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ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 8 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B if a n g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 25.05.2018 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 14 5 Satzung 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 21 7 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 34 8 Begründung – Sonstiges 36 9 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 38 10 Begründung – Bilddokumentation 39 11 Verfahrensvermerke 40 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung Mischgebiet Die Nutzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 6-8 BauNVO (Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerb- liche Nutzungen geprägt sind, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzung nach § 6 Abs. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 BauNVO bezeichneten Teile des Gebiets) wird nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 6 BauNVO; Nr. 1.2.2. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) MI Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen am Schnittpunkt der Außenwand (au- ßen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern zulässige, untergeordnete Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bau- teile maßgeblich. Dies gilt nicht für zulässige, jedoch nicht mehr als untergeordnet einzustufende Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dach- aufbauten, die im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen. Hier ist die Wandhöhe am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) des Widerkehres, Zwerchgiebels oder Dachaufbaus zu messen. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen am höchsten Punkt des Firstes ge- messen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) Nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig ED Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablone) Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flächen für Gara- gen und/oder Carports zulässig. Für folgende Nebenanlagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − Nebengebäude (keine Garagen): max. 40 m3 Brutto-Rauminhalt (außen), max. 16 m2 Grundfläche und max. 3,25 m Gesamthöhe (höchste Stelle gegenüber dem natürlichen Gelände) ; die Summe der Brutto-Rauminhalte dieser Nebengebäude je Grund- stück darf 75 m3 pro Grundstück) nicht überschreiten; − nicht überdachte Wasserbecken: max. 100 m3 Beckeninhalt; ma1. Größe 5 % der Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; − freistehende thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 9 m2 pro Grundstück; zulässig nur in ei- nem Bereich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücks- grenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Neben- gebäude zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) GA Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 7 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrs- flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, dem Regenwasserkanal ungedrosselt zuzufüh- ren. Vor Einleitung in den Sulzmoosbach ist eine Retention vorge- schaltet. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 8 Pflanzungen in dem Bau- gebiet (private Grundstü- cke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro Grundstück ist mindestens 1 Laubbaum aus der u.g. Pflanz- liste zu pflanzen. Bestehende Bäume, die dauerhaft erhalten werden, sind auf dieses Pflanzgebot anrechenbar. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 9 Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebauungs- planes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 10 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" der Ge- meinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bi- fang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erwei- terungen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollstän- dig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 8. Änderung des Bebau- ungsplanes "Bifang" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für deutlich untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sowie für Garagen und Nebenanlagen sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) SD/WD Dachform alternativ Satteldach, Walmdach (letzteres auch als Zelt- dach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 11 Solar- und Fotovoltaikan- lagen auf Dächern Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher, die z.B. bei Garagen und Nebenanlagen zulässig sind. Die Auf- ständerung thermischer Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut be- trägt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: − Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 26° − max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 12 − Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m − Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der je- weiligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unbe- rücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen ab einer Dachneigung von 18° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Bei Dächern mit einer Dachneigung unter 18° sind sowohl Dachplat- ten als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnen- kollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 13 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Einfriedungen und Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,25 m über dem end- gültigen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche) auf Grund der vorhandenen Topografie er- forderlich sind. Sie sind − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen und − müssen ab einer Höhe von 0,75 m abgestuft ausgeführt werden. Maßgeblich ist die Höhe der einzelnen Stufen. Sie sind an den natürlichen Geländeverlauf anzupassen, dürfen aber ein Gesamt- Steigungsverhältnis von 1:1 nicht überschreiten. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 8. Änderung des Be- bauungsplanes "Bifang" (siehe Planzeichnung) Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "1. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "5. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Zäune sollten zur Geländeoberfläche hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 488 487 Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 15 Wasserleitung Gasleitung Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Um das Eintreten eines Verbots-Tat- bestandes im Sinne des § 44 BNatSchG zu verhindern, sind für die Rodung vorgesehene Gehölze vor ihrer Beseitigung auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um zu prüfen, ob hier besonders ge- schützte Tiere (z.B. höhlenbewohnende Tierarten wie Vögel oder Fle- dermäuse) vorkommen und um sicherzugehen, dass deren Ruhestät- ten nicht ersatzlos zerstört werden. Rodungen sind ausschließlich im Winter-Halbjahr (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) durchzu- führen. Im Falle eines Nachweises geschützter Arten sind ggf. arten- schutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (z.B. Anbringung von Nistkäs- ten) vorzunehmen. Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Wasserleitung der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Gasleitung der Thüga Energienetze GmbH (siehe Planzeichnung) Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW Regional AG, die Leitung kann bei Umsetzung der Planung in den hierfür erforderlichen Bereichen verlegt werden (siehe Plan- zeichnung) Stromleitung Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 16 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Breitbandkabel der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) Grundwasserdichte Un- tergeschoße Innerhalb des Baugebietes ist aufgrund der vorgesehenen Behand- lung des Niederschlagswassers mit einem Vernässen des Arbeitsrau- mes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasser- dichten Untergeschoß ausgeführt werden. Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Breitbandkabel Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 17 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räume, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverän- dert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Doku- mentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denk- malschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Verunrei- nigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbun- gen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Land- ratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 18 für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Plan- zeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 19 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 25.07.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom 25.05.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 25.05.2018. Der 8. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 25.05.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die Inhalte des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974) sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen, die sich auf diesen Bereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" beziehen, werden für diesen Bereich vollständig durch diese 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschrif- ten − Zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern − zu Widerkehren und Zwerchgiebeln − zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 21 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Der Planbereich befindet sich im Ortsteil "Bifang" der Gemeinde Baindt. Das Plangebiet grenzt direkt an dem im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Bifang" als Mischgebiet (MI) festgesetzten Bereich. Das Plangebiet selbst ist hier als "Verkehrsgrün", "Stellplätze", Außenbegrenzung Lärmschutzwall" und "Standort von hochgewachsenen Bäumen" festgesetzt. Um die Ansiedlung gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, soll in diesem Bereich ebenfalls ein Mischge- biet (MI) festgesetzt werden. Die Erschließung ist über die "Zeppelinstraße" und die "Boschstraße" sichergestellt. Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" soll eine städtebauliche Nachverdichtung ermögli- chen. Die damit erzielte effiziente Flächennutzung trägt dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenent- wicklung" Rechnung. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Ver- fahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (§ 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf- grund der 8.Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr.4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im zentralen, nördlichen Bereich in der Gemeinde Baindt. Im westlichen Bereich der Planung stößt der Geltungsbereich dieser Planung an den im Geltungs- bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "1. Änderung des Bebauungsplanes Bifang" als Mischgebiet (MI) festgesetzen Bereich, und zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Beim Ände- rungsbereich handelt es sich um Bestandsbebauung sowie eine Wiesenfläche, die unmittelbar süd- westlich der "Zeppelinstraße" liegt. Von dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 132/1 (Teilfläche) zu den westlich anschließenden Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 132/22 und 132/29 fällt das Gelände in Form einer Böschung ab, die Böschung ist insbesondere im südwestlichen Änderungsbereich mit Gehölzen bestanden (u.a. Weiden). Es befinden sich keine Schutzgebiete für Natur und Landschaft sowie keine gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope im Einwirkraum der Planung. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 22 Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 132/1(Teilfläche), 132/22, 132/27, 132/29 und 132/31. Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überprüfende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich bestehenden Gebäude. Im Osten, Süden und Westen befindet sich Wohn- und Gewerbebebauung. Im Norden grenzt Wohnbebauung und eine landwirtschaftliche Fläche an. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Ein- zelelemente vorhanden. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" soll eine städtebauliche Nachverdichtung auf einer Wiesenfläche ermöglichen sowie die Rechtsgrundlage für die Bestandsbebauung schaffen. Eine effiziente Flächennutzung trägt dem Ziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" Rechnung. Das Plangebiet selbst ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan derzeit als "Außenbegrenzung Lärm- schutzwall" und "Standort von hochgewachsenen Bäumen" festgesetzt. In diesem Bereich verlief die Bundesstraße B 30, die jedoch an anderer Stelle realisiert wurde. Auf Grund vom mangelnden Wohnraum- und Gewerbeflächen in der Gemeinde Baindt soll an dieser Stelle nun ein bebaubares Grundstück entstehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient somit der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Bedarfs der ortsansässi- gen Handwerkerschaft. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nach- frage nach Wohn- und Gewerbegrundstücken decken könnten. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten. Durch die Auswei- sung des Baugrundstücks sowie durch konkrete planerische Überlegungen zur Ausweisung in Bi- fang wird der Forderung einer Verknüpfung von Arbeitsplätzen mit einem entsprechenden Angebot an Wohnungen nachgekommen. Die Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 23 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin größtenteils als gemischte Fläche (M) und geringfügig als Grünfläche (G) dar- gestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Mischgebie- tes (MI). Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geänderten Ausformung im östlichen Bereich der 8. Än- derung und der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung jedoch noch als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Die Planung steht mit dem Planfeststelllungsbeschluss zur B 30 in diesem Bereich in Einklang. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Im Rahmen einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB wurde insbesondere auf den Artenschutz hingewiesen. Es ist eventuell eine Rodung von Bäumen notwendig. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum sowie Arbeitsplätze für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstrument geschaffen werden. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass Neubauten zu der vorhandenen Sied- lungsstruktur hinzutreten, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Zudem soll der Bestand gesichert und nachverdichtet werden. Die Planung gewährleistet, dass sich das beplante Mischgebiet (MI) mit dem bereits existierenden Mischgebiet (MI) durchmischt. Die Systematik der 8. Änderung entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizier- ter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Vo- raussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 24 Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" erfolgt im so genannten beschleu- nigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 8. Änderung leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Bereich wird als Teilbereich des Gesamtplanes "Bifang" angesehen. Er regelt die bauliche Nutzbar- keit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Stand vor der Änderung Für den Bereich gilt vor dieser Änderung der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Bifang" (Fassung vom 06.11.1973, rechtskräftig mit Genehmigung vom 19.07.1974). In diesem sind Verkehrsflä- chen samt deren Begleitgrün sowie Stellplätze festgesetzt. Zudem befindet sich im östlichen Bereich die Festsetzung eines Lärmschutzwalles entlang der geplanten Umfahrung der Bundes-Straße 30. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ist der Bereich der vorliegenden Än- derung als Mischgebiet (MI) mit bis zu zwei Vollgeschossen in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen sowie die zulässige Grundfläche geregelt. Die maximale Höhe an der Traufseite ist mit 3,60 m im südlichen bzw. 6,40 m im nördlichen Bereich verbindlich geregelt. Diese erfolgt in Bezug auf die in der Plan- zeichnung festgesetzt Erdgeschoß-Fußbodenhöhe. Die örtlichen Bauvorschriften lassen eine Satteldach-Bebauung mit einer Dachneigung zwischen 30-35° zu. Weiterhin sind Bauvorschriften zu allgemeinen Gestaltungsgrundsätzen sowie Dach- aufbauten, Materialien, Einfriedungen, Stützmauern sowie Aufschüttungen und Abgrabungen ge- troffen. Da im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" ausschließlich der 1. Bauabschnitt rechtsverbindlich wurde, es sich bei den o.g. Festsetzungen jedoch um jene im Bereich des 2. Bau- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 25 abschnittes handelt, sind diese nicht bindend. Sie wurden jedoch im Zuge der vorliegenden 8. Än- derung als Anhaltspunkte zu Grunde gelegt, da die bestehende Bebauung im Bereich der 8. Ände- rung sich an diesen Festsetzungen orientiert hat. . 6.2.6 Planungsrechtliche Vorschriften (Stand nach der 8. Änderung) Für den Bereich ist ein Mischgebiet (MI) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im Mischgebiet ist ein Ausschluss von Gartenbaubetrieben, Tankstellen und Vergnügungsstätten gem. § 6 Absatz 2 Nr. 6-8 BauNVO vorgesehen. Die genannten Nutzungen würden für den Bereich und deren umgebenden Grundstücke zu einem unlösbaren Konfliktpotenzial führen. Es lassen sich somit keine Gebäude erwarten, die die immissionsschutztechnischen Anforderungen erfüllen, um neben einer überwiegenden Wohnbebauung zu existieren. Darüber hinaus sind weder Grundstücksbemessung noch Erschließungssituation für diese Nutzungen geeignet. − Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten ist durch den störenden Charakter auf das gesamte Umfeld begründet. Der Ort befindet sich im ländlichen Raum, fernab einer geeigneten Anbindung an geeignee und vorhandene Strukturen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,50 ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,50 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Mischgebiete. Die Werte orien- tieren sich an den Vorgaben der nach Westen anschließenden Bebauung sowie am Bestand. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zu- fahrten etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorlie- genden geplanten Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 26 Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weitergehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch die eingearbei- teten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachauf- bauten oder Dacheinschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird ein- deutig geregelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wandhöhe herangezogen wird. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die Fest- setzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Mischgebietes (MI) stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie geringfügig über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Ga- ragen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der jeweili- gen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 27 Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von nicht störenden, ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarheiten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszu- räumen (Zulässigkeit und Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwick- lungen ausgeschlossen. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. 6.2.7 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports Flä- chen für Nebenanlagen vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontroll- schächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missver- ständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Orts-Teiles "Bifang" zu Fuß erreichbar (Schule, Kindergarten, Rathaus). Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 28 6.2.8 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und die "Boschstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. 6.2.9 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Niederschlagswasser wird ungedrosselt in die Regenwasserkanalisation eingeleitet und läuft dann über eine vorgeschaltete Retention in den Sulzmoosbach. Das anfallende Niederschlagswasser kann über Rückhaltezisternen gedrosselt und dann dem Re- genwasserkanal zugeführt werden. Sickerschächte und Rigolen sind nicht zulässig. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 29 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt innerhalb des bebauten Bereiches der Gemeinde Baindt am nördlichen Orts- rand und gliedert sich in zwei Teile auf: Im Westen befinden sich drei bereits bebaute Grundstücke, die unmittelbar an Wohngrundstücke angrenzen. Im Südosten soll ein zu bebauendes Grundstück festgesetzt werden, das momentan aus einer Wiese und einer mit Sträuchern bewachsenen Bö- schung besteht. Nach Nordosten und Norden wird das Plangebiet von der Zeppelinstraße begrenzt. Südöstlich des Plangebietes liegen eine Wiesenfläche, ein teilversiegelter Platz sowie ein Rad- und Fußweg. Im weiteren Umfeld dieses Weges sowie der Zeppelinstraße befindet sich Wohnbebauung. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Westen des Plangebietes befinden sich bebaute Grundstücke mit Gärten, in welchen eine auf Ubiquisten bzw. Kulturfolger beschränkte Fauna zu erwarten ist. Im südöstlichen unbebauten Bereich besteht im Moment eine innerörtliche Wiesenfläche sowie eine in Nord-Süd- Richtung verlaufende Böschung mit Sträuchern und Bäumen. Die Wiese ist Teil eines größeren, in Nord-Süd-Richtung durch Baindt verlaufenden Grünzuges (ehemaliger Verlauf der zwischenzeitlich zurückgebauten/verlegten B 30), der weiter südlich auch mit Bäumen bepflanzt wurde und wie eine Grünanlage gepflegt wird (d.h. es erfolgt vermutlich keine Düngung, sondern lediglich eine regelmäßige Mahd). Bei den auf der Böschung im Westen stehenden Gehölzen handelt es sich Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 30 überwiegend um Laubsträucher mittleren Alters (u.a. Weiden). Die Gehölze sind potenzielle Brut- stätten für zweigbrütende, für den Siedlungsraum typische Vogelarten. Über besondere Artenvor- kommen ist nichts bekannt. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Es liegen keine Schutzgebiete und Biotope im Plangebiet. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop liegt ca. 455 m südöstlich des Plangebiets ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)"), Nr. 1-8124-436-7124). Etwa 550 m südwestlich des Plangebietes beginnt jenseits bestehender Bebauung eine Teilfläche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen daher würmzeitliche Sedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel) an. Ursprüng- lich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits versiegelt oder teilversiegelt (Bebauung und Zu- fahrten) und anthropogen geprägt (Gärten). Im südöstlichen unbebauten Bereich wurden die ur- sprünglich vorkommenden Böden durch den Bau und späteren Rückbau der (ehemaligen) B 30 im unmittelbaren östlichen Anschluss bereits in größerem Umfang umgelagert und verändert. Derzeit ist hier nicht mehr von natürlichen Bodenbedingungen auszugehen. Da die in diesem Bereich vor- kommenden Böden jedoch vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewach- sen sind, können sie ihre Funktion vermutlich noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Ur- sprünglich kam den Lehmböden eine hohe Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe zu, während sie nur eine mittlere Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf hatten. Über die oben beschriebenen in der Vergangenheit ausgeführten Straßenbaumaßnahmen hinaus sind keine Vor- belastungen (z.B. Altlasten) auf der Fläche bekannt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Es sind keine Gewässer betroffen. Über den Grundwasserflurabstand liegen keine Informationen vor. Auf Grund der Lage oberhalb des Talraums des Sulzmoosbachs ist von einem ausreichenden Grundwasserflurabstand auszugehen. Auf Grund der leichten Hanglage ist mit abfließendem Hangwasser zu rechnen. Die unversiegelten sickerfähigen Böden im südöstlichen Bereich sind als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt von einer gewissen Bedeutung. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Die vorhandenen Bäume und Sträucher im gesamten Plangebiet produzieren in geringem Umfang Frischluft. Für die Kaltluftproduktion ist der südöstliche unbebaute Bereich auf Grund der offenen, aber kleinflächigen Wiese von geringer Bedeutung. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet liegt in einer bereits überwiegend bebauten Umgebung im Übergangsbereich von bestehender Bebauung zu einem innerörtlichen Grünzug. Der unbebaute südöstliche Bereich ist sowohl von der Zeppelin- Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 31 straße als auch von den umliegenden Wiesenflächen und Wohnhäusern gut einsehbar. Vom Plan- gebiet selbst bestehen auf Grund der höher im Ort befindlichen Lage über den Grünzug hinweg recht weitreichende Sichtbeziehungen nach Süden. Auf Grund des Ortsrand-Zugangs zur freien Landschaft kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung für die Erholung zu. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im bereits bebauten Bereich des Plangebietes ist nicht mit einer Veränderung des Schutzgutes zu rechnen. Durch die Errichtung des Baukörpers im unbebauten südöstlichen Be- reich des Plangebietes geht jedoch die bestehende Böschung sowie die Wiesenfläche als Lebens- raum für Pflanzen und Tiere verloren. Vor der Rodung der Gehölze entlang der Böschung sind diese auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um sicherzugehen, dass keine Ruhestätten höhlenbe- wohnender Tierarten zerstört werden. Die Rodungen sind ausschließlich in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Generell gilt, dass auf den Grundstücken mind. ein Laub- baum neu zu pflanzen ist. Als Anreiz zur Erhaltung der vorhandenen Gehölze sind bestehende Bäume, die dauerhaft erhalten werden, auf dieses Pflanzgebot anrechenbar. Insgesamt handelt es sich auf Grund der Kleinflächigkeit um einen geringen Eingriff in das Schutzgut. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Es sind keine Schutzgebiete oder Biotope von der Planung betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Auswirkungen auf das Schutzgut beschränken sich auf den südöstlichen unbebauten Bereich des Plangebietes. Durch die dortige mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funk- tionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich des neuen Bau- körpers kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen ist insgesamt ge- ring, da es sich lediglich um ein neues Baugrundstück handelt. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung im südöstlichen Bereich verbundene Versiegelung reduziert sich die Durchlässigkeit der be- troffenen Böden für Niederschlagswasser. Spürbare Auswirkungen auf die Grundwasserneubil- dungsrate bzw. den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Entfallende Gehölze sind durch Neupflanzungen zu Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 32 ersetzen (mind. ein Baum), so dass diese zusammen mit den bereits bestehenden Gehölzen eine Frischluftversorgung weiterhin gewährleisten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Umsetzung der Planung kann ein einzelnes Gebäude am bisherigen Ortsrand neu errichtet werden. Die zwi- schen der westlich angrenzenden Wohnbebauung sowie der weiter südöstlich des Plangebietes lie- genden Wohnbebauung verlaufende Grünfläche bleibt erhalten und ist weiterhin als Naherholungs- gebiet nutzbar. Jenseits der Zeppelinstraße geht das bestehende Wohngebiet zusätzlich in offene Landschaft über, sodass für die angrenzenden bzw. im nahen Umfeld liegenden, bebauten Grund- stücke nicht mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen bzw. landschaftlichen Umfeldes zu rechnen ist. Die Erholungsnutzung wird durch die Planung somit nicht eingeschränkt und bleibt weiterhin möglich. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Pro privatem Grundstück ist mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. Dadurch wird eine angemes- sene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten der Wohngrundstücke möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zur Geländeoberfläche einhalten. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 33 Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Als Anreiz hierfür sind Bäume, die erhalten werden, auf das festgesetzte Baum-Pflanzgebot anrechenbar. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 34 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach und das Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach). Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben. Gleichzeitig sind Vorschriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die unter- geordneten Bauteile wie Dachgauben, Garagen und Nebengebäude. Die Regelungen für Dachauf- bauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Fotovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie ermöglichen. Thermische Solar- Fotovoltaikan- lagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdächer, die z.B. bei Garagen und Neben- anlagen zulässig sind. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 26° sind Dachaufbauten zulässig. Für Dachneigungen unter 26° sind Dachgauben nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie dem Bauherrn ausreichend Spielraum zur Verwirklichung individueller Gestaltungswünsche.Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rot- braun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 35 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauweise auszuführen. Gleiches gilt für Stützkonstruktionen. Die Höhe bestimmt sich ab Geländehöhe. Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 36 9 Begründung – Sonstiges 9.1.1 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,21 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Baufläche als MI 0,21 100,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes"Bifang" sind keine weiteren Erschließungsmaßnah- men erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 37 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen 9.3.2 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 25.05.2018) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2018 enthalten): 9.3.3 − Ergänzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser − Ergänzende Hinweise zum Brandschutz − Redaktionelle Änderung des Punktes 4.15 zu grundwasserdichten Untergeschossen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 38 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als gemischte Bauflächen (M) und Grünfläche Gemeinde Baindt 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 41 Seiten, Fassung vom 25.05.2018 Seite 39 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten (Standort Findlingspark) Blick von der Zufahrt Boschstraße 50/2 nach Nordosten auf den Gel- tungsbereich[mehr]

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    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ab welchem Zeitpunkt Baugrundstücke in der Gemeinde Baindt zum Kauf anstehen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Bauplätze im Baugebiet Grüner Berg/Stöcklisstraße im Frühjahr 2022 vergeben werden. Grundstücke im Baugebiet Lilienstraße können voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erworben werden. Die genauen Termine werden zeitnah auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. August 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Am 04.10.2021 um 19:00 Uhr findet eine Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement statt. b) Förderprogramm Jungbäume für das Oberland Ein Antrag auf Zuwendung für das Förderprogramm wurde fristgerecht beim Landratsamt gestellt. Die Förderzusage kommt voraussichtlich diese Woche. Mit dem Förderprogramm werden kommunale Sammelbestellungen von Streuobstbäumen gefördert, inkludiert ist in den Eigenanteil von 25 € der Bürgerinnen und Bürger nicht nur das Pflanzgut, sondern auch das richtige Befestigungs- und Baumschutzmaterial (Baumpfähle, Kokosgarn und Wühlmauskörbe) und vor allem der notwendige Pflanzenschnitt und die jährlichen Erziehungsschnitte in den ersten 5 Jahren nach der Pflanzung. Den Rest der Kosten teilen sich das Landratsamt und die Gemeinde je zur Hälfte. Voraussichtlicher Anteil für die Gemeinde und Landratsamt liegen gemäß der Schätzung je bei ca. 30 € pro Baum. 2019 hat die Gemeinde Baindt insgesamt 51 Bäume, im Jahr 2020 32 Bäume bestellt. c) Baugebiet Fischerareal Die Kontaktbörse für potentielle Baugemeinschaften ist auf der Homepage online. Unter www.baindt.de/fischerareal findet man hierzu alle Informationen. d) Feuerwehr – Ausgabe von Sandsäcken Eine Aktion ist mit der Jugendfeuerwehr geplant, jedoch scheitert es zur Zeit noch an der Lieferung der Sandsäcke. e) Wanderkarte Altdorfer Wald Die Wanderkarte vom Altdorfer Wald ist ab sofort für 5 € auf dem Rathaus zu erwerben. TOP 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes "Bifang Erweiterung" für die Verlängerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: http://www.baindt.de/fischerareal In der Gemeinderatssitzung am 02.07.2019 wurde für eine Gartenhütte mit den Abmessungen 3,00 m auf 4,00 m und einer Höhe von 2,50 m bereits das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang- Erweiterung“ erteilt. Gebaut wurde die Hütte 3,50m x 4,50m und 2,48m hoch, wofür ein Befreiungsantrag nachgereicht wurde, der in der Sitzung des Gemeinderats am 10.12.2019 abgelehnt wurde. Daraufhin erfolgte von der Baurechtsbehörde eine Baueinstellungsverfügung. Aus der Nachbarschaft wurde eine Überprüfung der Höhe der Gartenhütte verlangt. Nachdem dies geschehen ist, wurden die Pläne nochmals geändert, so dass nun die grenzprivilegierten Maße zum Nachbargrundstück eingehalten sind. Von der Baurechtsbehörde im Landratsamts Ravensburg wurde uns ein Schreiben zugesandt mit einer Begründung, warum die Entscheidung der Gemeinde Baindt aus Sicht der Baurechtsbehörde nochmals überdacht werden sollte und mit der Bitte um erneute Beratung und Beschluss in der nächsten Sitzung. Im Schreiben wird ausgeführt: Hinsichtlich der Nebenanlage gemäß § 14 BauNVO (Holzschuppen) wird auf die durch Bebauungsplanänderung vorgegebenen Festsetzungen verwiesen. Demnach sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO ausnahmsweise zulässig, soweit Belange des Städtebaus nicht beeinträchtigt werden. Für den baurechtlich verfahrensfreien Holzschuppen gelten dabei die in der Bebauungsplanänderung noch gesondert festgesetzten Vorgaben. Für das Nebengebäude bedarf es somit einer Entscheidung der Gemeinde über die im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehene Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB. Gleichzeitig bedarf der Holzschuppen noch einer Befreiung gemäß § 31 Abs.2 BauGB von den Festzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Volumen über 20 m³, Dachform und Dacheindeckung. Belange des Städtebaus sieht die Baurechtsbehörde bei der Nebenanlage grundsätzlich nicht beeinträchtigt, zumal die Gemeinde bereits dem vorherigen Antrag zugestimmt hat. Die Gemeinde hat bereits mit ihrer ursprünglichen Zustimmung zur Befreiung von den Festzungen des Bebauungsplanes dokumentiert, dass ein Abweichen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich und auch städtebaulich vertretbar ist. Die nunmehr vergrößerte Ausführung, welche einer erneuten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bedarf, sprengt nicht den Rahmen, um eine städtebauliche Unvertretbarkeit begründen zu können. Die Baurechtsbehörde sieht im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an, ebenso sind die Befreiungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar und zu erteilen. Die Gemeinde wird hiermit aufgefordert, nochmals aufgrund der im Schreiben dargelegten rechtlichen Einschätzung der Baurechtsbehörde in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ggfs, das Einvernehmen zu ersetzen und die Ausnahme und die erforderlichen Befreiungen zu erteilen. Die Entscheidung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Die Gemeinde wird hiermit zur anstehenden Entscheidung der Baurechtsbehörde angehört (§ 51 Abs.4 LBO). Die Verwaltung schließt sich der Meinung der Baurechtsbehörde an und sieht im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an. Ebenso sind die Befreiungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zur Ausnahme und den erforderlichen Befreiungen für die vergrößerte Gartenhütte wird nicht erteilt. TOP 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 1987 wurde der Gebäudekomplex Dorfplatz 1 mit Läden im EG und Wohnungen in den oberen Geschossen genehmigt. Die erforderlichen Stellplätze wurden in der Tiefgarage und im Hinterhof des Gebäudes als auch entlang der Dorfstraße ausgewiesen. Die schon länger leerstehende Bankfiliale soll nun zu einer Bäckereifiliale mit Verkauf und Café umgenutzt werden. Die hierfür nach der Landesbauordnung von Baden – Württemberg (LBO) und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) erforderlichen Stellplätze sind in der Tiefgarage vorhanden. Angedacht war zum Zeitpunkt der Planung des Gebäudes die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der aber nie rechtskräftig wurde, so dass das Bauvorhaben heute nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung ändert sich an der äußeren Erscheinung nichts, die Nutzung fügt sich in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag auf Umnutzung einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale wird erteilt. TOP 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: über das vorliegende Radverkehrskonzept und die neu zu schaffende koordinierende Personalstelle im GMS. 1. Hintergrund Im Klimaleitbild des Gemeindeverbands Mittleres Schussental sind übergreifende Ziele für Treibhausgasreduktionen festgeschrieben. Die Senkung der Treibhausgasemissionen im Sektor Verkehr stagniert jedoch bundesweit und auch bei uns. Benötigt wird eine leistungsfähige, umweltschonende, energieeffiziente und sichere Mobilität. Dem Radverkehr als besonders kosteneffizientes und klimafreundliches Verkehrsmittel kommt daher eine wichtige Rolle zuteil. Um die Potenziale des Radverkehrs auszuschöpfen, Lücken im Netz zu schließen und das Radfahren sicherer zu machen, beschloss die Verbandsversammlung Mittleres Schussental im Dezember 2018 die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzeptes. Das nun vorliegende Radverkehrskonzept bildet eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die weitere Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten 8 - 10 Jahren und damit die Grundlage für eine nachhaltige Treibhausgasminderung. Die Konzeption berücksichtigt dabei auch die Belange der anderen Verkehrsarten, insbesondere des Fußverkehrs und des Öffentlichen Verkehrs sowie der unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer. Das vorliegende Radverkehrskonzept ist die Grundlage für die Maßnahme 1.2 des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) "Umsetzung der im Radverkehrskonzept GMS erarbeiteten Maßnahmenvorschläge bis 2030". Der VEP definiert Ziele sowie Kenngrößen für die mittel- und langfristige Entwicklung der Mobilität im Mittleren Schussental und steht dabei unter den beiden obersten Zielen eines „CO2-neutralen Schussentals“ sowie einer „massiven Stärkung des Umweltverbundes". Das Radverkehrskonzept baut auf den planerischen Vorarbeiten, die im Verkehrsentwicklungsplan des Gemeindeverbands erarbeitet worden sind, auf. Mithilfe des Verkehrsmodells wurde abgeschätzt, was die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes bis 2030 (Szenario Rad + Fuß 2030, vgl. VEP) für die Treibhausgasemissionen im Gemeindeverband Mittleren Schussental bedeuten. Im Sektor Verkehr führen die Maßnahmen so im Vergleich zum "Basisszenario 2030" zu ca. 9 % CO2-Reduktion. Das entspricht 45 % der im "Vorzugsszenario" des VEP ermittelten möglichen Treibhausgasminderung. Mit der Aufstellung eines Radverkehrskonzeptes werden aktuelle Entwicklungen aufgegriffen, ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt mit dessen Umsetzung ein wesentlicher Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs sowie des gesamten Umweltverbundes im Mittleren Schussental geleistet wird. 2. Akteursbeteiligung Seit Beginn der Konzepterstellung im Mai 2019 wurden zahlreiche Akteure in den fünf Kommunen beteiligt (vgl. Kapitel 2), sowohl bei der Netzkonzeption als auch bei der Maßnahmenkonzeption. Neben der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen im kommunalen Arbeitskreis und in der Projektgruppe wurden folgende Beteiligungsformate durchgeführt: • drei Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern • zwei Workshops mit aktiven Radverkehrsengagierten im GMS • zwei Workshops für Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, bei dem unter anderem über verschiedene Möglichkeiten der Fahrradförderung informiert wurde. Auch die Anbindung und Erreichbarkeit der regionalen Unternehmen wurde erörtert und in der weiteren Erstellung des Konzeptes berücksichtigt • Beteiligung der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden, städtischen Schulen an der Erstellung der Schulradwegepläne über den digitalen "Schulwegeplaner" des Landes Baden-Württemberg Darüber hinaus wurde eine informelle Beteiligung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamtes Ravensburg durchgeführt. Die Gemeinderäte der Kommunen und die Verbandsversammlung wurden während der Erstellung des Radverkehrskonzepts über Zwischenstände informiert, ebenso die Ortschaftsräte Taldorf, Schmalegg und Eschach. Im Falle der Beschlussfassung soll im Herbst 2021 eine abschließende, digitale Informationsveranstaltung für alle Interessierten zum Radverkehrskonzept stattfinden. 3. Handlungsfelder im Radverkehrskonzept Die vier Säulen der Radverkehrsförderung Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation wurden im Radverkehrskonzept intensiv analysiert. Das Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental legt in Analyse und Konzeption den Schwerpunkt auf eine sichere und durchgängige Infrastrukturplanung (vgl. Kapitel 3). Diese bildet den Grundstein für eine effiziente Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten Jahren. Aufbauend darauf können die ergänzenden Elemente Service, Information und Kommunikation gemäß den Empfehlungen im Radverkehrskonzeptes zunehmend vertieft und ausgebaut werden. 3.1 Radverkehrsinfrastruktur Eine sichere und komfortable Radverkehrsinfrastruktur bildet die Basis und schafft, aufbauend auf der Netzplanung, die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Radverkehrsförderung. Sie umfasst alle Sicherungs- und Führungselemente, die ein sowohl objektiv als auch subjektiv sicheres Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglicht. Methodisch führten Raumstrukturgrößen wie Wohn-, Arbeitsplatz- und Bildungsschwerpunkte, das Verkehrsmodell des GMS sowie Quellen und Ziele verschiedener Zielgruppen zur Erstellung eines Wunschliniennetzes (Plan 2). Dieses wurde dann auf das bestehende Straßen- und Wegenetz umgelegt. Ergänzend wurden touristische Attraktionen im GMS mit einer touristischen Rundroute verbunden (Plan 4). Hier sind auch die abgeschätzten Potenziale für den Radverkehr aus dem Verkehrsmodell GMS eingeflossen. Je nach Potenzial wurde in Radschnellverbindung, Radvorrangroute und Radgrundnetz unterschieden. Das resultierende Radverkehrsnetz wurde mit verschiedenen Akteuren diskutiert und die insgesamt ca. 360 km darauffolgend befahren, die Bestandsituation aufgenommen und analysiert (Plan 3). Die Differenz zwischen Ist-Zustand und Soll-Zustand (Plan 6 und 7 sowie S. 32) kann in den Maßnahmenkatastern und –plänen detailliert nachgeschlagen werden. Insgesamt umfassen die Maßnahmenkataster (Anlage 2 und Plan 7) der fünf Kommunen 1.088 Maßnahmen in den Kategorien Neubau, Um- /Ausbau, Markierung, StVO-Beschilderung, Radwegeanfang/-ende, Belag, Barriere, Furt, Fahrradstraße/ -zone, Beleuchtung, Randmarkierung und Sonstiges. Die Priorisierung erfolgte gemäß den Kategorien Netzbedeutung/ Potenzial, Verkehrssicherheit/ Gefährdung, Handlungserfordernis, Unfallgeschehen, Schulradwege (Anlage 1). Die einzelnen Maßnahmen sind in Maßnahmenplänen gebündelt (Plan 8). Für den GMS wurden neben der Radschnellverbindung RS9 gemeinsame Radvorrangrouten definiert (Plan 8.2). Zur Umsetzung des vorliegenden Radverkehrskonzeptes bedarf es dem Zusammenspiel aller Baulastträger. Ziel muss es sein, die umfassenden Maßnahmen im Radverkehr mit den Beteiligten sukzessiv abzustimmen und zu realisieren. Hierzu ist es empfehlenswert, ein fortlaufendes Umsetzungskonzept aufzustellen, welches die Maßnahmen in Realisierungszeiträume (kurz-, mittel- und langfristig) einordnet. Grundsätzlich sollte die Realisierung der Maßnahmen flexibel gesehen werden, um auch günstige Zeitfenster oder Förderprogramme nutzen und Kombinationen mit anderen Baumaßnahmen (z.B. Fahrbahnsanierungen) im Sinne einer möglichst effizienten Umsetzung aufnehmen zu können. Hierzu ist das vorliegende Radverkehrskonzept bei allen kommunalen Planungen zu prüfen und so Maßnahmen des Radverkehrs im Zuge laufender Projekte zu realisieren. Darüber hinaus ist die Umsetzung von Maßnahmenpaketen im Zuge einzelner Radverkehrsverbindungen sinnvoller als eine Streuung von Einzelmaßnahmen im gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebiet. 3.2 Service Damit das Fahrrad als Baustein eines integrierten Verkehrssystems funktioniert, müssen zusätzlich die Schnittstellen durch geeignete Serviceelemente organisiert sein. Hierzu gehören insbesondere qualitativ hochwertige Radabstellanlagen an Quell- und Zielorten des Radverkehrs, die Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr sowie ein Fahrradverleihsystem. Bestandteil des Radverkehrskonzeptes war daher auch die Bestandsanalyse (Plan 9) und Maßnahmenkonzeption (Anlage 4) Radabstellanlagen in den Kommunen. Ebenso wurden auf Grundlage einer Bestandsanalyse, Empfehlungen für die Erweiterung des Pedelec-Verleihsystems tws.rad dokumentiert (Plan 10). Auch die Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln insbesondere dem Öffentlichen Verkehr und dem Fußverkehr wurde analysiert. Besondere Bedeutung im Sinne der Nutzbarkeit des Fahrrads als Verkehrsmittel im Alltag zu jeder Witterung und Tageszeit kommen auch der Instandhaltung und dem Winterdienst zuteil. Auch auf die Radverkehrsförderung in Unternehmen, die auch auf die Verwaltungen übertragbar ist, wurde eingegangen. 3.3 Information Darüber hinaus leistet der Baustein Information einen wichtigen Beitrag, dass Wege vermehrt mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Ein zentrales Element ist dabei die Radverkehrswegweisung. Sowohl im Radtourismus als auch im Alltagsradverkehr bietet diese Orientierungshilfe und führt Radfahrende gezielt auf sicher und durchgängig komfortabel befahrbaren Radrouten. Zusätzlich ist es erforderlich, die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über neue radspezifische Angebote (neue Rundrouten, Verbesserungen im Bereich Service, etc.) zu informieren. Die Information sollte dabei über verschiedene Medien alters- und zielgruppenspezifisch erfolgen. Im Besonderen wurden hierfür auch Schulwegepläne für die weiterführenden, städtischen Schulen, die bisher keinen Schulwegplan hatten, erstellt (Plan 11.1-11.2). 3.4 Kommunikation Abschließend bedarf eine gezielte Radverkehrsförderung und damit die Veränderungen der Verkehrsmittelwahl zugunsten des Radverkehrs, einer kommunikativen Begleitung. Ein langanhaltender Verhaltenswandel kann vor allem über eine positive, aufklärende und motivierende Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden. Diese kann unter anderem in Form von Messen, Veranstaltungen, Aktionstagen oder Kampagnen erfolgen. Neben einer Bestandanalyse sind auch Maßnahmenempfehlungen im Radverkehrskonzept enthalten. 4. Verstetigung Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kommen große Aufgaben auf die Kommunen zu. Dabei bleibt es schlussendlich in der Verantwortung der einzelnen Kommunen, die Umsetzung voranzubringen. Für die Umsetzung der Radinfrastrukturmaßnahmen, sowie die Maßnahmen aus den Bereichen Service, innerhalb der nächsten 8-10 Jahre zeigt die Verstetigungsstrategie, dass sowohl zusätzliche Personalstellen in den Kommunen als auch eine koordinierende Personalstelle für den Gemeindeverband Mittleres Schussental notwendig ist (vgl. S. 116/117 und VEP Maßnahme 1.8). Diese Personalstelle soll zukünftig GMS-übergreifende Maßnahmen wie die Radvorrangrouten GMS oder gemeinsame Vergaben bspw. für Markierungsarbeiten etc. koordinieren. Außerdem soll sie übergreifende Kommunikationsmaßnahmen umsetzen. Darüber hinaus wurde eine Grobkostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahmen abgegeben (vgl. S.118 ff.). Diese zeigt, dass für den Ausbau des Radverkehrsnetzes nach den benannten Standards und zur Schließung von Netzlücken zukünftig deutlich mehr Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen. Dabei kann auch auf eine umfangreiche Förderkulisse von Land und Bund zurückgegriffen werden. 5. Controlling Um mittel- und langfristig den Erfolg der Umsetzung der aufgestellten Maßnahmenkonzeption überwachen zu können, sind nachvollziehbare Indikatoren und Kennwerte erforderlich. Über die Erfassung der Veränderung des Modal Splits bzw. über eine messbare Zunahme des Radverkehrs können die daraus resultierenden Treibhausgasminderungen abgeschätzt werden. Die Wirkung kann insbesondere durch Zählungen des fließenden Radverkehrs, regelmäßige Zählungen und durch Vorher-Nachher-Zählungen bei der Umsetzung von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen kontrolliert werden (vgl. Plan 12). Auch der ruhende Radverkehr sollten regelmäßig erfasst werden. Aufschlussreiche Informationen zur Verkehrsmittelwahl, zum Radverkehrsverhalten und auch zu sicherheitsbezogenen Einstellungen und Verhaltensweisen können Befragungen liefern. Auch Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung sollten regemäßig ausgewertet werden. 6. Kosten und Finanzierung Da das Radverkehrskonzept eine übergeordnete Konzeption darstellt, sind unmittelbar nur die Kosten für die koordinierende Personalstelle zu verzeichnen. Die im Radverkehrskonzept dargestellten Maßnahmen sollen entweder durch die einzelnen Kommunen oder durch den GMS abgearbeitet werden. Hierfür sind in den jeweiligen Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Die Kosten für die koordinierende Personalstelle sind im Haushaltsplan des GMS unter der Kostenstelle Klimaschutzmaßnahmen angemeldet. Die Stelle kann frühestens zum 2. Quartal 2022 besetzt werden. Die Kosten für eine Vollzeitstelle pro Jahr betragen nach VwV Kostenumlegung 106.624 Euro. Gefördert werden maximal 75 % der Personalkosten für 24 Monate was voraussichtlich etwa 52.500 € pro Jahr entspricht (die Pauschale nach VwV Kostenumlegung enthält auch Büroausstattung, Büromaterialien, etc.). Der Gemeinde Baindt würden anteilige Kosten in Höhe von ca. 3.250 € pro Jahr entstehen. Beschluss: 1. Dem vorliegenden Radverkehrskonzept mit seinen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priorität für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschlagen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt für die Koordination der Radverkehrsmaßnahmen auf Gemeindeverbandsebene und zur Unterstützung der Gemeindeverwaltungen des GMS einen Förderantrag für eine temporäre Personalstelle mit Möglichkeit zur Verlängerung zu stellen. Die Förderquote beträgt derzeit 75 Prozent für 24 Monate. TOP 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalkulation unterzogen werden. Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2020 ein Gewinn in Höhe von 18.672,01 € ausgewiesen. Der Gewinnvortrag beziffert sich zum 31.12.2020 auf 55.908,13 €. In der Anlage 1 ist die Kalkulation für die Wassergebühren 2021 und 2022 dargestellt. Außerdem ist in Anlage 3 eine Tabelle der Gesamtkosten für Wasser in Abhängigkeit des Verbrauchs und der Grundgebühr beim Wasser beigefügt. Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversorgung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebührenzahlern weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG) nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG einen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. 18/2001, Az. 969.40). Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.099 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 + 1.663 € + 463 € 1,29 €/m³ 2015 + 1.553 € + 1.995 € 1,29 €/m³ 2016 + 36.836 € + 38.831 € 1,29 €/m³ 2017 -8.049 € + 30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € + 34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € 37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.672 € 55.908 € 1,45 €/m³ 2021 1,47 €/m³ 2022 1,53 €/m³ 2021 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei einer Erhöhung von 2 Cent von 1,45 €/m³ auf 1,47 €/m³ ein Verlust in Höhe von 75.450 €. Mit der von der Verwaltung 2022 vorgeschlagenen Erhöhung der Gebühr auf 1,53 €/m³ könnte beim Abschluss 2021 ein Verlustvortrag in Höhe von 21.000 € eintreten. Vorschlag Anpassung der Frischwassergebühren um 2 Cent 2021 auf 1,47 €/m³. Anpassung der Frischwassergebühren 2022 auf 1,53 €/m³. Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistungen und Personalaufbau beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wird 2021 und 2022 die Betriebskostenumlage auf dem Niveau verbleiben. Es wird sich zeigen, wie hoch die Betriebskostenumlage 2022 sein wird. Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Vermögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr 2021 und 2022 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträge bei den Einnahmen im Finanzhaushalt berücksichtigt. Grundgebühren/Zählergebühren: Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patronenzähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewechselt werden muss, was vor allem vom Zeitaufwand günstiger ist. Die Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/Austausch-/ und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaushalt bleibt ein minimaler Anstieg um 1 € pro Monat aufgrund Kostensteigerungen nicht aus. In der Anlage 3 ist die Erhöhung der Wassergebühren von 2022 gegenüber 2020 exemplarisch dargestellt. Bei einem Verbrauch von 100 m³ entspricht dies einer umgerechneten monatlichen Erhöhung von 1,78 € brutto. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit immer an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Die Investitionen im Rahmen der Querverbindung werden sich erstmals 2021 auf die Abschreibungsumlage auswirken. Seit 2017 ist auch die technische Bereitschaft über die TWS geregelt. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses elementare Gut vor Eingriffen zu schützen. Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserverbrauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Verbraucher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben. Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen weiterhin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinnerzielung sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trinkwasserversorgung Abstand genommen. Sollte der Verlust in dieser Größenordnung ausfallen und der Zweckverband Wasserversorgung entsprechende Umlagen erheben, werden die Gebühren erneut einer Kalkulation unterzogen und angepasst. Beschluss: 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wird zugestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 5. Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen in Höhe von +55.908,13 € werden mit den kalkulierten Kostenunterdeckungen 2021 und 2022 verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2021 1,47 €. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2022 1,53 €. Die Grundgebühren werden 2021 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 4,50 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 4,60 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 9,50 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 13,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,00 DN 80 QN 40/ Q3=63 24,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,00 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 7. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. TOP 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU–Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung – UvgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen gesandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 1.547,52 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage) Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das grüne Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 1.547,52 € / mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 09 Anfragen und Verschiedenes a) Geh- und Radweg Bauabschnitt 3 Sulpach Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass man im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung Wasserleitung im Hasenweg und Straßenbelagsarbeiten im Hasenweg und der Hirschstraße vergeben sollte. Das Gremium nimmt zustimmend Kenntnis, dass im Rahmen der Ausschreibung der Arbeiten des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung im Hasenweg und die Straßenbelagsarbeiten im Hasenweg und in der Hirschstraße mit ausgeführt werden. b) Beschilderung öffentlicher Parkplätze In der letzten Bauausschusssitzung am 02.08.2021 teilte Hauptamtsleiter Plangg mit, dass die öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „nur PKW“ versehen werden. Auf eine entsprechende Frage teilt Hauptamtsleiter Plangg mit, dass im Laufe der nächsten 2 Wochen diese Zusatzbeschilderung angebracht wird. c) Waldspielplatz Es wurde der Antrag gestellt, dass die Verwaltung zeitnah eine Konzeption für die Renovierung/Erneuerung des Waldspielplatzes vorlegt. d) Gehwegsperrung Hirschstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund von Dacharbeiten an einem Gebäude in der Hirschstraße der Gehweg in diesem Bereich nicht nutzbar ist. Dies stellt einie Gefahr dar. Er stellt die Frage, ob diese Arbeiten bei der Gemeinde angezeigt wurden. Hauptamtsleiter Plangg bemerkt, dass der Bauherr eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragen muss. Der Gemeindevollzugsbedienstete wird dies abklären. Ebenfalls in der Hirschstaße ist schon seit geraumer Zeit ein abgemeldeter Kleintransporter auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. e) Briefkasten Dorfplatz Es wurde bemängelt, dass mit dem Umzug der Postfiliale vom Dorfplatz in das Gebäude des Fenebergdiscounters auch der Briefkasten der Deutschen Post abmontiert wurde. Die Vorsitzende wird sich mit der Post in Verbindung setzen. Sie hat jedoch keine große Hoffnung, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. f) Beleuchtung Fußweg Marsweilerstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass die Beleuchtung am Fußweg von der Marsweilerstraße zur Kirche nicht funktioniert. Zudem wurde die Verwaltung eindringlich daran erinnert, dass die angelegten Erdwälle in der Igelstraße zeitnah von den Grundstückseigentümern zurückgebaut werden. Ebenso sind die Grundstückseigentümer in der Erlenstraße, welche Gartenhäuschen, größere Spielgeräte usw. auf Gemeindegrund errichtet haben, aufzufordern, diese zu entfernen.[mehr]

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      Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 2 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 3 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ..................................................................................... 3 2. Start des Geoportals ................................................................. 4 3. Die Bedienoberfläche ............................................................... 5 4. Suche nach............................................................................... 6 5. Das Themenauswahl-Menü ...................................................... 7 6. Die Symbolleiste / Anmeldung. ................................................ 12 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 4 1. Vorwort Unser Geoportal ermöglicht es der Öffentlichkeit, rund um die Uhr kom- munale Geodaten des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental abzurufen. Diese Anleitung erläutert Ihnen die wichtigsten Funktionen und Anwen- dungsbeispiele sowie die verfügbaren Karteninhalte. Bitte beachten Sie, dass der Service „Geoportal“ als Erstinformation dient, jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft ersetzt (insbesondere bezüglich Grundkarte oder Bebauungsplan). Bitte wenden Sie sich für konkrete Anfragen an die jeweils zuständige Stelle. Es wird auch darauf hingewiesen, dass weder die Vollständigkeit der Informationen im Geoportal noch die Aktualität garantiert werden kann. Wir bemühen uns jedoch, Änderungen zeitnah im System einzupflegen, sofern die Pflege der Daten in unserem Zuständigkeitsbereich liegt und nicht ausschließlich durch Dritte erfolgt. Bitte beachten Sie auch, dass über unser Geoportal einige Fachdaten lediglich für das Gemeindegebiet Baindt abrufbar sind. Manche Fachdaten erhalten Sie hingegen für das gesamte Gemeindeverbands- gebiet Mittleres Schussental. Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt der Stadt Ravensburg (GMS) Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Tel.: 0751/82-435 E-Mail: stadtplanungsamt@ravensburg.de mailto:stadtplanungsamt@ravensburg.de Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 5 2. Start des Geoportals Das Geoportal des Gemeindeverbands Mittleres Schussental für das Gemeindegebiet Baindt erreichen Sie unter der Internetadresse https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,2583 2,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte Der Startbildschirm zeigt die am häufigsten benötigten Karten und Themen in Form von Schaltflächen. Durch Anklicken des gewünschten Themas wird das Geoportal geöffnet und die gewünschte Karte geladen. Im Geoportal können Sie dann über das Themenauswahl-Menü auch direkt zwischen den Karten/Themen wechseln und müssen nicht zuerst wieder den Startbildschirm aufrufen. Das Themenauswahl-Menü sowie einzelne Karten/Themen werden später nochmals in Kapitel 5 näher erläutert. https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,25832,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte https://www.gisserver.de/ravensburg/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=8731,25832,546040.8711,5292559.6888&themes=BRWK2022,PortalGrundkarte Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 6 3. Die Bedienoberfläche Die Bedienoberfläche ist wie folgt gegliedert: Symbolleiste (Funktionen zur Navigation, Drucken, Zeichnen, Messen etc.) Themenauswahl-Menü (Ein-/Ausschalten von Themen/Karten mit Infos) Übersichtskarte (kann auch zur Schnellnavigation genutzt werden) Aktionen/Suche (Abruf von z.B. Legenden; Suche nach Straßen/Flurstücken) Ergebnisliste (zeigt die Ergebnisse von Suchfunktionen an) Kartenfenster (Darstellung der ausgewählten Bereiche bzw. Themen) Anmeldung (hier wird für Benutzergruppen eine Anmeldemöglichkeit eingerichtet) Das Themenauswahl-Menü 2 sowie Aktionen/Suche ein- bzw. ausgeblendet werden. können durch Anklicken Einzelne Elemente der Bedienoberfläche (Suche nach, Themenauswahl-Menü, Symbolleiste) werden in den folgenden Kapiteln nochmals näher erläutert. 1 2 3 4 5 6 7 4 1 2 3 4 5 6 7 Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 7 4. Aktionen/Suche Bei Aktionen finden Sie je nach Thema beispielsweise Legenden. Unter „Suche nach…“ haben Sie die Möglichkeit, sich beispielsweise ein konkretes Grundstück durch Eingabe von Straße und ggf. Hausnummer oder Flurstücksnummer) direkt anzeigen zu lassen. Wenn Sie gleichzeitig beim Themenauswahl- Menü ein entsprechendes Thema ausgewählt haben, können Sie gleich erkennen, ob es in diesem Bereich beispielsweise einen Bebauungsplan gibt. Hinweise zur Suche nach Straße/Hausnummer: Es ist ausreichend, lediglich den Anfang des Straßennamens einzuge- ben. Werden mehrere Einträge dazu gefunden, werden diese in einem Auswahlfenster aufgelistet und Sie müssen den gewünschten Eintrag auswählen. Anschließend können Sie die Hausnummer eingeben oder sich die möglichen Hausnummern der Straße anzeigen lassen (durch ei- nen Klick auf „Suchen“). Anschließend können Sie eine Auswahl treffen. Kürzen Sie Straßennamen nicht mit „Str.“ ab und achten Sie auf die kor- rekte Eingabe des Namenanfangs. Bei der Suche über die Flurstücksnummer geben Sie bitte die entspre- chende Nummer ein und wählen anschließend das Suchergebnis mit der richtigen Gemarkung aus. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 8 5. Das Themenauswahl-Menü Das Themenauswahl-Menü links im Geoportal zeigt an, welche Themen bzw. Karten oder Pläne durch einen Klick in das jeweilige Kästchen aus- gewählt / eingeschaltet somit angese- hen werden können. Eingeschaltete Themen erkennen Sie an dem Häk- chen im Kästchen: Unterthemen können Sie sich durch Klick auf das Symbol einblenden bzw. über ausblenden. Durch Klick auf das Info-Symbol rechts bei den einzelnen Themen erhalten Sie weitere Informationen inkl. zuständiger Ansprechpartner. Sie können das Themenauswahl-Menü dauerhaft einblenden, indem Sie auf das Symbol rechts von der Themenauswahl klicken. Auf den folgenden Seiten sehen Sie Themenbeispiele und deren Darstellungen. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 9 Grundkarte Die Grundkarte stellt insbesondere Grenzen und Gebäude dar und ent- hält Informationen wie Orts- und Straßennamen sowie Hausnummern. Amtliche Katasterauszüge erhalten Sie beim Vermessungsamt (Landratsamt Ravensburg) bzw. über ein Vermessungsbüro. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 10 Orthofotos Die Aktualität der Orthofotos (Luftbildaufnahmen) können Sie über das Infosymbol in Erfahrung bringen. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 11 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwick- lung im Gemeindeverband Mittleres Schussental in den Grundzügen, also beispielsweise als Mischbauflächen (M), Wohnbauflächen (W), ge- werbliche Bauflächen (G) oder auch als Grünflächen dargestellt. Über das Info-Symbol erhalten Sie weitere Informationen und kön- nen insbesondere auch den aktuellen Übersichtsplan sowie die Le- gende (Planzeichenerklärung) als pdf abrufen. . Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 12 6. Die Symbolleiste / Anmeldung Die Symbolleiste finden Sie oben links und die Anmeldung oben rechts auf der Bedienoberfläche. Wenn Sie mit dem Mauszeiger kurz über die Symbole fahren, erscheint die Bezeichnung bzw. Funktion der Schaltfläche. Objektinfo Hiermit können Sie Fachdaten (z.B. Informationen zum Grund- stück oder zum Bebauungsplan) ansehen oder den Ausschnitt verschieben. Hineinzoomen oder Ausschnitt wählen Vorheriger/Nächster Kartenausschnitt Drucken (Hinweis: Um eine maßstäbliche Druckausgabe zu erhalten, bitte nur diese Funktion verwenden und nicht die Druckfunktion des Browsers) Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 13 Objektauswahl Hiermit können Sie Fachdaten (z.B. Informationen zum Grundstück oder zum Bebauungsplan) Ihrer Objektauswahl ansehen. Hier können Sie z. B. Texteinträge vornehmen. Messen Über die Messfunktionen können Sie beispielsweise Längen oder Flächen herausmessen. Neues Lesezeichen anlegen Aktuellen Standort anzeigen (Hinweis: z.B. nur bei eingeschalteter GPS-Funktion möglich?) Feedback Hier können Sie uns ein Feedback geben (Lob, Kritik, Fehler- meldungen). Hier wird für Benutzergruppen eine Anmeldung eingerichtet. Kurzanleitung zur Anwendung des Geoportals 14 Impressum Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon (07502) 9406-0 www.baindt.de info@baindt.de Stand: 18.05.2022 Fotos: Gemeinde Baindt mailto:stadtplanungsamt@ravensburg.de[mehr]

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        G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 21 5 Hinweise und Zeichenerklärung 22 6 Satzung 34 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 36 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 56 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 63 10 Begründung – Sonstiges 66 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 70 12 Begründung – Bilddokumentation 71 13 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 73 14 Verfahrensvermerke 74 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 5 weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erfor- derlich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenom- men sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elekt- rizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schorn- steine, Antennen etc.). Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 6 Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 7 Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässig- keit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 8 − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur Anlagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Geländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zulässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zu- lässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Installation von Photovol- taikanlagen Auf den privaten Grundstücken sind auf mindestens 30% der Dach- fläche (Orthogonalprojektion) von Hauptgebäuden Photovoltaikan- lagen zu errichten. Die Vorschrift wird auch erfüllt, wenn die Ge- samterrichtungsfläche im Sinne der Festsetzung durch Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden oder sonstigen bau- lichen Anlagen auf demselben Grundstück sowie an der Außenfas- sade des Hauptgebäudes nachgewiesen wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) 5,70 R=11,00 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 10 2.24 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.25 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegen- den Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzu- reinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentions- bereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem ge- meindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Re- tentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der ge- planten Gewässerbaumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.26 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielflä- che (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 11 2.28 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.30 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Insektenfreundliche Beleuchtung/Photovolta- ikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % po- larisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglasseite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Bodenbeläge in den pri- vaten Grundstücken/Was- serdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 12 2.33 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu ver- wenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.36 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentlichen Grünflächen sind mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 13 Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 14 Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanzliste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z.B. Ziersträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus der o.g. Pflanzliste zu " Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 15 ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbe- reich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflä- chen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräu- termischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Sedumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht beträgt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.39 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedli- cher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.40 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungspla- nes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Eingangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, ein- nehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Ein- haltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (aus- schließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrech- ten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie tref- fen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der bei- den Dachflächen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Winkel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von de- nen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer ge- meinsamen Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemeinsamen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zu- sammenhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der gesamten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptge- bäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dach- überständen werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flächen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeig- net sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projek- tion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sonstige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Haupt- gebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) sind parallel zur jeweiligen Dachfläche zu montieren. Dabei ist ein Abstand bis max. 0,40 m zur Dachhaut zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Materialien für die Dach- deckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 19 Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den fol- genden Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Gelände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Retentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Überflutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig anstei- gende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 20 (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegenüber der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabionen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwi- schenräume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.11 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 21 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 4.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 22 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 5.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 5.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 5.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 5.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 5.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 23 5.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 5.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 5.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffi- zienz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bauherren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. 5.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Geothermie wer- den empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 24 5.14 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 5.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 5.16 Natur- und Artenschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Blühflächen zu för- dern wird empfohlen eine gebietsheimische Saatgutmischung an- zusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln soll verzichten werden. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 25 Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 5.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 26 − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, An- lage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pes- tiziden. 5.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 5.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 5.20 Standorte für die Straßen- beleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 5.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 27 5.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Boden- horizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrund- material sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 28 Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 5.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z.B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 29 5.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 5.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserkanalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. 5.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 5.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 30 o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 5.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 5.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) so- wie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdbe- rührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 5.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 31 5.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 5.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzule- gen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze bestimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 5.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverord- nung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Ab- stände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht über- schreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 32 muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 5.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutach- tung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allge- meine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang ob- jektbezogener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 33 In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 5.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 5.36 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 34 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2021 (BGBI. I S. 4147), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Würt- temberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 26.10.2022. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.10.2022. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 26.10.2022 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 35 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 36 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Bühl" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung am nördlichen Orts- rand des Hauptortes der Gemeinde Baindt ermöglicht. Im Westen und Süden grenzt die Fläche an bereits bestehende Wohnbebauung an. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend arrondiert. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirsch- straße" im Nordwesten erschlossen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit überwiegend land- wirtschaftlich genutzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Der Gemeinde ist es derzeit nicht möglich, der Nach- frage an Wohnbebauung gerecht zu werden. Sie muss daher bauleitplanerisch steuernd eingreifen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Bühl" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 37 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 7.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 38 − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 39 preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.- (Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meß- kirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Weingarten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Stand: Entwurf zur 2. Anhörung gem. Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Oktober 2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 40 − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenre- cycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdich- tete Bauweise zu verringern. − 2.4.0 (G) 4 Die Gemeinden sollen durch eine aktive Baulandpolitik auf die Mobilisierung und tatsächliche Verfügbarkeit der Bauflächenpotenziale im Siedlungsbestand und der bauplanungsrechtlich gesicherten Flächen hinwirken. Die Bauflächen- ausweisung soll so bemessen und gelenkt werden, dass Überlastungen und ein ungegliedert bandartiges und flächenhaft ausgreifendes Siedlungswachs- tum vermieden werden. − 2.4.0 (G) 5 Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. − 2.4.1 (G) 1 Der ermittelte Wohnbauflächenbedarf in Höhe von 1.000 ha für die Region Bodensee-Oberschwaben bis zum Jahr 2035 dient als Orientierungswert, so- wohl für die Dimensionierung der regionalbedeutsamen Schwerpunkte des Wohnungsbaus (siehe PS 2.5), als auch für ergänzende kommunalen Wohn- bauflächen − 2.4.1 (Z) 3 Der Bedarf an ergänzenden kommunalen Wohnbauflächen ist im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung nachvollziehbar zu begründen und darzustel- len. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: (…) Ländlicher Raum i.e.S. (…) Sonstige: 50 EW/ha − 2.5.0 (G) 1 Für die Region soll ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sichergestellt werden. Eine soziale Mischung ist anzustreben. − 2.5.0 (Z) 3 Die regionalbedeutsamen Schwerpunkte des Wohnungsbaus sowie baupla- nungsrechtlich gesicherte, aber noch nicht bebaute Wohnbauflächen und ak- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 41 tivierbare Flächenpotenziale im unbeplanten Innenbereich (Baulücken, Kon- versionsflächen) sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung vor der In- anspruchnahme zusätzlicher unverbauter Flächen im Außenbereich zu nutzen. − 3.1.1 (Z) 1 Regionale Grünzüge: Gem. den in PS 3.1.0 genannten allgemeinen Grunds- ätzen und Zielen sind im Regionalplan Regionale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. − 3.2.1 (Z) 1 Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Biotopverbund) Gem. den in PS 3.2.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen, insbesondere zur Sicherung und Entwicklung eines regionalen Biotopverbundsystems, sind im Regionalplan Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege fest- gelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. − 3.4.0 (G) 7 Zur Sicherung eines schadlosen Abflusses von Niederschlagswasser soll bei Raum beanspruchenden Maßnahmen darauf geachtet werden, die Auswirkun- gen auf das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen des Bodens möglichst gering zu halten. Dabei sollte der Vermeidung neuer Versiegelung Vorzug gegeben werden vor technischen Maßnahmen zur Versi- ckerung und Retention. Möglichkeiten der Entsiegelung sollen genutzt werden Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 42 Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin überwiegend als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Land- wirtschaft" sowie auch als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Grünfläche" dargestellt. Darüber hinaus befinden sich in diesem Bereich Darstellungen einer "Ortsrandeingrünung" zur offenen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 43 Landschaft hin sowie die einer "20-KV-Freileitung". Da die im Bebauungsplan getroffenen Festset- zungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, werden die entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungspla- nes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen werden darüber hinaus bereits teilweise im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in die- sem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB gilt es im Weiteren Verfahren im Besonderen die Planungsvoraussetzungen eines Bauleitplanverfahrens nach § 13 b BauGB zu prüfen. Es gilt im Zuge dessen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung ist gem. § 1a Abs. 2 BauGB abzuarbeiten, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus gilt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zu- künftig umgewidmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasserrechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflä- chengewässer") zugestimmt werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlau- fenden Bach muss die Einhaltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkom- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 44 men artenschutzrechtlich relevanter Arten besser abschätzen zu können, ist eine artenschutzrecht- liche Relevanzbegehung durchzuführen. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problematik ist in der Abarbeitung der Umweltbelange ausreichend zu berück- sichtigen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind abschließend entsprechende Sichtdrei- ecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mit- aufzunehmen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 45 − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 46 der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 7.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 47 7.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 48 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 49 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 50 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 51 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 7.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 52 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 7.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 53 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 7.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 7.2.11 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. In Folge der eingeschränkten Durchlässigkeit der Böden für Niederschlagswasser, ist das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser über Regenwasserkanäle abzuleiten. Im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung wird im Bebauungsplan auf die möglichen Optionen für den Umgang mit Niederschlagswasser als Brauchwasser für die Gartenbewässerung oder anspruchsvoller als Grauwassernutzung im Gebäude, die Verbesserung der Verdunstung über Gründächer und ggf. Feuchtflächen oder die Einleitung in Baumquartiere hingewiesen. Auf diese Weise nicht ableitbare Niederschlagsmengen sollen einer Retention zugeführt und gedrosselt in den Vorfluter eingeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 54 Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Für das Baugebiet besteht ausreichend Poten- zial zur Wassergewinnung. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Die Gemeinde Baindt hat ein Starkregenrisikomanagement für das Gemeindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. 7.2.12 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungsplanung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. 7.2.13 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 55 werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 56 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf- grund des Bebauungsplanes "Bühl" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 8.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich darüber hinaus sowie im Osten des Plangebiets schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um artenarme Grünland- und Ackerflächen und in Ortsrandlage. Im Westen kommen einzelne, kleinere Gehölze vor. Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingun- gen bieten würden, nachgewiesen. Auch am Bachlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festgestellt werden. Es befinden sich keine Biotopverbunde im Wirkbereich der Planung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 57 Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop ("Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nörd- lich des Plangebietes. Das nächste FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht ist der Untergrund des Plangebietes durch holozäne Abschwemmmassen, mit Schluffen, wechselnd tonig-sandig, mehr oder weniger humos, lokal schwach kalkhaltig, graubraun bis gelbbraun (Ma- terial umgelagerter Kulturböden), lokal mit grusigen/kiesigen Einschaltungen, geprägt. Daraus ha- ben sich Gley-Kolluvien mit hoher bis sehr hoher Fruchtbarkeit (3,5) entwickelt. Gemäß der Bo- denkarte im Maßstab 1:50.000 des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, sind die Bodenfunktionen als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe als hoch zu bewerten. Die Böden des etwa 4,71 ha großen Plangebietes sind vollständig unversiegelt, aber deutlich anth- ropogen überprägt (großflächig in geringem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahr- zeugen; zudem Eintrag von Dünger und evtl. Pflanzenschutzmitteln; vermutlich auch Bodenum- bruch und Grünlandeinsaat). Aufgrund der derzeitigen Nutzung können die vorkommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Im Norden verläuft ein na- menloses Gewässer II. Ordnung. Aufgrund der Hanglage sind Überflutungsprobleme z.B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Nieder- schlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit oberflächennah anste- hendem Grundwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Freifläche am Ortsrand, auf der sich Kaltluft bilden kann. Gehölze kommen auf der Fläche nur vereinzelt in sehr geringem Umfang vor. Auch wenn die umliegende Bebauung eher kleinteilig ist (Ein- und Zweifamilienwohnhäuser mit Gärten), kommt der Fläche in Bezug auf die Kaltluftversorgung der angrenzenden Siedlungsberei- che eine gewisse kleinklimatische Bedeutung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 58 Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Das Plangebiet gehört zum voralpinen Hügel- und Moorland. Beim Vorhabengebiet handelt es sich um eine Freifläche an nördlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt, welche im Westen und Süden, sowie im weiteren Um- land auch im Osten von bestehender Wohnbebauung umgeben ist. Die Fläche weist ein leichtes Gefälle Richtung Osten sowie Richtung Süden auf und ist aufgrund der intensiven Nutzung struk- turarm. Im Norden verläuft ein Fußweg. Weitere Wanderwege führen am Gebiet nicht vorbei, so- dass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden schließt der überplante Bereich an die freie Landschaft an und ist von hier gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Bedeutung. 8.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohn- bebauung mit deutlichen Störeinflüssen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebens- räumen zu rechnen. Unter Berücksichtigung der umfangreichen Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen wie Baumpflanzungen, insektenfreundlicher Beleuchtung und Förderung der Arten- vielfalt durch extensive Blühwiesen, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH- Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbe- leuchtung und Photovoltaikanlagen sowie Niederschlagswasserbewirtschaftung nach dem Stand der Technik und den großflächigen Grünflächen) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung der Sie- ber Consult GmbH vom 26.05.2021). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plange- biet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Ve- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 59 getation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintref- fende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaft- liche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeindefläche auf die Vorrang- flurstufe II (97 %). Durch die vorliegende Planung wird somit nur ein geringer Teil der landwirt- schaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung wei- terhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen land- wirtschaftlichen Flächen im Gemeindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaft- licher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären Auch unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie wasserdurchlässige Belege im Bereich der Stellplätze und untergeordneten Wegen sowie der festgesetzten Grünflächen, welche ihren Bodenfunktion weiterhin eingeschränkt nachgehen können, ist der Eingriff ins Schutzgut als mittel bis hoch zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge der eingeschränkten Durchlässigkeit der Böden für Niederschlags- wasser, ist das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser über Regenwasserka- näle abzuleiten und es verringert sich unter Umständen die Grundwasserneubildungsrate. Der feh- lende Wasserrückhalt hat auch Auswirkungen auf die Regulierung des Grundwassers, wodurch es zu einer geringfügigen Beeinträchtigung des lokalen Wasserkreislaufes kommen kann. Die Auswir- kungen der Versiegelung werden durch die Festsetzungen großer Grünflächen und zu wasserdurch- lässigen Belegen und zur Niederschlagswasserbehandlung minimiert. Das anfallende Schmutzwasser wird getrennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwas- serkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trenn- system abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und ge- drosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. Das bei Starkregen von den nördlich und östlich liegenden Hängen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Bereich der öffentlichen Grünfläche im Nordos- ten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflutungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Gemeindegebiet er- stellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsempfehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der wenigen im östlichen Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 60 Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Freifläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen be- schränkt. Aufgrund der Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Frischluftbild auszugehen. Bezüglicher der Kaltluftversorgung ist für die angrenzenden Siedlungsbereiche jedoch eine geringe Einbuße zu er- warten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Die Bebauung findet in einem von Norden gut einsehbaren Bereich statt, liegt jedoch zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den nördlichen Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Frei- fläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch si- cher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struktur einfügt. Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als bachbegleitende Zone dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. 8.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im nördlichen Plangebiet wird eine öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone festgesetzt, die der Einhaltung des Gewässerrandstreifens dient. Im Norden sowie im südlichen Bereich werden öffentliche Grünflächen zur Durchgrünung mit Be- gegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche festgesetzt, welche eine Eingrünung des Gebietes und eine auflockernde Grünzone zwischen der geplanten Bebauung schaf- fen. Auf den privaten Baugrundstücken ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung von Pflanzlisten wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortge- rechter, heimischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 61 Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Gehölze aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flach- und Pultdächer mit einer Neigung von 0° bis zu 35° ist eine extensive Dachbegrünung festgesetzt. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabfluss- spitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirations- leistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein begrüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 62 Eine landschaftsgerechte und naturnahe Gestaltung von Gärten fördert eine stärkere Begrünung der Freiflächen und ist sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch für das innerörtliche Kleinklima vorteilhaft. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 63 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 64 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 9.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 65 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 9.2 Sonstige Regelungen 9.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 66 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 67 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 68 möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 69 möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 70 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung überwiegend als "Wohnbau- fläche in Planung" (W) und "Flä- che für die Landwirtschaft" sowie Darstellung als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Grünflä- che" im geringen Maße; darüber hinaus befinden sich innerhalb des Plangebietes Darstellungen einer "Ortsrandeingrünung" sowie einer "20-KV-Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 71 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 72 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 73 13 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 74 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gege- ben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 12.07.2021 bis 13.08.2021 (Billigungsbeschluss vom 08.06.2021; Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Bekanntmachung am 02.07.2021) sowie in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 (Billigungsbeschluss vom 09.11.2021; Entwurfsfas- sung vom 20.10.2021; Bekanntmachung am 14.01.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 07.07.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 06.07.2021 (Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Billigungsbeschluss vom 08.06.2021) sowie mit Schreiben vom 10.01.2022 (Ent- wurfsfassung vom 20.10.2021; Billigungsbeschluss vom 09.11.2021) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 75 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.11.2022 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am…………. ortsüblich bekannt ge- macht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 76 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 76 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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          Waldweg Waldweg Ansicht Auslauf M 1: 25 Längsschnitt M 1: 25 RS 460,50 RS 460,60 460,70 460,80 DN 800 SB 20 cm Auffüllung mit Sohlsubstrat 460,70 RS 460,50 Grabensohle DN 700 SB Bestand A = 0,3848 m² DN 800 SB freier Querschnitt A = 0,3953 m² DN 200 StahlrohrDN 200 Stahlrohr W a ld w e gLageplan M 1: 50[mehr]

