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NHN GH 489,40 m ü. NHN Typ 2 WH 486,30 m ü. NHN GH 489,30 m ü. NHN Typ 4 WH 485,60 m ü. NHN GH 488,60 m ü. NHN Typ 4 WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4 WH 484,50 m ü. NHN GH 487,50 m ü. NHN Typ 4 WH 484,00 m ü. NHN GH 487,00 m ü. NHN Typ 4 Typ 4 WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4 WH 487,90 m ü. NHN GH 490,90 m ü. NHN Typ 2 WH 488,30 m ü. NHN GH 491,30 m ü. NHN Typ 3 Typ 2 WH 48 9,6 0 m ü. NHN GH 49 2,6 0 m ü. NHN Typ 2 WH 49 1,4 0 m ü. NHN GH 49 4,4 0 m ü. NHN Typ 1 WH 49 2,4 0 m ü. NHN GH 49 5,4 0 m ü. NHN Typ 1 WH 49 3,3 0 m ü. NHN GH 49 6,3 0 m ü. NHN Typ 1 WH 490,70 m ü. NHN GH 493,70 m ü. NHN Typ 1 WH 490,30 m ü. NHN GH 493,30 m ü. NHN Typ 1 WH 492,90 m ü. NHN GH 495,90 m ü. NHN Typ 1 WH 492,40 m ü. NHN GH 495,40 m ü. NHN Typ 1 WH 491,70 m ü. NHN GH 494,70 m ü. NHN Typ 1 WH 491,10 m ü. NHN GH 494,10 m ü. NHN Typ 1 WH 490,50 m ü. NHN GH 493,50 m ü. NHN Typ 1 WH 490,00 m ü. NHN GH 493,00 m ü. NHN Typ 1 WH 489,60 m ü. NHN GH 492,60 m ü. NHN Typ 1 WH 487,40 m ü. NHN GH 490,40 m ü. NHN 5,7 0 2,50 5,70 5,70 5,70 5,7 0 5,70 2,5 0 2,5 0 2,50 2,50 2,50 R = 11,00 Freileitung 3 3 70 70 Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Typ 4 WH 486,90 m ü. NHN GH 489,90 m ü. NHN Typ 4 WH 486,10 m ü. NHN GH 489,10 m ü. NHN Typ 4 WH 485,30 m ü. NHN GH 488,30 m ü. NHN Typ 4 WH 485,70 m ü. NHN GH 488,70 m ü. NHN WH 4 86 ,80 m ü . N HN GH 4 89 ,80 m ü . N HN Typ 4 WH 4 88 ,10 m ü . N HN GH 4 91 ,10 m ü . N HN Typ 4 WH 485,00 m ü. NHN GH 488,00 m ü. NHN Typ 4 WH 484,30 m ü. NHN GH 487,30 m ü. NHN Typ 4 WH 483,30 m ü. NHN GH 486,30 m ü. NHN Typ 4 WH 482,60 m ü. NHN GH 485,60 m ü. NHN Typ 4 WH 482,80 m ü. NHN GH 485,80 m ü. NHN Typ 4 WH 483,00 m ü. NHN GH 486,00 m ü. NHN WH 488,40 m ü. NHN GH 491,40 m ü. NHN P P P P P P P 2,50 5,00 5,00 3,00 keine baulichen Anlagen 3,00 keine baulichen Anlagen 3,00 10 ,00 Öffentliche Grünfläche 48 7.0 8 48 7.2 2 485 .88 486 .02 484 .68 484 .82 483 .59 48 2.9 7 48 3.1 1 48 2.8 5 48 2.9 9 48 3.0 1 48 3.1 5 48 3.1 7 48 3.3 2 48 3.4 5 48 4.0 0 473.19 473.33 474.72 474.86 476.25 476.39 477.89 478.03 479.70 479.84 481 .51 481 .65 483 .15 483 .42 477.17 477.02 477.48 477.33 478.71 478.57 480.26 480.12 481.08480.93 481.19 481.04 480.86 480.72 480.24 480.10 479.62 479.48 479.00 478.86 478.38 478.24 477.77 477.63 477.58 477.44 477.48477.34 477.38 477.24 477.92477.68 478.65478.51 479.44 479.29 480.22 480.08 480.60 480.45 480.48 480.34 479.46 479.32 48 8.2 5 48 8.1 6 48 8.4 4 48 8.5 8 48 8.1 0 48 8.2 4 48 7.7 0 48 7.8 4 48 7.3 0 48 7.4 4 48 6.9 0 48 7.0 4 48 6.5 0 48 6.6 4 48 6.1 0 48 6.2 4 48 5.7 0 48 5.8 4 A' A M 1: 500 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m0 Be ba uu ng sp la n "B üh l" un d di e ör tli ch en B au vo rs ch rif te n hi er zu Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G em ei nd e Ba in dt N Zur näheren Erläuterung dieser und weiterer Festsetzungen und Vorschriften - siehe Textteil SD/WD/FD/PD Typ 1 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,30 Z II o E3 Wo E Ör tlic he Ba uv ors ch rift en SD/WD/FD/PD Typ 2 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,30 Z II o E3/D2 Wo ED Ör tlic he Ba uv ors ch rift en SD/WD/FD/PD Typ 4 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 Z III a E8/D2/H2 Wo Ör tlic he Ba uv ors ch rift enSD/WD/FD/PD Typ 3 Pla nu ng sre ch tl. Fe sts etz un ge n GRZ 0,40 Z II o E3/D2 Wo ED Ör tlic he Ba uv ors ch rift en BP 500 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-2[mehr]

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    G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Entwurf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 36 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 38 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 56 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 92 11 Begründung – Sonstiges 95 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 99 13 Begründung – Bilddokumentation 100 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 102 15 Verfahrensvermerke 103 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Der Hinweis zum Naturschutz unter Ziffer 6.16, erster Absatz ist zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 12 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 13 Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 14 Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 15 durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokon- tomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbe- schluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 24 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 25 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Extensivwiesen zu fördern, wird empfohlen, eine gebietsheimische Saatgutmischung anzusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 26 des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 27 ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 28 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 29 oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 30 − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 31 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 32 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 33 bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 34 Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 35 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 36 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 04.04.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 04.04.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 04.04.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 37 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 38 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 39 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 40 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 41 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 42 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 43 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 44 (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 45 tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 46 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 47 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 48 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 49 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 50 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 51 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 52 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 53 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 54 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 55 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 56 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 57 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 58 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ba- sisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheb- lich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrün- lands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwie- gend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoff- zeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvor- kommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbindungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen werden auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spazier- gänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkom- men, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe arten- schutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 59 Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) ein- gestuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 60 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutref- fen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus ho- lozänen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plange- biet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vor- kommen von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 61 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 62 nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezo- gen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 63 aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 64 - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaus- haltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftent- stehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Bio- tope im Umfeld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kultur- güter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzli- chen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 65 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversie- gelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzent- rationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bie- ten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Ab- stände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Con- sult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchti- gungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlos- sen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bi- otope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 66 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Be- triebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 67 - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versie- gelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflan- zen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 68 Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsa- men, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine boden- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 69 kundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bo- dens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bo- denhorizonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Bö- den wiederhergestellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwer- tung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Boden- arbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbei- ten", die bei der Bauausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolep- tische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenver- änderung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 70 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 71 es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittle- rer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außer- halb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu spei- chern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 72 - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfal- lenden Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Unwetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei ur- banen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Be- reich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflu- tungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das bedeutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Be- sonderes Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kel- lerabgängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Ge- bäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Was- sergefahren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Stra- ßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 73 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 74 - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 75 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Ge- meinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die unbebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordne- rische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 76 - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 77 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 78 bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsi- dium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen kön- nen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flä- chenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luft- qualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 79 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Anga- ben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Ge- werbegebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen ein- schlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneu- erbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Ener- giequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energie- versorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 80 insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 81 - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträu- cher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar in- sektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufwei- sen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benö- tigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaf- fenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zu- mutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berüh- rung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flasch- nerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 82 - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbau- maßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des ab- zuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzu- lässig. Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertig- keit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Be- wertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zuge- wiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv ge- druckt). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 83 Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen: Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 19.013 8 152.104 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 440 12 5.280 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 213 19 4.047 37.11 Acker mit fragm. Unkrautvegetation 24.177 4 96.708 60.25 Grasweg 491 6 2.946 Summe Bestand 44.334 261.085 * Die Abstufung von 13 auf 8 Ökopunkte / m² erfolgt aufgrund der ausgesprochen struktur- und artenarmen Zusammensetzung. Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Extensiv genutzte Fettwiese 11.654 13 151.502 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1, GRZ 0,30)* 4.517 1 4.517 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2, GRZ 0,30)* 1.808 1 1.808 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3, GRZ 0,40)* 1.156 1 1.156 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4, GRZ 0,40)* 11.122 1 11.122 60.21 Völlig versiegelte Straße 5.700 1 5.700 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 84 60.50 Kleine Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 1.090 4 4.360 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflächen, unversiegelte Außenanlagen) 7.287 6 43.722 45.30a Bäume auf privaten Grundstücken (siehe Ziffer 2.36 dritter Absatz), auf geringwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 56 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 45 cm 2.520 8 20.160 45.30b Bäume auf öffentlichen Grünflächen (siehe Planzeichnung und Ziffern 2.32 und 2.33), auf mittelwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 52 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 3.640 6 21.840 Summe Planung 44.334 265.887 * inklusive zulässiger Überschreitung (siehe Ziffer 2.3) Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 265.887 Summe Bestand 261.085 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) 4.802 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume entsteht ein Überschuss von 4.802 Öko- punkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversiegelter Bö- den. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden an- hand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 85 Die Wirkung des Eingriffs, d. h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den an- deren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff be- troffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktio- nen dar. Aufgrund des Vorkommens von zwei unterschiedlichen geologischen Untergründen und der darauf basierenden unterschiedlichen Bewertung der jeweiligen Bodenfunktionen (siehe Zif- fer 9.2.1.2), wird im vorliegenden Fall jeweils die Hälfte der Fläche des Geltungsbereiches einer dieser beiden Untergründen und damit auch deren Bewertung zugeschlagen. Dies wird als gang- barer Weg gesehen, da keine genaue digitale Abgrenzung der Bodenbewertungen vorliegt und die Größe der Flächen nur schwer geschätzt werden kann. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt im Bereich der pseudovergleyten Parabraunerden aus Geschiebemergel bei 3,0 und im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen 3,17, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1): 4.517 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2): 1.808 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3): 1.156 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4): 11.122 m² − Völlig versiegelte Straße: 5.700 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 24.303 m². Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 114.078 Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 120.542 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.640 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 2.790 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 1.278 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 1.350 Acker 12.088,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 145.062 Acker 12.088,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 153.282 Grasweg 245,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.946 Grasweg 245,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 3.113 Summe 44.334 547.081 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 86 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Extensive Fettwiese 5.827,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 69.924 Extensive Fettwiese 5.827,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 73.886 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 1) 4.517,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 2) 1.808,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 3) 1.156,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 4) 11.122,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Völlig versiegelte Straße 5.700,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 6.540 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 6.911 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 43.722 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 46.200 Summe 44.334 247.183 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 247.183 Summe Bestand 547.081 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 299.898 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 299.898 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ. Gemäß dem Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) ist das Plangebiet eigentlich dem Eingriffstyp 3 zuzuordnen ("Sonstige Baugebiete und Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil- )versiegelten Fläche von 1.000 m², Bagatellschwelle abhängig von der Sensibilität der Landschaft gegenüber dem Bauvorhaben (in begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der UNB da- von abgewichen werden)"). Im vorliegenden Fall wird aus nachfolgenden Gründen davon abgewi- chen: - Das Vorhaben liegt am nördlichen Ortsrand von Baindt. Das Gelände fällt nach Westen ab. Die Blickbeziehungen in westliche und südliche Richtung sind durch die Bestandsbe- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 87 bauung und den vorkommenden Waldbestand im Westen stark eingeschränkt. Die Ein- sehbarkeiten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung sind aufgrund der hier liegenden unbebauten Landschaft jedoch gut. - Um die Auswirkungen in diese Himmelsrichtungen zu reduzieren, wurden große Flächen des Geltungsbereiches als öffentliche Grünflächen festgesetzt, welche zudem mit stand- ortheimischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Durch diese und weitere geeignete grünord- nerische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß der Auswir- kungen auf das Schutzgut Landschaftsbild deutlich reduziert werden. Hierzu sind festge- setzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein unerheblicher Eingriff in das Schutzgut. Auf einen rechnerischen Ausgleich kann verzichtet werden. Insgesamt ergibt sich folgender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 88 Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Differenz Ausgleichsbedarf – 295.096 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem ge- meindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 89 darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand November 2018, 5. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand 2010, 2. Neuauflage) Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht der Markt Buchenberg als Überwa-chungsmaßnahmen vor, die Herstel- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 90 lung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Aus- gleichsmaßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da der Markt darüber hinaus kein ei-genständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entspre-chende Informationen der zuständi- gen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich des Baches sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Land- schaft. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Biotop- Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plan- gebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 91 Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: - Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" - Regionalplan Bodensee-Oberschwaben - Klimadaten von climate-data.org - Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u. a. zu Bergbau, Geo- logie, Hydrogeologie und Boden) - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: - Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation - Luftbilder (Google, Gemeinde…) - Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt - Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 92 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 93 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 94 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 95 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 96 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 97 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 98 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 99 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Wohnbaufläche im Be- stand" (W) und "Ortsrandeingrü- nung"; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV- Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 100 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 101 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 102 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 103 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 215a, § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ………….. zur Planung zu äußern (Bekanntma- chung am ………….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Entwurfs- fassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 104 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom …………. dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 105 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Plan aufgestellt am: 04.04.2024 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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      KLAK – das Klimaanpassungskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental Mitten im Klimawandel Was können wir tun? Clemens Moll Bürgermeister der Stadt Weingarten WIRKRAUM: Siedlungsflächen und öffentlicher Raum Aufenthaltsqualität im Außenraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) AUSGLEICHRAUM: Grün- und Freiflächen, Landwirtschaftl. Flächen, Wald Aufenthaltsqualität im Ausgleichsraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) Sehr günstig Günstig Mittel Ungünstig Sehr ungünstig Sehr gering Gering Mittel Hoch Sehr hoch Günter A. Binder Bürgermeister der Gemeinde Baienfurt Simone Rürup Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt Manuela Hugger Bürgermeisterin der Gemeinde Berg Dr. Daniel Rapp Bürgermeister der Stadt Ravensburg Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – auch in unserem Gemeindeverband. Extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Überflu- tungen nehmen zu und erfordern entschlossenes Handeln. Da der Klimawandel weitrei- chende Folgen für die Gemeinden und Städte sowie Landwirtschaft, Gewässer, Böden und Wälder hat, ist es wichtig, zum einen, die Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, zum anderen müssen wir schnellstmöglich Anpassungsmaßnahmen ergreifen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde ein umfassendes Klimaanpassungskonzept (KLAK) für den GMS entwickelt. Dieses Konzept basiert auf intensiver Zusammenarbeit von Experten und Verwaltung und soll unsere Städte und Gemeinden widerstandsfähiger machen. Wir sind überzeugt, dass das Konzept einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Region leisten wird. In der vorliegenden Broschüre zeigen wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Maßnahmen aus dem Anpassungskonzept auf. Die Broschüre enthält konkrete Hand- lungsempfehlungen und Anregungen, die sowohl auf kommunaler als auch auf individueller Ebene umgesetzt werden können. Denn für die erfolgreiche Klimaanpas- sung im Schussental sind Sie, unsere Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung, Unternehmen, Vereine und Initiativen gefragt. Sie alle können mit einfachen Maßnahmen wie z.B. der insektenfreundlichen Begrünung des Balkons, der Fassade und des Dachs oder auch dem Engagement in lokalen Initiativen und bei Veranstaltungen zur Klimaanpassung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer hohen Lebensqualität leisten und so den GMS für die Zukunft stärken. Gemeinsam schaffen wir ein zukunftsfähiges Schussental. Für die Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Das vollständige Klimaanpassungskonzept (KLAK) finden Sie unter ➜ gmschussental.de/klimaanpassung Quelle: GMS Verbandsverwaltung DER INHALT IM ÜBERBLICK Klimaanpassung im MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Gesund bleiben trotz Klimawandel – Seite 6 ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt – Seite 12 FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Mehr Grün in Stadt und Gemeinde – Seite 10 WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Waldschutz für Natur und Mensch – Seite 16 WASSER UND WASSERHAUSHALT Von Dürre bis Hochwasser – Seite 14 LANDWIRTSCHAFT Landwirtschaft unter Anpassungsdruck – Seite 18 BAUEN UND WOHNEN Gebäude und Infrastruktur unter Stress – Seite 8 Mittleren Schussental S 1 32 Steigende Temperaturen und Hitzeperioden Der Klimawandel führt zu steigenden Temperaturen und häufigeren Hitzeperioden, was unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden belastet. Zukünftig werden mehr heiße Sommertage und Tropennächte erwartet, in denen die Temperaturen nicht unter 20 Grad Celsius fallen. Besonders betroffen sind Gewerbegebiete, dicht bebaute Siedlungen und Innenstädte wie in Ravensburg und Weingarten. Versiegelte Flächen heizen sich tagsüber stark auf und können nachts nicht ausreichend abkühlen. Bis 2030 werden fast alle Siedlungsbereiche des GMS tagsüber starke bis extreme Wärmebelastungen erleben. Gesundheitsrisiko Hitze Hitzestress kann die Lebensqualität beeinträchtigen und zu gesundheitlichen Risiken führen, auch wenn es nicht jeder gleich empfindet. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, deren Körper sich langsamer an hohe Tempe- raturen anpassen kann, sowie Kleinkinder und chronisch Kranke. Auch Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln sind oft stärker betroffen, da ihnen Möglichkeiten zur Anpassung fehlen können, zum Beispiel für einen zusätzlichen Hitzeschutz an ihrer Wohnung. Allergien und invasive Arten Der Klimawandel kann auch zu einem Anstieg von Aller- gien führen. Neue Pflanzenarten mit Allergiepotenzial wie der Riesen-Bärenklau oder die Beifuß-Ambrosie breiten sich aus. Durch die Verlängerung der Vegetationsphase ist mit einer längeren Pollensaison zu rechnen. Betroffene werden deshalb an mehr Tagen im Jahr Beschwerden haben. Die Verbreitung invasiver Arten wie Tigermücken und bestimmter Zeckenarten, die Krankheitserreger über- tragen können, kann ebenfalls problematisch werden. Wetterextreme als Risikofaktor Neben Hitze können auch Extremwetterereignisse wie Starkregen und Stürme zu indirekten gesundheitlichen Risiken und Krankheiten führen. Sie belasten Rettungs- dienste, Feuerwehr und Krankenhäuser erheblich, insbesondere durch beschädigte Infrastruktur und über- flutete Rettungswege. Was kann ich tun? Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel ➜ Apps nutzen: NINA und DWD, KATWARN und BIWAPP Informations- und Warntools warnen Sie rechtzeitig vor einer Hitzewelle oder anderen extremen Wettersituationen ➜ Meiden Sie die Hitze! • gehen Sie nicht in die direkte Sonne • gehen Sie nicht in der heißesten Zeit nach draußen • verschieben Sie körperliche Aktivität im Freien auf die frühen Morgenstunden ➜ Halten Sie Ihre Wohnung kühl! • lüften Sie nur dann, wenn es draußen kühler ist als drinnen • vermeiden Sie tagsüber direkte Sonneneinstrahlung ➜ Halten Sie Ihren Körper kühl und achten Sie auf ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr! • tragen Sie luftige, helle Kleidung und eine Kopfbedeckung • nehmen Sie eine kühle Dusche oder ein kühles Bad • trinken Sie ausreichend und regelmäßig Gesund bleiben trotz Klimawandel MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Bild 1 Asiatische Tigermücke, Überträgerin des Dengue-, Gelbfieber- und West-Nil-Virus (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Beifuß-Ambrosie, schon wenige Pollen können bei Allergikern zu Heuschnupfen und schwerem Asthma führen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Bild 3 Riesenbärenklau, löst bei Berührung Verbren- nungen aus und verdrängt heimische Pflanzen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Vertiefende Informationen … Zum Thema Hitze www.gmschussental.de Zum Thema Hitzeperioden www.klima-mensch-gesundheit.de Zum Thema invasive Arten & Allergien www.klima-mensch-gesundheit.de Bild: Shutterstock 6 7 HHerausforderung Extremwetter Gebäude und Verkehrswege im GMS sind künftig noch stärker von Extremwetter betroffen. Der Verkehrssektor ist ganz besonders anfällig für Extremwetter und deshalb stark durch Klimawandelfolgen betroffen. So verursachen Überflutungen, Stürme und andere Extremwetterereignis- se häufig erhebliche Schäden an der Verkehrsinfrastruktur oder hindern den Verkehr selbst. Starkregen kann Über- flutungen und Rückstau aus der Kanalisation verursachen, die Infrastruktur kann Schaden nehmen. Hitze und Frost- Tau-Wechsel führen zu Schäden an Straßen und Schienen. Hochwasser, Sturm und Hagel können Gebäude- schäden verursachen. Außerdem führt der Klimawandel durch die zunehmenden Hitzeperioden vermehrt zu hohen Temperaturen in Innenräumen und verschlechtert das Raumklima, die Belastung der Menschen erhöht sich. Gleichzeitig geben Gebäude nachts gespeicherte Wärme ab, wodurch sich dichtbebaute Gebiete kaum noch ab- kühlen können. Schwammstadt als Lösungsansatz für Kommunen Wie ein Schwamm Regenwasser aufsaugen und wieder abgeben, wenn Wasser benötigt wird – das steckt hin- ter der Idee der Schwammstadt. Dabei wird das (Regen-) Wasser in den Siedlungen gepeichert oder es versickert, anstatt schnell in die Kanalisation abgeleitet zu werden. Damit das Wasser gespeichert wird, werden Dächer und Fassaden bepflanzt und es gibt Versickerungsmulden. Das Wasser kann so verdunsten und dabei kühlen, sowie die Gefahren von Starkregen reduzieren. Die Funktions- fähigkeit von Stadtbäumen und städtischen Biotopen wird unterstützt. Außerdem werden mehr Parks, Grünflächen und Feuchtgebiete eingerichtet, die zur Not als Überflutungs- fläche dienen können. Gegebenenfalls müssen versie- gelte und bebaute Flächen wieder entsiegelt werden, sodass sie Wasser aufnehmen können. Dach- und Fassadenbegrünung für Gebäude Die insektenfreundliche Begrünung von Dach und Fas- sade an Gebäuden vermindert den Wärmeeintrag ins Gebäude, verschattet bei Sonneneinstrahlung und sorgt für Verdunstungskühlung – der sommerliche Hitzestress wird gemildert und die Aufenthaltsqualität am und im Gebäude erhöht. Aber auch die Artenvielfalt wird durch die Begrünung gefördert, besonders Insekten und Vögel profitieren von ihr. Was kann ich tun? ➜ Gebäude energetisch optimieren (Dämmung, Hitzeschutz) ➜ helle Fassaden verwenden • bei Neubau und Sanierung große Glasflächen an Sonnenseiten vermeiden • Verschattung an Fenstern, Balkonen und Dachterrassen anbringen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ Flächen entsiegeln (z.B. Hofeinfahrt) ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ mobilen Flutschutz und Rückstausicherungen anbringen ➜ Apps wie NINA und DWD Warnwetter für Unwetter- warnungen nutzen Gebäude und Infrastruktur unter Stress BAUEN UND WOHNEN Bild 1 Dachbegrünung (Quelle: GMS, Florian S. Roth) Bild 2 Fassadenbegrünung in der Altstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Lebendige Einfriedung anstelle eines Gabionen- zauns (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel 3 2 1 Vertiefende Informationen … Zum Thema klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften www.bbsr.bund.de 8 9 Was machen die Kommunen? Was kann ich tun? ➜ Hecken, Büsche und Rankpflanzen als Sonnen- und Windschutz pflanzen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ hitze- und trockenresistente Bäume im eigenen Garten pflanzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ Hofeinfahrt und Parkfläche entsiegeln: Grünflächen speichern deutlich weniger Wärme als Schottergärten und tragen über die Verdunstung zu einer Abkühlung bei Bild 1 Stadtgarten Weingarten (Quelle: Stadt Weingarten, Helena Hack) Bild 2 Hochbeete Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Annette Strasser) Bild 3 Ein schattiger Platz in der Innenstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Umweltamt) 2 1 3 GGrünflächen unter Stress Städtische Grünflächen, Parks und Straßenbäume im GMS leiden zunehmend unter Hitze- und Trockenstress. Schäd- lingsbefall, erhöhter Bewässerungs- und Pflegebedarf sowie die steigende Nachfrage nach Erholung setzen diese Flächen zusätzlich unter Druck. Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und Stürme verursachen Schäden wie Staunässe, Erosion, Schadstoffeinträge, Astbruch oder umstürzende Bäume. Dennoch sind intakte Grünflächen entscheidend, um Siedlungen widerstands- fähiger gegen den Klimawandel zu machen. Kühle Rückzugsorte und Grünflächen Wälder, Parks, begrünte Innenhöfe und sogar Friedhöfe sind wertvolle Oasen der Kühle, die an heißen Sommer- tagen Erholung und Wohlbefinden bieten. Erhaltens- werte Grünräume sind u. a. der Stadtgarten Weingarten, der Baumbestand entlang der Schussen-/Karlsstraße, Gebiete wie der Schwanenweiher und die Flächen rund um die PH Weingarten. Sie werden zukünftig besonderen Schutz bieten und sollten deshalb in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Für lebenswerte Städte und Kommunen braucht es jedoch mehr Stadtgrün und Klimaanpassung auf Frei- flächen. Eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Sommer in den Orts- und Stadtkernen kann durch das Mehr Grün in Stadt und Gemeinde ➜ pflanzen bei Neupflanzung bewusst hitze- und trockenresistente Sorten ➜ begrünen Verkehrsinseln und Kreisel und legen Blühstreifen an ➜ legen Hochbeete für Bürgerinnen und Bürger an, z.B. an der Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg ➜ begrünen Dächer, z.B. am Rathaus Berg und Baienfurt ➜ legen Wasserläufe frei, z.B. Stadtgarten Weingarten und Gespintsmarkt Ravensburg ➜ installieren Trinkbrunnen, z.B. • Schadbrunnen in Ravensburg • Trinkwasserbrunnen in Baienfurt • Trinkwasserbrunnen neue Ortsmitte Baindt Vertiefende Informationen … Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Zum Thema Stadtgrün www.biova-leitfaden.de pudi.lubw.de Anlegen von Grünflächen (Entsiegelung), dem Pflanzen von schattenspendenden Bäumen sowie dem Rückbau der Schottergärten geschaffen werden. Zum Beispiel sorgt die Umgestaltung versiegelter Schulhöfe in begrünte, blühende Flächen nicht nur für hitzegeschützte Spiel- und Aufenthaltsflächen, sondern bietet die Möglichkeit, den Kindern und Jugendlichen naturnahe Lernorte zu schaffen. Außerdem wird mehr Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Retensionsraum zur Minderung der Folgen von Starkregenereignissen geschaffen. 10 11 KKlimawandel verändert Lebensbedingungen Durch den Klimawandel verändern sich die die Lebens- bedingungen und Verbreitungsgebiete von Tieren und Pflanzen. Viele Zugvögel passen ihr Wanderverhalten an, indem sie früher in ihre Brutgebiete zurückkehren und die- se später verlassen. Manche Pflanzen blühen, bevor Bie- nen sie bestäuben können. Das gesamte Zusammenspiel zwischen Tieren und Pflanzen wird gestört, was Lebens- räume und Ökosysteme verändert. Einige Arten reagieren besonders empfindlich auf klimatische Veränderungen. Im Landkreis Ravensburg sind der Laubfrosch, Springfrosch, Steinkrebs, die kleine Flussmuschel und die vierzähnige Windelschnecke betroffen, ihre Bestände verringern sich. Während Feuchtgebiete und Bäche im Klimawandel austrocknen, erwärmen sich die Flüsse. Fast alle Schutz- gebiete im GMS sind vom Klimawandel betroffen, be- sonders feuchte Standorte und Moorgebiete wie das Knellesberger Moos und das Schussenbecken. Arten in diesen Gebieten können sich schlecht an Trockenheit anpassen und können infolge fehlender Lebensräume aussterben. Stärkung der natürlichen Lebensräume Intakte, stabile und widerstandsfähige Ökosysteme in offe- nen Landschaften helfen, die Vielfalt der Tier- und Pflan- zenarten zu stärken sowie die Folgen des Klimawandels für Tiere, Pflanzen und uns Menschen zu mildern. Um Tieren und Pflanzen die Anpassung an den Klima- wandel zu erleichtern, müssen ihre Lebensräume mit- einander vernetzt werden. Dadurch können sie leichter in neue, geeignetere Gebiete wandern. Auch in von Menschen besiedelten Bereichen sollten naturnahe Flächen und Gärten zu diesem Netz dazugehören, z.B. Blühstreifen, Blumenwiesen und Staudenbeete auf öffentlichen und privaten Flächen. Schwindende Artenvielfalt – Bedeutung für den Menschen Der Rückgang der Artenvielfalt hat weitreichende Auswir- kungen auf die Menschen: Fehlende Bestäubung führt zu geringeren Erträgen in der Landwirtschaft und beeinträchtigt somit die Lebensmittelproduktion. Neue Arten besiedeln Le- bensräume, breiten sich aus und verdrängen die angestamm- ten Tiere und Pflanzen. Z. B. breitet sich die asiatische Tiger- mücke, Überträgerin des Denguefieber-Virus, aus. Aber auch die Anzahl an Neophyten, also nicht-heimische Pflanzenarten nimmt im Klimawandel zu. Gewächse wie das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia), das allergische Re- aktionen auslöst, profitieren von längeren Vegetationsphasen aufgrund des Klimawandels. Biodiverse Ökosysteme kontrol- lieren u.a. die Ausbreitung von Krankheiten, indem sie die Po- pulation von Krankheitsüberträgern wie Mücken regulieren. Bild 1 Streuobstwiese im Gemeindeverband Mittleres Schussental (Quelle: Stadt Ravensburg, Daniel Sauter) Bild 2 Insektenhotel (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Kleingewässer für Balkon, Terrasse oder Garten (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) 1 3 2 Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt Was kann ich tun? ➜ Gärten naturnah gestalten: • Staudenbeete anstelle von Wechselbepflanzung • Kiesstaudenbeet anstelle des Schottergartens • mobiles Grün: bienen- und insektenfreundliche Stauden auf Terrasse und Balkon • Kleingewässer im Garten, schon Miniteiche wirken • einheimische belaubte Hecken als Einfriedung • Rasenalternative: Wiese mit heimischen stand- ortgerechten Wildblumen und Wiesengräsern • Nistkästen / Nisthilfen für Vögel und Wildbienen ➜ Gräber naturnah gestalten und bepflanzen ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Was machen die Kommunen? ➜ sorgen für den Erhalt der Streuobstwiesen ➜ haben Förderprogramme für die Pflanzung von Streuobstbäumen (Baindt und Berg) ➜ haben das Förderprogramm „Heimische Hecken“ (Baienfurt) ➜ legen neue Grünflächen nach Biodiversitäts- kriterien an (Rathäuser in Baienfurt und Berg) ➜ beteiligen sich am Projekt Natur nah dran, ein Kooperationsprojekt von NABU und Land zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum (Baienfurt, Baindt und Ravensburg) ➜ beteiligen sich am internationalen Projekt Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün, mehr Grün für Gesundheit, Wohlbefinden, Biodiversität und Klimaanpassung in den Gemeinden Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Vertiefende Informationen … Zum Thema Garten: Informationsmaterial „Mein Garten im Klimawandel“, www.bund-ravensburg.de www.bluehende-landschaft.de 12 13 Veränderte Niederschlagsmengen Der Klimawandel beeinflusst den Wasserhaushalt im mitt- leren Schussental erheblich. Veränderte Niederschlags- muster können zu einem Überschuss oder Mangel an Wasser führen, was sowohl Menschen als auch die Natur beeinträchtigt. Häufigere und intensivere Starkregen- und langanhaltende Regenfälle erhöhen die lokale Hochwas- sergefahr. Dies betrifft besonders die Einzugsgebiete von Sulzmoosbach, Wolfegger Ach, Krummbach, Ettishofer Ach und Scherzach, wo bereits Starkregenmanagement- Konzepte entwickelt wurden. Starkregen Extremereignisse wie Starkregen und Hochwasser können die Gefahr von Nähr- und Schadstoffeinträgen ins Grund- wasser und die Verunreinigung von Trinkwasserbrunnen durch Überflutungen erhöhen. Starkregenereignisse sind lokal begrenzt und schwer vorhersehbar, können aber überall auftreten und führen in Hanglagen zu Sturzfluten und Bodenerosion. Besonders gefährdete Brücken befin- den sich entlang der Schussen, des Sulzmoosbachs, der Wolfegger Ach und der Scherzach. Landschaft als Hochwasser- und Trockenheitsschutz Durch den Klimawandel werden Starkregen und Trocken- perioden voraussichtlich häufiger. Um die Auswirkun- gen zu mildern, ist es wichtig, den Wasserrückhalt in der Landschaft zu erhöhen. Dies kann Hochwasserspitzen abmildern, die Austrocknungsprozesse verlangsamen und gleichzeitig wertvolle Lebensräume schaffen sowie Küh- lungseffekte für angrenzende Siedlungen bieten. Das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung kann mit naturbasierten und kostengünstigen Lösungen verringert werden, gleichzeitig entstehen wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Gute Beispiele aus dem GMS • Renaturierung des Sulzmoosbach in Baindt • Renaturierung der Schussen im Bereich Weißenau Oberzell • Hochwasserrisikokarte für Baindt Von Dürre bis Hochwasser WASSER UND WASSERHAUSHALT Bild 1 Bebauung im Hochwasserrisikogebiet der Schussen (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Bild 2 Renaturierter Sulzmoosbach in Baindt (Quelle: Gemeinde Baindt, Petra Jeske) Bild 3 Natürliche Regenwasserrückhaltefläche der Schussen nach einem Hochwasser (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Flächen (Hofeinfahrt etc.) entsiegeln ➜ Garten naturnah & wasserspeichernd gestalten ➜ Dach begrünen ➜ Rückstausicherung am Gebäude/ Rückstauver- schluss/ Abwasserhebeanlage/ Anpassung von Gebäudeöffnungen installieren (lassen) ➜ die Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA und die DWD Warnwetter-App (siehe Thema Gesundheit, Seite7) nutzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Wiedervernässung der Moorgebiete forcieren ➜ Gewässer im GMS renaturieren ➜ Versickerungsflächen schaffen ➜ konsequente Freihaltung von Überschwemmungs- gebieten in der Bauleitplanung einfordern 2 1 3 Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel www.bmuv.de www.fib-bund.de Vertiefende Informationen … Zum Thema mobiler Hochwasserschutz: 14 15 WWälder im Klimastress Borkenkäfer, Trockenheit und Stürme schaden den Wäl- dern. Ein Viertel des Mittleren Schussentals besteht aus Waldflächen, die als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Erholungsgebiete und Frischluftproduzenten wichtig sind. Längere Trockenperioden, insbesondere im Sommer, ver- ursachen Trockenstress in den Wäldern, was die Verfügbar- keit von Wasser verringert und negative Auswirkungen auf Forstwirtschaft sowie Pflanzen- und Tierlebensräume hat. Trockenheit schwächt heimische Baumarten und erhöht ihre Anfälligkeit für Schädlinge wie Borkenkäfer – dies kann zum Absterben ganzer Bestände führen. Starke Stürme ge- fährden insbesondere Fichtenmonokulturen. Schützenswerte Biotope und Waldfunktionen gefährdet Viele kleinere Waldbiotope wie Tümpel, Quellen und Feuchtgebiete werden durch steigende Temperaturen und anhaltende Trockenheit beeinträchtigt, selbst wenn die um- gebenden Bäume und Waldbereiche gut mit Trockenstress umgehen können. Rund 51% der wertvollen Waldbiotope im GMS werden voraussichtlich stark vom Klimawandel betroffen sein. Die erwartbaren klimatischen Veränderungen im GMS können sich negativ auf die verschiedenen ökologisch wich- tigen Waldbiotope Weiher, Tümpel, Teiche, Quellbereiche, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder auswirken. Auch die natürlichen Schutzfunktionen des Waldes, wie Erholung, Boden-, Immissions, Wasser- und Sichtschutz werden durch den Klimawandel beeinträchtigt. Handlungsbedarf in sensiblen Gebieten Hoher Handlungsbedarf für Anpassungsmaßnahmen be- steht im Altdorfer Wald, Schmalegger und Rinkenburger Tobel, Locherholz, in Teilen des Höllwalds, entlang des Knollengrabens sowie im Bereich zwischen Kemmerlang und Fildenmoos. Schäden durch umstürzende Bäume, Trockenheit und Schädlingsbefall werden hier wahr- scheinlich stark zunehmen. Aufgrund der langen Lebens- spanne von Bäumen müssen Anpassungen frühzeitig ge- plant und umgesetzt werden. Waldbodenverdichtung vermeiden Um Bodenschutz im Wald zu gewährleisten, sollte die Bodenverdichtung vermieden werden, indem schwere Maschinen nur bestimmte Wege nutzen oder Rückepferde in sensiblen Gebieten eingesetzt werden. Gute Beispiele im GMS • Bannwald „Schmalegger Tobel“: Der Bannwald ist ein Bespiele für erfolgreiche natürliche Waldentwicklung. • Pilotprojekt Rückepferde im Holzeinschlag im Altdorfer Wald: Forst BW erprobt im Forstrevier Vogt die erfolg- reiche Zusammenarbeit von Rückepferden und modernen Vollerntern. Waldschutz für Natur und Mensch WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Waldbrandwarnstufen beachten ➜ bei Trockenheit offenes Feuer, Rauchen und Grillen im Wald vermeiden ➜ Schutzgebiete achten ➜ Informationen zu Waldbrandrisiken veröffentlichen ➜ Grillstellen vorübergehend sperren ➜ Kommunalwald bodenschonend bearbeiten lassen ➜ Waldumbau im Kommunalwald in artenreiche Wälder forcieren ➜ für den Erhalt der Waldbiotope im Kommunalwald sorgen Vertiefende Informationen … Bild 1 Altdorfer Wald (Quelle: Antonia Mayer) Bild 2 Vom Borkenkäfer befallener Baum im GMS (Quelle: Stadt Ravensburg, Bernd Kimmel) Bild 3 Rückepferde (Fotograf: Christian Körtke) 2 1 3 Über den Zustand der Wälder in Baden-Württemberg: mlr.baden-wuerttemberg.de Der Wald im Landkreis Ravensburg: www.rv.de 16 17 Bild: ShutterstockNNeue Herausforderungen Die Landwirtschaft im GMS steht vor neuen Herausforder- ungen. Klimatische Veränderungen wie Trockenheit, Hitze und Starkregen setzen viele gängige Agrarkulturen unter Stress. Zusätzlichen Stress bringen Unkräuter und Schäd- linge, welche die Pflanzengesundheit beeinträchtigen. Mildere Winter führen dazu, dass sich pflanzenschädi- gende Pilze, Viren und Insekten stärker ausbreiten. Der frühere Beginn der Vegetationsperiode, die frühere Blüte z. B. der Obstbäume macht diese anfälliger gegen- über den Spätfrösten. Höhere Durchschnittstemperaturen erfordern den Anbau von hitze- und trockentoleranten Sorten und Kul- turen. Ein Beispiel dafür sind Aprikosen, die bereits erfolg- reich im Landkreis Ravensburg angebaut werden. Der Boden ist bedeutend Aber auch dem Boden als Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und seiner Grundlage für die Land- und Forst- wirtschaft kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Her- ausforderungen im Klimawandel sind temporär starker Regen und Wind, die zu Bodenerosion führen. Zusätzlich verschieben die Trockenphasen im Sommer die Grund- wasserneubildung, sodass Pflanzen weniger Nährstoffe aufnehmen können. Anpassungsmöglichkeiten Trotz dieser Herausforderungen gibt es Anpassungsmög- lichkeiten im GMS. Diese umfassen Bewässerungsmaß- nahmen, den Umstieg auf klimaangepasste Sorten und die Überbauung der Sonderkulturen mit Agri-Photovoltaik- Anlagen. Diese sorgen für Beschattung, verhindern Sonnenbrand auf den Früchten, schützen die Blüten bei Spätfrösten und produzieren gleichzeitig Strom für die landwirtschaftlichen Betriebe. Weitere Maßnahmen beinhalten die Anlage von Be- wässerungsteichen und die Nutzung von Tröpfchenbewäs- serung, um den Wasserverbrauch effizienter zu gestalten. Was kann die Landwirtschaft tun? Was kann ich tun? ➜ bewusst Produkte aus Grünlandnutzung und Ökolandwirtschaft erzeugen und vermarkten ➜ auf klimaangepasste Sorten umsteigen ➜ Äpfel durch den Bau von Agri-PV-Anlagen beschatten ➜ Tröpfchenbewässerung einsetzen ➜ Bewässerungsteiche anlegen Bild 1 Die sonst den Süden liebenden Aprikosenbäume wachsen inzwischen auch bei uns! (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Agri-Photovoltaik am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf, inklusive Tröpfchenbewässerung (Quelle: Kerstin Dold) 1 2 ➜ bewusst Produkte aus Ökolandwirtschaft bzw. aus der Region konsumieren und damit die regionale Landwirtschaft stärken ➜ regional und saisonal einkaufen ➜ die solidarische Landwirtschaft unterstützen Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Landwirtschaft unter Anpassungsdruck LANDWIRTSCHAFT 18 19 Gemeinsam schaffen wir es! gmschussental.de/klimaanpassung Juni 2024 Gedruckt auf Circleoffset White aus 100% Altpapier, ausgezeichnet mit dem blauen Umweltengel, dem EU Ecolabel und FSC®-zertifiziert Impressum Herausgeber Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutzmanagement Salamanderweg 22 | 88212 Ravensburg Projektleitung & Kontakt Dorothea Hose Tel.: 0751 82-3814 E-Mail: Dorothea.Hose@ravensburg.de Gestaltung Homebase – Kommunikation & Design GbR www.design-homebase.de Textliche Überarbeitung Martina Ackner Druck ZABELDruck GmbH (Gemeinwohl-bilanzierendes Unternehmen)[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 12. Juli 2024 Nummer 28 Das Baindter Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, das Schuljahr geht zu Ende und Ihr freut Euch sicher schon sehr auf die Sommerferien! Auch wer einen großen Teil der Ferien zu Hause verbringt, darf sich dank des Engage- ments vieler Ehrenamtlicher auf eine abwechslungsreiche Zeit freuen. Werft einen Blick auf die Angebote – es ist bestimmt etwas dabei, das ihr interessant, spannend, lustig oder einfach cool findet. Probiert es einfach aus! Auch in diesem Jahr wird es keine gedruckte Broschüre für das Ferienprogramm ge- ben! Wir nutzen die Plattform "nupian", über die ihr euch ganz einfach und bequem online mit wenigen Klicks anmelden könnt. Eine Vorschau auf die diesjährigen Veran- staltungen findet ihr im Innenteil dieses Amtsblattes. Ab Dienstag, 16. Juli 2024 wird das Programm freigeschaltet und Eure Eltern kön- nen Euch anmelden. Über den QR-Code gehts zur Online-Anmeldung des Baindter Ferienprogrammes! Schöne Ferien, sonnige und sommerlich warme Wochen und ganz viel Spaß an allen Tagen wünscht Euch Eure Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 N r N am e O rt D atum A lter G ebühr 1 Spiel und Spaß! Schulhof der KW S 26.07.2024 10:00 6-10 0,00€ 2 D en W ildbienen auf der Spur Schulhof/Schule 30.07.2024 09:00 6-12 2,00€ 3 Einführung in den Tennissport Tennisanlage TC Baindt 02.08.2024 09:00 ab 6 0,00€ 4 W ir basteln unsere eigenen H obby-H orses (Steckenpferde) Reitplatz/Reithalle Baindt 02.08.2024 13:30 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Fam ilie Konzett, Friesenhäusler Straße 37 03.08.2024 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanu - Tour auf der Schussen Ravensburg/Schussen 08.08.2024 12:15 11-99 20,00€ 7 Fußballcam p Klosterw iese Baindt 09.08.2024 13:30 5-13 20,00€ 8 Piraten und Indianer Schützenhaus 10.08.2024 10:00 6-12 5,00€ 9 W aldabenteuer W ald - Treffpunkt und Abholen am Parkplatz beim Baindter Bädle (G rünenbergstraße) 16.08.2024 14:00 6-12 0,00€ 10 Spiel und Spaß bei der Feuerw ehr Feuerw ehrhaus Baindt (Ziegeleistraße 20) 17.08.2024 13:00 8-15 0,00€ 11 m it Kindern kochen, in de M ühle G aststätte "zur M ühle" 28.08.2024 09:00 8-12 12,00€ 12 Ein Tag bei uns im Jugendkotkreuz D RK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 10:00 6-12 4,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz D RK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 14:00 6-12 4,00€ 14 Spiel und Spaß am Sulzm oosbach W eg zum Bädle 02.09.2024 14:30 5-10 0,00€ 15 Kinderbibeltag Ö schw eg 30, 88255 Baienfurt (Evangelisches G em eindehaus) 03.09.2024 10:00 6-10 5,00€ 16 m it Kindern kochen, in der M ühle G aststätte "zur M ühle" 04.09.2024 09:00 8-12 12,00€ 17 Einführung ins Tischtennis Sporthalle Baindt 07.09.2024 15:00 7-17 3,00€ Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte - Arbeiten in der Mühlstraße In dieser Woche beginnen die Rückbauarbeiten im Be- reich der Mühlstraße – Höhe Gaststätte zur Mühle. Diese dienen zur Vorbereitung für die anstehende Vergröße- rung des Sulzmoosbaches, um nächste Woche die Spund- wände einsetzen zu können. Entlang der Mühlstraße kann man in der nächsten Zeit nur zu Fuß gehen. Wir bitten Radfahrer/innen abzusteigen. Parallel wird vor der Apo- theke/Bäckerei weitergearbeitet. Ziel ist es, diesen Bereich so schnell wie möglich wieder zu pflastern. Weiter werden die Buswartehäuschen der barrierefreien Bushaltestellen in dieser Woche geliefert und aufgestellt. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Aufruf zur Meldung für das Ehrenamtsfest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Vereinszuschüsse 2025 und 2026 - Erinnerung In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Service für Hundebesitzer - Hundetoiletten Rund 180 Hunde gibt es in der Gemeinde Baindt, die eine große Menge an Hundekot zurücklassen. Hun- dekot auf Gehwegen, Grünanlagen, Wiesen usw. sind ein großes Ärgernis und können Beschwerden, sowie heftige Diskussionen auslösen. Nach den Vorschriften des Abfallgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes und der Polizeiverordnung muss der Hundeführer die Hinterlassenschaften seines Hundes sofort entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Hundekot ist nicht nur unästhetisch, sondern auch ge- sundheitsgefährdend. Er ist Nährboden für Bakterien und Würmer. Wird Hundekot nicht sofort beseitigt, be- steht die Gefahr, dass Passanten hineintreten und den infektiösen Schmutz verbreiten oder dass sich Nutztie- re, wie z.B. Kühe oder Schafe infizieren und erkranken. Um dem Hundekot-Problem Abhilfe zu schaffen, hat die Gemeinde schon vor vielen Jahren sogenannte Hundetoiletten aufgestellt, damit Hundeführer die Hin- terlassenschaften ihres Vierbeiners einfacher entsor- gen können. Dieser Service wird inzwischen von vielen Hundehaltern sehr gut angenommen. Die Hundetoiletten sind an folgenden Standorten auf- gestellt: 1. Marsweilerstraße, am Dorfplatz (aktuell wegen Baustelle abgebaut) 2. Thumbstraße, zwischen Kindergarten St. Martin und Blindenschule 3. Marsweilerstraße, am Hochbehälter 4. Annabergstraße 5. Badweg, beim Verbindungsweg zur Blumenstraße 6. Grünenbergstraße, am Waldspielplatz 7. Alte B 30, Eingangsbereich 8. Alte B 30, Kornblumenstraße 9. Boschstraße/Maybachstraße, am Sportplatz 10. Hirschstraße, Bifang 11. Hirschstraße 12. Schwarzlochweg 13. Thomas-Dachser-Straße/ Schwarzlochweg 14. Parallelweg Thomas-Dachser-Straße, zum Pumphaus 15. Baienfurter Straße, zwischen Schachen und Baien- furt 16. Gewerbegebiet Mehlis, Am Föhrenried 17. Riedsennstraße, am Parkplatz 18. Wanderparkplatz Marsweilerstraße 19. Sulpacher Straße, Einfahrt Sulpach 20. Kiesgrubenstraße 21. Schachenerstraße 22. Brücke B 30 23. Marderstraße 24. Im Voken 25. Im Ried 26. Alte B 30 ganz oben Einen Übersichtsplan der Standorte finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.Baindt.de. Die Bedienung der Hundetoiletten ist sehr einfach und hygienisch. Es handelt sich um Abfallbehälter mit Plas- tiktüten. Der Hundekot ist mit der Tüte aufzunehmen und in den unteren Behälter zu werfen. Die Behälter werden regelmäßig entleert. Alle Hundehalter werden gebeten, diesen Service der Gemeinde zu nutzen und damit einen Beitrag zu einem sauberen und hygieni- schen Ortsbild zu leisten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Kontrollieren Sie Ihren Wasserzähler Die ermittelte Verbrauchsmenge über den geeichten Hauptwasserzähler ist die Grundlage für den Wasser- und Abwassergebührenbescheid. Deshalb ist es notwendig, von Zeit zu Zeit eine Wasserverbrauchskontrolle durch- zuführen. Wasserverluste im Leitungsnetz hinter dem Wasserzähler sind grundsätzlich vom Eigentümer zu be- zahlen und sollten deshalb schnellstmöglichst wie folgt festgestellt werden: 1. Schließen Sie alle Auslaufventile, die zu Ihrer Ver- brauchsanlage gehören. 2. Bei geöffneter Abdeckung des Wasserzählers ist in der Mitte ein kleines Kontrollrad sichtbar, das sich bei ge- schlossenen Auslaufventilen nicht mehr drehen darf. 3. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist eine Undichtheit anzunehmen. Mögliche Schwachstellen sind: • Dichtringe im WC-Spülkasten • Überdruckventile an Warmwasseranlagen • Gartenleitungen Gegebenenfalls ist ein Fachmann bzw. eine Sanitärfirma zur Überprüfung der Anlage zu beauftragen. Sollte der Zählerstand trotz Wasserentnahme unverän- dert bleiben, so ist die Wasseruhr defekt. Melden Sie dies bitte bei der Gemeindeverwaltung. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 16. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Boden- belagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektro- technik und der Photovoltaikanlage 05 Konzeptvergabeverfahren Schachener Straße 100 - Vergabe 06 Ausschreibung Waldspielplatz - Vorratsbeschluss 07 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schup- pens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 08 Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt 09 Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 10 Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiederer- richtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 12 Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkel- stall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 13 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße 14 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 15 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg 16 Änderung der Satzung über die Erhebung der Benut- zungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen 17 Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO 18 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jah- re 2025 und 2026 - Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 19 Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersatzung - 20 Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbe- trieb Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung 21 Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten 22 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: März 2024: Smartwatch imoo; Kappe „perfetto“; Jacke softshell; Kapselbandmaß; Modering silber; April 2024: Schildmütze; Einzelschlüssel mit Band; Juni 2024: Armband geflochtenes Kunstleder; Trekkin- grad „Electra“ Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Tierarzt Samstag, 13. Juli und Sonntag, 14. Juli 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. Juli 2024 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethen- straße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Sonntag, 14. Juli 2024 Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum 80. Geburtstag! Am 29. Juni 2024 feierte Frau Helga Bayer ihren 80. Geburtstag im Kreise ihrer Lieben und bei bester Gesundheit. Im Namen der Gemeinde Baindt und persönlich gratuliert Bürgermeisterin Simone Rürup der Jubilarin sehr herzlich und wünscht alles erdenklich Gute, viel Glück und Gesundheit. Gemeindeverwaltung Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungen Juli 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Vorschulausflug in den Kleintierzoo In den letzten Wochen als Kindergarten- kinder durften unser Vorschüler der Son- nen- und Regenbogengruppe einen erlebnisreichen Vor- mittag im Kleintierzoo in Ravensburg verbringen. Bei sonnigem Wetter ging unsere Reise schon früh mor- gens mit dem Bus nach Ravensburg los. Nach unserem Fußmarsch durch das verkehrsreiche Ra- vensburg haben wir uns zunächst mit unserem mitge- brachten Vesper gestärkt, um dann im Anschluss voller Tatendrang das Gelände zu erkunden. Sehr beeindruckt waren wir bei unserem Rundgang von dem Waschbären, Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 der sich aus nächster Nähe beobachten ließ, sowie die Pfauen, die zur Freude von uns allen ein Rad schlugen. Ein Magnet war auch der Hase, der inmitten einer Hüh- nerschar lebt und ein Erlebnis war es beim Füttern der Ziegen deren Zunge zu spüren. Leider verging die Zeit wie im Flug und wir mussten uns glücklich und etwas erschöpft auf den Heimweg begeben. Kindergarten St. Martin Sommerfest als große Fußballparty Unser Kindergarten feierte am 28. Juni sein Sommerfest im Zeichen der Fuß- ball-Europameisterschaft. Viele Kinder- gartenkinder, ihre Eltern und Geschwis- ter und auch das Kindergarten-Personal trafen sich mit Trikot im großen Garten. Begleitet mit Trommelschlägen und Rasseln von Krip- penkindern und einigen Kindergartenkindern zogen die “Kleinen“- Fußballfans mit ihren selbstgebastelten Fah- nen ein. Danach führten die Vorschüler allen vor, was man beim Fußballspiel beachtet, z.B. wie sieht die Fuß- ballspieler-Ausrüstung aus und welche Regeln gibt es während dem Fußballspiel. Auch ein Torschuss wurde gezeigt. Zum Schluss tanzten alle zu dem Lied „Lasst uns heute Freunde sein“. Nach dem kräftigen Applaus der Eltern ging es mit der Party richtig los. Viele Stationen im Garten und in den Räumlichkeiten des Kindergartens boten an den beste- henden Fußballfieber der EM weiter zu spüren. Zum Bei- spiel konnte jeder selbst der Fußballspieler sein und das Runde ins Eckige schießen. Oder man versuchte sein Glück beim Tischkicker. Ganz beliebt war die Schmink- und Tattoostation bei den Kindern. Zwischen dem Bewältigen einzelner Stationen konnten sich die Familien an dem reichhaltigen Buffet stärken. Um die Hitze leichter ertragen zu können, hat der Elternbeirat Getränke und Eis besorgt. Vielen Dank dafür! Es war ein sehr schöner Nachmittag! Hiermit bedanken wir uns bei allen Familien, die für das Gelingen unseres Sommerfestes beigetragen haben! Schön, dass Ihr da wart! Ponyhof als Abschiedsgeschenk In der letzten Juniwoche bekamen unsere Kinder für den unteren Garten ein neues Spielgerät. Es ist ein Holz- häuschen als Ponyhof und ist das Abschiedsgeschenk aller Vorschulkinder und ihren Familien. Finanziert wur- de es von den Vorschuleltern, durch den regelmäßigen Kuchenverkauf der Vorschüler und Unterstützung der Elternbeiratskasse. Aufgebaut wurde der Ponyhof von einigen Eltern der Vor- schüler. Den Untergrund hat die Familie Dreher gemacht. Sie schenkte auch die daraufgelegten Pflastersteine. In Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 das Innere des Häuschens wurde als Erinnerung eine Tafel mit den Handabdrücken und Namen jedes Vorschülers angebracht. An unserem Sommerfest wurde es offiziell mit einem Richtbaum und Richtspruch von den Eltern der Vorschü- ler bekanntgegeben. Im Namen aller Kinder bedanken wir uns für dieses tol- le Geschenk. Die Kinder treffen sich gerne hier mit ihren Freunden und es entstehen schöne Spielideen. Waldorfkindergarten Das Fest der schönen Kinder, der bunten Blumen, des Feuers und der roten Früchte Lange mussten die Kinder, Familien und Erzie- her des Waldorfkindergartens bangen. Würde das Wetter diesmal gnädig sein, wird das von allen so heiß geliebte Johannifest stattfinden können oder muss es noch einmal verschoben werden ... oder am Ende gar ganz ausfallen? Doch tatsächlich lichteten sich rechtzeitig die Wolken. DieSonne kam heraus und strahlte mit den Kindern um die Wette. Schön waren sie, die Johannikinder. Festlich gekleidet, mit duftenden, bunten Blumen im Haar und begleitet von Eltern, Geschwistern und Freunden kamen sie zum Tanz. Die Tänze hätten noch eine Ewigkeit wei- tergehen können, wäre es nach den Kindern gegangen, den Erwachsenen allerdings ging bei den sommerlichen Temperaturen da schon eher die Luft aus. Und außerdem lockte das Johannifeuer, welches bereits brannte und die älteren Kinder wussten genau, was sie nun erwartete. So machten sie sich innerlich stark, um den mutigen Sprung über das Feuer zu wagen. Begleitet mit den Worten:„Ich spring übers Feuer und werde ein Neuer“, trauten sich große, aber auch kleine Kinder zum Sprung anzusetzen. Erleichterung und Stolz lag in den Gesichtern, als diese Aufgabe gemeistert war. Hungrig und vor allem durstig drängten anschließend alle zum farbenprächtigen Buffet. Rote Früchte, köstliche Leckereien, erfrischende Getränke wohin man blicken konnte. Und schön hergerichtete schattige Plätzchen, an denen man sich gemütlich niederlassen konnte, gab es auch für alle reichlich. Mit dem Klang der Festglocke wurden nach dieser wohl- verdienten Stärkung die Spielstationen eröffnet. Am Schilfbrunnen war, von allen unbemerkt, der Froschkö- nig eingezogen und lockte zum Spiel mit seiner goldenen Kugel. Am Wasserstein galt es freche Fischlein zu angeln. Im Sandkasten funkelte eine riesig große Schatzburg mit den Kinderaugen um die Wette, denn schließlich waren in ihrem Inneren lauter Edelsteine verborgen und warteten nur darauf von emsigen Kinderhänden ans Tageslicht geholt zu werden. Die mit Wasser gefüllten Zinkwannen boten so manchem Kind willkommene Abkühlung wäh- rend rundherum Riesenseifenblasen durch die Sommer- luft schwebten. Auch das Johannifeuer flackerte weiter vor sich hin und röstete nun leckeres Stockbrot. Getanzt, gesprungen, gestärkt, gespielt, geplanscht, ge- plaudert und gelacht, so verging der Festnachmittag lei- der wieder viel zu schnell und mit dem Sommer im Her- zen, gingen die schönen aber auch redlich müden Kinder schließlich glücklich mit ihren Begleitern nach Hause. Zur Informationi Was die Seele erlebt in schwerer Krankheit und beim Sterben Sterben ist eine Entwicklung, die sich auf körperlicher, seelischer, geistiger und spiritueller Ebene abspielt. An diesem Abend wollen wir uns dem annähern, welche seelische Arbeit Menschen in schwerer Krankheit auf ih- rem Weg leisten. Wie können wir sie dabei gut begleiten und dabei auch auf spiritueller Ebene für sie da sein? Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 18.07.2024, 19 Uhr Referentin: Dorothea Baur, Mitarbeiterin des Ambu- lanten Hospizdienstes Weingarten, Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Dipl. Pädagogin, Palliativ Care Zusatzqualifikation Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Am Gymnasium des Bildungszentrums St. Konrad in Ra- vensburg haben folgende Schülerinnen und Schüler aus Baindt das Abitur mit Erfolg abgelegt: Maja Batarilo, Hannah Beihl, Sofia Geiger, Lars Hegele, Laura Kurz, Lucas Till. Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. Juli - 21. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Es ist Zeit, etwas Neues zu beginnen und dem Zauber des Anfangs zu vertrauen. Meister Eckhart Samstag, 13. Juli 18.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung Ministranten: Laureen Hartmann, Nele Gründ- ler, Lisa Schad, Marisa Pfister Sonntag, 14. Juli – 15. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baienfurt – Marktplatzfest ökumenischer Got- tesdienst auf dem Marktplatz, bei Regenwet- ter findet der Gottesdienst in der kath. Kirche statt Dienstag, 16. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 17. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 18. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesfeier Freitag, 19. Juli Kein Gottesdienst Samstag, 20. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 21. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungs- dienst übernimmt unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zwei- te Halbjahr 2024 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem Sommer- fest am Mittwoch, 17. Juli 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. „Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist“! Freuen Sie sich auf einen Nachmittag mit Blasmusik und begrüßen Sie mit uns ganz herzlich eine Abordnung un- seres Musikvereins Baindt. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen und grü- ßen Sie Ihr Seniorenteam Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Auf- merksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbei- ten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchten- der Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. Eph 2,19 Sonntag, 14. Juli 7. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Keine Kinderkirche !!! Montag, 15. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe mit Sommer- abschluss, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 18. Juli 20.00 Uhr- 21.00 Uhr Baienfurt Ur-Geschichten, Ev. Gemeinde- haus Freitag, 19. Juli 15.