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Buchungs-Umbuchungsantrag_der_Betreuung_eines_Kindes_in_der_Kindertagesstätte_Sonne_Mond_und_Sterne.pdf

Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Buchungs-/Umbuchungsantrag der Betreuung eines Kindes im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Preise und Öffnungszeiten der jeweiligen Module entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle des Kindergartens. Bitte be- achten Sie, dass sich die Gebühren jeweils zum 01.09. des Jahres an die Gebührenordnung des Städte- und Gemeindeta- ges und der Kirchen anpassen. Eine Buchung eines anderen Moduls kann immer zum 01.09., 01.12. und 01.03. erfolgen. Eine Festlegung der Tage für das Mittagessen und der Ganztagesbetreuung ist nur bei Buchung der Module möglich. Eine Änderung der Tage ist nur zum neuen Kindergartenjahr möglich. Ich/Wir würde(n) gerne ab dem __________________________ für unser Kind Name des Kindes: __________________________ Geburtsdatum des Kindes: _________ das Kind ist zu diesem Zeitpunkt: __________________________ Jahre, Monate alt das Modul: __________________________ Anzahl Wochenstunden: _________ buchen. WICHTIG bitte für das Modul 1B, 3B, 3Cund 3D folgende Angaben machen! Bei der Wahl des Modul 1B ➔ bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag Bei der Wahl des Modul 3B ➔ bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag ➔ bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag Bei der Wahl des Modul 3C ➔ bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag ➔ bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bei der Wahl des Modul 3D ➔ bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag ➔ bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag Bei Änderungswunsch, außerhalb der festgelegten Umbuchungsmöglichkeiten, bitte die Gründe für den Änderungswunsch hier eintragen: _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ Zu diesem Zeitpunkt leben in der Familie folgende Kinder unter 18 Jahren (oben benanntes Kind muss hier nicht mit eingetragen werden) Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Name eines Sorgeberechtigten: _______________________________________________________________ Datum: _____________ Unterschrift: ________________________________ Wird vom Rathaus ausgefüllt! Folgende Buchung/Umbuchung wird genehmigt Bemerkung _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ Datum: _____________ Unterschrift: ________________________________ Verwaltung Rathaus[mehr]

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    Zuletzt geändert: 07.01.2026
    Stellenausschreibung_FSJ_Bundesfreiwilligendienst.pdf

    [mehr]

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      Zuletzt geändert: 26.03.2026
      Benutzungs-_und_Gebuehrenordnung_fuer_die_Schulkindbetreuung_ab_01.09.26.pdf