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            Energiesparen im Haushalt Praktische Tipps für den Alltag IMPRESSUM Herausgeber und Bestellungen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart Telefon: 0711 126-0 poststelle@um.bwl.de Konzeption, Text und Redaktion CONSISTE, Ursula Rath Dorfstraße 42, 72074 Tübingen Telefon: 07071 687163 www.consiste.de © Copyright/Fotonachweis: CONSISTE www.hartmann-energietechnik.de, S. 32 www.mees-zacke.de www.fotolia.de (© Robert Neumann S. 4, © Irina Fischer S. 4, 15, © B. Lipbbach S. 1, 4, 20, © Eisenhans, S. 30) EnergieAgentur.NRW, S. 28, 29 Wuppertal-Institut S. 33 Gestaltung: www.mees-zacke.de Aktualisierung: pVS – pro Verlag und Service GmbH & Co. KG Stauffenbergstraße 18 74523 Schwäbisch Hall www.pro-vs.de Druckerei: Schwäbische Druckerei, Stuttgart Das verwendete Papier ist mit dem „Blauen Engel“ zertifiziert. Juli 2015 klimaneutral natureOffice.com | DE-327-576920 gedruckt 205_15 U2 mit Klima-Logo:Layout 1 11.09.2015 15:52 Uhr Seite 1 Konzipiert und verfasst wurde die Broschüre von Energiesparen im Haushalt Praktische Tipps für den Alltag Inhaltsverzeichnis 3 Vorwort 4 Stromsparen – wozu? 6 Begriffe begreifen 10 Helle Sparfreude 13 Waschen im Schongang 15 Wäscheleine am Stromzähler 17 Eiskalt kalkuliert 19 Sparsame Spülhelfer 21 Den Deckel drauf halten 23 Stromfresser im Büroschlaf 25 Unterhaltungselektronik im Stromstreik 27 Dauerläufer im Keller 29 Kühle Küche, warme Stube 33 Heiße Quellen 36 Weiterführende Informationen ENERGIESPAREN 3 Der Klimaschutz und die Umsetzung der Energiewende sind Herausforderungen, denen wir uns in Baden-Württemberg stellen müssen. Die Landesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Baden-Württemberg in Sachen Energiewende und Klimaschutz zu einer Musterregion zu entwickeln. Wir haben uns vorgenommen, die CO 2 -Emissionen aus unserem Land bis 2050 um bis zu 90 Prozent abzusenken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir schrittweise in den kommenden Jahren sowohl die Strom- und Wärme- erzeugung als auch den Verkehr fast vollständig auf emis- sionsfreie Alternativen umstellen. Hierfür brauchen wir Spitzentechnologie – daher ist der bevorstehende Wandel eine Riesenchance für die innovativen Unternehmen in Baden-Württemberg. Mit Technik allein werden die notwendigen Veränderungen aber nicht zu schaffen sein. Ohne Änderungen im Konsum- verhalten jedes und jeder Einzelnen wird es nicht gehen. Jeder kann durch sein Konsumverhalten einen Beitrag leisten. Die Beispiele, wie durch einfache Maßnahmen und ohne auf Komfort verzichten zu müssen, Energie und damit auch Kosten eingespart werden können, sind viel- fältig. Bei Haushaltsgeräten können wir als Konsumenten auf geringen Energieverbrauch achten. Aber auch durch energiebewusstes Verhalten, etwa beim täglichen Lüften der Wohnung, können wir einen Beitrag zur Energiewende leisten. Ich setze auf Ihre Mitwirkung und hoffe, dass diese Broschüre Anregungen gibt und Ihnen bei der Umsetzung hilft. Franz Untersteller MdL Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg Vorwort Franz Untersteller MdL ENERGIESPAREN4 Stromsparen – wozu? Energie- und Rohstoffverbrauch der Menschheit sind eine Belastung für Umwelt und Klima, und dies schlägt in der Haushaltskasse zu Buche, besonders in Zeiten mit hohen Energiepreisen. Doch manchmal ist es gar nicht schwer, die Belastung zu verringern, auch und gerade im privaten Haushalt. Diese Broschüre richtet sich speziell an kleine Haus- halte. Diese haben ein Interesse an der Beschaffung von und am sparsamen Umgang mit kleineren Haushaltsgeräten. Es sind jedoch auch viele Informationen enthalten, die für alle Haushaltsgruppen gelten, wie etwa zu den Fragen: Wo lohnt es sich anzufangen? Was kann gleich geschehen, wo muss eine anstehende Neuanschaffung abgewartet werden, um wirk- sam einzugreifen? Viele Investitionen in energiesparende Geräte sind wirtschaftlich – ökonomischer und ökologischer Vorteil können sich durchaus ergänzen. Ein Zwei-Personen-Haushalt kann dann mit 1.500 kWh auskommen – der Unterschied zu durchschnittlichen Geräten ist bemerkenswert. JAHRESSTROMVERBRAUCH IM 2-PERSONEN-HAUS- HALT FÜR VERSCHIEDEN EFFIZIENTE GERÄTE Zahlenangaben in Kilowattstun- den (gerundete Werte) Durchschnitt- liche Geräte sparsame Neugeräte sparsame Neugeräte + Optimierung + Substitution Kühlen 250 120 250 ^) Gefrieren 280 180 Kochen + Backen (Elektro) 350 300 270 Spülen 200 100 °) 100 °) Waschen 140 110 80 °) Trocknen 260 130 *) – Licht 300 100 80 Informations- technik 150 100 80 Unterhaltungs- elektronik 160 100 80 Pumpe 250 60 60 Diverses 560 200 150 Summe 2.900 1.500 1.150 °) mit Warmwasseranschluss *) Wärmepumpentrockner ^) Kühl-Gefrier-Kombination statt 2 Geräten Wird zudem dort, wo es möglich ist, Strom durch einen anderen Energieträger ersetzt, z. B. durch einen Warmwasseranschluss für Spül- und Waschmaschine, In dieser Broschüre sind zahlreiche Hinweise zum sparsa- men Umgang mit Energie im Haushalt zusammengestellt, die sich praktisch sofort verwirklichen lassen. Es wird jeweils beschrieben, welche Unterschiede im Verbrauch zwischen effizienten und wenig sparsamen Elektrogeräten bestehen und worauf beim Gerätekauf zu achten ist. WODURCH WIRD DIE STROMRECHNUNG BESTIMMT? Ein Ein-Personen-Haushalt hat in Deutschland einen durchschnittlichen Stromverbrauch von gut 1.700 kWh, bei zwei Personen sind es im Mittel 2.900 kWh. Umgerechnet in Kilogramm Kohlendioxid sind das bei einer Person etwa knapp 1.000 kg pro Jahr, bei zwei knapp 1.700 kg. Ein ganz erheblicher Teil dieses Stromverbrauchs kann durch bewusst sparsamen Umgang mit den Geräten vermieden werden, besonders aber durch den Kauf eines effizienteren Gerätes, wenn ein Austausch ansteht. Die Haushaltsgroßgeräte für Kochen, Spülen, Kühlen, Waschen und Trocknen benötigen im durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt jeweils zwischen 140 und 350 kWh pro Jahr. Kleingeräte wie Staubsauger, Föhn und Bohr- maschine zusammen verbrauchen etwa gleich viel wie ein Haushaltsgroßgerät. Dasselbe gilt für den Lichtstromver- brauch, wobei hier die Spanne zwischen den Haushal- ten sehr hoch ist, abhängig davon, wie viele Leuchten in Betrieb sind, ob bereits Energiespar- oder LED-Lampen eingesetzt werden, und ob beim Verlassen des Raums das Licht abgeschaltet wird. Für einige Anwendungen ist eine Ersparnis von 50 Pro- zent möglich, wenn neue effiziente Geräte angeschafft und diese bewusst sparsam genutzt werden! In Einzelfällen wie bei den Heizungsumwälzpumpen oder bei der Beleuch- tung kann sogar ein noch höherer Prozentsatz eingespart werden. ENERGIESPAREN 5 Gas fürs Kochen, wird auf den Einsatz eines Wäschetrock- ners verzichtet und insgesamt sehr bewusst mit der Energie umgegangen, kann ein sparsamer Zwei-Personen-Haushalt mit nur 1.150 kWh Stromverbrauch jährlich auskommen – das entspricht einer Einsparung von rund 60 % gegenüber dem heutigen Durchschnitt! WANN LOHNT EINE NEUANSCHAFFUNG? Wenn ein Haushaltsgroßgerät einen Defekt hat, stellt sich die Frage, ob sich eine Reparatur rentiert. Generell gilt: Geräte, die älter als acht bis zehn Jahre sind, sollten nicht mehr repariert werden, es sei denn, es handelt sich um sehr hochwertige Fabrikate. Normalerweise ist nämlich nach dieser Zeit ein neueres Gerät so viel effizienter als das alte, so dass sich der Neukauf lohnt. Unschön dabei ist, dass Material und Werkstoffe, soge- nannte „Graue Energie“, weggeworfen werden. Dieses Manko kann durch die Auswahl von Geräten, deren Bau- stoffe gut wieder verwertbar sind, wettgemacht werden. Der Blaue Engel des Umweltbundesamtes ist hierfür ein Kennzeichen. WO FINDET SICH WAS? Für alle Haushaltsgroßgeräte gibt es nachstehend jeweils ein eigenes Kapitel, in dem • grundsätzliche Informationen zum Gerät, • Vorschläge zur sparsamen Nutzung sowie • Hinweise für eine Neuanschaffung enthalten sind. Ebenso findet sich ein Kapitel über Unterhaltungselektro- nik, also zu Fernseher, Video- und Audio-Geräten, sowie ein Kapitel zu Informationstechnik, also PC, Drucker & Co. Auch für die Beleuchtung ist ein Kapitel reserviert. Wenig im Bewusstsein ist, dass es „heimliche“ Stromver- braucher gibt, nämlich die Umwälzpumpen für Warmwas- ser und Heizung. Gerade hier sind die Einsparmöglichkei- ten besonders hoch. Wird das Wasser elektrisch erwärmt oder wird per Nacht- speicherheizung geheizt, sind dies die mit Abstand größten Stromverbraucher. Auch hierzu gibt es jeweils ein Kapitel mit Informationen. Durch vernünftiges Lüften und Heizen lässt sich ebenfalls Energie einsparen und zudem wird Bauschäden vorge- beugt. Dies und die Funktionsweise von Heizungsregelung und Thermostatventil werden in einem Kapitel erläutert. Schauen Sie sich zunächst die Kapitel an, die für Sie be- sonders interessant sind, weil in Ihrem Haushalt vielleicht eine Neuanschaffung oder eine Reparatur ansteht. Diese Broschüre wird dort am hilfreichsten sein, wo kon- krete Fragen zu beantworten sind. Am Ende des Heftes sind weiterführende Informationsquellen benannt. Denn wenn hier auch vieles angesprochen wird, bleibt doch sicher auch manches offen – oder es soll eine Frage noch umfänglicher beantwortet werden, dann empfiehlt es sich, aus einer dieser Quellen zu schöpfen. EINIGE WICHTIGE INFORMATIONEN Als Abkürzungen werden im Text benutzt kWh für die Einheit Kilowattstunde (Strom oder Gas), W für Watt, kg CO2 für Kilogramm Kohlendioxid. Betriebskosten sind in dieser Broschüre mit 28,8 Cent pro Kilowattstunde Strom (Quelle: www.strompreise.de, Stand 2015), 6,4 Cent pro Kilowattstunde Gas (Quelle: www.verivox.de) und 4 Euro pro Kubikmeter Wasser + Abwasser berechnet, entsprechend der Preis- situation im Sommer 2013, jeweils inklusive Umsatz- steuer. Preissteigerung und Inflationsrate werden nicht berücksichtigt, für die hier diskutierten Investitionen im Privathaushalt reicht eine sogenannte statische Berech- nung aus. Standzeit oder Lebensdauer der Geräte sind Erfah- rungswerte, die je nach Quelle differieren. Für Kühl- und Gefriergeräte werden oft 15 Jahre angesetzt, für Waschmaschinen hingegen nur 11 Jahre, was ange- sichts der hohen mechanischen Belastung durch das Schleudern auch vernünftig ist. Spülmaschinen und Trockner liegen eher bei 13 Jahren. Auch von der Herstellerfirma hängt die Standzeit ab; die Stiftung Warentest macht immer wieder Umfragen dazu. ENERGIESPAREN6 Begriffe begreifen Bei der Beschäftigung mit dem Stromverbrauch im eigenen Haushalt tauchen die Fachbegriffe „EU-Label“, „Wirt- schaftlichkeit“ und „Stand-by“ oder auch „Leerlaufverluste“ im Zusammenhang mit vielen der Geräte auf. Hier eine zusammenfassende Erklärung. Dieses Label gilt seit 2011 für die genannten Geräte, vorhandene Geräte mit bisherigem Label darf der Handel noch abverkaufen. (Quelle: ZVEI 2010) ENERGIEETIKETT Seit vielen Jahren gibt es als verbindliche Kennzeichnung für Haushaltsgeräte das Energieetikett oder EU-Label. Hersteller und Lieferanten im EU-Raum müssen für ihre Geräte verbindliche Daten liefern, Händler die Geräte im Geschäft mit dem jeweils korrekten Label versehen. Für jede Gerätegruppe werden die einzelnen Gerä- tetypen nach einem vorgegebenen Mess- verfahren einer Kategorie von A+++ bzw. A (effizient) bis D bzw. G (ineffizient) zu- geordnet. Damit wird den Endkundinnen und -kunden ein einfaches Instrument an die Hand gegeben, die energietechnische Qualität der Geräte zu vergleichen. Seit Dezember 2010 gibt es dieses Label für Kühl- und Gefriergeräte sowie für Wasch- und Spülmaschinen und für Wäsche- trockner in einer modifizierten Form: Die schlechtesten Labelklassen E, F und G sind entfallen und es gibt zusätzlich die Klassen A+, A++ und A+++ für die effizientesten Geräte. Wenn also nun ein Gerät der Effizi- enzklasse A angeschafft wird, dann ist dies am heutigen Markt eines mit vergleichswei- se hohen Verbrauchswerten! Kühlgerate, die schlechter als A+ bewertet sind, dürfen daher seit Juli 2012 nicht mehr neu in die Läden kommen. Seit 1. September 2013 gilt das neue EU- Energielabel für Lampen. Für Leuchten gibt es seit 1. März 2014 ein Label mit den Klas- sen A++ bis E. Ein neues EU-Energielabel mit den Effizienzklassen von A++ bis E wurde im September 2013 eingeführt, wel- ches für Lampen mit ungerichtetem und gerichtetem Licht gilt. Leuchtdioden (LED – Light Emitting Diodes) und Energiespar- XYZ kWh/annum YZ dBYZ LXYZ L 2010/1060 D C B A A+ A++ A+++ A++ ENERG Y IJA IE IAΙ Ι Ι Ι Ι Ι Name oder Marke des Herstellers, Typenbezeichnung Energieefzienzklasse Energieverbrauch in kWh/Jahr (auf Grundlage der Ergebnisse der Normprüfung) Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung des Gerätes ab. Gesamtnutzinhalt aller Kühlfächer (Fächer ohne Sternekennzeichnung) Gesamtnutzinhalt aller Tiefkühlfächer (Fächer mit Sternekennzeichnung) Geräuschemission in dB(A) re 1pW (Schallleistung) Bezeichnung der Regulierung ENERGIESPAREN 7 lampen, die als sehr effizient gelten, können auch die Klassen A+ und A++ erhalten. Effiziente Halogenlampen mit ungerichtetem Licht gibt es in Klasse C, mit gerichte- tem Licht in Klasse B. Glühlampen weisen eine geringe Energieeffizienz auf und können maximal in der Klasse D gefunden werden. Sie wurden aus diesem Grund auch schrittweise aus dem Handel genommen. Lampen und LED-Module mit einem Lichtstrom von weniger als 30 Lumen sowie Lampen und LED-Module, die für den Betrieb mit Batterien geeignet sind, sind von der Kenn- zeichnungspflicht ausgenommen. Für Waschtrockner werden seit 29. Mai 2013 die Klas- sen A+, A++ und A+++ vergeben. Geräte mit einem A+++ verbrauchen rund 65 % weniger Energie als ein Gerät der Klasse A. Bei kombinierten Wasch- und Trockenautoma- ten gelten weiterhin Energieeffizienzklassen von A (am effizientesten) bis G (sehr ineffizient). Seit 2015 müssen alle betroffenen Zentralheizgeräte mit dem Energielabel Klasse A++ bis Klasse G gekennzeich- net werden. Wärmepumpen erreichen aufgrund ihrer ho- hen Effizienz die oberen Labelklassen ohne Schwierigkei- ten. Eine neue Regelung gilt ab 26. September 2015: Dann erstreckt sich die Scala für die betroffenen Produkte von Klasse A++ bis Klasse G. Ab 2019 werden die Geräte dann in die Energieeffizienzklassen von A+++ bis D eingeteilt. Für TV-Geräte wurde 2011 erstmals ein europaweit einheit- liches Energieverbrauchsetikett eingeführt. Die Energieef- fizienzklassen reichen bisher von A+ (sehr effizient) bis F (sehr ineffizient). Im Stand-by-Betrieb darf das Gerät maxi- mal 0,5 Watt verbrauchen. Im Jahr 2017 wird die Klasse A ++ eingeführt, und ab 2020 auch die Klasse A+++. Staubsauger werden seit 1. September 2014 mit dem neuen EU-Energielabel in den Klassen von A bis G gekennzeich- net. Gleichzeitig wird die maximale Leistungsaufnahme der Geräte auf 1.600 Watt begrenzt. Damit werde laut www.stromeffizienz.de der jährliche Energieverbrauch auf weniger als 62 kWh / Jahr und jährliche Kosten von rund 17 Euro. begrenzt. Ein Staubsauger der Energieeffizienz- klasse A etwa benötigt rund 28 kWh / Jahr, was mit Kos- ten von rund 8 Euro zu Buche schlägt. Ab 2017 gibt es die Energieeffizienzklassen A+, A++, A+++. Das neue Label ist sprachneutral gestaltet, um EU-einheit- lich zu sein. Daher steht eine Milchtüte für das Volumen im Kühlgerät und ein Wasserhahn repräsentiert den Wasserverbrauch bei Wasch- oder Spülmaschine. Allerdings wird vorausgesetzt, dass für „kWh / annum“ die Übersetzung „Kilowattstunden pro Jahr“ bekannt ist. Für Lampen gibt es ein Label mit den Klassen A++ bis E. Für Waschtrockner und ebenso für Pumpen gilt weiterhin das bereits bekannte Label mit den Klassen A bis G. Wichtig ist zu wissen, dass die Messverfahren standardisiert sind und deshalb nicht unbedingt den Verbrauch des ein- zelnen Geräts in der praktischen Anwendung im Privat- haushalt wiedergeben. Beispielsweise ist für Spülmaschi- nen genau festgelegt, was für Geschirr in welcher Größe und welcher Stückzahl verwendet werden muss. Diese Standardbeladung wird im praktischen Betrieb kaum vorkommen. Dennoch ist das Label wertvoll, denn es schafft die Möglichkeit, schon beim Kauf Geräte zu vergleichen. Neben dem Energieverbrauch sind bei Spül- maschinen auch die Trocknungsqualität und der Wasser- verbrauch benannt. Das Label enthält für jedes Gerät wichtige Kenndaten dieser Art. In Küchenstudios und Einrichtungshäusern wird häufiger nicht korrekt deklariert als im Fachhandel. Auch der Onlinehandel hat hier Defizite. Die Kundinnen und Kunden müssen konkret nach Verbrauchswerten fragen. WIRTSCHAFTLICHKEIT Der Kauf eines neuen bzw. der Ersatz eines vorhandenen Gerätes kostet zum einen einige hundert Euro für die Anschaffung, zum anderen entstehen durch den Verbrauch von Energie und ggf. auch Wasser laufende Kosten, die so- genannten Betriebskosten. Nur wenige Käufer berücksich- tigen diese beim Kauf. Das ist ungünstig, denn über die gesamte Nutzungszeit der Geräte sind die Betriebskosten oft gleich hoch wie die Anschaffungskosten oder sogar hö- her, und die Unterschiede zwischen den Geräten sind zum Teil erheblich. Für Spülmaschinen kann der Unterschied in den Betriebskosten zwischen sparsamem neuem Modell und ineffizientem Gerät von 400 Euro bis zum doppelten Betrag an Strom und Wasserkosten reichen (über 15 Jahre gerechnet). Ähnlich hohe Kostenunterschiede treten auch bei anderen Gerätegruppen auf. Dies wird in den einzel- nen Kapiteln beschrieben. In diesen Vergleich ist noch nicht eingerechnet, dass Energie und Wasser über die Jahre teurer werden. ENERGIESPAREN8 Wer langfristig plant, hat also gute Gründe, sich für ein effizientes Gerät zu entscheiden, selbst wenn es ein- oder zweihundert Euro mehr kostet als ein Vergleichsgerät. Wenn beides, Anschaffungspreis und Betriebskosten einberechnet werden, wird klar: Das effiziente Gerät ist wirtschaftlicher, auch wenn es anfangs teurer ist. STAND-BY, LEERLAUF UND SCHEIN-AUS Viele Geräte wie z. B. der Fernseher haben eine Stand- by-Funktion. Sie erlaubt es, einen Fernseher oder eine Audioanlage komfortabel vom Sofa aus einzuschalten, zu steuern und wieder auszuschalten. Manchmal ist nur so die Hauptfunktion eines Gerätes erfüllbar, wie z. B. beim Fax- gerät, das überwiegend im Stand-by steht und erst durch das Anrufsignal „aufgeweckt“ wird. Eine neue Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Hersteller seit 2014, nur noch Geräte mit maximal 1 bzw. 0,5 Watt Stand-by-Bezug auf den Markt zu bringen. Der jeweils höhere Wert gilt für Geräte, die im Stand-by eine Funktion erfüllen, wie z. B. eine Zeitanzeige. Diese Richtlinie wird in der Praxis auch umgesetzt, wie ein Blick in die Verbrauchsdaten aktueller Tests von Stiftung Waren- test zeigt. Eine Verordnung für die oft ineffizienten externen (Stecker-) Netzteile ist laut c‘t Magazin bereits in Arbeit. Ein typisches 65-Watt-Laptop-Netzteil darf demnach in einigen Jahren höchstens noch 0,5 Watt im Leerlauf schlu- cken und muss 87 Prozent Wirkungsgrad erreichen. Netz- teile mit bis zu 51 Watt müssen sich demnach ohne Last mit 0,3 Watt begnügen. Nicht offensichtlich ist, wenn ein elektrischer Verbraucher im „Schein-Aus“ ist: Manche Geräte haben einen Aus- schaltknopf, der keiner ist, der nur die Elektronik vom Netz nimmt, nicht jedoch den Transformator. Ein solcher „Trafo“ gehört zum Netzteil und dient dazu, die übliche Netzspannung von 230 Volt in 12 oder 24 Volt umzuwan- deln, wie es viele Geräte benötigen. Wird er nicht vom Netz getrennt, fließt permanent ein kleiner Strom. Je nach Gerät können das ein, zwei oder drei Watt, bei älteren Modellen auch einmal zehn Watt sein. Umgerechnet auf das Jahr können in letzterem Fall 80 Kilowattstunden Stromverbrauch entstehen, ohne irgendeinen Nutzen. Das entspricht immerhin rund 23 Euro! Schaltbare Steckerleis- ten bieten Abhilfe. Entdecken lassen sich derartige heimliche Verbraucher daran, dass das Netzteil permanent warm ist, dass Kon- trolllampen leuchten, obwohl das Gerät scheinbar aus ist, oder durch Messen mit einem einfachen Wattmeter, welches z. B. in Baumärkten erworben oder in Energiebe- ratungsstellen ausgeliehen werden kann. Zu Beratungs- möglichkeiten finden sich am Ende der Broschüre noch Hinweise. Generell werden solche Energieverluste, die keinen spür- baren Nutzen erzeugen, unter „Leerlaufverluste“ zusam- mengefasst. Das schließt auch Pumpenstrom ein, der die Heizungspumpe betreibt, obwohl alle Heizkörper zuge- dreht sind, und Licht, das brennt, obwohl niemand im Raum ist. Bei der Auswahl neuer Geräte sollten Fragen zur bediener- freundlichen Nutzbarkeit im Vordergrund stehen. Man- che Geräte bieten eine Vielzahl von Funktionen, die nur selten oder nie benötigt werden, sind aber dadurch in der Bedienung unübersichtlich. Manche sind zu klein beschrif- tet oder haben winzige Tasten, die schlecht zu bedienen sind. Hier bestehen bei den Herstellern noch Optimie- rungsmöglichkeiten. Beim Kauf ist der richtige Zeitpunkt, Einfluss zu nehmen. TECHNIKER SAGEN ... Normal-Betrieb zu einem Gerät in üblicher Funktion Stand-by wenn ein Gerät einen Teil der Funktio- nen ausgeschaltet hat, jedoch schnell in Normal-Betrieb zurückkehren kann Ruhezustand (manchmal auch Sleep Mode) wenn beispielsweise ein PC ein paar mehr Sekunden braucht, um aus einer „Schlaf- stellung“ in Normalbetrieb zurückzukehren Schein-Aus wenn Geräte nur vermeintlich ausgeschal- tet sind Aus zu den elektrischen Verbrauchern, die tatsächlich vollständig vom Netz getrennt sind. SMART METERING Versorgungsunternehmen müssen seit Anfang 2011 einen zeitvariablen Stromtarif anbieten. Um diesen Service nutzen zu können, ist die Installation von so genannten Smart-Metering-Geräten erforderlich. Sie sind bei Neu- installationen bzw. Sanierungen in größeren Wohn- gebäuden mittlerweile Pflicht, der einzelne Haushalt kann sich einen Smart Meter nachträglich einbauen lassen (ggf. kostenpflichtig). Von Nutzen ist das dann, wenn ein ENERGIESPAREN 9 Teil des Stromverbrauchs in Zeiten günstigerer Tarife verla- gert werden kann. Z. B. könnte eine Spülmaschine spät am Abend in Betrieb genommen werden, oder eine Wasch- maschine per Zeitvorwahl in den Nachtstunden waschen, so dass die Wäsche morgens aufgehängt werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die Maschine leise genug arbeitet, damit im Mehrfamilienhaus niemand gestört wird. Für den Privathaushalt ist der Vorteil, dass er durch aktive Verlagerung der Gerätenutzung Kosten sparen kann. Für das Versorgungsunternehmen ist es günstig, wenn der Verbrauchsverlauf der versorgten Haushalte gleichmäßiger wird. SMART HOME Die nächste Generation von Wohnungen könnten viel- leicht so genannte Smart Homes sein. Hierbei sind speziell ausgerüstete „intelligente“ Geräte über einen Rechner vernetzt und per Internet auch von unterwegs durch die BewohnerInnen steuerbar. Andere Systeme vernetzen die Geräte über eine spezielle Basisstation zur Steuerung von zu Hause aus und bieten die Steuerung per Internet als Option an. Auf Wunsch kann mit dieser Art der Ansteuerung beispielsweise ein im Backofen zuvor angerichteter Auflauf schon gegart werden, solange Koch oder Köchin noch auf der Heimfahrt sind. Ebenfalls mög- lich sind Überwachungsfunktionen z. B. gegen Einbruch oder eine Kontrolle, ob das Bügeleisen vor Verlassen der Wohnung ausgeschaltet wurde. Voraussetzung für einen energieeffizienten Betrieb eines solchen Systems sind einerseits sehr geringe Stand-by-Verluste der geschalteten Geräte, andererseits ein Rechner mit sehr niedrigem Ver- brauch. Ansonsten wird der Komfort mit hohem Zusatz- stromverbrauch bezahlt. Zudem dürfen die erforderlichen technischen Komponenten nicht zu hohe Anschaffungs- kosten verursachen und die Bedienung muss einfach sein, sonst ist keine Akzeptanz zu erwarten. ENERGIEPOLITIKER SAGEN ... Primärenergie zum Energiegehalt des Rohstoffs, z. B. von Rohöl oder Rohgas Endenergie zum Energiegehalt des raffinierten Öls am Verbrauchsort, Transportverluste sind eingerechnet Nutzenergie zur gewünschten Energieform, zum Beispiel Raumwärme ENERGIESPAREN10 Helle Sparfreude Wer das Licht in gerade nicht genutzten Räumen ausschaltet, spart Energie. Aber es muss nicht dunkel in der Wohnung sein, damit weniger Strom für die Beleuchtung gebraucht wird. Auch Energiesparlampen und LED liefern heute angenehmes Licht, und das mit einem Bruchteil der Energie, die eine Glühlampe verbraucht. Daher rentiert sich der höhere Preis nach kurzer Zeit, zudem halten diese Lampen wesentlich länger. Etwa zehn Prozent des Stromver- brauchs in privaten Haushalten fällt auf die Beleuchtung, davon lässt sich durch effiziente Lampen die Hälfte bis drei Viertel ein sparen. Glühlampen werden heiß, sobald Strom durch sie fließt. Das zeigt, dass sie keineswegs nur Licht erzeugen. Der größte Teil der Energie wird in Wärme umgewandelt. HOHE KOSTEN, HOHER VERSCHLEISS Hinzu kommt ein weiterer Nachteil von Glühlampen: Sie gehen viel schneller kaputt als andere Lampen und müssen häufiger ersetzt werden. Das kostet Geld und ist mit Auf- wand verbunden. Eine Glühlampe fällt durchschnittlich nach 1.000 Stunden Betriebszeit aus. Die vier Alternativen, die heute ange- boten werden, halten alle länger durch. So tun Halogen- lampen zwischen 2.000 und 4.000 Stunden ihren Dienst, Energiesparlampen und andere Leuchtstofflampen halten 5.000 bis 20.000 Stunden durch, und Leuchtdioden (LEDs) versagen erst nach 25.000, 50.000 oder 100.000 Stunden. Energiesparlampen und LED können fast überall einge- setzt werden, wo bisher Glühlampen verwendet wurden. Sie werden mit zwei verschiedenen Schraubgewinden angeboten, der Fachbegriff lautet E27 bzw. E14, es gibt sie aber auch für andere Fassungen. Am besten nimmt man beim Kauf eine Lampe zum Vergleich mit. Jede Energie- sparlampe ersetzt in ihrer langen Nutzungsdauer mehrere Glühlampen. Sie spart dadurch über die Stromrechnung 70 bis 140 Euro, je nach Typus. Oder anders gerechnet: Bei einer täglichen Brenndauer von einer Stunde braucht eine Energiesparlampe mit 15 Watt im Jahr 5,5 kWh, das sind Betriebskosten von rund 1,60 Euro. Eine gleich helle Glühlampe mit 75 Watt verbraucht in dieser Zeit 27,5 kWh oder fast 8 Euro. Der Unterschied in den Anschaffungskos- ten ist schon nach einem Jahr ungefähr ausgeglichen. Alle Lampen tragen auf der Verpackung das EU-Label, in dem ihre Effizienzklasse angegeben wird. Gute Energie- sparlampen, LED und Leuchtstoffröhren erreichen die höchste Effizienzklasse A, Halogenleuchten die Klassen B bis D, Glühlampen nur Klasse E. Das EU-Label für eine effiziente Lampe mit Angabe des Stromverbrauchs während 1.000 Stunden Nutzung in Kilowattstunden (Quelle: Europäische Kommission und InitiativeEnergieEffizienz der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)) A++ XXX kWh/1000h A++ A+ A B C D E Energieefzienz - klasse der Lampe Stromverbrauch in Kilowattstunden bei 1000 Stunden Nutzung ENERGIESPAREN 11 Glühlampen, manche Halogenlampen und sogar eini- ge Energiesparlampen sind aufgrund ihrer schlechten Lichtausbeute von einer Richtlinie der EU betroffen, die ineffiziente Leuchtmittel nach und nach aus dem Markt nimmt. Seit September 2012 sind Standardglühlampen nicht mehr am Markt erhältlich. 2013 wird die Produktion verspiegelter Glühlampen eingestellt, 2014 jene von ineffi- zienten Halogenlampen. TYPISCHE LICHTAUSBEUTEN PRO BEZOGENER ENERGIEEINHEIT (LUMEN PRO WATT) Glühlampe 12 Halogen-Lampe 25 Standard-LED 30 Gute LED 60 Hochleistungs-LED 80 bis 90 Laborwerte für hocheffiziente LED bis 250 Energiesparlampe 60 bis 90 Leuchtstofflampe ohne elektronisches Vorschaltgerät (EVG) 70 Leuchtstofflampe mit EVG 100 Künftig wird zunehmend die abgegebene Lichtmenge einer Lampe in der Einheit Lumen als Angabe auf der Lampenpackung stehen. Eine zu einer Glühlampe mit 100 Watt vergleichbare Energiesparlampe oder LED muss also rund 1.200 Lumen abgeben. Energiesparlampen (ESL) und LED gibt es in vielen unterschiedlichen Bauformen und mit unterschiedlicher Lichtfarbe, ständig kommen neue auf den Markt. Die Far- ben „extra warmweiß“ oder „warmweiß“ entsprechen am ehesten denen einer Glühlampe und sind im Wohnbereich eine gute Wahl. Die Farbe „neutralweiß“ oder „tageslicht- weiß“ eignet sich eher für Arbeitsbereiche. Gut sortierte Elektrofachhändler haben einige Lampen in Betrieb, so dass man sich von ihrem Licht einen Eindruck verschaffen kann. Der von manchen Kritikern bemängelte Blaulichtan- teil von ESLs liegt laut Messungen von Stiftung Warentest bei den warmweißen Typen niedriger als der von Glüh- lampen. Qualitäts-ESLs halten länger und zeigen ein besseres, also schnelleres Anlaufverhalten als Billigangebote. Leuchtstofflampen werden hauptsächlich in Büros und Werkstätten eingesetzt, wo besonders helles Licht ge- braucht wird. Sehr empfehlenswert sind wegen flacker- freiem Licht und längerer Lebensdauer elektronische Vorschaltgeräte. Halogenlampen sind weiterentwickelte Glühlampen und halten länger als diese. Sie sind weniger effizient als Energiesparlampen, wie die Tabelle zeigt. Halogenlampen mit Infrarot-Beschichtung (IRC) nutzen den Strom besser aus, evtl. kann statt einer 50-Watt-Lampe eine mit 35 Watt installiert werden. Niedervolt-Halogenlampen brauchen ei- ne Versorgungsspannung von 12 oder 24 Volt und werden deshalb über einen Transformator (Trafo) an das Netz an- geschlossen. Wichtig ist, dass der Netzschalter auch diesen Transformator vom Netz trennt. Sonst fließt ständig ein geringer Strom. Auch für manche der speziellen Fassungen von Halogenlam- pen gibt es Energiesparlampen oder LED als Ersatz. LED (Light Emitting Diode) machen derzeit eine rasante technische Entwicklung. Sie haben durch die kleine Bau- form viele Einsatzmöglichkeiten. Einzelne Dioden kom- men im Labor bereits auf eine hervorragende Lichtaus- beute von bis zu 250 Lumen pro Watt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese Lampen zu bezahlbaren Preisen auf den Markt kommen. Auch hier ist es wichtig, im Wohnbereich eine warmweiße Lampe einzusetzen. Links eine Reihe von Energiesparlampentypen und rechts einige LED-Lampen ENERGIESPAREN12 BESONDERHEITEN VON ENERGIESPARLAMPEN UND LED Häufiges Ein- und Ausschalten ist bei Markenfabrika- ten kein Problem mehr, bei Billigprodukten allerdings schon. Gute Fabrikate werden durch eine Vorheizfunk- tion geschützt. Die Stiftung Warentest empfiehlt, zwischen Aus- und Einschalten zwei Minuten Zeit zu lassen, da die Elektronik das Schalten in warmem Zustand nicht gut verträgt. Entsorgung als Sondermüll: Energiesparlampen enthalten eine geringe Menge Quecksilber. Sie gehören deshalb keinesfalls in den Hausmüll. Die Hersteller sind verpflichtet, ausgediente Lampen zurückzunehmen; außerdem können sie bei kommunalen Sammelstellen und vielfach auch im Handel abgegeben werden. Auch defekte LED sind als Elektronikschrott über Sammel- stellen zu entsorgen! Zerbrochene Energiesparlampen sollen z. B. mit 2 Kartons wie mit einer Kehrschaufel aufgenommen und in ein verschließbares Gefäß gegeben werden, mitsamt den Kartons – Splitter mit einem feuchten Papiertuch auftupfen und dazu packen. Keinesfalls den Staubsauger verwenden. Gut lüften. Entsorgung über Schadstoffsammelstelle. In manchen ESLs ist das Quecksilber in ausgeschalte- tem Zustand in Form von Amalgam gebunden. Zerbricht die Lampe dann, wird kein flüssiges oder dampfförmiges Quecksilber frei. Manche Lampen haben als äußere Hülle einen Kunststoffmantel und sind so gegen das Zerbrechen geschützt. Übrigens: Die in den ESLs enthaltene Menge an Queck- silber ist geringer als jene, die durch den Betrieb gleich heller Glühlampen bei der Stromerzeugung emittiert wird. Dimmer: Die Helligkeit von normalen Energiespar- lampen lässt sich nicht mit einem Dimmer verstellen. Es gibt allerdings etwas teurere Modelle, bei denen das möglich ist. Auch für LED gilt: Nicht jede kann gedimmt werden und es muss ein passender Dimmer verwendet werden. Neutralweiß eignet sich für Akzentbeleuchtung oder für den Arbeitsplatz. Strahler sind für gezielte Beleuchtung ge- eignet, Lampentypen mit Rundum-Abstrahlung für die All- gemeinbeleuchtung. Inzwischen gibt es diese Leuchtmittel auch zu günstigen Preisen, etwa im Internet, im Baumarkt oder gar in Supermärkten. NICHT NUR DIE LAMPE MACHT DAS LICHT Beim Kauf sollte man darauf achten, dass Lampe und Leuchte zusammenpassen. Auch mit der Auswahl der rich- tigen Leuchte lässt sich Energie sparen. Etwa ein Drittel des Lichts darf den Raum indirekt beleuchten, das ist an- genehmer. Reflektoren und Glaskörper sollten sauber sein, sonst wirkt selbst eine gute Lampe matt. LICHT, WO LICHT GEBRAUCHT WIRD Küchen und andere Arbeitsräume brauchen wesentlich helleres Licht als Flure und Toiletten, darauf sollten die Leuchten und die Helligkeit der Lampen abgestimmt sein. Ein entscheidender Beitrag zum Energiesparen ist es aber, Licht nur dort brennen zu lassen, wo es gebraucht wird. Schon wenige Lampen, geschickt über die Wohnung ver- teilt, können eine behagliche Atmosphäre erzeugen. In Hausfluren, auf Gartenwegen und in Kellerräumen kann auch die Technik beim Stromsparen helfen. Zeitschaltuh- ren, Bewegungsmelder und Dämmerungsschalter sorgen automatisch dafür, dass nirgendwo unnütz Licht brennt. ENERGIESPARTIPPS • In allen häufig genutzten Leuchten Energiesparlampen oder LED verwenden • Licht aus bei Abwesenheit (Ausnahme: per Zeitschalt- uhr geschaltete Lampe während des Urlaubs als Einbruchschutz) • Allgemeinbeleuchtung sparsam, helles Licht gezielt am Ort der Sehaufgaben • Helligkeit der Nutzung anpassen • Bewegungsmelder und Dämmerungsschalter für Außenbeleuchtung • Bei Halogenlampen zumindest IRC-Typen wählen, wenn kein Austausch durch Energiesparlampen oder LED möglich BETRIEBSKOSTENVERGLEICH VERSCHIEDENER WASCHMASCHINENTYPEN Frontlader Toplader Beladung 5 – 5,5 kg 6 – 6,5 kg 7 – 8 kg 5 – 7 kg Strom- ver- brauch in kWh pro Jahr Wasser- ver- brauch in Litern pro Jahr Strom- und Was- serkos- ten in 11 Jahren in Euro Strom- ver- brauch in kWh pro Jahr Wasser- ver- brauch in Litern pro Jahr Strom- und Was- serkos- ten in 11 Jahren in Euro Strom- ver- brauch in kWh pro Jahr Wasser- ver- brauch in Litern pro Jahr Strom- und Was- serkos- ten in 11 Jahren in Euro Strom- ver- brauch in kWh pro Jahr Wasser- ver- brauch in Litern pro Jahr Strom- und Was- serkos- ten in 11 Jahren in Euro sparsame Geräte 137 7.260 749 150 7.899 818 137 8.140 788 99 7.490 640 mittlerer Verbrauch 170 8.471 906 187 9.633 1.010 185 10.167 1.027 180 9.113 965 hoher Ver- brauch 199 10.450 1.084 220 12.540 1.241 304 13.800 1.560 240 12.400 1.298 Gerechnet mit Daten aus der Geräteliste des NEI Detmold 2012/13, jedoch mit 28,5 ct pro kWh Strom und 4 Euro pro cbm Wasser. ENERGIESPAREN 13 Waschen im Schongang Waschmaschinen sind Großgeräte, die relativ viel Energie brauchen und lange halten. Sie laufen bis zu 18 Jahre, im Schnitt etwa elf Jahre. Neue Geräte brauchen deutlich weniger Energie und Wasser als ältere. Wie hoch Energiebedarf und Betriebskosten ausfallen, hängt gerade bei diesem Gerät sehr von der Nutzung ab. ENERGIE WOFÜR? Eine Waschmaschine braucht einen kleinen Anteil der ein- gesetzten Energie (je nach Waschprogramm zehn bis zwan- zig Prozent) für die Regelung und um die Wäschetrommel zu drehen; der Hauptteil dient zum Aufheizen der Wasch- lauge. Der Energiebedarf für einen Waschgang steigt mit der Wassermenge und der Waschtemperatur. Wie viel Wasser ein Waschgang benötigt, hängt von der Maschine ab, aber auch von der Wahl des Waschpro- gramms. Früher flossen in einem 60 °C-Standard-Programm mehr als hundert Liter Wasser durch die Maschine. Heute sind es bei den sparsamsten Geräten 40 bis 55 Liter für fünf, sechs oder gar sieben Kilogramm Wäsche. Das wurde möglich, weil die Wäsche heute gewissermaßen „geduscht“ und nicht mehr „gebadet“ wird. Geringer Wasserverbrauch ist allerdings nicht für alle gut. Wer empfindliche Haut hat oder unter Allergien leidet, sollte besonders auf die Spülwirkung achten. Manche Maschinen bieten wahlweise einen Zusatzspülgang an. Niedrige Waschtemperaturen sparen viel Energie. Bei reinem Kaltwasseranschluss braucht eine 60-Grad-Bunt- wäsche ungefähr dreimal soviel Strom wie eine 30-Grad- Wäsche, bei 90-Grad ist der Stromverbrauch sogar fünfmal so hoch. Moderne Waschmaschinen erzielen mit heutigen Waschmitteln in 40-Grad-Programmen Waschergebnisse, die 15 Jahre alte Geräte nur bei 60 °C mit entsprechend höherem Energie- und Wassereinsatz erreichen. Ein Warmwasseranschluss für die Waschmaschine spart Strom und zusätzlich das Treibhausgas Kohlendioxid, sofern das warme Wasser nicht elektrisch geheizt wird, sondern z. B. aus Sonnenkollektoren, einer modernen Gas- oder Ölheizung oder einem Fernwärmenetz kommt. Zudem darf zu Beginn nicht zu viel kaltes Wasser einlau- fen (Faustregel: nach zwei Litern sollte warmes Wasser kommen). Für vorhandene Maschinen gibt es Nachrüstge- räte, die zwischen Warm- und Kaltwasserhahn und Maschi- ne geschraubt werden. Neue Maschinen mit Warmwasser- anschlussmöglichkeit sind am Markt verfügbar. BEWERTUNGSSYSTEM FÜR WASCHMASCHINEN Die Energieeffizienzklassen für Waschmaschinen basieren beim derzeit geltenden EU-Label auf dem Energiebedarf ENERGIESPAREN14 für einen angenommenen Mix von Waschprogrammen bei 220 Waschgängen pro Jahr. Angaben zu älteren Geräten beziehen sich auf einen Kochwaschgang oder eine 60 °C- Wäsche. In die Berechnung der Energieeffizienzklassen gehen die verschiedenen Waschprogramme nach Messvorschrift der EU ein. Ein Gerät mit Label A+ verbraucht im Mittel 13 % weniger als eines mit Label A, ein Gerät mit A++ im Mittel 24 % weniger als mit Label A, ein Gerät mit A+++ im Mittel 32 % weniger als mit Label A. Die neuen Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ beschreiben nun die sparsamen Geräte. A-Geräte sind heute als ineffizient anzusehen, Geräte mit Effizienzklasse A+++ am Markt erhältlich (Sommer 2013). Bei Waschmaschinen wird zudem die Schleuderwirkung mit den Effizienzklassen A bis G bewertet; ein energetisch gutes Gerät mit hoher Schleuderleistung hat also die Klassifizie- rung A+++A. Die Effizienzklasse für das Schleudern wird über die Restfeuchte nach dem 60 °C-Baumwoll-Wasch- programm festgelegt. Geringe Restfeuchte reduziert den Energiebedarf von Wäschetrocknern; Schleudern braucht zur Reduzierung hoher Feuchtigkeit um den Faktor 100 weniger Energie als ein Trockner. Mit dem neuen EU-Label entfällt die Klassifizierung der Reinigungswirkung, da für alle Geräte eine Mindestwaschwirkung vorgeschrieben wird. Neu hinzu kommt eine Information über die Geräu- schentwicklung beim Waschen und beim Schleudern. FASSUNGSVERMÖGEN UND BELADUNG DER WASCHMASCHINE; WASCHPROGRAMME Wer eine Waschmaschine nur zum Teil füllt, erhöht die Zahl der Waschgänge und damit Strom und Wasserverbrauch. Eine Mengenautomatik kann zwar den Wasser- und Stromeinsatz bei geringer Beladung reduzieren, aber nur zum Teil anglei- chen. Für kleine Haushalte ist eine Maschine mit 5 kg Fas- sungsvermögen sinnvoll, auch wenn dann der Verbrauch pro kg Wäsche höher als bei 7-kg-Maschinen liegt. Auch wenn große Maschinen eine Mengenautomatik haben, ist doch der Verbrauch pro Kilogramm Wäsche bei Teilbeladung höher. Das Marktangebot an Geräten der Klassen A+++ und A++ ist bei großen Maschinen breiter als bei kleinen. Die gute Klas- sifizierung lässt sich hier leichter erreichen. Manche dieser Geräte erreichen bei einer 60 °C Wäsche nur 45 oder 50 °C Wassertemperatur – fragen Sie im Handel kritisch nach. Die AUSWAHLGESICHTSPUNKTE BEI NEUKAUF • Gute Spülwirkung (Testergebnisse); ggf. zuschaltbarer Spülgang • Niedriger Wasserbedarf im Standardprogramm • Bei Trockner-Einsatz: mindestens Schleuderwirkungs- klasse B, besser A • Energieeffizienzklasse A+++ oder A++. Vergleichen Sie den Jahresenergiebedarf auch für 30 °C- und 40 °C-Wäschen • 60 °C Wassertemperatur bei 60 °C Waschgang • Ggf. Mengenautomatik, Mischprogramm; Spezial- programme für Wolle und Seide, Sportkleidung und anderes, Zeitvorwahl • Für 1 – 2-Personen-Haushalte reicht ein 5 kg-Gerät • Gerät mit Warmwasseranschluss wählen, wenn das Wasser im Haushalt nicht-elektrisch erwärmt wird • Toplader oder Frontlader? Gut ablesbare Anzeigen; Drehschalter und Tasten leicht und sicher zu bedienen • Leise im Betrieb • Sicherheit gegen Wasseraustritt über gesamte Lebensdauer des Gerätes; Langlebigkeit; Service- qualität (siehe Berichte der Stiftung Warentest) ENERGIESPARTIPPS • Möglichst niedrige Waschtemperatur; bei gering verschmutzter Wäsche reichen oft 30 °C • Fassungsvermögen der Waschmaschine möglichst gut ausnützen. Zur Kontrolle einmal mit und einmal ohne einen Korb mit einer Maschinenfüllung trockener Wäsche auf die Personenwaage stellen • Auf Vorwaschgang verzichten • Möglichst wenige Schonwaschgänge wegen geringer Beladung und erhöhtem Wasserstand • Geräte mit Zeitvorwahl oder mit Uhr benötigen ganz- jährig einige Watt Leistung; sie sollten vollständig abschaltbar sein oder per schaltbarem Stecker vom Netz getrennt werden Laufzeit der Waschprogramme beträgt zum Teil 3 Stunden. Effiziente Geräte mit 5 kg Fassungsvermögen finden sich am ehesten bei den Topladern. Spezialprogramme sehen oft nur eine Teilbeladung der Waschmaschine und manchmal einen höheren Wasserver- brauch vor. Trotzdem sind einige wichtig, z. B. für Wolle und Seide. ENERGIESPAREN 15 Wäscheleine am Stromzähler Elektrische Wäschetrockner sind Strom-Großverbraucher. Gut dran ist, wer seine Wäsche kostenlos draußen oder im ungeheizten Trockenraum auf der Leine trocknen lassen kann. Wer einen Wäschetrockner braucht, hat die Wahl zwischen mehreren Typen mit deutlich unterschiedlichem Energiebedarf. Wäschetrockner sind separate Geräte zum Trocknen der Wäsche, während Waschtrockner Waschmaschine und Trockner platzsparend in einem Gerät vereinen. Sehr ver- breitet sind elektrisch beheizte Trommel-Wäschetrockner; es gibt aber auch gasbeheizte Geräte. Trockenschränke, in denen die Wäsche im Kaltluftstrom hängend trocknet, sind in Deutschland kaum bekannt. Unter Trommel- Wäschetrocknern gibt es zwei Grundtypen: Ablufttrockner saugen Umgebungsluft an und führen sie erwärmt durch die Wäsche, wo sie Feuchtigkeit aufnimmt; anschließend pusten sie die feuchte Warmluft nach außen. Sie benötigen einen gut durchlüfteten Raum und eine Abluftleitung nach draußen, damit nicht feuchte, sondern einigermaßen trockene Luft angesaugt wird und keine Feuchteschäden an der Bausubstanz entstehen. Gas- beheizte Ablufttrockner haben einen um etwa die Hälfte niedrigeren Primärenergieverbrauch als elektrisch beheizte. Kondensationstrockner benötigen nur einen Stroman- schluss. Feuchte warme Luft wird hier in einem Teil des Geräts abgekühlt, wobei die Feuchtigkeit kondensiert und in einem Behälter gesammelt oder gleich ins Abwasser geleitet wird. Die so getrocknete und gekühlte Geräteluft wird erneut erwärmt und durch die Wäsche geleitet. Zum Kühlen verwenden sie meist Raumluft, die über einen Wärmetauscher die Trocknerwarmluft abkühlt und diese erwärmt wieder in den Raum abgibt. Das heizt die Trock- nerumgebung. Alternativ gibt es auch Wasserkühlungen. Bauartbedingt benötigen diese Geräte für die gleiche Wir- kung 5 bis 10 Prozent mehr Energie als Ablufttrockner. Im Kondensationstrockner mit integrierter Wärme- pumpe entzieht ein Kältemittel in einem geschlossenen Kreislauf der feuchtwarmen Trocknerluft Wärme und heizt mit dieser Wärme die gekühlte und getrocknete Geräteluft wieder auf – und nicht die Umgebung. Dieses „Wärme-Re- cycling“ senkt den Strombedarf um 40 bis 50 Prozent. ENERGIEBEDARF UND ENERGIEEFFIZIENZKLASSEN FÜR WÄSCHETROCKNER Damit man Geräte vergleichen kann, wird auf dem EU- Label einheitlich der Energiebedarf für das Standardpro- gramm „Baumwolle schranktrocken“ bei voller Beladung des Geräts mit normierten Wäschestücken bestimmter Feuchte angegeben. Zu beachten ist, dass für die Mes- sung für das EU-Label ein Schleudern der Wäsche mit 800 Umdrehungen pro Minute festgelegt ist und heutige Herstellerangaben sich häufig auf 1000 U / min oder mehr beziehen! Gründlich schleudern hilft sehr beim Sparen: Es braucht 100 Mal so viel Energie, Feuchtigkeit durch Wärme zu ent- ziehen als durch Schleudern! SCHLEUDERWIRKUNG VON WASCHMASCHINEN Schleuderwirkungs- klasse A B C ... G Restfeuchte in % < 45 45 – 54 54 – 63 > 90 erreichbar mit Schleu dertouren [U / min] meist ab 1.500 1.200 bis 1.450 1.000 bis 1.200 Anmerkung: Große Waschmaschinen erreichen aufgrund des höheren Trommeldurchmessers mit weniger Schleuder- touren eine niedrigere Restfeuchte als kleinere, daher ist die Restfeuchte der wichtige Kennwert Kondensationstrockner mit Wärmepumpe erfüllen die Bedingungen für Klasse A, außerdem mit Kaltluft arbei- tende Trockenschränke. Gastrockner fallen nicht unter die EU-Richtlinie und tragen darum kein Energieetikett. Ihre Energieeffizienz wäre ebenfalls mit „A“ zu bewerten. Abluft- und Kondensationstrockner ohne Wärmepumpe fallen in Labelklasse B und C. Die neuen Labelklassen A+, A++ und A+++ gelten seit 2012 auch für Wäschetrockner, die schlechtesten Klassen sind entfallen. Waschtrockner sind weniger effizient; außerdem können sie in einem Trockengang stets nur mit der halben Menge aus dem Waschgang befüllt werden. ENERGIESPAREN16 Der preiswerteste Wäschetrockner BETRIEBSKOSTEN Für die Stromkostenberechnung werden zwei Trockner- läufe pro Woche angenommen. Das ergibt in 15 Jahren 1.560 Durchläufe und entspricht etwa der von der Stiftung Warentest geforderten Lebensdauer von 1.600 Trocknungs- durchläufen. Beim nachfolgenden Vergleich ist zu beach- ten, dass für Geräte mit 5 und mit 6 kg Fassungsvermögen gerechnet wurde. ENERGIEBEDARF UND STROMKOSTEN VON WÄSCHETROCKNERN Energieeffizienz- klasse und Art des Wäschetrockners (1) Energiebedarf je Trockengang nach Schleudern mit 1.000 I 1.400 Umdreh. / Minute (2) Stromkosten pro Jahr bei 2 Trockengängen je Woche (3) kWh Euro A+-Gerät 6 kg (K, WP) 1,7 1,42 43 A-Gerät 6 kg (K, WP) 1,8 1,55 46 B-Gerät 6 kg (K) 3,3 2,85 85 C-Gerät 6 kg (K) 4,3 3,7 111 C-Gerät 6 kg (A) 3,2 2,75 82 Gastrockner 5 kg (A) Gas Strom 3,25 0,30 gesamt 31 22 9 (1) Angaben in Klammern: K: Kondensationstrockner, WP: Wärmepumpe, A: Ablufttrockner; (2) für Baumwollwäsche; (3) berechnet nach Schleudern mit 1.400 Umdreh. / Minute; Strom 28,8 ct / kWh, Gas: 6,4 ct / kWh (gerundet) Eine Wärmepumpe verteuert den Kondensationstrockner. Durch die Stromeinsparung während der Nutzungsdauer wird diese Mehrausgabe ausgeglichen. Das Fassungsvermögen eines Wäschetrockners sollte mög- lichst gut ausgenutzt werden. Das gilt auch für Trockner mit Feuchtesteuerung, obwohl diese Geräte besonders effizient arbeiten. Sie schalten automatisch ab, wenn die Wäsche trocken ist, statt pauschal über eine voreingestellte Zeit zu trocknen. Solch einen Trockner kann man gele- gentlich auch laufen lassen, wenn er nicht ganz voll ist. Da- her kann es unter Energiespargesichtspunkten von Vorteil sein, ein etwas größeres effizienteres Gerät (6 kg) einem kleineren ineffizienteren (5 kg) vorzuziehen. AUSWAHLGESICHTSPUNKTE BEI NEUKAUF • Bevorzugt Gerät mit Wärmepumpe oder Gasbetrieb wählen • Kondensationstrockner für Wohnung besser geeignet als Abluftgerät • Feuchtesteuerung hat mehrere Vorteile gegenüber Zeitsteuerung • Fassungsvermögen passend zur Waschmaschine • Aufstellmöglichkeiten (unten / oben) für das Gerät, Bedienelemente, Ablesbarkeit; Lautstärke • Flusensieb leicht zu reinigen? Bei Kondensations- trocknern: Kondensat einfach zu entfernen? • Spezialprogramme entsprechend Ihren Bedürfnissen (Wolle etc.) ENERGIESPARTIPPS • Wenn möglich, Wäsche im Freien oder einem unbe- heizten Trockenraum aufhängen (wegen der Feuchtig- keitsabgabe lieber nicht in der beheizten Wohnung) • „Trocknerwäsche“ möglichst mit 1.200 bis 1.400 Um- drehungen pro Minute schleudern • Immer möglichst gleichartige Gewebe zusammen trocknen • Gerät voll beladen, ohne zu überladen, sonst knittert Wäsche vermehrt • Wäsche nicht „übertrocknen“ (Geräte mit Feuchte- fühler vermeiden das automatisch) • Das Gerät sollte komplett ausgeschaltet werden können (kein Stand-by) • Flusensieb und Wärmetauscher regelmäßig reinigen ENERGIESPAREN 17 Eiskalt kalkuliert Kühl- und Gefriergeräte müssen rund um die Uhr arbeiten; die Kühlaggregate laufen mehrere Stunden täglich. In den letzten Jahren wurde die Energieeffizienz neuer Kältegeräte ganz erheblich verbessert: die besten Energiesparer benötigen heute nur noch halb so viel Strom wie die besten Geräte vor zehn Jahren. JAHRESENERGIEBEDARF UND ENERGIEEFFIZIENZKLASSEN Auf dem EU-Etikett für Kühl- und Gefriergeräte wird der unter normierten Bedingungen ermittelte Jahresenergiebe- darf in kWh angegeben. Wie hoch der Wert für ein Gerät ist, verrät die Energieeffizienzklasse von A+++ (sehr gering) über A++, A+ und A bis hin zu D (sehr hoch). Ein Gerät mit Label A+++ benötigt nur 40 Prozent der Energie eines vergleichbaren Geräts, das gerade noch zur Klasse A gehört und unter einem Fünftel eines alten D-Geräts. A-Geräte gehören mittlerweile zu den energetisch schlech- teren, seit Mitte 2012 dürfen sie nicht mehr in den Handel gelangen. WAS BEDEUTET STROMEFFIZIENZ FÜR DEN GELDBEUTEL? Haushaltsübliche A++ -Kühl- und Gefriergeräte brauchen jährlich rund 100 kWh Strom weniger als ähnlich große A-Geräte (s. Tabelle) und sparen damit 28,5 Euro pro Jahr an Stromkosten. Höhere Anschaffungskosten von spar- samen Geräten kommen durch die eingesparten Strom- kosten wieder herein, ohne dass Strompreissteigerungen eingerechnet werden. TISCH-KÜHLSCHRÄNKE MIT * / ***-FACH MIT CA. 116 L VOLUMEN KÜHLRAUM UND 16 L GEFRIERFACH A+++- Gerät A++- Gerät A+- Gerät A- Gerät Strombedarf pro Jahr [kWh] 82 124 157 220 Strombedarf in 15 Jahren [kWh] 1.240 1.860 2.355 3.300 Stromkosten in 15 Jahren [Euro] 353 530 671 940 Einsparung A+++-Gerät gegen andere Geräte in 15 Jahren [Euro] 177 318 587 AUSWAHLGESICHTSPUNKTE BEI NEUKAUF • Für einen Ein-Personen-Haushalt reicht ein Kühlschrank mit ca. 100 – 140 l Volumen aus • Ein großer Kühlschrank ist energetisch günstiger als zwei kleine • Fragen Sie nach A+++ - oder mindestens A++-Geräten. Vergleichen Sie den Jahresenergiebedarf • Wenn Sie selten etwas einfrieren und nur wenig Tiefkühlkost lagern, ist ein Kühlschrank mit Gefrierfach (* / ***) zu empfehlen, für großes Tiefkühlvolumen eine Truhe möglichst mit Aufstellort Keller • Wenn Sie vorhandene Gefriergeräte aufgeben wollen, sollten Sie ein Gerät mit Gefrierfach oder eine Kühl-Ge- frier-Kombination kaufen. Sonst reicht ein Kühlschrank ohne Gefrierfach zusammen mit einem Gefriergerät • Wünschenswert sind: getrennter Regler für Kühl- und Gefrierteil, Temperaturskala für die Einstellung, außen ablesbare Temperaturskala, Warnsignale bei offen stehender Tür oder Überschreiten der vorge- sehenen Temperatur im Innenraum, Türschließ- automatik, Urlaubsschaltung • Eine Abtauautomatik verursacht etwas mehr Energie- verbrauch, ist aber komfortabel. Eine No-Frost-Funktion hilft gegen Vereisen des Gefrierfachs bei häufigem Öffnen, erhöht aber ebenfalls den Strombedarf • Je besser ein Gefriergerät wärmegedämmt ist, desto länger hält es die Lebensmittel auch bei Stromausfall kalt. Manche Geräte verfügen über Kühlakkus als Kältespeicher • Standgeräte sind häufig sparsamer als Einbaugeräte. Maximaler Energiebedarf in den Energieeffizienzklassen in Prozent des Bezugswertes A++ < 33 % A+++ < 22 % A+ < 44% A < 55 % B < 75 % C < 95 % D < 110 % ENERGIESPAREN18 Auch wenn der Stromverbrauch im praktischen Alltag etwas anders aussehen kann als der in der Tabelle angege- bene Jahresenergieverbrauch, erlaubt dies gute Vergleiche. Am Markt sind zahlreiche A+++ und A++ -Geräte verfüg- bar. Dabei ist die Auswahl unter Tisch- und Standgeräten größer als unter Einbaugeräten; letztere sind erheblich teurer. Die Anschaffungskosten hängen mehr von anderen Ausstattungsmerkmalen ab als von der Energieeffizienz. Ein großer Kühlschrank spart Strom im Vergleich zu zwei kleinen mit dem gleichen Fassungsvermögen. Trotzdem benötigt ein zu großes Gerät mit leerstehendem Kühl- oder Gefrierraum unnötig Energie. Gefriertruhen sind bei gleichem Nutzvolumen sparsamer als Gefrierschränke (vergleiche Werte in der Tabelle). Kühl-Gefrierkombinationen der Klasse A++ schneiden unter Normbedingungen energetisch teilweise besser ab als eine Kombination aus A++ -Kühlschrank ohne *-Fach und kleinem A++ -Gefrierschrank. Bei einer Neuanschaf- fung sollte man aber immer die Werte der konkreten Geräte vergleichen. STANDORTEINFLUSS, NUTZERVERHALTEN Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen sollten kühl stehen, also nicht neben der Heizung oder dem Herd oder in der Sonne, sondern am besten in einem wenig beheizten Raum. Ein Grad weniger Umgebungstemperatur spart bei Kühlschränken etwa sechs Prozent und bei Gefriergeräten drei Prozent an Strom. Allerdings ist zu ENERGIESPARTIPPS • Herstellerhinweise zur Aufstellung beachten • Bei Standgeräten alle zwei Jahre das Kühlgitter auf der Rückseite entstauben • Warme Speisen abkühlen, ehe sie in den Kühlschrank kommen • Türen von Kühl- oder Gefrierschrank immer nur kurz und möglichst selten öffnen. Ab und zu kontrollieren, ob die Dichtung der Tür sauber und in Ordnung ist • Innenraumtemperatur des Kühlschranks mit Thermo- meter kontrollieren. 7 °C reichen aus und benötigen weniger Strom als 5 °C. Im Gefrierfach sind minus 18 °C optimal • Geräte ohne Abtauautomatik abtauen, sobald eine deutliche Eisschicht entstanden ist • Bei längerer Abwesenheit Kühlschrank vom Netz trennen (abtauen, Tür offen lassen) ENERGIEBEDARF FÜR VERSCHIEDENE KÜHL- UND GEFRIERGERÄTE (DATEN IM HANDEL BEFINDLICHER GERÄTE) Gerätetyp Nutzvolumen in Liter für Jahresstromverbrauch in kWh Kühlen Gefrieren A+++-Geräte A++-Geräte A-Geräte Kühlschrank ohne *-Fach 140 – 155 – 64 85 – 95 150 (B-Gerät: 208) 181 – 228 – 71 94 – 104 160 Kühlschrank mit * / ***-Fach 100 – 116 16 – 18 93 – 95 110 – 140 204 – 245 (Gefrierfach) 200 – 222 22 – 26 153 – 180 263 Kühl-Gefrierkombination 190 – 250 65 – 120 132 – 170 204 – 270 327 – 342 Gefriertruhe – – 150 – 170 200 – 300 117 – 169 132 180 – 219 178 223 Gefrierschrank (Standgeräte) – – 92 – 104 200 – 300 101 146 – 193 132 – 152 194 – 264 204 – 215 280 Geräte der Effizienzklasse A+++ sind im Sommer 2013 für viele Gerätetypen am Markt zu finden. beachten, dass die Geräte für bestimmte Umgebungstempe- raturen gebaut sind: Klimaklasse SN für 10 – 32 °C, N für 16 – 32 °C (normal in Deutschland), ST für 18 – 38 °C. Außerhalb ihres Bereichs arbeiten die Geräte nicht optimal. Die Luft sollte am äußeren Wärmetauscher gut zirkulieren können. Einbaugeräte brauchen Lüftungsschlitze; Stand- kühlschränke Abstand zur Wand. Bei Gefriertruhen ist der Wärmetauscher oft in die Außenwände integriert; deshalb sollten sie frei stehen. ENERGIESPAREN 19 Sparsame Spülhelfer Der Abwasch von Hand ist für viele eine lästige Pflicht und wird gerne abgegeben. Wer sich die Anschaffung einer Geschirrspülmaschine überlegt, findet seit einiger Zeit in Testberichten ökologische Argumente dafür: Demnach verwen- den moderne elektrische Geschirrspüler Energie und Wasser sparsamer, als das im Handabwasch möglich ist. ARBEITSWEISE UND ENERGIEBEDARF Die Reinigungswirkung von Geschirrspülmaschinen be- ruht auf einer Kombination von Einweichen mit Wasser, chemischer Einwirkung des Geschirrspülmittels und etwas mechanischer Reinigung durch das Besprühen. Energie wird vor allem zum Aufheizen des Wassers und zum Trocknen benötigt. Deshalb brauchen Geschirrspüler mit Warmwasseranschluss deutlich weniger elektrischen Strom als Geräte mit Kaltwasseranschluss; das Wasser wird dann überwiegend durch einen anderen Energieträger erwärmt. Ansonsten hängt der Strombedarf für einen Spülvorgang davon ab, wie viel Wasser verwendet wird und bis zu wel- cher Temperatur dieses aufgeheizt wird. Technische Verbesserungen haben den Wasserbedarf neuer Spülmaschinen auf 7 Liter pro Spülgang (Gerät mit 13 Maßgedecken) reduziert und auch deren Strombedarf auf etwa ¾ Kilowattstunden pro Spülgang erheblich verrin- gert. Der niedrige Wasserverbrauch wird erreicht, indem das letzte Spülwasser des vorhergehenden Spülprogramms gespeichert und zum Vorreinigen des nachfolgenden Spül- ganges verwendet wird. Die Sparprogramme der Geräte nutzen aus, dass durch län- gere Reinigungsdauer bei niedrigerer Temperatur mit weni- ger Energieeinsatz gleich gute Ergebnisse erreicht werden können wie bei kürzerer Programmdauer mit höherer Tem- peratur. Meist gibt es eine Vielzahl von Programmen für verschiedene Verschmutzungsgrade, die sich durch Tempe- ratur (40 – 70 °C) und Laufzeit (ca. 30 – 120 Minuten) und auch Energiebedarf unterscheiden. Eine Automatik, die den Verschmutzungsgrad des Ge- schirrs am Spülwasser erkennt, sorgt bei vielen neuen Geräten für einen optimierten Programmablauf. Manche Geräte verwenden das Mineral Zeolith, um eine besonders gute Trocknungswirkung zu erreichen. Die Feuchtigkeit wird beim Trockengang im Zeolith eingela- gert, das Mineral gibt hierbei Wärme ab, und durch die Erwärmung beim nächsten Spülgang wird das Wasser wieder in den Spülgang eingespeist. GERÄTETYPEN Fast alle Geschirrspüler sind Frontlader; nur einige Kleinst- geräte werden von oben befüllt. Viele Spülmaschinen, auch ältere Modelle, können direkt an die Warmwasserleitung angeschlossen werden. Sinnvoll ist dies dann, wenn das warme Wasser mit Sonnenkollektoren, einer modernen Gas-, Öl- oder Holzheizung oder per Fern- wärme bereitet wird und an der Anschlussstelle ohne langen kalten Vorlauf aus der Leitung kommt (Faustregel: maximal 2 Liter, 1 Liter bei den neuen Geräten mit sehr wenig Was- serverbrauch). Es gibt auch Spülmaschinen mit einem Abwasser-Wärme- tauscher, die mit Wärme aus dem Abwasser der Maschine neu zulaufendes Kaltwasser aufheizen. Bei ihnen ist ein Warmwasseranschluss nicht sinnvoll. Sie sind für Haushalte mit elektrischer Wassererwärmung eine gute Wahl. GERÄTEGRÖSSEN Der überwiegende Teil der Geräte ist ca. 60 cm breit und für 12 bis 14 Maßgedecke vorgesehen; unter Maßgedeck verstehen Fachleute eine bestimmte Sortierung von Sup- pen-, Speise- und Frühstückstellern, dazu Tassen mit Unter- tassen und Dessertschälchen. Die schmalen 45 cm breiten Geräte haben Fassungsvermögen von 7 bis 9 Maßgedecken Erstaunlich hohes Fassungs vermögen ENERGIESPAREN20 und sind speziell für kleine Haushalte geeignet. Manche Geräte für 9 Maßgedecke sind zwar 60 cm breit, aber nur 60 cm hoch und 50 cm tief. Sie können in höher liegende Schrankfächer eingebaut werden, so dass das Ein- und Aus- räumen leichter fällt. ANGABEN AUF DEM NEUEN EU-LABEL Geschirrspülmaschinen wurden früher auf dem EU-Etikett hinsichtlich Energieeffizienz, Reinigungswirkung und Trocknungswirkung bewertet. Ein in jeder Hinsicht gutes Gerät hat nach bisheriger Bezeichnung die Labelklasse AAA; im Lauf des Jahres 2011 wurde dies umgestellt, heute ist ein Gerät mit A+++ für die Energieeffizienz und A für die Trocknung ein sehr effizientes Gerät. Die Angabe zur Reinigungswirkung entfällt, da eine Mindestreinigungsqua- lität entsprechend der bisherigen Klasse A vorgeschrieben wird. Für die Energieeffizienzklassen ist festgelegt, wie viele Kilowattstun- den ein Gerät für einen Durch- lauf (bei Kaltwasseranschluss) in einem Spar- oder Ecoprogramm maximal brauchen darf. Die Ein- teilung hängt von der Gerätegröße ab; kleinere Geräte werden dabei „begünstigt“, was bedeutet, dass sie bei gleicher Effizienzklasse mehr Energie pro Maßgedeck benötigen dürfen als große Maschinen. Für kleine Haushalte kann dies den- noch die bessere Wahl sein, damit das Gerät immer voll gefüllt ist, wenn es in Betrieb genommen wird. Der Was- serbedarf je Maßgedeck ist bei kleinen Geräten allerdings höher. Mit Warmwasseranschluss brauchen gute neue Spülmaschinen ca. 40 Prozent weniger Strom als ohne. Zu den Energiekosten kommen noch die Wasserkosten hinzu, bei einem Neugerät mit 10 l pro Spülgang sind das rund 100 Euro in 15 Jahren (gerechnet mit 4 Euro / m3), bei einem älteren Gerät gut doppelt so viel. AUSWAHLGESICHTSPUNKTE BEI NEUKAUF • Aufstellungs- und Einbautyp; eventuell höheren Einbauort berücksichtigen • Warmwasseranschluss wählen, sofern zentrale Wassererwärmung nicht-elektrisch erfolgt • Fassungsvermögen und Größe entsprechend der Haushaltsgröße auswählen • Effizienzklassenkombination möglichst A+++A wählen, mindestens A++A, Wasserbedarf max. 10 l bei 60 cm breiten bzw. 11 l bei Geräten für 8 bis 9 Maßgedecke • Sparprogramm(e) • Garantie der Sicherheit gegen auslaufendes Wasser für gesamte Nutzungsdauer • Geringe Lautstärke (möglichst unter 45 dB) • Geringer Bedarf an Spültabs (auch im Intensiv- programm nur einer) • Gute Ablesbarkeit und Handhabung der Bedien- elemente; leichtes Einfüllen von Regeneriersalz und gegebenenfalls Klarspüler • Niedrige Leistung nach Programmende ENERGIESPARTIPPS • Falls noch nicht geschehen: Vom Kalt- auf den Warm- wasseranschluss umlegen lassen (außer bei Geräten mit Wärmetauscher) • Gerät möglichst voll beladen • Programme mit niedriger Temperatur wählen • Sparprogramme verwenden • Nicht von Hand vorspülen. Grobe Reste mit Papier entfernen (Biomüll) STROMBEDARF UND -KOSTEN FÜR SPÜLMASCHINEN VERSCHIEDENER ENERGIEEFFIZIENZKLASSEN Neugerät Klasse A+++ mit WWA Neugerät Klasse A+++ ohne WWA Neugerät Klasse A+ ohne WWA Altgerät Klasse D ohne WWA Strombedarf je Spülgang [kWh] 0,63 0,82 1,04 1,64 Strombedarf jährlich [kWh] 98 128 162 256 Strombedarf in 15 Jahren [kWh] 1.470 1.920 2.430 3.840 Stromkosten in 15 Jahren [Euro] 419 547 693 1.094 Annahme: 3 Spülgänge pro Woche, Gerät für 13 Gedecke; Berechnung mit Sparprogramm, WWA = Warmwasseranschluss z. B. über Sonnenkollektor STROM- UND WASSERBEDARF FÜR EINEN SPÜLGANG Sehr sparsame Geräte mit Kaltwasseranschluss Maß- gedecke Breite [cm] Strom [kWh] Wasser [Liter] Strom je Gedeck [kWh] 9 45 0,70 8 0,08 13 60 0,70 7 0,05 ENERGIESPAREN 21 STROM- UND WASSERBEDARF FÜR EINEN SPÜLGANG Sehr sparsame Geräte mit Kaltwasseranschluss Maß- gedecke Breite [cm] Strom [kWh] Wasser [Liter] Strom je Gedeck [kWh] 9 45 0,70 8 0,08 13 60 0,70 7 0,05 Den Deckel drauf halten Energie beim Kochen und Backen zu sparen bedeutet, die Energieverluste an die Umgebung so gering wie möglich zu halten und nicht mehr Material als nötig zu erhitzen – im Idealfall also nur die Nahrungsmittel. Großen Einfluss auf den Energiebedarf hat die Handhabung der Geräte. Zudem beeinflusst die Entscheidung zwischen Gas- und Elektro- System die CO 2 -Bilanz. VIELE MÖGLICHE VARIANTEN Das Kochfeld mit mehreren Kochzonen und der Backofen spielen trotz vieler Spezialgeräte immer noch die größte Rolle bei der Nahrungszubereitung. Für Elektro-Backöfen ist das EU-Label für elektrische Haushaltsgroßgeräte mit der Energieeffizienzklassifizierung A bis G vorgeschrieben, für Kochfelder und alle Gasgeräte dagegen zurzeit nicht. Gaskochfelder nutzen ca. 58 Prozent der eingesetzten Primärenergie zum Kochen, etwa doppelt so viel wie elektrische Koch- felder, weil die Umwandlungsverluste bei der Stromproduktion entfallen. Die Wär- me kommt durch die Flamme direkt an den Kochtopf, der Herd wird kaum miter- wärmt. Ein weiterer Vorteil ist die schnelle Regelbarkeit. Brenner mit automatischer Zündung sorgen dafür, dass die Gaszufuhr schließt, wenn einmal durch überkochen- des Wasser die Flamme erloschen ist. Es gibt auch Gaskochfelder mit Brennern, die unter einer Glaskeramikplatte liegen; das verlangsamt aber die Regelungsmöglichkeit. Herkömmliche Elektro-Kochfelder haben Gusseisenplat- ten als Kochzonen. Moderne elektrische Kochfelder sind mit einer Glaskeramikplatte (Ceranfläche) abgedeckt, darunter können Infrarotstrahler oder Halogenstrahler stecken. Induktionskochfelder, die ebenfalls mit einer Glaskera- mikplatte abgedeckt sind, erzeugen selbst keine Wärme, sondern ein magnetisches Wechselfeld. Dieses bewirkt im Boden des Kochtopfs einen elektrischen Strom, der den Topfboden erhitzt. Man benötigt spezielles Kochgeschirr. Die Wärmezufuhr lässt sich schnell regeln. Die Kochzonen werden nicht sehr heiß. Herzschrittmacher haben in einem Test nicht auf die verwendete Frequenz reagiert. ENERGIEBEDARF VON KOCHFELDERN Unter den elektrischen Kochfeldern benötigen Induktions- kochfelder am wenigsten Energie, ca. 20 bis 30 Prozent weniger als konventionelle Glaskeramik-Kochfelder. Die Mehrkosten für die Geräte und das gegebenenfalls neu zu Die Abbildung vergleicht den Strombedarf für drei ver schiedene Kochtätigkeiten ENERGIEBEDARF VERSCHIEDENER KOCHSYSTEME Datenquelle: Stiftung Warentest Kochplatte 1,5 l Wasser von 15 °C auf 90 °C erhitzen* 600 g Eintopf auf 80 °C erwärmen 45 Min. warmhalten * ohne Deckel (!) Glaskeramik Infrarot Glaskeramik Infrarot mit Sensor Glaskeramik Halogen Glaskeramik Induktion Strom in kWh 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 ENERGIESPAREN22 beschaffende Spezialgeschirr werden dadurch aber nicht ausgeglichen. Gusseiserne Kochplatten schneiden beim Energieverbrauch am schlechtesten ab. Kochfelder (und auch Backöfen) mit Uhr benötigen auch im ausgeschalteten Zustand Energie. Einzelheiten erfährt man nur in Testberichten; nur wenige Hersteller geben sie in der Gerätebeschreibung an. BACKÖFEN Gasbacköfen nutzen Energie besser als elektrische, aller- dings empfiehlt es sich, die Verbrennungsluft über eine Abluftanlage abzuführen. Für sie gibt es kein EU-Label. Moderne Elektrobacköfen gehören meist der Energie- effizienzklasse A an. Auf dem Energie-Etikett ist auch der Energiebedarf für einen Normbackvorgang angegeben. Wenn zweimal pro Woche gebacken wird, betragen die AUSWAHLGESICHTSPUNKTE BEI NEUKAUF • Ist ein Gasanschluss vorhanden, dann Gasherd kaufen • Halogenstrahler oder Induktionsfelder unter Ceranfel- dern benötigen weniger Strom • Sinnvolle Sicherheits- und Komfortaspekte: Abschalt- automatik; Restwärmeanzeigen; versetzt angeordnete Kochzonen; versenkbare Schalter im Aus-Zustand • Elektro-Backofen: Gerät der Energieeffizienzklasse A in bedarfsgerechter Größe wählen, Umluft ist günstig • Statt energieintensiver pyrolytischer Selbstreinigung die katalytische Methode bevorzugen • Anschaffung eines Mikrowellengeräts überlegen • Testberichte heranziehen zu Stand-by-Leistung, Sicherheitsfunktionen etc. ENERGIESPARTIPPS • Gut schließende Topfdeckel sparen Energie. Glas- deckel müssen seltener angehoben werden (auf gute Griffe achten) • Topfböden und Elektro-Kochzonen sollten sauber sein und guten Kontakt miteinander haben. Sandwich- Böden (innen Aluminium, außen Chromnickelstahl) verbessern den Wärmeübergang vom Herd zum Topf und sparen Energie (nicht bei Induktionsherden) • Topfgröße passend zur Größe der Kochzone (Platte) und zur Inhaltsmenge wählen • Automatikkochplatten sofort auf gewünschte Stufe einstellen (Geräteanleitung dazu beachten). Das Auf- heizen verzögert sich dadurch nicht • Abschalten vor Ende der Koch- oder Backzeit nutzt Restwärme • Warmhalten ohne Energieeinsatz mit Thermoskanne, Kochkiste, ... • Auftauen im Kühlschrank spart zweimal Energie: erst kühlt das Gefriergut das Kühlschrankinnere, danach ist es auf dem Herd schneller zu erwärmen • Gemüse, Kartoffeln, Eier müssen beim Garen nicht von Wasser bedeckt sein. Im geschlossenen Topf gart alles mit wenig Wasser (1 bis 2 cm hoch; Kontrolle!) energiesparend im Dampf. Geschmack und Vitamine bleiben besser erhalten • Dampfkochtöpfe reduzieren Garzeit und Energiebedarf um bis zu 60 Prozent bei langkochenden, 30 bis 40 Prozent bei kurzkochenden Gerichten • Elektrische Wasserkocher sind effizienter als der Elektroherd – und die Geräte schalten sicher ab • Wärmegedämmte Kochtöpfe verhindern Abstrahl- verluste an die Luft • Backofen: Vorheizen ist oft unnötig • Für spezielle Aufgaben stromsparender als Herd oder Backofen: Wasserkocher, Kaffeemaschine mit Thermoskanne, Eierkocher, Toaster, Mikrowellengerät jährlichen Stromkosten für eine mittlere Backröhre beim A-Gerät ca. 20 Euro, bei B 26 Euro und bei D 36 Euro. WEITERE VERFAHREN Mikrowellenherde erwärmen kleine Portionen (bis zu ca. 250 ml Flüssigkeit oder 500 g Gemüse bzw. Beilagen) ener- getisch günstiger als andere Geräte. Wenn häufiger kleine Mengen erwärmt werden, lohnt sich die Neuanschaffung eines Mikrowellenherdes schon allein aus Komfortgrün- den, denn es geht schnell, und aus Energiegründen, denn es wird nur die Speise und nicht der Herd und der Topf erwärmt. Eine Kochkiste besteht aus einem wärmegedämmten Behältnis und einem passenden Kochtopf. Reis, Kartof- feln und anderes kann auf dem Herd angekocht und in der Kochkiste ohne weitere Energiezufuhr fertig gegart werden. ENERGIESPAREN 23 Stromfresser im Büroschlaf Noch vor fünfzehn Jahren stand nur in jedem fünften deutschen Haushalt ein Computer. Inzwischen wollen vier von fünf Haushalten nicht mehr darauf verzichten, und auch das Mobiltelefon gehört zur Selbstverständlichkeit. Dagegen spricht nichts, solange die Geräte nicht unnötig Strom verbrauchen und die Haushaltskasse belasten. Wichtig sind eine kluge Wahl beim Einkauf und das Einhalten einiger Regeln bei der Nutzung. Nach einer Schätzung der Computerzeit- schrift „PC-Magazin“ könnte damit bei 30 Millionen Computern in Deutschland die elektrische Leistung eines halben Kernkraftwerks gespart werden. Wie viel Strom ein Computer braucht, hängt von den Komponenten ab, aus denen er besteht, und von der Art, wie er genutzt wird. Käufer haben grundsätzlich die Wahl zwischen einem Tischcomputer (Desktop) und einem trag- baren Rechner (Notebook). Notebooks brauchen rund 70 Prozent weniger Energie, weil sie für das mobile Arbeiten ohne Netzanschluss mit besonders sparsamen Bauteilen ausgestattet und mit kompakten Abmessungen entworfen werden. Doch das hat seinen Preis: Ein Notebook ist deut- lich teurer als ein Desktop gleicher Leistung. Außerdem ist die feste Verbindung von Tastatur und Bildschirm für langes Arbeiten nicht zu empfehlen. DEM TATSÄCHLICHEN BEDARF ANPASSEN Fast alle Komponenten eines Desktops können den Bedürf- nissen angepasst und auch später ausgetauscht werden. Wer schon beim Kauf ungefähr weiß, wozu der Rechner genutzt werden soll, kann Geld und später Energie sparen. Leis- tungsfähige Grafikkarten zum Anschauen von Filmen und für manche Spiele benötigen oft eigene Lüfter zur Kühlung. Sie machen Lärm und brauchen erheblich Strom. Für Büro- arbeiten oder die Verwaltung der Urlaubsfotos reicht meist die eingebaute Grafikkarte. KOMPONENTEN OHNE NETZSCHALTER Viele externe Komponenten von Computeranlagen wie z. B. Drucker oder Kopierer werden über ein eigenes Steckernetzteil mit Strom versorgt. Diese Netzteile haben normalerweise keinen Netzschalter. Sie ziehen ständig Strom, was man daran merkt, dass sie warm sind. Deshalb ist sehr zu empfehlen, eine Steckdosenleiste mit Netzschalter zu kaufen. Damit werden alle Komponenten vom Netz getrennt, ein- schließlich des PC selbst, denn der kann im ausgeschalteten Zustand ebenfalls mehrere Watt brauchen. Zudem gibt es Steckerleisten, die einen Schutz gegen Blitzschlag bieten. Eine sogenannte Master-Slave-Steckerleiste nimmt alle einge- steckten Geräte vom Netz, wenn das Führungsgerät (Master) ausgeschaltet oder in Ruhestand versetzt wird. Von den sons- tigen üblichen Bürogeräten brauchen allenfalls der DSL-Rou- ter, die Telefonanlage und das Telefaxgerät ständig Strom. Diese Geräte sollen normalerweise ständig bereit sein. Von Vorteil für die Strombilanz können auch Multifunk- tionsgeräte sein, die z. B. Drucker, Kopierer, Scanner und Fax in einem Gerät sind. Es ist nur eine Anschaffung für verschiedene Nutzungen nötig und auch Stand-by- und Betriebsstrom-Verbrauch entstehen nur einmal. Eine Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Hersteller, nur noch Geräte mit maximal 1 bzw. 0,5 Watt Stand-by-Bezug auf den Markt zu bringen. Der höhere Wert gilt für Geräte, die im Stand-by eine Funktion erfüllen, wie z. B. eine Zeitanzeige. Schaltbare Steckerleiste auch mit Fußtaster ver fügbar ENERGIESPAREN24 HILFE BEIM KAUF Beim Kauf eines Computers oder eines Druckers müssen zahlreiche Kriterien berücksichtigt werden. Die nötigen Informationen zusammenzutragen und zu bewerten, ist an- spruchsvoll. Deshalb sind am Ende dieser Broschüre einige empfehlenswerte Informationsquellen zusammengestellt. Darin wird z. B. darauf hingewiesen, dass ein Computer- monitor das Qualitätssiegel TCO 6. 