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 21. Juli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Das Leben ist kompliziert und wir Men- schen suchen nach Antworten, die wir begreifen. Kein Wunder, dass es Maß und Mitte in diesen herausfordernden Tagen schwer haben, in denen wir ein Überangebot an einfachen Antworten auf unglaublich komplexe Fragen an- geboten bekommen. Doch weil niemand die Weisheit gepachtet hat, können wir die Herausforderungen nur miteinander meistern. Denn das Miteinander, das Menschen über alle Ausgrenzung hinweg durch Gottes Liebe in Jesus Christus verbindet, gehört zur DNA von Kirche, wie sie von ihrem Erfinder gedacht ist. – Als „Mitbürger der Heiligen“ und „Gottes Hausgenossen“ zu leben, heißt, den Himmel auf der Erde erfahrbar machen. Gottes Segen dazu! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Wir treffen uns das letzte Mal von 20.00-21.00 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Der Abend kann auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Letzter Termin: 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Sanierungsarbeiten im Haus der Kirchli- chen Dienste Trotz Sanierungsarbeiten im Haus der Kirch- lichen Dienste in der Katharinenstraße 16 in Friedrichshafen ist die Psychosoziale Beratungsstelle (Suchtberatung) der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bo- densee (OAB) erreichbar. Seit Jahren hat die Suchtberatungsstele der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee ihre Räumlichkeiten in der Katharinenstraße 16 in Friedrichshafen. Seit Anfang des Jahres 2024 werden Sanierungsarbeiten im Haus durchgeführt. Durch einen Deckenbruch im zweitem Stockwerk Ende April 2024 wurde deutlich, dass noch umfangreichere Arbeiten durchgeführt werden müssen, um die Sicherheit der Raumnutzer*innen und Klient*innen zu gewährleisten. Sehr kurzfristig musste daher das Team der Suchtberatungsstelle ihre Räumlichkeiten komplett verlassen. Das Beratungsangebot und die Gruppenangebote wer- den so weit wie möglich in den Außenstellen und in Über- gangsräumlichkeiten aufrechterhalten. Vor Ort sind die Berater*innen leider bis voraussichtlich Ende Juli nicht erreichbar. Zu den gewohnten Öffnungszeiten kann te- lefonisch ein Termin vereinbart werden. Aufgrund der aktuellen Situation werden momentan verstärkt Telefon- und Online-Beratungszeiten angeboten. „Wir bedauern diese Umstände sehr.“, ergänzt Janine Stark, Leiterin der Suchtberatungsstelle, „leider haben wir keinen Einfluss auf dringend notwendige Sanierungsarbeiten. Das Ziel meines Teams und mir ist es, das Beratungsangebot trotz erschwerten Bedingungnen aufrechtzuerhalten“. Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Vorbereitungsstart Saison 2024/25 Trotz der kurzfristigen Fußball-Tristes- se durch das Ausscheiden der deutschen Mannschaft bei der EM 2024, startete der SVB in dieser Woche mit großer Vorfreude in die Vorbereitung auf die neue Saison. Personelle Änderungen erste Mannschaft: Zugänge: Rolf Weiland (Trainer, zuletzt TSV Oberteuringen) Sandro Caltabiano (Mittelfeld und Co-Trainer, TSV Berg II) Max Dingeldey (Torwart, FC Ostrach II) Lukas Zweifel (Abwehr/Mittelfeld, TSV Berg II) Kevin Lang (Mittelfeld, TSV Berg II) David Krauter (Mittelfeld/Angriff, SV Baindt II) Max Kretzer (Angriff, SV Baindt II) Abgänge: Jens Rädel (Trainer, pausiert) Michael Gauder (Co-Trainer, TrainerSV Wolfegg) Luca Wetzel (Torwart, Karriereende/SV Baindt II) Manuel Brugger (Abwehr/Mittelfeld, SV Baindt II) Daniel Kronenberger (Abwehr/Mittelfeld, SV Baindt II) Ylber Xhafa (Mittelfeld, SV Weissenau) Daniele D‘Ercole (Mittelfeld, SV Oberzell) Jannik Küchler (Mittelfeld, SV Baindt II) Elion Kelmendi (Mittelfeld/Angriff, FC Lindenberg) Michele Carbone (Angriff, SV Oberzell) Philipp Boenke (Angriff, Karriereende) Johannes Kern (Angriff, Landau West) Vorbereitungsplan erste Mannschaft: Sonntag, 14.07 14.30 Uhr: SV Schmalegg - SV Baindt Samstag, 27.07 17.30 Uhr: SV Baindt - SV Oberzell Dienstag, 30.07 Schussenpokal Gruppenphase in Mol- pertshaus 18.00 Uhr: SV Baindt - SG Aulendorf 19.05 Uhr: SV Baindt - FV Bad Waldsee K.O.-Spiele bei Weiterkommen am Samstag und Sonntag Samstag, 10.08 1.Runde Bezirkspokal - Gegner noch offen Sonntag, 18.08 15.00 Uhr: FC Leutkirch - SV Baindt Personelle Änderungen zweite Mannschaft: Zugänge: Daniel „Schulle“ Schmidt (Co-Trainer, früher Spieler SV Baindt II) Frank Senger (Co-Trainer, früher Spieler SV Baindt II) Luca Wetzel (Torwart/Abwehr, SV Baindt) Daniel Kronenberger (Abwehr/Mittelfeld, SV Baindt) Manuel Brugger (Abwehr/Mittelfeld, SV Baindt) Jakob Schaffer (Mittelfeld, SG Scheer) Jannik Küchler (Mittelfeld, SV Baindt) Markus Baumgärtner (Angriff, zuletzt SV Weingarten) Abgänge: Erwin „Quacki“ Koscher (Co-Trainer, pausiert) Dennis Hecht (Abwehr, Karriereende) Luca Lauriola (Mittelfeld, Co-Trainer SV Wolfegg) David Krauter (Mittelfeld/Angriff, SV Baindt) Max Kretzer (Angriff, SV Baindt) Vorbereitungsplan zweite Mannschaft: Mittwoch, 17.07 19.00 Uhr: TSV Berg II - SV Baindt II Sonntag, 28.07 17.30 Uhr: SV Baindt II - SGM Mochenwangen/Blitzen- reute II Dienstag, 06.08 19.00 Uhr: SV Wolfegg II - SV Baindt II Samstag, 10.08 17.00 Uhr: SV Baindt II - TSB Ravensburg II Sonntag, 11.08 15.00 Uhr: SV Baindt II - TSV Oberteuringen Sonntag, 18.08 12.45 Uhr: FC Leutkirch II - SV Baindt II 13. Dachser-Cup - trotz heftigen Regens ein tolles Tur- nier Am vergangenen Wochenende, 06. und 07. Juli 24, fand zum 13. Mal der Dachser-Cup der Jugendfußballabteilung des SV Baindt auf dem Sportgelände “Klosterwiese“ statt. Insgesamt kämpften über 60 Mannschaften der Alters- stufen D-Juniorinnen, D-Junioren, Bambinis sowie der F1-, F2-, E1- und E2-Junioren um die begehrten Medail- len und ab der E auch um Siegerpokale. Den Zuschauern wurden interessante und spannende Spiele geboten, die in den Platzierungsspielen teilweise erst im 9m-Schießen entschieden wurden. Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Am Samstagmorgen starteten wir bei sonnigem Fußball- wetter mit 8 Mannschaften der E2-Junioren. Nach span- nenden Vorrundenspielen setzten sich im Halbfinale der VFB Friedrichshafen gegen TSV Eschach sowie der SV Weingarten gegen die SG Baienfurt durch. Im Finale war dann der VFB Friedichshafen die bessere Mannschaft, die sich mit einem 3:1 den ersten Siegerpokal des Turnierwo- chenendes sicherte. Platzierung E2-Juniorinnen 1. VfB Friedrichshafen 2. SV Weingarten 3. SG Baienfurt 4. TSV Eschach 5. SV Baindt 6. SV Ettenkirch 7. SV Weissenau 8. SV Blitzenreute Mittags setzten dann die E1-Junioren mit 10 Mannschaf- ten den Turniersamstag fort. Nach der Vorrunde stan- den sich Baindt und Schmalegg sowie Weingarten und Ravensburg gegenüber, wo sich Schmalegg und Wein- garten jeweils mit 1:0 durchsetzen. Im kleinen Finale setz- te sich der heimische SV Baindt durch, im Finale der SV Weingarten. Platzierung E1-Junioren 1. SV Weingarten I 2. SV Schmalegg 3. SV Baindt 4. TSB Ravesburg 5. SV Haisterkirch 6. SV Bergatreute 7. TSV Berg 8. SG Baienfurt 9. SV Weingarten II 10. TSV Eschach Am Samstagnachmittag, inzwischen war das Wetter um- geschlagen und es regnete in Strömen, gab es zum Ab- schluss des ersten Tages noch zwei Turniere mit fünf D-Junioren und sechs D-Juniorinnen Mannschaften. Beide Turniere wurden parallel ausgetragen und es spielten jeweils alle Mann- schaften gegeneinander. Bei den Juniorinnen kam es dann noch zu einem Endspiel der beiden Erstplatzierten, wo sich die SGM Baindt/Fronreute gegen den SV Berga- treute mit 3:1 im Elfmeterschießen durchsetzte. Platzierung D-Junioren Platzierung D-Juniorinnen 1. TSV Berg 1. SGM Baindt/Fronreute I 2. SV Bergatreute 2. SV Bergatreute 3. SG Baienfurt I 3. FC Blau Weiß Bellamont 4. SG Baienfurt II 4. TSB Ravensburg 5. SV Baindt 5. SGM Horgenzell/WRZ 6. SGM Baindt/Fronreute II (E-Jun) Am Sonntag traten dann je 10x F1 +F2-Junioren Mann- schaften gegeneinander an, die in vielen Spielen auf vier Feldern den Ball kräftig rollen ließen. Da in der F-Jugend keine Platzierungen ausgespielt werden, gab es am Ende viele Sieger und viele glückliche Gesichter. Teilnehmer F1-Junioren Teilnehmer F2-Junioren 1. SV Baindt I 1. SV Baindt I 2. SV Haisterkirch 2. SV Haisterkirch 3. SV Bolstern 3. SV Bolstern 4. SV Weingarten 4. SV Weingarten 5. SV Horgenzell 5. SV Horgenzell 6. SV Schmalegg 6. TSV Günkraut 7. TSV Grünkraut. 7. TSB Ravensburg 8. TSB Ravensburg 8. SG Baienfurt 9. SV Bergatreute 9. SV Bergatreute 10. SV Baindt II 10. SV Baindt II Am Nachmittag des Sonntags spielten dann die Bambi- nis, die in 22 Teams aus 9 Vereinen jeweils im 3:3 antra- ten und dabei einen Riesenspaß hatten und wo letztlich wieder alle als Sieger vom Platz gingen. Es spielten mit: SV Baindt, SG Baienfurt, TSV Berg, SV Ber- gatreute, SV Bolstern, SV Deuchelried, TSB Ravensburg, SV Schmalegg, SV Weingarten, Am Ende eines jeden Turniers gab es Medaillen für jedes Kind und für die drei Erstplatzierten gab es ab der E-Ju- gend jeweils Siegerpokale. Alle Preise wurden wieder gesponsert von unserem langjährigen und treuen Part- ner, der Firma Dachser SE. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Deshalb gilt es an dieser Stelle herzlichen Dank zu sagen unserem Hauptsponsor, Fa. Dachser SE, ohne den ein solches Event nicht möglich wäre und der dieses Turnier seit 13 Jahren großzügig unterstützt. Die Jugendfußballabteilung bedankt sich ferner für die Unterstützung zu diesem Turnier bei der Gemeinde Baindt. Dank auch an die Schiedsrichter, die an beiden Spieltagen bei den D-Juniorinnen, D-Junioren und in den Spielen der E1+E2 etliche Spiele geleitet haben. Nach diesem Turnier gilt der besondere Dank des Or- ganisationsteams und von Jugendleiter Reinhold Mau- cher allen Helferinnen und Helfern für das vielfältige Engagement (Organisation, Aufbau, Abbau, Reinigung, Regiewagen, Kuchenspenden, Verkauf, Grillen, usw.). Ins- besondere auch die Unterstützung aus allen Teilen des Vereins, Jugend, AH, Ehrenamtliche. Sie alle haben mit- geholfen das Turnier erfolgreich zu gestalten und waren an beiden Tagen und teilweise auch schon in den Tagen zuvor und danach im Einsatz. Wir freuen uns schon auf das nächste Turnier im kom- menden Jahr. TC Baindt e.V. Auch am vergangenen Wochenende waren unsere Mannschaften wieder am Start. Für unsere U12, U18 und die Herren 70 (Doppelrunde) war es bereits der letz- te Spieltag dieser Verbandsrunde. KIDs-Cup U12: Bezirksstaffel TC Baindt – SPG Blitzenreute-Mochenwangen 5:1 Der geplante letzte Spieltag, am Mittwoch den 3.Juli 2024, musste wegen anhaltendem Regen auf den nächsten Tag verschoben werden. Cederic und Felix S. konnten ihre Spiele gegen Benett und Jule deutlich für sich entschei- den. Obwohl Josefine gute Leistungen erbrachte, musste sie der starken Gegnerin Julia zum Sieg gratulieren. In ei- nem spannenden Spiel begegneten sich Lenny und Felix T. Dies entschied Lenny, durch seine konzentrierte und fokusierte Leistung, erst in einem umkämpften Match- Tie-Break mit einem Endstand von 14:12 für sich. Die an- schließend gespielten Doppel konnten von beiden unserer Mannschaften gewonnen werden, sodass ein deutlicher Endstand von 5:1 für Baindt,erzielt werden konnte. Ge- mütliches Beisammensein und gutes Essen rundete den schönen und fairen Spieltag ab. Junioren U15: Kreisstaffel TC Baindt – TC Wolfegg 5:1 Vergangenen Freitag empfing die U15 bei ihrem letzten Heimspiel der Saison den TC Wolfegg 1. Hochmotiviert starteten die ersten Einzel bereits eine halbe Stunde frü- her, damit alle Matches bis zum Beginn des Deutsch- land-Spieles um 18 Uhr durch sind. Christiane (6:1/6:1), Rafael (6:2/6:0) und Jonathan (6:0/6:4) konnten ihre Ein- zel gewinnen. Maurice traf leider auf einen etwas stärke- ren Gegner und musste sich geschlagen geben (3:6/0:6). Die Uhr immer im Blick gab es nur eine kurze Pause. In den Doppeln traten das eingespielte Team Christiane/Rafa- el und erstmalig Maurice und Jonathan an. Beide Paare siegten! Zum Essen gab es diesmal Fingerfood, so dass jeder pünktlich zum Fußball-Schauen kam! Leider war die DFB-Elf an diesem Tag nicht so erfolgreich wie die U15. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – SG Baienfurt Tennis 1:5 Zum letzten Spiel der Saison empfingen wir am vergan- genen Samstag die SG Baienfurt. In den Einzeln von Silja Amm und Johannes Neubauer zeigte sich schnell, dass die Baienfurter Gegner überlegen waren. Beide mussten sich leider in zwei Sätzen geschlagen geben, während Marian Dorn ein sehr spannendes und ausgeglichenes Match spielte. Letztendlich musste aber auch er nach ei- nem knappen Tiebreak im 2. Satz seinem Gegner gratulie- ren. Auf Position 1 konnte Tim Pantoffelmann sein Tief im zweiten Satz überwinden und sein Match mit einem klaren 10:3 im Matchtiebreak für sich entscheiden. Nach dem 1:3 Rückstand stellten die Baienfurter ihr unteres Doppel ge- gen Johannes Neubauer und Marian Dorn stark auf und gewannen dieses deutlich. Leider konnte auch das obere Doppel mit Tim Pantoffelmann und Silja Amm nicht ganz mit den Baienfurtern mithalten. Damit endet die Saison für uns auf dem vierten Platz, als Aufsteiger des letzten Jahres sind wir mit diesem Ergebnis durchaus zufrieden. Damen 60: Staffelliga TC Baindt – TC Tettnang 4:2 Auch dieses Mal lagen wir nach den Einzeln mit 3:1 in Füh- rung. Eigentlich beruhigend, aber doch dachten wir an un- ser Spiel in Ulm, als wir auch mit 3:1 vorne lagen und nur mit einem ganz knappen Sieg nach Hause fuhren. Schnell waren wir uns über unsere Aufstellung einig. Und wieder wurde es spannend: beide Doppel verloren den 1. Satz - beide Doppel gewannen den 2. Satz – also Match-Tiebre- ak! Doppel 1 verlor mit 10:12; Doppel 2 holte mit 10:5 den 4. Punkt. Im Einsatz waren: Sibylle, Co, Andrea, Eve. Herren: Kreisklasse 2 TC Schlier-Unterankenreute – TC Baindt 5:4 Spieltag 3. Heute hieß die Herausforderung TC Schlier-Un- terankenreute. Durch schlechte Wettervorhersagen stand der Spieltag bereits auf der Kippe, doch das Wetter sollte dann ausreichend mitmachen. 8:30 Uhr war der TC Baindt in Wetzisreute bereit für das Spiel. Das Wetter war jedoch noch nicht bereit. Daher starteten die Herren an diesem Tag um 13 Uhr auf 3 Plätzen. Lars Fernsemer, Jannis Wös- le und Julian Bergs durften somit ins Einzel starten. Lars konnte nach einem wackeligen ersten Satz das Spiel je- doch für sich entscheiden (7:5 6:0). Jannis Wösle gewann sein Einzel relativ eindeutig (6:0 6:0). Julian Bergs konnte sein erstes Einzel überhaupt nicht für sich entscheiden, konnte jedoch ein paar Punkte für sich holen (1:6 3:6). Da- nach traten Moritz Lang, David Schäfer und Daniel Gert- ler auf den Platz. Die Konstante (David Schäfer) gewann souverän (6:1 6:2). Moritz Lang (1:6 6:7) und Daniel Gertler (6:2 4:6 6:10) mussten ihr Einzel leider abgeben. Nach ei- nem 3:3 nach den Einzeln mussten mindestens 2 Doppel gewonnen werden. Moritz und David (6:0 6:2) und Jannis und Lars (6:1 6:1) konnten ihre Doppel gewinnen. Julian und Daniel mussten sich (4:6 4:6) geschlagen geben. So- mit gewann Baindt 5:4 den 3. Spieltag. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TA TSV Fischbach 5:4 Dieses Mal mit Musik vom DachserCup und Dauernie- selregen, aufgrund dessen wir erst ab 11:30 mit den Ein- zeln starten konnten. Anfangs sah es nicht gut aus, da nur Philipp N. seinen Gegner klar beherrschte. Durch viel Einsatz und bärenstarke Nerven konnten Christian und Stefan ihre Gegner jeweils im Match-Tiebreak bezwin- Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 gen und den 3:3 Zwischenstand herstellen. Die Doppel- strategie ging auf – Philipp B. und Ralf siegten souverän in Doppel 1, Stefan und Philipp N. setzten sich in Doppel 2 nach Anlaufschwierigkeiten am Ende auch souverän durch und Lars und Christian unterlagen nur knapp im Match-Tiebreak. Somit stand am Ende ein 5:4 Sieg fest. Vielen Dank an Marcel fürs Aushelfen und Grillen! Herren 40: Bezirksstaffel 2 TC Wangen – TC Baindt 6:0 In einem vorgezogenen Auswärtsspiel haben wir leider wieder sehr deutlich verloren. Einzig Marc war in seinem Einzel sehr gut dabei, konnte einen Satz für sich verbu- chen, um dann aber doch im MTB knapp zu scheitern. Da wir Gott sei Dank bereits um 10.00 Uhr gestartet hatten, waren wir rechtzeitig vor dem „großen Regen“ mit unseren Matches durch. – Somit konnten wir bei prasselndem Re- gen unter der überdachten Terrasse bei leckerer Pizza und dem ein oder anderen Bier den Tag gemütlich ausklingen lassen. Beim letzten Spiel in Tettnang werden wir noch einmal alles geben. Es spielten für den TC Baindt: Rafael Grabherr, Andi Bosch, Roland Bucher und Marc Egerter. Herren 50/1: Bezirksoberliga TA SV Horgenzell – TC Baindt 2:7 Nach zwei Heimspielen bestritten wir unser viertes Ver- bandsspiel auswärts beim TA SV Horgenzell. Wir be- gannen die Paarungen bei noch gutem Tenniswetter mit 1-2-4. Leider konnte uns nur Stefan einen Punkt sichern. Peter verlor knapp im MTB mit 8:10 und Wolfi leider auch mit 4:10. Danach spielten wir mit 3-5-6 weiter. Volker, Ger- hard und Sascha gewannen klar in zwei Sätzen und hol- ten uns 3 wichtige Punkte. Nach den Einzeln stand es nun 2:4. Eine gute Grundlage für die anschließenden Doppel. Die Wettervorhersage behielt jetzt leider recht. Bevor wir in die Doppel gingen regnete es mal wieder heftig. Die Plätze waren nicht bespielbar. Nach langem Warten und langen Überlegungen, bzw. Gesprächen wegen Spielver- schiebung, entschieden wir uns die Doppel doch bei noch leichtem Regen zu beginnen. Wir trotzten dem Wetter und hielten durch und hatten alle Doppel in zwei Sätzen ge- winnen können (batschnaß). Alle Beteiligten freuten sich nun über eine gewollte „warme“ Dusche. Mit unseren Gast- gebern hatten wir danach noch einen freundschaftlichen Austausch beim Grillen (unter Dach). Herzlichen Dank an Sascha Wösle, der für uns zwei Punkte erkämpfte und uns kurzfristig als Ersatz zu Verfügung stand. Der Sieg heute war ein Wichtiger, da er uns vermutlich den Klassenerhalt sicherte. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Gerhard Reich, 6. Sascha Wösle. Doppel: 1. Volker/Wolfi, 2. Peter/Sascha, 3. Stefan/Ger- hard. Herren 65: Oberligastaffel TC Baindt – TA TSG Achstetten 5:1 Mit einem Sieg im zweiten und letzten Heimspiel der Sai- son konnten wir den Anschluss an die Tabellenspitze hal- ten und uns auf den 2.Tabellenplatz verbessern. Von An- fang an hatten wir das Spiel im Griff und ließen über den späteren Sieger keinen Zweifel aufkommen. Die Einzel wurden mit 3:1 gewonnen, nur Roland Puk verlor unglück- lich im Match-Tiebreak. Die abschließenden Doppel wur- den von E.Feurle/W.Graf und R.Puk/M.Reich gewonnen. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf und Max Reich im Doppel. Herren 65: Doppelrunde TC Hohentengen – TC Baindt 0:4 In ihrem vierten Spiel in der Doppelrunde ließen die Baind- ter Herren 65 gegen einen im Schnitt älteren Gegner nichts anbrennen. In Runde 1 gewannen E.Feurle/R.Puk und W.Graf/M.Reich unangefochten. In Runde 2 siegten R.Puk/W.Graf, das Doppel E.Feurle/M.Reich führte klar, ehe der Gegner Mitte des 2.Satzes verletzungsbedingt aufgab. Einsatz: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – SG Aulendorf Tennis 3:1 Auch in seinem vierten Verbandsspiel blieb der TC Baindt ungeschlagen und sicherte sich gegen durchweg leis- tungsstarke Gegner die Gruppenmeisterschaft 2024. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser erzielten mit einem letztendlich klaren 7:5 und 6:1 Sieg die 1:0 Führung. Ulli Spille und Klaus Klumpp unterlagen gegen ein LK-star- kes Doppelduo mit 6:7 und 1:6. In der zweiten Doppelrun- de erhöhten Karl Heinz Hänssler und Klaus Klumpp das Gesamtergebnis nach überlegenem Spiel mit 6:3 und 6:1 auf 2:1. Unser Spitzendoppel Willy Fischer und Ulli Spille ließen in einem hochklassigen Spiel mit 6:2 und 6:4 nichts mehr anbrennen und erhöhten zum 3:1 Endstand. An die- ser Stelle sei Lothar Braun, Willy Fischer, Georg Gössner, Karl Heinz Hänssler, Kurt Hoffmann, Günter Kessler, Hel- mut Maier, Ulli Spille, Karl Volz, Franz Wiest und Mann- schaftsführer Gerhard Zinser, die durch Mitspielen und Mitarbeiten zum großartigen Ergebnis der Verbandsrunde 2024 beigetragen haben, herzlich gedankt, ebenso den Spielerfrauen, die für das leibliche Wohl mitgesorgt haben. Vorschau Samstag, 13.7.: TC Tettnang – Herren 40 Herren 50/2 – TC Gaisbeuren Damen 40 – SPG Oberk./Unterw./Wibl. TC Bad Schussenried – Herren 50/1 Sonntag, 14.7.: TC Tettnang – Herren TC 1903 Wangen – Herren 30 Montag, 15.7.: Herren 65 – TC Ostrach (Doppelrunde) Mittwoch, 17.7.: TC Leutkirch – Herren 65 Musikverein Baindt Im Juli ist beim MV Baindt noch Eini- ges los Bevor wir uns Ende Juli in unsere wohl- verdiente Sommerpause verabschieden, stehen bei uns noch zwei ganz besondere Highlights an. Am Sonntag, den 14. Juli 2024 dürfen wir ab 14:30 Uhr beim Scheunenfest in Bavendorf spielen. Am Rutenmontag, den 22. Juli 2024 sind wir wieder beim Festumzug mit dabei. Wir freuen uns, wenn wir, sowohl in Bavendorf als auch in Ravensburg am Umzugsweg, das ein oder andere Baindter Gesicht sehen. Reitergruppe Baindt Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 24. Juli 2024 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederver- sammlung um 20 Uhr im Kirchenchor- raum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Wir möchten Euch über unser 49. Reitturnier sowie den aktuellen Stand des Reithallenbaus informieren. Im Anschluss an die Sitzung findet im Probelokal des Musikvereins die Ausgabe unserer Vereinskleidung statt. Der fällige Betrag für die Vereinskleidung wird per Einzug über das von Ihnen hinterlegte Konto abgezogen. Eigenanteile: Jersey-Shirt und Sportshirt: Kinder & Erwachsene: 7€ Sweatjacke + Hoodie: Kinder 20€ / Erwachsene 25€ Softshelljacke: Kinder 30€ / Erwachsene 40€ Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk-Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzli- chen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab - Vorab- Einkauf am Freitagabend - statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen Mail Adresse mel- den, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Hel- feranmeldungen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben genannten Vorteile nutzen möchtest melde dich so schnell wie möglich bei uns! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Besuch mit Führung „Landesgartenschau Wangen“ Treffpunkt: Dienstag 16.07.2024 um 8.40 Uhr Charlottenplatz in Weingarten bzw. 09.00 Uhr Bahnhof RV. Fahrpreis für Mitglieder: 23 Euro Kombikarte plus 3 Euro für die zweistündige Führung. Rückkehr/Einkehr: indivi- duell, nach Absprache. Mitnehmen: kleines Vesper, Getränk, bei Bedarf Stöcke. Sollte es am Dienstag regnen wird der Ausflug auf Don- nerstag 18.07.2024 verschoben. Info ggf. ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910 (Ansa- getext) Verbindliche Anmeldung bis 15.07.2024 - T. 0151- 12952100. (Anrufbeantworter). Bitte bei Anmeldung mit- teilen ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung: Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Munich Supporters Schwaben 15. Traditionelles Elfmeterturnier Am Samstag, 22.06.2024 veranstalteten wir unser 15. traditionelle Elfmeterturnier mit befreundeten Fan-Clubs sowie mit Baind- ter Vereinen/Teams. Es nahmen beim Elfmeterturnier 26 Mannschaften teil. Folgende Platzierung wurde nach spannendem Elfme- terschießen erreicht 1. 1. FC Roseschorle 2. Die die den deutschen Adler tragen 2 3. Jakob’s Untertanen 4. Die die den deutschen Adler tragen 1 5. LJ Baindt 2 6. Ebnat Süd 1 7. 1. FC Bein-hauer 8. Bohmeier Bomber 9. Glashoch Rangers 10. Kuchen (TV) 11. Die vier bleede drei II aloi 12. Bierbuben 13. NZ Raspler 14. Reichs Clan 15. LJ Baindt 3 16. D Favorit 17. Allgäu Power Karsee 18. Ankenreuter Schlier und Stier 19. Baggerbomber 20. Arminia Bierfehlt 21. Beutelteufel 22. Waldhorn Buaba 23. Die Lümmel im Getümmel 24. Ebnat Süd 2 25. LJ Baindt 1 26. 20riemenclub Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Nach der Siegerehrung fand auf dem Dorffest der fröh- liche Abschluss statt. Bedanken möchten wir uns für die Unterstützung beim Musikverein Baindt und beim Sport- verein Baindt, sowie bei allen Teams die am Elfmetertur- nier teilgenommen haben. Mit rot-weißen Grüßen Munich Supporters Schwaben. Aus dem Landkreis Ehrenamtliche Museumsaufsichten gesucht! Herzstück des Bauernhaus-Museums Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg sind seine historischen Gebäude und Ob- jekte aus dem ländlichen Oberschwaben und dem west- lichen Allgäu. Leider mussten wir in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass nicht alle Besuchenden den historischen Gebäuden und ihren Einrichtungen die notwenige Sorgfalt entge- genbringen, sondern sie – mit oder ohne Absicht – be- schädigen oder mitunter sogar Objekte entwenden. Dem möchten wir in Zukunft an bestimmten Terminen durch eine verstärkte Präsenz von Aufsichtspersonen auf dem Museumsgelände entgegenwirken. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe! Wer hat Lust, uns an ca. 7 Terminen während des Ferienprogramms und an Fa- miliensamstagen (jeweils 11-17 Uhr) auf ehrenamtlicher Basis beim Schutz unserer Gebäude und Objekte zu un- terstützen? Das sind Ihre Aufgaben: • Während Ihres Einsatzes spazieren Sie über das weit- läufige Gelände und durch bestimmte Museumshäu- ser oder halten sich dauerhaft im „Hof Beck“ auf. • Sie achten auf die Einhaltung der Hausordnung. • Sie weisen unsere Gäste ggf. freundlich aber bestimmt auf Fehlverhalten hin und sind auch Ansprechpartner/ in bei Fragen rund um das Museum. Ihren Einsatz können wir mit einer Pauschale von 500,- Euro vergüten. Sie erhalten ein Museums-T-Shirt, ein Na- mensschild, ein Exemplar unseres Museumsführers sowie eine Einweisung zu unserer Hausordnung. Außerdem er- halten Sie eine kostenlose Saisonkarte. Bei Interesse schreiben Sie uns einfach eine Mail an: info@ bauernhaus-museum.de, oder rufen Sie uns an unter: 07527/9550-0. Wir freuen uns auf Ihre tatkräftige Unterstützung! Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 14. Juli 2024 Torfabbau im Dornacher Ried Gästeführer: Christoph Kam- merer Treffpunkt: Parkplatz Häck- lerweiher Beginn: 14:30 Uhr Wo Moore sind, wurde auch Torf abgebaut. Christoph Kammerer beleuchtet den Torfabbau im Dornacher Ried. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Ausblick auf die darauffolgende Gästeführung in Fron- reute-Wolpertswende: Sonntag, 21. Juli 2024 Prähistorische Siedlungen in unserer Heimat: Pfahlbau- ten auf der Schreckenseehalbinsel vor 5.000 Jahren (UNSECO-Welterbe) Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: 14:30 Uhr Parkplatz Häcklerweiher Weitere Informationen folgen. Spendenaktion „gemeinsam mehr“ der Volksbank Bodensee-Oberschwaben startet am 15. Juli Die Spendenaktion „gemeinsam mehr“ der Volksbank Bodensee-Oberschwaben richtet sich an Vereine, Ein- richtungen, Kindergärten, Schulen und Institutionen, die Unterstützung bei der Realisierung von geplanten Pro- jekten benötigen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf In- itiativen, Aktionen, Projekten und Maßnahmen, die bisher mangels finanzieller Möglichkeiten nicht realisiert werden können. „gemeinsam mehr“ versteht sich dabei als Hil- fe zur Selbsthilfe. „Wir engagieren uns sehr stark in der Region, deshalb liegen uns insbesondere Aktionen und Projekte am Herzen, die das soziale und nachhaltige En- gagement und die regionale Verbundenheit unserer Bank widerspiegeln“, so Arnold Miller, Vorstandsvorsitzender der Bank. Mitmachen können alle Vereine, Einrichtungen, Kindergärten, Schulen und Institutionen aus dem Ge- schäftsgebiet der Volksbank Bodensee-Oberschwaben, die einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen. Die Bewerbungsfrist läuft dabei vom 15. Juli bis zum 30. September 2024. Auf der Website www. vb-bo.de/gemeinsam-mehr nimmt die Bank in diesem Zeitraum die Bewerbungen online an. Im Oktober finden die Prüfung und Auswahl der Bewerbungen durch eine Jury statt. Im November erfolgt die Rückmeldung, ob das Projekt unterstützt wird. Die feierliche Spendenübergabe wird voraussichtlich Anfang Dezember erfolgen. Kunstausstellung „Das Erbe“ Die Gemeinde Baienfurt lädt herzlich ein zur Ausstellungs- eröffnung und zum Besuch der Ausstellung des Förder- vereins UA Hub e.V. Vernissage: 19. Juli 2024, 19 Uhr Laudatio: Förderverein UA Hub e.V. Die Ausstellung „Das Erbe“ wird vom Förderverein UA Hub e.V. mit Unterstützung der Gemeinde Baienfurt or- ganisiert. Gezeigt werden Werke von sechs verschiedenen Künstlerinnen aus der Ukraine, die derzeit im Landkreis Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Ravensburg leben: Baienfurt, Weingarten, Ravensburg und Aulendorf. In ihrer Ausstellung teilen die Künstlerinnen ihre Erfahrun- gen, ihr kulturelles Erbe und ihre Sicht auf die Welt. Die Besucher können sowohl traditionelle Malereien, wie den Petrykiwka-Stil, als auch moderne Gemälde bewundern. An der Ausstellung nimmt auch eine ukrainische Ausge- zeichnete Meisterin Halyna Tolstaia teil, die sich auf die Kunst des Eiermalens, die sogenannten Pysanky, spezi- alisiert hat. Sie wird 100 verschiedene Eier aus verschie- denen Regionen der Ukraine und Polens präsentieren. Die Interkulturelle Werkstatt, die Teil des UA Hub ist und seit über einem Jahr erfolgreich kreative Workshops und Ausstellungen in Ravensburg organisiert, stellt ebenfalls ihre Künstler vor. Iryna Kurtaieva, Sofiia Shevchenko, Ma- riia Shapochkina und Vladyslava Harashchenko haben bereits eine Ausstellung im Rahmen des Projekts „Freiheit freitags im November“ 2023 sowie das soziale Kunstpro- jekt „Mehr Als du Siehst“ in Zusammenarbeit mit der Orga- nisation Arche präsentiert. In der Ausstellung präsentieren sie ihre Arbeiten, die sie seit mehreren Jahren vorbereitet haben. Oleksandra Shabelnyk - Sie wird die Geheimnisse des weltberühmten Petrykivka-Gemäldes lüften. Alle Exponate werden käuflich zu erwerben sein. Alle von den Künstlern gesammelten Gelder werden an eine Spen- denaktion für medizinische Geräte gespendet, die vom Förderverein UA Hub e.V. organisiert wird. Lesen Sie hier mehr über die Sammlung: https://better- place.org/p137317 Die Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses bis Ende September zu sehen. Zur Vernissage und zum Besuch der Ausstellung laden wir alle Interessierten ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Dorothee Schraube-Löffler Kunstkuratorin Konstantin Hummel Kulturbeiratsvorsitzender Günter A. Binder Bürgermeister Flugkünstler der Nacht in Schloss Achberg Naturerlebnis für Familien mit Diplom-Biologin Claudia Grießer 20. Juli 2024 | 20:30 18 € pro Familie | Anmeldung erforderlich Eine Fledermaus zu sehen und zu hören ist gar nicht so einfach. Die Diplom-Biologin bestimmt die Fledermausart, die im Schloss ihre Sommerbehausung hat. Vielleicht entdecken wir die kleinen Säuger, wenn sie lang- sam erwachen und am Nachthimmel entlang huschen. Mit dem Bat-Detektor fangen wir dabei ihre Rufe ein. Dauer: 20:30 bis 22:30 Uhr Anmeldung unter www.schloss-achberg.de oder telefo- nisch 0751 8595 10 Ravensburg spielt 2024 Die größte Spielemeile Oberschwabens „Ravensburg spielt“ findet am 7. und 8. September statt: Vier Aktionsbereiche zum Mitmachen, drei Büh- nen mit spannenden Shows und viele Highlights in der ganzen Altstadt erwartet die Besucherinnen und Be- sucher. Ravensburg verwandelt sich am letzten Sommerferien- wochenende wieder zur größten Spielemeile Oberschwa- bens. Die Veranstaltung ist auch in diesem Jahr für alle Besucherinnen und Besucher kostenfrei. Das Konzept der Begegnung, Kommunikation und Interaktion durch Spiele soll Menschen zusammenbringen. Die Spielemeile ist in vier Aktionsbereiche unterteilt. Auf dem Marienplatz finden sich alle Stände rund um das Thema „klassisches Spielen“. Zahlreiche Verlage und Spielwarenhersteller bieten die Möglichkeit, neue und altbewährte Spiele zu testen. Die Besucherinnen und Besucher können sich neben den Angeboten von Ravensburger auf zahlreiche neue Spieleverlage freuen, die erstmals bei „Ravensburg spielt“ dabei sind, wie Schmidt Spiele und Jumbo. In die digitale Welt der Spiele kann man bei den Ständen von Nintendo und Edurino eintauchen. Die Kirchstraße steht unter dem Motto „Basteln, gestalten und entdecken“. Hier präsentieren sich neben bekannten Marken Vereine und kirchliche Einrichtungen mit interaktiven und kreativen Angeboten. Neu in diesem Jahr ist der Bereich Modell- bau, bei dem sich die Firmen Faller, NOCH, Herpa und die Eisenbahnfreunde Ravensburg-Weingarten e. V. zusam- mengeschlossen haben, um das Thema zu präsentieren. Auf dem südlichen Marienplatz widmen sich Ravensbur- ger Sportvereine sowie Rettungsdienste und Polizei dem Thema „Spiel und Sport“ mit tollen Darbietungen und Mit- machangeboten – für Fußball-Fans ist der Hirschgraben die erste Adresse, dort präsentiert sich erstmals der VfB Stuttgart. Neben den vier Aktionsbereichen gibt es ein buntes Programm auf drei Bühnen: Auf der Ravensbur- ger Bühne auf dem Marienplatz wird mit XXL Spielen und Animationsprogramm für Spiel und Spaß gesorgt. Auf der Bühne im Hirschgraben präsentieren sich Ravensburger Tanzschulen mit ihren Choreografien. Auf dem südlichen Marienplatz sind Vorführungen der Kunstradfahrer und Tanzshow-Einlagen zu sehen. Das Rahmenprogramm bie- tet an beiden Veranstaltungstagen zahlreiche Highlights: Ganztägig wird im Schwörsaal ein Riesen-Puzzle zusam- mengesetzt und im Kornhaussaal findet von Samstag auf Sonntag die lange Spielenacht bis 2 Uhr statt. Das gesamte Programm ist ab Ende August in der Tou- rist Information sowie online unter www.ravensburg. de/rvspielt erhältlich. Ravensburg spielt 2024 Samstag 7. und Sonntag 8. September, 11 bis 18 Uhr Innenstadt Ravensburg weitere Informationen www.ravensburg.de/rvspielt Was sonst noch interessiert BOB-Sonderfahrplan zum Seehasenfest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt einen Son- derverkehr während des Friedrichshafener Seehasen- festes. Vom 13. bis 15. Juli bringt die Geißbockbahn mit Zusatzfahrten zwischen Aulendorf und Friedrichshafen auch spät abends Besucher sicher zum Fest und wie- der nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. So verkehren am Sonn- tag und Montag die Züge im Stundentakt bis nach Mit- Nummer 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ternacht – die letzte Bahn fährt um 0:19 Uhr ab Fried- richshafen Stadtbahnhof. Am Seehasen-Samstag können Besucher sogar bis 1:23 Uhr nachts von Friedrichshafen Hafen nach Aulendorf fahren. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bodo-Grup- pen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Per- sonen 12 oder 21 Euro, abhängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahr- karten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskar- ten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfah- rungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mit- genommen werden. Die Sonderfahrpläne zum Seehasenfest gibt es unter www.bob-fn.de/seehasenfest. Fahrplan-Flyer liegen zu- dem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Te- lefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. GRIESHABER Logistik setzt auf klimaschonenden Diesel-Kraftstoff HVO100 Ab sofort wird bei der GRIESHABER Logistik GmbH auch der neue Kraftstoff HVO100 getankt. Die Umstellung von herkömmlichem Diesel auf HVO100 als Teil des umfassenden Nachhaltigkeitsprojekts von GRIESHA- BER Logistik ist ein weiterer Meilenstein einer umwelt- freundlicheren Logistiklösung. Ab sofort Tanken mit HVO100 möglich Im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojekts „Mission Nach- haltigkeit“ hat sich GRIESHABER Logistik GmbH dazu ent- schlossen, den herkömmlichen Dieselkraftstoff durch den klimaschonenden HVO100 zu ergänzen. Nach drei Mona- ten intensiver Vorbereitung konnte nun der erste Lkw an der firmeneigenen Tankstelle in Weingarten erfolgreich mit dem klimafreundlichen Treibstoff betankt werden. Einer unserer größten Kunden war sofort am klimaf- reundlichen Antrieb interessiert Die Umstellung auf HVO100 stieß bei unserem Kunden Vetter Pharma aus Ravensburg auf offene Ohren. Ge- meinsam wollen beide Unternehmen ihre Nachhaltigkeits- strategien vorantreiben. Diese Partnerschaft ermöglicht es, konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des ökologi- schen Fußabdrucks umzusetzen. Mittels des HVO100 las- sen sich mit dem aktuellen Tourenplan ungefähr 265.000 kg CO2 pro Jahr einsparen. HVO100: Vorteile für die Umwelt und die Kosten Im Vergleich zu herkömmlichem Diesel punktet HVO100 mit einer deutlich besseren Umweltbilanz. Der klimaf- reundliche Treibstoff reduziert den CO2-Ausstoß erheblich und trägt somit aktiv zum Umweltschutz bei. Bei einer fir- meninternen Beispielrechnung wurden die CO2 Kosten um bis zu 90 Prozent reduziert. Für die Implementierung des klimafreundlichen Kraftstoffs HVO100 musste GRIESHA- BER Logistik gezielte Investitionen tätigen. Diese umfass- ten sowohl die Umrüstung der betriebseigenen Tankstelle als auch die Beschaffung des HVO100-Kraftstoffs, der mit höheren Beschaffungskosten verbunden ist. Die Einmal- kosten für die technische Umstellung trägt vollständig das Unternehmen. Die kontinuierlichen Mehrkosten des Kraft- stoffs HVO100 werden jedoch transparent auf die Kunden von GRIESHABER Logistik umgelegt, die gemeinsam mit dem Unternehmen das Ziel der Nachhaltigkeit verfolgen. Der Fokus dieser Maßnahmen liegt klar auf der Etablie- rung eines nachhaltigen Antriebssystems, das die Um- weltbilanz erheblich verbessert und einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leistet. Reifentransport von Michelin erfolgt seit Februar 2024 mit HVO100 Die GR Logistik GmbH, ein gemeinsames Joint Venture von GRIESHABER Logistik und der Edgar Rothermel In- ternationale Spedition GmbH, hat im Februar 2024 mit der Betankung von HVO100 begonnen. Kurz nach der Freigabe des Tankstellennetzes hat die GR Logistik ihre Vorreiterrolle wahrgenommen und mit der Betankung an der Betriebstankstelle bei Rothermel in Östringen begon- nen. Michelin hat als erster Kunde zugestimmt, den alter- nativen Kraftstoff HVO100 für seine Reifentransporte vom seinem Zentrallager in Landau für alle Direkttransporte und Nachtsprünge an die regionalen Verteilzentren (TSPs) zu nutzen. Durch die Umstellung von herkömmlichem Diesel auf den umweltfreundlichen Kraftstoff HVO100 können bis zu 90 Prozent CO2 eingespart werden. Nachhaltigkeit im Fokus: HVO100 als Schlüssel zur um- weltfreundlichen Logistik Der Einsatz von HVO100 bei Transporten von GRIESHA- BER Logistik GmbH und dem Joint Venture GR Logistik GmbH unterstreicht das Bestreben des Unternehmens, nachhaltige Lösungen zu finden. Durch die Umstellung auf den klimafreundlichen Treibstoff wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele geleistet. Ein Schritt in die Zukunft einer verantwortungsvollen und umwelt- bewussten Logistik. Katamaran befördert 7 Millionen Fahrgäste Jubiläum beim Katamaran: 7 Millionen Fahrgäste ha- ben die schnelle Verbindung zwischen Friedrichshafen und Konstanz seit dem Start 2005 genutzt. Ann-Katrin Eppinger wurde als siebenmillionster Fahrgast von Ge- schäftsführung persönlich begrüßt. Morgens, 8 Uhr Hafen Konstanz: Ann-Katrin Eppinger staunt nicht schlecht, als sie am Kat-Anleger ankommt. Die Reederei-Geschäftsführung bestehend aus Magdale- na Linnig und Christoph Witte begrüßen die Pendlerin mit einem riesigen Luftballon, einem Restaurant-Gutschein und Blumen. Ann-Katrin Eppinger ist der siebenmillionste Fahrgast seit Inbetriebnahme der Schnellverbindung. Und sie nutzt den Katamaran regelmäßig. „Seit 2011 pendle ich mit dem Katamaran zur Arbeit“, erzählt die Juristin eines großen Industrieunternehmens, „anfangs täglich sogar mit Kleinkind“. Ihre Tochter ist inzwischen 7 Jahre alt und hat damals auf dem Katamaran sogar das Laufen erlernt. „Der Katama- ran ist ein toller Partner für meinen Arbeitsweg. Ich kann die Zeit während der Überfahrt nutzen“, erzählt die Kon- stanzerin. Anfangs war es noch Spielzeit mit der Tochter, inzwischen nutzt sie die Zeit zum Arbeiten oder genießt auch mal Ruhe und das Alpenpanorama. Und sie pendelt nicht mehr täglich. Corona hat die Arbeitswelt verändert und so reist die zweifache Mutter nur noch zweimal die Woche an den Firmenstandort nach Friedrichshafen. Aber für sie ist und bleibt „die Fahrt über den See mit dem Ka- tamaran der schönste Arbeitsweg“. Für Magdalena Linnig und Christoph Witte ein gutes Bei- spiel für den Wandel bei den Fahrgästen, den auch die Reederei merkt. „Wir begrüßen inzwischen weniger täg- liche Pendler, geben dafür aber mehr KatCards aus,“ erklärt Linnig und ergänzt, „die lohnt sich für Mehrfahrer Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 bereits ab vier Hin- und Rückfahrten jährlich und spart bei jeder Überfahrt fast 50 Prozent des regulären Fahr- preises“. Seit 19 Jahren besteht die Katamaranverbindung zwi- schen Konstanz und Friedrichshafen inzwischen. Fast auf den Tag genau – am 6. Juli 2005 beförderte das Schnell- schiff die ersten Fahrgäste über den See. „Wir sind 365 Tage im Jahr im Stundentakt unterwegs. Das macht über 1000 Fahrgäste am Tag“, rechnet Witte vor. „Der Kata- maran ist ein fester Bestandteil der hiesigen ÖPNV-Land- schaft und für uns und die rund 400.000 Fahrgäste im Jahr nicht mehr wegzudenken“. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Zusatzversorgung beantragen Wer in der Land- und Forstwirtschaft rentenversiche- rungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatz- versorgungskasse eine Ausgleichsleistung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Rente aus der ge- setzlichen Rentenversicherung bezogen wird und das 50. Lebensjahr am 1. Juli 2010 vollendet war. Zudem muss für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine renten- versicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Ka- lendermonaten – also von 15 Jahren – in der Land- und Forstwirtschaft bestanden haben. Personen aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungs- werkes haben, können einen Antrag stellen. Die maximale Leistung beträgt monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge können bis zum 30. September 2024 gestellt werden. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2024 bezogen wird. Wird der Antrag spä- ter gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2024 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse (Tele- fon: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, E-Mail: info@ zla.de). Informationen gibt es online unter www.zla.de. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.250 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhält- nis abgeschlossen werden, erklärt der Steuerzahlerbund Baden-Württemberg. Hier darf der Schüler maximal 538 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 angefordert werden. © van Hoorn/DEIKE 753R09R1 Lösung: Paula musste 13 Brücken überqueren. Finde den schnellsten Weg zum Leuchtturm. Wie viele Brücken musste Paula überqueren? Zum Leuchtturm Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beginn der Fasten- zeit Schau- spiel- haus Fasten- monat der Muslime nörgeln engl. Fürwort: es Kaviar- fisch Brenn- stoff Süß- ware (Kw.) Rang beim Karate das ‚gewisse Etwas‘ das Uni- versum Pappelart Tonsilbe Geburts- helferin Archi- tektur- Schule Speise- fisch Frei- herr wür- digen, aus- zeichnen Stil, Weise Projektil Hunde- name Fremd- wortteil: unter- halb ugs.: Geld Verwal- tungs- gremium ind. Groß- mogul, † 1605 schlimm mittel- alterliche Steuer Verstoß gegen die Gebote kampf- unfähig (Abk.) Vorbild für ‚Leder- strumpf‘ wird oft gefastet Initialen des Sängers Haley † Gehör- organ Gras- ebene in Nord- amerika männ- liche Hanf- pflanze afrika- nische Kuh- antilope Inserat straff gefüllt die Erd- kappen betref- fend Gegen- teil von Still- stand serb. Patri- archen- kloster Impf- stoffe große Wohnan- siedlung Figur der ‚Sesam- straße‘ Initialen der Hepburn Schweiz. Presse- agentur (Abk.) Ex- Tennis- spielerin (Monica) hand- warm Abk.: General- konsul Haupt- stadt Taiwans Toilette (Abk.) Stamm- vater feier- liches Gedicht Handel, Geschäft (engl.) in hohem Grade Futter- pflanze franzö- sisches Adels- prädikat wegge- brochen (ugs.) Wende- ruf beim Segeln Kose- wort für Groß- mutter deutsche Vorsilbe unbe- stimmter Artikel bayrisch: nein Nacht- greif- vogel deutsche TV- Anstalt (Abk.) Abk.: in Insolvenz Abk.: Firma Licht- kranz englisch: bei nord- amerika- nischer Indianer Teil des Atlas- gebirges oft Ziel des Fastens Initialen der Pulver Werk- zeug, Apparat Naturheil- kundler (Sebas- tian) wird oft gefastet DEIKE 1720-0322 Ende der Fasten- zeit strengste Form des Fastens oft Ziel des Fastens Fasten- tag bei Juden (Jom) O T I S S D F E A S C H E R M I T T W O C H A L L N T E A A L O E H R E N A R T H E B A M M E B E L L O S K I E S R A T A K B A R K I P P U R C S U E N D E R B O O N E G B H O H R A L K O H O L F F E M E L N A A N N O N C E P R A L L D A G N U S E R A E P E C A T S A B I B O K A S E L E S L A U G K T R W C A H N N T A I P E H R G O D E D E G S K E I N U A T A U R E O L E A P A C H E R I F A B N E H M E N L P N U L L D I A E T G E R A E T G EN U SS M IT TE L 756R70K1 © Begsteiger/DEIKE Kreuzworträtsel Die Buchstaben in den Feldern 1 bis 12 ergeben etwas, worauf viele in der Fastenzeit verzichten. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon 07154 8222-70 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 9/ 30 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN * KW29: Patt onville, Oeffi ngen GESCHÄFTSANZEIGEN Damit jedes Kind eine faire Chance bekommt. Jetzt für tägliches Mittagessen spenden! Helfen Sie, zu helfen! 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Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 28 MIETANGEBOTE „Alternative Bestattungsformen“ Der Gebirgsbach. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de Sensationelle Preise und Sonderangebote bei unserem Musterküchenabverkauf. WIR MACHEN PLATZ FÜR NEUE KÜCHEN! www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus 6 Zimmer Wohnung in Baindt 98m², baldmöglichst zu vermieten. 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          Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 16. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektrotechnik und der Photovoltaikanlage 05 Konzeptvergabeverfahren Schachener Straße 100 - Vergabe 06 Ausschreibung Waldspielplatz - Vorratsbeschluss 07 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schuppens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 08 Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt 09 Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 10 Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiedererrichtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 12 Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 13 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße 14 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 15 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg 16 Änderung der Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen 17 Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO 18 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 - Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 19 Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersatzung - 20 Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung 21 Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten 22 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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            Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 16. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektrotechnik und der Photovoltaikanlage 05 Konzeptvergabeverfahren Schachener Straße 100 - Vergabe 06 Ausschreibung Waldspielplatz - Vorratsbeschluss 07 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schuppens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 08 Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt 09 Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 10 Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiedererrichtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 12 Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 13 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße 14 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 15 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg 16 Änderung der Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen 17 Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO 18 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 - Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 19 Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersatzung - 20 Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung 21 Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten 22 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. Juli 2024 Nummer 29 Verabschiedung und Ehrung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten Nach der Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 und im Rahmen der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 16. Juli 2024 wurden drei Gemeinderäte verabschiedet. Aus dem bisherigen Gremium stellten sich Gemeinderat Heiko Bayer und Gemeinderat Alexander Svoboda nicht mehr zu Wahl. Gemeinderätin Antje Claßen schied ebenfalls aus. Neben ihrem Wirken im Gemeinderat waren die drei zu verabschiedenden Gemeinderäte in folgenden Ausschüs- sen tätig: Gemeinderat Heiko Bayer: Bereits seit dem 01. Dezember 1999 und damit fast 25 Jahre gehörte Heiko Bayer dem Gemeinderat in Baindt an. Er hat folgende Funktionen übernommen: • Mitglied im Verwaltungsausschuss 1999 – 2019 • Mitglied im Bauausschuss seit 2005 • Erster Stellvertreter der Bürgermeisterin 2019 – 2024 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss ab 2009 • Vertretungsweise Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental 2009 - 2014 • Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg ab 2009 Gemeinderat Alexander Svoboda: Seit dem 14. Juli 2009 gehörte Alexander Svoboda dem Baindter Gemeinderat an. Zu seinen Funktionen gehörten: • Mitglied im Bauausschuss seit 2009 • Mitglied im Verwaltungsausschuss seit 2009 - 2019 • Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental seit 2009 • Vertretungsweise Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 Gemeinderätin Antje Claßen: Sie gehörte dem Gremium seit dem 24. Juli 2019 an. Ihre Aufgaben umfassten: • Dritte Stellvertreterin der Bürgermeisterin seit 2019 • Mitglied im Kindergartenausschuss seit 2019 v.l.n.r: Heiko Bayer, Bürgermeisterin Simone Rürup, Alexander Svoboda v.l.n.r. Bürgermeisterin Simone Rürup, Johannes Kreutle, Yvonne Jaudas, Jürgen Schad Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Die Gemeinderäte haben in ihrer Amtszeit viele wichtige Projekte vorangetrieben und ihre Zeit, Energie und Ideen in den Dienst der Gemeinschaft gestellt - unter anderem folgende größere Meilensteine: • Rekultivierung der Baindter Steige B30 neu (1999) • Sanierung der Grund- und Hauptschule (2000) • Eröffnung CAP-Markt (2002) • Beschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10/6 (2005) • Sanierung und Umbau des Vereinshauses Klosterhof 5 (2005) • Baubeginn Altenzentrum Selige Irmgard (2009) • Gründung der Jugendfeuerwehr (2011) • Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern II (2013) • Zuschuss neue Orgel, Sanierung Friedhof, Kreisverkehr Ortseingang und Neubau Kindergarten /2019) • Bachoffenlegung Sulzmoosbach (2020) • Umbau barrierefreier Bushaltestelle Gartenstraße (2021) • Hochwasserschutz und Gewässerausbau Igel-/Hirsch-/Zeppelinstraße (2022) • Sanierung Ortsmitte (2023) Daneben gibt es stets viele Tagesordnungspunkte, über die der Gemeinderat zu beraten und zu entscheiden hat. Alle zwei Jahre muss der Haushaltsplan diskutiert werden, um zu bestimmen, in welche Bereiche das Geld der Gemeinde investiert wird. Regelmäßig stehen zudem Themen wie Kindergartenangelegenheiten, Bausachen und Personalfragen zur Entscheidung an. Sie haben sich all diesen Themen gewidmet und stets zum Wohle unserer Gemeinde entschieden. Gemeinderätin Yvonne Jaudas, Gemeinderat Jürgen Schad und Gemeinderat Johannes Kreutle gehören seit dem 01. Juli 2014 ununterbrochen dem Gremium des Gemeinderates der Gemeinde Baindt an. In Anerkennung Ihrer Dienste werden ihnen für ihre 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach im Namen der Gemeinde Baindt sowie persönlich ihren Dank an die ausscheidenden Gemeinderäte und an die geehrten Gemeinderäte aus. Sie würdigte ihr großes und langjähriges ehrenamtliches Engagement und lobte die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Viel freie Zeit wurde und wird für dieses Ehrenamt investiert, auch die Familie musste und muss manches Mal hinten anstehen. Bürgermeisterin Rürup bedankt sich deshalb auch bei den Partnerinnen und Partnern der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte für das Verständnis und die Unterstützung, bei dieser wertvollen Tätigkeit. Mit dieser offiziellen Verabschiedung würdigt die Gemeinde Baindt den Einsatz und die Hingabe der ausschei- denden Gemeinderäte. Für die Zukunft wünscht Bürgermeisterin Rürup Herrn Heiko Bayer und Herrn Alexander Svoboda sowie Frau Antje Claßen, die leider nicht anwesend sein konnte, alles Gute und Gesundheit, verbunden mit dem Wissen, dass man sich in Baindt glücklicherweise immer wieder begegnen wird. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Klimaanpassungskonzept des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Besonders dicht bebaute, versiegelte in- nerstädtische Bereiche werden unter zunehmender Hitzebelastung leiden, wie bereits in der Vergangenheit durch den sogenannten „städtischen Wärmeinseleffekt“ nachgewiesen wurde. Ebenso wird erwartet, dass Trocken- und Hitzeperioden sowie Starkregenereignisse in Häufigkeit und Intensität zunehmen werden. Um diesen negativen Entwicklungen auf kommunaler Ebene entgegenzuwirken, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Dieses umfassende und zukunftsweisende Konzept wurde im August 2023 fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung offiziell beschlossen. Das Klimaanpassungskonzept enthält Maßnahmen und Strategien, die speziell auf die Bedürfnisse und Gegeben- heiten der betroffenen Regionen zugeschnitten sind. Es bietet praktische Lösungen zur Reduzierung der Hitzebelas- tung in urbanen Gebieten, zur Verbesserung des Wassermanagements in Zeiten von Trockenheit und Starkregen sowie zur allgemeinen Steigerung der Klimaresilienz der Kommunen. Mit der Verabschiedung dieses Konzepts setzen die Verbandskommunen ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Vorsorge. Durch die enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung können sie den Herausforderungen des Klimawandels besser begegnen un d die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger langfristig sichern. Auf unserer Homepage unter www.baindt.de Umwelt & Verkehr Energie- und Klimaschutz- konzept KLAK – das Klimaanpassungskonzept oder über nebenstehenden QR-Code finden Sie das Konzept als PDF-Version. Ihre Gemeindeverwaltung Landkreis setzt erneut Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung mit der Aktion „Gelbes Band“ Seit mehreren Jahren engagiert sich der Landkreis Ravensburg mit der Aktion „Gelbes Band“ gegen Lebensmittelver- schwendung. Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Initiative fortgesetzt und die Gemeinde Baindt ist mit dabei. Worum geht es? Die Aktion „Gelbes Band“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Obstbäumen und Sträuchern, die die Ernte nicht bewältigen können oder selbst nicht in der Lage sind zu ernten, eine praktische Lösung. Durch das Anbringen eines gelben Bandes am Stamm signalisieren sie, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Dieses einfache, aber wirkungsvolle System hilft dabei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und gleich- zeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Wer an dem Ernteprojekt teilnehmen möchte und gelbe Papierbänder benötigt, kann sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung – Bürgeramt wenden. Die gelben Bänder werden dort kostenlos zur Verfügung gestellt, da der Landkreis diese bereitstellt. Bei uns sind entlang der alten B30 Streuobstbäume der Gemeinde Baindt zu finden, die bereits ein gelbes Band tragen. Standort Alte B 30 unterhalb der Zeppelinstraße Mit dieser Aktion setzt der Landkreis ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn. Gemeinsam können wir dazu beitragen, wertvolle Lebensmittel zu retten und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Windpark Altdorfer Wald Wind im Wald erlebbar machen – Exkursion zum Windpark Ebnat-Ochsenberg Dem Vorhabenträger des Windparks Altdorfer Wald ist es ein besonders Anliegen, interessierte Anrainer und Vertreter umliegender Gemeinden so transparent wie möglich einzubinden. Im Austausch zum geplanten Wind- parkprojekt wird Zuspruch deutlich, aber eben auch Sorgen und Vorbehalte, vor allem aber gibt es vielfältige Fragen, die sich in großer Zahl um die Thematik „Windkraft im Wald“ drehen. Um Anrainern, Pressevertretern, Mitgliedern von Interessensverbänden und Initiativen sowie Vertretern der öffentlichen Verwaltung, der Gemein- den und des Regierungspräsidiums die Möglichkeit zu geben, einen Windpark im Wald hautnah zu erleben und sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, organisierte der Vorhabenträger am 21. Juni 2024 eine Exkur- sion in den Windpark Ebnat-Ochsenberg. Trotz des hohen Interesses an dem Projekt seitens der Anwohner und Interessensgruppen wurde das Angebot des Vorhabenträgers, sich einen persönlichen Eindruck von Windkraft im Wald zu schaffen, nur geringfügig genutzt. Von 140 zur Verfügung gestellten Plätzen waren lediglich 26 besetzt. Windkraft hautnah im Windpark Ebnat-Ochsenberg Das Ziel der Exkursion, der Windpark Ebnat-Ochsenberg, sollte durch seine Lage im Wald und die Betriebszeit von acht Jahren einen möglichst authentischen Eindruck von Windkraft im Wald ermöglichen. Betrieben wird der Windpark Ebnat-Ochsenberg mit insgesamt 14 Anlagen durch den Forstbetrieb Blauwald GmbH im eigenen Forst. Direkt an den Windkraftanlagen konnten sich die Teilnehmenden davon überzeugen, wie ein Windkraftanlage im Wald auf sie wirkt, welche Fläche sie einnimmt und dass die temporär für den Bau der Anlagen benötigten Flächen nach acht Jahren wieder dicht bewachsen waren. Einen wichtigen Unterschied gibt es hier allerdings: Die Windräder im Altdorfer Wald werden allerdings größer und durch die Höhe akustisch weniger wahrnehmbar sein. Denn durch den größeren Abstand zum Boden und eine Verwirbelung an den Rotorblättern, die den Flügeln des Uhus und seinem lautlosen Flug nachempfunden ist, verursachen moderne Windräder weniger Geräusche. Thomas Venus, Geschäftsführer der Blauwald GmbH, informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem über die naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und Vorkehrungen im Windpark, wie das Abschalten der Anlagen zu bestimmten Zeiten zum Schutz von Fledermäusen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besichtigten außerdem ein Lichtwaldprojekt: Für den Wespenbussards wurden Freiflächen als sichere Jagdgründe abseits der Windkraftanlagen geschaffen. Die Umsetzung und Pflege geeigneter Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen ist von den jeweiligen Landeswald- und Naturschutzgesetzen vorgeschrieben und wird von der unteren Natur- schutzbehörde regelmäßig kontrolliert. Konstruktiver Austausch mit den Teilnehmenden zum geplanten Windpark Altdorfer Wald Gemeinsam mit Projektleiter Oliver Grünberg stand Andreas Ring, Geschäftsführer der SWU Erneuerbare Energi- en GmbH, im Anschluss an die Windparkbesichtigung Rede und Antwort für Fragen der Exkursionsteilnehmerin- nen und -teilnehmer. So wurde die Tiefe des Fundaments der geplanten Windkraftanlagen besprochen – circa 2 Meter – und die Möglichkeiten der Minimierung des Flächenbedarfs im Bau, zum Beispiel durch den Transport von Rotorblättern mittels Selbstfahrer, erörtert. Zum Thema des Eiswurfes durch Windkraftanlagen wies Oliver Grünberg auf die Ausstattung moderner Windkraftanalgen hin, die entweder über Eiserkennungssysteme zum Abschalten der Anlagen oder eine Beheizung der Rotorblätter verfügen. Wichtig war vielen Anwesenden auch, dass ein Rückbau der Anlagen nach deren Betrieb sichergestellt wird: Andreas Ring konnte die Teilnehmenden hier mit dem Hinweis beruhigen, dass wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben bereits im Zuge der Genehmigung eine Hinterlegung der Rückbaukosten erfolgen wird. Im Vordergrund stand bei den vielen interessierten, teils zustimmenden, aber auch kritischen Fragen ein ehrli- cher und sachlicher Informationsaustausch, umfassende Transparenz und die persönliche Begegnung. So konnte Sorgen und Ängsten rund um den geplanten Windpark Altdorfer Wald durch das Klären von Unsicherheiten und Fragen im Gespräch, aber auch durch die Möglichkeit, sich einen direkten Eindruck der optischen Wirkung und Geräuschkulisse von Windkraft im Wald zu verschaffen, ein konstruktiver Rahmen gegeben werden. Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen zum geplanten Windpark Altdorfer Wald und Wissenswertes zur Windenergie finden Sie auch unter www.windpark-altdorferwald.de. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse 2025 und 2026 In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Januar 2024: Ring Edelstahl mit einem Stein; Zahlungs- karte; Schlüsselbund ohne Autoschlüssel; Mountainbike; Februar 2024: Jacke Gr. 164 von H&M; T-Shirt, Strick- pulli und Sweatshirt Gr. M; Rucksack Nike schwarz; Pay- back-Karte März 2024: Smartwatch imoo; Kappe „perfetto“; Jacke softshell; Kapselbandmaß; Modering silber; April 2024: Schildmütze; Einzelschlüssel mit Band; Juni 2024: Armband geflochtenes Kunstleder; Trekkin- grad „Electra“ Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feierta- gen wird das Dienstgebäude der Ge- meinde Baindt beflaggt. Samstag, 20. Juli 2024 Jahrestag des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 Gemeindeverwaltung Baindt Ferienprogramm Das Ferienprogramm ist seit dieser Woche freigeschaltet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, auch dieses Jahr wird es keine gedruckte Broschüre ge- ben! Wir nutzen die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Zur nupian-Online-Anmeldung geht’s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 ACHTUNG: Die Zugänge vom letzten Jahr wurden ge- löscht, bitte legen Sie einen neuen Benutzer an. Am 23. Juli findet eine automische Auslosung durch die Software statt. Bis dahin sind die Plätze noch nicht ver- geben! Geschwister und Freunde können auf Wunsch ge- meinsam an der Verlosung teilnehmen. Am Tag nach der Verlosung erhalten die Eltern der Kinder, die einen Platz bekommen haben, eine E-Mail. Ab dem 24. Juli werden dann auch auswärtige Anmeldungen angenommen. Genauere Informationen zu Teilnahme- und Zahlungs- bedingungen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Nr Name Ort Datum Alter Gebühr 1 Spiel und Spaß! Schulhof der KWS 26.07.2024 10:00 6-10 0,00€ 2 Den Wildbienen auf der Spur Schulhof/Schule 30.07.2024 09:00 6-12 2,00€ 3 Einführung in den Tennissport Tennisanlage TC Baindt 02.08.2024 09:00 ab 6 0,00€ 4 Wir basteln unsere eigenen Hobby-Horses (Steckenpferde) Reitplatz/Reithalle Baindt 02.08.2024 13:30 0,00€ 5 Abenteuer auf dem Bauernhof Familie Konzett, Friesenhäusler Straße 37 03.08.2024 10:00 5-12 0,00€ 6 Kanu - Tour auf der Schussen Ravensburg/Schussen 08.08.2024 12:15 11-99 20,00€ 7 Fußballcamp Klosterwiese Baindt 09.08.2024 13:30 5-13 20,00€ 8 Piraten und Indianer Schützenhaus 10.08.2024 10:00 6-12 5,00€ 9 Waldabenteuer Wald - Treffpunkt und Abholen am Parkplatz beim Baindter Bädle (Grünenbergstraße) 16.08.2024 14:00 6-12 0,00€ 10 Spiel und Spaß bei der Feuerwehr Feuerwehrhaus Baindt (Ziegeleistraße 20) 17.08.2024 13:00 8-15 0,00€ 11 mit Kindern kochen, in de Mühle Gaststätte "zur Mühle" 28.08.2024 09:00 8-12 12,00€ 12 Ein Tag bei uns im Jugendkotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 10:00 6-12 4,00€ 13 Ein Tag bei uns im Jugendrotkreuz DRK Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1, 88255 Baienfurt 31.08.2024 14:00 6-12 4,00€ 14 Spiel und Spaß am Sulzmoosbach Weg zum Bädle 02.09.2024 14:30 5-10 0,00€ 15 Kinderbibeltag Öschweg 30, 88255 Baienfurt (Evangelisches Gemeindehaus) 03.09.2024 10:00 6-10 5,00€ 16 mit Kindern kochen, in der Mühle Gaststätte "zur Mühle" 04.09.2024 09:00 8-12 12,00€ 17 Einführung ins Tischtennis Sporthalle Baindt 07.09.2024 15:00 7-17 3,00€ Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 20. Juli und Sonntag, 21. Juli 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Juli 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Sonntag, 21. Juli 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Kindergärten Kindergarten St. Martin Vorschulausflug ins Kunstmuseum Ravensburg Am vergangenen Freitag, den 12. Juli, unternahmen unsere Vorschulkinder mit einigen Erzieherinnen einen span- nenden Ausflug ins Kunstmuseum Ra- vensburg. Dieser Besuch war der Abschluss ihres Projek- tes „Farben“. Schon früh am Morgen versammelten sich alle im Kinder- garten. Nach einer kurzen Begrüßung ging es gemeinsam mit dem Bus nach Ravensburg. Die Vorfreude war groß und die Fahrt im Bus wurde von lebhaften Gesprächen begleitet. Dort angekommen, frühstückten wir zuerst gemütlich am Brunnen, bevor es weiter zum Kunstmuseum ging. Im Museum hat uns der Sicherheitsmann Ole die wich- tigen Regeln erklärt: nicht rennen und schubsen, nichts anfassen und nicht über den silbernen Streifen am Boden steigen. Danach haben wir uns in zwei Gruppen aufgeteilt. Zwei freundliche Museumsmitarbeiterinnen begleiteten uns bei unserem Besuch. Solange die erste Gruppe eine kindgerechte Führung durch die aktuelle Ausstellung be- kam, konnte die zweite Gruppe selbst aktiv werden. Und später fand der Wechsel statt. In einem Malatelier wurde jedes Kind zu einem Künstler. Nach einer Bildanschauung des Kunstsammlers Peter Selinka konnte jedes Kind selbst sein eigenes Kunstwerk mit Ölfarben schaffen. Bei der Führung erzählte uns die Kunstführerin über die Gedanken des Malers und Be- deutung der Farben. Außer Bilder haben wir auch einige interessante Skulpturen entdeckt. Nach Beantworten vieler Kinderfragen verabschiedeten wir uns und es ging weiter zum in der Nähe liegenden Spielplatz. Hier hatte jeder Zeit zum Essen, sich über sei- ne Erlebnisse austauschen und zu toben. Das sonnige Wetter lud zum Eisessen ein. So gab es am Ende unseres Ausfluges noch ein leckeres Eis von der Eisdiele. Zurück in Baindt wurden wir von Eltern der Vorschüler in unserem Garten schon erwartet. Mit Pizza ließen wir den wunderschönen Ausflugstag ausklingen. Farbprojekt der Vorschüler mit einer Kunstausstellung im Malatelier des Kindergartens Seit Februar arbeiteten die Vorschüler unseres Kinder- gartens an ihrem gewählten Projekt „Farben“. Jeden Vor- schulmittag führten wir in kleinen Gruppen verschiedene Farb-Aktionen durch, bei welchen die Ideen der Kinder aufgegriffen wurden. Als erstes nannten die Kinder ihre Lieblingsfarben und suchten danach in den Räumlichkei- ten des Kindergartens nach passenden Gegenständen, um mit ihnen die Bilder zu legen. Sie erfuhren, dass es die Malerei auch schon in der Steinzeit gab und welche Farben die Höhlenmenschen benutzt haben. Es wurde schnell beschlossen, selbst solche Farbe herzustellen. Fleißig zerstampfte jeder die Kohle und verrührte sie mit Wasser. Danach malten die Kinder die Bilder mit ihrem Finger. Als nächstes experimentierten die Kinder mit drei Grund- farben. Sie vermischten sie miteinander und entdeckten dadurch neue Farben. Somit gestalteten sie einen Farb- kreis. Bestimmte Maltechniken (Stempeln, Spritzen, Pus- ten, Kleistertechnik, Malen zur Musik ...) wurden kennen- gelernt. So entstanden kreative Kunstwerke, welche die Vorschüler in einer Ausstellung präsentiert haben. Die Bilderausstellung konnte man zur Bring- und Abholzeit im Malatelier anschauen. Eröffnet wurde diese Ausstellung mit einer Vernissage, zu der nur die Eltern und Geschwister der Vorschüler einge- laden waren. Sie wurden mit einem „Farb“-Lied und einer Eröffnungsrede begrüßt. Danach zeigte jeder Vorschü- ler/-in ganz stolz die eigenen Werke und erzählte die Vorgehensweise der jeweiligen Maltechnik. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Waldorfkindergarten Ausflug der Vorschulkinder Auch in diesem Jahr wartete auf die Vor- schulkinder des Waldorfkindergartens Baindt zum nahenden Ende ihrer Kinder- gartenzeit wieder ein ganz besonderes Er- lebnis, nämlich ihr Schulkinderausflug. Lange grübelten und diskutierten die Erzie- herinnen, was wohl in diesem Jahr, für die- ses Grüppchen, ein passendes Ziel wäre. Als die sechs Großen schließlich ihre Einladung in den Händen hielten, war die Freude groß, aber auch die Neu- gierde. Denn im Brief stand wohl geschrieben, wann es losgeht und was es alles einzupacken galt, doch das „wo- hin“ blieb wie in jedem Jahr ein Rätsel und zwar sowohl für die Kinder als auch deren Eltern. Und außerdem ließen winzige Fußspuren auf einem der Briefe sehr schnell die Vermutung aufkommen, dass da wohl der Hauswichtel Fritz Fratz Friederich sein neugieriges Näschen hineinge- steckt hatte. Wollte der etwa auch mitkommen? Freudig aber auch aufgeregt kamen die Kinder am Aus- flugstag im Kindergarten an und los ging die Fahrt in Richtung Süden. In Immenstaad hatte das Rätselraten dann ein Ende. Kaum aus dem Auto ausgestiegen und ein paar Meter gelaufen, wies nun schon ein großes Bild zum Ziel, dem Bogenparcour „Pfeilsam“. Dort wurde die Gruppe schon von Arne Rehborn erwartet und beim Durchzählen fiel ihm auf, dass es sich bei den Sechsen wohl um die „Sechs Vorschulschlingel“ handelte, für die ein Brief abgegeben wurde, denn so zumindest stand es auf dem roten Umschlag. Und wie konnte es auch anders sein, natürlich hatte un- ser Fritz Fratz Friederich seine Wichtelhände im Spiel. Auf Schatzsuche wollte er die Kinder schicken, so stand es geschrieben, zielsicher sollten sie jedoch vorher sein und auch Aufgaben gemeinsam bewältigen können. Und so nahm ein wunderbarer Vormittag seinen Lauf. Ein magischer Zauberstab musste balanciert werden, einen kniffligen Knoten galt es zu lösen und Kisten muss- ten mithilfe eines Spinnennetzes aus Schnüren gestapelt werden. Das Pfeil und Bogen dabei auch zum Abenteu- erausflug gehörte, versteht sich natürlich von selbst. Die Kinder lernten recht schnell, auf was es alles zu achten galt, damit die Bögen wirklich gespannt werden konnten und die Pfeile durch die Luft sirrten, bis sie sich in große Strohballen bohrten ... oder sogar über die Bäume da- von sausten. Schlussendlich waren sich alle sicher, dass sie sich auf die Suche nach dem Drachen machen konnten, der den Schatz bewachte und als sie ihn aufspürten, hieß es noch ein letztes Mal den Bogen kräftig spannen und gemein- sam zur Tat schreiten. Geschafft – die Schatzkiste war erobert und neben ei- nem weiteren Fritzi-Brief und Lollys zur Stärkung enthielt diese für jedes Kind einen messingfarbenen, im Dunkeln leuchtender Kompass. Fröhlich und dankbar für dieses Abenteuer verabschie- deten sich die Kinder, um den Tag auf dem nahegelege- nen Spielplatz beim Pizzaessen und gemeinsamen Toben ausklingen zu lassen. Zurück im Kindergarten gings schließlich mit den neu- gierig wartenden Eltern nach Hause, denn zu erzählen gab´s nun jede Menge. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Bücherei Öffnungszeiten in den Ferien Die Bücherei ist am Freitag den 26.7.24 von 11.00-13.00 Uhr geöffnet. In den Sommerferien sind folgende Öffnungsstunden Montag 29.7.24 15.00 - 16.00 Uhr Montag 05.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 12.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 19.08.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 26.08.24 geschlossen Montag 02.09.24 15.00 -16.00 Uhr Montag 09.09.24 15.00 -16.00 Uhr Dienstag 10.09.24 16.00 -18.00 Uhr Freitag 13.09.24 geschlossen Ab Montag den 16.09.24 gelten die normalen Öffnungs- zeiten Zur Informationi Hauptschulabschluss- und Mittlere Reife-Absolventen der Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Tiziano Fantuzzi; Levin Noel Ruf; Mika Hegele; Julien Hinz; Vincent Reeb; Leon Ziegler. An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Mahwish Ahmed; Mika Bacher; Lukas Baumgart (Fach- preis Deutsch). Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler die Abschluss- prüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Simon Elbs, Hannah Gross, Pia Kronenberger, Noah Scheffold, Maik Tittel Wir gratulieren den Schülern zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Änderung der Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke in Baindt Ab dem 05. August 2024 werden die Öffnungszeiten der Hubertus-Apotheke wie folgt angepasst: Montag-Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr Am Mittwoch Nachmittag und Samstag bleibt die Apotheke geschlossen! Die Mücke und der Specht Es ist zunächst schwer vorstellbar, doch die Wassermas- sen der letzten Wochen rühren daher, dass sich das Klima global erwärmt. Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit. Aufgrund veränderter oder abgeschwächter Luftströ- mungen verweilen die starken Regenfälle dann länger an einem Ort. Abgesehen von Ernteausfällen, steigenden Wasserpegeln, Wasser in Wohnungen sowie gesundheit- lichen Beschwerden infolge schwüler Hitze, bringt die Feuchtigkeit noch ein weiteres Problem mit sich, denn Nässe und Sommerhitze sind ideale Bedingungen für Stechmücken. Die einen kennen Sie als Schnake, die an- deren wiederum als Moskito. Doch ganz gleich welcher Name für diese Plagegeister verwendet wird, für uns Menschen und andere Säugetiere sind sie in dieser An- zahl mehr als lästig. Was wir brauchen wäre ein effektiver Gegenspieler. Die- sen gibt es glücklicherweise auch, bekannt als Fleder- maus. Fledermäuse verzehren je nach Art und Größe mehrere Tausend Mücken pro Nacht. So sind sie unsere effektivsten, flugfähigen Jäger in der Dunkelheit und kön- nen für eine Balance zwischen Jäger und Gejagtem sor- gen. Außerdem halten sie uns so viele Mücken vom Leib. Doch leider ist in den letzten Jahren ein starker Rückgang an Fledermäusen zu verzeichnen. Es fehlt den Tieren an beständiger Nahrung aufgrund des Rückgangs an Insek- ten und außerdem finden sie kaum noch geeignete Brut- und Überwinterungsquartiere. Hier bieten Spechthöhlen dunkle, geschützte und klimatisch passende Behausun- gen. Leider werden diese Höhlen aufgrund der intensiven Waldbewirtschaftung immer seltener. Mehr Spechte bzw. Spechthöhlen würden mehr Fledermäuse bedeuten, was wiederum weniger Mücken nach sich ziehen würde. Da Fledermäuse unter dem Lebensraumverlust leiden, können wir hier mit einem naturnahen Garten ansetzen und die Arten so fördern. Das Aufhängen von Nistkästen und etwas Unordnung hilft vielen dieser Arten ungemein. Auch wenn Sie keine Fledermäuse im Garten beherber- gen, können Fledermäuse Ihren Garten als sogenanntes Trittsteinbiotop nutzen und des Nachts sicher wandern. Insektenfreundlich angelegt, finden Fledermäuse hier dann auch Nahrung. Eine Vernetzung vieler kleiner und naturnaher Gärten kann so zu einem großen Biotop füh- ren. Eine Reduktion von Lichtverschmutzung ist ebenfalls sehr förderlich und reduziert Störfaktoren. Mit Fledermäu- sen als unsere Verbündeten kann dann auch der nächste laue Sommerabend mit Freunden und Familie kommen und wir brauchen uns um Stechmücken weniger zu sor- gen. So wünschen wir Ihnen viele schöne Momente in Ih- rem eigenen Stück Natur Noch ein ergänzender Hinweis: Sollten Sie eine verletzte oder tote Fledermaus finden, tragen Sie bitte immer di- cke Garten- oder Arbeitshandschuhe, beispielsweise aus Leder. Nur so sind Sie vor Verletzungen und potenziellen Infektionen geschützt. Sara Marouni Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Klima-Spartipp des Monats Juli: Spartipp-ABC - Teil 2 Im Juni war der erste Streich, doch der zweite folgt zu- gleich. Daher kommt hier nun die Fortsetzung des Rück- blicks zu den bisherigen Energiespartipps. N wie „Nicht verzagen, Dinge hinterfragen“. Denn nur wenn die eigenen Gewohnheiten regelmäßig hinterfragt werden, kann damit auch dauerhaft der eigene Energie- verbrauch reduziert werden. O wie „ohne Rebound, spart sich’s besser“, denn oftmals wird nach der Umsetzung einer Energiesparmaßnahme im Anschluss weniger sparsam und verantwortungsvoll mit Energie umgegangen. Mit dem Effekt, dass somit we- niger eingespart wird. P wie Papier sparen. So können beispielsweise Fehlaus- drucke zumeist noch als Notizzettel verwendet werden, was zu einem sparsameren Umgang mit Papier beiträgt. Q und Y. Nun ja, mit diesen beiden Buchstaben gab es bisher noch keine Tipps. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. R wie Resteverwertung, denn auch die Restwärme eines Backofens lässt sich verwerten. Einfach den Backofen bereits fünf bis zehn Minuten vor Ablauf der Backzeit ausschalten und durch Nutzung der Restwärme Energie sparen. S wie „Sonne an, Licht aus“, denn bei natürlicher „Erleuch- tung“ durch die Sonne, braucht es keine künstliche Be- leuchtung durch Lampen. T wie Tetris, denn regelmäßiges „Spülmaschinentetris“ mit dem Ziel einer möglichst gut gefüllten Spülmaschine, spart speziell im Vergleich zum Betrieb einer halbvollen Spülmaschine viel Strom und Wasser. U wie unwichtige Dateien oder Spammails, denn diese sind rigoros zu löschen, also auch aus dem Papierkorb. Aber natürlich nur, wenn diese Mails wirklich unwichtig sind. V wie „Vielseitig statt einseitig“, denn mit beidseitig statt einseitig bedrucktem Papier, lässt sich der Papierver- brauch bereits mit minimalem Aufwand halbieren. W wie Weidenkorb. Ob Weidenkorb, Stoffeinkaufstasche oder Einkaufsbox, es gibt viele Möglichkeiten mit denen beim Einkauf auf Einwegverpackungen aus Plastik oder Papier verzichtet werden kann. X wie X-Mas, also Weihnachten, die Zeit der Lichter. Da- mit dies lange noch so bleibt und nichts die Freud‘ am Fest vertreibt, rüste um auf LED, dann tut die (Stromab-) Rechnung nicht mehr weh. Z wie zwanzig Grad. Dies ist die optimale Heiztemperatur für Wohnräume im Winter. Im Schlafzimmer liegt diese mit 15 bis 17 °C natürlich niedriger. Nach den vielen Tipps aus der Vergangenheit, gibt’s nach der Sommerpause des Amtsblatts ab September dann wieder neue Energiespartipps. Florian S. Roth Stiftung St. Franziskus Einblicke und Begegnungen: Das Altenzentrum Selige Irmgard öffnet seine Türen Am 15. Juni 2024 öffnete das Altenzentrum Selige Irm- gard seine Türen für unser „Fest der Begegnung“, einen Tag der offenen Tür, der von 13 Uhr bis 17 Uhr stattfand. Begrüßt wurden unsere Bewohnerinnen und Bewohner, unsere Angehörigen und Besucherinnen und Besucher mit einer Laudation unserer Baindter Bürgermeisterin Simone Rürup sowie Willkommensworte unserer Einrich- tungsleitung Johannes Linse sowie eines Grußwortes des 1. Vorsitzender des Fördervereins der Seligen Irmgard, Volkher Lins. Kurz nach dem Empfang führte unser Einrichtungsleiter Johannes Linse sowie unsere Pflegedienstleiterin Andrea Schwarz die Gäste durch das Haus und präsentierten die verschiedenen Angebote und Räumlichkeiten, einschließ- lich des Palliativzimmers, das einen Einblick in die palliati- ve Versorgung, die Betreuung im letzten Lebensabschnitt, des Zentrums gewährte. Diese Führungen boten den Be- suchern eine ausgezeichnete Gelegenheit, einen weitrei- chenden Einblick in das tägliche Leben und die besonde- ren Betreuungskonzepte des Altenzentrums zu erhalten. Für musikalische Unterhaltung sorgte Karlheinz Meschen- moser und Werner Braun, besser bekannt unter dem Künstlernamen „D´kloine Duranand“, deren Melodien das Fest mit einer fröhlichen und einladenden Atmosphäre bereicherten. Vor dem Haus sorgte Keyboarder und Sän- ger Rudi Kränzler mit seiner Musik für Begeisterung und schaffte eine einladende Stimmung bereits beim Ankom- men der Gäste. Die sportlichen Einlagen der Turngruppe „Irmgards Goldene Gymnasten“, bestehend aus Bewohner und Mitarbeitern, sowie die dynamischen Tanzeinlagen der Tanzgruppe „DanceKids“ Mochenwangen unter der Lei- tung von Agnes Lux waren weitere Höhepunkte des Tages. Ein besonderes Angebot für die jüngeren und auch älte- ren Gäste war das Malen mit Hanna Junker, wobei der Kreativität keine Grenzen gesetzt waren. Kulinarisch wur- den die Besucher von dem Foodtruck von DaMichele aus Baindt verwöhnt, der mit einer Auswahl an schmackhaf- ten Gerichten begeisterte. Kaffee und selbstgebackener Kuchen, serviert von unseren Ehrenamtlichen, rundeten das kulinarische Angebot ab. Wir danken allen Mitarbeitern, freiwilligen Helfern, Teilneh- mern und Besuchern, die dieses Fest zu einem unvergess- lichen Erlebnis gemacht haben. Es war ein wunderbarer Tag des Austauschs und der Begegnung, und wir freuen uns darauf, auch beim nächsten Mal wieder so viele Ge- sichter begrüßen zu dürfen. Ihr Team vom Altenzentrum Selige Irmgard Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Juli – 28. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Wer zu hören versteht, hört die Wahrheit heraus; wer nicht zu hören versteht, hört nur Lärm. Altchinesische Weisheit Samstag, 20. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 21. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 23. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 24. Juli 08.45 Uhr- Baienfurt – ökumenischer Schulschluss-Got- tesdienst 10.15 Uhr Baindt – ökumenischer Schulschluss-Gottes- dienst Donnerstag, 25. Juli Ferien – kein Gottesdienst Freitag, 26. Juli 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 27. Juli Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. Juli – 16. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Lena Himpel, Alexandra Schnez, Marian Schäfer, Jakob Kreutle, Dominik Klein, Sofia Rößner, Johanna Rößner († Eugen und Franz Schmidt, Rosa Vogel, Jo- hannes Hek, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illen- seer, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Else und Johann Neth, Kurt Brugger, Adalbert Ber- ger, Anna und Eugen Halder, Martina und Her- mann Gindele, Jahrtag: Margarete Vollmer, Kurt Städele, Anton Elbs mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Benno Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist vom 30. Juli bis einschließlich 16. August 2024 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungs- dienst übernimmt unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Termine kath. Frauenbund Stuttgart Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Besigheim bis Lauffen Termin 1.) Montag, 09.09.2024 Dienstag, 10..09.2024 ca 13 km Termin 2.) Samstag, 28.09.24 Sonntag, 29.09.24 ca. 13 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Besigheim, Bahnhof, Löchgau – Michaelsberg. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tag 2: Botenheim – Meimsheim – Lauffen am Neckar. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Über- nachtung im Jugendhaus Michaelsberg/Cleebronn. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Ab Bahnhof besteht die Möglichkeit zur Heimreise mit dem Zug über Stuttgart. Änderungen vorbehalten!! Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 0751 / 553366. (bis zum 30.7.2024) Vielen Dank. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Taizéandacht Im Juli und August findet keine Taizéan- dacht statt. Wir laden Sie bereits heute zum nächsten Termin am 22. September um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt ein. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit. Eph 5,8b.9 Sonntag, 21. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 28. Juli 9. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin D. Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Gedanken zum Wochenspruch Es ist gut, sich beim Genie- ßen der Früchte des Som- mers daran zu erinnern, was für wunderbar gemachte Gewächse unseres Schöp- fers wir selbst sind. Denn Gerechtigkeit, Freundlichkeit und Wahrhaftigkeit machen das Leben schmackhafter und für alle bekömm- licher. Möge Gott uns für diese Früchte sein Licht aufgehen las- sen – auf eine gute Ernte! Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kre- atives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein August: 12.8. Walter Feil: „Tupfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Auf- merksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Oktober: 7.10. Viktoria Roth: „Leuchten- der Herbst“ - Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Jugendfußball C-Juniorinnen sind Meister 2023/24! SGM Baindt/Blitzenreute/ Fronhofen – TSV Tettnang 3:1 (Bericht vom 30.06.) Im extra angesetzten Entscheidungsspiel um die Meis- terschaft zeigten unsere C-Juniorinnen erneut ihre gan- ze Klasse. Von Beginn an spielten unsere SGM-Fußballerinnen auf Sieg. Mit Kombinationsfußball, Körperlichkeit und Pässen in die Tiefe kreierten vor zahlreicher heimischer sowie gegnerischer Kulisse von Beginn an viele Chancen. Auf einen Freistoß durch Jana vor die Füße der Tettnan- ger Torhüterin reagierte Lea am schnellsten und spitzelte den Ball zum 1:0 über die Torlinie. Weitere Chancen folg- ten. Die Tettnangerinnen hielten so gut es ging dagegen, konnten ihrerseits jedoch keine Torchancen erspielen. Jana nutzte einen Steilpass von Hedda, lief ihrer Abwehr- spielerin davon um den Ball dann sicher im Toreck zum 2:0 unterzubringen. Kurz vor dem Halbzeitpfiff ahndete der Schiedsrichter ein Abseitsspiel der Gegnerinnen nicht, welches zum 2:1 Anschlusstreffer führte. Somit war für Halbzeit zwei erneut Spannung angesagt. Unsere Mädels ließen sich dadurch jedoch in keinster Weise aus der Ruhe bringen und dominierten weiterhin mit viel Ballbesitz und variablen Pässen das Spiel und die Tettnangerinnen liefen meist hinterher. Schließlich war es Hanaa, die sich im gegnerischen Straf- raum gegen ihre Kontrahentin behaupten konnte, den Ball eroberte und diesen zum Endstand von 3:1 in die Maschen drückte. Hochverdient erspielten sich die C-Juniorinnen unserer SGM durch diesen 3:1 Erfolg die Meisterschaft 2023/24. Gratulation! Jugendfußball - Ferienprogamm In diesem Jahr bietet der SV Baindt, Jugendfußball ab 9.08. mittags bis 10. August abends ein fast zweitägiges Fußballcamp an, mit Abend- und Mittagessen sowie Ge- tränken (in der Gesamtübersicht ist versehentlich nur ein Tag ausgewiesen). Kommt und meldet die Kinder an, die TN-Zahl ist begrenzt. Ausflug in den Skyllinepark Am vergangenen Wochenende bot der SV Baindt seinen Fußballerinnen und Fußballern wieder einmal ein ganz besonderes Highlight, denn die Abteilung Jugendfußball hatte zum Ausflug in den Skyline Park geladen.. Etwa 100 junge Fußballerinnen und Fußballer warteten am Parkplatz vor der Tennishalle auf die beiden mit et- was Verspätung eintreffenden Busse. Froh gelaunt ging es nach Bad Wörishofen, wo es dann auf dem Buspark- platz zunächst für jedes Kind ein Vesper und Getränke gab. Dann machten sich die Jungs und Mädels in Gruppen durch den Park auf, wobei die jüngsten von Trainern be- gleitet wurden. Es war für alle ausreichend Zeit die Fahr- geschäfte und Aktionen ausgiebig und teils mehrfach zu nutzen und den Tag zu genießen. Um 17:30 Uhr traf man sich dann zum Gruppenfoto wieder vor den Bussen, dann ging’s heimwärts, um kurz vor 19:00 Uhr wieder in Baindt anzukommen. In den Bussen war teils noch ordentlich Partystimmung, so dass die wartenden Eltern am Baind- ter Parkplatz glückliche, aber auch teils erschöpfte Kinder entgegen nehmen durften. Die Rückmeldungen aller Teinehmenden waren durchweg positiv. Ein herrlicher Tag der allen Kindern und Jugend- lichen hoffentlich noch länger in Erinnerung bleiben wird. Besonderer Dank gilt den Organisatoren der Jugendfuß- ball Abteilung, insbesondere Sven Zeller und Reinhold Maucher. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Am Montag, 22.7.24, findet unsere letzte Sportstunde vor den Sommerferien statt. Die Termine für unser Sommerprogramm: 29.07.24 Eis essen, Baienfurt 12.08.24 Baindter Runde 26.08.24 Pizza-Essen, Bad Waldsee Treffpunkt bzw. Abfahrt ist jeweils um 18.15 Uhr am Park- platz der Sporthalle. Unser Ausflug findet am 7.9.24 nach Esslingen statt. Wir freuen uns auf jeweils zahlreiche Teilnehmerinnen und wünschen allen eine erholsame Ferienzeit. TC Baindt e.V. Am vorletzten Wochenende der diesjäh- rigen Verbandsrunde waren nochmals fast alle Mannschaften am Start. Junioren U12: Kreisstaffel TA SV Aichstetten - TC Baindt 6:0 An letzten Freitag ging es für unsere U15 zum Saisonab- schluss, zum bisherigen Tabellenführer, nach Aichstetten. Kurz vor der Abfahrt gab es eine Hiobsbotschaft, unsere etatmäßige Nummer 4 konnte krankheitsbedingt nicht mitfahren. Wir konnten aber noch kurzfristig Felix Schmidt aus unserer U12 finden, so dass wir doch zu viert anreisen konnten. An den Positionen 2 bis 4 spielten die Aichstet- ter ihre Favoritenrolle aus und gewannen die Spiele alle eindeutig. Unsere Spieler konnten jeweils nicht mehr als ein Spiel in beiden Sätzen gewinnen. An Position 1 wur- de wie immer länger gespielt. Christiane Haupter zeigte wie jedes Mal in dieser Saison eine starke Leistung und es entwickelte sich ein regelrechter Krimi. Der erste Satz ging zwar verloren. Den zweiten Satz konnte sie aber drehen, so dass es in den Match-Tie-Break ging. Auch der Match-Tie-Break war total ausgeglichen. Christiane musste sich am Ende aber doch geschlagen geben. Die Meisterfeier von Aichstetten konnte somit leider nach den Einzeln schon starten. Es stand jetzt schon fest, dass sie ungeschlagen aus der Saison gehen. In den Doppeln konnten die Aichstetter dann befreit aufspielen und spiel- ten entsprechend souverän. Im ersten Doppel waren Vin- zent Neubauer und Maurice Zimmermann sehr schnell im Hintertreffen, konnten gegen Ende des zweiten Satzes das Spiel aber etwas offener gestalten. Sie verloren mit 6:0 6:2. Im zweiten Doppel spielten Christiane Haupter und Felix Schmidt. Auch die beiden waren am Ende deutlich mit 6:1 6:1 unterlegen. Der Sieg von Aichstetten war somit mit 6:0 am Ende deutlich. Das gemeinschaftliche Grillen war trotzdem ein schöner, gemeinsamer Abschluss. Die Saison 2024 ist für die U15 somit auch zu Ende, und wir können ein durchaus positives Fazit ziehen. Die U15 konnte die Saison im Mittelfeld der Tabelle auf Rang 4 abschließen. Damen 40: Staffelliga TC Baindt – SPG Oberk./Unterw./Wibl. 3:3 Tja....was soll ich sagen, für heute hatten wir uns mehr vorgenommen. Aber der Reihe nach: Zu fünft, und in bisher bester Be- setzung, kamen die Damen von der Spielgemeinschaft zu uns. Babsi gewann sehr souverän. Steffi und Marion kämpften hart, mussten sich aber leider geschlagen ge- ben. Spannend machte es Silvi, sie musste in den MTB. Mit einem engen 12:10 holte sie für uns den Zwischenstand von 2:2. Babsi und Steffi hatten im Doppel wenig Glück auf ihrer Seite und die Gegnerinnen waren einfach besser. Umso schöner, dass Marion und Silvi zum 3:3 Endstand ihr Doppel nach Hause brachten. Leider haben wir trotzdem nach Sätzen verloren. Nächstes Wochenende steht nun noch das Game gegen die Damen aus Dürmentingen an, welche aus der Oberliga zu uns gestoßen sind. Das wird vermutlich nicht einfach. Aber nach einer Woche Pause sind unsere Muskeln sicher wieder regeneriert. Herren: Kreisklasse 2 TC Tettnang – TC Baindt 6:3 Spieltag 4. Mit den Hoffnungen auf einen weiteren Sieg um den Aufstieg zu sichern, fuhren wir heute auf die schön gelegene Anlage des TC Tettnang. Nach einem Kaffee starteten wir auf drei Plätzen und somit begannen Lars Fernsemer, Jannis Wösle und David Pejic. Für Lars war heute leider nichts drin und er verlor sein Einzel deutlich (1:6 0:6). Auch Jannis musste sich leider geschlagen geben (4:6 0:6). David P. entschied sein Einzel souverän für sich (6:2 6:3). In der zweiten Runde der Einzel spielten Moritz Lang, David Schäfer und Laurin Wösle. Moritz (4:6 1:6) und David S. (1:6 2:6) mussten ihr Einzel ebenfalls abge- ben. Laurin gewann sein Einzel (6:2 6:3) und somit stand es nach den Einzeln 2:4, weshalb wir alle drei Doppel für einen Gesamtsieg gewinnen mussten. Jannis und Lars (6:0 2:6 3:10) und Moritz und David P. (0:6 2:6) gaben lei- der ihre Doppel ab. David S. und Laurin triumphierten (6:1 6:4). Somit beträgt der Endstand 3:6, wodurch der sichere Aufstieg vertagt wurde und hoffentlich nächste Woche durch einen Heimsieg gegen SC Tennis Friedrichshafen klar gemacht werden kann. Herren 30: Bezirksliga TC 1903 Wangen – TC Baindt 8:1 Am vergangenen Wochenende kam es zu einem packen- den Verbandsspiel zwischen dem TC Baindt und dem TC Wangen. Das Duell hielt, was es versprach, und bot den Zuschauern auf der Anlage in Wangen spannende Matches und hochklassiges Tennis. Den Auftakt machten die Einzelbegegnungen. Auf Posi- tion 1 musste sich Erwin Feurle, der als Ersatzspieler für den TC Baindt aushalf, klar mit 0:6, 0:6 geschlagen geben. Stefan Boenke auf Position 2 zeigte Nervenstärke und gewann nach einem hart umkämpften ersten Satz im Tiebreak mit 7:6 deutlich den zweiten Satz mit 6:0. Philipp Neubauer auf Position 3 setzte seine soliden Leistungen fort und bezwang seinen Gegner mit 6:4, 6:2. Ein wahres Marathon-Match lieferte Ralf Boenke auf Position 4 ab. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpf- te er sich im zweiten Satz zurück und gewann diesen im Tiebreak mit 7:6. Im entscheidenden Matchtiebreak be- hielt er die Oberhand und gewann mit 10:6. Lars Hinner auf Position 5 besiegte seinen Kontrahenten souverän mit 6:2, 6:0. Christian Schuhwerk auf Position 6 gewann nach einem spannenden Spiel im Matchtiebreak mit 10:8. Nach den Einzeln stand es somit 5:1 für den TC Baindt. Im Einser Doppel traten Stefan Boenke und Philipp Neubauer an und spielten ein nahezu perfektes Match, das sie mit 6:4, 6:1 gewannen. Das Zweier Doppel mit Erwin Feurle und Ralf Boenke entwickelte sich zu einem wahren Krimi. Nach einem knappen ersten Satzverlust mit 5:7 kämpften sie sich im zweiten Satz zurück und gewannen diesen im Tiebreak mit 7:6. Der anschließende Matchtiebreak war nichts für schwache Nerven, doch Feurle und Boenke siegten mit 11:9. Besonders hervorzuheben ist dabei die starke Leistung von Erwin Feurle im Doppel. Ralf Boen- ke musste sich damit erneut in einem Marathon-Match beweisen. Im Dreier Doppel setzten Christian Schuhwerk und Lars Hinner den Schlusspunkt unter einen erfolgrei- chen Tennistag. Sie siegten mit 6:4, 6:3. Mit diesem eindrucksvollen 8:1-Sieg hat der TC Baindt nicht nur seine Position in der Tabelle verbessert, sondern auch den Abstieg sehr wahrscheinlich abgewendet. Die Spieler und Zuschauer dürfen sich bereits auf die nächs- ten spannenden Begegnungen freuen. Herren 40: Bezirksstaffel TC Tettnang – TC Baindt 5:1 Auch im bereits letzten Spiel der Saison 2024 gingen wir wieder einmal als Verlierer vom Platz. Unsere tolle Moral haben wir mit einem hart erkämpften „Schluss-Doppel“ Sieg im MachTieBreak doch noch bewiesen ! Bei tollen Gastgebern in Tettnang beendeten wir damit versöhnlich unsere sportlich etwas bescheidene Saison 2024. Am letzten Spieltag traten für uns an: Sascha Wös- le, Rafael Grabherr, Marcel Singler und Andreas Bosch. Bei allen meinen Spielern möchte ich mich für die Zuver- lässigkeit und das sehr gute miteinander, während der ganzen Saison herzlich bedanken. Wir haben mehrmals „anderen“ Mannschaften mit Spielern aushelfen können, unsere Wirte-Woche mit Bravour gemeistert und einige von uns sich zusätzlich mit Platz- u. Pflegediensten, ins Vereinsleben eingebracht. Auch wenn wir sportlich nicht ganz unsere Erwartungen erfüllen konnten, haben wir doch bewiesen, dass die Herren 40 eine aktive und funktionierende Zelle des TC Baindt sind. Danke an alle - euer Käpt´n Rafael Grabherr. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Bad Schussenried – TC Baindt 8:1 Die Mannschaft 50/1 von Bad Schussenried kam in dieser Saison neu in unsere Gruppe. Sie spielten letztes Jahr in der Verbandsliga und sind in die Bezirksoberliga abge- stiegen. Wie erwartet trafen wir auf einen starken Gegner, der auch in einer starken Besetzung aufwartete. Von den ersten drei gespielten Einzeln konnte uns nur Stefan nach einer starken Partie, einen Punkt sichern. Die nächsten drei Einzel gingen leider an die Gegner. Wolfi erkämpfte sich zwar einen MTB, verlor diesen aber mit 10:4. Nach den Einzeln stand es leider schon 5:1. Wir konnten mit den Doppeln also nur noch Ergebniskosmetik betreiben. Dop- pel drei ging leider klar in zwei Sätzen wieder an die Heim- mannschaft. Spannender gestalteten sich die Doppel eins und zwei, die wir leider, mal wieder, im MTB unseren Gegnern überlassen mussten. Doppel zwei hat diesen mit 10:8 verloren und Doppel eins mit 10:7. Sehr ärgerlich. Der einzige Trost ist, dass wir uns trotz dieses Ergebnisses den Klassenerhalt gesichert haben. Danke an Michael Trotz- ki, der kurzfristig einspringen konnte. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Josef Spöri, 6. Michael Trotzki. Doppel: 1. Stefan/Volker, 2. Peter/Josef, 3. Wolfi/Michael. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Baindt – TC Gaisbeuren 4:5 Am Samstag hatten wir unser erstes Heimspiel gegen den TC Gaisbeuren. Wir hofften natürlich auf den ersten Sieg. Nach den Einzeln stand es 3:3. Thomas, Harry und Mulluv konnten Ihre Einzel souverän in 2 Sätzen gewinnen. Bar- ny, Richi und Karl-Heinz verloren glatt in 2 Sätzen. Nun galt es 2 Doppel zu gewinnen. Doppel 3 Barny/Mulluv verloren in 2 Sätzen. Doppel 2 Richy / Michi gewannen im Matschtiebreak. Doppel 1 Thomas/Harry machten es spannend, verloren aber im Matschtiebreak etwas unglücklich mit 7:10. Mit ein bisschen mehr Glück hätten wir unseren ersten Sieg einfahren können. Am Samstag haben wir die nächste Gelegenheit dazu. Danke noch an Elke, Christoph , Jürgen und Andi für das gute Essen und die Bewirtung. Herren 65 : Oberligastaffel TA SC Staig – TC Baindt 3:3 Hatten wir noch gegen Kusterdingen unglücklich 3:3 ver- loren, so waren wir dieses Mal beim gleichen Endergebnis auf der Siegerseite. Nach 2:2 in den Einzeln durch Leo und Erwin mussten wieder einmal die Doppel entscheiden. Auch hier ging es sehr eng zu. E.Feurle/W.Graf verloren Doppel 1 im Match-Tiebreak mit 8:10 und das Doppel Reich/Reich setzte sich knapp in zwei Sätzen durch. Es spielten: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich Herren 65 : Doppelrunde TC Baindt – TC Ostrach 4:0 Auch bei der dritten Auflage der Doppelrunde in der Sai- son 2024 blieben wir weiterhin ungeschlagen und erzielten dabei seit Beginn dieses Wettbewerbes auf Bezirksebene in 2022 die beeindruckende Bilanz von 15:0 Siegen bei einem Spielverhältnis von 54:6. Im letzten Spiel konnten wir alle Spieler jeweils einmal einsetzen. Nur Max Reich musste ein zweites Mal ran. Es gewannen W.Graf/K.Göp- pert und M.Reich/H.Marschner in Runde 1, sowie in Runde 2 R.Puk/M.Reich/ und E.Feurle /J.Spöri jeweils in 2 Sätzen. Mit dabei: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri, Klaus Göppert und Charly Marschner. Vorschau Samstag, 20.7.: Herren 50/2 – SPG TC 1903/RW Wangen Damen 40 – TA SV Dürmentingen TC Sigmaringen – Damen 60 TC Riedlingen – Herren 50/1 Sonntag, 21.7.: Herren – SC Tennis Friedrichshafen TA SV Sulmetingen – Herren 30 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Reitergruppe Baindt Liebe Mitglieder, am Mittwoch, 24. Juli 2024 laden wir zur außerordentlichen Mitgliederver- sammlung um 20 Uhr im Kirchenchor- raum (Klosterhof 5, Baindt) ein. Wir möchten Euch über unser 49. Reitturnier sowie den aktuellen Stand des Reithallenbaus informieren. Im Anschluss an die Sitzung findet im Probelokal des Musikvereins die Ausgabe unserer Vereinskleidung statt. Der fällige Betrag für die Vereinskleidung wird per Einzug über das von Ihnen hinterlegte Konto abgezogen. Eigenanteile: Jersey-Shirt und Sportshirt: Kinder & Erwachsene: 7€ Sweatjacke + Hoodie: Kinder 20€ / Erwachsene 25€ Softshelljacke: Kinder 30€ / Erwachsene 40€ Turniererfolge In den letzten Wochen konnten unsere Reiterinnen wieder einige Turniererfolge sammeln: Theresa Henzler mit Bonne Diamond Dressurprüfung Klasse A*, Platz 4 Dressurwettbewerb Klasse E, Platz 1 Dressurwettbewerb Klasse A*, Platz 1 Anna Tratzyk mit Sisko Stilspringwettbewerb 80cm, Platz 4 PSK-Meisterschaft Vielseitigkeit U18 (Wertungsprüfung: Stilgeländeritt-Wettbewerb), Platz 2 Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 7 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 1 Stilspringwettbewerb, Platz 6 Anna Tratzyk mit Speedy Stilspringwettbewerb 65cm, Platz 3 Standard-Spring-Wettbewerb 65cm, Platz 4 Luisa Walser mit First Dinamica Dressurprüfung Klasse L*, Platz 8 Alisa Schnez mit Sokrates Dressurprüfung Klasse A**, Platz 2 Lina Heilig mit Sebastiano Stilspringwettbewerb, Platz 3 Kinder- und Jugendzeltlager 2024 Von Donnerstag, den 25. Juli bis Samstag, 27. Juli 2024 veranstaltet die Reitergruppe Baindt ihr Zeltlager für Kinder und Jugend- liche des Vereins. Wir feiern 10 Jahre Zeltlager, mit spannenden Wett- kämpfen, kniffligen Aufgaben und einem Freitagspro- gramm voller Überraschungen. Natürlich dürfen das Gespann- fahren und Voltigieren ebenso nicht fehlen wie das Open Air Kino auf dem Marktplatz und Baden gehen. Veranstaltungsort: Sterkhof 2 in Baienfurt Wer mitmachen möchte bitte bis Samstag, den 20. Juli bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 anmelden oder im Stall bei Fam. Heilig in die ausgehängte Liste eintragen. Achtung: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir freuen uns auf viele Anmeldungen! Das Zeltlagerteam Blutreitergruppe Reiterprozession in Bad Wurzach mit über 1000 Teilnehmenden Bad Wurzach feierte vom 7. Juli bis zum Blutfreitag, 12. Juli 2024 sein Heilig-Blut- Fest. Die Reliquie, der Überlieferung nach ein mit Christi Blut getränktes Tuchstück, wurde auch die- ses Jahr in einer wunderschön mit Blumen geschmückten Kutsche von einem Vierspänner durch die Stadt und die umliegenden Fluren gefahren. An 4 Altären segnet der Geistliche mit der Reliquie die Pilger, die Orte, die Fluren und die Tiere. Begleitet wird die Kutsche von 4 jungen Männern in der Uniform der Schweizergarde. Auch bei der Reiterprozession mit über 1000 Teilneh- menden reiten viele Jugendliche zu Ehren des Heiligen Blutes Jesu Christi mit. Die Blutreitergruppe Baindt war mit Nummer 55 in der Prozession sehr zahlreich mit 41 Teilnehmenden dabei, darunter 14 Jugendliche. Hier gilt es auch den Eltern für die Bereitschaft und die Betreu- ung Dank zu sagen. Über das große Interesse unserer Mitglieder an dieser christlichen Tradition, dürfen wir sehr stolz sein. Herzliches Vergelts Gott ! Beeindruckend ist auch, dass viele ihre Pferde bereits am Vortag per Kutsche oder per Ritt nach Bad Wurzach in unser Quartier bei Familie Zweifel in Untergreut bringen. Dabei ergeben sich immer besondere Eindrücke und ka- meradschaftliches Zusammensein. Es erfordert aber auch viel Vorbereitung und Aufwand. So dürfen wir dankbar sein, dass alle wieder gut nach Hause zurück kamen. 12 Ministranten inmitten unserer Gruppe Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 09.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Ku- chenverkauf der Klasse 3b der Klosterwisenschule. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in der Schenk- Konrad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle, die dabei mitgewirkt haben! Für den Herbst-Basar suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 20.09.2024 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 21.09.2024 Arbeitsbeginn um 9:15 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: • Verpflegung an beiden Tagen • 1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab • Vorab- Einkauf am Freitagabend • statt 6 € nur 1 €(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Wer uns beim Basar unterstützen möchte sollte sich schnell bei der oben angegebenen Mail Adresse melden, da die Helferanzahl aufgrund der Umstrukturierung der letzten Jahre reduziert wurde. Wir vergeben die Helferanmeldun- gen nach Eingang der E-Mail. Also wenn du die oben ge- nannten Vorteile nutzen möchtest melde dich so schnell wie möglich bei uns! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zum Drei-Landkreis-Stein bei Hopfersbach Von Otterswang wandern wir durch den Wald und kom- men zu zwei schönen Aussichtspunkten und zu der Stelle wo sich die drei Landkreise RV, BC und SIG treffen. Wann: Dienstag 23.07.2024 um 9.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten. Rückkehr ca. 15.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 10 km, 110 hm. Fahrpreis 6 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaf- ten). Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stö- cke und Wechselschuhe. Anmeldung ab 19.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672. Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Rundwanderung Baienfurt - Baindt Wir starten in Baienfurt und wandern über Kickach und Grünenberg nach Baindt. Wann: Sonntag 28.07.2024 um 14.00 Uhr auf dem Park- platz hinter dem Rathaus Baienfurt. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: 2,5 -3 Stunden, 10 km. Einkehr ist vorgesehen. Mitnehmen: Trinken, feste Schuhe, nach Bedarf Mückenschutz und Stöcke. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung ab 23.07.2024 unter T. 0751/43287. Wander- führung Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Von Enzisreute durch den Altdorfer Wald Durch tiefen Forst wandern wir von Enzisreute an Weihern vorbei nach Baindt. Unterwegs Gelegenheit zum Schwi- men. Badeanzug und Handtuch nicht vergessen! Treffpunkt: Dienstag 06.08.2024 um 10.05 Uhr auf dem Charlottenplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18. Uhr. Gehzeit: 10 km, 100 hm. Fahrpreis: 6 Euro für Mitglieder. Einkehr: Café Hausmann in Baindt. Mitbringen: Vesper, Getränk, gute Schuhe, Stöcke. Anmeldung ab 02.08.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man eine eigene Fahrkarte hat. Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arotka@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Munich Supporters Schwaben Lieber Karle, mach es Gut auf Deiner letzten Fahrt. Du warst unser Busfahrer, als wir mit den ersten großen Ausfahrten nach München begannen. Du hast uns jedesmal sicher hin und zurück gebracht. Wenn wir dich gebraucht haben, warst du je- derzeit hilfsbereit, die Fahrten mit dir waren immer lustig. Wir haben dich sehr geschätzt du bleibst für uns einfach unvergessen. Wir wünschen Dir Manuela, Sabrina, Christian und allen Angehörigen viel Kraft in dieser schweren Zeit! Karle mach`s gut! Vergelt`s Gott Deine Munich Supporters Schwaben Aus dem Landkreis Herzliche Einladung zum SOMMER- NACHTS OPEN AIR – KINO in Baienfurt am Freitag, 26. Juli 2024 um 21.00 Uhr (Filmstart ca. 21.30 h) auf dem Marktplatz Baienfurt (bei schlechter Witterung in der Gemeindehalle Baienfurt) mit der Komödie „Mon- sieur Blake zu Diensten“. Zu diesem Filmerlebnis sind alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus Baienfurt und Umgebung ganz herzlich eingeladen!!! Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Sonntag, 21. Juli 2024 Prähistorische Siedlungen in unserer Heimat: Pfahlbau- ten auf der Schreckenseehalbinsel vor 5.000 Jahren (UNESCO-Welterbe) Gästeführer: Peter Rolser Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2 bis 3 Stunden Die Pfahlbauten auf der Halbinsel vor ca. 5.000 Jahren in der Jungsteinzeit: Woher kamen unsere Vorfahren und wie lebten sie? Wie hat die Eiszeit unsere Landschaft geformt und was blieb bis heute erhalten? Was ergaben die archäologischen Ausgrabungen? Der Schreckensee als der größte unter den Seen der Blit- zenreuter Seenplatte. Kommen Sie mit uns und lassen Sie sich für 2 bis 3 Stunden in die Eis- und Steinzeit entführen. Bitte denken Sie an Mückenschutz, Wanderkleidung emp- fehlenswert. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle bietet Beratung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung und deren Angehörige Kreis Ravensburg - Menschen mit einer psychischen Er- krankung und deren Angehörige erhalten bei der Infor- mations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) eine unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Beratung. Die beim Landkreis Ravensburg angesiedelte Stelle in- formiert über Angebote im Landkreis und kümmert sich um Beschwerden von Menschen in Zusammenhang mit Behandlung und Betreuung. Zur IBB-Stelle gehören auch die ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden des Land- kreises Ravensburg, die persönliche Beratungen durch- führen und die Interessen psychisch kranker Menschen und deren Angehöriger vertreten. Weitere Informationen zur IBB-Stelle sind verfügbar unter www.ibb-ravensburg. de. Die IBB-Stelle ist per EMail erreichbar unter kontakt@ ibb-ravensburg.de oder telefonisch unter 0751 85 90 99 59. Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestel- le des Landkreises Ravensburg wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Veranstaltung unseres Ernährungszent- rums im August: „Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren!“ Kreis Ravensburg – Am 1. August bietet unser Ernährungs- zentrum eine Veranstaltung für junge Köche an, über die wir hiermit informieren. Bowls für junge Köche - Der ultimative Kochkurs für Kinder ab 12 Jahren! Bowls sind derzeit im Trend und wortwörtlich in aller Munde. „Bowl“ kommt aus dem Englischen und bedeu- tet wörtlich übersetzt „Schüssel“. In einer Bowl können die verschiedensten Zutaten appetitlich angerichtet werden. Typisch dabei ist, dass die Zutaten klar getrennt vonein- ander präsentiert werden. Meist werden die Lebensmittel wie Salate, Gemüse, Hülsenfrüchte oder Nudeln, Fleisch und Obst mit einer leckeren Sauce oder einem Dressing verfeinert. Dabei kommen alle auf ihre Kosten: Nicht nur herzhafte Schleckermäuler, sondern auch süße Nasch- katzen werden mit dieser kulinarischen Vielfalt verwöhnt! Der Kochkurs richtet sich speziell an Kinder ab 12 Jah- ren. Es ist eine wunderbare Gelegenheit für junge Koch- begeisterte, kreative und abwechslungsreiche Gerichte zu lernen und dabei jede Menge Spaß zu haben. Egal ob mit einem Freund oder einer Freundin, der Familie oder alleine – alle sind herzlich eingeladen, aus der eigenen Küche teilzunehmen. Alles, was benötigt wird, ist ein Lap- top oder Tablet, eventuell zusätzliche Lautsprecher so- wie eine gute Internetverbindung. Der Online-Kochkurs mit Referentin Manuela Schmied findet am Donnerstag, 1. August ab 10.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung sowie die Einkaufsliste und die Rezepte erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Was sonst noch interessiert Beiträge zur Berufsgenossenschaft steigen wegen höherer Leistungs- ausgaben und neuer Berufskrankheit Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versendet ab Ende Juli die Beitragsbescheide. Wie in jedem Jahr werden grundsätzlich alle Ausgaben des Vorjahres auf die Mitglieder umgelegt. Zu finanzieren sind insbesondere die Präventionsaufwendungen, die Leistungsausgaben und die Verwaltungskosten. Die von den 1,4 Millionen Mitgliedern aufzubringenden Beiträge steigen insgesamt um 16,4 Prozent auf 1.133 Mio. Euro (Umlagesoll). Zugrunde liegen fast unveränderte Präventionsausgaben und gesunkene Verwaltungskos- ten. Die Hoffnung, dass rückläufige Unfallzahlen auch geringere Risikobeiträge nach sich ziehen, kann jedoch nicht erfüllt werden. Vielmehr steigen die Risikobeiträge um durchschnitt- lich 20 Prozent. Ursächlich dafür sind höhere Leistungs- ausgaben in 2023 und eine Betriebsmittelzuführung zur Finanzierung weiterhin steigender Aufwendungen in 2025. Wesentlich ist aber die Anerkennung von Morbus Parkin- Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 son - unter bestimmten Voraussetzungen - als Berufs- krankheit. Grundlage ist eine für alle Berufsgenossen- schaften verbindliche Verkündung einer entsprechenden Empfehlung des weisungsunabhängigen Ärztlichen Sach- verständigenbeirats Berufskrankheiten im Gemeinsamen Ministerialblatt. Für die Versicherten sind die Leistungen einer Berufsge- nossenschaft von Vorteil. Die gesetzliche Unfallversiche- rung bietet z. B. besondere Leistungen (wie Verletzten- und Hinterbliebenenrenten) und kennt keine Zuzahlung. Neue Leistungen wollen finanziert sein. Obwohl bisher nicht verlässlich beurteilt werden kann, in welchem Um- fang „Parkinson“ zu zusätzlichen Leistungsausgaben füh- ren wird, musste der Vorstand im Rahmen der Beitrags- hebung eine weitere Betriebsmittelzuführung in Höhe von 100 Mio. Euro beschließen. Mit diesen Mitteln wird es möglich sein, in 2025 neu anzuerkennende Berufskrank- heiten zu entschädigen. Durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten können der Mindestgrundbeitrag auf 84,96 Euro und der Höchst- grundbeitrag auf 339,82 Euro und damit um jeweils 5,4 Prozent gesenkt werden. Trotz steigender Risikobeiträge werden dadurch Mitglieder mit einem vergleichsweise geringen Gesamtbeitrag von bis zu 110 Euro insgesamt nicht stärker belastet. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.svlfg.de/ berufsgenossenschaft-versicherung-beitraege. UV- und Hitzeschutz auch bei Forstarbeiten wichtig Zuviel Sonne auf der Haut erhöht das Risiko, an Haut- krebs zu erkranken. Die Sozialversi-cherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten. Forstwirtinnen und Forstwirte sowie deren Beschäftigte sind bei Arbeiten im Freien, zum Beispiel auf Freiflächen, oft über Stunden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Arbeiten sie ohne ausreichenden Sonnenschutz, besteht ein hohes Risiko, an weißem Hautkrebs zu er-kranken. Hautkrebs vorbeugen – Sonnenbelastung reduzieren Niemand ist der Sonne hilflos ausgeliefert. Arbeitgebe- rinnen und Arbeitgeber sind beson-ders in der Verant- wortung. Es ist ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass sie selbst und ihre Beschäftigten die notwendigen Schutz- maßnahmen umsetzen. Alle sollten die „Schattenre-gel“ beherzigen: Ist der eigene Schatten kleiner als der eigene Körper, dann steht die Sonne besonders hoch. Wer in die- ser Zeit die Sonne meidet, senkt sein Sonnenbrand- und damit auch sein Hautkrebsrisiko. Ist die Arbeit im Freien an sonnigen Tagen während der Mittags-zeit nicht vermeid- bar, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört vor allem, die Zeit in der Sonne zu reduzieren und zum Beispiel alle Pausen im Schatten zu verbringen. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe, Kappen mit Sonnenschutz und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeidet Sonnenbrände. Sonnencreme – viel hilft viel Sonnencreme nützt nur dann, wenn der Lichtschutzfaktor (LSF) hoch ist und die Creme großzügig aufgetragen wird. Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von min-destens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten „Sonnenterrassen“ des Körpers, die nicht durch Kleidung bedeckt werden, also zum Beispiel Gesicht, Lippen, Na- cken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze, kön- nen so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert die durch den Lichtschutzfaktor vorgegebene maximal geschützte Zeit nicht. Hautkrebsfrüherkennung ist Kassenleistung Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Hautkrebs wird oft unterschätzt und häufig zu spät er- kannt. Wird er rechtzeitig erkannt, sind die Chancen auf Heilung sehr hoch. Die eigene Beobachtungsgabe ist die wichtigste Hilfe zur Früherkennung. Regelmäßige Selb- stuntersuchungen helfen, Hautveränderungen frühzeitig zu entdecken. Im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung übernimmt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) für ihre Versicherten die Kosten für einen ärztlichen Haut- Check ab dem 35. Lebensjahr im Zwei-Jahres-Rhythmus. Ergänzend zur gesetzlichen Regelvorsorge beteiligt sich die LKK auch schon vor dem 35. Lebensjahr an den Kos- ten für eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten bis zu einem Be- trag von 20 Euro. Der Anspruch hierauf besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren. Die Kostenbeteiligung erfolgt bei bereits bestehenden Risikofaktoren (zum Bei- spiel eine familiäre Disposition oder ein heller Hauttyp), die auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine dro- hende Erkrankung hinweisen. Nicht schwarzsehen bei weißem Hautkrebs Weißer Hautkrebs tritt häufig bei Personen über 50 Jah- ren auf. Es gibt verschiedene For-men. Weißer Hautkrebs ist mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Eine Operation ist nicht immer notwendig. Oft kann schon das Auftra- gen von Cremes ausreichen. Welche Therapie geeignet ist, werden die behandeln-den Hautärzte oder -ärztinnen zusammen mit den Betroffenen aufgrund ihrer individu- ellen Situation entscheiden. Hitzeschutz nicht vergessen Die Hitzebelastung während der Arbeit an heißen Tagen im Freien kann durch Kühlfunkti-onskleidung gemindert werden. Die Westen, Shirts oder Kappen werden vor Ar- beitsbeginn mit Wasser getränkt. Die entstehende Ver- dunstungskälte sorgt während des Tragens über viele Stunden für angenehme Kühlung. Mehr Tipps für die pas- sende Arbeitskleidung an hei-ßen Sommertagen gibt es online unter www.svlfg.de/fa-prima-klima-bei-der-arbeit UV- und Hitzeschutzinformationen online Die SVLFG bietet unter www.svlfg.de/sonnenschutz aus- führliche Informationen zu dem Thema. Kostenlos für Arbeitgeberbetriebe ist die Infobox zum Hitze- und Son- nenschutz, die unter www.svlfg.de/infobox-hitze-son- nenschutz bestellt werden kann. Sie eignet sich zur Un- terweisung von Arbeitskräften und beinhaltet die dafür notwendigen Materialien. Die SVLFG Präventionsprämienaktion Sichern Sie sich Ihren Zuschuss für die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten für die berufliche Tätigkeit. Im Rahmen einer Prämienaktion fördert die SVLFG Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz so-wie UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe). Auch Ar- beitgeberbetriebe, die Saisonar-beitskräfte beschäftigen, können den Zuschuss beantragen. Die Teilnahmebedingungen gibt es online unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Tolles Spendenergebnis für Brot für die Welt Evangelisches Hilfswerk legt Jahresbilanz vor – 9.462.995 Euro Spenden aus Württemberg. 313.366,44 Euro stammen aus dem Landkreis Ravensburg. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr bundesweit mehr Spenden und Kollekten erhalten. Aus Württemberg kamen 9.462.995 Euro, das ist auf dem Niveau des Vor- jahres. „Danke an alle Unterstützerinnen und Unterstützer für ihre Spende an Brot für die Welt. Diese Zeichen der Hoffnung brauchen wir heute mehr denn je“, sagt Ober- kirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. „In Zeiten von Spar- politik, in denen auch der Haushalt für Entwicklungszu- sammenarbeit leidet, stehen unsere Spenderinnen und Spender fest an der Seite der Ärmsten.“ Bundesweit gin- gen beim evangelischen Hilfswerk im vergangenen Jahr 75,9 Millionen Euro Spenden und Kollekten ein (2022: 75,6 Mio. Euro). Neben Spenden und Kollekten erhielt Brot für die Welt im vergangenen Jahr Mittel des Kirchlichen Entwicklungs- dienstes und Drittmittel. Das sind vor allem Gelder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Insgesamt standen dem Hilfs- werk der evangelischen Kirchen und Freikirchen für seine Arbeit 331,5 Millionen Euro zur Verfügung, das waren 6,4 Millionen Euro weniger als 2022. Brot für die Welt hat im vergangenen Jahr weltweit 2.905 Projekte gefördert. Wie im Vorjahr war Afrika der regio- nale Schwerpunkt. Insgesamt hat Brot für die Welt 91 Pro- zent der Mittel, 288 Millionen Euro, für Entwicklungspro- jekte ausgegeben. Für Werbe- und Verwaltungsaufgaben wurden 9 Prozent eingesetzt. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bewertet den Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben als niedrig. Das ist die beste zu vergebende Kategorie. Brot für die Welt wurde 1959 gegründet. Das weltweit tä- tige Hilfswerk der evangelischen Landes- und Freikirchen und ihrer Diakonie fördert gemeinsam mit seinen Partne- rorganisationen Projekte zur Überwindung von Hunger, Armut und Ungerechtigkeit in fast 90 Ländern. Sonderfahrplan der Bodensee- Oberschwaben-Bahn zum Rutenfest Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt über 40 abend- liche Zusatzfahrten während des traditionellen Ra- vensburger Rutenfestes. Vom 20. bis 23. Juli bringt die Geißbockbahn bis Mitternacht und darüber hinaus Be- sucher sicher zum Fest und wieder nach Hause. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn dehnt ihr Angebot am Abend und in der Nacht aus. Die Züge verkehren an allen vier Tagen im Stundentakt bis nach Mitternacht, um Festbesucher zuverlässig nach Hause zu bringen. „Mit insgesamt 42 zusätzlichen Fahrten sorgen wir für Festlaune bei den Besuchern und Entlastung auf den Straßen und beim Parken“, sagt BOB-Geschäftsführerin Magdalena Linnig. Die letzte Abfahrt von Ravensburg in Richtung Friedrichs- hafen Stadt ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag um 0:33 Uhr und in Richtung Aulendorf um 0:42 Uhr. In der Nacht Montag auf Dienstag sind die letzten Abfahrten um 0:46 Uhr Richtung Fried- richshafen und 0:42 Richtung Aulendorf, von Dienstag auf Mittwoch um 0:35 Uhr nach Friedrichshafen und 0:42 nach Aulendorf. Gleichzeitig weist die BOB darauf hin, dass aufgrund von Bauarbeiten der Deutschen Bahn von Montag, 22.7., bis Mittwoch, 24.7. einzelne BOB-Züge am Abend entfallen müssen. Dies betrifft am Montag 22.7. eine Fahrt zwi- schen Friedrichshafen Stadt und Hafen (ab 21:46 Uhr) und zurück (ab 22:12 Uhr). Am Dienstag 23. Juli entfallen die Fahrten 21:19 Uhr ab Ravensburg nach Friedrichsha- fen Hafen sowie in der Gegenrichtung ab Friedrichshafen Hafen (ab 22:11 Uhr) nach Ravensburg. Am Mittwoch 24. Juli entfallen die Fahrten ab Ravensburg um 20:38 Uhr und 22:38 Uhr nach Aulendorf sowie die Fahrt um 21:02 Uhr ab Aulendorf nach Ravensburg. Die BOB bemüht sich um einen Schienen-Ersatzverkehr. Das Deutschland-Ticket gilt selbstverständlich auch wäh- rend des Rutenfestes in der Geißbockbahn. Günstig ist man auch mit der bodo-Gruppen-Tageskarte unterwegs: Sie kostet für bis zu fünf Personen 12 oder 21 Euro, ab- hängig von der Fahrstrecke. Alle Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt am Fahrkar- ten-Automaten gelöst werden. In den Zügen selbst ist kein Fahrscheinkauf möglich. Allerdings sind Tageskarten auch als HandyTicket erhältlich. Wegen des erfahrungsgemäß hohen Fahrgastaufkommens am Samstag können in den Zügen nach 20 Uhr keine Fahrräder mitgenommen werden. Die Sonderfahrpläne zum Rutenfest gibt es unter www. bob-fn.de/rutenfest. Fahrplan-Flyer liegen zudem in den Triebwagen, bei den Mobilitätszentralen in Ravensburg und im Stadtbahnhof in Friedrichshafen (Telefon 07541 372717) sowie in den Bahnhöfen aus. Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert - Hierfür steht die gesetzliche Rentenversicherung Im August und September beginnt das neue Ausbildungs- jahr. Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungs- bis hin zu Hinterbliebenenren- ten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) mit. Auszubildende sorgen für die Rente vor Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubil- denden auch Abgaben für die Sozialversicherung zah- len – unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen. Wann springt die Rentenversicherung ein? Auszubildende sind bereits ab Tag eins der Ausbildung gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder bei einer Be- rufskrankheit abgesichert. Zudem haben sie Anspruch auf Rehaleistungen oder – wenn gar nichts mehr geht – eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsun- fall sind die Angehörigen ebenfalls abgesichert: Die Ren- tenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, einge- tragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre Berufsstarter und die Rente Sie kann unter www.deut- sche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Nummer 29 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Angebot von waldpädagogischen Veranstaltungen für das Sommerferienprogramm 2024 Programm 1: Familienzeit – Achtsam im Wald Den Wald gemeinsam mit allen Sinnen entdecken Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Pro Erwachsenen maximal 2 begleitende Kinder Jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr, evtl. Ausklang am Feuer möglich 12.8.: ab 8 Jahre + Erwachsener 19.8.: ab 6 Jahre + Erwachsener 26.8.: ab 10 Jahre + Erwachsener Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag, da be- grenzte Teilnehmerzahl: waldhaus.tannau@forstbw.de. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enz- mann, ForstBW. Weitere Informationen unter www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Programm 2: Ferienprogramm für Familien mit Kindern bis 14 Jahre Waldhaus Tannau (Forstbetriebshof Tannau bei Tettnang) Im August jeweils am Mittwoch von 08:30 - 11:30 Uhr (7.8., 14.8., 21.8. und 28.8.). Anmeldung erforderlich bis spätestens zum Vortag un- ter: waldhaus.tannau@forstbw.de. Mögliche Themen: Trittsiegel und Pirschpfade, Baum- rallye, Kunst in der Natur, Tatort Totholz, „Waldboden lebt!“. Teilnahme kostenlos. Mit Naturpädagogin Miriam Enzmann, ForstBW. Weitere Informationen unter: www. waldhaus-tannau.forstbw.de. Kunst & Kultur – Treppenhausgalerie Karsee Finissage mit Rahmenprogramm: Sonntag, 21. Juli ab 14 Uhr, in Karsee/Wangen i.A., Seestraße 13 Die Ausstellung: „Die Welt im kleinen Format“ mit Arbei- ten von 33 Kunstschaffenden in Malerei, Fotografie, Zeich- nung, Objektkästchen, Skulpturen, Collagen, Gemälde aus Stoff, Digitalkunst, Glasmalerei, Papierarbeiten, sind das letzte Mal zu sehen. Ab 15 Uhr Rahmenprogramm mit Musik - Rückschau und Auszählung mit Übergabe des Publikumspreises. Freiwilligendienste zahlen sich aus - Ein Plus für die Rente Wer in einem Freiwilligendienst arbeitet, erhält nicht nur ein Taschengeld: Dienstleistende punkten auch in der ge- setzlichen Rentenversicherung. Während ihres Einsatzes sind die jungen Menschen automatisch pflichtversichert, ohne selbst Beiträge dafür zu zahlen – ob im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr oder beim Bundesfreiwilligendienst. Das teilt die Deutsche Ren- tenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit. Mehr als 90.000 Freiwillige engagieren sich jedes Jahr in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Die Arbeitgeber melden den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialver- sicherung. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernehmen sie in voller Höhe. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungs- zeiten und die Arbeitsentgelte. Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel sechs bis längstens 18 Monate. Das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr sind für ein Jahr angelegt. Die in dieser Zeit gezahlten Beiträge zur Rentenversiche- rung werden im Rentenkonto gespeichert und zahlen sich später aus: Sie erhöhen die künftige Rente und zählen zudem als Wartezeit, mit denen Rentenansprüche erfüllt werden können. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschü- re „Freiwilligendienste und Rente“, Sie kann unter www. deutsche-r entenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru, Guatemala und Brasilien sucht die DJO - Deutsche Ju- gend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Peru (Arequipa): 27.10. – 07.12.2024 (16-17 Jahre alt) • Guatemala (Guatemala-Stadt): 17.11. – 15.12.2024 (13-15 Jahre alt, nur in den Großräumen Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf) • Brasilien (São Paulo): 12.01. – 26.02.2025 (13-15 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: • Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172-6326322, • Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711- 6586533, • E-Mail: gsp@djobw.de, • Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Rikschatreffen: Einrichtungen aus Ravensburg feiern zusammen den Tag des Fahrrads in der Ravensburger Innenstadt nach Am 15. Juli haben Bewohnerinnen und Bewohner gemein- sam mit Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen verschie- dener Pflegeeinrichtungen sowie der Arche Ravensburg gemeinsam den Tag des Fahrrads nachgefeiert. Eingela- den hatten das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehl- sack und die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, die das Rikscha-Projekt in Ravensburg initiiert hat. Zusammen mit dem Seniorenzentrum Weststadt, dem Gustav-Wer- ner-Stift und der Arche Ravensburg, bot das Treffen ein einzigartiges Erlebnis voller Bewegung, toller Gespräche und einer Austauschmöglichkeit. Die Teilnehmenden reisten alle mit ihren Rikschas ins Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Eiscafé Firenze an, wo die Bürgerstiftung Kreis Ravens- burg großzügig Eis für alle spendierte. Ulrike Rapp, Lei- terin des Betreuungsteams im Haus Am Mehlsack, be- tonte: „Die Rikscha ist für viele unserer Bewohnerinnen und Bewohner eine echte Bereicherung und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am öffentlichen Leben, die sie sonst vielleicht nicht hätten. Deshalb war es uns wichtig, diesen Tag gemeinsam zu feiern und unsere Wertschätzung für dieses Angebot zum Ausdruck zu bringen.“ Insgesamt war das Rikschatreffen ein Event, welches die Bedeutung von Aktivität und sozialer Interaktion der Be- wohnenden unterstrich. Zukünftige Rikscha-Treffen sind direkt in den Einrichtungen geplant. Kontakt: Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack | Seestr. 26- 28 07518807 146 Terminankündigung Wangener Gespräche und Eichendorff- Literaturpreisverleihung am 19. und 20.10.2024 Die Stiftung Kulturwerk Schlesien (SKWS) lädt, unter- stützt durch die Stadt Wangen im Allgäu, vom 19. bis 20. Oktober 2024 zu den Wangener Gesprächen und der Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises an Ulrike Draesner ein. Im Weberzunfthaus steht am Nachmittag des 19.10. im Vortrag von Adam Kubik die regionale Mehrsprachigkeit in der jüngsten Literatur Oberschlesiens im Mittelpunkt; im Anschluss wird der Fokus auf die Dramatikerin Ilse Langner gerichtet, deren Geburtstag sich 2024 zum 125. Mal jährt: Die Arbeiten, die die gebürtige Breslauerin für die Bühne schrieb, beleuchtet Prof. Dr. Anette Bühler-Die- trich. Mit der Regisseurin Laura Tetzlaff und Schauspielerin Kristin Göpfert findet danach ein Gespräch über deren Inszenierung von „Frau Emma kämpft im Hinterland“ statt. Am Abend rundet die Vorführung des Films „Fluchtburg“ (2023) über den Schriftsteller Gerhart Pohl den ersten Veranstaltungstag ab. Regisseur Bernhard Sallmann reist für ein Publikumsgespräch an. Den Höhepunkt der Wangener Gespräche bildet auch 2024 die Verleihung des Eichendorff-Literaturpreises am 20.10. Hierfür wird in die Stadtbücherei im Kornhaus ge- laden. Geehrt wird 2024 die gefeierte und mit verschie- denen Preisen ausgezeichnete Autorin Ulrike Draesner, die mit „In sieben Sprüngen an den Rand der Welt“ und „Die Verwandelten“ ein großes Publikum für die Region Schlesien begeistert. Im Anschluss an die Laudatio der Literaturkritikerin Beate Tröger wird die Preisträgerin aus ihrem Werk lesen. Alle Veranstaltungen im Rahmen der Wangener Gesprä- che 2024 sind öffentlich, der Eintritt ist frei. Das finale Programm ist zeitnah verfügbar. Für Bestellun- gen des Programms und alle Fragen rund um die Veran- staltung wenden Sie sich unter info@kulturwerk-schlesien. de an Lisa Haberkern. Die SKWS ist eine Stiftung, die seit 1952 Kultur und Ge- schichte der europäischen Region Schlesien in Deutsch- land, Polen und Tschechien mit Blick auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bewahrt, vermittelt und fördert. Eine Veranstaltung der Stiftung Kulturwerk Schlesien, un- terstützt durch die Stadt Wangen im Allgäu. 6 6 3 1 1 2 2 2 21 1 1 1 6 6 3 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 Tapa Beim Tapa-Rätsel müssen Sie einige orangefar- bene Felder so einfärben, dass diese am Ende waagrecht und senkrecht zusammenhängen und kein Bereich aus 2x2 Feldern komplett schwarz ist. Die Zahlen geben an, wie viele der waagrecht, senkrecht und diagonal direkt benachbarten Felder zu schwärzen sind; diese müssen als Gruppe zusammenhängen. Stehen mehrere Zahlen in einem Zahlenfeld, müssen die jeweiligen Gruppen durch ein oder meh- rere weiße Felder voneinander getrennt sein. © Seckinger/DEIKE 755R57R1 Wirf nichts auf Straßen und Plätze! Halte unser Dorfbild sauber! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres auf unserer Sonderseite in Ihrem Mitteilungsblatt in KW37/38. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 w w w .n o ld .d e/ a zu b i Jetzt schnell bewerben und schon im September 2024 mit Perspektive und 1.200 € brutto monatlich im ersten Ausbildungsjahr starten! Unsere Ausbildungsberufe: √ Kauffrau/Kaufmann für Groß- und Außenhandels management (m/w/d) √ Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d) √ Industriemechaniker (m/w/d) KOMM INS TEAM BAD WALDSEE Endspurt Ausbildung 2024 Zur Verstärkung unseres Teams in Baienfurt suchen wir: Elektriker (m/w/d) als Minijob Produktions-Mitarbeiter/ handwerklicher Allrounder (m/w/d) (Schreiner/Zimmermann/Sanitärinstallateur) in Vollzeit Fahrer für Transporttätigkeiten (m/w/d) in Vollzeit oder als Minijob – ideal für Rentner! Bewirb Dich jetzt: ganz einfach per E-Mail an personal@tomobil.de oder ruf uns an unter 0751-766 983 00 LUST AUF EINEN NEUEN (NEBEN)JOB? STELLENANGEBOTE Sommerpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Letzte Veröffentlichung: 26.07.2024 Redaktionsschluss: 23.07.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 16.08.2024 Redaktionsschluss: 13.08.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 29 Neu in Waldburg: Gläserne Manufaktur jetzt -15% Rabatt auf alle Bettwaren und Matratzen! Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Naturmatratzen, Bettwaren und alles rund um den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. Der beste Most der Bodensee-Region! Wir freuen uns über je eine DLG- Goldmedaille für unseren Bauern- most und Bermatinger Bärenwein. Probieren Sie doch mal wieder! Erhältlich im gut sortierten Getränke- markt oder direkt bei uns. Bauern- Bermatinger Bärenwein. Erhältlich im gut sortierten Getränke- widemann-saft.de 2x DLG-Gold! Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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                Anmeldung zum Förderprogramm „Sammelbestellung von Streuobstbäumen“ der Gemeinde Baindt Vorname und Name: _________________________________________________ Anschrift: _________________________________________________ Telefon: _________________________________________________ E-Mail: _________________________________________________ Adresse bzw. Flurstück, auf dem gepflanzt werden soll: _________________________________________________________________________ Ich erkläre verbindlich meine Teilnahme am Projekt und stimme den nachfolgend genannten Verpflichtungen zu: - Übernahme eines Eigenanteils der anfallenden Kosten in Höhe von 30 Euro pro bestellten Baum. Inkludiert sind hier zusätzlich folgende Leistungen: Pflanzanleitung, Pflanzschnitt, Befestigungsmaterialien, Wühlmauskorb, Erziehungsschnitt in den ersten 5 Jahren - Betretungsrecht des Grundstückes für die beauftragten Fachwarte für Obst- und Gartenbau nach Rücksprache mit den Eigentümer:innen Hiermit bestelle ich folgendes Pflanzgut aus der Liste (Anlage 1): Bezeichnung Obstsorte Menge Datenschutzeinwilligungserklärung Ich bin damit einverstanden, dass die Gemeinde Baindt die vorstehenden Daten zu meiner Person erhebt, speichert sowie zu nachfolgend unter 2) und 3) genannten Zwecken an die dort ebenfalls genannten Dritten weitergibt. Die Verarbeitung bzw. Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt zu folgenden Zwecken: 1. Erstellung einer unterschriftsreifen Vereinbarung über die Teilnahme am Projekt 2. Bestimmung des Auftragsgegenstandes bei der Beauftragung von Fachwarten für Obst- und Gartenbau mit der Durchführung des Pflanzschnittes und der Erziehungsschnitte in den ersten 5 Jahren nach der Pflanzung 3. Kontaktaufnahme, auch durch die Gemeindeverwaltung, die Kontaktstelle für Obst- und Gartenbau, und den beauftragten Fachwarten Rechtsgrundlage für die Vereinbarung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. A DS-GVO. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich bei der Gemeinde Baindt widerrufen werden. ________________ ______________________ Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Vorname und Name: Anschrift: Telefon: E-Mail: Adresse oder Flst: Bezeichung 7: Menge 6: Menge 1: Ort, Datum: Bezeichung 1: Bezeichung 2: Bezeichung 3: Bezeichung 4: Bezeichung 5: Bezeichung 6: Obstsorte 1: Obstsorte 2: Obstsorte 3: Obstsorte 4: Obstsorte 5: Obstsorte 6: Obstsorte 7: Menge 2: Menge 3: Menge 4: Menge 5: Menge 7:[mehr]

