesus auf ei- nem Berg erlebt haben, dass er wirklich der ist, auf den sie ihre ganze Hoffnung gesetzt haben. Diesen lichten Augenblick hätten sie am liebsten für im- mer festgehalten. Aber Jesus steigt mit ihnen nach dem Gipfelerlebnis wieder hinunter in den Alltag. Hier soll sich bewähren, was Gott versprochen hat; hier gilt es, auf Jesus zu hören und durch ihn zu erleben, wie immer klarer wird, worauf es im Leben ankommt - Tag für Tag - unterwegs mit ihm. Gottes Segen dazu! - Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, wir freuen uns, euch wiederzu- sehen. Jeden Sonntag von 10.30 - 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Gemeinde- haus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! _________________________ Ehejubiläum Sie feiern 2022 ein Ehejubiläum und freu- en sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Was macht Trauer mit Menschen? Der Tod gehört zum Leben. So leicht gesagt und doch so schwierig, wenn die Situation tatsächlich eintritt. Der Verlust eines Nahestehenden und der Prozess des Trauerns berührt den Menschen als Ganzes: geistig, körperlich, seelisch. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Trauer wird dabei sehr individuell vom Einzelnen erlebt, sie braucht Raum und Zeit und stellt immer eine Heraus- forderung an sich selbst, aber auch der Mitmenschen dar. Was ist Trauer und welche individuellen Ausdrucksformen von Trauer gibt es? Gibt es ein richtiges Trauern? Wie kann ich selbst mit meiner Trauer oder mit trauernden Menschen umgehen? Dies sind Themen, die in diesem Vortrag vorgestellt werden. Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Termin: Donnerstag, 03.2.2022, 19 Uhr Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehauses, Abt-Hyllerstraße 17, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Bei dieser Veranstaltung gilt die 2G+ Regel, bitte bringen Sie einen aktuellen negativen Test mit. _________________________ Jahresausstellung „Seht her, was in euch steckt...“ muss leider ausfallen Die für den 29. und 30. Januar 2022 geplante Jahresausstellung „Sehr her was in uns steckt...“ kann leider coronabedingt nicht stattfinden. Nun haben wir schon zwei Jahre in Folge keine Ausstellung der beim Kreativen Montag entstandenen Werke und hoffen ganz fest darauf, diese zu einem anderen Zeit- punkt nachholen zu können. Wir schauen zuversichtlich nach vorn. Bleibt bis dahin alle gesund. Für das KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Taekwondo Baindt e.V. Neue Selbstverteidigung in Baindt TKD-Baindt gratuliert Alfred Manthei zum Meistergürtel in TKDD Erstmals in Deutschland Taekwondo Defense Taekwondo Defense ist eine realistische, moderne Selbst- verteidigung, die von Kampfsportlern ebenso wie von Polizei und Militär (zum Beispiel in Südkorea und Mexiko) trainiert und angewendet wird. Im Gegensatz zu anderen Selbstverteidigungs-Stilen nutzt Taekwondo Defense ge- zielt Taekwondo-Techniken. Vom 08.01. - 15.01.2022 fand in Sindelfingen die Vorstel- lung eines neuen Selbstverteidigung Systems stand. Vom Taekwondo Baindt e.V. konnten zwei Trainer noch Plätze ergattern, die aufgrund von Corona und hoher Nachfrage sehr schnell vergeben waren. Das Taekwondo Defence System (TKDD) basiert wie der Name schon sagt auf Grundlagen des eigentlichen Taekwondo, behandelt aber nur den Selbstverteidigungs- part und unterscheidet sich grundlegend von der Stan- dard-Selbstverteidigung im Taekwondo und wird unter anderem von Koreanischen Spezialeinheiten und der Mexikanischen Polizei genutzt. Die Trainer und Taekwondo-Sportler Alfred Manthei und Frank Bania konnten bei dem Präsidenten und Entwickler des TKDD-Systems, Großmeister Eunseob Kim, grundle- gende Techniken und Bewegungsabläufe lernen. Herr Manthei konnte sogar in diesem neuen System die Trainer-C Lizenz und den Meistergürtel erlangen. Somit freut sich der Taekwondo Verein Baindt sein Reper- toire zu erweitern und es im Training anbieten zu können. Volleyball LJ Baindt Toller Auftakt für die Rückrunde für VLJ Baindt 1 Einen fulminanten Start ins neue Jahr leg- te die erste Mannschaft der VLJ Baindt am vergangenen Sonntag, 23.01.2022, in Ulm hin. Der erste Spieltag der Rückrunde startete mit einem Spiel der Gastgeber gegen SV Jedesheim. Nach diesem Drei-Satz-Spiel zugunsten von Ulm, versuchten auch die Baindter die Mannschaft aus Jedesheim in ihre Schranken zu weisen. Im ersten Satz gelang dies mit 25:21 auch noch sehr gut. Allerdings kämpfte sich der SV Jedes- heim im zweiten Satz mit 21:25 zurück und konnte letzt- endlich auch den letzten Satz für sich entscheiden (20:25). Umso beeindruckender war die Leistung der Volleyball Landjugend Baindt als sie mit 25:9 die Ulmer vom Feld fegten. Zwar kam im zweiten Satz etwas mehr Gegenwind auf, doch wenn Baindter einmal Siegesluft geschnuppert haben, lassen sie sich diesen nicht mehr nehmen (25:22). Die insgesamt vier Punkte katapultieren die VLJ Baindt auf einen souveränen 4. Platz in der Tabelle. Die zweite Mannschaft tritt diese Woche im Pokalspiel gegen Oberteuringen an. Zum Zeitpunkt des Redaktions- schlusses war noch kein Ergebnis bekannt - aber eigent- lich steht einem Sieg nichts im Wege! Auf geht’s! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Weihnachtsgewinnspiel 2021: Hauptgewinn 1250 EUR E-Bike Gutschein von Zweirad Schützbach geht in diesem Jahr nach Baienfurt Am 14. Januar war es soweit, das Weihnachtsgewinnspiel 2021 fand mit der Ziehung der Gewinner, dieses Jahr lei- der wieder Corona bedingt im kleinen Kreis, statt. Es haben über 1700 gestempelte Kärtchen ihren Weg in die Lostrommel gefunden. Der Hauptpreis, ein 1250 Euro- Gutschein, ging nach Baienfurt. Herzlichen Glückwunsch an Herrn Richard Haller! Auch in diesem Jahr wurden die Preise größtenteils auf Einkaufs-Gutscheine beschränkt, da wir damit den ortsan- sässigen Handel und die Gastronomie unterstützen möch- ten. Es sind aber auch ein paar schöne Sachpreise dabei. Der 1. Preis wurde von unseren Mitgliedern, dem Zwei- radhaus Schützbach, der Spedition DACHSER, der Firma Ackermann Spülmaschinen, Graf & Riss Baumaschinen und der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG sowie dem WBB gesponsert. Viele weitere attraktive Preise und Gutscheine, wurden von weiteren Mitgliedern bereitgestellt. Ganz herzlichen Dank allen Betrieben, die das Weihnachtsgewinnspiel mit ihren Spenden und Gutscheinen unterstützen! Das Weihnachtsgewinnspiel ist für den Einzelhandel in Baienfurt und Baindt eine wichtige Aktion - auch in die- sem Jahr mehr denn je. Deshalb auch ein großer Dank an alle Kunden, die mit ihrem Einkauf, die vielen Kärtchen gesammelt haben und herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner. Wir wünschen viel Freude mit den Preisen! Liste der Gewinner Weihnachtsgewinnspiel 2021 Preisspender Preis Gewinner Graf & Riss - Bau- maschinen Zweirad Schützbach Ackermann Spül- maschinen VR Bank Ravens- burg-Weingarten Dachser SE WBB E-Bike Gutschein: 1.250€ Haller, Richard Autohaus Ebner Wochenende: Kia EV6 Hochfeld, Wolfgang WBB WBB-Gutschein 100 € Weiß, Josefine Lindel+Zeller 50 EUR Haus-Gutschein Gindele, Fine Lindel+Zeller 50 EUR Haus-Gutschein Jakob, Charlotte Lindel+Zeller 50 EUR Haus-Gutschein Härtel, Evelin Metzgerei Brenner 50 EUR Haus-Gutschein Geggier, Mirjam Metzgerei Brenner 50 EUR Haus-Gutschein Bleicher, Bianca D+R Modellbau 30 EUR Haus-Gutschein Ferbasz, Inge D+R Modellbau 30 EUR Haus-Gutschein Luci, Carmen Hubertus Apotheke 30 EUR Haus-Gutschein Späth, Paula Achtal Apotheke 30 EUR Haus-Gutschein Ammelick, Julia More4Less 25 EUR Haus-Gutschein Grabherr, Marion More4Less 25 EUR Haus-Gutschein Hämmerle, Inga More4Less 25 EUR Haus-Gutschein Walter, Renate More4Less 25 EUR Haus-Gutschein Balle, Martina Frisör Geng 25 EUR Haus-Gutschein Damoune, Rolf Frisör Geng 25 EUR Haus-Gutschein Wirth, Karlheinz Frisör Geng 25 EUR Haus-Gutschein Spieß, Thea Frisör Geng 25 EUR Haus-Gutschein Scheufele, Anke Juwelier Jerg 25 EUR Haus-Gutschein Leiprecht, Heidi Juwelier Jerg 25 EUR Haus-Gutschein Uhland-Rieder, Annemarie Anne Hagen 30 EUR Haus-Gutschein Schlegel, Tatjana Anne Hagen 30 EUR Haus-Gutschein Wenk Haußmann Heizung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Seufer, Jeanette Haußmann Heizung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Lang, Doris Haußmann Heizung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Munz, Paula Haußmann Heizung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Hahn, Günter Die Gewinner wurden bereits telefonisch kontaktiert. Lei- der haben wir nicht alle erreichen können um vorab über den Gewinn zu informieren. Die Preise können ab sofort bei der Firma Graf & Riss Bau- maschinen - Kartonstraße 8 in Baienfurt, abgeholt werden. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung von Ravensburg über das Himmelsleiterle nach Weissenau Treffpunkt Dienstag, 01.02.2022 um 13.00 Uhr am Konzerthaus Ravensburg oder 12.30 Uhr Bushaltestelle Charlottenplatz Weingar- ten zum Frauentor RV Gehzeit 3,0 Std., 10 km, Einkehr nach der Wanderung, falls gewünscht. Gute Schuhe, Stöcke, Getränk und kleines Vesper werden empfohlen. Bitte die aktuellen Pandemie-Regeln beachten. (Nach- weis 3G) Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung ab 28.01.22 bei WF M. Selimi, Tel. 0751/21981 Gäste sind willkommen. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK gehört mit seinen bundesweit 2,1 Millionen Mit- gliedern und über 245.000 Mitglie- dern im Südwesten zu den größten Sozialverbänden in Bund und Land. Er ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als unabhängige Interessen- vertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebe- dürftigen und pflegenden Angehörigen, Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern setzt sich der VdK für die sozialen Belange dieser Menschen ein. Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen. VdK OV Weingarten Über 16 Millionen Euro erstritten! • Sozialverband VdK Baden-Württemberg erzielt 2021 neuen Rekord an Nachzahlungen • VdK-Rechtsberatung vermehrt in Anspruch genom- men, Jahresstatistik zeigt den erfolgreichen Einsatz In rund 12.000 Widerspruchs- und Klageverfahren sowie Berufungen erstritt der Landesverband Baden-Würt- temberg im vergangenen Jahr vor den Sozialgerichten Nachzahlungen für VdK-Mitglieder in Höhe von 16.223.951 Euro. Auch bei über 3.000 Erstanträgen wurde der Sozial- verband VdK tätig und konnte erfolgreich Leistungen über 900.000 Euro beantragen. In Gesamtsumme kamen somit mehr als 17 Millionen Euro für VdK-Mitglieder zusammen. Mit ca. 70 Prozent sind deutlich mehr als Zweitdrittel der Ratsuchenden nach der Abgabenordnung hilfsbedürf- tig. Insgesamt benötigten 16.322 VdK-Mitglieder Rat und Hilfe im Sozialrecht. „Der erfolgreiche Einsatz für unsere Mitglieder zeigt, wie wichtig unsere Arbeit ist“, erklärt Hans-Josef Hotz mit Blick auf die Jahresstatistik. „Noch nie konnten wir so viele Nachzahlungen erstreiten wie im Jahr 2021. Das sind Leistungen, die unseren Mitgliedern vom Gesetz her zustehen, jedoch erst einmal von den Leistungsträgern abgelehnt werden.“ Der Landesverbandsvorsitzende er- gänzt weiter: „Generell beobachten wir, dass immer mehr VdK-Mitglieder unsere Beratung in Anspruch nehmen. Das ist kein gutes Zeichen, die Ungleichheit in unserer Gesellschaft nimmt leider weiter zu.“ Das verdeutlichen auch die Mitgliedszahlen: So verzeich- net der VdK-Landesverband mit 245.000 Mitgliedern zum Jahreswechsel einen neuen Rekord – ein Zuwachs von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Jahresstatistik allein bildet den ganzen Erfolg des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg jedoch nicht ab. „Die Nachzahlungen sind generell vom Sachgebiet abhängig“, erklärt Hotz. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten auch Verfahren nach dem Sozi- algesetzbuch IX. Hier geht es dann zum Beispiel um eine Erhöhung des Grades der Behinderung. Ebenso werden bei erfolgreich bewilligten Rehabilitationen keine Nach- zahlungen erwirkt. Dennoch ist es für unsere VdK-Mit- glieder ein wichtiger Erfolg, der sich jedoch nicht in der Nachzahlungsstatistik niederschlägt.“ Mit 35 VdK-Beratungsstellen für Sozialrecht ist der Sozi- alverband VdK in ganz Baden-Württemberg vertreten. In der eigenen Sozialrechtsschutz gGmbH beraten und unterstützen 150 Mitarbeitende, davon über 50 Volljuris- tinnen und –juristen, die VdK-Mitglieder bei Streitfällen mit der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- sowie der Rentenversicherung. Sozialverband VdK Baden-Württemberg – Pressestelle Stand 18.Januar 2022 Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg informiert Liebe Mitglieder, leider ist es uns zur Zeit nicht möglich, unseren beliebten VdK-Kaffeetreff abzuhalten, siehe E-Mail von unserem Landesverband in Stuttgart. Bitte haben Sie Verständ- nis dafür. Die mit der neuen Variante des Corona-Virus „Omik- ron“ einhergehende extreme Zunahme der Erkrankun- gen zwingt uns leider wieder zu höchster Vorsicht. Aus diesem Grund hat der Geschäftsführende Landesver- bandsvorstand am 18. Januar 2022 beschlossen, dass bis Ende Februar 2022 in allen Verbandsstufen keine Präsenzveranstaltungen mehr durchgeführt werden sollen. Wir empfehlen Ihnen dringend, auch auf Vor- standssitzungen zu verzichten. Beratungen bzw. Einzelgespräche können unter Einhal- tung aller Hygieneregeln sowie der 2G Regel (nur mit frisch Geimpften und frisch Genesenen, bei 2-Fach geimpften, deren zweite Impfung länger als drei Monate her ist, nur mit tagesaktuellem Antigentest) weiter stattfinden. Wir gehen zusammen mit den uns beratenden Experten davon aus, dass wir ab Mitte Februar 2022 die Situation neu beurteilen können. Sollten Sie keine weiteren Informa- tionen erhalten, können Sie ab Anfang März 2022 wieder Veranstaltungen in Präsenz durchführen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schärer Landesverbandsgeschäftsführer Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg Was sonst noch interessiert Landkreis Ravensburg Vortragsreihe zur Tierwohlinitiative geht in die zweite Runde - Online Veranstaltung zur tiergerechten Gestaltung von Fressplatz und Tränken Die Vortragsreihe zur Tierwohlinitiative des Landkreises Ravensburg geht in die zweite Runde. Am 15. Februar 2022 um 20 Uhr bietet das Landwirtschaftsamt eine kostenfreie online Veranstaltung zum Thema „Tiergerechte Gestal- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 tung von Fressplatz und Tränken - häufige Schwachstel- len und Verbesserungsmöglichkeiten“ an. Linda Weigele, Beraterin der Tierwohlinitiative Landkreis Ravensburg spricht über Ihre Erfahrung und stellt anhand praktischer Beispiele Lösungen zur Verbesserung dieser Themenbereiche vor. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Den Anmeldelink für die online-Veranstaltung finden Sie am 15. Februar 2022 auf unter www.rv.de/landwirtschaftaktuell . Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Link per E-Mail an la@rv.de anzufordern. Landkreis Ravensburg Online-Vortrag zum Thema „Agrophotovoltaik- eine Chance für die Landwirtschaft?“ am 8. Februar um 13:30 Uhr Der Verein landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e.V. veranstaltet am Dienstag, den 8. Fe- bruar 2022 um 13:30 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema „Agrophotovoltaik“. Agrophotovoltaik vereint Lebensmittel- und Stromerzeu- gung. Durch die Installation von Solaranlagen auf Land- wirtschaftlichen Flächen soll sowohl einer Reduktion des Flächenverbrauchs, als auch dem Ausbau Erneuerbarer Energien Rechnung getragen werden. Informationen zum aktuellen Stand der technischen Ent- wicklung von Agrophotovoltaik erhalten die Teilnehmen- den von Fabian Neu, Projektentwickler der BayWa r.e. Außerdem berichtet Nicolai Zwosta, geschäftsführender Vorstand der Solverde Bürgerkraftwerke Energiegenos- senschaft eG, über die praktische Umsetzung von Pro- jekten, die auch auf Grünland möglich sind. Interessierte sind herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen mit Angabe der Mailadresse unter LA@rv.de. Kurz vor der Veranstaltung wir der Zu- gangslink übermittelt. Auch eine telefonische Anmeldung unter 0751/85-6010 ist möglich. Tagesmütter gesucht - Nächster Vorbereitungskurs startet im März in Weingarten Das Jugendamt Ravensburg und die regionalen Vermitt- lungsstellen für Kindertagespflege bieten im März 2022 einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesvä- ter in Weingarten an. Der Kurs findet an fünf Freitag- nachmittagen und an drei Samstagen von März bis April statt. Die Teilnehmer werden umfassend auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, erzieherische Erfahrungen und die Bereitschaft, diese durch Qualifizierung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 11.03.2022 von 14 bis 18 Uhr in Weingarten. Die Qualifizierung wird kosten- frei angeboten. Eine Anmeldung beim Jugendamt Ra- vensburg unter m.dittus@rv.de ist erforderlich. Anmel- deschluss ist der 25.02.2022. Drei regionale Vermittlungsstellen stehen im Landkreis Ravensburg für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Syl- via Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, -18 E-Mail tagesmuetter vermittlung-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de und in der Region Nordwest beraten Christine Leierseder und Dagmar Soherr, Telefon 07524/401168-12, -13 E-Mail tagesmuettervermittlung-bw@caritas-bodensee- oberschwaben.de. Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kinderta- gespflege wird im Landkreis Ravensburg in Kooperation von Landratsamt Ravensburg, Caritas Bodensee-Ober- schwaben und Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Information über die Tätigkeit als Tagemutter und Tagesvater: Tagesmütter und Tagesväter betreuen Kinder in ihren eigenen Familien und unterstützen damit Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In enger Zusammen- arbeit mit den Eltern übernehmen sie in dieser Zeit die Förderung und die Erziehung der ihnen anvertrauten Kin- der. Die Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, aber vor allem für die unter Dreijährigen bietet sich diese sehr familiäre Betreuung an. Schwäbischer Heimatbund Denkmalschutzpreis für private Eigentümerausge- schrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Ba- dische Heimat loben zum 37. Mal den Denkmalschutzpreis Baden-Württembergaus. Dieser stellt die denkmalge- rechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000Euro belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt. Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nichtzwingend unter Denkmalschutz stehen Der Preis unter der Schirmherrschaft von Ministerin Nicole Razavi will die Vielfalt und Besonderheiten der Baukultur in Baden-Württemberg sowie das Engagement zu de- ren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stil- prägenden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury wür- digt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie mög- lichbewahrt wurde. Das schließt zukunftsweisende und beispielhafte Umnutzungen oder moderne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht einfügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Hei- matbundes und Mitglied der Fachjury. Neben dem Geld- preis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2022. Weitere In- formationen sowie die Broschüre mit allen notwen- digen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2023 statt. Schwaben International Aufruf zur Gastfamiliensuche: Internationaler Schüleraustausch Hoppla, trotz Co- rona? Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Men- schen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen sind gegen Covid-19 und Ma- sern geimpft. Die Partnerschulen möchten, dass die Gast- eltern gegen Covid-19 geimpft sind. El Salvador Familienaufenthalt: 03. April - 17. Juni 2022 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Deutsche Schule San Salvador 30 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Brasilien Familienaufenthalt: ca. 21. Juni - ca. 16. Juli.2022 Pastor Dohms Schule, Porto Alegre 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 13 - 15 Jahre Chile Familienaufenthalt: ca. 22. Juni - ca. 29. Juli.2022 Deutsche Schule, Valdivia 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre - Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit - Gruppen-Aufenthalte in Chile und Peru im Sommer 2022 - Möglichkeit zuerst zum Auslandsaufenthalt zu reisen - Individuelle Aufenthalte in Brasilien und El Salvador möglich Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 - 23729-13, Fax 0711 - 23729-31, schueler@schwaben-international.de http://www.schwaben-international.de/schueleraustausch/ Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Was macht Trauer mit Menschen? Der Tod gehört zum Leben. So leicht gesagt und doch so schwierig, wenn die Situati- on tatsächlich eintritt. Der Verlust eines Nahestehenden und der Prozess des Trauerns berührt den Menschen als Ganzes: geistig, körperlich, seelisch. Trauer wird dabei sehr individuell vom Einzelnen erlebt, sie braucht Raum und Zeit und stellt immer eine Herausforderung an sich selbst, aber auch der Mitmenschen dar. Was ist Trauer und welche individuellen Ausdrucksformen von Trau- er gibt es? Gibt es ein richtiges Trauern? Wie kann ich selbst mit meiner Trauer oder mit trauernden Menschen umgehen? Dies sind Themen, die in diesem Vortrag vor- gestellt werden. Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdiens- tes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatz- qualifikation Termin: Donnerstag, 03.2.2022, 19 Uhr Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehauses, Abt-Hyllerstraße 17, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Bei dieser Veranstaltung gilt die 2G+ Regel, bitte brin- gen Sie einen aktuellen negativen Test mit. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Aus der Ablage in den Reißwolf Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fris- ten beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab Januar 2022 ein großer Teil der auf- bewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. Allerdings sollte nicht alles was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Rei- he von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bi- lanzen und sonstige zu führende Bücher 10 Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen 10 Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder ab- gesandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grund- sätzlich 6 Jahre lang aufgehoben werden, teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit. Die Aufbewah- rungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalender- jahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Geschäftsbrief abgesandt oder empfangen wurde. Zu Beginn des Jahres 2022 können Unternehmer daher folgende Unterlagen entsorgen: • Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2011; • Inventare, die bis 31.12.2011 oder früher aufgestellt worden sind; • Jahresabschlüsse, die bis zum 31.12.2011 oder früher aufgestellt worden sind; • Buchungsbelege aus dem Jahr 2011 und älter; • empfangene Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum 31.12.2015 oder früher eingegangen sind; • Durchschriften abgesandter Handels- bzw. Geschäfts- briefe, die bis zum bis 31.12.2015 oder früher abgesandt wurden. Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, brau- chen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Lediglich für Spendenbescheinigungen gibt es eine kurze Aufbe- wahrungspflicht. Sie müssen bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids auf- bewahrt werden. Fertigt der Steuerzahler seine Steuer- erklärung mit ElsterOnline an, so muss er die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Bestandskräftig wird der Steuerbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist. Steuerzahler, deren Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und sonstigen Ein- künften) in der Summe mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Eine besondere Vorschrift gibt es im Umsatzsteuerrecht. Danach müssen Rechnungen, die für Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück ausgestellt werden, zwei Jahre lang vom Mieter oder Hausbesitzer, auch wenn er eine Privat- person ist, aufbewahrt werden. Neben den steuerlichen Aufbewahrungsfristen sollten Rechnungen oder Quittungen auch aus zivilrechtlichen Gründen aufbewahrt werden. Mit diesen Belegen lassen sich im Streitfall Verjährungsfristen oder Gewährleistungs- rechte besser nachweisen. Ein kostenloser Kurzratgeber mit den Aufbewahrungs- fristen für bestimmte Dokumente kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 0 76 77 78 be- stellt werden. Jetzt bestellen: Steuererklärung für Senioren 2021 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bietet kos- tenlosen Ratgeber an Mehr als fünf Millionen Rentner müssen mittlerweile eine Steuererklärung abgeben. Tausende rutschen jedes Jahr neu in die Steuerpflicht. Wer aber muss überhaupt eine Steuererklärung einreichen – und geht das noch auf Pa- pier oder nur noch elektronisch? Viele Senioren fragen sich das, zumal die Finanzämter die Formulare für die Steuererklärung nicht mehr automatisch Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 verschicken. Antworten auf diese und viele anderen Fra- gen rund um die Steuererklärung gibt der brandneue Rat- geber „Steuererklärung für Senioren 2021“, den der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg kostenlos anbietet. In diesem aktualisierten und komplett überarbeiteten Ratgeber wird unter anderem erklärt, welche Formulare die Senioren ausfüllen, welche Belege sie dem Finanzamt vorlegen und bis wann sie ihre Unterlagen einreichen müssen. Die Broschüre beschreibt auch, in welche Anlage Renten einzutragen sind, welche Abzugsmöglichkeiten es gibt, wie Rentenerhöhungen steuerlich behandelt werden und was zu tun ist, wenn der spätere Steuerbescheid feh- lerhaft sein sollte. Zudem bietet der BdSt Baden-Württemberg den kos- tenfreien Versand der wichtigsten Steuerformulare an. Denn die Finanzverwaltung gibt für Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre unterschiedliche Formularsät- ze heraus. Bestellt werden können der kostenlose Ratgeber „Steuerklärung für Senioren 2021“ sowie die Formu- larsätze für Senioren beim Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg telefonisch unter der gebührenfrei- en Rufnummer 0800 0 76 77 78. Alte Kirche Mochenwangen Das Ponticelli Ensemble spielt „Back in Black“ in der Alten Kirche Mochenwangen Das Ponticelli Ensemble aus Aulendorf eröffnet am 29. und am 30. Januar 2022 um jeweils 17.00Uhr das Kultur- jahr mit seinem neuen Programm „Back in Black“. Erst- mals seit Beginn der Pandemie kann das Ensemble seine Zuhörer wieder in das neue Jahr geleiten und mit seiner unverwechselbaren Musik begeistern. Mit Streichinstrumenten, Piano und Percussion entführt das Ensemble in die vielfältige und inspirierende Welt aus verschiedenen Epochen. Auf dem Programm stehen klassische Stücke von Edvard Grieg, Wolfgang Amadeus Mozart, Piotr Illjitsch Tschai- kowski und Antonín Dvořák , modernere Arrangements wie der Rockklassiker „Radioactive“ von der Band Ima- gine Dragons, als auch feurige, romantische Stücke von Florian Hermann und Charles Aznavour. Wegen der geringeren zulässigen Besucheranzahl findet das gleiche Konzert an zwei Tagen - sowohl am Sams- tag als auch am Sonntag um 17.00 Uhr statt. Der Eintritt ist frei, es ist jedoch bis am Vortag eine Anmeldung per E-Mail erforderlich (karten@alte-kirche-mochenwangen. de, Name und Anzahl, Angabe Samstag bzw. Sonntag). Aufgrund der derzeitigen Verordnung für Kulturveran- staltungen sind Masken erforderlich (ab 18 Jahren FFP2) und es sind gültige 2G+ Nachweise notwendig (Ausnah- men siehe aktuelle Verordnung des Landes Baden-Würt- temberg) Alte Kirche Mochenwangen Samstag, 29. Januar 2022, 17.00 Uhr Sonntag, 30. Januar 2022, 17.00 Uhr Eintritt frei, Spenden erwünscht Anmeldung erforderlich (karten@alte-kirche-mochenwangen.de) www.alte-kirche-mochenwangen.de Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? www.dkfz.de/erbschaften Deutsches Krebsforschungszentrum Private Forschungsförderung Im Neuenheimer Feld 280 69120 Heidelberg Telefon: 06221 42-2626 nachlass@dkfz.de Mit einer Verfügung in Ihrem Testament zugunsten des Deutschen Krebsforschungs- zentrums tragen Sie zu einer Zukunft ohne Krebs bei. Gerne senden wir Ihnen unsere kostenfreie Broschüre „Erben und Vererben“ zu. Forschen für ein Leben ohne Krebs Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! Unser Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE34 1002 0500 0001 1456 00 BIC: BFSWDE33BER Stichwort: IchHelfe Seit 25 Jahren entlastet die Björn Schulz Stiftung Familien mit schwerstkranken Kindern: im Sonnenhof – Hospiz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene –, mit verschiedenen ambu- lanten Diensten in Berlin-Brandenburg sowie dem Erholungshaus Irmengard-Hof am Chiemsee. Eine Vielzahl unserer Angebote finanziert sich über Spenden. Björn Schulz Stiftung Wilhelm-Wolff-Straße 38 13156 Berlin 030 998 398 50 info@bjoern-schulz-stiftung.de www.bjoern-schulz-stiftung.de MIETANGEBOTE Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist am Freitag, 04.02. und Montag, 07.02.22 sowie ab Montag, 14.02. bis einschließlich Freitag, 18.02.22 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich , Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung 3-Zimmer-Wohnung in Baindt ab 01.03.2022 zu vermieten. 1. OG, 85m², Einbauküche, FBH, Bal- kon, Keller, 2 Stellplätze. KM 900, Küche 50, NK 250. Bei Inter- esse: wohnungbaindt@gmx.de ÄRZTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 MIETANGEBOTE Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist am Freitag, 04.02. und Montag, 07.02.22 sowie ab Montag, 14.02. bis einschließlich Freitag, 18.02.22 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich , Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung 3-Zimmer-Wohnung in Baindt ab 01.03.2022 zu vermieten. 1. OG, 85m², Einbauküche, FBH, Bal- kon, Keller, 2 Stellplätze. KM 900, Küche 50, NK 250. 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          Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 04.04.2024 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde von der Gemeinde Baindt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB eingeleitet. In Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) zur Unanwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB und nach Einführung des § 215a BauGB zum 01.01.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschlossen, dass das Verfahren zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe beendet wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Gemäß § 215a BauGB weiterhin anwendbar ist § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, so dass eine Pflicht zur Änderung des Flächennutzungsplanes entfällt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1 (Teilfläche), 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Internet auf der Internetseite https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 04.04.2024 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: − Umweltbericht in der Fassung vom 04.04.2024 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung). − FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 (zur Prüfung von möglichen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr 8223-311)). − Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen). Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (t.hohenhausen@baindt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Baindt, den 21.05.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin -[mehr]