0. tragen, in Höhe und Neigung verstellbar sowie nicht spiegelnd sein sollte. Als Anhalt für übliche Strombezugswerte sind im Folgenden einige Daten aufgelistet: DURCHSCHNITTLICHER STROMVERBRAUCH (WATT) Gerät niedrig hoch Standard-PC (normal) 40 100 Spiele-PC 80 300 Notebook (Standard) 10 50 Notebook (für Spiele) 30 100 Netbook 10 20 Röhrenmonitor 21 Zoll (Geräte im Bestand ) 70 120 Flachbildschirm 19 bis 22 Zoll 22 40 Laserdrucker (Sleep Mode) 1 – Laserdrucker (Stand-by) 5 80 Laserdrucker (Druck) 180 665 Tintenstrahldrucker (Stand-by) < 1 8 Tintenstrahldrucker (Druck) 10 40 DSL-Router 2 8 SPAREN BEI DER ARBEIT Wie viel Strom der Computer samt Peripheriegeräten tat- sächlich verbraucht, kann die Nutzerin oder der Nutzer entscheidend beeinflussen. So werden z. B. Drucker und Scanner normalerweise nicht ständig gebraucht. Sie können dann ausgeschaltet werden. Manche Tintenstrahldrucker führen allerdings bei jedem Einschalten ein Reinigungs- programm durch und verbrauchen damit Tinte. Diese lässt man besser länger am Netz. Der Computer selbst lässt sich auf Sparbetrieb einstellen. Unter dem Betriebssystem Windows finden sich die ent- sprechenden Optionen in der Systemsteuerung. Dort lassen sich Energiesparoptionen wählen wie die, nach einer festge- legten Leerlaufzeit den Monitor, die Festplatte und schließ- lich den ganzen PC in den Stand-by-Zustand zu schalten. In ENERGIESPARTIPPS • Während längerer Arbeitspausen Geräte per schalt- barer Steckerleiste komplett ausschalten • Geräte nur mit so viel technischer Ausstattung kaufen, wie auch genutzt wird • Auf einfache Bedienung achten • Nicht gebrauchte Funktionen abschalten • Stand-by-Funktionen bei Bürogeräten während Arbeitspausen aktivieren • Ladegeräte für Mobilgeräte nach Ende des Lade- vorgangs aus der Steckdose nehmen • Unabhängige Beratungsangebote nutzen • Im Zweifel mit einem Messgerät prüfen, ob der Netzschalter eines Geräts dieses tatsächlich vom Netz trennt oder es in einen Schein-Aus-Zustand versetzt diesem Zustand wird zwar Energie gespart, die Computer- anlage kann aber durchaus noch mehrere Dutzend Watt ver- brauchen. Aus Stand-by-Stellung sollte sie nicht vom Netz getrennt werden, denn dann gehen alle nicht gespeicherten Daten verloren. Nach einer weiteren Wartezeit kann der PC sich dann in den sogenannten Ruhezustand versetzen. Nun kann der Rechner vom Netz genommen werden. Aus bei- den Sparzuständen kann man nach einem Tastendruck und kurzer Wartezeit dort weiterarbeiten, wo man aufgehört hat. TELEFONIEREN – UND SONST? Sparen können auch Benutzer von Mobiltelefonen und mobilen Adress- und Terminverwaltungsgeräten (Smartpho- nes und anderen). Die große Zahl der Funktionen dieser Geräte geht allerdings auf Kosten der Übersichtlichkeit. Wer ein Mobiltelefon wirklich nur zum Telefonieren nutzen will, sollte ein entsprechend einfaches, bedienerfreundliches Gerät kaufen, ggf. auf große Tasten und klare Beschriftung achten. Um den Akku zu schonen, empfiehlt es sich, nicht ge- brauchte Funktionen abzuschalten wie etwa einen Internet- zugang oder Funktionen wie Fotoapparat, Bluetooth und UMTS. Obwohl moderne Akkus sehr robust sind, sollte man sie möglichst nutzen, bis sie leer sind, und mindestens einmal im Monat laden. Und auch für manche Mobiltelefone gilt: das Ladegerät braucht Strom, wenn es unnötig am Netz bleibt. Für Smartphones gibt es neuerdings von vielen Herstellern ein einheitliches Ladegerät (DIN EN 50558) mit einem Mikro-USB-Stecker. Das spart beim nächsten Kauf Kosten. ENERGIESPAREN 25 Unterhaltungselektronik im Stromstreik Würden Sie sich eine Digitaluhr kaufen, die mehrere hundert Euro kostet und ständig mehr als zehn Watt elek- trischen Strom braucht? In vielen Haushalten steht so ein Gerät. Es heißt Video- oder DVD-Spieler und wartet täglich durchschnittlich 23 Stunden darauf, etwas tun zu dürfen außer der Zeit anzuzeigen. Wer zu Hause gerne Filme sieht und aufzeichnet, aber auch der Musikfreund mit Stereoanlage und Aktivboxen kann durch kluge Gerätewahl dutzende Euro Stromkosten im Jahr sparen. Fernsehgerät und Radio gehören heute selbstverständ- lich in fast jeden Haushalt. Doch gerade weil diese Geräte so selbstverständlich sind, ist es vielen Film- und Musik- freunden nicht richtig bewusst geworden, dass sich in den letzten Jahren ein Wandel der Gerätetechnik vollzogen hat. LICHTERFLUT IM MUSIKREGAL Es ist ein dreifacher Wandel. Erstens ist zur Musikanlage im Wohnzimmer längst das Zweit- und Drittradio in Küche und Schlafzimmer gekommen, oft ein tragbares Gerät mit Steckernetzteil ohne Schalter und Zusatzfunktionen wie Zeitanzeige oder Weckfunktion, so dass ständig Strom ver- braucht wird. Zweitens haben sich die Regale im Wohnzim- mer gefüllt mit zusätzlichen Apparaten für Satelliten- und Digitalempfang sowie das Aufzeichnen von Sendungen und mit aktiven, also Strom verbrauchenden Lautsprecherboxen. All diese Geräte brauchen Strom, und zwar, dies ist die drit- te Änderung, oft Tag und Nacht. Auf Netzschalter verzichtet mancher Hersteller ganz, oder er baut einen Schalter ein, der zwar das Gerät stumm schaltet, Teile aber ständig mit elektrischer Energie versorgt lässt (Schein-Aus). Meistens, aber nicht immer, sieht man das an Kontrollleuchten und Digitaluhren, die nie erlöschen oder spürt, dass das Gerät warm ist. Wer sicher gehen will, kann sich bei Energiebera- tungsstellen oder Stromversorgungsunternehmen ein Strom- messgerät ausleihen und einmal nachmessen, ob vermeint- lich ausgeschaltete Geräte tatsächlich keinen Verbrauch mehr haben. ALLZEIT BEREIT Manchmal ist die ständige Bereitschaft eines Geräts ge- wünscht und unvermeidlich. Schließlich soll der DVD- Rekorder auch den Krimi spät in der Nacht aufnehmen können. Dann ist es wichtig, schon beim Kauf nicht nur auf den Stromverbrauch im Betrieb zu achten – der Verbrauch im Bereitschaftsmodus (Stand-by-Betrieb) kann einen erheb lichen Anteil am gesamten Stromverbrauch ausma- chen. Ein effizientes Gerät braucht im Betrieb knapp zehn bis zwanzig Watt, und in Bereitschaft ein Watt oder weni- Eine Musikanlage besteht häufig aus mehreren Komponenten ENERGIESPAREN26 ger. Ineffiziente Geräte dagegen ziehen im Betrieb bis zu 30 Watt und im Stand-by kaum weniger, nämlich mehr als 13 Watt. Da Videogeräte üblicherweise ständig eingeschaltet sind, summieren sich die Stromkosten im Jahr bei einem ineffizienten Gerät auf rund 30 Euro, davon 27 Euro im Stand-by. Ein effizientes Gerät kommt dagegen mit gut 5 Euro im Jahr aus, davon 2 Euro im Stand-by-Betrieb. Ähnliche Unterschiede finden sich auch bei Fernsehgeräten, Decodern, Set-top-Boxen und anderen Geräten. Lassen Sie sich von Ihrem Händler die Verbrauchsdaten verschiedener Geräte zum Vergleich nennen, oder ziehen Sie Quellen wie die Berichte der Stiftung Warentest zu Rate. Wer den Kom- fort der Fernbedienung nutzen möchte, kann ein Vorschalt- gerät erwerben, welches zwischen z. B. Fern seher und Steck- dose eingesteckt und ebenfalls per Fernbedienung aktiviert wird. Mit dem ersten Drücken schaltet man dann das Vor- schaltgerät an, mit dem zweiten den Fernseher oder Geräte aus der Unterhaltungselektronik etc., es gibt hier mehrere Anwendungsmöglichkeiten. Bezugsquellen sind im Anhang genannt. Auch für Neugeräte der Unterhaltungselektronik gilt, dass nur noch ein Stand-by-Verlust von 1 bzw. 0,5 Watt zulässig ist. Zudem müssen viele Gerätegruppen laut einer EU-Richtlinie eine Auto-Power-Down-Funktion besitzen. DAS RICHTIGE GERÄT Wer Geräte kauft, die nur die Funktionen haben, die tat- sächlich benutzt werden, spart nicht nur beim Kauf, son- dern auch viele Jahre danach bei der Nutzung. Beispiel Fernsehgerät: Nicht immer ist es sinnvoll, sich eines mit besonders großem Bildschirm zu kaufen. Als Faustregel gilt: die Höhe des Bildes sollte etwa ein Fünftel bis ein Siebtel der Entfernung zum Gerät entsprechen. Wer seinen Fern- sehsessel drei Meter von seinem Fernseher entfernt aufstellt, kommt also mit einer Bildhöhe von 60 Zentimetern aus. Ob Röhrenfernseher, LCD- oder Plasma-Bildschirm – je nach Bauart und Modell ist der Stromverbrauch sehr unter- schiedlich, daher sind Informationen unabhängiger Stellen wichtig. Manche Geräte besitzen zusätzlich einen Schnellstartmodus, bei dem das Bild um wenige Sekunden schneller aufgebaut wird als aus dem üblichen Stand-by-Modus. Allerdings ist der Stromverbrauch hierfür meist sehr hoch, zwischen 15 und 30 Watt und verursacht zusätzliche Kosten von etwa 25 bis 50 Euro pro Jahr. Daher sollte dieser Modus unbe- dingt deaktiviert werden. AUSWAHLGESICHTSPUNKTE BEI NEUKAUF Alle Geräte sollten programmierte Einstellungen auch bei vollständigem Abschalten speichern können. Kaufen Sie Geräte, welche batterie- oder akkugepuffert sind und wählen Sie Modelle mit nur so vielen Funktio- nen, wie Sie auch benötigen. Fernsehgerät: Flachbildschirme brauchen weniger Strom als Röhrengeräte. Der Stromverbrauch von LCD- und Plasmafernsehern unterscheidet sich weniger wegen der Bildschirmtechnik als wegen des sonstigen Geräteaufbaus. Achten Sie auf einen gut erreichbaren Netzschalter, der das Gerät wirklich vom Netz trennt! Fernbedienung: Wenn der Griff zum Netzschalter nicht möglich oder zu unbequem ist, erkundigen Sie sich bei Ihrem Fachhändler nach einer Steckerleiste, die per Fernbedienung aktiviert werden kann. Sie braucht zwar ständig Strom, aber sehr viel weniger als die ange- schlossenen Geräte. Bedienerfreundlichkeit: Achten Sie auf ausreichend große Tasten, lesbare Beschriftung, verständliche Bedienungsanleitungen. Lassen Sie sich im Geschäft den Umgang mit dem Gerät zeigen. Seit kurzem gibt es auch für Fernsehgeräte ein EU-Label mit Effizienzklassen von A bis G. Über die nächsten Jahre wer- den dann zusätzlich die Labelklassen A+, A++ und A+++ ein- geführt, so dass ab 2020 die optische Klasseneinteilung für dieses Label der für Haushaltsgroßgeräte entspricht. Auch die schlechten Klassen E bis G entfallen nach und nach. DVD-Rekorder können heute oft nicht nur Sendungen auf DVD aufzeichnen, sondern sind zusätzlich mit einer Fest- platte ausgestattet, die die Kapazität für hunderte Stunden Film hat. Die Festplatte erlaubt es sogar, einen Film zu un- terbrechen, etwa wenn ein Telefonanruf kommt, und nach dem Gespräch noch während der Aufzeichnung dort weiter- zuschauen, wo man unterbrochen hat. Festplatten-Rekorder sind also sehr komfortabel. Doch sind sie teurer, und sie brauchen mehr Strom als Rekorder ohne Festplatte. Wer die Option nicht nutzen will, sollte deshalb einen Rekorder ohne Festplatte wählen. ENERGIESPAREN 27 Dauerläufer im Keller Wärme muss fließen – von dort, wo die Heizung sie erzeugt, dorthin, wo es warm und behaglich sein soll. Deshalb gehört zu einer Heizanlage mindestens eine Pumpe, die das erwärmte Wasser auf die Rundreise durch die Heizkörper schickt. Meist sorgt eine zweite für warmes Brauchwasser in Küche und Bad. Solche Umwälzpumpen sind stille Strom- verbraucher. Eine neue, effiziente Pumpe spart gegenüber einer durchschnittlichen im Bestand so viel Energie, dass sich selbst eine vorzeitige Anschaffung finanziell lohnt. Heizungspumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern bezie- hen oft 80 bis 100 Watt Leistung, solche in Mehrfamilien- häusern entsprechend mehr. Manche Pumpen (zumindest in älteren Heizanlagen) laufen in der Heizperiode ständig, manche sogar das ganze Jahr über, Tag und Nacht, und verursachen damit rund 10 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsstromverbrauchs. Aufgrund der großen Zahl der installierten Geräte summiert sich deshalb der Stromver- brauch von Heizungs- und Warmwasserpumpen auf etwa zwei Prozent des gesamten Verbrauchs in der Europäischen Union. SPAREN DURCH MODERNE TECHNIK Wie viel der einzelne Haushalt mit einer modernen Um- wälzpumpe sparen kann, zeigt ein Rechenbeispiel: Eine ältere Pumpe mit 100 Watt, die durchläuft, verursacht Stromkosten von fast 250 Euro im Jahr (angesetzter Strom- preis 28,5 Cent). Durch die Anschaffung einer modernen Pumpe kann man 60 bis 80 Prozent davon sparen. Das sind bis zu 200 Euro im Jahr. Eine neue, moderne Pumpe kos- tet inklusive Installation ungefähr das Doppelte. Sie macht sich also in zwei Jahren über die Stromrechnung bezahlt. Das Kernstück einer Umwälzpumpe ist ein Elektromotor. Dieser Motor muss leise laufen, er darf nicht viel Geld kos- ten, und er muss wartungsfrei sein. Viele Pumpen, die heute in Betrieb sind, haben sehr viel stärkere Motoren als nötig. Das liegt daran, dass die meis- ten Heizungsplaner und auch -installateure zu Vorsicht nei- gen und eher eine stärkere Pumpe einbauen, um nicht das Risiko einzugehen, dass der Kunde sich über mangelhafte Heizleistung beschwert. Ein Gespräch mit dem Installateur bei der Auftragsvergabe spart bares Geld, denn kleinere Pumpen sind billiger in der Anschaffung und sparen lang- fristig viel Energie. Zudem muss bedacht werden, dass eine starke Pumpe, die in ihrer Leistung gedrosselt wird, immer weniger effizient läuft als eine kleinere Pumpe, die optimal ausgelastet ist. Das heißt: War bisher eine 100-Watt-Pumpe installiert, genügt jetzt meist eine mit 20 Watt oder weniger. Allein der Austausch der Pumpe, ohne weitere Maßnahmen, spart also schon Energie. Als Faustregel gilt: Pro Kilowatt Heiz- leistung ist etwa ein Watt Pumpenleistung erforderlich. Hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen in vielen Leistungs- stufen gibt es mittlerweile von allen Herstellern, beispielhaft seien diese gezeigt. Kenntlich sind sie am EU-Label mit der Effizienzklasse A. Für Pumpen, die warmes Heizungs- oder Brauchwasser transportieren, gibt es genau passende Wärmedämmschalen. Quellen: www.biral.ch, www.grundfos.de, www.wilo.de ENERGIESPAREN28 ENERGIESPARTIPPS • Alte Pumpe frühzeitig durch Hocheffizienzpumpe ersetzen • Pumpen knapp dimensionieren lassen • Betriebszeiten der Pumpen reduzieren • Auf Warmwasserzirkulation möglichst verzichten oder diese per Zeitschaltuhr auf die wesentlichen Zeiten für Warmwasserbedarf beschränken; im Eigenheim ist das unproblematisch, in Mietobjekten kann die Zirkulationspumpe evtl. in Intervallen betrieben werden • Zusammen mit dem Pumpentausch hydraulischen Abgleich durchführen lassen ELEKTRONISCH GEREGELT Gängige Heizungspumpen nutzen nur 5 bis 24 Prozent der elektrischen Leistung als Pumpleistung aus. Neue EC-Pum- pen mit Permanentmagnet-Motor liegen hingegen bei etwa 40 Prozent. Die Abkürzung EC steht für „electronically commutated“ und beschreibt eine elektronische Regelung. In Zeiten mit niedrigem Wärmebedarf ist bei herkömmli- cher Pumpenregelung die Pumpleistung zu hoch, denn die Thermostatventile sind dann fast oder ganz geschlossen, dennoch arbeitet die Pumpe. Eine moderne Pumpe mit EC-Motor passt die Drehzahl dem Bedarf an. HYDRAULISCHER ABGLEICH Auf jeden Fall ist es aber wichtig, dass der Installateur dafür sorgt, dass alle Heizkörper im Heizkreis gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Ohne diesen so genannten hydraulischen Abgleich kann es vorkommen, dass z. B. einzelne Heizkörper im Obergeschoss nicht richtig warm werden, wohingegen jene im Erdgeschoss heiß sind. Beim hydraulischen Abgleich werden Drosselventile an den Heizkörpern so eingestellt, dass alle gleichmäßig durchströmt werden. Zudem sollten dort, wo noch nicht geschehen, Thermo- statventile installiert werden. Es gibt voreinstellbare Mo- delle, über die der hydraulische Abgleich erfolgen kann. In manchen älteren Heizsystemen sind Strömungsgeräu- sche des Wassers zu hören, weil die zu große Pumpe gegen fast geschlossene Thermostatventile arbeitet. Auch dies entfällt durch die kleinere Heizungspumpe und den hydraulischen Abgleich. ANPASSEN UND AUCH MAL ABSCHALTEN Im Gespräch mit dem Installateur sollte man klären, dass die Regelung die Heizungspumpe im Sommerhalbjahr, solange nicht geheizt wird, abschaltet. Bei neuen Heiz- anlagen ist das so eingestellt, bei älteren oftmals nicht. Häufig ist auch für die Warmwasserzirkulation eine Pum- pe installiert. Als erstes sollte hinterfragt werden, ob das tatsächlich erforderlich ist. Der Transport des warmen Wassers zum Wasserhahn erfolgt über den Wasserdruck der öffentlichen Wasserversorgung, dafür ist keine Pumpe erforderlich. Wenn aus Komfortgründen eine Pumpe gewünscht ist, sollte deren Leistung dem speziellen Pump- bedarf zur Warmwasserversorgung angepasst und ebenfalls knapp dimensioniert sein. Die meiste Zeit des Jahres wird in den Nachtstunden weder Heizung noch warmes Wasser gebraucht. Für diese Zeiten kann man die Pumpen von der Heizungsregelung oder einer Zeitschaltuhr abschalten oder in Intervallen takten lassen. Weitere Informationen zu Pumpen und Regelung finden sich im Kapitel zur Heizung. KENNZEICHNUNG FÜR EFFIZIENTE PUMPEN Wer sich bei der Anschaffung einer neuen Heizungspumpe über deren Qualität informieren will, wird dabei seit 2005 durch das von Kühlschränken und anderen Haushalts- geräten bekannte EU-Energie-Label unterstützt. Im Januar 2005 haben sich 450 Pumpenhersteller in 18 europäischen Ländern verpflichtet, den Einsatz effizienter Umwälzpum- pen zu fördern und ihre Produkte in die Energiesparklas- sen A (effizient) bis G (wenig effizient) einzustufen. Das Bewertungsverfahren wurde international vereinheitlicht. In Deutschland wird seit 2005 außerdem das Umwelt- zeichen Blauer Engel für besonders effiziente Umwälz- pumpen vergeben. Gemäß der EU-Richtlinie für Ecodesign dürfen seit 2013 nur noch Hocheffizienzpumpen hergestellt und importiert werden – andere bekommen gar keine CE-Kennzeichnung mehr. Lagerbestände stromhungriger Modelle dürfen jedoch noch verkauft und eingebaut werden. ENERGIESPAREN 29 Kühle Küche, warme Stube In Baden-Württemberg gehen knapp ein Drittel der treibhausrelevanten Emissionen zu Lasten der fast 5 Millionen Wohnungen. Von diesen sind etwa fünf Prozent mit Strom beheizt und verursachen damit umgerechnet etwa sechs Pro- zent des Stromverbrauchs der Privathaushalte – angesichts der Diskussionen um den Klimaschutz eine nicht zu vernach- lässigende Größe. Daher wird in diesem Kapitel auch das Thema Umstellung auf andere Energieträger angeschnitten. Doch die meisten Tipps sind unabhängig vom Wärmeerzeugungssystem. Bei Fragen zum Gebäude hilft das Kapitel mit Beratungsangeboten am Ende der Broschüre weiter. WIE WARM SOLL ES SEIN? Wie viel Energie beim Heizen verloren geht, hängt nicht nur von Art und Zustand des Gebäudes und der Heizung ab, sondern maßgeblich auch von der Temperaturdifferenz zwischen beheiztem Wohnraum und Außenluft. Jedes Grad höhere Differenz erhöht den Verbrauch um etwa sechs Prozent! Wird ein Wohnraum auf 24 anstatt 20 °C beheizt, erhöht das die Energierechnung um fast ein Vier- tel! Andererseits ist es völlig normal, dass man sich in der Wohnung warm und behaglich fühlen möchte. Hier gilt es, einen guten Kompromiss zu finden und zu überlegen, welche Räume beheizt werden und mit welchen Tem- peraturen. Für die Küche reichen meist 18 °C, da durch das Kochen Abwärme entsteht, die zum Heizen beiträgt; Schlafzimmer werden meist mit 15 bis 17 °C auskommen, selten genutzte Gästezimmer können noch weiter abge- senkt und nur während eines Besuchs komfortabel beheizt werden. Wie hoch die Raumtemperatur liegen muss, um sich behaglich zu fühlen, hängt wesentlich von den Oberflächentempera- turen der umgebenden Wände und Fens- ter ab. Liegt diese nicht weit unterhalb von 20 °C, wie es bei gut wärmegedämm- ten Bauteilen der Fall ist, reicht auch eine Lufttemperatur von 20 °C für ein ange- nehmes Raumgefühl aus. Liegt sie hin- gegen deutlich tiefer, wie es bei älteren, energetisch nicht sanierten Gebäuden häufig vorkommt, sind 22 oder gar 24 °C Lufttemperatur notwendig, um gemütlich sitzen zu können. Entsprechend steigt der Energieverbrauch an. GANZ WICHTIG: RICHTIG LÜFTEN! Ein ausreichender Luftwechsel ist zum einen nötig, um das Kohlendioxid und die Feuchtigkeit aus der Atemluft ab- zuführen, zum anderen entsteht durch Kochen, Waschen, Duschen feuchtegesättigte Luft, die ausgetauscht werden muss. Kritisch wird es, wenn z. B. nach dem Duschen Türen zwischen Bad und wenig beheizten Räumen offen stehen, oder wenn das Schlafzimmer mit der warmen Luft aus dem Wohnzimmer „überschlagen“ werden soll: Leicht entsteht dann in den kühleren Räumen in Außenecken oder am Fenstersturz Schimmel. Wenn es Uneinigkeit wegen des Lüftungsverhaltens gibt, ist ein Hygrometer zur Messung der tatsächlichen Raumluftfeuchte ein gutes Hilfsmittel. Feuchtigkeit aus dem Bad sollte direkt nach außen abge- führt werden, schnell und gründlich. Optimal geschieht dies durch 5 bis 20 Minuten Querlüften, aber bitte bei zu- gedrehtem Thermostatventil! Bei gekipptem Fenster dauert es hingegen bis zu drei Stunden, die Luft im Raum einmal Stoßlüftung statt Kipplüftung 0 1 t (in Stunden) 2 3 4 0% 20% 40% 60% 80% 100% Stoßlüftung Dauerlüftung 5 20 min Anteil der Frischluft an der Raumluft Quelle: Verbraucher-Zentrale NRW Kurz Durchzug machen nützt am meisten (Quelle: Energieagentur NRW) ENERGIESPAREN30 auszutauschen! Bei trockener Außenluft, wie es im Win- ter der Fall ist, geht das Lüften sehr schnell, bei feuchter Außenluft, z.B. an einem schwülen Sommertag, dauert es entsprechend länger. Unter Umständen wird bei schwülem Wetter sogar Feuchtigkeit von außen nach innen transpor- tiert, dann bleibt das Fenster besser geschlossen bis zur Nacht, wenn es abgekühlt hat. Wie sehr sich Stoßlüftung und Kipplüftung unter- scheiden, zeigt das Diagramm der Energieagentur Nord- rhein-Westfalen sehr schön. Vergleiche zwischen Wohnungen in bestehenden Gebäu- den ergaben, dass im Extremfall ein verschwenderischer Haushalt doppelt so viel Heizenergie für eine gleich große Wohnung benötigt, wie ein sparsamer. Wesentlich hierfür waren vor allem Raumtemperatur und Lüftungsverhalten, zwei Faktoren, auf die BewohnerInnen direkt Einfluss neh- men können. GEBÄUDEENERGIEAUSWEIS Aufgrund der geltenden Energieeinsparverordnung muss bei Mieterwechsel oder bei Verkauf von Seiten des Besit- zers ein Gebäudeenergieausweis vorgelegt werden. Die einfachere Form wird aus dem Durchschnittsenergie- verbrauch der letzten Jahre berechnet, schließt also das Nutzerverhalten der bisherigen BewohnerInnen mit ein (verbrauchsabhängiger Ausweis). Eine zweite Version wird aus den Kenndaten der vorhandenen Gebäudesubstanz errechnet, ist also unabhängig von der Nutzung (bedarfsab- hängiger Ausweis). Für beide gilt: Die angegebenen Kenn- werte bezüglich des Heizenergieverbrauchs pro Quadrat- meter Wohnfläche sind Anhaltswerte für einen Vergleich zwischen verschiedenen Wohnungen. Im konkreten Fall kann der Verbrauch aufgrund des Nutzerverhaltens jedoch deutlich höher oder tiefer liegen. THERMOSTATVENTILE Seit geraumer Zeit ist der Einsatz von Thermostatventi- len in Mietwohnungen Vorschrift, er empfiehlt sich aber genauso für die Eigentumswohnung. Durch eine tempera- turabhängige Masse im Ventilkopf wird abhängig von der Umgebungstemperatur sowie von der gewählten Vorein- stellung der Durchflussweg für das Heizungswasser mehr oder minder geöffnet. Für Urlaubszeiten oder für nicht genutzte Räume kann die Frostschutzstellung verwendet werden, kenntlich gemacht durch eine Schneeflocke oder einen Stern. Die Prinzipskizze zeigt einen Schnitt durch Über die gewählte Stufe wird die Raumtemperatur vorein- gestellt. Ist sie erreicht, wird das Ventil durch das tempera- turempfindliche Ausdehnungselement geschlossen (Quelle: Energieagentur NRW) ein solches Ventil. Für manche Räume, die zu bestimmten Zeiten genutzt werden, empfehlen sich programmierbare Thermostat- ventile. So lässt sich zum Beispiel für das Bad für morgens und abends die Heizung anschalten, tags, wenn kaum jemand das Bad nutzt, wird die Temperatur abgesenkt. Diese Ventile gibt es auch mit Wochenprogramm, so dass die Zeiten für das Wochenende entsprechend angepasst werden können. Für einen Hobby-Raum, der nur gelegentlich genutzt wird, kann ein funkgesteuertes Thermostatventil vorteilhaft sein, das bei Bedarf eine Stunde vor Nutzung geöffnet wird. Manche Ventil-Typen schließen automatisch, wenn das da- rüber liegende Fenster zum Lüften geöffnet wird. Sie kön- nen einen schnellen Temperaturabfall messen und darauf reagieren. Andere Typen schließen, wenn ein Fensterkon- takt meldet, dass das Fenster geöffnet ist. Die Energie für den Ventilbetrieb liefert bei diesen Modellen eine Batterie, die gelegentlich erneuert werden muss. Seit kurzem gibt es am Markt ein Wärmeverteilsystem, bei dem anstatt Thermostatventilen hocheffiziente Mini- ENERGIESPAREN 31 Pumpen an jedem Heizkörper installiert sind. Nur bei Wärmeanforderung im Raum läuft die besonders leise Pumpe mit wenigen Watt Leistungsbezug an. Dies ermög- licht eine sehr gut an den Bedarf angepasste Wärmeliefe- rung und damit eine Einsparung an Heizenergie und an Strom. Der Einbau ist in Neubauten leichter zu realisieren als in Bestandsgebäuden, da die Pumpe samt Raumrege- lung eine Stromversorgung benötigt. HEIZUNGSREGELUNG Heizsysteme in Wohngebäuden besitzen eine Regelung, die im Wärmeerzeuger dafür sorgt, dass bei kalter Außen- temperatur eine höhere Temperatur des Heizungswas- sers eingestellt wird, bei wärmerer Witterung eine tiefere oder dass der Heizkessel ganz ausgeschaltet wird, wenn es außen warm genug ist. Die so genannten Regelparameter können vom Wartungsdienst den individuellen Anforde- rungen angepasst werden. Auch die Zeiten, in denen mit Normaltemperatur geheizt wird, oder eine abgesenkte Temperatur ausreicht, können an der Regelung eingestellt werden. Wenn das Brauchwarmwasser über die Heizzen- trale erwärmt wird, können auch dessen Temperatur und die Aufheizzeiten regeltechnisch festgelegt werden. Mit diesen Parametern kann für geringeren Energiever- brauch gesorgt werden, durch sinnvolle Heizzeiten, durch Vorlauftemperaturen, die so hoch wie nötig, aber auch so tief wie möglich eingestellt sind. Dies liegt in der Hand des Servicehandwerkers, oder auch in der eines gut informier- ten Laien, der manches selbst vorwählen kann. Von der Veränderung von Regelparametern, deren Effekte nicht eingeschätzt werden können, sollte man allerdings die Finger lassen. Relativ einfach ist es meist, für Urlaubszei- ten die Heizung herunter zu fahren, so dass nur noch eine Frostsicherung gegeben ist und auf die Erwärmung des Brauchwassers ganz verzichtet wird. Auch bei Abwesenheit übers Wochenende kann eine Absenkung sinnvoll sein. WELCHEN ENERGIETRÄGER WÄHLEN? Als Kriterien zur Auswahl eines Heizsystems sind wichtig: • die Anfangsinvestition für Heizzentrale und Wärme- verteilung, • die jährlich anstehenden Betriebskosten für den Energie- träger und die Wartung, • die Emissionsbilanz (vergleiche Kap. zu Warmwasser- bereitung). Steht bei Ihnen im Haus ein Heizungsaustausch an, müssen Sie daran denken, erneuerbare Energien bei der künftigen Wärmeversorgung einzusetzen. Das Erneuerbare-Wärme- Gesetz Baden-Württemberg gibt seit dem 1. Januar 2010 vor, dass nach einem Heizungsaustausch 10 Prozent er- neuerbare Energien genutzt oder andere Energieeffizienz- maßnahmen wie z. B. Dachsanierung oder Heizanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung umgesetzt werden müssen. Zum 1. Juli 2015 treten modifizierte Bedingungen für dieses Gesetz in Kraft. Nähere Informationen finden Sie unter www.um.baden- wuerttemberg.de im Kapitel „Energie“ unter dem Stich- wort „Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Alt bauten“. Ähnliche Anforderungen gibt es seit dem 1. Januar 2009 bundesweit für die Errichtung neuer Gebäude. Auch hier gilt es, bei der Wärmeversorgung erneuerbare Energien anteilig ein- zusetzen oder z. B. besondere Dämmstandards oder andere Ersatzmaßnahmen zu verwirklichen. Nähere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls unter www.um.baden-wuerttemberg.de unter dem Kapitel „Energie“. Elektroheizungen liegen mit den CO 2 -Emissionen um den Faktor 3,6 über denen von Gasbrennwertanlagen und sogar um den Faktor 13 über denen von Holzpelletheizungen. Langfristig sollte daher immer dann, wenn eine Elektro- heizung altershalber ersetzt werden muss, der Umstieg auf andere Energieträger erwogen werden. Am Anfang kann das hohe Investitionen verlangen. Bezieht man allerdings ENERGIESPAREN32 ENERGIESPARTIPPS • Stets möglichst niedrige Raumtemperatur einstellen • Beim Lüften die Thermostatventile zudrehen! • Kurz Stoßlüften, möglichst quer lüften; nicht über lange Zeit mit gekipptem Fenster • Heizkörper und Thermostatventile nicht mit Möbeln oder Vorhängen verdecken • Nachts Temperaturabsenkung vorsehen • Bei Abwesenheit tagsüber Heizung auf „Absenken bis xy Uhr“, bei mehrtägiger Abwesenheit auf „Ferien“ einstellen • Nachts Rollläden, Fensterläden, Vorhänge zu • An der Regelung die Heizkurve vom Handwerker rich- tig einstellen lassen • Hydraulischen Abgleich durchführen lassen (vergleiche Kapitel zu Umwälzpumpen) • Heizung regelmäßig warten lassen • Elektro-Direktheizgeräte sind die teuerste Form der Wärmeerzeugung den baulich bedingten Anteil der Sanierungskosten und die jährlichen Betriebskosten mit ein, gibt es durchaus wirtschaftlich konkurrenzfähige Versorgungssysteme mit recht geringer Schadstoffemission, wie beispielsweise eine Gasbrennwerttherme oder einen Holzpelletkessel. Wichtig ist, den Einzelfall genau anzusehen. Beispielsweise kann bei einer Umstellung auch eine Kollektoranlage für die Wassererwärmung eingeplant werden. Stiftung Warentest hat im Heft vom Oktober 2010 einen Vergleich zu Kosten und zu Emissionen zwischen Gas- brennwert-, Ölbrennwert- und Pelletkessel veröffentlicht. Bei der Anfangsinvestition sind Gas- und Ölkessel im Vorteil, bei den langfristigen Betriebskosten hingegen der Pelletkessel. Bei den Schadstoffemissionen liegt ebenfalls die Pelletheizung vorn, um den Faktor 5 gegenüber Gas und den Faktor 6,5 gegenüber Öl! Auch Aspekte wie die Lagerung von Brennstoffen (für Öl und Pellets) müssen in einer Planung überlegt werden. FÖRDERPROGRAMME Es gibt verschiedene Programme des Landes und des Bundes, die Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und regenerative Energien durch zinsverbilligte Kredite fördern. Über die KfW-Bank sind auch Zuschüsse für Effi- zienzmaßnahmen erhältlich, erneuerbare Energien werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Für Wohnungseigentümergemein- schaften bietet Baden-Württemberg über die L-Bank ganz besonders günstige Kreditkonditionen für Sanierungs- maßnahmen an. Informationen erhalten Sie ebenfalls im Internet-Portal des Umweltministeriums. Wer eine unabhängige Kalkulation haben möchte, sollte eine firmenneutrale Beratung über eine der am Ende ge- nannten Beratungsstellen einholen. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine gut fundierte Entscheidung bei Neu-Installation oder bei Ersatzbedarf sehr wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg. Auch Fördermöglichkeiten können nur so sachgerecht einkalkuliert werden. ENERGIESPAREN 33 Heiße Quellen Die Warmwasserversorgung im Haus kann mit der Heizung gekoppelt sein oder über getrennte Anlagen sicher- gestellt werden. Für die Auswirkungen dieses Energieverbrauchers auf das Erdklima gelten ähnliche Aussagen wie für diejenigen der Heizanlage; doch ist es vielfach möglich, eine Sonnenkollektoranlage zur Wassererwärmung zu installieren und so die Emissionsbilanz zu verbessern. Stets über warmes Wasser zu verfügen, gehört heute zu den selbstverständlichen Komforterwartungen. Die Dienstleistung „Warmes Wasser“ kann jedoch mit mehr oder weniger Input an Energie bereitgestellt werden. In einer großen Zahl von Wohnungen wird das warme Wasser über die Zentralheizung und durch den Energieinhalt des jeweils verwendeten Rohstoffs Gas, Öl, Holz etc. erwärmt. In einer zunehmenden Zahl von Gebäuden trägt auch ein Sonnenkollektor wesentlich zur Wassererwärmung bei. Wohnungen mit elektrischer Beheizung haben auch elek- trisch beheizte Durchlauferhitzer oder Wasserspeicher. Ein Zwei-Personen-Haushalt wird für die Wassererwärmung jährlich etwa 1.300 Kilowattstunden Strom verbrauchen, umgerechnet entspricht das rund 370 Euro. Kann stattdes- sen Gas eingesetzt werden, sinken die reinen Verbrauchs- kosten auf unter 100 Euro. WELCHE SYSTEME WERDEN VERWENDET? In Wohnungen mit zentralem Gas- oder Öl-Wärmeer- zeuger und gekoppelter Wassererwärmung gibt es einige einfache Möglichkeiten, Energie einzusparen: In kleineren Gebäuden wie Ein- und Zweifamilienhäusern kann bei- spielsweise oft darauf verzichtet werden, das warme Wasser ständig in einem Kreislauf durch das Haus zirkulieren zu lassen, ohne dass dies den Komfort stark senken würde. Man muss lediglich eine kurze Zeit warten, bis warmes Wasser kommt. Das spart Brennstoff, weil das Brauch- warmwasser nicht mehr durch die Zirkulation „gekühlt“ wird, und es spart Strom, den sonst die Warmwasserzirku- lationspumpe benötigen würde. In manchen Warmwas- sersystemen wurde statt der Zirkulation die Wasserleitung mit einem elektrischen Heizband warm gehalten, ein teu- rer Komfort. Diese stillzulegen senkt die Stromrechnung merklich. Der Energieverbrauch eines Warmwasserspeichers, der über die Heizzentrale erwärmt wird, hängt neben regel- technischen Einstellungen auch von der Wärmedämmung ab. Ältere Speicher haben hier häufig Defizite. Bei einer Neu-Installation sollte auf geringe Wärmeverluste Wert gelegt werden. Ein engagierter Heimwerker kann einen vorhandenen Speicher auch nachträglich mit einer zusätz- lichen Dämmschicht einpacken. Allerdings sollte dazu fachtechnische Beratung eingeholt werden. Bei elektrischer Beheizung sind Durchlauf- und Speicher- geräte zur Wassererwärmung gebräuchlich. Speicher wer- den, wenn sie beispielsweise 50 Liter oder mehr Volumen haben, meist mit Nachtstrom erwärmt. Durchlauferhitzer beziehen den Strom dann, wenn Bedarf ansteht, also auch Kollektoren (rechts) zur Wassererwärmung und Heizungsun- terstützung und Fotovoltaik-Elemente (links) zur Stromerzeu- gung sind an diesem Neubau optisch gut gestaltet. Quelle: www.hartmann-energietechnik.de ENERGIESPAREN34 zu Tagstromzeiten. Auch die kleinen Untertischspeicher mit fünf oder zehn Litern Fassungsvermögen sind in der Regel Tagstromverbrauch und erwärmen daher das Wasser mit recht hohen Kosten. Nur für das dezentral gelegene Gästezimmer, das nur ab und zu genutzt wird, ist diese Variante bei einer neuen Anlage zu empfehlen. Ist ein Un- tertischspeicher vorhanden, der selten, aber doch genutzt wird, empfiehlt sich die Installation eines Zwischenschal- ters: Auf Knopfdruck wird Strom für einmalige Erwärmung des Speichers freigegeben, danach schaltet sich das Gerät ab – bis zur nächsten Anforderung. Ein Sonnenkollektor kann auch in Kombination mit einer Elektroheizung eine sinnvolle Ergänzung sein. Optimal hinsichtlich der Schadstoffbilanz ist es jedoch, wenn statt Strom ein anderer Energieträger eingesetzt werden kann. LEGIONELLEN Um das Wachstum von Legionellen im warmen Wasser zu verhindern, wird empfohlen, Wasserspeicher auf 60 °C aufzuheizen. Legionellen wachsen bevorzugt bei 30 bis 45 °C, mit 60 °C wird das Wasser thermisch desinfiziert. Dort, wo warmes Wasser öffentlich zur Verfügung gestellt wird, wie etwa in Bädern oder auch in Krankenhäusern, ist dieser Schutz der Nutzer unbedingt erforderlich. Auch die Was- serversorgung in Mehrfamilienhäusern muss mindestens 60 °C im Speicher und 55 °C in der Zirkulationsleitung aufweisen. Vermieter mussten laut Trinkwasserverordnung bis Ende 2013 einen Trinkwassertest auf Legionellen durchführen und diesen danach alle 3 Jahre wiederholen lassen. Werden Legionellen gefunden, müssen die Mietparteien benachrich- tigt und Gegenmaßnahmen veranlasst werden. Im privaten Haus sind Infektionen sehr selten, doch wer ganz sicher ge- hen will, beziehungsweise, wer gesundheitlich geschwächt ist, hält sich auch dort an die Empfehlung. Regelungen von Warmwasserspeichern sind häufig so programmiert, dass sie einmal pro Woche den Speicher auf 60 °C aufheizen, um den Legionellenschutz zu gewährleisten. In der übrigen Zeit kann ein Speicher im Ein- und Zwei-Familienhaus dann auf beispielsweise 50 °C betrieben werden. Bei niedrigerer Temperatur verringert sich nicht nur der Energieverlust durch Wärmeabstrahlung, sondern auch der Ausfall von Kalk im Speicher. Bei Durchlauferhitzern tritt laut den Fachplanern das Legionellen-Problem nicht auf, sofern hinter dem Gerät maximal drei Liter Wasser in der Leitung stehen. SYSTEMVERGLEICH Die folgende Abbildung zeigt die Treibhausgas-Emissionen verschiedener Wärmeversorgungssysteme für kleinere Gebäude mit einer Heizleistung bis 15 Kilowatt. Ein Öl- Legende: THG – Treibhausgas; NT – Niedertemperatur; BW – Brennwert; WP – Wärmepumpe; BHKW – Blockheizkraftwerk; eta – Wirkungsgrad; JAZ – Jahresheizzahl (sollte über 3,5 liegen); JHZ – Jahresheizzahl; kWh – Kilowattstunde; g – Gramm. Berechnung erfolgte mit Gemis 4.2 bzw. 4.4 Quelle: Schüwer/Merten, Wuppertal-Institut ENERGIESPAREN 35 Niedertemperaturkessel emittiert demnach pro Kilowatt- stunde Endenergie 385 Gramm Treibhausgase, ein Gas- brennwertgerät mit kombiniertem Sonnenkollektor 178 Gramm, ein Niedertemperatur-Holzpelletkessel nur 38 Gramm. Es ist jeweils die gesamte Versorgungskette berücksichtigt, also auch der Transport der Pellets und die Verluste bei der Stromerzeugung im Kraftwerk. Die für die Vergleichsrechnung angesetzte Jahresarbeitszahl von 3,8 für die Elektrowärmepumpe wird nur bei einer optimalen Planung erreicht. Feldversuche zeigen Werte, die deutlich unter drei liegen, teils sogar nur bei zwei. Entsprechend höher sind dann der Primärenergieeinsatz sowie der Schad- stoffausstoß, ebenso die Betriebskosten – die Wärme- pumpe wird zunehmend zur Elektrodirektheizung und damit unwirtschaftlich. Die für positive wirtschaftliche Ergebnisse und eine vertretbare Emissionsbilanz mindes- tens erforderliche Jahresarbeitszahl von 3,5 wird meist nur bei Nutzung von Erdwärme oder von Grundwasser in Verbindung mit einer Niedertemperaturheizung in einem Niedrigenergie- oder Passivhaus erreicht. Auch die Erwärmung des Brauchwassers über einen Kol- lektor ist eine sehr umweltfreundliche Technik. Kollektor- anlagen amortisieren sich bei richtiger Auslegung inner- halb ihrer technischen Standzeit, das heißt, dass die höhere Anfangsinvestition durch die Ersparnis an Energiekosten aufgewogen wird. Selbstverständlich müssen auch wirtschaftliche Aspekte in die Überlegungen einfließen, doch wird es bei einer Neuplanung oder auch bei einer Sanierung häufig möglich sein, eine Versorgungsvariante zu finden, die ökonomisch und ökologisch gute Ergebnisse zeigt. ENERGIESPARTIPPS • Wasser nicht unnötig laufen lassen • Zum Händewaschen reicht oft kaltes Wasser • Spararmaturen verwenden, das sind Wasserhähne und Duschköpfe, die durch Luftzumischung einen vollen Wasserstrahl erzeugen, dabei aber den Wasser- durchlauf verringern • Wasser-Mischarmaturen können so eingestellt wer- den, dass in Mittelstellung kaltes Wasser kommt und erst bei bewusster Wahl der Einstellung auf „warm“ Wasser mit höherer Temperatur ausläuft • Lieber duschen statt baden, das braucht nur etwa ein Drittel des Wassers und der Energie • Auf Warmwasserzirkulation verzichten, wenn nur geringer Komfortverlust entsteht. Zumindest Betriebs- zeiten einschränken • Elektrische Heizbänder stilllegen • Temperatur von Warmwasserspeichern in der Regel auf 50 °C begrenzen (weniger Kalkausfall, geringere Abstrahlverluste) • Zur Legionellenvermeidung heizen moderne Regelungen den Wasserspeicher automatisch einmal wöchentlich auf 60 °C auf • Ist im Gästezimmer ein elektrischer Untertischwarm- wasserspeicher installiert, kann dieser komplett aus- geschaltet werden, wenn kein Besuch da ist (Frost- schutz wird über die Heizung gesichert) • Wenn keine andere Möglichkeit als elektrische Wasser erwärmung vorhanden, ist ein elektronisch ge- regelter Durchlauferhitzer die energetisch günstigste Variante Weiterführende Informationen Nachstehend finden sich sehr viele Bezugsquellen für Informationen zu den angeschnittenen Themenfeldern, häufig mit Internetadressen. Informationen über Klimaschutz, Energie- und Umwelt- themen gibt es vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über www.um.baden-wuerttemberg.de. Auch zum Erneuer- bare-Wärme-Gesetz finden sich dort Informationen; zudem sind zahlreiche andere Websites in der Linkliste aufgeführt. In Karlsruhe hat die Klimaschutz- und Energieagentur des Landes Baden-Württemberg (Kaiserstr. 94a, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721 98471-0) ihren Sitz. Sie bietet über ihre Internetseite www.kea-bw.de Informationsmög- lichkeiten zu vielen energietechnischen Themen und leitet gegebenenfalls an die Energieagenturen vor Ort weiter. Hier ist auch die Informationskampagne „Zukunft Altbau“ angegliedert, die auf der Website www.zukunftaltbau.de Informationsmaterial zum Thema Altbausanierung zur Ver- fügung stellt und eine Kontaktdatenbank von Energiebe- ratern pflegt, worin jemand bei Ihnen in der Nähe gesucht werden kann. BERATUNG In fast allen Landkreisen in Baden-Württemberg wurden in den letzten Jahren Energieagenturen gegründet; auch dort gibt es Beratungsangebote, zum Teil auch die Möglichkeit für Termine vor Ort. Wo dieses Angebot besteht, ist unter dem Link www.kea-bw.de zu erfahren. Die Verbraucherzentrale bietet in Baden-Württemberg in Kooperation mit den regionalen Energieagenturen Beratun- gen an, eine telefonische Anmeldung ist notwendig. Über den Link www.vz-bawue.de im Unterpunkt „Beratungs- stellen“ sind die Orte aufzufinden. Zudem ist im Internet ein breites Informationsangebot verfügbar. Viele Kommunen haben Energie- und Umweltbeauftragte eingesetzt, ebenfalls eine Möglichkeit, Informationen zu erhalten, Adressen und Telefonnummern finden sich im Telefonbuch unter „Stadtverwaltung“ oder „Landratsamt“. Manche Energieversorgungsunternehmen haben Beratungsstellen zu Energiefragen, und wenn es um die Heizung geht, ist auch eine persönliche Beratung vor Ort möglich. Der Elektro-Fachhandel berät zu effizienten Elektrogerä- ten. Beim Besuch im Geschäft ist es nützlich, die jeweiligen Fragen zu den einzelnen Geräten aus der vorliegenden Broschüre parat zu haben, um gezielt zu den Antworten zu kommen, die den Stromverbrauch betreffen. Eine Da- tenbank mit Händleradressen, die besonders auf effiziente Geräte Wert legen, findet sich unter www.stromeffizienz. de im Kapitel „Private Verbraucher“ im Stichwort-Block unten auf der Seite. In manchen Landkreisen in Baden-Württemberg gibt es das gemeinsame Projekt 60+ von Seniorenrat und Kreis- handwerkerschaft, das mit dem Ziel gegründet wurde, bei Wohnungssanierungen auf die speziellen Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren besser einzugehen, um anste- hende Investitionen optimal zu gestalten. Gerät zum Messen des Stromverbrauchs in Stand-by oder in Betrieb, auszuleihen bei Energieagenturen, kommunalen Energiereferaten oder Energieversorgungsunternehmen ENERGIESPAREN36 Die test-Hefte der Stiftung Warentest sind eine sehr kundenbezogene Informationsquelle zu vielen Fragen um Energie und Umwelt im Haushalt. Teilweise sind sie in Bibliotheken einzusehen oder auszuleihen, evtl. auch in Beratungsstellen. Unter www.test.de besteht für ange- meldete Nutzerinnen und Nutzer auch die Möglichkeit, Artikel per Internet zu beziehen. EINIGE NÜTZLICHE WEBSITES www.ecotopten.de Das Öko-Institut hat ein Informationsprogramm mit dem Namen EcoTopTen aufgebaut, worin zu verschiedenen haushaltsrelevanten Themen Fragen zu Energie und Um- welt behandelt werden. In der Regel werden die spar- samsten zehn Geräte aufgeführt (daher TopTen). Zudem sind Anschaffungskosten für Geräte und Anlagen genannt. Das Projekt wird laufend weiter entwickelt; aktuell wird es getragen von der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit sowie durch das EU-Programm „Intelligent Energy Europe“. www.topten.ch Schon seit einigen Jahren gibt es in der Schweiz ein ent- sprechendes Programm, die Informationen sind eine gute Ergänzung zu ecotopten. www.spargeraete.de Vom Niedrigenergie-Institut Detmold wird seit langer Zeit eine Gerätedatenbank gepflegt, die einen sehr guten Überblick über den Verbrauch neuer Geräte und insbeson- dere den Vergleich zu durchschnittlichen und ineffizienten Geräten bietet. Die Daten werden laufend aktualisiert. Das Umweltministerium Baden-Württemberg bietet einen Download dieser Liste an unter www.um.baden- wuerttemberg.de im Kapitel „Presse & Service“ unter Publikationen. www.co2online.net Unter einer Website, die vom Bundesumweltministerium gefördert wird, sind verschiedene Angebote aufzufinden, wie der Stromverbrauch verringert werden kann. www.stromeffizienz.de Die Deutsche Energieagentur in Berlin gibt Tipps zu Stromeinsparmöglichkeiten. Sie verfügt über eine Datenbank, in die sich bundesweit Elektro-Fachhändler eingetragen haben, die dem Thema effiziente Elektrogeräte besondere Aufmerksamkeit widmen. Als zweites sind dort Beratungsstellen gelistet. So können Beratungsangebote vor Ort aufgefunden werden. Außerdem werden auf der Seite auch Neuerungen zu Effizienzklassen aufgezeigt. Weitere Informationen dazu gibt es auch unter http://label-online.de/label/eu-energielabel-elektro- backoefen/ Weitere Verbrauchsdaten zu einzelnen Geräten gibt es unter www.dena.de. QUELLENANGABEN Zu Energieeffizienzklassen, Schleuderwirkungsklassen wur- den Datenblätter von der Website www.stromeffizienz.de verwendet. Gerätedaten wurden außerdem einbezogen aus www.strompreise.de, www.die-stromsparinitiative.de, www.heise.de, www.spargeraete.de, www.ecotopten.de, www.topten.ch, Katalogen und Websites mehrerer Her- steller von Haushaltsgroßgeräten, http://asue.de/cms/up- load/inhalte/energie_im_haus/broschuere/09_10_14_ sparsame_haushaltsgeraete.pdf Das Umweltbundesamt hat eine Reihe von Studien zum Themenfeld Leerlaufverluste sowie zu künftiger Informati- onstechnik und Energieverbrauchsentwicklung herausgege- ben; auch daraus sind Daten verwendet worden. www.umweltbundesamt.de ENERGIESPAREN 37 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg • Kernerplatz 9 • 70182 Stuttgart Telefon: 0711 126-0 • poststelle@um.bwl.de[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 20. August 2021 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Der digitale Weg ins Rathaus Wissen Sie, was schon alles möglich ist? Die Gemeinde Baindt bietet neben der Gemein- de App das Rathaus-Service-Portal an. Anwen- dungen aus verschiedenen Bereichen werden bereitgestellt, sodass ein breites Spektrum an behördlichen Formalitäten „rund um die Uhr“ über das Internet abgewickelt werden kann. Die App der Gemeinde Baindt kann kostenlos unter dem Suchbegriff „Baindt“ über den App Store von Apple oder Google Play herunterge- laden werden. Einen innovativen Bürgerservice bietet die App durch aktuelle Push-Nachrichten (z.B. Warn- meldungen oder Informationen zur Corona- situation), Informationen aus dem Rathaus, Verwaltung und Wirtschaft sowie ärztliche Ver- sorgungsmöglichkeiten mit Kartendarstellun- gen, Wegbeschreibungen und anderen wichti- gen Informationen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit über die App auf das Rathaus-Service-Portal zuzugreifen. Hierdurch können online verschiedenen Vorgänge wie die Beantragung der Briefwahl, Melde- auskunft, Beantragung eines Führungszeugnisses, Gewerbezentralregisterauskunft usw. erledigt werden. Der Behördengang kann damit verkürzt oder sogar vollständig eingespart werden. Das Rathaus-Service-Portal ist neben der App auch über unsere Homepage www.Baindt.de erreichbar. Wir laden Sie ein, insbesondere in den Zeiten der Corona-Pandemie, den digitalen Weg über die App oder das Rathaus-Service-Portal zu nutzen. Bei Fragen und Problemen steht Ihnen Herr Müller unter der Telefonnummer 07502/9406-22 oder per E-Mail robert.mueller@baindt.de sehr gerne zur Verfügung. Des Weiteren empfehlen wir den Download der NINA-App (Notfall-Informations- und Nachrich- ten-App des Bundes). Sie enthält wichtige Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes, Hoch- wasserinformationen für Ihren Standort sowie aktuelle Informationen zu den Corona-Regelungen. Selbstverständlich sind wir neben den genannten digitalen Möglichkeiten weiterhin auch sehr gerne persönlich für Sie da! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Zählerstand online durchgeben und das Porto wird zur Spende Netze BW zahlt Prämie für jede ungenutzte Zählerkarte, wenn Information stattdes- sen elektronisch übermittelt wird - Betrag kommt dem SV Baindt 1959 e. V. zugute So einfach kann es sein, Gutes zu tun. Die Netze BW ruft seit einiger Zeit dazu auf, ihr den Stand des Stromzählers nicht mehr per Post, sondern mittels elektronischer Medien mitzuteilen. Als Anreiz ver- spricht der Netzbetreiber, dass dadurch eingesparte Porto einer gemeinnützigen Einrichtung vor Ort zu spenden. So kamen im vergangenen Jahr in Baindt 1.008,00 Euro zusammen. Der Betrag kommt dem Sportverein Baindt zugute. Nahezu alle Organisationen und Vereine, die in der Regel ohnehin nicht über große finanzielle Mittel verfügen, sind von der Corona-Pandemie arg ge- beutelt. Da komme der unerwartete Geldsegen gerade zum rechten Zeitpunkt, wie Wolfgang Schnei- der vom SV Baindt anmerkt: „Uns tut jetzt jeder Euro gut, der uns und unsere Arbeit unterstützt. Und über eine Spende, die so unverhofft kommt wie diese, freut man sich doppelt.“ „Die Netze BW hat da eine hervorragende Aktion gestartet - gut gemacht!“, findet Bürgermeisterin Simone Rürup lobende Worte für dieses Engagement und ergänzt: „Mein herzlicher Dank richtet sich auch an alle Haushalte in unserer Gemeinde, welche die Spende mit ihrer Teilnahme überhaupt erst möglich gemacht haben.“ Die Portospenden-Aktion kommt nicht nur gut an, sie trägt auch Früchte, berichtet Alexander Schuch, Kommunalberater der Netze BW bei der Scheckübergabe. „Heute übermitteln uns bereits mehr als 60 Prozent unserer Netzkunden ihre Zählerstände elektronisch.“ Weitere Informationen unter: https://www.netze-bw.de/portoaktion Foto von der Scheckübergabe vor dem Rathaus Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende st auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik Weiterentwicklung der Anlagentechnik Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs Dokumentation der Betriebsdaten Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Qualifikation Abwassermeister/in oder Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Verpflichtung einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schus- sental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammen- geschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwoh- nerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungs- umfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverant- wortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Lei- tungsposition in der im schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpen- landes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 05.09.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per Mail: m.hugger@berg-schussental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Amtliche Bekanntmachungen Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1 BWO) Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde x die Wahlbezirke der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 0.1, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt ( barrierefrei ) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahl- berechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Un- vollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundes- meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensicht- gerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 6. September 2021 bis zum 10. September 2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl- schein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 294 Ravensburg • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises • oder • durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 5. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bun- deswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahl- briefumschlag und • ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti- gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahl- berechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis- tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei- dung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließ- lich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebe- nen Stelle abgegeben werden. Ort, Datum Baindt, den 20. August 2021 Die Gemeindebehörde Simone Rürup, Bürgermeisterin 1) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Qualifizierter Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg – Versand der Anschreiben an Mieter – In Rahmen eines Kooperationsprojekts lassen die Städte und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben beginnt nun die Erhebungsphase. Mitte August 2021 startet der Versand der Anschreiben an ca. 21.500 Mieterhaushalte. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter https://www.alp- institut.de/rv an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Ergänzend zur Mieterbefragung werden Wohnungsdaten bei den größten institutionellen Vermietern erhoben. Alle Städte und Gemeinden weisen darauf hin, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspiegels – und damit für die Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete – in den Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebunden und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich über folgenden Link herunterladen: https://www.alp-institut.de/rv-datenschutz Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemeinden veröffentlicht. Informationsmöglichkeiten Unter https://www.alp-institut.de/rv finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauftragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Qualifizierter Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg - Versand der Anschreiben an Mieter - In Rahmen eines Kooperationsprojekts lassen die Städte und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben beginnt nun die Erhebungsphase. Mitte August 2021 startet der Versand der Anschreiben an ca. 21.500 Mieterhaushalte. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter htt- ps://www.alp-institut.de/rv an der Online-Befragung teil- nehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Ergänzend zur Mieterbefragung werden Wohnungsda- ten bei den größten institutionellen Vermietern erhoben. Alle Städte und Gemeinden weisen darauf hin, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspie- gels - und damit für die Darstellung der ortsüblichen Ver- gleichsmiete - in den Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumen- tiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Woh- nungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeu- tung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebun- den und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung al- ler datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich über folgenden Link herunterladen: https://www.alp-institut.de/rv-datenschutz Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemein- den veröffentlicht. Informationsmöglichkeiten Unter https://www.alp-institut.de/rv finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauf- tragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnum- mer 040 3346476-54 und der E-Mail-Adresse mieten@alp-institut.de gern zur Verfügung. Ansprechpartnerin, für spezielle inhaltliche Fragen, im Namen aller Gemeinden ist Frau Eisele von der Stadt Ravensburg. Sie erreichen Frau Eisele unter der Telefon- nummer 0751 82-328 oder per E-Mail unter nadine.eisele@ravensburg.de. Beschwerden über Hundekot Obwohl die im Gemeindegebiet aufgestellten Hundetoi- letten von den Hundehaltern insgesamt sehr gut genutzt werden, gehen immer wieder Beschwerden bei der Ge- meindeverwaltung ein, dass sich manche Hundebesitzer nicht um die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners küm- mern (z. B. in der Nelkenstraße). Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass es zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hin- terlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Perso- nen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Bußgel- dern geahndet werden können. An dieser Stelle möchten wir uns auch ganz herzlich bei den zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer bedan- ken, die sich bereits an alle Regeln halten. Landkreis Ravensburg setzt Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung - Gelbe Bänder an Obstbäumen und Sträuchern laden zum Bedienen ein Der Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Le- bensmittelverschwendung. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Obstbäumen und Sträuchern, die mit der Ernte nicht hinterherkom- men, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Obst kos- tenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Wer bei dem Ernteprojekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchte und Papierbänder benötigt, darf sich bei seiner Stadt oder Gemeinde melden und erhält dort kostenlos gelbe Bänder, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Abernten auf dem fremden Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr. Der Baum oder Strauch darf dabei we- der Schaden nehmen, noch das Grundstück verschmutzt werden. Das gelbe Band kann an der Bürgertheke in Baindt abgeholt werden. Start Bürgerinformation und Beteiligung Projekt: Streckenbestimmung und Abschnittsbildung für die Radschnellverbindung RS 9 zwischen Friedrichs- hafen und Baindt In einem Gemeinschaftsprojekt planen die Städte Fried- richshafen, Ravensburg und Weingarten, die Gemeinden Meckenbeuren, Baienfurt und Baindt, der Bodenseekreis und der Landkreis Ravensburg die Umsetzung der Rad- schnellverbindung RS 9 von Friedrichshafen nach Baindt. Koordiniert wird das gemeinsame Vorhaben durch den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Der Bund Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Pla- nung und die spätere Umsetzung der Radschnellverbin- dung finanziell. Wohnen und Arbeiten rücken immer weiter auseinan- der, dabei entstehen längere Wege und insgesamt mehr Verkehr. Durch komfortable und sichere Radschnellver- bindungen soll der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad erleichtert werden. Somit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Und wer öfter das Rad nutzt, hält sich fit! Die im März 2019 abgeschlossene Machbarkeitsstudie für die RS 9 bescheinigte neben der theoretischen Um- setzbarkeit und dem hohen Potenzial auch einen wirt- schaftlichen Nutzen des Vorhabens. Nun möchten wir gemeinsam mit Ihnen die nächste Phase der Planung, die Linienbestimmung voranbringen und laden Sie herzlich zu einer Online-Beteiligung zur RS 9 ein. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung sollen der Trassenverlauf und ein Maßnahmenkonzept festgelegt werden, damit anschließend die Ausschreibung für die konkrete Umsetzungsplanung beginnen kann. Auf der Homepage https://www.rs9.info finden Sie Informationen zur geplanten Radschnellverbindung und können über die Seite „Online-Beteiligung“ Ihre Vor-Ort-Kenntnisse, Ideen und Anmerkungen bis zum 26. August 2021 einbringen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und Ihre Beteiligung! Ihre Gemeindeverwaltung Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Auf- stellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes ist aus dem auf Seite 8 abgedrucktem La- geplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann 1” und „Im Spiel- mann”. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und überwiegend bebauten Grundstücke in der Kornblu- menstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Flie- derstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortent- wicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehe- maligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhan- denen Erschließung - Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestal- tung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehema- ligen Trasse der B 30 - Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauer- hafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortenwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbe- richt gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusam- menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abge- sehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 06.09.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sit- zungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzu- führenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vor- geschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Be- kanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, 20.08.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fi- scherareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fischerareal“ (Zusam- menlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Sp ie lm an n B ru nn en st ub e U nt er er E sc h Whs Gar W hs Gar G ar W hs G ar W hs G ar G arG ar Gar Whs W hs W hs W hs W hs W hs W hs Us t Gar Gar W hs G ar G ar G arG ar W hs G ar W hs G ar G ar G ar Whs G ar W hs G ar G ar W hs G ar W hs W hs W hs W hs W hs G ar G ar W hs W hs W hs W hs W hs G ar G ar W hs G ar Whs W hs Whs W hs G ar G ar W hs W hs Whs G ar G ar Whs W hs G ar Whs Gar Whs G ar G ar W hs Gar G ar W hs G ar G ar Whs G ar G ar G ar W hs W hs G ar W hs W hs Sc hu W hs W hs G ar Whs W hs G ar Whs G ar Us t W hs G ar W hs G ar W hs G ar Whs Schu G ar Whs G ar G ar W hs W hs Sc hu G ar G ar W hs W hs W hs G ar W hs Bt rg W hs G ar G ar G ar W hs W hs G ar G ar W hs W hs W hs G ar Whs G th s G ar W hs W hs W hs Gar Whs Gar W hs W hs W hs G ar W hs G ar Gar W hs W hs Gar Whs W hs G ar W hs W hs G ar W hs Whs Gar Gar Whs Whs Gar Gar Gar Sc hu W hs 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4/ 9 454/22 82 7 45 4/ 32 45 4/ 19 45 4/ 3 129/15 13 3/ 18 12 9/ 14 13 3/ 17 12 9/ 13 13 3/ 16 12 9/ 5 13 3/ 21 129/16 13 3/ 19 13 6/ 14 135/9 13 2/ 12 13 2/ 24 13 2/ 18 13 1/ 20 12 3 12 0 12 9/ 2012 9/ 12 13 3/ 15 13 3/ 14 12 9/ 10 12 9/ 21 13 5/ 7 135/8 13 2/ 14 13 2/ 13 13 2/ 25 13 2/ 30 13 3/ 13 13 4/ 6 98 13 2/ 31 81 12 7 12 6/ 1 11 9 12 9/ 19 12 9/ 8 11 8 12 9/ 18 12 9/ 7 12 8 12 9/ 17 12 9/ 6 12 6 12 5 12 4 12 73 4 13 7/ 29 13 7/ 31 13 2/ 8 13 2/ 29 13 2/ 22 42 /4 2/ 142/ 23 66 8 13 0 13 0/ 1 13 1/ 1 71 7 12 9/ 11 1/ 1 12 9/ 22 13 1/ 22 14 7/ 1 15 83 4/ 3 12 9/ 1 28 83 4 13 7/ 43 13 0/ 3 13 2/ 32 132/1 45 4/ 26 30 44 9/ 5 11 3/ 7 11 4/ 3 12 8/ 1 44 6/ 2 14 4/ 5 45 4/ 25 11 3/ 1 11 5/ 2 69 7 82 9 44 6 69 9 69 8 71 5 71 4 44 2/ 4 44 2/ 3 44 6/ 3 70 7 /24 44 8/ 21 11 4/ 17 11 4/ 14 11 4/ 22 11 4/ 20 11 4/ 18 454/65 72 5 72 4 70 1 70 0 /33 448/36 448/30 70 2 11 1/ 6 11 1/ 20 44 8/ 12 /1 1 /1 0 /9 11 3/ 4 11 1/ 24 /3 9 454/53 44 8/ 7 /35 44 9/ 7 /8 44 8/ 20 /34 /32/31 44 9/ 8 /2 9 44 8/ 16 /2 8 44 8/ 15 /1 4 /1 3 448/25 14 4/ 11 44 9/ 11 44 8/ 37 44 9/ 10 44 8/ 4 44 8/ 3 44 9/ 14 44 8 44 9/ 15 449/13 44 9/ 12 /3 8 14 4/ 12 14 4/ 10 /6 3 /50 /6 2 45 4/ 49 45 4/ 69 45 4/ 37 14 4/ 9 14 4/ 8 11 1/ 17 11 1/ 7 11 4/ 12 11 3/ 8 11 1/ 15 111/26 11 1/ 25 111/23 11 1/ 22 11 1/ 29 11 1/ 28 11 1/ 11 11 1/ 3 11 3/ 3 11 3/ 2 11 1/ 10 11 3/ 6 11 3/ 9 11 3/ 5 /4 4 45 4/ 56 /4 3 /6 1 83 3 83 2 45 4/ 2 83 5 /5 7 /52 /51 /3 8 45 4/ 4 /6 0 45 4/ 55 45 4/ 47 45 4/ 42 /5 9 /4 6 454/54 /4 1 /5 8 /4 5/4 0 12 2 11 1/ 21 11 1/ 9 11 1/ 19 11 1/ 18 11 1/ 27 11 1/ 30 11 4/ 16 11 4/ 15 11 4/ 23 45 4/ 64 44 8/ 6 44 8/ 5 70 8 71 0 70 6 14 5 111/13 70 6/ 1 9 11 1/ 16 11 1/ 4 19 13 0/ 4 763 72 0 11 4/ 19 11 4/ 9 71 6 71 3 726 71 2 71 1 70 9 44 2/ 1 11 5/ 1 11 5/ 13 11 5/ 12 11 5/ 11 11 5/ 15 11 5/ 14 11 5/ 8 11 5/ 7 11 5/ 10 11 5/ 9 11 5/ 4 11 5/ 6 11 5/ 511 5/ 3 11 5/ 21 11 5/ 20 11 5/ 23 11 5/ 22 11 5/ 17 11 5/ 16 11 5/ 19 11 5/ 18 28 /2 28 /1 73 3 11 1/ 5 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Misch- gebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungs- planes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem auf Seite 9 abgedrucktem Lageplan (maßst- abslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig si- cherzustellen - Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben 48/4 53/1 48 55 /9 55 55/8 55/7 192/2 575 575/2 55/3 186/3 186/1 192/5 842 7 14 3 8 6 3 15 20 11 /1 1/1 2 29 1 2 11 4 27 13 18 1 6 3 5 WGhs Tgar Whs Gar Whs Gar Gar Ghs Whs Gar Whs WGhs Whs Wh s Lagg Gths WBtr g Gar WGhs Whs Gar Sch u Tgar WGhs Gar WBtrg Wkst Gths Gar Whs Rathaus Schu Gar Wh s Ga r Gar Whs Gths Sch u Schu Gar Whs Gar Gar Whs Gar Btr g UstWBtrg Sulzmoosbach Dorfplatz Dorfplatz Zieg elei stra ße Küferstraße 840 7/2 575/3 47 58 /1 1 58 67/1 52 58/8 58/9 58/10 62/2 62/3 62 /4 206/4 53 20 6/120 6/2 206/3 55/4 56/4 56/5 57/1 57/3 51 56/2 55/5 58/4 58/6 58/7 206/58 207 807 808 811 55/2 48/1 51/1 62/5 56/3 58/5 19 Ma rsw eile rstr aß e 834 87 Geltungsbereich N maßstabslos Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.-07502 940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, den 20.08.2021 .......... Simone Rürup (Bürgermeisterin) Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Be- bauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mi- schgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebau- ungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 03.08.2021 den Entwurf zum Be- bauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Be- bauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 15.07.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebau- ungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebau- ungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im zentralen Bereich der Gemeinde Baindt und um- fasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilflä- che), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im auf Seite 9 abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2021 liegt in der Zeit vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesam- ten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrecht- erhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt un- ter der Tel.Nr.-07502 940651 oder per E-Mail p.jeske@ baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2021 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festset- zungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) im Rahmen der förm- lichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Ein- sicht zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 20.08.2021 .......... Simone Rürup (Bürgermeisterin) Land würdigt Engagement von Baindt für Artenvielfalt Projekt „Natur nah dran“ zieht Erfolgsbilanz bei Ab- schlussfeier in Kornwestheim • 61 Kommunen gestalte- ten 200.000 Quadratmeter Grünfläche mit NABU-Hilfe naturnah um Baindt/Kornwestheim - Baindt schafft Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge und Wildpflanzen mit- ten im Siedlungsraum. Dafür erhielt die Gemeinde nun eine Urkunde für das Engagement zum Erhalt der Bio- logischen Vielfalt von Umweltministerin Thekla Walker MdL und NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel, bei der Abschlussfeier der ersten Projektrunde des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ von NABU und Land in Kornwestheim am 29. Juli 2021. Insgesamt hat- ten 61 Städte und Gemeinden zwischen 2016 und 2020 mit „Natur nah dran“ einen Teil ihrer Grünflächen in artenreiche Wildblumenwiesen und wertvolle Biotope umgewandelt. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kommunen und Umweltministerin besichtigen Wildblu- menwiese in Kornwestheim Kornwestheim hatte vor zwei Jahren angefangen, fünf Grünflächen im Rahmen von „Natur nah dran“ von NABU und Land mit heimischen Wildblumen und -stauden in- sekten- und vogelfreundlich umzugestalten. Inzwischen ist ein artenreiches Kleinbiotop direkt neben dem Kultur- und Kongresszentrum entstanden, an dem es bunt blüht und laut summt und brummt. Davon überzeugten sich Umweltministerin Thekla Walker und Bauhofmitarbeiter Hans-Martin Schmidt und weiteren Projektkommunen. 75 weitere Städte und Gemeinden werden bis 2027 ge- fördert Walker freute sich, dass ab Mitte September 2021 bis 2027 75 weitere Kommunen zum Zuge kommen, wenn das Projekt in die zweite Runde geht: „Hier blühen Purpur-Leinkraut, Step- pen-Salbei, Rapunzel-Glockenblume und viele weitere Wild- pflanzenarten. Die Fläche in Kornwestheim zeigt beispielhaft, dass die Städte und Gemeinden einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten können und wol- len. Fast jede vierte Kommune im Land hat sich seit 2015 für eine naturnahe Umgestaltung von Grünflächen im Rahmen des Projekts beworben, das Interesse ist groß. Deshalb un- terstützen wir bis 2027 jährlich 15 weitere Kommunen.“ Praxisnahe Schulungen sind Schlüssel zum Erfolg NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel betonte, dass im Projekt „Natur nah dran“ die praxisnahen Schulungen der Schlüssel zum Erfolg sind: „Die teilnehmenden Kom- munen haben über das Projekt hinaus auf eigene Initiative hin weitere 100.000 Quadratmeter nach den ‚Natur nah dran‘-Methoden umgestaltet. Sie waren also überzeugt, dass diese Methoden funktionieren - und haben das nöti- ge Wissen erworben, um selbstständig weiterzumachen. Auch die Stadt Kornwestheim gestaltet im Oktober zwei weitere Flächen um.“ Bei den Projekt-Schulungen kamen die Mitarbeitenden der kommunalen Bauhöfe an mehre- ren Terminen zusammen, um gemeinsam und beispielhaft Flächen naturnah anzulegen und zu pflegen. Dabei gab es Tipps und Beratung von Naturgartenplanerinnen und -planern sowie dem NABU-Team. Dieses Wissen haben die Teilnehmenden dann direkt auf den Flächen ihrer je- weiligen Heimatkommune umgesetzt. „Natur nah dran“ - Flächen in Baindt Die Umgestaltung der Flächen im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ ist eine neue Erfahrung und ein Gewinn für Verwaltung, Bauhof und Bürger. „Natur nah dran“ ist definitiv ein Projekt zur Förderung der biologischen Viel- falt in der Gemeinde Baindt. Bunte Blumen, tanzende Schmetterlinge und summende Wildbienen möchten wir zukünftig vor der eigenen Haustür erleben. Schmetterlinge trinken Nektar aus bunten Blumen- kelchen, Vögel begrüßen die aufgehende Sonne, Wildbie- nen sammeln Pollen für ihren Nachwuchs. Es braucht nicht viel dafür, eine vielfältige Natur zu erleben. Mit dem Projekt möchten wir einen ersten Step setzen und eine Anregung für alle BürgerInnen starten. Die Umgestaltung der 5 „Natur nah dran“-Flächen (in der Marsweilerstraße, der Boschstraße, der Zeppelinstraße, der Klosterwiesenschule und des Kreis- verkehrs am Ortseingang Schachen) wurden im Amtsblatt sowie auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Momentan ist die Umgestaltung weiterer Flächen in Pla- nung und soll die naturnahe Bepflanzung in Baindt er- weitern. Auch startet im Zuge eines Projektes mit der PH Weingarten eine Studentengruppe einen Fotowettbewerb „Baindt blüht auf! - Ein Wettbewerb für naturnahes Gärt- nern in Baindt“ (www.baindtbluehtauf.de). Kommunen bereiten sich auf Klimawandel vor Wie können Städte und Gemeinden mit Wildpflanzen dem Klimawandel trotzen? Dazu tauschten sich die „Natur nah dran“-Kommunen am Vormittag der Abschlussfeier aus. Naturgartenplaner Dr. Reinhard Witt verdeutlichte dabei in einem Vortrag: Verkehrsinseln mit Wildstauden, Wildblumenwiesen im Park oder heimische Sträucher am Straßenrand blühen auch in Zukunft bunt. Denn Wild- pflanzen haben über die Jahrhunderte gelernt, mit Hitze, Trockenheit und kurzzeitiger Staunässe zurechtzukom- men. Deutlich pflegeintensiver werden mit den trockener und heißer werdenden Sommern hingegen die noch weit verbreiteten Blumenbeete mit exotischen Zuchtpflanzen sowie kurz gemähte Rasenflächen. „Es wird immer teu- rer, diese zu bewässern. Auch deshalb lohnt es sich für Kommunen, ihre Flächen umzuwandeln“, erklärte Witt. „Natur nah dran“ auf einen Blick Von 2016 bis 2021 wurden 61 „Natur nah dran“-Kommunen mit Rat und Tat dabei unterstützt, die biologische Vielfalt im Siedlungsbereich zu fördern. Sie haben bereits mehr als 200.000 Quadratmeter naturnah umgestaltet - die Hälfte davon zusätzlich zu den geförderten Flächen auf eigene Initiative hin. In der zweiten Projektrunde werden von 2022 bis 2027 jährlich 15 weitere Städte und Ge- meinden gefördert. Die Städte und Gemeinden erhalten außerdem eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 15.000 Euro) und fachliche Unterstützung bei der Planung. „Natur nah dran“ wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Ener- giewirtschaft Baden-Württemberg gefördert sowie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Kommunen der ersten beiden Jahrgänge wurden bereits 2018 im Rahmen eines Vernetzungstreffens mit Urkunden ausgezeichnet. „Natur nah dran“ in Zahlen - 61 Kommunen wurden schon gefördert (2016-2020), 75 weitere Kommunen kommen noch dazu (2022-2027). - 200.000 Quadratmeter wurden naturnah umgestaltet - davon 100.000 Quadratmeter auf eigene Initiative der Kommunen. - Rund 700 Teilnehmende der Kommunen kamen von 2016 bis 2020 zu einer Schulung. Weitere Informationen finden Sie unter www.naturnahdran.de. Urkundenverleihung bei der Abschlussfeier des Pro- jekts „Natur nah dran” am 29.07.2021 in Kornwestheim (NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel, Bauhofmit- arbeiter Hans-Martin Schmidt und Umweltministerin The- kla Walker) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Hochschule Furtwangen Wie hat die Digitalisierung unseren Alltag im vergan- genen Jahr verändert? Forschungsteam der Hochschule Furtwangen lädt zur Beteiligung an erneuter Online-Umfrage ein Im Rahmen des Forschungsprojekts „Digitaldialog 21“ er- fasst ein Team der Hochschule Furtwangen unter Leitung von Prof. Dr. Stefan Selke die Meinungen und Gestaltungs- ideen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Digitaler Wandel mit Fokus auf den ländlichen Raum. In Bürgerdia- logen, die seit dem vergangenen Jahr in 13 Kooperations- gemeinden Baden-Württembergs stattfinden - so auch in der Gemeinde Baindt-, tauschen sich die Teilnehmenden zu Chancen und Risiken, sowie über Ideen zur gemeinsamen Gestaltung der Digitalisierung in ihren Kommunen aus. Pandemiebedingt wurde ein Teil der Veranstaltungen di- gital abgehalten. Auch eine landesweite Bürgerbefragung führten Prof. Dr. Selke und sein Team im vergangenen Jahr durch - und laden nun zu einer zweiten Online-Runde ein. Durch die Corona-Pandemie liegt eine besondere gesell- schaftliche Situation vor, sodass digitale Technologien unabdingbar geworden sind. Der Fokus der zweiten Be- fragung liegt auf den möglichen Veränderungen seit der ersten Befragung. In dem Online-Fragebogen kann jeder und jede am The- ma Interessierte die eigenen Einschätzungen, Erfahrun- gen und Erwartungen angeben. Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Württemberg können - unabhängig von einer Teilnahme an der ersten Befragung 2020 - noch bis zum 30. September teilnehmen. Das Forschungsprojekt „Digitaldialog 21“ wird vom Ministe- rium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Würt- temberg (MWK) aus Mitteln der Landesdigitalisierungs- strategie „digital@bw“ bis 2022 gefördert. Zusammen mit der Hochschule für Medien in Stuttgart, der Pädago- gischen Hochschule Ludwigsburg und zivilgesellschaftli- chen Kooperationspartnern erforscht ein interdisziplinäres Team der Hochschule Chancen, Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten des digitalen Wandels. Ziel des Projekts ist es, Handlungsempfehlungen für die Gestaltung des digitalen Wandels an die politischen Ent- scheidungsträger zu formulieren. Teilnahmelink Bürgerbefragung: https://www.soscisurvey.de/bbdd22/ Anmeldelink Bürgerforum: https://www.soscisurvey.de/bbdd21/ Weitere Informationen, auch zu den Ergebnissen der ers- ten Befragung, gibt es auf der Projektwebseite https://digitaldialog21.de. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 02.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Bauausschusses fest. TOP 01 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandaus- bautrassen in Baindt Kämmerer Ablee berichtet: Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breit- band-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50 % des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breitbandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breit- bandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Pro- zent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netz- werk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandversorgung von der ermittelten Datengrund- lage der externen Firma Corwese bei genauerer Über- prüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunkte (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Tele- fonanschluss hatten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemeinde-ratssitzung Stellung beziehen. Die rest- lichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bau- enden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstras- sen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfall aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt wer- den. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und be- stehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Ba- den-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinan- zierungs-Antrag hat der Zweckverband Breitbandversor- gung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des Innenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abge- speckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandver- sorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Flecken- förderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trasse zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn solle ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 02 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwer- ke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spit- zenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeis- terwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schaf- brunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Was- serinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW, Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorf- platz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asyl- komplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetrieb- nahmedatum 01.09.2014 - AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbe- triebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermit- tel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils re- generativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder be- antragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetrie- benen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Förder- gelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschie- den, dass das bestehende Wärmenetz durch einen rege- nerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mög- liche Varianten: • Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2 - 1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % • Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600 - 700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäu- de erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaf- fen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwär- me / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pellethei- zung inkl. Solarthermeanlage auf dem „Roten Gebäude“ beauftragt. TOP 03 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung- Mochenwangen Kämmerer Abele berichtet: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg - Bampfen • Abschnitt Bampfen - Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße - Kümmerazhofer Weg (För- derung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg - Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 - Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Stra- ße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und feh- lendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Küm- merazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt bereits die Bauabschnittet 1a und 1b sowie den Bauab- schnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Hasenweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antrags- stellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Aus- gleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollte mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Ge- meinde in der Planung und im Dialog mit Straßenver- kehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrs-fi- nanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aus- sicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LG- VFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land um die Ausgaben der aktuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Rad- verkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspo- litik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrs- mittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut wer- den. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept „RadNETZ Baden-Württemberg“ sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilweise Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwe- geverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr herge- stellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaffen und aus- gehend von der Einmündung Kümmerazhofer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemein- deverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochen- wanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehen- de Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2. Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Bau- maßnahme auszuschreiben. TOP 04 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbe- reichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgar- ten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach ge- neigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Voraussetzungen nach § 34 BauGB sind erfüllt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium das gemeind- liche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. TOP 05 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräu- me für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit ei- ner Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 sowie des § 15 Bundesimmis- sionsschutzgesetz das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstra- ße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Ge- bäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplät- zen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohn- gebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festset- zungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgru- benstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvor- haben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium, das ge- meindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erfor- derlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohn- hauses zu erteilen. TOP 07 Anfragen und Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Ausfüh- rungen gemacht. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 03.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhöre- rinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Vertreter der Narrenzunft Raspler erkundigt sich, ob ein entsprechendes Schallgutachten für den Dorfplatz im Hinblick auf das neue Gebäude (Ärztehaus) bereits in Auftrag gegeben wurde bzw. wie das Ergebnis aussieht. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Verwaltung das Ergebnis dieses Gutachtens vorliegt und dem Gremium in der anschließenden nicht öffentlichen Gemeinderats- sitzung vorgestellt wird. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Neubau zu keinem KO-Kri- terium für die Schenk-Konrad-Halle führt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt. a) Corona Direkt vor den Sommerferien wurde 1 Schüler der Klosterwiesenschule positiv auf das Virus getestet. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 9,1 (Stand 02.08.2021), die Inzidenz in Baden-Württem- berg beträgt 14,5 (Stand 02.08.2021) und die Inzidenz im Bundesgebiet beträgt 17,9 (Stand 03.08.2021). b) Förderprogramm Klimapass Die Gemeinde Baindt wurde in dieses Förderpro- gramm aufgenommen. In diesem Programm wer- den kommunale Nicht-Wohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung mit Potenzialermittlung, Wirtschaft- lichkeitsbetrachtung, CO2-Einsparung beleuchtet. Des Weiteren plant die Gemeinde eine kommunale Info- veranstaltung zum Thema „Grüne und klimaneutrale Entwicklungsplanung“ am Beispiel von Gewerbege- bieten sowie Entwicklung von Kriterien für klimaneu- trale Neubaugebiete (privatrechtliche Verträge beim Grundstücksverkauf). Die Kosten werden bis zu 80 % von der Förderung mit max. 3.840 € abgedeckt. Es handelt sich dabei um eine Erstberatung. Die Untersu- chung der Gebäude soll lt. Angebot der Energieagen- tur bis Ende Oktober 2021 bzw. bei der kommunalen Infoveranstaltung Ende Januar 2022 abgeschlossen sein. c) CO2-Messgeräte Die Gemeinde Baindt hat 20 CO2-Messgeräte be- schafft. Vom Kauf von mobilen Luftfiltern wird ab- gesehen. Klassenzimmer und Gruppenräume im Kindergarten können alle gelüftet werden, bei der Schulsanierung wird diese Problematik berücksichtigt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 TOP 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkomman- danten und des stellvertretenden Feuerwehr- kommandanten Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Hauptversammlung der Feuerwehr am 23. Juli 2021 wählten die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter in geheimer Wahl. Nach der Feuerwehrsatzung wird der Feuerwehrkom- mandant und sein Stellvertreter auf die Dauer von 5 Jah- ren gewählt (§ 10 Abs. 2 Feuerwehrsatzung). Zum Feuerwehrkommandant wurde Herr Roland Bu- cher gewählt. Zum stellvertretenden Feuerwehrkommandant wurde Herr Markus Striegel gewählt. Nach § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung werden der Feu- erwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin bestellt. Beschluss: Der Wahl von Herrn Roland Bucher zum Feuerwehr- kommandanten und der Wahl von Herrn Markus Striegel zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten wird zugestimmt. TOP 05 Bebauungsplan „Fischerareal“ Aufstellungsbe- schluss sowie Billigungs- und Auslegungsbe- schluss Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebau- ungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Misch- gebiet gefasst. Der Geltungsbereich der Bebauungspläne umfasst die Flst. 19, 52, 53 , 53/1, 55, 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche), sowie die Flst. 51, 51/1, 58/4 (Teilfläche). Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungs- konzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abge- klärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt wer- den können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fi- scherareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es ist deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Be- bauungsplan „Fischerareal“ gefasst wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fischerareal“ wurde durch die Herausnahme des Flst. 51/1 geändert. In Abstimmung mit allen Fachplanern hat das Planungs- büro Sieber Consult den städtebaulichen Entwurf in einen Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Bis zum 27.08.2021 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit ge- geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Anschließend soll mit dem vorliegenden Entwurf die öf- fentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fische- rareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fische- rareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fischerareal“ (Zusam- menlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Be- bauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „In- nere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem bei- liegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig si- cherzustellen - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungs- zeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungs- pläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 1 Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Ent- wurf zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenle- gung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebau- ungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu in der Fassung vom 15.07.