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Kontakt Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefonnummer 07502 9406-0 Faxnummer 07502 9406-18 info(@)baindt.de[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Veranstaltungen

Terminkalender der Gemeinde Baindt Terminkalender 2024 (PDF-Dokument, 246,28 KB, 01.12.2023)[mehr]

Zuletzt geändert: 18.03.2024
Impressum

Haftungsausschluss bei Querverweisen Die Gemeinde Baindt st als Inhaltsanbieter (Content Provider) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Gemeinde Baindt insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. "Links" Bei "Links" handelt es sich stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Die Gemeinde Baindt hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage der Gemeinde Baindt von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann. Annahme verschlüsselter elektronischer Post Die Gemeinde Baindt kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Annahme signierter elektronischer Post Leider kann die Gemeinde Baindt aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Wir können derzeit weder verschlüsselte noch signierte elektronische Post empfangen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, das heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.[mehr]

Zuletzt geändert: 24.07.2024
Kindergarten Sonne, Mond & Sterne

Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Auf unserem Bildungscampus "Sonne, Mond und Sterne" befinden sich 3 Kindergärten für die Betreuung von Kindern im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung. Nachfolgend finden Sie Informationen zu: Modulübersicht (PDF-Dokument, 65,97 KB, 26.06.2023) für die Betreuung eines Kindes im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Satzung (PDF-Dokument, 668,51 KB, 12.10.2023) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Satzung zur Änderung (PDF-Dokument, 23,09 KB, 15.06.2023) der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Gebührentabelle der Betreuungsmodule ab 01.09.2024 (PDF-Dokument, 50,42 KB, 21.06.2024) Buchungs-/Umbuchungsantrag (PDF-Dokument, 36,87 KB, 26.06.2023) (PDF-Dokument, 129,45 KB, 03.08.2023) für die Betreuung eines Kindes Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kindergartens .[mehr]