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            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Bepflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Bepflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung- Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektroverteiler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leistungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entsprechend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elektro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebotssumme von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bochtler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Firma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Firma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.01.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.03.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan "Bühl" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: − Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungskonzeptes − Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ4 − Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechtsbehörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbehörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu verwirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Änderungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regionalverband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regionalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert werden, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksichtigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt- Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriterien ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bürgermeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternativlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zusätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg- Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der doppelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Waldanteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberankenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Waldbereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Waldfunktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Ausweisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun bekannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verändernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb gemeinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen darstellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dargestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu verzichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zugestimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unterstützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirtschaftsverbund Baienfurt- Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "An der Grünenbergstraße 1. Änderung" auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerkzeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdachten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Nebengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungsplanes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Verbindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zustimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrichtung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herangezogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2- geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäudes von 10,50m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Ortskern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuordnungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicherstellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zurückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhöhungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Eigentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanierungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Verkaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 geschossig)). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärmepreis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu können, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insgesamt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung dividiert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Hausanschlussleitung auf dem Grundstück des Anschlussnehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die notwendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeitpunkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbenen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Supermarkt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojekt gegenüber Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundesweit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württemberg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% festgelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkindgruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergartenplätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnuppe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 221 Kinder und dem 31.08.2019 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 209 Kinder und dem 31.08.2021 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 186 Kinder und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021 ) geboren sind. In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrichtungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze ……………….. Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemeinde für die Förderung des Waldorfkindergartens zuständig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die auswärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichsgesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Regelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 Anmeldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergartenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kindergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfsgerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kommenden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Martin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengruppe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Betrieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Baugebiet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kindergarten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine weitere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pandemie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergartens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktionsübergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krippen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vieler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufnehmen und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr anbieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kindern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungszeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Waldgruppe zu führen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Schmierereien, Ruhestörung Ein Gremiumsmitglied spricht die immer öfters auftretenden Schmierereien an Gebäuden, Schildern usw. im Gemeindegebiet an. Ebenso wurde am Wochenende (04. – 06.06.2021) im Baindter Bädle bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Verwaltung eine Security-Firma beauftragt hat, die das Baindter Bädle und die Klosterwiesenschule in den Abend- und Nachtstunden mehrmals kontrolliert. Darüber hinaus wird der Gemeindevollzugsbedienstete diese Bereiche zu den übrigen Zeiten ebenfalls verstärkt kontrollieren. b) Abschluss Kaufverträge Erlenstraße Es wurde zum wiederholten Male nachgefragt, ob die Kaufverträge zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass der Abschluss eines Kaufvertrages noch aussteht. Die Terminfindung in diesem Fall gestaltet sich als recht schwierig. c) Erdwall Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Grundstückseigentümer an der Igelstraße den Wall wieder so herstellen, wie es vor der Bebauung war. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Anwohner bereits angeschrieben wurden, den Rückbau zeitnah vorzunehmen. d) Rathaus Baindt – Öffnungszeiten Derzeit benötigt man für den Rathausbesuch einen Termin. Es wurde die Frage gestellt, ob Lockerungen der Öffnungszeiten des Rathauses geplant sind. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass spätestens in zwei Wochen das Rathaus zu den normalen Öffnungszeiten ohne Voranmeldung wieder zugänglich ist. e) Weg alte B 30 Richtung Kreisverkehr Es hat sich zwischenzeitlich ein Trampelpfad von der B 30 alt bei der Bäckerei Hausmann durch die Fläche der „Wasserhüterinnen“ Richtung Kreisverkehr gebildet. Dieser Weg wird als Abkürzung hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt. In diesem Bereich sollte man eine klar definierte Wegeführung auch optisch vorgeben. Die Verwaltung wird sich dies vor Ort anschauen und nach Lösungen suchen.[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 22. Oktober 2021 Nummer 42 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. „Wendelinusfest“ am 23. Oktober in Baindt-Sulpach – Feier des Patroziniums der Wendelinus-Kapelle – Der Heilige Wendelin gilt als Schutzpatron der Bauern, der Hirten und Herden und des Viehs, das er vor Krankheiten und Seuchen bewahren soll. Als im Jahr 1753 eine Seuche unter dem Vieh wütete, legte die Gemeinde von Sulpach zur Abwendung größeren Unheils das Gelöbnis ab, zu Ehren des Heiligen Wendelin eine Kapelle zu bauen. Schon im darauffolgenden Jahr wurde der Bau der Kapelle, zur Freude aller Gemeindemitglieder, ausgeführt. Am 21. August 1760 wurde dann die Kapelle zu Ehren des Heiligen Wendelin, des Helfers in Seuchen des Viehs, geweiht. Seitdem wird jedes Jahr in Sul- pach das Wendelinusfest im Rah- men eines Festgottesdienstes um den 20. Oktober, dem Namens- tag des Heiligen Wendelin, in Dankbarkeit gefeiert. Wir freuen uns mit der Kapellen- gemeinschaft Sulpach, dass das Wendelinusfest in diesem Jahr wieder stattfinden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Das Foto zeigt die Wendelinus-Kapelle in Sulpach. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Erzieher (m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kinder- garten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemisch- ten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausfor- derungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnen- ausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per mail an info@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmart durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Der Markt wird nicht wie gewohnt nur auf dem Dorfplatz stattfinden, sondern er wird auch auf den Parkplatz ausgeweitet. Der Plan für die Standplätze wird erst Anfang November erstellt. Anmeldungen zur Teilnahme werden entgegengenom- men. Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 27. November 2021 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2021 auf dem Rathaus bei Frau Ziegler, Telefon 07502/9406-16 oder per E-Mail: t.ziegler@baindt.de an- zumelden. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Veraltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. September 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung Interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung - Gemeinsame Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindever- bands Mittleres Schussental Beschluss: Der gemeinsamen Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussen- tal zur Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebie- tes wird nicht zugestimmt. TOP Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ Beschluss: Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 27.08. 2021 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: • Es ist abzuklären inwiefern die Mitarbeit der Reiter- gruppe bzgl. Generierung von Ökopunkten für das Flurstück 376 möglich ist. • Unter 4.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Zusatz aufzunehmen: Die Reitergruppe wird in die Pflicht genommen, aktiv bei der Umsetzung der Ökomaßnahmen mitzuwirken. • Unter 5.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Satz zu streichen: Für diese Pflegemaßnahmen wird ein Zuschuss gewährt. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona Der Inzidenzwert für den Landkreis Ravensburg liegt aktuell bei 58. b) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Die Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 hat am 04.10.2021 stattgefunden und war gut besucht. Vorgebrachte Anregungen zum Baugebiet Bühl fließen in die weiteren Planungen mit ein. c) Antrag der Freien Wählervereinigung zum Anlegen eines Waldspielplatzes Dieser Antrag wird in der Sitzung vom 09.11.2021 Ge- genstand der Beratungen im Gremium sein. Nach der Geschäftsordnung müssen Anträge spätestens in der übernächsten Sitzung auf der Tagesordnung sein. Am kommenden Freitag steht ein Gespräch mit der Forst- verwaltung in dieser Angelegenheit an. d) Sitzung des GMS am 07.10.2021 Tagesordnungspunkte werden das Radverkehrskon- zept, Berichtigungen des Flächennutzungsplanes an- derer Gemeinden sowie der Klimamobilitätsplan der aus dem beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan resultiert sein. e) Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 Eine weitere Gemeinderatsitzung ist am 30.11.2021 ge- plant. Aufgrund einiger Verschiebungen von Tages- ordnungspunkten und der Vielzahl von zu treffenden Entscheidungen ist diese zusätzliche Gemeinderatsit- zung notwendig. f) Weitere Termine Bereits heute wird das Gremium darüber informiert, dass am 11.01.2022 die erste Gemeinderatsitzung im kommenden Jahr stattfindet und am Samstag, den 29.01.2022 der Bewertungsausschuss zur Ankerver- gabe im Fischerareal. Abgabefrist für Ankerprojekte ist am 29.11.2021. Eine weitere Gemeinderatsitzung ist dann für den 08.02.2022 geplant. g) Europaweite Ausschreibung der Schulsanierung Die Frist ist zwischenzeitlich abgelaufen, das Archi- tekturbüro MLW hat ein Angebot abgegeben. Der Be- schluss über die Auftragsvergabe wird in der nächsten Gemeinderatsitzung getroffen. h) Sanierung WC-Anlage im grünen Gebäude der Klos- terwiesenschule Die Sanierungsarbeiten sind größtenteils abgeschlos- sen. Es fehlen noch die WC-Türen sowie die Verklei- dungselemente der WC-Kabinen. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnah- men und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebau- ungsplan „ Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Da der Fachplaner erkrankt ist, muss dieser Tagesord- nungspunkt auf die Gemeinderatsitzung am 09.11.2021 verschoben werden. TOP 05 Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung der zwei bestehenden Bus- haltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde be- schlossen, die Bushaltestellen der Hauptverkehrsachsen der Linie 1 Zug um Zug umzubauen. 2020 wurden bereits die Bushaltestellen Marsweiler Hoch- behälter und Marsweiler Sehbehindertenschule barriere- frei umgebaut. Parallel wurde die Planung der Bushalte- stellen Gartenstraße weiter vorangetrieben. Nach dem Personalbeförderungsgesetz ist die vollständi- ge Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Perso- nennahverkehrs bis zum 1.Januar 2022 zu erreichen. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz besagt, dass auch Gemeinden verpflichtend die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderung aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten sollen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten wer- den. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich für beide Haltestellen in der Gartenstraße auf 144.860,00 Euro. Am 12.05.2021 wurde der Zuschussantrag gemäß VwV LG- VFG für die Bushaltestellen Gartenstraße beantragt. Der Zuschussantrag wurde von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH in Abstimmung mit dem Re- gierungspräsidium Tübingen geprüft. Die Förderfähig- keit der Maßnahme ist gemäß LGVFG §2 gegeben und es bestehen aus fachtechnischer Sicht keine Bedenken. Nach aktuellem Prüfbericht erhält die Gemeinde Baindt für die Bushaltestelle Gartenstraße eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhält- nisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt für die Bushaltestel- len Gartenstraße 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen (Fahrtrichtung Baienfurt) beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. Das Buswartehäuschen wird analog zu den bereits bestehenden Buswartehäuschen Marsweiler beschafft. Beschluss: Nach Eingang des Zuwendungsbescheides wird das In- genieurbüro Marschall und Klingenstein mit der Planung und Ausschreibung der zwei Bushaltestellen in der Gar- tenstraße beauftragt. Das Buswartehäuschen in der Gartenstraße wird analog zu den bereits umgebauten Bushaltestellen beschafft TOP 06 Erneute Beratung zum Neubau eines Mehrfami- lienhauses mit 6 Wohneinheiten, Annaberg 28, Flst. 209/3 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abge- brochen und der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten beantragt. In der Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt. Die Baurechtsbehörde hatte daraufhin mit dem Bauherrn verschiedene Gespräche geführt, die auch zu einer gewis- sen Umplanung/Reduzierung geführt haben. Gleichwohl will der Bauherr aber an der Kubatur seines Bauvorha- bens festhalten. In den jetzt vorliegenden Plänen wurde eine Garage im Westen, sowie 2 Stellplätze im Osten gestrichen. Eben- falls wurde die Retentionsfläche verlegt und vergrößert. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des unbeplan- ten Innenbereich von Baindt. Die planungsrechtliche Zu- lässigkeit wird nach § 34 BauGB eingestuft. Gemäß § 34 Abs.1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb des im Zusam- menhang bebauten Ortsteils zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschlie- ßung gesichert ist. Die Prüfung der Baurechtsbehörde ergab, dass sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die Umgebungsbebau- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 ung einfügt. Eine rücksichtslose und erdrückende Wirkung durch das Bauvorhaben im Hinblick auf die Nachbarbe- bauung lässt sich aus Sicht der Baurechtsbehörde nicht feststellen, das Rücksichtnahmegebot ist nicht verletzt. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf die Gemeinde das Einvernehmen nur aus den sich gemäß §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden (bauplanungsrechtlichen) Gründen versagen. Soweit nach diesen Vorschriften ein Rechts- anspruch auf Zulassung des Vorhabens besteht, ist die Gemeinde zur Erteilung des Einvernehmens verpflichtet. Daher muss die Baurechtsbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen von § 54 Abs. 4 LBO prüfen. Hat eine Gemeinde ihr nach § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB erfor- derliches Einvernehmen rechtswidrig versagt, kann die zuständige Genehmigungsbehörde das fehlende Ein- vernehmen nach Maßgabe des § 54 Abs.4 LBO ersetzen. Hierbei ist auch vorgesehen, dass die Gemeinde vor der Erteilung der Genehmigung anzuhören ist. Im Schreiben der Baurechtsbehörde wird die Gemein- de aufgefordert, aufgrund der dargelegten rechtlichen Einschätzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass be- absichtigt ist, ggfs. das Einvernehmen zu ersetzen und die Baugenehmigung zu erteilen. Die Genehmigung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 zum Bauvor- haben wird aus folgenden Gründen nicht erteilt: 1. Erschließung Das Grundstück ist mit der vorliegenden Planung nicht ausreichend erschlossen. Eine Zufahrt fast über die ge- samte Grundstücksbreite verstößt gegen das Straßen- recht. Eine solch große Zufahrtsbreite stellt keinen ge- steigerten Gemeingebrauch an der öffentlichen Straße dar. Die Zufahrt kann nur so hergestellt werden, wenn große Teile der öffentlichen Straßenbegleitfläche in Anspruch genommen werden, was jedoch eine Son- dernutzung nach dem Straßenrecht darstellt. Dieser Nutzung würde die Gemeinde nicht zustimmen. 2. Verhältnis überbauter Fläche zu Freifläche: In der näheren Umgebung gibt es kein Grundstück, bei dem ein so großer Teil des Grundstücks überbaut wird. Also mit Hauptbaukörper plus bauliche Nebenanlagen. Die unbebauten Freiflächen, Grünflächen sind zu klein. Es können keine zukünftigen Planungen von Baugrund- stücken in die Betrachtung einfließen. 3. Höhe der Wandflächen: In der näheren Umgebung sind keine Gebäude vor- handen, die eine Wandhöhe von 12 m aufweisen. Die Umgebungsbebauung besteht vorwiegend aus Wohn- gebäuden mit ein- zweigeschossiger Bebauung. In der Kombination von zu wenige Freiflächen und zu viel Höhe entsteht eine kritische Baudichte, die ein Einfü- gen nach § 34 BauGB nicht zulässt. TOP 07 Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Wesentliche Änderungen im Haushaltsplan 2022 Kämmerer Abele berichtet: Der Gemeinderat hat dem Doppelhaushalt 2021/2022 am 12.01.2021 zugestimmt. Die Eckdaten der Haushalts- planung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits im Oktober 2020 mit der Festlegung der Hebesätze bera- ten. Der Gemeinderat hatte auf 2021 die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer minimal angepasst. Der Vorteil eines Doppelhaushalts, der zwei Jahre ab- deckt, ist vor allem, dass damit im Herbst 2021 personelle Kapazitäten für die laufenden Projekte: Zuschusswesen, Anpassung der Digitalisierungsstrategie und für das Pro- jekt § 2 b UstG mit einem Tax Management Compliance System frei werden. Die Aufstellung eines Haushalts bin- det Zeit, welche jetzt für verschiedene Projekte genutzt werden kann. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 -688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die or- dentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Im ersten Abschnitt des Finanzhaushaltes wurden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausge- wiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Im Haushaltsjahr 2022 ergab sich ein planerischer Zahlungsmittel-überschuss von le- diglich +92.050 €. Die weitere Entwicklung im Jahr 2020 war bei der Auf- stellung 2022 schwer vorherzusehen. Der Ergebnishaus- halt unterscheidet sich 2022 gegenüber dem Planansatz nach Steuerkraftsumme, Haushaltserlass 2022 und No- vembersteuerschätzung bei nachfolgenden Positionen: (+ Verbesserungen, - Verschlechterungen gerundet auf volle Tsd.): Zustand nach Haushaltserlass/Orientierungsdaten Plan 2022 nach HH- Erlass 2022 +/- Gewerbesteuer Absenkung Vorauszahlungen 2.000.000 1.800.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz 206.000 185.500 20.500 Gde-Anteil an der Einkom- mensteuer (geringes Auf- kommen gegenüber Vor- jahresprognose) 3.308.000 3.211.000 -97.000 Schlüsselzuweisungen (ge- ringere Steuerkraftmess- zahl, etwas mehr Einwoh- ner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.843.000 223.000 Kommunale Investitions- pauschale (Betrag u. EW- Zahl nach HH-Erlass) 446.000 576.000 130.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsum- me 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.584.000 227.600 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 236.500 -23.500 Leistungen nach dem Fami- lienlastenausgleich 266.700 260.000 -6.700 +568.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 € Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Personalausgaben Mehraufwendungen - 25.000 € Bauleitplanungskosten Mehraufwendungen - 80.000 € Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -100.000 € Zuweisung an GMS (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Gutachterwesen) -25.000 € Voraussichtliches ordentliche Ergebnis -349.200 € Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haushaltserlas- ses davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein besseres Ergebnis als geplant, im kommunalen Finanzausgleich erwirtschaftet. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass 1,8 Millionen Gewerbesteuer erreicht werden können. Der Ansatz lag ursprünglich bei 2 Mio. €. Die Gemeinde hat kein Einnahmenproblem, sondern eher bei den laufenden Ausgaben. Die Einnahmen steigen im Vergleich zu den Ausgaben nicht in gleicher Weise. Bricht die Wirtschaft 2022 ff ein oder stagniert nur über einen län- geren Zeitraum, so wird sich schnell zeigen, dass die Einnah- men zurückgehen, die laufenden Ausgaben aber bleiben. Die Gemeinde erhofft sich erst 2023 wieder außerordent- liche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas schwierigen Jahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträ- gen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei ge- wöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionen werden ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maß- nahmen verzögern wird erst der Liquiditätsrahmen nach unten gefahren. Anschließend werden kurzfristige Kas- senkredite bis zur Kreditaufnahme aufgenommen. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungs-programmen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitions- vorschläge unterbreiten. Im Sanierungsgebiet Ortskern II soll die Fischerstraße und das Gebäude am Dorfplatz begonnen werden. Die um- fangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen sollen von der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft mitgefördert werden. Im Bereich der Klosterwiesenschule muss zeitnah mit der Sanierung (gem. Bewilligungsbescheid Schulsanierung und Ausgleichstock) begonnen werden. Der Digitalpakt Schule soll bei der Schulsanierung mit bedacht werden. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Ver- bindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Der höchste Aufwand einer Kommune (Personalaufwand) wird von uns auch immer unter die Lupe genommen. Jedoch macht der Fachkräftemangel auch bei der öf- fentlichen Hand nicht halt. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Technische Auflagen, eine höhere Erwartungshaltung sowie altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investiti- on fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Ab- schreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Die Nachfrage nach Wohnraum im Schussental ist enorm. Wir müssen den Menschen Möglichkeiten bieten, um den Lebensstandard in unserem Land auch künftig zu sichern und zu erhalten. Zudem steht die Verwaltung vor der Her- ausforderung aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Sa- nierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur etc. Zentrale Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass zum einen Wohnraum entsteht, denn der ist im Schussental Mangel- ware. Jedoch sollten Klimaneutrale Wohn- und Baugebiet im Gemeindeverband Mittleres Schussental als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Ge- meinde: Klimaschutz, Energie- und Mobilitätswende, Breit- bandversorgung, Nahwärmeversorgung, PV-Anlagen können alle Maßnahmen nicht in einem kurzen Zeitraum umgesetzt werden. Diese notwendigen Maßnahmen be- nötigen Zeit und Geld. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Haushaltszwi- schenbericht 2022 zur Kenntnis. TOP 08 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbeschei- de vorliegen bzw. im Status Antrag beim jeweiligen Zu- schussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkei- ten im Bereich der Digitalisierung sowie für barrierefreie Bushaltestelle/n Ortsmitte über das Landesgemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz (Ortsmitte- Programmauf- nahme – Standort der Bushaltestelle/n) 2022 zu stellen: Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse aus der Schul- bauförderung und Schulsanierung sowie ein Ausgleich- stockantrag bewilligt. Da die Baumaßnahme teurer als ursprünglich angedacht wird, wird versucht für die nach- trägliche Aufstockung über Förderung Ausgleichstock einen weiteren Zuwendungsantrag zu stellen. Das Büro Kirchner Energie GmbH wurde beauftragt, Zuschussan- träge (KfW) für die Vollsanierung im blauen Schulgebäu- de der Klosterwiesenschule zu stellen. Für die Erweiterung, Umbau und Sanierung des Feuer- wehrhauses soll nach Möglichkeit 2022 ein Zuschussan- trag gestellt werden. Hierfür muss zuerst eine Planung erfolgen. Vereine bekommen über WLSB-Anträge (Sportverein, Reitverein) Unterstützung vom Württembergischen Lan- dessportbund. Die Gemeinde Baindt nimmt hier noch zu- sätzliche Unterstützungen wahr. Die Finanzverwaltung hat immer ein offenes Ohr, wenn es um Beantragung von Zuschüssen geht. Bei Zuschüssen gilt es längere Vorlaufzeiten als auch bindende Antrags- fristen einzuhalten. Die Ingenieur- und Architektenbüros sollten ebenfalls die Bau- und Finanzverwaltung auf die entsprechenden Fördermöglichkeiten z. B. bei energe- tischer Sanierung und weiteren Maßnahmen hinweisen und die Verwaltung unterstützen. Oftmals werden für die Anmeldeverfahren schon Detailpläne und umfangreiche Konzeptionen gefordert. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zu den Investiti- onszuschüssen zur Kenntnis. TOP 09 Vorstellung und Sachstandsdarstellung des Pro- jektes „§ 2 b Umsatzsteuergesetz“ sowie Einfüh- rung eines TCMS (Tax Compliance Management System) Kämmerer Abele teilt mit: Im Jahr 2016 wurde die umsatzsteuerliche Unternehme- reigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Rechts (jPdöR) per Gesetz geändert. Für die Gemein- de Baindt gilt durch die Abgabe der Optionserklärung diese Änderung ursprünglich ab dem 01.01.2021. Diese Übergangsregelung ist lt. BMF-Schreiben durch das Co- rona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 (§ 27 Abs. 22a UStG) verlängert worden. JPdöR sind entsprechend des § 2b UStG unternehme- risch tätig, sobald sie Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit privaten Dritten er- bringen. D.h. auch wenn die Verwaltung im Rahmen öf- fentlich-rechtlicher Sonderregelungen tätig wird, ist es fraglich, ob hierdurch eine größere Wettbewerbsverzer- rung vorliegt. Durch diese Regelung wird die Gemeinde weitaus häufi- ger in der Steuerpflicht stehen, als bisher. Hierauf muss die Gemeinde personell, organisatorisch und technisch vorbereitet sein, um den dann geltenden Anforderungen des Umsatzsteuerrechts gerecht zu wer- den. Die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen, deutlich ver- schärften Selbstanzeige-Regelungen, sowie verbesser- te Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung führen zu einer wachsenden Verantwortung von jPdöR im Be- reich innerbetrieblicher Kontrollsysteme Steuern (sog. Tax-Compliance-Management-System - TCMS). Ziel eines funktionierenden Systems muss hierbei die Ver- meidung des Vorwurfs der Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des § 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein. Nur so kann Leitungspersonen und beauftragten Personen auch strafrechtlich und haftungsrechtlich kein Vorwurf gemacht werden. Hierfür sind die Entwicklung und Umsetzung eines internen Kontrollsystems zur Steue- rung und Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung sämtlicher steuerrechtlichen Anforderungen unabdingbar. In den folgenden Produkten bestehen jetzt schon folgen- de Steuerpflichten: 1124 Einspeisung PV–Anlage 5330 Trinkwasserversorgung 5340 Nahwärmversorgung 5360 Breitbandversorgung 5370 BGA RaWEG 5730 Schenk-Konrad-Halle 5730 Gaststätte zur Mühle Zukünftig sind folgende Bestandteile generell umsatz- steuerpflichtig: - Verwaltungskostenbeitrag/ Kostenersätze allgemein - Mitteilungsblatt - Erträge aus Verkauf - gem. Nutzung Steiger-Hubgerät - Schrottvergütung - Kostenersätze allgemein - Auskunftsgebühren Einwohnermeldeamt - Leihgebühr Bläserklasse und evtl. Elternbeitrag Blä- serklasse - Verkauf Streuobstbäume - Verkauf Holz (kein Wald der Gemeinde – sehr geringe Umsätze) - Verkauf Bildbände, Wanderkarten, KFZ-Schilderhalte- rung etc. - Dienstleistungen für Dritte Aussortierungen, Verkaufserlöse (Alte Pkw´s, Ebay-Klein- anzeigen, ausgemusterte Geräte) aller Art sind grund- sätzlich nicht mehrwertsteuerpflichtig. Bei Veräußerung von Vermögen aus dem hoheitlichen Bereich, fällt keine USt an (Hilfsgeschäft - keine Nachhaltigkeit dieser Ein- nahmenerzielung gegeben). Um den v.g. Anforderungen gerecht zu werden, nimmt die Gemeindekämmerei wie die umliegenden Kommu- nen auch an einer Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG teil. Folgende Punkte sollten von den jeweiligen Verbän- den und Kommunen überprüft und nach Lösungen (Satzung, öffentlich-rechtliche Vereinbarung) gesucht werden: • GMS- öffentliche rechtliche Vereinbarung – Personal- gestellungen der Stadt Ravensburg und Weingarten an den Zweckverband werden nach derzeitiger Lage umsatzsteuerpflichtig. • Bezug von anderen Gemeinden: - Reinigung Schläu- che Feuerwehr • Abrechnung Steiger mit der Nachbargemeinde • Abrechnung Klimabeauftragte/r – öffentlich – recht- liche Vereinbarung der 3 B-Gemeinden – • Abrechnung Leistungen untereinander (z. B. Gemein- same Befliegung - GIS – Luftbilder) • Feuerwehrkostenersatz- und Verwaltungsgebühren- satzung sollte überprüft werden. Folgende Punkte müssen aktiv angegangen werden: Überprüfung Auslandssachverhalte Mitarbeiter des jeweiligen Amts, welche die sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnung vornehmen, haben zu prüfen ob ggf. ein innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG) oder ein Fall des § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG vorliegt. Es gibt derzeit verschiedenen Organisati- onseinheiten, welche auch bei Onlineanbietern bestellen. Feuerwehr Die Feuerwehreinnahmen (Fasnetsumzug etc.) sollten künftig über einen zu gründenden Förderverein veran- staltet und abgerechnet werden. Voraussetzungen hier- für sind, dass die Gemeinnützigkeit anerkannt wird und mindestens sieben Vereinsmitglieder beitreten. Liegen die Einnahmen pro Kalenderjahr unter 22.000 Euro greift die Kleinunternehmerregelung und die Einnahmen sind nicht steuerbar. Sämtliche Getränke- und Speisenabga- ben der Feuerwehr werden somit über den Förderverein abgerechnet. Falls eine Vereinsgründung nicht zustande käme, werden die Gewinne der Feuerwehrfeste durch den Kassierer ermittelt und dem Feuerwehrkommandanten mitgeteilt. Diese Auflistung wird vom Kommandanten geprüft und der Gemeindekämmerei zur weiteren (steuerlichen) Ver- arbeitung zugeleitet. Sämtliche Getränke- und Speisenabgaben bei den Orts- feuerwehren werden kostenpflichtig durchgeführt. Ein entsprechendes ordnungsgemäßes Kassenbuch ist von den jeweiligen Kassierern zu führen. Die Kontrolle der Kassenbücher und Überführung in die Buchhaltung (Um- satzsteuererklärung) erfolgt durch den/die Gemeinde- kämmerer/-kämmerin bzw. dessen Stellvertreter/-in. Bauabzugssteuer Sachbearbeiter des Bauamtes, die Aufträge für Bau- leistungen vergeben, sind verpflichtet, die Freistellungs- bescheinigung des Unternehmers bei Begleichung der Rechnung anzufordern und zentral digital abzulegen. Online abrufbare Bescheinigungen sind mit Zeitpunkt des Abrufs ebenfalls abzulegen. Liegt keine Freistellungsbe- scheinigung vor, ist die Bauabzugssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Folgende Aufgaben wurden teilweise erledigt bzw. ste- hen noch: 1. Erstellung eines Leitfadens § 2b UStG Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 2. Umsatzsteuerschulung zu § 2b und TMCS für Mitar- beiter(innen) ab 2022 3. Haushaltsscreening der Einnahmen 4. Zuordnung der Einnahmen nach privat- und öffent- lichrechtlicher Grundlagen 5. Aufforderung an alle Ämter zur steuerlichen Vertrags- prüfung 6. Dienstanweisung zur steuerlichen Vertragsprüfung 7. Hinweis an umliegende Kommunen, welche Voraus- setzungen öffentlich-rechtliche Verträge und Verein- barungen erfüllen müssen. 8. Anregung Anpassung verschiedener Verträge und Satzungen z. B. Satzung u. Geschäftsordnung Ge- meindeverband Mittleres Schussental 9. Unterrichtung der Zweckverbände über Auswirkun- gen § 2b UStG 10. Anpassung der Zahlstellen / Handvorschusskassen an steuerliche Gegebenheiten (Kassenbuch) 11. Zentrale Rechnungsausgangsstelle in der Kämmerei zur einheitlichen Erstellung der Ausgangsrechnung für die allgemeine Verwaltung 12. Mitarbeit bei der Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG 13. Restliche Umstellung im Finanzwesenprogramm Pro- dukt/Sachkonten 2022 auf Umsatzsteuer 14. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung in CIP mit Unterstützung in Excel – Abgabe evtl. komplett an Steuerberater 15. Einführung Tax Compliance Management System 16. Erstellung von Dienstanweisungen und Verfügungen für den steuerlichen Bereich 17. Aufbau eines Vertragsmanagements und Einrichtung einer zentralen digitalen Vertragsdatenbank 18. Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung 19. Prüfung der steuerlichen Optimierung aufgrund der neuen Rechtslage wie beispielsweise Gründung wei- terer Betriebe gewerblicher Art oder Option nach § 9 UStG Die Verwaltung strebt an, künftig auch die ordnungsge- mäße Umsetzung der neuen umsatzsteuerrechtlichen Pflichten soweit wie möglich si- cherzustellen. Dazu sollten wir die notwendigen organi- satorischen und personellen Voraussetzungen schaffen. Ziel ist es, Erklärungsfristen fristgerecht einzuhalten und ggf. auftretende Fehler aufzuspüren, zu korrigieren und künftig zu vermeiden. Dazu fühlen wir uns als öffentliche Hand und nicht zuletzt in unserer Vorbildfunktion für un- sere Bürgerinnen und Bürger auch verpflichtet. Nicht zu- letzt liegt die ordnungsgemäße Umsetzung in unserem originären eigenen Interesse: 1. Nicht ordnungsgemäße Umsetzungen der steuerlichen Erklärungspflichten kommen spätestens im Rahmen einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) zu Tage. Wur- den Steuern nicht oder nicht richtig erklärt, führt dies immer zu Steuernachzahlungen; geschah dies fahr- lässig, ist - aller Erfahrung nach - schlimmstenfalls mit Strafzahlungen oder strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Nach- und Strafzahlungen können zudem u. U. zu erheblichen außerplanmäßigen Haushaltsbe- lastungen führen. 2. Als Gemeinde steht unser Verwaltungshandeln in be- sonderer Weise im Fokus der öffentlichen Wahrneh- mung. Negative Schlagzeilen wegen Steuerstrafsa- chen würden unserer Reputation und unserem Image schaden. Solche Risiken wollen wir daher minimieren. Es gilt bis Ende 2022 die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Langfristig muss über eine Stellvertreterrege- lung des Gemeindekämmerers/in nachgedacht werden. Einige Nachbarkommunen haben diese Position schon besetzt. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die internen Aufgaben zu § 2b UStG sowie die Verpflichtung zum Aufbau eines steuerli- chen Kontrollsystems (TCMS) zur Kenntnis. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Spielplatz beim Alten- und Pflegeheim Selige Irmgard Auf diesem Spielplatz gibt es ein Wasserspielgerät, das nicht funktioniert. Das Bauamt kümmert sich um diese Angelegenheit. b) Hochwassergefahr Es wurde mitgeteilt, dass einige Häuser im Bereich des ehemaligen Klostergebäudes (Klosterhof), die direkt am Bampfen liegen durch heftige Regenfälle teilweise unterspült wurden. c) Beleuchtung Boschstraße Die Verwaltung wurde informiert, dass der Bereich Boschstraße / Einmündung in die Marsweilerstraße gerade für Fahrradfahrer in der jetzt kommenden dunkleren Jahreszeit schlecht ausgeleuchtet ist. d) Gefahrenstelle Ein- Ausfahrt in der Marsweilerstraße bei der Bäckerei Hausmann Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass Fahrradfahrer durch herausfahrende Autos von der Bäckerei Haus- mann gefährdet sind. Hier könnte man durch das Anbringen von roten Streifenelementen diese Gefahr minimieren. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. Oktober und Sonntag, 24. Oktober Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Oktober Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 24. Oktober Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Franz Hirsch feierte am 17. Oktober 2021 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Oktober 22.10. Blutspenderehrung Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 November 06.11. Feuerwehr Herbstübung 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Bachputzede im Herbst „Schau mal, meine Handschuhe! Die hab ich heute extra eingepackt!“, klang es bei unserer Bachputzede aus aller Munde! Mit Sicherheitshand- schuhen und strahlenden Gesichtern machten wir uns auf den Weg unseren „Bampfen“ von Unrat und Müll zu befreien. Alles was über den Sommer dort liegen geblieben war und eindeutig nicht in die Natur gehörte, wurde von den fleißigen Helfern eingesammelt. „Wieso werfen die Menschen ihren Müll einfach ins Gras? Da gehen doch die Tiere kaputt!“, ärgerte sich ein 5- jäh- riger Junge beim Einpacken von Bierdeckeln, Glasscher- ben und Plastikfolie. Zum Glück fanden wir nicht all zu viel Schmutz vor und konnten an diesem Tage besonders die herrliche Natur genießen! Sogar eine Schmetterlingsraupe wurde entdeckt: „Jetzt haben wir alles sauber gemacht, dann kann bald schon die Raupe sich verwandeln und in sauberem Gras fliegen!“. Sichtlich stolz auf ihre Arbeit und auch ein bisschen geschafft kehrten die Kinder zum Kindergarten zurück. Wir freuen uns schon sehr auf die nächste Bachputzede im Frühling und hoffen, dass un- sere Natur bis dahin weiterhin sauber bleibt! Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer neuen Rubrik „Klima- schutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmä- ßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 2: Finden Sie es jetzt heraus Die Nutzung von Sonnenenergie zur Stro- merzeugung hat den Vorteil, dass sie kon- ventionelle Energieträger wie Öl, Gas, Kohle und Uran ersetzt und Umweltbelastungen durch CO2-Emissionen und Abgase vermindert. Als Bür- gerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg haben Sie die Möglichkeit, online jederzeit selbst herauszufin- den, ob eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach in Frage kommt. Im Solaratlas Ravensburg können Sie Ihr Gebäude ganz einfach per Eingabe von Straße und Hausnummer über die Adresssuche ausfindig machen. Die Einfärbung der Dachfläche in der Karte zeigt Ihnen direkt eine potenzielle Eignung. Mit Klick auf Ihre Dachflä- che erfahren Sie zusätzlich, wieviel Energie Sie durch eine Photovoltaikanlage gewinnen könnten. Zum Solaratlas Landkreis Ravensburg gelangen Sie hier: www.solaratlas-rv.smartgeomatics.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Oktober – 31. Oktober 2021 Gedanken zur Woche Die Gottes- und Nächstenliebe sind die beiden größten Gebote. Sie sind die Türen zu einem wirklich christlichen Leben. Dabei möchte ich eines nicht vergessen: Zu lieben ist nicht meine Leistung. Ich kann nur lieben, weil Gott mich zuerst liebt und mir die Liebe schenkt. Samstag, 23. Oktober 10.30 Uhr Sulpach – Festgottesdienst zum Kapellenpa- trozinium in Sulpach († Eugen Haug, Marta und Josef Haug, Kurt Elbs mit Angehörigen, für die verstorbenen der Kapellenpflegschaft) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 24. Oktober – 30. Sonntag im Jahrkreis – Weltmissionssonntag – MISSIO Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mitgestaltet von der Gruppe MEILE (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.00 Uhr Baindt – Taufe von Liliana Dienstag, 26. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Mittwoch, 27. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.00 Uhr Baindt – Seniorentreff im Bischof-Sproll-Saal Donnerstag, 28. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR-Sitzung im Bischof-Sproll-Saal Freitag, 29. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 30. Oktober 17.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Ben Luca 18.30 Uhr Baienfurt – 100 Jahre katholischer Frauen- bund Baienfurt (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 31. Oktober – 31. Sonntag im Jahreskreis – Ende der Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug, Ludmilla, Nikolaus und Alexan- der Linkov, Christina und Wendelin Hatzen- büller mit Angehörigen, Anna Halder, Albert Konzett, Marta und Heinrich Adler, Walter Frey, Rupert und Paula Gross mit Angehö- rigen, Fini und Willi Rechle, Adalbert Berger, Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Franz Kränkle, Jahrtag: Eugen Halder, Jakob Kerner, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Malia Montag, 1. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst zu Allerheiligen (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit 14.00 Uhr Baienfurt - Gräberbesuch Dienstag, 2. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder) 19.00 Uhr Baienfurt – Allerseelengottesdienst (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Einladung Allerseelen-Gottesdienst am 2. November 2021 in Baindt Dieser Gottesdienst ist ein besonderer Gottesdienst für alle, die in der Coronazeit von lieben Menschen, die ihnen viel bedeutet haben, nicht Abschied nehmen konnten. Wir laden Sie ein zum Allerseelen-Gottesdienst um 18.30 Uhr in der Pfarrkir- che St. Johannes Baptist Baindt Teilnahme mit Platzreservierungskarten Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Vorerst ist das Pfarrbüro am Di, Do und Fr. von 9.30 – 11.30 Uhr nur telefonisch oder per Email erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 25. Oktober – Sonntag der Weltmission Selig, die Frieden stiften Vieles ist anders dieses Jahr. Corona schränkt das Leben ein – weltweit. Corona trifft besonders die Armen. Selig, die Frieden stiften und Solidarität leben! Mit Ihrem Beitrag zur Kollekte unterstützen sie die Arbeit von MISSIO. Wir sagen heute schon Vergelt‘s Gott!. Einladung zum Seniorentreff Wir laden Sie ein zu un- serem Seniorentreff am Mittwoch, 27. Oktober 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal zum Kartoffelfest. Landwirt Joachim Kapler aus Köpfingen wird uns über den Anbau der Kartoffel, von der Bodenbeschaffenheit, Ausbringen der Kartoffel, Ernte und Vermarktung berich- ten und uns auch über die richtige Lagerung informieren. Passend zum Vortrag werden wir Ihnen die Kartoffel in verschiedenen Variationen servieren. Wir freuen uns auf diesen informativen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern über- winde das Böse mit Gutem. Röm 12,21 Samstag, 23. Oktober 09.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 1 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 2 Anmeldung im Pfarramt telefonisch: 4 36 56 oder per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Sonntag, 24. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Mittwoch, 27. Oktober 15.00 Uhr – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Samstag, 30. Oktober 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Abschlusstag Konfi 4 Sonntag, 31. Oktober Reformationsfest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wie du mir, so ich dir ... - Diese Logik lernen wir leider von klein auf. Unser Wochenspruch lädt uns ein, aus diesem Teufels- kreis auszubrechen. Wenn im Miteinander aus dem Wald immer nur das her- ausschallt, was wir hineingerufen haben, können wir auf den Frieden noch lange warten. Das Böse mit Gutem überwinden, kann heißen: Freund- lichkeit trotz allem, Einfühlungsvermögen in die Situation und Nachsicht. Die fallen mir nicht einfach so in den Schoß – sie sind ein Geschenk, ein Lernprozess, eine Aufgabe, an der ich wachsen kann und mit Gottes Hilfe auch werde. Wer sich dieser Aufgabe stellt, erlebt: Gutes ist stärker als alles andere. Es ist gerade das Unerwartete, das einen Neuanfang möglich macht, die Reaktion, die eine Brücke baut. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Das Pfarrsekretariat ist bis einschließlich 25.10.2021 nicht besetzt. Ab 26.10. ist es zu den o.g. Öffnungszeiten wieder erreichbar. In dringenden Fällen wenden sie sich bitte an Herrn Schöberl. Wir bitten um Beachtung. _________________________ --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 11.10.2021 dürfen wir Walter Feil begrüßen. Er wird mit uns den Herbst einfangen und in Form von Blättern und Zweigen auf Papier bringen. Aquarell oder Acryl. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Oktober 2021 25.10. Walter Feil: Zweige und Herbstblätter - Aquarell oder Acryl November 2021 8.11. und 15.11. 22.11. Claudia Strittmatter: Schriften 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spielen - Ölkreide und Bü- geleisen Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 Dezember 2021 6.12. Ingrid Allkemper: Porzellan-Malen für Weih- nachten Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung vom 01.10.2021 Bericht Abteilung Fußball Für die vielfältige Unterstützung der Fußballspielerinnen und Fußballspieler bedankt sich die Abteilung Fußball ganz herzlich bei unserer Bürgermeisterin, Frau Simone Rürup, den Damen und Herren des Gemeinderats, der Ge- meindeverwaltung und bei den Mitarbeitern des Bauhofs. Ein besonderes Dankeschön gilt den zahlreichen Spon- soren und Gönnern. Den Trainern, Jugendbetreuern, Bereichsleiterinnen und Bereichsleitern, dem Bewirtungsteam und allen Helferin- nen und Helfern danken wir für ihre ehrenamtliche Arbeit. Alle gemeinsam ermöglichen es, dass in Baindt aktuell • 140 Kinder in verschiedenen Altersgruppen Fußball spielen können, davon spielen 53 Mädchen in 4 Juni- orinnenklassen • Zudem haben wir 36 Spielerinnen in der Frauen-Be- zirksliga • 28 Herren im Kader der 2. Mannschaft und • 24 Herren im Kader der 1. Mannschaft ihren Sport be- treiben können, aktuell mit guten Chancen zum Aufstieg in die Bezirksliga. • Zudem gibt es eine sogenannte AH – alte Herrenmann- schaft Wir freuen uns, dass unsere Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen wieder zusammen trainieren und Fußball- spiele austragen können. Gerade die Zeiten des Lockdowns haben uns gezeigt, wie wichtig Sport in der Mannschaft ist, wie wertvoll soziale Kontakte sind. Es freuen sich nicht nur die Fußballspielerinnen und Fuß- ballspieler über den fast schon wieder normalen Fuß- ballbetrieb, sondern auch die Eltern und die zahlreichen Zuschauer. Fußball verbindet und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem lebendigen Gemeindeleben. Den Anliegern der Sportanlagen danken wir für ihr Ver- ständnis. Die Jahreshauptversammlung bietet natürlich auch die Gelegenheit öffentlich Anregungen vorzutragen. Unsere Anregungen sind: • Anschaffung eines Rasenroboters für den eingezäun- ten Fußballplatz zur Entlastung des Bauhofs. Zur Ent- lastung des Bauhofs übernimmt die Abteilung Fußball bereits seit Jahren die Pflege der Büsche und Sträucher im Bereich des eingezäunten Sportareals. • Umbau des defekten roten Platzes. Fußball erlebt der- zeit wieder einen großen Zulauf an jungen Spielerinnen und Spielern. Die bestehenden Sportplätze sind überlas- tet, insbesondere in regenreichen Zeiten. Fußballspielen ist ein niederschwelliges und preisgünstiges Sportange- bot in der Gemeinde. Es wäre sehr schade, wenn Kin- der und Jugendliche wegen unzureichender Spielplätze nach Hause geschickt werden müssten. Unser Appell richtet sich an die Entscheidungsträger, verbunden mit der Bitte, sich dieses Problems anzunehmen. • Last but not least bitten wir die Eltern der Spielerinnen und Spieler um ihre Unterstützung und Mithilfe. Wir su- che Jugendtrainer und Betreuer, wir suchen Leute zur Mitarbeit im Verein. Bitte um Kontaktaufnahme. Elmar Buemann, Abteilungsleiter Jahresbericht Abteilung Turnen Ich grüße euch, auch im Namen von Franz Karg, Kassier der Abteilung Turnen. Zur Arbeit von Franz Karg darf ich sagen, dass die Ab- teilungskasse wieder geprüft und einwandfrei bestätigt wurde. Die Mitgliederanzahl beläuft sich derzeit auf 295 Mitglie- der. Die Abteilung Turnen bestand in der Saison aus 6 Gruppen: - Frauenturnen 1, ÜL: aushilfsweise Inken Lottermoser - Fun & Fit, ÜL: Karin Halder und Franziska Staud - Jedermann-Sport, ÜL: Heiner Kern - die Kindersportgruppe für 3-4 jährige Kinder, ÜL: Tanja Malsam, Anja Steinhauser und Patricia Kreutle - die Kindersportgruppe für Vorschulkinder und etwas jüngere, ÜL: Eva Himpel und Franziska Staud - die „Sportys“: für Vorschüler und Erstklässler, ÜL: Inken Lottermoser und Nina Assanti Da uns der letztjährige Lockdown gleich zu Beginn der Sportsaison traf, verlief das Jahr anders als geplant. Hier nun Berichte der einzelnen Gruppen: 1. Frauenturnen 1 Unsere Sportstunden fanden statt, wann immer es mög- lich war. Derzeit nehmen ca. 15-20 Frauen daran teil. Nach der langen Corona-Auszeit haben sich einige Frauen aus ge- sundheitlichen Gründen ganz aus dem Vereinssport zu- rückgezogen. Schweren Herzens konnte auch unsere Übungsleiterin Anita Mayer aus gesundheitlichen Gründen keine Sport- stunden mehr geben. Herzlichen Dank, liebe Anita für die vielen tollen Übungsstunden in diesen 22 Jahren! Bis August übernahm vorübergehend Inken Lottermoser unsere Gruppe. Auch Dir, liebe Inken, unser herzliches Dankeschön für Dein Einspringen. Nach den Ferien durften wir Nina Assanti als unsere neue Übungsleiterin begrüßen. Wir freuen uns sehr! Danke- schön! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Unsere sonstigen Aktivitäten hielten sich durch Corona in Grenzen. Doch was wir unternahmen, wurde immer gut angenommen und besucht. In den Ferien trafen wir uns zu 3 kleinen Wanderungen und einem Tagesausflug. Auch wurde ein monatlicher Stammtisch ins Leben geru- fen, um unsere tolle Kameradschaft aufrecht zu erhalten. 2. Fun & Fit Dienstags kommen regelmäßig 15 bis 20 Frauen und Männer zum Fitnesstraining zur Fun & Fit Gruppe! Mit verschiedensten Trainingseinheiten, viel Spaß und Be- geisterung tragen wir zu unserer eigenen Fitness und Gesundheit bei. 3. Die Jedermänner Wir sind 8 - 10 Männer im Alter von 45 bis über 80 Jahre. Wir treiben unseren Sport normalerweise immer mitt- wochs ab 20 Uhr. Da die Halle das ganze Jahr geschlossen war, stiegen wir um aufs Rad und so tourten wir gemeinsam vom Juli bis in den September hinein. Wir suchen ständig neue Mitturner. Die Kinderturngruppen 4. für 3- bis 4-jährige Kinder und 5. für Vorschüler entschieden sich in gegenseitiger Absprache keine Turn- stunden in der Sporthalle durchzuführen. 6. Die “Sportinatoren” – Kindersport ab Erstklässler Ab März 2020: Kein Training mehr erlaubt Mitte Juni: Outdoor Müllsammel-Aktion am Egelsee Ende Juli vor den Ferien: Outdoor Aktion „Scooter und Rollertraining mit Parcours“ auf dem Schulhof Ende September 2020: Wir starten mit Hygienekonzept -fast- wie gewohnt in der Halle Bereits am 21. Oktober ziehen die Corona Schutzmaß- nahmen so an, dass wir nur mit max. 10 Personen pro Sporteinheit trainieren dürften. Wir entscheiden uns fürs Abwarten. Nutzung der Hallen wird untersagt bis 30.11: Wir sind wei- terhin raus Wir starten aber unser Online-Tanzexperiment mit „Je- rusalema“ und zuhause wird wild geübt. Es erreichen uns herrliche Nachrichten dazu. Erst im Mai 2021 treffen wir uns auch mal wieder live und starten beim Stadtradeln für die Gemeinde Baindt mit den „Sportinatoren SV Baindt“, tatkräftig unterstützt vom Team Tischtennis des SV Baindt. Im Juni 2021 starten wir wieder mit unserem regulären Training in der Halle. Wir haben 33 Kinder und Full House, weil wir spontan Geschwisterkinder, deren Gruppen nicht mehr existieren, aufnehmen... September 2021: Wir haben neue Übungsleiterinnen re- krutiert und alle Gruppen versorgt! Es kann losgehen!!!! Mit Freude darf ich mitteilen, dass im Juli/August Herr Christian Staud auf uns zukam mit dem Angebot, eine Athletik-Gruppe in Baindt zu gründen. Seit August trainiert Christian nun montags ab 19 Uhr draußen auf dem Sportgelände mit athletik-begeisterten Sportler und Sportlerinnen. Über die Winterzeit verlegt sich die Gruppe in die Sporthalle. In unserer Abteilung Turnen finden sich in der neuen Sai- son 2021/22 tolle Sportangebote: Sport für Frauen und Männer - Sport für Kinder von Eltern-Kind-Turnen bis hinauf zu Dritt- und Viertklässler – Geräteturnen für Kin- der von 4-6 Jahren – Athletik-Sport. Wir freuen uns! Unser herzliches Dankeschön gilt allen Übungsleitern/ innen, allen Vertretern und allen helfenden Händen im Hintergrund. Herzlichen Dank! Birgit Dengler, Abteilungsleiterin Turnen Juniorinnenfußball B- Juniorinnen - Pokal vom 13.10.2021 SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Ber- gatreute) : FC Blau Weiß Bellamont 1:2 Im Verbandspokal trafen unsere Mädels am vergangenen Mittwoch auf die Ligakonkurrentinnen aus Bellamont. Beide Mannschaften zeichneten sich durch extrem sichere Abwehrreihen und frühes Pressing im Mit- telfeld aus, so dass es kaum Torszenen gab. Folgerichtig fielen die Tore dann auch nach Standards. Nach einer scharf getretenen Ecke in der 35. Minute kam der Ball nach einer etwas zu kurzen Abwehr zu einer Gegenspie- lerin, die aus ca. 18m einen fulminanten Schuss abgab, den unsere Tabea sehr spät sah und zwar mit einem tol- len Reflex abwehren konnte, doch leider kam wieder eine Gegenspielerin an den Ball, die aus kurzer Distanz das 0:1 markierte. Nur einige Minuten später kam dann auf der anderen Seite, nach einer scharf getretenen Ecke durch Laura Hanna an den Ball, die den Ball zum verdienten Ausgleich im Tor versenkte. Mit 1:1 ging es in die Pause. In der zweiten Halbzeit war das Spiel absolut ausgeglichen bis wir dann gegen Ende etwas unkonzentrierter in unse- ren Zuspielen wurden, was zu vermehrten Angriffen der Gegnerinnen auf unser Tor führte. Aber unsere glänzend mitspielenden Torfrau Tabea war immer zur Stelle, doch zwei Minuten vor Schluss wurde ein eigentlich harmloser Schuss von uns so unglücklich abgefälscht, dass sie keine Chance mehr hatte an den Ball zu kommen. So mussten wir das zweite Mal innerhalb von wenigen Tagen in den Schlussminuten ein gutes Spiel verloren geben. Trotzdem ein tolles Pokalspiel unserer jungen B-Juniorinnen Truppe, worauf wir aufbauen können. Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürck, Viviane Wertmann, Hanna Steid- le, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Nora Lüttmann, Laura Bauhofer, Emma Gießler, Tabea Schauffler, Alina Braun, Sophia Schairer, Luise Wodniok SAMSTAG, 16.10.2021 VFR Klosterreichenbach : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 5:0 D-Juniorinnen Nachholspiel vom MONTAG, 12.Oktober 2021 SV Bergatreute – SG Baindt/Fronreute 1:2 Ein Spiel das unseren Zuschauern wenig Freude bereite- te, letztlich aber erfolgreich zu Ende gespielt wurde. Die Bergatreuter Mädels waren an diesem Abend auf „Zer- störung“ aus und schlugen die Bälle nur ins Aus, anstatt selber etwas für“s Spiel zu tun. Neben 50 Einwürfen und 20 Eckbällen gab es dann doch noch einige schöne An- griffe unserer Mädels. Leni spielte einen überragenden und gewollten Diagonalpass auf unsere, derzeit top auf- gelegte Vivienne. Vivi nahm den Ball auf und schloss er- folgreich ab. Nach der Halbzeit war sie bei einer schlech- ten Abwehraktion die Spielerin, welche am schnellsten schaltete, den Ball erlief und ins Tor schoss. Das Spiel war Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 entschieden und erst jetzt wurden auch die Bergatreuter Mädels mutiger und zeigten, daß auch sie etwas können. So gelang ihnen der Anschlusstreffer und hatten danach sogar noch die Ausgleichsmöglichkeit, welche aber un- sere Torspielern Sara mit einem mutigen Herauslaufen verhindern konnte. SAMSTAG, 16.10.2021 SG Baindt/Fronreute – TSV Tettnang 2:1 Viele Zuschauer wollten das Spitzenspiel der zwei, bisher ungeschlagenen Teams sehen und wurden vom Spiel bei- der Teams nicht entäuscht. Unsere Mädels kamen super ins Spiel und Jana erzielte bereits nach 10 Minuten nach Zuspiel von Vivi den Führungstreffer. Wenig später er- reichte sie erneut ein tolles Zuspiel. Dabei setzte sie sich im Laufduell durch und markierte das 2:0. Dann kam der Auftritt von Schiedsrichter Gabriel, der den Treffer aber- kannte. Warum, wusste niemand ! Unsere Mädels waren etwas irritiert und kassierten prompt den Ausgleichstref- fer. Dann wurde das Spiel immer interessanter und Tett- nang bekam Oberwasser. Torspielerin Sara versuchte in höchster Not zu retten und verursachte einen Neunmeter, aber Tettnang verschoss. Unsere Mädels kamen wieder besser ins Spiel und erspielten sich weitere Großchancen. Eine davon verwertete dann Sophie zum viel umjubelten Siegtreffer. Folgende Spielerinnen waren bei den Spielen im Einsatz : Sara Jukic (T), Greta Pohl, Leni Sorg, Victoria Wertmann, Franziska Bayer, Luisa Weber, Jana Eiberle, Vivienne Pogrzeba, Lena Füssl, Emma Reissner, Hedda Said und Sophie Heilmeier. Deutlicher Sieg der Frauen SV Baindt - SGM SG Aulendorf/SV Bad Buchau 5:2 Der SV Baindt startete spieldominant in das Heimspiel gegen die SGM Aulendorf/Bad Buchau. Sie erspielten sich viele Torchancen, jedoch konnten zunächst keine verwan- delt werden. Kurz vor der Halbzeitpause gelang es Viola Zanutta dann doch, ihre Mannschaft in Führung zu brin- gen. Dadurch zeigte der SV Baindt in der zweiten Halbzeit hohe Motivation ihre Führung auszubauen. Sie kamen mehrmals gefährlich vors gegnerische Tor und brachten die SGM zunehmend in Bedrängnis. So wurde Viola Zanut- ta im 16er gefoult und den fälligen Elfmehter verwandelte Tamara Sperle gut platziert zum 2:0. Nun wurden unse- re Frauen etwas leichtsinniger und verloren an Struktur was die die SGM ausnutzte und innerhalb von 10 Minuten zum 2:2 ausgleichte. Zum Glück sammelte der SV Baindt sich wieder, wollte die Führung zurück und schon wenige Minuten danach schoss Viola Zanutta den SV Baindt er- neut mit 3:2 in Führung. Dieses Tor brachte Aufschwung in die Mannschaft und so gelang Viola Zanutta in der 78. Minute erneut ein Tor zum 4:2. Lara Herde setzte in der 88. Minute dann noch ein Tor drauf und damit endete das Spiel mit einem 5:2- Heimsieg für den SV Baindt. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Lena Nägele, Ma- rina Lutz, Tasja Kränkle, Muriel Zumbrock, Lisa Meschen- moser, Laura Maucher, Julia Klein, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Emma Schaumann, Da- niela Fießinger, Lara Herde, Lina Bentele Baindt baut Siegesserie aus SV Baindt - SG Waldburg / Grünkraut 4:0 (1:0) Nach drei klaren Siegen gegen Gegner aus dem unteren Tabellendrittel, empfing der SVB am Sonntagnachmittag mit der SG Waldburg / Grünkraut einen deutlich gefähr- licheren Gegner, welcher vor zwei Wochen nur knapp daran scheiterte, dem Tabellenzweiten aus Vogt ein Un- entschieden abzuringen. Die Gastgeber waren dement- sprechend gewarnt und so vertraute Coach Filzinger auch fast derselben Elf wie beim Kantersieg in Ankenreute; lediglich Gauder und Walser wurden durch Schimanos- wki und Knisel ersetzt. Und diese Startelf erwischte einen furiosen Start. Der SVB ließ den Ball gut laufen, schnürte die Gäste in der eigenen Hälfte ein und hatte durch Mika Dantona und Jonathan Dischl bereits in den ersten zehn Minuten aussichtsreiche Möglichkeiten, um ihn Führung zu gehen. In der 13.Minute belohnten sich die Baindter dann für diesen gelungenen Auftakt: Dischl wurde über die rechte Seite in die Tiefe geschickt und servierte den Ball in den Strafraum. Dort flog die Kugel an Freund und Feind vorbei und landete am langen Pfosten bei Philipp Kneisl, welcher den Ball zum 1:0 über die Linie drückte. Auch die nächsten 15 Minuten hatte der SVB weitestgehend im Griff. Ab der 30.Minute war jedoch ein leichter Bruch im Spiel der Heimmannschaft zu erkennen und die Gäste kamen deutlich besser ins Spiel. Kapitän Philipp Thoma unterband mit einer perfekt getimten Grätsche einen ge- fährlichen Konter der Waldburger und wenig später hat- ten die Baindter Glück, dass ein Angreifer der Gäste den Ball frei vor dem Tor vorbeischoss. Schlussendlich ging es aber, vor allem aufgrund der starken Anfangsphase, mit einer verdienten Führung für den SVB in die Halbzeit. Auch in der 2.Halbzeit wussten die Gäste immer besser zu gefallen und der SVB war ein ums andere mal defen- siv gefordert. Thoma musste gleich zweimal seine pa- tentierte Gedächtnisgrätsche auspacken, Schimanowski verhinderte einen gefährlichen Konter der SG und Torwart Luca Wetzel war auf der Hut, sobald ein Ball auf sein Tor kam. Doch auch der SVB wurde immer wieder offensiv gefährlich, versuchte die zunehmenden Räume auszu- nutzen und hatte durch Tobias Trautwein und Dantona gute Chancen auf die Vorentscheidung. Diese Vorent- scheidung sollte dann aber wenig später mal wieder die starke Baindter Bank bringen. Der wieder genesene und eingewechselte Jan Fischer hatte auf der rechten An- griffsseite zu viel Platz und bediente Stürmer Dischl mit einem feinen Pass. Dessen kräftiger Abschluss konnte der Gäste-Torwart nur noch zur Seite abwehren. Genau dorthin bewegte sich Fischer im Rücken der Abwehr und konnte in der 75.Minute unbedrängt zum 2:0 einschieben. Und so endeten die letzten 15 Minuten der Partie wie die ersten 15 Minuten begonnen hatten - Baindt kombinier- te sich immer wieder gefährlich vors Tor und besiegelte schlussendlich mit einem Doppelschlag den klaren Heim- sieg. Nach einem schönen Pass vom ebenfalls wieder fitten und eingewechselten Yannick Spohn auf den in den Sechzehner gestarteten Dischl, legte dieser den Ball uneigennützig auf Dantona ab, welcher in der 83.Minu- te auf 3:0 stellte. Nur eine Minute später war es erneut Dischl, der nach einer Balleroberung im Mittelfeld, den eingewechselten Nico Geggier auf die Reise schickte. Die Baindter Nummer 10 nahm den Ball einmal an und überwand den Keeper überlegt mit der Pike zum 4:0. Im Anschluss hatte der SVB durch Dischl und Walser sogar noch Möglichkeiten, das Ergebnis deutlicher zu gestalten; es blieb jedoch beim 4:0 -Endstand. Der SVB gewinnt somit verdient auch das fünfte Spiel in Folge und zeigte über weite Phasen der Partie eine über- zeugende Leistung. Nach diesem wichtigen Sieg gegen einen unangenehmen Gegner aus Waldburg und Grün- kraut, wartet am kommenden Sonntag mit dem Fünf- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 tplatzierten aus Wolfegg erneut eine herausfordernde Aufgabe auf die Baindter Mannschaft, wobei es gilt an die Leistungen der letzten Wochen anzuknüpfen. SV Baindt II - SG Waldburg / Grünkraut II 0:1 (0:0) Die „Zweite“ empfing am Sonntagmittag den Tabellen- zweiten aus Waldburg und Grünkraut und zeigte von Beginn an eine engagierte Leistung. Beide Teams neu- tralisierten sich weitestgehend und dem SVB II fehlte in der ersten Halbzeit das letzte Quäntchen Glück und die Präzision, um in Führung zu gehen. Vor allem defensiv wusste die zweite Mannschaft zu überzeugen und ließ kaum Chancen zu. Umso bitterer war es dann, nur eine Minute nach Wiederanpfiff das unnötige Gegentor zum 0:1 zu kassieren. In der Folge versuchten die Baindter im- mer wieder den Ausgleich zu erzwingen und erspielten sich auch aussichtsreiche Gelegenheiten, jedoch fehlte erneut die letzte Zielstrebigkeit vor dem Tor. Schlussend- lich stand am Ende eine ärgerliche und unnötige Nieder- lage, die durchaus zu vermeiden gewesen wäre. Mit vier Siegen und vier Niederlagen rangiert der SVB II derzeit im Mittelfeld der Tabelle und wird gewillt sein, sich bis zur Winterpause noch um den einen oder anderen Platz wei- ter nach oben zu kämpfen. Vorschau: Sonntag, 24.10.2021: 12.45 Uhr: SV Wolfegg II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Wolfegg - SV Baindt SV Baindt baut Siegesserie aus SV Baindt I – SG Aulendorf III 9:2 Während des Trainingsbetriebs am Donnerstagabend empfing unsere erste Mannschaft in ihrem 4. Saison- spiel die Gäste aus Aulendorf. Für die Gäste war es das erste Punktspiel nach beinahe einem Jahr Coronapause, daher darf durchaus etwas Kritik an der Spielplangestaltung der Bezirksklas- se geübt werden. Ein gleichmäßigerer Spielplan wäre wünschenswert. Da wir in unserem letzten Spiel gegen Ettenkirch in den Doppeln nicht sehr gut aussahen, stellten wir unsere Zu- sammensetzung etwas um, was sich mit 3 Siegen gleich auszahlte. Dabei mussten vor allem Frank Markwart und Nico Scheffold kämpfen, um ihr Doppel denkbar knapp im 5. Satz mit 11:9 gewinnen zu können. Ebenfalls in den 5. Satz musste Marcel Brückner in seinem ersten Einzel, den er dann aber mit einer konzentrierten Leistung deutlich gewinnen konnte. Philipp Schwarz siegte am Nebentisch problemlos mit 3:0. Nico erwischte nicht seinen besten Tag und verlor nach über einem Jahr seine erste Partie im Trikot des SV Baindt gegen den gut spielenden Jakob Gebele. Tobias Nowak spielte gegen Abwehrspieler und Altmeister Berthold Landthaler sehr offensiv und risiko- reich und konnte sich im 5. Satz gegen den 81-jährigen (riesigen Respekt!) durchsetzen. Frank Markwart gewann sein Spiel souverän ohne Satzverlust, während Holger Baumhauer drauf und dran war, einen Satz zu gewin- nen, es aber leider nicht schaffte. So lag es an unserem vorderen Paarkreuz Philipp und Marcel, mit zwei weite- ren Siegen das Spiel zu beenden und den 9:2 Gesamtsieg einzufahren. Mit 4 Siegen und 8:0 Punkten stehen wir an der Tabel- lenspitze der Bezirksklasse und versuchen diesen Platz am 30.10. beim Auswärtsspiel in Altshausen zu verteidi- gen. Sollte Altshausen mit den besten 6 Spielern antre- ten, steht uns ein harter Kampf bevor, auf den wir uns bereits heute freuen! Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Nico Scheffold (0:1), Tobias Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Holger Baumhauer (0:1) Frauenturnen 1 Liebe Sportkameradinnen, von unserem angekündigtem Herbstfest wollen wir heuer Abstand nehmen. Am Montag, dem 25. Oktober findet unsere Sport- stunde zu gewohnter Zeit statt. TC Baindt e.V. Wichtige Mitglieder-Infos Liebe Mitglieder, drei Infos für euch: 1. Der Saisonabschluss samt Jubiläums- feier 40 Jahre TC Baindt, geplant für den 20.11.21 im Bischof-Sproll-Saal, muss coronabedingt ausfallen. Leider! Aber der neue Termin für die Feier steht schon fest: Sa., 18.06.22, In- fos hierzu kommen rechtzeitig. 2. Der geplante Auffrischungskurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen wird auf Frühjahr 2022 verschoben. Frisch geschult können wir dann in die neue Saison starten. 3. Termine Plätze abräumen am Fr., 29.10.21 um 14 Uhr und 30.10.21 um 09:30 Uhr. Der Technische Leiter freut sich über viele Helfer*innen. Alle Infos findet ihr auch auf unserer neu gestalteten Webseite (www.tc-baindt.de). Wir versuchen die Home- page attraktiv und aktuell zu gestalten, so dass sich ein gelegentliches Vorbeischauen auf der Webseite lohnt. Die Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. NEU ---Schnupperkurs---NEU Beim Taekwondo Baindt e.V. findet ab Oktober ein Selbstverteidigungskurs für Erwach- sene und Anfängerkurs für Kinder und Jugendliche statt. Vierwöchiges, kostenloses und unver- bindliches Probetraining. Anmeldungen unter info@tkd-baindt.de Erwachsene: Donnerstag, 19.00 - 20.00 Uhr Blinden- schule/Turnhalle Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 Uhr 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 Uhr www.tkd-baindt.de Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Spende für das Jugendrotkreuz Das Jungendrotkreuz Baienfurt-Baindt freut sich sehr über die großzügige Spende der Firma Gessler und Funk Office GmbH. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Am 14.10.2021 durften Vertreter des JRKs die Spende in Form eines Druckers und eines Dokumentenshredders von Geschäftsführer Andreas Schmid entgegennehmen. Herzlichen Dank an die Firma Gessler und Funk Office GmbH für diese Spende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Blick vom Blender bei Wiggensbach ober- halb des Kürnachtals Wir treffen uns am Dienstag, 26. Okt. 2021 um 10 00 Uhr auf dem Festplatz in Wein- garten. Die Gehzeit für die 10,5 km und 290 hm beträgt etwa 3,5 Std. Fahrpreis f. Mitglieder 14 €. Von der Ortsmitte in Wiggensbach geht es mäßig anstei- gend in südöstlicher. Richtung mit herrlichem Blick in die Allgäulandschaft. Danach steigt es bis zum Aussichts- punkt „Blender“ stärker an. Im Schatten der Bäume wan- dern wir auf dem Bergkamm in Richtung Schmidsreute und dann in weitem Bogen zurück nach Wiggensbach. Dort angekommen ist eine Einkehr im Gasthaus Hirsch vorgesehen. Festes Schuhwerk, Rucksackvesper und evtl. Stöcke sind empfehlenswert. Diese Wanderung kann nur unter den gültigen Hygiene- vorschriften durchgeführt werden. Pandemiebedingt ist eine Anmeldung bis Samstag 23.10.21 erforderlich bei Wanderführer Bernd Gmünder, Tel. 0751/46672, mobil 0177 1534586 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021 mit Wahlen Ort: Best Western Parkhotel, Alamannensaal / Stau- fersaal Weingarten, Abt-Hyller-Str. 37-39 Am Samstag, den 30.Oktober 2021,14:30 Uhr/Einlass: 14:00 Uhr Bitte melden Sie sich telefonisch bei der Vorsitzenden Karin Maucher an, gerne auf den Anrufbeanworter - sprechen Sie bitte deutlich Ihren Namen auf. (Wegen der Corona-Pandemie ist die Jahreshauptver- sammlung für 2020 ausgefallen, es sind daher 2 Ge- schäftsjahre abzuarbeiten 2019 und 2020). Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Jahreshauptversammlung mit Wahlen laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen. Bitte beachten sie die geltende Corona-Verordnung unter Einhaltung der bekannten Hygiene-Maßnahmen. Vielen Dank. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Berichte: - Geschäftsbericht – Vorsitzende Karin Maucher (2019 und 2020) - Kassenbericht – Kassiererin Sabine Prang (2019 und 2020) - Revisionsbericht – Revisorin Edith Wochner (2019 und 2020) 4. Aussprache über die Berichte 5. Beschlussfassung über den Geschäfts-,Kassen- und Revisionsbericht 6. Antrag auf Entlastung und Beschlussfassung über den Antrag 7. Neuwahlen des gesamten Vorstandes und der Revi- soren 8. Behandlung eingegangener Anträge 9. Mitteilungen des Kreisverbandes 10. Termine/Mitteilungen – Vorschau 2022 11. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Ihre Karin Maucher und der gesamte Vorstand Achtung: Unsere Weihnachtsfeier findet am Samstag 11.12.2021 im Best Western Parkhotel statt. Bitte beachten Sie, es kommt keine gesonderte Einladung. Wenn Sie teilneh- men wollen, bitte dies ebenfalls telefonisch mitteilen. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Wir poben wieder! Wir haben unsere Chorproben wieder aufgenommen. Für unsere Zusammenkünfte gilt die 3G-Regel und die Stühle sind auf Abstand gerückt. Jetzt wäre der beste Zeitpunkt für eine Schnupperstunde bzw. Einstieg in die Probenphase. Wir würden uns über jeden Neuzugang freuen. Chorproben Männerchor Montags, 18.00 Uhr, wöchentlich,Vereinsheim Chorleitung Irene Streis Weitere Sänger sind gern willkommen. Notenkenntnisse sind nicht erforderlich! Infos: 0751-25 914 CHORifeen and Friends Dienstags, 20.00 Uhr, wöchentlich,Vereinsheim Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), mit und ohne Notenkenntnisse, sind zum Mitsingen eingeladen! Infos: 07502-91 27 12 www.liederkranz-baienfurt.