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sons- tigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 - mündlicher Bericht Die Architekten Gauggel und Gütschow sowie der Stadt- planer Herr Buff und der Landschaftsarchitekt Herr Seng stellen ausführlich das Ergebnis aus der Bürgerwerkstatt am 24.07.2021 vor. TOP 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorfplatz Bürgermeisterin Rürup berichtet: Vergangenheit: Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Schenk-Kon- rad-Halle (1985) und des Gebäudes „Am Dorfplatz 1“ (1989) war der Kreisverkehr und der Dorfplatz in seiner jetzigen Gestalt noch nicht angelegt. Für die Schenk- Konrad-Halle, inclusive der Gaststätte „Zur Mühle“, wurden von Seiten der Baurechtsbehörde 78 Stellplätze gefordert, davon drei bis vier Behinder- tenparkplätze. Auflage war 45 Parkplätze im Klosterhof anzulegen und 33 Parkplätze im Rahmen der Ortskernsa- nierung nachzuweisen und funktionstüchtig anzulegen. Für das Gebäude am Dorfplatz 1 wurden 4 Stellplätze (für Wohnungen) bei der Gemeinde abgelöst. Alle anderen Stellplätze sind entweder in der Tiefgarage, hinter dem Gebäude oder an der Straße „Am Dorfplatz“ vorhanden. Die Tiefgaragenstellplätze mussten laut Baugenehmi- gung jederzeit für den Besucherverkehr ungehindert an- fahrbar sein und durften nicht abgesperrt werden. Hie- rauf wurde Einspruch erhoben mit dem Ergebnis, dass die Tiefgarage nun von 1.00 Uhr bis 6.30 Uhr geschlossen werden darf. Für das Gebäude „Am Dorfplatz 2/1“ hat das Landratsamt eine Befreiung von der Stellplatzpflicht für acht Stellplätze erteilt. Öffentliche Stellplätze wurden nicht ausgewiesen. Die Ist-Situation der vorhandenen Parkplätze stellt sich, wie folgt, dar: Klosterhof: 45 Stellplätze Dorfplatz: 55 Stellplätze Mühle: 4 Stellplätze 74 Stellplätze im Bereich Dorfplatz „Am Dorfplatz“: 15 Stellplätze Erhebung der parkenden Fahrzeuge 2020: Im Dezember 2020 wurde von der Gemeindeverwaltung eine Erhebung der parkenden Autos auf dem Dorfplatz vorgenommen. Erfasst wurden die Fahrzeuge im Be- reich des Dorfplatzes sowie auf dem Parkplatz zwischen dem großen Parkplatz und dem CAP-Markt ebenso die Fahrzeuge auf den Parkplätzen vor der Gaststätte „Zur Mühle“. Im Schnitt wurden hier 53 parkende Autos am Tag erfasst. Morgens im Durchschnitt 23 PKW´s, mittags 35 PKW´s so- wie abends 25 PKWs. Im Schnitt wurden 9 Dauerparker (morgens, mittags und abends erfasst) am Tag gezählt. Zusätzlich 12 Langzeitparker (zweimal am Tag erfasst) und 34 Kurzeitparker (einmal erfasst). Befragung der Parkenden 2021: Über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen (von Mitte Feb- ruar bis Mitte April wetterbedingt mit Unterbrechungen) wurde von der Gemeindeverwaltung der Fragebogen (siehe Anlage) werktags zu unterschiedlichen Uhrzeiten an die parkenden Autos auf dem Parkplatz in der Orts- mitte verteilt. Insgesamt wurde der Fragebogen an circa. 180 Autos bzw. Personen verteilt. Wir haben insgesamt 55 ausgefüllte Fragebögen zurückbekommen, d.h. einen Rücklauf von circa. 30 %. Ergebnis der Befragung: Allgemeine Anmerkungen aus dem Fragebogen: • alternative Parkplätze o Schulparkplatz geht für manche aufgrund der Hö- henbegrenzung nicht o Klosterhof geht für manche nicht, da dieser zu klein sei o Alternativen seien für manche zu weit weg (am Zie- lort der Fahrt sollte idealerweise geparkt werden können) o für Arzttermine sind kurze Strecken notwendig o ungern, wenn man Pakete oder Einkäufe dabei hat • Anmerkung zur Begrenzung: mindestens 2 Stunden bzw. eher 3 Stunden sind für einen Friseurbesuch not- wendig Frage Nr.1: Die Befragten parken überwiegend werktags auf dem Parkplatz. Jedoch könnte dies durch die Corona-Pande- mie und die Zeiten der Verteilung der Fragebögen (werk- tags) beeinflusst sein. Die höchste Auslastung ergibt sich am Montag und Mittwoch. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Frage Nr. 2: Bei dieser Frage wurden teilweise mehrere Antwortmög- lichkeiten ausgewählt. Insgesamt parken aber über 50 % (32 Personen) tagsüber auf dem Parkplatz. Jedoch parken mehrere Personen nur bis zu 30 Minuten bzw. 2 Stunden auf dem Parkplatz. Frage Nr. 3: Über 50 % der Personen fahren den Parkplatz einmal am Tag an, über 20 % fahren mehrmals am Tag auf den Parkplatz. Frage Nr. 4: Knapp 55 % der Teilnehmenden kommen aus Baindt. Frage Nr. 5: Bei dieser Frage war eine Mehrfachauswahl möglich. Die meisten Personen parken auf dem Parkplatz, um zu arbeiten und einkaufen zu gehen sowie um Arztbesuche zu erledigen und ins Rathaus zu gehen. Unter Sonstiges wurde oftmals die Physiotherapie genannt. Frage Nr. 6: Von den 55 Teilnehmenden haben 33 Personen die Fra- ge 6 beantwortet, d.h. 60 % können sich grundsätzlich vorstellen auf einem alternativen Parkplatz zu parken. Von diesen 33 Personen kann sich die Hälfte vorstellen im Klosterhof zu parken. Unter den Sonstigen wurden hauptsächlich der Parkplatz hinter dem Rathaus genannt. Frage Nr. 7: Lediglich 4 Personen bzw. 8 % nutzen von den 55 teilneh- men Personen den Parkplatz in der Ortsmitte als einen „Park and Ride“-Platz. Frage Nr. 8: 47 Personen haben diese Frage beantwortet. Von diesen würden 60 % den Parkplatz auch bei einer Begrenzung weiterhin nutzen. Nur 40 % würden den Parkplatz nicht mehr nutzen. Mehrmals war die Rückmeldung bei dieser Frage, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eine Begren- zung von 3 Stunden wünschen würden, 2 Stunden sei vor allem bei einem Friseurbesuch zu knapp. Fazit: Insgesamt ist festzuhalten, dass ein häufiger Wechsel der Parker auf den Parkplätzen vor dem CAP-Markt statt- findet und dort vor allem geparkt wird, um einzukaufen. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Im Bereich des großen Parkplatzes wird häufig geparkt, um zum Physiotherapeuten zu gehen, den Arzt zu be- suchen oder um zum Arbeiten zu gehen, in diesem Fall wird das Fahrzeug den ganzen Tag am Dorfplatz ge- parkt. Mindestens 10 Personen parken den ganzen Tag am Dorfplatz. Darüber hinaus parken fast die Hälfte der Befragten weniger als eine halbe Stunde am Dorfplatz. Wenn auch gerne auf dem großen Parkplatz in der Orts- mitte geparkt wird, können sich die dort Parkenden gut vor- stellen, ihr Fahrzeug künftig auf einem anderen Parkplatz in der Nähe abzustellen, sei es bspw. im Klosterhof oder im Bereich der Sporthalle. Weitere alternative Parkplätze rund um die Ortsmitte Baindt sind in der Anlage 1 dargestellt. Beschlussvorschlag: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen- ,Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 23.05.1972 wurde der Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann I“ genehmigt. Bei der anschließenden Bebau- ung mit Wohngebäuden wurde den festgesetzten Baufel- dern sehr wenig Beachtung geschenkt. Dies hat zur Folge, dass bei Erweiterungen oder auch neuer Bebauung nicht auf den Bebauungsplan zurückgegriffen werden kann. Durch die Umverlegung der alten B30 ist im Bereich der früheren Lärmschutzwälle eine zusätzliche Bebauung mit wenigen Häusern möglich. Dieser Weg der Nachver- dichtung sollte von der Gemeinde eingeschlagen werden. Das Büro KrischPartner wurde mit der Änderung und Erweiterung des alten Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I“ beauftragt und würde nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss bereits im August mit einer Orts- begehung und Erfassung der Bestandgebäude beginnen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spiel- mann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Auf- stellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann I” und „Im Spielmann”. Zum Planungsgebiet ge- hören die bestehenden und überwiegend bebauten Grund- stücke in der Kornblumenstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortent- wicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehe- maligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhan- denen Erschließung - Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestal- tung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehema- ligen Trasse der B 30 - Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauer- hafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortentwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Um- weltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 20.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr. 07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandaus- bautrassen in Baindt Kämmerer Abele teilt mit: Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breit- band-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50 % des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breit- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 bandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breit- bandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Pro- zent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netz- werk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandver- sorgung von der ermittelten Datengrundlage der exter- nen Firma Corwese bei genauerer Überprüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunk- te (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Telefonanschluss hat- ten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemein- de-ratssitzung Stellung beziehen. Die restlichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bau- enden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstras- sen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfalls aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt werden. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und bestehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Ba- den-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinanzierungs-Antrag hat der Zweckverband Breit- bandversorgung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des In- nenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abge- speckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandver- sorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Flecken- förderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trassen zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn sollen ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwer- ke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spit- zenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeis- terwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schaf- brunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Was- serinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorf- platz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asyl- komplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetrieb- nahmedatum 01.09.2014 - AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbe- triebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermit- tel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils re- generativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder be- antragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetrie- benen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Förder- gelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschie- den, dass das bestehende Wärmenetz durch einen rege- nerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mög- liche Varianten: • Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2 - 1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % • Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600 - 700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäu- de erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaf- fen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwär- me / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pellethei- zung inklusiv Solarthermieanlage auf dem Roten Gebäu- de beauftragt. TOP 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen Kämmerer Abele teilt mit: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg - Bampfen • Abschnitt Bampfen - Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße - Kümmerazhofer Weg (För- derung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg - Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 - Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Straße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und fehlendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Kümmerazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt be- reits die Bauabschnitte 1a und 1b sowie den Bauabschnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Ha- senweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antrags- stellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Aus- gleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollten mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Gemeinde in der Planung und im Dialog mit Straßenver- kehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrsfi- nanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aus- sicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LGVFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land, um die Ausgaben der ak- tuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Rad- verkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspo- litik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrs- mittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut wer- den. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept „RadNETZ Baden-Württemberg“ sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilwei- se Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt ge- schaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwegeverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaf- fen und ausgehend von der Einmündung Kümmerazho- fer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemein- deverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochen- wanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehen- de Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2 Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Bau- maßnahme auszuschreiben. TOP 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbe- reichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgar- ten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach ge- neigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92 m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräu- me für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit ei- ner Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 BauGB sowie § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt. TOP 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Ge- bäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplät- zen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohn- gebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13 m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festset- zungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgru- benstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvor- haben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfa- milienwohnhauses wird erteilt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Aktueller Sachstand Schüler-/Bürgerbus Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeiste- rin Rürup mit, dass der Schüler- und Bürgerbus am 03.08.2021 abgemeldet wurde und zeitnah verkauft wird. Darüberhinaus erkundigt sich ein Gremiumsmit- glied, ob der Schulweg von Schachen nach Baindt evtl. besser beleuchtet werden könnte. Eine solche Maß- nahme würde sehr viel Geld kosten. Die Verwaltung könnte es sich eher vorstellen, dass betroffene Eltern aus Schachen sogenannte „Lauftaxis“ einrichten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 b) Baumaßnahme Baindter Hof Es wurde die Frage gestellt, ob die Doppelparker auf dem Gelände des Baindter Hofes hergestellt wurden. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass die Baumaßnah- me noch nicht abgeschlossen ist. Sie geht davon aus, dass die Doppelparker noch hergestellt werden. c) Flutlichtanlage Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob bzw. wann der defekte Flutlichtmast ersetzt wird. Orts- baumeister Roth wird sich nach seinem Urlaub bei Gemeinderat Lins melden und entsprechende Infos geben. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Juli 2021: Kinderwagen der Fa. Gesslein, Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“ Juni 2021: Mädchen-Cityroller, verschiedene Schlüssel, Sonnenbrille mit grünem Glas Ferienprogramm FÜR FOLGENDE VERANSTALTUNGEN SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Sa 04.09. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 10 - 12 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Alles Weitere, sowie genauere Informatio- nen zu Teilnahme- und Zahlungsbedingun- gen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versi- cherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 21.08.2021/Sonntag, 22.08.2021 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21.08.2021 Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Sonntag, 22.08.2021 Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Franz Neubrand feierte am 4. August 2021 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Veranstaltungskalender August 28.- 47. Reitturnier Reitplatz 29.08. September 02.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 26.09. Bundestagswahl Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Abschied von der Sonnengruppe Nach einem von Coronaverordungen ge- zeichnetem letzten Kindergartenjahr für die Sonnenkinder haben wir die Gelegen- heit genutzt, nach den ersten Lockerungen den Kindern noch ein paar schöne Erlebnisse mit auf den Weg zu geben. Am 02. Juli haben wir uns mit dem Bus auf den Weg zum Kleintierzoo nach Ravensburg gemacht. Nach neidischen Blicken der Schwäne auf unsere Vesperbrote haben wir im Anschluss bei einem Rundgang auch die Tiere mutig mit Tierfutter versorgt. Sehr beeindruckt waren wir vor al- lem von den Pfauen, die uns in voller Pracht ihr Federkleid präsentierten. Nach dem Toben auf dem Spielplatz und einem Eis mussten wir uns mit vielen schönen Eindrücken schon wieder auf den Heimweg machen. Als in der Woche darauf der Regen einen Pausentag einlegte und die Sonne alles gab führten wir, wie die an- deren Gruppen auch, unseren traditionellen Wellnesstag mit Wasserspielen, Massagen, Pommes und Eis durch. Nach einer Schnitzeljagd zum Abschluss unserer Nach- mittags – Elefantengruppe (NEG) stand unser letzter Programmpunkt an. Am 28.07.21 trafen wir uns nach ausgiebigem Regen abends bei bestem Wetter zu unserem Abschlussfest. Bevor es los ging wurden wir Erzieherinnen mit einer wun- derschönen neuen Gartenbank, die von den Kindern und Eltern gestaltet wurde überrascht. Herzlichen Dank dafür! Im Anschluss stand eine Rundfahrt in der Kutsche oder dem Feuerwehrauto durch Baindt an. Gestärkt mit Gegrilltem machten wir uns anschließend auf den Weg zu einer Nachtwanderung, nach der uns das Sandmännchen im Kindi empfing und uns nach einer Gute Nacht Geschichte um 22 Uhr nach Hause ins Bett schickte. Fast ausgeschlafen erwartete uns am letzten Tag als Kindergartenkind ein leckeres Frühstück. Wir hoffen ihr vergesst uns nicht und wünschen Euch al- len schöne, sonnige Ferien und einen schönen Schulstart. Das Team der Sonnengruppe Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergarten St. Martin WIR sagen DANKE! Zum Abschluss diesen Kindergarten- jahres 2021 möchten wir recht herzlich Danke sagen! Danke... ... an unsere Trägerschaft, die uns trotz der widrigen Um- stände, ein guter Ansprechpartner waren ... an unseren Elternbeirat, für die Unterstützung, das ge- genseitige Vetrauen und den Zusammenhalt ... an alle Familien, für den offenen und ehrlichen Umgang miteinander ... an alle Kinder, die uns jeden Tag ein Lächeln ins Ge- sicht zaubern ... und an das gesamte Kindergartenteam, die das Haus St. Martin zu etwas ganz Besonderem machen. Wir wünschen Allen einen schönen und erholsamen Som- mer und freuen uns Sie nach den Ferien gesund und mun- ter begrüßen zu dürfen! Ihr Kindergartenteam St. Martin Waldorfkindergarten Knistern beim Schulkinderabschied Es knisterte im Gruppenraum Schneeweiß- chen des Waldorfkindergartens Baindt. In al- len Ecken knisterte es. Es knisterte – vor Span- nung. Da waren die Eltern ebenso gespannt, wie die Vorschulkinder, die verabschiedet wur- den. Auch die anderen Kinder der Schnee- weißchen-Gruppe und die Geschwisterkinder schauten erwartungsvoll in den schön dekorierten Raum. Und da ging sie endlich auf, die Tür und die Vorschulkinder kamen herein. Gebannt verfolgten alle Anwesenden – ob groß oder klein – das wunderschöne Theaterspiel zu Dornrö- schen. Alle lauschten den fein aufgesagten Sprüchen, den verzaubernden Liedern. Die böse Fee ließ alle schlafen. Ob es wohl gelingen würde, das schöne Dornröschen, König und Königin und den ganzen Hofstaat wieder zu erwe- cken? Ja, da kam der Prinz angeritten und durchbrach die Wand aus Rosen. Alle atmeten erleichtert auf. Stolz waren die Kinderherzen über ihren Auftritt. Stolz waren die Eltern und Erzieherinnen über ihre nun so schnell groß gewordenen Kindergartenkinder. Es knisterte immer noch im Raum, diesmal vor Freude. Bevor anschließend die Schulkinderkronen ihren Platz auf stolz erhobenen Kinderköpfen fanden, wurde zu je- dem Kind eine kleine Geschichte, eine Begebenheit, Ei- genschaften und Charakteristika erzählt und ließ so ein jedes in seiner Eigenart und Besonderheit erstrahlen. Viel Schmunzeln, Nicken, Lachen. Zu guter Letzt trat dann ein jedes Kind, voll beladen mit all den Schätzen, die es in den letzten Wochen und Mona- ten gebastelt, genäht, gehobelt und gemalt hat, gemein- sam mit seiner Familie, durch den Rosenbogen. Die Eltern staunten über eine große Mappe voll vieler Kunstwerke, über ein Holzschiff – selbst geschlungen die Reling, über ein selbstgenähtes Kissen und ein sorgfältig gearbeite- tes Holzschwert. Und es knisterte es schon wieder – diesmal draußen im Garten. Das war nun aber der Grill! Gemeinsam ließen Vorschulkinder, Erzieherinnen, Eltern und Geschwister diesen wunderschönen Mittag bei einem Grillfest aus- klingen. Die Vorschulkinder genossen die letzten Stun- den in dieser Gemeinsamkeit, die Erwachsenen ebenso. Und immer wieder ein Kopfschütteln, wie schnell aus den damals kleinen Kindern nun baldige Schulkinder geworden sind. Ein letztes Mal knisterte es nun noch an diesem Tag: Dank- barkeit auf Seiten der Erzieherinnen für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit, für diese besondere Zeit mit den Kindern und die Chance beim Aufwachsen be- gleiten haben zu dürfen. Dankbarkeit auf Seiten der El- tern, ebenfalls für die gute Zusammenarbeit und ganz besonders für die feinfühlige, nahe, liebevolle und so en- gagierte Begleitung. Dankbarkeit auf Seiten der Kinder für die leckere Grillwurst aber auch das Gefühl und die Erinnerungen, die sie aus diesem Kindergarten mit in die Welt nehmen werden. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Nachruf Wir trauern um unsere ehemalige Kollegin Gertrud Saile Von 1976 bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand wirk- te sie als Lehrerin an unserer damaligen Grund- und Hauptschule in Baindt. Ihre Herzlichkeit und ihr großes Engagement für die Belange der Schülerschaft, aber auch die gute Zu- sammenarbeit mit dem Kollegium zeichneten Frau Saile im besonderen Maße aus. Sie hat unser Schul- leben entscheidend mitgeprägt. Unser Mitgefühl gilt ihrem Mann und ihrer Familie. Für das Kollegium der Klosterwiesenschule Andrea Cichon, Konrektorin Zur Information Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Hospizbewegung Weingarten Bewährte Zusammenarbeit neu bekräftigt Seit nahezu 20 Jahren arbeiten die Altenhil- feeinrichtungen der Stiftung Liebenau und die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. gut und vertrauensvoll zusammen. Diese Zusammenarbeit fördert das Angebot der hospizli- chen Begleitung in allen Einrichtungen der Stiftung sowie bei Menschen, die Zuhause leben. Die gute Kooperation wurde nun von den Kooperationspartnern schriftlich be- stätigt und wird noch bewusster weitergeführt. Damit sind die Standards, die beide Einrichtungen an ihre Qualität anlegen, z.B. Abläufe der Zusammenarbeit, Ver- einbarungen zum regelmäßigen Austausch und Fortbil- dungsangebote offiziell beschrieben und gefasst. Von der engen Zusammenarbeit profitieren in erster Linie schwerkranke und sterbende Menschen mit ihren Angehörigen. Sie bekommen in einer meist anstrengen- den Zeit Unterstützung von Hospizbegleiter*innen, die durch ihr Dasein und ihre Zuwendung den letzten Weg mitgehen. Doch auch Pflegekräfte in den Pflegeheimen fühlen sich durch die Unterstützung entlastet. Gemeinsame Bespre- chungen oder Fortbildungsangebote sind wichtige Bau- steine dieser guten Kooperation. Erster Vorsitzender Prof. Dr. Michael Wissert (im Bild Zweiter von rechts) unterzeichnet. Für die Einrichtun- gen der Stiftung Liebenau unterzeichneten Thomas Sto- cker/Adolf- Gröber Haus, Weingarten (Erster von rechts), Sieglinde Heisel /Haus St. Barbara, Baienfurt (vorne links), Claudia Schnell/Sozialstation St. Anna (fehlt auf dem Bild) und Volker Fritz/ Haus Judith, Weingarten (ganz links). Ebenfalls im Bild ist die Leitung des ambulanten Hospiz- dienstes Weingarten, Dorothea Baur (Mitte). BUND Ravensburg-Weingarten Wald – Wandel, Waldentwicklung, Klimawandel im Alt- dorfer Wald BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald im Laufe der Geschichte und die Zu- kunft des Waldes in Zeiten des Klimawandels stehen am Sonntag, den 29.08.2021 im Focus der fünften Exkursion im Rahmen der Veranstaltungsreihe des BUND Ravens- burg-Weingarten rund um den Altdorfer Wald. Unter der Leitung von Robert Dingler von ForstBW startet die Exkursion um 14:00 Uhr am Waldspielplatz (Nähe Fried- hof) bei Vogt in den Vogter Obertannenwald. Bitte an geeignete Schuhe und genügend Getränke denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Ummeldung von FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten Nachdem die Wintergerste weitgehend geerntet ist, wer- den bereits die ersten FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchte ausgesät. Geschieht dies auf an- deren als den ursprünglich im Gemeinsamen Antrag an- gemeldeten Flächen, ist eine entsprechende Ummeldung erforderlich. Diese ist bei der E1.1 Begrünung bis zum 15. September möglich, bei der E 1.2 Begrünung ist die Aus- schlussfrist der 31. August. Die umgemeldete Fläche kann zwar größer sein als die ursprünglich beantragte Fläche, wird aber höchstens im ursprünglich gemeldeten Um- fang gefördert. Bei der Ummeldung ganzer Schläge ist eine schriftliche Meldung ausreichend. Hierfür kann die in FIONA zur Ver- fügung stehende Auswertung 5 „Schlagflächen“ verwen- det werden. Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Werden bei der Ummeldung jedoch Schlaggeometrien geändert, so sind diese neben der schriftlichen Meldung zusätzlich im FIONA-GIS als Vorlagen mit Vorlagentyp „FAKT“ zu erfassen. Die Änderungen können in FIONA im Lesezugriff durchgeführt werden, d. h. einfaches Anmel- den in FIONA ist ausreichend. Bis zum 1. Oktober ist eine Änderung der ÖVF-Anmel- dung möglich. Dabei ist identisch zu verfahren wie bei den FAKT-Herbstbegrünungen. Für Um-/Abmeldungen ganzer Schläge ist eine schriftliche Meldung ausreichend. Änderungen der Schlaggeometrien sind zusätzlich als Vorlagentyp „ÖVF“ zu erfassen. Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Sachbe- arbeiter im Gemeinsamen Antrag oder Herrn Bühler (Tel.: 0751/ 85 6150, E-Mail: f.buehler@rv.de) wenden. Landschaftspflegevertrag – Anzeige nicht gepflegter Flächen Vertragsnehmer, die Flächen aufgrund höherer Gewalt, zum Beispiel witterungsbedingt (Nichtbefahrbarkeit der Flächen) nicht pflegen können, müssen dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde anzeigen. Das Anzeigeformular ist in FIONA unter Drucken / LPR zu finden. Es kann entweder der gesamte Vertrag ge- kennzeichnet oder nur einzelne Flächen aufgelistet wer- den, auf denen die vereinbarten Leistungen nicht einge- halten werden konnten. Das Formular soll auch genutzt werden, wenn nur einzelne vertragliche Verpflichtungen nicht durchgeführt werden konnten. Die unterschriebene Erklärung ist unverzüglich, spätes- tens jedoch bis Mitte November, der Unteren Landwirt- schaftsbehörde zuzusenden. Sollten zu einem späte- ren Zeitpunkt die Maßnahmen doch noch durchgeführt werden können, ist dies ebenfalls zu melden, damit eine Nachzahlung veranlasst werden kann. Projekt des Landratsamtes Ravensburg namens In.K.A. Ihre Meinung ist uns wichtig! Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg zur Teilnahme an der Umfrage zum Thema Krisendienst. Liebe Bürgerinnen und Bürger, jeder Mensch kann seelische Krisen erleben – unabhän- gig von Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf, Herkunft oder sozialem Status. Dabei sind die Ursachen für seelische Krisen äußerst vielfältig: Manche Menschen geraten in eine Krise, weil sie eine schwere Erkrankung haben oder die Pflege eines Familienmitgliedes als sehr belastend empfinden. Der Tod eines lieben Menschen, Trennung oder Suchtprobleme können weitere Gründe für seelische Krisen sein. Auch Überlastungen durch schwierige Situati- onen in der Familie oder bei der Arbeit können seelische Krisen auslösen. Eine seelische Krise liegt vor, wenn Menschen schwieri- ge Erlebnisse oder Veränderungen in ihrem Leben nicht bewältigen können. Sie fühlen sich z. B. verzweifelt, über- fordert, niedergeschlagen, traurig oder allein. Oft haben sie das Gefühl, keinen Ausweg aus der Situation zu haben oder denken, dass keiner ihnen helfen kann. Im Landkreis Ravensburg gibt es viele Beratungsstellen und eine gute Versorgungsstruktur. Bei dieser Vielfalt kann es aber manchmal schwierig sein, schnell und früh- zeitig die richtigen Hilfen zu erhalten oder die passenden Ansprechpersonen zu finden. Dort setzt das neue Projekt des Landratsamtes Ravensburg namens In.K.A. (Integ- rierter Klärungsdienst auf Augenhöhe) an, bei dem wir Ihre Unterstützung benötigen. Das Landratsamt Ravensburg ermittelt mit dieser Um- frage, ob ein Krisendienst eingerichtet werden soll und wie dieser arbeiten könnte. Die Ergebnisse der Befra- gung werden in die Entwicklung des Krisendienstes ein- fließen. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis Ende Au- gust möglich. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten. Mit Ihren anonym übermittelten Daten gehen wir höchst vertraulich um! Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Wangenheim, Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Ravensburg, wenden (s.wangenheim@rv.de – 0751 85 3123). Ihre Meinung ist uns wichtig – vielen Dank für Ihre Beteiligung! Hier geht’s zur Umfrage: Link: https://survey.lamapoll.de/Krisendienst QR-Code: Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Wein- garten Herbst/Winter 2021 ist da! Ab in den Herbst ... Die VHS Weingarten hat trotz Corona für den Herbst- und Winter wieder ein sehr attraktives und abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs-weingar- ten.de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke, in der Kreissparkasse, im CAP- Markt und im Feneberg für Sie bereit. Das Herbst-, Wintersemester beginnt am 20. Septem- ber 2021. Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen beispielsweise im Zusammenhang mit Corona automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Hier finden Sie das Programm der Außenstelle Baindt: Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Realschule St. Konrad An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler *innen die Ab- schlussprüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Daniel Kronenberger, Tobias Schnez, Selina Thomas Wir gratulieren den Schüler*innen zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Anträge bis 30. September 2021 stellen Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Aus- gleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzver- sorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forst- wirtschaft (ZLA) aufmerksam. Einen Anspruch hierauf haben Personen, die eine Ren- te aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Be- trieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen. Die monatliche Geldleistung beläuft sich zurzeit auf maxi- mal 80,00 Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2021 zu stellen. Dies ist jedoch nur maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2021 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungs- ansprüche vor dem 1. Juli 2021 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Ar- beitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druselt- alstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zla.de. ZLA Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. August – 29. August 2021 Gedanken zur Woche Ruhe Wenn man Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen. Francois de La Rochefoucauld Samstag, 21. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 22. August – 21. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Margarete Vollmer, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Eduard Gelzenlichter, Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Lud- milla, Alexander und Nikolaus Linkov, Adalbert Berger, Bernd Forderer, Familie Leiprecht, Fa- milie Forderer, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) Mittwoch, 25. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 27. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 28. August 12.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Sabrina Schneider und Stefan Merk 14.30 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Stefanie Späth und Marius Broßmann 14.30 Uhr Baienfurt – kirchliche Trauung von Sarah und Benjamin Leiser mit Taufe von Mayla 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Kurt Brugger, Familie Dobler, Familie He- gel, Klementine Gelzenlichter, Paula und Franz Wucherer, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Elisabeth Schmid) Sonntag, 29. August – 22. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (Reittunier) mit Dekan a. D. Heinz Leuze († Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 31 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Sommerferien Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können ab dem 24. Au- gust im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Einladung Donnerstag, 29.08.2021 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstra- ße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einladung gilt auch für Nichtmit- glieder. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Das geknickte Rohr wird er nicht zer- brechen, und den glimmenden Docht wird er nicht aus- löschen. Jes 42,3 Sonntag, 22. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 29. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wir neigen als Menschen in der Regel dazu, von dem fasziniert zu sein, was spektakulär ist. Schwächen wollen wir uns dagegen oft genug nicht eingestehen – und an- deren schon gar nicht, sonst werden die am Ende doch nur ausgenutzt. Wer es kann, legt sich ein dickes Fell zu – einen Schutz- panzer gegen vergiftete Bemerkungen, die manchmal sogar als konstruktive Kritik daherkommen. Es tut gut, dass das bei Gott anders ist. Er ergreift schon immer Partei für die Schwachen, für diejenigen ohne Lobby. Ihm müssen wir nichts beweisen. Er verspricht mir, dass seine Kraft sogar in meiner Schwachheit mächtig am Wirken ist. Er verachtet mich nicht, nimmt in seine Hände, was in mei- nem Leben geknickt und verletzt ist, was zu verlöschen droht – und er heilt es. Gott kann und er will, dass ich geheilt, versorgt und auf- gerichtet werde. Und er will auch durch mich liebevolle Aufmerksamkeit, Zuwendung und Präsenz erlebbar machen. Diese Hoffnung ist und bleibt lebendig, weil sie auf Got- tes Zusage fußt. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Neues aus dem Pfarrbüro Vom 23. – 29. August ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. _________________________ Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- Seite 32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Achtung: Wir treffen uns während der Pandemie im Öschweg in Bai- enfurt auf der Terrasse im Garten Wir beginnen – wenn nichts ande- res angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch August 2021 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aquarell oder Gouache 16.8. Berti Schützbach: Kreativ mit Holz und Stein 23.8. Monika Franz: Neue Ideen zum Steinebemalen 30.8. Sommerferien September 2021 6.9. Sommerferien 13.9. Walter Feil: Fantasieblumen - Aquarell und Filzstift 20.9. Kurt Drescher: Foto-Tipps - Farbe oder Schwarz-Weiß? 27.9. Peter Götze: Schrankenloser Umgang mit Wasser und Farbe! Aquarell Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Vorbereitung und Bezirkspokal SV Baindt Ergebnisse der Vorbereitung SV Baindt SV Baindt - SG Argental 3:2 SV Hohentengen - SV Baindt 2:1 SV Baindt - SGM Fischbach/Schnetzenhausen 4:0 (Abbruch zur Halbzeit wegen Gewitter) TSV Meckenbeuren - SV Baindt 3:1 Ergebnisse der Vorbereitung SV Baindt II SV Baindt II - SG Baienfurt II 2:2 FC Überlingen II - SV Baindt II 3:2 SV Baindt II - SV Schmalegg 9:0 SV Baindt II - FC Rot-Weiß Salem II 4:0 1. Runde Bezirkspokal FC Kosova Weingarten - SV Baindt 0:5 Der SV Baindt war nach 10-monatiger Pflichtspielpause in der ersten Runde des Bezirkspokals zu Gast beim FC Kosova Weingarten. Die Saisonvorbereitung lief nicht im- mer ideal für das Team von Trainer Bernd Filzinger; man konnte sich aufgrund mehrerer Verletzter, Urlauber und Studenten in der Prüfungsphase kaum einspielen. Die Mo- tivation für das erste Pokalspiel war dennoch groß, denn in der letzten Saison war der SVB bis ins Viertelfinale des Bezirkspokals vorgedrungen ehe die Saison aufgrund der Corona-Pandemie abgebrochen werden musste. An die- sen „Pokal-Run“ wollte man dementsprechend in dieser Saison anknüpfen. Gegen einen überforderten Gegner aus Weingarten, der im gesamten Spiel ohne wirklichen Torschuss blieb, zeig- te sich die individuelle Überlegenheit der Gäste sofort. Jonathan Dischl wurde in der ersten Minute des Spiels im Strafraum zu Fall gebracht und verwandelte den an- schließenden Elftmeter souverän. Nach weiteren großen Chancen, schraubten Kapitän Phillip Thoma und Dischl das Ergebnis nach 30 Minuten auf 0:3 und Thorsten Renz stellte mit einem Freistoßtreffer den 0:4-Halbzeitstand her. In der zweiten Hälfte schaltete der SVB nochmal einen Gang zurück und das Spiel erinnerte eher an ei- nen Freizeitkick im Freibad als an ein hitziges Pokalspiel. Eine schöne Kombination zwischen Yannick Spohn und Mika Dantona vollendete Stürmer Dischl sehenswert per Lupfer zum 0:5. Die Gäste hätten das Ergebnis am Ende noch deutlicher gestalten können, ließen Ball und Geg- ner laufen und zogen am Ende ungefährdet mit 5:0 in die 2.Pokalrunde ein. Am ersten Spieltag der anstehenden Kreisligasaison wartet mit dem SV Haisterkirch dann ein wirklicher Gradmesser. Hier wird sich zeigen wird, in wel- cher Form sich das Team befindet. SV Baindt II - SGM Waldburg/Grünkraut 1:4 Die zweite Mannschaft des SV Baindts traf in der ersten Bezirkspokalrunde auf den A-Ligisten aus Waldburg und Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 33 Grünkraut, gegen welchen die ersten Mannschaft des SV Baindts in dieser Saison ran muss. Die „Zweite“ hielt zu Beginn gut mit, musste dann jedoch innerhalb von drei Minuten drei Gegentreffer hinnehmen. Von diesem Rückstand konnte man sich im Anschluss nicht mehr er- holen, auch wenn Pascal Reich in der 52. Minute nochmal auf 1:3 verkürzen konnte. Kurz vor Schluss stellte Miller den 1:4-Endstand her. Auch für den SVB II wird also erst die kommende Partie gegen den SV Haisterkich II zeigen, auf welchem Leistungsstand man sich befindet. Überzeugender Auftaktsieg SV Baindt - SV Haisterkirch 2:0 (1:0) Am 1. Spieltag der Kreisligasaison begrüßte der SV Baindt mit dem SV Haisterkirch einen der Mitfavoriten um den Aufstieg in die Bezirksliga, welcher in den letzten Jahren zu einem „Angstgegner“ der Baindter wurde. Seit 2016 konnte man gegen den SVH nicht mehr gewinnen und auch die letzten beiden Spiele in der Kreisliga A verlor der SVB unglücklich. Die Baindter waren dementsprechend heiß sich für diese Niederlagen zu revanchieren und er- folgreich in die neue Saison zu starten. Trainer Bernd Filzinger konnte im Auftaktspiel wieder auf den Großteil seiner Mannschaft zurückgreifen, je- doch zeigte sich in der Anfangsphase der Partie, dass die Baindter erstmal wieder in den Wettkampfmodus schal- ten mussten. Mit zunehmender Spieldauer übernahm der SVB allerdings das Kommando und ließ die Haisterkicher kaum zur Entfaltung kommen. Die Gäste standen tief in der eigenen Hälfte und versuchten mit langen Bällen ihre beiden Topstürmer Geillinger und Schuschkewitz in Szene zu setzen. Doch auch die Baindter haben mittlerweile mit Jonathan Dischl einen der Topstürmer dieser Liga und so musste sich die Baindter Nummer 9 in den ersten Minu- ten mit einer eigens auf ihn angesetzten Manndeckung herumschlagen. In der 20.Minute war es dann aber eben- jener Dischl, der nach einem hohen Zuspiel von Yannick Spohn, plötzlich alleine vor dem herauseilenden Torwar- te auftauchte und diesen mit einem schönen Heber zur Führung überlupfte. Dieser Treffer gab den Gastgebern sichtbar Auftrieb. Im Anschluss rutschte der Ball zweimal nach Eckstößen knapp am Tor vorbei und kurz vor der Halbzeit scheiterte Spohn mit einem sehenswerten Dis- tanzschuss am Torwart und der Latte. Auch zu Beginn der zweiten Hälfte drückte der SVB wei- terhin auf das 2:0. Dischl rutschte knapp an einer flachen Hereingabe vorbei, Jan Fischer scheiterte nach schö- nem Dribbling am Torwart und in der Verteidigung ließen vor allem Michael Brugger und Sebastian Saile mit star- ken Leistungen der gefährlichen Gästeoffensive keinerlei Raum zur Entfaltung. In der 65. Minute folgte dann der Aufreger des Tages. Bei einem Zweikampf vor der Baind- ter Bank wurde von Außen angezeigt, dass der Ball im Aus sei - der Schiedsrichter ließ allerdings weiterspielen. Der SVB eroberte im Anschluss den Ball und Außenspie- ler Konstantin Knisel wurde mit einem langen Ball auf die Reise geschickt. Knisel legte den Ball mustergültig in die Mitte quer und Dischl drückte den Ball über die Linie - 2:0. Die Beschwerden der Haisterkicher waren im Anschluss groß und den Baindtern wurde mangelndes Fairplay vorgeworfen, das 2:0 hatte aber Bestand. Eine Viertel- stunde vor Schluss parierte Torhüter Luca Wetzel die ein- zige Torchance der Gäste sehenswert mit dem Fuß, die Schlussoffensive der Haisterkircher bleib allerdings aus. Dischl hatte in den letzten Minuten der Partie noch gute Möglichkeiten seinen dritten Treffer zu erzielen, scheiter- te jedoch zweimal knapp am gut reagierenden Torwart. Trotz des umstrittenen zweiten Treffers, war es am Ende ein absolut verdienter Sieg für den SVB, der sogar noch hö- her hätte ausfallen können. Der Sieg gegen einen direkten Konkurrenten sollte dem Team für die nächsten Wochen Auftrieb geben und es gilt an diese disziplinierte Leistung anzuknüpfen. Am besten schon am Mittwoch, wo man in der 2. Runde des Bezirkspokals erneut auf den SVH trifft. SV Baindt II - SV Haisterkirch II 8:1 (3:0) Auch die zweite Mannschaft des SV Baindt ist erfolgreich in die neue Saison gestartet. Über 90 Minuten war man den Gästen in allen Belangen überlegen und zeigte eine sehr konzentrierte und engagierte Teamleistung. Nach einem tollen Solo von Kai Kaspar schob Samuel Fischer nach 20 Minuten zur 1:0-Führung ein. Pascal Reich und Jannik Küchler per Foulelfmeter schraubten das Ergebnis zur Halbzeit auf 3:0. Auch im zweiten Durchgang setzte sich die Baindter Überlegenheit weiter fort. Pascal Reich und ein Doppelpack von Sam Robinson sorgten bis zur 75.Minute für klare Verhältnisse. Nach dem Ehrentreffer der Haisterkircher kurz vor Schluss, erzielten sowohl Reich als auch Robinson ihren jeweils dritten Tagestreffer und führten die Zweite zu einem wichtigen Auftaktsieg, der auch in der Höhe absolut verdient war. Bereits am Sams- tagabend gastiert der SVB II dann im Lindenhofstadion beim SV Weingarten II, wobei ein deutlich engeres Spiel erwartet werden kann. Vorschau: Samstag, 21.08.21 18 Uhr SV Weingarten II - SV Baindt II Sonntag, 22.08.21 12.45 Uhr TSV Eschach II - SV Baindt TC Baindt e.V. Glückwunsch zum Aufstieg Junioren U15/1, Bezirksstaffel 1: TC 1903 Wangen – TC Baindt 0:6 Die Voraussetzungen für den letzten Spieltag standen für uns bereits bei Ab- fahrt günstig. Unser Aufstieg in der nächsten Saison war uns nicht mehr zu nehmen. Diese starke Position unter- strichen wir in Wangen mit einem glatten 6:0. In den Ein- zeln ließen wir nichts anbrennen und konnten alle mit 2:0 Sätzen gewinnnen. Bei den Doppeln wurde es lediglich im Doppel 2 im zweiten Satz enger, dennoch endeten auch beide Doppel 2:0. Unsere Gegner waren trotzdem guter Laune und gingen jederzeit fair mit uns um. Danach ging es – natürlich bestens gelaunt - nach Hause. In der Saison spielten: Laurin Wösle, Lukas Zöschinger, Tim Pantoffelmann, Silja Amm, Lukas Haupter, Bennet Raubald und Christiane Haupter. Mit Beginn der Sommerferien ging die diesjährige Ver- bandsrunde für die Mannschaften des TC zu Ende. Ledig- lich die Damen 40 müssen am 18.09.21 nochmals antreten und nach Merklingen reisen. Musikverein Baindt Nachbericht zur Jahreshauptver- sammlung Am Sonntag, 18.07.2021 fand die Haupt- versammlung des Musikvereins Baindt in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf- grund der aktuellen Corona-Situation konnte die Ver- sammlung nicht wie gewohnt abgehalten werden sondern nur unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevor- schriften. Seite 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Der erste Vorsitzende Ronald Spahlinger gab nach der Begrüßung einen Einblick in das vergangene Jahr, wel- ches so in der Vereinsgeschichte wohl noch nie vorgekom- men ist. Nach einer ausgelassenen Fasnet 2020 vielen alle geplanten Auftritte und Ausflüge leider der Corona-Pan- demie zum Opfer und mussten verschoben oder abge- sagt werden. Auch der Probenbetrieb musste vorüberge- hend ausgesetzt werden und konnte nur Mitte des Jahres für ein paar Wochen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in der Schenk-Konrad-Halle wieder auf- genommen werden. Es war ein außergewöhnliches Jahr und machte den Mu- sikanten deutlich, wie bedeutend und wertvoll doch die Musik, der Verein und die Geselligkeit sind! Anschließend informierte Selina Steinhauser die Zuhörer über die Herausforderungen, denen sich die Juka und das Vororchesters im vergangenen Jahr stellen mussten. In dieser besonderen Zeit legte auch die Juka-Dirigentin An- nika Strobel ihr Amt aus beruflichen Gründen nieder. Bis ein Nachfolger gefunden ist übernimmt nun Julius Otto vorübergehend das Dirigat. Eine kleine Besetzung des Musikvereins sorgte zwischen- durch für musikalische Unterhaltung. Nach dem Bericht von Kassiererin Laura von Pfister be- scheinigten die beiden Kassenprüfer Josef Schützbach und Werner Elbs eine vorbildliche Kassenführung. Unter der Wahlleitung der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup wurde die Vorstandschaft entlastet sowie verschie- dene Ämter gewählt. Ronald Spahlinger wurde in seinem Amt als 1. Vorsitzender wiedergewählt. Laura von Pfister gab ihr Amt als Kassier nach vielen Jahren auf. Als Nachfolgerin konnte Selina Steinhauser gewonnen werden, die von der Versammlung einstimmig gewählt wurde. Selina Steinhauser war zuvor als Beisit- zerin im Ausschuss tätig. Auf diesen frei gewordenen Posten folgt nun Luise Newerla. Die Musikantin Natalie Hage übernimmt ab sofort das Amt des Jugendleiters und Philipp Futterer wurde in seiner Funktion als Beisit- zer wiedergewählt. Die beiden Kassenprüfer Josef Schützbach und Werner Elbs wurden für ein weiteres Jahr bestätigt. Abschließend gab der Vorstand einen kleinen Ausblick auf die im Jahr 2021 und 2022 anstehenden Auftritte, welche hoffentlich stattfinden können. Schützengilde Baindt e.V. und NZ Raspler Baindt e.V. Verwegen unterwegs, ob als Pirat oder Indianer Unter diesem Motto starteten wir am Samstag, 07.08.2021 unser diesjähriges Ferienprogramm. Los ging es um 10.00 Uhr mit einem Kennenlernspiel. An verschiedenen Stati- onen, ob als Pirat oder Indianer, bastelten wir Traumfän- ger, Pfeil und Bogen, Indiaka und eine Piratenausrüstung. In der Mittagspause stärkten wir uns mit Saitenwürstle. Frisch gestärkt kreierten wir verschiedene Formen für XXL-Seifenblasen und spielten mit unseren Basteleien. Anschließend machten wir uns in verschiedenen Gruppen auf den Weg zu einer ausgiebigen Schatzsuche auf dem Schulgelände. Nach der Verlosung der Preise wurden die Kinder um 15:00 Uhr von ihren Eltern abgeholt, genau rechtzeitig bevor es anfing zu regnen. Wir möchten uns bei allen Helfern der beiden Vereine unseren Jugendver- tretern sowie bei der Gemeinde Baindt für die Unterstüt- zung recht herzlich bedanken. Die Schützen und Raspler Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Am Mittwoch, 28.Juli 2021 lud die Landjugend Baindt zu ihrer alljährli- chen Jahreshautversammlung ein, bei der Vorstand Patrick Späth zu Beginn einen umfassenden Jahresbericht ab- gab. Im vergangenen Jahr konnten aufgrund von Corona leider nicht viele Veranstaltungen stattfinden. Die letzte große Aktivität war die Veranstaltung des Funkens 2020. Unter dem Jahr gab es kleinere Veranstaltungen wie das Ferienprogramm und zahlreiche Projekte in der Kiesgrube. Im nächsten Teil der Jahreshauptversammlung gab die Kassiererin Selina Steinhauser einen ausführlichen Bericht zum aktuellen Stand der Kasse. Nachdem die Kasse in einem ordnungsgemäßen Zustand war, konnte die Vor- standschaft entlastet werden. Danach standen die Wahlen der gesamten Vorstand- schaft an. Der bisherige 1. Vorstand Patrick Späth und der 2. Vorstand Ricco Wöhr stellten sich wieder zur Verfügung und wurden einstimmig von den Mitgliedern wiederge- wählt. Auch die bisherige 1. Vorständin Theresa Konzett wurde einstimmig wiedergewählt. Da sich die bisherige 2. Vorständin Eva-Maria Müller nicht mehr zur Wiederwahl stellte musste diese Position neu belegt werden. Diese Aufgabe übernimmt nun Nadine Haug. Für die Aufgabe des Programmteams stellte sich Lukas Grabherr wieder zur Verfügung. Unterstützt wird er in diesem Jahr von Stefanie Schad. In bewährter Weise wurden Tobias Kränk- le und Christian Haug erneut als externe Mitglieder ge- wählt. Als Gerätewart wurde in diesem Jahr Simon Lang gewählt. Neu ins Team der Kassierer kam in diesem Jahr Melina Stephan, die Markus Baumgärtner bei den Auf- gaben unterstützt. Die Aufgabe des Schriftführers wurde von Lisa Svoboda an Niklas Späth abgegeben. Für die bisher geleistete Arbeit, Verantwortung und das En- gagement im Ausschuss der Landjugend Baindt möchten wir uns an dieser Stelle bedanken bei Eva-Maria Müller (7 Jahre), Selina Steinhauser (6 Jahre), Tobias Lang (2 Jahre), Kai Kostka (1 Jahr) und Lisa Svoboda (5 Jahre). Für die Wahlleitung dürfen wir uns bei Florian Kränkle bedanken. Wir hoffen, dass wir auch im kommenden Jahr viele ge- meinsame Dinge erleben und lange Abende verbringen dürfen. Ferienprogramm Landjugend Baindt e.V. Am Samstag, den 31.07.2021 veranstaltete die Landjugend ihr alljährliches Ferienprogramm auf dem Hof der Familie Konzett. Aufgrund der Anzahl der Kinder von ca. 40 teilten Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 35 wir diese in zwei Gruppen ein. Mit einem Kennenlernspiel starteten wir unser Programm. Danach begab sich eine Gruppe auf eine spannende Bauernhofführung bei der sie den Stall, die Tiere und wie die Kühe gemolken werden, se- hen konnten. Im Anschluss durften die Kinder auf Pferden und Ponys reiten, sowie die frisch gemolkene Milch probie- ren. Währenddessen startete die andere Gruppe mit dem Bemalen von Blumentöpfen und Steckenpferden sowie dem Basteln von Holzbooten. Da so viel Programm natürlich an- strengend ist, gab es mittags für jeden eine kleine Stärkung. Nach der Mittagspause wurden die Gruppen dann getauscht. Den Abschluss machte eine Traktorfahrt auf dem Hänger. Es war für alle ein schöner Tag, an dem die Kinder viele neue Eindrücke und Erfahrungen sammeln konnten. Es hat uns sehr gefreut, dass so viele Kinder an unserem Tag auf dem Bauernhof teilgenommen haben. Ein großer Dank gilt der Familie Konzett. Reitergruppe Baindt 46. Reitturnier am 28. und 29. August 2021 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ Nach der letztjährigen Pause können wir in diesem Jahr das 46. Reitturnier vom 28. bis 29. August 2021 in Baindt wieder stattfinden lassen. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmer und Zu- schauer ein sportlich anspruchsvolles aber auch unter- haltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Ju- gendprüfungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dauerhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm erneut ein „Hin- dernisfahren für Ein- und Zweispänner“, bei welchem die Gespannfahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und be- weglichen Hindernissen bewältigen müssen. Erstmals findet in diesem Jahr eine Dressurreiterprüfung der Klasse M* auf Trense statt. Ebenfalls neu im Programm ist dieses Jahr der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kombi- nation aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleich- zeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze feiern. Dieser findet nur bei guter Witterung statt. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR Maschinen für Bau und Landwirtschaft sowie die Firma Bentele Forst- und Gartengeräte neue Modelle für den Forst- und Gar- tenbereich aus. Aufgrund der derzeitigen Lage wird dieses Jahr kein Fest- zelt gestellt. Der Verkauf von Getränken und Speisen er- folgt daher aus Verkaufswagen. Zum Schutz der Umwelt bitten wir um Mitnahme eigener Tassen für Getränke wie Kaffee oder Tee. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Während des Reitturniers gilt die aktuelle Corona Ver- ordnung des Landes Baden-Württemberg. Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 26.08.2021 um 17.30 Uhr Einrichtung der Verkaufswagen, Container putzen und aufräumen Freitag, 27.08.2021 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 28.08. und Sonntag 29.08.2021 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !! Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 30.08.2021 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft im DRK Baienfurt-Baindt Am 31.07.2021 haben wir uns sehr gefreut, die Ehrungen unserer langjähriger Mitglieder in Präsenz durchführen zu können. Die Ehrungen wurden von unserer Kreisbereit- schaftsleiterin Cornelia Barth und unserem Präsidenten Dieter Meschenmoser überreicht. Für ihren unermüdlichen Einsatz „im Zeichen der Mensch- lichkeit“ danken wir: für 5 Jahre Mitgliedschaft: - Mandy Galloway - Jannik Heinzler - Selina Schmid für 15 Jahre Mitgliedschaft: - Sandra Santarossa für 20 Jahre Mitgliedschaft: - Christian Heine für 40 Jahre Mitgliedschaft: - Claudia Riedmiller Mandy Galloway unterstützt unsere Bereitschaft vor allem im Bereich Verwaltung und Organisation unserer Blutspendetermine, Jannik Heinzler engagiert sich vor Seite 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 allem als Helfer vor Ort und unterstützt bei der Instand- haltung unserer Fahrzeuge. Selina Schmid ist über ihre Mitgliedschaft des Jugendrotkreuzes zu uns gestoßen und mittlerweile in der Leitung des Jugendrotkreuzes aktiv. Sandra Santarossa ist als ehemaliges Mitglied unserer Bereitschaftsleitung und als unserer Kassier nicht mehr aus unserer Bereitschaft wegzudenken. Auch Christian Heine unterstützt tatkräftig bei vielen Sanitäts- diensten und hat vor allem beim Umbau unseres Be- reitschaftsheimes durch Arbeiten an der Elektrik einen Löwenanteil geleistet. Für unglaubliche 40 Jahre aktive Mitgliedschaft wurde unsere Claudia Riedmiller geehrt, die durch ihre aktive Mitarbeit bei den Blutspende-Ter- minen nicht mehr wegzudenken ist! Vielen herzlichen Dank für euren tatkräftigen Einsatz in den verschiede- nen Bereichen unserer Bereitschaft. Wir hoffen, euch in den nächsten Jahren noch viele weiteren Ehrungen überreichen zu dürfen. Was sonst noch interessiert Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Sonder- veranstaltung zum Thema Malen mit Demenz für An- gehörige und ehrenamtlich Betreuende von Menschen mit Demenz in Weissenau „Mach meine Welt wieder bunt!!“ oder reinste Farbenfreu- de – Malen mit Demenz: Am Montag, 20. September 2021 findet von 14 bis 17 Uhr für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Betreuen- de diese Sonderveranstaltung im großen Aufenthalts- raum Wirtschaftsgebäude des ZfP-Südwürttemberg am Standort Weissenau (Weingartshofer Str. 2, 88214 Ra- vensburg) statt. An diesem Nachmittag erhalten und erleben die Teilneh- merinnen und Teilnehmer erprobte Techniken, damit das Malen mit Demenzkranken, sogar mit schwer Betroffe- nen, gelingen und Freude schenken kann. Farben und Malen wecken Gefühle und Erinnerungen. Malen lässt die Demenzkranken Selbstwirksamkeit erleben und gibt das gute Gefühl, etwas zu können. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Land- kreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Anmeldeschluss ist Mon- tag, 6. September 2021. Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Fortbil- dung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Be- treuende von Menschen mit Demenz in Altshausen und in Leutkirch Eine neunteilige kostenfreie Fortbildungsreihe für pflegen- de Angehörige und ehrenamtlich Betreuende zum Thema „Demenz“ bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab Mitte September an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 14.09.2021 finden die Seminare in Altshausen im katholischen Gemeindehaus St. Michael (Ebersbacher Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 37 Str. 6) immer dienstags von 14 – 17 Uhr statt, ab Mittwoch, 15.09.2021, beginnen die Seminare in Leutkirch im Allgäu im Bocksaal (Gänsbühl 7) immer mittwochs von 14 – 17 Uhr. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu verbessern, Fragen zu klären, Angehörige und Betreuen- de zu stärken und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und all- tagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Schwer- punktmäßig werden die folgenden Themen behandelt: das Krankheitsbild Demenz, wertschätzender Umgang und Kommunikation mit demenzkranken Menschen, In- formationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/der Pflegeversicherung und verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote. Themenvertiefungen wie Humor und Demenz, Musik und Demenz, Aromapflege bei De- menz, Kinästhetik sowie Ernährung bei Demenz zeigen weitere wertvolle Zugänge zur Welt der/des Demenz- kranken auf. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Land- kreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Anmeldeschluss ist Diens- tag, 7. September 2021. Informationen und Anmeldung: Fortbildung-Netzwerk Demenz Frau Marion Müller Tel.: 0751/7601-2040 E-Mail: marion.mueller@zfp-zentrum.de Fortbildungsplan: https://www.zfp-web.de/unternehmen/ netzwerk-demenz/fortbildungsangebote-und-vortraege/ B 32, Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt Ravensburg Beginn des zweiten Bauabschnitts am Donnerstag, 19. August 2021 Seit Ende Juli 2021 lässt das Regierungspräsidium Tü- bingen die Fahrbahn der B 32 in der Ortsdurchfahrt Ra- vensburg – Ulmer Straße, Schussenstraße, Wilhelmstra- ße, Leonhardstraße – auf einer Länge von rund einem Kilometer erneuern. Der Baustellenabschnitt beginnt in der Ulmer Straße bei der Einmündung der Möttelinstra- ße, das Bauende befindet sich in der Leonhardstraße an der Zufahrt zum Gänsbühlcenter. Günstige Witterungs- verhältnisse vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis Samstag, 11. September 2021 abgeschlossen. Die Bauarbeiten kommen gut voran, sodass am Don- nerstag, 19. August 2021 in der Ulmer Straße und in der Schussenstraße mit der zweiten Bauphase begonnen werden kann. In der Wilhelmstraße wechselt die Baustel- le voraussichtlich am Dienstag, 24. August 2021 auf die andere Fahrbahnseite. Verkehrsführung in der Bauphase 2 Zur Durchführung der Arbeiten bleibt die B 32 weiterhin halbseitig gesperrt. Ulmer Straße von der Möttelinstraße bis zum Ärztehaus (Sommereck) Die Straße bleibt im Einbahnverkehr in Richtung Weingar- ten befahrbar. Der Verkehr wird auf der fertiggestellten Fahrbahn geführt. Der Verkehr aus Weingarten und Berg in Richtung Wan- gen wird weiterhin über die Georgstraße, Eisenbahnstraße und Karlstraße umgeleitet. Schussenstraße vom Ärztehaus (Sommereck) bis zum Frauentorplatz Die Straße bleibt im Einbahnverkehr in Richtung Wangen befahrbar. Der Verkehr von Wangen wird ab dem Frau- entorplatz in Richtung Weingarten umgeleitet. Die Zufahrt zur Unterstadt von der Schussenstraße ist wieder möglich. Die Einbahnstraßenregelungen in der Berger Straße und in der Kuppelnaustraße werden aufgehoben. Wilhelmstraße/Leonhardstraße vom Frauentorplatz bis zur Zufahrt zum Gänsbühlcenter Die Wilhelmstraße ist vom Frauentorplatz bis zur Frau- enstraße in beiden Fahrtrichtungen befahrbar. Ab der Frauenstraße wird ein Einbahnverkehr in Richtung Wan- gen eingerichtet. Der Verkehr stadteinwärts wird über die Hinzistobler Straße nach Hinzistobel und über die Schlie- rer Straße umgeleitet. Das Gänsbühlcenter und die Marktstraße sind wie ge- wohnt erreichbar. Die nördliche Frauenstraße und die Zufahrt zur Wilhelm- straße ist wieder offen. Die südliche Frauenstraße von der Wilhelmstraße bis zur Herrenstraße wird voll gesperrt. Die Zufahrt zur Oberstadt ist über den nördlichen Mari- enplatz möglich. Die Einbahnstraßenregelungen in der Kirch- und Her- renstraße werden aufgehoben. Die Zufahrt zum Parkdeck Rauenegg und zur östlichen Vorstadt über die Wilhelmstraße ist wieder möglich. alleRichtungen U alleRichtungen U Fußgängerampel in Betrieb Fußgängerampel in Betrieb Fußgängerampel in Betrieb B 3 2 B 32 B 32 B 32 UU llmm ee rr SS ttrr aa ßß ee B 3 2 v o n B 3 0 A S R a ve n sb u rg -N o rd B 3 2 n a ch W a n g e n L 3 2 5 n a ch S ch lie r LLeeoonnhhaarrddssttrraaßßee Ravensburg GG aarr ttee nn sstt rraa ßß ee MMöötttteelliinnssttrraaßßee KK aa rrll ss ttrr aa ßß ee GG eeoo rrgg sstt rraa ßßee FFrr aauu eenn sstt rraa ßßee RR aa uu ee nn ee gg gg ss ttrraa ßß ee SS cc hh lliiee rree rr SS ttrraa ßß ee Baustelle Verkehr Legende: Querungsmöglichkeit Übersichtsplan Bauphase 2 Seite 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Überörtliche Umleitungen Der überörtliche Verkehr der B 32 wird während der Bau- zeit großräumig umgeleitet. Für den Verkehr in Fahrtrichtung Wangen bleibt die Um- leitung über die B 30, Anschlussstelle Ravensburg-Nord, nach Untereschach und weiter über Oberhofen und Kemmerlang zur B 32 bei Staig bestehen. Der Verkehr in Fahrtrichtung Reutlingen/Ulm wird weiterhin über Ko- feld, Waldburg und Unterankenreute nach Weingarten umgeleitet. Linienbusverkehr Die Haltestelle an der Liebfrauenkirche entfällt. Änderun- gen für den Linienbusverkehr werden an den betroffenen Haltestellen angekündigt. Signalisierte Fußgängerüberwege Zur gefahrlosen Querung der B 32 sind mehrere signa- lisierte Fußgängerüberwege vorhanden. Während der Baumaßnahme können die Fußgängerüberwege in Ver- längerung der Kapuzinerstraße, in der Schussenstraße, im Bereich Zeughaus-/Schützenstraße, vom Grünen Turm zum Frauentorkino, beim Konzerthaus und der Frau- enstraße sowie in Verlängerung der Herrenstraße nicht genutzt werden. Alle anderen Fußgängerüberwege sind weiter in Betrieb, zusätzlich ist an der Bushaltestelle bei der Schuler-Mühle eine mobile Fußgängerampel eingerichtet. Kulturbetrieb Landkreis Ravensburg #kulturdiefehlt – Gemeinschaftsprojekt möchte Kultur im Landkreis neu beflügeln Kreis Ravensburg – Zahlreiche Kunst- und Kulturschaf- fende haben gemeinsam mit den Kulturverwaltungen in Aulendorf, Leutkirch im Allgäu, Isny im Allgäu, Ravens- burg und Weingarten #kulturdiefehlt-Stationen auf die Beine gestellt. In Aulendorf findet im Rahmen von #kulturdiefehlt im In- nenhof des Aulendorfer Schlosses ein buntes Bühnenpro- gramm statt (10. – 26. September). Gemeinsam mit dem Kleinkunstverein und den Dorfgemeinschaftshäusern aus Tannhausen und Zollenreute organisiert das Kapuziner Kreativzentrum drei Wochenenden mit Theater, Kaba- rett und Musik. In Isny im Allgäu kann Kultur auf einer Picknickdecke im Isnyer Kurpark genossen werden. Die Veranstaltungs- reihe „Kultur auf der Decke“ gibt Kindern und Erwachse- nen Gelegenheit Clownerie, Theater, Musik und Comedy endlich wieder live und gemeinsam zu erleben. Geplant sind vier Kinderkulturpicknicke sowie zwei Abendveran- staltungen für Erwachsene (22. August – 12. September). Die Aktion „Pop up ! Kunst im Stadtraum“ in Ravensburg ist bereits gestartet. Der Neue Ravensburger Kunstverein (NRVK) eröffnete im Rahmen des Projektes eine Public Poster Gallery auf der Kultur unter freiem Himmel vor der Stadtmauer bietet die #kulturdiefehlt-Station „Hirschgra- ben Open-Air“ (8. – 12. September). Kulturakteur/innen aus Ravensburg haben sich zusammengeschlossen und ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm auf die Beine gestellt. Das Programm bietet Lesungen, Mit- mach-Aktionen für Familien, Konzerte und vieles mehr. Der Verein U&D Weingarten und das Kapuziner Kreativ- zentrum Ravensburg führen im Rahmen von #kulturdie- fehlt gemeinsam eine OpenAir-Veranstaltungsreihe auf dem Hofgut Nessenreben in Weingarten durch (3. – 11. September). Das vielfältige Programm bietet Lesungen, DJs, Blasmusik, Theater und natürlich Live-Konzerte re- gionaler Musiker/innen. Koordiniert und getragen wird das Projekt vom Landkreis Ravensburg. Das Projekt #kulturdiefehlt – Kultur OpenAir im Landkreis Ravensburg wird im Programm Kultursom- mer 2021 durch die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln aus NEUSTART KULTUR gefördert. Die im ganzen Landkreis verteilten Stationen laden Bürgerinnen und Bürger dazu ein, über die eigenen Stadtmauern hinweg Kulturveranstaltungen zu entdecken. So soll das reiche Kulturleben der Region nach einer Zeit des Stillstands neu beflügelt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten gibt es auf den Websiten der Projektbeteiligten und auf rv.de. Kontakt: Kulturbetrieb Landkreis Ravensburg, Tel.: 0751 / 85 9523, E-Mail: ku@rv.de. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 22. August 2021 Gästeführer: André Kappler Alles was fliegt, schwimmt und brummt Ob blütenreiche Gärten und Wiesen oder Wald. Überall ist ein Brummen und Flattern von Insekten, Käfern und Vögeln zu vernehmen. Im Wasser plätschert es immer wieder oder Tiere sind nahe an der Wasseroberfläche zu erkennen. Am Boden krabbeln Käfer und Ameisen und gehen ge- schäftig ihrer Arbeit nach. Lassen Sie sich in die Welt der Tiere entführen. Wo sind sie zu finden und welche fantastischen Fähigkei- ten ermöglichen ihr spannendes Leben. Die Führung dauert 2 Stunden und es ist eine Strecke von ca. 3 km zu bewältigen. Diese Führung ist besonders für Familien und Kinder gedacht. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser besonderen Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Ferien im Bauernhaus-Museum! Buntes Programm im Bauernhaus-Museum in Wolfegg Die Urlaubs- und Ferienzeit steht vor der Tür. Gerade jetzt lohnt sich ein Abstecher nach Wolfegg, nicht nur weil der Bodensee so nah ist. Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg fährt in der Urlaubszeit ein buntes Programm auf. Da ist für Jeden was dabei! Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 39 Sommerferienprogramm Dienstag und Donnerstag – Sommerferienprogramm mit spannenden Thementagen: Die ganzen Sommerferien über können große und kleine Kinder am abwechslungs- reichen Programm teilnehmen. Am 03. August startet wie- der das beliebte Ferienprogramm speziell für die kleinen Museumsentdeckerinnen und Museumsentdecker. In den Sommerferien wird das Bauernhaus-Museum immer dienstags und donnerstags mit dem Ferienpro- gramm zum lebendigen Lern- und Erlebnisort! Auf die Kleinen warten unsere Museumshäuser, unsere Museumstiere und nicht zuletzt viele verschiedene Men- schen, die ein spannendes und abwechslungsreiches Programm vorbereitet haben. Handwerker/innen und Museumsvermittler/innen zeigen Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern noch Kinder waren: Auf dem Schneidesel werden Holzschindeln geschnitzt, die Getreideernte steht an, es gibt Versucherle vom Holz- herd, und vieles mehr. Jeder Tag hat sein eigenes The- ma. Außerdem gibt es am 26. August, passend zur neuen Dauerausstellung über „Gastarbeiterinnen“ und „Gastar- beiter“ einen „Interkulturellen Tag“ mit Schattentheater, Kalligrafie-Workshop und einer interaktiven Kinderfüh- rung zum Thema. Verlängert: „Familiensamstage“ bis 11. September Außerdem gibt es auch im August nochmals das erfolg- reiche Angebot der „Familiensamstage“. Noch bis zum 11. September lädt das Museum Familien dazu ein, zum halben Eintrittspreis einen erlebnisreichen Tag im Muse- um zu verbringen. Und an jedem der Samstage findet ein kostenloses Mitmach-Angebot statt. „Mit den Familiensamstagen im Juli wollten wir ein Zei- chen setzen und in Corona-Zeiten gerade den Familien ein besonderes Angebot machen“, sagt Museumsleiterin Tanja Kreutzer. „Denn mit geschlossenen Schulen und Kindergärten haben die Familien mit Kindern in den letz- ten Monaten am meisten unter den Belastungen gelitten. Und unsere Familiensamstage wurden gut angenommen. Das hat uns sehr gefreut. Deswegen verlängern wir die Aktion für Familien bis 11. September.“ Wer also im Juli an den Samstagen keine Zeit hatte, das besondere Angebot wahrzunehmen, der kann das jetzt noch die ganze Ferienzeit tun. „Schwäbische Kunkelstube“, Bürstenmacher und mehr Es gibt viel zu sehen, lernen und staunen! Außerdem sind am 29. August die Handarbeiterinnen der „Schwä- bischen Kunkelstube“ im Museum und führen dort Spin- nen, Häkeln, Stricken und einiges mehr vor. Eine gute Gelegenheit, den Damen bei ihren Tätigkeiten über die Schulter zu Schauen. Oder sich Tipps von den Expertin- nen für eigene Arbeiten zu holen. Unsere Museums-App und der Kinderführer mit Mitmach- heft laden Groß und Klein dazu ein, ganz individuell mit viel Freude das Museum zu entdecken- an jedem Tag! Stärken können sich die Museumsbesucherinnen und -besucher von Dienstag bis Sonntag in der Gaststätte im Fischerhaus. Den süßen Hunger kann man im Mu- seumsladen und von Montag bis Donnerstag sowie am Wochenende im „Lädele“ stillen. Auf diese Weise wird Wolfegg im Sommer zum spannen- den Lern- und Erlebnisort. Oder dem Ort, an dem man verweilen und spazieren, entspannen und den Alltag für einige Stunden vergessen kann. Die Termine in der Ferienzeit im Bauernhaus-Museum im Überblick: Sa. 28. August Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Waschtag (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teil- nehmerzahl 10 Kinder + Eltern) So. 29. August Öffentliche Führung: Allgemeine Museumsführung 14.00 und 15.00 Uhr: (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Voranmeldung, Teilneh- merzahl auf 20 Personen begrenzt). Die Landfrauen bieten saisonale Ver- sucherle an. Di. 31. August Sommerferienprogramm: „Es war einmal...“ Märchentag u.a. verschiedene Märchen, Spinnen, Pfefferkuchen backen 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Do. 02. September Sommerferienprogramm: Kirchweih und Jahrmarkt u.a. Haarwasser mischen, Magenbrot backen, Theater 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Sa. 04. September Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Kinder in der Fremde (kos- tenlose öffentliche Kinderführung, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) So. 05. September Öffentliche Führung mit Schwer- punkt Lehenswesen 14.00 und 15.00 Uhr: (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Voranmeldung, Teilneh- merzahl auf 20 Personen begrenzt). Die Landfrauen bieten saisonale Ver- sucherle an. Di. 07. September Sommerferienprogramm: Schule vor 100 Jahren u.a. Tafel bauen, Alte Pausenspiele, Vesperbrot machen 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Do. 09. September Sommerferienprogramm: Auf der Walz u.a. Stenz schnitzen, Fachwerkhaus bauen, Baustellen-Führung im Hof Beck 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Sa., 11. September Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Mosten (kostenloses öf- fentliches Mitmach-Angebot für Fa- milien, mit Voranmeldung, Teilneh- merzahl 10 Kinder + Eltern) Weitere Informationen unter www.bauernhaus-museum.de Seite 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Illegales und potenziell gesundheitsschädliches Bam- busgeschirr im Umlauf Verbraucherzentralen warnen vor Produkten mit Bam- bus-, Reis- oder Weizenfasern • Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzulässig. • Verbraucher:innen sollten die Produkte nicht mehr be- nutzen, der Handel die Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. • Verbraucherzentralen fordern: Überwachungsbehör- den müssen Produkte umfassend und bundesweit zurückrufen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen warnen vor poten- ziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht für den Kontakt mit Lebens- mitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. Der vzbv und die Verbraucherzentralen for- dern Behörden und Bundesregierung auf, Verbrau- cher:innen bundesweit zu informieren und die Produkte zurückzurufen. „Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebser- regendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Wei- zenfasern anbietet. Der Bundesregierung und den Bun- desländern ist spätestens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist. Es gibt bisher weder einen bun- desweiten Rückruf der betroffenen Produkte noch klare öffentliche Informationen dazu. Das ist ein Versäumnis, das die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbrau- cher gefährdet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinie- rend tätig werden,“ sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Verkauf von Kunststoff-Bambus-Bechern ist illegal Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht häufig ne- ben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, können Verbraucher:innen oft nicht erkennen. Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zuge- setzt sind, ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes For- maldehyd abgeben können. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe. umfassendere und schnellere Rückrufe Die Verbraucherzentralen und der vzbv raten Verbrau- cher:innen, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu verwenden. Finden Verbraucher:innen entsprechende Produkte im Handel, können sie den Produktnamen, Hersteller und Verkaufsort der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg per Mail an ernaehrung@vz-bw.de und der für ihren Landkreis zuständigen Behörde melden. „Behörden und Bundesregierung müssen einen umfas- senden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit offen- siv und bundesweit darüber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. Der Handel sollte nicht zugelassene Produkte zurückneh- men und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte“, so Tausch. Von einem Rückruf betroffene Unternehmen sollten künf- tig verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehen- den Kanäle zu nutzen, um Verbraucher:innen zu warnen. Stille Rückrufe sollten der der Vergangenheit angehören. Der Handel muss verpflichtet werden, Rückrufinformati- onen gut sichtbar auszuhängen. Die nächste Bundesregierung hat die Vorgaben im Le- bensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu präzisieren und Ermessenspielräume sowie Rechtsunsicherheiten bei den Behörden zu verkleinern. Die Behörden benötigen klare Handlungsvorgaben für die Anordnung und Durch- führung von Rückrufen und für die Bereitstellung von öf- fentlichen Informationen im Sinne des Vorsorgeprinzips. Nur dann können sie schnell und umfassend tätig werden. Weiterführende Informationen zu Bambusgeschirr fin- den Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de/node/20573 © Pietrzak/DEIKE Lösung: KW 4421 Lösung: © Pietrzak/DEIKE 754R14R1 Finde die zehn Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch zehn Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? Bei Anzeigen, die unter Chiffre erscheinen, können wir über die Auftraggeber keine Auskunft geben. Die Geheimhaltung des Auftraggebers ist jeweils verpflichtender Bestandteil des Anzeigen-Auftrages bei Chiffre-Anzeigen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Chiffre-Info Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 ZUBEREITUNGSZEIT: ca. 90 MINUTEN Zutaten für 4 Personen: 1 kg grüner Spargel 24 extra große Garnelen 4 EL Olivenöl 1 Knoblauchzehe 40 g Butter Salz, Pfeffer 1 EL Mehl 200 ml Milch 100 ml Sahne 100 g Taleggio 1 TL Gemüsebrühe 200 g Tiefkühlerbsen 1 Bund Bärlauch (ca. 800 g) 1 Pck. geriebener Mozzarella, Lasagneplatten © Schorten/DEIKE 744U14U4 © T an ja P oh l/D EI KE Zubereitung: Spargel in Stücke schneiden. Garnelen abspülen, trocken tupfen. 3 EL Öl in einer Pfanne erhitzen, den Knoblauch in Scheiben schneiden und mit den Garnelen ins Öl geben. Anbraten, salzen, pfeffern, aus der Pfanne nehmen und beiseitestellen. 1 EL Öl und die Butter im Bratfett erhitzen. Den Spargel anbraten, würzen. Mit Mehl bestäuben, anschwitzen. 100 ml Wasser, Sahne und Milch zugeben, den Taleggio darin schmelzen. Erbsen und Ge- müsebrühe zugeben, köcheln lassen. Den gehackten Bärlauch unterheben. In einer Form zunächst ca. ein Drittel Spargelgemüse, 8 Garnelen, ein Drittel Mozzarella und 4 Lasagneplatten schichten. Wiederholen und mit Mozza- rella abschließen. Etwa 20–30 Minuten bei 180 Grad backen. ItalIenIsches Rezept Lasagne Primavera © DEIKE PRESS 752R35R2 Lösung: Der fruehe Vogel faengt den Wurm. Feder Vorhaengeschloss Elefanten Nadel Murmeln Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. Spenden und Infos unterwww.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 © DEIKE 701R68K Erfrischung purErfrischung pur Die vorgegebenen Wörter sind in die Rätselgrafik einzutragen. Dazu muss zuvor die richtige Position ermittelt werden. ABBA - ADLIGER - AE - AFFE - AFFEKT - AG - AM - AN - APFELSCHORLE - ARME - AROSA - ASE - ASER - ATOM - AUGE - BEENDEN - BYTE - CT - DAY - EAR - EIER - EILEN - EISKAFFEE - EISTEE - ELCH - ELS - ENDUNG - ENTE - ERBE - ERL - ERN - ES - ESRA - ETA - ETUEDE - EVA - FARBIG - FURIE - GAS - GE - GELA - GEORG - GNOM - ILTIS - IMAGE - IS - IT - KEFIR - KELCH - KM - KOPPA - KRIM - LASSI - LAUB - LC - LF - LG - LIED - LIMONADE - MA - MALTA - MILCHSHAKE - MILD - MINERALWASSER - NEFUD - NERVA - OBERER - OEKO - ORANGENSAFT - PAS - RUH - SAATGUT - SEIL - SENIL - SERIR - SIDON - SKALE - SOS - SPAET - STORE - SUFI - SUREN - SZ - TAI - TALG - TEAMS - TEIL - TIBETER - UO - WO - ZA - ZUG und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlraumbau. Seit über 55 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Planungsabteilung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden/n, sowie teamfähige/n Projektleiter, Bau (m/w/d) in Vollzeit Zeitpunkt nach Vereinbarung Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem: • Leitung und Abwicklung von Bauprojekten • Kalkulation, Planung sowie Abrechnung von Bauprojekten • Baustellenüberwachung und Materialbestellung Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. 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Aus Elektro Mack wird Mack Automation Wir sind seit über 40 Jahren ein Inhabergeführtes, mittelständisches Unternehmen der Elektrobranche, bekannt für Innovation, Spitzenqualität und Termintreue mit Sitz in Baindt. Im vergangenen Jahr haben wir neben der Expertise für den Bereich der Elektrobranche auch Kompetenzen im Sondermaschinenbau und in der Automatisierungstechnik aufgebaut, dies soll sich nun auch in unserem neuen Firmennamen widerspiegeln. Aus der Elektro Mack wird Mack Automation. Mit dem Ausbau unseres Dienstleistungs- und Produktportfolios haben wir uns zukunftsorientiert aufgestellt und finden im dynamischen Marktumfeld immer die passende Lösung für unsere Kunden. Zur Unterstützung unseres Teams sind wir stets auf der Suche nach Fachkräften. Die aktuellen Stellen finden Sie auf unserer Homepage www.mack-automation.de/de/karriere Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 6 Slnfn STARTE IN DEINE ZUKUNFT MIT UNS! Bei uns hast Du einen krisensicheren Job, eine anspruchsvolle Tätigkeit, flexible Arbeitszeiten sowie gute Aufstiegs- und Karrierechancen. WWW.SCHNEKENBURGER-STB.DE Ausbildungsplätze zur/zum Steuerfachangestellten m|w|d Duales Studium zur/zum Bachelor of Arts (B.A.) - Steuern m|w|d JETZT BEWERBEN KLEINE TEAMS – GROSSE KANZLEI AUSBILDUNG BEI UNS IN RAVENSBURG! GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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                Zuletzt geändert: 20.08.2021
