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Auftragsberatungsstellen

Die Auftragsberatungsstellen gehören zu den Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft. Einerseits unterstützen sie Unternehmen beim Zugang zu nationalen und internationalen öffentlichen Märkten, auf der anderen Seite helfen sie Behörden bei der Ausschreibung vergaberechtskonformer Aufträge. In Baden-Württemberg werden Unternehmen und öffentliche Auftraggeber vorrangig bei VOL-Ausschreibungen durch die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg beraten. Das Serviceangebot umfasst unter anderem: Beratung und Informationen zu den Grundlagen des öffentlichen Auftragswesens sowie zu den Rechtsschutzmöglichkeiten bei Vergabeverfahren Registrierung und Benennung: kostenlose Aufnahme von Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung in die IHK-Bieterdatenbank Geeignete Bewerber um beschränkte Ausschreibungen oder freihändige Vergaben werden durch die Auftragsberatungsstelle auf Anfrage der öffentlichen Hand vermittelt. Die Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) von Unternehmen Vorträge, Schulungen und Seminare für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens Newsletter-Service: Kurzinformationen zu Ausschreibungen aus dem Staatsanzeiger, dem Bundesanzeiger sowie der Germany Trade and Invest, Gesellschaft für Außen-wirtschaft und Standortmarketing mbH (gtai) Monatliche Ausgabe von "Auftragswesen Aktuell" mit Wissenswertem über Recht, Internationales, Baden-Württemberg und Veranstaltungen zum Vergabewesen. Ausschreibungsrecherche-Service: Suche nach öffentlichen Aufträgen für Unternehmen in regionalen, nationalen und internationalen Veröffentlichungsmedien (kostenpflichtig) Das Angebot der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg ist auf den Einstieg in das öffentliche Auftragswesen ausgerichtet, ebenso unterstützt es Unternehmen, die bereits mit öffentlichen Auftraggebern in Kontakt stehen. In den Informationsveranstaltungen der IHK Auftragsberatungsstelle werden aktuelle Themen des Vergabewesens behandelt, die den jeweiligen Stand der Teilnehmer berücksichtigen. Hinweis: Die Auftragsberatungsstellen arbeiten bundeslandübergreifend im Rahmen der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen (StKA) zusammen. Eine Übersicht über alle Auftragsberatungsstellen in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten der StKA.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Inhalt

Das Inhaltsverzeichnis der Homepage Das Inhaltsverzeichnis ist eine stichwortartige Übersicht zum Inhalt, das alle Seiten des inhaltlichen Teils der Website auflistet. Die Hierarchie der Menüpunkte ist durch Einrückungen sichtbar gemacht. Gemeinde Baindt Grußwort Bürgerstiftung Dorfplatz Aktuelle Informationen Teilabschnitt 1 (Juli bis Dez. 2023) Teilabschnitt 2 (Jan. bis Mai 2024) Ansprechpartner Baufortschritt Fischerareal Fischerareal Informationen und Unterlagen FAQ Veranstaltungen Kontaktbörse Kontaktbörse Gruppe sucht Person Person sucht Gruppe Geschichte Baindter Geschichte Lage & Anfahrt Geoportal Anfahrt Nahverkehr Ortsplan Aktuelles Statistiken der Gemeinde Baindt Veranstaltungen Schenk-Konrad-Halle Wirtschaft Firmen in Baindt Wirtschaftsverbund Gewerbedatenblatt Impressum & Service Suche Inhalt Impressum Datenschutz Erklärung zur Barrierefreiheit Gebärdensprache Leichte Sprache Rathaus & Bürgerservice Rathaus online Amtsblatt Reform der Grundsteuer Öffentliche Bekanntmachungen Gemeindeverwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Mitarbeiter Standesamt Dienstleistungen Lebenslagen Steuern, Abgaben & Gebühren Finanzen der Gemeinde Stellenausschreibungen Gemeinderat Mitglieder Zusammensetzung Gremien Ratsinformationssystem Sitzungstermine Sitzungsberichte Satzungen Bauhof Ausschreibungen Abfallentsorgung Allgemeines zur Abfallentsorgung Abfalltermine Grüngutannahme Wertstoffhof Gelbe Tonne Hundetoiletten Problemstoffsammlung Wasser und Abwasser Gesplittete Abwassergebühr Wasserversorgung & Gebühren Befüllen und Entleeren von Pools Wahlen Digitaler Gewerbesteuerbescheid Helferkreis Asyl Leben & Wohnen Bauen & Wohnen Bebauungspläne Gewerbebauplätze Wohnen im Alter Wohnbauplätze Bodenrichtwerte Geoportal Mietspiegel Breitbandversorgung Geruchsmodell Sulpach Bürgerplattform DRK Feuerwehr Freizeit Landesturnfest Landesgartenschau Wasserhüterinnen Sportanlagen Vereine Spielplätze Bücherei Friedhof Allgemeine Informationen Erdbestattungen Feuerbestattungen Was ist im Todesfall zu beachten Kontakte Gastronomie Gesundheit & Soziales Arztpraxis Ärzte & Apotheken Notruftafel Soziale Einrichtungen Sozialatlas Hilfedienste für Senioren Kindertageseinrichtungen Bedarfsplanung Vormerkung und Vergabekriterien Kindertageseinrichtungen Kindergarten Sonne, Mond & Sterne Kindergarten St. Martin Waldorfkindergarten Kindertagespflege Kirchen Evangelische Kirchengemeinde Katholische Kirchengemeinde Schulen Klosterwiesenschule - Grundschule Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ Sehen mit Internat) Volkshochschule Umwelt & Verkehr Baumaßnahmen Breitbandausbau Dorfplatz Fischerareal Hochwasserschutzmaßnahme Igelstraße E-Lastenrad Elektromobilität Umsetzung in der Gemeinde E-Carsharing Öffentliche Ladesäulen Energie- und Klimaschutzkonzept KLAK - das Klimaanpassungskonzept Allgemeines „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Solaratlas Freiflächen-Photovoltaik Energieagentur Ravensburg Klimasparbuch Mittleres Schussental Nützliche Tipps und Publikationen European Energy Award Hochwasser/Starkregen Mitfahrplattform Stadtradeln Streuobst Nahwärmeversorgung Regenerative Energien Netzmonitor Windpark Altdorfer Wald Strom-Blackout Verkehrsplanung Wetterstation[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Weitere Informationen und Links

