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Teilnehmerbroschüre.pdf

Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 1 Gebäude am Dorfplatz, Baindt Teilnehmerbroschüre für die Markterkundung Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung ............................................................................... 2 2. Informationen zum Projekt ............................................................................................................ 2 3. Fragenkatalog ................................................................................................................................. 4 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung ..................................................................... 4 5. Weiteres Vorgehen ......................................................................................................................... 4 6. Anlagenverzeichnis ......................................................................................................................... 5 Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 2 1. Anlass und Gegenstand der Markterkundung Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz, ein Gebäude als Gesundheitszentrum zu realisieren. Die bereits in Baindts vorhandene Apotheke soll in das Erdgeschoss des neuen Gebäudes umgesiedelt werden. Im ersten und zweiten Obergeschoss sollen zwei Arztpraxen Platz finden. Für diese Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt, die Bebauung wird nach dem § 34 BauGB erfolgen. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt dieses Interessenbekundungsverfahren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunternehmen und Investoren attraktiv sind. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, ihr Interesse bei der Gemeinde zu bekunden. Sie werden zudem gebeten, die unter 3. formulierten Fragen zu beantworten. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Die Gemeinde wird das Ausschreibungsverfahren zur Realisierung des Hauses am Dorfplatz voraussichtlich Mitte 2021 einleiten. Die Informationen, die im Rahmen dieser Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrensvorbereitung. Die Teilnahme an der folgenden Ausschreibung wird unabhängig von der Beteiligung an dieser Markterkundung möglich sein. 2. Informationen zum Projekt Im Folgenden werden die planerischen und konzeptionellen Grundlagen des Projekts dargestellt. Lage und Umgebung des Gesundheitszentrums Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich eines Sanierungsgebiets. Nach der Erstellung des Gesundheitszentrums wird der Dorfplatz vollständig neu gestaltet. Westlich des Dorfplatzes hat bereits eine umfangreiche Entwicklung mit dem Neubau eines Lebensmittelmarktes begonnen. Im Laufe dieses Jahres wird der Sulzmoosbach freigelegt und renaturiert. Die Fischerwiesen südlich des Bachs werden in zwei Bauabschnitten bebaut werden, etwa 100 Wohnungen werden dort entstehen. Alle Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde und der bereits gültige Bebauungsplan wird derzeit angepasst. Ab Sommer 2024 kann der erste Bauabschnitt fertig gestellt sein, der zweite wird mit etwa einem Jahr Versatz erfolgen. Das Gebäude am Dorfplatz Das geplante Gesundheitszentrum ist ein wesentlicher Bestandteil der Neukonzeption des Dorfplatzes. Bei den Vorplanungen zur Umgestaltung des Dorfplatzes wurde vorgeschlagen, den Raum nach Nordwesten durch den Neubau eines Gebäudes zu fassen und eine Gliederung zwischen Aufenthalts- und Parkierungsfläche herzustellen. Die Vorplanung ist diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 3 Das Gebäude soll drei Vollgeschosse und ein Satteldach haben. Angesichts der zentralen Lage und der freigestellten Position soll ein Gebäude mit hoher gestalterischer Qualität realisiert werden. Das Gebäude soll durch eine Tiefgarage unterbaut werden, die die Stellplätze für Nutzerinnen und Nutzer beinhaltet. Oberirdische Kundenstellplätze sind südwestlich des Gebäudes vorgesehen. Sie werden durch eine Fahrgasse auf öffentlichem Grund erschlossen. Die Apotheke soll im Erdschoss untergebracht werden, je eine Arztpraxis in den darüber liegenden Geschossen. Im Dachgeschoss sollen ein gemeinsam genutzter Seminarraum sowie Büro- und Sozialräume entstehen. Kennzahlen des Gebäudes Grundstücksfläche 735 m² Grundfläche Gebäude 230 m² Nutzfläche Erd- und Obergeschosse 655 m² Nutzfläche Untergeschoss – Nebenräume 86 m² Stellplätze Tiefgarage 10 Stück oberirdisch 8 Stück Das Gebäude soll an das vorhandene Fernwärmenetz angeschlossen werden. Eine eigene Wärmeerzeugung muss daher nicht hergestellt werden. Der Baubeginn ist im Sommer 2022 geplant, ein gutes Jahr später soll es fertig gestellt sein und die Umgestaltung des Dorfplatzes beginnen. Umsetzungsvarianten Die Gemeinde Baindt wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Aufgabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten und behält es in ihrem Eigentum. Die Gemeinde tritt zunächst als Auftraggeber für die Erstellung des Gebäudes und später als Vermieter auf. Der Totalunternehmer wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung sowie eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude vorzulegen und einen Pauschalfestpreis für die gesamten Planungs- und Ausführungsleistungen anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe Die Gemeinde lässt das Gesundheitszentrum durch einen Investor errichten, dem sie zu diesem Zweck ein Erbbaurecht mit einer Dauer von voraussichtlich 60 Jahren einräumt. Sie behält das Eigentum am Grundstück, während der Investor Eigentümer und Vermieter des Gebäudes wird. Der Investor wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt. Grundlage für die Angebotserstellung sind eine Vorplanung, eine funktionale Baubeschreibung mit Raumprogramm und der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrags mit Vorgaben zu den Miethöhen. Die Bieter werden im Rahmen der Ausschreibung aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für das Gebäude einzureichen und den Erwerb des Erbbaurechts anzubieten. Die Angebote werden in Verhandlungen präzisiert. Bei der weiteren Planung behält sich die Gemeinde eine Einflussnahme auf die Gestaltung vor. Das Konzept und die Zusagen des Investors werden im Erbbaurechtsvertrag verankert. Die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten wird ausgeschlossen. Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 4 3. Fragenkatalog Unternehmen, die an der Realisierung des Hauses am Dorfplatz interessiert sind, werden um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Haben Sie Interesse, an der Erstellung des Gesundheitszentrums in Baindt als Totalunternehmer oder Investor mitzuwirken? b) Haben Sie Erfahrungen mit inhaltlich vergleichbaren Projekten? c) Bei welche Umsetzungsvarianten würde sich Ihr Unternehmen auch in Zusammenarbeit mit Partnern grundsätzlich bewerben (Mehrfachnennungen sind möglich): Umsetzungsvariante 1 – Totalunternehmer-Vergabe Umsetzungsvariante 2 – Erbbaurechts-Vergabe d) Falls Sie sich an einzelnen Varianten nicht beteiligen würden, was sind die Gründe hierfür? e) Gibt es wichtige Aspekte, die die Gemeinde aus Ihrer Sicht bei der Verfahrensgestaltung beachten sollte? 4. Inhalt, Form und Frist für die Interessenbekundung Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich schriftlich kurz vorzustellen und die oben unter 3. genannten Fragestellungen - soweit möglich - zu beantworten. Gerne können auch weitere konzeptionelle Vorschläge unterbreitet werden. Die Interessenbekundungen sind schriftlich oder in elektronischer Form per Mail einzureichen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Frau Petra Jeske Marsweilerstr. 4 88255 Baindt Tel. 0 75 02.94 06.51 Fax 0 75 02.94 06 18 E-Mail p.jeske@baindt.de Abgabetermin ist der 14.04.2021, 11.00 Uhr. Rückfragen – vorzugweise per E-Mail – sind ausschließlich an die oben genannte Stelle zu richten. 5. Weiteres Vorgehen Diese Markterkundung ist noch nicht darauf ausgerichtet, ein bestimmtes Unternehmen auszuwählen oder ein konkretes Angebot abzufragen. Die Gemeinde Baindt will sich eine Übersicht darüber verschaffen, ob Unternehmen Interesse an der Mitwirkung bei der Realisierung des Projektes als Totalunternehmer oder Investoren haben. Sie wird die Erkenntnisse aus der Markterkundung für die Festlegung der Ausschreibungsvariante und die Verfahrensgestaltung berücksichtigen. Konkrete Angebote werden erst im anschließenden Verfahren erwartet. U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e D i U m s e t z u n g s v a r i a n t e 1 – T o t a l u n t e r n e h m e r - V e r g a b e mailto:p.jeske@baindt.de Markterkundung „Gebäude am Dorfplatz“, Baindt - Teilnehmerbroschüre Seite 5 Die Markterkundung wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Textfassung und die Bekanntmachung sind als Download ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Baindt abrufbar. Die Gemeinde Baindt wird die Unternehmen, die sich an dieser Markterkundung beteiligen, ggfs. zu Sondierungsgesprächen einladen, um die Fragestellungen zu vertiefen. Baindt, den 16.03.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin 6. Anlagenverzeichnis Anlage 1 – Voruntersuchung der Bebauungsmöglichkeit des Dorfplatzes vom 03.08.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen Anlage 2 – Vorentwurf Dorfplatz vom 17.10.2019 von 365° freiraum + umwelt, Überlingen Anlage 3 – Entwurf Wohnbebauung Fischerareal vom 08.12.2020 vom Architekturbüro Gauggel, Tübingen[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 166,39 KB
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    Zuletzt geändert: 19.03.2021
    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.baindt.de veröffentlichte Webpräsenz der Gemeinde Baindt. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne an uns wenden. Die Gemeinde Baindt ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17. Mai 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt. 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 2. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG: Geodaten und Luftbilder können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden. Dazu sind uns keine Möglichkeiten bekannt. Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von baindt.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Die vorhandenen PDF-Dateien sind nicht barrierefrei, da es einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt, die PDF-Dokumente barrierefrei zu gestalten. Die Gemeinde Baindt arbeitet an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Gemeinde in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. 3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 17.05.2020 erstellt und am 21.07.2023 aktualisiert. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. 4. Rückmeldung und Kontaktangaben Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.baindt.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon: 07502 9406-0 E-Mail: info(@)baindt.de 5. Durchsetzungsverfahren Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Abteilung 23 Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg 70429 Stuttgart Telefon: 0711 848-23601 E-Mail: ueberwachungsstelle(@)drv-bw.de Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Abs. 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie, wie folgt, erreichen: Frau Simone Fischer Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten: Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Baden-Württemberg Telefonnummer: 0711 279-3360 E-Mail: poststelle(@)bfbmb.bwl.de Die Erklärung zur Barrierefreiheit und die Navigationserklärung als barrierefreies PDF finden Sie unten stehend: Erklärung zur Barrierefreiheit (PDF-Dokument, 882,24 KB, 01.09.2023) Wie finden Sie sich auf der Internetseite der Gemeinde Baindt (PDF-Dokument, 6,02 MB, 01.09.2023) zurecht? Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte https://www.behindertenbeauftragter.de Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 20.10.2023
    Amtsblatt_KW_33_20_08_2021-.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 20. August 2021 Nummer 33 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Der digitale Weg ins Rathaus Wissen Sie, was schon alles möglich ist? Die Gemeinde Baindt bietet neben der Gemein- de App das Rathaus-Service-Portal an. Anwen- dungen aus verschiedenen Bereichen werden bereitgestellt, sodass ein breites Spektrum an behördlichen Formalitäten „rund um die Uhr“ über das Internet abgewickelt werden kann. Die App der Gemeinde Baindt kann kostenlos unter dem Suchbegriff „Baindt“ über den App Store von Apple oder Google Play herunterge- laden werden. Einen innovativen Bürgerservice bietet die App durch aktuelle Push-Nachrichten (z.B. Warn- meldungen oder Informationen zur Corona- situation), Informationen aus dem Rathaus, Verwaltung und Wirtschaft sowie ärztliche Ver- sorgungsmöglichkeiten mit Kartendarstellun- gen, Wegbeschreibungen und anderen wichti- gen Informationen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit über die App auf das Rathaus-Service-Portal zuzugreifen. Hierdurch können online verschiedenen Vorgänge wie die Beantragung der Briefwahl, Melde- auskunft, Beantragung eines Führungszeugnisses, Gewerbezentralregisterauskunft usw. erledigt werden. Der Behördengang kann damit verkürzt oder sogar vollständig eingespart werden. Das Rathaus-Service-Portal ist neben der App auch über unsere Homepage www.Baindt.de erreichbar. Wir laden Sie ein, insbesondere in den Zeiten der Corona-Pandemie, den digitalen Weg über die App oder das Rathaus-Service-Portal zu nutzen. Bei Fragen und Problemen steht Ihnen Herr Müller unter der Telefonnummer 07502/9406-22 oder per E-Mail robert.mueller@baindt.de sehr gerne zur Verfügung. Des Weiteren empfehlen wir den Download der NINA-App (Notfall-Informations- und Nachrich- ten-App des Bundes). Sie enthält wichtige Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes, Hoch- wasserinformationen für Ihren Standort sowie aktuelle Informationen zu den Corona-Regelungen. Selbstverständlich sind wir neben den genannten digitalen Möglichkeiten weiterhin auch sehr gerne persönlich für Sie da! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Zählerstand online durchgeben und das Porto wird zur Spende Netze BW zahlt Prämie für jede ungenutzte Zählerkarte, wenn Information stattdes- sen elektronisch übermittelt wird - Betrag kommt dem SV Baindt 1959 e. V. zugute So einfach kann es sein, Gutes zu tun. Die Netze BW ruft seit einiger Zeit dazu auf, ihr den Stand des Stromzählers nicht mehr per Post, sondern mittels elektronischer Medien mitzuteilen. Als Anreiz ver- spricht der Netzbetreiber, dass dadurch eingesparte Porto einer gemeinnützigen Einrichtung vor Ort zu spenden. So kamen im vergangenen Jahr in Baindt 1.008,00 Euro zusammen. Der Betrag kommt dem Sportverein Baindt zugute. Nahezu alle Organisationen und Vereine, die in der Regel ohnehin nicht über große finanzielle Mittel verfügen, sind von der Corona-Pandemie arg ge- beutelt. Da komme der unerwartete Geldsegen gerade zum rechten Zeitpunkt, wie Wolfgang Schnei- der vom SV Baindt anmerkt: „Uns tut jetzt jeder Euro gut, der uns und unsere Arbeit unterstützt. Und über eine Spende, die so unverhofft kommt wie diese, freut man sich doppelt.“ „Die Netze BW hat da eine hervorragende Aktion gestartet - gut gemacht!“, findet Bürgermeisterin Simone Rürup lobende Worte für dieses Engagement und ergänzt: „Mein herzlicher Dank richtet sich auch an alle Haushalte in unserer Gemeinde, welche die Spende mit ihrer Teilnahme überhaupt erst möglich gemacht haben.“ Die Portospenden-Aktion kommt nicht nur gut an, sie trägt auch Früchte, berichtet Alexander Schuch, Kommunalberater der Netze BW bei der Scheckübergabe. „Heute übermitteln uns bereits mehr als 60 Prozent unserer Netzkunden ihre Zählerstände elektronisch.“ Weitere Informationen unter: https://www.netze-bw.de/portoaktion Foto von der Scheckübergabe vor dem Rathaus Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenausschreibungen Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende st auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik Weiterentwicklung der Anlagentechnik Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs Dokumentation der Betriebsdaten Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Qualifikation Abwassermeister/in oder Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Verpflichtung einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schus- sental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammen- geschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwoh- nerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungs- umfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverant- wortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Lei- tungsposition in der im schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpen- landes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 05.09.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per Mail: m.hugger@berg-schussental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Amtliche Bekanntmachungen Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1 BWO) Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde x die Wahlbezirke der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 0.1, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt ( barrierefrei ) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahl- berechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Un- vollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundes- meldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensicht- gerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 6. September 2021 bis zum 10. September 2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahl- schein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 294 Ravensburg • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises • oder • durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 5. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bun- deswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahl- briefumschlag und • ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechti- gung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahl- berechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis- tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entschei- dung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließ- lich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebe- nen Stelle abgegeben werden. Ort, Datum Baindt, den 20. August 2021 Die Gemeindebehörde Simone Rürup, Bürgermeisterin 1) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Qualifizierter Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg – Versand der Anschreiben an Mieter – In Rahmen eines Kooperationsprojekts lassen die Städte und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben beginnt nun die Erhebungsphase. Mitte August 2021 startet der Versand der Anschreiben an ca. 21.500 Mieterhaushalte. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter https://www.alp- institut.de/rv an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Ergänzend zur Mieterbefragung werden Wohnungsdaten bei den größten institutionellen Vermietern erhoben. Alle Städte und Gemeinden weisen darauf hin, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspiegels – und damit für die Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete – in den Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebunden und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich über folgenden Link herunterladen: https://www.alp-institut.de/rv-datenschutz Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemeinden veröffentlicht. Informationsmöglichkeiten Unter https://www.alp-institut.de/rv finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauftragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Qualifizierter Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg - Versand der Anschreiben an Mieter - In Rahmen eines Kooperationsprojekts lassen die Städte und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Mit dem Versand der Anschreiben beginnt nun die Erhebungsphase. Mitte August 2021 startet der Versand der Anschreiben an ca. 21.500 Mieterhaushalte. Die Mieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels unter htt- ps://www.alp-institut.de/rv an der Online-Befragung teil- nehmen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme möglich. Dafür ist der mitgesandte Papierfragebogen vorgesehen. Ergänzend zur Mieterbefragung werden Wohnungsda- ten bei den größten institutionellen Vermietern erhoben. Alle Städte und Gemeinden weisen darauf hin, dass die Mitwirkungsbereitschaft zum Ausfüllen der Fragebögen ganz entscheidend für die spätere Qualität des Mietspie- gels - und damit für die Darstellung der ortsüblichen Ver- gleichsmiete - in den Gemeinden sein wird. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumen- tiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Woh- nungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeu- tung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Der Schutz der persönlichen Daten wird gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Gemeinden sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebun- den und überwachen den rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Mietspiegelinstitut wurde zur Einhaltung al- ler datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten gemäß Art. 13 DSGVO können Sie sich über folgenden Link herunterladen: https://www.alp-institut.de/rv-datenschutz Der Mietspiegel soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden auf den Webseiten der Gemein- den veröffentlicht. Informationsmöglichkeiten Unter https://www.alp-institut.de/rv finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauf- tragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnum- mer 040 3346476-54 und der E-Mail-Adresse mieten@alp-institut.de gern zur Verfügung. Ansprechpartnerin, für spezielle inhaltliche Fragen, im Namen aller Gemeinden ist Frau Eisele von der Stadt Ravensburg. Sie erreichen Frau Eisele unter der Telefon- nummer 0751 82-328 oder per E-Mail unter nadine.eisele@ravensburg.de. Beschwerden über Hundekot Obwohl die im Gemeindegebiet aufgestellten Hundetoi- letten von den Hundehaltern insgesamt sehr gut genutzt werden, gehen immer wieder Beschwerden bei der Ge- meindeverwaltung ein, dass sich manche Hundebesitzer nicht um die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners küm- mern (z. B. in der Nelkenstraße). Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass es zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hin- terlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Perso- nen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Bußgel- dern geahndet werden können. An dieser Stelle möchten wir uns auch ganz herzlich bei den zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer bedan- ken, die sich bereits an alle Regeln halten. Landkreis Ravensburg setzt Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung - Gelbe Bänder an Obstbäumen und Sträuchern laden zum Bedienen ein Der Landkreis Ravensburg setzt ein Zeichen gegen Le- bensmittelverschwendung. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Obstbäumen und Sträuchern, die mit der Ernte nicht hinterherkom- men, werden eingeladen, diese mit einem gelben Band am Stamm zu markieren. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Obst kos- tenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Wer bei dem Ernteprojekt „Gelbes Band“ teilnehmen möchte und Papierbänder benötigt, darf sich bei seiner Stadt oder Gemeinde melden und erhält dort kostenlos gelbe Bänder, die vom Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Abernten auf dem fremden Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr. Der Baum oder Strauch darf dabei we- der Schaden nehmen, noch das Grundstück verschmutzt werden. Das gelbe Band kann an der Bürgertheke in Baindt abgeholt werden. Start Bürgerinformation und Beteiligung Projekt: Streckenbestimmung und Abschnittsbildung für die Radschnellverbindung RS 9 zwischen Friedrichs- hafen und Baindt In einem Gemeinschaftsprojekt planen die Städte Fried- richshafen, Ravensburg und Weingarten, die Gemeinden Meckenbeuren, Baienfurt und Baindt, der Bodenseekreis und der Landkreis Ravensburg die Umsetzung der Rad- schnellverbindung RS 9 von Friedrichshafen nach Baindt. Koordiniert wird das gemeinsame Vorhaben durch den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Der Bund Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Pla- nung und die spätere Umsetzung der Radschnellverbin- dung finanziell. Wohnen und Arbeiten rücken immer weiter auseinan- der, dabei entstehen längere Wege und insgesamt mehr Verkehr. Durch komfortable und sichere Radschnellver- bindungen soll der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad erleichtert werden. Somit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Und wer öfter das Rad nutzt, hält sich fit! Die im März 2019 abgeschlossene Machbarkeitsstudie für die RS 9 bescheinigte neben der theoretischen Um- setzbarkeit und dem hohen Potenzial auch einen wirt- schaftlichen Nutzen des Vorhabens. Nun möchten wir gemeinsam mit Ihnen die nächste Phase der Planung, die Linienbestimmung voranbringen und laden Sie herzlich zu einer Online-Beteiligung zur RS 9 ein. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung sollen der Trassenverlauf und ein Maßnahmenkonzept festgelegt werden, damit anschließend die Ausschreibung für die konkrete Umsetzungsplanung beginnen kann. Auf der Homepage https://www.rs9.info finden Sie Informationen zur geplanten Radschnellverbindung und können über die Seite „Online-Beteiligung“ Ihre Vor-Ort-Kenntnisse, Ideen und Anmerkungen bis zum 26. August 2021 einbringen. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und Ihre Beteiligung! Ihre Gemeindeverwaltung Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Auf- stellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes ist aus dem auf Seite 8 abgedrucktem La- geplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann 1” und „Im Spiel- mann”. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und überwiegend bebauten Grundstücke in der Kornblu- menstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Flie- derstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortent- wicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehe- maligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhan- denen Erschließung - Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestal- tung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehema- ligen Trasse der B 30 - Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauer- hafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortenwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbe- richt gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusam- menfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abge- sehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 06.09.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sit- zungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzu- führenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vor- geschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Be- kanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, 20.08.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fi- scherareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fischerareal“ (Zusam- menlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Sp ie lm an n B ru nn en st ub e U nt er er E sc h Whs Gar W hs Gar G ar W hs G ar W hs G ar G arG ar Gar Whs W hs W hs W hs W hs W hs W hs Us t Gar Gar W hs G ar G ar G arG ar W hs G ar W hs G ar G ar G ar Whs G ar W hs G ar G ar W hs G ar W hs W hs W hs W hs W hs G ar G ar W hs W hs W hs W hs W hs G ar G ar W hs G ar Whs W hs Whs W hs G ar G ar W hs W hs Whs G ar G ar Whs W hs G ar Whs Gar Whs G ar G ar W hs Gar G ar W hs G ar G ar Whs G ar G ar G ar W hs W hs G ar W hs W hs Sc hu W hs W hs G ar Whs W hs G ar Whs G ar Us t W hs G ar W hs G ar W hs G ar Whs Schu G ar Whs G ar G ar W hs W hs Sc hu G ar G ar W hs W hs W hs G ar W hs Bt rg W hs G ar G ar G ar W hs W hs G ar G ar W hs W hs W hs G ar Whs G th s G ar W hs W hs W hs Gar Whs Gar W hs W hs W hs G ar W hs G ar Gar W hs W hs Gar Whs W hs G ar W hs W hs G ar W hs Whs Gar Gar Whs Whs Gar Gar Gar Sc hu W hs 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9 7 5 1 57 53 8 10 3 10 5 4 9 8 2 7 6/1 6 12 4 2 6 4 28 26 24 2 4 6 19 17 14 /2 49 29 29/1 47 27 25 4523 41 21 5 18 1 3/1 31 3 28/1 6 8 9 13 11 20 7 54 /6 54/7 38 1 54/3 38 61 20 58 7 29 34 32 12 10 8 45 17 16 15 14 13 20 19 18 28 26 24 22 2 50 81 65 59 63 58 61 56 54 52 10 58 /1 77 73 19 17 42 46 44 71 71 /1 67 79 40 9 15 62 21 17 15 13 11 60 58 56 50/1 60 50 52 /1 52 69 41 37 26 22 33 39 31 31 /1 24 29 46 31 40 37 44 35 33 27 25 17/1 14 Ro se ns tra ße Veilch enstra ße Fl ie de rs tra ße Kornblumenstraße Kornblumenstraße Kornblumenstra ße Dahlienstraße Nelke nstr aß e Ze pp el in st ra ße Zeppelinstraße Mars weile rst raß e Mars weil ers tra ße Bl um en st ra ße Bl um en st ra ße Tu lp en st ra ße Tulpenstra ße Lilie nstra ße Lil ie ns tra ße Li lie ns tr aß e Lavendelstra ße Krokusweg 40 /3 45 /2 45 /1 44 /3 42/5 46 /2 46 /1 16 6 45 /4 40 /4 40 /6 40 /5 69 5 73 4/ 9 73 4/ 8 73 4/ 7 73 1 73 7 73 6 73 5/ 1 73 5 75 7 75 5 75 4 73 4/ 1 73 0 73 4/ 6 73 4/ 5 72 8 72 7 73 4/ 4 73 4/ 3 75 1 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4/ 9 454/22 82 7 45 4/ 32 45 4/ 19 45 4/ 3 129/15 13 3/ 18 12 9/ 14 13 3/ 17 12 9/ 13 13 3/ 16 12 9/ 5 13 3/ 21 129/16 13 3/ 19 13 6/ 14 135/9 13 2/ 12 13 2/ 24 13 2/ 18 13 1/ 20 12 3 12 0 12 9/ 2012 9/ 12 13 3/ 15 13 3/ 14 12 9/ 10 12 9/ 21 13 5/ 7 135/8 13 2/ 14 13 2/ 13 13 2/ 25 13 2/ 30 13 3/ 13 13 4/ 6 98 13 2/ 31 81 12 7 12 6/ 1 11 9 12 9/ 19 12 9/ 8 11 8 12 9/ 18 12 9/ 7 12 8 12 9/ 17 12 9/ 6 12 6 12 5 12 4 12 73 4 13 7/ 29 13 7/ 31 13 2/ 8 13 2/ 29 13 2/ 22 42 /4 2/ 142/ 23 66 8 13 0 13 0/ 1 13 1/ 1 71 7 12 9/ 11 1/ 1 12 9/ 22 13 1/ 22 14 7/ 1 15 83 4/ 3 12 9/ 1 28 83 4 13 7/ 43 13 0/ 3 13 2/ 32 132/1 45 4/ 26 30 44 9/ 5 11 3/ 7 11 4/ 3 12 8/ 1 44 6/ 2 14 4/ 5 45 4/ 25 11 3/ 1 11 5/ 2 69 7 82 9 44 6 69 9 69 8 71 5 71 4 44 2/ 4 44 2/ 3 44 6/ 3 70 7 /24 44 8/ 21 11 4/ 17 11 4/ 14 11 4/ 22 11 4/ 20 11 4/ 18 454/65 72 5 72 4 70 1 70 0 /33 448/36 448/30 70 2 11 1/ 6 11 1/ 20 44 8/ 12 /1 1 /1 0 /9 11 3/ 4 11 1/ 24 /3 9 454/53 44 8/ 7 /35 44 9/ 7 /8 44 8/ 20 /34 /32/31 44 9/ 8 /2 9 44 8/ 16 /2 8 44 8/ 15 /1 4 /1 3 448/25 14 4/ 11 44 9/ 11 44 8/ 37 44 9/ 10 44 8/ 4 44 8/ 3 44 9/ 14 44 8 44 9/ 15 449/13 44 9/ 12 /3 8 14 4/ 12 14 4/ 10 /6 3 /50 /6 2 45 4/ 49 45 4/ 69 45 4/ 37 14 4/ 9 14 4/ 8 11 1/ 17 11 1/ 7 11 4/ 12 11 3/ 8 11 1/ 15 111/26 11 1/ 25 111/23 11 1/ 22 11 1/ 29 11 1/ 28 11 1/ 11 11 1/ 3 11 3/ 3 11 3/ 2 11 1/ 10 11 3/ 6 11 3/ 9 11 3/ 5 /4 4 45 4/ 56 /4 3 /6 1 83 3 83 2 45 4/ 2 83 5 /5 7 /52 /51 /3 8 45 4/ 4 /6 0 45 4/ 55 45 4/ 47 45 4/ 42 /5 9 /4 6 454/54 /4 1 /5 8 /4 5/4 0 12 2 11 1/ 21 11 1/ 9 11 1/ 19 11 1/ 18 11 1/ 27 11 1/ 30 11 4/ 16 11 4/ 15 11 4/ 23 45 4/ 64 44 8/ 6 44 8/ 5 70 8 71 0 70 6 14 5 111/13 70 6/ 1 9 11 1/ 16 11 1/ 4 19 13 0/ 4 763 72 0 11 4/ 19 11 4/ 9 71 6 71 3 726 71 2 71 1 70 9 44 2/ 1 11 5/ 1 11 5/ 13 11 5/ 12 11 5/ 11 11 5/ 15 11 5/ 14 11 5/ 8 11 5/ 7 11 5/ 10 11 5/ 9 11 5/ 4 11 5/ 6 11 5/ 511 5/ 3 11 5/ 21 11 5/ 20 11 5/ 23 11 5/ 22 11 5/ 17 11 5/ 16 11 5/ 19 11 5/ 18 28 /2 28 /1 73 3 11 1/ 5 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Misch- gebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungs- planes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem auf Seite 9 abgedrucktem Lageplan (maßst- abslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig si- cherzustellen - Berücksichtigung bestehender Strukturen und angren- zender Nutzungen im Rahmen der planerischen Fein- steuerungen - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben 48/4 53/1 48 55 /9 55 55/8 55/7 192/2 575 575/2 55/3 186/3 186/1 192/5 842 7 14 3 8 6 3 15 20 11 /1 1/1 2 29 1 2 11 4 27 13 18 1 6 3 5 WGhs Tgar Whs Gar Whs Gar Gar Ghs Whs Gar Whs WGhs Whs Wh s Lagg Gths WBtr g Gar WGhs Whs Gar Sch u Tgar WGhs Gar WBtrg Wkst Gths Gar Whs Rathaus Schu Gar Wh s Ga r Gar Whs Gths Sch u Schu Gar Whs Gar Gar Whs Gar Btr g UstWBtrg Sulzmoosbach Dorfplatz Dorfplatz Zieg elei stra ße Küferstraße 840 7/2 575/3 47 58 /1 1 58 67/1 52 58/8 58/9 58/10 62/2 62/3 62 /4 206/4 53 20 6/120 6/2 206/3 55/4 56/4 56/5 57/1 57/3 51 56/2 55/5 58/4 58/6 58/7 206/58 207 807 808 811 55/2 48/1 51/1 62/5 56/3 58/5 19 Ma rsw eile rstr aß e 834 87 Geltungsbereich N maßstabslos Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.-07502 940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, den 20.08.2021 .......... Simone Rürup (Bürgermeisterin) Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Be- bauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mi- schgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebau- ungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 03.08.2021 den Entwurf zum Be- bauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Be- bauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom 15.07.2021 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebau- ungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebau- ungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im zentralen Bereich der Gemeinde Baindt und um- fasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilflä- che), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im auf Seite 9 abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2021 liegt in der Zeit vom 30.08.2021 bis 01.10.2021 im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesam- ten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung über diesen Zeitraum aufrecht- erhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwaltung der Gemeinde Baindt un- ter der Tel.Nr.-07502 940651 oder per E-Mail p.jeske@ baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 15.07.2021 unter fol- gender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festset- zungen verwiesen wird, stehen bei der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) im Rahmen der förm- lichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Ein- sicht zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellung- nahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- rücksichtigt bleiben. Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt. Baindt, den 20.08.2021 .......... Simone Rürup (Bürgermeisterin) Land würdigt Engagement von Baindt für Artenvielfalt Projekt „Natur nah dran“ zieht Erfolgsbilanz bei Ab- schlussfeier in Kornwestheim • 61 Kommunen gestalte- ten 200.000 Quadratmeter Grünfläche mit NABU-Hilfe naturnah um Baindt/Kornwestheim - Baindt schafft Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge und Wildpflanzen mit- ten im Siedlungsraum. Dafür erhielt die Gemeinde nun eine Urkunde für das Engagement zum Erhalt der Bio- logischen Vielfalt von Umweltministerin Thekla Walker MdL und NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel, bei der Abschlussfeier der ersten Projektrunde des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ von NABU und Land in Kornwestheim am 29. Juli 2021. Insgesamt hat- ten 61 Städte und Gemeinden zwischen 2016 und 2020 mit „Natur nah dran“ einen Teil ihrer Grünflächen in artenreiche Wildblumenwiesen und wertvolle Biotope umgewandelt. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kommunen und Umweltministerin besichtigen Wildblu- menwiese in Kornwestheim Kornwestheim hatte vor zwei Jahren angefangen, fünf Grünflächen im Rahmen von „Natur nah dran“ von NABU und Land mit heimischen Wildblumen und -stauden in- sekten- und vogelfreundlich umzugestalten. Inzwischen ist ein artenreiches Kleinbiotop direkt neben dem Kultur- und Kongresszentrum entstanden, an dem es bunt blüht und laut summt und brummt. Davon überzeugten sich Umweltministerin Thekla Walker und Bauhofmitarbeiter Hans-Martin Schmidt und weiteren Projektkommunen. 75 weitere Städte und Gemeinden werden bis 2027 ge- fördert Walker freute sich, dass ab Mitte September 2021 bis 2027 75 weitere Kommunen zum Zuge kommen, wenn das Projekt in die zweite Runde geht: „Hier blühen Purpur-Leinkraut, Step- pen-Salbei, Rapunzel-Glockenblume und viele weitere Wild- pflanzenarten. Die Fläche in Kornwestheim zeigt beispielhaft, dass die Städte und Gemeinden einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten können und wol- len. Fast jede vierte Kommune im Land hat sich seit 2015 für eine naturnahe Umgestaltung von Grünflächen im Rahmen des Projekts beworben, das Interesse ist groß. Deshalb un- terstützen wir bis 2027 jährlich 15 weitere Kommunen.“ Praxisnahe Schulungen sind Schlüssel zum Erfolg NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel betonte, dass im Projekt „Natur nah dran“ die praxisnahen Schulungen der Schlüssel zum Erfolg sind: „Die teilnehmenden Kom- munen haben über das Projekt hinaus auf eigene Initiative hin weitere 100.000 Quadratmeter nach den ‚Natur nah dran‘-Methoden umgestaltet. Sie waren also überzeugt, dass diese Methoden funktionieren - und haben das nöti- ge Wissen erworben, um selbstständig weiterzumachen. Auch die Stadt Kornwestheim gestaltet im Oktober zwei weitere Flächen um.“ Bei den Projekt-Schulungen kamen die Mitarbeitenden der kommunalen Bauhöfe an mehre- ren Terminen zusammen, um gemeinsam und beispielhaft Flächen naturnah anzulegen und zu pflegen. Dabei gab es Tipps und Beratung von Naturgartenplanerinnen und -planern sowie dem NABU-Team. Dieses Wissen haben die Teilnehmenden dann direkt auf den Flächen ihrer je- weiligen Heimatkommune umgesetzt. „Natur nah dran“ - Flächen in Baindt Die Umgestaltung der Flächen im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ ist eine neue Erfahrung und ein Gewinn für Verwaltung, Bauhof und Bürger. „Natur nah dran“ ist definitiv ein Projekt zur Förderung der biologischen Viel- falt in der Gemeinde Baindt. Bunte Blumen, tanzende Schmetterlinge und summende Wildbienen möchten wir zukünftig vor der eigenen Haustür erleben. Schmetterlinge trinken Nektar aus bunten Blumen- kelchen, Vögel begrüßen die aufgehende Sonne, Wildbie- nen sammeln Pollen für ihren Nachwuchs. Es braucht nicht viel dafür, eine vielfältige Natur zu erleben. Mit dem Projekt möchten wir einen ersten Step setzen und eine Anregung für alle BürgerInnen starten. Die Umgestaltung der 5 „Natur nah dran“-Flächen (in der Marsweilerstraße, der Boschstraße, der Zeppelinstraße, der Klosterwiesenschule und des Kreis- verkehrs am Ortseingang Schachen) wurden im Amtsblatt sowie auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Momentan ist die Umgestaltung weiterer Flächen in Pla- nung und soll die naturnahe Bepflanzung in Baindt er- weitern. Auch startet im Zuge eines Projektes mit der PH Weingarten eine Studentengruppe einen Fotowettbewerb „Baindt blüht auf! - Ein Wettbewerb für naturnahes Gärt- nern in Baindt“ (www.baindtbluehtauf.de). Kommunen bereiten sich auf Klimawandel vor Wie können Städte und Gemeinden mit Wildpflanzen dem Klimawandel trotzen? Dazu tauschten sich die „Natur nah dran“-Kommunen am Vormittag der Abschlussfeier aus. Naturgartenplaner Dr. Reinhard Witt verdeutlichte dabei in einem Vortrag: Verkehrsinseln mit Wildstauden, Wildblumenwiesen im Park oder heimische Sträucher am Straßenrand blühen auch in Zukunft bunt. Denn Wild- pflanzen haben über die Jahrhunderte gelernt, mit Hitze, Trockenheit und kurzzeitiger Staunässe zurechtzukom- men. Deutlich pflegeintensiver werden mit den trockener und heißer werdenden Sommern hingegen die noch weit verbreiteten Blumenbeete mit exotischen Zuchtpflanzen sowie kurz gemähte Rasenflächen. „Es wird immer teu- rer, diese zu bewässern. Auch deshalb lohnt es sich für Kommunen, ihre Flächen umzuwandeln“, erklärte Witt. „Natur nah dran“ auf einen Blick Von 2016 bis 2021 wurden 61 „Natur nah dran“-Kommunen mit Rat und Tat dabei unterstützt, die biologische Vielfalt im Siedlungsbereich zu fördern. Sie haben bereits mehr als 200.000 Quadratmeter naturnah umgestaltet - die Hälfte davon zusätzlich zu den geförderten Flächen auf eigene Initiative hin. In der zweiten Projektrunde werden von 2022 bis 2027 jährlich 15 weitere Städte und Ge- meinden gefördert. Die Städte und Gemeinden erhalten außerdem eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 15.000 Euro) und fachliche Unterstützung bei der Planung. „Natur nah dran“ wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Ener- giewirtschaft Baden-Württemberg gefördert sowie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Kommunen der ersten beiden Jahrgänge wurden bereits 2018 im Rahmen eines Vernetzungstreffens mit Urkunden ausgezeichnet. „Natur nah dran“ in Zahlen - 61 Kommunen wurden schon gefördert (2016-2020), 75 weitere Kommunen kommen noch dazu (2022-2027). - 200.000 Quadratmeter wurden naturnah umgestaltet - davon 100.000 Quadratmeter auf eigene Initiative der Kommunen. - Rund 700 Teilnehmende der Kommunen kamen von 2016 bis 2020 zu einer Schulung. Weitere Informationen finden Sie unter www.naturnahdran.de. Urkundenverleihung bei der Abschlussfeier des Pro- jekts „Natur nah dran” am 29.07.2021 in Kornwestheim (NABU-Landesgeschäftsführer Uwe Prietzel, Bauhofmit- arbeiter Hans-Martin Schmidt und Umweltministerin The- kla Walker) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Hochschule Furtwangen Wie hat die Digitalisierung unseren Alltag im vergan- genen Jahr verändert? Forschungsteam der Hochschule Furtwangen lädt zur Beteiligung an erneuter Online-Umfrage ein Im Rahmen des Forschungsprojekts „Digitaldialog 21“ er- fasst ein Team der Hochschule Furtwangen unter Leitung von Prof. Dr. Stefan Selke die Meinungen und Gestaltungs- ideen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Digitaler Wandel mit Fokus auf den ländlichen Raum. In Bürgerdia- logen, die seit dem vergangenen Jahr in 13 Kooperations- gemeinden Baden-Württembergs stattfinden - so auch in der Gemeinde Baindt-, tauschen sich die Teilnehmenden zu Chancen und Risiken, sowie über Ideen zur gemeinsamen Gestaltung der Digitalisierung in ihren Kommunen aus. Pandemiebedingt wurde ein Teil der Veranstaltungen di- gital abgehalten. Auch eine landesweite Bürgerbefragung führten Prof. Dr. Selke und sein Team im vergangenen Jahr durch - und laden nun zu einer zweiten Online-Runde ein. Durch die Corona-Pandemie liegt eine besondere gesell- schaftliche Situation vor, sodass digitale Technologien unabdingbar geworden sind. Der Fokus der zweiten Be- fragung liegt auf den möglichen Veränderungen seit der ersten Befragung. In dem Online-Fragebogen kann jeder und jede am The- ma Interessierte die eigenen Einschätzungen, Erfahrun- gen und Erwartungen angeben. Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Württemberg können - unabhängig von einer Teilnahme an der ersten Befragung 2020 - noch bis zum 30. September teilnehmen. Das Forschungsprojekt „Digitaldialog 21“ wird vom Ministe- rium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Würt- temberg (MWK) aus Mitteln der Landesdigitalisierungs- strategie „digital@bw“ bis 2022 gefördert. Zusammen mit der Hochschule für Medien in Stuttgart, der Pädago- gischen Hochschule Ludwigsburg und zivilgesellschaftli- chen Kooperationspartnern erforscht ein interdisziplinäres Team der Hochschule Chancen, Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten des digitalen Wandels. Ziel des Projekts ist es, Handlungsempfehlungen für die Gestaltung des digitalen Wandels an die politischen Ent- scheidungsträger zu formulieren. Teilnahmelink Bürgerbefragung: https://www.soscisurvey.de/bbdd22/ Anmeldelink Bürgerforum: https://www.soscisurvey.de/bbdd21/ Weitere Informationen, auch zu den Ergebnissen der ers- ten Befragung, gibt es auf der Projektwebseite https://digitaldialog21.de. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 02.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Bauausschusses fest. TOP 01 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandaus- bautrassen in Baindt Kämmerer Ablee berichtet: Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breit- band-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50 % des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breitbandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breit- bandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Pro- zent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netz- werk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandversorgung von der ermittelten Datengrund- lage der externen Firma Corwese bei genauerer Über- prüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunkte (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Tele- fonanschluss hatten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemeinde-ratssitzung Stellung beziehen. Die rest- lichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bau- enden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstras- sen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfall aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt wer- den. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und be- stehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Ba- den-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinan- zierungs-Antrag hat der Zweckverband Breitbandversor- gung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des Innenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abge- speckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandver- sorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Flecken- förderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trasse zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn solle ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 02 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwer- ke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spit- zenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeis- terwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schaf- brunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Was- serinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW, Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorf- platz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asyl- komplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetrieb- nahmedatum 01.09.2014 - AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbe- triebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermit- tel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils re- generativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder be- antragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetrie- benen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Förder- gelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschie- den, dass das bestehende Wärmenetz durch einen rege- nerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mög- liche Varianten: • Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2 - 1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % • Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600 - 700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäu- de erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaf- fen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwär- me / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pellethei- zung inkl. Solarthermeanlage auf dem „Roten Gebäude“ beauftragt. TOP 03 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung- Mochenwangen Kämmerer Abele berichtet: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg - Bampfen • Abschnitt Bampfen - Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße - Kümmerazhofer Weg (För- derung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg - Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 - Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Stra- ße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und feh- lendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Küm- merazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt bereits die Bauabschnittet 1a und 1b sowie den Bauab- schnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Hasenweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antrags- stellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Aus- gleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollte mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Ge- meinde in der Planung und im Dialog mit Straßenver- kehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrs-fi- nanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aus- sicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LG- VFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land um die Ausgaben der aktuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Rad- verkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspo- litik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrs- mittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut wer- den. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept „RadNETZ Baden-Württemberg“ sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilweise Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt geschaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwe- geverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr herge- stellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaffen und aus- gehend von der Einmündung Kümmerazhofer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemein- deverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochen- wanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehen- de Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgen- den Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2. Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Bau- maßnahme auszuschreiben. TOP 04 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbe- reichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgar- ten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach ge- neigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Voraussetzungen nach § 34 BauGB sind erfüllt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium das gemeind- liche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. TOP 05 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräu- me für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit ei- ner Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbeson dere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinricht ungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasser wirt schaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürch ten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 sowie des § 15 Bundesimmis- sionsschutzgesetz das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstra- ße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Ge- bäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplät- zen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohn- gebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festset- zungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgru- benstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvor- haben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gremium, das ge- meindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erfor- derlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohn- hauses zu erteilen. TOP 07 Anfragen und Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Ausfüh- rungen gemacht. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 03.08.2021 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhöre- rinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Ein Vertreter der Narrenzunft Raspler erkundigt sich, ob ein entsprechendes Schallgutachten für den Dorfplatz im Hinblick auf das neue Gebäude (Ärztehaus) bereits in Auftrag gegeben wurde bzw. wie das Ergebnis aussieht. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass der Verwaltung das Ergebnis dieses Gutachtens vorliegt und dem Gremium in der anschließenden nicht öffentlichen Gemeinderats- sitzung vorgestellt wird. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante Neubau zu keinem KO-Kri- terium für die Schenk-Konrad-Halle führt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06. Juli 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt. a) Corona Direkt vor den Sommerferien wurde 1 Schüler der Klosterwiesenschule positiv auf das Virus getestet. Die Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 9,1 (Stand 02.08.2021), die Inzidenz in Baden-Württem- berg beträgt 14,5 (Stand 02.08.2021) und die Inzidenz im Bundesgebiet beträgt 17,9 (Stand 03.08.2021). b) Förderprogramm Klimapass Die Gemeinde Baindt wurde in dieses Förderpro- gramm aufgenommen. In diesem Programm wer- den kommunale Nicht-Wohngebäude auf Eignung zur Dachbegrünung mit Potenzialermittlung, Wirtschaft- lichkeitsbetrachtung, CO2-Einsparung beleuchtet. Des Weiteren plant die Gemeinde eine kommunale Info- veranstaltung zum Thema „Grüne und klimaneutrale Entwicklungsplanung“ am Beispiel von Gewerbege- bieten sowie Entwicklung von Kriterien für klimaneu- trale Neubaugebiete (privatrechtliche Verträge beim Grundstücksverkauf). Die Kosten werden bis zu 80 % von der Förderung mit max. 3.840 € abgedeckt. Es handelt sich dabei um eine Erstberatung. Die Untersu- chung der Gebäude soll lt. Angebot der Energieagen- tur bis Ende Oktober 2021 bzw. bei der kommunalen Infoveranstaltung Ende Januar 2022 abgeschlossen sein. c) CO2-Messgeräte Die Gemeinde Baindt hat 20 CO2-Messgeräte be- schafft. Vom Kauf von mobilen Luftfiltern wird ab- gesehen. Klassenzimmer und Gruppenräume im Kindergarten können alle gelüftet werden, bei der Schulsanierung wird diese Problematik berücksichtigt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 TOP 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkomman- danten und des stellvertretenden Feuerwehr- kommandanten Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Hauptversammlung der Feuerwehr am 23. Juli 2021 wählten die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter in geheimer Wahl. Nach der Feuerwehrsatzung wird der Feuerwehrkom- mandant und sein Stellvertreter auf die Dauer von 5 Jah- ren gewählt (§ 10 Abs. 2 Feuerwehrsatzung). Zum Feuerwehrkommandant wurde Herr Roland Bu- cher gewählt. Zum stellvertretenden Feuerwehrkommandant wurde Herr Markus Striegel gewählt. Nach § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung werden der Feu- erwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin bestellt. Beschluss: Der Wahl von Herrn Roland Bucher zum Feuerwehr- kommandanten und der Wahl von Herrn Markus Striegel zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten wird zugestimmt. TOP 05 Bebauungsplan „Fischerareal“ Aufstellungsbe- schluss sowie Billigungs- und Auslegungsbe- schluss Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung vom 12.01.2021 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der beiden Bebau- ungspläne Fischerareal Wohnen und Fischerareal Misch- gebiet gefasst. Der Geltungsbereich der Bebauungspläne umfasst die Flst. 19, 52, 53 , 53/1, 55, 55/8, 55/2, 55/7, 56/3, 87 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche), sowie die Flst. 51, 51/1, 58/4 (Teilfläche). Die Überplanung der Bebauungspläne ist nötig, da für das städtebauliche Konzept der Architekten Gauggel und Gütschow aus Tübingen Änderungen am Festsetzungs- konzept und den örtlichen Bauvorschriften umgesetzt werden müssen, um damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig sicherzustellen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde abge- klärt, dass beide Bebauungspläne zusammengelegt wer- den können und somit nur noch ein Bebauungsplan „Fi- scherareal“ weiter bearbeitet werden muss. Es ist deshalb erforderlich, dass ein Aufstellungsbeschluss für den Be- bauungsplan „Fischerareal“ gefasst wird. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fischerareal“ wurde durch die Herausnahme des Flst. 51/1 geändert. In Abstimmung mit allen Fachplanern hat das Planungs- büro Sieber Consult den städtebaulichen Entwurf in einen Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Bis zum 27.08.2021 wird der Öffentlichkeit Gelegenheit ge- geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Anschließend soll mit dem vorliegenden Entwurf die öf- fentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fische- rareal“ (Zusammenlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fische- rareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fischerareal“ (Zusam- menlegung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Be- bauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebauungsplanes „In- nere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem bei- liegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Gel- tungsbereiches: Fl.-Nrn. 19, 52, 53, 53/1 (Teilfläche), 55, 55/2, 55/7, 55/8, 55/9, 56/3, 56/4 (Teilfläche), 58/4 (Teilfläche), 87 (Teilfläche), 206/4 (Teilfläche) und 575/2 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Änderung des Festsetzungskonzeptes und der örtli- chen Bauvorschriften, um die Umsetzung des städte- baulichen Konzeptes der Architekten Hrn. Gütschow und Hrn. Gauggel aus Tübingen realisieren zu können und damit die Schaffung ausreichenden Wohnraumes für die ortsansässige Bevölkerung auch langfristig si- cherzustellen - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen - Vermeidung oder Minimierung von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungs- zeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 27.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr.07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenlegung der Bebauungs- pläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 1 Änderung des Bebauungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Ent- wurf zum Bebauungsplan „Fischerareal“ (Zusammenle- gung der Bebauungspläne „Wohnen Fischerareal“ sowie „Mischgebiet Fischerareal“) mit 12. Änderung des Bebau- ungsplanes „Innere Breite“ und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu in der Fassung vom 15.07.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sons- tigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 - mündlicher Bericht Die Architekten Gauggel und Gütschow sowie der Stadt- planer Herr Buff und der Landschaftsarchitekt Herr Seng stellen ausführlich das Ergebnis aus der Bürgerwerkstatt am 24.07.2021 vor. TOP 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorfplatz Bürgermeisterin Rürup berichtet: Vergangenheit: Zum Zeitpunkt der Genehmigung der Schenk-Kon- rad-Halle (1985) und des Gebäudes „Am Dorfplatz 1“ (1989) war der Kreisverkehr und der Dorfplatz in seiner jetzigen Gestalt noch nicht angelegt. Für die Schenk- Konrad-Halle, inclusive der Gaststätte „Zur Mühle“, wurden von Seiten der Baurechtsbehörde 78 Stellplätze gefordert, davon drei bis vier Behinder- tenparkplätze. Auflage war 45 Parkplätze im Klosterhof anzulegen und 33 Parkplätze im Rahmen der Ortskernsa- nierung nachzuweisen und funktionstüchtig anzulegen. Für das Gebäude am Dorfplatz 1 wurden 4 Stellplätze (für Wohnungen) bei der Gemeinde abgelöst. Alle anderen Stellplätze sind entweder in der Tiefgarage, hinter dem Gebäude oder an der Straße „Am Dorfplatz“ vorhanden. Die Tiefgaragenstellplätze mussten laut Baugenehmi- gung jederzeit für den Besucherverkehr ungehindert an- fahrbar sein und durften nicht abgesperrt werden. Hie- rauf wurde Einspruch erhoben mit dem Ergebnis, dass die Tiefgarage nun von 1.00 Uhr bis 6.30 Uhr geschlossen werden darf. Für das Gebäude „Am Dorfplatz 2/1“ hat das Landratsamt eine Befreiung von der Stellplatzpflicht für acht Stellplätze erteilt. Öffentliche Stellplätze wurden nicht ausgewiesen. Die Ist-Situation der vorhandenen Parkplätze stellt sich, wie folgt, dar: Klosterhof: 45 Stellplätze Dorfplatz: 55 Stellplätze Mühle: 4 Stellplätze 74 Stellplätze im Bereich Dorfplatz „Am Dorfplatz“: 15 Stellplätze Erhebung der parkenden Fahrzeuge 2020: Im Dezember 2020 wurde von der Gemeindeverwaltung eine Erhebung der parkenden Autos auf dem Dorfplatz vorgenommen. Erfasst wurden die Fahrzeuge im Be- reich des Dorfplatzes sowie auf dem Parkplatz zwischen dem großen Parkplatz und dem CAP-Markt ebenso die Fahrzeuge auf den Parkplätzen vor der Gaststätte „Zur Mühle“. Im Schnitt wurden hier 53 parkende Autos am Tag erfasst. Morgens im Durchschnitt 23 PKW´s, mittags 35 PKW´s so- wie abends 25 PKWs. Im Schnitt wurden 9 Dauerparker (morgens, mittags und abends erfasst) am Tag gezählt. Zusätzlich 12 Langzeitparker (zweimal am Tag erfasst) und 34 Kurzeitparker (einmal erfasst). Befragung der Parkenden 2021: Über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen (von Mitte Feb- ruar bis Mitte April wetterbedingt mit Unterbrechungen) wurde von der Gemeindeverwaltung der Fragebogen (siehe Anlage) werktags zu unterschiedlichen Uhrzeiten an die parkenden Autos auf dem Parkplatz in der Orts- mitte verteilt. Insgesamt wurde der Fragebogen an circa. 180 Autos bzw. Personen verteilt. Wir haben insgesamt 55 ausgefüllte Fragebögen zurückbekommen, d.h. einen Rücklauf von circa. 30 %. Ergebnis der Befragung: Allgemeine Anmerkungen aus dem Fragebogen: • alternative Parkplätze o Schulparkplatz geht für manche aufgrund der Hö- henbegrenzung nicht o Klosterhof geht für manche nicht, da dieser zu klein sei o Alternativen seien für manche zu weit weg (am Zie- lort der Fahrt sollte idealerweise geparkt werden können) o für Arzttermine sind kurze Strecken notwendig o ungern, wenn man Pakete oder Einkäufe dabei hat • Anmerkung zur Begrenzung: mindestens 2 Stunden bzw. eher 3 Stunden sind für einen Friseurbesuch not- wendig Frage Nr.1: Die Befragten parken überwiegend werktags auf dem Parkplatz. Jedoch könnte dies durch die Corona-Pande- mie und die Zeiten der Verteilung der Fragebögen (werk- tags) beeinflusst sein. Die höchste Auslastung ergibt sich am Montag und Mittwoch. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Frage Nr. 2: Bei dieser Frage wurden teilweise mehrere Antwortmög- lichkeiten ausgewählt. Insgesamt parken aber über 50 % (32 Personen) tagsüber auf dem Parkplatz. Jedoch parken mehrere Personen nur bis zu 30 Minuten bzw. 2 Stunden auf dem Parkplatz. Frage Nr. 3: Über 50 % der Personen fahren den Parkplatz einmal am Tag an, über 20 % fahren mehrmals am Tag auf den Parkplatz. Frage Nr. 4: Knapp 55 % der Teilnehmenden kommen aus Baindt. Frage Nr. 5: Bei dieser Frage war eine Mehrfachauswahl möglich. Die meisten Personen parken auf dem Parkplatz, um zu arbeiten und einkaufen zu gehen sowie um Arztbesuche zu erledigen und ins Rathaus zu gehen. Unter Sonstiges wurde oftmals die Physiotherapie genannt. Frage Nr. 6: Von den 55 Teilnehmenden haben 33 Personen die Fra- ge 6 beantwortet, d.h. 60 % können sich grundsätzlich vorstellen auf einem alternativen Parkplatz zu parken. Von diesen 33 Personen kann sich die Hälfte vorstellen im Klosterhof zu parken. Unter den Sonstigen wurden hauptsächlich der Parkplatz hinter dem Rathaus genannt. Frage Nr. 7: Lediglich 4 Personen bzw. 8 % nutzen von den 55 teilneh- men Personen den Parkplatz in der Ortsmitte als einen „Park and Ride“-Platz. Frage Nr. 8: 47 Personen haben diese Frage beantwortet. Von diesen würden 60 % den Parkplatz auch bei einer Begrenzung weiterhin nutzen. Nur 40 % würden den Parkplatz nicht mehr nutzen. Mehrmals war die Rückmeldung bei dieser Frage, dass sich die Bürgerinnen und Bürger eine Begren- zung von 3 Stunden wünschen würden, 2 Stunden sei vor allem bei einem Friseurbesuch zu knapp. Fazit: Insgesamt ist festzuhalten, dass ein häufiger Wechsel der Parker auf den Parkplätzen vor dem CAP-Markt statt- findet und dort vor allem geparkt wird, um einzukaufen. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Im Bereich des großen Parkplatzes wird häufig geparkt, um zum Physiotherapeuten zu gehen, den Arzt zu be- suchen oder um zum Arbeiten zu gehen, in diesem Fall wird das Fahrzeug den ganzen Tag am Dorfplatz ge- parkt. Mindestens 10 Personen parken den ganzen Tag am Dorfplatz. Darüber hinaus parken fast die Hälfte der Befragten weniger als eine halbe Stunde am Dorfplatz. Wenn auch gerne auf dem großen Parkplatz in der Orts- mitte geparkt wird, können sich die dort Parkenden gut vor- stellen, ihr Fahrzeug künftig auf einem anderen Parkplatz in der Nähe abzustellen, sei es bspw. im Klosterhof oder im Bereich der Sporthalle. Weitere alternative Parkplätze rund um die Ortsmitte Baindt sind in der Anlage 1 dargestellt. Beschlussvorschlag: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. TOP 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen- ,Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Am 23.05.1972 wurde der Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann I“ genehmigt. Bei der anschließenden Bebau- ung mit Wohngebäuden wurde den festgesetzten Baufel- dern sehr wenig Beachtung geschenkt. Dies hat zur Folge, dass bei Erweiterungen oder auch neuer Bebauung nicht auf den Bebauungsplan zurückgegriffen werden kann. Durch die Umverlegung der alten B30 ist im Bereich der früheren Lärmschutzwälle eine zusätzliche Bebauung mit wenigen Häusern möglich. Dieser Weg der Nachver- dichtung sollte von der Gemeinde eingeschlagen werden. Das Büro KrischPartner wurde mit der Änderung und Erweiterung des alten Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I“ beauftragt und würde nach dem gefassten Aufstellungsbeschluss bereits im August mit einer Orts- begehung und Erfassung der Bestandgebäude beginnen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spiel- mann, Kornblumen-/ Fliederstraße” Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Auf- stellung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße” und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Das Planungsgebiet befindet sich im Norden der Gemeinde Baindt und umfasst Bereiche der bestehenden Baugebiete „Spielmann I” und „Im Spielmann”. Zum Planungsgebiet ge- hören die bestehenden und überwiegend bebauten Grund- stücke in der Kornblumenstraße sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstraße. Der an die Kornblumenstraße anschließende Abschnitt der ehemaligen Trasse der B 30 wird ebenfalls in das Planungsgebiet einbezogen. Erfordernis und Ziele der Planung: - Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortent- wicklung der Grundstücke - Bauliche Nachverdichtung im Bereich noch unbebauter Flächen in der Kornblumenstraße im Übergang zur ehe- maligen Trasse der B 30 im Sinne der Innenentwicklung und damit bessere Ausnutzung der dort bereits vorhan- denen Erschließung - Arrondierung des bestehenden Baugebietes und Gestal- tung eines dauerhaften Ortsrandes entlang der ehema- ligen Trasse der B 30 - Gestaltung der ehemaligen Trasse der B 30 als dauer- hafte und ökologisch hochwertige Grünfläche und damit Fortentwicklung als Grünzug von gesamtgemeindlicher Bedeutung Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Um- weltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit ge- geben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 20.08.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Haupteingang des Rathauses voraussichtlich nicht über den gesamten oben genannten Zeitraum frei zugänglich. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung über diesen Zeitraum aufrechterhalten bleibt, so dass der Einlass ins Rathaus nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Bauverwal- tung der Gemeinde Baindt unter der Tel.Nr. 07502940651 oder per E-Mail p.jeske@baindt.de möglich ist. Bei Unterrichtung im Rathaus bitten wir folgendes zu beachten: Kommen Sie nur in Begleitung von Personen ihres eigenen Haushaltes. Beim Betreten des Rathauses muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, ist zu achten. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführen- den öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebe- nen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandaus- bautrassen in Baindt Kämmerer Abele teilt mit: Wie bereits am 03. November 2020 berichtet, hat die Gemeinde Baindt einen Bewilligungsbescheid der Breit- band-Förderung des Bundes in Höhe von 3.281 Mio. Euro (50 % des Antragsvolumen) über den Zweckverband Breit- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 bandversorgung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt den Breit- bandausbau im Landkreis Ravensburg weiterhin kräftig. Mit einer Bundesförderung in Höhe von 50 Prozent und einem Landeszuschuss Baden-Württembergs von 40 Pro- zent können die Kommunen mit einem Eigenanteil von nur 10 Prozent der Kosten ihre Gemeinde mit Glasfaser fit für die Zukunft machen und sich an das Gigabit-Netz- werk anschließen lassen. Ein geförderter kommunaler Breitbandausbau wird dort gefördert, wo Marktversagen vorherrscht, dies trifft ein sobald die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s entsprechend den Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren nicht gewährleistet ist und diesen Gebieten bzw. Standorten die erforderliche erhöhte Versorgung nicht garantiert werden kann. Im Nachgang musste der Zweckverband Breitbandver- sorgung von der ermittelten Datengrundlage der exter- nen Firma Corwese bei genauerer Überprüfung Abstand nehmen. Es wurden im ersten Schritt auch Anschlusspunk- te (Stromverteiler, Nebengebäude (Schuppen, Ställe), Garagen) erfasst, welche keinen Telefonanschluss hat- ten. Der Zweckverband wird hierzu noch in der Gemein- de-ratssitzung Stellung beziehen. Die restlichen Trassen bzw. Gebiete sind mit über 30 Mbits über NetCom BW, Teledata, Vodafone oder Telekom versorgt. Im Übersichtsplan sind die möglichen förderfähig zu bau- enden Trassen rot gekennzeichnet. Die Bestandstras- sen sind gelb markiert. Der vom Bauamt ausgewählte POP-Standort ist ebenfalls aufgeführt. Dieser soll laut dem Übersichtsplan dort bei der Boschstraße aufgestellt werden. Er wird vermutlich aufgrund Ausfahrtswinkel und bestehender Wasserleitung noch etwas nach Norden und nach Westen geschoben werden. Neben der Förderung des Bundes in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt das Land Ba- den-Württemberg zusätzlich eine Förderung nach der VwV Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 40 % der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben. Den Kofinanzierungs-Antrag hat der Zweckverband Breit- bandversorgung am 30.11.2020 beim Innenministerium eingereicht. Mit einer schnellen Bewilligung ist jedoch nicht zu rechnen, da nach momentaner Aussage des In- nenministeriums erst mit einer Bewilligung zu Baubeginn gerechnet werden kann. Der Zweckverband Breitbandversorgung sollte die abge- speckten Trassen auf den Weg bringen. Die lange Trasse für die Versorgung der weißen Flecken von Grünenberg und Stöcklis sowie die Trasse zum Stützpunkt des Forstes (ca.1.500 m) ist fraglich. Der Zweckverband Breitbandver- sorgung weist uns darauf hin, dass eine weiße Flecken- förderung anschließend nicht mehr möglich ist. Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbauvorschlag zu. Die Trassen zum Forst bzw. von Stöcklis Richtung Hof Schellhorn sollen ebenfalls gebaut werden. 2. Der Gemeinderat stimmt dem aufgeführten POP-Standort zu. TOP 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwer- ke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spit- zenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeis- terwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schaf- brunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Was- serinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorf- platz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asyl- komplex) ist mit rund 620 MWh größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh. Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetrieb- nahmedatum 01.09.2014 - AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbe- triebnahmedatum 01.07.2016). Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund hoher Fördermit- tel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung größtenteils re- generativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder be- antragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus erdgasbetrie- benen Blockheizkraftwerken mit Gasspitzenlastkesseln reicht hierfür nicht aus. Bei der Schulsanierung sind ebenfalls erhöhte Förder- gelder durch die KFW zu erhalten, wenn erneuerbare Energien für Heizwärme und Strom eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat bereits in der Aprilsitzung entschie- den, dass das bestehende Wärmenetz durch einen rege- nerativen Energieträger ergänzt werden soll. Für eine Einbindung von regenerativen Energien in die bestehende Energieversorgung gibt es folgende mög- liche Varianten: • Wärmeversorgung mittels eines Hackschnitzelkessels an einem neuen Standort o Eigenes Gebäude mit Anlagentechnik wäre nötig o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz möglich Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 o Andienung des Hackgutes möglich o Kosten Gebäude mit Anlagentechnik: ca. 1,2 - 1,5 mio € (Technikausführung) o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % • Wärmeversorgung mittels eines Holzpelletskessels - Standort „Rotes Gebäude“ Technik im Untergeschoss und unterirdisch eingebaute Pellet-Bunker o Vorhandener Abstellraum kann als Technikraum genutzt werden o Bestehende Anlagentechnik kann sehr gut erweitert werden o Anbindung an das bestehende Leitungsnetz gut o Andienung der Pellets gut möglich o Kosten im Gebäude mit Aussenlager ca. 600 - 700 T € o Voraussichtlicher Zuschuss für die Anlagentechnik 20 - 25 % Eine regenerative Heizung mit Pellets in das rote Gebäu- de erscheint am Sinnvollsten. Die Investitionsmehrkosten in die Hackschnitzelanlage sowie die bedeutend höheren Betriebsaufwendungen gegenüber Pellets werden durch den günstigeren Bezugspreis nicht kompensiert. Im Rahmen der Erweiterung wird die Möglichkeit geschaf- fen, zukünftig eventuell zur Verfügung stehende Abwär- me / regenerative Wärme von benachbarten Landwirten als Ergänzung in das Netz einspeisen zu können. Für die Ausführung der Arbeiten sollten die Sommerferien 2022 gewählt werden, da anschließend der Umbau des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule geplant ist. Beschluss: Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird mit der Planung und der Ausschreibung der Variante Pellethei- zung inklusiv Solarthermieanlage auf dem Roten Gebäu- de beauftragt. TOP 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen Kämmerer Abele teilt mit: Es sind folgende Abschnitte vorgesehen: • Abschnitt Hasenweg - Bampfen • Abschnitt Bampfen - Hirschstraße • Abschnitt Hirschstraße - Kümmerazhofer Weg (För- derung nur als Gehweg) • Abschnitt Kümmerazhofer Weg - Brücke B 30 • Abschnitt unter Brücke B 30 • Abschnitt Brücke B 30 - Anschluss Hof Germann Die Gemeinde beabsichtigt entlang der Sulpacher Straße die Fortführung des Geh- und Radweges zwischen der Abzweigung Hasenweg und Einmündung Hirschstraße zu realisieren. Auf Grund der engen Platzverhältnisse und fehlendem Grunderwerb soll von der Hischstraße bis zum Kümmerazhofer Weg der Neubau eines Gehweges mit einem Benutzungsrecht für Radfahrer (Zeichen 1022-10) erfolgen. In den Jahren 2014 bis 2016 hat die Gemeinde Baindt be- reits die Bauabschnitte 1a und 1b sowie den Bauabschnitt 2 von Baindt bis nach Sulpach bis zur Abzweigung Ha- senweg realisiert. Es wurden von der Programmaufnahme bis zur Antrags- stellung die Punkte • Altlasten westlich der Radwegbrücke, • Naturschutz: FFH Vorprüfung und Eingriffs- / Aus- gleichsbilanzierung, • Bodenverwertungskonzept, • die Tragwerksplanung begonnen und • das Sicherheitsaudit abgeklärt. Es sollten mit der Aufarbeitung des Sicherheitsaudits alle Punkte aus dem Weg geräumt werden. Herr Fugel vom Straßenbauamt des Landkreises Ravensburg hat die Gemeinde in der Planung und im Dialog mit Straßenver- kehrsbehörde, Polizei und Regierungspräsidium Tübingen tatkräftig unterstützt. Im Haushaltsplan sind auf S. 308 bzw. S. 310 400.000 € Zuschuss und 1,1 Mio. € Ausgaben (500.000 € und 600.000 €) vorgesehen. Bisher wurden 100.000 € Ausgleichsstock sowie 387.500 € über das Landesgemeindeverkehrsfi- nanzierungsgesetz in der Programmaufnahme in Aus- sicht gestellt. Die Gemeindeverwaltung hofft auf diesen möglichen LGVFG-Zuschuss sowie auf einen weiteren Zuschuss aus dem Programm Stadt & Land, um die Ausgaben der ak- tuellen Kostenschätzung mit 1,4 Mio. € ausgleichen zu können. Die Gemeinde Baindt hat die Zielsetzung die Gemeinde fußgänger- und fahrradfreundlicher zu machen. Der Rad- verkehr soll im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspo- litik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch als Verkehrs- mittel im Alltag aufgewertet werden. Das bestehende lückenhafte Radwegenetz soll attraktiver und sicherer gemacht und vor allem flächendeckend ausgebaut wer- den. Die Maßnahme ist im Rad- bzw. Fußverkehrskonzept „RadNETZ Baden-Württemberg“ sowie im Radverkehrs- bzw. Fußverkehrskonzept des Landkreises Ravensburg als verkehrswichtig dargestellt worden. Mit dem Bau des 3. Bauabschnittes soll nun der teilwei- se Lückenschluss im Radwegenetz vom benachbarten Ortsteil Mochenwangen in Richtung Baindt/Baienfurt ge- schaffen werden. Darüber hinaus wird auch eine wichtige Radwegeverbindung für den überörtlichen Freizeitverkehr hergestellt. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird zudem eine Verknüpfung von Rad und ÖPNV geschaf- fen und ausgehend von der Einmündung Kümmerazho- fer Weg, eine Verbindung vom Schussental in Richtung Bad Waldsee. Bei der Sulpacher Straße handelt es sich um eine Gemein- deverbindungsstraße, die als ehemalige Kreisstraße (K 7951) von Baindt in nord-, nordwestlicher Richtung durch die Teilorte Friesenhäusle und Sulpach bis zur Mochen- wanger Straße (L 284) verläuft. Ein Großteil der Strecke liegt innerhalb des Ortsteiles Sulpach und ist auf 60 km/h beschränkt. Im Bereich der B30-Unterführung soll die Strecke auf 70 km/h beschränkt werden. Innerhalb der B30-Unterführung wird die Planung um eine zusätzliche passive Schutzeinrichtung (durchgehen- de Schutzblanke) zwischen Radweg und Fahrbahn, sowie auch auf der gegenüberliegenden Seite, ergänzt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Planungsstand des Geh- und Radweges BA III zur Kenntnis. 2 Nach Eingang der Bewilligungsbescheide nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Stadt & Land wird die Verwaltung beauftragt die Bau- maßnahme auszuschreiben. TOP 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbe- reichs auf dem Flst. 13, Klosterhof Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Die Stiftung St. Franziskus beabsichtigt im Klosterhofgar- ten einen bestehenden Sitzplatz neu zu gestalten und zu Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 überdachen. Ein Holzschuppen mit einer Fläche von ca. 8,5 m² soll in die Gesamtdachfläche von 41,4 m² integriert werden. Es ist geplant, dass das Gebäude ein flach ge- neigtes Pultdach mit einer Dachneigung von 3 % erhält. An der höchsten Stelle misst die Überdachung 2,92 m. Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hierbei handelt es sich um Vorhaben, die innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile erstellt werden sollen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schuppens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozialräumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Umbau eines alten Schuppens und plant im Obergeschoss Büro- und Verwaltungsräu- me für die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe und im Erdgeschoss Sozialräume für die Angestellten. Das bestehende Gebäude ist eingeschossig du soll ein zusätzliches Obergeschoss erhalten. Es ist geplant das Satteldach mit Abschleppung durch ein Pultdach mit ei- ner Dachneigung von 10° zu ersetzen. Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbe- reich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen- stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebs- fläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öf- fentlicher Belange vor, wenn das Vor haben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans wider- spricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sons- tigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Ver- sorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Ge- sundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspfle- ge, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Er- holungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Land- schaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur be- einträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwas- serschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaran- lagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird vorbehaltlich der Erfüllung des § 35 Abs. 1 BauGB sowie § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt. TOP 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Flst. 211/6 in der Kiesgrubenstraße soll ein Ge- bäude mit 8 Wohneinheiten, 8 Garagen und 8 Stellplät- zen entstehen. Das Grundstück liegt im Bereich der 1. Änderung des Be- bauungsplanes „Kiesgrubenstraße“ und das geplante Gebäude ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Das Wohn- gebäude ragt mit der nord-östlichen Hausecke 0,13 m² über die Baugrenze hinaus. Die Garagen und Stellplätze dürfen auch außerhalb des Baufeldes errichtet werden. Die Grundflächenzahl von 0,4 wird mit dem geplanten Bauvorhaben nicht überschritten. Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohngebäude ist eine Befreiung von den Festset- zungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kiesgru- benstraße erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer of- fenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes keine weiteren Gebäude liegen und die Befreiung somit keine Auswirkungen auf andere Bauvor- haben hat. Durch die geringfügige Überschreitung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze beim Bauantrag zum Neubau eines Mehrfa- milienwohnhauses wird erteilt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Aktueller Sachstand Schüler-/Bürgerbus Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeiste- rin Rürup mit, dass der Schüler- und Bürgerbus am 03.08.2021 abgemeldet wurde und zeitnah verkauft wird. Darüberhinaus erkundigt sich ein Gremiumsmit- glied, ob der Schulweg von Schachen nach Baindt evtl. besser beleuchtet werden könnte. Eine solche Maß- nahme würde sehr viel Geld kosten. Die Verwaltung könnte es sich eher vorstellen, dass betroffene Eltern aus Schachen sogenannte „Lauftaxis“ einrichten. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 b) Baumaßnahme Baindter Hof Es wurde die Frage gestellt, ob die Doppelparker auf dem Gelände des Baindter Hofes hergestellt wurden. Bauamtsleiterin Jeske teilt mit, dass die Baumaßnah- me noch nicht abgeschlossen ist. Sie geht davon aus, dass die Doppelparker noch hergestellt werden. c) Flutlichtanlage Sportplatz Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, ob bzw. wann der defekte Flutlichtmast ersetzt wird. Orts- baumeister Roth wird sich nach seinem Urlaub bei Gemeinderat Lins melden und entsprechende Infos geben. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Juli 2021: Kinderwagen der Fa. Gesslein, Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“ Juni 2021: Mädchen-Cityroller, verschiedene Schlüssel, Sonnenbrille mit grünem Glas Ferienprogramm FÜR FOLGENDE VERANSTALTUNGEN SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Sa 04.09. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 10 - 12 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt.de unter „Neuig- keiten“ oder mit diesem QR-Code: Alles Weitere, sowie genauere Informatio- nen zu Teilnahme- und Zahlungsbedingun- gen, Corona-Hygienemaßnahmen, Versi- cherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 21.08.2021/Sonntag, 22.08.2021 Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21.08.2021 Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Sonntag, 22.08.2021 Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Franz Neubrand feierte am 4. August 2021 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Veranstaltungskalender August 28.- 47. Reitturnier Reitplatz 29.08. September 02.09. Blutspendetermin Baienfurt 14.09. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 26.09. Bundestagswahl Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Abschied von der Sonnengruppe Nach einem von Coronaverordungen ge- zeichnetem letzten Kindergartenjahr für die Sonnenkinder haben wir die Gelegen- heit genutzt, nach den ersten Lockerungen den Kindern noch ein paar schöne Erlebnisse mit auf den Weg zu geben. Am 02. Juli haben wir uns mit dem Bus auf den Weg zum Kleintierzoo nach Ravensburg gemacht. Nach neidischen Blicken der Schwäne auf unsere Vesperbrote haben wir im Anschluss bei einem Rundgang auch die Tiere mutig mit Tierfutter versorgt. Sehr beeindruckt waren wir vor al- lem von den Pfauen, die uns in voller Pracht ihr Federkleid präsentierten. Nach dem Toben auf dem Spielplatz und einem Eis mussten wir uns mit vielen schönen Eindrücken schon wieder auf den Heimweg machen. Als in der Woche darauf der Regen einen Pausentag einlegte und die Sonne alles gab führten wir, wie die an- deren Gruppen auch, unseren traditionellen Wellnesstag mit Wasserspielen, Massagen, Pommes und Eis durch. Nach einer Schnitzeljagd zum Abschluss unserer Nach- mittags – Elefantengruppe (NEG) stand unser letzter Programmpunkt an. Am 28.07.21 trafen wir uns nach ausgiebigem Regen abends bei bestem Wetter zu unserem Abschlussfest. Bevor es los ging wurden wir Erzieherinnen mit einer wun- derschönen neuen Gartenbank, die von den Kindern und Eltern gestaltet wurde überrascht. Herzlichen Dank dafür! Im Anschluss stand eine Rundfahrt in der Kutsche oder dem Feuerwehrauto durch Baindt an. Gestärkt mit Gegrilltem machten wir uns anschließend auf den Weg zu einer Nachtwanderung, nach der uns das Sandmännchen im Kindi empfing und uns nach einer Gute Nacht Geschichte um 22 Uhr nach Hause ins Bett schickte. Fast ausgeschlafen erwartete uns am letzten Tag als Kindergartenkind ein leckeres Frühstück. Wir hoffen ihr vergesst uns nicht und wünschen Euch al- len schöne, sonnige Ferien und einen schönen Schulstart. Das Team der Sonnengruppe Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Kindergarten St. Martin WIR sagen DANKE! Zum Abschluss diesen Kindergarten- jahres 2021 möchten wir recht herzlich Danke sagen! Danke... ... an unsere Trägerschaft, die uns trotz der widrigen Um- stände, ein guter Ansprechpartner waren ... an unseren Elternbeirat, für die Unterstützung, das ge- genseitige Vetrauen und den Zusammenhalt ... an alle Familien, für den offenen und ehrlichen Umgang miteinander ... an alle Kinder, die uns jeden Tag ein Lächeln ins Ge- sicht zaubern ... und an das gesamte Kindergartenteam, die das Haus St. Martin zu etwas ganz Besonderem machen. Wir wünschen Allen einen schönen und erholsamen Som- mer und freuen uns Sie nach den Ferien gesund und mun- ter begrüßen zu dürfen! Ihr Kindergartenteam St. Martin Waldorfkindergarten Knistern beim Schulkinderabschied Es knisterte im Gruppenraum Schneeweiß- chen des Waldorfkindergartens Baindt. In al- len Ecken knisterte es. Es knisterte – vor Span- nung. Da waren die Eltern ebenso gespannt, wie die Vorschulkinder, die verabschiedet wur- den. Auch die anderen Kinder der Schnee- weißchen-Gruppe und die Geschwisterkinder schauten erwartungsvoll in den schön dekorierten Raum. Und da ging sie endlich auf, die Tür und die Vorschulkinder kamen herein. Gebannt verfolgten alle Anwesenden – ob groß oder klein – das wunderschöne Theaterspiel zu Dornrö- schen. Alle lauschten den fein aufgesagten Sprüchen, den verzaubernden Liedern. Die böse Fee ließ alle schlafen. Ob es wohl gelingen würde, das schöne Dornröschen, König und Königin und den ganzen Hofstaat wieder zu erwe- cken? Ja, da kam der Prinz angeritten und durchbrach die Wand aus Rosen. Alle atmeten erleichtert auf. Stolz waren die Kinderherzen über ihren Auftritt. Stolz waren die Eltern und Erzieherinnen über ihre nun so schnell groß gewordenen Kindergartenkinder. Es knisterte immer noch im Raum, diesmal vor Freude. Bevor anschließend die Schulkinderkronen ihren Platz auf stolz erhobenen Kinderköpfen fanden, wurde zu je- dem Kind eine kleine Geschichte, eine Begebenheit, Ei- genschaften und Charakteristika erzählt und ließ so ein jedes in seiner Eigenart und Besonderheit erstrahlen. Viel Schmunzeln, Nicken, Lachen. Zu guter Letzt trat dann ein jedes Kind, voll beladen mit all den Schätzen, die es in den letzten Wochen und Mona- ten gebastelt, genäht, gehobelt und gemalt hat, gemein- sam mit seiner Familie, durch den Rosenbogen. Die Eltern staunten über eine große Mappe voll vieler Kunstwerke, über ein Holzschiff – selbst geschlungen die Reling, über ein selbstgenähtes Kissen und ein sorgfältig gearbeite- tes Holzschwert. Und es knisterte es schon wieder – diesmal draußen im Garten. Das war nun aber der Grill! Gemeinsam ließen Vorschulkinder, Erzieherinnen, Eltern und Geschwister diesen wunderschönen Mittag bei einem Grillfest aus- klingen. Die Vorschulkinder genossen die letzten Stun- den in dieser Gemeinsamkeit, die Erwachsenen ebenso. Und immer wieder ein Kopfschütteln, wie schnell aus den damals kleinen Kindern nun baldige Schulkinder geworden sind. Ein letztes Mal knisterte es nun noch an diesem Tag: Dank- barkeit auf Seiten der Erzieherinnen für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit, für diese besondere Zeit mit den Kindern und die Chance beim Aufwachsen be- gleiten haben zu dürfen. Dankbarkeit auf Seiten der El- tern, ebenfalls für die gute Zusammenarbeit und ganz besonders für die feinfühlige, nahe, liebevolle und so en- gagierte Begleitung. Dankbarkeit auf Seiten der Kinder für die leckere Grillwurst aber auch das Gefühl und die Erinnerungen, die sie aus diesem Kindergarten mit in die Welt nehmen werden. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Nachruf Wir trauern um unsere ehemalige Kollegin Gertrud Saile Von 1976 bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand wirk- te sie als Lehrerin an unserer damaligen Grund- und Hauptschule in Baindt. Ihre Herzlichkeit und ihr großes Engagement für die Belange der Schülerschaft, aber auch die gute Zu- sammenarbeit mit dem Kollegium zeichneten Frau Saile im besonderen Maße aus. Sie hat unser Schul- leben entscheidend mitgeprägt. Unser Mitgefühl gilt ihrem Mann und ihrer Familie. Für das Kollegium der Klosterwiesenschule Andrea Cichon, Konrektorin Zur Information Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Hospizbewegung Weingarten Bewährte Zusammenarbeit neu bekräftigt Seit nahezu 20 Jahren arbeiten die Altenhil- feeinrichtungen der Stiftung Liebenau und die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. gut und vertrauensvoll zusammen. Diese Zusammenarbeit fördert das Angebot der hospizli- chen Begleitung in allen Einrichtungen der Stiftung sowie bei Menschen, die Zuhause leben. Die gute Kooperation wurde nun von den Kooperationspartnern schriftlich be- stätigt und wird noch bewusster weitergeführt. Damit sind die Standards, die beide Einrichtungen an ihre Qualität anlegen, z.B. Abläufe der Zusammenarbeit, Ver- einbarungen zum regelmäßigen Austausch und Fortbil- dungsangebote offiziell beschrieben und gefasst. Von der engen Zusammenarbeit profitieren in erster Linie schwerkranke und sterbende Menschen mit ihren Angehörigen. Sie bekommen in einer meist anstrengen- den Zeit Unterstützung von Hospizbegleiter*innen, die durch ihr Dasein und ihre Zuwendung den letzten Weg mitgehen. Doch auch Pflegekräfte in den Pflegeheimen fühlen sich durch die Unterstützung entlastet. Gemeinsame Bespre- chungen oder Fortbildungsangebote sind wichtige Bau- steine dieser guten Kooperation. Erster Vorsitzender Prof. Dr. Michael Wissert (im Bild Zweiter von rechts) unterzeichnet. Für die Einrichtun- gen der Stiftung Liebenau unterzeichneten Thomas Sto- cker/Adolf- Gröber Haus, Weingarten (Erster von rechts), Sieglinde Heisel /Haus St. Barbara, Baienfurt (vorne links), Claudia Schnell/Sozialstation St. Anna (fehlt auf dem Bild) und Volker Fritz/ Haus Judith, Weingarten (ganz links). Ebenfalls im Bild ist die Leitung des ambulanten Hospiz- dienstes Weingarten, Dorothea Baur (Mitte). BUND Ravensburg-Weingarten Wald – Wandel, Waldentwicklung, Klimawandel im Alt- dorfer Wald BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald im Laufe der Geschichte und die Zu- kunft des Waldes in Zeiten des Klimawandels stehen am Sonntag, den 29.08.2021 im Focus der fünften Exkursion im Rahmen der Veranstaltungsreihe des BUND Ravens- burg-Weingarten rund um den Altdorfer Wald. Unter der Leitung von Robert Dingler von ForstBW startet die Exkursion um 14:00 Uhr am Waldspielplatz (Nähe Fried- hof) bei Vogt in den Vogter Obertannenwald. Bitte an geeignete Schuhe und genügend Getränke denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Ummeldung von FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten Nachdem die Wintergerste weitgehend geerntet ist, wer- den bereits die ersten FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchte ausgesät. Geschieht dies auf an- deren als den ursprünglich im Gemeinsamen Antrag an- gemeldeten Flächen, ist eine entsprechende Ummeldung erforderlich. Diese ist bei der E1.1 Begrünung bis zum 15. September möglich, bei der E 1.2 Begrünung ist die Aus- schlussfrist der 31. August. Die umgemeldete Fläche kann zwar größer sein als die ursprünglich beantragte Fläche, wird aber höchstens im ursprünglich gemeldeten Um- fang gefördert. Bei der Ummeldung ganzer Schläge ist eine schriftliche Meldung ausreichend. Hierfür kann die in FIONA zur Ver- fügung stehende Auswertung 5 „Schlagflächen“ verwen- det werden. Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Werden bei der Ummeldung jedoch Schlaggeometrien geändert, so sind diese neben der schriftlichen Meldung zusätzlich im FIONA-GIS als Vorlagen mit Vorlagentyp „FAKT“ zu erfassen. Die Änderungen können in FIONA im Lesezugriff durchgeführt werden, d. h. einfaches Anmel- den in FIONA ist ausreichend. Bis zum 1. Oktober ist eine Änderung der ÖVF-Anmel- dung möglich. Dabei ist identisch zu verfahren wie bei den FAKT-Herbstbegrünungen. Für Um-/Abmeldungen ganzer Schläge ist eine schriftliche Meldung ausreichend. Änderungen der Schlaggeometrien sind zusätzlich als Vorlagentyp „ÖVF“ zu erfassen. Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Sachbe- arbeiter im Gemeinsamen Antrag oder Herrn Bühler (Tel.: 0751/ 85 6150, E-Mail: f.buehler@rv.de) wenden. Landschaftspflegevertrag – Anzeige nicht gepflegter Flächen Vertragsnehmer, die Flächen aufgrund höherer Gewalt, zum Beispiel witterungsbedingt (Nichtbefahrbarkeit der Flächen) nicht pflegen können, müssen dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde anzeigen. Das Anzeigeformular ist in FIONA unter Drucken / LPR zu finden. Es kann entweder der gesamte Vertrag ge- kennzeichnet oder nur einzelne Flächen aufgelistet wer- den, auf denen die vereinbarten Leistungen nicht einge- halten werden konnten. Das Formular soll auch genutzt werden, wenn nur einzelne vertragliche Verpflichtungen nicht durchgeführt werden konnten. Die unterschriebene Erklärung ist unverzüglich, spätes- tens jedoch bis Mitte November, der Unteren Landwirt- schaftsbehörde zuzusenden. Sollten zu einem späte- ren Zeitpunkt die Maßnahmen doch noch durchgeführt werden können, ist dies ebenfalls zu melden, damit eine Nachzahlung veranlasst werden kann. Projekt des Landratsamtes Ravensburg namens In.K.A. Ihre Meinung ist uns wichtig! Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg zur Teilnahme an der Umfrage zum Thema Krisendienst. Liebe Bürgerinnen und Bürger, jeder Mensch kann seelische Krisen erleben – unabhän- gig von Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf, Herkunft oder sozialem Status. Dabei sind die Ursachen für seelische Krisen äußerst vielfältig: Manche Menschen geraten in eine Krise, weil sie eine schwere Erkrankung haben oder die Pflege eines Familienmitgliedes als sehr belastend empfinden. Der Tod eines lieben Menschen, Trennung oder Suchtprobleme können weitere Gründe für seelische Krisen sein. Auch Überlastungen durch schwierige Situati- onen in der Familie oder bei der Arbeit können seelische Krisen auslösen. Eine seelische Krise liegt vor, wenn Menschen schwieri- ge Erlebnisse oder Veränderungen in ihrem Leben nicht bewältigen können. Sie fühlen sich z. B. verzweifelt, über- fordert, niedergeschlagen, traurig oder allein. Oft haben sie das Gefühl, keinen Ausweg aus der Situation zu haben oder denken, dass keiner ihnen helfen kann. Im Landkreis Ravensburg gibt es viele Beratungsstellen und eine gute Versorgungsstruktur. Bei dieser Vielfalt kann es aber manchmal schwierig sein, schnell und früh- zeitig die richtigen Hilfen zu erhalten oder die passenden Ansprechpersonen zu finden. Dort setzt das neue Projekt des Landratsamtes Ravensburg namens In.K.A. (Integ- rierter Klärungsdienst auf Augenhöhe) an, bei dem wir Ihre Unterstützung benötigen. Das Landratsamt Ravensburg ermittelt mit dieser Um- frage, ob ein Krisendienst eingerichtet werden soll und wie dieser arbeiten könnte. Die Ergebnisse der Befra- gung werden in die Entwicklung des Krisendienstes ein- fließen. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis Ende Au- gust möglich. Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten. Mit Ihren anonym übermittelten Daten gehen wir höchst vertraulich um! Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Wangenheim, Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Ravensburg, wenden (s.wangenheim@rv.de – 0751 85 3123). Ihre Meinung ist uns wichtig – vielen Dank für Ihre Beteiligung! Hier geht’s zur Umfrage: Link: https://survey.lamapoll.de/Krisendienst QR-Code: Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße, 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607, graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Wein- garten Herbst/Winter 2021 ist da! Ab in den Herbst ... Die VHS Weingarten hat trotz Corona für den Herbst- und Winter wieder ein sehr attraktives und abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs-weingar- ten.de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke, in der Kreissparkasse, im CAP- Markt und im Feneberg für Sie bereit. Das Herbst-, Wintersemester beginnt am 20. Septem- ber 2021. Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen beispielsweise im Zusammenhang mit Corona automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Hier finden Sie das Programm der Außenstelle Baindt: Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 Seite 30 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Realschule St. Konrad An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler *innen die Ab- schlussprüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Daniel Kronenberger, Tobias Schnez, Selina Thomas Wir gratulieren den Schüler*innen zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Anträge bis 30. September 2021 stellen Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Aus- gleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzver- sorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forst- wirtschaft (ZLA) aufmerksam. Einen Anspruch hierauf haben Personen, die eine Ren- te aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen au- ßerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Be- trieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Ausgleichsleistung stellen. Die monatliche Geldleistung beläuft sich zurzeit auf maxi- mal 80,00 Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2021 zu stellen. Dies ist jedoch nur maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2021 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungs- ansprüche vor dem 1. Juli 2021 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Ar- beitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druselt- alstraße 51, 34131 Kassel (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, Mail: info@zla.de). Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zla.de. ZLA Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. August – 29. August 2021 Gedanken zur Woche Ruhe Wenn man Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen. Francois de La Rochefoucauld Samstag, 21. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 22. August – 21. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Margarete Vollmer, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Eduard Gelzenlichter, Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Lud- milla, Alexander und Nikolaus Linkov, Adalbert Berger, Bernd Forderer, Familie Leiprecht, Fa- milie Forderer, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) Mittwoch, 25. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 27. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 28. August 12.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Sabrina Schneider und Stefan Merk 14.30 Uhr Baindt – kirchliche Trauung von Stefanie Späth und Marius Broßmann 14.30 Uhr Baienfurt – kirchliche Trauung von Sarah und Benjamin Leiser mit Taufe von Mayla 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Kurt Brugger, Familie Dobler, Familie He- gel, Klementine Gelzenlichter, Paula und Franz Wucherer, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Elisabeth Schmid) Sonntag, 29. August – 22. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier auf dem Reitplatz (Reittunier) mit Dekan a. D. Heinz Leuze († Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 31 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten während der Sommerferien Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können ab dem 24. Au- gust im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Einladung Donnerstag, 29.08.2021 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstra- ße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einladung gilt auch für Nichtmit- glieder. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Das geknickte Rohr wird er nicht zer- brechen, und den glimmenden Docht wird er nicht aus- löschen. Jes 42,3 Sonntag, 22. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 29. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wir neigen als Menschen in der Regel dazu, von dem fasziniert zu sein, was spektakulär ist. Schwächen wollen wir uns dagegen oft genug nicht eingestehen – und an- deren schon gar nicht, sonst werden die am Ende doch nur ausgenutzt. Wer es kann, legt sich ein dickes Fell zu – einen Schutz- panzer gegen vergiftete Bemerkungen, die manchmal sogar als konstruktive Kritik daherkommen. Es tut gut, dass das bei Gott anders ist. Er ergreift schon immer Partei für die Schwachen, für diejenigen ohne Lobby. Ihm müssen wir nichts beweisen. Er verspricht mir, dass seine Kraft sogar in meiner Schwachheit mächtig am Wirken ist. Er verachtet mich nicht, nimmt in seine Hände, was in mei- nem Leben geknickt und verletzt ist, was zu verlöschen droht – und er heilt es. Gott kann und er will, dass ich geheilt, versorgt und auf- gerichtet werde. Und er will auch durch mich liebevolle Aufmerksamkeit, Zuwendung und Präsenz erlebbar machen. Diese Hoffnung ist und bleibt lebendig, weil sie auf Got- tes Zusage fußt. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Neues aus dem Pfarrbüro Vom 23. – 29. August ist das Pfarrbüro geschlossen. Wir bitten um Beachtung. _________________________ Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- Seite 32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Achtung: Wir treffen uns während der Pandemie im Öschweg in Bai- enfurt auf der Terrasse im Garten Wir beginnen – wenn nichts ande- res angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch August 2021 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aquarell oder Gouache 16.8. Berti Schützbach: Kreativ mit Holz und Stein 23.8. Monika Franz: Neue Ideen zum Steinebemalen 30.8. Sommerferien September 2021 6.9. Sommerferien 13.9. Walter Feil: Fantasieblumen - Aquarell und Filzstift 20.9. Kurt Drescher: Foto-Tipps - Farbe oder Schwarz-Weiß? 27.9. Peter Götze: Schrankenloser Umgang mit Wasser und Farbe! Aquarell Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel.: 07502-4103 Tel.: 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Vorbereitung und Bezirkspokal SV Baindt Ergebnisse der Vorbereitung SV Baindt SV Baindt - SG Argental 3:2 SV Hohentengen - SV Baindt 2:1 SV Baindt - SGM Fischbach/Schnetzenhausen 4:0 (Abbruch zur Halbzeit wegen Gewitter) TSV Meckenbeuren - SV Baindt 3:1 Ergebnisse der Vorbereitung SV Baindt II SV Baindt II - SG Baienfurt II 2:2 FC Überlingen II - SV Baindt II 3:2 SV Baindt II - SV Schmalegg 9:0 SV Baindt II - FC Rot-Weiß Salem II 4:0 1. Runde Bezirkspokal FC Kosova Weingarten - SV Baindt 0:5 Der SV Baindt war nach 10-monatiger Pflichtspielpause in der ersten Runde des Bezirkspokals zu Gast beim FC Kosova Weingarten. Die Saisonvorbereitung lief nicht im- mer ideal für das Team von Trainer Bernd Filzinger; man konnte sich aufgrund mehrerer Verletzter, Urlauber und Studenten in der Prüfungsphase kaum einspielen. Die Mo- tivation für das erste Pokalspiel war dennoch groß, denn in der letzten Saison war der SVB bis ins Viertelfinale des Bezirkspokals vorgedrungen ehe die Saison aufgrund der Corona-Pandemie abgebrochen werden musste. An die- sen „Pokal-Run“ wollte man dementsprechend in dieser Saison anknüpfen. Gegen einen überforderten Gegner aus Weingarten, der im gesamten Spiel ohne wirklichen Torschuss blieb, zeig- te sich die individuelle Überlegenheit der Gäste sofort. Jonathan Dischl wurde in der ersten Minute des Spiels im Strafraum zu Fall gebracht und verwandelte den an- schließenden Elftmeter souverän. Nach weiteren großen Chancen, schraubten Kapitän Phillip Thoma und Dischl das Ergebnis nach 30 Minuten auf 0:3 und Thorsten Renz stellte mit einem Freistoßtreffer den 0:4-Halbzeitstand her. In der zweiten Hälfte schaltete der SVB nochmal einen Gang zurück und das Spiel erinnerte eher an ei- nen Freizeitkick im Freibad als an ein hitziges Pokalspiel. Eine schöne Kombination zwischen Yannick Spohn und Mika Dantona vollendete Stürmer Dischl sehenswert per Lupfer zum 0:5. Die Gäste hätten das Ergebnis am Ende noch deutlicher gestalten können, ließen Ball und Geg- ner laufen und zogen am Ende ungefährdet mit 5:0 in die 2.Pokalrunde ein. Am ersten Spieltag der anstehenden Kreisligasaison wartet mit dem SV Haisterkirch dann ein wirklicher Gradmesser. Hier wird sich zeigen wird, in wel- cher Form sich das Team befindet. SV Baindt II - SGM Waldburg/Grünkraut 1:4 Die zweite Mannschaft des SV Baindts traf in der ersten Bezirkspokalrunde auf den A-Ligisten aus Waldburg und Bitte Abstand halten! Zu Ihrer und unserer Sicherheit! 