      Benutzungs- und Gebührenordnung für die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 12.05.2026 folgende Benutzungs- und Gebührenordnung beschlossen. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung vom 06.05.2025 außer Kraft. § 1 Angebotsformen Das Betreuungsangebot der Gemeinde Baindt an der Klosterwiesenschule umfasst ergänzend zum Pflichtunterricht und der Ganztagsschule, die Schulkindbetreuung sowie die Ferienbetreuung. 1. Ganztagsschule in Wahlform Die Klosterwiesenschule Baindt ist eine Ganztagsgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG. An drei festgelegten Wochentagen Montag, Dienstag und Donnerstag finden ergänzende Bildungsangebote statt. Die Entscheidung über die Teilnahme liegt bei den Sorgeberechtigten und erfolgt zu Beginn des Schuljahres. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für die Dauer des gesamten Schuljahres. An diesen Tagen besteht die Möglichkeit, das Kind zum Mittagessen sowie zur Betreuung während des Mittagsbandes anzumelden. Die Kosten für die Verpflegung fallen separat an. 2. Schulkindbetreuung Die Gemeinde Baindt betreibt als Träger die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule. Die Betreuung findet unmittelbar vor und nach dem Pflichtunterricht statt. Die Inanspruchnahme erfolgt auf Grundlage eines Betreuungsvertrags. In der Schulkindbetreuung wird eine gebührenpflichtige Mittagsverpflegung angeboten. 3. Ferienbetreuung Die Gemeinde bietet in den Schulferien eine Betreuung an, sofern mindestens fünf Kinder angemeldet sind. Bei geringerer Nachfrage wird eine Kooperation mit der Gemeinde Baienfurt geprüft. Lässt sich keine ausreichende Gruppengröße bilden, findet keine Betreuung statt. Die Inanspruchnahme erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Betreuungsvertrags bzw. Buchungssystems. § 2 Anmeldung und Aufnahme 1. Ganztagsschule Die Anmeldung zur Ganztagsschule erfolgt über die Schulleitung. 2. Schulkindbetreuung Die Aufnahme in die Schulkindbetreuung erfolgt durch Abschluss eines Betreuungsvertrags zwischen den Sorgeberechtigten und der Gemeinde. 2.1 Vergabekriterien Vorrangig aufgenommen werden Kinder: mit Rechtsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz (SGB VIII § 24 Abs. 4), von alleinerziehenden, berufstätigen Sorgeberechtigten, deren Sorgeberechtigte beide berufstätig sind, Kinder oder Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf (Einzelfallentscheidung). Die Erwerbstätigkeit ist durch geeignete Nachweise (z. B. Arbeitgeberbescheinigung) zu belegen. Gleichgestellt sind Ausbildung, Studium oder vergleichbare Maßnahmen. 2.2 Vertragsabschluss Der Betreuungsvertrag wird mit dem Anmeldeformular der Gemeinde abgeschlossen. Mit Abschluss erkennen die Sorgeberechtigten die Benutzungs- und Gebührenordnung sowie die Konzeption der Schulkindbetreuung an. Der Vertrag wird durch die schriftliche Aufnahmebestätigung der Gemeinde wirksam. 2.3 Vertragsbeginn und Änderungen Der Abschluss eines Betreuungsvertrags ist zum 01.09., 01.11. und 01.02. im Rahmen der verfügbaren Plätze möglich. Änderungen der gebuchten Betreuungszeiten (Umbuchungen) sind zum 01.09., 01.11. und 01.02. möglich. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin eingehen. 2.4 Angaben zum Kind Im Anmeldeformular sind alle Angaben zum Entwicklungsstand und zum gesundheitlichen Zustand des Kindes wahrheitsgemäß zu machen. Therapeutische oder medikamentöse Unterstützungen sowie chronische Erkrankungen sind anzugeben. 3. Ferienbetreuung Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt über ein separates Anmeldesystem bzw. auf Grundlage eines gesonderten Betreuungsvertrags. § 3 Benutzungsausschluss 1. Bei Erkrankungen (z. B. Erkältung, Fieber, Erbrechen, Durchfall) kann das Kind nicht betreut werden und ist abzumelden bzw. abzuholen. 2. Bei meldepflichtigen ansteckenden Erkrankungen ist die Betreuung unverzüglich zu informieren. Der Besuch ist ausgeschlossen. Vor Wiederaufnahme ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. 3. Kinder, die den Ablauf dauerhaft stören oder andere gefährden, können nach Abmahnung zeitweise oder dauerhaft ausgeschlossen werden. Bei akuter Gefährdung ist ein sofortiger Ausschluss möglich. 4. Ein Ausschluss erfolgt bei Zahlungsrückständen von zwei Monatsbeiträgen trotz Mahnung. 5. Ein Ausschluss erfolgt bei wiederholter Missachtung der Ordnung durch Sorgeberechtigte. 6. Falschangaben bei der Anmeldung können zum Ausschluss führen. 7. Ein Ausschluss vom Mittagsband erfolgt bei fehlender Deckung im Bestellsystem. Der Ausschluss erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzung und Haftung 1. Die Betreuungskräfte sind während der Öffnungszeiten für die Kinder verantwortlich. 1. Die Aufsicht beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Betreuung. Der Weg zur Einrichtung liegt nicht in der Verantwortung der Betreuung. 2. Für Kinder, die sich ohne Abmeldung entfernen, wird keine Verantwortung übernommen. 3. Versicherungsschutz besteht während des Schulbetriebs. Für Ferien wird eine zusätzliche Versicherung empfohlen. 4. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 5. Bei Abwesenheit ist das Kind zu entschuldigen. § 5 Gebühren 1. Die Gebühren werden durch den Gemeinderat festgelegt und richten sich nach der jeweils gültigen Beschlusslage. 2. Für den Monat August wird keine Gebühr erhoben. 3. Für das Schuljahr 2026/2027 beträgt die Gebühr 2,50 pro gebuchter Betreuungsstunde in der Woche. 4. Änderungen der Stunden sind nur zum 01.09, 01.11. und 01.02. möglich. 5. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Monat der Aufnahme und endet mit dem Austrittsmonat. 6. Die Gebühr ist jeweils zum Fünften des Monats im Voraus fällig. 7. Die Ferienbetreuung wird separat abgerechnet. 8. Für das Mittagessen entsteht eine zusätzliche Gebühr. 9. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Rückbuchungsgebühren gehen zu ihren Lasten. § 6 Kündigung des Betreuungsvertrags 1. Der Betreuungsvertrag kann nur zu folgenden Terminen gekündigt werden: 31.08., 31.10. und 31.01. 2. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 3. Die Regelung gilt ausschließlich für die Schulkindbetreuung. Die Ganztagsschule und die Ferienbetreuung sind hiervon ausgenommen. § 7 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt zum 01.09.2026 in Kraft.[mehr]

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        Zuletzt geändert: 21.05.2026
        Benutzungs-_und_Gebuehrenordnung_fuer_die_Schulkindbetreuung_ab_01.09.26.pdf