Wer Opfer einer Straftat, eines Unfalls oder eines sonstigen Unglücks geworden ist, fühlt sich oft hilflos und allein gelassen. Deshalb finden Sie nachfolgend für jede Situation die richtigen Hilfsangebote und kompetente Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen. Wichtige Informationen für Opfer von Straftaten enthält die Opferfibel des Bundesministeriums der Justiz. Die Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei" informiert über den Verlauf des Strafverfahrens und gibt praktische Hinweise, wo Opfer oder Angehörige, zum Beispiel nach einem Wohnungseinbruch oder einem Gewaltdelikt, Informationen und Hilfe erhalten können. Der WEISSE RING e.V. hilft Opfern von Straftaten ungeachtet des Alters, Geschlechts, der Nationalität und der Art der Straftat. Das Merkblatt "Was heißt Opferhilfe?" des Oberlandesgerichts Karlsruhe gibt umfangreiche Informationen für Opfer einer Straftat. Prävention von Gewalt unter Jugendlichen und an Schulen Die Stiftung Hänsel und Gretel bietet Informationen über Beratungsstellen und Organisationen, die sich in Deutschland für den Kinderschutz, die Prävention, die Betreuung und Nachsorge von Kindern einsetzen. Das Beratungsangebot für Jugendliche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke) bietet Kindern und Jugendlichen Unterstützung bei Problemen mit den Eltern, Freunden oder in der Schule - unter anderem werden Gruppenchats für Jugendliche angeboten. Das Kultusministerium Baden-Württemberg stellt auf seinen Internetseiten zahlreiche Projekte zur Gewaltprävention für Jugendliche vor. Vor allem das Kontaktbüro Gewaltprävention informiert über Maßnahmen zur Gewaltprävention. Die Polizei Baden-Württemberg bietet die Broschüre "Wege aus der Gewalt" und die Broschüre "Herausforderung Gewalt" an. Das Faltblatt "Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für Kinder - Kritisch hinsehen und bewusst auswählen" bietet Informationen, wie Kinder sich selbst schützen und besser behaupten können. Herausgeber: Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg, Landeskriminalamt Baden-Württemberg und LandesArbeitsGemeinschaft feministischer Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen in Baden-Württemberg. Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) informiert über Erscheinungsformen von Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung. Portal " Polizei für dich " - Internetauftritt der Polizei für Kinder und Jugendliche Informationen für Senioren Die vom Programm Polizeiliche Kriminalprävention herausgegebenen Broschüren " Sicher leben " und " Sicher zu Hause " sind Ratgeber für Ältere und Junggebliebene. Sie bieten Hilfe und Tipps zu den Themen Betrug, Computer-/Internetkriminalität, Diebstahl, Opferschutz und Zivilcourage. Die Broschüre "Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über die verschiedenen Aspekte des Heimlebens. In der Broschüre "Hilfe für Opfer von Gewalttaten" werden die Hilfsmöglichkeiten und Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes dargestellt, auf die Opfer von Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland Anspruch haben. Der Arbeitskreis der Opferhilfen bietet Beratungen für Kriminalitätsopfer an. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe informiert in zahlreichen Broschüren sowie in einer eigenen Zeitschrift über das Thema "Alter". Die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V. (BaS) hat es sich zur Aufgabe gemacht, das freiwillige Engagement älterer Menschen im Rahmen der Seniorenbüros zu fördern und zu qualifizieren. Die Deutsche Seniorenliga vertritt die Interessen von Senioren und stellt umfangreiches Informationsmaterial zu seniorenspezifischen Themen zur Verfügung. Informationen für Frauen Das Ministerium für Soziales und Integration beantwortet im Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen zahlreiche Fragen von betroffenen und interessierten Personen und nennt zahlreiche Anlaufstellen für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Die Broschüre "Informationen zum Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt" des Sozialministeriums Baden-Württemberg gibt Informationen zum Platzverweis bei häuslicher Gewalt, Tipps zur Beratung und zum Strafverfahren. Die Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt" des Bundesjustizministeriums gibt ausführliche Informationen zum Gewaltschutzgesetz und zeigt betroffenen Personen Handlungsmöglichkeiten auf. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat es sich zur Hauptaufgabe gemacht, die Situation gewaltbetroffener Frauen in Deutschland weiter zu verbessern. Das Diakonische Werk bietet Adressen von Frauenhäusern . Allgemeine Informationen Die Gemeinsame Zentralstelle Kommunale Kriminalprävention (Gez KKP), angesiedelt beim Innenministerium Baden-Württemberg , bietet unter anderem Informationen zur kommunalen Kriminalprävention . Das Deutsche Forum für Kriminalprävention bietet zahlreiche Links zu Organisationen und Vereinen, die sich mit dem Thema "Kriminalprävention" beschäftigen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Die Wahlorgane

