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Rohrbruch_Auftrag_Wassermeister_01.pdf

Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG ___________________________________ Ort ___________________________________ Flurstück Rohrbruch/ Leckstelle auf Ihrem Grundstück Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt hat eine Leckstelle in der Hausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück ( Flst.Nr. siehe oben ) festgestellt. Nach § 14 der Wasserversorgungssatzung ist für die Beseitigung des Schadens innerhalb des Grundstücks, die Gemeinde (Eigenbetrieb Wasserversorgung) zuständig. Gemäß § 15 der Wasserversorgungssatzung hat der Anschlussnehmer die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Haus-anschlüsse zu tragen. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). Sollte sich im Rahmen der Aufgrabungsarbeiten herausstellen, dass der Rohrbruch im öffentlichen Bereich ist, werden die Kosten von uns übernommen. Sollte ein neuer Hausanschluss erstellt werden, sind die Kosten auch ab Grundstücksgrenze vom Eigentümer zu tragen. Arbeiten nach dem Wasserzähler im Haus sind durch einen Installateur auszuführen. Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Wasse rme i s t e r ___________________________________ Anschlussnehmer/Eigentümer ___________________________________ Straße, Hausnummer Name: Klaus Bielau Telefon: +49(0)751-4000-919 E-Mail: wasserversorgung@baienfurt.de Datum Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Die Arbeiten an der Hausanschlussleitung werden vom Eigenbetrieb Wasserversorgung gegen Rechnungsstellung ausgeführt: Ich bin mit der Kostenübernahme der Hausanschlussleitung einverstanden. __________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Auszug aus der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs-/und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlußnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unberücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so, ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. Ort: Flurstück: Anschlussnehmer/Eigentümer: Straße, Hausnummer: Ort, Datum, Unterschrift: Datum: 7/12/23[mehr]

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    Zuletzt geändert: 20.09.2023
    Bericht_24_04_16.pdf

    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin - Europa- und Kommunalwahl: Die Wahlvorschläge der Listen Freie Wähler, CDU und Grüne wurden durch den Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 04.04.2024 zugelassen. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge (inkl. Namen der Kandidaten) wird, zeitgleich mit der Bekanntmachung der Kreistagskandidaten durch den Landkreis, am 02.05.2024 online und am 03.05.2024 im Amtsblatt erfolgen. - Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße/Igelstraße: Die Maßnahme wurde letzte Woche fertiggestellt und auch das Landratsamt Ravensburg ist mit der Bauausführung sehr zufrieden. Eine Besichtigung durch den Bauausschuss ist für Juni/Juli vorgesehen. - Breitbandausbau: Der Lückenschluss zwischen dem Dorfplatz und der Boschstraße ist erfolgt. Damit konnte der letzte Abschnitt fertiggestellt werden. - Baumaßnahmen Dorfplatz: Die Arbeiten schreiten voran. So konnten die Parkplätze im südlichen Bereich hinter der Bushaltestelle fertiggestellt werden. Auf dem Rathausvorplatz wurde mit den Pflasterarbeiten begonnen. Im Anschluss daran werden die Busbuchten gepflastert. Die Fertigstellung ist auf Mitte Mai avisiert. Danach werden die Arbeiten am oberen Parkplatz in Höhe des CAP-Marktes beginnen. Zeitgleich hierzu werden die bereits realisierten Parkplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes freigegeben. Für die Pflanzungen heimischer Bäume im Rahmen dieser Baumaßnahme und auch auf weiteren Flächen wurde ein Förderantrag bei der KfW gestellt. - EURO-Trinkwasserbrunnen: Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft wird vom Verein „a tip:tap e.V.“ die Kampagne „EURO 2024 nachhaltig: ein Spiel – ein Trinkbrunnen“ durchgeführt und vom Bundesumweltministerium (BMUV) gefördert. Für die Anschaffung, den Bau, die Wartung und den mindestens 5-jährigen Betrieb wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € gewährt. Die Gemeinde Baindt hat den Zuschlag für einen Trinkwasserbrunnen erhalten und wird diesen auf dem Dorfplatz bis Oktober errichten. Dann kann unser wertvolles Trinkwasser frei zugänglich von allen Bürgerinnen und Bürgern genossen werden. - Nahwärmeversorgung Dorfplatz 2: Das Gebäude wird im Rahmen der Umbauarbeiten am Dorfplatz an das Nahwärmenetz angeschlossen. Entwicklungskonzept Freiflächensolar für den GMS als Grundlage und erste Einschätzung der naturschutzfachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächensolaranlage an einem Standort Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Entwicklungskonzept Freiflächensolar für die erste Einschätzung der naturschutzfachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächensolaranlage wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere Entwicklung von Freiflächensolaranlagen im Gemeindeverband. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben; Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln - Stellungnahme im Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes (LplG) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2 des Regionalplanes) und die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Änderungen an anderen Plankapiteln des Regionalplanes, wie er vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt wurde, zum Thema Windenergie mit folgenden Einschränkungen zur Kenntnis: Windenergieanlagen in den Wasserschutzgebietszonen I und II werden abgelehnt, darüber hinaus sind beim Bau von Windenergieanlagen in der Wasserschutzgebietszone III entsprechende Nachweise zu liefern, dass eine Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens nachweislich ausgeschlossen werden kann. 2. Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zum Fortschreibungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kapitel 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (Anlage 1) zum Thema Freiflächensolaranlagen an. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt, wie im Beschlussvorschlag unter Punkt eins formuliert, abzustimmen. Auftragsvergabe Erschließung Baugebiet Lilienstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Lilienstraße wird an die Firma Dobler mit einer Angebotssumme von 888.799,17 € brutto erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Rohbauarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Rohbauarbeiten werden an die Firma Schützbach GmbH Bauunternehmen aus Baindt mit einem Auftragswert von 152.912,14 € vergeben. Antrag auf Ausnahme und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost" zum Bau einer Fahrradabstellanlage auf Flst. 115/2, Marsweilerstr. 60 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1) Der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Nebenanlage bis 20 m3 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2) Den drei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung des Volumens der Nebenanlage um ca. 9 m3, für die Dachform Pultdach anstatt Satteldach und für die Dachdeckung Blechdach anstatt Ziegeldach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3) Die Ausnahme und die drei Befreiungen werden unter der Auflage erteilt, eine Anti-dröhn- beschichtung auf das Blechdach aufzubringen. Bauantrag zum Neubau eines Gewerbebetriebes auf Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindertagesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2023 sowie Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2022 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -14.951,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +61.482,19 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2023 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2023 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -140.151,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2023 eine Kostenüberdeckung in Höhe von +6.308,26. Anfragen und Verschiedenes - Bauplätze Kornblumenstraße: Es wird gefragt, ob und wann diese kommen würden. Momentan wird die Planung nicht vorangetrieben. - Baindter Hof: Ein Gemeinderat erkundigt sich nach der Umsetzung der baurechtlich geforderten Doppelparker. Am 18.04. findet hierzu ein Termin vor Ort statt. - Ferienwohnungen: Es wird um eine Auflistung aller Ferienwohnungen in der Gemeinde gebeten. Die Verwaltung erstellt diese. - Sporthalle: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass in den Duschen vermehrt Schimmel auftritt. Die Verwaltung kümmert sich darum. - Insektenareal: Das Gremium wurde über das sehenswerte Insektenprojekt angrenzend an das Schulareal informiert. Schule, Bauhof, Studentinnen und Studenten der PH Weingarten und ehrenamtlich Tätige haben hier Tolles auf die Beine gestellt.[mehr]

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      Zuletzt geändert: 04.06.2024
      Jahresrechnung_2023_-_Bekanntmachung_im_Amtsblatt_21.06.2024.pdf

      1 Feststellung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 14.727.214,78 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.882.646,04 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.844.568,74 € 1.4 Außerordentliche Erträge 1.392.922,90 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -1.574,00 € 1.6 Sonderergebnis 1.391.348,90 € 1.7 Gesamtergebnis 3.235.917,64 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 14.527.043,14 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 11.006.604,92 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 3.520.438,22 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 43.551.447,36 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 49.597.604,07 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 6.046.156,71 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 2.525.718,49 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 3.000.000,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 60.931,33 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 2.939.068,67 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 413.350,18 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen - 38.730,28 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 335.120,55 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 374.619,90 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 709.740,45 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2023 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2023 umfasst eine Bilanzsumme von 62.687.214,26 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 18.132,00 € 3.2 • Sachvermögen 42.257.111,96 € 3.3 • Finanzvermögen 20.189.610,04 € 3.4 • Abgrenzungsposten 222.360,26 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 62.687.214,26 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 13.793.895,68 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 12.234.069,93 € 3.11 • Rückstellungen 795.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 3.706.720,56 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 611.422,10 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 62.687.214,26 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 181.484,54 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 13.437.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 2.000.000,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2023; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2023 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2023; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 24.06.2024 bis zum 02.07.2024 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Feststellung der Jahresrechnung 2023 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 18.06.2024 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe Erträge 537.008,88 1.2 Summe Aufwendungen -610.479,26 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) -73.470,38 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung -23.393,89 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -76.162,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -99.556,18 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -150.406,18 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -15.299,72 3 Bilanzsumme 1.582.175,38 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.260.751,53 € 3.3 • Finanzvermögen 321.423,85 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.582.175,38 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -76.655,23 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 12.500,00 € 4 3.11 • Verbindlichkeiten 962.274,44€ 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 11.098,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.582.175,38 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von 73.470,38 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -76.655,23 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2023; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin 5 Feststellung der Jahresrechnung 2023 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 18.06.2024 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe Erträge 856.622,09 1.2 Summe Aufwendungen - 938.014,15 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) -81.392,06 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Finanzrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 30.068,72 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 484.307,82 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) - 454.239,10 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 533.239,10 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.558.054,82 6 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 4.930.395,57 € 3.3 • Finanzvermögen 311.090,16 € 3.4 • Abgrenzungsposten 316.569,09 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.558.054,82 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 € 3.8 • Rücklagen 79.124,14 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 2.425.324,51 € 3.11 • Rückstellungen 425.886,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 2.627.720,17 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.558.054,82 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 81.392,06 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2023; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2023 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2023; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 18.06.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Für alle interessierten Bürger steht der Rechenschaftsbericht inklusive Anlagen auf der Homepage der Gemeinde. Sie finden diesen unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde unter der Rubrik Jahresabschluss 2023 07502940640 2024-06-12T16:29:00+0200 Baindt, 10.06.2024 16:21 Uhr Stocker Digitale Signatur[mehr]

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        G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Entwurf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 36 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 38 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 56 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 92 11 Begründung – Sonstiges 95 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 99 13 Begründung – Bilddokumentation 100 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 102 15 Verfahrensvermerke 103 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Der Hinweis zum Naturschutz unter Ziffer 6.16, erster Absatz ist zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 12 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 13 Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 14 Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 15 durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokon- tomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbe- schluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 24 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 25 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Extensivwiesen zu fördern, wird empfohlen, eine gebietsheimische Saatgutmischung anzusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 26 des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 27 ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 28 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 29 oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 30 − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 31 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 32 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 33 bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 34 Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 35 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 36 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 04.04.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 04.04.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 04.04.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 37 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 38 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 39 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 40 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 41 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 42 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 43 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 44 (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 45 tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 46 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 47 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 48 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 49 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 50 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 51 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 52 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 53 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 54 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 55 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 56 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 57 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 58 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ba- sisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheb- lich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrün- lands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwie- gend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoff- zeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvor- kommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbindungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen werden auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spazier- gänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkom- men, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe arten- schutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 59 Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) ein- gestuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 60 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutref- fen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus ho- lozänen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plange- biet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vor- kommen von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 61 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 62 nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezo- gen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 63 aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 64 - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaus- haltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftent- stehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Bio- tope im Umfeld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kultur- güter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzli- chen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 65 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversie- gelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzent- rationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bie- ten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Ab- stände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Con- sult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchti- gungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlos- sen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bi- otope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 66 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Be- triebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 67 - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versie- gelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflan- zen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 68 Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsa- men, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine boden- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 69 kundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bo- dens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bo- denhorizonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Bö- den wiederhergestellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwer- tung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Boden- arbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbei- ten", die bei der Bauausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolep- tische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenver- änderung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 70 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 71 es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittle- rer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außer- halb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu spei- chern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 72 - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfal- lenden Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Unwetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei ur- banen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Be- reich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflu- tungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das bedeutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Be- sonderes Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kel- lerabgängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Ge- bäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Was- sergefahren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Stra- ßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 73 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 74 - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 75 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Ge- meinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die unbebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordne- rische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 76 - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 77 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 78 bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsi- dium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen kön- nen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flä- chenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luft- qualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 79 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Anga- ben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Ge- werbegebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen ein- schlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneu- erbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Ener- giequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energie- versorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 80 insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 81 - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträu- cher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar in- sektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufwei- sen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benö- tigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaf- fenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zu- mutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berüh- rung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flasch- nerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 82 - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbau- maßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des ab- zuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzu- lässig. Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertig- keit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Be- wertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zuge- wiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv ge- druckt). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 83 Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen: Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 19.013 8 152.104 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 440 12 5.280 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 213 19 4.047 37.11 Acker mit fragm. Unkrautvegetation 24.177 4 96.708 60.25 Grasweg 491 6 2.946 Summe Bestand 44.334 261.085 * Die Abstufung von 13 auf 8 Ökopunkte / m² erfolgt aufgrund der ausgesprochen struktur- und artenarmen Zusammensetzung. Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Extensiv genutzte Fettwiese 11.654 13 151.502 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1, GRZ 0,30)* 4.517 1 4.517 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2, GRZ 0,30)* 1.808 1 1.808 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3, GRZ 0,40)* 1.156 1 1.156 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4, GRZ 0,40)* 11.122 1 11.122 60.21 Völlig versiegelte Straße 5.700 1 5.700 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 84 60.50 Kleine Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 1.090 4 4.360 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflächen, unversiegelte Außenanlagen) 7.287 6 43.722 45.30a Bäume auf privaten Grundstücken (siehe Ziffer 2.36 dritter Absatz), auf geringwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 56 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 45 cm 2.520 8 20.160 45.30b Bäume auf öffentlichen Grünflächen (siehe Planzeichnung und Ziffern 2.32 und 2.33), auf mittelwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 52 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 3.640 6 21.840 Summe Planung 44.334 265.887 * inklusive zulässiger Überschreitung (siehe Ziffer 2.3) Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 265.887 Summe Bestand 261.085 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) 4.802 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume entsteht ein Überschuss von 4.802 Öko- punkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversiegelter Bö- den. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden an- hand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 85 Die Wirkung des Eingriffs, d. h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den an- deren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff be- troffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktio- nen dar. Aufgrund des Vorkommens von zwei unterschiedlichen geologischen Untergründen und der darauf basierenden unterschiedlichen Bewertung der jeweiligen Bodenfunktionen (siehe Zif- fer 9.2.1.2), wird im vorliegenden Fall jeweils die Hälfte der Fläche des Geltungsbereiches einer dieser beiden Untergründen und damit auch deren Bewertung zugeschlagen. Dies wird als gang- barer Weg gesehen, da keine genaue digitale Abgrenzung der Bodenbewertungen vorliegt und die Größe der Flächen nur schwer geschätzt werden kann. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt im Bereich der pseudovergleyten Parabraunerden aus Geschiebemergel bei 3,0 und im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen 3,17, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1): 4.517 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2): 1.808 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3): 1.156 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4): 11.122 m² − Völlig versiegelte Straße: 5.700 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 24.303 m². Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 114.078 Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 120.542 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.640 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 2.790 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 1.278 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 1.350 Acker 12.088,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 145.062 Acker 12.088,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 153.282 Grasweg 245,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.946 Grasweg 245,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 3.113 Summe 44.334 547.081 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 86 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Extensive Fettwiese 5.827,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 69.924 Extensive Fettwiese 5.827,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 73.886 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 1) 4.517,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 2) 1.808,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 3) 1.156,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 4) 11.122,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Völlig versiegelte Straße 5.700,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 6.540 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 6.911 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 43.722 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 46.200 Summe 44.334 247.183 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 247.183 Summe Bestand 547.081 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 299.898 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 299.898 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ. Gemäß dem Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) ist das Plangebiet eigentlich dem Eingriffstyp 3 zuzuordnen ("Sonstige Baugebiete und Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil- )versiegelten Fläche von 1.000 m², Bagatellschwelle abhängig von der Sensibilität der Landschaft gegenüber dem Bauvorhaben (in begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der UNB da- von abgewichen werden)"). Im vorliegenden Fall wird aus nachfolgenden Gründen davon abgewi- chen: - Das Vorhaben liegt am nördlichen Ortsrand von Baindt. Das Gelände fällt nach Westen ab. Die Blickbeziehungen in westliche und südliche Richtung sind durch die Bestandsbe- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 87 bauung und den vorkommenden Waldbestand im Westen stark eingeschränkt. Die Ein- sehbarkeiten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung sind aufgrund der hier liegenden unbebauten Landschaft jedoch gut. - Um die Auswirkungen in diese Himmelsrichtungen zu reduzieren, wurden große Flächen des Geltungsbereiches als öffentliche Grünflächen festgesetzt, welche zudem mit stand- ortheimischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Durch diese und weitere geeignete grünord- nerische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß der Auswir- kungen auf das Schutzgut Landschaftsbild deutlich reduziert werden. Hierzu sind festge- setzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein unerheblicher Eingriff in das Schutzgut. Auf einen rechnerischen Ausgleich kann verzichtet werden. Insgesamt ergibt sich folgender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 88 Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Differenz Ausgleichsbedarf – 295.096 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem ge- meindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 89 darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand November 2018, 5. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand 2010, 2. Neuauflage) Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht der Markt Buchenberg als Überwa-chungsmaßnahmen vor, die Herstel- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 90 lung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Aus- gleichsmaßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da der Markt darüber hinaus kein ei-genständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entspre-chende Informationen der zuständi- gen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich des Baches sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Land- schaft. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Biotop- Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plan- gebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 91 Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: - Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" - Regionalplan Bodensee-Oberschwaben - Klimadaten von climate-data.org - Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u. a. zu Bergbau, Geo- logie, Hydrogeologie und Boden) - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: - Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation - Luftbilder (Google, Gemeinde…) - Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt - Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 92 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 93 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 94 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 95 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 96 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 97 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 98 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 99 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Wohnbaufläche im Be- stand" (W) und "Ortsrandeingrü- nung"; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV- Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 100 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 101 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 102 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 103 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 215a, § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ………….. zur Planung zu äußern (Bekanntma- chung am ………….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Entwurfs- fassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 104 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom …………. dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 105 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Plan aufgestellt am: 04.04.2024 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 26. April 2024 Nummer 17 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Landesgartenschau Wangen im Allgäu - Tag der Gemeinde Baindt am Sonntag, den 05. Mai 2024 Am Freitag, den 26. April 2024 beginnt die Landesgartenschau in Wangen im Allgäu. Vor dem Landkreis-Pavillon wird nach dem Motto „Alle Gemeinden an einem Tisch auf der Lan- desgartenschau“ eine lange Tafel zu finden sein. Dort kann gevespert, gespielt, gerastet und „gehockt“ werden. Jede Gemeinde des Landkreises Ravensburg soll mit einem „besonderen“ Stuhl an dieser Tafel vertreten sein. Bei dem „Stuhl“ der Gemeinde Baindt handelt es sich um ein von unserem Bauhofmitarbeiter Ralf Kaplan nachgebautes Chorgestühl aus dem ehe- maligen Baindter Kloster. Am Sonntag, den 05. Mai 2024 ist die Gemeinde Baindt mit einem Infostand sowie ver- schiedenen Programmpunkten und Teilnehmenden auf der Landesgartenschau in Wan- gen im Allgäu vertreten. Unser Stand befindet sich im Holz-Naturfaser-Pavillon des Land- kreises auf der Argenwiese. Fotos: Universität Stuttgart, Visualisierung des Holz-Naturfaser-Pavillons Folgendes Programm erwartet Sie vor Ort: 10:00 bis 16:00 Uhr Kinderschminken Kunstkreis Baindt 11:00 bis 16:00 Uhr Glücksrad Gemeindeverwaltung 11:30 bis 13:00 Uhr Frühschoppen Musikverein Baindt 14:00 bis 14:30 Uhr Konzert Schalmeienkapelle Baindt 15:00 bis 15:40 Uhr Konzert Kinder-, Jugend- und Kirchenchor Baindt Außerdem bietet unsere Reitergruppe Kutschfahrten mit historischen Kutschen auf dem Areal der Landesgartenschau und in der Altstadt Wangens an: 12:00 Uhr Fahrt auf das Gelände der Landesgartenschau anschließend Vorstellung der Gespanne auf der Wiese neben dem Landkreis-Pavillon bis 14:00 Uhr Picknick auf der Wiese sowie Zeit zur Besichtigung der Gespanne ab 14:00 Uhr Kutschfahrt durch die Altstadt Wangens ab 15:30 Uhr Aufenthalt der Gespanne auf der Wiese neben dem Landkreis-Pavillon Wir freuen uns auf viele bekannte Gesichter und einen tollen „Baindter Tag“ auf der Landes- gartenschau in Wangen! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 SBBZ Sehen in Baindt lädt zum Einweihungsfest des neu gestalteten Sinnesgartens am 5. Mai 2024 ein Neue Konzeption des Sinnesgartens überzeugt. „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ bietet zahlreiche Aktionen von Fotoausstellung bis Streichelzoo Einladung zum Einweihungsfest am 5. Mai 2024 Am 5. Mai 2024 wird der neu gestaltete Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt im Rahmen einer großen Einwei- hungsfeier „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ feierlich eröffnet und vorgestellt. Die Einweihung des Sin- nesgartens läutet zugleich das neue „Fest im Klosterhof Baindt“ ein. Das ehemalige Sommerfest wird ins Frühjahr verlegt und zukünftig alle zwei Jahre stattfinden. Dazwischen werden Veranstaltungen unter der bekannten Über- schrift „Benefiz“ durchgeführt. „Das neue Fest soll wie bisher ein Fest für die Einrichtung und für die Gemeinde sein. „Meet & See“ soll darauf anspielen, dass wir uns begegnen wollen UND unsere Fachlichkeit „Sehen“ verstärkt prä- sentieren wollen“, erklärt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Das Fest am 5. Mai wird um 10 Uhr mit einem Gottesdienst in der Gemeindekirche begonnen. Anschließend gibt es für Alt und Jung Angebote für einen sowohl gemütlichen, informativen als auch lebendigen, spannenden Tag. Es werden Kaffee, Kuchen und weiteren kulinarischen Köstlichkeiten angeboten, sowie ein buntes Programm wie einen Streichelzoo, eine Rallye mit Gewinnspiel oder eine Ausstellung: „mit anderen Augen sehen“. Besonderer Dank gehe an alle Sponsoren, die das Projekt unterstützten, wie der Lions Club Weingarten, Radio 7 Drachenkinder, ein Herz für Kinder sowie private Sponsoren. „Wir freuen uns auf die Einweihung unseres neuen Sinnesgartens und hoffen auf viele Menschen, die mit unseren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen verbunden sind“, so Marcus Adrian. Gründe für die Umgestaltung des Sinnesgartens Nach einer mehr als dreijährigen Planungsphase, begann Anfang letzten Jahres die Sanierung und der Umbau des in die Jahre gekommenen Sinnesgartens des SBBZ Sehen in Baindt. Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt erklärt, warum der Sinnesgarten umgestaltet wurde und weshalb die Veränderung seiner Meinung nach durchweg positiv zu beurteilen ist. „Es gab einige Mängel und Gegebenheiten im Sinnesgarten, die nicht mehr zu- friedenstellend waren. Zudem waren leider einige der schönen, alten Bäume durch Sturmschäden so angegriffen, dass sie den Sicherheitsbestimmungen nicht mehr standhalten konnten“, klärt Marcus Adrian auf. Auch struktur- gebenden Elemente wie der Wasserspielplatz oder das Rondell im Mittelpunkt des Gartens mit den roten Ziegel- mauern konnten aufgrund der Auflagen des Unfallschutzes seit Jahren nicht mehr genutzt werden. So habe man das Landschaftsarchitekturbüro faktorgrün mit Sitz in Rottweil, das bereits mehrere Projekte für die Stiftung St. Franziskus realisieren konnte, beauftragt, sich dem Sinnesgarten in Baindt anzunehmen. Die Zusammenarbeit mit den Experten habe dann weitere Aspekte aufgezeigt, die es galt, positiv zu verändern. „Ein essentieller Punkt bei der Umgestaltung war, den über 30 Jahre alten Sinnesgarten barrierefrei zu gestalten. Das Gefälle war nicht nur zu steil, sondern auch die Kurven der Weggabelungen waren zu eng, so dass es nicht oder nur erschwert möglich war, die Wege mit dem Rollstuhl zu befahren“, erklärt Marcus Adrian. Rückblick Marcus Adrian, der das SBBZ Sehen in Baindt seit 2017 leitet, berichtet, dass der Sinnesgarten in der Vergangen- heit bereits zweimal umstrukturiert worden sei. In den 60er- bis 80-er Jahren habe der Garten aus einer komplett zubetonierten Fläche mit Spielampeln bestanden und habe als eine Art Verkehrsübungsplatz zum Fahrradfahren gedient. Vor circa 30 Jahren sei er dann renaturiert worden. Die Umgestaltung fand in Anlehnung an die ursprüng- liche Nutzung der im 19. Jahrhundert im Schlösschen residierenden Fürstin statt. Der Garten sei damals analog eines barocken Schlossgartens angelegt worden. Darauf wurde bei der neuen Konzeption geachtet Barrierefreiheit Die Barrierefreiheit sei nun gewährleistet. Das Gefälle sei so eingefangen und die neue Wegeführung so angelegt, so dass auf den Rollstuhl angewiesene Kinder und Erwachsene problemlos selbst auf den Wegen fahren können. Das Zentrale sei die Struktur des neuen Sinnesgartens. „Es wurde ein Rundlauf kreiert, einen Weg, der mit vielen Querverbindungen quasi endlos ist. Diese barrierefreie Struktur hat zudem Leitlinien, welche für unsere blinden Schüler*innen und Bewohner*innen äußerst wichtig sind“, berichtet Marcus Adrian. Zudem gebe es einen kleinen gepflasterten Versammlungsplatz, der für Feste, Zusammentreffen, Ballspiele oder zum Befahren mit Spielfahr- zeugen wie Kettcars benutzt werden könne. Begrünung Alle weiteren Flächen seien bewusst begrünt worden, auch die Fläche um den Wasserverbund. „Wir haben Wert daraufgelegt, dass bei der Bepflanzung alle Sinne angesprochen werden. Die Pflanzen in den Hochbeeten haben alle durch ihre unterschiedlichen Texturen eine jeweils andere Haptik. Selbstverständlich ist keine der Pflanzen, die übrigens alle heimisch sind, giftig.“ Es seien aufgrund des Klimawandels hitzebeständige Pflanzenarten und -sorten ausgewählt worden. Alle Blumen sollen besonders duften und in den unterschiedlichsten Farben blühen. Bei der Bepflanzung der Staudenhochbeete sei darauf geachtet worden, dass im Jahresverlauf immer etwas blühe oder wachse. Auch ein Kräuterbeet wurde angelegt. Die entnommenen alten Bäume seien durch neue ersetzt worden. Der Sinnesgarten sei zudem von einem Blühstreifen für Insekten umgeben, denn auch auf Insektenschutz sowie Nachhaltigkeit sei bei der Planung geachtet worden. „Der Blühstreifen mag für den ein oder anderen im Sommer Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 vielleicht etwas wild aussehen, aber Insekten benötigen eine Vielzahl an unterschiedlichen Blumen und Kräutern und wir freuen uns schon darauf, dass es im Garten viel Leben geben wird“, betont Marcus Adrian. Aktuell, frisch nach der Bepflanzung, sehe der Garten noch etwas karg aus. Die neu gesetzten Pflanzen und Bäume bräuchten jedoch einfach Zeit, um zu wachsen. Der Direktor sei sich sicher, dass der Sinnesgarten und die angelegten Beete bereits in den kommenden Wochen wesentlich grüner und bunter sein werden. Ort der Begegnung „Mit kreativer Fachkompetenz sowie viel Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse blinder und sehbehinderten Menschen, die den Sinnesgarten nutzen, ist ein völlig neues Konzept entstanden, das sowohl die geographischen Herausforderungen meistert sowie gleichzeitig die historischen Hintergründe der Gartenanlage würdigt. Wir vom SBBZ Sehen sind mehr als glücklich über die äußerst gelungene Konzeption und deren Umsetzung“, meint Marcus Adrian. Er lobt an dieser Stelle die exzellente Zusammenarbeit mit Fachfirmen aus der Region wie beispielsweise die Firma Gartenbau Müller aus Weingarten oder die Firma Schützbach Bau aus Baindt, die das Projekt Hand in Hand unter der Regie von Alexander Gräßle umsetzten. Der neu konzipierte Garten werde Menschen mit komplexen Einschränkungen völlig neue Möglichkeiten der Teilhabe bieten. „Es soll ein Begegnungsort für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, aber auch für die Öffentlichkeit entstehen. „Wir wollen den Sinnesgarten bewusst für alle öffnen, für Vereine, für die Kirchenge- meinde, für Schulen, Kindergärten oder für Senioren. Von Klein bis Groß, für Menschen mit oder ohne Behinderung. Der Sinnesgarten soll ein Ort werden, an dem inklusives Leben gelebt wird“, so Marcus Adrian überzeugt. Der Sin- nesgarten könne Ort der Ruhe, Entspannung und Erholung sein, aber auch gleichzeitig Bereiche für Action und Spaß bieten. Der Wasserspielplatz mit Wasser aus der eigenen Quelle, ein Rollstuhl-gerechter Matsch- und Sandkasten, eine Rollenrutsche oder das „Rolli-Trampolin“ seien nur einige der Spielhighlights, die den Sinnesgarten besonders machen und auch für Kinder mit schwerer Mehrfachbehinderung ein Spielen ermögliche. Dr. Marcus Adrian Bereichsleiter SBBZ Sehen mit Internat Baindt (Direktor) Förderschwerpunkt Sehen, Baindt Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathausbesuch des SBBZ Sehen in Baindt Am Dienstag, den 23.04.2024 durften wir Schülerinnen und Schüler der Grundstufen 1 und 2 des Sonderpäda- gogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit Förderschwerpunkt Sehen in Baindt bei uns im Rathaus willkommen heißen. Zunächst stand die Erkundung des Bürgeramts an. Die zahlreichen Flyer und Informationen waren dabei besonders interessant! Danach ging es mit dem Aufzug in den obersten Stock des Rathauses, in den Sitzungssaal. Auch hier ging es auf Erkundungstour. Im Anschluss daran hatten die Schülerinnen und Schüler noch die Möglichkeit, unserer Bürgermeisterin Simone Rürup einige Fragen zu stellen. Doch zuvor hatten sie noch ein Lied über unsere Gemeinde vorbereitet. Wir bedanken uns ganz herzlich für Euren Besuch und freuen uns schon auf das nächste Mal! Ihre Gemeindeverwaltung Ein Insektenareal entsteht Auf der Wiese südlich der Klosterwiesenschule, neben dem Kindergarten, entsteht gerade ein neuer Lebensraum für viele kleine Tiere. Die AG „Insektenoase“ der Klosterwiesenschule, die Naturfreunde Baindt und der Bauhof der Gemeinde arbeiten dafür zusammen, unterstützt auch vom Naturschutzwart der Gemeinde Walter Hohnheiser. So konnte bereits gemeinsam ein Totholzhaufen (der mal vor Leben nur so wimmeln soll) und ein Sandarium, d.h. eine Sandfläche, nicht nur für bodenbrütende Wildbienen und andere Insekten, sondern mit etwas Glück auch für Eidechsen, errichtet werden. Daneben ist aus dem Aushub ein Blumenbeet als Nahrungsquelle für Wildbienen und Co. entstanden. Nun folgt noch ein Insektenhotel für Hohlraumbrüter. Verwendet wird dabei fast ausschließlich Material aus der Gemeinde, wie Sand, Steine und Holzschnitt, welches zum Teil bei Pflegemaßnahmen anfällt und vom Bauhof beschafft und ausgebracht wird. Vielen Dank an dieser Stelle an die großzügige Unterstützung durch die Gemeinde. Im Insektenhotel, welches die Naturfreunde vorbereitet haben, sind auch Materialien vom Abriss des Fischerareals wieder verwertet worden. Die Schüler und Schülerinnen der von der Klosterwiesenschule betreuten AG haben bereits Futterpflanzen für die Insekten gepflanzt, Sand mit Tonmehl für die Steilwände im Sandarium und das kleine Balkonsandarium ange- mischt und viele Niströhren für das Insektenhotel vorbereitet. Außerdem lernen sie u. a. viel Theorie zum Thema. Die Naturfreunde Baindt organisieren und koordinieren die Aktion, bauen natürlich fleißig mit und unterstützen mit weiterem Material und Pflanzenablegern. Die ersten Teile können gerne bereits vor Ort besichtigt werden. Bitte dabei aber das Sandarium und den Totholzhaufen nicht betreten oder darauf klettern. Monika Hermann-Spiegel Naturfreunde Baindt Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnah- me in der Ortsmitte: Weiterer Verlauf der Neugestaltung Momentan befinden wir uns mitten in den Pflasterar- beiten. Diese Woche wurden die Sitzsteine vor dem Rat- haus geliefert, sodass im Bereich des Gehwegs in Rich- tung Marsweilerstraße nun auch gepflastert werden kann. Im Anschluss daran, kann der Rathauseingang wieder freigegeben werden. Ebenso wird die wassergebunde- ne Schicht im Bereich des Rathausvorplatzes sowie der Holz-Sichtschutz eingebaut, sodass der Rathausvorplatz voraussichtlich in 14 Tagen vollständig fertiggestellt ist. Im weiteren Verlauf werden die barrierefreien Bushalte- stellen sowie die Parkplätze gegenüber der Kreisspar- kasse gepflastert. Die bereits fertiggestellten Parkplätze im südlichen Bereich des Dorfplatzes können während dessen genutzt werden. Am Rathausvorplatz sowie in der Küferstraße erfolgte bereits ein Teil der Pflanzung. In der gesamten Ortsmitte wird an den Stellen an denen Bäume gepflanzt werden Baumsubstrat im Untergrund verwendet, um die Entwicklung und das Wachstum der Wurzeln zu fördern. Die Wurzelbildung und das Pflan- zenwachstum werden durch lebende Mikroorganismen (Mykorrhizapilzen) gestärkt. Darüber hinaus werden die Bäume mit einer Unterflurverankerung befestigt, das ist eine Alternative zum herkömmlichen Dreibock und trägt zur besseren Stabilität und Sicherheit des Baumes bei. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (rot) wurden 2023 ausgege- ben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehalte- nen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2021 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o. Ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Plakatierung zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 Für die bevorstehende Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 stellt die Gemeinde wieder großflächige Wer- betafeln zur Plakatierung bereit. Die Standorte sind: BBQ-Butler ab dem 01. Mai 2024 wieder nutzbar! Ab Mittwoch, den 01. Mai 2024 kann auf dem BBQ-Butler am Baindter Bädle wieder gegrillt werden. Beim BBQ-Butler handelt es sich um eine selbstreinigende Elektrogrillanlage. Die Karte, die benötigt wird, um den Grill freizuschalten, kann wie gehabt beim Bürgeramt im Rathaus gegen ein Pfand abgeholt werden. Zur Karte gibt es einen Flyer mit den wichtigsten Infos dazu. Sollten Sie Fragen zum BBQ-Butler haben, steht Ihnen die Firma Ackermann gerne per E-Mail unter info@acker- mann-spuelmaschinen.de oder telefonisch unter 07502 97791 00 zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Bushaltestelle Gartenstraße/ Marsweilerstraße gegen- über Bischof-Sproll-Saal/ Wasserhüterinnen Ortsein- gang/ Sulpach Kapelle/ Schachen Kapelle. Es wird darauf hingewiesen, dass die Plakatwände nur den zugelassenen politischen Parteien zur Wahlwerbung dienen und nicht für andere Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Bürgermeisteramt Maischerze - von harmlosen Scherzen bis hin zu Straftaten Viele nutzen die Nacht vom 30. April auf den 01. Mai für einen Maistreich. Doch nicht alle sogenannten Mai- scherze sind harmlos. Spätestens, wenn fremdes Ei- gentum beschädigt oder entwendet wird sowie Men- schen verletzt werden, hört der Spaß auf. Aus diesem Grund möchten wir Sie hierfür sensibilisieren. Vor allem Erziehungsberechtigte sind hier in der Pflicht. Sollte es beispielsweise zu Beschädigungen oder anderen Straftaten kommen, so muss mit Konsequenzen ge- rechnet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 16. April 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Europa- und Kommunalwahl: Die Wahlvorschlä- ge der Listen Freie Wähler, CDU und Grüne wurden durch den Gemeindewahlausschuss in der Sitzung am 04.04.2024 zugelassen. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge (inkl. Namen der Kandidaten) wird, zeitgleich mit der Bekanntmachung der Kreistagskan- didaten durch den Landkreis, am 02.05.2024 online und am 03.05.2024 im Amtsblatt erfolgen. • Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße/Igel- straße: Die Maßnahme wurde letzte Woche fertigge- stellt und auch das Landratsamt Ravensburg ist mit der Bauausführung sehr zufrieden. Eine Besichtigung durch den Bauausschuss ist für Juni/Juli vorgesehen. • Breitbandausbau: Der Lückenschluss zwischen dem Dorfplatz und der Boschstraße ist erfolgt. Damit konn- te der letzte Abschnitt fertiggestellt werden. • Baumaßnahmen Dorfplatz: Die Arbeiten schreiten voran. So konnten die Parkplätze im südlichen Be- reich hinter der Bushaltestelle fertiggestellt werden. Auf dem Rathausvorplatz wurde mit den Pflaster- arbeiten begonnen. Im Anschluss daran werden die Busbuchten gepflastert. Die Fertigstellung ist auf Mitte Mai avisiert. Danach werden die Arbeiten am oberen Parkplatz in Höhe des CAP-Marktes beginnen. Zeit- gleich hierzu werden die bereits realisierten Parkplät- ze im südlichen Bereich des Dorfplatzes freigegeben. Für die Pflanzungen heimischer Bäume im Rahmen dieser Baumaßnahme und auch auf weiteren Flächen wurde ein Förderantrag bei der KfW gestellt. • EURO-Trinkwasserbrunnen: Im Rahmen der Fuß- ball-Europameisterschaft wird vom Verein „a tip:tap e.V.“ die Kampagne „EURO 2024 nachhaltig: ein Spiel - ein Trinkbrunnen“ durchgeführt und vom Bundesum- weltministerium (BMUV) gefördert. Für die Anschaf- fung, den Bau, die Wartung und den mindestens 5-jäh- rigen Betrieb wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € gewährt. Die Gemeinde Baindt hat den Zuschlag für einen Trinkwasserbrunnen erhalten und wird diesen auf dem Dorfplatz bis Oktober errichten. Dann kann unser wertvolles Trinkwasser frei zugänglich von allen Bürgerinnen und Bürgern genossen werden. • Nahwärmeversorgung Dorfplatz 2: Das Gebäude wird im Rahmen der Umbauarbeiten am Dorfplatz an das Nahwärmenetz angeschlossen. Entwicklungskonzept Freiflächensolar für den GMS als Grundlage und erste Einschätzung der naturschutz- fachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächensolaran- lage an einem Standort Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Entwicklungs- konzept Freiflächensolar für die erste Einschätzung der naturschutzfachlichen Realisierbarkeit einer Freiflächen- solaranlage wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere Entwicklung von Freiflächensolaranlagen im Ge- meindeverband. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben; Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) sowie Änderungen an anderen Plan- kapiteln - Stellungnahme im Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Landesplanungsgeset- zes (LplG) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2 des Regionalplanes) und die in diesem Zusam- menhang vorgenommenen Änderungen an anderen Pl- ankapiteln des Regionalplanes, wie er vom Regional- verband Bodensee-Oberschwaben der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt wurde, zum Thema Windener- gie mit folgenden Einschränkungen zur Kenntnis: Windenergieanlagen in den Wasserschutzgebietszonen I und II werden abgelehnt, darüber hinaus sind beim Bau von Windenergieanlagen in der Wasserschutzgebiets- zone III entsprechende Nachweise zu liefern, dass eine Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens nach- weislich ausgeschlossen werden kann. 2. Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme des Gemeindeverbands Mittleres Schussental zum Fortschrei- bungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Oberschwa- ben, Regionale Infrastruktur - Teilregionalplan Energie (Kapitel 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (Anlage 1) zum Thema Freiflächensolaranlagen an. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Mitglieder der Ver- bandsversammlung des Zweckverbands Wasserversor- gung Baienfurt-Baindt, wie im Beschlussvorschlag unter Punkt eins formuliert, abzustimmen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Auftragsvergabe Erschließung Baugebiet Lilienstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Lili- enstraße wird an die Firma Dobler mit einer Angebots- summe von 888.799,17 € brutto erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Rohbauarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Rohbauarbei- ten werden an die Firma Schützbach GmbH Bauunterneh- men aus Baindt mit einem Auftragswert von 152.912,14 € vergeben. Antrag auf Ausnahme und Befreiungen von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes „Marsweiler Ost“ zum Bau einer Fahrradabstellanlage auf Flst. 115/2, Mars- weilerstr. 60 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB für die Errich- tung einer Nebenanlage bis 20 m3 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Den drei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung des Volumens der Nebenanlage um ca. 9 m3, für die Dachform Pultdach anstatt Satteldach und für die Dachdeckung Blechdach anstatt Ziegeldach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3. Die Ausnahme und die drei Befreiungen werden unter der Auflage erteilt, eine Anti-dröhn-beschichtung auf das Blechdach aufzubringen. Bauantrag zum Neubau eines Gewerbebetriebes auf Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorf- kindergarten sowie die drei kommunalen Kinderta- gesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kom- menden Schuljahr 2024/2025 eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Vorläufiges Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung 2023 sowie Gebühren- rechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbe- seitigung 2022 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem endgültigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2022 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2022 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -14.951,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2022 eine Kostenüber- deckung in Höhe von +61.482,19 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebühren- rechtlichen Ergebnis für das Jahr 2023 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwas- serbereich im Jahr 2023 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -140.151,98 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Nieder- schlagswasserbereich im Jahr 2023 eine Kostenüber- deckung in Höhe von +6.308,26. Anfragen und Verschiedenes - Bauplätze Kornblumenstraße: Es wird gefragt, ob und wann diese kommen würden. Momentan wird die Pla- nung nicht vorangetrieben. - Baindter Hof: Ein Gemeinderat erkundigt sich nach der Umsetzung der baurechtlich geforderten Doppelparker. Am 18.04. findet hierzu ein Termin vor Ort statt. - Ferienwohnungen: Es wird um eine Auflistung aller Fe- rienwohnungen in der Gemeinde gebeten. Die Verwal- tung erstellt diese. - Sporthalle: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass in den Duschen vermehrt Schimmel auftritt. Die Verwal- tung kümmert sich darum. - Insektenareal: Das Gremium wurde über das sehens- werte Insektenprojekt angrenzend an das Schulareal informiert. Schule, Bauhof, Studentinnen und Studenten der PH Weingarten und ehrenamtlich Tätige haben hier Tolles auf die Beine gestellt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 27. April und Sonntag, 28. April 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Mittwoch, 01. Mai 2024 (Maifeiertag) AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 27. April 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 28. April 2024 Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Straße 355, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 6 52 75 50 Mittwoch, 01. Mai 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Susanne und Fabian Ritter zur Geburt Ihres Sohnes Lias Ritter am 24.03.2024 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Die Gemeinde Baindt gratuliert Fiona und Patrick Junker zur Geburt Ihrer Tochter Freyja Junker am 02.04.2024 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Veranstaltungskalender April 26.04. Jahreshauptversammlung Raspler BSS 26.04. Impulse Frauenfrühstück BSS 28.04. Jahreshauptversammlung Förderverein Selige Irmgard Cafeteria Sel. Irmgard 30.04. Maibaumstellen Landjugend Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest 09.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellen- gemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30. - 31.05. Landesturnfest Juni 01. - 02.06. Landesturnfest Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: Redaktionsschluss: 03.05.2024 29.04.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 10.05.2024 Redaktionsschluss: 06.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Das leckere Powerfrühstück Einmal im Monat wird bei uns im Ein- gangsraum „Bewegungsbaustelle“ eine große Tafel aus mehreren Tischen auf- gebaut. Das bedeutet: heute ist das Po- werfrühstück! An diesem Tag treffen sich die Eltern aus dem Powerfrühstücksteam um 07:30 Uhr im Kindergar- ten. Es gibt ganz viel zu tun. Gemeinsam werden die Voll- kornseelen mit Butter oder Frischkäse geschmiert und mit verschiedener Wurst und Käse belegt. Die Eier müssen gekocht und in kleine Scheiben geschnitten werden. Dazu gibt es noch viel Obst und Gemüse, das kleingeschnitten wird. Hier helfen auch die Kinder mit. Mit viel Freude und Fleiß machen sie sich mit einem Brettchen und Messer an die Arbeit. Aus dem geschnittenen Obst werden dann zum Teil die Äpfel-/Birnen-/Bananen- und Traubenspieße ge- macht. Aus dem Rest bereiten die Mamas einen Obstsalat zu, der pur oder mit dem Naturjoghurt gegessen werden kann. Zu dem geschnittenen Gemüse (Tomaten, Gurken, Paprika, Karotten, Kohlrabi) gibt es einen leckeren Dip, der von vielen Kinder gern genommen wird. Auch bei dem Po- werfrühstück darf der Nachtisch nicht fehlen. Und den liebt fast je- des Kind. Das ist der Waffelbecher gefüllt mit dem selbstzubereite- ten Obstquark. Gegen 9 Uhr ist in jeder Gruppe die Aufregung groß. Die Tische und Stühle wer- den zusammen- gerückt und die Trinkflaschen aus den Rucksäcken geholt. Dann setz- ten sich alle Kin- der und Erzieher/-innen zusammen, um ein Tischgebet zu sprechen und sich gegenseitig einen „Guten Appetit“ zu wünschen. Es ist 09:15 Uhr und die ganze Arbeit ist erledigt. Jetzt stellen die Mamas die zubereiteten Essensplatten auf die Tische. „Das Powerfrühstück ist eröffnet!“ Aus allen Gruppenzimmern strömen die Kinder zu der Tafel und bedienen sich am leckeren Essen. Und man kann so oft hingehen, bis der Hunger gestillt ist. Für unsere „Kleinen“ (Krippenkinder) wird das Powerfrüh- stück in ihre Räumlichkeiten gebracht. Auch sie genießen sehr das leckere Essen. VIELEN DANK liebes Powerfrühstücksteam für das Er- möglichen dieser Aktion und Ihre Mitarbeit: das Kaufen von Lebensmitteln, das Zubereiten der gesunden Speisen und das anschließende Aufräumen! Alle Kinder und das Kindergartenteam des Kiga. St.Martin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Schulnachrichten SBBZ Sehen Outdoor-Gymnastik Baindt unterstützt Sonderpädago- gisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Baindt der Stiftung St. Franziskus mit großzügiger Spende Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszent- rum (SBBZ) Baindt freut sich über eine großzügige Spen- de von der Outdoor-Gymnastik Baindt. Seit mittlerweile drei Jahren treffen sich die Teilnehmer jede Woche bei Wind und Wetter auf dem Sportplatz in Baindt, um un- ter der professionellen Leitung von Barbara Lyszus eine abwechslungsreiche Gymnastik-Stunde mit passender Musik zu genießen. Die Gemeinde Baindt unterstützt dieses Engagement durch die Bereitstellung eines geeigneten Platzes. Der Gewinn aus dieser Kooperation kommt regelmäßig Kin- dern mit Blindheit und Seheinschränkungen des SBBZ Baindt zugute. Dank der Spende von Frau Lyszus konnte dem Förderverein des SBBZ Sehen Baindt wieder eine großzügige Spende über 1.000 Euro überreicht werden. Das SBBZ Baindt mit dem Förderschwerpunkt Sehen bie- tet individuell angepasste Bildung, Unterstützung in leben- spraktischen Fähigkeiten und Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen an, beginnend vom Schulkindergarten bis hin zur Hauptschule. Die regelmäßige Spende von Frau Lyszus ermöglicht es, Freizeit- und Schulausflüge zu bezuschussen und verschiedene Sportutensilien an- zuschaffen. Die Spende der Outdoor-Gymnastik wird mit großer Dankbarkeit und Wertschätzung angenommen. Die funktionelle Outdoor-Gymnastik ist eine besondere Form des Trainings, die den Fokus auf Bewegungen legt, die im Alltag nützlich sind. Durch komplexe Bewegungsab- läufe werden Kraft, Beweglichkeit und Koordination des gesamten Körpers verbessert. Die Bewegung im Freien unterstützt zudem die Immunabwehr, den Stressabbau und das Wohlbefinden sowie die geistige Gesundheit. Der neue Kursabschnitt startet am Dienstag, den 7. Mai, und findet wöchentlich um 18:00 Uhr statt. Interessierte sind herzlich eingeladen, am Probetraining teilzunehmen, um ganzheitlich ihr Wohlbefinden zu fördern. Pressekontakt: Barbara Lyszus Outdoor-Gymnastik Baindt Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. April - 05. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Talente Gott hat jedem Menschen Die Fähigkeit verliehen, etwas zu erreichen. Keinen Menschen hat er Ohne alle Talente gelassen. Martin Luther King Samstag, 27. April 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 28. April - 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Niklas Alber, Lena Himpel, Leopold Koch, Leana Neb, Anton Pink, Sophia Rößner, Robin Schnez, Emilia Stotz († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Brunhil- de Dreher, Anna und Erwin Dreher, Pia und Baptist Heilig, Hildegard und Siegfried Müller, Albert Konzett) Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Aaron 19.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert mit der Brass- Band Allgäu/Oberschwaben Dienstag, 30. April 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 01. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 02. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 14.00 Uhr Maiandacht für den Helferkreis in der Kapel- le St. Georg Untereschach. Abfahrt: 13.30 Uhr Parkplatz bei der Kirche Baindt Freitag, 03. Mai Fest der Apostel Philippus und Jakobus 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit dem Singkreis aus Mochenwangen Samstag, 04. Mai Kein Gottesdienst Sonntag, 05. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit der „Blinden- schule“ (SBBZ - Sehen), anschließend Ein- weihung des neugestalteten „Sinnesgarten“. Anschließend Fest auf dem Gelände der Blin- denschule. Die ganze Gemeinde ist herzlich eingeladen. († Familie Merk, Anton Gisi, Rosa und Anton Nachbauer, Pia und Alfons Häfele, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illenseer, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag Leo Schimanowski, Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt - ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der Ge- meindehalle 18.30 Uhr Binningen - Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 02. Mai geschlossen Freitag, 03. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Maiandacht Donnerstag 02.05.2024 Treffpunkt Kirchenparkplatz Baindt um 13:30; Wir bilden Fahrgemeinschaften. 14 Uhr Maiandacht in der Kapelle St.Ge- org Untereschach, mit Pfarrer Staudacher. Anschließend Einkehr im Glashaus-Cafe Liebenauer Land- leben Meckenbeuren. Maiandacht bei der Kapelle Binningen 5. Mai, 18.30 Uhr Die Kirchengemeinden von Baienfurt und Weingarten la- den zum Auftakt der Bittwoche wieder ganz herzlich ein zur Maiandacht bei der Kapelle in Binningen. Die Maian- dacht wird mitgestaltet von einer Bläsergruppe des Mu- sikvereins Baienfurt. Bitte bringen sie ihr Gotteslob mit. Einladung zur Firmung 2024 Du gehörst zum Schuljahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Baienfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. November statt. (Der genaue Termin steht noch nicht fest wegen den verschiedenen Klas- senfahrten im kommenden Schuljahr). Eine persönliche Einladungen per Post wurde versandt. Du hast keine Post bekommen? - dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Alle Infos und Formulare (Einladung, Anmeldung und Einverständniserklärung der Eltern findest du auch auf unsere Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugend- lichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt in Baienfurt am Samstag 14. Sep. um 18.00 Uhr - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. Sep. bis Sonntag 29.9. - Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag 20. Okt um 19.00 Uhr - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai 2024 Bernhard Staudacher Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag, 5. Mai, 18.00 Uhr Maiandacht in Binningen an der Kapelle Sonntag, 12. Mai, 19.00 Uhr Maiandacht in der Köpfinger Kapelle Dienstag. 14. Mai. 17.00 Uhr Maiandacht des Frauenbundes in der Kirche Baienfurt Mittwoch. 15. Mai 16.00 Uhr Maiandacht der Senioren in der Kirche Baienfurt 17.00 Uhr Kindermaiandacht Kirche Baindt, mitgestaltet vom Kinderchor (eventuelle Änderung: bitte Mitteilungs- blatt beachten!) Sonntag 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Das diesjährige Thema lautet: Komm herab, o Lebenskraft Dieses Jahr orientieren sich die täglichen Gebetsimpulse an der einer modernen Fassung der Pfingstsequenz von Annette Ja- ntzen. In den Texten werden wir eingela- den, unseren Alltag und manche Lebensbezüge zu über- denken und auch dort das Wirken von Gottes Lebenskraft zu entdecken und neu zu erbitten. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 10. Mai 2024 um 18.30 Uhr in unserer Kirche Samstag, 11. Mai um 17.30 Uhr Sonntag, 12. Mai um 18.30 Uhr bis Samstag, 18. Mai um 18.30 Uhr. Herzlich Einladung zur Pfingstnovene 2024 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 28. April 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich- Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Sonntag, 28. April Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kindergärten, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 29. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 02. Mai 19.00 Uhr Fragen zur Bibel, Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 05. Mai Rogate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. Schö- berl) anschl. Kirchenkaffee 10.00 Uhr Baienfurt Ökum. Familiengottesdienst auf dem Marktplatz (bei schlechtem Wetter in der Gemeindehalle (Pfr. Knor, Pfr. Marco, Prädikant Dr. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Einladung Die Kinderkirche lädt herzlich ein zum Gottes- dienst mit den Kindergärten am Sonntag, 28. April um 10.30 Uhr in die Ev. Kirche, Baienfurt. Gottesdienstübertragung Aufgrund eines technische Defekts kann es z. Zt. vorkommen, dass die Gottesdienste nicht live übertragen werden. Sie werden, wenn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt ein- gestellt. Zum Sonntag „Kantate“ (Singt) - 500 Jahre Gesang- buch: Ohne Lieder hätten sich Mar- tin Luthers reformatorische Gedanken nicht so unter den Leuten verbreiten lassen und manche konfessionelle Aus- prägung und damit die Vielfalt unserer Gottesdienste würde es ohne Lieder und Musik nicht geben. Bereits 1524 erschienen die ersten Liederbücher. Viele Lieder aus den Sammlungen des 16. Jahrhunderts finden sich bis heute im Evangelischen Gesangbuch und prägen die evangelische Frömmigkeit. Dies gilt auch für die Lie- dersammlungen des 17. Jahrhunderts, die die Werke von Johann Crüger und Paul Gerhardt beinhalten. Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Die Vielfalt ist groß geworden und so bemüht sich Niko- laus Graf von Zinzendorf, Gründer der Herrnhuter Brü- dergemeine und selbst Dichter zahlreicher Lieder, um ein konfessionsverbindendes Liederbuch. 1837 schafft Albert Knapp eine Sammlung mit ca. 3500 Liedern. Bei so viel Auswahl gelang es der Eisenacher Konferenz 1854 eine Kernliederliste mit 150 Liedern zu erstellen. Im- merhin sieben dieser Lieder gehören auch noch zu einer Kernliederliste von 2006, im Evangelischen Gesangbuch finden sich noch viel mehr. Anfang des 20. Jahrhunderts gab es eine aktive Liturgie- und Singbewegung, die viele neue Liederbücher hervor- brachte. Die Evangelische Kirche in Deutschland schaffte 1950 erstmals ein Einheitsgesangbuch mit unterschied- lichen Regionalanhängen. Die neuen Musikbewegungen der 60er Jahre, das katholische Gotteslob von 1975, öku- menische Weiterarbeit und viele theologische Gespräche führten zu dem jetzt vertrauten Evangelischen Gesang- buch, das zwischen 1993 - 1996 in allen Evangelisches Landeskirchen in Deutschland eingeführt wurde. Mehrere 1000 neue Lieder in den letzten 30 Jahren, viele davon in den Kirchentagsliederheften erschienen, dazu die vielen neuen technischen Selbstverständlichkeiten führten nicht nur 2013 zur Einführung eines neuen Got- teslobs auf katholischer Seite, sondern regten auch die evangelische Diskussion an. Die meisten Gesangbuchpro- zesse im letzten Jahrhundert haben 10 und mehr Jahre gedauert. Insofern wird auch das jetzige EG noch eine Weile die Gemeinden begleiten. Und sicher ist: es gibt auch nach fast 30 Jahren noch Neues zu entdecken! Vision für 2030: Die Gemeinden halten neben der schon längst vorhandenen App ein neues Buch in den Händen und können zugleich in einer Datenbank nach ihren Lieb- lingsliedern suchen. Weitere Informationen zum Entstehungsprozess des neu- en Gesangbuchs unter: www.ekd.de/evangelisches-ge- sangbuch Bibel im Gespräch - Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... - Fra- gen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Am 02. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus versuchen wir gemeinsam Ant- worten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmation 2024 Mit 16 Konfirmandinnen und Konfirmanden, ihren Famili- en und Gästen feierte die Evangelische Kirchengemeinde am vergangenen Wochenende in zwei Gottesdiensten Konfirmation. Amelie Miltner Evelyn Schreiner Mara Tränkle Joscha Titz Annemarie Hoffmann Jessica Liese Vanessa Toth Vincent Heithier Alia Züchler Tamina Rau Waldemar Baun Adrian Brückmann Ewa Gross Vivien Freling Levin Wolf Benjamin Speidel Herzlichen Dank allen, die zum Gelingen beigetragen haben! Frühlingserwachen im Sprachcafé Inzwischen ist das Sprach- und Begeg- nungscafé in der X-Zone gut angelaufen. Wir üben gerade fleißig Deutsch, doch jeder ist herzlich willkommen. Das Café ist für alle da, die Lust auf Begeg- nung haben. Wir möchten gemeinsam Deutsch üben und andere Kulturen besser kennen- lernen. Jeder ist willkommen, Kleinkinder und Babys dürfen mitgebracht wer- den. Jeden Freitag (außer in den Ferien) 09:00 - 12:00 Uhr X-Zone, Ravensburger Str. 10, Baienfurt Kontakt: l.scheck@diakonie-oab.de Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 09. Mai eine Mitfahrgelegenheit benötigt, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 07. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per E-Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Programm 2024 10:00 Uhr Festgottesdienst Predigt: Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Liturgie: Pfarrerin Silke Kuczera und Team Musik: Bläser und Bläserinnen der Posaunenchöre aus den Bezirken Biberach und Ravensburg Ort: Zirkuszelt (1) Parallel: Kindergottesdienst Leitung: Pfarrerin Ulrike Boss und Vorsitzende des Ju- gendwerks RV Betty Weise Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Gro- ßen Saal (8) Parallel: Jugendgottesdienst Leitung: Jugendreferent Erik Sand und Jugendpfarrerin Katharina Klein-Leis Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Him- melsblick (12) ab 11:30 Uhr: Mittagessen in der Tenne (3); Kaffee und Kuchen am Bistro (4); Dinnete-Stand gegenüber vom Bistro (4) 11:30 bis 15:30 Uhr Infostände Familien- & Kreativprogramm: 12:15 - 15:45 Uhr • Kinderprogramm mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden vom ejw Bezirk Biberach. Unter anderem mit einer Kinderhüpfburg und einer interaktiven Erlebnis- und Spielstraße für 3- bis 12-Jährige. Zeltinsel (5) • Kletterwand der Dobelmühle - auf der Zeltinsel (5) • Kreativworkshop „Liebe ist nicht nur ein Wort“. Zum Thema der Jahreslosung können Mädchen UND Jungs kreativ werden! Für Kinder von 6 bis 12 Jahren mit Eva Schwenkel und Corinna Walker-Schaub. Zeltinsel (5) • Ab 14:30 Uhr: Kreativworkshop „Buchstabieren mit den Händen“ auf Stofftaschen und Blättern mit Daniela Milz-Ramming und Jörg Boss. Zeltinsel. • Hochseilgarten, oberhalb Zeltinsel. Kostenbeitrag! Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Er- frischung“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Es blüht und grünt gar überall Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Helferaufruf für das Landesturnfest Vom 30. Mai bis 2. Juni findet in Ravensburg und den umliegenden Gemeinden das Landesturnfest statt, die größte Wettkampf- und Breitensportveranstaltung in Baden-Württemberg. Mit den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen hat Baindt eines der sportlichen Highlights dieser Veranstaltung bekommen. Zusammen mit der Gemeinde Baindt und anderen Baind- ter Vereinen (Reitergruppe, Landfrauen, Kirchenchor) ist es unsere Aufgabe, für die Betreuung und Versorgung der Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Sportlerinnen und Sportler sowie der Zuschauer während dieser Veranstaltung zu sorgen. Hierzu möchten wir euch herzlich dazu aufrufen, uns bei der Organisation und Durchführung der Essens- und Getränkeausgabe beim kommenden Landesturn- fest vom 30. Mai bis 2. Juni zu unterstützen. Wir als Sportverein haben die Aufgabe die Verpflegung der Zuschauer während der Wettkämpfe zu überneh- men. Hierzu zählen der Essens- und Getränkeverkauf von Donnerstag bis Samstag und der Kuchenverkauf am Samstag. Wir haben in der Vergangenheit bereits viel Unterstüt- zung von der Gemeinde erhalten und möchten nun die Gelegenheit nutzen, etwas zurückzugeben. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir helfen und un- seren Teil dazu beitragen, dass das Landesturnfest ein voller Erfolg wird. Alle Helfer erhalten selbstverständlich einen Verzehrgutschein sowie ein Helfer-T-Shirt. Meldet euch bitte bei Sven Zeller (zeller.sven@gmx.de) oder Klaus Zimmermann (zimmerkl@gmx.de), wenn ihr eine Schicht übernehmen könnt. Eine aktuelle Übersicht über alle noch freien Schichten könnt ihr zudem über die Homepage des SV Baindt (www.svbaindt.de) aufrufen. Wir zählen auf eure tatkräftige Unterstützung und freuen uns darauf, gemeinsam mit euch ein tolles Wochenende zu gestalten. Bereits jetzt möchten wir uns schon für eure Unterstüt- zung bedanken! Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt - TSV Lustnau 2:2 (Spiel vom 17.04.24) Gegen den knapp hinter uns rangierenden TSV Lustnau wollten wir eigentlich gewinnen und kamen ganz gut ins Spiel, doch Lustnau ging aggressiv auf den Ball und brachte uns dann doch stärker unter Druck als erwartet. Wir spielten zwar ganz gut hinten raus, waren aber nach vorne nicht druckvoll genug und ein indivi- dueller Fehler brachte Lustnau dann auch noch überra- schend in Führung, die wir bis zur Pause nicht ausglei- chen konnten. Die zweite Halbzeit begann mit leichtem Übergewicht für uns, doch nach einem Konter mussten wir in der 45 Minute gar das 0:2 hinnehmen. Dies war jedoch der Weckruf und wir wafen nun alles konzentriert nach vorne . Bereits we- nige Minuten danach konnten wir nach einem herrlichen Spielzug über Stella, Jana und Abschluss durch Hedda, den Anschlusstreffer markieren. Wir blieben nun dran und nach einem Freistoß aus circa 22 m nahm Stella genau Maß und erzielte mit einem fulminanten Schuss den Aus- gleich. Wir waren nun drauf und dran das Spiel komplett zu drehen, doch dunkle Wolken und Hagel beendet das Spiel etwas vorzeitig, so dass die Zeit nicht mehr reichte. Insgesamt ein gerechtes Unentschieden und insbesonde- re aufgrund der zweiten Halbzeit eine Leistung, auf der wir aufbauen wollen. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Laura Schaz, Viviane Wertmann, Julie Acker, Victoria Wertmann, Tabea Schauffler, Sarah Schmid, Sara Jukic, Hedda Said, Marie Armenat, Jana Eiberle, Julia Eberlen, Stella Schmid, Nora Lüttmann SG Fronreute/Baindt - SpVgg Aldingen 0:2 (Spiel vom 20.04.24) Gegen den Tabellenvierten aus Aldingen gerieten wir durch einen Abspielfehler bereits nach 2 Minuten unglück- lich in Rückstand, doch wir verdauten den Rückstand gut, spielten trotzdem auf Augenhöhe mit und erarbeiteten uns gute Torchancen durch Jana und Hedda, die wir je- doch nicht verwerteten. Auch ein gut getretener Freistoß von Stella fand leider nicht den Weg ins Netz. Trotz ver- letzungsbedingter Ausfälle zweier wichtiger Spielerinnen erhöhten wir in der zweiten Halbzeit den Druck, doch der entscheidende Pass bzw. Torschuss zum Anschlusstref- fer wollte nicht gelingen. In dieser Phase gelang es den Gegnerinnen nur wenige Male, dann aber gefährlich vor unser Tor zu kommen, aber Kathi im Tor war hellwach und vereitelte jede Chance. In der 70. Minute brachte Al- dingen dann einen schnellen Konter vor, der leider das 0:2 bedeutete, das wir nicht mehr verkürzen konnten. Es spielten: Katharina Zarbock, Scarlett Progzeba, Viviane Wertmann, Julie Acker, Lorena Bürk, Hedda Said, Sarah Schmid, Carla Schmidt, Tabea Schauffler, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Julia Eberlen, Amelie Gessler SG Fronreute/Baindt - SV Alberweiler 4:0 (Spiel vom 22.04.24) Gegen den Tabellenletzten mussten unbedingt drei Punk- te her und so legten wir gleich hochkonzentriert los. Mit dem zweiten Angriff setzte sich Jana nach Pass von Car- la über rechts durch, ließ drei Gegenspielerinnen stehen und schoss trocken ins kurze Eck. Die schnelle Führung gab Sicherheit uns so blieben wir auf dem Gaspedal und erarbeiteten uns mehrere Chancen u.a. durch Marie und Sarah. Doch es dauerte noch 20 Minuten bis die Geg- nerinnen nach einer Ecke den Ball nicht richtig aus dem Strafraum brachten und Hedda den Ball über die Linie schob. Das schönste Tor des Tages ging im Mittelfeld von Tabea aus, die Jana über den rechten Flügel schick- te und deren herrliche Hereingabe Stelle direkt abnahm und zum 3:0 einschoss. Noch vor der Pause war es dann abermals die überragende Jana, die allen Gegenspiele- rinnen davonlief, vor dem Tor die Neven behielt und zum 4:0 Halbzeitstand vollendete.Nicht unerwähnt bleiben sollte noch ein schöner Steckpass von Hedda auf Nora, die trocken den Ball im Netz versenkte. Leider spielte der Schiedsrichter hier den Spielverderber und pfiff das Tor wegen Abseitsstellung zurück. Nach der Pause wechselten wir dann munter durch, was letztlich auch auf den Spielfluss und den Druck nach vor- ne Einfluss hatte. Doch zwei schöne Ecken und ein fulmi- nanter Freisoß von Stella aus 25 Metern - Marie wurde vorher von den Beinen geholt, sie wäre durch gewesen - den die Torfrau gut parierte, waren die Höhepunkte der zweiten Hälfte. Am Ende ein gute Leistung unserer Mädels, die Ihre Geg- nerinnen jederzeit im Griff hatten - weiter so, daran soll- ten wir am kommenden Samstag in Eutingen gleich auf- bauen. Es spielten: Katharina Zarbock, Vivienne Progzeba, Vivi- ane Wertmann, Victoria Wertmann, Lorena Bürk, Hedda Said, Sarah Schmid, Carla Schmidt, Tabea Schauffler, So- pie Heilmeier, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Julia Eberlen, Nora Lüttmann, Sara Jukic, C-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt - TSV Aichstetten 7:0 (Spiel vom 19.04.24) Gegen die mitfavorisierte SGM aus Aitrach Aichstetten kamen wir gut ins Spiel und hatten in der ersten Halbzeit, bei extreme Windverhältnissen die Windunterstützung auf unserer Seite. Dies nutzen wir indem wir neben gutem Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Passspiel auch Schlüsse aus der zweiten Reihe probierten. Beim ersten Schuss von Jana hatten wir allerdings Glück, denn der wurde von der gegnerischen Verteidigerin ins eigene Tor abgelenkt. Danach kamen die Gegnerinnen ein zwar noch ein paarmal über die Mittellinie, bis Jana dann das 2:0 nachlegte. Noch zwei Schüsse mit Windun- terstützung von Hedda sorgten für den 4:0 Pausenstand. Nach der Pause wollten die Gegnerinnen den Wind nut- zen, worauf wir uns in der Abwehr gut einstellen, doch bereits in der 40. Minute nahm Jana wieder maß und schlenzte den Ball schön in den Winkel. Damit war die Gegenwehr des Gegners gebrochen und so kombinierten wir u.a. über Sophie und Lea immer wieder schön nach vorne, ließen zwar noch einige Chancen u.a. durch May- lin und Lena liegen, konnten aber trotzdem durch Hedda, Jana und Lena zum Endstand von 7:0 einen souverän Sieg einfahren. Es spielten: Sara Jukic (T), Victoria Wertmann, Sara Leib- farth, Philina Ziegler, Lea Busam, Sophie Heilmeier, Hedda Said, Jana Eiberle, Lena Pfleghaar, Haifaa Alosh SV Bergatreute - SG Fronreute/Baindt 0:12 (Spiel vom 20.04.24) Gegen einen Gegner aus dem unteren Tabellendrittel ent- schied sich das Trainerteam Spielerinnen Verantwortung zu übertragen, die in Verbandspielen bisher weniger zum Einsatz kamen und sie lösten diese Aufgabe mit Bravour. Nach anfänglich erwarteter Unsicherheit und fehlender Ordnung begannen unsere Mädels mehr und mehr ihre durch kontinuierliche Trainingsbeteiligung weiterentwi- ckelten Fähigkeiten zu zeigen. Unsere Torspielerin Carla agierte selbst bei großen Torchancen der Gegnerinnen mit Fuß und Hand souverän und sorgte mit klugen Päs- sen auf Victoria und Sarah für einen sicheren Spielauf- bau. Im Mittelfeld bewiesen Sophie und Sara Übersicht und kreierten mit Pässen in die Tiefe auf Maylin, Maya im Wechsel mit Lea, Lena-Marie, Jana und Pauline für Torgefahr und Philina überzeugte in der Abwehr mit Ein- satz und gewonnenen Zweikämpfen. Beinahe alle Spie- lerinnen waren an Torvorlagen und Torerfolgen beteiligt. Alles in allem war dies eine begeisternde und durchweg überzeugende Leistung unserer Mädels. So fällt das eindeutige Ergebnis auch in dieser Höhe ver- dient aus. Weiter so! Es spielten: Carla Seitner, Sarah Leibfarth, Victoria Wert- mann, Sophie Heilmeier, Sara Jucic, Lea Busam, Lena Marie Alber, Pauline Preis, Jana Rimmele, Philina Ziegler, Maya Hofmann, Maylin Kretzer E-Juniorinnen I SG Fronreute/Baindt I - SGM Union MBK 2:4 E-Juniorinnen II SG Fronreute/Baindt II - SGM Union MBK II 10:0 Abstiegsduell ohne Sieger SV Sulmetingen - SV Baindt 2:2 (0:2) Begleitet von einigen Schneeflocken machte sich der SVB am Sonntagmittag auf in Richtung Ulm, wo beim SV Sulmetingen das nächste direkte Duell im Tabellen- keller anstand. Ohne einige wichtige Stützen, Brugger, Boenke, Fink und Kronenberger, legte der SVB auf dem zum Glück wetter- festen und herausragend zu bespielenden Rasenplatz allerdings fast einen kompletten Fehlstart hin und konn- te sich bei Martin bedanken, welcher die Kugel nach we- nigen Sekunden am langen Pfosten vorbeischob (1.). In der Folge entwickelte sich eine flotte Partie, welche den Zuschauern kaum Zeit Durchatmen geben sollte. So be- kam etwa Dischl auf der Gegenseite den Ball im Rut- schen nicht mehr entscheidend an Pohl vorbeigedrückt (3.). Während Fischer in den Folgeminuten den Druck auf die SVS-Abwehr hochhielt, leistete sich der SVB in der 16.Minute einen folgenschweren Ballverlust im Mittelfeld. Die Kugel landete über Umwege bei Martin, welcher mit einem satten Abschluss von der Strafraumkante auf 1:0 stellte (16.). Während Fischer einige Zeigerumdrehungen später den Ausgleich verpasste, da sein Abschluss an die Latte geblockt wurde, hatte der SVS das Spielglück auf seiner Seite. Der Aufsteiger verpasste es zweimal den Ball entscheidend zu klären und ermöglichte so Martin einen weiteren Abschluss aus der Distanz. Der eigent- lich vollkommen ungefährliche Schuss flutschte Wetzel durch die Finger und trudelte zum 2:0 über die Torlinie (35.). Immerhin konnte Baindts Nummer 1 seinen Fehler in der 40.Minute wieder etwas korrigieren, als er im 1 gegen 1 mit Pohl zur Stelle war. Da kurz vor dem Halbzeitpfiff Dischl sowohl ein möglicher Elfmeterpfiff als auch ein platzierter Abschluss verwehrt blieb, ging es mit einem 2:0 in die Pause. Zu Beginn der zweiten Halbzeit verpasste der SVS den altbekannten „Deckel draufzumachen“ und scheiterte entweder an Wetzel (52.) oder an sich selbst (50.) (62.) (68.). So blieb die Baindter Mannschaft im Spiel und konn- te sich in der 71.Minute doch nochmals Hoffnungen auf einen Punktgewinn machen: im Strafraum flipperte der Ball zu Fischer, welcher den Ball wuchtig zum 2:1 in die Maschen jagte. Rädels Mannschaft war nun plötzlich am Drücker und der aufgerückte Thoma scheiterte aus kurzer Distanz an Pohl (72.). Sieben Minuten später rutschte eine abgefälschte Ecke von Dischl zu Thoma durch, welcher diesmal die Ruhe behielt und auf 2:2 stellte (79.). Beide Mannschaften agierten in der Schlussphase dann mit of- fenem Visier, wobei der SVS die besseren Möglichkeiten hatte (86.)(90.). Am Ende blieb es jedoch bei einem um- kämpften 2:2-Remis. Aufgrund des Spielverlaufs kann der SVB mit dem Un- entschieden deutlich besser leben als der Gastgeber aus Sulmetingen; jedoch bringt der eine Punkt keines der bei- den Teams so wirklich weiter. SV Baindt: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Lukas Walser (42. Mika Dantona), Philipp Kneisl, Marc Bolgert (74. Baba Camara), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier, Jan Fischer, Jonathan Dischl, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Julian Kiefer - Zuschauer: 150 Tore: 1:0 Dominik Martin (16.), 2:0 Dominik Martin (35.), 2:1 Jan Fischer (70.), 2:2 Philipp Thoma (79.) SV Baindt II - TSV Ratzenried II 1:2 (0:0) SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (68. Mo- ritz Lang), Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (74. Lukas Grabhherr), Robin Blattner (61. Moritz Gresser), Niklas Späth, Markus Wöhr, Konstantin Knisel, Marius Hahn (68. Johannes Heisele), Johannes Schnez - Trai- ner: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (65.), 1:1 Jonas Kolb (71.), 1:2 Laurin Rasch (85.) Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Vorschau: Sonntag, 28.04 13.15 Uhr: SV Mochenwangen II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Mengen Mittwoch, 01.05 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Wangen (Nachholspiel) Abt. Frauenturnen Maiwanderung Unsere Maiwanderung findet am Mon- tag, 6.5.24, statt. Abfahrt um 18.00 Uhr am Sportplatz. Wir bilden Fahrgemeinschaf- ten. Unser Ziel ist das Gasthaus „Hirsch“ in Vorsee. Nach einer kleinen Wanderung kehren wir dort ein. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171 oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. TC Baindt e.V. Vorankündigung: Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier 2024 Es geht wieder los - wir wollen in die Ten- nissaison 2024 starten!! Am Sonntag, den 5. Mai 2024um 13:00 Uhr, findet die- ses Jahr unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir ALLE Spieler*innen (von Schnuppermitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einla- den, einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Anmeldeschluss: 4. Mai um 16 Uhr Barbara Blattner Breitensportwartin Näheres auch über unsere Homepage - www.tc-baindt.de Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden dieses Jahr am Freitag, 26.04.2024, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2 Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Änderung der Finanz- und Beitragsordnung 6. Wahlen - Vize-Zunftmeister/in - Schriftführer/in - Häs-Maskenwart/in - 1 Zeugwart - 1 Zunftrat/in für Veranstaltungen - 1 Beisitzer für Veranstaltungen - 1 Kassenprüfer/in 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge sollten bis spätestens 7 Tage vor der Jahres- hauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freu- en und danken im Voraus für euer gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Arbeitseinsatz Am Donnerstag, den 2. Mai findet um 18:30 Uhr unser erster Arbeitseinsatz zur Pflege der Reitanlage statt. Das Gras rund um unsere Reitplätze sollte gemäht und der Sandplatz hergerichtet, sowie der Hufschlag in der Reithalle reingeräumt werden. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeits- werkzeug mit um unsere Anlage auf Vordermann zu brin- gen. Wir bitten vor allem die aktiven Reiterinnen und Reiter, die unsere Reitanlage regelmäßig nutzen, am Arbeits- einsatz zu helfen. Wie immer heißt es: Viele Hände, schnelles Ende. Turnierergebnisse Am vergangenen Wochenende fand in Herbertingen ein Jugendturnier statt. Theresa Henzler ist mit Bonne Diamond in zwei Dres- sur-Wettbewerben gestartet. In einem Wettbewerb konn- te sie den Sieg mit nach Hause nehmen, im anderen Wett- bewerb platzierte sie sich auf dem 3. Platz. Hannah Elbs hat sich mit Dolly im Reiterwettbewerb den Sieg geholt und im Reiterwettbewerb Schritt-Trab auf dem 5. Platz platziert. Wir beglückwünschen die beiden zu ihren Siegen und Platzierungen! Theresa Henzler holt sich mit Bonne Diamond den Sieg im Dressur-Wettbewerb! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Hannah Elbs holt sich mit Dolly den Sieg im Reiterwett- bewerb! Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am Sams- tag, den 04.05.2024 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mit- glieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung und Neuwahl des Vorstands 5. Bestimmung der Kassenprüfer 6. Vorläufige Planung von Veranstaltungen 7. Ehrungen 8. Anträge 9. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 26.04.2024 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau, E-Mail: Schuetzengilde-baindt@web.de einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Volleyball LJ Baindt Pokalfinalturnier Freizeit Süd Beim Finalturnier im Freizeitpokal Süd trafen sich am 21.04.24 in Jedesheim diesmal die Crème de la Crème des Mi- xed-Bereichs Süd. Mit dem Tabellenzweiten VFB Ulm, dem Tabellendritten SV Jedesheim und dem Tabellenfünften VLJ Baindt standen sich gleich drei Mannschaften aus der oberen Tabellenhälfte der A-Klasse Süd gegenüber. Zunächst galt es im ersten Spiel, SV Jedesheim gegen den VFB Ulm, den „Jahressieger“ dieser Saison zu ermitteln, ging doch im Ligabetrieb jeweils die Heimmannschaft als Sieger hervor. Trotz heftiger Gegenwehr schaffte es Jedesheim aller- dings nicht, den VFB niederzuringen und der VFB Ulm ging mit 2:0 (25:12, 25:20) als Sieger vom Platz. Im 2. Spiel durfte sich dann die VLJ Baindt am SV Jedes- heim versuchen. Jedesheim kam diesmal besser ins Spiel, konnte aber der starken Abwehr, dem tollen Block und dem giftigen Angriff der Baindter letztendlich nicht wirk- lich viel entgegensetzen. So ging das Spiel mit 2:0 (25:20, 25:22) zu Gunsten Baindts aus. Damit war alles für ein großes Finale im Finale angerich- tet. Schnell machte der VFB Ulm klar, dass er nicht gewillt war, nach zwei Siegen in der Liga diesmal der VLJ Baindt das Feld zu überlassen. Durch konzentrierte Block- und Abwehrarbeit konnten sie den ersten Satz mit 25:15 deut- lich für sich entscheiden - auch wenn Baindt das eine oder andere Mal ihre Klasse aufblitzen ließ. Im 2. Satz legte Baindt eine Schippe drauf und der VFB musste schon zu Beginn beim Stand von 4:8 eine Auszeit nehmen. Welche wundersamen Worte dort gefallen sind, blieb dem Zuschauer ein Geheimnis, aber sie trafen wohl „des Pudels Kern“. Beim 10:10 überholte der VFB die Baind- ter so dass diese ihrerseits bei 10:12 zur ersten Auszeit ge- zwungen wurden. Die erhoffte Wirkung blieb jedoch aus, sodass beim Spielstand von 10:14 gleich die zweite und damit letzte Auszeit genommen werden musste. War sich der VFB zu siegessicher? Denn trotz eines zeit- weisen 5-Punkte-Vorsprungs schaffte es Baindt, sich mit sehenswerten Aktionen ein 17:17 zu erkämpfen, was den VFB veranlasste, seine 2. Auszeit zu nehmen. Trotz der Spielunterbrechung konnte die VLJ auf 20:17 erhöhen und sah schon beim zwischenzeitlichen 23:20 wie der siche- re Satzsieger aus. Trotz eines cleveren Doppelwechsels der VLJ konterte der VFB beeindruckend und siegte am Schluss mit 27:25 im Pokalturnier. Herzlichen Glückwunsch allen Akteuren für die hervorra- genden Leistungen und vielen Dank an Matthias Epple für die Vorlage zu diesem Bericht. Endstand: 1. VFB Ulm 2. VLJ Baindt 3. SV Jedesheim GrünTour durch unsere Gemeinde Baindt Für Groß und Kleiner - Für Jung und Älter - Für Alteingesessene und Neuzugezogene Die Mitglieder der ‘Grünen Liste Baindt‘, laden herzlich ein zu Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 einer Erkundungstour mit dem Fahrrad durch unser Gemeindegebiet. Die Route beginnt in der Ortsmitte und führt uns über das Baindter Bädle und die Klosteranlage nach Sulpach und Schachen bis ins Naturschutzgebiet am Annaberg. Dabei sind zweimal kurze Steigungen zu bewältigen. An der Haltepunkten gibt es kurzweilige Erklärungen zu gemeindepolitisch interessanten Orten und wir zeigen Ihnen wertvolle grüne Oasen. Wann: Sonntag, den 05.05.2024 um 10.30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz vor dem Feneberg Dauer: etwa 2 Stunden Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Landratsamt Standort Weingarten Das Landratsamt Standort Weingarten bleibt am Blut- freitag, 10. Mai ganztägig geschlossen. Am Standort Weingarten untergebracht sind folgende Ämter der Landkreisverwaltung: • Jobcenter (Verwaltungsgebäude Sauerleutestraße 34) • Stabsstelle Nachhaltige Mobilität (Verwaltungsgebäu- de Brielmayerstraße 2) • Teile der Stabsstelle Sozialplanung und Bildungsma- nagement (Verwaltungsgebäude Brielmayerstraße 2) • Kommunal- und Prüfungsamt (Verwaltungsgebäude Brielmayerstraße 2). Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg feiert Vielfalt und Teilhabe für alle mit den Inklusionstagen 2024 Vom 4. bis 12. Mai setzt der Landkreis Ravensburg ein starkes Zeichen für Inklusion und Teilhabe, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Über 60 Veranstaltungen, organisiert von verschiedenen Trägern, Vereinen und Organisationen, laden dazu ein, die Bereiche Kunst und Kultur aus einer inklusiven Perspektive zu erleben. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis eingeladen. Die Eröffnungsveranstaltung findet am 4. Mai auf der Landesgartenschau in Wangen statt. Das diesjährige Programm legt den Schwerpunkt in der Kunst- und Kul- turszene, mit dem Ziel, ein Bewusstsein für die Bedeutung von Zugänglichkeit und Teilhabe in allen Lebensbereichen zu schaffen. Besucherinnen und Besucher können sich dabei auf ein vielfältiges Angebot freuen, das von Work- shops über Ausstellungen und Aufführungen reicht. Jede Veranstaltung ist so gestaltet, dass sie für alle Menschen möglichst barrierefrei zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder umweltbedingten Einschränkungen. Die Inklusionstage sind eine Initiative des Landratsamtes Ravensburg und des Inklusions-Netzwerks INIOS. Das vollständige Programm der Inklusionstage ist ab so- fort auf der Webseite www.rv.de/inklusionstage verfüg- bar. Für weitere Informationen steht Frau Sabrina Kupka, kommunale Beauftrage für die Belange von Menschen mit Behinderung, unter Telefon 0751 85-3136 oder E-Mail (s.kupka@rv.de) zur Verfügung. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Kräuter- und Blümlesmarkt am 1. Mai 2024 von 10 - 17 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr). Eintritt nur 2 € Der Termin ist ein „Muss“ für alle Pflanzenfreunde: der allseits beliebte Kräuter- und Blümlesmarkt findet am 1. Mai im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg statt! Ausgewählte Aussteller bieten Kräuter, Pflanzen, Blumen, Sträucher und Stauden für den hei- mischen Frühlingsgarten an, die teilweise nur noch sehr selten zu finden sind. Von 10-17 Uhr kann ausgiebig aus- gesucht, gefachsimpelt und eingekauft werden. Es gilt ein Sondereintrittspreis von 2 Euro, der sowohl zum Besuch des Markts als auch des gesamten Museums berechtigt, Kinder sind frei. Der Einlass ist ab 9.30 Uhr. Die Aktionen sind ohne Voranmeldung und finden bei jeder Witterung statt. Musik, Bewirtung mit Kräuterspezialitäten und ein buntes Kinderprogramm runden die Veranstaltung ab. Genaue Informationen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben | Vogter Str. 4 | 88364 Wolfegg Gesprächskreis für erwachsene Adoptierte Herzlich eingeladen sind alle, die das 18. Lebensjahr voll- endet haben und als Adoptivkind groß geworden sind. Der Gesprächskreis startet am Donnerstag, den 16.05.2024 um 19:00 Uhr im Landratsamt Ravensburg, Kreishaus II, Gar- tenstr. 107, 88212 Ravensburg. Sie werden am Hauptein- gang in Empfang genommen. Die Teilnahme ist kosten- los und vertraulich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Jeder und jede Adoptierte hat eine eigene kostbare Ge- schichte und komplexe Erfahrungen. Wer bin ich? Woher komme ich? Warum wurde ich weggegeben? Diese Fra- gen stellen sich Adoptierte oftmals ein Leben lang. Ad- optiert worden zu sein ist ein eigenes Lebensgefühl, wel- ches Nichtadoptierte nur schwer oder gar nicht verstehen können. Im Gesprächskreis ist es möglich mit anderen Adoptierten in Kontakt zu kommen, Erfahrungen auszu- tauschen und vielleicht die ein oder andere Gemeinsam- keit herauszufinden. Dabei gilt: Jeder und jede Adoptierte trägt Fragen mit sich, die er oder sie gerne beantwortet haben möchte und viele Adoptierte tragen Antworten in sich, die sie weitergeben können. Der Gesprächskreis wird begleitet von der Adoptionsstelle des Bodenseekreises und der Adoptionsstelle des Land- kreis Ravensburg. Danach ist vorgesehen, dass sich die Gruppe eigenständig organisiert. Die Gruppe wird nicht therapeutisch begleitet. Nachfragen sind möglich bei: Landratsamt Bodenseekreis Frau Wagner unter Telefon 07541-204 5629 oder Landratsamt Ravensburg Frau Schöllhorn-Peuker unter Telefon 0751-85 3213 Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Was sonst noch interessiert Dorfgemeinschaft Stuben e. V. Am Mittwoch, den 01. Mai 2024, ab 10:30 Uhr, lädt die Dorfgemeinschaft im und um das Dorfstüble in Stuben zum Wanderer- und Radfahrertreff ein. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt: Mittagstisch mit Maul- taschen und Salat, Dinnete, Steak, Pommes und Wurst sowie Kaffee und Kuchen. Auf Ihr Kommen freuen sich alle Stubener. DRLG Ortsgruppe Baienfurt Schwimmer zu angehenden Rettungsschwimmern aus- gebildet: 16 neue Juniorretter für die Ortsgruppe Baienfurt Unter der Leitung der Trainer Jannik Heinzler und Ida Mehrle konnten 16 neue Junior-Retter ausgebildet werden. Sie sind somit auf dem besten Weg, Rettungsschwimmer zu werden. Der Junior-Retter ist ein Abzeichen der DLRG zur Vorbe- reitung auf das Rettungsschwimmen. Die Ausbildung beinhaltet Elemente der allgemeinen Grundausbildung in Selbst- und einfacher Fremdrettung und stellt den Übergang von der Schwimm- zur Rettungs- schwimmausbildung dar. Wir gratulieren den stolzen frisch gebackenen Junior- rettern! Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit - Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. lädt herzlich ein zum Kirchenkonzert der Brass Band Oberschwaben-Allgäu am Sonntag, 28. April 2024, 19.00 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Baienfurt Mit neuem Schwung steigt die Brass Band Oberschwa- ben-Allgäu in die Kirchenkonzert Saison ein. Bereits im Jahre 1992 gegründet, gilt die Brass Band Oberschwaben-Allgäu zweifelsohne als Seniorin der Deut- schen Brass Szene und ist dabei nie müde geworden, sich neu zu erfinden und nach höheren Zielen zu streben. Der von ambitionierten Amateuren des süddeutschen Raums formierte Klangkörper hat es sich zur Aufgabe gemacht, den authentischen Brass-Sound in Deutschlands Süden zu verbreiten. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie zu diesem festlichen Konzert begrüßen könnten. Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Verein Kuk e.V. Matinee bei der Finissage in Karsee Die Ausstellung „Identität“ wo komm ich her, wo geh ich hin, endet am Sonntag, 28. April. Der Verein Kunst & Kul- tur rund um Karsee lädt um 11 Uhr zur Matinee in die Treppenhausgalerie, Seestraße 13 in Karsee, mit dem Akkordeon Duo Pankiv Brothers aus der Ukraine ein. Die außergewöhnliche Laufbahn der Brüder Denys und Ihor begann 2012. Die beiden Brüder damals 7 und8 Jahre alt, absolvierten schon als Kinder ihre ersten Konzerte. Sie studierten an der Musikakademie Lwiw (Lemberg) Seit ihrer kriegsbedingten Übersiedelung nach Deutschland setzen sie ihr Studium an der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen fort. Sie sind Preisträger zahlreicher in- ternationaler Wettbewerbe, u. a. in Frankreich „Trophee Mondial“, internationale Akkordeontage in Prag und Klin- genthal (Deutschland) und viele andere. Den virtuosen Ausnahmetalenten, 18 und 19 Jahre alt, ist es durch ihre vielfache Konzerttätigkeit gelungen, ganz wesentlich zur Weiterentwicklung und Popularisierung des Akkordeons beizutragen. Dass sie wahre Könner und Meister ihres Fachs sind, haben sie in Aachen bei der Verleihung des Karlspreises und vor dem EU-Parlament unter Beweis gestellt. Auf dem Programm stehen Werke von Vivaldi, Bach, Mozart, Rossini, Strauß, Piazzola u.a. Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. www.pankivbrothers.com Maitanz im Kulturzentrum Linse Freunde der Linse laden ein Walpurgisnacht oder Tanz in den Mai, egal wie man es nennt: die Freunde der Linse veranstalten wieder eine coole/ heiße Tanz-Party. Das bewährte DJ Duo Robert & Andi legen super tanzbare Hits auf, es gibt tolle Cocktails. Ab 22 Uhr gehen die Thekenlichter aus, die Diskolichter und Muke an. Der gesamte Abend wird von Ehrenamtli- chen organisiert und durchgeführt. Tanzt und rockt mit uns in den Mai. Kulturzentrum Linse Liebfrauenstraße 58, 88250 Weingarten Dienstag, 30. April 2024 ab 22:00 Uhr Eintritt frei! Frühlingsfest im Tierheim Berg Das Tierheim Berg lädt am 11. und 12. Mai zu Tagen der offenen Tür ein. Kostenlose Shuttlekleinbusse fahren von Ravensburg und Weingarten. Am Samstag und Sonntag, 11. und 12. Mai, lädt das Tier- heim Berg mit zwei Tagen der offenen Tür zum Frühlings- fest ein. An beiden Tagen ist von 10 bis 18 Uhr jede Men- ge geboten. Flohmarktangebote mit Textilien, Büchern, Haushaltswaren, Tierbedarf und vielem mehr verlocken zum Stöbern, gleich daneben warten Plüschtiere aus kin- derfreundlichem Material auf neue Besitzer. Mit dem Kauf von Losen und einem bisschen Glück können die Fest- gäste bei einer Tombola attraktive Preise gewinnen. Als besondere Attraktion ist in diesem Jahr eine Künstlerin Nummer 17 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 vor Ort, die ihre lebensnahen Zeichnungen und Gemälde von Tieren vorstellt und zum Kauf anbietet. Keinesfalls zu kurz kommt das leibliche Wohl beim Tier- heimfest: Köstlichkeiten vom Grill, hausgemachte Salate und vegetarische Gerichte sowie ein reichhaltiges Ku- chenbüffet – auch mit veganen, glutenfreien und dia- betikergeeigneten Leckereien – sorgen für kulinarischen Genuss. Die Jugendgruppe bietet leckere Waffeln an. Zu- dem stellt ein vielfältiges Getränkeangebot mit Bier vom Fass, rotem Most, Wein, alkoholfreien Getränken, Kaffee und Tee sicher, dass niemand durstig bleibt. Es gibt aus- reichend überdachte Sitzplätze und die Gäste werden an den Tischen bedient. Freuen dürfen sich die Tierheimbesucher auch wieder auf die „Struppi-Parade“ am Samstag, 11. Mai: Um 15 Uhr findet der beliebte Hundewettbewerb statt, bei dem eine promi- nente Jury den „tollsten Mischling Oberschwabens“ kürt (Anmeldung ab 13 Uhr am Infostand). Bewertet werden Charakter, Aussehen und Verhalten. Für jeden Hund, der teilnimmt, gibt es ein Geschenk. Der Gewinner erhält einen Pokal und den Titel „tollster Hund Oberschwabens 2024“. Parkplätze stehen für die Besucher ausreichend zur Ver- fügung. Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug nach Berg kommen möchte, kann den eigens für das Tierheimfest eingerichteten Shuttleverkehr nutzen: An beiden Festta- gen fahren ab 10 Uhr stündlich Pendel-Kleinbusse von Weingarten und Ravensburg aus mit mehreren Zustei- ge-Möglichkeiten nach Berg und zurück. Die letzten Rück- fahrten ab Tierheim sind um 17 Uhr. Bestaunen können die Tierheim-Gäste in diesem Jahr zudem die aktuellen Erweiterungsbaumaßnahmen, bei denen eine zusätzlichen Etage errichtet wurde: Auf knapp 100 Quadratmetern entsteht dort eine moderne Qua- rantänestation mit dazugehörigem Waschraum, einem Katzenzimmer mit Außengehege und einem Schulungs- raum. Mittlerweile läuft der Innenausbau. Weitere Informationen unter: www.tierheim-berg.de AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben Frühling und steigende Temperaturen bringen Zecken mit sich - AOK verzeichnet leichten Rückgang der Bor- reliose-Infektionen im Bodenseekreis Waren Zecken bislang von Frühjahr bis Herbst aktiv, wei- tet sich ihre aktive Phase inzwischen sowohl in Richtung Jahresbeginn als auch in Richtung Jahresende aus. Ursa- che dafür ist die klimatische Erwärmung und die dadurch milden Winter. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist die Region Bodensee-Oberschwaben als Risikogebiet aus. Die AOK rät deshalb sich zu schützen. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Zecken. Die häufigsten sind dabei der Gemeine Holzbock und die Auwaldzecke. Sie sind ab Temperaturen von sechs bis acht Grad Celsius aktiv. Durch einen Zeckenstich können Erkrankungen wie Borreliose und FSME entstehen. Vor allem der Gemeine Holzbock ist dafür verantwortlich. „In der Region Bodensee-Oberschwaben ist die Anzahl der Borreliose-Infektionen in den vergangenen Jahren nur marginal gesunken“, sagt Markus Packmohr, Geschäfts- führer der AOK - Die Gesundheitskasse Bodensee-Ober- schwaben. „Für den leichten Rückgang ist ausschließlich der Bodenseekreis verantwortlich.“ Hier waren im Jahr 2018 253 Personen wegen Borreliose in ärztlicher Behand- lung - im Jahr 2022 waren es 232 Infizierte. Im Landkreis Sigmaringen stieg die Anzahl der Erkrankten von 332 auf 343 erkrankten Personen. Im Landkreis Ravensburg hin- gegen blieb die Anzahl an Erkrankten nahezu konstant. Die Veränderung liegt lediglich bei 401 Erkrankten im Jahr 2018 zu 404 im Jahr 2022. Wer von einer Zecke gestochen wurde, hat meist an der Einstichstelle eine juckende Rötung auf der Haut, die ei- nige Tage später wieder verschwindet - eine normale Re- aktion auf einen Zeckenstich. Taucht jedoch einige Tage oder Wochen nach dem Stich eine ringförmige Hautrö- tung mit einem blassen Zentrum auf, kann dies ein An- zeichen auf Borreliose sein. „Der rote Ring wandert dann allmählich nach außen. Tritt eine solche Hautrötung auf, sollte ein Arzt aufgesucht werden“, erklärt Markus Pack- mohr. Diese Wanderröte zeigt sich allerdings nicht bei allen Infizierten. Deshalb ist es wichtig, auch dann den Arzt aufzusuchen, wenn innerhalb von etwa sechs Wo- chen nach dem Zeckenstich grippeähnliche Beschwer- den wie zum Beispiel Fieber, Muskel- und Kopfschmerzen sowie Müdigkeit auftreten. Behandelt wird Borreliose in der Regel mit Antibiotika. Damit heilt sie meist komplett aus. Ohne Antibiotikabehandlung ist das Risiko für ei- nen schweren Verlauf erhöht. Dann kann es in der Folge zu einer Neuroborreliose mit Lähmungserscheinungen, Nervenentzündungen oder einer Gehirnhautentzündung kommen. Allerdings lösen nur 0,3 bis 1,4 Prozent der Ze- ckenstiche tatsächlich Symptome aus. Da sich die Borre- lien im Darm der Zecke befinden, werden diese erst nach circa 12 Stunden saugen der Zecke übertragen. Löst ein Zeckenstich FSME aus, können rund ein bis zwei Wochen nach dem Stich grippeähnliche Beschwerden wie Fieber oder Kopfschmerzen auftreten. Auch FSME heilt bei einer Mehrzahl der Betroffenen ohne Folgen aus. Ist aber das zentrale Nervensystem oder das Rückenmark betroffen, kann dies zu bleibenden Schäden führen. An- ders als bei einer Borreliose-Infektion, können bei FSME lediglich die Symptome behandelt werden. Allerdings kann durch eine Impfung gegen FSME-Viren einer Infekti- on vorgebeugt werden. Sie wird vor allem Menschen in Ri- sikogebieten empfohlen, die sich viel im Freien aufhalten. Der wichtigste Schutz vor einer Infektion mit Borreliose oder FSME ist die gänzliche Vermeidung von Zeckensti- chen. „Dabei ist es wichtig, den Körper nach dem Aufent- halt in einem potenziellen Zeckengebiet wie hohem Gras oder Unterholz gründlich abzusuchen“, rät Packmohr. „Auch das Tragen von heller Kleidung, die den ganzen Körper bedeckt ist zu empfehlen. Dadurch können Ze- cken schneller gefunden werden.“ VHS Volkshochschule Weingarten – Außenstelle Baienfurt Radexkursion: Woher kommt unser Trinkwasser in Baienfurt und Baindt? Samstag, 04. Mai 2024 Jeden Tag kommen wir mit unserem Wasser in Berüh- rung, ob wir es trinken oder zum Waschen verwenden. Sind Sie neugierig, wo es herkommt? Dann schwingen Sie sich auf´s Fahrrad und erkunden seine Quellen. Es geht über Kickach entlang der Wasserleitung nach Weißenbronnen. Dort wird Wassermeister Klaus Bielau die Quellfassung zeigen. Über Fuchsenloch geht es zu den Hochbehältern nach Köpfingen und Briach. Kosten: 3€ Anmeldeschluss: Montag, 29.04.2024 - danach ist kein kostenloser Rücktritt mehr möglich. Treffpunkt: 13.00 Uhr am Rathausparkplatz Baienfurt (Dauer: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr) Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Hinweis: Sollte die Radexkursion aufgrund ungünstiger Witterung am 04.05.2024 nicht stattfinden können, wird diese auf Samstag, 08.06.2024 zur gleichen Uhrzeit verschoben. Anmeldung unter www.vhs-weingarten.de oder im Rat- haus Baienfurt bei Frau Hecht unter Tel.: 0751 4000 28. Kreuzworträtsel Die Buchstaben von 1-8 ergeben das Lösungswort. 71 2R 70 R3 Wabenrätsel Der gesuchte Begriff bezeichnet eine Besichtigungstour per Boot. © Tanja Pohl/DEIKE 742R34R3 Lösung: Hafenrundfahrt N H A e UDf a H RR T F N Werden Sie Pat:in! plan.de Werden Sie Pat:in! Mit einer Patenschaft Mädchenbildung fördern. Helfen Sie Mädchen, sich zu entfalten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Warum hat der Luchs Pinsel an den Ohren? Der Luchs trägt an seinen Ohren auffällig lange Haare, sie werden auch als Pinsel bezeichnet. Diese etwa vier Zentimeter langen Büschel sind ein Trick der Natur, denn durch diese kann die Wildkatze noch besser hören: Die feinen Haare leiten nämlich Geräusche ins Ohrinnere weiter. Sie wirken also fast wie Antennen. Deshalb weiß der Luchs schnell, aus welcher Richtung ein Geräusch kommt. Eine Maus hört er beispielsweise noch aus 65 Metern Ent- fernung rascheln, außerdem kann er verschiedene Geräusche unterscheiden, die mehrere hun- dert Meter weit weg entstehen. Von allen Landtieren hört der Luchs am besten! Brückner/DEIKE HALLO KINDER! 74 4/ 3 © D EI K E P R E SS KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Teil 4 passt zum linken Bildteil. Kindergitterrätsel: 1. Krug, 2. und/USA, 3. Dosen, 4. Zirkus/Zwerg, 5. Uhren, 6. Haus, 7. Zeiger, 8. Eselsohr, 9. Sekunde, 10. Uranus, 11. Eber, 12. Grün, 13. Sänger, 14. Eule, 15. Hals 74 4R 22 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 17 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gilt nur für gewerbliche Anzeigen! 3x inserieren und nur 2x bezahlen! Unser Einsteiger-Angebot für Sie! Buchung & Infos Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Web www.duv-wagner.de Jetzt kommen Sie zum Zug! Für Sie als Neukunde gibt es jetzt den EINSTEIGERTARIF 3 für 2* in Ihrem Mitteilungsblatt. So präsentieren Sie Ihre Angebote optimal und nachhaltig und gewinnen viele neue Kunden. Sie buchen einfach 3 Anzeigen zum Preis von 2. Und für weitere Anzeigen gibt es ebenfalls günstige Preise in Einzelgemeinden und für Anzeigenkombinationen. Machen Sie den Test! Gerne stimmen wir alle Einzelheiten auf Ihren individuellen Bedarf ab. 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Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Tel. 07502 - 911 31 78 . www.hofladen-vorsee.de Öffnungszeiten (Erlebnisernte, Hofcafe): Do. - Sa. 9 - 18 Uhr, Sonn. und Feiertags 13 - 18 Uhr NEU: unser SB-Hofladen, täglich von 6 bis 22 Uhr Hofladenprodukte - Lebensmittel - Coffee 2 go (nur bargeldlose Bezahlung möglich) 28. April 2024, 10.30 - 17 Uhr fachliche Beratung, eine große Auswahl an Kräuter Tomatenampeln und zahlreiche Gemüsejungpflanzen Blütenmeer an Balkonblumen in Profiqualität Unterhaltungsprogrammmit Musikverein & Ponyreiten Burger, Dinnete, Kaffee&Kuchen (auch zum Mitnehmen) * * * * * Herzliche Einladung zum Kräuterfest! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! 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            Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 18. August 2023 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Streuobstförderung: Projekt „1000 – schnittige Bäume“ Streuobstwiesen repräsentieren vielfältige Lebensräume für be- drohte Arten und spielen eine wichtige Rolle in der Vernetzung von Biotopen. Ihr reizvolles Erscheinungsbild prägt zudem die landschaftliche Schönheit unserer Region. Bedauerlicherweise sind die Streuobstbestände in den letzten Jahrzehnten stark zu- rückgegangen. Dieser Rückgang ist auf unterschiedliche Fakto- ren zurückzuführen, darunter der Mangel an Wertschöpfungs- möglichkeiten, hoher Pflegeaufwand, fehlendes Fachwissen und der steigende Siedlungsdruck an den Rändern unserer Ortslagen. Sollten Sie die Umwandlung von Streuobstwiesen in Betracht ziehen – also den Abbau von Streuobstbeständen planen – ist es gemäß § 33a des Naturschutzgesetzes erforderlich, eine Ge- nehmigung einzuholen. Allerdings reicht alleiniges Verbieten nicht aus, um diesen negativen Trend zu stoppen. Im Rahmen der Biodiversitäts-Strategie hat sich der Landkreis Ravensburg das Ziel gesetzt, gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemein- den aktiv dazu beizutragen, die Streuobstbestände zu erhalten. Der Landkreis Ravensburg bietet nicht nur regelmäßige, kreis- weite Bestandsaufnahmen der Streuobstbestände an, sondern fördert auch Maßnahmen zur Streuobstpädagogik und unter- stützt Gemeinden bei Pflanzprojekten finanziell. Darüber hinaus kooperiert der Landkreis seit 2018 mit dem Fachwarteverein für Obst und Gartenbau im Rahmen des Projekts „1000 schnittige Obstbäume“. Dieses Projekt bietet eine attraktive Möglichkeit zur Unterstützung bei der Pflege von überalterten und pflegebedürftigen Streuobstbeständen. Die Schnittar- beiten werden von qualifizierten Obstfachwarten durchgeführt, wobei sich die Kosten zwischen Eigentümer bzw. Eigentümerin, Gemeinde und Landkreis aufteilen. Dieses gemeinsame Engagement trägt dazu bei, un- sere Streuobstbestände zu bewahren und somit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer natürlichen Umwelt zu leisten. Die Anmeldeunterlagen sind auf dem Rathaus einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg unter www.rv.de → Ihr Anliegen → Bauen und Umwelt → Naturschutz und Bio- diversität → Streuobstförderung oder über den nebenstehenden QR-Code. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unter- stützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ihre Gemeindeverwaltung Foto: Streuobstbaum stark von Misteln befallen vor den Pflegemaßnahmen Informationsreihe zu Windenergie Thema 1: Teilregionalplan Energie Jetzt im Innenteil lesen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freifl ächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu fi nden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freifl ächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit defi niert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfl iktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfl äche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffi gkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufi g Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffi gkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffi gkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konfl ikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Stellenausschreibungen sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) für das Bürgeramt Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung in EG 6 TVöD > eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 31.08.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte Die Sanierung der Ortsmitte startet in der kommenden Woche, nachdem vor den Handwerkerferien die Bau- stelle eingerichtet wurde und vorbereitende Maßnahmen erfolgt sind. So wurden die Pflastersteine auf dem Dorf- platz größtenteils bereits entfernt. Dies ist aufgrund der zukünftigen Barrierefreiheit des Platzes notwendig. Die Baufirma übernimmt die Pflastersteine, verrechnet deren Wert und verwendet diese wieder. Baindter Wappen In diesem Zuge wurde auch das Baindter Wappen ent- fernt. Nach unserem Aufruf im Amtsblatt stellten wir fest, dass das Wappen den Baindterinnen und Baindtern sehr am Herzen liegt. Deshalb wird es auch künftig einen öf- fentlich zugänglichen Platz in der neuen Ortsmitte finden. Teilweise Sperrung innerörtlicher Kreisverkehr und Am- pelregelung Als erster Schritt des Sanierungsprozesses wird der Kreis- verkehr teilweise gesperrt, da in den Straßenraum einge- griffen werden muss. Darüber hinaus wird der bisherige Parkplatz komplett zur Baustelle. Das Nahwärmenetz muss umgeschlossen werden und Wasser-, Abwasser und Breitbandleitungen müssen in eine Struktur gebracht werden. Deshalb wird eine temporäre Ampelregelung ein- geführt, um den Verkehrsfluss von der Marsweilerstraße kommend zu gewährleisten. Vom oberen Teil der Mars- weilerstraße wird über die Zeppelin- und Boschstraße in Richtung Ortsmitte umgeleitet. Die Kreissparkasse, der CAP-Markt, und die innerörtlichen Geschäfte sind wei- terhin über den Parkplatz an der Küferstraße erreichbar. Darüber hinaus kann nach wie vor vor der Kreissparkasse geparkt werden. Auch die Parkplätze entlang des Gebäu- des Dorfplatz 1 sind nutzbar. Die Zufahrt erfolgt über die Garten-/Thumbstraße, die Einbahnstraßenregelung wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben. Ersatzbushaltestellen in der Fischerstraße, über Fuß- weg entlang Gebäude Küferstraße 8 zu erreichen. Von der Gartenstraße kommend wird über die Ziegelei- und Fischerstraße umgeleitet. Die Ersatzbushaltestellen Rathaus befinden sich in der Fischerstraße, Höhe Fene- berg. Hierzu wird ein provisorischer Fußweg vom Fene- berg und über die Küferstraße 8 in die Fischerstraße ein- gerichtet. Während der Baumaßnahme können Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz in der Mühlstraße oder am Festplatz bei der Tennishalle abgestellt werden. Die Mühlstraße ist gegebenenfalls auf Höhe der Schenk-Kon- rad-Halle gesperrt. Für Rückfragen steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page unter www.baindt.de → Gemein- de Baindt → Dorfplatz oder über den nebenstehenden QR-Code. Die bevorstehende Neugestaltung der Ortsmitte von Baindt markiert einen Meilenstein in der Entwicklung der Gemeinde. Beeinträchtigungen durch die Baustelle für unsere Bürgerinnen und Bürger lassen sich jedoch leider nicht vermeiden. Es ist mit Baustellenfahrzeugen, Lärm und unvorhergesehenen Ereignissen zu rechnen. Wir bit- ten Sie an dieser Stelle um Ihr Verständnis, alle an der Baumaßnahme beteiligten Personen geben ihr Bestes, damit wir am Ende des Tages eine schöne Ortsmitte mit viel Aufenthaltsqualität erhalten. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Straßensperrung im Bereich Grünenberg-/ Stöcklisstraße Ab kommender Woche beginnt die Baumaßnahme zur Breitbandversorgung (weiße Flecken) im Bereich Grünen- berg-/ Stöcklisstraße. Aufgrund der Tiefbaumaßnahmen ist eine teilweise Sperrung ab Montag, den 21. August 2023 nötig. Es kommt zu einer Fahrbahneinengung, ei- ner halbseitigen Sperrung des Verkehrs sowie teilweise Sperrung des Gehwegs. Die Gesamtmaßnahme dauert voraussichtlich bis Montag, den 25. September 2023. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 94 06-53, E-Mail: bauamt2@ baindt.de) zur Verfügung. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 01.08.2023 wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschie- den, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht ver- einbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunig- ten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegrün- dung vor, daher können keine Aussagen über die Aus- wirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und In- teressenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreima- chung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushal- testelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Park- plätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breit- band begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Sie- mensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflan- zung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwange- ner Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemar- kungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunter- kunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesen- häusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flur- stück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschafts- unterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebau- ungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemein- schaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Bu- chenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Müll- tonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümer- gemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungs- plan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbau- baren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziege- leistraße 38 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möch- ten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Än- derung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücks- fläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schul- gelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Ho- ckey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zu- kunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwie- senschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganzta- gesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unter- richtet und betreut werden. Für uns als Kommune be- deutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplat- zes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzen- den Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Ver- tretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindever- waltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiede- ne Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeits- spiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durch- zuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darü- ber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag ge- stellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenflä- che einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weit- sprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemein- de Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien ge- wonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pel- letheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarther- mie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freif- lächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Ori- entierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hek- tar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfor- dert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinde- rat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben wer- den - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflä- Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 chen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermög- licht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandtei- le des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkatalo- ges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Vorausset- zungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungs- planverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Aus- gleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschlie- ßungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversor- gung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbe- scheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchfüh- rungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnah- men vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinde- rat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleis- tungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversor- gung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spä- testens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Aus- gabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungs- angebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pä- dagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachtei- ligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformations- system einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbe- treuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorge- stellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt wa- ren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trä- gerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächs- ten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damali- gen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berech- net und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasser- versorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 fin- det zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständig- keitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der ein- gerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zuge- wiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könn- ten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren un- veränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anord- nung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaß- nahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünf- tig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frü- here Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgrup- pe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizier- te Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt „Waldspielplatz“ im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremi- um nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemein- deverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiege- nen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau „graue Flecken“: Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Über- prüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeit- raum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemein- de Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 19. August und Sonntag, 20. August AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. August Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 35, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 5 61 11 10 Sonntag, 20. August Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 3. August 2023 feierten die Eheleute Marita und Norbert Zettel das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den wei- teren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender August 20.08. Sommerfest VDK Weingarten 26.