1,50 m 1,50 m Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 33 Grünkraut, gegen welchen die ersten Mannschaft des SV Baindts in dieser Saison ran muss. Die „Zweite“ hielt zu Beginn gut mit, musste dann jedoch innerhalb von drei Minuten drei Gegentreffer hinnehmen. Von diesem Rückstand konnte man sich im Anschluss nicht mehr er- holen, auch wenn Pascal Reich in der 52. Minute nochmal auf 1:3 verkürzen konnte. Kurz vor Schluss stellte Miller den 1:4-Endstand her. Auch für den SVB II wird also erst die kommende Partie gegen den SV Haisterkich II zeigen, auf welchem Leistungsstand man sich befindet. Überzeugender Auftaktsieg SV Baindt - SV Haisterkirch 2:0 (1:0) Am 1. Spieltag der Kreisligasaison begrüßte der SV Baindt mit dem SV Haisterkirch einen der Mitfavoriten um den Aufstieg in die Bezirksliga, welcher in den letzten Jahren zu einem „Angstgegner“ der Baindter wurde. Seit 2016 konnte man gegen den SVH nicht mehr gewinnen und auch die letzten beiden Spiele in der Kreisliga A verlor der SVB unglücklich. Die Baindter waren dementsprechend heiß sich für diese Niederlagen zu revanchieren und er- folgreich in die neue Saison zu starten. Trainer Bernd Filzinger konnte im Auftaktspiel wieder auf den Großteil seiner Mannschaft zurückgreifen, je- doch zeigte sich in der Anfangsphase der Partie, dass die Baindter erstmal wieder in den Wettkampfmodus schal- ten mussten. Mit zunehmender Spieldauer übernahm der SVB allerdings das Kommando und ließ die Haisterkicher kaum zur Entfaltung kommen. Die Gäste standen tief in der eigenen Hälfte und versuchten mit langen Bällen ihre beiden Topstürmer Geillinger und Schuschkewitz in Szene zu setzen. Doch auch die Baindter haben mittlerweile mit Jonathan Dischl einen der Topstürmer dieser Liga und so musste sich die Baindter Nummer 9 in den ersten Minu- ten mit einer eigens auf ihn angesetzten Manndeckung herumschlagen. In der 20.Minute war es dann aber eben- jener Dischl, der nach einem hohen Zuspiel von Yannick Spohn, plötzlich alleine vor dem herauseilenden Torwar- te auftauchte und diesen mit einem schönen Heber zur Führung überlupfte. Dieser Treffer gab den Gastgebern sichtbar Auftrieb. Im Anschluss rutschte der Ball zweimal nach Eckstößen knapp am Tor vorbei und kurz vor der Halbzeit scheiterte Spohn mit einem sehenswerten Dis- tanzschuss am Torwart und der Latte. Auch zu Beginn der zweiten Hälfte drückte der SVB wei- terhin auf das 2:0. Dischl rutschte knapp an einer flachen Hereingabe vorbei, Jan Fischer scheiterte nach schö- nem Dribbling am Torwart und in der Verteidigung ließen vor allem Michael Brugger und Sebastian Saile mit star- ken Leistungen der gefährlichen Gästeoffensive keinerlei Raum zur Entfaltung. In der 65. Minute folgte dann der Aufreger des Tages. Bei einem Zweikampf vor der Baind- ter Bank wurde von Außen angezeigt, dass der Ball im Aus sei - der Schiedsrichter ließ allerdings weiterspielen. Der SVB eroberte im Anschluss den Ball und Außenspie- ler Konstantin Knisel wurde mit einem langen Ball auf die Reise geschickt. Knisel legte den Ball mustergültig in die Mitte quer und Dischl drückte den Ball über die Linie - 2:0. Die Beschwerden der Haisterkicher waren im Anschluss groß und den Baindtern wurde mangelndes Fairplay vorgeworfen, das 2:0 hatte aber Bestand. Eine Viertel- stunde vor Schluss parierte Torhüter Luca Wetzel die ein- zige Torchance der Gäste sehenswert mit dem Fuß, die Schlussoffensive der Haisterkircher bleib allerdings aus. Dischl hatte in den letzten Minuten der Partie noch gute Möglichkeiten seinen dritten Treffer zu erzielen, scheiter- te jedoch zweimal knapp am gut reagierenden Torwart. Trotz des umstrittenen zweiten Treffers, war es am Ende ein absolut verdienter Sieg für den SVB, der sogar noch hö- her hätte ausfallen können. Der Sieg gegen einen direkten Konkurrenten sollte dem Team für die nächsten Wochen Auftrieb geben und es gilt an diese disziplinierte Leistung anzuknüpfen. Am besten schon am Mittwoch, wo man in der 2. Runde des Bezirkspokals erneut auf den SVH trifft. SV Baindt II - SV Haisterkirch II 8:1 (3:0) Auch die zweite Mannschaft des SV Baindt ist erfolgreich in die neue Saison gestartet. Über 90 Minuten war man den Gästen in allen Belangen überlegen und zeigte eine sehr konzentrierte und engagierte Teamleistung. Nach einem tollen Solo von Kai Kaspar schob Samuel Fischer nach 20 Minuten zur 1:0-Führung ein. Pascal Reich und Jannik Küchler per Foulelfmeter schraubten das Ergebnis zur Halbzeit auf 3:0. Auch im zweiten Durchgang setzte sich die Baindter Überlegenheit weiter fort. Pascal Reich und ein Doppelpack von Sam Robinson sorgten bis zur 75.Minute für klare Verhältnisse. Nach dem Ehrentreffer der Haisterkircher kurz vor Schluss, erzielten sowohl Reich als auch Robinson ihren jeweils dritten Tagestreffer und führten die Zweite zu einem wichtigen Auftaktsieg, der auch in der Höhe absolut verdient war. Bereits am Sams- tagabend gastiert der SVB II dann im Lindenhofstadion beim SV Weingarten II, wobei ein deutlich engeres Spiel erwartet werden kann. Vorschau: Samstag, 21.08.21 18 Uhr SV Weingarten II - SV Baindt II Sonntag, 22.08.21 12.45 Uhr TSV Eschach II - SV Baindt TC Baindt e.V. Glückwunsch zum Aufstieg Junioren U15/1, Bezirksstaffel 1: TC 1903 Wangen – TC Baindt 0:6 Die Voraussetzungen für den letzten Spieltag standen für uns bereits bei Ab- fahrt günstig. Unser Aufstieg in der nächsten Saison war uns nicht mehr zu nehmen. Diese starke Position unter- strichen wir in Wangen mit einem glatten 6:0. In den Ein- zeln ließen wir nichts anbrennen und konnten alle mit 2:0 Sätzen gewinnnen. Bei den Doppeln wurde es lediglich im Doppel 2 im zweiten Satz enger, dennoch endeten auch beide Doppel 2:0. Unsere Gegner waren trotzdem guter Laune und gingen jederzeit fair mit uns um. Danach ging es – natürlich bestens gelaunt - nach Hause. In der Saison spielten: Laurin Wösle, Lukas Zöschinger, Tim Pantoffelmann, Silja Amm, Lukas Haupter, Bennet Raubald und Christiane Haupter. Mit Beginn der Sommerferien ging die diesjährige Ver- bandsrunde für die Mannschaften des TC zu Ende. Ledig- lich die Damen 40 müssen am 18.09.21 nochmals antreten und nach Merklingen reisen. Musikverein Baindt Nachbericht zur Jahreshauptver- sammlung Am Sonntag, 18.07.2021 fand die Haupt- versammlung des Musikvereins Baindt in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf- grund der aktuellen Corona-Situation konnte die Ver- sammlung nicht wie gewohnt abgehalten werden sondern nur unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevor- schriften. Seite 34 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Der erste Vorsitzende Ronald Spahlinger gab nach der Begrüßung einen Einblick in das vergangene Jahr, wel- ches so in der Vereinsgeschichte wohl noch nie vorgekom- men ist. Nach einer ausgelassenen Fasnet 2020 vielen alle geplanten Auftritte und Ausflüge leider der Corona-Pan- demie zum Opfer und mussten verschoben oder abge- sagt werden. Auch der Probenbetrieb musste vorüberge- hend ausgesetzt werden und konnte nur Mitte des Jahres für ein paar Wochen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in der Schenk-Konrad-Halle wieder auf- genommen werden. Es war ein außergewöhnliches Jahr und machte den Mu- sikanten deutlich, wie bedeutend und wertvoll doch die Musik, der Verein und die Geselligkeit sind! Anschließend informierte Selina Steinhauser die Zuhörer über die Herausforderungen, denen sich die Juka und das Vororchesters im vergangenen Jahr stellen mussten. In dieser besonderen Zeit legte auch die Juka-Dirigentin An- nika Strobel ihr Amt aus beruflichen Gründen nieder. Bis ein Nachfolger gefunden ist übernimmt nun Julius Otto vorübergehend das Dirigat. Eine kleine Besetzung des Musikvereins sorgte zwischen- durch für musikalische Unterhaltung. Nach dem Bericht von Kassiererin Laura von Pfister be- scheinigten die beiden Kassenprüfer Josef Schützbach und Werner Elbs eine vorbildliche Kassenführung. Unter der Wahlleitung der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup wurde die Vorstandschaft entlastet sowie verschie- dene Ämter gewählt. Ronald Spahlinger wurde in seinem Amt als 1. Vorsitzender wiedergewählt. Laura von Pfister gab ihr Amt als Kassier nach vielen Jahren auf. Als Nachfolgerin konnte Selina Steinhauser gewonnen werden, die von der Versammlung einstimmig gewählt wurde. Selina Steinhauser war zuvor als Beisit- zerin im Ausschuss tätig. Auf diesen frei gewordenen Posten folgt nun Luise Newerla. Die Musikantin Natalie Hage übernimmt ab sofort das Amt des Jugendleiters und Philipp Futterer wurde in seiner Funktion als Beisit- zer wiedergewählt. Die beiden Kassenprüfer Josef Schützbach und Werner Elbs wurden für ein weiteres Jahr bestätigt. Abschließend gab der Vorstand einen kleinen Ausblick auf die im Jahr 2021 und 2022 anstehenden Auftritte, welche hoffentlich stattfinden können. Schützengilde Baindt e.V. und NZ Raspler Baindt e.V. Verwegen unterwegs, ob als Pirat oder Indianer Unter diesem Motto starteten wir am Samstag, 07.08.2021 unser diesjähriges Ferienprogramm. Los ging es um 10.00 Uhr mit einem Kennenlernspiel. An verschiedenen Stati- onen, ob als Pirat oder Indianer, bastelten wir Traumfän- ger, Pfeil und Bogen, Indiaka und eine Piratenausrüstung. In der Mittagspause stärkten wir uns mit Saitenwürstle. Frisch gestärkt kreierten wir verschiedene Formen für XXL-Seifenblasen und spielten mit unseren Basteleien. Anschließend machten wir uns in verschiedenen Gruppen auf den Weg zu einer ausgiebigen Schatzsuche auf dem Schulgelände. Nach der Verlosung der Preise wurden die Kinder um 15:00 Uhr von ihren Eltern abgeholt, genau rechtzeitig bevor es anfing zu regnen. Wir möchten uns bei allen Helfern der beiden Vereine unseren Jugendver- tretern sowie bei der Gemeinde Baindt für die Unterstüt- zung recht herzlich bedanken. Die Schützen und Raspler Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Am Mittwoch, 28.Juli 2021 lud die Landjugend Baindt zu ihrer alljährli- chen Jahreshautversammlung ein, bei der Vorstand Patrick Späth zu Beginn einen umfassenden Jahresbericht ab- gab. Im vergangenen Jahr konnten aufgrund von Corona leider nicht viele Veranstaltungen stattfinden. Die letzte große Aktivität war die Veranstaltung des Funkens 2020. Unter dem Jahr gab es kleinere Veranstaltungen wie das Ferienprogramm und zahlreiche Projekte in der Kiesgrube. Im nächsten Teil der Jahreshauptversammlung gab die Kassiererin Selina Steinhauser einen ausführlichen Bericht zum aktuellen Stand der Kasse. Nachdem die Kasse in einem ordnungsgemäßen Zustand war, konnte die Vor- standschaft entlastet werden. Danach standen die Wahlen der gesamten Vorstand- schaft an. Der bisherige 1. Vorstand Patrick Späth und der 2. Vorstand Ricco Wöhr stellten sich wieder zur Verfügung und wurden einstimmig von den Mitgliedern wiederge- wählt. Auch die bisherige 1. Vorständin Theresa Konzett wurde einstimmig wiedergewählt. Da sich die bisherige 2. Vorständin Eva-Maria Müller nicht mehr zur Wiederwahl stellte musste diese Position neu belegt werden. Diese Aufgabe übernimmt nun Nadine Haug. Für die Aufgabe des Programmteams stellte sich Lukas Grabherr wieder zur Verfügung. Unterstützt wird er in diesem Jahr von Stefanie Schad. In bewährter Weise wurden Tobias Kränk- le und Christian Haug erneut als externe Mitglieder ge- wählt. Als Gerätewart wurde in diesem Jahr Simon Lang gewählt. Neu ins Team der Kassierer kam in diesem Jahr Melina Stephan, die Markus Baumgärtner bei den Auf- gaben unterstützt. Die Aufgabe des Schriftführers wurde von Lisa Svoboda an Niklas Späth abgegeben. Für die bisher geleistete Arbeit, Verantwortung und das En- gagement im Ausschuss der Landjugend Baindt möchten wir uns an dieser Stelle bedanken bei Eva-Maria Müller (7 Jahre), Selina Steinhauser (6 Jahre), Tobias Lang (2 Jahre), Kai Kostka (1 Jahr) und Lisa Svoboda (5 Jahre). Für die Wahlleitung dürfen wir uns bei Florian Kränkle bedanken. Wir hoffen, dass wir auch im kommenden Jahr viele ge- meinsame Dinge erleben und lange Abende verbringen dürfen. Ferienprogramm Landjugend Baindt e.V. Am Samstag, den 31.07.2021 veranstaltete die Landjugend ihr alljährliches Ferienprogramm auf dem Hof der Familie Konzett. Aufgrund der Anzahl der Kinder von ca. 40 teilten Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 35 wir diese in zwei Gruppen ein. Mit einem Kennenlernspiel starteten wir unser Programm. Danach begab sich eine Gruppe auf eine spannende Bauernhofführung bei der sie den Stall, die Tiere und wie die Kühe gemolken werden, se- hen konnten. Im Anschluss durften die Kinder auf Pferden und Ponys reiten, sowie die frisch gemolkene Milch probie- ren. Währenddessen startete die andere Gruppe mit dem Bemalen von Blumentöpfen und Steckenpferden sowie dem Basteln von Holzbooten. Da so viel Programm natürlich an- strengend ist, gab es mittags für jeden eine kleine Stärkung. Nach der Mittagspause wurden die Gruppen dann getauscht. Den Abschluss machte eine Traktorfahrt auf dem Hänger. Es war für alle ein schöner Tag, an dem die Kinder viele neue Eindrücke und Erfahrungen sammeln konnten. Es hat uns sehr gefreut, dass so viele Kinder an unserem Tag auf dem Bauernhof teilgenommen haben. Ein großer Dank gilt der Familie Konzett. Reitergruppe Baindt 46. Reitturnier am 28. und 29. August 2021 in Baindt „Das Reitsportevent in der Region!“ Nach der letztjährigen Pause können wir in diesem Jahr das 46. Reitturnier vom 28. bis 29. August 2021 in Baindt wieder stattfinden lassen. Dieses Jahr haben wir für unsere Teilnehmer und Zu- schauer ein sportlich anspruchsvolles aber auch unter- haltsames Turnierprogramm zusammengestellt. Neben Dressur- und Springprüfungen bis zur Leistungs- klasse „M“ richten wir wieder mehrere Kinder- und Ju- gendprüfungen zur Förderung unseres Sportes, welche sich dauerhaft großer Popularität erfreuen, aus. Zudem beinhaltet unser Turnierprogramm erneut ein „Hin- dernisfahren für Ein- und Zweispänner“, bei welchem die Gespannfahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und be- weglichen Hindernissen bewältigen müssen. Erstmals findet in diesem Jahr eine Dressurreiterprüfung der Klasse M* auf Trense statt. Ebenfalls neu im Programm ist dieses Jahr der Vierkampf in drei Varianten. Der Vierkampf ist eine Kombi- nation aus Reitsport und Leichtathletik. Hierbei stellen die Reiter nicht nur im Springparcours und im Dressurviereck ihr Können unter Beweis, sondern müssen sich auch gleich- zeitig beim Schwimmen und Geländelauf beweisen. Am Sonntagmorgen um 9.30 Uhr wird die Reitergruppe Baindt e.V. einen Feldgottesdienst mit Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze feiern. Dieser findet nur bei guter Witterung statt. Der Reitbetrieb wird in dieser Zeit unterbrochen. An beiden Tagen können die neuen Modelle der Marke Nissan vom Autohaus Ebner GmbH aus Baienfurt auf unserem Turniergelände besichtigt werden. Ebenso stellen die Firmen Graf & Riss GbR Maschinen für Bau und Landwirtschaft sowie die Firma Bentele Forst- und Gartengeräte neue Modelle für den Forst- und Gar- tenbereich aus. Aufgrund der derzeitigen Lage wird dieses Jahr kein Fest- zelt gestellt. Der Verkauf von Getränken und Speisen er- folgt daher aus Verkaufswagen. Zum Schutz der Umwelt bitten wir um Mitnahme eigener Tassen für Getränke wie Kaffee oder Tee. Die genaue Zeiteinteilung der Prüfungen folgt in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Während des Reitturniers gilt die aktuelle Corona Ver- ordnung des Landes Baden-Württemberg. Ihre Reitergruppe Baindt e.V. Infos für alle Mitglieder: Nachfolgend die anstehenden Arbeitseinsätze auf unse- rem Reitgelände: Donnerstag, 26.08.2021 um 17.30 Uhr Einrichtung der Verkaufswagen, Container putzen und aufräumen Freitag, 27.08.2021 um 13.30 Uhr Aufbau Parcours und Dressurplatz, Absperrung Park- platz usw. Samstag, 28.08. und Sonntag 29.08.2021 Mitwirkung am Reitturnier gemäß Einteilung !! Bitte Kuchenspenden fürs Reitturnier nicht vergessen!! Montag, 30.08.2021 um 08.30 Uhr Zeltabbau und aufräumen (Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, insbesondere auch der Jugendlichen welche Schulferien haben) Grüße die Vorstandschaft Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft im DRK Baienfurt-Baindt Am 31.07.2021 haben wir uns sehr gefreut, die Ehrungen unserer langjähriger Mitglieder in Präsenz durchführen zu können. Die Ehrungen wurden von unserer Kreisbereit- schaftsleiterin Cornelia Barth und unserem Präsidenten Dieter Meschenmoser überreicht. Für ihren unermüdlichen Einsatz „im Zeichen der Mensch- lichkeit“ danken wir: für 5 Jahre Mitgliedschaft: - Mandy Galloway - Jannik Heinzler - Selina Schmid für 15 Jahre Mitgliedschaft: - Sandra Santarossa für 20 Jahre Mitgliedschaft: - Christian Heine für 40 Jahre Mitgliedschaft: - Claudia Riedmiller Mandy Galloway unterstützt unsere Bereitschaft vor allem im Bereich Verwaltung und Organisation unserer Blutspendetermine, Jannik Heinzler engagiert sich vor Seite 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 allem als Helfer vor Ort und unterstützt bei der Instand- haltung unserer Fahrzeuge. Selina Schmid ist über ihre Mitgliedschaft des Jugendrotkreuzes zu uns gestoßen und mittlerweile in der Leitung des Jugendrotkreuzes aktiv. Sandra Santarossa ist als ehemaliges Mitglied unserer Bereitschaftsleitung und als unserer Kassier nicht mehr aus unserer Bereitschaft wegzudenken. Auch Christian Heine unterstützt tatkräftig bei vielen Sanitäts- diensten und hat vor allem beim Umbau unseres Be- reitschaftsheimes durch Arbeiten an der Elektrik einen Löwenanteil geleistet. Für unglaubliche 40 Jahre aktive Mitgliedschaft wurde unsere Claudia Riedmiller geehrt, die durch ihre aktive Mitarbeit bei den Blutspende-Ter- minen nicht mehr wegzudenken ist! Vielen herzlichen Dank für euren tatkräftigen Einsatz in den verschiede- nen Bereichen unserer Bereitschaft. Wir hoffen, euch in den nächsten Jahren noch viele weiteren Ehrungen überreichen zu dürfen. Was sonst noch interessiert Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Sonder- veranstaltung zum Thema Malen mit Demenz für An- gehörige und ehrenamtlich Betreuende von Menschen mit Demenz in Weissenau „Mach meine Welt wieder bunt!!“ oder reinste Farbenfreu- de – Malen mit Demenz: Am Montag, 20. September 2021 findet von 14 bis 17 Uhr für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Betreuen- de diese Sonderveranstaltung im großen Aufenthalts- raum Wirtschaftsgebäude des ZfP-Südwürttemberg am Standort Weissenau (Weingartshofer Str. 2, 88214 Ra- vensburg) statt. An diesem Nachmittag erhalten und erleben die Teilneh- merinnen und Teilnehmer erprobte Techniken, damit das Malen mit Demenzkranken, sogar mit schwer Betroffe- nen, gelingen und Freude schenken kann. Farben und Malen wecken Gefühle und Erinnerungen. Malen lässt die Demenzkranken Selbstwirksamkeit erleben und gibt das gute Gefühl, etwas zu können. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Land- kreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Anmeldeschluss ist Mon- tag, 6. September 2021. Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Fortbil- dung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Be- treuende von Menschen mit Demenz in Altshausen und in Leutkirch Eine neunteilige kostenfreie Fortbildungsreihe für pflegen- de Angehörige und ehrenamtlich Betreuende zum Thema „Demenz“ bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab Mitte September an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 14.09.2021 finden die Seminare in Altshausen im katholischen Gemeindehaus St. Michael (Ebersbacher Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 37 Str. 6) immer dienstags von 14 – 17 Uhr statt, ab Mittwoch, 15.09.2021, beginnen die Seminare in Leutkirch im Allgäu im Bocksaal (Gänsbühl 7) immer mittwochs von 14 – 17 Uhr. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu verbessern, Fragen zu klären, Angehörige und Betreuen- de zu stärken und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und all- tagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Schwer- punktmäßig werden die folgenden Themen behandelt: das Krankheitsbild Demenz, wertschätzender Umgang und Kommunikation mit demenzkranken Menschen, In- formationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/der Pflegeversicherung und verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote. Themenvertiefungen wie Humor und Demenz, Musik und Demenz, Aromapflege bei De- menz, Kinästhetik sowie Ernährung bei Demenz zeigen weitere wertvolle Zugänge zur Welt der/des Demenz- kranken auf. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Land- kreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Anmeldeschluss ist Diens- tag, 7. September 2021. Informationen und Anmeldung: Fortbildung-Netzwerk Demenz Frau Marion Müller Tel.: 0751/7601-2040 E-Mail: marion.mueller@zfp-zentrum.de Fortbildungsplan: https://www.zfp-web.de/unternehmen/ netzwerk-demenz/fortbildungsangebote-und-vortraege/ B 32, Fahrbahndeckenerneuerung in der Ortsdurchfahrt Ravensburg Beginn des zweiten Bauabschnitts am Donnerstag, 19. August 2021 Seit Ende Juli 2021 lässt das Regierungspräsidium Tü- bingen die Fahrbahn der B 32 in der Ortsdurchfahrt Ra- vensburg – Ulmer Straße, Schussenstraße, Wilhelmstra- ße, Leonhardstraße – auf einer Länge von rund einem Kilometer erneuern. Der Baustellenabschnitt beginnt in der Ulmer Straße bei der Einmündung der Möttelinstra- ße, das Bauende befindet sich in der Leonhardstraße an der Zufahrt zum Gänsbühlcenter. Günstige Witterungs- verhältnisse vorausgesetzt, sind die Arbeiten bis Samstag, 11. September 2021 abgeschlossen. Die Bauarbeiten kommen gut voran, sodass am Don- nerstag, 19. August 2021 in der Ulmer Straße und in der Schussenstraße mit der zweiten Bauphase begonnen werden kann. In der Wilhelmstraße wechselt die Baustel- le voraussichtlich am Dienstag, 24. August 2021 auf die andere Fahrbahnseite. Verkehrsführung in der Bauphase 2 Zur Durchführung der Arbeiten bleibt die B 32 weiterhin halbseitig gesperrt. Ulmer Straße von der Möttelinstraße bis zum Ärztehaus (Sommereck) Die Straße bleibt im Einbahnverkehr in Richtung Weingar- ten befahrbar. Der Verkehr wird auf der fertiggestellten Fahrbahn geführt. Der Verkehr aus Weingarten und Berg in Richtung Wan- gen wird weiterhin über die Georgstraße, Eisenbahnstraße und Karlstraße umgeleitet. Schussenstraße vom Ärztehaus (Sommereck) bis zum Frauentorplatz Die Straße bleibt im Einbahnverkehr in Richtung Wangen befahrbar. Der Verkehr von Wangen wird ab dem Frau- entorplatz in Richtung Weingarten umgeleitet. Die Zufahrt zur Unterstadt von der Schussenstraße ist wieder möglich. Die Einbahnstraßenregelungen in der Berger Straße und in der Kuppelnaustraße werden aufgehoben. Wilhelmstraße/Leonhardstraße vom Frauentorplatz bis zur Zufahrt zum Gänsbühlcenter Die Wilhelmstraße ist vom Frauentorplatz bis zur Frau- enstraße in beiden Fahrtrichtungen befahrbar. Ab der Frauenstraße wird ein Einbahnverkehr in Richtung Wan- gen eingerichtet. Der Verkehr stadteinwärts wird über die Hinzistobler Straße nach Hinzistobel und über die Schlie- rer Straße umgeleitet. Das Gänsbühlcenter und die Marktstraße sind wie ge- wohnt erreichbar. Die nördliche Frauenstraße und die Zufahrt zur Wilhelm- straße ist wieder offen. Die südliche Frauenstraße von der Wilhelmstraße bis zur Herrenstraße wird voll gesperrt. Die Zufahrt zur Oberstadt ist über den nördlichen Mari- enplatz möglich. Die Einbahnstraßenregelungen in der Kirch- und Her- renstraße werden aufgehoben. Die Zufahrt zum Parkdeck Rauenegg und zur östlichen Vorstadt über die Wilhelmstraße ist wieder möglich. alleRichtungen U alleRichtungen U Fußgängerampel in Betrieb Fußgängerampel in Betrieb Fußgängerampel in Betrieb B 3 2 B 32 B 32 B 32 UU llmm ee rr SS ttrr aa ßß ee B 3 2 v o n B 3 0 A S R a ve n sb u rg -N o rd B 3 2 n a ch W a n g e n L 3 2 5 n a ch S ch lie r LLeeoonnhhaarrddssttrraaßßee Ravensburg GG aarr ttee nn sstt rraa ßß ee MMöötttteelliinnssttrraaßßee KK aa rrll ss ttrr aa ßß ee GG eeoo rrgg sstt rraa ßßee FFrr aauu eenn sstt rraa ßßee RR aa uu ee nn ee gg gg ss ttrraa ßß ee SS cc hh lliiee rree rr SS ttrraa ßß ee Baustelle Verkehr Legende: Querungsmöglichkeit Übersichtsplan Bauphase 2 Seite 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Überörtliche Umleitungen Der überörtliche Verkehr der B 32 wird während der Bau- zeit großräumig umgeleitet. Für den Verkehr in Fahrtrichtung Wangen bleibt die Um- leitung über die B 30, Anschlussstelle Ravensburg-Nord, nach Untereschach und weiter über Oberhofen und Kemmerlang zur B 32 bei Staig bestehen. Der Verkehr in Fahrtrichtung Reutlingen/Ulm wird weiterhin über Ko- feld, Waldburg und Unterankenreute nach Weingarten umgeleitet. Linienbusverkehr Die Haltestelle an der Liebfrauenkirche entfällt. Änderun- gen für den Linienbusverkehr werden an den betroffenen Haltestellen angekündigt. Signalisierte Fußgängerüberwege Zur gefahrlosen Querung der B 32 sind mehrere signa- lisierte Fußgängerüberwege vorhanden. Während der Baumaßnahme können die Fußgängerüberwege in Ver- längerung der Kapuzinerstraße, in der Schussenstraße, im Bereich Zeughaus-/Schützenstraße, vom Grünen Turm zum Frauentorkino, beim Konzerthaus und der Frau- enstraße sowie in Verlängerung der Herrenstraße nicht genutzt werden. Alle anderen Fußgängerüberwege sind weiter in Betrieb, zusätzlich ist an der Bushaltestelle bei der Schuler-Mühle eine mobile Fußgängerampel eingerichtet. Kulturbetrieb Landkreis Ravensburg #kulturdiefehlt – Gemeinschaftsprojekt möchte Kultur im Landkreis neu beflügeln Kreis Ravensburg – Zahlreiche Kunst- und Kulturschaf- fende haben gemeinsam mit den Kulturverwaltungen in Aulendorf, Leutkirch im Allgäu, Isny im Allgäu, Ravens- burg und Weingarten #kulturdiefehlt-Stationen auf die Beine gestellt. In Aulendorf findet im Rahmen von #kulturdiefehlt im In- nenhof des Aulendorfer Schlosses ein buntes Bühnenpro- gramm statt (10. – 26. September). Gemeinsam mit dem Kleinkunstverein und den Dorfgemeinschaftshäusern aus Tannhausen und Zollenreute organisiert das Kapuziner Kreativzentrum drei Wochenenden mit Theater, Kaba- rett und Musik. In Isny im Allgäu kann Kultur auf einer Picknickdecke im Isnyer Kurpark genossen werden. Die Veranstaltungs- reihe „Kultur auf der Decke“ gibt Kindern und Erwachse- nen Gelegenheit Clownerie, Theater, Musik und Comedy endlich wieder live und gemeinsam zu erleben. Geplant sind vier Kinderkulturpicknicke sowie zwei Abendveran- staltungen für Erwachsene (22. August – 12. September). Die Aktion „Pop up ! Kunst im Stadtraum“ in Ravensburg ist bereits gestartet. Der Neue Ravensburger Kunstverein (NRVK) eröffnete im Rahmen des Projektes eine Public Poster Gallery auf der Kultur unter freiem Himmel vor der Stadtmauer bietet die #kulturdiefehlt-Station „Hirschgra- ben Open-Air“ (8. – 12. September). Kulturakteur/innen aus Ravensburg haben sich zusammengeschlossen und ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm auf die Beine gestellt. Das Programm bietet Lesungen, Mit- mach-Aktionen für Familien, Konzerte und vieles mehr. Der Verein U&D Weingarten und das Kapuziner Kreativ- zentrum Ravensburg führen im Rahmen von #kulturdie- fehlt gemeinsam eine OpenAir-Veranstaltungsreihe auf dem Hofgut Nessenreben in Weingarten durch (3. – 11. September). Das vielfältige Programm bietet Lesungen, DJs, Blasmusik, Theater und natürlich Live-Konzerte re- gionaler Musiker/innen. Koordiniert und getragen wird das Projekt vom Landkreis Ravensburg. Das Projekt #kulturdiefehlt – Kultur OpenAir im Landkreis Ravensburg wird im Programm Kultursom- mer 2021 durch die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Mitteln aus NEUSTART KULTUR gefördert. Die im ganzen Landkreis verteilten Stationen laden Bürgerinnen und Bürger dazu ein, über die eigenen Stadtmauern hinweg Kulturveranstaltungen zu entdecken. So soll das reiche Kulturleben der Region nach einer Zeit des Stillstands neu beflügelt werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten gibt es auf den Websiten der Projektbeteiligten und auf rv.de. Kontakt: Kulturbetrieb Landkreis Ravensburg, Tel.: 0751 / 85 9523, E-Mail: ku@rv.de. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 22. August 2021 Gästeführer: André Kappler Alles was fliegt, schwimmt und brummt Ob blütenreiche Gärten und Wiesen oder Wald. Überall ist ein Brummen und Flattern von Insekten, Käfern und Vögeln zu vernehmen. Im Wasser plätschert es immer wieder oder Tiere sind nahe an der Wasseroberfläche zu erkennen. Am Boden krabbeln Käfer und Ameisen und gehen ge- schäftig ihrer Arbeit nach. Lassen Sie sich in die Welt der Tiere entführen. Wo sind sie zu finden und welche fantastischen Fähigkei- ten ermöglichen ihr spannendes Leben. Die Führung dauert 2 Stunden und es ist eine Strecke von ca. 3 km zu bewältigen. Diese Führung ist besonders für Familien und Kinder gedacht. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser besonderen Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. Ferien im Bauernhaus-Museum! Buntes Programm im Bauernhaus-Museum in Wolfegg Die Urlaubs- und Ferienzeit steht vor der Tür. Gerade jetzt lohnt sich ein Abstecher nach Wolfegg, nicht nur weil der Bodensee so nah ist. Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg fährt in der Urlaubszeit ein buntes Programm auf. Da ist für Jeden was dabei! Nummer 33 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 39 Sommerferienprogramm Dienstag und Donnerstag – Sommerferienprogramm mit spannenden Thementagen: Die ganzen Sommerferien über können große und kleine Kinder am abwechslungs- reichen Programm teilnehmen. Am 03. August startet wie- der das beliebte Ferienprogramm speziell für die kleinen Museumsentdeckerinnen und Museumsentdecker. In den Sommerferien wird das Bauernhaus-Museum immer dienstags und donnerstags mit dem Ferienpro- gramm zum lebendigen Lern- und Erlebnisort! Auf die Kleinen warten unsere Museumshäuser, unsere Museumstiere und nicht zuletzt viele verschiedene Men- schen, die ein spannendes und abwechslungsreiches Programm vorbereitet haben. Handwerker/innen und Museumsvermittler/innen zeigen Wissen und Techniken aus der Zeit, als die Großeltern noch Kinder waren: Auf dem Schneidesel werden Holzschindeln geschnitzt, die Getreideernte steht an, es gibt Versucherle vom Holz- herd, und vieles mehr. Jeder Tag hat sein eigenes The- ma. Außerdem gibt es am 26. August, passend zur neuen Dauerausstellung über „Gastarbeiterinnen“ und „Gastar- beiter“ einen „Interkulturellen Tag“ mit Schattentheater, Kalligrafie-Workshop und einer interaktiven Kinderfüh- rung zum Thema. Verlängert: „Familiensamstage“ bis 11. September Außerdem gibt es auch im August nochmals das erfolg- reiche Angebot der „Familiensamstage“. Noch bis zum 11. September lädt das Museum Familien dazu ein, zum halben Eintrittspreis einen erlebnisreichen Tag im Muse- um zu verbringen. Und an jedem der Samstage findet ein kostenloses Mitmach-Angebot statt. „Mit den Familiensamstagen im Juli wollten wir ein Zei- chen setzen und in Corona-Zeiten gerade den Familien ein besonderes Angebot machen“, sagt Museumsleiterin Tanja Kreutzer. „Denn mit geschlossenen Schulen und Kindergärten haben die Familien mit Kindern in den letz- ten Monaten am meisten unter den Belastungen gelitten. Und unsere Familiensamstage wurden gut angenommen. Das hat uns sehr gefreut. Deswegen verlängern wir die Aktion für Familien bis 11. September.“ Wer also im Juli an den Samstagen keine Zeit hatte, das besondere Angebot wahrzunehmen, der kann das jetzt noch die ganze Ferienzeit tun. „Schwäbische Kunkelstube“, Bürstenmacher und mehr Es gibt viel zu sehen, lernen und staunen! Außerdem sind am 29. August die Handarbeiterinnen der „Schwä- bischen Kunkelstube“ im Museum und führen dort Spin- nen, Häkeln, Stricken und einiges mehr vor. Eine gute Gelegenheit, den Damen bei ihren Tätigkeiten über die Schulter zu Schauen. Oder sich Tipps von den Expertin- nen für eigene Arbeiten zu holen. Unsere Museums-App und der Kinderführer mit Mitmach- heft laden Groß und Klein dazu ein, ganz individuell mit viel Freude das Museum zu entdecken- an jedem Tag! Stärken können sich die Museumsbesucherinnen und -besucher von Dienstag bis Sonntag in der Gaststätte im Fischerhaus. Den süßen Hunger kann man im Mu- seumsladen und von Montag bis Donnerstag sowie am Wochenende im „Lädele“ stillen. Auf diese Weise wird Wolfegg im Sommer zum spannen- den Lern- und Erlebnisort. Oder dem Ort, an dem man verweilen und spazieren, entspannen und den Alltag für einige Stunden vergessen kann. Die Termine in der Ferienzeit im Bauernhaus-Museum im Überblick: Sa. 28. August Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Waschtag (kostenloses öffentliches Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teil- nehmerzahl 10 Kinder + Eltern) So. 29. August Öffentliche Führung: Allgemeine Museumsführung 14.00 und 15.00 Uhr: (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Voranmeldung, Teilneh- merzahl auf 20 Personen begrenzt). Die Landfrauen bieten saisonale Ver- sucherle an. Di. 31. August Sommerferienprogramm: „Es war einmal...“ Märchentag u.a. verschiedene Märchen, Spinnen, Pfefferkuchen backen 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Do. 02. September Sommerferienprogramm: Kirchweih und Jahrmarkt u.a. Haarwasser mischen, Magenbrot backen, Theater 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Sa. 04. September Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Kinder in der Fremde (kos- tenlose öffentliche Kinderführung, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) So. 05. September Öffentliche Führung mit Schwer- punkt Lehenswesen 14.00 und 15.00 Uhr: (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Voranmeldung, Teilneh- merzahl auf 20 Personen begrenzt). Die Landfrauen bieten saisonale Ver- sucherle an. Di. 07. September Sommerferienprogramm: Schule vor 100 Jahren u.a. Tafel bauen, Alte Pausenspiele, Vesperbrot machen 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Do. 09. September Sommerferienprogramm: Auf der Walz u.a. Stenz schnitzen, Fachwerkhaus bauen, Baustellen-Führung im Hof Beck 11.00-17.00 Uhr, ohne Voranmeldung, teilweise kostenpflichtig Sa., 11. September Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfa- milientickets! 