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Einladung_24_07_16.pdf

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 16. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektrotechnik und der Photovoltaikanlage 05 Konzeptvergabeverfahren Schachener Straße 100 - Vergabe 06 Ausschreibung Waldspielplatz - Vorratsbeschluss 07 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schuppens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 08 Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt 09 Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 10 Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiedererrichtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 12 Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 13 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße 14 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 15 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg 16 Änderung der Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen 17 Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO 18 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 - Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 19 Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersatzung - 20 Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung 21 Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten 22 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 18,57 KB
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    Zuletzt geändert: 12.07.2024
    Anlage_3_Satzung_zur_Änderung_der_Satzung_über_die_Entschädigung_für_ehrenamtliche_Tätigkeit_vom_16.05.2024.pdf

    Abwasserzweckverband Mittleres Schussental SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental hat am 16. Mai 2024 aufgrund der §§ 5, 13 Abs. 6 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung beschlossen: I. Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental vom 5. Mai 2004, zuletzt geändert am 26. November 2012, wird wie folgt geändert § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie sonstige ehrenamtlich Tätige, mit Ausnahme von Personen, denen eine monatliche Aufwandsentschädigung gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen und Dienstgeschäften außerhalb der Sitzungen im Auftrag des Verbandes, als Ersatz ihrer Auslagen und des entgangenen Arbeitsverdienstes eine Entschädigung nach einheitlichen Durchschnittssätzen: Bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 2 Stunden 30,-- € von mehr als 2 – 4 Stunden 40,-- € von mehr als 4 Stunden 50,-- € Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten als Sitzungsgeld je Sitzung eine Pauschale in Höhe von 50,-- €.“ § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert: „Die Aufwandsentschädigung beträgt für den a) Verbandsvorsitzenden monatlich 500,00 € Davon für - die Tätigkeit als Verbandsvorsitzender 250,00 € - die Tätigkeit als Verwaltungsleiter 250,00 € b) Geschäftsführer, der auch Stellvertretender Verbandsvorsitzender ist monatlich 300,00 € c) Verbandspfleger monatlich 300,00 € d) Verbandskassenverwalter monatlich 300,00 € e) Technischer Verwalter monatlich 300,00 € II. Inkrafttreten der Satzung Die Änderungssatzung tritt am 1. September 2024 in Kraft. Hinweise: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zusammenkommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Verband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dieses gilt nicht, wenn die Vorschriften über Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Berg, 16. Mai 2024 Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender[mehr]

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      Zuletzt geändert: 16.08.2024
      Anker-Anliegerverfahren_2021_06_29.pdf

      Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 1 Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker-/Anliegerverfahren 1. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker/Anliegerverfahren • Projektablauf und -organisation • Aufgaben des Teams des Ankerprojektes • Rahmenbedingungen von Baufeld 1 • Rahmenbedingungen von Baufeld 2 • Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 29.06.2021 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker/Anliegerverfahren • Projektablauf und -organisation • Aufgaben des Teams des Ankerprojektes • Rahmenbedingungen von Baufeld 1 • Rahmenbedingungen von Baufeld 2 • Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 29.06.2021 Seite 3 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Kleinteilige Entwicklungen bedeuten, das verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • Parkierung oberirdisch oder in Tiefgaragen • gemeinschaftliche Freianlagen mit baurechtlich notwendigem Spielplatz • Koordination der verschiedenen Baustellen (bei gleichzeitigen Bauzeiten und beengten Verhältnissen) Damit klar geregelt ist, wer diese Querschnittsaufgaben übernimmt, ist dieses bereits in der zweistufigen Ausschreibung der Grundstücke angelegt. 29.06.2021 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Der Verantwortliche der Querschnittsaufgaben wird „Anker“ oder „Ankerprojekt“ genannt. Das Team des Ankerprojektes übernimmt diese Aufgaben. Die „Anlieger“ oder „Anliegerprojekte“ sind die restlichen Projektes eines Baufelds. Das Ankerprojekt besteht aus einem Hochbau sowie der gemeinsamen Parkierung und den Freianlagen. Alle Akteursgruppen können sich als „Anker“ oder „Anlieger“ bewerben. 29.06.2021 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Wenn es bereits eine Kooperation zwischen den verschiedenen Projekten gibt, lassen sich möglicherweise auch zusätzlich andere Dinge gemeinsam realisieren: • gemeinsame Vergaben von Planungs- und Bauleistungen • Gemeinschaftsräumlichkeiten, die für einzelnen Projekte aus Kostengründen nicht zu realisieren sind und auch nicht ausreichend genutzt werden würden 29.06.2021 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 8 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 9 städtebauliche Parzellierung das Ankerprojekt integriert die Tiefgarageneinfahrt die Grundstückszuschnitte richten sich nach dem Bedarf der Projekte TG-Einfahrt Anlieger 1 Anker Anlieger 4 Anlieger 3 Anlieger 2 Anlieger 5 Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen Parken Parken ParkenParken Pa rk en Pa rk en Pa rk en Pa rk en Pa rk en P u ff er TG-Einfahrt w5 Planungsgesellschaft Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 10 Tiefgarage die Unterbauung von Projekten mit Stellplätzen ist notwendig Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen Planung der Tiefgarage • für jede Wohneinheit müssen die baurechtlich notwendigen Stellplätze in der Tiefgaragen nachgewiesen / hergestellt werden, Gewerbestellplätze konnten in diesem Projekt abgelöst werden • für die Bewerbung wurde bereits eine Kostengrößenordnung für die Stellplätze kalkuliert 29.06.2021 Seite 11 Anlieger 1 Anlieger 4 Anlieger 3 Anlieger 5 gemeinsamer Hof private Freiflächen Anker Anlieger 2 TG-Einfahrt Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 12 Innenhof Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen Planung des Innenhofs • Abgleichen der Nutzungsvorstellungen der unterschiedlichen Akteure • partizipative Entwicklung eines durchgängigen Gestaltungskonzeptes für alle Flächen • Auswahl der Spielgeräte durch den gemeinsamen Planungsprozess entsteht die projektübergreifende Nachbarschaft 29.06.2021 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 14 frei raum concept Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 15 frei raum concept Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 16 frei raum concept Anlieger 1 Anlieger 4 Anlieger 3 Anlieger 5 Anker Anlieger 2 Stammgrundstück Innenhof Stamm- grundstück Tiefgarage Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 17 Eigentümergemeinschaften WEG Hochbau WEG Tiefgarage WEG Innenhof Anlieger 1 Anlieger 4 Anlieger 3 Anlieger 5 Anker Anlieger 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 18 Grundstückszuschnitte Grundstücksgrößen ermitteln sich durch GFZ Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Phasen und Definitionen 29.06.2021 Seite 19 Entwickelt in Zusammenarbeit Ankerprojekt und Gemeinde Baufeldspezifische Weiterentwicklung der Ankerkonzeption im Dialog Ankerprojekt mit Anliegern notarielle Beurkundung durch die Gemeinde, wird Anlage zu den Grundstückskaufverträgen Bewerbung Ankerprojekt „Ankerkonzeption“ „Grundlagenvereinbarung“ „Grundlagenurkunde“ Anker erhält Reservierungszusage Anlieger bewerben sich und erhalten Reservierungszusagen Weiterbearbeitung durch Notar in juristisches Dokument Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker/Anliegerverfahren • Projektablauf und -organisation • Aufgaben des Teams des Ankerprojektes • Rahmenbedingungen von Baufeld 1 • Rahmenbedingungen von Baufeld 2 • Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 29.06.2021 Seite 20 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Parkierung • Entwicklung des räumlichen Konzepts mit Überlegungen zum Anschluss des 2. Bauabschnitts (einschließlich Entwässerung, bei Tiefgaragen zusätzlich Fluchtwege und Entlüftung). • Entwicklung der juristischen Rahmenbedingungen (Leitungs- und Überfahrtsrechte, bei Tiefgaragen zusätzlich Unterbauung). • Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Verteilung von Baukosten sowie Unterhalts- und Instandhaltungskosten). 29.06.2021 Seite 21 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Rahmenbedingungen der Parkierung Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 29.06.2021 Seite 13 N Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Parkierung 29.06.2021 Seite 23 Wohnbau Birkenmaier mit lpundh architekten, Kirchheim Strukturkonzept Tiefgarage aus einer Bewerbung Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Parkierung Kostenverteilerschlüssel der Tiefgarage Kostenverteiler = Anzahl der Stellplätze zwei Kategorien von Stellplätze werden unterschieden: • nicht behindertengerechte Stellplätze (können sich konstruktionsbedingt in den Breiten unterscheiden) • behindertengerechte Stellplätze Die Anwendung der Flächenverhältnisse als Faktor für Mehrkosten führt zu sehr hohen Kosten bei behindertengerechte Stellplätze. 29.06.2021 Seite 24 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Parkierung Abrechnungsgrenzen und Ausgleichszahlungen Vor der Vergabe der Anliegerprojekte werden die Abrechnungsgrenzen und ggf. Ausgleichszahlungen festgelegt. Grundsätzlich sind Ausgleichszahlungen zwischen den unterschiedlichen Projekten möglichst auszuschließen, da so viele kleinliche Diskussionen vermieden werden können. 29.06.2021 Seite 25 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Parkierung Abrechnungsgrenze zwischen Hochbau und Tiefgarage Schwarz = Bauteile der Tiefgarage Grau = Bauteile des Hochbaus keine Ausgleichszahlungen für die Unterbauungen 29.06.2021 Seite 26 Gründung Tiefgarage > < Gründung Hochbau lpundh architekten, Kirchheim Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes gemeinschaftliche Freianlagen • Entwicklung des gestalterischen Konzepts (gemeinsamer Kinderspielplatz, …?). • Entwässerungskonzept für Dachflächen und versiegelte Freiflächen. • Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Verteilung von Baukosten sowie Unterhalts- und Instandhaltungskosten). 29.06.2021 Seite 27 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Freianlagen 29.06.2021 Seite 28 Wohnbau Birkenmaier mit lpundh architekten, Kirchheim Strukturkonzept Innenhof aus einer Bewerbung Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes gemeinschaftliche Freianlagen Kostenverteilerschlüssel für einen Innenhof Faktor aus dem maximal realisierbaren Bebauungsvolumen ab Erdgeschoss nach Bebauungsplan ohne Berücksichtigung von Erkern und Balkonen. Der Faktor eignet sich auch gut für gemeinsame Vergaben wie beispielsweise SiGeKo- Leitungen. 29.06.2021 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Zusammenfassung • Planung und Realisierung der Parkierung • Planung und Realisierung der gemeinschaftlichen Freianlagen • Projektsteuerung der Parkierung • Projektsteuerung der Freianlagen • Projektsteuerung der gemeinsamen Schnittstellen des Baufelds (u.a. Koordinierung der Untergeschossplanungen und des Stellplatzbedarfs des Hof) 29.06.2021 Seite 30 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker/Anliegerverfahren • Projektablauf und -organisation • Aufgaben des Teams des Ankerprojektes • Rahmenbedingungen von Baufeld 1 • Rahmenbedingungen von Baufeld 2 • Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 29.06.2021 Seite 31 mögliche Position und Größe des Ankerprojektes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Rahmenbedingungen von Baufeld 1 Für die Parkierung im Baufeld 1 muss im Strukturkonzept von insgesamt ca. 75 Kfz- Stellplätzen ausgegangen werden. Oberirdische Stellplätze sind nur im Bereich der Parkspange zulässig. Die Stellplätze haben unterschiedliche Qualitäten: • offene Stellplätze nach Westen • Garagen stirnseitig unter den Hochbauten • Carports/Garagen als Abgrenzung der Freibereiche Es sind in den Bewerbungen Vorschläge zu machen, wie die Schnittstelle zum 2. Bauabschnitt ausgebildet und wie eine Kostenverteilung der unterschiedlichen Stellplatzarten vorgenommen werden kann. Erarbeitung eines Vorschlags der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen des Baufelds. 29.06.2021 Seite 32 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Rahmenbedingungen von Baufeld 1 Feneberg 29.06.2021 Seite 33 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 7 Feneberg Rahmenbedingungen von Baufeld 1 Filter 1 Anschluss an das Lebensmittel- marktgelände mit Kundenparkplatz aus dem Nachbarrechtsgesetz Baden- Württemberg, § 17 Hopfenpflanzungen: „Mit Hopfenpflanzungen ist ein Abstand von 1,50 m von der Grenze einzuhalten. […]“ Fahrgasse (privat) < Parken Parken > neue Wohnbebauung kostengünstigeres Parken H o p fe n p fl an zu n g? Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 29.06.2021 Seite 35 Rahmenbedingungen von Baufeld 1 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Rahmenbedingungen von Baufeld 1 In den Bewerbungen sind u.a. folgende Aussagen zur Freiraumgestaltung zu machen: • Zonierung des gemeinschaftlichen Innenhofs mit Spielplatz nach LBO und den privat genutzten Flächen • Organisation des partizipativen Prozesses zur Gestaltung der gemeinschaftlichen Flächen • Gestaltungsvorschlag des Filters zum Lebensmittelmarkt Erarbeitung eines Vorschlags der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen der Freianlagen. 29.06.2021 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker/Anliegerverfahren • Projektablauf und -organisation • Aufgaben des Teams des Ankerprojektes • Rahmenbedingungen von Baufeld 1 • Rahmenbedingungen von Baufeld 2 • Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 29.06.2021 Seite 37 fixierte Position und mögliche Größe des Ankerprojektes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Rahmenbedingungen von Baufeld 2 Für die Parkierung im Baufeld 2 muss im Strukturkonzept von insgesamt ca. 90 Kfz- Tiefgaragen-Stellplätzen ausgegangen werden. Oberirdische Stellplätze sind nicht zulässig. Das Ankerprojekt integriert die Tiefgaragenrampe im Hochbau. Entwicklung räumliches Konzept mit ausreichender Anzahl von Kfz-Stellplätzen und unter Berücksichtigung der noch nicht bestimmten Anliegerprojekte (Parzellierbarkeit, Erschließungen). 29.06.2021 Seite 38 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Rahmenbedingungen von Baufeld 2 Es sind in den Bewerbungen Vorschläge zu machen, wie die Kostenschnittstellen zwischen den Hochbauten und der Tiefgarage vorgenommen wird und wie sich die Kosten für einen Tiefgaragenstellplatz ermitteln. Erarbeitung eines Vorschlags der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen der Tiefgarage. 29.06.2021 Seite 39 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Rahmenbedingungen von Baufeld 2 In den Bewerbungen u.a. sind folgende Aussagen zur Freiraumgestaltung zu machen: • Zonierung des gemeinschaftlichen Innenhofs mit Spielplatz nach LBO und den privat genutzten Flächen • Organisation des partizipative Prozess zur Gestaltung der gemeinschaftlichen Flächen Erarbeitung eines Vorschlags der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen der Freianlagen. 29.06.2021 Seite 40 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker/Anliegerverfahren • Projektablauf und -organisation • Aufgaben des Teams des Ankerprojektes • Rahmenbedingungen von Baufeld 1 • Rahmenbedingungen von Baufeld 2 • Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 29.06.2021 Seite 41 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 42 Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Warum als Ankerprojekt bewerben? • erfahrungsgemäß bewerben sich weniger Ankerprojekte, damit sind die Chancen größer, eine Reservierungszusage zu bekommen • der Aufwand des Ankerprojektteams wird bezahlt: In der Bewerbung sind Rechenansätze für die Projektsteuerung, Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn anzugeben • das Team des Ankerprojektes kann ein größeres Auftragsvolumen im Bereich der Planung und Projektsteuerung bearbeiten • das Thema der kleinteiligen Stadtentwicklung entwickelt sich vielerorts, es ermöglicht sich in die Themen einzuarbeiten und daraus einen Wettbewerbsvorteil zu gewinnen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 43 Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an Frau Jeske, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ- Dokument beantwortet und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Es wird kontinuierlich fortgeschrieben. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. ? Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 44 Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Beispiele für Ankerkonzeptionen und andere weitere Informationen zur Erstellung von Bewerbungen Steingauquartier, Kirchheim unter Teck www.kirchheim-teck.de/de/Wirtschaft-Bauen/Planen-Bauen/Wohnungsbau-in- Kirchheim-unter-Teck/Steingauquartier Stadtquartier Bahnhofsareal, Schwäbisch Hall www.hge-sha.de/wohnbauplaetze/wohngebiet-stadtquartier-bahnhofsareal Konzeptvergabe Hinter Hof III, Singen-Bohlingen www.singen.de/site/Singen/node/965470?QUERYSTRING=Konzeptvergabe http://www.hge-sha.de/wohnbauplaetze/wohngebiet-stadtquartier-bahnhofsareal http://www.singen.de/site/Singen/node/965470?QUERYSTRING=Konzeptvergabe Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 45 Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker-/Anliegerverfahren 1. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Vielen Dank![mehr]