Die Wahlorgane bei der Landtagswahl sind: die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss für das Land eine Kreiswahlleiterin oder ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für jeden Wahlkreis eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk mindestens eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für die Briefwahl (Briefwahlvorstand) für jeden Wahlkreis Zu Mitgliedern der Wahlausschüsse dürfen nur Wahlberechtigte, zu Mitgliedern der Wahlvorstände nur Wahlberechtigte und Gemeindebedienstete berufen werden. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bewerberinnen und Bewerber um einen Landtagssitz und Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden. Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter und die Schriftführerinnen oder Schriftführer sind unabhängig. Sie sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Landeswahlleiterin oder Landeswahlleiter Die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter werden vom Innenministerium berufen. Die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter ist Vorsitzende oder Vorsitzender des jeweiligen Landeswahlausschusses. Landeswahlausschuss Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter, zwei Richtern des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sowie vier bis zehn Beisitzerinnen und Beisitzern. Bei der Berufung der Beisitzerinnen und Beisitzer werden die im Land bestehenden Parteien angemessen berücksichtigt. Kreiswahlleiterin oder Kreiswahlleiter Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter und ihre Stellvertretungen werden vom Innenministerium berufen. Die Kreiswahlleiterin oder der Kreiswahlleiter ist Vorsitzende oder Vorsitzender des jeweiligen Kreiswahlausschusses. Kreiswahlausschuss Der Kreiswahlausschuss besteht aus der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter und vier bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern, die von der Kreiswahlleiterin oder vom Kreiswahlleiter berufen werden. Bei der Auswahl der Mitglieder werden die im Wahlkreis bestehenden Parteien sowie die Vertretung der einzelnen Gebiete berücksichtigt. Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft für jeden Wahlbezirk der Gemeinde eine Wahlvorsteherin oder einen Wahlvorsteher und ihre Stellvertretungen. Sie sind Vorsitzende oder Vorsitzender des Wahlvorstandes. Wahlvorstand Der Wahlvorstand besteht je nach Größe des Wahlbezirks aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher als Vorsitzende oder als Vorsitzendem, deren Stellvertreterin oder Stellvertreter und mindestens drei weiteren Beisitzerinnen oder Beisitzern, die ebenfalls durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister berufen werden. Auch hier wird auf eine angemessene Zusammensetzung aus allen Parteien geachtet. Hinweis: Sollten Sie eine derartige ehrenamtliche Tätigkeit in Erwägung ziehen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf. Die Mitglieder des Wahlvorstandes leiten und überwachen die Wahlhandlung und ermitteln nach Schließung der Wahllokale das Wahlergebnis des Wahlbezirks.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Produktsicherheit, -haftung und -verantwortung

Werden in Ihrem Unternehmen Produkte hergestellt, müssen Sie eine Reihe von Vorschriften beachten. Diese Vorschriften der Europäischen Union (EU) gelten europaweit einheitlich. Sie dienen sowohl dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Umwelt. Sie sollen einen freien Warenverkehr Ihrer Produkte im gesamten europäischen Binnenmarkt ermöglichen. Produktsicherheit Alle Produkte dürfen vom Wirtschaftsakteur anderen bereitgestellt werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher sind und den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen genügen. Wirtschaftsakteure sind Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer oder Händler. Die Vorschriften der EU schreiben für bestimmte Produkte wie zum Beispiel Maschinen, Spielzeuge oder elektrische Geräte die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen, auch CE-Kennzeichnung genannt, vor. Mit diesem CE-Zeichen erklärt der Hersteller beziehungsweise sein Bevollmächtigter, dass das Produkt nach den geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen hergestellt wurde. Das CE-Zeichen muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt angebracht sein. Für besondere Produktgruppen besteht unter Umständen auch die Verpflichtung, dass der Hersteller eine benannte Stelle beteiligt, die das Produkt unabhängig prüft. Zu diesen Produktgruppen zählen zum Beispiel Aufzüge, bestimmte Maschinen oder bestimmte persönliche Schutzausrüstungen. . Eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit der Produktsicherheit ist als hoheitliche Aufgabe der Länder die Marktüberwachung. Diese Aufgabe soll gewährleisten, dass die jeweiligen Anforderungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der sicheren Verwendung des Produktes, durch die einzelnen Wirtschaftsakteure erfüllt werden. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen dazu stichprobenartig Produkte und gehen im Falle von Mängeln auf die betroffenen Wirtschaftsakteure zu. Produkthaftung Sollte trotz aller Sicherheitsvorkehrungen und Prüfungen ein Produkt fehlerhaft in Verkehr gebracht worden sein, müssen Sie gegebenenfalls dafür haften. Produktverantwortung Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Produktverantwortung. Das bedeutet, dass Sie als Hersteller für die gesamte "Lebensdauer" eines Produktes - also vom ersten Entwurf bis zur umweltgerechten Entsorgung - verantwortlich sind. In Deutschland werden die entsprechenden EU-Vorschriften beispielsweise durch die Elektrostoff-, Verpackungs-, Altfahrzeug- oder Altölverordnung sowie das Elektro- und Elektronikgesetz und das Batteriegesetz umgesetzt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Baden-Württemberg fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung. Er beobachtet und bewertet, wie sich die Lebens- und Umweltbedingungen auf die Gesundheit auswirken. Der Fokus der Gesundheitsbehörden liegt in der planerischen, konzeptionellen und beratenden Tätigkeit und bei bevölkerungsmedizinischen Fragestellungen. In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgabenschwerpunkte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes etwas verlagert. Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens wird zunehmend wichtig. Medizinische und pflegerische Versorgungsfragen sowie das Thema Gesundheitsförderung und Prävention rücken stärker in den Vordergrund. Die Gesundheitsämter auf der unteren Verwaltungsebene, die eine zentrale Rolle im ÖGD einnehmen, stehen in einem wichtigen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Kernaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und damit der Gesundheitsämter sind: Gesundheitsplanung und -berichterstattung Aufklärung, Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention Gesundheitshilfen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie besondere Personengruppen, Sozialmedizinische Fragestellungen Infektionsschutz, Hygiene, umweltbezogener Gesundheitsschutz Die Gesundheitsämter und die medizinischen Gutachtenstellen in Baden-Württemberg nehmen in einem begrenzten Umfang auch Aufgaben der amtsärztlichen Untersuchung und Begutachtung wahr, beispielsweise in beamtenrechtlichen Zurruhesetzungsverfahren, in Beihilfeverfahren oder in begründeten Einzelfällen zur Feststellung einer Prüfungsfähigkeit nach Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Sie sind zuständig wenn dies durch ein Gesetz, eine Rechtsverordnung oder eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist. Sie sind nicht mehr zuständig für Einstellungsuntersuchungen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg ist oberste Gesundheitsbehörde und Fachaufsicht für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Das Landesgesundheitsamt wurde zum 1. Januar 2022 in das Sozialministerium eingegliedert und ist als zusätzliche Abteilung Teil der dortigen Organisationsstruktur. Damit wird der Öffentliche Gesundheitsdienst in seiner bisherigen Form neu strukturiert und nachhaltig gestärkt, Zuständigkeiten zusammengeführt und Synergieeffekte geschaffen und die Weichen für eine Stärkung und Neustruk­turierung der fachlichen Expertise im Gesundheitsbereich gestellt. Die Regierungspräsidien Baden-Württembergs sind die höheren Gesundheitsbehörden. Die 38 Gesundheitsämter als untere Gesundheitsbehörden in den Stadt- und Landkreisen sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und Schnittstelle zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens. Für besondere amtsärztliche Begutachtungen gibt es in den Gesundheitsämtern der Landkreise Karlsruhe, Breisgau-Hochschwarzwald, Ludwigsburg und Reutlingen sogenannte medizinische Gutachtenstellen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Flächeninformation und Onlineantrag - FIONA

FIONA steht für Flächeninformation und Online-Antrag und ist seit dem Jahr 2015 das einzige Verfahren zur Antragstellung für flächenbezogene Beihilfen in der Landwirtschaft. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stellt den Landwirten und Landwirtinnen zur Beantragung der EU beziehungsweise nationalen flächenbezogenen Förderprogrammen im Gemeinsamen Antragsverfahren die Anwendung FIONA über das Internet zur Verfügung. FIONA ist eine moderne Online-Anwendung. Die darin enthaltenen Funktionen sollen bei der Antragstellung zum Gemeinsamen Antrag unterstützen. Hier müssen Sie die einzelnen Fördermaßnahmen des Gemeinsamen Antrags beantragen. FIONA besteht aus folgenden, wesentlichen Teilen: Stammdaten: Hier werden die Unternehmensdaten (beispielsweise Name, Adresse, Rechtsform, weitere Betriebsstätten und Bankverbindung) angezeigt. Antragsdaten: Hier beantragen Sie die einzelnen Förder-und Ausgleichsmaßnahmen. Flächenverzeichnis zur Bearbeitung der erforderlichen Angaben zu den beantragten Schlägen Geoinformationssystem zur Digitalisierung der Schläge und Information zu verschiedenen Kulissen