Zuletzt geändert: 03.09.2024
Finanzen der Gemeinde

Gemeindehaushalt - Doppelhaushalt 2025/2026 – Aufruf zur aktiven Bürgerbeteiligung – Bürgerhaushalt Baindt Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung wollen wir Ihr Interesse an der Gestaltung Baindts und Ihr persönliches Engagement wecken und stärken. Wir bieten Ihnen erneut die Möglichkeit, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen werden. Die im Gemeinderat bereits am 17.09.2024 ersten eingebrachten Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen 2025/2026 stehen in den nächsten Tagen zur Einsicht bereit. Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die richtigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Sie werden aufgerufen Vorschläge bzw. Einsparungen dem Gemeinderat zu unterbreiten, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist wichtig, dass wir das Geld der Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und im Sinne intergenerativer Gerechtigkeit nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Wirtschaftskrise bedeuten aufgrund der Kostensteigerungen einen Anstieg der Ausgaben und gleichzeitig wegen geringerem Wachstum einen Rückgang der Steuereinnahmen auch in Baindt. Hinzu kommen Unwägbarkeiten und allgemein steigende Kosten für die öffentliche Hand, insbesondere aus der Kreisumlage im Wege des Verlustausgleiches an der Oberschwabenklinik. Dem Gemeinderat stehen daher mit der Priorisierung von Maßnahmen im Herbst intensive Beratungen ins Haus. Die Entwicklung der Haushaltsjahre 2025-2026 ist deshalb durch steigende Aufwendungen gekennzeichnet, denen Einnahmen gegenüberstehen, die zwar stagnieren, jedoch den Einbruch seit 2021 weiterhin nicht kompensieren können. In der Folge wird der Ergebnishaushalt im Finanzplanungszeitraum weiterhin in keinem Jahr seine Aufwendungen durch die erwirtschafteten Erträge decken können, sondern muss evtl. sogar teils erhebliche Mittelbedarfe verzeichnen. Die Ergebnisse werden allen zugänglich veröffentlicht und dienen der Politik als Entscheidungsgrundlage bei den Haushaltsberatungen 2025/2026. Ihre Vorschläge bzw. Anregungen reichen Sie bitte bis spätestens 07.10.2024 bei Kämmerer Herrn Abele, email: wolfgang.abele@baindt.de bzw. (Tel. 07502-9406-20) ein. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und eine sachliche Diskussion. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Jahresabschluss 2023 Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen eines Rechnungsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Gemeindeverwaltung, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechnungslegungsinstrument in der Doppik und fungiert insbesondere als Rechnungsabschluss über die Ausführung des doppischen Haushaltsplans. Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden- Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeindeverwaltung darzustellen. Jahresabschluss 2023 (PDF-Dokument, 7,08 MB, 07.06.2024) Nachtragshaushalt 2024 Der Gemeinderat hat am 13.12.2023 die erste 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 beschlossen. Nachtragshaushaltssatzung (PDF-Dokument, 1,10 MB, 13.12.2023) Jahresabschluss 2022 Jahresabschluss 2022 (PDF-Dokument, 8,24 MB, 14.06.2023) Gemeindehaushalt / Doppelhaushalt 2023/2024 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2023/2024 (PDF-Dokument, 10,1 MB, 21.12.2022) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 123,34 KB, 04.01.2023) (pdf-Datei) In der Haushaltsberatung in Bezug auf Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen legt der Gemeinderat Jahr für Jahr fest, welche Schwerpunkte die Verwaltung mit ihrer täglichen Arbeit verfolgen soll. Die Planung beruht auf dem Grundsatz des ökonomischen Umgangs mit den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Ressourcen. Weitere wichtige Prinzipien sind die Generationengerechtigkeit, die Öffentlichkeit der Debatte um die Finanzen und die Sicherheit, was unter anderem spekulative Geschäfte oder eine zu hohe Verschuldung ausschließt. Die Gemeinde Baindt gehört zu den Gemeinden, die ihr Rechnungswesen schon vor dem gesetzlich bindenden Zeitraum 01.01.2020 auf das sogenannte neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen, die sogenannte kommunale Doppik umstellen werden und zukünftig jährlich eine kaufmännische Bilanz erstellen. Diese Methode stärkt das wirtschaftliche Denken und Handeln in der Kommunalverwaltung und bringt verstärkt betriebswirtschaftliche Instrumente zum Einsatz. Der Haushaltsplan gliedert sich demnach in einen Ergebnishaushalt, der alle Geschäfte des laufenden Betriebs aufführt und den Ressourcenverbrauch als Saldo aller Erträge und Aufwendungen abbildet, und in einen Finanzhaushalt, der die Finanzströme abbildet. Dazu gehören Ein- und Auszahlungen, die Investitionen und Zuschüsse und Kreditaufnahmen. Jahresabschluss 2021 Jahresabschluss 2021 (PDF-Dokument, 7,87 MB, 18.05.2022) Haushaltsplan 2021/2022 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2021/2022 (PDF-Dokument, 10,9 MB, 07.01.2021) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 143,36 KB, 07.01.2021) Wissenwertes rund um die gemeindlichen Finanzen (PDF-Dokument, 256,11 KB, 07.01.2021) Jahresabschluss 2020 Jahresabschluss 2020 (PDF-Dokument, 7,60 MB, 04.06.2021) Jahresabschluss 2019 Jahresabschluss 2019 (PDF-Dokument, 6,03 MB, 29.06.2020) Eröffnungsbilanz Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 (PDF-Dokument, 343,50 KB, 05.03.2020) Haushaltsplan Haushaltsplan 2019/2020 (PDF-Dokument, 9,82 MB, 12.02.2021) Jahresrechnung Jahresrechnung 2018 (PDF-Dokument, 5,38 MB, 14.02.2020)[mehr]

Zuletzt geändert: 16.09.2024
Energierechnung zu hoch?

Energierechnung zu hoch? Hier erhalten Sie Hilfe!, Sie zahlen viel Geld für Ihre Nebenkosten? Dann melden Sie sich hier! Die ehrenamtlichen Energiepatinnen und Energiepaten des Landkreises Ravensburg geben Ihnen Tipps und Ideen an die Hand, um Energie einzusparen und damit Ihre Nebenkosten zu senken. Das Angebot ist kostenfrei. Bei der Vor-Ort-Beratung erhalten Sie Tipps zu folgenden Themen: • Energiesparen (Strom, Heizenergie) • Energieabrechnungen (Strom, Gas, Heizung) • Heizen und Lüften • Schimmel • Vermittlung an weitere Beratungsstellen (bei Bedarf) Für eine Terminvereinbarung schreiben Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihres Wohnortes und Ihrer Telefonnummer an energiespardialog@rv.de . Sie erhalten dann zeitnah eine Rückmeldung zu ihrer Anfrage. Weitergehende Informationen zum Angebot erhalten Sie in diesem Flyer .[mehr]

Zuletzt geändert: 20.09.2023
Wegfall des Kinderreisepasses

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024 , Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 wegfallen wird . Nun benötigen auch Kinder einen regulären Reisepass oder Personalausweis. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 Euro, Personalausweise für Kinder 22,80 Euro. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Reiseplanung eine Bearbeitungs- und Postlaufzeit von mindestens zwei Wochen. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 19.10.2023
Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren

Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren , Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren. Pressemitteilung vom 18. September 2023[mehr]