14.00 Uhr: Mosten (kostenloses öf- fentliches Mitmach-Angebot für Fa- milien, mit Voranmeldung, Teilneh- merzahl 10 Kinder + Eltern) Weitere Informationen unter www.bauernhaus-museum.de Seite 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Illegales und potenziell gesundheitsschädliches Bam- busgeschirr im Umlauf Verbraucherzentralen warnen vor Produkten mit Bam- bus-, Reis- oder Weizenfasern • Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzulässig. • Verbraucher:innen sollten die Produkte nicht mehr be- nutzen, der Handel die Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. • Verbraucherzentralen fordern: Überwachungsbehör- den müssen Produkte umfassend und bundesweit zurückrufen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen warnen vor poten- ziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht für den Kontakt mit Lebens- mitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. Der vzbv und die Verbraucherzentralen for- dern Behörden und Bundesregierung auf, Verbrau- cher:innen bundesweit zu informieren und die Produkte zurückzurufen. „Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebser- regendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Wei- zenfasern anbietet. Der Bundesregierung und den Bun- desländern ist spätestens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist. Es gibt bisher weder einen bun- desweiten Rückruf der betroffenen Produkte noch klare öffentliche Informationen dazu. Das ist ein Versäumnis, das die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbrau- cher gefährdet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinie- rend tätig werden,“ sagt Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Verkauf von Kunststoff-Bambus-Bechern ist illegal Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht häufig ne- ben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, können Verbraucher:innen oft nicht erkennen. Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zuge- setzt sind, ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes For- maldehyd abgeben können. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe. umfassendere und schnellere Rückrufe Die Verbraucherzentralen und der vzbv raten Verbrau- cher:innen, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu verwenden. Finden Verbraucher:innen entsprechende Produkte im Handel, können sie den Produktnamen, Hersteller und Verkaufsort der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg per Mail an ernaehrung@vz-bw.de und der für ihren Landkreis zuständigen Behörde melden. „Behörden und Bundesregierung müssen einen umfas- senden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit offen- siv und bundesweit darüber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. Der Handel sollte nicht zugelassene Produkte zurückneh- men und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte“, so Tausch. Von einem Rückruf betroffene Unternehmen sollten künf- tig verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehen- den Kanäle zu nutzen, um Verbraucher:innen zu warnen. Stille Rückrufe sollten der der Vergangenheit angehören. Der Handel muss verpflichtet werden, Rückrufinformati- onen gut sichtbar auszuhängen. Die nächste Bundesregierung hat die Vorgaben im Le- bensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu präzisieren und Ermessenspielräume sowie Rechtsunsicherheiten bei den Behörden zu verkleinern. Die Behörden benötigen klare Handlungsvorgaben für die Anordnung und Durch- führung von Rückrufen und für die Bereitstellung von öf- fentlichen Informationen im Sinne des Vorsorgeprinzips. Nur dann können sie schnell und umfassend tätig werden. Weiterführende Informationen zu Bambusgeschirr fin- den Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de/node/20573 © Pietrzak/DEIKE Lösung: KW 4421 Lösung: © Pietrzak/DEIKE 754R14R1 Finde die zehn Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich jeweils durch zehn Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? Bei Anzeigen, die unter Chiffre erscheinen, können wir über die Auftraggeber keine Auskunft geben. Die Geheimhaltung des Auftraggebers ist jeweils verpflichtender Bestandteil des Anzeigen-Auftrages bei Chiffre-Anzeigen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Chiffre-Info Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 ZUBEREITUNGSZEIT: ca. 90 MINUTEN Zutaten für 4 Personen: 1 kg grüner Spargel 24 extra große Garnelen 4 EL Olivenöl 1 Knoblauchzehe 40 g Butter Salz, Pfeffer 1 EL Mehl 200 ml Milch 100 ml Sahne 100 g Taleggio 1 TL Gemüsebrühe 200 g Tiefkühlerbsen 1 Bund Bärlauch (ca. 800 g) 1 Pck. geriebener Mozzarella, Lasagneplatten © Schorten/DEIKE 744U14U4 © T an ja P oh l/D EI KE Zubereitung: Spargel in Stücke schneiden. Garnelen abspülen, trocken tupfen. 3 EL Öl in einer Pfanne erhitzen, den Knoblauch in Scheiben schneiden und mit den Garnelen ins Öl geben. Anbraten, salzen, pfeffern, aus der Pfanne nehmen und beiseitestellen. 1 EL Öl und die Butter im Bratfett erhitzen. Den Spargel anbraten, würzen. Mit Mehl bestäuben, anschwitzen. 100 ml Wasser, Sahne und Milch zugeben, den Taleggio darin schmelzen. Erbsen und Ge- müsebrühe zugeben, köcheln lassen. Den gehackten Bärlauch unterheben. In einer Form zunächst ca. ein Drittel Spargelgemüse, 8 Garnelen, ein Drittel Mozzarella und 4 Lasagneplatten schichten. Wiederholen und mit Mozza- rella abschließen. Etwa 20–30 Minuten bei 180 Grad backen. ItalIenIsches Rezept Lasagne Primavera © DEIKE PRESS 752R35R2 Lösung: Der fruehe Vogel faengt den Wurm. Feder Vorhaengeschloss Elefanten Nadel Murmeln Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. Spenden und Infos unterwww.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 © DEIKE 701R68K Erfrischung purErfrischung pur Die vorgegebenen Wörter sind in die Rätselgrafik einzutragen. Dazu muss zuvor die richtige Position ermittelt werden. ABBA - ADLIGER - AE - AFFE - AFFEKT - AG - AM - AN - APFELSCHORLE - ARME - AROSA - ASE - ASER - ATOM - AUGE - BEENDEN - BYTE - CT - DAY - EAR - EIER - EILEN - EISKAFFEE - EISTEE - ELCH - ELS - ENDUNG - ENTE - ERBE - ERL - ERN - ES - ESRA - ETA - ETUEDE - EVA - FARBIG - FURIE - GAS - GE - GELA - GEORG - GNOM - ILTIS - IMAGE - IS - IT - KEFIR - KELCH - KM - KOPPA - KRIM - LASSI - LAUB - LC - LF - LG - LIED - LIMONADE - MA - MALTA - MILCHSHAKE - MILD - MINERALWASSER - NEFUD - NERVA - OBERER - OEKO - ORANGENSAFT - PAS - RUH - SAATGUT - SEIL - SENIL - SERIR - SIDON - SKALE - SOS - SPAET - STORE - SUFI - SUREN - SZ - TAI - TALG - TEAMS - TEIL - TIBETER - UO - WO - ZA - ZUG und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlraumbau. Seit über 55 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Planungsabteilung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden/n, sowie teamfähige/n Projektleiter, Bau (m/w/d) in Vollzeit Zeitpunkt nach Vereinbarung Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem: • Leitung und Abwicklung von Bauprojekten • Kalkulation, Planung sowie Abrechnung von Bauprojekten • Baustellenüberwachung und Materialbestellung Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlraumbau. Seit über 55 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Planungsabteilung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden/n, sowie teamfähige/n Projektleiter, Bau (m/w/d) in Vollzeit Zeitpunkt nach Vereinbarung Zu Ihren Aufgaben gehört unter anderem: • Leitung und Abwicklung von Bauprojekten • Kalkulation, Planung sowie Abrechnung von Bauprojekten • Baustellenüberwachung und Materialbestellung Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Weitergehende Informationen zur Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Internetseite. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH, Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Nachruf Wir nehmen Abschied von unserem Gründungsmitglied und langjährigen Vize Anton Elbs Anton war immer ein zuvorkommender, treuer Freund und Wegbegleiter. Für die gemeinsame Zeit die wir mit Dir verbringen durften sind wir dankbar. Done, wir werden Dich nie vergessen. Deine Bachrancher Alfons, Georg, Franz, Georg, Adelbert, Hugo, Wolfgang, Hermann, Erich, Roland, Gerhard, Manfred, Wendelin, Albin. WILLKOMMEN IM SCHMIEDER-TEAM. INTERE SSA NTE TÄTIGK EITEN FÜR W ERK STUDENTEN (M/ W/D) Die Schmieder Kunden-Kontakt-Management GmbH stellt für Unternehmen und Behörden eine reibungs- lose Kommunikation sicher und bietet dem Team ein außergewöhnliches Arbeitsumfeld. Zur Erweiterung unseres Teams am Standort Staig bieten wir Wir unterstützen namenhafte Unternehmen der Region im Bereich Online-Handel. Wir bieten flexible Arbeitstzeitmodelle (auch abends und am Wochendende) sowie eine gute Bezahlzung. Ihre Voraussetzungen sind sehr gute PC- und Deutsch- kentnisse. Social-Media-Kentnisse von Vorteil. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: schmieder@schmiedergmbh.de Ansprechpartnerin: Frau Anne Schmieder Geschäftsführerin der Schmieder KKM GmbH & Co. KG KUNDEN-KONTAKT-MANAGEMENT www.schmieder-kkm.de Servicetechniker, Elektriker m/w/d für die Bereiche Pumpen, Elektromotoren und Kompressoren zum schnellstmöglichen Eintritt gesucht. Geboten werden ein attraktives Gehalt, selbstständiges Arbeiten in einem angenehmen Umfeld. Anlagenbau- Autoamtisierungstecknik GmbH Albert-Maier-Str. 4, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541/6035-0, Fax -29 mw@webatec-fn.de STELLENANGEBOTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 33 Putzfee gesucht wir suchen für unseren 2- Personenhaushalt eine Frau, die Spaß an der Pflege unseres gepflegten Hauses hat. Einmal pro Woche 3 Stunden vormittags, bei Bedarf auch zweimal. Termine nach Absprache. Bitte melden unter 0151/68816015. Aus Elektro Mack wird Mack Automation Wir sind seit über 40 Jahren ein Inhabergeführtes, mittelständisches Unternehmen der Elektrobranche, bekannt für Innovation, Spitzenqualität und Termintreue mit Sitz in Baindt. Im vergangenen Jahr haben wir neben der Expertise für den Bereich der Elektrobranche auch Kompetenzen im Sondermaschinenbau und in der Automatisierungstechnik aufgebaut, dies soll sich nun auch in unserem neuen Firmennamen widerspiegeln. Aus der Elektro Mack wird Mack Automation. Mit dem Ausbau unseres Dienstleistungs- und Produktportfolios haben wir uns zukunftsorientiert aufgestellt und finden im dynamischen Marktumfeld immer die passende Lösung für unsere Kunden. Zur Unterstützung unseres Teams sind wir stets auf der Suche nach Fachkräften. Die aktuellen Stellen finden Sie auf unserer Homepage www.mack-automation.de/de/karriere Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 6 Slnfn STARTE IN DEINE ZUKUNFT MIT UNS! Bei uns hast Du einen krisensicheren Job, eine anspruchsvolle Tätigkeit, flexible Arbeitszeiten sowie gute Aufstiegs- und Karrierechancen. WWW.SCHNEKENBURGER-STB.DE Ausbildungsplätze zur/zum Steuerfachangestellten m|w|d Duales Studium zur/zum Bachelor of Arts (B.A.) - Steuern m|w|d JETZT BEWERBEN KLEINE TEAMS – GROSSE KANZLEI AUSBILDUNG BEI UNS IN RAVENSBURG! GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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      Rohrbruch_Auftrag_Wassermeister_01.pdf

      Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG ___________________________________ Ort ___________________________________ Flurstück Rohrbruch/ Leckstelle auf Ihrem Grundstück Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt hat eine Leckstelle in der Hausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück ( Flst.Nr. siehe oben ) festgestellt. Nach § 14 der Wasserversorgungssatzung ist für die Beseitigung des Schadens innerhalb des Grundstücks, die Gemeinde (Eigenbetrieb Wasserversorgung) zuständig. Gemäß § 15 der Wasserversorgungssatzung hat der Anschlussnehmer die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Haus-anschlüsse zu tragen. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). Sollte sich im Rahmen der Aufgrabungsarbeiten herausstellen, dass der Rohrbruch im öffentlichen Bereich ist, werden die Kosten von uns übernommen. Sollte ein neuer Hausanschluss erstellt werden, sind die Kosten auch ab Grundstücksgrenze vom Eigentümer zu tragen. Arbeiten nach dem Wasserzähler im Haus sind durch einen Installateur auszuführen. Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Wasse rme i s t e r ___________________________________ Anschlussnehmer/Eigentümer ___________________________________ Straße, Hausnummer Name: Klaus Bielau Telefon: +49(0)751-4000-919 E-Mail: wasserversorgung@baienfurt.de Datum Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Die Arbeiten an der Hausanschlussleitung werden vom Eigenbetrieb Wasserversorgung gegen Rechnungsstellung ausgeführt: Ich bin mit der Kostenübernahme der Hausanschlussleitung einverstanden. __________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Auszug aus der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs-/und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlußnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unberücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so, ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. Ort: Flurstück: Anschlussnehmer/Eigentümer: Straße, Hausnummer: Ort, Datum, Unterschrift: Datum: 7/12/23[mehr]

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        Sitzungsbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. März 2022 ist folgender Beschluss bekannt zu geben: TOP Weiteres Vorgehen bei der Bauplatzvergabe im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Es werden zur Zeit keine Gewerbebauplätze verkauft. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin teilt folgendes mit: a) Ukraine-Krise Inzwischen sind 29 Personen aus der Ukraine in der Gemeinde Baindt untergebracht – 5 davon in kommunalen Einrichtungen. Beim sogenannten „Drehscheibenmodell“ gibt es noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Zuweisung der geflüchteten Personen in die Städte und Gemeinden des Landreises. b) DRK-Begegnungscafé Das DRK-Begegnungscafé in der Baindter Straße 48 hat jeden Dienstag ab 15 Uhr geöffnet. Eingeladen sind alle Geflüchteten mit ihren Kindern sowie deren Gastfamilien. c) Streuobstprogramm Im Rahmen des Streuobstprogramms „Jungbäume fürs Oberland“ wurden die Pflanzschnitte Ende März von einer geprüften Fachwirtin für Obst- und Gartenbau durchgeführt. d) Bürgerinformationsveranstaltung Am 26.04.2022 findet um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerwerkstatt im vergangenen Jahr statt. TOP 04 Vorstellung der Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg durch Herrn Moritz Ott vom Landschaftserhaltungsverband (LEV) Herr Ott vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg stellt die Biodiversitätsstrategie im Landkreis Ravensburg ausführlich vor. Die Ziele dieser Biodiversitätsstrategie und unter anderem der Erhalt und die Entwicklung von Ökosystemen als Lebensgrundlage für die heimische Flora und Fauna, die Aufwertung strukturverarmter Flächen und die stärkere Vernetzung von Biotopen. TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang Erweiterung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Flst, 455/4, Hirschstr. 32 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 455/4 in der Hirschstraße 32 soll die bestehende Terrasse mit einem flach geneigten Glasdach überbaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Bifang Erweiterung“ und ist nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen (B-Plan rechtskräftig 18.09.1975). Terrassenüberdachungen sind nach der LBO von BW im Innenbereich bis 30 m² verfahrensfrei zu erstellen. Somit ist die geplante Überdachung zwar verfahrensfrei, entspricht aber nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da sie außerhalb des Baufeldes liegt. Deshalb ist eine Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden bereits mehrere Befreiungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Terrassenüberdachungen erteilt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung für die Terrassenüberdachung in der nicht überbaubaren Fläche wird erteilt. TOP 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mehlisstraße beim Bauantrag zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohnungen, auf den Flst. 579, 625 und 626, Schachener Str. 102 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr beantragt den Abbruch der bestehenden Gebäude auf den Flst. Nrn, 579, 625 und 626. Auf dem Gesamtgrundstück sollen 2 Mehrfamilienhäuser mit 17 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 17 Stellplätzen entlang der Schachener Straße gebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Mehlisstraße und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Da das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich: • Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 209 m², entspricht 20% • Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 42 m², entspricht 4% • Überschreitung des Baufeldes um 2,13 m² • Überschreitung der Wandhöhe mit den Vorbauten um 2,39 m Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Im Bebauungsplan werden für den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben. Dies führt dazu, dass 17 Stellplätze entlang der Schachner Straße aufgereiht werden sollen. Die Baurechtsbehörde teilte dem Bauherrn bereits mit, dass die Stellplätze 17 bis 19 im Kreuzungsbereich Schachener Straße / Baienfurter Straße liegen, das Sichtdreieck zwar freigehalten wird, aber das Ein- und Ausparken im Kreuzungsbereich eine Gefahr darstellt. Der Kreuzungsbereich ist von Stellplätzen frei zu halten. Durch die Überschreitungen im dargestellten Maß sind die Grundzüge der Planung nach Ansicht der Verwaltung beeinträchtigt und die Abweichungen sind städtebaulich nicht vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den beim vorliegenden Bauvorhaben erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung beim Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Flst. 1014/6, Am Umspannwerk 23 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Der Bauherr beantragt im Gewerbegebiet Mehlis den Neubau eines Betriebsgebäudes. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80% der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Die erforderlichen Abstandsflächen (2,50m) sind bei dem Bauvorhaben eingehalten. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Betriebsleiterwohnung eingeplant. Der Bebauungsplan sieht im Textteil unter Punkt 2.1 vor, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zulässig sind. (§ 31 Abs. 1 BauGB) Im gesamten Gewerbegebiet wurde noch keine Befreiung von der GRZ erteilt. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar. Nach § 31 Abs. 1 BauGB können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung sieht diese Ausnahme (Betriebsleiterwohnung) vor, weshalb aus Sicht der Verwaltung der Ausnahme zugestimmt werden kann. Beschluss: a. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen, 1. Überschreitung der Grundflächenzahl 2. Überschreitung der Baugrenze mit der außenliegenden Treppenanlage wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes nicht erteilt. b. Das gemeindliche Einvernehmen für die Ausnahme, Ausführung einer Betriebsleiterwohnung wird im Rahmen des Bauantrags zum Neubau eines Betriebsgebäudes erteilt TOP 08 Vertagt: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "2. Änderung Marsweiler Ost II" beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Flst. 115/18, Lavendelstr. 9 Dieses Bauvorhaben wird auf Grund einer Planänderung von der Tagesordnung abgesetzt und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nachtweiden II bei der Sanierung und Aufstockung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule, auf dem Flst. 175, Boschstr. 1 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Am 21.03.2022 wurde das Baugesuch für die Vollsanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule mit Aufstockung um ein Geschoss und Anbau von 2 Treppenhäusern bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt eingereicht. Das Gebäude liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nachtweiden II“ aus dem Jahr 1985. An das aufgestockte Gebäude mit dann 3 Vollgeschossen müssen vor allem aus Brandschutzgründen 2 Treppenhäuser angebaut werden. Das Treppenhaus nördlich des Gebäudes ragt über die Baugrenze hinaus. Im Bebauungsplan ist die Fläche außerhalb des Baufeldes als öffentliche Grünfläche eingetragen, weshalb auch hierfür eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 4. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 5. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 6. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der Baugrenze nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen: 1. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit Teilen des geplanten nord-westlichen Treppenhauses 2. Befreiung gem. § 31 (2) BauGB, hinsichtlich der Verletzung des Grüngebots von öffentlichen Grünflächen mituntergeordneten Teilen des geplanten nord- westlichen Treppenhauses wird erteilt. TOP 10 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG - Änderung und Verlängerung des Zuschussgebervertrags Bürgermeisterin Rürup berichtet: 1. Ausgangslage Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (nachfolgend „BOB“) betreibt den gegenständlichen Schienenpersonennahverkehr seit dem 1. Juni 1997 zwischen den Bahnhöfen Friedrichshafen-Hafen und Aulendorf. Die BOB ist als GmbH & Co. KG ausgestaltet. Kommanditisten sind die Technische Werke Friedrichshafen GmbH (nachfolgend „TWF“), die Stadt Ravensburg, der Landkreis Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und die Gemeinde Meckenbeuren. Erstere ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichshafen. Komplementärin der BOB ist die Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH. Die Leistungen der BOB konnten in der Vergangenheit nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden und auch künftig ist dies nicht zu erwarten. Bereits am 7. März 1996 wurde zwischen den Gesellschaftern der BOB, dem Land Baden-Württemberg und der BOB ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der nach den Vorgaben der VO 1370/2007 als öffentlicher Dienstleistungsauftrag anzusehen ist. Gegenstand des Rahmenvertrags war die Finanzierung der erheblichen Verbesserung des damaligen Schienenverkehrs. Das Land und die übrigen Vertragspartner waren sich einig, dass die Verbesserungen nicht durch das Land allein finanziert werden können und daher auch die übrigen Partner die entstehenden Verluste auszugleichen haben. Für die Finanzierung der SPNV-Leistungen ist in erster Linie das Land zuständig. Allerdings besteht für Gemeinden und Landkreise nach dem ÖPNVG BW die (ergänzende) Möglichkeit, ebenfalls die Verkehrsleistungen zu fördern. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (Betrauung) der Behördengruppe aus dem Jahr 2016 ergänzt den Rahmenvertrag sowie die SPNV-Verträge zwischen dem Land und der BOB hinsichtlich der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung durch die Behördengruppe. Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn hat ihren Betrieb am 1. Juli 1993 zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravensburg aufgenommen. Aufgrund des verkehrswirtschaftlichen Erfolges wurde das Bedienungsgebiet ab dem 1. Juni 1997 im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen-Hafen erweitert. Voraussetzung hierfür waren finanzielle Beteiligungen der von der Ausweitung begünstigten Gebietskörperschaften. Für das Nordgebiet (Ravensburg-Aulendorf) trifft dies auf eine Zuschussgebergemeinschaft, bestehend aus Landkreis Ravensburg, den Städten Ravensburg, Weingarten und Aulendorf sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Wolpertswende und - aufgrund einer besonderen vertraglichen Regelung - auf die Gemeinde Fronreute zu. Für den Abschnitt Friedrichshafen Stadt – Friedrichshafen-Hafen besteht eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Stadt Friedrichshafen, die in das Vertragswerk mit den Zuschussgebern im Nordgebiet integriert werden soll. Erfreulicherweise wurden die prognostizierten Fahrgastzahlen im „Altgebiet" wie auch in den Erweiterungsgebieten bis zum Ausbruch der „Corona-Pandemie“ deutlich übertroffen. Das Fahrgastaufkommen ist über die Jahre kontinuierlich angestiegen. Der Zuschussgebervertrag wurden daher wiederholt verlängert und angepasst, so für die Nordgemeinden durch die Nachträge 1, 2 und 3. Aktuell wird eine erneute Anpassung und Verlängerung durch den angehängten Nachtrag 4 erforderlich. 2. Aktuelle Rahmenbedingungen und Notwendigkeit der Verlängerung und Anpassung des Zuschussgebervertrags Seitens der Gesellschaft gibt es ein großes Interesse daran, die seit vielen Jahren positive Zusammenarbeit mit den beteiligten Gebietskörperschaften auch in der Zukunft fortzusetzen. Gerade die regionale Nähe und die Identität der Bevölkerung mit ihrer „Geißbockbahn" sind die entscheidenden Eckpfeiler für den Erfolg und die Akzeptanz dieses Verkehrssystems. Selbstverständlich sind auch die finanziellen Beiträge der Zuschussgeber ein wichtiger Baustein für die Durchführung des Verkehrs und auch entscheidend für die Beibehaltung des Verkehrs in der bestehenden Form in den kommenden Jahren. Nach § 12 Abs. 4 des Zuschussgebervertrags der Nordgemeinden (Nachtrag 3) verständigen sich die Vertragspartner spätestens mit dem Ablauf des Fahrplanjahres 2020/21 (also bis Dezember 2021) darauf, ob und zu welchen Bedingungen die Laufzeit dieses Vertrages verlängert wird oder ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden soll. Die Verständigung erfolgte in Form einer Abstimmungsrunde mit den kommunalen Vertretern am 21. Oktober 2021. In diesem Rahmen stellte die BOB ihren Vorschlag zur Anpassung der Zuschüsse mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 1. Oktober 2022) vor, der im Grundsatz nicht abgelehnt wurde. Die BOB stellte insbesondere ihre Wirtschaftsplanung für die kommenden Geschäftsjahre dar und verdeutlichte die Notwendigkeit der Anpassung des Betriebskosten-Zuschusses der Nordgemeinden, auch angesichts der unsicheren Entwicklung der Energiepreise und um über den Planungszeitraum bis ca. 2026 ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Der Vorschlag bezifferte konkret die Anpassung des Zuschusses in dem Jahr 2022 um ca. 35 % und die Anpassung in den Folgejahren nach den bisherigen Indexierungsbestimmungen ergänzt um die Stromkosten. Die Erforderlichkeit der Änderungen ergibt sich insbesondere aus der Elektrifizierung des Verkehrsbetriebs (Südbahn). Die Elektrifizierung ist als Antriebsart in den Vertrag einzubeziehen. Die Verpflichtung zum Betrieb elektrischer Triebfahrzeuge folgt bereits aus dem öDA aus dem Jahr 2016 sowie ab Dezember 2021 aus dem Verkehrsvertrag zwischen dem Land und der BOB. Sie führt zu steigenden Kosten für die Beschaffung der elektrischen Triebfahrzeuge, die Stromzuführung und -bereitstellung (Fahrleitungen, Unterwerke, Speiseleitungen u. a.) sowie für das Zugpersonal. Geändert werden sollen daher: • Der Einsatz auch von Elektro-Triebfahrzeugen sowie der ZugKM-Satz für Elektro- Triebfahrzeuge sollen zur Konkretisierung der Verpflichtungen aufgenommen werden. • Der Zuschuss-Betrag muss aufgrund der Kostensteigerung um ca. 35% mit Wirkung zum nächsten Geschäftsjahr (ab 01.10.2022) angepasst werden. • Die Laufzeit des Zuschussvertrags soll dementsprechend bis zum 6. März 2026 angepasst werden. • § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 des Zuschuss-Vertrags (Nachtrag 3) enthält änderungsbedürftige Zuschussänderungsbestimmungen, da sie sich ausdrücklich an Diesel-Preisen orientieren und keine andere Energieform wie Elektrizität einbeziehen. Der Entwurf des Nachtrages 4 ist als Anlage 1 beigefügt. Aus Sicht der Gesellschaft stellt dies ein faires Angebot dar, welches sowohl die Belange der Gesellschaft und deren Gesellschafter, die letztlich die Risiken aus ihrem Eisenbahnbetrieb in vollem Umfang tragen, als auch jene der Zuschussgeber angemessen berücksichtigt. 3. Weiteres Vorgehen Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sind nur dann realisierbar, wenn sämtliche Zuschussgeber zur Fortsetzung der Solidargemeinschaft bereit sind. Um die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können, wäre es erforderlich, dass die Zuschussgeber spätestens bis 30.06.2022 verbindlich ihre Zustimmung zur Vertragsverlängerung erklären. In diesem Fall wäre die Vertragsunterzeichnung noch im Jahr 2022 möglich und könnte der Vertrag dann rückwirkend ab dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 in Kraft treten. Die BOB-Bahn ist ein Erfolgsmodell kommunaler Zusammenarbeit, auch wenn Zeiten wie Corona, die Fahrgastzahlen geringer ausfallen ließen. Diese Verkehrsverbindung stellt ein attraktives Nahversorgungsangebot dar, dass in Zukunft, auch wenn die Aufgaben groß sind, sicher immer größere Bedeutung haben wird. Die Erhöhung des individuellen Zuschusses je Gebietskörperschaft ab dem 01.10.2022 beträgt für Baindt 1.558,91 €. Bisher bezahlen wir einen Zuschuss von 4.341,09 und künftig beläuft sich der Zuschuss auf 5.900 €. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt des Landkreises Ravensburg beschließt: 1. Die Gemeinde Baindt stimmt der Vertragsänderung zu. 2. Die Verwaltung wird angewiesen und ermächtigt, die für die Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Schritt zu ergreifen. TOP 11 Sanierung Klosterwiesenschule - Weiteres Vorgehen Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchzuführenden EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Geplant ist der Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude dieses Jahr nach den Sommerferien. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. In der Sitzung des Gemeinderats am 15.03.2022 wurde das vom Architekturbüro mlw aus Ravensburg vorgeschlagene Materialkonzept beschlossen. Angesichts der Entwicklung im Bausektor wollte man bis zur Aprilsitzung abwarten, wie sich die Lage entwickelt und dann entscheiden, ob die ersten Gewerke (Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage) wie geplant am 11.04.2022 national ausgeschrieben werden sollen. Wenn nach den Sommerferien mit dem Abbruch anfangen werden soll, muss der Ausschreibungstermin dringend eingehalten werden. Beschluss: 1. Das Architekturbüro mlw wird mit der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) nach HOAI beauftragt. 2. Das Architekturbüro mlw wird mit der Ausschreibung der Gewerke Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage beauftragt. TOP 12 Auftragsvergabe Umbau Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde beschlossen, die Bushaltestellen in der Gemeinde Zug um Zug umzubauen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten werden. Die Gemeinde Baindt erhält eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von maximal 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt je Haltestelle 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. In der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 wurde das Ingenieurbüro Marschall und Klingenstein, Tettnang beauftragt die Arbeiten auszuschreiben. Am 07.02.2022 wurde die beschränkte Ausschreibung an 9 Firmen versandt. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief- und Straßenbauarbeiten: - Fundamentherstellung für Buswartehäuschen - Erstellung Blindenleitsystem - Erneuerung Straßenbeleuchtung - Belagserneuerung - Optimierung der Zufahrtsradien - Einbau eines Busbordsteines „Kasseler Sonderbord“ Höhe 18 cm. Zur Submission am 10.03.2022 gingen 5 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 109.707,48 € brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 156.309,57 € brutto (=142,5%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Beller GmbH aus Herbertingen abgeben mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto. Im Vergleich zum bepreisten Leistungsverzeichnis (LV) liegt der günstigste Bieter bei 98,1 %. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschluss: Die Arbeiten für den Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße wird an die Fa. Beller, Herbertingen mit einer Angebotssumme von 109.707,48 € brutto erteilt. TOP 13 Entwicklung Flüchtlingsunterbringung - Prüfung der Beschaffung und Aufstellung von Wohncontainern Kämmerer Abele berichtet: Der Krieg in der Ukraine hat eine Fluchtwelle ausgelöst. Die Zahlen der geflüchteten Personen, die nach Deutschland kommen, überschlagen sich tagtäglich. Doch Wohnraum für Geflüchtete ist knapp. Die Gemeinde Baindt appelliert an die Bevölkerung, Unterkünfte anzubieten. Immobilienbesitzer und Vermieter werden aufgefordert, sich bei der Gemeinde zu melden, falls sie freien Wohnraum zur Verfügung stellen können. Es ist bereits jetzt klar zu erkennen, dass sich die aktuelle Flüchtlingswelle mit dem Flüchtlingsstrom aus den Jahren 2015/16 vergleichen lässt. Die Hilfesuchenden erreichen Deutschland und die Nachbarländer in einer deutlich höheren Anzahl und innerhalb kürzester Zeit. Es geht nicht darum zu entscheiden „ob“ gehandelt werden muss, sondern darum „wie“ gehandelt werden muss. Es geht darum gemeinschaftlich und im Schulterschluss mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis Ravensburg, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Derzeit sind die Kapazitäten der Gemeinde Baindt zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nahezu vollständig ausgeschöpft. Aus der Ukraine haben derzeit 29 Personen in Baindt Platz gefunden. Stand 28.03.2022 sind in der Gemeinde Baindt 131 Personen in der Anschlussunterbringung. 6 dieser 131 Personen gehören nicht zum Bereich der Anschlussunterbringung, sondern sind aufgrund anderweitiger unfreiwilliger Obdachlosigkeit ordnungsrechtlich untergebracht. Die Gemeinde Baindt ist im Landkreis Ravensburg dem Knotenpunkt Bad Waldsee zugeordnet. Knotenpunkte sind die Orte zur Unterbringung in privatem Wohnraum. Der Knotenpunkt gibt an, wohin die angekündigten geflüchteten Personen mit einem Bus von Ravensburg aus gebracht werden. Der weitere Transport ist dann vom Knotenpunkt mit den aufnehmenden Gemeinden der Region zu klären. Da der Wohnungsmarkt gegenwärtig sehr angespannt ist, fällt es vielen der bereits aus anderen Gründen bei uns untergebrachten Personen zudem sehr schwer, auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung anzumieten. Sie bleiben daher trotz großer Bemühungen längerfristig in den gemeindeeigenen Unterkünften und belegen damit die Plätze für weitergehende Bedarfe. Aufgrund der ansteigenden Zuzugszahlen geflüchteter Menschen nach Deutschland und Baden-Württemberg, der begrenzten bzw. ausgeschöpften Kapazitäten der Gemeinde Baindt bzgl. der Unterbringung geflüchteter Menschen sowie des weiterhin angespannten Wohnungsmarkts ist es daher dringend notwendig, weitere Wohnraumkapazitäten zu schaffen. Die Gemeindeverwaltung schlägt folgende Maßnahmen vor, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden können: 1. Anmietung von privatem Wohnraum durch die Gemeinde Baindt sofern Angebote vorhanden. - Im Amtsblatt, auf der Homepage und in den sozialen Medien werden Pressemitteilungen platziert. 2. Hilfe zur Selbsthilfe / Unterstützung bei Wohnraumsuche • Die Gemeinde Baindt, die Integrationsbeauftragte Frau Schnell vermitteln und unterstützen Geflüchtete sowie bereits anschlussuntergebrachte Personen bei der Suche nach privatem Wohnraum. 3. Aufstellen von Wohncontainern • Schnellste bauliche Variante (ca. sechs Monate Vorlaufzeit). • Nutzbare Fläche und evtl. Bauantrag erforderlich. • Vorstellbare Flächen: Gewerbebauplatz im GE Mehlis Erweiterung, alternativ Baugebiet Grünenberg. Neben den kurz- bis mittelfristig umsetzbaren Möglichkeiten (s.o.), sollten auch längerfristige Lösungen ins Auge gefasst werden, um Wohnraum zur Unterbringung zu schaffen. Es ist selbstverständlich, dass die Gemeinde Baindt einen Beitrag dazu leistet, Menschen zu helfen, die unverschuldet durch Krieg aus ihrer Heimat flüchten müssen. Ziel der Gemeinde ist es eine Hallenbelegung zu vermeiden und möglichst viel privaten als auch öffentlichen Wohnraum anzubieten. Derzeit wird die Gemeinde eine Dachwohnung im Klosterhof 4 und vier Zimmer in der Friesenhäusler Str. 12 belegen. Ein Container in der Boschstraße 1/5 kann zusätzlich belegt werden. Die Finanzverwaltung wird die Fördertöpfe für die Errichtung von Asyl- und Obdachlosenunterkünften im Auge behalten. Jedoch ist die Standortsuche schwierig. Die neu und kurzfristig zuerrichtenden Container könnten langfristig die Container in der Boschstraße 1/5 ersetzen. Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, o.g. kurzfristige Maßnahmen 1-2 (Anmietung Privatwohnraum, Unterstützung bei der Wohnraumsuche zu prüfen und ggfs. umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bzgl. der Aufstellung von Wohncontainern (Ziff. 3) entsprechende Angebote einzuholen und nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden zu vergeben. 3. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung von 5-7 Container im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe zu. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere mögliche Standorte zu untersuchen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Ehrenamtsfest Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass das Ehrenamtsfest am 16.09.2022 in der Schenk-Konrad-Halle stattfinden soll. b) Integrationsmanagement – Verlängerung der Förderung Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass die Förderung der Stelle der Integrationsmanagerin noch bis 14.01.2023 läuft. Die Förderung kann nun 1 Jahr verlängert werden. Beschluss: Der Verlängerung der Förderung des Integrationsmanagements um 1 Jahr wird zugestimmt. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Ein Gremiumsmitglied hat bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 15.03.2022 nachgefragt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Darüber hinaus hat er angefragt, in wie weit dieser Erdhügel die Planung des Dorffestes beeinträchtigt. Bürgermeisterin Rürup bringt zum Ausdruck, dass es sich bei dem Erdaushub um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser bis voraussichtlich August dort zwischengelagert wird. Mitte April findet ein Gespräch mit Vertretern des Musikvereins statt, bei dem auch dieser Erdhügel thematisiert wird. Es steht dabei außer Frage, dass das Festzelt ohne Beeinträchtigungen aufgebaut werden kann. d) Dorfplatz – Außenbestuhlung Bäckerei Hamma Es wurde angesprochen, dass die Bäckerei Hamma mit seiner Außenbestuhlung bei Vereinsfesten auf dem Dorfplatz nicht in Konkurrenz zu den jeweiligen Vereinen tritt. Bürgermeisterin Rürup wird mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen. e) Baindter Hof Baumaßnahme Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob die Baumaßnahme abgeschlossen ist. Nach wie vor fehlen die Doppelparker. Bauamtsleiterin Jeske erkundigt sich beim Landratsamt Ravensburg . f) Rathaus Gemeinde Baindt Ab dem 19.04.2022 ist das Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger wieder ohne Terminvereinbarung geöffnet. Für die Bürgerinnen und Bürger war dies nach Ansicht eines Gemeinderates eher belastend. g) Ukrainekonflikt Aufgrund des Ukrainekrieges fällt die Ukraine als Kornspeicher aus. Nach Meinung eines Gemeinderates sollte man mit den Baindter Landwirten das Gespräch suchen, dass anstatt Mais vielmehr Weizen angebaut wird.[mehr]