Dokumentenablage der im Rahmen von FIONA gestellten Anträge Mit Hilfe einer Vielzahl von Funktionen in FIONA soll die Antragstellung erleichtert werden. Es sollen möglichst alle Informationen, die zu einer korrekten Antragstellung notwendig sind, kompakt und übersichtlich bereitgestellt werden. Vor allem bietet FIONA die folgenden Funktionen: Wichtige Zusatzinformationen zum Beispiel zu Flächensummen sowie umfangreiche Plausibilitätsprüfungen, erleichtern die Antragstellung und helfen Fehler zu vermeiden Elektronische Datenübermittlung an die Verwaltung Sämtliche Schläge müssen im Geoinformationssystem (GIS) digitalisiert (gezeichnet) werden. Der Flächeninhalt der digitalisierten Schläge im GIS wird automatisch ins Flächenverzeichnis (FLV) in die Spalte Nutzfläche übertragen. Eine Änderung der Nutzfläche im FLV ist nur noch über eine Änderung des digitalisierten Schlages im GIS möglich. Hierzu unterstützt FIONA durch zahlreiche Hilfsfunktionen Schnelles Ausfüllen der ergänzenden Angaben im FLV durch Sammelbuchungen und hinterlegtem Auswahlkatalog Prüfung der wichtigsten Kriterien des ausgefüllten Flächenverzeichnisses Auswertungen zu den Angaben im Flächenverzeichnis Export- und Importfunktionen zu den bewirtschafteten Schlägen Digitales Kartenmaterial zur Unterstützung einer korrekten Schlagbildung FIONA steht für den Zweck "Beantragung der im Rahmen des Gemeinsamen Antrags zusammengefassten Förderverfahren" zur Verfügung. Verwenden Sie als Zugangskennug die Registriernummer und das Kennwort, das Sie für den Zugang zu HIT und/oder der zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) verwenden. Sollte keine Registrierung in HIT/ZID vorhanden sein (gilt vor allem, wenn bisher keine EU-finanzierten Maßnahmen beantragt wurden), so müssen Sie diese bei der unteren Landwirtschaftsbehörde im Landratsamt beantragen. Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Dienstbezirk sich der Unternehmenssitz befindet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Jugendamt als Vormund

Können oder wollen die Eltern ihre Pflichten zur Pflege und Erziehung ihres Kindes nicht ausüben, übernimmt diese Aufgabe ein Vormund. Er ist der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen in allen Angelegenheiten. Er hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Minderjährigen zu sorgen. Das Familiengericht berät die Vormünder und überwacht ihre Tätigkeit. Das Jugendamt kann aus verschiedenen Gründen zum Vormund werden: Bestellte Vormundschaft Minderjährige erhalten einen Vormund, wenn sie nicht unter elterlicher Sorge stehen oder wenn die Eltern zur Vertretung des Minderjährigen weder in persönlichen noch in Vermögensangelegenheiten berechtigt sind. Danach ist zum Beispiel in folgenden Fällen ein Vormund zu bestellen: Ein Minderjähriger steht nicht unter elterlicher Sorge, weil seine Eltern verstorben sind. Ein Minderjähriger kann von seinen Eltern in persönlichen und Vermögensangelegenheiten nicht vertreten werden, weil diesen die elterliche Sorge entzogen wurde. Der Personenstand eines Minderjährigen ist nicht feststellbar (Findelkind). Das Familiengericht kann das Jugendamt zum Vormund bestellen, wenn sich im Verfahren zur Auswahl eines Vormundes keine geeignete Person oder kein geeigneter Verein findet. Hinweis: Die Eltern eines Kindes können vorsorglich einen Vormund benennen. In einer letztwilligen Verfügung der Eltern kann das Jugendamt weder benannt noch ausgeschlossen werden. Gesetzliche Amtsvormundschaft Eine gesetzliche Amtsvormundschaft bedeutet, dass das zuständige Jugendamt die Vormundschaft von Gesetzes wegen übernimmt. Eine richterliche Anordnung ist nicht notwendig. Das ist der Fall, wenn eine nicht verheiratete Minderjährige ein Kind bekommt, sofern nicht bereits vor der Geburt ein Vormund für das Kind bestellt wurde, der Vater des Kindes einer minderjährigen Mutter die Vaterschaft rechtskräftig angefochten hat und das Kind einen Vormund braucht oder eine Pflegschaft durch das Jugendamt bestand, diese kraft Gesetzes endet und das Kind einen Vormund braucht die Sorgeberechtigten ihr Kind zur Adoption freigeben, so dass ihre elterliche Sorge während der Adoptionspflegezeit ruht. Sind die Eltern nicht verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft erst anerkennen. Solange ist das Jugendamt Vormund, da ein sorgeberechtigtes Elternteil fehlt. Dies gilt nur bei minderjährigen Müttern. Ist ein Vormund vor der Geburt bereits bestellt worden (z.B. die Oma des Kindes), liegen die Voraussetzungen des gesetzlichen Amtsvormundschaft nicht vor. Die Amtsvormundschaft endet mit Eintritt der Volljährigkeit der Mutter, bei Begründung der gemeinsamen Sorge mit dem volljährigen Vater oder bei Adoption des Kindes. Weitere Aufgaben des Jugendamtes Das Jugendamt begleitet das Kind in der Übergangsphase bis zur Bestellung des Vormundes beziehungsweise in der Übergangszeit bei einem Wechsel des Vormundes. Es unterstützt das Gericht bei der Bestellung eines Vormundes mit Empfehlungen zur Auswahl des Vormundes. Das Jugendamt berät die Eltern, die nicht die elterliche Sorge haben, sowie Vormünder und Pfleger und bietet bei Bedarf Hilfen zur Erziehung an.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Notfall - wie helfe ich?