-27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 02.09. Herbstausflug VDK 12.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Zeit zum Abschied nehmen ... ... hieß es im Waldorfkindergarten Baindt vor Beginn der Ferienzeit. Den Beginn machten die ältesten Kindergar- tenkinder der Schneeweißchen-Gruppe, die ih- ren märchenhaften Vorschulkinderabschied zelebrierten. Stolz und voller Freude präsentierten die Großen den zahlreich erschienenen Gästen ihr Dornröschen-Spiel Sie erzählten und sangen mit klaren, selbstbewussten Stim- men vom wunderschönen Königskind, den Gaben, die es erhielt, aber auch der unseligen Verwünschung, die es hundert Jahre in tiefen Schlaf versetzte bis es endlich einem mutigem Prinzen gelang, das holde Kind wieder zu erwecken. Die farbenfrohen Kostüme und das eindrucks- volle Spiel begeisterten die Zuschauer und wurden mit schließlich mit eifrigen Applaus belohnt. Begeistert waren auch die anderen Kinder der Gruppe als sie anschließend von den Großen mit vielen, vielen Gläsern köstlicher Erdbeermarmelade beschenkt wurden. Und schließlich lauschten wieder einmal alle gebannt den Anekdoten, die so manches noch einmal lebendig werden ließen, was in den vergangenen Jahren für Erheiterung und Lebendigkeit gesorgt hatte. Mit erhobenen Köpfen, auf denen die Schulkinderkronen thronten, nahmen die Großen letztendlich all ihre Schätze, die sich durch ihr flei- ßiges Tun angesammelt hatten, in Empfang und verließen gemeinsam mit ihren Angehörigen den Gruppenraum durch den Rosenbogen um in einen neuen Lebensab- schnitt einzutreten. Doch zuvor versammelten sich alle noch zur schon eben- so traditionellen „After Show – Gartenparty“, wo es dann am Pädagogischen Team war, die Tränen der Rührung geschickt zu kaschieren, denn Eltern und Kinder präsen- tierten nun ihr Abschiedsgeschenk. Mit allerlei Leckerei- en versorgt und bei entspannten Plaudereien verweilten schließlich Groß & Klein noch lange Zeit im vergnüglichem Beisammensein und ließen den Nachmittag gemeinsam ausklingen. Nur wenige Tage später standen in der Rosenrotgruppe die Zeichen auf Abschied, denn dort war es für die soge- nannten Wechselkinder an der Zeit, sich den Herausfor- derungen des Gruppenwechsels zu stellen. Gemeinsam wetteiferten am Wechselkindernachmittag Eltern und Kinder bei lustigen Spielen um den Sieg ... den ausnahms- los die Kinder einheimsten. Es wurde in fröhlicher Runde gepicknickt, am Feuer köstliches Stockbrot geröstet und während die Kinder es schließlich genossen, den ganzen Garten für sich zu erobern, blieb den Erwachsenen Zeit für entspannte Gespräche. So richtig „ernst“ wurde es für die Großen der Kleinen dann am nächsten Tag, denn da wurde das Abschieds- fest in der Gruppe gefeiert. Ein geschmückter Raum, ein festliches Buffet und ein prall gefüllter Gabentisch mit Erinnerungen an eine wunderbare Zeit des Ankommens, Spielenlernens und Großwerdens bestimmte den Vormit- tag. Und natürlich war neben der Freude auch die Auf- regung im Raum, als sich schließlich die Tür öffnete und die Schneeweißchengruppe ihre neuen Spielgefährten abholte und ihnen beim Umzug mit „Sack & Pack“ zur Hand ging. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Neue Garderobenplätze wurden bestückt, neue Spielbe- reiche im Garten ausprobiert und schließlich hockten alle zusammen zum ersten Mal gemeinsam als neu zusam- mengesetzte Gruppe im Abschlusskreis, lauschten einer Geschichte und hatten beim Abholen ihren Eltern eine Menge von diesem besonderem Tag zu berichten. Zur Information Stiftung St. Franziskus Roland Wiedenmann am Klavier Herr Roland Wiedenmann erfreut un- sere Bewohner*innen seit Februar 2022 monatlich mit sei- nem außerordentlich gekonnten Klavierspiel eingebettet in hochinteressante, spannende und humorvolle Erzäh- lungen. Sein Repertoire umspannt die Klassik über Oper und Operette bis zu Volksliedern, Schlager und Filmmusik. Seine Leidenschaft für die Musik springt über und erfüllt unser Haus mit Freude und Glück. Im Rosenmonat Juni zum Beispiel nahm er uns mit auf eine musikalische Ro- senreise durch die Jahrhunderte. Alle Lieder, Melodien und Texte waren sorgfältig ausge- wählt und sehr ab- wechslungsreich. Dazu war Herr Wiedenmann mit seinem wunderba- ren Klavierspiel und den passen- den Erzählungen von „Sah ein Knab ein Röslein stehn“ bis zu „Weiße Rosen aus Athen“ ein hervorragender „Rei- seleiter“. Unsere Bewohner*innen hörten die ganze Zeit aufmerk- sam zu und waren alle aktiv dabei. Je nach Rhythmus wurde geklatscht, gesungen oder geschunkelt. Eine sonst eher zurückhaltende Bewohnerin dirigierte hellwach und voll sichtbarer Freude im Takt zur Musik. Ein hochbetagter Bewohner wagte sogar ein Tänzchen mit der Betreuerin und schwelgte in Erinnerungen zufrieden im Walzertakt. Wir verbrachten einen sehr kurzweiligen, harmonischen Vormittag mit herrlicher Musik, die uns allen ein se- lig-strahlendes Lächeln ins Gesicht zauberte. Herzlichen Dank! Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Sylvia Denelle, Mitarbeiterin der Betreuung Glück im Unglück und wie alles begann... Erst ganz sachte, dann immer sichtbarer, Schimmel ver- einzelt an Wänden eines Ganges des Demenzbereiches. Sensible Nasen hatten schon vorher eine düstere Vorah- nung. Wasser hatte sich angesammelt, die große Frage stand im Raum, woher? Mehrköpfige Expertenrunden an- geführt durch unser internes Gebäudemanagement, or- ganisierten u. a. mehrere Trocknungsanlagen und Luftrei- niger aus unseren anderen Stiftungseinrichtungen und weitere schwerwiegende Entscheidungen folgten. Der gesamte Bereich bis zum gemeinschaftlichen Ess- und Wohnbereich einschließlich unseres Dienstzimmers, Dreh- und Angelpunkt des Pflegepersonals, muss ausgehöhlt und komplett saniert werden. Eine erhebliche Investiti- onssumme, jede(r) Bauherr*in weiß, es wird im Laufe des Umbaus noch der einen oder anderen Nachjustierung bedürfen. Der Schock war groß, das können Sie sich viel- leicht vorstellen, wich aber schnell aktivem Handeln un- serer Leitungsebene. Notfallpläne wurden geschmiedet, viele Gespräche wurden geführt, der Personalraum zum 2-Bett-Bewohnerzimmer umfunktioniert; die betroffenen Bewohner*innen konnten letztlich glücklicherweise Alle intern verlegt werden nach vorheriger Zustimmung der Heimaufsicht. Danke an dieser Stelle an unsere angefragten Bewoh- ner*innen mit Angehörigen, die allesamt bereit waren aus ihren Einzelzimmern Doppelzimmer zu machen. Die neue Situation bringt auf den ersten Blick für Alle er- hebliche Einschränkungen mit sich, aber die Kreativität setzt sich immer wieder deutlich durch. Um dem unum- gänglichen Baulärm etwas Schönes entgegen zu set- zen, wurden kurzerhand mehrere umliegende Ausflüge organisiert. Der erste führte zum Seniorennachmittag Baindt, welcher sehr gerne von unseren Bewohner*innen angenommen wurde. Ein ganz herzliches Vergelts Gott an dieser Stelle dem Organisationsteam für den sehr freund- lichen Empfang „es war ein sehr schöner Nachmittag, so der Tenor der Ausflügler*innen und wir kommen gerne wieder“. Danke auch vorab schon an die nachfolgenden Gastgeber*innen. Nun zurück zu dem Großartigen, worüber ich heute schrei- ben möchte. Stellen Sie sich eine kahle ca. 7,5 lange und ca. 3,5 m hohe Holzbauwand vor, die den besagten Gang vom Wohn- und Aufenthaltsraum trennt, eine eher blan- ke Sache. Unsere ideenreiche Pflegedienstleitung Andrea Schwarz, warf Bestückung/Bemalung in den Raum. Der Funke sprang über, das Büro im Erdgeschoss wurde aktiv. Ein Kooperationspartner, der Kunstkreis Baindt unter der Leitung von Petra Moosmann übernahm das „Feuerle“ sofort und machte es mit Ihrem Team zu einem „hellen Schein“, ein „Farben-Feuerwerk“ entstand. Die blanke Bauwand erwachte sprichwörtlich zum Leben mitgespon- sert vom Förderverein der Seligen Irmgard, welche die Farbkosten übernahmen, merci vielmals. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 1. Nachmittag: Petra Moosmann, gefolgt von Mathilde Bernard ausgestattet mit Farbe und Malerartikel brach- ten, mit Unterstützung unseres jederzeit hilfsbereiten Haustechnikers Arnold Dornhof, die Utensilien auf den 1. Wohnbereich und trugen mit Elan und einem Lächeln auf dem Gesicht die weiße Grundierung auf im Hinter- kopf wohlwissend was noch kommen wird... 2. Schritt: Ani- ta Bayer, Expertin für Hintergründe, malte grüne Wiese und Himmel in einer unglaublichen Geschwindigkeit und mit gekonnter Präzision. Es dauerte nicht lange, da kam der 3 Schritt: das 3er-Kreativ-Dream-Team, Anita Mayer, Petra Moosmann und Walter Feil ergänzten mit leichten Pinselstrichen Margeriten, Mohn- und Strohblumen. Am Diensttagnachmittag, 25. Juli, Punkt 14.30 Uhr strömte eine Schar hoch motivierter Kindergartenkinder vom Kin- dergarten Sonne, Mond & Sterne in unser Haus, um der Bauwand den sozusagen „goldenen Schliff“ zu verleihen. Die Erzieherinnen Petra Moosmann und Sandra Haller tru- gen die mitgebrachten bunten Fingerfarben auf die Finger und Hände der Kinder auf und schwuppdiwupp kreierten sie mit ihren kleinen Finger- und Handabdrücken eine fa- belhafte Tierchen- und Insektenwelt in die Wiese hinein. Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen hatten ebenfalls Spaß beim „Hände-Schmetterling-Druck“. Hervorragend geführt durch die Erzieherinnen wurde das Kunstwerk in einer beeindruckenden Gemeinschaftsaktion von Jung & Alt innerhalb einer Rekordzeit von nur rund 45 Minuten vollendet. Besonders schön war zu erleben, dass die Kin- der unglaublich unvoreingenommen und schnell Kontakt zu unseren dementiell erkrankten Bewohner*innen aufge- nommen haben. Sie stellten sich ganz nebenbei inmitten des Stuhlkreises unserer Bewohner*innen und spielten beim „Ball-Zuwerfen“ mit. Einen ganz besonderen Dank an Euch liebe Kinder! Petra & Kunstkreisteam mit Kindern: Ihr habt heilsame, kreative „Erste Hilfe“ geleistet mit der einzigartigen Blu- men-Tier-Wiesen-Wand und schon viele Herzen dadurch erreicht. Wir sind sicher, sie wird noch mehr Menschen berühren, inspirieren und zusammenführen. Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Dagmar Beck, Verwaltung & Sozialdienst Dancefloor Selige Irmgard Am ersten Sommerferientag, Donnerstag 27. Juli 2023, durften die Bewohner der Seligen Irmgard eine hochmo- tivierte Kindertanzgruppe empfangen. Die „DanceKids“ aus Mochenwangen mit ihrer Leiterin Frau Agnes Lux. Die sechs Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren prä- sentierten mehrere fetzige Hip Hop Tänze und es folgten zwei weitere Zugaben . Alle waren begeistert und spen- deten frenetischen Beifall. Als Dankeschön bekam jedes Kind von unserer Heimfürsprecherin Elli Baumeister ein Päckchen „Star“-Gummibärchen. Danach durften sich die Kinder bei Fluffis, Eis und Getränken stärken. Ein ge- lungener Nachmittag der gerne wiederholt werden darf. Ein herzliches Dankeschön den DanceKids und Ihrer Lei- terin Agnes Lux aus Mochenwangen. Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Beate Stein, Mitarbeiterin der Betreuung Neue Fortbildungsreiche zum Thema Demenz startet im September Kreis Ravensburg – Eine 5-teilige Fortbildungsreihe für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche zum Thema Demenz wird ab 26. September 2023 in Fronreute und Grünkraut angeboten. Organisatorin im Auftrag des Landkreises Ravensburg ist Miriam von der Heydt, neue Leiterin des Netzwerk Demenz beim ZfP Südwürttemberg. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstaltungen die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz verbessern. Dabei gilt es, Angehörige und Betreuende zu stärken, Ver- trauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammen- leben zu ermöglichen. Die neue Fortbildungsreihe findet sowohl in Blitzenreute als auch in Grünkraut statt. Am 26. September startet die Kursreihe im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute und am 27. September im Haus der Mitte in Grünkraut. Unterschiedliche Referentinnen und Referenten vermit- teln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten. Die fünf Modu- le können entweder als Serie oder auch einzeln besucht werden und sind für pflegende Angehörige und Ehren- amtliche kostenlos. Die Reihe umfasst Themen wie das Krankheitsbild De- menz, wertschätzender Umgang und Kommunikation mit demenzkranken Menschen sowie verschiedene Be- wegungs- und Aktivierungsangebote. Außerdem gibt es viele Informationen zu Hilfen und Angeboten im Land- kreis. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz des ZfP Süd- württemberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landratsamtes Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.zfp-web.de/netzwerk-demenz, die Anmeldung er- folgt per E-Mail an miriam.vonderheydt@zfp-zentrum.de Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Verwerten statt entsorgen: Handy-Sammlung im DRK-Kleiderladen in Ravensburg Nach aktuellen Studien liegen derzeit etwa 124 Millio- nen ungenutzte Mobiltelefone in deutschen Haushalten, Tendenz steigend. Jedes dieser Mobiltelefone enthält wertvolle und teils sehr seltene Rohstoffe, die recycelt werden können. Das Recycling ist angesichts des Roh- stoffabbaus, der häufig unter inhumanen Bedingungen stattfindet und mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist, eine wichtige Aufgabe. Daher will der DRK-Kleiderladen in Ravensburg mit einer Han- dy-Sammlung mittels Sammelbox unterstützen. Der DRK-Kleiderladen übergibt die gesammelten Han- dys ohne Gegenleistung an den zertifizierten Verwerter interzero in Deutschland. Dort werden wertvolle und teils sehr seltene Rohstoffe, wie Gold, Silber und Kupfer, aus dem Handys wiedergewonnen. Diese Rohstoffe müssen nun nicht mehr umweltschädigend in Bergwerken auf der ganzen Welt abgebaut werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet und der Rohstoff- kreislauf geschlossen. Durch die Weiterverwendung ge- eigneter Geräte können nicht nur wertvolle Ressourcen genutzt werden, sondern auch CO₂ eingespart werden. Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts UMSICHT be- tragen diese Einsparungen pro Smartphone sogar 14 kg Ressourcen und 58 kg Treibhausgasemissionen. „Wir haben uns für das Recydlingunternehmen interzero entschieden“ so Marita Schmid, ehrenamtliche Leiterin des DRK-Kleiderladens, „da diese für die gespendeten Handys im Gegenzug eine Spende an die Initiative die Roten Nasen Clowns machen, welche Lachen in Kran- kenhäuser und Pflegeeinrichtungen bringen“. Noch ein paar Hinweise vor dem Einwurf in die Han- dy-Sammelbox: • Entfernen Sie die SIM- und Speicherkarten und löschen persönliche Daten • Bitte defekte Geräte (aufgebläht, ausgegast, mecha- nisch deformiert etc.) nicht abgeben, sondern im Wert- stoffhof entsorgen • Bitte keine losen Akkus in die Sammelbox einwerfen, da Brandgefahr. „Die Idee der Sammlung von gebrauchten Handys ent- spricht einem der zentralen Grundsätze des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes ´Wiederverwendung vor Verwertung´, so DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. „Mit unseren DRK-Kleidercontainern und dem DRK-Kleiderladen leis- ten wir seit vielen Jahren einen großartigen Beitrag für die Umwelt und können gleichzeitig soziale Projekte un- terstützen.“ Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2023“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2023 ein. Am 22. und 23. September 2023 wird mit be- kannten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweili- ges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten. Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 22. und 23. September 2023 vor: Lisa Fitz „Dauerbrenner – das große Jubiläumsprogramm“ 40 Jahre Lisa Fitz – mindestens! Sie kann auf 4000 Sologastspiele zurückblicken und hat um die 200 Songs ge-schrieben. „Dauerbrenner- das große Jubiläumsprogramm“ ist das 16. Kabarett- programm der Kabarett-Ikone Lisa Fitz – aber ganz sicher ist sie nicht, ob´s nicht doch mehr waren. Mit unerschöpflicher Energie, einer über 40 Jahre wäh- renden Vita des Erfolges mit jährlich 100 Gastspielen in ebenso vielen Städten hat die stets attraktive Lisa Fitz immer noch großen Spaß am Kabarett und an der Musik – wie auch ihre begeisterten Zuschauer in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Die Presse schreibt: „Eine bayrische Urgewalt, deren wuchtiger Präsenz man sich keine Sekunde entziehen kann! Sie liefert ein derart kraftvolles, intelligentes, witziges Programm, dass man als Besucher mit brummenden Schädel und gepusht von aktiv agierenden Glückshormone den Saal verlässt. (Michael Fuchs-Gamböck, 2020) „Lisa Fitz, das rasierklingenscharfe Weib mit dem Macho-Touch: ein Unikat. Ausgezeichnet Lisa Fitz wurde 2019 mit dem Bayrischen Verdienstor- den ausgezeichnet, sowie 2015 mit dem Kabarett-Eh- renpreis des Bayerischen Fernsehens. Sie entstammt der legendären, weitverzweigten Künstlerdynastie Fitz, war Pionierin des Frauenkabaretts, brachte als erste Frau ein Soloprogramm mit eigenen Texten auf die Bühne und schickte die Frauenbewegung mit Witz und Verve auf den Weg. Was erwartet die Zuschauer? Aktuelles zum Zeitgeschehen, intelligentes Kabarett, Best-of-Klassiker, Songs zur Gitarre. „Klassisch in der Form, stark in der Botschaft und im- mer mit eigenem Stil.“ Murzarellas Music-Muppet-Comedy „Bauchgesänge und andere Ungereimtheiten“ Eine Kanalratte, die Heavy Metal röhrt, ein verrückter Kakadu, der herzergreifend Schlager singt und eine kap- riziöse Buchhalterin, die in schönstem Klassiktimbre Oper- narien schmettert: Sabine Murza alias Murzarella lässt ihre Puppen nicht tanzen, sondern: singen! Und das in drei verschiedenen Stimmen und auf exzellentem Niveau. „Wie macht sie das bloß, kommt ihre Stimme wirklich nicht vom Band?“, fragt sich das Publikum. Kanalratte Kalle, gebürtiger Ruhrpottler, weiß als Bühnentechniker natürlich Bescheid: „Neeee, dat kommt aus ́ m Bauch von den Schneckchen, hömma!“ Auch der putzige Kakadu Dudu hat es faustdick in seinen Nackenfedern. Er lässt keine Gelegenheit aus, Murzarella in peinliche Situatio- nen zu bringen und zwitschert von ihren Problemzonen ... während Managerin und Buchhalterin Frau Adelheid schon vor dem Auftritt einen gezwitschert hat und sich beschwipst selbstverliebt in Szene setzt. Endlich mal im Rampenlicht stehen! Die selbstbewussten Puppen genießen ihren Auftritt. Doch auch Murzarellas Welt ist die Bühne und so gibt die unglaublich vielseitige Profisängerin ordentlich Gas als Rockröhre, Popdiva und Chansonette. Ihre Puppen treiben sie zwar an den Rand des Wahnsinns, doch sie lässt sich ihre Show nicht steh- len. Und spätestens, wenn dann alle Stars zusammen ein Lied singen, ob gefiedert, mit Schalke-Schal und ange- knabbertem Ohr oder in Abendrobe – dann haben sich alle wieder lieb. Regie: Erik Rastetter Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschafts- haus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft in der VR Bank Ravensburg Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baienfurt, Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt Tel.: 07502 911 035 per E-mail unter ste- fan.gessler@gesslerfunk.de, per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail beschrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: € 26,- Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zugute. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. August - 27. August 2023 Gedanken zur Woche: Das Innere Höre nur auf dein Inneres, richte die Augen deines Geistes darauf, und du wirst selbst erleben, wie es geht, und dadurch lernen. Bernhard von Clairvaux Samstag, 19. August 15.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung Stefanie Hertkorn und Norbert Müller 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Ludmilla und Rochus Illenseer, Klementi- ne und Eduard Gelzenlichter, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Josef Jerg Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 20. August – 20. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt – Konzert zum Patrozinium „Trom- posi“ Dienstag, 22. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 23. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 24. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 25. August 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 26. August 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 27. August 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeiern auf dem Reitplatz (Reittunier) Ministranten: alle Ministranten die da sind († Klementine und Eduard Gelzenlichter, Lu- dmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Thea Kränkle, Familie Feyrer, Pia und Baptist Heilig, Adalbert Berger) Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 31. Juli bis zum 25. August 2023 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 29. August 2023. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. 1. Petr 5,5b Während der Ferien (bis einschließlich 10. September) findet keine Kinderkirche statt. Sonntag, 20. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 27. August 12. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Im August findet keine Taizéandacht statt!!! Gedanken zum Wochen- spruch Demut ist eine ganz prak- tische Form von Klugheit. Sie weiß darum, dass wah- re Größe darin besteht, sich im Da-Sein für mein Ge- genüber nicht zu schade zu sein, mir auch mal die Hän- de schmutzig zu machen. Wahre Größe hat es nicht nötig, ständig zu betonen, wie toll ich bin, sondern kann anderen gönnen, was sie erreicht haben. Sie weitet den Blick aufs große Ganze, von dem wir als einzelner Mensch nur ein – wenn auch ein wichtiger Teil – sind. Wenn ich weiß, wie wertvoll ich in Gottes Augen bin, kann ich mit diesem Blick auch andere in ihrer Situation wert- schätzend und anteilnehmend anschauen und werde mutig fürs Dienen, Helfen und Unterstützen. Gottes Segen für dieses Leben aus der Gnade! – Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienste für zuhause Leider können wir unsere Gottesdienste aktuell nicht aufzeichnen und ins Internet stellen. Aufgrund einer technischen Störung müssen wir leider pausieren. Sobald diese beseitigt ist, streamen wir wieder. Wenn Sie uns auf You- tube abonnieren, erfahren Sie umgehend wann wir wie- der streamen. Auch im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage werden wir Sie informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. --- Sprachcafé in Baienfurt: Mitarbeitende gesucht In Kooperation mit der Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Boden- see sowie der Kommune Baien- furt soll ab dem 13. Oktober ein Sprachcafé in den Räumen der X-Zone starten. Das Sprachcafé für Menschen, die ihre Deutschkenntnis- se verbessern wollen, öffnet dann immer freitags von 9 bis 11 Uhr. Wenn Sie sich vorstellen können, daran mitzuarbeiten, dass die Atmosphäre gastfreundlich gestaltet wird, in- dem Kaffee und süße Stückle mit ein paar freundlichen Worten angeboten werden, dann suchen wir genau Sie. Melden Sie sich gerne im Evangelischen Pfarramt, Ösch- weg 32, 0751/43656. --- Verliebt – verlobt – und dem- nächst verheiratet? Dann seid ihr genau richtig bei unserem Ehe-Vorbereitungs- kurs, den wir für März 2024 pla- nen. Er will Paare dabei unter- stützen, im Gespräch zu zweit, tragfähige Grundlagen für eine gemeinsame Zukunft zu entwickeln, effektiv mitein- ander zu kommunizieren, mit unterschiedlichen Bedürfnis- sen umzugehen und sich über gemeinsame Ziele, Werte und Lebensträume auszutauschen. Neben eingespielten Impulsen bleibt viel Zeit für den Aus- tausch zu zweit und sogar für ein kleines, gemeinsames Abendessen. Meldet euch bei Interesse einfach kurz im Ev. Pfarramt: entweder telefonisch unter 0751/43656 oder per Mail un- ter martin.schoeberl@elkw.de Der Kreative Montag bietet an August: 21.8. G. Loidol: „Wandelbare LED-Lampe au Papierstrei- fen“ 28.8. C. Welle-Lebherz: „Redu- ziertes Aquarell - Blumen und Bäume“ September: 4.9. K. Schmitz: „Kreativ im Frei- en“ 11.9. C. Welle-Lebherz: „Stadtan- sichten - kubistisch“ 18.9. P. Götze: „Collagen und abstraktes Aquarellieren“ 25.9. C. Welle-Lebherz: „Leuchtender Herbst“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB erreicht 3. Pokalrunde TSV Riedlingen - SV Baindt 0:1 (0:1) Zum Abschluss der 2.Runde im WFV-Pokal gastierte der SV Baindt beim Landesligisten aus Riedlingen, welcher auch in der kommenden Ligasai- son zweimal ein Kontrahent der Baindter sein wird. Trai- ner Rädel musste für das Pokalspiel passen, Co-Trainer Gauder übernahm für ihn. Die Baindter Mannschaft startete furios in die Partie und hätte bereits nach wenigen Sekunden in Führung gehen, Dischl scheiterte jedoch mit seinem Versuch den Torwart zu umkurven im letzten Moment (1.). Nur wenige Augenbli- cke später war es dann Fink, der den Ball etwas zu über- hastet am Tor vorbeischoss (3.). Schlussendlich belohnte sich der SVB aber für eine starke Anfangsphase: nach einem langen Schlag fiel der Ball Dischl vor die Füße, wel- cher Tempo aufnahm und den Ball aus halblinker Positon von der Strafraumgrenze unter die Latte jagte (17.). Bis zur Pause wurden die Gastgeber etwas stärker, Wetzel war jedoch aufmerksam und rettete zweimal herausragend. Auch die Anfangsphase der zweiten Hälfte dominierte wiederum der SVB, ließ jedoch zahlreiche aussichtsreiche Chancen liegen. So blieb der TSV im Spiel und kam mit zunehmender Dauer stärker auf, wobei das Aluminum den SVB zweimal vor dem Ausgleich bewahrte. In einer spannenden Schlussphase hatte zunächst Dischl das ent- scheidende 2:0 im 1-gegen-1 mit dem Riedlinger Torwart auf dem Fuß, scheiterte aber aus kurzer Distanz (86.). Auf der Gegenseite kombinierte sich der TSV in der Nachspiel- zeit nochmals stark vor das Baindter Gehäuse, Altergott traf zum Glück der Baindter am langen Pfosten jedoch den Ball nicht richtig (90+1.). Damit rettete der SVB den Sieg am Ende über die Zeit, verdiente sich diesen jedoch durch die Leistung in den vo- rigen 90 Minuten, in denen lediglich die Effizienz vor dem Tor zu wünschen übrig ließ. Die 3.Runde findet bereits am kommenden Samstag, den 05.08, um 17:30 Uhr statt - hier ist man zu Gast bei den Sportfreunden aus Schwendi. Es spielten: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (65. Michael Brugger), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl, Philipp Boenke (78. Ylber Xhafa), Tobias Fink (39. Baba Camara) - Trainer: Michael Gauder Schiedsrichter: Özgür Tan (Neu-Ulm) - Zuschauer: 220 Tore: 0:1 Jonathan Dischl (17.) Pokal-Aus in Schwendi SF Schwendi - SV Baindt 3:1 (0:1) Bereits drei Tage nach dem knappen Zweitrundensieg in Riedlingen, gastierte der SVB beim Bezirksligisten aus Schwendi und hatte die Chance erstmals den Einzug ins Achtelfinale klar zu machen. Gegen tiefstehende Gastgeber, die vor allem auf Konter- situationen lauerten, bestimmte der SVB von Beginn an den Ballbesitz, ohne jedoch wirklich gefährlich zu werden. Mit zunehmender Spieldauer fand die Baindter Mann- schaft aber immer wieder offensive Lösungen und bekam nach einem klaren Foulspiel an Thoma die Chance aus 11 Metern in Führung zu gehen; Baindts Kapitän zielte al- lerdings zu genau und traf nur die Latte (30.). Rädels Elf steckte jedoch nicht auf und ging kurz vor die Pause durch eine herausragende Einzelaktion von Fischer doch noch mit einer 0:1-Führung in die Halbzeit (42.). Zu Beginn des zweiten Durchgangs hätte der SVB zwingend das zweite Tor nachlegen müssen - Thoma, Fischer und Marko Szei- bel vergaben aber hochkarätige Chancen. So blieben die Sportfreunde im Spiel, wurden offensiv mutiger und gli- chen nach einem schnörkellosen Angriff durch Ruf zum 1:1 aus (62.). So kippte das Momentum des Spiels zugunsten der SF; während M.Szeibel nur an die Latte köpfte (67.), jagte Kächler den Ball nach einem Baindter Ballverlust im Mittelfeld aus spitzem Winkel sehenswert ins lange Eck (77.). Der SVB drückte nochmal auf den Ausgleich, das entscheidende Tor fiel dagegen, wenn auch aus deutlicher Abseitsposition, auf der Gegenseite (86.). Damit scheidet der SVB etwas unglücklich in der 3.Po- kalrunde aus, wobei sich die Gastgeber in der zweiten Halbzeit deutlich cleverer und effizienter zeigten als der Landesliga-Aufsteiger. Weiter geht es in zwei Wochen mit dem Landesliga-Auftakt beim FC Wangen. Es spielten: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl (84. Manuel Brugger), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (84. Lukas Walser), Nico Geggier (63.Johannes Schnez), Jan Fischer, Ylber Xhafa (63. Baba Camara), Jonathan Dischl - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Anes Ramic - Zuschauer: 100 Rückblick Vorbereitung Vorbereitungsspiele SV Bergatreute - SV Baindt 2:5 (0:1) Tore: Dischl (2x), Kneisl, Geggier, Eigentor SV Baindt - SV Kressbronn 1:2 (1:1) Tore: J.Fischer SV Baindt II - SV Michelwinaden 5:1 (3:0) Tore: Kretzer (2x), Schnez (2x), Hecht SV Baindt II - FV Weiler II 3:1 (2:1) SV Baindt II - SV Riedheim 3:2 (2:1) Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Qualifikationsspiel Bezirkspokal SV Baindt II - TSV Berg III 3:1 (0:1) Tore: Schnez (3x) 2. Runde Bezirkspokal SV Baindt II - Sv Oberzell 0:7 (0:3) Vorschau: Samstag, 19.08 17.00 Uhr: FC Wangen - SV Baindt Sonntag, 20.08 12.45 Uhr: SG Argental II - SV Baindt II Tolles Schnuppertraining beim Baindter Fe- rienprogramm Zu Beginn der Sommerferien fanden sich 18 Kinder in der Baindter Sporthalle zu einem Schnuppertraining ein. Nach einem abwechslungsreichen Aufwärmprogramm und ersten Ballgefühlsübungen wurde fleißig an verschie- denen Stationen das Spiel mit dem kleinen Ball trainiert. Besonderes Highlight war das Training mit dem Ballro- boter, der unablässig einen Ball nach dem anderem aus- spuckte. Während einer Trinkpause zeigten die Trainer, wie schnell und vielseitig ein Tischtennismatch sein kann und die Kinder konnten dabei verschiedene Angriffs- und Abwehrtechniken kennenlernen. Zum Abschluss wurde beim 7-Punkte-Ablösespiel motiviert und fair gegenein- ander um Punkte für sein Team gespielt. Ein großer Dank geht an unsere Jugendspieler/innen Pia, Franz, Ricco, Felix und Fabian, die uns Jugendtrai- ner dieses Jahr tatkräftig bei der Durchführung unseres Ferienprogramms unterstützt haben! Es war für alle ein tolles Training und wir freuen uns, wenn wir das ein oder andere Kind ab Montag nach den Fe- rien von 18.30-19.30 Uhr im Kinder- und Jugendtrai- ning wiedersehen werden! :) Alle Kinder, die nicht am Schnuppertraining teilgenommen haben, sind natürlich auch herzlich eingeladen! Reitergruppe Baindt 48. Reitturnier am 26. und 27. August 2023 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ In diesem Jahr findet das 48. Reittur- nier vom 26. bis 27. August 2023 in Baindt statt. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmer und Zu- schauer ein sportlich anspruchsvolles aber auch unter- haltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Ju- gendprüfungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dauerhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm ein „Hindernis- fahren für Zweispänner“, bei welchem die Gespannfah- rer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen sowie der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kombination aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleichzeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Pfarrer Bernhard Staudacher feiern. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Reiter, unsere Gäste und die ganze Gemeinde herzlich ein. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. Für die kleinen Besucher wird nach dem Gottesdienst wieder ein Kinderprogramm angeboten. Die älteren Gäste dürfen sich über einen reichhaltigen Mittagstisch freuen. Nachmittags findet dieses Jahr erstmals ein „Hobby Hor- se Turnier“ bzw. „Steckenpferdturnier“ auf dem Spring- platz statt. Wer hierbei teilnehmen möchte, darf sich bis zum 20.08.2023 anmelden. Infos zur Anmeldung gibt’s auf unserer Homepage www.reitergruppe-baindt.de. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR, JF Maschinen und TOMOBIL Maschinen für Bau und Landwirtschaft aus. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Wir freuen uns über viele Turnierbesucher! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 24.08.2023 um 17.00 Uhr Zeltaufbau Freitag, 25.08.2023 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 26.08. und Sonntag, 27.08.2023 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !! Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 28.08.2023 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Hobby Horse Turnier Steckenpferdturnier Sonntag, 27. August 2023 Die Schaunummer findet am Sonntag Nachmittag (Uhr- zeit folgt) auf dem Springplatz statt. Anmeldung bis spätestens 20. August (Es gibt eine be- grenzte Teilnehmeranzahl!) Infos zur Anmeldung auf unserer Homepage unter www.reitergruppe-baindt.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 6-9 Jahre ca. 45 cm 10-13 Jahre ca. 60 cm 14-18 Jahre ca. 80 cm Das Hobby Horse muss selbst mitgebracht werden Nennungsgebühr 5 € Nennung per Mail an reitergruppe-baindt@web.de Es wird ein Springparcours auf Fehler und Zeit geritten Zu gewinnen: - Tolle Preise - Sonderpreis für den meistgestarteten Verein Bringt eure Familie, Freunde und Vereinsmitglieder zum Anfeuern mit! Teilnahme auf eigene Verantwortung. Turnierergebnis Unser Vereinsmitglied Alisa Schnez erritt sich am vergan- genen Sonntag auf dem Reitturnier in Eberhardzell in der Dressurprüfung Kl. A* mit ihrem Sokrates den 8. Platz. Herzlichen Glückwunsch! Baindt goes Reithalle Die Arbeiten am Fundament der Reithalle sind beendet! Nach dem Reitturnier soll die Halle aufgerichtet werden. Aber vorab sind noch einige Arbeiten zu erledigen. So wurden in den letzten Wochen Abwasserrohre und Leerrohre für die Dachentwässerung vergraben. Kommt uns am Reitturnierwochenende besuchen! Für Interessierte wird es einen Stand mit weiteren Infos geben. Alpinteam Baindt Alpinteam-Wandern am 27.08. auf dem Damülser Höhenweg Abfahrt ist um 7 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaf- ten. Start der Wanderung ist dann an der Talstation Ha- senbühl zur Ragazeralpe zum Sünser Joch - Ragazer Blanken - Hochblanken. Wer noch Lust hat, kann sich noch auf der Damülser Mittagsspitze in das Gipfelbuch eintragen. Weiter geht es dann zur Uga-Alpe. Abfahrt dann mit dem Uga-Express oder Abstieg über die be- kannten Skipisten. Aufstieg 750 m, Abstieg 320 m bzw. 750 m. Dauer ca. 5,5 Std. Jeder, der gerne wandert, ist herzlich willkommen!! Für weitere Infos bitte Mail an sommer-alpinteam@svbaindt. de oder über unsere Homepage www.svbaindt.de. Wir freuen uns auf euch!! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Auf den Argentrails um Schloss Achberg Auf schönen Wegen und schmalen Wurzelpfaden wan- dern wir zum Argenzusammenfluss. Nach einer Rast gehts weiter entlang der Argen und über Regnitz zurück zum Schloss Achberg. Treffpunkt: Sonntag 27.08.2023 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 11 km, 230 hm. Fahrpreis: 15 Euro für Mitglieder (Fahrgemein- schaften) Einkehr: nach der Wanderung im Schlosscafe Achberg. Sonstiges: stellenweise steile Wurzelpfade die Trittsicher- heit voraussetzen. Vesper, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen. Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@ gmx.de Anmeldung ab 23.08.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151 - 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Gewinner bei der Badewannenregat- ta in Altshausen Anlässlich des diesjährigen Weiherfestes der DLRG Orts- gruppe Altshausen fand am 09. Juli auch die traditionel- le Badewannenregatta statt. Bei der Regatta gilt es, ein schwimmfähiges Gefährt selbst zu bauen und mit ma- ximal 4 Paddeln die vorgegebene Strecke von ca. 150m Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 auf dem Altshauser Weiher zu absolvieren. Dafür haben wir aus Holzpaletten und Kanistern gemeinsam ein Floß gebaut und sind mit zwei Kameraden aus Bodnegg und einem Kameraden aus Altshausen an den Start gegan- gen. Mit viel Muskelkraft und geschicktem Abdrängen konnten wir dabei den Favoriten, die Freiwillige Feuer- wehr Altshausen, abhängen und somit deren langjährige Siegesserie brechen. Nach 2 Minuten und 40 Sekunden haben wir die Ziellinie erreicht und konnten mit dem Er- folg in der Tasche die weiteren Programmpunkte des Jubiläumsfests freudig genießen. Wir hatten sehr viel Spaß sowohl beim Bauen als auch beim Wettrennen und freuen uns, auch bei der nächsten Regatta wieder dabei zu sein. Badewannenregatta 2023. Mixed Gewinnerteam. Tobi Amann (OG Altshausen) Kai Gorny (OG Bodnegg-Obe- reisenbach) Julia Leonhard (OG Baienfurt) Lea Staudin- ger (OG Baienfurt) Marc Locher (OG Bodnegg-Oberei- senbach) Lea Staudinger DLRG Jugend Baienfurt Trainingspause Mit diesem Bericht verabschieden wir uns in die Som- merferien 2023. Unser Training startet wieder am Montag, 11. September 2023. Genießt die Ferien, erholt euch gut und kommt alle ge- sund wieder. Eure DLRG Ortsgruppe Baienfurt Die Gemeinde Vogt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Schulsozialarbeiter/in (m/w/d), (75 %, unbe- fristet). Das abwechslungsreiche Aufgabengebiet umfasst im We- sentlichen die sozialpädagogische Betreuung der Schü- ler/innen an der Grundschule Vogt und an der Gemein- schaftsschule Waldburg-Vogt, Standort Vogt. Nähere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt.de. Sie haben Interesse? Dann schicken Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 09.09.2023 an die Gemeinde Vogt, Kirchstraße 11, 88267 Vogt. Gerne auch per E-Mail an: dreher@gemeinde-vogt. de. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Dreher, Hauptamt, Tel. 07529/209-31 gerne zur Verfügung. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baienfurt e.V. Zum Kirchenkonzert am Sonntag, 20. August 2023, 19.00 Uhr, in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, Baienfurt, mit dem Posaunenquartett Tromposi und dem Organisten Ludwig Kibler, laden wir herzlich ein. Erhabene Posaunenklänge aus verschiedenen Jahrhun- derten und Orgelmusik präsentiert das Posaunenquartett “Tromposi“ mit dem Organisten Ludwig Kibler. Vier Posaunen von der Orgel begleitet oder im Wechsel- spiel sind eine außergewöhnliche Besetzung. Die freundschaftliche Zusammenarbeit des Posaunen- quartetts mit Ludwig Kibler besteht schon seit einigen Jahren. Zur Aufführung gelangt ein reizvoller Stilmix vom Frühbarock bis in die Moderne. Der Eintritt zum Konzert ist frei, um Spenden wird gebeten. Sommerferienprogramm Bauernhaus-Museum 22. August 11-17 Uhr Sommerferienprogramm: S‘ isch Jahrmarkt! Haarwasser mischen, Bürsten binden, Magenbrot backen, Kegelbahn spielen, Fingerpuppen basteln, Obstkiste bau- en Die Angebote sind zum Teil für Personen mit Geh- oder Sehbehinderung geeignet. 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 24. August 11-17 Uhr Sommerferienprogramm: Sing und tanz mit mir - Musiktag Tee für Schöne Stimme machen, alte Kinderlieder und Singspiele, einfaches Holzinstrument bauen, Stockbrot grillen, 13 Uhr Geschichten erzählen, Schellenbänder bas- teln, Drehorgelspieler Die Angebote sind zum Teil für Per- sonen mit Geh- oder Sehbehinderung geeignet. 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 26. August 10-18 Uhr Familiensamstag: Halber Preis für Familien- und Teil- familientickets! 14.00 Uhr: Projekt „Wildkräuter-Wissen“ kostenloses öf- fentliches Mitmach-Angebot für Familien begrenzte Teil- nehmenden-Anzahl Treffpunkt am Nebeneingang (Fi- schergasse) Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@ bauernhaus-museum.de Öffnungszeiten tägl. 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Einladung zur „Gläsernen Produktion“: Milchviehbetrieb öffnet seine Stalltüren Kreis Ravensburg – Die Familie Renz, das Landwirtschaft- samt Ravensburg sowie der Bauernverband Allgäu- Oberschwaben e.V. laden alle Interessierten herzlich zur Gläsernen Produktion ein. Der ökologisch geführte Betrieb Renz öffnet am 27.08.2023 ab 10:30 Uhr seine Stalltüren in Bettenweiler 15, 88239 Wangen. Nach der offiziellen Begrüßung um 11:00 Uhr dürfen alle Teilnehmenden hinter die Kulissen eines Milchviehbetriebs schauen. Durch verschiedene Stationen können die Teil- nehmenden umfassende Fachinformationen rund um die Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Haltung und Fütterung von Milchvieh und Kälbern erfah- ren. Damit für die kleinen Besucherinnen und Besucher keine Langeweile aufkommt, lädt neben dem fachlichen Input ein buntes und vielfältiges Programm aus Kinder- schminken, Spielmobil, Haferflocken herstellen, Basteln und noch Vieles mehr zum Verweilen ein. Die Veranstal- tung bietet eine hervorragende Gelegenheit für Groß und Klein, um die moderne Landwirtschaft hautnah zu erleben und kennen zu lernen. Für das leibliche Wohl ist durch leckere Angebote zum Mittagstisch (vegetarisch und mit Fleisch), Vesperange- bote, Kaffee und Kuchen sowie Speiseeis bestens gesorgt. Die Familie Renz und die Mitveranstalter freuen sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher. VLF Ravensburg-Waldsee lädt zu Tagesausflug in den Hochschwarzwald ein Der Verein landwirtschaftliche Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e.V. lädt am Mittwoch, den 30.8.23, zu ei- nem Tagesausflug in den Hochschwarzwald ein. Die Ab- fahrt ist um 7 Uhr beim Reisebusunternehmen Ehrmann in Bad Wurzach. Um 7.30 Uhr ist ein Zustieg auf dem Parkplatz der Oberschwabenhalle, gegenüber der Eis- sporthalle. Zunächst wird der Mutterkuhbetrieb Kaiser in Ber- nau-Goldbach angefahren. Der Betriebsleiter Markus Kaiser war Genussbotschafter 2020 und ist Vorsitzender der Erzeugergemeinschaft Schwarzwald Bio-Weiderind mit 140 aktiven Bauernhöfen. Die Familie hält eine große Mutterkuhherde mit Nachzucht auf ca. 250 ha Grünland. Nach dem Mittagessen im Landgasthof Bergblick wird der Bartelshof von Nikolaus König in Breitnau besichtigt. Herr König ist Landwirt, Musiker bei den „Bura zum Al- anga“ und landwirtschaftlicher Fachlehrer. Sein Betrieb ist bekannt durch das Sägewerk in der Fernsehserie „Fal- lers“. Nach einem Kaffee mit Hefezopf auf dem Betrieb wird die Rückreise in den Kreis Ravensburg angetreten. Die Reise endet wieder um ca. 19 Uhr in Bad Wurzach. Als Kosten für Fahrt und Besichtigungen fallen 50 – 55 € pro Person an, je nach Teilnehmerzahl. Anmeldungen richten Sie bitte bis 25.08.2023 an LA@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010. Mitglieder der VLF im Landkreis, aber auch Gäste, sind herzlich eingeladen. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 20. August 2023 Gästeführer: Gerhard Tempel, Manfred Traub Die Steinzeitkids vom Schreckensee Ein spannender Familiennachmittag in den Ferien! Auf dem Weg vom Häcklerparkplatz um den Buchsee zum Schreckensee begegnen uns die neuen Steinzeit-Ta- feln mit vielen Infos und Tipps für interessante Spiele. Ist der Schreckensee wirklich so unheimlich? Auf jeden Fall geheimnisvoll der Bannwald mit mächtigen Wurzelstö- cken, Giftpflanzen, Zunderschwamm und Biberspuren. Von der Beobachtungshütte haben wir einen tollen Blick auf den See mit der sagenumwobenen Halbinsel. Vor bereits mehr als 5600 Jahren lebten dort Siedler der Jungsteinzeit! Folgen wir ihren Spuren, machen wir wie da- mals Glut mit Feuerstein und Zunder. Fühlen wir Faustkeil, Pfeil- und Speerspitzen, scharfe Messer aus Feuerstein. Und wer gewinnt das Familienduell im Bogenschießen? Das wird sicher lustig und spannend! Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, heute ganz besonders Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Ende ca. 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Anschließend ist eine Einkehr in heimischen Gasthäusern möglich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de L 314, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Bergatreute und Roßberg (Wolfegg) Baubeginn am Mittwoch, 2. August 2023 Das Regierungspräsidium Tübingen erneuert ab Mittwoch, 2. August 2023, die Fahrbahn der L 314 zwischen Bergat- reute und Roßberg (Wolfegg) auf einer Länge von rund 2,76 Kilometern. Die Baumaßnahme beginnt am Orts- ausgang von Bergatreute und endet an der Einmündung der L 316 in Roßberg (Wolfegg). Günstige Witterungsver- hältnisse vorausgesetzt, sind die Sanierungsarbeiten bis Dienstag, 29. August 2023, abgeschlossen. Durch die Belagsarbeiten werden Spurrillen, Rissbildun- gen und weitere Fahrbahnschäden beseitigt. Im Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung lässt der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg im Bereich von Bergatreute-Furt bis Roßberg (Wolfegg) Leerrohre für den späteren Breitbandausbau mitverlegen. Straßensperrungen und Verkehrsführung Während der Arbeiten ist die L 314 im Baustellenbereich voll gesperrt. Der Verkehr wird weiträumig umgeleitet. Der Verkehr von Bad Wurzach kommend nach Bergat- reute wird in Roßberg (Wolfegg) auf die L 316 bis Ober- urbach (Bad Waldsee) und von dort auf die K 7938 nach Bergatreute geführt. Der Verkehr von Bergatreute kom- mend nach Bad Wurzach wird über die K 7937 und die L 316 nach Roßberg (Wolfegg) umgeleitet. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehr- steilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die An- liegerinnen und Anlieger um Verständnis für die entste- henden Behinderungen. Hintergrundinformationen: Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Internet unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 IMMOBILIENMARKT Liebe Patienten! Wir machen Urlaub vom 21. August - 08. September 2023 Ab Montag, den 11. September 2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Vertretung: vom 21.08. - 25.08.23: Dr. Apostol Weingarten Tel. 0751 553006 vom 28.08. - 08.09.23: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751 560380 Ihr Team der Praxis Dr. Hüttich Förster (33J.) mit gut erzogenem Jagdhund sucht Mietwohnung. Ab Sep./Okt.; ab 60m², mind. 2 Zi, bestenfalls mit Gartenzugang. Tel.: 016099517375 E-Mail: Cl.Kroker@t-online.de GESUNDHEIT ÄRZTE Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Informationen unter www.strassenkinder.deFo to : M au ric e R es se l GESCHÄFTSANZEIGEN R M M E U U M A A M B R O T S + © Seckinger/DEIKE 753R26R7 Lösung: Alphametik Ersetzen Sie die Buchstaben so durch Zahlen zwischen 0 und 9, dass die Rechnung aufgeht. Gleiche Buchstaben bedeuten gleiche Zahlen. 1 0 4 4 6 8 +9 8 7 3 4 5 7 3 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Kalenderwoche 37/2023. online www.duv-wagner.de/privatanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich wähle die Musteranzeige Nr. Text für meine Glückwunschanzeige: Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige und Ihrem Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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              ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                  ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 17. November 2023 Nummer 46 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Volkstrauertag am Sonntag, den 19. November 2023 Wir laden unsere Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, an den Gedenkfeierlichkeiten teilzunehmen! Der Volkstrauertag ist einer der stillen Gedenk- tage im November. Wir erinnern uns an diesem Tag daran, welche Folgen Krieg und Vertrei- bung haben und gedenken allen Toten von Krieg und Gewaltherrschaft. Unsägliches Leid wurde in der Vergangenheit und wird ganz ak- tuell durch Kriege hervorgerufen. Menschen verlieren ihre Liebsten, ihre Heimat, alles was sie haben und sind auf der Flucht. Der Volkstrauertag ist ein Tag des Innehaltens und des Mitgefühls, ein Tag an dem wir uns ganz besonders bewusst werden, wie wichtig es ist, sich für ein friedliches Zusammenleben der Menschen einzusetzen. Damit das gelingen kann ist die Durchsetzung von Rechtsstaatlich- keit eine elementare Voraussetzung. Um 10:00 Uhr findet der Gottesdienst mit Pfar- rer Bernhard Staudacher statt. Anschließend gedenken wir gemeinsam um ca. 11:00 Uhr am Denkmal für die Gefallenen im Klosterhof. Die Fahnenabordnung wird von den Baind- ter Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt übernommen. Diese treffen sich um 09:45 Uhr im Klosterhof zum gemeinsamen Kirchgang. Musikalisch umrahmt wird die Ge- denkfeier vom Musikverein Baindt. Herzlich laden wir Sie ein, an den Gedenkfeier- lichkeiten teilzunehmen, damit die Opfer ver- gangener und aktueller Kriege nicht verges- sen sind und wir uns bewusst machen, dass es nicht selbstverständlich ist in Frieden zu leben. Wir alle können unseren Teil dazu beitragen die Welt freundlicher zu machen und Konfliktpotenzial zu reduzie- ren. Lassen Sie uns gemeinsam innehalten! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Die Gemeinde Baindt erhebt Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben 2023 Ein Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die jeweilige Region. Grundsätzlich soll der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben mit der Gesamtfortschreibung die Weichen für die Entwicklung unserer Region darstellen. Bereits in den Jahren 2018 und 2019 hat die Gemeinde Baindt Einwendungen im Betei- ligungsverfahren gegen das geplante Vorranggebiet für den Kiesabbau im Altdorfer Wald eingebracht, denn der Vorgänger-Regionalplan sah für diesen Bereich ein „Ausschlussgebiet für regionalbedeutsame Rohstoffgewinnung“ vor. Die aktuelle Fortschreibung stellt damit eine Kehrtwende dar, die in dieser Form nicht hinnehmbar ist. Die Ge- meinde sowie der Zweckverband Wasserversorgung haben bisher schon sehr viel Engagement für die Sicherung der Trinkwasservorkommen investiert. Bereits am 25. Juni 2021 wurde der gesamtfortgeschriebene Regionalplan von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben beschlossen. Dieser wurde nun am 6. September 2023 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Die Belange der Gemeinde Baindt sowie des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt werden in Hin- blick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservorkommen nur unzureichend berücksichtigt, sodass der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023 im Rahmen einer Normenkontrolle gerichtlich durch den Ver- waltungsgerichtshof geprüft und dessen Unwirksamkeit festgestellt werden soll. Wird ein Regionalplan verbindlich, muss innerhalb eines Jahres entschieden werden, ob ein Normenkontrollantrag eingereicht wird. In der Gemeinde- ratsitzung vom 7. November 2023 wurde daher einstimmig entschieden, im nächsten Schritt Rechtsmittel einzulegen und eine Anwaltskanzlei mit der Normenkontrolle zu beauftragen. Das hydrogeologische Gutachten ergab eine Reihe von Ansatzpunkten, die es lohnenswert bzw. notwendig erscheinen lassen, die Ausweisung eines Vorrang- gebietes für den Kiesabbau in Grund im vorliegenden Regionalplan rechtlich überprüfen zu lassen. Das Gutachten kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass das Wasserschutzgebiet zu klein bemessen ist und dass die Quellen deutlich mehr Menschen versorgen können, als bisher angenommen wurde. Ebenso wurde festgestellt, dass das betroffene Gebiet geologisch höchst komplex ist und dass das Wasserreservoir durch den Altdorfer Wald und die Kiesschichten bestens geschützt ist. Der Schutz unserer Wasserversorgung und unseres qualitätsvollen Trinkwassers ist für den Gemeinderat sowie für die Gemeindeverwaltung ein sehr wichtiges Anliegen. Wir werden über die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema informieren. Weitere Informationen finden Sie auch im Sitzungsbericht. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Baindt wird Landesturnfeststandort 2024 Vom 30. Mai bis zum 2. Juni 2024 kommt mit dem Lan- desturnfest Ravensburg Schussental eine bekannte und beliebte Großveranstaltung in unsere Region. Bereits seit vielen Jahren ist das Landesturnfest das größte Sporte- vent, das Baden-Württemberg zu bieten hat. Tausende Sportbegeisterte werden ins Schussental reisen, um sich in Wettkämpfen zu messen, bei den vielfältigen Mitmach- angebote teilzunehmen und nicht zuletzt gemeinsam zu feiern. Erstmalig wird das Landesturnfest im kommenden Jahr nicht in einer Stadt zu Gast sein, sondern mit Wein- garten, Ravensburg, Baindt, Baienfurt und Berg gleich fünf Standorte haben, an denen jede Menge geboten wird. Für eine Veranstaltung dieser Größenordnung wer- den natürlich sehr viele helfende Hände gebraucht. Die Gemeinde Baindt spielt beim Landesturnfest eine wich- tige Rolle. Hier werden alle Indiaca-Wettkämpfe stattfin- den und Gäste aus ganz Baden- Württemberg werden in Baindt übernachten. Indiaca stammt ursprünglich aus Südamerika und geht auf das dortige Federballspiel zu- rück. Dabei muss das Spielgerät so über ein Netz gespielt werden, dass es den Boden des gegnerischen Felds be- rührt, bevor der Gegner zurückschlagen kann. Zur Durchführung wird die tatkräftige Unterstützung der Baindter Bürgerinnen und Bürger gebraucht. Auch wer ansonsten nichts mit Sport zu tun hat, ist herzlich willkom- men, mitzuwirken. Viele Aufgaben erfordern weder sport- liche Fähigkeiten noch körperliche Fitness. Sehr freuen würden wir uns auch über die Unterstützung junger Hel- ferinnen und Helfer ab 16 Jahren, beispielsweise bei un- seren Turnjugendaktivtäten wie der U18 Party in Wein- garten oder dem Ninja Parcours. Alle Informationen über Aufgaben und Tätigkeiten gibt es auf landes- turnfest.org/volunteers oder über den nebenstehenden QR-Code. Ak- tuelle Informationen zum Landes- turnfest sind auch auf unserer Home- page unter www.baindt.de Leben und Wohnen è Landesturnfest zu finden. Die besten Wünsche zur Firmung Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindever- waltung gratuliere ich allen Neugefirmten und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge Ihnen und Ihren Famlien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbands- versammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Mittwoch, den 22. November 2023 im Sitzungssaal des Rathauses Baienfurt seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Tagesordung 1. Bestellung des neuen Verbandsmitgliedes 2. Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 3. Information zum Strukturgutachten und weiteres Vor- gehen 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 5. Wirtschaftsplan 2024 – Beschluss der Haushaltssat- zung 6. Sachstand zur Beantragung der wasserrechtlichen Genehmigung 7. Zinsanpassungen der Trägerdarlehen des Zweckver- bands 8. Wahl der Verbandspersonalverwaltung und Satzung zur Änderung der Verbandssatzung 9. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird bekannt gegeben, dass mit Wir- kung zum 01. November 2023 Frau Franka Maurer zur Hauptamtsleiterin ernannt wird. Bericht der Bürgermeisterin • Sulpacher Straße: Diese ist ab 07.11.2023 wieder be- fahrbar, da der Feinbelag aufgebracht wurde. • Igelstraße: Am 07.11.2023 wird der Gehweg herge- stellt, der Feinbelag wird am darauffolgenden Tag aufgebracht. Ab dem 09.11.2023 ist die Straße wieder befahrbar. • Baustelle Ortsmitte: Die Firma arbeitet momentan im Bereich der Küferstraße, aktuell werden L-Steine gesetzt. Danach werden die Bordsteine und Bushal- testellen hergestellt. Es ist geplant, dass der Gehweg in der Küferstraße vor Weihnachten wieder begehbar ist. Dies ist allerdings von den Witterungsverhältnissen abhängig. • Radreparatursäule und Poller vor dem Rathaus: Beides wurde entfernt, damit die Gaststätte Zur Mühle besser beliefert werden kann. Im Winter wird vor dem Rathaus und der Gaststätte gearbeitet. • Baugebiet Marsweiler Ost: Die Lieferung der Leucht- mittel ist für Ende November terminiert. Es wird ange- strebt, die Straßenlaternen vor Weihnachten zu setzen. • Sanierung Klosterwiesenschule: Diese wird seit 06.11.2023 aufgerichtet. Bei guter Witterung wird am 15.12.2023 das Richtfest gefeiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Be- standsgebäude ist entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt sowie die sta- tisch erforderlichen Unter- und Überzüge und Stützen betoniert. Die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, ist weitestgehend fertig. Die Decken über dem Erd- geschoss und 1. Obergeschoss wurden von der Zimmerei geschlossen. Im nächsten Schritt werden voraussichtlich Anfang November die Wände des 2. Obergeschosses gestellt. Die Gewerke Malerarbeiten, Außenanlagen und Boden- belagsarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen im Staatsanzeiger fand am 05.09.2023 und am 07.09.2023 statt. Die Ange- botseröffnung war am 17.10.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Malerbetrieb Knäpple GmbH aus Sigmaringen zum Auftragswert von 82.715,41 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Außenanlagen wird an die Firma Cristinziano Casciato Gartengestaltung aus Ravensburg zum Auftragswert von 59.250,93 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten wird an die Firma Daci M Boden GmbH aus Asperg zum Auftrags- wert von 130.796,82 € brutto vergeben. Klimamobilitätsplan GMS Beschluss Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) wur- de im Jahr 2021 mit fünf weiteren Modellregionen in Ba- den-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan (KMP) zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Wei- terentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP). Die Maßnahmen des VEP stellen ein wesentliches Element des Klimamobilitätsplanes dar. Am 07.10.2021 hat die Ver- bandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Ver- kehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fach- büros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitäts- plans wird zu 80% vom Verkehrsministerium gefördert. In den einzelnen Kommunen des Gemeindeverbandes wurde im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung zu erreichen. Im Juni 2023 wurde auf Basis des Entwurfes des Klimamobilitätspla- nes die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 10.07. bis zum 10.08.2023 durchgeführt. Nach der Auslegung und der Prüfung der eingegange- nen Anregungen liegt nun der Endbericht des Klima- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 mobilitätsplanes sowie seiner Anlagen vor, der durch die Kommunen des Gemeindeverbands sowie durch die Verbandsversammlung förmlich zu beschließen ist. Mit dem Beschluss des Klimamobilitätsplans kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Endbericht des Kli- mamobilitätsplans des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 2030 mit Bericht und Anlagen als Grund- lage für die Verkehrs- und Mobilitätsplanung des Ge- meindeverbands Mittleres Schussental bis 2030 und beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental in der Sitzung vom 30.11.2023 dem Beschluss zum Klimamo- bilitätsplan zuzustimmen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung der Maßnahmen entsprechend der Umsetzungsplanung vorzubereiten und dem Gemeinderat die erforderlichen Beschlussvorlagen zur Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen vorzulegen, soweit Beschlüsse für Einzelmaßnahmen nicht bereits vorliegen. 3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Satzungsbeschluss des Klimamobilitätsplans noch kei- ne Vorbelastung für die kommenden Doppelhaushalte (DHH) entstehen, die Realisierung der Maßnahmen gemäß der Umsetzungsplanung jedoch die zeitge- rechte Bereitstellung ausreichender Finanzmittel und Personalressourcen voraussetzt. Die Umsetzung und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dem gemäß vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im jeweili- gen DHH, sowie der mittelfristigen Finanzplanung – und entsprechend der Beschlussfassung zum jeweiligen DHH durch den Gemeinderat. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der regelmäßigen Kontrolle und Bewertung des Umset- zungsfortschritts sowie der Wirkung der Maßnahmen im Rahmen des Monitoringkonzepts. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich ge- genüber dem Land Baden-Württemberg und dem Bund für eine Ausweitung von deren Finanzierungs- beiträgen und Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans GMS 2030 einzusetzen. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milch- vieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl Der Bauherr beantragt auf der West- und Nordseite des bestehenden Milchvieh-Laufstalles einen Anbau von ins- gesamt 565 m2. Eine Aufstockung des Tierbestands nicht vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) Der am 25.06.2021 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben als Sat- zung beschlossene gesamtfortgeschriebene Regional- plan (ohne Kapitel 4.2 Energie) wurde am 06.09.2023 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Er trägt den Titel „Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben 2023“. Entsprechend der Genehmigung vom 06.09.2023 hat die Verbandsver- sammlung in der Sitzung am 25.10.2023 den Beitrittsbe- schluss gefasst. Der Regionalverband wird die Erteilung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Würt- temberg am 03.11.2023 oder 10.11.2023 öffentlich bekannt machen. Der Regionalplan wird durch die öffentliche Be- kanntmachung verbindlich (§13 Abs.2 LplG). Der Regionalplan berücksichtigt die Belange der Gemein- de Baindt und des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt unzureichend, insbesondere im Hinblick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservor- kommen im Altdorfer Wald sowie dessen Nutzung zur Trinkwasserversorgung; stattdessen weist der Regional- plan im Altdorfer Wald ein Vorranggebiet für Kiesabbau zu. Der Regionalplan soll im Rahmen einer Normenkon- trolle gerichtlich überprüft und dessen Unwirksamkeit festgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Boden- see-Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Ba- den-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und hierfür die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 2. Die Verbandsmitglieder im Zweckverband Wasser- versorgung Baienfurt-Baindt werden ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regi- onalplans Bodensee-Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staats- anzeiger für Baden-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und den Auftrag an die Verbandsverwaltung zu erteilen, hierfür die erforderli- chen Schritte zu veranlassen. 