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                Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 28. Januar 2022 Nummer 4 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Ver- antwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Re- dakteur, Tobias Pearman, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisa- torischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Fertigstellung des Radweges von Baindt in Richtung Mochenwangen Nachdem die ersten beiden Bauabschnitte des Radweges fertiggestellt sind, kann endlich der dritte und letzte Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochenwangen in Angriff genommen werden. Dazu erhält die Ge- meinde Baindt eine Förderung des Bundes in Höhe von 1,1 Millionen Euro. Dies entspricht einer Kostendeckung von ca. 80 Prozent. Das Fördergeld stammt aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, das der Bund im Rah- men des Klimaschutzprogramms 2030 aufgestellt hat. Über diese stattliche Summe freuen wir uns sehr, da die Kosten für diesen Bauabschnitt doch enorm sind. Die Leistungen für den Bau des Geh- und Radweges wurden in der Gemeinderatsitzung vom 11.01.2022 an die Fir- ma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG aus Tuttlingen mit einer Angebotssumme von 1.507.604, 32 Euro vergeben. Die Ausschreibung beinhaltet neben dem Neubau des Geh- und Radweges auch eine Rad- brücke über den Bampfen, eine Fahrbahndeckensanierung der Sulpacher Straße, die Breitbandversorgung und Straßenbeleuchtung sowie die Erneuerung und den Neubau der Wasserleitung im Hasenweg. Der Baubeginn ist für Mitte Februar 2022 geplant und nach aktuellem Bauzeitenplan soll die Baumaßnahme bis zu den Som- merferien 2022 fertiggestellt sein. Dann haben wir einen weiteren Schritt in Richtung Aufbau eines sicheren und lückenlosen Radnetzes getan, das dazu einlädt, möglichst häufig auf das Fahrrad umzusteigen. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Corona - News Wichtigste Änderungen seit 26. Januar 2022 Folgende Kontaktpersonen sind von der Quarantäne- pflicht befreit: 1. Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavi- rus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zu- rückliegt, 2. genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vor- herigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Proben- entnahme zurückliegt, 3. geimpfte Personen, die mindestens eine Auffri- schungsimpfung erhalten haben, oder 4. genesene Personen (s.2.), die eine oder zwei Imp- fungen (s.1) gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion un- erheblich ist. Freitestung der positiv getesteten Person aus der Isolati- on ab Tag 7 darf nur erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden Symp- tomfreiheit bestanden hat. Die Nachtestung nach einem positiven selbst vorgenom- menen überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nunmehr auch mittels Schnelltest zum Beispiel in einem Testzentrum erfolgen. Unter www.baden-wuerttemberg.de finden Sie weitere Informationen zu Quarantäne und Isolation. Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Das Rathaus ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Eine Terminvereinbarung für Termine an der Bür- gertheke ist ONLINE möglich unter: https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt oder mit folgendem QR-Code: Für Termine in den anderen Abteilungen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail direkt an den jeweilig zuständigen Mitarbeitenden. Derzeit gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nach- weises. Hierzu reicht der digitale Impf- und Gene- senennachweis oder ein aktuelles Zertifikat eines Antigenschnelltests. Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis un- aufgefordert bei Betreten des Rathauses vor. Bitte tra- gen Sie beim Betreten des Rathauses eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzumg vom 11.01.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Coronainfektionen In der Gemeinde sind derzeit (Stand 11.01.2022) knapp über 200 Personen mit dem Coronavirus infiziert. b) Montage von Nistkästen Die Bauhofmitarbeiter montieren im laufe der Wo- che Nistkästen an den öffentlichen Gebäuden an. Am Klosterhof 4, Kosterhof 5, am Rathaus, an der großen Sporthalle, am Friedhof sowie im Schulareal in die bestehenden Bäume. Mit Vogelkot am Boden ist an diesen Standorten teilweise zu rechnen. c) Baum- und Sträucherrückschnitte im Bereich der B 30 alt In den kommenden Wochen (bis Ende Februar) wer- den abschnittsweise Baum- und Sträucherrückschnit- te (Pflegerückschnitte) an der alten B 30 durchgeführt. Diese Arbeiten werden mit Bedacht und nur in Teilbe- reichen durchgeführt. TOP 04 Vorausschau auf das Jahr 2022 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2021: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2021 5348 • Nebenwohnsitze Stand 31.12.2021 73 • Geburten Stand 31.12.2021: 52 davon in Baindt 1 • Sterbefälle Stand 31.12.2021: 58 davon in Baindt 28 • Eheschließungen in Baindt Stand 31.12.2021: 13 • Baugesuche: 50 / Kenntnisgabeverfahren: 6 / Befrei- ungen: 5 / Bauvoran-fragen: 3 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2022 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden Themen/ Projekte von Bedeutung sein: Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Be- treuungsangebot in den verschiedenen Kindergärten. Ne- Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 ben dem Kindergarten unter kommunaler Trägerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergar- ten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungs- plätze im laufenden Kindergartenjahr 2021/2022 belegt. Ein großes Problem gestaltet sich in der Besetzung von freien Stellen im Kindergarten. Derzeit können 2 Vollzeit- stellen schon seit geraumer Zeit nicht besetzt werden. Nur durch das große Engagement von Erzieherinnen die in Teilzeit beschäftigt sind, können diese „Löcher gestopft“ werden. Im November des vergangenen Jahres wurden erste Gespräche mit einer Sozialpädagogin geführt mit dem Ziel die Strukturen und Abläufe im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zu optimieren. Voraussichtlich Anfang Januar finden weitere Gespräche statt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2022/2023 wurden zwischenzeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 07.01.2022. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszu- werten sind, wird man sehen, ob die jetzigen Betreuungs- plätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Auf vielfachem Wunsch der Eltern wurde abgefragt, ob im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in einer Krippen- gruppe die Betreuungszeit (derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr ) verlängert wird. Im Kindergarten St. Martin bleibt es in der Krippe bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Das Ergebnis der Umfrage wird Ihnen in der Sitzung be- kannt gegeben. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Planun- gen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzö- gert. Einen Termin des Vorstands des Waldorfkindergar- tens zur Vorstellung der Planungen gibt es aktuell nicht. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganz- tagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein her- vorragendes Grundschul-angebot. Aktuell besuchen 167 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grund- schul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Seh- behinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichts- stunden verschiedener Grund-schulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Bera-tungs- zentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeisterin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpä- dagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Beide Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darüber hinaus zeichnet sich unsere Klos- terwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreu- ungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäfti- gungsumfang von 40% besetzt. Im Bereich der Schulsozialarbeit hat sich eine personelle Veränderung ergeben. Frau Stefanie Nandi ist die Nach- folgerin von Frau Verena Osswald, die sich beruflich ver- ändert hat. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feuer- wehrhauses statt, bei dem vorhandene Mängel aufgezeigt wurden. Teilweise wurden diese bereits behoben. Einer notwendigen Erweiterung der Räumlichkeiten hat der Gemein-derat im Jahr 2021 bereits zugestimmt. Das Ar- chitekturbüro Rohloff und Wespel aus Kisslegg wurde mit der Erweiterungsplanung beauftragt. Es fanden verschie- dene Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden und der Feuerwehr statt, so dass 2022 die Baugenehmigung eingeholt werden kann, die Ausschreibungen gemacht werden können und sollte alles glatt laufen, auch mit dem Anbau begonnen werden kann. Im Zuge des Anbaus an das Feuerwehrhaus, soll der Bauhof ebenfalls durch ei- nen Umkleideraum erweitert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Ende 2021 wurde für die Feuerwehr zusätzlich ein Notstro- maggregat beschafft. Der Gemeinderat hat der Verga- be des Feuerwehrfahrzeugs LF 20 für das bestehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 zugestimmt. 2022 wird das Fahrgestell und die Beladung von den Bietern angegangen. Die Auslieferung ist voraussichtlich 2023. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heute online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Der Gemeinderat hat die Digitalisierungsstrategie mit dem grundsätzlichen Ziel einer weitgehenden Realisierung der technischen und konzeptionellen Grundlagen einer möglichst vollständigen Umsetzung bis zum Jahr 2025 am 30.11.2021 beschlossen. • Sanierung Klosterwiesenschule – Digitalpakt Der Medienentwicklungsplan stellt ein pädagogisch-tech- nisches Konzept für die Medienbildung der Klosterwie- sen dar, das gemeinsam von Klosterwiesenschule und Schulträger entwickelt wird. Zu Beginn 2022 soll die zu- künftige digitale Ausstattung der Klosterwiesenschule beschlossen werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Ge- flüchteten In der Gemeinde sind derzeit 94 geflüchtete Menschen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll bis zum 30.09.2022 beträgt 84 Personen. Der Quotenerfüllungs- stand liegt bei 112 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement des Paktes zur Integration zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlos- sen, die Johanniter Unfallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanagements für die in der Anschlussunter- bringung untergebrachten Geflüchteten in der Gemein- de Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese Förderung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Ge- sellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Hel- ferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. Im Laufe des Jahres werden wir - wie alle Kreisgemein- den - aufgrund der stark ansteigenden Flüchtlingszah- len wieder vermehrt Asylsuchende aufnehmen müssen. Landratsamt und Gemeinden stehen dabei in einem in- tensiven Austausch. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewer- bern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße hat die Gemeinde Baindt auch Wohnungen angemietet. Auf- grund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutieren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Unterbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind fünf Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in Räumlichkeiten der Gemeinde unter- gebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschosswohnung im Klosterhof eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Haupt- schule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine geneh- migte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Unterrichts- zeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräu- me, darüber hinaus stammen die Schulgebäude aus den 70er Jahren. 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Sanie- rung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,7 Mio. €. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages musste die Leistung nach europa- weit ausgeschrieben werden. Ende 2021 konnten die Pla- nungsleistungen an die Ingenieurbüros vergeben werden. Gleich zu Anfang des Jahres 2022 soll das Baugesuch eingereicht werden. Im Anschluss werden die Bauarbeiten ausgeschrieben, so dass nach den Sommerferien mit dem Umbau des blauen Gebäudes begonnen werden kann. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vorrangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwicklung der Randberei- che und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam gedacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angrenzenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raum- kante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthaltsqualität wird da- rüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr ab- geschirmt wird. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderats statt. Die Veranstaltung hat unter anderem er- geben, dass das Konzept zur Umgestaltung des Dorfplatzes, welches bereits in der Klausurtagung im November 2019 in Tübingen vorgestellt wurde, nach wie vor Gültigkeit hat (Ent- wurf Büro 365° - Freiraum und Umwelt). Außerdem soll mit dem Neubau auf dem Dorfplatz eine langfristige Entwick- lungsoption in Baindt aufgezeigt werden, insbesondere eine Abwanderung soll vermieden werden. Diskutiert wurden, neben dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz, Themen wie die Möglichkeit differenzierter Aufenthaltsbereiche, Spiel- punkte, der Erhalt der bestehenden Tiefgaragenzufahrt und das Thema 38 PKW-Stellplätze im Platzbereich. Bisher ist der Dorfplatz in Baindt kein Ort mit hoher Auf- enthaltsqualität. Insbesondere fehlt in Richtung Westen ein Gebäude. Dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkli- che Ortsmitte entstehen lassen. Der Platz wäre so besser vom Verkehr abgeschirmt, sodass ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqualität entsteht. Mit dem Neubau des Gebäudes am Dorfplatz soll ein Gesundheitszentrum errichtet werden. Ein solches Zent- rum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Praxen und Räum- lichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesundheitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragen- de zukunftsfähige Versorgung und Ärzten einen moder- nen und ansprechenden Wirkungskreis. Des Weiteren liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Ge-meinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich so problemlos verbinden. Dadurch erfährt die Ortsmitte eine deutliche Aufwertung. Insbesondere bietet der Standort angrenzend an den Dorfplatz ausreichend Fläche für die Errichtung des Ge- bäudes einschließlich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten sowie die Besucherinnen und Besucher. Am 04. März 2021 fand erstmals eine digitale Online-Bür- gerinformationsveranstaltung statt. Thema war die Ent- wicklung des Fischerareals, sowie die Gestaltung der Orts- mitte. An der Online-Bürgerinfoveranstaltung haben sich durchgehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Zusätz- lich gab es während der Sendung rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube über 800 mal aufgerufen. Während der Veranstaltung wurden Live-Fragen beatwortet und Kommentare der Interes- sierten diskutiert. Im Mittelpunkt standen unter anderem Themen wie die Aufenthaltsqualität, die Nutzbarkeit für Veranstaltungen, Begrünung, die Flexibilität der Nutzung sowie die Parksituation. Die Resonanz, bezogen auf die digitale Form der Bürgerinformation, war sehr positiv. Um die Gestaltung der Ortsmitte aus möglichst vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können, fand am 24. Juli 2021 eine Bürgerwerkstatt mit Ortsbegehung statt. Den Teilnehmenden wurde ein Input gegeben, wie die Gestaltung der Ortsmitte aussehen könnte, woraufhin im Rahmen einer Dialogphase über zwei Entwurfsvarian- ten sowie die Anbindung, Vernetzung und Mobilität dis- kutiert wurde. Das Stimmungsbild war durchweg positiv und die Veranstaltung wurde als gelungen empfunden. Der Gemeinderat hat in einer Sitzung im Herbst 2021 dem Entwurf mit den eingearbeiteten Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt zugestimmt. Im Frühjahr 2022 soll die überarbeitete Planung bei einer Bürgerinformationsver- anstaltung der Bevölkerung vorgestellt werden. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fischerareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Orts- kern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortseingangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortseingangsbereich bilden ge- meinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammen- hängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Nach dem neuen Kreisverkehr am Ortseingang, der deutlich mehr Verkehrssicherheit bietet, konnte als erstes Neubau- projekt im Fischerareal der Lebensmittelmarkt Feneberg im Sommer 2021 eröffnet werden. Mit einer offenen Konzeptvergabe schlägt die Gemein- de einen anderen Weg der Vermarktung der Wohn- bau-Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbe- werb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen beteiligen können. Die besten und pas- sendsten Projektkonzepte sollen dann realisiert werden. 2021 erfolgten Informationsveranstaltungen für Bürge- rinnen und Bürger sowie für regionale Bauträger und örtliche Banken. In einem ersten Schritt werden 2 Ankerprojekte verge- ben, die für den Bau der Tiefgarage auf dem östlichen Bauabschnitt und für den Bau der Zufahrt und der Parks- pange entlang des Lebensmittelmarktes verantwortlich sind. Das Vergabegremium wird Ende Januar für beide Projekte die für die Gemeinde Baindt passendsten Be- werber auswählen. Bauinteressenten für die Anliegerprojekte im ersten Bau- abschnitt können sich noch bis Ende Mai bewerben. Die Vergabe der Bauquartiere hierfür wird Ende 2022 erfolgen. • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges wird der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen. Nach eingehen- den Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde wird der Abschnitt Hirschstraße – Küm- merazhofer Weg als Geh-weg (Radfahrer frei) gefördert, der Rest als Geh- und Radweg. Somit wird 2022 eine wichtige Rad- und Gehwegeverbin- dung für unsere Schülerinnen und Schüler, sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Die Gesamtkos- ten beziffern sich auf 1,5 Mio. €. Es stehen jedoch über 970.000 € Fördermittel im Raum. Die Fertigstellung ist für Ende August 2022 vorgesehen. Im Zuge des Neubaus des Geh- und Radweges erfolgt eine umfangreiche Sanierung der Wasserleitung und der Fahrbahnsanierung Sulpacher Straße so-wie der Ausbau der Breitbandversorgung. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amts- blatt im November 2018 rechtskräftig. Im Frühjahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Mitte 2022 geplant. • Mögliche weitere Wohngebiete 2021 wurde der Bebauungsplan „Lilienstraße“ mit Ver- öffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig. 2022 wird das Wasserrechtsverfahren für die Erweiterung des beste- henden Retentionsbeckens durchgeführt. Die Planung der Erschließungsstraße sowie die Ausschreibung der Baumaßnahmen soll ebenfalls in diesem Jahr erfolgen, so dass 2023 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Der Bebauungsplan „Bühl“ konnte aufgrund der Viel- schichtigkeit der Einflussfaktoren, die beim Projekt zu be- rücksichtigen sind, nicht wie geplant im letzten Jahr abge- schlossen werden. Die Stellunganhmen der Fachbehörden und der Anwohner sowie die vorgetragenen Anregungen bei einer Informationsveran-staltung über Starkregenrisi- komanagement auch in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühl“ in der Schenk-Konrad-Halle im Herbst 2021 werden in den Plan aufgenommen. An- fang des Jahres erfolgt eine neue Auslegung, so dass im Laufe des Jahres 2022 der Bebauungsplan rechtskräftig gemacht werden kann. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spiel- mann, Kornblumen-, Fliederstraße“ wurde 2021 in die Wege geleitet. Im Herbst fand eine Informationsveran- staltung mit den Planern aus Tübingen in der Schenk- Konrad-Halle statt. Ziel der Planung ist unter anderem die Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich um- gesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke. Außerdem soll eine bauliche Nachver- dichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehemaligen Trasse der B30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bes- sere Ausnutzung der dort bereits vorhandenen Erschlie- ßung erreicht werden. 2022 wird der Gemeinderat sich noch eingehend mit dem Bebauungsplan befassen. Bei verschiedenen Gele-genheiten wird der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, sich in die Planung einzubringen. • Nahwärmeversorgung Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizien- tes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können, ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung regenerativ erfolgt. Durch den aktu- ellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau nicht re- alisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger wird für alle bisher an das Nahwärmenetz angeschlossenen Einheiten einen höheren Anteil an regenerativer Wärme- versorgung bereitstellen. Eine regenerative Heizung mit Pellets inklusiv Solarthermieanlage wird 2022 in das rote Gebäude geplant und ausge-schrieben. Die Nahwärmelei- tungen in der Fischerstraße werden ebenfalls 2022 mit der Erschließung ausgeschrieben und verlegt. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Der Erhalt des Straßennetzes umfasst vor allem Maßnah- men zur Erneuerung der Fahrbahndecken sowie Erhal- tungsmaßnahmen an den Bauwerken insbesondere an Brücken und Stützwänden. Darüber hinaus werden bspw. auch Entwässerungseinrichtungen, Hangrutschungen so- wie Geh- und Radwege saniert. Im Ergebnishaushalt 2022 sind 100.000 Euro für die Sanie- rung von Gemeindestraßen vorgesehen. Der größte Teil des Budgets 2022 wird für die Fahrbahnsanierung Sulpa- cherstraße im Zuge des Geh und Radwegebaus verwendet. Nach der Wintersaison werden die Gemeindestraßen auf Schäden begutachtet, dokumentiert und nach Priorität behoben. 2022 stehen wieder Straßen zur Risssanierung an. Verkehrsbelastung in Verbindung mit Frost-/Tau- wechsel haben die Entstehung von Schlaglöchern und Abplatzungen im Randbereich zur Folge. Mit der Anwen- dung der Fugen- und Risssanierung wird der Erhalt des Gebrauchswertes der Straße gesichert. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröffnet uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserka- bel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungs- raten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den unter- versorgten Bereichen (weißen Flecken) realisiert werden. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entspre- chend den Rückmeldungen im Markterkundungsver- fahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der besonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für diese Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versor- gung nicht garantiert werden kann. Die weißen Flecken sollen in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausgeschrieben werden. Nach der Umsetzung der weißen Flecken 2022- 2023 soll ein Antrag für einen Vollausbau der Gebiete bis 100 Mbits/s (graue Fleckenförderung) gestellt werden. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zugang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blinden- schule wurden 2019 barrierefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2022 werden die Bushalte- stellen in der Gartenstraße barrierefrei umgestaltet. Für die Bushaltestellen in der Ortsmitte soll 2022 eine Pro- grammaufnahme erreicht werden und eine Umsetzung ist für 2023 angestrebt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Unterstüt- zung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reit- halle zu bauen. Anfang 2021 erfolgte der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Es konnten bereits verschiedene Vorgaben, die bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes abzuarbeiten sind erledigt werden, so dass Mitte des Jahres der Satzungs- beschluss erfolgen kann, um die Reithalle möglichst rasch bauen zu können. • Wasserversorgung – Masterplanung Sicherung der Wasserversorgung Quelle Weißenbronnen Die Quellableitung beginnt am Quellsammelschacht und endet im Hochbehälter Briach. Durch die Neuerstellung einer Querverbindung zwischen der Quellableitung beim Waldbad und dem Hochbehälter Marsweiler in Baindt kann das Versorgungsgebiet nun von zwei Seiten ver- sorgt werden. Tritt jedoch auf dem verbliebenen Teilstück zwischen dem Waldbad und dem Quellsammel-schacht ein Schaden auf, erfolgt die Versorgung des Netzes für die Dauer der Reparatur über die Hochbehälter und falls dies nicht ausreicht über die beste-henden Notverbünde mit Weingarten und Schlier. Die Quellableitung ist fast 60 Jahre alt (Baujahr 1964) und am Ende ihrer Nutzungs- dauer. Eine Mitverlegung einer neuen Quellableitung mit dem geplanten Geh- und Radweg zumindest bis Bolan- den macht durchaus Sinn. Ein weiterer Faktor stellt die Förderung durch das Land dar. Hier muss schon jetzt geprüft werden, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist und wie hoch der Fördersatz wäre. Alle diese Rahmenbedingungen müssen in der Planung berücksichtigt und wie bereits erwähnt, eine Investitions- planung erstellt werden. • Neuanlage Waldspielplatz 2022 möchte die Gemeinde Baindt einen Waldspielplatz auf der Wiesenfläche des Forsts Gewann Erlen (nähe Grünenbergstraße) realisieren. Aktuell gibt es zehn Spielplätze in der Gemeinde Baindt. Nicht miteinberechnet sind hierbei die schul- bzw. kinder- gartenzugehörigen Spielplätze. Der Großteil der Spielplät- ze ist zumindest in Teilen für kleine Kinder geeignet. Etwa 50-60 % bieten Kindern mittleren Alters eine Möglichkeit zur Freizeitbeschäftigung. Hin-gegen sind nur ca. 20-30% der Spielplätze auch für ältere Kinder geeignet. Ein Waldspielplatz bietet insbesondere Familien die Mög- lichkeit nach einem ausgiebigen Spaziergang am Wo- chenende die frische Luft und das Wetter auf dem Spiel- platz mit ihren Kindern zu genießen. Des Weiteren sollte in Betracht gezogen werden Fahrradstellplätze zu errich- ten, welche den Spielplatzbesuchern auch die Möglichkeit geben, ihre Fahrräder sicher abschließen zu können. So wird auch ein Anreiz gesetzt den Wald sowie den Wald- spielplatz mit dem Fahrrad, anstatt mit dem Auto, auf- zusuchen. Das Büro 365° ist beauftragt ein Ideenkonzept für den Waldspielplatz zu entwerfen. Dieser sollte möglichst na- turnah gestaltet werden um vor allem Familien und ältere Kinder anzusprechen und dazu anregen, mehr Zeit an der frischen Luft und in der Natur zu verbringen. Darüber hinaus stellt der ForstBW eine Unterstützung durch seine Auszubildenden in Aussicht, die beim Auf- bauen der Geräte behilflich sein werden. Klima- und Artenschutz • Klimopass Der Klimopass ist ein Förderprogramm des Landes Ba- den-Württemberg mit den Förderschwerpunkten Nach- haltigkeit, Biodiversität und Klimaschutz. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitpla- nung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. Es ist angedacht das nächste Baugebiet bei der Versorgung CO2/Klimaneut- ral zu vergeben. Es könnte im Nachgang von der Ener- gieagentur oder von einem Klimabeauftragten geprüft werden, ob die geplanten Häuser die energetischen Vor- gaben für Klimaneutralität erfüllen. Die CO2-Emissionen, die in jedem Haus durchs Heizen und den im Haushalt verbrauchten Strom verursacht werden, müssen über regenerativ erzeugten Strom ausgeglichen werden. Die Gebäude müssen bestimmte Dämmwerte und einen ge- ringen Primärenergiebedarf aufweisen. Jedes Haus sollte für sich gerechnet CO2-neutral sein. Sofern von uns oder einem Dritten keine Nahwärmeversorgung vorgesehen ist, würden wir Flexibilität den Bauherren einräumen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Ein- führung und Begleitung des Betriebs eines kommunalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommunalen Energiemanagements, - Einbau von Messtechnik und - Energiemanagement-Software. Die Installation des kommunale Energiemanagementsys- tems wird voraussichtlich im Sommer 2022 abgeschlos- sen sein. Damit kann eine digitale Bewertung in Richtung Energieverbräuche erstellt werden. • Insektenfreundliche Blumenwiesen Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stellen wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendyna- mik des Baches angeregt wurde. 2021 wurden noch zu- sätzliche Büsche gepflanzt. 2021 konnte die Hochwasserschutzmaßnahme (Bachof- fenlegung Sulzmoosbach) im Ortskern abgeschlossen werden. Direkt an der Uferböschung des Bampfen Richting Sul- pach, kann die Gemeinde ein Grundstück kaufen und hier Ökomaßnahmen umsetzen. Sogenannten Wiesens- eigen (Rinnen, in denen das Wasser ablaufen kann), die Lebensraum für Vögel, Insekten sowie zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten bieten, sollen angelegt werden. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Durch die Hanglage des östlich an die Bebauung der Hirsch- und Siemensstraße angrenzenden Außengebie- tes kommt es bei Starkregenereignissen immer wieder zu einem starken Oberflächenabfluss, der im Bereich der Siemensstraße und Hirschstraße zu Überflutungen der Verkehrsflächen und zu Schäden auf den angrenzenden Grundstücken führt. Die Planungen zum Hochwasserschutz sehen zum einen die Herstellung weite-rer Auffanggräben an der östlichen Grenze der bestehenden Bebauung der Siemens- und Hirschstraße vor und zum anderen einen leistungfähigen Graben (Gewässer II. Ordnung) entlang des Neubauge- biets Geigensack Erweiterung Richtung Oberer Bampfen. Das Wasserrechtsverfahren ist bereits eingeleitet. Ein Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasser- wirtschaft wurde gestellt. Die Ausschreibung soll nach Eingang des Zuwendungsbescheides erfolgen. Im Haus- haltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Bei der eea-Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungs- grad von 61,8 % erreicht. Bei der Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren um- gesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkten). Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Be- weisstellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird 2022 geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen wirtschaftlich sinnvoll sind. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt und E-Fahrzeuge direkt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. 2018 wurde ein Förderantrag zur Teilumstellung des kom- munalen Fuhrparks der Gemeinde Baindt auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur mit Zu- schüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rat- haus wurden 2019 und 2020 zwei Fahrzeuge durch E-Fahr- zeuge ersetzt. Ein weiteres E-Fahrzeug wurde 2021 für den Bauhof bestellt. Die Auslieferung erfolgt im Januar 2022. Finanzen • Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträ- gen und gleichzeitig steigende Aufwendungen aufgrund Preissteigerungen. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksichtigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitio- nen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Ge- meinde stand wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung des Dop- pelhaushaltes 2021/2022 -688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszu- gleichen. Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haus- haltserlasses 2022 davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein etwas besseres Ergebnis, als im kommunalen Finan- zausgleich geplant, erwirtschaftet. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stichtag 01.01.2019 und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Ab- fallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmeldungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den ört- lichen Einrichtungen Grüngutannahmestelle in der Frie- senhäusler Straße sowie der Kompostieranlage am An- naberg wird derzeit festgehalten. Zum 01.01.2022 wurde die gelbe Tonne für Leichtverpackungen eingeführt. Mit dem Holsystem wird der zukünftige Standort des Wert- stoffhofs vom Landkreis Ravensburg 2023 mit den der- zeitigen Öffnungszeiten in Frage gestellt. Hierüber wird sich das Gremium 2022 beschäftigen müssen. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebühren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kostenrech- nenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden lau- fend ermittelt und einer Gebührenkalkulation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liquiden Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Käm- merer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermö- genswirksame Anlagen entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwahrentgelt sicher bei den örtlichen Banken. Einlagen werden mit -0,5% Ver- wahrentgelt belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von ju- ristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privat- rechtlicher Grundlage soll nunmehr als unter-nehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden abschließend überprüft. Die Finanzverwaltung wird 2022 alle weiteren umsatzsteuerpflichtigen Bereiche definieren. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiter- hin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungszeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 von der Gutachterausschussstelle ermittelt. Das Finanzamt Ravensburg wird alle Grundstückseigentümer im Laufe des Jahres zur Mitteilung ihres Bodenrichtwertes schrift- lich informieren. TOP 05 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohnungen und Carport und den erforderli- chen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Mehlisstraße“ für die Über- schreitung der Wandhöhe auf dem Flst. 597/18, Mehlisstraße 25 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Bereits im Juli 2020 wurde dem Bauherrn die Geneh- migung für den Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten und einem Doppelcarport erteilt. Bei der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass aus konst- ruktionstechnischen Gründen die Wandhöhe auf 6,415 m erhöht werden sollte. Da laut Bebauungsplan die Wand- höhe mit 6,30 m festgelegt wurde, beantragt der Bauherr nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes wegen der Überschreitung der Wandhöhe von 11,5 cm. Die Firsthöhe sowie alle anderen Festsetzun- gen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine wesentlich größere Befreiung der Wandhöhe wurde im Bereich des Bebauungsplanes für ein Wohngebäude bereits erteilt, so dass dieser geringfügigen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB aus Sicht der Verwaltung zuge- stimmt werden kann. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Inte- ressen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport wird erteilt und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzugen des Bebauungsplanes „Mehlisstraße“ wegen Überschrei- tung der Wandhöhe von 11,5 cm wird zugestimmt. TOP 06 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses durch ein Dachterras- sengeschoss mit 3 Wohneinheiten und Anbau eines Aufzuges und den erforderlichen Befrei- ungen vom Bebauungsplan „Marsweiler Spiel- mann Süd“ auf Flst. 40/6, Spielmannsweg 9 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr hat im April 1972 die Genehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und 10 unterirdischen Stellplätzen erhalten. Beurteilt wur- de das Baugesuch nach einem Bebauungsplan „Mars- weiler Spielmann“, der im Mai 1972 rechtskräftig wurde. Das Gebäude lag im Bereich eines Mischgebietes. Es war ein Flachdach vorgeschrieben, III Vollgeschosse und eine geschlossene Bauweise. Der Bebauungsplan wurde 2006 geändert und heißt nun „Marsweiler-Spielmann-Süd“. Die Festsetzungen für das Gebäude haben sich mit der Auf- stellung des neuen Bebauungsplanes ebenfalls geändert. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt nun 0,4, es sind nach wie vor III Vollgeschosse erlaubt. Jedoch wurde die Wand- höhe auf max. 8,40 m und die Gesamthöhe des Gebäudes von der Erdgeschossfußbodenhöhe bis zur Oberkante der Attika auf max. 9,40 m festgelegt. Im ganzen Geltungsbe- reich des Bebauungsplanes ist die maximale Anzahl der Wohnungen auf 2 pro Wohngebäude festgelegt. Da die Planung nicht den Festsetzungen im rechtskräf- tigen Bebauungsplan „Marsweiler-Spielmann-Süd“ ent- sprechen, sind verschiedene Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus • Überschreitung der max. zulässigen Wohneinheiten Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Da das Gebäude mit 14 Wohneinheiten bereits vor Ände- rung des Bebauungsplanes genehmigt wurde genießt es, was die Anzahl der Wohnungen angeht, Bestandschutz. Mit der Aufstockung des Gebäudes um ein Terrassenge- schoss hätte das Gebäude dieselbe Höhe wie die Gebäu- de Marsweilerstraße1. Ob diese Höhe an der Zeppelinstra- ße städtebaulich vertretbar ist, scheint fraglich zu sein. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen • Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau für den Aufzug • Überschreitung der Gesamthöhe um 2,10 m bzw. um 2,85 m mit dem Treppenhaus wird nicht erteilt. TOP 07 Auftragsvergabe Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt Hasenweg in Richtung Mochen- wangen Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Ausschreibung wurde am 12.11.2021 im Staatsanzei- ger BW und auf der Vergabeplattform des Landkreis Ra- vensburg veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von neun Firmen angefordert. Die Angebotser- öffnung erfolgte am 15.12.2021. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Arbeiten: • Neubau Geh- und Radweg, 3. Bauabschnitt vom Ha- senweg in Richtung Mochenwangen, • Radwegbrücke über den Bampfen, • Fahrbahndeckensanierung Sulpacher Straße, • Breitbandversorgung, • Straßenbeleuchtung, • Neubau Wasserleitung vom Hasenweg bis zur Unter- führung der B 30, Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 • Erneuerung Wasserleitung Hasenweg Zur Submission gingen fünf Angebote ein. Die Auswer- tung der Angebote ist in der Bieterliste Hauptangebote dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 1.507.604,32 Euro brutto (100 %, günstigs- tes Angebot) bis 1.656.943,41 Euro brutto (109,9%, teuers- tes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 wur- de von der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG abgeben mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto. Nach VOB/A 2012, § 16 Nr. 6 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalteri- schen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG mit einer Angebotssumme von 1.507.604,32 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Zusätzlich gaben drei Firmen Nebenangebote ab. Das Nebenangebot eins und zwei bezieht sich auf die Boden- und Untergrundverbesserung im Bereich der Graben- und Bauwerksverfüllung sowie der Böschungshinterfüllung durch Kalken. Kalk verbessert die Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit von nassen, bindigen Böden. Durch die- ses Verfahren kann Kies eingespart werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass das angefallene Aushubmaterial dadurch nicht entsorgt werden muss. Nebenangebot eins und zwei kann aus Sicht der Verwaltung gewertet und als gleich- wertige Lösung betrachtet werden Nebenangebot drei bezieht sich auf die Trockenmauer (Stützwand) entlang der Böschung zwischen Kümme- razhofer Weg und B 30 Unterführung. Ausgeschrieben wurden Granitquader mit den Maßen (Länge 60-120 cm x Breite 70-80 cm x Höhe 50 cm). Im Nebenangebot drei wurden nun Wasserbausteine angeboten. Wie sich die Bauausführung und das Verhältnis der Steingrößen zu- sammensetzt, geht aus dem Nebenangebot nicht hervor. Um das Nebenangebot drei vollumfänglich bewerten zu können, müssen Gespräche mit der Firma Storz geführt werden. An der Rangfolge des Erstplatzierten wird sich durch die unterschiedliche Wertung der Nebenangebote nichts ändern. Beschluss: 1, Die Arbeiten zur Herstellung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt vom Hasenweg in Richtung Mochen- wangen wird wie im Hauptangebot beschrieben an die Firma J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH und Co.KG, Tuttlingen mit einer Angebotssumme von 507.604,32 € brutto vergeben. 2. Nebenangebot eins und zwei wird mit einer Ersparnis von 108.210,76 € brutto angenommen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Gespräche über das Nebenangebot drei zu führen. TOP 08 Konzeption „Solidarische Gemeinden im Land- kreis Ravensburg“ Bürgermeisterin Rürup berichtet: Ausgangssituation: Viele Menschen im Landkreis Ravensburg wünschen sich, auch im fortgeschrittenen Alter möglichst lange selbst- bestimmt zuhause leben zu können. Hilfebedürftige alte Menschen und ihre Angehörige darin zu beraten und zu unterstützen, war seit 1999 Ziel und Auftrag der ZU- HAUSE LEBEN-Stellen der Caritas Bodensee-Oberschwa- ben. Nach dem notwendigen Rückzug der ZUHAUSE LEBEN-Stellen wird dieser Auftrag seit dem 01.01.2021 vom Pflegestützpunkt des Landkreises übernommen. Der fortschreitende demografische Wandel und der be- reits auch im Landkreis Ravensburg feststellbare Pfle- genotstand machen deutlich, dass in den nächsten Jah- ren zusätzliche Anstrengungen notwendig sind, um den wachsenden Herausforderungen im Bereich der Sorge für die größer werdende Zahl von alten Menschen auch in Zukunft gerecht werden zu können. Das seniorenpolitische Konzept des Landkreises Ravens- burg aus dem Jahr 2017 hat vorrangige Bedarfe und mögliche strategische Handlungsansätze zu dieser The- matik für den Landkreis Ravensburg markiert. Nach dem Ausstieg aus den ZUHAUSE LEBEN-Stellen möchten die Caritas Bodensee- Oberschwaben und das Dekanat Allgäu-Oberschwaben den Landkreis und Kom- munen im Landkreis bei der Umsetzung des seniorenpo- litischen Konzepts unterstützen. Mit dem Konzept „Solidarische Gemeinden im Landkreis Ravensburg“ soll ein Impuls gesetzt werden für eine se- niorengerechte Gemeindeentwicklung im Landkreis. Im Kern geht es darum, die präventiven Kräfte des Gemein- wesens zu stärken. Prävention ist dabei zu verstehen als ein breit gefächerter Handlungsansatz. In enger Kooperation mit interessierten Kommunen sol- len in den nächsten fünf Jahren sechs bis zehn „Solida- rische Gemeinden“ aufgebaut werden, die sich für eine solidarische und seniorengerechte Gemeindeentwicklung engagieren. In Anlehnung an entsprechende Ideen der Bürgerge- meinschaft Eichstetten e. V. im Kaiserstuhl und der Soli- darischen Gemeinde Reute-Gaisbeuren e. V. basiert auch das vorliegende Konzept auf der Vision, dass beteiligte Gemeinden (bzw. Dörfer) sich als Solidargemeinschaften verstehen und Verantwortung übernehmen, um passen- de lokale Lösungen für die Bewältigung der Herausfor- derungen zu finden, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben. Es geht um die Entwicklung einer generationsübergrei- fenden Sorgekultur, um Entwicklung von solidarischen, lebendigen Gemeinwesen, um „Caring Communitys“, in denen Bürgerinnen und Bürger, Akteure aus Vereinen, Kir- chengemeinden und sonstigen Initiativen sich gemeinsam mit politisch Verantwortlichen, professionellen Diensten und Einrichtungen und wenn möglich auch mit Akteuren der lokalen Wirtschaft für gute Lebensbedingungen, für einen guten Zusammenhalt und ein gutes solidarisches Miteinander der Generationen in ihrer Gemeinde enga- gieren. Vorrangig sollen ländliche Kommunen in den Blick genommen werden. Der strategische Handlungsansatz liegt darin, mit der Kommune eine gute Beteiligungsstruktur zu schaffen, relevante Akteure zusammenzubringen, zu motivieren, zu unterstützen und zu befähigen aktiv an der Gestaltung einer solidarischen Gemeinde – im Sinne eines solida- ritätsstiftenden Gemeinwesens mitzuwirken. So soll die bürgerschaftliche Eigenverantwortung gestärkt, neuer Gemeinschaftssinn geweckt, neue kreative Formen von bürgerschaftlichem Engagement initiiert und somit neue solidarische Potentiale aktiviert werden, die es alten Men- schen ermöglichen können, selbstbestimmt, mit guter Lebensqualität und guter gesellschaftlicher Teilhabe in ihrem vertrauten Wohn- und Lebensumfeld zu leben. Das Konzept zielt auf die nachhaltige Implementierung von Strukturen ab, die auch für hinzukommende Akteure jederzeit anschlussfähig sind, und in dem die Angebote Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 laufend bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Die Ei- genverantwortung steht als Grundprinzip an erster Stelle. Die demografische Herausforderung im Landkreis Ravensburg Die demografische Entwicklung ist und bleibt eine der größten zukünftigen Herausforderungen für unsere Ge- sellschaft insgesamt – insbesondere jedoch auch für die Städte und Gemeinden mit ihren Stadtteilen, Dörfern und Quartieren, in denen die Menschen vor Ort leben. Hinter einer stark wachsenden Zahl von älteren Mitbür- ger-/innen finden sich sehr unterschiedliche Familien- konstellationen und Lebenslagen, die durch soziale Un- gleichheiten bezüglich finanzieller Ressourcen, Bildung, Wohnbedingungen, sozialen Netzen und Gesundheit ge- prägt sind. Im Landkreis Ravensburg leben derzeit rund 29.900 Men- schen, die über 75 Jahre, 19.300, die über 80 Jahre und rund 2.700, die über 90 Jahre alt sind. Nach der Bevöl- kerungsvorausberechnung des statistischen Landesamts wird sich die Zahl der über 75-Jährigen von 2020 bis zum Jahr 2035 um 29,2 %, die der hochbetagten über 90-Jäh- rigen um 71% erhöhen. Laut den Zahlen aus dem seniorenpolitischen Konzept des Landkreises Ravensburg waren im Jahr 2015 29,52 % der über 90-jährigen Frauen und 15,99 % der über 90-jäh- rigen Männer im Landkreis Ravensburg in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen untergebracht. Unterstellt man, dass diese Pflegequoten in den nächsten 15 Jah- ren gleichbleiben, würde sich allein bei den über 90-Jäh- rigen im Landkreis Ravensburg ein zusätzlicher Bedarf an mindestens 400 zusätzlichen stationären Pflegeplät- zen ergeben. Schon vor fünf Jahren wurden Expertisen veröffentlicht, nach denen bereits bis zum Jahr 2030 ein Drittel mehr Pflegekräfte benötigt würden, um bei gleichbleibenden Pflegequoten den Bedarf zu decken. Die demografische Entwicklung in der Gemeinde Baindt Die Bevölkerung in Baden-Württemberg wird immer älter. Während der Anteil der Jüngeren (unter 20 Jahre) noch im Jahr 1980 annährend doppelt so hoch wie die der Äl- teren (65 Jahre und mehr) lag, waren 2017 die Älteren zahlenmäßig bereits etwas stärker vertreten. Das Durchschnittsalter in Baindt im Jahr 2021 lag bei 42,9 Jahre (Vergleich 2011: 41,3 Jahre, Vergleich 1980: 28,9 Jah- re). Im Jahr 2021 waren 20,9% der Bevölkerung 65 Jahre und älter. Im Jahr 2035 wird der Anteil auf deutlich über 30 % ansteigen. Empfehlungen von Expertenkommissionen Viele Expertenkommissionen sind sich einig, dass – ganz abgesehen davon, dass auch die personellen und finan- ziellen Ressourcen dafür fehlen - die zukünftigen Heraus- forderungen nicht allein durch einen weiteren linearen Ausbau der bestehenden professionellen Pflege- und Unterstützungsstrukturen gelöst werden können. In vielen fachlichen Studien und Berichten wird zum einen seit lan- gem darauf verwiesen, dass den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge zukünftig auch viel mehr Verantwortung für eine aktive Gestaltung einer im umfassenden Sinne seniorengerechten Kommu- nalpolitik zukommen wird. Finanzierung: Für die Umsetzung des Projektes ist eine 30%-Stelle (sie- he Konzeption, mind. 30% Stellenanteil, TVöD SuE 11b) erforderlich. Die Kosten in Höhe von rund 30.000 €/Jahr (Personalkosten anteilig ca. 20.100 €, zzgl. Verwaltungs-, Regie- und Projektkosten) müssten, sollte sich die Ge- meinde hierfür entscheiden, im Haushaltsplan 2023 / 2024 berücksichtigt werden. Gegebenenfalls könnte für den Einstieg ein geringerer Stellenumfang ausreichen. Von Seiten der Verwaltung wird der Projektansatz der Caritas Bodensee-Oberschwaben als sehr interessant bewertet. Darüber hinaus wird immer klarer, dass es durchaus sinnvoll und notwendig ist, dass die Kommu- ne ein Netzwerk aufbaut, um unsere älter werdende Be- völkerung zu unterstützen und niederschwellig Hilfe zu vermitteln. Mit diesem Projekt würde die Kommune die notwendige fachliche Begleitung erhalten. Frau Honikel von der Caritas Bodensee-Oberschwaben wird das Projekt in der Sitzung vorstellen und auch Mög- lichkeiten der Kooperation bzw. Personalüberlassung erläutern. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Konzeption der Solidarischen Gemeinden im Landkreis Ravensburg zur Kenntnis und wird bis Mitte des Jahres 2022 ent- scheiden, ob die Teilnahme am Projekt beantragt wird. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel würden dann bei der Haushaltsplanung Beachtung finden. TOP 09 Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt - Baindt auf Bezuschussung der Re- novierungskosten der evangelischen Kirche in Baienfurt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Mit Schreiben vom 13.12.2021 beantragt die evangelische Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt einen Zuschuss zu den Kosten der Außenrenovierung der evangelischen Kirche in Baienfurt. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf 246.700 €. Be- antragt wird ein Zuschuss in Höhe von 8% dieser Kosten - 19.736 €. Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemeindeverwaltung Baienfurt gestellt. In der GR-Sitzung am 14.12.2021 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Bai- enfurt dieses Bauvorhaben mit einem Betrag in Höhe von 20.000 € bezuschusst. Bei diesem möglichen Zuschuss handelt es sich um eine freiwillige (außerplanmäßige) Leistung der Gemein- de Baindt. Es dürfte außer Frage stehen, dass sich die Gemeinde mit einem bestimmten Betrag beteiligt. Der Standort der Kirche (Baienfurt) sollte keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses haben, ebenso wenig wie die Anzahl der evangelischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. In der Gemeinde Baindt haben 2863 Bürgerinnen und Bür- ger die katholische Konfession, 919 die evangelische und 1593 sind konfessionslos. Zum Vergleich in der Gemeinde Baienfurt sind 3581 Bürgerinnen und Bürger katholisch, 1030 evangelisch und 2688 sind konfessionslos. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Kirchen- gemeinde St. Johannes Baptist zur Beschaffung ihrer Orgel einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € erhalten hat. Beschluss: 1. Der evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt wird für die Sanierung des Kirchengebäudes ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € gewährt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Kindergartenangelegenheiten - Antrag der ka- tholischen Kirchenpflege und des Waldorfkin- dergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kindergartenjahr 2022/2023 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräf- ten gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung ei- ner FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr ein- gereicht. Im Waldorfkindergarten wurde diese FSJ-Stelle im laufen- den Kindergartenjahr besetzt, im Kindergarten „St. Martin“ und im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ wurden keine geeigneten BewerberInnen gefunden. In der GR-Sitzung am 09. März 2021 wurde folgender Be- schluss gefasst: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergarten- jahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit be- sonderen Bedürfnissen, sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Baindt. Auch aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2018 beschlossen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergarten- jahr 2022/2023 je eine FSJ-Stelle besetzen. 2. Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten „St. Martin“ und den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. 3. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 11 Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtli- cher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg beschäftigen seit 01.11.2021 einen Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung. Die Kosten werden zu 33 1/3 auf- geteilt. Der Klimakoordinator ist in allen drei Belegenheits- gemeinden präsent. Die Anstellung erfolgt über die Gemeinde Baienfurt. Die Gemeinden werden, um die Umsatzsteuerpflicht (Ver- rechnung zu Ungunsten von Baindt und Berg) zu ver- meiden, noch strategische Überlegungen anstellen. Die Gemeinden erhoffen sich im Nachgang noch ein Schrei- ben des Bundesfinanzministeriums, welches eine Zu- sammenarbeit im Bereich von Klima-, Asylpolitik oder sonstigen hoheitlichen Bereichen bei der Personalge- stellung zwischen Kommunen untereinander von der Umsatzsteuer befreit. Die Kostenregelung wird über den öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt. Auf die zusätzliche Umsatzsteuer soll bei der Verrechnung nach Möglichkeit verzichtet werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Kooperationsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) über die gemeinsame Ausrichtung zu klimaneutralen Kommunalverwaltungen der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg zu. TOP 12 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwal- tungsgebührensatzung) Kämmerer Abele teilt mit: Die Verwaltungsgebühren wurden zuletzt am 10.09.2019 kalkuliert und geändert. Aufgrund weiterer Konkretisierungen der Tatbestände wurden vereinzelte Gebührensätze neu bewertet und kal- kuliert und im Hinblick auf die umsatzsteuerlichen Aus- wirkungen der Rechtsänderung des § 2b UStG auf die Gemeinde Baindt wurde ein Zusatz in die Verwaltungs- gebührensatzung aufgenommen. Beim Bürgerbüro gibt es zusätzlich eine Menge von Leis- tungen, für die Gebühren noch nach Landes- oder Bun- desrecht erhoben werden (Pässe, Ausweise, Standesamt usw.). Diese Gebühren sind nicht beeinflussbar. Bei den erlassenen Gebührenbescheiden handelt es sich in der Regel um Gebührenfestsetzungen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens innerhalb eines Gebühren- rahmens. § 11 Abs. 2 KAG ist zu beachten, wonach bei der Gebührenbemessung die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebühren- schuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu berück- sichtigen ist. Am 30.12.2015 ist das Landesinformationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach dem Gesetz haben Antragsberech- tigte gegenüber den informationspflichtigen Stellen im Anwendungsbereich einen Anspruch auf Zugang zu amt- lichen Informationen. Einfache Anfragen sind gem. Lan- desinformations-freiheitsgesetz in der Regel kostenlos. Erfordern Anfragen eine außergewöhnlich hohe Bear- beitungszeit, können auch höhere Gebühren verlangt werden. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sind Verwal- tungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter der Gemeinde angewiesen, vorab auf die Kosten hinzuweisen. Die Gemeinde übersendet der antragstellenden Person zunächst eine Information über die maximalen Kosten, falls diese 200 € voraussichtlich übersteigen werden. Der Antrag kann daraufhin aufrechterhalten oder kostenlos zurückgenommen werden. Kalkulation von Verwaltungsgebühren Allgemeine Verwaltungsgebühren Die Gebührensätze können entweder auf der Grund- lage der tatsächlich entstehenden Kosten oder nach pauschalierten Durchschnittswerten ermittelt werden. Bei der Gebührenkalkulation wurden Durchschnittswer- te der Verwaltungsvorschrift (VwV) -Kostenfestlegung und Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs- management (KGSt) angewandt. Da die KGSt Durch- schnittswerte in Entgeltgruppe 6 auf die kalkulierten Gebühren eher anwendbar sind, wurden diese berück- sichtigt. Das Thema Umsatzsteuer wird durch die Änderungen in § 2b UStG immer wichtiger. Wir müssen prüfen, ob wir für unsere Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. So- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 fern hoheitliche Tatbestände in einer Satzung verankert sind, steht die Umsatzsteuerpflicht außer Frage. Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstigen Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. Einzelne Gebühren- sätze wurden neu bewertet und kalkuliert. Beschluss: a) Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. b) Der Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistun- gen (Verwaltungsgebührensatzung) wird zugestimmt. c) Die Neufassung des Gebührenverzeichnisses der Sat- zung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) tritt zum 15.01.2022 in Kraft. TOP 13 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemein- deratssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl die Spen- dengeberin oder der Spendengeber als auch der Spen- denzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2021 ein paar Spenden für die För- derung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderin- nen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vor- wurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Fehlender Zugriff auf die Homepage der Gemeinde Es wurde mitgeteilt, dass es derzeit nicht möglich ist auf der Homepage der Gemeinde Baindt auf die Seite des Standesamts zu gelangen. b) Beschilderung Baindter Hof Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, die Be- schilderung zum Baindter Hof zu entfernen. c) Sporthalle Hallenbelag Da der Hallenboden der Sprothalle recht schmutzig ist wird sich die Verwaltung mit der Reinigungsfirma in Verbindung setzen. d) Sporthalle Duschennutzung Auf eine entsprechende Anfrage teilt Bauamtsleiterin Jes- ke mit, dass es nicht vorgesehen ist für das Ablegen von Seifen usw. im Duchbereich Halterungen anzubringen. e) Minispielfeld Es wurde mitgeteilt, dass der Belag des DFB-Mini- spielfeldes teilweise defekt ist. Ortsbaumeister Roth bemerkt, dass dies der Verwaltung bekannt ist. Die Firma Politan wird den Schaden zeitnah reparieren. f) Sportplatzbeleuchtung Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass am 30.11.2021 die Submission für die Beleuchtungsarbeiten stattgefun- den hat. Die Arbeiten beginnen im März 2022. g) Friedhofsglocke defekt Ortsbaumeister Roth berichtet, dass die Friedhofsglo- cke auf der Friedhofskapelle defekt ist. Die Verwaltung hat bereits ein Angebot zum Einbau einer neuen Glocke eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf 3.988,88 €. Den Kauf dieser neuen Friedhofsglocke wurde zugestimmt. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. Januar und Sonntag, 30. Januar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Januar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 30. Januar Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Februar 08.02. Gemeinderatssitzung SKH 19.02. Narrenbaumstellen DP 24.02. Befreien: Kindergärten, Rathaus, Heimsonderschule, Selige Irmgard 27.02. Narrenmesse Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Selbstformulierter Brief der Kindergar- tenkinder an die Raspler Liebe Raspler, wir lieben Euch! Ihr sollt nicht traurig sein, darum schrei- ben wir Euch einen Brief. Hört auf zu weinen, auch, wenn das Fest ausfällt. Trotzdem „a scheene Fasnet“ und Ihr sollt trotzdem alle fröh- lich sein. Wir vermissen Euch und wir freuen uns, wenn Ihr mal wieder in den Kindergarten kommt. Keine Sorge, bald wird Corona vorbei sein! Liebe Grüße von allen Kindern des Kindergar- tens St.Martin Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemein- deverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemein- deverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@ gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 12: Umgang mit Haushaltsgeräten Rund ein Drittel des privaten Stromver- brauchs fällt auf Hausgeräte zurück. In die- sem Bereich Energie zu sparen macht also nicht nur den Geldbeutel voller, sondern hat zusätzlich einen positiven Effekt auf den privaten Strom- verbrauch insgesamt. Waschmaschinen zum Beispiel sind heute unverzichtbar aber können bei falscher Nutzung viel Strom fressen. Hier gelten einfache Regeln zur effizi- enteren Nutzung: Immer eine volle Ladung waschen, nor- mal verschmutzte Wäsche nicht über 40 Grad waschen und wenn möglich ein Sparprogramm nutzen. Wäsche- trockner sollte man so selten wie möglich nutzen, denn Sie verbrauchen sehr viel Energie. Landkreis Ravensburg Corona Schutzimpfung: Angebot für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren ab Mittwoch, 26. Januar, 13 bis 18 Uhr, in der Argonnenhalle in Weingarten Ab Mittwoch, 26. Januar 2022 gibt es von 13 bis 18 Uhr in der Argonnenhalle in Weingarten mittwochs ein Impfan- gebot von Landkreis und Oberschwabenklinik für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren. Angeboten werden Erstimpfun- gen von Kinderärzten der Oberschwabenklinik, die Ter- mine für die Zweitimpfungen werden vor Ort vergeben. Unter www.rv.de/impfen können Termine vereinbart und weitergehende Informationen abgerufen werden. Neues Programmheft der Volkshochschule Weingarten ab 27. Januar 2022 erhältlich Das neue Semesterprogramm der Volkshochschule kommt bald Sommerlich und frisch erscheint kommenden Donners- tag, 27. Januar das neue Programm der Volkshochschule Weingarten. Rund 350 abwechslungsreiche und interes- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt- Klimakoordinator Herr Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 sante Angebote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich bereits jetzt für das Sommersemester an. Die VHS berücksichtigt selbst- verständlich die Corona-Lage und startet am 7. März in das neue Semester. Das bewährte Hygienekonzept wurde er- neut überprüft und Veranstal- tungsformate angepasst. So werden besonders in den wärmeren Monaten etliche Kurse an der frischen Luft stattfinden. Besondere Berücksichtigung finden zudem Themenberei- che wie nachhaltige Entwick- lung, globales Lernen und die Umweltbildung. So können die kleinen VHS-Gänger einen Nachmittag auf dem Bauernhof erleben, die erwachse- nen Teilnehmenden sich mit der E-Mobilität im Labor der RWU auseinandersetzen oder interessante Aspekte rund um Wetter und Klima erfahren. Wie immer gibt es Semesterhighlights: So bietet die VHS die ersten drei Etappen auf der Via Liguria ab Weingarten zum Erwandern an. Die Exkursionen führen dieses Mal u.a. nach Überlingen und in den Kanton St. Gallen und Oswald Burger wird sich in einer Lesung dieses Mal mit Maria Beig beschäftigen, die „bedeutendste literarische Chronistin des oberschwäbischen Lebens des vergan- genen Jahrhunderts“. Außerdem kann die VHS erneut Schwimmkurse für Kinder anbieten, sodass Anfänger (endlich) schwimmen lernen und Schwimmanfänger ihre Kenntnisse auffrischen können. Selbstverständlich wird auch die Fortbildungsreihe für Bürgerschaftlich Engagierte u. a. zu den Themen „Raus aus dem Corona-Tief“ und „DSGVO Update“ fortgeführt. Neue Vorträge beschäftigen sich mit dem Nachbarland Frankreich, dem Jemen, großen Opern der Musikge- schichte bzw. anderen geschichtlichen oder heimatkund- lichen Themen. Im Gesundheitsbereich gibt es neue Online-Yoga-Ange- bote u.a. speziell für Mamas, Lauf- und Mountainbikekur- se an der frischen Luft und kulinarische Veranstaltungen zu basischem Essen. Außerdem sind mehrere Stand-Up- Paddling-Kurse auf dem Bodensee im Programm. Deutschkursinteressenten können auch 2022 in Integra- tionskurse bzw. DeuFöV-Kurse einsteigen. Eine Beratung vorab ist weiterhin möglich. Auch bereits vorhandene Sprachkenntnisse können wie- der aufgefrischt werden. Ein Einstieg in Englisch, Franzö- sisch, Italienisch, Latein, Portugiesisch, Russisch oder Spa- nisch ist möglich! Neue Anfängerkurse gibt es in Englisch, Italienisch und Spanisch. Der berufliche Bereich hält vielfältige Angebote für Fach- und Führungskräfte bereit. Hier bieten wir auch gerne individuelle Angebote an. Fragen Sie einfach für Ihren Betrieb bei uns an. Anmeldungen sind ab Donnerstag, 27. Januar telefonisch über die Geschäftsstelle, per E-Mail, per Anmeldeformular oder selbstverständlich online möglich. Das Programm finden Sie ab dem Erscheinungstag auf der Homepage der VHS (www.vhs-weingarten.de) oder an den verschie- denen Auslagestellen in der Stadt Weingarten. Frei zu- gänglich sind dabei die Auslagen vor der Geschäftsstelle in der Heinrich-Schatz-Straße, vor dem Rathaus und vor dem Stadtmarketing in der Kirchstraße. Darüber hinaus liegt das neue Programmheft an der Bür- gertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus- Apotheke, in der Kreissparkasse, im CAP-Markt und im Feneberg für Sie bereit. Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 202 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen, bieten wir eine alternat Schulanmeldung für Klasse 5 an: Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Homepage bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch zu. Sie müssen uns spätestens bis 10. März die Anmeldeformulare und von der GS 3 und Blatt 4 zukommen lassen. Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung jederzeit möglich. Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, e weitere Informationen über und von unserer Schule. Andreas Lehle & Marius Vees - Schulleitung Achtalschule - Anmeldung Tel.: 0751 56960-10 Fax: 0751 56960-15 kontakt@achtalschule.de www.achtalschule.de Schulanmeldung Klasse 5 für das Schuljahr 2022/23 Herzliche Einladung zu individuellen Schulführungen oder digitalem Informationsaustausch Aufgrund der anhaltenden Kontaktbeschränkungen, bie- ten wir eine alternative Form der Schulanmeldung für Klasse 5 an: - Anmeldeformulare befinden sich auf unserer Home- page bzw. senden wir Ihnen auf Wunsch gerne auch zu. - Sie müssen uns spätestens bis 10. März die Anmelde- formulare und von der GS-Empfehlung Blatt 3 und Blatt 4 zukommen lassen. - Einzelgespräche, individuelle Schulführungen sowie digitaler Informationsaustausch mit der Schulleitung sind nach Anmeldung jederzeit möglich. - Eine Präsentation der Gemeinschaftsschule finden Sie auf unserer Homepage, ebenso viele weitere Informa- tionen über und von unserer Schule. Andreas Lehle und Marius Vees - Schulleitung - Gymnasium Weingarten stellt sich vor Verschiedene attraktive Angebote online Das Gymnasium Weingarten, die löwenstarke Schule der 6 Wege, stellt sich den Viertklässlern und ihren Eltern vor. Dazu gibt es verschiedene Angebote. Für die Kinder gibt es am 28.01. und am 04.02. um 15.00 Uhr den „Entde- ckernachmittag“, eine Kombination aus Live-Übertra- gung aus dem Schulhaus und Video-Einspielungen. Die Kinder erleben ein buntes Programm zu den Fächern und Angeboten - und sehen schon mal die eine oder ande- re Lehrkraft. Für die Eltern wird noch ein letztes Mal der Online-Elternabend angeboten. Dieser findet am 31.01. um 19.00 Uhr statt. Das Schulleitungsteam stellt die Pro- file und die Besonderheiten des Gymnasium Weingarten vor. Außerdem besteht ab jetzt die Möglichkeit, sich als Familie durch die Schule führen zu lassen. Den genauen Termin gibt es dann nach der Anmeldung. Bitte melden Sie sich zu allen Angeboten per Mail an, für die Entde- ckernachmittage und den Elternabend bitte spätestens am Tag vorher: poststelle@gym-weingarten.schule.bwl.de Beachten Sie auch unsere Homepage mit der Abteilung „Info Klasse 4“, wo Sie eine Zusammenstellung der wich- tigsten Punkte finden: www.gymnasium-weingarten.de Gewerbliche Schule Ravensburg stellt ihr Bildungsangebot online vor Die Gewerblichen Schule Ravensburg stellt ihr Bildungs- angebot in diesem Jahr corona-bedingt online vor. Das Technische Gymnasium präsentiert sich mit seiner drei- jährigen Aufbauform ab Klasse 11 und seiner sechsjäh- rigen Aufbauform ab Klasse 8. Die Zweijährige Berufs- fachschule Metalltechnik informiert über den Weg zum mittleren Bildungsabschluss. Die Einjährigen Berufsfach- schulen Druck- und Medientechnik, Elektronik, Fahrzeug- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 technik, Farbtechnik, Holztechnik und Metalltechnik stel- len ihre Unterrichtsinhalte vor und geben Einblicke in die jeweiligen Berufe. Die Fachschule für Technik und die Meisterschule für Schreiner zeigen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung auf. Ein Weg zum Erwerb der Fachhochschulreife eröffnet der Besuch des Einjährigen Berufskollegs zur Fachhochschulreife. Die Termine und die digitalen Zugänge zu den Online-Ver- anstaltungen sind auf der Homepage der Gewerblichen Schule Ravensburg (www.gsravensburg.de) angegeben. Weitere Informationen zum Bildungsangebot sowie über die Anmeldemodalitäten der verschiedenen Schularten finden sich auf der Homepage. Darüber hinaus steht die Schule auch telefonisch oder per Email für Fragen zur Verfügung. Anmeldeschluss für die verschiedenen Schularten ist in der Regel der 1. März 2022. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Ich will etwas machen mit Recht“ Experten-Chat am 2. Februar 2022 auf abi.de Ob vor Gericht, in der Kanzlei oder im Unternehmen: Vie- le Menschen entscheiden sich für einen Beruf im Bereich Recht. Welche Möglichkeiten es gibt und was dafür er- forderlich ist, klärt der nächste abi» Chat am 2. Februar 2022. Von 16 bis 17.30 Uhr beantworten die teilnehmenden Expertinnen und Experten alle Fragen zum Thema „Ich will etwas machen mit Recht“. War die Bundesnotbremse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verfassungskonform? Dürfen während eines Lockdowns Demonstrationen ohne Maskenpflicht stattfinden? Ist eine allgemeine Covid-Impfpflicht recht- lich möglich? Unsere aktuell bewegten Zeiten stellen auch Juristinnen und Juristen vor neue Herausforderungen. In einer unübersichtlichen Lage sorgen sie mit ihrer Expertise für (Rechts-)Sicherheit – was nicht immer ganz einfach ist. Eines ist jedoch klar: Über Langeweile können sich die wenigsten Rechtswissenschaftler/innen beschweren. Die Arbeit mit Paragrafen reizt offenbar viele junge Men- schen: 119.285 Studierende der Rechtswissenschaft zählte das Statistische Bundesamt im Wintersemester 2020/21. Zehn Jahre zuvor waren es lediglich 92.577. Sie widmen sich einem lernintensiven Studium, das ihnen gerade in Prüfungsphasen einiges abverlangt. Wer tapfer bis zum Ende durchhält, wird mit guten Chancen auf dem Arbeits- markt belohnt: Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt Arbeitslosigkeit für Juristinnen und Juristen nur ein Randphänomen dar. Die berufsspezifische Arbeitslosen- quote lag 2020 bei gerade mal 2,4 Prozent. Es muss nicht unbedingt ein Studium sein ... Nicht jede*r, der*die sich für Gesetze interessiert, strebt ein reines Jurastudium an. Die Hochschulen bieten auch viele Schnittstellen-Studiengänge an, etwa Informationsrecht, Medienrecht oder International Business Law. Wer eine Ausbildung bevorzugt, kann zum Beispiel Notarfachan- gestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Sozial- versicherungsfachangestellte/r werden. Welche Möglichkeiten es gibt, klärt der nächste abi» Chat am 2. Februar 2022. Von 16 bis 17.30 Uhr dreht sich al- les ums Thema „Ich will etwas machen mit Recht“. Die teilnehmenden Expertinnen und Experten beantworten Fragen wie: Wie gelingt die Zulassung zum Jurastudium? Was muss man dafür mitbringen? Welche Berufe können später ergriffen werden? Welche Alternativen können sinnvoll sein? Auch die Redakteurinnen und Redakteure von abi» werden sich Zeit für die Chatter*innen nehmen. Alle Fragen und Antworten im Chatprotokoll Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat.abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Cha- traum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebe- nen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chat- protokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi» Portal veröffentlicht wird. Mehr Infos zum Chat finden sich unter https://abi.de/interaktiv/chat. Landkreis Ravensburg Inklusionstage 2022: Machen Sie mit und registrieren Sie Ihre Veranstaltung Vom 5. Mai bis 15. Mai 2022 werden im Landkreis Ra- vensburg die Inklusionstage 2022 stattfinden. Diese Aktionstage sind eine Initiative von INIOS (Inklusion in Oberschwaben) und der Stabsstelle Sozialplanung (Fach- bereich Inklusion). Die Inklusionstage werden 2022 zum ersten Mal stattfinden. Die Initiatoren möchten damit die Auseinandersetzung mit Themen rund um die Inklusion und Vielfalt befördern sowie die Vielfalt der Menschen im Landkreis Ravensburg wertschätzen. Zwischen dem 5. und 15. Mai 2022 sind verschiedene in- klusive Aktivitäten im gesamten Landkreis Ravensburg geplant. Bisher angemeldet sind zum Beispiel Vorträge von Experten und Expertinnen in eigener Sache, Work- shops zu verschiedenen Themenbereichen, Lesungen und Ausstellungen, Diskussionsrunden oder Kreativkurse. Sehr gerne nehmen die Initiatoren weitere Veranstaltungen auf, die inklusiv sind sowie während des Aktionszeitrau- mes im Landkreis Ravensburg stattfinden. Haben Sie Interesse als Veranstalter/in bei den Inklusi- onstagen 2022 dabei zu sein? Dann registrieren Sie Ihre Aktivität(en) noch bis zum 28. Januar 2022 im Buchungs- portal. Ihre Veranstaltung können Sie im hier hinterlegten Formular eintragen, damit wir im Nachgang Kontakt zu Ihnen aufnehmen können. Wir laden alle Interessierten ein, sich an den Inklusions- tagen 2022 zu beteiligen. Weitere Informationen zu den Inklusionstagen 2022 sind auf www.rv.de/inklusionstage2022 zu finden. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Januar – 06. Februar 2022 Gedanken zur Woche Wenn die Erde atmet, leben wir; Wenn sie ihren Atem anhält, sterben wir. Khalil Gibran Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Samstag, 29. Januar 18.30 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 30. Januar - 4. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Sieglinde Kösler, Christine und Wendelin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov) Dienstag, 01. Februar 07.50 Uhr Baindt Schülergottesdienst Mittwoch, 02. Februar - Darstellung des Herrn (Lichtmess) 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier mit Blasiusse- gen und Kerzenweihe (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Familie Merk, Familie Asberger, Familie Gisi) 19.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier mit Blasiussegen und Kerzenweihe (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 03. Februar 07.45 Uhr Baienfurt Schülergottesdienst Freitag, 04. Februar 0 8.30 Uhr Baindt Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Eugen Maier, Josef Gresser) Samstag, 05. Februar 18.30 Uhr Baindt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Magdalena und Clemens Braunagel mit Angehörigen, Eli- sabeth und Hans Hartusch, Eu- gen Haug, Wilma Hoffmann) Sonntag, 06. Februar - 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Maske! Personen mit Krankheitssympto- men dürfen nicht mitfeiern. Neue Regelung zum Tragen von Masken im Gottes- dienst und zum Gemeindegesang. Liebe Gemeindemitglieder, ab sofort gilt folgende Rege- lung zum Tragen von Masken im Gottesdienst. In der aktuellen Alarmstufe II des Landes Baden-Würt- temberg sind die Gottesdienstbesucher (ab 18. Jahren) in geschlossenen Räumen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen oder die einen vergleichbaren Standard erfüllt wie etwa KN95, N95, KF94 oder KF95. Für Personen zwischen 6 und 18.Jahren gilt wie bisher die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- sen-Schutzes. Dadurch soll insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt geboten werden. Wir bitten dies zu beachten und danken für ihre Unter- stützung. Gemeindegesang Das gemeinsame Singen ist in geschlossenen Räumen nur im begrenzten Umfang möglich. Die musikalische Mitgestaltung übernehmen weiterhin Chorgruppen Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erst- kommunionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss ein- malig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Die Katholische Kirchengemeinde Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab sofort eine/n staatl. anerkannte/n Erzieher/in als Gruppenleitung für den Kindergarten (82% Beschäftigungsumfang) Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bei: Katholisches Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr.4, 88353 Kißlegg, z.Hd. Nicole Ellinger oder an nellinger@kvz.drs.de. Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter unter Tel. 07502 2678 oder auf www.kiga-stmartin-baindt.de/ Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jes 60,2 Sonntag, 30. Januar Letzter Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Mittwoch, 02. Februar 15.00 - 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Sonntag, 06. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30 In allen Gottesdiensten müssen Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen. Gedanken zum Wochenspruch Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit er- scheint über dir. Momente, in denen mir ein Licht aufgeht und ein Mensch oder eine Situation von einem Augenblick auf den ande- ren in einem ganz anderen Licht erscheint. Solche Momente sollte es ruhig öfter geben, wird jetzt jemand denken. So ging es auch den drei Jüngern, die mit Jesus auf ei- nem Berg erlebt haben, dass er wirklich der ist, auf den sie ihre ganze Hoffnung gesetzt haben. Diesen lichten Augenblick hätten sie am liebsten für im- mer festgehalten. Aber Jesus steigt mit ihnen nach dem Gipfelerlebnis wieder hinunter in den Alltag. Hier soll sich bewähren, was Gott versprochen hat; hier gilt es, auf Jesus zu hören und durch ihn zu erleben, wie immer klarer wird, worauf es im Leben ankommt - Tag für Tag - unterwegs mit ihm. Gottes Segen dazu! - Ihr Pfr. Martin Schöberl _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, wir freuen uns, euch wiederzu- sehen. Jeden Sonntag von 10.30 - 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Gemeinde- haus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! _________________________ Ehejubiläum Sie feiern 2022 ein Ehejubiläum und freu- en sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. _________________________ Stellenausschreibungen Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de _________________________ Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Was macht Trauer mit Menschen? Der Tod gehört zum Leben. So leicht gesagt und doch so schwierig, wenn die Situation tatsächlich eintritt. Der Verlust eines Nahestehenden und der Prozess des Trauerns berührt den Menschen als Ganzes: geistig, körperlich, seelisch. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Trauer wird dabei sehr individuell vom Einzelnen erlebt, sie braucht Raum und Zeit und stellt immer eine Heraus- forderung an sich selbst, aber auch der Mitmenschen dar. Was ist Trauer und welche individuellen Ausdrucksformen von Trauer gibt es? Gibt es ein richtiges Trauern? Wie kann ich selbst mit meiner Trauer oder mit trauernden Menschen umgehen? Dies sind Themen, die in diesem Vortrag vorgestellt werden. Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Termin: Donnerstag, 03.2.2022, 19 Uhr Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehauses, Abt-Hyllerstraße 17, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Bei dieser Veranstaltung gilt die 2G+ Regel, bitte bringen Sie einen aktuellen negativen Test mit. _________________________ Jahresausstellung „Seht her, was in euch steckt...“ muss leider ausfallen Die für den 29. und 30. Januar 2022 geplante Jahresausstellung „Sehr her was in uns steckt...“ kann leider coronabedingt nicht stattfinden. Nun haben wir schon zwei Jahre in Folge keine Ausstellung der beim Kreativen Montag entstandenen Werke und hoffen ganz fest darauf, diese zu einem anderen Zeit- punkt nachholen zu können. Wir schauen zuversichtlich nach vorn. Bleibt bis dahin alle gesund. Für das KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 09.30 Uhr und um 12 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdiens- te finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygie- neauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Taekwondo Baindt e.V. Neue Selbstverteidigung in Baindt TKD-Baindt gratuliert Alfred Manthei zum Meistergürtel in TKDD Erstmals in Deutschland Taekwondo Defense Taekwondo Defense ist eine realistische, moderne Selbst- verteidigung, die von Kampfsportlern ebenso wie von Polizei und Militär (zum Beispiel in Südkorea und Mexiko) trainiert und angewendet wird. Im Gegensatz zu anderen Selbstverteidigungs-Stilen nutzt Taekwondo Defense ge- zielt Taekwondo-Techniken. Vom 08.01. - 15.01.2022 fand in Sindelfingen die Vorstel- lung eines neuen Selbstverteidigung Systems stand. Vom Taekwondo Baindt e.V. konnten zwei Trainer noch Plätze ergattern, die aufgrund von Corona und hoher Nachfrage sehr schnell vergeben waren. Das Taekwondo Defence System (TKDD) basiert wie der Name schon sagt auf Grundlagen des eigentlichen Taekwondo, behandelt aber nur den Selbstverteidigungs- part und unterscheidet sich grundlegend von der Stan- dard-Selbstverteidigung im Taekwondo und wird unter anderem von Koreanischen Spezialeinheiten und der Mexikanischen Polizei genutzt. Die Trainer und Taekwondo-Sportler Alfred Manthei und Frank Bania konnten bei dem Präsidenten und Entwickler des TKDD-Systems, Großmeister Eunseob Kim, grundle- gende Techniken und Bewegungsabläufe lernen. Herr Manthei konnte sogar in diesem neuen System die Trainer-C Lizenz und den Meistergürtel erlangen. Somit freut sich der Taekwondo Verein Baindt sein Reper- toire zu erweitern und es im Training anbieten zu können. Volleyball LJ Baindt Toller Auftakt für die Rückrunde für VLJ Baindt 1 Einen fulminanten Start ins neue Jahr leg- te die erste Mannschaft der VLJ Baindt am vergangenen Sonntag, 23.01.2022, in Ulm hin. Der erste Spieltag der Rückrunde startete mit einem Spiel der Gastgeber gegen SV Jedesheim. Nach diesem Drei-Satz-Spiel zugunsten von Ulm, versuchten auch die Baindter die Mannschaft aus Jedesheim in ihre Schranken zu weisen. Im ersten Satz gelang dies mit 25:21 auch noch sehr gut. Allerdings kämpfte sich der SV Jedes- heim im zweiten Satz mit 21:25 zurück und konnte letzt- endlich auch den letzten Satz für sich entscheiden (20:25). Umso beeindruckender war die Leistung der Volleyball Landjugend Baindt als sie mit 25:9 die Ulmer vom Feld fegten. Zwar kam im zweiten Satz etwas mehr Gegenwind auf, doch wenn Baindter einmal Siegesluft geschnuppert haben, lassen sie sich diesen nicht mehr nehmen (25:22). Die insgesamt vier Punkte katapultieren die VLJ Baindt auf einen souveränen 4. Platz in der Tabelle. Die zweite Mannschaft tritt diese Woche im Pokalspiel gegen Oberteuringen an. Zum Zeitpunkt des Redaktions- schlusses war noch kein Ergebnis bekannt - aber eigent- lich steht einem Sieg nichts im Wege! Auf geht’s! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Weihnachtsgewinnspiel 2021: Hauptgewinn 1250 EUR E-Bike Gutschein von Zweirad Schützbach geht in diesem Jahr nach Baienfurt Am 14. Januar war es soweit, das Weihnachtsgewinnspiel 2021 fand mit der Ziehung der Gewinner, dieses Jahr lei- der wieder Corona bedingt im kleinen Kreis, statt. Es haben über 1700 gestempelte Kärtchen ihren Weg in die Lostrommel gefunden. Der Hauptpreis, ein 1250 Euro- Gutschein, ging nach Baienfurt. Herzlichen Glückwunsch an Herrn Richard Haller! Auch in diesem Jahr wurden die Preise größtenteils auf Einkaufs-Gutscheine beschränkt, da wir damit den ortsan- sässigen Handel und die Gastronomie unterstützen möch- ten. Es sind aber auch ein paar schöne Sachpreise dabei. Der 1. Preis wurde von unseren Mitgliedern, dem Zwei- radhaus Schützbach, der Spedition DACHSER, der Firma Ackermann Spülmaschinen, Graf & Riss Baumaschinen und der VR Bank Ravensburg-Weingarten eG sowie dem WBB gesponsert. Viele weitere attraktive Preise und Gutscheine, wurden von weiteren Mitgliedern bereitgestellt. Ganz herzlichen Dank allen Betrieben, die das Weihnachtsgewinnspiel mit ihren Spenden und Gutscheinen unterstützen! Das Weihnachtsgewinnspiel ist für den Einzelhandel in Baienfurt und Baindt eine wichtige Aktion - auch in die- sem Jahr mehr denn je. Deshalb auch ein großer Dank an alle Kunden, die mit ihrem Einkauf, die vielen Kärtchen gesammelt haben und herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner. Wir wünschen viel Freude mit den Preisen! Liste der Gewinner Weihnachtsgewinnspiel 2021 Preisspender Preis Gewinner Graf & Riss - Bau- maschinen Zweirad Schützbach Ackermann Spül- maschinen VR Bank Ravens- burg-Weingarten Dachser SE WBB E-Bike Gutschein: 1.250€ Haller, Richard Autohaus Ebner Wochenende: Kia EV6 Hochfeld, Wolfgang WBB WBB-Gutschein 100 € Weiß, Josefine Lindel+Zeller 50 EUR Haus-Gutschein Gindele, Fine Lindel+Zeller 50 EUR Haus-Gutschein Jakob, Charlotte Lindel+Zeller 50 EUR Haus-Gutschein Härtel, Evelin Metzgerei Brenner 50 EUR Haus-Gutschein Geggier, Mirjam Metzgerei Brenner 50 EUR Haus-Gutschein Bleicher, Bianca D+R Modellbau 30 EUR Haus-Gutschein Ferbasz, Inge D+R Modellbau 30 EUR Haus-Gutschein Luci, Carmen Hubertus Apotheke 30 EUR Haus-Gutschein Späth, Paula Achtal Apotheke 30 EUR Haus-Gutschein Ammelick, Julia More4Less 25 EUR Haus-Gutschein Grabherr, Marion More4Less 25 EUR Haus-Gutschein Hämmerle, Inga More4Less 25 EUR Haus-Gutschein Walter, Renate More4Less 25 EUR Haus-Gutschein Balle, Martina Frisör Geng 25 EUR Haus-Gutschein Damoune, Rolf Frisör Geng 25 EUR Haus-Gutschein Wirth, Karlheinz Frisör Geng 25 EUR Haus-Gutschein Spieß, Thea Frisör Geng 25 EUR Haus-Gutschein Scheufele, Anke Juwelier Jerg 25 EUR Haus-Gutschein Leiprecht, Heidi Juwelier Jerg 25 EUR Haus-Gutschein Uhland-Rieder, Annemarie Anne Hagen 30 EUR Haus-Gutschein Schlegel, Tatjana Anne Hagen 30 EUR Haus-Gutschein Wenk Haußmann Heizung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Seufer, Jeanette Haußmann Heizung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Lang, Doris Haußmann Heizung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Munz, Paula Haußmann Heizung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Hahn, Günter Die Gewinner wurden bereits telefonisch kontaktiert. Lei- der haben wir nicht alle erreichen können um vorab über den Gewinn zu informieren. Die Preise können ab sofort bei der Firma Graf & Riss Bau- maschinen - Kartonstraße 8 in Baienfurt, abgeholt werden. Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung von Ravensburg über das Himmelsleiterle nach Weissenau Treffpunkt Dienstag, 01.02.2022 um 13.00 Uhr am Konzerthaus Ravensburg oder 12.30 Uhr Bushaltestelle Charlottenplatz Weingar- ten zum Frauentor RV Gehzeit 3,0 Std., 10 km, Einkehr nach der Wanderung, falls gewünscht. Gute Schuhe, Stöcke, Getränk und kleines Vesper werden empfohlen. Bitte die aktuellen Pandemie-Regeln beachten. (Nach- weis 3G) Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung ab 28.01.22 bei WF M. Selimi, Tel. 0751/21981 Gäste sind willkommen. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK gehört mit seinen bundesweit 2,1 Millionen Mit- gliedern und über 245.000 Mitglie- dern im Südwesten zu den größten Sozialverbänden in Bund und Land. Er ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als unabhängige Interessen- vertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebe- dürftigen und pflegenden Angehörigen, Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern setzt sich der VdK für die sozialen Belange dieser Menschen ein. Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen. VdK OV Weingarten Über 16 Millionen Euro erstritten! • Sozialverband VdK Baden-Württemberg erzielt 2021 neuen Rekord an Nachzahlungen • VdK-Rechtsberatung vermehrt in Anspruch genom- men, Jahresstatistik zeigt den erfolgreichen Einsatz In rund 12.000 Widerspruchs- und Klageverfahren sowie Berufungen erstritt der Landesverband Baden-Würt- temberg im vergangenen Jahr vor den Sozialgerichten Nachzahlungen für VdK-Mitglieder in Höhe von 16.223.951 Euro. Auch bei über 3.000 Erstanträgen wurde der Sozial- verband VdK tätig und konnte erfolgreich Leistungen über 900.000 Euro beantragen. In Gesamtsumme kamen somit mehr als 17 Millionen Euro für VdK-Mitglieder zusammen. Mit ca. 70 Prozent sind deutlich mehr als Zweitdrittel der Ratsuchenden nach der Abgabenordnung hilfsbedürf- tig. Insgesamt benötigten 16.322 VdK-Mitglieder Rat und Hilfe im Sozialrecht. „Der erfolgreiche Einsatz für unsere Mitglieder zeigt, wie wichtig unsere Arbeit ist“, erklärt Hans-Josef Hotz mit Blick auf die Jahresstatistik. „Noch nie konnten wir so viele Nachzahlungen erstreiten wie im Jahr 2021. Das sind Leistungen, die unseren Mitgliedern vom Gesetz her zustehen, jedoch erst einmal von den Leistungsträgern abgelehnt werden.“ Der Landesverbandsvorsitzende er- gänzt weiter: „Generell beobachten wir, dass immer mehr VdK-Mitglieder unsere Beratung in Anspruch nehmen. Das ist kein gutes Zeichen, die Ungleichheit in unserer Gesellschaft nimmt leider weiter zu.“ Das verdeutlichen auch die Mitgliedszahlen: So verzeich- net der VdK-Landesverband mit 245.000 Mitgliedern zum Jahreswechsel einen neuen Rekord – ein Zuwachs von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Jahresstatistik allein bildet den ganzen Erfolg des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg jedoch nicht ab. „Die Nachzahlungen sind generell vom Sachgebiet abhängig“, erklärt Hotz. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten auch Verfahren nach dem Sozi- algesetzbuch IX. Hier geht es dann zum Beispiel um eine Erhöhung des Grades der Behinderung. Ebenso werden bei erfolgreich bewilligten Rehabilitationen keine Nach- zahlungen erwirkt. Dennoch ist es für unsere VdK-Mit- glieder ein wichtiger Erfolg, der sich jedoch nicht in der Nachzahlungsstatistik niederschlägt.“ Mit 35 VdK-Beratungsstellen für Sozialrecht ist der Sozi- alverband VdK in ganz Baden-Württemberg vertreten. In der eigenen Sozialrechtsschutz gGmbH beraten und unterstützen 150 Mitarbeitende, davon über 50 Volljuris- tinnen und –juristen, die VdK-Mitglieder bei Streitfällen mit der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- sowie der Rentenversicherung. Sozialverband VdK Baden-Württemberg – Pressestelle Stand 18.Januar 2022 Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg informiert Liebe Mitglieder, leider ist es uns zur Zeit nicht möglich, unseren beliebten VdK-Kaffeetreff abzuhalten, siehe E-Mail von unserem Landesverband in Stuttgart. Bitte haben Sie Verständ- nis dafür. Die mit der neuen Variante des Corona-Virus „Omik- ron“ einhergehende extreme Zunahme der Erkrankun- gen zwingt uns leider wieder zu höchster Vorsicht. Aus diesem Grund hat der Geschäftsführende Landesver- bandsvorstand am 18. Januar 2022 beschlossen, dass bis Ende Februar 2022 in allen Verbandsstufen keine Präsenzveranstaltungen mehr durchgeführt werden sollen. Wir empfehlen Ihnen dringend, auch auf Vor- standssitzungen zu verzichten. Beratungen bzw. Einzelgespräche können unter Einhal- tung aller Hygieneregeln sowie der 2G Regel (nur mit frisch Geimpften und frisch Genesenen, bei 2-Fach geimpften, deren zweite Impfung länger als drei Monate her ist, nur mit tagesaktuellem Antigentest) weiter stattfinden. Wir gehen zusammen mit den uns beratenden Experten davon aus, dass wir ab Mitte Februar 2022 die Situation neu beurteilen können. Sollten Sie keine weiteren Informa- tionen erhalten, können Sie ab Anfang März 2022 wieder Veranstaltungen in Präsenz durchführen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schärer Landesverbandsgeschäftsführer Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg Was sonst noch interessiert Landkreis Ravensburg Vortragsreihe zur Tierwohlinitiative geht in die zweite Runde - Online Veranstaltung zur tiergerechten Gestaltung von Fressplatz und Tränken Die Vortragsreihe zur Tierwohlinitiative des Landkreises Ravensburg geht in die zweite Runde. Am 15. Februar 2022 um 20 Uhr bietet das Landwirtschaftsamt eine kostenfreie online Veranstaltung zum Thema „Tiergerechte Gestal- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 tung von Fressplatz und Tränken - häufige Schwachstel- len und Verbesserungsmöglichkeiten“ an. Linda Weigele, Beraterin der Tierwohlinitiative Landkreis Ravensburg spricht über Ihre Erfahrung und stellt anhand praktischer Beispiele Lösungen zur Verbesserung dieser Themenbereiche vor. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Den Anmeldelink für die online-Veranstaltung finden Sie am 15. Februar 2022 auf unter www.rv.de/landwirtschaftaktuell . Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Link per E-Mail an la@rv.de anzufordern. Landkreis Ravensburg Online-Vortrag zum Thema „Agrophotovoltaik- eine Chance für die Landwirtschaft?