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          Zuletzt geändert: 13.04.2022
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          Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. September 2022 Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02. August 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: 1) Gemeinde ergreift Maßnahmen um Energie zu sparen Die kommunalen Einsparmaßnahmen werden mit den Kommunen im Landkreis Ravensburg abgestimmt. Von unserem Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung wurde bereits ein Notfallplan Energie erstellt und dieser wird laufend erweitert. In der Gemeindeverwaltung wurde bereit über weitergehende Maßnahmen gesprochen, unter anderem über generelle Schließtage an Brückentagen sowie zwischen Weihnachten und Silvester in diesem Jahr. Außerdem wird über die Möglichkeit von einem festen Seite 2 von 22 Homeofficetag für die RathausmitarbeiterInnen nachgedacht, um zusätzlich Energie einzusparen. 2) Corona-Zahlen in Baindt In der Kalenderwoche 36 gab es in Baindt insgesamt sechs neu infizierte Personen (PCR und Schnelltest). 3) BBQ-Butler am Bädle Der BBQ-Butler wurde am Bädle eingerichtet. Weitere Informationen zum Ausliehen erfolgen im nächsten Amtsblatt (KW 38). 4) Sachstand Radweg Allein der Mehraufwand durch die Hangsicherung hat den Zeitplan um zwei Wochen verschoben, zusätzlich gab es einen Lieferverzug bei der Steinlieferung für die Trockenmauer. Geplant und zugesichert waren zunächst 150 Tonnen pro Woche, geliefert wurden lediglich 50 Tonnen. Außerdem hatte das Brückenfertigteil einen Lieferverzug von sechs bis acht Wochen. Eröffnet wird der Radweg mit einem sechswöchigen Verzug am 21. Oktober 2022, die Einladung hierzu folgt im Amtsblatt. 5) Baustelle Bushaltestelle Gartenstraße Aufgrund des Lieferverzugs der Noppensteine muss die Baustelle für zwei Wochen eingestellt werden. TOP 04 Markterkundungsverfahren Graue Flecken Programm - Sachstandsbericht Zweckverband Breitbandversorgung - weitere Vorgehensweise Kämmerer Abele berichtet: Am 12.01.2022 wurde der Antrag für Beratungsleistungen für die Graue Flecken Förderung mit signifikantem Mehrwert für den gesamten Landkreis bei dem Projektträger PWC online beantragt. Der Zuwendungsbescheid ging am 28.01.2022 beim Zweckverband Ravensburg ein. Zuwendungshöhe 200.000 Euro. 1) Angebotsaufforderung am 18.02.2022 - Ergebnis: keine vergleichbaren Angebote 2) Angebotsaufforderung am 18.03.2022 Seite 3 von 22 Es wurden drei erfahrene Planungsbüro angefragt und das wirtschaftlich günstigste erhielt den Zuschlag. Auftragsvergabe erfolgte am 08.04.2022 an die Breitbandberatung Baden- Württemberg (BBBW) aus Frankenthal. Folgender Auftragsgegenstand laut Leistungskatalog wurde vergeben: - Durchführung und Erstellung einer Markterkundung Graue Flecken/Gigabitausbau (MEV) - Ausbaukonzeption und Kostenschätzung (GKS) je Verbandsgemeinde - Antragstellung Bundesförderverfahren Folgende Ausführungszeiten wurden im Leistungskatalog vorgegeben: Start Markterkundungsverfahren 14.04.2022 Ende Markterkundungsverfahren 10.06.2022 Mögliche Verlängerungsfrist durch TKU 23.06.2022 Fertigstellung Auswertung MEV 21.07.2022 Fertigstellung der Ausbaukonzeptionen inkl. GKS 15.09.2022 Vorstellung der Konzeptionen in den Gremien bis 31.10.2022 Antragstellung Bund/Land bis 15.12.2022 Durch den regelmäßigen Austausch mit anderen Zweckverbänden war dem Zweckverband schnell klar, dass hier die größte Schwierigkeit in der Auswertung der Markterkundung liegt. Dazu müssen alle Adressdaten, die im weißen Fleck Programm ausgebaut werden, mit den gesamten Adressdaten aus der Plattform verglichen und zusammengeführt werden. Zudem ist der Verwaltung bekannt, welche Schwierigkeiten beim Upload auf der Plattform auftreten. Als Beispiel: Jeder Umlaut in einer Adresszeile musste händisch angepasst werden. Solange die vollständige Markterkundung nicht hochgeladen ist, können auch keine Anträge für die graue Flecken-Förderung gestellt werden. Die Zeit, in der die Markterkundung lief, hat die Verwaltung und die BBBW unter anderem dazu genutzt, die unterschiedlichen Datenbestände aus dem weißen Flecken Ausbau auszutauschen. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Unterversorgung auch die Feststellung des Marktversagens. Marktversagen besteht dann, wenn kein privatwirtschaftlicher Anbieter die unterversorgten Gebiete innerhalb der nächsten 3 Jahre durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erschließen will. Die bisherigen Ergebnisse und die weiteren Schritte werden vom Verbandsvorsitzenden oder einer VertreterIn des Zweckverbands Breitbandversorgung in der Sitzung vorgetragen. Seite 4 von 22 Der Zweckverband kann eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in sogenannten "Grauen Flecken", also Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde, beantragen. Damit wurde die bisherige Förderung deutlich ausgeweitet. Bislang waren nur Gebiete mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s ("Weiße Flecken") förderfähig. Die Förderrichtlinie des Landes zur Grauen-Flecken-Förderung (VwV Gigabitmitfinanzierung) (PDF) trat am 30. September 2021 in Kraft und beinhaltet die Kofinanzierung des Graue-Flecken-Förderprogramms des Bundes. Wie bereits bei der Weiße-Flecken-Förderung findet auch hier eine Förderung von bis zu 90 Prozent (50 Prozent Bund, 40 Prozent Land) der förderfähigen Kosten für den Ausbau dieser Gebiete statt. Mit der Erhöhung der Aufgreifschwelle, sind sämtliche Gebiete mit weniger als 100 Mbit/s im Download förderfähig. Die Gesamtförderquote liegt wie beim WFP auch bei diesem Programm bei 90 % (50% Bund, 40% Land, abzüglich der Pachteinnahmen aus dem Fördergegenstand). Somit liegt der Eigenanteil der Gemeinde Baindt bei einem geförderten Ausbau mit dem Zweckverband Breitbandversorgung bei 10 % der förderfähigen Kosten. Das Ziel des Breitbandausbaus in Baindt ist es, langfristig eine komplett zusammenhängende innerörtliche FTTB-Infrastruktur (FTTB = Fiber to the Building) aufzubauen. Eine sehr gute Breitbandversorgung ist ein wesentlicher Standortfaktor. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Vorstellung der Ausbaukonzeption inkl. Kostenschätzung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag beim Bund sowie den zugehörigen Förderantrag beim Land zu stellen. . TOP 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 5. Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis , wegen Überbauung der Fläche "Pflanzung 2" mit dem Dachvorsprung bei der Errichtung einer Stellplatzüberdachung auf dem Flst. 562/26, Am Umspannwerk 6 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück eine Überdachung der Stellplätze mit Photovoltaikelementen erstellen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB Seite 5 von 22 beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mehlis 5. Änderung und Erweiterung“ liegt. Der Dachvorsprung ragt auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Pflanzfläche, weshalb eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich ist. Bereits beim ersten Baugesuch (Lagerhalle) auf dem Flst. 562/26 wurde der Verlegung der Pflanzfläche 2 in die private Grünfläche zugestimmt. Durch den hohen Versiegelungsgrad des Baugrundstücks muss ein Teil der geteerten Fläche entlang der öffentlichen Grünfläche entfernt und mit Büschen bepflanzt werden. Nur so ist die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 einzuhalten. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden, wenn durch die Entsiegelung einer Teilfläche die GRZ eingehalten ist und die Bepflanzung in der privaten Grünfläche erfolgt. Somit wären die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abweichung wäre städtebaulich vertretbar. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wegen Überbauung der Fläche "Pflanzung 2" mit dem Dachvorsprung bei der Errichtung einer Stellplatzüberdachung, Befreiungen nach § 31 (2) BauGB, wird erteilt, davon ausgehend, dass die Grundflächenzahl nicht überschritten wird. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung und eines Büros in eine bestehende Lagerhalle und Nutzungsänderung von Lager zu Werkstatt, Am Umspannwerk 17, Flst. 562/30 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 2018 wurde auf dem Grundstück Am Umspannwerk 17 im Gewerbegebiet Mehlis eine unbeheizte Lagerhalle für Baumaschinen, hauptsächlich Radlader und Zubehör wie Schaufeln, Schneeschilder und dgl. genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Westen zugestimmt. Die GRZ wurde mit dem eingereichten Baugesuch eingehalten. Seite 6 von 22 Es hat sich nun herausgestellt, dass das Bauvorhaben, nicht so wie genehmigt gebaut wurde. Im Erdgeschoss wurden eine Werkstatt und Büros und im Obergeschoss eine Wohnung eingebaut. Zudem ist das Grundstück so gut wie komplett versiegelt. Der Bauherr wurde aufgefordert einen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen und das Gelände vom Versiegelungsgrad, so wie genehmigt, herzustellen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt und liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mehlis 5. Änderung und Erweiterung“. Im gesamten Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass 80% der Grundstücksfläche überbaut sein darf. Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) beantragt, da die Grundflächenzahl mit 27m² (3,5%) überschritten wird. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist auch für die außenliegende Treppenanlage erforderlich, die teilweise außerhalb des Bauquartiers geplant ist. Im Obergeschoss des Betriebsgebäudes ist eine Wohnung eingebaut. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 3. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 4. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 5. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung mit der Überschreitung der GRZ berührt, die Abweichung ist städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar. Der Überschreitung der Baugrenze wurde bereits mehrmals im Baugebiet zugestimmt, wobei die GRZ immer eingehalten wurde. Aus diesem Grund könnte der Befreiung wegen Überschreitung der Baugrenze mit der Treppe zugestimmt werden, solange die GRZ eingehalten ist. In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist für Gewerbegebiete festgelegt, dass Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zugelassen werden können Hierfür ist die Erteilung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich. Nach Ansicht der Verwaltung kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn es sich bei den Bewohnern um den vorgenannten Personenkreis handelt. Eine freie Wohnung ist in einem Gewerbegebiet nicht zulässig. Seite 7 von 22 Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird versagt. Erst nach Entsiegelung der Fläche wie im Bauantrag dargestellt und dem Rückbau auf den gemeindlichen Flächen soll das Baugesuch zur nochmaligen Beratung vorgelegt werden. TOP 07 Bauantrag zur Umnutzung eines Ladens in eine medizinische Fußpflege, Gartenstr. 39, Flst. 208/18 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt die Umnutzung der Geschäftsräume im nördlich gelegenen Teil des Erdgeschosses, des Wohn- und Geschäftsgebäudes in der Gartenstraße 39. Jahrelang war ein Reisebüro in den Räumen angesiedelt, nun soll eine medizinische Fußpflege untergebracht werden. Ein Umbau in den Räumen ist nicht vorgesehen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Gartenstraße 39 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da sich baulich nichts verändert, fügt sich das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es erging folgender Beschluss: Zur Umnutzung des Geschäftsgebäudes wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. TOP 08 Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Einfamilienhaus und Umbau des Dachgeschosses zu einer weiteren Wohnung, Mühlstr. 11, Flst. 14/2 Seite 8 von 22 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Anbaus auf der Nordseite seines Wohnhauses auf Höhe des Erdgeschosses. Im Dachgeschoss sollen Gaupen vergrößert werden und ein barrierefreier Zugang von der Mühlstraße aus über die neue Terrasse des Erdgeschossanbaus erfolgen. Geplant ist eine 3. Wohneinheit im DG. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Mühlstraße 11 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Es erging folgender Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. TOP 09 Baugebiet Grünenberg- Stöcklisstraße - Festlegung der Vergabeart und des Bauplatzpreises Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Beim Grundstücksverkauf sind grundsätzlich folgende Vorschriften zu beachten: Vergabe- und Kartellrecht - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) Ist anzuwenden, wenn mit dem Grundstücksverkauf eine Bauleistung in Gestalt eines öffentlichen Bauauftrages (§ 103 GWB) oder einer Baukonzession (§ 105 GWB) verbunden ist und der Kommune unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt oder die Kommune möglicherweise eine Monopolstellung einnimmt (§§ 1 und 18 GWB). Beihilferecht Der vergünstigte Verkauf an Private im Rahmen des Einheimischenmodells ist unter Beachtung der Kautelen zulässig. Bei Veräußerung an Gewerbetreibende ist die gezielte Begünstigung einzelner Unternehmen grundsätzlich untersagt. Seite 9 von 22 Grundstückskaufverträge mit Beihilfeelementen können ganz oder teilweise unwirksam sein. Kommunalwirtschaftsrecht Ein Verkauf zum vollen Wert ist vorgeschrieben. Davon kann abgewichen werden, wenn übergeordnete Ziele, wie beispielweise im Einheimischenmodell beschrieben, verfolgt werden. Mögliche Vergabeverfahren ▪ Vergabe nach Höchstgebot: Ist möglich, wenn Vergabe oder Beihilferecht nicht entgegenstehen. ▪ Vergünstigte Vergabe: Ist an Private nach dem zweistufigen Einheimischenmodell (Kautelen) möglich. An Gewerbetreibende grundsätzlich nicht – bzw. es ist eine detaillierte Prüfung nach Beihilferecht erforderlich. ▪ Vergabe zum vollen Wert: Ist möglich und im kommunalen Wirtschaftsrecht als Grundsatz vorgeschrieben. Es gilt ein weites Vergabeermessen. Überlassung von Bauplätzen zum vollen Wert: Die Anwendung von gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien in Anlehnung an die Kautelen ist grundsätzlich freiwillig und dient der Transparenz. Je nach Marktlage kann ein transparentes Verfahren aufgrund der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zur Rechtssicherheit beitragen. Bei der Überlassung von Bauplätzen zum vollen Wert handelt die Gemeinde privatrechtlich. Der Abschluss eines Grundstückkaufvertrages stellt ein fiskalisches Rechtsgeschäft dar. Wie oben bereits angeführt, handelt die Gemeinde bei der Veräußerung von Bauplätzen bzw. Grundstücken ohne Subventionierung (zum vollen Wert, § 92 GemO) im Privatrecht. Hier herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es ist jedoch zu beachten, dass die Vorschriften des GWB in verschiedenen Fallkonstellationen (§ 18 Abs. 1 GWB, Marktbeherrschung) bei willkürlicher und diskriminierender Vergabe einschlägig sein können. Ein transparentes Verfahren erhöht dabei die Rechtssicherheit. Um die Vergabe von Bauplätzen beispielsweise in einer angespannten Marktlage transparent und nachvollziehbar diskriminierungsfrei sowie juristisch möglichst wenig angreifbar zu gestalten, empfiehlt sich die Anwendung von gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien in Anlehnung an die Kautelen. Mögliche Auswahlkriterien und ihre punktebasierte Gewichtung Soziale Kriterien ▪ Hier werden Punkte nach individuellen Kriterien und Merkmalen vergeben. ▪ Möglich sind zum Beispiel: - Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, Seite 10 von 22 - Behinderung oder Pflegegrad eines Antragstellers oder einer im Haushalt lebenden Person, - Vermögen und Einkommen Ortsbezugskriterien ▪ Hier können die Zeitdauer seit Begründung des Erstwohnsitzes am Ort oder die Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Ort berücksichtigt werden. Achtung: Die höchste zu vergebende Punktzahl ist bei einer Aufenthaltsdauer von maximal 5 Jahren erreicht. Eine über 5 Jahre hinausgehende Ortsbindung kann somit nicht zu einer höheren Punktzahl führen. ▪ Die Ausübung eines Ehrenamts kann hier ebenfalls berücksichtigt werden. Die Punkte, die nach Ortsbezug, Zeitdauer und Ehrenamt vergeben werden, dürfen höchstens 50 % der Gesamtpunktzahl ergeben! Eine stärkere Gewichtung der sozialen Kriterien (über 50 % der Gesamtpunktzahl) ist problemlos möglich. Hinweise: ▪ Die gemeindespezifischen Bauplatzvergaberichtlinien entfalten Außenwirkung und bewirken eine Selbstbindung der Verwaltung. Es gibt zwar grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb gemeindlicher Grundstücke, allerdings besteht ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, wenn die Gemeinde sich zur Vergabe von Grundstücken entschließt. ▪ Die Bauplatzvergaberichtlinien sind im Voraus in öffentlicher Sitzung vom Gemeinderat zu beschließen. ▪ Vereinbarungen über die Eigennutzung, Wiederkaufsrechte usw. können einzelvertraglich geregelt werden. ▪ Die Anwendung anderer Verfahren stehen der Gemeinde in diesem Bereich auch offen. Regelmäßig durchgeführt werden beispielsweise Bieterverfahren, nach denen der Höchstbietende den Zuschlag für das Grundstück erhält. ▪ Die Bauplatzvergaben an sich sind nach den Vorschriften der Gemeindeordnung über die Öffentlichkeit von Sitzungen zu handhaben. Wenn die Bauplätze zu vollem Wert verkauft werden entfällt die Obergrenze von Einkommen und Vermögen. Die Vermögens- und Einkommensverhältnisse können bei der Vergabe von Punkten berücksichtigt werden, sie müssen es allerdings nicht. Das Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße ist in der Bodenrichtwertkarte vom 01.01.2022 mit einem Wert von 320 €/m² ausgewiesen. Indikator, ob ein Bauplatz zu vollem Wert verkauft wird ist stets der Bodenrichtwert. Die Verwaltung schlägt die Vergabe der Bauplätze im Einheimischenmodell zum vollen Wert vor, mit einem Quadratmeterpreis für die Bauplätze von 375,00 €. Es erging folgender Seite 11 von 22 Beschluss: 1. Die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße werden für 375,00 €/m² verkauft. 2. Die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße werden zum vollen Wert nach den Kautelen des Einheimischenmodells vergeben. TOP 10 Vergabe der Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebiets Fischerstraße Ortsbaumeister Roth trägt vor: Die Ausschreibung wurde am 15.07.2022 im Staatsanzeiger und auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 8 Firmen angefordert. Die Angebotseröffnung erfolgte am 16.08.2022. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tief und Straßenbauarbeiten: - Schmutz und Regenwasserkanal - Erdarbeiten Wasserleitung - Straßenbauarbeiten - Erdarbeiten Straßenbeleuchtung - Erdarbeiten Breitbandverkabelung Zur Submission gingen 2 Angebote ein. Die Auswertung der Angebote ist im Preisspiegel (Kurzfassung) in Anlage 1 dargestellt. Die Angebotspreisspanne der Hauptangebote liegt zwischen 603.500,90 Euro brutto (= 100%, günstigstes Angebot) und 671.502,36 Euro brutto (=109,14%, teuerstes Angebot). Das günstigste Angebot nach VOB/A § 16 wurde von der Fa. Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 Euro brutto abgeben. Die Angebotssumme liegt 13,05 % unterhalb des bepreisten Leistungsverzeichnis (LV, 694.116,09 €) Die Rohrleitungsarbeiten Wasser werden in der Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 vergeben. Nach VOB/A § 16 soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten als das wirtschaftlichste erscheint. Das Angebot der Fa. Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 Euro brutto ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. Es erging folgender Seite 12 von 22 Beschluss: Die ausgeschriebenen Arbeiten für die Erschließung des Baugebiets Fischerstraße wird an die Firma Strabag, Langenargen mit einer Angebotssumme von 603.500,90 € brutto erteilt. TOP 11 Auftragsvergabe Rohrleitungsbau Nahwärme - Bauabschnitt 2 Fischerstraße Ortsbaumeister Roth trägt folgenden Sachverhalt vor: In der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2019 wurde die Erweiterung des Nahwärmenetzes im Bereich der Fischerstraße beschlossen. Im Anschluss erfolgte die Planung durch das Ing. Büro Kirchner aus Weingarten. Die beschränkte Ausschreibung wurde an sieben Firmen versandt. Zur Submission am 25.08.2022 gingen zwei Angebote ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der günstigste Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 117.727,62 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis lag ca. 11% höher (132.045,97 €) als die Angebotssumme der Firma Lohr. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 117.727,62 € zu beauftragen. Es erging folgender Beschluss: Die Arbeiten für den Rohrleitungsbau Nahwärme – Bauabschnitt 2 im Bereich Fischerstraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 117.727,62 € brutto vergeben. TOP 12 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Arbeiten - Erd- und Rohbau, Blitzschutz und Fundamenterder Seite 13 von 22 Bauamtsleiterin Jeske trägt vor: Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. In der Märzsitzung 2022 wurde das Materialkonzept durch den Gemeinderat gebilligt. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Rohbau sowie Blitzschutz und Fundamenterder wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 11.07.2022 statt. Zur Angebotseröffnung am 16.08.2022 gingen für das Gewerk Rohbau 4 Angebote, für den Blitzschutz mit Fundamenterder kein Angebot ein. Die Arbeiten Blitzschutz mit Fundamenterder werden nun freihändig vergeben, da die Vergabesumme unter 50.000€ liegt. Es wurden 3 Firmen angeschrieben und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 2 Firmen haben jeweils ein Angebot nach Positionen und ein Pauschalangebot abgegeben. Die Arbeiten für den Rohbau sollten entsprechend der Empfehlung der Architekten von mlw vergeben werden. Ebenso die Arbeiten für den Blitzschutz und Fundamenterder nach der Empfehlung des Ingenieurbüros E-Planwerk. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Rohbauarbeiten werden an den günstigsten Bieter die Firma Otto Berenbold GmbH aus Zussdorf mit einer Vergabesumme von 735.585,67 € brutto vergeben. 2. Die Arbeiten für den Blitzschutz mit Fundamenterder werden an den günstigsten Bieter die Firma M+K Blitzschutz aus Ravensburg mit einer Vergabesumme (pauschal) von 16.065,00 € brutto vergeben. TOP 13 Errichtung einer Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klosterwiesenschule zum Bewässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Bei der Bearbeitung der Baugesuchsunterlagen für die Sanierung des Hauptgebäudes der Klosterwiesenschule wurde eine Niederschlagswasserbeseitigung entsprechend Seite 14 von 22 den Regelanforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) – mit Filterfunktion und Beseitigung auf dem eigenen Grundstück in das Grundwasser sowie Anschluss des Notüberlaufes an die öffentliche Kanalisation gefordert. Die erforderliche Filterfunktion kann bereits durch die geplante Dachbegrünung übernommen werden. Somit sind auch Entwässerungskonzeptionen ohne „Ertrinkungsgefahr“ und unter Vermeidung einer ungedrosselten Direkteinleitung in die kommunalen Entwässerungsanlagen möglich. Das bestehende Gebäude wurde direkt in den Mischwasserkanal eingeleitet. Da keine Aussicht besteht, dass eine Lösung, wie im Bestand vorhanden zu erreichen ist, muss eine Versickerungsmulde oder eine Zisterne eingebaut werden. Versickerungsmulden in einem Bereich in dem sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten müssen eingezäunt werden. Die Kosten für Mulde mit Zaun belaufen sich etwa auf 90.000 €. Alternativ wäre über eine Zisterne nachzudenken, mit der die Sportplätze bewässert werden könnten. Für eine einmalige Bewässerung eines Sportplatzes werden ca. 80m³ Wasser benötigt. Es hat sich gezeigt, dass in den letzten Jahren die Sommer immer regenarmer wurden, die kurzen, heftigen Regenereignisse jedoch stark zunehmen. So könnte man das Wasser bei Starkregenfällen speichern und es in den Trockenperioden zum Bewässern der beiden Sportplätze verwenden. Kurzfristig ist eine Wasserentnahme aus dem Netz sicher kostengünstiger. Allerdings ist Trinkwasser eines der kostbarsten Güter auf der Erde und zudem äußerst ungleichmäßig verteilt. Da wir trotz Dürreperioden und absinkenden Grundwasserpegeln noch immer in einer eher wasserreichen Gegend leben, ist dieses farblose Gold mit entsprechender Wertschätzung zu behandeln. Eine Zisterne könnte hinter der Schule in der Wiese gegenüber der Mensa eingebaut werden. Eine Ortbetonzisterne ist deutlich günstiger als die Varianten aus Kunststoff und würde Stand jetzt ca. 130.000 € kosten. Sie hätte einen Durchmesser von 10m, wäre 4m tief und würde ca. 300m³ Wasser fassen. Die Zisterne würde komplett im Gelände vergraben, so dass der Bereich weiter landwirtschaftlich genutzt werden könnte. Die Gemeinde sollte die Möglichkeiten nutzen, um einen Beitrag zu leisten, dass kein kostbares Trinkwasser verschwendet wird. Die Dringlichkeit hiervon hat die Trockenperiode der letzten Wochen wieder markant vor Augen geführt und dies trotz des überdurchschnittlich regenreichen Monats Juni davor. Auch das Absinken des Grundwasserspiegels ist hier in der Region Oberschwaben ein äußerst akutes Problem. Stellt man die Kosten für eine Retentionsfläche mit Einzäunung und die einer grasüberdeckten Zisterne gegenüber, so ergeben sich Mehrkosten von ca. 40.000 €, die jedoch eine umweltfreundliche Investition in die Zukunft darstellen. Es erging folgender Seite 15 von 22 Beschluss: Eine Zisterne für das Regenwasser der Gebäude der Klosterwiesenschule zum Bewässern der Sportplätze auf dem Flst. 175 zu erstellen wird abgelehnt. TOP 14 Vereinszuschüsse 2023/2024 Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Im Amtsblatt der Gemeinde Baindt wurde veröffentlicht, dass Vereine Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 bis spätestens 19. August bei der Gemeindeverwaltung zu stellen haben. Der Sportverein Baindt beantragt neben dem Regelzuschuss auch wieder einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung/Ersatzbeschaffung von Toren, Netzen, Bällen und Übungsgeräten. Der Musikverein Baindt beantragt neben dem Regelzuschuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Instrumenten und Uniformen i.H.v. 20 % der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280 €. Darüber hinaus wird noch ein Abmangel-Zuschuss für die Jugendausbildung beantragt. (50 % des tatsächlich anfallenden Abmangels mit einer Obergrenze von 1.000 €.) Die Narrenzunft Raspler beantragt neben dem Regelzuschuss ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Häsern, einen Luftentfeuchter für die Häskammer sowie eine Musikbox für Veranstaltungen. Die Schalmeienkapelle beantragt neben dem Regelzuschuss auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Instrumenten und Uniformen. Das DRK Baienfurt-Baindt beantragt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für ein aufblasbares Schnelleinsatzzelt für die Einsatzgruppe (2.500 €), sowie Spinde für die Herren- und Damenumkleiden im neuen Bereitschaftsheim (2.500 €) (Anlage). Ein gleichlautender Antrag wurde auch bei der Gemeindeverwaltung Baienfurt eingereicht. (Gesamtzuschuss in Höhe von 10.000 €) Im Jahr 2022 wurden bis jetzt folgende Vereinszuschüsse ausbezahlt: - Landfrauen 105,00 € - Tennisclub 515,00 € - Blutreitergruppe 105,00 € Seite 16 von 22 - Musikverein 2.444,11 € - (Regelzuschuss 1.180,00 €, - Jugendausbildung 1.000,00 €, - Investitionskostenzuschuss 264,11 €) - Landjugend 500,00 € - Schützengilde 435,00 € - Kunstkreis 105,00 € - Schulförderverein 260,00 € - Soldatenkameradschaft 80,00 € - Narrenzunft 260,00 € - DRK 4.850,00 € Insgesamt 9.659,11 € Bereits in der Gemeinderatssitzung am 08.09.1992 wurde beschlossen, dass bei Vereinsfesten die Kosten eines Geschirrmobils zu 80 % bezuschusst werden. Dieser Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 16.09.2014 wieder aufgehoben. In der Gemeinderatssitzung am 02.02.2016 hat die Kapellengemeinschaft Schachen eine Bezuschussung der Mietkosten eines Spülmobils beantragt. Es wurde daraufhin der Beschluss gefasst, dass die Kosten für die Anmietung eines Geschirrmobils weiterhin zu 80% bezuschusst werden. Soviel zur Vorgeschichte. Der Musikverein Baindt hat nun einen Zuschussantrag für die Nutzung des Spülmobils anlässlich des Dorfmusikfestes vom 24. – 27. Juni 2022 gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.329,77 €. Der 80 % Zuschuss beträgt 2.663,16 €. Diese Förderung wurde in den letzten Jahren (Corona) nur noch sehr selten in Anspruch genommen. Die Rechnungen lagen zwischen 1.100 € und 1.500 €. Dieser Betrag in Höhe von 3.329,77 € erschien uns daher hoch. Es hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Musikvereins Baindt stattgefunden. Es wurde daraufhin eine Position in Höhe von 561,60 € gestrichen, so dass sich noch ein zuschussfähiger Betrag in Höhe von 2.129,17 € ergibt. Dieser Betrag wurde auch schon angewiesen. Das Mieten eines Geschirrmobils sollte weiterhin zu 80% bezuschusst werden - aber mit einer Obergrenze von 1.000 € versehen werden. Gerade in den kommenden Jahren stehen alle Ausgabeposten auf dem Prüfstand, ob eventuell Einsparungen/Kürzungen machbar bzw. vertretbar sind. Doch trotz der schwierigen Haushaltsjahre die vor uns liegen, sollten bei der Höhe der Vereinszuschüsse keine Kürzungen vorgenommen werden. Zum einen können in diesem Bereich nur relativ geringe Beträge eingespart werden, zum anderen könnten Kürzungen negative Auswirkungen an der Basis der ehrenamtlichen BetreuerInnen nach sich ziehen. Auch durch die Unterstützung der Vereine kommt zum Ausdruck, dass die Gemeinde hinter ihren Vereinen steht. Seite 17 von 22 Ob in Form von Hallen, Trainingsplätzen, Gruppenräumen oder der pragmatischen Bereitstellung von Probemöglichkeiten in Zeiten von Corona aber auch durch finanzielle Zuwendungen sind unsere Vereine gut versorgt und werden es auch weiterhin sein. Die Vereine wissen, dass sie jederzeit bei der Verwaltung ein „offenes Ohr“ für ihre Anliegen finden. Und auch im umgekehrten Fall wie z.B beim Ferienprogramm oder dem Ehrenamtsfest kann sich die Gemeinde auf „ihre“ Vereine verlassen. Trotz gebotenem Sparzwang sollten die Vereinszuschüsse, wie in den Vorjahren auch, gewährt werden. Es erging folgender Beschluss: 1. Die Vereine, die keinen Erhöhungsantrag gestellt haben, erhalten nach Vorlage des Kassenberichts denselben Zuschuss wie im Vorjahr. 2. Der Sportverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.435,00 € einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Fußballtoren, Tornetzen, Bällen und weiteren Übungsgeräten in Höhe von 20% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 3. Der Musikverein Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 1.180,00 € auch einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Uniformen und Instrumenten in Höhe von 20% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. Darüber hinaus wird für die Jugendausbildung ein Abmangel von 50 % der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.000,00 € gewährt. 