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        Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 1 Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker-/Anliegerverfahren 1. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker/Anliegerverfahren • Projektablauf und -organisation • Aufgaben des Teams des Ankerprojektes • Rahmenbedingungen von Baufeld 1 • Rahmenbedingungen von Baufeld 2 • Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 29.06.2021 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker/Anliegerverfahren • Projektablauf und -organisation • Aufgaben des Teams des Ankerprojektes • Rahmenbedingungen von Baufeld 1 • Rahmenbedingungen von Baufeld 2 • Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 29.06.2021 Seite 3 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Kleinteilige Entwicklungen bedeuten, das verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • Parkierung oberirdisch oder in Tiefgaragen • gemeinschaftliche Freianlagen mit baurechtlich notwendigem Spielplatz • Koordination der verschiedenen Baustellen (bei gleichzeitigen Bauzeiten und beengten Verhältnissen) Damit klar geregelt ist, wer diese Querschnittsaufgaben übernimmt, ist dieses bereits in der zweistufigen Ausschreibung der Grundstücke angelegt. 29.06.2021 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Der Verantwortliche der Querschnittsaufgaben wird „Anker“ oder „Ankerprojekt“ genannt. Das Team des Ankerprojektes übernimmt diese Aufgaben. Die „Anlieger“ oder „Anliegerprojekte“ sind die restlichen Projektes eines Baufelds. Das Ankerprojekt besteht aus einem Hochbau sowie der gemeinsamen Parkierung und den Freianlagen. Alle Akteursgruppen können sich als „Anker“ oder „Anlieger“ bewerben. 29.06.2021 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Wenn es bereits eine Kooperation zwischen den verschiedenen Projekten gibt, lassen sich möglicherweise auch zusätzlich andere Dinge gemeinsam realisieren: • gemeinsame Vergaben von Planungs- und Bauleistungen • Gemeinschaftsräumlichkeiten, die für einzelnen Projekte aus Kostengründen nicht zu realisieren sind und auch nicht ausreichend genutzt werden würden 29.06.2021 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 8 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 9 städtebauliche Parzellierung das Ankerprojekt integriert die Tiefgarageneinfahrt die Grundstückszuschnitte richten sich nach dem Bedarf der Projekte TG-Einfahrt Anlieger 1 Anker Anlieger 4 Anlieger 3 Anlieger 2 Anlieger 5 Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen Parken Parken ParkenParken Pa rk en Pa rk en Pa rk en Pa rk en Pa rk en P u ff er TG-Einfahrt w5 Planungsgesellschaft Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 10 Tiefgarage die Unterbauung von Projekten mit Stellplätzen ist notwendig Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen Planung der Tiefgarage • für jede Wohneinheit müssen die baurechtlich notwendigen Stellplätze in der Tiefgaragen nachgewiesen / hergestellt werden, Gewerbestellplätze konnten in diesem Projekt abgelöst werden • für die Bewerbung wurde bereits eine Kostengrößenordnung für die Stellplätze kalkuliert 29.06.2021 Seite 11 Anlieger 1 Anlieger 4 Anlieger 3 Anlieger 5 gemeinsamer Hof private Freiflächen Anker Anlieger 2 TG-Einfahrt Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 12 Innenhof Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen Planung des Innenhofs • Abgleichen der Nutzungsvorstellungen der unterschiedlichen Akteure • partizipative Entwicklung eines durchgängigen Gestaltungskonzeptes für alle Flächen • Auswahl der Spielgeräte durch den gemeinsamen Planungsprozess entsteht die projektübergreifende Nachbarschaft 29.06.2021 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 14 frei raum concept Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 15 frei raum concept Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 16 frei raum concept Anlieger 1 Anlieger 4 Anlieger 3 Anlieger 5 Anker Anlieger 2 Stammgrundstück Innenhof Stamm- grundstück Tiefgarage Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 17 Eigentümergemeinschaften WEG Hochbau WEG Tiefgarage WEG Innenhof Anlieger 1 Anlieger 4 Anlieger 3 Anlieger 5 Anker Anlieger 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen 29.06.2021 Seite 18 Grundstückszuschnitte Grundstücksgrößen ermitteln sich durch GFZ Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und –organisation Phasen und Definitionen 29.06.2021 Seite 19 Entwickelt in Zusammenarbeit Ankerprojekt und Gemeinde Baufeldspezifische Weiterentwicklung der Ankerkonzeption im Dialog Ankerprojekt mit Anliegern notarielle Beurkundung durch die Gemeinde, wird Anlage zu den Grundstückskaufverträgen Bewerbung Ankerprojekt „Ankerkonzeption“ „Grundlagenvereinbarung“ „Grundlagenurkunde“ Anker erhält Reservierungszusage Anlieger bewerben sich und erhalten Reservierungszusagen Weiterbearbeitung durch Notar in juristisches Dokument Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker/Anliegerverfahren • Projektablauf und -organisation • Aufgaben des Teams des Ankerprojektes • Rahmenbedingungen von Baufeld 1 • Rahmenbedingungen von Baufeld 2 • Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 29.06.2021 Seite 20 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Parkierung • Entwicklung des räumlichen Konzepts mit Überlegungen zum Anschluss des 2. Bauabschnitts (einschließlich Entwässerung, bei Tiefgaragen zusätzlich Fluchtwege und Entlüftung). • Entwicklung der juristischen Rahmenbedingungen (Leitungs- und Überfahrtsrechte, bei Tiefgaragen zusätzlich Unterbauung). • Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Verteilung von Baukosten sowie Unterhalts- und Instandhaltungskosten). 29.06.2021 Seite 21 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Rahmenbedingungen der Parkierung Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 29.06.2021 Seite 13 N Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Parkierung 29.06.2021 Seite 23 Wohnbau Birkenmaier mit lpundh architekten, Kirchheim Strukturkonzept Tiefgarage aus einer Bewerbung Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Parkierung Kostenverteilerschlüssel der Tiefgarage Kostenverteiler = Anzahl der Stellplätze zwei Kategorien von Stellplätze werden unterschieden: • nicht behindertengerechte Stellplätze (können sich konstruktionsbedingt in den Breiten unterscheiden) • behindertengerechte Stellplätze Die Anwendung der Flächenverhältnisse als Faktor für Mehrkosten führt zu sehr hohen Kosten bei behindertengerechte Stellplätze. 29.06.2021 Seite 24 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Parkierung Abrechnungsgrenzen und Ausgleichszahlungen Vor der Vergabe der Anliegerprojekte werden die Abrechnungsgrenzen und ggf. Ausgleichszahlungen festgelegt. Grundsätzlich sind Ausgleichszahlungen zwischen den unterschiedlichen Projekten möglichst auszuschließen, da so viele kleinliche Diskussionen vermieden werden können. 29.06.2021 Seite 25 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Parkierung Abrechnungsgrenze zwischen Hochbau und Tiefgarage Schwarz = Bauteile der Tiefgarage Grau = Bauteile des Hochbaus keine Ausgleichszahlungen für die Unterbauungen 29.06.2021 Seite 26 Gründung Tiefgarage > < Gründung Hochbau lpundh architekten, Kirchheim Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes gemeinschaftliche Freianlagen • Entwicklung des gestalterischen Konzepts (gemeinsamer Kinderspielplatz, …?). • Entwässerungskonzept für Dachflächen und versiegelte Freiflächen. • Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Verteilung von Baukosten sowie Unterhalts- und Instandhaltungskosten). 29.06.2021 Seite 27 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Freianlagen 29.06.2021 Seite 28 Wohnbau Birkenmaier mit lpundh architekten, Kirchheim Strukturkonzept Innenhof aus einer Bewerbung Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes gemeinschaftliche Freianlagen Kostenverteilerschlüssel für einen Innenhof Faktor aus dem maximal realisierbaren Bebauungsvolumen ab Erdgeschoss nach Bebauungsplan ohne Berücksichtigung von Erkern und Balkonen. Der Faktor eignet sich auch gut für gemeinsame Vergaben wie beispielsweise SiGeKo- Leitungen. 29.06.2021 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Aufgaben des Teams des Ankerprojektes Zusammenfassung • Planung und Realisierung der Parkierung • Planung und Realisierung der gemeinschaftlichen Freianlagen • Projektsteuerung der Parkierung • Projektsteuerung der Freianlagen • Projektsteuerung der gemeinsamen Schnittstellen des Baufelds (u.a. Koordinierung der Untergeschossplanungen und des Stellplatzbedarfs des Hof) 29.06.2021 Seite 30 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker/Anliegerverfahren • Projektablauf und -organisation • Aufgaben des Teams des Ankerprojektes • Rahmenbedingungen von Baufeld 1 • Rahmenbedingungen von Baufeld 2 • Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 29.06.2021 Seite 31 mögliche Position und Größe des Ankerprojektes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Rahmenbedingungen von Baufeld 1 Für die Parkierung im Baufeld 1 muss im Strukturkonzept von insgesamt ca. 75 Kfz- Stellplätzen ausgegangen werden. Oberirdische Stellplätze sind nur im Bereich der Parkspange zulässig. Die Stellplätze haben unterschiedliche Qualitäten: • offene Stellplätze nach Westen • Garagen stirnseitig unter den Hochbauten • Carports/Garagen als Abgrenzung der Freibereiche Es sind in den Bewerbungen Vorschläge zu machen, wie die Schnittstelle zum 2. Bauabschnitt ausgebildet und wie eine Kostenverteilung der unterschiedlichen Stellplatzarten vorgenommen werden kann. Erarbeitung eines Vorschlags der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen des Baufelds. 29.06.2021 Seite 32 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Rahmenbedingungen von Baufeld 1 Feneberg 29.06.2021 Seite 33 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 7 Feneberg Rahmenbedingungen von Baufeld 1 Filter 1 Anschluss an das Lebensmittel- marktgelände mit Kundenparkplatz aus dem Nachbarrechtsgesetz Baden- Württemberg, § 17 Hopfenpflanzungen: „Mit Hopfenpflanzungen ist ein Abstand von 1,50 m von der Grenze einzuhalten. […]“ Fahrgasse (privat) < Parken Parken > neue Wohnbebauung kostengünstigeres Parken H o p fe n p fl an zu n g? Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 29.06.2021 Seite 35 Rahmenbedingungen von Baufeld 1 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Rahmenbedingungen von Baufeld 1 In den Bewerbungen sind u.a. folgende Aussagen zur Freiraumgestaltung zu machen: • Zonierung des gemeinschaftlichen Innenhofs mit Spielplatz nach LBO und den privat genutzten Flächen • Organisation des partizipativen Prozesses zur Gestaltung der gemeinschaftlichen Flächen • Gestaltungsvorschlag des Filters zum Lebensmittelmarkt Erarbeitung eines Vorschlags der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen der Freianlagen. 29.06.2021 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker/Anliegerverfahren • Projektablauf und -organisation • Aufgaben des Teams des Ankerprojektes • Rahmenbedingungen von Baufeld 1 • Rahmenbedingungen von Baufeld 2 • Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 29.06.2021 Seite 37 fixierte Position und mögliche Größe des Ankerprojektes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Rahmenbedingungen von Baufeld 2 Für die Parkierung im Baufeld 2 muss im Strukturkonzept von insgesamt ca. 90 Kfz- Tiefgaragen-Stellplätzen ausgegangen werden. Oberirdische Stellplätze sind nicht zulässig. Das Ankerprojekt integriert die Tiefgaragenrampe im Hochbau. Entwicklung räumliches Konzept mit ausreichender Anzahl von Kfz-Stellplätzen und unter Berücksichtigung der noch nicht bestimmten Anliegerprojekte (Parzellierbarkeit, Erschließungen). 29.06.2021 Seite 38 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Rahmenbedingungen von Baufeld 2 Es sind in den Bewerbungen Vorschläge zu machen, wie die Kostenschnittstellen zwischen den Hochbauten und der Tiefgarage vorgenommen wird und wie sich die Kosten für einen Tiefgaragenstellplatz ermitteln. Erarbeitung eines Vorschlags der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen der Tiefgarage. 29.06.2021 Seite 39 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Rahmenbedingungen von Baufeld 2 In den Bewerbungen u.a. sind folgende Aussagen zur Freiraumgestaltung zu machen: • Zonierung des gemeinschaftlichen Innenhofs mit Spielplatz nach LBO und den privat genutzten Flächen • Organisation des partizipative Prozess zur Gestaltung der gemeinschaftlichen Flächen Erarbeitung eines Vorschlags der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen der Freianlagen. 29.06.2021 Seite 40 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker/Anliegerverfahren • Projektablauf und -organisation • Aufgaben des Teams des Ankerprojektes • Rahmenbedingungen von Baufeld 1 • Rahmenbedingungen von Baufeld 2 • Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 29.06.2021 Seite 41 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 42 Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Warum als Ankerprojekt bewerben? • erfahrungsgemäß bewerben sich weniger Ankerprojekte, damit sind die Chancen größer, eine Reservierungszusage zu bekommen • der Aufwand des Ankerprojektteams wird bezahlt: In der Bewerbung sind Rechenansätze für die Projektsteuerung, Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn anzugeben • das Team des Ankerprojektes kann ein größeres Auftragsvolumen im Bereich der Planung und Projektsteuerung bearbeiten • das Thema der kleinteiligen Stadtentwicklung entwickelt sich vielerorts, es ermöglicht sich in die Themen einzuarbeiten und daraus einen Wettbewerbsvorteil zu gewinnen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 43 Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an Frau Jeske, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ- Dokument beantwortet und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Es wird kontinuierlich fortgeschrieben. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. ? Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 44 Hinweise zur Entwicklung eines Bewerbungskonzepts Beispiele für Ankerkonzeptionen und andere weitere Informationen zur Erstellung von Bewerbungen Steingauquartier, Kirchheim unter Teck www.kirchheim-teck.de/de/Wirtschaft-Bauen/Planen-Bauen/Wohnungsbau-in- Kirchheim-unter-Teck/Steingauquartier Stadtquartier Bahnhofsareal, Schwäbisch Hall www.hge-sha.de/wohnbauplaetze/wohngebiet-stadtquartier-bahnhofsareal Konzeptvergabe Hinter Hof III, Singen-Bohlingen www.singen.de/site/Singen/node/965470?QUERYSTRING=Konzeptvergabe http://www.hge-sha.de/wohnbauplaetze/wohngebiet-stadtquartier-bahnhofsareal http://www.singen.de/site/Singen/node/965470?QUERYSTRING=Konzeptvergabe Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 29.06.2021 Seite 45 Fischerareal Baindt Rückfragekolloquium Anker-/Anliegerverfahren 1. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Vielen Dank![mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 11. April 2025 Nummer 15 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Dorfputzete 2025 Am Samstag, den 29.03.2025 traf man sich am Feuer- wehrhaus, um unserem Baindt einen Frühjahrsputz zu verpassen. Trotz anhaltendem Nieselregen kamen über 60 gro- ße und kleine Baindterinnen und Baindter mit bester Stimmung und voller Tatendrang zusammen. Nach ei- ner kurzen Begrüßung durch Bürgermeisterin Simone Rürup und Schalmeien-Vorstand Marius Maucher, bil- deten sich Teams. Ausgestattet mit Warnwesten, Handschuhen, Müllsä- cken und Greifzangen stömten die Teams in alle Him- melsrichtungen aus. So wurden unter anderem die Straße nach Sulpach, der Weg zum Baindter Bädle und der Fußweg an der alten B30 von sämtlichem Müll und Unrat befreit. Angefangen von Zigarettenkippen, Schokoriegelverpackungen und Plastikteilen über Autoreifen bis zu einer Metall-Vogel-Skulptur wurde allerlei Müll eingesammelt. In den Wochen zuvor wurde auch bereits von Kindern der Klosterwiesenschule und dem Haus Sonne des Kinder- gartens Sonne, Mond und Sterne mit viel Einsatz herumliegender Müll und Unrat aufgelesen und richtig entsorgt. Gegen 11:00 Uhr versammelten sich dann wieder alle Teilnehmende im Feuerwehrhaus zum Aufwärmen und Trocknen. Bei einem herzhaften Vesper konnte man sich dann noch über den einen oder anderen skurrilen Unrat unterhalten. Ein großer Dank geht an die Gemeinde Baindt für Speis und Trank, sowie an die Feuerwehr Baindt für die Gast- freundschaft und den Bauhof für die fachgerechte Entsorgung des Mülls. Das größte DANKESCHÖN geht an alle Teilnehmende der Dorfputzete 2025! Die Baindter Schalmeien sind schon gespannt, wer im nächsten Jahr zur Dorfputzete einlädt. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bauplatz in der Zeppelinstraße Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Mischgebiet des Bebauungsplangebiets „Bifang 8. Änderung“ einen Bau- platz für die Bebauung mit einem Gebäude mit nicht stö- rendem Gewerbeanteil gegen Höchstgebot zu vergeben. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Die Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen ist der 11.05.2025. Die Vergaberichtlinien, die Bewerbungsunterlagen sowie der Lageplan und die Bauplatzerkundung des verfügba- ren Grundstücks können unter www.baindt.de —> Leben & Wohnen —> Bauen & Woh- nen —> Wohnbauplätze eingesehen werden. Ihre Gemeindeverwaltung 17. April 2025 Du bist dabei? DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN Elena Stärk minis.bft@web.de (Baienfurt) Marisa Pfister baindter.minis@gmail.com (Baindt) Anmeldung bis zum Freitag 4. April 2025 (Begrenzte Teilnehmerzahl) Unkostenbeitrag 5€ 17. April 2025 Du bist dabei? DANN MELDE DICH ÜBER WHATSAPP AN Elena Stärk minis.bftftf @web.de (Baienfurt) Marisa Pfister baindter.minis@gmail.com (Baindt) Anmeldung bis zum Freitag 4. April 2025 (Begrenzte Teilnehmerzahl) UnkostenbeitragUnkostenbeitrag 5€ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 .. .. .. .. .. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Portrait Dr. Hans Fischer Stiftung Die Dr. Hans Fischer Stiftung wurde am 1. Februar 2016 gegründet und ist vom Regierungspräsidium Tübingen rechts- fähig anerkannt (Nr. 24-1/0563-118 RV). Ihr Namensgeber, der ehemalige Tierarzt Dr. Hans Fischer aus Horgenzell (Landkreis Ravensburg), hatte einen klaren Wunsch: Seinen Nachlass in eine Stiftung einzubringen, die Menschen in Not – sowohl hier in der Region als auch in afrikanischen Ländern – gezielt unterstützt. Die in Buxheim ansässige, gemeinnützige Stiftung arbeitet vollständig ehrenamtlich, jede Spende wird zu 100 % direkt weitergegeben. Unsere Projekte wählen wir mit Sorgfalt aus, um schnelle, unbürokratische und nachhaltige Hilfe zu leisten. Die Bedürf- tigkeit und den Erfolg unserer Maßnahmen prüfen wir persönlich und berichten regelmäßig auf unserer Website: www.dr-hansfischer-stiftung.de. Vorstand Birgit und Ulrich Miller, Martin Hermann Amtliche Bekanntmachungen Friedhof: Regelung zum Abstellen von Gegenständen Wir weisen darauf hin, dass das Abstellen von Gegen- ständen an der Urnenwand sowie an den Rasengräbern nicht gestattet ist. Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, bereits platzierte Gegenstände selbst zu entfernen, setzen wir eine Frist zur Beräumung bis zum 30. April 2025. Nach Ablauf dieser Frist werden verbliebene Gegenstän- de durch die Gemeinde entfernt. Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung dieser Regelung. Ihre Friedhofsverwaltung Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundesteuermarken (rot) wurden Anfang 2023 neu ausgegeben. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steuerschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2025 102 € für den ersten Hund. Für jeden weiteren Hund wer- den 204 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Wird ein Hund veräu- ßert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Er- werbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o. Ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-21). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten auf- gestellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsor- gungseimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bürgertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 18. März 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Defekte Ampelanlage in der Marsweilerstraße Die Ampelanlage in der Marsweilerstraße kann aufgrund eines schwerwiegenden Defekts am Steuerungsgerät nicht mehr repariert werden. Da die Anlage bereits über 30 Jahre alt ist, sind keine Ersatzteile mehr verfügbar, und das Steuergerät hat seinen End-of-Life-Zyklus er- reicht. Gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizeibehörde wird an einer guten und sicheren Lö- sung gearbeitet. Als Übergangslösung wurde nach einem Vor-Ort-Termin mit den zuständigen Behörden eine Ge- schwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Ampelanlage angeordnet . Termine für Einweihungen Die Einweihung der Ortsmitte ist für Mittwoch, den 30. April 2025, ab 15:00 Uhr geplant. Die Klosterwiesenschule wird am Samstag, den 17. Mai 2025, ab 10:00 Uhr mit ei- nem Schulfest offiziell eingeweiht. Einladungen zu beiden Veranstaltungen folgen. Kostenverlauf Klosterwiesenschule Die Ausführungen vom Architekturbüro mlw werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhau- ses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung in der Marsweilerstraße 16 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Bifang wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 31.08.2018 rechts- kräftig. Das letzte Grundstück mit der Flurstücknummer 132/32 kann nun zum Verkauf angeboten werden. Es handelt sich um ein Grundstück im Mischgebiet, so dass nur ein Gebäude mit Gewerbeanteil gebaut werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Bauplatz mit der Flurstücknummer 132/32 und einer Fläche von 428 m² wird gegen Höchstgebot verkauft. 2. Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstel- lung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme - Vergabe der Planungsleis- tungen Die Gemeinde Baindt stellt die Weichen für eine nachhal- tige und sichere Wärmeversorgung. Ziel ist es, den Anteil fossiler Energieträger zu reduzieren und den Großteil der Wärme künftig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dazu ist die Errichtung einer Hochtemperatur-Wärme- pumpe in Kombination mit einer Pelletheizung geplant. Die Umsetzung dieses Wärmemixes soll ab 2027 erfolgen. Bereits im Februar 2025 wurde ein Förderbescheid mit einer Förderzusa- ge von 492.500 € bewilligt. Als nächste Schritte stehen die Planung und Ausschreibung der Heizzentrale sowie der Bau eines Pelletlagers an. Auch bestehende Anlagen werden entsprechend umgerüstet. Gleichzeitig passt die Gemeinde die Wärmelieferverträge an, um eine zuver- lässige Versorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung er- folgt schrittweise, wobei die technischen Entwicklungen im Bereich Wärmepumpen weiterhin beobachtet werden, um die bestmögliche Lösung für Baindt zu realisieren. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachbericht zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt erste Rückbaumaßnahme zu veranlassen. 2. Der Vergabe der weiteren Planungsleistungen an das I genieurbüro Kirchner Energie wird zugestimmt. 3. Der Vergabe der weiteren elektrotechnischen Pla- nungsleistungen an die Firma E-Planwerk GmbH wird zugestimmt. 4. Der Vergabe der Tragwerksplanung an das Ingeni- eurbüro Kuttruff Ingenieure GmbH & Co. KG wird zu- gestimmt. 5. Der Gasvertrag soll in der ersten Jahreshälfte 2025 für das Jahr 2026 fixiert werden. 6. Der Bauausschuss wird sich zeitnah nach dem Rück- bau und Auszug der Betreuung ein Bild von der Ört- lichkeit machen. Auftragsvergabe Versickerungsbecken Kloster- wiesenschule Für die Sanierung und Aufstockung der Klosterwiesen- schule wurde die Auflage erteilt, das anfallende Dachflä- chenwasser vor Ort versickern zu lassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Herstellung des Versickerungsbeckens wird an die Firma Strabag GmbH, Langenargen zum Angebotspreis von pauschal 17.850,00 Euro brutto vergeben. Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Ab- wasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trä- gerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen Nr. 8 an die Eigenbe- triebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 01.10.2025 auf einheitlich 2,9 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 findet zum 30.09.2030 statt. 3. Der Gemeinderat gewährt dem EB Abwasserbesei- tigung zum 01.04.2025 ein Trägerdarlehen Nr. 10 in Höhe von 200.000 €. Die Verzinsung wird mit 3,0% p.a. festgesetzt. 4. Die nächste Zinsanpassung des Trägerdarlehen Nr. 10 findet zum 30.03.2030 statt. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sonstiges Hinweis zur Grabschmuckabstellung auf dem Friedhof Die Verwaltung weist darauf hin, dass verbliebener Grab- schmuck auf dem Friedhof in den kommenden Wochen abgeräumt wird. Angehörige, die persönliche Gegenstän- de sichern möchten, werden gebeten, diese zeitnah zu entfernen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinfor mationssystem.html Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 12. April 2025 und Sonntag, 13. April 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 12. April 2025 Apotheke Vetter Marienplatz 81, 88212 Ravensburg Tel: 0751 3524405 Sonntag, 13. April 2025 Marien-Apotheke Bergatreute Ravensburger Straße 5, 88368 Bergatreute Tel: 07527 4653 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Veranstaltungen April 11.04. JHV – Schalmeienkapelle BSS 14.04. - 16.04 Osterschießen – Schützengilde Schützenhaus 18.04. Karfreitag 20.04. Ostersonntag 21.04. Ostermontag 21.04. Siegerehrung – Schützengilde Schützenhaus 25.04. JHV – Blutreitergruppe BSS 30.04. Einweihung der neuen Ortsmitte DP 30.04. Maibaumstellen – Landjugend DP Mai 01.05 Maifeiertag 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt 06.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.05. JHV – NZ Raspler BSS 11.05. Konfirmation ev. Kirche Bai- enfurt 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute Kindergärten Kindergarten St. Martin Palmenverkauf Liebe Gemeindemitglieder, am Palmsonntag, den 13. April, verkauft unser Elternbeirat vor dem Gottesdienst auf dem Kirchplatz selbst gebundene Palmen. Der Preis pro Palme beträgt 6 Euro. Der Erlös kommt den Kinder- garten-/Krippenkindern zu Gute. Wir freuen uns über Ihr Kommen! Waldorfkindergarten Frühlingsspektakel im Waldorfkinder- garten Baindt Strahlend blauer Himmel, leuchtende Früh- lingssonne, frischer Wind, spriesende Gräser, blühende Bäume … eine bessere Bühne hätten Himmel und Erde gar nicht bieten können für das wahr- lich spektakuläre Frühlingsfest mit dem der Waldorfkin- dergarten Baindt am vergangenen Sonntag zugleich sein 40-jähriges Jubiläum feierte. Mit Trommeln, Fanfaren und schwingenden Fahnen be- grüßte der Fanfarenzug Weissenau das staunende Volk, während Vorstand und Leitung des Kindergartens ihre begrüßende Ansprache in charmanter Dichtkunst zum Besten gaben. Dem grandiosen Festauftakt folgte der Zug der versammmelten Schar hin zum Eingang des Kin- dergartens, wobei Fanfaren und Trommeln noch einmal mit einem zu durchschreitenden Spalier auf den letzten Metern für Gänsehaut sorgten. Was dann folgte, war ein so buntes, fröhliches, geschwät- ziges, köstliches und emsiges Treiben in Haus und Garten, dass sich kaum in Worte fassen lässt. Der Duft von Holzofen-Dinnete, die Pracht der schier endlos aufgereihten Kuchen und Torten, die Vielfalt der Angebote für die Kinder, das rege Markttreiben mit sei- nen Schätzen und Verlockungen für Groß & Klein, die ge- heimnisvolle Märchenwelt der Aurelia Figurenbühne und die dampfenden Kaffeespezialitäten … was gab es nicht alles zu erleben, zu bestaunen, zu erwerben, zu probieren! Es war ein Fest, das einem Jubiläum mehr als nur würdig war. Es war aber auch ein leuchtendes Schaubild dafür, wie Gemeinschaft wahrhaft gelebt werden kann. Denn was wurde in den vergangenen Monaten, Wochen, Ta- gen und Stunden nicht alles von den Eltern und Erziehe- rinnen organisiert, gebastelt, gewerkelt und aufgebaut. Wer ließ es sich alles nicht nehmen, das Fest zu erleben, noch einmal an den Ort zurückzukehren, wo man selber einmal Kind war oder den man gar selbst mit erschaffen hatte. Und wen hat es an diesem Tag nicht fasziniert, wie so viele Menschen, junge und alte, fremde und vertraute friedlich beisammen sein können. Ein herzliches Dankeschön deshalb an Himmel & Erde, an Kinder & Erwachsene, an Helfer & Gäste ... und auf das der Baindter Waldorfkindergarten auch weiterhin ein so besonderer Ort bleiben möge! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 17.04.2025 Redaktionsschluss: 14.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Der Hospizverein Weingarten – Baien- furt – Baindt – Berg e.V. zieht zum 15.4.2025 um! Künftig sind wir in der Schützenstr.5 (über dem KBZO Stadtbüro) anzutreffen. Der Zugang ist barrierefrei. Alle Veranstaltungen und Angebote finden ab Mitte April in den neuen Räumlichkeiten statt. Sie können uns in der Schützenstraße wie bisher persön- lich ansprechen. Unsere Öffnungszeiten sind: Montag, 16 - 18 Uhr, Mittwoch und Donnerstag, 9 - 12 Uhr. Gerne vereinbaren wir auch zu anderen Zeiten Termine mit Ihnen. Telefon: 0751 18056382. E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Telefonisch erreichen Sie uns auch am Wochenende über die mobile Nummer: 0160 96207277 Bitte sprechen Sie uns auch eine Nachricht aufs Band, wir rufen zurück! „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 16.04., 21.05., 25.06., 2025 Zeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Achtung: Ortsänderung wegen Umzug! Was geschieht beim Sterben? Einen lieben Menschen im Sterben zu begleiten – das wünschen sich viele Angehörige. Eine wichtige Voraus- setzung dafür ist, zu wissen, was in dieser Zeit biologisch passiert, welche körperlichen Veränderungen stattfinden und welche Symptome auftreten können? Der Vortrag gibt einen konkreten Einblick, was beim Ster- ben eines Menschen geschieht –dieses Wissen kann Si- cherheit und Selbstvertrauen geben, um zu entscheiden, beim Sterben dabei zu bleiben. Referentin: Dorothea Baur, Mitarbeiterin des Ambulan- ten Hospizdienstes Weingarten, Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqua- lifikation Termin: Donnerstag, 24.04.2025, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingar- ten (Achtung: Ortsänderung wegen Um- zug!) Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Teilregionalplan Energie: Regionalverband startet 2. Anhörung Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat den überarbeiteten Pla- nentwurf des Teilregionalplans Energie in das 2. Betei- ligungsverfahren gegeben. Das Planwerk umfasst die Flächenkulissen Windenergie und Photovoltaik inkl. Um- weltbericht sowie den Textteil mit Plansätzen und Begrün- dung. Die Anhörungsfrist beginnt am 9. April 2025. Pri- vatpersonen können bis 9. Mai 2025, Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Behörden etc.) bis 10. Juni 2025 Stellungnahmen abgeben. Der Regionalverband führt das 2. Beteiligungsverfahren nach dem neuen Landesplanungsrecht durch, das Ende März in Kraft getreten ist und Verfahrenserleichterungen vorsieht. So sind die Stellungnahmen künftig rein elekt- ronisch abzugeben, Einwendungen per Brief sind nicht mehr möglich. Unter der Website https://beteiligung-regionalplan.de/bodensee-ober- schwaben2 steht für Stellungnahmen zur 2. Anhörung ein Beteiligungsportal zur Verfügung. Zudem stehen die Anhörungsunterlagen auf der Website des RVBO bereit: https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung. Im Fokus der 2. Anhörung stehen nun nicht mehr das gesamte Plan- werk, sondern nur noch die gegenüber dem 1. Anhörungs- entwurf geänderten Inhalte. Der Satzungsbeschluss für das Rechtsverfahren des Teilregionalplans Energie ist für den 26. September 2025 vorgesehen. Im Zuge der 1. Anhörung sind beim Regionalverband rund 9.500 Stellungnahmen eingegangen, davon 3.900 diver- se Massenstellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt sowie weitere 2.900 ähnliche Stellungnahmen, die gleichwohl einzeln erfasst und abgewogen wurden. Rund 200 Stellungnahmen kamen von Trägern öffentlicher Belange. Die Einwenderbenachrichtigungen mit den Er- gebnissen der vom Regionalverband vorgenommenen Abwägungen wurden den Absendern in der letzten März- und ersten Aprilwoche zugesandt. Die Zusammenstellung (Synopse) der Abwägungsergebnisse sowie Anlagen dazu mit den häufigsten Einwendungen und den Abwägungen der Massenstellungnahmen sind unter der Website https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung einsehbar und umfassen rund 10.000 Seiten. Hinweise zu den Flächen für die Windenergie Eine Vielzahl der Einwendungen betraf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Grundsatzfragen der Energie- wende oder Fragen, die im Zulassungsverfahren bei den Landratsämtern behandelt werden. Diese sind nicht Ge- Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 genstand des Teilregionalplans Energie und ihnen konnte daher nicht abgeholfen werden. Viele Stellungnahmen forderten eine Reduzierung einer Windfläche. Ihnen konnten teilweise entsprochen werden. Hinweise zu den Flächen für Freiflächenphotovoltaik Viele Anregungen zur Flächenkulisse Photovoltaik bezo- gen sich ebenfalls auf mögliche Flächenreduzierungen. Im Vergleich zur Windenergie gab es deutlich mehr Vor- schläge für neue Vorbehaltsgebiete Photovoltaik oder für Flächenerweiterungen bestehender Gebiete. Insbesonde- re von Seiten der Gemeinden wurde häufig der Wunsch geäußert, zusätzliche Flächen aus kommunalen Planun- gen in die regionale Flächenkulisse zu übernehmen. So- weit dies mit dem Planungskonzept des Teilregionalplans Energie vereinbar war und es sich um rechtskräftige oder fortgeschrittene kommunale Planungs- bzw. Genehmi- gungsverfahren handelte, wurden diese Flächen im 2. Anhörungsentwurf ergänzt. Die gesamte Pressemitteilung des Regionalverbands Bo- densee-Oberschwaben finden Sie auf unserer Home- page unter www.baindt.de Kirchliche Nachrichten 12. April – 21. April 2025 Gedanken zur Woche: Gott nimmt uns an, weil er uns liebt, und nicht wegen irgendeines Wortes, dass wir sagen, oder irgendeiner Handlung, die wir vollbringen. Paul Tillich Samstag, 12. April Kein Vorabendgottesdienst Sonntag, 13. April – Palmsonntag 10.00 Uhr Baindt - Palmweihe vor der Kirche, feierliche Prozession in die Kirche, Eucharistiefeier. Pal- menverkauf durch den Elternbeirat des Kiga St. MartinMinistranten: Lena Himpel, Alina Mi- chelberger, Noemi Oelhaf, Lisa Schad, Tim Beckert, Noah Himpel, Jakob Kreutle, Anna Renner, Anton Strehle(† Ludmilla und Rochus Illenseer, Emma und Julius Malsam, Else und Johann Neth, Barbara und Josef Lemmer mit Angehörigen, Ida und Georg Selensky mit An- gehörigen, Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baienfurt - Palmweihe vor der Kirche, anschl. Eucharistiefeier mit Pfarrer Wolfgang Knor und dem Kirchenchor. Palmenverkauf der Mi- nistranten vor dem Gottesdienst 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jonas Dienstag, 15. April Kein Gottesdienst - Schulferien Mittwoch, 16. April 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier Donnerstag, 17. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt – Messe vom letzten Abendmahl mit Pfarrer Heinz LeuzeGebetsstunde, gestaltet vom Singkreis mit Impulsen und Lieder im Kreis um den Altar 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl der Kirchenchor singt Fastengesänge.Anschlie- ßend Gebetsstunden, gestaltet von der KAB und von der Gruppe MEILE 20.00 Uhr Nacht des Wachens der Ministranten, Beginn im Katholischen Gemeindehaus Baienfurt, Ab- schluss der Villa Kunterbunt in Baindt Freitag, 18. April - Karfreitag 10.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baindt – Feier vom Leiden und Sterben Christi 15.00 Uhr Baienfurt – Feier vom Leiden und Sterben Christi mit Pfarrer Wolfgang Knor Osteraugen Ich glaube an die Auferstehung,so wie ich glau- be, dass die Sonne aufgegangen ist,nicht nur, weil ich sie sehe, sondernweil ich durch sie alles andere sehen kann.Solche Osteraugen wünsche ich mir(!) und Ihnen!Bernhard Stau- dacherPfarrer Samstag, 19. April - Karsamstag 20.00 Uhr Baindt – Feier der Osternach mit Lichtfeier, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen Pfarrer Heinz Leuze. Anschlie- ßend kleine Agapefeier vor der Kirche beim Osterfeuer 20.