“ am 8. Februar um 13:30 Uhr Der Verein landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e.V. veranstaltet am Dienstag, den 8. Fe- bruar 2022 um 13:30 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema „Agrophotovoltaik“. Agrophotovoltaik vereint Lebensmittel- und Stromerzeu- gung. Durch die Installation von Solaranlagen auf Land- wirtschaftlichen Flächen soll sowohl einer Reduktion des Flächenverbrauchs, als auch dem Ausbau Erneuerbarer Energien Rechnung getragen werden. Informationen zum aktuellen Stand der technischen Ent- wicklung von Agrophotovoltaik erhalten die Teilnehmen- den von Fabian Neu, Projektentwickler der BayWa r.e. Außerdem berichtet Nicolai Zwosta, geschäftsführender Vorstand der Solverde Bürgerkraftwerke Energiegenos- senschaft eG, über die praktische Umsetzung von Pro- jekten, die auch auf Grünland möglich sind. Interessierte sind herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen mit Angabe der Mailadresse unter LA@rv.de. Kurz vor der Veranstaltung wir der Zu- gangslink übermittelt. Auch eine telefonische Anmeldung unter 0751/85-6010 ist möglich. Tagesmütter gesucht - Nächster Vorbereitungskurs startet im März in Weingarten Das Jugendamt Ravensburg und die regionalen Vermitt- lungsstellen für Kindertagespflege bieten im März 2022 einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesvä- ter in Weingarten an. Der Kurs findet an fünf Freitag- nachmittagen und an drei Samstagen von März bis April statt. Die Teilnehmer werden umfassend auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, erzieherische Erfahrungen und die Bereitschaft, diese durch Qualifizierung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 11.03.2022 von 14 bis 18 Uhr in Weingarten. Die Qualifizierung wird kosten- frei angeboten. Eine Anmeldung beim Jugendamt Ra- vensburg unter m.dittus@rv.de ist erforderlich. Anmel- deschluss ist der 25.02.2022. Drei regionale Vermittlungsstellen stehen im Landkreis Ravensburg für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Syl- via Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, -18 E-Mail tagesmuetter vermittlung-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de und in der Region Nordwest beraten Christine Leierseder und Dagmar Soherr, Telefon 07524/401168-12, -13 E-Mail tagesmuettervermittlung-bw@caritas-bodensee- oberschwaben.de. Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kinderta- gespflege wird im Landkreis Ravensburg in Kooperation von Landratsamt Ravensburg, Caritas Bodensee-Ober- schwaben und Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Information über die Tätigkeit als Tagemutter und Tagesvater: Tagesmütter und Tagesväter betreuen Kinder in ihren eigenen Familien und unterstützen damit Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In enger Zusammen- arbeit mit den Eltern übernehmen sie in dieser Zeit die Förderung und die Erziehung der ihnen anvertrauten Kin- der. Die Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, aber vor allem für die unter Dreijährigen bietet sich diese sehr familiäre Betreuung an. Schwäbischer Heimatbund Denkmalschutzpreis für private Eigentümerausge- schrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Ba- dische Heimat loben zum 37. Mal den Denkmalschutzpreis Baden-Württembergaus. Dieser stellt die denkmalge- rechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000Euro belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt. Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nichtzwingend unter Denkmalschutz stehen Der Preis unter der Schirmherrschaft von Ministerin Nicole Razavi will die Vielfalt und Besonderheiten der Baukultur in Baden-Württemberg sowie das Engagement zu de- ren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stil- prägenden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury wür- digt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie mög- lichbewahrt wurde. Das schließt zukunftsweisende und beispielhafte Umnutzungen oder moderne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht einfügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Hei- matbundes und Mitglied der Fachjury. Neben dem Geld- preis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2022. Weitere In- formationen sowie die Broschüre mit allen notwen- digen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2023 statt. Schwaben International Aufruf zur Gastfamiliensuche: Internationaler Schüleraustausch Hoppla, trotz Co- rona? Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Men- schen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen sind gegen Covid-19 und Ma- sern geimpft. Die Partnerschulen möchten, dass die Gast- eltern gegen Covid-19 geimpft sind. El Salvador Familienaufenthalt: 03. April - 17. Juni 2022 Nummer 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Deutsche Schule San Salvador 30 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Brasilien Familienaufenthalt: ca. 21. Juni - ca. 16. Juli.2022 Pastor Dohms Schule, Porto Alegre 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 13 - 15 Jahre Chile Familienaufenthalt: ca. 22. Juni - ca. 29. Juli.2022 Deutsche Schule, Valdivia 40 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre - Austauschprogramme auf Gegenseitigkeit - Gruppen-Aufenthalte in Chile und Peru im Sommer 2022 - Möglichkeit zuerst zum Auslandsaufenthalt zu reisen - Individuelle Aufenthalte in Brasilien und El Salvador möglich Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 - 23729-13, Fax 0711 - 23729-31, schueler@schwaben-international.de http://www.schwaben-international.de/schueleraustausch/ Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Was macht Trauer mit Menschen? Der Tod gehört zum Leben. So leicht gesagt und doch so schwierig, wenn die Situati- on tatsächlich eintritt. Der Verlust eines Nahestehenden und der Prozess des Trauerns berührt den Menschen als Ganzes: geistig, körperlich, seelisch. Trauer wird dabei sehr individuell vom Einzelnen erlebt, sie braucht Raum und Zeit und stellt immer eine Herausforderung an sich selbst, aber auch der Mitmenschen dar. Was ist Trauer und welche individuellen Ausdrucksformen von Trau- er gibt es? Gibt es ein richtiges Trauern? Wie kann ich selbst mit meiner Trauer oder mit trauernden Menschen umgehen? Dies sind Themen, die in diesem Vortrag vor- gestellt werden. Referentin: Dorothea Baur, Leitung des Ambulanten Hospizdiens- tes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatz- qualifikation Termin: Donnerstag, 03.2.2022, 19 Uhr Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehauses, Abt-Hyllerstraße 17, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Bei dieser Veranstaltung gilt die 2G+ Regel, bitte brin- gen Sie einen aktuellen negativen Test mit. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Aus der Ablage in den Reißwolf Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fris- ten beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab Januar 2022 ein großer Teil der auf- bewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. Allerdings sollte nicht alles was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Rei- he von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bi- lanzen und sonstige zu führende Bücher 10 Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen 10 Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder ab- gesandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grund- sätzlich 6 Jahre lang aufgehoben werden, teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit. Die Aufbewah- rungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalender- jahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Geschäftsbrief abgesandt oder empfangen wurde. Zu Beginn des Jahres 2022 können Unternehmer daher folgende Unterlagen entsorgen: • Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2011; • Inventare, die bis 31.12.2011 oder früher aufgestellt worden sind; • Jahresabschlüsse, die bis zum 31.12.2011 oder früher aufgestellt worden sind; • Buchungsbelege aus dem Jahr 2011 und älter; • empfangene Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum 31.12.2015 oder früher eingegangen sind; • Durchschriften abgesandter Handels- bzw. Geschäfts- briefe, die bis zum bis 31.12.2015 oder früher abgesandt wurden. Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, brau- chen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Lediglich für Spendenbescheinigungen gibt es eine kurze Aufbe- wahrungspflicht. Sie müssen bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids auf- bewahrt werden. Fertigt der Steuerzahler seine Steuer- erklärung mit ElsterOnline an, so muss er die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Bestandskräftig wird der Steuerbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist. Steuerzahler, deren Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und sonstigen Ein- künften) in der Summe mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Eine besondere Vorschrift gibt es im Umsatzsteuerrecht. Danach müssen Rechnungen, die für Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück ausgestellt werden, zwei Jahre lang vom Mieter oder Hausbesitzer, auch wenn er eine Privat- person ist, aufbewahrt werden. Neben den steuerlichen Aufbewahrungsfristen sollten Rechnungen oder Quittungen auch aus zivilrechtlichen Gründen aufbewahrt werden. Mit diesen Belegen lassen sich im Streitfall Verjährungsfristen oder Gewährleistungs- rechte besser nachweisen. Ein kostenloser Kurzratgeber mit den Aufbewahrungs- fristen für bestimmte Dokumente kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 0 76 77 78 be- stellt werden. Jetzt bestellen: Steuererklärung für Senioren 2021 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bietet kos- tenlosen Ratgeber an Mehr als fünf Millionen Rentner müssen mittlerweile eine Steuererklärung abgeben. Tausende rutschen jedes Jahr neu in die Steuerpflicht. Wer aber muss überhaupt eine Steuererklärung einreichen – und geht das noch auf Pa- pier oder nur noch elektronisch? Viele Senioren fragen sich das, zumal die Finanzämter die Formulare für die Steuererklärung nicht mehr automatisch Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 verschicken. Antworten auf diese und viele anderen Fra- gen rund um die Steuererklärung gibt der brandneue Rat- geber „Steuererklärung für Senioren 2021“, den der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg kostenlos anbietet. In diesem aktualisierten und komplett überarbeiteten Ratgeber wird unter anderem erklärt, welche Formulare die Senioren ausfüllen, welche Belege sie dem Finanzamt vorlegen und bis wann sie ihre Unterlagen einreichen müssen. Die Broschüre beschreibt auch, in welche Anlage Renten einzutragen sind, welche Abzugsmöglichkeiten es gibt, wie Rentenerhöhungen steuerlich behandelt werden und was zu tun ist, wenn der spätere Steuerbescheid feh- lerhaft sein sollte. Zudem bietet der BdSt Baden-Württemberg den kos- tenfreien Versand der wichtigsten Steuerformulare an. Denn die Finanzverwaltung gibt für Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre unterschiedliche Formularsät- ze heraus. Bestellt werden können der kostenlose Ratgeber „Steuerklärung für Senioren 2021“ sowie die Formu- larsätze für Senioren beim Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg telefonisch unter der gebührenfrei- en Rufnummer 0800 0 76 77 78. Alte Kirche Mochenwangen Das Ponticelli Ensemble spielt „Back in Black“ in der Alten Kirche Mochenwangen Das Ponticelli Ensemble aus Aulendorf eröffnet am 29. und am 30. Januar 2022 um jeweils 17.00Uhr das Kultur- jahr mit seinem neuen Programm „Back in Black“. Erst- mals seit Beginn der Pandemie kann das Ensemble seine Zuhörer wieder in das neue Jahr geleiten und mit seiner unverwechselbaren Musik begeistern. Mit Streichinstrumenten, Piano und Percussion entführt das Ensemble in die vielfältige und inspirierende Welt aus verschiedenen Epochen. Auf dem Programm stehen klassische Stücke von Edvard Grieg, Wolfgang Amadeus Mozart, Piotr Illjitsch Tschai- kowski und Antonín Dvořák , modernere Arrangements wie der Rockklassiker „Radioactive“ von der Band Ima- gine Dragons, als auch feurige, romantische Stücke von Florian Hermann und Charles Aznavour. Wegen der geringeren zulässigen Besucheranzahl findet das gleiche Konzert an zwei Tagen - sowohl am Sams- tag als auch am Sonntag um 17.00 Uhr statt. Der Eintritt ist frei, es ist jedoch bis am Vortag eine Anmeldung per E-Mail erforderlich (karten@alte-kirche-mochenwangen. de, Name und Anzahl, Angabe Samstag bzw. Sonntag). Aufgrund der derzeitigen Verordnung für Kulturveran- staltungen sind Masken erforderlich (ab 18 Jahren FFP2) und es sind gültige 2G+ Nachweise notwendig (Ausnah- men siehe aktuelle Verordnung des Landes Baden-Würt- temberg) Alte Kirche Mochenwangen Samstag, 29. Januar 2022, 17.00 Uhr Sonntag, 30. Januar 2022, 17.00 Uhr Eintritt frei, Spenden erwünscht Anmeldung erforderlich (karten@alte-kirche-mochenwangen.de) www.alte-kirche-mochenwangen.de Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? www.dkfz.de/erbschaften Deutsches Krebsforschungszentrum Private Forschungsförderung Im Neuenheimer Feld 280 69120 Heidelberg Telefon: 06221 42-2626 nachlass@dkfz.de Mit einer Verfügung in Ihrem Testament zugunsten des Deutschen Krebsforschungs- zentrums tragen Sie zu einer Zukunft ohne Krebs bei. Gerne senden wir Ihnen unsere kostenfreie Broschüre „Erben und Vererben“ zu. Forschen für ein Leben ohne Krebs Helfen Sie jetzt Familien mit unheilbar kranken Kindern! 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Hartmann / Fr. Dr. Kempenich , Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung 3-Zimmer-Wohnung in Baindt ab 01.03.2022 zu vermieten. 1. OG, 85m², Einbauküche, FBH, Bal- kon, Keller, 2 Stellplätze. KM 900, Küche 50, NK 250. Bei Inter- esse: wohnungbaindt@gmx.de ÄRZTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 4 MIETANGEBOTE Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! Die Praxis ist am Freitag, 04.02. und Montag, 07.02.22 sowie ab Montag, 14.02. bis einschließlich Freitag, 18.02.22 geschlossen. Vertretung übernimmt: - Praxis Dirk Molder, Mochenwangen, Tel. 94220 - Praxis A. Hartmann / Fr. Dr. Kempenich , Baindt, Tel. 4944 bitte jeweils nach tel. Anmeldung 3-Zimmer-Wohnung in Baindt ab 01.03.2022 zu vermieten. 1. OG, 85m², Einbauküche, FBH, Bal- kon, Keller, 2 Stellplätze. KM 900, Küche 50, NK 250. 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Ihr Ansprechpartner: Johannes Linse · Einrichtungsleiter Sperlingweg 6 · 88255 Baindt E-Mail: johannes.linse@stiftung-st-franziskus.de Telefon 07502 9408-515 Buchhalter (m/w/d) • In Voll- oder Teilzeit (60-100%) • Mit Steuerkenntnissen zur Vorbereitung des Jahresabschluss Buchhalter (m/w/d) • In Voll- oder Teilzeit (60-100%) • Buchungs- und Kontierungskenntnisse Kaufmännische Teilzeitkraft (m/w/d) • Mit Vertriebsbezug • Auf 450 Euro Basis (37,5 Std./Woche) oder mehr • Anwesenheit mind. 3 Tage / Woche Jetzt bewerben: Tel. 07529/9713 45 | armin.graber@miller-ag.de Wir suchen für unsere Zentrale in Schlier: A G Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg Bei der Gemeinde Fronreute, Landkreis Ravensburg (5008 Einwohner), ist die Stelle der Kassenverwalter/-in (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung in EG 9a TVöD. Weitere Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute: www.fronreute.de Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung schriftlich an die Gemeinde Fronreute, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute oder als zusammengefasste PDF-Datei per E-Mail an bewerbung@fronreute.de bis spätestens 11. Februar 2022. Wir suchen Verstärkung in Teilzeit Zahnmedizinische Fachangestellte (w/m/d) für Abrechnung, Verwaltung und Empfang Hoher-Ifen-Weg 1 | 88289 Waldburg | Tel. 07529 97 35 88 www.zahnarztpraxis-plewe.de | dr.plewe@t-online.de Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. 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Februar 2022 Anmeldung unter 0751 8883-130 zum digitalen Tag der offenen Tür am Samstag, 05. Februar 2022, 10.00 Uhr Anmeldung an berb@stiftungsschulamt.drs.de weitere Informationen unter www.bz-st-konrad.de Anmeldung für Klasse 5 Einladung Katholisches Freies Gymnasium St. Konrad Sehr geehrte Kunden*Innen, wie Sie sicher gehört oder gelesen habe höre ich Ende Februar auf. Aus gesundheitlichen Gründen musste ich diese sehr schwere Entscheidung treffen. ABER ich freue mich sehr, dass es am Standort blumig weiter geht. Nach einer Renovierungspause wird ein Großteil vom aktuellen Team wie gewohnt mit toller Schnittblumen Qualität und sehr gutem Floristen Handwerk für Sie da sein. Bitte denken Sie daran Ihre Gutscheine von Katharinas Blumeneck bis Ende Februar einzulösen. Leider fehlt das Know How, weiterhin Grabpflege anbieten zu können, aber alle anderen Kollegen*Innen vor Ort bieten Grabpflege an, bitte gehen Sie direkt auf diese zu. Blumige Grüße, Katharina Knecht-Apel Lammstrasse 3 88250 Weingarten Tel.: 0751-45665 GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT IMMOBILIENMARKT VERANSTALTUNGEN[mehr]

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                  Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 14. Oktober 2022 Nummer 41 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. HEILIG - LEIBERFEST 16. Oktober 2022 Katholische Kirche Baindt 10.00 Uhr Festgottesdienst Kirchenmusik Johann Ernst Eberlin (1702 - 1762) MISSA in C für Chor, Orchester und Orgel mit Pfarrer Bernhard Staudacher Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Betreuungskraft (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interes- santer Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig wei- ter – und so auch unsere Klosterwiesenschule. Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 eine Betreuungskraft (m/w/d) auf 520 Euro Basis. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 23.10.2022 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt die Leiterin der Betreuung Frau Neubrand, erreichbar unter neubrand@kws.baindt.de. Die Gemeinde Baindt sucht zum 1. Januar 2023 eine stellvertretende Leitung Bauamt (m/w/d) Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung nach TVöD – V EG 12 > Aufstiegsmöglichkeit in TVöD – V EG 13 > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Stellenausschreibung Ausführliche Erläuterungen zum Aufgabengebiet finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Bauamtsleiterin Petra Jeske unter Tel. 07502/9406-51 Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 23.10.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt baut auf wwww.baindt.de Die Gemeinde Baindt sucht für ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) in Teilzeit oder als Krankheitsvertretung Wir bieten > eine Vergütung nach dem TVöD – SuE S 8a > ein attraktives Arbeitsumfeld Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 23.10.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de wwww.baindt.de Baindt für KITA-Profis Stellenausschreibungen Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung 04.11.2022 Redaktionsschluss 27.10.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Amtliche Bekanntmachungen Wer möchte einen Tannenbaum für Weihnachten zur Aufstellung beim Dorfplatz spenden? Wer hat einen Tannenbaum (ca. 12/13 m) und möchte diesen aus seinem Garten entfernen lassen? Wenn die Zufahrt für ein Ladekran und ein Abtransport möglich ist, würde der Bauhof Baindt den Baum fällen und abtransportieren, um ihn als Christbaum aufzustellen. Sollten Sie Fragen haben, beantwortet diese Herr Brei, Tel.: 0160 97 82 15 43 oder Herr Mohring, Tel.: 0171 52 73 958 gerne. Widerspruchsrechte Bundesmeldegesetz Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstim- mungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Mel- debehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trä- gern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wah- len und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung voran- gehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Le- bensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenüber- mittlung zu widersprechen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatenge- setzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Perso- nen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmel- degesetz (BMG) aufgeführten Daten der Mitglieder ei- ner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenüber- mittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehe- gatten, minderjährige Kinder und die Eltern von min- derjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermitt- lung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt wer- den. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermitt- lung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Aus- kunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubi- läen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehe- jubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegis- ter. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Die Widersprüche gegen die in den Ziffern 1-4 genann- ten Datenübermittlungen können bei der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: August 2022: Schlüsselbund mit Schlüssel für Wohnmo- bil/Wohnwagen „Knaus“, Einzelschlüssel, T-Shirt blau, Stockschirm grau, Fahrradschloss, Damenrad silber, Kin- der-Schirmmütze rosa September 2022: Einzelschlüssel, Kosmetiktasche beige, Stockschirm orange, Sweatshirt beige Gr. 134/140, Leg- gings grau Gr. 122/128 Oktober 2022: Softshell-Jacke schwarz Gr. L Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Telefon 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochen- enden und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, kön- nen sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St-Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 15. und Sonntag, 16. Oktober Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. Oktober Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Sonntag, 16. Oktober Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Vorübergehende Schließung des Wertstoffhofs aufgrund von Bauarbeiten Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, der Wertstoffhof Baindt bleibt aufgrund von Baumaßnah- men im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetz vom 30.09.2022 bis voraussichtlich 21.10.2022 geschlossen. Die Schließung ist notwendig, um den reibungslosen Ab- lauf von Feuerwehreinsätzen im Notfall zu gewährleisten, da die normale Zufahrt zum Wertstoffhof aufgrund der Erdarbeiten nicht befahrbar ist und die Baustelle zur Si- cherheit abgesperrt werden muss. Während der Schließung können Sie gerne die umlie- genden Wertstoffhöfe zur Entsorgung Ihrer Wertstoffe nutzen. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Hinweis: Die Grüngutannahme „Hofstelle Wöhr“ ist von der Schließung nicht betroffen und kann zu den bekannten Öffnungszeiten angefahren werden. Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ist die Kompostieranlage ab 04. November 2022 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 19. No- vember 2022, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Annika und David Sill zur Geburt ihrer Tochter Nova Sill am 01.07.2022 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vorschriften ab. Oktober 16.10. Heilig-Leiber-Fest kath. Kirche 21.10. SV Baindt JHV Vereinsheim 22.10. Wendelinusfest Sulpach 26.10. Seniorentreff BSS 29.10. Musikverein Musikanten-Bierprobe SKH Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Herbstliche Waldtage Am Montag, den 26. September trafen sich morgens alle Kinder und Erzieher/-innen in voller Montur am Waldparkplatz. Gemein- sam gingen wir zu unserem Platz im Wald. Dort ange- kommen besprachen wir im Begrüßungskreis die Regeln, die fürs Spielen im Wald wichtig sind und frühstückten zusammen. Anschließend konnte jedes Kind individuell den Wald mit allen Sinnen erforschen. Somit hat die ge- plante Waldwoche begonnen! Leider mussten wir aber schon für die nächsten zwei Tage das Spielen im Wald absagen. Dauerregen war angesagt. Trotzdem gingen wir an diesen Vormittagen für ca.eine Stunde raus in die Natur. Ausgestattet mit Regenjacke, Matschhose und Gummistiefeln sind wir über die Pfützen gelaufen und haben gemessen, wie tief sie sind. Das hat einen Riesenspaß gemacht! Am Donnerstag und Freitag konnten wir wieder voller Freude im Wald stöbern, Insekten entdecken, an unserem Tipi weiterbauen und noch vieles mehr. Trotz der ausgefallenen Tage war es eine gelungene Waldwoche und wir freuen uns jetzt schon auf die nächste Wald-/Naturwoche im Frühling. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Fleißige Apfelernter der Klasse 3b Nachdem uns unsere Lehrerin Frau Murr am 4.10.2022 Äpfel von den Bäumen der Streuobstwiese am Grünenberg runtergeschüttelt hatte, konnten wir ca. 13 Säcke leckere Äpfel aufsammeln. Diese haben wir dann am nächsten Tag in der Schule gewa- schen, kleingeschnitten, zusätzlich noch mit einer Maschi- ne zerkleinert und dann mit der Apfelpresse zu ca.32l Saft verarbeitet. Nach dieser Aktion haben wir uns den Saft schmecken lassen. Er hat auch noch für den nächsten Schultag gereicht. Wir bedanken uns ganz herzlich bei der Gemeinde Baindt, die uns die Äpfel zur Verfügung gestellt hat. Klasse 3b der Klosterwiesenschule Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Zur Information Landkreis Ravensburg Verschiebung der Sperrzeit für die Aufbringung von Stickstoff haltigen Düngemitteln im Landkreis Ravens- burg auf Grünland Das Landratsamt Ravensburg hat per Allgemeinverfü- gung die Verschiebung der Sperrzeiten für stickstoffhal- tige Düngemittel auf Grünland gemäß der Düngeverord- nung erlassen. Damit wird die Sperrzeit auf Grünland, Dauergrünland und auf Flächen mit mehrjährigem Feld- futterbau bei Aussaat bis spätestens 15.05.2022 um zwei Wochen verschoben. Sie beginnt am 15.11.2022 und en- det am 14.02.2023. Sie gilt im gesamten Landkreis. Von der Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flä- chen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten sowie Nitratgebiete nach Ver- ordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Ge- wässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete). Außer- dem ausgenommen von der Sperrzeitverschiebung sind Moorflächen (Anmoor und Niedermoor) laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Die- se Kartierung kann online unter folgendem Link einge- sehen werden: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/ public/q/g2u6L Die Allgemeinverfügung ist mit folgenden Auflagen ver- bunden: Die mögliche Düngemenge während der Sperrzeitver- schiebung ist auf maximal 45 kg Gesamtstickstoff je Hek- tar beschränkt. Eine Herbstdüngung mit Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff ist grundsätzlich nur im Rahmen des für das gesamte Kalenderjahr ermittelten Stickstoffdüngebedarfs möglich. Das bedeutet, dass eine mögliche Gabe nach dem letzten Schnitt bzw. der letzten Beweidung nur dann möglich ist, wenn dadurch im Ka- lenderjahr die mit der Düngebedarfsermittlung ermittelte gesamte Stickstoffdüngemenge nicht überschritten wird. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Dün- geverordnung und die wasserrechtlichen Vorschriften unberührt und sind zu beachten. Des Weiteren sind die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichs- verordnung) in der jeweiligen Fassung zu beachten. Die Allgemeinverfügung sowie die dazu gehörende Be- gründung und weitere Hinweise finden Sie online unter www.rv.de/bekanntmachungen. Forstamt Ravensburg Informationsveranstaltungen für Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu Informationsveran- staltungen für Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen ein. Es werden die Themen Klimawandel und Baumartenwahl, Aktuelle Informationen zum Holzmarkt sowie Neues aus der Förderung behandelt. Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt, Beginn ist jeweils 19:30 Uhr: • 20.10.: Bad Waldsee-Hittelkofen; Gasthaus Rose • 26.10.: Berg, Schützenhaus • 02.11.: Wangen-Deuchelried, Gasthaus Hirsch • 08.11.: Isny-Beuren, Gasthaus Kreuz • 09.11.: Waldburg, Gasthaus König Wilhelm • 22.11.: Ebenweiler, Dorfgemeinschaftshaus Weiterhin weisen wir auf folgende sehr aktuelle Veran- staltung der Abteilung Forstökonomie der Forstlichen Versuchs- u. Forschungsanstalt Baden-Württemberg aus Freiburg hin: Mittwoch, 19.10.22 – Bühne Oberschwabenhalle Ravensburg • 11:30 - 12:15 Dr. Christoph Hartebrodt Langsam aber unerbittlich: Auswirkungen des Klima- wandels auf die Waldwirtschaft in der Region • 13:30 - 14:15 Dr. Christoph Hartebrodt Bewirtschaftung der Baumart Fichte in Zeiten des Kli- mawandels – ökonomisch interessante Alternativen Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Finanzamt Ravensburg Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform Bis Ende Oktober 2022 haben Eigentümerinnen und Ei- gentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben (Grundsteuer B). Bislang wurden von den ca. 72.000 abzugebenden Erklärungen im Finanzamtsbezirk Ravensburg etwas mehr als 25 % eingereicht. Dies entspricht dem Landesdurchschnitt. Für die teilweise sehr umfangreichen und zeitintensiven Anfragen sind arbeitstäglich bis zu 15 Mitarbeiter für Sie im Einsatz. Es kann aber trotzdem zur zeitverzögerten Entgegennahme von Telefonaten, Terminvereinbarungen oder Beantwortung von Anfragen führen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.. Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, kön- nen über die zentrale Internetseite www.grundsteu- er-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle für die Erfassung in Elster. Wer seine Grundsteuererklärung nicht fristgerecht einreichen kann, muss aktuell nicht mit Zwangsmaß- nahmen rechnen. Nach heutigem Stand sollen im ersten Quartal 2023 Erinnerungsschreiben an diejenigen ver- sandt werden, die die Erklärung noch nicht eingereicht haben. Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz(Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Akten- zeichen und verschiedene grundstücksbezogene Infor- mationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung er- leichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023. Es wird um Verständnis gebeten, dass das Finanzamt für die Erstellung der Grundsteuererklärungen für die Grund- steuer B nur sehr eingeschränkt Unterstützung leisten kann. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater. Für alle eingereichten Grundsteuererklärungen ergehen nach und nach die Grundsteuerwert- und Grundsteuer- messbescheid. Der Versand der Bescheide beginnt in Kürze und kann bis Ende 2024 andauern. Um die Bear- beitung zügig vorzunehmen, wird gebeten von Rückfra- gen, insbesondere nach dem Bearbeitungsstand, Abstand zu nehmen. Falls die Angaben im Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid nicht richtig sein sollten, kön- nen Sie dies dem Finanzamt schriftlich mitteilen. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanz- amt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grund- steuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festge- legt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grund- steuer getroffen werden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Energiepreispauschale auch für Rentenbeziehende der LAK Auch Rentenbeziehende der Landwirtschaftlichen Al- terskasse (LAK) erhalten die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Pauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Ren- tenversicherung (GRV) oder der Alterssicherung der Landwirte hat. Auch bei einem Anspruch auf eine Land- abgaberente oder eine Produktionsaufgaberente wird die Energiepreispauschale ausgezahlt. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Der Anspruch besteht jedoch nur für jene, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Werden mehrere Renten bezogen, zum Beispiel Alters- rente und Witwenrente, wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt. Es erfolgt auch nur eine Zahlung, wenn sowohl eine Rente von der LAK als auch von der GRV bezogen wird. Eine Antragstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Auszahlung wird automatisch durch die LAK und die anderen Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen. Die Energiepreispauschale wurde von der Bundesregie- rung angesichts der weiterhin zu erwartenden hohen Preissteigerungen im Energiebereich beschlossenen. De- taillierte Informationen hierzu gibt es unter: www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/ entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html Fragen zur Energiepreispauschale beantworten die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales unter 030 221 911 001 in der Zeit von montags bis donnerstags zwischen 8 und 20 Uhr. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Studieren mit Numerus Clausus Bewerbung über Hochschulstart Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg bietet am Dienstag, 18. Oktober um 14 Uhr eine Informations- veranstaltung für alle Jugendlichen an, die sich für ein Studium interessieren. Dabei geht es vor allem um die Bewerbung auf einen Studienplatz mit bundesweitem Numerus Clausus (NC) für Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie, aber auch um Bewerbungen auf Studi- engänge mit örtlichem NC (z. B. Psychologie oder Jura) sowie zulassungsfreie Studiengänge, die am Verfahren von Hochschulstart teilnehmen. Die Veranstaltung beantwortet die wichtigsten Fragen, die sich Schülerinnen und Schüler stellen: Für welches Studienangebot kann ich mich über Hochschulstart be- werben? Was muss ich bei der Auswahl der Studienwün- sche beachten? Welche Termine sind wichtig? Wie ist der konkrete Ablauf des Bewerbungsverfahrens? Welche Besonderheiten gibt es im Zentralen Vergabeverfahren? Die Veranstaltung wird online über Skype durchgeführt und dauert inklusive Fragerunde etwa 90 Minuten. Für Fragen wird nach dem eigentlichen Info-Vortrag aus- reichend Zeit eingeplant. Interessierte können sich bis spätestens 15. Oktober per E-Mail Konstanz-Ravens- burg.BIZ@arbeitsagentur.de anmelden. Der Link und eine Anleitung zur Einwahl werden dann kurz vorher an die Teilnehmer verschickt. Die Online-Veranstaltung wird von der Stiftung für Hoch- schulzulassung durchgeführt, die die Bewerbungsplatt- form Hochschulstart betreibt. Über die Plattform wird das sogenannte Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) für Bewerbungen an deutschen Hochschulen koordiniert. Erfolgreich und selbstbewusst im Vorstellungsgespräch Onlinevorträge für Frauen Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg bietet am Mittwoch, 19. Oktober 2022 von 9:30 bis 11:00 Uhr ein Bewerbungs-Coaching speziell für Frauen an. Kommunikationstrainer Arion Ahrens greift in seinem Vortrag alle Fragen der Teilnehmerinnen auf, die sich rund um das Thema Rhetorik im Rahmen von Vorstel- lungsgesprächen drehen – und dies nicht nur in Zeiten der Digitalisierung. Wie präsentiere ich mich authentisch und selbstbewusst in einem Vorstellungsgespräch? Wie bereite ich mich op- timal vor und worauf muss ich bei Online-Vorstellungsge- sprächen besonders achten? Wie reagiere ich auf „heikle“ Fragen? Wie erkläre ich etwaige Schwachstellen in mei- nem Lebenslauf? Der Kommunikationstrainer orientiert sich dabei auch an den live gestellten Fragen der Teil- nehmerinnen. Die Veranstaltung findet online über Zoom statt. Die Teil- nahme ist von allen üblichen, internetfähigen Endgeräten aus möglich, eine Kamera wird empfohlen. Der Vortrag richtet sich sowohl an jene, die sich in der Phase des Wiedereinstiegs nach Eltern- oder Pflegezeit befinden als auch an alle anderen, die sich in einem spä- teren Lebensabschnitt noch einmal neu orientieren möch- ten. Anmeldung und weitere Informationen: Die Teilnehmerinnenzahl ist begrenzt, damit so viele indi- viduelle Fragen wie möglich beantwortet werden können. Die Veranstaltung ist komplett kostenfrei, jedoch ist eine vorherige Anmeldung unter Angabe von Namen und E-Mail-Adresse erforderlich. Die Anmeldung ist bis zum 17. Oktober möglich. Kontakt und weitere Informationen: Rita Greis oder Ka- tharina Franken, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravens- burg, Telefon: 07531/585410 oder 07541/30943, E-Mail: Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Die Veranstaltung ist Teil der Frauenwirtschaftstage 2022, die eine aktive Gleichstellungspolitik und gleichberechtig- te Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und in der Wirtschaft unterstützen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Volkshochschule Weingarten Vortrag Nr. V1043-01W2-V Kleine Maßnahmen, große Wirkung Richtiger Umgang mit Energie –Energieeinsparungen im Haushalt Dipl.-Ing. (FH) Michael Maucher Der Vortrag zeigt unterschiedliche Einsparpotentiale auf, um den Energiepreissteigerungen im Haushalt etwas entgegensetzen zu können. Es werden neben günsti- gen Maßnahmen bei den Themen Heizung, Lüftung und Haushaltsstromverbrauch auch rechtliche Rahmenbe- dingungen und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Im An- schluss kann mit dem Referenten diskutiert werden. Der Vortrag findet in Kooperation mit der Verbraucherzent- rale Baden-Württemberg statt und ist eine Fortsetzung der eigenen VHS-Veranstaltungsreihe Wetter – Klima – Klimawandel. Donnerstag, 10.11.2022, 19:30 - 21:00 Uhr Achtalschule, Primarstufe, Ravensburger Str. 18, Musiksaal 3,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 6,00 €, bitte pas- send bezahlen) Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 4000 28. Stiftung Liebenau Ehrenamtliche Patinnen und Paten AMALIE gesucht Wenn Kinder und Jugendliche von Sterben und Tod betroffen sind, ist plötzlich nichts mehr, wie es war. Die gesamte Familie braucht in dieser Situ- ation dringend Unterstützung, Entlastung, Atempausen, Verständnis, Offenheit und vieles mehr. In solchen Situati- onen hilft der Ambulante Kinderhospizdienst AMALIE. Für seine wichtige Aufgabe sucht der Dienst ehrenamtliche Patinnen und Paten. Für Interessierte gibt es mehrere In- formationsveranstaltungen im Oktober. AMALIE begleitet und unterstützt als ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst im Landkreis Ravensburg und Bodenseekreis Familien, deren Kinder laut Diagnose eine begrenzte Lebenserwartung haben oder lebensbedroh- lich erkrankt sind. Die Familien werden ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung bis über den Tod hinaus begleitet. AMALIE unterstützt auch Kinder und Jugendliche, die von einem Elternteil Abschied nehmen müssen. Träger sind die Kooperationspartner Malteser Hilfsdienst e. V. und die Stiftung Liebenau. Ehrenamtliche Paten schenken drei bis vier Stunden Zeit pro Woche, um für das kranke Kind da zu sein, mit Ge- schwistern zu spielen, Hausaufgaben zu betreuen, Eltern, Raum für eine Auszeit zu geben – und oft genug „einfach nur“ da zu sein und das mitzutragen, was in der Familie gerade geschieht. Dadurch erleben alle Familienmitglie- der mehr Zuwendung, mehr Raum, Zeit und Kraft für die einfachen Dinge des Alltags. Für diese wichtige Aufgabe sucht AMALIE Frauen und Männer verschiedenen Alters, mit verschiedenen Weltanschauungen, aus unterschied- lichen Lebenssituationen und Berufen. Sie werden für den Dienst geschult und qualifiziert, er- halten Supervision, bilden sich regelmäßig fort und ste- hen unter Schweigepflicht. Bei den Informationsabenden können sich Interessierte mit erfahrenen Paten und den Koordinatorinnen über die Arbeit als Ehrenamtliche aus- tauschen. Informationsabende: Ehrenamt in der Kinderhospizarbeit Dienstag, 18.10.2022, 19 Uhr, in Weingarten, Malteser-Ge- bäude, Ettishoferstraße 3, 88250 Weingarten, Seminar- raum im Erdgeschoss. Mittwoch, 19.10.2022, 19 Uhr, Online-Informations- abend, Anmeldung über s.muellenberg@kinderhospiz- dienst-amalie.org. Termine und Informationen auch unter: www.kinderhospizdienst-amalie.org. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 15. Oktober – 23. Oktober 2022 Gedanken zur Woche Frieden Ich bin ein Kind des Friedens und will Friede halten für und für, mit der ganzen Welt, da ich Ihn einmal mit mir selbst geschlossen habe. Johann Wolfgang von Goethe Samstag, 15. Oktober 11.30 Uhr Baindt – Trauung von Melanie und Daniel Fi- scher 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Jonathan 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zum Kirchweihfest und Weltmissionssonntag Sonntag, 16. Oktober – 29. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zum zum Hl. Leiber Fest Ministranten: Julian Kurz, Laura Kurz, Ben- jamin Michelberger, Lisa Schad, Simon Elbs, Rafael Dorn, Mathea Buchter, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Laureen Hartmann, Lena Him- pel, Leon Kutter, Timo Kutter, Leopold Koch, Alina Michelberger, Emilia Stotz, Mona Stief- vater, Simon Stiefvater, Anton Strehle († Kurt Brugger, Christine und Wendelin Hat- zenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Ludmilla und Rochus Illenseer, Agathe und Adam Zimmermann, Brunhilde Dreher, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel) Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 10.45 Uhr Baindt Bonhoeffer Saal - Krabbelgottes- dienst 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Enno 17.00 Uhr Baienfurt Binningen - Andacht Dienstag, 18. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 19.30 Uhr Baienfurt Gemeindehaus – Planungstreffen für besondere Gottesdienste 2023 Mittwoch, 19. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 20. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 17.00 Uhr Baienfurt – Rosenkranzgebet für die Seelsor- geeinheit mit anschließendem musikalischen Abendlob Freitag, 21. Oktober 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt Pflegeheim – Eucharistiefeier im Pfle- geheim Selige Irmgard Samstag, 23. Oktober 10.30 Uhr Baindt – Sulpacher Kirbe, Eucharistiefeier mit Wendelinusfest Ministranten: Sulpacher Ministranten († Eugen Haug, Maria und Bernhard Henzler, Theresia und Baptist Elbs, Eugen und Anton Elbs, Johann Germann, Kurt Elbs) 14.00 Uhr Baindt – Andacht in der Kapelle in Sulpach Sonntag, 23. Oktober – 30. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Gottesdienst für den Augenblick ist der Gottesdienst in der Gegenwart – Eucharis- tiefeier der Selbsthilfegruppe „Sternschnuppe“ 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Luisa und Silas 19.00 Uhr Baindt – Night n´pray für die Firmlinge in der Kirche Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Planungsabend für besondere Gottesdienste 2023 Dienstag, 18. Oktober 2022 um 19.30 Uhr im Gemeinde- haus Alle an einem vielfältigen und abwechslungsreichen Got- tesdienstangebot für Jung und Alt Interessierten sind dazu ganz herzlich eingeladen, ebenso die Verantwortli- chen für „Kirche für Kinder“, Kleine Kirche, Familiengottesdienste, Kindergärten usw. Wir freu- en uns wieder auf ein breitgefächertes und buntes Gottesdienstangebot. Pfarrer Bernhard Staudacher Bericht aus der letzten Kirchengemeinderatsitzung: Mitglieder der KJG waren bei der Sitzung anwesend und haben über ihre diesjährigen Aktivitäten berichtet. Die Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ konnte erfolgreich durchgeführt werden. Beim Human Table Soccer Tunier unterstützen die KJGler bei der Planung, Aufbau und Durchführung. Auf Grund der unsicheren Coronasituati- on in der Planungsphase fand dieses Jahr kein Zeltlager statt, für 2023 sind die Überlegungen noch offen. Die ge- meinsame Nutzung der Villa von Minis und KJG verläuft reibungslos. Sachstand Renovierung Villa: Für die Instandsetzung des Bodens im mittleren Raum der Villa wird der Auftrag er- teilt. Für den BSS wird angeregt die Anwesenheit der Gruppen in einer Liste am Eingang festzuhalten. Bei der Nutzung des BSS müssen Privatpersonen selbst für die Müllentsorgung sorgen, bei kirchl. Gruppierungen entfällt dies. Des Weiteren wurde über die Relevanz und Umsetzung der neuen Verordnungen zur Sicherung der Energiever- sorgung informiert; soweit Einsparmaßnahmen möglich werden diese umgesetzt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 AUFRUF DER DEUTSCHEN BISCHÖFE ZUM WELTMISSIONSSONNTAG Liebe Schwestern und Brüder, am 23. Oktober wird der diesjährige Weltmissionssonn- tag begangen. Die Aktion der Missio-Werke steht unter dem Motto „Ich will euch Zukunft und Hoffnung geben“ (vgl. Jer 29,11). Der Prophet Jeremia rief diese Verheißung einst seinen nach Babylon verschleppten Landsleuten zu. Seine Botschaft lautete: Gott ist bei euch, auch in der fremden Stadt. Im Mittelpunkt der Missio-Aktion steht die kenianische Metropole Nairobi. Täglich strömen Menschen aus dem Umland in diese Stadt. Sie flüchten vor Perspek- tivlosigkeit, Gewalt und Dürre. Sie hoffen auf Arbeit und eine bessere Zukunft. Für die allermeisten aber endet die Suche in den großen Slums. Oft werden diese Armensied- lungen ausschließlich als Orte von Elend und Aussichts- losigkeit betrachtet. Doch diese Sicht ist einseitig. Missio bringt uns Menschen nahe, die sich den Herausforderun- gen in einem neuen Umfeld stellen. Mit Ideenreichtum und Mut meistern sie ihr Leben in der riesigen Stadt und helfen sich gegenseitig. Unter schwierigen Bedingungen entstehen neue Formen, den Glauben geschwisterlich zu leben. Liebe Schwestern und Brüder, am Sonntag der Weltmission bitten wir Sie um ein Zeichen christlicher So- lidarität mit den Menschen in Kenia und weltweit. Betei- ligen Sie sich an der Kollekte am kommenden Sonntag mit einer großzügigen Spende. Und bleiben Sie unseren Schwestern und Brüdern im Gebet verbunden. Vierzehnheiligen, den 10.03.2022 Voranzeige Seniorentreff Wir feiern am Mittwoch, 26. Okto- ber 2022 um 14.00 Uhr Erntedank im Bischof-Sproll-Saal und laden Sie dazu herzlich ein. Das Erntedankfest erinnert uns daran, dass die Arbeit un- serer Bauern auf dem Acker, die Arbeit im Garten oder im Gewächshaus nicht selbstverständlich Früchte trägt. Mit dem Erntedankfest wollen wir dem Herrgott danken für die reichen Felder und Wälder die wir haben, es bedeutet aber auch die Wertschätzung für Lebensmittel und für ge- nussvolles Essen. Herr Pfarrer Staudacher wird uns über den Ursprung und die Bedeutung des Erntedankfestes bei uns in Württemberg erzählen. Eine große Freude möchte Ihnen anschließend der Kin- derchor Baindt mit einigen Liedern bereiten. Wir freuen uns auf Sie und grüßen Sie herzlich Ihr Seniorenteam Bastelworkshop im Frauenbund Liebe Frauen der Gemeinde Baienfurt und Baindt, im Frauenbund startet eine neue Reihe mit diversen Bastelworkshops. Dieses Angebot ist an alle Frauen, Mitglieder und Nicht- mitglieder gerichtet. Basteln ist eine wertvolle Beschäftigung, von der Men- schen aller Altersklassen in vielerlei Hinsicht profitieren. Verschiedene Dinge zu basteln macht nicht nur Spaß, sondern es fördert die Kreativität, die Feinmotorik und das Konzentrationsvermögen. Basteln hilft auch beim Stressabbau und entspannen. Also, wer bastelt mit? Wer will von den vielen Vorteilen des Bastelns profitieren? Wir starten am 29.10.22 von 14 Uhr bis ca. 16 Uhr im Raum des Frauenbundes im kath. Gemeindehaus (bitte Hinter- eingang benutzen). Erstes Thema: Weihnachtsgläser mit Serviettentechnik Bitte mitbringen (sofern zuhause eh schon vorhanden): • Leeres Glas mit Deckel (altes Marmeladenglas) • Serviette mit Weihnachtsmotiv • Juteschnur, Kordel • Minilichterkette mit Korken • Flasche, durchsichtig • Streuteile • Holzanhänger • Unkostenbeitrag zwischen 3 bis 5 Euro Alle Materialien können auch vor Ort bei unserer Referen- tin Viktoria Schirrmacher-Wiedenmann erworben werden. Wir bitten um Anmeldung bis zum 24.10.2022 bei Ur- sula Stärk Tel. 0751-5579004 oder per E-Mail staerk@ intratec.team. Wir freuen uns auf viele gemeinsame Erlebnisse und Bastelerfahrungen. Außerdem laden wir Sie herzlich ein zum Vortrag am 3.11.22 (Donnerstag) 19.00 Uhr ins kath. Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt Frau Ludmilla Zimmermann (Naturheilverfahren, Wagenpraxis in Niederbiegen) spricht über Die Dornmethode Bei der Dornmethode wird der gesamte Körper auf Fehl- stellungen untersucht und mit sanften Therapiegriffen, wieder in seine ursprüngliche Balance gebracht. Dieter Dorn entdeckte im Laufe seiner langjährigen Erfahrung mit der Methode, dass sich auch durch das Einrichten der Wirbelsäule innere Organe als auch die Psyche positiv beeinflussen lassen. Zum Abschluss einer Behandlung wird durch eine sanfte Rückenmassage nach Breuss die Wirbelsäule gestärkt und seelische und körperliche Verspannungen gelöst. Die Fußreflexzonen Therapie Durch die Fußreflexzonen Therapie werden die von Na- tur aus gegebenen Selbstheilungskräfte gefördert und gleichzeitig die Durchblutung verbessert, aktiviert den Stoffwechsel, den peripheren Lymphabfluss und kann Schmerzen lindern. In den Fußsohlen spiegeln sich alle unsere Organe wieder, so dass diese durch die Fußre- flexzonen Therapie positiv unterstützt werden können. Donnerstag, 27.10.2022 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einladung gilt auch für Nichtmitglieder. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Oktober 2022 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir laden Sie herzlich ein und würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Ökumenischer Singkreis Wir treffen uns am Mittwoch, den 19. Oktober 2022 um 20.00 h im Kirchenchorraum, Klosterhof 5 zur nächsten Probe. Interessierte Sängerinnen und Sänger sind jederzeit herz- lich willkommen. Wir treffen uns einmal im Monat um gemeinsam religiöse und weltliche Lieder zu singen. Ökumenischer Krabbelgottesident am 16. Oktober 2022 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Die Geschichte vom Baum im Herbst Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Groß- eltern, Paten und Freunden herz- lich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Joh 4,21 Sonntag, 16. Oktober 18. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Montag, 17. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 19. Oktober 15.30 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 23. Oktober 19. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kindergarten 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch sei- nen Bruder liebe. Wie zwei Seiten ein und derselben Münze sind für Jesus die Liebe zu Gott und zum Mitmen- schen. – Dabei sprengt er den Horizont dessen, was seine Zeitgenossen unter „Nächstenliebe“ verstanden haben: Gott lässt seine Sonne aufgehen über Gerech- te und über Ungerech- te. – Bittet auch für die- jenigen, die euch feind sind und tut ihnen Gutes! – Das wird sie nicht unverändert lassen. Das ist alles andere als intuitiv, doch wer der Gewalt-Spi- rale entrinnen will, tut gut daran, den eigenen Denk- und Reaktionshorizont von Jesus irritieren zu lassen. Wer dieses Wagnis eingeht, entdeckt neuen Handlungs- spielraum und erkennt im kritischen, schwierigen oder feindseligen Mitmenschen mehr und mehr ein Gegen- über, das sich auch nur nach Leben und Glück sehnt und – wie wir ja auch – dabei auf Nachsicht, Vergebung und freundliche Zuwendung angewiesen bleibt. Gottes Segen für diese bleibend herausfordernde Irritati- on unseres spontanen Reagierens im Alltag! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ------ Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 17.10. Peter Götze: „ Abstrakte Malerei“ 24.10. Linde Gerster: „Dies ist ein Herbsttag, wie ich kei- nen sah....“: lockeres Zeichnen mit Ölkreiden 31.10. Irmgard Schwarzat: „Individuelle Trauerkarten mit persönlichem Sinnspruch“ neue Kreationen Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 21.10.2022 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.10.2022 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Alpin-Team • Orientierungslauf • Tischtennis • Turnen • Fußball 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreterin • Jugendvertreterin • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stell- vertretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Sieg in Runde 2 TSV Eschach II - SV Baindt 1:3 (1:1) In der 2.Runde des Bezirkspokals war der SVB unter der Woche zu Gast beim TSV Eschach II, welcher in der Kreisliga A1 derzeit auf einem starken sechsten Platz rangiert. Die Baindter Startelf, im Vergleich zum Ligaspiel gegen Kehlen auf fünf Positionen verändert, startete gegen den tiefstehenden Kreisligisten ordentlich in die Partie und ging in der 10.Minute verdient durch Xhafa in Führung. Bereits in der 14.Minute musste der SVB jedoch aus stark abseitsverdächtiger Position schon wieder den Ausgleich hinnehmen. In der Folge ließ die Baindter Mannschaft al- lerdings die nötige Einstellung zum Spiel vermissen, wo- durch es mit einem unbefriedigenden Remis in die Kabi- ne ging. Mithilfe von drei frischen Kräften (Dischl, Knisel und Tobias Szeibel) fand der SVB im zweiten Durchgang offensiv mehr Lösungen und konnte in der 54.Minute erneut in Führung gehen. Eine Flanke von Geggier ver- längerte Boenke per Kopf unhaltbar ins lange Eck. Nur vier Minuten später sorgte Knisel durch einen Abstauber für das vorentscheidende 1:3, welches zugleich auch den Endstand darstellen sollte. In der nächsten Runde trifft der SVB am Feiertag Allerheiligen (1.11) dann auf die neue Spielgemeinschaft aus Fronhofen und Fleischwangen. Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl, Michael Brugger, Marko Szeibel, Marc Bolgert (46.Tobias Szeibel) - Phillip Thoma (70.Ferhat Ünalan), Max Schmidt (46.Jo- nathan Dischl), Nico Geggier - Ylber Xhafa (46.Konstantin Knisel), Philipp Boenke, Jan Fischer Juniorinnenfußball B-Juniorinnen (Verbandspokal) VfL Ulm/Neu-Ulm : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 0:1 Im Verbandspokalspiel beim VFL Ulm / Neu-Ulm waren wir auf Kunstrasen eher in der Außenseiterrolle, doch wir nahmen von Anfang an den Kampf an, setzen den Geg- ner unter Druck und hatten schon nach wenigen Minuten die erste Torchance durch Sophia. Doch die Ulmerinnen kamen anfänglich immer wieder mit gefährlichen Kon- tern vor unser Tor, doch Tabea reagierte glänzend und hielt uns im Spiel. Besonders brenzlig wurde es, als eine Spielerin alleine aufs Tor zulief, Tabea entgegenkam und die Spielerin damit soweit abdrängte, dass Lorena Zeit hatte zurückzusprinten und den folgenden Torschuss mit einer Riesentat noch so gerade von der Linie zu kratzen. Danach fing unsere Abwehr alle Angriffe sicher ab und es kam fast nichts mehr durch, so dass wir torlos in die Pause gingen. In der zweiten Halbzeit nahmen wir nach kurzer Zeit gleich das Heft in die Hand, setzten uns in des Gegners Hälfte fest und erarbeiteten uns Torchancen durch Nora, Stella, Martha und Julie, doch erst Stellas Schuss in der 65. Minute aus ca. 18m, den die ansonsten Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gute Torfrau nicht festalten konnte, landete zum erlösen- den Siegtreffer im Tor. Danach wurden die verstärkten Angriffsversuche der Ulmerinnen gut abgefangen und kurz vor Schluss hätte Laura sogar noch erhöhen kön- nen, als sie sich im Strafraum durchsetzte und sich erst knapp vor dem Abschluss ein Fuß in den Weg stellte. Ein klasse Spiel auf hohem Niveau, was Lust macht auf die nächste Runde im Verbandspokal. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Hedda Said, Jana Eiberle, Nora Lüttmann, Marie Armenat, Sophia Schairer, Amelie Gessler, Stella Schmid, Laura Schaz B-Juniorinnen TSV Stetten a.k.M. - SGM Fronreute/Baindt Mit einer etwas anderen, weniger eingespielten Aufstel- lung, aber dem Selbstbewusstsein der vergangenen gu- ten und druckvollen Spiele fuhren wir nach Stetten, doch es sollte nicht so laufen, wie erwartet. Wir spielten im Mit- telfeld zwar technisch ganz ordentlich, aber leider ließen wir uns immer wieder in Einzeldribblings ein, statt das schnelle Kombinationsspiel zu suchen und so bekamen wir nicht den notwendigen Druck nach vorne aufs gegne- rische Tor, zumal auch die Gegnerinnen gut verteidigten Andererseits ließ auch unsere Abwehr eigentlich nur ein- mal was zu, nachdem nach einer Bogenlampe, der Ball einer Gegnerin glücklich auf deren Kopf kam und von dort in unser Tor geköpft wurde. Da wir es nicht schafften, dieses Tor auszugleichen, mussten wir am Ende etwas unglücklich ohne Punkt wieder heimfahren. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Pogrzeba, Lorena Buerck, Julie Acker, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Julia Eberlen, Alina Braun, Nora Lüttmann, Ma- rie Armenat, Amelie Gessler, Stella Schmid, Laura Schaz, Selena Schobloch C-Juniorinnen SGM Mochenw./Wolperts. - SGM Fronreute/Baindt 4:2 Mit dem Handicap, dass gleich alle möglichen 4 Torspie- lerinnen unseres Teams aus verschiedenen Gründen nicht die Torspielerinnenposition besetzen konnten, gingen wir in das Match gegen die D-Jungs aus Mowa/Wolpe. An diesem Samstag mussten deshalb Jana Eiberle und Sa- rah Leibfarth je eine HZ im Tor übernehmen. Das Spiel des Heimteams war auf ihren stärksten Stürmer zuge- schnitten, den sie ins Spiel bringen wollten. Dies gelang den Jungs auch immer wieder und so erzielte der betref- fende Spieler alle 4 Tore für sein Team. Hedda Said gelang kurz vor dem Wechsel der Treffer zum 1 : 3. In Halbzeit 2 verstärkte Sara Jukic die Defensive und un- sere Mädels waren nun das bessere Team. Ihr stärkster Stürmer war nun fast abgemeldet. Unsere Mädels hatten ein klares Chancenplus, trafen aber nur noch 1 x durch Jana Eiberle auf Zuspiel von Hedda. Letztlich geht aber der Sieg der Jungs aufgrund der starken 1. Halbzeit aber in Ordnung. Es bleibt der Eindruck, dass unser C-Mäd- chenteam in dieser Jungsstaffel mit den besten Teams mithalten kann, aber aus ihren erarbeiteten Torchancen noch zu wenig macht. Die Defensive um unsere jüngste C- Spielerin Victoria Wertmann sowie Lena Füssl und Ma- lena Kaletta macht es von Spiel zu Spiel besser, sollte aber noch mehr Unterstützung aus dem Mittelfeld einfordern. Weiter spielten Tabea Schaufler, Vivienne Pogrzeba so- wie unsere D-Mädels Jana Rimmele, Lena Pfleghaar und Amelie Metzler. E-Junioren SGM Fronreute/Baindt - TSB Ravensburg 5:2 Mit einer großen Schar an Spielerinnen konnten wir gegen den TSB Ravensburg antreten. Hinten mit einer sicheren Dreierkette um Taneesha, vorne mit einem gefährlichen Sturm und im Mittelfeld mit Mia, die immer wieder ge- schickt die Bälle an die Stürmerinnen verteilte. Das erste Tor war dann auch ein Zusammenspiel unseres anfängli- chen Sturmduos, Zuspiel von Lena-Marie, abgeschlossen durch Isabella. Nach einer kleinen Verletzung von Mia stellten wir um und zogen Lena-Marie ins Mittelfeld, um auch die Kreise der gefährlichsten Gegenspielerin weiter einzugrenzen. Zudem kam Hanaa A., die sich kurz nach Einwechslung den Ball schnappte und zum zweiten Tor einnetzte. Kurz nach der Pause setzte sich Hannaa A. nochmals in einem herrlichen Dribbling über links durch, passte den Ball vors Tor, wo unsere Kleinste, Hanna B. goldrichtig stand und den Ball problemlos einschob. Da- nach schickte zunächst wieder Lena-Marie Isabella auf die Reise zum vierten Tor beim anderen Mal war es dann Lea R., die Isabella bediente, die direkt zum fünften Tor abschloss. In der Schlussminute mussten wir noch einen Foulelfmeter einstecken, was aber nicht mehr entschei- dend war. Es spielten: Leonie Ziegler (T), Taneesha Mahler, Ronja Maier, Aurelia Elsässer, Mia Malsam, Melina Feitenheimer, Lena-Marie Alber, Margo Hodek, Isabella Lang, Hanna Busam, Lea Rimmele, Hanaa Alosh Ergebnisse und Vorschau Jugendfußball Ergebnisse A-Junioren: SG Kisslegg - SGM Baindt/Baienfurt 4:1 B-Junioren: SGM Vogt/Karsee – SGM Baindt/Baienfurt 1:0 C1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – TSB Ravensburg 1:1 D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – SGM Grünkraut/Waldburg I 5:3 D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Vogt/Karsee I 0:6 E1-Junioren: SV Baindt I – SG Aulendorf I 9:2 E2-Junioren: SV Baindt II – SG Aulendorf II 4:2 B-Juniorinnen: TSV Stetten a.m.K. - SV Baindt 1:0 C-Juniorinnen: SGM Mochenwangen/Wolpertswende – SGM Baindt/Fronreute 4:2 E-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute – TSB Ravensburg 5:2 D2: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Vogt/Karsee I 0:6 Am Samstag erwarteten wir zum 2. Heimspiel auf dem Kunstrasenplatz in Baienfurt die SGM Vogt/Karsee. Leider waren die Jungs der D2 bereits nach 2 Minuten durch ein unglückliches Tor mit 0:1 zurück, aber in den nächsten 15 Minuten spielte die Mannschaft gut mit, konnte jedoch keine klaren Torchancen erar- beiten. Nach einigen guten Rettungsaktionen unseres Torspielers Donat mussten die Jungs in der 17. und 19. Minute einen Doppelschlag hinnehmen. Jetzt war leider die Moral und der Kampfgeist nicht mehr vorhanden und so kamen nochmals 3 Gegentore in der 1. Halbzeit hinzu. Halbzeitstand 0:6 Nach der Pause wollten wir mit neuer Moral und Einsatz zumindest die 2. Halbzeit ausgeglichen gestalten, aber leider wurde ein schöner Freistoß von Jonas vom Torspie- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 ler der Gäste noch aus dem „Torwinkel“ gefischt. Somit konnten wir wieder kein Tor erzielen aber die 2. Halbzeit zumindest mit einem ansehnlichen 0:0 beenden. Es spielten: Donat Hasani, Theo Großmann, Matej Babic, Rafael Dorn, Jonas Plaus, Yigit Duman, Mohamad Bakaja, Jonas Elbs, Jannik Krestel, Florian Merk, Nevio Silaghi, Jonathan Rieger Die Bambinis und der Kampf um die Zukunft der Spiel- tage Am vergangenen Samstag hieß es auf der gut besuch- ten Klosterwiese wieder Anpfiff für die Bambinis und die F-Jugend des SV Baindt. Mit 11 Bambini-Mannschaften des TSV Berg, SV Blitzenreute, SV Oberzell, SV Schmalegg und SV Baindt der Jahrgänge 2015/2016 fanden insge- samt 25 Spiele a 10 Minuten beim Spieltag in Baindt statt. Die Spieler aus Baindt entwickelten sich in den letzten drei Tunieren zu richtigen Teams. Die Bambinis überzeugten mit offenen Spielzügen und steigerten sich dank den Trai- nern Thomas, Philipp und Benji. Die Zukunft der Spieltage liegt jedoch in unseren Händen! Nur mit Teamgeist - auf dem Feld aber auch neben dem Feld - können die Spieltage aufrecht erhalten werden. Dank des emsigen Einsatzes der Eltern waren die selbst gebackenen Kuchen sowie die Pommes am Ende ausver- kauft. Zusammen mit unzähligen verkauften Getränken und 102 Grill-Würstchen konnte der Spieltag in Baindt dazu beitragen, dass die Jugendkasse wieder gefüllt wur- de und neue Spielgeräte wie Bälle und Tore, finanziert werden können. Jeder Einzelne zählt! Für den SV Baindt spielten: Finja, Sophie, Tim, Pauline, Maximilian, Theo, Emil P., Emil F., Erik, Emilio Vorschau Freitag, 14.10 16:30 Uhr – E2-Junioren: SGM Blitzenreute/F.F.B II - SV Baindt II 18:00 Uhr – E1-Junioren: SGM Blitzenreute/F.F.B. I - SV Baindt I 18:00 Uhr – E-Juniorinnen: SC Blönried - SGM Baindt/ Fronreute Samstag, 15.10 Ab 09:00 Uhr – F1-Jugend: Spieltag in Wolfegg Ab 09:00 Uhr – F2-Jugend: Spieltag in Wolfegg Ab 10:00 Uhr – Bambini: Spieltag in Oberzell 12:00 Uhr – B-Juniorinnen: TSV Gomaringen – SV Baindt 12:45 Uhr – D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I – FV Ra- vensburg II (Spielort: Baienfurt) 14:15 Uhr – D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Dietmanns/Hauerz (Spielort: Baienfurt) 14:15 Uhr – C2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II – SGM Vogt/Karsee (Spielort: Baindt) 14:15 Uhr – D-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute – TSV Tettnang (Spielort: Staig) 14:15 Uhr – C1-Junioren: SG Aulendorf/Blönried - SGM Baindt/Baienfurt I 16:00 Uhr – A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – SGM Eschach/Weissenau (Spielort: Baienfurt) Sonntag, 16.10 Ab 10:00 Uhr – D-Juniorinnen: VR-Cup in Baindt 11:00 Uhr – B-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt – SGM Blitzenreute/F.F.B II (Spielort: Baienfurt) Montag, 17.10 18:00 Uhr – C-Juniorinnen: SGM Baindt/Fronreute – SV Weingarten (Spielort: Staig) Dischl-Doppelpack bringt SVB früh auf Kurs SV Baindt - SV Maierhöfen-Grünenbach 2:0 (2:0) Am 12.Spieltag der Bezirksliga-Saison durfte der SV Baindt den Tabellenachten aus Maierhöfen und Grünenbach auf der Klosterwiese begrüßen. Die bisherige Saison der Gäs- te ist dabei von wechselhaften Ergebnissen durchzogen. Allerdings zeigte der 5:1-Sieg am letzten Wochenende gegen den SV Mochenwangen, dass die Allgäuer kei- nesfalls zu unterschätzen sind. Im Vergleich zur starken Leistung in der Vorwoche gegen den SV Kehlen, tauschte Trainer Rädel seine Startelf daher nur „unfreiwillig“ auf zwei Positionen - für Wetzel (Trauzeuge) und Bolgert (Erkältung) rückten Benjamin Walser und Kneisl neu in die Mannschaft. Bei erneut rutschigen Platzverhältnissen startete der SVB wie in der Vorwoche druckvoll in die Partie und erzwang bereits nach 120 Sekunden den ersten Aufreger des Spiels. Nach einem „Luftloch“ von SVM-Verteidiger Einsle lief Boenke alleine auf das Tor der Gäste zu, wurde jedoch kurz vor dem Sechzehner von diesem zu Boden gerissen. Vermutlich wegen der geringen Spieldauer entschied der Schiedsrichter nur auf gelb anstatt auf rot, wobei eine rote Karte aufgrund der Verhinderung einer klaren Torchance durchaus vertretbar gewesen wäre. Dennoch blieb der SVB in der Folge weiterhin tonangebend und ließ in den Anfangsminuten durch Boenke und Thoma zwei hundert- prozentige Möglichkeiten auf den Führungstreffer unge- nutzt. Trotz der Baindter Überlegenheit meldete sich nach einer Viertelstunde auch die Offensive der Gäste an, wobei innerhalb weniger Minuten jeweils einer der „Walser-Brü- der“ in höchster Not den Rückstand verhinderte. Auf der Gegenseite sollte im Vergleich zu den zuvor stark heraus- kombinierten Chancen das 1:0 für die Baindter dann eher etwas glücklich fallen. Eine Rechtsflanke von Boenke klärte der Kapitän der Gäste ungenügend wieder zurück in Rich- tung des eigenen Tores, wobei Stürmer Dischl im Strafraum hellwach blieb und den Ball artistisch ins lange Eck verlän- gerte (23). Angetrieben vom Führungstreffer legte der SVB in der 35.Minute mit einem tollen Angriff nach - Linksaußen Fischer trieb das Leder über das halbe Spielfeld und setz- te im richtigen Moment Dantona ein. Dieser legte den Ball clever auf Dischl im Rückraum ab, welcher den Ball von der Strafraumgrenze humorlos ins kurze Eck jagte. Damit ging es mit einem verdienten 2:0 in die Halbzeitpause, wo- bei der SVM zudem noch Glück hatte, dass der Schiri ein klares Foul gegen Thoma im Strafraum übersah. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit wusste der SVB wie- der dem Spiel seinen Stempel aufzudrücken, wobei die Baindter Offensive jedoch Chancenwucher betrieb. Erst setzte Boenke eine flache Hereingabe aus kurzer Distanz über die Querlatte und wenig später war es Fischer, der zweimal die Vorentscheidung ausließ. Angespornt von der Möglichkeit das Spiel durch einen Anschlusstreffer doch nochmal spannend zu machen, fanden die Gäste nach einer guten Stunde deutlich besser in die Partie und konnten nun immer wieder entscheidende Zweikämpfe im Mittelfeld für sich gewinnen. Allerdings präsentierte sich die Defensive um Abwehrchef Brugger über die ge- samte Spielzeit sehr aufmerksam und auch Benjamin Walser im Baindter Tor konnte sich in der Schlussphase nochmals auszeichnen. Somit blieb es schlussendlich bei einem umkämpften 2:0-Heimsieg, da unter anderem in der Schlussviertelstunde Kapitän Thoma mit einem Pfos- tenschuss noch ein Treffer verwehrt blieb. Mit einem „Arbeitssieg“, O-Ton Trainer Rädel nach der Partie, verteidigt die Baindter Mannschaft damit den he- rausragenden zweiten Tabellenplatz und macht sogar drei Punkte auf die TSG Ailingen gut. Am kommenden Sonntag wartet nach dreijähriger Pause wieder das Nach- barschaftsduell mit dem SV Mochenwangen auf den SVB, welches in den vergangenen Jahren hitzige und spannen- de Partien garantierte. Ex-Spieler Sebastian Saile wird sich wohl noch gut daran erinnern. Es spielten: Benjamin Walser - Philipp Kneisl (82.Marc Bolgert), Tobias Szeibel, Michael Brugger, Lukas Walser - Marko Szeibel, Mika Dantona (82.Konstantin Knisel), Philipp Boenke (65.Nico Geggier) - Jan Fischer, Jonathan Dischl (87.Ylber Xhafa), Phillip Thoma SV Baindt II - SV Maierhöfen-Grünenbach II 7:0 (4:0) Nach dem umkämpften Remis in der Vorwoche gegen den SV Kehlen II hatte Trainer Geggier vor dem Heim- spiel gegen den SVM II mit einigen Personalsorgen zu kämpfen, wobei er seine Elf im Vergleich zur Vorwoche auf gleich fünf Positionen umstellen musste. Dies war dem SVB II von Minute 1 jedoch nie wirklich anzumerken und so ging die Heimelf folgerichtig bereits in der zweiten Minute durch Schnez in Führung. Vorausgegangen war ein herrlicher Vertikalpass von Routinier Renz. Nach zwei großen Möglichkeiten durch Schmidt traf wenig später erneut Schnez, der nach einem Schuss von Ünalan ge- gen die Latte zum 2:0 abstaubte (19.). Kapitän Brugger besorgte in der 27.Minute per Foulelfmeter das 3:0, da ein Gäste-Verteidiger Schmidt zuvor im Strafraum klar zu Fall gebracht hatte. Dieser belohnte sich dann kurz vor dem Halbzeitpfiff endlich für einen couragierten Aufritt und vollendete ein herrliches Zuspiel von Robinson zum 4:0 (44.). Auch in der zweiten Halbzeit präsentierte sich der SVB II deutlich überlegen, wobei Schmidt sich mit seinem zweiten Tagestreffer in die Torschützenliste eintrug (55.). In der 68.Minute war es dann Grabherr, der vermutlich dank seiner neuen Kickschuhe sein erstes Tor bei den Ak- tiven erzielte und auf 6:0 erhöhte. Für den Schlusspunkt sorgte am Ende Robinson, der nach Vorarbeit von Späth zum 7:0-Endstand traf (87.). Durch einen ungefährdeten Heimsieg verbleibt somit auch die „Zweite“ auf Tabellenplatz 2, wobei sich langsam ein Dreikampf um die Meisterschaft mit dem TSV Mecken- beuren II und dem TSV Tettnang II abzuzeichnen scheint. Es spielten: Jan Mohring - Sam Robinson, Thorsten Renz (62.Rabie Akaiber), Patrick Späth, Manuel Brugger, Lukas Grabherr - Moritz Gresser (71.Johannes Heisele), Fabian Gessler (31.Albert Fischer), Ferhat Ünalan - Max Schmidt, Johannes Schnez (71.Luca Lauriola) Vorschau: Sonntag, 16.10.2022 12.45 Uhr: SV Mochenwangen II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Mochenwangen - SV Baindt Frauenfußball SV Baindt : SV Arnach 4:2 Gegen den Tabellenletzten aus Achberg sollten unbedingt drei Punkte her, doch nachdem wir in der Früh noch zwei krankheitsbedingte Ausfälle in der eh schon dünn besetz- ten Abwehr verkraften mussten, schwanden zunächst die Hoffnungen auf einen überzeugenden Sieg. Doch die Mannschaft ging mit guter Moral ins Spiel und bereits in der vierten Minute spielte Ramona einen Zuckerpass auf Viola, die nach perfekter Ballmitnahme alleine auf des Gegners Tor zu sprintete und den Ball sicher versenkte. Doch statt Sicherheit zu gewinnen, kamen die Gäste im- mer besser ins Spiel, so dass der Ausgleich in der 23. Mi- nute nur eine Frage der Zeit war. So ging es in die Pause. In der zweiten Hälfte war das Spiel zeitweise recht zerfah- ren, allerdings kämpften unsere Frauen, insbesondere die Abwehr um Tasja um jeden Ball und verhinderte größere Gefahren. In der 67. Minute verwandelte Viola dann ei- nen herrlichen Freistoß direkt unter die Latte zur erneu- ten Führung. Als dann in der 86. Minute die Gegner doch noch den Ausgleich erzielten und Arnach drauf und dran war wohl möglich noch den Führungstreffer zu erzielen, zeigte Viola, was eine Unterschiedsspielerin ausmacht. Zuerst hielt sie in der 88. Minute aus ca. 25m einfach mal drauf, erzielte die Führung, um zwei Minuten später mit ihrem vierten Tor gleich nochmal zuzuschlagen und den Sieg perfekt zu machen. Ein enorm wichtiger Sieg um sich aus dem Tabellenkeller ein wenig abzusetzen. Es spielten: Mandy Hennig, Muriel Zumbrock, Tasja Kränk- le, Angelina Bühler, Lara Herde, Lisa Meschenmoser, Ma- riella Pedrazzoli, Laura Maucher, Selin Pfefferle, Viola Zanutta, Ramona Schnell, Selin Turan Vorschau: das nächste Spiel der Frauen ist am 16.10.22, 10:30 Uhr bei der SGM Eschach/Brochenzell Knapper 9:6 Erfolg in Leutkirch TSG Leutkirch II – SV Baindt 6:9 Nach der bitteren Niederlage am vorheri- gen Samstag gegen Aulendorf war ein Sieg gegen die TSG Leutkirch II nötig, um den Anschluss zur Tabellenspitze nicht zu verlieren. Da Frank Markwart gesundheitsbedingt nicht mitspielen konnte, sprang Immanuel Ruschke ein, der erstmals nach 2 Jah- ren Wettkampfpause wieder ein Punktspiel bestreiten konnte, was uns alle sehr freute! In den Eingangsdoppeln konnten wir 2 Siege einfahren, spannend machten es Philipp Schwarz und Thomas No- wak, die das Spitzendoppel der Gegner knapp im Ent- scheidungssatz bezwingen konnten. Nach 3 weiteren Einzelsiegen von Philipp Schwarz, Marcel Brückner und Thomas Nowak folgten 3 Niederlagen von Tobias Nowak, Immanuel Ruschke und Thomas Rauch. Die 2. Einzelrunde war an Spannung kaum zu überbieten: Marcel Brückner drehte einen 0:2 Satzrückstand noch, Tobias Nowak verlor nach spektakulärer Aufholjagd im 5. Satz 11:13 und Tho- mas Nowak gewann am Nachbartisch 11:9 ebenfalls im 5. Satz. Den Siegpunkt setzte Thomas Rauch mit einem starken 3:1 Erfolg, sodass wir zum Schluss knapp, aber Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 verdient mit 9:6 den Sieg für Baindt holten. Nun haben wir eine Woche spielfrei, bevor dann am 22.10. das nächste schwere Auswärtsspiel beim punktgleichen Tabellennach- barn Vogt ansteht. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (0:2), Thomas Nowak (2:0), Immanuel Ruschke (0:2) und Thomas Rauch (1:1) Spende für die Jugendarbeit Wir bedanken uns sehr herzlich für die großzügige Spen- de des Basar-Teams für unsere Jugendarbeit. Da wir mit der Spende nicht gerechnet haben, freuen wir uns umso mehr. Die ersten Ideen, wie der Geldbetrag unserer Ju- gendarbeit zugutekommen soll, wurden von den Jugend- trainern bereits entwickelt :) Vielen Dank an das Basar-Team! Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Kamerad- schaftsabend Liebe aktive und ehemalige Musikantinnen & Musikanten, wir befinden uns noch immer mitten in unserem Jubilä- umsjahr unter dem Motto „111 Jahre Musikverein Baindt, 11 Events und 1 Grund zum Feiern“. Deshalb soll auch unser alljährlicher Kameradschaftsabend dieses Jahr etwas ganz Besonderes werden. Wir laden Euch recht herzlich am Samstag, den 29.10.2022 ab 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Bei gemütlichem Zusam- mensein werden wir gemeinsam mit unserem Musikanten Berthold Bader (Alpirsbach) und seinem Brauereikolle- gen Matthias Jäger-Mayinger (Postbräu) eine Bierprobe machen und uns in die Welt des Bieres entführen lassen. Für zusätzlich gute Stimmung sorgen an diesem Abend die Blasmusikgruppe „Roy Blech“ sowie D‘Syrgensteiner Schellengruppe aus Eglofs. Wir freuen uns auf einen geselligen Abend mit Euch! Bitte meldet Euch bis zum 17.10.2022 verbindlich bei Ronald Spahlinger, Marsweilerstraße 1, 88255 Baindt an oder schreibt eine E-Mail an: vorstand@mv-baindt.de Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zum Besuch der Oberschwaben- schau/Agraria vom 15.10.-23.10.2022. Die Baindter Land- frauen sind am Donnerstag, 20.10.2022 am Stand der Landfrauen im Grünen Pfad und versorgen die Besucher mit allerlei Köstlichkeiten. Es gibt wieder Hochzeitsuppe, Dinnete, Maultaschen, Salatteller und belegte Seelen, so- wie eine tolle Kuchen- und Tortenauswahl. Wir freuen uns auf ihren Besuch am Stand der Land- frauen. Die Vorstandschaft Basar Baindt Rückblick Herbst-Basar 2022 Liebe Basarfreunde, am 24. September konnte endlich nach einer zweijähri- gen Pause der Kinderbasar in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürgermeisterin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, dass Sie uns die Halle zur Verfügung gestellt haben. Ohne diese großartige Geste wäre der Baindter Basar nur Geschichte gewesen. Einen riesengroßen Dank gilt auch unseren vielen tollen Helferinnen. Ohne eure Hilfe wäre nicht möglich den Ba- sar durchzuführen. Natürlich geht ein großes Dankeschön auch an die vielen Papas, Opas und Omas die die Kinder gehütet haben und somit einen großen Teil dazu beige- tragen haben, dass wir so vielen Helferinnen zusammen bekommen haben. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: 1. Tischtennisjugend 2. Schule-Stärken-Projekt (stark auch ohne Muckis) Grundschule Baindt 3. Freie Naturschule Ravensburg 4. Jugendfeuerwehr Wir hoffen, dass wir im Frühling wieder einen großen Zu- lauf an Helferinnen haben und freuen uns, euch am nächs- ten Basarwochende am 11.03.2023 begrüßen zu dürfen. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt. (geht auch ohne Faceebook Konto) Es grüßt herzlich das Basar Team Baindt Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Brillenaktion am 23.09.22 auf dem Wochenmarkt - über 500 Brillen wurden gespendet Der CDU-Gemeindeverband Baienfurt führte am Freitag, den 23.09.22, eine Brillen-, Hörgeräte- und Handysamm- lung durch. Bei schönstem Sonnenschein fanden sich schon um 13 Uhr die ersten Bürgerinnen und Bürger am CDU-Brillensam- mel-Stand ein. 521 Brillen, 10 Hörgeräte und 24 Handys mit Zubehör wurden abgegeben. Schon vor der diesjährigen Marktstandsammlung sam- melten seit Jahresbeginn Herr Jerg (Die Brille) und das Bürgerbüro im Rathaus Baienfurt Brillen und Hörgeräte ein, sodass der aktuelle Stand zum 23.09.22 bei 802 Brillen liegt. Diese wurden in fünf Pakete nach Koblenz zur Sam- melstelle „Brillen -ohne -Grenzen Deutschland“ verschickt. Vor mehr als 45 Jahre hatte in Hirsingue (Elsass) der Kapuziner Pater Francois- Marie Meyer die Idee, mit ge- brauchten Brillen den armen Menschen in aller Welt zu helfen. Heute wird seine von ihm ins Leben gerufene Ak- tion von den Helfern des Vereins „ L.S.F. Lunettes sans Frontier -Brillen ohne Grenzen“ mit Sitz in Koblenz wei- tergeführt. In Ländern wie die in Asien, Afrika, Mittel-oder Südame- rika, haben die von uns gespendeten Brillen einen hohen Stellenwert. Sechs bis acht Monatslöhne oder wie in Af- rika, zwei bis 4 Ziegen, müssten die Sehbedürftigen für eine Brille aufbringen. Eine Werkstatt für Behinderte ist dem Verein angeschlos- sen. Dort werden die eingehenden Brillen gesäubert, sor- tiert und es werden kleine Reparaturen an den Brillen durchgeführt. Ein ehrenamtliches Team aus pensionierten Optikern und Augenärzten vermessen die Brillen und stellen die Dioptri- en fest. Diese werden registriert und in eine Datei einge- pflegt, worauf weltweit ein Netzwerk von Augenärzten und Optikern Zugriff haben. So kann nach Bedarf die passgenaue Brille geordert werden. Besonders ist die Nachfrage nach Kinderbrillen groß! Kinder ohne Sehhilfe können nicht zur Schule gehen, ihre Zukunft ist aussichtslos und ein selbstständiges Erwach- senleben wird für sie sehr schwierig sein. Jeder kann mit ganz wenig Aufwand bei unserer Brillenaktion anderen Menschen helfen, die der Hilfe weltweit bedürfen. Bitte spenden Sie auch weiterhin ihre abgelegten Brillen! Übers Jahr können Sie Brillen und Hörgeräte bei Herrn Thomas Jerg „Die Brille“, im Bürgerbüro im Rathaus oder bei Frau Richter Finkenweg 21 in Baienfurt abgeben. Gut sehen ist lebens-/überlebenswichtig! Ihre Spende kommt genau da an, wo sie gebraucht wird! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 8.30 Uhr am Frei- bad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Herbstwanderung über den Panorama-Rundweg Prodel und Denneberg Treffpunkt: Dienstag, 18. Oktober, um 08.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Vom Parkplatz der Hochgratbahn steigen wir über die Prodel-Alpe zum Prodel und Denneberg auf. In einem gro- ßem Bogen kommen wir wieder zum Parkplatz zurück.Die Rückkehr ist gegen 18 Uhr geplant, ca. 4,5 -5 Std.Gehzeit, davon 1,5 Stunden steil bergauf. Fahrpreis: 15 Euro für Mit- glieder. Eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Trinken (min. 1 Ltr.), Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen! Anmeldung: ab 14.10.2022 - T. 0151-12952100 (über AB*) Wanderführung: Irene klingler, E-Mail : klinglerirene@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, gegebenenfalls Infor- mationen im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind willkommen! Was sonst noch interessiert Heimkämpfe Ringer KG Baienfurt KGI - Wrestling Tigers am 15.10 um 19.30 Uhr, KGI - KSV Rimbach am 22.10 um 19.30 Uhr; KGII jeweils Vorkampf um 17.30 Uhr Skibasar Berg Es ist wieder soweit- der Sommer neigt sich dem Ende zu und die Winter-Sportfreunde wappnen sich für die neue Wintersportsaison. Nach zwei Jahren Pause wollen wir dieses Jahr wieder einen Skibasar in Berg anbieten. Der Skibasar bietet die ideale Gelegenheit, nach beinahe zwei Jahren Pause, gut erhaltene Kleidung und Ski- und Wintersport Equipment jeglicher Art anzubieten und ein- zukaufen. Warenlisten sind über das Internet auf unserer Home- page www.skibasar-berg.de abzurufen. Die Artikel können aber auch bei der Annahme regist- riert werden. Angeboten werden: Alpin- und Langlaufski, Snowboards, Schuhe, Ski- Oberbekleidung, Helme, Schlittschuhe etc. für Erwachsene und Kinder Am Annahme- und Verkaufstag stehen wir Ihnen zur Be- ratung gern zur Seite. An unserer „Schneebar“ gibt`s kühle Getränke und heiße Waffeln! Weitere Informationen können Sie über unsere Home- page erhalten. Mit den Erlösen aus dem Verkauf, möch- ten wir soziale Projekte unterstützen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Termin: Samstag, 22. Oktober 2022, von 11:00Uhr bis 13:00Uhr Veranstaltungsort ist die Festhalle bei der Grundschule in Berg. Warenannahme: Freitag, 21.10.2022 von 17:00Uhr bis 19:30 Uhr und Warenrückgabe: Samstag, 22.10.2022 von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Homepage: www.skibasar-berg.de Landkreis Ravensburg - Bio Musterregion Heilpflanzen für Biohof-Tiere Im Rahmen der baden-württembergischen Öko-Akti- onswochen kann am 21. Oktober bei der Saluvet GmbH in Bad Waldsee an einer Heilpflanzenführung durch den eigenen Heilpflanzen-Lehrgarten teilgenommen werden. Biobetriebe legen sehr viel Wert auf gesunde, artgerecht gehaltene und ernährte Tiere. Dabei muss der Bio-Land- wirt auch die EU-Öko-Verordnung berücksichtigen, die z.B. erlaubte Futtermittelzutaten nennt und den Einsatz von Antibiotika stark reglementiert. Das kann eine große Herausforderung bedeuten, denn trotz größter Sorgfalt kann ein Tier auch mal krank werden. Eine bewährte Hilfe stellen Heilpflanzen und Homöopathika dar, die bei der Behandlung und Gesunderhaltung der Tiere eingesetzt werden. An der Führung wird den Besuchern die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung nähergebracht und einen praxisna- hen Einblick in die Heilpflanzenwelt gegeben. Treffpunkt: am 21. Oktober 2022 um 13:30 Uhr bei der Saluvet GmbH, Steinstraße 33 in Bad Waldsee. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Aktions- wochen Baden-Württemberg finden sie unter: www.öko-aktionswochen-bw.de Bienenführung mit Honigverkostung Im Rahmen der baden-württembergischen Öko-Aktions- wochen kann am 22. Oktober bei der Urbach-Imkerei in Bad Waldsee an einer Führung zur nachhaltigen und biologischen Bienenhaltung mit anschließender Honig- verkostung teilgenommen werden. Sie erhalten Informationen rund um das Thema nach- haltige und biologische Bienenhaltung. Wenn das Wet- ter entsprechend ist, schauen wir in ein Bienenvolk beim Lehrbienenstand am Haus. Danach gibt es eine Honigver- kostung mit Infos zu Honigsorten, Herkunft, Verarbeitung, Wirkstoffen und Bienenheilkunde. Treffpunkt: am 22. Oktober 2022 um 15:00 Uhr bei der Urbach-Imkerei, Burgstockstraße 55 in Bad Waldsee. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Aktions- wochen Baden-Württemberg finden sie unter: www.öko-aktionswochen-bw.de Mitmach-Konferenz Ravensburg – Die Nachbereitungs- party Woher kommen eigentlich unsere Lebensmittel und was heißt ökologische oder nachhaltige Erzeugung? Wie viel müssten Lebensmittel eigentlich kosten und wie sieht eine nachhaltige Ernährung aus? Was haben wir schon an ziel- führenden Ansätzen in der Region und wie kann jede/r Einzelne unterstützen? Diese und weitere Fragen wurden bei der Mitmach-Konferenz im März 2022 bearbeitet. Am 24. Oktober 2022 um 18 Uhr laden die Bio-Musterre- gion Ravensburg, die Regionalwert AG Bodensee-Ober- schwaben, wirundjetzt e.V. und RaumZeit nun gemein- sam dazu ein, die zweite Mitmach-Konferenz (MiKo) im Landkreis Ravensburg unter dem Titel „Gesunde Land- wirtschaft – gesunde Erde – gesundes Leben: Dialog für alle“ Revue passieren zu lassen. Bei der MiKo-Nachbereitungsparty steht die Vernetzung, das gegenseitige Kennenlernen und der gemeinsame Austausch im Vordergrund. In der Stadtbücherei Ravens- burg erzählen die Projektgeber/innen zu Beginn was seit der Mitmach-Konferenz in den einzelnen Projekten passiert ist und was die Mitmach-Konferenz und alle Be- teiligten dazu beigetragen haben. Anschließend besteht im offenen Raum die Möglichkeit sich zu vernetzen und auszutauschen, an einigen Thementischen den Projekten weitere Impulse zu geben, sowie über VR-Brillen das digi- tale Mitmach-Konferenzgelände zu besuchen und virtuell Biohöfe und Initiativen in der Region zu entdecken. Die Ergebnisse werden wir anschließend gemeinsam sam- meln. Im Anschluss besteht weiterhin bis 22 Uhr Raum für Austausch, Vernetzung und VR-Erlebnisse. Für die Teilnahme an der MiKo-Nachbereitungsparty ist eine Anmeldung unter www.biomusterregionen-bw.de/ ravensburg nötig, die Teilnehmendenzahl ist auf 50 Per- sonen begrenzt. Das Mitmachen ist kostenfrei möglich. Wir freuen uns auf viele Interessierte und Engagierte. Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. Neophyt und Problempflanze Riesenbärenklau Der Riesenbärenklau, auch Herkulesstaude genannt, er- freut sich in unseren Kreisen nicht gerader großer Be- liebtheit. Nicht zu verwechseln mit dem heimischen Wie- sen-Bärenklau, gilt der Heracleum mantegazzianum als invasiver Neophyt. Die ursprünglich aus Kaukasus stam- mende Pflanze wurde um 1900 nach Mitteleuropa einge- führt und hat sich seitdem rasant verwildert und ausge- breitet. Mit einer Höhe von bis zu vier Metern, sowie einer enormen Samenproduktion verdrängt diese übermächti- ge Staude leider oft schwächere, heimische Arten; daher auch der Name. Doch was den beeindruckenden Riesenbärenklau auch für Menschen und Tiere gefährlich macht ist sein Pflan- zensaft, dessen hohe Konzentration an sogenannten pho- totoxischen Stoffen eine erhöhte UV-A-Empfindlichkeit hervorruft. Dies kann in Verbindung mit Tageslicht und direkter Sonneneinstrahlung zu schweren, sehr schmerz- haften Hautreizungen oder sogar Verbrennungen führen. Daher ist es auch extrem wichtig Berührung zu vermeiden und bei näherem Umgang mit der Pflanze die Haut voll- ständig zu bedecken, am besten durch das Tragen von Handschuhen, wasserdichter Schutzkleidung und eines Gesichtschutzes. Sollte sich dieser Riese auch in Ihrem Garten breit machen, gilt es schnell zu handeln und die Pflanze zu entfernen bevor es zur Aussaat kommen kann. Hierbei reicht es leider oft nicht die hartnäckige Problemstaude nur auf Bodenhöhe abzuschlagen. Um sicher zu gehen und ein erneutes Austreiben zu verhindern, muss man sie mitsamt der Pfahlwurzel tief aus der Erde ausstechen. Hierfür kann zum Beispiel ein Spaten oder auch ein Unkrautstecher zur Hilfe gezogen werden. Wie es auch bei anderen Neophyten der Fall ist, zeich- net sich der giftige Bärenklau nicht ausschließlich durch schlechte Seiten aus. Für Imker ist er beispielsweise als Futterpflanze für Bienen interessant, da pro Pflanze etwa 80.000 Einzelblüten ausgebildet werden. Ein reiches Nah- rungsangebot für die Insektenwelt! Auch handelt es sich, rein visuell, um eine ursprüngliche Zierpflanze und es Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 lässt sich nicht abstreiten, dass diese imposante Staude, mit den großen, schirmförmigen Blütendolden, direkt ins Auge fällt. Dennoch gilt es den Riesenbärenklau in der freien Natur so gut wie möglich zurückzudrängen. Durch menschli- che Einflussnahme etablierte er sich in Gebieten, in de- nen er eigentlich nicht heimisch ist und stellt mittlerweile nicht nur einen übermächtigen Konkurrenten für andere Pflanzen, sondern auch ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier dar. Das unterscheidet ihn von anderen hartnä- ckigen Neophyten, wie der Kanadischen Goldrute und dem Drüsigen Springkraut, mit denen wir besonders zu kämpfen haben. Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Feste, Führungen und Workshops 15. Oktober 2022 13.30 Uhr Öffentliche Führung (inklusiv) Herr Peters vom Blinden- und Sehbehindertenverband führt an diesem Tag zweimal mit einer Tastführung durch das Museum Diese Führung bietet sich speziell für blinde Menschen und Menschen mit einer Sehbehinderung an 11 Uhr, kostenfrei 13:30 Uhr, kostenfrei max. 15 Teilnehmen- de, Voranmeldung unter info@bauernhaus-museum.de oder Tel. 07527 95500 16. Oktober 2022 13.00 Uhr Öffentliche Führung: Allgemeine Museumsfüh- rung 15.00 Uhr Öffentliche Führung: Kuhstall, Küche, Kirche. Frauenwelten auf dem Land 22. Oktober 10-15 Uhr Museumsakademie: Obstbaumschnitt (Ersatz- termin bei Regen: 29. Oktober) Obstbaumschnitt Kurs- leitung: Werner Bärenweiler, Fachwart für Obst- und Gartenbau Zunächst erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einem theoretischen Teil die fachlichen Grundlagen. Im Anschluss geht es im praktischen Teil ran an den Baum: Kursleiter Werner Bärenweiler demonst- riert Erziehungs-, Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt und erklärt das praktische Schnittwerkzeug. Schließlich testet jeder selbst sein Können. Zum Abschluss wird gemein- sam ein junger Obstbaum gesetzt. Kursgebühr: 30 Euro (inkl. Eintritt) max. 15 Personen Bitte mitbringen: Festes Schuhwerk, wetterangepasste Kleidung 23. Oktober 11-17 Uhr Auf ins Museum: Holztag Holz spielt im ländlichen Raum eine große Rolle, früher wie heute: Als Baumaterial, als Rohstoff für viele Nutz- und Ziergegenstände und natürlich auch als Heizmaterial. So vielfältig wie das Holz ist auch das Programm an diesem Tag. Viele alte Holz-Handwerksberufe stellen ihr Können vor. Besuchende können zusehen, wie man Holz entrindet und spaltet, sägt und bearbeitet. Legen Sie beim Holz- hacken auch selbst Hand an und lernen Sie spielerisch verschiedene Holzarten kennen! Mehr zum Erlebnistag 01.10.–11.11.: Di bis So, 10–17 Uhr Erwachsene: 6 € Senioren: 5 € Kinder 0– 5 Jahre: frei Kinder / Jugendliche: 6–18 Jahre: 2,50 € Studenten / Auszubildende / FSJ Bundesfreiwilligen- dienst: 2,50 € Schwerbehinderte: 2,50 € Familien-Tageskarte: 13 € (Eltern oder Großeltern mit eigenen Kindern, bzw. Enkeln) Teil-Familien-Tageskarte: 7 € (ein Eltern- oder Großelternteil mit eigenen Kindern, bzw. Enkeln) Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Vogter Straße 4, 88364 Wolfegg +49 (0)7527 9550-0 info@bauernhaus-museum.de www.bauernhausmuseum-wolfegg.de Kleintierzuchtverein Bergatreute Kleintierschau Samstag, 22.10.22 13-18 Uhr Sonntag, 23.10.22 10-17 Uhr im Kleintierheim Bergatreute, Kirchweg 46 Zu sehen gibt es Kaninchen, Hühner, Tauben und vieles mehr..... Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Alles zu fami- lienfreundlichen Preisen. Der Kleintierzuchtverein Bergatreute freut sich auf Ihren Besuch. Es gelten die zu dem Zeitpunkt gültigen Corona-Vor- schriften. Stellungswechsel? Dein Job bei Prolana! Für den Kundenservice suchen wir eine/n neue/n Kollegin/Kollegen (m/w/d), Voll- oder 80% Teilzeit. Kundenberatung am Telefon und per E-Mail Ausbau und Pflege von Kundenkontakten Interne Auftragskoordination Außerdem suchen wir Mitarbeiter (m/w/d) für die Produktion in Voll- oder Teilzeit. Mehr erfahren: www.prolana.com Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail an: bewerbung@prolana.com Prolana GmbH | Am Langholz 3 | 88289 Waldburg | Tel. 07529 / 9721-0 Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. www.prolana.com Gitarrenschule Thomas Kalkreuth - viele Stilrichtungen: Klassik, Liedbegleitung, Blues, Rock, Jazz - Unterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene - Einzeln und in kleinen Gruppen Anmeldung: Thomas Kalkreuth, Telefon 07529/634881 oder t.kalkreuth@t-online.de STELLENANGEBOTE UNTERRICHT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 IT-Qualitätsmanager (m/w/d) Computervalidierung Erstellen Sie Testpläne und überprüfen Sie am Standort Ravensburg zentrale IT-Systeme und -Prozesse sowie Soft- ware- und Hardware-basierte IT-Infrastrukturkomponenten. (Job-ID 38303) Teamleiter (m/w/d) Automatisierte Optische Kontrolle Leiten Sie Ihr eigenes Team am Standort Ravensburg. Dabei bringen Sie Ihr Know-how ein, setzen pharmazeutische Standards um und stellen deren Einhaltung sicher. (Job-ID 34224) Techniker (m/w/d) Pharmazeutisches Umfeld Analysieren und beheben Sie Störungen an unseren hoch automatisierten Prozessanlagen am Standort Langenargen und gewährleisten Sie deren höchstmögliche technische Verfügbarkeit. (Job-ID 38267) Vorteile: attraktive Vergütung, modernes Umfeld Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Arbeitszeit: Vollzeit Für alle Ausschreibungen gilt: Haben Sie Fragen an uns? Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr unter Tel. +49 751 3700 6322 für Sie erreichbar. Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. Internationales Tech-Niveau, gleich bei Ihnen um die Ecke. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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                    69745-Risiko_verringern__Chancen_nutzen__handeln._Beiträge_aus_dem_Programm_KLIMOPASS.pdf