Zuletzt geändert: 19.10.2023
Gebäudeenergiegesetz 2024

Geltungsbereich GEG, Im neuen Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG), welches seit 01. Januar 2024 gilt, wird vorgeschrieben, dass bei Neubauten in Neubaugebieten die Heizung mit mind. 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt diese Vorgabe allerdings erst ab dem 30. Juni 2028 . Bei Bestandsgebäuden ist, sofern die Heizung noch funktioniert oder sich noch reparieren lässt, vorerst kein Heizungstausch notwendig. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder aber älter als 30 Jahre ist (bei einem Konstanttemperaturkessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen, mehrjährige Übergangsfristen sowie entsprechende Härtefallregelungen. Gibt es in Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können jedoch frühere Fristen greifen. Um den erforderlichen Anteil von mind. 65 Prozent Erneuerbaren Energien bei Heizungen erfüllen zu können, gibt es laut den Vorgaben des neuen GEG folgende denkbaren Erfüllungsoptionen: a) Wärmepumpe : Die priorisierte Lösung für viele Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser ist der Einbau einer Wärmepumpe. Die Technologie der Wärmepumpe nutzt zum großen Teil kostenlose und erneuerbare Umweltwärme (aus dem Boden, der Luft oder dem Wasser/Abwasser) und erfüllt damit die Vorgabe des GEG, wonach die Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. b) Solarthermie-Heizung : Lässt sich der komplette Wärmebedarf des Gebäudes, also Heizung und Warmwasserbereitung, damit decken, ist der Einbau bzw. die Nutzung einer Solarthermie-Heizung eine Erfüllungsoption der Vorgaben. c) Solarthermie-Hybrid-Heizung : Auch eine Kombination aus einer solarthermischen Anlage und einer Heizungsanlage zur Wärmeerzeugung aus flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen kann als Erfüllungsoption eingesetzt werden. Wenn bestimmte Mindestflächen eingehalten werden, kann ohne einen rechnerischen Nachweis angenommen werden, dass die solarthermische Anlage mit 15 Prozent zur Wärmeerzeugung beiträgt. d) Stromdirektheizung : In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf kann eine Stromdirektheizung genutzt werden, da bereits jetzt fast 50 Prozent des Netzstroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird. Bis 2035 soll Netzstrom in Deutschland vollständig aus Erneuerbaren Quellen kommen. e) Biomasseheizung (Holz-, Hackschnitzel, Pellets) : Eine Biomasseheizung, die unter anderem mit Holz, Holzhackschnitzeln oder Pellets gespeist wird, erfüllt ebenfalls die Vorgabe, die Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu betreiben. f) Hybridheizung : Grundsätzlich kann eine Wärmepumpe auch mit einem Spitzenlastkessel in Form einer fossilen Öl-/Gasheizung oder einer Biomasseheizung kombiniert bzw. ergänzt werden. Um einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Energien beim Heizen zu erreichen, muss hier die Wärmebereitstellung größtenteils über die Wärmepumpe erfolgen. g) Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt : In diesem Fall muss für die Wärmeversorgung zu mindestens 65 Prozent Biomasse, zum Beispiel nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas oder aber grüner oder blauer Wasserstoff verwendet werden. Allerdings ist Biomasse nur begrenzt verfügbar und die Kosten für Biomethan und Wasserstoff sind derzeit sehr hoch. h) Anschluss an ein kommunales Wärmenetz: Welche Gebäude zukünftig voraussichtlich an ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme) angeschlossen werden, zeigt die kommunale Wärmeplanung. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen diese bis spätestens Mitte 2028 vorlegen. Bisher gibt es in der Gemeinde noch keine genaueren Überlegungen zur Erstellung eines Wärmeplans . Hat ein Wärmenetzbetreiber vertraglich den Anschluss an ein Wärmenetz zugesichert, können Heizungen noch bis zu zehn Jahren ohne weitere Anforderungen betrieben werden. Weitere Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz 2024, den geltenden Übergangsfristen und zu möglichen Förderungen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen In den nächsten Monaten wird die Energieagentur Ravensburg außerdem auf ihrer Internetseite weitere Details informieren. https://www.energieagentur-ravensburg.de/energieagentur/aktuelles.html[mehr]

Zuletzt geändert: 15.01.2024
Der Abfallkalender 2024 ist online

Der Abfallkalender 2024 ist online und in der Abfall App RV verfügbar , Ab sofort steht der digitale Abfallkalender 2024 für den Landkreis Ravensburg in der Abfall App RV zur Verfügung. Mit der Abfall App RV kann man sich zuverlässig und bequem über die Abfuhrtermine für Restmüll,- Biomüll-, Papiertonne und Gelbe Tonne erinnern lassen. Als weiteren Service bietet die App auch die Termine der mobilen und stationären Problemstoffsammlung. Sie steht in den gängigen App Stores kostenfrei zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, kann sein persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken.[mehr]

Zuletzt geändert: 01.12.2023

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