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Einladung_25_02_11.pdf

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 11. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bericht Neugestaltung Dorfplatz 05 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV Feuersberg" 06 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flst. 209/3, Annabergstraße 28 07 Sachstand zur Straßenanpassung Marsweilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren 08 Überprüfung der nächtlichen Straßenbeleuchtung 09 Wiederherstellung der Bushaltestelle Wickenhaus 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 07.02.2025
    Wahlbekanntmachung_Bundestagswahl_Homepage.pdf

    07502940622 2025-02-03T13:56:06+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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          LK_RV_Städte_RV_und_Weingarten_Gemeinden_Baindt_und_Baienfurt__Delegation_vergaberechtlicher_Befugnisse.pdf

          Dienstgebäude Konrad-Adenauer-Str. 20 · 72072 Tübingen · Telefon 07071 757-0 · Telefax 07071 757-3190 poststelle@rpt.bwl.de · www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de Buslinie 2 · Haltestelle „Regierungspräsidium“ REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Regierungspräsidium Tübingen · Postfach 26 66 · 72016 Tübingen Landratsamt Ravensburg Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Stadt Ravensburg Marienplatz 26 88212 Ravensburg Stadt Weingarten Kirchstr. 1 88250 Weingarten Gemeinde Baindt Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Gemeinde Baienfurt Marktplatz 1 88255 Baienfurt Tübingen 13.01.2025 Name Rainer Keppler Durchwahl 07071 757-3301 Aktenzeichen 14-5 2207.3-9 (Bitte bei Antwort angeben) Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ravensburg und den Städten Ravensburg und Weingarten und die Gemeinden Baindt und Baienfurt über die Delegation vergaberechtlicher Befugnisse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs E-Mail vom 20.12.2024 Sehr geehrte Damen und Herren, der Landkreis Ravensburg und die Städte Ravensburg und Weingarten und die Gemein- den Baindt und Baienfurt haben die o.g. öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Dele- - 2 - gation vergaberechtlicher Befugnisse zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahver- kehrs abgeschlossen und mit Bezugsschreiben vom 20.12.2025 dem Regierungspräsi- dium Tübingen zur Genehmigung vorgelegt. Die Voraussetzungen für die Genehmigung der o.g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung liegen vor. Das Regierungspräsidium Tübingen genehmigt hiermit gemäß § 25 Abs. 5 i. V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 2 GKZ die am 19.12.2024 unterzeichnete öffentlich-rechtliche Verein- barung über die Delegation vergaberechtlicher Befugnisse. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist von den Beteiligten mit dieser Genehmigung öf- fentlich bekannt zu machen. Dabei ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Vereinba- rungstext mit dem Genehmigungsvermerk bekannt zu machen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt gemäß § 25 Abs. 6 GKZ am Tag nach der letzten öffentlichen Bekannt- machung in Kraft. Mit freundlichen Grüßen gez. Keppler[mehr]

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            Aufstellungsbeschluss_Agri-PV-Anlage_Feuersberg_-_Amtsblatt.pdf

            Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV- Anlage Feuersberg" Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) in der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025 beschlossen. Der räumliche Geltungs-bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im westlichen Randbereich des Gemeindegebietes von "Baindt", etwa 800 m nordwestlich des Hauptortes "Baindt" und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nr. 1115 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: • Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage auf einer derzeit als Grünland ge- nutzten Fläche im Außenbereich • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des konkreten Vorhabens • Würdigung der Belange von Natur und Landschaft, insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Be- baubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Baindt, den 21.02.2025[mehr]

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              Zuletzt geändert: 25.02.2025
              2025-01-29_Agri-PVA_Feuersberg_Lageplan_AB_neu.pdf

              2025-01-28_BP PV Feuersberg_Lageplan AB 1/2022-xx-xx_BP XY Lageplan Aufstellungsbeschluss-2[mehr]

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                Neu_Bekanntmachung_ehrenamtliche_Entschädigungssatzung.pdf

                Aufgrund von § 5 Abs. 3, § 13 Abs. 1 und 6 und § 16 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 i. V. mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie i. V. mit § 10 der Satzung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental hat die Verbandsversammlung am 25.02.2025 nachstehende Satzung beschlossen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS)“ § 1 Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Verbandsversammlung (1) Die Mitglieder des Zweckverbandes sind ehrenamtlich tätig. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidung der Verbandsversammlung. (2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung, nicht jedoch der Verbandsvorsitz und seine Stellvertretungen, die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Geschäftsführer, erhalten für die Teilnahme an Sitzungen zum Ersatz ihrer Auslagen eine pauschale Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld einschließlich Wegstreckenentschädigung) in Höhe von 50,00 €. § 2 Aufwandsentschädigung für die Erledigung der Verwaltungsgeschäfte Die Verbandsorgane und die Geschäftsführung erhalten folgende monatlichen Aufwandsentschädigungen (§10 der Verbandssatzung): - Der Verbandsvorsitzende 350,00 €; - Die stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 350,00 €; - Mitglied Verwaltungsrat 200,00 €; - Geschäftsführer 500,00 €, Die Aufwandsentschädigungen werden jeweils zum Monatsende ausgezahlt. § 3 Inkrafttreten: Die Satzung tritt am Tage nach ihrer letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 25.02.2025 gez. Simone Rürup, Verbandsvorsitzende Beschluss/Änderung Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten 25.02.2025[mehr]

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                  Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 18. März 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Klosterwiesenschule 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung 06 Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 07 Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme Vergabe der Planungsleistungen 08 Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwiesenschule 09 Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 12.03.2025
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                    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 18. März 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Klosterwiesenschule 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung 06 Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchstgebot - Flurstück 132/32 07 Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenerative Systeme Vergabe der Planungsleistungen 08 Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwiesenschule 09 Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemeinde Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 12.03.2025

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