4. Die Narrenzunft Raspler erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 260,00 € ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss für die Beschaffung von Häsern, einen Luftentfeuchter für die Häskammer, sowie eine Musikbox für Veranstaltungen in Höhe von 20% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 5. Die Schalmeienkapelle Baindt erhält neben dem Regelzuschuss in Höhe von 515,00 € ebenfalls einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20% der ange- fallenen Kosten mit einer Obergrenze von 1.280,00 €. 6. Das DRK Baienfurt – Baindt erhält einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für die Beschaffung eines aufblasbaren Schnelleinsatzzeltes und für die Beschaffung von Spinden im neuen Bereitschaftsheim. 7. Die Kosten, die den Vereinen für die Anmietung eines Geschirrmobils bei Vereinsveranstaltungen anfallen, werden zu 80 % bezuschusst. Seite 18 von 22 TOP 15 Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) a) Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung b) Änderung der Friedhofsatzung c) Änderung der Verwaltungsgebührensatzung Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: Mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand und insbesondere der Vorschrift des § 2b UStG wird zu prüfen sein, inwieweit den Satzungen oder Gebührenverzeichnissen Leistungen zugrunde liegen, bei denen ein möglicher Wettbewerb zu Dritten und somit eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt. Ziel der Aufnahme eines „Steuer-Disclaimers“ in die örtlichen Satzungen oder Gebührenverzeichnisse ist, auf diesem Wege umsatzsteuerrechtliche Risiken im Kontext dieser Neuregelung abzufangen. Um den Aufwand für die Änderung der Vielzahl von Satzungen oder Gebührenverzeichnissen in Grenzen zu halten, hat der Gemeindetag Baden- Württemberg ein Satzungsmuster für die Umstellung in Form einer so genannten Artikelsatzung erarbeitet. Das nachfolgende Satzungsmuster einer § 2b UStG-Anpassungs-Satzung enthält die Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS), der Friedhofssatzung und der Verwaltungsgebührensatzung. Idealerweise sollten die Satzungsbestimmungen bis zum Ende des letzten Quartals 2022 umgestellt werden, damit sie bereits zum Jahresbeginn 2023 Wirksamkeit erlangen und Rechtsfragen, die sich aus einer ggf. rückwirkend beabsichtigten Satzungsänderung ergeben würden, von vornherein vermieden werden. Es erging folgender Beschluss: Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 6, [11, 12, 13, 15, 17, 18, 20, 43, 44 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) – hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 13.09.2022 folgende Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) beschlossen: Seite 19 von 22 Artikel 1 Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt ( Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung in der Fassung vom 07.12.2021 zuletzt geändert am 07.12.2021, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 08.12.2021 wird wie folgt geändert: 1. Das Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 8: 8. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 2 Änderung der Friedhofssatzung Die Friedhofssatzung in der Fassung vom 06.Oktober 2020, zuletzt geändert am 03.05.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 06.05.2022 wird wie folgt geändert: 1. Die Gebührenübersicht – Anlage Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung erhält folgende neue Ziffer IV: IV. Umsatzsteuer: Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 3 Änderung der Satzung der Gemeinde Baindt über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Die Verwaltungsgebührensatzung in der Fassung vom 08.02.2011, zuletzt geändert am 11.01.2022, veröffentlicht auf www.baindt.de unter öffentliche Bekanntmachung am 14.01.2022 wird wie folgt geändert: 1. 1. Das Gebührenverzeichnis der Gemeinde Baindt (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzsatzung) erhält folgende neue Ziffer 22: 22. Umsatzsteuer: http://www.baindt.de/ http://www.baindt.de/ http://www.baindt.de/ Seite 20 von 22 Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Artikel 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der zu ändernden Satzungen unberührt. Für Entgelte, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden und erst nach dem 31. Dezember 2022 zu entrichten sind, gelten für die Bemessung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gegolten haben TOP 16 Schließung des Wertstoffhofes im Oktober Kämmerer Abele teilt mit: Aufgrund der Bauarbeiten zur Erstellung eines Nahwärmeanschlusses für das Feuerwehr- und Bauhofgebäude fallen die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes vom 30.09. bis voraussichtlich 21.10.2022 aus. Ein Betrieb des Wertstoffhofes kann in dieser Zeit aufgrund Baustelle (Fahrwege), Sicherheit und der Sicherung von Feuerwehreinsätzen nicht gewährleistet werden. Der Betrieb des Wertstoffhofes kann von Ende September bis Ende Oktober aufgrund der Tiefbaumaßnahme nicht gewährleistet werden. Es stellt sich die Frage ob die Depotcontainer (Glas und Textilcontainer) in dieser Zeit verlagert werden sollen. Wir würden von einer Verlagerung (z. B. Parkplatz Festplatz, Schule) absehen und den Wertstoffhof schließen. Die Bevölkerung müsste Wertstoffe wie Glas und Textilien in den Nachbargemeinden oder zu einem späteren Zeitpunkt oder sofern möglich am Standort Rathaus entsorgen. Bezüglich der Leerung der Depotcontainer konnten Sie in der Presse entnehmen, dass Fahrer aufgrund der Urlaubszeit und krankheitsbedingt zur Zeit kaum vorhanden sind und es zu Leerungsdefiziten kommt. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Schließung des Wertstoffhofes von Ende September bis Ende Oktober zur Kenntnis. Seite 21 von 22 TOP 17 Sachstandsbericht Asyl Kämmerer Abele teilt mit: Die Migrationslage nimmt derzeit in besorgniserregender Weise zu. Der Zugang Geflüchteter aus der Ukraine hat sich innerhalb weniger Wochen mehr als verdoppelt. Die täglichen Zugänge nach Baden-Württemberg (BW) von Menschen aus der Ukraine lagen in KW 27 bei 113 Personen, in der KW 33 bei 233 Personen und in der KW 34 bereits bei ca. 300 Personen. In diesem Jahr sind bereits 130.000 Menschen nach BW gekommen, davon 115.000 ukrainische Geflüchtete und 15.000 Asylsuchende anderer Nationalitäten. Das sind deutlich mehr als im Krisenjahr 2015. Bei den Asylsuchenden war das erste Halbjahr 2022 das zugangsstärkste seit 2016. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind bereits jetzt, Wochen vor der erfahrungsgemäß zugangsstarken Herbstsaison, an ihrer Belastungsgrenze angekommen. Personen, welche jetzt in der vorläufigen Unterbringung sind bzw. dahin kommen, werden nach 6 Monaten an die Gemeinden verteilt. Die Zunahme liegt vermutlich an der Änderung der Zuweisungsstrategie des Bundes und einer gerechteren Verteilung auf die Bundesländer als bisher, vielleicht auch am nahenden Winter. Aufgrund des Quotenminus im Landkreis Ravensburg hat der Landkreis derzeit sehr hohe Zuweisungen, die aber nicht auf diesem Niveau bleiben. Der Landkreis muss sich jedoch auf eine Aufnahmeverpflichtung von ca. 100 ukrainischen Flüchtlingen pro Woche einstellen (Derzeitige Einschätzung des Amtes für Migration und Integration). Damit eine Anrechnung auf unsere Quote erfolgt, müssen die Flüchtlinge durch die jeweilige Ausländerbehörde (mit der bundesweiten Software FREE) registriert und dem zuständigen RP gemeldet werden. Daher ist eine umgehende Registrierung von Personen von größter Wichtigkeit. Das Hallenranking wird aufgrund der aktuellen Krisensituation scharf geschaltet. Die Mindestaufnahme von 100 Personen muss gewährleistet sein, ebenso die Versorgung der Personen. Baindt rangiert aufgrund der Größenordnung (über 5.000 EW Gemeinde) weiter vorne, doch noch in zweiter Reihe. Folgende Maßnahmen sind derzeit am Laufen: Vollbelegung Container Friesenhäusler Str. 12 Belegung des Containers Boschstraße 1/5 Anfrage Stiftung St. Franziskus, ob im Konvent ein Stock belegt werden kann. Seite 22 von 22 Der ehemalige Kindergarten Regenbogen im Klosterhof 5 sollte im Gegenzug auch für das Jahr 2022/2023 der Stiftung zugesichert werden. - Angebot an Landkreis von möglichen Standorten vorläufiger Unterkünfte (siehe Anlage) - Standort - Friesenhäusler Str. 14 alternativ Am Umspannwerk - Weiterer Aufruf bezüglich privater Wohnungen, Hallen auf der Gemarkung Baindt etc. Doch ungeachtet aller Bemühungen ist der Platzbedarf aktuell so groß, dass auch wenn alles gelänge, damit gerechnet werden muss, dass das Landratsamt auf die Sporthalle zurückgreift. Es erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. TOP 18 Anfragen und Verschiedenes a) Absperrung Klosterwiesenschule Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob bei der Absperrung um die Klosterwiesenschule ein Durchgang möglich ist. Bauamtsleiterin Jeske erklärt, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. b) Parkplatz beim Feneberg Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, wie die Nutzung für den Parkplatz beim Feneberg bei Vereinsfesten geregelt ist. Bürgermeisterin Rürup erklärt, dass dies bei der nächsten Vereinssitzung mit den Vereinen besprochen wird. Eine Anfrage bei Feneberg muss grundsätzlich frühzeitig erfolgen, damit keine Strafzettel verteilt werden.[mehr]

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Sicherheit und technische Details Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling findet auf unserer Website nicht statt. Betroffenenrechte (Art. 15 ff. DSGVO) Sie haben das Recht auf Anfrage unentgeltlich Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO) über Ihre, bei uns gespeicherten, personenbezogenen Daten zu bekommen. Bei Vorliegen unrichtiger Daten haben Sie das Recht auf Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO). 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Sie können sich unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz über die Verarbeitung der Daten beschweren (Art. 77 EU-DSGVO): Prof. Dr. Tobias Keber Königstraße 10a 70173 Stuttgart Telefonnummer: 0711 615541-0 Faxnummer: 0711 615541-15 poststelle(@)lfdi.bwl.de http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de Datenerfassung auf unserer Website Nachfolgend können Sie sich informieren wo wir, bzw. warum wir von Ihnen personenbezogene Daten erheben. „Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Gemeinde Baindt die Fa. komuna GmbH (www.komuna.de), 84032 Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend auf die Systeme der komuna GmbH (wzko.komuna.net) verlinkt. Sie können sich anhand des Zertifikates davon überzeugen, dass Sie auf dem richtigen Server verlinkt wurden. Diese Online-Anwendung ist über das HTTPS-Protokoll verschlüsselt, die Schlüsselstärke beträgt je nach eingesetztem Browser 128-Bit bzw. 256-Bit. Die erhobenen Daten werden zur Zuordnung der Zählernummer und dem Objekt (Str., Hausnummer) von der Gemeinde Baindt an die Applikation Wasserzähler-Online verschlüsselt zur komuna GmbH übertragen. Die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ist optional und wird nur für die entsprechende Benachrichtigungsmail benötigt. Ihre Daten (Zählernummer, Zählerstand, Ablesedatum) bleiben solange gespeichert, bis sie durch das Hochladen neuer Daten überschrieben werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.“ Log-Files Bei jedem Aufruf unserer Website durch Sie erfassen wir automatisiert Daten und Informationen vom System Ihres Geräts und speichern diese in sog. Server-Log-Files. Bei diesen Daten handelt es sich um Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (hier: Website-Besucher) beziehen. 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            Zuletzt geändert: 20.10.2023
            2022_07_05_Bericht.pdf

            Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. Mai 2022 sind folgende Beschlüsse bekanntzugeben: TOP Submissionsergebnis - Breitbandausbau weiße Flecken Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das Submissionsergebnis zur Kenntnis und stimmt der Vergabe durch den Zweckverband Breitbandversorgung an den günstigsten Bieter zu. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt folgendes mit: a) Fischerareal Die für den 16. Juli angedachte Exkursion wird mangels fehlender Anmeldungen abgesagt. b) Stadtradeln Diese Aktion läuft noch bis zum 15. Juli 2022. c) Corona In der Zeit vom 29. Juni 2022 bis zum 05. Juli 2022 wurden 77 neue Corona- Fälle in Baindt gemeldet. d) Ukrainekrise In der Gemeinde Baindt sind 35 Geflüchtete gemeldet. Aktuell wird für eine dreiköpfige Familie eine Wohnung gesucht. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Reitergruppe Baindt e.V. möchte beim Pumpwerk Brühl auf dem Flurstück 185/8 eine Reithalle errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ gefasst. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 06.07.2021 lag vom 02.08.2021 bis zum 03.09.2021 öffentlich aus. Aus der Bevölkerung gingen keine Stellungnahmen ein. Parallel wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hier gingen verschiedene Bedenken ein, die in der Abwägungs- und Beschlussvorlage ersichtlich sind. Hinzu kommt, dass der Reitverein auf Grund der stark gestiegenen Baupreise die Halle verkleinern muss. Aus diesen Gründen muss der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle erneut für die Öffentlichkeit ausgelegt und die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nochmals angehört werden. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 06.07.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 09.11.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.11.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt. TOP 05 Auftragsvergabe Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung am 03.05.2022 wurde beschlossen, die Arbeiten für die Nahwärmeleitung - Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße durch das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH aus Weingarten ausschreiben zu lassen. Die beschränkte Ausschreibung wurde an fünf Firmen versandt. Zur Submission am 22.06.2022 ging ein Angebot ein. Das Submissionsergebnis sowie der Vergabevorschlag sind in Anlage 1 aufgeführt. Der Bieter ist die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einem Angebotspreis von 138.714,61 € brutto. Das bepreiste Leistungsverzeichnis lag bei 117.185,49 €. Nach VOB/A § 16 (6) Nr. 3 soll der Zuschlag für das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z.B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Es wird empfohlen, die Firma Lohr aus Ravensburg, mit einer Brutto-Angebotssumme von 138.714,61 € zu beauftragen. Beschluss: Die Arbeiten für die Nahwärmeleitung – Bauabschnitt 3 im Bereich Ziegeleistraße werden an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 138.714,61 € brutto vergeben. TOP 06 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss eines Wohngebäudes, Flst. 841, Thumbstr. 15 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Die Bauherren beantragen den Einbau einer Gaupe in das Dachgeschoss des bestehenden Wohngebäudes. Um mehr Wohnraum unterm Dach zu schaffen, ist auf der Westseite des Gebäudes eine Schleppdach-Gaupe mit einer Länge von 6,90 m und einer Dachneigung von ca. 10° geplant. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Thumbstr. 15 liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, weshalb das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann ohne zusätzlichen Flächenverbrauch mit der geplanten Gaupe zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Gaupe fügt sich in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer Gaupe im Dachgeschoss des Wohngebäudes wird erteilt. TOP 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bifang beim Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 134/2, Daimlerstr. 25 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 134/2, auf der Nordseite des Wohngebäudes eine Doppelgarage mit einer Länge von 6,77 m, einer Breite von 6,16 m bzw. von 7,25 m und einer Höhe von 2,65 m bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Bifang“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt (B-Plan rechtskräftig 19.07.1974). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Garagen, wenn sie nicht gesondert im Bebauungsplan ausgewiesen sind, im Hauptbaukörper unter zu bringen. Vor den Garagen ist bis zur Straße bzw. Gehweggrenze ein Mindestabstand von 4,50 m einzuhalten. Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenze überschritten wird und zwischen Garage und Fahrbahnrand der erforderliche Mindestabstand von 4,50 m nicht eingehalten ist. Deshalb sind Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Gemeinde kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Es wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für Garagen außerhalb des Hauptbaukörpers und des Baufeldes und ohne erforderlichen Mindestabstand Befreiungen erteilt. Da das Gebäude am Wendehammer liegt und nicht mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, kann aus verkehrssicherheitsgründen auf den Abstand verzichtet werden. Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang“ bei der Errichtung einer Doppelgarage in der nicht überbaubaren Fläche, außerhalb des Hauskörpers und ohne erforderlichen Mindestabstand zur Straße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist vorab abzuklären, ob der Keller genehmigt ist. TOP 08 Kindergartenangelegenheiten - Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 06. Juli 2021 wurde beschlossen, die Elternbeiträge in den Kindergärten wie folgt festzulegen: 1.) Ab dem 01.09.2021 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga-Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage / Woche) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 € / Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie für den Kindergarten „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / pro Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2021/2022 Für das Kind aus einer Familie 133,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 103,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 69,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 23,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / pro Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - Unterschiedliche Betreuungszeiten - Je nach gebuchter Stunden- zahl im Modul 3 werden entsprechend der Stundenzahl die Beträge festgesetzt. Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Beitragssätze für Kinderkrippen Kiga-Jahr 2021/2022 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 395,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 293,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 199,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 78,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. Die Vertreter der Diözesen, der verschiedenen Landesverbände sowie des Städte– und Gemeindetags sind übereingekommen, eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 pauschal um 3,9% zu empfehlen. Diese Steigerung bleibt erneut bewusst hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so sowohl den Auswirkungen der anhaltenden Krisen auf die Einrichtungen (mit Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs) als auch den Elternhäusern gegenüber gerecht zu werden. Die Empfehlung sieht folgendermaßen aus: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Beitragssätze in Kinderkrippen Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern Diese Elternbeiträge sind grundsätzlich nicht bindend. Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere auch einkommensabhängige gestaffelte Elternbeiträge festzulegen. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen eine einheitliche Festsetzung innerhalb der Kommune anzustreben. Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Zu ihrer Information darf ich Ihnen die Kostendeckungsgrade der einzelnen Einrichtungen in den vergangenen 5 Jahren aufzeigen. Jahr SMS Regenbogen St. Martin Waldorfkiga 2021 12,90% noch nicht abgerechnet 16,1% 2020 9,51% 15,31% 13,43% 2019 12,20% 8,38% 15,16% 16,95% 2018 12,83% 14,04% 13,86% 16,28% 2017 14,60% 10,90% 14,49% 19,38% Diese Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge wird von den umliegenden Städten und Gemeinden umgesetzt. Es hat sich bei uns bewährt, dass in allen Einrichtungen dieselben Beiträge erhoben werden. Beschluss: Ab dem 01.09.2022 werden die Elternbeiträge für den Waldorfkindergarten wie folgt festgesetzt: 1.) Elternbeiträge in Regelkindergärten Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2.) Für die Betreuung von unter 3 – jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 100% auf die jeweiligen Elternbeiträge in Regelkindergärten. Dieser Zuschlag wird anteilig für in Anspruch genommene Belegungstage (Mindestbelegung 2 Tage/Woche ) erhoben. 3.) Für die Mittagsbetreuung wird ein Betrag in Höhe von 4,00 €/Tag fällig - mit einer Obergrenze von 50,00 € monatlich. Seit dem 01.09.2019 werden die Elternbeiträge für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ sowie „St. Martin“ nach dem Modulsystem festgesetzt. Modul 1 - Betreuungszeit 30 Stunden / Woche Elternbeiträge (bei 11 Monatsbeiträgen) Kiga – Jahr 2022/2023 Für das Kind aus einer Familie 139,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 108,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 72,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 24,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Modul 2 - Betreuungszeit 34 Stunden / Woche Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Modul 3 - unterschiedliche Betreuungszeiten - Die Elternbeiträge werden entsprechend der Beiträge aus Modul 1 hochgerechnet. Elternbeiträge für Kinderkrippen Kiga – Jahr 2022/2023 (bei 11 Monatsbeiträgen) Für das Kind aus einer Familie 410,00 € mit einem Kind Für ein Kind aus einer Familie 304,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 206,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren Für ein Kind aus einer Familie 82,00 € mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. In den Elternbeiträgen sind die Kosten für das Mittagessen nicht enthalten. Die Module können zum 01.09., 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. TOP 09 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2022 Hauptamtsleiter Plangg berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 27.07.2016 wurde die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 05.07.2022 werden die Elternbeiträge für die Kindergärten im Gemeindegebiet beschlossen. § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt werden wie in Anlage 1 ersichtlich geändert. Hauptamtsleiter Plangg fügt ergänzend hinzu, dass sich bei § 5 Abs. 2 (Gebührenhöhe für Mittagessen) zwischenzeitlich eine Änderung ergeben hat. Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit anstatt 3,80 € nun 5,50 €. Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt gem. Anlage 1 wird zugestimmt. TOP 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2021 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Kämmerer Abele berichtet: Die Jahresrechnung 2021 ist bereits der dritte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Hier noch die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2021 in Kürze: Im Haushaltsjahr 2021 schließt das ordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag von -395.214,75 € (Plan -1.836.900 €) ab. Im Sonderergebnis kann ein Überschuss in Höhe von 2.335.700,65 € verzeichnet werden. Im zweiten Jahr seit der Umstellung auf das NKHR verlaufen das ordentliche Ergebnis und das Sonderergebnis und somit auch das Gesamtergebnis sehr positiv. Wie aus den „Ordentlichen Erträge und ordentliche Aufwendungen von 2021 ersichtlich werden, konnten 2021 ein besseres Ergebnis als geplant erzielt werden, jedoch waren die Aufwendungen um fast 400 Tsd. € höher als die Erträge. Gerade im Ausblick auf die Jahre 2022 ff, in denen aufgrund Corona und des Ukraine Krieges mit deutlich geringeren Zuweisungen und evtl. höheren Transferaufwendungen zu rechnen ist, ist es wichtig die Bemühungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts weiterhin aufrecht zu erhalten. In den folgenden Jahren in der unter Umständen ausgeglichene Ergebnishaushalte evtl. nicht möglich sein werden, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Das Gesamtergebnis 2022 zeigt wieder ein positives Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt kann der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquiden Mittel) auf Grund Verkauf von Anlagevermögen verbessert werden und beträgt zum Jahresende 2021 insgesamt 7,6 Mio. €. Es ist für die großen anstehenden Investitionen ein kleines Finanzpolster vorhanden, jedoch sollte bei den zahlreichen Investitionen darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt zusätzlich nicht übermäßig belasten, z. B. in dem durch die Investitionen der Unterhaltungsaufwand und/oder die Bewirtschaftungs-kosten reduziert und somit die zusätzlich entstehenden Abschreibungen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2021 keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 329.073,30 € ausgewiesen. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit betrug 2.154.695,77 €, das heißt die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit waren um ca. 2,1 Mio. € niedriger als die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Das gegenüber der Planung positivere ordentliche Ergebnis setzt sich aus Folgenden wesentlichen Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung zusammen (Werte auf volle Tausend abgerundet): Wesentliche Entlastungen im Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen): 302.000 € höhere Schlüsselzuweisungen – Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft 292.000 € höhere Landeszuweisungen 180.000 € höhere Gewerbesteuer 121.000 € geringere Personalaufwendungen 114.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 70.000 € mehr Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und durch sonstige Veränderungen bzw. Verschiebung von Sanierungen wurde gegenüber der Planung von -1,8 Mio. € ein ordentliches Ergebnis von -0,4 Mio. € erzielt. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweit vorangegangenem Jahr maßgebend. Das positivere Rechnungsergebnis 2021 wirkt sich mit der besseren Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Fazit: Die Eckdaten sprechen für sich. Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem besseren Ergebnis. Die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts, die sich im ordentlichen Ergebnis ausdrückt, hat sich gegenüber dem Planansatz etwas erhöht. Ziel sollte dennoch sein, positive ordentliche Ergebnisse zu erwirtschaften. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasserversorgung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Gewinn in Höhe von -71.933,16 € ab. Die aufgelaufenen Gewinnvorträge aus dem Vorjahr betrugen zum 01.01.2021 55.908,13 €. Der Verlustvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 -16.025,03 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Abrechnung des Wasserzweckverbandes vollzogen wurde. Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwasserbeseitigung Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 123.024,72 € ab. Der Gewinnvortrag beträgt somit zum 31.12.2021 548.050,38 €, wobei zum Jahresabschluss noch nicht die endgültige Abrechnung des Abwasserzweckverbandes vollzogen wurde. Der Gewinnvortrag wird auf der Passivseite sowohl als Eigenkapital, als auch wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung gem. Kalkulation als Gebührenausgleichsrückstellung dargestellt. Beschluss: Dem Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt sowie der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und der Jahresrechnung 2021 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wurde zugestimmt TOP 11 Haushaltsvollzug 2022 - Ergebnisse der Maisteuerschätzung - Finanzielle Lage - Ausblick Investitionen und Refinanzierung der Gemeinde Kämmerer Abele berichtet: Sowohl das Land, als auch die Kommunen werden nach der Maisteuerschätzung mit höheren Steuereinnahmen rechnen können, sofern sich die Prognosen für 2022 bestätigen. Die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich sind im Jahr 2022 auf eine Verbesserung um etwa 322 Millionen Euro zu beziffern, wovon etwa 307 Millionen Euro auf den allgemeinen Steuerverbund und 24 Millionen Euro auf den Familienleistungsausgleich entfallen werden. Es sollen die baden-württembergischen Kommunen aufgrund der Mai-Steuerschätzung zwar mit Steuermehreinnahmen in Höhe von etwa 484 Millionen Euro in 2022 rechnen können. Auf der anderen Seite dürfte sich der Anteil der baden-württembergischen Kommunen an den Mindereinnahmen der noch nicht in die Steuerschätzung einbezogenen laufenden Gesetzgebungsvorhaben – für die Kommunen bundesweit sind dies für das Jahr 2022 minus 3,11 Mrd. Euro – in etwa gleicher Höhe wie die offiziell geschätzten Mehreinnahmen bewegen. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass und der Maisteuerschätzung wird aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. Die wirtschaftliche Prognose der Maisteuerschätzung ist wegen Inflation, Lieferengpässe und Ukrainekonflikt weiterhin sehr vage. Auch bei der positiven Gewerbesteuerprognose sind noch Fragezeichen, ob diese so auch kassenmäßig realisiert werden. Von der Bundesregierung wurde das Wirtschaftswachstum auf 2,2% gesenkt. Dies wäre in der aktuellen Lage ein sehr gutes Wirtschaftswachstum. nach Maisteuerschätzung Plan 2022 nach Maisteuer- schätzung 2022 +/- Gewerbesteuer Nachzahlung veranlagt/hohe VZ 2.000.000 2.300.000 300.000 Gewerbesteuerumlagesatz 206.000 237.000 -31.000 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (höheres Aufkommen gegenüber Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.350.000 42.000 Schlüsselzuweisungen (niedrigere Steuerkraftmesszahl, etwas mehr Einwohner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.957.000 337.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass ) 446.000 650.000 204.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.576.000 235.600 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 245.000 -15.000 Leistungen nach dem Familienlastenausgleich 266.700 270.000 3.300 Verbesserungen: 1.370.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -50.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Unterhaltungskosten Klosterwiesenschule Toilettensanierung Aufwand -40.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -25.000 Zuweisung an Gemeindeverband Mittleres Schussental -25.000 Erneuerung der Waschräume – Zuschuss Kindergarten St. Martin -13.000 Erneuerung der Küche – Zuschuss Kindergarten Waldorfkindergarten -5.300 Sanierungsmaßnahmen Friedhof u. a. Glocke Friedhofskapelle -5.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Juni 479.500 Bisherige außerordentliche Ausgaben im Investitionsbereich: Zuschuss Sanierung evangelische Kirche -20.000 Kindergarten SMS Einrichtung einer neuen Gruppe -42.400 -62.400 Die Gemeinde erhofft sich Ende 2022/Anfang 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken um die etwas schwierigen Jahre 2022 und 2023 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden aufgrund Inflation, Ukrainekrieg und Lieferengpässe im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. 2022 werden folgende Projekte in der Planung abgeschlossen bzw. bereits teilweise begonnen: • Klosterwiesenschule blaues Gebäude • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen • Bau der Fischerstraße • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus • Feuerwehrfahrzeug LF 20 • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete) Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und ein weiterer Bauabschnitt der Nahwärmeleitung sowie zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 07.06.2022 5,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,8 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung bis 30.06. zu 0% befristet ausgeliehen. Die Verwaltung wird 2022 ff die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen und Rezessionsängste können die weiteren Haushaltsjahre 2023/2024 begleiten. Technische Auflagen und altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Weiterhin steht die Gemeinde vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz (Sanierung in Gebäude, Heizzentrale etc.) zu investieren. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung, Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 sollten demnächst mit Rückgabe 31.07.2022 eingehen. Die Rückmeldungen der bewirtschaftenden Stellen oder Anträge halten sich bisher in Grenzen. Im September 2022 können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden, was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Die endgütigen finanziellen Rahmenbedingungen des Haushaltserlasses und der Novembersteuerschätzung werden anschließend eingepflegt. Die galoppierende Inflation als auch die Anzeichen einer evtl. Rezession gilt es im Auge zu behalten. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Haushaltscontrollings zur Kenntnis. TOP 12 Standesamtsangelegenheiten - Bestellung eines Eheschließungsstandesbeamten Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Bei der Gemeinde Baindt sind derzeit Frau Franka Maurer sowie als Stellvertreterin von Frau Franka Maurer ihre Kollegin aus der Gemeinde Berg, Frau Beatrice Kohler, als „Vollstandesbeamte“ bestellt. Darüber hinaus sind Bürgermeisterin Simone Rürup und Hauptamtsleiter Walter Plangg zu „Eheschließungsstandesbeamten“ bestellt. Um der komplexen Rechtsmaterie mit vielen Bezügen zum ausländischen und internationalen Recht gerecht zu werden, sind „Vollstandesbeamte“ verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens einen einwöchigen und fachlich einschlägigen Fortbildungslehrgang zu besuchen. Zudem sind weitere Lehrgänge zweimal jährlich auf Kreisebene zu besuchen. Diese Nachweise sind von reinen „Eheschließungsstandesbeamten“ nicht zu erbringen. Zur Entlastung von Frau Franka Maurer wird Herr Marvin Bautz (bei der Gemeinde Baindt seit dem 26.08.2020 im Bereich Bürgertheke und Rentenberatung tätig) als weiterer Eheschließungsstandesbeamter bestellt. An einem Seminar - Eheschließungsstandesbeamter - hat Herr Bautz teilgenommen. Beschluss: Herr Marvin Bautz wird zum „Eheschließungsstandesbeamten“ für den Standesamtsbezirk Baindt bestellt. TOP 13 Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2023 - Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) Kämmerer Abele teilt mit: Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes wurde eine Neuregelung durch die Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) gesetzlich verankert. Die Gemeinde Baindt hat in verschiedenen Bereichen die Übergangsfrist bis Ende 2022 in Anspruch genommen. Handelt eine Gemeinde auf privatrechtlicher Basis, führt dies zur Behandlung als Unternehmer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in folgenden Positionen verändert. • Eine Beitragserhöhung soll trotz gestiegener Druckkosten zum 01.01.2023 nicht weitergegeben werden. Jedoch wird das Amtsblatt ab 01.01.2023 24,00 € zuzüglich 7% MwSt. (brutto 25,68 €) kosten. Änderungen in den AGBs rot markiert: Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7% USt, brutto 25,68 € ) für jedes volle Kalenderjahr. • Bisher hat die Gemeinde Baindt folgenden Service gewährt. Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt für 1 Jahr kostenfrei zugestellt. Sollte dieser Service weiterhin gewährt werden, müsste die Gemeinde die Umsatzsteuer für den unentgeltlichen Service leisten. Auch unentgeltlich erbrachte "sonstige Leistungen" des Unternehmers können der Umsatzsteuer unterliegen, sofern sie als eine einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellte Wertabgabe zu behandeln sind. Die Finanzverwaltung tendiert dazu den kostenlosen Bezug als Kennenlernabonnement auf zwei Monate zu begrenzen. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zu. TOP 14 Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft Da dieser Tagesordnungspunkt (Einladung zur Gemeinderatssitzung am 05.02.2022) versehentlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt vom 01.07.2022 nicht abgedruckt war, wird dieser unter Tagesordnungspunkt 15 – Anfragen und Verschiedenes behandelt. TOP 15 Anfragen und Verschiedenes a) Hochwasserschutzmaßnahme Beschlussfassung gem. Förderrichtlinie Wasserwirtschaft Kämmerer Abele teilt mit: Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse Ende Mai 2018 und im Juni 2016 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit häufigeren und intensiveren Starkregenereignissen zu rechnen ist, hat die Landesregierung die Kommunen aufgefordert, mehr Vorsorge zu betreiben, um die Schadenspotenziale und damit zukünftige Schäden zu verringern. Bei einer Online-Bürgerinformationsveranstaltung im November 2020 zum Starkregenrisikomanagement, erläuterte das Ingenieurbüro Fassnacht aus Bad Wurzach die angefertigten Starkregenkarten und stellte Maßnahmen zur Verringerung von Starkregenschäden vor, durch die sich jeder privat schützen kann. Am 04.10.2021 wurden Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen infolge von Starkregenereignissen im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Schenk-Konrad-Halle dargestellt. Die Gemeinde Baindt hat die Hochwasserschutzmaßnahme Hochwasser- schutzkonzept Baindt, 2. Bauabschnitt - Hirsch- / Siemensstraße, Gewässeröffnung / Errichtung Gewässer II. Ordnung beantragt. Aus der Hanglage Bühl, die sich östlich an die bestehende Bebauung entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße anschließt und nach Osten bis zur bestehenden Bebauung entlang der Marsweilerstraße ansteigt, strömt der Oberflächenabfluss derzeit bei Starkregenereignissen bisher weitgehend ungebremst entlang der Hirsch-, Siemens-, Benz- und Boschstraße zu. Aus den vorgenannten Überlegungen ergibt sich für die geplante Maßnahme nur eine sinnvolle Trassierung Richtung Westen mit Ableitung zum Bampfen. Der Zuschussgeber erwartet hierzu noch einen Gemeinderatsbeschluss. Des Weiteren erwartet der Zuschussgeber eine zeitnahe Ausschreibung und einen Mittelabfluss 2022. Das Planfeststellungsverfahren für die wasserrechtliche Genehmigung läuft derzeit noch. Eine Bewilligung des Förderbescheides kann erst erfolgen, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Die untere Wasserbehörde geht davon aus, dass der Bewilligungsbescheid im Anschluss ausgestellt werden kann. Die Gemeinde hat im Rahmen des Starkregenrisikomanagements im ersten Bauabschnitt die Hochwasserschutzmaßnahme in der Ortsmitte realisiert. Im nächsten Schritt sollte noch 2022 mit der Gewässeröffnung begonnen werden. Umfangreiche Fördermittel wurden hierfür beantragt. Nach Eingang des Förderbescheides sollte die Gemeinde laut Zuschussgeber die Ausschreibung veranlassen, welche im Oktober / November vergeben werden kann. Das Ingenieurbüro Fassnacht wird die Ausschreibung zeitnah vorbereiten. Es stehen Fördermittel in Höhe von 400 Tsd. € im Raum. Beschluss: Für die vordringliche Maßnahme Hochwasserschutzkonzept Baindt, 2. Bauabschnitt Hirsch- / Siemensstraße, Gewässeröffnung / Errichtung eines Gewässers II. Ordnung wird die Verwaltung beauftragt, nach Eingang des Förderbescheides die Ausschreibung der oben genannten Maßnahme zu veranlassen. b) Sporthalle Ein Gremiumsmitglied weist die Verwaltung darauf hin, dass in den Duschräumen leichter Schimmelbefall zu verzeichnen ist. Die Verwaltung hat bereits mit der Putzfirma die Örtlichkeit angeschaut. Es kommt ab sofort ein wirksameres Putzmittel zum Einsatz. Zudem wurde die Belüftung optimaler eingestellt. c) Hightech-Grill Baindter Bädle Im Rahmen der letzten Bauausschusssitzung am 04.07.2022 wurde beschlossen, den von der Firma Ackermann gesponserten Grill rechts am Eingang der Hundeschule aufzustellen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass zunächst die Bauhofmitarbeiter das Fundament für diesen Grill fertigen. Bis in ca. 8 Wochen müsste der Grill dann einsatzbereit sein. d) Gewerbegebiet Mehlis Ein Gremiumsmitglied weist die Gemeindeverwaltung auf ein Gebäude im Gewerbegebiet Mehlis am Umspannwerk hin, in dem eine Wohnung bezogen wurde, die nicht genehmigt ist. Dieser Mieter nutzt das angrenzende Gemeindegrundstück ohne Erlaubnis. Zudem hat der Eigentümer zu viel Fläche versiegelt. Bauamtsleiterin Jeske bemerkt, dass ihr dieser Sachverhalt bekannt ist. Der Eigentümer wurde aufgefordert, die Fläche zu entsiegeln. Zudem ist ein Baugesuch für die Wohnung nachzureichen.[mehr]