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                  Praktikant Oval Praktikant Oval Praktikant Oval Praktikant Oval Praktikant Text-Box 23 Praktikant Oval Praktikant Oval Praktikant Text-Box 19 Praktikant Text-Box 12 Praktikant Text-Box 11 Praktikant Text-Box 18 Praktikant Text-Box 26 Praktikant Text-Box 3 Praktikant Text-Box 8 Praktikant Text-Box 6 Praktikant Text-Box 5 Praktikant Text-Box 2 Praktikant Text-Box 9 Praktikant Text-Box 10 Praktikant Text-Box 1 Praktikant Text-Box 24 Praktikant Text-Box 20 Praktikant Text-Box 15 Praktikant Text-Box 16 Praktikant Text-Box 21 Praktikant Text-Box 14 Praktikant Text-Box 13 Praktikant Text-Box 17 Praktikant Text-Box 22 Praktikant Text-Box 4 Praktikant Text-Box 7 Praktikant Text-Box 25[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 5. Juli 2024 Nummer 27 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Stadtradeln 2024 erfolgreich beendet – 19.562 zurückgelegte Kilometer und 87 Radelnde in der Gemeinde Baindt! Auch in diesem Jahr beteiligte sich die Gemeinde Baindt wieder an der Aktion Stadtradeln. Insgesamt wur- den 19.562 Kilometer von 87 Radelnden zurückgelegt. Im Vorjahr wurden 26.892 Kilometer zurückgelegt. 11 Baindter Teams radelten in diesem Jahr mit und erzielten tolle Ergebnisse. Die Narren- zunft Raspler belegt mit 5.738 zurückgelegten Kilometern und 25 aktiven Radelnden auch in diesem Jahr den ersten Platz! Darauf folgen der Kunstkreis Baindt mit 3.188 km und 10 Radelnden sowie die Reitergruppe Baindt mit 3.100 km und 14 Radelnden. Die Auswertung aller Baindter Teams ist unter www.stadtradeln.de/baindt oder über den nebenstehen- den QR-Code zu finden. Im Rahmen der Stadtradeln-Aktion wurden drei Touren vom Radsportverein Baindt angeboten: Am Freitag, den 14. Juni 2024 fand die ers- te Fahrradtour des Radsportvereins Baindt statt. Trotz schlechtem Wetter wurden rund 60 Kilometer von sieben Radlern zurück- gelegt. Auch der Kunstkreis Baindt hat an dieser Tour teilgenommen. Belohnt wurden die Radlerinnen und Radler im Anschluss mit einem sonnigen Wurstsalat in der Gaststätte zur Mühle in Baindt. Bei der Familientour am Samstag, den 22. Juni 2024 konnten aufgrund des schlech- ten Wetters keine Teilnehmenden gefunden werden. Bei der letzten Tour am Freitag, den 28. Juni 2024 starteten sechs Radelnde in Richtung Bad Schussenried. Aufgrund eines Gewitters musste eine halbstündige Pause in Otter- schwang eingelegt werden, bevor die Tour wieder fortgesetzt werden konnte. Belohnt wurden die Radelnden nach 60 km mit ei- nem sonnigen Abschluss in der Gaststätte zur Mühle in Baindt. Wir bedanken uns herzlich bei allen akti- ven Baindter Radelnden für die Teilnahme am diesjährigen Stadtradeln und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Außerdem be- danken wir uns bei Familie Kaiser von der Gaststätte zur Mühle für das tolle kulinarische Angebot nach den Touren! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Beispielhaftes Engagement – Sehbehinderte Schülerin setzt sich für Spendenkampagne ein Die 16-jährige Celina Sigg unterstützte durch den Verkauf von selbstgebastelten Tieren die Spen- denkampagne „Rettet das Bädle“ des SBBZ Sehen in Baindt. Die hochgradig sehbehinderte Celina Sigg steuerte der Spen- denkampagne „Bädle Baindt“ durch den Verkauf von selbstge- bastelten Tieren über 100 Euro bei. Bild: Stefanie Keppeler Celina Sigg sitzt strahlend in der Cafe- teria des SBBZ Sehen in Baindt. Ihre lockigen Haare hat sie zu einem hohen Dutt hochgebunden. In ihren Händen hält die 16-Jährige zwei von ihr gebas- telte Tiere – eine Katze und eine Maus. „Ich habe die Tiere aus Klopapierrollen gemacht. Um die Rollen habe ich Fäden gewickelt. Für die Augen habe ich Wa- ckelaugen benutzt“, erzählt sie stolz. Für die Schülerin der Hauptschulstufe des SBBZ Sehen in Baindt ist diese Bastelei eine enorme Leistung, denn Celina ist hochgradig sehbehindert. Ihre Sehleis- tung liegt bei etwa fünf Prozent. Ihr Kontrastsehen ist stark reduziert, zu- dem sind ihre visuellen räumlichen Fä- higkeiten eingeschränkt. Celina ist erhöht blendeempfindlich und ihre Gesichtswahrnehmung ist gestört. Feinarbeiten wie die Tier-Basteleien stellen für die 16-Jährige eine große Herausforderung dar. „Ich habe mich arg angestrengt. Es ist für mich nicht leicht, solche kleinen Dinge mit den Händen zu machen“, er- klärt sie selbstbewusst. Insgesamt 30 Katzen und Mäuse hat Celina über drei Tage hinweg hergestellt, mit dem Ziel, diese dann am 5. Mai beim großen Fest im Klosterhof Baindt „meet & see“ an Gäste auf Spen- denbasis zu verkaufen. Über 100 Euro habe sie eingenommen, berichtet sie stolz. Den Erlös hat sie der Spendenkampagne „Bädle Bavindt“ zukommen lassen, die im Zuge des Festes ge- startet ist. Das Therapiebad, auch als „Bädle“ bekannt, steht nämlich vor einer ungewissen Zukunft. Es ist sanierungsbedürftig. Der geschätzte Kostenvoranschlag zur Sanierung des Bades beläuft sich auf circa 600.000 Euro. „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die über 40 Jahre alte Technik des Bades versagt. Es gibt für die alte Technik keine Ersatzteile mehr, was letztendlich eine Stilllegung des Bädles bedeuten würde“, erklärt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ in Baindt. Für Menschen mit Sinnesbehinderung und komplexen Mehrfachbehinderungen stelle das Bad jedoch ein unerlässliches Angebot dar und werde für die therapeutische Unterstützung der Menschen dringend benötigt. Das Bädle sei ein Ort der Förderung, Entspannung, Heilung und Geborgenheit. „Wir hoffen, dass es uns durch die Spendenkampagne mög- lich wird, unser Bädle zu sanieren. Ein solches Therapiebad vor Ort zu haben, ist absolut schützenswert und wir werden alles unternehmen, um es erhalten zu können“, so Dr. Marcus Adrian. Celina ist mit einem großartigen Beispiel vorangegangen. Vorbild für andere zu sein, anderen Menschen Mut zu machen und sich zu engagieren, das ist Celina äußerst wichtig. „Ich will meinen Mitschülern zeigen, dass sie auch etwas bewegen können, trotz Behinderung. Macht das Beste daraus, ihr schafft das!“, meint die 16-Jährige voller Elan. Sie freue sich, dass sie durch den Erlös der verkauften Basteleien einen Beitrag zur Spendenkam- pagne leisten konnte, denn das Bädle bedeute ihr und ihren Mitschülern viel. „Das Bad muss bleiben!“, sagt sie mit fester Stimme. Sie wünsche sich, dass viele Menschen ihrem Beispiel folgen, helfen und mit Spenden zur Rettung des Therapiebades beitragen werden. Mehr erfahren zum Projekt und direkt spenden unter www.stiftung-st-franziskus.de/baedle-baindt Spendenkonto: Sparkasse Rottweil IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLA DE S1 RWL Verwendungszweck: Bädle Baindt Dr. Marcus Adrian Bereichsleiter SBBZ Sehen mit Internat Baindt (Direktor) Förderschwerpunkt Sehen, Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse 2025 und 2026 - Erinnerung In der Gemeinde Baindt spielt das Ehrenamt eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig in Vereinen und anderen Organisationen, wodurch sie ein vielfältiges Angebot zum Wohl der Gemeinschaft schaffen. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeich- nete Jugendarbeit einiger Vereine, die neben den El- tern und Familien einen wesentlichen Beitrag zur sozi- alen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leisten. Die Gemeinde setzt sich daher aktiv für die Förderung des Ehrenamts und die Unterstützung der Vereine ein, mit besonderem Fokus auf die Jugendarbeit in gemeinnützigen Organisationen. Die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Vereinen allein genügt jedoch nicht. Die Unterstützung der Ge- meinde erfordert auch, dass die Vereine Eigeninitiative zeigen, wirtschaftlich arbeiten und sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Durch ihre Arbeit tragen die Vereine maßgeblich zur Erhal- tung des gemeinschaftlichen Lebens und des sozialen Zusammenhalts bei. Diese Zielsetzung bedingt ein viel- fältiges Angebot an Vereinsaktivitäten und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, wobei der Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zukommt. Die Förderung der Vereine stellt eine Freiwilligkeits- leistung der Kommune dar und wird im Rahmen der Haushaltsplanung und der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Die Vereinszuschüsse für die Jahre 2025 und 2026 sind bis spätestens 21. Juli 2024 per E-Mail an ver- eine@baindt.de einzureichen. Anträge für Regelzu- schüsse und Investitionszuschüsse (max. 20 % der Investitionen) sind mit Begründung inklusive Mit- gliederzahlen (aktiv und passiv) ebenfalls per E-Mail einzureichen. Die Vereine, die bisher schon eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn jedes Jahres un- aufgefordert die entsprechenden Kassenberichte/ Rechenschaftsberichte vorzulegen. Dies gilt, wie in der letzten Vereinsbesprechung erwähnt, auch für die Ver- eine, die einen kurzen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr schicken sollen. Bitte senden Sie diese ebenfalls an die allgemeine Vereins-E-Mail-Adresse vereine@ baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 09. Juli 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail u.frank@baindt.de. Aufruf zur Meldung für das Ehrenamtsfest 2024 -Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr werden im Rahmen des Ehrenamts- fests, das am 27. September 2024 stattfinden wird, das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde gewürdigt. Neben der Ehrung er- folgreicher Sportlerinnen und Sportler sowie langjäh- riger Blutspenderinnen und Blutspender möchten wir auch Personen auszeichnen, die außergewöhnliche Leistungen in verschiedenen Bereichen erbracht ha- ben. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2024 mit, wer Ihrer Meinung nach eine Ehrung für seine Leistungen verdient hat. Für jede Nominierung ist eine Begründung erforder- lich. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten bitten wir um eine detaillierte Beschreibung des Engagements. Bei sport- lichen Erfolgen benötigen wir eine Auflistung der er- reichten Erfolge. Ihre Vorschläge senden Sie bitte per E-Mail an vereine@baindt.de. Die Vorschläge vom ver- gangenen Jahr werden selbstverständlich berück- sichtigt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Stocker (07502 9406-40, f.stocker@baindt.de). Ihre Gemeindeverwaltung Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten wer- den. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbei- zugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichen- de Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs-pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Hochwasser: Die Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde haben beim letzten Stark- und Dauerregen gut funktioniert. Die fertiggestellte bauliche Maßnah- me im Bühl ist die erste abgeschlossene Hochwas- serschutzmaßnahme im Landkreis, die auf Grundlage eines Konzeptes zum Starkregenrisikomanagement erstellt wurde. • Landesturnfest: Das Landesturnfest wurde in Baindt erfolgreich durchgeführt, wenn es auch sehr schade war, dass auf Grund der Unwetterereignisse abgebro- chen werden musste. Dieses tolle Fest war nur mit Hilfe aus der Bevölkerung und der ortsansässigen Vereine möglich, denen an dieser Stelle ein besonderer Dank gilt. • KfW-Förderung: Die Gemeinde hat einen Förderan- trag gestellt und dieser wurde bewilligt. Somit erhalten wir eine Klimaschutzförderung in Höhe von 80% der Kosten. Gefördert wird z.B. die Pflanzung von Bäumen bei der Baumaßnahme „Neugestaltung Ortsmitte“. • Werbebanner: Nach dem Dorffest wird das Werbe- banner am Ortseingang entfernt, da es nicht mehr stabil und sicher ist. Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen sowie der Medientechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Tischlerarbeiten wird an die Schrei- nerei Bucher GmbH&Co.KG aus Owingen zum Auf- tragswert von 239.109,68 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für WC-Trennwände wird an die Firma Cato GmbH& Co.KG aus Ummendorf zum Auftrags- wert von 16.810,74 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für Interaktiven Displays wird an die Firma Bellgardt Medientechnnik Vertriebs-GmbH aus Me- ckenbeuren zum Auftragswert von 75.981,50 € brutto vergeben. 4. Der Auftrag für die analogen Tafeln wird an die Firma VKT Video Kommunikation GmbH aus Pfullingen zum Auftragswert von 24.633,00 € brutto vergeben. 5. Der Auftrag für die Erweiterung des Netzwerkes wird an die Firma all for IT aus Bad Saulgau zum Auftrags- wert von 41.630,96 € brutto vergeben. Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Ab- weichung von den geforderten Doppelparkern aus der Baugenehmigung und die Zustimmung zum Stellplatz- schlüssel der Landesbauordnung (LBO) gemäß der Tek- tur wird nicht erteilt. Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am be- stehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, An- nabergstr. 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Malerarbeiten werden an die Firma Maler Novak GmbH aus Baindt mit einem Auftragswert von 15.786,38 € vergeben. Die Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe werden an die Stahlbau Butscher GmbH aus Baindt mit einem Auftrags- wert von 16.362,50 € vergeben. Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gemeinde- verwaltung Baindt wird beauftragt, die obenstehenden Reinigungsleistungen, für vier Jahre mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr, in Form eines Werkvertrages auszuschreiben und den Auftrag nach Prüfung und Wer- tung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Vergabekriterien beinhalten neben dem Preis auch Qualitätssicherung, Personal- und Umweltkonzept. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 20.10.2023 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vor- genommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den In- halten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemein- derat billigt diese Entwurfsfassung vom 22.05.2024. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, Streichung einer örtlichen Bauvorschrift und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungs- planes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu in der Fassung vom 22.05.2024 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung be- schlossen. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Abwas- serbeseitigung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Jahresab- schluss 2023 der Gemeinde Baindt sowie dem Jahres- abschluss 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und dem Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Ab- wasserbeseitigung wurde zugestimmt. Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haushaltscontrollings nach der Maisteuerschätzung zur Kenntnis. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zu den Investitionszuschüssen zur Kenntnis. Anfragen und Verschiedenes - Kommunalwahl: Die letzte Gemeinderatssitzung in der jetzigen Zusammensetzung findet am 16. Juli statt. In dieser Sitzung werden die Ehrungen vorgenommen und die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder verab- schiedet. Am 17. September findet die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums statt. - Waldspielplatz: Auf Nachfrage eines Gemeinderates informiert Bürgermeisterin Rürup, dass sie im Austausch mit dem Planungsbüro steht und nach wie vor an einer Umsetzung in diesem Jahr festgehalten wird. - Thumbstraße: Es kam die Frage auf, ob die Vorgehens- weise der Eigentümer abgestimmt ist. Von Seiten der Verwaltung wird dies bestätigt. - Buszeiten Marsweiler: Die seit ca. zwei Jahren verän- derten Buszeiten in Marsweiler am Abend resultieren aus einer nächtlichen 30er-Zone in Weingarten. Die dort verlorene Zeit wird so wieder aufgeholt. - Sportplatz: Das Gutachten bezüglich des Zustandes des Sportplatzes wird bei einem Vorort-Termin besprochen und erörtert. Dann erfolgt eine Information im Gremium. - Wertstoffhof: Das Erscheinungsbild wurde bemän- gelt. Ein anderer Standort ist jedoch nicht angedacht, da dieser von Seiten des Landkreises nicht finanziert werden würde. Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, die Sommerferien stehen kurz bevor und mit ihnen die Gelegenheit, gemeinsam unvergessliche Abenteuer zu erleben! Das Baindter Ferienprogramm ist wieder da, vollgepackt mit spannenden Aktivitäten wie Kanufahren, aufregenden Expeditionen durch Baindt und einer Fülle von sportlichen Herausforderungen. In diesem Jahr setzen wir erneut auf die bequeme On- line-Anmeldung! Wir nutzen die moderne Plattform „nu- pian“, die es euren Eltern ermöglicht, euch schnell und unkompliziert anzumelden. Diese bewährte Methode er- leichtert nicht nur die Verwaltungsarbeit, sondern erspart auch lästige Warteschlangen am Anmeldetag. Am Dienstag, den 16. Juli 2024, wird das Programm freige- schaltet und eure Eltern können euch anmelden! Weitere Informationen zum Nupian-Programm sowie eine Über- sicht aller Aktivitäten findet ihr im nächsten Amtsblatt und in den örtlichen Schulen und Kindergärten. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag,06. Juli und Sonntag, 07. Juli 2024 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 06. Juli 2024 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Sonntag, 07. Juli 2024 Dreiländer-Apotheke Ravensburg, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 19. Juni 2024 feierte Herr Eberhard Thoma sei- nen 90. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup er- hielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Juli 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Zur Informationi Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 11.07., 12.09., 10.10., 14.11., 5.12.2024,je- weils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 09.07.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. Juli - 14. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Seid fröhlich in der Hoffnung, geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet! Römer 12,12 Samstag, 06. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Patrozinium Peter & Paul Sonntag, 07. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Robin Schnez, Franziska Joa- chim, Johanna Zentner, Alexandra Schnez, Alina Michelberger, Emilia Stotz, Marie Stotz († Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Josef Veeser, Zita Maurer, Jahrtag: Margareta Veeser, Kurt Elbs) Anschließend Kuchenverkauf vor der Kirche durch den Jugendchor Dienstag, 09. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 10. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 11. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesfeier Freitag, 12. Juli 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegheim Selige Irmgard Samstag, 13. Juli 18.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier Ministranten: Laureen Hartmann, Nele Gründ- ler, Lisa Schad, Marisa Pfister Sonntag, 14. Juli – 15. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baienfurt – Marktplatzfest - ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei Regen- wetter findet der Gottesdienst in der kath. Kir- che statt Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Urlaub Pfr. Staudacher Bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werktagen Mittwoch und Frei- tag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst übernimmt Gemeindereferentin Frau Silvia Lehmann. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das zweite Halb- jahr 2024 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. STERNWALLWAHRT ZUR GUTEN BETH 6.Juli 2024 „Lass uns lebendige Steine sein – hoffnungsvoll in die Zukunft gehen“ Liebe Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt in Baienfurt, liebe Kirchengemeinde St.Johannes Baptist in Baindt, wir laden Sie ganz herzlich ein, an der Sternwallfahrt zur Guten Beth nach Reute teilzunehmen. Leider können wir die Pilgerroute nicht wie in der Zeit vor Corona, von Baienfurt und Baindt aus starten. Im Flyer sind diese beiden Orte jedoch genannt. Es gibt alternativ die Möglichkeit für Sie, von umliegen- den Orten aus nach Reute mitzupilgern: s.Flyer www. kloster-reute.de 07.00 Uhr Weingarten Basilika / Hauptportal Kirche 09:00 Uhr Mochenwangen / Kirche 09.00 Uhr Bergatreute / Kirche Alle Routen werden thematisch begleitet mit Gebet, Be- sinnung, und Zeit miteinander in der Natur. Mitbringen: • Vesper und Getränke für Unterwegs • Sonnenschutz • Gute Schuhe • Mückenschutz Anmeldung: Pfarramt Reute Tel.: 07524/1248 E-Mail: KathPfarramt.Reute@drs.de Programm bei der Ankunft am Kloster Reute: 13:15 Uhr Eucharistiefeier in der Pfarrkirche Segen mit der Reliquie der Guten Beth Anschließend: Begegnung auf dem Klosterberg 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr: freie Angebote Für Kinder: Spiele im Klostergarten Für Jugendliche: Spielebus der mobilen Jugendseelsorge Für Erwachsene: Führung im Kräutergarten Führung Aussegnungshalle und Friedhof Führung Klos- terbaustelle 16:00 Uhr Finale 16:30 Uhr Busfahrt nach Aulendorf / Bahnhof 16:30 Uhr Busfahrt nach Bad Waldsee / Bahnhof Linienbus nach RV Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unserem Som- merfest am Mittwoch, 17. Juli 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll- Saal. „Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist“! Freuen Sie sich auf einen Nachmittag mit Blasmusik und begrüßen Sie mit uns ganz herzlich eine Abordnung un- seres Musikvereins Baindt. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen und grü- ßen Sie Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So spricht der Herr, der dich geschaffen hat, Jakob, und dich gemacht hat, Israel: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! (Jesaja 43,1) Freitag, 05. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 07. Juli 6. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 08. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 10. Juli 18.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 11. Juli 19.00 Uhr Anmeldeabend Konfirmation, -20.00 Uhr Baienfurt Ev. Gemeindehaus Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 20.00 - Baienfurt Ur-Geschichte, 21.00 Uhr Ev. Gemeindehaus Sonntag, 14. Juli 7. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz Keine Kinderkirche !!! Gedanken zum Wochenspruch Der ermutigende Wochen- spruch begegnet uns gern bei Taufen, oder auch als Zuspruch nach der Feier des Abendmahls. Doch wir sollten dabei nie vergessen, an wen er ur- sprünglich gerichtet ist: An Jakob, dem Gott den neuen Namen „Israel“ gege- ben hat. Wir haben Israel so viel zu verdanken – unser Herr Jesus Christus selbst stammt aus diesem Volk. In Zeiten, in denen sich Menschen, wegen ihrer Zuge- hörigkeit zum Judentum in der Öffentlichkeit aus Angst vor Übergriffen verstecken müssen, gilt es deshalb ganz entschieden gegen jede Form von Antisemitismus ein- zutreten. Das „Fürchte dich nicht!“, das in der Berufung und Befrei- ung durch Gott begründet ist, gilt jedem Menschen und soll im Alltag erfahrbar werden – auch und besonders für die Ersten, an die diese Worte gerichtet waren, unse- re älteren Geschwister im Glauben aus dem Volk Israel. Gottes Segen! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. Die Abende können auch ein- zeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Anmeldeabend zur Konfirmation 2025 Du besuchst im Schuljahr 2024/25 die 8. Klasse und interessierst dich für die Konfir- mation im nächsten Jahr? – Dann komm mit deinen Eltern vorbei zum Anmeldeabend am Donnerstag, 11. Juli um 19.00 Uhr ins Evangelische Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt! – Dort gibt’s alle Infos zur Konfi-Zeit & den Anmeldebogen. Rückfragen? – Dann melde dich doch einfach im Pfarr- büro unter Tel.: 0751 43656 oder per E-Mail bei martin. schoeberl@elkw.de. ACHTUNG: Frauenkreis am MITT- WOCH, den 10. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg Ganz herzlich la- den wir zu unserem nächsten Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wollen Eisessen und bei fröhlichen Gesprächen Kraft für die Sommerpause sammeln. Achtung Treffen schon um 18:00 Uhr auf der Gartenterrasse. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreati- ves Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juli: 08.07. Birgit Schwartz- Glon- negger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Tropfbilder“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 09.09. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Bei hochsommerlichen Temperaturen kämpften unsere Mannschaften am ver- gangenen Wochenende um die Punkte: KIDsCup: Bezirkssstaffel TC Altshausen – TC Baindt 1:5 Am Mittwoch, 26.06.2024 hatte unsere Kids-Cup Mann- schaft das zweite Auswärtsspiel der Saison. Diese Woche waren die Kinder beim TC Altshausen zu Gast. In einem spannenden Match mit sehenswerten Ballwechseln setzte sich Cedric (3:5, 2:4) durch und holte auch diese Woche wieder einen Punkt für unsere Mannschaft. Jakob muss- te den ersten Satz 4:0 abgeben, konnte aber dann im zweiten Satz das Match drehen und sich 2:4 durchsetzen und es kam zum Match-Tiebreak. Jakob und sein Geg- ner kämpften beide um die Punkte; am Ende konnte sich Jakob aber mit 8:10 durchsetzen. Auch Lenny (4:1, 4:0) lie- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 ferte sich in seinem Match mit seiner Gegnerin sehr span- nende Ballwechsel und hatte gute Chancen zu punkten, musste sich aber trotzdem geschlagen geben. Im vierten Einzel der Begegnung konnte sich Elias (1:4, 1:4) deutlich durchsetzen und damit einen weiteren Punkt für Baindt sichern. Nach einer kurzen Pause ging es in die beiden Doppelbegegnungen: Elias und Lenny (1:4, 1:4) konnten das Match dominieren, sich gut durchsetzen und zeigten dabei auch schönes Fairplay. Cedric und Jakob (2:4, 5:3, 8:10) verloren den ersten Satz, kämpften sich zurück ins Match und konnten sich schließlich im Matchtiebreak in einer durchgängig sehr spannenden und umkämpften Begegnung gegen ihre ebenfalls stark spielenden Gegner behaupten. Zum Abschluss wurde auch in Altshausen in fröhlicher Runde zusammen gegessen und der gemeinsame Nach- mittag beendet. Junioren U15: Kreisstaffel TC Baindt – SPG Blitzenreute/Mochenwangen 0:6 Gegen die sehr starken Gegner war auch mit vollem Ein- satz nicht viel zu holen. Alle Einzel und Doppel wurden von den Gästen gewonnen. Christiane, Vincent, Rafael und Jonathan haben alles gegeben und weitere Erfah- rungen gesammelt, die sie in den weiteren Spielen in Er- folge umsetzen wollen. Junioren U18: Bezirksstaffel 2 TC Altshausen – TC Baindt 6:0 Am vergangenen Samstag bestritten wir unsere vorletz- te Begegnung in Altshausen bei über 30°C Sommerhitze. Wie Johannes Neubauer musste auch Tim Pantoffelmann trotz Tiebreak im ersten Satz nach zwei Sätzen seinem Gegner gratulieren. Das enge Match von Marian Dorn endete schließlich ebenfalls mit einem positiven Ergebnis für Altshausen. Besonders spannend verlief das Einzel von Laurin Wösle gegen Altshausens Nummer 1. Nach verlo- renem ersten Satz ging es im zweiten in den nervenauf- reibenden Tiebreak, den am Ende leider der Gegner für sich entscheiden konnte. Nach diesem fatalen Rückstand konnten die Altshausener auch das Einserdoppel gegen Tim Pantoffelmann und Silja Amm für sich entscheiden, während Johannes Neubauer und Marian Dorn sich ei- nen spannenden Kampf mit ihren Gegnern lieferten. Doch auch dieses Spiel konnten die Gegner für sich entschei- den. Das letzte Spiel der Saison findet nächste Woche zu Hause gegen die SG Baienfurt statt. Damen 40: Staffelliga TA TV Merklingen – TC Baindt 2:4 Dieses Wochenende mussten wir eine weite Reise antre- ten. Es ging nach Merklingen. Am bisher heißesten Tag des Jahres waren die Einzel schon einmal sehr schweiß- treibend. Marion musste sich leider einer sehr starken Gegnerin geschlagen geben. Steffi und Evelyn gewan- nen dafür sehr deutlich. Aber Silvi machte es spannend. Nach klar verlorenem ersten Satz drehte sie das Spiel und konnte im erreichten MatchTiebreak für uns den 3. Punkt sichern. Klasse! Nun brauchten wir noch ein Doppel. Silvi und Marion erkämpften dann diesen 4. Punkt und somit war es nicht tragisch, dass Steffi und Evelyn ihr Spiel ab- gaben. Zweiter Sieg in diesem Jahr. Nun haben wir erst einmal ein Wochenende spielfrei bevor es dann mit zwei weiteren Begegnungen in die Endphase der Saison geht. Damen 60: Staffelliga Tennisklub SSV Ulm 1846 – TC Baindt 3:3 Knapper kann ein Sieg nicht ausfallen: 3:3 Matches/7:7 Sätze/54:50 Spiele Eine 3:1-Führung nach den Einzeln reichte uns fast nicht zum Sieg. Obwohl wir in den Doppeln nochmals alles gaben, mussten wir beide Punkte unseren Gegnerinnen überlassen. Umso glücklicher waren wir, als wir in der Endabrechnung trotzdem als Sieger nach Hause fuhren. Gekämpft haben: Sibylle, Cordula, Andrea und Conny Herren: Kreisklasse 2 TC Bad Waldsee 2 – TC Baindt 2:7 Am vergangenen Sonntag reisten wir, die Herren, zu un- serem ersten Auswärtsspiel zum TC Bad Waldsee. Auf Platz 1 spielte Lars Fernsemer, der in seinem zweiten Einzel für den TC Baindt, seinen ersten Sieg einfahren konnte. Max Schäfer, der auf Platz 2 spielte, musste sein Match im MTB leider abgeben. Unsere Nummer 3 am vergan- genen Sonntag, Aaron Schäfer, gewann sein Einzel sou- verän in 2 Sätzen. Auch David Schäfer (Platz 4) und Jannis Wösle (Platz 5) konnten ihre Einzel sicher nach Hause bringen. Auf Platz 6 spielte Tim Raubald. Nachdem er den ersten Satz ab- geben musste und im zweiten Satz beim Spielstand von 2:5 gegen ihn, 5 Match-Bälle abwehrte, konnte er die- sen Satz noch mit 7:5 gewinnen. Leider verlor auch er im MTB. Somit stand es nach den Einzel 4:2 für uns. Nun galt es mindestens ein Doppel zu gewinnen.Nach einer Tak- tik-Besprechung stellten wir wie folgt auf: Doppel 1 Lars und Tim, Doppel 2 Max und Jannis, Doppel 3 Aaron und DavidAlle 3 Doppel zeigten sich von ihrer besten Seite, und gewannen diese. Mit dem zweiten Saison-Sieg fuhren wir gut gelaunt zurück. Kommenden Sonntag schlagen die Herren des TC Baindt in Schlier auf. Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TA TSV Allmendingen 3:6 Ohne Dorffestmusik, nach einer bescheidenen Trainings- woche und krankheits-geschwächt traten wir die Partie gegen den Favoriten aus Allmendingen an. Stefan und Lars konnten ihre Gegner jeweils im Match-Tiebreak be- zwingen. Die weiteren Einzel von Philipp N., Ralf, Christian und Christoph gingen nach ausgeglichenen Matches lei- der alle an die Gäste. Bei diesem Zwischenstand mussten wir alle drei Doppel gewinnen. Mit der gewählten Doppel- aufstellung waren alle Doppel hart umkämpft und lange ergebnisoffen, jedoch konnte am Ende nur Doppel 1 mit Philipp B. und Ralf einen weiteren Sieg holen. Herren 40: Bezirksstaffel 2 TC Baindt – TC Kisslegg 0:6 Wie erwartet hatten wir gegen durchweg starke Gegner aus Kisslegg nichts zu bestellen. Trotz großen Einsatzes aller Kameraden, konnten wir gegen diese Übermacht nichts gewinnen. Weder im Einzel noch im Doppel konn- ten wir einen Satzgewinn verbuchen und somit ging diese Begegnung klar und deutlich mit 0:6 an unsere Gäste. Im Anschlss beim bewährten Herren 40 – Menü und einem geselligen Miteinander mit unseren tollen Gästen aus Kiss- legg beendeten wir unseren bereits letzten Heimspieltag in Baindt. Weiter geht es noch auswärts gegen Tettnang und Wangen. Es spielten für den TC Baindt: Ralf Raubald, Sascha Wösle, MichaelTrotzki und Andi Bosch. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt – TA TSG Söflingen 2:7 So knapp können Sieg und Niederlage zusammenliegen. Immer wieder eine spannende Begegnung zwischen uns und unseren Gästen aus Söflingen. Die Einzel konnten diesmal unsere Gäste relativ klar für sich entscheiden. Nur Stefan und Gerhard konnten uns jeweils einen Punkt sichern. Nach den Einzeln stand es 2:4. Nun galt es die Doppelpaarungen gut aufzustellen. Bei hochsommerli- chen Temperaturen nahmen wir den Kampf an und be- Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 gannen alle sehr solide. Unser Plan schien aufzugehen. Jede Doppelpaarung gewann den ersten Satz. Leider mussten dann alle den zweiten Satz abgeben und es ging jeweils ins Match-Tie-Break. Unglaublich aber wahr behielten unsere Gäste die besseren Nerven. Wir führten im MTB alle „relativ klar“ und mussten diesen aber jeweils in Doppel eins und zwei mit 8:10 und im Doppel drei mit 9:11 unseren Gästen überlassen. Statt 5:4 stand es nun 2:7. Wahnsinn! Das war wirklich eine Hitzeschlacht, mit besserem Ausgang für unsere Gäste. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Volker Hillebrand, 4. Wolfi von Bank, 5. Gerhard Reich, 6. Josef Spöri. Doppel: 1. Peter/Wolfi, 2. Stefan/Volker, 3. Gerhard/Josef. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt – SG Baienfurt Tennis 3:1 Im Nachbarschaftsderby gegen Baienfurt konnte sich der Gastgeber souverän durchsetzen. In Runde 1 gewannen E. Feurle/W.Graf und L.Reich/M.Reich ihre Doppel in jeweils 2. Sätzen. In der 2.Runde mussten sich E.Feurle/H.Mar- schner nach einem umkämpften Spiel knapp geschla- gen geben. W.Graf/J.Spöri siegten in ihrem Doppel ohne einmal in ernste Gefahr zu geraten. Es waren im Einsatz: Leo Reich, Erwin Feurle, Werner Graf, Max Reich, Josef Spöri und Charly Marschner. Herren 70: Doppelrunde TA SV Burgrieden – TC Baindt 2:2 Mit dem letzten Aufgebot fuhren unsere Herren 70 nach Burgrieden, die mit der gleichen Mannschaft zusätzlich in der Oberligastaffel starten. Ulli Spille und Georg Gössner harmonierten gut miteinander und erzielten mit einem klaren 6:3 und 6:3 die 1:0 Führung. Karl Heinz Hänssler und Gerhard Zinser mussten sich nach über 2 Stunden in einem hart umkämpften Match mit 3:6, 6:2 und 8:10 zum Spielstand 1:1 geschlagen geben. In der zweiten Doppel- runde gingen Gerhard Zinser und Lothar Braun gegen ein LK starkes Doppelduo mit 5:7 und 0:6 als Verlierer vom Platz. Karl Heinz Hänssler und Ulli Spille behielten nach über zwei Stunden aufreibendem Spiel mit 7:6 und 6:3 die Oberhand und stellten das Spielergebnis auf 2:2. Durch einen mehr gewonnenen Satz ging der TC Baindt als Sieger gegen die TA SV Burgrieden vom Platz. Vorschau Samstag, 6.7.: Junioren U18 – SG Baienfurt Tennis Damen 60 – TC Tettnang TA SV Horgenzell – Herren 50/1 Sonntag, 7.7.: TC Schlier-Unterankenreute – Herren Herren 30 – TA TSV FH-Fischbach Montag, 8.7.: TC Hohentengen – Herren 65 (Doppelrunde) Herren 70 – SG Aulendorf Tennis Mittwoch, 10.7.: TA SC Staig – Herren 65 Freitag, 12.7.: TA SV Aichstetten – Junioren U15 Taekwondo Baindt e.V. Gürtelprüfung Nach mehreren Monaten intensiven Trainings haben wir am 28.06.2024 wieder eine Gürtel- prüfung in Baindt abgehalten. Neben dem klassischen Formenlauf wurden auch Angriffstechniken, Selbstvertei- digung und Wettkampf geprüft. Alle Teilnehmer haben die Prüfung bestanden, wir gratulieren ihnen zu ihrem neuen Gürtel und wünschen weiterhin viel Spaß beim Training! Trainerin Verena Pfau Prüfer Alfred Manthei Gürtel Weiß-gelb Hyvönen Oskar, Hirth Lucia, Dreher Jule Gürtel Gelb Yildiz Mehmet, Buchmüller Ida, Frommann Emilia Gürtel gelb-grün Angele Jonas, Weiß Eric Gürtel Blau Walter Kimberly Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Info-Abend über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt Hat ihr Kind Lust ein Instrument zu er- lernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in ei- ner Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am 11.07.2024 um 18.30 Uhr zum Infoabend ins Probelokal (Alte Schule) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Musizieren im Musikverein Baindt informieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der E-Mail Adresse: thomas.woehr@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir werden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zur diesjäh- rigen Hauptversammlung, am Mittwoch, 10.07.2024, um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Anregungen, Verschiedenes, Termine Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierte recht herzlich ein. Zum Start in unsere Sommerpause gibt es im Anschluß wieder einen tollen Eisbecher der Eisdiele „la dolce vita“ Wir freuen uns über euer Kommen. Die Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Theresa Henzler konnte mit ihrem Pferd Bonne Diamond bei den Reiter- tagen in Bergatreute zwei Siege mit nach Hause nehmen. Sie siegte im Dressurwettbewerb der Klasse E und Klasse A . Herzlichen Glückwunsch an Theresa! Anna Tratzyk konnte mit Sisko über die Wertungsprüfung Stilgelände-Wettbewerb in der PSK Meisterschaft Vielsei- tigkeit U18 den 2. Platz erreichen. Zwei Siege für Theresa und Bonne Diamond Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Anna zu den tollen Erfolgen! Blutreitergruppe Blutfreitag in Bad Wurzach am 12. Juli 2024 Auch dieses Jahr werden die Baindter Blutreiterinnen und Blutreiter in stattlicher Anzahl an der Reiterprozession zu Ehren der Heilig-Blut-Reliquie von Bad Wurzach teilnehmen. Sehr erfreulich ist wiederum das große Interesse unserer Jugendlichen. Dieses Jahr sind wir in der 2. Abteilung mit der Nummer 55 eingeteilt. Quartier und Treffpunkt für unsere Gruppe ist wie ge- wohnt auf dem Hof der Familie Zweifel in Untergreut an der Straße Richtung Aitrach. Der Abritt dort ist auf 7.00 Uhr angesetzt. „Herz Jesu,, König und Mittelpunkt aller Herzen - Mit die- sen Worten lädt der Festgast Abt Vinzenz Wohlwend von der Abtei Wettingen-Mehrerau Pilger und Blutreiter nach Bad Wurzach ein. Am Mittwoch, 26. Juni 2024 versammelten wir uns im Bi- schof-Sproll-Saal zur Vorbereitung und zur Anmeldung. Höhepunkt dieser Versammlung war die Ehrung zweier Blutreiter für 10 malige Teilnahme an der Reiterprozessi- on in Bad Wurzach. Gruppenführer Berthold Steinhauser konnte bereits dem Jugendlichen Simon Elbs sowie Ro- land Oelhaf im Namen der Gruppe danke sagen für die Treue und die Jubiläumsmedaillen überreichen - siehe Bild. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 09.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24, 07.