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht mit Lichtfeier, mitgestaltet von der JuKa, Weihe des Oster- wassers und Segnung der Osterspeisen Sonntag, 20. April – Ostersonntag - Hochfest der Auf- erstehung des 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst mitgestaltet vom Kirchenchor, Segnung der OsterspeisenBi- schof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 10.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit Orchester- messe mit Pfarrer Wolfgang Knor, Segnung der OsterspeisenBischof-Moser-Kollekte 11.30 Uhr Baindt – Taufe von Ella Montag, 21. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Pfarrer Heinz LeuzeWeihe der Osterkerzen und Segnung der Osterspeisen(† Klementine und Eduard Gelzenlichter, Kurt Brugger, Paula und Franz Wucherer)Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – EucharistiefeierBischof-Mo- ser-Kollekte Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Osterferien Dienstag, 15. April 09.30 – 11.30 Uhr Gründonnerstag geschlossen Karfreitag geschlossen Dienstag, 22. April 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 24. April geschlossen Freitag, 25. April 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ostersonntag, 20. April 2025, 10.00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Bap- tist Baindt Ostern macht unser Leben hell Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen, mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Wir folgen der Bitte Jesu an die Jünger: „Bleibet hier und wachet mit mir.” Musikalischer Impuls zur Nacht am Ölberg Wir laden euch am Gründonnerstag, 17.04.2025 um 20.00 Uhr in die Kirche in Baindt ein! Gestaltet vom ökumenischen Singkreis Der Bauernkrieg 1525 bei uns direkt vor der Haustür Vortrag von Pfr. Staudacher Donnerstag, 24. April um 19 Uhr im kath. Gemeindehaus in Baindt. Der Vortrag mit vielen zeitgenössischen Bildern beleuchtet die Ereignisse vor 500 Jahren in seiner Viel- schichtigkeit und beschränkt sich dabei gleichzeitig auf Baienfurt und Baindt. Dauer, ca. eine Stunde. Auf die Ge- fahr hin, dass es etwas trocken werden könnte, werden Getränke angeboten. Herzliche Einladung. Tag der ewigen Anbetung in Baindt Der Tag der ewigen Anbetung in Baindt, 20. April 2025, fällt dieses Jahr auf den Ostersonntag und entfällt damit. Ganz herzlich lade ich an zur ewigen Anbetung in Baien- furt am Samstag, 17. Mai von 16.30 bis 18.30 Uhr. Näheres dazu dann im Mitteilungsblatt. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 27. April 2025 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn muss erhöht wer- den, auf dass alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Joh 3,14b.15 Sonntag, 13. April Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Posaunenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 14. April 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Gründonnerstag, 17. April 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst mit Tischabend- mahl (mit Anmeldung) (Pfr. Schöberl) Karfreitag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Chor (Pfr. Schöberl) Sonntag, 20. April Ostersonntag 06.00 Uhr Baienfurt Osternachtsgottesdienst mit Abendmahl, Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Ostergottesdienst mit Abendmahl, Abschluss Konfi 3, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Ostermontag, 21. April Ostermontag 09.30 Uhr Baindt Osterliedergottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Prädikant Dr. Stratmann) 7 Wochen ohne – Fastenaktion 2025 (Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Foto: David Klammer) Woche 6: Ruhe finden Und es erhob sich ein großer Windwirbel, und die Wellen schlugen in das Boot, sodass das Boot schon voll wurde. Und er war hinten im Boot und schlief auf einem Kissen. Und sie weckten ihn auf und sprachen zu ihm: Meister, fragst du nichts danach, dass wir umkommen? Und er stand auf und bedrohte den Wind und sprach zu dem Meer: Schweig! Verstumme! Und der Wind legte sich und es ward eine große Stille. (Markus 4,37–39) Ruhig zu bleiben, ist schwer, wenn die Wellen im Boot hochschlagen. Aber auch, wenn es still um einen ist, kann es sein, dass die Gedanken im Kopf weiterlärmen. Innere Ruhe ist ein köstlicher Zustand, und eslohnt sich, immer wieder danach zu suchen. (Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Foto: Evelyn Drag- an) Tischabendmahl am Gründonnerstag, 17. April um 19.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu ei- ner etwas anderen Form des Abendmahlsgottesdienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Passah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung (telefonisch, schriftlich oder per Mail) im Pfarramt bis spätestens Dienstag, 15. April, damit wir genügend Plätze am Tisch vorberei- ten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Landschaft”, Gouache oder Acryl Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501, Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Erste Halbzeit bringt SVB auf Kurs FC Scheidegg - SV Baindt 2:5 (0:3) Nach dem umkämpften 3:1-Heimsieg in der Vorwoche gegen den TSV Tettnang, reiste der SVB am Sonntag- nachmittag ins Allgäu, wobei die Partie gegen den Ta- bellenletzten aus Scheidegg auf dem Kunstrasenplatz im benachbarten Lindenberg ausgetragen wurde. Für die zuletzt gesetzten Hosse, Thoma (beide krank) und Fink (beruflich unterwegs) rückten auf Baindter Seite L. Walser, Brugger und Geggier in die erste Elf. Bei sonnigem aber windigem Wetter entwickelte sich von Beginn an eine gefällige Partie, in der beide Teams über schnelles Kombinationsspiel versuchten, den Gegner ins Laufen zu bekommen. Während Dischl nach wenigen Augenblicken den Baindter Führungstreffer knapp ver- passte, meldeten sich die Gastgeber wiederum mit einer Halbchance erstmals vor dem Tor von B. Walser an. Ent- scheidend für den weiteren Spielverlauf sollten aber die Minuten 11 bis 13 sein: Nach einer schnellen Seitenverlage- rung fand Rechtsverteidiger T. Szeibel mit seiner Flanke Caltabiano, der den Ball auf Strafraumhöhe mit der Brust sauber herunternahm und im Anschluss sehenswert zum 0:1 abschloss (11.). Nur wenige Sekunden später legte der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 SVB direkt nach, als M. Szeibel mit einem Chip hinter die Abwehrkette Linksaußen Fischer freispielte, welcher das Spielgerät clever über Lässer ins Tor hob (13). Ausge- hend von diesem „doppelten Dosenöffner” bestimmten die Gäste nun deutlich die Partie und zeigten sich vor dem Scheidegger Tor weiterhin brutal effizient. Ein lan- ger Ball von Geggier landete am linken Strafraumeck bei Fischer, welcher die Kugel nach einmaligem Aufspringen Vollspann abnahm. Während sich einige Mitspieler noch fragten „Warum schießt er aus dieser Position?”, raste der Ball unhaltbar unter die Latte - ein absolutes Traumtor zum 0:3 (29.). In den letzten Zügen der ersten Halbzeit ließ sich der SVB jedoch zu ein, zwei Unkonzentrierthei- ten im Aufbauspiel hinreißen, wodurch der FCS den An- schlusstreffer auf dem Fuß hatte - es blieb jedoch beim 0:3-Halbzeitstand. Aus der Halbzeit kamen die Gäste dann aber erneut spiel- bestimmend zurück, wobei nach wenigen Minuten Dischl aus knapp 20 Metern etwas zu mittig abschloss. Einige Zeigerumdrehungen später sollte das 0:4 dann aber fal- len. Baindt presste clever über rechts, Dantona leitete zum eingelaufenen Fischer weiter, welcher den letzten Scheidegger Verteidiger mit der Sohle ins Leere laufen ließ und zu seinem dritten Tagestreffer einschob (60.). Der im zweiten Durchgang auffällige Dantona nahm sich wenig später eines Freistoßes aus gut 25 Metern an, scheiter- te mit seinem Versuch über die Mauer allerdings an der Latte. M. Szeibel stand für den fälligen Abpraller jedoch goldrichtig und besorgte das 0:5 (64.). Wie auch in der ers- ten Halbzeit brachten Baindter Fehler im Aufbau die Gast- geber in der Folge immer mal wieder in die Verlosung, wodurch Haas nach einem schnellen Gegenangriff per Heber auf 1:5 verkürzte (65.). Die schwäbische Redewen- dung „Der Fisch isch buddzd” traf trotz des Scheidegger Ehrentreffers aber auf diese Partie zu, in welcher Fischer und der eingewechselte Kretzer Chancen hatten, das Ergebnis deutlicher zu gestalten. Auf der Gegenseite fing sich der SVB dafür in der Schlussminute nach einer Ecke noch den vermeidbaren Treffer zum 5:2-Endstand (90.). In einem unterhaltsamen Spiel zwischen Aufsteiger und Absteiger zeigte der SVB im Allgemeinen die reifere Spiel- anlage, agierte sehr effizient vor dem Tor und profitierte von einem Sahnetag von Linksaußen Fischer. Damit siegt der SVB auch in der Höhe verdient mit 5:2 und bestätigt die starke Form der Rückrunde. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Lukas Walser (70. Marlon Brunner), Marc Bolgert (82. Niklas Späth), Marko Szeibel, Nico Geggier, Jan Fi- scher, Mika Dantona, Sandro Caltabiano (60. Kevin Lang), Jonathan Dischl (70. Max Kretzer) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Robin Zell (Schemmerhofen) Tore: 0:1 Sandro Caltabiano (11.), 0:2 Jan Fischer (13.), 0:3 Jan Fischer (29.), 0:4 Jan Fischer (60.), 0:5 Marko Szeibel (64.), 1:5 Paul Haas (65.), 2:5 Jonas Karrer (90.) FC Scheidegg II - SV Baindt II 2:2 (1:2) Gegen den Tabellenelften aus Scheidegg wollte der SVB II seine jahresübergreifende Serie von neun Siegen am Stück auf zehn ausweiten, musste dabei jedoch mit Bosch, Knisel und Trautwein auf einige Stammkräfte verzichten. Dennoch startete der Tabellenführer engagiert in die Par- tie, verpasste durch Schnez und zwei, drei unverständliche Schiedsrichterentscheidungen aber die frühe Führung. Wie so oft im Fußball wurde dies auf der Gegenseite knallhart bestraft, Ankenbrand erzielte sehenswert das 1:0 (13.). Die „Zwoite” schüttelte sich kurz und kam nach einer halben Stunde per Ecke zum verdienten Ausgleich. Kep- peler legte die Hereingabe in gewohnter „Thomas-Mül- ler-Manier” gewollt ungewollt per Kopf Kapitän P.Späth vor, der zum 1:1 einnicken konnte (29.). Vier Minuten später zeigte sich Keppeler erneut als Vorlagengeber, diesmal jedoch mit einem feinen Steckpass, welchen Schnez zum 1:2 veredelte (33.). In der Folge verpasste es Geggiers Mannschaft aber den vorentscheidenden dritten Treffer nachzulegen, wodurch die Gastgeber bis zuletzt im Spiel blieben und durch einen Foulelfmeter von Ankenbrand doch noch zum 2:2-Ausgleich kamen (79.). Damit verpasst die „Zwoite” das Ziel die Siegesserie wei- ter auszubauen, führt die Tabelle jedoch weiterhin kom- fortabel an. Durch zwei spielfreie Wochenenden greift der SVB II erst wieder am 27.04 ins Spielgeschehen ein. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (85. Marius Hahn), Niklas Hugger, Niklas Späth, Robin Blatt- ner (46. Markus Baumgärtner), Moritz Gresser, Julian Keppeler (86. Lukas Grabherr), Manuel Brugger, Daniel Kronenberger, Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Ludwig Ankenbrand (13.), 1:1 Patrick Späth (29.), 1:2 Johannes Schnez (33.), 2:2 Ludwig Ankenbrand (79. Foulelfmeter) Vorschau: Sonntag, 13.04 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Mochenwangen Abteilung Tischtennis Regionsrangliste Jugend in Biberach Am Sonntag, 30.03. fand in Biberach die Re- gionsjahrgangsrangliste der Jugend statt. Vom SV Baindt hatten sich über die Bezirksrangliste Jona Klein, Marta Klein und Pia Kreutle qualifiziert. Bei den Jungen 14 spielte Jona ein bärenstarkes Tur- nier! Er hatte viele Gegner klar im Griff und zeigte in den knappen Spiele mentale Stärke, die ihn auch die engen Spiele gewinnen ließ. Mit einer blitzsauberen Bilanz von 8:0 Siegen holte sich Jona den Tagessieg und damit die Qualifikation zur Baden-Württembergischen Einzelrang- liste. Herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Erfolg! Marta startete bei den Mädchen 12 und konnte in einem starken Teilnehmerfeld immerhin einen Sieg erringen und sich am Ende Platz 7 sichern. Dafür, dass sie erst seit gut einem Jahr bei uns trainiert, ist das ein beachtlicher Erfolg, mal schauen, wie weit es im nächsten Jahr gehen wird. Pia, die im letzten Jahr sensationell die Rangliste gewin- nen konnte, startete bei den Mädchen 13 und landete am Ende mit einer 3:5 Bilanz auf Platz 6. Dabei verlor sie al- lerdings 3 Spiele hauchdünn im 5. Satz, sodass auch eine bessere Platzierung im Bereich des Möglichen war. Alles in allem war es ein toller Tischtennistag mit spannen- den Matches, starken Ballwechseln und einem weiteren Erfahrungsgewinn unserer Talente. Jungen mit starkem Endspurt TTC-74 Tettnang – Jungen 4:6 Jungen – SVW Weingarten III 6:4 Im Ligaendspurt haben die Jungs mit zwei starken Siegen nicht nur den Klassenerhalt, sondern mit einer 6:6 Bilanz einen soliden Mittelfeldplatz in der Bezirksklasse erreicht. Tragende Säulen des Teams waren Jona Klein, Fabian Striegel und Ricco Haller, die allesamt eine starke Saison spielten. Ergänzt wurden die drei von Valentin Koch, Felix Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Haller, Jonas Hell, Julius Bühler und Marta Klein. Nun heißt es über die Sommermonate weiterhin im Trai- ning arbeiten und sich verbessern, denn wie lautet ein altes Trainersprichwort: der gute Tischtennisspieler wird im Sommer gemacht! Mädchen beenden Saison in der Bezirksklasse Mädchen – SV Deuchelried III 3:7 Die Mädels konnten in ihrem letzten Saisonspiel gegen die Talentschmiede Deuchelried etwas gegenhalten, mussten am Ende die Stärke der Gegnerinnen aber anerkennen. Das Doppel konnten Pia und Marta knapp in 5 Sätzen gewinnen, doch in den Einzeln präsentierten sich die Deu- chelrieder Mädels sicherer und spielstärker. Lediglich Pia konnte mithalten, sie errang 2 Einzelsiege und musste sich in ihrem dritten Einzel mit 2:3 geschlagen geben. Marta und Nele spielten ebenfalls gut, mussten sich aber ge- schlagen geben. Mit einem Punktekonto von 2:8 Punkten beenden wir die Rückrunde auf dem 5. Tabellenplatz und dürfen nächstes Jahr nochmals in der Bezirksklasse antreten. Herren 2 beenden Meisterschaftssaison mit Sieg Herren 2 – TSV Eschach 9:5 Im letzten Spiel der Kreisliga C konnte sich unsere 2. Mannschaft gegen den TSV Eschach mit 9:5 durchsetzen. Unsere Sieggaranten waren dieses Mal Tobias Sonntag und Volodymyr Kotov, die sowohl im Doppel als auch beide Einzelspiele siegreich gestalten konnten. Weitere Punkte lieferten noch Oliver Brückner und Oliver Rückert im Doppel, sowie Claudia Hauß, Robert Nowak und Oliver Rückert im Einzel. Damit beendet die zweite Mannschaft mit 11 Siegen und einer Niederlage die Saison als Meister und darf sich über den Aufstieg in die Kreisliga B freuen! Die herausragenden Spieler waren Thomas Nowak (14:1 Bilanz), Tobias Sonntag (17:3) und Oliver Rückert (18:2) und dazu noch die Erfolgsdoppel Rückert/Kotov (8:3) und das Brüderpaar Nowak/Nowak (8:0). Herzlichen Glückwunsch zur Meisterschaft, wir freuen uns schon auf die Feier beim traditionellen Grillfest Mitte Mai. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Letztes Heimspiel der Herren 1 Samstag 12.04.25 • 18 Uhr: Herren 1 - TSG Ailingen XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Frühjahrsputz im Vereinsheim Liebe Mitglieder, unser Frühjahrsputz im Vereinsheim fin- det heute Freitag, 11. April 2025 ab 13:30 Uhr statt. Wer möchte, kann gerne den eigenen Putzeimer mit Zu- behör und Handschuhe mitbringen. Kaffee und Kuchen gibt es zur Stärkung! Kurzfristige Anmeldung bei Marion per WhatsApp oder Anruf: 0174 925 0499. Wir freuen uns aufs Wiedersehen nach der Winterpause. Marion vom Bewirtungsteam Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2025 Unsere Jahreshauptversammlung und Zunftratswahl finden am Freitag, 09.05.2025, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Satzungsänderung 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen - Zunftmeister/in - Kassierer/in - Brauchtumer/in - 1 Zeugwart/in - 1 Beisitzer/in Zeugwart - 2 Zunfträte für Veranstaltungen - 1 Beisitzer/in für Veranstaltungen - 7 bis 9 Umzugsordner/innen - 1 Kassenprüfer/in 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge müssen bis spätestens 7 Tage vor der Hauptver- sammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Um ein zahlreiches Er- scheinen wird gebeten. Herzlichen Dank für euer damit gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Es grüßt mit einem kräftigen RASPLER - RATSCH RATSCH Euer Zunftrat Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Herzliche Einladung zur Stilberatung mit Ayhan Hardaldali am Dienstag, 15.04.2025. Wir freu- en uns, dass der renommierte Imageberater, Masken- bildner, Hairstylist sowie Benimm- u. Business Coach A. Hardaldali wieder zu uns in den Bischof-Sproll-Saal nach Baindt kommt! Das Thema seiner Präsentation lautet „Stilberatung: weniger ist mehr“. In diesem inspirierenden Workshop wird A. Hardaldali wertvolle Tipps und Tricks teilen, wie man mit einem minimalistischen Ansatz zu ei- nem stilvollen und eleganten Erscheinungsbild gelangt. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Garderobe optimieren, die rich- tigen Farben und Schnitte für Ihren Typ finden und mit einfachen, aber effektiven Techniken Ihr persönliches Styling verbessern können. Beginn 18.30 Uhr. Wir laden alle Interessierten aus der Gemeinde herzlich ein, an die- sem spannenden Event teilzunehmen und neue Impulse für Ihren persönlichen Stil zu erhalten. Seien Sie dabei und lassen Sie sich von A. Hardaldali inspirieren! Unkostenbeitrag Mitglieder 8 €, Nichtmitglieder 10 €. Wir freuen uns auf euer Kommen! Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Nachbericht Ordentliche Mitglieder- versammlung Reitergruppe Baindt e. V. Am Freitag, 28. März 2025 fand die Ordentliche Mitglie- derversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. im Bi- schof-Sproll-Saal statt. Der erste Vorsitzende Markus Elbs begrüßte die Mitglie- der, besonders die Ehrenmitglieder und Frau Rürup als Vertreterin der Gemeinde. Er teilte die ordnungsgemäß erfolgte Einladung der Versammlung mit und präsentierte die Tagesordnungspunkte. Vor dem Bericht des 1. Vorsit- zenden wurde an die im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglieder erinnert. Markus Elbs berichtete über die Arbeitseinsätze unserer Reithalle, die im vergangenen Jahr anstanden. Er be- dankte sich bei allen Helfern, welche sich an den Arbeits- einsätzen beteiligten. Des Weiteren stellte er die Mitglie- derentwicklung des vergangenen Jahres dar. Zum ersten Mal seit einigen Jahren ist die Mitgliederanzahl gesunken. Er bedankte sich bei Birgit Heilig für die Pflege des Grabes von Frau Burkhardt sowie bei unseren Übungsleiter/-in- nen für den ganzjährigen Einsatz bei den Reitstunden. Im Jahresbericht der Schriftführerin wurden die Aktivitä- ten des vergangenen Vereinsjahres präsentiert. Neben zahlreichen Arbeitseinsätzen zur Pflege der Reitanlage standen auch viele unterschiedliche Einsätze in unserer Reithalle an. Pünktlich zum Reitturnier konnte unsere neue Vereinskleidung an die Mitglieder ausgegeben wer- den. Zum Vereinsausflug ging es mit 47 Mitgliedern zu den CHI Donaueschingen. Von unterschiedlichen Aktivitäten der Reitschüler mit und ohne Pferd berichtete Übungsleiterin Birgit Heilig. Das Highlight war das Jubiläum des 10. Zeltlagers. Birgit Heilig bedankte sich bei Christine Heilig und Markus Sterk für die Überlassung der Fläche sowie bei allen zahlreichen Helfern, ohne die die Durchführung des Zeltlagers nicht möglich wäre. Das Jugendteam berichtete über den Jugendstamm- tisch beim Kegeln, den Ausflug in den Kletterpark sowie den Verkaufsstand am Nikolausmarkt. Laura Kurz ver- kündete das Ausscheiden von sich und Madlen Jöchle. Malena Wegers wird nun Leni Rapp und Tobias Schnez im Jugendteam unterstützen. Weiter folgte der Bericht der Kassiererin Nicola Spahlin- ger. Durch den Bau unserer Reithalle hat sich im vergan- genen Jahr eine Neugestaltung unseres Turniers ergeben, welche sich auch im Endergebnis sehr positiv auszahlte. Nicola Spahlinger sprach einen Dank an Ronny Spahlin- ger für die stetige Unterstützung aus. Nach einer kurzen Pause bestätigte Kassenprüfer Wolf- gang Kränkle die ordentlich geführte Kasse. Frau Rürup nahm die Entlastung der Vorstandschaft vor. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder und beglückwün- schte den Verein für die geleistete Arbeit. Die Entlastung wurde einstimmig beschlossen. Im Anschluss standen die Wahlen an. Alle zur Wahl ste- henden Ausschussmitglieder wurden von den anwesen- den, stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig gewählt. Lena Steinhauser, 2. Vorsitzende ließ sich nicht mehr für ihr Amt aufstellen. Alisa Schnez (bisherige Schriftführerin) erklärte sich bereit dazu das Amt als 2. Vorsitzende zu übernehmen. Viktoria Köberle (bisherige Beisitzerin) stell- te sich für das Amt als Schriftführerin zur Wahl. Daniela Schlegel war bereit dazu, sich als Beisitzerin aufzustellen. Dennis Haug und Alexander Henzler wurden als Beisitzer, sowie Nicola Spahlinger als Kassiererin wiedergewählt. Der erste Vorsitzende richtete seinen Dank an Frau Rürup für die Durchführung der Wahlleitung. Er gratulierte den gewählten Ausschussmitgliedern und begrüßte das neue Ausschussmitglied Daniela Schlegel. Markus Elbs bedankte sich bei Lena Steinhauser für ihre 8-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft und die 6-jähri- ge Tätigkeit im Jugendteam. Außerdem bedankte er sich bei Madlen Jöchle (Abwe- send) für ihre 6-jährige und Laura Kurz für ihre 2-jährige Tätigkeit im Jugendteam. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Markus Elbs präsentierte die anstehenden Termine für 2025. Außerdem stellte er die weiteren anstehenden Ar- beiten der Reithalle vor. Zum Abschluss sprach er einen großen Dank an die Ge- meinde sowie dem Gemeinderat und dem Bauhof für die Unterstützung aus. Außerdem bedankte er sich bei den Mitgliedern, dem Ausschuss sowie dem Jugendteam und den Übungsleitern. Ebenso bei Walter Tagmann für die Regelung des Wassers auf der Reitanlage und bei Mar- tin und Lukas Rude für die Übernahme der Bodenpflege. Markus Elbs dankte letztlich allen Mitgliedern für ihr Kom- men und wünschte noch ein schönen Abend. Turnierergebnisse Beim Jugendturnier in Krumbach-Tettnang konnte The- resa Henzler mit Bonne Diamond in der Qualifikation zum Oberschwaben-Jugendcup im Dressurwettbewerb den 2. Platz sichern. Hannah Elbs konnte auf dem Jugendturnier in Krumbach-Tettnang mit Dolly in der Qualifikation zum Oberschwaben-Jugendcup im Reiterwettbewerb den 5. Platz erreichen. Vergangenes Wochenende fand das Jugendturnier in Hauerz statt. Theresa Henzler konnte bei der 2. Qualifi- kation zum Oberschwaben-Junioren-Cup den Dressur- wettbewerb für sich entscheiden. In der anschließenden Dressurreiterprüfung der Klasse A* holte sie sich ebenfalls den Sieg. Hannah Elbs konnte sich im Reiterwettbewerb auf dem 6. Platz platzieren. Anna Tratzyk konnte sich in Memmingen mit Pasadena in der Amateur-Springprü- fung Klasse A* 90 cm an 3. Stelle platzieren. Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen! Osterritt Endlich ist es soweit, willkommen in der Osterzeit! Wir treffen uns am Karsamstag, 19. April um 13:15 Uhr zu ei- nem Ritt durch die schöne Natur. Bitte meldet euch bis 14. April bei Dennis Haug (017634479658) wenn ihr dabei seid – nähere Infos folgen. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Generalversammlung der Schal- meienkapelle 1987 Baindt e.V. Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 11.04.2025 um 20.00 Uhr wie gewohnt im Bi- schof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen - zu wählen in diesem Jahr: - Erster Vorstand - Zeugwart - Schriftführer - 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 10.04.2025 schriftlich an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 11.04.2025 um 19:30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen! Blutreitergruppe Zweite Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. am Freitag, den 25.04.2025 Am Freitag, den 25.04.2025, um 20 Uhr sind alle Mitglie- der, Blutreiterinnen, Blutreiter, Jugendliche und Ehemalige herzlich eingeladen in den Bischof-Sproll-Saal zur Jah- reshauptversammlung. Folgende Tagesordnung wurde aufgestellt: 1. Begrüßung 2. Dokumentation und Feststellung der Anwesenheit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Totenehrung 5. Bericht des Vorstandes 6. Bericht des Schriftführers 7. Bericht des Kassierers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Bericht des Gruppenführers von der Gruppenführer- versammlung in Weingarten Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 11. Beschluss über die Höhe des Versicherungsbeitrages zum Blutritt in Weingarten 12. Anmeldung zum Blutritt in Weingarten am 30.05.2025 13. Anmeldung zum 29. St. Georgsritt in Bergatreu- te-Gwigg am 18.05.2025 14. Ehrungen 15. Beschluss über den Proberitt am 29.05.2025 um 13.45 Uhr in Sulpach 16. Beschluss über Ort und Zeitpunkt der Nachbespre- chung am Abend des Blutfreitags 17. Wünsche und Anträge Anträge zur Versammlung sind bis zum 18.05.2025, schriftlich beim Vorstand einzureichen. Aufgestellt: Baindt, den 29.03.2025 Werner Elbs, Vorsitzender BITTE BEACHTEN: Der Versicherungsbeitrag zum Blutritt in Weingarten ist mit der Anmeldung in bar zu bezahlen. Volleyball LJ Baindt Pokalfinalturnier Freizeit Süd Beim Finalturnier im Freizeitpokal Süd am 06.04.25 in der Baindter Sporthalle der Klosterwiesenschule gab es außerge- wöhnlicherweise zum zweiten Jahr in Folge erneut die- selben Mannschaften: Mit dem Tabellendritten SV Jedesheim, dem Tabellen- vierten VfB Ulm und dem Tabellensiebten VLJ Baindt 1 standen sich drei Mannschaften aus der A-Klasse Süd gegenüber – alles alte Bekannte. Bereits im ersten Spiel zwischen dem VfB Ulm und dem SV Jedesheim wurde das Spielprinzip mit drei Gewinnsätzen ansatzweise ausgereizt (25:12; 25:23; 20:25; 25:13) und es versprach ein spannender Abend zu werden. Im zweiten Spiel durfte sich dann die VLJ Baindt 1 am SV Jedesheim versuchen. Die Gastgeber fanden super ins Spiel und dank der zahlreichen Unterstützung schien es eine klare Sache zu werden (25:19; 25:20), bis der SV Jedesheim im dritten und vierten Satz nochmal das Ru- der herumriss und die Nerven der Baindter Spieler und Zuschauer stark strapazierte (23:25; 22:25). Im letzten alles entscheidenden Satz konnten die Baindter jedoch das hervorzaubern, wofür es während der Saison leider nicht immer gereicht hatte und entschieden das kräfte- zehrende Spiel für sich (15:12). Somit war alles für ein großes Finale im Finale bereit. Zwar starteten die Baindter in den ersten Satz noch mit neuer Energie und frischen Spielern, doch die Ulmer bewiesen die Stärke, die sie auch während der Rundenspiele im- mer wieder an den Tag gelegt hatten (21:25). Und leider spielten die Zeit und die weniger vorhandenen Wechsel- möglichkeiten gegen die VLJ Baindt (16:25; 12:25). Trotz allem freuen sich die Baindter Tabellensiebten über dieses grandiose Endergebnis und den zweiten Platz im Pokal! Zum Abschluss dieses tollen Finaltages gab es noch den MVP zu wählen (most valuable player = wertvollster Spie- ler): Unsere super Fans! Wir danken euch für eure treue Unterstützung im Finale und über die gesamte Saison hinweg! Euch gehört die Ana-nas! Basar Baindt Rückblick Frühjahr-Sommer Basar 2025 Liebe Basarfreunde, am 15. März hat unser Kinderbasar in der Schenk-Kon- rad-Halle wieder mit großem Erfolg stattgefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürgermeis- terin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns erneut die Halle zur Verfügung gestellt haben. Ein riesengroßer Dank gilt auch unseren vielen enga- gierten Helferinnen und Helfern. Ohne eure Unterstüt- zung wäre es nicht möglich, den Basar durchzuführen. Ein weiterer Dank gilt den vielen Papas, Opas und Omas, die die Kinder betreut haben und dadurch maßgeblich dazu beigetragen haben, dass wir so viele helfende Hän- de zusammenbringen konnten. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: - Förderverein Klosterwiesenschule e.V - Jugendfeuerwehr Baindt - „Bädle“ Baindt-Sanierung des Therapiebads für Men- schen mit Behinderung - Jahresgutscheine für die örtlichen Kindergärten und Schulkindbetreuung v Gemeindebücherei Baindt Wir hoffen, dass wir im Herbst wieder auf eine große Zahl von Helferinnen und Helfer zählen können und freuen uns, euch am nächsten Basarwochende dem 27. September 2025 begrüßen zu dürfen. Aktuelle Informationen findet Ihr immer auf unserer Fa- cebook-Seite „Kinderbasar Baindt“ (auch ohne Face- book-Konto zugänglich) oder auf Instagram. Herzliche Grüße Euer Basar-Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wildkräuter am Wegesrand von der Schillerlinde zur Wolfegger Ach Wir wandern vorbei an gurgelnden Bächlein, kleinen Wasserfällen, Wanderführung: Irene Klingler. Ge- steinsarten, reizvollen Ausblicken - und schauen, was uns die Naturapotheke zu bieten hat. Treffpunkt: Dienstag, 15.04.2025 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten oder um 11.30 Uhr am Wan- derparkplatz Alttann (Eisenbahnbrücke). Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit: 4,5 Stunden, 8 km, 150 hm bergauf, 180 hm ber- gab. Fahrpreis: 4 € für Mitglieder, 6 € für Gäste. Einkehr ist nach der Wanderung geplant. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe und nach Bedarf Stöcke. Wanderführung: Irene Klingler. Anmeldung ab 11.04.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025 Zu unserer Hauptversammlung am Samstag, den 10.05.2025 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt la- den wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 02.05.2025 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau (E-Mail: Schuetzengilde-baindt@web.de) einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Einladung zum Osterschießen 2025 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppie- rungen: Die Schützengilde Baindt ladet die Bevölkerung und Ver- eine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützen- haus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir die Disziplin LP aktiv/allgemein als separate Disziplin anbieten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 26.03.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 02.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 09.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, den 15.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Mittwoch, den 16.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Donnerstag, den 17.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 21.04.2025 ab 10:00 Uhr beginnt der Frühschoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Ehrenmitglied Her- mine Maucher, die am 23.03.2025 im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Hermine war seit 1968 Mitglied der Schützengilde Baindt und über viele Jahre hinweg ein fester Bestandteil unse- res Vereinslebens. Mit ihrer herzlichen Art hat sie für zahlreiche schöne, ge- sellige und unvergessliche Momente gesorgt. Bis zuletzt nahm sie mit Freude an unseren Vereinsver- anstaltungen teil und zeigte stets ihre Verbundenheit zum Verein. Wir werden Hermine sehr vermissen und ihr stets ein eh- rendes Andenken bewahren. Im Namen aller Mitglieder Der Vorstand Aus dem Landkreis Aufführungen des Theatervereins Waldburg e.V. Missverständnisse, Verwechslungen und schräge Thea- termomente machen diese rasante Komödie zu einem Abend voller Lacher! „Eine Bühne voller Chaos“ heißt die Komödie von Ken Ludwig, angepasst von Patrick Hanser, welche der The- aterverein Waldburg für Sie spielt. Besuchen Sie unsere Aufführungen und haben Sie viel Spaß! Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Waldburg Nachmittagsvorstellung Freitag, 25. April, 14.30 Uhr Bewirtung mit Kaffee und Kuchen. Karten erhalten Sie an der Nachmittagskasse ab 13:30 Uhr (kein Kartenvorverkauf). Eintrittspreis: Erwachsene: 10 Euro, Kinder: 5 Euro Abendvorstellungen Freitag, 25. April, 19.30 Uhr Samstag, 26. April, 19.30 Uhr Sonntag, 27. April, 18.30 Uhr Freitag, 2. Mai, 19.30 Uhr Samstag, 3. Mai, 19.30 Uhr Eintrittspreis: 10 Euro KARTENVORVERKAUF Am 12.04.2025 von 9 bis 12 Uhr im Foyer der Mehrzweck- halle. Ab 12.04.2025, ab 11 Uhr bis 1 Stunde vor Vorstellungsbe- ginn: online unter www.theaterverein-waldburg.de Die Abendkasse ist eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Reservierte Karten bitte bis 19 Uhr abholen. Die Karten werden an der Abendkasse bar bezahlt. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage (www.theaterverein-waldburg.de) – u. a. für den Bestuhlungsplan bzw. auf Face- book und Instagram oder schmökern Sie in unserem Flyer. Wir freuen uns auf Sie! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 MSC Langnau Motorradsegnung in Laimnau Mit Gottes Segen in die neue Saison Mit dem Segen für eine sichere Fahrt laden wir die Bikerin- nen und Biker am Ostermontag, 21. April, 10 Uhr zur Mo- torradsegnung in die Pfarrkirche Laimnau ein. Mit einem Gottesdienst und der Segnung wollen wir gemeinsam mit den Bikerinnen und Biker in die neue Motorradsaison starten. Nach der Segnung auf dem Kirchplatz drehen wir eine Runde bis zur Argentalhalle. Dort findet der tradi- tionelle Frühschoppen im Foyer der Argentalhalle statt. Bei schönem Wetter wird vor der Halle mit Bierbänken gestuhlt. Egal, ob Sonne oder Regen – die Segnung fin- det bei jedem Wetter statt. Der MSC Langnau freut sich auf viele Bikerinnen und Biker. Für Fragen steht Andrea Kreuzer, Mobil 0170 930 96 44, zur Verfügung. Gesellschaft Oberschwaben für Ge- schichte und Kultur e.V. Großer Erfolg ermöglicht Verlängerung des Förderpro- gramms Bis zu 3.500 Euro für Projekte zum Bauernkriegs-Ge- denkjahr Seit über einem Jahr fördert die Gesellschaft Oberschwa- ben e.V. zahlreiche Aktionen und Initiativen, die sich dem Thema Bauernkrieg und Freiheit widmen. Aufgrund der großen Nachfrage wird das Förderprogramm „1525-2025: Freiheit gestern – Freiheit heute“ bis zum 31.12.2025 ver- längert. Die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. unterstützt im Gedenkjahr die Erinnerungsarbeit und bringt das Thema in die Gegenwart. Vom Heimatverein bis zur Schulklasse – sie alle haben die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung zu erhalten. Bisher wurden 45 Pro- jekte mit insgesamt 87.000 Euro gefördert. Das durchweg positive Feedback hat die Gesellschaft Oberschwaben dazu bewogen, den Förderzeitraum bis Ende des Jahres zu verlängern. Das Förderprogramm hat zwei Schwerpunkte: Das Pro- gramm „Geschichte“ richtet sich an Vereine, Kommunen und Stiftungen aus Oberschwaben. Mit bis zu 3.500 Euro werden Formate gefördert, die sich mit den Ereignissen vor 500 Jahren auseinandersetzen. Das Programm „Ge- genwart“ richtet sich an Schulen in Oberschwaben. Mit bis zu 750 Euro werden Formate gefördert, in denen sich junge Menschen mit aktuellen Fragen zu Freiheit und De- mokratie beschäftigen. Erst kürzlich wurde in Lindau-Rickenbach eine Gedenk- säule eingeweiht. Die Dollinger-Realschule in Biberach führt ein selbst geschriebenes Theaterstück auf und das Bauernmuseum Schloss Glatt in Sulz zeigt eine Ausstel- lung über den hiesigen „Haufen vor dem Wald“. Viele weitere Projekte werden in den kommenden Monaten umgesetzt. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben sind, spätestens jedoch am 31.12.2025. Förder- richtlinien und Antragstellung unter www.gesellschaft-oberschwaben.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 13. April 2025 Die Seen der Blitzenreuter Seenplatte und ihre Be- deutung Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:00 Uhr Dauer: ca. 2,5 bis 3 Stunden Bitte denken Sie an festes Schuhwerk. Die Seen und ihre Bedeutung für die damaligen Klöster und heute. Der Einfluss des Adels der Welfen, der Staufer und des Württemberger Königreichs. Diese Führung thematisiert die Entstehung und Geschich- te der Weiher und Seen nach der Eiszeit, deren Bedeu- tung für das Kloster Weingarten und die Fischwirtschaft. Begleiten Sie Peter Rolser auf der Wanderung vom Häck- lerweiher über die Sudetenhütte um den Vorsee, vorbei an der Sonnenuhr und zurück zum Parkplatz am Häck- lerweiher. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Start der Bürgerbeteiligung für neues Radverkehrskonzept Der Landkreis Ravensburg ist in die Erarbeitung seines neuen Radverkehrskonzepts gestartet. Zur Auftaktveran- staltung in Ravensburg am heutigen Freitag kamen 50 geladene Gäste aus Politik und Verwaltung, Verbänden sowie Trägern öffentlicher Belange. Gemeinsam sollen in den nächsten Monaten Bausteine für eine Weiterent- wicklung des Alltagsnetzes für den Radverkehr erarbei- tet werden. Auch die Untersuchung zum Bedarf weiterer Radabstellanlagen, Bike+Ride-Stationen und Mobilitäts- stationen steht auf der Agenda. Hierbei liegt der Fokus auf der Erreichbarkeit aller kreisangehörigen Kommunen untereinander sowie der optimalen Anbindung an die Nachbarlandkreise. Die Bürgerbeteiligung für das neue Radverkehrskonzept beginnt ebenfalls heute. Zur systematischen Förderung des Radverkehrs im Land- kreis soll geprüft werden, welche weiteren Anstrengungen beim Ausbau der Infrastruktur, bei den Fahrradabstellan- lagen und bei weiteren Serviceelementen für den Rad- verkehr sinnvoll sind. „Damit wollen wir noch bessere Bedingungen schaffen, dass wir alle für das Zurücklegen unserer Wege im Alltag intensiver auf das Fahrrad zu- rückgreifen“ so Landrat Harald Sievers. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihre fahrradfreundliche Kommune mitgestalten und werden in diesem Zusam- menhang von Beginn an aktiv in den Planungsprozess miteinbezogen. Ihre Beteiligung ist dabei entscheidend, denn sie kennen ihre Wege am besten und bestimmen durch Ihr Verhalten wesentlich den Verkehr. In einer On- line-Beteiligung (https://www.jetzt-mitmachen.de/landkreis-ravensburg/) erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Wün- sche und Anregungen bei der Erarbeitung des Radver- kehrskonzeptes einzubringen. Das Online-Portal ist bis zum 4. Mai 2025 geöffnet. Der Landkreis wird zudem gemeinsam mit dem Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen beim Mobilitätstag in Ravensburg am 6. April 2025 mit einem Stand vor Ort sein, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bie- ten, sich direkt ins Konzept einzubringen. „Der persönliche Austausch bringt immer einen deutlichen Mehrwert und somit einen enormen Schub für unsere gemeinsame An- strengung.“, freut sich der Radverkehrskoordinator Tobias Wedi auf wertvolle Gespräche. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Gesprächsreihe für Pflegende Eltern 2025 ... von Kindern mit chron. Krankheit, Behinderung, hohem Förderbedarf, OP-Erfahrung, … Mittwochs, jeweils 18:30 Uhr Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau 30. April: Rentenpunkte für den/die Pflegende/r El- tern(teil) Am Mittwoch, den 30. April, bietet die Caritas einen Vor- trag zum Thema „Rentenpunkte für Pflegende“ an. Re- ferentin ist ein Mitarbeitender der Deutschen Rentenver- sicherung. Angeboten wird der Vortrag im Rahmen der Vortragsreihe „Pflegende Eltern bzw. Angehörige“. Einge- laden sind alle Interessierte, Eintritt frei, ohne Anmeldung, um eine Spende wird gebeten. Beginn ist um 18:30 Uhr in der Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. 21. Mai: Steuerliche Erleichterungen Pflege-Pauschbetrag, Fahrtkosten, Umbaumaßnahmen, Zuzahlungen, Haushaltshilfe, usw. Referent: Achim Bulander (Steuerberater) 25. Juni: Integrationskraft + Eingliederungshilfe Schulbegleitung, Hilfeplan und weitere Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Referentin: Frau Heinemann (Landratsamt Sigmaringen) 01. Okt.: Vorsorge mit dem Behindertentestament Referent: Hr. Herwanger (Notar a.D.) 15. Okt.: (Geburts)Traumata bei Kind und Eltern Verhaltensmuster und Therapiemöglichkeiten Referentin: Heidi Schneider (Heilpraktikerin f. Psycho- therapie) 05. Nov.: Rechtliche Betreuung ab 18 Jahren Referent: Alexander Teubl (Betreuungsvereins SKM Sig.) 19. Nov.: Leistungen der Kranken– und Pflegekasse Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Fahrtkosten, Entlastungsbeitrag, Haushaltshilfe usw. Referentin: Sonja Wäscher (AOK Bodensee-Oberschwaben) DRK Kreisverband Ravensburg e.V. „Erste Hilfe am Hund“ Lehrgänge beim DRK in Ravensburg In vielen Bereichen des täglichen Lebens ist der Hund ein treuer und unverzichtbarer Begleiter des Menschen. Hun- de sind aber auch neugierig, suchen, spielen oder reißen manchmal aus. Deshalb ist es enorm wichtig, dass Hun- debesitzer in Notfallsituationen, in denen ihr Hund ver- letzt oder gar schwer erkrankt ist, einfache Maßnahmen beherrschen, mit denen sie ihren Hund erstversorgen und für den Transport zum Tierarzt vorbereiten können. Hundehalter lernen auf Grundlage aktueller veterinärme- dizinischer Erkenntnisse in einem vierstündigen Lehrgang Notsituationen bei ihrem Hund zu erkennen und die not- wendigen Maßnahmen zu ergreifen. Lehrgangsinhalte • Blutstillung, Wundbehandlung und Fremdkörperent- fernung • Verbände bei -Pfoten-, Ohr- und Bissverletzungen, -Schnittwunden • Versorgung von Knochenbrüchen und Bauchverlet- zungen • Maßnahmen bei Vergiftungen und Insektenstichen • Fiebermessen, Pulskontrolle und Medikamentengabe • Korrekter Transport verletzter Tiere inklusive Maßnah- men zum Eigenschutz • Maßnahmen bei Magendrehungen, Hitzschlag und Er- frierungen • Erkennen von Stresssymptomen und Überforderung bei Hunden • Herz-Lungen-Wiederbelebung • Rechts- und Versicherungsfragen Der Lehrgang findet statt beim DRK Kreisverband Ra- vensburg e.V. und kostet 50,00 EUR. Termine: Freitag, 06.06.2025, 13:00 – 17.15 Uhr Freitag, 19.09.2025, 13:00 – 17.15 Uhr Die Lehrgänge können online gebucht werden unter: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/erste-hilfe-kur- se/erste-hilfe-am-hund.html Technische Werken Schussental (TWS) TWS unterstützt Umweltbildung des BUND Förderung für eine Naturwerkstatt und mobile Um- weltbildungsboxen Wie baut und lebt der Biber? Was blüht als erstes im Jahr und was ist eine Streuobstwiese? Mit zahlreichen Umwelt- bildungsangeboten begeistert der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Kinder und Er- wachsene für die Natur. Finanzielle Unterstützung erhält der Verein nun von den Technischen Werken Schussental (TWS). Der BUND Ravensburg-Weingarten kann durch das Engagement des Energiedienstleisters sein Umwelt- bildungsangebot um eine NaTurWerkStatt ausweiten und weiter professionalisieren. Lernen in der Natur „Umweltbildung leistet einen wichtigen Beitrag zum Na- tur- und Umweltschutz. Sie sensibilisiert Kinder und Er- wachsene für die Endlichkeit der Ressourcen und moti- viert zu einem umweltbewussten Verhalten. Der BUND ist ebenso kompetent wie erfahren in diesem Bereich. Wir schätzen ihn als Partner bei unserem Engagement für Klima- und Umweltschutz sehr“, sagt Dr. Andreas Thiel- Böhm, Geschäftsführer der TWS. Die NaTurWerkStatt, die mit der finanziellen Hilfe der TWS nun geschaffen werden kann, soll ein fester Lern- und Erkundungsort im Grünen werden. Jung und Alt sollen hier eine dauerhafte Anlauf- stelle für Umweltbildung im Schussental vorfinden. „Wir freuen uns sehr, dass sich die TWS hier engagiert“, sagt Corinna Tonoli, Geschäftsführerin der BUND Ortsgruppe Ravensburg-Weingarten. „Mit der NaTurWerkStatt bieten wir künftig die spannende Möglichkeit, Zusammenhänge in der Natur buchstäblich zu begreifen und zu verstehen, warum sie Schutz braucht. Lernen findet mitten zwischen Pflanzen, Tieren und Gewässern statt – ohne Noten- und Leistungsdruck, abseits des Klassenzimmers.“ Mit Lupe und Kescher Die TWS unterstützt außerdem die Beschaffung naturpä- dagogischer Materialien für mobile Umweltbildungsboxen zu Themen wie Wald, Wiese oder Wasser. Mit Lupe, Ke- scher und Probegläschen können Kinder- und Familien- gruppen den Naturphänomenen auf die Spur kommen. „Einen geeigneten Standort für unsere NaTurWerkStatt haben wir bereits ausgemacht. Aktuell klären wir, ob wir unser Vorhaben dort realisieren können. Dann geht es an die Umsetzung“, freut sich Corinna Tonoli auf das ge- meinsame Projekt. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Kursangebot der Krebsberatungsstelle Ravensburg Fit trotz Krebs – Training auf dem Indoor-Fahrrad Der Kurs richtet sich an Krebspatienten jeden Alters als Einstieg oder Wiedereinstieg in die aktive Bewegung. Das Trainingsziel ist die Steigerung der eigenen persön- lichen Ausdauer. Auch die Regenerationsfähigkeit nach einer Etappe auf dem Fahrrad wird trainiert, sodass nach einer Belastung stets eine aktive Erholung eingebunden wird. Der Kurs findet im Radius Ravensburg statt und dauert 45 min. Informationen, Termine und Anmeldung bei der Krebs- beratungsstelle Ravensburg vormittags unter der Tele- fonnummer: 0751/87-2593 oder unter krebsberatung@oberschwabenklinik.de Europäische Impfwoche 2025: Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen ruft zur Überprüfung des Impfschutzes auf Vom 27. April bis 3. Mai findet die diesjährige Europäische Impfwoche statt. Die Europäische Impfwoche ist eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ins Leben geru- fene Initiative, die auf die Bedeutung von Impfmaßnah- men für die Prävention von Krankheiten und den Schutz von Menschenleben aufmerksam macht. Das Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen des Landratsamts Ravensburg schließt sich dieser wichtigen Initiative an und ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ihren Impfsta- tus zu überprüfen und bei Bedarf aufzufrischen. Frau Dr. Segelbacher, Leiterin des Amts für Gesundheit und stationäres Wohnen, betont: „Impfungen gehören zu den wirksamsten Präventionsmaßnahmen in der Medizin. Sie schützen nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Gemeinschaft vor gefährlichen Infektionskrankheiten.“ Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, den gelben Impfpass regelmäßig in der Hausarzt- oder Kinderarzt- praxis kontrollieren zu lassen, um mögliche Impflücken aufzudecken und zu schließen. Ergänzend zur ärztlichen Impfberatung bietet das Ministerium für Soziales, Gesund- heit und Integration Baden-Württemberg einen kosten- freien Online-Impfcheck für Jugendliche zwischen 9 und 18 Jahren an. Für Bürgerinnen und Bürger jeden Alters bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Impf- checks für spezifische Impfungen an. Aufmerksamkeit sollte bei der Überprüfung des Impfsta- tus auch auf regionale Infektionskrankheiten gerichtet werden. So gilt beispielsweise ganz Baden-Württemberg als FSME-Hochrisikogebiet. FSME ist eine hauptsächlich durch Zecken übertragene Viruserkrankung, welche zu Entzündungen des Gehirns, der Hirnhäute und des Rü- ckenmarks führen kann. Bürgerinnen und Bürger, die in Baden-Württemberg leben, empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) eine Impfung zum Schutz vor FSME. Weitere Informationen rund um das Thema Impfen sind zu finden unter www.impfen-info.de sowie auf der Seite des Robert Koch Instituts (RKI). Fortbildungsveranstaltung für Waldbe- sitzende am 26. April in Bad Waldsee / Mittelurbach Das Forstamt des Landkreises Ravensburg lädt Wald- besitzende zu einer kostenlosen Fortbildung am 26. April ein. Die Fortbildung findet von 09:30 bis 14:00 Uhr in Bad Waldsee / Mittelurbach statt. Folgende Themen werden behandelt: • Kulturvorbereitung, Pflanzung, Kultursicherung, Wild- schutz, Baumartenwahl, Förderung • Erstdurchforstung / Jungbestandspflege im Laub- und Nadelholz, Z-Baumauswahl • Schwachholzernte, Vorliefern mit Raupe • Wegeunterhaltung im Privatwald Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist in Vol- kertshaus in Mittelurbach (eine Detailkarte mit genauem Treffpunkt und weiteren Informationen ist verfügbar un- ter https://www.rv.de/ihr+anliegen/land-+und+forstwirt- schaft/wald+-+und+forstwirtschaft/waldbesitzerinfo) Was sonst noch interessiert Landkreis Ravensburg Anträge auf ESF-Förderung bis zum 31.05.2025 möglich Kreis Ravensburg - Der Landkreis Ravensburg erhält für das Jahr 2026 einen Betrag in Höhe von 208.580 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesse- rung der Beschäftigungslage. In der Förderperiode 2021-2027 liegt der Fokus auf re- gionaler Ebene auf der Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktive Teilhabe sowie die Er- höhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen. Im ländlichen Raum ansässige Personen, insbesondere Männer ohne verwertbare Qualifikation, sollen bei der Förderung der arbeits- und lebensnahen Sprachkennt- nisse wohnortnah unterstützt werden, mit der Zielsetzung der Integration in Ausbildung und Arbeit. Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ab der Sekundarstufe bei der weiteren schulischen und berufli- chen Entwicklung - unter Einbeziehung der Familie - soll ein weiterer Förderschwerpunkt sein. Freie Träger, die entsprechende Projekte umsetzen möch- ten, können ihre Anträge bis zum 31. Mai 2025 bei der Lan- deskreditbank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen. Die Antrags- formulare können unter https://zuma.l-bank.de/zuma heruntergeladen werden. Es können nur Anträge bewilligt werden, bei denen die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Per- sonen beträgt. Weitere Informationen gibt es unter www.rv.de, Rubrik „Europa im Landkreis“, Europäischer Sozialfonds. Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751/85- 8135, E-Mail: c.oberem@rv.de AOK Bodensee-Oberschwaben Wechsel beim AOK-Bezirksrat: Horst Arndt übernimmt Vorsitz Das Gremium fordert echte Strukturreformen und wirksa- me Begrenzungen auf der Ausgabenseite für Versicherte und Arbeitgeber: Es versickert derzeit zu viel Beitragsgeld in veralteten und unkoordinierten Strukturen Horst Arndt hat turnusmäßig den Vorsitz des Bezirks- rats der AOK Bodensee-Oberschwaben übernommen. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Er vertritt im ehrenamtlichen Selbstverwaltungsgremium die Versichertenseite. Damit löst er Peter Brodmann ab, der die Leitung im vergangenen Jahr für die Arbeitge- berseite innehatte. AOK-Geschäftsführer Markus Pack- mohr und sein Geschäftsführungskollege Bernd Gulde unterstrichen die Wichtigkeit des Gremiums. Der AOK-Be- zirksrat Bodensee-Oberschwaben setzt sich aus jeweils vierzehn Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen, die stellvertretend für die Versicherten und Arbeitgeber in der Region an wichtigen Entscheidungen mitwirken. Aktuell begrüßt das Gremium die Vorschläge aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kritisiert jedoch das Fehlen grundlegender Reformansätze. „In den aktuellen Koalitionsverhandlungen werden ent- scheidende Weichen für das Gesundheitswesen gestellt“, betont Horst Arndt. Die bisherigen Ergebnisse der Arbeits- gruppe Gesundheit und Pflege werden insgesamt positiv aufgenommen, da sie wichtige Forderungen der AOK-Ge- meinschaft berücksichtigen. Sie enthalten wichtige Maß- nahmen zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist ein klares und überfälliges Signal der Arbeitsgruppe, dass der Bund endlich mehr finanzielle Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen muss. AOK fordert stabile GKV-Finanzen Die geplante Sicherstellung einer auskömmlichen Finan- zierung der Beiträge für Bürgergeldempfangende mit bis zu 10 Milliarden Euro jährlich ist nicht nur notwendig, sondern ordnungspolitisch überfällig – zumal bereits die letzte Bundesregierung dies angekündigt, aber nicht um- gesetzt hatte. Ebenso entscheidend ist die Dynamisie- rung des Bundeszuschusses zur Gesetzlichen Kranken- versicherung. „Beide Maßnahmen sind essenziell, um die GKV-Finanzen zu stabilisieren und müssen ohne Verzö- gerung umgesetzt werden“, unterstreicht Bernd Gulde und ergänzt: „Positiv ist auch die beabsichtigte hälftige Finanzierung des Krankhaus-Transformationsfonds aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur. Die ursprüng- lich geplante anteilige Finanzierung durch die GKV-Bei- tragszahlenden war nicht nur ungerecht, sondern auch verfassungswidrig. Diese Fehlkonstruktion soll nun kor- rigiert werden – ein richtiger und notwendiger Schritt für eine zukunftsfähige Krankenhausversorgung und eine sozial gerechte Finanzierung.“ Ansätze für Strukturreformen Nachvollziehbar ist das Vorhaben, ein verbindliches Pri- märarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kin- derärzte einzuführen und das Thema Terminvergabe an- zugehen. Bernd Gulde: „In Baden-Württemberg und auch in Bodensee-Oberschwaben praktizieren wir seit vielen Jahren mit dem AOK-HausarztProgramm ein Primär- arztsystem und koordinieren die weitere Versorgung über angebundene Facharztverträge.“ Unabhängige wissen- schaftliche Evaluationen zeigen regelmäßig die Vorteile dieses Systems. Besonders chronisch kranke Patienten profitieren: Sie erhalten gezieltere und effizientere Be- handlungen, was ihre Lebensqualität und Lebenserwar- tung verbessert. „Die Umsetzung des Vorhabens muss regionale Lösungen über Selektivverträge auch weiter- hin möglich machen“, hebt Bernd Gulde hervor. „Auch die noch offenen Reformvorhaben aus der letzten Le- gislaturperiode – die Notfallreform und die Pflegekom- petenz – sollen schnell abgeschlossen werden“, so der stellvertretende Geschäftsführer weiter. Ebenso wird der Plan, eine nachhaltige Pflegereform von einer Bund-Län- der-Expertengruppe vorbereiten zu lassen, als ein sinn- voller Schritt angesehen. Die Ausgaben steigen ungebremst „Kritisch bleibt jedoch, dass keine Vorschläge zur Begren- zung der Ausgaben entwickelt wurden, um diese an die Einnahmenentwicklung anzupassen. Im Gegenteil: Das Signal zur Entbudgetierung in Richtung Fachärzte könnte zu höheren Ausgaben führen, ohne dass eine tatsächliche Verbesserung der Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu erwarten ist“, betont Bernd Gulde. Auch im Bereich der Arzneimittel gibt es keinerlei Einsparungsan- sätze. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege birgt daher das Risiko, die Ausgaben weiter anstei- gen zu lassen. Die Ausgaben müssen dringend gebremst werden. Die Vertreterinnen und Vertreter im AOK-Bezirks- rat Bodensee-Oberschwaben blicken mit Sorgenfalten auf die immer steigenden Beiträge und die Geldbeutel der Versicherten und Arbeitgeber. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des 1. Maifeiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.05.2025 Redaktionsschluss: 28.04.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Warum wachsen Tulpen in der Vase weiter? Tulpen in einer Vase wachsen schnell über die anderen Blu- men hinaus. Normalerweise geschieht Wachstum durch Zellteilung, wobei immer mehr Zellen gebildet werden. Bei Pflanzen ist dies aber nur der erste Teil des Wachstums, danach wächst die Pflanze mittels Zellstreckung weiter: Was- sereinlagerungen vergrößern die Zellen. Bei Tulpen ist dieser Wachstumsmechanismus ausgeprägter als bei anderen Schnitt- blumen. Die Natur hat das so eingerichtet, damit die Tulpe über- leben kann; im Unterschied etwa zu Rosen bringt sie nämlich nur eine Blüte hervor, dafür aber wächst diese dann über die anderen Blumen hinaus. © Brückner/DEIKE 756U05U2 NA BU / S . H en ni gs S. H en ni gs Helfen Sie mit einer Insekten- Patenschaft! NABU.de/insekten-pate E-Mail: paten@NABU.de Beflügelter Junggeselle sucht zarte Partnerin für romantische Flatterwochen. Tel.: 030.284984-1574 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 MIETGESUCHE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennen Sie schon unseren Service im Bereich Reifen und Räder?! Radwechsel o. Wuchten 7,50 €/Stk. Radwechsel m. Wuchten 12,50 €/Stk. Reifenmontage m. Wuchten 20,- €/Stk. Reifeneinlagerung 25,- €/Satz/Saison Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Tel. 0751 6527 3270 Niederbieger Str. 35 88255 Baienfurt info@kfz-technik-keller.de www.kfz-technik-keller.de PS: Auch unsere Reifenpreise können sich sehen lassen. Einfach auf Reifen-vor-Ort.de selbst vergleichen. Gemeinde Fronreute Landkreis Ravensburg Bei der Gemeinde Fronreute, Landkreis Ravensburg (ca. 5030 Einwohner) ist die Stelle der stellvertretenden Leitung der Finanzverwaltung (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit einem Beschäftigungsumfang bis zu 100 %. Eine Teilung der Stelle ist möglich. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A11 LBesO oder entspre- chender Einstufung im TVöD. Informationen zu den Stellenausschreibungen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Fronreute unter www.fronreute.de/rathaus-service/stellenausschreibungen. Wir suchen zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Gewerbe- und Wohnimmobilien • LKW-Fahrer mit Erfahrung in Führen von Erdbauma- schinen FS-KL LE • Facharbeiter • Vorarbeiter • Lagerist auf 556,- € Basis Fleischwangen, Tel. 07505/95740, E-Mail: simone@wohlwender.de Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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            Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 1 von 20 Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption für Tiefgarage und gemeinschaftliche Freianlagen Lageplan Baufeld 2, 1. Bauabschnitt (Gebäude C oben und D unten) Inhaltsverzeichnis Einleitung ………………………… Seite 2 A. Tiefgarage und Hochbauten ………………………… Seite 4 B. Gemeinschaftliche Freianlagen ………………………… Seite 14 C. Weitere Vereinbarungen ………………………… Seite 18 D. Salvatorische Klausel ………………………… Seite 20 E. Anlagen ………………………… Seite 20 Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 2 von 20 Einleitung Das Baufeld 2 liegt östlich der neu errichteten Fischerstraße im Fischerareal und grenzt nach Süden an die Ziegeleistraße an. Das Baufeld 2 ist räumlich und organisatorisch zweigeteilt: Im südlichen Bereich mit den Gebäuden C (Ankerprojekt) und D (Anlieger) werden die Planungs‐ und Baugemeinschaften Tiefgarage und Innenhof gebildet. Die nördlichen Gebäude E‐G sind an den gemeinsamen Außenanlagen nicht beteiligt und werden lediglich die Tiefgaragenrampe und ‐ Fahrgasse als Durchfahrt zu eigenen unter ihren jeweiligen Gebäuden zu errichtenden Tiefgaragen nutzen. Auch wenn die Gebäude E‐G nicht Teil der Planungs‐ und Baugemeinschaften werden, werden hier auch für diese Gebäude einige verbindliche Regelungen getroffen und Vorgaben gemacht. Die Gebäude C und D bilden einen gemeinsamen Innenhof. Das Ankergebäude C nimmt die Einfahrt zur Tiefgaragenrampe auf. Beide Gebäude sind zum Teil von der Tiefgarage unterbaut. Begriffsdefinition: Wenn nachfolgend von der „Tiefgarage“ gesprochen wird, ist immer die gemeinschaftliche Tiefgarage von Baufeld 2 gemeint (Baukörper C und D), nicht die individuellen Garagen der Gebäude E‐G. Außer dass es Regeln für gemeinsame Nutzung von Bauteilen oder für Schnittstellen wie Baukörperanschlüsse bzw. deren Benutzung benötigt, sind diese Tiefgaragen der Gebäude E‐G nicht Bestandteil der Planung bzw. dieser Beschreibung. Wenn nachfolgend von „Hochbauten“ die Rede ist, sind immer die Gebäude C und D gemeint, die die Planungs‐ und Baugemeinschaften bilden. Sämtliche für die Gebäude C und D nachzuweisenden „baurechtlich notwendigen“ Kfz‐Stellplätze für Wohnungen sind in der Tiefgarage herzustellen, dabei sind die Vorgaben des Bebauungsplans zu beachten. Die baurechtlich nachzuweisenden Fahrradstellplätze werden in einem Nebengebäude im Bereich der gemeinschaftlichen Freianlagen sowie je nach Bedarf auch in der Tiefgarage untergebracht. Als rechtlicher Rahmen für den dauerhaften Betrieb der Tiefgarage wird eine Eigentümergemein‐ schaft Tiefgarage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gegründet. Für die Kfz‐Stellplätze wird jeweils ein Sondereigentum gebildet, an den Fahrradstellplätzen wird es Sondernutzungsrechte zusammengefasst für die Eigentümergemeinschaften der Hochbauprojekte geben. Bei den gemeinschaftlichen Freianlagen ist es das Ziel, einen Innenhof herzustellen, der ein Treff‐ punkt für alle Hofbewohner ist und dabei vielfältige Bedürfnisse abdeckt. Es wird ein partizipatives Verfahren durchgeführt, über das die Wünsche und Vorstellungen der späteren Bewohner im Baufeld einfließen können. Durch diese intensive Auseinandersetzung mit den eigenen und den Vorstellungen der anderen Projekte bildet sich eine Gemeinschaft, die über das eigene Projekt hinaus trägt. Dies setzt eine hohe Offenheit bei allen Beteiligten voraus. Die Herstellungskosten werden über einen Kostenverteilerschlüssel zugeordnet. Als rechtlicher Rahmen für den dauerhaften Betrieb der Tiefgarage und der Freianlagen ist die Gründung einer jeweils eigenständigen Eigentümergemeinschaft vorgesehen. Die Verwaltung dieser beiden Gemeinschaften erfolgt nach Fertigstellung durch eine Hausverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Es sind zwei Eigentümergemeinschaften notwendig, da die jeweiligen Eigentümerkreise nicht dauerhaft deckungsgleich sein werden. Mit dieser Ankerkonzeption wird für alle Partner im Baufeld 2 ein möglichst einfacher, fairer und transparenter Rahmen für die Realisierung der unterschiedlichen Bauvorhaben geschaffen. In die Entwicklung dieser Konzeption flossen die Erfahrungen aus gemeinschaftlichen Tiefgaragen‐ und Innenhofprojekten aus verschiedenen Entwicklungen in anderen Kommunen ein. Die Ankerkonzeption definiert Grundlagen und Regelungen zu Schnittstellen, Kosten und Abgren‐ zungen der verschiedenen Bauvorhaben im Baufeld für die Realisierung und den Betrieb. Sie ist die Basis für die Vergabe der Grundstücke an die Anlieger‐Projekte und wird gemeinsam mit diesen in einem „Dialog auf Augenhöhe“ zu einer baufeldspezifischen Grundlagenvereinbarung fortgeschrie‐ Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 3 von 20 ben. Den Projekten wird im Rahmen der Ankerkonzeption Spielraum für die Realisierung der jeweils individuellen Projektideen ermöglicht. Die gemeinsam abgestimmte Grundlagenvereinbarung wird im Vorfeld der Grundstücksverkäufe von einem Notar in eine Bezugsurkunde, der sogenannten Grundlagenurkunde, übertragen. Sie wird von der Gemeinde vor den Grundstückskäufen beurkundet. Bei der Unterzeichnung der Grundstückskaufverträge wird sie genehmigt. Der Ablauf stellt sich wie folgt dar: Kooperationen zwischen allen Projekten des Baufelds bei Planung und Ausführung werden angestrebt. Hierdurch können erhebliche Synergieeffekte und Kostenvorteile erzielt werden. Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 4 von 20 A. Tiefgarage Mit dem PKW erfolgt die Einfahrt in die Tiefgarage von der westlich gelegenen Fischerstraße. Die Tiefgaragenrampe ist in das Ankergebäude C integriert. Die Planung der Tiefgarage erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Garagenverordnung (GaVO), es wird zusätzlich ein Befahrbarkeitsgutachten beauftragt. Die Planung der Tiefgarage vom 12.07.2022 (siehe Anlage 1) hat eine eingeschossige Tiefgarage mit derzeit 38 konventionellen Kfz‐ Stellplätzen, je nach Fortschreibung der Planung, evtl. mit Motorradstellplätzen und ca. 60 Fahrradstellplätzen zum Inhalt. Stellplatzbreiten für Autos können sich konstruktionsbedingt unterscheiden, Parklifte sind nicht vorgesehen. Die Fahrradstellplätze werden zum großen Teil platzsparend in Fahrradparkern gemäß der technischen Richtline „Empfehlenswerte Fahrrad‐ Abstellanlagen“ des Allgemeinen Deutschen Fahrrad‐Club e.V. (adfc) realisiert. Durch die kompakte Geometrie der Garage können Fahrbahnfläche und damit Kosten reduziert werden. Die Regelungen im Einzelnen: 1) Definition der Bauherrschaft Planung der Tiefgarage erfolgt durch die noch zu gründende Planungsgemeinschaft „Tiefgarage Baufeld 2 Fischerareal GbR“. Zur Umsetzung wird nach der Planungsphase die Baugemeinschaft „Tiefgarage Baufeld 2 GbR“ gegründet, sie ersetzt die Planungsgemeinschaft. Mitglieder beider Gesellschaften sind die einzelnen Optionsnehmer der Parzellen im Baufeld 2, die ihre baurechtlich nachzuweisenden Stellplätze für Autos und Fahrräder in dieser Tiefgarage herstellen. Dies können einzelne Mitglieder einer Baugemeinschaft sein, oder bei zum Beispiel Genossenschaften oder Baugemeinschaften, die die Stellplätze im Gemeinschaftseigentum halten, die Projekte in Gänze. Es besteht eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Planungs‐ bzw. Baugemeinschaft. 2) Definition Stammgrundstück und Erwerb dessen Erwerb eines noch zu bildenden Stammgrundstücks Tiefgarage durch die Baugemeinschaft „Tiefgarage Baufeld 2 GbR“. Die Mitglieder dieser Baugemeinschaft erwerben dieses Tiefgaragen‐Grundstück in Miteigentumsanteilen zusammen mit dem Kauf der Hochbaugrundstücke und bebauen es mit der Tiefgaragenrampe inklusive Umfassungswänden. Das Stammgrundstück darf zudem vom Hochbau‐Projekt im Bereich dieses Grundstücks ab dem 1. Obergeschoss überbaut werden. Hierfür erfolgt keine Ausgleichszahlung von dem Hochbau‐ Projekt an die Baugemeinschaft „Tiefgarage Baufeld 2 GbR“. 3) Rechtlicher Rahmen für den Betrieb der Tiefgarage Als rechtlicher Rahmen für den dauerhaften Betrieb der Tiefgarage wird eine Eigentümerge‐ meinschaft Tiefgarage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gegründet. Die Projekt‐ steuerung der Baugemeinschaft „Tiefgarage Baufeld 2 GbR“ organisiert die Auswahl einer Verwaltung, die dann zur ersten Eigentümerversammlung für die Eigentümergemeinschaft „Tiefgarage Baufeld 2 GbR“ einlädt. Nach Abnahme des Bauvorhabens und Abrechnung der Kosten ist die Baugemeinschaft „Tiefgarage Baufeld 2 GbR“ beendet. Verbleibende Rechte und Pflichten, z.B. hinsichtlich Gewährleistung, Unterhalt und Instandhaltung gehen an die Eigentümergemeinschaft über. 4) Bauliche Regelungen a) Definition der Lage der Tiefgarage in Bezug auf die Hochbauten Die Tiefgarage liegt im ersten Untergeschoss unter dem Innenhof und schiebt sich teilweise unter die Baufenster der Hochbauten. Abhängig von Lage und Größe der Hochbauprojekte sind nur geringe Flächen im Untergeschoss als Neben‐ bzw. Kellerräume nutzbar. Die Lage der Treppenhäuser ist so zu wählen, dass möglichst wenig Stellplätze verloren gehen, im Bereich der Fahrbahnen sind sie nicht realisierbar. Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 5 von 20 b) Planungsgrundlage Planungsgrundlage ist die Planung der Tiefgarage vom 12.07.2022 des Büros lpundh architekten (Anlage 1). c) Festlegung der Anzahl und Vergabe der Kfz‐Stellplätze Für die Strukturplanung der Tiefgarage wurde die benötigte Stellplatzanzahl ausgehend von mittleren Wohnungsgrößen für das Baufeld überschlägig kalkuliert. Nach den Vergabeentscheidungen der Anliegerprojekte müssen diese zu einem von der Projektsteuerung angemessen definierten Zeitpunkt ihren konkreten Kfz‐Stellplatzbedarf verbindlich benennen. Diese Anzahl ist die Grundlage für die weitere Planung der Tiefgarage. Die Zuordnung der Stellplätze wird im Wesentlichen nach ihrer Lage zum Gebäude erfolgen. Es ist nicht auszuschließen, dass Stellplätze nicht in unmittelbarer Lage zum Treppenhaus des jeweiligen Projektes liegen. Stellplatzbreiten können durch Geometrie und nach Ausarbeitung des statischen Konzepts variieren. d) Festlegung der Anzahl und Vergabe Fahrradstellplätze Entsprechend dem Vorgehen bei den Kfz‐Stellplätzen wurden die baurechtlichen notwen‐ digen Fahrradstellplätze mit einem Ansatz von 2 pro Wohneinheit überschlägig ermittelt. Nach der Vergabeentscheidung der Anliegerprojekte müssen diese zu einem von der Projektsteuerung angemessen definierten Zeitpunkt ihren konkreten baurechtlich nachzuweisenden Fahrrad‐Stellplatzbedarf verbindlich benennen. Die darüber hinaus realisierbaren Stellplätze werden möglichst proportional zur Wohnungsanzahl auf die Hochbauprojekte verteilt. Die Zuordnung der Fahrradbereiche wird im Wesentlichen nach ihrer Lage zu den Gebäuden erfolgen. e) Nennhöhe in der Tiefgarage Die lichte Höhe innerhalb der Tiefgarage ist durchgängig mindestens mit 2,10 m geplant. Unter Berücksichtigung von Rohbautoleranzen soll so eine durchgängig befahrbare Höhe von mindestens 2,05 m (= Nennhöhe, ausreichende Höhe VW‐Bus mit Serien Camping‐ Klappdach 1,99 m) garantiert werden. Teilweise kann die lichte Höhe in Bereichen der Stellplätze durch Leitungsführungen eingeschränkt sein, in diesen Fällen wird die Nutzbarkeit durch ein Befahrbarkeitsgutachter geprüft. f) Fluchtwege aus der Tiefgarage Neben der TG‐Rampe dienen als Fluchtwege aus der Tiefgarage generell die Treppenhäuser der Hochbauten, jeweils vom Untergeschoss bis ins Freie im Erdgeschoss. Welche Treppenhäuser konkret benötigt werden, hängt mit von den Gesamtplanungen im Baufeld ab. Sie werden in der Phase der Entwurfsplanung vom Ankerprojekt festgelegt. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen baulichen Maßnahmen, wie die Alarmsicherung der Türen von der Tiefgarage in die Schleusen und die Notbeleuchtung der Treppenhäuser erfolgen auf Kosten der Baugemeinschaft Tiefgarage. Hierfür werden die entsprechenden Leitungs‐ und Gehrechte eingetragen. Entschädigungszahlungen für die Vorhaltung von Fluchtwegen erfolgt nicht, da im Regelbetrieb der Tiefgarage keine Einschränkung bestehen. g) Zugang zur Tiefgarage Der Zugang zur Tiefgarage erfolgt über die Treppenhäuser der Hochbauten. In der Tiefgarage werden Zugangsflächen zu den Treppenhäusern von Stellplätzen freigehalten. Bei einem Verkauf oder einer Vermietung eines Stellplatzes an einen baufeld‐externen Eigentümer liegt die Verantwortung zur Klärung dessen Zugänglichkeit beim Verkäufer bzw. Vermieter. h) Definition des Tiefgaragenbauwerkes in seinen Umfassungsbauteilen mit Abgrenzung der Eigentumsverhältnisse Das Tiefgaragenbauwerk wird als komplett eigenständiges Bauwerk definiert. Sämtliche Umfassungsbauteile im Bereich Rampe und Tiefgarage, also Boden, einschließlich Unter‐ bau, Decken und Wände einschließlich Abdichtungen, Aushub und Gründungen, werden Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 6 von 20 von der Baugemeinschaft Tiefgarage ausgeführt. Dies gilt auch für die Zugangstüren (Baurichtmaß von 1,00 x 2,00 m) von der Tiefgarage in die Schleusen der Hochbauten. Die Geschosse der angrenzenden oder die Tiefgarage überbauenden Hochbauten schließen an das Tiefgaragenbauwerk an. Die Planung und Ausführung dieser gemeinsam genutzten Bauteile („Abgrenzungsbauteile“), z.B. Decken und Wände, liegt im Verantwortungsbereich der Baugemeinschaft Tiefgarage. Das Bauwerk Tiefgarage wird Eigentum der späteren WEG. i) Lastabtragung der Hochbauten über die Tiefgaragenbauteile Sämtliche Bauteile der Tiefgarage innerhalb der Baufenster der Hochbauten werden so ausgeführt, dass eine Lastabtragung („Lastdurchleitung“) aus den Hochbauten in die Gründung gewährleistet wird. j) Gründung der Tiefgarage und der angrenzenden Hochbauten Die von der Baugemeinschaft Tiefgarage für das Tiefgaragenbauwerk gewählte Gründungs‐ art ist auch für die Gründung der Hochbauten anzuwenden bzw. es muss von hiervon ab‐ weichenden Bauvorhaben nachgewiesen werden, dass durch eine abweichende Grün‐ dungsart keine Nachteile beim Erstellen der Tiefgarage oder anderer angrenzender Bauvor‐ haben resultieren. k) Ausführung der Tiefgaragendecke Die Tiefgaragendecke wird nach konstruktiven und entwässerungstechnischen Erforder‐ nissen geplant. Sie wird in WU‐Bauweise ausgeführt und erhält keine zusätzliche bitumi‐ nöse Abdichtung. Eine Befahrbarkeit der Decke durch Kfz und Feuerwehrfahrzeuge wird nicht möglich sein. l) Belüftung und Entrauchung der Tiefgarage Zur Gewährleistung einer natürlichen Belüftung und Entrauchung der Tiefgarage werden das Garagentor sowie Lichtschächte und Lüftungsöffnungen in der Tiefgarage benötigt. Die genaue Lage und die Definition der Abmessungen ergeben sich aus den weiteren Planungen. Es wird versucht, diese möglichst nur innerhalb der gemeinschaftlich genutzten Flächen anzuordnen. Eventuell können sich aus den Lüftungsöffnungen Einschränkungen oder Vorgaben für die Ausführung der angrenzenden aufgehenden Fassaden der Hochbauten oder für die Platzierung von Fensteröffnungen ergeben. Details hierzu werden im weiteren Planungsprozess von Seiten eines Brandschutzgutachters definiert. m) Abdichtung der Außenwände, Tiefgaragendecke und Bodenplatte Die Außenwände der Tiefgarage erhalten eine bituminöse Abdichtung. Die Decke über dem Untergeschoss der Tiefgarage wird In WU‐Bauweise (wasserundurchlässiger Beton) herge‐ stellt. Planung, Lieferung der benötigten Einbauteile und Überwachung erfolgt durch eine WU‐Fachfirma. Diese übernimmt eine Gewährleistung für 10 Jahre. Auf eine Bodenplatte wird voraussichtlich verzichtet werden können und im Bereich der Stellplätze, Fahrbahnen und Fahrradflächen ein Pflasterbelag eingebaut. n) Aufbauten und Befestigungen auf der Tiefgaragendecke Aufbauten und Befestigungen auf der Tiefgarage dürfen generell nur nach schriftlicher Zu‐ stimmung der Baugemeinschaft Tiefgarage vorgenommen werden. Sie werden gestattet, sofern eine Beeinträchtigung der Funktion der Decke ausgeschlossen werden kann und dies im Zweifelsfall nachgewiesen wird. o) Anschlüsse an Abgrenzungsbauteile Bei Abgrenzungsbauteilen zwischen Tiefgarage und Untergeschossen der Hochbauten können Beschichtungen auf der Hochbauseite durch die dortigen Hochbauprojekte erfolgen. Sie werden deren Eigentum. Ab Oberkante Rohdecke über der Tiefgarage erfolgt der Deckenaufbau der Hochbauten mit allen Schichten durch die dortigen Hochbauprojekte bzw. erfolgt im Zuge der Herstellung Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 7 von 20 der Freianlagen. Auch diese Aufbauten werden Eigentum der jeweiligen Hochbauprojekte bzw. der Eigentümergemeinschaft Innenhof. Den Hochbauten wird das Recht eingeräumt, auf eigene Kosten nicht brennbare Wärme‐ dämmungen innerhalb der Tiefgarage an den jeweiligen den Hochbau abgrenzenden Bau‐ teilen anzubringen. Die Art der Dämmung ist einvernehmlich zwischen den Hochbaupro‐ jekten festzulegen. Die folgenden maximalen Dämmstärken sind zu berücksichtigen: An der Wand zu Hochbauten, maximal 14 cm. An der Decke zu Hochbauten, maximal 10 cm. Die außenseitigen Abdichtungen zwischen der Tiefgaragendecke und den Hochbauten (Fassadenanschluss) werden durch die jeweiligen Hochbauten ausgeführt. Um die Verant‐ wortung der Gewährleistung nur bei einer Firma zu haben, sind diese von der WU‐ Fachfirma der Tiefgarage ausführen zu lassen. p) Leitungen in der Tiefgarage Das Führen sämtlicher für die Hochbauten und den Innenhof erforderlichen Leitungen durch die Tiefgarage ist zulässig. Die Nennhöhe von mindestens 2,10 m und die geplanten Stellplatzabmessungen sind dabei einzuhalten. q) Entwässerung von Tiefgarage und Hochbauten Die Tiefgarage erhält Entwässerungsrinnen an geeigneter Stelle. Die weitere Entwässerung wird im weiteren Planungsprozess definiert. Die Gebäudeentwässerung der Hochbaupro‐ jekte erfolgt jeweils zur Blockaußenseite, zum öffentlichen Kanal hin. Ausgenommen sind sich nur zum Innenhof orientierende Balkone und Terrassen. Hier erfolgt die Entwässerung unterhalb der Tiefgaragendecke auf möglichst direktem Weg an die nächstgelegene Block‐ außenseite in Abstimmung mit der Planung der Tiefgarage. r) Erschließung der Tiefgarage, der Hochbauprojekte und des Innenhofs und Regelungen zu eventuellen Kooperationen zwischen den Projekten Sämtliche Erschließungen der einzelnen Projekte erfolgen in jeweils eigener Verantwor‐ tung, Beauftragung und Koordination. Sofern Projekte bei ihren Erschließungen kooperie‐ ren möchten, sind die Regelungen hierzu in Form von bilateralen Vereinbarungen im Ab‐ schnitt C zu definieren. Die Erschließungen müssen von der Fischerstraße oder der ggf. von der Ziegeleistraße erfolgen. Eine Leitungsführung durch die Tiefgarage ist nur möglich, sofern die definierten Mindesthöhen und Stellplatzabmessungen eingehalten werden können. Die Tiefgarage bekommt keinen eigenen Hausanschluss für Wasser, Abwasser und Elektro. Hierzu kooperiert die Tiefgarage mit dem Hochbauprojekt des Ankers, um Anschluss‐ und Betriebskosten zu reduzieren. Die Anschlusskosten werden nach dem Verhältnis der be‐ nötigten Anschlusswerte aufgeteilt. Sofern für den Innenhof Elektro‐ und Wasseranschlüsse benötigt werden, erfolgen diese über die Versorgung der Tiefgarage mit Unterzählern. s) Elektro‐Versorgung der Stellplätze (Elektromobilität) Zur Sicherstellung einer Elektromobilität wird allen Stellplätzen eine individuelle Ausstat‐ tung mit einem Elektroanschluss ermöglicht. Die Versorgung erfolgt jeweils vom eigenen Hausanschluss des Hochbauprojektes aus, in Aufputz‐Montage. Um eine geordnete Andienung der Stellplätze zu ermöglichen, werden Kabeltrassen durch die Tiefgarage durch die Baugemeinschaft Tiefgarage realisiert, in welche die jeweiligen Kabel der Anlieger eingelegt werden müssen. Das Einlegen von Leitungen in die Tiefga‐ ragenbauteile ist ausgeschlossen. Die Wand zwischen den Untergeschossen der Hochbauten und der Tiefgarage darf nach Abstimmung mit der Baugemeinschaft Tiefgarage zum Führen von Installationsleitungen durchbohrt werden. Brandschutzanforderungen an das Wiederverschließen der Bohrungen sind zu beachten. Die Leitungsführung zwischen Durchbruch und Kabeltrasse hat ohne eine Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 8 von 20 Beeinträchtigung von Stellplätzen zu erfolgen. Neben dieser grundlegenden dezentralen Vorgehensweise, wird im Planungsprozess zusammen mit dem Energieversorger reflektiert, ob eine zentrale Vorgehensweise möglich und sinnvoll ist. Die Entscheidung hierüber wird dann die Baugemeinschaft „Tiefgarage Baufeld 2 GbR“ treffen. t) Beweislast bei entstandenen Schäden Wird nach Abnahme der Leistungen ausführender Firmen durch die jeweilige Bauherrschaft geltend gemacht, dass Schäden, die an, unter, oder über die Tiefgarage gebauten Gebäu‐ den entstanden sind, ihre Ursache in einer mangelhaften Konstruktion der Tiefgarage ha‐ ben, oder wird umgekehrt geltend gemacht, dass Schäden, die an der Tiefgarage entstan‐ den sind, ihre Ursache in einer mangelhaften bzw. statisch nicht abgestimmten An‐, Unter‐ oder Überbauung der Tiefgarage haben, so soll die Beweislast derjenige tragen, der solches geltend macht. u) Fußbodenhöhen der Erdgeschosse der Hochbauten Ergänzend zu den Festlegungen des Bebauungsplanes definiert das Ankerprojekt im Sinne einer kostenoptimierten Tiefgarage Vorgaben für die Erdgeschossfußbodenhöhen (EFH) der Hochbauprojekte. Es muss von den Angaben im Strukturplan vom 12.07.2022 des Büros lpundh architekten (Anlage 1) ausgegangen werden. v) Planung und Umsetzung der Bauvorhaben Alle schnittstellenrelevanten Planungen der Anliegerprojekte sind in enger Zusammenarbeit mit dem Ankerprojekt und seinen Fachplanern in jeder Phase abzustimmen. In den Abstim‐ mungsterminen müssen Architekten, Bauherrenvertreter und ggf. Fachplaner – nach vor‐ heriger Ankündigung – anwesend sein. Sämtliche Planungen, Schnitte, statische Konzepte etc. sind bis zu einem von der Baugemeinschaft Tiefgarage zu definierenden angemessen Zeitpunkt zu liefern. Die Projektsteuerung wird unmittelbar nach den Reservierungszusagen der Anlieger einen Terminplan mit Meilensteinen für die abzustimmenden Punkte vorlegen. Alle Hochbauten legen ihrer Planung die in der Ankerkonzeption festgelegten Rahmenbedingungen zugrunde und stimmen alle Planungsschritte der Hochbauten gemäß dem Terminplan der Projekt‐ steuerung des Ankerprojekts miteinander ab. Die Realisierung eines Anliegerprojektes außerhalb des vorgegebenen Terminrahmens für das Baufeld ist nur möglich, sofern die anderen Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. In der Regel müssen die Rohbauarbeiten des betreffenden Projektes dann nachgelagert erfolgen. w) Regelungen im Zusammenhang mit den angrenzenden Tiefgaragen der Gebäude E‐G Aufgrund der zeitlichen Staffelung 1. und 2. Bauabschnitt wird die geometrische Schnittstelle zu den angrenzenden Tiefgaragen der Gebäue E‐G von der Planungs‐ bzw. Baugemeinschaft Tiefgarage verbindlich festgelegt. Dabei geht es um eine Öffnung im Grundriss und in der Höhe für die verbindende Fahrgasse. Die Tiefgarage im 1. Bauabschnitt versteht sich als abgeschlossenes Bauwerk. Sollten durch die Vergrößerung durch die angrenzenden Tiefgaragen Veränderungen im z.B. Lüftungskonzept, im Flucht‐ und Rettungswegekonzept sowie im Brandschutzkonzept Änderungen geben, sind die dadurch entstehenden Kosten von den angrenzenden Tiefgaragen zu tragen. Die BG Tiefgarage stellt die o.g. Rohbauöffnung im Bereich der Fahrgasse zu den angrenzenden Tiefgaragen (siehe oben) her und verschließt diese provisorisch, z.B. mit Mauerwerk. Die Kosten für den Rückbau des provisorischen Verschlusses sowie alle Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 9 von 20 weiteren Kosten, die für die Verbindung der beiden Garagen notwendig sind, tragen die angrenzenden Garagen E‐G. Das Tiefgaragenbauwerk ragt untergeschossig voraussichtlich in das Grundstück des Baukörpers G hinein. Dies ist bedingt durch die geometrischen Verhältnisse im 1. Bauabschnitt des Baufelds 2 und wird auf ein Minimum begrenzt. Die Lage der Schnittstelle zwischen der gemeinschaftlich hergestellten Tiefgarage und der anschließenden Tiefgarage des Baukörpers G im Grundriss wird durch die Planung der Baugemeinschaft Tiefgarage festgelegt (siehe oben). 5) Wirtschaftliche Regelungen a) Inanspruchnahme von Untergeschossflächen durch die Tiefgarage Für die Inanspruchnahme von Flächen im Untergeschoss durch die Tiefgarage innerhalb der Hochbau‐Baufenster erfolgen keine Ausgleichszahlungen an die Hochbauprojekte. b) Überbauung des Stammgrundstücks Tiefgarage Der Hochbau des Ankerprojekts darf die Tiefgaragenrampe (Stammgrundstück Tiefgarage) ab dem ersten Obergeschoss überbauen. Für diese Überbauung erfolgt keine Ausgleichszahlung an die Tiefgarage. c) gemeinsam genutzte Bauteile und Bauteile der „Lastdurchleitung“ Für gemeinsam genutzte Bauteile („Abgrenzungsbauteile“), z.B. Decken und Wände erfolgen keine Ausgleichszahlungen von den Hochbauten an die Tiefgarage. Die Hochbauten beteiligen sich nicht an den Kosten für Bauteile in der Tiefgarage die eine Lastabtragung („Lastdurchleitung“) durch die Tiefgarage in die Gründung sicherstellen. Beauftragt das einzelne Hochbauprojekt nicht den Tragwerksplaner der Tiefgarage, sind eventuelle besondere Leistungen des Tragwerksplaners Tiefgarage für die Berücksichtigung der Hochbaulasten, sowie die Einarbeitung der Schal‐ und Bewehrungspläne zu einer Ge‐ samtplanung des Untergeschosses vom jeweiligen Hochbauprojekt zu tragen. d) Gründungsmaßnahmen Die Kosten der Gründungsbauteile werden analog der Grundfläche der Tiefgarage und der Hochbauten verteilt. Für Bereiche, in denen sich die Tiefgarage in die Hochbau‐Baufenster schiebt, erfolgt keine Kostenbeteiligung durch die Hochbauten. Eventuelle Fundamentverbreiterungen, über die Hochbaubaufenster hinaus, sind von den Hochbauten zu tragen. e) Vorhalten von Fluchtwegen Für das Vorhalten von Fluchtwegen aus der Tiefgarage durch die Treppenhäuser der Hoch‐ bauten erfolgen keine Ausgleichszahlungen. Die für die Fluchtwege erforderlichen zusätzlichen baulichen Maßnahmen, wie die Alarm‐ sicherung der Türen von der Tiefgarage in die Schleusen und die Notbeleuchtung der Trep‐ penhäuser, erfolgen auf Kosten der Tiefgarage. f) Erschließungen Die Kosten für die verschiedenen Erschließungen, Hausanschlüsse, Leitungsführung, usw. sind vom Ankerprojekt und von den Anliegern jeweils selbst zu tragen. g) Belüftungs‐ und Entrauchungsöffnungen der Tiefgarage Für innerhalb der Freianlagen benötigte Belüftungs‐ und Entrauchungsöffnungen der Tief‐ garage, auch in den privat genutzten Bereichen, erfolgen keine Ausgleichszahlungen für die Nutzung der Flächen. h) Leitungen in der Tiefgarage Das Führen sämtlicher für die Hochbauten und den Innenhof erforderlichen Ver‐ und Ent‐ Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 10 von 20 sorgungsleitungen durch die Tiefgarage ist zulässig. Die Kosten hierfür, einschließlich der Kosten für Durchbrüche, Brandschutz und Abdichtungen, tragen die jeweiligen Hochbau‐ projekte bzw. stellen Kosten des Innenhofs dar. Für die Duldung aller Leitungen erfolgen grundsätzlich keine Ausgleichszahlungen. i) Verfahren der Kostenermittlung und –verteilung Durch die Organisation als Planungs‐ und Baugemeinschaft handelt es sich bei der Tiefgarage um eine Realkostenabrechnung. Die Verteilung der Realisierungskosten (KG 100‐700 nach DIN 276) der Tiefgarage erfolgt über einen Kostenverteilerschlüssel. Je Kfz‐Stellplatz wird nach Abschluss der Entwurfsplanung ein prozentualer Kostenanteil gebildet und fixiert. Die Fahrradstellplätze werden mit einem fixen Kostenanteil über alle Kostengruppen versehen, vom Gesamtbetrag vorab abgezogen und die Kosten separat verteilt. Auf der Grundlage eines ersten Kostenüberschlages kann von folgenden voraussichtlichen Kostengrößenordnungen ausgegangen werden (jeweils KG 100‐700 nach DIN 276): 35.000.‐ € je Kfz‐Stellplatz (Realkostenabrechnung, abhängig von Kostenfeststellung) 2.500.‐ € je Fahrradstellplatz (fixe Größe) Die genannten Kosten gelten für die Kostenabrechnung bei einer späteren Ausführung der weiteren Tiefgaragen unter den Bauteilen E‐G. Siehe dazu nächster Abschnitt. 6) Beteiligung der Baukörper E‐G an der Realisierung und Nutzung Folgende Regelungen werden dazu getroffen: a) Bauliche Abgrenzung Die bauliche Grenze zwischen den beiden Tiefgaragen ist die Außenkante der nördlichen Außenwand der Tiefgarage Bauteil C‐D unabhängig der Lage der Grundstücksgrenze. Ab dieser Außenkante der Baugemeinschaft TG gehört die Tiefgarage der Bauteile E‐G und wird alleinig von diesen Anliegern realisiert. b) Wirtschaftliche Regelungen Für die Mitbenutzung der Zufahrt durch die Tiefgarage Baufeld 2 (Bauteil C‐D) beteiligen sich die Bauherren der Baukörper E‐G den Realisierungs‐ und den Betriebskosten einschl. Instandhaltung und Instandsetzung nach folgenden Festlegungen: Realisierungskosten: Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird die Zufahrtsfläche zu der Tiefgarage der Gebäude E‐G durch die gemeinsame Tiefgarage der Gebäude C und D ermittelt, beginnend am äußeren Beginn der Zufahrtsrampe (Grundstücksgrenze) und endend an der Bauteilfuge des Übergangs zur Tiefgarage Gebäude G. Über einen Kostenkennwert €/m² Nutzfläche der Realisierungskosten (KG 100‐700 DIN 276) der gemeinsamen Tiefgarage der Gebäude C und D werden Kosten für diese Zufahrtsfläche ermittelt und auf die Gesamtanzahl der Kfz‐ Stellplätze in allen Tiefgaragen verteilt. Sie werden fixiert und für die Stellplätze in den Tiefgaragen der Gebäude C und D der Baugemeinschaft Tiefgarage Baufeld 2 Fischerareal pauschaliert erstattet. Betriebskosten einschl. Instandhaltung und Instandsetzung: Die Stromkosten, die Unterhaltskosten für Tiefgaragentor sowie ggf. für den Fahrbahnbelag oder ‐beschichtung im Bereich der Zufahrtsfläche werden anteilig auf die Gesamtanzahl der Kfz‐Stellplätze in allen Tiefgaragen verteilt und für die Stellplätze in den Tiefgaragen der Gebäude E‐G der Eigentümergemeinschaft Tiefgarage Baufeld 2 Fischerareal erstattet. Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 11 von 20 7) Fachplaner und ausführende Firmen a) Fachplaner und Fachfirmen Die folgenden Fachplaner und die Fachfirma müssen auch von den Hochbauprojekten be‐ auftragt werden. Vom Ankerprojekt werden entsprechende Honorare für die Hochbau‐ projekte mitverhandelt. 1. Baugrunduntersuchung Beauftragung und Kostenübernahme durch die Tiefgarage 2. Vermessung gemeinsame Angebotseinholung, jedes Projekt beauftragt selbst 3. Fachfirma Abdichtungstechnik (wasserundurchlässiger Beton) gemeinsame Angebotseinholung, jedes Projekt beauftragt selbst 4. SiGeKo gemeinsame Angebotseinholung, jedes Projekt beauftragt selbst Bei der Beauftragung weiterer vom Ankerprojekt bereits beauftragter Fachplaner durch die Hochbauprojekte können Synergieeffekte entstehen. Dies gilt vor allem für die Tragwerksplanung. Falls ein Anliegerprojekt einen anderen Tragwerksplaner beauftragt als das Ankerprojekt, muss das Anliegerprojekt den Mehraufwand für das Einpflegen der Schal‐ und Bewehrungspläne zu einem gesamten Baufeld‐Schalplan und ‐Bewehrungsplan sowie die Übernahme der einzuleitenden Lasten aus dem Hochbauprojekt in das Bauwerk Tief‐ garage durch den Tragwerksplaner des Ankerprojekts übernehmen. b) Ausführende Firmen Ziel ist eine kostengünstige und möglichst reibungsfreie Durchführung der Baustellen im Baufeld. Deshalb sollen die Gewerke des erweiterten Rohbaus möglichst an die gleichen Firmen vergeben werden. 1. Erdbau Der gemeinsame Vermesser ermittelt die Massen für alle Bauvorhaben. Das Ankerprojekt erstellt das Leistungsverzeichnis (LV) für den Erdbau für alle Bauvorhaben. Vor Versand des LVs verschickt es das LV zur Prüfung an alle Hochbauprojekte. Anschließend schreibt das Ankerprojekt die Leistung aus, submittiert und prüft die Angebote. Der insgesamt günstigste Bieter wird von allen beauftragt. Jedes Bauvorhaben beauftragt den Erdbau für das eigene Projekt auf Grundlage eines Mischpreises über alle Bodenklas‐ sen, einschließlich eventueller Mehrkosten für entsorgungsrelevantes Material, für den gesamten Aushub. Die Abrechnung der Gesamtkosten erfolgt anhand einer prozentualen Verteilung auf Grundlage der projektweisen Massenermittlung. 2. Rohbau Jedes Bauvorhaben erstellt sein eigenes LV für die Rohbauarbeiten. Das Ankerprojekt er‐ stellt in Absprache ein separates LV für die Baustelleneinrichtung für den gesamten Hof und verschickt alle LVs gebündelt mit Begleitscheiben an eine vorab abgestimmte Bieterliste. Jedes Bauvorhaben wertet seine Angebote aus. Das Ankerprojekt führt eine Planer‐Runde für die Vorabstimmung der gemeinsamen Bietergespräche durch. Vertreter aller Bauvorhaben nehmen an den gemeinsamen Bietergesprächen teil. Diese werden geführt mit dem Ziel, dass ein Bieter für alle Bauvorhaben das günstigste Angebot macht und so eine einheitliche Vergabe an den gleichen Bieter attraktiv ist. Bei gleichen Positionen muss verhandelt werden, dass der jeweils günstigste Einheitspreis gilt, die Ein‐ heitspreise müssen je Baufeld austauschbar sein. Jedes Bauvorhaben beauftragt den ausgewählten Rohbauer (mit Baustelleneinrichtung Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 12 von 20 anteilig über Auftragssumme). Ein einzelnes Bauvorhaben kann auch einen anderen Roh‐ bauer beauftragen als das Ankerprojekt, sofern die Realisierung durch den ausgewählten Rohbauers nachgelagert ausgeführt wird, um Beeinträchtigungen auszuschließen. Die Bauzeitverzögerungen durch nachgelagertes Bauen muss in Kauf genommen werden. Projektbeteiligte und Honorarsätze Projektsteuerung lpundh projektentwicklung gmbh Till Heller Herdfeldstraße 43, 73230 Kirchheim unter Teck Tel. 0 70 21 / 934 84‐0 info@lpundh.de Honoraransatz Tiefgarage: 5 % der Netto‐Gesamtkosten zzgl. 6 % Nebenkosten, zzgl. MWSt. Planung Tiefgarage lpundh architekten, heller luippold und pörtner Katja Pörtner Herdfeldstraße 43, 73230 Kirchheim unter Teck Tel. 0 70 21 / 934 84‐0 info@lpundh.de Honoraransatz: HOAI, Honorarzone III Viertelsatz, zzgl. 15 % Zuschlag, zzgl. 6%, Nebenkosten, zzgl. MWSt. Tragwerksplanung NN Lüftungsgutachter NN Befahrbarkeitsgutacht. NN Vermessung NN Geologe NN Fachplanung Verbau NN Fachplanung Elektro NN Fachplanung HLS NN SiGeKo NN 8) Betrieb und Unterhalt a) Unterhalt‐, Instandhaltungs‐ und Instandsetzungsarbeiten Die Verpflichtung für die erforderlichen Unterhalts‐, Instandhaltungs‐ und Instandsetzungsarbeiten der Tiefgarage liegt bei der WEG Tiefgarage. b) Belüftungs‐ und Entrauchungsöffnungen der Tiefgarage Alle Belüftungs‐ und Entrauchungsöffnungen der Tiefgarage müssen dauerhaft frei bleiben. Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 13 von 20 Sie dürfen nicht, auch nicht teilweise, überbaut oder abgedeckt werden, es sei denn, das Lüftungs‐ und Entrauchungskonzept der Tiefgarage wird hierdurch nicht beeinträchtigt. c) Verwendung von Streusalz Die Verwendung von Streusalz im Bereich der gemeinschaftlich und privat genutzten Freiflächen ist untersagt. d) Bekanntgabe von Vermietung und Verkauf von Stellplätzen an die Hausverwaltung Ein Verkauf von fertig gestellten Stellplätzen in der Tiefgarage ist der Verwaltung der WEG Tiefgarage spätestens zum Mietbeginn bzw. innerhalb einer Woche nach Kaufvertragster‐ min schriftlich mit Namen und Anschrift des Erwerbers anzuzeigen. e) Regelung zu Aufbauten und Befestigungen auf der Tiefgaragendecke Aufbauten und Befestigungen auf der Tiefgarage dürfen generell nur nach Zustimmung der WEG‐Verwaltung der Tiefgarage vorgenommen werden. Sie werden gestattet, sofern eine Beeinträchtigung der Funktion der Decke ausgeschlossen werden kann und dies der WEG Tiefgarage nachgewiesen wird. Alle dazu notwendigen Genehmigungen sind durch den An‐ tragsteller auf eigene Kosten beizubringen. f) Definition von Übergangs‐, Geh‐ und Nutzungsrechten Die jeweiligen Eigentümer und Mieter der im Baufeld B befindlichen Hochbauten sind be‐ fugt, durch die Tiefgarage zu gehen oder sie mit dem Fahrrad zu benutzen, auch wenn sie nicht Eigentümer oder Nutzer eines Stellplatzes sind. Für diesen Fall vergibt die WEG Tiefga‐ rage auf Antrag Schlüssel für den Tiefgaragenzugang. Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 14 von 20 B. Gemeinschaftliche Freianlagen Der Innenhof wird durch die beiden Gebäude C und D gebildet. Er umfasst die individuellen und die gemeinschaftlich genutzten Bereiche, unabhängig von den tatsächlichen Grundstücksgrenzen. Die gemeinschaftlichen Freianlagen bieten im Innenhof Raum und Platz für Kinder und Erwachsene, für Kommunikation und Aktivität. Sie sind der Begegnungsraum aller Anwohner des Innenhofs. Die Gestaltung der gemeinschaftlichen Freianlagen erfolgt in einem vom Ankerprojekt organisierten und gesteuerten partizipativen Prozess (Beteiligungsprozess) mit bevollmächtigten Vertretern der Anliegerprojekte. Jedes Projekt bestimmt einen entscheidungsbefugten Vertreter und Stellvertreter. Die individuell genutzten Bereiche der Hochbauprojekte umfassen einen Streifen von ca. 3‐5m (Süd‐ und Ostfassade) und ca. 2‐3m (Nord‐ und Westfassade) entlang den Fassaden. Die Angebote innerhalb der gemeinschaftlich genutzten Flächen sollen möglichst vielfältig von allen Anwohnern des Baufelds nutzbar sein, die gemeinschaftlichen Außenanlagen beinhalten nicht die Gebäude E‐G. Ein wichtiges Anliegen der Planung ist es, die Übergänge zwischen individuell und gemeinschaftlich genutzten Flächen in die Hofplanung mit einzubeziehen, damit eine hohe Gestaltungsqualität und ein durchgängiges Konzept erzielt werden kann. Die Balance zwischen privaten Rückzugsräumen und der Nutzung und Zugänglichkeit des Hofs ist dabei entscheidend. Die Abgrenzung ist ohne Zäune und Mauern vorgesehen, so dass der gesamte Innenhof als ein zusammenhängender Freiraum wahrgenommen wird. Mit der Planung der gemeinschaftlichen Freianlagen ist das Büro welsner+welsner beauftragt. Den Anliegern wird nahegelegt, das Büro auch für die Planung der restlichen individuell genutzten Bereiche zu beauftragen. Die Regelungen im Einzelnen: 9) Definition der Bauherrschaft Die Planung der Freianlagen erfolgt durch die noch zu gründende Planungsgemeinschaft „Innenhof Baufeld 2 GbR“. Zur Umsetzung wird nach der Planungsphase die Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 2 GbR“ gegründet, sie ersetzt die Planungsgemeinschaft. Mitglieder beider Gesellschaften sind die einzelnen Optionsnehmer als Baugemeinschaften, Genossenschaften oder Bauträger (keine Einzelpersonen eines Projektes). Es besteht eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Planungs‐ bzw. Baugemeinschaft. 10) Definition Stammgrundstück und Erwerb dessen Erwerb eines kleinen, noch abzuteilenden Stammgrundstücks „Innenhof Baufeld 2“ zu den realen Grundstückskosten durch die Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 2 GbR“. Der Erwerb soll in Miteigentumsanteilen zusammen mit dem Kauf der Hochbaugrundstücke erfolgen. 11) Rechtlicher Rahmen für den Betrieb der gemeinschaftlichen Freianlagen Anlehnung an das WEG als rechtlichen Rahmen für den dauerhaften Betrieb des Innenhofs. Die Projektsteuerung der Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 2 GbR“ organisiert die Auswahl einer Verwaltung, die dann zur ersten Eigentümerversammlung der Eigentümergemeinschaft „Innenhof Baufeld 2“ einlädt. Nach Abnahme des Bauvorhabens und Abrechnung der Kosten ist die Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 2 GbR“ beendet. Verbleibende Rechte und Pflichten, z.B. hinsichtlich Gewährleistung, Unterhalt und Instandhaltung gehen an die Eigentümergemeinschaft Innenhof über. 12) Bauliche Regelungen a) Definition der gemeinschaftlich und privat genutzten Flächen im Baufeld Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 15 von 20 Die gemeinschaftlichen Freianlagen setzen sich neben dem Stammgrundstück Freianlagen aus Teilbereichen der parzellierten einzelnen Grundstücke zusammen. Die Zuordnung von gemeinschaftlich und individuell genutzten Flächen erfolgt nach dem Strukturplan vom 12.07.2022 (Anlage 1). Eine nicht lineare, sondern mäandernde Gestaltung der Übergänge zwischen gemeinschaftlich und individuell genutzten Flächen ist gewünscht und soll möglich sein. b) Planungsgrundlage Planungsgrundlage ist die Strukturplanung vom 12.07.2022 des Büros von lpundh architekten (Anlage 1). c) Organisationsform von Planung und Herstellung der gemeinschaftlichen Freianlagen (partizipatives Verfahren) Die Planung der gemeinschaftlichen Freianlagen erfolgt durch die Planungsgemeinschaft „Innenhof Baufeld 2 GbR, unter Einbeziehung aller Anlieger. Sie erfolgt in einem von der Projektsteuerung organisierten und gesteuerten partizipativen Prozesses (Beteiligungs‐ prozess) mit bevollmächtigten Vertretern aller Hochbauprojekte. Jedes Projekt bestimmt einen entscheidungsbefugten Vertreter und Stellvertreter. Die Herstellung übernimmt die Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 2 GbR“. d) Abgrenzung der Planungsbereiche und Zuständigkeiten Für die Planung und Ausführung der individuellen Bereiche sind die jeweiligen Hochbau‐ projekte verantwortlich. Es wird angestrebt, zwischen diesen und den gemeinschaftlichen Bereichen eine durchgängige Gestaltung umzusetzen, um dadurch eine gewisse Groß‐ zügigkeit zu erhalten. Die privat genutzten Bereiche können durch eine lockere Bepflanzung mit Büschen und Stauden optisch von den gemeinschaftlichen Flächen abgegrenzt werden, Einfriedungen durch Hecken, Mauern, Sichtschutzwände oder Zäune ist nicht gestattet. e) Innenhofentwässerung Die Innenhofentwässerung wird auf der Tiefgaragendecke über den Rand geführt, und bei Bedarf über eine Zisterne vermutlich nach Westen in Richtung des öffentlichen Kanals weitergeleitet. Details sind noch festzulegen. f) Regenwasserableitung der Hochbauprojekte Die Regenwasserableitung der Hochbau‐Projekte erfolgt jeweils zur Blockaußenseite zum öffentlichen Kanal hin. Die Entwässerung sämtlicher Dachflächen, Dachterrassen, Loggien und Balkone ist kontrolliert dem öffentlichen Entwässerungssystem zuzuführen, bei Bedarf über eine Zisterne. Die Flächendrainage im Innenhofaufbau darf hiermit nicht belastet werden. Eine zulässige Ausnahme hiervon ist nur für Notüberläufe möglich. g) Gebäudezugänge vom Innenhof Beim Innenhofaufbau handelt es sich um einen Flachdachaufbau. Sämtliche Gebäude‐ öffnungen, z.B. Eingangs‐ und Terrassentüren, sind deshalb nach den Regeln der Technik zu planen. h) Sichtschutzelemente Für eventuell gewünschte Sichtschutzelemente im Bereich zwischen einzelnen jeweils individuell genutzten Flächen ist eine abgestimmte Ausführung vorgesehen, die im Rahmen der partizipativen Planung festgelegt wird. Zwischen gemeinschaftlichen und individuell genutzten Flächen ist kein Sichtschutzelement zulässig. i) Vorzonen Vorzonen sind die Freiflächen, welche an den Außenseiten des Baufelds liegen. Sie sind von den jeweiligen Hochbauprojekten, auf dessen Grundstück sie liegen, zu planen und Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 16 von 20 herzustellen. j) Zusammenarbeit in der Ausführung und Abgrenzung der Zuständigkeiten Aus Gewährleistungsgründen erfolgt die Herstellung sämtlicher Aufbauten – bestehend aus Drainageschicht, Vegetationsschicht und Unterbau für befestigte Flächen – auf der Tief‐ garagendecke oder anderen unterbauten Flächen durch eine von der Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 2 GbR“ beauftragten Firma. Bei den privatgenutzten Flächen werden Vegetationstragschichten und im Bereich von Terrassen die Schottertragschichten durch die von Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 2 GbR“ beauftragte Firma hergestellt. Die Ausführung von Belägen einschließlich der Bettung sowie Bepflanzung und Einsaaten erfolgt durch die Hochbauprojekte. Es wird dringend dazu geraten, dass die Hochbauprojekte die von der Baugemeinschaft „Innenhof Baufeld 2 GbR“ beauftragte Firma auch mit der Ausführung der weiteren Arbeiten an den individuellen Freianlagen beauftragt. Hierdurch können Synergieeffekte und Kostenvorteile erzielt werden. 13) Wirtschaftliche Regelungen a) Verfahren der Kostenermittlung und –verteilung Durch die Organisation als Baugemeinschaft handelt es sich bei den gemeinschaftlichen Freianlagen um eine Realkostenabrechnung. Sämtliche Kostenermittlungen und ‐abrechnungen erfolgen in transparenter Form. Die Kosten für den Aufbau mit Belagsflächen und Bepflanzung sind von demjenigen zu tragen, der das Nutzungsrecht für die entsprechende Fläche hat. Der Kostenverteilerschlüssel für die Herstellung der gemeinschaftlich genutzten Flächen ergibt sich aus dem Verhältnis der nach Bebauungsplan zulässigen BGF der einzelnen Hochbauprojekte, ohne die Berücksichtigung von Balkonen, Erkern oder Rücksprüngen. Auf der Grundlage eines ersten Kostenüberschlages kann von folgender voraussichtlicher Kostengrößenordnung ausgegangen werden: 325.000.‐ € für die gemeinschaftlichen Freianlagen (KG 100‐700 nach DIN 276) b) Inanspruchnahme von Grundstücksflächen für die gemeinschaftlichen Freianlagen Für die zur Herstellung der gemeinschaftlichen Freianlagen in Anspruch genommenen Teilbereiche der parzellierten einzelnen Grundstücke erfolgen keine Ausgleichszahlungen von der Eigentümergemeinschaft Freianlagen an die jeweiligen Grundstückseigentümer. c) Sichtschutzelemente Die Kosten für Sichtschutzelemente zwischen einzelnen jeweils individuell genutzten Flächen tragen die Eigentümer der beiden Flächen jeweils zur Hälfte. d) Vorzonen Die Kostenübernahme für die Planung und Herstellung der nicht von der TG unterbauten Privatgartenflächen sowie der Vorzonen erfolgt vollständig durch das jeweilige Hochbauprojekt auf dessen Grundstück sie liegen. Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 17 von 20 14) Planer Projektbeteiligte und Honorarsätze Projektsteuerung lpundh projektentwicklung gmbh Till Heller Herdfeldstraße 43, 73230 Kirchheim unter Teck Tel. 0 70 21 / 934 84‐0 info@lpundh.de Honoraransatz: 12 % der Netto‐Gesamtkosten zzgl. 6 % Nebenkosten, zzgl. MWSt. Planung Freianlagen welsner und welsner Freie Garten‐ und Landschaftsarchitekten Plochinger Straße 14, 72622 Nürtingen Tel. 0 70 22 / 93 15 92 hallo@welsner.de Honoraransatz: HOAI, Honorarzone IV unten, zzgl. 6 % Nebenkosten, zzgl. MWSt. 15) Betrieb und Unterhalt a) Kostentragung Der Unterhalt sowie die Instandhaltung und Instandsetzung der gemeinschaftlich genutzten Flächen erfolgt durch die Eigentümergemeinschaft Freianlagen. Der Kostenverteilerschlüssel für den Unterhalt der gemeinschaftlich genutzten Flächen ergibt sich aus dem Verhältnis der nach Bebauungsplan zulässigen Kubatur der einzelnen Hochbauprojekte, ohne die Berücksichtigung von Balkonen, Erkern oder Rücksprüngen. b) Verbrauchskosten Wasser und Strom Sofern eine Versorgung der gemeinschaftlichen Freianlagen mit Wasser und Strom von den jeweiligen Hausanschlüssen der Tiefgarage vorgesehen wird, trägt die Eigentümergemein‐ schaft Freianlagen die Verbrauchskosten. c) Pflege der Bepflanzungen Die Pflege der Bepflanzung einschließlich Gehölzschnitt im Innenhof im Bereich der Übergänge zwischen gemeinschaftlich und individuell genutzten Flächen obliegt für die Seite zum Innenhof der Eigentümergemeinschaft Freianlagen für die innenhofabgewandte Seite den jeweiligen Nutzern. Der größte Teil der Freianlagen im Baufeld 2 ist unterbaut, was bedeutet, dass die Be‐ pflanzungen keinen Erdanschluss besitzen. In trockenen Sommern ist die Begrünung zu bewässern. d) winterliche Räumpflicht und Verwendung von Streusalz Die Verwendung von Streusalz im Bereich sämtlicher Flächen im Innenhof (gemein‐ schaftlich‐ und individuell genutzt) ist untersagt. Es wird ein Schild mit dem Text „Privater Innenhof, kein Winterdienst“ oder ähnlichem Wortlaut aufgestellt. Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 18 von 20 C. Weitere Vereinbarungen 16) Kooperation zwischen Tiefgaragen‐ und Freianlagengemeinschaft bei Hausanschlüssen und Technikraum Die Tiefgarage und der Innenhof sollen keine eigenen Hausanschlüsse für Wasser und Elektro bekommen. Es wird eine Kooperation mit dem Hochbauprojekt des Ankers erfolgen. Deren Hausanschluss wird jeweils auch für den Bedarf der Tiefgarage ausgelegt. Die Hausanschluss‐ kosten werden im Verhältnis der jeweiligen Bedarfe aufgeteilt. Elektroversorgung: Die Tiefgarage bekommt im Hauptverteiler des Ankerprojektes einen eigenen Stromzähler. Die Kosten hierfür werden dem Projekt von der Baugemeinschaft „Tiefgarage Baufeld 2 GbR“ auf Nachweis erstattet. Ab diesem Zähler erfolgt die weitere Elektroinstallation im Auftrag der Baugemeinschaft Tiefgarage und ausschließlich zu deren Kosten. Der Teil der Leitungsführung durch die Untergeschosse des Hochbauprojektes erfolgt in Abstimmung und – wo möglich – auf direktem Wege. Für das Dulden dieser Leitungen erfolgt keine Ausgleichszahlung. Die Stromversorgung des Innenhofs erfolgt über einen Unterzähler über die Versorgung der Tiefgarage. Die anteiligen Kosten, aufgeteilt im Verhältnis der berechneten Bedarfe, für den Stromanschluss des Innenhofs einschließlich des Stromzählers erstattet die Baugemeinschaft Innenhof der Baugemeinschaft Tiefgarage. Ab dem Zähler werden die Leitungen vom Innenhof erstellt und unterhalten. Wasserversorgung: Die Tiefgarage bekommt nach dem Hauptwasserzähler des Ankerprojektes einen eigenen Wasserzähler. Die Kosten hierfür werden dem Projekt von der Baugemeinschaft „Tiefgarage Baufeld 2 GbR“ auf Nachweis erstattet. Ab diesem Zähler erfolgt die weitere Wasserinstallation im Auftrag der Baugemeinschaft Tiefgarage und ausschließlich zu deren Kosten. Der Teil der Leitungsführung durch die Untergeschosse des Hochbauprojektes erfolgt in Abstimmung und – wo möglich – auf direktem Wege. Für das Dulden dieser Leitungen erfolgt keine Ausgleichs‐ zahlung. Die Wasserversorgung des Innenhofs erfolgt über einen Unterzähler über die Versorgung der Tiefgarage. Die anteiligen Kosten, aufgeteilt im Verhältnis der berechneten Bedarfe, für den Wasseranschluss des Innenhofs einschließlich des Wasserzählers erstattet die Baugemeinschaft Innenhof der Baugemeinschaft Tiefgarage. Ab dem Zähler werden die Leitungen vom Innenhof erstellt und unterhalten. Für etwaige Unterhalts‐, Instandhaltungs‐ oder Instandsetzungskosten an den Teilen der Tiefgaragen‐Elektro‐ und Wasserinstallation im Bereich des Hochbauprojektes kommt die Eigentümergemeinschaft Tiefgarage auf. Die Abrechnung der Verbrauchskosten erfolgt zwischen den beiden Hausverwaltungen. Fallen hierfür auf Seite des Hochbauprojektes zusätzliche Kosten an, sind diese von der Eigentümergemeinschaft Tiefgarage zu erstatten. Zur Erfassung des Zählerstandes ist dem Verwalter der Eigentümergemeinschaft Tiefgarage oder einem Vertreter nach Terminabstimmung Zutritt zu gewähren. Selbiges gilt für Planer und ausführende Firmen im Falle von Wartungs‐, Instandhaltungs‐ oder Instandsetzungsarbeiten. 17) Müll Die Planung und Realisierung von Müllräumen obliegt jedem Hochbauprojekt individuell. Sie sind im eigenen Projekt unterzubringen. Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 19 von 20 18) Außenwandaufbauten (nur bei Aufteilung von Baukörpern auf mehrere Projekte) Die Außenwandaufbauten (Wärmedämmung, Außenputz, etc.), welche bei unterschiedlichen Gebäudehöhen und Gebäudetiefen auf das jeweilige Nachbargrundstück überstehen können, sind zu dulden. Diese Überstände können zum Beispiel notwendig werden, wenn ein Projekt an der Grund‐ stücksgrenze eine Loggia vorsieht. Die hier liegende Grenzwand des Nachbarprojektes wird dann zur Außenwand und muss gedämmt werden. 19) Bilaterale Regelungen zwischen Hochbauprojekten Zur einvernehmlichen Regelung planerischer, technischer, wirtschaftlicher und juristischer Belange einzig zwischen benachbarten Hochbauten untereinander und ggf. ohne Berührung von Interessen der Eigentümergemeinschaften Tiefgarage oder Innenhof, können weitere Bestimmung nach Erfordernis in die Ankerkonzeption und weiterführend in die Grundlagen‐ vereinbarung aufgenommen werden. Damit soll gewährleistet werden, dass ein Regelwerk alle wechselseitigen Belange behandelt. Baufeld 2 Fischerareal Baindt Ankerkonzeption Seite 20 von 20 D. Salvatorische Klausel Sollten die Baugenehmigungen der Tiefgarage oder der Hochbau‐Projekte Auflagen beinhalten, die Auswirkungen auf die Ankerkonzeption und die Grundlagenvereinbarung haben, suchen die Beteilig‐ ten im Geiste der sonstigen Regelungen nach Lösungen. Dasselbe gilt, sollten sich im weiteren Planungsprozess Punkte ergeben, die bisher nicht geregelt sind. E. Anlagen Anlage 1 Planunterlagen vom 12.07.2022 Aufgestellt, Kirchheim/Teck, 12.07.2022 lpundh projektentwicklung gmbh[mehr]