        Benutzungs- und Gebührenordnung für die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 12.05.2026 folgende Benutzungs- und Gebührenordnung beschlossen. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung vom 06.05.2025 außer Kraft. § 1 Angebotsformen Das Betreuungsangebot der Gemeinde Baindt an der Klosterwiesenschule umfasst ergänzend zum Pflichtunterricht und der Ganztagsschule, die Schulkindbetreuung sowie die Ferienbetreuung. 1. Ganztagsschule in Wahlform Die Klosterwiesenschule Baindt ist eine Ganztagsgrundschule in Wahlform gemäß § 4a SchG. An drei festgelegten Wochentagen Montag, Dienstag und Donnerstag finden ergänzende Bildungsangebote statt. Die Entscheidung über die Teilnahme liegt bei den Sorgeberechtigten und erfolgt zu Beginn des Schuljahres. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für die Dauer des gesamten Schuljahres. An diesen Tagen besteht die Möglichkeit, das Kind zum Mittagessen sowie zur Betreuung während des Mittagsbandes anzumelden. Die Kosten für die Verpflegung fallen separat an. 2. Schulkindbetreuung Die Gemeinde Baindt betreibt als Träger die Schulkindbetreuung an der Klosterwiesenschule. Die Betreuung findet unmittelbar vor und nach dem Pflichtunterricht statt. Die Inanspruchnahme erfolgt auf Grundlage eines Betreuungsvertrags. In der Schulkindbetreuung wird eine gebührenpflichtige Mittagsverpflegung angeboten. 3. Ferienbetreuung Die Gemeinde bietet in den Schulferien eine Betreuung an, sofern mindestens fünf Kinder angemeldet sind. Bei geringerer Nachfrage wird eine Kooperation mit der Gemeinde Baienfurt geprüft. Lässt sich keine ausreichende Gruppengröße bilden, findet keine Betreuung statt. Die Inanspruchnahme erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Betreuungsvertrags bzw. Buchungssystems. § 2 Anmeldung und Aufnahme 1. Ganztagsschule Die Anmeldung zur Ganztagsschule erfolgt über die Schulleitung. 2. Schulkindbetreuung Die Aufnahme in die Schulkindbetreuung erfolgt durch Abschluss eines Betreuungsvertrags zwischen den Sorgeberechtigten und der Gemeinde. 2.1 Vergabekriterien Vorrangig aufgenommen werden Kinder: mit Rechtsanspruch nach dem Ganztagsförderungsgesetz (SGB VIII § 24 Abs. 4), von alleinerziehenden, berufstätigen Sorgeberechtigten, deren Sorgeberechtigte beide berufstätig sind, Kinder oder Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf (Einzelfallentscheidung). Die Erwerbstätigkeit ist durch geeignete Nachweise (z. B. Arbeitgeberbescheinigung) zu belegen. Gleichgestellt sind Ausbildung, Studium oder vergleichbare Maßnahmen. 2.2 Vertragsabschluss Der Betreuungsvertrag wird mit dem Anmeldeformular der Gemeinde abgeschlossen. Mit Abschluss erkennen die Sorgeberechtigten die Benutzungs- und Gebührenordnung sowie die Konzeption der Schulkindbetreuung an. Der Vertrag wird durch die schriftliche Aufnahmebestätigung der Gemeinde wirksam. 2.3 Vertragsbeginn und Änderungen Der Abschluss eines Betreuungsvertrags ist zum 01.09., 01.11. und 01.02. im Rahmen der verfügbaren Plätze möglich. Änderungen der gebuchten Betreuungszeiten (Umbuchungen) sind zum 01.09., 01.11. und 01.02. möglich. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin eingehen. 2.4 Angaben zum Kind Im Anmeldeformular sind alle Angaben zum Entwicklungsstand und zum gesundheitlichen Zustand des Kindes wahrheitsgemäß zu machen. Therapeutische oder medikamentöse Unterstützungen sowie chronische Erkrankungen sind anzugeben. 3. Ferienbetreuung Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt über ein separates Anmeldesystem bzw. auf Grundlage eines gesonderten Betreuungsvertrags. § 3 Benutzungsausschluss 1. Bei Erkrankungen (z. B. Erkältung, Fieber, Erbrechen, Durchfall) kann das Kind nicht betreut werden und ist abzumelden bzw. abzuholen. 2. Bei meldepflichtigen ansteckenden Erkrankungen ist die Betreuung unverzüglich zu informieren. Der Besuch ist ausgeschlossen. Vor Wiederaufnahme ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. 3. Kinder, die den Ablauf dauerhaft stören oder andere gefährden, können nach Abmahnung zeitweise oder dauerhaft ausgeschlossen werden. Bei akuter Gefährdung ist ein sofortiger Ausschluss möglich. 4. Ein Ausschluss erfolgt bei Zahlungsrückständen von zwei Monatsbeiträgen trotz Mahnung. 5. Ein Ausschluss erfolgt bei wiederholter Missachtung der Ordnung durch Sorgeberechtigte. 6. Falschangaben bei der Anmeldung können zum Ausschluss führen. 7. Ein Ausschluss vom Mittagsband erfolgt bei fehlender Deckung im Bestellsystem. Der Ausschluss erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzung und Haftung 1. Die Betreuungskräfte sind während der Öffnungszeiten für die Kinder verantwortlich. 1. Die Aufsicht beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Betreuung. Der Weg zur Einrichtung liegt nicht in der Verantwortung der Betreuung. 2. Für Kinder, die sich ohne Abmeldung entfernen, wird keine Verantwortung übernommen. 3. Versicherungsschutz besteht während des Schulbetriebs. Für Ferien wird eine zusätzliche Versicherung empfohlen. 4. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 5. Bei Abwesenheit ist das Kind zu entschuldigen. § 5 Gebühren 1. Die Gebühren werden durch den Gemeinderat festgelegt und richten sich nach der jeweils gültigen Beschlusslage. 2. Für den Monat August wird keine Gebühr erhoben. 3. Für das Schuljahr 2026/2027 beträgt die Gebühr 2,50 pro gebuchter Betreuungsstunde in der Woche. 4. Änderungen der Stunden sind nur zum 01.09, 01.11. und 01.02. möglich. 5. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Monat der Aufnahme und endet mit dem Austrittsmonat. 6. Die Gebühr ist jeweils zum Fünften des Monats im Voraus fällig. 7. Die Ferienbetreuung wird separat abgerechnet. 8. Für das Mittagessen entsteht eine zusätzliche Gebühr. 9. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Rückbuchungsgebühren gehen zu ihren Lasten. § 6 Kündigung des Betreuungsvertrags 1. Der Betreuungsvertrag kann nur zu folgenden Terminen gekündigt werden: 31.08., 31.10. und 31.01. 2. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 3. Die Regelung gilt ausschließlich für die Schulkindbetreuung. Die Ganztagsschule und die Ferienbetreuung sind hiervon ausgenommen. § 7 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt zum 01.09.2026 in Kraft.[mehr]

