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Gesucht nach "abfallkalender baindt 2020".
Es wurden 127 Ergebnisse in 26 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 51 bis 60 von 127.
Fischerareal

Qualitätvoll und zukunftsfähig wohnen und leben in Baindt Das „ Fischerareal “ in unmittelbarer Nähe zu unserer neuen Ortsmitte soll ein qualitätvolles, lebendiges Wohnquartier mit verschiedenen Wohnformen werden. Der Gemeinderat hat sich deshalb Anfang 2020 entschieden, die Baukörper in einem Konzeptvergabeverfahren zu vergeben. Dieses Verfahren gliedert sich in zwei Abschnitte mit jeweils zwei Vergabephasen. In der ersten Phase wird je ein Ankerprojekt für die Baufelder 1 und 2 gesucht. Die Aufgabe der Ankerprojekte ist es, durch ihre Vorplanung und -strukturierung die Grundlage für die nachfolgenden Projekte zu schaffen, die sogenannten Anlieger. In der zweiten Phase vergibt man die Anliegerpojekte. In verschiedenen Veranstaltungen wurde das Konzeptvergabeverfahren den einzelnen Akteuren, wie Bauträgern, Architekten und auch Privatpersonen vorgestellt. Der individuelle Geschosswohnungsbau , realisiert mit einer Baugemeinschaft, ist für eine immer größer werdende Anzahl von Menschen eine sehr gute Alternative zum Einfamilienhaus: Junge Familien – insbesondere bei der Berufstätigkeit beider Eltern – können ihren Lebensalltag viel besser in einer nach individuellen Bedürfnissen geplanten Wohnung gestalten, für ihre Kinder sind die vielen Nachbarkinder aus dem Quartier und die gemeinschaftlichen Freianlagen eine attraktive Lebenswelt. Sogenannte „Silver Ager“ sehen in einer altersgerechten Wohnung die Möglichkeit, lange selbstbestimmt leben zu können. In einer Baugemeinschaft können die späteren NutzerInnen die eigenen vier Wänden selbst planen und auch am gemeinsamen Ganzen mitgestalten: am Freiraum ums Haus, der Solaranlage auf dem Dach oder an gemeinschaftlichen Räumen. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde beschlossen, dass die Baukörpern E, F und G im Baufeld 2 im Konzeptvergabeverfahren ausgeschrieben werden sollen ( Parzellierungsplan (PDF-Dokument, 603,37 KB, 11.11.2024) ) Für Interessenten, die sich mit einer Baugemeinschaft bewerben wollen , wird am Mittwoch, den 04. Dezember 2024 über „Bauen in Gemeinschaften“ ausführlich informiert. Bei beiden Termin sind die im Konzeptvergabeverfahren und auch beim Bauen in Gemeinschaft erfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow anwesend und informieren kompetent. Herzliche laden wir Sie zu diesen Veranstaltungen, die jeweils um 19:00 Uhr beginnen, in den Sitzungssaal des Rathauses ein.[mehr]

Zuletzt geändert: 29.11.2024
Anhang_mit_Eröffnungsbilanz.pdf

Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt zum 01.01.2019 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 1 »Ich ging soeben unsere Bücher durch, und bei der Leichtigkeit, wie sich der Zustand unseres Vermögens übersehen lässt, bewundere ich aufs Neue die großen Vorteile, welche die doppelte Buchhaltung dem Kaufmann gewährt. Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder guter Haushalt sollte sie in seiner Wirtschaft einführen. Die Ordnung und Leichtigkeit, alles vor sich zu haben, vermehrt die Lust zu sparen und zu erwerben, und wie ein Mensch, der übel haushält, sich in der Dunkelheit am besten befindet und die Summen nicht gerne zusammen rechnen mag, die er alle schuldig ist, so wird dagegen einem guten Kaufmann nichts angenehmer, als wenn er sich alle Tage das Fazit seines wachsenden Glücks ziehen kann.« Johann Wolfgang von Goethe, 1797, aus »Wilhelm Meisters theatralische Sendung« (bzw. später, in gekürzter Auflage »Wilhelm Meisters Lehrjahre«) Wolfgang von Goethe, 1797, aus »Wilhelm Meisters theatralische Sendung« (bzw. später, in gekürzter Auflage »Wilhelm Meisters Lehrjahre«) Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 2 Vorwort der Bürgermeisterin Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) wird in der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2015, in der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. April 2016 und in der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) vom 11. Dezember 2009, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2015 geregelt. Die Bestimmungen des NKHR sind von den Gemeinden spätestens im Jahr 2020 umzusetzen. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat beschlossen das NKHR zum 01.01.2019 einzuführen. Somit ist der Stichtag der Eröffnungsbilanz der 01.01.2019. Das NKHR orientiert sich am doppelten Buchhaltungssystem, welches im Handelsrecht angewandt wird. Es bildet sowohl die periodengerechte Darstellung von Erträgen und Aufwendungen, als auch Vermögen und Schulden ab. Somit soll eine größere Transparenz im kommunalen Finanzwesen geschaffen und weitergehend dem Gedanken der intergenerativen Gerechtigkeit entsprochen werden. Die Eröffnungsbilanz gliedert sich entsprechend den Vorgaben des § 52 der GemHVO. Dazu ist ergänzend gemäß § 53 GemHVO ein Anhang beizufügen, in dem insbesondere die gewählten Ansatz- und Bewertungsmethoden, sowie Abweichungen von genannten Methoden beschrieben werden. Ergänzt werden außerdem, der auf die Gemeinde entfallende Anteil, an den beim kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen, die Entwicklungen der Liquidität, übertragene Ermächtigungen und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre gemäß §42 GemHVO. ________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 3 Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite I. Inhaltsverzeichnis 5 II. Einleitung 7 III. Grundlagen, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte 8 IV. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 10 V. Erläuterungen zur Aktivseite 13 VI. Erläuterungen zur Passivseite 22 VII. Rückstellungen 26 VIII. Vermögensübersicht 27 IX. Schuldenübersicht 28 X. Beteiligungen 29 XI. Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen 31 XII. Organe der Gemeinde Baindt 32 XIII. Feststellung der Eröffnungsbilanz 33 XIV. Abkürzungsverzeichnis 34 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 4 Einleitung Im Jahr 2009 wurden die Reform des Gemeindehaushaltsrechts und damit die Umstellung des Rechnungswesens der kommunalen Haushalte beschlossen. Die Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg wurden zunächst verpflichtet zum Jahr 2016 die Umstellung durchzuführen. Der Landtag hat am 11.04.2013 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts geändert und die Pflicht zur Umstellung bis zum Jahr 2020 verlängert. Die Gemeinde Baindt hat die Umstellung vom kameralen Haushaltsrecht zur kommunalen Doppik zum 01.01.2019 vollzogen. Neben dieser technischen Umstellung des Rechnungswesens ist die Vermögensbewertung Hauptbestandteil und wesentliche Voraussetzung des Umstellungsprozesses. Zum Stichtag 01.01.2019 waren das gesamte Vermögen und die gesamten Verbindlichkeiten zu bewerten und die Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Vermögensbewertung hat Auswirkungen auf die künftigen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Zum einen auf der Aufwandsseite über die Abschreibungen auf das Anlagevermögen, zum anderen auf der Ertragsseite über die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Vor Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat war zunächst die letzte kamerale Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 aufzustellen und zu beschließen. Die Beschlussfassung erfolgte für den Jahresabschluss 2018 im Gemeinderat am 02.07.2019. Die Eröffnungsbilanz wird in der Sitzung des Gemeinderats am 03.03.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der aufwendige und arbeitsreiche Umstellungsprozess wäre ohne die zusätzliche Mithilfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei mit Recherche- und Korrekturarbeiten auch in der Freizeit nicht möglich gewesen. Die Gemeinde Baindt wurde über Workshops in der Gruppe Ravensburg von der Firma Schuellermann Consulting GmbH betreut. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 5 Grundlagen, Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte Grundlage für die Erstellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt sind die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000, geändert durch das Gesetz vom 16. April 2013 sowie der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 11. Dezember 2009, geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. April 2013. Die vorliegende Eröffnungsbilanz stellt den Stand des Vermögens und der Schulden der Gemeinde Baindt zum 01.01.2019 dar und ist nach den Vorgaben des § 52 GemHVO gegliedert. Zur Erleichterung der erstmaligen Erfassung und Bewertung des Vermögens gibt es nach §62 GemHVO Vereinfachungsregelungen. Diese lauten: Vermögensgegenstände dürfen auch mit Werten angesetzt werden, die vor dem Stichtag 01.01.2019 in Anlagennachweisen und in der Vermögensrechnung nachgewiesen sind. Bei beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem 01.01.2019 zurückliegt, kann von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen werden. Für Vermögensgegenstände, die mehr als sechs Jahre vor dem 01.01.2019, also vor dem 01.01.2013 angeschafft oder hergestellt wurden, können den Preisverhältnissen zum Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entsprechende Erfahrungswerte angesetzt werden, vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO. Dabei können fiktive Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkte auf der Basis des aktuellen Zustands des Vermögensgegenstands und der danach geschätzten Restnutzungsdauer angesetzt werden. Für Vermögensgegenstände, die vor dem 31. Dezember 1974 angeschafft oder hergestellt worden sind, können abweichend von Absatz 1 und 2 den Preisverhältnissen zum Januar 1974 entsprechende Erfahrungswerte angesetzt werden, vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO. Bei Grundstücken, insbesondere bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Grünflächen und Straßengrundstücken können örtliche Durchschnittswerte angesetzt werden. Außer bei Grünflächen und Straßengrundstücken können für den Wert von Grund und Boden von Grundstücken, die dauerhaft einer öffentlichen Zweckbestimmung dienen, vom Wert von Grund und Boden umliegender Grundstücke Abschläge bis zur Hälfte des Werts vorgenommen werden. Bei der Bewertung von Straßen können die Erfahrungswerte für die einzelnen Straßenarten auf der Grundlage örtlicher Durchschnittswerte ermittelt werden oder Pauschalwerte nach bekanntgemachten Bewertungsvorgaben je Straßenart angesetzt werden. Bei Waldflächen können für den Aufwuchs zwischen 7.200 EUR und 8.200 EUR je Hektar und für die Grundstücksfläche 2.600 EUR je Hektar angesetzt werden. Für Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen und -beiträge nach § 52 Abs. 4 Nr. 2 GemHVO gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Bei Bewertung von Vermögensgegenständen nach Erfahrungs- oder Pauschalwerten sollen die korrespondierenden Sonderposten ebenfalls nach Erfahrungs- oder Pauschalwerten ermittelt werden. Auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse nach § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz kann verzichtet werden; soweit ein Ansatz erfolgt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 6 Soweit die Vereinfachungsregeln angewendet wurden, ist dies bei der jeweiligen Bilanzposition in den Erläuterungen zur Aktivseite und zur Passivseite in den Kapiteln V. Erläuterungen zur Aktivseite und VI. Erläuterungen zur Passivseite aufgeführt. In diesen Kapiteln ergänzen die Bewertungsgrundlagen zur besseren Klarheit die einzelnen Bilanzpositionen. Für die Eröffnungsbilanz gelten die Regelungen, die auch für den Jahresabschluss gelten. Deshalb sind die für den Jahresabschluss geltenden Regelungen zum Anhang gemäß § 53 GemHVO anzuwenden. Ergänzt wird die Eröffnungsbilanz durch eine Übersicht über den Stand der Rückstellungen, eine Vermögensübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Beteiligungsübersicht und eine Übersicht über die gewährten Bürgschaften sowie Sonstige Angaben. Die Bilanzpositionen sind gemäß § 40 Abs. 1 GemHVO vollständig ausgewiesen und aufgegliedert. Das Verrechnungsverbot des § 40 Abs. 2 GemHVO, der Grundsatz der Einzelbewertung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO, sowie die wirklichkeitsgetreue Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO sind beachtet worden. Die Bewertung der Bilanzpositionen entspricht den verbindlichen Bewertungsvorschriften der GemHVO sowie den Vorgaben des „Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg“. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und der Grundsatz der Wesentlichkeit sind berücksichtigt. Weitergehende erhebliche Risiken am Bilanzstichtag, die in die Bilanz hätten aufgenommen werden müssen, sind bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz nicht bekannt geworden. Die Bilanz wird gemäß den Vorgaben des § 52 GemHVO dargestellt. Gemäß § 47 Abs. 5 GemHVO müssen Posten der Bilanz, die keinen Betrag ausweisen, nicht aufgeführt werden, es sei denn, dass im vorhergehenden Rechnungsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde. Zur Eröffnungsbilanz sind keine Vorjahreswerte vorhanden, so dass diese Vorschrift zwar nicht anzuwenden ist, einige Bilanzpositionen sind jedoch dargestellt, da hierzu in den Erläuterungen Aussagen getroffen werden. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 7 Aktiva in EUR Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 1.2 Sachvermögen 27.245.255,33 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 1.2.3 Infrastrukturvermögen und grundstücksgleiche Rechte 10.161.988,74 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 1.2.8 Vorräte 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 1.3 Finanzvermögen 12.632.573,42 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08 1.3.4 Ausleihungen 2.790.562,50 1.3.5 Wertpapiere 0,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,17 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,11 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,04 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0 Summe Aktiva 40.025.977,75 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 8 1. Eigenkapital 37.651.266,99 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 1.2 Rücklagen 0,00 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 1.3 Fehlbeträge 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,00 2. Sonderposten 5.970.386,00 2.1 für Investitionen 1.916.700,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.053.011,00 2.3 für Sonstiges 675,00 3. Rückstellungen 50.000,00 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 3.6 3.7 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Sonstige Rückstellungen 25.000,00 25.000,00 4. Verbindlichkeiten 1.826.433,86 4.1 Anleihen 0,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,29 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleich kommen 900.000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen 416.979,90 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,48 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,19 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 498.276,90 Summe Passiva 40.025.977,75 Passiva in EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 9 Erläuterungen zur Aktivseite 1. Vermögen 40.025.977,75 EUR 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 EUR Nach § 62 Abs. 1 Satz 4 GemHVO wird bei immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz zurückliegt und deren Anschaffungswert im hoheitlichen Bereich 800 EUR netto und im Bereich der Betriebe gewerblicher Art die nach geltendem Steuerrecht maßgebliche Wertgrenze (zum 01.01.2019: 800 EUR netto) nicht überschreitet, von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen. Lizenzen und Software werden bei Standardanwendungen mit einer Nutzungsdauer von vier Jahren angesetzt. Bei Spezialanwendungen findet eine Nutzungsdauer von sieben Jahren Anwendung. Die Festsetzung der Nutzungsdauer bei sonstigen immateriellen Vermögens- gegenständen erfolgt einzelfallbezogen. Maximal werden zehn Jahre angesetzt. 1.2 Sachvermögen 27.245.255,33 EUR 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 EUR Grund und Boden bei Grünflächen 2.768.810,45 EUR Aufwuchs, Aufbauten und Ausstattung bei Grünflächen 0,00 EUR Ackerland 0,00 EUR Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 EUR Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,00 EUR Sonstige unbebaute Grundstücke 3.275.388,52 EUR Für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2018 sind alle erworbenen Grundstücke zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. In allen anderen Fällen gilt Folgendes: - Für die Bewertung der bebaubaren Grundstücke (Bauland) werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten herangezogen. Liegen diese nicht vor, erfolgt die Bewertung anhand von Bodenrichtwerten zum Anschaffungsjahr. - Bei untergeordneten Grundstücken im Sinne des § 62 Abs. 4 GemHVO (insbesondere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Grünflächen) wird je nach Nutzungsart ein aktueller örtlicher Durchschnittswert oder der Bodenrichtwert landwirtschaftlich genutzter Flächen angesetzt. Es erfolgt keine Rückindizierung. Abweichend von Satz 1 gilt die 6- Jahres-Regelung hier nicht. Die aktuellen örtlichen Durchschnittswerte lauten: Nutzungsart laut ALB aktueller örtlicher Durchschnittswert pro qm in EUR Ackerland 4,25 Bach, Fluss 1,00 Graben 4,25 Grünanlage 4,25 Grünland 4,25 Platz 4,25 Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 4,25 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 10 Nutzungsart laut ALB aktueller örtlicher Durchschnittswert pro qm in EUR Straße Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Flächen 4,25 Teich/See 4,25 Unland / Brachland 4,25 Weg 4,25 - Für den Aufwuchs von Grünanlagen werden die Kategorien und Pauschalsätze des Bilanzierungsleitfadens angesetzt. Diese gelten für das Jahr 1996 und müssen indiziert werden. Kategorie EUR/qm Kategorie 1 Aufwendige Grünanlage, hochwertige Einbauten und Wegeanlagen 59,00 Kategorie 2 vielfältiger, teilweise aufwendiger Bewuchs, wenige Einbauten 14,50 Kategorie 3 einfache Pflanzungen, wenige/einfache Einbauten 3,50 Kategorie 4 Keinerlei Aufbauten, lediglich Begrünung und Baumbestand 1,00 - Wald, Forsten Nach § 62 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 GemHVO werden für die Grundstücksflächen 2.600 EUR je Hektar und damit 0,26 EUR/qm angesetzt. Für die Bewertung des Waldbodens sind Werte anzusetzen, die im normalen Grundstücksverkehr zwischen Waldbewirtschaftern zu erzielen wären. Diese Werte sollten dann durch die Bewirtschaftung des Waldes eine, wenn auch vergleichsweise geringe Verzinsung des eingesetzten Kapitales ermöglichen. Nach § 62 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 GemHVO werden für den Aufwuchs 0,72 EUR/qm berechnet. Die Gemeinde verfügt lediglich über ein zusammenhängendes Areal, das man als bedingt forstwirtschaftliche Fläche nutzen kann. Dabei handelt es sich um die FlSt. 917 und 927. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 11 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 EUR Grund und Boden bei Wohnbauten 0,00 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 0,00 EUR Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 1.010.913,00 EUR Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 EUR Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.391.927,00 EUR Grund und Boden mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenan- lagen 256.415,25 EUR Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.395.140,00 EUR Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und an- deren Betriebsgebäuden 232.207,30 EUR Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonsti- gen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 1.717.976,00 EUR - Sportanlagen Sportanlagen oder Teile davon, die ab 2013 neu angeschafft oder hergestellt werden, werden jährlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen. Bei Anschaffungen oder Herstellungen vor diesem Zeitraum sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu recherchieren. Können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden, so Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden mit pauschalen Aufbauwerten ermittelt und abgeschrieben. Der Sportplatz und die Flutlichtanlage sind aufgrund des Alters mit einem Restbuchwert übernommen worden. - Selbstständige Spielplätze Die Bewertung der Grundstücke erfolgt analog der Sportanlagen mit dem örtlichen Durchschnittswert für Sportflächen zum Bewertungszeitpunkt. Für den Aufwuchs, Einbauten und Ausstattung wird der Pauschalsatz des Bilanzierungsleitfadens in Höhe von 51,00 EUR/qm angesetzt. Dieser gilt für das Jahr 1996 und muss indiziert werden. - Abweichende Nutzungsarten im GIS Ist eine von den Angaben im GIS abweichende Nutzungsart eines Grundstücks bekannt, ist der Bewertung die tatsächliche Nutzungsart zu Grunde zu legen. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 EUR Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.156.750,82 EUR Brücken und Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 444.435,00 EUR Anlagen zur Abwasserableitung – im EB Abwasserbes. 