                    Klimawandel als Herausforderung L Risiken verringern, Chancen nutzen, handeln Beiträge aus dem Programm KLIMOPASS Ulm Stuttgart Karlsruhe Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Reutlingen Aalen Ravensburg 1900 1950 2000 2050 VORWORT Die Folgen des globalen Klimawandels sind auch in Baden-Württemberg spürbar. So ist die Durchschnittstemperatur zwischen 1881 und 2015 um 1,3° C gestiegen. Der Klimawandel bringt viele Herausforderungen mit sich. Des- halb ist engagierter Klimaschutz so wichtig, um die Treibhausgase zu begrenzen. Gleichzeitig müssen wir uns auch an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen. Das Klimaschutzgesetz von 2013 hat die beiden Säulen der Klimapolitik im Land verankert. Das Gesetz schreibt verbindliche Klimaschutzziele fest. Gegenüber dem Jahr 1990 sollen die Treib- hausgasemissionen bis 2020 um 25 % und bis 2050 um 90 % reduziert werden. Das Integrierte Energie und Klimaschutzkonzept (IEKK) zeigt dabei den Weg auf, wie die ehrgeizigen Ziele erreicht werden können. Gleichzeitig wurde die Entwicklung einer Strategie zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels im Klimaschutzgesetz verankert. Die Auswirkungen des Klimawandels werden in Baden-Württemberg bereits seit den 1990er Jahren im Rahmen verschiedener Forschungs- vorhaben beobachtet. Im Jahr 2011 wurde schließlich das Programm „Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“ (KLIMOPASS) ins Leben gerufen. Aufgrund des großen Themenspektrums der Klimaanpassung wurde KLIMOPASS als ressortübergreifendes Programm angelegt. Neben praxisnaher For- schung zu den Auswirkungen des Klimawandels auf das Land war die Erprobung erster Anpas- sungsmaßnahmen ein weiterer Schwerpunkt des Programms. Im Jahr 2016 wurde KLIMOPASS einer Evalu- ierung unterzogen, die die Grundlage für die Weiterentwicklung zu einem Förderprogramm bildete, das sich seitdem verstärkt mit der Um- setzung von Anpassungsmaßnahmen befasst. Insgesamt wurden im Zeitraum von 2011 bis 2016 über 80 Projekte mit etwa 7,5 Millionen Euro unterstützt. Alle Projekte wurden von einem ressortübergreifenden Projektrat sowie externen Expertinnen und Experten bewertet und ausgewählt und von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW fachlich betreut und begleitet. In dieser Broschüre werden die Ergebnisse ausgewählter Projekte dargestellt. Franz Untersteller MdL Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg VORWORT Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg) unterstützt seit mehr als acht Jah- ren die über 80 Projekte im Programm KLIMO- PASS bei dessen Konzeption, Organisation und Koordination. In KLIMOPASS wird der Klimawandel mit seinen Folgen untersucht. Darüber hinaus werden aber auch Möglichkeiten zur Anpassung in den Handlungsfeldern der Anpassungsstrate- gie des Landes erarbeitet. Mit den Projekten sollen anwendungsorientierte Fragestellungen bearbeitet werden, so dass die Ergebnisse helfen können, Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln und auch umzusetzen. Beispielweise werden Fragen zur zukünftigen klimawandelgerechten Stadtplanung, zur Tierhaltung in der Landwirt- schaft oder zur Vulnerabilität der Wirtschaft des Landes bearbeitet. Bisher haben sich zahlreiche Partner aus Wissenschaft und Forschung beteiligt. Da sich der Klimawandel insbesondere auch auf der regionalen und lokalen Skala auswirkt und hier Anpassungsmaßnahmen direkt greifen können, spricht KLIMOPASS auch zunehmend die Ak- teurinnen und Akteure vor Ort an, insbesondere Kommunen. Für jedes Förderjahr erstellte die LUBW thematische Ausschreibungen, in deren Rahmen Projektanträge gestellt werden konnten. Hierfür wurde der aktuelle Forschungsstand und For- schungsbedarf von ihr ausgewertet. Zu den förderfähigen Themenfeldern zählten alle neun Handlungsfelder der Anpassungs- strategie. KLIMOPASS war somit sehr breit aufgestellt. Bei Bedarf wurden in Workshops mit Expertinnen und Experten aus Wissen- schaft und Praxis spezielle Schwerpunktthemen benannt. Der KLIMOPASS-Projektrat nahm die Aufgabe wahr, aus den vielen und fachlich teilweise sehr unterschiedlich gelagerten Projektanträgen geeignete KLIMOPASS-Projekte auszuwählen. Die LUBW organisierte das Verfahren zur Qualitätskontrolle dieser Anträge. Hierfür leitete sie ein Bewertungsverfahren mit externen Gutachterinnen und Gutachtern aus Praxis, Wissenschaft und Verwaltung und legte dem Projektrat die Ergebnisse vor. Die Entscheidung des Projektrats setzte die LUBW verwaltungs- technisch um und begleitete die laufenden Projekte fachlich, z. B. durch die Bereitstellung von Daten oder Unterstützung bei Projekt- veranstaltungen. Die Abschlussberichte der einzelnen Projekte wurden von ihr veröffentlicht und stehen im Publikationsdienst der LUBW zur Verfügung. Nach über acht Jahren KLIMOPASS sollen die Projekte mit dieser Broschüre einem breiteren Publikum kurz und verständlich präsentiert werden. Aus der großen Bandbreite und Vielzahl der Themen haben wir einige Projekte ausge- wählt und stellen Ihnen an dieser Stelle deren Ergebnisse in 24 Beiträgen vor. Für weitergehen- de Informationen möchte ich auf das Interne- tangebot der LUBW verweisen. Dort stehen die Berichte aller abgeschlossenen Projekte zur Verfügung. Eva Bell Präsidentin der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg 4 EINFÜHRUNG Klimafolgenforschung in Baden-Württemberg 6 Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen 8 Anpassungsstrategie 10 KLIMAFOLGEN / MONITORING Ein Klimamonitoring für die Modellregion Freiburg 12 Regionale Klimaänderungen und ihre Folgen 14 Klimaanpassung im Naturpark 16 GESUNDHEIT Wie warnt man am besten vor großer Hitze? 18 Besonders gefährlich: Das Hitzerisiko bei älteren Menschen 20 Wärmeres Klima – unerwünschte Stech mücken 22 STADT- / REGIONALPLANUNG Mit Mathematik zu einer nachhaltigen Stadt 24 Unsere Städte werden immer heißer – was tun? 26 Siedlungsverdichtung und Bauen im Zeichen der Klimaerwärmung 28 Abhilfe für Karlsruher Hitze-Hot-Spots 30 Wie anpassungsfähig ist eine Stadt? 32 Mit Grün gegen den Klimawandel 34 Begrünte Dächer – besseres Klima 36 Klimagerechte Landschaftsplanung: Das Beispiel Unteres Remstal 38 INHALT INHALT 5 NATURSCHUTZ / BIODIVERSITÄT Wie Flora und Fauna auf den Klimawandel reagieren 40 WASSERHAUSHALT Gibt es künftig noch genug Trinkwasser? 42 Wie verwaltet man den Wassermangel? 44 WIRTSCHAFT Wie verwundbar ist die Wirtschaft im Land? 46 LANDWIRTSCHAFT Werden wir künftig mehr ernten? 48 Bodenwasser: Mal zu wenig, mal zu viel Von Kirschen und Schweinen 50 52 FORSTWIRTSCHAFT Wald und Klima: Ohne Bewusstseinswandel geht es nicht 54 Wie klimagestresste Wälder besser wachsen 56 Wald im Wandel 58 RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 60 PROJEKTÜBERSICHT 62 IMPRESSUM & BILDNACHWEIS 71 INHALT 6 EINFÜHRUNG Klimafolgenforschung in Baden-Württemberg L Der Klimawandel bedeutet nicht nur neue Gefahren. Für einige Bereiche können sich auch Chancen ergeben. Doch welche Entwicklungen sind wahrscheinlich? Mögliche Antworten kann die Klimafolgen forschung geben. Baden-Württemberg hat früh begonnen, die Folgen des Klimawandels zu erforschen. Das bislang letzte Glied in der Kette der program- matischen Klimafolgenforschung ist das Programm KLIMOPASS. Es steht für „Klima- wandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“. Am Beginn der Kette steht das Programm KLIWA „Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“. In KLIWA wird seit 1999 in Kooperation mit den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz sowie dem deutschen Wetterdienst gezielt der Wassersektor untersucht. Mit den folgenden Programmen KLARA (Klimawandel – Auswirkungen, Risiken, Anpassung) und „Herausforderung Klimawandel in Baden-Württemberg“ wurde der Blickwinkel auf weitere Handlungsfelder vergrößert. Hierzu zählen u. a. die menschliche Gesundheit, der Tourismus, die Land- und die Forstwirtschaft. Es wurde untersucht, welche klimatischen Ände- rungen zu erwarten sind und welche Verwund- barkeiten je Handlungsfeld eintreten können, beispielsweise die Zunahme an Hitzeereignissen. Für die menschliche Gesundheit bedeutet das die Verschärfung der thermischen Belastung. Eine besonders verletzliche Bevölkerungsgruppe sind die älteren Menschen, bei denen das Risiko hitzebedingter Todesfälle ansteigt. WISSENSLÜCKEN SCHLIESSEN Die Folgen des Klimawandels sind mittlerweile vielfach gut einschätzbar. Umso stärker rücken EINFÜHRUNG 7 Fragen nach geeigneten Anpassungsmaßnah- men und ihrer Umsetzung in den Vordergrund. KLIMOPASS wurde ins Leben gerufen, um genau an dieser Stelle anzusetzen. Es sollen anwendungsorientierte Fragestellungen bearbei- tet werden, die helfen, gezielt Anpassungsmaß- nahmen zu entwickeln und pilothaft umzuset- zen. Dementsprechend beschäftigen sich die Projekte beispielsweise damit, wie und wo sich unsere Städte aufheizen und was dagegen getan werden kann. Aber auch wie effektiv vor Hitze gewarnt werden kann, ist ein Thema. Möglich ist auch die Analyse positiver Effekte, zum Beispiel auf den landwirtschaftlichen Ertrag. Auch bei der Entwicklung und pilothaften Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen können Akteurinnen und Akteure unterstützt werden. 81 PROJEKTE VON 2011 - 2016 Zwischen 2011 und 2016 wurden 81 Projekte bewilligt, die sich zehn Handlungsfeldern zu- ordnen lassen. Häufig weisen KLIMOPASS- Projekte Querbezüge auf und können deshalb mehreren Handlungsfeldern zugeordnet werden. Im Auftrag des Umweltministeriums organisiert und koordiniert die LUBW das Programm und begleitet die einzelnen Projekte fachlich. Die Förderentscheidung trifft ein interministerieller Projektrat. Vorangestellt ist ein Bewertungsver- fahren, das die Qualität der Projektanträge prüft. Das Ministerium stellt jährlich ein Förderbudget von rund einer Million Euro zur Verfügung. Im Durchschnitt konnte damit bisher fast die Hälfte der beantragten Projekte gefördert werden. EINMALIGES FÖRDERKONZEPT UND POSITIVER AUSBLICK Die thematische Vielfalt und kontinuierliche Fördermöglichkeit lassen KLIMOPASS auf Län- derebene als bislang einmalig erscheinen. Die hohe Zahl von insgesamt 174 Anträgen unter- streicht sowohl den bestehenden Forschungs- bedarf als auch die Bedeutung des Themas Klimaanpassung im Land. Das Ministerium hat daher beschlossen, KLIMOPASS ab dem Jahr 2018 eine Förderrichtlinie zu geben. Mit der Richtlinie wird das Programm verfestigt und stärker auf die Umsetzung von Anpassungsmaß- nahmen ausgerichtet. Weiterhin soll aber auch bedarfsorientiert eine Begleitforschung erfolgen. EINFÜHRUNG 8 EINFÜHRUNG Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen L Klimaforscherinnen und -forscher nutzen viele unterschiedliche Klima modelle, um das Klima der Zukunft zu berechnen. Jedes Modell besitzt Stärken und Schwächen bei der Simulation des komplexen Klimasystems. Deswegen werden in der Klimaforschung mittlerweile mehrere Modelle in einem „Ensemble“ eingesetzt, um möglichst solide Informationen über das Klima der Zukunft zu erhalten. PROJEKT Zukünftige Klimaentwicklung in Baden-Württemberg LUBW Berichts-ID 201308021 In einem Forschungsprojekt hat die LUBW 29 Simulationen regionaler Klimamodelle für einen nahen Zukunftszeitraum bis 2050 und für einen fernen Zukunftszeitraum bis 2100 ausge wertet. Für insgesamt 28 Klimakennzahlen, wie die Jahresmitteltemperatur, die Anzahl der Frosttage, die Anzahl der Sommertage, die Jah- resniederschlagssumme und die Anzahl der Tage mit Starkniederschlag, wurde die Entwicklung für die Zukunft untersucht. Durch den Einsatz vieler Modelle wird die Bandbreite aufgezeigt, innerhalb der die klimatische Entwicklung wahrscheinlich verlaufen wird. Diese Bandbreite stellt die Leitplanken der zukünftigen Klimaver- änderungen in Baden-Württemberg dar. IN JEDEM FALL Je nach untersuchtem Klimaelement variieren die Ergebnisse unterschiedlich stark, aber mit großer Sicherheit zeigen alle Modelle eine deutliche Wärmezunahme für die Zukunft. Die Jahresmitteltemperatur in Baden-Württemberg könnte demnach von heute 8,4 °C in der nahen Zukunft (2021 – 2050) um 0,8 °C bis 1,7 °C und EINFÜHRUNG 9 6 7 8 9 10 11 12 Te m pe ra tu r [° C ] Gemessene Werte; 30-jähriger gleitender Mittelwert, nach Daten des DWD berechnet Bandbreite des 30-jährigen Mittelwertes Untere Bandbreite Median Obere Bandbreite 19 00 19 05 19 10 19 15 19 20 19 25 19 30 19 35 19 40 19 45 19 50 19 55 19 60 19 65 19 70 19 75 19 80 19 85 19 90 19 95 20 00 20 05 20 10 20 15 20 20 20 25 20 30 20 35 20 40 20 45 20 50 20 55 20 60 20 65 20 70 20 75 20 80 20 85 20 90 20 95 21 00 Beobachtete Temperaturentwicklung Zukunftsszenario 2021 – 2050 1901 – 2015 2071 – 2100 AUF DEN PUNKT • Für solide Informationen werden mehrere Klimamodelle in „Ensembles“ eingesetzt. • Die Auswertung eines Ensembles mit 29 Simulationen bestätigt die weitere Erwärmung in Baden- Württemberg. • Bis Ende des Jahrhunderts ist im Landesschnitt ein Anstieg der Durchschnittstemperatur um 3,6°C auf 12°C möglich. • Die Anzahl der Sommertage wird deutlich ansteigen und kann sich bis zum Ende des Jahrhunderts verdoppeln. in der fernen Zukunft (2071 – 2100) um 2,5 °C bis 3,6 °C ansteigen. Anschaulicher wird es, wenn die Zunahme der Sommertage mit mindestens 25 °C betrachtet wird. Heute werden landesweit durchschnittlich 30 Tage gezählt. Für die nahe Zukunft muss im Landesschnitt mit zusätzlichen 4 bis 18 Tagen und in der fernen Zukunft mit 20 bis 44 Tagen gerechnet werden. Belastender für Mensch und Natur könnte die Entwicklung der Heißen Tage mit mindestens 30 °C sein. Diese steigen möglicherweise von heute landesweit durchschnittlich vier Tagen in der nahen Zukunft um einen bis neun Tage an. Bis 2100 wird von einem Anstieg zwischen fünf bis 28 zusätzlichen Tagen ausgegangen. Die Änderungen werden in den einzelnen Landes- regionen jedoch unterschiedlich stark ausfallen. Der Oberrheingraben und der Rhein-Neckar- Raum werden wohl auch weiterhin die wärmsten Regionen des Landes bleiben. Entwicklung der Durchschnittstemperatur in Baden-Württemberg bis 2015 und Bandbreite der möglichen zukünftigen Entwicklung bis 2100 (Quelle LUBW) EINFÜHRUNG 10 EINFÜHRUNG Anpassungsstrategie L Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg hat der Landes gesetzgeber auch der Anpassung an den Klimawandel einen gesetzlichen Rahmen gegeben. Die unvermeidbaren Auswirkungen sollen im Rahmen einer landesweiten Strategie durch vorsorgende Anpassungsmaßnahmen begrenzt werden. DER WEG ZUR ANPASSUNGS- STRATEGIE Im Juli 2015 hat die Landesregierung eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg verabschiedet, die sich mit den neun Handlungsfeldern Wald und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Boden, Natur- schutz, Wasserhaushalt, Tourismus, Gesundheit, Stadt- und Raumplanung sowie Wirtschaft und Energiewirtschaft befasst. Damit werden zahlreiche Bereiche des menschlichen Handelns und unserer Umwelt angesprochen, die durch den Klimawandel beeinflusst werden. Aufgrund dieser breiten Betroffenheit soll mit der Strategie ein gesamtgesellschaftlicher Anpassungsprozess angestoßen werden. Überflutete Straße mit Warnschild EINFÜHRUNG 11 Von Beginn an wurden Betroffene aus den ver schiedenen Handlungsbereichen in die Erstel lung der Strategie eingebunden. In einem ersten Schritt wurde gemeinsam mit den zu- ständigen Ressorts sowie Fachgutachterinnen und -gutachtern die klimainduzierte Verwund- barkeit (Vulnerabilität) der Handlungsbereiche aufge zeigt. Dabei standen Fragen im Mittelpunkt wie: Welche Auswirkungen hat Hitze auf ältere Menschen? Wie müssen die Städte der Zukunft aussehen? Welche Bäume müssen heute ge- pflanzt werden, die auch noch in 100 Jahren wachsen können? Wie werden sich Extremwet- terereignisse entwickeln und welche Vorkehrun- gen könnten getroffen werden? Weiter wurden Anpassungsziele erarbeitet und Maßnahmenvor- schläge auf einem Kongress diskutiert. Die wichtigsten Ergebnisse dieses Prozesses sind in der „Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg“ zusam- mengefasst. Für jedes Handlungsfeld werden die Auswirkungen des Klimawandels dargestellt und bis zu zehn Maßnahmenempfehlungen gegeben. UMSETZUNG In den kommenden Jahren gilt es nun, die Anpassungsstrategie mit Leben zu füllen. Die Umsetzung liegt dabei häufig nicht nur im direkten Handlungsbereich des Landes, sondern auch auf kommunaler und regionaler Ebene. Daneben gibt es Anpassungsmaßnahmen, die von privaten Akteurinnen und Akteuren um- gesetzt werden müssen, die aber vielfach durch staatliche Maßnahmen begleitet und unterstützt werden können. Das Land möchte durch Aus- weisung verschiedener Handlungsschwerpunkte die verschiedenen Akteurinnen und Akteure zur Anpassung zusammenbringen. Dazu zählen die Bewusstseinsbildung und die Sensibilisierung von Betroffenen. KLIMOPASS konnte dank des anwendungsbetonten Charakters des Programms eine wichtige Brücke von der Wissenschaft zur Praxis schlagen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Monitoring zur Anpassungsstrategie, das mit einem ersten Bericht im Jahr 2017 und danach alle drei Jahre erfolgt. Es soll helfen, die Klimafolgen auf das Land darzustellen und möglichst zeitnah erfolgreiche und weniger erfolgreiche Ansätze in der modellhaften An- passung an den Klimawandel zu identifizieren. Nicht zuletzt wird auch weiterhin ein Schwer- punkt sein, die jeweiligen Akteurinnen und Akteure durch die Bereitstellung von Informatio- nen oder Fortbildungen zu sensibilisieren. EINFÜHRUNG 12 Ein Klimamonitoring für die Modellregion Freiburg L Ohne Anpassungsmaßnahmen wird der Klimawandel nicht zu bewältigen sein. Um aber den Erfolg solcher Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls nachjustieren zu können, bedarf es eines gezielten Monitorings. Wie das aussehen kann, zeigt ein Projekt am Beispiel der Modellregion Freiburg. WARUM REGIONALE ANPASSUNGS- STRATEGIEN? Der Klimawandel betrifft die verschiedenen Regionen Deutschlands in unterschiedlichem Maße. Entsprechend müssen Anpassungsmaß- nahmen an die veränderten klimatischen Bedin- gungen auf regionale Erfordernisse zugeschnitten werden. Baden-Württemberg stellt einen sehr vielfältigen Lebensraum dar. Daher ist eine an die jeweilige Region angepasste Strategie er- forderlich, die aus Bausteinen mit Maßnahmen unterschiedlicher Priorität besteht. Diese flexible Strategie muss zudem nachjustiert, also an künftige ökologische, ökonomische und soziale Entwicklungen angepasst werden können, die im Zuge des sich dynamisch ent- wickelnden Klimawandels zu erwarten sind. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die kontinu- ierliche Erfassung klimarelevanter Indikatoren sowie ein Prüf- und Kontrollsystem für die vorgenommenen Anpassungsmaßnahmen. KLIMAFOLGEN/ MONITORING PROJEKT 1 Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und An- passungsmaßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Landespflege LUBW Berichts-ID U13-W03-N12 PROJEKT 2 Etablierung eines regionalspezifi- schen Monitorings von Klimafolgen und Anpassungsmaßnahmen im Modellraum Freiburg / Dreisamtal Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Landespflege LUBW Berichts-ID U13-W03-N13 KLIMAFOLGEN/MONITORING 13 EIN VIELFÄLTIGER MODELLRAUM Wie ein solches Monitoring aussehen könnte, hat eine Arbeitsgruppe der Universität Freiburg untersucht: „Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs- maßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg“ hieß das Initialprojekt, dem sich ein Folgeprojekt zur Etablierung dieses regionalspezifischen Monitorings im Modell- raum Freiburg / Dreisamtal anschloss. Die ausge- wählte Region reicht vom Gipfel des Feldbergs entlang des Flusses Dreisam bis zur Rheinaue und repräsentiert eine Vielzahl landschaftlich und klimatisch unterschiedlicher Lebensräume. Diese sind einerseits aus Sicht des Naturschutzes und des Tourismus wertvoll, andererseits werden sie wirtschaftlich in vielfältiger Weise genutzt. Die wichtigste Basis für die Entwicklung des Monitoringsystems waren Experteninterviews vor allem mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachbehörden im Regierungs- präsidium Freiburg, in der Stadt Freiburg sowie in den Landratsämtern der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Darüber hinaus gab es Gespräche mit dem Staatlichen Weinbauinstitut, der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Schutzgemeinschaft Libellen. GUTES INDIKATORSYSTEM Neun Handlungsfelder haben die Autorinnen und Autoren der Studie bearbeitet, wozu Was- serhaushalt, Land- und Forstwirtschaft ebenso zählen wie Naturschutz und Biodiversität, aber auch innerstädtische Grünflächen, Gesundheit, Bevölkerung und Arbeitsschutz sowie der Tou- rismus. Von einer Vielzahl möglicher Indikatoren wurden bereits 72 in das regionalbezogene Monitoringsystem integriert. 36 Indikatoren wurden bisher verworfen, 184 werden noch geprüft. Dabei gibt es sowohl Einflussindikato- ren, die klimawandelbedingte Veränderungen aufzeigen, als auch Anpassungsindikatoren, mit denen sich die Wirkungen von Anpassungs- maßnahmen des jeweiligen Sektors beschreiben lassen. Im Gesundheitssektor gelten beispielsweise die Anzahl der Heißen Tage, der Tropennächte sowie der Tage mit schwüler Hitze als Ein- flussfaktoren. Auch Fallzahlen hitzeinduzierter Erkrankungen oder gar Todesfälle gehören dazu. Anpassungsindikatoren sind in diesem Sektor etwa das Funktionieren von Hitze-Frühwarn- systemen oder von baulichen Maßnahmen zur Hitzeminderung in öffentlichen Gebäuden. Teilweise bestanden im Untersuchungsgebiet bereits solche Systeme. So gibt es beispielsweise in der Forstwirtschaft ein institutionalisiertes, intensives Monitoring, zu dem auch die Waldzu- standsberichte gehören. Im Gesundheitswesen werden dagegen viele Daten erhoben, diese sind allerdings noch nicht in wünschenswerter Weise räumlich miteinander verknüpft. Im Bereich Wasserhaushalt gilt die Errichtung von Hochwas- serschutzmaßnahmen als Pflicht der Kommune. Als Anpassungsindikator im Rahmen eines Monitorings werden solche Maßnahmen häufig nicht erfasst. Das in Freiburg erarbeitete Monitoringsystem dürfte sich im Hinblick auf das methodische Vorgehen mit entsprechenden Anpassungen und gegebenenfalls weiteren Indikatoren gut auf andere Kommunen übertragen lassen. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Erar- beitung dieses Projekts flossen in den ersten Monitoringbericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Teil 1 „Klimafolgen und Anpassung“ 2017 ein. Anpassungsindikator Wasserhaushalt: Stand Ausbau des technischen Hochwasserschutzes AUF DEN PUNKT • Das Fortschreiten des Klimawan- dels sowie der Erfolg von Klima- anpassungsmaßnahmen sollten im Zuge eines regionalen Monitoring- systems überwacht werden. • Ein solches System ist auch erfor- derlich, um gegebenenfalls bei den Maßnahmen nachjustieren zu können. • Das in der Modellregion Freiburg erarbeitete Indikatorsystem mit Einfluss- und Anpassungsindika- toren stellt eine gute Basis für das Monitoring dar. • Die Erkenntnisse lassen sich mit Anpassungen auch auf andere Regionen übertragen. KLIMAFOLGEN/MONITORING 14 ENSEMBLES BRINGEN EINE HÖHERE SICHERHEIT Die Entwicklung des Klimas hängt von vielen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören in jüngster Zeit vor allem die von den Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen. Deren Entwicklung wiederum hängt von der demo- graphischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung ab, welche nur innerhalb gewisser plausibler Grenzen und auf dem derzeitigen Wissensstand abschätzbar ist und als Ergebnis sogenannte Klimaszenarien liefert. Daneben gibt es noch weitere, durch den Charakter des Klima- systems bedingte zufällige Faktoren, welche die Entwicklung des Klimas beeinflussen. Um diese Bandbreite möglicher Klimaentwicklungen zu erfassen, reicht eine Simulation nicht aus, viel- mehr muss eine ganze Reihe von Simulationen durchgeführt werden (ein sogenanntes Ensemble von Simulationen, siehe Beitrag „Leitplanken der zukünftigen Klimaänderungen“). Damit werden Aussagen über die Wahrscheinlichkeit einer vorausgesagten Klimaänderung möglich: Je größer die Ensemblekonsistenz, also die Über- einstimmung der einzelnen Ensemblemitglieder ist, desto sicherer ist die Aussage. Als Faustregel gilt, dass man bei einer Ensemblekonsistenz von über 50 Prozent von einer „wahrscheinlichen Änderung“ sprechen kann. PROJEKT Ensembles hoch aufgelöster regio- naler Klimasimulationen zur Analyse regionaler Klimaänderungen in Baden-Württemberg und ihre Aus- wirkungen Karlsruher Institut für Technolo- gie, Institut für Meteorologie und Klimaforschung LUBW Berichts-ID U41-W03-N13 Regionale Klimaände- rungen und ihre Folgen L Wenn man Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel planen und durchführen will, muss man wissen, welches Klima künftig auf die betreffende Region und ihre Bewohnerinnen und Bewohner zukommt. Einen solchen Blick in die Zukunft ermöglichen Simulationen mit numerischen Klimamodellen. KLIMAFOLGEN/ MONITORING KLIMAFOLGEN/MONITORING 15 KLIMASIMULATIONEN FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG Für das Projekt „Ensembles hoch aufgelöster regionaler Klimasimulationen zur Analyse regio- naler Klimaänderungen in Baden-Württemberg und ihre Auswirkungen“ hat das Institut für Meteorologie und Klimaforschung (IMK-TRO) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ein Ensemble von zwölf Simulationen mit der sehr hohen räumlichen Auflösung von 7 km, zugeschnitten auf unsere Region, berechnet. Verwendet wurde das regionale Klimamodell COSMO-CLM, das ein Modell für die Atmo- sphäre mit einem Boden-Vegetationsmodell kombiniert. Simuliert wurde die nahe Zukunft, also die Zeit zwischen 2021 und 2050. Um die Qualität der Simulationen einschätzen zu können, und um einen Vergleich für künftige Klimaentwicklung zu haben, wurde zusätzlich die jüngere Vergangenheit, d. h. der Zeitraum von 1971 bis 2000 gerechnet. WÄRMER UND MEHR STARKREGEN Die regional differenzierten Simulationen zeigen, dass im Land in naher Zukunft sowohl die mittleren Jahrestemperaturen als auch die minimalen und maximalen Tagestemperaturen steigen werden. Für das gesamte Bundesland kann es, jahreszeitlich variierend, zwischen etwa 0,5 und 1,5 °C wärmer werden – wobei die stärkste Zunahme im Spätsommer, Herbst und Winter stattfindet. Dazu passend zeigen die Szenarien mehr heiße und weniger kalte Extreme. Im Sommer und im Frühherbst wird den Berechnungen zufolge die solare Einstrah- lung – eine Kombination aus diffuser und direkter Strahlung – zunehmen und in der Zeit von Dezember bis Mai abnehmen. Die Nieder- schläge werden im Sommer leicht abnehmen, im Winter aber stärker zunehmen, so dass über das ganze Jahr gesehen eine leichte Zunahme zu erwarten ist. Ähnliches gilt auch für die klimati- sche Wasserbilanz. Insgesamt zeichnen sich aber bei Mittelwerten von Parametern wie Nieder- schlag, Bodenfeuchte und Windgeschwindigkeit keine großen Änderungen ab. Änderungen fin- den sich dagegen bei extremen Niederschlägen, die in naher Zukunft deutlich häufiger werden können, und auch die Kombination aus heißen und trockenen Extremwetterperioden wird den Menschen verstärkt zu schaffen machen. AUF DEN PUNKT • In Klimaszenarien werden auf Grundlage von Annahmen zur künftigen Entwicklung der Treib- hausgaskonzentration mögliche klimatische Zustände für die Zukunft mit Klimamodellen be rechnet. Bei Ensemble-Berech - nungen wird eine Reihe von Simulationen durchgeführt, um die Bandbreite der möglichen Klimaän- derungen zu erfassen. • Die Qualität der Simulationen wird durch den Vergleich mit den Klimabeobachtungen der jüngeren Vergangenheit (1971 – 2000) überprüft. • Für Baden-Württemberg steht nun ein Ensemble von Klimasimu- lationen mit einer räumlichen Auflösung von 7 Kilometern für die beiden Zeiträume 1971 – 2000 und 2021 – 2050 zur Verfügung. • Die Simulationen zeigen für die nahe Zukunft (2021 – 2050) Zunah- men der Jahresmitteltemperaturen sowie der Tagesmaxima und -minima der Temperatur. • Deutlich häufiger werden extreme Niederschläge sowie, vor allem in tieferen Lagen, die Kombination aus heißen und trockenen Extrem- wetterperioden auftreten. Änderung der mittleren Anzahl von Heißen Tagen pro Jahr (Tagesmaximaltemperatur > = 30°C) zwischen 1971 - 2000 und 2021 - 2050 (Quelle: Karlsruher Institut für Technologie) Anzahl Tage 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 KLIMAFOLGEN/MONITORING 16 Klimaanpassung im Naturpark L Ein Naturpark lebt vom Miteinander von Natur und wirtschaftendem Mensch, der diese Landschaft geprägt hat. Sollen solche Regionen auch in Zeiten des Klimawandels erhalten werden und touristisch attraktiv bleiben, sind Anpassungs- maßnahmen an die sich ändernden Lebensbedingungen unerlässlich. REIZVOLLE LANDSCHAFT Rund 400 000 Hektar Fläche umfasst der Na- turpark Südschwarzwald und ist damit einer der größten Schutzflächen dieser Art in Deutsch- land. Sicher ist, dass sich durch den Klimawan- del auch in dieser Region die Bedingungen für Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutz und Tourismus ändern werden. Was aber kann man tun, um trotz der sich bereits abzeich- nenden Veränderungen diese strukturreiche Landschaft mit Wald, extensiv genutzten Weide- flächen und Mähwiesen zu erhalten? Darüber hat sich ein Team aus Forscherinnen und Forschern in enger Zusammenarbeit mit dem Naturpark Südschwarzwald und sechs land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Gedanken gemacht. Erklärtes Ziel war, „Erkenntnisse aus den Handlungsfeldern Boden, Naturschutz, Wald, Landwirtschaft auf den Naturraum und die dortigen land- und forstwirtschaftlichen Be- triebe zu übertragen“ (Projektbericht, S. 2) – und darauf aufbauend, eine integrierte Klimaanpas- sungsstrategie für den Naturpark zu entwickeln. PROJEKT Landschaft im Klimawandel – Anpassungsstrategie für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. LUBW Berichts-ID U83-W03-N24 KLIMAFOLGEN/ MONITORING KLIMAFOLGEN/MONITORING 17 DAS GEFÄHRDUNGSPOTENZIAL BEWERTEN Um die Folgen des Klimawandels bewerten zu können, muss man eine ganze Reihe von Fakto- ren heranziehen. Dazu zählen typische klima- tische Parameter wie Durchschnittstemperatur, Spät- und Frühfrostgefahr, Heiße Tage, Stark- regen und Dürreperioden. Aber auch Faktoren wie Bewirtschaftungsweise, Ertrag, Produkt- qualität und die Risiken durch Schädlinge wie Pilze, Insekten und andere Schaderreger, sind zu berücksichtigen. Hinzu kommen der Stand- ort – Höhe, Hangneigung, Beschaffenheit und Speicherfähigkeit der Böden – sowie die mit der Lage verbundenen klimatischen Grundbedin- gungen. Damit ergeben sich für die einzelnen Betriebe ganz individuelle Bewertungen. So sind zum Beispiel im Zuge des Klimawandels bei einem Waldgebiet ein zunehmender Hitze- und Trockenstress für Fichtenbestände im Hoch- sommer und ein damit verbundener erhöhter Befallsdruck, durch Schadinsekten zu erwarten. Bei Grünlandflächen zeichnen sich dagegen neben negativen Folgen auch durchaus posi- tive Effekte ab: So wird die Produktivität durch höhere Temperaturen und eine längere Vege- tationszeit zunehmen. Andererseits wird der Befallsdruck durch Mäuse und Pilze, z. B. Schneeschimmel wachsen, was sich negativ auf Ertrag und Qualität auswirken wird, genauso wie Trockenheit im Sommer und mehr Nässe im Winter. WIE BEDROHT SIND DIE BETRIEBE? Der außergewöhnlich trockene Sommer im Untersuchungszeitraum 2015 hat auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter für die Folgen des Klima- wandels sensibilisiert. Und das nicht ganz zu unrecht: Über alle Betriebe und Nutzungsarten hinweg zeigt sich für vier von sechs Betrieben eine stärkere Gefährdungstendenz. Die größ- ten Gefahren durch Hitzestress, Sonnenbrand, erhöhtem Schädlingsdruck und anderen Folgen der Klimaerwärmung ergaben sich dabei für den Beeren- und Obstbau. Auch beim Getreidean- bau – außer beim Dinkel – sowie beim Waldbau – Risikofaktor Fichte – wurden Gefährdungs- potenziale festgestellt. Demgegenüber könnten Ackerflächen und Wiesen von verlängerten Vegetationsperioden und höheren Temperaturen profitieren. Auch wenn zu bedenken ist, dass die Studie nur 431 Hektar (0,1 Prozent) der Naturparkfläche ab- deckt, so dürfte sie doch Signalwirkung für den gesamten Naturpark Südschwarzwald haben. Da die Land- und Forstwirtschaft in dieser Kultur- und Naturregion eine prägende Wirkung hat, ist es wichtig, sie zu erhalten – und damit auch die Ertragskraft der Betriebe. Daher geben die Autorinnen und Autoren der Studie zu beden- ken, dass auch in einem Naturpark ertrags- steigernde Bewirtschaftungsformen wichtig werden können. Dazu zählen das Experimen- tieren mit neuen Arten und Sorten, wie mit dem Rhabarberanbau beispielhaft demonstriert werden konnte. Auch die Bewässerung von Wiesen sowie eine partielle Umnutzung von Flächen können eine wichtige Rolle in der Zukunft spielen. Ihre Schlussfolgerung: „In dem Bestreben, die Betriebe vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stärken, sollte eine wichtige Komponente der Anpassungsstrategie des Naturparks Südschwarzwald an den Klima- wandel liegen“ (Projektbericht, S. 80). Teil der Untersuchung: Höfe mit Mutterkuhhaltung auf 1.000 m Meereshöhe AUF DEN PUNKT • Der Klimawandel wird auch für den Naturpark Südschwarzwald deutliche Folgen haben. • Für die land- und forstwirtschaft- lichen Betriebe ist zumeist eine moderate, in Einzelfällen stärkere Gefährdung zu erkennen. Teilweise gibt es auch Verbesserungen. • Eine gute Ertragskraft der Betriebe ist eine wesentliche Vorausset- zung, um die typische Naturland- schaft Südschwarzwald zu erhalten. • Mögliche ertragssteigernde (Klima- anpassungs-)Maßnahmen sind der Anbau neuer Sorten und Arten und die Bewässerung. KLIMAFOLGEN/MONITORING 18 Hitzefl yer Stuttgart mit Gesundheitstipps und Verhaltenshinweisen bei Hitze (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) Wie warnt man am besten vor großer Hitze? L Durch die Kessellage ist Stuttgart sehr windarm. Zusammen mit der dichten Bebauung führt dies im Sommer häufi g zu großer Hitze belastung. Die Landes- hauptstadt machte sich deshalb schon früh Gedanken, wie man die Bevölkerung am besten vor einer drohenden Hitzewelle warnen kann. Doch dazu muss man die Menschen auch auf den richtigen Wegen erreichen. DER HITZESOMMER 2003 UND DIE FOLGEN Die große Hitzewelle im Jahr 2003 hat auch in Stuttgart zu einem Umdenken geführt: Bei rechtzeitiger Warnung und geeigneten Gegen- maßnahmen hätte es damals vermutlich weniger Hitzetote gegeben. In der Folge entwickelte die Landeshauptstadt als eine der ersten Städte ein Klimawandel-Anpassungskonzept. Besonders wichtig dabei: die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen, wenn extrem heiße Tage drohen. Mit dem Projekt „Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS)“ hat die Abteilung Stadtklimatologie des städtischen Umweltamtes GESUNDHEIT PROJEKT Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS) Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abteilung Stadtklimatologie LUBW Berichts-ID U50-W03-N11 GESUNDHEIT 19 das bereits bestehende Konzept überprüft und Verbesserungen angeregt. WIE ERREICHT MAN DIE MENSCHEN? Eine Umfrage der Stadtklimatologinnen und -klimatologen ergab, dass Krankenhäuser und Seniorenheime auf Hitzewellen inzwischen recht gut vorbereitet sind. Hingegen gibt es im Schul- bereich keine allgemeinen Richtlinien. Beson- ders problematisch ist dies für ältere allein- stehende Menschen: Sie sind nur schwer zu erreichen, stellen aber eine besondere Risi ko- gruppe dar, die zudem wegen der demographi- schen Entwicklung noch größer werden wird. Auf diesem Gebiet, so ergab das Projekt, sollte in Zukunft mehr getan werden, etwa ein Hitze- telefon für alleinstehende Seniorinnen und Seni- oren organisieren und betreuen. Zudem sind gut bestehende Wärmesysteme wie das Hitze- warnsystem des Deutschen Wetterdienstes in der Bevölkerung noch nicht genügend bekannt. INFORMATION AUF ALLEN KANÄLEN Gedruckte Flyer und Infobroschüren sind ein bewährtes Mittel, Menschen auf Gefahren und Zusammenhänge aufmerksam zu machen. Vor allem im Hinblick auf die Risikogruppe der – größtenteils nicht internetaffi nen – Älteren wird dieses Kommunikationsmittel auch in Zukunft unerlässlich sein. Andere Bevölkerungsgruppen lassen sich mit CityCards erreichen, die kurze Hitze-Informationen liefern und beispielsweise in Restaurants und Bars ausliegen. Auf elek- tronischem Wege liefert die Hitze-Homepage AUF DEN PUNKT • Zielgruppenspezifi sche Hitze- warnungen auf unterschiedlichen Medienkanälen erreichen viele Menschen. • Schwierig erreichbar sind ins- besondere ältere alleinstehende Menschen. • Ein kommunales Kompetenzteam sowie ein Netzwerk „Hitze“ sind wichtige Voraussetzungen für im Internet (www.stuttgart.de/hitze) aktuelle Informationen. Social Media wie Facebook, Instagram und Twitter wie auch lokal angepasste Hitze-Apps für Smartphones erreichen immer mehr Menschen. Wichtig ist auch das große Display am Pragsattel, einer der am stärksten befahrenen Kreuzungen in Stuttgart, das alle Autofahrerinnen und Autofahrer auf gefährliche Hitzetemperaturen aufmerksam macht. OHNE KOMPETENZ-NETZWERK GEHT ES NICHT Eine wichtige Voraussetzung, dass dies alles auch umgesetzt wird und Hitzewarnungen recht zeitig an die Bevölkerung ergehen, ist der Aufbau ei- nes zunächst kommunalen Kompetenzteams und dann eines Netzwerkes „Hitze“. Dazu gehören kommunale und externe Institu tionen, wie etwa der Deutsche Wetterdienst, aber auch Pfl ege- dienste und Stadtteilorganisationen. Allerdings ergab die Untersuchung, dass die Umsetzung manch einer wünschenswerten, aber komplexen Maßnahme, gar nicht so einfach ist, weil sich die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen schwierig gestaltet. Gleichwohl lohnt sich der Aufwand: Schließlich geht es um Menschen- leben. Stuttgart jedenfalls ist gewillt, dies zu tun – und hat aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen eine Liste mit Empfehlungen für andere Städte zusammengestellt. Beson- ders wichtig dabei sei, so die Autorinnen und Autoren der Studie, „Hitzeinformationen und Hitzewarnungen zielgruppenspezifi sch weiterzu- geben“ (Projektbericht, S. 6). Smartphone-App zur Hitzewarnung in Stuttgart (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) GESUNDHEIT 20 Besonders gefährlich: Das Hitzerisiko bei älteren Menschen L Die Menschen werden immer älter, mögliche Hitzeperioden wegen der Klimaerwärmung häufiger. Umso wichtiger wird es, dass ältere Menschen zum Beispiel auch in Einrichtungen des Betreuten Wohnens bei Hitze optimal versorgt werden. Aber wie lässt sich das erreichen? VIER TEILPROJEKTE Klar, bei heißem Wetter zieht man sich luftig an. Und man trinkt viel. Aber machen das ältere Menschen auch tatsächlich? Dieser Frage ging eine Arbeitsgruppe der Robert-Bosch-Gesell- schaft für medizinische Forschung, die am Stutt- garter Robert-Bosch-Krankenhaus tätig ist, nach. Um die individuellen Risikofaktoren bei Hitze herauszufinden, konnten im Sommer 2015 rund 80 Menschen mit einem Durchschnittsalter von 81 Jahren, die in insgesamt zehn Einrichtungen des Betreuten Wohnens leben, für das Projekt gewonnen werden. Sie wurden nach ihrem Verhalten bei Hitze befragt und in ein medizini- sches Untersuchungsprogramm aufgenommen. Darüber hinaus sollte das Projekt „Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart“ weitere Erkenntnisse liefern: Wie kann man Seniorenheime klimatisch besser bauen und ausrüsten? Was können die Einrich- tungen bei Hitze tun? Und wie hilfreich sind Kühlwesten? BELASTENDE HITZE Das Fazit der Studie ist eindeutig: „Insgesamt ist festzustellen, dass die zwei Hitzewellen im Juli PROJEKT Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart Robert-Bosch-Gesellschaft für medizinische Forschung mbH LUBW Berichts-ID U50-W03-N13 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 21 und August 2015 die befragten Bewohner des Betreuten Wohnens in Stuttgart sehr belastet haben“ (Projektbericht, S. 41). Offenkundig ist, dass neben direkten gesundheitlichen Beschwerden die älteren Menschen körperlich weniger aktiv sind und die „soziale Teilhabe“ deutlich abnimmt. Schwächere Personen, die durch eine geringere Gehge schwindigkeit iden- tifiziert werden können, sind hier besonders be- troffen (siehe Grafik). Abgeschlagenheit und An- triebslosigkeit – das waren häufige Beschwerden. Trotz der Hitze empfand nicht einmal die Hälfte der Befragten mehr Durst. Und nur etwa ein Drittel nannte vermehrtes Trinken als Maß- nahme gegen Hitze. Umso wichtiger ist es, dass Angehörige und Betreuungspersonal immer wieder darauf hinweisen, doch bei Hitze mehr zu trinken. Dabei können Trinkprotokolle hilf- reich sein, um die tatsächlich getrunkene Flüssig- keitsmenge zu dokumentieren. Weiterhin hat die Studie ergeben, dass schwä- chere Personen bei Hitze schwerer von einem Stuhl aufstehen können und mehr Mühe haben, das Gleichgewicht zu halten – womit gerade auch bei Hitze die Sturzgefahr wächst. Interes- sant ist, dass der Blutdruck mit zunehmenden Temperaturen sinkt. Dies stellt aber in vielen Fällen keine Belastung dar. Dabei hat die Studie gezeigt, dass Blutdruck regulierende Medika- mente generell zur Stabilisierung des Blutdrucks auch bei Hitze beitragen. Eine Anpassung der Medikation bei Hitze wird nach Möglichkeit empfohlen. WAS DIE SENIORENHEIME TUN KÖNNEN Inzwischen dürften die meisten Einrichtungen dank der Warnungen des Deutschen Wetter- dienstes sowie kommunaler Institutionen wissen, wenn eine Hitzewelle im Anmarsch ist. Doch die Konsequenzen lassen offenbar noch oft zu wünschen übrig: „Zusammenfassend ist zu vermuten, dass im Betreuten Wohnen kaum strukturierte Handlungspläne für den Umgang mit einer Hitzewelle existieren“, heißt es in der Studie. Damit aber besteht ein „erhebliches Potenzial zur Optimierung“ (Projektbericht, S. 52). Wichtig wäre zum Beispiel, einen Verant- wortlichen zu benennen, der bei einer Warn- meldung einen Aktionsplan in Gang setzt. Dieser sollte auch sicherstellen, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner erreicht wird, beispielsweise über Hauspost. Weiteres Potenzial zur Optimierung der Situation älterer Menschen im Betreuten Wohnen sind bauliche Maß- nahmen. Dazu zählen klimatisierte Räume zur Hitzeentlastung, die von jeder Bewohnerin und jedem Bewohner genutzt werden können – die aber nach den vorliegenden Erkenntnissen noch weitgehend fehlen. Hilfreich sind auch Vorrich- tungen, mit denen sich die Wohnräume bei Hitze automatisch beschatten und lüften lassen. HELFEN KÜHLWESTEN? Im Rahmen der Studie wurden versuchsweise 20 Kühlwesten ausgewählten Einrichtungen als Akutmaßnahme zur Verfügung gestellt. Fazit: Die Westen senken die Köpertemperatur um durchschnittlich 0,2 °C, sind also wirksam. Auch die Westenträgerinnen und -träger waren in den meisten Fällen zufrieden, bemängelten allerdings teilweise, dass die Westen zu schwer seien und nicht lange genug kühlen würden. Für viele hitzegeplagte Seniorinnen und Senioren sind die Westen somit bei entsprechender Einweisung eine Möglichkeit, akute Beschwerden zu lindern. Allerdings wirkt diese Maßnahme nur kurzfris- tig und kann im Zweifelsfall eine zusätzliche ärztliche Betreuung nicht ersetzen. AUF DEN PUNKT • Hitze belastet ältere Menschen in vielfältiger Weise. • Oft trinken ältere Menschen nicht genug – auch weil trotz Hitze das Durstgefühl fehlt. • Einrichtungen für Betreutes Wohnen sollten strukturierte Hand - lungspläne bei Hitze entwickeln und umsetzen. • Kühlwesten können bei Hitze in akuten Fällen helfen. 12 14 16 18 S oz ia le T ei lh ab e (W H O -S co re ) alle höhere Geschwindigkeit niedrigere Geschwindigkeit Temperaturbereich (°C) Soziale Teilhabe älterer Menschen und Beziehung zu Gehgeschwindigkeit und Temperatur (Quelle: Robert-Bosch-Gesellschaft für medizinische Forschung mbH) 27 GESUNDHEIT 22 Wärmeres Klima – unerwünschte Stech- mücken L Milde Winter und warme Sommer: So liebt es die Asiatische Tigermücke. Trockene Sommer gefallen der Japanischen Buschmücke sehr. Im Zuge der Klimaerwärmung haben sich beide bereits bei uns eingenistet. Damit aber wächst die Gefahr, dass sie neue Krankheiten übertragen. EXOTISCHE KRANKHEITSÜBERTRÄGER Im Jahr 2000 ist die Japanische Buschmücke (Ochlerotatus japonicus) in Europa angekom- men, höchstwahrscheinlich mit Zierpflanzen oder Blumenvasen aus China. Seither hat sie sich auch in Baden-Württemberg ausgebreitet. Ebenfalls auf dem Vormarsch ist die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), die sich inzwi- schen im Land fortgepflanzt und damit etabliert hat. Jedenfalls wurden im Frühjahr 2016 in Freiburg als auch in Heidelberg erstmals Eier gefunden, aus denen Larven geschlüpft sind. Nun sind Stechmücken allein schon wegen der unangenehmen Stiche eine Plage. Bei diesen beiden Moskitoarten aber kommt ein weit größeres Problem hinzu: Sie können gefähr- liche Krankheiten übertragen. So überträgt die Tigermücke Viren, die für Dengue- sowie Chikungunya-Fieber-Ausbrüche auch in Europa verantwortlich gemacht werden – Krankheiten, gegen die es keine Medikamente gibt. Die Buschmücke wiederum kann unter anderem das West-Nil-Virus und verschiedene Erreger von Gehirnentzündungen übertragen. PROJEKT 1 Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. - GFS LUBW Berichts-ID U51-W03-N12 PROJEKT 2 Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. - GFS LUBW Berichts-ID U50-W03-N15 GESUNDHEIT GESUNDHEIT 23 DEN STECHMÜCKEN AUF DER SPUR Beide Moskitoarten stellen somit eine bedeu- tende Gefahr für die Gesundheit der Menschen dar. Grund genug, sich mit ihnen intensiv zu beschäftigen, wie das die Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. (GFS) tut. „Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos“, heißt das Projekt, dem sich die Studie „Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg“ anschloss. Dabei werden nicht nur die Fundorte der exotischen Mücken kartiert, sondern es wurde auch nach Möglich- keiten gesucht, diese lästigen und potenziell gefährlichen Insekten erfolgreich zu bekämpfen und sie so gut wie möglich in Schach zu halten. FRIEDHÖFE BELIEBT Nachdem früher nur zwei getrennte Populatio- nen des Buschmoskitos in Baden-Württemberg bekannt waren, wurde nun im Rahmen des Projekts eine mittlerweile großflächige Verbreitung im Land nachgewiesen. So ist nun der gesamte Schwarzwald betroffen. Die enorme Verbreitungsgeschwindigkeit des Moskitos ent- spricht der Geschwindigkeit der Verbreitung in den USA. Allerdings braucht der Buschmoskito nicht unbedingt Wärme. Wichtiger sind offen- bar Veränderungen beim Niederschlag, wobei insbesondere trockene Sommer vorteilhaft für die Buschmücken sind. Zudem gehören ganz offensichtlich Friedhöfe zu den attraktivsten Lebensräumen für diese Mücken – genauer die Wasserbecken sowie die Grabvasen, in die sie bevorzugt ihre Eier ablegen. Im direkten Siedlungsbereichen scheint sich die Mücke aller- dings nicht wohl zu fühlen, stark bebuschte und bewaldete Gebiete sind ihr lieber. Ferner sind auch Regentonnen beliebt, um dort Eier abzule- gen. Sicher ist, dass die Buschmücke inzwischen weite Teile Baden-Württembergs erobert hat – was für die Tigermücke (noch) nicht gilt: Sie ist nämlich, anders als die Buschmücke, auf das milde Klima des Oberrheingrabens angewiesen. DER KAMPF GEGEN DIE MÜCKEN Um den traditionellen Moskitoplagen Herr zu werden, haben die Biologinnen und Biologen in den vergangenen Jahren eine Reihe von Bekämpfungsmaßnahmen entwickelt. Die Japa- nische Buschmücke lässt sich momentan wohl am besten mit Bti-Tabletten, einem bewährten biologischen Abwehrpräparat, in Schach halten, das auf der für Mückenlarven tödlichen Wirkung des Bacillus thuringiensis israelensis beruht. Im Rahmen des Projekts wurde aber noch eine andere interessante Methode erfolgreich getestet: Wenn man Friedhofsvasen mit Kupferspray einsprüht oder einfach Kupfermünzen in die Vase gibt, beispielsweise eine fünf Cent-Münze, haben die dort lebenden Mückenlarven kaum eine Überlebenschance. Und die im Spätsom- mer in Wasserbecken abgelegten Eier lassen sich durch gründliche Reinigung der Behälter vernichten. Teure Aktionen mit organisierten Bekämpfungsteams halten die Expertinnen und Experten derzeit aufgrund der nur geringen Populationsdichten der Buschmücken innerhalb der Siedlungsbereiche nicht für erforderlich. AUF DEN PUNKT • Milde Winter und warme Sommer begünstigen die Ausbreitung exotischer Stechmücken in Baden-Württemberg. • Die Japanische Buschmücke und die Asiatische Tigermücke können gefährliche Krankheiten übertragen und sollten daher frühzeitig be- kämpft werden. • Japanische Buschmücken pflanzen sich vor allem in kleinen Wasser - behältern auf Friedhöfen fort. • Gegen die Buschmücken helfen Bti-Präparate sowie das Besprühen von Grabvasen mit Kupferspray; Wasserbecken sollten im Winter gereinigt und Regenfässer dicht abgedeckt werden. Kupfer in Blumenvasen oder Regentonnen zerstört effektiv die Mückeneier GESUNDHEIT 24 Mit Mathematik zu einer nachhaltigen Stadt L Immer mehr Menschen leben in Städten. Umso wichtiger ist es, diese dicht besiedelten Gebiete an den Klimawandel anzupassen – und zudem den Energie- bedarf der Gebäude für das Heizen und Kühlen zu senken. Dazu müssen aber zunächst die bestehenden Stadtstrukturen möglichst detailgenau erfasst werden. BELIEBTE STÄDTE Der Trend zur Stadt wird ungebrochen bleiben: Laut Weltklimarat IPCC werden im Jahr 2030 mehr als die Hälfte der Menschen in Städten wohnen. Sie werden für 75 Prozent des Ener- gieverbrauchs und für 80 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich sein. Ein erheblicher Teil dieser Energie wird für das Heizen und Kühlen von Gebäuden benötigt. Andererseits beeinflussen die Gebäudestruk- turen ganz wesentlich das Stadtklima, für das beispielsweise Wärmeinseln typisch sind. NEUE METHODISCHE ANSÄTZE Umso wichtiger ist es, diese dicht besiedelten Gebiete an den Klimawandel anzupassen – und zudem den Energiebedarf der Gebäude für das Heizen und Kühlen zu senken. Dazu müssen aber zunächst einmal die Zusammenhänge zwischen dem Außen- und Innenraumklima detailgenau erfasst werden. Für die Stadtplanung ist es wichtig, eine Vorstellung zu bekommen, welche Wechselwirkungen zwischen dem künf- tigen Energiebedarf von Gebäuden und dem umgebenden Stadtklima im Wandel verantwort- lich sind und wie diese durch planungsrelevante Entscheidungen beeinflusst werden. Dies ist das übergreifende Ziel des Projekts „Klimawandel, STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Klimawandel, Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wechsel- wirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt – KLISGEE TU Dortmund, Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen LUBW Berichts-ID U83-W03-N27 STADT-/REGIONALPLANUNG 25 Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wech- selwirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt – KLISGEE“. Für die ganzheitliche Betrachtung haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Universität Dortmund eine neue Methode verwendet, die zwei physikalisch basierte Rechenmodelle zusammen mit sta- tistischen Verfahren und räumlich gestützten Techniken kombiniert: Mit dem Stadt-Ener- gie-Balance-Modell TEB lassen sich Änderungen des städtischen Mikroklimas ermitteln und mit dem Gebäude- und Anlagen-Simulations- programm TRNSYS der Energiebedarf von Gebäuden errechnen und damit Aussagen über das Innenraumklima machen. Ferner wurde bei der Verarbeitung der Daten die statistische Versuchsplanung DOE für die Optimierung der untersuchten Stadtstrukturen und Gebäude angewandt. Auch geografische Informationssys- teme kamen, insbesondere bei der planerischen Darstellung der Ergebnisse, zum Einsatz. Am Beispiel der Stadt Stuttgart wurden zunächst die thermischen Veränderungen für das gesamte Stadtgebiet berechnet, die sich durch die städtebauliche Struktur und den Klimawandel ergeben. Dann wurden die Energiekennwerte der einzelnen Gebäude sowie von ganzen Gebäudeblöcken für das Heizen und Kühlen ermittelt. Die Rechnungen wurden sowohl für die klimatischen Randbedingungen von 1991 bis 2000 als auch für die projizierten klimatischen Randbedingungen für den Zeitraum 2041 bis 2050 durchgeführt. STRASSENSCHLUCHTEN HEIZEN SICH AUF Die Mikroklimasimulationen mit TEB zeigen, dass sich die Straßenschluchten im Zeitraum bis 2050 um bis zu 2 °C aufheizen können, wobei der Durchschnitt bei 0,87 °C liegt. Interessant ist, dass die Erwärmung vor allem in den Nacht- stunden spürbar wird, was auf Wärmeinseln hin- weist. Im Gegensatz dazu sind die Stadtcanyons in den Mittagsstunden kühler als die Umgebung, weil die Gebäude Schatten werfen. Bei lockerer und mittlerer Bebauung sind diese Hitze- und Kühleffekte weniger deutlich ausgeprägt. Somit zeigt sich, dass die städtebauliche Dichte das Mikroklima stark beeinflusst – was vor allem in der Stadtplanung zu berücksichtigen ist. Ferner spielt die Abwärme aus dem Verkehr eine wesentliche Rolle bei der Entstehung wärmerer Mikroklimazonen. BESONDERS WICHTIG – DIE QUALITÄT DER WÄRMEDÄMMUNG Die vorliegenden TRNSYS-Berechnungen machen es möglich, den Energiebedarf eines jeden einzelnen Gebäudes für Heizung und Kühlung zu ermitteln. Allerdings wurden die Ergebnisse aus Datenschutzgründen nur auf der Ebene von Baublöcken dargestellt. Aufgrund der Klimaerwärmung wird generell und insbesondere in den dicht bebauten Innen- städten künftig weniger Energie zum Heizen, dafür aber mehr zum Kühlen erforderlich sein. Die Ausprägung ist in den Teilgebieten unter- schiedlich stark. So wird in Stadtrandgebieten der Bedarf für die Heizenergie eher sinken als in innerstädtischen Gebieten, wo ohnehin nicht so viel geheizt werden muss. Bei der Kühlung ist es dagegen umgekehrt. Insgesamt ist für die klimatische Lage von Stuttgart die Qualität der Wärmedämmung am wichtigsten. Dies bedeutet, dass sich bei schlechter Dämmung der Fassade die Tempe- raturschwankungen außerhalb des Gebäudes stärker in den Innenraum fortsetzen und damit der Bedarf an Heiz- und Kühlenergie wächst. Dabei ist eine gute Dämmung im Hinblick auf eine energiesparende Kühlung noch viel wichtiger als beim Heizen – wobei anzumerken ist, dass der Kühlbedarf als absoluter Wert bisher noch deutlich geringer ist. Für den Bedarf an Heizenergie ist zudem das Gebäudevolumen wichtig. Weitere Faktoren spielen dagegen sowohl beim Heizen als auch beim Kühlen eine eher untergeordnete Rolle. AUF DEN PUNKT • Die städtebauliche Dichte und die Abwärme aus dem Verkehr spielt eine wichtige Rolle bei der Ent- stehung von warmen Mikroklima- zonen in der Stadt. • In Verbindung mit dem Klimawan- del führt dies zu einem höheren Energiebedarf zum Kühlen. Der Bedarf zum Heizen wird geringer. • Die Wärmedämmung und das Gebäudevolumen sind für den Energiebedarf für Heizen und Kühlen entscheidend. • Um den Klimawandel zu bremsen, muss der Energieverbrauch der Gebäude gesenkt werden. STADT-/REGIONALPLANUNG 26 Unsere Städte werden immer heißer – was tun? L In Zukunft werden die Menschen vor allem in den Städten immer stärker unter der sommerlichen Hitze leiden. Wie stark, das haben Meteorologinnen und Meteorologen in Freiburg für fünf baden-württembergische Städte berechnet. Zudem haben sie mit Hilfe von Modellen Vorschläge ausgearbeitet, mit denen sich die Hitzebelastung verringern lässt. EIGENES STADTKLIMA Auf dem Land wirken Wälder im Sommer kühlend, in der Stadt dagegen sorgen Straßen und Gebäude für einen zusätzlichen Hitzeschub. Im Zuge der Klimaerwärmung gewinnt diese alt- bekannte Tatsache für die Stadtbewohnerinnen und -bewohner allerdings an Brisanz: Die Zahl der Heißen Tage sowie der Tage mit Tempera- turen jenseits der 35 oder gar 40 °C wird ebenso zunehmen wie die sogenannten Tropennächte, in denen es auch nachts nicht mehr unter 20 °C abkühlt. Für das Wohlbefinden sind aber nicht nur die Lufttemperaturen entscheidend, sondern auch Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit und vor allem die Strahlungstemperatur – also die Wärme, die direkt von der Sonne und von den Gebäuden ausgeht. All diese Faktoren haben für das Temperaturempfinden des Menschen Bedeutung und können Hitzestress erzeugen. Messen lässt sich dies mit soge- nannten thermischen Indizes, wobei hier die Physiologisch-Äquivalente Temperatur (PET) für die Biometeorologie besonders aussagekräftig ist. KLIMAANALYSE FÜR FÜNF STÄDTE Um abschätzen zu können, wie sich in Ba- den-Württemberg das Stadtklima entwickeln wird, hat die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg fünf Städte im Land näher untersucht: Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Ulm und Konstanz. STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Quantitative Bestimmung des Adap- tions- und Mitigationspotenzials von urbanen Grünflächen und Räumen auf das thermische Bioklima im 21. Jahrhundert Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Professur für Meteorologie und Klimatologie LUBW Berichts-ID U41-W03-N12 STADT-/REGIONALPLANUNG 27 AUF DEN PUNKT • In den Städten in Baden-Würt- temberg wird es bis 2035 deutlich wärmer. • Teilweise mehren sich die Stunden mit extremer Hitze über 41 °C erheblich. • Bäume an Straßen und Fassaden- begrünung senken die Tempera - turen. In dem Projekt „Quantitative Bestimmung des Adaptions- und Mitigationspotenzials von urba- nen Grünflächen und Räumen auf das thermi- sche Bioklima im 21. Jahrhundert“ haben die Klimatologinnen und Klimatologen zunächst die Messdaten des Zeitraums 1970 – 2000 ausgewer- tet und diesen Istzustand dem Testreferenzjahr 2035 gegenübergestellt. Außerdem wurden in diesen Städten mit teilweise selbst entwickelten Computermodellen die lokalen PET und mikro- klimatischen Verhältnisse simuliert, die im Zuge der Erwärmung zu erwarten sind. KARLSRUHE – EIN BESONDERS HEISSES PFLASTER Das Ergebnis der Klimaanalysen ist eindeutig: Zwar werden sich die Städte in Abhängigkeit von der Region klimatisch unterschiedlich entwickeln, überall offenkundig ist aber die Zu- nahme an Stunden mit Hitzestress. Zudem wer- den auch die Zeiten mit unangenehm heißen Nachtstunden zunehmen. Besonders deutlich wird dies in einem heißen Sommer in Karlsruhe zu spüren sein. Dort steigt dann tagsüber im Zeitraum Juni bis August der Anteil der Tage mit Hitzestress – also mit Physiologisch-Äquiva- lenter Temperatur ab 35 °C – vom Testreferenz- jahr 2010 bis zum Jahr 2035 auf fast 20 Prozent (s. Grafik). Besonders Besorgnis erregend ist die Tatsache, dass Karlsruhe bereits in etwa 20 Jah- ren in einem heißen Sommer weitaus stärker als heute unter extremem Hitzestress leiden wird: In der PET-Klasse über 41 °C steigt der Anteil der Hitzestunden am Tag von derzeit 1,8 auf 15,8 Prozent. Und auch in der Nacht häufen sich die Stunden, in denen es über 23 °C warm ist. Dabei kann die Wärme lokal besonders dann als sehr belastend empfunden werden, wenn es windstill ist und die Gebäude die Tageshitze bis tief in die Nacht hinein speichern. SCHATTEN UND PFLANZEN HELFEN Welche Lehren sollten nun Stadtplanung und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer aus diesen Erkenntnissen ziehen? Die Simulationen der Freiburger Klimaforschung zeigen, dass vor allem Schatten spendende Bäume entlang der Straßen die gefühlt hohen Temperaturen in den Städten spürbar senken können – in den Modellrechnungen um 3,8 °C im Mittel. Nicht ganz so stark hilft die Begrünung von Fassaden, hier sind es nur 1,4 °C weniger. Vergleichsweise angenehm ist es bei Hitze auch in einer Grün- anlage, vor allem wenn dort Bäume stehen. Das Fazit der Freiburger Meteorologinnen und Meteorologen: „Eine weitreichende Verbesse- rung für größere Bereiche kann somit nur durch den flächendeckenden Einsatz von städtischem Grün erreicht werden“ (Projektbericht, S. 7). Entwicklung der Häufigkeit von heißen Sommern in Karlsruhe (Quelle: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) 0 20 40 60 80 100 H äu fig ke it (% ) PET (°C) > 41 41 - 35 35 - 29 29 - 23 23 - 18 18 - 13 13 - 8 8 - 4 < 4 HEISSER SOMMER (JUNI – AUGUST) Ø Tag Nacht 2035IST Ø Tag Nacht STADT-/REGIONALPLANUNG 28 Siedlungsverdichtung und Bauen im Zeichen der Klimaerwärmung L In Großstädten wie Stuttgart wird die Anpassung an den Klimawandel immer wichtiger – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Siedlungsflächen nachverdichtet werden sollen. Wie aber lassen sich die Anforderungen für die Anpassung, z. B. Kaltluftschneisen, Grün flächen und gebäudefreie Außenbereiche zu erhalten, möglichst frühzeitig in die Stadtplanung integrieren? KLIMAOPTIMIERTE VERDICHTUNG Eine Hitzewelle wie im Sommer 2003 könnte ab Mitte des Jahrhunderts zum sommerlichen Alltag werden – mit allen gravierenden Nachteilen für das Wohlbefinden der Menschen. Es wird also noch heißer in den Innenstädten. Darauf muss sich die Stadtplanung als weitere Anforderung einstellen – zusätzlich zu der Aufgabe, Frei- flächen im Außenbereich zu erhalten und dafür nicht optimal genutzte Bauflächen im städtischen Innenbereich adäquat zu bebauen. Um all dies zu erreichen, soll zum Beispiel in Stuttgart die bestehende Informationsplattform Nachhaltiges Bauflächenmanagement Stuttgart (NBS) – damit werden seit 2001 kontinuierlich sämtliche größeren Bauflächenpotenziale erfasst – um einen sogenannten Klimaplanungspass erweitert werden. Hiermit wird dem Klima- belang als ein Kriterium für die Bewertung innerstädtischer Bauflächenpotenziale sowie für stadtplanerische Entscheidungen mehr Gewicht beigemessen. So wie es seit 2011 im STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung LUBW Berichts-ID U83-W03-N17 STADT-/REGIONALPLANUNG 29 Baugesetzbuch hinsichtlich Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen der Bauleitplanung gefordert wird. Gerade in den dicht bebauten Innenstädten sind die klimatischen Folgen einer baulichen Nutzung besonders hoch. So stellt sich die Frage, wie man an solchen klimasensib- len Stellen bauen kann. Hier sollen die Untersuchungsergebnisse des Projektes „KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart“ weiterhelfen. Es wurde gemeinsam von einem Expertenteam des Stuttgarter Amtes für Stadt- planung und Stadterneuerung, des Stuttgarter Amtes für Umweltschutz und der Albert-Lud- wigs-Universität Freiburg durchgeführt. Die Aufgabe, innerstädtische Bauflächenpotenziale klimaoptimiert zu nutzen, ist allerdings nur schwer zu lösen – schließlich bringt die damit verbundene Flächenversiegelung zumeist deutli- che stadtklimatologische Nachteile mit sich. URBANE HUMAN-BIOMETEOROLOGIE Lufttemperatur, Strahlungswärme aus der Umgebung, Windgeschwindigkeit, Luftfeuchte: All diese meteorologischen Parameter spielen eine Rolle, wenn es um das Wohlbefinden des Menschen geht. Human-biometeorologische Bewertungsverfahren, die auf der Energiebilanz des Menschen basieren, machen es möglich, das thermische Wohlbefinden wie auch eine Hitzebelastung zu beurteilen. Dabei stellt am Tage die vom Menschen absorbierte Strahlungs- wärme den wichtigsten „Wohlfühlfaktor“ dar, noch weit vor der Lufttemperatur. Dann lindert vor allem Beschattung den Hitzestress. In der Nacht dagegen hat eine ausreichende Belüftung durch kühlende bodennahe Windsysteme eine entscheidende Bedeutung. GRÜN MINDERT DIE HITZE DEUTLICH Die human-biometeorologische Bewertung spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die kli- maverträgliche Planung von Bauvorhaben geht. Genau dies will das Projekt KlippS leisten, wo- bei für diese Bewertung von den zum Projekt- zeitpunkt ausgewiesenen 360 NBS-Flächen 59 repräsentative Flächen exemplarisch ausgewählt wurden. Davon wurden sieben Flächen inten- siver bearbeitet, indem die Folgen einer unter- schiedlichen Bebauung – derzeitiger Zustand, Asphalt, Grün, Planung mit Grün und Planung ohne Grün – auf den thermischen Komfort für Menschen simuliert wurden. Zwei Szenarien wurden dabei berücksichtigt: ein normaler Som- mertag (23. Juni 2011) sowie ein Hitzewellentag (4. August 2003). Auch wenn die Klimaan- passung nur ein Abwägungsbelang im Baupla- nungsrecht ist, so zeigt diese Untersuchung doch, wie wichtig er ist – und bis zu welchem Ausmaß sich durch Bäume und Grünflächen der zu erwartende verstärkte Hitzestress reduzieren lässt. Ein klarer Hinweis darauf, wie problema- tisch die Nachverdichtung vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung in der Innenstadt werden kann, findet sich auch in der Studie: Demnach besteht schon heute für die NBS-Flächen in Kessellage ein „relativ hoher human-biometeo- rologischer Handlungsbedarf “ (Projektbericht, S. 39). Ausschnitt eines Klimaplanungspasses der NBS-Fläche 818 in Stuttgart (Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart) AUF DEN PUNKT • Maßnahmen zur Klimaanpassung in Städten werden immer wichti- ger, weil Hitzewellen wie 2003 ab Mitte des Jahrhunderts zum Nor- malfall werden könnten. • Bei der Nachverdichtung städti- scher Flächen muss daher die Klimaanpassung ausreichend be rücksichtigt werden – der Klima- planungspass Stuttgart bietet eine Möglichkeit dazu. • Mit Modellrechnungen lassen sich die auf den Menschen bezogenen thermischen Folgen unterschied- licher Planungsvarianten auf diesen Flächen simulieren – und damit die Wirkung von Klima- schutzmaßnahmen aufzeigen. • Modellrechnungen zeigen quantitativ die Wirkungen von Bäumen und Grünflächen auf, die lokalen Auswirkungen von regio nal vorgegebener Hitze auf Menschen abzumildern. STADT-/REGIONALPLANUNG 30 Abhilfe für Karlsruher Hitze-Hot-Spots L Karlsruhe gilt wegen seiner exponierten Lage im Oberrheingraben als ein Wärmepol Deutschlands. Hinzu kommt der städtische Hitzeinsel-Effekt – die deutlich stärkere Aufheizung von Städten im Vergleich zum Umland. Umso wichtiger ist es für die Stadt, sich proaktiv den Folgen des Klimawandels zu stellen. Der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung ist dabei ein wichtiger Baustein der Karlsruher Anpassungsstrategie auf Ebene der Stadtplanung. UMFANGREICHER ANSATZ Regelmäßig erreichen bei Hitzewellen die Temperaturen in Karlsruhe bundesweit Spit- zenwerte. So ist es nur konsequent, dass in der badischen Metropole die proaktive Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf dem besten Wege ist, ein elementarer Bestandteil der Stadtentwicklung zu werden. Wesentlicher Teil dieser Strategie, mit der insbesondere der für die Gesundheit schädliche Hitzestress gemildert werden soll, war das Doppelprojekt „Städtebau- licher Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe“. Der erste Teil beschäftigte sich dabei mit einer fundierten Analyse der Siedlungs- struktur, woraus die Ableitung eines Struktur- typenkatalogs sowie die Identifizierung soge- nannter „Hot-Spots“ in Bezug auf Hitzestress erfolgte. Teil zwei hatte experimentelle Testent- würfe zum Thema, entwickelte konkrete Einzel- maßnahmen sowie Maßnahmenpakete für die von Hitzewellen besonders betroffenen Stadt- gebiete und entwarf eine Strategie zur konkreten Umsetzung des Rahmenplans. STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKTE Städtebaulicher Rahmenplan Klima- anpassung für die Stadt Karlsruhe und Anpassung der Siedlungsstruk- tur im Verdichtungsraum Karlsruhe an den Klimawandel. Fortsetzung des Projektes „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung“ Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt LUBW Berichts-ID U83-W03-N11 LUBW Berichts-ID U83-W03-N12 STADT-/REGIONALPLANUNG 31 Erklärtes Ziel war, den – wie es in der Studie heißt – „Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft“, einen auf Karlsruhe abgestimm- ten Werkzeugkasten bereitzustellen, der eine „klimawandelgerechte Stadtentwicklung und -sanierung“ ermöglicht (Projektbericht, S. 6). Die Erkenntnisse des Rahmenplanes sollen zum einen in Karlsruhe zu strategischen, wie auch konkreten Planungsentscheidungen etwa auf der Ebene der Bauleitplanung führen. Zum ande- ren können die dabei entwickelten Bausteine für eine nachhaltige Stadtentwicklung auch auf andere Städte übertragen werden, wobei natür- lich lokalspezifische Anpassungen und Ergän- zungen vorgenommen werden müssen. STADTSTRUKTURTYPEN UND HOT-SPOTS Im ersten Teil des Projekts galt es zunächst, Stadtquartiere mit ähnlichen Funktionsweisen aus der Siedlungsstruktur herauszufiltern, etwa im Hinblick auf Bebauungstypologie – beispiels- weise Blockrand, Zeilenbauten oder Hochhäuser – oder Nutzungscharakteristik, wie etwa Orts- kerne oder Gewerbegebiete. Insgesamt wurden 556 Quartiere untersucht und zwölf Stadtstruk- turtypen zugeordnet. Diese bildeten die Basis für den nächsten Schritt: Die Ermittlung von stadtstrukturtypenspezifischen Hot-Spots, also je Stadtstrukturtyp diejenigen Quartiere herauszu- finden, die vom städtischen „Wärmeinsel-Effekt“ bei Hitzewellen besonders betroffen sind. Dabei wurden nicht nur klimatische Basisdaten berücksichtigt, sondern auch Faktoren wie Sied- lungsstruktur, energetischer Gebäudezustand, Gebäudenutzung, Bevölkerungsdichte, Alters- struktur sowie die Erreichbarkeit, Kapazität und Aufenthaltsqualität der lokalen Grünflächen. Ein gutes Beispiel ist der Strukturtyp „geschlos- sener Blockrand“, der einen hohen Versie- gelungsgrad und oftmals Gewerbebauten im Innenhof aufweist. Hiervon gibt es in Karlsruhe 47 Quartiere. Für diese besteht ein erheblicher Handlungsbedarf: Die Zahl der potenziellen Hot-Spots wird hier von heute 32 auf 45 im Jahr 2050 steigen. Generell sind diese Gebiete bereits heute von einer hohen bioklimatischen Belastung bei Tag und Nacht gekennzeichnet, zudem sind geeignete Grünflächen zur Entlas- tung kaum erreichbar. RAHMENPLAN FÜR DIE KLIMA WANDELANGEPASSTE STADTENTWICKLUNG Im zweiten Teil des Projekts wurden dann für jeweils drei Ebenen – Gesamtstadt, Quartier, Gebäude – insgesamt 19 verschiedene, den Hit- zestress reduzierende und sonstige Anpassungs- maßnahmen genauer betrachtet. Dazu zählen etwa Entsiegelung, grüne Gleistrassen oder Fas- sadenbegrünung, aber auch die Vernetzung von Freiräumen oder erlebbares Wasser im öffent- lichen Raum zur Verdunstungskühlung. Dabei wurde deutlich, dass sich mit dem angewandten „Werkzeugkasten“ die Potenziale für solche Maßnahmen in den einzelnen Quartieren punkt- genau aufzeigen lassen. Hinzu kommt, dass der Gesamtplan sehr konkrete Hinweise zu diesen Potenzialen gibt. Er zeigt, wie und wo sich Quartiere klimagerecht nachverdichten lassen und welche Gebiete zur Ausweisung von kli- maökologischen Sanierung bzw. welche Gebiete für eine klimaökologische Baubeschränkung in Frage kommen. Der Karlsruher Gemein de rat hat am 24. März 2015 den Rahmenplan als „ sons tige städte bau li che Planung“ nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB be schlos sen. Er ist damit künftig bei der Abwägung im Rahmen der Bau leit pla nung zu berück sich ti gen. AUF DEN PUNKT • Karlsruhe ist als ein Wärmepol Deutschlands auf eine klimawan- delangepasste Stadtentwicklung besonders angewiesen. • Im Rahmen des Projekts wurden stadtstrukturtypenspezifische Hot-Spots ermittelt, die vom städtischen „Wärmeinsel-Effekt“ bei Hitzewellen besonders betrof- fen sind. • Der Rahmenplan macht konkrete Vorschläge für Anpassungsmaß- nahmen, zeigt aber auch Potenziale zur klimagerechten Nachverdich- tung. • Empfehlungen gibt es auch für Gebiete, für die sich aus klimaöko- logischer Sicht Beschränkungen beim Bauen oder die Notwendig- keit zur städtebaulichen Sanierung ergeben. Erlebbares Wasser am Wasserspielplatz STADT-/REGIONALPLANUNG 32 Wie anpassungsfähig ist eine Stadt? L Der Klimawandel wird das Leben auch in mittelgroßen Städten verändern. Wenn Stadtplanerinnen und -planer die Auswirkungen begrenzen wollen, müssen sie zunächst ermitteln, wie anpassungs fähig eine Stadt ist, sprich: Welche Möglich- keiten es zur Linderung der Klimafolgen gibt. Am Modellfall Ludwigsburg wurde dies durchgespielt. VULNERABILITÄT UND ANPASSUNGS- KAPAZITÄT Die Idee ist gut: Die Folgen des Klimawandels lassen sich durch Anpassungsmaßnahmen mildern – etwa wenn mehr Grünflächen in einer Stadt eingerichtet werden. In der Praxis ist das allerdings meist alles andere als einfach. Zunächst ist es wichtig, die tatsächliche Betrof- fenheit oder „Verletzlichkeit“ einer Stadt – die Vulnerabilität – zu bestimmen und dabei die mögliche Anpassungsfähigkeit einzubeziehen. Darauf aufbauend können dann geeignete stadtplanerische Maßnahmen einen Teil dazu beitragen Gefahren zu mildern, z. B. gesundheit- liche Gefahren durch Hitzewellen. Der Frage, wie sich diese Aufgabe bewerkstel- ligen lässt, wurde im Projekt „Das Konzept der Anpassungskapazität als Teil der Vulnerabilitäts- bestimmung in der Stadt- und Raumplanung – Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis“ bearbeitet. Befasst hat sich das Projekt, wie es in der Studie heißt, „mit der konzeptio- nellen Erweiterung respektive Präzisierung des Konzepts der Anpassungskapazität und dessen praktischer Anwendung auf kommunaler Ebene“ (Projektbericht, S. 8). Die Übertragung dieses Konzepts in die Praxis erfolgte für die „Mittel- stadt“ Ludwigsburg. Diese etwa 89 000 Einwoh- STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Das Konzept der Anpassungska- pazität als Teil der Vulnerabilitäts- bestimmung in der Stadt- und Raumplanung – Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis Hemberger und Utz UG LUBW Berichts-ID U83-W03-N16 STADT-/REGIONALPLANUNG 33 ner zählende Stadt steht dabei stellvertretend für die 87 baden-württembergischen Mittelstädte, in denen etwa 30 Prozent der Bevölkerung des Landes leben. KET – EIN WERKZEUG ZUR KAPAZITÄTENERMITTLUNG Wenn Stadtplanerinnen und -planer wissen möchten, wo und in welchem Umfang auf dem Gemeindegebiet welche Anpassungskapazitä ten vorliegen, dann können sie künftig das so- genannte Kapazitätenermittlungstool (KET) nutzen, das im Rahmen dieses Projekts „von Grund auf neu“ (Projektbericht, S. 45) erarbeitet wurde. Der Ansatz: Flurstücksflächen, Straßenab- schnitte und bauliche Anlagen, die sich beson- ders für mögliche Anpassungen zur Reduzierung thermischer Lasten eignen und damit Anpas- sungskapazitäten aufweisen, werden mittels Daten aus dem kommunalen Geoinformations- system (GIS) ermittelt und in ihrer Relevanz be- wertet. Objekte ohne solche Kapazitäten werden dagegen als nicht geeignet ausselektiert. Mit diesem, so die Entwicklerinnen und Entwickler, „standardisierten und vergleichsweise schnell durchführbaren Verfahren“ (Projektbericht, S. 47) lassen sich für das gesamte Stadtgebiet diejenigen Objekte identifizieren, bei denen sich Anpassungsmaßnahmen sinnvoll verwirklichen lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann die anschließende Einzelfallprüfung vor Ort zielgerichtet und effizient durchgeführt werden. Dabei kommt es ganz besonders darauf an, AUF DEN PUNKT • Um Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel vorzunehmen, muss zunächst die Anpassungs- fähigkeit einer Stadt bestimmt werden. • Als neues Werkzeug zur Ermittlung der Anpassungskapazität kann das Darstellungs- und Simulationspro- gramm KET genutzt werden. • Für Ludwigsburg ergab die Anwen- dung von KET eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Mittelstadt besser für den Klimawandel zu rüsten. Flächen zu entsiegeln und stattdessen zu begrü- nen, Bäume zu pflanzen sowie Wasserflächen anzulegen. LUDWIGSBURG ALS MODELLSTADT Als praktische Anwendung dieses Handwerk- zeugs wurden die Anpassungskapazitäten für Ludwigsburg ermittelt und in Form von Karten dargestellt. Angezeigt werden zum Beispiel Flächen und Gebäude mit Potenzial für eine Begrünung – je nach Eignung farblich abgestuft. Dabei spielt unter anderem auch die Mindest- größe einer Fläche eine Rolle, um beispielsweise bei einer Begrünung einen nennenswerten lokalen Klimaeffekt mit vertretbarem Aufwand zu erreichen. Je nach betrachteter Anpassungs- option kommen noch weitere mögliche Ein- schränkungen in Betracht, bei der Dachbe- grünung beispielsweise eine zu steile Dach- neigung. Insgesamt zeigen die Karten, dass in Ludwigsburg eine ganze Reihe von Möglich- keiten bestehen, die Stadt besser für die abseh- baren Folgen des Klimawandels zu rüsten. Bildausschnitt aus dem Kapazitätenermittlungstool (Quelle: Stadt Ludwigsburg) STADT-/REGIONALPLANUNG 34 Mit Grün gegen den Klimawandel L Unter den steigenden Temperaturen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, haben Städte besonders zu leiden. Pflanzen können den Hitzestress dort mindern. Die Baubotanik will mit neuen Wegen mehr Grün in die Städte bringen und dabei auch ästhetische Akzente setzen. PFLANZLICHE FACHWERKSTRUKTUR Bäume sind schön anzusehen, leben lange und haben eine positive Wirkung auf das Stadtklima. Aber Bäume wachsen nun einmal ziemlich lang- sam. Diesen Nachteil will die Baubotanik aus- gleichen: Hier bietet die sogenannte Pflanzen- addition die Möglichkeit, schnell Gebäude zu begrünen – und zwar so, dass der Bewuchs ebenso dauerhaft und ökologisch wie ein Baum ist. Bei dieser Technik werden junge Pflanzen, die in eigenen Behältern wurzeln, mit Hilfe eines Gerüstes so angeordnet und verbunden, dass sie miteinander verwachsen und dabei eine pflanzliche Fachwerkstruktur bilden. Mit der Zeit wurzelt dieses Pflanzenkonglomerat im Boden. Schließlich ist das Wurzelwerk dort so leistungs- fähig, dass die an verschiedenen Stellen des Gerüsts angebrachten Pflanzbehälter entfernt werden können – und damit auch die Bewässe- rungs- und Düngevorrichtungen entfallen. Dann ist diese Bauwerksbegrünung so robust wie natürlich gewachsene Bäume. „Bauwerke und Bäume fusionieren zu einer vegetationstechnischen und gestalterischen Ein- heit“ (Projektbericht, S. 15), heißt es dazu in der Studie „Klimaaktive baubotanische Siedlungs- strukturen, Bau typologien und Infrastrukturen: Modellprojekte und Planungswerkzeuge“. Darin beschreibt das Projektteam die Möglichkeiten, mit denen die Baubotanikerinnen und -botani- ker nicht nur einzelne Gebäude, sondern auch STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Klimaaktive baubotanische Sied- lungsstrukturen, Bautypologien und Infrastrukturen: Modellprojekte und Planungswerkzeuge Universität Stuttgart, Institut Grundlagen Moderner Architektur und Entwerfen (IGMA) LUBW Berichts-ID U83-W03-N15 STADT-/REGIONALPLANUNG 35 AUF DEN PUNKT • Mit baubotanischen Methoden werden dauerhafte Vegetations- strukturen geschaffen, die ähnlich robust und ökologisch wertvoll wie Bäume sind, aber schneller wachsen. • So können einzelne Gebäude- fassaden begrünt und ganze Stadt- quartiere aufgewertet werden. • Fünf Modellprojekte aus Stuttgart zeigen, wie sich die Möglichkeiten der Baubotanik praktisch umsetzen lassen. ganze Stadtviertel mit solchen vegetations- technischen Maßnahmen klimatologisch und ästhetisch aufwerten wollen. Und sie geben konkrete Planungshinweise, wie sich eine solche Stadtbegrünung in die Praxis umsetzen lässt. ANSCHAULICHE MODELLPROJEKTE Mit insgesamt fünf Modellprojekten aus Stuttgart will die Studie das große städtebauliche wie auch ökologische Potenzial aufzeigen, das in der Baubiologie steckt. Wie sich eine umfassende Quartiersanierung umsetzen lässt, wurde am Beispiel des „Baubotanischen Straßentypus Nordbahnhofareal“ gezeigt. Mit ihren Planungen haben die Baubotanikerinnen und -botaniker dort „ein sehr großes Grünvolumen geschaffen, durch das die Gebäude verschattet werden und lokal ein Kühlungseffekt eintritt, während gleich- zeitig durch die lineare Anordnung der Baum- kronen eine gute Durchlüftung des Straßenrau- mes gewährleistet ist“ (Projektbericht, S. 8). Ein weiteres Beispiel sind die „Wohnbäume Hop- penlau“ nordwestlich des Hoppenlaufriedhofs in Stuttgart. Im Zuge der beabsichtigten Nach- verdichtung werden dort Bäume verloren gehen – was sich durch baubotanische Strukturen zu einem gewissen Grad kompensieren ließe. So könnte man zum Beispiel Stege begrünen, die zu den Gebäuden führen. Noch weiter ausgereizt werden die pflanzentech- nischen Möglichkeiten beim Projekt „Baubota- nische Parkbausteine“. Dort geht es darum, neu Baubotanische „Baumwand“ als Lärmschutzwand und Baubotanisches Konzept einer Baumfassade mit Wassermanagementsystem (Quelle: Universität Stuttgart) Baubotanischer Platanenkubus Nagold geschaffene oder durch Baumaßnahmen zerstörte Parkflächen mit einer neuen ökologischen und „sinnlichen“ Qualität zu versehen. Dazu werden beispielsweise Astverzweigungen gezielt so angelegt, dass die Bäume Spielelemente wie etwa Baumhäuser tragen können. Weiterhin will das Modellprojekt „Transformation Gewerbegebiet Birkenkopf“ aufzeigen, dass sich mit Hilfe der Baubotanik stadtnahe Gewerbegebiete so um- wandeln lassen, dass der Transport von Frischluft in die Stadt möglichst wenig behindert wird. ERGRÜNTES PARKHAUS Ein Planungsbeispiel, das sich leicht auf andere Städte übertragen lässt, ist die Projektidee „Park- Haus Züblin“. In diesem Planspiel wurde mit baubotanischen Methoden die unanschauliche Fassade eines älteren Gebäudes aufgewertet. Im Falle einer Umsetzung könnte diese Maßnahme dort positiv auf den aktuellen Hitzeinseleffekt wirken. STADT-/REGIONALPLANUNG 36 Begrünte Dächer – besseres Klima L Pflanzen auf den Dächern wirken ausgleichend: Bei Hitze kühlen sie und im Winter dämmt die Vegetationsschicht gegen Kälte. Zudem wird Niederschlags- wasser gespeichert. Aber nicht alle Pflanzen sind gleich gut für das harte Leben auf einem Dach geeignet. NÜTZLICHES BIOTOP Deutschland dürfte Weltmeister