Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
Rathaus
Baindt liegt richtig!
Blühende Stauden auf dem Friedhof
Kreisverkehr im Sommer
Ortsschild Baindt im Sommer

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "fischer".
Es wurden 277 Ergebnisse in 4 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 51 bis 60 von 277.
Amtsblatt_KW_33_20_08_2021-.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 20. August 2021 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Der digitale Weg ins Rathaus Wissen Sie, was schon alles möglich ist? Die Gemeinde Baindt bietet neben der Gemein- de App das Rathaus-Service-Portal an. Anwen- dungen aus verschiedenen Bereichen werden bereitgestellt, sodass ein breites Spektrum an behördlichen Formalitäten „rund um die Uhr“ über das Internet abgewickelt werden kann. Die App der Gemeinde Baindt kann kostenlos unter dem Suchbegriff „Baindt“ über den App Store von Apple oder Google Play herunterge- laden werden. Einen innovativen Bürgerservice bietet die App durch aktuelle Push-Nachrichten (z.B. Warn- meldungen oder Informationen zur Corona- situation), Informationen aus dem Rathaus, Verwaltung und Wirtschaft sowie ärztliche Ver- sorgungsmöglichkeiten mit Kartendarstellun- gen, Wegbeschreibungen und anderen wichti- gen Informationen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit über die App auf das Rathaus-Service-Portal zuzugreifen. Hierdurch können online verschiedenen Vorgänge wie die Beantragung der Briefwahl, Melde- auskunft, Beantragung eines Führungszeugnisses, Gewerbezentralregisterauskunft usw. erledigt werden. Der Behördengang kann damit verkürzt oder sogar vollständig eingespart werden. Das Rathaus-Service-Portal ist neben der App auch über unsere Homepage www.Baindt.de erreichbar. Wir laden Sie ein, insbesondere in den Zeiten der Corona-Pandemie, den digitalen Weg über die App oder das Rathaus-Service-Portal zu nutzen. Bei Fragen und Problemen steht Ihnen Herr Müller unter der Telefonnummer 07502/9406-22 oder per E-Mail robert.mueller@baindt.de sehr gerne zur Verfügung. Des Weiteren empfehlen wir den Download der NINA-App (Notfall-Informations- und Nachrich- ten-App des Bundes). Sie enthält wichtige Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes, Hoch- wasserinformationen für Ihren Standort sowie aktuelle Informationen zu den Corona-Regelungen. Selbstverständlich sind wir neben den genannten digitalen Möglichkeiten weiterhin auch sehr gerne persönlich für Sie da! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Zählerstand online durchgeben und das Porto wird zur Spende Netze BW zahlt Prämie für jede ungenutzte Zählerkarte, wenn Information stattdes- sen elektronisch übermittelt wird - Betrag kommt dem SV Baindt 1959 e. V. zugute So einfach kann es sein, Gutes zu tun. Die Netze BW ruft seit einiger Zeit dazu auf, ihr den Stand des Stromzählers nicht mehr per Post, sondern mittels elektronischer Medien mitzuteilen. Als Anreiz ver- spricht der Netzbetreiber, dass dadurch eingesparte Porto einer gemeinnützigen Einrichtung vor Ort zu spenden. So kamen im vergangenen Jahr in Baindt 1.008,00 Euro zusammen. Der Betrag kommt dem Sportverein Baindt zugute. Nahezu alle Organisationen und Vereine, die in der Regel ohnehin nicht über große finanzielle Mittel verfügen, sind von der Corona-Pandemie arg ge- beutelt. Da komme der unerwartete Geldsegen gerade zum rechten Zeitpunkt, wie Wolfgang Schnei- der vom SV Baindt anmerkt: „Uns tut jetzt jeder Euro gut, der uns und unsere Arbeit unterstützt. Und über eine Spende, die so unverhofft kommt wie diese, freut man sich doppelt.“ „Die Netze BW hat da eine hervorragende Aktion gestartet - gut gemacht!“, findet Bürgermeisterin Simone Rürup lobende Worte für dieses Engagement und ergänzt: „Mein herzlicher Dank richtet sich auch an alle Haushalte in unserer Gemeinde, welche die Spende mit ihrer Teilnahme überhaupt erst möglich gemacht haben.“ Die Portospenden-Aktion kommt nicht nur gut an, sie trägt auch Früchte, berichtet Alexander Schuch, Kommunalberater der Netze BW bei der Scheckübergabe. „Heute übermitteln uns bereits mehr als 60 Prozent unserer Netzkunden ihre Zählerstände elektronisch.“ Weitere Informationen unter: https://www.netze-bw.de/portoaktion Foto von der Scheckübergabe vor dem Rathaus Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende st auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik Weiterentwicklung der Anlagentechnik Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs Dokumentation der Betriebsdaten Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Qualifikation Abwassermeister/in oder Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Verpflichtung einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schus- sental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammen- geschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwoh- nerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungs- umfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverant- wortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Lei- tungsposition in der im schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpen- landes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 05.09.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per Mail: m.hugger@berg-schussental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Amtliche Bekanntmachungen Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1 BWO) Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde x die Wahlbezirke der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 0.1, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt ( barrierefrei ) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahl- berechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Un- vollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundes- meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensicht- gerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 6. September 2021 bis zum 10. September 2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl- schein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 294 Ravensburg • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises • oder • durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 5. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bun- deswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahl- briefumschlag und • ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti- gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahl- berechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis- tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei- dung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließ- lich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebe- nen Stelle abgegeben werden. Ort, Datum Baindt, den 20. August 2021 Die Gemeindebehörde Simone Rürup, Bürgermeisterin 1) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Qualifizierter Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg – Versand der Anschreiben an Mieter – In Rahmen eines Kooperationsprojekts lassen die Städte und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben beginnt nun die Erhebungsphase. Mitte August 2021 startet der Versand der Anschreiben an ca. 21.500 Mieterhaushalte. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter https://www.alp- institut.de/rv an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Ergänzend zur Mieterbefragung werden Wohnungsdaten bei den größten institutionellen Vermietern erhoben. Alle Städte und Gemeinden weisen darauf hin, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspiegels – und damit für die Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete – in den Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebunden und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich über folgenden Link herunterladen: https://www.alp-institut.de/rv-datenschutz Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemeinden veröffentlicht. Informationsmöglichkeiten Unter https://www.alp-institut.de/rv finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauftragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Qualifizierter Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg - Versand der Anschreiben an Mieter - In Rahmen eines Kooperationsprojekts lassen die Städte und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben beginnt nun die Erhebungsphase. Mitte August 2021 startet der Versand der Anschreiben an ca. 21.500 Mieterhaushalte. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter htt- ps://www.alp-institut.de/rv an der Online-Befragung teil- nehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Ergänzend zur Mieterbefragung werden Wohnungsda- ten bei den größten institutionellen Vermietern erhoben. Alle Städte und Gemeinden weisen darauf hin, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspie- gels - und damit für die Darstellung der ortsüblichen Ver- gleichsmiete - in den Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumen- tiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Woh- nungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeu- tung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebun- den und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung al- ler datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich über folgenden Link herunterladen: https://www.alp-institut.de/rv-datenschutz Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemein- den veröffentlicht. Informationsmöglichkeiten Unter https://www.alp-institut.de/rv finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauf- tragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnum- mer 040 3346476-54 und der E-Mail-Adresse mieten@alp-institut.de gern zur Verfügung. Ansprechpartnerin, für spezielle inhaltliche Fragen, im Namen aller Gemeinden ist Frau Eisele von der Stadt Ravensburg. Sie erreichen Frau Eisele unter der Telefon- nummer 0751 82-328 oder per E-Mail unter nadine.eisele@ravensburg.de. Beschwerden über Hundekot Obwohl die im Gemeindegebiet aufgestellten Hundetoi- letten von den Hundehaltern insgesamt sehr gut genutzt werden, gehen immer wieder Beschwerden bei der Ge- meindeverwaltung ein, dass sich manche Hundebesitzer nicht um die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners küm- mern (z. B. in der Nelkenstraße). Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass es zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hin- terlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Perso- nen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Bußgel- dern geahndet werden können. An dieser Stelle möchten wir uns auch ganz herzlich bei den zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer bedan- ken, die sich bereits an alle Regeln halten. Landkreis Ravensburg setzt Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung - Gelbe Bänder an Obstbäumen und Sträuchern laden zum Bedienen ein Der Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Le- bensmittelverschwendung. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Obstbäumen und Sträuchern, die mit der Ernte nicht hinterherkom- men, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Obst kos- tenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Wer bei dem Ernteprojekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchte und Papierbänder benötigt, darf sich bei seiner Stadt oder Gemeinde melden und erhält dort kostenlos gelbe Bänder, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Abernten auf dem fremden Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr. Der Baum oder Strauch darf dabei we- der Schaden nehmen, noch das Grundstück verschmutzt werden. Das gelbe Band kann an der Bürgertheke in Baindt abgeholt werden. Start Bürgerinformation und Beteiligung Projekt: Streckenbestimmung und Abschnittsbildung für die Radschnellverbindung RS 9 zwischen Friedrichs- hafen und Baindt In einem Gemeinschaftsprojekt planen die Städte Fried- richshafen, Ravensburg und Weingarten, die Gemeinden Meckenbeuren, Baienfurt und Baindt, der Bodenseekreis und der Landkreis Ravensburg die Umsetzung der Rad- schnellverbindung RS 9 von Friedrichshafen nach Baindt. Koordiniert wird das gemeinsame Vorhaben durch den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Der Bund Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Pla- nung und die spätere Umsetzung der Radschnellverbin- dung finanziell. Wohnen und Arbeiten rücken immer weiter auseinan- der, dabei entstehen längere Wege und insgesamt mehr Verkehr. Durch komfortable und sichere Radschnellver- bindungen soll der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad erleichtert werden. Somit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Und wer öfter das Rad nutzt, hält sich fit! Die im März 2019 abgeschlossene Machbarkeitsstudie für die RS 9 bescheinigte neben der theoretischen Um- setzbarkeit und dem hohen Potenzial auch einen wirt- schaftlichen Nutzen des Vorhabens. Nun möchten wir gemeinsam mit Ihnen die nächste Phase der Planung, die Linienbestimmung voranbringen und laden Sie herzlich zu einer Online-Beteiligung zur RS 9 ein. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung sollen der Trassenverlauf und ein Maßnahmenkonzept festgelegt werden, damit anschließend die Ausschreibung für die konkrete Umsetzungsplanung beginnen kann. Auf der Homepage https://www.rs9.info finden Sie Informationen zur geplanten Radschnellverbindung und können über die Seite „Online-Beteiligung“ Ihre Vor-Ort-Kenntnisse, Ideen und Anmerkungen bis zum 26. August 2021 einbringen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und Ihre Beteiligung! Ihre Gemeindeverwaltung Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Auf- stellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes ist aus dem auf Seite 8 abgedrucktem La- geplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann 1” und „Im Spiel- mann”. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und überwiegend bebauten Grundstücke in der Kornblu- menstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Flie- derstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortent- wicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehe- maligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhan- denen Erschließung - Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestal- tung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehema- ligen Trasse der B 30 - Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauer- hafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortenwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbe- richt gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusam- menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abge- sehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 06.09.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sit- zungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzu- führenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vor- geschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Be- kanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, 20.08.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fi- scherareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fischerareal“ (Zusam- menlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Sp ie lm an n B ru nn en st ub e U nt er er E sc h Whs Gar W hs Gar G ar W hs G ar W hs G ar G arG ar Gar Whs W hs W hs W hs W hs W hs W hs Us t Gar Gar W hs G ar G ar G arG ar W hs G ar W hs G ar G ar G ar Whs G ar W hs G ar G ar W hs G ar W hs W hs W hs W hs W hs G ar G ar W hs W hs W hs W hs W hs G ar G ar W hs G ar Whs W hs Whs W hs G ar G ar W hs W hs Whs G ar G ar Whs W hs G ar Whs Gar Whs G ar G ar W hs Gar G ar W hs G ar G ar Whs G ar G ar G ar W hs W hs G ar W hs W hs Sc hu W hs W hs G ar Whs W hs G ar Whs G ar Us t W hs G ar W hs G ar W hs G ar Whs Schu G ar Whs G ar G ar W hs W hs Sc hu G ar G ar W hs W hs W hs G ar W hs Bt rg W hs G ar G ar G ar W hs W hs G ar G ar W hs W hs W hs G ar Whs G th s G ar W hs W hs W hs Gar Whs Gar W hs W hs W hs G ar W hs G ar Gar W hs W hs Gar Whs W hs G ar W hs W hs G ar W hs Whs Gar Gar Whs Whs Gar Gar Gar Sc hu W hs Whs Whs W hs Whs G arG ar Gar Gar W hs Gar Gar W hs Tg ar W G hs W G hs W hs Gar W hs W hs W hs W hs G ar W hs Whs W hs Whs W hs W hs Gar W hs Gar W hs Gar Whs Gar G ar G ar G ar Whs Gar W hs W hs Whs G ar G ar W hs Whs W hs G ar G ar W hs W hs G ar G ar G ar Whs W hs G ar Gar Gar Whs W hs G ar Gar G ar G ar W hs Sc hu W hs Whs G ar G ar W hs Gar Whs Gar W hs G ar W hs W hs GarW hs W hs Gar G ar W hs W hs G ar Whs Gar W hs W hs G ar G ar W hs Sc hu W hs W hs Whs G ar Whs W hs Whs Gar W hs W hs W hs Whs G ar Tg ar G ar G ar W hs G ar W hs W hs Whs G ar G ar G ar Gar Gar Gar Gar Whs Whs Gar Gar Gar W hs G ar W hs Gar W hs G ar G ar W hs Gar Gar Whs G ar W hs G ar Whs W hs W hs G ar Gar W hs Gar W hs Gar Gar W kst Bü ro G ar W kst W hs G ar W hs W hs W hs G ar W hs W hs W hs W hs Btrg U st W hs W hs G ar W hs G ar WhsG ar G ar Whs W hs Gar G ar Whs W hs Gar G arW hs Whs W hs G ar Gar Whs Gar Whs Whs G ar Whs Gar Whs Gar Gar Whs G ar G ar G arG arG arG arG ar W hs W hs W hs W hs Gar Gar W hs Gar Whs Gar Whs Whs G ar G ar Whs W hs W hs G ar W hs G ar Gar G ar G ar G ar G ar W hs G ar G ar G ar G ar G ar W hs G ar G ar W hs G ar G ar W hs G ar G ar W hs W hs G ar Gar G ar W hs G ar G ar W hs Sc hu Gar W hs G ar G ar Gar G ar W hs G ar G ar G ar W hs W hs Whs Gar Gar W hs Gths W hs W hs G ar W hs G ar W hs W hs G ar W hs Gar W hs Whs G ar W hs G ar W hs G ar G ar W hs Gar Sch u W hs G ar W hs G ar W hs W hs G ar W hs G ar W hs W hs W hs G ar G ar W hs G ar W hs W hs W hs G ar G ar W hs W hs G ar G ar W hs W hs G ar W hs W hs G ar G ar W hs G ar Fa br G ar W hs 5 59 8 4 33 30 32 34 37 45 43 41 39 11 7 5 3 1 16 10 37/1 3941/1 54 44/1 46/2 40/3 40/1 42/1 42 44 40/2 38/3 6 44/2 15 46/1 13 19 /1 48/1 46 17 50/1 1 54 54/1 42/3 36 /3 51 /2 8 56 38/2 44/3 42/2 38/1 25 18 23 9 7 16 62 18 14 11 2 9/1 9 11 /1 1 3 5 11 7/1 48 3741 4343/143/2 19 19 3 21 17 50 50/2 21 /1 21 54/2 7 5/1 3/1 1/1 11 12 42 1 3 5 2 48 50 46 5 15/1 15 13 16/1 22 22/1 3 37 39 1 31 5 12 20 18 16 13/1 15/2 17 19 9 7 5 1 57 53 8 10 3 10 5 4 9 8 2 7 6/1 6 12 4 2 6 4 28 26 24 2 4 6 19 17 14 /2 49 29 29/1 47 27 25 4523 41 21 5 18 1 3/1 31 3 28/1 6 8 9 13 11 20 7 54 /6 54/7 38 1 54/3 38 61 20 58 7 29 34 32 12 10 8 45 17 16 15 14 13 20 19 18 28 26 24 22 2 50 81 65 59 63 58 61 56 54 52 10 58 /1 77 73 19 17 42 46 44 71 71 /1 67 79 40 9 15 62 21 17 15 13 11 60 58 56 50/1 60 50 52 /1 52 69 41 37 26 22 33 39 31 31 /1 24 29 46 31 40 37 44 35 33 27 25 17/1 14 Ro se ns tra ße Veilch enstra ße Fl ie de rs tra ße Kornblumenstraße Kornblumenstraße Kornblumenstra ße Dahlienstraße Nelke nstr aß e Ze pp el in st ra ße Zeppelinstraße Mars weile rst raß e Mars weil ers tra ße Bl um en st ra ße Bl um en st ra ße Tu lp en st ra ße Tulpenstra ße Lilie nstra ße Lil ie ns tra ße Li lie ns tr aß e Lavendelstra ße Krokusweg 40 /3 45 /2 45 /1 44 /3 42/5 46 /2 46 /1 16 6 45 /4 40 /4 40 /6 40 /5 69 5 73 4/ 9 73 4/ 8 73 4/ 7 73 1 73 7 73 6 73 5/ 1 73 5 75 7 75 5 75 4 73 4/ 1 73 0 73 4/ 6 73 4/ 5 72 8 72 7 73 4/ 4 73 4/ 3 75 1 43 8/ 4 75 0/ 3 75 0/ 2 44 4 76 1 43 8/ 7 75 3 76 0 43 8/ 5 75 2 43 8/ 1 43 8 44 5 44 4/ 1 765 75 0 75 8 75 7/ 1 44 6/ 1 43 8/ 6 69 6 69 3 13 2/ 28 13 2/ 27 13 2/ 11 13 2/ 23 69 3/ 2 12 9/ 9 69 3/ 1 66 9 45 /3 66 6 66 3/ 5 66 3/ 4 71 9 71 8 45 4/ 77 /75 73 4/ 2 72 3 72 2 72 1 44 9/ 3 66 3/ 3 66 3/ 2 66 3/ 1 66 9/ 1 75 7/ 2 66 3 75 6 66 8/ 1 2/ 10 13 7/ 20 13 7/ 34 82 3 /13 454/24 82 8/ 2 454/21 45 4/ 1 /18 /2 9 2/ 22 2/ 18 1/ 2 454/76 43 8/ 3 43 8/ 2 45 4/ 67 45 4/ 66 /3 4 44 9/ 4 44 9/ 2 44 7 44 9/ 1 14 4/ 6 14 4/ 14 44 9/ 6 14 4/ 1 776 14 4 14 4/ 4 14 4/ 3 76 4 14 4/ 2 82 6 /3 1 /3 3 14 7/ 4 /3 5 14 7/ 3 14 4/ 7 14 4/ 16 14 4/ 15 45 4/ 68 14 4/ 13 /3 6 /72 1/ 4 /71 1/ 3 14 7 /70 134/10134/9134/813 4/ 7 13 7/ 30 135/10 13 6/ 12 13 7/ 32 2/ 15 2/ 8 13 7/ 16 2/ 7 13 7/ 33 2/ 20 6/ 2 2/ 19 2/ 17 2/ 16 2/ 13 2/ 12 2/ 11 2/ 9 14 0 82 8/ 1 45 4/ 7 828 45 4/ 5 45 4/ 20 11 4/ 8 11 4/ 7 /12 82 8/ 4 /74 /11 82 8/ 3 /73 454/23 454/15 83 1 45 4/ 27 /14 83 0 822 82 5 /3 0 /17 82 4 454/16 /2 8 45 4/ 9 454/22 82 7 45 4/ 32 45 4/ 19 45 4/ 3 129/15 13 3/ 18 12 9/ 14 13 3/ 17 12 9/ 13 13 3/ 16 12 9/ 5 13 3/ 21 129/16 13 3/ 19 13 6/ 14 135/9 13 2/ 12 13 2/ 24 13 2/ 18 13 1/ 20 12 3 12 0 12 9/ 2012 9/ 12 13 3/ 15 13 3/ 14 12 9/ 10 12 9/ 21 13 5/ 7 135/8 13 2/ 14 13 2/ 13 13 2/ 25 13 2/ 30 13 3/ 13 13 4/ 6 98 13 2/ 31 81 12 7 12 6/ 1 11 9 12 9/ 19 12 9/ 8 11 8 12 9/ 18 12 9/ 7 12 8 12 9/ 17 12 9/ 6 12 6 12 5 12 4 12 73 4 13 7/ 29 13 7/ 31 13 2/ 8 13 2/ 29 13 2/ 22 42 /4 2/ 142/ 23 66 8 13 0 13 0/ 1 13 1/ 1 71 7 12 9/ 11 1/ 1 12 9/ 22 13 1/ 22 14 7/ 1 15 83 4/ 3 12 9/ 1 28 83 4 13 7/ 43 13 0/ 3 13 2/ 32 132/1 45 4/ 26 30 44 9/ 5 11 3/ 7 11 4/ 3 12 8/ 1 44 6/ 2 14 4/ 5 45 4/ 25 11 3/ 1 11 5/ 2 69 7 82 9 44 6 69 9 69 8 71 5 71 4 44 2/ 4 44 2/ 3 44 6/ 3 70 7 /24 44 8/ 21 11 4/ 17 11 4/ 14 11 4/ 22 11 4/ 20 11 4/ 18 454/65 72 5 72 4 70 1 70 0 /33 448/36 448/30 70 2 11 1/ 6 11 1/ 20 44 8/ 12 /1 1 /1 0 /9 11 3/ 4 11 1/ 24 /3 9 454/53 44 8/ 7 /35 44 9/ 7 /8 44 8/ 20 /34 /32/31 44 9/ 8 /2 9 44 8/ 16 /2 8 44 8/ 15 /1 4 /1 3 448/25 14 4/ 11 44 9/ 11 44 8/ 37 44 9/ 10 44 8/ 4 44 8/ 3 44 9/ 14 44 8 44 9/ 15 449/13 44 9/ 12 /3 8 14 4/ 12 14 4/ 10 /6 3 /50 /6 2 45 4/ 49 45 4/ 69 45 4/ 37 14 4/ 9 14 4/ 8 11 1/ 17 11 1/ 7 11 4/ 12 11 3/ 8 11 1/ 15 111/26 11 1/ 25 111/23 11 1/ 22 11 1/ 29 11 1/ 28 11 1/ 11 11 1/ 3 11 3/ 3 11 3/ 2 11 1/ 10 11 3/ 6 11 3/ 9 11 3/ 5 /4 4 45 4/ 56 /4 3 /6 1 83 3 83 2 45 4/ 2 83 5 /5 7 /52 /51 /3 8 45 4/ 4 /6 0 45 4/ 55 45 4/ 47 45 4/ 42 /5 9 /4 6 454/54 /4 1 /5 8 /4 5/4 0 12 2 11 1/ 21 11 1/ 9 11 1/ 19 11 1/ 18 11 1/ 27 11 1/ 30 11 4/ 16 11 4/ 15 11 4/ 23 45 4/ 64 44 8/ 6 44 8/ 5 70 8 71 0 70 6 14 5 111/13 70 6/ 1 9 11 1/ 16 11 1/ 4 19 13 0/ 4 763 72 0 11 4/ 19 11 4/ 9 71 6 71 3 726 71 2 71 1 70 9 44 2/ 1 11 5/ 1 11 5/ 13 11 5/ 12 11 5/ 11 11 5/ 15 11 5/ 14 11 5/ 8 11 5/ 7 11 5/ 10 11 5/ 9 11 5/ 4 11 5/ 6 11 5/ 511 5/ 3 11 5/ 21 11 5/ 20 11 5/ 23 11 5/ 22 11 5/ 17 11 5/ 16 11 5/ 19 11 5/ 18 28 /2 28 /1 73 3 11 1/ 5 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Misch- gebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungs- planes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem auf Seite 9 abgedrucktem Lageplan (maßst- abslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig si- cherzustellen - Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben 48/4 53/1 48 55 /9 55 55/8 55/7 192/2 575 575/2 55/3 186/3 186/1 192/5 842 7 14 3 8 6 3 15 20 11 /1 1/1 2 29 1 2 11 4 27 13 18 1 6 3 5 WGhs Tgar Whs Gar Whs Gar Gar Ghs Whs Gar Whs WGhs Whs Wh s Lagg Gths WBtr g Gar WGhs Whs Gar Sch u Tgar WGhs Gar WBtrg Wkst Gths Gar Whs Rathaus Schu Gar Wh s Ga r Gar Whs Gths Sch u Schu Gar Whs Gar Gar Whs Gar Btr g UstWBtrg Sulzmoosbach Dorfplatz Dorfplatz Zieg elei stra ße Küferstraße 840 7/2 575/3 47 58 /1 1 58 67/1 52 58/8 58/9 58/10 62/2 62/3 62 /4 206/4 53 20 6/120 6/2 206/3 55/4 56/4 56/5 57/1 57/3 51 56/2 55/5 58/4 58/6 58/7 206/58 207 807 808 811 55/2 48/1 51/1 62/5 56/3 58/5 19 Ma rsw eile rstr aß e 834 87 Geltungsbereich N maßstabslos Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.-07502 940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, den 20.08.2021 .......... Simone Rürup (Bürgermeisterin) Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Be- bauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mi- schgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebau- ungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 03.08.2021 den Entwurf zum Be- bauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Be- bauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 15.07.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebau- ungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebau- ungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im zentralen Bereich der Gemeinde Baindt und um- fasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilflä- che), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im auf Seite 9 abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2021 liegt in der Zeit vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesam- ten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrecht- erhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt un- ter der Tel.Nr.-07502 940651 oder per E-Mail p.jeske@ baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2021 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festset- zungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) im Rahmen der förm- lichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Ein- sicht zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 20.08.2021 .......... Simone Rürup (Bürgermeisterin) Land würdigt Engagement von Baindt für Artenvielfalt Projekt „Natur nah dran“ zieht Erfolgsbilanz bei Ab- schlussfeier in Kornwestheim • 61 Kommunen gestalte- ten 200.000 Quadratmeter Grünfläche mit NABU-Hilfe naturnah um Baindt/Kornwestheim - Baindt schafft Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge und Wildpflanzen mit- ten im Siedlungsraum. Dafür erhielt die Gemeinde nun eine Urkunde für das Engagement zum Erhalt der Bio- logischen Vielfalt von Umweltministerin Thekla Walker MdL und NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel, bei der Abschlussfeier der ersten Projektrunde des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ von NABU und Land in Kornwestheim am 29. Juli 2021. Insgesamt hat- ten 61 Städte und Gemeinden zwischen 2016 und 2020 mit „Natur nah dran“ einen Teil ihrer Grünflächen in artenreiche Wildblumenwiesen und wertvolle Biotope umgewandelt. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kommunen und Umweltministerin besichtigen Wildblu- menwiese in Kornwestheim Kornwestheim hatte vor zwei Jahren angefangen, fünf Grünflächen im Rahmen von „Natur nah dran“ von NABU und Land mit heimischen Wildblumen und -stauden in- sekten- und vogelfreundlich umzugestalten. Inzwischen ist ein artenreiches Kleinbiotop direkt neben dem Kultur- und Kongresszentrum entstanden, an dem es bunt blüht und laut summt und brummt. Davon überzeugten sich Umweltministerin Thekla Walker und Bauhofmitarbeiter Hans-Martin Schmidt und weiteren Projektkommunen. 75 weitere Städte und Gemeinden werden bis 2027 ge- fördert Walker freute sich, dass ab Mitte September 2021 bis 2027 75 weitere Kommunen zum Zuge kommen, wenn das Projekt in die zweite Runde geht: „Hier blühen Purpur-Leinkraut, Step- pen-Salbei, Rapunzel-Glockenblume und viele weitere Wild- pflanzenarten. Die Fläche in Kornwestheim zeigt beispielhaft, dass die Städte und Gemeinden einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten können und wol- len. Fast jede vierte Kommune im Land hat sich seit 2015 für eine naturnahe Umgestaltung von Grünflächen im Rahmen des Projekts beworben, das Interesse ist groß. Deshalb un- terstützen wir bis 2027 jährlich 15 weitere Kommunen.“ Praxisnahe Schulungen sind Schlüssel zum Erfolg NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel betonte, dass im Projekt „Natur nah dran“ die praxisnahen Schulungen der Schlüssel zum Erfolg sind: „Die teilnehmenden Kom- munen haben über das Projekt hinaus auf eigene Initiative hin weitere 100.000 Quadratmeter nach den ‚Natur nah dran‘-Methoden umgestaltet. Sie waren also überzeugt, dass diese Methoden funktionieren - und haben das nöti- ge Wissen erworben, um selbstständig weiterzumachen. Auch die Stadt Kornwestheim gestaltet im Oktober zwei weitere Flächen um.“ Bei den Projekt-Schulungen kamen die Mitarbeitenden der kommunalen Bauhöfe an mehre- ren Terminen zusammen, um gemeinsam und beispielhaft Flächen naturnah anzulegen und zu pflegen. Dabei gab es Tipps und Beratung von Naturgartenplanerinnen und -planern sowie dem NABU-Team. Dieses Wissen haben die Teilnehmenden dann direkt auf den Flächen ihrer je- weiligen Heimatkommune umgesetzt. „Natur nah dran“ - Flächen in Baindt Die Umgestaltung der Flächen im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ ist eine neue Erfahrung und ein Gewinn für Verwaltung, Bauhof und Bürger. „Natur nah dran“ ist definitiv ein Projekt zur Förderung der biologischen Viel- falt in der Gemeinde Baindt. Bunte Blumen, tanzende Schmetterlinge und summende Wildbienen möchten wir zukünftig vor der eigenen Haustür erleben. Schmetterlinge trinken Nektar aus bunten Blumen- kelchen, Vögel begrüßen die aufgehende Sonne, Wildbie- nen sammeln Pollen für ihren Nachwuchs. Es braucht nicht viel dafür, eine vielfältige Natur zu erleben. Mit dem Projekt möchten wir einen ersten Step setzen und eine Anregung für alle BürgerInnen starten. Die Umgestaltung der 5 „Natur nah dran“-Flächen (in der Marsweilerstraße, der Boschstraße, der Zeppelinstraße, der Klosterwiesenschule und des Kreis- verkehrs am Ortseingang Schachen) wurden im Amtsblatt sowie auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Momentan ist die Umgestaltung weiterer Flächen in Pla- nung und soll die naturnahe Bepflanzung in Baindt er- weitern. Auch startet im Zuge eines Projektes mit der PH Weingarten eine Studentengruppe einen Fotowettbewerb „Baindt blüht auf! - Ein Wettbewerb für naturnahes Gärt- nern in Baindt“ (www.baindtbluehtauf.de). Kommunen bereiten sich auf Klimawandel vor Wie können Städte und Gemeinden mit Wildpflanzen dem Klimawandel trotzen? Dazu tauschten sich die „Natur nah dran“-Kommunen am Vormittag der Abschlussfeier aus. Naturgartenplaner Dr. Reinhard Witt verdeutlichte dabei in einem Vortrag: Verkehrsinseln mit Wildstauden, Wildblumenwiesen im Park oder heimische Sträucher am Straßenrand blühen auch in Zukunft bunt. Denn Wild- pflanzen haben über die Jahrhunderte gelernt, mit Hitze, Trockenheit und kurzzeitiger Staunässe zurechtzukom- men. Deutlich pflegeintensiver werden mit den trockener und heißer werdenden Sommern hingegen die noch weit verbreiteten Blumenbeete mit exotischen Zuchtpflanzen sowie kurz gemähte Rasenflächen. „Es wird immer teu- rer, diese zu bewässern. Auch deshalb lohnt es sich für Kommunen, ihre Flächen umzuwandeln“, erklärte Witt. „Natur nah dran“ auf einen Blick Von 2016 bis 2021 wurden 61 „Natur nah dran“-Kommunen mit Rat und Tat dabei unterstützt, die biologische Vielfalt im Siedlungsbereich zu fördern. Sie haben bereits mehr als 200.000 Quadratmeter naturnah umgestaltet - die Hälfte davon zusätzlich zu den geförderten Flächen auf eigene Initiative hin. In der zweiten Projektrunde werden von 2022 bis 2027 jährlich 15 weitere Städte und Ge- meinden gefördert. Die Städte und Gemeinden erhalten außerdem eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 15.000 Euro) und fachliche Unterstützung bei der Planung. „Natur nah dran“ wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Ener- giewirtschaft Baden-Württemberg gefördert sowie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Kommunen der ersten beiden Jahrgänge wurden bereits 2018 im Rahmen eines Vernetzungstreffens mit Urkunden ausgezeichnet. „Natur nah dran“ in Zahlen - 61 Kommunen wurden schon gefördert (2016-2020), 75 weitere Kommunen kommen noch dazu (2022-2027). - 200.000 Quadratmeter wurden naturnah umgestaltet - davon 100.000 Quadratmeter auf eigene Initiative der Kommunen. - Rund 700 Teilnehmende der Kommunen kamen von 2016 bis 2020 zu einer Schulung. Weitere Informationen finden Sie unter www.naturnahdran.de. Urkundenverleihung bei der Abschlussfeier des Pro- jekts „Natur nah dran” am 29.07.2021 in Kornwestheim (NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel, Bauhofmit- arbeiter Hans-Martin Schmidt und Umweltministerin The- kla Walker) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Hochschule Furtwangen Wie hat die Digitalisierung unseren Alltag im vergan- genen Jahr verändert? Forschungsteam der Hochschule Furtwangen lädt zur Beteiligung an erneuter Online-Umfrage ein Im Rahmen des Forschungsprojekts „Digitaldialog 21“ er- fasst ein Team der Hochschule Furtwangen unter Leitung von Prof. Dr. Stefan Selke die Meinungen und Gestaltungs- ideen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Digitaler Wandel mit Fokus auf den ländlichen Raum. In Bürgerdia- logen, die seit dem vergangenen Jahr in 13 Kooperations- gemeinden Baden-Württembergs stattfinden - so auch in der Gemeinde Baindt-, tauschen sich die Teilnehmenden zu Chancen und Risiken, sowie über Ideen zur gemeinsamen Gestaltung der Digitalisierung in ihren Kommunen aus. Pandemiebedingt wurde ein Teil der Veranstaltungen di- gital abgehalten. Auch eine landesweite Bürgerbefragung führten Prof. Dr. Selke und sein Team im vergangenen Jahr durch - und laden nun zu einer zweiten Online-Runde ein. Durch die Corona-Pandemie liegt eine besondere gesell- schaftliche Situation vor, sodass digitale Technologien unabdingbar geworden sind. Der Fokus der zweiten Be- fragung liegt auf den möglichen Veränderungen seit der ersten Befragung. In dem Online-Fragebogen kann jeder und jede am The- ma Interessierte die eigenen Einschätzungen, Erfahrun- gen und Erwartungen angeben. Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Württemberg können - unabhängig von einer Teilnahme an der ersten Befragung 2020 - noch bis zum 30. September teilnehmen. Das Forschungsprojekt „Digitaldialog 21“ wird vom Ministe- rium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Würt- temberg (MWK) aus Mitteln der Landesdigitalisierungs- strategie „digital@bw“ bis 2022 gefördert. Zusammen mit der Hochschule für Medien in Stuttgart, der Pädago- gischen Hochschule Ludwigsburg und zivilgesellschaftli- chen Kooperationspartnern erforscht ein interdisziplinäres Team der Hochschule Chancen, Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten des digitalen Wandels. Ziel des Projekts ist es, Handlungsempfehlungen für die Gestaltung des digitalen Wandels an die politischen Ent- scheidungsträger zu formulieren. Teilnahmelink Bürgerbefragung: https://www.soscisurvey.de/bbdd22/ Anmeldelink Bürgerforum: https://www.soscisurvey.de/bbdd21/ Weitere Informationen, auch zu den Ergebnissen der ers- ten Befragung, gibt es auf der Projektwebseite https://digitaldialog21.de. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 02.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Bauausschusses fest. TOP 01 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandaus- bautrassen in Baindt Kämmerer Ablee berichtet: Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breit- band-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50 % des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breitbandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breit- bandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Pro- zent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netz- werk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandversorgung von der ermittelten Datengrund- lage der externen Firma Corwese bei genauerer Über- prüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunkte (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Tele- fonanschluss hatten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemeinde-ratssitzung Stellung beziehen. Die rest- lichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bau- enden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstras- sen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfall aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt wer- den. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und be- stehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Ba- den-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinan- zierungs-Antrag hat der Zweckverband Breitbandversor- gung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des Innenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abge- speckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandver- sorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Flecken- förderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trasse zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn solle ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 02 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwer- ke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spit- zenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeis- terwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schaf- brunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Was- serinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW, Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorf- platz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asyl- komplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetrieb- nahmedatum 01.09.2014 - AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbe- triebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermit- tel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils re- generativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder be- antragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetrie- benen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Förder- gelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschie- den, dass das bestehende Wärmenetz durch einen rege- nerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mög- liche Varianten: • Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2 - 1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % • Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600 - 700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäu- de erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaf- fen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwär- me / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pellethei- zung inkl. Solarthermeanlage auf dem „Roten Gebäude“ beauftragt. TOP 03 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung- Mochenwangen Kämmerer Abele berichtet: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg - Bampfen • Abschnitt Bampfen - Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße - Kümmerazhofer Weg (För- derung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg - Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 - Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Stra- ße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und feh- lendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Küm- merazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt bereits die Bauabschnittet 1a und 1b sowie den Bauab- schnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Hasenweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antrags- stellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Aus- gleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollte mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Ge- meinde in der Planung und im Dialog mit Straßenver- kehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrs-fi- nanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aus- sicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LG- VFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land um die Ausgaben der aktuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Rad- verkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspo- litik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrs- mittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut wer- den. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept „RadNETZ Baden-Württemberg“ sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilweise Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwe- geverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr herge- stellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaffen und aus- gehend von der Einmündung Kümmerazhofer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemein- deverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochen- wanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehen- de Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2. Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Bau- maßnahme auszuschreiben. TOP 04 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbe- reichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgar- ten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach ge- neigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Voraussetzungen nach § 34 BauGB sind erfüllt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium das gemeind- liche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. TOP 05 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräu- me für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit ei- ner Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 sowie des § 15 Bundesimmis- sionsschutzgesetz das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstra- ße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Ge- bäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplät- zen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohn- gebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festset- zungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgru- benstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvor- haben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium, das ge- meindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erfor- derlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohn- hauses zu erteilen. TOP 07 Anfragen und Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Ausfüh- rungen gemacht. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 03.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhöre- rinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Vertreter der Narrenzunft Raspler erkundigt sich, ob ein entsprechendes Schallgutachten für den Dorfplatz im Hinblick auf das neue Gebäude (Ärztehaus) bereits in Auftrag gegeben wurde bzw. wie das Ergebnis aussieht. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Verwaltung das Ergebnis dieses Gutachtens vorliegt und dem Gremium in der anschließenden nicht öffentlichen Gemeinderats- sitzung vorgestellt wird. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Neubau zu keinem KO-Kri- terium für die Schenk-Konrad-Halle führt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt. a) Corona Direkt vor den Sommerferien wurde 1 Schüler der Klosterwiesenschule positiv auf das Virus getestet. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 9,1 (Stand 02.08.2021), die Inzidenz in Baden-Württem- berg beträgt 14,5 (Stand 02.08.2021) und die Inzidenz im Bundesgebiet beträgt 17,9 (Stand 03.08.2021). b) Förderprogramm Klimapass Die Gemeinde Baindt wurde in dieses Förderpro- gramm aufgenommen. In diesem Programm wer- den kommunale Nicht-Wohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung mit Potenzialermittlung, Wirtschaft- lichkeitsbetrachtung, CO2-Einsparung beleuchtet. Des Weiteren plant die Gemeinde eine kommunale Info- veranstaltung zum Thema „Grüne und klimaneutrale Entwicklungsplanung“ am Beispiel von Gewerbege- bieten sowie Entwicklung von Kriterien für klimaneu- trale Neubaugebiete (privatrechtliche Verträge beim Grundstücksverkauf). Die Kosten werden bis zu 80 % von der Förderung mit max. 3.840 € abgedeckt. Es handelt sich dabei um eine Erstberatung. Die Untersu- chung der Gebäude soll lt. Angebot der Energieagen- tur bis Ende Oktober 2021 bzw. bei der kommunalen Infoveranstaltung Ende Januar 2022 abgeschlossen sein. c) CO2-Messgeräte Die Gemeinde Baindt hat 20 CO2-Messgeräte be- schafft. Vom Kauf von mobilen Luftfiltern wird ab- gesehen. Klassenzimmer und Gruppenräume im Kindergarten können alle gelüftet werden, bei der Schulsanierung wird diese Problematik berücksichtigt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 TOP 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkomman- danten und des stellvertretenden Feuerwehr- kommandanten Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Hauptversammlung der Feuerwehr am 23. Juli 2021 wählten die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter in geheimer Wahl. Nach der Feuerwehrsatzung wird der Feuerwehrkom- mandant und sein Stellvertreter auf die Dauer von 5 Jah- ren gewählt (§ 10 Abs. 2 Feuerwehrsatzung). Zum Feuerwehrkommandant wurde Herr Roland Bu- cher gewählt. Zum stellvertretenden Feuerwehrkommandant wurde Herr Markus Striegel gewählt. Nach § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung werden der Feu- erwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin bestellt. Beschluss: Der Wahl von Herrn Roland Bucher zum Feuerwehr- kommandanten und der Wahl von Herrn Markus Striegel zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten wird zugestimmt. TOP 05 Bebauungsplan „Fischerareal“ Aufstellungsbe- schluss sowie Billigungs- und Auslegungsbe- schluss Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebau- ungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Misch- gebiet gefasst. Der Geltungsbereich der Bebauungspläne umfasst die Flst. 19, 52, 53 , 53/1, 55, 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche), sowie die Flst. 51, 51/1, 58/4 (Teilfläche). Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungs- konzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abge- klärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt wer- den können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fi- scherareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es ist deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Be- bauungsplan „Fischerareal“ gefasst wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fischerareal“ wurde durch die Herausnahme des Flst. 51/1 geändert. In Abstimmung mit allen Fachplanern hat das Planungs- büro Sieber Consult den städtebaulichen Entwurf in einen Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Bis zum 27.08.2021 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit ge- geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Anschließend soll mit dem vorliegenden Entwurf die öf- fentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fische- rareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fische- rareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fischerareal“ (Zusam- menlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Be- bauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „In- nere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem bei- liegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig si- cherzustellen - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungs- zeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungs- pläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 1 Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Ent- wurf zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenle- gung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebau- ungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu in der Fassung vom 15.07.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sons- tigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 - mündlicher Bericht Die Architekten Gauggel und Gütschow sowie der Stadt- planer Herr Buff und der Landschaftsarchitekt Herr Seng stellen ausführlich das Ergebnis aus der Bürgerwerkstatt am 24.07.2021 vor. TOP 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorfplatz Bürgermeisterin Rürup berichtet: Vergangenheit: Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Schenk-Kon- rad-Halle (1985) und des Gebäudes „Am Dorfplatz 1“ (1989) war der Kreisverkehr und der Dorfplatz in seiner jetzigen Gestalt noch nicht angelegt. Für die Schenk- Konrad-Halle, inclusive der Gaststätte „Zur Mühle“, wurden von Seiten der Baurechtsbehörde 78 Stellplätze gefordert, davon drei bis vier Behinder- tenparkplätze. Auflage war 45 Parkplätze im Klosterhof anzulegen und 33 Parkplätze im Rahmen der Ortskernsa- nierung nachzuweisen und funktionstüchtig anzulegen. Für das Gebäude am Dorfplatz 1 wurden 4 Stellplätze (für Wohnungen) bei der Gemeinde abgelöst. Alle anderen Stellplätze sind entweder in der Tiefgarage, hinter dem Gebäude oder an der Straße „Am Dorfplatz“ vorhanden. Die Tiefgaragenstellplätze mussten laut Baugenehmi- gung jederzeit für den Besucherverkehr ungehindert an- fahrbar sein und durften nicht abgesperrt werden. Hie- rauf wurde Einspruch erhoben mit dem Ergebnis, dass die Tiefgarage nun von 1.00 Uhr bis 6.30 Uhr geschlossen werden darf. Für das Gebäude „Am Dorfplatz 2/1“ hat das Landratsamt eine Befreiung von der Stellplatzpflicht für acht Stellplätze erteilt. Öffentliche Stellplätze wurden nicht ausgewiesen. Die Ist-Situation der vorhandenen Parkplätze stellt sich, wie folgt, dar: Klosterhof: 45 Stellplätze Dorfplatz: 55 Stellplätze Mühle: 4 Stellplätze 74 Stellplätze im Bereich Dorfplatz „Am Dorfplatz“: 15 Stellplätze Erhebung der parkenden Fahrzeuge 2020: Im Dezember 2020 wurde von der Gemeindeverwaltung eine Erhebung der parkenden Autos auf dem Dorfplatz vorgenommen. Erfasst wurden die Fahrzeuge im Be- reich des Dorfplatzes sowie auf dem Parkplatz zwischen dem großen Parkplatz und dem CAP-Markt ebenso die Fahrzeuge auf den Parkplätzen vor der Gaststätte „Zur Mühle“. Im Schnitt wurden hier 53 parkende Autos am Tag erfasst. Morgens im Durchschnitt 23 PKW´s, mittags 35 PKW´s so- wie abends 25 PKWs. Im Schnitt wurden 9 Dauerparker (morgens, mittags und abends erfasst) am Tag gezählt. Zusätzlich 12 Langzeitparker (zweimal am Tag erfasst) und 34 Kurzeitparker (einmal erfasst). Befragung der Parkenden 2021: Über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen (von Mitte Feb- ruar bis Mitte April wetterbedingt mit Unterbrechungen) wurde von der Gemeindeverwaltung der Fragebogen (siehe Anlage) werktags zu unterschiedlichen Uhrzeiten an die parkenden Autos auf dem Parkplatz in der Orts- mitte verteilt. Insgesamt wurde der Fragebogen an circa. 180 Autos bzw. Personen verteilt. Wir haben insgesamt 55 ausgefüllte Fragebögen zurückbekommen, d.h. einen Rücklauf von circa. 30 %. Ergebnis der Befragung: Allgemeine Anmerkungen aus dem Fragebogen: • alternative Parkplätze o Schulparkplatz geht für manche aufgrund der Hö- henbegrenzung nicht o Klosterhof geht für manche nicht, da dieser zu klein sei o Alternativen seien für manche zu weit weg (am Zie- lort der Fahrt sollte idealerweise geparkt werden können) o für Arzttermine sind kurze Strecken notwendig o ungern, wenn man Pakete oder Einkäufe dabei hat • Anmerkung zur Begrenzung: mindestens 2 Stunden bzw. eher 3 Stunden sind für einen Friseurbesuch not- wendig Frage Nr.1: Die Befragten parken überwiegend werktags auf dem Parkplatz. Jedoch könnte dies durch die Corona-Pande- mie und die Zeiten der Verteilung der Fragebögen (werk- tags) beeinflusst sein. Die höchste Auslastung ergibt sich am Montag und Mittwoch. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Frage Nr. 2: Bei dieser Frage wurden teilweise mehrere Antwortmög- lichkeiten ausgewählt. Insgesamt parken aber über 50 % (32 Personen) tagsüber auf dem Parkplatz. Jedoch parken mehrere Personen nur bis zu 30 Minuten bzw. 2 Stunden auf dem Parkplatz. Frage Nr. 3: Über 50 % der Personen fahren den Parkplatz einmal am Tag an, über 20 % fahren mehrmals am Tag auf den Parkplatz. Frage Nr. 4: Knapp 55 % der Teilnehmenden kommen aus Baindt. Frage Nr. 5: Bei dieser Frage war eine Mehrfachauswahl möglich. Die meisten Personen parken auf dem Parkplatz, um zu arbeiten und einkaufen zu gehen sowie um Arztbesuche zu erledigen und ins Rathaus zu gehen. Unter Sonstiges wurde oftmals die Physiotherapie genannt. Frage Nr. 6: Von den 55 Teilnehmenden haben 33 Personen die Fra- ge 6 beantwortet, d.h. 60 % können sich grundsätzlich vorstellen auf einem alternativen Parkplatz zu parken. Von diesen 33 Personen kann sich die Hälfte vorstellen im Klosterhof zu parken. Unter den Sonstigen wurden hauptsächlich der Parkplatz hinter dem Rathaus genannt. Frage Nr. 7: Lediglich 4 Personen bzw. 8 % nutzen von den 55 teilneh- men Personen den Parkplatz in der Ortsmitte als einen „Park and Ride“-Platz. Frage Nr. 8: 47 Personen haben diese Frage beantwortet. Von diesen würden 60 % den Parkplatz auch bei einer Begrenzung weiterhin nutzen. Nur 40 % würden den Parkplatz nicht mehr nutzen. Mehrmals war die Rückmeldung bei dieser Frage, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eine Begren- zung von 3 Stunden wünschen würden, 2 Stunden sei vor allem bei einem Friseurbesuch zu knapp. Fazit: Insgesamt ist festzuhalten, dass ein häufiger Wechsel der Parker auf den Parkplätzen vor dem CAP-Markt statt- findet und dort vor allem geparkt wird, um einzukaufen. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Im Bereich des großen Parkplatzes wird häufig geparkt, um zum Physiotherapeuten zu gehen, den Arzt zu be- suchen oder um zum Arbeiten zu gehen, in diesem Fall wird das Fahrzeug den ganzen Tag am Dorfplatz ge- parkt. Mindestens 10 Personen parken den ganzen Tag am Dorfplatz. Darüber hinaus parken fast die Hälfte der Befragten weniger als eine halbe Stunde am Dorfplatz. Wenn auch gerne auf dem großen Parkplatz in der Orts- mitte geparkt wird, können sich die dort Parkenden gut vor- stellen, ihr Fahrzeug künftig auf einem anderen Parkplatz in der Nähe abzustellen, sei es bspw. im Klosterhof oder im Bereich der Sporthalle. Weitere alternative Parkplätze rund um die Ortsmitte Baindt sind in der Anlage 1 dargestellt. Beschlussvorschlag: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen- ,Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 23.05.1972 wurde der Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann I“ genehmigt. Bei der anschließenden Bebau- ung mit Wohngebäuden wurde den festgesetzten Baufel- dern sehr wenig Beachtung geschenkt. Dies hat zur Folge, dass bei Erweiterungen oder auch neuer Bebauung nicht auf den Bebauungsplan zurückgegriffen werden kann. Durch die Umverlegung der alten B30 ist im Bereich der früheren Lärmschutzwälle eine zusätzliche Bebauung mit wenigen Häusern möglich. Dieser Weg der Nachver- dichtung sollte von der Gemeinde eingeschlagen werden. Das Büro KrischPartner wurde mit der Änderung und Erweiterung des alten Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I“ beauftragt und würde nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss bereits im August mit einer Orts- begehung und Erfassung der Bestandgebäude beginnen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spiel- mann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Auf- stellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann I” und „Im Spielmann”. Zum Planungsgebiet ge- hören die bestehenden und überwiegend bebauten Grund- stücke in der Kornblumenstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortent- wicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehe- maligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhan- denen Erschließung - Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestal- tung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehema- ligen Trasse der B 30 - Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauer- hafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortentwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Um- weltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 20.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr. 07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandaus- bautrassen in Baindt Kämmerer Abele teilt mit: Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breit- band-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50 % des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breit- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 bandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breit- bandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Pro- zent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netz- werk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandver- sorgung von der ermittelten Datengrundlage der exter- nen Firma Corwese bei genauerer Überprüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunk- te (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Telefonanschluss hat- ten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemein- de-ratssitzung Stellung beziehen. Die restlichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bau- enden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstras- sen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfalls aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt werden. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und bestehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Ba- den-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinanzierungs-Antrag hat der Zweckverband Breit- bandversorgung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des In- nenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abge- speckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandver- sorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Flecken- förderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trassen zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn sollen ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwer- ke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spit- zenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeis- terwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schaf- brunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Was- serinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorf- platz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asyl- komplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetrieb- nahmedatum 01.09.2014 - AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbe- triebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermit- tel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils re- generativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder be- antragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetrie- benen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Förder- gelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschie- den, dass das bestehende Wärmenetz durch einen rege- nerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mög- liche Varianten: • Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2 - 1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % • Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600 - 700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäu- de erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaf- fen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwär- me / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pellethei- zung inklusiv Solarthermieanlage auf dem Roten Gebäu- de beauftragt. TOP 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen Kämmerer Abele teilt mit: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg - Bampfen • Abschnitt Bampfen - Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße - Kümmerazhofer Weg (För- derung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg - Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 - Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Straße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und fehlendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Kümmerazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt be- reits die Bauabschnitte 1a und 1b sowie den Bauabschnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Ha- senweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antrags- stellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Aus- gleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollten mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Gemeinde in der Planung und im Dialog mit Straßenver- kehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrsfi- nanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aus- sicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LGVFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land, um die Ausgaben der ak- tuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Rad- verkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspo- litik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrs- mittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut wer- den. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept „RadNETZ Baden-Württemberg“ sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilwei- se Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt ge- schaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwegeverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaf- fen und ausgehend von der Einmündung Kümmerazho- fer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemein- deverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochen- wanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehen- de Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2 Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Bau- maßnahme auszuschreiben. TOP 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbe- reichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgar- ten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach ge- neigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92 m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräu- me für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit ei- ner Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 BauGB sowie § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt. TOP 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Ge- bäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplät- zen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohn- gebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13 m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festset- zungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgru- benstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvor- haben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfa- milienwohnhauses wird erteilt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Aktueller Sachstand Schüler-/Bürgerbus Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeiste- rin Rürup mit, dass der Schüler- und Bürgerbus am 03.08.2021 abgemeldet wurde und zeitnah verkauft wird. Darüberhinaus erkundigt sich ein Gremiumsmit- glied, ob der Schulweg von Schachen nach Baindt evtl. besser beleuchtet werden könnte. Eine solche Maß- nahme würde sehr viel Geld kosten. Die Verwaltung könnte es sich eher vorstellen, dass betroffene Eltern aus Schachen sogenannte „Lauftaxis“ einrichten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 b) Baumaßnahme Baindter Hof Es wurde die Frage gestellt, ob die Doppelparker auf dem Gelände des Baindter Hofes hergestellt wurden. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass die Baumaßnah- me noch nicht abgeschlossen ist. Sie geht davon aus, dass die Doppelparker noch hergestellt werden. c) Flutlichtanlage Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob bzw. wann der defekte Flutlichtmast ersetzt wird. Orts- baumeister Roth wird sich nach seinem Urlaub bei Gemeinderat Lins melden und entsprechende Infos geben. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Juli 2021: Kinderwagen der Fa. Gesslein, Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“ Juni 2021: Mädchen-Cityroller, verschiedene Schlüssel, Sonnenbrille mit grünem Glas Ferienprogramm FÜR FOLGENDE VERANSTALTUNGEN SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Sa 04.09. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 10 - 12 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Alles Weitere, sowie genauere Informatio- nen zu Teilnahme- und Zahlungsbedingun- gen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versi- cherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 21.08.2021/Sonntag, 22.08.2021 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21.08.2021 Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Sonntag, 22.08.2021 Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Franz Neubrand feierte am 4. August 2021 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Veranstaltungskalender August 28.- 47. Reitturnier Reitplatz 29.08. September 02.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 26.09. Bundestagswahl Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Abschied von der Sonnengruppe Nach einem von Coronaverordungen ge- zeichnetem letzten Kindergartenjahr für die Sonnenkinder haben wir die Gelegen- heit genutzt, nach den ersten Lockerungen den Kindern noch ein paar schöne Erlebnisse mit auf den Weg zu geben. Am 02. Juli haben wir uns mit dem Bus auf den Weg zum Kleintierzoo nach Ravensburg gemacht. Nach neidischen Blicken der Schwäne auf unsere Vesperbrote haben wir im Anschluss bei einem Rundgang auch die Tiere mutig mit Tierfutter versorgt. Sehr beeindruckt waren wir vor al- lem von den Pfauen, die uns in voller Pracht ihr Federkleid präsentierten. Nach dem Toben auf dem Spielplatz und einem Eis mussten wir uns mit vielen schönen Eindrücken schon wieder auf den Heimweg machen. Als in der Woche darauf der Regen einen Pausentag einlegte und die Sonne alles gab führten wir, wie die an- deren Gruppen auch, unseren traditionellen Wellnesstag mit Wasserspielen, Massagen, Pommes und Eis durch. Nach einer Schnitzeljagd zum Abschluss unserer Nach- mittags – Elefantengruppe (NEG) stand unser letzter Programmpunkt an. Am 28.07.21 trafen wir uns nach ausgiebigem Regen abends bei bestem Wetter zu unserem Abschlussfest. Bevor es los ging wurden wir Erzieherinnen mit einer wun- derschönen neuen Gartenbank, die von den Kindern und Eltern gestaltet wurde überrascht. Herzlichen Dank dafür! Im Anschluss stand eine Rundfahrt in der Kutsche oder dem Feuerwehrauto durch Baindt an. Gestärkt mit Gegrilltem machten wir uns anschließend auf den Weg zu einer Nachtwanderung, nach der uns das Sandmännchen im Kindi empfing und uns nach einer Gute Nacht Geschichte um 22 Uhr nach Hause ins Bett schickte. Fast ausgeschlafen erwartete uns am letzten Tag als Kindergartenkind ein leckeres Frühstück. Wir hoffen ihr vergesst uns nicht und wünschen Euch al- len schöne, sonnige Ferien und einen schönen Schulstart. Das Team der Sonnengruppe Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergarten St. Martin WIR sagen DANKE! Zum Abschluss diesen Kindergarten- jahres 2021 möchten wir recht herzlich Danke sagen! Danke... ... an unsere Trägerschaft, die uns trotz der widrigen Um- stände, ein guter Ansprechpartner waren ... an unseren Elternbeirat, für die Unterstützung, das ge- genseitige Vetrauen und den Zusammenhalt ... an alle Familien, für den offenen und ehrlichen Umgang miteinander ... an alle Kinder, die uns jeden Tag ein Lächeln ins Ge- sicht zaubern ... und an das gesamte Kindergartenteam, die das Haus St. Martin zu etwas ganz Besonderem machen. Wir wünschen Allen einen schönen und erholsamen Som- mer und freuen uns Sie nach den Ferien gesund und mun- ter begrüßen zu dürfen! Ihr Kindergartenteam St. Martin Waldorfkindergarten Knistern beim Schulkinderabschied Es knisterte im Gruppenraum Schneeweiß- chen des Waldorfkindergartens Baindt. In al- len Ecken knisterte es. Es knisterte – vor Span- nung. Da waren die Eltern ebenso gespannt, wie die Vorschulkinder, die verabschiedet wur- den. Auch die anderen Kinder der Schnee- weißchen-Gruppe und die Geschwisterkinder schauten erwartungsvoll in den schön dekorierten Raum. Und da ging sie endlich auf, die Tür und die Vorschulkinder kamen herein. Gebannt verfolgten alle Anwesenden – ob groß oder klein – das wunderschöne Theaterspiel zu Dornrö- schen. Alle lauschten den fein aufgesagten Sprüchen, den verzaubernden Liedern. Die böse Fee ließ alle schlafen. Ob es wohl gelingen würde, das schöne Dornröschen, König und Königin und den ganzen Hofstaat wieder zu erwe- cken? Ja, da kam der Prinz angeritten und durchbrach die Wand aus Rosen. Alle atmeten erleichtert auf. Stolz waren die Kinderherzen über ihren Auftritt. Stolz waren die Eltern und Erzieherinnen über ihre nun so schnell groß gewordenen Kindergartenkinder. Es knisterte immer noch im Raum, diesmal vor Freude. Bevor anschließend die Schulkinderkronen ihren Platz auf stolz erhobenen Kinderköpfen fanden, wurde zu je- dem Kind eine kleine Geschichte, eine Begebenheit, Ei- genschaften und Charakteristika erzählt und ließ so ein jedes in seiner Eigenart und Besonderheit erstrahlen. Viel Schmunzeln, Nicken, Lachen. Zu guter Letzt trat dann ein jedes Kind, voll beladen mit all den Schätzen, die es in den letzten Wochen und Mona- ten gebastelt, genäht, gehobelt und gemalt hat, gemein- sam mit seiner Familie, durch den Rosenbogen. Die Eltern staunten über eine große Mappe voll vieler Kunstwerke, über ein Holzschiff – selbst geschlungen die Reling, über ein selbstgenähtes Kissen und ein sorgfältig gearbeite- tes Holzschwert. Und es knisterte es schon wieder – diesmal draußen im Garten. Das war nun aber der Grill! Gemeinsam ließen Vorschulkinder, Erzieherinnen, Eltern und Geschwister diesen wunderschönen Mittag bei einem Grillfest aus- klingen. Die Vorschulkinder genossen die letzten Stun- den in dieser Gemeinsamkeit, die Erwachsenen ebenso. Und immer wieder ein Kopfschütteln, wie schnell aus den damals kleinen Kindern nun baldige Schulkinder geworden sind. Ein letztes Mal knisterte es nun noch an diesem Tag: Dank- barkeit auf Seiten der Erzieherinnen für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit, für diese besondere Zeit mit den Kindern und die Chance beim Aufwachsen be- gleiten haben zu dürfen. Dankbarkeit auf Seiten der El- tern, ebenfalls für die gute Zusammenarbeit und ganz besonders für die feinfühlige, nahe, liebevolle und so en- gagierte Begleitung. Dankbarkeit auf Seiten der Kinder für die leckere Grillwurst aber auch das Gefühl und die Erinnerungen, die sie aus diesem Kindergarten mit in die Welt nehmen werden. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Nachruf Wir trauern um unsere ehemalige Kollegin Gertrud Saile Von 1976 bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand wirk- te sie als Lehrerin an unserer damaligen Grund- und Hauptschule in Baindt. Ihre Herzlichkeit und ihr großes Engagement für die Belange der Schülerschaft, aber auch die gute Zu- sammenarbeit mit dem Kollegium zeichneten Frau Saile im besonderen Maße aus. Sie hat unser Schul- leben entscheidend mitgeprägt. Unser Mitgefühl gilt ihrem Mann und ihrer Familie. Für das Kollegium der Klosterwiesenschule Andrea Cichon, Konrektorin Zur Information Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Hospizbewegung Weingarten Bewährte Zusammenarbeit neu bekräftigt Seit nahezu 20 Jahren arbeiten die Altenhil- feeinrichtungen der Stiftung Liebenau und die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. gut und vertrauensvoll zusammen. Diese Zusammenarbeit fördert das Angebot der hospizli- chen Begleitung in allen Einrichtungen der Stiftung sowie bei Menschen, die Zuhause leben. Die gute Kooperation wurde nun von den Kooperationspartnern schriftlich be- stätigt und wird noch bewusster weitergeführt. Damit sind die Standards, die beide Einrichtungen an ihre Qualität anlegen, z.B. Abläufe der Zusammenarbeit, Ver- einbarungen zum regelmäßigen Austausch und Fortbil- dungsangebote offiziell beschrieben und gefasst. Von der engen Zusammenarbeit profitieren in erster Linie schwerkranke und sterbende Menschen mit ihren Angehörigen. Sie bekommen in einer meist anstrengen- den Zeit Unterstützung von Hospizbegleiter*innen, die durch ihr Dasein und ihre Zuwendung den letzten Weg mitgehen. Doch auch Pflegekräfte in den Pflegeheimen fühlen sich durch die Unterstützung entlastet. Gemeinsame Bespre- chungen oder Fortbildungsangebote sind wichtige Bau- steine dieser guten Kooperation. Erster Vorsitzender Prof. Dr. Michael Wissert (im Bild Zweiter von rechts) unterzeichnet. Für die Einrichtun- gen der Stiftung Liebenau unterzeichneten Thomas Sto- cker/Adolf- Gröber Haus, Weingarten (Erster von rechts), Sieglinde Heisel /Haus St. Barbara, Baienfurt (vorne links), Claudia Schnell/Sozialstation St. Anna (fehlt auf dem Bild) und Volker Fritz/ Haus Judith, Weingarten (ganz links). Ebenfalls im Bild ist die Leitung des ambulanten Hospiz- dienstes Weingarten, Dorothea Baur (Mitte). BUND Ravensburg-Weingarten Wald – Wandel, Waldentwicklung, Klimawandel im Alt- dorfer Wald BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald im Laufe der Geschichte und die Zu- kunft des Waldes in Zeiten des Klimawandels stehen am Sonntag, den 29.08.2021 im Focus der fünften Exkursion im Rahmen der Veranstaltungsreihe des BUND Ravens- burg-Weingarten rund um den Altdorfer Wald. Unter der Leitung von Robert Dingler von ForstBW startet die Exkursion um 14:00 Uhr am Waldspielplatz (Nähe Fried- hof) bei Vogt in den Vogter Obertannenwald. Bitte an geeignete Schuhe und genügend Getränke denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Ummeldung von FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten Nachdem die Wintergerste weitgehend geerntet ist, wer- den bereits die ersten FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchte ausgesät. Geschieht dies auf an- deren als den ursprünglich im Gemeinsamen Antrag an- gemeldeten Flächen, ist eine entsprechende Ummeldung erforderlich. Diese ist bei der E1.1 Begrünung bis zum 15. September möglich, bei der E 1.2 Begrünung ist die Aus- schlussfrist der 31. August. Die umgemeldete Fläche kann zwar größer sein als die ursprünglich beantragte Fläche, wird aber höchstens im ursprünglich gemeldeten Um- fang gefördert. Bei der Ummeldung ganzer Schläge ist eine schriftliche Meldung ausreichend. Hierfür kann die in FIONA zur Ver- fügung stehende Auswertung 5 „Schlagflächen“ verwen- det werden. Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Werden bei der Ummeldung jedoch Schlaggeometrien geändert, so sind diese neben der schriftlichen Meldung zusätzlich im FIONA-GIS als Vorlagen mit Vorlagentyp „FAKT“ zu erfassen. Die Änderungen können in FIONA im Lesezugriff durchgeführt werden, d. h. einfaches Anmel- den in FIONA ist ausreichend. Bis zum 1. Oktober ist eine Änderung der ÖVF-Anmel- dung möglich. Dabei ist identisch zu verfahren wie bei den FAKT-Herbstbegrünungen. Für Um-/Abmeldungen ganzer Schläge ist eine schriftliche Meldung ausreichend. Änderungen der Schlaggeometrien sind zusätzlich als Vorlagentyp „ÖVF“ zu erfassen. Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Sachbe- arbeiter im Gemeinsamen Antrag oder Herrn Bühler (Tel.: 0751/ 85 6150, E-Mail: f.buehler@rv.de) wenden. Landschaftspflegevertrag – Anzeige nicht gepflegter Flächen Vertragsnehmer, die Flächen aufgrund höherer Gewalt, zum Beispiel witterungsbedingt (Nichtbefahrbarkeit der Flächen) nicht pflegen können, müssen dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde anzeigen. Das Anzeigeformular ist in FIONA unter Drucken / LPR zu finden. Es kann entweder der gesamte Vertrag ge- kennzeichnet oder nur einzelne Flächen aufgelistet wer- den, auf denen die vereinbarten Leistungen nicht einge- halten werden konnten. Das Formular soll auch genutzt werden, wenn nur einzelne vertragliche Verpflichtungen nicht durchgeführt werden konnten. Die unterschriebene Erklärung ist unverzüglich, spätes- tens jedoch bis Mitte November, der Unteren Landwirt- schaftsbehörde zuzusenden. Sollten zu einem späte- ren Zeitpunkt die Maßnahmen doch noch durchgeführt werden können, ist dies ebenfalls zu melden, damit eine Nachzahlung veranlasst werden kann. Projekt des Landratsamtes Ravensburg namens In.K.A. Ihre Meinung ist uns wichtig! Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg zur Teilnahme an der Umfrage zum Thema Krisendienst. Liebe Bürgerinnen und Bürger, jeder Mensch kann seelische Krisen erleben – unabhän- gig von Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf, Herkunft oder sozialem Status. Dabei sind die Ursachen für seelische Krisen äußerst vielfältig: Manche Menschen geraten in eine Krise, weil sie eine schwere Erkrankung haben oder die Pflege eines Familienmitgliedes als sehr belastend empfinden. Der Tod eines lieben Menschen, Trennung oder Suchtprobleme können weitere Gründe für seelische Krisen sein. Auch Überlastungen durch schwierige Situati- onen in der Familie oder bei der Arbeit können seelische Krisen auslösen. Eine seelische Krise liegt vor, wenn Menschen schwieri- ge Erlebnisse oder Veränderungen in ihrem Leben nicht bewältigen können. Sie fühlen sich z. B. verzweifelt, über- fordert, niedergeschlagen, traurig oder allein. Oft haben sie das Gefühl, keinen Ausweg aus der Situation zu haben oder denken, dass keiner ihnen helfen kann. Im Landkreis Ravensburg gibt es viele Beratungsstellen und eine gute Versorgungsstruktur. Bei dieser Vielfalt kann es aber manchmal schwierig sein, schnell und früh- zeitig die richtigen Hilfen zu erhalten oder die passenden Ansprechpersonen zu finden. Dort setzt das neue Projekt des Landratsamtes Ravensburg namens In.K.A. (Integ- rierter Klärungsdienst auf Augenhöhe) an, bei dem wir Ihre Unterstützung benötigen. Das Landratsamt Ravensburg ermittelt mit dieser Um- frage, ob ein Krisendienst eingerichtet werden soll und wie dieser arbeiten könnte. Die Ergebnisse der Befra- gung werden in die Entwicklung des Krisendienstes ein- fließen. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis Ende Au- gust möglich. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten. Mit Ihren anonym übermittelten Daten gehen wir höchst vertraulich um! Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Wangenheim, Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Ravensburg, wenden (s.wangenheim@rv.de – 0751 85 3123). Ihre Meinung ist uns wichtig – vielen Dank für Ihre Beteiligung! Hier geht’s zur Umfrage: Link: https://survey.lamapoll.de/Krisendienst QR-Code: Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Wein- garten Herbst/Winter 2021 ist da! Ab in den Herbst ... Die VHS Weingarten hat trotz Corona für den Herbst- und Winter wieder ein sehr attraktives und abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs-weingar- ten.de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke, in der Kreissparkasse, im CAP- Markt und im Feneberg für Sie bereit. Das Herbst-, Wintersemester beginnt am 20. Septem- ber 2021. Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen beispielsweise im Zusammenhang mit Corona automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Hier finden Sie das Programm der Außenstelle Baindt: Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Realschule St. Konrad An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler *innen die Ab- schlussprüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Daniel Kronenberger, Tobias Schnez, Selina Thomas Wir gratulieren den Schüler*innen zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Anträge bis 30. September 2021 stellen Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Aus- gleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzver- sorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forst- wirtschaft (ZLA) aufmerksam. Einen Anspruch hierauf haben Personen, die eine Ren- te aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Be- trieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen. Die monatliche Geldleistung beläuft sich zurzeit auf maxi- mal 80,00 Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2021 zu stellen. Dies ist jedoch nur maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2021 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungs- ansprüche vor dem 1. Juli 2021 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Ar- beitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druselt- alstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zla.de. ZLA Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. August – 29. August 2021 Gedanken zur Woche Ruhe Wenn man Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen. Francois de La Rochefoucauld Samstag, 21. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 22. August – 21. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Margarete Vollmer, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Eduard Gelzenlichter, Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Lud- milla, Alexander und Nikolaus Linkov, Adalbert Berger, Bernd Forderer, Familie Leiprecht, Fa- milie Forderer, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) Mittwoch, 25. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 27. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 28. August 12.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Sabrina Schneider und Stefan Merk 14.30 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Stefanie Späth und Marius Broßmann 14.30 Uhr Baienfurt – kirchliche Trauung von Sarah und Benjamin Leiser mit Taufe von Mayla 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Kurt Brugger, Familie Dobler, Familie He- gel, Klementine Gelzenlichter, Paula und Franz Wucherer, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Elisabeth Schmid) Sonntag, 29. August – 22. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (Reittunier) mit Dekan a. D. Heinz Leuze († Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 31 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Sommerferien Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können ab dem 24. Au- gust im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Einladung Donnerstag, 29.08.2021 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstra- ße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einladung gilt auch für Nichtmit- glieder. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Das geknickte Rohr wird er nicht zer- brechen, und den glimmenden Docht wird er nicht aus- löschen. Jes 42,3 Sonntag, 22. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 29. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wir neigen als Menschen in der Regel dazu, von dem fasziniert zu sein, was spektakulär ist. Schwächen wollen wir uns dagegen oft genug nicht eingestehen – und an- deren schon gar nicht, sonst werden die am Ende doch nur ausgenutzt. Wer es kann, legt sich ein dickes Fell zu – einen Schutz- panzer gegen vergiftete Bemerkungen, die manchmal sogar als konstruktive Kritik daherkommen. Es tut gut, dass das bei Gott anders ist. Er ergreift schon immer Partei für die Schwachen, für diejenigen ohne Lobby. Ihm müssen wir nichts beweisen. Er verspricht mir, dass seine Kraft sogar in meiner Schwachheit mächtig am Wirken ist. Er verachtet mich nicht, nimmt in seine Hände, was in mei- nem Leben geknickt und verletzt ist, was zu verlöschen droht – und er heilt es. Gott kann und er will, dass ich geheilt, versorgt und auf- gerichtet werde. Und er will auch durch mich liebevolle Aufmerksamkeit, Zuwendung und Präsenz erlebbar machen. Diese Hoffnung ist und bleibt lebendig, weil sie auf Got- tes Zusage fußt. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Neues aus dem Pfarrbüro Vom 23. – 29. August ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. _________________________ Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- Seite 32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Achtung: Wir treffen uns während der Pandemie im Öschweg in Bai- enfurt auf der Terrasse im Garten Wir beginnen – wenn nichts ande- res angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch August 2021 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aquarell oder Gouache 16.8. Berti Schützbach: Kreativ mit Holz und Stein 23.8. Monika Franz: Neue Ideen zum Steinebemalen 30.8. Sommerferien September 2021 6.9. Sommerferien 13.9. Walter Feil: Fantasieblumen - Aquarell und Filzstift 20.9. Kurt Drescher: Foto-Tipps - Farbe oder Schwarz-Weiß? 27.9. Peter Götze: Schrankenloser Umgang mit Wasser und Farbe! Aquarell Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Vorbereitung und Bezirkspokal SV Baindt Ergebnisse der Vorbereitung SV Baindt SV Baindt - SG Argental 3:2 SV Hohentengen - SV Baindt 2:1 SV Baindt - SGM Fischbach/Schnetzenhausen 4:0 (Abbruch zur Halbzeit wegen Gewitter) TSV Meckenbeuren - SV Baindt 3:1 Ergebnisse der Vorbereitung SV Baindt II SV Baindt II - SG Baienfurt II 2:2 FC Überlingen II - SV Baindt II 3:2 SV Baindt II - SV Schmalegg 9:0 SV Baindt II - FC Rot-Weiß Salem II 4:0 1. Runde Bezirkspokal FC Kosova Weingarten - SV Baindt 0:5 Der SV Baindt war nach 10-monatiger Pflichtspielpause in der ersten Runde des Bezirkspokals zu Gast beim FC Kosova Weingarten. Die Saisonvorbereitung lief nicht im- mer ideal für das Team von Trainer Bernd Filzinger; man konnte sich aufgrund mehrerer Verletzter, Urlauber und Studenten in der Prüfungsphase kaum einspielen. Die Mo- tivation für das erste Pokalspiel war dennoch groß, denn in der letzten Saison war der SVB bis ins Viertelfinale des Bezirkspokals vorgedrungen ehe die Saison aufgrund der Corona-Pandemie abgebrochen werden musste. An die- sen „Pokal-Run“ wollte man dementsprechend in dieser Saison anknüpfen. Gegen einen überforderten Gegner aus Weingarten, der im gesamten Spiel ohne wirklichen Torschuss blieb, zeig- te sich die individuelle Überlegenheit der Gäste sofort. Jonathan Dischl wurde in der ersten Minute des Spiels im Strafraum zu Fall gebracht und verwandelte den an- schließenden Elftmeter souverän. Nach weiteren großen Chancen, schraubten Kapitän Phillip Thoma und Dischl das Ergebnis nach 30 Minuten auf 0:3 und Thorsten Renz stellte mit einem Freistoßtreffer den 0:4-Halbzeitstand her. In der zweiten Hälfte schaltete der SVB nochmal einen Gang zurück und das Spiel erinnerte eher an ei- nen Freizeitkick im Freibad als an ein hitziges Pokalspiel. Eine schöne Kombination zwischen Yannick Spohn und Mika Dantona vollendete Stürmer Dischl sehenswert per Lupfer zum 0:5. Die Gäste hätten das Ergebnis am Ende noch deutlicher gestalten können, ließen Ball und Geg- ner laufen und zogen am Ende ungefährdet mit 5:0 in die 2.Pokalrunde ein. Am ersten Spieltag der anstehenden Kreisligasaison wartet mit dem SV Haisterkirch dann ein wirklicher Gradmesser. Hier wird sich zeigen wird, in wel- cher Form sich das Team befindet. SV Baindt II - SGM Waldburg/Grünkraut 1:4 Die zweite Mannschaft des SV Baindts traf in der ersten Bezirkspokalrunde auf den A-Ligisten aus Waldburg und Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 33 Grünkraut, gegen welchen die ersten Mannschaft des SV Baindts in dieser Saison ran muss. Die „Zweite“ hielt zu Beginn gut mit, musste dann jedoch innerhalb von drei Minuten drei Gegentreffer hinnehmen. Von diesem Rückstand konnte man sich im Anschluss nicht mehr er- holen, auch wenn Pascal Reich in der 52. Minute nochmal auf 1:3 verkürzen konnte. Kurz vor Schluss stellte Miller den 1:4-Endstand her. Auch für den SVB II wird also erst die kommende Partie gegen den SV Haisterkich II zeigen, auf welchem Leistungsstand man sich befindet. Überzeugender Auftaktsieg SV Baindt - SV Haisterkirch 2:0 (1:0) Am 1. Spieltag der Kreisligasaison begrüßte der SV Baindt mit dem SV Haisterkirch einen der Mitfavoriten um den Aufstieg in die Bezirksliga, welcher in den letzten Jahren zu einem „Angstgegner“ der Baindter wurde. Seit 2016 konnte man gegen den SVH nicht mehr gewinnen und auch die letzten beiden Spiele in der Kreisliga A verlor der SVB unglücklich. Die Baindter waren dementsprechend heiß sich für diese Niederlagen zu revanchieren und er- folgreich in die neue Saison zu starten. Trainer Bernd Filzinger konnte im Auftaktspiel wieder auf den Großteil seiner Mannschaft zurückgreifen, je- doch zeigte sich in der Anfangsphase der Partie, dass die Baindter erstmal wieder in den Wettkampfmodus schal- ten mussten. Mit zunehmender Spieldauer übernahm der SVB allerdings das Kommando und ließ die Haisterkicher kaum zur Entfaltung kommen. Die Gäste standen tief in der eigenen Hälfte und versuchten mit langen Bällen ihre beiden Topstürmer Geillinger und Schuschkewitz in Szene zu setzen. Doch auch die Baindter haben mittlerweile mit Jonathan Dischl einen der Topstürmer dieser Liga und so musste sich die Baindter Nummer 9 in den ersten Minu- ten mit einer eigens auf ihn angesetzten Manndeckung herumschlagen. In der 20.Minute war es dann aber eben- jener Dischl, der nach einem hohen Zuspiel von Yannick Spohn, plötzlich alleine vor dem herauseilenden Torwar- te auftauchte und diesen mit einem schönen Heber zur Führung überlupfte. Dieser Treffer gab den Gastgebern sichtbar Auftrieb. Im Anschluss rutschte der Ball zweimal nach Eckstößen knapp am Tor vorbei und kurz vor der Halbzeit scheiterte Spohn mit einem sehenswerten Dis- tanzschuss am Torwart und der Latte. Auch zu Beginn der zweiten Hälfte drückte der SVB wei- terhin auf das 2:0. Dischl rutschte knapp an einer flachen Hereingabe vorbei, Jan Fischer scheiterte nach schö- nem Dribbling am Torwart und in der Verteidigung ließen vor allem Michael Brugger und Sebastian Saile mit star- ken Leistungen der gefährlichen Gästeoffensive keinerlei Raum zur Entfaltung. In der 65. Minute folgte dann der Aufreger des Tages. Bei einem Zweikampf vor der Baind- ter Bank wurde von Außen angezeigt, dass der Ball im Aus sei - der Schiedsrichter ließ allerdings weiterspielen. Der SVB eroberte im Anschluss den Ball und Außenspie- ler Konstantin Knisel wurde mit einem langen Ball auf die Reise geschickt. Knisel legte den Ball mustergültig in die Mitte quer und Dischl drückte den Ball über die Linie - 2:0. Die Beschwerden der Haisterkicher waren im Anschluss groß und den Baindtern wurde mangelndes Fairplay vorgeworfen, das 2:0 hatte aber Bestand. Eine Viertel- stunde vor Schluss parierte Torhüter Luca Wetzel die ein- zige Torchance der Gäste sehenswert mit dem Fuß, die Schlussoffensive der Haisterkircher bleib allerdings aus. Dischl hatte in den letzten Minuten der Partie noch gute Möglichkeiten seinen dritten Treffer zu erzielen, scheiter- te jedoch zweimal knapp am gut reagierenden Torwart. Trotz des umstrittenen zweiten Treffers, war es am Ende ein absolut verdienter Sieg für den SVB, der sogar noch hö- her hätte ausfallen können. Der Sieg gegen einen direkten Konkurrenten sollte dem Team für die nächsten Wochen Auftrieb geben und es gilt an diese disziplinierte Leistung anzuknüpfen. Am besten schon am Mittwoch, wo man in der 2. Runde des Bezirkspokals erneut auf den SVH trifft. SV Baindt II - SV Haisterkirch II 8:1 (3:0) Auch die zweite Mannschaft des SV Baindt ist erfolgreich in die neue Saison gestartet. Über 90 Minuten war man den Gästen in allen Belangen überlegen und zeigte eine sehr konzentrierte und engagierte Teamleistung. Nach einem tollen Solo von Kai Kaspar schob Samuel Fischer nach 20 Minuten zur 1:0-Führung ein. Pascal Reich und Jannik Küchler per Foulelfmeter schraubten das Ergebnis zur Halbzeit auf 3:0. Auch im zweiten Durchgang setzte sich die Baindter Überlegenheit weiter fort. Pascal Reich und ein Doppelpack von Sam Robinson sorgten bis zur 75.Minute für klare Verhältnisse. Nach dem Ehrentreffer der Haisterkircher kurz vor Schluss, erzielten sowohl Reich als auch Robinson ihren jeweils dritten Tagestreffer und führten die Zweite zu einem wichtigen Auftaktsieg, der auch in der Höhe absolut verdient war. Bereits am Sams- tagabend gastiert der SVB II dann im Lindenhofstadion beim SV Weingarten II, wobei ein deutlich engeres Spiel erwartet werden kann. Vorschau: Samstag, 21.08.21 18 Uhr SV Weingarten II - SV Baindt II Sonntag, 22.08.21 12.45 Uhr TSV Eschach II - SV Baindt TC Baindt e.V. Glückwunsch zum Aufstieg Junioren U15/1, Bezirksstaffel 1: TC 1903 Wangen – TC Baindt 0:6 Die Voraussetzungen für den letzten Spieltag standen für uns bereits bei Ab- fahrt günstig. Unser Aufstieg in der nächsten Saison war uns nicht mehr zu nehmen. Diese starke Position unter- strichen wir in Wangen mit einem glatten 6:0. In den Ein- zeln ließen wir nichts anbrennen und konnten alle mit 2:0 Sätzen gewinnnen. Bei den Doppeln wurde es lediglich im Doppel 2 im zweiten Satz enger, dennoch endeten auch beide Doppel 2:0. Unsere Gegner waren trotzdem guter Laune und gingen jederzeit fair mit uns um. Danach ging es – natürlich bestens gelaunt - nach Hause. In der Saison spielten: Laurin Wösle, Lukas Zöschinger, Tim Pantoffelmann, Silja Amm, Lukas Haupter, Bennet Raubald und Christiane Haupter. Mit Beginn der Sommerferien ging die diesjährige Ver- bandsrunde für die Mannschaften des TC zu Ende. Ledig- lich die Damen 40 müssen am 18.09.21 nochmals antreten und nach Merklingen reisen. Musikverein Baindt Nachbericht zur Jahreshauptver- sammlung Am Sonntag, 18.07.2021 fand die Haupt- versammlung des Musikvereins Baindt in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf- grund der aktuellen Corona-Situation konnte die Ver- sammlung nicht wie gewohnt abgehalten werden sondern nur unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevor- schriften. Seite 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Der erste Vorsitzende Ronald Spahlinger gab nach der Begrüßung einen Einblick in das vergangene Jahr, wel- ches so in der Vereinsgeschichte wohl noch nie vorgekom- men ist. Nach einer ausgelassenen Fasnet 2020 vielen alle geplanten Auftritte und Ausflüge leider der Corona-Pan- demie zum Opfer und mussten verschoben oder abge- sagt werden. Auch der Probenbetrieb musste vorüberge- hend ausgesetzt werden und konnte nur Mitte des Jahres für ein paar Wochen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in der Schenk-Konrad-Halle wieder auf- genommen werden. Es war ein außergewöhnliches Jahr und machte den Mu- sikanten deutlich, wie bedeutend und wertvoll doch die Musik, der Verein und die Geselligkeit sind! Anschließend informierte Selina Steinhauser die Zuhörer über die Herausforderungen, denen sich die Juka und das Vororchesters im vergangenen Jahr stellen mussten. In dieser besonderen Zeit legte auch die Juka-Dirigentin An- nika Strobel ihr Amt aus beruflichen Gründen nieder. Bis ein Nachfolger gefunden ist übernimmt nun Julius Otto vorübergehend das Dirigat. Eine kleine Besetzung des Musikvereins sorgte zwischen- durch für musikalische Unterhaltung. Nach dem Bericht von Kassiererin Laura von Pfister be- scheinigten die beiden Kassenprüfer Josef Schützbach und Werner Elbs eine vorbildliche Kassenführung. Unter der Wahlleitung der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup wurde die Vorstandschaft entlastet sowie verschie- dene Ämter gewählt. Ronald Spahlinger wurde in seinem Amt als 1. Vorsitzender wiedergewählt. Laura von Pfister gab ihr Amt als Kassier nach vielen Jahren auf. Als Nachfolgerin konnte Selina Steinhauser gewonnen werden, die von der Versammlung einstimmig gewählt wurde. Selina Steinhauser war zuvor als Beisit- zerin im Ausschuss tätig. Auf diesen frei gewordenen Posten folgt nun Luise Newerla. Die Musikantin Natalie Hage übernimmt ab sofort das Amt des Jugendleiters und Philipp Futterer wurde in seiner Funktion als Beisit- zer wiedergewählt. Die beiden Kassenprüfer Josef Schützbach und Werner Elbs wurden für ein weiteres Jahr bestätigt. Abschließend gab der Vorstand einen kleinen Ausblick auf die im Jahr 2021 und 2022 anstehenden Auftritte, welche hoffentlich stattfinden können. Schützengilde Baindt e.V. und NZ Raspler Baindt e.V. Verwegen unterwegs, ob als Pirat oder Indianer Unter diesem Motto starteten wir am Samstag, 07.08.2021 unser diesjähriges Ferienprogramm. Los ging es um 10.00 Uhr mit einem Kennenlernspiel. An verschiedenen Stati- onen, ob als Pirat oder Indianer, bastelten wir Traumfän- ger, Pfeil und Bogen, Indiaka und eine Piratenausrüstung. In der Mittagspause stärkten wir uns mit Saitenwürstle. Frisch gestärkt kreierten wir verschiedene Formen für XXL-Seifenblasen und spielten mit unseren Basteleien. Anschließend machten wir uns in verschiedenen Gruppen auf den Weg zu einer ausgiebigen Schatzsuche auf dem Schulgelände. Nach der Verlosung der Preise wurden die Kinder um 15:00 Uhr von ihren Eltern abgeholt, genau rechtzeitig bevor es anfing zu regnen. Wir möchten uns bei allen Helfern der beiden Vereine unseren Jugendver- tretern sowie bei der Gemeinde Baindt für die Unterstüt- zung recht herzlich bedanken. Die Schützen und Raspler Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Am Mittwoch, 28.Juli 2021 lud die Landjugend Baindt zu ihrer alljährli- chen Jahreshautversammlung ein, bei der Vorstand Patrick Späth zu Beginn einen umfassenden Jahresbericht ab- gab. Im vergangenen Jahr konnten aufgrund von Corona leider nicht viele Veranstaltungen stattfinden. Die letzte große Aktivität war die Veranstaltung des Funkens 2020. Unter dem Jahr gab es kleinere Veranstaltungen wie das Ferienprogramm und zahlreiche Projekte in der Kiesgrube. Im nächsten Teil der Jahreshauptversammlung gab die Kassiererin Selina Steinhauser einen ausführlichen Bericht zum aktuellen Stand der Kasse. Nachdem die Kasse in einem ordnungsgemäßen Zustand war, konnte die Vor- standschaft entlastet werden. Danach standen die Wahlen der gesamten Vorstand- schaft an. Der bisherige 1. Vorstand Patrick Späth und der 2. Vorstand Ricco Wöhr stellten sich wieder zur Verfügung und wurden einstimmig von den Mitgliedern wiederge- wählt. Auch die bisherige 1. Vorständin Theresa Konzett wurde einstimmig wiedergewählt. Da sich die bisherige 2. Vorständin Eva-Maria Müller nicht mehr zur Wiederwahl stellte musste diese Position neu belegt werden. Diese Aufgabe übernimmt nun Nadine Haug. Für die Aufgabe des Programmteams stellte sich Lukas Grabherr wieder zur Verfügung. Unterstützt wird er in diesem Jahr von Stefanie Schad. In bewährter Weise wurden Tobias Kränk- le und Christian Haug erneut als externe Mitglieder ge- wählt. Als Gerätewart wurde in diesem Jahr Simon Lang gewählt. Neu ins Team der Kassierer kam in diesem Jahr Melina Stephan, die Markus Baumgärtner bei den Auf- gaben unterstützt. Die Aufgabe des Schriftführers wurde von Lisa Svoboda an Niklas Späth abgegeben. Für die bisher geleistete Arbeit, Verantwortung und das En- gagement im Ausschuss der Landjugend Baindt möchten wir uns an dieser Stelle bedanken bei Eva-Maria Müller (7 Jahre), Selina Steinhauser (6 Jahre), Tobias Lang (2 Jahre), Kai Kostka (1 Jahr) und Lisa Svoboda (5 Jahre). Für die Wahlleitung dürfen wir uns bei Florian Kränkle bedanken. Wir hoffen, dass wir auch im kommenden Jahr viele ge- meinsame Dinge erleben und lange Abende verbringen dürfen. Ferienprogramm Landjugend Baindt e.V. Am Samstag, den 31.07.2021 veranstaltete die Landjugend ihr alljährliches Ferienprogramm auf dem Hof der Familie Konzett. Aufgrund der Anzahl der Kinder von ca. 40 teilten Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 35 wir diese in zwei Gruppen ein. Mit einem Kennenlernspiel starteten wir unser Programm. Danach begab sich eine Gruppe auf eine spannende Bauernhofführung bei der sie den Stall, die Tiere und wie die Kühe gemolken werden, se- hen konnten. Im Anschluss durften die Kinder auf Pferden und Ponys reiten, sowie die frisch gemolkene Milch probie- ren. Währenddessen startete die andere Gruppe mit dem Bemalen von Blumentöpfen und Steckenpferden sowie dem Basteln von Holzbooten. Da so viel Programm natürlich an- strengend ist, gab es mittags für jeden eine kleine Stärkung. Nach der Mittagspause wurden die Gruppen dann getauscht. Den Abschluss machte eine Traktorfahrt auf dem Hänger. Es war für alle ein schöner Tag, an dem die Kinder viele neue Eindrücke und Erfahrungen sammeln konnten. Es hat uns sehr gefreut, dass so viele Kinder an unserem Tag auf dem Bauernhof teilgenommen haben. Ein großer Dank gilt der Familie Konzett. Reitergruppe Baindt 46. Reitturnier am 28. und 29. August 2021 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ Nach der letztjährigen Pause können wir in diesem Jahr das 46. Reitturnier vom 28. bis 29. August 2021 in Baindt wieder stattfinden lassen. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmer und Zu- schauer ein sportlich anspruchsvolles aber auch unter- haltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Ju- gendprüfungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dauerhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm erneut ein „Hin- dernisfahren für Ein- und Zweispänner“, bei welchem die Gespannfahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und be- weglichen Hindernissen bewältigen müssen. Erstmals findet in diesem Jahr eine Dressurreiterprüfung der Klasse M* auf Trense statt. Ebenfalls neu im Programm ist dieses Jahr der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kombi- nation aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleich- zeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze feiern. Dieser findet nur bei guter Witterung statt. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR Maschinen für Bau und Landwirtschaft sowie die Firma Bentele Forst- und Gartengeräte neue Modelle für den Forst- und Gar- tenbereich aus. Aufgrund der derzeitigen Lage wird dieses Jahr kein Fest- zelt gestellt. Der Verkauf von Getränken und Speisen er- folgt daher aus Verkaufswagen. Zum Schutz der Umwelt bitten wir um Mitnahme eigener Tassen für Getränke wie Kaffee oder Tee. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Während des Reitturniers gilt die aktuelle Corona Ver- ordnung des Landes Baden-Württemberg. Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 26.08.2021 um 17.30 Uhr Einrichtung der Verkaufswagen, Container putzen und aufräumen Freitag, 27.08.2021 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 28.08. und Sonntag 29.08.2021 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !! Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 30.08.2021 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft im DRK Baienfurt-Baindt Am 31.07.2021 haben wir uns sehr gefreut, die Ehrungen unserer langjähriger Mitglieder in Präsenz durchführen zu können. Die Ehrungen wurden von unserer Kreisbereit- schaftsleiterin Cornelia Barth und unserem Präsidenten Dieter Meschenmoser überreicht. Für ihren unermüdlichen Einsatz „im Zeichen der Mensch- lichkeit“ danken wir: für 5 Jahre Mitgliedschaft: - Mandy Galloway - Jannik Heinzler - Selina Schmid für 15 Jahre Mitgliedschaft: - Sandra Santarossa für 20 Jahre Mitgliedschaft: - Christian Heine für 40 Jahre Mitgliedschaft: - Claudia Riedmiller Mandy Galloway unterstützt unsere Bereitschaft vor allem im Bereich Verwaltung und Organisation unserer Blutspendetermine, Jannik Heinzler engagiert sich vor Seite 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 allem als Helfer vor Ort und unterstützt bei der Instand- haltung unserer Fahrzeuge. Selina Schmid ist über ihre Mitgliedschaft des Jugendrotkreuzes zu uns gestoßen und mittlerweile in der Leitung des Jugendrotkreuzes aktiv. Sandra Santarossa ist als ehemaliges Mitglied unserer Bereitschaftsleitung und als unserer Kassier nicht mehr aus unserer Bereitschaft wegzudenken. Auch Christian Heine unterstützt tatkräftig bei vielen Sanitäts- diensten und hat vor allem beim Umbau unseres Be- reitschaftsheimes durch Arbeiten an der Elektrik einen Löwenanteil geleistet. Für unglaubliche 40 Jahre aktive Mitgliedschaft wurde unsere Claudia Riedmiller geehrt, die durch ihre aktive Mitarbeit bei den Blutspende-Ter- minen nicht mehr wegzudenken ist! Vielen herzlichen Dank für euren tatkräftigen Einsatz in den verschiede- nen Bereichen unserer Bereitschaft. Wir hoffen, euch in den nächsten Jahren noch viele weiteren Ehrungen überreichen zu dürfen. Was sonst noch interessiert Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Sonder- veranstaltung zum Thema Malen mit Demenz für An- gehörige und ehrenamtlich Betreuende von Menschen mit Demenz in Weissenau „Mach meine Welt wieder bunt!!“ oder reinste Farbenfreu- de – Malen mit Demenz: Am Montag, 20. September 2021 findet von 14 bis 17 Uhr für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Betreuen- de diese Sonderveranstaltung im großen Aufenthalts- raum Wirtschaftsgebäude des ZfP-Südwürttemberg am Standort Weissenau (Weingartshofer Str. 2, 88214 Ra- vensburg) statt. An diesem Nachmittag erhalten und erleben die Teilneh- merinnen und Teilnehmer erprobte Techniken, damit das Malen mit Demenzkranken, sogar mit schwer Betroffe- nen, gelingen und Freude schenken kann. Farben und Malen wecken Gefühle und Erinnerungen. Malen lässt die Demenzkranken Selbstwirksamkeit erleben und gibt das gute Gefühl, etwas zu können. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Land- kreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Anmeldeschluss ist Mon- tag, 6. September 2021. Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Fortbil- dung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Be- treuende von Menschen mit Demenz in Altshausen und in Leutkirch Eine neunteilige kostenfreie Fortbildungsreihe für pflegen- de Angehörige und ehrenamtlich Betreuende zum Thema „Demenz“ bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab Mitte September an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 14.09.2021 finden die Seminare in Altshausen im katholischen Gemeindehaus St. Michael (Ebersbacher Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 37 Str. 6) immer dienstags von 14 – 17 Uhr statt, ab Mittwoch, 15.09.2021, beginnen die Seminare in Leutkirch im Allgäu im Bocksaal (Gänsbühl 7) immer mittwochs von 14 – 17 Uhr. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu verbessern, Fragen zu klären, Angehörige und Betreuen- de zu stärken und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und all- tagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Schwer- punktmäßig werden die folgenden Themen behandelt: das Krankheitsbild Demenz, wertschätzender Umgang und Kommunikation mit demenzkranken Menschen, In- formationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/der Pflegeversicherung und verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote. Themenvertiefungen wie Humor und Demenz, Musik und Demenz, Aromapflege bei De- menz, Kinästhetik sowie Ernährung bei Demenz zeigen weitere wertvolle Zugänge zur Welt der/des Demenz- kranken auf. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Land- kreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Anmeldeschluss ist Diens- tag, 7. September 2021. Informationen und Anmeldung: Fortbildung-Netzwerk Demenz Frau Marion Müller Tel.: 0751/7601-2040 E-Mail: marion.mueller@zfp-zentrum.de Fortbildungsplan: https://www.zfp-web.de/unternehmen/ netzwerk-demenz/fortbildungsangebote-und-vortraege/ B 32, Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt Ravensburg Beginn des zweiten Bauabschnitts am Donnerstag, 19. August 2021 Seit Ende Juli 2021 lässt das Regierungspräsidium Tü- bingen die Fahrbahn der B 32 in der Ortsdurchfahrt Ra- vensburg – Ulmer Straße, Schussenstraße, Wilhelmstra- ße, Leonhardstraße – auf einer Länge von rund einem Kilometer erneuern. Der Baustellenabschnitt beginnt in der Ulmer Straße bei der Einmündung der Möttelinstra- ße, das Bauende befindet sich in der Leonhardstraße an der Zufahrt zum Gänsbühlcenter. Günstige Witterungs- verhältnisse vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis Samstag, 11. September 2021 abgeschlossen. Die Bauarbeiten kommen gut voran, sodass am Don- nerstag, 19. August 2021 in der Ulmer Straße und in der Schussenstraße mit der zweiten Bauphase begonnen werden kann. In der Wilhelmstraße wechselt die Baustel- le voraussichtlich am Dienstag, 24. August 2021 auf die andere Fahrbahnseite. Verkehrsführung in der Bauphase 2 Zur Durchführung der Arbeiten bleibt die B 32 weiterhin halbseitig gesperrt. Ulmer Straße von der Möttelinstraße bis zum Ärztehaus (Sommereck) Die Straße bleibt im Einbahnverkehr in Richtung Weingar- ten befahrbar. Der Verkehr wird auf der fertiggestellten Fahrbahn geführt. Der Verkehr aus Weingarten und Berg in Richtung Wan- gen wird weiterhin über die Georgstraße, Eisenbahnstraße und Karlstraße umgeleitet. Schussenstraße vom Ärztehaus (Sommereck) bis zum Frauentorplatz Die Straße bleibt im Einbahnverkehr in Richtung Wangen befahrbar. Der Verkehr von Wangen wird ab dem Frau- entorplatz in Richtung Weingarten umgeleitet. Die Zufahrt zur Unterstadt von der Schussenstraße ist wieder möglich. Die Einbahnstraßenregelungen in der Berger Straße und in der Kuppelnaustraße werden aufgehoben. Wilhelmstraße/Leonhardstraße vom Frauentorplatz bis zur Zufahrt zum Gänsbühlcenter Die Wilhelmstraße ist vom Frauentorplatz bis zur Frau- enstraße in beiden Fahrtrichtungen befahrbar. Ab der Frauenstraße wird ein Einbahnverkehr in Richtung Wan- gen eingerichtet. Der Verkehr stadteinwärts wird über die Hinzistobler Straße nach Hinzistobel und über die Schlie- rer Straße umgeleitet. Das Gänsbühlcenter und die Marktstraße sind wie ge- wohnt erreichbar. Die nördliche Frauenstraße und die Zufahrt zur Wilhelm- straße ist wieder offen. Die südliche Frauenstraße von der Wilhelmstraße bis zur Herrenstraße wird voll gesperrt. Die Zufahrt zur Oberstadt ist über den nördlichen Mari- enplatz möglich. Die Einbahnstraßenregelungen in der Kirch- und Her- renstraße werden aufgehoben. Die Zufahrt zum Parkdeck Rauenegg und zur östlichen Vorstadt über die Wilhelmstraße ist wieder möglich. alleRichtungen U alleRichtungen U Fußgängerampel in Betrieb Fußgängerampel in Betrieb Fußgängerampel in Betrieb B 3 2 B 32 B 32 B 32 UU llmm ee rr SS ttrr aa ßß ee B 3 2 v o n B 3 0 A S R a ve n sb u rg -N o rd B 3 2 n a ch W a n g e n L 3 2 5 n a ch S ch lie r LLeeoonnhhaarrddssttrraaßßee Ravensburg GG aarr ttee nn sstt rraa ßß ee MMöötttteelliinnssttrraaßßee KK aa rrll ss ttrr aa ßß ee GG eeoo rrgg sstt rraa ßßee FFrr aauu eenn sstt rraa ßßee RR aa uu ee nn ee gg gg ss ttrraa ßß ee SS cc hh lliiee rree rr SS ttrraa ßß ee Baustelle Verkehr Legende: Querungsmöglichkeit Übersichtsplan Bauphase 2 Seite 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Überörtliche Umleitungen Der überörtliche Verkehr der B 32 wird während der Bau- zeit großräumig umgeleitet. Für den Verkehr in Fahrtrichtung Wangen bleibt die Um- leitung über die B 30, Anschlussstelle Ravensburg-Nord, nach Untereschach und weiter über Oberhofen und Kemmerlang zur B 32 bei Staig bestehen. Der Verkehr in Fahrtrichtung Reutlingen/Ulm wird weiterhin über Ko- feld, Waldburg und Unterankenreute nach Weingarten umgeleitet. Linienbusverkehr Die Haltestelle an der Liebfrauenkirche entfällt. Änderun- gen für den Linienbusverkehr werden an den betroffenen Haltestellen angekündigt. Signalisierte Fußgängerüberwege Zur gefahrlosen Querung der B 32 sind mehrere signa- lisierte Fußgängerüberwege vorhanden. Während der Baumaßnahme können die Fußgängerüberwege in Ver- längerung der Kapuzinerstraße, in der Schussenstraße, im Bereich Zeughaus-/Schützenstraße, vom Grünen Turm zum Frauentorkino, beim Konzerthaus und der Frau- enstraße sowie in Verlängerung der Herrenstraße nicht genutzt werden. Alle anderen Fußgängerüberwege sind weiter in Betrieb, zusätzlich ist an der Bushaltestelle bei der Schuler-Mühle eine mobile Fußgängerampel eingerichtet. Kulturbetrieb Landkreis Ravensburg #kulturdiefehlt – Gemeinschaftsprojekt möchte Kultur im Landkreis neu beflügeln Kreis Ravensburg – Zahlreiche Kunst- und Kulturschaf- fende haben gemeinsam mit den Kulturverwaltungen in Aulendorf, Leutkirch im Allgäu, Isny im Allgäu, Ravens- burg und Weingarten #kulturdiefehlt-Stationen auf die Beine gestellt. In Aulendorf findet im Rahmen von #kulturdiefehlt im In- nenhof des Aulendorfer Schlosses ein buntes Bühnenpro- gramm statt (10. – 26. September). Gemeinsam mit dem Kleinkunstverein und den Dorfgemeinschaftshäusern aus Tannhausen und Zollenreute organisiert das Kapuziner Kreativzentrum drei Wochenenden mit Theater, Kaba- rett und Musik. In Isny im Allgäu kann Kultur auf einer Picknickdecke im Isnyer Kurpark genossen werden. Die Veranstaltungs- reihe „Kultur auf der Decke“ gibt Kindern und Erwachse- nen Gelegenheit Clownerie, Theater, Musik und Comedy endlich wieder live und gemeinsam zu erleben. Geplant sind vier Kinderkulturpicknicke sowie zwei Abendveran- staltungen für Erwachsene (22. August – 12. September). Die Aktion „Pop up ! Kunst im Stadtraum“ in Ravensburg ist bereits gestartet. Der Neue Ravensburger Kunstverein (NRVK) eröffnete im Rahmen des Projektes eine Public Poster Gallery auf der Kultur unter freiem Himmel vor der Stadtmauer bietet die #kulturdiefehlt-Station „Hirschgra- ben Open-Air“ (8. – 12. September). Kulturakteur/innen aus Ravensburg haben sich zusammengeschlossen und ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm auf die Beine gestellt. Das Programm bietet Lesungen, Mit- mach-Aktionen für Familien, Konzerte und vieles mehr. Der Verein U&D Weingarten und das Kapuziner Kreativ- zentrum Ravensburg führen im Rahmen von #kulturdie- fehlt gemeinsam eine OpenAir-Veranstaltungsreihe auf dem Hofgut Nessenreben in Weingarten durch (3. – 11. September). Das vielfältige Programm bietet Lesungen, DJs, Blasmusik, Theater und natürlich Live-Konzerte re- gionaler Musiker/innen. Koordiniert und getragen wird das Projekt vom Landkreis Ravensburg. Das Projekt #kulturdiefehlt – Kultur OpenAir im Landkreis Ravensburg wird im Programm Kultursom- mer 2021 durch die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln aus NEUSTART KULTUR gefördert. Die im ganzen Landkreis verteilten Stationen laden Bürgerinnen und Bürger dazu ein, über die eigenen Stadtmauern hinweg Kulturveranstaltungen zu entdecken. So soll das reiche Kulturleben der Region nach einer Zeit des Stillstands neu beflügelt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten gibt es auf den Websiten der Projektbeteiligten und auf rv.de. Kontakt: Kulturbetrieb Landkreis Ravensburg, Tel.: 0751 / 85 9523, E-Mail: ku@rv.de. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 22. August 2021 Gästeführer: André Kappler Alles was fliegt, schwimmt und brummt Ob blütenreiche Gärten und Wiesen oder Wald. Überall ist ein Brummen und Flattern von Insekten, Käfern und Vögeln zu vernehmen. Im Wasser plätschert es immer wieder oder Tiere sind nahe an der Wasseroberfläche zu erkennen. Am Boden krabbeln Käfer und Ameisen und gehen ge- schäftig ihrer Arbeit nach. Lassen Sie sich in die Welt der Tiere entführen. Wo sind sie zu finden und welche fantastischen Fähigkei- ten ermöglichen ihr spannendes Leben. Die Führung dauert 2 Stunden und es ist eine Strecke von ca. 3 km zu bewältigen. Diese Führung ist besonders für Familien und Kinder gedacht. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser besonderen Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Ferien im Bauernhaus-Museum! Buntes Programm im Bauernhaus-Museum in Wolfegg Die Urlaubs- und Ferienzeit steht vor der Tür. Gerade jetzt lohnt sich ein Abstecher nach Wolfegg, nicht nur weil der Bodensee so nah ist. Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg fährt in der Urlaubszeit ein buntes Programm auf. Da ist für Jeden was dabei! Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 39 Sommerferienprogramm Dienstag und Donnerstag – Sommerferienprogramm mit spannenden Thementagen: Die ganzen Sommerferien über können große und kleine Kinder am abwechslungs- reichen Programm teilnehmen. Am 03. August startet wie- der das beliebte Ferienprogramm speziell für die kleinen Museumsentdeckerinnen und Museumsentdecker. In den Sommerferien wird das Bauernhaus-Museum immer dienstags und donnerstags mit dem Ferienpro- gramm zum lebendigen Lern- und Erlebnisort! Auf die Kleinen warten unsere Museumshäuser, unsere Museumstiere und nicht zuletzt viele verschiedene Men- schen, die ein spannendes und abwechslungsreiches Programm vorbereitet haben. Handwerker/innen und Museumsvermittler/innen zeigen Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern noch Kinder waren: Auf dem Schneidesel werden Holzschindeln geschnitzt, die Getreideernte steht an, es gibt Versucherle vom Holz- herd, und vieles mehr. Jeder Tag hat sein eigenes The- ma. Außerdem gibt es am 26. August, passend zur neuen Dauerausstellung über „Gastarbeiterinnen“ und „Gastar- beiter“ einen „Interkulturellen Tag“ mit Schattentheater, Kalligrafie-Workshop und einer interaktiven Kinderfüh- rung zum Thema. Verlängert: „Familiensamstage“ bis 11. September Außerdem gibt es auch im August nochmals das erfolg- reiche Angebot der „Familiensamstage“. Noch bis zum 11. September lädt das Museum Familien dazu ein, zum halben Eintrittspreis einen erlebnisreichen Tag im Muse- um zu verbringen. Und an jedem der Samstage findet ein kostenloses Mitmach-Angebot statt. „Mit den Familiensamstagen im Juli wollten wir ein Zei- chen setzen und in Corona-Zeiten gerade den Familien ein besonderes Angebot machen“, sagt Museumsleiterin Tanja Kreutzer. „Denn mit geschlossenen Schulen und Kindergärten haben die Familien mit Kindern in den letz- ten Monaten am meisten unter den Belastungen gelitten. Und unsere Familiensamstage wurden gut angenommen. Das hat uns sehr gefreut. Deswegen verlängern wir die Aktion für Familien bis 11. September.“ Wer also im Juli an den Samstagen keine Zeit hatte, das besondere Angebot wahrzunehmen, der kann das jetzt noch die ganze Ferienzeit tun. „Schwäbische Kunkelstube“, Bürstenmacher und mehr Es gibt viel zu sehen, lernen und staunen! Außerdem sind am 29. August die Handarbeiterinnen der „Schwä- bischen Kunkelstube“ im Museum und führen dort Spin- nen, Häkeln, Stricken und einiges mehr vor. Eine gute Gelegenheit, den Damen bei ihren Tätigkeiten über die Schulter zu Schauen. Oder sich Tipps von den Expertin- nen für eigene Arbeiten zu holen. Unsere Museums-App und der Kinderführer mit Mitmach- heft laden Groß und Klein dazu ein, ganz individuell mit viel Freude das Museum zu entdecken- an jedem Tag! Stärken können sich die Museumsbesucherinnen und -besucher von Dienstag bis Sonntag in der Gaststätte im Fischerhaus. Den süßen Hunger kann man im Mu- seumsladen und von Montag bis Donnerstag sowie am Wochenende im „Lädele“ stillen. Auf diese Weise wird Wolfegg im Sommer zum spannen- den Lern- und Erlebnisort. Oder dem Ort, an dem man verweilen und spazieren, entspannen und den Alltag für einige Stunden vergessen kann. Die Termine in der Ferienzeit im Bauernhaus-Museum im Überblick: Sa. 28. August Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Waschtag (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teil- nehmerzahl 10 Kinder + Eltern) So. 29. August Öffentliche Führung: Allgemeine Museumsführung 14.00 und 15.00 Uhr: (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Voranmeldung, Teilneh- merzahl auf 20 Personen begrenzt). Die Landfrauen bieten saisonale Ver- sucherle an. Di. 31. August Sommerferienprogramm: „Es war einmal...“ Märchentag u.a. verschiedene Märchen, Spinnen, Pfefferkuchen backen 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Do. 02. September Sommerferienprogramm: Kirchweih und Jahrmarkt u.a. Haarwasser mischen, Magenbrot backen, Theater 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Sa. 04. September Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Kinder in der Fremde (kos- tenlose öffentliche Kinderführung, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) So. 05. September Öffentliche Führung mit Schwer- punkt Lehenswesen 14.00 und 15.00 Uhr: (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Voranmeldung, Teilneh- merzahl auf 20 Personen begrenzt). Die Landfrauen bieten saisonale Ver- sucherle an. Di. 07. September Sommerferienprogramm: Schule vor 100 Jahren u.a. Tafel bauen, Alte Pausenspiele, Vesperbrot machen 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Do. 09. September Sommerferienprogramm: Auf der Walz u.a. Stenz schnitzen, Fachwerkhaus bauen, Baustellen-Führung im Hof Beck 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Sa., 11. September Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Mosten (kostenloses öf- fentliches Mitmach-Angebot für Fa- milien, mit Voranmeldung, Teilneh- merzahl 10 Kinder + Eltern) Weitere Informationen unter www.bauernhaus-museum.de Seite 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Illegales und potenziell gesundheitsschädliches Bam- busgeschirr im Umlauf Verbraucherzentralen warnen vor Produkten mit Bam- bus-, Reis- oder Weizenfasern • Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzulässig. • Verbraucher:innen sollten die Produkte nicht mehr be- nutzen, der Handel die Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. • Verbraucherzentralen fordern: Überwachungsbehör- den müssen Produkte umfassend und bundesweit zurückrufen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen warnen vor poten- ziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht für den Kontakt mit Lebens- mitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. Der vzbv und die Verbraucherzentralen for- dern Behörden und Bundesregierung auf, Verbrau- cher:innen bundesweit zu informieren und die Produkte zurückzurufen. „Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebser- regendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Wei- zenfasern anbietet. Der Bundesregierung und den Bun- desländern ist spätestens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist. Es gibt bisher weder einen bun- desweiten Rückruf der betroffenen Produkte noch klare öffentliche Informationen dazu. Das ist ein Versäumnis, das die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbrau- cher gefährdet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinie- rend tätig werden,“ sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Verkauf von Kunststoff-Bambus-Bechern ist illegal Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht häufig ne- ben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, können Verbraucher:innen oft nicht erkennen. Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zuge- setzt sind, ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes For- maldehyd abgeben können. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe. umfassendere und schnellere Rückrufe Die Verbraucherzentralen und der vzbv raten Verbrau- cher:innen, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu verwenden. Finden Verbraucher:innen entsprechende Produkte im Handel, können sie den Produktnamen, Hersteller und Verkaufsort der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg per Mail an ernaehrung@vz-bw.de und der für ihren Landkreis zuständigen Behörde melden. „Behörden und Bundesregierung müssen einen umfas- senden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit offen- siv und bundesweit darüber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. Der Handel sollte nicht zugelassene Produkte zurückneh- men und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte“, so Tausch. Von einem Rückruf betroffene Unternehmen sollten künf- tig verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehen- den Kanäle zu nutzen, um Verbraucher:innen zu warnen. Stille Rückrufe sollten der der Vergangenheit angehören. Der Handel muss verpflichtet werden, Rückrufinformati- onen gut sichtbar auszuhängen. Die nächste Bundesregierung hat die Vorgaben im Le- bensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu präzisieren und Ermessenspielräume sowie Rechtsunsicherheiten bei den Behörden zu verkleinern. Die Behörden benötigen klare Handlungsvorgaben für die Anordnung und Durch- führung von Rückrufen und für die Bereitstellung von öf- fentlichen Informationen im Sinne des Vorsorgeprinzips. Nur dann können sie schnell und umfassend tätig werden. Weiterführende Informationen zu Bambusgeschirr fin- den Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de/node/20573 © Pietrzak/DEIKE Lösung: KW 4421 Lösung: © Pietrzak/DEIKE 754R14R1 Finde die zehn Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch zehn Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? Bei Anzeigen, die unter Chiffre erscheinen, können wir über die Auftraggeber keine Auskunft geben. Die Geheimhaltung des Auftraggebers ist jeweils verpflichtender Bestandteil des Anzeigen-Auftrages bei Chiffre-Anzeigen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Chiffre-Info Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 ZUBEREITUNGSZEIT: ca. 90 MINUTEN Zutaten für 4 Personen: 1 kg grüner Spargel 24 extra große Garnelen 4 EL Olivenöl 1 Knoblauchzehe 40 g Butter Salz, Pfeffer 1 EL Mehl 200 ml Milch 100 ml Sahne 100 g Taleggio 1 TL Gemüsebrühe 200 g Tiefkühlerbsen 1 Bund Bärlauch (ca. 800 g) 1 Pck. geriebener Mozzarella, Lasagneplatten © Schorten/DEIKE 744U14U4 © T an ja P oh l/D EI KE Zubereitung: Spargel in Stücke schneiden. Garnelen abspülen, trocken tupfen. 3 EL Öl in einer Pfanne erhitzen, den Knoblauch in Scheiben schneiden und mit den Garnelen ins Öl geben. Anbraten, salzen, pfeffern, aus der Pfanne nehmen und beiseitestellen. 1 EL Öl und die Butter im Bratfett erhitzen. Den Spargel anbraten, würzen. Mit Mehl bestäuben, anschwitzen. 100 ml Wasser, Sahne und Milch zugeben, den Taleggio darin schmelzen. Erbsen und Ge- müsebrühe zugeben, köcheln lassen. Den gehackten Bärlauch unterheben. In einer Form zunächst ca. ein Drittel Spargelgemüse, 8 Garnelen, ein Drittel Mozzarella und 4 Lasagneplatten schichten. Wiederholen und mit Mozza- rella abschließen. Etwa 20–30 Minuten bei 180 Grad backen. ItalIenIsches Rezept Lasagne Primavera © DEIKE PRESS 752R35R2 Lösung: Der fruehe Vogel faengt den Wurm. Feder Vorhaengeschloss Elefanten Nadel Murmeln Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. Spenden und Infos unterwww.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 © DEIKE 701R68K Erfrischung purErfrischung pur Die vorgegebenen Wörter sind in die Rätselgrafik einzutragen. Dazu muss zuvor die richtige Position ermittelt werden. ABBA - ADLIGER - AE - AFFE - AFFEKT - AG - AM - AN - APFELSCHORLE - ARME - AROSA - ASE - ASER - ATOM - AUGE - BEENDEN - BYTE - CT - DAY - EAR - EIER - EILEN - EISKAFFEE - EISTEE - ELCH - ELS - ENDUNG - ENTE - ERBE - ERL - ERN - ES - ESRA - ETA - ETUEDE - EVA - FARBIG - FURIE - GAS - GE - GELA - GEORG - GNOM - ILTIS - IMAGE - IS - IT - KEFIR - KELCH - KM - KOPPA - KRIM - LASSI - LAUB - LC - LF - LG - LIED - LIMONADE - MA - MALTA - MILCHSHAKE - MILD - MINERALWASSER - NEFUD - NERVA - OBERER - OEKO - ORANGENSAFT - PAS - RUH - SAATGUT - SEIL - SENIL - SERIR - SIDON - SKALE - SOS - SPAET - STORE - SUFI - SUREN - SZ - TAI - TALG - TEAMS - TEIL - TIBETER - UO - WO - ZA - ZUG und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlraumbau. Seit über 55 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Planungsabteilung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden/n, sowie teamfähige/n Projektleiter, Bau (m/w/d) in Vollzeit Zeitpunkt nach Vereinbarung Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem: • Leitung und Abwicklung von Bauprojekten • Kalkulation, Planung sowie Abrechnung von Bauprojekten • Baustellenüberwachung und Materialbestellung Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlraumbau. Seit über 55 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Planungsabteilung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden/n, sowie teamfähige/n Projektleiter, Bau (m/w/d) in Vollzeit Zeitpunkt nach Vereinbarung Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem: • Leitung und Abwicklung von Bauprojekten • Kalkulation, Planung sowie Abrechnung von Bauprojekten • Baustellenüberwachung und Materialbestellung Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Putzfee gesucht wir suchen für unseren 2- Personenhaushalt eine Frau, die Spaß an der Pflege unseres gepflegten Hauses hat. Einmal pro Woche 3 Stunden vormittags, bei Bedarf auch zweimal. Termine nach Absprache. Bitte melden unter 0151/68816015. Aus Elektro Mack wird Mack Automation Wir sind seit über 40 Jahren ein Inhabergeführtes, mittelständisches Unternehmen der Elektrobranche, bekannt für Innovation, Spitzenqualität und Termintreue mit Sitz in Baindt. Im vergangenen Jahr haben wir neben der Expertise für den Bereich der Elektrobranche auch Kompetenzen im Sondermaschinenbau und in der Automatisierungstechnik aufgebaut, dies soll sich nun auch in unserem neuen Firmennamen widerspiegeln. Aus der Elektro Mack wird Mack Automation. Mit dem Ausbau unseres Dienstleistungs- und Produktportfolios haben wir uns zukunftsorientiert aufgestellt und finden im dynamischen Marktumfeld immer die passende Lösung für unsere Kunden. Zur Unterstützung unseres Teams sind wir stets auf der Suche nach Fachkräften. Die aktuellen Stellen finden Sie auf unserer Homepage www.mack-automation.de/de/karriere Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 6 Slnfn STARTE IN DEINE ZUKUNFT MIT UNS! Bei uns hast Du einen krisensicheren Job, eine anspruchsvolle Tätigkeit, flexible Arbeitszeiten sowie gute Aufstiegs- und Karrierechancen. WWW.SCHNEKENBURGER-STB.DE Ausbildungsplätze zur/zum Steuerfachangestellten m|w|d Duales Studium zur/zum Bachelor of Arts (B.A.) - Steuern m|w|d JETZT BEWERBEN KLEINE TEAMS – GROSSE KANZLEI AUSBILDUNG BEI UNS IN RAVENSBURG! GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 5,70 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 20.08.2021
    2022_05_03_Bericht2.pdf

    Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Ver- waltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemein- deratssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berech- tigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. April 2022 sind keine Be- schlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind derzeit 35 Geflüchtete (davon 13 minderjährige Per- sonen) untergebracht. Insgesamt gingen bereits 4.675,55 € an Spenden sowie viele Sachspenden ein. b) Teststation der GnW Ursprünglich war es geplant, bis Ende April die Teststation in der Schenk-Kon- rad-Halle zu betreiben. Diese bleibt nun auch im Mai geöffnet. Bei der Verwaltung sind viele dankbare und zufriedene Rückmeldungen eingegangen. Im April wurden über 4.000 Testungen vorgenommen. Dies entspricht einem Tages- durchschnitt von ca. 135 getesteten Personen. Für den Herbst plant die GnW wieder eine Teststation in der Schenk-Konrad-Halle ein. c) Bürgerinformation Am 26. April 2022 wurden im Rahmen einer Bürgerinformation die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zum Dorfplatz vorgestellt. Es nahmen ca. 35 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Entwurfsplanung und die Präsentation sind auf der Home- page der Gemeinde zu finden. Gespräche mit den örtlichen Vereinen werden zeitnah geführt. Im Gemeinderat wird dann die finale Materialauswahl im Juli ge- troffen. d) Bürgerinformation – Entwicklung Fischerareal Am 30. Mai 2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Infovera- nstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der interessierte Personenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Die 2. Phase des Konzeptvergabe- verfahrens läuft. Die Bewerbungsfrist für Anlieger endet zum 19.09.2022. e) Windenergie im Altdorfer Wald Am 23.05.2022 findet in der Gemeinde Vogt hierzu eine Informationsveranstal- tung statt. f) Förderantrag Umbau Bushaltestellen am Dorfplatz Der Förderantrag wurde beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Gemeinde hofft sehr, dass man mit diesem Umbau in das Förderprogramm auf- genommen wird. g) Zensus 2022 Am 15.05.2022 ist der Stichtag für den Zensus 2022. Es starten dann die Befra- gungen des Zensus, dem derzeit größten Projekt der amtlichen Statistik. Alle 10 Jahre führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen mit den Kommunen den Zensus als Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl und zu den Wohnverhältnissen durch. Die Erhebung liefert damit eine Entscheidungs- grundlage für Planungen bei Bund, Ländern und Gemeinden. h) Blühflächen im Gemeindegebiet Weitere Blühflächen werden in den nächsten zwei Wochen vom Bauhof angelegt. Aus der Schotterinsel in Schachen - Ortsausgang Baienfurter Straße, der Schot- terinsel Hirschstraße/Froschstraße, Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Haußmann und Jägerweg werden mehrjährige artenreiche, bienenfreundliche Blühflächen angelegt Der Erdwall am DRK Heim wird mit einer Hecke zur Abgrenzung zum Natur- schutzgebiet bepflanzt. Dies wird von der Landjugend Baindt übernommen. Erneuerung der Verkehrsinsel in der Siemensstraße durch Pflanzung eines Baums und Anlage einer Blühfläche. i) Gemeinderatssitzungen Ab der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 finden die Sitzungen wie- der im Sitzungssaal des Rathauses statt. TOP 04 Sachstandsbericht Freiwillige Feuerwehr Baindt Der bei diesem Tagesordnungspunkt anwesende Kommandant der Freiwilligen Feu- erwehr Herr Bucher teilt mit, dass Stand April 2022 38 Feuerwehrkammerdinnen und Feuerwehrkameraden in der Einsatzabteilung aktiv sind. Sein Ziel ist eine Gruppen- stärke von 45 Feuerwehrkameraden zu erreichen. Über 25 Kameraden wurden in den letzten 10 Jahren ausgebildet. Der Altersdurchschnitt beträgt 32 Jahre. Im vergangenen Jahr wurden 42 Einsätze verzeichnet, darunter 29 technische Hilfe, 6 sonstige Einsätze, 5 Fehleinsätze und zwei Einsätze Feuerbekämpfung. Ausführlich ging Herr Bucher auf die Themenbereiche Übungsbetrieb, Katastrophen- schutz, Löschwasserversorgung, Sirenen und Einsatz von Drohnen ein. Fraktionsübergreifend wurde die ausgezeichnete Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden unter der bewährten Leitung des Feuerwehrkommandan- ten Herrn Bucher gelobt. Für Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr hat das Gremium immer „ein offenes Ohr“. TOP 05 Vorstellung des Entwurfs zum Anbau an das Feuerwehrhaus und den Bauhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufent- haltsraum, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 06.07.2021 mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehr- hauses beauftragt. Zwischenzeitlich fanden viele Abstimmungsgespräche mit den Nutzern, mit verschie- denen Fachbereichen im Landratsamt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit statt, so dass nun ein abgestimmter Entwurf vorliegt. Leider wurde bei der Begehung durch unseren Gemeindeelektriker festgestellt, dass auch an der Elektrik, die noch aus dem Baujahr des Gebäudes (1987) stammt einiges an die heutigen Vorschriften angepasst werden muss. Ebenso ist die Anlagentechnik, die Mischer und die Pumpensteuerung veraltet und durch die Bedarfsänderung in den Sanitärräumen von Feuerwehr und Bauhof ergeben sich für den Trinkwasserspeicher neue Berechnungsgrundlagen. Dies führt zu Mehrkosten, die im ursprünglichen Kos- tenbudget, das vom Architekturbüro im Juli 2021 vorgestellt wurde noch nicht berück- sichtigt sind. Beschluss: 1. Den Plänen zum Um- und Anbau des Feuerwehrhauses mit Bauhof wird zuge- stimmt. 2. Das Architekturbüro Wespel + Rohloff wird beauftragt, die Baugesuchspläne zu erstellen und bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt einzureichen. TOP 06 Fernwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Im Fischerareal sind die beiden Ankerprojekte an Planer und Bauträger vergeben. Die Ausschreibung der Anliegerprojekte läuft, so dass bis Ende des Jahres 2022 sieben Gebäude vergeben sein könnten. Die Erschließung der Fischerstraße soll im Herbst 2022 beginnen und bis im Frühjahr 2023 ohne Feinbelag fertig sein. Die Eigentümer des Gebäudes Ziegeleistr. 13 möchten gerne an die Nahwärmever- sorgung angeschlossen werden. Ebenfalls wäre es sinnvoll, dass das Gebäude der Feuerwehr und des Bauhofs angeschlossen wird. Es ist geplant, dass der Anschluss Bauhof/Feuerwehrhaus in einer größeren Dimension ausgeführt wird, so dass zu ei- nem späteren Zeitpunkt eine Notversorgung des gesamten Nahwärmenetzes von die- ser Stelle erfolgen kann. Durch den Anschluss des Bauhofs und des Objektes Ziegeleistraße 13 werden zu- sammen mit dem Fischerareal die für eine Förderung erforderliche Mindestanschluss- zahl von 10 Objekten zusätzlich erreicht. Der private Kunde Ziegeleistraße 13 hat vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ge- meinderat den Nahwärmeanschluss beauftragt. Um den gesamten Bauablauf der geplanten Baumaßnahmen im Ortszentrum zu ent- zerren ist vorgesehen, dass die Trasse zum Bauhof und zur Ziegeleistr. 13 vor der Erschließung der Fischerstraße gebaut wird, also bis Ende Oktober 2022 fertig ist. Dies dient gleichzeitig der Verkehrsentlastung und Zugänglichkeit zum Baugebiet. Der Leitungsabschnitt bereitet den Anschluss zum Fischerareal vor. Beschluss: Firma Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die Planung für den 3. BA der Wärme- leitung im Anschluss an die Fischerstraße in die Ziegeleistraße mit Bauhof / Feuer- wehrgebäude und Gebäude Ziegeleistr. 13 auszuarbeiten und die Bauarbeiten be- schränkt auszuschreiben. TOP 07 Waldspielplatz - weiteres Vorgehensweise Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Sitzung des Gemeinderats am 09.11.2021 wurde das Büro 365° freiraum + um- welt aus Überlingen mit der Erarbeitung einer Konzeption für einen Waldspielplatz beauftragt. Bei der Klausurtagung im März konnte sich der Gemeinderat vor Ort in Überlingen einen Spielplatz aus Holzelementen anschauen. Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Forst BW aufgenommen und einen Mustergestat- tungsvertrag erhalten. Allerdings möchten die Zuständigen der Forstverwaltung vorab einen Plan sehen, wie sich die Gemeinde den Spielplatz auf dem Gelände des Forsts vorstellt. Die Landschaftsarchitekten haben nun verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen ausgearbeitet, die dem Gremium in der Sitzung vorgestellt werden. Variante 1 sieht ein Baummikado (Klettern und Balancieren), Weidentipis, eine Vo- gelnestschaukel sowie optional einen Bauwagen für einen evtl. zu einem späteren Zeitpunkt zu planenden Naturkindergarten vor. Bei der Variante 2 ist eine Vogelnestschaukel, ein Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, ein Barfußpfad sowie ebenfalls optional ein Bauwagen geplant. Variante 3 wäre mit einem Baummikado, Weidentipis, eine Seilbahn, einer Königin- nenschaukel sowie der optionale Bauwagen ausgestattet. Die Kosten bei Variante 1 belaufen sich auf 86.817 €, bei Variante 2 auf 123.733 € und bei der Variante 3 auf 144.135 € (jeweils unter dem Vorbehalt, dass Eigenleis- tungen erbracht werden). Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Idee des Waldspielplatzes auf Grundlage der vom Büro 365° freiraum + umwelt vorgestellten Variante 1 mit zugehöriger Grobkosten- schätzung, ergänzt durch die Anregungen aus dem Gremium weiterzuverfolgen. TOP 08 Verabschiedung der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der März-Sitzung wurden im Gemeinderat die Förderrichtlinien „Klimaschutz durch nachhaltiges Bauen und Sanieren“ vorberaten. Die ursprüngliche Idee gemeinsamer und einheitlicher Förderrichtlinien in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg lässt sich aufgrund unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen leider nicht verwirklichen. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie hat daher auch einen auf die Gemeinde Baindt bezogenen Namen erhalten. Energetische Maßnahmen bei bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden sind zu- meist mit sehr hohen Kosten verbunden. Zudem bestehen dort teils noch erhebliche Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch geringere Wärmever- bräuche infolge einer besseren Wärmedämmung der Gebäudehülle sowie der ver- stärkten Nutzung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energiequellen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt daher einen Beitrag zu mehr Ener- gieeffizienz und Klimaschutz auf der Gemeindegemarkung leisten, innovative Energie- technik fördern, eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellen, sowie die Wohn- und Lebensqualität vor Ort steigern. Für diese Förderrichtlinie sind jeweils 30.000 Euro im Jahr für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Gemeinde Baindt vorgesehen. Die Förderrichtlinie soll zum 01.01.2023 Inkrafttreten. Die Gemeinde Baindt erkennt die globale Klimakrise als lokale Herausforderung an und möchte Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen proaktiv betreiben. Zudem möchte die Gemeinde Baindt ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels treibhausgasneut- rales Baden-Württemberg 2040 leisten und verfolgt daher die Vision, spätestens bis zum Jahr 2040 treibhausgasneutral zu sein. Zentraler Bestandteil zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Gemeinde Baindt ist eine Reduzierung des Verbrauchs von Strom und Wärme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Mit dieser Förderrichtlinie will die Gemeinde Baindt ein deutliches Zeichen für den lo- kalen Klimaschutz setzen und finanzielle Anreize zur Reduzierung des Treibhausgas- ausstoßes vor Ort liefern. Die Förderrichtlinie ist dabei bewusst breit aufgestellt, da es im Bereich nachhaltiges Sanieren nicht einen Königsweg, sondern viele mögliche Wege gibt, mit denen erhebliche Mengen an Treibhausgasen eingespart werden kön- nen. Die Förderrichtlinie ist in vielen Anforderungen und Voraussetzungen analog zu ande- ren Förderprogrammen von Bund und Ländern gehalten. Der Aufwand für die Bürge- rinnen und Bürger, um einen „Klimabonus“ seitens der Gemeinde Baindt zu erhalten, ist daher relativ gering. Die dort geforderten Nachweise sind entweder bereits gesetz- lich vorgeschrieben oder werden bei Inanspruchnahme anderer Förderprogramme wie beispielsweise BAFA ohnehin benötigt. Die Förderrichtlinie enthält die folgenden Schwerpunkte: Wärmedämmung Gebäudehülle, Heizung (als Zentralheizung), Maßnahmen zu Er- neuerbaren Energien, Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Gründächern sowie die Förderung der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Gegenüber dem Entwurf aus der März-Sitzung wurden folgende Anpassungen vorge- nommen: Die Förderrichtlinie beinhaltet nun nur Maßnahmen im Zusammenhang mit Sanierun- gen von Bestandsgebäuden. Von einer Förderung von Maßnahmen im Zuge der Er- richtung von Neubauten wird abgesehen, da dort sehr viel höhere energetische Stan- dards vorgeschrieben sind und die damit erzielbare Treibhausgaseinsparung sehr viel geringer ausfällt, als bei Altbauten. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen und keine juristischen Per- sonen mehr, da sich der „Klimabonus“ primär an die Bürgerinnen und Bürger der Ge- meinde Baindt richten soll. Die Höhe der möglichen Zuschüsse wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in allen vier Stufen verdoppelt auf nun 1.000 bis 3.000 Euro (statt 500 bis 1.500 Euro). Aufgrund der hohen Dynamik in der Gesetzgebung, speziell in den Bereichen Bauen und Erneuerbare Energien, aber auch durch mögliche neue Erfahrungen aus der Um- setzungspraxis, ist die vorliegende Förderrichtlinie nicht als in Stein gemeißelt anzu- sehen. Stattdessen soll diese Förderrichtlinie regelmäßig inhaltlich überprüft und spä- testens nach zwei Jahren entsprechend an die aktuellen rechtlichen Verhältnisse an- gepasst werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ zu. 2. Die Verwaltung wird hierzu jährlich je 30.000 € in den Doppelhaushalt 2023/2024 einstellen. TOP 09 Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsge- bührensatzung) a) Transparentere Darstellung der Bestattungsformen im Gebührenver- zeichnis b) Ausblick Belegung Urnenwand - weitere Vorgehensweise Bürgermeisterin Rürup berichtet: Auf dem Friedhof in Baindt wird neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung auch die Möglichkeit der Bestattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und anonymen Urnengrabbestattung angeboten. Darüber hinaus ist eine Bestattung in Urnenwänden ebenfalls möglich. Die Friedhofssatzung wurde diesbezüglich zuletzt am 06. Oktober 2020 angepasst. Immer weniger Bürgerinnen und Bürger möchten eine klassische Erdbestattung. Auch in Baindt hat sich die Bestattungskultur von der „traditionellen“ Erdbestattung hin zur Feuerbestattung gewandelt, circa 80 Prozent der jährlichen Bestattungen sind Feuer- bestattungen. Um die Akzeptanz der Urnenrasengräber sowie der halbanonymen und anonymen Ur- nengrabbestattungen zu verbessern und um zu informieren, soll zukünftig der Fokus auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gelegt werden. Hierfür werden unter anderem neue Flyer und Friedhofspläne gedruckt und der Bürgerschaft bei Bedarf zur Verfü- gung gestellt. Für die Ausführung und eine transparentere Darstellung der neuen Bestattungsformen auf dem Baindter Friedhof sind nun minimale Änderungen der Friedhofssatzung, in- klusive der Anlage zum Gebührenverzeichnis, notwendig. Aufgrund der örtlichen Ge- gebenheiten ist in Baindt eine Tieferlegung bei den Einzelgräbern am Hang nicht mehr möglich. In Konsequenz muss in der Friedhofssatzung der § 12 Abs. 5 gestrichen wer- den. Zusätzlich ich eine Reservierung der Urnenkammer nicht mehr vorgesehen, somit wird der § 15 Abs. 7 geändert. Auf dem Baindter Friedhof sind die anonymen und die halbanonymen Bestattungen auf demselben Grabfeld im Staudenbeet angesiedelt. Die Angehörigen haben weder die Pflicht noch das Recht, Grabpflege zu betreiben. Sollten die Angehörigen einen Schriftzug mit dem Namen des/der Verstorbenen auf der Glas-Gedenkstele wünschen, wenden sie sich hierfür direkt an die Firma, die die Beschriftung nach Vorgabe der Gemeinde vornimmt. Somit wird diese Kostenposition nicht in das Gebührenverzeich- nis aufgenommen. Das Gebührenverzeichnis sollte wie folgt angepasst werden: • Veränderte grafische Darstellung des Gebührenverzeichnisses. Unterteilung je Be- stattungsform und anfallenden Kosten. • Ergänzung der Erklärung bei einer Mehrfachbelegung: „Bei einer notwendigen Ver- längerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungs- gebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.“ • Ergänzung der Position „Kosten für Bodenplatte“ bei den Urnenrasengräbern. • Wochenendzuschläge werden pauschalisiert (angelehnt an die bisherigen Zuschläge bei Erdbestattungen). Beschriftung Bodenplatte für Urnenrasengräber: Für die Beschriftung der Bodenplatten der Urnenrasengräber werden geringe Vorga- ben gemacht. Es sollen keine Bronzeplatten erlaubt sein, da diese bei Mäharbeiten eher beschädigt werden. Die Beschriftung der Bodenplatten muss zwingend ebenerdig bzw. bündig mit der Oberseite der Platte sein. Beschriftung Glasstele für anonyme und halbanonyme Bestattungen: Bei der Beschriftung für die Glasstelen wird eine gut sichtbare, geradlinige und klare Schrift ausgewählt. Die Glasstelen werden zweispaltig bedruckt und maximal drei Zei- len stehen für eine Beschriftung zur Verfügung. Gebührenkalkulation: Bei der Gebührenbemessung wird die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öf- fentlichen Leistung für den Leistungsempfänger berücksichtigt. In der Gemeinderats- sitzung am 29. November 2016 hat der Gemeinderat die Friedhofssatzung mit einem angestrebten Kostendeckungsgrad von 60 Prozent beschlossen. Im Rahmen der Gebührenanpassung wurden die Gebühren für die Bodenplatten für die Urnen-Rasengräber neu aufgenommen. Eine Bodenplatte kostet 36 Euro zzgl. MwSt., brutto belaufen sich die Kosten somit auf 42,84 Euro. Die Bodenplatten werden mit einem Aufschlag von 20 Prozent (beinhaltet die Planungskosten) aufgenommen. Informationen zu den beiden Urnenwänden: Die Urnenwand eins bei der Aussegnungshalle mit insgesamt 90 Urnenkammern, ist derzeit vollständig belegt. Eine weitere Urnenwand zwei mit ebenfalls 90 Kammern befindet sich am westlichen Ende des Friedhofs. In dieser Urnenwand gibt es derzeit noch 13 freie Urnenkammern. Hierzu ein paar Fakten: • Bestattungen im Jahr 2018: Insgesamt 31, davon 19 (61 %) Urnenbestattungen (6 in der Urnenwand = 19 %) • Bestattungen im Jahr 2019: Insgesamt 39, davon 26 (67 %) Urnenbestattungen (13 in der Urnenwand = 33%) • Bestattungen im Jahr 2020: Insgesamt 29, davon 23 (79 %) Urnenbestattungen (12 in der Urnenwand = 41%) • Bestattungen im Jahr 2021: Insgesamt 39, davon 31 (79 %) Urnenbestattungen (21 in der Urnenwand = 54 %) Wie oben ausgeführt, gibt es in der Urnenwand zwei noch 13 freie Urnenkammern. Im Jahr 2020 wurden 10 Urnenkammern und im vergangenen Jahr 16 Urnenkammern neu belegt. Die Zahl der Urnenbestattungen wird sich im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Bestat- tungen wohl bei ca. 80% einpendeln und sich auf die verschiedenen Arten von Urnen- grabstätten verteilen. Die Beisetzung von Aschen in der Urnenwand wird voraussicht- lich jedoch weiterhin gut angenommen werden. Aus diesem Grund ist eine Erweiterung der Urnenwand zeitnah zu planen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt eine transparentere und bürgerfreundlichere Dar- stellung des Gebührenverzeichnisses und eine Anpassung der Friedhofssatzung. Es wird die Planung einer neuen Urnenwand für den Baindter Friedhof, aufgrund der hohen Zahl der Urnenbestattungen, empfohlen. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die vorgeschlagene Beschriftung der Bodenplatten und Glasstelen zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Friedhofssatzung (Friedhofsord- nung und Bestattungsgebührensatzung) sowie der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu. 3. Die Kosten für eine neue Urnenwand werden in den Haushalt 2023 aufgenom- men. Das Planungsbüro „Landschaftsarchitekten Rau“ wird beauftragt, Vor- schläge für den Standort einer neuen Urnenwand sowie deren Ausführung aus- zuarbeiten. TOP 10 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasser- beseitigung 2021 sowie gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2020 Kämmerer Abele berichtet: Gebührenrechtliches Ergebnis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Unterscheidung Handelsrecht und Gebührenrecht Bei der Kalkulation der Abwassergebühren muss grundsätzlich zwischen dem han- delsrechtlichen/doppischem und gebührenrechtlichen Jahresergebnis unterschieden werden. Die vom Gemeinderat jährlich beschlossenen Jahresabschlüsse des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung stellen dabei das handelsrechtliche Ergebnis dar. Das handelsrechtliche Ergebnis stellt jedoch nicht das gebührenrechtliche Ergebnis nach dem Kommunalabgabengesetz dar. Die unterschiedlichen Ergebnisse nach Han- dels- und Gebührenrecht werden in der Nebenrechnung nach dem Kommunalabga- bengesetz verdeutlicht, die in den Anlagen beigefügt ist. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und -unter- deckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach Kommunal-abgabengesetz heranzu- ziehen. Die gebührenrechtliche Ergebnisse 2021 und 2020 wurden in einer Neben- rechnung erneut von der Allevo Kommunalberatung GmbH, welche auch die Kalkula- tion 2019-2021 getätigt hat, ermittelt. So müssen nach dem Gebührenrecht Erträge (Erstattung Abwasserabgabe) und Auf- wendungen (Betriebskostenumlage AMS), die Vorjahre oder auch zukünftige Jahre betreffen, den betreffenden Jahren exakt zugeordnet werden, auch wenn es nach Han- delsrecht aufgrund eines bereits festgestellten Jahresabschlusses nicht mehr möglich ist. Diese Diskrepanz führt in den einzelnen Jahren zu Verschiebungen zwischen han- delsrechtlichem und gebührenrechtlichem Ergebnis, die sich aber in der Summe (bzw. Mehrjahresvergleich) wieder neutralisieren. Bei der Ermittlung der gebührenrechtlichen Ergebnisse wurden diverse Aufwendungen und Erträge periodengerecht zugeordnet und der Straßenentwässerungskostenanteil exakt berechnet. Bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses des Rechnungsjahres 2020 ist das Ergebnis in einer Nebenrechnung aufgrund nachträglicher Veränderungen durch die spätere Abrechnung des Abwasserzweckverbandes bereinigt worden. Die Betriebskostenumlage 2020 ist nun endgültig gesichert. Für das Jahr 2021 wurden vom Abwasserzweckverband leider noch keine Abrechnungen vorgenommen. Gebührenerg. 2020 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 639.189,28 € 450.448,50 € 188.740,78 € Gebühreneinnahmen 634.614,86 € 480.144,29 € 154.470,57 € Abschreibungen auf Forderungen -12,50 € -12,00 € -0,50 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) -4.586,92 € 29.683,79 € -34.270,71 € vorläufiges Gebührenerg. 2021 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 526.072,68 € 404.995,43 € 121.077,25 € Gebühreneinnahmen 631.864,70 € 474.866,21 € 156.998,49 € Abschreibungen auf Forderungen -0,45 € -0,34 € -0,11 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 105.791,57 € 69.870,44 € 35.921,13 € Im EB Abwasserbeseitigung haben wir über den Kalkulationszeitraum einen großen Überschuss. Wir haben Ende 2021 die Schmutzwassergebühr zum 01.01.22 von 2,17 €/m³ auf 1,98 €/m³ gesenkt. Bevor weitere Inlinersanierungen beauftragt werden, wäre eine Aussage zur Dimen- sion von Kanälen bzw. Hydraulik empfehlenswert. Die Kanalisation wird aktuell neu vermessen werden und die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungssys- teme wird überprüft. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ergebnisse in der ersten Jahreshälfte 2022 liefern. Anschließend sollten folgende Projekte weiter verfolgt werden: - Weitere Inlinersanierungen resultierend aus der Eigenkontrollverordnung und hydraulischer Berechnung - Betriebskostenumlage Abwasserzweckverband - Investitionen im Rahmen der Baugebiets- und Gewerbeentwicklung wird in den folgenden Jahren der Gebührenausgleich stattfinden Sowohl doppische als auch gebührenrechtliche Ergebnisse schließen aufgrund höhe- ren Einnahmen und geringeren Aufwendungen besser ab. Die gegenüber dem Plana- nsatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes und vor allem auf- grund wesentlich geringeren Unterhaltungsaufwendungen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war 2021 ein Verlust von -74.350 € ge- plant. Das vorläufige Ergebnis 2021 weist aufgrund wesentlich geringeren Unterhal- tungsaufwendungen ein gebührenrechtliches Ergebnis in Höhe von +105.791,57 € aus. Die Schmutzwassergebühr betrug bis Ende 2021 2,17 €/m³ (ab 01.01.2022 1,98 €/m³) und die Niederschlagswassergebühr betrug bis Ende 2021 0,50 €/m² (ab 01.01.2022 0,61 €/m²) . Zusammenfassendes Ergebnis: Die vorläufige Kostenüberdeckung ist in den folgenden Jahren auszugleichen. Der Ab- wasserzweckverband wird sich für die 2021 getätigten Investitionen über eine Kapi- talumlage bei den beteiligten Kommunen noch refinanzieren. Die Kapitalumlage wird langfristig abgeschrieben. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2020 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.683,79 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -34.270,71 €. 2. Der Gemeinderat stimmt dem vorläufigen gebührenrechtlichen Ergebnis für das Jahr 2021 wie folgt zu: Im Gebührenhaushalt ergibt sich im Schmutzwasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 69.870,44 €. Zudem ergibt sich im Gebührenhaushalt im Niederschlagswasserbereich im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 35.921,13 €. TOP 11 Klausurtagung: Flächenpotential der Gemeinde Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 18. und 19. März dieses Jahres fand eine Klausurtagung des Gemeinderates statt. Am Freitag, 18 März wurden verschiedene Plätze und Straßenräume in Augenschein genommen, die dem Gremium im weiteren Verlauf die Entscheidung über die Materi- alauswahl für die Oberflächengestaltung des Dorfplatzes erleichtern soll. Am Samstagvormittag, 19. März hat sich der Gemeinderat damit auseinandergesetzt, wie das Wachstum der Gemeinde in den kommenden Jahren aussehen soll. Durch den Regionalplan, dessen Satzungsbeschluss im Juni 2021 gefasst wurde, wer- den der Gemeinde Rahmenbedingungen auferlegt, die einzuhalten sind. Vorgeschrie- ben wird, dass die Flächeninanspruchnahme durch die Aktivierung innerörtlicher Po- tenziale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenrecycling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen ver- dichtete Bauweise zu verringern ist. So ist die Mindestbruttowohndichte bei der Aus- weisung neuer Baugebiete für Baindt auf 50 Einwohner pro Hektar festgelegt. Die darunter liegende Planungsebene ist der Flächennutzungsplan (FNP) mit dem Landschaftsplan. Mit den Städten Ravensburg und Weingarten und den Gemeinden Baienfurt und Berg hat sich die Gemeinde Baindt im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) zusammengeschlossen, um den bestehenden FNP aus dem Jahr 1995 fortzuschreiben. Zieljahr der Planungen ist 2040. Wohnbauflächenentwicklung Statistiken zeigen, dass sich die Altersstruktur in der Gemeinde wandelt. Die Anzahl der über 60-Jährigen nimmt extrem zu und die der unter 20-Jährigen leicht ab. Ebenso nimmt die Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben ab. Die Zahl der 1-Per- sonenhaushalte wird bis 2040 um knapp12% steigen. Diese Erkenntnisse sind bei der Ausweisung neuer Bauflächen zu berücksichtigen. Ebenso wie der ermittelte Wohn- bauflächenbedarf bis zum Zieljahr und die noch freien Wohnbauplätze, egal ob privat oder im Gemeindeeigentum, egal ob aktuell verfügbar oder nicht. Hieraus wird die Flä- che abgeleitet, die im neuen Flächennutzungsplan für Wohnbauflächen entwickelt wer- den kann. Für einzelne Teile des Gemeindegebiets können Flächen, die bereits im FNP als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in verbindliche Bauflächen umgewandelt werden. In den letzten Jahren konnte die Gemeinde einige Flächen erwerben und so durch die Aufstellung von Bebauungsplänen dringend benötigten Wohnraum für Familien schaf- fen. Dem Wunsch nach den eigenen 4 Wänden steht jedoch der Flächenverbrauch von neuen Baugebieten gegenüber. Auch ist die Gemeinde in der Pflicht, die erforder- liche Infrastruktur bereit zu stellen. Hier geht es nicht nur um Straßen, Leitungen und Retentionsflächen, die neu angelegt werden müssen, sondern auch um Kindergärten und Schulen. Den Mitgliedern des Gemeinderates ist es wichtig, dass die Baulandentwicklung in einem moderaten Tempo erfolgen soll. Es gilt den Bedarf an Wohnraum einerseits abzudecken und andererseits mit Ressourcen jeglicher Art schonend umzugehen. Eine mögliche Zeitschiene der Erschließung und Vermarktung der Baugebiete wurde von Seiten der Verwaltung aufgezeigt. Gewerbeflächenentwicklung Ein weiteres wichtiges Thema der Klausurtagung war die Gewerbeflächenentwicklung. Im Regionalplan sind Flächen für ein Interkommunales Gewerbegebiet auf den Ge- markungen Baienfurt und Baindt, an der westlichen Gemarkungsgrenze vorgesehen. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass nach den Vorgaben des Regionalplanes eine Gewerbeflächenentwicklung künftig ausschließlich interkommunal stattfinden wird. In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind nun Flächen zu benennen, für die in den kommenden Jahrzehnten eine Gewerbeentwicklung angedacht ist. Aus- schließlich auf Flächen, die im FNP als Gewerbeflächen ausgewiesen sind, kann eine Bauentwicklung stattfinden. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass dort auch zwingend gebaut werden muss. Auch ist nicht vorherzusehen, ob die im FNP geplanten Flächen je real verfügbar sein werden. Nachdem im Rahmen der Vorberatung über eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung im September 2021 von Seiten des Gremiums zum Ausdruck gebracht wurde, dass Klärungs- und Gesprächsbedarf besteht bevor der erste Schritt getan werden kann, ging man in der Klausurtagung in einen konstruk- tiven Diskurs. Wichtig war es dem Gemeinderat in dieser Diskussion, dass die Gemeinde Baindt bei den Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen und Gewerbetreibenden, wie bspw. der Schaffung von Arbeitsplätzen, bei der Auswahl der Branchen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes, bei der Nachhaltigkeit des Gebiets und vor allem bei der Ver- teilung der Umlagen und der Aufteilung der aus der Gewerbeansiedlung resultierenden Gewerbesteuer ein bedeutendes Mitspracherecht hat. Nach einer kritisch geführten Diskussion war sich das Gremium einig, dass es für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Baindt richtig und wichtig ist, die im Regionalplan ent- haltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes auch im Flächennutzungsplan auszuweisen. Mit dieser Entscheidung kann sich Baindt Einnahmen in der Zukunft sichern, somit die Infrastruktur stärken und vor allem die Eigenständigkeit unantastbar bewahren. Baindt bleibt handlungsfähig und ist in der Lage mitzugestalten und das Gremium kann die ihm wichtigen Kriterien benennen. In einem nächsten Schritt werden die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit der Ver- waltung und einem Experten die Aufgabenverteilung und Organisation verschiedener Zweckverbände in Augenschein nehmen und im Groben Kriterien herausarbeiten, de- ren Beachtung für die Gemeinde Baindt wichtig sind. Dabei muss die Belegenheits- kommune entsprechende Berücksichtigung finden. Im Anschluss an diesen Arbeits- termin wird das Ergebnis dem Gemeinderat zurück gespiegelt und diskutiert mit dem Ziel, der Absichtserklärung, gegebenenfalls mit Ergänzungen, zuzustimmen. Nachdem das Gremium im Rahmen der ersten Beratung eine berechtigte Zurückhal- tung deutlich gemacht hat. Haben wir nun die Zeit genutzt und nutzen diese immer noch, um einen Mehrwert für Baindt herauszuarbeiten und uns zukunftsfähig aufzu- stellen. Beschluss: 1.) Die im Regionalplan enthaltenen Flächen zur Entwicklung eines Interkommuna- len Gewerbegebietes werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. 2.) Die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltung erarbeiten unter fachlicher Beglei- tung Kriterien für die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb eines zu gründenden Zweckverbandes. 3.) Die Absichtserklärung wird dann, gegebenenfalls mit Ergänzungen der Ge- meinde Baindt, auf den Weg gebracht. TOP 12 Anfragen und Verschiedenes a) Erdwall am Schulparkplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass der Erdaushub beim Schulparkplatz mit einer Stärke von ca. 60 cm ausgelegt wird. Bis zum Fest des Musikvereins werden dann ca. 70 % des Erdwalls wieder verarbeitet sein. Ein Gremiumsmitglied er- kundigt sich, ob im Leistungsverzeichnis aufgeführt war, dass die Gemeinde diese Fläche zur Verfügung stellen muss. Im Leistungsverzeichnis wurde festge- legt, so Ortsbaumeister Roth, dass die Gemeinde Baindt diese Fläche zur Lage- rung des Erdaushubs zur Verfügung stellt. Eine andere Fläche zur Lagerung des Erdaushubs ist nicht vorhanden. b) Nutzung DFB-Minispielfeld Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass auf dem roten Platz der neuen Sportanlage Outdoor-Gymnastikkurse auf eigene Gefahr der Teilnehmenden durchgeführt werden. Die Kursleiterin hat angefragt, ob diese Kurse bei großer Hitze nicht auch auf dem Minispielfeld abgehalten werden dürfen. Man war sich einig, dass diese Outdoor-Gymnastikkurse einmal pro Woche für 1 – 2 Stunden auf diesem Klein- spielfeld abgehalten werden können. Diese Nutzung wird übergangsweise er- laubt, bis der Sinnesgarten der Heimsonderschule fertiggestellt ist. Zudem wird das DFB-Spielfeld ab sofort nicht mehr abgeschlossen. c) Wanderung Altdorfer Wald Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich ob diese Wanderung im Altdorfer Wald am 30. April 2022 als Gegenveranstaltung zum Maibaumstellen zu verstehen war. Dem ist, so die Vorsitzende nicht der Fall. Die Wanderung wurde zeitlich mit dem Maibaumstellen abgestimmt, so dass im Anschluss beim Maibaumstellen eingekehrt werden konnte. d) Große Sporthalle – Verwüstung Es wurde mitgeteilt, dass am Wochenende 30. April auf 1. Mai die Sporthalle verwüstet wurde. Dies ist, so die Vorsitzende leider der Fall. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen, Anzeige ist erfolgt. e) Bau von Nebenanlagen in der Hirschstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass auf einem Grundstück in der Hirschstraße mehrere Nebenanlagen seiner Meinung nach ohne Genehmigung errichtet wur- den. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass das Bauamt des Landratsamts Ravens- burg über diesen Fall bereits Bescheid weiß. f) Medienentwicklungsplan der Klosterwiesenschule Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Medienentwicklungsplan fertig ge- stellt ist. Die Vorsitzende bemerkt, dass dieser Medienentwicklungsplan in der nächsten Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 vorgestellt wird. g) Beleuchtungsmasten oberer Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Baumaß- nahme. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Tiefbauarbeiten erledigt sind. An- fang Juni werden Kabel und Elektroarbeiten durchgeführt und im Anschluss dann die Lichtmasten aufgestellt. h) Hallenbelegungsplan große Sporthallte Es wurde Einsicht in den aktuellen Hallenbelegungsplan der großen Sporthalle gewünscht.[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 267,27 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 24.06.2022
      2-FFH-Vorprüfung-Formblatt_Geigensack.pdf

      Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Landschaftsplanerische Leistungen zum Gewässerausbau "Geigensack" 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer FFH-Gebiet Nr. 8223-311 Gebietsname "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" 1.3 Vorhabenträger Adresse: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon/Fax/E-Mail: Tel.: 07502/9406-0 Fax 07502/9406-18 E-mail: petra.jeske@baindt.de 1.4 Gemeinde Baindt 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Bauleitplanung 1.6 Naturschutzbehörde Landratsamt Ravensburg, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuanlage eines offenen Gewäs- serlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Dieser soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen/geplanten Baugebie- tes "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Oberen Bampfen" entstehen. Der "Obere Bampfen" liegt innerhalb des ca. 390 m westlich ausgewiesenen FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Der neue Gewässerlauf soll auf der Fl.-Nr. 142 entstehen und eine Fließrichtung von Osten nach Westen aufweisen. Ein Teil- stück des Bachlaufs im Nordwesten des Bebauungsplans "Geigensack Erweiterung" führt über die Fl.-Nr. 389 (Teilfläche). Zudem ist eine Verlängerung des Bachlaufes entlang des geplanten Wohngebietes "Bühl" östlich des Baugebietes "Geigensack Erweiterung" Teil des Vorhabens. Hier wird der Bachlauf am nördlichen Rand des zukünftigen Wohngebietes auf den öffentli- chen Grünflächen verlaufen. Die Einleitung des Wassers erfolgt von der "Zeppelinstraße" (Fl.-Nr. 455/9) unter der "Hirschstraße" hindurch durch einen Kanal (verdolt) und mündet in den neuen offenen Gewässerlauf. Die Verbindung des neuen Bachlaufs mit dem Lauf des "Bampfen" wiederum erfolgt durch Einleitung des Bachwassers unter der "Sulpacher Straße" hindurch in einen bereits bestehenden Bach- lauf, welcher im westlichen Teil verdolt ist, und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Einleitung in den "Bampfen" erfolgt in Verbindung mit einer Mischwasserentlastung. Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf, sodass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Überschwemmungsrisiko senkt. 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Dargestellt in der Planzeichnung des Bebauungsplans "Geigensack Erweiterung" 2.2 Zeichnung/Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 2 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift: * Telefon: * Fax: * Sieber Consult GmbH 0751/185281-15 08382/27405-99 Lägelerstraße 45 88250 Weingarten E-mail: * Bearbeiter: Anja Speckle anja.speckle@sieberconsult.eu * sofern abweichend von Punkt 1.3 27.07.2021 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. § 34 Abs. 6 BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de "Formblätter Natura 2000" 3 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß § 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 4 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde [3150] Natürliche nährstoffreiche Seen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [3212] Kalk-Magerrasen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [6411] Pfeifengraswiesen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [6431] Feuchte Hochstaudenfluren Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [6510] Magere Flachland-Mähwiesen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [7220*] Kalktuffquellen Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [7230] Kalkreiche Niedermoore Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [9130] Waldmeister-Buchenwald Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder Es liegen keine Flächen dieses Lebensraumtyps im betrachteten FFH- Gebietsteil. [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes liegt dieser Lebensraumtyp etwa 390 m vom Plangebiet entfernt. Ziele zur Erhaltung und Entwicklung des Lebensraumtyps sind laut des Natura 2000-Managementplanes der Erhalt und die Förderung natur- naher Gewässerstrukturen sowie die Pflege von Auenwaldgalerien mit gelegentlichem Auflichten. Der Erhaltungszustand in diesem Fließab- schnitt wird mit "gut" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik der Habitatstruktur - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse Beeinträchtigung möglich durch: - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe 5 - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen Verhältnisse, was jedoch aufgrund der zeitli- chen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen keine erhebliche Beeinträchtigung für den Lebensraumtyp darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorha- ben einher. Eine Beeinträchtigung dieses Lebensraumtyps kann daher ausgeschlossen werden. [1014] Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior ) Lebensraum: Offene, feuchte Lebensräume mit konstanter Bodenfeuchte und ausreichend Streuauflage; z.B.: Großseggenriede, Feucht-, Nass- und Streuwiesen, Niedermoore) Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1032] Kleine Flussmuschel (Unio crassus ) Lebensraum: Bäche und Flüsse mit mäßiger Strömungs- geschwindigkeit und sandig-kiesigem Substrat; vorwie- gend in der Forellen- (Hyporhithral) und Barbenregion (Epipotamal) Südlich des Naturschutzgebietes Schenkenwald und damit am Rand des Wirkraums des Vorhabens sind Lebensräume dieser Art vorhanden. 2001 wurde die Art von der LUBW für diesen Bereich gemeldet. Das Vorkommen der Kleinen Flussmuschel konnte im Rahmen der für den Managementplan durchgeführten Kartierung jedoch nicht mehr nachge- wiesen werden, kann aber im betrachteten Wirkraum zukünftig auch nicht ausgeschlossen werden. Ziel zur Erhaltung und Entwicklung der Art ist laut des Natura 2000-Managementplanes die Erhaltung und Förde- rung naturnaher Gewässerstrukturen. Des Weiteren soll laut des Ma- nagementplanes der Bestand der kleinen Flussmuschel künftig erhalten und gefördert werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) - Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente) - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten Beeinträchtigung möglich durch: - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Organische Verbindungen - Schwermetalle - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen und thermischen Verhältnisse, was jedoch aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasser- ereignissen keine erhebliche Beeinträchtigung für die Art darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorha- ben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. [1037] Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia ) Lebensraum: Fließgewässer mit sandiger Sohle. Bedeu- tend ist der Charakter des Gewässers (Offenheit), die Fließgeschwindigkeit, Wasserqualität und eine Beschat- tung durch angrenzende Gehölze. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. 6 [1044] Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale ) Lebensraum: Quellmoore, Grundwasser geprägte Gräben; hohe Anforderungen an Sauerstoffversorgung, Wasser- temperatur, Dichte der emersen Vegetation, etc. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1083] Hirschkäfer (Lucanus cervus ) Diese Art konnte trotz gezielter Nachsuche und Recherchen im FFH- Gebiet nicht nachgewiesen werden. Altnachweise aus dem Naturschutz- gebiet Schenkenwald nordwestlich des Vorhabengebietes konnten nicht bestätigt werden. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1093*] Steinkrebs (Austropotamobius torrentium ) Lebensraum: strukturreich Oberläufe naturnaher Gewäs- ser; charakteristisch: Vorhandensein von grobem bzw. kiesigem Substrat Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1131] Strömer (Leuciscus souffia agassizi ) Lebensraum: rasch fließende, sauerstoffreiche Gewässer der Äschenregion mit kiesigem Substrat, Gewässer der unteren Forellen- und Barbenregion sowie Zu- und Abflüsse von Seen und Seitengewässer von kleineren Flüssen. Nach den Bestands- und Zielkarten des Natura 2000-Managementplans liegt die Lebensstätte dieser Art etwa 390 m vom Plangebiet entfernt. Im Zuge einer Kartierung 2018 konnten Einzeltiere im "Bampfen" nachgewiesen werden; in den Bestands- und Zielkarten des Natu- ra 2000-Managementplanes sind jedoch keine Artnachweise verzeich- net. Ziel zur Erhaltung und Entwicklung der Art ist laut des Natu- ra 2000-Managementplanes der Erhalt und die Förderung naturnaher Gewässerstrukturen. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente) - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen und thermischen Verhältnisse, was aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung für die Art darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorha- ben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. [1134] Bitterling (Rhodeus sericeus amarus ) Lebensraum: Stehende und langsam fließende Gewässer mit Teich- oder Flussmuschelbeständen Im erweiterten Wirkraum des Vorhabens kommen die nebenstehenden Lebensräume nicht vor. Die Lebensstätte des Bitterlings umfasst aus- schließlich eine Erfassungseinheit im Unterlauf der Schussen. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1163] Groppe (Cottus gobio ) Lebensraum: sommerkühle und sauerstoffreiche Seen und Fließgewässer (Forellen- und Äschenregion) mit kiesi- gem, sandigem bis steinigem Substrat Laut des Natura 2000-Managementplans des FFH-Gebiets umfasst die Lebensstätte der Groppe derzeit mit Ausnahme des "Oberen Bampfen" alle größeren Zuflüsse der Schussen. Nach den Bestands- und Zielkarten des Natura 2000-Managementplans liegt die Lebensstätte dieser Art 7 Hauptlebensräume: wenig verbaute Oberläufe von Bächen und kleineren Flüssen etwa 390 m vom Plangebiet entfernt. Ein Artnachweis wurde nicht verzeichnet. Ziel zur Erhaltung und Entwicklung der Art ist laut des Natura 2000-Managementplanes der Erhalt und die Förderung von naturnahen Gewässerstrukturen. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffenheit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen/Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schwebstoffe und Sedimente) Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Schwermetalle - Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen Verhältnisse, was aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung für die Art darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorhaben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. [1193] Gelbbauchunke (Bombina variegata ) Lebensraum: Laichgewässer: ephemere Gewässer (z.B. Fahrspuren, Tümpel, Pfützen); Landlebensraum: nicht landwirtschaftlich genutzte Vegetationsbestände (z.B. naturnahe Wälder, Ruderalflächen, Hochstaudenfluren) Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1323] Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii ) Lebensraum: Optimal: große alt- und totholzreiche Buchen- und Ecihenwälder; charakteristisch: laubholzrei- che, großflächige Wälder tieferer Lagen mit ausreichen- den Quartieren (z.B. Spechthöhlen) Im Naturschutzgebiet Schenkenwald (etwa 1,4 km entfernt) und damit am Rand des Wirkraums des Vorhabens finden sich solche Lebensräu- me. Im Rahmen der Untersuchungen 2018 wurde die Art jedoch nicht nachgewiesen. Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der Art sind laut des Natura 2000-Managementplanes eine naturnahe Waldwirtschaft sowie die Förderung von Habitatstrukturen im Wald. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall) Beeinträchtigung möglich durch: - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Licht - Organische Verbindungen - Schwermetalle - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) Es gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorhaben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. 8 [1324] Großes Mausohr (Myotis myotis ) Lebensraum: Laub- bzw. Laubmischwälder (v.a. unter- holzfreie, hallenartige Buchenwälder); Jagdhabitat: auch andere Waldtypen, großflächige Magerrasen, Extensiv- wiesen, Waldrandbereiche; Kinderstuben: Dachstühlen meist älterer Gebäude (z.B. Kirchen, Schlösser); Zwi- schen- und Winterquartiere: natürliche Höhlen, Stollen, Keller Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1337] Biber (Castor fiber ) Lebensraum: mittelgroße bis große Still- und Fließgewäs- ser mit ausreichender Wassertiefe, ausreichender Größe des Habitats (Reviere z.T. > 1 km Uferlänge) und geeigneten Nahrungspflanzen (entscheidend: Weichhöl- zer); Charaktertier großer Flussauen (v.a. Weichholzaue & Altarme) Der Biber besiedelt mit Ausnahme der gefällstarken Tobelbäche und einiger Stillgewässer die meisten Gewässer im FFH-Gebiet. Nach den Bestands- und Zielkarten des Natura 2000-Managementplans liegt die Lebensstätte dieser Art etwa 390 m vom Plangebiet entfernt. Ein Artnachweis wurde in dem betrachteten FFH-Gebietsteil nicht verzeich- net. Ziel zur Erhaltung und Entwicklung der Art ist laut des Natu- ra 2000-Managementplanes der Erhalt und die Förderung naturnaher Gewässerstrukturen. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität Beeinträchtigung möglich durch: - Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall) - Optische Reizauslöser/Bewegung (ohne Licht) - Organische Verbindungen - Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten Durch die Einleitung des geplanten Gewässerlaufes in den "Oberen Bampfen" kommt es temporär zu einer Veränderung der hydrologi- schen/hydrodynamischen Verhältnisse, was aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Starkregen- bzw. Hochwasserereignissen jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung für die Art darstellt. Des Weiteren gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorhaben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. [1381] Grünes Besenmoos (Dicranum viride ) Standort: Luftfeuchte Laub- oder Mischwälder mit relativ offenem Kronendach Im Naturschutzgebiet Schenkenwald (etwa 1,4 km entfernt) und damit am Rand des Wirkraums des Vorhabens finden sich solche Standorte (Lebensräume), sowie zahlreiche Artnachweise. Das Vorkommen dieser Art im Wirkraum des Vorhabens kann nicht ausgeschlossen werden. Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der Art sind laut des Natura 2000- Managementplanes eine naturnahe Waldwirtschaft sowie die Förderung von Habitatstrukturen im Wald. Beeinträchtigung möglich durch: - Umwandlung von Laubwäldern in Nadelholzbestände - Verkürzung von Umtriebszeiten - Reduzierung des Anteils von Altholzbeständen - Kahlschlag und großflächige Schirmschläge - Bodenschutzkalkungen natürlich saurer Standorte und durch terrestri- sche Verblasung - Eintrag atmogener Schadstoffe (SO2- und NOx-Belastung) Es gehen keine der o.g. Handlungen mit dem geplanten Vorhaben einher. Eine Beeinträchtigung dieser Art kann daher ausgeschlossen werden. 9 [1393] Firnisglänzendes Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus ) Standort: neutrale bis leicht saure, kalkarme, meist nasse Standorte (z.B. Flach-, Nieder-, Übergangs- und Zwi- schenmoore) Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1902] Frauenschuh (Cypripedium calceolus ) Standort: Lichte Laub- und Nadelwälder, Gebüsche und Säume auf kalkhaltigen Lehm-, Ton- und Rohböden bis 1500 m über NN Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [1903] Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii ) Standort: Flach- und Zwischenmoore bis 1100 m über NN Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. [4096] Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris ) Standort: Sowohl auf kurzzeitig überschwemmten, als auch auf trockenen Böden Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplanes gibt es keinen Artnachweis und keine Lebensstätten im erweiterten Wirkraum des Vorhabens. Eine Beeinträchtigung dieser Art ist somit nicht zu erwarten. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer - und ggf. geografische Bezeichnung - mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 10 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) - Durch die geplanten Vorhaben kommt es innerhalb des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzen- reute" nicht zu Versiegelungen. Die Natura-2000 Lebens- raumtypen und Arten werden somit nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.2 Flächenumwandlung - Die Veränderung der Flächen findet außerhalb des betrachte- ten FFH-Gebietsteiles statt. Natura-2000 Lebensraumtypen und Arten werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.3 Nutzungsänderung - Die landwirtschaftlich genutzten Flächen entfallen im Plan- gebiet und außerhalb des betrachteten FFH-Gebietsteiles. Die Natura-2000 Lebensraumtypen und Arten werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen - Es werden keine Natura-2000 Lebensräume zerschnitten oder fragmentiert. Beeinträchtigung: keine 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserre- gimes [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1337] Biber Durch die Überbauung und die Versiegelung von Flächen kann es grundsätzlich zu bedeutsamen Veränderungen wasserbezogener Standortfaktoren wie beispielsweise der (Grund-) Wasserstände kommen. Im Bereich der Neuanlage des Hochwasserschutzgrabens kommt es zu keiner Flächen- versiegelung, weshalb dadurch bedingte Veränderungen des Wasserregimes in diesem Bereich ausgeschlossen werden können. Grundsätzlich kann ein Fließgewässer zu Verände- rungen des Grundwassers führen, da es je nach Sättigungs- grad der Sedimente im umliegenden Bereich des Gewässer- laufes zur Infiltration des Oberflächenwassers (aus dem Bach) in das Grundwasser oder zur Exfiltration von Grundwas- ser in das Fließgewässer kommen kann. Diese Grund- und Oberflächenwasserinteraktion hat jedoch aufgrund der geringen Größe des Hochwasserschutzgrabens keine Auswir- kungen auf das Grundwasserregime im Vorhabengebiet. Der geplante Bachlauf findet sich des Weiteren in räumlicher Distanz (ca. 390 m) zum betrachteten FFH-Gebietsteil. Dauerhafte und erhebliche Veränderungen des Wasserre- gimes können im betrachteten FFH-Gebietsteil ausgeschlos- sen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 stoffliche Emissionen [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- Mit dem geplanten Bachlauf gehen keine stofflichen Emissio- nen einher. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und der FFH-Arten durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden. 11 schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1323] Bechsteinfleder- maus [1337] Biber [1381] Grünes Besen- moos Beeinträchtigung: keine 6.2.2 akustische Veränderungen [1323] Bechsteinfleder- maus [1337] Biber Durch den geplanten Bachlauf wird es u.a. aufgrund der räumlichen Distanz zu keinen akustischen Veränderungen im betrachteten FFH-Gebietsteil kommen. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und der FFH-Arten durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.3 optische Wirkungen [1337] Biber Durch den geplanten Bachlauf wird es u.a. aufgrund der räumlichen Distanz zu keinen optischen Veränderungen im betrachteten FFH-Gebietsteil kommen. Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und der FFH-Arten durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesokli- mas [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe Das Mikroklima wird sich im Vorhabengebiet aufgrund des neuen Oberflächengewässers verändern. Eine Beeinträchti- gung des FFH-Gebiets durch das Vorhaben kann aufgrund der räumlichen Distanz von ca. 390 m jedoch ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.5 Gewässerausbau [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1337] Biber Im Rahmen des Vorhabens wird ein neuer Gewässerlauf angelegt, welcher zur Schaffung von Hochwasser- Retentionsräumen dient und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Maßnahme findet jedoch außerhalb des FFH- Gebietes statt, so werden die Natura-2000 Lebensräume und Arten durch das Vorhaben direkt nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1337] Biber Der geplante Bachlauf soll künftig bei Starkregenereignissen und Hochwasserereignissen dem Überflutungsschutz der angrenzenden Baugebiete dienen. Das anfallende Nieder- schlagswasser soll (z.T. über Retentionsbecken) dem neuen Bachlauf und von dort dem "Oberen Bampfen" zugeleitet werden. Bei Starkregenereignissen kann es durch das abflie- ßende Oberflächenwasser von Straßen, aus Baugebieten und von Feldern zu einem stofflichen Eintrag in den Hochwasser- schutzgraben und damit in das FFH-Gebiet kommen. Der mäandrierende Verlauf des Baches führt zu einer Ablagerung der Stoffe in den Bereichen geringer Strömungsintensität und puffert somit den Stoffeintrag in die Fließgewässer des FFH- Gebietes. Das zufließende Niederschlags- bzw. Oberflächen- wasser kann zudem zu einer Veränderung der Temperatur- verhältnisse im Bachlauf und so zu einer Zufuhr kalten bzw. warmen Wassers in den "Oberen Bampfen" führen. Laut der "Abschätzung der hydraulischen Auswirkungen" durch die Fassnacht Ingenieure GmbH kommt es im Bereich des 12 "Oberen Bampfen" zu einer Zunahme der Abflussmenge von ca. 7,3 % - 10,7 %. Im südlich gelegenen "Sulzmoosbach" hingegen wird es durch den Hochwasserschutzgraben zu einer Abnahme der Abflussmenge kommen (um ca. 5,4 % - 5,8 %). Folglich ändern sich die hydrologischen bzw. hydro- dynamischen Verhältnisse bei Starkregen- /Hochwasserereignissen zwar innerhalb der einzelnen Zuflüsse zum "Bampfen", gleichen sich aber gegenseitig weitestgehend wieder aus. Zusammengefasst kann es durch die Neuanlage des Bachlaufes zu hydraulischen, stofflichen und thermischen Veränderungen kommen, da Starkregen- /Hochwasserereignisse und deren Auswirkungen jedoch zeitlich begrenzt sind, kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Beeinträchtigung: keine 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision - Da das Plangebiet außerhalb der betrachteten Natura 2000- Gebietsteile liegt, kommt es zu keiner Zerschneidung, Frag- mentierung oder Kollision. Die Natura 2000-Flächen und Arten werden nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) - Das Vorhaben benötigt Flächen als Lagerplätze während der Bauphase. Diese liegen außerhalb der betrachteten FFH- Gebiete. Eine Beeinträchtigung der Natura 2000- Lebens- raumtypen und Arten kann ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.2 Emissionen [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmu- schel [1131] Strömer [1163] Groppe [1323] Bechsteinfleder- maus [1337] Biber [1381] Grünes Besen- moos Während der Bauzeit sind Staub-, Lärm- und Lichtemissionen zu erwarten. Durch die räumliche Entfernung zum FFH-Gebiet und die zeitliche Beschränkung ist eine erhebliche Beein- trächtigung der Natura-2000 Lebensraumtypen und Arten ausgeschlossen. Beeinträchtigung: keine 6.3.3 akustische Wirkungen [1323] Bechsteinfleder- maus [1337] Biber Durch die Bautätigkeit ist vorübergehend Baulärm und eine damit einhergehende Beeinträchtigung zu erwarten. Auf Grund der zeitlichen Beschränkung und der räumlichen Entfernung ist eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele er angrenzenden FFH- Lebensraumtypen und Arten ausge- schlossen. Beeinträchtigung: keine *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeich- nung – mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 13 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen ? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide [1032] Kleine Flussmuschel [1131] Strömer [1163] Groppe [1323] Bechstein- fledermaus [1337] Biber [1381] Grünes Besenmoos 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu; Versickerung und Notüberlauf in den Sulzmoos- bach (nicht FFH-Gebiet) Bebauungsplan "Grünenberg - Stöcklisstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu; gedrosselte Einleitung von vorgereinigtem Niederschlagswas- ser in den "Tobelbach" Bebauungsplan "Geigensack-Erweiterung" und 7. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu; gedrosselte Einleitung von vorgereinigtem Niederschlagswas- ser in einen Graben, der in den "Oberen Bampfen" mündet 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Das nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser wird über Rückhaltezisternen gedrosselt und dann dem Regenwasserkanal zugeführt. Vor Einleitung in den "Sulzmoosbach" ist eine Retention vorgeschal- tet. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgruben- straße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu (im Aufstellungsverfahren) Ab der Einleitung des Niederschlagswassers aus den Baugebieten in die genannten Gewässer folgen u.a. Fließstrecken von etwa 400 m, 700 m bzw. 1.000 m, die unter den Schutz des hier zu betrachtenden FFH-Gebietes fallen. Da es sich jeweils nur um gedrosselte Einleitungen von vorgereinigtem Niederschlagswasser handelt, und der Abfluss im Regelfall dem der unbebauten Fläche ent- spricht, können Summationswirkungen auf die genannten FFH-Lebensraumtypen und Arten ausgeschlossen werden (siehe Anmerkungen unter Punkt 8). Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben (siehe Punkt 8) 14 8. Anmerkungen Es wurde geprüft, ob die Planungen im Zusammenwirken mit den Vorhaben "Marsweiler Ost 2" am östlichen Siedlungsrand, "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" am südöstlichen Ortsrand von Baindt, "Geigensack-Erweiterung" am nördlichen Ortsrand von Baindt, "Bifang" am nördlichen Ortsrand, "Wohnen Mehlis", 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" im Orts-Teil "Schachen", "Kiesgrubenstraße" im südlichen Bereich von Baindt und der Bebauungsplan "Lilienstraße" sowie der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan "Bühl" das FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigen könnte. Die Entwässerung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" erfolgt im modifizierten Trennsystem, welches aus Schmutzwasserkanal, Regenwas- serkanal und einem Versickerungsbecken besteht. Das Schmutzwasser wird in Freispiegelkanäle mit einem Mindestdurchmesser von DN 250 abgeleitet und den gemeindlichen Abwässerkanälen zugeführt. Anschließend erfolgt eine Ableitung zur Verbandskläranlage (mit vorgeschalteten Sammlern) des Abwasserzweckverban- des "Mittleres Schussental". Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser wird in Freispiegelkanälen gesammelt und zu einem geplanten Versickerungsbecken am "Sulzmoosbach" abgeleitet. Der Beckenstandort befindet sich auf dem gemeindeeigenen Grundstück mit der Fl.-Nr. 111/8. Das Niederschlagswasser kann auf Grund eines geplanten Erdwalles in Verbindung mit einer flachen Geländemulde abgefangen werden und schadlos in Richtung "Sulzmoosbach" abfließen. Das Niederschlagswasser im Gebiet des Bebauungsplanes "Lilienstraße" wird wie auch jenes aus dem Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in Freispiegelkanälen mit der erforderlichen Nennweite gesammelt und zum Versickerungsbecken am "Sulzmoos- bach" (Fl.-Nr. 111/8) abgeleitet, welches entsprechend des Bedarfes des Plangebietes erweitert wird. Der Bereich des "Sulzmoosbaches", in den eingeleitet wird, ist nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen. Etwa 1 km flussabwärts wird der Bachlauf jedoch Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute". Die geschützten Flächen sind vom Baugebiet durch bestehende Bebauung getrennt. Im Bereich der "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" wurde die Errichtung von Wohngebäuden umgesetzt. Die Entwässerung des Gebietes erfolgt im modifizierten Trennsystem, bestehend aus Schmutz- und Regenwasserkanal. Das anfallende Niederschlagswasser soll über das öffentliche Regenwasser-Kanalnetz in die im nordwestlichen Geltungsbereich vorhandene Retentionsmulde zugeführt werden. Nach der Zwischenspeicherung soll es gedrosselt in den Vorfluter ("Tobelbach") eingeleitet werden. Der "Tobelbach" mündet nach einer Fließstrecke von etwa 260 m in den "Sulzmoosbach". Nach einer weiteren Fließstrecke von etwa 450 m Richtung Westen wird der Bach Teil des FFH-Gebietes. Im Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellung "Geigensack-Erweiterung" wurde die Ausweisung von neuen Wohngrundstücken auf einer Ackerfläche am nördlichen Ortsrand umgesetzt. Das auf den neuen Straßenflächen anfallende Niederschlagswasser wird in eine im westlichen Plangebiet vorgesehene Retentionsfiltermulde eingeleitet. Das Niederschlagswasser, das auf den Dach- und Hofflächen der privaten Baugrundstücke anfällt, ist in Retentionszisternen zurückzuhalten, die auf dem jeweiligen Baugrundstück zu errichten sind. Der Drosselabfluss und Notüberlauf dieser Zisternen wird über die öffentliche Regenwasserkanalisation der o.g. Retenti- onsmulde zugeführt. Das Niederschlagswasser wird hier soweit möglich versickert. Das nicht versickerbare Niederschlagswasser wird gedrosselt in den geplanten Wassergraben eingeleitet, der nach einer Fließstrecke von etwa 400 m in Richtung in Richtung Westen in den "Oberen Bampfen" mündet, der Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" ist. Der Drosselabfluss wurde so festgelegt, so dass bis zu einem HQ5 die über die Mulde eingeleitete Wassermenge die Menge, die aus der unbebauten Fläche zufließen würde, nicht überschreitet. Die Beseitigung von Niederschlagswasser im Baugebiet "Bifang" sieht auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen vor, das nicht schädlich verunreinigte Nieder- schlagswasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, dem Regenwasserkanal ungedrosselt zuzuführen. Vor der Einleitung in den "Sulzmoosbach" ist eine Retention vorgeschaltet. Bei der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Bifang" handelt es sich um die Bestandsbebauung eines Mischgebietes. Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnen Mehlis" wird die Beseitigung des Niederschlagswassers vorrangig durch Versickerung über die belebte Bodenzone festgesetzt; die verbleibende Menge, welche nicht versickert werden kann, wird in das gemeindliche Kanalnetz (Trenn-System) abgeleitet. Bei der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wird Niederschlagswasser, das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt, wo es über die belebte Bodenzone gefiltert, über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort dem beste- henden Regenwasserkanal zugeführt wird. Zusätzliches Abflussaufkommen wird in den Seitenarm des "Bampfen" geleitet. Das über die Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingeleitet. In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belaste- tem Wasser in den nördlich gelegenen "Bampfen", als Teilfläche des FFH-Gebietes möglich. Im Bereich der Kiesgrubenstraße ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" vorgesehen. Das Wasser soll vorrangig über die belebte Bodenzone versickert werden; die verbleibende Menge, welche nicht versickert werden kann, wird in das gemeindliche Kanalnetz (Trenn-System) abgeleitet. Das FFH-Gebiet wird somit nicht tangiert. Der Drosselabfluss der folgenden Projekte ("2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße", "Geigensack- Erweiterung") ist so dimensioniert, dass bis zu einem Abfluss von HQ5 die Wassermenge, die über den Drosselabfluss abgegeben wird, die Menge, die aus der unbebauten Fläche zufließen würde, nicht überschreitet. Im Zusammenwirken der genannten Planungen kann eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Das anfallende Niederschlagswasser im Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" ist im Trennsystem abzuleiten und über öffentliche Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Im Retentionsbecken ist das Wasser vorzureinigen, um anschließend dem Vorfluter zugeleitet zu werden. Das FFH-Gebiet wird somit nicht tangiert. Bei allen genannten Planungen können auf Grund der bestehenden Entfernung zur nächstgelegenen Teilfläche des FFH-Gebietes, wegen der Drosselungen der einzelnen Einleitungen sowie der oft vorgeschalteten Filterung mittels Retentionsfilterbecken und wegen der dazwischenliegenden bestehenden Bebauung von Baindt Beeinträchtigungen durch stoffliche, optische oder akustische Emissionen ausgeschlossen werden. weitere Ausführungen: siehe Anlage 15 Stand: 01/2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des/der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des/der oben genannten Natura 2000-Gebiets/Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 114,13 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 25.05.2022
        Amtsblatt_KW_19_13_05_2022.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 13. Mai 2022 Nummer 19 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Tag der Städtebauförderung am 14. Mai 2022 An diesem Tag sind bundesweit alle Städte und Gemeinden eingeladen, sich zu beteiligen, um ihre Städtebauförderung vor Ort erlebbar zu machen und ihre Projekte, Planungen und Erfolge einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Seit 2014 ist die Gemeinde Baindt im Landessanierungsprogramm Ortskern II. Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebie- tes „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung der Ortsmitte, des „Fischerareals“, des Ortseingangsbereiches sowie die Neuschaffung eines Kreisverkehrs als Verbindung von der Kreisstraße zur Gemeinde. Das Gebiet soll für verdichteten Geschosswohnungsbau genutzt und als neues Wohngebiet von Baindt in zentraler Lage in die Gemeinde integriert werden. Ziel ist es, den formulierten Anspruch nach einem Neubaugebiet mit eigener Prägung und der Möglichkeit vielfältige Wohnmodel- le umzusetzen und mit einer typologischen Vielfalt und kreativen Ideen zu verbinden. Eine Teilfläche des Fischerareals wurde bereits zur Einrichtung eines Lebensmittelmarktes reprivatisiert. Für die weiteren Flächen wird derzeit das Verfahren einer of- fenen Konzeptvergabe betrieben. Im Vorfeld wurden bereits ein städtebaulicher Ideenwettbewerb sowie eine umfangreiche Bürgerbeteiligung durchgeführt. Anfang des Jahres wurden im Wege der Konzeptvergabe für das neue innerörtliche Wohngebiet „Fischerareal“ die beiden An- kerprojekte für die Baufelder 1 und 2 vergeben. Gesucht werden nun in der zweiten Phase Anliegerprojekte mit eigenen Kon- zepten, die sich an eines der Ankerprojekte anschließen und zusammen das Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Eine finale Entscheidung über die ausgewählten Bewerbungen erfolgt Anfang November 2022. Am 30. Mai 2022 findet in der Schenk-Konrad-Halle eine weitere Informationsveranstal- tung zum Fischerareal statt. Bei dieser Veranstaltung stellen sich die Ankerprojektträger vor und der interessierte Perso- nenkreis erhält weitergehende Infos zum Anliegerverfahren. Weitere Informationen zum Fischerareal finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.baindt.de/fischerareal Seit 2014 betreibt die Gemeinde Baindt auf dem Areal der Klosterwiesenschule ein eigenes Nahwärmenetz. Der aktuelle Energiemix aus Kraft-Wärme-Kopplung und Gaskessel wird um zwei Pelletkessel und eine Solarthermieanlage ergänzt, damit die Wärmeerzeu- gung zukünftig regenerativ gestaltet werden kann. Der Ausbau beginnt bereits im Herbst 2022 und soll bis zum Frühjahr 2023 fertiggestellt werden. Auch das neue Wohnquartier Fischerareal wird an das ge- meindeeigene Nahwärmenetz angeschlossen. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienzhaus- standard erreichen zu können. Mit Hilfe der Umrüs- tung soll die CO₂-Bilanz des Nahwärmenetzes in Baindt gesenkt werden. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde Baindt ist dies ein weiterer wichtiger und notwendiger Schritt. Für den Ausbau erhielt die Gemeinde kürzlich einen Zuwendungsbescheid über Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro. Baindt ist damit eine von vier Gemeinden in Ba- den-Württemberg, die Fördermittel aus dem Pro- gramm „Energieeffiziente Wärmenetze“ vom Kar- lsruher Institut für Technologie bekommt. Das Büro Kirchner Energie GmbH unterstützt die Gemeinde tatkräftig seit mehreren Jahren in vielen energetischen, kommunalen Themen. Unter anderem hat sie zusammen mit der Energieagentur Ravensburg die Fördermittel für den Ausbau beantragt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Für die künftige Gestaltung des Dorfplatzes wurde die Planung weiter vorangetrieben. In den vergangenen Monaten wurden pandemiebedingt viele neue Wege erprobt, um Städtebauförderung auch in digitalen Formaten zu vermitteln. Um im weiteren Verlauf die Gestaltung der Ortsmitte aus möglichst vielen verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können, fand am 24. Juli 2021 eine Bürgerwerkstatt mit einem Spaziergang durch die Ortsmitte statt. Anschließend wurde im Rahmen einer Dialogpha- se über zwei Entwurfsvarianten sowie über die mit zu berücksichtigenden Themen der verkehrlichen Anbindung, Vernetzung und Mobilität diskutiert. Am 26. April 2022 fand dann in der Schenk-Konrad-Halle eine öffentliche Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt statt. Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger mitreden, mitentscheiden und vor allem mitgestalten können. Wir freu- en uns auf eine tolle Ortsmitte in Baindt, die aus einem gemeinschaftlichen Beteiligungsprozess entwickelt wird. Die Entwurfs- pläne zur Umgestaltung des Dorfplatztes finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/ baumassnahmen/dorfplatz . Ihre Gemeindeverwaltung Nachlese zur Dorfputzete Bei schönem Wetter fand am vergangenen Samstag zum 11. Mal in unserer Gemeinde die „Dorfputzete“ statt. Ca. 30 Helferinnen und Helfer wurden von Seiten des Hauptamtsleiters, Herr Plangg, zur Reinigung von 6 verschiedenen Plätzen im Gemein- degebiet eingeteilt wurden. Hauptsächlich Flaschen, Dosen, Tüten, Zigarettenschachteln, aber auch Folien, Pizzaverpackungen und ein kaputter Wäscheständer wurden eingesammelt. Im Anschluss daran, haben sich alle fleißigen Helferinnen und Helfer auf dem Feuerwehrgelände bei einem zünftigen Vesper gestärkt. Herzlichen Dank, dass Sie unser Dorf wieder „herausgeputzt“ haben – bis zum nächsten Mal. Ihre Gemeindeverwaltung Abschied von der Feuerwehr – Vielen Dank für Ihren Einsatz! Im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am 29.04.2022 wurden die Herren Georg Konzett und Franz Schnez aus der Einsatzabteilung verabschiedet. Treu und zuverlässig waren Georg Konzett über 43 Jahre und Franz Schnez über 40 Jahre im Einsatz für die Feuerwehr in Baindt. Wir hoffen sie bleiben der Feuerwehr in der Altersabteilung lange erhalten und geben weiterhin ihr umfangreiches Wissen an die jüngeren Einsatzkräfte weiter. Vielen Dank für ihr Ehrenamt in der Feuerwehr, mit vielen Einsatz- und Übungsstunden. Foto von links nach rechts: Franz Schnez, Georg Konzett Quarantäne- und Isolationsregeln in Baden-Württemberg wurden zum 3. Mai angepasst • Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind zwar weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Allerdings endet die Isolation nach Ablauf von fünf Tagen, sofern die Be- troffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben. • Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt weiterhin: Wer krank ist, soll- te zu Hause bleiben. • Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht - unabhängig vom Impfsta- tus - künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygi- eneregeln. • Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Beschäftigte, die in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen tä- tig sind, unterliegen im Anschluss an die Absonderung (fünf Tage) einem beruflichen Tätigkeitsverbot von maximal zehn Tagen. Dieses endet mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses, oder spätestens am 15. Tag nach dem Erst- nachweis des Erregers. Der Schnelltest darf frühestens zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers durchgeführt werden. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt sucht für den Bauhof zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d). Es handelt sich um eine bis Oktober 2022 befristete Stelle auf 450 € Basis. Sie werden dabei hauptsächlich Pflegearbeiten im Grünbereich übernehmen. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und kann an einem bzw. zwei Tagen pro Woche geleistet werden. Der Besitz des Führerscheins - Klasse B - ist wünschenswert, aber nicht Bedingung. Für Fragen steht Ihnen der Hauptamtsleiter Herr Walter Plangg für ein persönliches Gespräch oder telefonisch (Tel. 07502/9406-11) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 29.04.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de Erzieher/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbeort. Stadt- nähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unser Kindergarten. Wir suchen zur Unterstützung unseres sieben–gruppigen Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine/n Erzieher/in (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 90 % eine/n Erzieher/in (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 38 % (Krippe) Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres eröffnen wir eine neue Gruppe. Neben einer Gruppenleitung (90 %) suchen wir weitere 3 Fachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang zwischen 60 % und 70 %. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Kinder sind im Al- ter von zweieinhalb bis fünf Jahren. Die Arbeit der Einrichtung ist situations– und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, För- derung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Planung und Dokumentation der pädagogischen Arbeit sowie Beobachtung und Reflektion von kindlichen Bil- dungs- und Entwicklungsprozessen - Sozialpädagogische Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern unter Berücksichtigung der altersspezifischen Besonderheiten und individuellen Entwicklungen - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen Wir bieten Ihnen: - einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz - ein motiviertes Team - eine Vergütung nach dem TVöD-SuE S 8a Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Integrationsfachkraft (m/w/d) für die Betreuung eines Kindes für 15 Std./Woche Für Fragen steht Ihnen die Kindergartenleiterin Frau Stoll unter der Tel. 07502/94114-141 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 27.05.