3. Die Gemeinde Baindt beauftragt die Rechtsanwälte Birk & Partner mit der Einlegung von Rechtsmitteln (Normenkontrolle). 4. Die Kosten des juristischen Verfahrens werden im Hin- blick auf die Sicherung des Wasservorkommens verur- sachungsgerecht auf die Wasserversorgung verbucht. Entsprechende Mittel werden im Zweckverband Was- serversorgung Baienfurt-Baindt eingestellt. Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 Die Kommunen werden nach der kommenden Herbst- steuerschätzung mit nicht wesentlich mehr Steuereinnah- men rechnen können, sofern sich die regionalisierten Pro- gnosen für 2024 bestätigen. Die Differenz zum Ergebnis der letzten Steuerschätzung resultiert zu einem Großteil aus der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Finanzverwal- tung wartet die regionalisierte Herbststeuerschätzung ab und wird dann den Produktbereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen aktualisieren. In der Nachtragshaushaltssatzung werden sowohl der Produktbereich Steuern als auch ein Investitionsvorhaben geändert. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushalts- satzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlun- gen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erhebli- chen Umfang geleistet werden müssen. In vorliegendem Fall haben sich die Kosten des Feuerwehrhauses erhöht. Aus diesem Grund wurden an anderen Stellen Einspa- rungen eingeplant. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den vorgesehenen Zeitplan und die Umsetzung eines Nachtragshaushaltes zur Kenntnis. 2. Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 soll am 13.12.2023 beschlossen werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses einen Ausgleich- stockantrag 2024 mit vorzeitiger Baufreigabe zu stel- len. Anfragen und Verschiedenes • Pflanzaktionen: Die Pflanzaktionen der Gemeinde werden vorgestellt. Die Pflanzaktion zusammen mit der Reitergruppe Baindt dient dazu, Ökopunkte für den Neubau der Reithalle zu generieren. Die Pflan- zungen im Bereich der Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße dienen dazu, später Ökopunkte für das Baugebiet Bühl einsetzen zu können. • Auswahl Wasserspiel für den Dorfplatz: Der Bauaus- schuss hat am 06.11.2023 über dieses Thema beraten. Der bisher geplante Technikschacht entspricht bspw. nicht den Arbeitsstättenrichtlinien, das Gesamtsystem entspricht nur in Teilen der DIN 31062. Die Wasserauf- bereitung erfolgt ohne Chlor, woraus Wasserqualitäts- probleme entstehen können. Die bisher ausgewählte Firma liefert nur und bietet kostenpflichtige Einbau- unterstützung an. Ein Wartungs- oder Servicevertrag wird nicht angeboten. Es wird daher vorgeschlagen, eine andere Firma auszuwählen. Daraus resultieren Mehrkosten in Höhe von 70.000 – 80.000 €. • Landesturnfest: Die Rückmeldungen bezüglich der Verpflegung der SporterlerInnen in Baindt im Rahmen des Landesturnfest wird abgefragt. Die Vereine, die eine mögliche Beteiligung in Betracht ziehen, werden von der Verwaltung zu einer gemeinsamen Bespre- chung eingeladen. • Terminkalender: Im August 2024 ist keine Gemeinde- ratssitzung vorgesehen. • Richtfest Klosterwiesenschule: Der momentane Bau- zustand wird abgefragt und ob für den Winter eine Notabdichtung hergestellt wird. Es wird geprüft, ob das Holz durch die Firma abgedeckt werden muss. • Kunstrasenplatz Planungsstand: Die Vermessungen werden vorgenommen, um die Basisgrundlagen zu schaffen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. November und Sonntag, 19. November Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. November Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 38, 8212 Ravens- burg, Tel.: 0751 - 2 21 21 Sonntag, 19. November Hochberg-Apotheke, Hochbergstr. 68, 8213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 68 66 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Öffnungszeiten der Kompostieranlage am Annaberg sind bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.11. Firmung Kath. Baindt 19.11. Volkstrauertag Kriegerdenk- mal/Friedhof 22.11. Adventskaffee Sel. Irmgard Dezember 02.12. Nikolausmarkt unterer Schulhof 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05. + 06.12. Nikolausbesuche DRK 10.12. Weihnachtsfeier VDK Weingarten 12.12. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.12. Adventsfeier Seniorentreff BSS 16.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Das Ehemaligenfest Am Dienstagvormittag, den 07. Novem- ber duftete es ganz lecker bei uns im Kin- dergarten. In jeder Gruppe wurde Fanta- kuchen für den Besuch am Nachmittag gebacken. Unsere ehemaligen Kinder vom letzten Kin- dergartenjahr, die jetzigen Erstklässler, wurden zum Ehe- maligenfest eingeladen. Sie kamen mit ihren Schulranzen und haben uns stolz ihre Schulhefte und Bücher gezeigt. Manche Kinder haben auch aus ihren Deutsch-Heften vorgelesen, was sie schon gelernt haben. Es gab viel zu erzählen. Gespielt wurde natürlich auch an diesem Nachmittag. Je- der nutzte die Zeit, um in seiner „Lieblings-Spielecke“ zu verbringen. Es wurde fleißig in der Bauecke gebaut, am Maltische gemalt, gebastelt und geschrieben und in der Puppenecke die Puppen versorgt. Später im Stuhlkreis hat uns jeder Erstklässler verra- ten, was sein Lieblingsfach in der Schule ist. Mathe und Sport wurden oft genannt. Aber auch solcher Satz, wie: „mir gefällt eigentlich alles in der Schule“, war zu hören. Nach dieser Erzählrunde ließen wir uns den Fantakuchen schmecken und spielten einige Kreisspiele. Kurz vor dem Ende unseres Festes trafen sich alle Kinder aus dem ganzen Kindergarten in unserer Bewegungs- baustelle. Mit dem Lied „Wir reichen uns die Hände und Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sagen Tschüss, mach’s gut“ verabschiedeten wir uns von unseren Besuchern. Wir wünschen ihnen weiterhin viel Freude und Erfolg in der Schule! Adventscafe im Kindergarten St. Martin Liebe Gemeindemitglieder, wir laden Sie ganz herzlich zum Adventscafe in unser Haus in der Lilienstraße 2 ein. Genießen Sie die vorad- ventliche Atmosphäre mit einer Tasse Kaffee oder Kinder- punsch und lassen Sie sich mit selbstgebackenen Waffeln und Brezeln vom Baindter Beck verwöhnen. Unser Adventscafe ist vom 27. November bis 1. Dezember jeden Vormittag von 7:30 - 9:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie am Montag- und Mittwochnachmittag von 14:00 - 16:00 Uhr unser Adventscafe besuchen. Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und Kin- dergartenteam vom Kindergarten St. Martin. Waldorfkindergarten „Von drauß´, vom Walde komm ich her...“ - Nikolausmarkt Baindt Nikolaus, Nikolaus pack die Taschen ein... auch in diesem Jahr wird der Waldorfkin- dergarten einen Stand beim diesjährigen Ni- kolausmarkt am 02.12.2023 von 11 - 18 Uhr auf dem Marktplatz in Baindt, bestücken. Zum Thema „Von drauß`- vom Walde komm ich her“ entstanden wunderbare selbstgebastelte Werke. Durch den Wald wandern Nikoläuse begleitet vom Knecht Ruprecht. Ver- schmitzt lachende Wichtel spickeln durch das Unter- holz und haben besondere Schätze für die Kinder da- bei. Zwergenreigen mit Feuerchen dürfen natürlich auch nicht fehlen. Und für die Großen hat der Niko- laus in seinem Sack gefilz- te Besonderheiten für die Wärmflasche und Weihnachts- kugeln, welche das Auge erfreuen, dabei. Folgt dem Duft von Waffeln und Punsch, wir Eltern vom Waldorfkindergarten freuen uns auf euch. Laternenfest im Waldorfkindergarten Baindt Das Laternenfest im Baindter Waldorfkindergarten ver- zauberte auch in diesem Jahr wieder einmal Jung und Alt. Regen und Wind hatten sich rechtzeitig zurückgezogen und mit dem ersten Läuten der Festtagsglocke erwarte- ten die Kindergartenkinder aber auch deren Geschwister und Eltern vor dem Eingang des Kindergartens gespannt den Beginn des Laternenfests. Wunderschöne Klarinet- tenklänge ertönten und gemeinsam stimmten dann alle in eins der beliebtesten Lieder dieser Zeit kräftig mit ein. Das zweite Läuten der Glocke lud die Kinder zu einem heimeligen Puppenspiel in die Räumlichkeiten des Kinder- gartens ein. Und während die Eltern draußen die Laternen entzündeten und alles für den kleinen Umzug vorbereite- ten, hörten die Kinder im Innern dieGeschichte vom Hir- tenbüblein, das sein Schäfchen Schneeweiß suchte. Die wunderschön gestaltete Puppenlandschaft verzauberte dabei die vielen Kinder ebenso wie die liebevolle Erzähl- und Spielweise der Erzieherin. Mit offenen Mündern und vor Staunen geweiteten Augen lauschten selbst die gro- ßen, dem Kindergartenalter schon längst entwachsenen Geschwisterkinder. Nachdem das Puppen- spiel zu Ende und das Schäfchen Schnee- weiß wiedergefunden war, begaben sich alle gemeinsam auf den Laternenumzug durch die Straße und den Wald hinter dem Kin- dergarten. Im herein- brechenden Dunkel wurden wacker die La- ternchen getragen und immer wieder eif- rig Laternenlieder ge- sungen. Dem laternenbeleuch- teten Spaziergang folgte schließlich ein weiterer Höhepunkt dieses traditi- onellen Festes, denn nicht nur Punsch und Martinshörn- chen erwartete die Schar als sie wieder im Kindergarten eintraf. Der den Kindern so vertraute Garten hatte sich plötzlich in ein Lichter-Glitzermeer verwandelt, in welchem hinter Büschen und Sträuchern unzählige Zwergenland- schaftendarauf warteten von den Kindern entdeckt und bestaunt zu werden. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Als die Festglocke dann schließlich ein drittes Mal ertönte, wurde der magische Abend mit einem letzten Lied been- det und beseelt machten sich alle auf den Nachhauseweg. Zur Information Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 22.11.2023 von 14:00 - 17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit le- ckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfältige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt dem Förderverein zugute. Der Erlös des Nachmittags kommt dem Förderverein zugute. „Jetzt trink /ess doch was!“ - oder warum Sterbende nicht hungern und dürsten ‚Ich kann ihn/sie doch nicht verhungern und verdursten lassen‘ - ein Satz, der die Sorge vieler Angehöriger/Zugehöriger in der letz- ten Lebensphase eines Familienmitglieds gut beschreibt. Der Vortrag erklärt, wie sich das Bedürfnis nach Essen und Trinken in der palliativen Phase verändert und Zuge- hörige dennoch die Schwerstkranken liebevoll umsorgen und Lebensqualität ermöglichen können. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 23.11.2023, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Dipl. Päd., Mitarbeiterin des ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Landratamt Ravensburg Hasenpest im Landkreis Ravensburg - Das Veterinär- amt des Landkreises informiert In diesem Jahr wurde bereits bei fünf im Landkreis Ra- vensburg tot aufgefundenen Feldhasen Tulärmie, die so- genannte Hasenpest festgestellt. Das Veterinäramt geht davon aus, dass die Erkrankung im Landkreis mittlerwei- le weit verbreitet ist. Ein direkter Kontakt mit verendeten oder erkrankten Feldhasen sollte vermieden werden, weil die Krankheit in diesem Fall auch auf Menschen und Hun- de übertragen werden kann. Daher werden insbesondere Hundehalter/innen, Förster/innen, Jäger/innen und El- tern von kleinen Kindern um Achtsamkeit gebeten. Spa- ziergänger/innen sollten kranke oder tot aufgefundene Hasen und Wildkaninchen nicht anfassen, sondern den Jagdrevierinhaber, zum Beispiel über die örtliche Polizei, informieren. Jäger/innen sollten verdächtige Tierkada- ver mit Schutzhandschuhen in eine Plastiktüte packen und nach Rücksprache mit dem Veterinäramt zur Un- tersuchung in das Diagnostikzentrum des Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf bringen. Tularämie ist eine durch das Bakterium Francisella tula- rensis hervorgerufene Infektionskrankheit, die bei wildle- benden Hasen, Kaninchen und Nagetieren (Mäuse, Rat- ten, Eichhörnchen) immer wieder vereinzelt auftritt. Bei der Krankheit handelt es sich um eine Zoonose. Dies bedeutet, dass sie von Tieren auf den Menschen, oder umgekehrt, übertragen werden kann. In den Jahren 2021 und 2022 wurde im Landkreis Ravensburg jeweils nur ein Fall nachgewiesen. Arkade e.V. Familienanschluss gesucht! Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags häufig Anleitung und Unterstützung. Für solche Menschen, die wegen den Aus- wirkungen ihrer Erkrankung nicht mehr alleine zurecht- kommen, suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemein- schaften und Familien die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und eine zuverläs- sige Begleitung durch unseren Fachdienst. Derzeit leben in den Regionen Oberschwaben und Boden- see ca. 80 psychisch kranke Menschen in einem solchen familiären Umfeld. Die Verweildauer kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren sein. Unsere Gastfamilien erleben das Zusammenleben oft als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner ist so ein selbstbestimm- tes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, 0751.3665580 Telefon Friedrichshafen, 07541.3746963 E-Mail: dieter.weisser@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Landratsamt Ravensburg Onlineveranstaltung „Digitale Pubertät... IMMER TIK- TOK!?“ Was genau steckt hinter Tik Tok? Über Reiz, Nutzen und Gefahren der weltweit beliebtesten Jugend-App infor- miert Fabian Karg, stellvertretender Direktor des Lan- desmedienzentrums. Die kostenlose Onlineveranstaltung findet auf Einladung des Arbeitskreises Medien des Land- kreises Ravensburg am Montag, den 20. November von 19:00 - 20:30 Uhr statt. Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, Fachkräfte aber auch interessierte Bürger/-innen. Die Teilnehmenden erhalten Praxistipps, wie Kinder und Jugendliche im Umgang mit sozialen Netzwerken be- gleitet und ihre Medienkompetenz gestärkt werden kann. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden sich unter rv.de/digitale-pubertaet-2023 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Rolle und Sichtweise der Landesregierung Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Landes- forstbetrieb ForstBW und damit dem Land Baden-Würt- temberg. Die baden-württembergische Umweltministe- rin Thekla Walker war am 11. Oktober 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konn- ten sich die Initiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landesregierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregierung beim geplan- ten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zukunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfluss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Windpark zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Lan- desregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer er- folgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priorität überall in Baden-Württemberg - nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Naturraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig - und der Ausbau grüner Stromerzeu- gung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. „Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu er- halten.“ Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialog- gruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profitieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeugte Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommunen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreibermodelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Zukünf- tig sei die Verfügbarkeit regenerativer Energie auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungs- ort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müss- ten daher jetzt genutzt werden. Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. „Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser.“ Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialog- gruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dia- loggruppe? „Das Land muss hier mit am Tisch sitzen!“ Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forder- ten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog eingebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmä- ßige Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem En- gagement der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. „Wir waren nicht zum „letzten Mal hier!“ Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialog- gruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Di- aloggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und wählt unter anderem Themen für diese In- fo-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württem- berg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@ener- giedialog-bw.de | 0151 10674803. Deutsches Rotes Kreuz Pflegefall Pflege? Zur Zukunft der pflegerischen Versorgung in Deutsch- land Themen: Fachkräftemangel Attraktivität des Jobs Demografischer Wandel Versorgungsformen der Zukunft Wer versogt uns Innovation und Entwicklung Vortrag und Austausch mit Experte Prof. Dr. Maik H.- J. Winter Professor für Gerontologische Pflege RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten Gsund gschwätzt Der Gesundheitstalk des DRK-Ortsverein Weingarten e.V. Freitag, 24.11. 19:30 Uhr DRK in Weingarten St.-Longinus-Str. 8 a Parkmöglichkeiten ggü. im Äußeren Klosterhof Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Heine/Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. November – 26. November 2023 Gedanken zur Firmung: Es gibt einen Platz, den du füllen musst, den niemand sonst füllen kann und es gibt etwas für dich zu tun, das niemand sonst tun kann. (Platon, griechischer Philosoph, 428-348 v. Chr.) Samstag, 18. November 10.00 Uhr Baindt - feierlicher Firmgottesdienst mit Weih- bischof Thomas Maria Renz Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Mathea Buchter, Benedikt Heilig, Lena Him- pel, Leana Neb, Emilia Stotz, Mona Stiefvater, Marlene Stör 18.30 Uhr Baienfurt - Gedenkgottesdienst der Blutreiter Baienfurt Sonntag, 19. November - 33. Sonntag im Jahrkreis - Volkstrauertag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier - Diaspora Kollekte - Anschließend Totenehrung zum Volkstrau- ertag mit Kranzniederlegung beim Denkmal Ministranten: Marisa Pfister, Niklas Alber, Lena Alber, Ricco Haller, Alina Michelberger, Sophia Rößner, Marian Schäfer, Johanna Zentner († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Aga- the und Adam Zimmermann, Elisabeth und Johannes Deck, Johanna und Nikademus Fi- sche, Elisabeth, Engelbert und Franz Schütz- bach) 09.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier zum Volkstrauer- tag Diaspora Kollekte 10.45 Uhr Baienfurt - Gedenkfeier auf dem Friedhof Dienstag, 21. November 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 22. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 23. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 24. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt -Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 25. November 18.30 Uhr Baienfurt - Jugendgottesdienst mit den Mi- nistranten Jugendkollekte Anschließend Adventsbasar der Ministranten auf dem Kirchplatz Sonntag, 26. November - Christkönigssonntag 10.00 Uhr Baindt - Hubertusmesse Jugendkollekte Ministranten: Pia Kronenberger, Frida Rapp, Lisa Schad, Rafael Dorn, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Lena Himpel († Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, Karl Schnell) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Mina 17.00 Uhr Baienfurt - Kirchenkonzert zu Christkönig mit dem Kirchenchor und der Jugendkantorei Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbischof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbewerber-in- nen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Aus unserer Seelsorgeeinheit kommen zur Firmung: Niklas Alber, Dominik Babic, Fabian Barbat, Minu Ba- tarilo, Bennet Louis Beihl, Joelle-Sophie Braunagel, Ole Buchmüller, Sofia Cosmano, Tyra Elsas, Ida Erb, Giulian Garcias Dos Santos, Luisa Geiger, Jasmin Geilert, Mia Greß, Ricco Haller, Laureen Hartmann, Noemi Hoyer, Noel Francesco Hoyer, Julia Hügel, Ruwen Hund, Xenia Hund, Linus Kaplan, Valentin Koch, Laura Koglin, Julian Kutter, Timo Kutter, Mathis Landthaler, Abel Lechli, Caro- lin Leonhard, Johanna Locher, Noah Mack, Anna Metzler, Julian Mutscheller, David Nick, Fabian Nold, Anna Pink, Lenja Rieger, Tim Rohrbeck, Jule Schad, Rocco Lee Boris Schmid, Leonie Schneider, Benedikt Schurr, Lara Schwarz, Lennard Schwarz, Matteo Sgryska, Jakob Spähn, Teresa Stärk, Sarah Steinmann, Simon Stiefvater, Abiel Stör, Na- muna Straßer, Simon Traudt, Liana Jolie Walter, Philipp Weber, Benjamin Zentner, Larissa Zouplna Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plätze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Missonsfaden Strickstube - Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in ver- schiedenen Farben. Der Verkauf findet am Samstag, 02. Dezember 2023 beim Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof statt. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. November 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Für alle, die sich begegnen wollen - Begegnungscafé Neu! in der X-Zone in Baienfurt Jeden Freitagvormittag können Sie bei einer Tasse Kaffee und Gebäck miteinander ins Gespräch kommen, verschie- dene Kulturen kennen lernen und ihr Deutsch verbessern. Babys und Kleinkinder dürfen mitgebracht werden. Begegnungscafé jeden Freitag 09:00 - 11:00 Uhr X-Zone, Ravensburger Str. 10, Baienfurt Deutsch-Angebot möglich Ein Projekt des Daikonischen Werks Oberschwaben All- gäu Bodensee in Kooperation mit der Gemeinde Baienfurt und der evangelischen Kirchengemeinde Gefördert durch Diakonie Württemberg Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Denn wir müssen alle offenbar werden vor dem Richter- stuhl Christi. 2. Kor 5,10a Freitag, 17. November 16.00 Uhr Baindt Gedenkgottesdienst im Pflege- heim (Pfr. Staudacher + Pfr. Schö- berl) 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 19. November Vorletzter Sonntag d. Kirchen- jahres 09.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baienfurt Ökumenische Gedenkfeier auf dem Friedhof Montag, 20. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 22. November Buß- und Bettag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8 in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Donnerstag, 23. November 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 24. November 19.00 Uhr Baienfurt Benefizkonzert in der Ev. Kirche Sonntag, 26. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Kinderkirche mit Probe fürs Krip- penspiel im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch „Der Gerechtigkeit Frucht wird Frie- de sein, und der Ertrag der Gerech- tigkeit wird Ruhe und Sicherheit sein auf ewig.“ - So heißt es, passend zu unserem Wochenspruch, in Jesaja 32,17. Es ist gut, in dieser verrückten Zeit, darauf vertrauen zu können, dass da einer ist, der auch die zur Rechenschaft zieht, die sich durch Gewalt Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 und Brutalität dem Zugriff des Rechts entziehen und nur ihren Willen durchsetzen. Es tut gut, sich zu vergewissern, dass Friede, Sicherheit und Gerechtigkeit in Gottes Sinne sind und alle, die sich dafür einsetzen, an seinem Reich mitbauen. Doch der Wochenspruch schaut nicht nur auf die Des- poten in der Welt, sondern einem jeden von uns direkt ins Herz. Bist du bereit, vor Gott für dein Leben Rechenschaft ab- zulegen? Diese Frage bewegt uns an den letzten Sonntagen im Kirchenjahr und lädt uns ein, unser Leben ganz neu auf Gott auszurichten, damit es durch seinen Heiligen Geist jetzt und in Ewigkeit ins Gleichgewicht kommt. Gottes Segen dazu! - M. Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Diskutieren und Entdecken. Es sind in diesem Jahr noch drei Termi- ne zu denen wir alle herzlich einladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gespräche in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Freitag, 17. November 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt „Der Fall Jesus“ Im Leben des Gerichtsreporters Lee Strobel dreht sich alles um Fakten und Beweise. Als seine Frau zum Glauben an Jesus Christus findet, hat der Journalist nur ein Ziel: den christlichen Glauben systematisch zu widerlegen. Dazu begibt er sich auf die Suche nach Fakten: Wie verläss- lich ist das Neue Testament? Gibt es außerhalb der Bibel Beweise für die Existenz Jesu? Ist die Auferstehung ein historisches Er- eignis? Der Journalist nimmt ausgewiesene Experten ins Kreuzverhör und kommt schließlich zu einem für ihn un- erwarteten und lebensverändernden Ergebnis ... Basierend auf der wahren Geschichte des vielfach aus- gezeichneten Journalisten und Gerichtsreporters Lee Strobel. --- Benefiz-Konzert 24. November 19 Uhr Ev. Kirche Baienfurt Kammermusik, Posaunenchor Stefan Braunwarth - Panflöte Thomas Kalkreuth - Gitrarre Amelia Kutz - Gesang Ev. Kirchenchor --- „WAS DIE BIBEL UNS VERSCHWIEG“ TEXTE, GESCHICHTEN und LYRIK rund um biblische Gestalten Freitag 1. Dezember 19.00 - ca. 21.00 UHR Dietrich Bonhoeffersaal in Baindt (Dorfplatz2/1) Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, was Maria wohl dachte, als plötzlich ein Engel vor ihr stand, oder wie Petrus sich fühlte, als er erkannte, dass Jesus seinen Verrat gesehen hatte... In den Texten und Geschichten dieses Abends kommen die Personen zu Wort, die dabei waren. Seien sie herzlich eingeladen zu hören, was sie zu sa- gen haben. Es hörte, schrieb und liest: Regina Herzer; Gemeindeleiterin und Religionspädago- gin Musikalische Umrahmung auf der Zither: Stefan Breit- weg Der Eintritt ist frei (Ein Spendenkörbchen wird aufgestellt) --- Der Kreative Montag bietet an November 20.11. G. Loidol: „3 D Leuchtsterne“ 27.11. S. Tratzyk: „Geheimnisvolle Eulen erinnern an den Sommer“ Dezember 04.12. V. Roth: „Weihnachtskarten“ 11.12. R. Volz: „Zentangle - weihnachtlich“ 18.12. ADVENTSFEIER Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Vereinsnachrichten SVB bekommt in der Landesliga weiterhin keinen Fuß auf den Boden SV Baindt - TSV Heimenkirch 0:4 (0:2) Nach der knappen Heimniederlage gegen den FV Olympia Laupheim bei strömendem Regen in der Vorwoche, begrüßte der SVB am Sonntag- nachmittag den TSV Heimenkirch auf der Klosterwiese - erneut bei strömendem Regen und fast grenzwertigen Platzverhältnissen. Mit einer Umstellung im Vergleich zur Vorwoche - Walser für Geggier - arbeitete sich der SVB anfangs gut in die Partie und brach das ein oder andere Mal über die schnel- len Außen Fischer und Dischl durch; das Abspiel im richti- gen Moment wurde allerdings immer wieder verpasst. Der TSV Heimenkirch zeigte sich auf der Gegenseite dagegen mit der ersten richtigen Chance sofort eiskalt. Nach ei- nem langen Ball drang Rasch mit zu viel Freiraum in den Sechzehner ein und jagte die Kugel durch Walsers Beine in Richtung kurzes Eck. Wetzel rutschte im Baindter Tor etwas unglücklich weg und konnte den möglicherweise haltbaren Ball nicht mehr entscheidend um den Pfosten lenken (22.). Dieser unglückliche Treffer zeigte bei der Baindter Mannschaft Wirkung, wodurch der TSV Heimen- kirch in der Folge die besseren Chancen verzeichnete: Wetzel parierte einen Flachschuss herausragend (32.) und Kronenberger rettete wenig später per Grätsche für Baindts Nummer 1 (36.). Der SVB zeigte sich dennoch en- gagiert, es fehlte allerdings die letzte Durchschlagskraft wie bei Boenkes Kopfball nach Fischers Ecke (27.). Kurz vor der Pause verteilte der SVB dann bereits im November Weihnachtsgeschenke, als ein weiter Schlag von Wetzel postwendend zurückkam und die aufgerückte Baindter Mannschaft entblößte - die Folge war Diems Abstauber zum 0:2, nachdem Wetzel Oelmayers ersten Abschluss noch zur Seite abwehren konnte (40.). Nachdem der SVB eigentlich deutlich verbessert aus der warmen Kabine zurückkam, lud man die Gäste aus dem Allgäu auch im zweiten Durchgang zum Toreschießen ein. Ein Missverständnis zwischen M.Szeibel und Fischer im eigenen Sechzehner resultierte in Fischers Grätsche gegen Oelmayer, welche vom Schiedsrichtergespann als Foul gewertet wurde. Knapp verwandelte den fälligen Elf- meter souverän im linken Eck - 0:3 (53.). Baindts letzter Widerstand war nun gebrochen, wobei Weber nach ver- gebener Torchance in der 57.Minute, zwei Minuten später durch einen Baindter Stockfehler in der Innenverteidigung erneut allein vor Wetzel auftauchen durfte und auf 0:4 erhöhte. In der Schlussphase verpassten Dischl und Tho- ma den Ehrentreffer für den SVB, wodurch es am Ende beim bitteren aber verdienten 0:4 aus Bainder Sicht blieb. Dem SV Baindt fehlt es in den diesen Wochen an Vielem, die Mannschaft bekommt aber vor allem durch mangeln- de offensive Kreativität, defensive Nachlässigkeiten und ein fehlendes Selbstvertrauen in der neuen Liga immer wieder die Grenzen aufgezeigt und bleibt dadurch weiter tief im Tabellenkeller stecken. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (70. Kisanthan Nagarasa), Lukas Walser, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (61. Baba Camara), Daniel Kro- nenberger, Jonathan Dischl, Philipp Boenke (79. Daniele D´Ercole), Elion Kelmendi (46. Johannes Kern) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Anes Ramic (Lehr) - Zuschauer: 72 Tore: 0:1 Tobias Rasch (23.), 0:2 Marius Diem (40.), 0:3 Florian Knapp (53. Foulelfmeter), 0:4 Simon Weber (59.) SV Weingarten II - SV Baindt 1:2 (1:1) Bei widrigen Wetterbedingungen startete der SVB II auf dem Weingartener Kunstrasen energisch in die Auswärts- partie und ging nach einer knappen Viertelstunde auch folgerichtig durch Schnez in Führung (13.). Nach einer hal- ben Stunde schaltete die „Zwoite“ allerdings einen Gang zurück und musste so kurz vor der Pause den vermeid- baren Ausgleichstreffer durch Rahmani hinnehmen (38.). Ähnlich wie im ersten Durchgang kam Geggiers Mann- schaft allerdings auch im zweiten Abschnitt wieder besser aus der Kabine, dominierte die Partie weitestgehend und stellte nach einem Eckstoß von Niklas Späth auf Dennis Hecht auf 1:2 (54.). In der Schlussphase warfen die Gast- geber nochmals alles nach vorne, der SVB II verteidigte jedoch aufopferungsvoll, wobei unter anderem Trautwein einmal noch in höchster Not retten musste. Am Ende brachten die Gäste den Sieg aber verdient über die Zeit, wobei sich Trainer Geggier über weite Strecken zufrieden mit der Leistung seiner Truppe zeigte. SV Baindt II: Jan Mohring, Kai Kaspar (69. Kai Kostka), Tobias Trautwein, Jannik Küchler (78. Luca Lauriola), Mo- ritz Gresser, Niklas Späth (74. Dennis Hecht), Dennis Hecht (69. David Krauter), Markus Wöhr (69. Niklas Hugger), Konstantin Knisel (87. Jannik Küchler), Johannes Schnez (80. Marius Hahn), Max Kretzer - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Johannes Schnez (13.), 1:1 Mustafa Rahmani (38.), 1:2 Dennis Hecht (54.) Vorschau: Samstag, 18.11 14.30 Uhr: SV Mietingen - SV Baindt Sonntag, 19.11 14.30 Uhr: SV Baindt II - SV Vogt II Juniorinnenfußball D-Juniorinnen Als Sieger des VR-Cups im Bezirk Bodensee ging es für unsere Mädchen am Samstag über Sigmaringen, Balin- gen bis nach Dornhan, wo in deren Stadthalle die Teams aus Sindelfingen, Ofterdingen, Jungingen und Derendin- gen auf uns warteten. Die Mädels aus Sindelfingen waren eine Nummer zu groß für unser Team und wir verloren auch in der Höhe verdient mit 0:3. In den restlichen drei Spielen konnten wir mithalten, Treffer gelangen uns al- lerdings trotz vielzähliger Möglichkeiten keine. So blieb unserem Team, mit einem Punkt aus vier Spielen, leider nur der letzte Platz in einem allerdings sehr gut besetz- ten Hallenturnier. SGM Kressbronn/Langenargen - SGM Baindt-Fronreute 4:4 Nach unglaublicher Schlussphase geht nach den E- und C- nun auch die D- Juniorinnen Herbstmeisterschaft Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 an unsere SGM Am Sonntag um 14:00 Uhr stand dann wieder der Sport- platz in Blitzenreute/Staig im Mittelpunkt, denn der Tabel- lenzweite aus Langenargen/Kressbronn war zu Gast und wollte sich mit einem Sieg selbst die Herbstmeisterschaft sichern. Das Spiel war zunächst ausgeglichen und Lea hatte die erste Chance, ihr Team in Führung zu bringen. Auf der anderen Seite patzte dann unsere Torspielerin und ließ einen harmlosen Schuss der Gäste durchrut- schen. Kurz danach konnte die sehr starke „2“ der Gäste mit einem guten Anschluss ins kurze Eck auf 0:2 stellen. Nach der Halbzeit das gleiche Bild mit Chancen auf bei- den Seiten. Die Tore fielen allerdings wieder für die Gäste - 0:4 und bereits 50 Minuten gespielt! Was dann passierte war unglaublich! Maylin gelang kurz nach ihrer Einwechslung mit einem Schuss aus ca. 10m das 1:4 und Lena Alber legte in der 58. Minute das 2:4 nach. Die reguläre Spielzeit war abgelaufen und Haifaa versuchte es noch einmal mit einem Abschluss - Treffer zum 3:4. Der Schiri zeigt nun noch 2 Minuten Nachspielzeit an. Noch ein langer Abschlag von Carla, der Ball kommt zu Hanaa - Schuss - Tor - Spielende. 