0,00 EUR Anlagen zur Abwasserreinigung – im EB Abwasserbes. 0,00 EUR Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Nahwärme- und Breitbandleitungen Wasserbauliche Anlagen Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 6.142.365,00 EUR 858.940,00 EUR 0,00 EUR 409.446,92 EUR Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 150.051,00 EUR (Stützmauern, Treppen, Mauern) - Straßengrundstücke Die Bewertung der Grundstücke erfolgt nach § 62 Abs. 4 GemHVO mit dem Bodenrichtwert landwirtschaftlich genutzter Flächen zum Bewertungszeitpunkt (4,25 € pro m²). Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 12 - Straßenkörper Bei der Gemeinde Baindt wurden folgende vier Straßenarten festgelegt. Zur Bewertung werden die empfohlenen Pauschalsätze, die sich auf das Jahr 2010 beziehen, angesetzt und indiziert, wenn keine Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt werden konnten: Straßenart Nutzungsdauer Nutzungsdauer lt. Leitfaden festgelegt Straßenart 2 Hauptverkehrsstraßen, Industriestraßen, Str. im Gewerbegebiet 30-50 40 Straßenart 4 Anliegerstraßen, befahrbare Wohnwege, Fußgängerzonen, asphaltierte/ betonierte Feldwege 30-50 40 Straßenart 5 nicht asphaltierte/ betonierte Wege 15-30 20 - Straßenzubehör Hochwertiges Straßenzubehör, wie z.B. die Beleuchtung, wird separat bilanziert. - Bauwerke Sind Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelbar, werden die empfohlenen Pauschalsätze, die sich auf das Jahr 1996beziehen, angesetzt und indiziert. Dabei hat sich die Gemeinde Baindt an dem Bilanzierungsleitfaden orientiert und mit dem dafür zuständigen Fachamt die Werte weiterentwickelt. Es gelten aktuell für die Bauwerke folgende Werte: Vermögensgegenstand Nutzungsdauer Nutzungsdauer (für Baindt festgelegt) Brücken und Unterführungen 80 – 100 Jahre 80 Jahre Brücken in überwiegender Holzbauweise 30 – 40 Jahre n.V. Lärmschutzwände (je nach Material und Lage unterschiedlich einschätzen) 30 – 50 Jahre In Baindt - keine eigenen vorhanden Lärmschutzwälle Keine Abschreibung, da keine Abnutzung Bei der Rückindizierung der Bauwerke werden die Herstellungsjahre, die vor 1968 sind, auf das Jahr 1974 korrigiert, da der Baupreiskostenindex des Statistischen Landesamtes nur bis zum Jahr 1968 zurück reicht. - Erneuerungen Straßenbelag Vollausbau: Abgang der RBW und Zugang mit neuen AHK (ND wie Neubau entsprechend Straßenklasse) Fahrbahnerneuerung (Auswechslung von mehr als zwei Schichten): Teilabgang über 50% des RBW, Zugang mit neuen AHK und Verlängerung der ND (Rest-ND/2 + neue ND) Deckenerneuerung oder Instandhaltungsmaßnahmen: nur Deckschicht, Erhaltungsaufwand, nicht investiv zu behandeln Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 13 - Hochwertiges Straßenzubehör Straßenzubehör ND in Jahre Beleuchtung 20 Signalanlagen 15 Wegweisungen 15-20 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 EUR Die Gemeinde Baindt hat keine eigene Bauten auf fremden Grund. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 EUR Kunstgegenstände 8.650,52 EUR Baudenkmäler Erinnerungswert 1,00 EUR Sonstige Kulturdenkmäler 0,00 EUR Die folgenden Ausführungen gelten sowohl für bewegliche und unbewegliche Kunstgegen- stände als auch für das Archivgut. Die Vereinfachungsregel des § 62 Abs. 1 Satz 4 GemHVO, wonach bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände, die älter als sechs Jahre sind, nicht in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden müssen, gelten nicht für bewegliche Kunstwerke, jedoch für Archivgut. Kunstgegenstände unterliegen im Regelfall keiner gewöhnlichen Wertminderung und werden daher nicht abgeschrieben. Kunst am Bau ist mit dem Vermögensgegenstand (bspw. Gebäude) zu aktivieren und abzuschreiben. 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 EUR Fahrzeuge 344.255,50 EUR Maschinen 61.526,50 EUR Technische Anlagen 288.365,00 EUR Nach § 38 Abs. 4 GemHVO kann der Bürgermeister für bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 EUR ohne Umsatzsteuer Befreiungen von § 37 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GemHVO (Inventarisierungs-/Aktivierungspflicht) vorsehen. Für die Gemeinde Baindt wird für den hoheitlichen Bereich eine Wertgrenze von 800 EUR ohne Umsatzsteuer festgelegt. Für den Bereich der Betriebe gewerblicher Art sind unabhängig von der Bilanzierung nach Haushaltsrecht für Zwecke der Steuererklärung die Vorschriften des Steuerrechts zu beachten. Aufgrund dessen wird bei diesen die Wertgrenze entsprechend von § 6 EStG (zum 01.01.2019: 800 EUR ohne USt) festgelegt. Alle Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten darüber liegen, sind in die Anlagenbuchhaltung aufzunehmen. Bei beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz (01.01.2019) zurückliegt und/oder die die Wertgrenze von 800 EUR netto nicht überschreiten, wird von einer Inventarisierung und Aufnahme in die Bilanz abgesehen. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 14 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 EUR Betriebsvorrichtung 10.514,00 EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.895,00 EUR Die Betriebs- und Geschäftsausstattungen wurden aus den bestehenden Anlagennachweise fortgeschrieben und seit 2013 auch mit Ist-Kosten erfasst. Diese Werte wurden übernommen soweit bei beweglichen Vermögensgegenständen die unter Bilanzposition 1.2.6 genannten Kriterien der Wertgrenze und des Anschaffungsjahres vorliegen. 1.2.8 Vorräte 0,00 EUR Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 EUR je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachlosenwohnung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind in geringer Größenordnung vorhanden. Der Gemeinderat hat am 04.07.2019 den Wesentlichkeitsgrenzen wie folgt, zugestimmt. a) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP): 3.000 EUR b) Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) 3.000 EUR c) Bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände außerhalb des Zeitraums von sechs Jahren vor Eröffnungsbilanzstichtag 10.000 EUR d) Vorratsvermögen/Lagerbestände 10.000 EUR 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.049,35 EUR Die Aufwendungen für einen Vermögensgegenstand, der noch nicht fertig gestellt worden ist, werden auf das Konto „Anlagen im Bau“ gebucht und erscheinen in der Bilanz, auch wenn der Vermögensgegenstand noch nicht betriebsbereit ist. Es erfolgt keine Abschreibung. Erst bei Fertigstellung des Vermögensgegenstands wird der Wert aktiviert und auf das entsprechende Aktivkonto umgebucht und ab diesem Zeitpunkt auf die Nutzungsdauer abgeschrieben. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Sporthallengrundsanierung, Kindergartenneubau Sonne, Mond und Sterne, Kreisverkehr Thomas-Dachser-Straße, Baugebiet Geigensack Igelstraße, Baugebiet Marsweiler Ost II Lavendelstraße, Vollsanierung Erlenstraße und Hochwasserschutzmaßnahme Wolfegger Ach und Siemensstraße. 1.3 Finanzvermögen 172.105,52 EUR 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 EUR Grundsätzlich sind die Anschaffungskosten (Bareinlage, Sacheinlage, Dienstleistungen) zu bilanzieren. Wenn die Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungskosten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, ist nach § 62 Abs. 5 GemHVO das anteilige Eigenkapital anzusetzen. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 15 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 EUR Grundstücksanteile Interkommunales Gewerbegebiet Baindt, Baienfurt und Berg 156.479,52 EUR Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG RaWEG mbH 1.000,00 EUR 12.846,00 EUR 500,00 EUR 1.280,00 EUR Beim Zweckverband Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie bei der Bodensee- Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG bestehen keine Beteiligungen, lediglich eine Übernahme von laufenden Kosten. Ebenfalls nicht bewertet wurde die Beteiligung EB Wasserversorgung am Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sowie die Beteiligung des EB Abwasserbeseitigung am Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, unter Anwendung des Bilanzierungs- leitfadens für Baden-Württemberg. 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08 EUR EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 EUR EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 EUR Unter Sondervermögen ist das in öffentliche Einrichtungen eingebrachte Eigenkapital zu verstehen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden. Bewertet wurde das Eigenkapital zum Stichtag 31.12.2018. 1.3.4 Ausleihungen EUR Trägerdarlehen Nr 1. an EB Wasserversorgung 129.000,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 2 an EB Wasserversorgung 21.400,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 3 an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 4 an EB Wasserversorgung 58.750,00 EUR 133.850,00 EUR Trägerdarlehen Nr. 5 an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 6 an EB Wasserversorgung 183.750,00 EUR 149.062,50 EUR Summe Ausleihungen an EB Wasserversorgung Trägerdarlehen Nr. 1an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 2 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 3 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 4 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 5 an EB Abwasserbeseitigung Trägerdarlehen Nr. 6 an EB Abwasserbeseitigung Summe Ausleihungen an EB Abwasserbeseitigung Ausleihung 1 an Zweckverband Wasserversorgung Summe Ausleihung an Zweckverband Wasserversorgung 675.812,50 EUR 405.000,00 EUR 390.000,00 EUR 398.000,00 EUR 175.000,00 EUR 228.750,00 EUR 398.000,00 EUR 1.994.750 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR Ausleihungen sind ausschließlich finanzielle Forderungen, z.B. Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und Darlehen, nicht aber Waren- oder Leistungsforderungen. 1.3.5 Wertpapiere 0,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 16 Wertpapiere sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung sind Wertpapiere mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Stichtag beizulegen ist. 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,17 EUR Forderungen aus Gebühren und Elternbeiträge 1.586,30 EUR Forderungen aus Steuern 5.313,07 EUR Forderungen aus Erträgen Kostenerstattungen (Interk. Kostenausgleich Kindergarten) 72.468,99 EUR Es wird von den kameralen Kasseneinnahmeresten ausgegangen. Diese werden laufend von der Kasse ordnungsgemäß und gewissenhaft auf Werthaltigkeit geprüft. Nicht werthaltige Forderungen werden befristet niedergeschlagen und sind nicht in den Kasseneinnahmeresten enthalten. 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,11 EUR Forderung aus der Veräußerung von sonst. Unbeb. Grundst. Sonst. Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 134.199,50 EUR 37.252,61 EUR Es wird von den kameralen Kasseneinnahmeresten ausgegangen. Diese werden laufend von der Kasse ordnungsgemäß und gewissenhaft auf Werthaltigkeit geprüft. Nicht werthaltige Forderungen werden befristet niedergeschlagen und sind nicht in den Kasseneinnahmeresten enthalten. 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,04 EUR Bankkonten und Schwebeposten - VR Bank Ravensburg-Weingarten Girokonto - Kreissparkasse Ravensburg Girokonto 459.288,28 EUR 45.543,44 EUR - VR Bank Ravensburg-Weingarten Geldmarktkonto - Kreissparkasse Geldmarktkonto 264.999,56 EUR 8.031.486,59 EUR Kassenbestände 1.865,17 EUR Handvorschüsse 0,00 EUR Die liquiden Mittel (Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten, Kassenbestand und Handvorschüsse) werden zu ihrem Nennwert bewertet. Zahlstellen und Handvorschüsse werden ebenfalls unter dieser Bilanzposition dargestellt. Die Handvorschüsse wurden vor dem 31.12.2018 alle zurückbezahlt und im neuen Jahr 2019 ausbezahlt. 2. Abgrenzungsposten 142.408,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 17 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR In der Eröffnungsbilanz werden die Beamtengehälter Januar nicht ausgewiesen, da diese erst im Januar 2019 ausbezahlt wurden. 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,00 EUR Nach § 62 Abs. 6 GemHVO wird auf den Ansatz früher geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz verzichtet. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 18 Erläuterungen zur Passivseite 1. Eigenkapital 37.651.266,99 EUR 1.1 Basiskapital 31.680.880,99 EUR Das Basiskapital ist die im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz ermittelte Saldogröße zwischen dem Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite, die später in den jeweiligen Jahresschlussbilanzen fortgeschrieben wird. 1.2 Rücklagen 0 EUR 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0 EUR 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0 EUR 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0 EUR Die Rücklagen im NKHR entsprechen nicht der bisherigen Allgemeinen Rücklage in der Kameralistik. Eine Überleitung der kameralen Allgemeinen Rücklage ins NKHR findet nicht statt. Die Allgemeine Rücklage geht im Basiskapital bzw. in der Liquidität auf. In der Eröffnungsbilanz werden keine Überschüsse aus Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses oder des Sonderergebnisses bilanziert. Zweckgebundene Rücklagen sind zum Stichtag der Eröffnungsbilanz nicht vorhanden. 1.3 Fehlbeträge 0 EUR 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0 EUR 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0 EUR In der Eröffnungsbilanz werden keine Fehlbeträge aus Vorjahren bilanziert. 2. Sonderposten 5.970.386,00 EUR Bei Sonderposten wird das Realisationsprinzip beachtet. Eine Bilanzierung erfolgt danach nur, wenn die Zuwendung dem Grunde und der Höhe nach konkret feststeht. Bis sechs Jahre vor der Eröffnungsbilanz können folgende Pauschalsätze nach § 62 Abs. 6 GemHVO angesetzt werden: Berufliche Schulen 35 % Feuerwehr 30 % Grund-, Haupt-, Realschulen 30 % Gymnasien und Sonderschulen 40 % Naturschutzgrundstücke 70 % Turn- und Sporthallen 20 % Sportplätze 15 % Straßen, Wege, Plätze (früher GVFG) 75 % Straßen, Wege, Plätze, Erschließungsbeiträge 90 % Theater 40 % Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 19 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 1.916.700,00 EUR Investitionszuweisungen vom Bund 0,00 EUR Investitionszuweisungen vom Land 1.887.777,00 EUR Investitionszuweisungen von Gemeinden 20.260,00 EUR Investitionszuweisungen von Zweckverbänden 0,00 EUR Investitionszuweisungen vom sonstigen öff. Bereich 0,00 EUR Investitionszuweisungen von verbundenen Unternehmen 0,00 EUR Investitionszuweisungen von privaten Unternehmen 8.663,00 EUR Investitionszuweisungen von übrigen Bereichen 0,00 EUR Zu bilanzieren sind Mittel, die die Kommune für die Finanzierung von Investitionen erhalten hat. 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 4.053.011,00 EUR Zu bilanzieren sind die Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach den §§ 20 ff. KAG. 2.3 Sonderposten für Sonstiges 675,00 EUR Erbschaften 0,00 EUR Sonstiges 675,00 EUR Zu bilanzieren sind Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb einschließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck sowie Zuschüsse für noch nicht aktiviertes Anlagevermögen. 3. Rückstellungen 50.000,00 EUR Nach § 41 Abs. 1 GemHVO werden lediglich die Pflichtrückstellungen gebildet. Auf die Bildung von Wahlrückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO wird verzichtet. Zu den Wahlrückstellungen zählen auf Grund der Änderung der GemHVO auch Gerichtskostenrückstellungen. Verpflichtungen zur Sanierung von Altlasten sind der Gemeinde Baindt nicht bekannt, so dass keine Altlastensanierungsrückstellungen zu bilden sind. Sonstige Rückstellungen werden nach § 41 Abs. 2 GemHVO im Rahmen der Eröffnungsbilanz bei der Gemeinde Baindt für die GPA und Familienförderbeiträge bilanziert. Die Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildet und bilanziert, so dass eine zusätzliche Bildung von Pensionsrückstellungen bei Kommunen nicht zulässig ist. Zum Stichtag 31.12.2018 beträgt der Anteil an der Rückstellung beim KVBW 3.210.915 EUR. 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 EUR Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 0,00 EUR Rückstellungen für Wertguthaben 0,00 EUR Für das Blockmodell der Altersteilzeit müssen Rückstellungen gebildet werden. Bilanziert werden das nicht ausbezahlte Entgelt als auch die Aufstockungsbeträge. Da keine Altersteilzeitrückstellung zum 01.01.2019 bestand, muss kein Bestand in die Eröffnungsbilanz übernommen werden. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 20 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 EUR Kostenüberdeckungen haben den Charakter einer Verbindlichkeit gegenüber dem Gebührenzahler und sind deshalb zu bilanzieren. In der Gemeinde Baindt werden die wesentlichen Gebühren Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in den Eigenbetrieben (Sondervermögen) dargestellt. Der Bereich Abfall obliegt dem Landkreis Ravensburg. Bei den restlichen Gebührenhaushalten (Verwaltungsgebühren, Schenk-Konrad-Halle, Friedhof) sind wir defizitär und es bestehen keine Gebührenüberschüsse. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,00 EUR Zum Bilanzstichtag ist zu prüfen, ob tatsächliche künftige Inanspruchnahmen aus Bürgschaften oder Gewährleistungen zu erwarten sind. Zur Eröffnungsbilanz wird keine Rückstellung für eine Ausfallhaftung gebildet. Die Übernahme der Bürgschaft/Gewährleistung aus der Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg begründet allein noch keine Rückstellungsbildung. Übernommene Bürgschaften etc. sind lediglich als Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre unterhalb der Bilanz auszuweisen, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind (§ 42 GemHVO). Es bestand zum 31.12.2018 eine Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 847.714,83 €. Die Ausfallhaftung für Darlehen wurde im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg übernommen. Übernahme und Umfang der Ausfallhaftung richten sich nach der Übernahmeerklärung der Gemeinde im Einzelfall. Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe von 25.000 € für die Familienförderbeiträge (Kaufverträge) gebildet.. 3.7 Sonstige Rückstellungen 25.000,00 EUR Sonstige Rückstellungen werden zum Bilanzstichtag in Höhe von 25.000 € für die Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt gebildet.. 4. Verbindlichkeiten 1.826.433,86 EUR Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Diese sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Bei der Gemeinde Baindt sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Anleihen vorhanden. 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,29 EUR Die vorhandenen Kredite werden in Höhe des Rückzahlungsbetrages zum Stichtag 01.01.2019 passiviert. 4.2.1 Investitionskredite 459.395,29 EUR Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (KfW-Darlehen 0,00% Zins) 459.395,29 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 21 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 900.000,00 EUR Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, werden in Höhe der tatsächlichen Zahlungsverpflichtung passiviert. Die Gemeinde Baindt befindet sich im Landessanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022). Für das Sanierungsgebiet wurden 900.000 € (60%) Landesmittel bewilligt, welche mit dem Erwerb des Fischerareals abgerufen wurden. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde - Städtebaulich angepasste Nachverdichtung - Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Marsweilerstraße Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Gemäß Leitfaden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der GPA (Ziffer 4.3.4 Passivierung zweckgebundener Einzahlungen) wird für Grunderwerb bis VKW, inkl. Freilegung (nur bei überwiegender öffentlicher Nutzung) kein Sonderposten in Höhe der gewährten Zuwendung in Höhe von 900.000 € gebildet, sondern in der Kontoform 249 als kreditähnliches Rechtsgeschäft abgebildet. Bei der zukünftigen Vorgehensweise wird der Leitfaden Nr. 3.5.2.4 (Abrechnung der Fördermittel) beachtet. 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 416.979,90 EUR Angesetzt werden die ausstehenden Rechnungsbeträge einschließlich Umsatzsteuer. Skonti sind zu berücksichtigen. Es wird von den kameralen Kassenausgaberesten ausgegangen. Der größte Posten resultierte aus Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken. 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,48 EUR Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden in der Höhe ihrer tatsächlichen Zahlungsverpflichtung bilanziert. Zum Bilanzstichtag sind keine Verbindlichkeiten aus Transferleistungen vorhanden. 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,19 EUR Sonstige Verbindlichkeiten werden in der Höhe ihrer tatsächlichen Zahlungsverpflichtung bilanziert. 