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          Exkursionsprogramm_2026_Bund.pdf

          Referentin Ulrike Plewa Treffpunkt Wanderparkplatz an der L317 bei Hintermoos Jahresprogramm 2026 In Kooperation mit : BUND Ravensburg-Weingarten www.bund-ravensburg.de BUND Bund für Umwelt u. Naturschutz Ravensburg-Weingarten e. V. Leonhardstraße 1 88212 Ravensburg Telefon: 0751-21451 E-Mail: bund.ravensburg@bund-bawue.de www.bund-ravensburg.de alle Fotos: © Ute auf der Brücken Kosten • wenn bei der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders angegeben, Erwachsene 5,00 € • BUND Mitglieder, Kinder, Studierende kostenfrei Anmeldung erforderlich • www.bund-ravensburg.de - Termine • max. 20 Personen • Anmeldung bis freitags 12:00 Uhr vor der jeweiligen Veranstaltung Allgemein • Bitte achten Sie auf geeignetes Schuhwerk, genügend Getränke, ggf. ein Vesper, Zecken- und Mückenschutz Treffpunkt • Karten zu den Treffpunkten www.bund-ravensburg.de - Terminkalender Kontakt ©BUND Ravensburg-Weingarten Samstag, 17.10.26 • 08:50 Uhr • ca. 8 h Auf dem Rücken zu Fuß - der Waldburgrücken Die Wanderung von Waldburg nach Wolfegg auf teils wunderschönen We- gen und Umwegen erfordert eine gewisse Trittsicherheit und Ausdauer für ca. 15-20 km Wegstrecke (je nach Sperrungen). Nach Einkehrmöglichkeit in Wolfegg geht es mit dem Bus (vsl. 16:50 Uhr) zurück über Vogt nach Waldburg oder bis Ravensburg. Vesper und ausreichend Trinkwasser mit- nehmen, festes Schuhwerk, dem Wetter angepasste Kleidung, evtl. Stöcke. Referent Roland Banzhaf Treffpunkt Waldburg, Bushaltestelle Ortsmitte, 09:05 Uhr Abf. Bus Linie 7535 Sonntag, 22.11.26 • 13:00 Uhr • ca. 2 h Botanische Exkursion Lochmoos: Bäume und Sträucher in der Winterzeit Im Winter fehlen die typischen Merkmale: Blüten, Blätter und Früchte. Woran kann man Bäume und Sträucher trotzdem erkennen? Sonntag, 27.09.26 • 14:00 Uhr • ca. 3 h Lochmoos im Herbst: Weiher, Moor, Stiller Bach Naturkundlich-historische Exkursion ins Lochmoos unter dem Motto „Weiher, Moor, und Stiller Bach“. Referent Andreas Eberwein Treffpunkt Wanderparkplatz an der L317 bei Hintermoos Freitag, 11.09.26 • 17:00 Uhr • ca. 2 h Besuch im Gartenparadies „So geht Naturgarten“ Das zeigt uns Katja Falkenburger in ihrem prä- mierten Gartenparadies in Wolketsweiler/Horgenzell. Gemüse, Blumen und Bäume, Trockenmauer, Teich und Totholz, eine beeindruckende Vielfalt auf kleinem Raum. Referentin Katja Falkenburger Treffpunkt Wolketsweiler / Horgenzell Allgemeine Informationen Sonntag, 20.09.26 • 13:30 Uhr • ca. 1,5 h Alte Pfade, sieben Weiher, dichter Wald – eine Tour in die Wildnis Die vielen Weiher im Altdorfer Wald sind wahre Kleinode der Natur. Auch wenn die Mönche hier schon lange keine Fische für die Fastenzeit mehr füttern. Heute könnten sie sich auch wieder bei den Bibern be- dienen, deren Spuren wir finden. So wird die Tour zu einem Erlebnis von Natur und Wald, mit Ideen für die Zukunft, für eine naturnahe Forstwirt- schaft, für den Wald als Gemeinplatz. Auch einige Abstecher auf alten Pfaden in die Wildnis samt Überraschungen werden wir einbauen. Referent Rudi Holzberger Treffpunkt Wanderparkplatz Baumgarten bei Köpfingen Samstag, 25.07.26 • 20:45 Uhr • ca. 2 h Fledermäuse und Windkraft im Altdorfer Wald Ab Einbruch der Dämmerung beobachten wir die Tiere bei der Jagd und belauschen sie mit Fledermausdetektoren. Die Führung ist für Kinder ab 10 Jahren (in Begleitung) geeignet. Falls vorhanden Ta- schenlampe mitbringen. Wir gehen wenige hundert Meter auf gutem Weg. Bei Regen fällt die Veranstaltung aus. Referent Dr. Ingo Maier (AK Fledermäuse, Württem. Allgäu) Treffpunkt Wanderparkplatz Fuchsenloch, Schlier Sonntag, 28.06.26 • 10:00 Uhr • ca. 3,5 h Auf unbekannten Pfaden tief in den Wald Auf geheimen Pfaden wandern wir vom Fuchsenloch zu Weihern und Wie- sen, Hütten und Holzfällern, Bibern und Burgen und am Stillen Bach. Wir blättern im Wald mit Abstechern ins Unterholz das Buch der Natur auf, samt der Schäden im Forst. Wir finden Kunstwerke aus Stein, die Trails der Mountainbiker und die auserwählten Plätze für Windräder. So wird die Tour zum kritischen Erlebnis der Bio-Sphäre Oberschwaben! Referentin Rudi Holzberger Treffpunkt Wanderparkplatz Fuchsenloch bei Erbisreute Sonntag, 21.06.26 • 14:00 Uhr • ca. 2 h Schmetterlingsexkursion ins Lochmoos Dieses kleinräumige Mosaik verschiedener Landschaftsformen, vor allem artenreiche Feucht- und Sumpfwiesen sowie Waldränder, bietet eine vielfäl- tige Schmetterlingsfauna. Wir werden auf der Exkursion häufige Tagfalter- Arten kennenlernen und versuchen besondere Spezialisten aufzuspüren. Dabei lernen wir Spannendes über das Leben der Schmetterlinge! Referentin Prof. Dr. Nele Wellinghausen Treffpunkt Wanderparkplatz an der L317 bei Hintermoos Sonntag, 19.04.26 • 09:00 Uhr • ca. 3 h Fahrradexkursion zu Biberrevieren in Schlier Wir machen uns auf die Suche nache