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              Zuletzt geändert: 13.07.2022
              Schichtarbeit

              Um ihre Produktions-, Service- und Ansprechzeiten zu verlängern, setzen viele Unternehmen auf Schichtarbeit. Dabei wird die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter in wechselnde Zeitabschnitte unterteilt. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit der Mitarbeiter nicht nur zu unterschiedlichen Zeiten beginnt und endet, sondern eventuell die tägliche Arbeitszeit auch unterschiedlich lang sein kann. Auf diese Weise kann die tägliche Betriebszeit in unterschiedliche Zeitabschnitte unterteilt werden, wobei jeweils eine Gruppe von Schichtarbeitern durch eine andere Gruppe an demselben Arbeitsplatz abgelöst wird. Im Arbeitszeitgesetz sind Nachtarbeitnehmer definiert als Arbeitnehmer, die normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit zu leisten haben. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Für solche Nacht- und Schichtarbeit sieht das Arbeitszeitgesetz neben den allgemein geltenden Vorschriften zusätzliche Schutzvorschriften vor: So ist etwa der Ausgleichszeitraum für Mehrarbeit auf vier Wochen verkürzt und den Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmern haben Anspruch auf besondere arbeitsmedizinische Untersuchungen. Zudem ist grundsätzlich die Nacht- und Schichtarbeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten. Bei der Gestaltung von Schichtarbeitssystemen nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gibt es zahlreiche Variationsmöglichkeiten: Der regelmäßige Wechsel zwischen Früh- und Spätschichten sollte in nicht zu langen Abständen erfolgen, um die Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen und die Belastung der Mitarbeiter nicht zu groß werden zu lassen. Der Frühschichtbeginn sollte nicht zu früh beginnen. Die Schichten sollten vorwärts rollieren. Es sollten keine ungünstigen Schichtfolgen (z.B. Nachtschicht - Freischicht - Frühschicht) entstehen, so dass immer genügend Freizeit zwischen zwei Schichten möglich ist. Es sollte keine einzelnen Arbeitstage geben, die Freizeitblöcke unterbrechen. Schichtpläne sollten übersichtlich und vorhersehbar sein, um die Freizeit der Mitarbeiter planbar zu machen. Die Länge der Schichten sollte an die Arbeitsbelastung des Arbeitsplatzes angepasst sein. Es sollten zusammenhängende Wochenend- oder Freizeitblöcke angestrebt werden. Es sollten keine sogenannten Schaukelschichten entstehen, bei denen sich z.B. Frühschicht und Spätschicht immer abwechseln. Die Mitarbeiter sollten in ihren Schichten immer mit den gleichen Kollegen zusammenarbeiten. Pro Arbeitnehmer sollten maximal drei Nachtschichten aufeinander folgen, um die Gesundheit nicht allzu sehr zu belasten. Darüber hinaus sollte auf die Nachtschichtphase eine mindestens 24-stündige Freischicht folgen. Zusätzliche Belastungen sollten mehr als bei allen anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen durch Freizeit ausgeglichen werden. Freie Tage sollten im Block und möglichst am Wochenende genommen werden. Starre Schichtsysteme sollten zur Erhaltung der Flexibilisierung vermieden werden. Die persönlichen Interessen der Arbeitnehmer sollten nach Möglichkeit berücksichtigt werden.[mehr]