4:4 Herbstmeister - WAHNSINN MÄDELS !!! B-Juniorinnen FV Bellenberg - SGM Baindt-Fronreute 2:3 (Mi 08.11.23) In der zweiten Pokalrunde des Verbandspokals mussten wir in Bellenberg bei Illertissen ran. Eigentlich wollten wir gegen den Bezirksligisten souverän auftreten, doch die Bellenbergerinnen verteidigten insbesondere im eigenen Drittel sehr geschickt und wehrten unsere Angriffe immer wieder ab. Wir spielten quasi dauerhaft in deren Hälfte, doch die Chancenausnutzung war leider zu ineffizient und so kam es, dass zwei Konter über die extrem schnellen Stürmerinnen zur Pause gar zum 2:0 Rückstand führten. Auf unserer Seite standen da zwar schon zwei Pfosten- schüsse durch Stella, ein Ball von Nora, der soeben noch von der Torfrau von der Linie gekratzt wurde sowie un- zählige Ecken zu buche, die aber leider im Ergebnis nicht zählten. In der Halbzeitpause machen wir uns noch mal Mut und bereits 5 Minuten nach Spielbeginn war es Ta- bea, die mit einem beherzten Schuss ins lange Eck den Anschlusstreffer erzielte. Wir warfen nun alles nach vor- ne, es rollte ein Angriff nach dem anderen, und hinten ließen unsere beiden Innenverteidigerinnen Viviane und Vivienne nichts mehr zu. Wir erarbeiteten uns nun Chan- cen durch Jana, Stella, Carla, bevor uns Marie in der 85. Minute nach einer der unzähligen, allesamt gefährlich getretenen, Ecken von Stella, endlich mit dem Ausgleich erlöste. In der zweimal 10-minütigen Nachspielzeit brachte uns dann Stella in der ersten Hälfte mit einem fulminan- ten Schuss aus 25 Metern unter die Latte in Führung und der Sieg war unser. Ein nervenaufreibendes Spiel, dass wir uns leichter vor- gestellt haben, aber der Pokal schreibt eben eigene Ge- schichten. In der nächsten Runde erwartet uns nun mit dem 1. FC Heidenheim ein sehr attraktiver Gegner und vielleicht gelingt uns dann eine Überraschung. Es spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Vi- vienne Pogrzeba, Lena Füssel, Julie Acker, Nora Mohr, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Hedda Said, Marie Ar- menat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Carla Schmidt, Sara Jukic SpVgg Aldingen - SGM Baindt-Fronreute 1:3 Beim Spiel gegen den viertplatzierten Aldingen, wur- den wir bei nasskaltem Wetter kurzfristig auf den neu- en Kunstrasen umgebucht, was uns zunächst verwirrte, doch das war letztlich eher von Vorteil für unsere Technik versierten Spielerinnen. Sie kombinierten von hinten nach vorne und von rechts nach links und hatten bereits in der ersten Viertelstunde zwei hochkarätige Tormöglichkeiten durch Marie nach Hereingabe durch Jana sowie Zuspiel von Hedda. Ebenso sorgte Stella mit wieder extrem gut geschossenen Ecken immer wieder für Gefahr im Straf- raum. Nach ca. 25 Minuten verwandelte Stella dann so- gar eine Ecke direkt, nachdem vorher zwei nur mit Mühe von der gegnerischen Abwehr geklärt werden konnten. Unglücklicherweise landete dann kurz vor der Halbzeit ein Ball unversehens in unserem Netz, so dass wir nur unentschieden in die Pause gingen. Nachdem die Gegnerinnen offensichtlich sehr viel in der Kabine zu besprechen hatten, machten wir uns schon mal auf unserer Hälfte neu warm und legten nach Anpfiff gleich richtig los. Hedda, Tabea oder Sarah kombinierten aus dem Mittelfeld extrem passstark und schnell auf die beiden Außen Jana und Marie und diese wieder zurück in die Mitte. Nach einer geklärten Ecke, bekam Hedda den Ball an der Strafraumgrenze und zog einfach ab in den Winkel. Kurze Zeit später bediente Jana Stella, die mit einem herrlichen Schuss ihren Doppelpack schnürte und für uns den beruhigenden dritten Treffer markierte. Danach gab es noch weitere Chancen, die die Gegnerin- nen abwehrten und so blieb es beim hochverdienten 3:1 Sieg unserer Juniorinnen. Ein Top Spiel unserer Mädels, wenn wir so weiterspielen, klettern wir in der Tabelle weiter hoch. Es spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Vivienne Pogrzeba, Lena Füssel, Julie Acker, Laura Schaz, Nora Mohr, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Hedda Said, Marie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Julia Eberlen Frauenfußball SV Kressbronn - SV Baindt 6:0 Zum letzten Hinrundenspiel ging es an den Bodensee zum SV Kressbronn. Leider hatten wir nur eine Spielerin auf der Bank und nachdem bereits beim Aufwärmen unsere Innenverteidigerin Elena mit Verletzung ausfiel, war klar, dass das Spiel extrem schwer wird. Wir mussten dann umstellen, doch dadurch kam extrem viel Unruhe in die Hintermannschaft und gepaart mit einigen individuellen Fehlern, stand es nach 20 Minuten bereits 3:0. Danach fingen wir uns und konnten bis zur Halbzeit weitere Ge- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 gentore verhindern. In der zweiten Hälfte sortierten wir uns nochmal anders und das Spiel wurde merklich besser, allerdings mussten wir trotzdem noch drei Gegentore hin- nehmen, so dass es am Ende, trotz Leistungssteigerung zu einer deutlichen Niederlage kam. Es spielten: Steffi Hämmerle, Julia Klein, Selin Pfefferle, Selinay Tasyürek, Elena Ilka, Rebekka Lins, Selin Turan, Marie Armenat, Lara Herde, Rebecca Butsch, Alina Braun, Mariella Pedrazzoli Beide Jugendmannschaften im Einsatz SG Aulendorf – SV Baindt 5:5 SG Aulendorf 2 – SV Baindt 2 10:0 Der Zufall wollte es, dass wir mit beiden Ju- gendmannschaften am selben Tag ein Aus- wärtsspiel in Aulendorf haben. Ein ausgeglichenes Spiel unserer ersten Jugend endete mit einem für beide Mannschaften verdienten Punkt- gewinn. Jona und Fabian konnten zwei ihrer drei Spiele gewinnen, Felix steuerte einen weiteren Punkt hinzu. Im Doppel waren unsere Jungs leider chancenlos. Dennoch können wir mit dem Punktgewinn durchaus zufrieden sein. In der Tabelle bleiben wir auf dem vorletzten Platz und haben nun am 25.11. ein echtes Abstiegsduell gegen den Tabellenletzten aus Reute. Es spielten: Jona Klein (2:1), Felix Haller (1:2) und Fabian Striegel (2:1) Die zweite Mannschaft hatte gegen das starke Team und den aktuellen Tabellenführer kaum Chancen ein Spiel zu gewinnen. Dem Sieg am nächsten war Pia, die nach zwei gewonnenen Sätzen leider doch noch nach fünf gespielten Sätzen verlor. Aber auch die Doppelpaarung Ricco und Leopold konnte bei ihrer 4-Satz-Niederlage gut mitspielen und hätte mit etwas Glück einen fünften Satz erzwingen können. Alle anderen Spiele gingen mit mal mehr und weniger deutlichen 0:3 Niederlagen verloren. Das macht aber nichts, es kommen auch noch Gegner, bei denen wir besser mitspielen können. Es spielten: Ricco Haller (0:2), Leopold Koch (0:2), Franz Kreutle (0:2) und Pia Kreutle (0:2) Herren 1 mit erster Saisonniederlage TSG Lindau-Zech - SV Baindt 9:7 Ausschlaggebend für die erste Saisonpleite war die mise- rable Bilanz in den Doppeln, alle vier gespielten Doppel gingen verloren! So mussten wir trotz sieben gewonne- nen Einzeln den Gegnern aus Lindau zum Gesamtsieg gratulieren. Berufsbedingt war Wolfgang Assfalg nicht mit von der Partie, für ihn sprang Robert Nowak ein. Da Lindau-Zech über eine sehr ausgeglichene Mannschaft verfügt, war uns vor Spielbeginn schon bewusst, dass wir im vorde- ren und mittleren Paarkreuz punkten müssen, da es im hinteren Paarkreuz sehr schwer werden würde Spiele zu gewinnen. Und genau so kam es dann auch: Marcel Brückner und Philipp Schwarz dominierten ihre Gegner im vorderen Paarkreuz und konnten alle vier Punkte für Baindt holen. In der Mitte musste Tobias Nowak Schwer- starbeit leisten, um beide Spiele im 5. Satz gewinnen zu können. Nico Scheffold hat aktuell mit einer Formkriese zu kämpfen, konnte aber immerhin in einem Spiel an schon gezeigte Leistungen anknüpfen und dieses gewin- nen. Im hinteren Paarkreuz war für die Gebrüder Nowak, trotz einiger knapper Sätze, leider kein Spielgewinn mög- lich. Durch einen schwachen und vermeidbaren 0:3 Start in den Doppeln mussten wir mit einem 7:8 Rückstand ins Schlussdoppel gehen und hätten uns mit einem Sieg noch ein Unentschieden und einen Punkt retten können. Trotz besserem Spiel als im Eingangsdoppel schafften es Tobias und Marcel leider nicht, das Doppel der Lindau- er zu bezwingen und mussten sich in 4 knappen Sätzen geschlagen geben. Mit dieser Niederlage verlieren wir den Platz an der Ta- bellenspitze und sind nun hinter der 2. Mannschaft aus Amtzell Tabellenzweiter. Nächsten Samstag, am 18.11.2023 um 19 Uhr, folgt das nächste Auswärtsspiel in Meckenbe- uren, bei dem wir uns vor allem in den Doppeln wieder steigern müssen. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (2:0), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (1:1), Thomas Nowak (0:2) und Robert Nowak (0:2) TC Baindt e.V. Saisonabschluss 2023 2019 der letzte gemeinsame Abschluss in geselliger Runde. Nun wollten wir es wieder wagen und luden am 10. November Ver- einsmitglieder und Gäste in die Gaststätte zur Mühle ein. Zur Begrüßung gab es ein Glas Sekt, verfeinert durch kleine Häppchen auf Vereinskosten und anschließend dankende Worte der 1. Vorsitzenden Sibylle Boenke an alle, die sich in der vergangenen Saison im Verein enga- giert haben. Dann wurde das Buffet eröffnet und wir genossen die köstliche Vorspeisenauswahl mit Antipasti, gefüllten Eiern, Salaten, Aufstrichen und versch. Broten. Vor dem leckeren Hauptgang folgten weitere Dankes- worte der 1. Vorsitzenden an ihr Team. Vereinsarbeit mit einem Team, in dem sich jede*r mit ihren/seinen indivi- duellen Fähigkeiten einbringe sowie das harmonische Miteinander - so lasse es sich gut arbeiten. Sie lobte auch die Arbeit des Broschüreteams, das jedes Jahr mit einer ansprechenden und informativen Broschüre den Verein auch nach außen repräsentiere. Vorstandsteam mit Steffi vom Broschüreteam Bevor das Dessertbufett eröffnet wurde, gab es Ehrungen von anwesenden Mitgliedern durch Sibylle und Max Reich, dem 2. Vorsitzenden, für deren 20-, 30- und inzwischen 40-jährige Vereinstreue. Abgerundet wurde der Abschluss durch eine musikalisch untermalte Bildershow mit Fotos der vergangenen Saison. Herzlichen Dank Max für den unterhaltsamen Rückblick! Alles in allem ein gelungener Abend. Ein großer Dank geht an Herrn Kaiser und sein Mühleteam, die durch das her- Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 vorragende Essen in schönem Gasthausambiente dazu beigetragen haben. Inge Fink-Spöri für das Vorstandsteam Auf unserer Vereinswebseite weitere Infos zum Abschluss! Einfach mal vorbeischau- en! ww.tc-baindt.de Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß‘ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder be- suchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 01.12.23 bei Sira Wöhr unter sira.woehr@web.de. Spätere Anfragen können nicht be- rücksichtigt werden. Bitte auch vorab den gewünschten Text mitschicken. Ihre Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Kutschenabschlussfahrt Die diesjährige Kutschenabschlussfahrt findet am Samstag, 09.12.23 statt. Zur Abfahrt treffen wir uns um 12.30 Uhr bei Markus Elbs in Sulpach und fahren nach Gambach zu Familie Wirbel, wo es Würstle und Getränke geben wird. Die Rückfahrt führt dann über den Grünen Berg. Am Abend machen wir einen gemeinsamen Abschluss. Wer mitfahren möchte (Kutschfahrer oder Mitfahrer), darf sich bis zum 26.11.2023 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@ reitergruppe-baindt.de, 0151 53932974) anmelden. Herbstzeit ist Abzeichenzeit Theresa Henzler wurde das Reitabzeichen 5 beim Gut Oberstaig in Berg verliehen. Voraussetzung hierfür war die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang sowie einer Dressurreiterprüfung Kl. E und einer Stilspringprüfung Kl. E. Herzlichen Glückwunsch Alisa! Gratulation an Theresa zum bestandenen Reitab- zeichen. Alisa Schnez wurde das Reitabzeichen 4 (Dressurspe- zifisch) beim RFV Wolfegg verliehen. Hierfür war die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang, einer Dressur- reiterprüfung Kl. L und das Reiten über Bodenricks Vo- raussetzung. Blutreitergruppe Gottesdienst und Zusammenkunft am Samstag, 2. Dezember 2023 Am Samstag, 2. Dezember 2023 besuchen wir die Vorabendmesse um 18:30 Uhr in der Baindter Kirche, wo ein Messgedenken für unsere ver- storbenen Blutreiterkameraden gehalten wird. Anschlie- ßend wollen wir im Gasthaus „Mühle“ einkehren und uns in gemütlicher Runde rückblickend und vorausschauend austauschen. Alle Blutreiterinnen und Blutreiter, Mit- glieder, Jugendliche und Ehemalige bitten wir daran teilzunehmen. Alpinteam Baindt Anmeldung für die Veranstaltungen des Alpinteam SV Baindt auf dem Nikolaus- markt am 02.12. Das Alpinteam Baindt steckt wieder voll in der Saisonvorbereitung, damit unsere Kurse und alle anderen Veranstaltungen wieder gelingen! Zunächst findet am 02. Dezember der Baindter Niko- lausmarkt statt. Wie die vorherigen Jahre nehmen wir hier Anmeldungen für unsere Ski- und Snowboardkur- se entgegen. Diese sind für 13./14.01. und den 20./21.01. am Schetteregg geplant. Ersatzwochenende wäre der 27./28.01. Die Anmeldung beginnt um 11 Uhr. Hierzu bitte für jeden Teilnehmer ein Anmeldeformular von unserer Homepage (www.svbaindt.de) runterladen und voraus- gefüllt mitbringen. Außerdem können Sie sich am Nikolausmarkt für unse- re Ausfahrt am 28.12. an den Sonnenkopf, für die Ferien- kurse in der Fasnetszeit und für unser Jugendlager am 15./16.03. anmelden. Wir bedanken uns bereits im Voraus für ihr Vertrauen und freuen uns auf eine schöne Saison! Ihr Alpinteam Baindt Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Den Nikolaus in Ravensburg und Umgebung jetzt nach Hause buchen Der Nikolaus in seinem prächtigen Gewand und sein Knecht Ruprecht vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) statten auf Wunsch Familien Besuche ab, um den arti- gen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vorzulesen und Geschenke zu verteilen. Um rechtzeitige Anmeldung für die Tage 5. und 6. De- zember wird gebeten. Unsere Teams besuchen Sie i.d.R. zwischen 17:30 Uhr und 20:00 Uhr. Aber auch an anderen Tagen besteht die Möglichkeit des Besuchs in Familien sowie bei Vereinen, Kindertagesstätten oder Firmen. Die Nikolaus-Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlöse kommen zu 100% der ehrenamtlichen Arbeit der Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 DRK-Ortsvereine und Bereitschaften in Oberschwaben zugute. Die Ehrenamtlichen freuen sich Teil dieser schö- nen Familienbegegnung in den wunderschönen Kostü- men sein zu dürfen. Das DRK freut sich über Anfragen, um diese schöne Tradi- tion aufrecht zu erhalten. Es machen mehrere DRK-Orts- verbände bei der diesjährigen Nikolausaktion mit ihren ehrenamtlichen Teams mit. Ansprechpartner sind: Baienfurt-Baindt: Janina v.Watzdorf nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de Tel: 0160/97995424 Ausflug zum Repaircafe in Grünkraut In Grünkraut gibt es seit einem Jahr ein gut funktioni- erndes Repaircafe. Und weil man ja das Rad nicht neu erfinden muss, besuchen die Baindter Initiatoren für ein eigenes Repaircafe am 24.11. die Grünkrauter Initiative. So kann man sich inspirieren lassen und sicher wichtige In- formationen mitnehmen. Zudem wird im „Haus der Mitte“ immer sehr leckerer Kuchen angeboten.... Wer also Lust hat, demnächst in Baindt im Rahmen eines Repaircafes kleine Elekroarbeiten, aber auch Holz- und Textilrepa- raturen zu übernehmen, ist herzlich zu diesem Ausflug eingeladen. Wir treffen uns am Freitag, den 24.11. um 15:15 Uhr vor dem Rathaus. Wegen der Anzahl der Sitzplätze bitte bei Antje Claßen melden: aclass@gmx.net oder 07502 94 11 65. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert KIRCHENCHOR UND JUGENDKANTOREI MARIÄ HIMMELFAHRT BAIENFURT Wir möchten Sie herzlich zu unserem gemeinsamen KIR- CHENKONZERT am Sonntag, 26. November 2023 um 17.00 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt einladen. Zur Aufführung kommen: die Seligpreisungen der Berg- predigt in Liedern für Soli, Chor, Orchester und Piano von Jochen Rieger (*1956) sowie die bekannte Psalmverto- nung für Sopransolo, Chor, Orchester und Orgel von Felix Mendelsohn Bartholdy (1809 - 1847) Psalm 42, “Wie der Hirsch schreit“ das Konzert für Orgel, Orchester und Cembalo von Georg Friedrich Händel (1685-1759) op.7 B-Dur und von Felix Mendelsohn Bartholdy die „Orgelsonate III in A-Dur“ Ausführende: Ingeborg Schöpf, Dresden - Sopran; Lothar Riehmann, Ravensburg - Tenor Carlo Benatti, Mantua/Italien - Orgel Wolfgang Baur, Baienfurt - Piano und Cembalo Orchester aus der Region Leitung: Maria Hummel Eintrittskarten können erworben werden bei. Willi Muschel (Tel.0751/52720, E-Mail: wmuschel@nc-on- line.de oder an der Abendkasse. (15,- €, ermäßigt 12,- €) Kinder bis 12 J. frei Liederkranz Baienfurt Anstehende Termine Volkstrauertag am Sonntag, 19.11.2023, 10:45 Uhr, Friedhof Baienfurt Die „Chorifeen + Friends“ umrahmen musikalisch die dies- jährige Gedenkveranstaltung anlässlich des Volkstrauer- tages auf dem Friedhof in Baienfurt. Adventskonzert am Sonntag, 03.12.2023, 17:00 Uhr, Evangelische Stadtkirche Weingarten Der gemischte Chor „Chorifeen & Friends“ sowie der Män- nerchor des Liederkranzes Baienfurt laden zu einem stim- mungsvollen Adventskonzert am Sonntag, 03.12.2023, 17:00 Uhr in die Evangelische Stadtkirche in Weingarten ein. Freuen Sie sich auf traditionelle adventliche Lieder bis hin zu modernen Arrangements, zum Beispiel von Coldplay. Umrahmt von Orgelstücken und Glockenge- läut erwartet Sie ein besinnlicher Start in die Adventszeit. Der Eintritt ist frei. Spenden sind bestimmt zur Renovie- rung der Evangelischen Stadtkirche Weingarten. Samstag, 09.12.2023, 18.30 Uhr Abendmesse in St Marä Himmelfahrt Baienfurt Musikalische Begleitung durch den Männerchor des Lie- derkranzes Baienfurt Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Meldepflicht: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwer- behinderte Menschen zu beschäftigen Unternehmen melden bis zum 31. März 2024 ihre Daten an die Arbeitsagentur Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwer- behinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitge- berinnen und Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch. Kostenlose Software zur Meldung von Beschäftigten Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen so- wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfü- gung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Seit dem Anzeigejahr 2021 ist die elekt- ronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr erforderlich. Kommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Be- schäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Aus- gleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grund- Nummer 46 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 lage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche In- tegrationsamt gezahlt werden muss, kann ebenso über die Software berechnet werden. Zur Information: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der Beschäfti- gungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt. Beschäftigungsquote Höhe der Abgabe je für Arbeitgeberinnen Monat und unbesetztem und Arbeitgeber Arbeitsplatz 3 Prozent bis unter 5 Prozent 140,- Euro 2 Prozent bis unter 3 Prozent 245,- Euro unter 2 Prozent 360,- Euro Regelungen für kleinere Betriebe Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jah- resdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwen- det. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplat- zes oder die Förderung eines schwerbehinderten Men- schen mit einem Eingliederungszuschuss. Ausblick: Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wird ab 01.01.2024 die Ausgleichsabgabe durch die Einführung einer neuen Staffel erhöht. Sie betrifft diejenigen Arbeit- geberinnen und Arbeitgeber, die keine schwerbehinder- ten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen und kann je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro betragen. Da die Abrechnung immer im Folgejahr erfolgt, kommt der neue Staffelbetrag ab 2025 finanziell zum Tragen. Sie möchten sich über die Einstellung von schwerbehin- derten Menschen in Ihrem Betrieb informieren? Nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4 555520 auf. Gemeinde Baienfurt Kunstausstellung „Ansicht-Landsicht-Durchsicht“ von Katharina Widmaier und Marco Bruckner Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung der Künstler Katharina Widmaier und Marco Bruckner. Vernissage: 24. November 2023, 19 Uhr Laudatio: Kurt Widmaier und Marco Bruckner In all den Jahren ihres künstlerischen Schaffens durch- lief Katharina Widmaier eine sanfte Entwicklung von der Aquarell- und Acrylmalerei bis hin zur Flash-Art, wobei ihre Techniken bis heute durchaus wechseln können. Hatte sich Katharina Widmaier früher eher dem Motto „Farbe ist Leben - Leben ist Farbe“ zugewandt, so ist ihr aktuelles künstlerisches Schaffen hauptsächlich geprägt vom Mystischen, der Weite und der Unendlichkeit der Natur. Auslösende Impulse ihrer Malerei sind das Sehen und das Erleben, Dabei überformt ein inneres Bild das Wahrge- nommene. Die Künstlerin lässt dem Betrachter bewusst Spielräume offen. Nach einer Lehre zum Holzbildhauer widmete Marco Bruckner sich voll und ganz seiner Kunst und ging damit seiner Leidenschaft nach. Seine abstrakten und figürli- chen Werke fanden seitdem immer größere Beachtung in der regionalen und überregionalen Kunstwelt. So nimmt der freischaffende Künstler inzwischen regelmäßig an nationalen und internationalen Ausstellung und Sympo- sien teil. Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses bis zum 19.01.2024 zu sehen und wird auch an den Ad- ventsabenden 15./16. Dezember geöffnet sein. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Günter A. Binder Konstantin Hummel Dorothee Schraube-Löffler Bürgermeister Leiter Kulturbeirat Kunstkuratorin Skibasar Berg Es ist wieder soweit - er Herbst hat uns fest im Griff und die Berge haben den ersten Schnee. Nun wird es Zeit für die neue Wintersportsaison zu wappnen. Der Skibasar bietet die ideale Gelegenheit, gut erhaltene Kleidung, Ski- und Wintersport Equipment jeglicher Art anzubieten und einzukaufen. Warenlisten sind über das Internet auf unserer Home- page www.skibasar-berg.de abzurufen. Die Artikel können aber auch bei der Annahme regist- riert werden. Angeboten werden: Alpin- und Langlaufski, Snowboards, Schuhe, Ski- Oberbekleidung, Helme, Schlittschuhe etc. für Erwachsene und Kinder Am Annahme- und Verkaufstag stehen wir Ihnen zur Be- ratung gern zur Seite. An unserer „Schneebar“ gibt`s kühle Getränke und heiße Waffeln! Weitere Informationen können Sie über unsere Home- page erhalten. Letztes Jahr konnten wir mit den Erlösen aus dem Ver- kauf, folgende soziale Projekte unterstützen: Brennesel, Sonja Reischmann Stiftung, Frauen & Kinder in Not e.V., Tierheim Berg, und noch weitere Einrichtungen. Termin: Samstag, 25. November 2023, von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Veranstaltungsort ist die Festhalle bei der Grundschule in Berg. Warenannahme: Freitag, 24.11.2023 von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr und Warenrückgabe: Samstag, 24.11.2023 von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Homepage: www.skibasar-berg.de ---------- 37. Vogter Adventsmarkt Samstag, 25.11.2023, 11.00 – 19.00 Uhr, in und an der Allgäutorhalle Zum Start in die vorweihnachtliche Zeit lädt der 37. Vogter Adventsmarkt am Samstag, 25.11.2023 zu einem Besuch ein. „Klein aber fein“ stimmen die über 30 Stände in und um die Allgäutorhalle mit einem vielseitigen Angebot an Kränzen, Plätzchen, Strickwaren, Schmuck, Holzkunst, Näh- und Filzarbeiten, weihnachtlicher Dekoration und vielem mehr auf die vorweihnachtliche Zeit ein. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Für das leibliche Wohl ist durch die Vogter Vereine bestens gesorgt. Umrahmt wird der Adventsmarkt auch in diesem Jahr von einem bunten Programm, das für beste Unter- haltung vor allem auch für unsere kleinen Gäste sorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Landratsamt Ravensburg Adventsmarkt in Schloss Achberg Regionale Produkte und stimmungsvolle Musik bei der Veranstaltung des Schlosscafés Am Samstag, 25. November, ab 13 Uhr öffnen sich die Tore des Schlosshofs für einen stimmungsvollen Adventsmarkt. Inmitten von weihnachtlichen Klängen bieten Stände mit handgemachten, regionalen Geschenken die perfekte Ge- legenheit, einzigartige Weihnachtsgeschenke zu finden. In magischer Atmosphäre verwöhnt das Schlosscafés, un- ter der Leitung von Sibylle Bezold, die Besucherinnen und Besucher mit kulinarischen Köstlichkeiten. Und wenn die Dämmerung einbricht, lädt ab 16 Uhr ein gemütliches La- gerfeuer im Schlossgarten zum Verweilen ein. Die Gäste können sich bei einer herzhaften Linsensuppe aufwärmen und einen Becher Glühwein oder Kinderpunsch genießen. Bei sehr schlechtem Wetter muss der Adventmarkt lei- der abgesagt werden. Informationen, ob der Advents- markt stattfinden kann, gibt es tagesaktuell unter www.schloss-achberg.de. Der Adventsmarkt ist eine Veranstaltung des Schlossca- fés. Die Innenräume von Schloss Achberg sind während des Adventsmarktes für die Öffentlichkeit nicht mehr zu- gänglich, da sich das Schloss bereits in der Winterpause befindet. Für Anfragen und weitere Informationen steht Ihnen Sibylle Bezold gerne zur Verfügung: Telefon +49 (0) 151 23959511 oder schlosscafe.achberg@gmx.de Schloss Achberg 88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 I info@schloss-achberg.de www.schloss-achberg.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LKK-Kurzkur - Wenn nicht jetzt, wann dann? Warum den Winter nicht für eine entspannte Auszeit nutzen und dabei die Gesundheit stärken? Die Sozialver- sicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bie- tet Versicherten mit der LKK-Kurzkur genau die passen- de Möglichkeit. LKK-Kurzkuren werden bundesweit in dafür qualifizier- ten Einrichtungen angeboten. Auf dem Programm ste- hen je nach Kurklinik Nordic-Walking, Herz-Kreislauf- training, Wirbelsäulengymnastik, Muskelaufbautraining, Rückenschule, Autogenes Training, Entspannungsübun- gen, Stressbewältigungsseminare und Ernährungsbera- tung. Für die Teilnahme ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Genehmigung abwarten - dann erst buchen Die LKK erstattet einmal pro Kalenderjahr die Kosten für die Präventionskurse einer LKK-Kurzkur. Wichtig zu wis- sen: Die Kostenerstattung muss vor Kurzkurantritt von der LKK genehmigt werden. Interessierte sollten daher rechtzeitig einen Antrag stellen und erst nach der Geneh- migung einen Termin bei der Kureinrichtung buchen. Die Voraussetzungen für die Erstattung der Kursgebühren sind, dass die Teilnehmenden mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten besuchen und dass die LKK ihnen noch kei- ne anderen Präventionskurse in diesem Jahr bezuschusst hat. LKK-Kurzkuren umfassen drei bis sieben Übernach- tungen. Zur Auswahl stehen Einzel- oder Doppelzimmer sowie Halb- oder Vollpension. Die Kosten für Unterbrin- gung, Verpflegung, Kurtaxe oder andere Leistungen tra- gen die Teilnehmenden selbst. Weitere Informationen zur LKK-Kurzkur, zu den Anbietern und zu den Terminen gibt es online unter www.svlfg.de/ lkk-kurzkuren. SVLFG Landratsamt Ravensburg Online-Vorträge und Workshops unseres Ernährungs- zentrums im November/Dezember Aufgrund großer Nachfrage bietet unser Ernährungszen- trum bei verschiedenen Veranstaltungen Zusatztermine an. Hiermit informieren wir über alle aktuell geplanten Veranstaltungen im November und Dezember. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 22. November Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nahrung gelingt, vermittelt Andrea Geissler im Vortrag „Babys ers- ter Brei“. Referentin Andrea Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstel- lung - unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 22. Novem- ber um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Buntes Herbstgemüse für graue Tage: Workshop am 29. November in Bad Waldsee So bunt wie die Farben im Herbst, so vielfältig ist das An- gebot an Gemüsesorten zur Haupterntezeit. Gemeinsam mit Referentin Monika Wessle werden im Workshop le- ckere Gerichte aus Fenchel, Rote Bete, Pastinake, Kürbis, Schwarzwurzel, Rosenkohl und Kraut zubereitet und im Anschluss verkostet. Von Suppen, über Aufläufe, Strudel und Blechgerichte bis zu pikanten Kuchen ist alles dabei. Der Workshop findet am Mittwoch, 29. November um 17.30 Uhr in Bad Waldsee, Schillerstraße 34 statt. Der Kostenbeitrag liegt bei 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Bärenstarke Kinderkost - Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 13. Dezember Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 13. Dezember um 18:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige in der Sonderveröffentlichung «Weihnachtsgrüße & Neujahrswünsche» in der Kalenderwoche 51/2023. online www.duv-wagner.de/weihnachtsanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen An- gaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Anzeigenschluss: Freitag, 1. Dezember 2023 Später eingereichte Aufträge erscheinen im allgemeinen Anzeigenteil. Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich spare 15% durch Buchung der Region: Ich wähle die Musteranzeige Nr. Meine Anzeige soll in s/w erscheinen Text für meine Glückwunschanzeige: (Firmenanschrift + wenn gewünscht zusätzlicher Text wie z.B. Öffnungszeiten, Betriebsferien, ...) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Ihr Logo Senden Sie uns Ihr Logo an anzeigen@duv-wagner.de Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige, aus Ihren Firmendaten und dem (optionalen) zusätzlichen Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 46 Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Bezirksleiter Daniel Barth 01516-4685085 daniel.barth@lbs-sued.de Mitarbeiter (m/w/d) Lösungsherstellung Ravensburg Süd • Vollzeit • Job-ID: 42669 Mit Ihrem pharmazeutischen oder technischen Hintergrund stellen Sie mit größter Sorgfalt Arzneimittellösungen her. Mechaniker (m/w/d) Pharmazeutische Produktion Ravensburg Süd • Vollzeit • Job-ID: 42943 Sie verantworten die Vorbereitung, Bedienung und Überwachung unserer technischen Produktionsanlagen und sorgen für einen störungsfreien Produktionsablauf. 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