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 10. Mai 2022 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Sachbeschädigungen und Schmierereien im Schulgelände In der Nacht vom 30. April auf den 01. Mai wurden mehrere Scheiben und Wände von verschiedenen Schulgebäuden mit Schaum und Zahnpasta ver- schmiert. Zudem wurde ein Beleuchtungskörper stark beschädigt. Darüber hinaus wurde auch in der großen Sporthalle der Hallenboden mit einer klebrigen Flüssig- keit begossen und die großen Sportmatten ebenfalls mit Schaum besprüht. Die Beseitigung der Schäden beläuft sich auf ca. 2.000 €. Diese Sachbeschädigungen wurden unver- züglich zur Anzeige gebracht - voraussichtlich mit eher überschaubaren Erfolg - es sei denn und da sind wir auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, dass zufällig Beobachtungen gemacht wurden, die zur Aufklärung dieser Sachbe- schädigungen dienlich sind. Wenn Sie etwas beobach- tet haben, melden Sie dies bitte im Rathaus beim Hauptamtsleiter Walter Plangg (Tel. 07502/9406-11). Selbsternannte Ordnungshüter auf dem Friedhof Bei der Friedhofsverwaltung ist eine Beschwerde einge- gangen, dass Gegenstände wie Kerzenhalter u. ä. von den Ablageflächen bei den Urnenwänden von Personen entsorgt wurden, die nicht Eigentümer dieser Gegenstän- de waren. Wir weisen nochmals darauf hin, dass lediglich der Bau- hof oder Angestellte der Gemeindeverwaltung berechtigt sind, Gegenstände bei den Urnenwänden zu entfernen. Da in diesem Falle die Gegenstände nicht weggeworfen werden, sondern den Eigentümern die Möglichkeit zur Abholung gegeben wird. Wer hierzu sachdienliche Hinweise geben kann, meldet sich bitte bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Baindt, Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt.de Friedhofsverwaltung Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leis- tungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen ge- würdigt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Ihre Gemeindeverwaltung Welche Vorsorgemaßnahmen sind bei Starkregen und Hochwasser zu treffen? - Möglichkeit zur Bestellung von Sandsäcken - Wenn das Wetter verrücktspielt, können sich alle, Bür- gerinnen und Bürger sowie Feuerwehrleute und Bau- hof, auf arbeitsintensive Stunden gefasst machen. Sich aufstauendes Wasser kann schnell Straßen oder Keller überfluten und Wege unterspülen. In den vergangenen Jahrzehnten wurde eine Zunahme von Starkregenereig- nissen in Deutschland beobachtet. Von einer Fortsetzung dieses Trends ist im Zusammenhang mit dem Klimawan- del auszugehen. Folgen können fatal sein, wenn Sie keine Vorkehrungen treffen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich informieren und ihr Umfeld durch Schutzmaßnahmen sichern. Jede Person ist dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvor- sorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Vorsorge ist auch dann notwendig, wenn Sie sich durch technische Maßnahmen der Gemeinde, wie zum Beispiel Kanäle, ge- schützt fühlen. Besonders Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal sind durch abströmendes bzw. sich aufstauendes Wasser gefährdet. Es ist zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Nachbargrundstücke wichtig, dass Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 auf Ihrem eigenen Grundstück eine ordnungsgemäße Entwässerung stattfindet. Grundsätzlich ist Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Insbesonde- re Dachflächen sollten korrekt an die Regenentwässe- rung angeschlossen werden, da abströmendes Wasser ansonsten auf benachbarte Grundstücke abfließen und deren Entwässerungssystem sowie Kanäle in naher Um- gebung überfordern kann. Dachrinnen und Fallrohre müs- sen die passenden Abmessungen haben, sonst kann die Dachentwässerung Starkregen nicht richtig aufnehmen. Die Abführung von Regenwasser durch dünnere Plastik- schläuche anstelle von Fallrohren reicht nicht aus. Bedenken Sie, 100-prozentige Sicherheit vor einem Hoch- wasser gibt es nicht, Vorsicht und persönliche Vorsorge helfen jedoch Risiko und Schadenspotential zu minimieren. Wir empfehlen Ihnen folgende Maßnahmen umzusetzen: - Schützen Sie Ihr Gebäude durch eine Rückstauklappe, diese verhindert bei extremen Regenmengen, die die Kanalisation überfordern können, dass Oberflächen- und Abwasser über Sanitäranlagen zurückströmen. - Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Wetter- und Starkregenwarnungen. Diese finden Sie unter an- derem auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de). - Bei hochwassergefährdeten Stockwerken darauf ach- ten, dass hier keine wertvollen Gegenstände gelagert werden. - Beschaffen Sie sich, wenn notwendig, mobile Schutz- elemente für Fenster, Garagen und Türen (z.B. Sand- säcke). - Sichern Sie sich finanziell ab. Schnell können finanziellen Schäden durch ein starkregenbedingtes Hochwasser private Rücklagen sprengen. Eine Elementarschadens- versicherung schützt Sie hier vor den finanziellen Folgen. - Verzichten Sie auf eine großflächige Versiegelung. Eine Versickerung intensiver Niederschläge ist nur bei durchlässigem Untergrund möglich. Die Gemeinde ist bemüht, alles Erforderliche zu tun, um die in Starkregensituationen entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten und vor allem vorzubeugen. So unterstützte die Gemeinde und die Freiwillige Feuer- wehr in der Vergangenheit Bürgerinnen und Bürger, deren Häuser und Grundstücke bereits von Starkregen betroffen waren, mit der Beschaffung von Sandsäcken. Sandsäcke sind jedoch nur geeignet, wenn Sie schon vorher verlegt wurden. Ebenso können beim Hochwasser verwendete Sandsäcke wiederverwendet werden, hierzu müssen sie gut getrocknet und mehrmals gewendet werden. Durch den gemeinsamen Einsatz von Freiwilliger Feuer- wehr und Bauhof konnte bisher die Lage gut kontrolliert werden und unseren Baindterinnen und Baindtern wurde schnellstmöglich geholfen. Ein großer Dank geht an dieser Stelle an alle Helferinnen und Helfer bei der Feuerwehr sowie der Jugendfeuerwehr, beim Bauhof und auch bei der Bevölkerung! Um für die Zukunft noch besser gerüstet zu sein, wird die Jugendfeuerwehr Sandsäcke mit einer Sandfüllma- schine befüllen. Zum Selbstkostenpreis von 3 Euro pro gefüllten Sandsack werden die Sandsäcke an Bürge- rinnen und Bürger der Gemeinde Baindt ausgegeben. Die Sandsäcke haben eine Größe von 30 x 60 cm. Bitte melden Sie bis zum 22. Mai 2022 Ihren Bedarf (Anzahl) von Sandsäcken an Frau Stephan (E-Mail: m.stephan@ baindt.de oder Tel. Nr. 07502 9406-59). Weitere Informa- tionen zur Ausgabe und Abwicklung erhalten Sie zeitnah. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2022 15.05.2022 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2022 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2022 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2022 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2022 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2022 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2022 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2022 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2022 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Auch die diesjährige Jahreshauptversammlung stand noch unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Roland Bucher eröffnete diese am Freitag, dem 29.04.2022 wie- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 der in einem kleineren Rahmen als sonst und begrüßte die Anwesenden, darunter auch Bürgermeisterin Simone Rürup und Ehrenkommandant Erich Brei. Die diesjährig Geehrten und Beförderten Foto: von links nach rechts: Georg Konzett, stv. Kreis- brandmeister Norbert Fesseler, Martin Rude, Alexander Svoboda, Franz Schnez, Martin Frank, Michael Koscher, Luis Bürck, Christian Schmid, Bürgermeisterin Simone Rürup, Feuerwehr Kommandant Roland Bucher Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Schriftführer Andreas Joachim blickte im Anschluss in seinem Bericht, verbunden mit di- versen Bildern und Erläuterungen von Roland Bucher, auf das Jahr 2021 zurück. Geprägt durch die Corona-Pande- mie gab es auch im vergangenen Jahr keinen oder einen zum Teil nur sehr eingeschränkten Probenbetrieb. Auch die Aus- und Weiterbildungslehrgänge litten unter den Einschränkungen. Kommandant Roland Bucher berichtete von einem durch- schnittlichen Einsatzjahr. Überwiegend wurde auch 2021 technische Hilfe geleistet. Erfreulich ist weiterhin die Ent- wicklung des Personalstands mit 38 Aktiven und einem Durchschnittsalter von 33 Jahren. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bu- cher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor, darunter die bauliche Maßnahme am Feuerwehrhaus sowie die Beschaffung des neuen Fahrzeugs, das vor- aussichtlich Ende 2023 geliefert wird. Die Fachbereichs- verantwortlichen gaben zudem einen kurzen Einblick in ihren jeweiligen Bereich. Jugendfeuerwehrwart Markus Striegel folgte mit dem Be- richt über die Jugendfeuerwehr. Auch hier litt der Übungs- betrieb unter den coronabedingten Einschränkungen. So konnte lediglich der Landesjugendfeuerwehrtag in Tripsdrill besucht werden. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem nahezu unveränderten Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenfüh- rung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Frau Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Einsatz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Im Anschluss der Grußworte folgten die Ehrungen durch den stellvertretenden Kreisbrandmeister Norbert Fesse- ler. Zum Feuerwehrmann wurden befördert: Uwe Streu- bel und Luis Bürck. Zum Oberfeuerwehrmann wurden befördert: Martin Frank und Moritz Konzett. Für 15 Jahre Feuerwehrdienst wurden Hugo Futterer und Alexander Svoboda geehrt. Die Ehrung der Gemeinde für 20 Jahre Feuerwehrdienst erhielten Martin Rude, Christian Schmid und Michael Koscher. Sage und Schreibe 40 Jahre Dienst hat Franz Schnez geleistet und erhielt dafür die Aus- zeichnung des Landes Baden-Württemberg in Gold. Lei- der nahm Franz dies zum Anlass, gemeinsam mit Georg Konzett von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung zu wechseln, so dass uns nun über 80 Jahre Feuerwehr- erfahrung und zwei treue und zuverlässige Einsatzkräf- te fehlen. Neu in die Feuerwehr aufgenommen wurde im Anschluss Sascha Biggör, und so schloss Komman- dant Bucher mit einem positiven Ausblick die diesjährige Hauptversammlung gegen 22 Uhr. Ferienprogramm Ferienbetreuung in den Pfingstferien Liebe Eltern, wir erinnern daran, dass auch in den Pfingstferien, vom 07.06.-10.06.2022 die Gemeinde Baindt für alle Grund- schülerinnen und Grundschüler eine Ferienbetreuung in den Räumen der Klosterwiesenschule anbietet. Die An- meldung kann über reservix.de erfolgen und ist auch für die Sommer- und Herbstferien bereits freigeschalten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss für die Pfingstferienbetreuung ist am 17.05.2022. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext auf reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. Mai und Sonntag, 15. Mai Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Samstag, 14. Mai Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Sonntag, 15. Mai Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0 Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Mai 13.05. Raspler JHV SKH 14.05. Flohmarkt „Rund ums Kind“ KWS 15.05. Konfirmation I Kath. Kirche Bft. 15.05. Blutreitergruppe Georgsritt in Bergatreute 18.05. Seniorentreff Ausflug mit Maiandacht 20.05. Blutreiter JHV BSS 20.05. Impulse Frauenfrühstück BSS 22.05. Konfirmation II Kath. Kirche Bft. 22.05. Tag der offenen Tür vom Kunstkreis, DRK und DLRG ab 14 Uhr, Wo: Containeranlage Baindterstr. 48/1 26.05. Blutreiter Proberitt in Weingarten 27.05. Blutreiter Blutritt in Weingarten 31.05. Gemeinderatssitzung Rathaus Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 persönliches Würden könnten Abhängig Öl Präsident „Die – kön benötigt. Für wären fünf – ungefähr für Raumwärme Gaststätten Würden anschließen, ließen – jährlich fi Präsident wür schließenden für wohngebäuden könnte „ ganztägig Räume Grad?“, Häl länger. empfiehlt „ein persönliches Gasembargo“, Energieträger würden lässt fürs „Tempoli führen führende für Düngeprodukte. „Wir Krieges“, für Ukraine“, Landstraßen. wären Maßnahme, Ölimporte – Öl Ölprodukten würde wäre wür Pflicht. Fuß Höchstgeschwindigkeitenbenötigenüber mäßig Streckenlänge unnötige Landstraßen – Lebensmittelabfälle ändern. „Zudem treffen.“ hätte Effekt Würde läge Treibstoffver Homeoffice brächte über Broschüre desamt.de/sites/default/files/medien/ Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Zur Information Die besten Wünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates und der Ge- meindeverwaltung gratuliere ich allen Kon- firmandinnen und Konfirmanden und wün- sche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Auf das Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online-Bestellung von Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: Online nur das bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e). Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunika- tion, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schus- sentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 26: Krummes Obst und Gemüse kau- fen Die inneren Werte zählen (für den Klima- schutz) – auch bei Obst und Gemüse. Auf dem Weg vom Acker bis zum Teller werden jedes Jahr riesige Mengen an Lebensmittel entsorgt. Rund 1,4 Millionen Tonnen landen jedes Jahr im Müll. Denn viele Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten makelloses und perfekt geformtes Obst und Gemüse in Einheits- größe. Was nicht diesen unrealistischen Anforderungen entspricht und als unverkäuflich gilt, landet oftmals gar nicht erst im Ladenregal, sondern gleich in der Tonne. Rund 30 bis 40 Prozent der Ernte und damit wertvolle landwirtschaftliche Ressourcen werden so verschwendet. Diese Nichtwertschätzung von Lebensmitteln seitens der Kundschaft ist nicht nur für die hart arbeitenden Land- wirtinnen und Landwirten ein großes Problem, sondern auch für das Klima. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Bluthochdruck ist vielen unbewusst Laut Statistik des Robert-Koch-Instituts ist jeder dritte Bundesbürger von Bluthochdruck betroffen. 30 Prozent wissen jedoch nichts von ihrer Erkrankung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Welt-Hyperto- nie-Tages am 17. Mai auf das Selbsthilfe-Angebot der Deutschen Hochdruckliga hin, das von den Verbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziell unter- stützt wird. Weitere Informationen zu Hypertonie (Blu- thochdruck) bietet die Hochdruckliga auf ihrer Internet- seite www.hochdruckliga.de. Zur Selbsthilfeförderung der Landwirtschaftlichen Kran- kenkasse informiert die SVLFG unter www.svlfg.de/selbst- hilfefoerderung. Das hilft gegen Bluthochdruck Die Volkskrankheit Bluthochdruck ist Hauptursache für Herzinfarkt, Schlaganfall und Nierenversagen. Ein gesun- der Lebensstil ist nicht nur die beste Vorsorge, sondern auch Teil der Therapie. Bei leicht erhöhtem Blutdruck rei- chen schon kleine Veränderungen des Lebensstils aus, um in den gesunden Bereich zu gelangen. Dazu gehören Bewegung sowie eine gesunde Ernährung mit viel Gemüse und Obst, möglichst frisch zubereitet mit viel Kräutern und Gewürzen. Mit Ausdauertraining – dreimal pro Woche für 30 bis 45 Minuten – wird der Blutdruck optimal gesenkt. Sehr gut eignen sich Nordic Walking, Wandern, Laufen und Radfahren. Schwimmen ist nicht unbedingt geeignet, da es durch einen längeren Kältereiz zu einem Blutdruckanstieg kommen kann. Alkohol, Nikotin und Stress können weitere Auslöser für Hypertonie sein. Unter therapeutischer Anlei- tung kann der Blutdruck auch durch Entspannungs- und Atemübungen günstig beeinflusst werden. Die Förderung von Bewegung ist daher auch ein wich- tiges Handlungsfeld der Krankenkassen in der Primär- prävention. Bewegungskurse stehen hier zur Auswahl: www.svlfg.de/ gesundheitskurse-finden Volkshochschule Weingarten Vortrag Natürliche Klimaschwankungen und anthropogen be- dingte Klimaänderungen Eine Einführung Mit Dr. Andreas Schwab, Prof. für Geographie an der PH Weingarten Die Diskussionen um den vom Menschen verursachten Klimawandel sind ständig präsent und werden uns in den kommenden Jahrzehnten nicht mehr loslassen. Was aber steckt eigentlich dahinter? Gab es Klimaveränderungen nicht schon immer? Wie kann man da überhaupt den Menschen verantwortlich machen? Nach dem Vortrag zu den Grundlagen von Wetter und Klimasetzt dieser zweite Grundlagenvortrag von Andreas Schwab den Schwer- punkt auf den natürlichen und den vom Menschen ver- ursachten Treibhauseffekt. Dienstag, 31.05.2022, 19:30 - 21:00 Uhr (neuer Termin) Achtalschule Baienfurt, Primarstufe, Ravensburger Str. 18, Musiksaal 6,00 € (keine Ermäßigung, Abendkasse 9,00 EUR, bitte passend bezahlen) Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Anmeldungen bitte über die homepage der VHS Wein- garten unter www.vhs-weingarten.de oder im Rathaus Baienfurt, Tel. 4000 28. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung zu unserer Jahreshauptversammlung am Sonntag, den 15. Mai 2022 um 11 Uhr im Bischof-Sproll-Sall lalden wir alle Mitglieder und Inte- ressierte herzlich ein. TAGESORDNUNG: 1. Eröffnung der Versammlung 2. Begrüßung der Mitglieder und Feststellung der Be- schlussfähigkeit 3. Ehrung der verstorbenen Mitglieder 4. Bericht des 2. Vorsitzenden 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Anträge 10. Sonstiges Die Versammlung findet unter Einhaltung der 2-G-Regeln statt. Das Tragen einer Maske ist freiwillig. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesab- bau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Finanzamt Ravensburg Schnuppertag beim Finanzamt Ravensburg Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2023 ihre Mittlere Reife, die Fach- hochschulreife bzw. das Abitur ablegen werden und mit ei- ner Berufsausbildung oder mit einem Dualen Studium be- ginnen wollen, am 02.06.2022 von 14:00 Uhr – 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Steuer: Kann ich auch!“ informiert das Fi- nanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden – Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung. Die Kontaktdaten für weitere Informationen bzw. Anmel- dungen lauten: - Tel. 0751/403-450 - Ausbildungsleiter Herr Döberl oder - per E-Mail über Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de Übrigens: Ihr findet uns auch auf der Bildungsmesse in der Oberschwabenhalle in Ravensburg am 24. und 25.05.22 Ihr Finanzamt Ravensburg in Weingarten Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. Mai - 22. Mai 2022 Gedanken zur Woche Liebe kann man nicht schenken, wenn man sie nicht hat; und man hat sie erst, wenn man sie schenkt. Aurelius Augustinus Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Samstag, 14. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 15. Mai – 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Brunhilde Dre- her, Klara und Johannes Merk, Familie Schi- manowski, Paula und Rupert Gross mit Ange- hörigen, Walter Fri, Anton Ortner, Margarete Vollmer, Agathe und Adam Zimmermann, Jahrtag: Leo Schimanowski) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amalia 14.00 Uhr Baindt - Villa Kunterbunt, Treffen der Erst- kommunikanten mit den MInis 18.30 Uhr Baienfurt – Marienlob mit dem Kirchenchor bei „Maria an der Eiche“ Köpfingen Dienstag, 17. Mai 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 12.00 Uhr Baienfurt – Tag der ewigen Anbetung Ausset- zung des Allerheiligsten anschließend Beginn der Betstunden 19.00 Uhr Baienfurt – Abschluss mit dem sakramenta- len Segen Mittwoch, 18. Mai 09.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunion- austeilung 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 19. Mai 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 20. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 09.00 Uhr Baindt – Impulse Frauenfrühstück im Bischof Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 21. Mai 14.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion der Blin- denschule in der Kirche (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Ludmilla und Ro- chus Illenseer, Josefine Heine, Hedwig und Paul Krizikalla) Sonntag, 22. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Konfirmation in der kath. Pfarrkirche 11.30 Uhr Baindt – Konfirmation in der kath. Pfarrkirche 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst 17.00 Uhr Baienfurt – Konzert mit Trompeten und Orgel „Der Sonne Glanz“ 18.00 Uhr Binningen – Maiandacht bei der Kapelle in Binningen Corona-Beschränkungen aufgehoben! – So wollen wir verfahren Das bischöfliche Ordinariat Rottenburg hat weitgehend alle Einschränkungen aufgehoben. Ab sofort gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstands- regeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der bisherigen Ordnung mit markierten Plät- zen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bän- ken ausgeteilt. Diese Plätze sind gedacht für alle, die sich besonders schützen wollen oder müssen. Denn mit der Aufhebung der Einschränkungen ist das Virus selbst noch nicht aus der Welt geschafft. Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns, wieder unbeschwert Gottesdienst feiern zu können. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2022 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2022, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bi- schof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neu- en Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkommunionkind. Jeder, der einem Erst- kommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erst- kommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öff- nungszeiten. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Kinderbibelwoche 2022 Dieses Jahr findet zum ersten Mal eine Kinderbibelwoche statt. Wann: 1. - 5. August 2022 v. 7:30 - 13:00 Uhr Wo: Gemeindehaus St. Martin, Bischof- Sproll-Saal in Baindt Wer darf mitmachen: Alle Kinder von der 1. - 4. Klasse (max. 25 Kinder) Kosten: 1. Kind 70,-- Euro, 2. Kind 50,-- Anmeldung: per E-Mail an: kinderbibelwoche_baindt@web.de Anmeldeschluss: 20. Juni 2022 Auf der Grundlage einer biblischen Geschichte, die uns die Woche über begleitet, werden Aktionen drinnen und draußen stattfinden. Außerdem werden verschiedene Angebote wie z.B. Bastelaktionen, Geschichten, Rallys, Handwerkliches, Lieder u.s.w angeboten. Die Kinder brin- gen ihr eigenes Vesper und Getränk mit. Es freut sich auf euch, euer Kinderbibelwochen-Team: Doris, Patricia, Eva, Rainer und Nadine. Einladung zum Seniorenausflug nach Irsee und Bad Wörishofen Wir laden Sie ganz herzlich ein zu unserem Seniorenausflug nach Irsee und Bad Wörishofen am Mittwoch, 18. Mai 2022. Die Abfahrt ist um 9.00 Uhr direkt vor dem Gasthaus Mühle. In der Klosterkirche St. Peter und Paul in Irsee haben wir für Sie eine kurze Kirchenführung gebucht. Im Anschluss feiern wir dort mit Herrn Pfarrer Staudacher eine Maiandacht. Wir bleiben im Klosterviertel, das geprägt ist von der groß- zügigen Pracht des Barocks und werden im Braugasthof das Mittagessen einnehmen. Dazu gehört das ursprünglich gebraute, mildwürzige, dunkle Klosterbier. Unser nächstes Ziel ist die Kurstadt Bad Wörishofen, bekannt durch Pfar- rer Kneipp. Hier haben Sie Gelegenheit den wunderschö- nen Kurpark zu besuchen oder Sie entscheiden sich für einen Stadtbummel. Zum Kaffeetrinken wird der Bus Sie zum Cafe Schwermer bringen, wo eine Vielfalt an Kuchen und Torten aus der hauseigenen Konditorei auf Sie wartet. Preis für Fahrt und Kirchenführung 20,00 Euro. Wenn Sie mitgehen möchten, dann melden Sie sich bit- te bis zum Sonntag, 15. Mai 2022 bei Erika Steinhauser, Telefon: 1347. Wir freuen uns auf einen Ausflugstag mit Ihnen ins schöne Allgäu. Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen impulse lädt ein zum Baindter Frauenfrühstück impulse lädt ein zum Baindter Frauenfrühstück Zu jedem guten Werk bereit Baindter Frauenfrühstück Zu jedem guten Werk bereit Pater Johannes Baptist Schmid Am Freitag, 20.05.2022, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 5 € inkl. Kaffee u. Butterbrezel Anmeldung bis 17.05.2022 bei Frau H. Kaminski 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau A. Strehle 0160-97311633 / andreastrehle@t-online.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Das Pfarrbüro bleibt urlaubsbedingt bis einschließlich 30. Mai geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrer Martin Schö- berl direkt zur individuellen Termin-Vereinbarung unter: martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Psalm 98,1 Sonntag, 15. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation I in der Kath. Kirche Mittwoch, 18. Mai 16.00 Uhr Baindt Generalprobe für Konfirmation II und III in der Kath. Kirche Sonntag, 22. Mai Rogate 10.00 Uhr Baindt Konfirmation II in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baindt Konfirmation III in der Kath. Kirche Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt Das Pfarrbüro bleibt urlaubsbedingt bis einschließlich 30. Mai geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrer Martin Schöberl direkt zur individuellen Termin-Vereinbarung unter: martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Psalm 98,1 Sonntag, 15. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation I in der Kath. Kirche Mittwoch, 18. Mai 16.00 Uhr Baindt Generalprobe für Konfirmation II und III in der Kath. Kirche Sonntag, 22. Mai Rogate 10.00 Uhr Baindt Konfirmation II in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baindt Konfirmation III in der Kath. Kirche www.evangelisch-baienfurt-baindt.de www.instagram.com/ev.kirche.baienfurt.baindt www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt Das Pfarrbüro bleibt urlaubsbedingt bis einschließlich 30. Mai geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie Pfarrer Martin Schöberl direkt zur individuellen Termin-Vereinbarung unter: martin.schoeberl@elkw.de oder 0751/43656 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Psalm 98,1 Sonntag, 15. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baienfurt Konfirmation I in der Kath. Kirche Mittwoch, 18. Mai 16.00 Uhr Baindt Generalprobe für Konfirmation II und III in der Kath. Kirche Sonntag, 22. Mai Rogate 10.00 Uhr Baindt Konfirmation II in der Kath. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 11.30 Uhr Baindt Konfirmation III in der Kath. Kirche www.evangelisch-baienfurt-baindt.de www.instagram.com/ev.kirche.baienfurt.baindt www.instagram.com/ ev.kirche.baienfurt.baindt Gedanken zum Wochenspruch „Wer singt, betet doppelt.“ – So hat schon Augustin auf den Punkt gebracht, warum Lieder für den christlichen Glauben eine so große Rolle spielen. Wie eine große Befreiung empfinden es deshalb viele Menschen, dass nach der Hochphase der Pandemie wieder kräftig gemeinsam gesungen werden kann. Weil beim Singen noch eine andere Dimension ins Schwingen gerät als beim Sprechen ist es wie ein Ventil für unsere Emotionen, wir können uns die Freude, den Frust und die Angst von der Seele singen, und erleben, wie sich schon dadurch etwas in uns drin verändert. Der erste Schritt zu einer Veränderung der Situation. Warum sollten im Frühling nur die Vögel lauthals singen und den Schöpfer loben? Nehmen wir die Einladung dieses Sonntags auf: „Kantate!“ – „Singt!“ Ob vertraute Lieder, die uns ein Gefühl von Heimat geben oder neue Lieder, die unsere Zeit und ihren Esprit aufnehmen. – Hauptsache, es wird etwas davon spürbar, dass Gott mitten unter uns präsent ist und wir uns immer wieder wundern und ihm dafür danken können. Gedanken zum Wochenspruch „Wer singt, betet doppelt.“ – So hat schon Augustin auf den Punkt gebracht, warum Lieder für den christlichen Glauben eine so große Rolle spielen. Wie eine große Befreiung empfin- den es deshalb viele Menschen, dass nach der Hochphase der Pandemie wieder kräftig gemeinsam gesungen wer- den kann. Weil beim Singen noch eine andere Dimension ins Schwingen gerät als beim Sprechen ist es wie ein Ven- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 til für unsere Emotionen, wir können uns die Freude, den Frust und die Angst von der Seele singen, und erleben, wie sich schon dadurch etwas in uns drin verändert. Der erste Schritt zu einer Veränderung der Situation. Warum sollten im Frühling nur die Vögel lauthals singen und den Schöpfer loben? Nehmen wir die Einladung dieses Sonntags auf: „Kanta- te!“ – „Singt!“ Ob vertraute Lieder, die uns ein Gefühl von Heimat geben oder neue Lieder, die unsere Zeit und ihren Esprit aufneh- men. – Hauptsache, es wird etwas davon spürbar, dass Gott mitten unter uns präsent ist und wir uns immer wie- der wundern und ihm dafür danken können. Viel Freude beim Singen und Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Gedanken zum Wochenspruch „Wer singt, betet doppelt.“ – So hat schon Augustin auf den Punkt gebracht, warum Lieder für den christlichen Glauben eine so große Rolle spielen. Wie eine große Befreiung empfinden es deshalb viele Menschen, dass nach der Hochphase der Pandemie wieder kräftig gemeinsam gesungen werden kann. Weil beim Singen noch eine andere Dimension ins Schwingen gerät als beim Sprechen ist es wie ein Ventil für unsere Emotionen, wir können uns die Freude, den Frust und die Angst von der Seele singen, und erleben, wie sich schon dadurch etwas in uns drin verändert. Der erste Schritt zu einer Veränderung der Situation. Warum sollten im Frühling nur die Vögel lauthals singen und den Schöpfer loben? Nehmen wir die Einladung dieses Sonntags auf: „Kantate!“ – „Singt!“ Ob vertraute Lieder, die uns ein Gefühl von Heimat geben oder neue Lieder, die unsere Zeit und ihren Esprit aufnehmen. – Hauptsache, es wird etwas davon spürbar, dass Gott mitten unter uns präsent ist und wir uns immer wieder wundern und ihm dafür danken können. Viel Freude beim Singen und Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Konfirmationen 2022 Wir feiern in diesem Jahr die Konfirmation an zwei Terminen, mit insgesamt drei Gottesdiensten, in den Kath. Kirchen in Baienfurt und Baindt, damit alle Konfirmationsgäste und Gemeindeglieder genug Raum zum Mitfeiern haben. Pfr. Martin Schöberl Konfirmationen 2022 Wir feiern in diesem Jahr die Kon- firmation an zwei Terminen, mit insgesamt drei Gottesdiensten, in den Kath. Kirchen in Baienfurt und Baindt, damit alle Konfirmationsgäste und Gemeinde- glieder genug Raum zum Mitfeiern haben. Pfr. Martin Schöberl Nach dem Abendmahlsgottesdienst am 8.5. I. Konfirmation 15. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baienfurt Mika Bacher Diana Fischer Helena Escher Franziska Stratmann Hannes Vortmann II. Konfirmation 22. Mai, 10.00 Uhr, Kath. Kirche Baindt Miriam Kassner Annika Liche Tobias Oehler Pascal Oehler Amelie Schlezak Milana Ulrich Rebekka Zöschinger III. Konfirmation 22. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baindt Moritz Bürkle Fabian Dick Moritz Fischer Mika Hegele Ilona Kiemele Franziska Speidel Nach dem Abendmahlsgottesdienst am 8.5. I. Konfirmation 15. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baienfurt Mika Bacher Diana Fischer Helena Escher Franziska Stratmann Hannes Vortmann II: Konfirmation 22. Mai, 10.00 Uhr, Kath. Kirche Baindt Miriam Kassner Annika Liche Tobias Oehler Pascal Oehler Amelie Schlezak Milana Ulrich Rebekka Zöschinger III. Konfirmation 22. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baindt Moritz Bürkle Fabian Dick Moritz Fischer Mika Hegele Ilona Kiemele Franziska Speidel _________________________ Rebekka Zöschinger III. Konfirmation 22. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baindt Moritz Bürkle Fabian Dick Moritz Fischer Mika Hegele Ilona Kiemele Franziska Speidel --- Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 26. Mai eine Mitfahrgelegenheit zum Oberschwabentag nach Aulendorf benötigt, kann sich sehr gerne bis spätestens 23. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Milana Ulrich Rebekka Zöschinger III. Konfirmation 22. Mai, 11.30 Uhr, Kath. Kirche Baindt Moritz Bürkle Fabian Dick Moritz Fischer Mika Hegele Ilona Kiemele Franziska Speidel --- Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 26. Mai eine Mitfahrgelegenheit zum Oberschwabentag nach Aulendorf benötigt, kann sich sehr gerne bis spätestens 23. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 26. Mai eine Mitfahrgelegenheit zum Oberschwa- bentag nach Aulendorf benötigt, kann sich sehr gerne bis spätestens 23. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. _________________________ Krea[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 5,85 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 13.05.2022
          2013_5_1_2_B_U-Umleitungsplan_Presse_2023_10_20.pdf

          ÖPNV-ERSATZHALT RATHAUS in Fischerstraße SPERRUNG O R T S M I T T E SUPERMARKT U M L E I T U N G PRAXEN + GESCHÄFTE RATHAUS U M L E I T U N G Quelle Karte: https://openstreetmap.de/karte/ 2013_5_1_2_B_U-Umleitungsplan Presse 1/2013_05_01_2_[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 1,85 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 23.10.2023
            2022_02_08_Bericht.pdf

            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.02.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Januar 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Zustimmung zum Kauf - und Pachtvertrag im Zusammenhang mit der Errichtung einer E - Schnellladesäule. Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung einen Kauf - und Pachtvertrag für die Errichtung einer E - Schnellladesäule abzuschließen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Coronainfektionen Aktuelle Zahlen zu den Coronainfizierten in der Gemeinde Baindt liegen leider nicht vor. Der Dashboard wird seit dem 02.02.2022 nicht mehr gepflegt. b) Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Insgesamt wurden 7.595 Antigenschnelltests im Januar durchgeführt. Durchschnittlich sind dies pro Tag 245 Testungen. Insgesamt wurden 139 positive Ergebnisse registriert. Dies liegt im Vergleich zu anderen Standorten tendenziell eher im unteren Bereich. c) Regionalplan Der Regionalplan wurde als Satzung beschlossen und liegt dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Verbindlichkeitserklärung vor und muss noch genehmigt werden. Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird man sehen wie die weitere Vorgehensweise (Klageerhebung der Kommunen oder des Zweckverbandes) sein wird. TOP 04 Bauantrag zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit je 5 Wohneinheiten und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" für die Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung des max. zulässigen Maßes von Einzelgaupen auf dem Flst. 211/7, Kiesgrubenstraße 10 und 12 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 211/7 in der Kiesgrubenstraße sollen zwei Wohngebäude mit je 5 Wohneinheiten, 10 Carports und 10 Stellplätzen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich des Mischgebiets Mi3 des Bebauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ (rechtskräftig 05.07.1996), weshalb die geplanten Gebäude nach § 30 BauGB zu beurteilen sind. Im Mischgebiet soll eine gleichmäßige Durchmischung von Wohnen und Gewerbe herrschen. Im Mi3 sind vorwiegend Gewerbebauten vorhanden, lediglich 1 Wohngebäude. Somit wird mit den beiden geplanten Wohngebäuden das Gleichgewicht im Gebiet besser erreicht. Im Dachgeschoss beider Wohnhäuser sollen auf der Nord-Ost-Seite der Dachflächen 2 Gaupen mit je 2,95 m Breite errichtet werden. Auf der Süd-West-Seite ist jeweils eine große Gaupe mit einer Breite von 8,47 m geplant. Dachaufbauten dürfen nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1/3 der Trauflänge (hier 18,04m) nicht überschreiten. Außerdem dürfen Einzelgaupen nur 2,50 m breit sein. 8 der 10 Carports sind auf der Grenze zum Flst. 211/6 geplant und ragen über die Baugrenze hinaus. Garagen und überdachte Stellplätze dürfen nur innerhalb, Stellplätze, die nicht überdacht sind, dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Für die Überschreitung der Baugrenze mit den 8 Carports und die Überschreitung des Maßes für die Breite von Einzelgaupen und der Überschreitung der Gaupen auf der Süd-West-Seite, da sie breiter als 1/3 der Trauflänge sind, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kiesgrubenstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes haben sich die Anforderungen bzgl. der Dämmwerte an die Bauteile deutlich verschärft, was zur Folge hat, dass Außenbauteile entschieden breiter sind. Gaupen mit nur 2,50 m Außenmaß sind bei heutigen Neubauten nicht mehr zeitgemäß. Durch die Öffnung des Dachgeschosses mit einer breiten Gaupe auf die Balkone in Süd-West-Richtung werden die Wohnräume heller und wohnlicher. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den erforderlichen Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze mit 8 Carports und der Überschreitung der zulässigen Breiten der Dachaufbauten beim Bauantrag zum Neubau von 2 Wohngebäuden mit Carports und Stellplätzen wird erteilt. 2. Durch den Bau des Carports darf keine Sichtbehinderung entstehen. TOP 05 Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental Frau Jungnitz und Herr Dornfeld teilen mit: Im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) haben sich die GMS-Gemeinden auf den Weg gemacht, eine gemeinsame strategische Richtung im Verkehrsbereich, für die nächsten zehn Jahre, zu definieren. In einer GMS- Verbandversammlung vom 15.07.2021 wurde dem VEP zugestimmt. Damit wurde die Verwaltung beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. Der VEP beinhaltet in großen Umfang den Bereich „ÖPNV“, dessen Maßnahmen ein großes Potential in der Verkehrswende und das Rückgrat der Mobilität bilden. Hier stehen vor allem die Grobmaßnahmen zur Taktverdichtung und Linienkonzeption im Fokus. Die Modellierung des VEP’s ist Ausgangspunkt für die detailliertere Planung eines ÖPNV-Konzeptes, welche derzeit im Klimamobilitätsplan ausgearbeitet wird. Diese, durch Landesmittel von 80% geförderte Ausarbeitung, soll die planerische Brücke hin zu einer Mobilitätsgarantie, wie es das Land Baden-Württemberg vorsieht, ermöglichen. Derzeitige Situation Der zu erwartende Mehrbedarf an Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr, bringt die derzeit, im Stadtbus Ravensburg Weingarten, eigenwirtschaftlich organisierten Verkehre an die Grenze des Machbaren. Die tätigen Verkehrsunternehmen fahren dabei seit Anbeginn der Erbringung der Verkehrsleistung auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Damit stehen sie im direkten Zielkonflikt zwischen der Kompensation der Kostensteigerung und der Unterbreitung eines attraktiven Tarifangebotes. Seit der Corona-Pandemie hat sich die Situation der eigenwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen weiter verschärft. Der Rückgang an Fahrgästen ist horrend, das öffentliche Leben kam zeitweise weitgehend in den Lockdown-Phasen zum Stillstand. Seit zwei Jahren sind die privaten Verkehrsunternehmen abhängig von den Corona- Hilfen und sichern den täglichen Bedarf an öffentlichen Nahverkehren. Ausblick Zwischen der derzeitigen privatwirtschaftlichen Organisationsstruktur im Stadtbus Ravensburg Weingarten und den Plänen zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs klafft eine große Lücke. Um den öffentlichen Nahverkehr im Schussental in die Zukunft führen zu können, bedarf es einer Neuaufteilung der Akteure sowie deren Aufgaben und Verantwortungen. Diesen Weg mit einem gemeinwirtschaftlichen Verkehr, gehen immer mehr Kommunen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern die Daseinsvorsorge an Mobilitätsbedarf weiterhin zu ermöglichen. Bei einem gemeinwirtschaftlich organisierten Verkehr übernimmt die jeweilige Verantwortungsgemeinschaft die Gestaltung des Verkehrsangebotes, sowohl in finanzieller als auch aus Angebotssicht. Da der Verkehr (Liniennetz) im Schussental historisch zusammengewachsen ist, Pendelverkehre zunehmen und die Städte weiterwachsen, ist es naheliegend, dass die durch den Stadtbus bedienten Kommunen, in einer entsprechenden Organisationseinheit, die Verantwortung übernehmen. Der privatwirtschaftlich organisierte Verkehr, welcher über Konzessionen und Betriebsdurchführungen weitestgehend bis Ende 2026 abgesichert ist, Bedarf ab 01.01.2027 einer Neuorganisation. Alleine die Ausschreibung der Verkehre nimmt einen Zeitraum von zwei Jahren in Anspruch. Aus diesem Grund, ist es zeitliches Gebot sich über eine Verantwortungsgemeinschaft auszutauschen, um rechtliche Kompetenzen abzubilden und Verkehrsleistungen gemeinsam festzulegen, später auszuschreiben und zu bestellen. Die Gemeinderatssitzung dient einer ersten Sensibilisierung des Gemeinderates für die Herausforderung des ÖPNV’s der Zukunft im Schussental aus struktureller, rechtlicher Sicht und der betrieblichen Machbarkeit. Dabei soll ein grober Überblick über die anstehenden Spannungsverhältnisse im ÖPNV gegeben werden, aber auch ein grober gangbarer Weg skizziert werden. Um Entscheidungen in der Struktur des ÖPNV’s mit Weitsicht treffen zu können, ist es im ersten Schritt, Ziel die Mitglieder des Gemeinderats mitzunehmen. Da die Strukturen im ÖPNV sehr komplex sind, wird der GMS im Anschluss an die einzelnen Vorstellungen in den Gemeinderäten, einen zentralen ÖPNV-Workshop, unter Hinzuziehung eines Fachjuristen, veranstalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Vorbereitung / Ausrichtung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs im Schussental zur Kenntnis. TOP 06 Vergabe der Ankerprojekte im Fischerareal - Informationen zum Quartiersplatz Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Für die Vergabe von Baugrundstücken im Fischerareal wurde vom Gemeinderat ein offenes Konzeptvergabeverfahren beschlossen. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Bauabschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird ein Ankerprojekt für die Baufelder eins und zwei gesucht. Das Ankerprojekt schafft durch seine Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte, die sogenannten Anlieger. Es übernimmt zusätzlich zum eigenen Hochbau-Projekt die Organisation, Planung und Umsetzung für die gemeinschaftliche Parkierung und die Freianlagen des gesamten Baufelds. Die maximale Größe des Hochbauprojektes eines Akteurs darf grundsätzlich nicht mehr als einen Baukörper betragen. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzeptvergabeverfahren sehr unterschiedlichen Akteuren vorgestellt. Leider konnten die meisten Termine pandemiebedingt nur digital stattfinden. In der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 wurden die Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren vom Rat festgelegt. Im Juni 2021 wurde die Ausschreibung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs in einen Bebauungsplan hat sich als sehr aufwendig herausgestellt, so dass die Rechtskraft erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 19.11.2021 erreicht wurde. Dadurch wurde der Abgabetermin für das Ankerprojekt auf den 29.11.2021 verschoben. Bis zum Abgabetermin wurden insgesamt sechs bewertbare Bewerbungen von vier Akteuren eingereicht. Im Rahmen der Bewerbungsprüfung wurden die Akteure aller Bewerbungen zu einem Gespräch eingeladen. Die Bewerbergespräche fanden am 21.12.2021 in standardisierter Form in Präsenz statt. Im Anschluss wurden bis zum 19.01.2022 die finalen Bewerbungen von den Akteuren eingereicht. Der am 29.01.2022 nicht öffentlich tagende Bewertungsausschuss hat die Bewerbungen gesichtet und auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkriterien untereinander vergleichend bewertet. Hierzu lag ihm ein Vorprüfbericht vor, in dem die eingegangenen Bewerbungen ausführlich vorgestellt wurden. Hierbei wurden die Bewerbungen auch in einer Gesamtbetrachtung der Qualitäten für das Fischerareal und für die Gemeinde Baindt bewertet. Beschluss: 1. In der ersten Vergabephase der offenen Konzeptvergabe im Fischerareal, der Ankervergabe, werden auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Vermarktungsunterlagen, der Ergebnisse der Vorprüfung und der Sitzung des Bewertungsausschusses am 29.01.2022 die Bewerbung Nr. 5 (Bauträger Z & K Wohnbau, Cadolzburg) für das Baufeld 1 und die Bewerbung Nr. 4 (Bauträger Heiss Himmelhaus Projektbau, Kirchheim unter Teck) für das Baufeld 2 ausgewählt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden ausgewählten Bewerbern Reservierungsvereinbarungen abzuschließen. 3. Der Umfang der in der Anlieger-Vergabe zur Verfügung stehenden Baukörper wird um die drei nördlichen Baukörper im Baufeld 2 ergänzt. 4. Die Terminschiene der Anlieger-Vergabe wird angepasst. Die Vergabeentscheidung erfolgt Anfang November 2022. TOP 07 Gebäude am Dorfplatz - weitere Vorgehensweise Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Entscheidung am Dorfplatz ein Gebäude für die örtliche medizinische Versorgung zu errichten, hat den Gemeinderat im vergangenen Jahr umfassend beschäftigt. Der Gemeinderat beschloss, dass ein Gebäude angrenzend an den Dorfplatz mit der Nutzung als Gesundheitszentrum errichtet wird. Am 11. Mai 2021 hat das Gremium den Beschluss gefasst, die Planer Thomas Gauggel und Matthias Gütschow aus Tübingen mit der Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und der Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baubeschreibung zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurden verschiedene Fragestellungen geklärt, von der Prüfung, ob ein Bebauungsplan erforderlich ist, über die Zahl der notwendigen Stellplätze bis hin zu der gutachterlichen Beurteilung, ob sich durch das Gebäude eine Veränderung der Lärmbelastung für die umgebende Bebauung ergibt. Im gesamten Kontext ist zu beachten, dass die Ortsmitte, mit dem Dorfplatz, der Fläche für das neue Gebäude und dem Parkplatz im Gebiet der Ortskernsanierung II liegt. Hier gilt es einen vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. In der Regel gilt für die Ortskernsanierung ein Zeitraum von acht Jahren. Begonnen im Jahr 2014 war das zuerst gesetzte Fristende mit Ablauf des Jahres 2022. Nach Verhandlungen, zuletzt mit dem Regierungspräsidium Tübingen, konnte eine Verlängerung der Frist bis Mitte 2025 erreicht werden. Die Ortskernsanierung II beinhaltet darüber hinaus auch die Entwicklung des Fischerareals im Rahmen der Konzeptvergabe, die Erschließung der Fischerstraße mit dem Nachbarschaftsplatz, die Gestaltung der Ortsmitte mit Dorfplatz und Parkplatz, die Ordnung der örtlichen Verkehre mit Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Radschutzstreifen usw. Bereits im vergangenen Sommer wurden Vertragsentwürfe an die künftigen Nutzer des Gebäudes am Dorfplatz versandt. Vertragsverhandlungen haben sich daran angeschlossen, die im weiteren Verlauf schleppend vorangingen. Ursprünglich war geplant im Oktober 2021 in die Totalunternehmerausschreibung zu gehen, dieses Ansinnen wurde im weiteren Verlauf auf den November, dann auf den Dezember und zuletzt auf den Beginn dieses Jahres geschoben. Letztendlich liegen uns schriftliche Rückmeldungen zu den Verträgen erst seit kurzem vor, die im Folgenden weiteren Klärungsbedarf mit sich bringen. In wichtigen Punkten konnte bis heute keine Einigung gefunden werden. Die zeitliche Enge mit Blick auf den Ablauf des Förderzeitraumes führen nun zu einer kritischen Überprüfung des Weiteren Vorgehens. Nach wie vor ist ein Gebäude, das die Infrastruktur unserer Gemeinde stärkt an dieser Stelle richtig und zukunftsfähig. Es gibt dem Dorfplatz einen Rahmen, steigert die Aufenthaltsqualität und lässt eine wirkliche Ortsmitte entstehen. Darüber hinaus trägt die im Gebäude geplante medizinische Versorgung für unserer Bürgerinnen und Bürger zur vollumfänglichen Abdeckung aller zur Daseinsvorsorge notwendigen Dinge in der Gemeinde bei. Die Verwaltung empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt von der Totalunternehmer- ausschreibung Abstand zu nehmen. Die sich schwierig gestaltenden Vertragsverhandlungen in Kombination mit stetig steigenden Baukosten, einer unüberschaubaren Situation am Markt für Planungs- und Bauleistungen und der damit einhergehende enorme Zeitdruck, lassen den Erfolg des Projektes im Moment fraglich erscheinen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gebäude angrenzend an den Dorfplatz und mit der geplanten Nutzung, wie vom Gemeinderat beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt verwirklicht werden kann. So ist bei der weiteren Gestaltung der Ortsmitte zu beachten, dass die Außengeometrie des Platzes zu einem künftigen Gebäude passt. Darüber hinaus sind die Leitungsverläufe so auszurichten, dass eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Beschluss: 1. Die Vorplanung des Gebäudes am Dorfplatz und die Erstellung einer Totalunternehmerausschreibung auf Grundlage einer funktionalen und technischen Baubeschreibung wird aktuell nicht weiterverfolgt. 2. Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Ortsmitte wird die Fläche für das beschlossene künftige Gebäude vorbereitet. Die Leitungsverläufe werden so ausgerichtet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung erfolgen kann. 3. Der Förderantrag für die Bushaltestelle ist wie vorgestellt zu stellen. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes a) Zubehör für Bauhoffahrzeug Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass für das Fahrzeug des Gemeindeelektrikers noch ein Regalsystem benötigt wird. Es wurden zwei vergleichbare Angebote eingeholt. Beschluss: 1. Dem Kauf eines Regalsystems der Firma Würth für ein Bauhoffahrzeug zum Preis von 2.805,09 € wird zugestimmt. 2. Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. b) Jumpatakurse SV Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass am 01.02.2022 ein Webex-meeting mit den Fraktionssprechern, Vertretern des SV Baindt und der Verwaltung stattgefunden hat. Bei diesem Meeting wurde besprochen, unter welchen Voraussetzungen dem SV Baindt die Durchführung von Jumpatakursen in der großen Sporthalle ermöglicht wird. Man war sich einig, dass Jumpatakurse an den Wochenenden nicht stattfinden und als Veranstalter explizit der SV Baindt auftritt. Nachdem die Verwaltung dem SV Baindt einen überarbeiteten Hallenbelegungsplan vorgelegt und einen geeigneten Platz zum Lagern der Trampoline vorgeschlagen hat, können die Jumpatakurse wieder durchgeführt werden. c) Hundekotbeutel Es wurde berichtet, dass gefüllte Hundekotbeutel wahllos in der Landschaft entsorgt werden. d) Sitzungsvorlagen der Gremiumssitzungen Die Verwaltung wurde gebeten, dass bei den Sitzungsvorlagen die Namen externer Personen (Planer, Gutachter usw.) aufgeführt sind, wenn diese an der Sitzung teilnehmen. e) Hochwassergefahr/Überschwemmung Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, welche Maßnahmen die Gemeinde Baindt getroffen hat, um eine eventuelle Überschwemmung eines Gebäudes in der Marsweilerstraße zu verhindern. Ursächlich ist hierfür das Dach eines benachbarten Gebäudes. Bei dem betreffenden Gebäude wurde die Dachrinne gereinigt, zudem Bäume zurückgeschnitten, so dass eine Verstopfung der Dachrinne durch Laub und Moos minimiert wird und das Wasser abfließen kann. Da der Dachvorsprung jedoch sehr groß ist, wird sich bei Starkregen das Überlaufen der Dachrinne nicht verhindern lassen, so dass das Wasser Richtung Marsweilerstraße abfließt. Radweg Sulpach-Mochenwanger-Straße Mitglieder des Gemeinderats tun sich in ihrer Argumentation schwer, wenn man von Bürgerinnen und Bürgern gefragt wird, warum der Radweg nicht durchgängig bis zur Mochenwanger Straße gebaut wird. Kämmerer Abele teilt mit, dass mit dem Bauende des Radweges ein Kompromissvorschlag gefunden wurde. Es haben mit Regierungspräsidium, Straßenverkehrsbehörde und Polizei auf Veranlassung des Straßenbauamts und der Gemeinde Baindt mehrere Besprechungen im Rathaus Baindt stattgefunden. Ziel war es, Lösungsmöglichkeiten für aufgezeigte kritische Punkte zu finden. Die Ergebnisse wurden in Protokollen niedergeschrieben und in die Planung mit eingearbeitet. Da bei den Punkten (L284) auch das Land Baden- Württemberg betroffen war und eine schnelle Lösung nicht in Aussicht gestellt werden konnte, wurde das jetzige Bauende der geplanten Maßnahme in Höhe des Hofes Sulpacher Straße 186 festgelegt. Das Straßenbauamt mit Straßenverkehrsbehörde sowie die Polizei wurden in der Planung angehört und unterstützten die Maßnahme bzw. den eingereichten Kompromissvorschlag. Die Gemeinde hat eine sehr gute Förderquote von Bund und Land bis zur Sulpacher Straße 186 erhalten. Hätte die Gemeinde Baindt auf einen Bau bis zur L284 gepocht, wäre die Förderung auf Grund des Sicherheitsaudits in Frage gestellt worden und das ganze Projekt wäre gescheitert.[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 112,19 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 24.06.2022
              Amtsblatt_2023_10_27_KW43.pdf

              Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 27. Oktober 2023 Nummer 43 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Amtliche Bekanntmachungen Ende der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 28. Ok- tober auf Sonntag, 29. Oktober wird die Uhr von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Ok- tober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 wegfallen wird. Nun benötigen auch Kin- der einen regulären Reisepass oder Personalausweis. Be- reits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 Euro, Personalausweise für Kinder 22,80 Euro. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Rei- seplanung eine Bearbeitungs- und Postlaufzeit von min- destens zwei Wochen. Ihre Gemeindeverwaltung Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nist- möglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchs- belästigung und Gesundheitsgefährdung. Helfen Sie deshalb mit, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt: • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austau- schen. • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorge- sehenen Abfallbehälter – niemals daneben. • Entsorgen Sie keine Lebensmittel- und Speisereste über die Toilette oder Spülbecken und somit über die Kanalisation. Die Ratten folgen der Geruchsspur und ermöglichen es ihnen über die Abwasserleitungen in Toiletten und Wohnung einzudringen • Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (wie Kno- chen, Fleisch) gehören nicht auf den Kompost • Verwenden Sie möglichst geschlossene Kompostier- systeme • Vermeiden Sie die Fütterung von wildlebenden Tieren, sowie Haustieren im Freien, Ratten profitieren von den nicht aufgenommenen Nahrungsresten • Wenn Sie unterwegs sind, werfen Sie Lebensmittelres- te nicht achtlos weg, sondern benutzen Sie die dafür vorgesehenen Müllbehälter Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrechte Bundesmeldegesetz 1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstim- mungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Mel- debehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trä- gern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wah- len und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung voran- gehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Le- bensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenüber- mittlung zu widersprechen. 2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatenge- setzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Perso- nen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. 3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmel- degesetz (BMG) aufgeführten Daten der Mitglieder ei- ner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenüber- mittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehe- gatten, minderjährige Kinder und die Eltern von min- derjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermitt- lung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt wer- den. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermitt- lung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Aus- kunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubi- läen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehe- jubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegis- ter. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Die Widersprüche gegen die in den Ziffern 1-4 genann- ten Datenübermittlungen können bei der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Wi- derruf. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rah- men einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige For- mular „Verlustanzeige“ steht Ihnen online unter https:// www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/rathaus-on- line unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschrei- bung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Ver- bindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2023: Kinderregenjacke in hell- und dunkelblau, ein- zelner Daihatsu Autoschlüssel ohne Funk, Schlüssel mit schwarzem Lederanhänger „ROIK“, Snapback Basecap Volcum blau/schwarz, Juli 2023: Schlüsselbund mit mehreren Haustürschlüsseln, kleinen Schlüsseln und einem Autoschlüssel sowie einem Einkaufschip mit einem Aufdruck von „GeloRevoice Hal- stabletten“; Lesebrille mit pinkem Rahmen und schwar- zen Bügeln, August 2023: Graubraune Shirt-Bluse von der Marke Street One; Dunkelblaue Shirt-Bluse von der Marke Street One; zwei Schlüssel an einem verbogenen Draht; Ein- zelschlüssel, Schutzengel-Anhänger; Schlüsselbund mit mehreren Anhängern und 2 Schlüsseln; Fahrrad Marke Staiger, Modell Melbourne Dunkelblauer Rahmen, Markenname auf rotem Grund; Schlüsselbund mit Autoschlüssel, hängen an einem grü- nen Karabinerhaken. Es hängen 5 weitere Schlüssel dran; Hausschlüssel, Fahrradschlüssel und Briefkastenschlüssel mit einem mittelgroßen grünem Gummibär aus Kunst- stoff; Gartenschere mit roten Griffen im Lederträger Oktober 2023: Eine schwarze Smartwatch mit blauen De- tails von der Marke XPLORA , stark zerkratztes Display Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/ 9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Änderung der Öffnungszeiten der Notfallpraxis Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 – 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 28. Oktober und Sonntag, 29. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Mittwoch, 01. November (Allerheiligen) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Oktober Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5 88250 Weingarten, Tel.:0751 - 4 37 99 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Sonntag, 29. Oktober Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Str. 355, 88214 Ravensburg (Oberhofen), Tel.:0751 - 6 52 75 50 Mittwoch, 01. November (Allerheiligen) Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstr. 12, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 80 80 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 03. November 2023 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 04.11. Herbstübung Feuerwehr 07.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.11. Frauenfrühstück Impulse BSS 11.11. Firmung Kath. Baindt 12.11. Firmung Kath. Baindt 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldtage vom Kindergarten St. Martin Im Oktober war wieder eine Woche im Wald geplant. Am Montag star- teten die drei Kindergartengruppen bei winterlichen Temperaturen von 2 Grad. Am Waldspielplatz warteten noch die restlichen Kinder, die mit dem Auto gebracht wurden. Dann ging es jeden Morgen zum bekannten Waldplatz. Im Morgenkreis wurden alle Kinder begrüßt und die wichtigsten Waldre- geln besprochen, dann folgte immer das gemeinsame Vesper. Im Wald gibt es natürlich eine Waldtoilette und eine Möglichkeit sich die Hände zu waschen. Im laufe des Morgens konnten die Kinder dann viele Dinge im Wald erkunden. Da wurde ausprobiert, wie man am besten an der Waldstation klettert, ein Blättermandala legt oder mit Ästen und Zweigen ein Tippi baut. Jedes Kind entdeckte etwas anderes. Es wurde an einem alten Baumstumpf gekratzt und gebohrt, so, dass jeden Tag das Loch etwas größer wurde. Aus sicherer Entfernung konnte man zwei umgestürzte Bäume anschauen, deren Wurzeln sehr groß waren und das Loch indem sie vorher gestanden haben, ganz schön tief. Unsere Vorschüler be- kamen im Wald sogar Besuch von der Kooperationsleh- rerin Frau Weidlich, die einmal in der Woche sie besucht! Bei winterlichen Außentemperaturen war schnell klar, dass für diese Waldwoche Winterkleidung angesagt war. Mit Handschuhen, Schneehosen und Winterstiefeln waren alle gut ausgestattet. Viel zu schnell war diese Waldwo- che wieder vorbei! Waldorfkindergarten Der Sommer zieht von hinnen, und der Herbst lässt seine Farbenpracht erstrahlen, schickt uns erste Nebelschwa- den übers Land und lädt zum jährlichen Erntedankfest ein. Dieses feierten die Kinder des Waldorf- kindergartens Baindt am vergangenen Dienstag. Groß und Klein brachten hierzu reich ge- füllte und liebevoll geschmückte Erntedankkörbchen mit, die die aus diesem Grund großzügig erweiterten Jahres- zeitentische füllten. Schon im Vorfeld hatten die Kinder wieder fleißig das Korn aus goldenen Ähren gedroschen und emsig in eine hölzerne Schale gesammelt. Schließlich galt es, genügend Weizenkörnlein zusammen zu bekommen, um für jedes Kind ein kleines Säcklein zu füllen. Voller Stolz ging es am Festtag dann daran, kleine Äh- renbrote zu backen und die kunterbunte Obst- und Ge- müsepracht so zu verarbeiten, dass schließlich viele zum Festschmaus einladende Teller die Tafel schmückten. Bei gemeinsamer Arbeit und fröhlichem Gesang verging der Vormittag wie im Fluge und ausgiebig am Festfrüh- stück gestärkt, tobten sich die Kinder dann im Garten aus. Im Abschlusskreis ließen alle das Erlebte noch einmal Revue passieren, bevor schließlich ein jedes Kind stolz sein Körnersäckchen in Empfang nahm ... mit dem fes- ten Vorsatz dieses gut über den Winter zu bringen, um im Frühjahr daraus dann das Ostergras sprießen zu lassen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Bücherei Herbstferien Die Bücherei ist in den Herbstferien von Montag den 30.10.23 bis Freitag den 03.11.23 geschlossen. Zur Information Stiftung St. Franziskus Patrozinium Selige Irmgard 2023 – „Quelle des Lebens“ 2023 stand - ungewollt, unerwünscht – unter dem Thema „Wasser“. Ja „unter Wasser“ stand ein Teilbereich der Se- ligen Irmgard wie wir schon berichtet haben. Herr Pfarrer Staudacher nahm das Thema in seiner Predigt anläss- lich der 13. Patroziniumsfeier der Seligen Irmgard auf. Die Menschen in vielen Teilen der Erde kämpf(t)en 2023 mit enormer Wasserknappheit, Nachrichten von verheeren- de Bränden, Hungerkatastrohen waren und sind an der Tagesordnung. Auch in unserer Region wurde ein sehr trockenes Jahr verzeichnet. Die einen haben zu viel, die anderen zu wenig ... diese Tatsache belegt auch Exodus 17,3-7 als die Israeliten gegen Mose und gegen Gott murr- ten, da es das Volk nach Wasser dürstete. Gott sei Dank ging die Geschichte gut aus. Mose schlug mit seinem Stab auf den Felsen am Horeb und es kam Wasser heraus und das Volk konnte trinken. Herr Pfarrer Staudacher erin- nerte auch daran wie wichtig es ist mit anderen zu teilen, für andere da zu sein, Not zu lindern. Ähnlich wie in der Lesung erging es auch einigen unserer Bewohner*innen, sie mussten ausziehen, die Zimmer teilen mit anderen Bewohner*innen. Das macht auch müde. Jesus kannte das auch. Er bat eine samaritische Frau ihm Wasser aus dem Jakobsbrunnen zu geben (aus der Lesung nach Johannes 4,5-42), da er selbst kein Schöpfgefäß bei sich trug. Manche Situationen bedürfen es Hilfe anzufragen und anzunehmen über kulturelle Grenzen hinaus und die Samariterin war bereit, so wie damals die Selige Irmgard, „Wasser“ zu reichen, Barrieren zu überwinden, zu versor- gen. In diesem Sinne versorgen unsere Mitarbeiter*innen der Seligen Irmgard unsere Bewohner*innen und unsere Ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen bereichern durch ihre vielseitigen Einsätze in den Bereichen Basteln, Cafeteria, Gesang, Malen, Musik – ein besonderes Dankeschön an den Baindter Kirchenchor unter der Leitung von Reiner Strobel – und vielen weiteren Aktivitäten. Volkher Lins, 1. Vorstand des Fördervereins der Seligen Irmgard, ebenfalls ein Vertreter und Vorbild des ehren- amtlichen Engagements, bedankte sich bei allen Betei- ligten für die vielen aktiven Beiträge in unterschiedlichs- ter Weise. Bürgermeisterin Simone Rürup ist es jedes Jahr ebenfalls ein großes Anliegen ihren Dank an Alle, die für die Selige Irmgard tätig sind, auszusprechen. Frau Rürup es freut uns sehr, dass Sie trotz sehr vieler Termine regelmäßig bei verschiedensten Anlässen der Seligen Irmgard persön- lich Vorort sind. Ihre Worte, „Nach einer anstrengenden Woche hat Ihnen der Gottesdienst geholfen, zur Ruhe zu kommen“, spiegelte sich durch „Kopfnicken“ im Publi- kum wieder und es wurde berichtet, dass Sie die Selige Irmgard auch als eine „Oase der Entschleunigung“ emp- finden. Wir möchten uns herzlich für dieses wunderbare Kompliment bedanken. Einrichtungsleiter Johannes Linse bedankte sich bei Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher für den wohltuenden Got- tesdienst und bei Frau Simone Rürup und Herrn Volkher Lins für die wertschätzenden Grußworte. Die erste Patronziniumsfeier Selige Irmgard ohne Corona Schutzmaßnahmen, kurzes Aufatmen, gefolgt vom gro- ßen Wasserschaden, sehr gute Nachricht demnächst be- hoben, Wiederbezug steht an. Durchgestanden „nicht ver- zagen, die Mannschaft fragen“ – Johannes Linse betonte, dass dies alles Dank des überaus großen Engagements und Zusammenhaltes des gesamten Teams – interne als auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen - gemeistert werden konnte. Abgerundet wurde das Fest der Namensgeberin Selige Irmgard durch Sektempfang, Genuss leckerer vielseitig belegten großen Brezeln und vor allem durch gemütli- chen Beisammen sein. Altenzentrum Selige Irmgard Dagmar Beck, Verwaltung und Sozialdienst Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Naturschutzgebiet „Annaberg“ – Information über Landschaftspflegearbeiten – Im Naturschutzgebiet „Annaberg“ werden im Herbst/Win- ter 2023 im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen Landschaftspflegearbeiten durchgeführt. Ziel ist es, ver- buschende Bereiche in der Kiesgrube zurückzudrängen – und damit landesweit selten gewordene Lebensräume mit ihrer typischen, besonders vielfältigen Pflanzen- und Tiergemeinschaft wieder zu gewinnen. Besonders profi- tieren werden hiervon sog. Pionierarten, die auf offene Böden mit wenig Bewuchs angewiesen sind. Im NSG An- naberg kommen z. B. die Blauflügelige Ödlandschrecke oder die Deutsche Tamariske vor, die auf solche Stand- orte angewiesen sind. Die Gehölzpflegearbeiten werden voraussichtlich im No- vember 2023 stattfinden. Das anfallende Gehölzmaterial wird am Rande der Grube gelagert und dann beim Fun- kenfeuer verbrannt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Regierungsprä- sidium Tübingen. Ansprechpartner ist Herr Dr. Thomas Bamann, Tel.: 07071 757 5326 E-Mail: thomas.bamann@rpt.bwl.de Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer, Berg Samstag, 11. November 2023, 09.00-11.30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffett: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 07529/2409 (Fr. Stiller) oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluss: 08. November 2023 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Blutspende - die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Pa- tientinnen und Patienten benötigt: Zum Beispiel zur Be- handlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverletzungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Dienstag, dem 31.10.2023 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3 88284 MOCHENWANGEN Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Vorteile für Spender*innen: Blutgruppe erfahren, Ge- sundheitscheck & Snacks Nach der ersten Spende erfahren Spender*innen (1) ihre Blutgruppe. Im Notfall kann diese Information auch Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Spender*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zugleich ein kleiner Gesundheitscheck: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglo- binWert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektionskrankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpflegungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der guten Tat. So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien ste- hen unter www.blutspende.de/presse/mediathek zur Ver- fügung. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Entsorgungstage Silofolien- und Altreifen Am Mittwoch, 08. November und Donnerstag, 09. No- vember 2023 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Neu: Erstmals können auch BIG BAG’s kostengünstig entsorgt werden Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Kontenklärung: So prüfen Sie den Versicherungsver- lauf Ihrer Rente Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Aber nicht nur: Rentenpunkte gibt es zum Beispiel auch für die Kindererziehung. Damit unterm Strich das heraus- kommt, was zusteht, braucht die Deutsche Rentenversi- cherung (DRV) in der Regel noch Informationen. Mit der sogenannten Kontenklärung können Lücken oder Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden. Wen betrifft die Kontenklärung und warum ist sie so wichtig? Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen. Das Versicherungskonto enthält alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind. Dazu gehören neben Beitragszeiten zum Beispiel auch Schul-, Arbeits- losigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversiche- rung automatisch und korrekt vor. Mit der Kontenklärung können Versicherte möglichst durchgängig alle renten- relevanten Stationen nachweisen. Muss ich die Kontenklärung beantragen oder meldet sich die Rentenversicherung? Die Rentenversicherung meldet sich regelmäßig auto- matisch – das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist. Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Ren- tenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zu- geschickt. Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Am ein- fachsten und schnellsten geht das über die Online-Ser- vices auf der DRV-Homepage unter www.deutsche- rentenversicherung.de/online-services. Gibt es Fristen und wie schnell muss man reagieren? Wird man von der Rentenversicherung angeschrieben, sollte man innerhalb von sechs Monaten antworten. Keine Panik allerdings: Wenn man Dinge nachreichen will, kann man das selbstverständlich auch später noch machen. Welche Zeiten sind bei der Durchsicht des Verlaufs besonders wichtig? Am besten geht man chronologisch vor. Arbeitsjahre zäh- len ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Anhand des zugesandten Verlaufes sollte man Zeile für Zeile prüfen, ob alle Monate und Jah- re aufgeführt wurden. Gerade von Schule und Studium liegt der DRV nichts vor. Wer keine Nachweise mehr hat, kann beim Landesschulamt oder der Ausbildungsstätte nachfragen. Wer Kinder hat, sollte im Rentenverlauf vor allem den Passus »Kindererziehungszeit« im Blick haben und diese Zeit beantragen. Denn sie bringt Punkte. Für drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt ein Elternteil rund einen Rentenpunkt pro Erziehungsjahr gutgeschrieben. Für die ersten zehn Jahre nach der Geburt können außer- dem Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Zeiten der Berufsausbildung werden bei der Rentenbe- rechnung besonders bewertet. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, dass diese Zeiten auch im Versiche- rungsverlauf als berufliche Ausbildung gekennzeichnet sind. Wo können Lücken entstehen? Lücken können in Zeiten entstehen, in denen man sich eine private Auszeit genommen oder während einer selb- ständigen Tätigkeit keine Beiträge eingezahlt hat. Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung nicht gewertet, da die Höhe der Rente größtenteils von den gezahlten Beiträgen abhängt. Am besten listen Versicherte aber alle Zeiten auf, um sicher zu sein, dass nichts unter den Tisch fällt. Wo bekomme ich Hilfe? Hilfe gibt es bei der kostenlosen Hotline der Rentenver- sicherung unter 0800 1000 48024. Auch Beratungen vor Ort in einem Regionalzentrum oder einer Außenstelle der DRV Baden-Württemberg sind möglich. Anträge auf Kontenklärung nehmen außerdem die Ortsbehörden der Gemeinden auf und leiten diese an die DRV weiter. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2. 3 . 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Photovoltaik (PV) Solaranlagen stecken an Schritte zur eigenen PV-Anlage: Solarkataster. Ob Ihr Gebäude für PV geeignet ist und wieviel Strom sich dort erzeugen lässt, sagt Ihnen ein Solarkataster. Sonnenstrom vom eigenen Dach – das verspricht Unabhängigkeit von Ener- gielieferanten und schwankenden Tarifen sowie ein gutes Klima- gewissen. Und das Beste: Vieles ist in der Vergan- genheit teurer gewor- den, doch für Photo- voltaikanlagen gilt das nicht. Die Preise für die Module fallen. Beinahe alle Zeichen stünden weiter auf Wachs- tum, prophezeit der Bundes- verband für Solarwirtschaft (BSW). Deutschlands Nachfra- ge nach Solarstromanlagen erhöhe sich in diesem Jahr das siebte Jahr in Folge prozentual zweistellig, die Nachfrage nach Solarbatterien gar im fünften Jahr exponen- tiell, schwärmt der BSW. „Solarsysteme sind preiswert, die Zahl der Fachkräfte steigt, die Liefersituation hellt sich auf und Markt- barrieren werden zunehmend abgebaut“, frohlockte zum Sommerbeginn Carsten Körnig. Der BSW-Chef präsentierte da eine Umfrage, die der Branchenverband beim Marktforscher YouGov in Auftrag gegeben hatte. Demnach können sich 77 Prozent der Hausbesitzer vorstellen, eine Solaranlage zur Strom- oder Wärmeerzeugung anzuschaffen. Mehr als jeder Fünfte der Eigentümer plane sie in den kommenden zwölf Monaten. In diesem Jahr erwartet der BSW für Photo- voltaik-(PV)-Anlagen ein zusätzliches Instal- lationsvolumen von 30 Prozent gegenüber 2022 und stützt sich dabei auf seine Umfrage. Einen Stromspeicher wollen zudem 80 Prozent der Befragten. Deren Mo- tivation: 61 Prozent geht es ums Vermeiden explo- dierender Strompreise, 52 Prozent wünschen sich Unabhängigkeit von gierigen Energiever- sorgern – und immerhin auch 39 Prozent wollen das Klima schützen. Und auch im- mer mehr Mieter wollen von der Energiewende profitieren und schaffen sich Mini-Solaranlagen für den Balkon an, sogenannte Steckersolargeräte. Auch hier sei die Nachfrage im dreistelligen Prozentbereich gestiegen. 2022 wurde rund 7 700 MW PV- Leistung installiert, 2021 waren es 6 000 MW. Solarenergie begreifbar machen Wussten Sie, das Solaranlagen ansteckend sind? Das fragt der in Sachen Sonnenstrom stets bestens informierte und verlässlich be- ratende Solarenergie-Förderverein (SFV) aus Aachen auf seinen Webseiten. „Natürlich im positiven Sinne!“ Viele wissenschaftliche Stu- dien bestätigten nämlich, so der SFV, dass die Nachbarschaft großen Einfluss auf den Aus- bau der Solarenergie habe. „Wer vom eigenen Fenster aus eine Solaranlage sieht, beschließt mit größerer Wahrscheinlichkeit, auch eine auf das eigene Dach zu packen.“ Diesem ansteckenden Effekt will der SFV auf die Sprünge helfen und hat eine soge- nannte „Packsdrauf “-Initiative ins Leben gerufen. Dabei wollen die Aachener Solar- partys veranstalten, auf denen Besitzer von Solaranlagen ihre Module interessierten Gästen zeigen und zugleich von ihren Er- fahrungen berichten. Zusätzlich gesellen sich Solarbotschafter vom Förderverein dazu und bringen das Fachwissen zur Photovoltaik in die Nachbarschaft. So will man die Solar- energie „begreifbar“ machen. Das sei wichtig, heißt es beim SFV, „denn nur wenige Men- schen kennen eine Solaranlage aus der Nähe“. Viele seien dann erstaunt, wie wenig Platz sie brauche, wie leise sie sei, wie klein die Batterie und wie leicht die Bedienung im Alltag. (tb) https://packsdrauf.de/ Zum SFV geht´s unter: https://www.sfv.de/ Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) informiert unter: https://www.solarwirtschaft.de/ Erstellt haben solche kostenlosen Tools z.B. Geoplex (Ba-Wü, Bremen, Thüringen u.v.w. Regionen), IP Syscon (NRW, Rh-Pf, Sach- sen, Berlin) und Tetraeder.solar (große Teile Bayerns, NRWs u.a. Städte und Landkreise). Eigenverbrauch oder Einspeisung. Es lohnt sich, einen Teil des produzierten Stroms selbst zu verbrauchen. Was nicht ge- nutzt wird, wandert ins Netz. Vorteil dieser Überschusseinspeisung: Die Produktion je- ner Kilowattstunde kostet Sie auf 20 Jahre berechnet nur zwischen 10 und 16 Cent, also sehr viel weniger als der Versorger verlangt (Stand 09/2023 knapp 30 Ct/kWh). Einspeisevergütung. Jede ins Netz flie- ßende Kilowattstunde wird 20 Jahre lang mit 8,2 Cent vergütet (bis 10 kWp). Über 10 kWp gilt ein niedrigerer Satz. Beratung. Zur Eignung des Dachs und zur Größe der PV-Anlage sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Zum Bei- spiel von der Verbraucherzentrale (s. unten). Das kostet Sie max. 30 Euro. Streben Sie Un- abhängigkeit vom Stromanbieter an, sollte die Leistung Ihrer Anlage mind. Ihrem Jah- resverbrauch entsprechen. Das meint: Wenn Sie 4000 kWh verbrauchen, sollte Ihre PV- Anlage mind. 4 Kilowatt-Peak (kWp) leisten. Förderprogramme. Ihre Hausbank hilft bei der Wahl des passenden Kre- dits. Förderungen bieten auch Kommunen, Kreise, Bundesländer an. Beim Bund gibt es das KfW-Förderprogramm 442: Solarstrom für Elektroautos. Es war schnell überzeich- net und die 300 Mio. Euro ausgeschöpft; 2024 sollen noch mal 200 Mio. Euro kom- men. Haken daran: Sie müssen neben der PV-Anlage (für eine 7 kWp-Anlage, die z.B. 10 500 Euro kostet, gäbe es 4 200 Euro Zu- schuss) auch zwingend einen Batteriespei- cher und ein E-Auto-Ladegerät (Wallbox) anschaffen. Dann sind bis 10200 Euro drin. Netzanschluss und Marktstammre- gister. Ihr Netzbetreiber ist verpflich- tet, sie anzuschließen (für 100 bis 150 Euro), und muss mitteilen, wie lange es dauert. Da- nach müssen Sie Ihre Anlage unter https:// www.marktstammdatenregister.de/MaStR bei der Bundesnetzagentur anmelden. https://verbraucherzentrale-energieberatung. de/beratung/zu-hause/sonnenenergie/ Weitere Infos und sehr gute Ratschläge gibt Finanztip.de unter https://kurzelinks.de/hynm Fo to : p uj an ak /W ik im ed ia C om m on s Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. Oktober - 05. November 2023 Gedanken zur Woche: Im Licht Ich glaube, dass wir, wenn der Tod uns die Augen schließt, in einem Licht stehen, vor welchem unser Sonnenlicht ein Schatten ist. Arthur Schopenhauer Samstag, 28. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 29. Oktober – 30. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Nele Gründler, Kreutle Jacob, Kreutle Pia, Marian Schäfer († Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Anna Halder, Mathilde und Hans Elbs, Pia und Alfons Häfele, Josef Heine, Jahrtag: Eugen Halder, Bischof Dr. Cal Joseph Leiprecht) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jonathan Dienstag, 31. Oktober Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 01. November 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen 14.00 Uhr Baindt - Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch auf dem Friedhof Donnerstag, 02. November 18.30 Uhr Baienfurt – Allerseelenrosenkranz 19.00 Uhr Baienfurt - Allerseelengottesdienst Freitag, 03. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier - Allerseelen Samstag, 04. November 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Ma- thea Buchter, Silas Kaplan, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Pia und Baptist Heilig, Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Helene und Adel- bert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Sieglinde Kösler, Franz und Eugen Schmidt, Helene und Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 August Huber, Johann Germann, Jahrtag: An- ton Amann mit Angehörigen, Karl Bohner) Sonntag, 05. November – 31. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 02. November geschlossen Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Auflegung der Jahresrechnung 2021 Die Jahresrechnung 2021 liegt zur Einsichtnahme der Kirchengemeindemitglieder vom 16. bis 30. Oktober im Pfarramt in Baindt zu den Öffnungszeiten auf. Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbi- schof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbe- werber-innen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag 17. Nov. um 17.30Uhr in der Kirche statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plätze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Ich wünsche dir Leben –Segen für Frauen und Familien, die ein Kind erwarten am 11. November 2023 Das Schönstatt-Zentrum Aulendorf lädt Frauen, die ein Kind erwarten und ihre Familien am Samstag, den 11. November 2023 um 15.00 Uhr zur Segensfeier ins Schönstatt-Kapellchen ein. Der Priester spendet am Ende der Feier jeder Mutter einzeln den Segen. Leben braucht Gottes Segen. Vor allem die Zuwendung dessen, von dem alles Leben kommt. Eine Anmeldung ist bei Agnes Forderer unter der Tel. Nr. 07527/4400 oder email: Josef. Forderer@t-online.de erwünscht. Wie geht es weiter mit der Kirche? „Nach dem Reden wird es Zeit zum Handeln!“ - Vortrag und Gespräch Schwester Katharina Ganz hat sich in den Diskussionen um die Rolle der Frauen in der katholischen Kirche poin- tiert geäußert: Kirche kann nur dann wieder glaubwür- dig sein, wenn ihre Strukturen, Machtverteilung und der Umgang mit den eigenen Mitgliedern und Ressourcen dem Geist Jesu Christi entsprechen. Ausgehend von ih- rem Buch „Frauen stören. Und ohne sie hat Kirche keine Zukunft“ erzählt die Franziskanerin von Erlebnissen und Ergebnissen des Synodalen Weges und lässt nicht locker bei der Frage, warum Frauen nicht dieselben Rechte ha- ben können wie Männer. Sie tritt ein für Veränderungen, spricht Klartext und lässt sich nicht vertrösten. Eine re- flektierte und unerschrockene Stimme für all das, was den Menschen gegenwärtig innerkirchlich unter den Nägeln brennt. Im Anschluss lädt der RPI Weingarten e.V. zu ei- nem zwanglosen Austausch bei Gebäck und Getränk vor den Räumlichkeiten der Bibliothek ein. TERMIN Mittwoch, 08. November 2023, 19 Uhr ORT Großer Saal Akademie Weingarten, Kirchplatz 7, 88250 Weingarten REFERENTIN Sr. Dr. Katharina Ganz studierte in Würzburg Theologie und Sozialwesen und promovierte an der Universität Graz. Die Generaloberin der Oberzeller Franziskanerin- nen ist Beraterin der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz. Sie nahm am Synodalen Weg der ka- tholischen Kirche in Deutschland und an der Europäischen Versammlung der Weltsynode teil. LEITUNG Andrea Bremer, Schuldekanin und Leiterin des Religions- pädagogischen Instituts Weingarten e.V. In Kooperation mit der Kath. Akademie Weingarten ANMELDUNG erbeten rpi.weingarten@drs.de oder online www.rpi-weingarten.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG ZUM BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Das Wurzacher Ried – ein Lebensraum der Extreme Ein Vortrag von Frau Dr. Nicole Jüngling Bei unserem Frauenfrühstück möchte uns Frau Dr. Jüng- ling das Wurzacher Ried vorstellen, eines der größten Naturschutzgebiete Süddeutschlands und ganz in unse- rer Nähe. Dieses Moorgebiet bietet Lebensräume für eine Vielfalt außergewöhnlicher Pflanzen und Tiere. Unsere Gäste dürfen auf den Vortrag gespannt sein. Am Freitag, 10.11.2023, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 07.11.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. Röm 12,21 Sonntag, 29. Oktober 19. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Prädikant T. Stumper) Keine Kinderkirche wegen der Herbstferien !!! Montag, 30. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 31. Oktober Reformationstag 19.00 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl + Prä- dikant Dr. D. Widmann) Sonntag, 05. November 22. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal (Pfr. M. Schöberl) Reformationstag – Abendmahlsgottesdienst mit Kurz- vortrag zur Reformation im Schussental Herzliche Einladung am Dienstag, 31. Oktober, um 19.00 Uhr zu einen Abend- mahlsgottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt. Dr. Dieter Widmann wird in einem Im- pulsreferat seine Entdeckun- gen zu den Anfängen der Re- formation in Oberschwaben mit uns teilen. Ich freue mich sehr darauf. Kommen Sie dazu und sagen Sie’s gern weiter! Ihr Pfarrer Martin Schöberl „Aufstehen gegen Terror, Hass und Antisemitismus – in Solidarität und Mitgefühl mit Israel“ Unter diesem Titel fand am Sonntag, 22. Oktober 2023, ab 14 Uhr eine Kundgebung vor dem Brandenbur- ger Tor in Berlin statt. Dazu hatte ein breites zivilgesell- schaftliches Bündnis eingeladen, dem u. a. alle demokra- tischen Parteien des Bundestags, der Deutsche Gewerk- schaftsbund und Arbeitgeberverband, der Zentralrat der Juden, die evangelische und katholische Kirche sowie die muslimische Organisation Alhambra angehören. „Es gibt kein Vertun: Massenmord ist Gottlosigkeit! Anti- semitismus ist Gotteslästerung! Es gibt keine Rechtferti- gung für Judenhass. Und jeder Versuch, das Massaker vom 7. Oktober zu relativieren, ist Antisemitismus. Jedes ‚Ja, aber‘ verharmlost.“ Das hat Annette Kurschus, Rats- vorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland und Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, bei der Kundgebung am 22. Oktober am Brandenburger Tor betont. Kurschus: „Auch wenn es keine Worte gibt, wäre es falsch zu schweigen. Was ich sehe, zerreißt mir das Herz. Und es muss immer und immer wieder ausgesprochen sein: Wir sind solidarisch mit Israel. Wir sind solidarisch mit Euch, den Jüdinnen und Juden hier in Deutschland. Die evan- gelische Kirche steht an Eurer Seite.“ Antisemitismus komme, so Kurschus, aus unserer christ- lichen Geschichte, und er keime in unserer Mitte: „Antise- miten sind auch unter unseren Kirchenmitgliedern. Das ist weder schicksalhaft noch gottgegeben. Wir haben es nicht ernst genug genommen. Es lässt sich verändern. Wir werden weiter dagegen arbeiten. Unbedingt.“ Und weiter: „Gott ist ein Gott des Lebens, oder es ist nicht Gott. Das ist die Grundgewissheit des Glaubens, und zwar Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 in allen Religionen. Wer diese Wahrheit verlässt – in Hass oder Verblendung – der öffnet das Tor zur Hölle.“ Die Ratsvorsitzende schloss, an die jüdischen Geschwister gerichtet: „Ich gebe Euch mein Wort und versichere Euch: Unser Platz ist an Eurer Seite.“ https://www.ekd.de/kurschus-unser-platz-ist-an-eurer- seite--81121.htm Termin zum Vormerken Am Freitag, 24. November findet um 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt ein Konzert zugunsten der Kirchenrenovierung statt. Das Gerüst ist inzwischen fast abge- baut, die Sanierungsarbeiten gehen aber weiter. Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir starten wieder am 09. November mit Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch wer in den ersten beiden Staffeln nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 09. + 16. + 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gesprä- che in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer Der Kreative Montag bietet an Oktober 30.10. S. Tratzyk: „Glücks-Pilze - buntes Herbstgesteck und Glücksbringer“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Materi- al nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB kommt in Ochsenhausen unter die Räder SV Ochsenhausen - SV Baindt 5:0 (4:0) Am Mittwochabend war der SVB zu Gast in Ochsenhausen, wobei das Nachholspiel bei Flutlicht auf dem örtlichen Kunstrasen ausgetragen wur- de. Durch Verletzungen und Krankheiten stand für den SVB zum wiederholten Male eine völlig neue Startelf auf dem Feld, welche auf dem kleinen Platz jedoch relativ ordentlich ins Spiel fand. Fischer schien den SVB nach knapp 10 Minuten sogar in Führung gebracht zu haben, der Linienrichter entschied jedoch auf Abseits. Während der SVB mehrmals versuchte über die schnellen Außen durchzubrechen, operierten die Gastgeber von Beginn punktuell immer wieder mit gefährlichen langen Ballen in die Spitze, welche der SVB zu keinem Zeitpunkt des Spiels verteidigt bekam. So sicherte sich der SVO nach einem langen Schlag den zweiten Ball, wobei die Kugel zwischen mehreren Baindter Verteidigern zu Wanner durchrutschte. Dieser behielt vor Wetzel die Ruhe und markierte das 1:0 (14.). Der SVB ließ im Anschluss in Per- son von Fink und Kelmendi gute Chancen zum Ausgleich aus; der SVO zeigte sich dagegen gnadenlos effizient und erhöhte nach einem Eckball auf 2:0 (30.). Die Baindter Mannschaft verlor in der Folge völlig den Faden, wobei der SVO leichtes Spiel hatte: ein Ballverlust von Walser auf der rechten Seite leitete das 3:0 von Kunz ein (34.), Wanner stellte kurz vor der Pause per sehenswertem Volley auf 4:0 (44.). Auch im zweiten Durchgang präsentierte sich der SVB of- fensiv zu harmlos und kam nur selten in gefährliche Räu- me; Stürmer Boenke hing komplett in der Luft und wartete erfolglos auf brauchbare Zuspiele. Wie bereits im ersten Durchgang zeigte sich die Baindter Mannschaft auch in der zweiten Halbzeit bei Standards unaufmerksam, wobei erneut Brehm völlig frei zum Kopfball hochsteigen konn- te. Kunz verwandelte den Abpraller aus kurzer Distanz souverän (65.). In einer spannungsarmen Schlussphase bekamen die Fans kaum mehr nennenswerte Highlights zu sehen und so blieb es beim verdienten 5:0. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Damit kassiert der SVB gegen einen abgezockten Gast- geber eine schmerzhafte 5-Tore-Packung, wobei man sich in vielen Situationen viel zu naiv und unkonzentriert prä- sentierte. Neben sich wiederholenden individuellen Feh- lern in der Defensive, fehlt seit Wochen, unter anderem durch den Abgang von Dantona, die nötige Kreativität im Offensivspiel. Diese Themen gilt es in den kommenden Wochen anzugehen. SV Baindt: Luca Wetzel, Lukas Walser (40. Johannes Kern), Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Jan Fischer (71. Jannik Küchler), Daniel Kronenberger, Jonathan Dischl, Philipp Boenke, Tobias Fink, Baba Camara (59. Kisanthan Na- garasa), Elion Kelmendi (78. Daniele D´Ercole) Trainer: Jens Rädel Tore: 1:0 Max Wanner (14.), 2:0 Alexander Brehm (30.), 3:0 Daniel Kunz (34.), 4:0 Max Wanner (44.), 5:0 Daniel Kunz (65.) Jugendfußball E-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SGM Baindt-Fronreute 4:10 Das letzte Auswärtsspiel der Hinrunde führte uns am ver- gangenen Freitag nach Friedrichshafen, wo wir erstmalig in dieser Saison bei teils strömendem Regen und kühlen Temperaturen anzutreten hatten. Und irgendwie übertrug sich das schlechte Wetter auf die Leistung der Mädels in der ersten Halbzeit. Quasi alle Mannschaftsteile ließen vermissen, was sie die letz- ten Wochen noch ausgezeichnet hatte. Zwar konnten wir dreimal in Führung gehen, erhielten jedoch jedes Mal postwendend den Ausgleich. Nach der Halbzeitansprache zeigte sich dann ein anderes, positives Bild. Der Positionswechsel von Isabella von der Torspielerin zur Stürmerin brachte den erhofften Effekt. Nachdem ihr in der letzten Woche regelrecht das Pech am Fuß klebte, schoss sie uns mit 6 Toren fast allein zum Sieg. Dabei wurde sie ein ums andere Mal sehr schön von Hanaa A. , Hanna B. sowie Emilia in Szene gesetzt. Auch Melina machte abermals ein klasse Spiel und ließ in der Abwehr kaum Gefahr aufkommen, so dass wir nach dem Seitenwechsel nur noch einen Gegentreffer zuließen. Durch diese deutliche Leistungssteigerung jeder einzelnen Spielerin konnte letztlich ein auch in dieser Höhe verdien- ter Sieg eingefahren werden. Es spielten: Hanaa Alosh (2), Hanna Busam, Melina Feiten- heimer, Margo Hodek, Annika Jung, Mia Malsam, Ronja Mayer, Isabella Lang (6), Emilia Müllerleile (1), Mathilda Nussbaumer, Lea Rimmele D-Juniorinnen TSV Tettnang : SGM Baindt/Fronreute 1:6 Bei regennassem Wetter ließen unsere Mädels den Ball von Beginn an sehr gut laufen und nutzten passsicher das gesamte Feld. Ausgehend von den absichernden Greta, Amelie oder Hanaa wurde schön über die Außen Haifaa oder Lea gespielt, die den Ball wieder gefährlich vors Tor brachten, wo dann bereits in der 2. und 4. Minute Lena P. den Ball ins Tor beförderte. Nach gut 10 Minuten war es dann Lea selbst, die den Ball ins Tor schoss, bevor Lena P. nochmal erfolgreich war. Kurz vor der Pause setzte sich dann Lena-Marie gut durch, brachte den Ball schön vors Tor, wo Maya goldrichtig stand und den Ball nach toller Annahme ins Tor drosch. Nach der Pause schalteten wir einen Gang zurück, wo- runter auch das Passspiel ein wenig litt, so dass wir bei einem Gegentor nur noch ein Tor durch Lena erzielten. Insbesondere in der ersten Halbzeit haben unsere Mädels einen hervorragenden Fußball gezeigt und grüßen jetzt zurecht von der Tabellenspitze, die es nächsten Samstag gegen den Tabellenzweiten aus Langenargen zu vertei- digen gilt. Es spielten: Carla Seitner (T), Hanaa Alosh, Greta Heil- meier, Amelie Metzler, Lea Busam, Haifaa Alosh, Lena Pfleghar, Maya Hofmann, Philina Ziegler, Maylin Kretzer, Lena-Marie Alber, Taneesha Mahler. SVB zeigt Reaktion und fährt ersten Sieg ein SV Baindt - SV Hohentengen 5:2 (3:1) Nach der enttäuschenden Auswärtsklatsche im Nachhol- spiel gegen des SV Ochsenhausen, war der SV Baindt am Sonntagnachmittag gegen den SV Hohentengen gefor- dert, eine Reaktion zu zeigen. Der Mitausfsteiger startete stark in die Saison, ließ in den vergangenen Wochen je- doch etwas nach und musste in den letzten drei Partien allesamt als Verlierer den Platz verlassen. Gegen einen dementsprechend ebenfalls verunsicherten Gegner übernahm der SVB von Beginn an die Spielkon- trolle und meldete sich durch Thoma erstmals vor dem Gehäuse der Gäste an (16.). Etwa zehn Minuten später belohnte sich die Baindter Mannschaft dann für ihre Be- mühungen, wobei Dischl energisch die Kugel im Gegen- pressing eroberte, in Richtung Tor preschte, Torwart Mül- ler umkurvte und zum wichtigen 1:0 einschob (26.). Der SVB blieb auf dem Gaspedal und zeigte sich erstmals in dieser Saison nach einem Standard erfolgreich: Fischers Halbfeldflanke landete punktgenau auf dem Kopf von Kapitän Thoma, wobei Kelmendi dessen Vorlage noch entscheidend über die Linie drückte (28.). Fast im Gegen- zug meldete sich jedoch auch der SVH offensiv an und zeigte sich sofort eiskalt. Da nach einem langen Freistoß die Abstimmung in der Baindter Hintermannschaft nicht stimmte, verlängerte M.Szeibel das Spielgerät unglücklich in den Strafraum. Dort bedankte sich der eingelaufene Sommer und vollendete zum 2:1-Anschlusstreffer (29.). Die Zuschauer sollten in diesen Minuten jedoch voll auf ihre Kosten kommen und sahen nur zwei Zeigerumdre- hungen später das vierte Tor innerhalb von fünf Minu- ten. Linksaußen Fischer setzte sich stark auf seiner Seite durch, brachte die Kugel scharf in den Fünfmeterraum, wo Kelmendi Müller ins Leere rutschen ließ und den 2-To- re-Vorsprung wiederherstellte, mit dem es verdienterma- ßen auch in die Pause ging. Aus dieser kam der SVB erneut spielbestimmend zurück, verpasste es jedoch das vierte Tor nachzulegen, wobei der SVH nach und nach Morgenluft schnupperte. Im- mer wieder setzten die Gäste den 9-Tore-Mann Stützle in Szene, welcher einmal am Aluminium und zweimal am aufmerksamen Wetzel scheiterte. Durch drei verletzungs- bedingte Wechsel auf Baindter Seite, fehlte es dem SVB immer mehr an Struktur im Mittelfeldzentrum, was die Gäste schlussendlich durch einen schnörkellosen Angriff abgeschlossen von Spielertrainer Beckert zum 3:2-An- schlusstreffer nutzen konnten (74.). Wie an einem som- merlichen Tag im Freibad kam der SVB in dieser Phase or- dentlich ins Schwimmen, wurde aber durch die an diesem Tag stark aufspielende Offensivabteilung schlussendlich über Wasser gehalten. Zunächst parierte Müller zwar noch einen strammen Freistoß von Kelmendi stark (80.), wenige Augenblicke später tanzte Kelmendi allerdings elegant durch die Hohentenger Abwehr und bediente Boenke am langen Pfosten, welcher das entscheidende 4:2 markierte (81.). Für den Schlusspunkt sorgte am Ende Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Camara, welcher durch einen öffnenden Vertikalpass von D‘Ercole und eine zielgenaue Hereingabe von Dischl mustergültig in Szene gesetzt wurde (86.). Gegen einen offensiv auffälligen, defensiv jedoch sehr anfälligen Gegner aus Hohentengen fährt der SVB ver- dientermaßen den ersten Landesliga-Sieg der Vereinsge- schichte ein. Auf diesem Erfolgserlebnis gilt es in den kom- menden Wochen aufzubauen; mit dem Tabellenführer aus Balingen wartet am Samstag allerdings eine schwierige Aufgabe auf den Aufsteiger. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (84. Lukas Walser), Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma (55. Kisanthan Nagarasa), Marko Szeibel (70. Phil- ipp Boenke), Jan Fischer (70. Daniele D´Ercole), Jonathan Dischl, Tobias Fink (58. Baba Camara), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Steve Henriß () Tore: 1:0 Jonathan Dischl (26.), 2:0 Elion Kelmendi (28.), 2:1 Manuel Sommer (29.), 3:1 Elion Kelmendi (31.), 3:2 Fa- bian Beckert (74.), 4:2 Philipp Boenke (81.), 5:2 Baba Ca- mara (86.) SV Baindt II - SV Kehlen II 6:0 (3:0) Am 12. Spieltag der Saison war der SVB II im Heimspiel gegen den Tabellenvorletzen aus Kehlen gefordert. Die „Zwoite“ dominierte die Partie von Beginn an nach Be- lieben, zeigte erfrischenden Kombinationsfußball und ging folgerichtig durch einen Flachschuss von Küchler früh mit 1:0 in Führung (13.). Knisel (25.), nach Ablage von Sturmtank Schnez, und Krauter (27.), per direktem Freistoß, erhöhten bis zur Pause verdient auf 3:0. Mit einer Druckphase nach der Halbzeitpause beseitigte der SVB II dann jegliche Zweifel, wobei sich Küchler (47.) und Kni- sel (52.) ein zweites Mal in die Torschützenliste eintragen durften. Zum 5:0 traf Schnez (50.). Der SVB II bestätigt seine starke Form, fährt ungefährdet den vierten Sieg in Folge ein und zeigte darüber hinaus auf dem rutschigen Platz starken Kombinationsfußball mit einigen tollen Spielzügen. Außerdem stand erstmals in dieser Saison hinten die „Null“, was Trainer Geggier sehr zufriedenstellte. Nach einem spielfreien Wochenende kommt es in zwei Wochen dann zum Derby gegen den Nachbarn aus Baienfurt. SV Baindt II: Jan Mohring, Niklas Hugger (77. Kai Kost- ka), Kai Kostka (65. Johannes Heisele), Tobias Trautwein (77. Dennis Hecht), Jannik Küchler (60. Markus Wöhr), Moritz Gresser (77. Jannik Küchler), Julian Keppeler (77. Konstantin Knisel), Dennis Hecht (60. Niklas Späth), Kon- stantin Knisel (65. Robin Blattner), Johannes Schnez (77. David Krauter), David Krauter (60. Max Kretzer) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Jannik Küchler (13.), 2:0 Konstantin Knisel (25.), 3:0 David Krauter (27.), 4:0 Jannik Küchler (47.), 5:0 Jo- hannes Schnez (50.), 6:0 Konstantin Knisel (52.) Vorschau: Samstag, 28.10 18.30 Uhr: TSG Balingen II - SV Baindt Jugend 1 mit starkem Unentschieden gegen Tabellenführer SV Baindt I – TT Blitzenreute/Wolpertswende 5:5 Gegen die Spielgemeinschaft Blitzenreute/ Wolpertswende gelang unseren Jungs der ersten Ju- gendmannschaft ein nicht unbedingt erwartbares 5:5 Unentschieden. Das Eingangsdoppel ging leider knapp im 5. Satz verloren, dafür gelangen danach drei Einzelsie- ge von Valentin, Jona und Fabian in Folge. Ricco musste sich nach gutem Spiel knapp im 5. Satz geschlagen geben und auch Jona verlor seine 2. Partie. Somit deutete sich beim Spielstand von 3:3 schon ein spannendes Finale an. Ricco gewann sein 2. Einzel deutlich mit 3:0, während am Nebentisch Fabian mit demselben Ergebnis verlor. Nach einem weiteren Sieg von Jona war uns das Unentschie- den schon sicher und Valentin versuchte alles, um die starke Mannschaftsleitung in einen Sieg umzumünzen. Doch leider hatte auch er im 5. Satz das Nachsehen. So haben wir am Ende zwar fünf Sätze mehr gewonnen und waren dem Sieg näher als der Gegner, dennoch können wir mit dem Unentschieden zufrieden sein. Besonders erfreulich war die geschlossene Mannschaftsleistung, bei der jeder Spieler mindestens einen Punkt zum Erfolg beitragen konnte! Es spielten: Jona Klein (2:1), Fabian Striegel (1:1), Valentin Koch (1:1) und Ricco Haller (1:1) Herren 2 mit Sieg und Niederlage TSV Meckenbeuren III – SV Baindt II 9:4 SV Baindt II – SV Oberteuringen II 9:4 Vor zwei Wochen unterlag die 2. Mannschaft in Mecken- beuren mit 4:9. Tobias Sonntag und Robert Nowak waren die Punktesammler, die sowohl ihr gemeinsames Doppel gewannen als auch in den Einzeln punkten konnten. Die weiteren Spiele waren teilweise hart umkämpft, leider reichte es am Ende, trotz vieler enger Satzverläufe, zu keinem weiteren Sieg mehr. Am 21.10. sah es beim Heimspiel gegen die 2. Mannschaft aus Oberteuringen besser aus und das, obwohl der Start mit zwei Niederlagen in den Eingangsdoppeln noch etwas holprig verlief. Doch in den Einzeln drehten die Baindter auf, konnten ausgleichen und durch eine Siegesserie von 6 gewonnenen Spielen in Folge davonziehen. Tolle Mann- schaftsleistung, bei der jeder eingesetzte Spieler Punkte zum Gesamtsieg beisteuerte. In beiden Spielen kamen zum Einsatz: Thomas Rauch (2:0), Tobias Sonntag (2:2), Josef Spöri (1:1), Robert No- wak (4:0), Rüdiger Sorg (1:2), Oliver Rückert (1:2), Christine Malsam (0:1) und Tugay Kiremitci (0:1) Revanche der Herren I nach kuriosem Spielverlauf geglückt SV Baindt I – SG Aulendorf II 9:7 Nachdem man in der letzten Saison im Meisterschafts- kampf der Bezirksliga der SG Aulendorf zweimal unterle- gen war, kam es zur Neuauflage des Duells in der Landes- klasse. Da Aulendorf ohne Punktgewinn am Tabellenende steht und wir ohne Punktverlust Tabellenzweiter sind, waren wir zuversichtlich, dieses Mal gewinnen zu können. Die erste Hälfte der Partie lief für uns beinahe perfekt. Über einen 2:1 Vorsprung nach den Doppeln und einigen knappen, aber erfolgreichen Matches erspielten wir uns einen 7:2 Vorsprung. Doch dann entglitt uns die Partie nach und nach und die Aulendorfer witterten Morgen- luft, gaben sich nicht einfach so geschlagen und steiger- ten sich beinahe von Spiel zu Spiel. Wir konnten nicht an die Leistungen der ersten Einzelrunde anknüpfen und verloren viele knappe Sätze. Daher schmolz unser Vor- sprung von Partie zu Partie, bis beim Spielstand von 8:7 das Schlussdoppel entscheiden musste. Philipp Schwarz und Nico Scheffold wollten unter lauten Anfeuerungsru- fen der Mannschaftskameraden und Fans gegen Daniel Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Jurow und Paolo Petrino in einem sehenswerten und an Spannung kaum zu überbietenden Spiel den Siegpunkt erkämpfen. Dies gelang ihnen, passend zu diesem irren Spiel, erst im entscheidenden 5. Satz, womit wir weiterhin Anschluss an die Tabellenspitze halten. Dieses Spiel war nicht nur vom Spielverlauf außerge- wöhnlich, auch an die Spieldauer von 4 Std. 40 Min. kann sich kein Beteiligter erinnern (und einige davon spielen seit mehr als 40 Jahren TT...). Man of the Match wurde Wolfgang Assfalg, der seine Durststrecke im genau rich- tigen Moment beendete und beide Einzel und sein Doppel gewinnen konnte. Für uns geht es schon am kommenden Samstag beim nächsten Heimspiel gegen den SV Rissegg weiter. Spiel- beginn ist dieses Mal erst um 18.30 Uhr. Es spielten: Marcel Brückner (1:1), Philipp Schwarz (1:1), Wolfgang Assfalg (2:0), Tobias Nowak (1:1), Nico Schef- fold (0:2) und Thomas Nowak (1:1) Neuer ZUMBA-Kurs im SV Baindt Tanze, lache und schwitze beim ultimati- ven ZUMBA-Erlebnis! Du bist auf der Suche nach einem Fitnessprogramm, das nicht nur effektiv, sondern auch Spaß macht? Dann bist du beim ZUMBA Kurs des SV Baindt genau richtig! ZUMBA ist ein ganzheitliches Workout, das nicht nur deine Ausdauer steigert, sondern auch deine Muskeln stärkt und deine Beweglichkeit verbessert. Mit einfachen Schrittfol- gen zu den Klängen lateinamerikanischer und internati- onaler Musik ist ZUMBA für jedes Fitnesslevel geeignet. Egal, ob du Anfänger oder erfahrener Tänzer bist, du wirst dich in der Gruppe wohl fühlen und dich von der positiven Energie mitreißen lassen. Sei dabei und erlebe Fitness und Spaß auf einer ganz neuen Ebene! Unsere ZUMBA-Trainerin Angela Tanner freut sich auf dich! Wo: Turnhalle der Klosterwiesenschule in Baindt Wann: Jeden Donnerstag von 17-18 Uhr (außer in den Schulferien) Kursgebühren: jeweilige Mitgliedschaft im Sportverein Baindt, 2-3 x „Schnuppern“ gerne erlaubt TC Baindt e.V. Saisonabschluss 2023 Liebe Tennismitglieder und Gäste, herzlich laden wir euch/Sie zum dies- jährigen Abschluss am Fr., 10.11.2023 um 18:30 Uhr in die Gaststätte zur Mühle ein. Mit einem leckeren Essensangebot vom Buffet lassen wir die Saison in geselliger Runde ausklingen. Im Rah- men dieses Treffens möchten wir auch Mitglieder für ihre langjährige „runde“ Mitgliedschaft ehren. Anmeldung bis Mi., 01.11.2023, bei - Sibylle Boenke, E-Mail: 1.vorsitzende@tc-baindt.de - Inge Fink-Spöri, E-Mail: schriftfuehrerin@tc-baindt.de Auf euer/Ihr Kommen freut sich das Vorstandsteam Musikverein Baindt Rückblick unseres Vorspielvormittags vom 22.10.2023 Vergangenen Sonntag war es endlich so- weit und wir konnten nach einer langen u.a. pandemiebedingten Pause endlich wieder einen Vorspielvormittag veranstalten. Alle Eltern, Geschwister und Interessierten waren schon gespannt, was unsere JungmusikerInnen wohl in der letzten Zeit ge- lernt hatten. Natürlich war die Anspannung auch bei den teilnehmenden JungmusikerInnen vorhanden, was sich allerdings nach den ersten Minuten und der entspannten Atmosphäre schnell gelegt hatte. Wir möchten uns nun nochmal bei allen MusiklehrerIn- nen für die Vorbereitung, aber auch bei allen Eltern für die Unterstützung unserer JungmusikerInnen bedanken. Selbstverständlich bedanken wir uns auch nochmal bei allen teilnehmenden JungmusikerInnen und sprechen ein ganz großes Lob aus: • Hannah Elbs, Querflöte • Noemi Oelhaf, Querflöte • Anna Pink, Querflöte • Laureen Hartmann, Querflöte • Niklas Alber, Klarinette • Emilia Schäfer, Klarinette • Alina Michelberger, Klarinette • Rocco Schmid, Saxophon • Lena Himpel, Saxophon • Maximilian Mutscheller, Saxophon • Marian Schäfer, Tenorhorn • Robin Schnez, Posaune • Theresa Henzler, Trompete • Mika Bacher, Trompete • Jonathan Boenke, Trompete • Felix Stärk, Tenorhorn • Mateo Oelhaf, Schlagzeug • Max Schützbach, Schlagzeug • Anton Pink, Schlagzeug • Franz Kreutle, Schlagzeug Reitergruppe Baindt Reithallenvereinsfest Nach langem Warten konnten wir im Sommer endlich mit dem Reithallenbau beginnen. Dank der tatkräftigen Unterstützung vieler fleißiger Helfer schreitet der Bau stetig voran. Anstatt unserer Weihnachtsfeier möchten wir mit al- len Mitgliedern und Helfern am Sonntag, 05.11.2023 ab 10.30 Uhr ein Baustellenfest feiern. Fürs leibliche Wohl wird gesorgt. Damit wir besser planen können, bitten wir um Anmel- dung bis zum 02.11.2023 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@ reitergruppe-baindt.de; 0151 53932974). Wir freuen uns riesig, mit Euch den Fortschritt begutach- ten und feiern zu dürfen. Eure Vorstandschaft Volleyball LJ Baindt Weitere Punkte gehen nach Baindt Am zweiten Spieltag der Saison verdien- te sich die Mannschaft der Volleyball Landjugend Baindt 1 gegen die SF Ille- rieden mit 25:16 und 25:18 weitere 3 Punk- te und hält damit den dritten Platz in der Gesamttabelle. Mit viel Halli-Galli, Remmi-Demmi und der Glücks-Ananas ging es in das Spiel gegen den letztjährigen Tabelleners- ten TV Kressbronn. Wie bereits im letzten Jahr konnten die Baindter zeitweise gut mithalten, mussten sich am Ende jedoch mit 16:25 und 17:25 geschlagen geben. Am Sonntag hatte auch die zweite Baindter Mannschaft ihr Saisondebut, mit einigen neuen SpielerInnen auf dem Feld und leider keinerlei Wechselmöglichkeiten auf der Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bank. Die Mittelblocker waren (Zitat Trainer) „bockstark“ und brachten ihre Mannschaft nach dem ersten Satz ge- gen die BSG Immenstaad Dornier-Freizeit Mixed (19:25) wieder zurück ins Spiel (26:24). Am Ende mussten sie sich leider trotzdem geschlagen geben (17:25). Auch gegen das VCO Team war es eine knappe Kiste (22:25; 25:16). Der Sieg wäre verdient gewesen, ging aber am Ende mit einem hauchdünnen Vorsprung nach Oberteuringen (24:26). Mit den beiden Punkten reiht sich die VLJ Baindt 2 in der Tabelle auf Platz vier ein. Da die nächsten Spieltage noch etwas auf sich warten lassen (VLJ Baindt 2 am 26.11.2023 und VLJ Baindt 1 am 02.12.2023) werden die nächsten Wochen für intensives Training und das nächste Spiel in der Pokalrunde genutzt werden. Der b(l)ockstarke Block der VLJ Baindt 2 Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Herbst-Basar 2023 Liebe Basarfreunde, am 23. September hat der Kinderbasar in der Schenk-Kon- rad-Halle, wieder mit viel Erfolg, stattgefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürgermeis- terin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns wieder die Halle zur Verfügung gestellt haben. Einen riesengroßen Dank gilt auch unseren vielen tollen Helferinnen und Helfern. Ohne eure Hilfe wäre nicht mög- lich den Basar durchzuführen. Natürlich geht ein großes Dankeschön auch an die vielen Papas, Opas und Omas die die Kinder gehütet haben und somit einen großen Teil dazu beigetragen haben, dass wir so viele Helferinnen und Helfern zusammen bekommen haben. Wir haben zum ersten Mal mit der Basarlino App gear- beitet. Unser Ziel war damit den Ablauf für die Verkäufer, Käufer und für das Team zu vereinfachen und das haben wir auch geschafft. Wir werden deswegen weiterhin mit der App arbeiten. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: 1. Förderverein Klosterwiesenschule e.V 2. Jugendfeuerwehr Baindt 3. Jugendrotkreuz Baindt 4. Gemeindebücherei 5. DLRG 6. Jugendtischtennis Baindt 7. Schulbetreuung der Klosterwiesenschule Wir hoffen, dass wir im Frühling wieder einen großen Zulauf an Helferinnen haben und freuen uns, euch am nächsten Basarwochende am 24.02.2024 begrüßen zu dürfen. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (geht auch ohne Faceebook Konto) oder auf Instagram. Es grüßt herzlich das Basar Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zauberhafter Biesenweiher - Weiherrunde von Klein- haslach Vom Parkplatz bei Burkwang geht es zum Baggersee direkt neben der Argen. Weiter auf einem Waldpfad an Grossholzleute vorbei zum Hengelesweiher. Die Sonnen- gesänge von Franz von Assisi begleiten uns bis Wolfbühl. Durch vielleicht bunt gefärbten Wald gelangen wir zum Biesenweiher. Anschließend geht es weiter in Richtung Kleinhaslach und zurück zum Ausgangspunkt. Treffpunkt: Sonntag 05.11.2023 um 12.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 11 km, 100 hm. Fahrpreis 12 Euro für Mitglieder. Einkehr: Gasthaus Adler Großholzleute. Mitbringen: Getränk, kleines Vesper, gutes Schuhwerk, Stöcke und Wechselschuhe. Anmeldung: ab 01.11.2023 -T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672 Wanderführung: Bernd Gmünder, email: sav.ogwgt@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert „Sängerabende“ Männerchor Alttann Unter dem Motto „“Uns“ Männer mag man eben“ veran- stalten wir wieder die traditionellen und beliebten Sän- gerabende. Dazu laden wir Sie, liebe Freunde des Män- nerchorgesangs, recht herzlich ein. Wir werden Chorsätze aus den vergangenen Jahren sowie neue Melodien zu Gehör bringen. Abwechslung in das Programm bringen zusätzliche Einlagen. Lassen Sie sich überraschen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Leitung: Peter Schad, am Klavier: Franz Ott, Ansage neu: Josef Matheis. Aufführungen im Haus für Bürger und Gäste in Alttann am 3. und 4. November 2023 um 20 Uhr. Konzertbestuhlung mit Pausenbewirtung. Der Eintritt be- trägt 15 Euro. Kartenvorbestellungen bei Karl Motz Tel.: 07527 2388 und bei Kaufhaus Ott Tel.: 07527 6862 ab 21. Oktober, 8 Uhr, sowie Karten an der Abendkasse. Den Nikolaus in Ravensburg und Umgebung jetzt nach Hause buchen Der Nikolaus in seinem prächtigen Gewand und sein Knecht Ruprecht vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) statten auf Wunsch Familien Besuche ab, um den arti- gen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vorzulesen und Geschenke zu verteilen. Um rechtzeitige Anmeldung für die Tage 5. und 6. De- zember wird gebeten. Unsere Teams besuchen Sie i.d.R. zwischen 17:30 Uhr und 20:00 Uhr. Aber auch an anderen Tagen besteht die Möglichkeit des Besuchs in Familien sowie bei Vereinen, Kindertagesstätten oder Firmen. Die Nikolaus-Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlöse kommen zu 100% der ehrenamtlichen Arbeit der DRK-Ortsvereine und Bereitschaften in Oberschwaben zugute. Die Ehrenamtlichen freuen sich Teil dieser schö- nen Familienbegegnung in den wunderschönen Kostü- men sein zu dürfen. Das DRK freut sich über Anfragen, um diese schöne Tradi- tion aufrecht zu erhalten. Es machen mehrere DRK-Orts- verbände bei der diesjährigen Nikolausaktion mit ihren ehrenamtlichen Teams mit. Ansprechpartner sind: Baienfurt-Baindt: Janina v.Watzdorf nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de Tel: 0160/97995424 Verschiebung der Sperrzeit für die Aufbringung von Stickstoff haltigen Düngemitteln im Landkreis Ravensburg auf Grünland Kreis Ravensburg – Das Landratsamt Ravensburg hat per Allgemeinverfügung die Verschiebung der Sperrzeiten für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland gemäß der Düngeverordnung erlassen. Damit wird die Sperrzeit auf Grünland, Dauergrünland und auf Flächen mit mehrjähri- gem Feldfutterbau bei Aussaat bis spätestens 15.05.2023 um zwei Wochen verschoben. Sie beginnt am 15.11.2023 und endet am 14.02.2024. Sie gilt im gesamten Landkreis. Von der Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flä- chen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten, sowie Nitratgebiete nach Ver- ordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Ge- wässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete). Außer- dem ausgenommen von der Sperrzeitverschiebung sind Moorflächen (Anmoor und Niedermoor) laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, die unter dem folgenden Link abgerufen werden können http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/g2u6L Die Allgemeinverfügung ist mit folgenden Auflagen ver- bunden: Die mögliche Düngemenge während der Sperrzeitver- schiebung ist auf maximal 45 kg Gesamtstickstoff je Hek- tar beschränkt. Eine Herbstdüngung mit Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff ist grundsätzlich nur im Rahmen des für das gesamte Kalenderjahr ermittelten Stickstoffdün- gebedarfs möglich. Das bedeutet, das eine mögliche Gabe nach dem letzten Schnitt bzw. der letzten Bewei- dung nur dann möglich ist, wenn dadurch im Kalenderjahr die mit der Düngebedarfsermittlung ermittelte gesamte Stickstoffdüngemenge nicht überschritten wird. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung und die wasserrechtlichen Vorschrif- ten unberührt und sind zu beachten. Des Weiteren sind die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Aus- gleichs-Verordnung) in der jeweiligen Fassung zu be- achten. Die Allgemeinverfügung sowie die dazu gehörende Be- gründung und weitere Hinweise können auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Beim DRK „funkt’s“ demnächst digital LANDKREIS RAVENSBURG – Auf analoge Funktechnik hat bislang auch der DRK-Kreisverband Ravensburg ge- setzt. Dabei kann es im Hintergrund rauschen, piepsen und pfeifen, wie selbst Nichtfunker wissen. Damit ist bald Schluss, denn derzeit wird auf Digitalfunk umgestellt. Ein nicht zu unterschätzender organisatorischer und finan- zieller Aufwand, der aber einen großen Nutzen bringt. Simon Sonntag, stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter, verantwortet das umfangreiche Projekt. Digital löst analog ab Die Vorteile der Umstellung liegen für Simon Sonntag auf der Hand. Digitalfunk biete eine von Hintergrundgeräu- schen abgeschirmte Kommunikation. Außerdem: „Wir ha- ben eine deutlich bessere Stimmübertragung, die Geräte sind endverschlüsselt und somit abhörsicher.“ Beim Ana- logfunk dagegen ist es ein Kinderspiel mitzuhören. „Nicht selten sind deshalb bei Einsätzen ungebetene Zuschauer noch vor dem Rettungsdienst vor Ort,“ veranschaulicht Simon Sonntag dies an einem Beispiel. Digitalfunk hat dazu eine deutlich höhere Reichweite. Außerdem kann bei einem Großschadensfall für die Einsatzkräfte eine Betriebsgruppe im Funkbetrieb eingerichtet werden, der Regelbetrieb kann ungestört weiterlaufen, was mit der analogen Technik nicht möglich ist. Einbau im laufenden Betrieb Hört sich alles nachvollziehbar an. Doch wie kommt der digitale Funk in die vielen Einsatzwagen des DRK-Kreis- verbandes und wie wird die neue Technik in Betrieb ge- nommen? Immerhin gilt es 27 Fahrzeuge mit einem je festverbautem Funkgerät und insgesamt 47 Handfunkge- räten auszustatten. Neben Rettungswagen, Mannschafts- und Krankentransportwagen handelt es sich auch um die Fahrzeuge der Hundestaffel oder der Kreisbereitschafts- leitung. Simon Sonntag hat recherchiert, organisiert, ge- plant und in Absprache mit der Geschäftsführung Gerä- te bestellt. Plötzlich sah sich der Projektverantwortliche für einen Betrag von knapp 130.000 Euro verantwortlich. Ohne öffentliche Fördermittel Anders als etwa Bayern, das 50 Prozent bezuschusst, un- terstützt weder das Land Baden-Württemberg noch der Bund die Umstellung auf Digitalfunk finanziell. „Das ist heftig, wenn man bedenkt, welche Kosten pro Fahrzeug Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 entstehen,“ erläutert Alfred Bosch, Verantwortlicher Ka- tastrophenschutz beim DRK-Kreisverband Ravensburg. Der Kreisverband hat sich daher bereiterklärt, die Hälf- te der Kosten zu übernehmen. Die anderen 50 Prozent muss die jeweilige Ortsgruppe selbst tragen, was nicht unerheblich auf das eigene Budget drückt. Die festen Geräte wurden bereits von einem Fachbetrieb verbaut. Da dies im laufenden Bereitschaftsbetrieb zu geschehen hatte, hieß das für Sonntag, den Einbau der Geräte genau zu takten, die dann jeweils für etwa einen Tag nicht zur Verfügung standen. Die Handfunkgeräte installiert nach und nach eine eigens zusammengestellte Arbeitsgruppe auf DRK-Kreisebene. Zu guter Letzt müssen die rund 480 ehrenamtlichen Hel- ferinnen und Helfer eine Geräteeinführung erhalten sowie in Sachen Sprachfunk fortgebildet werden. Umfangreiches Projekt gestemmt Das Projekt umfasst auch die Anschaffung sogenannter Poolgeräte, die der DRK-Kreisverband komplett finanziert. Die 15 Handfunkgeräte werden in der Zentrale in der Ul- mer Straße gelagert. Ortsgruppen, Helferinnen und Helfer haben für Großveranstaltungen wie dem Ravensburger Rutenfest, dem Weingartner Blutritt oder an Fasnet Zu- griff, um sie zu nutzen. „Es ist eins meiner großen Projekte,“ meint Sonntag nicht ohne Stolz und vergisst nicht zu erwähnen, dass er durch Rolf Schönebeck und weitere Kollegen und Kolleginnen wichtige Unterstützung erfahren hat. Die Umstellung auf Digitalfunk soll bis Ende kommenden Jahres vollzogen sein. DRKRV_Digitalfunk_Sonntag Simon Sonntag, stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter des DRK-Kreisverbandes Ravensburg, ist für die Einfüh- rung von Digitalfunk verantwortlich: von der Bestellung der Funkgeräte bis zur Geräteschulung der Helfer und Helferinnen wie Katja Tauer. Energiesparen bleibt wichtig Situation ist aktuell stabil – Gasspeicher für den kom- menden Winter sind gefüllt – Sparsames Haushalten hilft vorbeugen RAVENSBURG. Draußen kalt – Heizung an? „Ja, aber bitte mit Maß“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS). Auch wenn Deutschland für die Energieversorgung im anstehenden Winter deutlich besser gerüstet ist als im vergangenen Jahr, bleibt Energiesparen wichtig. „Die Ausgangslage ist gut, unsere Gasspeicher waren bereits Ende September fast voll und die Lieferströme sind aktuell stabil“, erklärt der Bereichsleiter und ergänzt: „Dennoch ist Vorsicht geboten: Sollte es über längere Zeit sehr kalt werden, könnte es doch eng werden. Je sparsamer wir also mit Energie umgehen, umso besser sind wir vor ei- ner Gasmangellage geschützt.“ Fast vergessen sei, dass die Alarmstufe des Notfallplans Gas, die von der Bundes- regierung im Juni 2022 ausgerufen wurde, immer noch gilt. „Das ist immerhin die zweithöchste von drei Eskalati- onsstufen“, betont Robert Sommer. Er merkt an, dass es auch in diesem Winter wichtig ist, sehr verantwortungs- voll zu heizen und Strom zu sparen. Und wer weniger Energie verbraucht, hilft nicht nur die Gesamtversorgung Deutschlands zu sichern, sondern schont auch die Umwelt und den eigenen Geldbeutel. Stabile Lieferströme Im Moment liefern die Partner Deutschlands zuverlässig und pünktlich die benötigten Energiemengen in Form von Gas und Strom. Allerdings reagieren die Energiemärkte sehr sensibel. Das zeigte beispielsweise der Ausfall der kleinen Erdgas-Pipeline zwischen Finnland und Estland Anfang Oktober. Der Vorfall hat die Preise kurzzeitig in die Höhe schnellen lassen. Robert Sommer ist froh, dass sich die Preise auf einem niedrigeren Niveau als noch vor einigen Monaten etwas stabilisiert haben. „Die Be- schaffungspreise sind aber immer noch höher als vor der Energiekrise und wie sie sich entwickeln werden, ist ange- sichts der angespannten politischen Lage und der nervö- sen Märkte nicht prognostizierbar“, meint er. Außerdem würden kurzfristige Entscheidungen der Politik die Lage für Energieversorger nicht einfacher machen, ergänzt er. Noch sei zum Beispiel nicht endgültig entschieden, ob die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme bereits ab 1. Januar 2024 wieder von sieben Prozent auf den regu- lären Satz von 19 Prozent angehoben wird. Offen ist auch, ob die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme um vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Recht gut sind im abgelaufenen Jahr 2023 die Führun- gen unserer sachkundigen Gästeführer „Naherholung zwischen Schussen und Seen“ von den Gästen angenom- men worden. Viele Interessenten, längst nicht nur aus der näheren Umgebung, haben dabei die vielfältige Natur der Blitzenreuter Seenplatte und das kulturelle Erbe aus vorchristlicher Zeit kennengelernt. Zu den festgelegten Samstags- und Sonntagsführungen wurde auch mit den gewünschten Sonderexkursionen ein abwechslungsrei- ches und anspruchsvolles Programm durchgeführt. Letzte Führung in dieser Saison Sonntag, 29. Oktober 2023 Gästeführer: Detlef Stoll Tod im Moor Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und My- then rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauermärchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergän- ger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa ge- funden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Verstorbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km; Dauer ca. 2,5 Std. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Als gemütlicher Ab- schluss ist die anschließende Einkehr in eine ortsansäs- sige Gaststätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häck- lerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene bezahlen 4,00 EUR. Wir würden uns freuen, SIE auf dieser letzten Führung in diesem Jahr begrüßen zu dürfen. Zu den Sonderführungen können Sie sich weiterhin über die Rathäuser Fronreute und Wolpertswende bzw. über die Gästeführer anmelden. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Zugeschnitten auf Frauen in der Landwirtschaft Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt Frauen in der Landwirt- schaft in ihrer besonderen Lebens- und Arbeitssituation mit speziellen Angeboten. Alle Informationen gibt es jetzt zusammengefasst. Frauen in der Landwirtschaft leben hinsichtlich Arbeits- belastung und -bedingungen in einer Situation, die sich von der anderer Frauen deutlich unterscheidet. Die An- forderungen sind hier oftmals beträchtlich. Betriebliche Arbeit und Familie sind häuslich nicht getrennt, häufig sind Kinder im Haus und/oder Senioren sind zu pflegen. Au- ßerdem drücken Sorgen, zum Beispiel wegen der derzeit wirtschaftlich unsicheren Situation. Mit diesen Aspekten hat sich auch die Studie des Thünen-Institutes zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft in Deutschland befasst. Auch wenn zuerst die Familien selbst gefordert sind, möchte die SVLFG der besonderen Situation der Frauen in der Grünen Branche mit ihren Leistungsangeboten und mit gezielten Informationen gerecht werden. Digitale Prä- ventionsangebote ermöglichen es, auch etwas für die Ge- sundheit zu tun, wenn man den Hof nicht verlassen kann. Betriebs- und Haushaltshilfe ermöglicht Landwirtinnen eine Schwangerschaft und Geburt ohne gesundheitliche Arbeitsrisiken. An pflegende Landwirtinnen richtet sich das Seminarangebot „Trainings- und Erholungswoche für pflegende Angehörige“. In akuten Überlastungssituatio- nen können sich Frauen täglich rund um die Uhr an die kostenlose SVLFG-Krisenhotline 0561 785-10101 wenden. Bei Überlegungen zur Altersvorsorge sollten Landwirtin- nen unbedingt bedenken, welche Folgen eine Befreiung von der Versicherung in der Alterskasse hinsichtlich eines Verzichts – sowohl auf eigene Rentenanwartschaften als auch auf die Betriebshilfe – hat. Die SVLFG bietet hierzu persönliche Beratung zu Leistungsansprüchen sowie bei Fragen zur Mitgliedschaft und zum Beitrag an. Von „Auszeit“ bis „Vorsorge“ finden Landwirtinnen alle Informationen auf einen Klick und einfach erklärt unter www.svlfg.de/infos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. SVLFG 14. November: Benefizkonzert „SOUND OF UKRAINE – an die freie Welt“ im Konzerthaus in Ravensburg Mit dem Lviv National Philharmonic Symphonie Orche- stra und der Klavierspielerin Violina Petrychenko unter der musikalischen Leitung von Volodymyr Syvohyp. Am 14. November um 19 Uhr findet unter dem Titel „SOUND OF UKRAINE – an die freie Welt“ ein Benefizkonzert zu Gunsten Ukrainischer Künstler:innen im im Konzerthaus in Ravensburg statt – mit Musik, Briefen und Stimmen aus der Ukraine an die freie Welt. Unter der musikalischen Leitung von Volodymyr Sy- vohyp spielt das Lviv National Philharmonic Symphonie Orchestra, eines der ältesten und bedeutendsten Orches- ter der Ukraine Antonín Dvořáks Symphonie Nr.9 „Aus der neuen Welt“ sowie des ukrainischen Komponisten Borys Lyatoschynskyj Symphonie Ballade „Grazyna“ und Wasyl Barwynskyj‘ Konzert für Klavier und Orchester mit der deutsche - ukrainischen Violina Petrychenko als Solistin „SOUND OF UKRAINE – an die freie Welt“ ist eine Bot- schaft der Hoffnung; eine Botschaft der Liebe, damit wir uns in der universellen Sprache der Musik unterhalten können. Eintrittskarten können Sie hier erwerben: https://www. reservix.de sowie bei Vorverkaufsstelle in Ravensburg: im Tourist Information im Lederhaus, Marienplatz 35, 88212 Ravensburg Tickethotline 0751-29555777 und tickets.schwäbische.de Abonnenten von SZ kriegen ein Rabatt in Höhe 10% auf den Endpreis Der Erlös der Ticketeinnahmen kommt der Stiftung UA RENAISSANCE zu Gute, die sich im Rahmen der Initiative HELP US. SAVE UKRAINIAN CULTURE für den Schutz der ukrainischen Kultur und Kunst einsetzt und ukrainische Künstler:innen im In- und Ausland unterstützt. Weitere Informationen: www.uarenaissance.com/en Veranstalter ist die Konzertagentur OPEN MUSIC PRO- JECT. Weitere Informationen: www.openmusicproject.org Mit Dank an unser Partner: UA HUB in Ravensburg Wärme und Licht im Winter 05. November 2023 | 10 bis 18 Uhr Heute scheint es unvorstellbar, wie dunkel und kalt die Winter vor hundert Jahren auf einem oberschwäbischen Bauernhof sein konnten. Am Sonntag 5. November öff- net das Bauernhaus-Museum auch in den Abendstunden seine Tore und ermöglichst so das Eintauchen in eine Zeit ohne elektrisches Licht und ohne Zentralheizung. Erlebt werden können die Museumshäuser im Dunkeln - eine Zeitreise ins bäuerliche Leben vor 100 Jahren! Programm Das elektrotechnische Museum aus Leutkirch stellt Geräte aus unterschiedlichen Jahrzehnten aus, wie Heizdecken, Lampen und ähnliches. Gerold Heinzelmann heizt das Backhaus ein und erklärt, wie man in einem Backhaus backt. Der Ofenbauer ist da und beantwortet alle Fra- gen rund ums Heizen. Kinder können Kerzen ziehen und Getreidekissen nähen. Bei einem Feuerprojekt werden verschiedene Materialien gemeinsam angezündet. Die ganz Kleinen dürfen um 13 Uhr dem Mitmach-Märchen „Hänsel und Gretel“ lauschen, die Großen sind um 16 Uhr dran. Außerdem kann Brennholz gemacht und Kienspan hergestellt werden, sowie gestrickt und genäht werden. Der Höhepunkt ist dann um 18 Uhr eine Führung durch die Dunkelheit mit der Museumsleitung Dr. Tanja Kreutzer. Für das leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt, mit Pfannkuchen von den Landfrauen, Getränke, Kaffee und Kuchen sowie Grillwurst. Informationen Sonderöffnungszeit am 5. November bis 18 Uhr! Sonst Dienstag bis Sonntag von 10-17 Uhr, Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Gastschüler aus Brasilien suchen die Gastfamilien in Deutschland Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit der Schwei- zer Schule aus Sao Paulo sucht die DJO - Deutsche Ju- gend in Europa für den Zeitraum von 16.01. – 29.02.24 nette Gastfamilien. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Lösung: © H er m en au /D EI KE 76 2R 14 R4 Finde die acht Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? Spendenkonto Commerzbank Köln DE47 3708 0040 0240 0030 00Jetzt spenden! Nothilfe Ukraine www.help-ev.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Werden Sie Teil unseres Teams! Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. manufakturladen.com | prolana.com Seit 1987 fertigen wir hochwertige Matratzen und Naturbettwaren im Allgäu. Für unseren Standort Waldburg suchen wir Sie als: Kaufmännische Mitarbeiter*in (m/w/d) für Buchhaltung und Personalwesen Teilzeit 10-20 Std./Woche Werden Sie Teil unseres Teams. Schicken Sie dazu eine kurze Bewerbung an: bewerbung@prolana.com PROLANA GmbH Am Langholz 3 88289 Waldburg-Hannober Kontakt: E-Mail: bewerbung@prolana.com Telefon: 07529 / 9721-0 STELLENANGEBOTE © Stefanie Kolb/DEIKE 756R10R2 Bunter Obstsalat Finde heraus, welche Zahlen du für die Obstsorten einsetzen musst, damit die Rechnungen aufgehen. Achtung: Gleiche Obstsorten bedeuten gleiche Zahlen. Lösung: Kiwi = 2 Birne = 3 Banane = 1 Mandarine = 4 Zubereitung Mit einem Sternausstecher aus jeder Toastscheibe vier Sterne aus- stechen. Butter in einer Pfanne erhitzen, Sterne darin bräunen. Die Hälfte vom Frischkäse mit Dill, die andere Hälfte mit Paprika ver- mengen. Aus Lachs und Schinken Sterne ausstechen. Mozzarella in Scheiben schneiden, ebenfalls Sterne ausstechen. Die Hälfte der Sterne mit Dillfrischkäse, die andere mit Paprikafrischkäse einsei- tig bestreichen. Auf acht Sterne im Wechsel Lachs- und Mozzarel- lasterne türmen, mit einem Toaststern abschließen, mit Dill gar- nieren und mit einem Spieß fixieren. Mit den Schinken- und den restlichen Mozzarellasternen ebenso verfahren und mit einer Cocktailtomate garnieren. Tipp: Die Reste lassen sich gut als Pizza- belag verwerten, die Toastbrotreste als Croûtons. Schorten/DEIKE Sandwich-Stars Amerikanisches Rezept Zubereitungszeit: ca. 20 Minuten Zutaten für 4 Personen 8 große Scheiben Toastbrot 1 EL Butter, 300 g Räucherlachs 200 g gekochter Schinken 200 g Mozzarella, 150 g Frischkäse 1 TL gehackter Dill, 0,5 TL mildes Paprikapulver einige Zweige Dill, 8 Cocktailtomaten 200 g Mozzarella, 150 g Frischkäse 1 TL gehackter Dill, 0,5 TL mildes Paprikapulver Foto: © Zimmer/DEIKE 763U08U2 Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ • anonym • kostenfrei • 24/7 erreichbar • mehrsprachig • Online-Beratung: www.hilfetelefon.de 116 016 Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Ein Unternehmen der EnBW NeckarCom Kunde? Einfach im Kundenportal upgraden! Schnelles Internet für die Region Tschüss digitale Grenzen: Mit dem Highspeed-Internet der NetCom BW genießen Sie Ihre Freizeit und bleiben auch im Homeoffice stets flexibel erreichbar. Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. Gerne berät Sie unser Vertriebspartner zu den angebotenen Produkten. Team-Connect UG · Staig 26/1 · 88287 Grünkraut Telefon 0751 958896-80 · E-Mail info@team-connect-rv.de www.team-connect-rv.de Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Minijob/Midijob (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 520-€-Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG Julius Braun ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt julius.braun@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo., 06.11.23 bis einschl. Fr., 17.11.23 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Johanniter FamilyConnect. Zu wissen, dass es Dir gut geht Strom- und Gaskunden vom StaDtwerk am See erhalten bis zu 179 euro Preisvorteil. Als ich klein war, warst Du immer für mich da. Nun möchte ich für Dich da sein. Mehr als Hausnotruf – so sind wir stets in Verbindung. Mehr erfahren unter 0800 019 14 14 (gebührenfrei) www.johanniter.de/familyconnect Eine Kooperation zwischen: Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Sattelbach 9 | 88263 Horgenzell haller-raumgestaltung.de | Mo–Fr 10–18 Uhr Teppichböden | Teppichfliesen | Teppichreste Handwebteppiche | Kettelservice Teppichträume bei uns in Sattelbach POLSTERWERKSTATT Kompetente und kreative Beratung Meisterliches Handwerk Riesige Auswahl an Stoffen und Mustern In unserer hauseigenen Polsterei bieten wir Ihnen alles, damit Sie es bequem haben: E-Mail: polsterei@schreinerei-elbs.de Telefon: 0751 560 834 - 172 Ansprechpartnerin : Melanie Gerster schre inere i | l adenbau NEHMEN SIE PLATZ! SIE MÖCHTEN EIN ANGEBOT ODER HABEN FRAGEN? KONTAKTIEREN SIE UNS GERNE! Eisenbahnstraße 22 / 26, 88255 Baienfurt / Niederbiegen www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 6,11 MB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 27.10.2023
                Amtsblatt_2024_05_03_KW18.pdf

                Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 3. Mai 2024 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 72h Aktion 2024 – NATUR VERBINDET Am vergangenen Wochenende ging es rund bei den Ministranten aus Baindt und Baienfurt. 72 Stunden – also drei Tage lang voller Sägen, Hämmern, Schrauben, Schleifen und ganz viel Gemeinschaft. Wir 30 Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren haben in diesen drei Tagen unser Projekt „Natur verbindet“ im Rahmen der 72h Aktion des BDKJs umgesetzt. Dabei war unser Ziel, ein Bewusstsein für die Natur zu kreieren und gleichzei- tig die Menschen mit der Natur zu verbinden. Hierzu haben wir Lebensräume für Insekten und Vögel geschaffen, indem wir Vogelnistkästen und Insektenhotels bauten. Um auch die Bevölkerung zu sensibilisieren, wollten wir auch Orte der Begegnung in und mit der Natur erschaffen. Hierfür haben wir für jede Gemeinde eine rückenergonomi- sche Holzliege gebaut. Darüber hinaus haben wir Bienenwachstücher selbst hergestellt und anschließend verkauft. Die Auftaktveranstaltung am Donnerstagnachmittag in der Kirche St. Jodok in Ravensburg war der Startschuss für unsere Aktion: 3…2…1… und die 72 Stunden begannen genau um 17.07 Uhr! Nach letzten Vorbereitungen am Don- nerstagabend, trafen wir uns am Freitagmorgen an der Villa Kunterbunt in Baindt und starteten mit einem „An- schuggerle“ in unser Projekt. Bevor wir uns in den Arbeitsgruppen zusammenfanden, stärkten wir uns erst einmal mit einem leckeren Frühstück, welches wir vom Baindter Beck gespendet bekommen hatten. Darauf folgte eine kurze Sicherheitsunterweisung und schon lief unsere Tischkreissäge ununterbrochen, um das gespendete Holz vom Bauunternehmen Schützbach, Alexander Svoboda, dem Sägewerk Köberle, dem Bauhof und Pfarrer Staudacher auf die passenden Maße zu sägen. Die „Bank-Gruppe“, die für den Bau der Holz- liege zuständig war, hat das Holz anschlie- ßend geschliffen, die Kanten abgerundet und lasiert. Auch die Gruppen der Insektenhotels und Nistkästen begannen nach und nach das Holz zu schleifen und mit Leinöl zu versiegeln. Außerdem wurden für die Insektenhotels durchgehend Bambusröhren geschliffen und Rundhölzer gebohrt, um eine Einnistungs- möglichkeit für die Insekten zu schaffen. So haben wir uns um die Mittagszeit alle hungrig auf die Spaghetti Bolognese gefreut. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die Motivation unserer fleißigen Minis war jedoch so groß, dass niemand an eine ausgiebige Mittagspause dachte, sondern alle direkt wieder an die Arbeit gingen. In unserer regulären Ministunde hatten die kleineren Minis die Mög- lichkeit, auch bei unserem Projekt mitzuwirken und selbst Hand anzulegen. Es wurde eifrig geschmirgelt und auch die gespendeten Stoffe für die späteren Bienenwachstücher wurden zugeschnitten. Zwischendurch bekamen wir immer wieder Besuch von Interessierten, den Veranstaltern der Aktion und unserem Pfarrer Staudacher. Schließlich ließen wir den ersten Abend gemütlich mit leckerer Pizza ausklingen und fielen alle müde in unsere Betten. Am nächsten Morgen trafen wir uns alle wieder motiviert an der Villa. Noch 38 Stunden! Das über Nacht getrocknete Holz wur- de verarbeitet und die Projekte nahmen langsam Gestalt an. Die Holzliegen wurden morgens fertiggebaut und die erste Liege konnte mittags bereits an der Zeppelinstraße aufgestellt werden. Währenddessen wurden in der Küche der Villa Kunterbunt fleißig Bienenwachstüchern hergestellt. Wie am Fließband wurde eins nach dem anderen mit Bienenwachs bestrichen, im Ofen erwärmt und schön verpackt. Mit ganz viel Mühe und Teamwork konnten auch gegen Abend die geplanten 30 Nistkästen, 16 Insektenhotels fertiggestellt werden. Daraufhin besuchten alle Minis am Abend die Vorabendmesse in Baindt und sogar Pfarrer Staudacher erklärte bewundernd, dass wir Minis in den Arbeitsklamotten in den laufenden 72 Stunden Zeit für den Gottesdienst fanden. So viele Engelbert-Strauß-Hosen hat die Kirche noch nie zu Gesicht bekommen! Nach dem Gottesdienst nutzten wir die Möglichkeit und verkauften unsere zahlreichen selbst hergestellten Bienenwachstücher. Den gesamten Erlös spendeten wir an den BUND, um unserem Motto „Natur verbindet“ noch mehr gerecht zu werden. Gut verpflegt wurden wir auch wieder an diesem Tag: Zum Mittagessen bekamen wir köstlichen Kartoffelsalat von Kaplers Kartoffeln und Leberkäs, welchen wir von der Metzgerei Brenner gespendet bekamen. Abends gab es leckere überbackene Seelen gespendet von der Bäckerei Sauter. Am Lagerfeuer ließen wir den Abend noch entspannt ausklingen. Den letzten Tag starteten wir mit einem Frühstück von der Bäckerei Mayer in Baienfurt. Nachdem wir alle den Gottesdienst besucht hatten, konnten wir auch hier unsere Bienenwachstücher verkaufen. Das Wetter war – anders als unsere Stimmung während dem Wochenende – leider nicht immer so toll. Um das Aprilwetter noch auf die Spitze zu treiben, hat es am Sonntag sogar noch geschneit. Etwas durchgefroren an der Villa angekommen, ließen wir uns unsere Laune nicht verderben und wärmten uns noch schnell auf, bevor sich ein paar von uns zum Aufhängen der Nistkästen und Insektenhotels auf den Weg machten. Dazu bekamen wir Hilfe des Naturschutzwarts Walter Hohnheiser. Und schon stand das Ende der 72 Stunden Aktion bevor. Als gemeinsamen Abschluss öffneten wir unsere Überraschungsbox vom BDKJ und haben noch eine letzte Foto-Challenge bewältigt. Danach ließen wir uns noch Schnitzel mit Pommes von der Gast- stätte „Zur Mühle“ schmecken und traten alle ausgepowert und etwas müde – aber glücklich und stolz, das Projekt gemeistert zu haben – den Heimweg an. Wir wollen uns nun nochmals beim gesamten Team bedanken. Ohne die tatkräftige und ausdauernde Arbeit von jedem Einzelnen hätten wir das Projekt nicht so umsetzen können. Egal ob Bauleiter, Social-Media-Beauftragte, Küchenteam, Taxi oder Gruppenleitung – jeder hatte eine enorm wichtige Aufgabe und mit den individuellen Stärken jedes Einzelnen haben wir ein super Team ergeben. Außerdem wollen wir an dieser Stelle unseren zahlreichen Spendern danken, ohne die unser Projekt nicht möglich gewesen wäre. DANKE… … der Bürgerstiftung Ravensburg für die großzügige Spende, mit der wir ein Großteil unserer Materialkosten de- cken konnten! … dem Sägewerk Köberle, Alexander Svoboda und Pfarrer Staudacher für die Holzspenden! … dem Bauunternehmen Schützbach für das gespendete Holz und den Trockenbeton! … der Firma IntraTec für die Spende der Metallunterkonstruktion unserer Holzliegen! … dem Biohof Forderer für die Spende, mit der wir eine Mahlzeit finanzieren konnten! … den Privatpersonen, welche uns mit Geld und Sachspenden unterstützt haben! … für die Baumwollstoffe, die wir gespendet bekamen! … dem Baindter Beck sowie der Bäckerei Mayer aus Baienfurt für das leckere Frühstück und der Bäckerei Sauter für die gespendeten Seelen! … der Metzgerei Brenner für den Leberkäs! … an alle Eltern unserer Teamer für die Snacks und das Fingerfood, die den kleinen Hunger zwischendurch gestillt haben! … den Pizzerien Romano und Da Michele sowie den Gasthof zur „Mühle“ für die Vergünstigung des Essens! Das Ministrantenteam Baienfurt/Baindt Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ein Insektenareal entsteht Auf der Wiese südlich der Klosterwiesenschule, neben dem Kindergarten, entsteht ge- rade ein neuer Lebensraum für viele kleine Tiere. Die AG „Insektenoase“ der Kloster- wiesenschule, die Naturfreunde Baindt und der Bauhof der Gemeinde arbeiten dafür zusammen, unterstützt auch vom Naturschutzwart der Gemeinde Walter Hohnheiser. So konnte bereits gemeinsam ein Totholzhaufen (der mal vor Leben nur so wimmeln soll) und ein Sandarium, d.h. eine Sandfläche, nicht nur für bodenbrütende Wildbienen und andere Insekten, sondern mit etwas Glück auch für Eidechsen, errichtet werden. Daneben ist aus dem Aushub ein Blumenbeet als Nahrungsquelle für Wildbienen und Co. entstanden. Nun folgt noch ein Insektenhotel für Hohlraumbrüter. Verwendet wird dabei fast ausschließlich Material aus der Gemeinde, wie Sand, Steine und Holzschnitt, welches zum Teil bei Pflegemaßnahmen anfällt und vom Bauhof beschafft und ausgebracht wird. Vielen Dank an dieser Stelle an die großzügige Unterstützung durch die Gemeinde. Im Insektenhotel, welches die Naturfreunde vorbereitet haben, sind auch Materialien vom Abriss des Fischerareals wieder verwertet worden. Die Schüler und Schülerinnen der von der Klosterwiesenschule betreuten AG haben bereits Futterpflanzen für die Insekten gepflanzt, Sand mit Tonmehl für die Steilwände im Sandarium und das kleine Balkonsandarium ange- mischt und viele Niströhren für das Insektenhotel vorbereitet. Außerdem lernen sie u. a. viel Theorie zum Thema. Die Naturfreunde Baindt organisieren und koordinieren die Aktion, bauen natürlich fleißig mit und unterstützen mit weiterem Material und Pflanzenablegern. Die ersten Teile können gerne bereits vor Ort besichtigt werden. Bitte dabei aber das Sandarium und den Totholzhaufen nicht betreten oder darauf klettern. Für die Naturfreunde Monika Hermann-Spiegel Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Herzliche Einladung zum Blutritt am Freitag, den 10. Mai 2024 Der Blutfreitag findet in jedem Jahr am Freitag nach Christi Himmelfahrt statt, in diesem Jahr am 10. Mai 2024. Seit über 900 Jahren gehört die Verehrung der Heilig-Blut-Reliquie zur festen Tradition in Oberschwaben. Der Blutfrei- tag gilt als größte Reiterprozession Europas. Für die Feierlichkeiten ist folgender Zeitplan vorgesehen: Christi Himmelfahrt (09. Mai 2024) 19:15 Uhr Abendmesse in der Basilika 20:30 Uhr Festpredigt anschließend Lichterprozession zum Kreuzberg Blutfreitag (10. Mai 2024) 23:15 bis 01:00 Uhr Betstunden in der Basilika 04:00 Uhr Reitermesse 05:00 Uhr Eucharistiefeier mit dem Heilig-Blut-Reiter 07:00 Uhr Beginn des Blutritts mit Übergabe der Heilig-Blut-Reliquie an den Blutreiter 09:00 Uhr Pilgeramt 11:15 Uhr Rückkehr des Heilig-Blut-Reiters in den Klosterhof, Schlusssegen und Übergabe der Reliquie 11:30 Uhr Pontifikalamt 15:00 Uhr Kreuzwegandacht 15:30 Uhr Einzelsegen mit der Heilig-Blut-Reliquie Die Blutreitergruppe und der Musikverein der Gemeinde Baindt haben in der Zugordnung 2024 die Nummer 73. Nähere Informationen rund um den Blutritt finden Sie auf der Homepage der Stadt Weingarten unter www.stadt-wein- garten.de --> Kultur, Tourismus & Stadtmarketing --> Tourismus --> Barock, Basilika & Blutfreitag --> Blutfreitag oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung Fotos von Felix Kästle meet & see 5. Mai 2024 | ab 10 Uhr Das Fest im Klosterhof Baindt am SBBZ Sehen 10 - 11.30 Uhr: Gottesdienst mit Einweihung des Sinnesgartens 11.30 - 16 Uhr: • Ausstellung: Mit anderen Augen sehen • Indoorspielplatz und Kinderschminken • Tierpädagogisches Angebot • Rallye mit Gewinnspiel • Dunkelgang • Foodtrucks, Kaffee und Kuchen • Führungen uvm. Ort: Klosterhof 1 | 88255 Baindt Wir freuen uns auf Euch! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Baindt, 02.05.2024 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen am 10.05.2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 10. Mai 2024 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt) bleiben das Rathaus und die Gemein- debücherei geschlossen. Am Montag, 13. Mai 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, 07. Mai 2024 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anliegen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenom- men unter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. Wechsel der Amtsblattaustragenden in den Bezirken 2 und 5 Unsere Austräger Felix Haller und Markus Wöhr haben Ende April letztmalig das Baindter Amtsblatt ausge- tragen. Wir möchten uns bei ihnen, auch im Namen unserer Abonnentinnen und Abonnenten, herzlich für ihre zuverlässige Arbeit bedanken. Ab dem 3. Mai 2024 übernimmt Ricco Haller den Be- zirk 2 und Laura Koglin den Bezirk 5. Wir wünschen den beiden viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe und sind zuversichtlich, dass sie diese ebenso zuverlässig erfüllen werden. Ihre Gemeindeverwaltung Asiatische Hornisse breitet sich aus - bitte Sichtungen melden! Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honig- bienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verur- sachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z. B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Som- mers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzelfällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fach- kenntnis und Schutzausrüstung entfernt werden, um At- tacken und Stiche zu vermeiden. Vergleich der Asiatischen Hornisse (links) mit der heimi- schen und geschützten Europäischen Hornisse (rechts); Quelle: Reiner Jahn Um möglichst rasch Maßnahmen zum Fang der Kö- niginnen und Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse zu veranlassen, bittet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft um Meldung von Sichtungen in Baden-Württemberg. Dies ist über die Meldeplattform auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW), aber auch über die kostenlose „Meine Umwelt-App“ möglich: QR-Code Meldeplattform Asiatische Hornisse QR-Code Meine Umwelt-App Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt finden sich auf der Homepage der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur- und-landschaft/asiatische-hornisse sowie auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Uni- versität Hohenheim unter https://bienenkunde. uni- hohenheim.de/vespavelutina. Dort finden sich auch wei- tere Informationen, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Suche nach Tieren und Nestern mitwirken können. Seit April 2024 koordiniert die Landesanstalt für Bienenkunde in Stuttgart-Hohenheim im Auftrag der Naturschutzver- waltung das landesweite Management der Asiatischen Hornisse (Kontakt siehe Homepage). Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. Mai und Sonntag, 05. Mai 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Donnerstag, 09. Mai 2024 (Christi Himmelfahrt) Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. Mai 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 05. Mai 2024 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Veranstaltungskalender Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest 09.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellengemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30. - 31.05. Landesturnfest Juni 01. - 02.06. Landesturnfest 08.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl Zur Information Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten As- sistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de PENDLA-Wettbewerb gestartet Seit dem 1. Mai läuft der PENDLA-Wettbewerb, initiiert vom Gemeindeverband Mittleres Schussental und vom Gemeindeverwaltungsverband Gullen. In diesem Wettbewerb werden bis 31. Oktober Fahrge- meinschaften gesucht, die sich über die Mitfahrplattform PENDLA gefunden haben. Um am Wettbewerb teilzuneh- men, sollen diese nach erfolgter Anmeldung kreative und humorvolle Bild- oder Videobeiträge einreichen. Die mitmachenden Gemeinden, darunter auch die Ge- meinde Baindt, prämieren jeweils die drei kreativsten Einreichungen. Als Preise zu gewinnen gibt es dabei Frei- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 karten und Gutscheine für Einrichtungen in der Region. Das Anmeldeformular und nähere Informationen zu den Bedingungen sind zu finden unter www.baindt.de/umwelt-verkehr/mitfahrplattform Mit dem Wettbewerb möchte der Gemeindeverband Schussental die Mitfahrplattform PENDLA bewerben. Denn täglich pendeln ca. 35.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allein in den Kreis Ravensburg. Die Heraus- forderung: Viele davon sind mit dem Auto und oft alleine unterwegs. Insbesondere Fahrten zur und von der Arbeit stellen regelmäßig wiederkehrende Fahrten da. Hier kommt die PENDLA-Plattform ins Spiel: pendelnde Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos unter www.baindt.pendla.com/de registrieren und mit anderen Nutzern eine Fahrgemeinschaft bilden. Dazu teilt man nach erfolgter Registrierung den Wohn- ort, den Arbeitsort bzw. das Fahrtziel und Informationen wie Arbeitstage oder Fahrzeiten. Die Nutzer der digita- len Plattform können dann ihre Fahrtroute mit der von anderen registrierten Nutzern vergleichen und bei Über- einstimmungen Kontakt aufnehmen. Dies kann auch für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Die Aufteilung der Fahrtkosten wird zwischen dem Fahrenden und den Mit- fahrenden außerhalb der Plattform vereinbart. Die Mit- fahrplattform ist sowohl für Smartphones und Tablets als auch für den Computer zuhause geeignet. Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Außensprechstunde Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 07.05.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 10.05.2024 Redaktionsschluss: 06.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. Mai - 12. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Der Weg der Liebe Ist der Weg zu Gott. Mutter Teresa Samstag, 04. Mai Kein Gottesdienst Sonntag, 05. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit der „Blinden- schule“ (SBBZ - Sehen), anschließend Ein- weihung des neugestalteten „Sinnesgarten“. Anschließend Fest auf dem Gelände der Blin- denschule. Die ganze Gemeinde ist herzlich eingeladen. († Familie Merk, Anton Gisi, Rosa und Anton Nachbauer, Pia und Alfons Häfele, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illenseer, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag Leo Schimanowski, Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt - ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der Ge- meindehalle Baienfurt 18.30 Uhr Binningen - Maiandacht Montag, 06. Mai 18.30 Uhr Baindt - Bittprozession nach Schachen, bei Regen ist um 19.00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle in Schachen Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- opold Koch, Leana Neb, Anton Pink, Anton Strehle 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Martin Kränkle) Dienstag, 07. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt - Bittprozession nach Sulpach, bei Re- gen ist um 19.00 Uhr der Gottesdienst in der Kapelle in Sulpach Ministranten: Pia Kronenberger, Lisa Schad, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Alina Michelberger, Alexandra Schnez 19.00 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Jahrtag: Johann Germann) 18.15 Uhr Baienfurt - Bittprozession nach Briach 19.00 Uhr Briach - Eucharistiefeier Mittwoch, 08. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 09. Mai - Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, anschließend Ösch- prozession zu den 4 Feldkreuzen mit dem Kir- chenchor und dem Musikverein Baindt Ministranten: Marisa Pfister, Lisa Schad, Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Jakob Kreutle, Alina Michelberger, Emil Schützbach, Max Schütz- bach 08.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit anschließen- der Öschprozession mit der Jugendkantorei Freitag, 10. Mai - Blutfreitag Unsere Blutreitergruppe nimmt als 73. Gruppe am Blutritt teil. Abritt in Baindt mit dem Musik- verein um 5.30 Uhr beim Mühleparkplatz 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Samstag, 11. Mai 17.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 18.30 Uhr Baienfurt - Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 12. Mai - 7. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Simon Elbs, Rafa- el Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Franziska Joachim, Leopold Koch, Alexandra Schnez, Daniela Schnez († Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zim- mermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Pia und Alfons Häfele, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hans Späth, Bischof Dr. Georg Moser) 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Leni 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 19.00 Uhr Köpfingen - Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 09. Mai geschlossen Freitag, 10. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Maiandacht bei der Kapelle Binningen 5. Mai, 18.30 Uhr Die Kirchengemeinden von Baienfurt und Weingarten la- den zum Auftakt der Bittwoche wieder ganz herzlich ein zur Maiandacht bei der Kapelle in Binningen. Die Maian- dacht wird mitgestaltet von einer Bläsergruppe des Mu- sikvereins Baienfurt. Bitte bringen Sie Ihr Gotteslob mit. Muttertag, 12.05.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt In einemHerzen Platzfinden Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Einladung zur Firmung 2024 Du gehörst zum Schuljahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Bai- enfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. November statt. (Der genaue Termin steht noch nicht fest wegen den ver- schiedenen Klassenfahrten im kommenden Schuljahr). Deine persönliche Einladungen wurde per Post versandt. Du hast keine Post bekommen? - dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Alle Infos und Formu- lare (Einladung, Anmeldung und Einverständniserklä- rung der Eltern findest du auch auf unsere Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugend- lichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt in Baienfurt am Samstag 14. Sep. um 18.00 Uhr - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. Sep. bis Sonntag 29.9. - Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag 20. Okt um 19.00 Uhr - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai.2024 Bernhard Staudacher Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 5. Mai 18.00 Uhr Maiandacht in Binningen an der Kapelle Sonntag 12. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Köpfinger Kapelle Dienstag 14. Mai 17.00 Uhr Maiandacht des Frauenbundes in der Kirche Baienfurt Mittwoch 15. Mai Baindt: Seniorenausflug mit Maiandacht in der Kloster- kirche Birnau 16.00 Uhr Maiandacht der Senioren in der Kirche Baien- furt 17.00 Uhr Kindermaiandacht Kirche Baindt, mitgestaltet vom Kinderchor (eventuelle Änderung: bitte Mitteilungsblatt beachten!) Sonntag 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Pfingstnovene Das diesjährige Thema lautet: Komm herab, o Lebens- kraft Dieses Jahr orientieren sich die täglichen Gebetsimpulse an der einer modernen Fassung der Pfingstsequenz von Annette Jantzen. In den Texten werden wir eingeladen, unseren Alltag und manche Lebensbezüge zu überdenken und auch dort das Wirken von Gottes Lebenskraft zu entdecken und neu zu erbitten. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 10. Mai 2024 um 18.30 Uhr in unserer Kirche Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Samstag, 11. Mai um 17.30 Uhr Sonntag, 12. Mai um 18.30 Uhr bis Samstag, 18. Mai um 18.30 Uhr. Herzlich Einladung zur Pfingstnovene 2024 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft, noch seine Güte von mir wendet. Ps 66,20 Sonntag, 05. Mai Rogate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. Schöberl) anschl. Kirchenkaffee 10.00 Uhr Baienfurt Ökum. Familiengottesdienst auf dem Marktplatz (bei schlechtem Wetter in der Gemeindehalle (Pfr. Knor, Pfr. Marco, Prädikant Dr. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 06. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 08. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 09. Mai 10.00 - 16.00 Uhr Dobelmühle Freitag, 10. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikan- tin Frau Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch „Not lehrt beten.“ - So sagt ein Sprichwort. - Und tat- sächlich ist für viele Men- schen das Gebet etwas, das ihren Alltag erst dann betrifft, wenn sie an ihre Grenzen kommen. Eine viel umfassendere Rolle spielt das Beten als „Atmen“ des Glaubens für uns Chris- tinnen und Christen: „Das Gebet ist ein Reden des Her- zens mit Gott in Bitte und Fürbitte, Dank und Anbetung.“ (Katechismus nach Luther/Brenz) Es ist so gut, zu wissen, dass kein Reden des Herzens mit Gott unerhört bleibt; dass der Weg zu Gottes Herzen uns durch Jesus jederzeit offensteht und dass sein Heiliger Geist uns auch dann Worte leiht; wenn wir gar nicht wis- sen, was wir noch sagen sollen. Gottes Segen beim Einüben des Herzens-Gebets als Lebens-Haltung! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch - Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... - Fragen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Wenn Sie ein Wunschthema haben, mel- den Sie sich bitte bis 13. Mai im Pfarrbüro - telefonisch, per Mail oder persönlich. Wir notieren Ihre Wünsche und am 16. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus versuchen wir wieder gemeinsam Antworten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! M. Schöberl, Pfarrer Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 09. Mai eine Mitfahrgelegenheit benötigt, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 07. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Programm 2024 10:00 Uhr Festgottesdienst Predigt: Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Liturgie: Pfarrerin Silke Kuczera und Team Musik: Bläser und Bläserinnen der Posaunenchöre aus den Bezirken Biberach und Ravensburg Ort: Zirkuszelt (1) Parallel: Kindergottesdienst Leitung: Pfarrerin Ulrike Boss und Vorsitzende des Ju- gendwerks RV Betty Weise Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Gro- ßen Saal (8) Parallel: Jugendgottesdienst Leitung: Jugendreferent Erik Sand und Jugendpfarrerin Katharina Klein-Leis Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Him- melsblick (12) ab 11:30 Uhr: Mittagessen in der Tenne (3); Kaffee und Kuchen am Bistro (4); Dinnete-Stand gegenüber vom Bistro (4) 11:30 bis 15:30 Uhr Infostände Familien- und Kreativprogramm: 12:15 - 15:45 Uhr - Kinderprogramm mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden vom ejw Bezirk Biberach. Unter anderem mit einer Kinderhüpfburg und einer interaktiven Erlebnis- und Spielstraße für 3- bis 12-Jährige. Zeltinsel (5) - Kletterwand der Dobelmühle - auf der Zeltinsel (5) - Kreativworkshop „Liebe ist nicht nur ein Wort“. Zum Thema der Jahreslosung können Mädchen UND Jungs kreativ werden! Für Kinder von 6 bis 12 Jahren mit Eva Schwenkel und Corinna Walker-Schaub. Zel- tinsel (5) - Ab 14:30 Uhr: Kreativworkshop „Buchstabieren mit den Händen“ auf Stofftaschen und Blättern mit Da- niela Milz-Ramming und Jörg Boss. Zeltinsel. - Hochseilgarten, oberhalb Zeltinsel. Kostenbeitrag! Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Frauenkreis am MITTWOCH, den 8. Mai 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Petra Sprink wird uns über „Rebel Minds“ berichten. Doch muss man wirklich eine Rebellin sein, um den Paketfallschirm, die Wegwerfwindel, das Frequenzsprungverfahren oder auch nur die Currywurst zu erfinden? Ein sicher interes- santer Abend über eine kleine Auswahl an Erfinderinnen, die unsere Welt verändert haben. Euer Frauenkreisteam Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Es blüht und grünt gar überall Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Helferaufruf für das Landesturnfest Vom 30. Mai bis 2. Juni findet in Ravensburg und den umliegenden Gemeinden das Landesturnfest statt, die größte Wettkampf- und Breitensportveranstaltung in Baden-Württemberg. Mit den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen hat Baindt eines der sportlichen Highlights dieser Veranstaltung bekommen. Zusammen mit der Gemeinde Baindt und anderen Baind- ter Vereinen (Reitergruppe, Landfrauen, Kirchenchor) ist es unsere Aufgabe, für die Betreuung und Versorgung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Zuschauer während dieser Veranstaltung zu sorgen. Hierzu möchten wir euch herzlich dazu aufrufen, uns bei der Organisation und Durchführung der Essens- und Getränkeausgabe beim kommenden Landesturn- fest vom 30. Mai bis 2. Juni zu unterstützen. Wir als Sportverein haben die Aufgabe die Verpflegung der Zuschauer während der Wettkämpfe zu überneh- men. Hierzu zählen der Essens- und Getränkeverkauf von Donnerstag bis Samstag und der Kuchenverkauf am Samstag. Wir haben in der Vergangenheit bereits viel Unterstüt- zung von der Gemeinde erhalten und möchten nun die Gelegenheit nutzen, etwas zurückzugeben. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir helfen und un- seren Teil dazu beitragen, dass das Landesturnfest ein voller Erfolg wird. Alle Helfer erhalten selbstverständlich einen Verzehrgutschein sowie ein Helfer-T-Shirt. Meldet euch bitte bei Sven Zeller (zeller.sven@gmx.de) oder Klaus Zimmermann (zimmerkl@gmx.de), wenn ihr eine Schicht übernehmen könnt. Eine aktuelle Übersicht über alle noch freien Schichten könnt ihr zudem über die Homepage des SV Baindt (www.svbaindt.de) aufrufen. Wir zählen auf eure tatkräftige Unterstützung und freuen uns darauf, gemeinsam mit euch ein tolles Wochenende zu gestalten. Bereits jetzt möchten wir uns schon für eure Unterstüt- zung bedanken! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Jugendfußball Zweiter Spieltag für die F-Junioren des SV Baindt Die F-Junioren des SV Baindt waren am vergangenen Samstag um 9:30 Uhr beim SV Schmalegg zu Gast. Die Partie bildet für die Baindter Fußballer*innen die Halb- zeit zu insgesamt vier Spieltagen. Bei lang ersehntem bestem Frühlingswetter gings für fünf Vereine, den SV Schmalegg, den SV Horgenzell, den SV Wolpertswende, den FG 2010 Wilhelmsdorf/Ried/Zuss und den SV Baindt an den Start. Auf dem Spielfeld mit Panoramablick fanden insgesamt 15 Spiele à 8 Minuten statt. Die musikalische Begleitung spornte die Spieler*innen in der jeweiligen letzten Minute nochmals an. Die F-Junioren beendeten die Spiele mit einem gewonnen und vier unentschieden Spielen. Nach vielen spannenden Spielen und sichtlicher großer Freude am Kicken war gg. 12:00 Uhr das Spielende. Wir freuen uns auf den nächsten Spieltag in Blitzenreute. Es spielten: Erik, Finja, Pauline, Max, Vincent, Emil, Benja- min, Theo und Tim D-Junioren SV Baindt - FV Bad Waldsee 7:2 (Bericht vom 20.4.) Nach einer guten Vorbereitung mit einem schönen Trai- ningstag erwartete unsere D-Jugend am Samstag den 20.04. den FV- Bad Waldsee zum ersten Heimspiel der Rückrunde. Zu Beginn entwickelte sich ein spannendes, ausgeglichenes Spiel, dennoch stürmten die Jungs der D-Jugend nur auf das gegnerische Tor. So erzielte Mo- hamad B. nach einem tollen Spielzug in der 11. Minute das 1:0. Die Jungs spielten weiter wie am Schnürchen und so gelang es in der 16.Minute Lucca B. das 2:0 zu erzielen, und kurz darauf in der 22. Minute erhöhte Anton P. auf 3:0. Doch nun kamen auch unsere Gegner aus Waldsee in der 26. Minute vors Tor und erzielten den Anschlusstreffer zum 3:1. Doch die Heimmannschaft spielte weiter und er- zielte so durch Lucca B. in der 27. Minute das 4:1. Mit dem Stand von 4:1 ging es in die Pause. Beide Mannschaften kamen gut aus der Halbzeitpau- se und so konnte Anton P. in der 37. Minute nach einem großartigen Solo das zwischenzeitliche 5:1 erzielen. Trotz des Rückstands kam die Gastmannschaft aus Waldsee in der 38. Minute zum Treffer zum 5:2. Davon ließ sich unsere D-Jugend nicht unterkriegen und traf in der 43. Minute durch Leon K. zum 6:2. Die Baindter spielten weiter mutig nach vorne und so gelang Moha- mad B. in der 50. Minute durch einen satten Schuss in den Winkel das 7:2 Endergebnis. So holten die Jungs der D-Ju- gend verdient ihren ersten Sieg im 1. Spiel der Rückrunde. Es spielten: Michael N., Anton S., Max Sch., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon K., Giulio A., Luis H., Felix Sch. FG2010 Wilhelmsdorf/Riedhausen/Zußdorf I - SV Baindt 3:1 Am Samstag, den 27.04. musste die Mannschaft der D-Ju- gend zum Auswärtsspiel nach Wilhelmsdorf. Aufgrund vieler verletzter und erkranker Spieler mussten sogar noch 2 E-Jugend Spieler aktiviert werden um zumindest einen Ersatzspieler zu haben. Daher musste auch die Auf- stellung kräftig umgekrempelt werden und einige Spieler auf neuen Positionen spielen. Dennoch war man positiv und ehrgeizig gestimmt in Wilhelmsdorf etwas zu holen. So begann das Spiel auch mit Chancen auf beiden Seiten und nach einem schönen langen Flugball von Anton P. auf Lucca konnte der sich in der gegnerischen Hälfte durch- setzen und mit einem schönen Schuss aus dem Lauf zum 0:1 in der 9. Minute abschließen. Leider musste man bereits in der 12. Minute nach einem harmlosen Ball, der auf dem holprigen Rasen unglücklich aufsetzte, das 1:1 hinnehmen. Jetzt war leider der Spielfluss und das bekannte gute Passspiel der Jungs aus der D- Jugend vorbei und man merkte die zahlreichen Ausfälle. Es entwickelte sich ein fahriges Spiel mit vielen Fehlpässen und langen Bällen auf beiden Seiten. und so konnten bis zur Halbzeit keine eigenen guten Chancen mehr erspielt werden und man hatte bei einigen Chancen der Heimmannschaft Glück. So ging es mit 1:1 in der Halbzeit. Leider konnte man sich auch nach der Pause nicht ver- bessern und so lief das Spiel dahin. Ab der 50. Minute ergaben sich nochmals gute Chance auf beiden Seiten jedoch konnte keine der Mannschaften diese nutzen. Bei den heißen Temperaturen agierten die Gegner jetzt auch nur noch mit langen Abschlägen und einer dieser kam in der 58. Minute durch und führte zum 2:1. In den letzten Mi- nuten versuchte man noch mit allen Mitteln den Ausgleich zu erzielen, musste aber dadurch die Abwehr öffnen und bekam so in der 59. Minute noch den Gegentreffer zum 3:1 Endstand. Leider konnte man nichts zählbares mit nach Hause nehmen und muss hoffen, dass bis zum nächsten Spiel wieder alle Jungs an Bord sind. Es spielten: Michael N., Luis H., Max Sch., Emil Sch., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon. K., Felix Sch. B-Juniorinnen SV Eutingen II - SV Baindt-Fronreute 0:2 Gegen den SV Eutingen gingen wir stark ersatzge- schwächt und vor allem noch mit einigen angeschla- genen Spielerinnen in die Partie. Wir konnten uns in der ersten Halbzeit ganz gut behaupten und bestimmten das Spiel, doch nur selten kamen wir entscheidend vors Tor. Einmal setzte sich Jana nach Zusammenspiel mit Tabea rechts gut durch, doch sie traf nur das Außennetz. Die hochkarätigste Chance hatte Amelie nach einer Direk- tabnahme nach mustergültiger Flanke von Jana, doch die Torfrau reagierte überragend, so dass wir torlos in die Pause gingen. In der zweiten Halbzeit wurde das Spiel unsererseits et- was zerfahren und klare Torchancen waren Mangelware. 5 Minuten vor Schluss wurde Marie kurz vor dem Straf- raum gefault, Stella legte sich den Ball zurecht und ver- senkte ihn mit einem fulminanten Schuss zur Führung ins Netz. Eutingen öffnete nun die Abwehr und wir ka- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 men mit einem Konter abermals vors Tor, wo Stella aus spitzem Winkel von rechts den Ball in den Winkel drosch. Ein wichtiger 2:0 Sieg, den wir beim nächsten Heimspiel wiederholen wollen. Es Spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Vivienne Pogrzeba, Carla Schmidt, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Jana Eiberle, Marie Armenat, Nora Lüttmann, Stella Schmid, Sarah Leibfarth, Julia Eber- len, Amelie Geßler, Malena Kaletta. D-Juniorinnen SV Horgenzell - SGM Fronreute/Baindt 2:6 E-Juniorinnen SGM Aitrach/Aichstetten/Tannheim I - SGM Fronreute/Baindt I 5:4 SGM Aitrach/Aichstetten/Tannheim II - SGM Fronreute/Baindt II 6:3 Kneisls Doppelpack bringt SVB auf die Siegerstraße SV Baindt - FC Mengen 4:3 (2:2) Am Sonntagnachmittag durfte der SV Baindt den FC Mengen auf der Klosterwiese begrüßen. Die Gäste spiel- ten eine starke Hinrunde, besiegten den SVB dort mit 2:1, konnten diese Form in der Rückrunde jedoch nicht auf- rechterhalten und rangierten vor der Partie mit 34 Punk- ten auf Tabellenplatz acht. Während es für den FCM also darum ging den Negati- vlauf (vier Niederlagen in Folge) zu stoppen, musste der SVB im Abstiegskampf fast dreifach punkten, um mit der Konkurrenz Schritt zu halten. Und die offensive Ausrich- tung der Gastgeber hätte nach wenigen Augenblicken fast Früchte getragen, Thoma scheiterte jedoch an Eisele (2.). FCM-Angreifer Bachhofer zeigte sich nur wenige Se- kunden später etwas abgezockter vor dem Tor und voll- endete eiskalt rechts unten zum 0:1 (3.). Der SVB war in der Folge bemüht, hatte jedoch immer wieder Probleme mit den schnellen Gegenstößen des FCM über Nörz und Bachhofer. Letzterer hätte dabei nach 23 Minuten auf 2:0 stellen können, scheiterte jedoch an Walser. Aus dieser Parade entwickelte sich wiederum der Baindter Gegenan- griff, wobei Marko Szeibel den Ball in die Tiefe zu Fischer durchsteckte. Dieser ließ zwei FCM-Verteidiger mit einer schnellen Bewegung hinter sich und schob überlegt zum 1:1 ein (24.). Der Baindter Ausgleich sollte allerdings nicht lange Bestand haben, da der FCM, erneut nach tollem Steckpass zwischen zwei Baindter Verteidiger, frei vor Walser auftauchte und in Person von Nörz das 1:2 mar- kierte (32.). Der Aufsteiger steckte aber zu keiner Zeit auf und egalisierte den Rückstand kurz vor der Pause erneut. Nachdem Dischl und Kelmendi den Ball im Sechzehner verpassten, landete die Kugel bei Kneisl halbrechts im Rückraum, welcher den Ball aus 20 Metern überlegt ins lange Eck legte (45.). Beflügelt vom zweimaligen Ausgleich, startete der SVB furios in den zweiten Durchgang: Fischer bediente den eingelaufenen Dischl, welcher das Spielgerät butterweich auf den zweiten Pfosten servierte. Dort lauerte Kneisl, welcher zum 3:2 einschob (48.). Auch im weiteren Verlauf dominierte der SVB nun die Partie, wobei etwa Kneisl nach einem kurz ausgeführten Freistoß seinen dritten Tagestreffer und das 4:2 verpasste. Dieses sollte jedoch nur wenige Minuten später folgen, als Thoma den einge- wechselten Boenke auf die Reise schickte. Baindts Num- mer sieben nahm Tempo auf, umkurvte Eisele und schob ins leere Tor ein (70.). Einige Zeigerumdrehungen später stürmte Boeneke erneut alleine aufs Mengener Tor zu und wurde kurz vor dem Torabschluss klar gefoult, ein Pfiff des Unparteiischen blieb allerdings aus. So machte es der FCM im Gegenzug nochmals spannend: Nach einer Ecke schlief die Baindter Hintermannschaft, wodurch Klotz im „Fünfer“ erst frei zum Kopfball ansetzen und den Nach- schuss schlussendlich über die Linie drücken konnte (73.). Rädels Mannschaft sorgte in der Schlussphase allerdings immer wieder für Entlastung und verteidigte im Verbund das eigene Tor, wodurch es am Ende beim knappen aber verdienten 4:3 blieb. Vor den beiden anstehenden „englischen“ Wochen fährt der SVB somit einen wichtigen „Dreier“ ein und konnte erstmals in dieser Saison einen Rückstand zu einem Sieg drehen. Dies sollte Auftrieb für die kommenden Partien geben. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl (88. Baba Camara), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (67. Philipp Boenke), Mika Dan- tona (76. Nico Geggier), Daniel Kronenberger, Jonathan Dischl, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Tobias Keck (Lehr) - Zuschauer: 120 Tore: 0:1 David Bachhofer (3.), 1:1 Jan Fischer (24.), 1:2 To- bias Nörz (32.), 2:2 Philipp Kneisl (45.), 3:2 Philipp Kneisl (48.), 4:2 Philipp Boenke (70.), 4:3 Patrick Klotz (73.) SV Mochenwangen II - SV Baindt II 2:7 (0:3) Nach zwei Niederlagen in Folge wollte der SVB II im Der- by gegen den FC Mochenwangen II den Bock umstoßen, wobei Schnez die Gäste mit einem Doppelschlag auch früh mit 2:0 in Front bringen konnte (13.) (15.). In der Fol- ge erspielte sich die „Zwoite“ weitere gute Möglichkeiten und stellte vor der Pause durch Kretzer die Weichen auf Auswärtssieg (35.). Den zwischenzeitlichen Mochenwan- gener Anschlusstreffer per Elfmeter (53.) konterte Schnez mit seinen Saisontoren 23, 24 und 25 (55.)(59.)(61.) und entschied die Partie so fast im Alleingang. Das Schlus- sergebnis brachten die Treffer von Kaplan zum 2:6 (85.) und Wöhr zum 2:7 (86.). Mit diesem Auswärtssieg beendet der SVB II den kleinen Negativlauf und zeigt sich gerüstet für das Topspiel am Mittwoch gegen den Tabellenführer aus Wangen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth (68.Lukas Grab- herr), Niklas Späth, Niklas Hugger (68.Dennis Hecht), Ro- bin Blattner (68.Marius Hahn), Konstantin Knisel, Moritz Gresser, Markus Wöhr, Kai Kaspar, Johannes Schnez, Max Kretzer Tore: 0:1 Johannes Schnez (13.), 0:2 Johannes Schnez (15.), 0:3 Max Kretzer (35.), 1:3 Markus Holzwarth (53. Foulelf- meter), 1:4 Johannes Schnez (55.), 1:5 Johannes Schnez (59.), 1:6 Johannes Schnez (61.), 2:6 Nicolas Kaplan (85.), 2:7 Markus Wöhr (86.) Besondere Vorkommnisse: Johannes Schnez (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Sebastian Schwab (61.). Vorschau: Samstag, 04.05 16.00 Uhr: SV Hohentengen - SV Baindt Dienstag, 07.05 18.30 Uhr: SV Kehlen II - SV Baindt II Donnerstag, 09.05 15.30 Uhr: SV Baindt - TSG Balingen II Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 TC Baindt e.V. Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier 2024 Es geht wieder los - wir wollen in die Ten- nissaison 2024 starten!! Kommenden Sonntag, den 5. Mai um 13:00 Uhr, findet unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir ALLE Spieler*innen (von Schnupper- mitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einladen, einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Anmeldeschluss: 4. Mai um 16 Uhr, Liste hängt am Ver- einsheim aus. Näheres auch über unsere Homepage - www.tc-baindt.de Musikverein Baindt Im Mai ist beim Musikverein Baindt Einiges los Besuchen Sie uns am 5. Mai 2024 in Wan- gen auf der Landesgartenschau. Wir spie- len ab 11:00 Uhr den Frühschoppen beim Landkreispavillon. Am 9. Mai 2024 neh- men wir, wie jedes Jahr, wieder bei der Christi-Himmel- fahrtsprozession durch Baindt teil und am Tag darauf begleiten wir die Blutreiter früh morgens um 05:30 Uhr nach Weingarten zur Blutreiterprozession. Am 26. Mai 2024 sind wir beim Musikfest Münchenreute zu Gast. Der Musikverein Blönried-Zollenreute feiert sein 100-jähriges Bestehen mit einem Festumzug. Wir freuen uns über Zuhörerinnen und Zuhörer aus ganz Baindt bei unseren Auftritten im Mai. Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Am vergangenen Freitag, 26.04.2024, fand unsere Jahreshauptversammlung im Bischof-Sproll-Saal statt. Zunächst begrüßte unser Zunftmeister Roland Oelhaf die Anwe- senden, darunter unsere Bürgermeisterin Simone Rürup, Werner Weissenberg als Wahlleiter, unseren Ehrenzunft- meister Rainer Beer und unsere Ehrenzunftmeisterin Anja Eckert. Zu Beginn wurde eine Totenehrung gehalten um unse- ren verstorbenen Mitgliedern zu gedenken. Anschließend hielt Roland Oelhaf einen Rückblick von der letztjährigen Jahreshauptversammlung bis April 2024. Im Speziellen ging er auf die Tätigkeiten des Zunftrats, die chronolo- gischen Aktivitäten der Narrenzunft und separat auf die Fasnet 2024 ein. Von den zurzeit insgesamt 397 Mitglie- dern (159 aktive und 238 passive) waren 59 stimmbe- rechtigte Mitglieder erschienen. Der Kassenbericht von Ann-Kathrin Haug zur finanziellen Lage der Zunft wurde von den Kassenprüferinnen Martina Brei und Ilona Wöhr als richtig befunden und sie bestätigten eine einwandfreie Kassenführung. Nach der Entlastung der bisherigen Vorstandschaft wur- de in diesem Jahr für eine Änderung der Finanz- und Beitragsordnung abgestimmt. Anschließend wurde unter der fachkundigen Leitung von Werner Weissenberg die Hälfte des Zunftrates neu gewählt. Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar: - Vize-Zunftmeisterin: Martina Joachim - Schriftführer: Sven Stiefvater - Häs- und Maskenwartin: Karin Pink - Zeugwart: Fabian Ritter - 2 Zunfträte für Veranstaltungen: Anna Spähn + Tobias Kränkle - Beisitzer Veranstaltungen: Christian Haug - 1 Kassenprüferin: Ilona Wöhr In ihren Ämtern bestätigt wurden Karin Pink und Fabi- an Ritter. Martina Joachim wurde von der Beisitzerin für Veranstaltungen zur Vize-Zunftmeisterin gewählt, Sven Stiefvater wurde vom Zunftrat für Veranstaltungen zum Schriftführer gewählt und Anna Spähn wurde von der Jugendvertreterin zur Zunfträtin für Veranstaltungen ge- wählt und somit wie Tobias Kränkle und Christian Haug erstmals in den Zunftrat gewählt. Ilona Wöhr konnte für 2 Jahre als Kassenprüferin gewonnen werden. Bei den ausgeschiedenen Zunfträten Norbert Kurz, Ulri- ke Wöhr und Sophia Hecht möchte sich die Narrenzunft Raspler für deren Einsatz und tatkräftiges Engagement über die Jahre nochmals recht herzlich bedanken. Den neuen Zunfträten Anna Spähn, Tobias Kränkle und Chris- tian Haug gratulieren wir zu ihrem neuen Amt. Unser Zunftmeister Roland Oelhaf ehrte anschließend un- sere langjährigen aktiven Mitglieder Andreas Bosch und Patrick Faiß für 22 aktive Jahre und überreichte Ihnen ein kleines Präsent in Form eines Halstuches. Dem entschul- digten Mitglied Michael Schmidt wird Roland Oelhaf das Präsent nachreichen. Ebenfalls überreichte Roland Oelhaf mit einigen persön- lichen Worten Geschenke an Norbert Kurz (8 Jahre), Ul- rike Wöhr (4 Jahre) und Sophia Hecht (2 Jahre) für ihre Tätigkeit im Zunftrat. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Zum Schluss bedankte sich Roland Oelhaf bei allen an- wesenden Mitgliedern und bei Werner Weissenberg für die souveräne Leitung der Wahlen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach an die Mitglieder- versammlung ein paar Worte und bedankte sich für das Engagement der Narrenzunft zur Pflege der Tradition und zum Erhalt der Baindter Dorffasnet. Roland Oel- haf bedankte sich im Namen der Narrenzunft bei Frau Rürup für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde im letzten Jahr. Danach ging es zum gemütlichen Teil, wo unser Brauch- tumer Werner Späth eine kleine Diashow vom vergange- nen Jahr bis zur diesjährigen Dorfputzete vorgeführt hat. An unserer Jugendversammlung, die ebenfalls am 26.04.2024 stattfand, wurde Benjamin Stiefvater zu un- serem neuen Jugendvertreter gewählt. Wir wünschen ihm viel Spaß und Freude in seinem neuen Amt. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Beim Dressurfestival in Pfullendorf konn- ten Luisa Walser und Alisa Schnez folgen- de Platzierungen mit nach Hause nehmen: Dressurreiterprüfung Klasse L* Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 4 Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 6 Dressurprüfung Klasse A** Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 6 Dressurprüfung Klasse L* Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 4 Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen! Alisa mit Sokrates und Luisa mit First Dinamica Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am Samstag den 04.05.2024 um 17:00 Uhr im Schützen- haus in Baindt laden wir alle Mitglieder herz- lich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung und Neuwahl des Vorstands 5. Bestimmung der Kassenprüfer 6. Vorläufige Planung von Veranstaltungen 7. Ehrungen 8. Anträge 9. Schlussworte Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Blutreitergruppe Wie gewohnt findet an Christi Himmelfahrt, 09.05.2024 um 13:45 Uhr der Proberitt in Sulpach statt. Blutfreitag in Weingarten am 10. Mai 2024: Abritt pünktlich um 5:30 Uhr vom Mühleparkplatz in Baindt. Die Musikkapelle wird uns traditionell (zum 111. Mal) nach Weingarten begleiten. Dafür schon ein herzli- ches Dankeschön allen Musikerinnen und Musiker sowie der Fahnenabordnung. Als Gruppe 73 in der Zugordnung nehmen wir dieses Jahr zum 116. Mal bei der Prozession zu Ehren Jesu Christi teil. Mit dabei sein werden wieder der ehemalige Baindter Pfarrer, Herr Dekan a.D. Heinz Leuze sowie eine stattliche Anzahl Jugendlicher und Ministranten zu Pferde. Unser Aufstellungsplatz ist im Wirtschaftshof hinter den Gemäuern der Basilika und des Akademiegebäudes. Als Festgast darf Weingarten dieses Jahr aus Südtirol den Bischof von Bozen-Brixen, Ivo Muser begrüßen. Am Abend des Blutfreitags treffen wir uns zur Abschluss- besprechung um 20:00 Uhr im Gasthaus „Grüner Berg“. Bericht von der Jahreshauptversammlung: Zur ersten Jahreshauptversammlung der Blutreitergrup- pe Baindt 1906.e.V. konnte der Vorsitzende Werner Elbs 35 Anwesende begrüßen. Er dankte für die rege und dis- ziplinierte Beteiligung an den Prozessionsritten und ins- besondere für das Engagement im Jahr 2023 bei der Bildung unseres nun eingetragenen und gemeinnützigen Vereines. Nach einem würdevollen Gedenken an unsere Verstorbenen folgten die Berichte des Vorsitzenden, des Schriftführers Adelbert Steinhauser und des Kassiers Al- exander Henzler. Kassenprüfer Walter Tagmann bat die Anwesenden danach um Entlastung der Vorstandschaft aufgrund der einwandfreien Geschäfts- und Kassenfüh- rung. Die Abstimmung zur Entlastung wurde von Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze geleitet und von den Anwesenden einstimmig erteilt. Gruppenführer Berthold Steinhauser berichtete von der Versammlung der Gruppenführer am Ostermontag und gab einige Hinweise zur Sicherheit von Pferd und Reiter sowie zum Thema Versicherung beim Blutritt in Weingarten. Zahlreiche Reiterinnen und Reiter meldeten sich zum Blutritt in Weingarten, viele auch zum Sankt-Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg an. Der Höhepunkt der Versammlung war dann aber die Ehrung von zwei verdienten Blutreitern. Die Brüder Markus und Simon Schwarz nehmen in die- sem Jahr zum 25. Mal am Blutritt in Weingarten teil. Herr Dekan a.D. Leuze überreichte die Ehrenurkunden und würdigte das Engagement der beiden für den christ- lichen Glauben sowie für die Baindter Blutreitergruppe. Dies in besonderem Maße, da sie aus Mengen stammen Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 und jedes Jahr zu den Prozessionsritten nach Baindt in die Heimat ihrer Mutter kommen. Die Unterstützung von Vater und Mutter sowie von der Familie Konzett ermöglichte dies von Anfang an. Dafür ein großes Vergelts Gott!! „Christus der Erlöser, stärke ihren Glauben und schenke ihnen Anteil an der Auferstehung“ v.l.n.r. Vorstand Werner Elbs, Dekan a.D. Heinz Leuze, Markus Schwarz, Simon Schwarz, Gruppenführer Ber- thold Steinhauser GrünTour durch unsere Gemeinde Baindt Für Groß und Kleiner - Für Jung und Älter - Für Altein- gesessene und Neuzugezogene Die Mitglieder der ‘Grünen Liste Baindt‘, laden herzlich ein zu einer Erkundungstour mit dem Fahrrad durch unser Gemeindegebiet. Die Route beginnt in der Ortsmitte und führt uns über das Baindter Bädle und die Klosteranlage nach Sulpach und Schachen bis ins Naturschutzgebiet am Annaberg. Dabei sind zweimal kurze Steigungen zu bewältigen. An der Haltepunkten gibt es kurzweilige Erklärungen zu gemeindepolitisch interessanten Orten und wir zeigen Ihnen wertvolle grüne Oasen. Wann: Sonntag, den 5.5.2024 um 10.30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz vor dem Feneberg Dauer: etwa 2 Stunden Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Ludwigshafen über den Haldenhof nach Sipplingen Wir fahren mit der Bahn nach Ludwigshafen und wan- dern auf schmalen Waldwegen zum Haldenhof. Dort ma- chen wir unsere 1. Rast und genießen die tolle Aussicht. Auf verschlungenen Wegen geht es nach Sipplingen zu unserer Rückfahrt. Treffpunkt: Sonntag, 05.05.2024 um 9.00 Uhr am Bahn- hof Ravensburg. Rückkehr: ca. 19 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 11 km, 350 hm, moderate Steigung. Fahrpreis: 5 Euro für Mitglieder. Einkehr am Haldenhof vorgesehen. Anmeldung ab 26.04.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, bei Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag im Ansagetext T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis 8. OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg von Mai bis Juli Landrat Harald Sievers hat am 23. April den 8. OEW-Kul- tursommer im Rahmen einer Pressekonferenz eröffnet: „Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit haben, durch die Unterstützung der OEW in unserem Landkreis sowohl etablierte Events als auch neue Beiträge zu fördern und damit zur kulturellen Pro- filierung unserer Region beizutragen!“ Ziel des von Land- rat Harald Sievers ins Leben gerufenen Veranstaltung ist es, markante kulturelle Lichtblicke in unserer Region zu stärken. Die fünf sommerlichen Kulturhighlights des OEW-Kultursommers reichen dabei vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambiente einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Alt- stadtkulisse bis hin zum Musik- und Kabarettfestival unter freiem Himmel und bieten somit ein breites Spektrum an unterschiedlichen musi- kalischen Stilrichtungen und eindrucksvollen Spielorten. Die Projektpartner erhalten vom Landkreis Ravensburg einen finanziellen Zuschuss aus den Kunst- und Kulturför- dermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW), gespeist aus den Erträgen ihrer Tochter EnBW AG. Neben vier etablierten Kulturhighlights, wird das fünf- te Highlight jedes Jahr in einem Wettbewerb ermittelt. Der Gewinner des Wettbewerbs: Oratorienchor Wangen Der Wettbewerb wurde im Februar ausgeschrieben. Ge- sucht wurde ein Kulturprojekt, das vom unermüdlichen Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen lebt. Unter den kreativen Bewerbungen, die beim Land- kreis Ravensburg eingingen, konnte sich der Oratori- enchor Wangen e.V. mit dem Projekt „Tanz mit Haydn - Die Schöpfung“ durchsetzen. Die Jury war von der gro- ßen Strahlkraft der Veranstaltung, die am 12. Mai in der Waldorfschule Wangen stattfinden wird, überzeugt. Bei diesem innovativen grenzüberschreitenden Kulturpro- jekt kommen Musiker/innen und Solist/innen aus der Region Allgäu-Oberschwaben und Vorarlberg zusam- men, um das Werk „Die Schöpfung“ von Joseph Haydn gemeinsam mit dem Ensemble Tanzhaus Hohenems in Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Kooperation mit der Dance Art Company Dornbirn neu zu interpretieren. Das Gemeinschaftsprojekt schafft Be- wegungsmöglichkeiten für Menschen mit und ohne Un- terstützungsbedarf und trägt Kultur inklusiv in die Welt. Brass im Gras In diesem Jahr dürfen sich Blasmusikfans wieder auf Brass im Gras freuen (9. Mai): Brass im Gras feiert die Blasmusik und unterstützt gemeinsam mit dem Blasmu- sikkreisverband Ravensburg e.V. die zahlreichen Musikka- pellen im Landkreis Ravensburg. Brass im Gras versam- melt die Hochkaräter der fetzigen Blas- und Brassmusik an unterschiedlichen Spielorten im Landkreis. Das Be- sondere dabei: Jedes Jahr lädt eine andere Musikkapelle Blasmusikfans ein, das Tanzbein zu schwingen. Im Jahr 2024 richtet der Musikverein Waltershofen e.V. das be- liebte Format aus: Unter dem Motto „KMF meets Brass im Gras“ findet es am 9. Mai im Rahmen des Kreisver- bandsmusikfestes in Waltershofen statt. Ein großzügiger finanzieller Zuschuss aus den Kunst- und Kulturförder- mitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke ermög- licht es dem Musikverein, die drei hochklassigen Bands „Erwin und Edwin“, „Druckluft“ und „Die Brasserie“ für ihr großes Fest zu gewinnen. Das Line-Up verspricht einen stimmungsvollen Abend mit erstklassiger Musik. Isny Opernfestival Das Isny Opernfestival (16. bis 23. Juni) inszeniert und dirigiert der künstlerische Leiter Hans-Christian Hauser in diesem Jahr die märchenhafte Oper „Die Mainacht“ von Nikolai Rimski-Korsakow. Damit bleibt es in seiner Tradition der slawische und jüdischer Komponist/innen. Am 20. und 22. Juni finden die etwas mehr als einstün- digen Freilichtaufführungen in der außergewöhnlichen Atmosphäre des Schlossinnenhofes in Isny statt. Am 21. Juni gibt es unter dem Motto „Die Mainacht für Kinder“ eine spezielle Inszenierung für Familien. Weiter auf dem Programm steht ein Festivalkonzert am 16. Juni in der Nikolaikirche Isny mit Beethovens 5. Sinfonie, dem 1. Satz aus dem Oratorium „Der Heilige Johannes von Damas- kus“ von Sergei Tanejew, dem jüdischen Jerusalem-Lied „Yerushalayim“, sowie Passagen aus Richard Wagners „Tannhäuser“. Es gibt zusätzlich zu den regulären Karten die sogenannten „Herzenskarten“ für 5 €. Internationale Wolfegger Konzerte In der stimmungsvollen Konzertreihe der renommierten Internationalen Wolfegger Konzerte (28. bis 30. Juni) bietet das Blechbläserensemble Bright Brass auf dem Preisträgerkonzert am 28. Juni in der Alten Pfarr in Wol- fegg Werke von Malcolm Arnold, Enrique Crespo, Kerry Turner, Astor Piazzolla (arr. Steven Verhaert), George Gershwin und Irving Berlin dar. Am Tag darauf, so die neue Geschäftsführerin des Freundeskreis Susanne Hölzer, präsentiert der künstlerische Leiter der Konzerte, Man- fred Honeck, beim Orchesterkonzert im eindrucksvollen Rittersaal des Schlosses Wolfegg mit dem Tenor Simeon Esper und der Deutschen Radio Philharmonie Werke von Florian Frannek und Ludwig van Beethoven (29. Juni). Ein Kirchenkonzert mit Magdalena Lucjan (Sopran), Sus- an Zarrabi (Mezzosopran), Martin Mitterrutzner (Tenor), Lukas Siebert (Tenor), Krešimir Stražanac (Bassbariton) und der Deutschen Radio Philharmonie rundet das dies- jährige Konzertprogramm in Wolfegg ab (30. Juni). Zu den Proben werden vorab Schüler/innen aus Wolfegg und Umgebung eingeladen, um einen barrierearmen Zugang zu klassischer Musik zu bekommen. Einhaldenfestival Das Einhaldenfestival (25. bis 28. Juli) ist ein familiäres Kulturprojekt, tief verwurzelt in der Region Oberschwa- ben. Nach der erfolgreichen Premiere am neuen Standort im Jahr 2017 werden die vielen ehrenamtlichen Helfer/in- nen die Festivalbühne heuer wieder auf dem Kaseshof in Geratsreute bei Fronhofen aufschlagen. Zum Line-Up des 21. Einhaldenfestivals zählen, laut Veit Hübner, Berta Ep- ple feat. Marga Mitchell + Leandro Ragusa, Django Asül, Samuel Heinrich, Foaie Verde, Quadro Nuevo, Entropic Minds, Veits Jazz-Labor feat. Joo Kraus + Fola Dada, Lars Reichow und Peterston & Co. Am Samstagnachmittag finden wieder Veranstaltungen mit und für Kinder statt, darunter das Kinder-Chorkonzert „SingBach“ unter der Leitung von Friedhilde Trüün und das Liedertheater zum Mitmachen mit Christof und Vladislava Altmann. Aktuelle Hinweise und Informationen zum Vorverkauf sind zu finden auf https://kultursommer.rv.de und über die dort vorgenommenen Verlinkungen auf die projektei- genen Kanäle der Kooperationspartner/-innen. Weitere Informationen zum 8. OEW-Kultursommer sind bei den Kulturhäusern des Landkreises Ravensburg un- ter Tel. 0751 8595-23 oder E-Mail: info@kultursommer-rv. de erhältlich. Was sonst noch interessiert DRK-Kreisverband Ravensburg Zu Hause und unterwegs sicher mit dem DRK-Haus- notruf Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sind für die meis- ten Menschen bis ins hohe Alter ein wertvolles Gut. Sicher- heit für mögliche Notfälle bietet ihnen dann der Hausnot- ruf, ganz besonders wenn Menschen vorerkrankt sind oder allein leben. Beim DRK-Kreisverband Ravensburg kommt seit kurzem eine neue Generation der Hausnot- ruftechnik „Home & Go“ zum Einsatz: Er funktioniert nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch unterwegs in Deutschland, Österreich und der Schweiz und ist ein- fach in der Anwendung. Mobil und sicher Der Notruf „Home & Go“ verbindet den klassischen Not- ruf mit einem mobilen System und bietet daher zusätzlich Sicherheit auch außerhalb der eigenen Wohnung. „Die Kunden müssen sich nicht mehr zwischen einem System für die Wohnung und einem für unterwegs entscheiden“, erklärt Robert Schön, der Abteilungsleiter Soziale Dienste beim DRK-Kreisverband Ravensburg. Das Gerät besteht aus einem festen Basisteil und einem Mobilteil, das beim Verlassen der Wohnung eingesteckt wird. Befindet sich die Person im Freien, wählt sich das Gerät bei einem ab- gesetzten Notruf in das nächstgelegene Mobilfunknetz ein. Die laufende Ortung mithilfe von Satelliten oder WiFi liefert den genauen Standort der hilfebedürftigen Person an die Notrufzentrale oder die App. Die Erreichbarkeit ist mit der Technik sowohl in Deutschland als auch in Öster- reich und der Schweiz vollständig abgedeckt. Selbstgewählte Daten sicher hinterlegt Die Möglichkeiten des „Home & Go“-Systems sind vielfäl- tig. Mit den Kunden kann genau definiert werden, wer im Fall einer Notsituation neben der Notfallzentrale benach- Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 richtigt werden soll: Familienangehörige, Nachbarn oder der Hausarzt etwa. Zuvor müssen - wie bei jedem System und immer in Absprache mit dem Kunden - Daten zu ent- sprechenden Kontakten, aber auch zu gesundheitlichen Problemen hinterlegt werden. Die Daten liegen verschlüs- selt in der „easierLife“-Cloud auf deutschen Servern. Über diese Cloud wird auch die Programmierung des Geräts vorgenommen und die Fernwartung getätigt. Interessant ist auch der „virtuelle Zaun“, der bei diesem System ein- gerichtet werden kann. Damit können sich zum Beispiel Menschen mit beginnender Demenz, deren Orientierung schon eingeschränkt ist, weiterhin in einem ausgewählten Bereich wie dem eigenen Garten unabhängig bewegen. Wird der definierte Bereich verlassen, erfolgt bei dem sogenannten Geofencing eine Benachrichtigung an den zuvor für diesen Zweck hinterlegten Kontakt. Mit den Angehörigen verbunden Interessant für Angehörige, findet Robert Schön, dass sie über eine kostenlose Smartphone-App die Aktivitäten der Mutter oder des Vaters einsehen können. So erfahren die Angehörigen in Echtzeit, ob das Gerät online ist, ob der Kunde gerade zu Hause oder unterwegs ist oder ein Not- ruf abgesetzt wurde. Dies soll weniger der Überwachung, als vielmehr der Sicherheit der Beteiligten dienen. Außer- dem können sie mit dem Gerät mit dem Senior oder der Seniorin - ähnlich wie mit dem Handy - kommunizieren. Neugierde ist groß Senioren in einer Wohnanlage haben zusammen mit den DRK-Verantwortlichen den Umgang mit dem Hausnotruf in der Praxis getestet und für gut befunden. Die Personen im Alter von 70 plus, die mitmachten, waren von Anfang an sehr interessiert. „Die Neugierde war sehr, sehr groß,“ schildert Robert Schön. „Mittlerweile haben wir bereits über 30 Geräte im Einsatz. Die Resonanz ist durchweg positiv.“ Er erläutert, dass bei einem Pflegegrad die Pfle- gekasse einen Teil der monatlichen Kosten übernimmt. Wichtig ist ihm auch zu betonen, dass Menschen sich günstigerweise früh mit der Technik auseinandersetzen, damit sie eine Routine dafür entwickeln. Wer sich für den Hausnotruf interessiert, bekommt im Vorfeld immer eine ausführliche persönliche Beratung vom DRK. Sonderaktion Im Aktionszeitraum von Mai-Juli 2024 schenkt das DRK die Anschlussgebühr und die erste Monatsgebühr. Sie sparen so bis zu 105 € und können den Hausnotruf des DRK in Ruhe kennenlernen. Egal für welches DRK-Haus- notrufgerät man sich entscheidet. Kontakt beim DRK-Kreisverband Ravensburg: DRK-Hausnotruf Tel.: 0751 56061-63; E-Mail: hausnotruf@rotkreuz-ravensburg.de Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 08. Mai 2024 um 19.00 Uhr Thema: Eine Sehbehinderung oder Erblindung kann ei- nen massiven Einschnitt für den Betroffenen und seine Angehörigen bedeuten. Das Leben teilt sich in davor und danach. Wie werden solche Ereignisse psychisch verar- beitet? Im Vortrag wird ein Behinderungsverarbeitungs- modell vorgestellt und wie man dies für sich nutzen kann. Katharina Weidenbach, Diplom-Heilpädagogin und sys- temische Familientherapeutin, arbeitet seit 28 Jahren im Sehbehinderten- und Blindenwesen. Neben ihrer Stelle im psychologischen Dienst des Berufsförderungswerks Würzburg ist sie seit vielen Jahren für verschiedene Blin- den- und Sehbehindertenvereine als Referentin und im Bereich der Blickpunkt-Auge-Ausbildung tätig. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. Innovationspreis Landkreis Ravensburg 10.000 Euro für die besten Innovationen aus dem Land- kreis Bereits zum 12. Mal wird der im zweijährigen Turnus aus- geschriebene „Innovationspreis Landkreis Ravensburg durch die Kreissparkasse Ravensburg gemeinsam mit der WiR - Wirtschafts- und Innovationsförderungsge- sellschaft Landkreis Ravensburg vergeben. Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz im Kreis Ravensburg und maximal 1000 Mitarbeitern. Innovationskraft ist die Schlüsselkompetenz für wirt- schaftlichen Erfolg. Sie sichert Arbeitsplätze und damit unseren Wohlstand - auch im Landkreis Ravensburg. Es braucht somit Unternehmen, die sich mit ihren Produk- ten, Verfahren oder Dienstleistungen von der Konkurrenz abgrenzen. Unternehmen, die zukunftsweisende Techno- logien eingeführt haben oder deren Arbeit in Forschung und Entwicklung wegweisend ist. Vor diesem Hintergrund vergibt die Wirtschafts- und Innovationsförderungsge- sellschaft Landkreis Ravensburg mbH (WiR GmbH) ge- meinsam mit der Kreissparkasse Ravensburg seit 2001 im zweijährigen Turnus und damit bereits zum 12. Mal den Innovationspreis Landkreis Ravensburg. „Die Unternehmen im Landkreis sind die Antriebskraft hin- ter unserem Wohlstand und unserer Zukunftssicherheit. Gemeinsam können wir die Herausforderungen meis- tern und den Weg in eine erfolgreiche Zukunft ebnen.“ so der Aufsichtsratsvorsitzende der WiR GmbH Landrat Harald Sievers. Bewerben können sich alle Unternehmen und Institutio- nen mit Sitz im Landkreis Ravensburg und mit maximal 1.000 Beschäftigten. Die eingereichten innovativen Pro- dukte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen in der Praxis marktfähig sein, wobei eine Innovation dann als marktfähig gilt, wenn sie bereits erfolgreich am Markt umgesetzt ist oder eine Markteinführung unmittelbar bevorsteht. Die Bewerbung ist online über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de bis zum 31.05.2024 möglich. Neutrale und unabhängige Jury-Mitglieder aus Hand- werk, Wirtschaft und Wissenschaft sichten und bewerten alle eingereichten Innovationen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die wichtigsten Informationen zum Innovationspreis 2024/2025 • Innovationen aus dem Landkreis Ravensburg • Preisgelder im Gesamtwert von 10.000 € • Schriftliche Dokumentation/Publikation • Offizielle Preisverleihung im Frühjahr 2025 • Bewerbungsschluss: 31.05.2024 • Online-Bewerbung über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de • 12. Innovationspreis Ministerpräsident Winfried Kretschmann begrüßt Botschafter für das Louis Braille Festival 2024 Ministerpräsident Winfried Kretschmann bedankt sich bei einem fleißigen Botschafter für Stuttgart. Der Blinden- führhund Harry hat zusammen mit seiner Halterin Lisa Mümmler unter dem Hashtag #FestivalFührhundHarry für das Louis Braille Festival geworben, das vom 3. bis zum 5. Mai in der Landeshauptstadt stattfinden wird. Nun werden bereits 3.000 blinde, sehbehinderte und sehende Gäste erwartet. (Infos und kostenlose Anmeldung: www. dbsv-festival.de) Dazu Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Ich freue mich sehr, dass Baden-Württemberg in diesem Jahr Gastgeberland für das Louis Braille Festival ist, dem europaweit größten Treffen blinder, sehbehinderter und sehender Menschen. Sie alle kommen nach Stuttgart, um an den vielen Veranstaltungen teilzunehmen, an den Konzerten, Workshops und dem Gottesdienst. Gleichzeitig werben Sie auf diesem Weg aber auch für eine inklusive Gesellschaft, in der Teilhabe in allen Lebensbereichen eine Selbstverständlichkeit ist. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, den gesellschaftlichen Zusammen- halt und die kulturelle Vielfalt zu stärken. Das Louis Braille Festival leistet in diesem Sinne einen wertvollen Beitrag. Deshalb habe ich auch sehr gerne die Schirmherrschaft für dieses wunderbar vielfältige Festival übernommen. Ich danke den Veranstaltern für ihr großes Engagement bei der Vorbereitung und wünsche, dass es zu möglichst vielen Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung kommt.“ Menschen mit und ohne Sehbeeinträchtigung gestalten zusammen mit Stuttgarter Institutionen ein Programm mit Musik und Literatur, mit Film, Comedy und Sport so- wie mit zahlreichen Workshops und Gelegenheiten zum Mitmachen und Ausprobieren. Das Louis Braille Festival wird vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenver- band (DBSV) zum fünften Mal initiiert und gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg (BSVW) und der Nikolauspflege - Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen in Stuttgart durchgeführt. Der Eintritt zum Louis Braille Festival ist frei, eine Anmeldung aber erwünscht. Alle Infos unter www.dbsv-festival.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württem- berg gibt Tipps Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun? Eltern begegnen in vielen Bereichen - ob privat, beruflich oder auf Social Media - zahlreichen Informationen, dass Kinder eine direkte Auswirkung auf die Höhe ihrer Ren- te haben. Aber wie sieht es tatsächlich aus und was ist dabei zu beachten? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg beantwortet die wichtigsten Fra- gen zum Thema. Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun? Für die Erziehung ihrer Kinder stecken viele Eltern beruf- lich zurück, arbeiten in Teilzeit oder gar nicht mehr. Um möglicherweise hieraus resultierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, können Kindererziehungs- zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutge- schrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Mona- te, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund für diese Monate. Die Höhe entspricht den Beiträgen ei- nes Versicherten mit einem Bruttogehalt von derzeit rund 3.600 Euro im Monat. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat. Hinzu kommen für jedes Kind zehn Jahre Berücksichti- gungszeiten wegen Kindererziehung. Eltern können da- mit Lücken in der Versicherungsbiografie schließen, die dadurch zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen. Zudem sind diese wertvoll für die Mindestversi- cherungszeiten für eine vorgezogene Altersrente. Wer bekommt diese gutgeschrieben? Die Kindererziehungszeit sowie die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung wird nur einem Elternteil zuge- ordnet - demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemein- sam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Soll der Vater die Kindererziehungszeit und die Berück- sichtigungszeit wegen Kindererziehung erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklä- rung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. Erscheinen diese automatisch in meinem Versiche- rungskonto? Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungs- zeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert. Wann und wie soll ich die Kindererziehungszeiten mel- den? Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Le- bensjahr vollendet hat. Nur wenn Sie einen Riestervertrag besparen, empfiehlt sich die Antragstellung bereits am Tag nach der Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort ab- gegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt. Wo kann ich die Kindererziehungszeiten melden? Der Antrag - bekannt auch als Formular V0800 - kann bequem mit den Online-Diensten der DRV BW gestellt werden. Hier können Sie auch eine gemeinsame Erklä- rung abgeben (V0820). Details auf unserer Themenseite www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Wichtig: Sind diese Zeiten einmal im Versicherungskonto erfasst, werden sie automatisch bei der Rentenberech- nung berücksichtigt. Daher ist ein erneuter Antrag von Rentnerinnen und Rentnern nicht notwendig und muss deshalb abgelehnt werden. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Woher weiß ich, ob ich die Kindererziehungszeiten bei der DRV BW schon gemeldet habe? Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus „Kindererziehungszeit“ im Blick haben. Unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ kön- nen Elternteile ihren Versicherungsverlauf sowie weitere Unterlagen, beispielsweise die Renteninformation oder eine Lückenauskunft, unkompliziert auf digitalem Weg anfordern. Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden? Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicete- lefon. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Ansprech- partnerinnen und -partner zur regionalen Beratung - on- line, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kinderer- ziehung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wich- tigen Antragsformulare auf der Themenseite unter www. drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Bund der Steuerzahler Der Bund der Steuerzahler bietet einen brandneuen und kostenlosen Ratgeber an „Meine erste Steuererklärung“ Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Steuererklärung ab- geben müssen? Sie haben keine Ahnung, ob sich diese Mühe bei Ihnen überhaupt lohnen würde und auch keine Idee, welche Fristen dabei eingehalten werden müssten? Sie haben frisch geheiratet, Kurzarbeiter- oder Elterngeld bezogen oder eine zusätzliche Einnahmequelle gehabt? Bei all diesen Fragen hilft Ihnen unser neuer Ratgeber „Meine erste Steuererklärung“ ganz sicher weiter. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen außerdem, wo es die notwendigen Formulare gibt, welche Unterlagen Sie benötigen oder auch wie man sich beim Online-Finanz- amt ELSTER anmeldet. Wie und womit Sie Steuern sparen können, lesen Sie darüber hinaus kompakt und auf den Punkt gebracht in unserem Ausgaben-ABC. Die Broschü- re listet zudem zahlreiche Checklisten auf und hilft Ihnen somit dabei, hier keine Angaben zu vergessen. Und falls das Finanzamt das Beantragte nicht akzeptieren will, zei- gen wir mit einem Mustereinspruch auch gleich, wie man sich gegen den Steuerbescheid zur Wehr setzen kann. Anfordern können Sie den kostenlosen Ratgeber „Mei- ne erste Steuererklärung - Für das Steuerjahr 2023“ sowohl als PDF-Datei als auch in gedruckter Form beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de. Sollten Sie den Ratgeber in gedruckter Form wünschen, bitten wir Sie, die Postadresse zu hinterlassen. Autofreies Lauratal Sonntag, 5. Mai 2024, 8 - 20 Uhr Mit einem vielfältigen Programm startet die Initiative au- tofreies Lauratal ins Frühjahr. Mit ihrer Forderung nach mehr Sicherheit und Platz für Fußgänger und Radfahrer möchte die Imitative für bessere Infrastruktur für Fußgän- ger und Radfahrer eintreten. Das autofreie Lauratal ist an diesem Sonntag zusätzlich Partner der Inklusionstage des Landkreis Ravensburg htp://www.rv.de/inklusionstage Neben einem Infostand zu allen Fragen rund um ÖPNV, Radinfrastruktur und Verkehrsplanung im Schussental liegt dieses Mal ein besonderer Schwerpunkt auf inklu- siver Mobilität. Fahrradkultur ist ein Teil der Alltagskultur und Mobilitätskultur. Zahlreiche Imitativen und Vereine beteiligen sich mit tollen Angeboten am autofreien Lau- ratal, kommen und genießen sie das Naherholungsgebiet zwischen Weingarten und Schlier, das an diesem Sonntag den Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung steht: ab 11 Uhr Bund Probefahrten mit dem Lastenrad sowie Infos zum Leihsystem, Infos zum Streuobst- Apfelsaft- projekt, zusätzlich können unter Anleitung Vogelhäuser gebaut werden. Yardimici Kunstwerke: der überregional bekannte Künstler stellt einige seiner beliebten Kunstwerke im Lauratal aus Critcal Mass: am 5.5.24 findet wieder die Kidical Mass statt. Für kinder- und fahrradfreundliche Orte - Straßen sind für alle da! Die Demo startet um 14 Uhr am Marienplatz RV, 14.30 Uhr Parkplatz Gewerbeschule und endet um 15 Uhr mit einem Fahrradfest und Picknick im Lauratal. 11 - 17 Uhr Spielmobil im Lauratal 10 - 12 Uhr „Ornithologische Müllsammlung“ Spaziergang durch den Wald, wir lauschen den Vögeln und versuchen herauszufinden, welche wir hören. Infos über Lebensweise, Fütterung etc. von Vögeln. Wenn wir am Wegesrand Müll finden, sammeln wir diesen auf. Dazu nehmen wir Mülltüten, Handschuhe und Greifzangen mit, diese werden gestellt. 10 - 17 Uhr Infostand Parkplatz Karl-Olga-Eiche Infor- mationen über den Klimamobilitätsplan des Gemeinde- verbands Mittleres Schussental - unser Ticket Richtung Zukunft im Mittleren Schussental - Radschnellweg - Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS - Umsetzung des ÖPNV Konzeptes - Neue Aufteilung des Verkehrsraums - Förderung der Elektromobilität - Mulitmodalität und Intermodalität 11.30 Uhr Radtour zur Baumbesetzung im Altdorfer Wald geführte Radtour: Start um 11.30 Uhr am Infostand Lau- ratal, 12 Uhr Dorfplatz Schlier und 12.30 Uhr Grüner Baum Oberankenreute. Ab 11 Uhr Rikscha Projekt: Mobilität und Erlebnis für alle. Die Rikaschas erfreuen sich großer Beliebtheit, Ehrenamt- liche fahren Bewohner aus Seniorenheimen und schenken so ein großes Stück Lebensfreude und Lebensqualität. Infos zum Projekt und Ehrenamt, Rikscha kann vor Ort besichtigt werden. Inklusionstage: das autofreie Lauratal ist Kooperationspartner und bietet einen Überblick über inklusive Fortbewegungsmittel. Mehr Platz und Sicherheit für Fußgänger, Menschen mit Gehilfen und Radfahrern, Mobilität für alle, denn: Radfahren ist Kultur: Fahrrad-Kul- tur ist ein Teil der Alltags-Kultur und der Mobilitäts- Kultur. htps://www.rv.de/inklusionstage 15.30 Uhr Live - Musik unter freiem Himmel mit Franziska Gross, Sängnerin der Band Zimt&Zorn: Mit Gitarre und toller Stimme bringt Franzi das Lauratal zum Klingen. Natur und Kultur am Infostand. 10 - 17 Uhr Infostand Parkplatz Karl-Olga-Eiche am Ein- gang zum Lauratal von Weingarten kommend. Aktionsbündnis autofreies Lauratal Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 4. Mai 2024 Mit dem Fahrrad: Vier aufgelassene Weiher und ein Bade- und Fischweiher und deren Geschichte Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Wegstrecke: ca. 8 km Dauer: 2,5 Stunden Wer kennt sie noch, die alten Weiher und Seen in Ober- schwaben, die im Mittelalter nicht nur den Mönchen und den „Herren“ genüssliche Fastenspeisen in Form von Krebsen, Karpfen und Hechten lieferten? Über 2.300 Seen und Weiher im Kreis Ravensburg sind es damals gewesen. Heute sind nur noch wenige Gewässer übriggeblieben. Die meisten wurden trockengelegt, sind heute Felder, Wiesen oder Wälder. Andere wurden verfüllt oder es stehen Häu- ser darauf. Wer aufmerksam durch unsere Landschaft geht, kann dort viele sogenannte „aufgelassene“ Weiher erahnen. Unsere diesjährige Radtour führt vom Häckler- weiher zu trockengelegten Weihern, wie der Färberweiher, der Einödweiher, der Hofstetter-Weiher und der Neuwei- her. Anschließend geht es wieder zurück zum wasserge- füllten Bade- und Fischweiher, dem Häcklerweiher. Sie erfahren einiges über die Entstehung, die Geschichte und die Nutzung der Seen und Weiher in Oberschwaben und besonders von der Blitzenreuter Seenplatte. Der Bedeu- tungswandel und der Stellenwert der Seen und Weiher in der Gesellschaft von Gestern und Heute werden Ihnen auf diesem ca. 8 km langen Rad-Wanderweg erläutert. Die Radtour dauert gemütliche 2,5 Stunden. Der Einkehr- schwung im ortsansässigen Gasthaus rundet schließlich das Erleben der Seen- und Weiherlandschaft ab. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Rad-Wan- derung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 5. Mai 2024 Urwald der Zukunft - Der Bannwald. Reise in eine Welt unbekannter Tiere und Pilze. Gästeführer: André Kappler Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Wegstrecke: 6 km Der Bannwald - wild und ungezähmt. Wo früher Kaiser und Könige zur Jagd gingen und den ganzen Wald für sich reserviert hatten, gehen wir auf Spu- rensuche nach den Besonderheiten eines wilden Waldes. Liegende und stehende, abgestorbene Baumriesen säu- men unseren Weg. Was machen die vielen Pilze dort am Wegesrand? Wo kommen die vielen Käfer und Ameisen her? Kommen Sie mit und lassen Sie sich in eine wilde und un- gezähmte Welt entführen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. AOK Bodensee-Oberschwaben „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet - Mitmachaktion der AOK: Für die Umwelt und die eigene Gesundheit! Insgesamt 656 Teilnehmer haben sich in der Region Bo- densee-Oberschwaben im vergangenen Jahr an der AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ beteiligt. Vom 1. Mai bis 31. August 2023 zählte jeder geradelte Kilometer - und auch in diesem Jahr findet die Aktion wieder statt! Mit dem Rad zur Arbeit, anstatt ins Auto zu steigen: Eine nachhaltige Lebensweise hat in den vergangenen Jahren sehr an Bedeutung gewonnen. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern beugt gleichzeitig Bewegungsmangel vor. Bei einer täg- lich zurückgelegten Strecke von 12 Kilometern Radfahren wird pro Person etwa ein Kilogramm weniger CO2 pro- duziert. „2023 wurden in der Region insgesamt 272.423 Kilometer zurückgelegt“, betont AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr und berichtet stolz: „Dadurch wurden rund 53.613 Kilogramm CO2 eingespart.“ Erstmals startete die Aktion bundesweit im Jahr 2004 - vor 20 Jahren. Seitdem haben knapp zwei Millionen Radfahrer mitgemacht. Die Hauptziele der Aktion waren und sind noch immer: die Gesundheit zu fördern, Sprit und Abgase zu sparen und damit die Umwelt zu schonen. Die AOK als Gesundheitskasse beobachtet den Klima- wandel und die starke Umweltverschmutzung mit Sorge und setzt sich deshalb in der Gesundheitsversorgung für mehr nachhaltiges Handeln ein. „Die Mitmachaktion der AOK findet von 1. Mai bis 31. Au- gust 2024 statt“, teilt Alexander Gohm, Koordinator Prä- vention bei der AOK Bodensee-Oberschwaben, mit. Un- ter allen Teilnehmenden, die das Ziel von 20 Tagen im Aktionszeitraum erreichen und in den Aktionskalender eintragen, werden attraktive Sachpreise verlost. Mitma- chen lohnt sich! Informationen und Anmeldung online unter www.mit- dem-rad-zur-arbeit.de. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Alexan- der Gohm, Koordinator Prävention bei der AOK Boden- see-Oberschwaben: Telefon 0711 6525-14613, alexander. gohm@bw.aok.de. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Ü45-Onlinecheck: Wie gesund und fit bin ich? Online testen und direkt durchstarten Mit zunehmendem Alter häufen sich die körperlichen Zip- perlein. Stress und hohe Arbeitsbelastung können Men- schen zusätzlich erschöpfen. Wer erste Warnzeichen ig- noriert, riskiert auch seine Arbeitskraft. Damit Menschen sich mit dem Thema möglichst früh auseinandersetzen und aktiv werden, braucht es oft einen kleinen Impuls. Mit dem Ü45-Onlinecheck bietet die Deutsche Rentenversi- cherung anhand sieben einfacher Fragen an über 45-jäh- rigen die Chance, unkompliziert eine erste Einschätzung zur eigenen Gesundheit und Fitness zu bekommen: www. drv-bw.de/ueber45-onlinecheck Der Ü45-Onlinecheck soll erste Risikofaktoren aufspüren und mit gezielten Angeboten die Gesundheit fördern und somit die Erwerbsfähigkeit positiv unterstützen. Nach dem Ausfüllen des Onlinechecks erhalten die Teilnehmenden sofort eine Einschätzung und Empfehlung. Regt der Test einen möglichen Bedarf an Rehabilitations- oder Präven- tionsleistung an, können die Betroffenen am Ende sofort einen Antrag stellen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Fragen zum Ü45-Onlinecheck oder zum Testergebnis? Dann kontaktieren Sie unser sozialmedizinisches Kom- petenzteam: E-Mail ue45-onlinecheck@drv-bw.de Telefon 0711 848-18087 Ü45-Onlinecheck und weitere Informationen zu den Prä- ventionsangeboten finden Sie unter www.drv-bw.de/ue- ber45-onlinecheck DLRG Ortsgruppe Baienfurt Schwimmabzeichentage 2024 - Abnahme von Schwim- mabzeichen für Mitglieder am 10.06.2024 Vom 9. bis zum 16. Juni 2024 finden die bundeswei- tenSchwimmabzeichentage statt. Ziel dieser Aktionstage ist es, dass möglichst viele Menschen ein Schwimmabzei- chen machen. Die Schwimmabzeichentage veranstaltet die DLRG gemeinsam mit dem Deutschen Schwimm-Ver- band e.V. (DSV) und weiteren Organisationen und Ver- bänden. In diesem Rahmen bietet die Ortsgruppe Baienfurt für ihre Mitglieder ab 18 Jahren, insbesondere für die Eltern mit Familienmitgliedschaft, die Abnahme der Deutschen Schwimmabzeichen am Montag, 10.06.2024, von 20:00 - 20:45 Uhr (3. Schicht) an. Die Kosten für die Ausstellung der Abzeichen übernimmt die Ortsgruppe für ihre Mitglieder. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme derer, die sonst so nicht die Gelegenheit haben zu schwimmen und hof- fen, dass einige Schwimmabzeichen ausgestellt werden können! Anmeldung und weitere Infos unter www.baienfurt.dlrg.de/mitmachen/ schwimmabzeichentage-2024/ Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlich- keitsarbeit - SMJ Oberland 2024 Zeltlager Die Jahresplanung des Urlaubs schon voll im Gange? Vergessen Sie nicht das Zeltlager 2024 der SMJ Ober- land! Dieses Jahr vom 04. bis 11. August wie immer in Engenreute. Alle Jungs im Alter von 9 bis 15 Jahre sind herzlich eingeladen. Eine Woche voller Abenteuer, Action, Gemeinschaft mit Freunden, Glaube und einer einzigar- tigen Geschichte. Anmeldung und Informationen unter www.smjoberland.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Die Dystonie-Selbsthilfegruppe trifft sich alle zwei Monate in Meckenbeuren. Blinzeln Sie häufig oder fallen Ihre Augen zu ohne dass Sie sie wieder öffnen können? Kippt und verdreht sich Ihr Hals? Verkrampfen sich Ihre Finger beim Schreiben? Dann könnten Sie an Dystonie erkrankt sein. In der Selbsthilfegruppe können Sie Informationen zu den unterschiedlichen Formen, deren Behandlung und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Kommen Sie zum nächsten Treffen, informieren und en- gagieren sich und geben somit den Dystoniekranken eine Stimme. Kontakt für Informationen:Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de GESCHÄFTSANZEIGEN Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben einen Busch mit samtigen Blüten. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 752R26R6 Lösung: Weidenkaetzchen Kleiner Tipp von uns für Sie Schuss, der Substantiv, maskulin BEISPIELE: - ein gezielter Schuss - ein Schuss auf eine Scheibe - es fielen zwei Schüsse (es wurde zweimal geschossen) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Anrede Vorname Name Straße, Nr. PLZ, Ort Jetzt einlösen und bestellen Telefon: 0228 97563-991 Fax: 0228 97563-51 E-Mail: pflieger@care.de Post: CARE Deutschland e.V. · Lea Pflieger Siemensstr. 17 · 53121 Bonn Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter: care.de/Datenschutz Mein CARE-Paket für die Zukunft Wie Ihr Testament Gutes tut. Bestellen Sie jetzt Ihren kostenfreien Ratgeber: Lea Pflieger, 0228 97563-991, pflieger@care.de www.care.de/vererben Ihr Gutschein für den CARE-Testament-Ratgeber Schaubilder, Beispiele, ein Muster- Testament und Checklisten helfen Ihnen dabei, Ihren Nachlass so zu gestalten, wie Sie es sich wünschen. A1600 Wir brauchen Euch! jetzt-katzen-helfen.de Millionen deutsche Straßenkatzen müssen jeden Tag um ihr Überleben kämpfen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Wirtschaftsprüfer · Steuerberater www.wkh-rv.de Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir: _ Finanzbuchhalter (m/w/d) _Steuerfachangestellte (m/w/d) _Lohnbuchhalter (m/w/d) Wenn es Sie reizt, eigenverantwortlich und selbstständig unsere Teams qualifiziert und engagiert zu verstärken und Sie über einschlägige DATEV-Kenntnisse verfügen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche oder elektronische Bewerbung. Walser_Kübel_Haußmann GbR Marc Walser, Goetheplatz 7, 88214 Ravensburg marc.walser@wkh-rv.de, www.wkh-rv.de Für unser Architekturbüro in Ravensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Büroassistent / kfm. Mitarbeiter (m/w/d) vormittags zur Unterstützung unseres Teams bei Sekretariats- tätigkeiten I Büromanagement I Öffentlichkeitsarbeit in einem spannenden Arbeitsumfeld mit interessanten Projekten. Wenn Sie Zuverlässigkeit, Motivation, Bereitschaft zu selbstständigem und verantwortungsvollem Arbeiten mitbringen und wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung an info@grath-architekten.de Grath Architekten BDA Marktstraße 10, 88212 Ravensburg Tel. 0751 35970 0 www.grath-architekten.de Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 0/ 21 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Oeffi ngen und Pa onville STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Damit Sie sich sicher sind.“ Bestattungsvorsorge Sprechen Sie uns an! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Wir suchen zum 01.06.2024 eine lebenserfahrene Persönlichkeit als Schulbegleiter (w/m/d) für Baindt in Teilzeitanstellung (30 Std./Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de Telefon (07531) 8104-59 Frau Susanne Zöllin www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de KFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 4,76 MB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 03.05.2024
                  2021_07_06_Bericht.pdf

                  Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.07.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Juni 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona-Pandemie Der letzte Stand am 28.06.2021 lag bei 19 infizierten Personen in Baindt. Derzeit sind keine neuen Fälle bekannt. b) Fischerareal Der Vermarktungsauftakt Fischerareal am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad- Halle war gut besucht. Vergangene Woche fand mit interessierten Bauträgern und Architekten ein Rückfragekolloquium statt. c) Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen Zur Realisierung des 3. Bauabschnittes des Geh- und Radweges von Sulpach nach Mochenwangen findet im Juli noch ein weiteres klärendes Gespräch statt. Es kommen noch Fördermittel im Rahmen des Ausgleichsstocks hinzu. d) Zuschüsse Für die barrierefreie Bushaltestelle in der Gartenstraße sowie für eine Schnellladesäule beim Feneberg werden zeitnah weitere Bewilligungsbescheide erwartet. Den entsprechenden Förderantrag stellt die Kommune. Es stehen für die Schnellladesäule 80 % Förderung im Raum. Der Umbau der barrierefreien Bushaltestelle in der Ortsmitte erfolgt im Rahmen der Gesamtplanung und - gestaltung der Ortsmitte. TOP 04 Sanierung Klosterwiesenschule - Freigabe Materialkonzept, Kostenberechnung und Entwurf für das blaue Gebäude Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8,6 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) ab Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) europaweit ausgeschrieben werden. Die Planungsbüros mlw, Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk haben zusammen ein Konzept erarbeitet, das die Entwurfsplanung bis Leistungsphasen 3 der HOAI umfasst. Auf Grundlage der vorgestellten Planung und Kostenberechnung soll nun eine europaweite Ausschreibung der Architektenleistung, der Planungsleistungen für Elektro sowie für Heizung, Lüftung und Sanitär erfolgen. Beschluss: 1. Dem vom Architekturbüro mlw, von Kichner Energie GmbH und von E-Planwerk vorgestellten Entwurf, sowie der Materialauswahl und der Kostenberechnung für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird zugestimmt. Mit diesen Vorgaben sollen die Ingenieurleistungen europaweit ausgeschrieben werden. 2. Eine stufenweise Beauftragung der Fachplaner hat bei Bedarf und wenn rechtlich möglich zu erfolgen. TOP 05 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. In der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Parallel fand die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Die Anregungen wurden vom Büro Sieber Consult in den nun vorliegenden Planentwurf eingearbeitet. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 07.06.2021 sollen nun die Öffentlichkeit und die Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" in der Fassung vom 07.06.2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 06 Anbau Feuerwehrhaus - Vergabe der Planungsleistungen Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Im Jahr 2018 fand eine Begehung im Feuerwehrhaus mit der Unfallkasse statt, bei der verschiedene Mängel am bestehenden Feuerwehrhaus festgestellt wurden. Einige Mängel aus dem Bericht konnten inzwischen behoben werden. Um das Problem der Schwarz-Weiß-Trennung bei den Umkleiden, der Lagerung der Helme und der Lagerung von Gefahrstoffen lösen zu können, muss ein Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus erfolgen. Vom Gemeinderat wurden der Verwaltung zwei Planer benannt, die in der Bauausschusssitzung am 05.07.2021 ihre Büros und erste Planungsüberlegungen vorgestellt haben. Beim Bauhof gibt es ebenfalls Probleme mit der Trennung von Umkleide und Aufenthaltsraum. Hier sollte eine Lösung mitverfolgt werden. Der Allgemeinzustand des Gebäudes Feuerwehrhaus mit Bauhof weist Baumängel auf, die im Zusammenhang mit dem Anbau ebenfalls behoben werden müssen. . Die Empfehlung der Mitglieder des Bauausschusses an den Gesamtgemeinderat lautet, dass das Architekturbüro Rohloff & Wespel mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehrhauses beauftragt wird. Beschluss: Das Architekturbüro Rohloff & Wespel wird mit der weiteren Planung des Anbaus und der Sanierung des Feuerwehrhauses beauftragt. TOP 07 Verkehrsentwicklungsplan Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Der Verkehrsentwicklungsplan wurde seit 2017 in einem langjährigen Prozess erarbeitet. Als Vorgabe für die Verwaltung wurden von Seiten der Politik die Ziele „Stärkung des Umweltverbunds“ und „CO2 neutrales Schussental“ für den Verkehrsentwicklungsplan beschlossen. Vor allem die Grundlagenermittlung mit Haushaltsbefragung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbefragungen, Verkehrszählungen und weiteren Erhebungen, unter anderem auch das Crowdmapping, war ein langwieriger aber nötiger Prozess, um gute Bestandsdaten zu erhalten und ein Verkehrsmodell aufzustellen. Zusätzlich wurde eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. In jeder Kommune wurden drei Workshops organisiert mit dem Ziel ein Leitbild für den Verkehr der Zukunft und dessen Maßnahmen zur Zielerreichung zu erarbeiten. Weiterhin wurden Workshops mit Jugendlichen, der Altersgruppe 60+, Unternehmen und den Nachbarkommunen abgehalten. Aus all diesen unterschiedlichen Formaten und Erhebungen wurden insgesamt 1.600 Beiträge eingesammelt. Weiterhin wurden aus der Haushaltsbefragung fast 10.500 Kommentare ausgewertet. Daraus ergaben sich für die verschiedenen Verkehrsarten viele verschiedene Anregungen. Auffallend war, dass vor allem beim ÖPNV viele Anregungen und Defizite genannte wurden. Daher hat die Projektgruppe sich dafür ausgesprochen den ÖPNV näher zu beleuchten. Insgesamt wurden daraufhin drei Expertenworkshops ÖPNV durchgeführt, die vor allem dazu beitrugen, die Maßnahmen im ÖPNV zu verifizieren. Im Laufe des Verfahrens wurden mehrere Szenarien entwickelt. Ausgehend vom Bestand 2017, über ein Basisszenario 2030, wurde ein Vorzugsszenario 2030, in welchem die erarbeiteten Maßnahmen eingespeist wurden (siehe Kapitel 9, Kurzfassung), erstellt. Bestandsszenario 2017: Ins Bestandsszenario sind alle Zählungen und Erhebungen, inklusive der Haushaltsbefragung eingeflossen. Weiterhin auch die bestehenden Strukturdaten, wie Altersstruktur, etc. Ein berechnetes Bestandsszenario 2020 (inklusive B30 Süd neu) wird mit der Endfassung geliefert. Basisszenario 2030: In diesem Basisszenario wurde die zukünftige Entwicklung der Raumschaft berücksichtigt. Die von den Kommunen gemeldeten Strukturdaten und voraussichtlichen realisierten Wohn- und Gewerbegebieten bis 2030 wurden in das Verkehrsmodell integriert. Die durch die Realisierung dieser Gebiete zu erwartenden Verkehre wurden im Verkehrsmodell errechnet. Vorzugsszenario 2030: Wie oben schon beschrieben sind in diesem Szenario die durch den Prozess und in der Projektgruppe abgestimmten Maßnahmen hinterlegt. Allerdings können die sogenannten „weichen“ Maßnahmen, wie z.B. „Runder Tisch Interkommunale Mobilität“, im Verkehrsmodell nicht abgebildet werden. Wichtig ist, dass nur die Umsetzung des Gesamtpakets zu diesem Vorzugsszenario führen kann, da sich die Verkehrsarten gegenseitig beeinflussen. Sollte z.B. der ÖPNV nicht in dem Maße wie vorgeschlagen umgesetzt werden, wird dies Auswirkungen auf die zurückgelegten Wege aller anderen Verkehrsarten (MIV, Radfahren, Fußgänger) haben. So ist zu befürchten, dass der MIV signifikant und der Rad- und Fußverkehr ein wenig im Modalsplit zunehmen werden. Dies hätte somit direkte negative Auswirkungen auf die CO2-Bilanz. Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan: Die Maßnahmen im Verkehrsentwicklungsplan sind jeweils als Maßnahmenvorschläge zu verstehen, um die im Verkehrsentwicklungsplan genannten Ziele („Stärkung des Umweltverbunds“ und CO2-neutrales Schussental) zu erreichen. Der Planungsgrad des Verkehrsentwicklungsplans ist mit der des Flächennutzungsplans zu vergleichen. Beispiel: Im Verkehrsentwicklungsplan wird die Maßnahme „Erstellung eines Radverkehrskonzepts“ vorgeschlagen. Diese übergeordnete und konzeptionelle Ebene hat vor allem die Maßnahmen der übrigen Verkehrsträger im Blick. Die Erstellung des Radverkehrskonzepts, welches sich wie bekannt derzeit in der Aufstellung befindet, schlägt an konkreten Stellen aufgrund von Defiziten im erstellten Radnetz Maßnahmen vor, welche dann konkret vor Ort in einer Planung für diese Maßnahme münden. Der Verkehrsentwicklungsplan muss daher als konzeptionelle Planung verstanden werden. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt entweder jeder einzelnen Kommune als Straßenbaulastträger (z.B. „Grüne Welle für den Radverkehr“ oder „Verkehrsberuhigung“) oder aber in der Gesamtheit aufgrund überregionaler Themen dem GMS („ÖPNV-Konzept, bzw. vertiefte Planung der Linienführungen“, „Radverkehrsbeauftragter GMS“ oder „Gesamtkonzept GMS für Mobilitätsstationen“, etc.). Radverkehr: Innerhalb der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplans sind viele Anregungen zum Themenfeld Radverkehr aufgekommen. Da das Ziel Stärkung des Umweltverbundes dem Verkehrsentwicklungsplan zu Grunde liegt, kommt den Maßnahmen des Radverkehrs eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl der vorgeschlagenen Maßnahmen sind schon im Vorgriff des Beschlusses zum Verkehrsentwicklungsplan begonnen worden (Radschnellweg, Radverkehrskonzept, Radschulwegpläne oder Bikesharing). Hier gilt es die Umsetzung mit weiteren detaillierteren Konzepten zu verstetigen. MIV: Durch die selbstgesteckten Ziele der politischen Gremien die „Stärkung des Umweltverbunds“ und ein „CO2-neutrales Schussental“ in den Vordergrund zu stellen, ist es wichtig im Bereich des motorisierten Individualverkehrs die CO2-neutralen Antriebsformen im Zuge der kommunalen Möglichkeiten zu stärken (Ausbau von Ladeinfrastruktur), eine Bündelung des überörtlichen Verkehrs zu schaffen (Molldietetunnel, Umfahrung B33) und zu versuchen durch geeignete Maßnahmen kurze Wege, die unter 2 bis 5 Kilometern mit dem KFZ zurückgelegt werden, zu reduzieren. Wichtig in diesem Bereich ist, vor der Umsetzung von restriktiven Maßnahmen die Mobilitätsangebote zu schaffen, damit Alternativen zur Benutzung des KFZ auch vorhanden sind. ÖPNV: Im Bereich des ÖPNV wurden wie oben beschrieben detaillierte Ansätze und Maßnahmen untersucht. Alle Maßnahmen gelten als Verbesserung des Umweltverbundes. Zur Stärkung des ÖPNV sind eine Taktverdichtung und eine neue Linienkonzeption notwendig. Die im Verkehrsentwicklungsplan enthaltenden Maßnahmen sind als Grobmaßnahmen zu verstehen, die in einem detaillierten ÖPNV- Konzept, in dem auch weitere Belange (wie Kapazität der Bushaltestellen/ÖPNV- Hubs, Verortung neue Bushaltestellen neuer Linien, detaillierter Fahrplan um Umsteigebeziehungen darstellen zu können, Personal und Ressourcenaufwand, etc.) betrachtet werden müssen, erarbeitet werden. Dieses detaillierte ÖPNV-Konzept wird im Zuge des Klimamobilitätsplans GMS, welcher mit einer 80% Landesförderung bezuschusst wird, aufgestellt. Ein gut ausgebauter ÖPNV stellt das Rückgrat für eine angemessene Mobilität der Zukunft dar. Nur mit einem wesentlich verbesserten ÖPNV können die Klimaschutzziele erreicht werden. Die Projektgruppe hatte sich entschieden die Kosten der dargestellten Maßnahmen als Orientierungswert darzustellen. Hierbei wurde darauf geachtet, dass ein Worstcase-Szenario berechnet wurde. Sowohl durch den geringen Eigenanteil mit 60% als auch die hohen Laufzeiten (7 Tage in der Woche der Werktagsfahrplan) kann davon ausgegangen werden, dass die angenommenen Kosten als Maximalkosten anzusehen sind. Der Verteilungsschlüssel wurde aus Gründen der Praxistauglichkeit pro Personenkilometer dargestellt. Über den Verteilungsschlüssel ist abschließend im detaillierten ÖPNV-Konzept zu befinden. In den Kosten sind Preise für eine CO2-neutrale Flotte nicht eingerechnet, da es hierfür noch keine abschließenden Untersuchungen gibt, wie sich eine Flottenumstellung auf die Kosten pro Kilometer auswirken. Wie im Beschlussvorschlag schon angegeben, soll der Verkehrsentwicklungsplan vorbehaltlich der Finanzierung des ÖPNVs verabschiedet werden. Dies ist notwendig, da wie oben beschrieben die angegebenen Kosten nur als Grobkosten angesehen werden können. Eine Detailplanung, in der die politischen Vertreter intensiv eingebunden werden müssen, um die Belange der einzelnen Kommunen klar zu kommunizieren, ist zwingend für eine Kostenberechnung notwendig. Fußgänger: Im Bereich des Fußgängerverkehrs sind vor allem Maßnahmen erarbeitet worden, die darauf abzielen, den Fußgänger ohne hohe Zeitverluste (Warten an Ampeln) direkt (Reduzierung von Umwegen, direkte Wegeführung) zu führen. Auch die Verbesserung der sozialen Sicherheit wurde als wichtiger Punkt herausgearbeitet. Durch die Verortung des Crowdmappings wird jede Kommune einen Lageplan bekommen, in dem die Bereiche sinnvoller Maßnahmen dargestellt sind. Übergreifende Maßnahmen: Übergreifende Maßnahmen sind vor allem Maßnahmen, die zur aktiven Bewusstseinsbildung für eine zukunftsorientierte, emissionsfreie Mobilität notwendig sind. Hier sind vor allem der Austausch mit Unternehmen und den Nachbarkommunen und der Landkreise zu nennen, um weiter an dem Thema zu arbeiten. Auch die Evaluation ist für die Weiterentwicklung des Verkehrs im Mittleren Schussental von Bedeutung. Priorisierung: Die Priorisierung erfolgte anhand von drei Kriterien, die anhand der Ziele für den Verkehrsentwicklungsplan erstellt worden sind. 1. Umsetzbarkeit/Realisierbarkeit 2. CO2-neutrales Schussental 3. Stärkung des Umweltverbunds Die Priorisierung kann sich durchaus innerhalb der weiteren Bearbeitung und Vertiefung durch Teilkonzepte je Kommune verändern. Um die Ziele annähernd zu erreichen ist das Zusammenspiel aller Maßnahmen erforderlich. Hierfür muss neben den erforderlichen Teilkonzepten auch die Realisierung von Maßnahmen im Blick behalten werden. Viele der im Verkehrsentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen sind den einzelnen Kommunen für die Umsetzung vorbehalten. Dabei ist die kommunale Verwaltung auf ihrer Gemarkung vorbehaltlich der Finanzierbarkeit und Symbiose mit anderen Konzepten für die Umsetzung verantwortlich. Der Verkehrsentwicklungsplan kann nur einen möglichen Weg zur Erreichung der angegebenen Ziele aufzeigen. Durch die aufgeführten Maßnahmen ist mit einer CO2-Reduktion von ca. 20% zum Bestandsszenario 2017 zu rechnen. Weiterhin wird den Zielen des Landes Baden- Württemberg im GMS nähergekommen. Eine Verdoppelung des ÖPNV-Anteils und die Vorgabe, dass die Hälfte der Wege mit eigener Muskelkraft zurückgelegt werden soll (Fußgänger 18%, Rad 31%) werden zwar knapp verfehlt, dennoch wäre bei der Umsetzung der Maßnahmen das selbsternannte Ziel „Stärkung des Umweltverbunds“ gegenüber dem Bestandsszenario 2017 durchaus deutlich Rechnung getragen. Kosten und Finanzierung: Da der Verkehrsentwicklungsplan ein übergeordnetes Konzept darstellt, sind unmittelbar keine Kosten zu verzeichnen. Die im Verkehrsentwicklungsplan dargestellten Maßnahmen sollen entweder durch die einzelnen Kommunen oder durch den GMS abgearbeitet werden (siehe Seite 570 ff.). Hierfür sind in den jeweiligen Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Baindt werden beauftragt in der Verbandsversammlung am 15.07.2021 dem Beschlussvorschlag zuzustimmen: 1. Dem vorliegenden Verkehrsentwicklungsplan mit seinen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die jeweiligen Verwaltungen werden beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen (insbesondere zum ÖPNV) unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priorität für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschlagen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzulegen. TOP 08 Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Mit der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt hat die Gemeinde Baindt schon 2016 das Ziel der weitgehenden Klimaneutralität der Kommunalverwaltung bis 2040 unterschrieben. Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus des Landes Baden-Württemberg sollen Kommunalverwaltungen dabei unterstützt werden, Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die eigenen Liegenschaften, den Fuhrpark sowie gegebenenfalls auch die Wasserversorgung und Kläranlagen. In diesem Förderprogramm wird eine Stelle eines/einer Koordinators/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung mit einer Förderquote von 65% der Personalausgaben bei einer Laufzeit von 3 Jahren (um 2 Jahre verlängerbar) gefördert. Bis zu einer Einwohnerzahl von 20.000 ist ein Stellenanteil von max. 50% förderfähig. Kommunen mit bis 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner, die sich mit mindestens zwei weiteren Kommunen zusammenschließen, können die höhere Anteilsfinanzierung für Kommunen oder Zusammenschlüsse bis 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in Anspruch nehmen, auch wenn der Zusammenschluss selbst nicht mehr als 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner umfasst, d.h. ein Stellenanteil von 100% ist dann förderfähig. Im Rahmen des Förderprogrammes „KIimaschutz Plus“ sind des Weiteren auch die Sachkosten für die zusätzlich geschaffene Personalstelle mit einem Fördersatz von 75% förderfähig, ebenso die Kosten für die externe Beratung und Unterstützung (Coaching) der zusätzlichen Person mit einem Fördersatz von ebenfalls 75%. Die Gemeinden Baienfurt und Berg haben im Gemeinderat bereits beschlossen, diese Stelle zu schaffen. Schön wäre es, wenn die drei B-Gemeinden gemeinsam diese Stelle schaffen könnten. Vorgesehen ist, dass das der juristische Sitz der Stelle in Baienfurt ist. Zentraler Arbeitsplatz wird somit voraussichtlich in der Gemeinde Baienfurt sein. Bei einer 5 Tageswoche sollte die Person einen Tag in Baindt, Berg und Baienfurt sein. An den anderen zwei Tagen werden auch überregionale Arbeiten getätigt. Aufgabenbereich der Stelle Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung: • Unterstützung bei der Entwicklung einer Konzeption "Klimaneutrale Stadtverwaltung 2040" inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung • Begleitende Überzeugungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen • Unterstützung bei der Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans • Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoringprozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung • Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel Für Kommunen in der Größe von Baindt geht es bei der Schaffung dieser Stelle auch um eine Gesamtbetrachtung der Gemeinde. Wir müssen uns für die Zukunft aufstellen und brauchen strategische Ansätze. Klimaneutralität ist für alle Bereich des kommunalen Handelns mitzudenken (Bauleitplanung, Bauplatzvergabe, Kaufvertragsgestaltung, Beschaffung usw.). Folgende relevante Eckdaten und Voraussetzungen an die Stelle: • angesiedelt bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt wegen der fachlichen Zuordnung • eine Vollzeitstelle wird zu 65% aus dem Förderprogramm des Landes Baden- Württemberg Klimaschutz-Plus gefördert bei einem Zusammenschluss von einer Kommune mit mindestens zwei weiteren Kommunen bis zu 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner • abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder vergleichbare Qualifikation • fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bautechnischen Aspekten • Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Moderationstechniken • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten Eingruppierung des/der Stelleninhabers/in Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen des/der Stelleninhabers/in werden die Stellen eines/er Klimaschutzbeauftragten in der Entgeltgruppe EG 10 bis EG 11 eingruppiert. Für die Stelle eines Klimaschutzbeauftragten sind Fachkenntnisse und Qualifikationen mit Schwerpunkt in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Energie o.ä. erforderlich. In der Regel verfügen die Personen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Abgrenzung zum Klimaschutzmanager/in für den Gemeindeverband Mittleres Schussental: Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung Klimaschutzmanager/in GMS Verankerung in den gemeindlichen Strukturen, um konkrete Fragen beantworten und Umsetzung in der Gemeinde erwirken zu können Verankerung in technischer Verbandsverwaltung für kommunenübergreifende Aufgaben Spezifische Aufgaben auf Ebene der Gemeinde Fokus Gemeindeverwaltung • Unterstützung bei der Entwicklung einer Konzeption "Klimaneutrale Gemeindeverwaltung" inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung • Unterstützung bei der Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas- Reduktionsfahrplans für die Gemeindeverwaltung (ohne Privathaushalte und Unternehmen) • Umsetzung und Durchführung der definierten Maßnahmen und Konzepte auf Ebene der Gemeindeverwaltung z.B. Energiemanagement, erneuerbare Energien z.B. Fischerareal • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoringprozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung • Gemeindespezifische Beratungs- ,Überzeugungs- und Öffentlichkeitsarbeit z.B. Kommunenübergreifende Aufgaben auf GMS-Ebene Fokus Kommune insgesamt (inkl. Bürger*innen, Unternehmen) • Kommunenübergreifende Konzepte z.B. Radverkehrskonzept, Klimaanpassungskonzept, Aktualisierung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes, Leitbild CO2-neutrales Schussental • Bilanzierung und Indikatorensysteme (Klima-Audit) kommunenübergreifend gebündelt (inkl. Privathaushalte und Unternehmen) • Fördermittelakquise für kommunenübergreifend Relevantes bzw. themenspezifisch Vorbildcharakter in ausgewählten Kommunen • Bildungsangebote zu Klimaschutz und Klimaanpassung • Kommunenübergreifende Öffentlichkeitsarbeit z.B. Klimasparbuch des GMS, GMS- Website • Kooperation mit Bürger*innen und Unternehmen • Bewusste Mobilität in den Kommunen Beratung innerhalb der Verwaltung zu klimaangepassten Blühstreifen • Fördermittelakquise für kommunenspezifische Themen • Controlling/Monitoring der Klimaschutzarbeit im Gemeindeverband • Kommunenübergreifender Austausch und Fortbildungen zu Klimaschutz Die Verwaltung befürwortet die Schaffung der Stelle „Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ um die klimarelevanten Themen in Baindt bzw. im Zusammenschluss der drei Gemeinden an einer Position zu bündeln. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Schaffung der 100% Stelle „Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ in EG 11 im Zusammenschluss zu je einem Drittel mit den Gemeinden Baienfurt und Berg zu. Außerdem stimmt der Gemeinderat der außerordentlichen Ausgabe zu. 2. Es handelt sich zunächst um eine auf 3 Jahre befristete Stelle mit der Option einer Verlängerung um 2 Jahre. TOP 09 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 - Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurde beschlossen, die Eltern- beiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2020 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 130,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 100,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 67,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 22,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kindergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2020/2021 Für das Kind aus einer Familie 130,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 100,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 67,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 22,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stunden- zahl im Modul 3 werden entsprechend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kinderkrippen Kiga-Jahr 2020/2021 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 384,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 285,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 193,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 76,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesverbände sowie des Städte– und Gemeindetags sind übereingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2021/2022 pauschal um 2,9% zu empfehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so die Auswirkungen der Pandemie auf die Einrichtungen und auch der Elternhäuser gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Beitragssätze in Kinderkrippen Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkommensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheitliche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungsgrade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regenbogen St. Martin Waldorfkiga 2020 9,51% noch nicht abgerechnet 13,43% 2019 12,20% 8,38% 15,16% 16,95% 2018 12,83% 14,04% 13,86% 16,28% 2017 14,60% 10,90% 14,49% 19,38% 2016 12,65% 9,32% 12,94% 16,67% Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen ) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kinderkrippen Kiga – Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 10 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2021 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 06.07.2021 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt werden geändert. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt wird zugestimmt. TOP 11 Bericht zum Vollzug des Haushalts 2021- Ergebnisse der Maisteuerschätzung – Finanzielle Lage Kämmerer Abele teilt mit: Nach der Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 12. Mai 2021 liegen die Einnahmen bis zum Jahr 2025 im Vergleich zu den Annahmen aus November 2020 in der Summe um 10 Mrd. Euro höher. Grund hierfür ist die positive wirtschaftliche Entwicklung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2020 werden die Steuereinnahmen jedoch im Jahr 2021 um 2,7 Mrd. Euro niedriger ausfallen. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2021 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet nach dem Einbruch im vergangenen Jahr für dieses Jahr einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 3,5 Prozent und im kommenden Jahr 2022 einen Anstieg um weitere 3,6 Prozent. In der November-Steuerschätzung 2020 zugrundeliegenden Herbstprojektion war für 2021 noch eine Steigerung um 4,4 Prozent, für 2022 um 2,5 Prozent erwartet worden, d.h. das BIP-Wachstum erfolgt also verzögert. Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen werden sich die Steuereinnahmen insgesamt (Bund, Länder, Gemeinden, EU) aufgrund der weiterhin negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr zwar im Vergleich zum Vorjahr erholen, aber mit insgesamt 773,5 Mrd. Euro immer noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau 2019 (799,3 Mrd. Euro) bzw. der Vorkrisenschätzung für 2021 (845,2 Mrd. Euro) liegen. Die Corona-Pandemie macht sich im Ergebnis der Steuerschätzer 2021 in Baindt bemerkbar. Sinkende Steuereinnahmen durch Gewinneinbußen, Umsatzrückgang und Kurzarbeit machen sich minimal bemerkbar. Bei der Gewerbesteuer ist mit vorsichtigen Erträgen von 1,7 Mio. € kalkuliert worden. Nach aktuellem Ergebnis muss die Gemeinde im Jahr 2020 mit 200.000 € geringeren Erträgen und einem voraussichtlichen Rechnungsergebnis in Höhe von 1,5 Mio. € rechnen (Vgl. RE 2020 2,1 Mio. €, 2019 RE 3,1 Mio. €, 2018 RE 3,7 Mio. €). Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bedeuten derzeit einen Rückgang der Baindter Steuereinnahmen. Gerade unter diesen Vorzeichen ist es gut, dass Gemeinderat und Verwaltung in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet haben. Die aktuelle Steuerschätzung ist zwar nur eine Momentaufnahme auf der Grundlage der heute absehbaren Rahmenbedingungen. Gegenüber der Planung welche bereits negativ war, fehlen der Gemeinde ca. 0,1 Mio. €. Haushaltsvollzug 2021 – Auswirkung auf die Gemeinde Baindt Information über wesentliche Abweichungen im Rechnungsjahr Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes: Im investiven Bereich fielen bisher Baukosten im Rahmen von Schlussrechnungen (Erschließung von Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße, Bauhofhalle, Friedhofsanierung, Breitbandversorgung etc. an. Die Planansätze werden aufgrund großen Ausgabeverschiebungen (Verschiebung Sanierung und Aufstockung Klosterwiesenschule blaues Gebäude, Nahwärme und Breitbandausbau) von den bewirtschaftenden Stellen eingehalten werden. Zustand nach der Maisteuerschätzung 2021 € € € Plan 2021 Prognose 2021 +/- Gewerbesteuer Absenkung 1.700.000 1.500.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz nur 35% 175.000 154.400 20.600 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (geringes Aufkommen gegenüber Haushaltserlass) 3.151.600 3.073.800 -77.800 Schlüsselzuweisungen (höhere Steuerkraftmesszahl, höhere Einwohner) 1.321.500 1.343.600 22.100 Kommunale Investitionspauschale (minim. höherer Betrag u. EW-Zahl gegenüber HH-Erlass ) 432.500 445.500 13.000 Finanzausgleichsumlage (minim. geringere Quote) 1.855.400 1.851.500 3.900 Gemeindeanteil an der USt (höhere Schlüsselzahl) 264.000 285.000 21.000 Kreisumlage (gleichbleibende Kreisumlage) 2.092.000 2.012.480 79.520 -117.680 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2021 -1.836.900 Negatives ordentliches Ergebnis kann aus der Rücklage aus Vorjahren sowie aus dem ordentlichen Ergebnis 2021 aufgefangen werden. -1.954.580 Die Investitionen, die bereits lange geplant, beschlossen und in der Umsetzung sind, belasten den Ergebnishaushalt erst nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahmen, also in den folgenden Jahren. 2021 werden folgende Projekte begonnen: Ausschreibung barrierefreie Bushaltestelle Gartenstraße nach Eingang des Förderbescheid, Öffnung des Sulzmoosbaches, Sanierung der Nelkenstraße, Ausschreibung des Baugebietes Lilienstraße, Planung Erschließung Fischerstraße und Vermarktungsauftakt Konzeptvergabe Fischerareal, Planung regenerative Nahwärmeversorgung, Sanierung Toilettenanlage im grünen Gebäude der Klosterwiesenschule, Planung Abschnitte des Breitbandausbaus, Ausschreibung Geh- und Radweg Sulpach nach Eingang des Förderbescheid, Planung und Ausschreibung „Löschgruppenfahrzeug 20“ nach Eingang des Förderbescheid. Im Gemeindehaushalt 2021 waren Kreditaufnahmen von 1 Mio. € vorgesehen, welche wegen Ausgabenverschiebungen nicht benötigt werden. Des Weiteren sind Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 2 Mio. € eingeplant, welche deutlich übertroffen werden. Aber es gibt auch im Bereich der zahlreichen Bauprojekte zeitliche Verschiebungen (Umgestaltung Dorfplatz, Hochwasserschutz Gewässer II. Ordnung, Fischerstraße, Erschließungs- und Sanierungsmaßnahmen etc.). Der Liquiditätsstand des Gemeindehaushaltes beträgt aktuell 7,5 Mio. €. Zu Beginn des Jahres lag dieser noch bei 4,7 Mio. €. Als weiterer Mutmacher wird der zweite doppische Jahresabschluss 2020, welcher ein positives ordentliches und außerordentliches Ergebnis präsentiert, in der heutigen Sitzung beschlossen. Der Haushalt 2021 der Gemeinde Baindt entwickelt sich im ordentlichen Ergebnis minimal schlechter als im Planungszeitraum erwartet. Jedoch können außerordentlich mehr Erträge erzielt werden. Ein Ergebnis für 2021 kann jedoch noch nicht vorhergesagt werden. Wir gehen davon aus, dass der Ergebnishaushalt die Abschreibungen 2021 nicht erwirtschaften kann. Jedoch erwartet die Finanzverwaltung, dass außerordentliche Erträge aus Verkäufen sich mildernd auf den Ergebnishaushalt auswirken. Eine langfristige höhere Bindung von laufenden Aufwendungen sollte vermieden und Spielräume bewahrt bzw. zur Erhöhung der Krisenfestigkeit verwendet werden. Investitionen in Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen (Straßensanierungen, Breitbandversorgung, Bildungseinrichtungen) sowie Investitionen mit Mehrwert für die Zukunft (Energieeinsparmaßnahmen / Strom- und Heizungseinsparungen) bei Gebäuden sowie Grunderwerb für Bauerwartungsland sollten weiterhin forciert werden. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht (Halbjahresbilanz) zur Kenntnis. TOP 12 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2020 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Der Jahresabschluss gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2020 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2020 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 208.155,19 € (Plan -690.700 €) ab. Im Sonderergebnis kann ebenfalls ein Überschuss in Höhe von 1.913.609,74 € verzeichnet werden. Im ersten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Maßgeblich für das gute ordentliche Ergebnis im Jahr 2020 sind auf der Ertragsseite insbesondere die Gewerbe- steuerkompensationszahlung in Höhe 628.818,30 € zu nennen. Wie aus den „Ordentlichen Erträgen und ordentliche Aufwendungen“ von 2020 ersichtlich wird, konnten 2020 aufgrund reduzierter Aufwendungen mehr Erträge als Aufwendungen erwirtschaftet werden. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2021 ff, in denen mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Transferaufwendungen aufgrund Corona zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen ausgeglichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Ergebnis 2020 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) weiter gut gehalten werden und beträgt zum Jahresende 2020 insgesamt 4,7 Mio. €. Es ist für künftige, notwendige Investitionen ein Finanzpolster vorhanden, welches sich im ersten Halbjahr 2021 erhöht hat. Jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungskosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2020 keine Kreditmarktschulden. Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 351.922,20 € wurden ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit betrug -3.998.582,75 €, das heißt die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit waren um fast 4,0 Mio. € höher als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das positive ordentliche Ergebnis setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 629.000 € höhere Gewerbesteuerkompensationszahlung 307.000 € höhere Gewerbesteuer 477.000 € weniger Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -0,7 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von 0,2 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenen Jahr maßgebend. Das positive Rechnungsergebnis 2020 inkl. der Gewerbesteuerkompensationszahlung des Landes wirkt sich mit der guten Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüssel- zuweisungen im Haushaltsplan 2022 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem guten Ergebnis. Die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz erhöht. Beschluss: Dem Jahresabschluss 2020 der Gemeinde sowie dem Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung und dem Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wurde zugestimmt. TOP 13 Anfragen und Verschiedenes a) Nutzung der Schenk-Konrad-Halle Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass den Baindter Vereinen für notwendige Versammlungen die Schenk-Konrad-Halle derzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. b) Corona-Testungen Die CDU-Fraktion bot in der Schenk-Konrad-Halle Testungen an. Auf eine entsprechende Frage teilt die Vorsitzende mit, dass die Abrechnung der anfallenden Kosten ordnungsgemäß erfolgt ist. c) Geschwindigkeitsmessung in der Thumbstraße Es wurde der Antrag gestellt, das mobile Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde in der Thumbstraße aufzustellen. d) Verkehrsspiegel Stöcklisstraße Aufgrund einer Baumaßnahme in der Stöcklisstraße wurde ein dort aufgestellter Verkehrsspiegel abgebaut und nicht wieder installiert. Aufgrund der prekären Verkehrssituation an dieser Stelle sollte geprüft werden, ob der Spiegel wieder aufgestellt werden kann. e) Bikepark beim Baindter Bädle Es wurde die Frage gestellt, ob der Bikepark noch eingeweiht wird. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass die Beschilderung noch fehlt, eine offizielle Einweihung jedoch nicht vorgesehen ist. f) Aufstellen von Mülleimern Es wurde das Aufstellen von Mülleimern überall dort angeregt, wo auch Ruhebänke aufgestellt sind, z. B. auf der Trasse B 30 alt, Baindter Bädle Waldspielplatz usw. g) Kontrolle Mühleparkplatz Die Verwaltung wurde gebeten, den Mühleparkplatz durch eine Securityfirma regelmäßig kontrollieren zu lassen. h) Wiederherstellung Erdwall, Igelstraße Den betroffenen Grundstückseigentümern ist schriftlich eine Frist zum Rückbau des Erdwalls in den ursprünglichen Zustand zu setzen.[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 242,00 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 15.07.2021
                    Amtsblatt_KW_3_22_01_2021.pdf

                    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 22. Januar 2021 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. So schön kann Winter sein! In der zurückliegenden Woche zeigte sich der Winter von seiner schönsten Seite, zumindest für die Menschen, die nicht mit dem Auto unterwegs sein mussten. So konnte man in Baindt am vergangenen Wochenende herrliche Winterwanderungen machen, wunderbar rodeln und am Sonntagfrüh sogar mit dem Schlitten zum Bäcker fahren. Unsere Ortsmitte und die Land- schaft rund um Baindt sahen einfach herrlich aus. Doch für unsere Männer vom Bauhof hat dieses Wetter viel Arbeit bedeutet. Sie waren zum Teil von 3.30 Uhr in der Früh bis um 20.30 Uhr am Abend im Einsatz, um Baindt vom Schnee zu befreien und verkehrssicher zu machen. Von Donnerstag bis Sonntag sind ca. 60 cm bis 70 cm Schnee gefallen. Ihre Gemeindeverwaltung Die Ortsmitte in Baindt am frühen Freitagmorgen fotografiert von Stefan Müller. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der nächste Frühling kommt bestimmt! Sammelbestellung von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse Sicherlich würde es Fledermäusen am besten gefallen, im Wald in einer naturbelassenen Höhle zu brüten. Durch die intensive Bewirtschaftung unserer Wälder, stehen den Tieren jedoch immer weniger Naturhöh- len zur Verfügung. Auch die Vögel, die sich ihre Nester eigentlich selbst bauen, finden in den Ziergärten und auf den versiegelten Wegen immer weniger Baumaterial. Somit sind die Tiere zwangsläufig auf von Menschen geschaffene Brutplätze angewiesen. Die Gemeinde Baindt wird in Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband an ihren eigenen, dafür geeigneten Liegenschaften in Kürze Nistkästen für Vögel und Fledermäuse anbringen. Wollen auch Sie unseren heimischen Vögeln helfen? Gerne bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern an, sich an einer Sammelbestellung zu beteiligen und über uns Nistkästen für die bei uns am Häufigsten vorkommenden Vogel- und Fledermausarten zu er- werben. Sie tragen dadurch nicht nur zum Erhalt der Artenvielfalt bei, sondern haben natürliche Schädlingsbe- kämpfer direkt vor Ort, da sich Vögel und Fledermäuse von Insekten und insbesondere von Mücken er- nähren. Es dauert zwar seine Zeit, bis die Tiere die Nistkästen annehmen, doch wer weiß, vielleicht brütet schon bald ein neuer Mitbewohner an Ihrem Haus oder in Ihrem Garten. Auf der Internetseite des NABU finden Sie Anleitungen für das Anbringen und die Instandhaltung von Fledermaus- und Vogelnistkästen. Sollten Sie sich an der Sammelbestellung beteiligen wollen, finden Sie auf unserer Homepage unter www. baindt.de eine Liste mit den angebotenen Nistkästen. Kreuzen Sie an, welche Sie bestellen möchten, un- terschreiben Sie das Dokument und senden Sie uns Ihren Bestellwunsch per E-Mail an florian.roth@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung. Auch an der Bürgertheke legen wir Bestellscheine bereit. Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsicht, da das Rathaus coronabedingt geschlossen ist. Wir nehmen Ihre Bestellung gerne bis zum 5. Februar 2021 entgegen. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich bis zum 26. Februar 2021 und kann im Rathaus nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Sollten sich die Lieferzeiten verzögern, würden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Roth, Tel. 07502 / 9406-53. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und auf viel Vogelgezwitscher in unserer Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Verlängerung des Lockdowns bis zum 14.02.2021 Bund und Länder haben sich im Grundsatz auf folgen- de Punkte geeinigt: • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtun- gen bleiben geschlossen. • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaß- lich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Ein- kaufen und im öffentlichen Personennahverkehr me- dizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Mas- ken mit N95 oder KN95-Zertifzierung). • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert. • Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gel- ten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat. • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hi- naus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeits- ende zu entzerren. • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nachmals verbessern. Für den besonders betroffe- nen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Ab- schreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Perspektive für Grundschulen und Kitas Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. „Die Kleinsten leiden aber am meisten darunter, wenn sie nicht mit anderen Kindern in Kontakt kommen. Für sie ist der Präsenzun- terricht in der Schule am wichtigsten. Daher strebe ich für Baden-Württemberg bei Aussetzung der Präsenzpflicht weiter an, ab dem 1. Februar Kitas und Grundschulen vor- sichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen – wenn die Infektionslage dies zulässt“, sagte Kretschmann Er habe die Kultusministerin gebeten, dafür Konzepte zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr in den Schulen zu minimieren. Er machte aber auch klar, dass eine Öffnung nur möglich sei, wenn dies die Infektionslage zulasse. Die Ent- scheidung darüber solle in der kommenden Woche fallen. Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind Grundsatzbe- schlüsse, die nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet werden. Am Donnerstag wird Ministerpräsident Kretsch- mann die Ergebnisse der Beratungen im Landtag vorstel- len und für deren Umsetzung werben. Danach wird die angepasste Corona-Verordnung zeitnah auf Baden-Würt- temberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregie- rung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen. Weitere Informationen zum Coronavirus unter: www.baindt.de www.baden-wuerttemberg.de Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheri- ger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstver- ständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Im Rathaus gilt die Maskenpflicht. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventuelle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet wer- den. Telefonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sitzung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mi- schgebiet Fischerareal“ sowie die 11. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersicht- lich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilflä- che), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung in- nerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in der Sit- zung am 12.01.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Be- bauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fi- scherareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtlichen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Be- völkerung auch langfristig sicherzustellen; • Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Weitere Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Ge- meinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 6 8 Küferstraße Zieg elei stra ße 48/4 51 51/1 52 53 53/1 55 55/1 55/2 55/7 56/2 56/3 56/456/5 57/1 57/3 58 58/4 58/5 58/6 58/7 58/8 58/9 58/10 58 /1 1 58/12 62/2 62/3 67/1 20 6/120 6/2 575/1 19 811 812 840 Marsweiler Straße 87 Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Whs Lagg Lagg WGhs WGhs Tgar Gar Gar Gar Gar Ga r Gar Gar Gar GarSchu 14 27 6 3 11 /1 11 5 18 3 3 2 voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 12.01.2021 den Entwurf zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 01.12.2020 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung er- hält das Fassungsdatum vom 12.01.2021 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Be- bauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am nord-östlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt und umfasst folgende Grundstücke Fl.-Nrn. 12 (Teilfläche), 111/3 (Teilfläche), 114/2 (Teilfläche), 114/3 und 114/6. Der räumliche Geltungsbereich ist im ab- gebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2021 liegt in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungs- zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 01.12.2020 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von ei- ner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- zogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 22.01.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup berichtet: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Dezember 2020 sind keine Beschlüsse bekannt- zugeben. TOP 03 Vorausschau auf das Jahr 2021 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Nachträglich ein paar interessante Zahlen zum Jahr 2020: • Einwohner mit Hauptwohnsitz Aktuellste Zahlen des Einwohnermeldeamtes zum 31.12.2020 5324 Nebenwohnsitze Stand 31.12.2020 73 • Geburten im Jahr 2020 36 • Sterbefälle im Jahr 2020 37 • Eheschließungen im Jahr 2020 13 • Baugesuche: 22 / Kenntnisgabeverfahren: 9 / Befreiungen: 1 / Bauvoranfragen: 3 Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Neben den laufenden Arbeiten werden im Jahr 2021 - aus heutiger Sicht - im Wesentlichen die folgenden The- men/Projekte von Bedeutung sein (mit Beiträgen von Frau Jeske, Herrn Plangg, Herr Abele und Herrn Roth): Kinder, Jugend und Familie – Allgemeine Verwaltung • Kindergartenwesen In der Gemeinde Baindt gibt es ein breitgefächertes Betreuungsangebot in den verschiedenen Kindergär- ten. Neben dem Kindergarten unter kommunaler Trä- gerschaft (Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“) gibt es auch noch einen Kindergarten unter kirchlicher Trägerschaft (Kindergarten „St. Martin“) sowie den Waldorfkindergarten unter freier Trägerschaft. Es sind alle Betreuungsplätze im laufenden Kindergartenjahr 2020/2021 belegt. Die Anmeldebögen für einen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2021/2022 wurden zwischen- zeitlich verschickt. Rückgabetermin war der 18.12.2020. Aufgrund der dann eingegangenen Anmeldungen, die noch auszuwerten sind, wird man sehen, ob die jet- zigen Betreuungsplätze ausreichen oder ob man auf die noch freie Gruppe im neugebauten Kindergarten zurückgreifen muss. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die Pla- nungen für einen Neubau des Waldorfkindergartens verzögert. Spätestens bis zum Sommer 2021 wird der Vorstand des Waldorfkindergartens seine Planungen und Vorstellungen im Gremium präsentieren. Die Gemeinde wächst und es werden in den nächsten Jahren weitere Betreuungsplätze benötigt. Im Herbst letzten Jahres haben zwei pädagogische Fachkräfte bei der Verwaltung nachgefragt, ob sich die Gemein- de einen Naturkindergarten vorstellen kann. Hierbei handelt es sich um ein interessantes und kostengüns- tiges Projekt. Erste Gespräche - auch in Bezug auf die Trägerschaft - wurden bereits geführt. Eine verbind- liche Zusage an die Interessierten für das Jahr 2022 erscheint der Verwaltung jedoch verfrüht. Bedarfe, Örtlichkeit und Trägerschaft sind näher zu erörtern und dem Gremium zu gegebener Zeit vorzustellen. • Klosterwiesenschule – Grundschule als offene Ganz- tagesschule Die Klosterwiesenschule konzentriert sich auf ein her- vorragendes Grundschulangebot. Aktuell besuchen 154 Kinder die Grundschule Baindt. Derzeit gibt es 2 Grundschul-Kooperationsklassen der Schule für Blinde und Sehbehinderte. Die Kinder nehmen an einzelnen Unterrichtsstunden verschiedener Grundschulklassen teil. Der Leiter des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Herr Dr. Adrian, Bürgermeis- terin Frau Rürup und die Rektorin der Klosterwiesen- schule Frau Heberling betonen das gute Miteinander zwischen dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum und der Klosterwiesenschule. Bei- de Seiten profitieren von dieser Kooperation. Darü- ber hinaus zeichnet sich unsere Klosterwiesenschule durch ein überdurchschnittliches Betreuungsangebot aus. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat auch be- schlossen, eine hauptberufliche Betreuungskraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50% einzustellen. Die Besetzung dieser Stelle gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig. Die Stelle wurde zum 01.09.2020 mit einem Beschäftigungsumfang von 40% besetzt. • Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Bereits im Sommer 2018 fand eine Begehung des Feu- erwehrhauses statt. Es wurden bestehende Mängel aufgezeigt und eine Erweiterung der Räumlichkeiten besprochen, die die Abläufe sowohl bei Übungen als auch im Ernstfall erleichtern könnten. Diese Planung soll im Jahr 2021 in Angriff genommen werden. Die meisten Mängel, wie zum Beispiel die fehlende Außen- beleuchtung und die fehlenden Bewegungsmelder wurden vom Gemeindeelektriker bereits erledigt und auch die neue Absauganlage konnte 2020 installiert werden. • Ersatzbeschaffung Feuerwehrfahrzeug Die Gemeinde Baindt sollte den Austausch des be- stehenden LF 16/12 (Baujahr 1992) im Jahr 2022 vor- nehmen. Wir haben deshalb bereits 2021 den Zuwen- dungsantrag nach Z-Feu Festbetragsfinanzierung gestellt. Im Zeitplan würde die Gemeinde Baindt im Sommer mit der Ausschreibung beginnen. Die Ver- gabe der Ausschreibung wäre im 2. Halbjahr und die Auslieferung und Einweihung des LF 20 wäre für 2022 vorgesehen. • Außenanlage Bereitschaftsheim des DRK Baien- furt-Baindt Durch den gemeinschaftlichen Erwerb der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Baindter Straße, haben die Gemeinden Baienfurt und Baindt einen idealen Standort für das DRK gefunden. Die Anlage wurde vom Landkreis für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gebaut, so dass einige Umbaumaßnahmen und Anpassungen notwendig waren. Die Räume für die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt sind zwischen- zeitlich nahezu fertig und leuchten innen so hell wie außen. Während die Räume kurz vor ihrer Fertigstel- lung stehen und Mitte des Jahres eingeweiht werden können, werden im Außenbereich dieses Jahr noch Parkplätze und Garagen gebaut. • Digitalisierung Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die Digitalisierung. Bürgerrinnen und Bürger, die heu- te online rund um die Uhr alles bestellen können und am nächsten Tag die Bestellung geliefert bekommen, erwarten diesen Service auch von einer modernen Verwaltung. Es gilt der Digitalisierung vor Ort weiteren Anschub zu verleihen und gleichzeitig die Menschen mitzunehmen. Bereits 2019 hat die Gemeindeverwal- tung das Rathausserviceportal sowie eine App der Gemeinde Baindt installiert, darüber hinaus wurde ein kostenloses WLAN im Rathaus und in der Schenk-Kon- rad-Halle eingerichtet. Im Frühjahr 2020 gingen neue Homepages für die Gemeinde, Klosterwiesenschule und den kommunalen Kindergarten in Betrieb. Im Herbst 2020 wurde ein Rats- und Bürgerinformati- onssystem eingerichtet. 2021 soll Rathaus intern ein digitaler Rechnungsworkflow installiert werden. • Betreuung, Unterstützung und Integration von Ge- flüchteten In der Gemeinde sind derzeit 100 geflüchtete Men- schen (Ist-Quote) untergebracht. Das Aufnahmesoll beträgt 82 Personen. Der Quotenerfüllungsstand liegt bei 122 %. Mit der Förderung des Integrationsmanagements in den Kommunen des Landes wird ein Kernelement Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 des Paktes zur Integration zwischen dem Land Ba- den-Württemberg und den Kommunen umgesetzt. Es wird dadurch eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der Anschlussun- terbringung ermöglicht. In der Gemeinderatssitzung am 28.11.2017 wurde beschlossen, die Johanniter Un- fallhilfe mit der Ausführung des Integrationsmanage- ments für die in der Anschlussunterbringung unter- gebrachten Geflüchteten in der Gemeinde Baindt für die Jahre 2018 bis 2020 zu beauftragen. Diese För- derung wurde zwischenzeitlich um 2 weitere Jahre verlängert. (Förderzeitraum bis zum 14.01.2023) Im Herbst 2020 wurde die entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Baindt und den Johannitern bis zum 14.01.2023 verlängert. Die Stelle der Integra- tionsbeauftragten (Beschäftigungsumfang von 50%) wurde nicht mehr verlängert und ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Da die Stelle der Integrationsbeauftragten seit dem 01.01.2021 wegfällt, wurde in einer Besprechung mit der Verwaltung, ehrenamtlich Tätigen des Arbeitskreises „Asyl“ und den Johannitern die zukünftige Aufgaben- verteilung festgelegt. Hierbei kommen zusätzliche Aufgaben auf die Verwaltung und den Bauhof bzw. Hausmeister der Klosterwiesenschule zu. Unser ganz besonderer Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, im Helferkreise für die geflüchteten Menschen mitzuwirken. In erster Linie ist es Aufgabe der Gemeinde, diese Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Doch ohne das ehrenamtliche Engagement unseres zwar kleinen aber sehr feinen Helferkreises wäre dies weit schwieriger oder fast unmöglich. Unsere Ehrenamtlichen helfen bei der Jobsuche, beim Umziehen, bei der Erledigung von Hausaufgaben und bei der Suche nach Ärzten und begleiten auch zu diesen. Ich würde mich sehr freuen, wenn weitere Menschen in unserer Gemeinde ganz niederschwellig Interesse hätten, sich ebenfalls einzubringen. • Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewer- bern Die Unterbringung der geflüchteten Menschen stellt für jede Kommune eine große Herausforderung dar. Neben der Containeranlage in der Friesenhäusler Straße 12 hat die Gemeinde Baindt auch Wohnun- gen angemietet. Aufgrund der Wohnungsknappheit im Schussental wird die Gemeinde mittelfristig über Standorte und die zukünftige Ausrichtung diskutie- ren, denn neben der Unterbringung von geflüchteten Menschen ist die Gemeinde Baindt auch bei der Un- terbringung von Obdachlosen gefordert. Derzeit sind vier Einzelpersonen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit in den Wohncontainern in der Bosch- straße 1/5 bzw. in der Friesenhäusler Straße 12 (!) un- tergebracht. Falls eine Familie mit Kindern obdachlos wird, kann diese derzeit noch in die Dachgeschoss- wohnung im Klosterhof 4 eingewiesen werden. Bauwesen, Infrastruktur • Sanierung Klosterwiesenschule und Planung Digi- talpakt Die Klosterwiesenschule wurde als Grund- und Haupt- schule gebaut, ist nun aber seit 2014/2015 eine geneh- migte Ganztagesschule in Wahlform mit Betreuungs- und Bildungsangeboten. Die vielfältigen Angebote wie Mittagessen und Betreuung außerhalb der Un- terrichtszeiten erfordern eine andere Aufteilung der Klassenräume, darüber hinaus stammen die Schul- gebäude aus den 70er Jahren. 2019 wurde das Ar- chitekturbüro mlw aus Ravensburg mit der Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Der Start für die Planungen erfolgte Anfang 2020. Es wurde die Bau- substanz aller Gebäude der Schule untersucht. Im De- zember 2020 wurde die Sanierung der Toilettenanla- ge im grünen Gebäude der Schule vom Gemeinderat beschlossen. In den kommenden Sommerferien soll diese Baumaßnahme durchgeführt werden. Anfang 2021 muss vom Gemeinderat entschieden werden, wie die Sanierung und Modernisierung der Klosterwiesen- schule weiter erfolgen soll, da im Frühjahr dann weitere Förderanträge gestellt werden müssen, damit Anfang 2022 der angedachte erste große Schritt mit der Voll- sanierung des blauen Gebäudes erfolgen kann. Insgesamt erhält die Gemeinde zum jetzigen Stand eine Förderung von 574.000 €. Im Gemeinderat war man sich einig, dass eine grundlegende Sanierung erfolgen soll, um die Klosterwiesenschule für die Zu- kunft gut und nachhaltig zu rüsten. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten auf ca. 12 Millionen erhöht, weshalb zusätzliche Fördermittel beantragt werden. • Dorfplatz Zwar steht die Entwicklung des Fischerareals vor- rangig auf der Agenda, doch hängen Dorfplatz und Fischerareal in Sachen Wegebeziehungen, Entwick- lung der Randbereiche und Aufenthaltsqualität eng zusammen und können somit nur gemeinsam ge- dacht werden. Der Dorfplatz in Baindt ist bisher nicht als Ortsmitte erlebbar. Er wird stark von den angren- zenden Parkplätzen dominiert und hat nach Westen keine Einfassung, das macht ihn nicht sehr heimelig. In der Planung wird der bestehende Dorfplatz um ein neues Gebäude ergänzt. Das Gebäude bildet eine Raumkante Richtung Westen und gibt dem neuen Dorfplatz einen Rahmen. Eine höhere Aufenthalts- qualität wird darüber hinaus geschaffen, da der Platz vom Verkehr abgeschirmt wird. • Sanierungsgebiet „Ortskern II“, insbesondere Fi- scherareal Die vorrangige Zielsetzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ in Baindt umfasst die städtebauliche Entwicklung des „Fischerareals“ sowie des Ortsein- gangsbereiches. Das „Fischerareal“ und der Ortsein- gangsbereich bilden gemeinsam eine ca. 1,7 ha große, innerörtliche zusammenhängende Fläche, die bisher nur wenig genutzt wird. Seit 2019 ist der Kreisverkehr am Ortseingang in Be- trieb. Er trägt zu deutlich mehr Verkehrssicherheit bei und wertet den Ortseingangsbereich in die Gemeinde auf. 2020 wurden die Bauhofhalle fertiggestellt und die ehemalige Hofstelle auf dem Fischerareal abge- brochen. Die Gemeinde schlägt mit einer offenen Konzept- vergabe einen anderen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungs- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 schichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar berät das Gremium über die Kriterien der Veräußerung, die der Gemeinde am Herzen liegen. Im Frühjahr 2021 werden öffentliche Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger und potentielle Bauträger stattfinden, in denen zum Städtebau, zum Verfahren sowie zum angedachten Terminplan informiert wird. Durch die intensive Planungsphase wird eine Verga- be der Bauplätze erst 2022 und der Baubeginn der einzelnen Gebäude erst 2023 erfolgen. Der Lebensmittelmarkt am Ortseingang der Gemein- de ist fertig gestellt, so dass nun bis zur geplanten Eröffnung im Juni 2021 der Innenausbau durch die Firma Feneberg selbst vorgenommen werden kann. Um die Gestaltung der Grünfläche entlang des Ge- bäudes wertig und nachhaltig zu gestalten, wird in Zusammenarbeit mit der Bodenseestiftung, der Firma Gaschler, der Firma Feneberg und der Gemeinde im Frühjahr eine Pflanzaktion mit Bäumen und Büschen durchgeführt • Radweg Sulpach - Mochenwangen 3. Bauabschnitt Mit dem Bau des Radweges sollte der Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochen- wangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen wer- den. Es wird nach eingehenden Verhandlungen mit dem Zuschussgeber sowie der Verkehrsbehörde ein Geh- und Radweg vom Abschnitt Hasenweg bis zur Hirschstraße und anschließend lediglich ein Gehweg mit evtl. Radfahrer frei bis zur Ausleitung nach der Hofstelle gefördert. Es würde eine wichtige Rad- und Gehwegeverbindung für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt werden. Die Gesamtkosten beziffern sich auf 1,1 Mio. €. • Bebauung „Marsweiler Ost II“ Die Kaufverträge für die 13 Bauplätze im sogenannten Einheimischenmodell wurden 2020 alle abgeschlos- sen. Einige Bauanträge sind bereits eingereicht, so dass in diesem Jahr sicher die meisten Gebäude ge- baut und bezogen werden. Die Kaufverträge für die Bauplätze im Bieterverfahren werden Anfang des Jahres abgeschlossen, so dass auch hier einem Bau- beginn nichts mehr im Wege steht. • Bebauung Stöcklis- / Grünenbergstraße Der Bebauungsplan wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt im November 2018 rechtskräftig. Im Früh- jahr 2020 erfolgte die Erschließung des Baugebiets. Die Vergabe der Bauplätze ist auf Ende 2021 geplant. • 2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis Mit der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis sind 8 Bauplätze entstanden, von denen bereits 5 Grund- stücke an Gewerbetreibende verkauft wurden. Die verbleibenden 3 Bauplätze könnten in diesem Jahr vergeben werden. • Mögliche weitere Wohngebiete – Bühl, Lilienstraße, Voken Erweiterung Der Gemeinderat hat 2019 für 3 Baugebiete Aufstel- lungsbeschlüsse im beschleunigten Verfahren gefasst. Im Jahr 2020 wurde der Bebauungsplan Lilienstraße vorangetrieben, so dass in der Januarsitzung 2021 der Entwurf im Gemeinderat vorgestellt werden kann. Die Gemeinde ist somit auf einem guten Weg, den Be- bauungsplan im Jahr 2021 rechtkräftig aufzustellen. Ebenfalls muss der Bebauungsplan Bühl im Laufe des Jahres entwickelt und abgeschlossen werden. • Nahwärmeversorgung Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgas- betriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rah- men des Nahwärmenetzes versorgt. 