Biberspuren in den vielfältigen Biber- revieren der Gemeinde Schlier und lernen, was er alles zum Leben braucht, wie er sich einrichtet und Lebensräume schafft. Referent Roland Banzhaf Treffpunkt Unterankenreute, Parkplatz hinter dem Friedhof Sonntag, 26.04.26 • 14:00 Uhr • 2,5 h Mit dem Fahrrad auf dem Waldburgrücken Wir besuchen Standorte für neue Windenergieanlagen und Kiesgruben und erfahren, was die geplanten Eingriffe für den Altdorfer Wald und seine Leistungen bedeuten. Referent Ulfried Miller Treffpunkt Wanderparkplatz an der L317 bei Hintermoos Samstag, 13.06.26 • 13:00 Uhr • ca. 4 h Räuberradtour Auf den Spuren von „Schwarzer Vere“ und „Drecketer Bläse und den letzten Räuberbanden in Oberschwaben führt die Fahrradtour auf histo- rischen Pfaden quer durch den Altdorfer Wald und an vergessene Orte. Die Tour zeigt die ganze Vielfalt des „grünen Juwels“ in Oberschwaben. Referent Alex Knor Treffpunkt Bahnhof Durlesbach (Tourende: bei Vogt) Sonntag, 10.05.26 • 14:00 Uhr • 2,0 h Botanische Exkursion rund um den Elfenweiher Der Weg führt um den Elfenweiher und das Girasmoos, ein artenreiches Kalkflachmoor. Referentin Ulrike Plewa Treffpunkt Parkplatz Kirche Bergatreute, in Fahrgemeinschaften geht es weiter Sonntag, 24.05.26 • 05:00 Uhr • 3,5 h Fotoexkursion für Frühaufsteher Das Programm ergibt sich, je nach Wetter, Licht und Motivation. Der Fokus liegt auf der Landschaft und den kleinen Dingen, eine einfache Kamera oder die Kamera im Smartphone genügen. Nicht bei Dauerregen bzw. grau in grau. Bei der Kleidung daran denken, dass es sehr frisch und taunass sein kann, Gehstrecke ca. 5 km. Referent Roland Banzhaf Treffpunkt Parkplätze unterhalb Zundelbacher Linde (Katzenstiegle) Dienstag, 26.05.26 • 20:00 Uhr • ca. 1,5 h Froschkonzert im Gewerbegebiet Wetzisreute-Ost Auf Tuchfühlung mit den Amphibien unserer Region. Gemeinsam wollen wir den „Froschkonzerten“ an ausgewählten Amphibiengewässern im Raum Schlier lauschen und spannendes über Laubfrosch und Co. erfahren. Anmel- dung und Informationen unter www.naturvielfalt-rv.de. Teilnahme kostenfrei. Spenden an den LEV erwünscht. Referenten Moritz Ott, Tobias Hornung LEV Treffpunkt Wird bei Anmeldung bekannt gegeben Donnerstag, 28.05.26 • 20:00 Uhr • ca. 1,5 h Froschkonzert im Naturschutzgebiet Lochmoos Sonntag, 31.05.26 • 14:00 Uhr • ca. 2,5 h Führung durch das Hochmoor Reichermoos Auf dieser abwechslungsreichen Tour entdecken Interessierte das Hochmoor, bekommen Einblick in die geologischen Besonderheiten und die lange Ge- schichte des Torfabbaus im Reichermoos und erfahren über die Bedeutung der Pflegemaßnahmen, die zum Schutz des Moors beitragen. Die Wanderung führt durch verschiedene Facetten des Reichermoos, vorbei an typischen Pflanzen und durch beeindruckende Landschaften. Referent Peter Sonntag, Bauingenieur, ehemaliger Kreisjägermeister Treffpunkt Am Alten Torfwerk, Hundeplatz Vogt Der Schmalegger Tobel gehört zu den größten und schönsten seiner Art in Oberschwaben mit einer äußerst artenreichen Fauna und Flora. Sonntag, 17.05.26 • 14:00 Uhr • 2,0 h Botanische Exkursion im Schmalegger Tobel Referentin Ulrike Plewa Treffpunkt Parkplatz am Sportplatz beim Jägerhaus Sonntag, 12.07.26 • 14:00 Uhr • ca. 4 h Quellgebiet Weissenbronnen Naturkundlich-historische Führung durch das Tal der Wolfegger Ach nach Weißenbronnen, Talmühle und den dazu gehörenden Weihern. Referent Andreas Eberwein Treffpunkt Sportplatz Alttann Freitag, 10.07.26 • 14:00 Uhr • 2 - 3 h Besuch des Sortengartens in Wolfegg Klaus Lang baut in seinem Sortengarten Bio-zertifiziertes Saatgut an, das an die rauen Bedingungen des Allgäus angepasst ist: Gemüse, histori- sche Tomaten, Kräuter, Heil-, Färbe- und Hexenpflanzen sowie Blumen, insgesamt mehr als 400 Sorten auf engstem Raum. Referent Klaus Lang Treffpunkt Wolfegg-Wassers, gerne Fahrgemeinschaften bilden Samstag, 18.07.26 • 14:00 Uhr • ca. 2,5 h Weiher und Moore im Altdorfer Wald Abgebrochene Weiher, Tiefweiher und Gloggere Weiher heißen die Per- len, die wir im Humpißwald kennenlernen. Ulfried Miller zeigt uns ihre Besonderheiten. Referent Ulfried Miller Treffpunkt Wanderparkplatz am Waldrand bei Baindt/Grünenberg. Der Altdorfer Wald hat ein sehr gutes Radwegenetz. Einfach aus- probieren und zum Treffpunkt radeln. Gute Orientierung bietet die Wanderkarte zum Altdorfer Wald. Erhältlich im BUND Naturschutz- zentrum Ravensburg für 5,00 €. Übrigens: Samstag, 04.07.26 • 14:00 Uhr • ca. 2,5 h Waldwirtschaft und Ansprüche an den Wald Diese Exkursion bietet einen Einblick in die vielfältigen Funktionen und Nutzungen des Waldes. Wir erkunden, wie Forstwirtschaft, Naturschutz, Erholung und Klimaschutz im Wald in Einklang gebracht werden können - und mögliche Konflikte. Wie reagiert nachhaltige Forstwirtschaft auf öko- logische, ökonomische und gesellschaftliche Ansprüche? Referent Manuel Braunger ForstBW Treffpunkt Parkplatz Damoos bei Vogt[mehr]