              Zuletzt geändert: 16.01.2024
              Übergang in weiterführende Schulen

              Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und Schwächen und damit auch in ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen. Bei der Entscheidung müssen Lernstand und Entwicklungspotenzial des Kindes berücksichtigt werden. Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Klasse Im ersten Halbjahr der Klasse 4, in der Regel bis zum Beginn der Herbstferien, veranstaltet die Grundschule einen Informationsabend. Schulleitungen von Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren an diesem Abend über Bildungsauftrag, Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen, Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungseinrichtung. Die Grundschulempfehlung Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für das Kind eine Empfehlung ausgesprochen, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt. Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils eingeschlossen. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend erreicht wurde. Den Anforderungen der Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens befriedigend erreicht wurde. Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben. Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Bei einer abweichenden Grundschulempfehlung kann die Schulleitung den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 muss bei der Anmeldung nicht vorgelegt werden. Das besondere Beratungsverfahren Wenn nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung noch eine weitere Entscheidungshilfe gewünscht wird, können Eltern das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch eine dafür besonders qualifizierte Beratungslehrkraft. Sollte die Beratungslehrkraft eine Testung aus fachlicher Sicht für sinnvoll erachten und die Erziehungsberechtigten dies wünschen, so wird ein Testtermin vereinbart. Die Testergebnisse werden mit den Eltern besprochen. Wichtige Termine im Schuljahr 2023/2024 Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl: bis Freitag, 26. Januar 2024. Grundschulempfehlung Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum: Ende erstes Schulhalbjahr bis Mittwoch, 07. Februar 2024. Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen und Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule: spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung Besonderes Beratungsverfahren Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft: bis Freitag, 22. März 2024 Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: dDienstag, 05. März 2024 bis Freitag, 08. März 2024 Für Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch, 10. April 2024[mehr]

              Zuletzt geändert: 16.01.2024
              Elternzeit

              Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch der Eltern gegenüber ihrem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung des Kindes. Sie haben den Anspruch bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Elternzeit ist unabhängig vom Arbeitsverhältnis, das heißt, sie kann auch von Teilzeitbeschäftigten genommen werden. Anspruch auf Elternzeit haben gegebenenfalls auch Großeltern, wenn sie mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt leben und ein Elternteil des Kindes minderjährig ist. Das Gleiche gilt auch, wenn sich der Elternteil noch in einer Ausbildung befindet, die begonnen wurde, bevor der Elternteil 18 Jahre alt wurde. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Das Arbeitsverhältnis bleibt also bestehen. Elternzeit können beide Elternteile sowohl allein als auch gemeinsam nehmen. Wenn der Vater Elternzeit nimmt, beginnt die Elternzeit frühestens mit der Geburt des Kindes. Bei der Mutter beginnt sie frühestens nach dem Ende der Mutterschutzfrist. Für Geburten ab 1. Juli 2015 können bis zu 24 Monaten nicht genutzter Elternzeit im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Außerdem können Eltern ihre Elternzeit in drei Zeitabschnitte pro Elternteil einteilen. Der dritte Zeitabschnitt kann vom Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, wenn er zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss man sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei der Mutter wird die Mutterschutzfrist nach der Geburt des Kindes sowie sich anschließender Urlaub auf diesen Zwei-Jahres-Zeitraum angerechnet, wenn sich die Elternzeit unmittelbar anschließen soll. Achtung: Die Elternzeit innerhalb der ersten beiden Jahre müssen Sie spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber schriftlich bekannt geben. Für Geburten ab 1. Juli 2015 beträgt die Anmeldefrist für die Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes 13 Wochen. Hinweis: Es wird empfohlen, die Anmeldung der Elternzeit von Arbeitgeberseite bescheinigen zu lassen. Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. Eltern, deren Kinder seit dem 01.09.2021 geboren wurden, dürfen bis zu 32 Stunden wöchentlich arbeiten. Beschäftigt der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer, hat das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden, soll die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 32 Wochenstunden verringert werden und stehen dem Anspruch keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen, können Eltern während der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden verlangen. Eine Verringerung der Arbeitszeit kann insgesamt zweimal beansprucht werden. Den Antrag auf Teilzeittätigkeit mit der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit müssen Sie dem Arbeitgeber sieben Wochen vorher schriftlich zukommen lassen. Für Geburten ab 1. Juli 2015 wurde eine Zustimmungsfiktion des Arbeitgebers zum Teilzeitantrag der oder des Elternzeitberechtigten eingeführt. Wenn der Arbeitgeber den Teilzeitantrag in einer Elternzeit zwischen Geburt und drittem Geburtstag des Kindes nicht spätestens vier Wochen nach Zugang des Antrags oder in einer Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nicht spätestens acht Wochen nach Zugang des Antrags schriftlich ablehnt, gilt die Zustimmung des Arbeitgebers zum Antrag als erteilt. Nach dem Ende der Elternzeit haben Mütter und Väter den Anspruch, zu den bisherigen Bedingungen entweder auf dem gleichen oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden.[mehr]

              Zuletzt geändert: 16.01.2024
              Anlage_1_Bemessung_Hydraulik_Fließgerinne.pdf

              Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.1 maßgebliche Profiltiefe mit Abflusskapazität Bezeichnung Abschnitt notwendige Kapazität [m³/s] vorhandene Kapazität [m³/s] bei Fließtiefe [cm] mittlerer Strickler Beiwert WSP- Breite Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+000 bis 0+070 / Neigung ca. 7,3 % 1,7 1,81 37 29,19 4,70 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+070 bis 0+170 / Neigung ca. 4,78 % 2,8 2,94 48 27,72 5,05 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+170 bis 0+230 / Neigung ca. 7,4 % 3,5 3,66 48 27,72 5,05 Bachlauf entlang Zeppelinstraße Station 0+230 bis 0+270 / Neigung ca. 4,02 % 4,5 4,52 66 30,73 2,22 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+000 bis 0+080 / Neigung ca. 4,8 % 4,5 4,89 63 19,05 6,52 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+080 bis 0+185 / Neigung ca. 1,2 % 4,5 4,93 75 18,97 8,87 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+185 bis 0+355 / Neigung ca. 1,8 % 4,5 4,98 69 19,14 8,68 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler-Beiwert nach Horten und Einstein Zusammenfassung Abflussquerschnitte Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Zusammenfassung Seite 1 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.2 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 7,30 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 0,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 35 35 35 30 30 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 1,247 1,227 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 1,38 15,97 35,00 0,75 0,007 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 1,43 28,15 35,00 1,09 0,025 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 1,46 39,34 35,00 1,37 0,058 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 1,48 50,13 35,00 1,61 0,108 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 1,51 60,72 35,00 1,83 0,178 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 1,53 71,20 35,00 2,03 0,271 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 1,55 81,60 35,00 2,22 0,388 0,73 0,73 24 0,24 0,24 3,27 0,07 0,99 53,02 31,98 1,52 0,369 2,21 1,64 27 0,27 0,35 3,72 0,09 1,07 66,98 31,12 1,73 0,604 2,68 1,69 28 0,28 0,38 3,76 0,10 1,10 73,12 30,89 1,82 0,702 2,70 1,71 29 0,29 0,42 3,81 0,11 1,13 79,20 30,67 1,91 0,806 2,72 1,72 30 0,30 0,46 3,85 0,12 1,16 85,21 30,46 1,99 0,915 2,73 1,74 31 0,31 0,50 3,90 0,13 1,19 91,16 30,26 2,07 1,028 2,75 1,76 32 0,32 0,53 3,94 0,14 1,21 97,04 30,06 2,14 1,147 2,76 1,77 33 0,33 0,57 3,99 0,14 1,23 102,87 29,87 2,22 1,270 2,78 1,79 34 0,34 0,61 4,03 0,15 1,25 108,63 29,69 2,28 1,398 2,80 1,80 35 0,35 0,65 4,08 0,16 1,27 114,34 29,52 2,35 1,531 2,81 1,82 36 0,36 0,69 4,12 0,17 1,28 120,00 29,35 2,41 1,668 2,83 1,84 37 0,37 0,73 4,17 0,18 1,30 125,60 29,19 2,47 1,809 2,84 1,85 38 0,38 0,77 4,21 0,18 1,31 131,15 29,03 2,53 1,955 2,86 1,87 39 0,39 0,81 4,26 0,19 1,32 136,65 28,88 2,59 2,104 2,88 1,89 40 0,40 0,85 4,30 0,20 1,33 142,11 28,73 2,64 2,258 2,89 1,90 41 0,41 0,90 4,35 0,21 1,34 147,52 28,59 2,70 2,416 2,91 1,92 42 0,42 0,94 4,39 0,21 1,35 152,88 28,46 2,75 2,578 2,92 1,93 43 0,43 0,98 4,44 0,22 1,36 158,20 28,32 2,80 2,745 2,94 1,95 44 0,44 1,02 4,48 0,23 1,37 163,47 28,19 2,85 2,915 2,96 1,97 45 0,45 1,07 4,52 0,24 1,38 168,71 28,07 2,89 3,089 2,97 1,98 46 0,46 1,11 4,57 0,24 1,38 173,90 27,95 2,94 3,267 2,99 2,00 47 0,47 1,15 4,61 0,25 1,39 179,06 27,83 2,99 3,449 3,00 2,02 48 0,48 1,20 4,66 0,26 1,40 184,18 27,72 3,03 3,635 3,02 2,03 49 0,49 1,24 4,70 0,26 1,40 189,26 27,61 3,07 3,825 3,04 2,05 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+000 bis 0+070 / Neigung ca. 7,3 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 1 Seite 2 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.3 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+000 bis 0+070 / Neigung ca. 7,3 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,37 0,60 0,70 0,81 0,91 1,03 1,15 1,27 1,40 1,53 1,67 1,81 1,95 2,10 2,26 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 0,24 0,27 0,28 0,29 0,30 0,31 0,32 0,33 0,34 0,35 0,36 0,37 0,38 0,39 0,40 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 1 Seite 3 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.4 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 4,78 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 0,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 35 35 35 30 30 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 1,247 1,227 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 1,12 10,46 35,00 0,61 0,005 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 1,15 18,43 35,00 0,89 0,020 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 1,18 25,76 35,00 1,11 0,047 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 1,20 32,83 35,00 1,30 0,087 0,46 0,46 14 0,14 0,09 1,09 0,08 1,21 37,46 35,00 1,42 0,123 0,52 0,52 16 0,16 0,11 1,21 0,09 1,22 42,05 35,00 1,53 0,167 0,58 0,58 18 0,18 0,13 1,34 0,10 1,24 46,62 35,00 1,64 0,219 0,64 0,64 20 0,20 0,16 1,46 0,11 1,25 51,16 35,00 1,75 0,280 0,70 0,70 22 0,22 0,19 1,90 0,10 1,09 46,68 33,98 1,60 0,303 2,09 1,24 24 0,24 0,24 3,27 0,07 0,80 34,72 31,98 1,23 0,299 2,21 1,64 26 0,26 0,31 3,68 0,08 0,83 39,78 31,36 1,32 0,414 2,67 1,67 28 0,28 0,38 3,76 0,10 0,89 47,88 30,89 1,48 0,568 2,70 1,71 30 0,30 0,46 3,85 0,12 0,94 55,80 30,46 1,61 0,740 2,73 1,74 32 0,32 0,53 3,94 0,14 0,98 63,54 30,06 1,74 0,928 2,76 1,77 34 0,34 0,61 4,03 0,15 1,01 71,13 29,69 1,85 1,132 2,80 1,80 36 0,36 0,69 4,12 0,17 1,04 78,57 29,35 1,95 1,350 2,83 1,84 38 0,38 0,77 4,21 0,18 1,06 85,88 29,03 2,05 1,582 2,86 1,87 40 0,40 0,85 4,30 0,20 1,08 93,05 28,73 2,14 1,827 2,89 1,90 42 0,42 0,94 4,39 0,21 1,10 100,10 28,46 2,22 2,086 2,92 1,93 44 0,44 1,02 4,48 0,23 1,11 107,04 28,19 2,30 2,359 2,96 1,97 46 0,46 1,11 4,57 0,24 1,12 113,87 27,95 2,38 2,644 2,99 2,00 48 0,48 1,20 4,66 0,26 1,13 120,60 27,72 2,45 2,942 3,02 2,03 50 0,50 1,29 4,75 0,27 1,14 127,23 27,50 2,52 3,252 3,05 2,07 52 0,52 1,38 4,84 0,29 1,15 133,78 27,30 2,59 3,575 3,08 2,10 54 0,54 1,48 4,93 0,30 1,15 140,23 27,10 2,65 3,911 3,12 2,13 56 0,56 1,57 5,02 0,31 1,16 146,61 26,92 2,71 4,259 3,15 2,16 58 0,58 1,67 5,11 0,33 1,16 152,91 26,74 2,77 4,620 3,18 2,20 60 0,60 1,77 5,20 0,34 1,17 159,14 26,58 2,83 4,993 3,21 2,23 62 0,62 1,86 5,29 0,35 1,17 165,30 26,42 2,88 5,379 3,24 2,26 64 0,64 1,97 5,37 0,37 1,17 171,39 26,27 2,94 5,777 3,28 2,29 66 0,66 2,07 5,46 0,38 1,17 177,42 26,12 2,99 6,187 3,31 2,33 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+070 bis 0+170 / Neigung ca. 4,78 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 2 Seite 4 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.5 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+070 bis 0+170 / Neigung ca. 4,78 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten /Einstein Abflusskurve im Profilabschnitt 0,57 0,74 0,93 1,13 1,35 1,58 1,83 2,09 2,36 2,64 2,94 3,25 3,58 3,91 4,26 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 0,28 0,30 0,32 0,34 0,36 0,38 0,40 0,42 0,44 0,46 0,48 0,50 0,52 0,54 0,56 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 2 Seite 5 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.6 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 7,40 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 0,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 35 35 35 30 30 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 1,247 1,227 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 1,39 16,19 35,00 0,75 0,007 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 1,44 28,53 35,00 1,10 0,025 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 1,47 39,88 35,00 1,38 0,058 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 1,49 50,82 35,00 1,62 0,109 0,46 0,46 14 0,14 0,09 1,09 0,08 1,51 57,99 35,00 1,77 0,153 0,52 0,52 16 0,16 0,11 1,21 0,09 1,52 65,10 35,00 1,91 0,208 0,58 0,58 18 0,18 0,13 1,34 0,10 1,54 72,17 35,00 2,04 0,272 0,64 0,64 20 0,20 0,16 1,46 0,11 1,55 79,21 35,00 2,18 0,348 0,70 0,70 22 0,22 0,19 1,90 0,10 1,35 72,27 33,98 1,99 0,377 2,09 1,24 24 0,24 0,24 3,27 0,07 1,00 53,74 31,98 1,54 0,372 2,21 1,64 26 0,26 0,31 3,68 0,08 1,03 61,59 31,36 1,65 0,515 2,67 1,67 28 0,28 0,38 3,76 0,10 1,11 74,13 30,89 1,84 0,707 2,70 1,71 30 0,30 0,46 3,85 0,12 1,17 86,38 30,46 2,01 0,921 2,73 1,74 32 0,32 0,53 3,94 0,14 1,22 98,37 30,06 2,16 1,155 2,76 1,77 34 0,34 0,61 4,03 0,15 1,26 110,12 29,69 2,30 1,408 2,80 1,80 36 0,36 0,69 4,12 0,17 1,29 121,64 29,35 2,43 1,679 2,83 1,84 38 0,38 0,77 4,21 0,18 1,32 132,95 29,03 2,55 1,968 2,86 1,87 40 0,40 0,85 4,30 0,20 1,34 144,05 28,73 2,66 2,274 2,89 1,90 42 0,42 0,94 4,39 0,21 1,36 154,97 28,46 2,77 2,596 2,92 1,93 44 0,44 1,02 4,48 0,23 1,38 165,71 28,19 2,87 2,935 2,96 1,97 46 0,46 1,11 4,57 0,24 1,39 176,29 27,95 2,96 3,290 2,99 2,00 48 0,48 1,20 4,66 0,26 1,41 186,70 27,72 3,05 3,660 3,02 2,03 50 0,50 1,29 4,75 0,27 1,42 196,97 27,50 3,14 4,047 3,05 2,07 52 0,52 1,38 4,84 0,29 1,43 207,10 27,30 3,22 4,449 3,08 2,10 54 0,54 1,48 4,93 0,30 1,43 217,10 27,10 3,30 4,866 3,12 2,13 56 0,56 1,57 5,02 0,31 1,44 226,97 26,92 3,38 5,300 3,15 2,16 58 0,58 1,67 5,11 0,33 1,45 236,73 26,74 3,45 5,748 3,18 2,20 60 0,60 1,77 5,20 0,34 1,45 246,37 26,58 3,52 6,213 3,21 2,23 62 0,62 1,86 5,29 0,35 1,46 255,90 26,42 3,59 6,692 3,24 2,26 64 0,64 1,97 5,37 0,37 1,46 265,33 26,27 3,66 7,187 3,28 2,29 66 0,66 2,07 5,46 0,38 1,46 274,67 26,12 3,72 7,698 3,31 2,33 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+170 bis 0+230 / Neigung ca. 7,4 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 3 Seite 6 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.7 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+170 bis 0+230 / Neigung ca. 7,4 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,92 1,15 1,41 1,68 1,97 2,27 2,60 2,93 3,29 3,66 4,05 4,45 4,87 5,30 5,75 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 0,30 0,32 0,34 0,36 0,38 0,40 0,42 0,44 0,46 0,48 0,50 0,52 0,54 0,56 0,58 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 3 Seite 7 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.8 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 4,02 % Breite 0,5 0,75 0,75 0,5 0,5 0 0 Neigung 1:x 1,E+06 10 10 0,17 0,17 1,E-11 1,E-11 Strickler - Beiwert 40 35 35 25 25 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,075 0,075 3,016 3,016 oben 0,000 0,075 0,075 3,016 3,016 3,016 3,016 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,02 1,10 0,02 1,07 8,57 37,06 0,58 0,014 0,55 0,55 6 0,06 0,07 1,71 0,04 1,09 15,24 36,30 0,83 0,055 0,85 0,85 9 0,09 0,12 2,04 0,06 1,18 23,93 35,83 1,11 0,137 1,01 1,01 12 0,12 0,18 2,10 0,09 1,29 34,56 35,35 1,40 0,258 1,02 1,02 15 0,15 0,24 2,16 0,11 1,35 44,64 34,90 1,64 0,401 1,02 1,02 18 0,18 0,31 2,22 0,14 1,39 54,22 34,49 1,84 0,563 1,03 1,03 21 0,21 0,37 2,28 0,16 1,41 63,35 34,12 2,02 0,742 1,03 1,03 24 0,24 0,43 2,34 0,18 1,42 72,05 33,77 2,18 0,935 1,04 1,04 27 0,27 0,49 2,40 0,20 1,43 80,37 33,45 2,32 1,139 1,04 1,04 30 0,30 0,55 2,46 0,22 1,43 88,32 33,15 2,45 1,355 1,05 1,05 33 0,33 0,61 2,52 0,24 1,43 95,93 32,87 2,57 1,580 1,05 1,05 36 0,36 0,68 2,59 0,26 1,42 103,24 32,61 2,68 1,814 1,06 1,06 39 0,39 0,74 2,65 0,28 1,42 110,25 32,37 2,78 2,057 1,06 1,06 42 0,42 0,80 2,71 0,30 1,41 116,99 32,14 2,87 2,306 1,07 1,07 45 0,45 0,87 2,77 0,31 1,41 123,48 31,93 2,95 2,563 1,07 1,07 48 0,48 0,93 2,83 0,33 1,40 129,73 31,73 3,03 2,826 1,08 1,08 51 0,51 1,00 2,89 0,34 1,39 135,76 31,54 3,11 3,096 1,08 1,08 54 0,54 1,06 2,95 0,36 1,38 141,59 31,36 3,18 3,371 1,09 1,09 57 0,57 1,13 3,01 0,37 1,37 147,21 31,19 3,24 3,651 1,09 1,09 60 0,60 1,19 3,07 0,39 1,36 152,66 31,03 3,31 3,937 1,10 1,10 63 0,63 1,26 3,13 0,40 1,35 157,93 30,88 3,37 4,228 1,10 1,10 66 0,66 1,32 3,19 0,41 1,34 163,04 30,73 3,42 4,523 1,11 1,11 69 0,69 1,39 3,26 0,43 1,34 167,99 30,59 3,47 4,823 1,11 1,11 72 0,72 1,45 3,32 0,44 1,33 172,80 30,46 3,53 5,128 1,12 1,12 75 0,75 1,52 3,38 0,45 1,32 177,47 30,33 3,57 5,437 1,12 1,12 78 0,78 1,59 3,44 0,46 1,31 182,01 30,21 3,62 5,750 1,13 1,13 81 0,81 1,66 3,50 0,47 1,30 186,43 30,10 3,66 6,067 1,13 1,13 84 0,84 1,72 3,56 0,48 1,29 190,73 29,99 3,71 6,389 1,14 1,14 87 0,87 1,79 3,62 0,49 1,28 194,92 29,89 3,75 6,714 1,14 1,14 90 0,90 1,86 3,68 0,51 1,27 199,00 29,78 3,79 7,043 1,15 1,15 93 0,93 1,93 3,74 0,52 1,27 202,98 29,69 3,83 7,376 1,15 1,15 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang Zeppelinstraße Station 0+230 bis 0+270 / Neigung ca. 4,02 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Zeppelin Seite 8 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.9 Bachlauf entlang Zeppelinstraße Station 0+230 bis 0+270 / Neigung ca. 4,02 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 1,35 1,58 1,81 2,06 2,31 2,56 2,83 3,10 3,37 3,65 3,94 4,23 4,52 4,82 5,13 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Zeppelin Seite 9 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.10 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 4,80 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 1,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 25 25 25 20 20 15 15 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,247 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,247 1,247 1,247 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 0,80 10,50 25,00 0,43 0,004 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 0,83 18,51 25,00 0,63 0,014 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 0,84 25,87 25,00 0,79 0,034 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 0,86 32,96 25,00 0,93 0,063 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 0,87 39,93 25,00 1,06 0,103 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 0,89 46,81 25,00 1,18 0,157 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 0,90 53,65 25,00 1,29 0,225 0,73 0,73 24 0,24 0,25 3,90 0,06 0,49 29,69 21,69 0,75 0,186 2,21 2,21 27 0,27 0,38 4,68 0,08 0,54 38,26 21,20 0,87 0,332 2,68 2,68 30 0,30 0,52 4,81 0,11 0,61 50,85 20,93 1,04 0,541 2,73 2,73 33 0,33 0,66 4,94 0,13 0,66 63,09 20,69 1,19 0,788 2,78 2,78 36 0,36 0,81 5,08 0,16 0,70 75,02 20,47 1,32 1,068 2,83 2,83 39 0,39 0,96 5,21 0,18 0,73 86,67 20,26 1,44 1,380 2,88 2,88 42 0,42 1,11 5,35 0,21 0,76 98,04 20,07 1,55 1,722 2,92 2,92 45 0,45 1,27 5,48 0,23 0,78 109,17 19,89 1,65 2,093 2,97 2,97 48 0,48 1,43 5,61 0,26 0,80 120,07 19,73 1,74 2,492 3,02 3,02 51 0,51 1,60 5,75 0,28 0,82 130,75 19,57 1,83 2,918 3,07 3,07 54 0,54 1,77 5,88 0,30 0,83 141,23 19,43 1,91 3,371 3,12 3,12 57 0,57 1,94 6,02 0,32 0,84 151,53 19,29 1,99 3,850 3,16 3,16 60 0,60 2,11 6,15 0,34 0,85 161,66 19,17 2,06 4,355 3,21 3,21 63 0,63 2,29 6,29 0,36 0,86 171,62 19,05 2,13 4,885 3,26 3,26 66 0,66 2,48 6,42 0,39 0,86 181,43 18,93 2,20 5,441 3,31 3,31 69 0,69 2,66 6,55 0,41 0,87 191,09 18,82 2,26 6,023 3,36 3,36 72 0,72 2,85 6,69 0,43 0,87 200,62 18,72 2,32 6,629 3,41 3,41 75 0,75 3,05 6,82 0,45 0,88 210,03 18,63 2,38 7,261 3,45 3,45 78 0,78 3,24 6,96 0,47 0,88 219,31 18,54 2,44 7,919 3,50 3,50 81 0,81 3,44 7,09 0,49 0,89 228,48 18,45 2,50 8,601 3,55 3,55 84 0,84 3,65 7,22 0,50 0,89 237,55 18,37 2,55 9,309 3,60 3,60 87 0,87 3,86 7,36 0,52 0,89 246,51 18,29 2,60 10,043 3,65 3,65 90 0,90 4,07 7,49 0,54 0,89 255,38 18,21 2,66 10,802 3,69 3,69 93 0,93 4,28 7,63 0,56 0,90 264,16 18,14 2,71 11,587 3,74 3,74 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+000 bis 0+080 / Neigung ca. 4,8 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 1 Seite 10 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.11 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+000 bis 0+080 / Neigung ca. 4,8 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,54 0,79 1,07 1,38 1,72 2,09 2,49 2,92 3,37 3,85 4,35 4,89 5,44 6,02 6,63 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 1 Seite 11 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.12 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 1,20 % Breite 0,2 0,65 0,65 2,5 2,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 25 25 25 20 20 15 15 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 oben 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 1,267 1,267 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 0,40 2,63 25,00 0,22 0,002 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 0,41 4,63 25,00 0,32 0,007 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 0,42 6,47 25,00 0,40 0,017 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 0,43 8,24 25,00 0,47 0,031 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 0,44 9,98 25,00 0,53 0,052 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 0,44 11,70 25,00 0,59 0,078 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 0,45 13,41 25,00 0,64 0,112 0,73 0,73 24 0,24 0,25 3,90 0,06 0,25 7,42 21,69 0,38 0,093 3,00 3,00 27 0,27 0,41 6,59 0,06 0,22 7,25 20,94 0,36 0,145 3,68 3,68 30 0,30 0,60 6,72 0,09 0,27 10,55 20,76 0,46 0,275 3,72 3,72 33 0,33 0,80 6,85 0,12 0,30 13,79 20,59 0,54 0,434 3,77 3,77 36 0,36 1,01 6,99 0,14 0,33 16,97 20,43 0,62 0,621 3,82 3,82 39 0,39 1,22 7,12 0,17 0,35 20,08 20,28 0,68 0,832 3,87 3,87 42 0,42 1,43 7,26 0,20 0,37 23,14 20,14 0,75 1,066 3,91 3,91 45 0,45 1,64 7,39 0,22 0,38 26,14 20,01 0,80 1,321 3,96 3,96 48 0,48 1,86 7,53 0,25 0,40 29,10 19,88 0,86 1,598 4,01 4,01 51 0,51 2,08 7,66 0,27 0,41 32,00 19,76 0,91 1,894 4,06 4,06 54 0,54 2,31 7,79 0,30 0,42 34,86 19,64 0,96 2,210 4,10 4,10 57 0,57 2,54 7,93 0,32 0,42 37,68 19,53 1,00 2,545 4,15 4,15 60 0,60 2,77 8,06 0,34 0,43 40,45 19,43 1,04 2,897 4,20 4,20 63 0,63 3,01 8,20 0,37 0,44 43,19 19,33 1,09 3,268 4,24 4,24 66 0,66 3,25 8,33 0,39 0,44 45,88 19,23 1,13 3,657 4,29 4,29 69 0,69 3,49 8,46 0,41 0,45 48,55 19,14 1,16 4,062 4,34 4,34 72 0,72 3,74 8,60 0,44 0,45 51,18 19,06 1,20 4,485 4,39 4,39 75 0,75 3,99 8,73 0,46 0,45 53,77 18,97 1,23 4,925 4,43 4,43 78 0,78 4,25 8,87 0,48 0,46 56,34 18,89 1,27 5,382 4,48 4,48 81 0,81 4,51 9,00 0,50 0,46 58,87 18,81 1,30 5,855 4,53 4,53 84 0,84 4,77 9,14 0,52 0,46 61,38 18,74 1,33 6,346 4,58 4,58 87 0,87 5,03 9,27 0,54 0,47 63,86 18,67 1,36 6,852 4,62 4,62 90 0,90 5,30 9,40 0,56 0,47 66,32 18,60 1,39 7,375 4,67 4,67 93 0,93 5,58 9,54 0,58 0,47 68,75 18,53 1,42 7,915 4,72 4,72 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+080 bis 0+185 / Neigung ca. 1,2 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 2 Seite 12 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.13 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+080 bis 0+185 / Neigung ca. 1,2 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,27 0,43 0,62 0,83 1,07 1,32 1,60 1,89 2,21 2,54 2,90 3,27 3,66 4,06 4,49 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 5,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 2 Seite 13 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.14 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 1,80 % Breite 0,2 0,65 0,65 2,5 2,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 25 25 25 20 20 15 15 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 oben 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 1,267 1,267 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 0,49 3,94 25,00 0,27 0,002 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 0,51 6,94 25,00 0,39 0,009 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 0,52 9,70 25,00 0,49 0,021 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 0,53 12,36 25,00 0,57 0,038 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 0,53 14,97 25,00 0,65 0,063 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 0,54 17,56 25,00 0,72 0,096 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 0,55 20,12 25,00 0,79 0,137 0,73 0,73 24 0,24 0,25 3,90 0,06 0,30 11,13 21,69 0,46 0,114 3,00 3,00 27 0,27 0,41 6,59 0,06 0,27 10,87 20,94 0,44 0,178 3,68 3,68 30 0,30 0,60 6,72 0,09 0,33 15,83 20,76 0,56 0,337 3,72 3,72 33 0,33 0,80 6,85 0,12 0,37 20,69 20,59 0,66 0,532 3,77 3,77 36 0,36 1,01 6,99 0,14 0,40 25,45 20,43 0,75 0,760 3,82 3,82 39 0,39 1,22 7,12 0,17 0,43 30,12 20,28 0,84 1,019 3,87 3,87 42 0,42 1,43 7,26 0,20 0,45 34,71 20,14 0,91 1,305 3,91 3,91 45 0,45 1,64 7,39 0,22 0,47 39,21 20,01 0,99 1,618 3,96 3,96 48 0,48 1,86 7,53 0,25 0,48 43,64 19,88 1,05 1,957 4,01 4,01 51 0,51 2,08 7,66 0,27 0,50 48,00 19,76 1,11 2,320 4,06 4,06 54 0,54 2,31 7,79 0,30 0,51 52,29 19,64 1,17 2,707 4,10 4,10 57 0,57 2,54 7,93 0,32 0,52 56,51 19,53 1,23 3,117 4,15 4,15 60 0,60 2,77 8,06 0,34 0,53 60,68 19,43 1,28 3,549 4,20 4,20 63 0,63 3,01 8,20 0,37 0,53 64,78 19,33 1,33 4,003 4,24 4,24 66 0,66 3,25 8,33 0,39 0,54 68,83 19,23 1,38 4,478 4,29 4,29 69 0,69 3,49 8,46 0,41 0,55 72,82 19,14 1,42 4,975 4,34 4,34 72 0,72 3,74 8,60 0,44 0,55 76,76 19,06 1,47 5,493 4,39 4,39 75 0,75 3,99 8,73 0,46 0,56 80,66 18,97 1,51 6,032 4,43 4,43 78 0,78 4,25 8,87 0,48 0,56 84,51 18,89 1,55 6,592 4,48 4,48 81 0,81 4,51 9,00 0,50 0,56 88,31 18,81 1,59 7,171 4,53 4,53 84 0,84 4,77 9,14 0,52 0,57 92,07 18,74 1,63 7,772 4,58 4,58 87 0,87 5,03 9,27 0,54 0,57 95,79 18,67 1,67 8,392 4,62 4,62 90 0,90 5,30 9,40 0,56 0,57 99,48 18,60 1,70 9,033 4,67 4,67 93 0,93 5,58 9,54 0,58 0,58 103,12 18,53 1,74 9,694 4,72 4,72 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+185 bis 0+355 / Neigung ca. 1,8 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 3 Seite 14 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.15 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+185 bis 0+355 / Neigung ca. 1,8 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,34 0,53 0,76 1,02 1,31 1,62 1,96 2,32 2,71 3,12 3,55 4,00 4,48 4,98 5,49 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 3 Seite 15 von 15[mehr]

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                Zuletzt geändert: 25.05.2022

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