2020 wurden bei- de Gasbrenner in der Heizzentrale im Schulareal durch neue klimaschonendere und effizientere Geräte ersetzt. Somit kann bereits jetzt die Versorgung des Lebens- mittelmarktes mit Wärme gesichert werden. Geplant ist, dass sämtliche Gebäude im Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen werden sollen. Hierfür ist es nötig, die Wärmeerzeuger auszubauen. Es wird angestrebt in regenative Energien zu investieren, eine Entscheidung des Gremiums diesbezüglich steht an. • Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Im Ergebnishaushalt 2021 sind 150.000 Euro für die Sanierung von Gemeinde-straßen vorgesehen. Nach dem Winter werden die erforderlichen Schäden fest- gestellt und behoben. Darüber hinaus steht im Jahr 2021 die umfangreiche Sanierung der Nelkenstraße an. Die bestehende Was- serleitung ist eine der ältesten Leitungen in Baindt. Aufgrund der Häufung von Wasserrohrbrüchen wurde die Nelkenstraße priorisiert. Im Zuge der Sanierung wird eine Leerrohrstruktur für Breitband aufgebaut und die Straßenbeleuchtung erneuert. • Ausbau der Breitbandversorgung Die Digitalisierung schreitet rasant voran und eröff- net uns neue Möglichkeiten und Perspektiven. Doch alles steht und fällt natürlich mit der Infrastruktur. Nur Glasfaserkabel bieten heute noch zukunftsfähige Übertragungsraten an. Bis Ende 2024 soll in Baindt ein Vollausbau in den un- terversorgten Bereichen realisiert werden. Ein geför- derter kommunaler Breitbandausbau ist dort erlaubt, wo die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren faktisch gewährleistet ist, jedoch aufgrund der be- sonderen Berechnung der Aufgreifschwelle für die- se Gebiete oder Standorte die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. • Bushaltestellen – Aufwertung / barrierefreier Zu- gang Die Bushaltestellen an der Marsweilerstraße/Blinden- schule und beim Hochbehälter wurden 2020 barri- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 erefrei umgebaut und mit neuen Buswartehäusern versehen. 2021 sollen die Baumaßnahmen für die Bushaltestellen in der Gartenstraße ausgeschrieben und umgesetzt werden. Entsprechende Förderanträge wurden bereits gestellt. • Bau einer Reithalle Die Reitergruppe Baindt e.V. beabsichtigt mit Un- terstützung der Gemeinde Baindt beim Reitgelände eine Reithalle zu bauen. Der geplante Standort für die Reithalle der Reitergruppe Baindt e.V. befindet sich im Regionalen Grünzug. Die Gemeinde Baindt hat ei- nen Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungs- verfahrens beim Regierungspräsidium in Tübingen gestellt, der im Dezember 2020 positiv beschieden wurde. 2021 muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so dass die Reithalle möglichst rasch gebaut werden kann. • Wasserversorgung – Querverbindung Zur weiteren Sicherung der Wasserversorgung wurde der Bau einer Querverbindungsleitung von der Haupt- leitung Weißenbronnen / Baienfurt nach Baindt um- gesetzt. Die Fertigstellung der Rohrleitungen ist bereits 2019 erfolgt. Nach Fertigstellung der Verbindungslei- tung musste 2020 zunächst der Druckminderschacht erstellt werden, um eine Notversorgung der Hochzone in Baindt zu gewährleisten. Der Umbau der Hydraulik und Elektro- und Verfahrenstechnik im Hochbehälter Marsweiler verzögerte sich etwas. Es sollen diese Leis- tungen bis frühestens Ende März 2021 umgesetzt und abgerechnet werden. • Neuanlage Waldspielplatz Im Haushaltsplan 2021 und 2022 sind jeweils 25.000 € eingeplant, um gegenüber des jetzigen Waldspielplat- zes, der sich im Eigentum des Forstes befindet, evtl. einen ergänzenden Waldspielplatz anzulegen. Da wir derzeit in unserer Gemeinde jedoch viele Jugendliche Biker- und Scooterfahrer haben, ist im Gremium da- rüber zu diskutieren, ob in einem ersten Schritt evtl. bei der Aufwertung bzw. in die Anlage von entspre- chenden befahrbaren Flächen investiert wird. Klima- und Artenschutz • Antrag Klimopass Das ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Würt- temberg mit drei Förderschwerpunkten und zwar der Nachhaltigkeit, der Biodiversität und des Klimaschut- zes. Es soll Kommunen durch Beratung und Infor- mationsveranstaltungen ein strukturierter Einstieg in das Thema ermöglicht werden. Inhalte sind u.a. Pra- xisbeispiele anderer Kommunen, Vorschläge aus der erarbeiteten Klimastrategie aus den Workshops und Vor-Ort-Besichtigungen mit Anleitung zur Unterstüt- zung der Biodiversität. 2020 standen vom Land keine Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Gemeinde wurde in das Jahr 2021 übertragen. Des Weiteren soll das Thema Anpassung an den Kli- mawandel in die kommunalen Planungen integriert werden. Dazu werden Klimaanalysen, aber auch die Er- arbeitung von Planungsinstrumenten gefördert. Eben- so die Umsetzung erster Anpassungsmaßnahmen wie die Begrünung kommunaler Schulen und Kindergärten oder die Überprüfung kommunaler Nichtwohngebäu- de auf Eignung zur Dachbegrünung und Photovol- taiknutzung. Die Biodiversität und Klimafaktoren bei der Bauleitplanung spielen eine große Rolle und die Biodiversität bei vorhandenen Gemeindeflächen. • Projekt Klimaschutz Plus Mit dem Projekt wurde 2020 begonnen. Inhalt ist die Einführung und Begleitung des Betriebs eines kom- munalen Energiemanagements nach Programmpunkt für die ca. 18 kommunalen Gebäude der Gemeinde Baindt mit u. a. - Unterstützung bei der Einführung eines kommuna- len Energiemanagements - Einbau von Messtechnik - Energiemanagement-Software. Die Zählerstandserfassung ist derzeit am Laufen, da- mit daraus bspw. eine Bewertung in Richtung Ener- gieverbräuche erstellt werden kann. • Insektenfreundliche Blumenwiesen – im Rahmen von „Natur nah dran“ Ziel ist es unter anderem zu prüfen, an welchen Stel- len wir im nächsten Jahr weitere Blühwiesen anlegen können und welche Flächen sich hierfür eignen. Seit einiger Zeit verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, die Artenvielfalt auch in geeigneten Kleinflächen ohne intensive Pflege zu erhöhen. So wurden 2020 bereits ein Streifen entlang der Marsweilerstraße, die Wiesen- fläche gegenüber der Schule, ein Seitenstreifen und eine Seiteninsel in der Boschstraße sowie der Kreis- verkehr Mehlis umgestaltet. Darüber hinaus betreut der Bauhof jährlich weitere 10-12 Blumenwiesen in der Gemeinde. In diesem Zusammenhang muss das Ziel der Gemeinde sein auch unserer Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen. Eine Entwicklung in die richtige Richtung schaffen wir nur gemeinsam! • Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern Bereits 2011 hat die Gemeinde im Rahmen des Projektes „Renaturierung von Fließgewässern“ am Sulzmoosbach Störelemente eingebaut, mit deren Hilfe die Eigendyna- mik des Baches angeregt wurde. Auf einer Strecke von etwa 700 m wurden 17 Buhnen (vom Ufer zur Fluss- mitte hin errichteter Damm) und zahlreiche Störsteine eingebaut sowie 210 Bäume und Sträucher gepflanzt. Betrachtet man heute den Bachlauf, sieht man deutlich, wo eine Aufwertung erfolgt ist. Darüber hinaus, ist fest- zustellen, dass Boden und Land durch die Veränderung im Bachlauf nicht nennenswert abgetragen wurden. Da weiterer Grunderwerb schwierig ist, wurde ver- einbart die Grundstücksgrenzen aufzunehmen und eine Bepflanzung im weiteren Verlauf des Sulzmoos- baches vorzunehmen, so dass mögliche Ausspülun- gen auf der östlichen Seite zum Tragen kommen. Auf dieser Seite ist die Gemeinde bereits im Besitz eines Gewässerrandstreifen. So könnte der Bach deutlich aufgewertet und widerstandsfähiger gemacht wer- den. Da die Schussen im vergangenen Sommer zum Teil um die 22° hatte, ist es elementar wichtig, dass die Zuflüsse nicht bereits zu warmes Wasser führen und deren Resilienz gesteigert wird. • Hochwasserschutzmaßnahme Öffnung Sulzmoos- bach Die Gemeinde Baindt hat für die Hochwasserschutz- maßnahme im Ortskern Zuschüsse bekommen. Die Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Herstellung eines Bypasses und der Bau des Reten- tionsbeckens am neuen Kreisverkehr sind bereits er- folgt. Nun schließt sich die Gewässeroffenlegung und der Ausbau des Sulzmoosbaches in Kombination mit einer Hochwasserschutzmaßnahme an. Zum einen wird der Sulzmoosbach aufgewertet und die Durch- gängigkeit und Gewässerstruktur werden verbessert und zum anderen wird das Bachbett aufgeweitet. • Errichtung Gewässer II. Ordnung sowie weiterer Hochwasserschutz Die Problembereiche in der Hirsch-, Siemens- und Benzstraße sowie in der Ortsmitte werden aufgearbei- tet und sollen mit der Errichtung und Ableitung in Form eines weiteren Gewässers 2. Ordnung gelöst werden. Hierzu muss ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden. Anschließend kann die Gemeinde einen Zu- wendungsantrag gem. Förderrichtlinie Wasserwirt- schaft stellen. Im Haushaltsplan 2022 sind 430.000 € vorgesehen. • European Energy Award (eea), Klimaschutzkonzept, Photovoltaikanlagen, E-Mobilität Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert und hat sich zum Ziel ge- setzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Im November 2020 hätte eine weitere Rezer- tifizierung stattfinden sollen. Diese wurde Corona be- dingt abgesagt und auf Frühjahr 2021 verschoben. Für das Zertifizierungsverfahren müssen im Vorfeld vom eea-Team (bestehend aus Verwaltung, Firma Kirch- ner und der Energieagentur Ravensburg) sämtliche Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und überprüft werden. Dabei sind die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich der Energieeffizienz berücksichtigt: • Entwicklungsplanung und Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation und Kooperation Es wird geprüft, ob auf öffentlichen Gebäuden PV-An- lagen wirtschaftlich sinnvoll wären. Dadurch könnte der Eigenstrom genutzt werden und E-Fahrzeuge di- rekt vor Ort mit erneuerbarem Strom betankt werden. Ein Förderantrag für 2 E-Fahrzeuge wurde mit Zu- schüssen von bis zu 50 % bewilligt. Im Bauhof und im Rathaus wurden in Folge zwei Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge ersetzt. Finanzen • Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2021/2022 Der Haushalt der Gemeinde Baindt ist auch geprägt von der Coronakrise. Sorgen bereiten Einbußen bei den Erträgen und gleichzeitig steigende Aufwendun- gen. Die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbe- steuer mussten 2021 minimal angehoben werden. In Zeiten ausreichender Liquidität und unter Berücksich- tigung von Verwahrentgelten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Die Gemeinde steht wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die The- men zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur unsere finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Gren- zen kommen Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum Stich- tag 01.01.2019 wurde im Frühjahr 2020 beschlossen und die Rechnungsjahre 2016-2019 bereits von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. • Abfallbeseitigung/Quo Vadis Wertstoffhof Seit 01.01.2016 ist der Landkreis Ravensburg für die Ab- fallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. Seit 01.01.2020 laufen Änderungen sowie Neuanmel- dungen nur noch über das Landratsamt Ravensburg. An den örtlichen Einrichtungen, Grüngutannahmestel- le in der Friesenhäusler Straße sowie bei der Kompos- tieranlage am Annaberg, wird festgehalten. Solange ein Bringsystem im Landkreis Ravensburg besteht, wird an dem derzeitigen Standort des Wertstoffhofes festgehalten. • Gebührenkalkulation Wasser- und Abwassergebüh- ren Die gebührenrechtlichen Ergebnisse bei den kosten- rechnenden Einrichtungen Wasser- und Abwasser werden laufend ermittelt und einer Gebührenkalku- lation unterzogen. • Geldvermögen Über die Anlage kurzfristiger Geldanlagen aus liqui- den Mitteln und aus Kontobeständen entscheidet der Kämmerer. Über die Verwendung von Rücklagen für vermögenswirksame Anlagen entscheidet der Ge- meinderat. Die Gemeinde parkt ihr Geld mit Verwah- rentgelt in Höhe von -0,5% belastet. Aufgrund von Inflation reduziert sich das Vermögen auf Raten. • Stand Ökopunktekonto Für die 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis und für das Mischgebiet Fischerareal wurden 2019 Ökopunkte verbraucht, so dass die Gemeinde nach Ökokontoverordnung weiterhin ein Guthaben in Höhe von derzeit 173.134 Ökopunkten hat. • § 2 b Umsatzsteuergesetz Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wird mit Wirkung ab dem 01.01. 2023 völlig neu geregelt. Der neue § 2b UStG hat unter anderem zur Folge, dass zahlreiche und wesentliche Besteuerungspri- vilegien der öffentlichen Hand aufgehoben werden sollen. Jede Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage soll nunmehr als unternehmerisch eingestuft werden. Die Zusammenarbeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollten ebenfalls überprüft wer- den. Die Finanzverwaltung wird auch 2021 hier ent- sprechende Vorarbeiten vornehmen. • Grundsteuerreform 2025 Der Gesetzgeber hat eine Neuregelung getroffen. Mit der Neuregelung dürfen bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin die bisherigen Grundsteuermessbeträge angewandt werden. Der neue Hauptveranlagungs- zeitpunkt für die neue Grundsteuer ist der 01.01.2025. Hierzu werden die Bodenrichtwerte der Gutachteraus- schüsse zum 01.01.2022 von der Gutachterausschuss- stelle ermittelt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 TOP 04 Gebäude angrenzend an den Dorfplatz - Nutzung des Gebäudes - Eigentumsverhältnisse - weiteres Vorgehen Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Dorfplatz in Baindt ist bisher kein besonders hei- meliger Ort mit Aufenthaltsqualität. Angrenzend an den Dorfplatz befindet sich ein großer Parkplatz. Ursprünglich war angedacht, auf diesem Parkplatz ein Rathaus zu er- richten. Nachdem für die Unterbringung der Verwaltung in den 80er Jahren im jetzigen Rathaus eine andere Lö- sung gefunden wurde, blieb diese große Parkfläche in der bisherigen Form erhalten. Die Fläche ist schwer fassbar. In Richtung Westen fehlt ein Gebäude, dies würde dem Platz mitten im Ort einen Rahmen geben, den Dorfplatz ergänzen und eine wirkliche Ortsmitte entstehen lassen. Da der Platz dann auch besser vom Verkehr abgeschirmt wird, entstünde ein Ort mit deutlich mehr Aufenthaltsqua- lität für unsere Bürgerinnen und Bürger. Örtlichkeiten mit unterschiedlichen, sich ergänzenden An- geboten, sind ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähi- ge Gestaltung von Gemeinden. Eine Nutzungsmischung, kurze Wege und Aufenthaltsqualität sind Garanten für lebendige Plätze, die von den Menschen angenommen werden. Hier begegnet man sich, tauscht sich aus und fühlt sich daheim. Gleichzeitig sind diese Räume uner- lässlich, wenn es um die Gestaltung eines altersgerech- ten Lebensumfeldes geht. Denn räumlich konzentrierte Einrichtungen, eine zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sind gerade für ältere Menschen von großer Bedeutung. So können die vorhandenen Angebote, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheke und die weitere örtliche Infrastruktur gut genutzt werden. Nutzungen im Gesundheitsbereich könnten in dem neuen Gebäude unter einem Dach vereint und darüber hinaus Parkplätze in einer Tiefgarage unter dem Gebäude ge- schaffen werden. Gesundheitszentrum Baindt Ein solches Zentrum sichert die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Baindt nachhaltig. Der Neubau der Pra- xen und Räumlichkeiten für ergänzende medizinische Leistungen sowie die Zentralisierung in einem Gesund- heitszentrum in der Ortsmitte bietet unserer Bevölkerung eine hervorragende zukunftsfähige Versorgung und Ärz- ten einen modernen und ansprechenden Wirkungskreis. Verschiedene Fachärzte unter einem Dach bzw. in örtli- cher Nähe sind für Patienten wie für Mediziner attraktiv. Ärzte haben an Einzelpraxen immer weniger Interesse. Darüber hinaus liegen alle wichtigen Einrichtungen in der Gemeinde in unmittelbarer Umgebung und sind fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Arztbesuch und Einkauf lassen sich problemlos verbinden. Die Ortsmitte erfährt eine deutliche Aufwertung. Der Standort angrenzend an den Dorfplatz bietet ausrei- chend Fläche für die Errichtung des Gebäudes einschließ- lich der notwendigen Stellplätze für die Patientinnen und Patienten und auch für die Besucherinnen und Besucher. Eine Tiefgaragenzufahrt könnte vom Parkplatz aus er- folgen. Gemäß dem vorliegenden Entwurf ist es möglich, bis zu 10 private Tiefgaragenstellplätze zu schaffen. Das Erdgeschoss bietet 175 m² Verkaufs- und Nebenflächen und auf weiteren 2,75 Geschossen werden 480 m² Praxis- und Wohnfläche angeboten. Eine Kommune hat wenig direkte Einflussmöglichkeiten auf die Niederlassung eines Arztes in der Gemeinde. Es ist zum einen die Entscheidung des Arztes, die sicherlich auch von der Prognose abhängig ist, ob sich eine Praxis trägt und wie attraktiv die Lage der Praxis ist und zum anderen ist es die Entscheidung der kassenärztlichen Vereinigung. Diese macht klare Vorgaben, ob sich ein Arzt in einer Gemeinde ansiedeln und welche Fachrich- tung dieser haben darf. Fahrten in Nachbarkommunen gelten als zumutbar. Im Krankheitsfall brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger jedoch die Gewissheit, dass sie dort, wo sie wohnen auch gut versorgt sind. Viele länd- liche Kommunen haben ernsthafte Probleme, Ärzte zu gewinnen. Deshalb müssen wir Anreize schaffen. Baurecht: Der genannte Bereich liegt im Innenbereich. Ein Bebau- ungsplan ist nicht vorhanden. § 34 BauGB legt fest, dass ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich dann zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Er- schließung gesichert ist. Nach Auskunft des Bauamtes ist kein Bebauungsplan erforderlich. Von den ausgeübten Nutzungen innerhalb des Gebäudes sind keine Geräu- schemissionen zu erwarten, die mit der im Umfeld vor- handenen Wohnnutzung unvereinbar sind. Wesentliche Geräuschquelle für die Schallemissionen des Ärztehauses ist der Verkehr durch die Patientinnen und Patienten so- wie die Besucherinnen und Besucher. Die Gestaltung des Gebäudes wird sich an der Umgebungsbebauung (Sat- teldach) orientieren. Eine verbindliche Auskunft wird von der unteren Baurechtsbehörde eingeholt. Des Weiteren werden die Leitungsverläufe auf dem Dorfplatz (Nahwär- me, Breitband...) überprüft. Zweckbindungen im Grundstücksverkehr a) Die Gemeinde ist Bauherrin. Da es der Gemeinde im Falle einer Veräußerung des Baugrundes, der im Sanie- rungsgebiet liegt, definitiv nicht und die Gewinnerzielung geht und die Fläche in der Ortsmitte von großer öffent- licher Bedeutung ist, könnte die Gemeinde als Bauher- rin auftreten. Bei der Vermietung hätte die Gemeinde langfristig alle Fäden in der Hand. Als Vermieterin der Räumlichkeiten würde sie eine schwarze Null anstreben. Allerdings muss sich die Gemeinde beim Bau an das Ver- gaberecht halten. Öffentliche Gelder, also Steuermittel, zur Sicherung der ärztlichen Versorgung sollten nicht für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden müssen, darüber hinaus sollte sich die Investition amortisieren. Es ist von ca. 3,0 Mio. Investitionskosten auszugehen, welche bisher nicht in der Haushaltsplanung 2021/2022 veran- kert sind und über einen Nachtragshaushalt dargestellt werden müssten. b) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor. Bei einem regulären Verkauf ist eine minimale Steuerung der Nutzungsmöglichkeiten über einen Be- bauungsplan möglich. Ein Verkauf mit Nutzungs- und Verfügungsbeschrän- kungen wäre ebenfalls denkbar: Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag • Angemessene Vertragsgestaltung; • Gebunden an Subventionen; • Notwendigkeit und Angemessenheit von Bindun- gen; Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Bei verbilligtem Verkauf zwingend Nutzungs- und Verfügungs-beschränkungen; • Verkauf unter Wert nur bei zweckentsprechender Mittelverwendung zulässig; • Steuerung über Zweckbindung im Kaufvertrag; Mögliche Vertragsklauseln: Kaufpreisnachzahlungsklau- sel, Wertabschöpfungs-klausel, Wiederkaufsrechte bei zweckwidriger Verwendung; Bindungsdauer: Jede Subvention gilt früher oder später als aufgebraucht • Bis zu 15 Jahre unbedenklich; • Bis zu 30 Jahre nur bei hohem Preisnachlass durch- setzbar; • Bis zu 20 Jahre mit einer Kaufpreisverbilligung von ca. 20 %; c) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen In- vestor im Erbbaurecht. • Zweckbindung für Nutzung bei Ausgabe des Grund- stücks; • Dauerhafte Zweckbindung (auch an Rechtsnach- folger); • Umfasst die gesamte Laufzeit; d) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit Wiederkaufsrecht. • Bedarf einer angemessenen Begründung • 30 Jahre Höchstgrenze bei Rechtsausübung be- züglich Nutzungsbindung. Länger Fristen gelten als unangemessen und sind in keiner Form zulässig • Darf generell nicht gegen die „guten Sitten“ versto- ßen e) Die Gemeinde verkauft das Grundstück an einen Investor mit einem erbbaurechtsähnlichen Wieder- kaufsrecht. • Erstmaliges Rückkaufrecht nach 90 bzw. 99 Jah- ren unabhängig vom Verhalten des Käufers mit begrenztem Zeitfenster; • Späterer Wiederkaufswert muss angeglichen wer- den und die darauf errichteten Gebäude für min- destens zwei Drittel des Verkehrswertes erworben werden; • Kein Sanktionscharakter; Der Gemeinderat sollte der Verwaltung in der Januar- sitzung eine Tendenz mit auf den Weg geben. Sofern die Gemeinde nicht selbst Bauherrin sein soll, könnte das Rechtsanwaltsbüro W2K in der Februarsitzung ausführ- licher über mögliche Veräußerungsoptionen informieren. Nicht zu handeln könnte mittel- bis langfristig eine ärztli- che Unterversorgung für die Bevölkerung bedeuten. Wir wollen die medizinische Versorgung in der Gemeinde je- doch dauerhaft sicherstellen. Die Sicherung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung ist für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Wohlfühlfaktor und ein zentraler Beitrag für die Attraktivität von Baindt. Wir sehen uns an dieser Stelle in der Pflicht, diese Prozes- se zu begleiten und voranzutreiben und darüber hinaus aktive Daseinsvorsorge zu leisten. Das Ärztehaus ist ein erster Schritt in eine qualitätvolle Entwicklung der Ortsmitte. Es ist als Beitrag zu sehen, die im Quartier bestehenden Angebote zu stärken und zu sichern. Beschluss: a) Der Gemeinderat stimmt dem Bau eines Gebäudes angrenzend an den Dorfplatz zu. b) Es soll ein Gesundheitszentrum angrenzend an den Dorfplatz errichtet werden. c) Die Gemeinde tritt selbst als Bauherrin auf. TOP 05 Vergabe der ausgeschriebenen Bauarbeiten für die Bachoffenlegung Sulzmoosbach entlang der Marsweilerstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2020 wurde das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach beauftragt, die Arbeiten öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde am 30. Oktober 2020 im Staatsanzeiger sowie auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 28 Firmen an- gefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 24. No- vember 2020. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Bauarbeiten: - Rückbau der bestehenden Betonverdolung - Erdbau, Gewässerausbau - Landschaftsbauarbeiten Zur Submission gingen 13 Angebote ein. Drei Angebote mussten ausgeschlossen werden, da es Zweifel an der Eignung gab und Unterlagen fehlten. Die Angebotspreis- spanne der Hauptangebote liegt zwischen 151.825,42 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 250.200,00 Euro brutto (=164,8%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 Euro brutto abgeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot er- teilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funk- tionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebots- summe von 151.825,42 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Bachoffenlegung des Sulzmoosbaches entlang der Marsweilerstraße wird an die Fa. Köhle GmbH, Garten- und Landschaftsbau, Bad Schussenried mit einer Angebotssumme von 151.825,42 € brutto erteilt. TOP 06 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan Lilienstraße und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit: Für die Gemeinde bestand die Möglichkeit im Bereich südlich der Lilienstraße Grundstücke zu kaufen, um einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB für ein allge- meines Wohngebiet zu entwickeln. In der Sitzung vom 17. September 2019 wurde dem Ge- meinderat der städtebauliche Vorentwurf des Bebau- ungsplanes „Lilienstraße“ von Herrn Sieber vom Büro für Stadtplanung aus Lindau vorgestellt. Das Büro Sieber wurde daraufhin mit der Erstellung des Bebauungspla- nes beauftragt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschloss in der Sitzung vom 03. Dezember 2019 die Aufstellung des Be- bauungsplanes „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. Zwischenzeitlich fand eine frühzeitige Behördenunterrichtung statt, in der die Eckpunkte und die erforderlichen Untersuchungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes benannt wurden. Durch die geplante Bebauung wird in den Streuobstbe- stand und die als Biotop kartierte Hecke an der südli- chen Grenze des Baugebiets eingegriffen. Der Eingriff musste berücksichtigt und fachlich bewertet werden. Zur Abschätzung der Erheblichkeit der Auswirkungen durch die Planung auf die Fauna, wurde ein artenschutzrecht- liches Fachgutachten beauftragt und vom Büro Sieber, Lindau im Jahr 2020 durchgeführt. Ebenfalls wurde eine detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie eine Ergänzung zur FFH-Vorprüfung der Änderung des Be- bauungsplanes Marsweiler Ost erstellt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06. Dezember 2019 bis 20. Dezember 2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentliche Aus- wirkungen der Planung zu informieren. Das Büro Sieber wurde beauftragt, den Entwurf unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auszuarbeiten. Es wurden 2 Vari- anten mit unterschiedlich großen Grundstücken erstellt. Mit dem vom Gemeinderat favorisierten Entwurf soll die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf Alternative 2 zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01. Dezember 2020 mit folgenden Änderungen: • Die Höhe von Stützmauern ist auf max. 0,5 m zu begrenzen. • Pro Grundstück sind 2 Wohnungen möglich. • Bei 4.12 ist das Wort „Windenergie“ zu streichen. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 12. Januar 2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleitering Frau Jeske infomiert das Gremium über folgenden Sachverhalt. Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit wurde die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderates statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstel- lungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Wohnen Fischerareal“ sowie 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegenden Lage- plan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke be- finden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl. Nrn. 51, 51/1, 53 (Teilfläche), 53/1, 55 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche) und 87 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städ- tebaulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel und Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 TOP 08 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Frau Jeske berichtet: Der Bebauungsplan „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 10. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und der Bebauungsplan „Wohnen Fischerareal“ sowie 9. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ wurden mit der Ver- öffentlichung im Amtsblatt am 24. April 2020 rechtskräf- tig. Somit hat man die planerische Grundlage für den Bau des Lebensmittelmarktes am Ortseingang geschaffen. Am 21. November 2020 fand eine Klausurtagung des Ge- meinderats statt, bei dem die Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen einen Entwurf zur Bebauung des Fischerareals vorstellten, der vom Gemeinderat gebilligt wurde. Zur Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Entwurfes sind Änderungen beider Bebauungspläne er- forderlich. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fische- rareal“ sowie die 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Fischerareal“ sowie 11. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne wird aus dem beiliegen- den Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grund- stücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungs- bereiches: Fl. Nrn. 19, 52, 53 (Teilfläche), 53/1 (Teilfläche), 55 (Teilfläche), 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes des Architekturbüros Gauggel / Gütschow, Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicher- zustellen; - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen; - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflik- ten; Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- mationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas- senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Bürgertheke wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mon-tag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 12. Februar 2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere In- formationen können von den Bürgerinnen und Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- ratssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentli- che Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 09 Doppelhaushalt 2021 und 2022 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemein- de Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigen- betriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 und 2022 Kämmerer Abele teilt mit: Dem Gemeinderat wird als einer der ersten Kommunen im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2021/2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbe- schaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebe- sätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund ge- ringerer Erträge, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurde für die Investi- tionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investi- tionsprogramm 2021/ 2022 inkl. der Finanzplanungsan- sätze am 03.11.2020 ein Orientierungsbeschluss gefasst. Die dargestellten Investitionen wurden bis auf minimale Änderungen in den Finanzhaushalt sowie in den Finanz- plan übernommen. Alle Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnis- haushalt geplant und in der Ergebnisrechnung dokumen- tiert. Hier erfolgt somit die Darstellung des kompletten Ressourcenverbrauchs der Gemeinde. Für die einzelnen Teilhaushalte sind jeweils Teilergebnispläne zu erstel- len. Der Gesamtergebnishaushalt (als Summierung der Teilhaushalte) und die Gesamtergebnisrechnung sind vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Ver- lustrechnung. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2021- 1.836.900 € bzw. 2022 -688.100 € Es gelingt in der Planung 2021 und 2022 aufgrund der Coronapandemie nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) aus- zugleichen. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Er- tragsseite: - Wir haben Mindererträge im Vergleich zu 2020 von 231.200 €. Im Finanzplanungszeitraum rechnen wir mit einer Er- holung auf der Ertragsseite. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 - Es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Ge- werbesteuer moderate Anpassungen der Hebesätze beschlossen. - Weitere Gebührenanpassungen sind geplant. Die Besonderheiten in 2021 gegenüber 2020 auf der Auf- wandsseite: - Die Gesamt-Aufwendungen steigen um 915.000 €. - Die Personalaufwendungen steigen um 341.100 € auf- grund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen. - Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 249.400 €. - Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bau- leitplanungskosten) steigen um 224.200 €. Im Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden die geplanten bzw. die tatsächlich anfallenden Ein- und Auszahlungen festgehalten. Vergleichbar mit einer Ka- pitalflussrechnung wird hier die Liquiditätsplanung bzw. Liquiditätsentwicklung sichtbar. Der Finanzhaushalt zeigt zuerst die Ein- und Auszahlungen aus dem Ergebnishaus- halt als sog. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit auf. In einem zweiten Block folgt sodann die Investitionstätigkeit. In einem dritten Block die Finanzierungstätigkeit, also die Kredittilgung sowie evtl. Kreditaufnahmen. Im ersten Abschnitt werden die zahlungswirksamen Vor- gänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus lau- fender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungs- mittel dar. Im Haushaltsjahr 2021 und 2022 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von -1.011.600 € bzw. +92.050 €. Der zweite Abschnitt zeigt die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit, also das Investitionsvolumen. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird so- mit der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2021 bei -6.910.000 € bzw. 2022 bei -14.680.600 €. Der dritte Abschnitt zeigt die Finanzierungstätigkeit (Kre- dite) ob und wie die Gemeinde ihre Investitionen zusätzlich über Kredite finanzieren muss. Die letzte Zahl des Finanz- haushalts beantwortet somit die Frage, ob die Gemein- de genügend Liquidität ausweisen kann. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 1 Mio. € und 4 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden ab 2022 jährlich in Höhe von 100.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Fi- nanzierungstätigkeit beträgt jeweils 1 Mio. bzw. 3,9 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestandes beträgt 2021- 3.570.200 € bzw. 2022 -1.047.150 €, die aus den vor- handenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2021 und 2022 die Zuschussmög- lichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Inves- titionsvorschläge unterbreiten. Wesentliche Änderungen auf der Einnahme- und Ausgabeseite gegenüber dem Vorjahr sind im Vorbericht detailliert erläutert. Den Bür- gerinnen und Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Haus- haltssatzung 2021/2022 zu beschließen. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Vergleichsweise günstige Steuer- und Gebührensätze und geringe externe Verbind- lichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Mit dazu beigetragen haben gute Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen in der Krise, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maß- nahmen an ihre Grenzen kommen. Im Ergebnishaushalt 2021 und 2022 steht ein deutliches Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investi- tionen realisieren, dies wird uns in 2021, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern und das muss uns gelingen. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2025 vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Wir möchten mit der mit- telfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen stellen die wesentliche Weiter- entwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestal- tungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind mit Kreditaufnahmen verbunden. In den Jahren 2021 und 2022 sollen zahlreiche Investiti- onsmaßnahmen angepackt werden. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und eines niedrigen Zins- niveaus, können die notwendigen Unterhaltungsmaßnah- men bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Spannend ist immer die Frage, wofür das zusätz- lich vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort. „Nur gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirt- schaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2021 und 2022 gilt es die entsprechenden Grundstück- serlöse zu erzielen. Im Gemeindehaushalt sind 2,0 bzw. 4,0 Mio.€ durch die Veräußerung von Grundstücken vor- gesehen. Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 gem. § 79 Gemeindeordnung Ba- den-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2021 und 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2020 – 2025 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthal- tenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg zur Kenntnis. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit zu. TOP 10 Annahme von Spenden durch die Gemeinde Kämmerer Abele teilt mit: Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Ge- meinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemein- deratsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2020 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Die Ge- meinde Baindt bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Die Gemeinde ist an die rechtlichen Regelungen des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung gebunden. Einen möglichen Vorwurf der Vorteilsnahme gilt es zu entkräften bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Es wurden nur Spenden der Gemeindekonten aufgeführt. Spenden an Privatkonten (Förderverein Klosterwiesenschule, Elternbeirat etc.) sind hierbei nicht erfasst. Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Spenden wird erteilt. TOP 11 Anfragen und Verschiedenes a) Baumfällaktion Die Vorsitzende teilt mit, dass entlang des Badweges 50 bis 60 Eschen gefällt werden müssen. b) Anlieferung von Wertstoffen Am Freitag den 8. Januar 2021 herrschten teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen im Wertstoffhof. Neben relativ langen Wartezeiten parkten die Anlieferer auch außerhalb der markierten Parkflächen – auch direkt vor dem Feuerwehrgeräte- haus, wo ein absolutes Parkverbot gilt. Grundsätzlich, so Bürgermeisterin Rürup, kann man seine Wertstof- fe in allen Wertstoffannahmestellen des Landkreises abgeben – allerdings in haushaltsüblichen Mengen. Es ist grundsätzlich zu überlegen, dass zukünftig Ge- werbetreibende ihre Wertstoffe und Kartonagen auf dem Wertstoffhof nicht mehr abgeben dürfen. Prob- lematisch an diesem Nachmittag war, dass die Feu- erwehr Baindt einen Einsatz hatte. Innerhalb kürzester Zeit kommen dann mindestens 20 Feuerwehrkamera- den mit ihren PKWs zum Feuerwehrhaus – zusätzlich zu den vielen Anlieferern von Wertstoffen. Entspre- chende Aufrufe im Amtsblatt sind zwar löblich, brin- gen aber nicht viel. Der Standort des Wertstoffhofs in der Ziegeleistraße ist zu hinterfragen. c) Neubau Geh- und Radweg Sulpach Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 1,1 Mio. Euro, wobei ca. 250.000 € an Fördermitteln zufließen. Verteilung von Schutzausrüs- tung im Landkreis Die Feuerwehr Baindt hat sich an der Verteilung von Schutzaus- rüstung beteiligt. Mit dem MTW wurde das Material von der Verteilstation an soziale Einrichtungen in Weingarten, Baindt und Bad Waldsee ausgefahren. An der Aktion wa- ren weitere Feuerwehren und Hilfsorganisationen betei- ligt. Die Ausrüstung stammt vom Land und die Verteilung wird durch den Landkreis organisiert. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Da- menfahrrad mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kin- dergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. Januar/Sonntag, 24. Januar Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Januar Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Sonntag, 24. Januar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Wegfall Windelsack Vorhandene Windelsäcke werden noch bis Ende Juni 2021 abgeholt. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Viola und Timo Sonnier zur Geburt ihrer Tochter Elea Maria Sonnier am 28.10.2020 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herzlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Maria Kromphorn feierte am 15.01.2021 ihren 80. Geburtstag und Frau Gertraud Olberts am 19.01.2021 ebenfalls ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine ge- segnete Zeit. Gemeindeverwaltung Flüchtlingsarbeit Ein Rückblick auf das vergangene Jahr Mit viel Energie und verschiedenen Plänen starteten wir ins Jahr 2020: • Ein Nachmittag im Kino mit den Kindern aus dem Frie- senhäusle • Unterstützung im Erlernen der deutschen Sprache bei Kindern und Erwachsenen • Hilfe bei Behördengängen und Arztbesuchen • Hausaufgabenbetreuung • Spiel- und Bastelangebote für Kinder • Regelmäßiger Austausch mit Regina Schnell, Integra- tionsmanagerin, und Andreea Marian, Flüchtlingsbe- auftragte • Kochabend mit arabischen Frauen im März in der Schulküche der Klosterwiesenschule Baindt • Helferkreistreffen im März mit Bürgermeisterin Frau Rürup Doch dann war Schluss! Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hygienemaßnahmen und Kontakt- beschränkungen machten weitere Aktivitäten leider na- hezu unmöglich. • Einen lieben Weihnachtsgruß gab es dann noch im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien packten und verteilten wir kleine Geschenke mit Le- sestoff, Bastelmaterial, Autos oder Legosteinen für die kleineren Kinder sowie Dusch-, oder Haargel und Parfüm für die Älteren. Etwas zum Naschen durfte na- türlich nicht fehlen. Bei einem letzten Helferkreistreffen im Dezember muss- ten wir die Flüchtlingsbeauftragte Frau Marian verab- schieden. Ihre Stelle wurde von den Gemeinden Baienfurt und Baindt nicht mehr verlängert. Als Dankeschön gab es vom Helferkreis Baindt Ravensburger Geschenkgut- scheine und einen Blumengruß. Durch ihr Ausscheiden entsteht eine große Lücke und ihre vielfältigen Aufgaben müssen neu verteilt werden. Weihnachtsgruß für die Kinder Verabschiedung Frau Marian Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Ausblick auf das Jahr 2021 In Baindt leben derzeit ca 105 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Zu ihnen gehören auch afghanische Männer aus der ehemaligen Unterkunft in der Baindter Straße, die sich bereits sehr gut integriert haben. Sie beherrschen die deutsche Sprache recht or- dentlich und haben teilweise unbefristete Arbeitsverträge bei Firmen wie Dachser und Glas Sprinz. Der einst riesengroße Helferkreis besteht derzeit noch aus etwa 10 Personen, die bereit sind, die geflüchteten Menschen zu betreuen und zu unterstützen. Wir hoffen und wünschen uns, dass es in diesem Jahr ir- gendwann wieder leichter sein wird, mit diesen Menschen Kontakt zu haben und sie zu unterstützen. Wir freuen uns über jegliche Hilfe aus der Bevölkerung, sei sie spora- disch oder auch regelmäßig. Für den Helferkreis Asyl Sibylle Boenke Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Neue Aktion am Sternenbaum Da die Wunschbaumaktion so posi- tiven Anklang fand, war das Team des Kindergartens bestrebt, gleich zu Beginn des neuen Jahres und der Lockdown Verlängerung, eine fortfüh- rende Aktion für die Kinder und Eltern anzubieten. Dem Kindergarten war es wichtig, die Kinder zu Wort kommen zu lassen. Aus unserer Erfahrung ist es für die Kinder nach den Weihnachtsferien immer ein großes Bedürfnis, sich über ihre Geschenke auszutauschen, davon zu schwär- men und zu erzählen. Deshalb wurden um den Wunschbaum von den Er- zieherInnen große geschmückte Geschenke aufge- stellt. Die Kinder hatten die Aufgabe, ihre Geschenke zu malen und mit diesen gemalten Bildern die großen Geschenke zu füllen, indem das Bild auf ein Geschenk aufgeklebt wurde. So konnten die Kinder sich mitteilen und untereinander erfahren, was ihnen das Christkind gebracht hat. Des Weiteren warteten am Zaun und am Eingang des Neubaus weitere Überraschungen für die Familien. Entlang des Zauns wurde das Bilderbuch: ,,Das ist für Dich“ von Günther Jakobs dargestellt: Was passiert mit den rosa Geschenk, wenn es auf die Reise geht? Fuchs, Bär, Eichhörnchen und viele andere Tiere überreichen sich nacheinander das Päckchen. Welches Tier darf sich als nächstes freuen und wird beschenkt? Ein lustiges Bil- derbuch, zum mitraten und wundern, weil jedes Tier in seinem Geschenk etwas Anderes entdeckt. Passend zum Bilderbuch wurde ein Rätsel ausgearbeitet - das einlud, zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Inhalt. Außerdem gab es noch ein Mandala, ein Ausmal- bild und die ausgedruckte Geschichte zum Mitnehmen. Ein Tierspurenlaufpfad rundete die zweite Aktion ab. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Kindergarten St. Martin Abenteuerwanderung rund um den Egelsee Liebe Familien, wir wünschen Ihnen zunächst noch einmal einen guten Start ins neue Jahr 2021! Vorerst können wir uns leider noch nicht sehen. Dennoch denken wir alle ganz fest an Sie und hoffen, dass Sie gesund und wohlauf sind. Um der Langeweile entgegen zu wirken, haben wir für Sie eine kleine Bilder- und Rätselwanderung erstellt! Am Egelsee kann man aktuell zahlreiche Kunstwerke von Bibern entdecken. Außerdem gibt es noch weitere klei- ne Rätsel, die auf Sie warten. Hierzu scannen Sie einfach den QR-Code mit ihrer Handykamera. Es erscheint ein Link den Sie öffnen und der Sie dann mit allen weiteren Infromatio- nen versorgt. Der QR-Code ist eben- falls am Beginn des Rundwegs aus- gehangen. Wir wünschen Ihnen bei diesem traumhaften Wetter viel Spaß! Ihr Kindergartenteam St. Martin Bücherei Die Bücherei geht online Die Büchereien bleiben im Coro- na-Lockdown grundsätzlich geschlos- sen. Aber ein Abholservice isterlaubt. Deshalb wird bereits ab Freitag die Bü- cherei zu den normalen Öffnungszeiten die Möglichkeit bieten, vorher bestellte Bücher abzuho- len und entliehene Bücher zurückzugeben. Zur Vorbestellung der Bücher stehen verschiedene Mög- lichkeiten zur Verfügung, eine wäre eine kostenlose App zum Runterladen oder über eine externe Webseite. Mit diesem Link kommen Sie auf die Website der Bücher zur Vorbestellung der Bücher. https://www.eopac.net/baindt/ Zur Information Einladung zum virtuellen Informations- abend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf am 29. Januar 2021 Biotechnologie • Ernährung • Gesundheit • Hauswirtschaft • Soziales Am Freitag, den 29. Januar 2021 lädt Sie das Kollegium der Edith-Stein-Schule in der Zeit von 17:30 bis 19:00 Uhr zu einem virtuellen Informationsabend ein. Dort haben Sie u. a. die Möglichkeit, sich in Videokonferenzen mit den Abteilungsleiterinnen und in persönlichen Gesprächen mit Fachlehrer*innen und Mitarbeiterinnen telefonisch über unsere Schularten zu informieren und sich individuell be- raten zu lassen. Bereits vorher stehen Ihnen auf unserer Homepage umfassende Informationen in digitaler Form als Videoclips, Audiosequenzen und Präsentationen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt direkt über unsere Home- page www.ess-rv.de . Dort finden Sie auch die jeweiligen Zugangscodes, Rufnummern und Anleitungen. Informationsnachmittage an der Realschule Weingarten Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie einen Elternteil, zu einer Informationsveranstal- tung über die Realschule Weingarten am Dienstag, 09. und Mittwoch, 10. Februar 2021 ein. Die Schulvorstel- lung findet in Kleingruppen nach vorgegebenen Hygie- nevorkehrungen um 15:00 Uhr, 16:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Es besteht die Möglichkeit um 16:45 Uhr und 17:45 Uhr zur individuellen Beratung und zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug (telefoni- sche Anmeldung erforderlich). Den Info-Film über unsere Schule finden Sie auf unserer Homepage www.realschu- le-weingarten.de Persönliche Anmeldungen zur Aufnahme in Klasse5: ab Montag 22. Februar 2021 (8:00 – 12:00 Uhr) und an den Tagen Mittwoch, 10. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Donnerstag, 11. März 2020, 07:30 – 18:00 Uhr Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 0751- 56192110 ist zwingend erforderlich! Wir benötigen zur Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Anmeldung die Grundschulempfehlung Blatt 3 und 4 im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und den Masernschutznachweis. 2021 haben Sie ausnahmsweise die Möglichkeit die Anmeldung per Post zu tätigen. Eigenanteile in der Schülerbeförderung erhöhen sich 2021 leicht Die monatlichen Eigenanteile in der Schülerbeförderung im Landkreis Ravensburg haben sich zum 1. Januar 2021 um einen Betrag zwischen 10 und 60 Cent erhöht. Grund dafür ist die Tariferhöhung des Bodensee-Oberschwaben Ver- kehrsverbundes (bodo), da die Eigenanteile an den Preis einer Schülermonatskarte des bodo-Tarifs gekoppelt sind. Für Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil ab Januar 19,10 Euro (bisher 19,00 Euro). Für Schüler der Klassen fünf bis zehn und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungs- jahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 30,60 Euro (bisher 30,50 Euro). Für alle anderen Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 38,20 Euro (bisher 37,60 Euro). Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist regelmäßig der höchste Eigenanteil zu entrichten. Das Verkehrsamt des Landratsamts weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechenden Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern jeweils für ein Schuljahr gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen erstattet. Auskünfte hierzu erteilt das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751/85-8000. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2020 lag der Grundfrei- betrag für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verhei- ratete bei 18.816 Euro. Wer eine Steuererklärung machen muss, nutzt dafür gern die »Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt«. Mit dieser Mitteilung bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern kostenlos die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. Wer die Bescheinigung schon ein- mal angefragt hat, bekommt sie ab Mitte Januar wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, kann sie kostenlos unter www.deutsche-renten- versicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im In- ternet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Einladung virtueller Bürger*innen-Dialog mit Manne Lucha MdL Der Ravensburger Landtagsabgeordnete Manne Lucha MdL lädt die Bürgerinnen und Bürger von Baienfurt und Baindt am Samstag, 23. Januar von 11:00 bis 12:30 Uhr zu einem virtuellen Bürger*innen-Dialog ein. Manne Lucha schreibt dazu: „Als Ihr direkt gewählter Landtagsabge- ordneter möchte ich auch und gerade in PandemieZeiten mit Ihnen im Gespräch bleiben. Welche Wünsche haben Sie an die Politik, welche konkreten Forderungen? Wo drückt der Schuh? Welche Ideen haben die Menschen im Land, um Baden-Württemberg voranzubringen? Politik lebt vom Gespräch und vom Austausch!“ Interessierte können an diesen Dialog telefonisch oder online im In- ternet teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Telefonnummer und der Teilnahme-Link werden auf www.gruene-rv.de veröffentlicht. Bürger*innen Dialog Baindt Baienfurt Sa., 23. Jan. 2021 11:00 - 12:00 (CET) Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil. https://global.gotomeeting.com/join/378467269 Sie können sich auch über ein Telefon einwählen. (Bei Geräten, die diese Funktion unterstützen, ist die sofortige Teilnahme über eine der unten aufgeführten Direktwahl- nummern möglich.) Deutschland: +49 721 6059 6510 - Direktwahl: tel:+4972160596510,,378467269# Zugangscode: 378-467-269 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Januar 2021 – 31. Januar 2021 Gedanken zur Woche Lebensfreude Leicht zu leben ohne Leichtsinn, heiter zu sein ohne Ausgelassenheit, Mut zu haben ohne Übermut- das ist die Kunst des Lebens. Theodor Fontane Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger) Mittwoch 27. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 29. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Samstag, 30. Januar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Franz Schmidt, Christina und Wendelin Hat- zenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexan- der und Nikolaus Linkov) Sonntag, 31. Januar – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teil- nahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vor- herige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiensten Platz- reservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzei- tig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen ausliegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservierungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmerlis- te oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreser- vierungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahme- karten gelten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreser- vierungskarten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 24. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung Mittwoch, 27. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Donnerstag, 28. Januar 19.00 Uhr online!!! Innovationswerkstatt Kir- che und Familie nur mit Zu- gangslink - siehe nachfol- genden Bericht Sonntag, 31. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. _________________________ und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Be- such von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann mel- den Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung ange- wiesen. Vielen Dank. _________________________ Liebe Kreative Wir hoffen, dass Ihr alle gut und vor allem gesund ins neue Jahr gekom- men seid. Um eurer Kreativität auf die Sprünge zu helfen, hier ein ein ganz aktuelles Werk aus Baindt-Sulpach. Ein Sonnenuntergang zum Träumen, wie es ihn nur in Sulpach gibt. Ist das nicht Anregung genug um sich auf einen Maltag im Freien zu freuen, sobald es die Temperaturen zulassen? Danke an Hubert Gärtner. Euer KM-Team Abendstimmung in Sulpach _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Adventsaktion 2020 – ein voller Erfolg! Wir möchten uns bei Ihnen für Ihre großartige Spendenbereitschaft an- lässlich unserer Adventsaktion 2020 bedanken, es war ein voller Erfolg! Vielen herzlichen DANK hierfür! Für die tolle Unterstützung bedanken wir uns auch bei der Bäckerei Schmidt und der Mosterei Keßler, die uns mit leckerem Weihnachtsgebäck und winterlichen Ge- tränken beliefert haben. Wir wünschen Ihnen allen ein gutes & gesundes neues Jahr 2021 und hoffen, dass wir Sie bald wieder musika- lisch unterhalten dürfen. Bleiben Sie uns weiterhin treu! Ihr Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. 1. Baindter Malwettbewerb der NZ Raspler Baindt e.V. Bist Du fasnetsbegeistert zwi- schen 2 und 11 Jahren und malst gerne? Dann mach bei unserem Malwett- bewerb zum Thema „Fasnet in Baindt“ mit! Male dafür ein Bild mit dem Thema „Fasnet in Baindt“ bis zum 07. Februar 2021 auf ein DIN A4 Blatt mit Stiften deiner Wahl. Alle Kinder, die mitmachen, bekommen einen Preis und die ersten Plätze bekommen einen Hauptpreis. • Schreibe auf die Rückseite deines Bildes deinen Namen, Alter und Adresse. • Bitte werfe dein Bild in den Briefkasten der Gemeinde Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Baindt oder sende es per Post an die Gemeinde Baindt, Stichwort „Malwettbewerb Raspler.“ • Die Bilder werden von Mitgliedern des Zunftrats be- wertet. • Die Gewinner werden im Amtsblatt bekannt gegeben. • Die Bilder werden im Fenster vom Raspler Stüble am Dorfplatz ausgestellt. Gewinner bekommen einen Gutschein für das Spielwa- rengeschäft Schneider in Bft. Der Zunftrat Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Blutspende-Aktion in Baindt Wir ziehen nach unserem letzten Blutspende-Termin in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Bilanz und sagen DANKE an 219 Blutspender, davon 23 Erstspender, die ihren Weg zu uns gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Hygieneregeln können wir unse- ren Blutspendern leider nach wie vor keinen Imbiss anbie- ten. Stattdessen dürfen sich die Spender über reichhaltige Lunchpakete freuen. In diesem Zusammenhang ebenfalls ein riesengroßes Dankeschön an den CAP-Markt Baindt für die großzügige Obstspende, dem REWE-Markt Rai- ner Hahn für die Schokoladen-Spende und dem „Baind- ter Beck“, der uns die Tüten sowie ein Vesper für unsere Helfer gespendet hat. Gerne können Sie sich schon den nächsten Blutspen- de-Termin vormerken: am 8. April 2021 in der Achtalschule in Baienfurt. Alles Wichtige zur Blutspende finden Sie auch auf unse- rer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Blutspende“. Landjugend Baindt e.V. Funken 2021 abgesagt! Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie Sie sich bestimmt schon gedacht haben, ist es für uns, die Landjugend Baindt, dieses Jahr leider nicht möglich einen Funken zu veranstalten. Durch die immer strenger werdenden Corona-Verordnungen sind uns leider die Hände gebunden. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn sie deshalb kein Reisig o.ä. auf den Funkenplatz bringen. Auch die evtl. noch vorhandenen Christbäume werden wir dieses Jahr nicht einsammeln. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die Zeit. Ihre Landjugend Baindt SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK infor- miert: Info-Telefon zum Thema „Coro- na-Virus-Pandemie“ Landratsamt Ravensburg - Telefon 0751 85 50 50 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg - Telefon 0711 909-39 555 Bei Verdacht auf Corona-Infektion: Hausarzt telefonisch kontaktieren! Nicht erreichbar ? Dann rufen Sie an: - 116 117, Bereitschaftsdienst der Kas- senärztlichen Vereinigung BW Notruf 112 - Rettung, Feuerwehr - Polizei: 110 ---------- Aktuelles vom VdK Kreisverband Ravensburg: Aufgrund der aktuellen Coronaverordnungen bleibt un- ser Büro vorübergehend geschlossen. Die Erreichbarkeit bleibt erhalten ohne zeitliche Eingrenzung Per E-Mail: kr-ravensburg@vdk.de oder hanneloressie- ling@t-online.de, oder telefonisch tagsüber privat: Tel. 07562-3108. Sie können sich auch gerne über die Homepage des Kreis- verbandes www.vdk.kreisverband-ravensburg über die Aktualitä- tetn informieren. Diese Änderung betrifft nicht den Sozialrechtsschutz gGmbH! Sie kann zu den üblichen Sprechzeiten zur Beratung oder Terminvergabe erreicht werden unter 0751-76 96 20. Aktuelles vom VdK Ortsverband Weingarten können Sie auf unserer Homepage www.vdk.de/ov-weingar- ten ersehen. Unser VdK-Treff am 03.02.2021 fällt leider wegen Corona aus. Bleiben Sie gesund Ihre Karin Maucher Vorsitzende Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Was sonst noch interessiert Kontaktstelle Frau und Beruf - Online- oder telefonische Beratung und digitale Impulse für Frauen Die Corona-Krise stellt Frauen erneut – nicht nur fami- liär – vor große Herausforderungen. Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben will sowohl mit ihrer persönlichen Beratung als auch mit verschiedenen digitalen Formaten Mut machen und erste Schritte in mögliche neue Richtungen weisen. Seit vielen Monaten wird unser aller Leben durch die Co- rona-Krise vollkommen auf den Kopf gestellt. Viele Frau- en befinden sich im Home-Office oder in der Kurzarbeit, andere wiederum befinden sich im Dauereinsatz um die Grundversorgung zu gewährleisten. Aktuell stellt insbe- sondere die erneute Schließung von Schulen und Kitas für viele Frauen wieder eine große Herausforderung dar. In diesem dynamischen Umfeld beschäftigen sich Frauen mit vielen Fragen. Woher nehme ich die Kraft mich dem Ganzen zu stellen? Was passiert, wenn ich entlassen wer- de? Wie kann meine berufliche Zukunft aussehen? Die Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Boden- see-Oberschwaben ist auch in dieser beruflichen Um- bruchsituation für Frauen eine Ansprechpartnerin. „Auch in der aktuellen Krisenzeit unterstützen wir Frauen bei beruflichen Fragen. Mit einem objektiven Blick von außen schauen wir auf die persönliche Situation und beleuchten die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Berufswe- ges. Gerade jetzt ist es mehr denn je wichtig, den Blick nach vorne zu richten und ein Ziel vor Augen zu haben“, so Martina Schmidt, Leiterin der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben. Durch ein so tiefgreifendes Ereignis wie die Corona-Krise entstehen viele Fragen und gerade Frauen sind häufig zu einer be- ruflichen Veränderung gezwungen. Das Beratungsportfolio der Kontaktstelle Frau und Beruf gibt Hilfestellung und deckt vielschichtige Themen wie die berufliche Neuorientierung, den Stellenwechsel, den beruflichen Wiedereinstieg, die Existenzgründung oder auch Beratungen zur beruflichen Weiterentwicklung oder Karriereplanung ab. Die individuellen Beratungen finden zurzeit per Telefon, Mail oder online statt. Für eine individuelle Beratung ist eine Terminvereinba- rung notwendig. Zur Terminvereinbarung ist das Team der Kontaktstelle telefonisch und per Mail erreichbar un- ter 0751/35906-63 oder info@frauundberuf-rv.de. Darüber hinaus wollen die Mitarbeiterinnen der Kon- taktstelle Frau und Beruf anderen Frauen mit diversen Online-Impulsen zu aktuellen Themen Mut machen und Hilfestellung geben. Die nächste kostenlose Live-On- line-Veranstaltung mit dem Titel „Frauen, Corona und der alltägliche Wahnsinn“ findet am Samstag, 23. Ja- nuar von 10 bis 11:30 statt. Voraussetzung ist lediglich ein Smart-Phone, Tablet oder Computer und ein Inter- net-Zugang. Nähere Infos und Anmeldung unter www. frauundberuf-rv.de . Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer Vesperkirche Leutkirch wird verschoben in den Sommer Auf Wunsch der evange- lischen Kirchengemeinde Leutkirch wird die Vesperkirche auf Frühsommer ver- schoben. Aufgrund der aktuellen Lage in Leutkirch soll das Risiko minimiert werden. „Außerdem,“ erklärt Pfarrer Volker Gerlach die kurzfristige Entscheidung, „hoffen wir auf ein persönliches Zusammenkommen im Sommer. Dann könnte ein gemeinsames Mittagessen in der Ves- perkirche wieder möglich sein.“ Gerade für das erstmalige Durchführen der Vesperkirche im Allgäu wäre das eine wünschenswerte Möglichkeiten. An den beiden Standorten Ravensburg und Wilhelmsdorf wird die „Vesperkirche unterwegs“ wie vorgesehen mit Plan C stattfinden: Die Eröffnung wird am 31. Januar im Gemeindegottesdienst gefeiert. Vom 01. bis 13. Februar werden jeweils kostenlose Vesperpakete, Brief- und Te- lefonkontakte angeboten. In Wilhelmsdorf findet die Ves- perkirche am Brüdergemeindehaus statt. In Ravensburg wird die Vesperkirche am Haus der Diakonie in der Eisen- bahnstraße 49 ihre Vesperpakete verteilen. Ursprünglich war das Johannesgemeindehaus vorgesehen. Nun wird ein zentraler Ort in Ravensburg für die veränderte Situ- ation gewählt, der einfach zu erreichen ist. Die „Vesperkirche unterwegs“ ist ein rein spendenfinan- ziertes Projekt und wird gemeinsam von der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Johannes-Zieg- ler-Stiftung, der Stiftung der Zieglerschen, veranstaltet. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 977123-0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude: Rechenmethode des Finanzamtes nicht immer zutref- fend Immobilienkäufer können Einspruch einlegen Um die Anschaffungskosten für eine vermietete Woh- nung bei der Steuer absetzen zu können, wird im Grundsatz eine im Kaufvertrag festgelegte Aufteilung des Kaufpreises auf den Grund und Boden und das Ge- bäude der Wohnung herangezogen. Fehlt diese oder ist sie nicht plausibel, rechnet das Finanzamt oft zum Nachteil des Eigentümers nach einer eigenen Methode. Der Bundesfinanzhof hat diese Finanzamt-Methode nun verworfen und Betroffene können sich wehren! Anleger, die eine Immobilie kaufen und dann vermie- ten, sollten am besten bereits im Notarvertrag festle- gen, welcher Preisanteil auf die Wohnung und welcher Preisanteil auf den Boden entfällt. Das ist wichtig für die Abschreibung der Immobilie: Denn bei der Steuer dürfen nur die Anschaffungskosten für das Haus oder die Woh- nung, nicht aber des Grundstücks abgeschrieben werden. Aber Achtung: Ist die Kaufpreisaufteilung nicht plausibel, Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 darf das Finanzamt nachrechnen. Und auch dann, wenn erst gar keine eigene Kaufpreisaufteilung vorgenommen wurde. Für die Berechnung des Gebäudewertes zieht das Finanzamt i. d. R. eine Arbeitshilfe des Bundesfinanzmi- nisteriums heran. Die Aufteilung nach dieser Methode fiel dabei häufig zu Ungunsten des Eigentümers aus, stellt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg fest. Denn oft ist der von der Finanzverwaltung ermittelte Gebäudewert überraschend niedrig, sodass die Steuerabschreibung für das Gebäude oder die Wohnung ebenfalls gering ist. Ob das Ergebnis, das mit der Arbeitshilfe von der Finanz- verwaltung ermittelt wird, akzeptiert werden muss, hat nun der Bundesfinanzhof überprüft. Dabei hat er einer Klägerin Recht gegeben, die gegen die vom Finanzamt vorgenommene Kaufpreisermittlung geklagt hatte. Betroffene sollten Einspruch einlegen Wenn das Finanzamt mit der Arbeitshilfe des Ministeriums rechnet und das zu Ungunsten des Steuerzahlers ausgeht, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wer- den! Dazu sollte das Aktenzeichen genannt werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Vermietung einer Immobilie enthält der Ratgeber Nr. 64 „Steuern rund ums Haus“, der kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Ruf- nummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden kann. Finde die acht Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? © Pietrzak/DEIKE 751R45R4 Amtsblatt der Stadt Markdorf vom 17. April 2020 Nummer 16 2 m Zusammenhalten - ABER Abstand halten Kleiner Tipp von uns für Sie Apostroph ja oder nein? Bei Artikelverschmelzungen mit Präposition wird in der Regel kein Apostroph gesetzt: - auf + das –> aufs - durch + das –> durchs - für + das –> fürs - in + das –> ins - um + das –> ums - hinter + dem –> hinterm - vor + dem –> vorm - hinter + den –> hintern - über + den –> übern - unter + den –> untern Eine Ausnahme bilden nur umgangssprachliche Formen wie auf’m, nach’m oder in’n. Wir beraten Sie gerne! Telefon: 07154 8222-74 E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Hier könnte Ihre Anzeige stehen! 07154 8222-74 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 VERSCHIEDENES MIETANGEBOTE Franz Lohr GmbH | Steinbeisstraße 10 | 88214 Ravensburg Bewerbung an: personal@franz-lohr.de Haben Sie Fragen? T +49 751 881-161 | www.franz-lohr.de Die Franz Lohr GmbH ist ein innovatives Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern im Bereich der Gebäude-, Umwelt-, Ver- und Entsorgungstechnik. Zur Verstärkung unserer Teams suchen wir: » Anlagenmechaniker SHK m | w | d » Meister SHK m | w | d » Elektroniker | Elektriker m | w | d » Schlosser m | w | d » Kundendienstmonteur m | w | d » Mechatroniker Kältetechnik m | w | d Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Wir suchen im Raum Weingarten • gepflegtes Haus / DHH oder Eigentumswohnung zum Kauf für Eigenbezug (Paar 55 + hat Wohnortwechsel) • Einfamilienhaus, bevorzugt mit ELW mit großer Garage / Carport (2 Autos + Fahrräder) für Dipl-Ing. & seine Familie Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung. Rufen Sie uns unverbindlich an ! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Heizkosten sparen mit einem wärmegedämmten Garagentor Ihr Fachberater vor Ort Herr Stephan Zimmerer Telefon 0176 10215709www.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Tel. 07552/2602-0 info@pfullendorfer.de Helle, 112m² neu renovierte 3 Zi.-EG-Whg in ruhiger Wohnlage Nähe Ortskern mit Keller u. Stellpl. ab 01.04 in Baindt zu vermieten. 1200,-€ Warmmiete. 0163 / 844 96 85 Sammlerin sucht Porzellan, Bilder, Zinn, Uhren aller Art Münzen, Schmuck. Über Ihren Anruf freut sich Frau Barbara. 07502-9439862, 0162-7445629 STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN ANKAUF Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erscheinungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Telefon Fax Mail 07154 8222-74 07154 8222-15 anzeigen@duv-wagner.de[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 3,79 MB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 22.01.2021

                      Infobereiche