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            Zuletzt geändert: 24.03.2026
            Ablesung Wasseruhr

            Für die Erstellung der Verbrauchsabrechnung 2024 benötigen wir wieder die aktuellen Zählerstände der Wasseruhren. Abrechnungsstichtag ist der 31. Dezember 2025. Die Ablesekarten werden am 28. November den Hauseigentümern oder stellvertretend den Hausverwaltungen zugesandt. So gehen Sie bei Ihrer Zählerablesung vor: Überprüfen Sie bitte die Übereinstimmung der von uns bereits vorgedruckten Zählernummer mit der Angabe auf Ihrem Wasserzähler. Tragen Sie Ihren Zählerstand ohne eine Kommastelle ein. Die Hauptzähler der Gemeinde haben keine Kommastellen. Die Angaben der Zeiger sind für die Ablesung ohne Bedeutung. Tragen Sie das Ablesedatum und Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen ein. Unterschreiben Sie die Ablesekarte. Senden Sie uns bitte die Ablesekarte bis spätestens 2. Januar 2026 zurück. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Verbrauch schätzen werden, wenn uns Ihre Zählerstände nicht rechtzeitig vorliegen. Sollte Ihre Wasseruhr in diesem Jahr gewechselt worden sein, reicht es aus, wenn Sie uns den Stand Ihres neuen Zählers mitteilen. Die Zählerstände der ausgebauten Wasserzähler wurden uns direkt vom Installateur mitgeteilt. Sie möchten uns Ihren Zählerstand online mitteilen? Auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://wzko.komuna.net/Citizen/227 finden Sie die Wasserzählerkarte online, hier können Sie den Zählerstand abgeben. Mit dieser Anwendung können Sie uns Ihre Zählerstände, bis zum 02.01.2026 online und ohne zurücksenden der Wasserablesekarte, mitteilen. Zur Online-Eingabe benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wasserablesekarte, die Sie ab dem 02.12.2025 erhalten. Bitte halten Sie diese zur online Eingabe bereit. Sie können die Zählernummer nur einmal pro Abrechnungsperiode eingeben, sonst erscheint ein Hinweis, dass der Zählerstand bereits erfasst wurde. Bei Abschluss der Zählerstandseingabe kann über den Button „Download" eine Bestätigung der eingegebenen Daten gedruckt werden. Nachdem der Button „Beenden" gedrückt wurde, kann kein Ausdruck einer Zählerstandseingabebestätigung mehr gedruckt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Bolz, Tel. 07502/9406-25, E-Mail c.bolz@baindt.de[mehr]