Ein Verkehrsunfall, eine brennende Wohnung, ein gestürzter Radfahrer, ein Kind, das sich beim Spielen verletzt hat oder eine Person, die vor Ihren Augen das Bewusstsein verliert - Notsituationen, die Ihnen tagtäglich begegnen können. Nun kommt es darauf an, dass Sie schnell und überlegt handeln. Was sollten Sie hierbei beachten? Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Sichern Sie, falls nötig, die Schadenstelle ab. Rufen Sie Hilfe herbei. Leisten Sie Erste Hilfe, ohne sich jedoch selber zu gefährden. Achten Sie auf Ihre Eigensicherung. Die wichtigsten Telefonnummern im Notfall sind die Notrufnummer 112 und 110! Unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr die Leitstelle für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie rund um die Uhr den Polizeinotruf. Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen erreichen über den Faxnotruf 112 die zuständige Leitstelle oder über den Faxnotruf 110 direkt die nächste Polizeidienststelle. Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit alle wichtigen Informationen akustisch verstanden werden. Fünf "W", die Sie sich für den Notruf merken sollten: Wo ist etwas passiert? Geben Sie die genaue Adresse des Ereignisses beziehungsweise Unfallortes an (Ort, Straße, Hausnummer und Geschoss). Teilen Sie auch Besonderheiten mit wie zum Beispiel Kilometerangaben und Fahrtrichtung bei Autobahnen, Hinterhoflage oder besondere Zugänge. Wer ruft an? - Nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle spätere Rückfragen. Was ist geschehen? - Schildern Sie die Situation in kurzen Worten so genau wie möglich. Wie viele Erkrankte oder Verletzte gibt es? - Teilen Sie die Personenanzahl der verletzten Personen mit. Machen Sie wenn möglich auch Angaben zu der Schwere der Verletzungen und/oder dem Zustand der betroffenen Person. Warten auf Rückfragen! - Legen Sie erst auf, wenn der Disponent oder die Disponentin keine Fragen mehr hat und den Anruf beendet. Bei Bedarf erhalten Sie am Ende des Notrufes noch Hinweise, wie Sie Erste Hilfe leisten können oder welches Verhalten empfehlenswert ist. Warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab, weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit. Was können Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte tun? Leisten Sie Erste Hilfe. Weisen Sie wenn möglich Rettungskräfte an der Straße ein, beispielsweise wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer und Helferinnen zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen. Notruf-App „nora“ Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es, in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. Vor allem hör- und sprachbehinderte Menschen können über „nora“ schnell und einfach Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im gesamten Bundesgebiet aufnehmen. Die Anwendung ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden und steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit. Weitere Informationen zu „nora“ wie beispielsweise Hintergründe, Anleitungen und Wissenswertes sind auf der Homepage von "nora" bereitgestellt. Notruf-Fax Wenn die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall primär die Notruf-App „nora“ zu verwenden. Kann diese Option nicht genutzt werden, kann bei einem Notfall alternativ die Notrufnummer 112 durch Fax genutzt werden. Der dazu entwickelte Vordruck steht über den untenstehenden Link zum Download bereit. Nothilfe-SMS Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung können einen Hilferuf durch SMS an eine Leitstelle senden. Für eine Nothilfe-SMS an die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist eine Fax-Vorwahl notwendig. Sie ist abhängig von Ihrem Netzbetreiber. Die Nothilfe-SMS-Nummer lautet wie folgt: T-Mobile (D1 / Vodafone D2): 99 0711 216-77112 beziehungsweise Telefonica (O2 / E-Plus): 329 0711 216-77112. Beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher, wenn möglich, das kostenfreie Notruf-Fax an die 112. Tess-Relay-Dienste Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung können im Notfall den Tess-Relay-Dienst nutzen. Durch "Tess" wird dabei der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- bzw. Schriftdolmetscherdienst unterstützt. Die Dienstleistung ist für die Notrufenden vollumfänglich kostenlos und bedarf nur einer Vorab-Registrierung. 116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Hör- und Sprachgeschädigte können sich mit Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. 19222 - Krankentransport Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222. Beachten Sie, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Berufe im Veterinär- und Lebensmittelwesen

