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Amtsblatt_KW_34_26_08_2022.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 26. August 2022 Nummer 34 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Zur 47. Pferdeleistungsschau in Baindt haben sich über 500 Starter zu den Prüfungen angemeldet. In 21 Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen bis zur Klasse „M“ stellen sich die Teilnehmer wie folgt im Par- cours vor: Samstag, 27 . August 2022 8.00 Uhr Dressurreiterprüfung Kl. A 10.00 Uhr Springreiterwettbewerb 10.00 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab 10.45 Uhr Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp 11. 00 Uhr Stilspringprüfung Kl. E mit Standardanforderungen 12.00 Uhr Dressurwettbewerb 12.00 Uhr Springprüfung Kl. E 13.00 Uhr Stilspringprüfung K. A* mit Standardanforderungen 13.45 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. A 14.30 Uhr Springprüfung K l. A* 15.15 Uhr Dressurprüfung Kl. L Trense 16.00 Uhr Springprüfung Kl. A* mit Stechen Sonntag, 28 . August 2022 8.00 Uhr Springprüfung Kl. A* 9.30 Uhr Feldgottesdienst 11.00 Uhr Springprüfung Kl . 11.00 Uhr Dressurprüfung Kl. A** 12.15 Uhr Pony Führzügelwettbewerb 13.15 Uhr Punktespringprüfung Kl. L mit Joker 13. 15 Uhr Dressurpferdeprüfung Kl. L 14.45 Uhr Springprüfung Kl. L mit Siegerrunde 14.15 Uhr Dressurreiterprüfung Kl. M* Trense 16.15 Uhr Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Ein- oder Zweispänner Wir freuen uns über Ihren Besuch! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 * In dieser Artikelserie werden Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben. Qualitätsbrennerei Erika und Werner Buhl Thumbstr. 30 in Baindt Qualitätsdestillate: Williams Birnenbrand, Obstwasser, Zwetschgen- wasser, Kornbrand, Kräuter, Mirabellen und Liköre. Wir brennen schon seit über 50 Jahren. Es werden heimische Obstsorten aus integriertem Anbau verwendet. Handverlesen, ausgereift und zu Maische verarbeitet, kommt die Ware in die Brennerei. Ist einem bewusst, was hinter einem solchen Tropfen überhaupt steckt? Landschaftspflege und Kulturgeschichte. Im Frühjahr verwandeln die Blüten der Obstbäume die Land- schaft in einen blühenden Garten. Mit diesen Maßnahmen set- zen wir in Sachen Nachhaltigkeit ein Zeichen für die Umwelt und sind stolz darauf, unseren Teil zum Umweltschutz beitra- gen zu dürfen. Ihre Erika und Werner Buhl aus Baindt * In dieser Artikelserie werden Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben. Rude‘s Milchtankstelle Wir, die Familie Rude, bieten schon seit dem Jahr 2015 frische regionale Hofmilch in Baindt, Brühl 2 (Aussiedlerhof bei Reitanlage) an. Zusätzlich haben wir in unserem Sortiment noch die Freilandeier von der Baindter Familie Kuch. Die Idee hinter unserer Milchtankstelle ist es, vor Ort einen Einblick in unsere Landwirtschaft zu geben und den Baindter Bürgerinnen und Bürgern sowie Menschen aus der Umgebung unsere regionale Milch anzubieten. Wir haben eine tiergerechte Haltung mit gentechnikfreier Fütterung. Das Tierwohl liegt uns sehr am Herzen. Sie bekommen bei uns an 7 Tagen, rund um die Uhr, vollwertige regionale Rohmilch. Ihre Familie Rude aus Baindt Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Seit April 2022 bietet der Pflegestützpunkt Schussen- tal jeden 1. Dienstag im Monat zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminver- einbarung ist nicht erforderlich. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chro- nisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle inter- essierten Bürgerinnen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozial- leistungen. Bei Bedarf unterstützen diese dabei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Die Bera- tung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Ein- haltung der Schweigepflicht. Sie kann telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten bzw. Außensprechstunden erfolgen. Zuständige Ansprechpartnerin für die Betroffenen bzw. Interessierten ist Frau Ruth Gätje, erreichbar unter Tel. 0751/85-3319 oder r.gaetje@rv.de. Pflegestützpunkt Schussental, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg Termine der Außensprechstunde im Jahr 2022: 06.09., 04.10., 08.11., 06.12. Mobile Geschwindigkeitsmessungen im Juli 2022 - Ergebnisse - Straße Anzahl der gemessenen Fahrzeuge Anzahl der Überschreitungen Tempolimit km/h Höchstgeschwindigkeit km/h Thomas-Dachser- Straße 1631 7 70 95 Wickenhauserstraße 801 22 50 75 Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Amtliche Bekanntmachungen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 27. August und Sonntag, 28. August Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 27. August Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 28. August Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Karlheinz Biesinger feierte am 17.08.2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine geseg- nete Zeit. Gemeindeverwaltung Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Sonja und Adrian Zanutta zur Geburt ihres Sohnes Nino Maximilian Zanutta am 04.05.2022 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. August 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz September 10.09. Open-Air-Kino MV Reitplatz 13.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 14.09. Seniorentreff BSS 16.09. Ehrenamtsfest SKH 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH 30.09. Jahreshauptversammlung SV SKH Zur Information Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Ru- brik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Le- bensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Ge- meindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestel- len und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baien- furt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) an- gefordert werden. Tipp 39: Einfach mal abschalten Es lohnt sich, ausgeschaltete Rechner vom Stromnetz zu trennen, denn sie verbrauchen auch Strom, wenn sie gar nicht benutzt werden. Computer samt Zubehör ziehen oft auch im Stand-by- Modus Strom – die Kosten summieren sich pro Haushalt auf bis zu 100 Euro im Jahr. Wann immer Sie nicht an Ihrem PC-Bildschirm sind, schalten Sie ihn manuell aus. Denn dieser verbraucht – je nach Modell – unter Umstän- den genauso viel Strom wie Ihr Rechner. Fahren Sie Ihren Rechner herunter, wenn Sie ihn längere Zeit, etwa in der Mittagspause, nicht nutzen. Das rechnet sich bereits ab 15 Minuten. Schalten Sie Ihren Rechner am Ende des Ar- beitstages konsequent aus. Energieagentur Ravensburg Kosten für Warmwasser senken In einem Durchschnittshaushalt werden etwa 14 Prozent der Energie zur Erwärmung des Wassers genutzt. Beson- ders Eigentümer:innen können beim Warmwasser viel sparen, da sie Zugriff auf ihre Haustechnik haben. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg und die Energieagentur Ravensburg geben Tipps und bewertet Maßnahmen in ihrer Effektivität. 1. Senken Sie die Warmwassertemperatur Warmes Wasser wird mit einer Temperatur von bis zu 70 Grad Celsius bereitgestellt. Beim Duschen wird warmes Wasser allerdings auf 38 Grad Celsius runtergemischt. Bis es so weit ist, verursacht die hohe Temperatur große Verluste in Speicher und Leitungen. Sie werden deutlich verringert, indem die Temperatur in der Warmwasserbe- reitung gesenkt wird. 2. Verkürzen Sie die Zeiten der Bereitstellung von war- mem Wasser Wer die Bereitschaftszeiten der Warmwasserbereitung minimiert, senkt seinen Energieverbrauch deutlich: Denn wird kein warmes Wasser benötigt, muss kein warmes Wasser vorgehalten werden. 3. Zirkulation optimieren: zeitlich begrenzen oder ab- schalten Je nach Gebäudezustand kann die Zirkulation des Warm- wassers zu großen Energieverlusten führen: Denn zirkuliert das warme Wasser rund um die Uhr, können bis zu zehn Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf die Warm- wasserzirkulation zurückgehen. Der Energieverbrauch wird geringer, wenn die Zirkulation zeitlich begrenzt oder ganz abgeschaltet wird. Zudem lässt sich manchmal die Zirku- lationstemperatur senken, was ebenfalls den Energiever- brauch verringert. Bei kurzen Wegen ist sogar eine Deins- tallation der Zirkulationsleitung möglich. 4. Nutzen Sie wassersparende Duschköpfe Ein Sparduschkopf kostet etwa 20 Euro und spart bis zu 50 Prozent des Warmwasserverbrauchs. Beim Kauf ist zu beachten, dass der Duschkopf einen Wasser- durchfluss von weniger als 9 Liter pro Minute hat: Stan- dard-Duschköpfe schütten 12 bis 15 Liter pro Minute aus, gute Spar-Duschköpfe nur sechs bis sieben Liter. Das Du- schen bleibt dabei genauso angenehm und das Strahlbild erhalten, obwohl weniger Wasser verbraucht wird. Was bringen Absenkung, Zirkulation und wasserspa- rende Duschköpfe? Das Absenken der Trinkwassertemperatur von 60 auf 45 Grad Celsius spart bis zu 30 Prozent der Netto-Energie ein. Auch Leitungsverluste im Unbeheizten und Speicher- verluste werden verringert. Ist eine Zirkulation vorhan- den, kann sie je nach Dämmung und Betriebsdauer den Netto-Energiebedarf für Warmwasser verdoppeln. Das Sparpotenzial liegt hier bei bis zu 50 Prozent. Der Einsatz wassersparender Duschköpfe und „Perlatoren“ spart bis zu weitere 10 Prozent des Netto-Energiebedarfs. Risiken und Nebenwirkung beim warmen Wasser zu sparen Wichtig: Das Risiko von Legionellen im Warmwasser kann sich erhöhen. Legionellen vermehren sich bei niedrigen Was- sertemperaturen und können beim Einatmen zur lebensbe- drohlichen Lungenentzündung führen. Eine wöchentlich ein- malige, kurzzeitige Speichertemperatur von 70 Grad Celsius ist daher zwingend zu empfehlen. Eine weniger gravierende, aber nicht zu vernachlässigende Nebenwirkung ist der ein- geschränkte Komfort außerhalb der angepassten Zirkula- tions- und Warmwasserbereit-schaftszeiten. Bei Fragen zum Thema Warmwasser helfen die Energie- beratung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg mit ihrem umfang- reichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefo- nisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und indi- viduell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucher- zentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energie- agentur Ravensburg unter 0751 – 764 70 70. Kostenfreie Online-Vorträge zu Energiethemen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veran- staltungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentra- le wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org DRK Blutspende Jede Blutspende zählt. Blut ist im Sommer knapp. Das DRK bittet dringend zur Blutspende. Aufgehobene Corona-Restriktionen und die ohnehin hö- here Mobilität der Menschen innerhalb der Urlaubs- und Ferienzeit im Sommer wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspenden aus. Die Blutvorräte schmelzen wie Eis in der Sonne. Derzeit zählt jede Blutspende! Das DRK bittet daher dringend in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Donnerstag, dem 01.09.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 88255 BAIENFURT Weitere Blutspendetermine online unter: terminreservierung.blutspende.de Aufgrund der geringen Haltbarkeit sind Patientinnen und Patienten kon- tinuierlich auf Blut angewiesen. Sollten gewünschte Terminzeiten bereits aus- gebucht sein, ist das kein Zeichen der Entwarnung. Spenderinnen und Spen- der werden gebeten, auf die nächst- mögliche Terminoption auszuweichen. Selbst wenn sich diese aufgrund des Angebots oder per- sönlicher (Reise)-Pläne erst in ein paar Tagen ergibt. Jetzt Leben schenken und selbst beschenkt werden: Als Dankeschön erhält jede/r BlutspenderIn eine Lun- chbox im exklusiven DRK-Design. emeinsam Leben retten: Sie kennen jemanden der auch Lebensretter sein könnte? Perfekt! Wir brauchen aktuell jede/n BlutspenderIn. Jede/r BlutspenderIn, der eine/n ErstspenderIn zur Blutspende mitbringt, wird mit einer Kinokarte für sich und den/die neue/n SpenderIn be- schenkt. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11. Alle aktuell geltenden Regeln und weitere Informationen unter: www.blutspende.de/corona. Ist unser Gentechnikzuschlag in Gefahr? auf dem Podium: Bärbel Endraß, Bäuerin, Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft Baden-Württemberg Maria Heubuch, Bäuerin, ehemalige Abgeordnete des Europäischen Parlamentes HERZLICHE EINLADUNG ZUM Milchbauernabend Freitag, 26. August 2022 um 20 Uhr Festzelt in Baindt Die Europäische Union möchte die Gesetze zur Agrogen- technik aufweichen. Bestimmte Gentechniken sollen aus dem Gentechnikgesetz herausgelöst werden. Dadurch würden wichtige Zulassungsvoraussetzungen wie die Ri- sikobewertung, Kennzeichnungs- und Haftungsregeln wegfallen. Doch was würde das für unsere Höfe und un- sere alltägliche Arbeit bedeuten? Kann die Koexistenz und der Wettbewerbsvorteil der gentechnikfreien Produktion erhalten werden? Und was wären die wirtschaftlichen Folgen für unsere Betriebe? Über weitere Probleme für die Praxis und Hintergründe einer solchen Gesetzesderegulierung möchten wir mit allen Interessierten diskutieren. BUNDESVERBAND DEUTSCHER MILCHVIEHHALTER Geschäftsstelle Freising Gutenbergstr. 7-9 | 85354 Freising |Tel.: 08161-538473-0 | Fax: -50 Geschäftsstelle Wittenburg Steintor 2a | 19243 Wittenburg | Tel.: 038852-9063-0 | Fax: -22 Demenzfreizeit 2022 - Ein Urlaub der besonderen Art Zum 18. Mal können Menschen mit Demenz aus dem Landkreis Ravensburg gemeinsam mit ihren pflegen- den Angehörigen eine Auszeit nehmen Die Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch lädt Men- schen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen vom 24. Oktober bis 2. November zur Freizeit in das Tagungs- haus Regina Pacis nach Leutkirch ein. Die Teilnehmenden erwartet ein vielfältiges Programm, welches ganz auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Anmeldungen sind bis zum 26. September möglich. Diakonie, Landkreis, Fach- und Pflegekräften, sozialen Dienste und Ehrenamtliche sowie Pflegeschüler/innen sorgen für eine optimale Betreuung und Pflege der er- krankten Menschen. Gleichzeitig können sich pflegende Angehörige erholen und austauschen, je nach Wunsch an einem abwechslungsreichen Freizeitprogramm teilneh- men und so neue Kraft für ihren belastenden Pflegealltag schöpfen. Zur Finanzierung der Demenzfreizeit können Leistungen der Pflegeversicherung eingesetzt werden. Informationen und die Anmeldeunterlagen erhalten In- teressierte bei der Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch, Herr Armin Pogadl, Antoniusstr. 11, 73249 Wernau/Neckar info@lvhs-wernau-leutkirch.de, Tel.: 07153-9239-130, Fax: 07153-9239-132 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Das BiZ macht keine Sommerferien Schülerinnen und Schüler, die vor der Berufswahl ste- hen, können die freie Zeit in den Sommerferien clever zur beruflichen Orientierung nutzen. Eine gute Adresse dafür ist das Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit in Ravensburg. Es hat auch in den Sommer- ferien geöffnet. Ines Bautz arbeitet im BiZ und hat viel Erfahrung mit jungen Menschen, die sich dort über die Welt der Berufe informieren wollen. „Manche BiZ-Besucher kommen mit ganz genauen Vorstellungen, andere wiederum haben keine Idee“, erzählt Bautz. „Wir helfen dabei, dass alle am Ende zufrieden, mit wertvollen Informationen und klare- ren Berufsvorstellungen nach Hause gehen.“ Besonders während der großen Ferien lohnt sich ein Besuch. Schüler haben viel Freizeit und das BiZ ist nicht zu voll – schließ- lich finden in der Ferienzeit keine Veranstaltungen statt. „Im Dschungel der Berufswelt sorgen wir für den richtigen Durchblick. Wir bieten Antworten und Lösungen, damit alle Menschen die zu uns kommen, eine gute Entschei- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 dung für ihre berufliche Zukunft treffen können“, ergänzt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Im BiZ finden Jugendliche alle wichtigen Informationen und Entscheidungshilfen zu den Themen Ausbildung, Stu- dium und Beruf. Für die Selbstinformation stehen genü- gend Computerplätze mit Internetzugriff zur Verfügung. Die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit zeigt alle freien Ausbildungsstellen und die Datenbanken BERUFE- NET oder BERUFE.TV informieren über alle aktuellen Be- rufsbilder. Mit Hilfe des Erkundungstools Check-U können persönliche Stärken und Interessen ausfindig gemacht werden um zu sehen, welche Ausbildungen oder Studi- enfelder individuell passen. Alle Angebote des BiZ sind kostenlos und können ohne Voranmeldung genutzt werden. Das Berufsinformati- onszentrum in der Schützenstr. 69 ist montags und diens- tags von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 27. August – 04. September 2022 Gedanken zur Woche Zeit finden Nimm dir Zeit zu lieben Und geliebt zu werden – Das ist das Vorrecht der Götter. Nimm dir Zeit, dich umzusehen – Der Tag ist zu kurz, um selbstsüchtig zu sein. Nimm dir Zeit zu lachen – Das ist die Musik der Seele. Irischer Segenswunsch Samstag, 27. August Keine Vorabendmesse Sonntag, 28. August– 22. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (+Christina und Wendelin Fetsch, Ludmilla und Rochus Illenseer, Christina und Wendelin Hatzenbüller, Kurt Brugger, Ludmilla, Alexan- der und Nikolaus Linkov, Pia und Baptist Hei- lig, Thea Kränkle, Familie Feyrer, Helene und Adelbert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Franz Jung, Martin Kränkle, Jahrtag. Klementine Gelzenlichter, Irmgard Stephan) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Elias und Matteo Dienstag, 30. August Schulferien – kein Schülergottesdienst Mittwoch, 31. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 01. September Schulferien – kein Schülergottesdienst Freitag, 02. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 03. September 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Romina und Giovanni Mare 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 04. September – 23. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (+ Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Julian Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 BITTE BEACHTEN! In der Zeit vom 23. August bis zum 09. September 2022 ist das Pfarrbüro nur am Dienstag und am Freitag von 9.30 – 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Vorhinweis Gottesdienst in der Kapelle Schachen Am Mittwoch, 28. September 2022 feiern wir Erntedank in der Kapelle in Schachen. Dazu laden wir heute schon recht herzlich ein. Pfarrer Staudacher und die Kapellengemeinschaft Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. 1. Petr 5,5b Sonntag, 28. August 11. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 18.00 Uhr Weingarten Bibeltreff in der Ev. Stadtkirche Sonntag, 04. September 12. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Der Gottesdienst in Baindt muss leider entfallen ! ---------- Gedanken zur Woche Kernaussage: „Denn aus Gnade seid ihr gerettet durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es, nicht aus Werken, damit sich nicht jemand rühme ...“ Ein Sonntag, der die alte Tugend Demut in den Blick nimmt: Was wir sind, sind wir nicht aus eigener Kraft, sondern aus Gottes Gnade. Auftrumpfen zählt nicht „Mein Haus, mein Auto, mein Boot“ – auch wenn ich nicht so dick auftrage, habe ich doch gern etwas vorzuweisen: einen sicheren Arbeitsplatz, eine intakte Partnerschaft oder wohl geratene Kinder. Vor Gott zählen solche „Errungenschaften“ nichts. Es gibt nichts, womit ich mich vor ihm brüsten könnte, zeigt der 11. Sonntag nach Trinitatis, weder mit meinem Erfolg noch mit meinem Glauben. Gerade diejenigen, die wissen, dass sie vor Gott nichts vorzuweisen haben, und sich ganz auf Jesus verlassen, denen wendet er sich zu. Er lässt sich von Zöllnern einladen und von einer Prostituierten salben. Ge- rade sie können seine Zuneigung schätzen und mit Lie- be darauf antworten. Auch Paulus bekennt: Wir können Gottes Liebe nicht verdienen, nur dankbar empfangen. Über sich selbst lachen Ich mag Menschen, die das Leben ernst, ihre ei- gene Person aber auch leicht nehmen können. Papst Johannes der 23. war ein Mensch, der gerne und viel lachte. Er erzählte einmal, er habe vor seinem Amt einen solchen Respekt gehabt, dass es ihm den Schlaf raubte. Als er doch einmal eingeschlafen sei, habe er von einem Engel geträumt, dem er von seiner Not erzählte. „Giovanni, nimm dich nicht so wichtig.“ habe der Engel geantwortet. Seitdem konnte der junge Papst wieder wunderbar schlafen. Einen solchen Engel wünsche ich mir. Vielleicht hilft auch ein Zettel an meinem Spiegel, auf dem „Nimm dich nicht so wichtig!“ steht. (Text von der Internetseite: Kirchenjahr-evangelisch.de) ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! Suche Frieden und jage ihm nach Wir entwickeln Actionbound seit 2012 mit viel Herzblut. Ursprünglich als medienpädagogisches Projekt gestar- tet, wird Actionbound heute von vielen Menschen auf der Welt zu ganz verschiedenen Zwecken genutzt. Sicherlich ist auch für dich ein Anwendungsfall dabei – probier´s doch einfach mal aus © Actionbound Herzlich Willkommen zu unserem Actionbound zum Thema Frieden. Es wartet ein Spaziergang durch Baindt/ Baienfurt mit Aufgaben, Informationen und Quizfragen auf dich. Viel Spaß! Scanne diesen Code mit der Actionbound-App, um den Bound zu starten. Freiheit, Würde und Selbstbestimmung: Leitlinien und Prävention In kirchlichen Angeboten sollen Menschen sich als wert- volle Geschöpfe Gottes mit Würde, Freiheit und Selbst- bestimmung erfahren. Damit dies zu jedem Zeitpunkt gewährleistet bleibt, ist es wichtig, allen, die in unseren Einrichtungen, Gruppen und Kreisen wirken und teilnehmen regelmäßig bewusst zu machen, wie wichtig es ist, diese zentralen Haltun- gen im Umgang miteinander immer hoch zu halten und Grenzverletzungen jedweder Art keinen Spielraum zu überlassen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Als eine Maßnahme hierzu hat der Kirchengemeinderat in seiner letzten Sitzung folgende Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt beschlossen, zusammen mit einem Präventionskatalog gegen sexualisierte Gewalt in jedweder Form: Grundlegung Als Geschöpfe und Kinder Gottes hat Gott eine unantas- tbare Würde in uns hineingelegt. Gott schenkt uns Würde und Freiheit. Auf dieser Grundlage wollen wir in Respekt miteinander umgehen und allen Menschen, die zu uns kommen, Sicherheit und Entfaltungsmöglichkeiten gewährleisten. Umsetzung • Wir nehmen die persönliche Würde und die Grenzen von uns und anderen achtsam wahr. • Wir wirken sexistischen und anderen diskriminieren- den Äußerungen aktiv entgegen. • Wir reflektieren bewusst unser eigenes Empfinden und Bedürfnis nach Nähe und Distanz. • Wir gehen hinsichtlich Nähe und Distanz mit jedem Menschen angemessen und verantwortlich um. • Wir tabuisieren den Bereich sexueller Grenzverletzun- gen und Gewalt nicht. • Wir nehmen Äußerungen von Opfern sensibel wahr und ernst. • Wir klären Betroffene über Wege der Hilfe auf. Kontaktadressen - Kontaktpersonen der Ev. Kirchengemeinde Baienfurt- Baindt: - Martin Schöberl, Pfarrer, 0751/43656; Ute Lins, 1. Vor- sitzende des KGR, 017643436498 - Krisenteam des Ev. Jugendwerks Württemberg: Jo- hannes Büchle und Alma Ulmer, 0711/9781288 - Fachberatungsstelle Brennessel, Ravensburg: 0751/3978 ---------- Offener Bibeltreff Am Sonntag, 28. August um 18.00 Uhr, findet in der evang. Kirche in Weingarten wieder ein offener Bibeltreff statt. In der Reihe zum Lukas-Evangelium spricht Prädikant Ulrich Warth zum Gleichnis vom „barmher- zigen Samariter“ (Lukas 10, 25-37) Die evang. (landeskirchli- che) Gemeinschaft „Die Apis“ lädt Interessierte herzlich ein. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschwister in den Gemeinden, Bildquelle Gottfried Stoppel nach den ersten Tagen im Amt ist es mir sehr wichtig meine enge Verbindung zu der Arbeit vor Ort in den Kir- chengemeinden Ausdruck zu verleihen. Deshalb liegt mir dieser Gruß an Sie sehr am Herzen - neben all den offizi- ellen Antrittsbesuchen. Das Motto bei meiner Einsetzung „bei euch alle Tage“ und das zugrundeliegende Bibelwort aus Matthäus 28,16-20 hat ja in besonderer Weise die Arbeit ganz nah bei den Menschen und damit für mich insbesondere die Gemein- dearbeit im Blick. So habe ich es auch in meiner Antrittspredigt ausgedrückt: „Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Hei- ligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe.“ Mit diesem Auftrag sollen die Jünger runter vom Berg - mitten in die Welt. Sie sollen: Hingehen, Zuhören, Trösten. Hingehen, Zuhören, erzählen, was wir glauben und hoffen. Hingehen, Zuhören, Gemeinschaft erfahren. Wenn wir heute fragen: Was ist der Auftrag der Kirche? Dann sind diese Worte Jesu der Maßstab: Wir gehen hin. Wir hören zu. Wir verkündigen die frohe Botschaft von Gottes Liebe. Diese Liebe verändert Menschen zum Guten. Sie gibt niemanden auf. Diese Liebe schaut nicht darauf, was jemand kann oder nicht. Wie ein liebender Vater schließt sie uns, ihre Kinder, in die Arme. Diese Liebe gilt der ganzen Welt. So verstehe ich meinen Dienst in der Kirche. Diese Liebe will ich in der Welt be- zeugen. Zusammen mit allen Christinnen und Christen. Und wir sind eine bunte Schar. Für mich heißt es auch: Ja, es gibt viel Herausforderndes in diesen Tagen. Aber wir schauen nicht nur auf Proble- me und Schwieriges, sondern schätzen auch das bereits Gelingende wert. Mit herzlichen Segenswünschen Ihr Ernst-Wilhelm Gohl Landesbischof Bildquelle Gottfried Stoppel ---------- Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl Ernst-Wilhelm Gohl, der neue Landesbischof der württem- bergischen Landeskirche, hat für sein neues Amt einen guten Vorsatz gefasst: Auch als Landesbischof möchte der 59-jährige von seinem Selbstverständnis her Pfarrer mit einem guten Kontakt zur Basis bleiben – mit anderen Arbeitsschwerpunkten, aber eben doch Pfarrer. Denn Gohl liebt den persönlichen seelsorgerlichen Umgang mit den Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Menschen. Auch in seinen 16 Jahren als Ulmer Dekan hat er nie seine seelsorgerlichen Aufgaben abgegeben. Als Dekan und Münsterpfarrer wollte er den Menschen sei- ner Stadt nahe sein. Und so kennt man ihn in Ulm auch: immer unterwegs in der Stadt, immer auf dem Sprung von einer Aufgabe zu anderen, aber doch jederzeit für jeden Menschen ansprechbar. Gohls Zugewandtheit zeigt sich schon im Lebenslauf, denn nach dem Zivildienst machte Gohl – in Stuttgart als Pfarrerskind geboren und in Esslingen und Mössingen aufgewachsen – erst einmal eine Ausbildung zum Ret- tungsassistenten. Nach dem Studium in Tübingen, Bern und Rom führte ihn sein Weg zunächst zum Vikariat an die Böblinger Stadtkirche, wo er auch anschließend von 1994 bis 2001 blieb – zunächst im Unständigen Dienst und dann auf seiner ersten ständigen Pfarrstelle, bevor er an die Plochingen Stadtkirche wechselte und schließlich für 16 Jahre als Dekan in den Kirchenbezirk Ulm. Hier lernte Gohl, mit einer großen Bandbreite verschiedenster Ge- meinden zu arbeiten, schließlich umfasst der Kirchenbe- zirk Ulm doch sowohl die Großstadt Ulm mit der selbst- bewussten Gemeinde der Bürgerkirche Ulmer Münster als auch viele ländliche Gemeinden auf der schwäbischen Alb. Bei seiner Verabschiedung aus dem Amt des Dekans in Ulm sagte die Prälatin von Ulm, Gabriele Wulz, Gohl habe die „unnachahmliche Stärke, ganz viel Raum zu lassen und gleichzeitig präsent zu sein, die meisten Aufgeregthei- ten – vor allem am und im Münster – gelassen zu nehmen und zugleich mit tiefem Ernst Pfarrer und Seelsorger zu sein.“ Die Ulmer verlören „einen Menschen, der als freier Christenmensch profiliert Positionen vertreten hat – dabei auch Menschen geärgert hat, der aber auch zugehört und Positionen revidiert hat, wenn er durch Argumente belehrt oder beeindruckt wurde. Wir verlieren einen Menschen, einen Kollegen, einen Pfarrer, einen Dekan und nicht zu- letzt einen Nachbarn, der um der Sache willen streitbar ist und um der Menschen willen alles möglich macht.“ Gohl glaubt fest an die Zukunft der Kirche. Zentrale Pfei- ler dieser Zukunft sind für ihn vor Allem Seelsorge und Diakonie und die Bereitschaft, neue Formen des Gottes- dienstes auszuprobieren, ohne Angst vor einem Scheitern des Experiments haben zu müssen. Als zupackender und engagierter Pfarrer am Ulmer Münster stand Gohl stets auch im Rampenlicht der Stadt- gesellschaft und ging dabei keiner Auseinandersetzung mit Andersdenkenden aus dem Weg. Er scheute sich nicht, zu gesellschaftlichen und politischen Fragen um der Menschen willen klare Haltung zu zeigen, kämpfte dabei aber immer auf uneitle, freundliche und zugewandte Art gegen Polarisierung und für Ausgleich und Toleranz. Gohl gilt als Brückenbauer und hat sich in Ulm intensiv auch in der Ökumene und im Dialog der Religionen engagiert. Als Brückenbauer und ausgleichende Kraft kennen ihn auch die Mitglieder der 14., 15. und 16. Landessynode. Rund 15 Jahre lang war er Mitglied des württembergischen Kir- chenparlaments. Ernst-Wilhelm Gohl ist verheiratet mit der Apothekerin Dr. Gabriela Gohl und hat zwei erwachsene Kinder. Ein weiterer Sohn ist im Alter von 3½ Jahren tödlich verun- glückt – ein Thema, mit dem Gohl sehr offen umgeht. In seiner Freizeit ist es ihm wichtig, mit Familie und Freun- den zusammen zu sein und regelmäßig Sport zu treiben. Dreimal in der Woche schnürt er seine Joggingschuhe zum Laufen. Nach den Flachstrecken in Ulm und an der Donau könnte die Stuttgarter Topographie eine kleine Herausforderung werden ... Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 29.8. Christa Welle-Lebherz: „Herbstliches Stillleben mit Obst“ 5.9. Monika Franz: „Große Kunst auf kleinen Steinen“ 12.9. Irmgard Schwarzat: „Kräuterkränze im Teller“ frische Kräuter immer parat 19.9. Claudia Strittmatter: „Buchstaben-Collage auf Prägefolie“ 26.9. Sonja Tratzyk: „Salatbombe – blühende Explosion“ Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Vereinsnachrichten Fußball Ferienprogramm – das Runde muss ins Eckige Um neun Uhr morgens trafen sich am ver- gangenen Donnerstag über 30 Mädchen und Jungen zwischen 5 und 12 Jahren bei idealem, nicht zu heißem Fußballwetter auf der Klosterwiese, um gemeinsam einen halben Tag Fußball zu spielen. Die fünf Trainer Thomas, Philipp, Sven, Kai und Volkher hatten vorher schon einiges aufgebaut, so dass es nach der Einteilung in drei verschiedene Alters- gruppen gleich losgehen konnte. Es begann mit Aufwär- mübungen, dann um Geschicklichkeit am Ball, teils auch mit kleinen Handicaps wie Augenklappen und speziellen Brillen, ebenso um Schüsse aufs Tor und natürlich einfach nur viel Fußball spielen. Die Jüngsten im Bambinialter be- stritten zudem einen kleinen Parcours und bekamen am Ende eine Urkunde für die erfolgreiche Teilnahme. Am Ende bekamen alle Kinder noch eine goldene Medaille, gespendet von TK Folien, vielen Dank dafür an Tobi, und gingen überglücklich und teils ziemlich platt, nach Hause. Umkämpftes Remis TSV Meckenbeuren - SV Baindt 1:1 (0:1) Nach dem umjubelten Last-Minute-Sieg gegen den SV Be- uren in der Vorwoche, war der SV Baindt am 4.Spieltag zu Gast beim noch punktlosen TSV aus Meckenbeuren. Die Hoffnung auf eine entspanntere Personalsituation erfüllte sich für Coach Jens Rädel vor der Partie allerdings nicht, wodurch lediglich die Urlaubsrückkehrer Jonathan Dischl und Mika Dantona als auch „Aushillfe“ Dennis Hecht neu in die Startelf rückten. Gegen einen zunächst abwartend spielenden Gegner startete der SV Baindt gut in die Partie und hatte nach fünf Minuten bereits die erste nennenswerte Chance; Di- schl scheiterte allerdings nach Ablage von Dantona am glänzend reagierenden TSV-Keeper. Einige Minuten spä- ter belohnte sich der SVB dann aber für eine starke An- fangsphase: nach Ballgewinn von Max Schmidt im Mittel- feld schaltete der SVB schnell um und Dischl steckte den Ball fein auf rechts zu Jan Fischer durch. Dieser schob die Kugel clever durch die Beine von Keckeisen und brachte den SVB verdient mit 0:1 in Führung (18.). Nach der Trink- pause (25.) verlor der SVB aber etwas den Faden und man schaffte es in der Folge nicht mehr wirklich Dischl in vorderster Front in Szene zu setzen. Da die Defensive um Abwehrchef Michael Brugger jedoch sicher stand, ging es mit dem knappen 0:1 in die Pause. Im Gegensatz zur ersten Halbzeit erwischte nun aber der TSV den deutlich besseren Start in die zweite Hälfte, wo- bei der SVB mit vielen Unkonzentriertheiten und Abspiel- fehlern kräftig mithalf. Wie bereits in den letzten Partien wurde auch gegen den TSV einer dieser Abstimmungs- fehler in der Baindter Hintermannschaft gnadenlos aus- genutzt, wodurch Tschirdewahn aus kurzer Distanz zum 1:1 einschieben konnte (54). Das Momentum des Spiel war nun auf Seiten der Gastgeber gekippt, denen es allerdings nicht gelang aus der kurzzeitigen Dominanz gefährliche Chancen zu kreieren. So veränderte erneut die Trinkpau- se (66.) die Dynamik des Spiels, aus der der SVB etwas strukturierter und konzentrierter zurückkam. Erst köpf- te Dischl eine Flanke von Fischer ans Außennetz, dann scheiterte Ylber Xhafa per Kopf an Keckeisen und einige Zeigerumdrehungen später war es nochmals Dischl der mit einem tollen Schlenzer seinen Meister in Keckeisen fand. Auch wenn beide Teams in den Schlussminuten auf den Siegtreffer drängten, sollten sich keine nennenswer- ten Abschlusschancen mehr ergeben. Dafür sorgte der Schiedsrichter zum Schluss noch für Aufregung: erst pfiff er in der 89.Minute sehr spät einen Treffer von Dischl we- gen Abseits zurück und beendete im Anschluss trotz Be- handlungs- und Trinkpausen ohne jegliche Nachspielzeit unverzüglich die Partie. Vermutlich wollte er so schnell wie möglich auf das Meckenbeurer Weinfest, welches zeitgleich neben dem Sportplatz stattfand. Nach einer engagierten ersten Halbzeit musste der SVB aufgrund einer schwächeren Leistung im zweiten Durch- gang ein vermeidbares Gegentor hinnehmen, wodurch schlussendlich der zweite Auswärtspunkt zu Buche steht. Dennoch blieben die Spieler des Aufsteigers nach Spie- lende etwas enttäuscht zurück, da man sich durch eigene individuelle Fehler um den verdienten Lohn eines Aus- wärtssiegs brachte. Diese Fehler und Unkonzentrierthei- ten gilt es am kommenden Wochenende abzustellen, um im lang ersehnten und nach drei Jahren endlich wieder stattfindenden Derby gegen die SG Baienfurt bestehen zu können. Eine heiße Partie am kommenden Sonntag ist zu erwarten! Es spielten: Luca Wetzel - Dennis Hecht, Michael Brugger, Marc Bolgert (87. Florian Vollmer), Lukas Walser - Phillip Thoma, Mika Dantona, Max Schmidt (60. Nico Geggier) - Ylber Xhafa (83. Ferhat Ünalan), Jonathan Dischl, Jan Fischer TSV Meckenbeuren II - SV Baindt II 0:4 (0:1) Im ersten Spiel der neuen Saison konnte der SVB II ge- gen den SV Beuren II direkt den ersten Sieg der Saison einfahren, auch wenn man etwas glücklich erst in der Nachspielzeit den Siegtreffer markierte. Dadurch startete die Baindter Mannschaft mit viel Selbstvertrauen in das Auswärtsspiel beim TSV Meckenbeuren II und so war es auch nicht verwunderlich, dass der SVB II bereits in der 10.Minute in Führung ging. Nach einem genialen Diago- nalball von Christoph Capelli auf Marius Hahn, brachte Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 dieser die Kugel im richtigen Moment in den Fünfmeter- raum, wo Rabie Akaiber zum 0:1 einschob. Trotz der frü- hen Führung ließ das Team von Timo Geggier sich in der Folge etwas vom Pressing und der harten Gangart der Gastgeber einschüchtern und konnte in der ersten Halb- zeit kaum noch offensive Nadelstiche setzen. In der zweiten Halbzeit wurde der SVB II dann aber wie- der präsenter und sorgte innerhalb von sechs Minuten für klare Verhältnisse. Zunächst traf Sam Robinson nach Zuspiel von Capelli zum 0:2 (62.) und nur kurze Zeit spä- ter besorgte der eingewechselte Julian Keppeler mit ei- nem „butterweichen“ Schlenzer die Vorentscheidung (64.). Den Schlusspunkt setzte Hahn mit dem 0:4 dann bereits in Minute 68. Mit diesem deutlichen Auswärtserfolg startet der SVB II perfekt in die neue Saison und wird hochmotiviert sein an diese Leistung im Derby am kommenden Wochenende anzuknüpfen. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Tobias Trautwein, Thorsten Renz, Jannik Küchler - Niklas Späth (55. Kai Kostka), Fabian Gessler, Christoph Capelli (79. Niklas Hug- ger) - Marius Hahn (69. Lukas Grabherr), Rabie Akaiber (59. Julian Keppeler), Samuel Robinson Vorschau: Sonntag, 23.08.2022 12.45 Uhr: SV Baindt II - SG Baienfurt II 15.00 Uhr: SV Baindt - SG Baienfurt Dienstag, 30.08.2022 18.00 Uhr: FC Leutkirch II - SV Baindt II Mittwoch, 31.08.2022 18.00 Uhr: FC Leutkirch - SV Baindt 16. Baindter Human Table Soccer Turnier Um die zehnte Deutsche Meisterschaft geht es am Samstag, den 24. September im Hof der Villa. Beginn: 10:20Uhr Schafft Los Cordones die Titelverteidigung? Bleibt der Pott dieses Mal in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Meldeschluss: Es gibt noch wenige Startplätze Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Open-Air-Kino Ein Event jagt das nächste und schon steht die nächste Veranstaltung im Rah- men unseres Jubiläumsjahrs mit dem Motto „111 Jahre Musikverein Baindt, 11 Events und 1 Grund zum Feiern“ an. Am letzten Ferienwochenende (9.-11.9.2022) veranstalten wir auf dem Gelände der Reitergruppe Baindt mit Un- terstützung der Reiterjugend ein Open-Air-Kino. Unsere Filmauswahl bietet egal ob jung oder alt einen unterhalt- samen Abend. Am Freitag, den 9. September, beginnen wir mit einem tierisch-wolligen Animationsfilm mit außerirdischer Un- terstützung für alle Kinder und Junggebliebenen. Der Samstag, der 10.September, steht unter der Flagge eines bekannten bayrischen Heimatkrimis, den pas- senden Leberkäs gibt es evtl. noch als Vorspeise zum Film zu kaufen. Beginn der Veranstaltungen ist jeweils um 20 Uhr, der Film startet bei Einbruch der Dunkelheit gegen 21 Uhr. Bringen Sie gerne Jacken und Decken für die nicht mehr allzu warmen Sommerabende mit. Für Essen und Getränke ist natürlich gesorgt. Die Rei- terjugend der Reitergruppe Baindt e.V. sorgt an diesem Wochenende für Ihr leibliches Wohl. Der Eintritt ist frei. Natürlich würden wir uns über eine kleine Spende für unsere Jugendausbildung sowie für unsere Trachten sehr freuen. Falls es an einem der beiden Tage regnen sollte, wird der Film, wenn möglich am Sonntag nachgeholt. Der MV Baindt freut sich auf zahlreiche kleine und große Gäste, um gemeinsam mit Ihnen einen spannenden Fil- mabend zu verbringen. Narrenzunft Raspler e.V. Dieses Wochenende veranstaltet der Reitverein Baindt das Reitturnier. Hierzu würden wir uns am Sonntag, 28.08.2022 um 11:00 Uhr zum Früh- schoppen treffen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Sonntag, 04.09.2022 findet in Ravensburg wieder die traditionelle Sichelhenke statt. Gottesdienst um 10.00 Uhr in der Liebfrauenkirche mit der Bauernkapelle Oberschwaben. Anschließend gibt es Kaffee und Zopfbrot, Weißwurst und Brezeln. Hierzu la- den wir die Bevölkerung recht herzlich ein. Weiter geht´s mit unserem Halbtagesausflug im Herbst. Am Montag, 19.09.2022 starten wir um 13.00 Uhr in Aulen- dorf, mit dem Zug nach Ulm. Dazu könnten Fahrgemein- schaften von Baindt nach Aulendorf gemacht werden. Um 14.00 Uhr Stadtführung in Ulm, Rundgang durchs Fischerviertel, evtl. mit anschließendem Stadtbummel. Rückfahrt ab Ulm ca. 19.00 Uhr. Gemeinsamer Abschluss im Restaurant Tiergarten in Aulendorf mit Veggie-Buffet. Bitte Anmeldung bis spätestens 15.09.2022 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035, Bärbel Schad, Tel. 07502/911783 oder Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953. 40 Jahre Kreis-LandFrauenverband Ravensburg, das ist ein Grund zum Feiern. Zu diesem Jubiläum wurde, wie be- reits zum 30jährigen Jubiläum, wieder eine Schifffahrt auf dem Bodensee organisiert, die am Sonntag, 02.10.2022, 9.00 Uhr ab Friedrichshafen stattfindet. Musikalische Unterhaltung durch die Bauernkapelle Oberschwaben. Beginn mit einem Sektempfang, ab ca. 10.00 Uhr Rund- fahrt auf dem See Richtung Konstanz mit Mittagsmenü auf dem Schiff. In Konstanz ist ein Landgang von ca. 2,5 Stunden vorgesehen. Danach wieder Rückfahrt mit Kaffee und Kuchen. Ankunft in Friedrichshafen ca. 16.30-17.00 Uhr. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Unkostenbeitrag für Mitglieder 95 €, Nichtmitglieder (Partner/Freunde) 110 €. (Beinhaltet jeweils Schifffahrt, Sektempfang, Mittagsmenü, Kaffee und Kuchen, Geträn- kepauschale) Hierzu laden wir alle treuen Mitglieder herzlichst ein. An- meldung mit Bezahlung des Unkostenbeitrags bis spä- testens Freitag, 16.09.2022 bei Doris Sonntag, Bärbel Schad oder Lucia Kränkle. Wir freuen uns, dass mittlerweile wieder gemeinsame Aktivitäten möglich sind und hoffen auf reges Interesse an diesen zwei Veranstaltungen. Die Vorstandschaft Voranzeige: Mittwoch, 05.10.2022 19.30 Uhr Dr. Sigg, Fach- vortrag „Mein Herz und ich“ mit Oberschwabenschaube- sprechung. Reitergruppe Baindt 47. Reitturnier am 27. und 28. August 2022 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ In diesem Jahr findet das 47. Reit- turnier vom 27. bis 28. August 2022 in Baindt statt. Wir haben für unsere Teilnehmer und Zuschauer wieder ein sportlich anspruchsvolles aber auch unterhaltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir mehrere Kinder- und Jugendprü- fungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dau- erhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm erneut ein „Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner“, bei welchem die Gespannfahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen sowie der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kom- bination aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurvier- eck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleichzeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Herrn Stauda- cher feiern. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Reiter, unsere Gäste und die ganze Gemeinde herzlich ein. Bei schlechter Witterung findet dieser nicht statt. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR Maschinen für Bau und Landwirtschaft aus. Wir freuen uns über viele Turnierbesucher! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Freitag, 26.08.2022 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. ab 20 Uhr BDM-Podiumsdiskussion auf dem Reitgelände Samstag, 27.08. und Sonntag, 28.08.2022 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !!Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 29.08.2022 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 Am Freitagabend begann das Wein- fest dieses Jahr mit toller Musik vom DJ aus den Bergen Marco Mzee. Nach einem kurzen Regenschauer zu Beginn, heizte Marco dem Publikum ordentlich ein und verbreitete tolle Stimmung und gab somit einen super Auftakt für unser Weinfest. Der Samstagabend bot bei idealen Fest-Temperaturen, einem guten Glas Wein, leckerem Essen und Rock & Roll durch The Green River einen gelungenen Rahmen und tolle Stunden auf dem Dorfplatz. Parallel wurde beim Fi- scher Max im Stadel die schon traditionelle Weinprobe durchgeführt. Eine Einlage kam von unseren Freunden, dem Fanfarenzug „Löwen“ aus Baienfurt. Am Sonntagmorgen wurde auf dem Baindter Dorfplatz dieses Jahr wieder ein Festgottesdienst veranstaltet. Danach eröffnete die Böllergruppe Baindt lautstark den Frühschoppen, welcher vom Musikverein Göggingen begleitet wurde. Den ganzen Vormittag tuckerte und dröhnte es um den Dorfplatz, da die Oldtimershow in vollem Gange war. Viele Oldtimerfahrer und Interessier- te sorgten auf dem Dorfplatz und drumherum für ein wundervolles Bild. Kurz vor Festende wurden noch die Hauptpreise unserer Tombola verlost. Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch! Dank einer tollen Auswahl an erlesenen Weinen, eines mega Wetters, guter Musik und Weinfest-typischen Spei- sen, wie z.B. „Gyros mit Opa’s hausgemachtem Zaziki“ oder unserem selbstgemachten Flammkuchen war für jeden Geschmack etwas dabei und so war das Weinfest 2022 wieder ein voller Erfolg. Ein tolles Fest lässt sich aber nur mit tollen Gästen feiern, daher ein großer Dank an alle Festgäste. Die Baindter Schalmeien bedanken sich bei allen die zum Gelingen des Weinfestes 2022 beigetragen haben. Speziell bedanken möchten wir uns bei: • Allen Anwohnern des Dorfplatzes • Allen freiwilligen Helfern, ohne die so ein Fest nicht machbar wäre • Bäckerei Hama für die Kooperation • Bauhof Baindt • Bayer Druck und Verlag • Böllergruppe Baindt • Buchter Harry für unser Bühne-Zelt • Firma Burk für unser Wurststand Dach • Gemeindeverwaltung Baindt • Getränke Pfleghaar • Hans-Peter Späth für die Elektobetreuung • Jonny Elbs für den Teleskoplader • Matthias Schützbach für die Bereitstellung des Trans- porters und für unser Bühne Equipment • Musikverein Göggingen • Narrenzunft Raspler • Pfarrer Staudacher sowie allen Ministranten und Hel- fern für den Gottesdienst • Stadtwerke Friedrichshafen für die Wasserversorgung • Tomobil für die Absperrgitter • TZ Anhängervermietung für den Kühlhänger Des Weiteren danken wir unseren Sponsoren und Gön- nern: • Achtalphysio Baienfurt • Achtalreisen Baienfurt • Andritz Hydro Ravensburg Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 • Aral Tankstelle Weingarten • Autohaus Ebner Baienfurt • Bäckerei Schmidt Baindt • Bentele Forst- und Gartentechnik GmbH Baindt • Bohmeier Bodenbeläge Weingarten • Brauerei Max Leibinger Ravensburg • Christines Haarideen Weingarten • Dorn Arbeitssicherheit Baindt • Engel Verbindungselemente Weingarten • Finkbeiner Getränke Fachmarkt Weingarten • Foret Natursteine Baienfurt • Franz Lohr Ravensburg • Friseur Geng Baienfurt • Gemeinde Baindt • Gräber Arbeitsbühnen Weingarten • Graf & Riss Baumaschinen GmbH Baienfurt • Grieshaber Logistik Weingarten • Grüner Berg Baindt • Haider-Paletten Recycling Schlier • Hausmann Bäckerei Baindt • ICS for Automotive Baindt • JF Baumaschinen Baindt • Jöchle Elektrotechnik Baindt • Kieswerk Hämmerle Baindt • Kirchner Kontruktionen Weingarten • Kling Automaten GmbH Baindt • Konzett KFZ-Werkstatt Baindt • Konzett Zimmerei Baindt • Kramer Tee und Gewürze Baienfurt • Krumbach Mineralwasser • Mc Donalds Weingarten • Metzgerei Brenner Baienfurt • Moritz Lang Vermögensberatung Ravensburg • Opel Firley Aulendorf • Partyservice Kinzer Mochenwangen • Pizza Cafe Bistro Baindt • Reddy Küchen Weingarten • Ronald Spahlinger Steuerberater Baindt • RS Farbroller Baienfurt • Salon Schreiber Ravensburg • Schreinerei Elbs Baienfurt • Sport Grimm Weingarten • Stadtbuchhandlung Weingarten • Subway Weingarten • TK Car Systems Baindt • TÜV SÜD Ravensburg • Volksbank Weingarten • Waitkus Engineering Weingarten • Weber GmbH Ravensburg • Weinmarkt Klingele Bad Waldsee • Wellness and Move Baindt • Zweirad Schützbach Baindt Basar Baindt !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Kundennummer Vergabe beginnt am 10.9.22 unter basar-baindt@gmx.de Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zweijährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im Sep- tember geboren sind wünscht die Vorstandsschaft vom Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Sommerfest Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, liebe Mitbürge- rinnen und Mitbürger, wir würden gerne mit Ihnen am Samstag, 3. September 2022 ab 14.00 Uhr − nach langer Pause − in der Dauergar- tenanlage in der Schussentalstraße, deren Bestehen sich in diesem Jahr zum 50. Mal jährt, gemeinsam Kaffee Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 trinken und in diesem Zuge auch die längst überfälligen Ehrungen nachholen. Wir können Ihnen dann auch den neu gestalteten Kinder- spielplatz zeigen und gerne dürfen Sie auch einen Blick in die Gärten unserer Anlage werfen. Im vorderen Bereich können Sie unter Anleitung klei- ne Blumengestecke oder kleine Kräuter-Kränze basteln. Hierfür dürfen Sie auch gerne eigenes Material (Töpfe, Pflanzen, etc.) mitbringen und verwenden. Und weil so ein Fest einiges an Organisation bedeutet, bitten wir Sie gleichzeitig um Mitteilung, wer uns an die- sem Tage unterstützen kann, sei es durch Mitarbeit oder auch gerne durch eine Kuchenspende. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder per Telefon 0751/44875 bei Gertrud Rittler. Vielen Dank dafür schon im Voraus. Nun freuen wir uns auf einen schönen Nachmittag bei gutem Wetter und genießen Sie die Sommerzeit bis da- hin in Ihrem Garten. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. NABU-Batnight: Fledermäuse am Schwanenweiher erleben Wenn es abends zu dämmern beginnt erwachen Fle- dermäuse und man sieht sie lautlos am Himmeln segeln. Im Verborgenen führen die Insektenjäger ihr Leben, ha- ben aber auch heute noch mit Vorurteilen zu kämpfen. Dass diese unbegründet sind, erfahren Interessierte am Samstag, 27.8.2022 bei der 1. Weingartener Batnight, die von den NABU-Gruppen Weingarten und Ravensburg gemeinsam veranstaltet wird. Eingeladen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene, wir bieten jedem ein span- nendes Programm. Wir treffen uns um 19:00 Uhr in der Hiltrudschule in Weingarten. Hier werden wir uns zuerst über Fledermäu- se unterhalten, unterstützt von Dias und Kurzfilmen. Wir informieren natürlich auch, welche Schutzaktionen wir für Fledermäuse durchführen und welche Maßnahmen zum Wohle der Flattertiere jeder einzelne treffen kann. Für Kinder bieten wir Basteln und Spiele an, bei denen es natürlich auch um Fledermäuse geht. Anschließend werden wir am Schwanenweiher nach den Flattermännern Ausschau halten. Dabei kommen sog. Detektoren zum Einsatz, mit denen Ultraschalltöne für das menschliche Ohr hörbar gemacht werden können. Neugierig? Dann melde Dich doch an unter nabu- weingarten-aktiv@web.de. Die Fledermausnacht findet bei jeder Witterung statt und endet gegen 21:00 Uhr. Die Teilnahme kostet 6 € je Erwachsener und 3 € je Kind. BUND Ravensburg-Weingarten Räuberradtour im Altdorfer Wald Auf die Spuren der letzten Räuber in Oberschwaben be- gibt sich eine weitere Exkursion in der Zusammenarbeit von BUND, Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. und der Forst BW. Auf die Spuren vom „Schwarzen Veri“ und „Drecketen Bläse“, denen der Altdorfer Wald zum Anfang des 19. Jahrhunderts ein fast undurchdringliches Versteck bot, führt Sie Alexander Knor vom Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Bei der rund 4 stündigen Fahrradtour, die am Sonntag, den 04.09.2022 um 10 Uhr am Hofladen Multerhof (Ort- sende von Zollenreute) startet, werden die Plätze der ehemaligen Wirtshäuser und Unterkünfte der Räuber- banden wie der Ranken bei Zollenreute, das Storchen- haus zwischen Durlesbach und Mochenwangen oder die ehemalige Schenke bei Weissenbronnen angefahren und vorgestellt. Anhand von amtlichen Unterlagen und Nach- weisen werden die Diebeszüge der Räuberbanden in und um den Altdorfer Wald um das Frühjahr 1820 in einer Radtour quer durch die ehemaligen Oberämter Waldsee und Ravensburg eingearbeitet und vorgestellt. Tour vermittelt auch einen abwechslungsreichen Einblick in die verschiedenen Abschnitte und Landschaftsteile des Altdorfer Waldes sowie besondere Bauten, Aussichts- punkte und Bildstöckle entlang des Weges. Durch die vorhandenen Steigungen zwischen dem Schus- sental und den Anhöhen um Wolfegg und Vogt ist die Radtour besonders auf E-Bike-Fahrer*innen ausgelegt. Analogradler*innen sind aber ebenfalls herzlichst einge- laden daran teilzunehmen. Bitte an eine geeignete Ausrüstung mit Fahrradhelm und Wetterschutz denken. Ebenso sollte an ein Vesper und ausreichend Getränke gedacht werden. Eine Pause mit herrlicher Aussicht ist eingeplant. Die Tour endet am Wanderparkplatz in Vogt. Teilnahmegebühr 5 Euro. Eine Anmeldung ist erforder- lich unter: bund.ravensburg@bund.net bis Freitag, 02.09. um 12 Uhr. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Bergatreuter Dorffest am 18.09.2022 Am Sonntag, 18.09.2022 startet das Bergatreuter Dorffest ab 11. 30 Uhr mit einem Frühschoppen in der Ortsmitte (Schmidstraße). Veranstaltet wird das Fest von den Ber- gatreuter Vereinen. Nummer 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Ein vielfältiges Programm lädt zum Mitmachen ein. Auch die kleinen Besucher kommen nicht zu kurz. Bei den Kut- schfahrten für Groß und Klein bietet sich die Gelegenheit, die nähere Umgebung zu entdecken. Darüber hinaus bietet der Musikverein Bergatreute, der Gesangsverein Klangwelt sowie der Fanfarenzug Berga- treute musikalische Kurzweil. Aber auch am “Kulinarischem“ kommt nicht zu kurz. Von Hirtenrolle, Grillwurst, Kässpätzle, bis hin zu Kaffee und Kuchen, um nur eine kleine Auswahl zu nennen, ist für je- den Geschmack und Hunger etwas vorhanden. Das Fest endet gegen 19.00 Uhr. KOMMEN – MITFEIERN - MITMACHEN! Gemeinde Bergatreute Ein starkes Stück Oberschwaben! Zum 1. September 2023 bietet die Gemeinde Bergatreute einen Ausbildungsplatz im Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) an. Sie: - interessieren sich für die kommunale Verwaltung - arbeiten gerne mit Menschen zusammen - haben Sinn für ordentliches und sorgfältiges Arbeiten Das erwartet Sie: Eine fundierte und interessante Ausbildung mit verant- wortungsvollen Aufgaben, ein angenehmes Betriebskli- ma und viele neue Herausforderungen in verschiedenen Abteilungen. Wir bieten: - eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD - eine 5-Tage-Freistellung für die Abschlussprüfung - eine Abschlussprämie in Höhe von 400 € bei bestan- dener Prüfung Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbungsunterlagen (mit Kopien von den bei- den letzten Schulzeugnissen) senden Sie bitte bis zum 10.09.2022 an die Gemeinde Bergatreute, Ravensburger Straße 20, 88368 Bergatreute. Interessenten können sich gerne vorab an Frau Ibraj un- ter Tel. 0 75 27/ 92 16-15 wenden. DJO -Deutsche Jugend in Europa e.V. Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie einmal die Länder in Lateinamerika ganz prak- tisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Guatemala, Brasilien und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus: Peru/Arequipa: 21.10 -19.11.2022 (16-17 Jahre alt) Guatemala/Guatemala Stadt: 20.11. – 17.12.2022 (13 – 16 Jahre alt) Brasilien Sao Paulo 14.01. – 02.03.23 (14 – 16 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gast- familie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Eiführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Wultschner und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, e-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de. Deutsches Rotes Kreuz Wohnberatung verrät Kniffe für ein Leben zu Hause Barrieren im eigenen Wohnumfeld können im Alter oder bei Erkrankung das Leben zu Hause stark einschränken, erschweren oder gar unmöglich machen. Es gibt aber oft – mitunter einfache – Lösungen, um Hindernisse und Probleme zu beseitigen und so die Mobilität und Sicherheit zu erhöhen. Bei den unabhängigen Wohnbe- ratungen, die im Auftrag des Landkreises Ravensburg durchgeführt werden, geben Beraterinnen und -be- rater des DRK-Kreisverbandes Ravensburg Tipps und Informationen für kleinere und größere Anpassungen. Stolperfallen sehen und eliminieren Manche Stolperfallen springen direkt ins Auge: Schwel- len, Stufen oder Läufer mit hochstehenden Ecken. Hier- für gibt es meist leichte Abhilfe. Schwellen bis zwei Zen- timeter können mit Profilen ausgeglichen werden, die im Baumarkt teils als Meterware erhältlich sind. Teppiche kann man entfernen. Andere einschränkende Themen sind für den Laien nicht so einfach erkennbar, geschwei- ge denn lösbar. Spätestens hier können die Wohnberater vom Team des DRK helfen. Auf Anfrage schauen sie sich die jeweilige Häuslichkeit genau an – angefangen beim Zugang des Hauses über Treppenhäuser bis hin zu Bad und Küche sowie Wohn- und Schlafräumen. Eine solche Besichtigung ist eine Voraussetzung für eine Beratung, da jede Situation sehr individuell ist und eigene Lösun- gen braucht, ist von Wohnberaterin Edeltraud Manz zu erfahren. Betroffene einbeziehen Das Angebot der DRK-Wohnberatung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravens- burg, insbesondere an ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Häufig greifen Menschen auf dieses Angebot zurück, deren Angehörige zum Beispiel nach ei- ner Erkrankung, Unfall oder Sturz im Krankenhaus oder in Reha sind. „Bezieht die Angehörigen mit ein“, rät die DRK-Wohnberaterin nicht nur in diesem Fall. Seit unge- fähr fünf Jahren macht die Architektin die ehrenamtlichen und unabhängigen Wohnberatungen für das DRK. Am besten sei es, man passe im genannten Fall bis zur Rück- kunft das Nötigste an. Das kann etwa ein zweiter Hand- lauf an der Treppe sein oder zusätzliche Haltegriffe im Bad und an der Toilette. Manchmal lassen sich Sitzmöbel oder das Bett unkompliziert durch Klötze erhöhen. Wenn die betroffene Person wieder in der eigenen Wohnung ist, kann man mit ihr gemeinsam größere Anpassungen besprechen und danach umsetzen. Kleine und große Anpassungen Sehr oft gehe es um das Badezimmer. Zum Beispiel sind nach innen öffnende Türen ein Problem. Der Zugang zu einer gestürzten Person bleibt hier versperrt. Eine kosten- günstige und platzsparende Lösung könnte die Montage einer Schiebetüre sein. Immer in Abhängigkeit, ob es sich Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 um eine eigene Wohnung oder eine Mietwohnung han- delt, kann womöglich die Badewanne entfernt und der gewonnene Platz für eine bodengleiche Dusche genutzt werden, die durch den größeren Platz die Pflege ermög- licht. Ist das eigene Haus mehrstöckig, kann je nach Ar- chitektur sogar über einen Treppenlift oder einen Aufzug im Außenbereich nachgedacht werden. Fördergelder reduzieren Ausgaben Das Leben in den eigenen vier Wänden im Alter oder mit Behinderungen zu ermöglichen, kann kleiner aber auch großer Wohnraumanpassungsmaßnahmen be- dürfen. Je umfassender die Umbauten, desto teurer wird es tendenziell. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.000 Euro bei der Pflege- kasse abgerufen werden. Bei umfassenden Anpassungen und Umbauten kann womöglich ein KfW-Darlehen zum Zuge kommen. Die Wohnberaterinnen und -berater ge- ben viele Tipps auch zu Förderungen. Die Beantragung und die etwaige Beauftragung von Handwerkern müssen die Wohnungsbesitzer selbst übernehmen. Kontakt: DRK-Kreisverband Ravensburg, Fachstel- le Wohnberatung, Theresa Adam, Tel.: 0751 56061-55, theresa.adam@rotkreuz-ravensburg.de. Wer sich für das Ehrenamt als Wohnberaterin oder -berater interessiert, erhält hier ebenfalls Informationen. NACHGEFRAGT Eigene Expertise für mehr Lebensqualität anderer Edeltraud Manz gehört zum Team der Wohnberatung des DRK-Kreisverbandes Ravensburg, das im Auftrag vom Landkreis Ravensburg Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige berät. Der akute und präventive Beratungsbedarf ist hoch. Das Team freut sich daher laufend über Verstärkung. Edeltraud Manz verrät, wie man Wohnberaterin oder -berater wird, und was ihr die Aufgabe bedeutet. Frau Manz, Sie sind seit vielen Jahren Wohnberaterin beim DRK-Kreisverband Ravensburg. Welche Voraus- setzungen müssen Beraterinnen und -berater für diese Tätigkeit mitbringen? Wohnberater kann jede und jeder werden, vom Handwer- ker und Ingenieur bis zur Pflegefachkraft oder Fachkraft aus einem sozialen Beruf, gerne auch Rentnerinnen und Rentner oder Pensionäre. Sie sollten empathisch sein und gerne mit Menschen umgehen. Außerdem sollte man ge- nügend Zeit zur Verfügung haben. Eine komplette Bera- tung durch die ehrenamtlichen Berater umfasst im Schnitt etwa fünf Stunden. Eine Vorortberatung dauert im Schnitt etwa zwei Stunden. Dazu kommt noch entsprechende Fahrtzeit und nach der Beratung der zeitliche Aufwand für Recherche und den Bericht. Diesen Bericht schicken wir an Theresa Adam, die Koordinierungsstelle der DRK-Wohn- beratung. Sie prüft und ergänzt ihn mit weiteren Informa- tionen, bevor sie ihn an den Kunden verschickt. Unsere Einteilung orientiert sich zwar an unserem Wohn- ort. Aber wir beraten im gesamten Landkreis und müssen daher mobil sein, am besten mit dem eigenen Fahrzeug. Ein eigener PC ist wichtig für die Verfassung von Berich- ten, ein Zugang zum Internet hilft bei der Recherche und den Versand von Unterlagen. Im Rahmen unseres Ehren- amtes bekommen wir die Fahrkosten erstattet und eine Aufwandsentschädigung. Wie wird man Wohnberaterin oder -berater? Wohnberaterinnen und -berater machen beim DRK eine Grundschulung mit 35 Unterrichtseinheiten, die verschie- dene Themenfelder beinhaltet, unter anderem Krank- heitsbilder, DIN-Normen und Finanzierung. Später erhal- ten wir immer wieder Angebote für spezielle Vorträge und Schulungen, die wir frei wählen können. Fortbildungen werden inzwischen häufig digital angeboten. Vorausset- zung für das Amt ist außerdem ein Erste-Hilfe-Kurs. Im- merhin kommen wir zu Menschen mit gesundheitlichen Risiken ins Haus. Was gefällt Ihnen persönlich an diesem Amt? Ich habe gerne mit Menschen zu tun. Bei der Wohnbera- tung kann ich meine fachliche Kompetenz einbringen und dazu beitragen, dass Personen, die krank oder alt sind oder Behinderungen haben, in ihrem gewohnten Woh- numfeld bleiben können und hier eine hohe Lebensqua- lität erfahren. Präventiv können wir auch bei Neubauten beraten: Eine frühzeitige barrierefreie Planung hat dann später im Alter ebenfalls Vorteile. Ferienprogramm im Bauernhaus- Museum Allgäu-Oberschwaben Jeden Samstag in den Sommerferien können Familien zum halben Preis das Bauernhaus-Museum in Wolfegg besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. Und immer dienstags und donnerstags gibt es ein viel- fältiges Ferienprogramm, verschiedene Themen und Ak- tionen warten auf die Familien! 30. August, Ferienprogramm Tiere auf dem Bauernhof Tier-Führung mit Fütterung (12.30 Uhr), Kuh mit Kalb im Stall, Butter machen und melken üben, Fische flechten, Stall-Schlappen aus Holz basteln, Wolle nass filzen, Füh- rung mit dem Museumsfischer (14.30 Uhr). 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 1. September, Ferienprogramm Handarbeitstag Stricknadeln schnitzen, Knöpfe annähen, Wolle spinnen, Holzknöpfe schnitzen, Stockbrot grillen, Märchen erzäh- len (13 Uhr). 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 3.-4. September, Museumsfest und Volksmusiktag Ba- den-Württemberg Zahlreiche Handwerker zeigen auf dem Museumsgelän- de ihr Können. Der große Bauernmarkt bietet ländliche Produkte aus der Region. Dazu gibt es süße und deftige schwäbische Spezialitäten. Mit Musik und Tanz feiern wir an zwei Tagen mit unseren Besuchern ein großes Muse- umsfest. Und am Samstag um 19 Uhr: Danzbodaglüha als Auftakt zum Volksmusiktag am Sonntag. Sonntag ab 10-18 Uhr: Volksmusiktag Baden-Württem- berg beim Wolfegger Museumsfest! Musikerinnen und Musiker aus dem gesamten Ländle erfreuen das Fest- publikum mit ihren feinen musikalischen Darbietungen in den historischen Gebäuden und Stuben. 6. September, Ferienprogramm Leben auf der Streuobstwiese Obstkiste bauen, Bienenführung mit dem Museumsim- ker (13 Uhr), Honig aromatisieren, Äpfel mosten, Mus ko- chen, Insektenschutz fürs Glas basteln, Nisthilfe bauen. 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. 8. September, Ferienprogramm Heilsames aus der Natur Kräuterkissen füllen, Hustensirup mischen, Birken-Haar- wasser ansetzen, Kartoffelcreme für wunde Hände ma- chen, Schönheits-Station, Dinkelschrot-Brei gegen Bauch- schmerzen kochen. 11- 17 Uhr, ohne Voranmeldung, bei jeder Witterung. Alle weiteren Programme unter www.bauernhaus-museum.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 Informationen Geöffnet täglich, von 10-18 Uhr, Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien- Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Jeder Mensch hat seine eigene Lebensgeschichte. Anonyme Bestattungen? Alternative Bestattungsformen Sprechen Sie uns an! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Operativer und strategischer Einkauf (m/w/d) Bewerben Sie sich noch heute für eine Stelle in der P+W Familie! P+W Metallbau GmbH & Co. KG | personal@pw-metallbau.de | Meckenbeuren www.pw-metallbau.de Jetzt Bewerben! Was erwartet Sie: • Sie führen selbstständig Preis- und Vertragsverhandlungen für das Tages- sowie Investitionsgeschäft. • Sie wirken in vielseitigen Einkaufstätigkeiten mit wie der Angebots- anfrage, Auswertung, Lieferantenfestlegung oder der Bestellauslösung. • Weitere spannende Aufgaben können Sie auf unsere Homepage nachlesen. Wir bieten: • Wir bieten vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten, eine attraktive Vergütung, P+W Flexzeiten sowie einige Unternehmensvorteile. Weitere Details finden Sie auf unserer Homepage. Wir wünschen uns: • Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, Studium oder eine andere vergleichbare Qualifikation - PERFEKT. • Mitdenkende Arbeitsweise und Freude am eigenverantwortlichen Arbeiten. • Welche weiteren Vorraussetzungen Sie mit bringen sollten, können Sie auf unserer ausführlichen Stellenanzeige auf unserer Homepage nachlesen. Wir suchen SIE! GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE wünscht Ihnen einen schönen Sommer Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 34 IM BAU ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Penthouse Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis € 834.000,– Provisionsfrei Beratung im Infocontainer: Fr. + Sa. + So. 15 – 16 Uhr Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. Nachruf Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Abschied von ihrem Ehrenmitglied Herr Martin Kränkle welcher am 16.08.2022 im Alter von 89 Jahren verstorben ist. Durch sein jahrzehntelanges Engagement, geprägt von Tatkraft und Kameradschaft, trug Martin einen bedeutenden Teil zur erfolgreichen Vereinsentwicklung bei. Als Gründungsmitglied der Reitergruppe Baindt e.V. verfolgte er bis zuletzt die Aktivitäten des Vereins. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung halten werden. Seiner Familie gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Für die Reitergruppe Baindt e.V. Markus Elbs 1. Vorsitzender IMMOBILIENMARKT NACHRUFE[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 2. September 2022 Nummer 35 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zum Ehrenamtsfest Liebe Bürgerinnen und Bürger, zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, 16. September 2022 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle lade ich Sie herzlich ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend werden neben den erfolgreichen Baindter Sportlerin- nen und Sportlern auf regionaler Ebene, Landes- oder Bundesebene, auch langjährige Blutspenderinnen und Blutspender sowie Personen ge- ehrt, die sich in besonderem Maße in unserer Gemeinde in einem Verein oder in einer sonstigen Institution ehrenamtlich engagieren und ihre freie Zeit für das Gemeinwohl einsetzen. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allen Dingen Gelegenheit bieten, bei Getränken und Häppchen ins Gespräch zu kommen und es einfach nett miteinander zu haben. Es ist mir ein Anliegen unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in besonderer Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, Danke zu sagen. Auch oder gerade unter den zum Teil schwierigen Bedingungen in der Pandemie haben sie bewiesen, dass das größte Vermögen einer Kommu- ne ihre Bürgerinnen und Bürger sind. Über Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend freue ich mich! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 * In dieser Artikelserie werden Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben. S‘Hoflädele Unser Hoflädele steht direkt an der Einfahrt unseres landwirtschaftlichen Betriebes in Wickenhaus. Wir verkaufen im Hoflädele Grillfleisch und Wurst (von eigenen Schweinen), Eier von unseren freilaufenden Hüh- nern sowie viele andere regionale Produkte, beispielsweise Kartoffeln, Mehl, Öl, Säfte und Deyer‘s Hofeis. Wenn wir uns für regionale Produkte entscheiden, unterstützen wir die hiesigen Produzenten. Dadurch leisten wir einen großen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz. Außerdem sorgen wir damit für kurze Transportwege. Wir sorgen für Unabhängigkeit und Wertschätzung. Deshalb ist Regionalität unsere Zukunft! Über einen Besuch von Ihnen in unserem Hoflädele freuen wir uns sehr! Ihre Melanie und Michael Sonntag Stellenausschreibungen Integrationskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung eines Schülers eine Integrationskraft. Es handelt sich um einen Betreuungsumfang von 25 Stunden pro Schulwoche. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 01. September 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Herr Plangg zur Verfügung (Tel. 07502/94 06-11). Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 1 Unsere Austrägerin Laura Kurz hat das Amtsblatt letzte Woche zum letzten Mal zugestellt. Sie hat das Amtsblatt seit zwei Jahren in ihrem Bezirk 1 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 2. September 2022 übernimmt Simon Traudt den Bezirk von Laura. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Einrichtungsleitung für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23 eine Einrichtungsleitung (m/w/d) für die verantwortliche Führung einer der drei kommunalen Kitas. Wir bieten Ihnen: • eine unbefristete Stelle nach SuE aktuell je nach Hausgröße in SuE 11 bzw. SuE 13, • in Teilzeit möglich, mindestens 75 % Beschäftigungsumfang und • einen Leitungszeitanteil von 20 % bzw. 25 % je nach Hausgröße. Die Stelle ist der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 21.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Pädagogische Fachkräfte für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23: • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die 3- bis 6-jährigen Kinder • mehrere pädagogische Fachkräfte (m/w/d) für die 1- bis 3-jährigen Kinder • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Krankheitsvertretung Die unbefristeten Stellen sind der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet und in Teilzeit möglich. Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach dem TVöD - SuE S 8a und einen interessanten und verant- wortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 31.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2022: Sonnenbrille silber/metall, Taschenbuch „Po- siealbumverse“, Einzelschlüssel mit gelbem Anhänger, Softshell-Jacke grau, T-Shirt dunkelblau, Juli 2022: Skateboard hellblau, Einzelschlüssel, Mountain- bike schwarz/weiß, August 2022: Schlüsselbund mit Schlüssel für Wohnmo- bil/Wohnwagen „Knaus“, Einzelschlüssel, T-Shirt blau, Stockschirm grau, Fahrradschloss, Damenrad silber, Kin- der-Schirmmütze rosa Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 03. September und Sonntag, 04. September Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. September Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 04. September Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gott- lieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austräger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Haus- nummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95874647 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öff nungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. September 10.09. Open-Air-Kino MV Reitplatz 13.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 14.09. Seniorentreff BSS 16.09. Ehrenamtsfest SKH 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH 30.09. Jahreshauptversammlung SV SKH Zur Information Landkreis Ravensburg „Demokratie leben!“ - Landkreis Ravensburg fördert Demokratie und Vielfalt „Demokratie leben!“ – mit diesem Ziel tritt der Landkreis Ravensburg im gleichnamigen Bundesprogramm des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an, um sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit einzusetzen. Hierfür stehen in diesem Jahr in einem Aktionsfonds wieder Mit- tel zur Verfügung, mit denen Projekte und Einzelmaß- nahmen gefördert werden, die sich für Demokratie und Vielfalt einsetzen. Die Zielsetzungen im Landkreis Ravensburg sind insbe- sondere: • Stärkung eines toleranten, vielfältigen und demokrati- schen Miteinanders; • Gegenakzente setzen zu latenter Ausländerfeindlichkeit, Extremismus und Gewalt gegen Minderheiten; • Förderung des interkulturellen Austausches, der Be- gegnung und des Kennenlernens; • Ausbau von Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkei- ten für Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Ein- richtungen (juristische Personen). Auch Initiativen (na- türliche Personen) können sich bei Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen für die Förderung bewerben. Beratung zu Projektideen und Unterstützung bei der Antragsstellung bietet die Koordinierungs- und Fach- stelle, Frau Dorothée Schaeffer, Tel. 0751 21 081, Mail: d.schaeffer@kreisjugendring-rv.de . Weitere Informationen zur Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ravensburg unter www.demokratieleben-rv.de. Landkreis Ravensburg Ehrenamtliche/r Patientenfürsprecher/in gesucht! Der Landkreis Ravensburg sucht für die persönliche Be- ratung und Vertretung der Interessen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen ei- ne/n ehrenamtliche/n Patientenfürsprecher/in. Patientenfürsprecher/innen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Patientinnen und Patienten, deren Ange- hörigen und den versorgenden Institutionen. Sie bieten Beistand in schwierigen Situationen und informieren über Rechte. Ziel dieser unabhängigen Interessensvertretung ist es, unkompliziert zu helfen und neutral zu beraten. Neben vertrauensvoller persönlicher Beratung nehmen Patientenfürsprecher/innen Anliegen, Wünsche und Be- schwerden auf. „Als Ansprechpersonen auf Augenhöhe tragen sie zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei und vermitteln zwischen den Beteiligten. Daher ist dies ein sehr wichtiges Ehrenamt im Landkreis Ravens- burg.“ bekräftigt Reinhard Friedel, Dezernent für Arbeit und Soziales. Die Patientenfürsprechenden werden für jeweils vier Jah- re vom Kreistag bestellt und erhalten für ihre ehrenamt- liche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Neben Einfühlungsvermögen für die Sorgen und Proble- me anderer Menschen sind Engagement, Kommunika- tionsfreude, die Fähigkeit des geduldigen Zuhörens, ein sicheres Auftreten, die Fähigkeit zur Vermittlung in Kon- fliktfällen, Eigenschaften, die ein/e Patientenfürsprecher/ in mitbringen sollte. Von Vorteil sind außerdem grundlegende Kenntnisse über das Gesundheitswesen, über Patientenrechte, über die Abläufe in einem Krankenhaus sowie Kenntnisse über Behandlungs- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Kenntnisse von MS Word und Excel sowie der Umgang mit Online-Kommunikati- onsformen sind wünschenswert. Das Landratsamt Ravensburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in der Position der ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden an und fordert deshalb Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, be- werben Sie sich gern bis zum 18. September 2022 unter Einsendung aussagekräftiger Unterlagen bei Frau Mül- ler, Landkreis Ravensburg, Leitung Stabsstelle Sozial- planung, E-Mail: an.mueller@rv.de. Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Tätigkeit erhalten Sie bei Frau Wangenheim, Psychiatriekoordination (0751/ 85- 3123, E-Mail: s.wangenheim@rv.de). Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Ru- brik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Aus- gabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsge- meinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Wein- garten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 40: Zu Ökostrom wechseln Um dem Klimawandel entgegenzuwirken lohnt sich der Wechsel zu Strom aus regene- rativen Energien wie Wind, Sonne oder Was- ser. Welcher Anbieter zu Ihnen passt und wie der Wech- sel erfolgt, erfahren Sie zum Beispiel auf utopia.de oder dem Portal der Verbraucher Initiative. Prüfen Sie auch Ökostrom-Angebote Ihres jetzigen Anbieters. Achten Sie dabei insbesondere auf Zahlungsweise, Vertragslaufzeit, Anschluss- und Kündigungsfristen, Preisgarantien sowie auf versteckte Kosten (zum Beispiel Mindestverbrauch) und trügerische Boni. Zusätzliche Orientierung kann die Auszeichnung mit verlässlichen Labels wie „Grüner Strom“, „OK Power“ oder dem TÜV-Siegel bieten. Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg und Energieagentur Ravensburg Kosten für Warmwasser senken In einem Durchschnittshaushalt werden etwa 14 Prozent der Energie zur Erwärmung des Wassers genutzt. Be- sonders Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Warmwasser viel sparen, da sie Zugriff auf ihre Haus- technik haben. Die Energieberatung der Verbraucher- zentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg geben Tipps und bewerten Maßnahmen in ihrer Effektivität. 1. Senken Sie die Warmwassertemperatur Warmes Wasser wird mit einer Temperatur von bis zu 70 Grad Celsius bereitgestellt. Beim Duschen wird warmes Wasser allerdings auf 38 Grad Celsius runtergemischt. Bis es so weit ist, verursacht die hohe Temperatur große Verluste in Speicher und Leitungen. Sie werden deutlich verringert, indem die Temperatur in der Warmwasserbe- reitung gesenkt wird. 2. Verkürzen Sie die Zeiten der Bereitstellung von war- mem Wasser Wer die Bereitschaftszeiten der Warmwasserbereitung minimiert, senkt seinen Energieverbrauch deutlich: Denn wird kein warmes Wasser benötigt, muss kein warmes Wasser vorgehalten werden. 3. Zirkulation optimieren: zeitlich begrenzen oder ab- schalten Je nach Gebäudezustand kann die Zirkulation des Warm- wassers zu großen Energieverlusten führen: Denn zirku- liert das warme Wasser rund um die Uhr, können bis zu zehn Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf die Warmwasserzirkulation zurückgehen. Der Energiever- brauch wird geringer, wenn die Zirkulation zeitlich be- grenzt oder ganz abgeschaltet wird. Zudem lässt sich manchmal die Zirkulationstemperatur senken, was eben- falls den Energieverbrauch verringert. Bei kurzen We- gen ist sogar eine Deinstallation der Zirkulationsleitung möglich. 4. Nutzen Sie wassersparende Duschköpfe Ein Sparduschkopf kostet etwa 20 Euro und spart bis zu 50 Prozent des Warmwasserverbrauchs. Beim Kauf ist zu be- achten, dass der Duschkopf einen Wasserdurchfluss von weniger als 9 Liter pro Minute hat: Standard-Duschköpfe schütten 12 bis 15 Liter pro Minute aus, gute Spar-Dusch- köpfe nur sechs bis sieben Liter. Das Duschen bleibt dabei genauso angenehm und das Strahlbild erhalten, obwohl weniger Wasser verbraucht wird. Was bringen Absenkung, Zirkulation und wasserspa- rende Duschköpfe? Das Absenken der Trinkwassertemperatur von 60 auf 45 Grad Celsius spart bis zu 30 Prozent der Netto-Energie ein. Auch Leitungsverluste im Unbeheizten und Speicher- verluste werden verringert. Ist eine Zirkulation vorhan- den, kann sie je nach Dämmung und Betriebsdauer den Netto-Energiebedarf für Warmwasser verdoppeln. Das Sparpotenzial liegt hier bei bis zu 50 Prozent. Der Einsatz wassersparender Duschköpfe und „Perlatoren“ spart bis zu weitere 10 Prozent des Netto-Energiebedarfs. Risiken und Nebenwirkung beim warmen Wasser sparen Wichtig: Das Risiko von Legionellen im Warmwasser kann sich erhöhen. Legionellen vermehren sich bei niedrigen Wassertemperaturen und können beim Einatmen zur lebensbedrohlichen Lungenentzündung führen. Eine wö- chentlich einmalige, kurzzeitige Speichertemperatur von 70 Grad Celsius ist daher zwingend zu empfehlen. Eine weniger gravierende, aber nicht zu vernachlässigende Nebenwirkung ist der eingeschränkte Komfort außerhalb der angepassten Zirkulations- und Warmwasserbereit- schaftszeiten. Bei Fragen zum Thema Warmwasser helfen die Ener- gieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg und die Energieagentur Ravensburg mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet on- line, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunab- hängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bun- desweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 – 764 70 70. Kostenfreie Online-Vorträge zu Energiethemen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung. de/veranstaltungen. Die Energieberatung der Verbrau- cherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tim Bartels (Umweltbriefe) Energiespar-Kampagne Werden Sie Effizienzexperte! Krisenfester werden wir auf Dauer so: Energielabel auf Dunkelgrün stellen. Ob Kühlschrank oder Spülmaschine: Gemeinsam mit einer Allianz aus Um- weltschutz- und Wirtschaftsverbänden sowie kommunalen Spitzenverbänden hat Klimaschutzminister Robert Habeck zum Energiesparen aufgerufen. „80 Mil- lionen gemeinsam für Energiewechsel“ nennt der Grünen-Politiker seinen Auf- ruf, dabei mitzumachen. Mit dieser bundes- weiten Kampa- gne, die unter anderem dazu auffordert, die Heizung run te rzu - drehen, das Auto stehen zu lassen oder beim Duschen weniger Wasser zu verbrauchen, möch- te die Bundesregierung die Energieabhängigkeit von Russland überwinden und die Energiewende beschleu- nigen. Angesichts gestiegener Energiepreise gehen die Deutschen aber ohnehin schon bewusster mit Energie um, wie eine Um- frage des BDEW zeigt. Demnach haben 77 Prozent der Befragten bereits versucht, beim Heizen oder Warmwasserverbrauch Energie einzusparen. Nur jeder Fünfte habe angege- ben, sich nicht anders als sonst zu verhalten. Dabei ist Energiesparen kurzfristig in der Tat die beste Maßnahme gegen steigende Preise. Das Umweltbundesamt (UBA) bietet fünf Soforttipps, mit denen Sie „im Schnitt durch- aus 500 Euro und mehr pro Person und Jahr einsparen können“. Allein mit einem Spar- duschkopf sollen 100 bis 200 Euro weniger an Warmwasserkosten pro Per- son und Jahr drin sein. Weitere 100 Euro bleiben im Geldbeutel für anderes ü b r i g , wenn der Einkauf mit dem Rad statt mit dem Auto erledigt wird. Und wer seine Wohnung noch mit Halogenlam- pen erhellt und die nun gegen LED-Leuchten austauscht, spart pro Lam- pe noch mal 10 Euro pro Jahr Stromkosten. Auch kluges Einkaufen, richtiges Lagern und rechtzeitige Resteverwertung hilft, bares Geld zu sparen. Denn „rund 70 Euro werfen wir jedes Jahr in Deutschland pro Person in Form von vermeidbaren Lebensmittelabfällen weg“, weiß die umweltfreundliche Ratgeberbehör- de. Und zu guter Letzt empfiehlt das UBA, Achten Sie beim Kauf auf das Energielabel und den Verbrauch. Wählen Sie die höchste verfügbare Effizienzkategorie. Damit kön- nen Sie über die Lebensdauer der Geräte viel Stromkosten einsparen. Falls Sie noch eine ältere Heizungsumwälzpumpe haben, lohnt sich oft ein vorzeitiger Austausch mit einer Hocheffizienzumwälzpumpe. Ökostrom beziehen. Der Wechsel dauert weniger als 30 min. und ist ein Si- gnal für den schnelleren Ausbau erneuer- barer Energien. Achten Sie auf Label wie „Grüner Strom Label“ oder „Ok-Power“. In Solarenergie investieren. Nutzen Sie als HausbesitzerIn Ihre Dachfläche für Photovoltaik oder Solarthermie. Je nach örtlichen Gegebenheiten können Sie auch als MieterIn ein kleines Balkon-Solarkraft- werk installieren. Unabhängig von eigenen Flächen gibt es finanzielle Beteiligungsange- bote von z.B. (grünen) Banken und Energie- genossenschaften, wo Sie in den Ausbau von Solar- oder Windkraft investieren können. Mit Dämmung den Heizbedarf ver- ringern. Verringern Sie den Heizbe- darf Ihres Hauses durch gute Wärmedäm- mung. Mittels eines staatlich geförderten in- dividuellen Sanierungsfahrplanes schaffen Sie die Grundlage für eine langfristig ko- steneffiziente Sanierungsstrategie. einfach die Solltemperatur der Heizungsanla- ge um ein Grad zu senken, schon seien „rund sechs Prozent der Heizkosten“ eingespart. Insbesondere mit Blick auf den kommen- den Winter gelte es, keine Zeit zu verlieren, drängt die Deutsche Energie-Agentur. „Jede Kilowattstunde Gas, die wir jetzt nicht ver- brauchen, könnte eingespeichert werden“, begrüßt auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Kampagne. Des- sen Mitglieder, mehr als 1 500 Stadtwerke, seien schließlich „das Scharnier“ zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Ort und sollten ihre Kunden fürs Energie- sparen sensibilisieren. „In den vergangenen Jahren“, sagt der Oberbürgermeister der Stadt Mainz und VKU-Präsident, Michael Ebling, „hat die Energieeffizienz leider zu Unrecht in der öffentlichen Diskussion um die Energiewende ein Schattendasein gefri- stet.“ Das soll nun anders werden. (tb) https://www.energiewechsel.de/ https://www.ganz-einfach-energiesparen.de/ Gute kommunale Beispiele: https://www. landkreistag.de/themen/energie-und-klimaschutz Mit Wärmepumpe heizen. Mit Öko- strom betrieben sind die, verbunden mit entsprechenden Dämmstandards, die Heiztechnik für ein klimaneutrales Land. Sprit sparen und Carsharing nutzen. Wenn Sie eher selten fahren, nutzen Sie Carsharing anstatt ein eigenes Fahrzeug an- zuschaffen, das spart viele Kosten. Auch in immer mehr kleineren Städten gibt es inzwi- schen entsprechende Angebote. Achten Sie auf kraftstoffsparende Fahrweise und halten Sie sich an ein freiwilliges Tempolimit. Beim Reisen am Boden bleiben. Flug- reisen verursachen hohe Treibhausgase- missionen. Wählen Sie nähere Reiseziele, die auch ohne Flugzeug zu erreichen sind. Be- vorzugen Sie allgemein umweltfreundlichere Verkehrsmittel oder Alternativen zu Prä- senzveranstaltungen, wie Videokonferenzen. Weitere Tipps gibt das Umweltbundesamt unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/ deutschland-krisenfester-nachhaltiger-machen K am pa gn en m ot iv © B M W K Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Außenstelle Baindt Kurse Baindt Herbst/Winter 2022 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Nr. V3012-03W3 Neu Asian Balanced Workout Marlies Schmid Mit Taekwondo-Elementen und Yoga das eigene Wohl- befinden steigern. Dieser Kurs richtet sich an alle, die ihre Wahrnehmung und Koordination schulen, die Muskulatur kräftigen und die Beweglichkeit erhöhen wollen. Und am Ende wartet dann die verdiente Entspannung. Für Anfänger geeignet. Ziele des Kurses: • Beweglichkeit erhöhen • Fitness-Level steigern: leichte Einheiten zum Muske- laufbau • Koordination verbessern • Entspannen Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 7 - 8 Personen 8 Abende, 29.09.2022 – 24.11.2022 Donnerstag, 19:00 – 20:15 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 69,30 € Nr. V3012-04W3 Neu Mamazeit – Energie tanken mit Yoga Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga. Für den Beckenboden ist natürlich auch etwas da- bei. Ideal nach dem Rückbildungskurs oder später. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 8 Abende, 29.09.2022 – 24.11.2022 Donnerstag, 17:30 – 18:45 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 65,30 € Nr. V3012-02W3 Vormittagskurs Mit Yoga stark durch den Winter Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yoga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Ausdauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körpers auf har- monische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dyna- misch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stressreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga entwickelt ein gesundes Körperbewusstsein, star- ke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt. Es gibt keine Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Übungen sind indivi- duell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Vormittage, 13.01.2023 – 10.02.2023 Freitag, 07:45 – 09:30 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 53,70 € Die verfügbaren Plätze einer Veranstaltung werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs belegt. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestäti- gung! Notieren Sie sich deshalb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nachricht von uns, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Selbstverständlich wird die VHS laufend die aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie beobachten und ihre Räumlichkeiten der aktuellen Lage entsprechend anpassen. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online über das Internet unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kunde sind unter 07502/9406-12 Katze gefunden Am 30.08. wurde an der Marsweilerstraße eine tote Kat- ze gefunden. Sie ist schwarz, hat einen großen, weißen Brustfleck, an den Hinterbeinen weiße Socken und weiße Vorderpfoten. Es wurden Bilder gemacht. Leider war das Tier nicht tätowiert und hatte keinen Chip! Bitte denken Sie als Tierhalter daran ihre Katzen tätowie- ren zu lassen und/oder einen Chip zu setzen. Hundefreunde Baindt e.V. Brigitte Wild T: 0171/6923474 Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Die häufigsten Rentenirrtümer Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum The- ma Rente machen unter Nachbarn und Kollegen immer wieder die Runde. Die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg hat sie unter dem Stichwort »Die häu- figsten Rentenirrtümer« zusammengestellt: »Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wich- tig!« wird oft behauptet, ist aber auch falsch. Die Ren- tenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch. »Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre einge- zahlt habe!« – stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist eine Mindestversicherungszeit von nur fünf Jahren für eine Regelaltersrente erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versor- gungsausgleich, einem Rentensplitting und anteilig aus Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Job) angerechnet. »Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebe- nenrente« – hält sich hartnäckig, ist aber grundsätzlich falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenen- rechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Ren- tenversicherung gleichberechtigt. Wie hoch die Witwer- rente ausfällt, hängt von dem Heiratsdatum, dem Alter des Hinterbliebenen sowie von dessen eigenem Einkom- men ab. Insbesondere die Einkommensanrechnung führt jedoch in vielen Fällen dazu, dass es zu keinem Auszah- lungsbetrag kommt. »Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich sofort abschlagsfrei in Rente gehen!« – diese Auffassung ist nicht richtig. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann nicht sofort ohne Abzüge in Rente gehen. Ausschlag- gebend für den Rentenbeginn ohne Abschläge ist das Geburtsjahr des Versicherten, denn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt stufenweise von 63 Jahre auf 65 Jahre an. »Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten« wird häufig be- hauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburtsjahr- gang 1964 muss man grundsätzlich bis 67 Jahre arbeiten. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Re- gelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre ange- hoben. Neben der Regelaltersrente gibt es noch andere Altersrenten, die man zwar vorzeitig, aber zum Teil mit entsprechenden Abschlägen beantragen kann. »Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe«, heißt es häufig, stimmt aber nicht: Abschläge für eine Rente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht, gelten lebenslang und auch bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenren- ten. Dies gilt auch für die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. »Die Rente kommt automatisch!« Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung bis auf den Grundrentenzuschlag müssen beantragt werden. Wichtig: Rentenanträge sollten drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. »Der Versorgungsausgleich ist endgültig.« Das stimmt nur bedingt. Richtig ist: Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung. Tatsächlich ist dieser endgültig. Es gibt jedoch mehrere »Hintertür- chen«, mit denen der Versorgungsausgleich überprüft oder ausgesetzt werden kann. Eine Möglichkeit für eine Aussetzung der Rentenminderung wegen eines Versor- gungsausgleichs besteht, wenn der begünstigte Ex-Ehe- gatte verstorben ist und noch keine oder nur sehr geringe Leistungen aus der Rentenkasse erhalten hat. »Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente!« Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitationsmaßnah- me (Reha) mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträ- ge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine er- folgreiche Reha häufig zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente. »Azubis sind erst nach fünf Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung gegen das Risiko der Erwerbs- minderung abgesichert« meinen viele Eltern von Schul- abgängern. Dies ist nicht korrekt, denn hier sieht der Ge- setzgeber Sonderregelungen vor. Auszubildende sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert. Bei allen anderen Gründen ist das Risiko der vollen Erwerbsminderung ab dem zweiten Beitragsjahr abgedeckt. »Selbständige können keine volle Erwerbsminderungs- rente erhalten«. Einen derartigen Ausschluss für Selb- ständige gab es bis zum 31. Dezember 2000. Seit dem 1. Januar 2001 haben Selbstständige aber Zugang zur vollen Erwerbsminderungsrente und werden bei der An- spruchsprüfung den Arbeitnehmern gleichgestellt. Zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings notwendig, dass die Selbständigen entspre- chende Rentenbeiträge gezahlt haben. »Die neue Grundrente muss beantragt werden« Das ist falsch. Ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Rentnerinnen und Rentner müssen also nichts unterneh- men. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten sowie Erzie- hungsrenten) und Erwerbsminderungsrenten. Den vorliegenden Text und weitere Informationen kön- nen Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deut- sche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Erfolgreich durch die Ausbildung Die Assistierte Ausbildung hilft bei Problemen in der Lehre Die begonnene Berufsausbildung läuft nicht so gut wie erwartet? Die Berufsschule ist schwieriger als gedacht? Wegen schlechter Noten steht der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungsjahres auf der Kippe? Vielleicht gibt es auch im privaten Bereich Probleme oder im Betrieb. Die Motivation fehlt und ein Abbruch der Ausbildung steht im Raum. Hier hilft die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Kon- stanz-Ravensburg weiter. Ein passendes Angebot ist die Assistierte Ausbildung (AsA). Sie bietet eine intensive Be- treuung und persönliche Begleitung während einer Aus- bildung. Sie ermöglicht unterstütztes Lernen in kleinen Gruppen durch erfahrene Dozenten. So können sich die Noten verbessern und dem Abschluss der Berufsausbil- dung steht nichts mehr im Wege. Ziel der Assistierten Ausbildung ist, die Hürden zu besei- tigen, sodass sich die Jugendlichen wieder voll auf die Ausbildung konzentrieren können. Die Hürden können sowohl im beruflichen wie im privaten Bereich liegen. Die Kosten für die Assistierte Ausbildung übernimmt komplett die Agentur für Arbeit. Der erste Schritt ist der Wichtigste Alle Jugendlichen, die Schwierigkeiten in der Ausbildung haben, können sich telefonisch über die 0800 4 5555 00 oder per E-Mail bei der Agentur für Arbeit melden: Ravensburg.BBvE@arbeitsagentur.de Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die Berufsberatung sucht mit jedem Jugendlichen den richtigen Weg und eine individuelle Lösung. Auch Arbeitgeber können die Assistierte Ausbildung be- antragen, wenn sie den erfolgreichen Abschluss der Be- rufsausbildung gefährdet sehen. Über die kostenfreie Rufnummer 0800 4 5555 20 steht ihnen der Arbeitge- ber-Service hilfreich zur Seite. DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Auf Glücks-Mission „Noch einmal etwas ganz Besonderes erleben“, das ist wohl der Wunsch vieler Menschen, die unter gesundheit- lichen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden. Die DRK-Glücksbringer helfen immer dann, wenn Menschen lebenslimitierend erkrankt sind und ein Her- zenswunsch ohne fremde Hilfe nicht zu ermöglichen ist. Denn häufig sind es kleine Wünsche, die am Lebensen- de wirklich wichtig werden. Gemeinsam wertvolle Zeit verbringen, sich an Erlebtes erinnern und noch einmal glücklich sein. Der Kreisverband Ravensburg e.V. macht dies Menschen, die im Altkreis Ravensburg wohnen, kostenfrei möglich. Ob es ein Tagesausflug in die Basilika, zum Fußballturnier, Konzertbesuch oder eine Bootstour auf dem Bodensee sein soll, wir werden da ein, um diesen Wunsch in die Tat mit unsere freiwilligen Helfer:innen umzusetzen. Angehörige sollen an diesen Fahrten, abhängig von den Platzressourcen im Auto, ebenfalls teilnehmen können. Die Kosten im Rahmen einer Fahrt mit „Glücksbringer“ wie bspw. Verpflegung des Wünschenden, seiner Angehöri- gen sowie der Begleitpersonen, Eintrittskarten, Fahrtkos- ten werden vollumfänglich durch den DRK-Kreisverband übernommen. Sollten sie für sich oder für ihre Angehörigen einen Wunsch erfüllt sehen möchten, dann melden sie sich bei beim DRK. Kontakt: DRK- Kreisverband Ravensburg e.V. Telefon: 0751 560610 E- Mail: gluecksbringer@rotkreuz-ravensburg.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 03. September – 11. September 2022 Gedanken zur Woche Sehnsucht Lebe einzeln und frei wie ein Baum Und geschwisterlich wie ein Wald; das ist unsere Sehnsucht. Azim Hikmet Samstag, 03. September 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung Romina und Gio- vanni Mare 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 04. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Reinhold Stephan, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Georg Mayer, Lucia Fischer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Julian Dienstag, 06. September Schulferien – kein Schülergottesdienst Mittwoch, 07. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Baptist, Anton und Eugen Elbs, Jahrtag: Theresia Elbs) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 08. September Schulferien – kein Schülergottesdienst Freitag, 09. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 10. September 15.00 Uhr Baienfurt – Firmauftakt für alle, die sich zur Firmung 2022 angemeldet haben. Wir treffen uns auf dem Kirchplatz vor der Kirche in Bai- enfurt 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Johann Germann, Theresia und Wilhelm Zinser, Josefine und Friedrich Krimmer, Bernhard Knaisch, Sieglin- de Kösler, Werner Sebastian Schnell) Sonntag, 11. September – 24. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Valerie und Alina Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! In der Zeit vom 23. August bis zum 09. September 2022 ist das Pfarrbüro nur am Dienstag und am Freitag von 9.30 – 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bericht Kinderbibelwoche „Noah, die Arche und die Bienen“ Was hat denn Noah mit den Bienen zu tun? Diese Frage können die ca. 20 Mädels und Jungs, die Anfang August bei der Kinderbibelwoche dabei waren, beantworten. Die Kinder konnten sich gleich am ersten Tag über einen toll hergerichteten Bischof-Sproll-Saal freuen, in dem Bau- material für den Bau einer Arche, eine Kuschelecke, ein Maltisch, ein Puzzle-Tisch, Vespertische sowie eine rich- tige Arche zu finden waren! Zunächst trafen sich jedoch alle zum Morgenimpuls im Kreis auf dem Teppich und auf Bänken, in deren Mitte jeweils passend zum Thema eine Mitte gestaltet war. Im Kreis lauschten die Kinder den Geschichten, sangen Lieder, begleiteten sie mit In- strumenten und beschäftigten sich mit dem jeweiligen Motto des Tages. Angefangen mit dem Noah-Tag, folgte der Wasser-Tag, dann erlebten sie den Märchentag mit dem Märchen von der Bienenkönigin, darauf folgte der Bienentag und schließlich der Regenbogen-Tag. Nach- dem aus jedem Kind erstmal ein „Rainer Rentier“, eine „Julia Junikäfer“ oder ein „Lukas Luchs“ wurde, lernte die ganze Arche-Besatzung zusammen das Noah-Lied und ließ die Tiere paarwiese in die Arche einziehen. Mit einem kräftig gesungenen „Gott sagte: Bau, bau, bau, Noah, bau ein großes Boot“ und den passenden Bewegungen dazu waren alle schon mittendrin in der biblischen Erzählung. Außerdem wurde natürlich fleißig gemalt, geklebt und gebastelt, sodass ein Insektenhotel, eine Summbiene und tolle Bilder in unserem Heft entstanden! Auch das gemein- same Spielen kam nicht zu kurz. Am Noah-Tag lausch- ten wir den Klängen unserer Orgel zu, denn Herr Strobel spielte verschiedene Tiergeräusche auf der Orgel und so hörten wir auch mal ein Pferd in der Kirche. Am Wassertag ging es dazu natürlich an den Bampfen, den Bienentag verbrachten wir bei Frau Moosmann in Sulpach, die uns die Welt der Bienen und des Honigs super näherbrachte. Zum Abschluss durften wir sogar noch den Kirchturm er- klimmen und bekamen eine Kirchenführung von Pfarrer Staudacher. Voller Eindrücke und mit lachenden Gesich- tern verabschiedete sich das Team nach fünf intensiven Vormittagen von den kleinen Jaguaren, Bären, Mambas, .... Ein Dank gilt dem Kindergarten St. Martin fürs Ausleihen einiger Materialien. Ein weiterer Dank geht an Petra Moos- mann für den tollen Vormittag und an Elena und Teresa Stärk vom Jugendchor, die uns super unterstützt haben. Das Kinderbibelwochen-Team Kirchenchor Baindt Probenstart nach der Sommerpause Nach der Sommerpause freut sich der Kir- chenchor, dass am nächsten Freitagabend, den 09.09.2022, wieder die regelmäßigen Proben beginnen und gemeinsam gesungen werden kann. Es wird ein spannender und arbeitsintensiver Herbst und Winter für den Kirchenchor. Zunächst gilt es, für die üblichen Einsätze des Kirchen- chors zu proben, wobei der erste Höhepunkt die Orches- termesse für das Heilig-Leiber-Fest Mitte Oktober sein wird. Dann starten am 07.10.2022 auch wieder zusätzlich die Proben des Projektchors. Dieser Chor setzt sich aus dem größten Teil der Kirchenchor- und vielen GastsängernIn- nen zusammen. Dabei wird für ein gemeinsames Kon- zert mit dem Musikverein Baindt im nächsten Frühjahr Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 geprobt. Weitere GastsängerInnen sind zum Probenstart im Oktober herzlich willkommen. Uns allen einen guten Start! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. 1. Petr 5,5b Sonntag, 04. September 12. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 11. September 13. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 18.00 Uhr Weingarten Bibeltreff in der Ev. Stadtkirche Gedanken zur Woche DER FAHRER PLANCKS Im Jahr 1919 erhielt Max Planck den Nobelpreis für Phy- sik. Grund war die von ihm entwickelte Quantentheorie. Er fuhr mit seinem Fahrer durch ganz Deutschland und hielt in vielen größeren Städten den Vortrag zum Thema. Irgendwann, so erzählt man, sagte sein Fahrer: „Ich kann Ihren Vortrag mittlerweile auswendig.“ Und er wiederholte tatsächlich vor Planck den ganzen Vortrag. Planck sag- te: „Dann halten Sie jetzt in München meinen Vortrag.“ In München setzte sich Planck die Chauffeursmütze auf und nahm im Publikum Plath. Sein Fahrer hielt als ver- meintlicher Planck von vorne den Vortrag. Am Ende des Vortrags stellte ein anwesender Wissenschaftler eine schwierige Rückfrage. Der Fahrer, der meintliche Planck, antwortete: „Ich hätte nie gedacht, dass mir ausgerechnet in München so simple Fragen gestellt werden würden. Die kann ja sogar mein Fahrer beantworten.“ Und gab die Frage an Planck im Publikum weiter. Was für eine Geschichte. Der, der sie mir erzählt hat, schwört Stein und Bein, dass sie sich genau so zugetragen haben soll. Sie gefällt mir aus mehreren Gründen: Was für ein robuster Humor! Was für ein gaunerhaftes Vergnü- gen der beiden! Und: Was für eine fabelhafte Leistung des Chauffeurs! Denn obwohl der Fahrer den Vortrag so oft gehört hat - es bleibt immer noch eine ungewöhnli- che Leistung, ihn auswendig vortragen zu können. Das Münchner Publikum hat Planck gehört, auch, als noch sein Fahrer redete. Denn er hatte die Worte seines Chefs „drauf“. Wer ihn hörte, der hörte Planck. Jesus sagt: Wer Euch hört, der hört mich! Er sagt das zu seinen Jüngern, die täglich mit ihm unterwegs waren, sozusagen von Vortrag zu Vortrag. Sie hatten die Worte ihres Chefs „drauf“. Wer sie hörte, der hörte Jesus selbst. Dieses kurze Wort Jesu (wer Euch hört, der hört mich) ist einerseits eine Anerkennung, aber andererseits auch eine Aufforderung. Hört, was ich Euch sage! Denn dann können die Leute mich durch Euch hören. Eigentlich eine simple Sache. Gebt genau wieder, was ich Euch sage. Der erste Schritt im Glauben ist deshalb, Jesus zuzuhören, immer und immer wieder zuzuhören. DIese Sache ist so entscheidend und so grundlegend, dass sie alles ande- re toppt. Als im Haus der Schwestern Maria und Martha die eine Jesus zuhört, während die andere in der Küche schuftet, sagt Jesus klar, dass Maria, die Zuhörerin, „das bessere Teil erwählt“ hat. Wann haben wir Jesus das letzte Mal wirklich zugehört? Es lohnt sich, denn dann können Menschen durch uns Jesus hören. Clemens Hägele Rektor des ABH --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! --- „1700 Jahre freier Sonntag“ – Seniorenkreis am Dienstag, 13.Sep- tember Was selbstverständlich ist, schätzen wir manchmal erst dann, wenn wir es nicht mehr haben. Damit uns das beim Sonntag nicht pas- siert, ist es wichtig, sich über seine biblischen und gesell- schaftlichen Ursprünge bewusst zu werden, um sich diese Auszeit für Leib und Seele nicht mehr nehmen zu lassen. Wer sich gern auf diese Entdeckungsreise einlassen will, ist unabhängig vom Alter um 14.30 Uhr herzlich dazu ins Ev. Gemeindehaus eingeladen. – Ihr Pfr. Martin Schöberl --- Offener Bibeltreff Am Sonntag, 11. Sep- tember um 18.00 Uhr werden in der Stadtkir- che Weingarten Kern- verse aus dem Lukas-Evangelium vorgestellt. Anlässlich des Jubiläums der Veröffentlichung von Luthers „Sep- tembertestament“ 1522 geben Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter aus Kirche und Jugendarbeit kurze Impulse und persönliche Erfahrungen zu ausgewählten Bibelversen. Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Apis. Gäste sind herzlich willkommen! Suche Frieden und jage ihm nach Wir entwickeln Actionbound seit 2012 mit viel Herzblut. Ursprünglich als medienpädagogisches Projekt gestar- tet, wird Actionbound heute von vielen Menschen auf der Welt zu ganz verschiedenen Zwecken genutzt. Sicherlich ist auch für dich ein Anwendungsfall dabei – probier´s doch einfach mal aus © Actionbound Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Herzlich Willkommen zu unserem Acti- onbound zum Thema Frieden. Es wartet ein Spaziergang durch Baindt/ Baienfurt mit Aufgaben, Informationen und Quizfragen auf dich. Viel Spaß! Scanne diesen Code mit der Actionbound-App, um den Bound zu starten. Frauenkreis am MITT- WOCH, den 14. Septem- ber 2022 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreister- min nach den Ferien ins Evangelische Gemeindehaus ein. Helga Kaminski wird uns lustige Gedichte vortragen unter dem Motto: „Mi frogt ja koiner“. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz vergnüglichen Abend. Eure PNS Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 5.9. Monika Franz: „Große Kunst auf kleinen Steinen“ 12.9. Irmgard Schwarzat: „Kräuterkränze im Teller“ fri- sche Kräuter immer parat 19.9. Claudia Strittmatter: „Buchstaben-Collage auf Prä- gefolie“ 26.9. Sonja Tratzyk: „Saat- bombe – blühende Explosion“ Kreativer Montag im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Trainingszeiten Jugendfußball 2022/23 Bambini-Training: Mädchen und Jungs der Jahrgänge 2016 und 2017 aufgepasst! Nach der Sommerpause startet endlich wie- der das Bambini-Training. Unsere Bambinis (2016 & 2017) trainieren ab Montag, 5. September immer montags um 17 Uhr auf dem Sportplatz bei der Tennishalle. Du hast bei uns noch nicht trainiert? Kein Problem, sehr gerne kannst du auch erst einmal zum Schnuppertrai- ning vorbeikommen. Bring einfach ein paar Sportschuhe, wetterabhängige Sportkleidung und eine Trinkflasche mit und schon kann für dich der Spaß auf dem Fußballplatz beginnen. Du hast noch Fragen? Weitere Infos erhalten du und dei- ne Eltern auf unserer Homepage www.sv-baindt-fussball. de oder beim Jugendleiter Reinhold Maucher (0157 7037 3568) Deine Trainer Thomas, Philipp und Benjamin freuen sich, dich im Training begrüßen zu dürfen. Trainingszeiten Jugendfußball 2022/23 Juniorinnen Jugend Jahr- gang Trainer Trainingszeiten/ -orte B-Junio- rinnen 2006 & 2007 Volkher Lins David Schairer Montag 18.00 - 20.00 Uhr Staig Mittwoch 18.00 - 20.00 Uhr Baindt Donnerstag 18.00 – 19.30 Uhr Baindt Nebenplatz Sportplatz Tennis- halle C-Junio- rinnen 2008 & 2009 David Brinz Volkher Lins Carim Said Montag 18.00 - 20.00 Uhr Staig Mittwoch 18.00 - 20.00 Uhr Baindt D-Junio- rinnen 2010 & 2011 Sepp Brinz Volkher Lins Montag 18.00 - 20.00 Uhr Staig Mittwoch 17.30 - 19.30 Uhr Staig Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 E-Junio- rinnen 2012 & 2013 Katrin Sorg Robert Rimmele Volkher Lins Montag 18.00 - 20.00 Uhr Staig Mittwoch 17.30 - 19.30 Uhr Staig Junioren A- Junioren 2004 & 2005 Edin Vardic Rüdi Haber Montag, 19-20:30 Uhr Baienfurt Donnerstag, 19-20:30 Uhr Baindt, Schulsport- platz B- Junioren 2006 & 2007 Robert Kaplan Danijel Kaplan Dienstag, 19-20:30 Uhr Baienfurt Donnerstag, 19-20:30 Uhr Baindt, Schulsport- platz C- Junioren 2008 & 2009 Daniel Murr Thomas Bergen Michael Alber Stephan Wal- ser Christian Arnold Montag, 17:30-19 Uhr Baindt, Schulsport- platz Mittwoch, 17:30-19 Uhr Baindt, Nebenplatz Sportplatz Tennis- halle D1- Junioren 2010 Daniel Hannatzsch Marcel Maucher Dienstag, 17:30-19 Uhr Baienfurt Donnerstag, 17:30-19 Uhr Baindt, Schulsport- platz D2- Junioren 2011 Michael Dorn Dienstag, 17:30-19 Uhr Baienfurt Donnerstag, 17:30-19 Uhr Baindt, Schulsport- platz E1- Jugend 2012 Tobias Kutter Niklas Späth Kai Kostka Arthur Kränkle Montag, 17:30-19 Uhr Sportplatz Tennis- halle Mittwoch, 17:30-19 Uhr Sportplatz Tennis- halle E2- Jugend 2013 Holger Bogenrieder Guido Zenker Montag, 17:30-19 Uhr Sportplatz Tennis- halle Mittwoch, 17:30-19 Uhr Sportplatz Tennis- halle F1- Jugend 2014 Daniel Assanti Markus Malsam Montag, 17-18 Uhr (ab 12.9) Sportplatz Tennis- halle F2- Jugend 2015 Daniel Assanti Markus Malsam Montag, 17-18 Uhr (ab 12.9) Sportplatz Tennis- halle Bambini 2016 & 2017 Thomas Henle Philipp Boenke Benjamin Walser Montag, 17-18 Uhr (ab 5.9) Sportplatz Tennis- halle Verdienter Derbysieg SV Baindt - SG Baienfurt 4:1 (2:0) Nach drei Jahren Pause durften sich die schwarz-roten und blau-weißen Anhänger am 5.Spieltag endlich wieder auf ein spannendes Derby freuen. Sowohl der SVB (5 Punkte) als auch die SGB (6 Punkte) starteten ordentlich in die neue Bezirksliga-Saison, wodurch vor der Partie kein klarer Favorit auszumachen war. Vor allem der Kader der Gäste zeigte sich vor der Partie aber von Verletzungen gebeutelt, die Personalsituation auf Baindter Seite war erstmals in dieser Saison wieder deutlich entspannter. Dennoch erwischten die Gäste den besseren Start in die Partie und setzten das Team von Trainer Jens Rädel zu Beginn im Mittelfeld immer wieder entscheidend unter Druck. Auch die erste gute Chance konnten die Baienfur- ter auf ihrer Seite verzeichnen, Torhüter Wetzel parierte einen Freistoß von Rendler jedoch ohne größere Prob- leme (12.). Nach verhaltenem Beginn kam der SVB aber besser in die Partie und konnte vor allem über die auffäl- lige rechte Angriffsseite immer wieder Nadelstiche setzen. Die erste entscheidende Szene des Spiel sollte sich dann aber über Links abspielen - Kapitän Thoma eroberte in einer Pressingsituation energisch den Ball an der Außen- line und steckte das Leder anschließend clever auf Dischl durch. Dieser behielt aus halblinker Position im Strafraum die Nerven und markierte das 1:0 (20.). Nur zwei Minu- ten später kombinierte sich der SVB nach einem schnell ausgeführten Freistoß über Walser, Dantona, Fischer und Dischl stark über die rechte Seite durch, wobei letzterer den Ball mit viel Zug in die Mitte brachte. Dort stimmte die Abstimmung in der Baienfurter Hintermannschaft nicht und Kliesch bugsierte die Kugel unglücklich über die eigene Linie - 0:2 (22.). Beflügelt von diesem schnellen Doppelschlag dominierte der SVB in der Folge die Partie und hatte durch Szeibel, Thoma und Fischer weitere gute Möglichkeiten um bereits vor der Halbzeit für die Vorent- scheidung zu sorgen. Wie erwartet kam die SGB aber deutlich verbessert aus der Kabine und übte mit einigen Umstellungen nun mehr Druck auf die Baindter Defensive aus. Nachdem Fischer die erste gute Baindter Chance in der zweiten Halbzeit liegen ließ (58.), machte es Reimann auf der Gegensei- te besser und überlupfte Wetzel herrlich zum 1:2-An- schlusstreffer (59.). In dieser Phase schien das Spiel zu Gunsten der Gäste zu kippen, wobei Holzer wenig später die Chance zum Ausgleich ausließ und den Ball übers Tor jagte. Mit der Umstellung der Baienfurter auf Dreierket- te (77.) ergaben sich für den SVB aber offensiv wieder mehr Räume, die man nur zwei Minuten später zu nutzen wusste. Der auffällige Fischer setzte Dischl über links in Szene, der seinen Gegenspieler abschüttelte und eiskalt das vorentscheidenden 3:1 erzielte. Für den Schlusspunkt Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 sorgten am Ende dann die von Rädel eingewechselten Joker. Nach einem erneuten Konter spielte Boenke die Überzahl im Baienfurter Strafraum clever aus, indem er links Ünalan bediente. Dieser musste aus kurzer Distanz nur noch zum 4:1 einschieben (87.) und besiegelte damit den verdienten Derby-Sieg der Baindter. Mit dem zweiten Sieg in dieser Saison zieht der SVB auch am Nachbar aus Baienfurt vorbei und steht vorüberge- hend auf dem siebten Tabellenplatz. Durch die englische Woche muss der SVB bereits am Mittwoch wieder ran, wobei man mit dem FC Leutkirch ein schweres Auswärts- spiel vor der Brust hat. Beflügelt vom wichtigen Sieg im Derby wird der SVB aber alles daran setzen, auch im fünften Spiel in Folge ungeschlagen zu bleiben. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl (69.Nico Geggier), Michael Brugger, Marc Bolgert (82.Ferhat Ünalan), Lukas Walser - Phillip Thoma, Marko Szeibel, Mika Dantona (84. Max Schmidt) - Ylber Xhafa (77.Philipp Boenke), Jonathan Dischl, Jan Fischer SV Baindt II - SG Baienfurt II 4:0 (2:0) Einen Saisonstart nach Maß gelang dem SVB in dieser Saison mit zwei überzeugenden Auftritten gegen den SV Beuren II und den TSV Meckenbeuren II. Somit ging das Team von Timo Geggier mit viel Selbstvertrauen in das „kleine“ Derby gegen die SGB II, was sich schon in den Anfangsminuten bemerkbar machte. Bereits in der drit- ten Minute fiel der Ball nach einer Ecke Niklas Späth vor die Füße, welcher den Ball zur eigenen Überraschung mit links in den Winkel wuchtete. Angetrieben vom frü- hen Treffer ließ der SVB II den Nachbar aus Baienfurt nicht in die Partie kommen und legte in der 20.Minute nach. Nach einem langen Ball auf Stürmer Schnez lief dieser seinen Verteidigern davon, zog vor dem Tor zwei- mal auf und schob dann zum 2:0 ein. In der Folge betrieb die Baindter Mannschaft aber teilweise Chancenwucher und so drosch beispielsweise Keppeler den Ball aus fünf Metern freistehend über den Fangzaun. In der zweiten Hälfte sorgte dann aber Hecht für die Vorentscheidung, nachdem er eine Ecke von Robinson zum 3:0 einköpfen konnte (56.). Den Schlusspunkt setzte, erneut auf Vorlage von Robinson, am Ende nochmals Schnez, welcher in der 80.Minute das 4:0 markierte. Der SVB II springt mit dem verdienten Sieg im Derby so- gar auf Platz 1 in der Tabelle. In der englischen Woche warten nun der FC Leutkirch II und der SV Bergatreute II auf die Mannschaft von Trainer Geggier, wobei es das Ziel sein wird den Platz an der Sonne weiterhin zu verteidigen. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Thorsten Renz (58. Patrick Späth), Dennis Hecht (78.Marcel Maucher), Jan- nik Küchler - Niklas Späth (65.Manuel Brugger), Fabian Gessler, Julian Keppeler - Samuel Robinson, Johannes Schnez, Konstanin Knisel (74.Marius Hahn) Vorschau: Sonntag, 04.09.2022 12.45 Uhr: SV Bergatreute II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Bergatreute - SV Baindt Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Sommerferien Programm Am 10.08.22 konnten wieder Kinder im Rahmen des Baindter Sommerferien Pro- gramms in das Taekwondo Training rein- schnuppern. Diese Gelegenheit nahmen auch wieder vie- le Kinder wahr. Sie durften einige unterschiedliche Kicks machen trainierten ein bischen Selbstverteidigung und lernten etwas Theorie. Dann zeigte der Kindetrainer des Taekwondo Baindt e.V. noch eine Poomsae die wie ein Kampf gegen imaginäre Gegner ist. Wir hoffen es hat den Kinder gefallen und hoffen auf ein baldiges wiedersehen. Alfred Manthei Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Openair-Kino Sie haben nächstes Wochenende noch nichts vor? Dann besuchen Sie doch unser Open-Air- Kino auf dem Reitgelände der Reitergrup- pe Baindt. Unsere Filmauswahl bietet egal ob jung oder alt einen unterhaltsamen Abend. Am Freitag, den 9. September, beginnen wir mit einem tierisch-wolligen Animationsfilm mit außerirdischer Un- terstützung für alle Kinder und Junggebliebenen. Der Samstag, der 10.September, steht unter der Flagge eines bekannten bayrischen Heimatkrimis, den pas- senden Leberkäs gibt es evtl. noch als Vorspeise zum Film zu kaufen. Beginn der Veranstaltungen ist jeweils um 20 Uhr, der Film startet bei Einbruch der Dunkelheit gegen 21 Uhr. Bringen Sie gerne Jacken und Decken für die nicht mehr allzu warmen Sommerabende mit. Für Essen und Getränke ist natürlich gesorgt. Die Rei- terjugend der Reitergruppe Baindt e.V. sorgt an diesem Wochenende für Ihr leibliches Wohl. Der Eintritt ist frei. Natürlich würden wir uns über eine kleine Spende für unsere Jugendausbildung sowie für unsere Trachten sehr freuen. Falls es an einem der beiden Tage regnen sollte, wird der Film, wenn möglich am Sonntag nachgeholt. Der MV Baindt freut sich auf zahlreiche kleine und große Gäste, um gemeinsam mit Ihnen einen spannenden Fil- mabend zu verbringen. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Frau Sigrun Kienle-Hohwy bietet wieder einen neuen Kur an: Funk- tionelles Training - Beanspruchung des ganzen Bewe- gungsapparates. Die Körperwahrnehmung wird geschult und gleichzeitig die Fitness gesteigert. Kursstart: 12.09.2022, Montags von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bei schönem Wetter draußen bei der Schule, 12 Einheiten, Preis 120 €. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Anmeldung und nähere Infos bei Sigrun Kienle-Hohwy, sportmedizinische Trainerin, Entspannungspädagogin, Mobil 0160/1535214, Mail s.kienle@mailbox.org Achtung Terminänderung: Der Termin, Fachvortrag von Dr. Sigg hat sich auf Dienstag, 04.10.2022 19.30 Uhr geändert. Bitte beachten !!! Die Vorstandschaft Blutreitergruppe Die Blutreitergruppe Baindt trauert um ihren Reiterkamerad Herrn Martin Kränkle Der tägliche Umgang mit der Schöpfung Gottes, geprägt durch seinen Beruf als Landwirt, waren für Martin Kränkle die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten zu Pferd. Über Jahrzehnte stellte er unserer Blutreiter- gruppe seine Pferde zur Verfügung. So versorgte und begleitete er über viele Jahre unsere geistlichen Mitreiter mit braven Pferden. Martin hat mit unserer Blutreitergruppe 71mal am Blutritt in Weingarten, 52mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach, 18mal am Georgsfest in Bergatreute und 7mal am St. Georgsritt in Ochsenhausen teilgenommen. Für seine Teilnahme wurde er mit der Goldenen Ehrenme- daille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfrei- tagsgemeinschaft sowie mit der Goldenen Ehrenmedaille der Stadt Bad Wurzach und dem Wallfahrtsausschuss ausgezeichnet. Martin war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hoch geschätzter Blutreiterkamerad. Für seine Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“ Für die Blutreitergruppe Baindt im August 2022 Georg Steinhauser Werner Elbs Gruppenführer Geschäftsführer Basar Baindt !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Kundennummer Vergabe beginnt am 10.9.22 unter basar-baindt@gmx.de Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zwei jährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr - Vorab-Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Brillen-Sammelaktion 2022 Wie nahezu jedes Jahr führt der CDU - Orts- verband Baienfurt die Sammlung von Bril- len − gerne auch Kinderbrillen − Hörgeräten und Handys durch. Wir werden daher am Freitag, 23. September 2022 von 13.30 bis 17.00 Uhr auf dem Wochenmarkt in Baienfurt wieder unseren Stand aufbauen. Durch Ihre Brillen-Spende eröffnet sich für Menschen in der dritten Welt die Möglichkeit wieder am gesellschaft- lichen Leben teilzunehmen. Besonders freuen wir uns im- mer über Kinderbrillen, weil wir damit den Grundstein für ein eigenständiges Leben dieser Kinder legen. Sie dürfen sicher sein, dass Ihre Spende auch da an- kommt, wo sie gebraucht wird. Aufgrund eines gut funk- tionierenden Netzwerks von Augenärzten und Optikern in Afrika, Asien oder Süd- und Mittelamerika, bekommen die Patienten nur die für sie geeigneten Brillen. Auch Elektroschrott ist ein globales Problem, das immer weiter voranschreitet. Der Grund: Neues wird produziert, während gebrauchte, noch funktionsfähige Elektronik oft Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 verkommt. Bei Kleingeräten sind es vor allem Handys, die gerne und häufig in der Tonne landen oder aber in unseren Schubladen verstauben. Laut aktueller Statistik befinden sich ca. 200 Mio. ausgediente Handys in deut- schen Haushalten. Wir freuen uns sehr über Ihre Spenden und danken schon heute dafür. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Über den Moorlehrpfad im Tuffenmoos auf die Thaler Höhe Über das Tuffenmoos wandern wir zur Pfar- ralpe hoch, weiter zum Seeblick und zur Thaler Höhe. Über die Drehersalpe gehen wir zur zum Ausgangspunkt zurück. Treffpunkt: Sonntag 11.09.2022 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Geh- zeit ca. 3,00 Stunden, 11 km, 400 Hm (steil bergauf und bergab). Fahrpreis 17,00 Euro für Mitglieder. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Getränk (mind. 1 l), gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen! Anmeldung ab 07.09.2022 T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx. de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 14. September 2022 Die Möglichkeiten der sehbehindertengerechten Festnetz und Mobiltelefonie 12. Oktober 2022 Lebensqualität trotz Seheinschränkung 09. November 2022 Das Angebot der ergänzenden unabhängigen Teilhabe- beratung EUTB® Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Fairkauf Flohmarkt am Samstag, den 3. September Am Samstag, den 3. September findet in der Wangen- erstr.107 in Ravensburg, der nächste Fairkauf Flohmarkt statt. Von 10-15 Uhr können sie zwischen alten Schall- platten, Geschirr, Möbeln, Werkzeug und vielem mehr, nach Lust und Laune stöbern. Der Erlös fließt in soziale Projekte der Caritas. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e. V. Herzliche Einladung zum Sommerfest Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, liebe Mitbürge- rinnen und Mitbürger, wir würden gerne mit Ihnen am Samstag, 3. September 2022 ab 14.00 Uhr − nach langer Pause − in der Dauergar- tenanlage in der Schussentalstraße, deren Bestehen sich in diesem Jahr zum 50. Mal jährt, gemeinsam Kaffee trinken und in diesem Zuge auch die längst überfälligen Ehrungen nachholen. Wir können Ihnen dann auch den neu gestalteten Kinder- spielplatz zeigen und gerne dürfen Sie auch einen Blick in die Gärten unserer Anlage werfen. Im vorderen Bereich können Sie unter Anleitung klei- ne Blumengestecke oder kleine Kräuter-Kränze basteln. Hierfür dürfen Sie auch gerne eigenes Material (Töpfe, Pflanzen, etc.) mitbringen und verwenden. Nun freuen wir uns auf einen schönen Nachmittag bei gutem Wetter und genießen Sie die Sommerzeit bis da- hin in Ihrem Garten. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Kreisjugendring Ravensburg e. V. Wo sind die Freiwilligen? Ehrenamtliche für Vereinsarbeit motivieren Der Kreisjugendring Ravensburg e. V. ist die Dachorga- nisation von mehr als 30 Vereinen und die Vernetzungs- stelle für die kommunale Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Ravensburg. Mit unserer hauptamtlich besetz- ten Geschäftsstelle und unserem ehrenamtlichen Vor- stand setzen wir uns dafür ein, dass Kinder und Jugend- liche an vielfältigen Angeboten teilnehmen können. Jetzt und in Zukunft. Leider müssen wir feststellen, dass sich immer weniger Jugendliche in einem Verein verbindlich einbringen möchten. Wie kann man Ehrenamtliche mo- tivieren? Wie für den Verein gewinnen und halten? Mit diesem Thema müssen sich derzeit viele beschäftigen. Dabei bietet ein reichhaltiges Freizeitangebot von Verei- nen und Einrichtungen der Kinder- & Jugendarbeit über den Schulkontext hinaus wichtige Lernmöglichkeiten für junge Menschen, insbesondere im Bereich des sozialen Lernens. Die Auswirkungen einer Verkümmerung solcher Einrichtungen sind nur schwer abzusehen. In Kürze bietet der Kreisjugendring wieder ein neues Seminarprogramm an, welches sich genau mit diesem, aber auch mit vielen anderen Themen rund um die Arbeit und Fortbildung der Aktiven in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt. Die Geschäftsstelle ist selbst auf der Suche nach einem Bundesfreiwilligen ab Oktober 2022. Bei uns kann er/ sie praktische Erfahrungen und Kenntnisse in der landkreisweiten Jugendarbeit erhalten und bekommt erste Einblicke in die Berufswelt. Bei Interesse bitte mel- den unter a.frees@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos und die Anmeldung zu den neuen Fortbildungen gibt es unter www.jukinet.de. Hirschgraben Open-Air 7. – 11. September 2022 Kultur unter freiem Himmel, vor der Stadtmauer Ravens- burg – bietet das Hirschgraben Open-Air. Unter der Ge- samtorganisation des Kulturamts haben sich Kulturak- teure aus Ravensburg zusammengeschlossen, und ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm auf die Beine gestellt. Vom 7. – 11. September kann im Hirschgra- ben Musik und Literatur genossen werden. Den Auftakt macht am Mittwochabend RavensBuch mit der Schauspielerin Michaela May: sie liest aus ihrer Autobiografie „Hinter dem Lächeln“. Der Donnerstag beginnt mit einem LeseTheater der Stadtbücherei. Um 15 Uhr wird „Tafiti und Ur-ur-ur-ur-ur- ur-uropapas Goldschatz“ für Kinder ab 4 Jahren auf der Bühne inszeniert. Gemeinsam machen sich die Besucher mit Tafiti auf die Suche nach einem vergrabenen Gold- schatz. Den Donnerstagabend läutet die Band „PHI“ auf Einladung des Popbüro Bodensee-Oberschwaben ein. Nachdem Songs mit einem goldenen Schnitt aus Soul, Funk und Rock zwischen den Stadtmauern erklingen, fei- ert die Zehntscheuer ihren beliebten literarischen Wett- streit „Ravensburg slammt!“ unter freiem Himmel. Mode- rieren wird wie gewohnt Marvin Suckut. Am Freitagabend verwandelt die Zehntscheuer den Hirschgraben in eine große Tanzfläche: Denn wenn Pam Pam Ida und die Streicherinnen des Silberfischorchesters ihre Pop-Melange mit bayrischen Untertönen zum Besten geben bleiben garantiert keine Füße still. Im Rahmen von „Ravensburg spielt“ werden Samstagmittag Tanz- und Ballettschulen aus Ravens- burg ihre Shows darbieten. Abends lädt das Kapuziner Kreativzentrum zum Tanzen und Träumen ein: Magdalena Grabher komponiert live Songs mit Nuancen von Soul, Jazz und Weltmusik, die Band Pause aus Markdorf spielt sich von Alternativ Pop zu Folk und zum Abschluss gibt es eine Dancehallparty von Raggabund. Sonntagvormittag feiern die evangelische und katho- lische Kirche auf der Bühne gemeinsam einen ökume- nischen Gottesdienst, der Familien zum Mitfeiern und Mitspielen einlädt. Im Anschluss lädt das Stadtorchester Ravensburg bei freiem Eintritt zu einer Matinee mit Pol- ka, Marsch und moderner Unterhaltungsmusik ein. Mit- tags bietet „Ravensburg spielt“ die beliebten Tanzshows. Den Abschluss am Abend macht Jazztime: Mit starken Vokalisten und vielen Bläsern entfachen die 20 Musiker der BigBand „Jazzrausch“ einen veritablen Jazzrausch. Tickets zu den Veranstaltungen gibt es im Vorverkauf unter www.reservix.de sowie bei allen bekannten reser- vix-Vorverkaufsstellen. Aktuelle Informationen sind unter www.ravensburg.de/hirschgraben abrufbar. BUND Ravensburg-Weingarten Eis und Wasser als Landschaftsgestalter - Fahrradex- kursion BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Ravensburg: Mit dem Fahrrad auf den Spuren der Eiszeit – das ist das Motto der Exkursion, die der BUND im Rahmen seiner Exkursionsreihe rund um den Altdorfer Wald am Sonntag, 11.09.2022 veranstal- tet. Unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Schwab, Prof. für Geographie an der PH Weingarten, startet die Ra- dexkursion um 14:00 Uhr am Parkplatz Fuchsenloch. Etwa 2 Stunden lang werden markante Geländestruk- turen erradelt und die vielfältigen Geländeformatio- nen erklärt, die der Gletscher hinterlassen hat. Die Tour führt über die Süh und Weißenbronnen wieder zurück zum Fuchsenloch. Bitte an den Helm, wetterangepasste Kleidung und genügend Getränke denken. Eine Anmel- dung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Teilnahmegebühr 5 Euro. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Gemeinde Bergatreute Familienfest mit Kinderflohmarkt am Freitag, 09.09.202 Im Rahmen des Ferienprogramms gibt es am Freitag, 09.09.2022 von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf den öffentlichen Grünflächen vor der Gemeindehalle (Schmidstr. 5) einen Flohmarkt extra für Kinder (es wird keine Standgebühr erhoben), Kinderschminken, eine Hüpfburg, Pony reiten, Drehorgelspieler und weitere großartige Sachen wird es geben. Falls das Wetter nicht mitmachen sollte, findet das Ganze in der Gemeindehalle statt. Getränke, Kaffee und Kuchen, Zuckerwatte, Waffeln, Pop- corn sowie Grillgut werden zum Verkauf angeboten. Außer guter Laune müsst ihr also nichts mitbringen. Veranstalter: Ferienprogrammteam Gemeinde Bergat- reute & Bürgerstiftung Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Kommt vorbei und feschtet miteinand! Beim Museumsfest und Volksmusiktag Baden-Würt- temberg im Bauernhaus-Museum Alte Handwerkstraditionen, handgemachte Musik, schwungvolle Tänze und unterhaltsames Figurenthea- ter erwarten die Besucherinnen und Besucher beim gro- ßen Museumsfest am Wochenende 3.-4. September im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg. Als Highlight findet am Sonntag, 4. September erstmalig der Volksmusiktag Baden-Württemberg mit dem Landesmu- sikrat in Wolfegg statt. Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wol- fegg und der Landesmusikrat Baden-Württemberg la- den zu Musik und Tanz, zu Spiel und Spaß ein. Regionale Vielfalt für den Gaumen gibt es mit süßen und deftigen schwäbischen Spezialitäten. Für die kleinen Gäste sorgt das Kinderprogramm für beste Unterhaltung. Museumsfest am Samstag: Handwerker/innen zeigen ihre Gewerke Bereits am Samstag startet um 10.00 Uhr das Museums- fest, bei dem mehr als 30 Handwerker/innen ihr Können zeigen. Alte Handwerkstraditionen, und unterhaltsames Figurentheater dürfen die Besucher/innen im Bauern- haus-Museum in Wolfegg erwarten. Mit dabei sind u.a. Vorführungen zu historischem Buchdruck, zum Schmie- den, Dengeln, Maskenschnitzen. Ein Highlight bildet das weltmarktführende oberschwäbische Unternehmen „Kre- mer Pigmente“: hier werden Naturpigmente und Farben präsentiert und vorgeführt. Das Rahmenprogramm bietet viel Spannendes für die ganze Familie. Es spielen die „Fin- kelbuamn“ und in der Stube Füssinger gibt´s Lieder und Weisen mit der Meckenbeurer Stubenmusik. Sehr beson- ders sind die Aufführungen auf der Puppenspiel-Bühne: Am Samstag führt das Toldrian-Theater „Hanswurst als Zauberlehrling“ auf. Musikalisch geht es am Samstagabend mit dem „Danz- bodaglüa“ so richtig los: Ab 19.00 Uhr wird „Die Spund- lochmusig“ und die „Schwäbische Franzosenmusik“ in der Zehntscheuer Gessenried den Tanzboden zum Glühen bringen. Zuvor können beim kostenlosen Volkstanz-Cras- hkurs letzte Kniffe und Schritte für einen vergnügten Tanz gelernt werden! Sonntag – Museumsfest und Volksmusiktag Ba- den-Württemberg Am Sonntag wird das Programm des traditionellen Museumsfestes erstmalig um den „Volksmusiktag Ba- den-Württemberg“ bereichert. Nachdem der Volksmu- siktag in den letzten beiden Jahren der Pandemie zum Opfer fiel, heißt es nun wieder „tanzen und singen wie dr lump am Stecka!“ Und dieses Mal erstmalig in Wolfegg. Nachdem um 10.30 Uhr die Wolfegger Blasmusikgruppen (Musikverein Wolfegg, Musikverein Molpertshaus und Mu- sikverein Alttan) feierlich eingezogen sind, wird ab 11.00 Uhr das gesamte Gelände des Bauernhaus-Museum mu- sikalisch in Beschlag genommen: Sackpfeife, Hackbrett, Harmonika, Geige und Tuba von mehr als 20 verschie- denen Musikgruppen erklingen aus allen Ecken, Winkeln und Stuben des Museumsgeländes. Volksmusik jenseits von Kitsch und Kommerz, live und ohne doppelten Boden. Tauchen Sie ein und machen Sie mit, wenn Tanzmusiken, Stubenmusiken und Gesangsgruppen aus dem ganzen Ländle und drumrum musizieren auf Teufel komm raus! Sonntag: Geschick und Konzentration beim Instrumen- tenbau In den Häusern und Stuben des Museums zeigen Inst- rumentenbauer ihr besonderes Talent. Der Bau von Al- phörnern, Harfen und Geigen wird gezeigt, aber auch von Sterischen Harmonikas sowie der persischen Cedar. Hier zählt nicht nur musikalisches Verständnis, sondern auch ein virtuoser Umgang mit den Baustoffen. Für das leibliche Wohl ist mit süßen und deftigen schwä- bischen Spezialitäten gesorgt und die Kinder kommen am Sonntag auch auf ihre Kosten: unter fachkundiger Leitung finden eine Kinder-Singstunde und ein Kinder-Tanzkurs statt. Am Sonntag ist außerdem das beliebte und bekannte Figurentheater „Kauter und Sauter“ mit dem Märchen „Tischlein deck Dich“ zu Gast. Bei den Mitmachaktionen für Kinder geht es rund um die Musik, es können Klang- bäume und Schellenbänder gebaut, Rasseln und Holz- blocktrommeln sowie Pfeifen gebastelt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.bauernhaus-museum.de Informationen Geöffnet täglich von 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien-Tageskarte: 7 € Eintritt Danzbodaglüah: 4,- Euro p.P.; Kinder und Jugend- liche bis 18 J frei. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de It`sSummertime!Enjoy it Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Almhütte in Baienfurt zu vermieten Sie müssen nicht in die Alpen fahren, um einen zünftigen Hüttenzauber zu erleben. Mieten Sie einfach für sich und Ihre Gäste unsere urige Hütte als Eventlocation für bis zu 30 Personen (sitzend). Diese steht mitten im Gewerbegebiet in Baienfurt und ist die perfekte Lösung für einen unvergesslichen Abend in einem besonderen Ambiente. Infos unter 0751-76698300 oder info@tomobil.de MIETANGEBOTE IMMOBILIEN ANKAUF Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Informationen unter www.strassenkinder.de Fo to : M au ric e R es se l Beachten Sie bitte Glasverwertung ist Umweltschutz! 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      Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 10. Juni 2022 Nummer 23 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 200 Jahre Dreifaltigkeits-Kapelle Schachen (1821-2021) und 20. Schachener Dorffest zugunsten der Dorfkapelle Sonntag, 12. Juni 2022 – Dreifaltigkeitssonntag 10:00 Uhr Pontifikalamt bei der Kapelle in Schachen mit Herrn Weihbischof em. Dr. Johannes Kreidler, Herrn Dekan a. D. Heinz Leuze und Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher (bei Regen im Schachener Festraum) Anschließend Frühschoppen und Mittagstisch Für Unterhaltung sorgt der Musikverein Baindt 12:00 Uhr Mittagessen Kaffee und Kuchen 14:00 Uhr Luftballonwettbewerb 17:30 Uhr Fröhlicher Ausklang Die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. freut sich auf Ihren Besuch. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 SV Baindt feiert Meisterschaft in der Kreisliga A1 Anfang August 2021 startete der SVB, nach zwei durch Corona verkorksten Saisons 2019/2020 und 2020/2021, die Mission im dritten Versuch in die Bezirksliga zurückzukehren. Nach einem spannenden Zweikampf mit dem Konkurrenten aus Vogt in der Hinrunde, zeigte der SVB aber auch in der Rückrunde seine Qualität und konnte sich Mitte April entscheidend vom SVV absetzen. Am 29.05 um 17:15 Uhr war es dann endlich vollbracht – mit einem 3:0-Heimsieg über den TSV Berg II sicherte sich der SVB drei Spieltage vor Schluss die Meisterschaft und den Wiederaufstieg in die Bezirksliga. Dort warten in der kommenden Saison heiße Derbys, unter anderem gegen die SG Baienfurt, den SV Weingarten oder den SV Bergatreute. Allerdings war die Saison für die Baindter Mannschaft keinesfalls eine einfache. Ein unerwar- teter Trainer-Wechsel in der Winterpause, Gauder für Filzinger, oftmals kurzfristige (Coro- na-)Ausfälle wichtiger Spieler und die damit verbundenen häufigen Umstellen mit insgesamt 30 eingesetzten Spielern. Dementsprechend lesen sich die aktuellen Statistiken (Redaktions- schluss 02.06.2022) umso beeindruckender. Mit 108 geschossenen Toren und 18 Gegentoren stellt man sowohl den besten Angriff als auch die beste Verteidigung der Liga, man verlor noch kein einziges Spiel in dieser Saison und Stürmer Jonathan Dischl führt die Torschützen- liste mit 34 Treffern an und darf sich über die Fupa-Torjägerkanone freuen. Am kommenden Samstag, den 11.06. um 17:00 Uhr, steht nun das Saisonfinale gegen SV Reu- te auf der heimischen Klosterwiese an. Für eine würdige Verabschiedung der langjährigen Baindter Leistungsträger Sebastian Saile und Yannick Spohn, die Wimpelübergabe und die anschließende Meisterfeier im Vereinsheim würde sich der SVB über eine große Anzahl an Fans auf dem Baindter Sportplatz freuen. Ihr SV Baindt Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 GEMMEEIINNDE FFEESSTT beim Gemeindehaus B ischof-Sproll-Saalbeim Gemeindehaus B ischof-Sproll-Saal 20222022 JuniJuni 1616FronleichnamFronleichnam direkt nach der Prozessiondirekt nach der Prozession 8.30 Uhr Amt in der Kirche anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären 8.30 Uhr Amt in der Kirche anschließend Prozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Katholische Kirchengemeinde St.Johannes Baptist Baindt Frühschoppen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt Mittagessen Kaffee und Kuchen Frühschoppen Mittagessen Kaffee und Kuchen mit musikalischer Unterhaltung durch die Musikkapelle Baindt der Erlös des Festesist für die Chöre undJugendarbeit bestimmt der Erlös des Festesist für die Chöre undJugendarbeit bestimmt Extra-Programm für KinderExtra-Programm für Kinder Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 17.06.2022 Redaktionsschluss: 13.06.2022, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Sachspendenaufruf für ukrainische Flüchtlinge Derzeit werden folgende Sachspenden benötigt: - Bügelbrett - Wäscheständer - gut erhaltenes Sofa (Einzelsofa) - schmaler Garderobenschrank - Töpfe Wenn Sie Gegenstände dieser Art spenden wollen, schrei- ben Sie bitte eine E-Mail an wohnung(@)baindt.de und nennen bzw. beschreiben Sie den Gegenstand (gerne mit Fotos der Gegenstände). Wir bitten darum, dass nur intakte und direkt verwendbare Sachspenden angebo- ten werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Ruf- nummer 07502-9406 41 zur Verfügung. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Juni und Sonntag, 12. Juni Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 Donnerstag, 16. Juni Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Juni Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weißenauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Sonntag, 12. Juni Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mittelöschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Donnerstag, 16. Juni Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. Juni 12.06. Patrozinium Schachen mit Dorffest 16.06. Fronleichnamsprozession Gemeindefest 22.06. Seniorentreff BSS 22.06. Blutreiter Mitgliederversammlung BSS 24. - 27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06. - 02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde Juli 01.07. Rathaus geschlossen 29.06. - 02.07. Ortsmeisterschaft Schützengilde 03.07. SBBZ Sehen Schulfest 05.07. Gemeinderatssitzung Rarthaus 06.07. DRK Blutspendetermin SKH 08.07. Blutreiter Hl. Blutfest Bad Wurzach 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff BSS 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Lust auf ein FSJ? Dann bewirb dich jetzt! Sie möchten sich im Bereich der Kinderbetreuung einbringen und Ihre Persönlichkeit weiterentwi- ckeln? Dann sind Sie genau der/ die Richtige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2022 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: • Alter: zwischen 18 und 26 Jahren • Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens • Teamfähigkeit • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu den Aufgabenschwerpunkten der Stelle gehören insbesondere • Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 • Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Verkehrspolizei bei den Vorschülern Große Aufregung herrschte am 24. Mai bei allen Vor- schülern unseres Kindergartens. Denn um 14:00 Uhr fuhr ein Polizeiauto auf den Kindergartenparkplatz vor. Die Verkehrspolizistin Frau Mangold war aus Ravensburg gekommen, um die Kinder für den Straßenverkehr und somit für den Schulweg fit zu machen. Zunächst versammelten wir uns in der Bewegungs- baustelle. Frau Mangold hat uns ihre Uniform und Po- lizei-Utensilien gezeigt. Danach hat sie viele wichtigen Sachen erzählt, die wir im Straßenverkehr beachten müs- sen. Zum Beispiel ist es wichtig, dass man helle Kleidung trägt, wenn es dunkel wird. Besser wäre es sogar eine Warnweste zu tragen und dass der Schulranzen Reflek- toren dran hat, um von den Autofahrern bei schlechten Sichtverhältnissen besser gesehen zu werden. Gemein- sam sangen wir das Lied „Zebrastreifen“ und haben ein Bewegungsspiel mit der Polizeikelle gemacht. Ein Satz von der Polizistin „Nicht mit Fremden gehen!“ war auch sehr wichtig für Kinder. Was bedeutet eigentlich der Fremde? Wie erkennt man, ob der Fremde „lieb“ oder „böse“ ist? Zusammen mit der Frau Mangold überlegten die Kinder die Antworten auf diese Fragen. Nach der Theorierunde ging es nach draußen. Vom Kin- dergarten aus gingen wir die Straße runter bis zum Dorf- platz. Dabei übten die Kinder unter der Anleitung von Frau Mangold das sichere Gehen auf dem Gehweg und das richtige Überqueren des Zebrastreifens. Am Kindergarten angekommen schauten wir uns das Polizeiauto an. Als Belohnung für das gute Mitmachen wurde das Blaulicht und das Martinshorn eingeschaltet. Auch das Funkgerät hat Frau Mangold betätigt und somit sich bei den Vor- schülern verabschiedet. Zum Abschluss gab es für jeden ein Info-/Ausmalheft zum Straßenverkehr. Alle Vorschüler und die Erzieherinnen bedanken sich bei Frau Mangold für diesen wichtigen und interessanten Nachmittag! Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de Tipp 22: Bestellen und behalten Beim Bestellen kommt's drauf an, ob die Waren zurückgeschickt werden. Konto einer Waren-Rücksendung gehen 370 g CO2. Eine Online Schuhen inklusive Retoure verursacht rund 1 kg CO2. Daher: bestellen, was man auch behalten möchte. Wenn schon online, dann am besten Sammelbestellungen tätigen, keine Einzellieferungen. Die Umweltwirkung der Retouren belief sich 2018 geschätzt auf 238 000 Tonnen CO2 Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unse- rer Rubrik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik "Klimaschutz – einfach machen". Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden Tipp 27: Fördermittel für Klimaschutz und Geldbeutel Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Besonders gute Orientierung im Fördermitteldschungel bietet die kostenlose und interaktive Fördermittel Beratung FördermittelCheck. Auf der Fördermittel-Seite der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft finden Sie viele wertvolle Informationen sowie die Kontaktdaten, die Sie für die Fördermittelbeantragung gebrauchen können Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbands- gemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 30: Vogel- und bienenfreundlicher Garten Für ein gutes Klima und eine lebendige Na- tur sollte man auf Schottergärten unbedingt verzichten. Unter dem Motto »Natur braucht Vielfalt« veranstaltet der Landkreis Ravensburg die Kam- pagne »Blühender Landkreis«, und lädt zum Mitmachen ein! Saatgutmischung unter bluehkampagne.elobau-stif- tung.de aussuchen, im Garten oder auf dem Balkon aus- säen und die Blütenvielfalt gemeinsam mit den Insekten genießen. Auch Hecken und Bäumen schützen die Ar- tenvielfalt. Sie haben freie Flächen zur Verfügung? Dann machen Sie mit bei pflanzrewir.de und schaffen Lebens- raum für Gartengäste. Informationen zu Biodiversität und Naturschutz im Garten liefern die NABU-Ortsgruppen Ravensburg und Weingarten sowie die BUND-Ortsgrup- pe Ravensburg-Weingarten unter naburavensburg.de, nabu-weingarten.de und bund-ravensburg.de (Klima-) Spartipp des Monats Juni: Vielseitig statt Einseitig Für die meisten von uns ist es ein Kompliment, wenn an- dere Menschen zu uns sagen, dass wir äußerst vielseitig sind. Das gilt aber nicht nur für uns Menschen, sondern auch für das Büromaterial Papier. Denn mit beidseitig statt einseitig bedrucktem Papier, lässt sich der Papierverbrauch bereits mit geringstem Aufwand halbieren. Zudem ist es natürlich möglich, vier oder mehr Seiten auf nur einer Seite zu drucken, was den Papierverbrauch noch weiter senkt. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Und das ist nicht einmal schwierig, denn oft braucht es dazu nur einen einzigen Klick in den Druckeinstellungen. Bei vielen Druckern kann die Option beidseitiger Druck sogar voreingestellt werden. Und auch um mehrere Seiten auf eine Seite zu drucken bedarf es keinerlei Zaubertricks, sondern nur weniger Mausklicks. Insgesamt verbraucht jeder Mensch in Deutschland durchschnittlich 241 kg Papier im Jahr, davon 90 kg Pa- pier für Druck, Büro, Schule und Verwaltung. Wie Sie sehen, ist es beileibe kein Kunstwerk mit dazu bei- zutragen, den Papierverbrauch zu verringern und damit selbst einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klima- schutz zu leisten. Wenn ein Ausdrucken von Dokumenten nicht wirklich nö- tig ist, lohnt es sich vollständig auf deren Druck zu ver- zichten. Dies spart nicht nur Papier, sondern auch einen Druckvorgang und damit auch Druckertinte sowie Strom. Ihr Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690, E-Mail: klima@b-gemeinden.de Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravens- burg, Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kies- abbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 5 Tage, 5 Berufe, 5 Unternehmen Die Praktikumswoche öffnet Türen in Betriebe Wie geht’s nach der Schule weiter? Was will ich werden? Wie komme ich an meinen Traumberuf? Diese Fragen stellen sich die meisten Schülerinnen und Schüler. Gleich- zeitig suchen zahlreiche Betriebe händeringend interes- sierte Bewerberinnen und Bewerber für offene Lehrstel- len. Ein neues Angebot hilft nun, junge Menschen und Betriebe zusammenzubringen. Praktikumswoche.de ist der Name einer Plattform, die beide Seiten unkompliziert miteinander verknüpft. Über Praktikumswoche.de können Jugendliche an 5 Ta- gen in 5 Unternehmen reinschnuppern und 5 verschie- dene Berufe kennenlernen. Jeder Praktikumstag bietet somit neue Einblicke, Erfahrungen und Chancen. Die In- ternetseite ist übersichtlich gestaltet und leicht zu bedie- nen. Nach der Anmeldung sehen die Schülerinnen und Schüler direkt alle angebotenen Praktikumsplätze in der Region, können sich einbuchen und haben damit schon ihren Platz sicher. Eine weitere Bewerbung ist nicht mehr erforderlich. Das Angebot ist kostenlos und ab sofort bis zum Ende der Sommerferien verfügbar. „In den vergangenen zwei Jahren waren pandemiebe- dingt kaum Praktika für Schülerinnen und Schüler möglich und die Betriebe hatten nur wenig Gelegenheit, interes- sierte junge Menschen kennenzulernen. Die Praktikums- woche schließt diese Lücke ganz unkompliziert. Davon profitieren alle. Ich lege allen Jugendlichen ans Herz, diese gute Gelegenheit zu nutzen. So lässt sich schnell herausfinden, ob der Wunschberuf auch wirklich hält, was man sich davon versprochen hat“, erklärt Katja Thönig, operative Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Kon- stanz-Ravensburg. Unternehmen lernen in der Praktikumswoche interessierte Jugendliche kennen und gewinnen somit Bewerberinnen und Bewerber für die Berufsausbildung. Die Betriebe ge- ben lediglich an, wann und für welche Berufsfelder sie Tagespraktika anbieten. Die Vermittlungsplattform bringt dann beide Seiten zusammen. Praktikumswoche.de ist ein gemeinsames Projekt der Agenturen für Arbeit in Baden-Württemberg, der Indus- trie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, Südwestmetall und des Ministeriums für Wirtschaft, Ar- beit und Tourismus. www.praktikumswoche.de/bodenseekreis www.praktikumswoche.de/ravensburg www.praktikumswoche.de/konstanz Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Verbraucherzentrale warnt: Telefonabzocke mit Pfle- geservice SMART Schweizer Firma zockt ältere Menschen am Telefon mit Pflegeservice ab • „Pflegeservice Smart“ ruft ungewünscht bei älteren Menschen an, um kostenpflichtige Unterstützung in Pflegefragen anzubieten • Nach Anruf folgt Rechnung über 129,00 Euro • Firma hinter „Pflegeservice Smart“ ist keine Unbe- kannte Der „Pflegeservice Smart“ der United Swiss Marketing AG ruft bei älteren Menschen an, verwickelt sie in Ge- spräche über häusliche Pflege, Pflegestufen und Be- antragung von Betreuungsleistungen, bei denen der Pflegeservice Unterstützung leisten könne. Ein aktu- eller Fall von Telefonabzocke, der besonders vulner- able Menschen im Visier hat, die sich oft nicht wehren können. Seit vergangener Woche mehren sich die Beschwerden von Verbraucher:innen über einen „Pflegeservice Smart“ der United Swiss Marketing AG, der ältere Menschen an- ruft, ihnen Beratungsdienstleistungen anbietet und vor- gibt, sie dabei unterstützen zu wollen, die ihnen zuste- henden Leistungen der Pflegekasse zu beantragen oder zu erhalten. Nach dem Telefonat kommt dann meist eine Rechnung über eine „Servicegebühr“ von 129,00 Euro. Alte Masche, neue Abzocke Doch weder wissen die Angerufenen, woher die Anru- fer ihre Nummern haben, noch können sie sich daran erinnern, irgendeinen Vertrag abgeschlossen zu haben. „Woher die Anrufer die Nummern der Verbraucher:innen haben, ist uns auch nicht bekannt, es ist jedoch denkbar, dass Telefonbücher systematisch nach älter klingenden Vornamen durchforstet werden oder einfach Daten der anderen Abzockfirmen übernommen worden sind“, sagt Gabriele Bernhardt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wer einen solchen Vertrag untergeschoben bekommen hat, sollte sich auf jeden Fall wehren, widersprechen, den angeblich geschlossenen Vertrag widerrufen und auf kei- nen Fall bezahlen“, so Bernhardt weiter. Auf der Websi- te der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden betroffene Verbraucher:innen einen kostenlosen Mus- terbrief, um dem nicht gewünschten Vertrag zu wider- sprechen. „Bisher haben wir die Erfahrung gemacht, dass der Wider- ruf per Mail gut funktioniert hat“, erklärt Bernhardt weiter. Doch die Betroffenen hatten meist das Glück, Angehöri- ge zu haben, die sich um die Angelegenheit gekümmert haben. Wer keine Verwandtschaft hat, die sich um den Widerruf kümmert, hat oft das Nachsehen, ist mit der Abzocke überfordert und bezahlt letztlich Geld für eine Dienstleistung, die nie gewollt war. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wird den „Pflegeservice Smart“ weiterhin im Auge behalten und rechtliche Schritte prüfen – zumal es sich bei der United Swiss Marketing AG um keine Unbekannte handelt. Un- ter derselben Geschäftsadresse firmieren ebenfalls die „Bonafair AG“ und die „Mönchshofer AG“ – Firmen in der Schweiz, die ebenfalls ungefragt bei älteren Menschen anrufen, sie in Gespräche verwickeln und dann Nahrungs- ergänzungsmittel samt saftiger Rechnung schicken. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. Juni - 19. Juni 2022 Gedanken zur Woche Die Mitte Schwer ist es, die rechte Mitte zu treffen: Das Herz zu härten für das Leben, es weich zu halten für das Lieben. Jeremioas Gotthelf Samstag, 11. Juni 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Maila 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. Juni – Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Schachen - Festgottesdienst 200 Jahr-Feier Kapelle Schachen und 20 Jahre Kapellenre- novation mit Weihbischof Kreidler († Erika Bickel, Thea Kränkle, Marta und Josef Haug) Dienstag, 14. Juni Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 15. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier Donnerstag, 16. Juni - Fronleichnam 08.30 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit anschließender Fronleichnamsprozession durch die Gemeinde zu den 4 Altären mit Kirchenchor und Musik- kapelle Anschließend Gemeindefest beim katholischen Gemeindehaus 09.00 Uhr Baienfurt - Festgottesdienst mit anschließen- der Fronleichnamsprozession Anschließend Gemeindefest Freitag, 17. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Sonntag, 19. Juni – 12. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (Feier des Kirchen- patroziniums: Johannes der Täufer) († Franz Schmidt, Eugen Halder, Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Baptist Heilig, Mar- garete Vollmer, Ida Selensky mit Angehörigen, Julius, Ignaz und Apolonia Malsam, Johan- nes und Magdalena Merk, Brunhilde Dreher, Michael Pfefferkorn, Jahrtag: Anna Halder, Eugen Schmidt, Eduard Gelzenlichter, Erwin Fässler) 10.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunion- austeilung Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist in den Pfingstferien vom 07. Juni bis zum 17. Juni 2022 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Minihütte 2022 für alle Auch dieses Jahr sind alle Ministranten gemeinsam mit Baienfurt zur Hüttenfreizeit ins Allgäu-Schullandheim, Stoffels 7, 87448 Waltenhofen eingeladen. Spiel, Spaß und Spannung sind garantiert. Die Freizeit beginnt: Montag, 15. Aug. 10.00 Uhr und endet Samstag, 20. Aug. ca. 10.30 Uhr Unkostenbeitrag: 80 Euro. Härtefälle - einfach im Pfarr- amt melden. Anmeldeschluss: Freitag 24. Juni Nähere Infos, Anmeldeformulare liegen in der Sakristei aus. Oder ganz einfach bei Carolin Maurer (0174 623 285 0) erfragen. Fronleichnam – Gottesdienst, Prozession und Gemein- defest am 16. Juni Dieses Jahr können wir wieder wie gewohnt das „Fron- leichnamsfest“ feiern mit Festgottesdienst, Prozessi- on und Gemeindefest am Donnerstag, 16. Juni. Bei gu- tem Wetter ist nach dem Festgottesdienst, welcher um 8.30 Uhr beginnt, in alter Tradition die Fronleichnamspro- zession durch die Gemeinde zu den 4 Altären, bei der uns die Musikkapelle begleitet und einen festlichen Rahmen gibt. Nach der Prozession findet das große Gemeinde- fest beim Gemeindehaus/Bischof-Sproll-Saal statt mit Frühschoppen, Mittagessen, Kaffee und Kuchen sowie Extra-Programm für Kinder. Der Erlös ist für die Chöre und die Jugendarbeit bestimmt. Ganz herzlich laden wir Sie ein. Sternwallfahrt zur Guten Beth am 02. Juli 2022 Offen sein für Gott und die Menschen Dieses Jahr findet endlich wieder die Sternwallfahrt ins Kloster Reute statt. Wieder macht sich eine Gruppe von Weingarten auf den Weg nach Reute. Sie kommen um 8.30 Uhr an der Kath. Kirche in Baindt an und wir dür- fen uns die ca. 13 Km bis nach Reute dieser Gruppe an- schließen. Bitte bis zum 23 Juni 2022 im Kath. Pfarrbüro in Reute, Tel. 07524-1248 oder unter der Email Adresse kathPfarr- amt.Reute@drs.de anmelden. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 22. Juni 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Spro- ll-Saal zu unserem nächsten Seniorentreff. Begrüßen Sie mit uns Frau Dr. Kerstin Kempenich aus unserer ortsansässigen Arztpraxis für All- gemeinmedizin Armin Hartmann / Dr. Kerstin Kempenich. Nehmen Sie sich Zeit, wir freuen uns auf Sie. Ihr Seniorenteam Termine kath. Frauenbund Stuttgart 24.6.22 „Mutig schwere Entscheidungen treffen“ Frauenkirche im ländli- chen Raum, Biberach 25.6.22 Frauenfest in Untermarchtal (nur mit Voranmeldung) 29.6.22 Sternwallfahrt auf den Bussen 12.7.22 KDFB Stammtisch (nur Online-Angebot 15.7.22 „Das Spiel mit dem NEIN“, Pua und Schifra, Frau- enkirche im ländlichen Raum, Tettnang 22.7.22 „So schmeckt schwäbisch“ ein Nachmittag auf dem Regionalmarkt Merklingen Donnerstag, 30.6.2022 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Leonberg nach Kornwestheim Termin 1.) Samstag, 24.9.22 ca. 22 km Sonntag, 25.9.22 ca. 19 km Termin 2.) Montag, 26.9.22 ca. 22 km Dienstag, 27.9.22 ca. 19 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Martinusweg ab Leonberg, Bopser Schloss Solitude, Stuttgart Schlossplatz, Übernachtung Jugendherberge Stuttgart. Weiter über Bad Cannstatt, Mühlhausen, Kornwestheim. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Bitte um Anmeldung bis 2.7.22 bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 Vielen Dank. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 12. Juni Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Keine Kinderkirche!!! Montag, 13. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 14.Juni 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 19. Juni 1. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. 2. Kor 13,13 Sonntag, 12. Juni Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Keine Kinderkirche!!! Montag, 13. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Dienstag, 14.Juni 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 19. Juni 1. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Gedanken zum Wochenspruch „Trinitatis“ – was feiern wir da eigentlich? Eine Frage, die sicher bei so manchem Quiz erst in der letzten, schwierigsten Runde drankommen würde. – Und dabei ist die Drei-Einigkeit ein so zentraler Punkt unseres christlichen Glaubens. Am Dreieinigkeitsfest feiern wir, dass Gottes Wesen Kommunikation ist – Beziehung – und zwar schon in sich. Unzählige Bilder und Vergleiche wurden schon herangezogen, um sich diesem Geheimnis gedanklich zu nähern, dass unser Wochenspruch in einem schlichten Segensgruß birgt: Gedanken zum Wochenspruch „Trinitatis“ – was feiern wir da eigentlich? Eine Frage, die sicher bei so manchem Quiz erst in der letzten, schwierigsten Run- de drankommen würde. – Und dabei ist die Drei-Einigkeit ein so zentraler Punkt unseres christlichen Glaubens. Am Dreieinigkeitsfest feiern wir, dass Gottes Wesen Kom- munikation ist – Beziehung – und zwar schon in sich. Unzählige Bilder und Vergleiche wurden schon herange- zogen, um sich diesem Geheimnis gedanklich zu nähern, dass unser Wochenspruch in einem schlichten Segens- gruß birgt: Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen! (2. Korinther 13,13) Vielleicht trifft es ja am ehesten der Vergleich mit einer Person (Vater), die ein Gegenüber liebt (Sohn) und von ihm geliebt wird – was beide miteinander verbindet, ist die Liebe (Heiliger Geist). Was für ein Geschenk, dass Gott – obwohl er schon in sich vollendete Beziehung ist – nicht für sich geblieben, sondern Mensch geworden ist, um uns durch seinen Geist mit ihm zu verbinden. Oder wie es im 1. Johannesbrief heißt: Gott ist die Liebe und wer in der Liebe bleibt, bleibt in Gott und Gott in ihm. (4,16) Ein Geschenk, das nicht nur am Dreifaltigkeitsfest zum Staunen und Antworten einlädt, sondern auch an den vielen Sonntagen nach Trinitatis, die nach diesem Ge- heimnis benannt sind. Gottes Segen fürs Staunen und immer besser Kennen- lernen dieser geheimnisvollen Gnade, Liebe und Gemein- schaft mit dem drei-einigen Gott! Ihr Pfr. Martin Schöberl Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ---------- Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch- baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. ---------- Kirchenchor Ab Montag, 13.06.2022 proben wir wieder regelmä- ßig um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 32 in Baienfurt. Neue Sängerinnen und Sänger sind herzlich willkommen. ---------- „Christustag“ an Fronleichnam In der Johanneskirche, Ravens- burg-Weststadt wird an Fronleichnam, 16. Juni, um 10.00 Uhr zu einem Gottes- dienst mit Bibelarbeit und Lieder ein- geladen. Die Bibelarbeiten von Pfr. Matthias Hanßmann, Landes- syodaler und Pfarrerin Deuschle, werden vom Posau- nenchor Wain und der Band ejw & friends musikalisch umrahmt. Eine Pause lädt zur Begegnung ein. Näheres: www.christustag.de ---------- Kreativer Montag startet nach den Pfingstferien wieder durch! Ganz vorsichtig (Corona-Regeln!) wol- len wir wieder anfangen, uns mon- tags zum KM im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt zu treffen... Unsere nächsten Termine KM-Programm: 13.6. - Kurt Drescher: Digitale Fotografie - „schwarz-weiß“ oder Farbe 26.6. - H. Gärtner: „Menschen in der Stadt“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de ---------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball Überzeugender Auswärtssieg in Molperts- haus FV Molpertshaus - SV Baindt 0:6 (0:5) Nach dem Gewinn der Meisterschaft am vergangenen Sonntag, stand für den SVB am Samstagnachmittag das letzte Auswärtsspiel dieser Saison auf dem Plan. Gemein- sam mit der zweiten Mannschaft und einigen Fans reis- te man mit einem Reisebus zum Tabellenzwölften nach Molpertshaus, wobei der FV noch tief im Abstiegskampf steckt. Trotz aller Freude und Ausgelassenheit über die Meisterschaft, wollte das Team von Michael Gauder da- her dennoch mit der nötigen Ernsthaftigkeit auftreten. Die auf sechs Positionen veränderte Baindter Mannschaft übernahm bei heißen und schwülen Temperaturen dem- entsprechend auch von Beginn an das Kommando und hatte in den Anfangsminuten durch Mika Dantona und Philipp Kneisl erste gute Möglichkeiten auf die Führung. Der FVM versteckte sich zu Beginn allerdings nicht und hätte nach zehn Minuten durch Hafner in Führung gehen müssen, Debütant Benjamin Walser parierte den Flach- schuss aber glänzend mit dem Fuß. Fünf Minuten machte es Philipp Boenke auf Baindter Seite dann besser - nach einem schnörkellosen Angriff über die rechte Seite fanden Lukas Walser und Phillip Thoma Boenke im Rückraum, der die Kugel aus knapp 16 Metern im rechten Eck ver- senkte. Trotz der anschließenden Baindter Überlegenheit musste Walser im Anschluss erneut in höchster Not retten, da Schmid der Baindter Hintermannschaft nach einem Konter enteilt war. Einige Minuten später zeigte dann Thoma seine ganze Erfahrung - einen bereits freigege- benen Freistoß schob der Kapitän frech in die lange Ecke, während die Gastgeber noch damit beschäftigt waren, die Mauer zu stellen. Durch dieses 0:2 ließ die Gegenwehr des FVM deutlich nach und Dantona (35.) und Konstantin Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Knisel (36.) erhöhten jeweils nach schönen Spielzügen in- nerhalb von zwei Minuten auf 0:4. Den Schlusspunkt der ersten Halbzeit setzte dann Boenke, der nach einem fei- nen Pass von Knisel auf Thoma schlussendlich im Straf- raum an den Ball kam und das Leder routiniert zum 0:5 versenkte (42.). In der zweiten Hälfte sah der FVM dann deutlich weni- ger gefährliche Angriffe auf sein Tor zurollen, was auf- grund der Hitze und des komfortablen Halbzeitstands auch durchaus nachzuvollziehen war. Beide Mannschaf- ten hatten sich mehr oder weniger mit dem Ergebnis angefreundet und waren vermutlich schon in Gedanken beim anschließenden Pfingstfest „Molpe tanzt“ neben dem Sportplatz. Die wenigen Kontergelegenheiten der Gastgeber entschärfte die solide Abwehr um Marko Szei- bel und Michael Brugger ohne weitere Fehler und in der Offensive konnte man sich auf Boenke verlassen. Nach einem Eckstoß von Knisel köpfte die Baindter Nummer 7 am zweiten Pfosten energisch zum 0:6 ein (64.). Im Anschluss hätte der SVB das Ergebnis durch Chancen von Kneisl, Ferhat Ünalan und Nico Geggier noch höher schrauben können, schlussendlich blieb es aber beim verdienten 0:6-Endstand. Trotz zahlreicher Umstellungen fährt der SVB damit ei- nen deutlichen Auswärtssieg ein und wusste dabei auch spielerisch zu überzeugen. Mit dem 22.Sieg in dieser Sai- son bleibt der SVB weiterhin ungeschlagen und kann die „perfekte“ Saison am letzten Spieltag zuhause gegen den SV Reute krönen. Es spielten: Benjamin Walser - Lukas Walser (46. Denis Schimanowski), Michael Brugger, Marko Szeibel, Florian Vollmer - Konstanin Knisel, Mika Dantona (62. Nico Geg- gier), Phillip Thoma, Ylber Xhafa (72. Ferhat Ünalan) - Phi- lipp Boenke (62. Sebastian Saile), Philipp Kneisl FV Molpertshaus II - SV Baindt II 1:2 (0:1) Das Team von Timo Geggier traf im letzten Auswärtsspiel der Saison auf den Tabellenzehnten aus Molpertshaus, wobei man nach dem wichtigen Sieg gegen den TSV Berg III in der Vorwoche unbedingt den 4.Platz behaup- ten wollte. Die „Zwoite“ startete dementsprechend energisch in die Partie, bekam jedoch in der 15.Minute einen unnötigen Elfmeter gegen sich gepfiffen, nachdem Tobias Trautwein einen Angreifer der Molpertshauser etwas unglücklich im Strafraum zu Fall gebracht hatte. Manuel Brugger, ehemaliges Torwarttalent und Vertretung des Stamm- torwarts Jan Mohring, irritierte den Schützen durch sei- ne ganze Erfahrung vermutlich entscheidend, wodurch dieser den Ball links neben das Tor setzte. So konnte fünf Minuten später Pascal „Karim“ Reich, der sogar mit bandagierter Hand wie sein Doppelgänger auflief, den SVB II nach schönem Zuspiel von Julian Keppeler mit 0:1 in Führung bringen. In der Folge ließ die „Zwoite“ einige aussichtsreiche Chancen liegen, wodurch es mit diesem Spielstand auch in die Halbzeit ging. Zu Beginn der zweiten Halbzeit belohnte sich der SVB II dann für seinen Aufwand und Marius „König“ Hahn er- höhte mit seinem ersten Saisontreffer auf 0:2 (49.). Doch dieser beruhigende Vorsprung sollte nur drei Minuten Bestand haben, ehe Sugg den FVM II auf der Gegensei- te nochmals auf 1:2 heranbringen konnte. In der letzten halben Stunde drängte der SVB II darauf, den alten Ab- stand wieder herzustellen, jedoch sollte trotz guter Chan- cen von Marco Reinhardt und Dennis Hecht kein weiterer Treffer mehr fallen. Denn da dem FVM II offensiv auch nichts mehr gelang, blieb es am Ende beim gerechten 1:2-Endstand. Damit sichert der SVB II sich endgültig den vierten Ta- bellenplatz und kann am letzten Spieltag bei eigenem Sieg und einer Niederlage der Waldburger sogar noch auf Platz 3 springen, um so eine beeindruckende Rück- runde zu veredeln. Es spielten: Manuel Brugger - Dennis Hecht, Patrick Späth, Tobias Trautwein, Kai Kaspar (46.Luca Lauriola) - Marco Reinhardt, Julian Keppeler (77.Lukas Grabherr), Niklas Späth (62.Kai Kostka), Marius Hahn - Max Schmidt, Pascal Reich (62. Rabie Akaiber) Vorschau: Samstag, 11.06.2022 14.45 Uhr: SV Baindt II - SV Reute II 17.00 Uhr: SV Baindt - SV Reute E-Juniorinnen Meisterschaft SG Baindt/Fronreute - SV Deuchelried 2 3:0 E-Juniorinnen gewinnen auch ihr letztes Saisonspiel und somit die Meisterschaft in ihrer Staffel. Mit 5 Siegen aus 5 Spielen und einem Torverhältnis von 39:3 ließen unsere Mädels die favorisierten Teams aus Friedrichshafen und Ravensburg hinter sich und schaff- ten die Überraschung mit ihrem Motto „Go – Fight – Win „. GLÜCKWÜNSCH an unsere talentierten Fussballmä- dels der Jahrgänge 2011 – 2014 um ihr Trainerteam Ka- trin Sorg, Robert Rimmele, Volkher Lins, Jasmin Gerber, Stephanie Hämmerle sowie Lea, David und Josef Brinz Ganz vorne v. links unsere beiden Spielführerinnen Lena Pfleghaar und Greta Heilmeier, dahinter unsere Torjägerin Lena-Marie Alber, Lea Busam, Melina Feitenheimer, Lea Rimmele und Hanna Busam. In Reihe 3 v. links Taneesha Mahler, Fiona Maier, Haifaa Alosh, Carla Seitner, Hanaa Alosh, Aurelia Elsässer, Amelie Kohlbauer, Ronja Mayer und Leonie Ziegler. Dahinter Katrin, Sepp und Robert. Nach dem Lena – Marie, Hanaa und Lena ihr Team schnell mit 3:0 in Führung schossen und die Deuchlrieder Mädels im Sturm zu harmlos waren, konnte es sich das Trainer- team leisten, alle 16 Spielerinnen einzusetzen, was nicht immer einfach war. Denn kaum wurde eine Spielerin aus- gewechselt kam auch schon die Frage: „Wann darf ich wieder rein“. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Dann folgte die Siegerehrung mit der Medaillenübergabe. Dabei wurden die Mädels mit ihrem Namen aufgerufen und liefen den Weg durch die Zuschauermenge, wo sie ihre Medaille in Empfang nahmen. Danach veranstalteten die Mädels mit dem Siegerpo- kal sowie Eis für alle Spielerinnen ein kleines Kabinen- festle. Dabei durfte sich, mit Genehmigung der Spiele- rinnen, auch der junge Schiedsrichter Jan Groeper aus Fleischwangen am Eisvorrat bedienen. Nach den Sommerferien werden unsere Mädels vom Jhrg. 2011 (Carla, Lena, Haifaa, Greta, Amelie und Fiona) zu den D-Mädels aufrücken und zusammen mit den Mä- dels vom Jhrg. 2010 ein neues D-Team bilden. Bei den E-Mädchen werden dann unsere Mädels der Jahrgänge 2012, 13 und 14 mehr in den Blickpunkt rücken. Natürlich freut sich das Trainerteam dann auch wieder auf neue interessierte, fussballbegeisterte Mädchen die sich dem Team anschließen möchten. Das Training findet immer am Mittwoch von 17:30 – 19:30 Uhr in Staig oder in den Wintermonaten in der Biegenburghalle in Blitzenreute statt. Herzlichen Dank dem Basarteam Baindt Liebes Basarteam Baindt, das Übungs- leiterteam der Kinderturngruppen Inken Lottermoser, Nina Assanti, Doris Alber und Sarah Sona freuen sich sehr über Eure Spende aus dem letzten Kinderbasar. Herzlichen Dank dafür. Musikverein Baindt Haben Sie schon Karten für unser Dorf- MusikFest? Unser Fest findet vom 24. - 27. Juni 2022 unterhalb der großen Sporthalle in Baindt statt. Wir haben ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusammengestellt. Am Freitagabend, den 24.06.2022, starten wir zum Festauftakt mit einem Brassabend. Die Bands 2-Takt- Brass, die Brasserie und Jack Russel´s Halsbänd freuen sich schon riesig darauf die Stimmung im Festzelt zum Glühen zu bringen. Am Samstagabend, den 25.06.2022, dürfen Sie sich auf einen unvergesslichen Abend in Dirndl und Lederhosen mit der Band Bergluft freuen. Sie möchten endlich mal wieder mit Familie und Freunden einen Frühschoppen besuchen? Dann sind Sie bei unserem Festsonntag genau richtig. Wir beginnen am 26.06.2022 mit einem Gottesdienst im Fest- zelt. Anschließend können Sie es sich beim Frühschoppen mit reichhaltigem Mittagstisch richtig gut gehen lassen. Auch unseren Umzug mit vielen Musikkapellen aus der Region dürfen Sie sich nicht entgehen lassen. Als Ausklang des Festsonntags bringen die La Paloma Boys dann noch einmal richtig Stimmung ins Festzelt. Als Abschluss unseres Festwochenendes findet am Mon- tag, den 27.06.2022, unser Feierabendhock statt. Un- ter anderem unterhält Sie die Bläserklasse der Kloster- wiesenschule, das Vororchester und die Jugendkapelle Baindt sowie die Band Achtalblech. Karten für Freitag- und Samstagabend gibt es bei allen Musikerinnen und Musikern des MV Baindts sowie beim Baindter Beck, im Bistro Romano und im Musikhaus Lan- ge in Ravensburg. Unsere Karten sind begehrt, deshalb seien Sie schnell, bevor die Karten ausverkauft sind. Der Musikverein Baindt freut sich auf Ihren Besuch. Wir feiern mit Euch ... Brass 24.06.2022 Brassabend im Festzelt mit 2-Takt Brass, DIE BRASSERIE und JACK RUSSEL‘S HALSBÄND, Beginn ab 19 Uhr, Ein- tritt 18 € im VKK ... Dirndl & Lederhose 25.06.2022 Dirndl & Lederhose im Festzelt mit der Band BERGLUFT Beginn ab 19 Uhr mit Vorgruppe, Eintritt 12 € im VKK ... Freundschaft 26.06.2022 Festsonntag - wir feiern Freundschaften, Eintritt frei! 10:00 Uhr Gottesdienst im Festzelt 11:00 Uhr Frühschoppen mit dem MV Tennenbronn 13:30 Uhr Massenchor auf dem Dorfplatz 14:15 Uhr Festumzug mit Kapellen aus der Region 14:45 Uhr Fahneneinmarsch und Unterhaltung mit dem MV l(arsee 16:30 Uhr Ausklang mit den LA PALOMA BOYS ... & Firmen 27.06.2022 Festabschluss & Feierabendhock im Festzelt, Eintritt frei! 15.30 Uhr Bläserklasse, Vororchester, Jugendkapelle 18:00 Uhr Feierabend hock mit der Band ACHTALBLECH Reitergruppe Baindt Vereinsausflug am 2. Juli Hallo liebe Mitglieder, wie bereits angekündigt findet am Sams- tag, 2. Juli 2022 endlich wieder ein Aus- flug statt. Wir haben einen Tag auf der Insel Mainau geplant. Mit der BOB-Bahn fahren wir ab ca. 9 Uhr in Niederbie- gen ab. In Friedrichshafen steigen wir auf das Schiff um, welches uns auf die Insel bringt. Während der Fahrt wird es einen Imbiss geben. Dort bleibt genügend Zeit für einen ausgedehnten Spa- ziergang durch das florale Paradies. Besonders schön sind zu dieser Jahreszeit die Rosengärten. Kurz vor 16 Uhr schippern wir wieder zurück nach Fried- richshafen um anschließend im Lammgarten gemeinsam beim Abendessen den Tag ausklingen zu lassen. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der Eigenanteil beträgt für Kinder 10 Euro, für Erwach- sene 20 Euro (der Betrag wird vom Konto abgebucht). Für die weitere Planung bitten wir um verbindliche Vo- ranmeldung bis zum 17.06.2022 bei Eva Hehl (schrift- fuehrerin@reitergruppe-baindt.de; per Whatsapp an 0151 53932974). Schützengilde Baindt Ortsmeisterschaft 2022 Liebe Mitbürger und Vereinsvorstände, nach langer coronabedingter Pause kön- nen wir dieses Jahr wieder eine Ortsmeis- terschaft im Schützenhaus veranstalten. Die aktuellen Trainingszeiten sind mittwochs von 19:00- 21:00 im Schützenhaus in Baindt. Es wird auch ein Trainer vor Ort sein, der euch Tipps und Tricks mitgibt. Außerdem haben wir neue Schießjacken und Luftgewehre ange- schafft, so macht das Schießen noch mehr Spaß. Die Ortsmeisterschaft wird vom 29.06.2022 bis 08.07.2022 ausgetragen. Die Siegerehrung wird anschließend am Samstag, 09.07.2022 um 19:00 im Schützenhaus in Baindt stattfinden. Genauere Informationen werden zeitnah im Gemeindeblatt veröffentlicht. Auf Euer Kommen freut sich die Schützengilde Baindt i. A. Stefan Schnez Sportleiter Blutreitergruppe Mitgliederversammlung der Blutreiter- gruppe, hier: Terminänderung Die Mitgliederversammlung der Blutrei- tergruppe zum 95sten Hl. Blutfest in Bad Wurzach findet am Mittwoch, den 22. Juni 2022, um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal statt. Wegen Terminüberschneidungen wird die Mitgliederversamm- lung um zwei Tag vorverlegt. Im Rahmen der Versamm- lung werden verdiente Blutreiter geehrt und es werden die Anmeldungen entgegengenommen sowie der Ver- sicherungsbeitrag kassiert. Alle Blutreiter*innen und Mi- nistranten, die am Hl. Blutfest teilnehmen wollen, bitte unbedingt ihre Pferde mit Alter, Geschlecht, Farbe und Pferdebesitzer beim Geschäftsführer, Tel.: 07502-911515, anmelden, bei Verhinderung auch telefonisch. Zur Versammlung sind alle Blutreiterkameraden*innen, ehemalige Blutreiter sowie Gönner und Gäste herzlich willkommen. Donnerstag, den 16. Juni 2022, Fronleichnam - Gottesdienst und Prozession Alle Blutreiter*innen, die am Blutritt in Weingarten teil- genommen haben sowie alle ehemaligen Blutreiter, sind herzlich zum Festgottesdienst mit anschließender Prozes- sion in Traditionskleidung eingeladen. Bei der Prozession werden die Fahne und die fünf Standarten mitgeführt. Antreten um 8:15 Uhr im Klosterhof. Sonntag, den 03.07.2022; Hl. Blutfest in der Basilika Weingarten Am Sonntag, den 03. Juli 2022 findet um 09:30 Uhr der Festgottesdienst mit Einzug der Standarten zum Hl. Blut- fest in der Basilika Weingarten statt. Freitag, den 08.07.2022; Hl. Blutfest in Bad Wurzach Was sonst noch interessiert Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 12. Juni 2022 Gästeführer: Gerhard Tempel Bannwald am geheimnisvollen Schreckensee Vom Häcklerweiher aus durchstreifen wir eine herrliche Natur- und Kulturlandschaft. Immer schmaler wird unser Pfad im Bannwald um den See. Meterdicke Laubbäume haben Biber angenagt und gefällt. „Biberchips“, so nennt man die „Nagespäne“, lie- gen am Boden. Massive Totholzstämme von Spechthöhlen übersät, riesi- ge Wurzelstöcke vom Sturm gefällter Baumriesen haben wassergefüllte Wunden im morastigen Boden hinterlas- sen. Moose, Bärlapp, Einbeere, Tollkirsche, Vogelnestwurz und Seidelbast bedecken malerische Lichtungen. Rastlos vergrößern Heere von Waldameisen ihre Bauten. Von der Beobachtungskanzel hat man einen tollen Blick über den See mit gelben Teichrosen und weißen Seerosen. Bald schon erreichen wir die Halbinsel im sagenumwo- benen Schreckensee. Vor über 5000 Jahren lebten hier bereits Menschen. Deren Jungsteinzeitsiedlungen liegen versunken und gut konserviert im feuchten Moor. UNES- CO Welterbestätte seit 2011. An ehemaligen Kiesgruben vorbei geht es zurück zum Parkplatz am Häckler. Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, gerne willkommen sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee Streckenlänge ca. 7 km, Dauer ca. 3 Stunden Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Genuss aus der Heimat: Erdbeeren Mit dem Format „Genuss aus der Heimat“ informiert das Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben regelmä- ßig über die Highlights der Saison. Die Erdbeere ist das Highlight im Juni. In einer 60-minütigen Online-Vorführung werden Rezepte und Wissenswertes zum Thema Erdbeeren vorgestellt. Die Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Referentin Patricia Graf zeigt beispielsweise auf, worauf beim Einkauf von Erdbeeren zu achten ist und wie viel- fältig Erdbeeren zubereitet werden können. Die Online-Vorführung findet am Montag, den 13. Juni, um 17.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis spätestens 30. Juni unter www.ernaeh- rung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Passend zum Online-Format „Genuss aus der Heimat“ wird auf der Homepage des Ernährungszentrums unter der Rubrik „Aktuelles“ regelmäßig ein neues Rezept „Ge- nuss des Monats“ veröffentlicht. Künstleringespräch mit Jacqueline de Jong und Direktorin Ute Stuffer Freitag, 10. Juni, 18 Uhr Die niederländische Künstlerin Jacqueline de Jong (* 1939) reist anlässlich ihrer aktuellen und ersten musealen Ein- zelausstellung in Deutschland »Jacqueline de Jong. The Ultimate Kiss« (noch bis zum 26. Juni) nach Ravensburg zu einem Künstleringespräch mit Direktorin Ute Stuffer. De Jong zählt zu den wichtigsten Protagonist:innen der europäischen Nachkriegsavantgarde und entwickelt bis heute ein rebellisches, stilistisch vielfältiges Lebenswerk. Mit über 80 Werken gibt die Ausstellung Einblick in ihr kraftvolles malerisches und druckgrafisches Œuvre und ihre unbeugsame aktivistische Haltung – von den Anfän- gen in den 1960er-Jahren bis in die Gegenwart. Jacque- line de Jong hat Avantgarde-Netzwerken wie der Situa- tionistischen Internationale eine der wenigen weiblichen Stimmen verliehen und stand in engem Austausch mit Künstlern der Gruppe SPUR und ehemaligen Mitgliedern der Künstlergruppe CoBrA, die einen Schwerpunkt der Sammlung Selinka des Kunstmuseums bilden. Anmeldungen sind möglich unter: 0751 82-810 (zu den Öffnungszeiten des Kunstmuseums) oder per E-Mail un- ter: kunstmuseum@ravensburg.de. Eintritt: pro Person 5 € Museum Plus – Kultur zum Preisvorteil Freitag, 3. Juni, nur ein Euro Eintritt Bis Ende des Jahres können Sie einmal im Monat für nur ein Euro in den beiden städtischen Museen Ravensburgs (Kunstmuseum Ravensburg und Museum Humpis-Quar- tier) Kunst und Kultur genießen! Weitere Termine: 15. Juli, 5. August, 2. September, 7. Ok- tober, 25. November und 2. Dezember 2022. Die Vorlage des Eintrittbons eines der beiden städtischen Museen Ravensburgs berechtigt außerdem zu einem um 50% ermäßigten Eintritt im zweiten Museum. Der zweite Museumsbesuch muss innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Museumsbesuch erfolgen. Der Rabatt gilt für die regulären und ermäßigten Eintrittskarten. Er ist nicht kombinierbar mit weiteren Rabattaktionen in den Museen und nicht übertragbar. Junitermine: Kunstvermittlung Öffentliche Führung, jeden Sonntag, 15 Uhr Mi, 1.6., 12.30 Uhr | Lunchtime Führung Do, 2.6., 17 Uhr | Kuratorische Führung Fr, 3.6., 11-18 Uhr | Museum Plus I Kultur zum Preisvorteil Sa, 4.6., 11-13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Sa, 4.6., 14-17 Uhr | Fotografie-Workshop Fr, 10.6., 18 Uhr | KÜNSTLERINGESPRÄCH mit Jacqueline de Jong Sa, 11.6., 11-13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Fr, 17.6., 15.30-17 Uhr | MINI mal! Sa, 18.6., 11-13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit So, 19.6., 15-17 Uhr | Offenes Atelier Sa, 25.6., 11-13 Uhr | Kinderatelier zur Marktzeit Sa, 25.6., 12.30-13.30 Uhr | Ausstellungsrundgang mit Ar- chitekturführung So, 25.6., 15-17 Uhr | Offenes Atelier Lösung: Lösung : KW 0220 Ich habe mich beim Austragen der Briefe verlaufen. Hilf mir, den Weg vom Brief zum Postkasten zu finden! © Bouyssou/DEIKE Ich habe mich beim Austragen der Briefe verlaufen. Hilf mir, den Weg vom Brief zum Postkasten zu finden! © Bouyssou/DEIKE © Bouyssou/DEIKE © Bouyssou/DEIKE 747R38R2 Lösung : Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 © DEIKE PRESS 751R65S3 Problem Nr. SH 0721 Doppelt gemoppelt? Vive la différence! J. Suschkow, Geburtstagsturnier 2000 für A. Feoktistow zum 50., 2. Preis Kontrolle: Weiß (4) Kd3, Td8, Lh3, Sd5 Schwarz (3) Ke5, Bd4, f7 Weiß beginnt und setzt in sechs Zügen matt. Geburtstags-, Jubiläums- und Gedenkturniere sind in der Welt des Schachs gang und gäbe, auch im Prob- lemschach. In dieser luftigen Stellung geht es um die Doppelsetzung eines Motivs, fein ausdifferenziert durch die schwarzen Erwiderungen auf den zunächst rätselhaften Startzug. Lösung: Schwarz droht mit 1...f5 ein Fluchtfeld auf e6 zu ergattern, deshalb ist es nicht abwe- gig, den Läufer auf die sichere Seite zu bringen: 1.Lc8! (Zugzwang!). Nun hat der Bf7 die Wahl zwischen Einzel- und Doppelschritt, nur ein kleiner Unterschied für ihn, aber ein großer für den Lösungsverlauf. 1...f6 2.Kc4! (droht 3.Te8+ Kd6 4.Te6 matt) 2...Ke4! 3.Lg4! (fast ein kompletter Rückzug, der f3 deckt und 4.Te8 matt droht) 3...Ke5! 4.Te8+ Kd6 5.Lc8! Da war er schon einmal! (5.Te6+? Kd7!) Jetzt droht undeckbar: 6.Te6 matt. 1...f5 2.Td7!! (denn f5 ist ja blockiert – Zug- zwang! 2.Kc4? droht zwar 3.Te8+, aber nach 2...Ke4! versperrt der Bf5 den Weg nach g4) 2...f4! (droht 3...Kf5; 2...Ke6? 3.Kxd4! f4 4.Ta7+ oder 4.Th7+ o.ä. 4...Kd6 5.Ta6 bzw. 5.Th6 matt) 3.Td8! (und wieder zurück – Zugzwang!) 3...f3 4.Kc4 droht undeckbar: 5.Te8+ Kd6 6.Te6 matt (4...Ke4? 5.Te8 matt, denn f3 ist ja blockiert). Genial, wie der Bf7 die ein oder andere Seite hie und da stört! Vor al- lem aber ging es dem Komponisten um die Hin- und Herbewegungen Lc8-g4-c8 und Td8-d7-d8. Problem Nr. SH 0721 Doppelt gemoppelt? Vive la différence! J. Suschkow, Geburtstagsturnier 2000 für A. Feoktistow zum 50., 2. Preis Kontrolle: Weiß (4) Kd3, Td8, Lh3, Sd5 Schwarz (3) Ke5, Bd4, f7 Weiß beginnt und setzt in sechs Zügen matt. Geburtstags-, Jubiläums- und Gedenkturniere sind in der Welt des Schachs gang und gäbe, auch im Problemschach. In dieser luftigen Stellung geht es um die Doppelsetzung eines Motivs, fein ausdiffe- renziert durch die schwarzen Erwiderungen auf den zunächst rätselhaften Startzug. Lösung „SH 0721“: Schwarz droht mit 1...f5 ein Fluchtfeld auf e6 zu er- gattern, deshalb ist es nicht abwegig, den Läufer auf die sichere Seite zu bringen: 1.Lc8! (Zug- zwang!). Nun hat der Bf7 die Wahl zwischen Einzel- und Doppelschritt, nur ein kleiner Unterschied für ihn, aber ein großer für den Lösungsverlauf. 1...f6 2.Kc4! (droht 3.Te8+ Kd6 4.Te6 matt) 2...Ke4! 3.Lg4! (fast ein kompletter Rückzug, der f3 deckt und 4.Te8 matt droht) 3...Ke5! 4.Te8+ Kd6 5.Lc8! Da war er schon einmal! (5.Te6+? Kd7!) Jetzt droht undeckbar: 6.Te6 matt. 1...f5 2.Td7!! (denn f5 ist ja blockiert – Zugzwang! 2.Kc4? droht zwar 3.Te8+, aber nach 2...Ke4! versperrt der Bf5 den Weg nach g4) 2...f4! (droht 3...Kf5; 2...Ke6? 3.Kxd4! f4 4.Ta7+ oder 4.Th7+ o. ä. 4...Kd6 5.Ta6 bzw. 5.Th6 matt) 3.Td8! (und wieder zurück – Zugzwang!) 3...f3 4.Kc4 droht undeckbar: 5.Te8+ Kd6 6.Te6 matt (4...Ke4? 5.Te8 matt, denn f3 ist ja blockiert). Geni- al, wie der Bf7 die ein oder andere Seite hie und da 8 7 6 5 4 3 2 1 a b c d e f g h Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Kleiner Tipp von uns für Sie Das oder dass? Das verwenden wir als bestimmten Artikel bei sächlichen Nomen. Der Artikel das kann durch dieses oder jenes ersetzt werden. Beispiel: Das Geld reicht nie bis Monatsende. Dass verwenden wir nur, wenn wir einen Nebensatz einleiten wollen. Der Nebensatz bezieht sich dabei häufig auf Verben des Hauptsatzes wie sagen, wissen, sehen, fühlen, … Beispiel: Peter sieht, dass die Geldbörse fast leer ist. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 © B ru ch na ls ki /D EI KE Lösung: In einer Stunde frisst jedes Tier 2 Rosenkohlröschen und 1 Karotte. (Rosenkohl- röschen: 18 : 3 = 6, 6 : 3 = 2; Karotten: 9 : 3 = 3, 3 : 3 = 1) 75 0R 06 R4 1 13 17 19 25 29 32 39 43 46 2 33 3 20 34 4 21 35 5 14 36 44 6 15 26 40 7 22 30 8 18 27 37 45 9 16 23 38 41 10 24 42 47 11 28 12 31 DEIKE ude-0920 R A P G L O R I O S E K R U E Z O L P E A T A S I E M O I K D E E H E L E N A R H E R E R O H A V E E L I C H T E C H T R E E H A R R I S I D N S T L E N A F O B E T R U G A M U N A I A I N E S I H M L L U C K N A R R E L E C K E T R A E G DEIKE ude-0920 R A P G L O R I O S E K R U E Z O L P E A T A S I E M O I K D E E H E L E N A R H E R E R O H A V E E L I C H T E C H T R E E H A R R I S I D N S T L E N A F O B E T R U G A M U N A I A I N E S I H M L L U C K N A R R E L E C K E T R A E G Um die Ecke gedacht Waagrecht: 1. eine Tätigkeit bezüglich newspaper, 6. Pillendrehers Globus, 13. liegt mit n im Register, mit i an der Börse, 14. Nele ist im Rückblick Kuh, 16. Hurtigkeit, 17. Wohin flog Herr aus Germany, der besser in Düsseldorf geblieben wäre?, 18. abschnittsweiser Radstillstand, 19. mit S wird Schauer aus Staatenverbund , 21. schuppiger Räuber mit Vorbiss, 23. Wirt im Café Americain, 25. „Seine … mit Verdruss bricht entzwei der Genius.“ (H. Heine), 26. betritt das Juweliergeschäft mit 28 senkrecht, 29. entfährt dem Streichelzoo ein Schrei, bleibt buchstäb- lich eine Zookatze zurück, 30. Niederschlag ist mit t dieser Machthaber, 32. dort thronte italienischer 30 waagrecht, 35. rückwärts kleinere Verwandte des 14 waagrecht, 37. USA interstellar, 39. Ablation ohne Abt ist buchstäblich Russin, 40. USA konspirativ, 41. flackert im Walfisch, 43. kleiner großer Vater, 44. schult die, die der Schule entwachsen, 45. hab meinen Wagen vollgeladen damit, 46. Resektion ist durcheinan- dergeratene Absonderung, 47. Eisenbahngesellschaft, ob märkisch oder mecklenburgisch Senkrecht: 1. Rhythm and Rhyme in drei Buchstaben, 2. rohes Raupenmaterial, 3. kann tödlich sein zwischen f und l, 4. dieser Fluss ent- springt im Loch, 5. die Röhre ist geschüttelt ein Namibier, 7. nur klanglich ein Waldbewohner, 8. macht 26 waagrecht zweifelsfrei identi- fizierbar, 9. „Sobald Gesetz ersonnen, wird … gesponnen.“ (Sprichwort), 10. Dubai-Anrainer inkorporiert Insel, 11. klösterliches Herz des Fichtelluchses , 12. wo Ricke und Bock Bääh machen oder vielleicht nicht?, 15. die ideale Eigenschaft der Sonnenschirmbeschriftung, 19. Schokoriegel ohne Hecke ist geschüttelt voll des Ruhmes, 20. dritte Personin, 21. H + 14 waagrecht + a = ganz schön schön und alt, 22. Tweed-Insel, 24. ganz im Sein ist Spanierin zu Hause, 27. Eisbahn durch Jakutsk, 28. ihr Ziehen verkürzt Verhandlungen, 31. antiagil könnt man‘s auch nennen, 33. liegt im Alkoholpegel und im Sauerland, 34. Musikantenstadlkarl, 36. wenn 1 waagrecht getan, diesem vorangestellt, 38. ihm huldigte Tutanch, 42. Ludovico Ariosto meint: „Der Ungebildete glaubt das, was … passt.“ Lösung: Waagrecht: 1. read (engl.: lesen), 6. Erdball (Dungkugel, Globus), 13. Akte (zu: Akte-n, Akt- i-e), 14. Elen (Elch, Elchkuh, rückwärts: Nele), 16. Eile (Hast), 17. Praerie (Schlager von Dort- he: „Wärst du doch in Düsseldorf geblieben“), 18. Stau (Verkehrsstillstand), 19. gus (zu: Gus-s), 21. Hecht (Raubfisch), 23. Rick (Figur in „Casablanca“), 25. Leier („Seine Leier mit Ver- druss bricht entzwei der Genius.“), 26. Halunke (Gauner), 29. Ozelot (STREICHELZOO minus SCHREI = TELZOO = Anagramm), 30. Regent (zu: Regen-t), 32. Rom (Hauptstadt Italiens), 35. eher (rückwärts: Rehe), 37. NASA (US-Welt- raumorganisation), 39. Ilona (ABLATION minus ABT = LAION = Anagramm), 40. CIA (US-Ge- heimdienst), 41. Mira (Stern im Walfisch), 43. Opi (verniedlichend: Großvater), 44. VHS (Volkshochschule), 45. Fuhre (Wagenladung), 46. Sekretion (Anagramm zu: RESEKTION), 47. MEG (Abkürzung: Märkische/Mecklenbur- gische Eisenbahngesellschaft) Senkrecht: 1. Rap (Singstil), 2. Ekrue (Rohseide), 3. ata (zu: f-ata-l), 4. Dee (Fluss in Schottland), 5. Herero (Anagramm zu: ROEHRE), 7. Ree (statt Reh), 8. DNS (Erbgut), 9. Betrug („Sobald Gesetz er- sonnen, wird Betrug gesponnen.“), 10. aia (in: Dub-aia-nrainer), 11. Lluc (in: Fichte-lluc-hs), 12. Lecke (Wildleckstein), 15. lichtecht (nicht ausbleichend), 19. glorios (SCHOKORIEGEL minus HECKE = SOORIGL = Anagramm), 20. sie (Personalpronomen), 21. Helena (zu: H- elen-a), 22. Harris (Hebriden-Insel), 24. Ines (Anagramm zu: SEIN), 27. Lena (Fluss durch Jakutsk), 28. Knarre (Pistole), 31. traeg (be- quem), 33. Olpe (in: Alkoh-olpe-gel), 34. Moik (Karl Moik), 36. have (engl.: haben), 38. Amun (ägypt. Gottheit), 42. ihm („Der Ungebildete glaubt das, was ihm passt.“) © Oertner/DEIKE 750R63R1 MIETANGEBOTE Zur Verstärkung unseres Teams in Weingarten suchen wir ab sofort in Voll- oder Teilzeit Steuerfachangestellte, Lohn- und Finanzbuchhaltung (m/w/d) Ihre Aufgaben: - Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung eines fest zugewiesenen Mandantenkreises - auf Wunsch auch Jahresabschlüsse und Steuererklärungen Ihr Pro l: -Kenntnisse in DATEV Rechnungswesen Unser Angebot: - eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem modernen Arbeitsumfeld - exible Arbeitszeitmodelle, Weiterbildungsmöglichkeiten Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Scherzachstraße 2, 88250 Weingarten, info@fp-rv.de, www.fp-rv.de Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Für das Kath. Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben mit Sitz in Kißlegg in Trä- gerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart suchen wir zum frühestmöglichen Zeit- punkt befristet bis zum 16.08.2023 eine/einen SACHBEARBEITER/IN im Bereich Finanzen (m/w/d) in Teilzeit (75%) Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen, unter Angabe Ihrer Konfessi- on und der Kennziffer 22/28/980, bis zum 19.06.2022, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel.:07563/91348-11, E-Mail: bewerbung-ao@kvz.drs.de. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n Kraftfahrer/in (CE) in Voll- und Teilzeit, auf 4-Achs-Kipper/Kippsattel Transporte Marienfelderstraße 10/8, 88069 Tettnang Tel. 07542 9522520, E-Mail: assfalg.tettnang@gmail.com Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n Kraftfahrer / in (CE) in Voll- und Teilzeit auf 4Achs Kipper / Kippsattel Markus Assfalg Transporte Marienfelderstraße 10/8 88069 Tettnang Tel. 07542 / 95 22 520 Mail: assfalg.tettnang@gmail.com Kraftfahrer/in (CE) Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n in Voll- und Teilzeit, für Planensattelzug im Nahverkehr (Werkverkehr Standort Ravensburg) UND für 4Achs Kipper / Kippsattel im Baustellenverkehr 12-Stunden-Lauf zugunsten „Ärzte ohne Grenzen“ am 2. Juli Mitmachen können Teams und Einzel- läufer – „traditionell“ und „interaktiv“! Am Samstag, 02.07 um 9.00 Uhr fällt der Start- schuss zum siebzehnten 12-h-Lauf in Amtzell. Dann wird auf unserer traditionellen 2-km- Runde endlich wieder gelaufen, gewalkt und gewandert. Ob Kinder, Omas & Opas, Sprinter/innen, Langstreckenläufer/innen und Genießer/ innen – Ihr alle seid willkommen. Bis zu dreißig Teams können traditionell auf un- serer 2-km-Runde in Amtzell mit dem Läuferlager im Hössel starten. Es sind hier Staffeln mit vier LäuferInnen oder Megastaffeln bis zu zwölf LäuferInnen möglich. Bis zum gemeinsamen Zieleinlauf um 21.00 Uhr ist dabei immer jemand von Euch auf der Runde unterwegs. Fürs Essen, Trinken, Infos rund um „Ärzte ohne Grenzen“ und Unterhaltung sorgen die Lauffreunde Amtzell. Allen Teams, die nicht vor Ort sein können, bieten wir zudem eine weltweite interaktive Teilnahme an. Als Team spendet Ihr oder euer Sponsor mindestens 300 € zugunsten „Ärzte ohne Grenzen“. Anmeldeschluss für Teams ist der 19. Juni. Auch eine spontane Teilnahme als Einzel- läuferIn ist möglich. Einfach spenden über www.12stdlauf.de, Startkarte ausdrucken und los geht‘s. Wir freuen uns über jede Spende und jeden Teilnehmer. Mit nur 13 € hilfst Du, ein Kind zwei Wochen lang stationär mit therapeuti- scher Milch und kalorienreicher Fertignahrung zu be- handeln. Weitere Infos unter: www.12stdlauf.de -ANZEIGE- -ANZEIGE- Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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        Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 17. Juni 2022 Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Langfristiger Wohnraum für ukrainische Geflüchtete zur Vermietung gesucht Die Unterstützung in den letzten Wochen und Monate seitens der Bevölkerung war und ist immens! Sach- und Geldspenden wurden gesammelt und private Gästezimmer oder ehemalige Kinderzimmer für Geflüchtete zur Verfügung gestellt. Eine Entspannung der Situation im Land beziehungsweise die Option auf eine baldige Rück- kehr der Menschen, lässt sich derzeit nahezu ausschließen. Daher wird für die Menschen, die aus der Ukraine zu uns kommen beziehungsweise gekommen sind, langfristiger Wohnraum in Baindt benötigt. Dabei werden speziell langfristige Lösungen zur Unterbringung gesucht, dann kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten wie Gästezimmer sind sowohl für die Gastgebenden als auch für die Gäste nur für einige Zeit eine adäquate Lösung. Wir bitten Sie, wenn Sie verfügbaren Wohnraum, wie eine leere Einliegerwohnung oder freie Immobilie, zu fai- ren und ortsüblichen Preisen zur Verfügung stellen können und möchten, sich mit uns in Verbindung zu set- zen. Wichtig ist dabei mitzuteilen, wie groß die Wohnung ist (qm), wie viele Personen aufgenommen werden können und die Adresse der Wohnung. Weiterhin kann die Stadt nur in ihrer Rolle als Vermittlerin auftreten. Etwaige Mietverträge werden direkt mit den jeweiligen Mieterinnen und Mietern privatrechtlich geschlossen werden. Die anfallenden Mietkosten werden zuverlässig durch das Amt für Migration und Integration erstattet. Kontakt: Frau Maurer (Telefonnummer: 07502-9406 40 oder wohnung@baindt.de) Wir danken Ihnen für Ihre Hilfsbereitschaft und Unterstützung! Ihre Gemeindeverwaltung Auch dieses Jahr ist es wieder soweit – die Gemeinde Baindt radelt für ein gutes Klima! Zum vierten Mal nimmt die Gemeinde Baindt nun an der Aktion „STADTRADELN“ des Landkreises teil. In der Zeit vom 25. Juni bis 15. Juli können fleißig mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer gesammelt werden. Hier- bei ist es egal, welche Länge die einzelnen Strecken haben. Es geht vor allem darum, den Spaß am Fahrrad fahren zu entdecken, möglichst viele Menschen zum Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu bewegen und damit auch noch etwas Gutes für das Klima zu tun. Mitmachen können alle, die in der Gemeinde Baindt und den umliegenden Ortsteilen leben, arbeiten, einem Verein angehören, oder eine Schule besuchen. Die zurückgelegten Kilometer müssen im Anschluss an jede Fahrt lediglich in den Online-Kalender, oder in die STADTRADELN-App, eingetragen werden. Zum Auftakt des diesjährigen STADTRADELN findet am 25. und 26. Juni 2022 eine Schnitzeljagd auf dem Fahr- rad statt. An diesen beiden Tagen haben alle Teilnehmenden die Möglichkeit erste Kilometer zu sammeln und bekommen gleichzeitig die Chance, einen von fünf Gutscheinen eines lokalen Fahrradgeschäfts zu gewinnen. Hierfür müssen lediglich drei der gekennzeichneten Fahrrad-Schnitzeljagd-Stationen im Landkreis nachweis- lich mit dem Rad aufgesucht und die Kilometer eingetragen werden. Weitere Informationen zum STADTRADELN sowie zur diesjährigen Fahrrad-Schnitzeljagd finden Sie unter http://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg. Machen Sie mit, haben Sie Spaß und tun Sie Ihrer Gesundheit und der Umwelt gleichzeitig noch etwas Gutes – jeder Kilometer zählt. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 01.07.2022 bleibt das Rathaus und der Bauhof geschlossen. Der Kindergarten Sonne - Mond und Sterne ist nur mit einer Notgruppe geöffnet. Ihre Gemeindeverwaltung Wir starten einen neuen Versuch, um das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest nochmals we- gen der Corona-Pandemie auf das folgende Jahr 2022 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 16.09.2022 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leis- tungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 30. Juni 2022 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient haben, für ihre Leistungen ge- würdigt zu werden. Die Vorschläge vom vergangenen Jahr werden berück- sichtigt. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de. Ihre Gemeindeverwaltung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 30. März 2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlos- sen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Er- träge von 1.240.600 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 1.240.600 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Er- gebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätig- keit von 1.059.800 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätig- keit von - 1.059.800 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-be- darf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 475.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 515.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Inves- titionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 40.000 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 40.000 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Fi- nanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -115.000 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 €. § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestand- teil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 985.210 € festgesetzt. Hierauf werden Abschlagszahlungen auf Mit- te jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbandssatzung festgelegt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 475.000 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel auf- zubringen. Berg, den 30. März 2022 Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit von Montag, den 20.06.2022 bis Dienstag, 28.06.2022 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 5, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 11.05.2022 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- lassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwasserzweckverband Mittle- res Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 15.06.2022 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Veranstaltung „Digitalen Wandel gemeinsam gestalten - Ergebnisse des Forschungsverbundes Digitaldialog 21“ Die Digitalisierung begegnet uns in allen möglichen Le- bensbereichen. Privat ist sie nicht mehr wegzudenken und auch beruflich nimmt sie immer mehr an Bedeutung zu. Auch in der Gemeinde Baindt stellt die Digitalisierung ein omnipräsentes Thema dar und wird zu einem immer wichtigeren Gestaltungselement. Auf Grund der immer weiter voranschreitenden Entwicklungen in diesem Be- reich stellen sich regelmäßig neue Herausforderungen. Zur gemeinsamen Gestaltung des digitalen Wandels, zum gegenseitigen Austausch und als Stimmungsbarometer für die Digitalisierung wurde das Forschungsprojekt „Di- gitaldialog21“ geschaffen. In den Jahren 2020 und 2021 wurden in Baindt bereits Bürgerdialoge zum digitalen Wandel angeboten. Am 02. Juni 2022 fand nun die Ab- schlussveranstaltung des Forschungsprojektes unter dem Titel „Digitalen Wandel gemeinsam gestalten – Ergebnisse des Forschungsverbundes Digitaldialog 21“ im Hospital- hof Stuttgart statt. Bei dieser Vorstellung und Diskussion der Projektergebnisse wurde die Gemeinde Baindt durch Herrn Abele und Herrn Müller von der Gemeindekäm- merei sowie der Bürgermeisterin Frau Rürup vertreten. Eine Herausforderung im Bereich Digitalisierung, welche die Gemeinde Baindt in naher Zukunft betrifft, ist unter anderem die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG). Dies ist notwendig da der Bund und die Länder verpflich- tet sind sämtliche Verwaltungsdienstleistungen bis Ende des Jahres 2022 digital, über Verwaltungsportale, anzu- bieten. Dies setzt eine enorme Vorarbeit der Gemeinden voraus, da die Anträge für diese knapp 600 sogenannten OZG-Leistungen in das Portal service-bw eingepflegt wer- den müssen. Das Ziel hierbei ist es langfristig den Bür- gern Prozesse ganzheitlich und medienbruchfrei digital zur Verfügung zu stellen. Auch die Medienoffensive in der Klosterwiesenschule soll im Zuge der Umsetzung des Digitalpaketes 2023 umge- setzt werden. Ein weiterer großer Schritt ist das papierlo- se Büro mit der E-Akte. Die Grundlagen für ein digitales Archiv wurden bereits geschaffen und die Mitarbeiter für ein entsprechendes Datenmanagementsystem geschult. Folgende weitere Digitalisierungsschritte sollen in den Jahren 2022-2025 umgesetzt werden: • Gewerbesoftware ohne Medienbrüche • Digitalisierung – Rechnungslauf • GeoBürgerportal Karten und amtlichen Tabellen der Bodenrichtwerte - Verbesserung der Breitbandversor- gung - Glasfaseranschlüsse der weißen Flecken 2023 • Antrag graue Fleckenförderung 2024 Sollten Sie Fragen oder Anregungen rund um das The- ma Digitalisierung haben stehen Ihnen Herr Abele (Tel.: 07502/940620) und Herr Müller (Tel.: 07502/940622) gerne zur Verfügung. (v.l.: Wolfgang Abele, Simone Rürup, Dieter Krattenmacher, Jan Gruß, Robert Müller) Musikfest am 26. Juni 2022 Am Sonntag, den 26. Juni 2022 findet ab ca. 13:00 Uhr im Rahmen des Musikfestes ein Umzug von verschie- denen Kapellen durch die Gemeinde statt. Von 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr erfolgt daher keine Bus- anbindung durch die RAB vom bzw. bis zum Dorfplatz. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Juni und Sonntag, 19. Juni Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Juni Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gottlieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Sonntag, 19. Juni Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Alois Mlakar feierte am 12. Juni 2022 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, per- sönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Anka und Ante Renic zu ihrer Goldenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Ge- schenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona-Vor- schriften ab. Juni 22.06. Seniorentreff BSS 24.06. Blutreiter Mitgliederversammlung BSS 24.-27.06. Musikverein Dorfmusikfest 29.06.- Ortsmeisterschaft 02.07. Schützengilde Juli 01.07. Rathaus geschlossen 29.06.- Ortsmeisterschaft 02.07. Schützengilde 03.07. SBBZ Sehen Schulfest 05.07. Gemeinderatssitzung Rarthaus 06.07. DRK Blutspendetermin SKH 08.07. Blutreiter Hl. Blutfest Bad Wurzach 17.07. Vernissage Kunstkreis Rathaus 20.07. Seniorentreff BSS 29.-31.07. Schalmeienkapelle Weinfest Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Lust auf ein FSJ? Dann bewirb dich jetzt! Sie möchten sich im Bereich der Kinder- betreuung einbringen und Ihre Persön- lichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Richtige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2022 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: • Alter: zwischen 18 und 26 Jahren • Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens • Teamfähigkeit • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern • hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern • Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu den Aufgabenschwerpunkten der Stelle gehören insbesondere • Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich • Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z.Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Zur Information Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unse- rer Rubrik „Klimaschutz - einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e.V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittle- ren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimaspar- buch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 31: Energie sparen Mit großer Sorge blicken wir alle auf den Krieg in der Ukraine und dessen Folgen. Der Krieg verursacht Tod, Leid und Zerstörung und er hat Auswirkungen auf unsere Energie- versorgung. Die Spritpreise liegen bei mehr als zwei Euro pro Liter, auch Strom und Heizen sind teurer geworden. Das Sparen von wertvoller Energie ist die wichtigste Ant- wort darauf. Das gilt für die Mobilität, für Wärme und für Strom. Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine mit dem Ausrufen der Frühwarnstufe des „Notfallplans Gas“ darum gebeten, den Energieverbrauch allgemein zu reduzieren. Eine Absenkung der Raumtemperatur um beispielswei- se ein Grad ist gefühlt kaum bemerkbar. Die Einsparung dadurch ist aber deutlich erkennbar. Nicht nur für den ei- genen Kontostand liegt es im Interesse jedes Einzelnen, seinen Energiekonsum zu überprüfen, der sparsame und effiziente Einsatz von Energie ist für den Klimaschutz die wichtigste Maßnahme. Einladung zur Ausstellung Klimawandel - was tun? vom 20. Juni bis 11. Juli 2022 im Rathaus Baienfurt Der Besuch einer Klimaakademie im November 2019 legte den Grund- stein für das En- gagement unserer Schule für Nach- haltigkeit, Natur und Umwelt. Unser Ziel ist es, die Schönheit und Funktionsfähigkeit unserer Mutter Erde zu erhalten und zu unterstützen. Ein wichtiger Baustein ist dabei, Bäume zu pflanzen, weil sie CO2 aus der Luft aufnehmen, langfristig binden und da- mit dem Klimawandel entgegen wirken. Durch viele verschiedene Aktionen konnten wir bereits 1127 neue Bäume pflanzen. Über 2 Jahre lang haben wir an dieser Ausstellung gear- beitet. Sie dokumentiert - die Schönheit unserer Erde - die Bedeutung von Bäumen für eine gesunde Natur - die Hitzesommer 2018/ 2019 und die Folgen in Deutsch- land - die weltweite Zunahme von Bränden, Überschwemmun- gen und Stürmen - die Vernichtung von Lebensräumen für Menschen und Tiere - Lösungsmöglichkeiten, die auch schon Grundschüler umsetzen können Wir laden Sie herzlich ein. Die Klima - AG der Achtalschule Baienfurt Landkreis Ravensburg Alleinerziehend als Mutter oder Vater? TANDEM PLUS bietet dir die Möglichkeit, dich mit anderen betroffenen Müttern und Vätern bei einem kleinen Früh- stück im Haus der Familie in Weingarten zu treffen. Der Kontakt zu Eltern in ähnlicher Lebenssituation ist hilfreich, um sich Informationen zu holen, Erfahrungen auszutau- schen und sich gegenseitig zu unterstützen. Begleitet wird die Gruppe durch zwei erfahrene pädago- gische Fachkräfte, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen bei allen Fragen rund um den Familienalltag. Du kannst jederzeit zur Gruppe dazukommen. Es ist keine Anmeldung erforderlich. TANDEM PLUS ist ein familien- unterstützendes Angebot des Landratsamtes Ravens- burg und ist kostenfrei. Wir sind auch offen für Eltern mit Kindern, die als Patchworkfamilie (zusammen-) leben. Du suchst Kontakt und willst dich mit anderen Müttern und Vätern rund um die Themen Kinder, Erziehung und Alltag austauschen? Dann komm ins Haus der Familie in der Liebfrauenstraße 24 in Weingarten. Wir treffen uns dort freitags von 9.30 – 12.00 Uhr im Familientreff, im Dachgeschoss des Hauses. Dort gibt es auch ein Spiel- zimmer für Kinder. Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Hauses. Du kannst während der Treffen auch telefonisch mit den Leiterinnen der Gruppe, Susanne Baur und Carola Schmachtl, Kontakt aufnehmen, wenn du Fragen hast. Telefon: 0751 56815733. Oder du schreibst uns eine E-Mail unter familientreff-tandem-wgt@gmx.de. Virtuelle Infostunde: 1 Stunde, 14 Berufe für den Start beim Landkreis Ravensburg Am 04.07.2022 findet von 16 bis 17 Uhr eine virtuelle In- fostunde statt. In dieser Stunde werden 14 Ausbildungs-, Studien-, Freiwilligen- und Praktikaangebote vorgestellt, welche im Ausbildungsbetrieb Landkreis Ravensburg ver- fügbar sind. Beispielsweise werden auch Angebote wie Projekte, Auslandspraktika, betriebliche Unterrichte oder Ausflüge vorgestellt. Ebenfalls werden die drei Haupttä- tigkeitsbereiche im Landkreis Ravensburg vorgestellt: Der technische Bereich, der soziale Bereich und der klassische Verwaltungsbereich. Ziel dieser Infostunde ist es, die zukünftigen Berufsstar- tenden in dieser schwierigen Zeit an die Hand zu neh- men und ihnen in kurzer Zeit einen großen Überblick und Einblick in die Vielfalt der Berufe im Landratsamt zu ge- ben. Gleichzeitig wird aufgezeigt, dass im Ausbildungsbe- trieb Landkreis Ravensburg die persönliche und fachliche Entwicklung des/der Einzelnen im Mittelpunkt steht. Die Referentinnen der virtuellen Infostunde sind die Ausbil- dungsleiterinnen Frau Diez und Frau Großmann, welche Informationen aus erster Hand liefern können. Ebenfalls sind Fragerunden geplant. Die Anmeldung zur virtuellen Infostunde kann vorab über folgenden Link erfolgen: www.rv.de/ausbildung. Die ersten 20 Anmeldungen er- halten ein Überraschungspaket. Ebenfalls kann am 04.07.2022 spontan und ohne Anmel- dung über einen Zugangslink, welcher auf der Karrie- rehomepage des Landkreises Ravensburg (www.rv.de/ ausbildung) eingestellt wird, teilgenommen werden. Pflege von Streuobstbeständen – Landkreis setzt er- folgreiches Projekt fort Kreis Ravensburg – Seit 2018 wurden im Rahmen des Projekts „1000 schnittige Obstbäume“ in 4 Schnittperi- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 oden insgesamt 160 Streuobstbestände mit insgesamt rund 4.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt. Dabei waren etwa 40 Fachwarte für Obst- und Gartenbau im Auftrag des Landkreises tatkräftig im Einsatz. „Es ist be- merkenswert, mit wieviel Herzblut die Obstfachwarte sich in diesem Projekt einsetzen. Das Projekt ist ein großer Erfolg und diese Leistung ist nur im Schulterschluss mit dem Fachwarteverein und den Gemeinden zu schaffen“ erklärt Markus Thiel, Sachgebietsleiter im Naturschutz des Landratsamtes. Durch die Pflegemaßnahmen konnte eine stattliche Anzahl alter, ökologisch wertvoller Obstbäume erhalten werden. „Aber wir haben noch viel zu tun. Der Großteil der Streuobstbestände in unserer Region ist in einem äußerst pflegebedürftigen Zustand. Vielerorts sind die Obstbäume seit langem nicht mehr gepflegt worden und stellenweise stark vermistelt“, so Thiel weiter. Die Kosten der Pflegeschnitte teilen sich Eigentümer, Ge- meinde und Landkreis. Eigentümern von Streuobstbe- ständen kann durch das Projekt ein attraktives Ange- bot gemacht werden, die Obstbäume wieder in einen vitalen Zustand zu bringen, denn das Wissen über eine fachgerechte Pflege von Obstbäumen ist oftmals nicht mehr vorhanden und die Schnittmaßnahmen sind äußerst zeit- bzw. kostenintensiv. Andererseits ist der Ertrag aus Streuobstwiesen äußerst überschaubar. Dies sind auch die Gründe, warum diese ökologisch wertvollen und op- tisch reizvollen Landschaftsbestandteile akut gefährdet sind. „Wenn wir nichts tun und nur auf die gesetzlichen Regelungen vertrauen werden wir diese Hotspots der Bio- diversität sukzessiv verlieren“ gibt Tobias Hornung vom Landschaftserhaltungsverband zu bedenken. Das Projekt ist daher auf Dauer angelegt und geht auch in der Schnittperiode 2022/2023 weiter. Interessierte Ei- gentümer und Pächter von Streuobstwiesen im Landkreis Ravensburg können sich für die Teilnahme an dem Pro- jekt über die örtliche Gemeindeverwaltung anmelden. An- meldeformulare und weitere Informationen können über „www.naturvielfalt-rv.de/mediathek“ oder auf der Home- page des Landkreises „www.rv.de“ abgerufen werden. Solarlandkreis Ravensburg - Angebot zur Ausbildung als PV-Scout am 1. Juli 2022 Der Landkreis Ravensburg und das Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V. bieten in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ravensburg am 1. Juli 2022 von 14 bis 18 Uhr eine kostenfreie Ausbildung zum PV-Scout an. PV-Scouts sind Privatpersonen, die ihre Erfahrun- gen mit der Nutzung von Sonnenenergie an interessierte Eigenheimbesitzer/innen weitergeben und somit einen Teil zur Energiewende im Landkreis Ravensburg beitra- gen. Seit einer ersten Ausbildungsrunde im Januar sind bereits ein Dutzend PV-Scouts unterwegs. Interessierte melden sich gerne per Mail bis zum 29. Juni 2022 bei der Klimaschutzmanagerin des Landkreises, Kerstin Dold an (k.dold@rv.de). Die Ausbildung findet in den Räumlich- keiten des Landkreises in Ravensburg/Weingarten statt. „Wir möchten das Sonnenstromerzeugungspotenzial in unserem Landkreis konsequent ausschöpfen. Dabei gilt: Nicht nur der Landkreis kann eigene Gebäude mit Solar- anlagen bestücken. Egal ob Bürgerschaft, Unternehmen, Schulen oder Landwirtschaft. Wir wollen zum Mitmachen und aktiv werden motivieren“, erklärt Landrat Harald Sie- vers. Denn an geeigneten Dächern und an Sonnenstun- den fehlt es in der Region nicht. PV-Scouts sollen helfen, die Dächer interessierter Personen zu begutachten, aus eigenen Erfahrungen zu berichten und Informationen, Tipps und Kontakte weiterzugeben, damit die Photovol- taikanlage schließlich in die Tat umgesetzt wird. „Dafür braucht es zunächst ein Netzwerk aus ehrenamtlichen PV-Scouts, das wir gerade mit Unterstützung des Land- kreises Ravensburg aufbauen“, berichtet Dr. Ulrich Walz, Vorstand des Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Wald- see. Das Energiebündnis leitet eingehende Anfragen aus dem ganzen Landkreis an PV-Scouts in der Nähe weiter, welche diese gegen eine Aufwandsentschädigung anneh- men können. „Der Einsatz vor Ort gilt als erste, kostenfreie und unverbindliche Motivationsinstanz für PV-Interessier- te. Es wird keine professionelle Energieberatung erwar- tet“, so Dr. Walz weiter. Neben dem PV-Scout-Konzept werden im Rahmen der Ausbildung theoretische Inhalte vermittelt, wie die PV-Technik, mögliche Förderungen, Möglichkeiten der Stromspeicherung oder der Integrati- on eines Elektroautos. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente Alle, die mit der Schule fertig sind und noch keinen Aus- bildungsplatz haben, sollten der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter melden, dass sie eine Lehrstelle suchen. Dadurch werden Lücken im Versicherungsverlauf vermie- den und es entstehen keine Nachteile bei der späteren Rente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Auch ohne Anspruch auf finanzielle Leistungen kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrech- nungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berück- sichtigt werden. Angerechnet wird diese Zeit aber nur, wenn die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, sich als Ausbildungssuchende melden und die Zeit mindestens einen Kalendermonat andauert. Forstamt Ravensburg Das Forstamt informiert Das Forstamt Ravensburg lädt Privatwaldbesitzende zu einer Informationsveranstaltung im Wald ein. Die Douglasie eine Alternative im Klimawandel ? - Standortsansprüche, Gefährdung, Behandlung - Wir treffen uns an folgendem Ort: Wolfegg-Wassers, Sankt Regina an der L317 Freitag 24. Juni 2022; 13 Uhr bis ca. 16 Uhr (Karte siehe unter www.rv.de/waldbesitzerinfo) Forstamt Ravensburg Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Herzliche Einladung zum Frühstücks-Treffen für Frauen e.V. „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer, Aichach Abendveranstaltung Freitag, 01.07.22 von 19.30-21.30 Uhr Eintritt inkl. Abendessen: 16,50 € Vormittagsveranstaltung Samstag, 02.07.22 von 09.00-11.15 Uhr Eintritt inkl. Frühstück: 16,50 € Kultur- u. Kongresszentrum Wgt. Bitte Anmeldung bis 29.06.22: FFF.rv@web.de 0751/33434 (Fr. Egenrieder) 07529/2409 (Fr. Stiller) Doris Vöhringer ist gelernte Gemeindediakonin und Jugendreferentin, arbeitet als Unternehmerin im familieneigenen Betrieb. LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW veröffentlicht aktualisierte Rote Liste Heuschre- cken und Fangschrecken 30 von 70 Arten sind in Baden-Württemberg gefährdet Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat heute die aktualisierte Rote Liste der Heuschrecken und Fangschrecken veröffentlicht. Die erste Einstufung für Baden-Württemberg für diese Insektengruppe stammt aus dem Jahr 1998. Die neue Einordnung profitiert unter anderem vom Erkenntnisgewinn durch das landesweite Insektenmonitoring. So wurden die Gefährdungseinstu- fungen auf Basis von über 130.000 Datensätzen vorge- nommen. Rund 42,9 Prozent der Arten Baden-Württembergs sind als bestandsgefährdet eingestuft, das sind 30 von 70 Ar- ten des Landes. Diese Zahl liegt etwa auf dem gleichen Niveau wie bei der Roten Liste von 1998. Die Situation hat sich für die Heuschrecken und Fangschrecken in der Ge- samtschau also wenig verändert. Deutliche Unterschiede sind allerdings mit einem Blick auf die einzelnen Arten zu erkennen. Gefährdung: Veränderungen wahrnehmen „Bei 31 Arten hat sich die Gefährdung verändert. Die neue Rote Liste der Heuschrecken und Fangschrecken verdeut- licht, wie wichtig regelmäßige Erhebungen von Arten sind, um frühzeitig auf Veränderungen reagieren zu können“, führt Werner Altkofer, stellvertretender Präsident der LUBW aus. 17 Arten konnten im Vergleich zur Roten Liste von 1998 positiver eingestuft werden, während gleich- zeitig 14 Arten nun eine stärkere Gefährdung aufweisen. Acht Arten gelten im Land als vom Aussterben bedroht. Gewinner: Wärmeliebende Überlebenskünstler Von den aktuellen Klimaveränderungen profitieren bei- spielsweise wärmeliebende Arten wie die im Jahr 1998 noch als ausgestorben eingestufte heimische Große Schiefkopfschrecke. Sie hat sich in den letzten Jahren massiv ausgebreitet. In den Jahren 1998 bis 2000 wurden zunächst einzelne Tiere am Bodensee bei Eriskirch und Friedrichshafen entdeckt. Begünstigt durch die heißen Sommer der Jahre 2003 und 2006 wanderten sie wei- ter nach Norden und besiedeln mittlerweile die gesamte Rheinschiene. Die Art gilt deshalb aktuell nicht mehr als gefährdet. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Verlierer: Lebensraum-Spezialisten „Verlierer der vergangenen zwei Jahrzehnte sind an- spruchsvolle Arten, die Spezialisten für bestimmte Le- bensräume sind“, erläutert Werner Altkofer und ergänzt: „Dies bestätigt leider abermals den generellen Rückgang der Vielfalt an Lebensräumen und damit einhergehend an Arten - auch in Baden-Württemberg.“ Rotleibiger Grashüpfer Wie eng die Artenvielfalt an die Vielfalt der Landschaft und die teils seit Jahrhunderten geprägte Landnutzung gebunden ist, zeigt beispielhaft die Gefährdungssituati- on des Rotleibigen Grashüpfers. Die Art benötigt vollbe- sonnte, kurzrasige Magerrasen, die insbesondere durch die Wanderschäferei auf der Schwäbischen Alb und im Schwarzwald entstanden sind. Wird diese extensive Be- weidungsform aufgegeben, wachsen die Flächen zu und auch der Lebensraum des Rotleibigen Grashüpfers geht verloren. Rotflügelige Ödlandschrecke Das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Rotflü- geligen Ödlandschrecke hat sich seit dem Jahr 1998 trotz der schon lange bekannten und sehr hohen Gefährdungs- lage halbiert. In weiten Landesteilen sind die Bestände mittlerweile flächenhaft erloschen. Gründe hierfür sind die mangelnde Nutzung und Pflege von wenig ertra- greichen und schwer zugänglichen Flächen sowie der zunehmende Nährstoffeintrag in der freien Landschaft, welcher sich durch aufkommende Gehölze und das Zu- wachsen lückiger Standorte zeigt. So verlieren ehemals von der Rotflügeligen Ödlandschrecke besiedelte Flächen wie Trockenrasen, Felsschutthalden und große, vegetati- onsarme Schotterflächen ihre Eignung als Lebensraum. Spezialisten können schlechter eine neue Heimat finden Die Landschaft wird immer intensiver genutzt. Vor allem besondere Lebensräume wie Trockenrasen oder Feucht- wiesen gehen dadurch vermehrt verloren. Anspruchsvolle Arten reagieren auf diese Veränderungen sehr empfind- lich. Da sie als Spezialisten an die Lebensbedingungen solcher Standorte angepasst sind, können sie bei Verlust ihres Lebensraums nur schlecht ausweichen. „Gezielte Schutzbemühungen und -maßnahmen, wie sie beispielsweise im Rahmen des landesweiten Arten- und Biotopschutzprogramms umgesetzt werden, sind un- umgänglich, um eine weitere Verschlechterung der Si- tuation in den kommenden Jahren zu vermeiden. Der Fortbestand vieler sehr seltener Arten, wie zum Beispiel der Wanstschrecke ist von solchen bereits bestehenden Schutzmaßnahmen abhängig. Es braucht aber viel Zeit, bis sich diese auch in einer Verbesserung der Gefähr- dungskategorie niederschlagen.“, so Altkofer. „Letztend- lich entscheiden wir alle darüber, wie vielfältig unsere Lebenswelt in Zukunft noch ist.“ Publikation enthält Informationen zu jeder baden-würt- tembergischen Art Die 180-seitige Publikation „Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Heuschrecken und Fangschrecken Ba- den-Württembergs“ stellt jede der 70 baden-württember- gischen Arten kurz vor. Kompakte Steckbriefe einschließ- lich landesweiter Nachweiskarten zu den einzelnen Arten enthalten weiterführende Informationen zur Verbreitung im Land und zu den jeweiligen Gefährdungsursachen. Da- mit ist die Rote Liste eine wichtige Arbeitsgrundlage für die amtlichen und ehrenamtlichen Naturschützerinnen und Naturschützer sowie die entsprechenden Fachpla- nungsbüros im Land. Sie steht im Publikationsdienst der LUBW unter der Webadresse https://pd.lubw.de/10248 kostenlos als PDF-Datei zum Herunterladen bereit. Im Laufe des Spätsommers/Herbsts 2022 wird an dieser Stelle außerdem eine kostenpflichtige gedruckte Fassung zum Kauf angeboten. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Juni - 26. Juni 2022 Gedanken zur Woche Gelassenheit Alle Unordnung des inneren Und des äußeren Menschen Wird geordnet in der Gelassenheit, in der man sich lässt und Gott überlässt! Meister Eckhart Sonntag, 19. Juni – 12. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (Feier des Kirchen- patroziniums: Johannes der Täufer) († Franz Schmidt, Eugen Halder, Ludmilla und Rochus Illenseer, Pia und Baptist Heilig, Mar- garete Vollmer, Ida Selensky mit Angehörigen, Julius, Ignaz und Apolonia Malsam, Johan- nes und Magdalena Merk, Brunhilde Dreher, Michael Pfefferkorn, Jahrtag: Anna Halder, Eugen Schmidt, Eduard Gelzenlichter, Erwin Fässler) 10.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Dienstag, 21. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 22. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 23. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 24. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Johann Germann) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 25. Juni 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier (Peter & Paul) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit dem Musik- verein Baienfurt Sonntag, 26. Juni – 13. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Schulhof Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 († Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan, Eugen Haug, Jutta Futterer, Silvia Snoek, Jahr- tag: Hugo Futterer) 15.00 Uhr Baindt – Taufe von Emil Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Auch die Kommunion wird in diesem Bereich weiterhin in den Bänken ausgeteilt. Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199 (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sternwallfahrt zur Guten Beth am 02. Juli 2022 Offen sein für Gott und die Menschen Dieses Jahr findet endlich wieder die Sternwallfahrt ins Kloster Reute statt. Wieder macht sich eine Gruppe von Weingarten auf den Weg nach Reute. Sie kommen um 8.30 Uhr an der Kath. Kirche in Baindt an und wir dürfen uns die ca. 13 Km bis nach Reute dieser Gruppe anschließen. Bitte bis zum 23 Juni 2022 im Kath. Pfarrbüro in Reu- te, Tel. 07524-1248 oder unter der E-Mail-Adresse kathPfarramt.Reute@drs.de anmelden. Minihütte 2022 für alle Auch dieses Jahr sind alle Ministranten gemeinsam mit Baienfurt zur Hüttenfreizeit ins Allgäu-Schullandheim, Stoffels 7, 87448 Waltenhofen eingeladen. Spiel, Spaß und Spannung sind garantiert. Die Freizeit beginnt: Montag, 15. Aug. 10.00 Uhr und endet Samstag, 20. Aug. ca. 10.30 Uhr Unkostenbeitrag: 80 Euro. Härtefälle - einfach im Pfarr- amt melden. Anmeldeschluss: Freitag 24. Juni Nähere Infos, Anmeldeformulare liegen in der Sakristei aus. Oder ganz einfach bei Carolin Maurer (0174 623 285 0) erfragen. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein am Mitt- woch, 22. Juni 2022 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal zu unse- rem nächsten Seniorentreff. Begrüßen Sie mit uns Frau Dr. Kerstin Kempenich aus unserer ortsansässigen Arzt- praxis für Allgemeinmedizin Armin Hartmann / Dr. Ker- stin Kempenich. Nehmen Sie sich Zeit, wir freuen uns auf Sie. Ihr Seniorenteam Termine kath. Frauenbund Stuttgart 24.6.22 „Mutig schwere Entscheidungen treffen“ Frauenkirche im ländlichen Raum, Biberach 25.6.22 Frauenfest in Untermarchtal (nur mit Voranmeldung) 29.6.22 Sternwallfahrt auf den Bussen Hauptversammlung Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Hauptversammlung mit Wahlen am 6. Juli 2022 ab 19.30 Uhr im Kath. Gemein- dehaus. Zuvor findet in der kath. Kirche in Baienfurt um 18.30 Uhr die Bundesfeier statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende 2. Rückblick und Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Ehrung langjähriger Mitglieder 6. Vorstandswahlen 7. Fragen der Mitglieder, Verschiedenes Mittwoch 29.6.22: Fahrt nach Kaufbeuren Abfahrt in Baienfurt am Feuerwehrhaus: 10.30 Uhr Ankunft in Kaufbeuren zur Mittagszeit. Zeit zur freien Verfügung. 14.00 Uhr Führung in Kaufbeuren, Stadtbesichtigung und Creszentia Kloster. Rückkehr ca. 20.30 Uhr. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Anmeldungen bitte bei Beatrix Onischke, werktags ab 14.00 Uhr Tel. 49841. Anmeldeschluss: 20.6.22 Max. Plätze: 33 Kosten der Fahrt: 27,00 Euro (Fahrt und Führung in Kauf- beuren) Donnerstag, 30.6.2022 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Leonberg nach Kornwestheim Termin 1.) Samstag, 24.9.22 ca. 22 km Sonntag, 25.9.22 ca. 19 km Termin 2.) Montag, 26.9.22 ca. 22 km Dienstag, 27.9.22 ca. 19 km Der heilige Martin von Tours ist der Patron der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Seit 2010 führt die Nordroute durch unsere Diözese. Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. wei- ter auf dem Martinusweg ab Leonberg, Bopser Schloss Solitude, Stuttgart Schlossplatz, Übernachtung Jugend- herberge Stuttgart. Weiter über Bad Cannstatt, Mühlhausen, Kornwestheim. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Bitte um Anmeldung bis 2.7.22 bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 Vielen Dank. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéanacht Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéan- dacht am 26. Juni 2022 um 19.00 Uhr. Wir treffen uns im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. Ökumenisches Friedensgebet Sonntag, 26. Juni, 19.00 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. Lk 10,16a Sonntag, 19. Juni 1. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Keine Kinderkirche in den Ferien!!! Montag, 20. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 26. Juni 2. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 19.00 Uhr Baienfurt Ökumenisches Friedensgebet auf dem Marktplatz Gedanken zum Wochenspruch Wertschätzung ist ein so wichtiges The- ma - nicht nur im Umgang mit Mitarbei- tenden, sondern in jedem Miteinander. Wer sich gesehen weiß, fühlt sich ge- schätzt, in seinem Wert gesehen und anerkannt. Und am schönsten ist es natürlich, wenn so ein Gesehen-Werden kein bloßes Lippenbekenntnis ist, sondern von Herzen kommt. – Wer das erlebt hat, wird dazu fähig, auch andere diese bestärkende Erfahrung machen zu lassen. Was ist aber, wenn ich mal übersehen werde, wenn das, was ich einbringe nicht geschätzt wird? – Was ist, wenn ich manchmal viel Amt spüre, aber wenig Ehre? Selbst aus solchen Erfahrungen heraus kann ich reifen, und zwar in dem Bewusstsein, dass mein Wert im Tiefsten nicht davon abhängt, wie er von anderen eingeschätzt wird. Gott begegnet mir in Jesus in einer voraussetzungslosen Tiefe an Wertschätzung - lässt mich spüren: Gott liebt mich, also bin ich. Er identifiziert sich mit seinen Menschen so sehr, dass er sein kostbares Wort in unseren Mund legt und uns im Wochenspruch zusagt: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. (Lukas 10,16a) Alle Achtung! – Wertschätzendes Hinhören lohnt sich, weil ich in meinem Gegenüber dann sogar Gottes Stim- me wahrnehmen kann. – Gottes Geist machts möglich! ---------- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ---------- Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Einladung zur Taizéanacht Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéan- dacht am 26. Juni 2022 um 19.00 Uhr. Wir treffen uns im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen. ---------- Kirchenchor Seit Montag, 13.06.2022 proben wir wieder regel- mäßig um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Ösch- weg 32 in Baienfurt. Neue Sängerinnen und Sän- ger sind herzlich willkommen. Der Kreative Montag startet wieder durch Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 20.06. - Hubert Gärtner: „Menschen in der Stadt“ - Aqua- rell 27.06. - Annemarie Weber: „ Endlich mal wieder Makra- mee: Blumen-Ampel“ 04.07. - Claudia Strittmatter: „Wie wär es mal mit Ju- gendstil?“ Ornamente auf Leinwand 11.07. - Walter Feil: „Kleine Blumen – ganz groß!“ 18.07. - Annemarie Weber: „Alte Jeans verwandeln wir in neue Taschen!“ 25.07. - Renate Volz: „Meditatives Zeichnen- Zentangle“ 01.08. - Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ - Aqua- rell 08.08. - Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewässer, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spiegelun- gen“ - Aquarell Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Materi- al nach Verbrauch Am Montag, den 20.6. freuen wir uns auf Hu- bert Gärtner und seine Aquarelle mit dem Thema „Menschen in der Stadt“, die so aussehen könnten. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten SVB beendet Saison ungeschlagen SV Baindt - SV Reute 5:1 (2:1) Am 28. und damit letzten Spieltag der Kreis- liga-Saison 2021/22 durfte der SVB den SV Reute auf der Baindter Klosterwiese begrüßen. Sowohl für den SV Baindt, als bereits feststehenden Meister, als auch für den SV Reute, vor dem Spiel auf Platz fünf, hatte das Spiel sportlich nur noch wenig Brisanz, jedoch konn- ten die Gastgeber mit einem Sieg oder einem Remis die Meistersaison ungeschlagen beenden. Bevor man diesen Plan in die Tat umsetzen wollte, wurden vor Spielbeginn aber noch die langjährigen Baindter Leistungsträger Se- bastian Saile und Yannick Spohn offiziell verabschiedet und Staffelleiter Erwin Schgör überreichte Kapitän Phillip Thoma den Meisterwimpel. Eventuell angespornt vom glitzernden Wimpel, startete der SV Baindt furios in die Partie und ging bereits nach einer Spielminute in Führung. Einen Freistoß aus knapp 22 Metern zirkelte Mika Dantona herrlich über die Mauer und belohnte sich damit für seine wochenlangen Freistoß-Ex- traschichten nach dem Training. In der Folge entwickelte sich eine spektakuläre Partie mit ansehnlichen Spielzügen und guten Chancen auf beiden Seiten. So musste der SVB in der 20.Minute auch den verdienten Ausgleich hinneh- men - nach einem Ballverlust im Mittelfeld schaltete der SVR schnell um und Freßle versenkte die Kugel aus fast 30 Metern gefühlvoll im Winkel. Während die Gäste es im- mer wieder mit Distanzschüssen versuchten, kombinierte sich der SVB häufig gefährlich vors Tor. SVR-Keeper Hahn erwischte dabei einen „Sahnetag“, rettete sowohl gegen Philipp Boenke als auch zweimal gegen Jonathan Dischl herausragend und verhinderte den erneuten Rückstand vorerst. Kurz vor der Halbzeit war der Keeper dann aller- dings machtlos - nach einem cleveren Vertikalpass von Nico Geggier auf Boenke, gab dieser im richtigen Moment Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 zu Spohn in der Mitte ab, der in seinem letzten Spiel das 2:1 markierte. Damit ging es mit einem 2:1 in die Halbzeit, auch wenn der SVR in Person von Stöckler fast noch zum 2:2 gekommen wäre. Sein Fernschuss klatschte jedoch nur gegen die Latte. Mit dem Beginn der zweiten Hälfte schien den Gästen aber langsam die Kraft auszugehen und der SVB nutzte dies direkt gnadenlos aus. Nach einer Pressingsituation in der Reutener Hälfte, eroberte der Meister schnell den Ball zurück, Dantona bediente Torschützenkönig Dischl im Fünfmeterraum und dieser schob eiskalt zum 3:1 ein (51.). Nur drei Minuten später sorgte dann Thoma bereits für die Entscheidung, wobei er vor Hahn die Ruhe behielt und mit einem schönen Lupfer das 4:1 erzielte. Während die Baindter Spieler noch auf ein Torverhältnis von +100 drängten und weiter munter nach vorne spielten, tauch- ten die Gäste im Gegensatz zur ersten Halbzeit kaum noch gefährlich vorm Tor von Benjamin Walser auf. So stachen in der 73.Minute schließlich auch noch zwei Jo- ker von Trainer Gauder - einen Steckpass von Konstantin Knisel, verwandelte Ylber Xhafa stark im linken Eck und erzielte so das 118. und damit letzte Tor in dieser bemer- kenswerten Aufstiegssaison. Mit 23 Siegen und 5 Unentschieden steigt der SVB un- geschlagen und somit völlig verdient in die Bezirksliga auf, wobei man die Saison mit einer gelungenen Feier im Baindter Vereinsheim ausklingen ließ. Nach einer in- tensiven Runde freut sich die Mannschaft nun auf drei fußballfreie Wochen zur Regeneration. Durch den frühen Bezirksligastart am 31.07 beginnt die Vorbereitung auf die kommende Saison aber bereits schon wieder am 04.07 - dann mit dem neuen Trainer des SVB, Jens Rädel. Es spielten: Benjamin Walser - Sebastian Saile (72.Lukas Walser), Marko Szeibel, Michael Brugger, Tobias Szeibel - Yannick Spohn (69.Ylber Xhafa), Mika Dantona, Phillip Thoma, Nico Geggier (59.Philipp Kneisl) - Philipp Boenke (59.Konstantin Knisel), Jonathan Dischl SV Baindt II - SV Reute II 3:2 (2:1) Nach einer beeindrucken Rückrunde inklusive zehn Sie- gen in Folge, standen sich zum Saisonabschluss der Vier- te, der SVB II, und der Siebte, der SVR II, gegenüber. Die „Zwoite“ hätte mit einem Sieg rechnerisch sogar noch auf Platz drei springen können, durch den Nicht-Antritt des SV Wolfeggs in der Parallelpartie war diese Chance jedoch bereits vor dem Anpfiff dahin. Den Start in diese damit „bedeutungslose“ Partie ver- passte der SVB II aber und der SVR II ging, nach zwei Aluminiumtreffern in den Anfangsminuten, in der 22.Mi- nute folgerichtig mit 1:0 in Front. Im Anschluss wurde das Team von Timo Geggier allerdings deutlich stärker und Max Schmidt verwandelte in der 32.Minute einen Straf- stoß zum 1:1 - Marco Reinhardt war zuvor im Strafraum zu Fall gebracht worden. In der 41.Minute war es erneut Schmidt, der mit einem feinen Pass Pascal Reich auf die Reise schickte. Dieser umkurvte clever den Torhüter und schob mit seinem 17.Saisontor zum 2:1 ein. Mit Beginn der 2.Halbzeit legte der SVB II direkt nach und Reinhardt erzielte nach einer schönen Einzelleistung das 3:1 (47.). Trotz dieses eigentlich komfortablen Vorsprungs wurde es in der 73.Minute nach einem Fernschuss-Freistoßtor der Gäste nochmals spannend, der SVB II brachte die Führung um Abwehrchef Patrick Späth schlussendlich aber über die Zeit. Damit beendet der SVB II nach einer Aufholjagd in der Rückrunde die Saison auf Platz vier, stellt mit Schmidt (19 Tore) und Reich (17 Tore) Platz zwei und drei Torjägerliste und erzielte mit 91 Treffern sogar die meisten der Liga. In der kommenden Saison spielt man durch den Aufstieg der „Ersten“ gegen die Reservemannschaften der Be- zirksliga, wobei an die tollen Leistungen der Rückrunde angeknüpft werden soll. Es spielten: Jan Mohring - Manuel Brugger, Patrick Späth, Tobias Trautwein, Kai Kaspar - Dennis Hecht, Luca Lau- riola, Niklas Späth, Marco Reinhardt - Pascal Reich, Max Schmidt -> von der Bank: Julian Keppeler, Kai Kostka, Moritz Gresser TC Baindt e.V. Nach den Pfingstferien geht nun endlich die Verbandsrunde weiter. Einige unserer Mannschaften starten erst, andere wie- derum haben schon ein oder zwei Spiele hinter sich. Vorschau: Montag, 20.6.: TC Berg – Herren 70 (Doppelrunde) Mittwoch, 22.6.: TC Biberach – Herren 65 Freitag, 24.6.: Junioren U15 – TC Feuerstein-Hürbel Samstag, 25.6.: SPG Bad Walds./Gaisb./Haist. – Junioren U18 Herren 50/1 – TC Friedrichshafen Herren 40 – TC 99 Bergatreute SPG Oberkirchb./Staig/Wibl. – Damen 40 Damen 50 – TC Tettnang Sonntag, 26.6.: SG Aulendorf Tennis – Herren Herren 30 – TA TSV Fischbach Allen Mannschaften wünschen wir faire, spannende Spie- le und viel Erfolg. Musikverein Baindt Wurstsalat-Vorverkauf für den Feierabendhock am 27.06.2022 Liebe Freunde und Gönner des Musik- vereins Baindt, im Rahmen unseres DorfMusikFests la- den wir neben Firmen und Abteilungen auch alle andere Gruppen und Vereine zu unserem ge- selligen Feierabendhock ab 15.30 Uhr ein. Es erwartet Sie ein zünftiger Abend mit der Bläserklasse und dem Vor- orchester. Ab 18.00 Uhr spielt dann die Band ACHTALB- LECH für Sie auf. Neben einem reichhaltigen Angebot an Speisen und Ge- tränken bieten wir unser Spezialangebot, deftigen Wurst- salat mit kühlem Fassbier/Most/alkoholfreies Getränk zum Preis von zusammen nur 10,00 € im Vorverkauf an. Es würde uns freuen, wenn Sie diese schöne Gelegen- heit zu einem zünftigen Feierabendhock mit Ihren Kol- leginnen und Kollegen, Freunden und Bekannten an- nehmen würden! Die Anmeldung sollte bis Dienstag, 21. Juni per Fax unter 07502 / 97 98 850 oder per E-Mail an feierabendhock@mv-baindt.de unter Angabe der ge- meldeten Gruppe, den erforderlichen Sitzplätzen und Wertmarken erfolgen. Geben Sie uns auch gerne durch, in welchem Bereich bzw. bei welcher Gruppe Sie gerne sitzen möchten. Die Veranstaltung findet auf dem Parkplatz der Sport- halle bei jeder Witterung statt. Das gesamte Team des Musikverein Baindt e.V. freut sich auf Ihren Besuch. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Alpinteam Baindt Das Alpinteam wandert am 26.06. auf den Hochgerach Die erste Wanderung des Alpinteams geht am 26.06. auf den Hochgerach. Mit der Schnifis-Bergbahn fahren wir hoch zum Henslerhaus. Von dort starten wir eine Rundtour zum Gipfel. Die Dauer wird ca. 4 Stunden sein. Insgesamt ist es eine Tour zum Einwan- dern. Wir freuen uns über alle Teilnehmer, auch die, die sonst nicht im Alpinteam sind. Für Rückfragen bitte an Mat- thias Schupp wenden, am besten per Mail unter wander- wart@alpinteambaindt.de. Treffpunkt zur Abfahrt in Fahr- gemeinschaften ist an der Tennishalle Baindt um 7:00 Uhr. Trauer um Walter Vollmer Mit Betroffenheit haben wir vom Tode unseres Mitglieds Walter Vollmer am 1. Juni 2022 erfahren. Walter Vollmer war seit 1. Juli 1984 Mitglied in unserem Ortsverein und hätte in zwei Jahren seine 40-jährige Mitgliedschaft ge- feiert. Dies ist ihm nun nicht mehr vergönnt. Walter Voll- mer war nicht nur aktives Ortsvereinsmitglied. Von 1997 bis zur Weitergabe des Staffelstabes an die bis heute tä- tige Ortsvereinsvorsitzende 2001, Ortsvereinsvorsitzender. Sein Stellvertreter war der ebenfalls bereits verstorbene Kurt Müller. Walter gab den Stab gerne und mit einem Augenzwinkern an die jetzige OV-Vorsitzende mit den Worten ab: „Du hat nicht viel Arbeit! Und wenn doch und alle reden mal durcheinander, dann kriegst Du hier auch noch eine Klingel, um sie zur Ordnung zu rufen!“ Diese ist bis heute unbenutzt. Diese Sätze und unser Walter bleiben in liebevoller Erinnerung. Walter war immer aktiver Helfer in der Ortsvereinsarbeit, Werksführer in der Papierfabrik Baienfurt, Jugendtrainer Abteilung Fußball und noch in sehr vielen weiteren sozi- alen Funktionen tätig, bis ihn seine Krankheit zur Ruhe zwang. Wir verabschieden uns von Walter Vollmer. In unserer Er- innerung und unserem Herzen hat er seinen Platz. Wir wünschen den Angehörigen viel Kraft und verbleiben mit stillem Gruß. Im Namen des Vorstandes Brigitta Wölk (Vorsitzende) www.spd-baienfurt-baindt.de Schwäbischer Albverein OG Weingarten Auf dem Traufgang Schlossfelsenpfad Ebingen Vom Parkplatz „Stählernes Männlein“ über die Albhochfläche mit Wacholderheide zum Waldheim. Am Traufgang mit beeindruckenden Felsen zur Schlei- cherhütte. Einkehr im Gasthof Fohlenweide. Wann: Sonntag 19.06.2022 um 8.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 19.00 Uhr, Gehzeit ca. 5 1/2 Stunden, 15 km, 481 Hm (immer wieder leicht berg- auf und bergab) Fahrpreis 18,50 € für Mitglieder. Vesper, Trinken (mind. 1 l) Stöcke, gutes Schuhwerk und Wechselschuhe mitbringen. Anmeldung ab 15.06.2022 T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Wanderführung Wally Knoll E-Mail: walburga.knoll@t-online.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind willkommen! Überraschungswanderung für Kurzwanderer Wann: Dienstag, 21.06.2022 um 13.00 hinterm Rathaus in Baienfurt Rückkher ca. 18.00 Uhr, Gehzeit 2 - 2 1/2 Stunden, 6 km, 80 Hm. Eine Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk. Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt. Anmeldung ab 15.06.2022 ab 18.00 Uhr, T. 0751/43287, Wanderführung Jürgen Frank Gäste sind willkommen! Einladung zur Jahreshauptversammlung 26.06.2022 Am Sonntag, 26.06.2022 lädt der Vorstand zur Jahres- hauptversammlung mit Neuwahlen herzlich ein. Ort: Weingarten, Kultur- und Kongresszentrum, Stau- fersaal um 15.00 Uhr Es werden Getränke. Kaffee und Kuchen angeboten. Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft. Was sonst noch interessiert Großer Infotag an der Musikschule Ravensburg e. V. „Hereinspaziert und ausprobiert“ Die Musikschule Ravensburg e. V. veranstaltet am Sams- tag, 25. Juni 2022 von 10.00 –13.00 Uhr im Vorfeld zum Schuljahresbeginn am 01.10.2022 ihren großen Infotag. Der INFO – Tag ist eine wunderbare Gelegenheit, sich in zwangloser Atmosphäre umfassend und fachlich kompetent über die musikalischen Bildungsmöglich- keiten an der Musikschule Ravensburg e. V. informie- ren zu lassen. Neben der ausführlichen und kompetenten persönlichen Information zu unserem breitgefächerten musikalischen Bildungsangebot, welche von 10.00 – 13.00 Uhr im Haupt- gebäude (Friedhofstrasse 2) sowie in unseren Zweigstel- len (Wilhelmstrasse 5 und 7) stattfindet, finden in diesem Jahr erstmals drei Konzerte im Konzerthaus Ravensburg statt. • 10.00 Uhr: Streichinstrumente, Gesang und Zupfinstru- mente • 11.00 Uhr: Perkussionsinstrumente, Blasinstrumente und Tasteninstrumente • 12.15 Uhr: Bands Musizieren, alleine oder in Gruppen – wie Familie, Schule, Kirche oder Verein – ob Klassik oder Pop, ob Groß oder Klein, hierfür bildet die Musikschule aus. Das eigene Mu- sizieren trägt hervorragend dazu bei, eine bessere musi- kalische Urteilsfähigkeit und einen vielfältigen Musikge- schmack zu entwickeln. Zugleich wird ein Bildungsprozess gefördert, der zu einer positiven Persönlichkeitsentwick- lung beiträgt. Auf dem Fundament der Ausbildung an der Musikschule können sich neben den musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten weitere Kompetenzen wie z.B. Konzentrations- und Gestaltungsvermögen, Kreati- vität, Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz oder Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Teamfähigkeit als wichtige Schlüsselqualifikationen aus- gezeichnet entfalten. Unter der kommunalen Trägerschaft der Städte Ravens- burg und Weingarten, des Landkreises Ravensburg sowie der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fron- reute, Grünkraut, Horgenzell, Schlier,Waldburg, Wilhelms- dorf, Wolfegg und Wolpertswende hat sich die „Musik- schule Ravensburg e. V.“ die intensive und umfassende musikalische Förderung junger Menschen in den oben genannten Städten und Gemeinden zur Aufgabe und zum Ziel gemacht. Das Angebot an der Musikschule Ra- vensburg e. V. umfasst beginnend mit dem „Musikgarten“ (18 Monate bis 4 Jahre) über die „Musikalische Früher- ziehung“ (4 bis 6 Jahre) und die „Blockflöte“ bis hin zu allen Streich- und Blasinstrumenten, Klavier, Perkussion, klassische Gitarre, E – Gitarre, Bassgitarre, Harfe, Ak- kordeon (in Kooperation) sowie klassischer & Rock-Pop Gesang. Außerdem spielt die zusätzliche Förderung der Musikschüler in zahlreichen Orchestern, Chören, Bands und Ensembles eine wesentliche Rolle im Konzept der Musikschule Ravensburg e. V.! Telefon 0751 259 55 www.musikschule-ravensburg-e-v.de info@musikschule-ravensburg-e-v.de Sommerfest des Vereins landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Bad Waldsee Am Sonntag den 03.07.2022 lädt der Verein landwirt- schaftlicher Fachschulabsolventen Bad Waldsee zum traditionellen Sommerfest nach Bad Wurzach ins Kurhaus am Kurpark, Kirchbühlstrasse 1, ein. Das Fest beginnt um 09.30 Uhr mit einem Gottesdienst im Kursaal. Nach dem Festakt mit Ehrungen spielt die Bauernkapelle Oberschwaben auf. Durch den Vormittag führt Barny Bitterwolf, der die ein oder andere Überra- schung verspricht. Für das leibliche Wohl ist mit reichhaltigem Mittagstisch sowie Kaffee und Kuchen bestens gesorgt. Eine Ausstel- lung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten bietet Gelegenheit zur fachlichen Information. Für die kleinen Gäste gibt es ein Kinderprogramm. Der Verein lädt alle Interessierten dazu herzlich ein und freut sich auf den Besuch. ‚Die Kunst und die Sterblichkeit‘ Ein Abbild der eigenen Ideen zum Tod zu er- stellen, ist eine der tröstlichen wie auch her- ausfordernden Tätigkeiten von Menschen zu allen Zeiten und in allen Kulturen. Der Leistungskurs 11 der Oberstufe des Gymnasiums Weingarten hat sich zusammen mit der Kunstlehrerin Anne Bösenberg intensiv mit eigenen Zugängen zum Thema Sterben und Erinnerung, aber auch mit den Ideen anderer Künstler zu diesen Themen beschäftigt. Die Klasse stellte ihre Werke während der Kunst- und Mu- seumsnacht am 25. Juni 2022 in Weingarten in unseren Räumen aus. (18-22 Uhr) Wir sind sehr stolz, dass die Jugendlichen uns ihre Ergeb- nisse anvertraut haben. Schauen Sie zusammen mit uns auf diese besonderen Werke der jungen Menschen. Hospiz Ambulant, Vogteistraße 5, Weingarten Grundlagenseminar für Social Media Freitag, 1. Juli 2022 Layout für „Social Media“ Wie entwerfe ich Social-Me- dia-Post? Grundlagen für Layouts und Text-, Gra- fik- und Bildbearbeitung Schnell, einfach und wir- kungsvoll einen Social Me- dia- Post erstellen ist in vie- len Bereichen der Jugendarbeit tägliches Handwerk. Im Workshop erlernen die Teilnehmenden Layout-Grundla- gen, bekommen eine Einführung in die Software und er- lernen Grundlagen der Text-, Grafik- und Bildbearbeitung. Christian Schäfler ist selbstständiger Grafikdesigner mit langjähriger Verlags- und Agenturerfahrung (u. a. GQ Ma- gazin, Men`s Health, Stuttgarter Jugendhausgesellschaft, Stadt Kempten, Partnerschaft für Demokratie Landkreis Ravensburg). Mit ihm gelingen Bewerbungsstrategien von Angeboten auf Insta und Co. In Kooperation mit dem Kapuziner Kre- ativzentrum, Ravensburg, Kapuzinerstr. 12. INFO-BOX Veranstalter: KJR Ravensburg e.V. Kuppelnaustr. 36 88212 Ravensburg Ort: Kreativzentrum Kapuziner Kapuzinerstr. 27 88212 Ravensburg Zeit: Fr, 1.7.2022, 14 Uhr- 18 Uhr Anmeldung über jukinet.de bis: 24.6.2022 Teilnahmegebühr: 25 € Zielgruppe: Aktive aus der Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, LehrerInnen, JugendleiterInnen Referent: Christian Schäfler Diplom Informationsdesigner Juleica Punkte: 4 Kreisjugendring Ravensburg Tel. 0751-21081, info@kreisjugendring-rv.de www.jukinet.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 19. Juni 2022 Gästeführer: WilfriedScheremet Moor - ein brennender und umkämpfter Lebensraum Von den vielen Themen, die unter dieser Überschrift be- handelt werden können, steht das unmittelbare Erlebnis der Natur im Vordergrund. Wie haben sich seit der Eis- zeit Lebewesen ihre Existenz geschaffen und gesichert? Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Warum gibt es gerade hier so faszinierende Arten wie Orchideen und Libellen? Wie gilt es möglichst viel davon zu erhalten, nicht zuletzt zum Wohle des Menschen? Sicher begegnen wir neben den Pflanzen einigen Insekten oder größeren Tieren. Denken Sie auch an Insektenschutz und sonstige Vor- sichtsmaßnahmen hinsichtlich der Witterung! Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de Die 1. Adresse... ...für Ihre lokale Werbung ist das Mitteilungsblatt. Freitag, 24. Juni von 10:00 - 18:00 Uhr • Messepreise für Neutore und kostenlose Fachberatung • Sonderangebote bei Lager- & Ausstellungstoren • Tag der Ausbildung für Schüler & Eltern GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 „Alternative Bestattungsformen“ Der Erinnerungsdiamant. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Beratungstermin sichern unter: 07504 9700-0 „Kein Garten ist wie der andere.“ Wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Sonnenschutzlösung. 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Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine Person für die Leitung Sachgebiet Finanzen (m/w/d) (Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW) Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerben Sie sich bitte unter Angabe der Kennziffer 22/28/988 und Ihrer Konfessi- on bis zum 26.06.2022, ausschließlich online über unser Stellenportal: jobs.drs.de. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel. 07563/91348-11, E-Mail: bewerbung-ao@kvz.drs.de. Wir suchen Schreiner / Holzbearbeiter Vollzeit Bürofachkraft Teilzeit Parkett + Holz Stiehle Grünkraut-Lochmühle Tel. 07520 2203, info@parkett-stiehle.de STELLENANGEBOTE IMMOBILIENIMMOBILIEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Teilbare 5,5 Zi. EG-Whg in Baindt Bj 74, Wfl ca 172 m², EG m. Terrasse + Garten, EBK, 2x Gar. EnEV:106 kwh/m², KP 575.000 €, Bezug: 1/2023, opt. renovierungsbedürftig ............……………………………………………………….......... Immobilienbüro R. Zembrod, 88213 Oberzell Tel: 0751/7914900 Zembrod-Immobilien.de Hartholz Briketts + trockenes Brennholz Sägewerk Stiehle Grünkraut - Lochmühle 07520 2203 oder info@parkett-stiehle.de kaufmännische Angestellte m/w/d Teilzeit oder Minijob zur Verstärkung unseres Teams nach Baindt gesucht post@sugg-baustoffe.de 1 – 2 Physiotherapeuten/-innen dringend gesucht nach 88281 Schlier, sehr gute Bezahlung, Vollzeit, Teilzeit, Neueinsteiger, Wiedereinsteiger. Infos unter www.physio-schlier.de, Telefon 07529/3990 oder 0152 28743875 AUS DER LANDWIRTSCHAT SELBSTBESTIMMT IM EIGENEN HAUS ALT WERDEN Mit einer Immobilienverrentung können sich nanzielle Spielräume vergrößern Wohnungsrecht und Immobilien- rente werden an erster Stelle im Grundbuch gesichert, das macht die Immobilienrente zu einer ver- lässlichen Form der Umsetzung von Wünschen von Seniorinnen und Senioren. Foto: djd/Deutsche Lei- brenten Grundbesitz/Sonja Brüg- gemann (djd). Senioren möchten mög- lichst lange selbstständig und selbstbestimmt leben. Um die- ses Ziel zu erreichen, nden al- ternative Wohnformen immer mehr Beachtung. Die Umsetzung solcher Pläne ist aber meist mit nanziellem Einsatz verbunden. Dies gilt vor allem dann, wenn die Immobilie barrierefrei ge- staltet werden soll. Heute kann man den Wunsch nach Selbst- bestimmung mit seinen nanzi- ellen Möglichkeiten in Einklang bringen. Die Deutsche Leibren- ten Grundbesitz AG etwa hat die Immobilienverrentung konzi- piert. Das Prinzip: Die Immobilie wird zwar verkauft, der frühere Ei- gentümer erhält aber ein notariell zugesichertes, mietfreies Woh- nungsrecht und eine Immobilienrente. Mehr Infos: www. deutsche-leibrenten.de. Der neue Eigentümer kümmert sich auch um die Instandhaltung der Immobilie. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 *** Wohnimmobilien für vorgemerkte Kapitalanleger gesucht *** Unsere bundesweiten Sachanlage-Kunden suchen ständig gepflegte Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser, vorrangig im Raum Bodensee/ Oberschwaben, ideal zur Vermietung. Vielleicht ist Ihre Immobilie genau das richtige für unsere Kunden? 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Die Wagenpraxis Naturheilverfahren Klangbehandlung Lebensberatung Wir heißen Sie herzlich willkommen zum “Tag der offenen Tür” 25.06.2022 10.00 - 17.00 Uhr Am Föhrenried 5/1 88255 Baienfurt www.wagen-praxis.de Gibt es etwas Schöneres als im eigenen Zuhause alt zu werden? Wir machen es möglich. PROMEDICA PLUS Ravensburg-Wangen Ihre Ansprechpartnerin vor Ort: Katharina P eghaar 0751 - 76 96 26 04 ravensburg-wangen@promedicaplus.de VERANSTALTUNGEN GESUNDHEIT IMMOBILIENMARKT[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 19. August 2022 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Bestellung von Streuobstbäumen inklusive „Pflegepaket“ für die nächsten fünf Jahre ab jetzt möglich -attraktive Förderung zur Beschaffung von Pflanzgut und deren Pflegemaßnahmen- Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zei- tintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch Überal- terung der Streuobstbeständen, mangelnde Pflege und Krankheiten (wie Mistelbefall) sind bereits große Teile der Bestände in unserer Region weggefallen. Dem will die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Landratsamt Ravensburg durch die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege entgegenwirken. Bestandteil dieser Aktion ist nicht nur die Sammelbestellung und Ausgabe des Pflanzguts, sondern auch eine Anleitung zum richtigen Einpflanzen, für das richtige Befestigungsmaterial sowie den notwendigen Pflanzschnitt und den jährlichen Erziehungsschnitten (in den ersten fünf Jahren). Das Pflanzgut kann aus der beiliegenden Liste entnommen werden. Die Gesamtkosten pro Baum sind für alle Baindter Bürgerinnen und Bürger auf 25 Euro gedeckelt. Den Rest teilen sich die Gemeinde Baindt und das Landratsamt Ravensburg je zur Hälfte. Die Auslieferung der Bäume erfolgt im Herbst 2022. Für die Bestellung der Streuobstbäume inklusive „Pflegepaket“ füllen Sie bitte den Anmeldebogen aus und schicken diesen bis spätestens 12. September 2022 an die Gemeinde Baindt, Franka Maurer, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter: https://www.baindt.de/ umwelt-verkehr/streuobst. Ebenso liegen an der Bürgertheke im Rathaus einige gedruckte Exemplare aus. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Baindt ist Franka Maurer, Tel. Nr.: 07502 9406-40, E-Mail: f.maurer@baindt.de Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Erfolgsprojekt zum Erhalt der Biodiversität : 1000 schnittige Obstbäume Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungspflege. Die Kosten dafür teilen sich der Eigentümer/ die Eigentümerin, die Gemeinde und der Landkreis. In den bisherigen drei Schnittperioden 2018 bis 2021 haben Obstfachwarte/ Obstfachwartinnen bereits 120 Streuobstbestände mit rund 3.500 Obstbäumen fachgerecht gepflegt und da- durch für deren Erhalt gesorgt. Die Anmeldeunterlagen sind auf dem Rathaus einzureichen. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Unterlagen eine postalische Eingangsbestätigung. Anmeldeschluss ist Ende August jeden Jahres. Die Anmeldeunterlagen zum Projekt finden Sie auf der Homepage der Biodiversitätsstrategie des Landkreises unter www.naturvielfalt-rv.de oder unter https://www.rv.de/Umwelt_+Landwirtschaft+_+Forst/Naturschutz/streuobst Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ihre Gemeindeverwaltung * In dieser Artikelserie werden Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben.* Kuch Landwirtschaft mit Herz in Sulpach Wir, die Familie Kuch, verkaufen in einem kleinen Häuschen mit Selbstbedienung folgende Produkte: • Eier von unseren eigenen Hühnern aus Freilandhaltung • gelegentlich frisch geschlachtete Suppenhühner • verschiedene Nudeln, diese werden aus Eiern von unseren Hühnern im Lauratal produziert • Honig aus unserer eigenen Imkerei • Äpfel, Kartoffel und Rapsöl von regionalen Anbietern • Q-Eis im Becher aus Bad Waldsee mit wechselnden Sorten Vor dem Laden stehen zwei Bänke auf denen man das leckere Eis genießen kann! Regional einkaufen ist wichtig, da es auch Umwelt- und Tierschutz bedeutet. Bei uns konkret heißt das z.B., dass die Hühner regional eingekauft werden um ihnen lange Transporte zu ersparen, das Futter ist regional und genfrei, und die Tiere werden auf dem Hof geschlachtet. Mit einem re- gionalen Einkauf kann man als Kunde ganz gezielt Landwirte und Haltungsformen unterstützen. Ihre Familie Kuch aus Sulpach Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Einrichtungsleitung für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23 eine Einrichtungsleitung (m/w/d) für die verantwortliche Führung einer der drei kommunalen Kitas. Wir bieten Ihnen: • eine unbefristete Stelle nach SuE aktuell je nach Hausgröße in SuE 11 bzw. SuE 13, • in Teilzeit möglich, mindestens 75 % Beschäftigungsumfang und • einen Leitungszeitanteil von 20 % bzw. 25 % je nach Hausgröße. Die Stelle ist der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 21.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Integrationskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung eines Schülers eine Integrationskraft. Es handelt sich um einen Betreuungsumfang von 25 Stunden pro Schulwoche. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 01. September 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Herr Plangg zur Verfügung (Tel. 07502/94 06-11). Pädagogische Fachkräfte für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23: • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die 3- bis 6-jährigen Kinder • mehrere pädagogische Fachkräfte (m/w/d) für die 1- bis 3-jährigen Kinder • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Krankheitsvertretung Die unbefristeten Stellen sind der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet und in Teilzeit möglich. Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach dem TVöD - SuE S 8a und einen interessanten und verant- wortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 31.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Amtliche Bekanntmachungen Die Bushaltestellen Gartenstraße werden zu barrierefreien Haltestellen umgebaut. Baubeginn ist am 22 August 2022 In der Kalenderwoche 34 beginnen die Arbeiten für den barrierefreien Umbau der oben genannten Bushaltestel- le. Im Zuge dieser Arbeiten muss die Gartenstraße im Bereich der Bushaltestellen halbseitig gesperrt werden. Während der ganzen Bauzeit, etwa bis Ende September, muss der Gehweg entlang der Busbuchten voll gesperrt werden. Wir bitten um Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt Baindt, Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: f.roth@baindt.de) zur Verfügung. Die Baufirma bemüht sich, diese und andere Störungen - wie etwa durch Staub und Lärm - für unsere Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten und bittet den- noch auftretende Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Außerdem bittet sie um äußerste Vorsicht im Bereich der Bauarbeiten. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben können Sie gerne das Personal vor Ort ansprechen oder die Firma unter info@beller-kieswerk.de anschreiben. Busverkehr Zur Aufrechterhaltung des örtlichen Busverkehrs ist es erforderlich, Ersatzhaltestellen einzurichten. Um einen reibungslosen Busverkehr über diese Straßen ermögli- chen zu können, muss während der Zeit der Umleitung ein generelles Halteverbot in diesen Straßen ausgespro- chen werden. Wir bitten deshalb alle Anwohner, ihr Fahr- zeug während der Dauer der Maßnahmen nicht auf der Straße abzustellen. Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) • Ausschreibung Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grund- eigentums zu entscheiden: Gemarkung: Baindt, Gewann: Zankenberg FIst.Nr.: 1158, Fläche: 12243 m2 Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvor stellung dem Landratsamt Ravensburg, Landwirt- schaftsamt, Postfach 1940, 88189 Ravensburg bis zum 29.08.2022 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 4120 GV-2022-0448 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch des Baubauungsplanentwurfs „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ - Batteriespeicher In der Gemeinderatsitzung vom 02.08.2022 hat der Ge- meinderat Baindt in der öffentlichen Sitzung den Aufstel- lungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung beschlossen. Lage und Ziel und Zweck der Bebauungsplanaufstellung Das Plangebiet liegt im Südwesten des Ortsteils Schachen innerhalb des Gewerbegebietes Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wur- de. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden ne- ben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und Regenrückhaltung gebaut. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Re- tentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Reten- tionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Bat- teriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspann- werk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungspla- nes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungs- planänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Flächennutzungsplan Da der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ eine Fläche für erneuerbare Energien (Versor- gungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wär- me-Kopplung) ausweist, kann er nicht aus dem Flächen- nutzungsplan (FNP) heraus entwickelt werden. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch. Weiterhin hat der Gemeinderat am 02.08.2022 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzufüh- ren und entsprechende Planentwürfe als Grundlage gebilligt. Der Planbereich ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet: Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Im Einzelnen gilt der Lageplan zum Bebauungsplan vom 02.08.2022. Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Umweltbericht sowie den örtlichen Bauvorschriften vom 29.08.2022 bis einschließlich 29.09.2022 im Rathaus Baindt, Zimmer 4.1, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt während der üblichen Dienststunden öffentlich aus- gelegt. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind je- weils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) Außerdem ist dieser auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar unter https://www.baindt.de/leben-wohnen/ bauen-wohnen/bebauungsplaene Während der Auslegungsfrist können zu den geänder- ten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplans Stellung- nahmen schriftliche oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfas- sers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Aus- legungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan und die örtli- chen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. Baindt, den 19.08.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 21.06.2022 den Entwurf zum vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 07.10.2021 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fas- sungsdatum vom 21.06.2022 und wurde für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plange- biet liegt westlich der Gemeinde Baindt und umfasst das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Im Geltungs- bereich soll eine Reithalle sowie eine Terrasse und Lager- flächen umgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich ist im auf Seite 7 abgebildeten Lageplan dargestellt. Die externen Ausgleichsmaßnahmen finden im Umfeld der geplanten Halle sowie nordwestlich der Gemeinde Baindt statt. Die erste Maßnahme erfolgt nördlich der Reithalle auf der Fl.-Nr. 185/8 der Gemarkung Baindt an der Grenze zur Fl.-Nr. 185/2. Die zweite Maßnahme erfolgt ebenfalls auf der Fl.-Nr. 185/8, nordöstlich der geplan- ten Reithalle entlang des Fußweges. Die dritte Maßnah- me erfolgt auf der Fl.-Nr. 188 im Norden der Pferdekop- pel. Eine weitere Ausgleichsfläche liegt auf der Fl.-Nr. 376 nordwestlich der Gemeinde Baindt, südlich des Ortsteils Sulpach. Die Fläche liegt südlich der landwirtschaftlichen Gebäude zwischen der „Sulpacher Straße“ und dem Obe- ren Bampfen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Flächen im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 29.08.2022 bis 12.09.2022 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt) Zimmer 4.2 während der allge- meinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 21.06.2022 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: - Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2022 (Aus- führungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächen- nutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutz- gebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundla- ge der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umwelt- zustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchfüh- rung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biolo- gische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durch- führung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissio- nen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschli- che Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Be- schreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Kata- strophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplan- ten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. - Ergebnisvermerk vom 26.04.2021, ergänzt am 07.06.2021, des Behördenunterrichtungs-Termines vom 14.04.2021 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umwelt- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 bezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Ravensburg, Natur und Artenschutz (zur weiterhin vorhandenen Gültigkeit der Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren aus dem Jahr 2020, zur FFH-Vorprüfung und der Abhandlung der Beleuch- tungsauswirkung und der Aufstellung eines Nutzungs- konzeptes, zu den Belangen des Artenschutzes), des Landratsamtes Ravensburg, Wasserrecht (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungs- gebieten), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbe- abwasser (zur Abwasserbehandlung, Aussagen über den Untergrund und zum Entwässerungskonzept) und des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmassenausgleich) so- wie zum Thema Dachbegrünung der Reithalle - Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rah- men der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotech- nik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehörigen Zielabweichungsverfahren von 2020, zur Unbedenklichkeit in Bezug auf landwirtschaftli- che Belange, zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur FFH-Vorprüfung), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und Zu- rücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschrei- bungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Gewerbeabwasser (zur Erschließung, Versickerung, Einleitung in einen Vorfluter und zum Entwässerungs- konzept, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes des „Reiterstübles“ und Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser), des Landratsamtes Ravensburg, Kreislaufwirtschaft (zum Landeskreislaufwirtschafts- gesetz (LKreiWiG) und dessen Regelung zum Erdmas- senausgleich), des Landratsamtes Ravensburg, Na- turschutz (zum Zielabweichungsverfahren von 2020 und den naturschutzfachlichen Belangen hierzu, zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes, zur Abarbeitung artenschutzrechtlicher Belange, zum flächenscho- nenden und naturverträglichen Betrieb der Reithalle und des „Reiterstübles“, zu Natura 2000-Gebieten und Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens (FFH-Vor- prüfung) sowie zu Photovoltaikanlagen und Beleuch- tung, zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes), des Landratsam- tes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vorhabens außerhalb von Überschwemmungsge- bieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQExt- rem), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zu Belangen des Umweltschutzes und dem sparsa- men Umgang mit Boden), Landratsamt Ravensburg, Grundwasser (zur Berücksichtigung der Belange der Wasserversorgung und zum Grundwasser), des Lan- desnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e.V. (zum Zielabweichungsverfahren von 2020, Abarbei- tung der FFH-Belange, des Artenschutzes und der Ein- griffs-Ausgleichsregelung), des NABU Weingarten e.V. (zur avifaunistischen Begutachtung, zum FFH-Gebiet, zu Empfehlungen zur Installation von Nisthilfen) - Schriftlich eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geotechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (1996) und dem zugehöri- gen Zielabweichungsverfahren von 2020), des Regio- nalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Zielab- weichungsverfahren von 2020 und zur Zurücknahme des regionalen Grünzuges im Fortschreibungsentwurf), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum ar- tenschutzrechtlichen Fachgutachten, zu Ergänzungen der Festsetzungen zur Beleuchtung, zur unterzeichne- ten FFH-Vorprüfung, zur im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wesentlich größeren Ein- beziehung von Flächen und der ggf. erforderlichen Bilanzierung dieser, zur erforderlichen Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen, zu mögli- chen baubedingten erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, zur Beantragung einer Ökokonto- maßnahme für Teile der geplanten Ausgleichsmaß- nahmen, zur nicht möglichen Anerkennung der Puf- ferfläche entlang des Gewässers, zur Eingrünung mit Baumpflanzungen nach Westen, zur Gewährleistung der Umsetzung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnah- men durch die Gemeinde Baindt, zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Durchführungsvertrag mit grundbuchrechtlicher Sicherung und zu allgemeinen Artenschutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Arten (Vögel und Fledermäuse), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zur Lage des Vor- habens außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zur Beurteilung der Gefahrenlage bei HQextrem, zur erforderlichen näheren Beschreibung der geplanten gewässerökologischen Aufwertung als Kompensa- tionsmaßnahme auf der Fl.-Nr. 376 und zur Abstim- mung mit dem Sachgebiet Oberflächengewässer zur Beurteilung eines ggf. erforderlichen Wasserrechts- verfahrens), des Landratsamtes Ravensburg, Bo- denschutz (zur Bewertung der Eingriffsstärke in das Schutzgut Boden aufgrund des dauerhaften Verlustes der Bodenfunktionen, zu konkreten Bodenschutzmaß- nahmen bei den Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zu Eingriffen in das Schutzgut Boden im Rahmen der geplanten Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen und fehlenden Unterlagen (Bi- lanzierung, Pläne, Schnitte, Flächenangaben) hierzu, zu den temporären Eingriffen im Zuge der Herstellung der Kompensationsmaßnahme am Oberen Bampfen, zur Ergänzung fehlender Begründungen für die Auf- bzw. Abwertung von Flächen mit Ökopunkten und zur nicht möglichen doppelten Verwendung einzelner Flä- chen im Rahmen der Bilanzierung) - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 (zu den Themengebieten: Feststellung der Verfahrenszuständigkeit, Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten, Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen (anlagen- bedingt, betriebsbedingt, baubedingt) durch das Vor- haben anhand vorhandener Unterlagen, Summations- wirkung und Anmerkungen) - Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH vom 17.06.2021 (zu den Themenge- bieten: Anlass und Aufgabenstellung, Rechtliche Vor- aussetzungen, Methodik und Untersuchungsumfang, Ergebnisse der Brutvogelkartierung, Vermeidungs- maßnahmen und Fazit) Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich sowie mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur zu den geänder- ten oder ergänzten Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Einzelnen: - Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Ergänzung des Geltungsbereiches des vBP „Reithal- le“, detaillierte Darstellung des Sozialtrakts, Numme- rierung der Pläne) - Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozial- trakts, Ergänzung des „Reiterstübles“ mit kleiner Kü- chenzeile als zulässige Nutzung der „Reithalle“ unter Ziffer 2.1 - Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung „Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ unter Ziffer 2.8 - Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungs- bereiches eines HQextrem in Plan- und Textteil - Ergänzungen bei den Hinweisen - Änderungen bei der Begründung - redaktionelle Änderungen und Ergänzungen - Ergänzung der umweltbezogenen Informationen Baindt, den 19.08.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Ravensburg gemäß § 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) das Landratsamt Ravensburg - untere Wasserbehörde - erlässt gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsge- setz (WHG) i.V.m. § 75 Abs. 1 Satz 2 Wassergesetz für Ba- den-Württemberg (WG), § 21 Abs. 2 Nr. 1 WG und § 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende A l l g e m e i n v e r f ü g u n g: 1. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch gemäß § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 20 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg (WG) wird wie folgt beschränkt: Die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern wird in allen Gemeinden des Landkreises Ravensburg untersagt. 2. Für die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis gilt das Wasserentnahmeverbot der Ziffer 1 ebenfalls, sofern die Erlaubnis eine Inhalts- oder Nebenbestim- mung enthält, die die Wasserentnahme in dem Zeit- raum für unzulässig erklärt, in dem der Gemein- und Anliegergebrauch durch Allgemeinverfügung unter- sagt ist. 3. Die untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine wi- derrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt. 4. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. 5. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung. Sie tritt außer Kraft mit Ablauf des 19.09.2022. I. R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Ravensburg, Frie- denstraße 6, 88212 Ravensburg zu erheben. II. H i n w e i s e: 1. Die Einhaltung des Entnahmeverbotes wird über- wacht. Auf die Bußgeldvorschriften des § 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG und des § 126 Abs. 1 Nr. 4 WG wird hinge- wiesen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Allge- meinverfügung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 € verhängt werden. 2. Das Entnahmeverbot gilt nicht für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen aus oberir- dischen Gewässern. 3. Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann beim Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt, SG Oberflächengewässer, Gartenstraße 107, 88212 Ra- vensburg, Bauteil E, Zimmer-Nr. 315 während der übli- chen Dienststunden eingesehen werden (vgl. § 41 Abs. 4 S. 2 LVwVfG). Ravensburg, den 08.08.2022 Landratsamt Ravensburg - untere Wasserbehörde - gez. Iris Steger Dezernentin Kreisentwicklung, Wirtschaft und ländlicher Raum Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.08.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die Anwesenden Zuhöre- rinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde angefragt, ob man im Zuge der Neugestal- tung des Dorfplatzes die Straße beim CAP-Markt bzw. die Mühlstraße nicht als Spielstraße ausweisen könnte. Die Mühlstraße, so die Vorsitzende ist bereits als Spielstra- ße deklariert, nach Fertigstellung des Dorfplatzes kann man sich gerne mit Vertretern des Verkehrsamtes des Landratsamts Ravensburg und der Polizei beraten, wie die Straße beim CAP-Markt gewidmet wird (Spielstraße, Tempo 30 oder ähnliches). TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. Juli 2022 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung der Absichtserklärung zum Inter- kommunalen Gewerbegebiet - weiteres Vorgehen - Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten „Gemeinsamen Absichtserklärung zur Schaffung eines Interkommunalen Gewerbegebietes“ zu. TOP Weiterentwicklung der Baindter Kinderbetreu- ungslandschaft und Neuordnung der Leitung und Trä- gerverantwortung Beschluss: 1. Die Stelle der Gesamtleitung des Kindergartens „Son- ne, Mond und Sterne“, bestehend aus drei Kinderta- gesstätten, in der jetzigen Form, ohne bestehende Einrichtungsleitungen, ist nicht rechtssicher gemäß § 45 SGB VIII und wird aufgehoben. 2. Mit der bisherigen Gesamtleiterin ist eine einvernehm- liche Änderung des Arbeitsverhältnisses durch einen Änderungsvertrag anzustreben. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird eine außerordentliche Ände- rungskündigung mit sozialer Auslauffrist angestrebt. 3. Es wird je Gebäude eine Einrichtungsleitung gemäß § 45 SGB VIII eingesetzt. 4. In der betrieblichen Auswirkung und zur Erfüllung des Zuverlässigkeitsprinzips wird die Stelle einer Fachbe- reichsleitung mit einem Stellenumfang von 65% ge- schaffen. Um die Tarifautomatik in SuE zu vermeiden, wird diese Stelle der Verwaltung zugeordnet. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerungsauf- gaben der Kita-Betreuung der Fachbereichsleitung zuzuordnen. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Stadtradeln Das Stadtradeln war auch dieses Jahr wieder ein vol- ler Erfolg. b) Gaslieferungen - Energieeinsparungen Auf Grund der reduzierten Gaslieferungen aus Russ- land hat sich die Verwaltung bereits intensiv damit beschäftigt, wie und in welchem Umfang in den ge- meindlichen Gebäuden (Rathaus, Schenk-Konrad-Hal- le, Kindergarten, Schule, Sporthallen) Energie einge- spart werden kann. TOP 04 Dorfplatz - Abstimmung Entwurf - Auftrag zur Ausschreibung der Baumaßnahme Bürgermeisterin Rürup berichtet: Im April 2018 wurden die Landschaftsarchitekten vom Büro 365° aus Überlingen mit einem Entwurf zur Neuge- staltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte beauftragt. Im weiteren Verlauf wurde dieser erste Entwurf den Ansprü- chen und Erfordernissen an den Baindter Ortskern ange- passt. Bürgerinnen und Bürger wurden in Informations- veranstaltungen über die Entwicklungen in der Ortsmitte, die sich aufgrund politischer Entscheidungen ergaben, eingebunden. Darüber hinaus konnte sich die Bevölkerung und Vertreterinnen und Vertreter der Vereine im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate mit ihren Ideen und Anregungen für unsere Ortsmitte einbringen. Als Ergebnis wurde von den Landschaftsarchitekten ein Entwurf entwickelt, der einen breiten Zuspruch fand. Mit diesem nun vorliegenden Entwurf sollen die Bauarbei- ten für die Platzgestaltung ausgeschrieben werden. Für die Bauausschusssitzung am 01. August 2022 ist vorge- sehen drei Hauptmuster mit Granit aus europäischen Steinbrüchen vor dem Rathaus zu verlegen, so dass sich die Mitglieder des Bauausschusses ein erstes Bild ma- chen können, wie der Belag des Dorfplatzes in Zukunft aussehen soll. Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Orts- kerns müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch die beiden Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden. Dies wurde bei der Gestaltung des Dorfplatzes mitbe- rücksichtigt. Nach schwierigen Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Behörden wurde nun eine Lösung gefunden. Der Umbau der beiden Busbuchten wird Teil der Ausschreibung sein. Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 wurde der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass sie in das Förderprogramm ÖPNV aufgenommen wurde. Der Umbau der beiden Bushalte- stellen wird gemäß der Kostenschätzung ca. 480.000 € kosten. Dieser Betrag ergibt sich auch aufgrund des um- fangreichen Eingriffs in den Straßenraum. Von Seiten des Regierungspräsidiums wurde uns eine Förderung von ca. 100.000 € signalisiert. Sofern die Aufstockung im Landessanierungsprogramm bewilligt wird, die aktuell ansteht, ist bei Gesamtkosten von ca. 3.800.000 € (inklusive Bushaltestellen) eine För- derung von ca. 1.000.000 € (inklusive Förderung für Bus- haltestellen) zu erwarten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung und der zugehörigen Kostenberechnung die Umgestaltung des Dorfplatzes auszuschreiben und umzusetzen. Das Büro 365° freiraum + umwelt wird mit den Leis- tungsphasen 5 - 7 beauftragt. 2. Die Pflasterung des Dorfplatzes erfolgt gemäß Mus- terfläche 3. TOP 05 Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Aus- legungsbeschluss des Bebauungsplans „Gewer- begebiet Mehlis“ - 6. Änderung und Erweiterung und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf Teilflächen der Flst. 1014 + 1015 Bürgermeisterin Rürup informiert das Gremium über fol- genden Sachverhalt: Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewer- begebiet Mehlis. Hierfür wurden die planungsrechtlichen Grundlagen bereits 1996 durch die Aufstellung eines Be- bauungsplanes gelegt, der im Laufe der Jahre mehrfach geändert und erweitert wurde. Im Geltungsbereich der Bebauungspläne wurden neben Gewerbeflächen auch Flächen für ein Umspannwerk und Regenrückhaltung gebaut. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgese- hen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Es ist das Bestreben eines Planers und Errichters von Bat- teriegroßspeichern in unmittelbarer Nähe zum Umspann- werk eine Batteriespeicheranlage zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungspla- nes ist die geplante Nutzung nicht möglich. Da für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage eine größere Fläche benötigt wird, sollen mit der vorliegenden Bebauungs- planänderung und Erweiterung die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Da der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB (Versorgungsflächen, einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zen- tralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung) ausweist, kann er nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) heraus entwickelt wer- den. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Nachdem die Unterlagen der Betreiberfirma vorlagen, fand ein Scoping-Termin mit Vertretern des Landrat- samtes, der Betreiberfirma, der Landschaftsplaner, der Bauleitplanerin und der Gemeinde statt, bei dem anste- hende Fragen geklärt wurden. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes muss nun der Aufstel- lungsbeschluss gefasst werden, sowie gleichzeitig der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ für den im Abgrenzungslageplan vom 12.07.2022 dargestellten Bereich sowie eine Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO im Planbereich „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ aufzustellen. 2. Der Bebauungsplanvorentwurf sowie der Vorentwurf des Umweltberichts werden gebilligt. 3. Der Gemeinderat beschließt auf dieser Grundlage gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behör- denanhörung durchzuführen. Hinweis: Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betroffenen Bereich im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). TOP 06 Radschnellweg RS9 zwischen Baindt und Fried- richshafen- Vorstellung Entwurfsplanung Bürgermeisterin Rürup berichtet: Radschnellverbindungen sind ein wichtiges Instrument der Radverkehrsförderung und der angestrebten Ver- kehrswende, insbesondere auf der hoch belasteten Pend- lerachse im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Im Oktober 2017 wurde durch den Regionalverband daher eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Baindt und Friedrichshafen in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für insgesamt sechs Abschnitte jeweils zahlreiche Varianten möglicher Streckenverläufe untersucht, bewertet und diskutiert. Daraus wurde eine Vorzugstrasse entwickelt, die hinsichtlich der Realisierbarkeit, der Kosten und des Nutzens vertiefend betrachtet wurde. Im März 2019 wur- de der Abschlussbericht der Studie mit der Vorzugstrasse vorgelegt. Die Vorzugstrasse hat eine Länge von 29 km und erreicht auf 85 % der Gesamtstrecke die Qualitäts- standards für eine Radschnellverbindung. Mit einem Nut- zen-Kosten-Verhältnis von 2,0 wurde ihre Wirtschaftlich- keit nachgewiesen. Aufgrund der prognostizierten Nutzerzahlen übernimmt das Land Baden-Württemberg für die Abschnitte zwi- schen Weingarten und Ravensburg die Baulast der ge- planten Radschnellverbindung. Ebenso für die Ortsdurch- fahrt von Baienfurt. Zwischen Baindt und Baienfurt sowie in der Weiterführung in Richtung Friedrichshafen wurde die geplante Route als Radschnellverbindung in der Bau- last des Kreises eingestuft. Um zügig mit der Planung vor- anzukommen, hat der Regionalverband die Federführung für die Planung der gesamten Strecke übernommen und Fördermittel bei Bund und Land beantragt. Die Bewilli- gung der Fördermittel ist im Juli 2020 erfolgt. Anfang 2021 hatte der Regionalverband Bodensee-Ober- schwaben den Planungsauftrag für die Linienfindung und die Bildung sinnvoller Planungs- und Bauabschnitte für des RS 9 an die beiden Büros BERNARD Gruppe ZT GmbH und VIA eG vergeben. Ziel ist die Abstimmung und Fest- legungen der Linienführung der Radschnellverbindung, unter Beteiligung der Kommunen sowie der Bürgerschaft, sowie die anschließende Vorbereitung der weiteren Pla- nungsschritte. Die Bürgerbeteiligung wurde online im Zeitraum vom 22.07.2021 bis zum 17.09.2021 durchgeführt. Die Bürge- rinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, bestehende Trassenvarianten zu bewerten, neue Alternativen vorzu- schlagen sowie Hinweise zu Mängeln und Maßnahmen einzubringen. Insgesamt haben über 600 Personen an Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 der Beteiligung teilgenommen, wobei circa 50 Perso- nen den Abschnitt auf der Gemarkung Baindt bewertet und kommentiert haben. Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Rahmen der Gemeinderatssitzung durch die Gutachter vorgestellt. Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse der Bürgerbe- teiligung überwiegend eine Bestätigung der Führung der Radschnellverbindung entlang der K 7951. Alternativ wur- de erneut eine Führung über die Wohngebiete (Baindter-/ Garten-/Küferstraße) vorgeschlagen, die bereits im Rah- men des Variantenvergleichs in der Machbarkeitsstudie untersucht und v.a. aufgrund der Umwegigkeit und der fehlenden Anbindung in Richtung Baienfurt nicht weiter- verfolgt wurde. Zur Überprüfung der Machbarkeit einer Führung des RS 9 im Zuge Marsweiler Straße sowie entlang der K 7951 wurde ein konzeptioneller Entwurf des Kreisverkehrs K 7951/Marsweiler Straße sowie die Fortführung des Rad- schnellweges über Radfahrstreifen in die Ortsmitte aus- gearbeitet und mit den Akteuren (Regionalverband, Land- kreis Ravensburg, Gemeinde Baindt) abgestimmt. Die Überlegungen zur Radschnellverbindung wurden auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Dorfplatzes bzw. der Erschließung des Fischerareals betrachtet. Die konzeptionellen Entwürfe werden im Rahmen der Ge- meinderatssitzung durch das Planungsbüro vorgestellt. Die Führung des RS 9 erfolgt auf dem Abschnitt zwischen Baienfurt und dem Kreisverkehr in Baindt straßenbeglei- tend zur K 7951 im Zweirichtungsverkehr. Der bestehen- de Weg ist hierzu mindestens auf eine Breite vom 5,00 m auszubauen und der Radverkehr am Knotenpunkt mit der Schachener Straße zu sichern. Am Kreisverkehr K 7951/Marsweiler Straße wird der Radverkehr über die bestehende Mittelinsel in den Mischverkehr übergeleitet. Alternativ können Radfahrende weiterhin die bestehende Unterführung nutzen. Die weitere Führung in die Marswei- lerstraße bis zum Dorfplatz verläuft über Radfahrstreifen mit einer Breite von ca. 2,00 m bis 2,70 m. Für den Kreis- verkehr im Zuge der K 7951 sind kleinere Markierungs- arbeiten, die eine Reduzierung der Geschwindigkeiten im Kfz fördern, vorgesehen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Trassenvariante im Zuge der Marsweiler Straße sowie parallel zur K 7951 für den Radschnellweg RS 9 auf der Gemarkung Baindt zu. Die beschlossene Trassenvariante ist Grundlage für die wei- teren Planungsschritte nach den Leistungsphasen der HOAI durch die entsprechenden Baulastträger. TOP 07 Einführung elektronisches Anordnungswesen - Unterzeichnung der Rechnungen per einfacher Signatur Kämmerer Abele berichtet: In der Gemeinde Baindt werden jährlich 8.800 Anord- nungsbelege nicht mehr ausgedruckt, sondern via einfa- cher Signatur unterzeichnet. Bereits seit Mitte Juli 2022 werden an fast allen Arbeitsplätzen der Verwaltung Zah- lungsanweisungen- und einnahmen sowie interne Ver- rechnungen elektronisch unterschrieben. Der Bereich Rechnungseingang vereinfacht die Organi- sation für den gesamten Rechnungslauf. Vom Postein- gang bis zum Kassenvollzug wird der Workflow in allen Stufen transparent abgebildet und effizient unterstützt. Der Rechnungseingang als zusätzliches Modul zu CIP-Ar- chiv bietet wesentliche organisatorische Unterstützung für den täglichen Arbeitsablauf. Dem Anwender wird dabei eine komplett elektronische Rechnungsverarbeitung ermöglicht. Vom Einlesen der elektronischen Rechnung bzw. dem Einscannen der Ein- gangsrechnung bis hin zum Kassenvollzug werden alle Bearbeitungsstufen abgebildet. Es kommen immer mehr Rechnungen in digitaler Form bei der Gemeinde Baindt an. ZUGFeRD-und x-Rechnungen (elektronische Rech- nungen) können direkt übernommen werden. Der Workflow wird sehr flexibel den spezifischen und organisatorischen Gegebenheiten angepasst. In Baindt werden alle Rechnungen zentral in der Kämmerei erfasst und vorkontiert. Der einzelne Sachbearbeiter übernimmt den Prüfungsvorgang (Anzahl, Lieferung, Rechnungsbe- trag etc.) und signiert die digitale Rechnung. Gemäß dem Vieraugenprinzip wird die Rechnung vom Kämmerer bzw. der Bürgermeisterin noch angeordnet. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass ab dem Einscan- nen der Vorgang beauskunftet werden kann. Die Erfas- sung zeitkritischer Sachverhalte (z. B. Skontofristen), Plau- sibilitätsprüfungen und Kommentarmöglichkeiten (ohne Veränderung am Dokument) ebenso wie Stapelbearbei- tung und digitale Signatur, erleichtern die tägliche Arbeit. Die Belege werden dauerhaft archiviert, sodass sie bei- spielsweise im Falle einer Rechnungsprüfung der Scan und die Unterschriften direkt geprüft werden können. Es wird bei den Unterschriften auf eine einfache elektroni- schen Sig natur (über Passwort) gesetzt. Es wird mit der elektronischen Anordnung und Archivie- rung eine revisionssichere Langzeitarchivierung erreicht. Die elektronischen Anordnungen (sachlich rechnerische Feststellung und Anordnung von Zahlungen) werden nicht mehr ausgedruckt. Bei Eingang der Rechnung wird diese, sofern diese noch in Papier eingeht, gescannt und von den zuständigen Mit- arbeitern per einfacher Unterschrift (Signatur mit Pass- wort) unterzeichnet. Durch diese Umstellung können ca. 20.000 Blätter Papier eingespart werden. Bei der digitalen Umstellung spielt der Klimaschutz neben der organisatorischen Übernah- me von ZUGFeRD-und X Rechnungen eine nicht unter- geordnete Rolle. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Einrichtung des elektroni- schen Anordnungswesen mit Unterzeichnung per einfa- cher Signatur zur Kenntnis. TOP 08 Anfragen und Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Ausfüh- rungen gemacht. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2022: Sonnenbrille silber/metall, Taschenbuch „Po- siealbumverse“, Einzelschlüssel mit gelbem Anhänger, Softshell-Jacke grau, T-Shirt dunkelblau, Juli 2022: Skateboard hellblau, Einzelschlüssel, Mountain- bike schwarz/weiß, August 2022: T-Shirt blau, Stockschirm grau, Fahrrad- schloss, Damenrad silber, Kinder-Schirmmütze rosa Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 20. August und Sonntag, 21. August Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Samstag, 20. August Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 21. August Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 27. Juli 2022 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Irmgard Moosmann herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 29.07.2022 feierten die Eheleute Renate und Karl Volz das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 05.08.2022 feierten die Eheleute Kornelia und Alfons Amann das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Corona- Vorschriften ab. August 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz September 10.09. Open-Air-Kino MV Reitplatz 13.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 14.09. Seniorentreff BSS 16.09. Ehrenamtsfest SKH 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH 30.09. Jahreshauptversammlung SV SKH Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austräger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Haus- nummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95874647 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Segnung der Vorschüler Immer am Ende des Kindergartenjah- res müssen wir leider von vielen Kin- dern Abschied nehmen, von unseren Vorschülern. Ab September gehen un- sere „Großen“ neue Wege. Sie alle freuen sich jetzt schon auf die Schule. Damit der Gott die Kinder auf ihrem Lebensweg weiter- begleitet, segnete unsere Pastoralreferentin, Frau Regina Willmes, am 26. Juli jeden einzeln und bedachte sie mit allerbesten Wünschen für den neuen Lebensabschnitt. Auch die anderen Kinder und Erziher/-innen wurden von ihr mit einem Segenswunsch bedacht. Wir wünschen allen Kindern, Eltern und Gemeindemit- gliedern eine wunderschöne und erholsame Ferienzeit! Waldorfkindergarten Ahoi ihr Piraten, setzt die Segel ....und dann auf zum letzten Abschnitt eurer Reise Richtung Schule Nachdem unsere Vorschulpiraten auf ih- rem Ausflug mit einem Floß über den Zel- ler See gesegelt waren, wartete in der Fol- gewoche das nächste große Abenteuer auf unsere kleinen Piraten. Einen Abend im Kindergarten, wenn alle anderen daheim sind...was für eine Aufregung! Schon über den Tag erfüllte knisternde Aufregung die Luft der Schneeweißchengrup- pe. Und dann war es endlich soweit. Bereits eine halbe Stunde vorher standen die ersten Kinder in der abend- lichen Sommerhitze gespannt am Kindergartentor und warteten ungeduldig, in ihr Abenteuer starten zu dürfen. Als sich das Tor endlich öffnete, wollte ein bereits herrlich geschmückter Garten erkundet werden. Hier durften die Kinder den durstigen Kängurus Wasser bringen, mit den Lamas Kirschkerne um die Wette spucken und als Enten die leckeren Würmchen vor dem hungrigen Frosch ret- ten. Was für ein Spaß! Anschließend ging es auf zum reich gedeckten Buffet, welches die Eltern für die Kinder be- reitgestellt hatten. Da wurde nach Herzenslust geschlickt und geschleckt. Und dann... krawumm...ein lauter Krach in der Gruppe. Was war das? Ein Dieb, ein Geist oder doch nur die Putz- fee? Nein, unser kleiner Hauswichtel der Fritz-Fratz-Frie- derich war wieder einmal am Werk. Unter dem Chaos, das er angerichtet hatte, versteckte sich die Einladung für eine Schatzsuche. Eine Schatzsuche für Piraten, versteht sich! Schon ging es los, zu kniffligen Aufgaben durchs Baindter Naturschutzgebiet. Und natürlich waren unsere lieben See-Räuber erfolgreich und bargen eine herrliche Schatztruhe vergraben im tiefen Sand. Am Lagerfeuer warteten nun auch schon die Eltern, um gemeinsam den Schatz zu öffnen und den Abend gemütlich ausklingen zu lassen. So ging es an diesem Tag zu später Stunde für unsere Großen mit etwas müden aber leuchtenden Augen nach Haus, mit einer Schutzengelkette um den Hals und die Taschen gefüllt mit gold glänzenden Talern. Doch wer meint das war alles, der täuscht, denn das gro- ße Finale stand, eine weitere Woche später, noch bevor. Wie hatten die Kinder diesem großen Tag entgegenge- fiebert, hatten mit viel Fleiß und unnachahmlichem En- gagement das Märchen von Dornröschen als Theater- stück einstudiert und alle begonnenen Arbeiten zu Ende gebracht, um reich bepackt mit ihren Schätzen ihre Zeit im Kindergarten hinter sich zu lassen. Und während die Kinder nach einem festlichen Frühstück noch einmal aus- giebig im Garten spielten und tobten, wurde die Gruppe in ein Theater verwandelt, Kulissen aufgebaut und Zu- schauerreihen gestellt. Am Rande schmückten voll be- ladene Tische mit den Schätzen der Kinder den Raum. Zur Mittagszeit war es dann soweit. Während die Vor- schulkinder mit ihren Kostümen gespannt im Mittelraum warteten, füllten sich die Zuschauerplätze mit Eltern, Großeltern und Geschwistern. Mit dem Erklingen der Festglocke betraten der Prinz, die weisen Frauen und Männer und natürlich das Königs- paar samt Dornrößchen singend den Raum und erzähl- ten, sangen und sprachen ihre Geschichte vor einem ebenso staunend wie andächtig lauschendem Publikum. Tosender Beifall belohnte schließlich ihre wunderbare Darbietung. Mit einem süßen Geschenk bedachten die Vorschüler nun ihre kleineren Freunde; süße selbstge- machte Erdbeermarmelade wird an den Brötchentagen des kommenden Kindergartenjahres immer wieder an die ehemaligen Großen erinnern. Nach einem rührenden Rückblick auf die Kindergartenzeit eines jeden Einzelnen, wurden dann endlich die Vorschulkinderkronen verlie- hen und voll bepackt mit ihren Sachen, traten schließlich 9 stolze angehende Schulkinder gemeinsam mit ihren Eltern durch den Rosenbogen hinaus aus ihrer ach so schönen Kindergartenzeit. Im Garten luden Kinder und Eltern anschließend zum gemeinsamen Grillen. Als Dan- keschön für den Kindergarten gab es von den Eltern eine neue Bank für den Garten, mit all den Namen der Vor- schulkinder. Mit leckerem Essen, Musik, schönen Begeg- nungen, Tränen und Lachen endete dieser Tag und eine Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 wunderschöne gemeinsame Zeit. Doch in den Herzen bleiben viele, viele Erinnerungen, Erfahrungen und Dank- barkeit, die wir alle mit in unsere Zukunft nehmen dürfen ... und zwar kleine wie auch große Leute! Bücherei Öffnungstage in den Ferien Öffnungstage in den Ferien Montag, 22.08.22 15.00 - 16.00 Uhr Montag, 29.08.22 geschlossen Montag, 05.09.22 geschlossen Ab Montag, 12.09.22 gelten die normalen Öffnungszeiten Zur Information Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt Rentensprechtage in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Verbindung zum Renten- versicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden in der Rötenbacher Str. 24 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz - ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschen- buch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ra- vensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Aus- gabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 38: Mehrwert im Mehrwegbecher Immer mehr Menschen greifen zum Einweg- becher, um ihren Kaffee unterwegs zu trinken. Doch dieser Trend hat negative Folgen für die Umwelt. Neben dem Ressourcenverbrauch verschmutzen viele der weggeworfenen Einwegbecher Straßen, öffent- liche Plätze und die Natur. Für die Herstellung der jährlich in Deutschland verbrauch- ten Coffee-to-go-Becher entstehen außerdem rund 48.000 Tonnen CO2-Emissionen. Einwegbecher werden nur wenige Minuten benutzt und sind schwer recycelbar. Darum: Machen Sie einen wiederverwendbaren Coffee- to-go-Becher zu Ihrem ständigen Begleiter. Daraus schmeckt der Fairtrade-Kaffee dann gleich noch- mal so gut. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 1. 2. 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Nachwachsende Rohstoffe Bauwende zum Holzhaus So nutzen Sie Holz umweltgerecht: Holz hat Einfluss auf Gesundheit und Stimmung. Eine Inneneinrichtung mit Holz senkt Blutdruck und Herzfrequenz und Würde man künftig beim Neubau statt Stahlbeton natürliche Rohstoffe wie Holz oder Bambus nutzen, ließen sich enorme Mengen klimaschäd- licher Emissionen vermei- den. Überdies würde eine dauerhafte „CO2- Senke“ entstehen. So die Botschaft des internationalen Projekts „Bauhaus der Erde“. Initiator dieser For- mel „Holz statt Be- ton“ ist Hans Joachim Schellnhuber, der Grün- der des Potsdam Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und persönliche Ex-Berater von Angela Merkel. Verstanden hatte die Physikerin als Kanzle- rin alles, was Schellnhuber riet, doch durch- setzen konnte sie nichts davon. Nun will der ehemalige Klimamodellierer nicht mehr nur warnen, was passieren könnte, wenn wir so weitermachen, sondern vielmehr darin über- zeugen, was jetzt zu tun ist: „gezielt auf Holz, Bambus, Hanf, Lehm und andere Materi- alien ohne schweren CO2-Rucksack setzen“. Denn anders als der Bestandteil von Beton – Zement bzw. Kalk, der bei hohen Tempe- raturen gebrannt wird und viel CO2 freisetzt, genauso wie Stahl im Hochofen – bin- det das Holz das Treibhausgas. Doch je interessanter Holz für die Bauindustrie wird, desto größer der Druck auf den Wald. Forciert das nicht die Rodung der Wälder? „Nein, auf keinen Fall“, sagt Schellnhuber: „Wir müssen weltweit ins- besondere degradierte Flächen aufforsten, um darüber CO2 neu zu bin- den.“ Wälder nehmen fast ein Drittel der vom Menschen ausgestoßenen CO2-Mengen auf. Es müsse Schluss damit sein, Stahl und Beton zu verbauen, der nicht vernünftig wiederver- wertet werden könne, so der Klimaforscher. Dagegen würde unsere Nordhalbkugel bei guter Waldwirtschaft genügend Biomasse anbieten, um Neubauten mit Holz zu be- dienen. Schellnhubers Idee sieht eine orga- nische Architektur vor, deren nachwachsen- de Rohstoffe im dynamischen Gleichgewicht entnommen werden. Das setze einen Nach- fragemarkt für den Waldbestand voraus, der sich trotz Nutzung positiv entwickele, so die Vision Schellnhubers. „Die geerntete Biomasse wird in langlebigen Produkten wie Brettsperrholz oder chemiefreien Möbeln gespeichert.“ Damit entziehe man der Atmo- sphäre wieder einen Teil des CO2, das durch fossile Energiewirtschaft ausgestoßen wurde. Tatsächlich werden Holzhäuser ja auch im- mer beliebter. Das bislang höchste mit 34 m steht in Heilbronn und hat zehn Stockwerke (s. Bild): Es sollen darin 480 Fichtenstämme, die je 25 m hoch waren und 40 cm durch- maßen, verbaut worden sein, insgesamt 1 500 m3 Holz. Getoppt werden soll das 2023 durch einen 65 m hohen Holzbau in der Hambur- ger Hafen-City: Dafür werden 5 500 m3 Bau- holz benötigt. Und eines fernen Tages Mitte der 2030er Jahre soll auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel in Berlin ein überwiegend aus Holz bestehendes Quartier mit 5 000 Wohnungen entstehen. Ginge es nach Schellnhuber, sollen das keine Leucht- turmprojekte und Unikate bleiben, sondern Vorbilder für massenhaften Holzbau. (tb) https://bauhauserde.org/resources Datengrundlage zur Verfügbarkeit von Holz als Baustoff: https://www.umweltbundesamt.de/ publikationen/potenziale-von-bauen-holz damit den Stresspegel, während Konzentra- tion, Aufmerksamkeit und Kreativität zu- nehmen. Ob es nun die im Holz enthaltenen ätherischen Öle, die freundlichere Lichtat- mosphäre oder die geringere elektrostatische Aufladung sind, die diese Effekte bewirken – wir sollten diese nutzen, um unser Leben zu bereichern und das Klima zu schützen. Besser ein Siegel als kein Siegel. FSC (Forest Stewardship Council) oder PEFC (Pan-European Forest Certification) kennzeichnen Produkte, die aus nachhal- tiger Holzwirtschaft stammen. Im Vergleich fallen die PEFC-Kriterien hinter denen des FSC zurück. Bei PEFC würden auf Basis ei- ner Selbstauskunft teilweise Waldregionen pauschal bewertet, bemängelt das Umwelt- bundesamt. Im Jahr 2021 wurden 79,2 Pro- zent der deutschen Waldfläche nach PEFC und 12,9 Prozent nach FSC bewirtschaftet. Auf Tropenholz verzichten. Auch Re- genwald kann nachhaltig bewirtschaftet werden. Wird damit vor Ort Geld verdient, kann es vielleicht illegale Abholzungen ver- ringern. Doch sollte man besser auf Produkte aus heimischen Hölzern zurückgreifen: z.B. Buche, Robinie, Lärche oder Fichte. Tropen- hölzer erkennen Sie an ihren exotischen Na- men wie Akazie, Mahagoni, Meranti, Teak und Wenge. Auch Bezeichnungen wie Edel- holz, Hartholz, Echtholz und Plantagenholz deuten auf tropische Herkunft hin. Vom Baum zum Möbelstück. Set- zen Sie statt billiger Massenproduktion auf das traditionelle Tischlerhandwerk und auf Möbel aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Ökologische Möbel sind teurer in der An- schaffung, werden aber viele Generationen glücklich machen: der Schreibtisch aus Mas- sivholz, der Küchenstuhl, der aus der Reihe tanzt, oder die geräumige Truhe im Eingang. Beim Grillen möglichst heimische Holzkohle verwenden und auf Sie- gel achten. In jeder dritten Grillkohle steckt Tropenholz, stellte Stiftung Warentest fest. Nutzen Sie Holzprodukte, um pla- stikfreier zu leben. Zum Beispiel mit Kochlöffeln aus Holz, hält oft länger und gibt keine ungesunden Stoffe ab. Auch Zahnbür- sten gibt es aus Holz oder Bambus – mit Bor- sten aus nachwachsenden Rohstoffen. Weitere Tipps unter https://utopia.de/tag/holz/ Fo to : E be rh ar d / A do be S to ck Nachwachsende Rohstoffe - Bauwende zum Holzhaus Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 (Klima-) Spartipp des Monats August: (Bildschirm) Ganz aus, ist das Neue voll IN Ob daheim oder im Büro, wenn wir für längere Zeit den Raum verlassen ist es wichtig, immer den Bildschirm und Rechner in den Energiesparmodus zu versetzen, beziehungsweise komplett auszuschalten und herunterzufahren. Das Herunterfahren des Rechners lohnt sich stromver- brauchstechnisch und damit auch aus Klimasicht bereits ab 15 Minuten, also beispielsweise bei den 30 bis 45 Minu- ten einer üblichen Mittagspause oder aber, wenn daheim mal etwas Längeres dazwischenkommt. Zudem sorgt ein regelmäßiger Neustart des Rechners dafür, dass dieser wieder schneller und zuverlässiger laufen kann. Natürlich kann es immer mal vorkommen, dass verges- sen wird den Bildschirm auszuschalten oder den Com- puter herunterzufahren. Hier kann daher ein einfacher Merksatz helfen: Gehst du für länger aus dem Raum hinaus, schalt´ auch Rechner und Bildschirm aus! Wir wäre es daher mit dem einprägsamen Motto: Einfach mal abschalten. Aber auch die Verwendung des Energiesparmodus bringt schon sehr viel, denn eigene Stromverbrauchmessungen haben ergeben, dass Rechner im Betrieb 20 W in der Stunde verbrauchen, aber im Energiesparmodus ledig- lich 0,5 Watt. Beim Aktivieren dieses Modus gibt es also erhebliche Energieeinsparpotenziale. Wer als eine Art private Wattsparchallenge durchführen möchte, dem ist das Beherzigen dieser Tipps dringend zu empfehlen. Natürlich ist es neben Rechner und Bildschirm auch genauso wichtig, andere elektronische Geräte wie Drucker, Fernseher, Mikrowellen und viele weitere eben- falls auszuschalten, wenn diese nicht verwendet werden. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Telefon: 0157-80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Bundesverband Deutscher Milchviehhalter Ist unser Gentechnikzuschlag in Gefahr? auf dem Podium: Bärbel Endraß, Bäuerin, Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft Baden-Württemberg Maria Heubuch, Bäuerin, ehemalige Abgeordnete des Europäischen Parlamentes Herzliche Einladung zum Milchbauernabend Freitag, 26. August 2022 um 20 Uhr Festzelt in Baindt Die Europäische Union möchte die Gesetze zur Agrogen- technik aufweichen. Bestimmte Gentechniken sollen aus dem Gentechnikgesetz herausgelöst werden. Dadurch würden wichtige Zulassungsvoraussetzungen wie die Ri- sikobewertung, Kennzeichnungs- und Haftungsregeln wegfallen. Doch was würde das für unsere Höfe und un- sere alltägliche Arbeit bedeuten? Kann die Koexistenz und der Wettbewerbsvorteil der gentechnikfreien Produktion erhalten werden? Und was wären die wirtschaftlichen Folgen für unsere Betriebe? Über weitere Probleme für die Praxis und Hintergründe einer solchen Gesetzesderegulierung möchten wir mit allen Interessierten diskutieren. Landratsamt Ravensburg Affenpocken – Gesundheitsamt bietet Beratung an Das Gesundheitsamt des Landkreises bietet Personen, die Fragen zum Thema Affenpocken haben, eine Beratung an. Die aktuellen Kontaktdaten und Sprechzeiten sind unter www.rv.de/ge-beratung abrufbar. Anträge auf ESF-Förderung bis zum 15. September 2022 möglich Der Landkreis Ravensburg erhält für das Jahr 2023 einen Betrag in Höhe von 208.580 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesserung der Beschäftigungslage. In der Förderperiode 2021 - 2027 ist es das Ziel, auf re- gionaler Ebene die aktive Inklusion mit Blick auf die Ver- besserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktive Teilhabe zu fördern sowie die Beschäftigungs- fähigkeit insbesondere von benachteiligten Gruppen zu erhöhen. Hierbei soll der Fokus auf der Zielgruppe der er- ziehenden Frauen und ihrer minderjährigen Kinder liegen. Die Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler soll ein weiterer Schwerpunkt sein. Freie Träger/innen, die entsprechende Projekte um- setzen möchten, können ihre Anträge bis zum 15. Sep- tember 2022 bei der Landeskreditbank Baden-Würt- temberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen. Die Antragsformulare können unter https://zuma.l-bank.de/zuma heruntergeladen werden. Es können nur Anträge bewilligt werden, bei denen die planmäßige Zahl der Teilnehmenden mindestens 10 Per- sonen beträgt. Weitere Informationen gibt es unter www.rv.de/esf . An- sprechpartner beim Landkreis Ravensburg ist Christian Oberem, Tel.: 0751 85- 8135, E-Mail: c.oberem@rv.de. Agrarreform ab 2023 - Infoabend des Landwirtschaft- samtes am Donnerstag, 25. August um 20 Uhr Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg informiert am Donnerstag, 25. August über die Vorgaben der Agrarreform (GAP) ab 2023. Die Veranstaltung findet online statt, Beginn ist um 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Die Teilnahme erfolgt über folgenden Link: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la Die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 2023 bringt einige Änderungen mit sich. Derzeit herrscht noch keine Rechtsverbindlichkeit, die wesentlichen Punkte sind aber geklärt. Im Rahmen des Infoabends werden Mit- arbeitende des Landwirtschaftsamtes über die Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) als Voraussetzung für den Erhalt der Betriebsprämien informieren und alles Wichtige zu den neuen freiwilligen Ökoregelungen und den Änderungen bei den FAKT-Maßnahmen erläutern. Das Landwirtschaftsamt Ravensburg freut sich über rege Teilnahme. Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Ge- wässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravens- burg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 19. September verlängert. Aufgrund der hochsommerlichen Wetterlange sanken die Pegelstände über mehrere Wochen kontinuierlich und erreichten dabei bei vielen Gewässern ein kritisches Ausmaß. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewäs- ser, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Er- wärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Ravensburg verlängert deshalb per Verfügung ab sofort den so genannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort ver- boten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen, schreibt dazu das Landratsamt in seiner Pressemitteilung. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handge- fäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Was- ser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 19.09.2022. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes (www.rv.de) unter der Rubrik öffent- liche Bekanntmachungen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Familien- und Betriebshilfe In neun Monaten zum Berufsabschluss Die Akademie der Maschinenringe bietet in einem Lehr- gang die Ausbildung zur Hauswirtschafterin an. Start ist am 29. August 2022 Wer sich selbst oder seine Mitarbeiter als Hauswirtschaf- ter/in ausbilden lassen will, ist bei der Akademie der Ma- schinenringe genau richtig aufgehoben. Am 29. August 2022 startet der Lehrgang „Vorbereitung auf die Exter- nenprüfung zum/zur Hauswirtschafter/in in Teilzeit nach § 45.2 BBIG“. Die Teilnehmer können sich aus dem ge- samten Bundesgebiet anmelden und erwerben binnen neun Monaten Blockunterrichts einen anerkannten Be- rufsabschluss. Innerhalb dieses Zeitraums nehmen die Schüler/innen an zehn einwöchigen Online- Seminaren und drei Praxis- Blöcken teil. „Ich fange noch einmal von vorne an“ Kirsten Apelt vom Maschinenring Böblingen-Calw hat die Ausbildung bereits 2021 in Angriff genommen und die Teil- nahme nicht bereut. „Für mich war es ein großer Schritt zu sagen: Ich fange noch einmal von vorne an, sortiere mein Leben neu. Und da gehört auch eine Ausbildung dazu“, berichtet sie. Ausgebildete Hauswirtschafter/innen kennen sich mit ge- sunder Ernährung und der Speisenzubereitung aus, mit Hygiene, Reinigung und Umweltschutz. Sie übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen oder Unternehmen. Die Qualifizierung „Vorbereitung auf die externe Prüfung zum/zur Hauswirtschafter/in“ bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, einen schulischen Ab- schluss zu erwerben, ohne den Bildungsgang an einer Schule besucht zu haben. Chancen auch für Maschinenringe Denn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Exter- nenprüfung und die Anforderungen in der Prüfung selbst entsprechen denen der regulären Bildungsgänge. Mit dem Abschluss finden Hauswirtschafter/innen Beschäftigun- gen in landwirtschaftlichen Betrieben, aber eben auch bei den Maschinenringen. Joachim Hilt, Geschäftsführer im Maschinenring Ulm- Heidenheim, sieht in der Qualifi- zierung eine große Chance, die drohenden Lücken beim hauswirtschaftlichen Nachwuchs zu schließen. 40 Prozent seiner aktuellen Fachkräfte gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand - und beim Nachwuchs sieht es mau aus. „Wir würden gerne mehr Quereinsteigerinnen beschäftigen“, sagt Joachim Hilt, aber ohne passenden Abschluss sei das kaum möglich, weil die Sozialversiche- rungsträger für ungelernte Kräfte unwirtschaftlich nied- rige Stundensätze zahlten. Die Qualifizierung ermögliche es den Bewerberinnen dagegen, als Fachkraft beim Ma- schinenring einzusteigen. Der Lehrgang findet zum größ- ten Teil in einem virtuellen Klassenraum statt. So können die Teilnehmer/innen ortsunabhängig am Unterreicht teilnehmen. „Die erste Woche Online- Schulung war eine enorme Herausforderung“, gibt Kerstin Apelt unumwun- den zu. „Aber in der zweiten Woche habe ich mich schon richtig wohl gefühlt“, fügt sie sofort hinzu. Der Lehrgang dauert in der Regel 40 Wochen und findet in ganztätigen Blöcken statt. Dazu gehören auch zwölf Praxistage, an de- nen die Teilnehmer/innen das Gelernte direkt anwenden. Staatliche Förderung möglich Um an dem Online-Lehrgang teilnehmen zu können, müssen die Interessenten mindestens viereinhalb Jah- re hauswirtschaftliche Tätigkeit im eigenen oder ei- nem Fremdhaushalt nachweisen können und über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Die Kos- ten für die Ausbildung übernimmt der Maschinenring, wenn ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wer sich für das Angebot der Akademie der Maschi- nenringe interessiert, findet weitere Informationen zur Anmeldung und zu Fördermöglichkeiten im Netz unter https://akademie.maschinenring.de/seminar/hauswirt- schaft/. Hier können auch individuelle Beratungstermine vereinbart werden. Weitere Informationen zur Ausbildung und Arbeit von Haus- wirtschafter/innen finden sich im Video „Unscheinbare Hel- dinnen“ im Youtube-Kanal der Maschinenringe Deutschland unter https://www.youtube.com/watch?v=Go8VZBah-50 Familien- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Wir übernehmen die täglichen Aufgaben im Haushalt und landwirtschaftlichen Betrieb bei Krankheit, Krankenhaus- und Kuraufenthalt, Schwangerschaft und Entbindung, Betreuung von pflegenden Angehörigen. Kontakt: Ulrike Reiter, Telefon 07585/9307-11 und 0171/2043920 oder E-Mail u.reiter@mr-ao.de Deutsche Rentenversicherung Betrugsversuche nehmen wieder zu Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg hatte bereits im Mai darüber informiert, dass Trickbetrüger mit einer neuen Masche versuchen, an das Geld von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Durch die Medienberichterstattung kam es für kurze Zeit zu keinen neuen Fällen. In den letzten Tagen meldeten sich jedoch wieder besorgte Versicherte beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger und schilderten erneut den Betrugsversuch: Die Angerufenen wurden allesamt über ihre private Mobilfunknummer kontaktiert. Mit einer Ban- dansage einer angeblichen Strafverfolgungsbehörde wird dann suggeriert, dass die Sperrung der Sozialversiche- rungsnummer drohe. Um dies zu verhindern, müsse man sich per Menüwahl zu einem persönlichen Ansprechpart- ner bei der DRV weiterverbinden lassen. Die DRV Baden-Württemberg warnt nochmals ein- dringlich vor solchen Anrufen. Eine Sperrung von So- zialversicherungsnummern oder -daten wird niemals vorgenommen. Ebenso kontaktiert der gesetzliche Ren- tenversicherungsträger seine Kundinnen und Kunden in dieser Form nicht. Besondere Vorsicht ist auch ge- boten, wenn am Telefon die sofortige Überweisung von Geldbeträgen gefordert wird. In solchen Fällen sollte man auf jeden Fall sofort die Polizei informieren (www.polizei-bw.de/internetwache). Zur Sicherheit bietet die DRV Baden-Württemberg unter seiner kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 24 die Möglichkeit, Unsicherheiten zu klären. Weitere Methoden der Betrüger sowie Verhaltenstipps bietet der kostenlose Flyer »Vorsicht Trickbetrüger«. Dieser kann heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Weitere Informationen können Sie auf unserer Internetsei- te unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Anträge bis 30. September 2022 stellen Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Aus- gleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzver- sorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forst- wirtschaft (ZLA) aufmerksam. Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzli- chen Rentenversicherung bezieht und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungs- pflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungs- werkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleis- tung stellen. Die maximale Geldleistung beträgt zurzeit monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2022 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2022 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungs- ansprüche vor dem 1. Juli 2022 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Ar- beitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druselt- alstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, E-Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zla.de. ZLA Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. August - 28. August 2022 Gedanken zur Woche Nahe sein Man muss den Blumen, Gräsern und Schmetterlingen Auch noch so nah sein wie ein Kind, das nicht viel über sie hinweg reicht. Friedrich Nietzsche Samstag, 20. August 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Hery 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 21. August- 21. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Eduard Gelzenlich- ter, Adalbert Berger, Maria Bentele geb. Hart- mann, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Felix Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Dienstag, 23. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 24. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 25. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 26. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 27. August Kein Gottesdienst Sonntag, 28. August - 22. Sonntag im Jahrkreis 09.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (†Christina und Wendelin Fetsch, Ludmilla und Rochus Illenseer, Christina und Wendelin Hatzenbüller, Kurt Brug- ger, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Pia und Baptist Heilig, Thea Kränkle, Familie Feyrer, Helene und Adelbert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Franz Jung, Jahr- tag. Klementine Gelzenlichter) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! In der Zeit vom 23. August bis zum 09. September 2022 ist das Pfarrbüro nur am Dienstag und am Freitag von 9.30 - 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Frauenbund Baienfurt 10.9.22: Oberschwäbischer Pilgerweg 2022 Von Hittelkofen nach Bad Waldsee Nachdem wir uns im vergangenen Jahr nicht auf den Weg machen konnten, möchten wir in diesem Jahr wie- der gemeinsam eine Etappe auf dem Oberschwäbischen Pilgerweg gehen. Wir starten in Hittelkofen, wo unsere letzte Etappe endete und pilgern nach Bad Waldsee. Auf dem abwechslungsreichen Weg durch Wald und Feld entdecken wir wieder ein neues Stück Oberschwabens. Zwischendurch legen wir immer wieder eine Pause ein. Hannelore Illchmann wird uns wieder mit spirituellen Im- pulsen begleiten. Jede sorgt selbst für ihr Rucksackvesper. Leider konnten wir auf der Strecke kaum Bänke, bzw.Sitz- gelegenheiten finden, deshalb ist es sehr sinnvoll, wenn entsprechende Sitzunterlagen mitgeführt werden. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Samstag, 10. September 2022 Start: 9.30 Uhr, Hittelkofen (Nähe Haisterkirch), Park- platz gegenüber Gasthof Rose Ziel: Bad Waldsee, Strecke: ca. 10 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Landgasthof Rose Anmeldeschluss: Freitag, 2. September 2022 bei Elisabeth Muschel, Tel. 0751 52720. Donnerstag, 25.8.2022 Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Die Vorstandschaft Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat! Ps 33,12 Sonntag, 21. August 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 28. August 11. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 18.00 Uhr Weingarten Bibeltreff in der Ev. Stadtkirche ---------- Gedanken zur Woche Kernaussage: „Höre, Israel, der Herr ist unser Gott“: So be- ginnt das Schema Israel, das Grundbekenntnis des Volkes Israel. Am 10. Sonntag nach Trinitatis, dem Israelsonntag, geht es um das Verhältnis und die bleibende Verbindung zwischen Christentum und Judentum. Gottes erwähltes Volk Israel - ein von Konflikten gebeuteltes Land. Eine grauen- volle Geschichte, die Deutschland und Israel trennt und verbindet. Israel - Ursprung des Christentums, verach- tet und idealisiert, bewundert und verfolgt. All diese Fa- cetten spielen am „Israelsonntag“ eine Rolle. Er erinnert seit dem 16. Jahrhundert an den Gedenktag der Zerstö- rungen des Jerusalemer Tempels. Doch während in der Vergangenheit die Überlegenheit des Christentums de- monstriert wurde, stehen heute die Trauer über das Un- recht, das den Juden angetan wurde, sowie die heutigen guten Beziehungen zwischen Juden- und Christentum im Vordergrund. So kann der Israelsonntag auf zwei ver- schiedene Weisen begangen werden: Als Bußtag (Farbe: violett) als Gedenktag der der Zerstörung Jerusalems oder als Tag der Besinnung auf die Verbundenheit zwi- schen der Kirche und Israel (Farbe grün). Denn vieles von dem, was Jesus gelehrt hat, ist nur aus dem Judentum zu verstehen: So die Frage nach dem höchsten Gebot oder die Bedeutung des Gesetzes. Das Volk Israel spielt eine herausragende Rolle in der Geschichte Gottes mit den Menschen. Und auch wenn wir nicht wissen, was Gottes Plan mit den beiden Religionen ist, so bleibt Israel doch Gottes auserwähltes Volk. (Text von der Internetseite: Kirchenjahr-evangelisch.de) ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! ---------- Offener Bibeltreff Am Sonntag, 28. Au- gust um 18.00 Uhr, findet in der evang. Kirche in Weingar- ten wieder ein offener Bibeltreff statt. In der Reihe zum Lukas-Evangelium spricht Prädikant Ulrich Warth zum Gleichnis vom „barmherzigen Samariter“ (Lukas 10, 25-37) Die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“ lädt Interessierte herzlich ein. ---------- Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 22.08. Hubert Gärtner: „Menschen in der Stadt“ - Aquarell 29.08. Christa Welle-Lebherz: „Herbstliches Stillleben mit Obst“ 05.09. Monika Franz: „Große Kunst auf kleinen Steinen“ 12.09. Irmgard Schwarzat: „Kräuterkränze im Teller“ frische Kräuter immer parat 19.09. Claudia Strittmatter: „Buchstaben-Collage auf Prägefolie“ 26.09. Sonja Tratzyk: „Salatbombe - blühende Explosion“ Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Unglückliche Niederlage zum Auftakt SV Baindt - SV Kressbron 1:3 (1:1) Nur sieben Wochen nach dem letzten Pflichtspiel in der Kreisliga A, stand für den SV Baindt am Sonntagnachmittag bereits das Auftaktspiel in der Bezirksliga an, in welche man in der Vorsaison souverän aufgestiegen war. Mit dem SV Kressbron empfing man den Drittplatzieren aus der vorangegangen Bezirksliga-Saison an der Klos- terwiese. Jedoch musste auf beiden Seiten urlaubsbe- dingt auf wichtiges Personal verzichtet werden und so fehlte beim SVB unter anderem Kapitän Phillip Thoma und Neu-Trainer Jens Rädel, der vom neuen Co-Trainer Michael Gauder an der Seitenlinie vertreten wurde. Mit der Rückkehr in die Bezirksliga war dem Aufsteiger aus Baindt die Nervosität in den Anfangsminuten aller- dings deutlich anzumerken, was die Gäste bereits nach vier Minuten zu bestrafen wussten. Nach einem Ballver- lust im Mittelfeld, schaltete der SVK schnell um und Kü- cükler vollendete einen schnörkellosen Spielzug zum 0:1. Der frühe Gegentreffer schien jedoch wie ein Weckruf für die Baindter Mannschaft zu sein, die das Spielgeschehen im Anschluss mehr und mehr an sich riss. So hatte Philipp Kneisl nach einer guten Viertelstunde die erste aussichts- reiche Gelegenheit, die vom Keeper der Gäste entschärft werden konnte. In der 20.Minute belohnte sich der SVB dann aber für seine Bemühungen. Erneut war es Kneisl, der aus halblinker Position an Ball kam und diesen mit viel Effet auf den zweiten Pfosten flankte. Dort verpasste Konstantin Knisel es zwar die Kugel über die Linie zu drü- cken, jedoch prallte der Ball mithilfe des Pfostens Jonat- han Dischl vor die Füße, der das Spielgerät aus wenigen Metern unter die Latte drosch. Angetrieben vom verdien- ten Ausgleichstreffer, kombinierte sich der SV Baindt in der Folge immer wieder ansehnlich durchs Mittelfeld und hatte in Person von Dischl zweimal sogar die Möglichkeit in Führung zu gehen. Sein erster Abschluss ging knapp über das Tor, wenig später schloss der Baindter Stürmer etwas zu überhastet mit der Pike ab. Somit ging es mit einem umkämpften 1:1 in die Halbzeit- pause, aus welcher der SVK deutlich verbessert zurück- kam. Die Baindter Mannschaft hingegen verschlief den Start in den zweiten Durchgang und musste, wie bereits in der ersten Halbzeit, erneut ein schnelles Gegentor hin- nehmen. Nach einem langen Pass hinter die Baindter Vie- rerkette, versenkte Schmid den zuvor clever abgelegten Ball eiskalt im rechten Kreuzeck (51.). Im Gegensatz zur Baindter Reaktion auf den frühen Gegentreffer in der ersten Halbzeit, schien die Moral zunächst etwas gebro- chen, wodurch sich immer wieder kleinere Ungenauigkei- ten und Abspielfehler in das Baindter Spiel einschlichen. Der SVK verteidigte die Führung hingegen sehr clever und hätte nach dem ein oder anderen Kontern die Ent- scheidung herbeiführen können. Da es dem SVB in der zweiten Halbzeit kaum noch gelang sich gefährlich vor das Tor der Gäste zu kombinieren, versuchte man in der Schlussviertelstunde mit vier Wechseln nochmal alles nach vorne zu werfen und hatte durch Dischl auch die erste gute Chance im zweiten Durchgang - sein Schuss ging jedoch nur ans Außennetz. Nachdem der aufgerück- te Innenverteidiger Michael Brugger kurz vor Schluss die letzte Möglichkeit für die Baindter knapp vergab, sorgte der SVK in der Nachspielzeit schlussendlich mit dem 1:3 für die Entscheidung (90+3.). In einer engen und umkämpften Partie präsentierte sich der SV Kressbron abgeklärter und reifer als der Aufstei- ger aus Baindt und zeigte sich vor allem vor dem Tor unheimlich effizient. Für den SVB gilt es in den kommen- den Wochen an die gute Leistung aus der ersten Halbzeit anzuknüpfen, in der man sehr spielfreudig und engagiert auftrat und mit etwas mehr Zielstrebigkeit sogar die Wei- chen auf Sieg hätte stellen können. Es spielten: Benjamin Walser - Jan Fischer, Michael Brug- ger, Tobias Szeibel, Lukas Walser (69.Marc Bolgert) - Ylber Xhafa (69.Nico Geggier), Mika Dantona, Marko Szeibel, Konstantin Knisel (62.Max Schmidt) - Jonathan Dischl, Philipp Kneisl (81.Ferhat Ünalan) SV Baindt II - SV Blitzenreute 3:2 (2:0) Torschützen: Keppeler, Capelli (2x) SVB verpasst ersten Sieg denkbar knapp VfL Brochenzell - SV Baindt 1:1 (1:1) Im zweiten Spiel nach der Rückkehr in die Bezirksliga gas- tierte der SV Baindt beim VfL aus Brochenzell. Wie der SVB verlor auch der Gastgeber sein Auftaktspiel, gegen den SV Mochenwangen, ziemlich unglücklich, wodurch beide Teams nun den ersten „Dreier“ der Saison einfahren wollten. Aufgrund von Urlauben und Verletzungen muss- te der wieder aus dem Urlaub zurückgekehrte Baindter Trainer Jens Rädel etwas improvisieren und so begann etwa Stürmer Kneisl als Linksverteidiger. Zudem rück- ten Luca Wetzel, Marc Bolgert, Phillip Thoma und Philipp Boenke neu in die Startelf. Trotz der Umstellungen, startete der SVB selbstbewusst in die Partie und hatte nach fünf Minuten in Person von Jonathan Dischl die erste aussichtsreiche Abschlusschan- ce. Während der VfL vor allem mit langen Bällen auf Mit- telfeldmann Hirscher agierte, versuchte der SVB nach Ballgewinn immer wieder schnell umzuschalten. Dieses Vorhaben sollte in der 20.Minute erfolgsbringend sein. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Nach einer Balleroberung im Zentrum spielte Mika Dan- tona Boenke mit einem schönen Ball hinter die Viererkette frei. Der Routinier trieb den Ball in den Strafraum, ließ den heranstürmenden Verteidiger mit einem cleveren Haken aussteigen und vollendete zur verdienten Führung der Baindter. Und auch in der Folge war es weiterhin nur die Baindter Mannschaft, die sich Chancen herausspielen konnte. Erst legte sich Dischl, nach einer feinen Direkt- kombination über Boenke und Jan Fischer, den Ball im 1 gegen 1 mit dem Torwart einen Tick zu weit nach vor- ne und wenig später scheiterte nach einem langen Ball von Ylber Xhafa Boenke aus halbrechter Position am glänzend reagierenden Torhüter der Gäste. Doch so gut die ersten 43 Minuten der Partie aus Baindter Sicht auch waren, so unglücklich verliefen die letzten Minuten der ersten Halbzeit. Während Keeper Luca Wetzel die erste wirkliche Chance der Brochenzeller noch stark parieren konnte (43.), verschlief Sekunden später die Baindter Ab- wehr einen Einwurf auf der linken Abwehrseite und Pfister konnte nach einer Flanke unbedrängt aus kurzer Distanz zum Ausgleich einköpfen (44.). Nur wenige Augenblicke später verhinderte Wetzel dann sogar den Doppelschlag (45+1). Zu allem Übel verletzte sich in dieser Aktion Innen- verteidiger Tobias Szeibel vermutlich auch noch schwerer, wodurch dieser im zweiten Durchgang durch „Trainigs- weltmeister“ Denis Schimanowski ersetzt werden musste. Mit Beginn der zweiten Halbzeit gelang es dem SVB aber wieder dem Spiel seinen Stempel aufzudrücken, wobei sich mehr und mehr ein Privatduell zwischen VfL-Keeper Beck und der Baindter Angriffsreihe entwickelte. Mit star- ken Paraden gegen Dischl und Boenke verzweifelte der SVB zunehmend am starken Rückhalt der Gastgeber und spätestens nachdem dieser auch noch einen abge- fälschten Abschluss von Thoma mit dem Kopf über die Lanke lenkte, fragte sich der Baindter Anhang wie man hier überhaupt nochmal ein Tor erzielen sollte. Eventuell wäre dieses Vorhaben vom Elfmeterpunkt etwas leichter gefallen, doch sowohl bei einer klaren Schere gegen Stür- mer Dischl als auch bei einem Handspiel im Strafraum des VfL blieb der Pfiff aus. Jedoch hatte auf der Gegenseite auch der SVB etwas Glück, dass der Unparteiische nach einem harten Zweikampf von Youngster Bolgert nicht auf den Punkt zeigte. Während Wetzel in der zweiten Halb- zeit nur noch einmal wirklich eingreifen musste, schwang sich Beck auf der Gegenseite schlussendlich zum Mann des Spiels auf. Denn auch die letzten wütenden Versuche der Baindter, ein direkter Freistoß von Dantona und eini- ge Minuten später ein platzierter Abschluss von Boenke, kratzte die Brochenzeller Nummer 23 aus dem Eck und besiegelte somit das Remis. Somit fährt der SVB den ersten Punktgewinn in dieser noch jungen Bezirksliga-Saison ein, jedoch durfte man sich nach Spielende aufgrund der Vielzahl an Chancen durchaus darüber ärgern, nicht den ersten Sieg eingefah- ren zu haben. Dennoch präsentierte man eine spielerisch ansehnliche Leistung und auch die, in dieser Form noch nie zusammen aufgestellte, Viererkette wusste bis auf eine kleine Schwächephase vor der Pause zu überzeugen. Ziel wird es sein, in der kommenden Trainingswoche die richtigen Lehren aus der Partie zu ziehen, um am kom- menden Sonntag im Heimspiel gegen den SV Beuren den ersten Heimsieg einfahren zu können. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Tobias Szeibel (46. Denis Schimanowski), Marc Bolgert, Lukas Walser - Ylber Xhafa, Mika Dantona, Phillip Thoma, Jan Fischer (65. Konstantin Knisel) - Philipp Boenke, Jonathan Dischl Sieg in der Nachspielzeit SV Baindt - SV Beuren 3:2 (2:2) Nach einem Remis und einer Niederlage in den ersten beiden Spielen, wollte der SV Baindt im dritten Spiel nach dem Aufstieg endlich den ersten Sieg einfahren. Die Vor- zeichen waren allerdings keine Leichten; mit Dischl, Dan- tona, Marko Szeibel (Urlaub) und Knisel, Kneisl, Tobias Szeibel, Vollmer und Reinhardt (verletzt) musste Trainer Jens Rädel auf insgesamt acht Spieler verzichten. Zudem erwischte die Baindter Mannschaft keinen ein- fachen Start in die Partie gegen die Gäste aus Beuren, die mit einem Sieg und einer Niederlage in die laufende Bezirksliga-Saison gestartet waren, jedoch auch mit Per- sonalsorgen zu kämpfen hatten. Denn bereits nach fünf Minuten brachte Rechtsverteidiger Lukas Walser seinen Gegenspieler im Kampf um einen hohen Ball im Straf- raum aus der Balance, welcher den Kontakt dankbar an- nahm. Den fälligen Foulelfmeter verwandelte Ott sicher im rechten Eck (6.). Im Anschluss kämpfte sich die neu formierte Baindter Elf aber in die Partie und wurde durch Nico Geggier das erste Mal vor dem Tor der Gäste vor- stellig. Wenig später folgte dann der verdiente Ausgleich - nach einer Balleroberung im Mittelfeld durch Marc Bol- gert kam Kapitän Phillip Thoma im Zentrum an die Kugel und bediente mit einem feinen Steckpass den schnellen Rechtsaußen Jan Fischer. Dieser war seinem Verteidiger im Rücken enteilt und schob in der 23.Minute überlegt zum 1:1 ein. Der SV Baindt gewann nun an Sicherheit und fuhr zehn Minuten später einen mustergültigen Konter. Nach schnellem Abwurf von Torwart Luca Wetzel trieb Walser den Ball über den halben Platz und fand im Zentrum Max Schmidt, welcher diesmal auf Rechtsaußen Ylber Xhafa abgab. Xhafa, der sich vor dem Spiel aufgrund des erst- maligen Sportplatz-Besuchs seiner Freundin hochmoti- viert zeigte, zog aus knapp 20 Metern ab und überwand den Gäste-Keeper im langen Eck. Mit der Führung im Rü- cken hatte der SV Baindt in der Folge alles im Griff, bis in der 42.Minute aufgrund eines Kommunikationsfehlers in der Baindter Hintermannschaft ein eigentlich ungefährli- cher hoher Pass doch durchrutschte. Zwar konnte Wetzel den ersten Abschluss stark parieren, beim anschließenden Abpraller war er dann allerdings machtlos. So ging es aus Baindter Sicht mit einem unglücklichen 2:2 in die Pause. Im Gegensatz zum spektakulären ersten Durchgang wurde den 110 Zuschauern in der zweiten Halbzeit kein sehr attraktives Fußballspiel mehr geboten. Möglicher- weise aufgrund der heißen Temperaturen schlichen sich auf beiden Seiten immer wieder unnötige Ballverluste und Abspielfehler ein. Zwar wusste der SV Baindt ab der 60.Minute wieder etwas besser zu gefallen, vergab aber durch Philipp Boenke und Xhafa die Doppelchance auf die erneute Führung (61.). Fünf Minuten später setz- te, wie im ersten Durchgang, wieder Thoma Fischer in Szene, diesmal zeigt das russische Sprintwunder aber Nerven und schob die Kugel nur ans Außensetz. In der Schlussviertelstunde versuchte der SV Beuren mit meh- reren Wechseln den Punkt über die Zeit zu bringen, hatte durch einen Freistoß aus 17 Metern (88.) und einen ab- gefälschten Schuss (90.) aber sogar noch Chancen auf den Siegtreffer. Doch ganz nach der Fußballweisheit der kürzlich verstorbenen Legende Uwe Seeler „Erst wenn der Schiedsrichter abpfeift, ist das Spiel zu Ende“ witterte der SV Baindt in der Nachspielzeit noch die Chance auf den ersten „Dreier“. Mit einer Flanke aus dem Halbfeld fand Bolgert am langen Pfosten seinen kongenialen Partner Ferhat Ünalan. Dessen abgefälschter Pass in die Mitte fiel Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Boenke vor die Füße, welcher mit seiner ganzen Erfahrung zum umjubelten 3:2-Siegtreffer traf (90+4.). Mit diesem Last-Minute-Treffer fährt der SV Baindt in ei- ner umkämpften Partie den ersten (dreckigen) Sieg der Saison ein und startet mit vier Punkten aus den ersten drei Spielen ordentlich in die neue Saison. Vor allem in Sa- chen Effizienz vor dem Tor ließen sich im Vergleich zum Remis in der Vorwoche deutliche Fortschritte erkennen, woran es in der kommenden Auswärtspartie beim TSV Meckenbeuren wieder anzuknüpfen gilt. Dann hoffentlich auch wieder mit einer entspannteren Personalsituation. Es spielten: Luca Wetzel - Marc Bolgert, Denis Schimanow- ski (75.Michael Gauder), Michael Brugger, Lukas Walser - Phillip Thoma, Nico Geggier, Max Schmidt (83.Ferhat Ünalan) - Ylber Xhafa, Philipp Boenke, Jan Fischer SV Baindt II - SV Beuren II 3:2 (1:1) Im ersten Spiel der neuen Kreisliga B1-Saison bekam es der SV Baindt II direkt mit einer schwierigen Aufgabe zu tun - mit dem SV Beuren II empfing man den Meister der letztjährigen Saison. Trotz einer turbulenten Vorbereitung mit wenig verfügbaren Leute konnte Trainer Timo Geg- gier am Sonntagmittag auf eine schlagkräftige Truppe zurückgreifen. Diese startete mit mutigem Offensivfuß- ball in die Partie und ging durch Johannes Schnez bereits nach fünf Minuten verdient mit 1:0 in Führung. In der Folge hätte der SV Baindt II dann schon für klare Verhältnisse sorgen können, jedoch ließen Albert Fischer, Pascal Reich und Schnez hundertprozentige Chancen ungenutzt. Die Gäste zeigten sich auf der Gegenseite hingegen sehr ef- fizient und glichen mit einem tollen Distanzschuss zum 1:1 aus (21.). Trainer Geggier machte an der Seitenlinie auf- grund eines vorangegangen Ballverlusts schnell einen Schuldigen aus: „100 Prozent Albert-Bock!“ Trotz weiterer guter Chancen auf Baindter Seite ging es mit einem Re- mis in die zweite Halbzeit. Dort fälschte in der 61.Minute Tobias Trautwein eine Flanke unglücklich ab, die zum 1:2 der Gäste durch Schorer führte. Die Mannschaft von Timo Geggier zeigte sich trotz des Rückschlags aber weiter- hin offensiv präsent und glich durch einen Kopfball von Rabie Akaiber verdient aus (80.). Nachdem Julian Kep- peler vor dem Spiel noch ankündigte am Freitagabend eigentlich „genug Zielwasser für einen Treffer gezogen zu haben“, ließ er seinen Worten am Ende Taten folgen und schlenzte den Ball in der 90.Minute herrlich aus dem Stand in den Winkel - 3:2. Damit gelingt beiden Baindter Teams in der Nachspielzeit noch ein 3:2-Sieg, wobei der Sieg des SV Baindt II über die gesamte Spieldauer hochverdient war. In der kommenden Woche gegen den TSV Meckenbeuren II wird es dann das Ziel sein, mit einer besseren Chancenverwertung bereits etwas früher für klare Verhältnisse zu sorgen. Es spielten: Benjamin Walser - Kai Kaspar, Tobias Traut- wein, Thorsten Renz (30.Christoph Capelli), Jannik Küch- ler (75.Kai Kostka) - Sam Robinson (65.Rabie Akaiber), Albert Fischer (60.Marius Hahn), Julian Keppeler, Dennis Hecht - Johannes Schnez, Pascal Reich Vorschau: Sonntag, 21.08.2022 12.45 Uhr: TSV Meckenbeuren II - SV Baindt II 15.00 Uhr: TSV Meckenbeuren - SV Baindt Schnuppertraining beim Kinderferien- programm Am ersten Freitagnachmittag der Som- merferien trafen sich 9 Kinder und Ju- gendliche im Alter von 6 - 14 Jahren in der Baindter Sporthalle, um den Tischtennis- sport kennenzulernen. Nach einem kurzen Aufwärmprogramm mit Seilspringen und Koordinationsleiter durften die Teilnehmer*innen ihr Geschick mit Schläger und Ball unter Beweis stellen. An sechs Stationen mussten unterschiedliche Aufgaben be- wältigt werden. Das Highlight war sicherlich der Ballrobo- ter, der unentwegt einen Ball nach dem anderen ausspuck- te und so für einige Schweißperlen auf der Stirn sorgte. Während der Pause zeigten die Trainer in einem Schau- kampf verschiedene Techniken und den Kindern und Ju- gendlichen wurde klar, warum Tischtennis gerne als die schnellste Rückschlagsportart der Welt bezeichnet wird. Danach durften alle Teilnehmer*innen versuchen, die kniff- lig angeschnittenen Aufschläge der Trainer auf die Platte zurückzuspielen. Wer es selbst noch nicht ausprobiert hat wird nicht glauben, wie schwierig das ist! (Wer’s nicht glaubt kann nach den Ferien gerne zu unseren Trainingszeiten in die Halle kommen und sich überraschen lassen ;-).) Beim 7-Punkte-Ablösespiel durften dann alle Kinder und Jugendlichen gegeneinander spielen und Siegeskarten sammeln, bevor das Schnuppertraining mit dem allseits bekannten „Rundlauf“ endete. Die zwei Stunden Trainingszeit sind wie im Flug vergangen und wir hoffen, dass alle viel Spaß hatten. Vielleicht sehen wir das ein oder andere Gesicht nach den Ferien beim Jugendtraining (immer montags von 18:30 - 19:30 Uhr) wieder. Natürlich sind auch andere Neueinsteiger*innen immer herzlich willkommen. Wir freuen uns auf euch! Musikverein Baindt Der MV Baindt zu Gast im Kaunertal und in Langenargen Ein ereignisreiches Wochenende liegt hinter uns. Wir besuchten vom 12. - 14. August 2022 unsere befreundete Mu- sikkapelle bei Ihrem Bezirksmusikfest im Kaunertal. Umgeben von schöns- tem Bergpanorama verbrachten wir ein wunderschönes Wochenende mit viel Musik, guter Laune und strahlen- dem Sonnenschein. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Wenn auch Sie unsere Musik mal wieder in einer wun- derschönen Umgebung hören möchten, dann besuchen Sie uns doch am 1. September 2022 ab 19:00 Uhr am Bodenseeufer in Langenargen bei unserem Promena- denkonzert. Reitergruppe Baindt 47. Reitturnier am 27. und 28. August 2022 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ In diesem Jahr findet das 47. Reitturnier vom 27. bis 28. August 2022 in Baindt statt. Wir haben für unsere Teilnehmer und Zuschauer wieder ein sportlich anspruchsvolles aber auch unterhaltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir mehrere Kinder- und Jugendprü- fungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dau- erhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm erneut ein „Hindernisfahren für Ein- und Zweispänner“, bei welchem die Gespannfahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen sowie der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kom- bination aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurvier- eck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleichzeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze feiern. Hierzu laden wir alle Reiterinnen und Reiter, unsere Gäste und die ganze Gemeinde herzlich ein. Bei schlechter Witterung findet dieser nicht statt. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR Maschinen für Bau und Landwirtschaft aus. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Wir freuen uns über viele Turnierbesucher! Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 25.08.2022 um 17.00 Uhr Einrichtung der Verkaufswagen, Container putzen und aufräumen Freitag, 26.08.2022 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 27.08. und Sonntag, 28.08.2022 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !!Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 29.08.2022 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Turnierergebnisse Reitturnier in Pfullendorf Dressurprüfung Kl. L* 9. Platz Luisa Walser mit First Dinamica Reitabzeichenprüfung Hannah Elbs legte die Prüfung zum Pferdeführerschein sowie das Voltigierabzeichen VA7 ab. Herzlichen Glückwunsch an Luisa und Hannah. Basar Baindt !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Kundennummer Vergabe beginnt am 10.9.22 unter basar-baindt@gmx.de Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. !!!Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zweijährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr -Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im August geboren sind wünscht die Vor- standsschaft vom Sozialverband VdK Ortsverband Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Einladung zum VdK-Frühschoppen Ort: Gasthof Rössle, Friedhofstr.3-5, Weingarten Am Sonntag, den 21. August 2022 ab 11:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserem traditionellen Frühschoppen vom VdK OV Weingarten laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis und das Schlüs- selbändchen mit. Es gibt wieder tolle Musik und gutes Essen und einen Verzehrgutschein. Ihre Karin Maucher und die gesamte Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert BUND Ravensburg-Weingarten Wald - Wandel, Waldentwicklung, Klimawandel im Alt- dorfer Wald BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Ravensburg: Der Altdorfer Wald im Laufe der Geschichte und die Zukunft des Waldes in Zeiten des Klimawandels stehen am Sonntag, den 28.08.2022 im Fokus einer Exkursion mit dem Forstbezirksleiter Bernhard Ding- ler (ForstBW). Die etwa dreistündige Exkursion startet um 14:00 Uhr am Parkplatz des Waldspielplatz (Nähe Friedhof) bei Vogt in den Vogter Obertannenwald. Herr Dingler gewährt vielfältige Einblicke in den Wald auf bis- her unbekannten Wegen und teilt seinen langjährigen Erfahrungs- und Wissensschatz auf spannende und anschauliche Weise. Eine unvergessliche Exkursion ist garantiert. Bitte an geeignete Schuhe und genügend Ge- tränke denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Teilnahmegebühr 5 Euro. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Sommerfest Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, liebe Mitbürge- rinnen und Mitbürger, wir würden gerne mit Ihnen am Samstag, 3. September 2022 ab 14.00 Uhr - nach langer Pause - in der Dauergar- tenanlage in der Schussentalstraße, deren Bestehen sich in diesem Jahr zum 50. Mal jährt, gemeinsam Kaffee trinken und in diesem Zuge auch die längst überfälligen Ehrungen nachholen. Wir können Ihnen dann auch den neu gestalteten Kinder- spielplatz zeigen und gerne dürfen Sie auch einen Blick in die Gärten unserer Anlage werfen. Im vorderen Bereich können Sie unter Anleitung klei- ne Blumengestecke oder kleine Kräuter-Kränze basteln. Hierfür dürfen Sie auch gerne eigenes Material (Töpfe, Pflanzen, etc.) mitbringen und verwenden. Und weil so ein Fest einiges an Organisation bedeutet, bitten wir Sie gleichzeitig um Mitteilung, wer uns an die- sem Tage unterstützen kann, sei es durch Mitarbeit oder auch gerne durch eine Kuchenspende. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder per Telefon 0751/44875 bei Gertrud Rittler. Vielen Dank dafür schon im Voraus. Nun freuen wir uns auf einen schönen Nachmittag bei gutem Wetter und genießen Sie die Sommerzeit bis da- hin in Ihrem Garten. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Landratsamt Ravensburg Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum/r Hauswirt- schafter/in in Leutkirch - noch freie Plätze Die Fach- schule für Hauswirtschaft bietet am Standort Leutkirch auch im kommenden Schuljahr 2022/2023 einen berufs- begleitenden Vorbereitungskurs zum/r staatlich geprüf- ten Hauswirtschafter/in an. Der Kurs bietet die Chance, einen staatlich anerkannten Berufsabschluss nach zu holen. Das Bildungsangebot richtet sich an Personen, die in der Hauswirtschaft beschäftigt sind, aber keinen haus- wirtschaftlichen Berufsabschluss haben. Hauswirtschafter/innen sind Profis im Bereich Haus- haltsmanagement, ausgewogene Ernährung, Textil- und Raumpflege, Raumgestaltung sowie hauswirtschaftliche Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Betreuung. Sie sorgen für die Lebensqualität in Einrich- tungen für Kinder und Jugendliche, in der Familienpfle- ge, Seniorenzentren, Tagungshäusern, Gastronomie oder auch in privaten Haushalten. Am 15. September 2022 beginnt der neue Kurs mit einem Schnuppertag. Der Unterricht findet immer donnerstags von 9 bis 17 Uhr statt. Unter bestimmten Voraussetzun- gen kann im Juli 2023 die Berufsabschlussprüfung zum/r staatlich geprüften Hauswirtschafter/in abgelegt werden. Anmeldungen sind noch möglich. Weitere Auskünfte er- teilt gerne Monika Wessle vom Landwirtschaftsamt (Te- lefon 07561/ 9820-6640 oder E-Mail: m.wessle@rv.de). Weiterführende Informationen und einen Film zum The- ma finden Sie unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de oder www.fachschule-ravensburg.de DRK - Betreuungsgruppe Ehrenamtliche unterstützen mit großer Freude Trotz großer Hitze und Verzicht auf den begehrten Spa- ziergang lassen sich weder die Betreuten noch die Be- treuenden die Laune verderben: In der regelmäßig statt- findenden Betreuungsgruppe des DRK-Kreisverbandes Ravensburg am Montag wird gelacht, gespielt, geplaudert – in der angenehmen Kühle des Souterrains. Das Betreu- ungsangebot richtet sich an Menschen mit beginnender und mittelschwerer Demenz. Gefragtes Angebot Das Angebot ist für Menschen mit beginnender und mit- telschwerer Demenz aus dem Einzugsgebiet Ravens- burg und Weingarten sowie Umgebung, die zu Hause leben. Brigitte Restle, Expertin in Sachen Demenz, und vier weitere Fachkräfte aus sozialen, pflegerischen oder therapeutischen Berufen und mit langjährigen Erfahrun- gen leiten die Gruppen des niederschwelligen Angebo- tes. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen unterstützen sie. Das Betreuungsangebot wird vom DRK seit 1996 angeboten. Derzeit finden die DRK-Betreuungsgruppen montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr statt. Ab September startet mittwochs außerdem eine 14-tägige Gruppe. Derzeit müssen sich die Teilnehmenden für einen Nachmittag entscheiden, damit die Gruppen sich aus In- fektionsschutzgründen nicht vermischen. Pflegende Angehörige bekommen kurze Pause Für die Angehörigen bedeuten die drei Stunden eine wich- tige Auszeit vom oft kräftezehrenden Pflegealltag. Im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes können solche zusätzlichen Betreuungsleistungen erstattet werden, ge- regelt in § 45b SGB XI und der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Die Warteliste für demenziell erkrankte Men- schen könnte kürzer werden, wenn sich weitere Ehren- amtliche engagieren würden. Interessierte sind nach vor- heriger Anmeldung auch zum Schnuppern willkommen. BU DRKRV-Betreuungsgruppe (6): Die DRK-Betreuungsgruppen sind für die Gäste eine will- kommene Abwechslung vom Alltag in wertschätzender Atmosphäre. Den Betreuenden bedeutet die Unterstüt- zung der Menschen mit beginnender oder mittelschwerer Demenz große Freude. Kontakt: DRK-Kreisverband Ravensburg, Cornelia Pichler und Lisa Herberth, Telefon 0751 56061-0 oder lisa.herber- th(at)rotkreuz-ravensburg.de Lions Club Der Lions-Club Weingarten präsentiert die „Kuhstall G´schichta 2022“ Zu einem „Abend mit Kleinkunst auf höchstem Niveau“ lädt der Lions-Club Weingarten zu den Kuhstall G´schich- ta 2022 ein. An vier Abenden, am 23. und 24. September sowie am 18. und 19. November 2022 wird mit bekann- ten Künstlern aus der Kleinkunstszene ein kurzweiliges Programm im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute geboten.´ Heute stellen wir Ihnen die Kabarettistinnen vom 23. Und 24.09.2022 vor: Sissi Perlinger „DIE PERLINGERIN - worum es wirklich geht“ Sissi Perlinger kitzelt die Glücks-Synapsen und gibt in ih- rer neuesten Bühnenshow „Die Perlingerin - Worum es wirklich geht“ tiefgründig- hochphilosophisch, urkomisch und höchst politische Anregungen, sich über den wahren Sinn des Lebens Gedanken zu machen. Sie schmeißt mit Weis- und Wahrheiten derart rasant um sich, dass man vor lauter Lachen ganz vergisst, dass es sich um eben solche handelt. Sissi, die Kaiserin der Vielseitigkeit ist Comedienne und politische Kabarettistin, Schauspielerin, „Enten-Traine- rin“, Bühnenschamanin und Sängerin mit 3 Oktaven in einem und sie begleitet ihre bezaubernden Texte qua- si als „Ein- Frau-Orchester“ extrem groovig, indem sie mit den Händen Gitarre und mit den Füßen gleichzeitig Schlagzeug spielt. Ein Mensch gewordenes Gesamtkunstwerk wie viele Fans sie nennen! Sie gibt Einblicke wie man sich weiter entwi- ckeln und die Themen der heutigen Zeit meistern kann. Was sich auf diesem Planeten gerade abspielt klingt im- mer wieder an und wird von der Perlingerin schonungslos auf den Punkt gebracht. Der Zuschauer wird amüsiert, inspiriert aber auch auf bleibende Weise tief berührt. Carmela DE Feo „Allein unter Geiern“ Seit Jahren ist La Signora in Sachen Unterhaltung auf den morschen Brettern, die die Welt bedeuten, unterwegs. Ob auf einem toten Esel zum Erfolg oder mit einem lah- men Gaul durchs Leben, La Signora ist für jede Situation mit ihrem Friedhofsmodenchic perfekt gekleidet. Klein, Hummeltaille und Haarnetz! Tödliche Gags pflastern ih- ren Weg, die Leute geiern sich einen ab, aber nach der Show kräht kein Aas mehr nach ihr. Wie allein kann man sein, wenn selbst die Geier nicht mehr über einem krei- sen? Die Rabattmarke des deutschen Kabarett zeigt in ihrem neuen Programm: Allein unter Geiern, dass Schick- sal durchaus Spaß machen kann. Wenn das Leben in ruhigen Bahnen verläuft, ist La Signo- ra zur Stelle und stellt die Weichen auf Chaos. Atheisten werden gläubig und Heilige fallen der Wollust anheim. La Signora ist eine anbetungswürdige Verführerin, aber auch eine verführte Angeberin. Wo andere sich bemühen abzunehmen, legt La Signora noch einen drauf. La Signora - Nie eingeladen, aber überall dabei. Kartenvorverkauf: Die Veranstaltungen finden im Dorfgemeinschaftshaus in Blitzenreute statt. Die Aufführungen beginnen jeweils um 20.00 Uhr. Saalöffnung ist ab 18.30 Uhr. Der Kartenvorverkauf läuft in der VR Bank Ravensburg Weingarten eG, Kirchstr. 6 in Weingarten, Tel. 0751 5006 0 Volksbank Altshausen eG, Geschäftsstelle Blitzenreute, Tel. 07584 296 115 Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Achtal Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6 in Baien- furt, Tel.: 0751/506 9440 Hubertus Apotheke, Dorfplatz 1 in Baindt, Tel.: 07502 911 035 per Internet unter: www.kuhstallgschichta.de. Dort sind auch die Programme der Kabarettisten im Detail be- schrieben. Die Eintrittspreise: Eintritt je Abend: 24,- € bzw. 28,- € (Sissi Perlinger) Sie sparen kräftig beim DUO-Ticket (2 Abende für 46,- €) LEO-Ticket (3 Abende für 67,- €) und ABO-Ticket (alle 4 Abende für 88,- €) Der Erlös aus allen Veranstaltungen kommt ausschließ- lich sozialen Einrichtungen und bedürftigen Menschen aus der Region zu Gute. Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 21. August 2022 Gästeführer: Gerhard Tempel und Manfred Traub Die Steinzeitkids vom Schreckensee; Alltag, Jagd und Spiele mit Familienduell im Bogenschießen! Ein span- nender Familiennachmittag! Ganz leise nähern wir uns den Steinzeitkids vom un- heimlichen Schreckensee! Spannend der Bannwald mit mächtigen Wurzelstöcken, Giftpflanzen, Zunderschwamm und Biberspuren. Toller Blick auf den See mit See - und Teichrosen und auf die geheimnisvolle, sagenumwobene Halbinsel. Dort lebten einst bereits vor mehr als 5600 Jah- ren Siedler der Jungsteinzeit! Auf unserem „Steinzeitpfad“ erfahren wir, was uns diese Menschen der Jungsteinzeit für Spuren hinterlassen haben, wie sie gelebt haben. Hat- ten ihre „Kids“ wohl Zeit zum Spielen? Der sumpfige Moorboden auf der Halbinsel hat Häuser- reste, Werkzeuge und Waffen bis heute gut konserviert. Dazu seht ihr Infomaterial mit vielen Objekten und Fotos. Machen wir wie damals Glut mit Feuerstein und Zunder. Hantieren mit Faustkeil, Pfeil- und Speerspitzen, scharfen Messern aus Feuerstein. Wer das Familienduell im Bogen- schießen wohl gewinnt? Neugierig auf Natur, Bannwald und Leben auf dieser sa- genumwobenen Welterbestätte? Dann macht mit, bringt Freunde und eure ganze Familie mit! Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, heute ganz besonders Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Ende circa 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwi- schen Blitzenreute und Vorsee. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk und Mückenschutz. Anschließend ist Einkehr in heimischen Gasthäusern mög- lich. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wetter-, Einmach- oder Streuobsttag beim Ferienpro- gramm Spannende Mitmach-Programme für Kinder im Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Das Sommerferienprogramm im Bauernhaus-Museum geht in die zweite Runde! Immer dienstags und donners- tags von 11 - 17 Uhr veranstaltet das Bauernhaus-Muse- um ein großes und buntes Mitmach-Programm mit vielen Stationen für die ganze Familie. Da ist wirklich für jeden Geschmack und jedes Interesse etwas dabei! Auf die Kinder warten die Museumshäuser, die Museum- stiere und nicht zuletzt viele verschiedene, spannende Menschen, die ein abwechslungsreiches Programm für alle vorbereitet haben. Handwerker/innen und Muse- umsvermittler/innen zeigen Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern noch Kinder waren: Auf dem Schneidesel werden Holzschindeln geschnitzt, die Ge- treideernte steht an, es gibt Versucherle vom Holzherd, und, und, und. Ein kleiner Kostenbeitrag für Verbrauchs- material zzgl. Eintritt ist direkt vor Ort zu entrichten, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Programm im Einzelnen: 23. August Natur-Kunst: Kaligrafie, Collagen aus Natur- materialien legen, Kohle machen, Wolle färben, Pinsel herstellen, Stockbrot grillen. 25. August „Wenn der Hahn kräht auf dem Mist“ – Wet- tertag: Schutzamulett aus Speckstein schnitzen, Wetter- kerze ziehen, Regenmacher basteln, Bratapfel grillen, Geschichten vorlesen (13 Uhr). 30. August Tiere auf dem Bauernhof: Tier-Führung mit Fütterung (12.30 Uhr), Kuh mit Kalb im Stall, Butter ma- chen und melken üben, Fische flechten, Stall-Schlappen aus Holz basteln, Wolle nass filzen, Führung mit dem Mu- seumsfischer (14.30 Uhr) 01. September Handarbeitstag: Stricknadeln schnitzen, Knöpfe annähen, Wolle spinnen, Holzknöpfe schnitzen, Stockbrot grillen, Märchen erzählen (13 Uhr). 06. September Leben auf der Streuobstwiese: Obstkiste bauen, Bienenführung mit dem Museumsimker (13 Uhr), Honig aromatisieren, Äpfel mosten, Mus kochen, Insek- tenschutz fürs Glas basteln, Nisthilfe bauen. 08. September Heilsames aus der Natur: Kräuterkissen füllen, Hustensirup mischen, Birken-Haarwasser anset- zen, Kartoffelcreme für wunde Hände machen, Schön- heits-Station, Dinkelschrot-Brei gegen Bauchschmerzen kochen. Sommer in der Flasche Kräuter im Garten und keine Idee, was man damit alles ma- chen kann? Unter der fachkundigen Anleitung von Ernes- tina Frick können am Samstag, 27. August, von 09- 13 Uhr Kräuterlimonaden und Kräuterweine selber hergestellt werden. Die Teilnehmenden lernen, welche natürlichen Zu- taten und Materialien sich zum Ansetzen von erfrischen- den Kräuterweinen und -limonaden eignen. Gemeinsam wird dann ein Gewürzwein nach antikem Rezept und eine Rosenlimonade zubereitet. Geschichten rund um das Thema und Profitipps der Kursleiterin geben dem Kurs eine zusätzliche Würze (Anmeldung erforderlich. Gebühr: 30 Euro, zuzüglich 5 Euro Materialkosten vor Ort). Familiensamstage zum halben Preis Samstags in den Sommerferien können Familien zum halben Preis das Freilichtmuseum besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. Die Programme wechseln von Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Samstag zu Samstag. Egal ob beim Mitmach-Programm, zusammen oder auf eigene Faust mit der Museums-App - an den Samstagen im Sommer wird das Bauernhaus-Mu- seum der Ort für einen angenehmen Tag mit der Fami- lie. Für Jeden ist etwas dabei, egal ob Groß oder Klein. Die genauen Programme unter bauernhausmuseum- wolfegg.de, Anmeldung erforderlich. Text: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolf egg Informationen Geöffnet täglich, von 10 - 18 Uhr Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0 - 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6 - 18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler Wangen Sommertreffen des VLF Wangen Der Verein ehemaliger Landwirtschaftsschüler Wangen lädt am Sonntag, 28.08.2022 wieder zu seinem traditi- onellen Sommertreffen nach Argenbühl Kögelegg ein. Das Treffen, das Corona bedingt die letzten zwei Jahre ausfallen musste, beginnt um 10 Uhr mit einer Bergmesse auf der Anhöhe Kögelegg. Anschließend spielt die Ehemaligenkapelle auf dem Hof von Familie Gletter, Ratzenried, Sechshöfe, zum Frühschoppen. Mitglieder und Gäste sind herzlich eingeladen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Anzeigenkombi Ravensburg Sprechen Sie mit Ihrer Werbung jetzt ganz gezielt mehr als 25.000 Haushalte im Landkreis Ravensburg an! Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail anzeigen@duv-wagner.de Nothilfe für Menschen aus der Ukraine Einscannen und einfach über PayPal spenden. Ihre Spende als CARE-Paket. IBAN: DE 93 3705 0198 0000 0440 40 oder www.care.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 MIETGESUCHE Wir suchen zum baldmöglichsten Zeitpunkt einen zuverlässigen Elektrotechniker m/w/d Ihr Profil: - Abgeschlossene Berufsausbildung & Berufserfahrung - Erfahrung in Daten- & Kommunikationsverkabelung vorteilhaft - Selbstständiges und ordentliches Arbeiten - Teamfähigkeit Wir bieten Ihnen: - Unbefristete Vollzeitstelle - Leistungsgerechte Bezahlung - Abwechslungsreiche & verantwortungsvolle Tätigkeit - gutes Betriebsklima - Fortbildungsmöglichkeiten Ihre Aufgaben: - eigenverantwortliche Baustellenabwicklung - Daten- & Kommunikationsverkablung - Industrie- & Baustelleninstallationen - Kundenberatung Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbung an: Elektrotechnik Miller GmbH Millerhof 4, 88821 Schlier, E-Mail: info@miller-elektro.de Wer bietet mir einen stabilen Alltag im eigenen Zuhause, mit individueller Unterstützung? Ich bin eine junge Frau, 32 Jahre alt, leide unter Einsamkeit und suche eine Einzelperson oder ein Paar, die Zeit und Raum für mich haben. Wir werden durch den Fachdienst der Arkade e.V. (Betreutes Wohnen in Familien) begleitet. Sie, als Gastfamilie, erhalten eine finanzielle und steuer- freie Entlohnung. Interesse geweckt, Zimmer frei? Rufen Sie uns an! Arkade e.V., Betreutes Wohnen in Familien, Tel. 0751/36655-80, Email: katrin.matt@arkade-ev.de. Stellplatz für kleinen Wohnwagen in der Nähe um Staig gesucht. Fam. Strobl TEL. 07502 6798050 Examinierte Altenpflegerin sucht Einbettzimmer! Ich heiße Rebeka Petrova und bin 21 J. alt. Ich werde ab 1. Sept. als Altenpflegerin beschäftigt. Ich bin an einem EZ interessiert. NR, KHT, bis WM 600€. Ich bräuchte gute Anbindung an Bushaltestellen. Ich würde mich freuen mit Ihnen in Kontakt zu treten und hoffentlich eine Besichtigung zu unternehmen. 0151-47308129 oder rebeka-petrova@hotmail.com VERSCHIEDENES STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Lassen Sie Ihre Haus- tiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere![mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 23. September 2022 Nummer 38 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Baindt sagt Danke! Am Freitag, den 16. September 2022, fand das Ehrenamtsfest in der Schenk-Konrad-Halle statt. Bürgermeisterin Simone Rürup ehrte unter anderem die Blutspenderinnen und Blutspender für 10-, 25-, 50- und 75-maligen Blut- spenden. Hervorzuheben war hierbei Werner Späth, der für stolze 125-mal Blutspenden geehrt wurde. Im Rahmen der Sportlerehrung wurden vom Taekwondo Baindt Marlies Schmid, Verena Pfau, Kai Wiest und Kristof Grundoroth für ihre hervorragende sportliche Leistungen geehrt. Neben Daniel Steinhauser (Fahrradsport) wurde auch die erste Herrenmannschaft der Abteilung Tischtennis und die erste Herrenmannschaft der Abteilung Fußball ausgezeichnet. Für ihre großartige ehrenamtliche Arbeit wurden Ralf Mischkowski, Stefan Boenke, Wolfgang Brückner, Sibylle Boenke, Oskar Halder, die Initiatoren vom Bikepark Baindt, Franz Schnez, Georg Konzett, Felix Haller, Vertreter vom Kunstkreis Baindt, Helga Kaminski, Rainer Beer, Anja Eckert und Thomas Stephan gewürdigt. Bürgermeiste- rin Simone Rürup bedankte sich bei allen ehrenamtlich Tätigen für ihre wertvolle und sehr prägende Arbeit in der Gemeinde. Musikalisch begleitet wurde das Ehrenamtsfest vom Musikverein Baindt, der in diesem Jahr sein Jubi- läum zum 111-jährigen Bestehen feiert. Herzlichen Glückwunsch allen Sportlerinnen und Sportlern sowie allen Geehrten und vielen Dank für das Engage- ment für unsere Gemeinde! Ihre Gemeindeverwaltung Blutspenderinnen und Blutspender Daniel Steinhauser und SportlerInnen vom Taekwondo 1. Herrenmannschaft Tischtennis Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 1. Herrenmannschaft Fußball Geschenke für unsere zu Ehrenden Ehrenamtlich Tätige im Bereich Sport ... bei den Rasplern ... bei der Feuerwehr und beim DRK sowie beim „Kreativen Montag“ und beim Kunstkreis MitarbeiterInnen der Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Neuer Grill am Baindter Bädle Foto: Ackermann Spülmaschinen Start für die Testphase des BBQ-Butlers am Baindter Bädle • Die Grillinnovation erlaubt ein sauberes, stressfreies Grillen, ohne selbst putzen zu müssen. • Chipkarten zur Freischaltung des BBQ-Butlers erhalten Sie im Bür- gerbüro des Rathauses, die Chipkarten können nur für je einen Grillvorgang genutzt werden. • Die Benutzung ist 2022 für BürgerInnen kostenlos, lediglich für die Chipkarte ist ein Pfand in Höhe von 10,00 € zu hinterlegen. • Der Grill ist in diesem Herbst in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr verfügbar. • Am Sonntag, den 25. September von 11.30 – 15.00 Uhr findet ein betreutes Grillen am Baindter Bädle für interessierte BürgerIn- nen statt! Der BBQ-Butler steht für eine absolute Innovation in der Grillszene: Mit ihm kann man sauber grillen, ohne selbst putzen zu müssen. Jetzt hat die Testphase begonnen. Am Konstanzer Bodenseeufer hat die Acker- mann Spülmaschinen GmbH in Kooperation mit der Stadt Konstanz den ersten aktuellen Prototypen installiert. An mindestens zwei weiteren Standorten will man in den kommenden Monaten Praxiserfahrungen sammeln, um den Serienanlauf vorzubereiten. Ideengeber und Entwickler Felix Warrisch brachte die Inspiration zum BBQ-Butler von einer Australienreise mit. Dort gibt es an öffentlichen Plätzen Grillstationen, die von jedermann genutzt werden können. Schon seit 2018 war die Ackermann Spülmaschinen GmbH als Unterstützer und Ratgeber an der Entwicklung verschiedener Prototypen beteiligt. Nun ist der BBQ-Butler als Projekt beim Spülspezialisten aus Baindt angesie- delt. „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit dem Erfinder Felix Warrisch eine eigenständige Firma zu gründen, um den BBQ-Butler in naher Zukunft zu vertreiben“, erklärt Ackermann-Geschäftsführer Stefan Ackermann. „Mit Hilfe dieser verschiedenen Nutzungsszenarien wollen wir einen breiten Querschnitt von Real Life-Daten erhalten und Verbesserungspotenziale ausschöpfen“, sagt Stefan Ackermann. Rückmeldungen, Verbesserungsvorschläge oder sonstiges Feedback werden dabei gerne über sämtliche Kanäle entgegengenommen. Weitere denkbare Ein- satzfelder des BBQ-Butlers sind Campingplätze, Freizeitparks, Wohnheime, Wohnanlagen und Firmen. Warum BBQ-Butler? • Der BBQ-Butler funktioniert mindestens 1 Woche autark - er braucht lediglich Strom • Pro Reinigungszyklus wird dank intelligentem Spülsystem nur 1 Liter Frischwasser verwendet • Das verwendete Reinigungsmittel ist abwasserneutral • Die Teppanyaki-Grillplatte ermöglicht einen schonenden Grillvorgang • Der BBQ-Butler erlaubt Grillen ohne offenes Feuer Die Grillzeiten und Grillgebühren werden ausschließlich vom jeweiligen Betreiber festgelegt. Der BBQ-Butler kann durch Chipkarten oder zukünftig über BBQ-Butler-App freigeschalten werden. Mehr unter www.ackermann-spuelmaschinen.de Baindt entwickelt sich! Wir suchen zum 01.01.2023 eine stellv. Leitung für das Bauamt (m/w/d). Wir bieten Ihnen: • eine leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD - V EG 12 • Aufstiegsmöglichkeit in TVöD - V EG 13 • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit Die ausführliche Stellenausschreibung mit Erläuterungen zum Aufgabengebiet finden Sie auf un- serer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bauamtsleiterin Frau Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 23.10.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Mars- weilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Stellenausschreibungen Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von über- hängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Geh- weg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgän- gern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müs- sen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrge- nommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs- pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Pädagogische Fachkräfte für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) als Krankheitsvertretung Die unbefristeten Stellen sind der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet und in Teil- zeit möglich. Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach dem TVöD - SuE S 8a. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30.09.2022 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Mars- weilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 24. September und Sonntag, 25. September Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24.September Storchen-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Mitte- löschstraße 7, Tel.: (0751) 9 17 85 Sonntag, 25. September Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Vorübergehende Schließung des Wert- stoffhofs aufgrund von Bauarbeiten Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, der Wertstoffhof Baindt bleibt aufgrund von Baumaßnah- men im Zusammenhang mit dem Nahwärmenetz vom 30.09.2022 bis voraussichtlich 21.10.2022 geschlossen. Die Schließung ist notwendig, um den reibungslosen Ab- lauf von Feuerwehreinsätzen im Notfall zu gewährleisten, da die normale Zufahrt zum Wertstoffhof aufgrund der Erdarbeiten nicht befahrbar ist und die Baustelle zur Si- cherheit abgesperrt werden muss. Während der Schließung können Sie gerne die umlie- genden Wertstoffhöfe zur Entsorgung Ihrer Wertstoffe nutzen. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Hinweis: Die Grüngutannahme „Hofstelle Wöhr“ ist von der Schlie- ßung nicht betroffen und kann zu den bekannten Öff- nungszeiten angefahren werden. Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. September 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH Oktober 02.10. Landjugend Dorfkindparty SKH 10.10. Vereinssitzung SKH 11.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 16.10. Heilig-Leiber-Fest kath. Kirche 21.10. SV Baindt JHV (verschoben vom 30.09.) Vereinsheim 22.10. Wendelinusfest Sulpach 26.10. Seniorentreff BSS 29.10. Musikverein Musikanten-Bierprobe SKH Schulnachrichten SBBZ Sehen SPORT und SPENDE - sich und anderen etwas Gutes tun! Jeden Mittwoch in Baindt: Sport im Freien - bei Wind und Wetter für einen guten Zweck! Ausgleichsgymnastik für Einsteiger und sportlich Aktive mit Barbara Lyszus. Neuer Kurs ab 21.09.! Mittwochs: 17:15 Uhr für Einsteiger, die bisher nicht so ak- tiv waren. 18:30 Uhr für Sportliche, die bereits eine Grundkondition haben. Der Erlös kommt dem Förderverein des SBBZ zu Gute! Der Kurs findet auf dem roten Sportplatz, hinter der Ten- nishalle statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich! Gerne darf geschnuppert werden! Nähere Infos unter Tel.: 07502/912366, Petra Hoyer Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Aufgeregt und mit klopfendem Herzen wur- den am vergangenen Freitag 45 Erstklässler bei uns eingeschult. Die Klasse 1a begang mit ihrer Klassenlehrerin Frau Stuberg die erste Unterrichts- stunde im Klassenzimmer, während die Klasse 1b von Frau Weidlich und alle Eltern in der Aula von Rektorin Frau Heberling herzlich willkommen geheißen wurden. Danach wurde getauscht. Begleitet wurde jeweils die Klasse in der Aula von der singstarken Klasse 2b mit ihrer Musiklehrerin Frau Holweger. Das Powerfrühstücksteam von Frau Weiß versorgte die neuen Erstklässler mit Kinderbrezeln, wäh- rend den Eltern ihre Wartezeit mit einer Tasse Kaffee und ebenfalls Brezeln versüßt wurde. Den neuen Erstklässlern noch einmal ein herzliches Willkommen an unsere Schule! Amelie Heberling, Rektorin Kartoffelklau Geschrieben von Schülerinnen und Schülern der Klasse 4b Hallo liebe Leute! Kartoffeln schmecken fein, wie ihr sicher auch wisst. Wir haben im Frühling Kartoffeln in unserem Schulgarten angepflanzt und uns dabei viel Mühe gegeben. Wir hatten Spaß und freuten uns alle auf eine schöne Ernte. Weniger erfreulich war es für uns, als wir letzte Woche bei der Ernte entdeckt haben, dass über die Hälfte der Kartoffeln aus unserem Beet geplündert wurden. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Das finden wir gemein. Unsere Ernte ist jetzt leider sehr klein. Bitte lasst unsere Schulbeete in Ruhe! Klasse 4b mit Frau Rieger Zur Information Impfterminportal für Baden-Württemberg startet heute Termine einfach buchen - online oder telefonisch 660 Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte sowie Apotheken aus Baden-Württemberg haben sich bereits beim Portal impftermin-bw.de registriert. Damit stehen zum heutigen Start rund 10.000 Impftermine pro Woche zur Buchung bereit. Jeden Tag kommen weitere Termi- ne hinzu. Corona-Impftermine können in Baden-Württemberg von heute an online über impftermin-bw.de gebucht werden, telefonisch unter 0800 / 282 272 91. Das Impf- terminportal des Landes geht zeitgleich mit der vom Bundgesundheitsministerium für diese Woche angekün- digten Auslieferung der BA.4/BA.5-Impfstoffe an den Start. Bei der Buchung eines Termins über impftermin-bw.de können gezielt Termine in der näheren Umgebung ge- sucht werden. Bürgerinnen und Bürger können dann aus den angebotenen Terminen auswählen, wann, wo und mit welchem Impfstoff sie geimpft werden möchten. Bei der Terminvergabe wird bereits im Vorfeld über den bei der Impfung verwendeten Impfstoff informiert. Direkt nach Abschluss einer Terminbuchung erfolgt per E-Mail oder per SMS eine Terminbestätigung. Man kann zudem nicht nur für sich, sondern auch für weitere Personen - etwa die Großmutter, den Partner oder die Freundin - einen Termin buchen. Aktuell empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine weitere Auffrischimpfung (vierte Impfung) unter an- derem für Personen ab dem Alter von 60 Jahren. Eine Empfehlung für die variantenangepassten Impfstoffe wird erwartet. Eine fünfte Impfung kann in besonderen Ausnahmefällen sinnvoll sein. Ausführliche Informationen finden Sie unter RKI - Impfungen A - Z - STIKO-Empfeh- lung zur COVID-19-Impfung Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt Rentensprechtage in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Verbindung zum Renten- versicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden in der Rötenbacher Str. 24 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de Musikschule Ravensburg „Erlerne und erlebe Musik in all´ ihrer Vielfalt an der Musikschule Ravensburg e. V.“ Am 1. Oktober beginnt an der Musikschule Ravensburg e. V. das neue Schuljahr 2022/23. Unser Angebot umfasst, beginnend mit dem „MusikSpatzen“ (18 Monate bis 4 Jah- re) über die „Musikalische Früherziehung“ (4 bis 6 Jahre) und die „Blockflöte“ (i. d. Regel ab 6 Jahre), alle Streich- und Blasinstrumente, Klavier, Perkussion (Schlagzeug so- wie alle Orchesterschlaginstrumente), klassische Gitarre, E-Gitarre, Bassgitarre, Harfe sowie Gesang. Außerdem spielt die zusätzliche Förderung Ihrer Kinder und Jugend- lichen in zahlreichen Ensembles (Rock- und Popbands, Bläser-, Percussions- und Streicherensembles), Chören (Kinder- und Jugendchor) und Orchestern (3 Streich- bzw. Sinfonieorchester sowie 3 Blasorchester) eine we- sentliche Rolle im Konzept der öffentlichen Musikschule Ravensburg e. V. Eine Teilnahme an diesen Ensembles, Chören und Orchestern ist bei entsprechendem Engage- ment schon früh und unentgeltlich möglich. Insbesondere bei den „MusikSpatzen“ sowie bei der „Musikalischen Früherziehung“ werden die Kinder ohne Leistungsdruck spielerisch an die Musik und ihren Wert für persönliches Wohlbefinden, gesellschaftliches Engage- ment und nicht zuletzt für die persönliche, außerschuli- sche Bildung herangeführt. Sie lernen vorwiegend im Spiel und in der Bewegung. So entstehen fröhliche, lebendige Unterrichtsstunden, bei denen Ihr Kind die Beschäftigung mit Musik als Bereicherung seines Lebens erfährt! Ziel ist es, dass die Kinder durch die erworbenen Grund- fähigkeiten und -fertigkeiten eine hohe Motivation entwi- ckeln, ihre musikalische Ausbildung nach der „Frühförde- rung“ fortzusetzen. Musikalische Betätigung, ob für sich alleine oder aber in den Vereinen des Laienmusizierens sind ein immer wichtiger werdender Ausgleich, um die stetig wachsenden Anforderungen unserer schnelllebigen Zeit in Schule und Beruf zu meistern. In den meisten unserer Mitgliedsgemeinden sind wir be- reits mit einem oder mehreren Angeboten vor Ort und arbeiten überaus vertrauensvoll mit den örtlichen Musik- vereinen und den allgemeinbildenden Schulen zusammen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir werden Ihnen sehr gerne unser Konzept persönlich erklären und darstellen. Unter der kommunalen Trägerschaft der Städte Ra- vensburg und Weingarten, des Landkreises Ravensburg sowie der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Schlier, Waldburg, Wil- helmsdorf, Wolpertswende und Wolfegg hat sich die „Mu- sikschule Ravensburg e. V.“ die intensive und umfassende musikalische Förderung junger Menschen in den oben genannten Städten und Gemeinden zur Aufgabe und zum Ziel gemacht. Zur ersten Kontaktaufnahme und zur Anmeldung wen- den Sie sich bitte an das Sekretariat der Musikschule Ra- vensburg e. V. Außerdem steht Ihnen das ganze Musik- schulteam unter der Leitung von MD Harald Hepner mit seiner ganzen Fachkompetenz gerne beratend zur Seite. „Musikschule Ravensburg e.V. - weil selbst musizieren so wertvoll ist!“ Musikschule Ravensburg e. V. Tel.: 0751/259 55 - info@musikschule-ravensburg-e-v.de - www.musikschule-ravensburg-e-v.de Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. September – 2. Oktober 2022 Gedanken zur Woche Vertrauen Glaube ist ein Baum. Er wächst in der Wüste. Glaube lebt in der Hoffnung, vergeblich zuweilen, dass Gott den Regen schickt. Glaube ist zärtliches Vertrauen, vergeblich zuweilen. Michael Francis Die-Anang Samstag, 24. September 18.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung Ministranten: Felix Haller, Tobias Schnez, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Anton Pink, Marian Schäfer, Robin Schnez, Marlene Stör, Benjamin Zentner, Johanna Zentner († Christina und Wendelin Fetsch mit Angehöri- gen, Brunhilde Dreher, Adalbert Berger, Franz und Eugen Schmidt, Anni und Eugen Maier, Jo- sef Gresser, Anneliese Andrae, Familie Klenk mit Angehörigen, Familie Kautenberger mit Angehörigen, Hubert Fuchs, Gerda und August Thurn, Frank Dieter Schmitt, Sieglinde Kösler) Caritas-Kollekte Sonntag, 25. September - 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Familiengottesdienst zum Ernte- dank als Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung Caritas-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Felix Julian Dienstag, 27. September 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 28. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Martin Kränkle) Donnerstag, 29. September 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 30. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 01. Oktober 10.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Marie Rita 14.00 Uhr Baindt Pflegeheim - Eucharistiefeier zum Pa- trozinium und 11 Jahre Pflegeheim Selige Irm- gard 15.00 Uhr Baienfurt - kirchliche Trauung von Isabel Spöri und Florian Schneider Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Xenia 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 02. Oktober - 27. Sonntag im Jahrkreis - Ern- tedank 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Kirche für Kinder Ministranten: Jannis Kaplan, Pia Kronenber- ger, Niklas Alber, Lena Alber, Theresa Henz- ler, Thomas Henzler, Linus Kaplan, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf († Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Klara Merk) 14.00 Uhr Baindt - Taufe von Luisa Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Gerechtigkeit? Strukturen verändern! Gerechtigkeit bedeutet für uns: Soziale Gerechtigkeit Manchmal ist direkte und unbürokratische Hilfe unmit- telbar vor Ort nötig. Darum bleibt die Hälfte der Spenden aus der Caritas-Sammlung in den Kirchengemeinden, sie sind ein ganz wichtiger Knoten im Hilfenetz. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege Baienfurt oder noch einfa- cher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Katholische Kirchenpflege Baindt Spendenkonto IBAN: DE43 6505 01100079 400985 Kreissparkasse Ravensburg BIC: SOLADES1RVB Stichwort: Caritas-Herbstsammlung 2022 Erstkommunion 2023 in Baindt Vorhinweis: Die Schüler und Schülerinnen der dritten Klas- sen sind herzlich eingeladen zur Vorbereitung und Fei- er der Heiligen Erstkommunion am Sonntag, 23. April 2023 in Baindt. Der erste Elternabend dazu findet am Mittwoch, 26. Ok- tober um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Bitte merken Sie sich schon mal diese beiden Termine vor. Nähere Informationen und die Einladungen dazu werden Sie noch schriftlich erhalten. Neue Oberministranten gewählt Bild Minis Am vergangenen Sonntag hat mit den Ministranten- wahlen für die neu- en Teamer und Oberminis das neue Ministrantenjahr begonnen. Zu die- sem Anlass trafen sich 42 Ministranten in der Villa. Das Amt der Ober- ministranten wur- den von Carolin Maurer, Zita Rapp und Jonas Pfister an Frida Rapp, Ma- risa Pfister und Lau- ra Kurz übergeben. Unsere diesjährigen Teamer sind Felix Haller, Lisa Schad, Benjamin Stiefva- ter, Benjamin Mi- chelberger, Simon Elbs, Pia Kronenberger, Jakob Spähn, Laureen Hartmann, Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Julian Kurz, Tobias Schnez, Timo Kutter und Benjamin Zentner. Anschließend haben wir den Abend ausklingen lassen mit einer leckeren Pizza und einem Jahresrückblick aus Bildern und Videos von Festen, Gottesdiensten, Gruppen- stunden, Ausflügen und Aktionen. Wir, die Oberministranten freuen uns auf ein schönes ak- tionsreiches Jahr mit den Ministranten und vielen neuen Erlebnissen. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 26. September 2022 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir laden Sie herzlich ein und würden uns über Ihren Be- such sehr freuen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. 1. Petr 5,7 Freitag, 23. September 18.00 Uhr Baindt BAINDTER VESPER, impulse, Pflegestufe Null, Bischof-Sproll- Saal Sonntag, 25. September 15. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungs-Gottesdienst der neuen Konfis in der Ev. Kirche 11.30 Uhr Baienfurt Tauf-Gottesdienst in der Ev. Kir- che 19.00 Uhr Baindt Taizé-Andacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 26. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 28. September 15.30 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus Gedanken zum Wochenspruch Manchmal fühlen sich Sorgen wie ein Ka- russell an, aus dem man nicht so leicht wieder rauskommt. Da ist es gut, den zu kennen, der mir heraushelfen kann, weil er mir die Sorge um das, was mein Leben im Tiefsten ausmacht, abgenommen hat. Was für ein Privileg: Das Wichtigste ist sicher - ich bin und bleibe sein geliebtes Kind, ein Teil seiner weltweiten Fa- milie, eingebunden in eine starke Gemeinschaft, die ge- meinsam nach dem sucht, was dem Frieden, der Freiheit und Gerechtigkeit dient und damit Gottes gutem Willen für unsere Welt. In diesem Sinne: Ein fröhliches Einüben ins Los-Lassen von dem, was wir ohnehin nicht festhalten können, um an dem festzuhalten, was uns auf Dauer hält und trägt! Gottes Segen dazu! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl Live-Streaming-Neustart nach der Som- merpause Nach einer kurzen Sommerpause werden unsere Gottesdienste aus der Kirche seit dem 18. September wieder regelmäßig gestreamt und können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-bai- enfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Neuer Konfi-Jahrgang gestartet Mit 20 Konfirmandinnen und Konfirmanden ist der neue Konfi-Jahrgang 2022/23 am vorletzten Mittwoch gestartet. Die Jugendli- chen bereiten sich in wöchentlichen Treffen, beim bezirks- weiten Konfi-Indoor-Camp und an einem Konfi-Samstag auf ihre Konfirmation vor, die wir am 29. und 30. April 23 in voraussichtlich vier Gottesdiensten in unserer Evange- lischen Kirche in Baienfurt feiern wollen. In der Konfi-Zeit entdecken die Teens verschiedene As- pekte unseres christlichen Glaubens und ihr Bedeutung für ihr eigenes Leben und sind herausgefordert, ihren ei- genen Platz in der Kirchengemeinde zu finden und durch eigene Ideen an einer Kirche für die Zukunft mitzubauen. - Gottes Segen für eure Zeit! Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 26.09. Sonja Tratzyk: „Saatbombe - blühende Explo- sion“ 03.10. Kein KM (Tag der deutschen Einheit) 10.10. Birgit Schwartz-Glonnegger: Aquarell „Som- merende - Herbstbeginn“ 17.10. Peter Götze: „ Abstrakte Malerei“ 24.10. Linde Gerster: „Dies ist ein Herbsttag, wie ich keinen sah....“: lockeres Zeichnen mit Ölkreiden 31.10. Irmgard Schwarzat: „Individuelle Trauerkarten mit persönlichem Sinnspruch“ neue Kreationen Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 21.10.2022 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglie- der, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.10.2022 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Alpin-Team • Orientierungslauf • Tischtennis • Turnen • Fußball 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreterin • Jugendvertreterin • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim stellver- tretenden Vorsitzenden Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de ein- gereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, stellvertretender Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Baindter Mannschaft nimmt erste Hürde 1. Runde Bezirkspokal SV Baindt - SV Bergatreute 2:1 (0:0) Unter der Woche stand für das Team von Trainer Rädel die erste Runde im Bezirkspo- kal auf dem Plan, wobei die Losfee mit dem SV Bergat- reute direkt eine schwere Aufgabe aus dem Hut zauberte. Im Ligaspiel zehn Tage zuvor trennten sich beide Mann- schaften in einem umkämpften Spiel 1:1; dieses mal war jedoch klar, dass es zwangsläufig einen Sieger geben wird. In der ersten Halbzeit bekamen die knapp 100 Zuschauer an der Baindter Klosterwiese eine ausgeglichene Partie zu sehen, wobei die Gäste in der Anfangsphase zwei gute Möglichkeiten ausließen. Auf der Gegenseite vergab Di- schl nach Hereingabe von Ünalan nach gut einer halben Stunde die beste Baindter Chance. Aus der Halbzeitpause kam die Baindter Mannschaft etwas stärker zurück und ging folgerichtig in der 58. Minute in Führung. Nach einem schönen Steckpass von Ünalan in die Tiefe, schloss Dischl den schnellen Angriff mit einem gekonnten Abschluss ins lange Eck ab. 10 Minuten später hatte der SV Baindt dann wiederum Glück, dass ein strammer Weitschuss von Berg gegen den Pfosten klatschte. So konnte Rädels Team in der 80. Minute für die Entscheidung sorgen. Tobias Szei- bel schickte Fischer auf links mit einem perfekt getimten Flugball auf die Reise, wobei dieser vor dem Tor die Ruhe behielt und zum 2:0 einschob. In der Nachspielzeit gelang den Gästen nach einer Standardsituation zwar noch der 2:1-Anschlusstreffer, jedoch pfiff der Schiedsrichter das Spiel im Nachgang gar nicht mehr an, wodurch der SV Baindt verdient in die zweite Runde des diesjährigen Po- kalwettbewerbs einzog. Es spielten: Benjamin Walser - Tobias Szeibel, Michael Brugger, Marc Bolgert (88.Luca Wetzel), Florian Vollmer (77.Michael Gauder) - Marko Szeibel (46.Lukas Walser), Nico Geggier, Mika Dantona - Jan Fischer, Jonathan Di- schl, Ferhat Ünalan Knappe Niederlage im Spitzenspiel TSG Ailingen - SV Baindt 1:0 (1:0) Durch einen starken Saisonstart hatte sich der Aufsteiger aus Baindt am 9.Spieltag ein echtes Topspiel erarbeitet - es stand die Auswärtspartie beim Tabellenführer aus Ailingen an, die vor der Partie mit drei Punkten mehr und sogar einem Spiel weniger vor dem SVB rangierten. Den- noch forderte Baindts Trainer Jens Rädel vor Spielbeginn einen mutigen Auftritt von seiner Elf, die er urlaubsbedingt auf einer Position verändern musste. Für den in den letz- ten Wochen stark aufspielenden Bolgert rückte Routinier Geggier neu in die Mannschaft. Vor etwa 250 Zuschauern starteten beide Teams etwas nervös in die Partie. Immer wieder waren einfache Ab- spielfehler und Unkonzentriertheiten zu beobachten, wo- durch in der Anfangsphase kein richtiger Spielfluss auf dem Ailinger Kunstrasen aufkommen wollte. Nach einer Viertelstunde fand jedoch vor allem die TSG besser ins Spiel und hatte die erste gute Gelegenheit, Tepes schei- terte jedoch an der Querlatte (17.). Im Gegenzug wurde auch die Baindter Offensive das erste mal vor dem Tor vorstellig, TSG-Keeper Kronforth war allerdings beim strammen Abschluss von Dischl in der kurzen Ecke zur Stelle (18.). Das erste Highlight der mit Spannung erwarte- ten Partie setzte wenig später jedoch der Tabellenführer. Nach einem unglücklichen Foul an der linken Strafraum- kante zirkelte Hanslik den folgenden Freistoß unhaltbar über die Mauer hinweg ins Kreuzeck (24.). Die Baindter Mannschaft zeigte sich in der Folge sichtlich beeindruckt vom Gegentreffer und konnte offensiv kaum gefährliche Kombinationen aufziehen, welche die Mannschaft in den letzten Wochen ausgezeichnet hatte. Kurz vor der Halb- zeit hätte der SVB aber doch noch auf Gleichstand stellen können. Nachdem Fischer sich über links durchgetankt hatte, rutschte Boenke im „Fünfer“ der Ball nach eigener Aussage „etwas über den Schlappen“, was jedoch fast noch in einem Eigentor resultierte (42.). Enttäuscht über die schwache Leistung in der ersten Halb- zeit, kamen die Gäste mit Wut im Bauch aus der Pause und drückten in der Folge auf den Ausgleich - die TSG verteidigte jedoch sehr konzentriert und versuchte über Konter gefährlich zu bleiben. Große Torchancen blieben allerdings auch in Halbzeit zwei Mangelware, wobei auf Baindter Seite vor allem die Genauigkeit und Zielstrebig- keit im letzten Drittel fehlte. Fünf Minuten vor Schluss hätte sich der SVB dann aber doch für seine Bemühungen be- lohnen können - nach einer tollen Hereingabe vom einge- wechselten Xhafa, setzte Boenke die Kugel etwas über- hastet am linken Pfosten vorbei (86.). Umso bitterer war im Anschluss die Erkenntnis, dass die Baindter Nummer 7 den Ball sogar annehmen hätte können, da die TSG-Ver- teidiger ihn völlig aus den Augen verloren hatten. In den Schlussminuten konnten sich dann noch beide Keeper auszeichnen - erst parierte Kronforth stark gegen Dischl (88.) und wenig später konnte Wetzel einen Schlenzer von Hanslik gerade noch um den Pfosten lenken (90+3.), wodurch es schlussendlich beim knappen 1:0 blieb. Am Ende entscheidet ein herrliches Freistoßtor ein um- kämpftes Topspiel, in welchem für den SVB nach einer deutlichen Leistungssteigerung im zweiten Durchgang durchaus ein Remis möglich gewesen wäre. Vor allem die Baindter Defensive zeigte gegen die stärkste Offensive der Liga eine ordentliche Leistung, jedoch entwickelte man in der Offensive über weite Strecken nicht die er- hoffte Durchschlagskraft. Dies gilt es am kommenden Sonntag gegen den Tabellenvorletzten aus Neuravens- burg besser zu machen. Es spielten: Luca Wetzel - Tobias Szeibel, Michael Brug- ger, Marko Szeibel, Lukas Walser - Phillip Thoma, Mika Dantona, Philipp Boenke - Jan Fischer, Jonathan Dischl, Nico Geggier (60. Ylber Xhafa) Vorschau: Sonntag, 25.09.2022 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Neuravensburg II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Neuravensburg Frauenfußball SV Edelweiß Waltershofen - SV Baindt 2:3 Nach dem Pokalspiel am 11.09. starteten die Damen des SV Baindt letzten Sonntag in die Saison. Bei kühlen Tem- peraturen und einigen verletzungsbedingten Ausfällen fuhr die Damenmannschaft des SV Baindt nach Walters- hofen mit dem Ziel, sich die ersten drei Punkte der Sai- son zu sichern. Doch auch die Frauen aus Waltershofen wollten sich als Aufsteiger in der Bezirksliga behaupten. Schon in der 11. Minute konnte Viola Zanutta jedoch für die Baindter den ersten Treffer landen. Das ließen sich die Gegnerinnen jedoch nicht gefallen und glichen in der 20. Minute das Spiel auf 1:1 aus. Insgesamt bauten beide Mannschaften Druck auf, bis sich eine Spielerin der geg- nerischen Mannschaft am Nacken verletzte. Nach einer 20-minütigen Unterbrechung aufgrund eines RTW-Ein- satzes, konnte das Spiel jedoch weitergehen. Beide Mann- schaften gaben danach nicht nach und der SV Edelweiß Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Waltershofen erzielte nach einem Freistoß einen weite- ren Treffer und so gingen die Mannschaften mit einem 2:1 Zwischenstand in die Halbzeitpause. Auch nach der Pause blieb die Spielweise der Gegnerinnen weiterhin aggressiv, jedoch gingen langsam deren Kräfte aus. So gelang es dem SV Baindt immer häufiger, gefährlich nah ans gegnerische Tor zu kommen. Viola Zanutta erkämpfte sich immer häufiger den Ball und belohnte sich in der 66. Minute mit den Ausgleichstreffer für den SV Baindt. Mit zurückgewonnener Motivation kämpfen sich die Baindter immer wieder vors Tor und in der 73. Minute erzielte Ma- riella Pedrazzoli, nach gutem Zuspiel von Tasja Kränkle, den entscheidenden Treffer für den SV Baindt. Mit ge- wonnenen 3 Punkten fuhren die Baindter Damen nach einem weniger schönen, aber verdienten Sieg nach Hause. Es spielten: Mandy Hennig (T), Tasja Kränkle (C), Julia Klein, Angelina Bühler, Mariella Pedrazzoli, Laura Maucher, Ramona Schnell, Lara Herde, Xenia Rädel, Viola Zanutta, Muriel Zumbrock, Marie Strobel, Stephanie Hämmerle, Selin Turan Trainer: Erwin Koscher Vorschau: Diesen Sonntag spielen die Damen des SV Baindts um 10.30 Uhr gegen die SGM Fronhofen/Blitzen- reute auf dem Sportplatz in Baindt. Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) - FC Blau-Weiß Bellamont 0:1 Zum Start in die neue Saison hatten wir uns viel vorge- nommen und so gingen wir gleich mit vollem Elan ins Spiel gegen Bellamont und erarbeiteten uns bereits in den ersten Minuten die ein oder andere gute Chance. Doch leider kamen die Gegnerinnen mit einem ihrer ers- ten Angriffe über links durch und gleich zum Torerfolg. Wir ließen uns nicht beirren und erarbeiteten uns in der Folge mindestens fünf weitere hochkarätige Chancen, die wir leider nicht verwerteten. So ging es mit 0:1 in die Pause aus der wir mit noch mehr Angriffswillen herauskamen. Ein Angriff nach dem ande- ren rollte auf das gegnerische Tor, doch der Ball lande- te entweder an der Latte (3x), ging knapp am Tor vor- bei oder war Beute der gegnerischen Torfrau. Bis zum Ende sollte es uns leider nicht mehr gelingen, den Ein-To- re Rückstand auszugleichen, aber trotz der Niederlage macht dieses Spiel Mut auf mehr, denn wir haben gezeigt, dass wir uns viele Torchancen erarbeiten können, jetzt müssen wir sie nur noch reinmachen. Es spielten: Tabea Lins (T), Viviane Wertmann, Scarlett Po- grzeba, Laura Schaz, Julie Acker, Lorena Buerck, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Tabea Schauffler, Jana Eiberle, Julia Eberlen, Marie Armanad, Sophia Schairer, Amelie Gess- ler, Sara Jukic D-Juniorinnen SC Blönried : SGM Baindt/Fronreute 1:5 Mit einem letztlich überzeugenden Auswärtssieg startete unser neu formiertes D-Team mit ihrem Trainerteam Jas- min Gerber/Josef Brinz in die Spielrunde 22/23. Anfangs hatten unsere Spielerinnen vor allem mit der Abseitsregel so ihre Schwierigkeiten. Erst als Greta beschloss, die im Abseits stehende Spielerinnen nicht anzuspielen und statt dessen den Treffer gleich selbst zu setzen, löste sich bei unserem Team der Knoten und es folgten weiter Treffer von Lena, Lena-Marie(2) und Hanaa. Es spielten Pauline Preis, Amelie Metzler, Lena Pfleghaar, Haifaa und Hanaa Alosh, Lea Busam, Lena-Marie Alber, Fiona Maier, Carla Seitner, Greta Heilmeier, Jana Rimmele und Leonie Ziegler. Glückwünsch an unsere D-Mädels zum erfolgreichen Sai- sonauftakt. Ergebnisse Juniorenfußball A-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt - TSV Tettnang 1:2 B-Junioren: SV Weingarten II - SGM Baindt/Baienfurt 4:0 C2-Junioren: SGM Grünkraut II - SGM Baindt/Baienfurt II 0:11 E1-Junioren: SV Baindt I - TSB Ravensburg I 11:5 E2-Junioren: SV Baindt II - TSB Ravensburg II 2:10 B-Juniorinnen: SV Baindt - FC Blau-Weiß Bellamont 0:1 Vorschau Jugendfußball Freitag, 23.09. 16:30 Uhr - E2-Junioren: SV Horgenzell II - SV Baindt II 18:00 Uhr - E1-Junioren: SV Horgenzell I - SV Baindt I 18:00 Uhr - E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - FC Scheidegg (Spielort: Staig) Samstag, 24.09. 12:15 Uhr - D2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II - SV Reu- te I (Spielort: Baienfurt) 13:30 Uhr - C2-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt II - SGM Aichstetten II (Spielort: Baindt) 13:45 Uhr - D1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I - TSV Berg I (Spielort: Baienfurt) 14:15 Uhr - D-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - PSG Friedrichshafen (Spielort: Staig) 15:15 Uhr - C1-Junioren: SGM Baindt/Baienfurt I - SGM Haisterkirch (Spielort: Baindt) 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: VfR Klosterreichenbach - SV Baindt 17:00 Uhr - A-Junioren: TSG Bad Wurzach - SGM Baindt/ Baienfurt Dienstag, 27.09. 18:30 Uhr - Pokal - B-Junioren: SGM Eschach/Weissenau - SGM Baindt/Baienfurt Saisonstart der Herrenteams Am morgigen Samstag, dem 24.10.2022 starten die Herrenteams der Tischtenni- sabteilung mit einem Doppelspieltag zu- hause in die neue Saison. Die Herren 1 spielen um 18 Uhr gegen die zweite Mann- schaft aus Weingarten. Kurios dabei ist die Tatsache, dass beide Mannschaften letztes Jahr eine Klasse tiefer spielten und den Aufstieg in die Bezirksliga schafften. Daher darf man ein spannendes Derby auf Augenhöhe erwarten. Unsere Herren 2 starten um 18:30 Uhr gegen die Tisch- tennisfreunde Altshausen IV in die neue Saison der Kreis- liga C. Wir freuen uns auf Wettkampfsport ohne Coronaein- schränkungen, spannende Spiele und viele Zuschauer, die hiermit herzlich eingeladen sind, sich einmal ein Tisch- tennisspiel aus der Nähe anzuschauen und unsere Teams zu unterstützen! Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Turnzwerge Baindt Achtung! Das Eltern-Kind-Turnen für alle 2 1/2 und 3-Jährigen startet! Jeden Dienstag von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr in der großen Turnhalle Baindt. Gemeinsam erobern wir aufregende Be- wegungslandschaften, lassen Bälle rollen, singen, hüpfen, klettern und rutschen um die Wette. Zur Anmeldung und bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Sarah Sona E-Mail: Sarahhaller@web.de Bitte rutschfeste Stoppersocken oder Turnschuhe mit- bringen. Wir freuen uns auf euch! Sarah und Michaela Abt. Frauenturnen Frauensport für Frauen ab ca. 60 Jahren mit Nina Assanti Die Frauensportgruppe mit aktuell zwischen 16 und 20 aktiven Damen trifft sich jeden Montagabend von 19.15 - 20.15 Uhr zum gemeinsamen Sport treiben in der Sport- halle der Klosterwiesenschule. Der Schwerpunkt liegt auf allgemeiner Mobilisation und Kräftigung, sowie funktioneller Gymnastik. Willkommen sind alle Frauen, die Lust haben auf gemeinsames Sport treiben, jede in ihrem Tempo und nach ihrem Können. TC Baindt e.V. Einzelvereinsmeisterschaften Am 10. September war der große Show- down der diesjährigen Vereinsmeister- schaften im Einzel. Nachdem über die gesamte Saison schon 82 Vereinsmeis- terschaftsmatches gelaufen waren, wurden am Sams- tag die drei letzten Spiele, die beiden Halbfinals und das Finale, gespielt. Mit insgesamt 51 Teilnehmern war die Herrenkonkurrenz, Anfang der Saison, in die ersten Spiele der Vereinsmeis- terschaft gestartet. Die Vorrunde wurde in 54 Partien, von Mitte Mai bis Mitte Juli, in 4er- und 5er-Gruppen, im Modus Jeder-gegen-Jeden, gespielt. Die Gruppenbesten qualifizierten sich für die Finalrunde. Die Finalrunde wurde in einem klassischen 32er-Feld, im KO-Modus, gespielt. Die 4 Spieler, die sich bis ins Halbfinale durchsetzen konn- ten, waren Peter Schmitt, Ralf Raubald, Philipp Neubauer und Stefan Boenke. Am Samstagvormittag fanden die Halbfinalspiele statt. Im ersten Halbfinale konnte sich Peter Schmitt gegen Ralf Raubald, in einem sehr engen Spiel mit 7:5 6:4 durchset- zen. Das zweite Halbfinale war ein hochklassiges Spiel, bei dem Stefan Boenke gegen Philipp Neubauer am Ende mit 6:3 6:3 die Nase vorne hatte. Damit kam es am Samstagnachmittag zum Finalspiel zwischen Peter Schmitt und Stefan Boenke. Es fanden sich zahlreiche Zuschauer auf der Anlage ein, um das Finale anzuschauen. Auch das Finale war hart umkämpft, am Ende sicherte sich Stefan Boenke mit 6:3 6:1 den Titel des Vereinsmeisters 2022. Herzlichen Glückwunsch! Wir blicken zurück auf eine tolle Herrenkonkurrenz, viele Spiele, die den Verein, nach den Coronajahren, weiter be- lebt hat. Nicht immer stand der sportliche Erfolg an erster Stelle. Die Geselligkeit, das gemeinsame Tennis spielen, war mindestens genauso wichtig. Etwas traurig sind wir darüber, dass bei den Damen leider keine ausreichende Anzahl an Mitspielerinnen zusammen kam, so dass dort dieses Jahr keine Vereinsmeisterin ge- kürt werden konnte. Wir hoffen auf nächstes Jahr, dass die Damen den Herren folgen, auch zahlreich teilnehmen, damit eine noch größe- re Vereinsmeisterschaft über die Saison stattfinden kann. Finalrunde Herren Jugendvereinsmeisterschaften Am letzten Wochenende der Sommerferien fanden bei uns im TC Baindt die Jugendvereinsmeisterschaften statt. Die Kinder waren gut erholt aus dem Urlaub zurück und konnten beim Tennis wieder voll angreifen. Es wurden die Vereinsmeister in den Altersklassen U12 und U15 gesucht. In beiden Altersklassen wurde in Gruppen im Modus Je- der-gegen-Jeden gespielt. Bei der U12 waren die Teilnehmer Carla Seitner, Rafael Dorn, Jonathan Boenke und Cedric Hinner. Es waren alles spannende Spiele, die mal mehr, mal weniger umkämpft waren. Am meisten überraschen konnte Cedric Hinner mit seinen 8 Jahren. Der mit Abstand jüngste Teilnehmer spielte gut mit und konnte auch ein Match gewinnen. Am Ende war aber Rafael Dorn der Beste und wurde Ver- einsmeister bei der U12. 1. Rafael Dorn 2. Carla Seitner 3. Cedric Hinner 4. Jonathan Boenke U 12 Bei der U15 spielten Christiane Haupter, Marian Dorn, Maurice Zimmermann und Johannes Neubauer um die Vereinsmeisterschaft. Bei den Vier entwickelten sich ext- rem spannende Spiele, fast jedes der Matches ging in den Matchtiebreak. Die drei Erstplatzierten hatten am Ende Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 alle 2 Matches gewonnen und eins verloren. Nur durch ein besseres Satzverhältnis konnte Maurice Zimmermann den Titel des Vereinsmeisters sichern. 1. Maurice Zimmermann 2. Christiane Haupter 3. Marian Dorn 4. Johannes Neubauer U 15 Vorankündigung: Abschluss der Saison mit unserem Bändelesturnier 2022 Unser offizieller Saisonabschluss mit Bändelesturnier fin- det dieses Jahr am So., 02.10.2021um 13:00 Uhr statt. Hierzu möchte ich die Spielerinnen und Spieler aller Klas- sen (Aktiv, Passiv oder Schnuppermitglied) recht herzlich einladen. Ich hoffe auf einen schönen Spätsommertag mit reger Teilnahme am Spiel und anschließendem Ausklang im Vereinsheim. Am Vereinsheim hängt ab 23.09. eine Anmeldeliste aus. Anmeldeschluss ist Fr., 30.09.2022 um 19:00 Uhr. Breitensportwartin B. Blattner 16. Baindter Human Table Soccer Turnier Um die zehnte Deutsche Meisterschafft geht es am Samstag, den 24. September ab 10.20 Uhr im Hof der Villa. Schafft Los Cordones die Titelverteidigung? Bleibt der Pott dieses Mal in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garan- tiert! Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Turnier findet bei jeder Witterung statt! Narrenzunft Raspler e.V. Ferienprogramm „Zirkus“: Traditionell veranstalteten wir auch in diesem Jahr ein gemeinsames Feri- enprogramm mit der Schützengilde Baindt. Am Samstag, den 03.09. trafen sich um 10:00 Uhr 20 Kinder und vier Betreuer an der Manege vor dem Schützenheim. Nach einem Kennenlernspiel, bei dem je- der seine Zirkusfavoriten nennen konnte, starteten wir mit unserem Zirkusprogramm. Die Kinder hatten die Möglich- keit Tier- und Clownmasken zu gestalten, wobei ihnen bei der Gestaltung keine Grenzen gesetzt waren. So entstan- den viele verschiedene und einzigartige Masken. Für die weiteren Zirkusprogrammpunkte tobten sich die Kinder beim Jonglieren mit Bällen, Diabola, Pedalo sowie dem Einstudieren von Tanzeinlagen aus. Der eintretende Re- gen konnte unsere Stimmung nicht trüben und wir über- brückten diesen mit einer kleinen Party im Schützenheim. Nach den langen Proben war es endlich an der Zeit, die Kunststücke vor den zahlreichen Zuschauern vorzufüh- ren. So rief der Zirkusdirektor alle Akteure in die Manege und jedes Kind gab bei den Aufführungen sein Bestes. Rückblickend war es für alle ein sehr schöner Tag und wir alle hatten großen Spaß. Eure Jugendvertretung + Zunftrat Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Die Turniersaison neigt sich so langsam dem Ende zu. Unsere Reiter konnten den- noch auf dem Reitertag in Markdorf noch einige Erfolge sammeln. Alisa Schnez belegte mit Sokrates den zweiten Platz beim Dressurwettbewerb Kl. E und den dritten Platz beim Dres- surwettbewerb Kl. A. Im Reiterwettbewerb Schritt-Trab-Galopp platzierten sich Laura Kurz mit Ascalon auf Rang 5, Aleyna Branco mit Delia auf Platz 5 und Benedikt Heilig mit Delia an zwei- ter Stelle. Laura mit Ascalon Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Aleyna mit Delia Benedikt mit Delia Gratulation zu diesen tollen Ergebnissen. Basar Baindt !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Es sind bereits alle Nummern vergeben. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. Alpinteam Baindt Alpinteam - letzte Wanderung der Sai- son am 25.09. Die letzte Wanderung des Alpinteams geht am 25.09. (Termnin wurde wetter- bedingt vom 18.09 verschoben) auf den Hochgerach. Es ist eine einfachere Wanderung ca. 4 Std. Gehzeit und 650 Höhenmeter. Eingebaut in die Tour ist auch eine Fahrt mit der Erlebnisbahn Schnifis. Abfahrt ist um 7.15 Uhr an der Tennishalle in Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Weitere Informationen gerne bei unserem Wanderwart Matthias Schupp unter wander- wart@alpinteambaindt.de. Fitness für Frauen Nochmal aufmerksam machen möchten wir auf unsere ganzjährig angebotene Fitness für Frauen mittwochs 20 Uhr bis 21.15 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Start der neuen Saison ist am 14.09. Dabei handelt es sich um Fitness-und Konditionstraining, Elemente aus der Aerobic, Kraft, Ausdauer, Gymnastik, Streching etc. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen gerne unter Tel. 07502 2801. Alpin-Powerworkout Am 27.09 startet wieder unser Alpin-Power-Workout. Mit der bewährten Kombination aus Kraft- und Ausdau- erübungen machen wir Sie fit für die kommende Win- tersaison und bringen Sie in Top-Form - egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwandern. Geplant sind 10 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sport- halle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindt ist die Teil- nahme kostenlos. Für alle anderen kostet es nur 25,- Euro. Alles finden Sie auch immer im Internet unter www.svbaindt.de Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Hl. Sankt Nikolaus und Knecht Ruprecht gesucht Haben auch SIE Lust Kinderaugen zum Leuchten zu brin- gen? Wir suchen Verstärkung für unsere Nikolaus-Teams. Ma- chen auch Sie mit und besuchen als Hl. St. Nikolaus oder Knecht Ruprecht Kinder und ihre Familien am Nikolaus Abend. Am 05.12. und 06.12. können unsere Teams abends für einen Nikolausbesuch gebucht werden. Wir freuen uns über Unterstützung für unsere Teams um allen Kindern Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 mit ihren Familien die Gelegenheit zu geben, diese schö- ne Tradition am Leben zu erhalten. Eine Unterstützung ist an beiden oder nur einem Tag möglich und kann je nach Verfügbarkein und Bedarf flexibel gestaltet werden. Bei Fragen oder Interesse gerne unter nikolaus@drk- baienfurt-baindt.de melden. Wir freuen uns auf SIE und versprechen viele wunderschöne Erinnerungen. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderung vom Wildgehege Wolfegg zum Aussichtspunkt Süh Treffpunkt Dienstag 27.09.2022;um 12.30 Ihr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, 70 hm, Fahrpreis 5,00 Euro. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Kleines Vesper, Trinken, gute Schuhe, Wechselschuhe, Stöcke nach Bedarf. Anmeldung bei Wanderführung M. Selimi, Tel. 0751/21981 Die Wanderung findet nur bei gutem Wetter statt, Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 8.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Auf den Argentrails um Schloss Achberg Vom Schloss Achberg aus wandern wir auf schönen We- gen entlang der Argen zum Argenzusammenfluss und zurück. Treffpunkt Sonntag 02.10.2022 um 9.30 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten, Rückkehr ca. 16.00 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 11 km, 200 hm, Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglie- der, eine Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Trinken, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechsel- schuhe mitnehmen. Anmeldung ab 28.09.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Informationsfahrten vom VdK VdK OV Weingarten 2020 und 2021 wurden pandemiebe- dingt alle Informationsfahrten durch das Bundespresse- amt der Bundesregierung nach Berlin abgesagt. In die- sem Jahr finden die Fahrten wieder statt. Die Vorstandschaft vom VdK OV Weingarten hatte Glück und wurde von Herrn Benjamin Strasser (FDP) MdB Par- lamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz zu einer Informationsfahrt nach Berlin vom 11. - 14.09.2022 eingeladen.Ein kleiner Teil der Vorstandschaft konnte teilnehmen und freute sich auf Berlin. Um 7:00 Uhr am 11.09.2022 startete der Bus von der Firma Schüle aus Isny am Festplatz in Weingarten. Mit 3 Halte- pausen kamen wir um 17:00 Uhr in Berlin an.Nach dem Check-in im Living Hotel „Großer Kurfürst“ und Zimmer- bezug, ging es zum Abendessen. Danach machten wir noch einen Erkundungsbummel an der Spree. Am Montag nach dem guten Frühstück ging es mit dem Programm los: Besichtigung der East-Side-Gallery, Be- sichtigung des Plenarsaals und Vortrag über die Aufga- ben und die Arbeit des Parlaments, Deutscher Bundestag im Reichstagsgebäude.Diskussion mit MdB H.Strasser und Fototermin. Die Vorsitzende Karin Maucher hat Fra- gen wegen der Pflegesituation an Herrn Strasser gestellt. Weiter ging es mit einem Besuch der Kuppel des Reichs- tagsgebäudes. Zwischenzeitlich Mittagessen, dann Rund- gang am Brandenburger Tor und zuletzt Führung im Bun- deskanzleramt. Abends dann Abendessen. Dienstag ging es weiter, Besuch der Gedenkstätte Berliner Mauer, Besucherzentrum, Mittagessen (Maultaschen und Kartoffelsalat) und Informationsgespräch in der Landes- vertretung Baden-Württemberg.Mit einer Stadtrundfahrt endete der Tag. Am Mittwoch Abreise. Die Informationsfahrt war sehr informativ und interessant. Die Vorstandschaft bedankte sich bei Herrn Strasser, bei der Reiseleiterin Frau Liebsch und dem Busfahrer Peter für diese schöne Reise. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Was sonst noch interessiert „ ...wo die Sprache aufhört, fängt die Musik an“...... E.T.A. Hoffmann An diesem Abend erfahren Sie mit dem Ange- bot zur Entspannung Näheres über Klangscha- len. Neben theoretischen Inhalten haben Sie die Mög- lichkeit, selbst mit Klangschalen zu „spielen“, Klänge zu spüren, zu experimentieren. Danach sind Sie eingeladen, begleitet mit den Klängen der Schalen, eine Entspannungs-Körperreise zu genießen. Der Abend ist offen für alle Interessierte! Referentin: Agnes Buhl-Merk, system. Coaching DGSF, Zusatzausbildung Musiktherapie, langjähri- ge Erfahrung mit Klang und dessen Wirkung auf Menschen Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Mittwoch, 28.09.2022, 19 Uhr Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Schon ein ganz kleines Lied kann viel Dunkel erhellen“ Mit diesem Spruch von Franz von Assisi möch- ten wir Sie einladen zum gemeinsamen Singen! Singen tut Leib und Seele gut, lässt uns Gemeinschaft er- fahren, bringt uns in Schwingung und andere Stimmung, stärkt und belebt. Wir singen einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Ein Spendenkässle steht bereit. Termine: Donnerstag, 29.09.22, 24.11.22, 15.12.22 Dienstag, 25.10.22, jeweils 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Bitte melden Sie sich telefonisch an. 0751 18056382 Landkreis Ravensburg Abendöffnung, Hofrundgang und Kocherlebnisse beim Biohof Abler Im Rahmen der baden-württembergischen Öko-Aktions- wochen bietet der Biohof Abler in Bodnegg am 1. Okto- ber eine Abendöffnung mit Hofrundgang und Kocher- lebnissen an. Lernen Sie den Hof und die angegliederte Firma frucht- bares bei einer Hofführung kennen und erfahren Sie in einem Vortrag mehr zum Thema Klima, Umwelt und Er- nährung. Im Anschluss können Sie die fruchtbares Tapas und Kochen am offenen Feuer erleben und haben die Möglichkeit zur Einkehr. Treffpunkt: am 1. Oktober 2022 um 16 Uhr auf dem Biohof Abler in Buch 7, Bodnegg. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Aktions- wochen Baden-Württemberg finden sie unter: www.öko-aktionwochen-bw.de DLRG Ortsgruppe Baienfurt Wasserspaß beim Ferienprogramm Mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Programmpunkten bietet das Ferienpro- gramm in Baienfurt über die gesamten Sommerferien für Kinder und Jugendliche eine spannende Freizeitbe- schäftigung. Hierbei war unsere Ortsgruppe der DLRG auch dieses Jahr mit einem Tagesprogramm für alle Wasserratten beteiligt. Das diesjährige Ferienprogramm haben wir dabei am Dienstag, 09. August an den alten Kanal der Papierfab- rik in Kickach verlegt, um dort einen Tag mit Baden und dem Treiben auf Luftmatratzen und Schwimmbrettern zu verbringen. Nachdem sich mit- tags alle Teilnehmer und Betreuer an un- serem Vereinsheim getroffen haben, ging es als Gruppe mit dem Fahrrad zum Kanal. Dort an- gekommen, wurden schnell Badekla- motten übergewor- fen und die Luftma- tratzen aufgeblasen. Nach einigen Auf- wärmrunden, bei denen sich die Kin- der an die Tempera- tur und die leichte Strömung gewöh- nen konnten, startete das Luftmatratzen-Wettrennen. Mit geschickter Technik und Sportsgeist wurde gegeneinan- der angetreten und von der Einstiegsstelle bis zum Ziel geschwommen. Im Handumdrehen haben die Kids un- tereinander Luftmatratzen und Bretter getauscht, Trainer nassgespritzt und im Duo miteinander gepaddelt. Zwi- schendurch wurden Aufwärmspiele gespielt, sodass es trotz der frischen Wassertemperatur niemandem kalt wurde. So konnten wir bei heißem Wetter einige erfrischende und spaßige Stunden miteinander genießen. Mit dem Fahrrad am Vereinsheim wieder angekommen, haben sich beim anschließenden Grillen alle wieder stärken und bei einer Siegerehrung über kleine Preise freuen können. Wir freuen uns, euch alle auch nächstes Jahr wieder beim Ferienprogramm zu sehen! Die DLRG Jugend Baienfurt Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Tierheim Berg / Tierschutzverein Ravensburg- Weingarten u. Umgebung e. V. Seit 50 Jahren im Einsatz für Tiere Das Tierheim Berg feiert sein 50er Jubiläum am 1. und 2. Oktober mit zwei Tagen der offenen Tür Kostenloser Shuttlebus ab Ravensburg und Weingarten Berg . Das Tierheim Berg feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen. 1972 wurde es eröffnet und versorgt seitdem 29 Städte und Gemeinden im Altkreis Ravensburg, wenn es um Tierschicksale geht. Träger des Tierheims ist der Tier- schutzverein Ravensburg-Weingarten u. Umgebung. An der erfolgreichen Entwicklung in den vergangenen fünf Jahrzehnten haben viele Menschen ihren Anteil. Beson- ders positiv wirkte sich die Zusammenarbeit des langjäh- rigen, 2015 verstorbenen Tierschutzvereins-Vorsitzenden Josef-Franz Schaller mit Betriebsleiter Dragos Marga- ritaru und dem früheren Berger Bürgermeister Helmut Grieb aus. Ihnen ist es gelungen, eine Mitfinanzierung des Tierheims über eine gemeinsame Vereinbarung der Städte und Gemeinden in dessen Einzugsgebiet als kom- munale Förderung zu sichern. Weitergehende Kosten für den laufenden Betrieb und für Investitionen werden durch Mitgliedsbeiträge, Einnahmen aus Veranstaltungen, Tier- pensions- und Tiervermittlungsgebühren sowie Spenden finanziert. Seit 2015 ist Martina Schweitzer Vorsitzende des Tierschutzvereins. „50 Jahre Tierheim Berg - das sind rund 28.000 Tierschicksale, 50 Jahre Hoffen und Bangen um viele dieser Tierleben, 50 mal 365 Tage Einsatz, um Tierleben zu retten und zu verbessern“, gibt sie zu beden- ken. Fachkenntnis, Erfahrung und Leistungsbereitschaft zeichnen die Tierheim-Mitarbeitenden aus. Sie alle sind seit vielen Jahren mit Herzblut dabei. Tage der offenen Tür zum Jubiläum Gefeiert wird das 50-jährige Jubiläum mit zwei Tagen der offenen Tür: Am Samstag und Sonntag, 1. und 2. Oktober, jeweils von 10 bis 17 Uhr, ist im Tierheim Berg jede Men- ge geboten. Ein großer Flohmarkt mit Textilien, Büchern, Haushaltswaren und vielem mehr verlockt zum Stöbern, gleich daneben warten drollige Plüschtiere aus kinder- freundlichem Material auf neue Besitzer. Mit dem Kauf von Losen und einem bisschen Glück können die Fest- gäste bei einer Tombola attraktive Preise gewinnen und auch das leibliche Wohl kommt nicht zu kurz. Köstlich- keiten vom Grill, hausgemachte Salate und vegetarische Gerichte, sowie ein reichhaltiges Kuchenbüffet – auch mit veganen, glutenfreien und diabetikergeeigneten Le- ckereien - sorgen für kulinarisches Vergnügen. Zudem stellt ein vielfältiges Getränkeangebot mit Bier vom Fass, rotem Most, Wein, alkoholfreien Getränken, Kaffee und Tee sicher, dass niemand Durst leiden muss. Es gibt aus- reichend überdachte Sitzplätze und die Gäste werden an den Tischen bedient. Auf besondere Attraktionen dürfen sich die Tierheimgäste am Samstag, 1. Oktober, freuen: Um 15 Uhr findet der beliebte Mischlingswettbewerb statt, bei dem eine pro- minente Jury den „tollsten Mischling Oberschwabens“ kürt (Anmeldung ab 13 Uhr am Infostand). Um 15.30 Uhr zeigt dann die Hundeschule Knochenjob einen Hundes- port-Mix mit Elementen aus den Trendsportarten Rally Obedience und Hoopers Agility. Parkplätze stehen für die Besucher ausreichend zur Ver- fügung. Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug nach Berg kommen möchte, kann den eigens für das Tierheim- fest eingerichteten Shuttleverkehr nutzen: An beiden Festtagen fahren ab 10 Uhr stündlich Pendel-Kleinbusse von Weingarten und Ravensburg mit mehreren Zustei- ge-Möglichkeiten nach Berg und zurück. Weitere Informationen unter: www.tierheim-berg.de Technische Werke Schussental Betrugsmaschen am Telefon TWS machen auf unseriöse Anrufe aufmerksam - kei- ne Zählernummer oder persönliche Daten herausgeben Aktuell melden sich wieder vermehrt dubiose Anrufer bei Kundinnen und Kunden der TWS. Sie tun so, als ob sie im Auftrag der TWS handeln würden und fragen Zählernum- mer, Kundennummer und manchmal auch Kontoverbin- dungen ab. Über diese Masche wollen sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag ergaunern. Die TWS warnt da- vor, vertrauliche Angaben am Telefon zu machen. Dazu zählt auch die Zählernummer. Sie ist für das unseriöse Ge- schäft so wichtig wie die Bankverbindung. „Uns berichten derzeit etliche Kundinnen und Kunden von Anrufern, die auf unlauterem Kundenfang sind“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. Er fügt an: „Die Anrufer wollen an die Zählernummer kommen, um so den beste- henden Liefervertrag mit der TWS kündigen zu können und einen neuen Vertrag mit dem Unternehmen abzu- schließen, für das sie arbeiten.“ Die Begründung ist immer dieselbe: Sie weisen auf die aktuell hohen Energiepreise hin und werben mit einem vermeintlich günstigeren Ange- bot, das man aber schnell annehmen müsse. „Das klingt im ersten Moment nach einem vertrauenserweckenden Angebot, dahinter steckt aber eine unredliche Masche“, betont Robert Sommer und ergänzt: „Wir wissen außer- dem von Anrufen, bei denen sich die Betrüger als Mitar- beitende der TWS ausgegeben haben. Wir fragen aber niemals die Vertragsdaten am Telefon ab. Wir haben die Daten unserer Kunden.“ Betroffene Kunden erfahren vom ungewollten Anbie- terwechsel erst, wenn die Kündigung des alten und die Lieferverträge des neuen Anbieters im Briefkasten lan- den. Verunsicherte Kunden können sich telefonisch unter 0751/804-4980 an den Kundenservice der TWS wenden. Ungewollte Vertragsabschlüsse sofort widerrufen Bevor eine wichtige Frist abläuft, sollen sich Opfer der Be- trugsmasche umgehend mit der TWS in Verbindung set- zen: „Bei einem Vertragsabschluss am Telefon, im Internet oder an der Haustür haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht“, erläutert Robert Sommer und versichert: „Wir unterstützen betroffene Kunden und helfen beim Wi- derruf.“ Außerdem gut zu wissen: Werbliche Anrufe ohne Einwilligung in Telefonwerbung sind nicht erlaubt und können bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. Schwaben International e.V. Aufruf zur Gastfamiliensuche: Internationaler Schüleraustausch Wir suchen Familien, die gerne mit einem jungen Men- schen eines anderen Kulturkreises ihren Alltag teilen möchten. Die Jugendlichen sind gegen Masern und zwei Mal gegen Covid - 19 geimpft. Brasilien Familienaufenthalt: 14. Januar - 08. Februar 2023 Pastor-Dohms-Schule, Porto Alegre 20 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 15 - 17 Jahre Peru Familienaufenthalt: 07. Januar - 17. Februar 2023 Alexander von Humboldt Schule, Lima Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 38 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 15 - 17 Jahre El Salvador Familienaufenthalt: ca. 16. April - ca. 11. Juli 2023 Deutsche Schule San Salvador 25 Schüler*innen mit guten Deutschkenntnissen Alter 16 - 17 Jahre Alle unsere Austauschprogramme beruhen auf Gegen- seitigkeit. Unsere Gastfamiliensuche erstreckt sich auf das gesam- te Bundesgebiet. Interessiert? Weitere Informationen bei: Schwaben International e.V., Uhlandstr. 19, 70182 Stuttgart Tel. 0711 - 23729 - 13, Fax 0711 - 23729-31, schueler@schwaben-international.de http://www.schwaben-international.de/schueleraustausch/ Herzliche Einladung zum Herbstmarkt in Staig am Sonntag, den 2. Oktober 2022 Über 50 Gruppen bieten für Jung und Alt Schöne Dinge zum Kaufen, Kulinarischen zum Verzehr und jede Menge Unterhaltung! Das ganze Programm und den Busfahrplan finden Sie unter www:herbstmarkt-staig.de Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 24. September 2022 wird eine öffentliche Führung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 25. September 2022 Gästeführer: Detelf Stoll Tod im Moor Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und Mythen rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauer- märchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergänger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa gefunden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Verstorbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können da- bei helfen. Zielgruppen: Freunde von Natur und Geschichte, willkom- men sind Familien mit Kindern ab ca. acht Jahren! Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Als gemütlicher Abschluss ist die anschließende Einkehr in eine ortsansässige Gaststätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell Tel.: +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie in unserer Stellenbörse (jobs.drs.de) www.drs.de Für das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben in Trägerschaft der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Kißlegg suchen wir als Ergänzung unseres Teams zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/einen KINDERGARTENBEAUFTRAGTE/N VERWALTUNG (m/w/d) in Vollzeit (100%), befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung, Kennziffer 22/28/1026 SACHBEARBEITER/IN (m/w/d) im Sachgebiet Bauen und Liegenschaften in Teilzeit (50%), unbefristet, Kennziffer 22/28/1001 Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auf- trag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der entsprechenden Kennziffer und Ihrer Konfession bis 02.10.2022 an das Kath. Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kißlegg. Ihre An- sprechpartnerin ist Frau Claudia Rebholz, Tel. 07563 91348-11, E-Mail: crebholz@kvz.drs.de. Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 0/ 41 &AUSBILDUNGBERUF STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Totale Erschöpfung bei Müttern. Auf Ihre Spende kommt es an! Fo to : S tu ar t M on k/ w w w .s hu tt er st oc k. co m Spendenkonto IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 BIC: BFSWDE33MUE | Bank für Sozialwirtschaft www.muettergenesungswerk.de/jetzt-spenden BAUEN & WOHNENBAUEN & WOHNEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstigKüchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Einfach hinzubuchen: waipu.tv G Data & Sicherheitspaket von Jetzt buchen! Schnelles Internet für die Region Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. 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              Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 30.11.2021 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmung § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Baindt“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstückentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Der Eigenbetrieb kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentliche Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/- schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr.1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichmäßigten und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituation (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Eigenbetrieb im Rahmen des § 46 Abs. 1 und 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3)Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Eigenbetrieb verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der Eigenbetrieb den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen 1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste und Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe), sowie Arzneimittel 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser) 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.-DWA- , Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef ) liegen. (3) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Der Eigenbetrieb kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt der Eigenbetrieb in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). § 8 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. § 9 Eigenkontrolle (1) Der Eigenbetrieb kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Der Eigenbetrieb kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Eigenbetrieb auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Der Eigenbetrieb kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 WHG verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von dem Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von dem Eigenbetrieb bestimmt. Der Eigenbetrieb stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z. B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Der Eigenbetrieb kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer dem Eigenbetrieb zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebes, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von dem Eigenbetrieb zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich. (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind dem Eigenbetrieb vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des Eigenbetriebes bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Eigenbetrieb kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzt Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Eigenbetrieb den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Eigenbetrieb kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabstände, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Eigenbetrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Eigenbetrieb kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stillegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch den Eigenbetrieb darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Eigenbetrieb ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der Anlagen beauftragen Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Der Eigenbetrieb ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name des Betriebes und der Verantwortlichen, Produktion (Art, Umfang), eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasserbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Der Eigenbetrieb wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen, ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt. § 27 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrundegelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung. § 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerksgeteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 32 Nachveranlagung Weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,28 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 2,57 (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,17 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,42 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) § 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können. 4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. 7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 33 Nr. 2 bis 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids fällig. § 36 Ablösung 1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. V. Abwassergebühren § 37 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers wird eine Zählergebühr nach § 42a erhoben. § 38 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Abs. 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge; 3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Ende des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: 0,9 b) Stark versiegelte Flächen (z.B. z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster:) 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes: a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. (3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Höhe der Abwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2022 0,61 € ab dem 01.01.2024 0,69 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,20 € / Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 43 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs.1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.3 i.V. mit §27 KAG). § 44 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche sowie ein Viertel der Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und die Jahresniederschlagswassergebühr anteilig geschätzt (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 45 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 46 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen (zentralen oder dezentralen) Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Gemeinde anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3); c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Gemeinde Baindt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. (10) Das Festsetzen und die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dieser Satzung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). § 47 Haftung der Gemeinde (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Eigenbetrieb nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet der Eigenbetrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 48 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstückentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Eigenbetrieb von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 49 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Gemeinde überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Abs. 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze 1 bis 8 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 50 Datenweitergaben Der Eigenbetrieb wird verpflichtet, an die Gemeinde die zur Erhebung der Abwassergebühren erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten gem. § 38 sowie die im jeweiligen Veranlagungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge), gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)Kosten, zu übermitteln. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Baindt, den 30.11.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. hat. Baindt, den 30.11.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 geändert am 15.09.2009, Inkrafttreten zum 18.09.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 18.09.2009 zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2010, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2014 zuletzt geändert am 16.09.2014, Inkrafttreten zum 01.01.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2014 zuletzt geändert am 13.09.2016, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2016 zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 zuletzt geändert am 30.11.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2021[mehr]

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                Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 30.11.2021 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmung § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Baindt“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstückentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Der Eigenbetrieb kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentliche Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/- schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr.1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichmäßigten und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituation (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Eigenbetrieb im Rahmen des § 46 Abs. 1 und 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3)Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Eigenbetrieb verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der Eigenbetrieb den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen 1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste und Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe), sowie Arzneimittel 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser) 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.-DWA- , Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef ) liegen. (3) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Der Eigenbetrieb kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt der Eigenbetrieb in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). § 8 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. § 9 Eigenkontrolle (1) Der Eigenbetrieb kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Der Eigenbetrieb kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Eigenbetrieb auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Der Eigenbetrieb kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 WHG verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von dem Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von dem Eigenbetrieb bestimmt. Der Eigenbetrieb stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z. B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Der Eigenbetrieb kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer dem Eigenbetrieb zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebes, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von dem Eigenbetrieb zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich. (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind dem Eigenbetrieb vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des Eigenbetriebes bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Eigenbetrieb kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzt Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Eigenbetrieb den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Eigenbetrieb kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabstände, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Eigenbetrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Eigenbetrieb kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stillegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch den Eigenbetrieb darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Eigenbetrieb ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der Anlagen beauftragen Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Der Eigenbetrieb ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name des Betriebes und der Verantwortlichen, Produktion (Art, Umfang), eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasserbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Der Eigenbetrieb wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen, ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt. § 27 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrundegelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung. § 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerksgeteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 32 Nachveranlagung Weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,28 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 2,57 (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,17 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,42 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,30 € (Klärbeitrag) § 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können. 4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. 7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 33 Nr. 2 bis 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids fällig. § 36 Ablösung 1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. V. Abwassergebühren § 37 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers wird eine Zählergebühr nach § 42a erhoben. § 38 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Abs. 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge; 3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser-/Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Ende des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: 0,9 b) Stark versiegelte Flächen (z.B. z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster:) 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes: a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. (3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Höhe der Abwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2022 0,61 € ab dem 01.01.2024 0,69 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2022 1,98 € ab dem 01.01.2024 2,09 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,20 € / Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 43 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs.1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.3 i.V. mit §27 KAG). § 44 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche sowie ein Viertel der Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und die Jahresniederschlagswassergebühr anteilig geschätzt (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 45 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 46 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen (zentralen oder dezentralen) Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Gemeinde anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3); c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Gemeinde Baindt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. (10) Das Festsetzen und die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dieser Satzung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). § 47 Haftung der Gemeinde (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Eigenbetrieb nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet der Eigenbetrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 48 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstückentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Eigenbetrieb von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 49 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Gemeinde überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Abs. 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze 1 bis 8 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 50 Datenweitergaben Der Eigenbetrieb wird verpflichtet, an die Gemeinde die zur Erhebung der Abwassergebühren erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten gem. § 38 sowie die im jeweiligen Veranlagungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge), gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)Kosten, zu übermitteln. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Baindt, den 30.11.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis gemäß § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. hat. Baindt, den 30.11.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 geändert am 15.09.2009, Inkrafttreten zum 18.09.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 18.09.2009 zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2010, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2014 zuletzt geändert am 16.09.2014, Inkrafttreten zum 01.01.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2014 zuletzt geändert am 13.09.2016, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2016 zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 zuletzt geändert am 30.11.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2021[mehr]

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                  Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23 BIC: SOLADES1RVB Amtliche Bekanntmachung Wasserrechtliche Erlaubnis für die Regenwasserbehandlungsanlagen im Bereich der Sammelkläranlage „Ettishofen“, Abwasserzweckverband „Mittleres Schussental“ I. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von folgenden Regenmischwassermengen in nachstehend genannte öffentliche Gewässer: 1.1 2.770 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) "Schachen" auf Flst. Nr. 1015, Gemarkung Baindt, in den "Bampfen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1015, Gemarkung Baindt; 1.2 790 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Wolpertswende (RÜB) "104" auf Flst. Nr. 200, Gemarkung Wolpertswende, über einen Wassergraben in den "Krummensbach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 196, Gemarkung Wolpertswende; 1.3 1.660 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Bilgäcker (RÜB) "242" auf Flst. Nr. 1608/2, Gemarkung Wolpertswende, in die "Schussen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1608, Gemarkung Wolpertswende; 1.4 580 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Sulzsiedlung (RÜB) "195" auf Flst. Nr. 1706, Gemarkung Wolpertswende, in die "Schussen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 2254, Gemarkung Wolpertswende; 1.5 170 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) "Sterkel" auf Flst. Nr. 1624/1, Gemarkung Wolpertswende, in die "Schussen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1625, Gemarkung Wolpertswende; 1.6 840 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Staig (RÜB) "247" auf Flst. Nr. 970, Gemarkung Blitzenreute, in den "Baienbach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 993/2, Gemarkung Blitzenreute; Seite 2 1.7 770 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Weiler (RÜB) "129" auf Flst. Nr. 520, Gemarkung Berg, in die "Schussen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 808, Gemarkung Berg; 1.8 400 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) "Auf der Kläranlage" auf Flst. Nr. 1766, Gemarkung Berg, in die "Schussen" (Gewässer I. Ordnung) bei Flst. Nr. 3598, Gemarkung Weingarten; 1.9 2.890 l/s aus dem Regenüberlauf Friesenhäusle (RÜ) "1" auf Flst. Nr. 185/4, Gemarkung Baindt, in den "Sulzmoosbach" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 185/1, Gemarkung Baindt; 1.10 340 l/s aus dem Regenüberlauf Sulpach (RÜ) "2" auf Flst. Nr. 368, Gemarkung Baindt, in den "Bampfen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 368, Gemarkung Baindt; 1.11 360 l/s aus dem Regenüberlauf Wolpertswende (RÜ) "54" auf Flst. Nr. 269, Gemarkung Wolpertswende, über Flst. Nr. 1232 (offener Graben) in einen "Wassergraben" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1250, Gemarkung Wolpertswende; 1.12 420 l/s aus dem Regenüberlauf Mochenwangen (RÜ) "980" auf Flst. Nr. 1511, Gemarkung Wolpertswende, in die "Schussen" (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1511, Gemarkung Wolpertswende; Die angegebenen Wassermengen beziehen sich auf den Bemessungsregen r15, n = 1. Der Antrag wird hiermit bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen sind gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetzes während der Auslegungsfrist auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg (www.rv.de) unter der Rubrik (Öffentliche Bekanntmachungen) veröffentlicht. Ergänzend hierzu liegen die Antragsunterlagen vom 06.12.2021 bis 10.01.2022, beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, Bürgertheke, jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. Bitte beachten Sie, dass das Rathaus nur mit Terminvereinbarung betreten werden kann. http://www.rv.de/ Seite 3 Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 2 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Landratsamt Ravensburg, Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg oder beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, Zi. Nr. 4.2, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; 2. Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind; 3. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Baindt, den 03.12.2021 Bürgermeisteramt Baindt (Datum der Veröffentlichung) gez. Simone Rürup[mehr]

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