in der Begrü- nung von Dächern sein: Schätzungen gehen da- von aus, dass bereits 15 Prozent aller Flachdächer eine Vegetationsdecke tragen. Allein in Stuttgart gab es laut einer 2012 veröffentlichten Studie mehr als zwei Millionen Quadratmeter begrünte Dächer und Tiefgaragen. Verwunderlich ist das nicht, schließlich werden Begrünungsmaßnah- men von vielen Kommunen finanziell unter- stützt, weil sie viele Vorteile haben. So wirken sie ausgleichend auf das lokale Mikroklima der Umgebung wie auch auf das Gebäudeklima. Dabei verringern grüne Dächer eine Aufheizung im Sommer allerdings effektiver als Wärmever- luste im Winter. Hinzu kommt, dass bewachsene Dächer Niederschlagswasser speichern, was die Abwassergebühren senkt und bei starkem Regen den Abfluss in die Kanalisation zumindest anfänglich bremst. Und nicht zuletzt stellt ein Biotop auf dem Dach auch einen Lebensraum für Insekten und andere Tiere dar. SYSTEMATISCHE UNTERSUCHUNG Inzwischen gibt es zwar viele Erfahrungen mit der Bepflanzung von Dächern, systematische Untersuchungen, welche Pflanzen sich alleine oder in gemischter Artenzusammensetzung besonders gut für das raue Leben auf dem Dach eignen, sind noch selten. Im Rahmen des Projekts „Untersuchungen zur Kühlwirkung und Niederschlagsretention der extensiven Dachbe- STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Untersuchungen zur Kühlwirkung und der Niederschlagsretention der extensiven Dachbegrünungs- vegetation Universität Hohenheim, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N13 STADT-/REGIONALPLANUNG 37 grünungsvegetation“ hat deshalb ein Forscher- team der Universität Hohenheim in Kooperation mit dem Deutschen Dachgärtnerverband (DDV) über ein Jahr hinweg kontinuierlich Messungen an verschiedenen Bepflanzungsvarianten durch- geführt. Bei der praxisnahen Studie ging es um das artspezifische Wasserrückhaltevermögen, die Transpiration sowie die Boden- und Ober- flächentemperaturen der unterschiedlichen Dachbegrünungen. Diese setzten sich aus fünf häufig verwendeten Pflanzenarten zusammen, die zudem unterschiedliche Funktionen erfüllen: Blaues Sandschillergras (Koeleria glauca), die Leguminose Hornklee (Lotus corniculatus), Kartäusernelke (Dianthus carthusianorum), der Zwergstrauch Sandthymian (Thymus serpyllum) sowie die sukkulente Goldfetthenne (Phedimus floriferus). Die Pflanzen wurden in Reinkultur oder in unterschiedlichen Mischungen in die Versuchsschalen gesetzt. DIE MISCHUNG MACHT’S Die Messungen zur Wasserretention bestätigten die bisherigen Erfahrungen: Unabhängig von der Artenzusammensetzung hielt die exten- sive Dachbegrünung im Jahresdurchschnitt 30 Prozent des Niederschlagswassers zurück – im Sommerhalbjahr waren es sogar 39 Prozent. Besonders effektiv war die Mischung aus Gras und Leguminose. Wegen ihrer Möglichkeit, Stickstoff aus der Luft zu binden, wirkte die Leguminose zudem wachstumsfördernd, etwa in einer Mischung mit der Fetthenne. Besonders robust war die Mischung aus Gras und Fetthen- ne, während im Sommer beim Thymian und nicht ganz so stark beim Hornklee ein Absterben zu verzeichnen war. Bestätigt wurden auch die bekannten Kühleffekte: Im Mittel waren die bepflanzten Schalen um etwa fünf °C kühler als die unbepflanzten Kontrollbehälter – wobei es nur geringe Unterschiede zwischen den Pflanz- varianten gab. Und schließlich bestätigte sich, dass aus mehreren Arten aufgebaute Systeme bessere Ergebnisse zu Niederschlagsretention und Kühlleistung als einfach aufgebaute Bestän- de ermöglichen. PFLEGE ZAHLT SICH AUS Gutes Wasserrückhaltevermögen, ordentliche Kühlung, attraktives Erscheinungsbild, Lang lebigkeit und eine reichhaltige Biodiversität: All das soll eine gute Dachbegrünung leisten. Das geht aber auf Dauer nur, wenn sie regelmäßig gepflegt wird. Ansonsten kann die Vegetations- schicht verfilzen und der Bestand verarmen. Das aber ist nicht gut, denn die Untersuchung bestätigte, „dass Systeme mit einer höheren pflanzlichen Biodiversität und Ressourcennut- zung bessere und länger andauernde ökologi- sche Dienstleistungen als einfach aufgebaute Bestände ermöglichen“ (Projektbericht, S. 70). AUF DEN PUNKT • Begrünte Dächer kühlen im Som- mer und isolieren das Gebäude im Winter. • Die Vegetation auf dem Dach hält Niederschlagswasser zurück, wobei eine Mischung aus Gras und Leguminose besonders effektiv ist. • Pflege erhält die Pflanzenvielfalt, und diese ermöglicht eine bessere ökologische Dienstleistung der Dachbegrünung. Durchmischte Dachbegrünung STADT-/REGIONALPLANUNG 38 Klimagerechte Land- schaftsplanung: Das Beispiel Unteres Remstal L Hochwasser, Sturzfluten, Hitzebelastung, Trockenheit – die Folgen der Klimaerwärmung sind vielfältig und für Menschen, Tiere und Pflanzen sehr belastend. Daher ist es wichtig, sich mit möglichen Auswirkungen des Klima- wandels zu befassen und Maßnahmen zur Minderung nachteiliger Entwicklungen in die Landschaftsplanung zu integrieren. KLIMAANPASSUNG AUF KOMMUNALER EBENE Landschaftsplanung, so steht es im Bundesnatur- schutzgesetz, muss unter anderem zur dauerhaf- ten Sicherung der „Leistungs- und Funktions- fähigkeit des Naturhaushaltes“ (Projektbericht, S. 15 aus BNatSchG §1 Abs. 1 Nr. 2) als Grundlage des Lebens und der Gesundheit des Menschen beitragen. Dazu muss sie unter anderem Ziele und Maßnahmen „zum Schutz, zur Qualitäts- verbesserung und zur Regeneration“ (Projekt- bericht, S. 15 aus BNatSchG §9 Abs. 3 Nr. 4 e) auch von Luft und Klima vorschlagen. Zudem wirken sich Klimaänderungen auch auf die biologische Vielfalt sowie das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft aus. Die Anpassung an den Klimawandel ist mithin eine Aufgabe der Landschaftsplanung, die immer wichtiger wird, wie die Zunahme an extremen Wetterereignissen zeigt. Ein Beispiel, wie dies erfolgen kann, zeigt das Projekt „Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als STADT-/ REGIONALPLANUNG PROJEKT Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als Modell für Baden-Würt- temberg Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung LUBW Berichts-ID U83-W03-N21 STADT-/REGIONALPLANUNG 39 Modell für Baden-Württemberg“. An der Studie beteiligt waren die Technische Universität Berlin, der Planungsverband Unteres Remstal mit den Kommunen Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt sowie die Planungsgruppe Land- schaftsarchitektur und Ökologie. Erarbeitet wur- de ein ausführlicher Leitfaden, der basierend auf dem Beispiel Unteres Remstal allen Kommunen Baden-Württembergs sowie deren Planungsbü- ros wichtige Hinweise zur Integration des Klima- wandels in die Landschaftsplanung geben kann. VERWUNDBARE SCHUTZGÜTER Basierend auf einer ersten Grobeinschätzung zeigte sich, dass sich der Klimawandel im Un- teren Remstal vor allem auf folgende Schutz- güter auswirken wird: Boden (Erosion), Wasser (Hoch- und Niedrigwasser, Sturzfluten) und menschliche Gesundheit (Hitzebelastung im Siedlungsbereich). Zu diesen Schutzgütern wurden vertiefende Betroffenheitsanalysen durchgeführt. Darüber hinaus wurden aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Landschaftspla- nung auch die biologische Vielfalt sowie das Landschaftsbild und die Erholungseignung der Landschaft betrachtet und im Leitfaden thema- tisiert. Basierend auf Datenerhebungen und der genannten Betroffenheitsanalyse wurden konkre- te Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung für das Untere Remstal ent- wickelt. Die Ergebnisse sind in übersichtlichen Tabellen und anschaulichen Karten dargestellt, damit die Übertragung auf andere Kommunen und Räume erleichtert wird. GEFÄHRLICHE STURZFLUTEN Ganz erheblich vom Klimawandel betroffen ist das Schutzgut Wasser: Hochwasserereignisse, Niedrigwasserperioden und urplötzliche Sturz- fluten, wie etwa im Mai 2016 in Braunsbach im Landkreis Schwäbisch Hall, müssen in der Land- schaftsplanung berücksichtigt werden. Insbeson- dere Starkregen ist ein Problem – solche Ereig- nisse sind für etwa die Hälfte aller Überflutungs- schäden in Baden-Württemberg verantwortlich. Um die Gefährdung durch Sturzfluten zu bestimmen, müssen vor allem die Hangneigung sowie die Rauheit der Landnutzung – versiegelte Flächen leiten das Wasser schneller ab – ermit- telt werden. Dieser bisher wenig berücksichtigte Aspekt wurde im Projekt aufgegriffen. So konnte eine erste Einschätzung des Gefahrenpotenzials gegeben werden. Das Fazit des beteiligten Landschaftsplanungs- büros: „Flächennutzungen mit hohen Oberflä- chenabflüssen bedürfen in Zukunft einer be- sonderen Aufmerksamkeit, insbesondere wenn Bodentypen mit hoher Erosionsgefährdung, etwa Lössböden, vorherrschen. Angaben zur Erosionsgefährdung gepaart mit der aktuellen Landnutzung sind in diesem Zusammenhang elementare Informationsgrundlagen“ (Projektbe- richt, S. 88). Diese müssten von den Kommunen und Planungsbüros allerdings häufig gesondert erhoben werden. AUF DEN PUNKT • Landschaftsplanung muss die Folgen des Klimawandels berück- sichtigen. • Besonders betroffen sind die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Boden, Wasser und biologische Vielfalt. • Beim Schutzgut Wasser muss die Landschaftsplanung künftig stärker die Gefährdung durch Sturzfluten berücksichtigen. Beispiel für die Integration von Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts in einen Landschaftsplan (Kartenausschnitt) (Quelle: Technische Universität Berlin) STADT-/REGIONALPLANUNG 40 Wie Flora und Fauna auf den Klimawandel reagieren L Die Pflanzen- wie auch die Tierwelt haben sich in den vergangenen Jahr- zehnten deutlich verändert. Das hat eine ganze Reihe von Ursachen, aber klar ist, dass dem Klimawandel eine wachsende Bedeutung zukommt. ZWEI STUDIEN ZUR STADTFLORA UND ZU INSEKTEN In den letzten drei Jahrzehnten sind verstärkt wärmeliebende Pflanzen- und Tierarten nach Deutschland eingewandert. Die Zunahme von Insekten aus südlichen Gefilden ist ungebrochen und viele thermophile Pflanzenarten breiten sich weiter aus. Doch wenn man genau wissen will, welche Arten zunehmen, dann müssen in regelmäßigen Abständen reproduzierbare Kartierungen und Erhebungen durchgeführt werden. Dazu wurden stellvertretend für das umfassende Themenfeld „Flora und Fauna“ zwei Untersuchungen durchgeführt: das Karls- ruher Institut für Botanik und Landeskunde hat das Projekt „Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württembergs am Beispiel der Stadtflora“ bearbeitet und das Büro Schanowski die „Auswirkungen des Klimawan- dels auf die Insektenfauna (ausgewählte Arten- gruppen)“ untersucht. Bei Ihren Kartierungen in den fünf Städten Aa- len, Karlsruhe, Konstanz, Stuttgart und Ulm wur- den zum einen eine spezielle hierfür entwickelte Transektmethode, zum anderen ergänzend ganze NATURSCHUTZ/ BIODIVERSITÄT PROJEKT 1 Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württem- bergs am Beispiel der Stadtflora Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde LUBW Berichts-ID U51-W03-N10 PROJEKT 2 Auswirkungen des Klimawandels auf die Insektenfauna (ausgewählte Artengruppen) Büro Schanowski LUBW Berichts-ID U51-W03-N11 NATURSCHUTZ/BIODIVERSITÄT 41 Stadtquartiere kartiert. Die Ergebnisse wurden mit einer vergleichbaren Untersuchung aus dem Jahre 2006 sowie mit historischen Daten verglichen. Die Insektenstudie umfasste eine Daten- und Literaturstudie zu jenen Gruppen, die bereits 2005 auf ihre Eignung als Indikatoren für den Klimawandel untersucht worden waren: Schmetterlinge, Käfer, Stechimmen und Libellen. Auch hier dienten historische Daten als weitere Vergleichsgrundlage. WÄRME LIEBENDE PFLANZEN AUF DEM VORMARSCH Bei der Stadtflora ergaben sich zwischen 2006 und 2011 insgesamt keine allzu großen Arten- veränderungen. Allerdings nahm die Häufigkeit insbesondere bei Wärme liebenden Arten wie dem Sommerflieder, dem Kahlen Bruchkraut und dem Florentiner Habichtskraut zu. Erstmals trat das Japanische Liebesgras auch außerhalb der wärmebegünstigten Ober rheinebene auf. Im historischen Vergleich fällt seit etwa 1980 die verstärkte Einwanderung Wärme liebender Arten auf, die ursprünglich nur im Mittelmeer- raum und anderen wärmeren Klimagebieten beheimatet waren. Bemerkenswert ist auch, dass viele Zierpflanzen wie der aus China stammende Sommerflieder zunehmend verwildern. Diese für Schmetterlinge sehr attraktive Pionierpflanze breitet sich vor allem in warmen und „winter- milden“ Regionen aus, wozu etwa das Ober- rheingebiet oder das Bodenseebecken zählen. Und der früher seltene Portulak ist in den Städten des Oberrheingebietes inzwischen eine der häufigsten Pflanzen. „Bei weiterer Klimaer- wärmung ist davon auszugehen, dass es vielen bisher nur angepflanzt in Städten vorkommen- den Baum- und Strauch arten gelingen wird, zu verwildern und Bestandteil der spontanen Wildflora zu werden“ (Projektbericht 1, S. 38), heißt es in der Studie zur Stadtflora. VIELEN INSEKTEN BEKOMMT DER KLIMAWANDEL Auch bei den Tieren bestätigt sich der beobach- tete Trend: Arten, die Wärme lieben, nehmen zu und weiten ihre Besiedelungsgebiete aus, wie etwa die Gelbbindige Furchenbiene oder die Feuerlibelle. Andere wie der Laufkäfer Westlicher Bartläufer sind erst in den letzten Jahren eingewandert. All diesen Arten, die eine Ausdehnung ihres Verbreitungsgebietes zeigen, ist gemeinsam, „dass sie zwar als Wär- me liebend gelten, aber ansonsten keine allzu speziellen Habitatansprüche stellen“ (Projekt- bericht 2, S. 79), wie der Studienautor anmerkt. Sie können schnell ihren Besiedelungsraum ausdehnen, wenn sich die klimatischen Bedin- gungen ändern. Dies gilt allerdings auch für Schädlinge wie den Eichen-Prozessionsspinner und für Krankheiten übertragende Insekten wie die Tigermücke. Allerdings können auch Wärme liebende Schmetterlings- und Wildbienenarten unter dem Klimawandel leiden, etwa unter ausgeprägten Trockenphasen. Und manche Insekten wie der Große Eisvogel zählen zu den Verlierern, da sie kühlere Lebensräume bevor- zugen. AUF DEN PUNKT • Pflanzen- und Tierarten, die Wärme lieben, werden durch den Klimawandel begünstigt. • Es ist eine verstärkte Einwan- derung Wärme liebender Arten zu beobachten. • Es gibt auch Arten, die unter dem Klimawandel leiden. • Der Klimawandel begünstigt die Ausbreitung mancher Schädlings- arten sowie die Neueinwande- rung von Insekten, die Krankheiten übertragen. Ausbreitung der Gelbbindigen Furchenbiene (Quelle: LUBW) NATURSCHUTZ/BIODIVERSITÄT 42 Gibt es künftig noch genug Trinkwasser? L Der Klimawandel bringt verstärkt Dürreperioden und Hitzewellen mit sich – und das immer häufiger gleichzeitig. Dies macht der Trinkwasserversorgung zu schaffen, weil Quellen versiegen und gleichzeitig der Wasserbedarf steigt. Im Süd- schwarzwald wurde untersucht, wie Trinkwasserversorger auf diese Herausforderung reagieren können. KOMPLEXE WASSERVERSORGUNG Der Südschwarzwald ist eine wunderbar ab- wechslungsreiche Landschaft: stark zergliedertes Gelände, große Höhenunterschiede, dünne Besiedelung. Was gut ist für den Tourismus, macht die Trinkwasserversorgung kompliziert. Sie ist gekennzeichnet von zahlreichen Quellen und kleinen Anlagen zur Aufbereitung und Speicherung des Wassers sowie von langen Transportleitungen. Hinzu kommt eine weitere Herausforderung für die Wasserversorger: Wenn es länger nicht regnet, können viele Quellen versiegen. Das war bereits in der Vergangenheit der Fall – und das Problem dürfte im Zuge der Klimaerwärmung mit den zu erwartenden häufigeren Dürreperioden noch zunehmen. Hier setzt das Projekt „Vulnerabilitätsanalyse von Wasserversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels“ an. Die Erkenntnisse, die das Team vom Karlsruher Technologiezentrum Wasser (TZW) dabei ge- sammelt hat, sind allerdings nicht auf den Süd- schwarzwald begrenzt. Vor allem die im Rahmen des Projekts erarbeitete Methodik lässt sich auch auf andere Regionen übertragen, wobei dann unterschiedliche Voraussetzungen, insbeson- dere hinsichtlich Niederschlagshäufigkeit und Geologie, zu berücksichtigen sind. PROJEKT Vulnerabilitätsanalyse von Was- serversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels DVGW - Technologiezentrum Wasser LUBW Berichts-ID U83-W03-N14 WASSERHAUSHALT WASSERHAUSHALT 43 MINIMALE RESTSCHÜTTUNG 4240 Quadratkilometer groß ist das Einzugsge- biet, aus dem die 21 untersuchten Gemeinden ihr Trinkwasser beziehen, deren Gemeindefläche sich auf 832 Quadratkilometer summiert. Bei ihren Analysen unterschieden die Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftler hinsichtlich der genutzten Quellen drei Typen, deren Schüttung, das ist die Wassermenge, die eine Quelle je Zeiteinheit spendet, in Trockenzeiten bereits in der Vergangenheit unterschiedlich stark zurück- ging. Zu erwarten ist, dass sich dieser Trend im Zuge der Klimaerwärmung verstärken wird. Besonders problematisch sind dabei diejenigen Quellen, die heute bei Niedrigwasser weniger als 12,5 Prozent der mittleren Schüttung liefern. Bei einem stark ausgeprägten Klimawandel – einem Worst-Case-Szenario – schrumpft die Wassermenge dann um bis zu 45 Prozent auf eine minimale Restschüttung. Das generelle Hauptproblem bei den Quellen im Südschwarzwald ist, dass die Grundwasser- leiter meist nur eine geringe Speicherkapazität haben. Damit die Quellen schütten, müssen sie also mit Sickerwasser von oben versorgt werden – was schon früher oft ein großes Problem war. Bei einem starken Klimawandel wird die Sickerwasserbildung bis zur Mitte des Sommer- halbjahrs für den Zeitraum 2021 bis 2050 um 35 Prozent und bis Ende des Jahrhunderts um 60 Prozent abnehmen. Größere Niederschlags- mengen im Winterhalbjahr können diesen Effekt wegen der geringen Speicherkapazität des Bodens nicht abmildern. GENAUE ANALYSE ERFORDERLICH Weil es immer wieder Probleme in Trocken- zeiten gab, sind die Wasserversorger im Süd- schwarzwald auf die Folgen des Klimawandels bereits recht gut vorbereitet. So wurden in den Talauen Brunnen gebohrt und das Leitungsnetz in weiten Bereichen zu Verbünden zusammen- geschlossen. Achtsam müssen aber diejenigen Versorger sein, die nach wie vor überwiegend „niedrigwasserproblematische“ Quellen nutzen. Hier sind Messungen der Schüttungsmengen angezeigt – und eventuell die Schaffung eines zweiten Standbeins durch Verbund mit einem Nachbarversorger oder Brunnenbau. Und noch einen wichtigen Hinweis ergab die Studie: Weil im Untersuchungsgebiet überwiegend Quell- wasser genutzt wird, das sich aus oberflächenna- hem Abfluss speist, können Starkregenfälle zu Schwierigkeiten führen. Dies verstärkt das Aus- treten von trübem und mikrobiologisch belaste- tem Quellwasser. Mit diesem Problem werden die Wasserversorger im Zuge des Klimawandels immer häufiger zu kämpfen haben. AUF DEN PUNKT • Im Zuge des Klimawandels wird es häufiger Trockenperioden, Hitzewel len und Starkregenfälle geben, die höhere Ansprüche an die Wasserversorgung stellen. • Besonders problematisch sind Versorgungsgebiete, die aus- schließlich Rohwasser aus flach- gründigen Quellen nutzen. • Aufgrund von früheren Wasser- mangelsituationen sind die Wasserversorger im Südschwarz- wald bereits gut für die kommen- den Herausforderungen gerüstet. • Die im Rahmen des Projekts erarbeitete Methodik sowie die im Untersuchungsgebiet von einigen Versorgern erfolgreich umgesetz- ten Maßnahmen lassen sich auf andere Regionen übertragen. 0 20 40 60 80 100 120 A bfl us sb ild un g (m m ) Projektgebiet landesweit Jan Feb Mär Apr Mai DezJun Jul Aug Sep Okt Nov Jahresgang der Sickerwasserbildung (Quelle: DVGW - Technologiezentrum Wasser) WASSERHAUSHALT 44 Wie verwaltet man den Wassermangel? L Ein wasserarmes Land ist Baden-Württemberg bestimmt nicht. Aber im Zuge des Klimawandels wird es mehr Trockenperioden geben – und dann weniger Wasser in den Flüssen fließen. Mithin ist es erfor derlich, sich rechtzeitig mit den Folgen niedriger Wasserstände zu befassen und Anpassungsstrategien zu entwickeln. WIE SICH VERÄNDERUNGEN MESSEN LASSEN Wärmekraftwerke mit Kühlwasserbedarf, Lauf- wasserkraftwerke, eine intensive Landwirtschaft, die ihre Kulturen bewässern will, zudem Fracht- schiffe, die auf genügend Wasser unter dem Kiel angewiesen sind: Die Fließgewässer im Land werden vielfach genutzt, und wenn sie zu wenig Wasser führen, hat dies schnell wirtschaftliche Einbußen zur Folge. Niedrigwasserperioden in Folge andauernder Trockenheit stellen eine Belastung des Ökosystems dar und führen zu einer Verminderung der Grundwasserreserven. Kleinere Gewässer drohen ohne regulierende Maßnahmen teilweise ganz auszutrocknen. Die Risiken und drohenden Konflikte werden sich verschärfen, wenn bei längeren Trockenzeiten mehr Energie und Bewässerungswasser benötigt wird, in dieser Zeit aber immer weniger Wasser zur Verfügung steht. Mit dieser Thematik haben sich zwei unter- schiedliche Projekte beschäftigt. „Operationelle Niedrigwasserklassifizierung für baden-württem- bergische Gewässer als Entscheidungsgrundlage zur Anpassung des Niedrigwassermanagements an Klimawandel und Landnutzungsänderungen (NieKlass BW)“ heißt die Studie, die von der Karlsruher Ingenieurgesellschaft HYDRON bearbeitet wurde. Und ein Team der Hochschule PROJEKT 1 Operationelle Niedrigwasserklassifi- zierung für baden-württembergische Gewässer als Entscheidungsgrund- lage zur Anpassung des Niedrigwas- sermanagements an Klimawandel und Landnutzungsänderungen (NieKlass BW) HYDRON GmbH LUBW Berichts-ID U61-W03-N11 PROJEKT 2 Regionale Klimafolgen für die Ener- giewirtschaft in Baden-Württemberg – Eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen Hochschule Konstanz, Technik, Wirtschaft und Gestaltung LUBW Berichts-ID U60-W03-N10 WASSERHAUSHALT WASSERHAUSHALT 45 AUF DEN PUNKT • Thermische Kraftwerke sind durch ihre Kühlwassernutzung und die Landwirtschaft durch ihren Bewäs- serungsbedarf vom Niedrigwasser besonders betroffen. • Am Neckar können die relativ knappen Wasserreserven mitunter ein Risiko darstellen. • Ein Frühwarnsystem für Niedrig- wasser wurde in den Modellre- gionen Bodensee und Rems-Murr erfolgreich erprobt. • Der Kühlbedarf thermischer Kraft- werke wird sich durch den Ausbau der regenerativen Energiequellen verringern. Konstanz hat sich in Zusammenarbeit mit dem Neustädter Unternehmen UDATA mit den „Re- gionalen Klimafolgen für die Energiewirtschaft in Baden-Württemberg – eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen“ befasst. EIN FRÜHWARNSYSTEM FÜR NIEDRIGWASSER Hochwasser lässt sich in Baden-Württemberg heute recht gut vorhersagen – dank der bei der LUBW in Karlsruhe ansässigen Hochwasservor- hersagezentrale und dem Wasserhaushaltsmodell LARSIM (Large Area Runoff Simulation Model). Analog zur regionalen Hochwasserfrühwarnung, welche schon mehrere Jahre im Betrieb ist, soll nun ein System aufgebaut werden, mit dem frühzeitig vor Niedrigwasserständen im Land gewarnt werden kann. Dazu wurde LARSIM weiterentwickelt und in zwei Modellregionen getestet: Am Bodensee und im Gebiet der Flüsse Rems und Murr. Ziel ist, eine Karte zu erzeugen, auf der ganze Landkreise der Niedrig- wassersituation entsprechend eingefärbt werden können und so Bereiche deutlich werden, denen man besondere Aufmerksamkeit widmen sollte. Insgesamt ergab die Studie, dass ein solches landesweites Modell möglich ist. Die Arbeit in den beiden Projektgebieten zeigte aber, dass bei der Weiterentwicklung einige Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Maßgeblich sind dabei vor allem punktförmige Quellen wie Karstquellen oder die Abflüsse von Klärwerken, von denen es im Land etwa eintausend gibt. Wie die Erfahrungen im Rems-Murr-Gebiet zeigen, können die Kläranlagen-Abflüsse bei trockenem Wetter mit ausreichender Genauig keit in die landesweite Regionalisierung der Niedrigwas- ser-Kennwerte und die LARSIM-Modelle mit einbezogen werden – wodurch die Niedrigwas- ser-Frühwarnung deutlich besser wird. Ähnliches gilt für bedeutende Karstquellen wie die Radolf- zeller Aach. Nach Ansicht der Autorinnen und Autoren sind nun die technischen Voraus- setzungen für ein landesweites Niedrigwas- ser-Frühwarnsystem geschaffen. KONKURRIERENDE WASSER- NUTZUNGEN Am Beispiel des Neckars wurden mit Hilfe von Fragebögen der aktuelle und künftige Wasserbe- darf von Landwirtschaft und Kraftwerken erfasst sowie die Kläranlagenbetreiber zu den Auswir- kungen von Trockenzeiten befragt. „Die Ergeb- nisse zeigen, dass die relativ knappen Wasser- reserven im Neckargebiet ein Risiko darstellen“ (Projektbericht 2, S. 5), heißt es dazu im Projekt- bericht. Die durchgeführten Betrachtungen bis zum Jahr 2030 lassen erkennen, dass sich das Risiko in der Landwirtschaft wegen des wach- senden Ausbaus der Bewässerung erhöhen wird. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen zählen eine wassersparende Bewässerungstechnik und trockenresistentere Sorten, ferner eine boden- schonende Bearbeitung sowie die Speicherung von Wasser im regenreichen Frühjahr. Bei den thermischen Kraftwerken ist bis 2030 wegen des Ausbaus der erneuerbaren Energien damit zu rechnen, dass sich der Kühlwasserbedarf halbiert. Andererseits wird die Menge des Abwassers abnehmen, das in den Neckar eingeleitet wird. Dazu merkt die Studie an: „Hier könnten eine Veränderung des Abwassersystems und eine Überleitung und Speicherung von Wässern aus dem Bodensee zusätzliche Wassermengen bei extremen Niedrigwassersituationen bereitstellen“ (Projektbericht 2, S. 5). Einflussfaktoren auf den Niedrigwasserstand am Neckar und Ansprüche an den Fluss; Schwarze Pfeile: Ab- / Zunahme von Wassermengen Graue Pfeile: Mengenverlagerung (Quelle: Hochschule Konstanz) WASSERHAUSHALT 46 Wie verwundbar ist die Wirtschaft im Land? L Keine Frage, der Klimawandel trifft auch die heimische Wirtschaft. Die Frage ist nur, wie verletzlich die unterschiedlichen Branchen, vor allem für extreme Wetterereignisse, sind. Und wie sie sich am besten an die Veränderungen anpassen bzw. vor Schäden schützen. DIE ACHILLESFERSEN DER INDUSTRIE Hagelstürme zerstören Anlagen und Produkte, Überschwemmungen setzen Industriebetriebe unter Wasser, Hitze belastet Mitarbeitende und Produktionsanlagen. Diese lokalen Auswirkun- gen auf die Wirtschaft sind schon heute spürbare Folgen des Klimawandels. Hinzu kommen die vielfältigen wirtschaftlichen Verflechtungen, nicht zuletzt mit Zulieferern. Daher haben auch hiesige Betriebe zu leiden, wenn es in anderen Teilen Deutschlands oder gar der Welt zu wetter- oder klimabedingten negativen Auswir- kungen oder Ausfällen kommt. Im Folgenden soll anhand von drei Projekten gezeigt werden, wie und wo die heimische Industrie klimabedingt besonders verwundbar ist – und wie man das ermitteln kann. VULNERABILITÄTSANALYSE „Analyse der industriellen Vulnerabilität gegen über klimawandelinduzierten Risiken in Ballungsräumen in Baden-Württemberg“ heißt das Projekt, mit dem sich ein Team vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) befasst hat. Dabei wurde ein indikatorbasierter Ansatz gewählt und auf die Modellregion Stuttgart über- tragen. Allgemeine Indikatoren waren Fläche, Ein woh ner zahl und Industriegebäude der 480 unter suchten Kommunen, ferner Klimafaktoren wie die Zahl der Hitzetage. Zudem wurden struk tur spezifische Daten erfasst, etwa Energie- PROJEKT 1 Analyse der industriellen Vulner- abilität gegenüber klimawandel- induzierten Risiken in Ballungsräu- men in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N18 PROJEKT 2 Sensititvitätsbereiche von bran- chenspezifischen Klimakenngrößen in Baden-Württemberg – die „Sensitivitätsampel“ Karlsruher Institut für Technologie LUBW Berichts-ID U83-W03-N22 PROJEKT 3 Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Verwundbarkeiten und modellhafte Anpassungsmaßnahmen Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung LUBW Berichts-ID U83-W03-N25 WIRTSCHAFT WIRTSCHAFT 47 verbrauch oder Verflechtungsgrad. Die Analysen ergaben prozentuale Veränderun- gen und damit „Hot-Spots“ der industriellen Vulnerabilität in den einzelnen Kommunen wie auch in der Region. So lässt sich beispielsweise aufzeigen, dass die Wirtschaft rund um Stuttgart besonders unter Hitzetagen zu leiden hat, die auf der Schwäbischen Alb weniger. Insgesamt ergab sich eine vergleichsweise hohe Fragilität der chemischen Industrie, der Wasser- und Ener- gieversorgung sowie spezieller metallverarbei- tenden Industriezweige. Gerade diese aber sind – wie die Automobil- oder die Elektroindustrie – in der Region Stuttgart von besonderer Bedeu- tung. Bemerkenswert ist zudem eine Erfahrung, die sich aus den Experteninterviews ergeben hat: Demnach sagen Risiko- und Logistikmanagerin- nen und -manager, dass für das aktive Manage- ment langfristiger und abstrakter Risiken – wie dem Klimawandel – neben dem operativen Tagesgeschäft keine Zeit bleibe. EINE SENSITIVITÄTSAMPEL Branchenspezifische Klimakenngrößen zu er- mitteln, mit denen sich deren Empfindlichkeit gegenüber dem Klimawandel in naher und fer- ner Zukunft ermitteln lässt, das war das Ziel des Projekts „Sensititvitätsbereiche von branchen- spezifischen Klimakenngrößen in Baden-Würt- temberg – die Sensitivitätsampel“. Die Studie, die vom Süddeutschen Klimabüro am KIT durchgeführt wurde, basiert auf der standardi- sierten Befragung von 23 baden-württembergi- schen Kommunen und vertiefenden Gesprächen mit 32 Expertinnen und Experten von Fach- institutionen, Unternehmen und Städten. Das Ergebnis ist für eine Vielzahl von sogenannten Klimakenngrößen – etwa von Frost tagen im Jahr mit günstigen Wetterbedingungen für Eiswein über Hitze- und Trocken perioden bis zum Spazierwetter – in landesweiten Karten darge- stellt. Interessant ist, dass die Sensitivität der Kommunen gegenüber dem Klimawandel erst dann erkannt wird, wenn ein extremes Wetter- ereignis dazu zwingt. Dies zeigt sehr anschaulich die Aussage eines befragten Experten: „Entweder AUF DEN PUNKT • Die Vulnerabilitätsanalyse in der Modellregion Stuttgart ergab eine vergleichsweise hohe Anfällig- keit der chemischen Industrie, der Wasser- und Energieversor- gung sowie mancher metallverar- beitenden Industriezweige. • In Baden-Württemberg wurde die Empfindlichkeit gegenüber klimarelevanten Indikatoren in Karten dargestellt. Die Klimasen- sitivität wird aber oft erst erkannt, wenn ein Extremwetterereignis eingetreten ist. • Die Klimaabhängigkeit von Unter- nehmen, die mit Massengütern umgehen, ist vor allem beim Schiffstransport gegeben. Kleinere Schiffe und größere Lagerkapazi- täten sind effektive Anpassungs- maßnahmen. es ist Not da oder eine Finanzierung, damit in einem Bereich etwas getan wird.“ MASSENTRANSPORT UND KLIMA- WANDEL Besonders vom Klimawandel betroffen sind Unternehmen, die von Massenguttransporten auf Binnenwasserstraßen und in eingeschränk- tem Maße auf der Schiene abhängen. Wie sich hier der Klimawandel auswirkt, zeigt das Projekt „Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Ver- wundbarkeiten und modellhafte Anpassungs- maßnahmen“ auf, das von der Hochschule Konstanz bearbeitet wurde. Basis war eine Befragung von 400 Unternehmen, an der vor allem Firmen aus der Chemie- und Montan- industrie sowie Transporteure von Steinen und Erden teilgenommen haben. Dabei sind sich die Unternehmen zum großen Teil bewusst, dass sie dem Klimawandel gegenüber vulnerabel sind, was insbesondere für Schifftransporte bei Niedrigwasser in den Herbstmonaten September und Oktober gilt sowie in geringerem Maße bei Hochwasser. Allerdings hat erst eine Minderheit bereits Anpassungsmaßnahmen vorgenommen. Das im Zuge des Klimawandels drohende Hauptproblem: Zu große Schiffe mit entspre- chendem Tiefgang und zu geringe Lagerkapa- zitäten. Dies ließe sich vor allem mit kleineren Schiffen und in zweiter Linie mit größeren Lagerkapazitäten lösen – wobei in Zeiten mit guten Fahrrinnentiefen die Schiffe zusätzliche Ladung transportieren könnten, um die Lager wieder aufzufüllen. Mit beiden Anpassungsmaß- nahmen lässt sich die Vulnerabitlität deutlich senken, sie sind allerdings mit höheren Kosten verbunden: Kleinere Schiffe benötigen mehr Personal, größere Lager mehr Platz. Welche Maßnahmenkombination am effektivsten ist und wie sie sich individuell vor Ort umsetzen lässt, muss allerdings im konkreten Einzelfall geprüft und berechnet werden. WIRTSCHAFT 48 Werden wir künftig mehr ernten? L Die Temperaturen steigen, die Vegetationsperiode wird länger. Die Pflanzen könnten mithin im Zuge des Klimawandels länger wachsen und mehr Ertrag liefern. Doch die Zusammenhänge sind komplexer. PHÄNOLOGIE UND ERTRAG Phänologie ist die Lehre von den Erschei- nungen. Auf die Landwirtschaft übertragen bedeutet dies die verschiedenen Lebensphasen von Kulturpflanzen, wie etwa der Beginn der Feldbestellung, der Beginn der Gelbreife, also der Verfärbung der Ähren von grün und zu gelb, oder der Erntebeginn. Wie sich dieses Erschei- nungsbild im Rahmen des Klimawandels ändert, hat das Projekt „Lokale, regionale und landes- weite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie von Feldfrüchten in Baden-Württem- berg“ untersucht. Grundlage war der Vergleich von exakt 2.090.894 phänologischen Einzelbeob- achtungen in der Zeit zwischen 1951 und 2011 aus den Bereichen Wildpflanzen, landwirtschaft- liche Kulturen, Obstgehölze und Wein. Um den Einfluss klimatischer Änderungen zu quanti- fizieren, müssen möglichst lange Zeiträume untersucht und miteinander verglichen werden. Differenziert wurde deshalb nach den beiden Zeiträumen 1961 bis 1990 und 1991 bis 2011. In dem Folgeprojekt „Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden“ wurden die Ertragsentwicklungen von vier Getreidearten sowie von Silo- und Körnermais, Zuckerrüben, Kartoffeln und Winterraps untersucht. Auch hier wurden die Daten, die seit 1953 erhoben werden, mit Klimadaten in Beziehung gesetzt. Bearbeitet wurden beide Projekte vom Landwirt- schaftlichen Technologiezentrum Augustenberg in Kooperation mit der Uni Hohenheim. PROJEKT 1 Lokale, regionale und landesweite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie von Feldfrüchten in Baden-Württemberg LUBW Berichts-ID U81-W03-N13 PROJEKT 2 Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden Landwirtschaftliches Technologie- zentrum Augustenberg – LTZ LUBW Berichts-ID U81-W03-N15 LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 49 LÄNGERE VEGETATIONSPERIODE Die höheren Lufttemperaturen spielen die Schlüsselrolle beim früheren Einsetzen vieler phänologischer Phasen. Eine wichtige, soge - nannte echte phänologische Phase, ist die Gelb- reife der Feldfrüchte, weil sie nur von Witterung und Klima beeinflusst ist. Im Gegensatz dazu hängt etwa der Beginn von Feldbestellung und Ernte auch von den Managemententschei dungen ab, wes halb man hier von unechten phänolo- gischen Phasen spricht. Bei der Gelbreife zeigt sich der Klimwandel besonders deutlich: Sie tritt bei Winterweizen, -roggen, -gerste und Hafer seit 1991 etwa zwei Wochen früher als im Zeit- raum 1960 bis 1991 ein. Allerdings werden diese Feldfrüchte nur wenige Tage früher geerntet, so dass die Vegetationszeit vom Erscheinen der ers- ten Blättchen, dem sogenannten Auflaufen, bis zur Ernte insgesamt nur um zwei Tage verkürzt ist. Aufgrund der angewandten Agrarmethoden, ebenso wie aufgrund der angebauten Sorten, wird bei diesen Getreidearten der Vorteil einer potenziell längeren Vegetationszeit bisher kaum genutzt. Hier könnten neue Sorten und Bewirt- schaftungsmethoden Verbesserungen bringen. Winterraps und Zuckerrüben stehen sogar rund eine Woche länger auf dem Feld. Dies dürfte vor allem auf die Einführung neuer Sorten zurück- zuführen sein – was zeigt, dass bei der Phäno- AUF DEN PUNKT • Bei vielen Kulturpflanzen verkürzt sich die Zeit bis zur Reife. • Die Ernte erfolgt insbesondere bei Getreidearten aber meist nur wenige Tage früher, was vor allem auf die agrartechnische Bewirt- schaftung sowie auf die Sorten- wahl zurückzuführen sein dürfte. • Die Vorteile einer längeren Vegeta- tionsperiode werden noch nicht voll ausgeschöpft. • Die höheren Temperaturen haben sich seit 1991 ertragssteigernd ausgewirkt. • Einzelne Hitzetage wirken sich kaum auf den Ertrag aus; erhebliche Einbußen gab es aber durch die starke Hitzewelle im Sommer 2003. logie neben dem Klimawandel auch andere Faktoren in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle spielen. Dies wird auch im Vergleich mit Wildpflanzen deutlich, bei denen die phänolo- gischen Veränderungen durch den Klimawandel viel ausgeprägter sind als bei Kulturpflanzen. DIFFERENZIERTE ERTRÄGE Das wichtigste Ergebnis der Ertragsstudie ist, dass sich die höheren Temperaturen offenbar positiv auf die Erträge auswirken. In den meisten Landkreisen waren warme Jahre jedenfalls ertrag- reicher als weniger warme – eine Beobachtung, die vor allem auf die ursprünglich kälteren Land- kreise zutrifft. Dies führt die Autorinnen und Autoren der Studie zu der Annahme, „dass in den kälteren Landkreisen Erträge noch durch Temperatur limitiert werden, höhere Durch- schnittstemperaturen also noch ertragssteigernd wirken“ (Projektbericht 2, S. 116). Die Wasser- versorgung wiederum hat den Ertrag zumindest bisher noch nicht begrenzt. Bei Hitzeperioden tolerieren die Pflanzen offenbar einzelne Tage mit Extremwerten recht gut. Andererseits brachte der Hitzesommer 2003 deutliche Ertragsein- bußen. „Auch wenn derzeit solche Episoden rar sind – die Landwirtschaft tut gut daran, sich über Anpassungsmaßnahmen rechtzeitig auf solche Extremwetterlagen vorzubereiten“ (Projekt- bericht 2, S. 117), rät die Studie. Veränderung des Hektarertrags bei Zunahme der Durchschnittstemperatur (Quelle: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg) 20 30 40 50 60 70 80 E rt ra g W in te rw ei ze n (d t/ ha ) Jahresmittel Lufttemperatur Baden-Württemberg (°C) 6 7 8 9 10 11 LANDWIRTSCHAFT 50 Bodenwasser: Mal zu wenig, mal zu viel L Bei Dürre verliert der Boden Wasser, was den Kulturpflanzen nicht gut bekommt. Und bei Starkregen muss der Boden plötzlich viel zu viel Wasser aufnehmen. Zwei Projekte haben untersucht, wie Anpassung daran funktionieren kann. KLIMAWANDEL ÄNDERT BODEN- WASSERGEHALT Im Zuge des Klimawandels werden die Nieder- schläge in der Vegetationsperiode wohl zurück- gehen. Und die höheren Temperaturen sorgen in dieser Zeit dafür, dass mehr Wasser ver- dunstet. Damit aber dürften Trockenperioden zunehmen – verbunden mit der Gefahr von Ertragseinbußen. Dem könnte eine „konservie- rende“ Bodenbearbeitung, bei der mehr Wasser im Boden zurückgehalten wird, entgegenwirken. Andererseits sind bei Starkregenereignissen Maßnahmen gefragt, mit deren Hilfe der Boden mehr Niederschlagswasser aufnehmen kann – und die zudem dazu beitragen, dass weniger Boden erodiert und weggeschwemmt wird. WIE ACKERBODEN WASSER ZURÜCKHÄLT Pflug, Mulchsaat, Direktsaat: Am Landwirt- schaftlichen Technologiezentrum Augustenberg in Karlsruhe wurde mit drei unterschiedlichen Messsondentypen die Bodenfeuchte in Ver- suchsfeldern gemessen: „Bodenwasserhaushalt und konservierende Bodenbearbeitung“ hieß das Projekt, das im Zuge von zwei Kampagnen 2011 und 2014 Daten lieferte. Eingebettet waren die Messungen in langjährige Versuche, die unter anderem an Äckern bei Dossenheim und Biberach durchgeführt werden. Mit dem Pflug wird der Boden meist 20 bis 30 Zentimeter tief bearbeitet und dabei gewendet. PROJEKT 1 Bodenwasserhaushalt und konser- vierende Bodenbearbeitung (2 Teile) Landwirtschaftliches Technologie- zentrum Augustenberg - LTZ LUBW Berichts-ID U61-W03-N10 (Teil 1) LUBW Berichts-ID U61-W03-N12 (Teil 2) PROJEKT 2 Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR) Geomer GmbH / Büro bodengut LUBW Berichts-ID U83-W03-N26 LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 51 Bei der Mulchsaat werden nur die oberen 10 bis 15 Zentimeter durchmischt, der Boden aber nicht gewendet. Und bei der Direktsaat erfolgt praktisch gar keine Bodenbearbeitung mehr, die Saat wird nur in einen Schlitz im Boden eingebracht. Mit den beiden letztgenannten Methoden soll das Erosionsrisiko verringert und die Bodenfeuchte erhöht werden – beides mögliche Anpassungsmaßnahmen an den Klima- wandel. Der Einfluss der Bodenbearbeitung zeigte sich 2014 so: Bei der Pflugvariante war der Boden in den oberen 20 Zentimetern trockener als bei Mulch- und Direktsaat. Ab 40 Zentimeter war der Boden dann bei allen drei Saatvarianten gleich feucht. Die bodenphysikalischen Unter- suchungen ergaben, dass unter Pflug die Grob- und Mittelporen weniger Wasser führten als die Varianten mit konservierender Bodenbearbei- tung, so dass die potenziell höhere Speicher- kapazität für pflanzennutzbares Wasser im Ober- boden nicht ausgenutzt werden konnte. Ent- scheidend für die Unterschiede war vermutlich die Mulchdecke aus abgestorbenen Pflanzen- resten, die bei Mulch- und vor allem Direktsaat vorhanden war. Sie konnte dort die Evaporation von Wasser aus den oberen Bodenschichten teilweise verhindern, auf der gepflügten Fläche fehlte jedoch diese „Evaporationsbremse“. Diese Unterschiede können in trockenen Jahren rele- vant werden, liegen doch dann die Erträge der Direktsaat häufig über den anderen Parzellen in AUF DEN PUNKT • Eine geänderte Bodenbearbeitung könnte in Trockenzeiten die Erträge erhöhen. • Wenn der Boden umgepflügt wird, enthält er in der Vegetationspe- riode weniger Bodenfeuchte als bei Mulchsaat sowie vor allem im Vergleich zu Direktsaat. • Die Erosion von Böden bei Starkregenereignissen kann durch eine Reihe von Maßnahmen – etwa durch Ackerrandstreifen – gebremst werden. • Kosten-Nutzen-Rechnungen zeigen, ob sich dies im Einzelfall auch wirtschaftlich lohnt. Dossenheim, während in niederschlagsreicheren Normaljahren die Pflugvarianten die besten Erträge aufweisen. WIE LÄSST SICH EROSION VERHINDERN? Im Einzugsgebiet der Glems, einem Flüsschen westlich von Stuttgart, kam es 2009 und 2010 zu extremen Starkregenereignissen. Probleme bei extremen Niederschlägen sind unter anderem die Erosion und die Abschwämmung von Böden. „Ziel von Anpassungsmaßnahmen sollte es insofern sein, das Wasser möglichst direkt in die Böden der Landschaft infiltrieren zu lassen“ (Projektbericht 2, S. 7), schreibt dazu das Auto- renteam vom Stuttgarter Büro für nachhaltige Bodennutzung, der geomer GmbH in Heidel- berg und der Forstwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg in der Studie „Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR)“. Dazu wurden in der Studie Informationen wie etwa Karten zum Oberflächenabfluss und zur Bodenerosion jetzt und in der Zukunft erstellt. Konkret wurden bei Planungsrunden, Feldbe- gehungen und Informationsveranstaltungen mögliche Maßnahmen in Land- und Forst- wirtschaft erörtert sowie ausgewählte Maß- nahmen gemeinsam mit den zuständigen Akteuren umgesetzt. Zu den 22 vorgestellten Verbesserungsmöglich keiten zählten Acker- randstreifen, Einsaat auf gemulchtem Boden, Zwischenfrüchte, der Rück bau von Wegen oder die Aufforstung von Feldgehölzen. Den Kosten für solche Maßnahmen stehen mögliche Schäden bei Starkregenereignissen gegenüber, wobei ein vollgelaufener Keller beispielswei- se mit bis zu 10.000 Euro zu Buche schlägt. Die Kosten-Nutzen-Rechnung für einen 50-Jahres-Zeitraum zeigt dann, ob sich eine Maßnahme in einem umgrenzten Gebiet lohnt. Neben konkreten Verbesserungsvorschlägen für ausgewählte Gemeinden wurde ein Maßnah- menkatalog erstellt, der auch für andere Kom- munen im Land als Ratgeber dienen kann. Trockenrisse im Ackerboden LANDWIRTSCHAFT 52 Von Kirschen und Schweinen L Die Ernte von pflanzlichen Produkten sowie die Zucht von Tieren sind die Ertragssäulen der Landwirtschaft. Zwei Projekte zeigen auf, wie sich diese Basis im Zuge des Klimawandels ändern wird – und was die Landwirtschaft dagegen tun kann. FOLIEN SCHÜTZEN SÜSSKIRSCHEN Obstkulturen sind durch extreme Nieder- schläge und hier vor allem durch Hagel stark gefährdet. Beide Ereignisse dürften im Zuge des Klimawandels häufiger werden. Um einem Totalausfall oder erheblichen Ernteeinbußen vorzubeugen, werden zunehmend Hagelnetze und Folien über die Baumkulturen errichtet. Diese Schutzmaßnahmen können aber auch nachteilig sein, etwa weil durch die Beschattung die Reifung der Früchte beeinträchtigt wird. In einem Modellprojekt untersuchte das Ravens- burger Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee, wie „Geschützte Produktion und nachhaltiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaver- änderungen“ künftig aussehen können. Hierzu wurden drei Süßkirschpflanzungen mit zwei un- terschiedlichen Schutzfoliensystemen abgedeckt und eine teilautomatisierte Bewässerung einge- baut. Sensoren sollten die mikroklimatischen Verhältnisse in den Parzellen erfassen. Dabei ergab sich, dass die Temperaturunterschie- de geringer ausfallen als erwartet. Die doppella- gige Folie reduzierte außerdem das Strahlungs- angebot um etwa ein Drittel – „ein nicht uner- heblicher Anteil“ (Projektbericht 1, S. 27), wie der Projektleiter urteilt. Dies komme einem stets bedeckten Himmel gleich. Auch Hagelnetze verringern die Strahlung um 15 Prozent bei weißen und 25 Prozent bei schwarzen Netzen. Insgesamt wurde die verfügbare Strahlung unter PROJEKT 1 Geschützte Produktion und nachhal- tiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaveränderungen Kompetenzzentrum Obstbau- Bodensee LUBW Berichts-ID U81-W03-N14 PROJEKT 2 Teil 1: Entwicklung und Optimie- rung sensorgestützter komplexer Regelstrategien für die optimale Stallklimatisierung in frei belüfteten Offenfrontställen für Schweine Teil 2: Automatisierte Zuluftsteue- rung für zwangsbelüftete Schweine- ställe mit Unterflurzuluft zur Reduk- tion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg LUBW Berichts-ID U81-W03-N12 (Teil 1) LUBW Berichts-ID U81-W03-N16 (Teil 2) LANDWIRTSCHAFT LANDWIRTSCHAFT 53 den Schutzfolien aber noch stärker durch die Art des Baumschnitts – mehr oder weniger lichter Aufbau der Krone – bestimmt. Teilweise war nur noch 16 Prozent der Strahlung verfügbar. Und noch eine wichtige Erkenntnis lieferte die Studie: Einbußen bei der Qualität der Früchte ließen sich in den geschützten Parzellen nicht feststellen. Im Gegenteil verhindern die Folien bei Regen „umfassend“, dass die Früchte aufplat- zen. So bleiben sie länger am Baum und reifen besser. Das führt in Verbindung mit der Tröpf- chenbewässerung zudem zu größeren Kirschen. SCHWEINE KÖNNEN NICHT SCHWITZEN Heiße Sommer bedeuten für Schweine Stress, denn sie können nicht schwitzen bzw. haben keine Schweißdrüsen. Im konventionellen Stall wird es für die Tiere daher an heißen Tagen oft sehr ungemütlich – und im Zuge der Klimaän- derung wird dies immer häufiger der Fall sein. Das aber ist weder im Sinne des Tierwohls noch im wirtschaftlichen Interesse der Züchterin oder des Züchters. Deshalb wurden am Bildungs- und Wissenszent- rum Boxberg als Anpassung an den Klima wan del zwei neue Stallbelüftungs-Strategien ent wickelt und erprobt. Zum einen sogenannte Offen front - ställe, die sich frei durch die Öffnung der Fronten und fakultativ der Rückseiten be lüf ten lassen, was insbesondere an heißen Tagen gut für die Tiere ist. Darüber hinaus spart diese Stallform auch Energie und führt zu geringeren CO2-Emissionen. Zum anderen wurden geschlossene wärmegedämmte Ställe mit dem System „Unterflurzuluft“ belüftet, bei dem der Betonunterbau des Gebäudes als kostengünstige Tauscherfläche eingesetzt wird und zudem als Pufferspeicher wirkt. Damit wird der Tierbereich im Sommer um bis zu 6 °C im Vergleich zur Außentemperatur gekühlt. Inzwischen haben mehrere Zucht- und Mastbetriebe dieses Lüf- tungskonzept übernommen. Um beide Strategien weiter zu optimieren, wurden in Boxberg bzw. auf einem Praxisbetrieb zwei weitere Entwicklungsprojekte durchgeführt. Während im ersten Projekt Regelstrategien und Öffnungstechniken für einen besseren Betrieb der Offenfrontställe entwickelt wurden, diente das zweite Projekt „Automatisierte Zuluftsteue- rung für zwangsbelüftete Schweineställe mit Un- terflurzuluft“ zur Reduktion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf dazu, das System mit Hilfe von unterschiedlichen Belüftungen und Regelungen effizienter und funktionssicherer zu machen. Inzwischen arbeiten beide Systeme so sicher, dass es auch im Winter zu keinen kalten Zug luft- erscheinungen und Kälteeinbrüchen im Tierbe- reich kommen kann – womit die Vorteile der Systeme für die Sommerkühlung nicht konter- kariert werden. „Die Regel- und Steuerungs- strategien sind etabliert bzw. standardisiert und können von weiteren Betrieben übernommen werden“ (Projektbericht 2, Teil 1, S. 36), heißt es abschließend in der Studie. Hagelschutznetze im Kirschenanbau AUF DEN PUNKT • Trotz ihrer schattierenden Wirkung und der damit verbundenen Redu- zierung der Strahlung führen Schutzfolien im Anbau von Süßkir- schen nicht zu einer verminderten Qualität der Früchte. • Im Gegenteil schützen die Folien davor, dass die Früchte bei Regen aufplatzen. So reifen sie besser und werden größer. • Eine innovative Luftzufuhr in Schweineställen – Offenfrontställe oder Unterflurzuluft – vermindert im Sommer den Hitzestress der Tiere. • Eine angepasste Regel- und Steue - rungstechnik sorgt dafür, dass es bei dieser Art der Belüftung auch im Winterhalbjahr zu keinen Temperatureinbrüchen kommt, die das Wohl der Tiere gefährden könnten. LANDWIRTSCHAFT 54 Wald und Klima: Ohne Bewusstseinswandel geht es nicht L Der Klimawandel bringt viele Veränderungen für die Forstwirtschaft. Spezielle Veranstaltungen sollen dabei helfen, das Bewusstsein in den zuständigen Fach- kreisen zu schärfen. Darüber hinaus sollen Analysen zur Verletzlichkeit des Waldes besonders kritische Flächen aufzeigen. KATASTROPHEN UND KALAMITÄTEN Die Forstwirtschaft ist seit Jahrhunderten an forstliche Katastrophen und Kalamitäten ge- wöhnt und kann im Schadensfall ganz gut damit umgehen. Klimatisch gesehen gab es in den ver- gangenen 300 Jahren aber kaum Veränderungen. Doch nun kommen neue Herausforderungen auf die Forstwirtschaft zu: Stürme, Trockenstress und die Anfälligkeit gegenüber Krankheiten und Schädlingsbefall werden im Zuge des Klimawan- dels zunehmen, zudem werden sich die Stand- ortbedingungen für viele Baumarten verändern. PROJEKT 1 Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenmanagements Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U10-W03-N10 PROJEKT 2 Entscheidungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Waldbestandsebene Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N10 FORSTWIRTSCHAFT Mit dem Klimawandel sind Veränderungen für den Wald wie auch für die Forstwirtschaft verbunden. KLIMAWANDEL WALD WALD- BESITZER FORSTWIRTSCHAFT 55 DEN BLICK FÜR KLIMARISIKEN SCHÄRFEN Daher ist es unerlässlich, darüber nachzudenken, wie mit dem Faktor Risiko „proaktiv“ umzuge- hen ist. Dies aber erfordert nichts weniger als einen Bewusstseinswandel. Davon jedenfalls ist die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg überzeugt und hat deshalb das Projekt „Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenma- nagements“ ins Leben gerufen. Ziel war, ein Konzept für ein Seminar mit dem Titel „Klima- folgen und Risikomanagement“ zu entwickeln, das sich an Privatwaldbesitzerinnen und -besitzer, an Land- und Forstwirtschaftsämter sowie an Umwelt- und Naturschutzbehörden richtet. Danach wurden die entsprechenden Ver- anstaltungen durchgeführt, um so das Risikobe- wusstsein der Fachleute zu schärfen und sie für die Folgen des Klimawandels zu sensibilisieren. „Was meinen Sie, übertreiben Wissenschaftler, Politik und Medien die negativen Folgen des Klimawandels?“ So lautete die Eingangsfrage zu Beginn jeder Veranstaltung. Ja, nein, das kann noch niemand sagen – die Antworten, angezeigt in Form farbiger Karten, waren schnell ausge- zählt. Dann folgte der Vortrag, bei dem es um Klimawandel und Risikomanagement ging, aber auch um psychologisches Einfühlungsvermögen: Schließlich ist das Übersehen von Risiken ein sehr verständliches Verhalten, das zu den psychologischen Grundmustern des Menschen gehört. Wenn man dies als Zuhörerin oder Zu- hörer verinnerlicht hat, ist man auch aufgeschlos- sener für mögliche Anpassungsmaßnahmen, zumal wenn sie als sogenannte No-Regret-Maß- nahmen für den Wald ohnehin sinnvoll sind. Offenbar verfehlten die Vorträge ihre beabsich- tigte Wirkung nicht. Wenn am Schluss der Ver- anstaltung die Eingangsfrage nach den negativen Folgen des Klimawandels wiederholt wurde, war fast immer ein „Umdenken“ der Teilnehmerin- nen und Teilnehmer hin zu „die Darstellungen sind realistisch“ (Projektbericht 1, S. 14) sichtbar, wie es in der Studie heißt. Auch die stets durch- AUF DEN PUNKT • Um die Folgen des Klimawandels und die damit verbundenen Risi - ken für die Forstwirtschaft richtig einschätzen zu können, ist ein Bewusstseinswandel erforderlich. • Seminare und Veranstaltungen, die den Klimawandel und das Risikomanagement zum Thema haben, können diesen Bewusst- seinswandel fördern. • Die Verletzlichkeit von Waldbestän- den lässt sich mit einem modell- haften System erfassen, das eine Wahrscheinlichkeitsverteilung in vier Vulnerabilitätsklassen liefert, die in Karten dargestellt werden kann. geführten Evaluationen der Veranstaltungen waren im Regelfall sehr gut bis hervorragend. WIE VERLETZLICH IST DER WALD? Wenn sich Waldbesitzerinnen und -besitzer und Forstexpertinnen und -experten mit den zu erwartenden forstlichen Auswirkungen und Risi- ken des Klimawandels befassen wollen, müssen sie wissen, wie es um „ihren“ Wald bestellt ist. Dies aber erfordert eine detaillierte Analyse der Vulnerabilität, der Verletzlichkeit, und zwar baumartspezifisch und räumlich hoch aufgelöst. Ein Werkzeug zur Lösung dieser Aufgabe hat ein anderes Team der FVA entwickelt. „Entschei- dungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Waldbestandsebene“ heißt das Projekt, bei dem mathematische Berechnungen im Vordergrund stehen: Bayesian Belief Networks (BBN) heißt das Modell, das die Basis für das von den Autoren entwickelte „Entscheidungsunterstützungssystem“ bildet. Das „graphische statistische Modell“ wird beispielsweise in der medizinischen Dia gnostik genutzt, um Zusammenhänge zwischen Sym- ptomen und Krankheiten zu beschreiben und damit die Wahrscheinlichkeit verschiedener Krankheitsursachen abzuschätzen. Auf den Forst bezogen liefert BBN eine Wahrscheinlichkeits- verteilung von vier Vulnerabilitätsklassen. Somit lassen sich mit diesem Modell prinzipiell kriti- sche Areale identifizieren, wie das im Rahmen des Projekts durchgerechnete Beispiel für die Fichte im Raum Rastatt / Baden-Baden zeigt. Interessant ist, dass von den knapp 60 Prozent der Flächen, die derzeit die Vulnerabilitätsklasse „gering“ aufweisen, bei Berücksichtigung des mittleren A2-Klimaszenarios knapp 85 Prozent diesen Status bis zum Jahr 2020 behalten. Bei den restlichen gut 15 Prozent ist künftig von einer „hohen“ Vulnerabilität auszugehen. FORSTWIRTSCHAFT 56 Wie klimagestresste Wälder besser wachsen L Es ist statistisches Wissen gefragt, wenn man mit Modellen die Folgen des Klimawandels auf die Leistungsfähigkeit von Wäldern prog nos tizieren will – und diese dann verbessern möchte. Zwei Projekte der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) haben sich dieser Herausforderung gestellt. DIE WÄLDER VERÄNDERN SICH Die Auswirkungen des Klimawandels werden schneller voranschreiten als die Wälder mit ihrem natürlichen Anpassungspotenzial darauf reagieren können. Das zumindest ist die derzei- tige Ansicht der Forstexpertinnen und -experten. Aus diesem Grund halten sie auch menschliche Eingriffe für erforderlich, um die Klima-Anpas- sungsfähigkeit der Wälder zu erhöhen – und damit auch deren künftige Produktivität zu erhalten. Ein guter Indikator für die Leistungsfä- higkeit eines Standorts hinsichtlich des Wachs- tums einer bestimmten Baumart – die Bonität – ist die mittlere Höhe der dortigen Bäume bei einem bestimmten Alter. Erfahrungsgemäß ist die Baumhöhe im Gegensatz zum Durchmesser kaum von Durchforstungsmaßnahmen abhängig. Erwartet wird zudem, dass sich die Leistungs- fähigkeit der Wälder in den unterschiedlichen Regionen des Landes im Zuge des Klimawandels auch in verschiedene Richtungen entwickeln könnte. In heute schon warmen und trockenen Waldstandorten könnte sich die Produktivität verringern, wogegen feuchtere und kühlere Mittelgebirgslagen vom Klimawandel profitieren dürften. Zudem könnten sich unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Baumarten ergeben. PROJEKT 1 Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N14 PROJEKT 2 Erhöhung struktureller Diversität als mögliches Instrument zur Klimaan- passung: Einfluss auf das Zuwachs- verhalten in Bergmischwäldern Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg - FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N16 FORSTWIRTSCHAFT FORSTWIRTSCHAFT 57 AUF DEN PUNKT • Die Leistungsfähigkeit eines Waldstandorts – die Bonität – lässt sich mit statistischen Modellen beschreiben. • Tendenziell dürfte die Bonität der Waldstandorte künftig in den niedrigeren Höhenlagen eher absinken und in den höheren Lagen der Mittelgebirge ansteigen. • Die Mischung von Bäumen vielfäl- tiger Dimensionen auf kleiner Fläche erhöht die Wuchskraft von Bäumen und Waldbeständen und fördert damit die Anpassungsfähig- keit von Bergmischwäldern an den Klimawandel. • Diese Strukturvielfalt lässt sich mit waldbaulichen Maßnahmen fördern. PROGNOSE FÜR DIE LEISTUNGS- FÄHIGKEIT Aber lassen sich diese Annahmen auch mit Hilfe statistischer Modelle bestätigen? Mit dieser Frage beschäftigte sich die FVA im Rahmen des Projekts „Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel“. Von besonderem Interesse war dabei die Länge der Vegetationszeit, weil diese das Baumwachs- tum maßgeblich beeinflusst – und weil sie sich durch die höheren Temperaturen verlängern wird. Wichtig ist zudem die Summe der Nieder- schläge innerhalb der Vegetationsperiode. Die Datenbasis für die untersuchten sechs Baumar- ten – Fichte, Tanne, Douglasie, Kiefer, Eiche und Buche – lieferten die seit Mitte der 1980er Jahre durchgeführten Waldinventuren. Das Ergebnis der Modellierungen ist in farbigen Karten mit den zu erwartenden Veränderungen dargestellt. Dabei wurden die Bonitäten für un- terschiedliche Klimaszenarien erstellt. Insgesamt könnten bei zwei Szenarien die Bonitäten aller sechs Baumarten in den niedrigeren Höhenlagen absinken und in den höheren Lagen der Mittel- gebirge ansteigen. Tannen- und Eichenbestände könnten künftig auch auf größeren Flächen in niedrigeren Mittelgebirgslagen leistungsfähiger werden. Und im Alpenvorland dürften auch künftig hoch produktive Bedingungen für das Fichtenwachstum vorhanden sein. Die Kiefer wiederum könnte vergleichsweise wenig vom Klimawandel betroffen sein. GUT GERÜSTET: STRUKTURREICHE MISCHWÄLDER Monotone Fichtenkulturen, die per Kahlschlag geerntet werden, sind hierzulande nicht das Ziel der Forstwirtschaft, sondern struktur- und artenreiche Wälder. Ob diese auch gegen den Klimawandel besser gerüstet sind, das hat die FVA im Projekt „Erhöhung struktureller Diver- sität als mögliches Instrument zur Klimaanpas- sung: Einfluss auf das Zuwachsverhalten in Berg- mischwäldern“ untersucht. Das Projekt befasste sich speziell mit den Bereichen Biodiversität, Re- silienz – also Selbstheilungskraft – sowie Wachs- tumseffizienz an 16 Versuchsorten mit Fichte, Tanne und Buche. Drei waldbauliche Formen wurden untersucht: Plenterwald, also ein sich stetig verjüngernder Hochwald mit kleinen und großen Bäumen in direkter Nachbarschaft, die Überführung zum Plenterwald sowie der Femel- schlag, bei dem der Wald ungleichmäßig ausge- lichtet wird und Bäume gruppen- und horst- weise gefällt werden. Das Ergebnis der Studie für die heimischen nadelholzdominierten Bergmischwälder lässt sich so zusammenfassen: „Auch unter steigenden Temperaturen lässt sich durch eine Erhöhung der Strukturdiversität (Vielfalt der Baumdimen- sionen) das Wachstum von Bäumen und Wald- beständen fördern. Damit können mit waldbauli- chen Maßnahmen die anzunehmenden negati- ven Auswirkungen des Klimawandels teilweise kompensiert werden“ (Projektbericht 2, S. 26). % +15 +5 +2 -2 -5 -15 -25 % +15 +5 +2 -2 -5 -15 -25 Veränderung der Leistungsfähigkeit der Fichte bis 2040 und bis 2070 (Quelle: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) FORSTWIRTSCHAFT 58 Wald im Wandel L Forstexpertinnen und -experten erwarten, dass es der Fichte in Baden-Württemberg an manchen Standorten im Zuge des Klimawandels schlechter gehen könnte. Andererseits wird der Douglasie eine hohe Toleranz gegenüber Trockenheit zugesprochen – was künftig ein Vorteil sein dürfte. Aber ist das wirklich so? WIE MAN VERÄNDERUNGEN MISST Eigentlich ist der Zusammenhang trivial: Um- weltveränderungen führen zu einem veränder- ten Wachstum von Bäumen und Wäldern. Selbstverständlich ist auch, dass eine Baumart in erster Linie robust gegenüber Schadorganis- men sein muss, um als zukunftsfähig zu gelten. Was sich aber in der Theorie einfach anhört, ist in der Praxis nicht so leicht in Wirkung und Ausmaß zu erfassen. Dieser Aufgabe haben sich zwei Projekte gewidmet, die an der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg durchgeführt wurden. Untersucht wurden die „Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg“ sowie die „Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht“. Dabei ging es darum, geeignete Methoden für die Bear- beitung der jeweiligen Fragestellung zu finden. Ferner sollten Aussagen über die Entwicklung der beiden Baumarten gemacht werden. WAS WIRD AUS DER FICHTE? Die Bonität eines Standorts beschreibt als Leistungskennwert die integrative Wirkung der für den Zuwachs relevanten Umweltfaktoren, die das Wachstum des dortigen Waldes oder einer dort wachsenden Baumart bestimmen – und damit auch die Produktivität, wobei der Holz- zuwachs wirtschaftlich am wichtigsten ist. Ein wichtiger Indikator ist das Höhenwachstum der Bäume, das weitgehend unabhängig von forstli- chen Maßnahmen ist. Allerdings gibt es Hinwei- se, dass sich das Höhenwachstum an Standorten derselben Bonität in klimatisch unterschiedli- chen Regionen unterscheidet. Um dies zu be- FORSTWIRTSCHAFT PROJEKT 1 Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N13 PROJEKT 2 Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht Forstliche Versuchs- und Forschungs- anstalt Baden-Württemberg – FVA LUBW Berichts-ID U82-W03-N15 FORSTWIRTSCHAFT 59 AUF DEN PUNKT • Die Bonität eines Standorts ist nicht konstant, sondern kann sich im Laufe der Zeit verändern. Dies lässt sich am besten anhand der mittleren jährlichen Raten der Bonitätsveränderungen beurteilen. • Die Bonitäten der Fichte stiegen seit Mitte der 1950er Jahre bis in die 1990er Jahre deutlich an. Seither scheinen sie wieder leicht abzunehmen. • Stellenweise werden Douglasien durch Schadorganismen in Kombi- nation mit anderen Umweltfak- toren deutlich in ihrer Vitalität beeinträchtigt. Momentan kommt die Douglasie damit aber besser zurecht als andere Baumarten. • Wie sich dies im Zuge des Klima- wandels ändern könnte, ist derzeit noch ungewiss. rücksichtigen, wurden verschiedene Höhenmo- delle entwickelt. Problematisch ist aber, dass bei diesen Modellen die Bonität über die betrachte- ten Zeiträume hinweg als konstant angenommen wird. Genau dies aber könnte sich derzeit unter dem Einfluss des Klimawandels ändern – und sollte deshalb im Zuge des Projekts berücksich- tigt werden. Dabei wurden „die mittleren jährli- chen Raten der Bonitätsveränderungen als Basis für die Identifizierung möglicher Veränderungen der Produktivität eines Standorts herangezogen“, beschreibt die Studie das methodisch neue Vor- gehen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Bonitäten der Fichte in Südwestdeutschland haben sich in der Vergangenheit erheblich verändert. Waren sie bis Mitte der 1950er Jahr noch relativ stabil, stiegen sie bis in die 1990er Jahre deutlich an. Seit etwa der Jahrtausendwende scheinen sie aber wieder leicht abzunehmen – wobei noch nicht klar ist, ob dieser Trend längerfristig ist oder nur eine kurz- bis mittelfristige Schwankung darstellt. Deutlich wird auch, das Standorte mit geringerer Ausgangsbonität bei der Produktivität stärker zugelegt haben als bereits gute Standorte. KRÄNKELT DIE DOUGLASIE? Seit die Douglasie in der ersten Hälfte des ver- gangen Jahrhunderts verstärkt angepflanzt wird, gibt es Anzeichen für Verluste ihrer Vitalität. Diese wurden in den vergangenen Jahren an manchen Standorten immer auffälliger und führten teilweise zum Absterben von Bäumen. Als Ursache für die offensichtlichen Nadel- verluste wird derzeit vor allem der Befall mit Schadorganismen vermutet, wobei insbesondere der Schüttepilz Phaeocryptopus gaeumannii in Betracht kommt. Demgegenüber hat die vorliegende Studie nun aufgezeigt, dass in der Regel mehrere unter- schiedliche Faktoren die Douglasien schwächen können. Dabei ist auch der Standort von Bedeu- tung: So scheinen sandige Böden in der Rhein- ebene bei Trockenheit für zusätzlichen Stress zu sorgen, der Bäume für Schadorganismen anfäl- liger macht. Zudem vermuten die Autorinnen und Autoren aufgrund verschiedener Hinweise, „dass zumindest ein Teil der eintretenden Nadelverluste auch der Douglasienwolllaus zuzurechnen sind, die im Zuge verschiedener Formularänderungen im Waldschutzmelde- wesen nicht mehr erfasst wurde“ (Projektbericht 2, S. 67), wie es in der Studie heißt. Welche Aus- wirkungen die aktuell bedeutsamen Schädlinge im Zuge des Klimawandels auf die Douglasien haben könnten, lässt sich derzeit noch nicht aus- reichend abschätzen. „Momentan scheinen diese aber noch deutlich geringer zu sein als im Ver- gleich mit anderen Baumarten“ (Projektbericht, S. 68), schreiben die Autorinnen und Autoren. -0,2 -2 -0,1 0 0 2 0,1 4 0,2 6 0,3 8 ∆ H B on (m ) ku m ul ie rt e A bw ei ch un ge n (m ) 1920 19701930 19801950 20001940 19901960 Jährliche Abweichungen Kumulierte AbweichungenVeränderung der Oberhöhenbonität der Fichte (Quelle Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg) FORSTWIRTSCHAFT 60 RESÜMEE UND WEI- TERENTWICKLUNG Resümee und Weiter- entwicklung L KLIMOPASS hat sich seit 2011 zu einem wichtigen Instrument für die Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg entwickelt. Aufbauend auf den Erfahrungen der vergangenen KLIMOPASS- Kampagnen wurde das Programm weiterentwickelt und unterstützt nun stärker die Umsetzung der Anpas- sungsstrategie, die seit 2015 einen landesweiten Handlungsrahmen zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels aufzeigt. EVALUATION Im Rahmen der Evaluation wurden die KLIMO PASS-Kampagnen der Jahre 2011 bis 2015 genauer betrachtet. In diesem Zeitraum wurden 66 Projekte mit einem Volumen von 6,4 Millionen Euro durchgeführt. Die Projekte erstreckten sich über die Handlungsfelder der Anpassungsstrategie. Die Projekte konzentrierten sich stark auf die Großstädte und Ballungsräume Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Heidelberg. Aber auch in ländlichen Räumen konnten wichtige Erkenntnisse über den Umgang mit den Folgen des Klimawandels gewonnen werden. Von den angesprochenen Zielgruppen waren die Forschungseinrichtungen mit 65 Prozent am stärksten vertreten. Der Schwerpunkt lag damit auf der Erarbeitung von Wissensgrundlagen. Die Aktualität und der Anwendungscharakter der Themen zeigen sich insbesondere darin, dass 61 Prozent der Ergebnisse bereits während und unmittelbar nach Projektende Anwendung gefunden haben. Die Kommunen zeigten sich dabei als zentrale Akteure der konkreten Umset- zung von Anpassungsmaßnahmen. Ein starkes Zeichen für den bisherigen Erfolg ist die Zufrie- denheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer – 93 Prozent würden wieder einen Projektantrag stellen. RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 61 In zwei Expertenworkshops konnten Anreg un- gen für die Weiterentwicklung von KLIMOPASS gewonnen werden. Vertreterinnen und Ver- treter der beteiligten Ministerien, ehemalige Projektnehmerinnen und Projektteilnehmer, Vertreterinnen und Vertreter aus Fach- und Branchenverbänden, der Wissenschaft sowie Regionalverbänden und Kommunen brachten dabei ihre Erfahrungen und Ideen ein. WEITERENTWICKLUNG Die Ergebnisse der Evaluation und die Diskus- sionen in den Workshops dienten als wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung von KLIMOPASS. In den vergangenen Jahren konnten bisher durch die zahlreichen Forschungsprojekte eine wertvolle Wissensbasis aufgebaut und wichtige Erfahrungen für die praktische Umsetzung in der Klima- anpassung gewonnen werden. Seit Frühjahr 2018 werden diese Erkenntnisse als Impulsgeber für die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen genutzt und das Thema Anpassung an die Folgen des Kli- mawandels in Baden-Württemberg verstärkt in die Breite getragen. Im Rahmen der neuen KLIMO- PASS Förderrichtlinie werden nun insbesondere kommunale Anpassungsvorhaben vom Einstieg bis zur Umsetzung unterstützt. RESÜMEE UND WEITERENTWICKLUNG 62 Projektübersicht BEVÖLKERUNGSSCHUTZ Ein Entscheidungsunterstützungssystem basierend auf nutzergenerierten Geodaten zur Unterstützung der Alarm- und Einsatzplanung im Hochwassermanagement Universität Heidelberg | Prof. Dr. Alexander Zipf | Berichts-ID U10-W03-N11 | 2019 BIODIVERSITÄT Invasive Arten als Fischnahrung im Bodensee Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg | Dr. Roland Rösch | U81-W03-N11 | 2012 Auswirkungen des Klimawandels auf die Pflanzenwelt Baden-Württembergs am Beispiel der Stadtflora Institut für Botanik und Landschaftskunde | Thomas Breuning | U51-W03-N10 | 2012 Auswirkungen des Klimawandels auf die Insektenfauna (ausgewählte Artengruppen) Büro Schanowski | Arno Schanowski | U51-W03-N11 | 2013 Exotische Gehölze und Diversität der Ektomykorrhiza- Pilze im urbanen Grünflächenbereich Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe | Dr. Markus Scholler | U83-W03-N30 | 2017 BODEN Organische Kohlenstoffvorräte der Böden Baden-Württembergs in Abhängigkeit von Bodentyp, Bodenart, Klima und Landnutzung Regierungspräsidium Freiburg | Dr. Frank Waldmann | U72-W03-N11 | 2014 Einfluss des Klimawandels auf die ökologischen Funktionen des Bodens durch Humusabbau – Entwick- lung eines Instruments zur Früherkennung von Humusveränderungen in typischen Böden Baden-Würt- tembergs Universität Hannover | Prof. Dr. Georg Guggenberger | U72-W03-N10 | 2012 Die KLIMOPASS-Projektberichte werden auf der Internetseite der LUBW im Bereich "Publikationen" veröffentlicht. Dort sind die Berichte unter der Berichts-ID zu finden. Die Berichts-ID kann auch für Suchmaschinen im Internet genutzt werden. PROJEKTÜBERSICHT 63 GESUNDHEIT Untersuchungen zum Vorkommen der viszeralen Leishmaniose in Baden-Württemberg Universität Hohenheim, Institut für Zoologie | Prof. Dr. Ute Mackenstedt | U50-W03-N10 | 2012 Raumklima und Befindlichkeit / Wohnzufriedenheit der Bewohner in energetisch teilsanierten Wohnungen Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg | Dr. Guido Fischer | U50-W03-N12 | 2013 Optimierung der Hitzewarnung in Stuttgart (HITWIS) Landeshauptstadt Stuttgart | Dr. Ulrich Reuter | U50-W03-N11 | 2013 Untersuchung der Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung des Japanischen Buschmoskitos Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e. V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U51-W03-N12 | 2014 Risiken von Raumtemperatur bei Hitze für ältere Menschen in Stuttgart Robert Bosch Gesellschaft für medizinische Forschung mbH | Dr. Ulrich Lindemann | U50-W03-N13 | 2018 Bekämpfung der Hohen und der Stauden-Ambrosie mittels unterschiedlicher Methoden sowie Durchführung örtlich orientierter Öffentlichkeitsarbeit Stadt Karlsruhe | Ursula Roth | U50-W03-N14 | 2018 Untersuchungen zur Effektivität von Monitoring- und Bekämpfungsmaßnahmen für die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur integrierten Bekämpfung der Asiatischen Tigermücke in Baden- Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U50-W03-N17 | 2018 Klimatische und infrastrukturelle Risikoanalyse für kommunale Maßnahmen in Bezug auf die Etablierung von Aedes albopictus in Baden-Württemberg Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e. V. (GFS) | Dr. Norbert Becker | U50-W03-N15 | 2019 KLIMAFOLGEN/MONITORING Klimawandel und Luftqualität (KLIMO-LUFT) – Eine Vorstudie für Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Bernhard Vogel | U43-W03-N10 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 64 Entwicklung eines Konzepts zum Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs- maßnahmen anhand eines Modellraums in Baden-Württemberg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Werner Konold | U13-W03-N12 | 2012 Bestandsaufnahme von klimatologischen Messdaten Baden-Württembergs und Erstellung einer Metadatenbank Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Christoph Kottmeier | U41-W03-N10 | 2013 Perspektiven der Luftqualität durch zukünftige anthropogene Emissionen und durch ein sich änderndes Klima in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Bernhard Vogel | U43-W03-N11 | 2013 Analyse und statistische Bewertung eines zeitlich und räumlich hochaufgelösten Ensembles regionaler Klimaprojektionen für Baden-Württemberg HYDRON GmbH | Dr. Kai Gerlinger | U41-W03-N11 | 2013 Ensembles hoch aufgelöster regionaler Klimasimulationen zur Analyse regionaler Klima änderungen in Baden-Württemberg und ihre Auswirkungen Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Gerd Schädler | U41-W03-N13 | 2015 Etablierung eines regionalspezifischen Monitoring von Klimafolgen und Anpassungs maß nahmen im Modellraum Freiburg / Dreisamtal Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Werner Konold | U13-W03-N13 | 2015 Landschaft im Klimawandel - Anpassungsstrategie für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. | Roland Schöttle | U83-W03-N24 | 2016 Landschaft im Klimawandel – Neue Schutz- und Nutzkonzepte für den Naturpark Südschwarzwald Naturpark Südschwarzwald e.V. | Roland Schöttle | U83-W03-N37 | 2019 Studie zur konsequenteren Umsetzung von kommunalen Anpassungsmaßnahmen Landeshauptstadt Stuttgart | Dr. Ulrich Reuter | U82-W03-N21 | 2019 LANDWIRTSCHAFT Entwicklung und Optimierung sensorgestützter komplexer Regelstrategien für die optimale Stallklimatisierung in frei belüfteten Offenfrontställen für Schweine Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg | Dr. Wilhelm Pflanz | U81-W03-N12 | 2012 Bodenwasserhaushalt bei konservierender Bodenbearbeitung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U61-W03-N10 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 65 Regulierung von Schildläusen im Apfelanbau mit Nützlingen Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Dr. Christian Scheer | U81-W03-N10 | 2012 Lokale, regionale und landesweite Auswirkungen des Klimawandels auf die Phänologie und den Ertrag von Feldfrüchten in Baden-Württemberg Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U81-W03-N13 | 2013 Geschützte Produktion und nachhaltiger Süßkirschenanbau im Kontext von Klimaveränderungen Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Michael Zoth | U81-W03-N14 | 2014 Bodenwasserhaushalt und Konservierende Bodenbearbeitung Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U61-W03-N12 | 2014 Die Ertragsdaten der Feldfrüchte in Baden-Württemberg und ihre Beziehung zu Klima und Boden Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg | Dr. Holger Flaig | U81-W03-N15 | 2014 Automatisierte Zuluftsteuerung für zwangsbelüftete Schweineställe mit Unterflurzuluft zur Reduktion von Hitzestress an heißen Tagen und geringer Krankheitsprävalenz im Jahresverlauf Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg | Dr. Wilhelm Pflanz | U81-W03-N16 | 2015 Einsatz von Plasma zur Dekontamination von Agrarprodukten nach der Ernte Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee | Dr. Manfred Büchele | U81-W03-N17 | 2016 Klimaanpassung durch Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Außenbereichen (KliStaR) Geomer GmbH / bodengut | Dr. Norbert Billen | U83-W03-N26 | 2017 Bewässerungs-Prognose Baden-Württemberg (BeProBW) – Ein interaktives Beratungs- und Planungswerkzeug zur Visualisierung und Bilanzierung des landwirtschaftlichen Bewässerungsbedarfs im Klimawandel Geomer GmbH | Dr. André Assmann | U83-W03-N35 | 2018 STADT-/REGIONALPLANUNG Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe Stadt Karlsruhe | Martin Kratz | U83-W03-N11 | 2013 Das Konzept der Anpassungskapazität als Teil der Vulnerabilitätsbestimmung in der Stadt- und Raumplanung - Evaluation und Weiterentwicklung in der Praxis Hemberger & Utz UG | Dr. Christoph Hemberger, Jürgen Utz | U83-W03-N16 | 2014 PROJEKTÜBERSICHT 66 Quantitative Bestimmung des Adaptions- und Mitigationspotenzials von urbanen Grünflächen und Räumen auf das thermische Bioklima im 21. Jahrhundert Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Andreas Matzarakis | U41-W03-N12 | 2014 Anpassung der Siedlungsstruktur im Verdichtungsraum Karlsruhe an den Klimawandel. Fortsetzung des Projektes „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung“ Stadt Karlsruhe | Martin Kratz | U83-W03-N12 | 2014 Kühlwirkung der extensiven Dachbegrünungsvegetation – Langzeitmessungen an in Baden-Württem- berg etablierten Gründächern und Experimente mit einzelnen Pflanzenarten und Pflanzenmischungen Universität Hohenheim | Dr. Jürgen Franzaring | U83-W03-N13 | 2015 KlippS – Klimaplanungspass Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart | Robert Schulze Dieckhoff | U83-W03-N17 | 2015 Klimaaktive baubotanische Siedlungsstrukturen, Bautypologien und städtische und Planungswerkzeuge Infrastrukturen: Modellprojekte Universität Stuttgart | Dr. Ferdinand Ludwig | U83-W03-N15 | 2015 Klimawandel, Stadtklima und Gebäudeenergieeffizienz: Wechselwirkungen und Handlungskonzepte für eine nachhaltige Stadt Technische Universität Dortmund | Prof. Dr. Fazia Ali-Toudert | U83-W03-N27 | 2016 Entwicklung modellhafter Anpassungsstrategien der Regionalen Energie- und Verkehrs infrastruktur in der Region Stuttgart an den Klimawandel Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Joachim Vogt | U83-W03-N28 | 2016 Kommunale Klimaanpassung durch Landschaftsplanung: Das Untere Remstal als Modell für Baden-Württemberg Technische Universität Berlin | Prof. Dr. Stefan Heiland | U83-W03-N21 | 2016 KLIBIKOM - Klimaanpassung in der Biodiversitätsstrategie einer Kommune, am Beispiel der Stadt Radolfszell am Bodensee Deutsche Umwelthilfe e. V. | Robert Spreter | U83-W03-N23 | 2016 Planungsempfehlung für eine klimawandelgerechte Entwicklung von Konversionsflächen – Modellvorhaben Heidelberg-Südstadt Stadt Heidelberg | Dr. Raino Winkler | U83-W03-N29 | 2017 Abschätzung der Wirkung von Anpassungs- und Minderungsmaßnahmen in Ballungsraum gebieten Baden-Württembergs Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Gerd Schädler | U83-W03-N32 | 2017 PROJEKTÜBERSICHT 67 Zielkonflikt Klimakomfort – Nachverdichtung: Entwicklung von Lösungsstrategien zur klima- wandelangepassten Siedlungsentwicklung der Stadt Singen Stadt Singen | Markus Zipf | U83-W03-N39 | 2018 Umsetzung der kommunalen Klimaanpassung in die Bauleitplanung im Pilotprojekt der Entwick- lung des Geländes der Spinelli Barracks / Grünzug Nordost in Mannheim – KomKlim – Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Regionalwissenschaft | Prof. Dr. Joachim Vogt | U83-W03-N38 | 2018 Klimawandel und Klimaanpassung: Zukunftsfähige Gesundheits-, Lebensumfeld- und Erholungs- vorsorge in der VVG Bühl-Ottersweier Stadt Bühl | Barbara Thévenot | U83-W03-N33 | 2018 Modellprojekt Quartier- und objektbezogene Verwundbarkeitsanalyse bezüglich Schutzgut mensch- liche Gesundheit am Beispiel der Stadt Reutlingen Stadt Reutlingen | Reinhard Braxmeier | U83-W03-N40 | 2019 TOURISMUS Zukunftmobilität in der Ferienregion Schwarzwald Steinbeis Beratungszentrum Trossingen | Christian Klaiber | U82-W03-N15 | 2012 Touristischer Handlungsleitfaden Klimawandel ift GmbH | Jan Kobernuss | U83-W03-N31 | 2015 Strategien zum Klimawandel – Risiken in Chancen wandeln: nachhaltige Geschäftsfelder im Schwarzwaldtourismus Hochschule Konstanz – Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Tatjana Thimm | U83-W03-N36 | 2019 WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Entscheidungshilfe Wald und Klima – Modellprojekt: Vulnerabilitätsanalyse auf Wald-Bestandesebene Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Gerald Kändler | U82-W03-N10 | 2012 Umweltveränderungen im Spiegel des Wachstums baden-württembergischer Hauptbaumarten: Extraktion und Analyse des umweltbedingten Wachstumssignals aus langfristigen Messzeitreihen Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Ulrich Kohnle | U82-W03-N12 | 2012 PROJEKTÜBERSICHT 68 Beitrag der Waldbewirtschaftung zur Abmilderung des Klimawandels – Auswirkungen von Waldbehandlungsstrategien auf die Kohlenstoffspeicherung in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Gerald Kändler | U82-W03-N11 | 2012 Klimawandel – Bewusstseinswandel: Proaktiver Aufbau eines Risiko- und Krisenmanagements Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) Dr. Christoph Hartebrodt | U10-W03-N10 | 2013 Langfristige Veränderungen der Bonität von Fichten-Waldstandorten in Baden-Württemberg Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Ulrich Kohnle | U82-W03-N13 | 2013 Prognose der Leistungsfähigkeit der Wälder Baden-Württembergs im Klimawandel Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Arne Nothdurft | U82-W03-N14 | 2014 Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Douglasie aus waldhygienischer Sicht Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Jörg Schumacher | U82-W03-N15 | 2015 Erhöhung struktureller Diversität als mögliches Instrument zur Klimaanpassung: Einfluss auf das Zuwachsverhalten in Bergmischwäldern Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Axel Albrecht | U82-W03-N16 | 2015 Kann Trockenstresstoleranz von Buchen über Durchforstungseingriffe erhöht werden? Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N17 | 2016 Weißtanne und Douglasie als Ersatzbaumarten für Fichte: Vergleichende Untersuchungen zur Resilienz entlang eines Höhentransekts vom Rheintal bis in die montanen Lagen des Schwarzwaldes Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N18 | 2016 Modellierung der klimatischen Standorteignung der forstlich relevanten Baumarten Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Klara Dolos | U82-W03-N19 | 2016 Ökologische und waldbauliche Anpassungsstrategien an den Klimawandel zur langfristigen Sicherung der Auwaldökosysteme im NSG Rastatter Rheinaue Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Gregory Egger | U82-W03-N20 | 2018 PROJEKTÜBERSICHT 69 Der Pinienprozessionsspinner in Südwestdeutschland - eine szenarische Risikoanalyse für einen potentiell invasiven Schmetterling, der gleichermaßen die Gesundheit von Baum und Mensch bedroht Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Jörg Schumacher | U50-W03-N16 | 2018 Sturmgefährdungskarten für Baden-Württembergs Wälder als Grundlage für mittel- und langfristige Planungen Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) | Dr. Axel Albrecht | U82-W03-N21 | 2018 Kann über Bodenschutzkalkungen die Trockenheitstoleranz von Fichte und Buche verbessert werden? Albert-Ludwigs-Universität Freiburg | Prof. Dr. Jürgen Bauhus | U82-W03-N22 | 2019 WASSERHAUSHALT Auswirkung des Klimawandels auf die Entwicklung der Nitratbelastung im Grundwasser am Beispiel des Gesamteinzugsgebiets des Langenauer Donaurieds Ingenieurgesellschaft Prof. Kobus und Partner GmbH | Dr. Ing. Ulrich Lang | U62-W03-N10 | 2012 Operationelle Niedrigwasserklassifizierung für baden-württembergische Gewässer als Entscheidungs- grundlage zur Anpassung des Niedrigwassermanagements an Klimawandel und Landnutzungs- änderungen (NieKlass BW) HYDRON GmbH | Dr. Ingo Haag-Wanka | U61-W03-N11 | 2013 Vulnerabilitätsanalyse von Wasserversorgungsunternehmen im südlichen Schwarzwald hinsichtlich des Klimawandels DVGW – Technologiezentrum Wasser | Dr. Stefan Stauder | U83-W03-N14 | 2015 Entwicklung eines modellhaften Strukturkonzeptes zur Anpassung der Wasserversorgung an den Klimawandel und dessen Umsetzung in den Landkreisen Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen DVGW – Technologiezentrum Wasser | Dr. Stefan Stauder | U83-W03-N34 | 2018 Nutzungskonflikte bei zukünftigen Niedrigwasserzuständen – Analyse und Ableitung von Handlungsempfehlungen an den Beispielen Murg und Jagst Hochschule Konstanz – Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U60-W03-N11 | 2019 PROJEKTÜBERSICHT 70 WIRTSCHAFT Analyse der industriellen Vulnerabilität gegenüber klimawandelinduzierten Risiken in Ballungsräumen in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Prof. Dr. Frank Schultmann | U83-W03-N18 | 2014 Energie- und gesamtwirtschaftliche Effekte des Klimawandels in Baden-Württemberg – Auswirkungen auf Energienachfrage und -angebot und die Ökonomie Universität Stuttgart | Dr. Ulrich Fahl | Bericht Ökonomie: U83-W03-N19; Bericht Verkehr: U83-W03-N20 | 2015 Regionale Klimafolgen für die Energiewirtschaft in Baden-Württemberg – Eine modellgestützte Analyse von konkurrierenden Wassernutzungen Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U60-W03-N10 | 2015 Folgen des Klimawandels auf massengutaffine Unternehmen in Baden-Württemberg – Verwundbarkeiten und modellhafte Anpassungsmaßnahmen Hochschule Konstanz - Technik, Wirtschaft und Gestaltung | Prof. Dr. Benno Rothstein | U83-W03-N25 | 2016 Sensititvitätsbereiche von branchenspezifischen Klimakenngrößen in Baden-Württemberg Karlsruher Institut für Technologie | Dr. Hans Schipper | U83-W03-N22 | 2016 PROJEKTÜBERSICHT 71 IMPRESSUM HERAUSGEBER Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz 9 | 70182 Stuttgart | Telefon 0711-126-0 | www.um.baden-wuerttemberg.de LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 | 76185 Karlsruhe | Telefon 0721-5600-0 | www.lubw.baden-wuerttemberg.de TEXT, GESTALTUNG LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus Dr. Klaus Zintz Aichele & Jackmuth, Büro für Gestaltung REDAKTION Dr. Kai Höpker, Daniel Schulz-Engler, Dr. Harald Gebhardt LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Die Broschüre ist klimaneutral auf Recycling papier gedruckt BILDNACHWEIS Titelbild © Aichele & Jackmuth | S. 2 © UM | S. 3 © LUBW | S. 4 und S. 5 © leolintang/shutter- stock.com | S. 6 und S. 7 © NASA images/shutterstock.com | S. 8 und S. 9 © BrunoRosa / shutter- stock.com | S. 10 © Alena Stalmashonak/shutterstock.com | S. 10 © Ueberflutete_Strasse_mit_Warn- schild_Klimawandel_animaflora-Fotolia_97468535_X | S. 11 © Rawpixel.com/shutterstock.com | S. 12 © Simon Dux/shutterstock.com | S. 13 © IBS GmbH, Lersch | S. 14 © Shcherbinator / shutter- stock.com | S. 16 Funny © Solution Studio / shutterstock.com | S. 17 © Naturpark Südschwarzwald | S. 18 2x, S. 19 © Landeshauptstadt Stuttgart und LUBW | S. 20 © Lisa F. 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                      Zuletzt geändert: 06.05.2020

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