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Kunstkreis Neue Bilder vom Kunstkreis Mitglieder vom Kunstkreis bringen mit ihren neuen Bilder Urlaubsstimmung ins Rathaus. Lassen Sie sich inspirieren für die anstehenden Ferien. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses Über einen Besuch freuen wie uns vom Kunstkreis Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wir fahren mit dem Bus über Meersburg zur Birnau. Nach Besichtigung der Klosterkir- che wandern wir über Seefeld zum „Jammer nich“. Nach dem Einkehren geht es zum Bahnhof Uhldin- gen-Mühlhofen und von dort aus wieder heimwärts. Treffpunkt: Donnerstag 11.07.2024 um 9.15 Uhr am Bahn- hof Ravensburg. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Gesamtwanderzeit 1 1/2 Stunden. Fahrpreis 7,00 Euro für Mitglieder. Mitbringen: nach Bedarf kleines Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Stöcke. Anmeldung bis 09.07.2024 unter Tel. 0751/93442 oder E-Mail: vehe-bergmann@t-online.de. Bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen ob man ein ei- genes Ticket hat. Gäste sind willkommen! Von Zussdorf auf den Höchsten Von Zussdorf aus wandern wir steil bergauf (ca. 15 Min.) über Latten zum Höchsten und zurück nach Zussdorf. Treffpunkt: Sonntag 14.07.2024 um 09.00 Uhr Festplatz Weingarten. Rückkehr ca. 16 Uhr. Gehzeit 3,5 bis 4 Stunden, 11 km, 250 hm. Fahrpreis 5,40 Euro für Mitglieder (PKW Fahrgemein- schaften) Einkehr nach der Wanderung vorgesehen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk und Wech- selschuhe. Anmeldung ab 10.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Wally Knoll, E-Mail: walburga.knoll@ t-online.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Welfentreffen 09.07.2024 um 18 Uhr Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde, wir treffen uns ganz zwanglos im Biergarten beim Fest- zelt des Welfenfestes. Treffpunkt: Dienstag 09.07.2024 um 18.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten Ansprechpartnerin: Wally Knoll, keine Anmeldung erfor- derlich. Mitbringen: Kleingeld für Speisen und Getränke Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Verbandsvorstand vom VdK OV Weingarten ist am 22.Juni 2024 ge- schlossen zurückgetreten. Wir wün- schen dem Verband auf weiterem Weg viel Erfolg. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kreisverband in Ravensburg, Parkstr.25, Telefon: 0751-7696210 Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Samstags kostenlos mit Bus und Bahn nach Ravensburg Ab dem 6. Juli ist immer samstags die Fahrt im öffentli- chen Nahverkehr innerhalb der Stadttarifzone Ravens- burg-Weingarten kostenlos. Das gilt für die Stadt- und Regionalbusse ebenso wie für die Züge der Boden- see-Oberschwaben-Bahn (BOB). Der samstägliche Aus- flug nach Ravensburg zum Einkaufen und Genießen ist künftig also zum Nulltarif gesichert. Die Stadtzone reicht im Norden bis einschließlich Baindt, im Süden bis Gornhofen und Taldorf, im Osten bis Grün- kraut sowie im Westen bis Schmalegg und Taldorf. Die Strecke der BOB zählt von Niederbiegen bis Oberzell dazu. Eine genaue Darstellung liefert der Zonenplan des bodo-Verkehrsverbunds unter www.bodo.de. Wer das kostenlose Angebot nutzen möchte, benötigt ei- nen digitalen Fahrschein – erhältlich in der twsMobilApp und in der neuen bodo-App, die in Kürze erscheint. Inha- ber der bodo-eCard checken wie gewohnt ein und aus. Eine Berechnung der Fahrt findet dann nicht statt. Der kostenlose Fahrschein ist nicht auf Papier erhältlich, und somit auch nicht am Automaten oder beim Fahrpersonal. Dass man selbst für kostenloses Fahren ein Ticket benö- tigt, begründet sich in der Notwendigkeit einer fundier- ten Fahrgast-Statistik zu Abrechnungszwecken. Denn die Kosten für den Nulltarif übernimmt die Stadt Ravensburg. Damit will sie zur guten Erreichbarkeit, Belebung und Stär- kung der Innenstadt beitragen und den Einzelhandel so- wie die Gastronomie unterstützen. Der neue Nulltarif löst das bisher ebenfalls samstags gültige Ein-Euro-Ticket im Stadtbus Ravensburg-Weingarten ab. Im Dezember 2023 hatte der Ravensburger Gemeinde- rat beschlossen, ab 2024 die erste Stunde Parken in der Marienplatz-Tiefgarage kostenlos anzubieten und auch beim Busfahren in der Stadtzone samstags einen Null-Eu- ro-Tarif einzuführen. Bis das kostenlose Fahren im Nah- verkehr möglich wurde, waren eine Reihe von Gesprächen mit verschiedenen Partnern nötig. „Unsere Innenstadt soll lebendig bleiben. Garant dafür sind unser Einzelhandel und die Gastronomie. Eine gute Erreichbarkeit unserer Innenstadt ist uns wichtig. Des- halb ist neben der ersten kostenlosen Parkstunde in der Marienplatztiefgarage auch der zweite Baustein dafür von großer Bedeutung: nämlich, dass der Stadtbus, die Regionalbusse und die BOB am Haupteinkaufstag die Menschen zum Nulltarif nach Ravensburg bringen“, sagt Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp. Info: Allen, die eher selten die Busse und Bahnen des bo- do-Verkehrsverbunds nutzen und keine Abo-Fahrschei- ne besitzen, empfehlen die Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) eine bodo-eCard. Auch wer kein Smartphone nutzt, kann mit der eCard als Chipkarte bargeldlos einsteigen. Samstags wird innerhalb der Stadt- zone der Nulltarif gebucht, ansonsten werden derzeit 25 Prozent Nachlass auf den Preis eines Einzelfahrscheins gewährt, ab dem 1. August sogar 30 Prozent. Bestellen kann man die eCard zum Beispiel unter www.bodo-ecard. de oder am Schalter im Ravensburger Bahnhof. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Förderung sozialer Innovation in Baden-Württemberg durch den Europäischen Sozialfonds Plus Kreis Ravensburg - Erstmalig im Europäischen Sozial- fonds in Baden-Württemberg gibt es für das Jahr 2025 die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“. Insgesamt steht für 2025 ein Fördervolumen von rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung mit einer bis zu 80 %-Förderung. Eine Antragstellung von Einrichtungen, Or- ganisationen und Unternehmen ist noch bis zum 31. Juli 2024 möglich. Alle weiteren Informationen sind im För- deraufruf auf der ESF-Webseite sowie unter www.rv.de, Rubrik „Europa im Landkreis“, Europäischer Sozialfonds zu finden. Ansprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751/85- 8135, E-Mail: c.oberem@ rv.de. Ziel des Programms ist es, Kleinprojekte mit ho- hem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen zu erproben und zu fördern. Mit den innovativen Konzepten will die ESFVerwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Es geht darum, die Ziel- gruppen noch besser zu erreichen und zu unterstützen. Hintergrundinformationen: Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der Förderperiode 2021 – 2027 das wichtigste Finanzie- rungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der Europäische Sozialfonds den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Eines seiner wichtigsten Ziele ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behin- dertenrechtskonventionen, in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabs- stelle des Landrats Ansprechpartner/in: Susanne Birk Tel: 0751/85-9250 Fax: 0751/8577 9250 Mail: s.birk@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 25.06.2024 Seite 2 ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, von lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und die Be- kämpfung von Armut. Dem Land Baden-Württemberg stehen in der Förderperiode 2021 – 2027 rund 218 Millio- nen Euro für ESF-PlusMaßnahmen zur Verfügung. Bezirkslehrfahrt des Landwirtschaft- samts Ravensburg am 17. Juli Kreis Ravensburg - Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg lädt am Mittwoch, 17. Juli alle Inter- essierten zur traditionellen Bezirkslehrfahrt herzlich ein. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Folgendes Programm ist geplant: Beginn der Veranstal- tung ist um 9:30 Uhr auf dem Bio-Betrieb der Familie Vollmer in Aichstetten, Ottmannshofer Weg 5. Nach der Begrüßung durch den Dezernenten Thomas Lötsch und der Einführung durch den stellvertretenden Amtsleiter Norbert Böhringer präsentieren Klaus und Josef Voll- mer ihren Stallneubau, welcher durch das hohe Shed- dach mit Kassetteneindeckung und großem Lichtgiebel beeindruckt. Ab 11:30 öffnet der Bioland-Betrieb von Hans-Peter Mai- er in Leutkirch-Wuchzenhofen, Allmishofen 48 die Tore. Zu besichtigen ist der neue Kälber- und Rindermaststall (EIP-Projekt LÄND-KALB) mit Tiefstreu, innenliegenden Laufhöfen und Einstreuroboter. Ab 12:45 Uhr findet das gemeinsame Mittagessen auf dem Betrieb Maier statt. Nachmittags gegen 14 Uhr wird die Erweiterung des Milchviehstalles von Raimund Kresser in Argenbühl, Enkenhofen 24 besichtigt. Das Gebäude bietet nun Platz für 125 Tiere mit AMS und passt sich ideal ins Gelände ein durch den abgewinkelten Futtertisch. Zudem stellt sich das neue Beratungsteam Tierwohl des RP Tü- bingen vor, vertreten durch Dr. Miriam Knauer und Felix Hezel. Das Ende der Lehrfahrt ist gegen 15:30 Uhr geplant. Spielend eröffnen! Bauernhof-Erlebnisspielplatz im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg wird am Sonntag, 07. Juli eröffnet Der erste und ganz neue Spielplatz auf dem Gelände des Bauernhaus-Museums Allgäu Oberschwaben Wolfegg bietet hochwertige Spielgeräte aus Robinie und Lärche, darunter ein Klettertraktor und Heuwagen, eine vielseitig nutzbare Indoor-Spielscheune, Klettersteine mit „Räu- berloch“ zum Verstecken und viel Platz zum Toben. Um- setzbar war das Projekt nur durch die Unterstützung des Förderprogramms ‚Weiterkommen!‘ des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg und durch eine großzügige Spende der Kreissparkasse Ravensburg. Die Eröffnung wird im Beisein zahlreicher Beteiligter und Ehrengäste, darunter viele Wolfegger Familien, stattfin- den. Landrat Harald Sievers, Bürgermeister Peter Müller und Dr. Tanja Kreutzer werden den Spielplatz offiziell um 13 Uhr eröffnen. Ab 10 Uhr bieten die Museumsmitarbeiter/innen ein bun- tes Mitmachprogramm rund um das Spielplatzareal an. Unter anderem gibt es eine „Vorführung Steckenpferd her- stellen“ und zahlreiche museumspädagogische Aktionen wie„Rasseln bauen“, „Wolle waschen, kardieren und spin- nen“, Kinderschminken und Geschichtenerzählen. Auch das Handmelken können die Kinder unter fachkundiger Anleitung selber ausprobieren. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt: „Im Anschluss an die feierliche Eröffnung ab 13 Uhr darf der neue Spielplatz dann fleißig von unseren klei- nen Gästen getestet werden“, freut sich Dr. Tanja Kreutzer. Die Museumsleiterin erläutert die Planung und Umsetzung des Projekts: „Von Anfang an war klar, dass der Spiel- platz mitten im Museumsgelände entstehen soll“, erklärt Dr. Tanja Kreutzer. „Er bietet nun einen Aktionsraum, in dem Kinder ihrem Bewegungs- und Entdeckungsdrang auch mal freien Lauf lassen können. Im Zuge des Voran- schreitens der Inklusion im Museum, insbesondere beim Hof Beck, wurde der Spielplatz so gestaltet, dass er so- wohl die Inhalte des Museums (Leben und Spielen auf dem Bauernhof) aufgreift als auch die Inklusion fördert.“ In Zukunft sollen noch weitere Spielmöglichkeiten hin- zukommen, darunter eine „Saukuhle“ mit Wasser- und Sandspiel für Kleinkinder, weitere Balancier- und Klette- relemente sowie ein „kultiger“ Milchpilz, der Mitte nächsten Jahres eröffnet wird. Das Projekt wurde von der Firma Hochkant GmbH realisiert. Der Spielplatz ist für Kinder aller Altersgruppen mit und ohne Handicap konzipiert. Ziel ist es, gemeinsames Spie- len zu fördern und Toleranz zu stärken. Die Spielgeräte sind so gestaltet, dass sie von allen Kindern genutzt wer- den können. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wolfegger Anwohner/innen haben am Eröffnungstag kostenfreien Eintritt. Die Veranstaltung findet ohne Vor- anmeldung und bei jeder Witterung statt. Genaue Infor- mationen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Museumssaison 2024: bis 11. November Mai-Sept. tägl. 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 7 € I Senior/innen: 6 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 3,00 € I Er- mäßigt: 3,00 € I Große Familien-Tageskarte: 15 € I Kleine Familien-Tageskarte: 8,50 € Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 6. Juli 2024 Wie ist die Landschaft geworden? Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Über Jahrhunderte fristete der Mensch in Oberschwaben ein karges Leben. Fast unberührt lag die karge Moorland- schaft „im Schatten der geschichtlichen Ereignisse“, bis die Industrialisierung die Landschaft in kurzer Zeit immer stärker veränderte. Vorher gab es weniger Veränderun- gen, von denen wir erst in letzter Zeit Interessantes erfah- ren. Die historischen Zeugnisse sind spärlich und weisen nur auf sprunghafte Fortschritte hin. Dafür weist unsere großräumige Landschaft auch heute noch wesentliche Besonderheiten auf, besonders, wenn wir sie bei Föhn betrachten. Die scheinbar nahen Alpen helfen unserer Vorstellungskraft, die eiszeitlichen und nacheiszeitlichen Veränderungen grob zu rekonstruieren. Natürlich lohnt es immer im kurzen Exkurs noch weiter zurück zu fragen. Wichtiger aber sind die persönlichen Kontakte mit den Pflanzen und Tieren in unseren Lebens- räumen. Sie stoßen scheinbar unwesentliche Fragen an. „Wie konnte ein kleines unscheinbares Torfmoos nicht nur seinen unmittelbaren Standort, sondern auch seinen Lebensraum, ja unser Weltklima beeinflussen?“ Sie wer- den staunen, wie die Moore mehr Kohlenstoffdioxid bin- den können, als der Luftverkehr in die Atmosphäre bläst. Bitte an Regen- und Mückenschutz denken.Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung begrüßen zu dürfen. Schülermentorenprogramm „Nachhaltig essen“ startet im Herbst – weiterführen- de Schulen können sich jetzt bewerben Kreis Ravensburg - Das Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben bietet für alle weiterführenden Schu- len im Herbst das innovative Schülermentorenprogramm „Nachhaltig essen“ an. Das Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 9). Die Teilnahme ist kostenfrei, lediglich die Fahrt- kosten sind selbst zu tragen. Interessierte Schulen können bis zu vier Schülerinnen und Schüler anmelden. Anmel- deschluss ist der 27. September 2024. Über fünf Wochen lernen die Teilnehmenden an fünf Fortbildungstagen (18. und 24. Oktober; 06., 11. und 20. November) die vier Dimensionen der nachhaltigen Er- nährung (Gesundheit, Ökologie, Ökonomie, Soziologie) kennen. Sie beschäftigen sich unter anderem mit den Fragen wie „Warum sollte ich nachhaltig essen und trin- ken?“, „Wie ernähre ich mich nachhaltig?“ und „Was heißt eigentlich nachhaltig?“. Als Botschafter für eine nachhaltige Ernährung lernen die Jugendlichen mehr über die Herkunft unserer Le- bensmittel, über Lebensmittel aus fairem Handel, Ver- meidung von Lebensmittelverschwendung und Verpa- ckungsmüll sowie über die gemeinsame Gestaltung der Schulverpflegung. Neben den fachlichen Zielen werden auch persönliche Kompetenzen gefördert. Die Schüler- mentorinnen und Schülermentoren lernen schrittweise eigenverantwortlich Projekte an ihrer Schule umzuset- zen. Ihre Erfahrungen und das Erlernte geben sie an ihre Mitschülerinnen und Mitschüler weiter und gestalten so den Schulalltag aktiv mit. Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen zum Schülermentorenprogramm sind erhältlich bei Bettina Schmidt vom Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwa- ben. (be.schmidt@rv.de; Tel. 07524/9748- 6430). Standorte Ravensburg des Landrats- amts am 22. Juli (Rutenmontag) ganztägig geschlossen Kreis Ravensburg – Die Ravensburger Standorte des Landratsamts bleiben am Montag, 22. Juli ganztägig geschlossen. Die anderen Standorte im Landkreis Ra- vensburg sind geöffnet. Was sonst noch interessiert Renten steigen um 4,57 Prozent Rentenbeziehende profitieren vom starken Arbeitsmarkt Die Bezüge von etwa 21 Millionen Rent- nerinnen und Rentnern in Deutschland, davon über 2,9 Millionen in Baden-Württemberg, steigen spürbar: Zum 1. Juli gibt es eine Erhöhung von 4,57 Prozent. Eine Brut- torente von 1.000 Euro steigt damit um 45,70 Euro, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit. Die Rentenanpassung liegt damit im drit- ten Jahr in Folge oberhalb von vier Prozent. Rentenanpassung basiert auf Lohnentwicklung Für die jährliche Erhöhung der Renten ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter in den Vorjah- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 ren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Renten in Ost und West erstmals einheitlich angepasst Nachdem im vergangenen Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten erstmals bundeseinheitlich. Information und Beratung Weitere Infos zu Thema Wie wird meine Rente berech- net? finden Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Erste Hilfe Tipps zum public viewing während der Fußball-EM Damit das Fußballfest auf den Fanmeilen und andern- orts ein Vergnügen bleibt, gibt das DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Hinweise zum Umgang mit Alkohol bei hochsommerlichen Temperaturen. Tipp 1: Maß halten „Ganz auf Alkohol verzichten muss niemand, aber Maß zu halten ist wichtig. Die Gefahr einer Alkoholvergiftung ist besonders bei Übermüdung, Hitze und bestehendem Flüssigkeitsmangel groß. Im Extremfall kann eine Alkohol- vergiftung zu Bewusstlosigkeit, Schock und Atemstillstand führen“, so DRK-Kreisbereitschaftsleiter Patrick Richter. Wer anfängt zu lallen oder unsicher zu gehen, sollte un- bedingt eine Alkoholpause einlegen. Tipp 2: Hitze und Alkohol: Auf Flüssigkeitsmangel ach- ten „Unser Körper benötigt pro Tag durchschnittlich zwei Li- ter alkoholfreie Flüssigkeit. Um den Flüssigkeitshaushalt an langen und heißen Tagen auszugleichen, ist Trinken also ein Muss. Bei großer Hitze empfehlen wir, zusätzlich zwei bis drei Liter zu trinken“, so Richter. Erste Anzeichen für Flüssigkeitsmangel können z.B. Kreislaufbeschwer- den oder Kopfschmerzen sein. Muskelkrämpfe beson- ders in den Beinen oder ein plötzlicher Kreislaufkollaps kündigen einen Hitzenotfall an. Alkoholkonsum stellt, bei Jung und Alt, einen Gefährdungsfaktor dar, da er durch vermehrte Ausscheidung zu gesteigerten Flüssigkeitsver- lusten führt. Bei Hitze verschärft sich das Problem, denn es wird zusätzlich noch mehr Flüssigkeit durch Schwitzen ausgeschieden. Tipp 3: Hilflosen helfen: Raus aus der Menge! Wer einen stark alkoholisierten Fan oder ein Hitzeopfer antrifft, muss unbedingt helfen. Für sie gilt: Raus aus der Menge! Bei Flüssigkeitsmangel und einem Hitzenotfall können gekühlte, elektrolythaltige Getränke wie Apfel- saftschorle helfen die Notsignale des Körpers zu mildern. Durch das Öffnen überflüssiger oder beengender Klei- dung sollte ein Wärmestau verhindert werden. Dass sich Menschen mit Hitzeproblemen in kühle, schattige Räume begeben sollten, ist selbstverständlich. Für zusätzliche Kühlung sorgen kalte Umschläge und das Zufächeln von Luft. Opfer eines übermäßigen Alkoholgenusses sollten an einen kühlen Ort gebracht und beobachtet werden. Verbessert sich die Situation nicht und kommt es zu einer Alkoholvergiftung mit Bewusstseinstrübungen oder gar zur Bewusstlosigkeit, sollte man den Rettungsdienst (Tel. 112) rufen. Fußballfans können sich auf vielen Fanmeilen in Oberschwaben direkt an die Hilfsstationen des DRK Kreisverband Ravensburg e.V. wenden. Grundsteuer: Immer mehr Bundesländer veröffentlichen die aufkommensneutra- len Hebesätze - Bund der Steuerzahler fordert Baden-Württemberg zum Han- deln auf Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Einen zen- tralen Bestandteil dieser Neuberechnung bilden die He- besätze, die von jeder Kommune eigenständig festgelegt werden. Weil die Kommunen die neuen Werte allerdings in der Regel erst zum Jahresende beschließen werden, tap- pen Millionen von Grundstücksbesitzern nach wie vor im Dunkeln, wie viel Grundsteuer sie ab dem Jahr 2025 be- zahlen müssen. Der Bund der Steuerzahler Baden-Würt- temberg forderte das Finanzministerium mehrfach auf, den Bürgern aller Kommunen über ein Transparenzregis- ter aufzuzeigen, mit welchem Satz in ihrer Kommune die seitens des Landes angekündigte Aufkommensneutralität gewährleistet wäre. Dass ein solches Register für Baden-Württemberg mitt- lerweile möglich sein müsste, beweist der Blick über die Landesgrenze hinaus. Denn nach Hessen hat jetzt auch Nordrhein-Westfallen für seine Kommunen die Grund- steuerhebesätze veröffentlicht, die aufkommensneut- ral wären. „Es ist höchste Zeit, dass die Bürger auch in Baden-Württemberg transparent einsehen können, mit welchem Hebesatz Aufkommensneutralität gewährleistet wäre“, wiederholt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller seine Forderung an das Finanzministerium. „Eine zeitnahe Veröffentlichung der aufkommensneut- ralen Hebesätze wäre sehr wichtig. Dies zeigt der Blick nach Nordrhein-Westfalen“, macht Möller deutlich. Denn hier wurde im Zuge der Berechnung festgestellt, dass sich die Immobilienwerte für Wohnen und Gewerbe oft deut- lich auseinanderentwickelt haben. Die Rede ist von einer Entlastung von Gewerbegrundstücken je nach Kommu- ne von etwa 50 Prozent und einer Zusatzbelastung von Privatgrundstücken von etwa 20 Prozent. Nun soll den Kommunen das Recht eingeräumt werden, beim Hebe- satz zwischen Wohnen und Gewerbe zu differenzieren. So gibt es in NRW drei Zahlen für jede Kommune, die für eine Aufkommensneutralität stehen: Einen Hebesatz, falls sich die Kommune entscheidet, weiterhin mit einem Hebesatz zu arbeiten und zwei Hebesätze, falls künftig zwischen Wohnen und Gewerbe differenziert werden soll. Auch in Baden-Württemberg wird es voraussichtlich Städ- te und Kommunen geben, in denen sich die Grundsteuer- last mitunter drastisch vom Gewerbe in Richtung Wohnen verschieben könnte. Aber auch innerhalb des Wohnens wird es starke Verschiebungen geben. Es ist daher höchs- te Zeit zu wissen, wie sich diese Verschiebungen in der Praxis konkret auswirken um hier gegebenenfalls nach- bessern zu können. „Am Beispiel Nordrhein-Westfalen ist zu sehen, dass auch zum jetzigen Zeitpunkt noch An- passungen und Änderungen in Sachen neuer Grundsteu- er vorgenommen werden können und im Interesse der Steuerzahler auch vorgenommen werden sollten. Auch wenn mit solchen Maßnahmen nur die Symptome des Kernproblems einer reinen wertbasierten Bodenwert- steuer gemildert werden können, sollte sich Baden-Würt- temberg schnellstmöglich Klarheit über die drohenden Verwerfungen verschaffen“, appelliert Möller. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Regionale Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ in der Region Ulm Das Thema Sehverlust kann jeden treffen. Das frühzeiti- ge Erkennen von Augenerkrankungen ist essenziell und kann häufig helfen, das Sehvermögen zu bewahren. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. greift das Thema in Zusammenarbeit mit den Beauf- tragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Region Ulm erneut auf. In Biberach und Langenau werden in der Veranstaltungsreihe „Durchblick behalten im Alltag“ Maßnahmen zum Erhalt der Selbstständigkeit mit Sehbeeinträchtigung beleuchtet. Es gibt einen Ein- blick in die Auswirkungen von Augen-krankheiten und einen Überblick über Hilfsmittel, sowie die Möglichkeiten der Selbsterfahrung. Die Veranstaltungen richten sich an Betroffene, pflegende Angehörige, ehrenamtlich En- gagierte und Beratungsdienste. Alle Interessierten sind willkommen. Do, 11. Juli 2024 in Biberach: Landratsamt Biberach, gro- ßer Sitzungssaal, Rollinstr. 9, 88400 Biberach; Zeit: 14.00-16.30 Mi, 17. Juli 2024 in Langenau: Rathaus Langenau, Sitzungs- saal 2.Stock, Marktplatz 1, 89129 Langenau; Zeit: 14.00-16.30 Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten. Anmeldung: BSV Württemberg e.V. Tel: 0711 -210 60 – 0 E-Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de Mit einem Ferienjob die Kasse aufbessern Was junge Menschen als Minijobber zu beachten haben Ende Juli 2024 starten in Baden-Württemberg die Som- mer- und Semesterferien. Viele Schülerinnen und Schü- ler oder Studierende wollen ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufbessern. Eine gute Möglichkeit dafür ist ein Minijob. Die jungen Menschen haben beim Minijob die Möglichkeit, im Rahmen der zulässigen Stundenzahl nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, erste Arbeitserfahrung zu sammeln und wertvolle Fähigkeiten zu erlernen. Kurzfristiger Minijob ohne Verdienstgrenze Bei Minijobs wird grundsätzlich zwischen zwei Arten un- terschieden: Zum einen gibt es Minijobs mit einer Ver- dienstgrenze von 538 Euro monatlich und zum anderen kurzfristige Minijobs ohne Verdienstgrenze, dafür aber zeitlich begrenzt. Für einen Ferienjob, der nur wenige Wochen lang und nicht berufsmäßig ausgeübt wird, bietet sich der kurz- fristige Minijob an. Hier ist die Dauer der Beschäftigung entscheidend. Begrenzt ist der kurzfristige Minijob von vornherein auf einen Zeitraum von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Er ist sozialversicherungs- frei, aber steuerpflichtig. Hier gibt es keine Verdienstbe- schränkung. Minijob mit Verdienstgrenze Stellen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung fest, dass die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung nicht eingehalten werden kön- nen, kann auch ein Minijob mit Verdienstgrenze ausge- übt werden. Bei diesem dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Er kann dafür dauerhaft aus- geübt werden. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze tragen Arbeitge- berinnen und Arbeitgeber den größten Teil der Abgaben zur Sozialversicherung. Minijobberinnen und Minijobber zahlen in der Regel nur einen Eigenanteil zur Rentenver- sicherung, denn Minijobs mit Verdienstgrenze unterliegen der Rentenversicherungspflicht. Die Menschen im Minijob haben die gleiche rentenrechtliche Absicherung wie bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Von dieser Rentenversicherungspflicht können sie sich jeder- zeit befreien lassen. In diesem Fall entfällt der Eigenanteil zur Rentenversicherung, sie verzichten damit aber auch auf wertvolle Leistungen der Rentenversicherung. Weitere Informationen rund um das Thema Minijobs gibt es auf www.minijob-zentrale.de Minijob mit Ver- dienstgrenze Kurzfristige Beschäftigung Dauer Keine zeitliche Be- grenzung. Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitsta- ge. Nicht dauerhaft oder regelmäßig, sondern nur gele- gentlich. Verdienst- grenze Aktuell durch- schnittlich 538 Euro pro Monat. Keine Verdienst- grenze. Beiträge Arbeitge- berinnen und Arbeit- geber Grundsätzlich Pauschalbeträ- ge zur Kran- ken- und Renten- versicherung und Umlagen. Indivi- dueller Beitrag zur gesetzlichen Un- fallversicherung. Keine Sozialversi- cherungs-beiträge, grundsätzlich nur Umlagen. Individueller Bei- trag zur gesetzli- chen Unfallversi- cherung. Beiträge Arbeitneh- merinnen und Arbeit- nehmer Beiträge zur Ren- tenversicherung; Befreiung mög- lich. Keine Beiträge. Steuern Pauschal mit 2 Prozent oder in- dividuell nach der Lohnsteuerklas- se der Arbeitneh- merin oder des Arbeitnehmers. Unter bestimmten Voraussetzungen mit einer pauscha- len Lohnsteuer von 25 Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmerin oder des Arbeit- nehmers. Quelle: Minijob-Zentrale; Stand: Juni 2024 Die neuen AOK- Gesundheitsangebote sind da Eine Anmeldung ist ab sofort möglich Auch im Herbst und Winter 2024 bietet die AOK Boden- see-Oberschwaben wieder ein vielseitiges Kursprogramm an. „Das neue Kursprogramm bietet eine bunte Abwechs- lung. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich“, erklärt Mar- kus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesund- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 heitskasse Bodensee-Oberschwaben. Von Entspannung über Ernährung bis hin zu Bewegung und Online-Kursen - für jeden ist etwas dabei. So bieten Kurse wie Rückenpower, Hatha-Yoga oder aktiv abneh- men die perfekte Kombination, um gesund zu bleiben. Alle Kurse werden dabei von erfahrenen AOK-Präventi- onsfachkräften durchgeführt. Eine Anmeldung ist ab sofort telefonisch unter 0711 6525- 46641 oder online unter www.aok.de/bw/gesundheits- kurse möglich. Kennen Sie schon die AOK NAVIDA - Ihre persönliche Gesundheitsassistentin? In einer Welt, die immer komplexer wird, hält die AOK ihren Versicherten eine smarte Begleiterin für ihre Gesundheit bereit. Die App AOK NAVIDA bündelt eine Vielzahl nütz- licher Funktionen, dank derer man rundum gut versorgt ist: Eine schnelle Einschätzung von Krankheitsanzeichen, die Beratung über ein medizinisches Infotelefon, die Un- terstützung bei der Arztsuche, die Auswahl und Buchung von Gesundheitskursen, u.v.m. Zuverlässig und sicher: Egal wann, egal wo – AOK NAVI- DA hilft jederzeit und überall, etwas für das Wohlbefinden zu tun. Für AOK NAVIDA benötigt man die Zugangsdaten zu „Meine AOK“. Das garantiert höchste Sicherheit für die Gesundheitsdaten. Am Mehlsack, Juli 2024 - Mit großer Freude und emotionalen Momenten fand kürzlich der feierliche Abschluss des Projekts „Was man schreibt, bleibt!“ im Haus Am Mehlsack statt. Das innova- tive Erinnerungsbuch-Projekt, initiiert und geleitet von der Literatur- und Medienwissenschaftlerin Tatjana Schmidt, bot Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehö- rigen die einzigartige Möglichkeit, ihre Lebensgeschichten und Erinnerungen festzuhalten. Die feierliche Übergabe der fertigen Erinnerungsbücher fand in einem herzlichen Rahmen in der Einrichtung mit der Einrichtungsleitung Claudia Weber, sowie der Leitung des Betreuungsteam Ulrike Rapp statt. Unterstützt durch die Förderung der Bürgerstiftung Ravensburg im Rahmen ihrer Initiative ‚Gute Vorsätze 2024‘, erstreckte sich das Projekt über sechs Wochen. In wöchentlichen Sitzungen wurden Er- lebnisse, Anekdoten und Gedanken der Teilnehmenden auf Papier gebracht. Das Projekt zielte nicht nur auf die Bewahrung von Erinnerungen ab, sondern förderte auch die Kommunikation und das gegenseitige Verständnis zwischen den Bewohnenden und ihren Angehörigen. Die Teilnehmenden und ihre Angehörigen versammelten sich, um die persönlichen Geschichten zu feiern, welche in den vergangenen Wochen entstanden waren. „Es war eine wunderbare Gelegenheit, meine Geschichte festzuhal- ten und sie mit anderen zu teilen“, so eine der Teilneh- merinnen. Eine Angehörige äußerte sich bewegt: „Dieses Projekt war unglaublich wertvoll für uns. Es wäre schön, wenn es mehr solcher Projekte gäbe.“ Tatjana Schmidt sowie die Einrichtungsleitung Claudia Weber bedankten sich bei allen Teilnehmenden für ihr Engagement und bei der Bürgerstiftung Ravensburg für die großzügige Un- terstützung. Das Erinnerungsbuch-Projekt hat gezeigt, wie wichtig das Teilen von Erinnerungen sein kann, ins- besondere für Menschen mit kognitiven Veränderungen und ihre Angehörigen. Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Seestraße 26- 28 | 88214 Ravensburg | 0751 8807 146 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg „Jobs4you“ – Berufe erleben auf der LGS Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg veranstaltet unter dem Motto „jobs4you - Berufe erleben“ gemeinsam mit der Landesgartenschau 2024 GmbH und der Stadt Wangen ein besonderes Event. Am 11. und 12. Juli, jeweils von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr, haben Schülerinnen und Schü- ler sowie deren Eltern, aber natürlich auch alle anderen Interessier-ten die Gelegenheit, auf dem Gelände der Lan- desgartenschau Berufs-orientierung mal ganz anders zu erleben. Rund 55 Betriebe, Innungen und Organisationen machen die Berufswelt und die vielfältigen Ausbil-dungs- möglichkeiten in der Region greif- und erlebbar. „Die Akti- onstage sind eine Premiere, alle Beteiligten betreten da- mit Neuland in Sachen Berufsorientierung. Viele Schulen haben ihr Kommen zugesagt, nun hoffen wir nur noch auf gutes Wetter.“, sagt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg. Wangens Oberbürgermeister Michael Lang ergänzt: „Ich danke der Agentur für Arbeit und den vielen Betrieben aus Wangen und der Region für ihr großartiges Engagement auf der Landesgartenschau. Ich freue mich na-türlich sehr, dass sich die Stadt Wangen auch in die- sem Rahmen als attraktiver Arbeitgeber vorstellen kann.“ Die Ausstellenden aus Handwerk, Industrie, Verwaltung, Gesundheits- und Sozialwesen, Landwirtschaft, Gastro- nomie und Handel bieten den Besucherinnen und Besu- chern Berufsorientierung zum Anfassen. Dabei werden die Weitläufigkeit des Geländes und das große Platzangebot genutzt, sodass Mit-machaktionen durchgeführt werden können und besondere „berufsbezogene Ausstellungs- stücke“ wie zum Beispiel ein Kran, eine Hebebühne und Großgerät zum Einsatz kommen werden. Zur Abrundung des Informationsange-bots werden auf dem Gelände des Berufsschulzentrums Wangen die Erlebnis-Lern-Trucks DISCOVER INDUSTRY, GASTROMOBIL und M + E (Me- tall- und Elektro) vor Ort sein. Am 11. Juli findet ferner ab 17 Uhr ein kostenfreier Elterinformationsabend zum The- ma Berufswahl im Berufsschulzentrum Wan-gen statt. Als besonderes Highlight wird Oberbürgermeister Micha- el Lang am zweiten Veranstaltungstag einen Einblick in seinen Berufsalltag geben und die Stadt Wangen als Ar- beitgeber vorstellen. Auch die Agentur für Arbeit selbst präsentiert sich als Ausbildungsbetrieb im Bereich „Sport- park“. Außerdem steht die Berufsberatung jungen Men- schen während der gesamten Veranstaltung vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. „Wir möchten die Schülerinnen und Schüler inspirieren und ihnen berufliche Wege und Pers- pektiven aufzeigen“, so Simon Weber, Geschäftsstellen- leiter der Agentur für Arbeit Wangen. Aktionstage „jobs4you“ auf dem Gelände der Landes- gartenschau - Berufsorientierung mal anders 11. und 12. Juli 2024 von 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr Schülerinnen und Schüler können sich über ihre Schulen ein Eintrittsbändchen sichern und erhalten so an beiden Tagen freien Eintritt auf das Gelände der Landesgarten- schau. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Fantasie-Maske Das brauchst du: Material: Schere, dünner Karton, Kleber, Hutgummi, Tacker 1. Klebe die Vorlage auf einen dünnen Karton und schneide alle Teile aus. 2. Schneide die schraffierten Flächen bei der Maske aus und knicke die Lider an der Punktlinie nach oben. 3. Befestige das Hutgummi mit dem Tacker an der Masken- rückseite. 4. Klebe die Dekorationsteile an die Maske. Diese Muster sind als Anregung gedacht. Tipp: Du kannst die Maskenteile auch als Schablone für wei- tere Masken benutzen! 695R73R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 8/ 29 * Frische vor OrtFrische vor OrtFrische vor Ort Mein Nahversorger *KW 29: Pattonville und Oe ngen Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Frische vor OrtFrische vor Ort Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 STELLENANGEBOTE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Klimawartung-Angebot Klimawartung für 89,99 Euro inkl. 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