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              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01. August 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin Paragraph 13 b BauGB Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass § 13b BauGB nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Demnach dürfen Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne vorherige Umweltprüfung überplant werden. Auch Bebauungspläne in Baindt sind von diesem Urteil betroffen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag noch keine ausführliche Urteilsbegründung vor, daher können keine Aussagen über die Auswirkungen getroffen werden. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Gemeinde alle Bauherren und Interessenten in den betroffenen Baugebieten informieren. Neugestaltung Dorfplatz Der Baubeginn zur Neugestaltung des Dorfplatzes war am 27.07.2023 (Baustelleneinrichtung, Baufeldfreimachung Parkplatz, Umleitungsbeschilderung). Ab dem 21.08.2023 wird der Kreisverkehr nur noch einseitig mit Ampelanlage befahrbar, die Küferstraße bis zur Bushaltestelle sowie Mühlstraße voll gesperrt sein. Die Parkplätze vor dem Rathaus und auf dem Dorfplatz stehen nach den Handwerkerferien nicht mehr zur Verfügung. Parkmöglichkeiten stehen am Mühleparkplatz und auf demFestgelände zur Verfügung. Ab dem 22.08.2023 wird mit den Tiefbauarbeiten an Kanal, Nahwärme und Breitband begonnen. Nähere Informationen gibt es jederzeit auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt und auf dem Instagram-Account der Gemeinde. Hochwasserschutzmaßnahme Hirsch-, Igel- und Siemensstraße Derzeit finden Bauarbeiten am Regenwasserkanal im Bereich Hischstraße statt. Ab Mitte September wird das Einlaufbauwerk in der Sulpacher Straße (Höhe Einfahrt Igelstraße) gebaut. Dazu muss die Sulpacher Staße für circa vier Wochen gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert. Die Fertigstellung inkl. Bepflanzung ist für Mitte November geplant. Ausbau Breitband weiße Flecken Die Bauarbeiten von Schachen bis zur Reithalle (Bühl) sind fertiggestellt. Derzeit werden Kabelverlegearbeiten in der Marsweilerstraße und entlang der Mochenwangener Straße (von ausbauende Radweg Sulpach bis Gemarkungsende bei Mochenwangen) durchgeführt. Im August beginnen die Kabelverlegearbeiten von der Thumbstraße bis Stöcklis. Sanierung Wasserleitung Grünenberg - Stöcklisstraße Die Sanierung ist abgeschlossen. Die Mängelbehebung findet bis Ende der Woche (KW 31) statt. Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäusler Straße Der Landkreis Ravensburg beantragt die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flurstück 953, neben der bereits bestehenden Gemeinschaftsunterkunft Richtung Friesenhäusler Straße. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 Durch die Mehrung der inzwischen erforderlichen Mülltonnen, die bis jetzt im Keller der Mehrfamilienhäuser untergebracht sind, beantragt die Wohnungseigentümergemeinschaft für jedes Wohngebäude ein Müllhaus. Dort sollen alle Mülltonnen geordnet untergebracht werden. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung vom Bebauungsplan „Breite mit 1. Änderung“ wird im Rahmen des Bauantrags zur Errichtung von 2 Müllhäusern in der nicht überbaubaren Fläche erteilt. Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 Die Bauherren haben das Flst. 206/9 gekauft und möchten den Garten umgestalten. Ein bestehendes Gartenhaus soll abgebrochen und dafür ein Neues an anderer Stelle gebaut werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 23.10.2015). Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Den Befreiungen vom Bebauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“: • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Errichtung in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Der Überbauung des Schmutzwasserkanals mit dem Gartenhaus wird zugestimmt. Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes Der rote Hartplatz auf der Schul- und Sportanlage der Klosterwiesenschule ist gut 35 Jahre alt und in einem sehr schlechten Zustand. Eine Nutzung für den Schul- und Vereinssport ist aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich. Früher oder später muss der Platz gesperrt werden. Ursprünglich wurde der Platz für den Schulsport der Grund- und Hauptschule genutzt. Darüber hinaus vor allem für Leichtathletik, jedoch auch für Hockey, Handball und Basketball. Im Hinblick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung unseres Schulstandortes hat der Gemeinderat mit der Sanierung der Klosterwiesenschule einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Nun gilt es auch die Sportanlage so auszurüsten, dass für die Kinder und Jugend der Gemeinde der größtmögliche Nutzen entsteht. Hatte die Gemeinde Baindt 2019 gut 150 Schülerinnen und Schüler sind wir jetzt bei über 170 Grundschulkindern. Hinzu kommt, dass ab dem Jahr 2026 für Eltern ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder besteht. Von Montag bis Freitag haben Eltern dann die Sicherheit, dass deren Kinder an jedem Tag acht Stunden in der Schule unterrichtet und betreut werden. Für uns als Kommune bedeutet das unter anderem, dass in Zukunft mehr Kinder den ganzen Tag in der Schule und auf dem Schul- und Sportgelände verbringen werden. Diese Kinder müssen betreut und gefördert werden und brauchen Platz zum Spielen, sowohl in der Halle als auch im Freien. Damit einhergehend ist es nach wie vor ein Anliegen unseres Sportvereins und hier vor allem der Abteilung Fußball, dass eine weitere Trainings- und Spielfläche für Kinder, Jugendliche und auch für die Erwachsenen geschaffen wird. Im September 2014 wurde von Seiten des SV Baindt erstmalig ein Antrag auf den Bau eines Kunstrasenplatzes an Stelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden Grünfläche gestellt. Dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Ein erneuter Vorstoß von Seiten des Vereins erfolgte im Mai 2019. Im Februar 2022 fand ein Austausch zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Vertretern der Schule, des SV Baindts und der Gemeindeverwaltung statt. Bei diesem Termin wurde über verschiedene Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sportanlage diskutiert. Über die Schaffung eines Naturrasenspielfeldes anstelle eines Kunstrasenplatzes genauso wie über den Nutzen einer Freilufthalle. Aus schulischer Sicht wäre ein Kunstrasenplatz oder eine Freilufthalle eine sehr gute Lösung, da zeitnah nach erfolgtem Regen wieder eine Nutzung erfolgen kann. Ein Kunstrasenplatz kann auch von unseren Schulkindern der Klosterwiesenschule sehr gut zum Schulsport und zum freien Spiel innerhalb der Betreuung genutzt werden. Ballspiele, Geschicklichkeitsspiele und Bewegung aller Art sind darauf möglich. In einem ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Da der Unterbau des roten Hartplatzes sowohl im Zustand als auch in der Verwendung der Materialien unklar ist, ist ein Baugrundgutachten zu fertigen. Darüber hinaus muss das Gelände vermessen werden. Erst dann kann auch eine Aussage dazu getroffen werden, ob Anpassungsarbeiten notwendig werden. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung der Schulkinder wird im September mit einem weiteren Schulbauförderprogramm gerechnet. Dieses Programm soll zu einer Qualitätsverbesserung der Betreuung und umfänglicheren Förderung beitragen. Wenn hier auch Außenanlagen enthalten sind, was angenommen wird, könnte auch in diesem Programm ein Förderantrag gestellt werden. Letztendlich ist eine ordentliche Planung Entscheidungsgrundlage für das Gremium. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: 1. Der Gemeinderat befürwortet den Rückbau des roten Hartplatzes, die Verlegung der Weitsprunganlage, die Sanierung der Laufbahn und darüber hinaus den Bau eines Kunstrasenplatzes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes für den Schul- und Vereinssport zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, anstelle des roten Hartplatzes und der angrenzenden kleinen Rasenfläche einen Kunstrasenplatz zu planen. 4. Das Gremium nimmt in den nächsten Doppelhaushalt 2025 / 2026, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit, Mittel auf, um den roten Hartplatz zurückzubauen, die Weitsprunggrube zu versetzen und die Laufbahn instand zu setzen. Darüber hinaus werden Mittel für den Bau eines Kunstrasenplatzes eingestellt. Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt Auf dem Gemeindegebiet von Baindt werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Biogasanlagen, Pelletheizungen, Blockheizkraftwerke, aber auch Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bei. Im Sinne des Klimaschutzes und angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie steht Baindt einem weiteren Zubau an Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht entgegen. Dazu könnten auch Solaranlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten. Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Zur Orientierung, würden diese 0,2 % auf die Gemarkung der Gemeinde Baindt umgelegt, würde dies bedeuten, dass bei 2.306 Hektar Gemeindefläche mindestens 4,612 Hektar für Freiflächen- Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan sowie eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem Gemeinderat ein Katalog von Kriterien an die Hand gegeben werden - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten –, um zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Photovoltaik über die Bebauungsplanung ermöglicht werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Festlegung der Kriterien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt, die einzelnen Bestandteile des Kriterienkatalogs mit folgenden Änderungen als Entscheidungshilfe für die Beurteilung von Standorten von PV-Freiflächenanlagen hinsichtlich Eignung und Durchführbarkeit zukünftig heranzuziehen: • Flächengröße / Zubaumenge: Der Gemeinderat wird zwei Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 10 Hektar erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. (Die Kriterien werden in das Bürgerinformationssystem eingestellt) Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. Die Gemeindeverwaltung hat die baulichen Voraussetzungen mit Zielabweichungsverfahren und Bebauungsplanverfahren sowie dem Erwerb einer ökologischen Ausgleichsfläche geschaffen. Der Antrag der Reitergruppe wurde in einem Durchführungsvertrag, welcher öffentlich beschlossen wurde, festgehalten. Aufgrund verspätetem Nachlass und längerem Bebauungsplanverfahren haben sich die Kosten erhöht. Die Inflation schlägt ebenfalls zu Buche. Die Reitergruppe fängt viel in Eigenleistung auf, jedoch erbitten sie weitere finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Baindt. Die Erschließungskosten für die Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung des Objekts mit einer Gesamthöhe von 34.865,66 Euro übersteigen die ursprüngliche Kalkulation des Vereins erheblich. Daher stellt die Reitergruppe Baindt e.V. einen Zuschussantrag in Höhe von 30.000,00 Euro für den Bau der Erschließungsanlagen (Strom-, Wasser- und Abwasserversorgung). Da sich die Auszahlung des WLSB-Zuschusses zeitlich verzögert, stellt die Reitergruppe darüber hinaus einen Antrag auf Vorfinanzierung auf die im Förderbescheid bestätigte Summe von höchstens 132.000,00 Euro bis zur Auszahlung der Fördermittel bzw. spätestens bis zum 31.12.2026. Die Gemeinde hat bisher gem. Durchführungsvertrag 85.000 € vorfinanziert. Der Reitverein sagt im Rahmen seiner weiteren Antragstellung ausdrücklich seine Unterstützung bei den Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flst. Nr. 376 zu. Auf diesem Flurstück sind Büsche und Sträucher zu Pflanzen und weitere ökologische Maßnahmen vorzunehmen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den im Antrag der Reitergruppe Baindt vom 17.07.2023 beantragten, einmaligen Unterstützungsleistungen wie folgt zu: 1. Für den Bau der Erschließungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung – Abwasserentsorgung) wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € an den Reitverein gewährt. 2. Im Wege der Vorfinanzierung der Fördermittel wird eine höhere Vorfinanzierung in Höhe von 132.000 € bis zur Auszahlung der Fördermittel des WLSB bzw. spätestens bis zum 31.12.2026 gewährt. Die Reitergruppe Baindt wird aufgefordert den Bewilligungsbescheid vorzulegen. 3. Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe zu. Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die vollständige kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt ist über das Ratsinformationssystem einsehbar. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2023/2024 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze sollen ausgearbeitet und im Sozialausschuss vorgestellt werden. Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung Die Gemeinde Baienfurt und die Gemeinde Baindt waren aufgrund ihrer Rücklagenstände in der Lage dem Zweckverband für dessen Investitionen Trägerdarlehen zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat Baindt stimmt der Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung zum 30.12.2023 und 30.12.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. zu. Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 262.500 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 630.000 € (Stand 30.09.2024) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2024 erneut zu verzinsen. Die Trägerdarlehen sollen erst Ende 2024 entschieden werden. Es wurden zur Beschlussfassung die damaligen Marktkonditionen zu 1,0% festgesetzt. Der Zinssatz ist analog der durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 7 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2024 auf einheitlich 4,25 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 7 findet zum 30.09.2029 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 8 werden erst im Jahr 2024 angepasst. Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Gemeinde sind §§ 44 Abs. 2, 53 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt. Aus der Zuständigkeitsordnung ergibt sich die Anzahl der eingerichteten Ausschüsse sowie die Größe des jeweiligen Ausschusses und die den einzelnen Ausschüssen zugewiesenen Aufgaben. Die entsprechenden Höhen der einzelnen Beträge könnten zu einem späteren Zeitpunkt, nach 20 Jahren unveränderter Grenzen, entsprechend angepasst werden. Dieser Beschluss sieht lediglich die Änderung der Anordnung von Ausgaben über 5.000 Euro vor. Damit auch bei Abwesenheit der Bürgermeisterin über zwei Wochen das tägliche Geschäft weiterläuft. Mit den laufenden Baumaßnahmen, sollten die Firmen bei Prüfung der Rechnungen auch bedient werden können. Auch für den Krankheitsfall dient diese Regelung als eine Absicherungsebene. Auf Antrag des Gremiums sollen die Amtsleitungen zukünftig die Befugnis erhalten, Zahlungen bis zu 10.000 Euro tätigen zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Zuständigkeitsordnung außer Kraft. Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Derzeit liegt die Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bei Mitarbeitern bis zur Entgeltgruppe (EG) 6. Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit und die Nachbesetzung der Stelle der Assistentin bzw. des Assistenten im Vorzimmer der Bürgermeisterin ergibt sich die Notwendigkeit, die Zuständigkeit zu überdenken. Die Erhöhung der Zuständigkeit der Bürgermeisterin zur Personaleinstellung bis zur Entgeltgruppe 9 ermöglicht es, schnell auf Bewerbungen zu reagieren und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah einzustellen. Dies ist insbesondere in Zeiten von Personalengpässen und während der Sitzungspause in der Urlaubszeit von großer Bedeutung, um den reibungslosen Betrieb der Verwaltung sicherzustellen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz: Es wird beantragt, dass mit dem Projekt "Waldspielplatz" im nächsten Jahr begonnen wird. Betriebsausflug: Es wird angefragt, warum das Gremium nicht zum diesjährigen Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung eingeladen war. Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl war ein Bus komplett ausgebucht. In den vergangenen Jahren haben nur wenige Mitglieder des Gremiums teilgenommen. Die logische Konsequenz wäre gewesen, einen zweiten Bus zu mieten, der nahezu leer geblieben wäre. Daher wurde in diesem Jahr darauf verzichtet. Verkehrsspiegel Stöcklisstraße: Auf die Frage, warum auf einem Privatgrundstück ein Stromkasten angebracht werden kann, aber kein Verkehrsspiegel installiert wird, wird erklärt, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich ist Die Gefahrensituation wird bei der nächsten Verkehrsschau in Augenschein genommen. Breitbandausbau "graue Flecken": Der Kämmerer, Herr Abele, erläutert, dass Bundes- und Landeszuschüsse in diesem Zusammenhang verzögert ausgezahlt werden. Die Zuschüsse werden erst nach Abschluss und Überprüfung der Arbeiten vollständig überwiesen. Daher sind die Kommunen gezwungen, über einen längeren Zeitraum selbst Vorfinanzierung zu leisten. Für die Gemeinde Baindt bedeutet dies eine Vorfinanzierung von etwa fünf Millionen Euro. Unabhängig davon steht der nächste Schritt in der Planung des Breitbandnetzausbaus in den unterversorgten Gebieten an. Das Gremium erteilt den Auftrag zur Planung.[mehr]

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                Öffentliche Bekanntmachungen

                Öffentliche Bekanntmachungen Seit 01.10.2020 werden alle öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chun­gen der Gemeinde Baindt hier veröffentlicht: Satzungsänderungen zum 01.12.2023 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt (PDF-Dokument, 61,76 KB, 29.11.2023) (veröffentlicht am 01.12.2023) Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg“ Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14-5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Landkreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (PDF-Dokument, 182,87 KB, 20.06.2023) wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am 01.07.2023, rechtswirksam. (veröffentlicht am 23.06.2023) Satzungsänderungen zum 01.09.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 174,54 KB, 09.03.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 16.06.2023) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 668,51 KB, 12.10.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 16.06.2023) Gebührentabelle der Betreuungsmodule für die Kindertagesstätte Sonne Mond und Sterne (PDF-Dokument, 51,77 KB, 15.06.2023) (ab 01.09.2023) (veröffentlicht am 16.06.2023) Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen Bekanntmachung (PDF-Dokument, 45,02 KB, 16.06.2023) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 16.06.2023) Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2022 Jahresrechnung 2022 (PDF-Dokument, 190,30 KB, 14.06.2023) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 16.06.2023) Abwasserzweckverband Mittlereres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 (PDF-Dokument, 110,37 KB, 17.03.2023) (veröffentlicht am 17.03.2023) Satzungsänderung zum 07.03.2023 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (PDF-Dokument, 11,58 KB, 09.03.2023) der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 09.03.2023) Bekanntmachung Haushaltssatzung zum 13.02.2023 Haushaltssatzung (PDF-Dokument, 164,53 KB, 13.02.2023) der Haushaltsjahre 2023/2024 (Veröffentlicht am 13.02.2023) Satzungsänderungen zum 01.02.2023 Bekanntmachung Friedhofssatzung - Gebührenübersicht (PDF-Dokument, 95,60 KB, 27.01.2023) Fassung zum 01.02.2023 (veröffentlicht am 27.01.2023) Satzungsänderungen zum 01.01.2023 Satzung zur Änderung der Satzung (PDF-Dokument, 53,02 KB, 23.11.2022) über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt -Baindt (veröffentlicht am 25.11.2022) Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 52,95 KB, 10.11.2022) (veröffentlicht am 10.11.2022) Satzung über den Anschluss (PDF-Dokument, 174,35 KB, 10.11.2022) an die öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgungssatzung) (veröffentlicht am 10.11.2022) Satzung über die Benutzung (PDF-Dokument, 89,66 KB, 10.11.2022) von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften (veröffentlicht am 10.11.2022) Änderung der Satzung über die Benutzung (PDF-Dokument, 53,45 KB, 10.11.2022) der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte (veröffentlicht am 10.11.2022) Bauplatzvergabe im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im allgemeinen Wohngebiet des Bebauungs- plangebiets „Grünenberg Stöcklisstraße“ insgesamt 8 Bauplätze für die Bebau- ung mit Einfamilien- bzw. Doppelhäusern im Einheimischenmodell zu vollem Wert zu vergeben. Nähere Informationen finden sie hier. (veröffentlicht am 04.11.2022) Klosterwiesenschule Baindt - Vergabe der Flachdachabdichtungsarbeiten Vergabeunterlagen (veröffentlicht am 02.11.2022) Sanierungsgebiet Ortskern II 2. Erweiterung Sanierungssatzung 2. Erweiterung (PDF-Dokument, 61,96 KB, 14.10.2022) (als pdf-Datei) Entwurf Abgrenzung 2. Erweiterung (PDF-Dokument, 369,78 KB, 14.10.2022) (als pdf-Datei) (veröffentlicht am 14.10.2022) Änderung der Wasserversorgungssatzung (PDF-Dokument, 146,91 KB, 14.10.2022) (veröffentlicht am 14.10.2022) Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (PDF-Dokument, 74,19 KB, 26.09.2022) (als PDF-Datei) (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) (Veröffentlicht am 26.09.2022) Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren (Veröffentlicht 02.08.2022) Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grundlage des Starkregenrisikomanagementkonzepts im Gebiet Bühl/Geigensack in Baindt, die Herstellung eines neuen Bachverlaufes mit der Anbindung an den „Oberen Bampfen“ sowie die Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes. Der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ravensburg vom 22.07.2022, Az.: 404-691.17/sö, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung zwei Wochen vom 08.08. bis 22.08.2022 bei der bei der Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, im EG (Bürgertheke) jeweils während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (§ 74 Abs.4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Amtliche Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss Auslegung (PDF-Dokument, 98,59 KB, 02.08.2022) (PDF) Planfeststellungsbeschluss (PDF-Dokument, 9,34 MB, 02.08.2022) (PDF) Hinweis (PDF-Dokument, 88,49 KB, 02.08.2022) (PDF) Allgem_UVP_Formblatt_Geigensack_Baindt (PDF-Dokument, 959,79 KB, 25.05.2022) (PDF) Bericht_Wasserrecht_Hochwasserschutz_Hirschstraße_mit_Grüneintrag (PDF-Dokument, 568,00 KB, 25.05.2022) (PDF) FFH-Vorprüfung-Formblatt_Geigensack (PDF-Dokument, 114,13 KB, 25.05.2022) (PDF) EAB_Gewaesserausbau-Geigensack_oA (PDF-Dokument, 4,58 MB, 25.05.2022) (PDF) ÜL_Übersichtskarte (PDF-Dokument, 1,28 MB, 25.05.2022) (PDF) ÜL_Übersichtslagepplan (PDF-Dokument, 1,58 MB, 25.05.2022) (PDF) LP-A_Lageplan_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 280,90 KB, 25.05.2022) (PDF) LP-A_Lageplan_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 689,95 KB, 25.05.2022) (PDF) LP_Baustelleneinrichtung (PDF-Dokument, 372,12 KB, 25.05.2022) (PDF) RQ_Regelprofile_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 115,37 KB, 25.05.2022) (PDF) RQ_Regelprofile_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 104,71 KB, 25.05.2022) (PDF) HP-A_Höhenplan_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 47,36 KB, 25.05.2022) (PDF) QP-A_Querprofile_Achse_Bühl_0_020_-_0_100 (PDF-Dokument, 96,44 KB, 25.05.2022) (PDF) QP-A_Querprofile_Achse_Bühl_0_110_-_0_190 (PDF-Dokument, 98,80 KB, 25.05.2022) (PDF) QP_Querprofile_Achse_Bühl_0_200_-_0_277 (PDF-Dokument, 128,28 KB, 25.05.2022) (PDF) QP_Querprofile_Achse_Geigensack_0_000_-_0_160 (PDF-Dokument, 117,24 KB, 25.05.2022) (PDF) A_Anpassung_Bachlauf_Durchlass_Waldweg_mit_Grüneintrag (PDF-Dokument, 102,27 KB, 25.05.2022) (PDF) PfP-Lageplan_Regelschnitte_Bepflanzung_Achse_Geigensack (PDF-Dokument, 534,97 KB, 25.05.2022) (PDF) PfP-Lageplan_Regelschnitte_Bepflanzung_Achse_Bühl (PDF-Dokument, 271,27 KB, 25.05.2022) (PDF) Bodenschutzknzept_HPC_2215381_GU (PDF-Dokument, 6,77 MB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_1_Bemessung_Hydraulik_Fließgerinne (PDF-Dokument, 248,75 KB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_2_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Detailkarte_G (PDF-Dokument, 3,77 MB, 25.05.2022) (PDF) Anlage_3_Überflutungstiefen_außergewöhnliches_Ereignis_Planungsmodell_Bühl (PDF-Dokument, 3,77 MB, 25.05.2022) (PDF) (Veröffentlicht 08.08.2022) Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) - Ausschreibung (veröffentlicht 25.07.2022) Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: Gemarkung: Baindt, Gewann: Forchenberg FIst.Nr.: 1171/1, Fläche: 7205 m2, Nutzung: Waldfläche Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvor­- stellung dem Landratsamt Ravensburg, Landwirtschaftsamt, Postfach 1940, 88189 Ravensburg bis zum 17.08.2022 schriftlich mitteilen. Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 4120 GV-2022-0450 Feststellung der Jahresrechnung 2021 (PDF-Dokument, 154,49 KB, 06.07.2022) der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 (veröffentlicht am 06.07.2022) Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 93,30 KB, 06.05.2022) (veröffentlicht am 06.05.2022) Einladung (PDF-Dokument, 62,82 KB, 28.03.2022) zur Verbandsversammung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental (veröffentlicht am 23.03.2022) Gebührenverzeichnis (PDF-Dokument, 76,86 KB, 12.01.2022) der Gemeinde Baindt (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 11.01.2022) (veröffentlicht am 12.01.2022) Feuerwehrkostenersatzsatzung (PDF-Dokument, 156,88 KB, 08.12.2021) (veröffentlicht am 08.12.2021) AZV mittleres Schussental (PDF-Dokument, 152,82 KB, 01.12.2021) Wasserrechtliche Erlaubnis für die Regenwasserbehandlungsanlagen im Bereich der Sammelkläranlage „Ettishofen“, Abwasserzweckverband „Mittleres Schussental“ (veröffentlicht am 03.12.2021) Satzung (PDF-Dokument, 210,94 KB, 01.12.2021) über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt (veröffentlicht am 01.12.2021) Benutzungs- und Gebührenordnung (PDF-Dokument, 99,03 KB, 01.12.2021) für die Ganztagesgrundschule in offener Form der Klosterwiesenschule Baindt (veröffentlicht am 01.12.2021) Änderung der Satzung (PDF-Dokument, 148,88 KB, 15.09.2021) über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung–WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007 (veröffentlicht am 15.09.2021) Bebauungsplan "Fischerareal" Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" als PDF Datei herunterzuladen. Bebauungsplan "Fischerareal" (PDF-Dokument, 1,78 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Fischerareal" (PDF-Dokument, 26,8 MB, 11.08.2021) (Planteil) Bisherige rechtsverbindliche Bebauungspläne für das Fischerareal: Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" (PDF-Dokument, 2,18 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Mischgebiet Fischerareal" (PDF-Dokument, 12,6 MB, 11.08.2021) (Planteil) Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" (PDF-Dokument, 1,99 MB, 11.08.2021) (Textteil) Bebauungsplan "Wohnen Fischerareal" (PDF-Dokument, 3,25 MB, 11.08.2021) (Planteil) Gutachten: Städtebaulicher Entwurf (PDF-Dokument, 20,5 MB, 11.08.2021) Stellungnahmen (PDF-Dokument, 1,36 MB, 11.08.2021) Artenschutzrechtlicher Kurzbericht (PDF-Dokument, 564,98 KB, 11.08.2021) (veröffentlicht am 30.08.2021) Satzung über die Erhebung (PDF-Dokument, 165,54 KB, 05.10.2022) von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (veröffentlicht am 08.07.2021) Satzung über die Entschädigung (PDF-Dokument, 62,49 KB, 14.04.2021) der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) (veröffentlicht am 14.04.2021) Verzeichnis der Kostenersätze (PDF-Dokument, 100,82 KB, 10.05.2021) für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) (veröffentlicht am 14.04.2021) Feuerwehrsatzung (PDF-Dokument, 97,78 KB, 10.05.2021) (veröffentlicht am 14.04.2021) Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (PDF-Dokument, 109,05 KB, 14.04.2021) nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung) (veröffentlicht am 14.04.2021) Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt (PDF-Dokument, 162,92 KB, 25.01.2021) für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 (veröffentlicht am 25.01.2021) Neukalkulation (PDF-Dokument, 48,54 KB, 16.12.2020) der Wasserverbrauchsgebühr und der Grundgebühren (veröffentlicht am 16.12.2020) Hebesatzsatzung (PDF-Dokument, 52,64 KB, 25.11.2020) (veröffentlicht am 25.11.2020) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (PDF-Dokument, 55,20 KB, 25.11.2020) (veröffentlicht am 25.11.2020) Betriebssatzung (PDF-Dokument, 72,87 KB, 07.10.2020) Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt (veröffentlicht am 07.10.2020) Betriebssatzung (PDF-Dokument, 73,52 KB, 07.10.2020) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt (veröffentlicht am 07.10.2020) Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (PDF-Dokument, 82,80 KB, 07.10.2020) (veröffentlicht am 07.10.2020) Die Einladungen zu den Gemeinderatssitzungen finden Sie auf der rechten Seite in der Infobox. Zusätzlich werden die Einladungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröffentlicht. Die öf­fent­li­chen Be­kannt­ma­chun­gen kön­nen auch im Rat­haus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von je­der­mann wäh­rend der Sprech­zei­ten kos­ten­los ein­ge­se­hen wer­den; sie wer­den ge­gen Kos­ten­er­stat­tung als Aus­druck zur Ver­fü­gung ge­stellt oder un­ter An­ga­be der Be­zugs­adres­se pos­ta­lisch über­mit­telt. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden zu Bauleitplänen erscheinen zusätzlich im Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Satzung über die Form der öffentliche Bekanntmachung ab 01.10.2020 (PDF-Dokument, 10,29 KB, 11.05.2020)[mehr]

                Zuletzt geändert: 07.12.2023

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