Ausbildung Die Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet) bietet Theorieseminare für die Ausbildungsgänge Lebensmittelkontrolleur/-in, amtliche/-r Fachassistent/-in und Veterinärhygienekontrolleur/-in an. Die Auszubildenden sind während ihrer Ausbildungszeit an einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt- oder Landkreise Baden-Württembergs angestellt. Der praktische Teil der Ausbildung findet deshalb an dem jeweiligen Amt statt. Die korrespondierende theoretische Ausbildung wird an der AkadVet absolviert. Weiterbildung Mit dem sogenannten „tierärztlichen Staatskurs“ organisiert die AkadVet regelmäßig Lehrgänge für die Weiterbildung von Tierärzten/-innen zu Amtstierärzten/-innen. Tierärzte/-innen, die bereits praktische Berufserfahrung gesammelt haben, werden im „Staatskurs“ speziell auf die Anforderungen in einem Veterinäramt vorbereitet. Spezielle Aus- und Weiterbildungsgänge Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin Berufsbild Lebensmittelkontrolleure/-innen nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe in unserer Gesellschaft wahr. Die Tätigkeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz hat das Ziel, Menschen vor Gesundheitsgefährdungen, Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Bedarfsgegen-stände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse zu schützen. Entsprechend umfang- und abwechslungsreich ist das Arbeitsgebiet der Lebensmittelkontrolleure/-innen. Die risikoorientierte Überwachung erstreckt sich auf alle Unternehmen, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetikartikel oder Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Vor Ort wird überprüft, ob die Vorgaben an die hygienerechtlichen Bestimmungen und die Unbedenklichkeit der Produkte eingehalten werden. Zudem sind risikoorientiert und anlassbezogen Proben zu nehmen. Bei festgestellten Verstößen führen die Lebensmittelkontrolleure/-innen eine Beweissicherung durch und leiten die notwendigen Verwaltungs-, Bußgeld- oder Strafverfahren ein, um die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren oder Übervorteilung zu schützen. Voraussetzungen Die Lebensmittelkontrolleur-Ausbildung wird in Baden-Württemberg durch die Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV) des Bundes sowie die baden-württembergische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure (APrO-LMK) des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geregelt. Darin sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung und die grundsätzlichen Anforderungen der Ausbildung und der Prüfungen festgelegt. In der Regel ist eine abgeschlossene Meisterausbildung in einem lebensmittelnahen Beruf oder ein vergleichbarer Abschluss notwendig. Ausbildung Die zweijährige Ausbildung wird in einem dualen System absolviert. Das heißt, die praktischen Teile der Ausbildung erfolgen in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kommunen. Drei jeweils zweimonatige Theorieseminare finden an der AkadVet und ein sechswöchiges Praktikum an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern statt. Die Ausbildung endet mit einer praktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Damit wird der Berufsabschluss zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelkontrolleur/-in erworben. Dieser Titel bescheinigt umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- undFuttermittelgesetzbuches. Bewerbung und Termine Wenn Sie sich für einen Ausbildungsplatz zum/zur Lebensmittelkontrolleur/-in interessieren, nehmen Sie direkt Kontakt zu einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Ihrer Nähe auf. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die aktuellen Lehrgangstermine sowie die rechtlichen Grundlagen für die Lebensmittelkontrolleur-Ausbildung finden Sie auf der Homepage der AkadVet. Amtlicher Fachassistent/Amtliche Fachassistentin Berufsbild Unter der Verantwortung eines/einer amtlichen Tierarztes/-ärztin führen amtliche Fachassistenten/-innen die Schlachttieruntersuchung sowie die Fleischuntersuchung durch. Sie prüfen die Einhaltung von Tierschutzbestimmungen und die Vorschriften zur Tierkennzeichnung bei Eintreffen der Tiere im Schlachtbetrieb. Die Kontrolle der Hygiene im Schlachtbetrieb, bei der Zerlegung, Weiterverarbeitung und Lagerung gehören ebenso zur Tätigkeit des/ der amtlichen Fachassistenten/-in wie die Probenahme oder die Durchführung von Tests und Laboruntersuchungen am Schlachthof. Auch die Überwachung der Warenströme bei Ein- und Ausfuhr sowie Datenerfassung und -aufzeichnung sind nennenswerte Werkzeuge zum Schutz der Verbraucher und gehören zu den wichtigen Einsatzgebieten dieses verantwortungsvollen Berufsbildes. Prinzipiell kann die Tätigkeit bei den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden oder direkt in Schlachthöfen, Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetrieben ausgeübt werden. Voraussetzungen Neben speziellen Vorgaben der Europäischen Union gibt es in Baden-Württemberg eine landeseigene Ausbildungs-und Prüfungsordnung für amtliche Fachassistenten/-innen, die unter anderem weitere Details zu Zulassung, Ausbildungszielen und den ausbildenden Stellen regelt. Der Ausbildungsgang in Baden-Württemberg umfasst außer dem praktischen Teil von 400 Ausbildungsstunden insgesamt circa 100 Theoriestunden und mehrere Exkursionen. Ausbildung Die Ausbildung zum/zur amtlichen Fachassistenten/-in findet in Baden-Württemberg in den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Stadt- und Landkreisen statt. Die Theorieausbildung wird an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen in einem zweigeteilten Seminar angeboten. Für die Zulassung zu dieser Ausbildung wird in Baden-Württemberg ein Hauptschulabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Bildungsabschluss vorausgesetzt. Bewerbung und Termine Bewerbungen für die Ausbildung zum/zur amtlichen Fachassistenten/-in richten Sie direkt an die Landratsämter beziehungsweise die Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Diese stellen die Auszubildenden ein und melden sie bei der AkadVet zur Theorieausbildung an. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die Termine für die aktuellen Ausbildungslehrgänge sowie die rechtlichen Vorgaben können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Veterinärhygienekontrolleur/Veterinärhygienekontrolleurin Berufsbild Veterinärhygienekontrolleure/-innen unterstützen die Amtstierärzte/-innen bei ihren Kontrollaufgaben in folgenden Gebieten des Veterinärwesens: Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs und der Tiergesundheit, Bekämpfung von Tierseuchen, Überwachung des Verkehrs mit tierischen Nebenprodukten und des Tierschutzrechtes sowie Durchführung von Cross Compliance Kontrollen. Voraussetzungen Voraussetzung für die Ausbildung ist, gemäß der Laufbahnverordnung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt/-in, Tierwirt/-in, tiermedizinischer/-e Fachangestellter/-e oder Ähnliches. Ausbildung Die Ausbildung zum/zur Veterinärhygienekontrolleur/-in dauert in Baden-Württemberg in der Regel zwölf Monate. Während dieser Zeit sind die Auszubildenden an einem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angestellt. Hier werden sie für mindestens acht Monate praktisch ausgebildet. Der ergänzende fachtheoretische Unterricht findet während eines Gesamtzeitraums von etwa vier Monaten an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen statt. Dieser Theorieteil ist in der Regel in zwei Seminare von jeweils zwei Monaten aufgesplittet. Bewerbung und Termine Bewerbungen für die Ausbildung richten Sie bitte direkt an die Landratsämter beziehungsweise die Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Diese stellen die Auszubildenden ein und melden sie bei der AkadVet zur Theorieausbildung an. Eine Auflistung aller ausbildenden Ämter in Baden-Württemberg finden Sie auf der gemeinsamen Homepage der Veterinärämter Baden-Württembergs. Die Termine für die aktuellen Ausbildungslehrgänge sowie die rechtlichen Vorgaben können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Amtstierarzt/Amtstierärztin Berufsbild Die Aufgaben der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Veterinärwesen beziehungsweise amtstierärztlichen Dienst können unter dem Motto der EU „Tier + Mensch = eine Gesundheit“ zusammengefasst werden. Zum Tätigkeitsfeld gehören nicht nur der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft, sondern auch der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere und die Verhütung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten. Voraussetzungen Auf dem Weg zum/zur Amtstierarzt/-ärztin folgt nach dem Studium der Tiermedizin in der Regel eine Zeit der praktischen Berufsausübung vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst. Neben dem Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung sind Praktika am Veterinäramt, im Untersuchungsamt und einem zugelassenen Schlachthof Grundlage für die Zulassung zum Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst, dem sogenannten „tierärztlichen Staatskurs“. In Baden-Württemberg sind dieser Lehrgang und die erfolgreich abgeschlossene Prüfung Voraussetzungen für eine Verbeamtung. Die damit erworbene Qualifikation wird von anderen Bundesländern anerkannt. Weiterbildung Für Tierärzte/-innen bietet der öffentliche Dienst ein breites und interessantes Aufgabenfeld mit einer guten Zukunftsperspektive. Die Amtstierärzte/-innen sind in Baden-Württemberg bei den 44 Ämtern für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt- und Landkreise, in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern, bei den Regierungspräsidien und im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beschäftigt. Der Lehrgang für den tierärztlichen Staatsdienst findet regelmäßig an der AkadVet statt, die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgelegt. Mit dieser Weiterbildung zum Amtstierarzt/ zur Amtstierärztin werden die Tierärztinnen und Tierärzte gezielt auf die besonderen Anforderungen und Aufgaben in der Veterinärverwaltung vorbereitet. Bewerbung und Termine In der Regel finden in Baden-Württemberg alle zwei Jahre ein Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst statt. Die aktuellen Termine für den nächsten Lehrgang können Sie der Homepage der AkadVet entnehmen. Hier sind auch die rechtlichen Vorgaben eingestellt. Je nach Verfügbarkeit können auch Teilnehmerplätze für andere Bundesländer zur Verfügung gestellt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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