            Zuletzt geändert: 28.11.2025
            Reform der Grundsteuer

            Reform der Grundsteuer Informationen zur Grundsteuerreform Grundsteuerbescheide 2025 - Beilage (Hinweise zur Grundsteuerreform) (PDF-Dokument, 695,57 KB, 03.01.2025) Bisher basierte die Grundsteuer auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964, was zu erheblichen Ungleichbehandlungen führte. Dies war ein wesentlicher Grund für die Reform durch das Bundesverfassungsgericht. Die Berechnung der Grundsteuer B erfolgt künftig ausschließlich auf Basis des Bodenwerts, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert zusammensetzt. Im ersten Schritt multipliziert das Finanzamt diese Werte, um den Grundsteuerwert (früher Einheitswert) zu ermitteln. Die Bebauung des Grundstücks, wie z.B. ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung, hat ab 2025 keine Auswirkung mehr auf die Höhe der Grundsteuer. Lediglich im Fall unterschiedlicher Bodenrichtwerte für ein Grundstück ist der korrekte Bodenrichtwert auf die entsprechende Grundstücksgröße anzuwenden (z.B. für Einfamilienhäuser oder Geschosswohnungsbau). Im zweiten Schritt wird dieser Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl von 1,3 Promille multipliziert, was den Grundsteuermessbetrag ergibt. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird die Steuermesszahl um 30 Prozent gesenkt. Im dritten Schritt wendet die Gemeinde den Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag an, um die endgültige Grundsteuer festzulegen. Da die neuen Hebesätze auf den Messbeträgen des Finanzamtes basieren, können sie erst festgelegt werden, sobald ausreichend Daten vorliegen. Nach aktuellem Stand wird dies frühestens im Dezember im Gemeinderat diskutiert. Bewertungsverfahren (Finanzamt): Grundstücksfläche X Bodenrichtwert = Grundsteuerwert Messbetragsverfahren (Finanzamt): Grundsteuerwert X Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag Festsetzung / Erhebung (Gemeinde): Grundsteuermessbetrag X Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wird von verschiedenen Institutionen und Verbänden immer wieder von „Aufkommensneutralität“ gesprochen. Diese liegt vor, wenn die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie zuvor. „Aufkommensneutralität“ bedeutet allerdings nicht, dass es keine Verschiebungen bei den Belastungen der Eigentümerinnen und Eigentümer gibt. Auf der Homepage des Finanzministeriums wurde ein Transparenzregister freigeschaltet, das unverbindliche Angaben zu „aufkommensneutralen“ Hebesätzen für die Grundsteuer B bietet. Abweichungen sind allerdings möglich, insbesondere wenn noch nicht alle Grundsteuermessbeträge festgelegt sind, was in Baindt auch der Fall ist. Zudem liegt die Festlegung des tatsächlichen Hebesatzes zum 01.01.2025 allein in der Verantwortung der Gemeinde. Dabei ist zu beachten, dass die Gemeinden neben ihren ständig wachsenden Aufgaben auch erhöhte Aufwendungen für die EDV und den Personaleinsatz haben, um die Grundsteuerreform umzusetzen. Im Folgenden finden Sie einzelne Berechnungsbeispiele für die derzeitigen Messbeträge aus dem alten Grundsteuersystem im Vergleich zum neuen Grundsteuersystem. Für eine konkrete Berechnung verwenden Sie bitte Ihre eigenen Messbeträge, die Ihnen vom Finanzamt in einem Grundsteuermessbescheid mitgeteilt wurden. Vertiefende Informationen Boris-BW Bodenrichtwertinformationssystem Eigentümerwechsel von Grundbesitz (PDF-Dokument, 201,24 KB, 12.09.2022) nach dem 01.01.2022 (pdf-Datei) Verlinkung zum Geoportal der Stadt Ravensburg Kurzanleitung des Geoportals (PDF-Dokument, 1,76 MB, 18.05.2022) (pdf-Datei) Aufstellung Bodenrichtwerte Baindt zum 01.01.2022 (PDF-Dokument, 117,34 KB, 19.05.2022) (pdf-Datei) Pressemitteilung Einsprüche Grundsteuer (PDF-Dokument, 22,76 KB, 28.04.2023) (pdf-Datei) Informationstechnische Hinweise zum parametrisierten Aufruf von Daten aus dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW zum Zwecke der Grundsteuer (Grundsteuer B) Auf der Website des Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW (https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de) wurde zum Zwecke der Grundsteuer (Grundsteuer B) eine Schnittstelle zum parametrisierten Aufruf von Daten bereitgestellt. Außerdem wurde eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Aufruf von Daten aus dem Bodenrichtwertinformationssystem veröffentlicht. Beides finden Sie im Menü (Symbol mit den Strichen, links oben auf der Website) unter dem Menüpunkt Entwickler-Tools. Um die aktuelle Seite anzuzeigen, müssen Sie den Cache Ihres Browsers leeren. Für die Grundsteuer A ist auch eine Schnittstelle im Viewer „Flurstücksinformationen Land- und Forstwirtschaft“ bereitgestellt und unter der Rubrik API (in der Fußleiste der Website) zu finden. Flyer der Finanzverwaltung zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 383,93 KB, 10.06.2022) (pdf-Datei) Elster Ausfüllanleitung zur Grundsteuererklärung für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) (als pdf-Datei) (PDF-Dokument, 4,12 MB, 04.10.2022) Elster Ausfüllanleitung zur Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B (Grundvermögen) (als pdf-Datei) (PDF-Dokument, 3,94 MB, 04.10.2022) Internetpräsenz Grundsteuer-BW Steuerchatbot und Grundsteuerreform FAQ zur Grundsteuerreform (PDF-Dokument, 142,98 KB, 20.07.2023) Grundstück im Außenbereich Geoportal des Landes Baden-Württemberg Kurzanleitung für das Geoportal des Landes Baden-Württemberg (PDF-Dokument, 376,53 KB, 31.05.2022) (PDF) Rechtsgrundlage Grundsteuer-Reformgesetz (PDF) Landesgrundsteuergesetz Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 Bewertungsgesetz[mehr]