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 498.276,90 EUR Grabnutzungsgebühren 453.986,00 EUR Passive Rechnungsabgrenzungsposten 44.290,90 EUR Zweckgebundene Einnahmen Ökokonto 0,00 EUR Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 22 In der Eröffnungsbilanz werden die Grabnutzungsgebühren angesetzt. Pro Grabart und entsprechender Liegedauer erfolgt eine separate Berechnung des jährlichen Rechnungsabgrenzungspostens anhand der tatsächlichen Einzahlungen. Die Verbuchung erfolgt in Summe. Sollten die tatsächlichen Einzahlungen nicht vorliegen, kann auf einen jährlichen Durchschnittswert der gesamten Grabnutzungsgebühren und eine durchschnittliche Restnutzungsdauer zurückgegriffen werden. Des Weiteren hat der Pächter der Gaststätte der Gemeinde ein unverzinsliches Darlehen gewährt, welches als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird. Der tatsächlich investierte Betrag wird gemäß Pachtvertrag der Verpächterin vom Pächter als unverzinsliches Darlehen für die Dauer des Pachtverhältnisses gewährt. Der Betrag betrug zum 01.01.2019: 25.981,78 €. Es wurden keine zweckgebundene Einnahmen und Spenden für nicht investive Maßnahmen bilanziert. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 23 Rückstellungen Übersicht über den Stand der Rückstellungen nach § 41 GemHVO Art Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres EUR 1. Rückstellungen gemäß § 41 Abs. 1 GemHVO 0,00 1.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 1.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 1.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,00 1.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 1.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 1.5 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,00 2. Weitere Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 25.000,00 Rückstellungen gesamt 50.000,00 Pensionsrückstellungen Die auf Grund § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen sind gemäß § 53 Abs. 4 GemHVO im Anhang des Jahresabschlusses anzugeben. Da für die Eröffnungsbilanz die Regelungen für den Jahresabschluss gelten, sind diese Angaben auch in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen. Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildet und bilanziert. Zum Stichtag der Eröffnungsbilanz beträgt der Anteil der Gemeinde Baindt an der Rückstellung beim KVBW 3.210.915 EUR. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 24 Vermögensübersicht nach § 55 Abs. 1 GemHVO Vermögen Stand zum 01.01.2019 in EUR 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,00 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 27.245.255,33 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,29 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,13 2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,74 2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,00 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,00 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,65 3. Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) 12.632.573,42 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 172.105,52 3.3 Sondervermögen 615.505,08 3.4 Ausleihungen 2.790.562,50 3.5 Wertpapiere 0,00 insgesamt 30.829.169,63 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 25 Schuldenübersicht nach § 55 Abs. 2 GemHVO zum 31.12.2018 / 01.01.2019 Art der Schulden zum 01.01.2019 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel bis zu 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR 1.1 Anleihen 0 0 0 0 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 459.395,29 68.060,00 272.240,00 119.095,29 1.2.2 Land 0 0 0 0 1.2.3 Gemeinden und Ge- meindeverbände 0 0 0 0 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0 0 0 0 1.2.5 Kreditinstitute 1.2.6 Sonstige Bereiche 1.3 Kassenkredite 0 0 0 0 1.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- schäften (Zuschuss LSP für Grunderwerb) 900.000,00 0 900.000,00 0 Gesamtschulden Kernhaushalt 1.359.395,29 Gesamtschulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung: Eigenbetrieb Wasservers. Baindt 2.1 Anleihen 0 0 0 0 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Trägerdarl./Ausleihe) 675.812,50 49.825,00 199.300,00 426.687,50 2.3 Kassenkredite 0 0 0 0 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- Schäften 0 0 0 0 Gesamtschulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung: Eigenbetrieb Abwasserbes. Baindt 2.1 Anleihen 0 0 0 0 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Trägerdarl./Ausleihe) 1.994.750,00 62.500,00 250.000,00 1.682.250,00 2.3 Kassenkredite 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsge- schäften Gesamtschulden des Son- dervermögens mit Sonder- rechnung 2.790.562,50 Konsolidierte Gesamtschulden 4.029.957,79 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 26 Beteiligungen Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 27 Zu bilanzieren sind zum 01.01.2019: Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Beteiligung RaWEG mbH 0,79% 1.280,00 Beteiligung ReKo mbH 1,90% 12.846,00 Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG % 500,00 Beteiligung ZV Breitbandversorgung 2,86% 1.000,00 Beteiligungen, sonstige Anteilsrechte Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Beteiligung Interkommunales Gewerbegebiet Grundstückswert Anteil Gemeinde Baindt 40% 94.528,02 Ökologischer Ausgleich Grundstücksanteil mit Gde. Berg – Erwerb für GE Mehlis 1. Erweiterung 50% 61.951,50 Sondervermögen Beteiligungs- quote unmittelbar Buchwert zum 01.01.2019 in EUR Eigenbetrieb Wasserversorgung 100 % 615.505,08 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 100 % 0,00 Zum 01.01.2019 nicht zu bilanzierende unmittelbare Beteiligungen der Gemeinde Baindt: Unternehmen Beteiligungs- quote unmittelbar Grund Bodensee Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG % ohne Beteiligungswert Ökopunkte bei der Regionalen Kompensations GmbH % ohne Beteiligungswert Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) % ohne Beteiligungswert Zum 01.01.2019 nicht zu bilanzierende mittelbare Beteiligungen der Gemeinde Baindt: Unternehmen Beteiligungs- quote mittelbar Grund Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt 40,0% mittelbare Beteiligung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental 37,8% mittelbare Beteiligung Die genannten mittelbaren Beteiligungen sind in der Bilanz des Eigenbetriebs Wasserversorgung bzw. des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung bilanziert. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 28 Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen sind gemäß § 42 GemHVO unter der Bilanz, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, als Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken. Jede Art der Vorbelastung darf in einem Betrag angegeben werden. Haftungsverhältnisse sind auch anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften war zum 01.01.2019 keine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 6 GemHVO zu bilden. Bürgschaftsverpflichtungen zum 01.01.2019: Bürgschaftsübernahme für Zweck Darlehens- betrag in EUR Haftungs- summe in EUR Wohnraumförder- bestimmungen des Landes Baden-Württemberg § 88 GemO Ausfallbürgschaft zur Absi- cherung einer Zuwendung sozialer Wohnungsbau gem. § 88 GemO und den Wohnraumförderbestimmung en 2.000.786,61 847.714,83 Summe 847.714,83 Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO: Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan Gesamt in TEUR davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 2020 2021 2022 2019 8.295 8.095 100 100 Nachrichtlich: im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen 0 0 0 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 29 Organe der Gemeinde Baindt im Haushaltsjahr 2019 Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 8 GemHVO sind dies im Haushaltsjahr 2019: Bürgermeister Elmar Buemann bis 19.02.2019 Simone Rürup ab 20.02.2019 Mitglieder des Gemeinderats Fraktion/Gruppierung (in alphabetischer Reihenfolge) Bayer, Heiko FWV Claßen, Antje Die Grünen Gauder, Simon FWV Herrmann, Dieter CDU Herz, Norbert Die Grünen Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Müller, Stefan CDU Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Svoboda, Alexander FWV Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt 30 Feststellung der Eröffnungsbilanz Die vorliegende Eröffnungsbilanz wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die Bestände zum 01.01.2019 ab. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 03.03.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Baindt, den 03.03.2020 Wolfgang Abele Fachbediensteter für das Finanzwesen Simone Rürup Bürgermeisterin Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten bspw. beispielsweise EStG Einkommensteuergesetz Flst. Flurstück GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GemO Gemeindeordnung GKV Gesetz über den kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg i.d.R in der Regel lfdm laufender Meter ND Nutzungsdauer öff. öffentlich öff.-rechtl. öffentlich-rechtlich RBW Restbuchwert u. und z.B. zum Beispiel z. Zt. zur Zeit Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 5.741,000,00 00200000 Lizenzen 5.740,000,00 00250000 DV-Software 1,000,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.059.785,290,00 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.768.810,450,00 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,320,00 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,000,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 3.275.388,520,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.951.223,130,00 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,040,00 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 1.010.913,000,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,540,00 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 2.391.927,000,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,250,00 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.395.140,000,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,300,00 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.717.976,000,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 10.161.988,740,00 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.156.750,820,00 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 444.435,000,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 6.142.365,000,00 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 858.940,000,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 409.446,920,00 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 150.051,000,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,520,00 05100000 Kunstgegenstände 8.650,520,00 05500000 Baudenkmäler 1,000,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 694.147,000,00 06100000 Fahrzeuge 344.255,500,00 06200000 Maschinen 61.526,500,00 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 288.365,000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 154.409,000,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 10.514,000,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 143.895,000,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.215.050,650,00 09600000 Anlagen im Bau 1.215.050,650,00 Summe: Sachanlagen 27.245.255,330,00 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 172.105,520,00 11130000 Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstige Anteilsrechte 172.105,520,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1.3.3 Sondervermögen 615.505,080,00 12100000 Sondervermögen Stammkapital 444.312,640,00 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,440,00 1.3.4 Ausleihungen 2.790.562,500,00 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 2.790.562,500,00 1.3.5 Wertpapiere 0,000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 79.765,170,00 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 30,000,00 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 1.435,300,00 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege 121,000,00 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 812,670,00 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 4.378,400,00 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 122,000,00 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 34,800,00 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 72.434,190,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 396,810,00 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 171.452,110,00 16111190 Forderungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 134.199,500,00 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 1.804,900,00 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -4.198,820,00 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 12.587,760,00 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 2.260,000,00 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 20.440,240,00 16913461 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 1 3.012,050,00 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.346,480,00 1.3.8 Liquide Mittel 8.803.183,040,00 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 459.288,280,00 17110200 Girokonto - KSK RV 45.543,440,00 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 264.999,560,00 17110400 Geldmarktkonto - KSK RV 8.031.486,590,00 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 1.865,170,00 Summe: Finanzvermögen 12.632.573,420,00 Summe: Vermögen 39.883.569,750,00 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,000,00 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 142.408,000,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 142.408,000,00 Summe: Abgrenzungsposten 142.408,000,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Bilanzsumme Aktiva 40.025.977,750,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 3Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.680.880,990,00 20000000 Basiskapital 31.680.880,990,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,000,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 1.2.3 Zweckgebnundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 0,000,00 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 1.916.700,000,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 1.887.777,000,00 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 20.260,000,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 8.663,000,00 2.2 für Investitionsbeiträge 4.053.011,000,00 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 4.053.011,000,00 2.3 für Sonstige 675,000,00 21900000 Sonstige Sonderposten 675,000,00 Summe: Sonderposten 5.970.386,000,00 Summe: Eigenkapital 37.651.266,990,00 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstelungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 25.000,000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO, Familienförderbeiträge Bauplatzverkauf 25.000,000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 25.000,000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 25.000,000,00 Summe: Rückstellungen 50.000,000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 459.395,290,00 23102000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahr 459.395,290,00 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirschaftlich gleichkommen 900.000,000,00 24900000 Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen 900.000,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 416.979,900,00 25111190 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 341.410,000,00 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.072,940,00 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Eröffnungsbilanz 2019 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 03.02.2020Datum: 13:57:25Uhrzeit: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 1.804,640,00 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 67.541,320,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -519,000,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 343,000,00 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 2.327,000,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 15.109,480,00 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 15.109,480,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 34.949,190,00 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer 3.343,760,00 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 1.459,670,00 27998032 Verbindlichkeiten aus Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 495,000,00 27998040 Verbindlichkeiten aus Kautionen 2.450,000,00 27998041 Verbindlichkeiten aus Kautionen Mietwohnungen 2.000,000,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 25.200,760,00 Summe: Verbindlichkeiten 1.826.433,860,00 5. Passive Rechnungsabgrenzung 498.276,900,00 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 44.290,900,00 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 453.986,000,00 Bilanzsumme Passiva 40.025.977,750,00 *** Ende der Liste "Eröffnungsbilanz" *** Eröffnungsbilanz[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 02. Mai 2025 Nummer 18 Sanierung des Mönchs am Egelsee abgeschlossen Ein herzlicher Dank gilt dem Wasserverein Baindt für sein engagiertes Handeln! Die durch den Wasserverein mit Unterstützung des Kreisfischereivereins Ravensburg durchgeführten Sanie- rungsarbeiten am Mönch des Egelsees sind erfolgreich abgeschlossen. Der Mönch, der ursprünglich im Jahr 1955 errichtet wurde, erfüllt eine zentrale Funktion für die Wasserqualität des Egelsees: Er reguliert den Wasserstand und ermöglicht den Abtransport von abgelagertem Sediment und sauerstoffarmen Tiefenwassers – ein wichtiger Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht des Gewässers. Im Zuge der Maßnahme wurde das Wasser des Egelsees abgelassen. Dann wurde der Einlauf des Mönchs ausgebaggert und vollständig erneuert, mit einem neuen Schieber versehen, so dass das Ablaufen reguliert werden kann, und zusätzlich mit einem Biberschutz ausgestattet, um eine nachhaltige Funktionsfä- higkeit sicherzustellen. Ein besonders herausfordernder Aspekt der Arbeiten war die Beseitigung von insgesamt rund 40 Panzer- und Flakgranaten, die im Bereich des Egelsee-Mönchs gefunden wurden. Diese wurden durch den Kampfmittelbe- seitigungsdienst fachgerecht entfernt und entsorgt. Der Wasserverein Baindt als Eigentümer des Egelsees hat hervorragende Arbeit geleistet. In Eigenregie und mit Unterstützung einer Baufirma wurden die Funktionsverhältnisse des Weihers wiederhergestellt. Ein nicht mehr ablassbarer See wird wieder zum Weiher, der bewirtschaftet werden kann! Der Zulauf zum Mönch wurde saniert, der in der Vergangenheit immer wieder durch Lehm, Kies und Schlamm verfüllt war. So konn- te ein dauerhaft funktionierender Wasserhaushalt hergestellt werden. Darüber hinaus wurden zwei alte hölzerne Abfischkästen und ein 40 m langer hölzerner Zulaufkanal aus dem See entfernt und durch einen neuen, funktional angepassten Abfischkanal ersetzt. Dieser Kanal verhindert ein erneutes Verfüllen des Auslaufs vor dem Mönch. Insgesamt wurden bisher rund 63.000 Euro durch den Wasserverein für diese Maßnahme investiert – eine lohnen- de Investition in den Erhalt und die ökologische Aufwertung des Egelsees. Die Gemeinde bedankt sich herzlich beim Wasserverein sowie beim Kreisfischereiverein Ravensburg für die engagierte und fachkundige Durchführung dieser notwendigen Maßnahme. Ohne das ehrenamtliche Engage- ment vieler Beteiligter wäre dieses Projekt in dieser Form nicht realisierbar gewesen. Ihre Gemeindeverwaltung Februar 2025 April 2025 v.l.n.r. Ortsbaumeister Florian Roth, Bür- germeisterin Simone Rürup, Hubert Schu- ler und Werner Buhl vom Wasserverein Baindt sowie Willi Angele vom Kreisfische- reiverein Ravensburg Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas- und sie sind gefährdet. Streuobstbäume sind nicht nur Lieferanten von schmackhaftem Obst, sondern sie bergen auch ein großes ökologisches Potential. Auf oft relativ kleinem Raum können die unterschiedlichsten Lebens- räume für etliche Tier- und Pflanzenarten gefunden werden. Das wird durch eine Kombination von genutztem Grünland und gleichzeitig offenen Gehölzstrukturen gefördert, so dass sich sowohl Offen- landbewohner als auch eher waldliebende Arten mit unterschiedlichen Feuchtigkeits- und Tempera- turansprüchen wohl fühlen. Die zwei Stockwerke der Streuobstwiese Die Streuobstwiese teilt sich als Lebensraum auf insbesondere zwei „Stockwerke“ auf, ist aber insge- samt sehr vielfältig strukturiert: das erste große Stockwerk stellt die Krautschicht dar. Hier können die unterschiedlichsten Gräser, Kräuter und auch niedrige Stauden wachsen. Streuobstwiesen werden nur selten gemäht, weshalb sich in der Krautschicht die unterschiedlichsten Insekten, wie Schmetterlinge, Wildbienen oder Hummeln aufhalten. Zwischen den Wurzeln der Bäume fühlen sich viele Säugetie- re, wie Igel oder Mäuse wohl, die sich zusammen mit beispielsweise Rehen oder diversen Vogelarten von den heruntergefallenen Früchten ernähren. Die Baumkronen stellen das zweite große Stockwerk dar. Hier suchen Vögel Schutz und bauen ihre Nester. Besonders in alten Obstbäumen sind oftmals Baumhöhlen entstanden, hier finden Arten, wie zum Beispiel der Siebenschläfer, aber auch der selten gewordene Steinkauz Unterschlupf. Artenreichtum und Bedrohung Streuobstwiesen sind nicht nur ein landschaftsprägender Bestandteil der Kulturlandschaft Boden- see-Oberschwaben sondern beherbergen auch bis zu 5000 unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten, was sie zu einer der artenreichsten Lebensräume Mitteleuropas macht. Trotzdem ist ein starker Rück- gang an Streuobstwiesen zu verzeichnen, was unter anderem an Überalterung der Bäume und damit einhergehenden hohem Pflegeaufwand, aber auch an der Ausdehnung der Siedlungsgebiete liegen kann. Die richtige Pflege Die richtige Pflege ist bei Streuobstwiesen nicht unerheblich. Wichtig ist unter anderem der sachgerecht ausgeführte Obstbaumschnitt. Mit ihm wird ein stabiles Baum- und Kronengerüst aufgebaut, gleichzeitig wird die Baumgesundheit gefördert, da regelmäßig alte und kranke Pflanzenteile entfernt werden und durch den Schnitt ein optimales Kleinklima begünstigt wird. Die Wiese darunter sollte möglichst gemäht und nicht gemulcht werden. Das pflanzliche Material wird dabei optimalerweise von der Fläche ent- fernt, so wird die Nährstoffzufuhr der Streuobstwiese verringert und das Artenreichtum bleibt erhalten. Schutz der Streuobstwiese Seit Juli 2020, mit in Kraft treten des Biodiversitätsstärkungsgesetzes, sind Streuobstbestände über 1500 m2 in Baden-Württemberg unter Schutz gestellt. Sollen nun Streuobstbäume entfernt werden, muss dies genehmigt werden. Ein Antrag muss bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsam- tes gestellt werden. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online anmelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Anmeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die On- line-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein Bun- dID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die An- meldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterin- nen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsge- berbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. An- schließend können sie direkt die Adressdaten im Perso- nalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei ver- sendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Ver- fügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Sie gelangen auch über QR-Code zur elektronischen Wohnsitzanmeldung Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12. Herzliche Glückwünsche zur Erstkommunion Im Namen des Gemeinderates sowie der Gemeinde- verwaltung gratuliere ich allen Baindter Erstkommunionkindern zu ihrer Ersten Heiligen Kom- munion und wünsche ihnen einen frohen und geseg- neten Festtag. Möge dieser besondere Tag ihnen und ihren Familien noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Sperrung verschiedener Straßen Im Zeitraum von Montag, den 28. April 2025 bis Freitag, den 30. Mai 2025 müssen folgende Straßen (teilweise) gesperrt werden. • Hubertusweg 21 (Gesamtsperrung des Verkehrs) • Dahlienstraße Höhe Lilienstraße Hausnummer 18 (halbseitige Sperrung des Verkehrs für einen Tag) • Thumbstraße 58 (Gesamtsperrung des Verkehrs). Grund sind Arbeiten der Netze BW (Anschluss Strom). Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerksam- keit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbil- der für Ausweisdokumente erlaubt Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Doku- mentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digita- le Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG i.d.F. v. 01.05.2025 und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025 ist das Lichtbild nach Wahl der antragstellenden Person • durch einen Dienstleister elektronisch zu fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass-/Personalausweisbehörde zu übermitteln oder • durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch zu fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Licht- bildaufnahme verfügt Selbstverständlich werden wir auch im Rathaus eine Tech- nologie anbieten, die weiterhin die Erstellung direkt bei uns ermöglichen wird. Das Bürgeramt der Gemeinde Baindt verfügt über ein digitales Endgerät zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder. Durch das neue Endgerät können ab Mai 2025 auch Lichtbildaufnahmen für Säuglinge und Kleinkinder erstellt werden. Das Bürgeramt ist verpflichtet für die Lichtbildaufnahme eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro zu erheben. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich we- der digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge. Bitte beachten Sie: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist weiterhin ein ak- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 tuelles biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form notwendig. Die Fotobox im Rathaus steht hierzu ab 01.05.2025 leider nicht mehr zur Verfügung! An alle Waldbesitzenden im Bereich des Landkreises Ravensburg Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz zur Borkenkäferbekämpfung Das Forstamt weist darauf hin, dass nach den Bestim- mungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i. V. m. § 14 Abs.1 Nrn. 4,5 LWaldG) die Waldbesitzenden verpflich- tet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Fichtenborkenkäfern folgende Maß- nahmen durchzuführen: 1. Kontrolle aller gefährdeten Fichtenbestände auf Käferbefall (braunes Bohrmehl hinter Rinden- schuppen, auf Spinnweben und Brombeerblättern, Harztropfen am Stamm, Abfall grüner Nadeln) und Aufarbeitung der noch teilweise im Wald liegenden Fichten-Sturmhölzer. Besonders zu kontrollieren sind 50-jährige und ältere Bestände, sowie Orte mit Käfer- holzanfall in den letzten Jahren. 2. Einschlag und Entseuchung aller befallener Stämme (Entrindung - sofern Käfer noch im weißen Stadium, Entfernung aus dem Wald oder Behandlung mit zu- gelassenem Insektizid). 3. Regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und sofortige Entseuchung. In Hitzeperioden muss die Kontrolle in 2-wöchigem Tur- nus erfolgen. Zur Ausführung der Maßnahmen Ziff. 1 u. 2 setzt das Forstamt gem. § 68 Abs.1 LWaldG eine Frist bis zum 10.6.2025 Die Maßnahme Ziff. 3 hat während des Sommerhalb- jahres bis 30.9.2025 zu erfolgen. Die privaten Waldbesitzenden können sich der Beratung der örtlich zuständigen Forstrevierleiter bedienen. Sofern Sie zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten (Ein- schlag und Entseuchung) nicht selbst in der Lage sind, kann das Forstamt fachkundige Unternehmer vermitteln. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs.1 S.2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Ersatzvornahme, Zwangsgeld) erzwungen werden kann. Ravensburg, den 28.04.2025 gez. Landrat Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 06. Mai 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Feuerwehrhaus/Bauhof 05 Darstellung des aktuellen Betreuungsangebots an der Klosterwiesenschule und Veränderungen 06 Satzungsänderung und Erhöhung der Gebühren für die Betreuung in der Klosterwiesenschule 07 Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2026 für die Mitgliedskommunen des kommunalen Träger- vereins Musikschule Ravensburg e. V. 08 Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsgebäu- des auf Flst. 1014/10, Am Umspannwerk 20 09 Bauantrag zum Umbau und Sanierung der Garage auf dem Flst. 357/1, Hirschstraße 189 10 Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf der östlichen Teilfläche des Flst. 1163 11 Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf der westlichen Teilfläche des Flst. 1163 12 Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 13 Erneute Beratung zur Errichtung einer landwirt- schaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünen- bergstraße 54 14 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis 2024 15 Information Schließung des Wertstoffhofes durch die RaWEG zum 31.12.2025 16 Vergabe der Bohrarbeiten zur Erschließung von Erdwärme im Baugebiet Lilienstraße 17 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ferienprogramm Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Som- merferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbür- gern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Be- triebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob span- nende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unter- haltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 31. Juli 2025 bis zum 13. September 2025, stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 02. Juni 2025 wissen, mit welchen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm be- reichern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder! Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 03. Mai 2025 und Sonntag, 04. Mai 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. Mai 2025 Altdorf-Apotheke Weingarten Zeppelinstraße 5 88250 Weingarten Tel: 0751 43799 Sonntag, 04. Mai 2025 Welfen-Apotheke Weingarten Boschstraße 12 88250 Weingarten Tel: 0751 48080 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Mai 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt 06.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.05. JHV – NZ Raspler BSS 11.05. Konfirmation ev. Kirche Baienfurt 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute 21.05. Ausflug mit Maiandacht – Seniorentreff 23.05. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 29.05. Christi Himmelfahrt ohne Prozession 29.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 30.05. Rathaus geschlossen 30.05. Blutritt Weingarten Juni 03.06. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Schulnachrichten SBBZ Sehen Fashion Basar Du hast noch ein tolles Abend-, Abi-, Tanzkränzchenkleid das du nicht mehr trägst? Es ist dir aber zu schade, um es nur im Schrank hängen zu lassen! Dann Verkauf es doch auf unserem Fashion Basar am 10. Mai 2025 in Baindt. Nähere Infos unter: h t t p s : // s m ex - c t p . t re n d m i c ro . c o m : 4 4 3 / w i s / c l i c k t i m e /v 1 / q u e r y ? u r l = w w w . b a s a r l i n o . d e % 2fZS97&umid=9a4ac424-3a33-4061-9913-26e02a8 cc1cc&auth=732c12237071989c7d56bfacd712c90 f88bd96dd-4272e83c012ad85029953c850c4dfe 419db83362 Wir nehmen festliche Kleidung, Anzüge und dazugehörige Accessoires für Erwachsene und Kinder an. Der Erlös kommt dem Therapiebad „Bädle“ des SBBZ zu Gute Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Frühlingserwachen bei der Stiftung St. Franziskus: Gemeinsam bunt und voller Tatendrang in die neue Saison Der Frühling ist da – die Natur erwacht aus ihrem Win- terschlaf, die Tage werden länger, und die bunten Farben der Blumen und Bäume zaubern ein Lächeln auf die Ge- sichter vieler Menschen. Es ist die Zeit des Neuanfangs, des Frühlingsgefühls und der Hoffnung auf schöne Mo- mente im Freien. Auch bei der Stiftung St. Franziskus spüren wir das Er- wachen der Natur und den Wunsch, unsere Umgebung wieder lebendiger und einladender zu gestalten. Nach den kalten Monaten starten wir voller Energie und Tatendrang in unsere Verschönerungsaktionen. Unser erster Schritt ist das Bemalen des Sichtschutzes unseres Zaunes – eine kreative Gemeinschaftsaktion, bei der verschiedene Men- schen zusammenkommen, um den Zaun in bunten Far- ben erstrahlen zu lassen. Am vergangenen Wochenende haben unsere engagier- ten Kollegen sich extra Zeit genommen, um gemeinsam an diesem Projekt zu arbeiten. Mit viel Freude und Team- geist haben sie begonnen, den Zaun zu gestalten, wie auf dem Foto zu sehen ist. Das Ergebnis kann sich wirk- lich sehen lassen! Der erste Schritt ist getan - Bald wird man die farbenfrohe Gestaltung auf unserer Terrasse bewundern können und so für eine noch freundlichere Atmosphäre sorgen. Wir freuen uns auf viele weitere Aktionen und darauf, ge- meinsam mit allen Beteiligten unsere Stiftung noch schö- ner zu machen. Der Frühling bringt nicht nur neue Farben in die Natur, sondern auch in unsere Herzen! Wir freuen uns immer sehr über helfende Hände. Wenn auch Sie sich vorstellen können, sich ehrenamtlich bei uns zu engagieren, dann zögern Sie nicht unverbindlich Kontakt zu mir aufzunehmen: Frau Sowa, telefonisch er- reichbar Mo - Do unter 07502/9419-4431 oder eine E-Mail an: evelyn.sowa@stiftung-st-fraziskus.de. Wir freuen uns auf Sie! Wohnungen gesucht für ukr. Fluchtverbund Unsere ukrainischen Mitarbeiterinnen des Kinderheims, das auf dem Hegenberg 3 Jahre ansässig war, müssen ausziehen. Für diese Kolleginnen werden Wohnungen gesucht. Wünschenswert wären 4 Wohnungen für jeweils einen Single. Weiter eine 2-Zimmer-Wohnung für zwei Frauen sowie eine 3-Zimmerwohnung für eine Frau mit Sohn und Oma. Wenn jemand eine Wohnung zu vermieten hätte oder je- manden kennt, wäre es toll, derjenige würde sich bei der Stiftung St. Franziskus, Frau Friedel melden. Telefon 07502-94194425 oder unter sonja.friedel@ssfh.de Ein herzliches Dankeschön Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Zur Informationi Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 08.05., 12.06., 10.07. 2025, jeweils 14, 15 und 16 Uhr Dienstag, 27.05., 24.06., 22.07., 26.08. 2025 Jeweils 15 und 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, Ingrid Elser-Hermle, eh- renamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 06. Mai 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten 03. Mai – 11. Mai 2025 Gedanken zur Woche: Wie sich der Himmel über die Erde wölbt, so umgibt Got- tes Liebe alle, die Gott vertrauen. Psalm103,11 Samstag, 03. Mai 09.30 Uhr Baindt – Hauptprobe der Erstkommunionkinder 18.30 Uhr Baienfurt - Euharistiefeier Sonntag, 04. Mai – 3. Sonntag der Osterzeit 09.30 Uhr Baindt - Die Erstkommunionkinder treffen sich im Bischof-Sproll-Saal.(Bei Regen ist der Treffpunkt um 9.45 Uhr an der Kirche) 10.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion mit dem Kinder- und JugendchorMinistranten: Jonas Elbs, Simon Elbs, Rafael Dorn, Alina Michelber- ger, Lisa Schad, Hannah Elbs, Nele Gründler, Loana Sordon, Lenny Sonntag, Emily Wenzel- Diaspora Opfer der Erstkommunion 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mit dem Kirchenchor Montag, 05. Mai 10.00 Uhr Baindt – Dankgottesdienst der Erstkommuni- onkinder, anschließend Abgabe der Gewän- der. Die Erstkommunionkinder haben an die- sem Tag schulfrei. Dienstag, 06. Mai 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 07. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 08. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 09. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 10. Mai 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: An- ton Pink, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Laureen Hartmann, Noemi Oelhaf, Tim Be- ckert,(† Klara und Johannes Merk, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Ange- hörigen, Ida und Pius Wolf, Josef Jerg, Familie Schimanowski, Pia und Alfons Häfele, Martha und Franz Schmid, Josef Veese, Hermann Schmid, Christina und Wendelin Fetsch mit An- gehörigen, Jahrtag: Margareta Veeser, Marti- na Gindele, Maria Konzett, Leo Schimanowski, Bischof Dr. Georg Moser) Sonntag, 11. Mai – 4. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Julia und Xenia 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Folgende Kinder empfangen am Sonntag, 04. Mai 2025 das Sakrament der Erstkommunion Enrico Assanti, Raphael Balle, Pauline Berlin, Max Bosch, Antonia-Ioana Diac, Jana Dobler, Franca Frick, Josua Greising, Mara Gründler, Madlene Hartmann, Mateo Klim, Paul Kreutle, Lara Lacher, Elias Malsam, Elena Mayer, No- ah-Elias Michler, Moritz Riefler, Lilly Romer, Emily Schütz, Henri Sonntag, Mailin Steinbach, Niklas Steinhauser, Leon Velosa Paulo Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Feier der Erstkommunion – 04. Mai 2025 Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erstkommunikanten treffen sich um 9.30 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien • Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Kleinkinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottes- dienstes nicht mehr fotografieren um den würdi- gen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottes- dienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommunion- tag werden nach der Erstkommunion über einen Link zum Abrufen bereitgestellt. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vor- gesehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 05. Mai: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dank- messe mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Anschließend Abgabe des Gewandes in der Kirche beim Taufstein. Die Erstkommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei. Einladung zur Firmung am 8. November 2025 Du bist in der 7. Klasse? Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Bai- enfurt. Die Firmung findet am 8. November um 14.30 Uhr statt. Ob in Baindt oder Baienfurt steht noch nicht fest. Als Firmspender kommt zu uns Weihbischof Matthäus Karrer. Anfang Mai kommt die Einladungen auch per Post zu dir nach Hause. Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugendlichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt am Samstag, 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt Bei Night & Pray am Samstag, 11. Okt 19.00 in Baindt - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Freitag, 31. Okt – Sonntag, 2. Nov - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag, 7. Nov. vor der Firmung Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Solltest du bis Mitte Mai keine Post bekommen, dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2025 ist der Dienstag, 3. Juni Bernhard Staudacher Frauenbund Baienfurt Freitag, 9.5.2025 Maiandacht in Urnau 13.30 Uhr Abfahrt an der Kirche in Baienfurt (Fahrgemeinschaften) Maiandacht in der Kirche hl. Dreikönig in Urnau (Deg- genhausertal) Danach Weiterfahrt nach Kappel zum Einkehren. Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 7.5.2025 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hö- ren meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben. Joh 10,11a.27–28a Sonntag, 04. Mai Miserikordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Missionsgottesdienst mit Abendmahl und Konfirmanden im Grünen am Ev. Gemein- dehaus (Jan-Pierre van Rooyen, Karmelmis- sion) mit anschließendem Mittagessen und Bildinformationen von Herrn van Rooyen Montag, 05. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 07. Mai 15.30 Uhr Baienfurt Generalprobe Konfi8, Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Freitag, 09. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schö- berl) Sonntag, 11. Mai 10.00 Uhr Baienfurt Konfirmationsgottesdienst mit Chor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Der gute Hirte Manchmal wünsche ich mir das: einen, der für mich sorgt, der mir den rechten Weg zeigt und mich unbeschadet durch Gefahren führt, einen, der meinen Durst nach Leben stillt und nach mir sucht, wenn ich verloren gehe. Jesus, der „gute Hirte“ steht im Zentrum des zweiten Sonntags nach Ostern. Das Urbild des Schäfers spricht Kinder wie Erwachsene an. Das Neue Testament bekennt Christus als den guten Hirten, der das Verlorene nicht aufgibt und der sein Leben für das ihm Anvertraute lässt. Jeder einzelne zählt. Die biblischen Texte warnen aber auch vor schlechten Hirten, die nur an ihr eigenes Wohl denken, bei Gefahr davonlaufen und das Schwache nicht stärken. Da gilt es, sich an den guten Hirten zu halten und nach seinem Beispiel selbst auf andere zu achten. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © jarek- grafik / Pixabay) Karmelmission – Weltmissionsprojekt Frauen und Mädchen haben es in is- lamisch geprägten Gesellschaften be- sonders schwer. Sie werden häufig dis- kriminiert. Auch in der Schulbildung und Ausbildung werden Mädchen im Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Vergleich zu Jungen häufig benachteiligt. Die Karmelmis- sion bietet jungen Frauen und Mädchen Nähkurse an und stärkt sie dadurch fürs Leben. Der erfolgreiche Abschluss des Nähkurses bedeutet für jede Näherin: Jetzt kann sie auf eigenen Beinen im Leben stehen und selbständig ih- ren Lebensunterhalt bestreiten. Der wöchentliche Nähunterricht findet über einen Zeit- raum von mehreren Monaten statt. Die Treffen bieten eine gute Gelegenheit, den teilnehmenden Frauen und Mädchen biblische Geschichten, christliche Lieder und die Botschaft von Jesus weiterzugeben. Auf diese Weise haben schon viele junge muslimische Frauen zum Glau- ben an Jesus Christus gefunden. (Quelle Text und Bilder: Homepage Evangelische Kar- melmission e.V.) Einladung Konfi8 In den vergangenen Tagen haben wir die Einladungen für den Konfi8-Jahrgang 2025/2026 verschickt. Sollte Ihr Kind kei- ne Einladung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656, pfarramt. baienfurt@elkw.de oder persönlich zu den o.g. Öffnungs- zeiten). Seniorenkreis Am Dienstag, 13.5.25 unternehmen wir einen gemeinsamen Ausflug. Unser Ziel ist das Christlich-Jüdische-Museum in Laupheim zu- sammen mit Pfarrer Andreas Henrich. Wir la- den herzliche ein. Zur gemeinsamen Abfahrt treffen wir uns um 14.30 Uhr am Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Land- schaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.7. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aqua- rell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Knappe Niederlage im Lindenhofstadion SV Weingarten - SV Baindt 3:1 (1:0) Nach dem spielfreien Osterwochenende gastierte der Drittplatzierte aus Baindt beim Neunten aus Weingarten, in der Tabelle trennten beide Teams vor der Partie aber lediglich fünf Punkte. Bei herrlichem Fußballwetter kamen die Gastgeber im heimischen Lindenhofstadion besser in die Partie und gewannen vor allem zu Beginn immer wieder die zweiten Bälle im Mittelfeld. Folgerichtig verzeichnete der SVW in der 22.Minute auch den ersten gefährlichen Abschluss, wobei Bleiles Hereingabe als Mischung aus Flanke und Schuss am langen Eck vorbeirauschte. Im Anschluss er- arbeitete sich Weilands Mannschaft aber von Minute zu Minute Feldvorteile, spielte den ein oder anderen gefähr- lichen Gegenangriff aber nicht sauber zu Ende. Dennoch verpasste der SVB in der 39.Minute nur knapp den Füh- rungstreffer. Steinhauser bugsierte im Fünfer eine schar- fe Hereingabe von Caltabiano aufs eigene Tor, SVW- Keeper Segbers stand mit viel Glück aber genau richtig und verhinderte das 0:1. So schien es mit einem gerechten Halbzeitstand von 0:0 in die Pause zu gehen, bis sich der aufgerückte SVB einen folgenschweren Ballverlust in der eigenen Hälfte leistete. Der SVW schaltete schnell um, wo- bei Brugger Bleile fast schon vom Tor abgedrängt hatte, sich dann aber bei einer Finte des Angreifers zu einer schlecht getimten Grätsche hinreißen ließ - Strafstoß. Im Freundschaftsduell Walser gegen Kuhnt, welche am Frei- tagabend in Ravensburg noch gemeinsam die Nacht zum Tag gemacht hatten, behielt Kuhnt die Oberhand und ver- wandelte sicher rechts oben zum 1:0-Halbzeitstand (43.). In der Halbzeitpause nahm sich die Baindter Mannschaft viel vor, nur um zwei Minuten nach Wiederanpfiff das Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 zweite vermeidbare Gegentor hinnehmen zu müssen. Ein Abspielfehler im Spielaufbau brachte erneut Bleile in die Partie, welcher über halbrechts uneinholbar in den Lauf geschickt wurde, B. Walser umkurvte und zum 2:0 einschob (47.). Im Anschluss konzentrierte sich der SVW auf die Defensivarbeit und verschob clever in der eige- nen Hälfte, während der SVB zunehmend auf den An- schlusstreffer drückte. So legte Dischl eine Hereingabe vom eingewechselten Dantona am langen Eck vorbei (68.) und Fischer zielte vom linken Strafraumeck etwas zu ungenau. Eiskalt vor dem Tor zeigte sich dagegen we- nig später der nach vorne beorderte Baindter Kapitän Thoma, welcher einen schönen Angriff über Caltabia- no und Dischl zum 1:2 im linken Eck versenkte (80.). Die Schlussphase versprach somit nochmals Spannung und hatte dann auch einige Highlights zu bieten. Erst verhin- derte Brugger mit einem starken Tackling gegen Blei- le den erneuten 2-Tore-Vorsprung, dann entschied sich Thoma nach feinem Chip von Geggier etwas überhastet zum Kopfball als zur Ballannahme (85.) und L. Walser und Dantona brachten eine schnelle Kombination nicht sau- ber zu Ende gespielt (90.). Im Gegenzug entwischte der eingewechselte Elezi Brugger und dem hochstehenden B. Walser und vollendete am Ende zum 3:1-Endstand (90+1.). In einer ausgeglichenen Partie unterliefen dem SVB zu viele entscheidende defensive Fehler, welche aufgrund einer mangelnden offensiven Durchschlagskraft gegen einen diszipliniert agierenden SVW nicht mehr ausge- merzt werden konnten. Damit geht der SVB nach drei siegreichen Spielen in Folge wieder mal als Verlierer vom Platz und wird die entsprechenden Themen in der kom- menden Trainingswoche angehen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (79. Henry Hosse), Lukas Walser, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Kevin Lang (64. Mika Dan- tona), Sandro Caltabiano, Jonathan Dischl, Tobias Fink (79. Nico Geggier) - Trainer: Rolf WeilandTore: 1:0 David Kuhnt (43.), 2:0 Martin Bleile (47.), 2:1 Philipp Thoma (80.), 3:1 Sebir Elezi (90.+1) SV Weingarten II - SV Baindt II 1:2 (0:1) Auf dem kleinen Nebenplatz in Weingarten schienen die Rollen vor Anpfiff klar verteilt: der SVW II als Tabellenletz- ter wollte dem SVB II als Tabellenführer ein Bein stellen, während Geggiers Mannschaft nach dreiwöchiger Pause das Ziel verfolgte, die Spitzenposition weiter auszubauen. Wie im Voraus vermutlich erhofft gelang dem SVB ein Start nach Maß, da Kretzer einen Steckpass vom Sulpa- cher Kollege Kronenberger unhaltbar zum 0:1 ins kurze Eck schweißte (8.). In der Folge verzeichnete der SVB zwar mehr Ballbesitz und hatte in Person von Schnez und Kretzer dicke Chancen das Ergebnis deutlicher gestalten, jedoch musste sich auch SVB-Torhüter Mohring mehrmals auszeichnen, da die Baindter Defensive etwas fahrlässig agierte. Dies besserte sich im zweiten Durchgang, wobei Toptorjäger Schnez zehn Minuten vor Schluss entschei- dend auf 0:2 erhöhte (79.). Löffelholz verkürzte in der Nachspielzeit zwar noch auf 1:2 (90+1.), am Ende blieb es jedoch beim verdienten Baindter Auswärtssieg. Damit kommt es am kommenden Sonntag zum Topspiel SVB II (1. Platz) gegen SV Kressbronn II (3.Platz), wobei Geggiers Mannschaft mit einem Sieg einen großen Schritt in Richtung Meisterschaft machen kann. Vorschau: Sonntag, 04.05 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Kressbronn II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Kressbronn Abteilung Tischtennis Umkämpftes Unentschieden im letzten Saisonspiel Herren 1 – TSG Ailingen 8:8 Die Gäste aus Ailingen mobilisierten in ihrem letzten Spiel nochmals alle Kräfte, um den direkten Abstieg zu verhin- dern und sich auf den Relegationsplatz zu retten. In den Doppeln zeigten sich die Ailinger besser und konn- ten mit 2:1 in Führung gehen, wobei sich Tobi/Marcel hauchdünn im 5. Satz geschlagen geben mussten. Im vor- deren Paarkreuz spielten dann Marcel und Philipp stark auf, beide konnten ihre Partien nach verlorenem ersten Satz in einen 3:1 Erfolg drehen. Auf Tobi’s Sieg folgte eine erneut knappe 2:3 Niederlage von Wolfgang und auch im hinteren Paarkreuz teilten wir uns die Punkte: Roman gewann stark mit 3:0 und Ersatzmann Volodymyr ge- wann zwar nicht sein Match, dafür aber an Erfahrung :). So stand es nach der ersten Einzelrunde 5:4 für uns. Das Duell der beiden Einser konnte Marcel mit einem klaren 3:0 Erfolg deutlich für sich entscheiden. Philipp und Tobi machten es im Anschluss deutlich spannender: Philipp gewann sehr knapp mit 11:9 im Entscheidungs- satz, doch Tobi verlor in der Endphase des 5. Satzes die Nerven und damit auch das Spiel. Wolfgang hatte sei- nen Gegner bei seinem 3:0 Sieg klar im Griff und Roman hätte bei seinem 5-Satz-Krimi nach gutem Spiel den Sieg ebenfalls verdient gehabt. Nach Volodymyrs Niederlage musste das Schlussdoppel über Sieg oder Unentschie- den entscheiden. Leider brauchten Wolfgang und Philipp zwei Sätze um auf Touren zu kommen, gewannen dann die Sätze drei und vier und konnten den Flow dann aber nicht mit in den 5. Satz nehmen. Somit endete das Spiel an diesem Tag mit einem leistungsgerechten Unentschieden, wobei wir 4 Sätze mehr gewonnen haben und dem Sieg gefühlt ein bisschen näher waren. Da im Parallelspiel der SV Bergatreute ebenfalls einen Punkt gewinnen konnte bleibt die TSG Ailingen auf einem Abstiegsplatz und muss den Gang in die Bezirksliga antreten. Für unser Team geht es nach dem Gewinn der Vizemeis- terschaft am 10.05. in die Aufstiegsrelegation zur Lan- desliga, die in Meckenbeuren stattfinden wird. Gegner werden der TSV Erbach als 2. der Landesklasse Gr.7 und der 1. TTC Wangen als 8. der Landesliga sein. Sollte der Aufstieg gelingen, wäre das die höchste Spielklasse einer Herrenmannschaft der Vereinsgeschichte. Abschließend muss noch erwähnt werden, dass wir mit Marcel Brückner (30:3 Bilanz) und Philipp Schwarz (27:3 Bilanz) die beiden besten Spieler der Liga in unseren Rei- hen haben, die maßgeblich zum Gewinn der Vizemeister- schaft beigetragen haben. Uns ist keine Saison bekannt, in der zwei Baindter Spieler eine Liga derart dominiert haben. Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Saison! Abschlusstabelle Landesklasse Gr.8: Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 TC Baindt e.V. Eröffnungs-Bändelesturnier und Start in die Verbandsrunde Eröffnungs-Bändelesturnier Am kommenden So., 04.05.2025, 13 Uhr starten wir in die Tennissaison mit unserem Bändelestur- nier für ALLE Spieler*innen (Schnuppermitglied, Turnier- spieler*innen, von Jugend bis Senioren). Anmeldeschluss: Sa., 03.05., 16 Uhr! Bitte tragt euch am Infobrett am Vereinsheim in die Meldeliste ein. Wir freuen uns über zahlreiche Beteiligung an einem sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligem Zusammensein auf unserer Anlage. B. Blattner, Breitensportwartin Start in die Verbandsrunde Jetzt geht’s los! In der kommenden Woche beginnt für unsere Mannschaften die diesjährige Verbandsrunde. Insgesamt sind 3 Jugendmannschaften, 8 Mannschaften (Aktive und Senioren) und 3 Mannschaften in der Dop- pelrunde am Start. Wir wünschen allen Teams eine verletzungsfreie Saison, viel Erfolg, viel Spaß und nette Gegner. Mi., 7.5. • H 65: Oberligastaffel/TC Bad Saulgau – TC Baindt • KIDs-Cup: Bezirksstaffel 1/SPG Blitzenreute/Mochen- wangen – TC Baindt Fr., 9.5. • Junioren U15: Kreisstaffel/TC Weingarten – TC Baindt Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Herzliche Einladung zur Besichtigung des Hühnerhofs Rimmele mit anschließender Verkostung von Bacca Fruchtsecco, am Mittwoch, 14.05.2025. Dies verspricht sicher ein interessantes und genussvolles Erlebnis zu wer- den. Wir treffen uns um 18.00 Uhr am Parkplatz der Ten- nishalle Baindt und fahren in Fahrgemeinschaften nach Fronhofen, Feldmoos 10. Das kleine Vesper rundet die Ver- anstaltung bestimmt perfekt ab. Wir freuen uns auf euch. Das Vorstandsteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Hören, was Landwirtschaft braucht - HofDialog vom Grü- nen Ortsverband Am 4. Juni auf 18.30 Uhr lädt der Ortsverband der Grünen in Weingarten, Baienfurt und Baindt zum 3. HofDialog ein auf einen landwirtschaft- lichen Betrieb aus der Region. Diesmal geht es auf den Biohof von Bärbel und Jörg Endrass bei Wangen. Dort gibt es Hühner, Streuobstwiesen, eine Zusammenarbeit mit der solidarischen Landwirtschaft (SoLaWi) und vieles mehr. Zudem sind Endress Mitglieder der Arbeitsgemein- schaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ ist ein Zusammenschluss von Landwirtinnen und Landwirten, der sich für eine sozial gerechte, ökologisch nachhaltige und tiergerechte Landwirtschaft einsetzt. Gegründet wurde sie als Alternative zum Deutschen Bauernverband, von dem sie sich vor allem durch basisdemokratische Strukturen und Kritik an Agrarindustrie und Exportorientierung un- terscheidet. Allein in Baden-Württemberg hat die AbL 362 Mitglieder.Der Erhalt bäuerlicher Betriebe, faire Erzeuger- preise, regionale Vermarktung und eine agrarökologische Wende sind zentrale Ziele - auch die Förderung klein- und mittelbäuerlicher Strukturen, die sowohl ökonomisch trag- fähig als auch umweltfreundlich wirtschaften.Mitglied sind vor allem kleinere und mittlere Betriebe – konventionell wie ökologisch – die Massentierhaltung, Gentechnik und eine auf Export ausgerichtete Agrarpolitik ablehnen. Die AbL ist eine wichtige Stimme für eine nachhaltige Landwirt- schaftspolitik in Deutschland und Europa. Am 4.06. wollen wir den Hof besichtigen und anschließend ins Gespräch kommen. Für Fahrgemeinschaften bitte an- melden unter: info@gruene.wgt.de;. um 18 Uhr geht’s los. Treffpunkt wird noch bekannt gegeben. Website Biohof: www.biohof-endrass.de Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025 Zu unserer Hauptversammlung am Samstag den 10.05.2025 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 02.05.2025 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau (E-Mail: Schuetzengilde-baindt@web.de) einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Aus dem Landkreis Fortbildungsreihe für Vereine: Vereinsführerschein Mit dem Angebot „Vereinsführerschein“ unterstützt der Landkreis Ravensburg lokale Vereine und bietet eine umfassende und exklusive Aus- und Weiterbildungsmög- lichkeit an. Personen, die eine verantwortliche Position im Verein übernehmen werden oder die bereits ein leiten- des Ehrenamt in einem Verein innehaben, können sich auf diesem Weg zu wichtigen Vereinsthemen fortbilden. Der Vereinsführerschein bietet Vereinen die Möglichkeit, ihre Organisation zukunftsgerecht aufzustellen. Ferner sollen die Teilnehmenden Sicherheit erlangen und mög- liche Vorbehalte oder Unsicherheiten in Bezug auf die Übernahme eines Ehrenamts nehmen. In insgesamt sechs Modulen erhalten die Teilnehmenden ausführliche und praxisbezogene Informationen zur Vereinsgestaltung. Auch für Neulinge bietet die Fortbildung einen kompakten Gesamtüberblick und vermittelt wissenswerte Grundlagen der Vereinsführung. Durchgeführt wird das in sechs Module gegliederte Fort- bildungsprogramm durch den erfahrenen Vereinsbera- ter, Herrn Karl Bosch. Das Programm setzt sich aus vier praxisorientierten Online-Modulen sowie zwei Präsenz- terminen zusammen: • Modul 1: Grundlagen der Vereinsführung – Was kommt da auf mich zu Samstag, 07.06.2025, 09.00 – 16.00 Uhr (Jobcenter, Sauterleutestr. 34, 88250 Weingarten) • Modul 2: Vereinsrecht, Haftung, Aufsichtspflicht in der JugendarbeitDienstag, 24.06.2025, 18.30 – 20.00 Uhr (online) • Modul 3: Datenschutz-Grundverordnung in der Ver- einspraxis Dienstag, 01.07.2025, 18.30 – 20.00 Uhr (online) • Modul 4: Mitglieder finden und für die Arbeit im Vor- stand begeistern Dienstag, 15.07.2025, 18.30 – 20.00 Uhr (online) • Modul 5: Vereinssteuerrecht Dienstag, 22.07.2025, 18.30 – 20.00 Uhr (online) • Modul 6: Mitgliederversammlung, Konfliktmanage- ment, Motivation Samstag, 26.07.2025, 9.00 bis 16.00 Uhr (Jobcenter, Sauterleutestr. 34, 88250 Weingarten) Die Module können von unterschiedlichen Personen des Vereins besucht werden. Es wird eine Pauschale von 60,- € für alle sechs Module erhoben. Anmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail (m.lauter@ rv.de) oder telefonisch (0751 853119) entgegen. Bei der Anmeldung sind der Vereinsname sowie die Anschrift der Teilnehmenden anzugeben. Blut spenden und mit etwas Glück Tickets für das HYPE-Festival gewinnen Erst Ärmel hoch, dann Arme hoch! Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit um Leben zu retten. Das DRK ruft zur guten Tat auf und verlost unter allen Le- bensretter*innen Tickets für das HYPE-Festival im Juni. Mit dem Frühling und den steigenden Temperaturen steigt auch die Lust auf Reisen, Ausflüge, und Outdoor-Unter- nehmungen. Der DRK-Blutspendedienst bittet alle, die gesund sind und sich die Zeit nehmen können, Blut zu spenden! Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 10-15 Minuten. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ers- ten Blutspende erfahren Spender*innen ihre eigene Blut- gruppe - eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt: Allein in Hessen und Baden-Württemberg werden täglich über 2000 Blutkonserven benötigt, um Patient*innen aller Al- tersklassen lückenlos zu versorgen. Aktuell spendet knapp fünf Prozent der Bevölkerung regelmäßig Blut. Dass nicht mehr Menschen Blut spenden, hat in der Regel weder mit fehlender Motivation noch mangelnder Bereitschaft zu tun. Oftmals fehlt schlicht das Bewusstsein für die Not- wendigkeit und was eine einzige Blutspende unmittelbar bewirken kann. Blut spenden und mit etwas Glück Tickets für das HY- PE-Festival gewinnen: Erst Ärmel hoch, dann Arme hoch! Im Rahmen der Aktion „Wir feiern das Leben“ verlost das DRK unter allen Blutspender*innen 50x2 Tickets und 10x2 VIP-Tickets für das HYPE-Festival am 14. Juni. So einfach geht’s: Einfach Termin im Aktionszeitraum buchen, Blut spenden, im Anschluss online für die Verlosung registrie- ren und mit etwas Glück gewinnen. Weitere Informationen unter: www.blutspende.de/hype-festival Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 14.05.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Gesundheitsatlas der AOK zeigt anhaltenden Rückgang der Lungenerkrankung COPD AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr: „Auch ich habe das Rauchen aufgehört!“ Der Anteil der Menschen ab 40 Jahren mit einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) ist von 2017 auf 2023 um knapp 10 Prozent zurückgegangen. Das zeigen aktuelle Daten, die heute im Gesundheitsatlas Deutsch- land des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) veröffentlicht worden sind. Insgesamt steht Baden-Würt- temberg gemeinsam mit Sachsen auf Platz 1, was den Rückgang der Häufigkeit der Erkrankung anbelangt. Ein paar Kreise in Baden-Württemberg unterstützen diese Entwicklung besonders, darunter der Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und der Landkreis Sigmaringen. „Dank effektiver Präventionsmaßnahmen, verbesserter Früherkennung und innovativer Therapieansätze ver- zeichnen wir einen spürbaren Rückgang von Fällen der Lungenerkrankung“, so Markus Packmohr, Geschäftsfüh- rer der AOK Bodensee-Oberschwaben. „Durch verstärk- te Aufklärung und präventive Ansätze, insbesondere zu Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 den Gefahren des Rauchens, sowie durch den Zugang zu modernen Behandlungsmöglichkeiten konnten viele unserer Versicherten ihre Lebensqualität verbessern und ihre Krankheit erfolgreich in den Griff bekommen.“ Insgesamt waren nach den aktuellen Ergebnissen des Ge- sundheitsatlas Deutschland im Jahr 2023 etwa 3,23 Mil- lionen Menschen von einer COPD-Erkrankung betroffen. Im Jahr 2017 waren es noch 3,39 Millionen Betroffene. Damit hat sich die Zahl der Patientinnen und Patienten mit COPD in den letzten sechs Jahren um 160.000 Be- troffene reduziert. Wenn Veränderungen der Alters- und Geschlechtsstruktur der Bevölkerung berücksichtigt wer- den, ergibt sich für 2017 eine Krankheitshäufigkeit von 7,4 Prozent, während es 2023 nur noch 6,7 Prozent waren. Somit war zwischen 2017 und 2023 ein relativer Rückgang der COPD-Krankheitshäufigkeit von knapp 10 Prozent zu verzeichnen. COPD ist eine Lungenerkrankung, bei der die Atemwe- ge dauerhaft verengt sind Patientinnen und Patienten, die an COPD leiden, haben ein Gefühl von Atemnot. Der wichtigste beeinflussbare Risiko- faktor für die Entstehung der COPD ist das Rauchen. Die eingeatmeten Partikel rufen eine Entzündung des Lun- gengewebes hervor, die langfristig zu einer chronischen Verengung der Bronchien und damit zu einem erhöhten Atemwiderstand führt. Aber auch weitere Faktoren wie das Einatmen anderer Schadstoffe oder chronisch wie- derkehrende Atemwegsinfekte können zum Entstehen der Krankheit beitragen und diese verschlimmern. Sinkende Zahlen dank Rauchverzicht Der Rückgang bei den COPD-Erkrankungen dürfte in erster Linie auf den zunehmenden Rauchverzicht in der Gesellschaft und die Verschärfungen der Regelungen zum Rauchverbot zurückzuführen sein. „Da es sich um eine Erkrankung handelt, die sich über viele Jahre entwickelt und verschlechtert, zeigt der Rückgang der Prävalenz den Erfolg dieser Maßnahmen“, sagt Helmut Schröder, Geschäftsführer des WIdO. Regionen, in denen laut Mik- rozensus viele Raucherinnen und Raucher leben, haben auch eine höhere COPD-Prävalenz. „Rauchen ist nach wie vor einer der größten Treiber der Krankheitslast in Deutschland. Laut Studien sind etwa 15 Prozent der Todes- fälle insbesondere darauf zurückzuführen“, so WIdO-Ge- schäftsführer Schröder. „Daher sollten die Verantwortli- chen in den Kreisen und Kommunen bei diesem Thema weiter am Ball bleiben und den Rauchverzicht gerade bei Jugendlichen fördern.“ Mit dem Gesundheitsatlas werden die regionalen Unterschiede deutlich. AOK-Ge- schäftsführer Markus Packmohr weiter: „Unser Ziel bleibt es, die Erkrankung durch präventive Maßnahmen weiter zu reduzieren und den betroffenen Menschen eine mög- lichst hohe Lebensqualität zu ermöglichen. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Landkreisen, den Ärzten und Ge- sundheitseinrichtungen zusammen, um effektive Behand- lungskonzepte und innovative Lösungen anzubieten.“ Regionale Unterschiede: Der Bodenseekreis, der Land- kreis Ravensburg und der Landkreis Sigmaringen unter den Top 5 mit niedrigster Prävalenz Die regionalen Unterschiede bei der Krankheitshäufigkeit, die der Gesundheitsatlas Deutschland bis auf die Ebene der 400 einzelnen Kreise und kreisfreien Städte darstellt, sind sehr groß: In Konstanz und Tübingen leben mit jeweils 4,2 Prozent die wenigsten Patientinnen und Patienten mit einer COPD-Erkrankung, gefolgt vom Bodenseekreis und dem Landkreis Ravensburg mit je 4,5 Prozent und dem Landkreis Sigmaringen mit 5,4 Prozent. In Baden-Württemberg sind die Städte Heilbronn (6,8 Prozent), Mannheim (6,6 Prozent), Karlsruhe (5,5 Pro- zent), der Neckar-Odenwald-Kreis (7,3 Prozent) sowie der Rems-Murr-Kreis (5,9 Prozent) am stärksten betroffen. Nordrhein-Westfalen liegt im Bundesländer-Vergleich an der Spitze: Hier war der Anteil der COPD-Erkrankten an der Bevölkerung mit 8,1 Prozent im Jahr 2023 am höchsten, gefolgt von Berlin mit 8,0 Prozent und Thü- ringen mit 7,8 Prozent. Zum Vergleich: In Sachsen und Baden-Württemberg, den Ländern mit der niedrigsten Krankheitshäufigkeit, war der Anteil der Betroffenen mit jeweils 5,5 Prozent wesentlich geringer. Männer häufiger betroffen als Frauen Der Gesundheitsatlas Deutschland macht auch deutli- che Unterschiede in den verschiedenen Alters- und Ge- schlechtsgruppen transparent. In allen Altersgruppen erkranken mehr Männer als Frauen an der COPD. So waren im Jahr 2023 in der Gruppe der 85- bis 89-Jähri- gen 14,6 Prozent der Männer und 10,1 Prozent der Frau- en betroffen. Die Analyse der COPD-Prävalenzen zeigt einen ausgeprägten Rückgang bei den Männern in der Altersgruppe ab 80 Jahren. Hier fiel die Prävalenz von 16,9 Prozent im Jahr 2017 auf 14,5 Prozent im Jahr 2023. Dies entspricht einem relativen Rückgang um 14,2 Pro- zent. Bei den Frauen in der gleichen Altersklasse war der Rückgang etwas geringer; hier fiel die Prävalenz von 11,6 auf 10,1 Prozent (relativer Rückgang: 13,2 Prozent). Un- ter den jüngeren COPD-Patientinnen und -Patienten ist der Rückgang bei den Frauen ausgeprägter als bei den Männern: Bei den Frauen fiel die Prävalenz von 3,0 auf 2,2 Prozent, bei den Männern von 3,0 auf 2,4 Prozent. Dies entspricht relativen Rückgängen um 24,1 Prozent bezie- hungsweise 18,7 Prozent. Aktuelle Daten zu 23 weiteren Erkrankungen Zu den 24 Erkrankungen, zu denen jetzt aktuelle Daten auf der Website www.gesundheitsatlas-deutschland.de abrufbar sind, gehören neben der COPD-Erkrankung auch weitere Lungenerkrankungen wie Asthma oder In- fekte der unteren Atemwege. Zudem sind Daten zu psy- chischen Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Stoffwechsel-Erkrankungen, neuro- logischen Krankheiten wie Demenz und Parkinson sowie zu Muskel-Skelett-Erkrankungen dargestellt. Einladung der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) – Regionalgruppe Allgäu - Wir laden Sie herzlich ein, am Samstag, 10.05.2025 um 14.00 Uhr zu unserem Gruppentreffen in Leutkirch; Treff- punkt ist die Leutkircher Kulturbrauerei, Bahnhof 1, 88299 Leutkirch. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen immer Betroffene sowie die Angehörigen betroffener und ratsuchender Menschen. Um besser planen zu kön- nen, bitte ich möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail direkt bei Hans Joachim Sauer, Tel. 0171-2887750 Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page: www.abs-hilfe.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Doa goat dr Doig – Backkurs mit Gerold Heinzelmann Kursprogramm für Erwachsene im Bauernhaus-Muse- um Allgäu-Oberschwaben Wolfegg10. Mai 2025 | 12 bis 16 Uhr | 20 € pro Person | Anmeldung erforderlich sowie am 17. Mai 2025 | 12 bis 16 Uhr | 20 € pro Person | Anmel- dung erforderlich Bäckermeister Gerold Heinzelmann aus Wolfegg be- herrscht die hohe Kunst des Brotbackens im Steinofen! Sein Wissen und seine Erfahrung gibt er im historischen Backhaus weiter. Dabei lernen die Teilnehmer alles über das Anheizen des Ofens, die richtige Zubereitung des Teiges und vieles mehr. Am Ende nehmen die Teilnehmer selbstgebackenes Brot und Dinnete mit. Museums-Öffnungszeiten im Mai: täglich von 10 bis 18 Uhr Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Lange Kultur- und Museumsnacht am 16. Mai 2025 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden ört- lichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Auto- museum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erleben. Mit rund 25 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Akrobatik und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort können den ganzen Abend über verschiedene Köstlichkeiten genossen wer- den. Erleben Sie musikalische Unterhaltung im Ortskern Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Muse- um und im Automuseum, lauschen Sie Impulsen mit Or- gelspiel, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie bei akrobatischen Einlagen, lassen Sie sich faszinieren von einer Kunstausstellung der Wolfegger Grundschüler und seien Sie gespannt, welche Attraktionen Sie an die- sem Abend bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg noch erwarten. Auch für Familien gibt es ein buntes Programm und unser Fürstlicher Hofgarten wird zur „Familien-Picknick-Wiese“. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informationen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abendsfinden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei – über eine Spende freuen wir uns. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 4. Mai 2025 Bannwald - Urwald der Zukunft Gästeführer: André Kappler Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Bitte denken Sie an geeignetes Schuhwerk. Der Bannwald – wild und ungezähmt. Wo früher Kaiser und Könige zur Jagd gingen und den ganzen Wald für sich reserviert hatten, gehen wir auf Spu- rensuche nach den Besonderheiten eines wilden Waldes. Liegende und stehende, abgestorbene Baumriesen säu- men unseren Weg. Was machen die vielen Pilze dort am Wegesrand? Wo kommen die vielen Käfer und Ameisen her? Kommen Sie mit und lassen Sie sich in eine wilde und un- gezähmte Welt entführen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Fussball Jedermann Turnier an Pfingsten in Fronhofen Der SV Fronhofen veranstaltet am Pfingstsonntag, 8. Juni 2025 sein traditionelles Fußball-Gerümpelturnier. Das Turnier welches dieses Jahr zum 43. mal stattfindet, wird unterteilt in Aktive-, Nichtaktive- und Frauenmann- schaften. Gespielt wird auf den Kleinfeld. Tolle Geld- und Sachpreise warten auf Sie. Anmeldemöglichkeiten und Infos zum Turnier sowie zum Rahmenprogramm, u.a. ein großes Jugendturnier am Pfingstmontag, finden Sie im Internet unter www.sv-fronhofen.de. Anmeldeschluss ist Sonntag 01.06.2025. Berufliches Übergangsmanagement: Projekt wird verlängert Den Übergang zwischen Klinikaufenthalt und Arbeits- leben zu erleichtern – das ist das Ziel des Projekts Berufliches Übergangsmanagement, das die Arka- de-Pauline 13 und das ZfP Südwürttemberg gemeinsam umsetzen. Betroffene erhalten dabei bereits während ihres Aufenthalts in einer psychiatrischen Einrichtung gezielte Unterstützung, um berufliche Perspektiven zu entwickeln. Das durch die „Aktion Mensch“ geförderte Projekt rich- tet sich an Menschen im erwerbsfähigen Alter, welche in Einrichtungen des ZfP Südwürttemberg in Weissenau, Wangen und Friedrichshafen sowie in der Tagesklinik der Arkade-Pauline 13 behandelt werden. Ob berufliche Orientierung, Antragstellung für Reha-Leistungen oder Rückkehr in eine frühere Beschäftigung: das Berufliche Übergangsmanagement setzt dort an, wo neue Wege nötig sind. Nach gut drei Jahren erfolgreicher Arbeit geht das Pro- jekt nun in die Verlängerung. „Wir freuen uns sehr, dass die ‚Aktion Mensch‘ das Projekt bis Ende August 2026 weiterfördert“, sagt die für das Projekt verantwortliche Sozialarbeiterin Selina Löw. „Die Rückmeldungen zeigen, wie wichtig es ist, bereits während des Klinikaufenthalts konkrete Anschlussperspektiven zu entwickeln – für mehr Teilhabe, Stabilität und Lebensqualität.“ Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten deutlich ge- macht, dass eine frühzeitige Beratung und die weiterfüh- rende Begleitung für viele der Schlüssel ist, um sich wieder oder überhaupt erst an das Thema Arbeit heranzutasten. „Oft sind es kleine Schritte, die den Einstieg ermöglichen – etwa Unterstützungen bei Wiedereingliederungsmaßnah- men oder erste berufliche Orientierungen durch Praktika.“ Es sei herausfordernd, eine psychische Erkrankung in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren, die sowohl langfristig tragfähig ist als auch stabilisierend wirkt, so Löw weiter. Doch mit einer adäquaten Unterstützung gelinge es in Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 der Regel, ein individuell passendes Angebot zu finden. Mehr Informationen: https://berufsbegleitende-dienste. de/berufliches-uebergangsmanagement/ Oder unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/ foerderprogramme/ lebensbereich-arbeit/wege-ins-ar beitsleben/arkade-pauline-uebergangsmanagement Konzerte, Kollwitz und Kooperationen - Schloss Achberg im Gedenkjahr „500 Jahre Bauernkrieg“ Ein besonderes Highlight im vielfältigen Programm zum Gedenken an den Bauernkrieg findet am 24. Mai im Rit- tersaal des Schloss Achberg statt. Das Leipziger Ensem- ble Sospiratem spielt deutschsprachige Musik des 16. /17. Jahrhunderts „Und kommst Du liebe Sonn‘ nicht bald“ und zeichnet damit ein ästhetisches Panorama des Auf- standes.Dioe weiteren Konzerte im Rahmen des dies- jährigen Bodenseefestivals sind die Artists in Residence, die charismatische Akkordeonistin Ksenija Sidorova (31. Mai - ausverkauft) sowie der faszinierende Jazzpianist Michael Wollny (23. Mai) zu Gast. Am 25. Mai freuen sich Familien auf das lustige Kinderkonzert „Die Schurken auf dem Weg nach Umnibu“. Mit ausgeflippten Improvi- sationen, zarten Geräuschen, wilden Klängen und einer faszinierenden Fantasie-Sprache werden Bach, Purcell oder Ligeti gespielt. Und nicht zu vergessen, ist es schon Tradition, dass die Stella Musikhochschule wieder mit einer Abschlussklasse zu Besuch ist. Die Klavierklasse Katharina Berrio Quintero widmet sich der „Klingenden Freiheit“ (6. Juni). Gedenkjahr Bauernkrieg gemeinsam mit dem Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben Passend zum Konzert des Ensembles Sospiratem bie- tet das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben mit Schloss Achberg ein einzigartiges Kombiprogramm an. Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg widmet Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten und meisterhaften Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Mu- seum thematisiert die Ursachen, Hintergründe und Ereig- nisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen werden ver- tiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstellungen geboten. Genügend Zeit zum Verweilen ist in den jeweiligen Kul- turhäusern ebenfalls eingeplant. Ein Shuttleservice ist eingerichtet. Im Anschluss kann das Konzert von „Sospi- ratem“ in Schloss Achberg (24. Mai) oder das Gastspiel des Theaters Lindenhof „Wenn nicht heut, wann dann!“ im Bauernhaus-Museum (21. Juni) besucht werden. Anmeldungen zum Kombiprogramm am 24. Mai sind noch bis zum 11. Mai möglich. Weitere Infos und Anmel- dung unter www.bauernhaus-museum.de. Programmübersicht 13- ca. 22 Uhr | inkl. Shuttle sowie Konzert- oder Theater- besuch | 50,- Euro (Schüler/innen, Studierende, Azubis, Bürgergeldempfänger/innen 40,- Euro) 24. Mai 2025: Konzertabend mit „Sospiratem“ 13:00 Uhr – Abfahrt in Ravensburg (Bahnhof Ravensburg, Rückseite) zum Bauernhaus-Museum. 13:30 Uhr – Führung durch die Ausstellung “1525 – Bauern- krieg in Oberschwaben” im Bauernhaus-Museum. 14:45 Uhr – Pause mit Kaffee & Kuchen im Bauern- haus-Museum (im Preis inklusive). 15:45 Uhr – Abfahrt vom Bauernhaus-Museum nach Schloss Achberg. 16:15 Uhr – Ankunft in Schloss Achberg. 16:30 Uhr – Führung durch die Käthe-Kollwitz-Ausstellung mit Michael C. Maurer. 17:30/18 Uhr – Pause mit Gelegenheit für ein Getränk oder Snack im Schloss-Café (Selbstzahler). 19:00 Uhr – Konzert “Sospiratem” im Rittersaal von Schloss Achberg. xx Uhr – Rückfahrt nach Ravensburg (Bahnhof Ravens- burg, Rückseite). Der genaue Zeitpunkt der Rückfahrten wird vor Ort bekanntgegeben. Besetzung Sospiratem: Clarissa Renner, Sopran | Fridolin Wissemann, Tenor | Friederike Merkel, Blockflöte | Dulzi- an Babett Niclas, Harfe | Uwe Ulbrich, Rebec | Sebastian Krause, Renaissanceposaune | Hannes Malkowski, Per- kussion | Maria Anne Müller, Sprecherin Die Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ ist noch bis 29. Juni zu sehen, immer freitags 14-18 Uhr, samstags, sonntags und feiertags 11-18 Uhr. Zur Ausstellung von Schloss Ach- berg ist ein umfangreicher Katalog erhältlich. Der Eintritt zur Ausstellung ist in einer Konzertkarte inkludiert. Schloss Achberg D-88147 Achberg I Tel.: +49 (0)751 85 9510 info@schloss-achberg.de I www.schloss-achberg.de Öffnungszeiten 12.04.–29.06. Käthe Kollwitz: MUT! 12.07.–02.11. Kunst & Liebe Zeitgenössische Künstlerpaare im Miteinander und Gegenüber Fr 14–18 Uhr I Sa, So, Feiertage 11–18 Uhr Was sonst noch interessiert Asthmatiker müssen nicht auf Sport verzichten Viele Asthmatiker denken, sie müssten auf Sport ver- zichten. Eine gezielte Asthmatherapie kann jedoch Be- schwerden beim Sport vorbeugen. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Welt-Asthma-Tages am 6. Mai hin. Wie bei vielen anderen chronischen Erkrankungen kön- nen unter Asthma leidende Menschen etwas für die Lin- derung ihres Zustandes tun. Eine Frage, die sich viele Betroffene häufig stellen, ist, ob Bewegung und Sport trotz Asthma möglich sind, weil körperliche Anstrengung bei vielen Menschen zu den Asthmaauslösern gehören. Asthmatiker sollten körperliche Aktivitäten auf jeden Fall der eigenen Fitness angepasst ausüben. Auf diese Weise kann Sport zu einer höheren Leistungsfähigkeit von Herz und Lunge beitragen, die Sauerstoffaufnahme verbessern sowie die Luftmenge vergrößern, die bei einem Atemzug ausgeatmet wird. Chronisch Erkrankte erhalten besondere Unterstützung durch strukturierte Behandlungsprogramme, auch Disea- se-Management-Programme – kurz DMP – genannt. Ein solches wird von der Landwirtschaftliche Krankenkasse auch bei Asthma angeboten. Es ermöglicht, Patientinnen und Patienten aktiv in den Behandlungsverlauf einzube- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 ziehen und ihre Gesundheitskompetenz zu stärken. Ziel ist es, krankheitsbedingte Beschwerden zu lindern oder zu vermeiden (zum Beispiel Anfälle von akuter Atemnot), das Voranschreiten der Erkrankung aufzuhalten und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Die Teilnahme an einem DMP stellt außerdem sicher, dass Betroffene nach den neuesten medizinischen Erkenntnis- sen und Leitlinien behandelt werden. Teilnehmen können nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche und Kinder ab zwei Jahren. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/ dmp-bei-chronischen-erkrankungen. Zum Welt-Asthma-Tag in formieren Experten über Hin- tergründe und Behandlung der Krankheit. Weitere Infos gibt der Deutsche Allergie- und Asthmabund e. V. unter www.daab.de. Was sagt die Renteninformation aus? Renteninformation verstehen sowie frühzeitig betrieb- liche und private Altersvorsorge planen Noch nicht in Rente und dennoch Post von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) im Briefkasten? Ab dem 27. Lebensjahr erhalten alle Versicher- ten, die mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben, jährlich automatisch die Renteninformation zugeschickt. Aber was sollen die Adressaten dieses Schreibens damit anfan- gen? Die DRV BW beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt Tipps, wie die Renteninformation einfach zu verstehen ist. Welche Informationen befinden sich auf der Renteninformation? Die Renteninformation hält für Versicherte die wichtigs- ten Informationen zu ihren Rentenansprüchen bereit, die sich aus ihrer jeweiligen aktuell erfassten Erwerbsbiogra- fie ergeben. Ab wann sie eine Regelaltersrente erhalten können, wie hoch ihr Rentenanspruch wäre, wenn sie ab jetzt keine weiteren Beiträge mehr leisten würden, und auch die erwartbare Rentenhöhe, wenn sie weiterhin so verdienen wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalen- derjahre. Prognostiziert wird die Rentenhöhe auch unter Berücksichtigung von möglichen Rentensteigerungen. Versicherte, die erstmals das Schreiben zugeschickt be- kommen, erhalten zudem einen Versicherungsverlauf. Diesem können sie die in ihrem Versicherungskonto ge- speicherten Zeiten und Verdienste entnehmen. Ferner erfahren Versicherte, mit welchem Rentenan- spruch sie bei voller Erwerbsminderung durch eine ge- sundheitliche Einschränkung rechnen könnten. Sämtliche angegebenen Werte sind dabei als Brutto-Beträge zu verstehen, da in der Regel Kranken- und Pflegeversiche- rungsbeiträge sowie Steuern von der Rente zu zahlen sind. Wann kommt die jährliche Renteninformation? Die DRV BW verschickt jährlich rund sieben Millionen Ren- teninformationen. Daher geschieht das nicht zu einem Stichtag, sondern über das gesamte Kalenderjahr verteilt. Wofür ist das Informationsschreiben gut? Die Renteninformation bietet Versicherten auch eine wichtige Grundlage zur Planung der eigenen zusätzli- chen betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Be- darfsfall unterstützen die Mitarbeitenden der DRV BW dabei in so genannten Intensivgesprächen zur Altersvor- sorge. Die Renten-Profis analysieren gemeinsam mit den Versicherten in einem 90-minütigen Beratungsgespräch (für Paare 120 Minuten) die persönliche Vorsorgesitu- ation und zeigen kostenlos, anbieterunabhängig sowie produktneutrale Strategien auf, um eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Wie plane ich meine betriebliche und private Alters- vorsorge? Die DRV BW empfiehlt allen interessierten Personen sich in einem ersten Schritt mit ihrer Digitalen Rentenüber- sicht einen Überblick über den persönlichen Stand der Altersvorsorge über die Rentenansprüche hinaus zu ma- chen. Die Digitale Rentenübersicht auf dem Online-Portal www.rentenuebersicht.de beinhaltet, einen Gesamtüber- blick über all ihre erworbenen Altersvorsorge-Ansprüche – gesetzlich, betrieblich oder privat. Nach der Registrie- rung können mit einem Klick alle Anbieter von Alters- vorsorge-Produkten die jährlichen Standmitteilungen verschicken und mehr als 1000 Vorsorgeansprüche ver- walten, über aktuelle oder in der Vergangenheit erworbe- nen Ansprüchen, angefragt und ermittelt werden. Auch, wenn die Versicherten nicht mehr wissen, wo überall An- sprüche bestehen. Information und Beratung Die Renteninformation – wo finden Sie was – eine Muster-Renteninformation mit klei- nen Erklärungen – gibt es als Download unter Pressemit- teilungen auf www.drv-bw.de. Mehr Informationen ent- halten die kostenfreien Broschüre „Die Renteninformation – mehr wissen“ und Die Digitale Rentenübersicht: Fragen und Antworten. Sie kann unter www.deutsche-rentenver- sicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Mit allen relevanten Unterlagen versorgt, buchen Interes- sierte auf www.drv-bw.de/ www.drv-bw.de/Altersvorsor ge/Intensivgespraeche unter „Wo kann ich mich beraten lassen“ telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein Intensivgespräch zur Altersvorsorge – gerne auch als Vi- deoberatung möglich. TRAUERANZEIGEN GESUNDHEIT Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 697R100R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 „Damit Sie sich sicher sind.“ Bestattungsvorsorge Sprechen Sie uns an! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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      Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Satzung zur Änderung der VERBANDSSATZUNG Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat am 22.11.2023, aufgrund der §§ 5, 13 Abs. 6 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 15.11.2006 beschlossen: I. Änderungen der Satzungsbestimmungen 1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: § 10 Ehrenbeamte (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband: - Verbandspfleger - Verbandskassenverwalter - Geschäftsführer - Verbandspersonalverwalter(in) - Technischen Verwalter. Sie sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. 2. § 11 erhält folgende Fassung: § 11 Wirtschaftsführung (1) Für die Rechnungs- und Wirtschaftsführung des Verbandes gelten die für Eigenbetriebe maßgebenden Bestimmungen und Vorschriften. (2) Der Zweckverband wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2019 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2020 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. 3. § 15a wir neu hinzugefügt und erhält folgende Fassung: § 15a Personal Verwaltung (1) Zur Besorgung der Personalsachbearbeitung des Zweckverbandes wird ein(e) Verbandspersonalverwalter(in) bestellt. Er/Sie wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Die Personalsachbearbeitung umfasst alle Personalangelegenheiten des Zweckverbands. Weitere Aufgaben können übertragen werden. (3) Der/die Verbandspersonalverwalter(in) untersteht unbeschadet der Befugnisse des Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertretung dem Verbandspfleger und darüber hinaus dem Verbandskassenverwalter. II. Schlussbestimmungen / Inkrafttreten Diese Satzung zur Änderung der Verbandssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baienfurt, 23.11.2023 gez. Günter A. Binder Verbandsvorsitzender des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt - Baindt[mehr]