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Frederick, die Farben und Sonnenstrahlen sammeln- de Maus aus dem gleichnamigen Bilderbuch von Leo Lionni, geht von Montag, 18. bis Freitag, 29. Oktober 2021 wieder auf Tour. In den kommenden zwei Wochen reist sie für die Freude und den Spaß am Lesen durch ganz Baden-Württemberg. Landesweiter Auftakt für das baden-württembergische Literatur-Lese-Fest ist in diesem Jahr am Montag, 18. Oktober in der Stadt- bücherei Heidelberg. Dass der „Frederick Tag“ auch im zweiten Jahr der Pan- demie im Regierungsbezirk Tübingen einen ungebrochen hohen Zuspruch findet, freut Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Der Trend aus dem letzten Jahr, dass wieder mehr und länger gelesen wird, hat sich fortgesetzt. So lesen zum Beispiel die zehn bis 19-Jährigen inzwischen wieder um ein Drittel mehr als vor der Pandemie. Dazu trägt der Frederick Tag, als wichtiger Baustein der Lese- förderung des Landes, bei. Eine Stütze in der Pandemie waren die vielen Stadt- und Gemeindebibliotheken im Regierungsbezirk mit vielfältigen Lese- und Bildungsan- gebot“, so Tappeser. Der „Frederick Tag“ bringt Wörter, Farben und Sonnen- strahlen mit Autorenlesungen, Poetry Slam, Kinderthea- terveranstaltungen, Bibliotheksrallyes, einem lesenden Friseur und vielem mehr in die Städte und Gemeinden. Für jede Altersgruppe findet sich etwas, wenn auch in diesem Jahr erneut unter Einhaltung der Corona-Regeln. Allein für den Regierungsbezirk Tübingen sind im Veranstaltungs- kalender „Frederick on tour“ über 120 Veranstaltungen in 56 Stadt- und Gemeindebibliotheken zu finden. Ein Blick in den Terminkalender wird empfohlen, da es sich um offene und geschlossene Veranstaltungen handelt, bei denen teilweise eine Anmeldung erforderlich ist. Landesweit koordiniert wird der „Frederick Tag“ durch die beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Fach- stelle für das öffentliche Bibliothekswesen. Der „Frederik Tag“ findet mit Unterstützung des Baden-Württember- gischen Bibliotheksverband sowie den Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg statt. Folgende öffentliche Stadt- und Gemeindebibliotheken aus dem Regierungsbezirk Tübingen nehmen am Fre- derick Tag 2021 teil: Ammerbuch-Pfäffingen, Amstetten, Bad Saulgau, Bad Urach, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Balingen-From- mern, Balingen, Biberach, Bitz, Blaubeuren, Bodelshau- sen, Dornstadt, Dußlingen, Ehingen, Eningen, Ertingen, Friedrichshafen, Friedrichshafen-Fischbach, Gomarin- gen, Haigerloch, Hechingen, Heroldstatt, Horgenzell, Isny, Kirchentellinsfurt, Kressbronn, Kusterdingen, Laichin- gen, Laupheim, Leutkirch, Lichtenstein, Meckenbeuren, Mengen, Meßstetten, Mössingen, Mössingen-Öschingen, Mössingen-Talheim, Munderkingen, Nehren, Neustetten, Oberstadion, Pfullingen, Pfullendorf, Reutlingen, Reut- lingen-Rommelsbach, Reutlingen-Sondelfingen, Rosen- feld, Rottenburg, Salem, Sigmaringen, Tettnang, Tübingen, Überlingen, Winterlingen. Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Bodensee Gewalt im Griff. Das Gruppenangebot von „kraft.akt“ unter- stützt Männer in Fällen von häuslicher Gewalt. Das Sozialtraining „Kraft.akt“ für Männer in Fällen von häuslicher Gewalt ist am 21.09.2021 erfolgreich mit seinem Gruppenangebot gestartet. Es umfasst neben Einzelge- sprächen mit den betroffenen Männern 20 Gruppen- abende, an denen das zentrale Ziel, der Gewaltspirale zu entkommen und Konflikte auf respektvolle Weise zu lösen, an erster Stelle steht. Das neue Angebot im Landkreis Ravensburg, welches eine Kooperation von Diakonie und Caritas darstellt, unter- stützt Männer bei der Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln und der Entwicklung neuer Lösungsstra- tegien. Bereits in der ersten Sitzung zeigten sich die Teil- nehmenden offen, über das Geschehene zu reflektieren und an Ihrem Verhalten zu arbeiten. Spürbar waren die große Motivation und die Hoffnung der Männer, die eige- ne Zukunft in neue Bahnen zu lenken, sodass theoretische Inhalte und praktische Übungen direkt mit viel Leben ge- füllt waren und Anlass für einen regen Austausch gaben, die direkt zu neue Erkenntnisse über sich selbst führten. Das Angebot Kraft.akt stellt für die Arbeit mit gewaltaus- übenden Männern einen sehr wichtigen Teil einer Inter- ventionskette gegen häusliche Gewalt dar und bietet in Paarbeziehungen und Familien einen wichtigen Beitrag zum Schutz Aller. Für Anfragen steht allen Interessierten die Diakonie OAB und die Caritas gerne zur Verfügung. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kosten- los, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 24. Oktober 2021 Gästeführer: Wilfried Scheremet Totholz Die Abende werden länger. Die Natur zieht sich zurück. Wandert man durch den ruhiger werdenden Wald, fällt herumliegendes Holz stärker auf als sonst. Oft ärgern wir uns über die „Unordnung“ oder über die „Verschwendung“. Dabei wissen wir meist nicht, welch große Zahl von Lebe- wesen im Verborgenen dafür sorgt, dass die Bäume und andere Pflanzen, aber auch die Tiere genügend Nährstoffe zur Verfügung haben. Das Gleichgewicht in der Natur wäre viel labiler ohne das verborgene Leben im absterbenden Holz, an dem nicht nur „Schädlinge“, sondern auch ihre na- türlichen Feinde ihren Teil haben. Eine besondere Bedeu- tung kommt in diesem Zusammenhang dem Bannwald zu. Der Gästeführer Wilfried Scheremet zeigt uns im Rahmen seiner Führung am kommenden Sonntagnachmittag an unterschiedlich fortgeschrittenem Zerfall der stehen- oder liegengebliebenen Stämme und Äste Lebewesen oder deren Spuren, die im Verborgenen ihr Dasein fristen. So erleben wir unsere Landschaft noch vielfältiger... Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Hallenbad Baienfurt - In den Herbstferien geschlossen Das Hallenbad Baienfurt wird von Samstag, 30.10 (ab 13:00 Uhr) bis einschließlich Sonntag, 7.11.2021 geschlos- sen um die Sanierungsmaßnahmen abzuschließen. Die Herbstferien werden genutzt, um die neuen Startblöcke, die neue Rutsche und die Sprunganlagen zu montieren. In dieser Zeit finden keine Kurse im Hallenbad Baienfurt statt. Läuft alles planmäßig, kann das Hallenbad ab Mon- tag, 8.11.2021 wieder genutzt werden. Ihr Hallenbad-Team Baienfurt ZUBEREITUNGSZEIT: 20 MINUTEN Zutaten für ca. 0,8 Liter: 600 ml Glühwein 120 ml Orangensaft Zesten von 1 Bio-Orange 250 g brauner Zucker 1 Päckchen Vanillinzucker 1 Vanilleschote 1 Stange Zimt 3 Nelken 3 Sternanis 2 Pimentkörner etwas gemahlener Kardamom 500 ml klarer Schnaps (Wodka oder Korn) © Z im m le r/ D EI KE SchwediScheS Rezept Adventslikör Zubereitung: Glühwein zusammen mit Orangensaft, Zesten, Zucker und Mark der Vanilleschote in einen Topf geben. Die restlichen Gewürze in einen Teefilter füllen, mit einem Faden zubinden und in die Flüssigkeit tauchen. Aufkochen und ohne Deckel köcheln lassen, um die Flüssigkeit zu reduzieren. Dabei regelmäßig umrühren. Wenn der Inhalt sirupartig wird (es sollten gut 250 ml übrig bleiben), den Topf vom Herd nehmen, die Zesten und das Gewürzsäckchen entfernen. Abkühlen lassen, den Schnaps zugeben und gut durchrühren. In eine saubere Flasche umfüllen und mindestens eine Woche in einem dunklen Raum ziehen lassen. Gelegentlich schütteln. Eignet sich sehr gut als weihnachtliches Mitbringsel. © Schorten/DEIKE 751U07U1 © d ro ig ks /D EI KE 75 2U 48 W 1 Ihr Mitteilungsblatt Die aktuelle Informationsquelle! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Tipps gegen Herbstblues Gegen Müdigkeit und Antriebslosigkeit hilft ein Tee aus Hage- butte, Johanniskraut, Huflattich sowie Hopfen- und Lindenblü- ten. Das darin enthaltene Vitamin-C wirkt stimmungs- aufhel- lend. Mit diesen Mitteln bekämpfen Sie den Herbstblues: Starten Sie mit einem Energie-Drink in den Tag, um der schlechten Laune schon morgens den Garaus zu machen. Eine Mischung aus ei- nem Viertelliter warmem Wasser und dem Saft einer halben Zit- rone gibt Ihnen die nötige Power. Regelmäßiger Sport bringt den Kreislauf in Schwung und vertreibt trübe Gedanken. Setzen Sie Kartoffeln auf Ihren Speiseplan, das darin enthaltene Serotonin steigert das Wohlbefinden. Der Körper braucht im Herbst mehr Ruhe – ein Solebad hilft dabei. Lösen Sie dafür ein Kilogramm Meersalz im Badewasser auf und genießen Sie dieses für etwa 30 Minuten. © bss/DEIKE 750U13U2 © Zimmer/DEIKE ✃ Z6 für Stück ... Stück Bitte senden Sie mir folgende Materialien zur: Alzheimer-Krankheit Fördermitgliedscha 0800 - 200 400 1 (gebührenfrei) bauen Sie mit uns an einer Zukun, in der Alzheimer geheilt werden kann. Möchten Sie weitere Informationen? Schreiben oder rufen Sie uns an unter: Kreuzstraße 34 · 40210 Düsseldorf www.alzheimer-forschung.de Spendenkonto: IBAN: DE19 3702 0500 0008 0634 00 BIC: BFSWDE33XXX Bank für Sozialwirtscha, Köln SPENDEN SIE GEBORGENHEIT FÜR SCHUTZLOSE MENSCHEN www.aerzte-ohne-grenzen.de / spenden Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE72370205000009709700 BIC: BFSWDE33XXX SI ER RA L EO N E © P et er B rä un ig Mit Ihrer Spende schenkt ÄRZTE OHNE GRENZEN Schutz: Mit 51 Euro können wir zum Beispiel 22 Kinder gegen Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf impfen. Private Spender*innen ermöglichen unsere unabhängige Hilfe – jede Spende macht uns stark! Beachten Sie bitte Glasverwertung ist Umweltschutz! Vielen Menschen in Paraguay fehlt es an Nahrung, Bildung und vielem mehr. Wie sich für Petrona die Zu- kunft verbessert, erfahren Sie unter: brot-fuer-die-welt.de/chance Jeder Mensch hat eine erste Chance verdient. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 4 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Nachruf Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Abschied von ihrem Gründungs- und Ehren- mitglied Eugen Haug welcher am 06.10.2021 im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Seit der Vereinsgründung 1994 unterstützte Eugen kontinuierlich und in außeror- dentlichem Maße den Verein. 2009 wurde er daher zum Ehrenmitglied der Reiter- gruppe Baindt e.V. ernannt. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Reitergruppe Baindt e.V. Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Abschied von Ihrem Gründungs- und Ehrenmitglied Alter von 81 Jahren verstorben ist. Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Montag, 08.11.2021 bis einschließlich Freitag, 19.11.2021. Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE NACHRUFE „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de ` VORARBEITER (ID 2013) ` FACHARBEITER (ID 2012) ` BAULEITER (ID 1615) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Job- Portal unter jobs.leonhard-weiss.com, Stichwort jeweilige ID oder senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG BAUUNTERNEHMUNG Leonhard-Weiss-Str. 22, 73037 Göppingen, Frau Karin Veit, P +49 7161 602-1226 Adresse Standort Grünkraut: Kaufstr. 15 88287 Grünkraut P +49 751 6956 LEONHARD WEISS, gegründet 1900, ist eines der leistungsstärksten und erfolgreichsten Bauunternehmen Deutschlands. Unser Portfolio im Tief- und Straßenbau umfasst u. a. den Neubau, Umbau oder Ausbau von Stra- ßen und Wegen, Außenanlagen sowie Tiefbauarbeiten für Strom-, Gas-, Wasser- und Telekommunikationsnetze. Wir suchen Sie (m/w/d) für Projekte im Tief- und Straßenbau am Standort Grünkraut als ENTSCHEIDEN SIE SICH FÜR IHRE ZUKUNFT BEIM TOP-ARBEITGEBER! www.leonhard-weiss.de STELLENANGEBOTE KFZ-MARKT IMMOBILIENMARKTSeit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. VERKÄUFE „„AAlltteerrnnaattiivvee BBeessttaattttuunnggssffoorrmmeenn““ DDiiee BBaalllloonnbbeessttaattttuunngg.. www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Für unsere Büro- und Sanitärräume suchen wir ab sofort eine Reinigungskraft (m/w/d) auf Minijob-Basis. Arbeitszeit nach Vereinbarung. 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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 19. August 2022 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich -attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen- Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zei- tintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überal- terung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befestigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 25 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2022. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 12. September 2022 an die Gemeinde Baindt, Franka Maurer, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: https://www.baindt.de/ umwelt-verkehr/streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Franka Maurer, Tel. Nr.: 07502 9406-40, E-Mail: f.maurer@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Erfolgsprojekt zum Erhalt der Biodiversität : 1000 schnittige Obstbäume Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungspflege. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis. In den bisherigen drei Schnittperioden 2018 bis 2021 haben Obstfachwarte/ Obstfachwartinnen bereits 120 Streuobstbestände mit rund 3.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt und da- durch für deren Erhalt gesorgt. Die Anmeldeunterlagen sind auf dem Rathaus einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie auf der Homepage der Biodiversitätsstrategie des Landkreises unter www.naturvielfalt-rv.de oder unter https://www.rv.de/Umwelt_+Landwirtschaft+_+Forst/Naturschutz/streuobst Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ihre Gemeindeverwaltung * In dieser Artikelserie werden Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben.* Kuch Landwirtschaft mit Herz in Sulpach Wir, die Familie Kuch, verkaufen in einem kleinen Häuschen mit Selbstbedienung folgende Produkte: • Eier von unseren eigenen Hühnern aus Freilandhaltung • gelegentlich frisch geschlachtete Suppenhühner • verschiedene Nudeln, diese werden aus Eiern von unseren Hühnern im Lauratal produziert • Honig aus unserer eigenen Imkerei • Äpfel, Kartoffel und Rapsöl von regionalen Anbietern • Q-Eis im Becher aus Bad Waldsee mit wechselnden Sorten Vor dem Laden stehen zwei Bänke auf denen man das leckere Eis genießen kann! Regional einkaufen ist wichtig, da es auch Umwelt- und Tierschutz bedeutet. Bei uns konkret heißt das z.B., dass die Hühner regional eingekauft werden um ihnen lange Transporte zu ersparen, das Futter ist regional und genfrei, und die Tiere werden auf dem Hof geschlachtet. Mit einem re- gionalen Einkauf kann man als Kunde ganz gezielt Landwirte und Haltungsformen unterstützen. Ihre Familie Kuch aus Sulpach Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Einrichtungsleitung für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23 eine Einrichtungsleitung (m/w/d) für die verantwortliche Führung einer der drei kommunalen Kitas. Wir bieten Ihnen: • eine unbefristete Stelle nach SuE aktuell je nach Hausgröße in SuE 11 bzw. SuE 13, • in Teilzeit möglich, mindestens 75 % Beschäftigungsumfang und • einen Leitungszeitanteil von 20 % bzw. 25 % je nach Hausgröße. Die Stelle ist der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 21.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Integrationskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung eines Schülers eine Integrationskraft. Es handelt sich um einen Betreuungsumfang von 25 Stunden pro Schulwoche. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 01. September 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Herr Plangg zur Verfügung (Tel. 07502/94 06-11). Pädagogische Fachkräfte für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23: • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die 3- bis 6-jährigen Kinder • mehrere pädagogische Fachkräfte (m/w/d) für die 1- bis 3-jährigen Kinder • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Krankheitsvertretung Die unbefristeten Stellen sind der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet und in Teilzeit möglich. Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach dem TVöD - SuE S 8a und einen interessanten und verant- wortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 31.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Amtliche Bekanntmachungen Die Bushaltestellen Gartenstraße werden zu barrierefreien Haltestellen umgebaut. Baubeginn ist am 22 August 2022 In der Kalenderwoche 34 beginnen die Arbeiten für den barrierefreien Umbau der oben genannten Bushaltestel- le. Im Zuge dieser Arbeiten muss die Gartenstraße im Bereich der Bushaltestellen halbseitig gesperrt werden. Während der ganzen Bauzeit, etwa bis Ende September, muss der Gehweg entlang der Busbuchten voll gesperrt werden. Wir bitten um Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Die Baufirma bemüht sich, diese und andere Störungen - wie etwa durch Staub und Lärm - für unsere Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten und bittet den- noch auftretende Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Außerdem bittet sie um äußerste Vorsicht im Bereich der Bauarbeiten. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben können Sie gerne das Personal vor Ort ansprechen oder die Firma unter info@beller-kieswerk.de anschreiben. Busverkehr Zur Aufrechterhaltung des örtlichen Busverkehrs ist es erforderlich, Ersatzhaltestellen einzurichten. Um einen reibungslosen Busverkehr über diese Straßen ermögli- chen zu können, muss während der Zeit der Umleitung ein generelles Halteverbot in diesen Straßen ausgespro- chen werden. Wir bitten deshalb alle Anwohner, ihr Fahr- zeug während der Dauer der Maßnahmen nicht auf der Straße abzustellen. Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) • Ausschreibung Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grund- eigentums zu entscheiden: Gemarkung: Baindt, Gewann: Zankenberg FIst.Nr.: 1158, Fläche: 12243 m2 Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvor stellung dem Landratsamt Ravensburg, Landwirt- schaftsamt, Postfach 1940, 88189 Ravensburg bis zum 29.08.2022 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 4120 GV-2022-0448 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch des Baubauungsplanentwurfs „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ - Batteriespeicher In der Gemeinderatsitzung vom 02.08.2022 hat der Ge- meinderat Baindt in der öffentlichen Sitzung den Aufstel- lungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung beschlossen. Lage und Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung Das Plangebiet liegt im Südwesten des Ortsteils Schachen innerhalb des Gewerbegebietes Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wur- de. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden ne- ben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und Regenrückhaltung gebaut. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Re- tentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Reten- tionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Bat- teriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspann- werk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungspla- nes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungs- planänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Flächennutzungsplan Da der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ eine Fläche für erneuerbare Energien (Versor- gungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wär- me-Kopplung) ausweist, kann er nicht aus dem Flächen- nutzungsplan (FNP) heraus entwickelt werden. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch. Weiterhin hat der Gemeinderat am 02.08.2022 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzufüh- ren und entsprechende Planentwürfe als Grundlage gebilligt. Der Planbereich ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet: Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Im Einzelnen gilt der Lageplan zum Bebauungsplan vom 02.08.2022. Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den örtlichen Bauvorschriften vom 29.08.2022 bis einschließlich 29.09.2022 im Rathaus Baindt, Zimmer 4.1, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt während der üblichen Dienststunden öffentlich aus- gelegt. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind je- weils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) Außerdem ist dieser auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar unter https://www.baindt.de/leben-wohnen/ bauen-wohnen/bebauungsplaene Während der Auslegungsfrist können zu den geänder- ten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplans Stellung- nahmen schriftliche oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfas- sers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Aus- legungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan und die örtli- chen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. Baindt, den 19.08.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 21.06.2022 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 07.10.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fas- sungsdatum vom 21.06.2022 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plange- biet liegt westlich der Gemeinde Baindt und umfasst das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungs- bereich soll eine Reithalle sowie eine Terrasse und Lager- flächen umgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im auf Seite 7 abgebildeten Lageplan dargestellt. Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplanten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplan- ten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnah- me erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekop- pel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Obe- ren Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 29.08.2022 bis 12.09.2022 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2022 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. - Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umwelt- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 bezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültigkeit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuch- tungsauswirkung und der Aufstellung eines Nutzungs- konzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungs- gebieten), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbe- abwasser (zur Abwasserbehandlung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwässerungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich) so- wie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle - Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rah- men der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotech- nik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklichkeit in Bezug auf landwirtschaftli- che Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und Zu- rücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschrei- bungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschließung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungs- konzept, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser), des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmas- senausgleich), des Landratsamtes Ravensburg, Na- turschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbeitung artenschutzrechtlicher Belange, zum flächenscho- nenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Gebieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vor- prüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuch- tung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Landratsam- tes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsge- bieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExt- rem), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsa- men Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwasser), des Lan- desnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e.V. (zum Zielabweichungsverfahren von 2020, Abarbei- tung der FFH-Belange, des Artenschutzes und der Ein- griffs-Ausgleichsregelung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) - Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehöri- gen Zielabweichungsverfahren von 2020), des Regio- nalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielab- weichungsverfahren von 2020 und zur Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum ar- tenschutzrechtlichen Fachgutachten, zu Ergänzungen der Festsetzungen zur Beleuchtung, zur unterzeichne- ten FFH-Vorprüfung, zur im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wesentlich größeren Ein- beziehung von Flächen und der ggf. erforderlichen Bilanzierung dieser, zur erforderlichen Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen, zu mögli- chen baubedingten erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, zur Beantragung einer Ökokonto- maßnahme für Teile der geplanten Ausgleichsmaß- nahmen, zur nicht möglichen Anerkennung der Puf- ferfläche entlang des Gewässers, zur Eingrünung mit Baumpflanzungen nach Westen, zur Gewährleistung der Umsetzung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnah- men durch die Gemeinde Baindt, zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Durchführungsvertrag mit grundbuchrechtlicher Sicherung und zu allgemeinen Artenschutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Arten (Vögel und Fledermäuse), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vor- habens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQextrem, zur erforderlichen näheren Beschreibung der geplanten gewässerökologischen Aufwertung als Kompensa- tionsmaßnahme auf der Fl.-Nr. 376 und zur Abstim- mung mit dem Sachgebiet Oberflächengewässer zur Beurteilung eines ggf. erforderlichen Wasserrechts- verfahrens), des Landratsamtes Ravensburg, Bo- denschutz (zur Bewertung der Eingriffsstärke in das Schutzgut Boden aufgrund des dauerhaften Verlustes der Bodenfunktionen, zu konkreten Bodenschutzmaß- nahmen bei den Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zu Eingriffen in das Schutzgut Boden im Rahmen der geplanten Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen und fehlenden Unterlagen (Bi- lanzierung, Pläne, Schnitte, Flächenangaben) hierzu, zu den temporären Eingriffen im Zuge der Herstellung der Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen, zur Ergänzung fehlender Begründungen für die Auf- bzw. Abwertung von Flächen mit Ökopunkten und zur nicht möglichen doppelten Verwendung einzelner Flä- chen im Rahmen der Bilanzierung) - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagen- bedingt, betriebsbedingt, baubedingt) durch das Vor- haben anhand vorhandener Unterlagen, Summations- wirkung und Anmerkungen) - Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: - Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Ergänzung des Geltungsbereiches des vBP „Reithal- le“, detaillierte Darstellung des Sozialtrakts, Numme- rierung der Pläne) - Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozial- trakts, Ergänzung des „Reiterstübles“ mit kleiner Kü- chenzeile als zulässige Nutzung der „Reithalle“ unter Ziffer 2.1 - Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung „Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ unter Ziffer 2.8 - Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungs- bereiches eines HQextrem in Plan- und Textteil - Ergänzungen bei den Hinweisen - Änderungen bei der Begründung - redaktionelle Änderungen und Ergänzungen - Ergänzung der umweltbezogenen Informationen Baindt, den 19.08.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Ravensburg gemäß § 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) das Landratsamt Ravensburg - untere Wasserbehörde - erlässt gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsge- setz (WHG) i.V.m. § 75 Abs. 1 Satz 2 Wassergesetz für Ba- den-Württemberg (WG), § 21 Abs. 2 Nr. 1 WG und § 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende A l l g e m e i n v e r f ü g u n g: 1. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch gemäß § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 20 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg (WG) wird wie folgt beschränkt: Die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern wird in allen Gemeinden des Landkreises Ravensburg untersagt. 2. Für die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis gilt das Wasserentnahmeverbot der Ziffer 1 ebenfalls, sofern die Erlaubnis eine Inhalts- oder Nebenbestim- mung enthält, die die Wasserentnahme in dem Zeit- raum für unzulässig erklärt, in dem der Gemein- und Anliegergebrauch durch Allgemeinverfügung unter- sagt ist. 3. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine wi- derrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. 4. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. 5. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung. Sie tritt außer Kraft mit Ablauf des 19.09.2022. I. R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Ravensburg, Frie- denstraße 6, 88212 Ravensburg zu erheben. II. H i n w e i s e: 1. Die Einhaltung des Entnahmeverbotes wird über- wacht. Auf die Bußgeldvorschriften des § 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG und des § 126 Abs. 1 Nr. 4 WG wird hinge- wiesen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Allge- meinverfügung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 € verhängt werden. 2. Das Entnahmeverbot gilt nicht für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen aus oberir- dischen Gewässern. 3. Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann beim Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt, SG Oberflächengewässer, Gartenstraße 107, 88212 Ra- vensburg, Bauteil E, Zimmer-Nr. 315 während der übli- chen Dienststunden eingesehen werden (vgl. § 41 Abs. 4 S. 2 LVwVfG). Ravensburg, den 08.08.2022 Landratsamt Ravensburg - untere Wasserbehörde - gez. Iris Steger Dezernentin Kreisentwicklung, Wirtschaft und ländlicher Raum Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.08.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die Anwesenden Zuhöre- rinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde angefragt, ob man im Zuge der Neugestal- tung des Dorfplatzes die Straße beim CAP-Markt bzw. die Mühlstraße nicht als Spielstraße ausweisen könnte. Die Mühlstraße, so die Vorsitzende ist bereits als Spielstra- ße deklariert, nach Fertigstellung des Dorfplatzes kann man sich gerne mit Vertretern des Verkehrsamtes des Landratsamts Ravensburg und der Polizei beraten, wie die Straße beim CAP-Markt gewidmet wird (Spielstraße, Tempo 30 oder ähnliches). TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Juli 2022 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung der Absichtserklärung zum Inter- kommunalen Gewerbegebiet - weiteres Vorgehen - Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten „Gemeinsamen Absichtserklärung zur Schaffung eines Interkommunalen Gewerbegebietes“ zu. TOP Weiterentwicklung der Baindter Kinderbetreu- ungslandschaft und Neuordnung der Leitung und Trä- gerverantwortung Beschluss: 1. Die Stelle der Gesamtleitung des Kindergartens „Son- ne, Mond und Sterne“, bestehend aus drei Kinderta- gesstätten, in der jetzigen Form, ohne bestehende Einrichtungsleitungen, ist nicht rechtssicher gemäß § 45 SGB VIII und wird aufgehoben. 2. Mit der bisherigen Gesamtleiterin ist eine einvernehm- liche Änderung des Arbeitsverhältnisses durch einen Änderungsvertrag anzustreben. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird eine außerordentliche Ände- rungskündigung mit sozialer Auslauffrist angestrebt. 3. Es wird je Gebäude eine Einrichtungsleitung gemäß § 45 SGB VIII eingesetzt. 4. In der betrieblichen Auswirkung und zur Erfüllung des Zuverlässigkeitsprinzips wird die Stelle einer Fachbe- reichsleitung mit einem Stellenumfang von 65% ge- schaffen. Um die Tarifautomatik in SuE zu vermeiden, wird diese Stelle der Verwaltung zugeordnet. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerungsauf- gaben der Kita-Betreuung der Fachbereichsleitung zuzuordnen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Stadtradeln Das Stadtradeln war auch dieses Jahr wieder ein vol- ler Erfolg. b) Gaslieferungen - Energieeinsparungen Auf Grund der reduzierten Gaslieferungen aus Russ- land hat sich die Verwaltung bereits intensiv damit beschäftigt, wie und in welchem Umfang in den ge- meindlichen Gebäuden (Rathaus, Schenk-Konrad-Hal- le, Kindergarten, Schule, Sporthallen) Energie einge- spart werden kann. TOP 04 Dorfplatz - Abstimmung Entwurf - Auftrag zur Ausschreibung der Baumaßnahme Bürgermeisterin Rürup berichtet: Im April 2018 wurden die Landschaftsarchitekten vom Büro 365° aus Überlingen mit einem Entwurf zur Neuge- staltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte beauftragt. Im weiteren Verlauf wurde dieser erste Entwurf den Ansprü- chen und Erfordernissen an den Baindter Ortskern ange- passt. Bürgerinnen und Bürger wurden in Informations- veranstaltungen über die Entwicklungen in der Ortsmitte, die sich aufgrund politischer Entscheidungen ergaben, eingebunden. Darüber hinaus konnte sich die Bevölkerung und Vertreterinnen und Vertreter der Vereine im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate mit ihren Ideen und Anregungen für unsere Ortsmitte einbringen. Als Ergebnis wurde von den Landschaftsarchitekten ein Entwurf entwickelt, der einen breiten Zuspruch fand. Mit diesem nun vorliegenden Entwurf sollen die Bauarbei- ten für die Platzgestaltung ausgeschrieben werden. Für die Bauausschusssitzung am 01. August 2022 ist vorge- sehen drei Hauptmuster mit Granit aus europäischen Steinbrüchen vor dem Rathaus zu verlegen, so dass sich die Mitglieder des Bauausschusses ein erstes Bild ma- chen können, wie der Belag des Dorfplatzes in Zukunft aussehen soll. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Orts- kerns müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch die beiden Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Dies wurde bei der Gestaltung des Dorfplatzes mitbe- rücksichtigt. Nach schwierigen Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Behörden wurde nun eine Lösung gefunden. Der Umbau der beiden Busbuchten wird Teil der Ausschreibung sein. Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 wurde der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass sie in das Förderprogramm ÖPNV aufgenommen wurde. Der Umbau der beiden Bushalte- stellen wird gemäß der Kostenschätzung ca. 480.000 € kosten. Dieser Betrag ergibt sich auch aufgrund des um- fangreichen Eingriffs in den Straßenraum. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde uns eine Förderung von ca. 100.000 € signalisiert. Sofern die Aufstockung im Landessanierungsprogramm bewilligt wird, die aktuell ansteht, ist bei Gesamtkosten von ca. 3.800.000 € (inklusive Bushaltestellen) eine För- derung von ca. 1.000.000 € (inklusive Förderung für Bus- haltestellen) zu erwarten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung und der zugehörigen Kostenberechnung die Umgestaltung des Dorfplatzes auszuschreiben und umzusetzen. Das Büro 365° freiraum + umwelt wird mit den Leis- tungsphasen 5 - 7 beauftragt. 2. Die Pflasterung des Dorfplatzes erfolgt gemäß Mus- terfläche 3. TOP 05 Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Aus- legungsbeschluss des Bebauungsplans „Gewer- begebiet Mehlis“ - 6. Änderung und Erweiterung und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf Teilflächen der Flst. 1014 + 1015 Bürgermeisterin Rürup informiert das Gremium über fol- genden Sachverhalt: Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewer- begebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Be- bauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und Regenrückhaltung gebaut. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgese- hen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Bat- teriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspann- werk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungspla- nes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungs- planänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Da der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB (Versorgungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zen- tralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung) ausweist, kann er nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) heraus entwickelt wer- den. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Nachdem die Unterlagen der Betreiberfirma vorlagen, fand ein Scoping-Termin mit Vertretern des Landrat- samtes, der Betreiberfirma, der Landschaftsplaner, der Bauleitplanerin und der Gemeinde statt, bei dem anste- hende Fragen geklärt wurden. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes muss nun der Aufstel- lungsbeschluss gefasst werden, sowie gleichzeitig der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ für den im Abgrenzungslageplan vom 12.07.2022 dargestellten Bereich sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO im Planbereich „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ aufzustellen. 2. Der Bebauungsplanvorentwurf sowie der Vorentwurf des Umweltberichts werden gebilligt. 3. Der Gemeinderat beschließt auf dieser Grundlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behör- denanhörung durchzuführen. Hinweis: Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). TOP 06 Radschnellweg RS9 zwischen Baindt und Fried- richshafen- Vorstellung Entwurfsplanung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Radschnellverbindungen sind ein wichtiges Instrument der Radverkehrsförderung und der angestrebten Ver- kehrswende, insbesondere auf der hoch belasteten Pend- lerachse im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Im Oktober 2017 wurde durch den Regionalverband daher eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und diskutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nutzens vertiefend betrachtet wurde. Im März 2019 wur- de der Abschlussbericht der Studie mit der Vorzugstrasse vorgelegt. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Qualitäts- standards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nut- zen-Kosten-Verhältnis von 2,0 wurde ihre Wirtschaftlich- keit nachgewiesen. Aufgrund der prognostizierten Nutzerzahlen übernimmt das Land Baden-Württemberg für die Abschnitte zwi- schen Weingarten und Ravensburg die Baulast der ge- planten Radschnellverbindung. Ebenso für die Ortsdurch- fahrt von Baienfurt. Zwischen Baindt und Baienfurt sowie in der Weiterführung in Richtung Friedrichshafen wurde die geplante Route als Radschnellverbindung in der Bau- last des Kreises eingestuft. Um zügig mit der Planung vor- anzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt. Die Bewilli- gung der Fördermittel ist im Juli 2020 erfolgt. Anfang 2021 hatte der Regionalverband Bodensee-Ober- schwaben den Planungsauftrag für die Linienfindung und die Bildung sinnvoller Planungs- und Bauabschnitte für des RS 9 an die beiden Büros BERNARD Gruppe ZT GmbH und VIA eG vergeben. Ziel ist die Abstimmung und Fest- legungen der Linienführung der Radschnellverbindung, unter Beteiligung der Kommunen sowie der Bürgerschaft, sowie die anschließende Vorbereitung der weiteren Pla- nungsschritte. Die Bürgerbeteiligung wurde online im Zeitraum vom 22.07.2021 bis zum 17.09.2021 durchgeführt. Die Bürge- rinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, bestehende Trassenvarianten zu bewerten, neue Alternativen vorzu- schlagen sowie Hinweise zu Mängeln und Maßnahmen einzubringen. Insgesamt haben über 600 Personen an Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 der Beteiligung teilgenommen, wobei circa 50 Perso- nen den Abschnitt auf der Gemarkung Baindt bewertet und kommentiert haben. Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Rahmen der Gemeinderatssitzung durch die Gutachter vorgestellt. Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse der Bürgerbe- teiligung überwiegend eine Bestätigung der Führung der Radschnellverbindung entlang der K 7951. Alternativ wur- de erneut eine Führung über die Wohngebiete (Baindter-/ Garten-/Küferstraße) vorgeschlagen, die bereits im Rah- men des Variantenvergleichs in der Machbarkeitsstudie untersucht und v.a. aufgrund der Umwegigkeit und der fehlenden Anbindung in Richtung Baienfurt nicht weiter- verfolgt wurde. Zur Überprüfung der Machbarkeit einer Führung des RS 9 im Zuge Marsweiler Straße sowie entlang der K 7951 wurde ein konzeptioneller Entwurf des Kreisverkehrs K 7951/Marsweiler Straße sowie die Fortführung des Rad- schnellweges über Radfahrstreifen in die Ortsmitte aus- gearbeitet und mit den Akteuren (Regionalverband, Land- kreis Ravensburg, Gemeinde Baindt) abgestimmt. Die Überlegungen zur Radschnellverbindung wurden auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Dorfplatzes bzw. der Erschließung des Fischerareals betrachtet. Die konzeptionellen Entwürfe werden im Rahmen der Ge- meinderatssitzung durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Führung des RS 9 erfolgt auf dem Abschnitt zwischen Baienfurt und dem Kreisverkehr in Baindt straßenbeglei- tend zur K 7951 im Zweirichtungsverkehr. Der bestehen- de Weg ist hierzu mindestens auf eine Breite vom 5,00 m auszubauen und der Radverkehr am Knotenpunkt mit der Schachener Straße zu sichern. Am Kreisverkehr K 7951/Marsweiler Straße wird der Radverkehr über die bestehende Mittelinsel in den Mischverkehr übergeleitet. Alternativ können Radfahrende weiterhin die bestehende Unterführung nutzen. Die weitere Führung in die Marswei- lerstraße bis zum Dorfplatz verläuft über Radfahrstreifen mit einer Breite von ca. 2,00 m bis 2,70 m. Für den Kreis- verkehr im Zuge der K 7951 sind kleinere Markierungs- arbeiten, die eine Reduzierung der Geschwindigkeiten im Kfz fördern, vorgesehen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Trassenvariante im Zuge der Marsweiler Straße sowie parallel zur K 7951 für den Radschnellweg RS 9 auf der Gemarkung Baindt zu. Die beschlossene Trassenvariante ist Grundlage für die wei- teren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI durch die entsprechenden Baulastträger. TOP 07 Einführung elektronisches Anordnungswesen - Unterzeichnung der Rechnungen per einfacher Signatur Kämmerer Abele berichtet: In der Gemeinde Baindt werden jährlich 8.800 Anord- nungsbelege nicht mehr ausgedruckt, sondern via einfa- cher Signatur unterzeichnet. Bereits seit Mitte Juli 2022 werden an fast allen Arbeitsplätzen der Verwaltung Zah- lungsanweisungen- und einnahmen sowie interne Ver- rechnungen elektronisch unterschrieben. Der Bereich Rechnungseingang vereinfacht die Organi- sation für den gesamten Rechnungslauf. Vom Postein- gang bis zum Kassenvollzug wird der Workflow in allen Stufen transparent abgebildet und effizient unterstützt. Der Rechnungseingang als zusätzliches Modul zu CIP-Ar- chiv bietet wesentliche organisatorische Unterstützung für den täglichen Arbeitsablauf. Dem Anwender wird dabei eine komplett elektronische Rechnungsverarbeitung ermöglicht. Vom Einlesen der elektronischen Rechnung bzw. dem Einscannen der Ein- gangsrechnung bis hin zum Kassenvollzug werden alle Bearbeitungsstufen abgebildet. Es kommen immer mehr Rechnungen in digitaler Form bei der Gemeinde Baindt an. ZUGFeRD-und x-Rechnungen (elektronische Rech- nungen) können direkt übernommen werden. Der Workflow wird sehr flexibel den spezifischen und organisatorischen Gegebenheiten angepasst. In Baindt werden alle Rechnungen zentral in der Kämmerei erfasst und vorkontiert. Der einzelne Sachbearbeiter übernimmt den Prüfungsvorgang (Anzahl, Lieferung, Rechnungsbe- trag etc.) und signiert die digitale Rechnung. Gemäß dem Vieraugenprinzip wird die Rechnung vom Kämmerer bzw. der Bürgermeisterin noch angeordnet. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass ab dem Einscan- nen der Vorgang beauskunftet werden kann. Die Erfas- sung zeitkritischer Sachverhalte (z. B. Skontofristen), Plau- sibilitätsprüfungen und Kommentarmöglichkeiten (ohne Veränderung am Dokument) ebenso wie Stapelbearbei- tung und digitale Signatur, erleichtern die tägliche Arbeit. Die Belege werden dauerhaft archiviert, sodass sie bei- spielsweise im Falle einer Rechnungsprüfung der Scan und die Unterschriften direkt geprüft werden können. Es wird bei den Unterschriften auf eine einfache elektroni- schen Sig natur (über Passwort) gesetzt. Es wird mit der elektronischen Anordnung und Archivie- rung eine revisionssichere Langzeitarchivierung erreicht. Die elektronischen Anordnungen (sachlich rechnerische Feststellung und Anordnung von Zahlungen) werden nicht mehr ausgedruckt. Bei Eingang der Rechnung wird diese, sofern diese noch in Papier eingeht, gescannt und von den zuständigen Mit- arbeitern per einfacher Unterschrift (Signatur mit Pass- wort) unterzeichnet. Durch diese Umstellung können ca. 20.000 Blätter Papier eingespart werden. Bei der digitalen Umstellung spielt der Klimaschutz neben der organisatorischen Übernah- me von ZUGFeRD-und X Rechnungen eine nicht unter- geordnete Rolle. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Einrichtung des elektroni- schen Anordnungswesen mit Unterzeichnung per einfa- cher Signatur zur Kenntnis. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Ausfüh- rungen gemacht. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2022: Sonnenbrille silber/metall, Taschenbuch „Po- siealbumverse“, Einzelschlüssel mit gelbem Anhänger, Softshell-Jacke grau, T-Shirt dunkelblau, Juli 2022: Skateboard hellblau, Einzelschlüssel, Mountain- bike schwarz/weiß, August 2022: T-Shirt blau, Stockschirm grau, Fahrrad- schloss, Damenrad silber, Kinder-Schirmmütze rosa Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 20. August und Sonntag, 21. August Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 20. August Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 21. August Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 27. Juli 2022 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Irmgard Moosmann herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 29.07.2022 feierten die Eheleute Renate und Karl Volz das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 05.08.2022 feierten die Eheleute Kornelia und Alfons Amann das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. August 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz September 10.09. Open-Air-Kino MV Reitplatz 13.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 14.09. Seniorentreff BSS 16.09. Ehrenamtsfest SKH 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH 30.09. Jahreshauptversammlung SV SKH Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austräger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Haus- nummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95874647 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Segnung der Vorschüler Immer am Ende des Kindergartenjah- res müssen wir leider von vielen Kin- dern Abschied nehmen, von unseren Vorschülern. Ab September gehen un- sere „Großen“ neue Wege. Sie alle freuen sich jetzt schon auf die Schule. Damit der Gott die Kinder auf ihrem Lebensweg weiter- begleitet, segnete unsere Pastoralreferentin, Frau Regina Willmes, am 26. Juli jeden einzeln und bedachte sie mit allerbesten Wünschen für den neuen Lebensabschnitt. Auch die anderen Kinder und Erziher/-innen wurden von ihr mit einem Segenswunsch bedacht. Wir wünschen allen Kindern, Eltern und Gemeindemit- gliedern eine wunderschöne und erholsame Ferienzeit! Waldorfkindergarten Ahoi ihr Piraten, setzt die Segel ....und dann auf zum letzten Abschnitt eurer Reise Richtung Schule Nachdem unsere Vorschulpiraten auf ih- rem Ausflug mit einem Floß über den Zel- ler See gesegelt waren, wartete in der Fol- gewoche das nächste große Abenteuer auf unsere kleinen Piraten. Einen Abend im Kindergarten, wenn alle anderen daheim sind...was für eine Aufregung! Schon über den Tag erfüllte knisternde Aufregung die Luft der Schneeweißchengrup- pe. Und dann war es endlich soweit. Bereits eine halbe Stunde vorher standen die ersten Kinder in der abend- lichen Sommerhitze gespannt am Kindergartentor und warteten ungeduldig, in ihr Abenteuer starten zu dürfen. Als sich das Tor endlich öffnete, wollte ein bereits herrlich geschmückter Garten erkundet werden. Hier durften die Kinder den durstigen Kängurus Wasser bringen, mit den Lamas Kirschkerne um die Wette spucken und als Enten die leckeren Würmchen vor dem hungrigen Frosch ret- ten. Was für ein Spaß! Anschließend ging es auf zum reich gedeckten Buffet, welches die Eltern für die Kinder be- reitgestellt hatten. Da wurde nach Herzenslust geschlickt und geschleckt. Und dann... krawumm...ein lauter Krach in der Gruppe. Was war das? Ein Dieb, ein Geist oder doch nur die Putz- fee? Nein, unser kleiner Hauswichtel der Fritz-Fratz-Frie- derich war wieder einmal am Werk. Unter dem Chaos, das er angerichtet hatte, versteckte sich die Einladung für eine Schatzsuche. Eine Schatzsuche für Piraten, versteht sich! Schon ging es los, zu kniffligen Aufgaben durchs Baindter Naturschutzgebiet. Und natürlich waren unsere lieben See-Räuber erfolgreich und bargen eine herrliche Schatztruhe vergraben im tiefen Sand. Am Lagerfeuer warteten nun auch schon die Eltern, um gemeinsam den Schatz zu öffnen und den Abend gemütlich ausklingen zu lassen. So ging es an diesem Tag zu später Stunde für unsere Großen mit etwas müden aber leuchtenden Augen nach Haus, mit einer Schutzengelkette um den Hals und die Taschen gefüllt mit gold glänzenden Talern. Doch wer meint das war alles, der täuscht, denn das gro- ße Finale stand, eine weitere Woche später, noch bevor. Wie hatten die Kinder diesem großen Tag entgegenge- fiebert, hatten mit viel Fleiß und unnachahmlichem En- gagement das Märchen von Dornröschen als Theater- stück einstudiert und alle begonnenen Arbeiten zu Ende gebracht, um reich bepackt mit ihren Schätzen ihre Zeit im Kindergarten hinter sich zu lassen. Und während die Kinder nach einem festlichen Frühstück noch einmal aus- giebig im Garten spielten und tobten, wurde die Gruppe in ein Theater verwandelt, Kulissen aufgebaut und Zu- schauerreihen gestellt. Am Rande schmückten voll be- ladene Tische mit den Schätzen der Kinder den Raum. Zur Mittagszeit war es dann soweit. Während die Vor- schulkinder mit ihren Kostümen gespannt im Mittelraum warteten, füllten sich die Zuschauerplätze mit Eltern, Großeltern und Geschwistern. Mit dem Erklingen der Festglocke betraten der Prinz, die weisen Frauen und Männer und natürlich das Königs- paar samt Dornrößchen singend den Raum und erzähl- ten, sangen und sprachen ihre Geschichte vor einem ebenso staunend wie andächtig lauschendem Publikum. Tosender Beifall belohnte schließlich ihre wunderbare Darbietung. Mit einem süßen Geschenk bedachten die Vorschüler nun ihre kleineren Freunde; süße selbstge- machte Erdbeermarmelade wird an den Brötchentagen des kommenden Kindergartenjahres immer wieder an die ehemaligen Großen erinnern. Nach einem rührenden Rückblick auf die Kindergartenzeit eines jeden Einzelnen, wurden dann endlich die Vorschulkinderkronen verlie- hen und voll bepackt mit ihren Sachen, traten schließlich 9 stolze angehende Schulkinder gemeinsam mit ihren Eltern durch den Rosenbogen hinaus aus ihrer ach so schönen Kindergartenzeit. Im Garten luden Kinder und Eltern anschließend zum gemeinsamen Grillen. Als Dan- keschön für den Kindergarten gab es von den Eltern eine neue Bank für den Garten, mit all den Namen der Vor- schulkinder. Mit leckerem Essen, Musik, schönen Begeg- nungen, Tränen und Lachen endete dieser Tag und eine Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 wunderschöne gemeinsame Zeit. Doch in den Herzen bleiben viele, viele Erinnerungen, Erfahrungen und Dank- barkeit, die wir alle mit in unsere Zukunft nehmen dürfen ... und zwar kleine wie auch große Leute! Bücherei Öffnungstage in den Ferien Öffnungstage in den Ferien Montag, 22.08.22 15.00 - 16.00 Uhr Montag, 29.08.22 geschlossen Montag, 05.09.22 geschlossen Ab Montag, 12.09.22 gelten die normalen Öffnungszeiten Zur Information Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt Rentensprechtage in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Verbindung zum Renten- versicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden in der Rötenbacher Str. 24 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschen- buch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ra- vensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Aus- gabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 38: Mehrwert im Mehrwegbecher Immer mehr Menschen greifen zum Einweg- becher, um ihren Kaffee unterwegs zu trinken. Doch dieser Trend hat negative Folgen für die Umwelt. Neben dem Ressourcenverbrauch verschmutzen viele der weggeworfenen Einwegbecher Straßen, öffent- liche Plätze und die Natur. Für die Herstellung der jährlich in Deutschland verbrauch- ten Coffee-to-go-Becher entstehen außerdem rund 48.000 Tonnen CO2-Emissionen. Einwegbecher werden nur wenige Minuten benutzt und sind schwer recycelbar. Darum: Machen Sie einen wiederverwendbaren Coffee- to-go-Becher zu Ihrem ständigen Begleiter. Daraus schmeckt der Fairtrade-Kaffee dann gleich noch- mal so gut. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 1. 2. 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Nachwachsende Rohstoffe Bauwende zum Holzhaus So nutzen Sie Holz umweltgerecht: Holz hat Einfluss auf Gesundheit und Stimmung. Eine Inneneinrichtung mit Holz senkt Blutdruck und Herzfrequenz und Würde man künftig beim Neubau statt Stahlbeton natürliche Rohstoffe wie Holz oder Bambus nutzen, ließen sich enorme Mengen klimaschäd- licher Emissionen vermei- den. Überdies würde eine dauerhafte „CO2- Senke“ entstehen. So die Botschaft des internationalen Projekts „Bauhaus der Erde“. Initiator dieser For- mel „Holz statt Be- ton“ ist Hans Joachim Schellnhuber, der Grün- der des Potsdam Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und persönliche Ex-Berater von Angela Merkel. Verstanden hatte die Physikerin als Kanzle- rin alles, was Schellnhuber riet, doch durch- setzen konnte sie nichts davon. Nun will der ehemalige Klimamodellierer nicht mehr nur warnen, was passieren könnte, wenn wir so weitermachen, sondern vielmehr darin über- zeugen, was jetzt zu tun ist: „gezielt auf Holz, Bambus, Hanf, Lehm und andere Materi- alien ohne schweren CO2-Rucksack setzen“. Denn anders als der Bestandteil von Beton – Zement bzw. Kalk, der bei hohen Tempe- raturen gebrannt wird und viel CO2 freisetzt, genauso wie Stahl im Hochofen – bin- det das Holz das Treibhausgas. Doch je interessanter Holz für die Bauindustrie wird, desto größer der Druck auf den Wald. Forciert das nicht die Rodung der Wälder? „Nein, auf keinen Fall“, sagt Schellnhuber: „Wir müssen weltweit ins- besondere degradierte Flächen aufforsten, um darüber CO2 neu zu bin- den.“ Wälder nehmen fast ein Drittel der vom Menschen ausgestoßenen CO2-Mengen auf. Es müsse Schluss damit sein, Stahl und Beton zu verbauen, der nicht vernünftig wiederver- wertet werden könne, so der Klimaforscher. Dagegen würde unsere Nordhalbkugel bei guter Waldwirtschaft genügend Biomasse anbieten, um Neubauten mit Holz zu be- dienen. Schellnhubers Idee sieht eine orga- nische Architektur vor, deren nachwachsen- de Rohstoffe im dynamischen Gleichgewicht entnommen werden. Das setze einen Nach- fragemarkt für den Waldbestand voraus, der sich trotz Nutzung positiv entwickele, so die Vision Schellnhubers. „Die geerntete Biomasse wird in langlebigen Produkten wie Brettsperrholz oder chemiefreien Möbeln gespeichert.“ Damit entziehe man der Atmo- sphäre wieder einen Teil des CO2, das durch fossile Energiewirtschaft ausgestoßen wurde. Tatsächlich werden Holzhäuser ja auch im- mer beliebter. Das bislang höchste mit 34 m steht in Heilbronn und hat zehn Stockwerke (s. Bild): Es sollen darin 480 Fichtenstämme, die je 25 m hoch waren und 40 cm durch- maßen, verbaut worden sein, insgesamt 1 500 m3 Holz. Getoppt werden soll das 2023 durch einen 65 m hohen Holzbau in der Hambur- ger Hafen-City: Dafür werden 5 500 m3 Bau- holz benötigt. Und eines fernen Tages Mitte der 2030er Jahre soll auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel in Berlin ein überwiegend aus Holz bestehendes Quartier mit 5 000 Wohnungen entstehen. Ginge es nach Schellnhuber, sollen das keine Leucht- turmprojekte und Unikate bleiben, sondern Vorbilder für massenhaften Holzbau. (tb) https://bauhauserde.org/resources Datengrundlage zur Verfügbarkeit von Holz als Baustoff: https://www.umweltbundesamt.de/ publikationen/potenziale-von-bauen-holz damit den Stresspegel, während Konzentra- tion, Aufmerksamkeit und Kreativität zu- nehmen. Ob es nun die im Holz enthaltenen ätherischen Öle, die freundlichere Lichtat- mosphäre oder die geringere elektrostatische Aufladung sind, die diese Effekte bewirken – wir sollten diese nutzen, um unser Leben zu bereichern und das Klima zu schützen. Besser ein Siegel als kein Siegel. FSC (Forest Stewardship Council) oder PEFC (Pan-European Forest Certification) kennzeichnen Produkte, die aus nachhal- tiger Holzwirtschaft stammen. Im Vergleich fallen die PEFC-Kriterien hinter denen des FSC zurück. Bei PEFC würden auf Basis ei- ner Selbstauskunft teilweise Waldregionen pauschal bewertet, bemängelt das Umwelt- bundesamt. Im Jahr 2021 wurden 79,2 Pro- zent der deutschen Waldfläche nach PEFC und 12,9 Prozent nach FSC bewirtschaftet. Auf Tropenholz verzichten. Auch Re- genwald kann nachhaltig bewirtschaftet werden. Wird damit vor Ort Geld verdient, kann es vielleicht illegale Abholzungen ver- ringern. Doch sollte man besser auf Produkte aus heimischen Hölzern zurückgreifen: z.B. Buche, Robinie, Lärche oder Fichte. Tropen- hölzer erkennen Sie an ihren exotischen Na- men wie Akazie, Mahagoni, Meranti, Teak und Wenge. Auch Bezeichnungen wie Edel- holz, Hartholz, Echtholz und Plantagenholz deuten auf tropische Herkunft hin. Vom Baum zum Möbelstück. Set- zen Sie statt billiger Massenproduktion auf das traditionelle Tischlerhandwerk und auf Möbel aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Ökologische Möbel sind teurer in der An- schaffung, werden aber viele Generationen glücklich machen: der Schreibtisch aus Mas- sivholz, der Küchenstuhl, der aus der Reihe tanzt, oder die geräumige Truhe im Eingang. Beim Grillen möglichst heimische Holzkohle verwenden und auf Sie- gel achten. In jeder dritten Grillkohle steckt Tropenholz, stellte Stiftung Warentest fest. Nutzen Sie Holzprodukte, um pla- stikfreier zu leben. Zum Beispiel mit Kochlöffeln aus Holz, hält oft länger und gibt keine ungesunden Stoffe ab. Auch Zahnbür- sten gibt es aus Holz oder Bambus – mit Bor- sten aus nachwachsenden Rohstoffen. Weitere Tipps unter https://utopia.de/tag/holz/ Fo to : E be rh ar d / A do be S to ck Nachwachsende Rohstoffe - Bauwende zum Holzhaus Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 (Klima-) Spartipp des Monats August: (Bildschirm) Ganz aus, ist das Neue voll IN Ob daheim oder im Büro, wenn wir für längere Zeit den Raum verlassen ist es wichtig, immer den Bildschirm und Rechner in den Energiesparmodus zu versetzen, beziehungsweise komplett auszuschalten und herunterzufahren. Das Herunterfahren des Rechners lohnt sich stromver- brauchstechnisch und damit auch aus Klimasicht bereits ab 15 Minuten, also beispielsweise bei den 30 bis 45 Minu- ten einer üblichen Mittagspause oder aber, wenn daheim mal etwas Längeres dazwischenkommt. Zudem sorgt ein regelmäßiger Neustart des Rechners dafür, dass dieser wieder schneller und zuverlässiger laufen kann. Natürlich kann es immer mal vorkommen, dass verges- sen wird den Bildschirm auszuschalten oder den Com- puter herunterzufahren. Hier kann daher ein einfacher Merksatz helfen: Gehst du für länger aus dem Raum hinaus, schalt´ auch Rechner und Bildschirm aus! Wir wäre es daher mit dem einprägsamen Motto: Einfach mal abschalten. Aber auch die Verwendung des Energiesparmodus bringt schon sehr viel, denn eigene Stromverbrauchmessungen haben ergeben, dass Rechner im Betrieb 20 W in der Stunde verbrauchen, aber im Energiesparmodus ledig- lich 0,5 Watt. Beim Aktivieren dieses Modus gibt es also erhebliche Energieeinsparpotenziale. Wer als eine Art private Wattsparchallenge durchführen möchte, dem ist das Beherzigen dieser Tipps dringend zu empfehlen. Natürlich ist es neben Rechner und Bildschirm auch genauso wichtig, andere elektronische Geräte wie Drucker, Fernseher, Mikrowellen und viele weitere eben- falls auszuschalten, wenn diese nicht verwendet werden. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Bundesverband Deutscher Milchviehhalter Ist unser Gentechnikzuschlag in Gefahr? auf dem Podium: Bärbel Endraß, Bäuerin, Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft Baden-Württemberg Maria Heubuch, Bäuerin, ehemalige Abgeordnete des Europäischen Parlamentes Herzliche Einladung zum Milchbauernabend Freitag, 26. August 2022 um 20 Uhr Festzelt in Baindt Die Europäische Union möchte die Gesetze zur Agrogen- technik aufweichen. Bestimmte Gentechniken sollen aus dem Gentechnikgesetz herausgelöst werden. Dadurch würden wichtige Zulassungsvoraussetzungen wie die Ri- sikobewertung, Kennzeichnungs- und Haftungsregeln wegfallen. Doch was würde das für unsere Höfe und un- sere alltägliche Arbeit bedeuten? Kann die Koexistenz und der Wettbewerbsvorteil der gentechnikfreien Produktion erhalten werden? Und was wären die wirtschaftlichen Folgen für unsere Betriebe? Über weitere Probleme für die Praxis und Hintergründe einer solchen Gesetzesderegulierung möchten wir mit allen Interessierten diskutieren. Landratsamt Ravensburg Affenpocken – Gesundheitsamt bietet Beratung an Das Gesundheitsamt des Landkreises bietet Personen, die Fragen zum Thema Affenpocken haben, eine Beratung an. Die aktuellen Kontaktdaten und Sprechzeiten sind unter www.rv.de/ge-beratung abrufbar. Anträge auf ESF-Förderung bis zum 15. September 2022 möglich Der Landkreis Ravensburg erhält für das Jahr 2023 einen Betrag in Höhe von 208.580 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesserung der Beschäftigungslage. In der Förderperiode 2021 - 2027 ist es das Ziel, auf re- gionaler Ebene die aktive Inklusion mit Blick auf die Ver- besserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktive Teilhabe zu fördern sowie die Beschäftigungs- fähigkeit insbesondere von benachteiligten Gruppen zu erhöhen. Hierbei soll der Fokus auf der Zielgruppe der er- ziehenden Frauen und ihrer minderjährigen Kinder liegen. Die Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler soll ein weiterer Schwerpunkt sein. Freie Träger/innen, die entsprechende Projekte um- setzen möchten, können ihre Anträge bis zum 15. Sep- tember 2022 bei der Landeskreditbank Baden-Würt- temberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen. Die Antragsformulare können unter https://zuma.l-bank.de/zuma heruntergeladen werden. Es können nur Anträge bewilligt werden, bei denen die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Per- sonen beträgt. Weitere Informationen gibt es unter www.rv.de/esf . An- sprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751 85- 8135, E-Mail: c.oberem@rv.de. Agrarreform ab 2023 - Infoabend des Landwirtschaft- samtes am Donnerstag, 25. August um 20 Uhr Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg informiert am Donnerstag, 25. August über die Vorgaben der Agrarreform (GAP) ab 2023. Die Veranstaltung findet online statt, Beginn ist um 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Die Teilnahme erfolgt über folgenden Link: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la Die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 2023 bringt einige Änderungen mit sich. Derzeit herrscht noch keine Rechtsverbindlichkeit, die wesentlichen Punkte sind aber geklärt. Im Rahmen des Infoabends werden Mit- arbeitende des Landwirtschaftsamtes über die Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) als Voraussetzung für den Erhalt der Betriebsprämien informieren und alles Wichtige zu den neuen freiwilligen Ökoregelungen und den Änderungen bei den FAKT-Maßnahmen erläutern. Das Landwirtschaftsamt Ravensburg freut sich über rege Teilnahme. Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Ge- wässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravens- burg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 19. September verlängert. Aufgrund der hochsommerlichen Wetterlange sanken die Pegelstände über mehrere Wochen kontinuierlich und erreichten dabei bei vielen Gewässern ein kritisches Ausmaß. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewäs- ser, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Er- wärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg verlängert deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen, schreibt dazu das Landratsamt in seiner Pressemitteilung. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 19.09.2022. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes (www.rv.de) unter der Rubrik öffent- liche Bekanntmachungen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Familien- und Betriebshilfe In neun Monaten zum Berufsabschluss Die Akademie der Maschinenringe bietet in einem Lehr- gang die Ausbildung zur Hauswirtschafterin an. Start ist am 29. August 2022 Wer sich selbst oder seine Mitarbeiter als Hauswirtschaf- ter/in ausbilden lassen will, ist bei der Akademie der Ma- schinenringe genau richtig aufgehoben. Am 29. August 2022 startet der Lehrgang „Vorbereitung auf die Exter- nenprüfung zum/zur Hauswirtschafter/in in Teilzeit nach § 45.2 BBIG“. Die Teilnehmer können sich aus dem ge- samten Bundesgebiet anmelden und erwerben binnen neun Monaten Blockunterrichts einen anerkannten Be- rufsabschluss. Innerhalb dieses Zeitraums nehmen die Schüler/innen an zehn einwöchigen Online- Seminaren und drei Praxis- Blöcken teil. „Ich fange noch einmal von vorne an“ Kirsten Apelt vom Maschinenring Böblingen-Calw hat die Ausbildung bereits 2021 in Angriff genommen und die Teil- nahme nicht bereut. „Für mich war es ein großer Schritt zu sagen: Ich fange noch einmal von vorne an, sortiere mein Leben neu. Und da gehört auch eine Ausbildung dazu“, berichtet sie. Ausgebildete Hauswirtschafter/innen kennen sich mit ge- sunder Ernährung und der Speisenzubereitung aus, mit Hygiene, Reinigung und Umweltschutz. Sie übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen oder Unternehmen. Die Qualifizierung „Vorbereitung auf die externe Prüfung zum/zur Hauswirtschafter/in“ bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, einen schulischen Ab- schluss zu erwerben, ohne den Bildungsgang an einer Schule besucht zu haben. Chancen auch für Maschinenringe Denn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Exter- nenprüfung und die Anforderungen in der Prüfung selbst entsprechen denen der regulären Bildungsgänge. Mit dem Abschluss finden Hauswirtschafter/innen Beschäftigun- gen in landwirtschaftlichen Betrieben, aber eben auch bei den Maschinenringen. Joachim Hilt, Geschäftsführer im Maschinenring Ulm- Heidenheim, sieht in der Qualifi- zierung eine große Chance, die drohenden Lücken beim hauswirtschaftlichen Nachwuchs zu schließen. 40 Prozent seiner aktuellen Fachkräfte gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand - und beim Nachwuchs sieht es mau aus. „Wir würden gerne mehr Quereinsteigerinnen beschäftigen“, sagt Joachim Hilt, aber ohne passenden Abschluss sei das kaum möglich, weil die Sozialversiche- rungsträger für ungelernte Kräfte unwirtschaftlich nied- rige Stundensätze zahlten. Die Qualifizierung ermögliche es den Bewerberinnen dagegen, als Fachkraft beim Ma- schinenring einzusteigen. Der Lehrgang findet zum größ- ten Teil in einem virtuellen Klassenraum statt. So können die Teilnehmer/innen ortsunabhängig am Unterreicht teilnehmen. „Die erste Woche Online- Schulung war eine enorme Herausforderung“, gibt Kerstin Apelt unumwun- den zu. „Aber in der zweiten Woche habe ich mich schon richtig wohl gefühlt“, fügt sie sofort hinzu. Der Lehrgang dauert in der Regel 40 Wochen und findet in ganztätigen Blöcken statt. Dazu gehören auch zwölf Praxistage, an de- nen die Teilnehmer/innen das Gelernte direkt anwenden. Staatliche Förderung möglich Um an dem Online-Lehrgang teilnehmen zu können, müssen die Interessenten mindestens viereinhalb Jah- re hauswirtschaftliche Tätigkeit im eigenen oder ei- nem Fremdhaushalt nachweisen können und über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Die Kos- ten für die Ausbildung übernimmt der Maschinenring, wenn ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wer sich für das Angebot der Akademie der Maschi- nenringe interessiert, findet weitere Informationen zur Anmeldung und zu Fördermöglichkeiten im Netz unter https://akademie.maschinenring.de/seminar/hauswirt- schaft/. Hier können auch individuelle Beratungstermine vereinbart werden. Weitere Informationen zur Ausbildung und Arbeit von Haus- wirtschafter/innen finden sich im Video „Unscheinbare Hel- dinnen“ im Youtube-Kanal der Maschinenringe Deutschland unter https://www.youtube.com/watch?v=Go8VZBah-50 Familien- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Wir übernehmen die täglichen Aufgaben im Haushalt und landwirtschaftlichen Betrieb bei Krankheit, Krankenhaus- und Kuraufenthalt, Schwangerschaft und Entbindung, Betreuung von pflegenden Angehörigen. Kontakt: Ulrike Reiter, Telefon 07585/9307-11 und 0171/2043920 oder E-Mail u.reiter@mr-ao.de Deutsche Rentenversicherung Betrugsversuche nehmen wieder zu Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg hatte bereits im Mai darüber informiert, dass Trickbetrüger mit einer neuen Masche versuchen, an das Geld von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Durch die Medienberichterstattung kam es für kurze Zeit zu keinen neuen Fällen. In den letzten Tagen meldeten sich jedoch wieder besorgte Versicherte beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger und schilderten erneut den Betrugsversuch: Die Angerufenen wurden allesamt über ihre private Mobilfunknummer kontaktiert. Mit einer Ban- dansage einer angeblichen Strafverfolgungsbehörde wird dann suggeriert, dass die Sperrung der Sozialversiche- rungsnummer drohe. Um dies zu verhindern, müsse man sich per Menüwahl zu einem persönlichen Ansprechpart- ner bei der DRV weiterverbinden lassen. Die DRV Baden-Württemberg warnt nochmals ein- dringlich vor solchen Anrufen. Eine Sperrung von So- zialversicherungsnummern oder -daten wird niemals vorgenommen. Ebenso kontaktiert der gesetzliche Ren- tenversicherungsträger seine Kundinnen und Kunden in dieser Form nicht. Besondere Vorsicht ist auch ge- boten, wenn am Telefon die sofortige Überweisung von Geldbeträgen gefordert wird. In solchen Fällen sollte man auf jeden Fall sofort die Polizei informieren (www.polizei-bw.de/internetwache). Zur Sicherheit bietet die DRV Baden-Württemberg unter seiner kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 24 die Möglichkeit, Unsicherheiten zu klären. Weitere Methoden der Betrüger sowie Verhaltenstipps bietet der kostenlose Flyer »Vorsicht Trickbetrüger«. Dieser kann heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Weitere Informationen können Sie auf unserer Internetsei- te unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Anträge bis 30. September 2022 stellen Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Aus- gleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzver- sorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forst- wirtschaft (ZLA) aufmerksam. Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzli- chen Rentenversicherung bezieht und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungs- pflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungs- werkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleis- tung stellen. Die maximale Geldleistung beträgt zurzeit monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2022 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2022 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungs- ansprüche vor dem 1. Juli 2022 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Ar- beitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druselt- alstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, E-Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zla.de. ZLA Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. August - 28. August 2022 Gedanken zur Woche Nahe sein Man muss den Blumen, Gräsern und Schmetterlingen Auch noch so nah sein wie ein Kind, das nicht viel über sie hinweg reicht. Friedrich Nietzsche Samstag, 20. August 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Hery 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 21. August- 21. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Eduard Gelzenlich- ter, Adalbert Berger, Maria Bentele geb. Hart- mann, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Felix Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Dienstag, 23. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 24. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 25. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 26. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 27. August Kein Gottesdienst Sonntag, 28. August - 22. Sonntag im Jahrkreis 09.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (†Christina und Wendelin Fetsch, Ludmilla und Rochus Illenseer, Christina und Wendelin Hatzenbüller, Kurt Brug- ger, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Pia und Baptist Heilig, Thea Kränkle, Familie Feyrer, Helene und Adelbert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Franz Jung, Jahr- tag. Klementine Gelzenlichter) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! In der Zeit vom 23. August bis zum 09. September 2022 ist das Pfarrbüro nur am Dienstag und am Freitag von 9.30 - 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Frauenbund Baienfurt 10.9.22: Oberschwäbischer Pilgerweg 2022 Von Hittelkofen nach Bad Waldsee Nachdem wir uns im vergangenen Jahr nicht auf den Weg machen konnten, möchten wir in diesem Jahr wie- der gemeinsam eine Etappe auf dem Oberschwäbischen Pilgerweg gehen. Wir starten in Hittelkofen, wo unsere letzte Etappe endete und pilgern nach Bad Waldsee. Auf dem abwechslungsreichen Weg durch Wald und Feld entdecken wir wieder ein neues Stück Oberschwabens. Zwischendurch legen wir immer wieder eine Pause ein. Hannelore Illchmann wird uns wieder mit spirituellen Im- pulsen begleiten. Jede sorgt selbst für ihr Rucksackvesper. Leider konnten wir auf der Strecke kaum Bänke, bzw.Sitz- gelegenheiten finden, deshalb ist es sehr sinnvoll, wenn entsprechende Sitzunterlagen mitgeführt werden. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Samstag, 10. September 2022 Start: 9.30 Uhr, Hittelkofen (Nähe Haisterkirch), Park- platz gegenüber Gasthof Rose Ziel: Bad Waldsee, Strecke: ca. 10 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Landgasthof Rose Anmeldeschluss: Freitag, 2. September 2022 bei Elisabeth Muschel, Tel. 0751 52720. Donnerstag, 25.8.2022 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat! Ps 33,12 Sonntag, 21. August 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 28. August 11. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 18.00 Uhr Weingarten Bibeltreff in der Ev. Stadtkirche ---------- Gedanken zur Woche Kernaussage: „Höre, Israel, der Herr ist unser Gott“: So be- ginnt das Schema Israel, das Grundbekenntnis des Volkes Israel. Am 10. Sonntag nach Trinitatis, dem Israelsonntag, geht es um das Verhältnis und die bleibende Verbindung zwischen Christentum und Judentum. Gottes erwähltes Volk Israel - ein von Konflikten gebeuteltes Land. Eine grauen- volle Geschichte, die Deutschland und Israel trennt und verbindet. Israel - Ursprung des Christentums, verach- tet und idealisiert, bewundert und verfolgt. All diese Fa- cetten spielen am „Israelsonntag“ eine Rolle. Er erinnert seit dem 16. Jahrhundert an den Gedenktag der Zerstö- rungen des Jerusalemer Tempels. Doch während in der Vergangenheit die Überlegenheit des Christentums de- monstriert wurde, stehen heute die Trauer über das Un- recht, das den Juden angetan wurde, sowie die heutigen guten Beziehungen zwischen Juden- und Christentum im Vordergrund. So kann der Israelsonntag auf zwei ver- schiedene Weisen begangen werden: Als Bußtag (Farbe: violett) als Gedenktag der der Zerstörung Jerusalems oder als Tag der Besinnung auf die Verbundenheit zwi- schen der Kirche und Israel (Farbe grün). Denn vieles von dem, was Jesus gelehrt hat, ist nur aus dem Judentum zu verstehen: So die Frage nach dem höchsten Gebot oder die Bedeutung des Gesetzes. Das Volk Israel spielt eine herausragende Rolle in der Geschichte Gottes mit den Menschen. Und auch wenn wir nicht wissen, was Gottes Plan mit den beiden Religionen ist, so bleibt Israel doch Gottes auserwähltes Volk. (Text von der Internetseite: Kirchenjahr-evangelisch.de) ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! ---------- Offener Bibeltreff Am Sonntag, 28. Au- gust um 18.00 Uhr, findet in der evang. Kirche in Weingar- ten wieder ein offener Bibeltreff statt. In der Reihe zum Lukas-Evangelium spricht Prädikant Ulrich Warth zum Gleichnis vom „barmherzigen Samariter“ (Lukas 10, 25-37) Die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“ lädt Interessierte herzlich ein. ---------- Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 22.08. Hubert Gärtner: „Menschen in der Stadt“ - Aquarell 29.08. Christa Welle-Lebherz: „Herbstliches Stillleben mit Obst“ 05.09. Monika Franz: „Große Kunst auf kleinen Steinen“ 12.09. Irmgard Schwarzat: „Kräuterkränze im Teller“ frische Kräuter immer parat 19.09. Claudia Strittmatter: „Buchstaben-Collage auf Prägefolie“ 26.09. Sonja Tratzyk: „Salatbombe - blühende Explosion“ Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Unglückliche Niederlage zum Auftakt SV Baindt - SV Kressbron 1:3 (1:1) Nur sieben Wochen nach dem letzten Pflichtspiel in der Kreisliga A, stand für den SV Baindt am Sonntagnachmittag bereits das Auftaktspiel in der Bezirksliga an, in welche man in der Vorsaison souverän aufgestiegen war. Mit dem SV Kressbron empfing man den Drittplatzieren aus der vorangegangen Bezirksliga-Saison an der Klos- terwiese. Jedoch musste auf beiden Seiten urlaubsbe- dingt auf wichtiges Personal verzichtet werden und so fehlte beim SVB unter anderem Kapitän Phillip Thoma und Neu-Trainer Jens Rädel, der vom neuen Co-Trainer Michael Gauder an der Seitenlinie vertreten wurde. Mit der Rückkehr in die Bezirksliga war dem Aufsteiger aus Baindt die Nervosität in den Anfangsminuten aller- dings deutlich anzumerken, was die Gäste bereits nach vier Minuten zu bestrafen wussten. Nach einem Ballver- lust im Mittelfeld, schaltete der SVK schnell um und Kü- cükler vollendete einen schnörkellosen Spielzug zum 0:1. Der frühe Gegentreffer schien jedoch wie ein Weckruf für die Baindter Mannschaft zu sein, die das Spielgeschehen im Anschluss mehr und mehr an sich riss. So hatte Philipp Kneisl nach einer guten Viertelstunde die erste aussichts- reiche Gelegenheit, die vom Keeper der Gäste entschärft werden konnte. In der 20.Minute belohnte sich der SVB dann aber für seine Bemühungen. Erneut war es Kneisl, der aus halblinker Position an Ball kam und diesen mit viel Effet auf den zweiten Pfosten flankte. Dort verpasste Konstantin Knisel es zwar die Kugel über die Linie zu drü- cken, jedoch prallte der Ball mithilfe des Pfostens Jonat- han Dischl vor die Füße, der das Spielgerät aus wenigen Metern unter die Latte drosch. Angetrieben vom verdien- ten Ausgleichstreffer, kombinierte sich der SV Baindt in der Folge immer wieder ansehnlich durchs Mittelfeld und hatte in Person von Dischl zweimal sogar die Möglichkeit in Führung zu gehen. Sein erster Abschluss ging knapp über das Tor, wenig später schloss der Baindter Stürmer etwas zu überhastet mit der Pike ab. Somit ging es mit einem umkämpften 1:1 in die Halbzeit- pause, aus welcher der SVK deutlich verbessert zurück- kam. Die Baindter Mannschaft hingegen verschlief den Start in den zweiten Durchgang und musste, wie bereits in der ersten Halbzeit, erneut ein schnelles Gegentor hin- nehmen. Nach einem langen Pass hinter die Baindter Vie- rerkette, versenkte Schmid den zuvor clever abgelegten Ball eiskalt im rechten Kreuzeck (51.). Im Gegensatz zur Baindter Reaktion auf den frühen Gegentreffer in der ersten Halbzeit, schien die Moral zunächst etwas gebro- chen, wodurch sich immer wieder kleinere Ungenauigkei- ten und Abspielfehler in das Baindter Spiel einschlichen. Der SVK verteidigte die Führung hingegen sehr clever und hätte nach dem ein oder anderen Kontern die Ent- scheidung herbeiführen können. Da es dem SVB in der zweiten Halbzeit kaum noch gelang sich gefährlich vor das Tor der Gäste zu kombinieren, versuchte man in der Schlussviertelstunde mit vier Wechseln nochmal alles nach vorne zu werfen und hatte durch Dischl auch die erste gute Chance im zweiten Durchgang - sein Schuss ging jedoch nur ans Außennetz. Nachdem der aufgerück- te Innenverteidiger Michael Brugger kurz vor Schluss die letzte Möglichkeit für die Baindter knapp vergab, sorgte der SVK in der Nachspielzeit schlussendlich mit dem 1:3 für die Entscheidung (90+3.). In einer engen und umkämpften Partie präsentierte sich der SV Kressbron abgeklärter und reifer als der Aufstei- ger aus Baindt und zeigte sich vor allem vor dem Tor unheimlich effizient. Für den SVB gilt es in den kommen- den Wochen an die gute Leistung aus der ersten Halbzeit anzuknüpfen, in der man sehr spielfreudig und engagiert auftrat und mit etwas mehr Zielstrebigkeit sogar die Wei- chen auf Sieg hätte stellen können. Es spielten: Benjamin Walser - Jan Fischer, Michael Brug- ger, Tobias Szeibel, Lukas Walser (69.Marc Bolgert) - Ylber Xhafa (69.Nico Geggier), Mika Dantona, Marko Szeibel, Konstantin Knisel (62.Max Schmidt) - Jonathan Dischl, Philipp Kneisl (81.Ferhat Ünalan) SV Baindt II - SV Blitzenreute 3:2 (2:0) Torschützen: Keppeler, Capelli (2x) SVB verpasst ersten Sieg denkbar knapp VfL Brochenzell - SV Baindt 1:1 (1:1) Im zweiten Spiel nach der Rückkehr in die Bezirksliga gas- tierte der SV Baindt beim VfL aus Brochenzell. Wie der SVB verlor auch der Gastgeber sein Auftaktspiel, gegen den SV Mochenwangen, ziemlich unglücklich, wodurch beide Teams nun den ersten „Dreier“ der Saison einfahren wollten. Aufgrund von Urlauben und Verletzungen muss- te der wieder aus dem Urlaub zurückgekehrte Baindter Trainer Jens Rädel etwas improvisieren und so begann etwa Stürmer Kneisl als Linksverteidiger. Zudem rück- ten Luca Wetzel, Marc Bolgert, Phillip Thoma und Philipp Boenke neu in die Startelf. Trotz der Umstellungen, startete der SVB selbstbewusst in die Partie und hatte nach fünf Minuten in Person von Jonathan Dischl die erste aussichtsreiche Abschlusschan- ce. Während der VfL vor allem mit langen Bällen auf Mit- telfeldmann Hirscher agierte, versuchte der SVB nach Ballgewinn immer wieder schnell umzuschalten. Dieses Vorhaben sollte in der 20.Minute erfolgsbringend sein. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Nach einer Balleroberung im Zentrum spielte Mika Dan- tona Boenke mit einem schönen Ball hinter die Viererkette frei. Der Routinier trieb den Ball in den Strafraum, ließ den heranstürmenden Verteidiger mit einem cleveren Haken aussteigen und vollendete zur verdienten Führung der Baindter. Und auch in der Folge war es weiterhin nur die Baindter Mannschaft, die sich Chancen herausspielen konnte. Erst legte sich Dischl, nach einer feinen Direkt- kombination über Boenke und Jan Fischer, den Ball im 1 gegen 1 mit dem Torwart einen Tick zu weit nach vor- ne und wenig später scheiterte nach einem langen Ball von Ylber Xhafa Boenke aus halbrechter Position am glänzend reagierenden Torhüter der Gäste. Doch so gut die ersten 43 Minuten der Partie aus Baindter Sicht auch waren, so unglücklich verliefen die letzten Minuten der ersten Halbzeit. Während Keeper Luca Wetzel die erste wirkliche Chance der Brochenzeller noch stark parieren konnte (43.), verschlief Sekunden später die Baindter Ab- wehr einen Einwurf auf der linken Abwehrseite und Pfister konnte nach einer Flanke unbedrängt aus kurzer Distanz zum Ausgleich einköpfen (44.). Nur wenige Augenblicke später verhinderte Wetzel dann sogar den Doppelschlag (45+1). Zu allem Übel verletzte sich in dieser Aktion Innen- verteidiger Tobias Szeibel vermutlich auch noch schwerer, wodurch dieser im zweiten Durchgang durch „Trainigs- weltmeister“ Denis Schimanowski ersetzt werden musste. Mit Beginn der zweiten Halbzeit gelang es dem SVB aber wieder dem Spiel seinen Stempel aufzudrücken, wobei sich mehr und mehr ein Privatduell zwischen VfL-Keeper Beck und der Baindter Angriffsreihe entwickelte. Mit star- ken Paraden gegen Dischl und Boenke verzweifelte der SVB zunehmend am starken Rückhalt der Gastgeber und spätestens nachdem dieser auch noch einen abge- fälschten Abschluss von Thoma mit dem Kopf über die Lanke lenkte, fragte sich der Baindter Anhang wie man hier überhaupt nochmal ein Tor erzielen sollte. Eventuell wäre dieses Vorhaben vom Elfmeterpunkt etwas leichter gefallen, doch sowohl bei einer klaren Schere gegen Stür- mer Dischl als auch bei einem Handspiel im Strafraum des VfL blieb der Pfiff aus. Jedoch hatte auf der Gegenseite auch der SVB etwas Glück, dass der Unparteiische nach einem harten Zweikampf von Youngster Bolgert nicht auf den Punkt zeigte. Während Wetzel in der zweiten Halb- zeit nur noch einmal wirklich eingreifen musste, schwang sich Beck auf der Gegenseite schlussendlich zum Mann des Spiels auf. Denn auch die letzten wütenden Versuche der Baindter, ein direkter Freistoß von Dantona und eini- ge Minuten später ein platzierter Abschluss von Boenke, kratzte die Brochenzeller Nummer 23 aus dem Eck und besiegelte somit das Remis. Somit fährt der SVB den ersten Punktgewinn in dieser noch jungen Bezirksliga-Saison ein, jedoch durfte man sich nach Spielende aufgrund der Vielzahl an Chancen durchaus darüber ärgern, nicht den ersten Sieg eingefah- ren zu haben. Dennoch präsentierte man eine spielerisch ansehnliche Leistung und auch die, in dieser Form noch nie zusammen aufgestellte, Viererkette wusste bis auf eine kleine Schwächephase vor der Pause zu überzeugen. Ziel wird es sein, in der kommenden Trainingswoche die richtigen Lehren aus der Partie zu ziehen, um am kom- menden Sonntag im Heimspiel gegen den SV Beuren den ersten Heimsieg einfahren zu können. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Tobias Szeibel (46. Denis Schimanowski), Marc Bolgert, Lukas Walser - Ylber Xhafa, Mika Dantona, Phillip Thoma, Jan Fischer (65. Konstantin Knisel) - Philipp Boenke, Jonathan Dischl Sieg in der Nachspielzeit SV Baindt - SV Beuren 3:2 (2:2) Nach einem Remis und einer Niederlage in den ersten beiden Spielen, wollte der SV Baindt im dritten Spiel nach dem Aufstieg endlich den ersten Sieg einfahren. Die Vor- zeichen waren allerdings keine Leichten; mit Dischl, Dan- tona, Marko Szeibel (Urlaub) und Knisel, Kneisl, Tobias Szeibel, Vollmer und Reinhardt (verletzt) musste Trainer Jens Rädel auf insgesamt acht Spieler verzichten. Zudem erwischte die Baindter Mannschaft keinen ein- fachen Start in die Partie gegen die Gäste aus Beuren, die mit einem Sieg und einer Niederlage in die laufende Bezirksliga-Saison gestartet waren, jedoch auch mit Per- sonalsorgen zu kämpfen hatten. Denn bereits nach fünf Minuten brachte Rechtsverteidiger Lukas Walser seinen Gegenspieler im Kampf um einen hohen Ball im Straf- raum aus der Balance, welcher den Kontakt dankbar an- nahm. Den fälligen Foulelfmeter verwandelte Ott sicher im rechten Eck (6.). Im Anschluss kämpfte sich die neu formierte Baindter Elf aber in die Partie und wurde durch Nico Geggier das erste Mal vor dem Tor der Gäste vor- stellig. Wenig später folgte dann der verdiente Ausgleich - nach einer Balleroberung im Mittelfeld durch Marc Bol- gert kam Kapitän Phillip Thoma im Zentrum an die Kugel und bediente mit einem feinen Steckpass den schnellen Rechtsaußen Jan Fischer. Dieser war seinem Verteidiger im Rücken enteilt und schob in der 23.Minute überlegt zum 1:1 ein. Der SV Baindt gewann nun an Sicherheit und fuhr zehn Minuten später einen mustergültigen Konter. Nach schnellem Abwurf von Torwart Luca Wetzel trieb Walser den Ball über den halben Platz und fand im Zentrum Max Schmidt, welcher diesmal auf Rechtsaußen Ylber Xhafa abgab. Xhafa, der sich vor dem Spiel aufgrund des erst- maligen Sportplatz-Besuchs seiner Freundin hochmoti- viert zeigte, zog aus knapp 20 Metern ab und überwand den Gäste-Keeper im langen Eck. Mit der Führung im Rü- cken hatte der SV Baindt in der Folge alles im Griff, bis in der 42.Minute aufgrund eines Kommunikationsfehlers in der Baindter Hintermannschaft ein eigentlich ungefährli- cher hoher Pass doch durchrutschte. Zwar konnte Wetzel den ersten Abschluss stark parieren, beim anschließenden Abpraller war er dann allerdings machtlos. So ging es aus Baindter Sicht mit einem unglücklichen 2:2 in die Pause. Im Gegensatz zum spektakulären ersten Durchgang wurde den 110 Zuschauern in der zweiten Halbzeit kein sehr attraktives Fußballspiel mehr geboten. Möglicher- weise aufgrund der heißen Temperaturen schlichen sich auf beiden Seiten immer wieder unnötige Ballverluste und Abspielfehler ein. Zwar wusste der SV Baindt ab der 60.Minute wieder etwas besser zu gefallen, vergab aber durch Philipp Boenke und Xhafa die Doppelchance auf die erneute Führung (61.). Fünf Minuten später setz- te, wie im ersten Durchgang, wieder Thoma Fischer in Szene, diesmal zeigt das russische Sprintwunder aber Nerven und schob die Kugel nur ans Außensetz. In der Schlussviertelstunde versuchte der SV Beuren mit meh- reren Wechseln den Punkt über die Zeit zu bringen, hatte durch einen Freistoß aus 17 Metern (88.) und einen ab- gefälschten Schuss (90.) aber sogar noch Chancen auf den Siegtreffer. Doch ganz nach der Fußballweisheit der kürzlich verstorbenen Legende Uwe Seeler „Erst wenn der Schiedsrichter abpfeift, ist das Spiel zu Ende“ witterte der SV Baindt in der Nachspielzeit noch die Chance auf den ersten „Dreier“. Mit einer Flanke aus dem Halbfeld fand Bolgert am langen Pfosten seinen kongenialen Partner Ferhat Ünalan. Dessen abgefälschter Pass in die Mitte fiel Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Boenke vor die Füße, welcher mit seiner ganzen Erfahrung zum umjubelten 3:2-Siegtreffer traf (90+4.). Mit diesem Last-Minute-Treffer fährt der SV Baindt in ei- ner umkämpften Partie den ersten (dreckigen) Sieg der Saison ein und startet mit vier Punkten aus den ersten drei Spielen ordentlich in die neue Saison. Vor allem in Sa- chen Effizienz vor dem Tor ließen sich im Vergleich zum Remis in der Vorwoche deutliche Fortschritte erkennen, woran es in der kommenden Auswärtspartie beim TSV Meckenbeuren wieder anzuknüpfen gilt. Dann hoffentlich auch wieder mit einer entspannteren Personalsituation. Es spielten: Luca Wetzel - Marc Bolgert, Denis Schimanow- ski (75.Michael Gauder), Michael Brugger, Lukas Walser - Phillip Thoma, Nico Geggier, Max Schmidt (83.Ferhat Ünalan) - Ylber Xhafa, Philipp Boenke, Jan Fischer SV Baindt II - SV Beuren II 3:2 (1:1) Im ersten Spiel der neuen Kreisliga B1-Saison bekam es der SV Baindt II direkt mit einer schwierigen Aufgabe zu tun - mit dem SV Beuren II empfing man den Meister der letztjährigen Saison. Trotz einer turbulenten Vorbereitung mit wenig verfügbaren Leute konnte Trainer Timo Geg- gier am Sonntagmittag auf eine schlagkräftige Truppe zurückgreifen. Diese startete mit mutigem Offensivfuß- ball in die Partie und ging durch Johannes Schnez bereits nach fünf Minuten verdient mit 1:0 in Führung. In der Folge hätte der SV Baindt II dann schon für klare Verhältnisse sorgen können, jedoch ließen Albert Fischer, Pascal Reich und Schnez hundertprozentige Chancen ungenutzt. Die Gäste zeigten sich auf der Gegenseite hingegen sehr ef- fizient und glichen mit einem tollen Distanzschuss zum 1:1 aus (21.). Trainer Geggier machte an der Seitenlinie auf- grund eines vorangegangen Ballverlusts schnell einen Schuldigen aus: „100 Prozent Albert-Bock!“ Trotz weiterer guter Chancen auf Baindter Seite ging es mit einem Re- mis in die zweite Halbzeit. Dort fälschte in der 61.Minute Tobias Trautwein eine Flanke unglücklich ab, die zum 1:2 der Gäste durch Schorer führte. Die Mannschaft von Timo Geggier zeigte sich trotz des Rückschlags aber weiter- hin offensiv präsent und glich durch einen Kopfball von Rabie Akaiber verdient aus (80.). Nachdem Julian Kep- peler vor dem Spiel noch ankündigte am Freitagabend eigentlich „genug Zielwasser für einen Treffer gezogen zu haben“, ließ er seinen Worten am Ende Taten folgen und schlenzte den Ball in der 90.Minute herrlich aus dem Stand in den Winkel - 3:2. Damit gelingt beiden Baindter Teams in der Nachspielzeit noch ein 3:2-Sieg, wobei der Sieg des SV Baindt II über die gesamte Spieldauer hochverdient war. In der kommenden Woche gegen den TSV Meckenbeuren II wird es dann das Ziel sein, mit einer besseren Chancenverwertung bereits etwas früher für klare Verhältnisse zu sorgen. Es spielten: Benjamin Walser - Kai Kaspar, Tobias Traut- wein, Thorsten Renz (30.Christoph Capelli), Jannik Küch- ler (75.Kai Kostka) - Sam Robinson (65.Rabie Akaiber), Albert Fischer (60.Marius Hahn), Julian Keppeler, Dennis Hecht - Johannes Schnez, Pascal Reich Vorschau: Sonntag, 21.08.2022 12.45 Uhr: TSV Meckenbeuren II - SV Baindt II 15.00 Uhr: TSV Meckenbeuren - SV Baindt Schnuppertraining beim Kinderferien- programm Am ersten Freitagnachmittag der Som- merferien trafen sich 9 Kinder und Ju- gendliche im Alter von 6 - 14 Jahren in der Baindter Sporthalle, um den Tischtennis- sport kennenzulernen. Nach einem kurzen Aufwärmprogramm mit Seilspringen und Koordinationsleiter durften die Teilnehmer*innen ihr Geschick mit Schläger und Ball unter Beweis stellen. An sechs Stationen mussten unterschiedliche Aufgaben be- wältigt werden. Das Highlight war sicherlich der Ballrobo- ter, der unentwegt einen Ball nach dem anderen ausspuck- te und so für einige Schweißperlen auf der Stirn sorgte. Während der Pause zeigten die Trainer in einem Schau- kampf verschiedene Techniken und den Kindern und Ju- gendlichen wurde klar, warum Tischtennis gerne als die schnellste Rückschlagsportart der Welt bezeichnet wird. Danach durften alle Teilnehmer*innen versuchen, die kniff- lig angeschnittenen Aufschläge der Trainer auf die Platte zurückzuspielen. Wer es selbst noch nicht ausprobiert hat wird nicht glauben, wie schwierig das ist! (Wer’s nicht glaubt kann nach den Ferien gerne zu unseren Trainingszeiten in die Halle kommen und sich überraschen lassen ;-).) Beim 7-Punkte-Ablösespiel durften dann alle Kinder und Jugendlichen gegeneinander spielen und Siegeskarten sammeln, bevor das Schnuppertraining mit dem allseits bekannten „Rundlauf“ endete. Die zwei Stunden Trainingszeit sind wie im Flug vergangen und wir hoffen, dass alle viel Spaß hatten. Vielleicht sehen wir das ein oder andere Gesicht nach den Ferien beim Jugendtraining (immer montags von 18:30 - 19:30 Uhr) wieder. Natürlich sind auch andere Neueinsteiger*innen immer herzlich willkommen. Wir freuen uns auf euch! Musikverein Baindt Der MV Baindt zu Gast im Kaunertal und in Langenargen Ein ereignisreiches Wochenende liegt hinter uns. Wir besuchten vom 12. - 14. August 2022 unsere befreundete Mu- sikkapelle bei Ihrem Bezirksmusikfest im Kaunertal. Umgeben von schöns- tem Bergpanorama verbrachten wir ein wunderschönes Wochenende mit viel Musik, guter Laune und strahlen- dem Sonnenschein. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Wenn auch Sie unsere Musik mal wieder in einer wun- derschönen Umgebung hören möchten, dann besuchen Sie uns doch am 1. September 2022 ab 19:00 Uhr am Bodenseeufer in Langenargen bei unserem Promena- denkonzert. Reitergruppe Baindt 47. Reitturnier am 27. und 28. August 2022 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ In diesem Jahr findet das 47. Reitturnier vom 27. bis 28. August 2022 in Baindt statt. Wir haben für unsere Teilnehmer und Zuschauer wieder ein sportlich anspruchsvolles aber auch unterhaltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir mehrere Kinder- und Jugendprü- fungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dau- erhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm erneut ein „Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner“, bei welchem die Gespannfahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen sowie der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kom- bination aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurvier- eck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleichzeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze feiern. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Reiter, unsere Gäste und die ganze Gemeinde herzlich ein. Bei schlechter Witterung findet dieser nicht statt. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR Maschinen für Bau und Landwirtschaft aus. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Wir freuen uns über viele Turnierbesucher! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 25.08.2022 um 17.00 Uhr Einrichtung der Verkaufswagen, Container putzen und aufräumen Freitag, 26.08.2022 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 27.08. und Sonntag, 28.08.2022 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !!Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 29.08.2022 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Turnierergebnisse Reitturnier in Pfullendorf Dressurprüfung Kl. L* 9. Platz Luisa Walser mit First Dinamica Reitabzeichenprüfung Hannah Elbs legte die Prüfung zum Pferdeführerschein sowie das Voltigierabzeichen VA7 ab. Herzlichen Glückwunsch an Luisa und Hannah. Basar Baindt !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Kundennummer Vergabe beginnt am 10.9.22 unter basar-baindt@gmx.de Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. !!!Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zweijährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr -Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im August geboren sind wünscht die Vor- standsschaft vom Sozialverband VdK Ortsverband Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Einladung zum VdK-Frühschoppen Ort: Gasthof Rössle, Friedhofstr.3-5, Weingarten Am Sonntag, den 21. August 2022 ab 11:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserem traditionellen Frühschoppen vom VdK OV Weingarten laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis und das Schlüs- selbändchen mit. Es gibt wieder tolle Musik und gutes Essen und einen Verzehrgutschein. Ihre Karin Maucher und die gesamte Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert BUND Ravensburg-Weingarten Wald - Wandel, Waldentwicklung, Klimawandel im Alt- dorfer Wald BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Ravensburg: Der Altdorfer Wald im Laufe der Geschichte und die Zukunft des Waldes in Zeiten des Klimawandels stehen am Sonntag, den 28.08.2022 im Fokus einer Exkursion mit dem Forstbezirksleiter Bernhard Ding- ler (ForstBW). Die etwa dreistündige Exkursion startet um 14:00 Uhr am Parkplatz des Waldspielplatz (Nähe Friedhof) bei Vogt in den Vogter Obertannenwald. Herr Dingler gewährt vielfältige Einblicke in den Wald auf bis- her unbekannten Wegen und teilt seinen langjährigen Erfahrungs- und Wissensschatz auf spannende und anschauliche Weise. Eine unvergessliche Exkursion ist garantiert. Bitte an geeignete Schuhe und genügend Ge- tränke denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Teilnahmegebühr 5 Euro. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Sommerfest Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, liebe Mitbürge- rinnen und Mitbürger, wir würden gerne mit Ihnen am Samstag, 3. September 2022 ab 14.00 Uhr - nach langer Pause - in der Dauergar- tenanlage in der Schussentalstraße, deren Bestehen sich in diesem Jahr zum 50. Mal jährt, gemeinsam Kaffee trinken und in diesem Zuge auch die längst überfälligen Ehrungen nachholen. Wir können Ihnen dann auch den neu gestalteten Kinder- spielplatz zeigen und gerne dürfen Sie auch einen Blick in die Gärten unserer Anlage werfen. Im vorderen Bereich können Sie unter Anleitung klei- ne Blumengestecke oder kleine Kräuter-Kränze basteln. Hierfür dürfen Sie auch gerne eigenes Material (Töpfe, Pflanzen, etc.) mitbringen und verwenden. Und weil so ein Fest einiges an Organisation bedeutet, bitten wir Sie gleichzeitig um Mitteilung, wer uns an die- sem Tage unterstützen kann, sei es durch Mitarbeit oder auch gerne durch eine Kuchenspende. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder per Telefon 0751/44875 bei Gertrud Rittler. Vielen Dank dafür schon im Voraus. Nun freuen wir uns auf einen schönen Nachmittag bei gutem Wetter und genießen Sie die Sommerzeit bis da- hin in Ihrem Garten. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Landratsamt Ravensburg Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum/r Hauswirt- schafter/in in Leutkirch - noch freie Plätze Die Fach- schule für Hauswirtschaft bietet am Standort Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2022/2023 einen berufs- begleitenden Vorbereitungskurs zum/r staatlich geprüf- ten Hauswirtschafter/in an. Der Kurs bietet die Chance, einen staatlich anerkannten Berufsabschluss nach zu holen. Das Bildungsangebot richtet sich an Personen, die in der Hauswirtschaft beschäftigt sind, aber keinen haus- wirtschaftlichen Berufsabschluss haben. Hauswirtschafter/innen sind Profis im Bereich Haus- haltsmanagement, ausgewogene Ernährung, Textil- und Raumpflege, Raumgestaltung sowie hauswirtschaftliche Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Betreuung. Sie sorgen für die Lebensqualität in Einrich- tungen für Kinder und Jugendliche, in der Familienpfle- ge, Seniorenzentren, Tagungshäusern, Gastronomie oder auch in privaten Haushalten. Am 15. September 2022 beginnt der neue Kurs mit einem Schnuppertag. Der Unterricht findet immer donnerstags von 9 bis 17 Uhr statt. Unter bestimmten Voraussetzun- gen kann im Juli 2023 die Berufsabschlussprüfung zum/r staatlich geprüften Hauswirtschafter/in abgelegt werden. Anmeldungen sind noch möglich. Weitere Auskünfte er- teilt gerne Monika Wessle vom Landwirtschaftsamt (Te- lefon 07561/ 9820-6640 oder E-Mail: m.wessle@rv.de). Weiterführende Informationen und einen Film zum The- ma finden Sie unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de oder www.fachschule-ravensburg.de DRK - Betreuungsgruppe Ehrenamtliche unterstützen mit großer Freude Trotz großer Hitze und Verzicht auf den begehrten Spa- ziergang lassen sich weder die Betreuten noch die Be- treuenden die Laune verderben: In der regelmäßig statt- findenden Betreuungsgruppe des DRK-Kreisverbandes Ravensburg am Montag wird gelacht, gespielt, geplaudert – in der angenehmen Kühle des Souterrains. Das Betreu- ungsangebot richtet sich an Menschen mit beginnender und mittelschwerer Demenz. Gefragtes Angebot Das Angebot ist für Menschen mit beginnender und mit- telschwerer Demenz aus dem Einzugsgebiet Ravens- burg und Weingarten sowie Umgebung, die zu Hause leben. Brigitte Restle, Expertin in Sachen Demenz, und vier weitere Fachkräfte aus sozialen, pflegerischen oder therapeutischen Berufen und mit langjährigen Erfahrun- gen leiten die Gruppen des niederschwelligen Angebo- tes. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen unterstützen sie. Das Betreuungsangebot wird vom DRK seit 1996 angeboten. Derzeit finden die DRK-Betreuungsgruppen montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr statt. Ab September startet mittwochs außerdem eine 14-tägige Gruppe. Derzeit müssen sich die Teilnehmenden für einen Nachmittag entscheiden, damit die Gruppen sich aus In- fektionsschutzgründen nicht vermischen. Pflegende Angehörige bekommen kurze Pause Für die Angehörigen bedeuten die drei Stunden eine wich- tige Auszeit vom oft kräftezehrenden Pflegealltag. Im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes können solche zusätzlichen Betreuungsleistungen erstattet werden, ge- regelt in § 45b SGB XI und der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Die Warteliste für demenziell erkrankte Men- schen könnte kürzer werden, wenn sich weitere Ehren- amtliche engagieren würden. Interessierte sind nach vor- heriger Anmeldung auch zum Schnuppern willkommen. BU DRKRV-Betreuungsgruppe (6): Die DRK-Betreuungsgruppen sind für die Gäste eine will- kommene Abwechslung vom Alltag in wertschätzender Atmosphäre. Den Betreuenden bedeutet die Unterstüt- zung der Menschen mit beginnender oder mittelschwerer Demenz große Freude. Kontakt: DRK-Kreisverband Ravensburg, Cornelia Pichler und Lisa Herberth, Telefon 0751 56061-0 oder lisa.herber- th(at)rotkreuz-ravensburg.de Lions Club Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2022“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2022 ein. An vier Abenden, am 23. und 24. September sowie am 18. und 19. November 2022 wird mit bekann- ten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten.´ Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 23. Und 24.09.2022 vor: Sissi Perlinger „DIE PERLINGERIN - worum es wirklich geht“ Sissi Perlinger kitzelt die Glücks-Synapsen und gibt in ih- rer neuesten Bühnenshow „Die Perlingerin - Worum es wirklich geht“ tiefgründig- hochphilosophisch, urkomisch und höchst politische Anregungen, sich über den wahren Sinn des Lebens Gedanken zu machen. Sie schmeißt mit Weis- und Wahrheiten derart rasant um sich, dass man vor lauter Lachen ganz vergisst, dass es sich um eben solche handelt. Sissi, die Kaiserin der Vielseitigkeit ist Comedienne und politische Kabarettistin, Schauspielerin, „Enten-Traine- rin“, Bühnenschamanin und Sängerin mit 3 Oktaven in einem und sie begleitet ihre bezaubernden Texte qua- si als „Ein- Frau-Orchester“ extrem groovig, indem sie mit den Händen Gitarre und mit den Füßen gleichzeitig Schlagzeug spielt. Ein Mensch gewordenes Gesamtkunstwerk wie viele Fans sie nennen! Sie gibt Einblicke wie man sich weiter entwi- ckeln und die Themen der heutigen Zeit meistern kann. Was sich auf diesem Planeten gerade abspielt klingt im- mer wieder an und wird von der Perlingerin schonungslos auf den Punkt gebracht. Der Zuschauer wird amüsiert, inspiriert aber auch auf bleibende Weise tief berührt. Carmela DE Feo „Allein unter Geiern“ Seit Jahren ist La Signora in Sachen Unterhaltung auf den morschen Brettern, die die Welt bedeuten, unterwegs. Ob auf einem toten Esel zum Erfolg oder mit einem lah- men Gaul durchs Leben, La Signora ist für jede Situation mit ihrem Friedhofsmodenchic perfekt gekleidet. Klein, Hummeltaille und Haarnetz! Tödliche Gags pflastern ih- ren Weg, die Leute geiern sich einen ab, aber nach der Show kräht kein Aas mehr nach ihr. Wie allein kann man sein, wenn selbst die Geier nicht mehr über einem krei- sen? Die Rabattmarke des deutschen Kabarett zeigt in ihrem neuen Programm: Allein unter Geiern, dass Schick- sal durchaus Spaß machen kann. Wenn das Leben in ruhigen Bahnen verläuft, ist La Signo- ra zur Stelle und stellt die Weichen auf Chaos. Atheisten werden gläubig und Heilige fallen der Wollust anheim. La Signora ist eine anbetungswürdige Verführerin, aber auch eine verführte Angeberin. Wo andere sich bemühen abzunehmen, legt La Signora noch einen drauf. La Signora - Nie eingeladen, aber überall dabei. Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft in der VR Bank Ravensburg Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baien- furt, Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt, Tel.: 07502 911 035 per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail be- schrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: 24,- € bzw. 28,- € (Sissi Perlinger) Sie sparen kräftig beim DUO-Ticket (2 Abende für 46,- €) LEO-Ticket (3 Abende für 67,- €) und ABO-Ticket (alle 4 Abende für 88,- €) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 21. August 2022 Gästeführer: Gerhard Tempel und Manfred Traub Die Steinzeitkids vom Schreckensee; Alltag, Jagd und Spiele mit Familienduell im Bogenschießen! Ein span- nender Familiennachmittag! Ganz leise nähern wir uns den Steinzeitkids vom un- heimlichen Schreckensee! Spannend der Bannwald mit mächtigen Wurzelstöcken, Giftpflanzen, Zunderschwamm und Biberspuren. Toller Blick auf den See mit See - und Teichrosen und auf die geheimnisvolle, sagenumwobene Halbinsel. Dort lebten einst bereits vor mehr als 5600 Jah- ren Siedler der Jungsteinzeit! Auf unserem „Steinzeitpfad“ erfahren wir, was uns diese Menschen der Jungsteinzeit für Spuren hinterlassen haben, wie sie gelebt haben. Hat- ten ihre „Kids“ wohl Zeit zum Spielen? Der sumpfige Moorboden auf der Halbinsel hat Häuser- reste, Werkzeuge und Waffen bis heute gut konserviert. Dazu seht ihr Infomaterial mit vielen Objekten und Fotos. Machen wir wie damals Glut mit Feuerstein und Zunder. Hantieren mit Faustkeil, Pfeil- und Speerspitzen, scharfen Messern aus Feuerstein. Wer das Familienduell im Bogen- schießen wohl gewinnt? Neugierig auf Natur, Bannwald und Leben auf dieser sa- genumwobenen Welterbestätte? Dann macht mit, bringt Freunde und eure ganze Familie mit! Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, heute ganz besonders Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Ende circa 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Anschließend ist Einkehr in heimischen Gasthäusern mög- lich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wetter-, Einmach- oder Streuobsttag beim Ferienpro- gramm Spannende Mitmach-Programme für Kinder im Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Das Sommerferienprogramm im Bauernhaus-Museum geht in die zweite Runde! Immer dienstags und donners- tags von 11 - 17 Uhr veranstaltet das Bauernhaus-Muse- um ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie. Da ist wirklich für jeden Geschmack und jedes Interesse etwas dabei! Auf die Kinder warten die Museumshäuser, die Museum- stiere und nicht zuletzt viele verschiedene, spannende Menschen, die ein abwechslungsreiches Programm für alle vorbereitet haben. Handwerker/innen und Muse- umsvermittler/innen zeigen Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern noch Kinder waren: Auf dem Schneidesel werden Holzschindeln geschnitzt, die Ge- treideernte steht an, es gibt Versucherle vom Holzherd, und, und, und. Ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchs- material zzgl. Eintritt ist direkt vor Ort zu entrichten, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Programm im Einzelnen: 23. August Natur-Kunst: Kaligrafie, Collagen aus Natur- materialien legen, Kohle machen, Wolle färben, Pinsel herstellen, Stockbrot grillen. 25. August „Wenn der Hahn kräht auf dem Mist“ – Wet- tertag: Schutzamulett aus Speckstein schnitzen, Wetter- kerze ziehen, Regenmacher basteln, Bratapfel grillen, Geschichten vorlesen (13 Uhr). 30. August Tiere auf dem Bauernhof: Tier-Führung mit Fütterung (12.30 Uhr), Kuh mit Kalb im Stall, Butter ma- chen und melken üben, Fische flechten, Stall-Schlappen aus Holz basteln, Wolle nass filzen, Führung mit dem Mu- seumsfischer (14.30 Uhr) 01. September Handarbeitstag: Stricknadeln schnitzen, Knöpfe annähen, Wolle spinnen, Holzknöpfe schnitzen, Stockbrot grillen, Märchen erzählen (13 Uhr). 06. September Leben auf der Streuobstwiese: Obstkiste bauen, Bienenführung mit dem Museumsimker (13 Uhr), Honig aromatisieren, Äpfel mosten, Mus kochen, Insek- tenschutz fürs Glas basteln, Nisthilfe bauen. 08. September Heilsames aus der Natur: Kräuterkissen füllen, Hustensirup mischen, Birken-Haarwasser anset- zen, Kartoffelcreme für wunde Hände machen, Schön- heits-Station, Dinkelschrot-Brei gegen Bauchschmerzen kochen. Sommer in der Flasche Kräuter im Garten und keine Idee, was man damit alles ma- chen kann? Unter der fachkundigen Anleitung von Ernes- tina Frick können am Samstag, 27. August, von 09- 13 Uhr Kräuterlimonaden und Kräuterweine selber hergestellt werden. Die Teilnehmenden lernen, welche natürlichen Zu- taten und Materialien sich zum Ansetzen von erfrischen- den Kräuterweinen und -limonaden eignen. Gemeinsam wird dann ein Gewürzwein nach antikem Rezept und eine Rosenlimonade zubereitet. Geschichten rund um das Thema und Profitipps der Kursleiterin geben dem Kurs eine zusätzliche Würze (Anmeldung erforderlich. Gebühr: 30 Euro, zuzüglich 5 Euro Materialkosten vor Ort). Familiensamstage zum halben Preis Samstags in den Sommerferien können Familien zum halben Preis das Freilichtmuseum besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. Die Programme wechseln von Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Samstag zu Samstag. Egal ob beim Mitmach-Programm, zusammen oder auf eigene Faust mit der Museums-App - an den Samstagen im Sommer wird das Bauernhaus-Mu- seum der Ort für einen angenehmen Tag mit der Fami- lie. Für Jeden ist etwas dabei, egal ob Groß oder Klein. Die genauen Programme unter bauernhausmuseum- wolfegg.de, Anmeldung erforderlich. Text: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolf egg Informationen Geöffnet täglich, von 10 - 18 Uhr Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler Wangen Sommertreffen des VLF Wangen Der Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler Wangen lädt am Sonntag, 28.08.2022 wieder zu seinem traditi- onellen Sommertreffen nach Argenbühl Kögelegg ein. Das Treffen, das Corona bedingt die letzten zwei Jahre ausfallen musste, beginnt um 10 Uhr mit einer Bergmesse auf der Anhöhe Kögelegg. Anschließend spielt die Ehemaligenkapelle auf dem Hof von Familie Gletter, Ratzenried, Sechshöfe, zum Frühschoppen. Mitglieder und Gäste sind herzlich eingeladen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Nothilfe für Menschen aus der Ukraine Einscannen und einfach über PayPal spenden. Ihre Spende als CARE-Paket. IBAN: DE 93 3705 0198 0000 0440 40 oder www.care.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 MIETGESUCHE Wir suchen zum baldmöglichsten Zeitpunkt einen zuverlässigen Elektrotechniker m/w/d Ihr Profil: - Abgeschlossene Berufsausbildung & Berufserfahrung - Erfahrung in Daten- & Kommunikationsverkabelung vorteilhaft - Selbstständiges und ordentliches Arbeiten - Teamfähigkeit Wir bieten Ihnen: - Unbefristete Vollzeitstelle - Leistungsgerechte Bezahlung - Abwechslungsreiche & verantwortungsvolle Tätigkeit - gutes Betriebsklima - Fortbildungsmöglichkeiten Ihre Aufgaben: - eigenverantwortliche Baustellenabwicklung - Daten- & Kommunikationsverkablung - Industrie- & Baustelleninstallationen - Kundenberatung Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung an: Elektrotechnik Miller GmbH Millerhof 4, 88821 Schlier, E-Mail: info@miller-elektro.de Wer bietet mir einen stabilen Alltag im eigenen Zuhause, mit individueller Unterstützung? Ich bin eine junge Frau, 32 Jahre alt, leide unter Einsamkeit und suche eine Einzelperson oder ein Paar, die Zeit und Raum für mich haben. Wir werden durch den Fachdienst der Arkade e.V. (Betreutes Wohnen in Familien) begleitet. Sie, als Gastfamilie, erhalten eine finanzielle und steuer- freie Entlohnung. Interesse geweckt, Zimmer frei? Rufen Sie uns an! Arkade e.V., Betreutes Wohnen in Familien, Tel. 0751/36655-80, Email: katrin.matt@arkade-ev.de. Stellplatz für kleinen Wohnwagen in der Nähe um Staig gesucht. Fam. Strobl TEL. 07502 6798050 Examinierte Altenpflegerin sucht Einbettzimmer! Ich heiße Rebeka Petrova und bin 21 J. alt. Ich werde ab 1. Sept. als Altenpflegerin beschäftigt. Ich bin an einem EZ interessiert. NR, KHT, bis WM 600€. Ich bräuchte gute Anbindung an Bushaltestellen. Ich würde mich freuen mit Ihnen in Kontakt zu treten und hoffentlich eine Besichtigung zu unternehmen. 0151-47308129 oder rebeka-petrova@hotmail.com VERSCHIEDENES STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Lassen Sie Ihre Haus- tiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere![mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 12. März 2021 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Landtagswahl am Sonntag den 14. März 2021 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, am 14. März findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Sie entscheiden mit, welche politischen Vertreterinnen, Vertreter und Parteien in den nächsten fünf Jahren das Land Baden-Württemberg repräsentieren und regieren. Machen Sie deshalb von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Aufgrund der Corona Pandemie findet diese Wahl unter besonderen Umständen und ver- änderten Bedingungen statt. Die Wahllokale sind von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet und stehen Ihnen unter Einhaltung von hygienischen Standards zur Verfügung. Zur Wahl bringen Sie bitte, wie gewohnt, Ihre Wahl- benachrichtigung mit. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihren eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen Ihres Stimmzettels zu verwenden. Tragen Sie beim Betreten der Wahllokale eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske). Darüber hinaus nutzen Sie bitte beim Eingang zum Wahlraum die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Aufgrund der Pandemie wurden die Wahllokale in Baindt wie folgt geändert: - Wahlbezirk 01: Schule für Blinde und Sehbehinderte - Sporthalle - Wahlbezirk 02: Klosterwiesenschule - Aula - Wahlbezirk 03: Schenk-Konrad-Halle (bisher Dietrich-Bonhoeffer-Saal) Wählerinnen und Wähler, die kurzfristig erkranken oder für die Quarantäne angeordnet ist, können die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 15 Uhr beantragen. Ihr Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 14. März um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Zu beachten sind in jedem Fall die Angaben auf der Wahlbenachrich- tigung und spezielle Hinweise des Wahlamtes. Ich freue mich über eine rege Wahlbeteiligung! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Klimasparbuch mit praktischen Tipps und Gutscheinen jetzt erhältlich „Wussten Sie, dass Sie übrig gebliebene Lebens- mittel auf foodsharing.de verschenken können? Und dass Sie Geld sparen und das Klima scho- nen, indem Sie Leitungswasser statt Flaschen- wasser trinken?“ Diese und viele weiteren Tipps für ein nachhaltigeres Leben können Sie im Kli- masparbuch entdecken. Es gibt u. a. auch ein kostenloses Vesper, ein Gartenpaket des NABU, eine kostenfreie Stromsparberatung und Rabat- te auf ökofaire Kleidung und Biolebensmittel. Die im Buch enthaltene „Karte von Morgen“ zeigt Ih- nen, wo die Geschäfte und Initiativen für klima- schonende und zukunftsfähige Mobilität, Ernäh- rung, Wohnen etc. im Schussental zu finden sind. Unterstützen auch Sie durch kleine, alltägliche Schritte und einem nachhaltigeren Leben den Klimaschutz. Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden so- wie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie die digitale Version des Klimasparbuchs finden Sie unter gmschussental.de. Klimasparbuch mit praktischen Tipps und Gutscheinen jetzt erhältlich "Wussten Sie, dass Sie übrig gebliebene Lebensmittel auf foodsharing.de verschenken können? Und dass Sie Geld sparen und das Klima schonen, indem Sie Leitungswasser statt Flaschenwasser trinken?“ Diese und viele weiteren Tipps für ein nachhaltigeres Leben können Sie im Klimasparbuch entdecken. Es gibt u. a. auch ein kostenloses Vesper, ein Gartenpaket des NABU, eine kostenfreie Stromspar-beratung und Rabatte auf ökofaire Kleidung und Biolebensmittel. Die im Buch enthaltene "Karte von Morgen", zeigt Ihnen wo die Geschäfte und Initiativen für klimaschonende und zukunftsfähige Mobilität, Ernährung, Wohnen etc. im Schussental zu finden sind. Unterstützen auch Sie durch kleine, alltägliche Schritte und einem nachhaltigeren Leben den Klimaschutz. Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden sowie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie die digitale Version des Klimasparbuchs finden Sie #Nachhaltigkeitlohntsich Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden so- wie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Das Klima-Team der GMS-Gemeinden freut sich sehr über das gelungene Klimasparbuch. Das Klima-Team der GMS-Gemeinden freut sich sehr über das gelungene Klimasparbuch. Klimasparbuch mit praktischen Tipps und Gutscheinen jetzt erhältlich "Wussten Sie, dass Sie übrig gebliebene Lebensmittel auf foodsharing.de verschenken können? Und dass Sie Geld sparen und das Klima schonen, indem Sie Leitungswasser statt Flaschenwasser trinken?“ Diese und viele weiteren Tipps für ein nachhaltigeres Leben können Sie im Klimasparbuch entdecken. Es gibt u. a. auch ein kostenloses Vesper, ein Gartenpaket des NABU, eine kostenfreie Stromspar-beratung und Rabatte auf ökofaire Kleidung und Biolebensmittel. Die im Buch enthaltene "Karte von Morgen", zeigt Ihnen wo die Geschäfte und Initiativen für klimaschonende und zukunftsfähige Mobilität, Ernährung, Wohnen etc. im Schussental zu finden sind. Unterstützen auch Sie durch kleine, alltägliche Schritte und einem nachhaltigeren Leben den Klimaschutz. Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden sowie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie die digitale Version des Klimasparbuchs finden Sie unter gmschussental.de. #Nachhaltigkeitlohntsich Das Klima-Team der GMS-Gemeinden freut sich sehr über das gelungene Klimasparbuch. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Erste digitale Online-Bürgerinformations- veranstaltung der Gemeinde Baindt mit sehr guter Resonanz Am vergangenen Donnerstag, 04. März 2021, fand im Di- gitalen Zukunftszentrum in Leutkirch die erste rein digitale Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bür- ger der Gemeinde Baindt statt. Thema der Veranstaltung war die Entwicklung des Fischerareals sowie die Gestal- tung der Ortsmitte in Baindt. Im Vorfeld hatte die Verwaltung über das Amtsblatt, die Homepage und die App aufgerufen aktiv daran teilzunehmen. Für die positiven Rückmeldungen und das konstruktive Feedback bedankt sich die Verwal- tung herzlich. Das Video des Abends bleibt auch weiterhin abrufbar und für den Download verfügbar. Den Link und die Präsentation finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Baindt (www.baindt.de). An der Online- Bürgerinfoveranstaltung haben sich durch- gehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Während der Sendung gab es zusätzlich rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube knapp 600-mal aufgerufen. Über den gesamten Sendungszeitraum von gut 120 Minuten gab es Live-Fragen sowie Kommentare der Interessierten. Im ersten Teil ging es um die Entwicklung des Fische- rareals und die Konzeptvergabe. Nachdem die Fischer- wiese am Ortseingang schon viele Jahre interessant für die Gemeindeentwicklung war, gelang es diese im Jahr 2014 zu erwerben. In diesem Zusammenhang wurde das Areal in das Ortskernsanierungsgebiet II aufge- nommen. Dieses Gebiet umfasst neben dem Fischera- real, die Ortsmitte und den Dorfplatz. Von Anfang an war der Wunsch des Gemeinderats, dass der Ortsein- gang von Baindt ein zukunftsfähiges Erscheinungsbild erhält. In der Vergangenheit gab es hierzu schon einige Bürgerveranstaltungen in denen über die Stärken und Schwächen der Ortsmitte diskutiert und in Planungen eingebunden wurde. Im Dezember 2020 beschloss der Gemeinderat dann den städtebaulichen Entwurf mit dem Ziel, ein lebendiges und vielfältiges Quartier zu entwickeln in dem alle Generationen gut leben können. Dieser städtebauliche Entwurf ist Grundlage für das Konzeptvergabeverfahren. Im zweiten Teil der Online-Bürgerinformationsveranstal- tung stand die Gestaltung der Ortsmitte auf dem Pro- gramm. Ebenso lange wie mit dem Fischerareal befasst sich der Gemeinderat mit der Frage, wie die Ortsmitte op- timal und vor allem zukunftsfähig gestaltet werden kann. Ziel ist es, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger wohl fühlen. Die Ortsmitte muss eine gute Aufenthaltsqualität bieten. Sie soll zu einem Raum der Begebung werden. Die Baindter Vereine sollen weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Feste, die für das Baindter Gemeinwesen elementar wichtig sind, dort durchzuführen. Es muss jedoch darüber hinaus auch das ganze Jahr über einen Grund geben in die Ortsmitte zu gehen. Damit die bisherige Fläche auch zu einem Platz mit Auf- enthaltsqualität wird, wäre es optimal, wenn ein neues Gebäude eine Raumkante bilden würde. Bisher gab es jedoch keine Nutzung für das Gebäude, die einen Mehr- wert für die Gemeinde gehabt hätte. Nun besteht der Wunsch von Apotheke und Ärzten sich in der Ortsmitte in einem neuen Gebäude anzusiedeln. Somit gibt es eine Nutzung für das Gebäude auf einem Teil des Parkplatzes angrenzend an den Dorfplatz, dass die Infrastruktur von Baindt stärkt. Die weitere Platzgestaltung ist noch völlig offen. In einer Bürgerwerkstatt haben unsere interessier- ten Bürgerinnen und Bürger und auch unsere Vereine die Möglichkeit, sich einzubringen und zu diskutieren, was für Baindt in Zukunft wichtig ist und darüber hinaus, was benötigt wird, dass die Feste der Schalmeienkapelle und der Raspler auch künftig stattfinden können. Mit einem Gebäude an dieser Stelle erhält Baindt eine erlebbare Ortsmitte für unsere Bürgerinnen und Bürger, für Vereine, für Jung und Alt. Darüber hinaus stellt sich die Gemeinde zukunftsfähig auf und erhält einen subs- tantiellen Mehrwert. Die Infrastruktur wird gestärkt, die Existenz bestehender Ladengeschäfte gesichert. Wir sind eine attraktive Gemeinde für alle Generationen, von ei- nem Gebäude mit dieser Nutzung profitieren Familien, wie alte Menschen. Spricht man so oft darüber, dass es möglich sein muss möglichst lange in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen und in der vertrauten Gemeinde alt zu werden, dann ist ein wichtiger Baustein, dass dies gelingen kann eine gute Versorgung mit medizinischen Dienstleistern. Nicht jede Generation hat die Chance eine Ortsmitte ent- wickeln zu dürfen, dass passiert nie oder alle 100 Jahre. Baindt hat jetzt die Chance sich für die Zukunft zu rüsten. Die Details zu den Entwicklungen im Fischerareal und zur Konzeptvergabe sowie zur Gestaltung der Ortsmitte entnehmen Sie bitte dem YouTube Video. Frau Bürgermeisterin Rürup sagte im Anschluss an die Veranstaltung: „Wenn derzeit schon keine Infoveranstal- tungen in Präsenz möglich sind, war dies ein sehr gutes Format, um unsere Bürgerinnen und Bürger mitzuneh- men und zu informieren. Sicher werden wir das auch in Zukunft bei Bedarf wiederholen, vor allem wenn es um Themen geht, die die Gemeinde interessiert.“ Wir laden Sie bereits jetzt ein, an den weiteren Termi- nen für die Konzeptvergabe im Fischerareal und zur Ge- staltung der Ortsmitte teilzunehmen. Lassen Sie uns ge- meinsam die Chance zur Gestaltung unserer Gemeinde ergreifen. Für die Konzeptvergabe im Fischerareal wird es fol- gende Termine geben: • 29. März 2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Baugemeinschaft: Was ist das? Wie geht das?“ - Ak- tuell wird diese Infoveranstaltung in Präsenz geplant, jedoch kann diese Veranstaltung auch online stattfin- den. • Ende April / Anfang Mai 2021 Vermarktungsauftakt - 1. Bauabschnitt Fischerareal Für die Gestaltung der Ortsmitte in Baindt wird es fol- gende Termine geben: • nach Pfingsten 2021: Bürgerwerkstatt - Platzgestaltung unter Berücksichtigung von Ideen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger • bis Ende 2021: Entwurf Dorfplatz Ihre Gemeindeverwaltung ________________ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Corona-Impfangebot für „Härtefälle“ ab dem 85. Lebensjahr in Baindt Am Montag, 29. März 2021 startet der Landkreis Ra- vensburg und die Gemeinde Baindt ein Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht möglich ist in das Kreis- oder Landes- impfzentrum zu kommen. Die zunächst 12 Impfungen pro Woche finden in der Schenk-Konrad-Halle statt. Im weiteren Verlauf soll das Angebot auf 12 Erst- und 12 Zweitimpfungen ausgeweitet werden. Das Impfangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Ein ähn- liches Angebot wird aber derzeit von weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis für ihre Bürgerinnen und Bürger vorbereitet. In einer ersten Phase sind nur Anmeldungen für Menschen ab dem 85. Lebensjahr möglich, die noch alle bis zum 16. März 2021 persönlich angeschrieben werden. Später wird dies auch für Menschen ab 80 Jahren möglich sein. Das Angebot ist ausdrücklich kein Ersatz für die Impfangebote in den Impfzent- ren und wird nur für Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität angeboten, die nicht nach Ravens- burg oder zu einem anderen Impfzentrum kommen können. Anmeldungen sind ab Mittwoch, 17. März 2021 ab 08.30 Uhr per Telefon unter der Nummer 07502/9406-25, per Mail unter helfen@baindt.de und auf dem Postweg: Ge- meinde Baindt Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt möglich. Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem Kontaktdaten, das Alter, der Pflegegrad – sofern vor- handen – und der Grund, warum ein Impfzentrum nicht erreicht werden kann, abgefragt. Wer sich angemeldet hat, wird dann über den weiteren Ablauf direkt von der Gemeindeverwaltung informiert. Die Vor-Ort-Impfungen in Baindt sind zunächst immer montags vorgesehen. „Ich bin sehr froh, dass wir nun sehr schnell ein Imp- fangebot für alle Härtefälle direkt in Baindt bereitstel- len können. Wir wollten nicht warten, bis alles perfekt organisiert ist, sondern gleich am 29. März 2021 mit den ersten 12 Impfungen beginnen“, so Bürgermeisterin Simone Rürup. Corona News ab 08.03.2021 Weitere Änderungen zum Einzelhandel, Arbeiten, Gesundheit und Soziales, Dienstleistungen, Gastronomie, Religi- onsausübung, Veranstaltungen, Reisen, Ausgangsbeschränkungen, Sport, Kultur- und Freizeitgestaltung finden Sie auf unserer Homepage: gemeinde-baindt.de unter „Informationen zum Coronavirus“. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Corona-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Terminvereinbarung für ihre Corona- Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Coro- na-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Termin- vereinbarung für ihre Corona-Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Verein- barung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorhe- riger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbst- verständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Donnerstag, 18.03.2021 bis Dienstag, 23.03.2021 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum ver- sperren. Bürgermeisteramt Brennholzverkauf durch die Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt verkauft Brennholz (Eschenholz) entlang des Badwegs. Dort kann das Holz auch besich- tigt werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Schaaf, ForstBW, E-Mail: c.schaaf@rv.de . Sollte es den Bewerbern nicht möglich sein sich Online zu bewerben, kann auch telefonisch Kontakt aufgenommen werden unter Tel.: 0175 180 47 95. Gemeindeverwaltung Baindt Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: März 2021: Armbanduhr (HUAWEI Smart Watch), Lesebrille, Schlüs- selbund an orangefarbenen Band Februar 2021: I-Phone, Handtasche (mit Kette zum Um- hängen), Mütze mit Häkelblume, Schlüsselmäppchen mit 8 Schlüsseln Januar 2021: Cityroller, rotgemusterte Babybrille, Schlüsselbund mit Flaschenöffner und Namensgravur Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. März/Sonntag, 07. März Samstag, 13. März/Sonntag, 14. März Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. März Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Sonntag, 14. März Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Veranstaltungskalender März 14.03. Landtagswahl 18.03. WBB Jahreshauptversammlung wird verschoben 21.03. DRK Erste-Hilfe-Kurs DRK Baienfurt 28.03. Beginn Sommerzeit 29.03. Informationsveranstaltung „Baugemeinschaft: Was ist das? Wie geht das?“ online April 20.04. Gemeinderatssitzung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Palmverkauf an Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, auch in diesem Jahr können Sie unsere Pal- men für 4,50 € wieder käuflich erwerben. Unser Elternbeirat bastelt in diesem Jahr auf Vorbestel- lung die Palmen. Ihren Palmen erhalten Sie entweder nach dem Gottesdienst oder Sie können Ihn am Montag zwischen 08:00 - 16:00 Uhr im Kindergarten St. Martin im Garten abholen. Wie der weitere Verkauf in diesem Jahr aussehen könnte bzw. ob dieser stattfinden kann, ist un- ter den gegebenen Umständen zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar. Nutzen Sie die Gelegenheit und bestellen Sie Ihren Palme bei Anja Steinhauser, Tel. 07502/9124220 oder bei Melanie Sonntag, Tel. 07502/9124478. Der Erlös kommt den Kindergartenkindern zu Gute. Herzlichen Dank! Wir suchen dringend Zweige zum Palmbasteln Liebe Gemeindemitglieder, unser Elternbeirat bastelt auch in diesem Jahr Palmen, die am Palmsonntag und danach auf Vorbestellung verkauft werden. Dafür benötigen wir bis zum 19. März 2021 eine gro- ße Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Wer von Ih- nen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten helfen? Möglich sind: Thuja, Buchs, Loorbeer, Efeu, Weidenkätz- chen oder andere Koriferen. Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen (Tel. 07502-2678) oder Ihre Spende im Kindergarten bis zum 19.03.2021 vorbeibringen. Schon jetzt ein herzliches „Vergelt´s Gott“ für Ihre Unter- stützung. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 FAX (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Michelberger 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Fr. Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeiterin Fr. Oßwald 94114-172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bücherei Endlich wieder Bücherei, mit Einschrän- kung, aber möglich ... Seit Montag, 08.03.2021, gilt die Coro- na-Verordnung vom 07.03.2021. Somit wird das schon vorhandene „Click+Col- lect“ durch das „Click+Meet“ erweitert. Das bedeutet, in unserer Gemeindebücherei dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten. Dabei zäh- len Kinder ab 6 Jahren als eine Person. Jüngere Kinder dürfen in Begleitung eines Elternteils in die Bücherei. Die maximale Aufenthaltsdauer ist auf 10 Minuten begrenzt. Natürlich bleibt das Angebot Bücher vorzubestellen und zu den Öffnungszeiten abzuholen, weiterhin bestehen. Bei aller Freude über die Lockerung der Maßnamen, soll- ten trotzdem die Abstandsregeln eingehalten und selbst- verständlich eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden. Die Online- Vormerkung von Büchern besteht weiterhin über die kostenlose App BibKat aus dem App-Store oder unter dem Link/www.eopac.net . Die Anmeldung erfolgt über die Lesernummer. Das Passwort sind die ersten drei Buchstaben des Nachnamens und dann das Geburtsda- tum. (Tag.Monat.Jahr) Zur Information VHS Weingarten Außenstelle Baindt Verschiebung des Semesterstarts Aufgrund der zum 8. März 2021 aktualisierten Corona-Ver- ordnung des Landes Baden-Württemberg ist weiterhin kein Kursbetrieb in Präsenz an den Volkshochschulen möglich. Das heißt für uns, dass wir nicht wie geplant am 15.03.2021 mit unserem Frühjahrs- und Sommerse- mester starten können. Ausgenommen hiervon sind rei- ne Online-Veranstaltungen, die wie geplant durchge- führt werden dürfen sowie vereinzelte Kurse aus dem Deutschbereich. Im Moment müssen wir somit den Start unseres Früh- jahrssemesters, bis auf die oben erwähnten Ausnah- men verschieben. Wir hoffen, dass wir unser Frühjahrs- und Sommersemes- ter in Präsenz dann möglichst bald beginnen können. Dies wird aber natürlich weiterhin von den Vorgaben des Lan- des Baden-Württemberg abhängen. Sobald wir nähere Informationen haben, wann wir unseren Präsenzbetrieb starten können, werden wir Sie darüber informieren. Anmeldungen zu unseren vielfältigen Angeboten im Früh- jahrs- und Sommersemester sind aber dennoch möglich. Sichern Sie sich Ihren Kursplatz durch eine rechtzeitige Anmeldung! Wir freuen uns, wenn wir Sie hoffentlich bald wieder an der VHS Weingarten begrüßen dürfen! Kreisforstamt Ravensbur Seit Beginn der Corona-Krise deutlich erhöhtes Rad- fahrer-Aufkommen im Wald Das Kreisforstamt Ravensburg verzeichnet seit Beginn der Corona-Pandemie im letzten Jahr ein deutlich erhöh- tes Aufkommen von Radfahrern im Wald. Nicht immer verhalten diese sich regelkonform. Beim Kreisforstamt Ravensburg kommt es immer wie- der zu Beschwerden über Radfahrer, welche abseits der Wege unterwegs sind. Das Phänomen ist nicht neu. Al- lerdings verzeichnet das Forstamt seit Beginn der Coro- na-Pandemie ein erhöhtes Aufkommen von Meldungen wegen illegalen Radfahrens im Wald abseits von Wegen. Das Radfahren ist im baden-württembergischen Wald- gesetz streng geregelt. Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten, worunter im weiteren Sinne auch das Befahren mit Rädern zählt. Allerdings ist das Radfah- ren nur auf Wegen gestattet, welche eine Mindestbreite von zwei Metern aufweisen. Gänzlich verboten ist das Fahren auf Sport- und Lehrpfaden. Jeder Waldbesucher hat das Recht die Natur und Ruhe im Wald zu genießen oder im Wald Sport zu treiben. Es wird jedoch vergessen, dass hier in der Regel fremdes Eigentum benutzt wird, welches durch das Fahren ab- seits von Wegen beeinträchtigt werden kann. Wildtiere nehmen Menschen, die auf Wegen unterwegs sind, sel- ten als Gefahr wahr. Begegnungen mit Waldbesuchern abseits von Wegen lösen häufig Fluchtreflexe aus, was zu einem gesteigerten Energieverbrauch führt. Dies kann für Wildtiere insbesondere im Winter bedrohlich werden. Zudem gibt es immer wieder Konfliktsituationen zwischen verschiedenen Nutzergruppen, insbesondere Radfahrern, Reitern und Wanderern. Das Forstamt appelliert daher an alle Waldbesucher, sich rücksichtsvoll zu verhalten. Im Landkreis Ravensburg stehen Mountainbikern bereits heute mehrere legale Trails zur Verfügung, auf denen sie auch abseits befestigter Wege ihr Können unter Be- weis stellen können. Die Ausweisung weiterer Trails ist in Planung, sodass sowohl Einheimische als auch Touristen demnächst ein weiteres Netz an Trails unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade nutzen können. Das Forstamt bittet die Radfahrer sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Arkade e.V. Famileinanschluss gesucht! Wir suchen - auch während der Coronazeit - Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinlebende, die Menschen bei sich zu Hause im Alltag begleiten und unterstützen möchten. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und zuverlässige Begleitung durch unseren Fachdienst. In dieser besonderen Wohn- und Betreuungsform leben insgesamt 80 seelisch behinderte Menschen in Gemein- den der Regionen Oberschwaben und Bodensee. Die Gastfamilien empfinden das Zusammenleben als bereichernd und für die Bewohner*innen ist so ein selbst- bestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, Tel. 0751.3665580 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Telefon Friedrichshafen, Tel. 07541.3746963 E-Mail: info-bwf@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Landkreis Ravensburg Ehrenamtliche Patientenfürsprecher/innen gesucht Der Landkreis Ravensburg sucht für die persönliche Be- ratung und Vertretung der Interessen psychisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen ehrenamtliche Patien- tenfürsprecher/innen Patientenfürsprecher/innen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen und den versorgenden In- stitutionen. Sie bieten Beistand in schwierigen Situationen und informieren Patientinnen und Patienten über ihre Rechte. Ziel dieser unabhängigen Interessensvertretung ist es, unkompliziert zu helfen und neutral zu beraten. „Eine wertvolle Erfahrung ist für mich im Kleinen etwas zu be- wirken, oftmals im Rahmen von Gesprächen und durch Zuhören, ohne Wertung.“ beschreibt Andrea Mourlas, Patientenfürsprecherin im Raum Wangen, ihre Tätigkeit. Neben vertrauensvoller persönlicher Beratung nehmen Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher An- liegen, Wünsche und Beschwerden auf. „Als Ansprech- personen auf Augenhöhe tragen sie zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei und vermitteln zwischen den Beteiligten“, bekräftigt Reinhard Friedel, Sozialdezer- nent des Landkreises, die Bedeutung des Ehrenamtes. Die Patientenfürsprecher/innen werden für jeweils vier Jahre vom Kreistag bestellt und erhalten für ihre ehren- amtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Neben Lebenserfahrung sind Kommunikationsfreude, die Fähigkeit des geduldigen Zuhörens, ein sicheres Auf- treten, Engagement, Einfühlungsvermögen für die Sor- gen und Probleme anderer Menschen (vor allem älterer Menschen mit Unterstützungsbedarf) und die Fähigkeit zur Vermittlung in Konfliktfällen, Eigenschaften, die ein/e Patientenfürsprecher/in mitbringen sollte. Von Vorteil sind außerdem grundlegende Kenntnisse über das Gesund- heitswesen, über Patientenrechte, über die Abläufe in ei- nem Krankenhaus sowie Kenntnisse über Behandlungs- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, bewerben Sie sich gerne bis zum 21. März 2021 bei Sabrina Wangenheim, Landkreis Ravensburg, Dezernat für Arbeit und Soziales, Stabsstelle Sozialplanung, Tel. 0751/85-3123, E-Mail: s.wangenheim@rv.de. Frau Wangenheim erteilt Ihnen auch gerne weitere Aus- künfte zum Bewerbungsverfahren. Informationen zur Tätigkeit erteilen Ihnen gerne die Pati- entenfürsprecherin Frau Mourlas, Tel. 0160/7074250 und der Patientenfürsprecher Herr Eisele, Tel. 0751/7601-2709. Deutsche Bahn Bahnstrecke zwischen Ravensburg und Aulendorf ab 7. März gesperrt Busse als Ersatz - BOB fährt halbstündlich zwischen Friedrichshafen und Ravensburg - Fahrscheine vor der Fahrt kaufen Schlussspurt bei den Bauarbeiten auf der Südbahn: Von 7. März bis einschließlich 1. April ist die Bahnstrecke Ravensburg - Aulendorf gesperrt. Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) und Deutsche Bahn gemeinsam haben für die Fahrgäste auf dieser Strecke einen Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet. Auch zwischen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen verkehren in diesem Zeitraum keine Züge. Auf der Strecke zwischen Friedrichshafen Stadt und Ra- vensburg verkehrt die BOB dafür zweimal pro Stunde. Jede Stunde besteht ein schlanker Anschluss in Ravens- burg zu und von den SEV-Bussen Richtung Aulendorf. Busse, die BOB-Züge ersetzen, bedienen auch alle Unter- wegsstationen. In Ravensburg fahren die SEV-Busse auf der Westseite des Bahnhofs beim P&R-Parkplatz Escher- Wyss-Straße ab. Weitere Haltestellen sind: Weingarten: Charlottenplatz, Baienfurt: Niederbiegen Schussentalstra- ße, Mochenwangen: Alte Kirche. Zusätzlich verkehren Di- rektbusse ohne Halt zwischen Ravensburg und Aulendorf. Fahrgäste müssen ihre Fahrscheine vor Fahrtantritt kau- fen, in den SEV-Bussen ist kein Kauf möglich. Auch der Check In/Check Out mit der bodo eCard ist nur direkt an den Bahnhöfen/Bahnsteigen möglich. Die Verkehrsunter- nehmen empfehlen als Alternative das bodo-HandyTi- cket oder den Kauf über den DB Navigator. Bei beiden Varianten erhalten bodo-Fahrgäste jeweils zehn Prozent Nachlass auf Einzeltickets. Die Fahrzeiten der Busse und Züge sind online auf bahn. de und bob-fn.de, im DB Navigator sowie als Flyer erhält- lich. Nähere Informationen zu den Haltestellen finden Sie in der Broschüre unter bauinfos.deutschebahn.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bis 31. März freiwillige Rentenbeiträge zahlen Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, kön- nen in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2020 noch bis 31. März 2021 rückwirkend gezahlt wer- den. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Freiwillig einzahlen können zum Beispiel selbstständig Tä- tige, Beamtinnen und Beamte sowie Hausfrauen/-männer. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt man selbst: mindestens 83,70 Euro und höchstens 1.283,40 Euro pro Monat sind zahlbar, wenn die Beiträge für 2020 gelten sollen. Höchstens 1.320,60 Euro, wenn sie für 2021 entrichtet werden. Aber auch pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 können mit zusätzlichen Einzah- lungen Abschläge ausgleichen und ihre Rente damit erhö- hen. Wie hoch in diesem Fall die Einzahlungen sein müssen, berechnet auf Wunsch der Rentenversicherungsträger. Für die Einzahlungen erhält man Ansprüche auf Rehabili- tationsleistungen und Schutz für Hinterbliebene. Darüber hinaus erhöht man den Anspruch auf eine Altersrente und unter besonderen Voraussetzungen auch die Anwart- schaft auf eine Erwerbsminderungsrente. Aber auch die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich sehen lassen: Für Abschlagseinzahlungen zum Beispiel in Höhe von 5.000 Euro schreibt die DRV derzeit Ansprüche von 22,12 Euro monatlich brutto gut. Allerdings sollten Interessierte vor der Einzahlung beach- ten, dass man sich im Gegensatz zu vielen privaten Vor- sorgeformen bei der gesetzlichen Rente das eingezahlte Kapital nicht vorzeitig wieder auszahlen lassen kann. Bei Tod besteht jedoch in der Regel für die Eheleute oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partner ein An- spruch auf eine Hinterbliebenenrente. Auch Kinder im Al- ter unter 27 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, sind durch Waisenrenten abgesichert. Aus steuerlichen Gründen können die zusätzlichen Ein- zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eben- falls interessant sein. Sie können als Altersvorsorgeauf- wendungen steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss die Rente im Alter versteuert werden. Ebenso zahlen Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Rentnerinnen und Rentner Kranken- und Pflegeversiche- rungsbeiträge aus den Einnahmen. Da derzeit pandemiebedingt keine persönlichen Beratun- gen in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg stattfinden können, sollten sich In- teressierte entweder per Video beraten lassen oder sich telefonisch an die DRV wenden (Kontaktdaten unter www. deutsche-rentenversicherung-bw.de). Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge enthält die kostenlose Broschüre »Freiwillig rentenver- sichert: Ihre Vorteile«. Die Broschüre »Flexibel in den Ru- hestand« beschreibt die freiwillige Beitragszahlung für Arbeitnehmer ab 50. Weitergehende Informationen zum Thema Steuern finden Interessierte in »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Die Broschüren können von der Internetseite www.deutsche-rentenver- sicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversi- on bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Kreisverkehrswacht Ravensburg Ab 10. April 2021: Sicherheitstrainingskurse und Ener- giesparkurse im Landkreis Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder verschie- dene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fahren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen ei- ner Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die überwiegend an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Baienfurt-Niederbiegen durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 16 Sicherheitstrainings- kursen sind am 10. April, 24. April, sowie am 08. Mai. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betra- gen 60,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte, zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 - 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreisver- kehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular gibt es beim Landratsamt Ravensburg, Telefon 0751 85-5210, und auch auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/Landratsamt/ verkehrsamt und bei der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg. Dort erhalten Sie sind unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Don- nerstag, 10:00 - 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. http://www.kreisverkehrswacht-ravensburg.de/kurse.htm LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg EnBW-Förderprogramm „Impulse für die Vielfalt“: Förderrunde 2021 startet - Jetzt mitmachen! 04.03.2021 125 Schutzprojekte für Amphibien und Reptilien wur- den in den vergangenen zehn Förderjahren mithilfe des EnBW-Förderprogramms „Impulse für die Vielfalt“ un- terstützt und erfolgreich umgesetzt. Diese positive Bi- lanz spornt an weiterzumachen, und so fördert die EnBW Energie Baden-Württemberg AG auch in diesem Jahr Maßnahmen für Frösche, Kröten und Co. Von Beginn an unterstützt die LUBW Landesanstalt für Umwelt Ba- den-Württemberg das Programm mit ihrer fachlichen Expertise. Bis zum 14. Mai 2021 können Anträge eingereicht werden Wer eine Schutzmaßnahme plant oder ein Konzept hat, kann bis zum 14. Mai 2021 einen Förderantrag bei der LUBW einreichen. Gefördert werden Maßnahmen, die Lebensbedingungen der heimischen Frösche, Eidechsen und Schlangen verbessern und dazu beitragen, dass sich die Bestände mittel- bis langfristig positiv entwickeln. Antragsunterlagen und alle Informationen zum Förder- programm erhalten Sie über die Webseite des Förder- programms. Realisierung der Maßnahmen 2021: vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember Egal ob beispielsweise ein Eiablageplatz für wärmelie- bende Eidechsen oder Laichgewässern für Unken oder Frösche angelegt werden, Landlebensräume mit locke- ren Sandböden oder anderen Versteckmöglichkeiten für Geburtshelferkröten gestaltet werden, die förderfähige Maßnahmen müssen im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 umgesetzt werden. Ein Fachgremium aus Expertinnen und Experten für Am- phibien- und Reptilien sowie Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der Regierungspräsidien und der LUBW bewerten die eingereichten Projektideen. 10 Jahre praktischer Schutz für Amphibien und Reptilien in Baden-Württemberg Das landesweite Förderprogramm der EnBW für Am- phibienschutz „Impulse für die Vielfalt“ startete im Jahr 2011. Es wurde im Rahmen der Initiative des Landes Ba- den-Württemberg „Aktiv für die Biologische Vielfalt“ ge- meinsam von der LUBW und der EnBW ins Leben gerufen. Das Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag, um die Lebensräume heimischer Amphibienarten landesweit zu verbessern und den Amphibienbestand mittel- bis langfristig positiv zu entwickeln. Im Jahr 2016 wurde die Förderung auf Projekte für Reptilien erweitert. Jeweils zu Jahresbeginn können Anträge für das laufende Jahr gestellt werden. Ein Fachgremium bewertet die eingegan- genen Vorschläge. Die ausgewählten Projekte erhalten dann Zuschüsse für das laufende Jahr. Die EnBW finan- ziert das Programm als Ergänzung zu ihren bestehenden Umweltschutzmaßnahmen. „Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht!“ Schauspieler Ewald Balser Setzen Sie auf Solidarität! Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. März 2021 – 21. März 2021 Gedanken zur Woche Nichts soll dich ängstigen, nichts dich erschrecken. Alles vergeht, Gott bleibt derselbe. Teresa von Ávila Samstag, 13. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Elbs mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Erwin, Josef und Anna Fässler) Sonntag, 14. März - 4. Fastensonntag (Laetare) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Misereor-Fastenaktion Dienstag, 16. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 17. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 18. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 11.00 Uhr Baindt - Selige Irmgard, Eucharistiefeier Freitag, 19. März - Hl. Josef, Bräutigam der Gottes- mutter 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, Fest des hl. Josef (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkar- ten) Samstag, 20. März 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 21. März - 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Niko- laus Linkov, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Stephan) Misereor-Fastenkollekte Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt Samstag, 20. März 2021 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baienfurt Sonntag, 21. März 2021 10.00 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baindt Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Fasten mit Corona (4) Die Hoffnung stirbt zuletzt Wir hoffen auf den Impfstoff, wir hoffen auf eine Locke- rung der Einschränkungen, wir hoffen ... Hoffnung ist Le- ben und Leben ist Hoffnung. Indem wir hoffen sind wir zutiefst lebendig. Auf diese Weise bekommt die bekannte Redewendung „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ ihren eigentli- chen Sinn. Hoffnung ist ein Verweis auf das, was auf mich zukommt. Hoffnung ist zukunftweisend. Corona zeigt uns überdeutlich, es gibt Situationen, wo es keine Hoff- nung auf Besserung gibt. Jetzt braucht die Hoffnung eine neue Basis, denn schließlich stirbt ja die Hoffnung zuletzt. Waclav Havel hat dies treffend formuliert: Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, son- dern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. Woher nehme ich diese Gewissheit? Die Bot- schaft von Tod und Auferstehung ist meine Antwort aus dem Glauben. Mit ihr kann ich leben, hoffen und hoffent- lich auch sterben, um zu leben. Pfarrer Staudacher Herzliche Einladung zu Teil 3 der virtuellen Kreuzwe- gandacht mit den Kreuzwegstationen 7 bis 9. Die Auf- zeichnungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Me- ditationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht angelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de - unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag 12. März abruf- bar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST - Klimafasten 2021 Pfarrer Sebastian Kneipp Die Kneippsche Lehre beruht auf den fünf Säulen Was- ser, Ernährung, Bewegung, Lebensordnung und Heil- pflanzen. Die Fastenzeit lässt uns innehalten und nach- spüren: Ist es Zeit, mein Leben neu zu ordnen? Ernähre ich mich gesund? Bewege ich mich ausreichend? Lebe ich im Einklang mit mir und der Schöpfung? Be- finden sich mein Körper, meine Seele und mein Geist im Gleichgewicht? Wonach will ich mich ausrichten? Sebastian Kneipp lädt uns ein, die Fülle der Natur für unser Wohlbefinden unterstützend zu nutzen. In der Schöpfung finden sich viele Arten an Heilkräu- tern, mit denen wir uns Gutes tun können. Er bezeichnet den Kräutertee als das älteste Heilmittel der Mensch- heit. Holen Sie sich in der Kirche ein paar Anregungen von Pfarrer Sebastian Kneipp. Wir laden Sie ein, eine kleine Wegzehrung für zu Hause mitzunehmen. Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 08. März - 22. März 2021 jeweils zu den Bürozeiten. Osterkerzenbasteln in der Familie Die Familien haben die Möglichkeit die Osterkerze in den Familien zu gestalten. Die Kommunionkinder brauchen kein Verzierwachs abzuholen, da sie ein extra Päckchen erhalten. Für die anderen Familien gilt: Eine Kerze dafür können Sie in den Drogerie- und Supermärkten kaufen. Ab Sams- tag 13. März wird in der Kirche beim Schriftenstand ein Schachtel mit abgepackten Päckchen stehen. Darin ent- halten sind Verzierwachsteile, eine Erklärung und Anlei- tung für das Verzieren der Osterkerze. Diese können Sie mit ihren Kindern gestalten. Ebenso können Sie mit den Kindern ein Lämmchen backen. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 _________________________ Keine halben Sachen Der Wochenspruch lässt keinen Zweifel: Wenn es ums Miteinander geht, um ganz praktische Liebe zu Gott und zum Mitmen- schen, dann heißt es: Schau dorthin, wo du hin willst! Es hilft nichts, nur an die gute alte Zeit zurück zu denken. Die verheißungsvolle Zukunft liegt vor uns. Gott streckt uns in Jesus die Hand entgegen und lädt uns ein: Trau dich - geh mit mir voran. So kann ich auch in Krisen-Zeiten den Blick vorwärts rich- ten. Ich setze mich fürs Miteinander ein. Ich bleib nicht einfach stumm, wenn Menschen das in Fra- ge ziehen, was unsere Demokratie zusammenhält, was die Würde anderer Menschen ausmacht. Ich schau nach vorne und gehe die Herausforderungen an: den Klimawandel und den Klima-Wandel im Mitein- ander, die soziale Schere, die immer weiter auseinander- klafft, dass Menschen abgehängt werden - links liegen gelassen. Das kann nicht sein! Keine halben Sachen! - Jesus nachfolgen heißt, den Pflug fest in beiden Händen zu behalten. Nach vorne zu schauen: Über Verantwortliche in Politik und Gesellschaft nicht nur zu schimpfen, sondern für sie zu beten, am Sonntag wählen zu gehen und mich aktiv für unsere Demokratie einzusetzen. Nicht halbherzig, sondern so, dass darin etwas von Got- tes Da-Sein erlebbar wird. Hier und jetzt. Dass mitten auf dem Acker, den ich pflüge etwas aufgeht und wächst, was Menschen satt macht an Leib und Seele. Keine halben Sachen, denn dafür ist das Leben zu kost- bar. - Gottes Segen! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online!!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche _________________________ Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Ostergarten unterwegs – zum Vormerken und Vorfreuen Vom 22. März bis 4. April können Groß und Klein den „Ostergarten unterwegs“ erleben. An verschiedenen Stationen in Baindt werden in dieser Zeit faszinierende Szenen aus dem Leben von Jesus installiert sein. Interessierte können – so, wie es eben grad möglich ist – allein, mit der Familie oder mit Freunden auf diesem Weg entdecken, was Ostern mit dem eigenen Leben hier und heute zu tun hat. Nähere Infos dazu folgen nächste Woche in den Amtsblättern, auf unserer Homepage und in den Schaukästen an der Kirche und am Dietrich-Bonhoeffer-Saal. --- Ostergarten unterwegs - zum Vormerken und Vorfreuen Vom 22. März bis 4. April können Groß und Klein den „Ostergarten un- terwegs“ erleben. An verschiedenen Stationen in Baindt werden in dieser Zeit faszinierende Szenen aus dem Leben von Jesus in- stalliert sein. Interessierte können - so, wie es eben grad möglich ist - allein, mit der Familie oder mit Freunden auf diesem Weg entdecken, was Ostern mit dem eige- nen Leben hier und heute zu tun hat. Nähere Infos dazu folgen nächste Woche in den Amtsblättern, auf unserer Homepage und in den Schaukästen an der Kirche und am Dietrich-Bonhoeffer-Saal. _________________________ Ostergarten unterwegs – zum Vormerken und Vorfreuen Vom 22. März bis 4. April können Groß und Klein den „Ostergarten unterwegs“ erleben. An verschiedenen Stationen in Baindt werden in dieser Zeit faszinierende Szenen aus dem Leben von Jesus installiert sein. Interessierte können – so, wie es eben grad möglich ist – allein, mit der Familie oder mit Freunden auf diesem Weg entdecken, was Ostern mit dem eigenen Leben hier und heute zu tun hat. Nähere Infos dazu folgen nächste Woche in den Amtsblättern, auf unserer Homepage und in den Schaukästen an der Kirche und am Dietrich-Bonhoeffer-Saal. --- _________________________ Was haben Nähmaschinen mit Sozialpolitik zu tun? In Griechenland, genauer in Thessaloniki, finden sich Ant- worten auf diese Fragen. Denn mit Nähmaschinen kann den dort gelandeten Geflüchteten über Lehre und Arbeit eine Perspektive für die Zukunft gegeben werden, wie das Hilfsprojekt NAOMI sehr anschaulich zeigt. Bei einem Online-Gespräch unter dem Thema „Nähmaschinen für Thessaloniki - Sozialpolitisches Engagement in Krisenzei- ten am Beispiel NAOMI“ am Donnerstag, 25. März, 19 Uhr, erläutert die zugeschaltete Pfarrerin Dorothee Vakalis von der Deutschen Diasporagemeinde in Thessaloniki und Vorsitzende von NAOMI unter anderem, wie es zur Gründung dieses Projektes kam. Die durch Corona noch verschlimmerte Situation vor Ort, die Reaktionen von grie- chischer Regierung und Gesellschaft auf die Flüchtlinge, die Haltung Europas und die dringend benötigten Hilfen - um alle diese Themen soll es in der Gesprächsrunde gehen, die von Ralf Brennecke, Geschäftsführer des Di- akonischen Werks Oberschwaben - Allgäu - Bodensee, und von Brunhilde Raiser, Geschäftsführerin des Evange- lischen Bildungswerks Oberschwaben, moderiert wird. Ein weiterer zugeschalteter Experte ist Pétjur Thorsteinsson vom Referat Hoffnung für Osteuropa im Diakonischen Werk Württemberg, Abteilung Migration und Internatio- nale Diakonie. Er zeigt unter anderem an Beispielen von Ulm und Alttann bei Wolfegg, wie jeder Einzelne durchaus zur Linderung der Not beitragen kann. Wer an dem Gespräch teilnehmen möchte, sollte sich anmel- den bei info@ebo-oab.de oder t.stuebing@diakonie-oab.de. Anmeldeschluss ist der 22. März 2021 Bitte bei Anmeldung den vollständigen Namen und Be- treff „Nähmaschinen für NAOMI“ angeben. Die Teilneh- menden erhalten dann per E-Mail am 24. März nachmit- tags den Link zur Veranstaltung, die über ZOOM Online gestellt wird. Der Zugang wird am Veranstaltungstag, 25. März, ab 18.30 Uhr freigeschaltet. Weitere Informationen bei Thaddiana Stübing, t.stue- bing@diakonie-oab.de, Koordinatorin Kirchlich-Diakoni- sche Flüchtlingsarbeit. _________________________ Liebe Kreative Kreativ betätigt hat sich hier Frau Ingrid Allkemper aus Baienfurt, die sich von Paul Klee hat inspi- rieren lassen und dieses wunder- schöne Bild gemalt hat. Ist das nicht eine Anregung für uns alle? Dann können wir noch vor Ostern unserer Woh- nung ein völlig neues Flair geben. Bringt Farbe in unser Leben, wenn auch sonst nicht viel geht. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Nachruf Völlig überraschend für uns alle und voller Trauer neh- men wir Abschied von unserer Musikantin Conny Halder die am 21.02.2021 im Alter von 57 Jahren so plötzlich ver- storben ist. 44 Jahre hat sie dem Musikverein als aktive Musikerin die Treue gehalten und spielte mit Leidenschaft die Klarinette. Sie war fester Bestandteil des Musikvereins und trug mit Stolz ihre Tracht – stets vorne links in der ersten Reihe. Sie war Bindeglied zu vielen anderen Vereinen, als Musi- kerin und Freundin genoss sie ein hohes Maß an Ansehen. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung behalten werden. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. Musikverein Baindt e.V. Musikverein nimmt Abschied von einer Musikantin Völlig überraschend für uns alle ist unsere Musikantin Conny Halder am 21.02.2021 verstorben. Conny war 44 Jahre lang aktiv im Musikverein Baindt tä- tig und spielte mit Leidenschaft die erste Klarinette. Die Musik war neben dem Skifahren ihre zweite Leidenschaft und so war sie nicht nur dabei, sondern mittendrin und das stets mit ganzem Herzen. Es war ihr immer wichtig, an unseren Auftritten mitzu- spielen und den Musikverein mit zu repräsentieren war für sie nicht nur eine Verpflichtung sondern eine Selbst- verständlichkeit. Ihr Stammplatz beim Marschieren war stets vorne links in der ersten Reihe – eine Lücke wird auf jeden Fall bleiben! Sie war viele Jahre lang Trachtenwartin im Verein da ihr unsere oberschwäbische Tracht sehr am Herzen lag und sie war sehr stolz darauf, dass sie bis zuletzt noch die Ursprungs-Damentracht getragen hat, die erst im Jubi- läumsjahr 1986 eingeführt wurde. Sie war außerdem maßgeblich an der Festschrift zum Jubiläumsjahr 2001 beteiligt sowie die treibende Kraft, als es um die Neuausrichtung unseres Fasnetshäses im Jahr 2008 ging. Kameradschaft war ihr äußerst wichtig und so war sie Bindeglied zu vielen anderen Vereinen und Musikanten und pflegte sehr die Freundschaft zu ihnen. Die Auftritte im vergangenen Jahr hatte sie schwer ver- misst! Sie war bis zum Schluss bei den Proben, die wir noch bis zum Oktober abhalten durften und war so bis zuletzt dem Musikverein in der Seele sehr verbunden. Freud und Leid liegen im Musikverein sehr nahe beiein- ander. Besonders in solchen Situationen wie diese zeigt sich wieder, was der Verein und eine Gemeinschaft wie die Musikkapelle ausmacht. Es geht nicht nur um gemeinsa- me Auftritte, Veranstaltungen oder Feiern und Musizieren sondern auch um das Teilen von Trauer und Erinnerun- gen. Gerade wenn es die aktuelle Zeit nicht zulässt, sich ausgiebig zu treffen und auszutauschen und seine Trauer zu zeigen und sich gegenseitig zu trösten, tut es gut, mit seinen Gedanken nicht allein zu sein und in der Gemein- schaft Abschied nehmen zu können. So haben wir vergangenen Samstag in einem vom Mu- sikverein gestalteten Gedenkgottesdienst zusammen mit ehemaligen Musikanten und den Angehörigen Abschied von Conny genommen. Conny hat den Musikanten mit ihrem Instrument, ihrer Kameradschaft und ihrer großen Hilfsbereitschaft viel Freude bereitet. Dafür danken wir ihr von Herzen und werden die Erinnerung an sie bewahren. Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wie jedes Jahr würde bald unsere alljähr- liche Jahreshauptversammlung stattfin- den, was uns durch die aktuelle Lage lei- der erschwert wird. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen diese auf Ende April/ Anfang Mai zu verlegen. Wir hoffen dar- auf, dass sie dann, zwar unter Corona Vorschriften, aber in Präsenz stattfinden kann. Reitergruppe Baindt Was lange währt wird endlich gut... Liebe Mitglieder, so langsam tut sich etwas. In der letzten Woche haben wir die groben Außenma- ße der geplanten Reithalle auf dem Reit- gelände abgesteckt. Das sind die ersten Schritte, um die Position der Reithalle zu bestimmen. Nun muss ein vorhabensbezogener Bebauungsplan er- stellt und im Anschluss eine Baugenehmigung beantragt werden. Wir freuen uns, dass nun endlich Bewegung in unser Vor- haben kommt. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ehrung langjähriger Mitglieder: Im Januar, Februar und März 2021 konnten 5 Mitglieder vom Sozial- verband VdK OV Weingarten geehrt werden: Für 70 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und großes golde- nes Treueabzeichen mit Brillant und Präsent) 1 Mitglied für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 2 Mitglieder für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 2 Mitglieder. Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für soviele Jahre treuer Mitgliedschaft Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 im Sozialverband VdK Baden-Wüttemberg, vom Lan- desverbandsvorsitzenden Herrn Hotz und Stellvertretern unterschrieben und über den VdK OV Weingarten we- gen der Corona Pandemie an die Jubilare per Post zu- geschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im März geboren sind, wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesund- heit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Auslieferung bestellte Gartenerde und Dünger Liebe Gartenfreunde, unsere Sammelbestellung von Gartenerde und Dünger ist nun abgeschlossen. Vielen Dank für Ihre zahlreichen Bestellungen. Wir werden die Artikel am Samstag, 13. März im Laufe des Tages an Sie ausliefern. Mit der Lieferung erhalten Sie eine Rechnung überreicht, damit Sie den fäl- ligen Betrag dann überweisen können. Wir wünschen Ihnen damit ein erfolgreiches Garten-Jahr und freuen uns über Ihre schönen Bilder, die wir gerne - mit Ihrem Einverständnis - auf unserer Homepage ver- öffentlichen werden. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Steuererklärung: Finanzämter starten im März mit der Bearbeitung Zügige Abgabe der Erklärung kann sich lohnen Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2020 begonnen. Sollten Sie also Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar mit der Zustellung des Steuerbescheids rechnen. Wer eine Rückzahlung vom Fiskus erwartet, sollte die Steuererklärung möglichst früh einreichen, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn wer seine Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt im Regelfall auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung mehr als 1.000 Euro an Steuern vom Finanzamt zurück. Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung ver- pflichtet sind, müssen aber in jedem Fall ihre Einkommen- steuererklärung für das Jahr 2020 bis zum 2. August 2021 beim Finanzamt abgegeben haben, andernfalls drohen Verspätungszuschläge. Steuerzahler, die steuerlich be- raten werden, haben länger Zeit. In diesem Fall muss die Steuererklärung erst am 28. Februar 2022 beim Finanz- amt sein, erklärt der Steuerzahlerbund. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen mehr Steuerzah- ler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Steuerzahler, die in 2020 Lohnersatzleistungen wie z. B. Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Grund: diese Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den sog. Progressionsvorbehalt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. Ob es aber wirklich zur Nachzahlung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall sollten sich die Steuerzahler informieren, welche Ausgaben sie zur Min- derung der Steuerlast geltend machen können. Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in die- sem Jahr besonders achten sollten, erläutert der Bund der Steuerzahler im „BdSt INFO-Service Nr. 3 Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2020“. Die Checkliste kann telefonisch bei der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Außerdem bietet der Bund der Steuerzahler kostenlose Online-Seminare mit dem Titel „Steuererklärung für Arbeitnehmer“ an. Weitere Informationen hierzu sowie zur Anmeldung für die begrenzten Plätze finden Sie auf unserer Home- page www.steuerzahler-bw.de. Steuerzahler erhalten vom Finanzamt Post mit korrigierten Bescheiden Manch ein Steuerzahler mag sich verwundert die Augen reiben. Denn von den Finanzämtern werden in diesen Ta- gen massenweise sog. Abrechnungsbescheide über die Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag zur Ein- kommensteuer verschickt. Dabei ist für viele Steuerzahler der Solidaritätszuschlag seit diesem Jahr weggefallen. Dennoch enthielten zahlreiche Vorauszahlungsbescheide fälschlicherweise den Zuschlag weiterhin, wie die Finanz- verwaltung inzwischen auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler eingeräumt hat. „Wir fordern die Finanzver- waltung auf, dieses Chaos schnellstmöglich zu beseitigen. Der Schaden für die Steuerzahler in Form von zusätzlichem und unnötigem Verwaltungsaufwand ist aber bereits ange- richtet“, macht Zenon Bilaniuk, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, deutlich. Betroffen von den veralteten und falschen Bescheiden sind Steuerzahler, bei denen sich die Höhe der Einkom- mensteuervorauszahlungen im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert hat, wie z.B. auch Rentner. Das Problem: Weil die Vorauszahlungen nicht geändert wurden, wurde auch der alte Soli fälschlicherweise wieder festgesetzt und nicht an die neue Rechtslage angepasst. Nun drängt die Zeit, da die Steuervorauszahlungen zum 10. März bereits fällig sind. Zu wenig Zeit wohl für die ba- den-württembergische Finanzverwaltung, um geänderte Vorauszahlungsbescheide zu erlassen. So wurde nun ein Zwischenschritt eingefügt, der bei vielen Steuerzahlern zu Fragen führen dürfte, da den nun massenweise ver- sandten Abrechnungsmitteilungen nicht zu entnehmen ist, weshalb diese erstellt wurden. Die Erklärung findet sich erst nach einiger Recherche auf der Homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) mit der sperrigen Formulierung: „Verwaltungstechnische Umsetzung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“. Hier führt die OFD aus, dass in einem ersten Schritt sämt- liche Vorauszahlungen für den Soli auf 0 Euro herabge- setzt werden. In einem zweiten Schritt erfolgt bei den Steuerzahlern, die vom Abbau des Solis profitieren, eine förmliche Neufestsetzung der Soli-Vorauszahlungen. Von Anfragen bittet die Finanzverwaltung abzusehen. Einen Tipp gibt die OFD den Steuerzahlern auf den Weg: Steuer- zahler, die ihre Vorauszahlungen per Überweisung zahlen, sollen den Eingang der Abrechnungsmitteilung abwar- ten, damit sie nicht zu viel Vorauszahlungen überweisen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Chronische Schmerzen seelisch besser bewältigen Rund 3,4 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter schweren chronischen Schmerzen. Mit dem On- line-Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ un- terstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) betroffene Versicherte dabei, diese Situation seelisch besser zu bewältigen. Auf ihr digitales Gesundheitsangebot macht die SVLFG anlässlich des Deutschen Schmerz- und Palliativtages aufmerksam, der vom 9. bis 13. März als virtuelle Ver- anstaltung stattfindet. Das Online-Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ wird in Kooperation mit dem GET.ON-Institut angeboten. Es beinhaltet sieben Lekti- onen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Online-Ge- sundheitstrainings bieten den Vorteil, dass Betroffene sie zeitlich und örtlich unabhängig in Anspruch nehmen können. Auch für Menschen, denen es schwer fällt, um Hilfe zu bitten oder die anonym bleiben wollen, können Online-Trainings eine Lösung sein. Infos unter www.svlfg. de/gleichgewicht. oder telefonisch unter 0561 785-10512. Infos zum virtuellen Deutschen Schmerz- und Palliativ- tag stehen im Internet unter www.dgschmerzmedizin.de. Kreisjugendring Ravensburg: Handyfilme selber drehen – Online Workshop Du wolltest schon immer mal einen Film mit oder über deine Jugendgruppe machen? In diesem Onlineseminar am 30. März 21 von 19:00-21:30 Uhr lernst du, wie du aus deiner Handy-Kamera das Beste rausholst und ohne viel Schnick-Schnack gute Filme drehst. Gemeinsam testen wir die Tipps und Tricks der Profis im Low-Budgetbereich und durchlaufen den Prozess von Drehbuch bis hin zum fertigen Film. Außerdem zeigen wir dir einige kostenlose Programme, welche dir das Schneiden und Bearbeiten von Filmen vereinfachen. Für das Seminar benötigst du lediglich ein Smartphone oder ein Tablet. Nach der Anmel- dung folgt ein Link für den Zoom Zugang. Anmeldungen bis spätestens 23. März 21 online unter www.jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ravensburg e. V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de Reisen in der Pandemie Tipps für die Urlaubsplanung • Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. • Wer kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das fi- nanzielle Risiko. • Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung abgesichert. Reiseplanung in Corona-Zeiten ist eine Herausforderung. Wenn die gebuchte Reise ausfällt, ist es für Verbrau- cher:innen schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Viele haben schlechte Erfahrungen mit Reiseunternehmen gemacht und wollen sich jetzt besser absichern, denn gerade in der Reisebranche sind Vorauszahlungen an der Tagesordnung. Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2021 informieren die Verbraucherzentralen darüber, worauf Verbraucher:innen achten sollten, wenn sie während der Pandemie eine Reise buchen. Auf einer Website haben die Verbraucherzentralen umfassende Informationen zusammen gestellt. Die Ver- braucherzentralen informieren zudem in Online-Vorträgen. Kurz vor der ersten Urlaubssaison sind Verbraucher:in- nen in der Zwickmühle. Nach einem Jahr voller Ein- schränkungen ist die Reiselust groß, aber schlechte Erfahrungen und Unsicherheit über die weitere Ent- wicklung der Corona-Pandemie machen die Entschei- dung schwierig. In der Pandemie haben viele Reiseunternehmen beim Krisenmanagement versagt. Die Folge: Kunden mussten nach dem Ausfall ihrer gebuchten Reisen bis zu ein Jahr auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen warten. Etliche haben bis heute keine Rückzahlung erhalten. Die Pande- mie hat deutlich gemacht, dass die Reise- und Flugbran- che strukturelle Mängel aufweist. Rechtliche Lage ist undurchsichtig „Die rechtliche Situation der Verbraucher gegenüber Rei- seunternehmen ist kompliziert und in vielen Punkten un- geklärt. So sind Urlauber beispiels weise bei einer Pau- schalreise besser abgesichert als bei einzeln gebuchten Flügen oder Übernachtungen“, erläutert Oliver Buttler, Experte für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg. Ob Reisende in der Pandemie kosten- frei stornieren können, hängt von Details ab. Reisewar- nungen des Auswärtigen Amtes spielen dabei eine Rolle, ebenso Tarifbedingungen von Fluggesellschaften oder der Unternehmens sitz des Vertragspartners. Bei der Pla- nung und Buchung von Reisen in der Pandemie können sich Verbraucher:innen gegen Verluste besser absichern, wenn sie Einzelheiten beachten. Vorauszahlungen vermeiden Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, ver- ringert das finanzielle Risiko. Wichtig dabei ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich oder stark erschwert wird – zum Beispiel bei Lockdown, Beherbergungsverboten oder Ausgangssperren am Reiseziel. Viele Betroffene hatten sich im ver gangenen Jahr beschwert, weil Ferienhaus- anbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten. Pauschalreisen bieten mehr Sicherheit Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung des Reiseveranstalters abgesichert. Dies muss das Un- ternehmen mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebü- ros eine Anzahlung verlangen. Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht. „Wer nur einen Flug buchen will, tut das am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. Falls die Airline Insolvenz an- meldet, besteht so eine größere Chance auf Erstattung“, empfiehlt Buttler. Voraussetzung ist, dass die Kreditkar- tengesellschaft ein Chargeback-Verfahren anbietet. Wichtige Fragen vor der Buchung klären Vor einer Reisebuchung sollten Urlauber wissen, wie die Situation am Urlaubsziel in der Pandemie aussieht. Ist das Reiseziel als Risikogebiet eingestuft, gelten Einschränkun- gen? Hilfreich bei der Vorbereitung sind die Reisehinweise und die App ‚sicher reisen‘ des Auswärtigen Amtes. Wichtig ist außerdem der Überblick, wann welche Vorauszahlungen fällig werden und welche Stornierungsmöglichkeiten im Vertrag festgehalten sind. Bei diesen wichtigen rechtlichen Fragen sollten sich Verbraucher:innen nie auf mündliche Zusagen verlassen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Informationen für Verbraucher:innen Die Verbraucherzentralen haben auf ihrem Online-Por- tal umfassende Informationen und Tipps zu Reisen in der Pandemie zusammengestellt, zu finden unter www. vz-bw.de/node/56846. In kostenfreien Online-Vorträgen informieren die Verbraucherzentralen bundesweit über das Thema „Reisen in der Pandemie“. Am 10.3.2021 fin- det außerdem die Onlineveranstaltung „Vorkasse - Ver- braucher ohne Schutz beim Reisen“ statt. Mehr Infos und finden Sie auf vz-bw.de/vorkasse. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Sicherheit auf Knopfdruck. Der Johanniter-Hausnotruf. Jetzt 4 Wochen gratis testen und bis zu 100 € Preisvorteil sichern!* johanniter.de/hausnotruf-testen 0800 32 33 800 (gebührenfrei) *gültig vom 15.02.-31.03.2021 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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                    Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kindertageseinrichtung_der_Gemeinde_Baindt_ab_01.09.2024.pdf

                    Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 14.05.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Bei einer Aufnahme in der Krippe bei einem Modul mit einer 2- oder 3-Tageswoche wird im ersten Monat die Gebühr von einer 5-Tagewoche berechnet. In der Eingewöh- nungszeit ist eine 5-Tagewoche für einen Monat für eine gute Eingewöhnung unerläss- lich. (6) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (7) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 4,80 €. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 14.05.2024 gez. Rürup Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024)[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 25.06.2024

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