            Zuletzt geändert: 08.06.2026
            Strom-Blackout

            Strom-Blackout Auch wenn ein Strom-Blackout, also ein langanhaltender Stromausfall in weiten Teilen Deutschlands, derzeit als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt wird, so gibt es doch einige Vorkehrungen, die von der Bevölkerung für einen solchen Fall zu treffen sind. Was Sie ganz konkret tun können, erfahren Sie hier: Informationen Blackout (PDF-Dokument, 213,82 KB, 01.12.2022) Weitere wichtige Tipps und Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) unter www.bbk.bund.de sowie www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de Zudem bietet auch der Landkreis Ravensburg auf seiner Internetseite unter: https://www.rv.de/b umfassende Informationen zum Thema Blackout. Neben der Reduzierung der Energieverbräuche, gibt es nun ein Tool, welches ebenfalls dazu beitragen kann, das Stromnetz stabil zu halten. Die Neue Handy-App StromGedacht, stammt vom Betreiber des Strom-Übertragungsnetz in Baden-Württemberg. Weitere Informationen zu dieser App erhalten Sie unter: www.stromgedacht.de Die App StromGedacht kann kostenlos in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Worum geht es? Die App zeigt in einem Ampelsystem an, ob die Stromversorgung in Baden-Württemberg aktuell sichergestellt ist. Droht dann zu einer bestimmten Uhrzeit eine rote Phase mit einer angespannteren Situation der Stromversorgung, sollte daher beispielsweise der Betrieb von elektrischen Geräten wie Wasch- oder Spülmaschinen, entsprechend zeitlich vorverlegt werden. In der roten Phase kann die Stabilität der Stromversorgung durch den verringerten Verbrauch dann besser gewährleistet werden. Rechtliche und inhaltliche Hinweise: Die Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen durch das Landratsamt Ravensburg, Stabsstelle für Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement und ergänzend durch die Gemeindeverwaltung Baindt erarbeitet. Rechtliche Ansprüche können hierdurch daher nicht abgeleitet werden. Wichtige Rufnummern im Notfall Feuerwehr, Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Baindt , im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls ist: Schenk-Konrad-Halle - Foyer (Mühlstraße 1, 88255 Baindt) Ansprechpartner der Gemeinde Baindt zum Thema Notfallvorsorge ist: Florian S. Roth Koordinator klimaneutrale Kommunalverwaltung Mobiltelefon: 0157 80661690 klima(@)b-gemeinden.de[mehr]

            Zuletzt geändert: 12.01.2026
            Digital Award 2025

            Unsere Gemeinde erhält das Siegel des Digital Awards 2025 , Im Rahmen der KOMMUNALE, Deutschlands größte Messe für Kommunalbedarf und der etablierte Treffpunkt für Entscheidungsträger und Experten aus Städten und Gemeinden, ist unsere Gemeinde Baindt jetzt offiziell ausgezeichnet. Wir freuen uns über das Siegel des Digital Awards 2025, den wir für unseren fortschrittlichen digitalen Prozess im Rahmen des Pilotprojekts „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ erhalten haben. Seit September 2024 kann der Gewerbesteuerbescheid komplett digital zugestellt werden: schnell, papierfrei und bürgerfreundlich.[mehr]

            Zuletzt geändert: 11.09.2025
            Wasserentnahmen wegen anhaltender Trockenheit untersagt

            Wasserentnahmen weiterhin untersagt, Aufgrund nur geringer Niederschläge und anhaltender Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg weiterhin sehr wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, verlängert das Landratsamt Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 12. August. Die sogenannte Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs bedeutet, dass es weiterhin verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen ist lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 12. August 2025. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/bekanntmachungen . Ein Lagebericht zu den Einschränkungen des Gewässergebrauchs in Baden-Württemberg findet sich unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/lagebericht-wassernutzung . Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Landratsamtes Ravensburg.[mehr]

            Zuletzt geändert: 17.07.2025

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