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        1 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg H A U P T S A T Z U N G Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg –GemO- hat der Gemeinderat am 04.12.2001 folgende Satzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung § 1 Gemeinderatsverfassung Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und die Bürgermeisterin. II. Gemeinderat § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder der Bürgermeisterin bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder die Bürgermeisterin kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch die Bürgermeisterin. § 3 Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäten). Für die Zahl der Gemeinderäte ist die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe gem. § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung maßgebend. § 3a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum Nach Entscheidung der Vorsitzenden können unter den in § 37a GemO festgelegten Voraussetzungen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. III. Ausschüsse des Gemeinderats § 4 Beschließender Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Es wird folgender beschließender Ausschuss gebildet: - der Bauausschuss (2) Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. (3) Für die weiteren Mitglieder des Bauausschusses werden Stellvertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten. 2 § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses erhält folgende Fassung (1) Der beschließende Ausschuss entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. (2) Dem beschließenden Ausschuss wird das in § 7 bezeichnete Aufgabengebiet zur dauernden Erledigung übertragen. (3) Der beschließende Ausschuss ist innerhalb seines Geschäftskreises zuständig für: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. (4) Soweit sich die Zuständigkeit des beschließenden Ausschusses nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahrestag. § 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließendem Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist, kann der Ausschuss die Angelegenheit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. (2) Der Gemeinderat kann dem beschließenden Ausschuss allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse des beschließenden Ausschusses, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung im dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag der Vorsitzenden oder eines Fünftel aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen. (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die das Aufgabengebiet des beschließenden Ausschusses berührt, selbst erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder des beschließenden Ausschusses gehört. (5) entfällt § 7 Bauausschuss (1) Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Bauwesen ( Hoch- und Tiefbau, Vermessung) 1.2 Versorgung und Entsorgung 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark 1.4 Verkehrswesen 1.5 technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude 1.6 Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen 1.7 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung 1.8 Fahrzeugausschuss 3 (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 § 8 Beratender Ausschuss - Sozialausschuss IV. Bürgermeisterin § 9 Rechtsstellung Die Bürgermeisterin ist hauptamtliche Beamtin auf Zeit. § 10 Zuständigkeiten (1) Die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Sie ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Die Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihr sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt die Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer Anordnung oder zuständigen Behörde geheim gehalten ist. (2) Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000,- EURO im Einzelfall 2.3 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis A 8, die Einstellung von Beschäftigten bis TVöD EG 9 bzw. bis TVöD-SuE 8a 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Arbeiterdarlehen im Rahmen der Richtlinien 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500 EURO im Einzelfall 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe 2.6.2 von mehr als 3 Monaten bis zu einem Betrag von 6.000 EURO 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn 4 der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder beim Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 EURO beträgt. 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschl. der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 2.500 EURO im Einzelfall (bis zu einer Dauer von max. drei Jahren) 2.10 die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt 2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden und beratenden Ausschüssen 2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz 2.14 die Übernahme von Ausfallbürgschaften im Rahmen der Wohnungsbauförderung V. Schlussbestimmungen § 11 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Baindt, den 04. Dezember 2001 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 07.02.2006, geändert 02.08.2019, geändert am 24.11.2020, geändert am 14.02.2023, zuletzt geändert am 01.08.2023, zuletzt geändert am 10.09.2024[mehr]

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          1 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg H A U P T S A T Z U N G Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg –GemO- hat der Gemeinderat am 04.12.2001 folgende Satzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung § 1 Gemeinderatsverfassung Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und die Bürgermeisterin. II. Gemeinderat § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder der Bürgermeisterin bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder die Bürgermeisterin kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch die Bürgermeisterin. § 3 Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäten). Für die Zahl der Gemeinderäte ist die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe gem. § 25 Abs. 2 Gemeindeordnung maßgebend. § 3a Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum Nach Entscheidung der Vorsitzenden können unter den in § 37a GemO festgelegten Voraussetzungen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. III. Ausschüsse des Gemeinderats § 4 Beschließender Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Es wird folgender beschließender Ausschuss gebildet: - der Bauausschuss (2) Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. (3) Für die weiteren Mitglieder des Bauausschusses werden Stellvertreter bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten. 2 § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses erhält folgende Fassung (1) Der beschließende Ausschuss entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. (2) Dem beschließenden Ausschuss wird das in § 7 bezeichnete Aufgabengebiet zur dauernden Erledigung übertragen. (3) Der beschließende Ausschuss ist innerhalb seines Geschäftskreises zuständig für: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. (4) Soweit sich die Zuständigkeit des beschließenden Ausschusses nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahrestag. § 6 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließendem Ausschuss erhält folgende Fassung (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonderer Bedeutung ist, kann der Ausschuss die Angelegenheit mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. (2) Der Gemeinderat kann dem beschließenden Ausschuss allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse des beschließenden Ausschusses, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung im dem Gemeinderat vorbehalten ist, sollen dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag der Vorsitzenden oder eines Fünftel aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen. (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die das Aufgabengebiet des beschließenden Ausschusses berührt, selbst erledigen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder des beschließenden Ausschusses gehört. (5) entfällt § 7 Bauausschuss (1) Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1.1 Bauwesen ( Hoch- und Tiefbau, Vermessung) 1.2 Versorgung und Entsorgung 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark 1.4 Verkehrswesen 1.5 technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude 1.6 Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen 1.7 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung 1.8 Fahrzeugausschuss 3 (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 § 8 Beratender Ausschuss - Sozialausschuss IV. Bürgermeisterin § 9 Rechtsstellung Die Bürgermeisterin ist hauptamtliche Beamtin auf Zeit. § 10 Zuständigkeiten (1) Die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde. Sie ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Die Bürgermeisterin erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihr sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt die Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer Anordnung oder zuständigen Behörde geheim gehalten ist. (2) Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000,- EURO im Einzelfall 2.3 die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis A 8, die Einstellung von Beschäftigten bis TVöD EG 9 bzw. bis TVöD-SuE 8a 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Arbeiterdarlehen im Rahmen der Richtlinien 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500 EURO im Einzelfall 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe 2.6.2 von mehr als 3 Monaten bis zu einem Betrag von 6.000 EURO 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn 4 der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder beim Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 EURO beträgt. 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschl. der Ausübung von Vorkaufsrechten im Wert bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 2.500 EURO im Einzelfall (bis zu einer Dauer von max. drei Jahren) 2.10 die Veräußerung von beweglichen Vermögen bis zu 15.000 EURO im Einzelfall 2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt 2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden und beratenden Ausschüssen 2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz 2.14 die Übernahme von Ausfallbürgschaften im Rahmen der Wohnungsbauförderung V. Schlussbestimmungen § 11 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Baindt, den 04. Dezember 2001 Bürgermeisteramt Baindt geändert am 07.02.2006, geändert 02.08.2019, geändert am 24.11.2020, geändert am 14.02.2023, zuletzt geändert am 01.08.2023, zuletzt geändert am 10.09.2024[mehr]

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            Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 1 Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 30.05.2022 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 30.05.2022 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz 30.05.2022 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 30.05.2022 Seite 8 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Freiflächen mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 10 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 11 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 12 BA 2a ? BA 2b ? Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-/Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen zweistufiges Anker-/Anliegerverfahren Kleinteilige Entwicklungen mit mehreren Akteuren bedeuten, dass innerhalb eines Hofes verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • das Ankerprojekt übernimmt die Querschnitts- aufgaben, es erhält daher zu einem früheren Zeitpunkt die Reservierungszusage, um die entsprechend Aufgaben vorbereiten zu können • mit Kenntnis der inzwischen erarbeiteten, hof- spezifischen Ankerkonzeption bewerben sich die Anliegerprojekte • Anlieger- und Ankerprojekte schreiben gemeinsam die Ankerkonzeption als Grundlage der Grund- stückskäufe fort Luftbild Fischerareal und Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung Parkierungs-Konzept Baufeld 1: offene Parkierung Baufeld 2: Parkierung in Tiefgarage • Entwicklung Konzept für die gemeinschaftlichen Freianlagen und Durchführung eines Planungsprozesses mit Beteiligung der Anlieger • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen • Steuerung des Planungs- und Realisierungsprozesses im Baufeld Fest in gemeinschaftlichem Innenhof Alte Weberei Tübingen Foto T. Gauggel Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Ankerprojekte 30.05.2022 Seite 17 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 19 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 30.05.2022 Seite 20 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 21 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 22 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 23 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 24 Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 25 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: MaxAcht) Baugemeinschaft MaxAcht ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 26 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 27 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: En Famille) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Eine Konzeptvergabe mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 30 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 31 Anlieger • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Realisierbarkeit Umfang der Bewerbungen Mindest- anforderungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Auswahlkriterien • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 32 Bewerbung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden der Bewertungskommission von den Vorprüfern vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 33 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 34 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine und Veranstaltungen 1. Bauabschnitt Beurkundung Grundlagenurkunde Herbst 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Feb. 2022 Vergabe Anliegerprojekte Herbst 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Herbst 2023 Fertigstellung der Gebäude Sommer 2025 Juli 2022 Vorstellung Ankerkonzeptionen Baufeld 1 und Baufeld 2 Juli 2022 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim/Teck 19.09.2022, 11:00 Uhr Abgabe Erstbewerbungen KW 40 2022 Bewerbungsgespräche 17.10.2022, 11:00 Uhr Abgabe finale Bewerbungen November 2022 Vergabeentscheidung Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 35 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an Frau Jeske, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 37 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 38 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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              Veranstaltungen 26.11.2024 Vermarktungsauftakt Baufeld 2 - Baukörper E, F und G Am 26. November 2024 fand im Sitzungssaal des Rathauses der Vermarktungsauftakt weiterer Baufelder statt. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde beschlossen, dass die Baukörper E, F und G im Baufeld 2 ( Parzellierungsplan (PDF-Dokument, 603,37 KB, 11.11.2024) ) im Konzeptvergabeverfahren ausgeschrieben werden sollen. Nähere Informationen sind hier zu finden. 24.05.2023 Bürgerinformationsveranstaltung zum Fischerareal Am 24. Mai 2023 fand in der Schenk-Konrad-Halle eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal statt. Nähere Informationen zur Bürgerinformationsveranstaltung (PDF-Dokument, 3,07 MB, 25.05.2023) 12.07.2022 Vorstellung der Ankerkonzeptionen für die Baufelder 1 und 2 im Fischerareal Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden können mehrgeschossige Gebäude. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bewerber mit den inhaltlich besten Bebauungskonzepten, die Zuschläge erhalten werden. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 die beiden Ankerprojekte für die Baufelder eins und zwei vergeben. Diese übernehmen wesentliche Aufgaben bei der weiteren Entwicklung des Quartiers. Sie konzipieren bzw. realisieren neben dem eigenen Hochbauprojekt auch die gemeinsame Parkierung und steuern die Schnittstellen der verschiedenen Projekte. Derzeit werden Anliegerprojekte mit eigenen Projektideen gesucht, die sich an eines der beiden Ankerprojekte anschließen und zusammen das jeweilige Baufeld entwickeln. Die Bewerbungsphase für die Anliegerprojekte läuft bereits und endet am 19. September 2022. Zeitschiene (PDF-Dokument, 412,28 KB, 13.07.2022) (pdf-Datei) Präsentation Ankerkonzept Baufeld 1 (PDF-Dokument, 605,53 KB, 13.07.2022) (pdf-Datei) Präsentation Ankerkonzept Baufeld 2 (PDF-Dokument, 1,16 MB, 13.07.2022) (pdf-Datei) Präsentation Ankerkonzept Baufeld 2 Außenanlage (PDF-Dokument, 1,20 MB, 13.07.2022) (pdf-Datei) 10.07.21 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck Leider mussten wir die geplante Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck am Samstag, 10.07.2021, aufgrund geringer Anmeldungen absagen. Gegebenenfalls wird die Exkursion zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. 29.06.21 Rückfragekolloquium Am Dienstag, 29.06.2021 fand um 14:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt eine weitere Informationsveranstaltung statt. Hierbei wurde weitergehend zum sog. Anker-/Anliegerverfahren informiert und auch erläutert, welche Aufgaben auf die Ankerprojekte zukommen werden. Es stehen folgende Unterlagen für Sie zum Download bereit: Präsentation Rückfragekolloquium (PDF-Dokument, 5,03 MB, 30.06.2021) 17.06.21 Vermarktungsauftakt Wohnquartier Fischerareal Wir laden Sie herzlich ein zum Vermarktungsauftakt der Grundstücke im neuen Wohnquartier Fischerareal am Donnerstag, 17. Juni 2021, um 18:30 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle. Die Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung, das Vergabeverfahren und die Vermarktungsunterlagen werden Ihnen an diesem Abend vorgestellt. Im Anschluss daran gibt es genügend Raum für Ihre Fragen. Im Fischerareal wird Wohnraum in zentraler Lage geschaffen, gebaut werden können mehrgeschossige Gebäude. Das Angebot soll den in der Gemeinde vorhandenen Wohnraum ergänzen. Die Gemeinde vergibt die Grundstücke zu einem Festpreis im Rahmen der Konzeptvergabe, bei der die Bieter mit den inhaltlich besten Bebauungskonzepten, die Zuschläge erhalten werden und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Blick. Die Grundstücksvergabe erfolgt mit der Zielsetzung, langfristig ein lebendiges, qualitätvolles und stabiles Quartier, möglichst mit Beiträgen zur Stärkung der Infrastruktur der Gemeinde, für viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Der Bebauungsplan wird derzeit erstellt. Wir führen die Informationsveranstaltung in Präsenz mit einem Test- und Hygienekonzept in der Schenk-Konrad-Halle durch. Um jedoch einen entsprechenden Infektionsschutz gewährleisten zu können, müssen wir die Anzahl der Teilnehmer:innen begrenzen. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter https://www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre rege Teilnahme und auf eine Veranstaltung, die in Präsenz stattfindet. Ihre Gemeindeverwaltung 19.04.21 Onlineveranstaltung Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzeptvergabeverfahren anbieten. Die Veranstaltung gab Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Baugemeinschaft. Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ 19.04.2021 (PDF-Dokument, 7,29 MB, 20.04.2021) 19.04.21 Onlineveranstaltung Informationsveranstaltung für Bauträger Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzeptvergabeverfahren anbieten. Die Veranstaltung gab interessierten Bauträgern einen umfassenden Überblick. Informationsveranstaltung für Bauträger – 19.04.2021 (PDF-Dokument, 11,2 MB, 20.04.2021) 19.04.21 Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Der individuelle Geschosswohnungsbau, realisiert mit einer Baugemeinschaft, ist für eine größer werdende Anzahl von Menschen eine sehr gute Alternative zum Einfamilienhaus: Junge Familien – insbesondere bei der Berufstätigkeit beider Eltern – können ihren Lebensalltag viel besser in einer nach individuellen Bedürfnissen geplanten Wohnung gestalten, für ihre Kinder sind die vielen Nachbarkinder aus dem Quartier und die gemeinschaftlichen Freianlagen eine sehr attraktive Lebenswelt. Sogenannte „Silver Ager“ sehen in einer altersgerechten Wohnung die Möglichkeit, lange selbstbestimmt leben zu können. In einer Baugemeinschaft können die späteren NutzerInnen die eigenen vier Wänden selbst planen und auch am gemeinsamen Ganzen mitgestalten: am Freiraum ums Haus, der Solaranlage auf dem Dach oder an gemeinschaftlichen Räumen. Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Konzeptvergabeverfahren anbieten und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Auge. Die Veranstaltung gibt Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Baugemeinschaft. Bei der Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ am Montag, 19.04.2021, um 18:30 Uhr sprechen die baugemeinschaftserfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow. Aufgrund der aktuellen Corona Situation findet die Veranstaltung als Online-Informationsveranstaltung in Form eines Webex-Meetings statt. Den angemeldeten Personen werden wir am Montag, 19.04.2021 bis 12:00 Uhr einen Link zur Teilnahme versenden. Bei Nachfragen zum Online-Meeting stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: 075029406-40 oder f.maurer@baindt.de. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung 04.03.21 Erste digitale Online-Bürgerinformationsveranstaltung der Gemeinde Baindt mit sehr guter Resonanz Am Donnerstag, 04. März 2021, fand im Digitalen Zukunftszentrum in Leutkirch die erste rein digitale Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt statt. Thema der Veranstaltung war die Entwicklung des Fischerareals sowie die Gestaltung der Ortsmitte in Baindt. Im Vorfeld hatte die Verwaltung über das Amtsblatt, die Homepage und die App aufgerufen aktiv daran teilzunehmen. Für die positiven Rückmeldungen und das konstruktive Feedback bedankt sich die Verwaltung herzlich. Das Video des Abends bleibt auch weiterhin abrufbar und für den Download verfügbar. Zusätzlich können Sie auch die Präsentation (PDF-Dokument, 21,1 MB, 08.03.2021) der Veranstaltung einsehen. An der Online- Bürgerinfoveranstaltung haben sich durchgehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Während der Sendung gab es zusätzlich rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube knapp 600-mal aufgerufen. Über den gesamten Sendungszeitraum von gut 120 Minuten gab es Live-Fragen sowie Kommentare der Interessierten. Im ersten Teil ging es um die Entwicklung des Fischerareals und die Konzeptvergabe. Nachdem die Fischerwiese am Ortseingang schon viele Jahre interessant für die Gemeindeentwicklung war, gelang es diese im Jahr 2014 zu erwerben. In diesem Zusammenhang wurde das Areal in das Ortskernsanierungsgebiet II aufgenommen. Dieses Gebiet umfasst neben dem Fischerareal, die Ortsmitte und den Dorfplatz. Von Anfang an war der Wunsch des Gemeinderats, dass der Ortseingang von Baindt ein zukunftsfähiges Erscheinungsbild erhält. In der Vergangenheit gab es hierzu schon einige Bürgerveranstaltungen in denen über die Stärken und Schwächen der Ortsmitte diskutiert und in Planungen eingebunden wurde. Im Dezember 2020 beschloss der Gemeinderat dann den städtebaulichen Entwurf mit dem Ziel, ein lebendiges und vielfältiges Quartier zu entwickeln in dem alle Generationen gut leben können. Dieser städtebauliche Entwurf ist Grundlage für das Konzeptvergabeverfahren. Im zweiten Teil der Online-Bürgerinformationsveranstaltung stand die Gestaltung der Ortsmitte auf dem Programm. Ebenso lange wie mit dem Fischerareal befasst sich der Gemeinderat mit der Frage, wie die Ortsmitte optimal und vor allem zukunftsfähig gestaltet werden kann. Ziel ist es, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger wohl fühlen. Die Ortsmitte muss eine gute Aufenthaltsqualität bieten. Sie soll zu einem Raum der Begebung werden. Die Baindter Vereinen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Feste, die für das Baindter Gemeinwesen elementar wichtig sind, dort durchzuführen. Es muss jedoch darüber hinaus auch das ganze Jahr über einen Grund geben in die Ortsmitte zu gehen. Damit die bisherige Fläche auch zu einem Platz mit Aufenthaltsqualität wird, wäre es optimal, wenn ein neues Gebäude eine Raumkante bilden würde. Bisher gab es jedoch keine Nutzung für das Gebäude, die einen Mehrwert für die Gemeinde gehabt hätte. Nun besteht der Wunsch von Apotheke und Ärzten sich in der Ortsmitte in einem neuen Gebäude anzusiedeln. Somit gibt es eine Nutzung für das Gebäude auf einem Teil des Parkplatzes angrenzend an den Dorfplatz, dass die Infrastruktur von Baindt stärkt. Die weitere Platzgestaltung ist noch völlig offen. In einer Bürgerwerkstatt haben unsere interessierten Bürgerinnen und Bürger und auch unsere Vereine die Möglichkeit, sich einzubringen und zu diskutieren, was für Baindt in Zukunft wichtig ist und darüber hinaus, was benötigt wird, dass die Feste der Schalmeienkapelle und der Raspler auch künftig stattfinden können. Mit einem Gebäude an dieser Stelle erhält Baindt eine erlebbare Ortsmitte für unsere Bürgerinnen und Bürger, für Vereine, für Jung und Alt. Darüber hinaus stellt sich die Gemeinde zukunftsfähig auf und erhält einen substantiellen Mehrwert. Die Infrastruktur wird gestärkt, die Existenz bestehender Ladengeschäfte gesichert. Wir sind eine attraktive Gemeinde für alle Generationen, von einem Gebäude mit dieser Nutzung profitieren Familien, wie alte Menschen. Spricht man so oft darüber, dass es möglich sein muss möglichst lange in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen und in der vertrauten Gemeinde alt zu werden, dann ist ein wichtiger Baustein, dass dies gelingen kann eine gute Versorgung mit medizinischen Dienstleistern. Nicht jede Generation hat die Chance eine Ortsmitte entwickeln zu dürfen, dass passiert nie oder alle 100 Jahre. Baindt hat jetzt die Chance sich für die Zukunft zu rüsten. Die Details zu den Entwicklungen im Fischerareal und zur Konzeptvergabe sowie zur Gestaltung der Ortsmitte entnehmen Sie bitte dem YouTube Video. Frau Bürgermeisterin Rürup sagte im Anschluss an die Veranstaltung: „Wenn derzeit schon keine Infoveranstaltungen in Präsenz möglich sind, war dies ein sehr gutes Format, um unsere Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und zu informieren. Sicher werden wir das auch in Zukunft bei Bedarf wiederholen vor allem, wenn es um Themen geht, die die Gemeinde interessiert.“ Wir laden Sie bereits jetzt ein, an den weiteren Termine für die Konzeptvergabe im Fischerareal und zur Gestaltung der Ortsmitte teilzunehmen. Lassen Sie uns gemeinsam die Chance zur Gestaltung unserer Gemeinde ergreifen. Für die Konzeptvergabe im Fischerareal wird es folgende Termine geben: 19. April 2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Bauen in Baugemeinschaften" (Aktuell wird diese Infoveranstaltung in Präsenz geplant, jedoch kann diese Veranstaltung auch online stattfinden.) Ende April / Anfang Mai 2021 Vermarktungsauftakt - 1. Bauabschnitt Fischerareal Für die Gestaltung der Ortsmitte in Baindt wird es folgende Termine geben: nach Pfingsten 2021: Bürgerwerkstatt - Platzgestaltung unter Berücksichtigung von Ideen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger bis Ende 2021: Entwurf Dorfplatz Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

              Zuletzt geändert: 29.11.2024
              Information_Vermarktung_1._BA_2021_06_17.pdf

              Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 17.06.2021 Seite 1 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 17.06.2021 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg Kü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 17.06.2021 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 17.06.2021 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 17.06.2021 Seite 7 Feneberg Bebauungskonzept Fischerareal Filter 1 Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Fahrgasse (privat) < Parken Parken > neue Wohnbebauung kostengünstigeres Parken Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Filter 2 Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Abgrenzung und Lärmschutz + Optionsraum mit unterschiedlichsten Nutzungen Bau-/Recyclinghofneue Wohnbebauung Sitzplatz Rückwand als Lärmschutz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Optionsraum Treibhaus 4,0 m 3,0 m Atelier Holzlager Imkerei 17.06.2021 Seite 8 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz 17.06.2021 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 17.06.2021 Seite 10 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen 17.06.2021 Seite 11 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliger, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 17.06.2021 Seite 13 N Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 17.06.2021 Seite 14 N Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen (Grundstück ist noch nicht vollständig im Besitz der Gemeinde) Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 17.06.2021 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 17.06.2021 Seite 17 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 17.06.2021 Seite 18 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 19 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 20 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 21 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 22 Projektbeispiel Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 23 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: MaxAcht) Baugemeinschaft MaxAcht Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 24 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 25 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 26 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: En Famille) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 27 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Konzeptvergaben mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen zweistufiges Anker-/Anliegerverfahren Kleinteilige Entwicklungen mit mehreren Akteuren bedeuten, dass innerhalb eines Hofes verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • das Ankerprojekt übernimmt die Querschnitts- aufgaben, es erhält daher zu einem früheren Zeitpunkt die Reservierungszusage, um die entsprechend Aufgaben vorbereiten zu können • mit Kenntnis der inzwischen erarbeiteten, hof- spezifischen Ankerkonzeption bewerben sich die Anliegerprojekte • Anlieger- und Ankerprojekte schreiben gemeinsam die Ankerkonzeption als Grundlage der Grund- stückskäufe fort Luftbild Fischerareal und Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 30 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung räumliches Konzept mit ausreichender Anzahl von Kfz-Stellplätzen und unter Berücksichtigung der noch nicht bestimmten Anliegerprojekte (Parzellierbarkeit, Erschließungen) • Integration der Tiefgaragenzufahrt im eigenen Hochbauprojekt • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen als Bestandteile der “Ankerkonzeption“ Tiefgarage Strukturkonzept Tiefgarage aus einer Bewerbung, lpundh architekten, Kirchheim unter Teck Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 31 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Abgleich der baulich-konstruktiven Schnitt- stellen • Planerbesprechungen mit Architekten und Projektsteuerer aller Projekte • geringe Beteiligung der Bauherren erforderlich → Ziel: wirtschaftliche Tiefgarage mit passender Anzahl von Stellplätzen Es wird eine Eigentümergemeinschaft “Tiefgarage“ gegründet, die Mitglieder sind alle Stellplatzeigentümer. Tiefgarage gemeinschaftliche Tiefgarage Hof 1, Alte Weberei Tübingen, Architektur Baisch + Fritz Architekten, Foto G. De Maddalena Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 32 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung strukturelles Konzept mit Fixierung der Nutzungsbereiche • Entwicklung Entwässerungskonzept für Dachflächen und versiegelte Freiflächen • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen als Bestandteile der “Ankerkonzeption“ • Entwicklung eines partizipativen Planungs- prozesses Innenhof Strukturkonzept Innenhof aus einer Bewerbung, lpundh architekten, Kirchheim unter Teck Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 33 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt Innenhof • Abgleichen der Nutzungsvorstellungen aller Akteure; Partizipative Entwicklung eines durchgängigen Gestaltungskonzeptes • Auswahl der Spielgeräte • hohe Beteiligung der Bauherren wünschenswert → Grundlage für gute und respektvolle Nachbarschaft wird gelegt! Es wird eine „Eigentümergemeinschaft Innenhof“ gegründet, die Mitglieder sind die Eigentümer- gemeinschaften der Gebäude im Baufeld. gemeinschaftlicher Innenhof, Loretto Tübingen, Foto freiraumconcept Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 34 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation Der Entwicklungsprozess eines Hofes wird beispielhaft dargestellt. Die Vergabe aller Grundstücke, Anker und Anlieger, erfolgt nach Qualität der Projekte im “Wettbewerb der Ideen“. Wettbewerbsentwurf Severin Rheinflügel, Düsseldorf beispielhafte Parzellierunggemeinschaftliche Tiefgarage unter dem Innenhof und teilweise unter den Hochbauten Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 35 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation die Unterbauung von Gebäuden mit Stellplätzen wird notwendig werden für jede Wohneinheit müssen die baurechtlich notwendigen Stellplätze in der Tiefgarage oder in der oberirdischen Parkierung hergestellt und nachgewiesen werden für die Bewerbung wird eine Kostengrößenordnung der Stellplätze kalkuliert Tiefgarage Tiefgaragenzufahrt Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation die Parzellierung erfolgt maßgeschneidert auf die Wünsche und Anforderungen der Projekte jedes Projekt gibt Grundstücksfläche für den Gemeinschaftsbereich ab → durch den gemeinsamen Planungsprozess entsteht die projektübergreifende Hofgemeinschaft Parzellierung und Innenhof Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 37 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projektablauf und -organisation Phasen und Definitionen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 38 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 39 Anker Anlieger • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Realisierbarkeit Umfang der Bewerbungen • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Strukturkonzept von Parkierung und gemeinschaftlichen Freianlagen • organisatorisches Konzept für Prozess • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Fachkunde • Realisierbarkeit Mindest- anforderungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 40 Anker Anlieger • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Auswahlkriterien • Parkierungskonzept • Konzept für gemeinschaftliche Freianlagen • Organisatorisches Konzept für Prozess • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 41 Vergabepuzzle in einer Gemeinderatsklausur Foto T. Gauggel Bewerbung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden der Bewertungskommission von den Vorprüfern vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 42 Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Die Bewertungskommission besteht aus: • Gemeinderat • Bürgermeisterin • Leiterin Bauamt und Kämmerer Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 43 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • “Wettbewerb der Ideen“ • Anker-/Anliegerverfahren • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 17.06.2021 Seite 44 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine und Veranstaltungen 1. Bauabschnitt Beurkundung Grundlagenurkunde Sommer 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Ende 2021 Vergabe Anliegerprojekte Sommer 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Sommer 2023 Fertigstellung der Gebäude Anfang 2025 29.06.2021, 14:00 Uhr Informationsveranstaltung für potentielle Ankerbewerber 10.07.2021, Ganztags Exkursion nach Tübingen und Kirchheim unter Teck Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 45 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 46 Anker Anlieger Abgabe der Bewerbung 18.10.2021, 11:00 Uhr 02.05.2022 um 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 45. KW 2021 20. KW 2021 Finale Abgabe Bewerbung 19.11.2021, 11:00 Uhr 30.05.2022, 11:00 Uhr Bekanntgabe der Vergabezusagen Dezember 2021 Juli 2022 Dauer Reservierungsvereinbarung 31.10.2022 31.01.2023 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 47 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 17.06.2021 Seite 48 Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an Frau Jeske, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 49 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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                1 Gemeinde Baindt Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 06.10.2020 aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2,11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen: Die Friedhofsordnung wird wie folgt geändert. 1. Die Friedhofsordnung enthält folgende Fassung §§ 1 – 9 unverändert § 10 Abs. 1, 3, 4, 5 unverändert § 10 Abs. 2 enthält die Fassung / wird ergänzt um 1. Reihengräber 2. Wahlgräber 3. Urnenschmuckgräber 4. Urnennischen 5. Urnen-Rasengräber 6. Halb-/anonyme Urnengräber §§ 11, 12 unverändert § 13 Urnenwahlgräber (1) Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern (Urnenschmuckgräber) oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen (Urnennischen), die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind max. 4 Urnen. In Urnennischen sind max. 2 Urnen zulässig. (3) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten. §§ 13 a, 13 b werden neu hinzugefügt § 13 a Urnen-Rasengräber 2 (1) Urnen-Rasengräber sind Aschengräberstätten in Grabfeldern, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. (2) Im Grabfeld für Urnen-Rasengräber werden einheitliche, liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde angebracht. (3) Bei einer Beisetzung in einem Grabfeld für Urnen-Rasengräber besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. Die Pflege der Rasenfläche obliegt der Gemeinde. (4) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen auf der Rasenfläche und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (5) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 13 b Halb/-anonyme Urnengräber im Staudenbeet (1) Das halb/-anonyme Grabfeld enthält Grabstätten für Aschenbeisetzungen, die in der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle nur für die Dauer der Ruhezeit der Asche abgegeben werden. (2) Im halb/-anonymen Grabfeld können auf den Stelen Schriftzüge mit Namen und Datum angebracht werden. Die Schriftzüge sind entsprechend den Bestimmungen der Gemeinde herzustellen und anzubringen. (3) Eine Bepflanzung bzw. Einfassung der Grabstätte und das Aufstellen eines Grabmales ist nicht zulässig. (4) Bei einer Beisetzung in einem halb-/anonymen Grabfeld besteht für die Angehörigen keine Pflicht und auch kein Rechtsanspruch auf Grabpflege. (5) Das Ablegen von Blumen und Aufstellen von Grablichtern und Gegenständen wie z.B. Blumenschalen oder Vasen in bzw. vor dem Staudenbeet und den Urnengräbern sowie die Bepflanzung der Beisetzungsflächen ist nicht gestattet. (6) Soweit sich aus der Satzung nichts Weiteres ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengräber entsprechend. § 14 unverändert § 15 Gestaltungsvorschriften (1) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden. (2) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. (3) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1. auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,60 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m 2. auf 2- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 1 qm Ansichtsfläche, Höhe max. 1,40 m (4) Auf Urnenwahlgräbern sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: Nur liegende Grabmale bis zu 1 qm Ansichtsfläche bzw. stehende Grabmale bis 0,50 qm. Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flachgeneigt auf die Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig. 3 (5) Auf Urnen-Rasengräbern sind liegende Grabplatten nach Vorgabe der Gemeinde anzubringen. (6) Grabeinfassungen jeder Art sind - im alten Teil des Friedhofs bei Einzel- und Familiengräbern sowie im neuen Teil des Friedhofs bei Kinder- und Einzelgräbern bis zu 10 cm breit - im neuen Teil des Friedhofs bei Familiengräbern sind auf Erdgräbern bis zu 20 cm breit, auf Urnenschmuckgräbern bis zu 10 cm breit zulässig. Die Grabzwischenwege / Platten sind bei Senkungen durch den Nutzungsberechtigten aufzufüttern. (7) An Kolumbarien bzw. Urnennischen dürfen Grabschmuck, wie Blumenschmuck, Kerzen und ähnliches nicht angebracht bzw. abgelegt werden (außer bei Bestattungen). Es ist eine aufgesetzte Schrift in Bronze zu verwenden. Neben religiösen und neutralen Zeichen werden auf Antrag auch weltliche Zeichen zugelassen. Das Anbringen eines Bildes bzw. der Berufsbezeichnung des/der Verstorbenen ist möglich. Die Vergabe der Urnennischen erfolgt nicht fortlaufend, sondern kann ausgesucht werden. Die Reservierung einer Urnenkammer ist möglich. (8) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 - 7 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. §§ 16 – 20 unverändert V. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE §§ 21, 22 unverändert VI. BENUTZUNG DER LEICHENHALLE § 23 unverändert VII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN §§ 24, 25 unverändert VIII. BESTATTUNGSGEBÜHREN §§ 26 – 29 unverändert IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 unverändert § 31 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01. März 2021 in Kraft. 4 Die Bestattungsgebührensatzung wird wie folgt geändert. 2. Das Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung: Ziffer I Verwaltungsgebühren Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 51,00 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern a) Einzelfall 30,00 b) unbefristete Zulassung 51,00 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 51,00 Ziffer II Benutzungsgebühren Ziffer II 1., 2. unverändert Ziffer II 3. Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten a) Wahlgrab, doppelbreit, einfachtief 4.500,00 b) Wahlgrab, doppelbreit, doppeltief 5.650,00 c) Urnenschmuckgrab 1.825,00 d) Urnen-Rasengrab 1.642,50 e) Halb-/anonymes Urnengrab 1.642,50 f) Urnennische (Urnenwand) 1.380,00 g) erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts - für die Dauer einer Nutzungsperiode wie a) bis f) - für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer, Angefangene Jahre werden voll gerechnet. Ziffer II 4. Benutzung der Aussegnungshalle 140,00 Reinigung pauschal 50,00 Ziffer II 5. Benutzung der Kühlzelle 80,00 Ziffer II 6. sonstige Verrichtungen des Friedhofspersonals je angefangene Stunde zum jeweiligen Kostensatz 51,00 5 Ziffer II 7. Erschwerniszulage zu Ziff. 6 a) für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Verstorbenen b) für das Ausgraben, Umbetten von Aschen Ziffer II 8. Unverändert 3. Diese Satzung tritt am 01. März 2021 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens – und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 06.10.2020 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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