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Amtsblatt_KW_15_16_04_2021.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 16. April 2021 Nummer 15 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. In Baindt wird geimpft! Die Corona-Schutzimpfung, dass wichtigste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie! Um diesen Weg auch für hochbetagte Baindterinnen und Baindter zu ermöglichen, welche nicht beziehungsweise nur sehr schwer das Kreisimpfzentrum in Ravensburg erreichen können, wurde die Aktion „Auswärtige Impftage in den Kommunen“ ins Leben gerufen. Diese Aktion ermöglicht es insgesamt 36 impfberechtigten Baindterin- nen und Baindtern in der Schenk-Konrad-Halle mit der Erst- und Zwei- timpfung versorgt zu werden. Ein mobiles Impfteam aus Ravensburg verabreicht die Impfungen mit dem Impfstoff „BioNTech“. Um einen barrierefreien Zugang zur Impfung zu ermöglichen, steht der Parkplatz hinter dem Rathaus sowie der Hintereingang der Schenk-Konrad-Halle zur Verfügung. Der erste Impftermin in Baindt fand bereits im März statt. Dabei wurden 12 Baindterinnen und Baindter, darunter eine hundertjährige Baindterin, vom mobilen Impfteam mit der Erstimpfung versorgt. Der Ablauf der Impfungen verlief reibungslos. In einer angenehmen Atmosphäre wurden die eingeladenen Personen über die Impfung auf- geklärt, geimpft und blieben zur Nachbeobachtung. Am kommenden Montag und im Mai werden jeweils weitere 12 Erstimpfungen in Baindt stattfinden. Die Freude und die Erleichterung sind bei allen zur Impfung eingeladenen Personen sehr groß. Seit der vergangenen Woche wird auch in den Baind- ter Hausarztpraxen geimpft. So konnten in der Pra- xis der Ärzte Hartmann und Dr. Kempenich sowie in der Praxis von Dr. Skamira bereits über 50 Personen geimpft werden. Diese Impfdosen waren auch für die- se Woche geplant. Von Seiten der Hausärzte werden die PatientInnen angerufen, sorgsam nach Alter und Bedarf. Zwar nimmt nach dem Impfstart in den Haus- arztpraxen die Zahl der geimpften Personen deutlich zu, doch ist nach wie vor Geduld von Nöten, um einen Termin zu bekommen. Dabei gilt es zu beachten, dass derzeit immer noch die Impfung im Kreisimpfzentrum in Ravensburg an erster Stelle steht. Bitte haben Sie diese Geduld und lassen Sie sich, wenn es dann möglich ist, impfen! Alle Impfstoffe, die zur Verfügung stehen sind gut, keine Schutzimpfung ist vollständig frei von Nebenwirkungen, doch ist das Risiko ohne Impfung schwer zu erkranken deutlich höher als mit. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg aus der Pandemie gehen und bleiben Sie gesund! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Der individuelle Geschosswohnungsbau, realisiert mit einer Baugemeinschaft, ist für eine größer werden- de Anzahl von Menschen eine sehr gute Alternative zum Einfamilienhaus: Junge Familien – insbesondere bei der Berufstätigkeit beider Eltern – können ihren Lebensalltag viel besser in einer nach individuellen Bedürfnissen geplanten Wohnung gestalten, für ihre Kinder sind die vielen Nachbarkinder aus dem Quar- tier und die gemeinschaftlichen Freianlagen eine sehr attraktive Lebenswelt. Sogenannte „Silver Ager“ se- hen in einer altersgerechten Wohnung die Möglich- keit, lange selbstbestimmt leben zu können. In einer Baugemeinschaft können die späteren NutzerInnen die eigenen vier Wänden selbst planen und auch am gemeinsamen Ganzen mitgestalten: am Freiraum ums Haus, der Solaranlage auf dem Dach oder an gemeinschaftlichen Räumen. Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Kon- zeptvergabeverfahren anbieten und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Auge. Die Veranstaltung gibt Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Bauge- meinschaft. Bei der Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ am Montag, 19.04.2021, um 18:30 Uhr sprechen die baugemeinschaftserfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow. Aufgrund der aktuellen Corona Situation findet die Veranstaltung als Online-Informations- veranstaltung in Form eines Webex-Meetings statt. Den angemeldeten Personen werden wir am Montag, 19.04.2021 bis 12:00 Uhr einen Link zur Teilnahme versenden. Bei Nachfragen zum Online-Meeting stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: 07502 9406-40 oder f.maurer@baindt.de. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Am Mittwoch, den 21.04.2021 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle wieder die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Aktuelle Informationen zur Testung in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit sei- nem Team bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Fassung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmen- satzung), Neufassung der Feuerwehrsatzung sowie Änderung der Feuerwehrentschädigungs- satzung und Feuerwehrkostenersatzsatzung Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde eine Fassung der Satzung über die Erhebung von Kosten- erstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung), die Neufassung der Feuerwehrsatzung sowie eine Änderung der Feuer- wehrentschädigungssatzung und Feuerwehrkostener- satzsatzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Die öffentliche Wasserversorgung wird entsprechend der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in regelmäßigen Zeitabständen untersucht. Auszug der Ergebnisse der Wasseranalyse vom 18.03.2021 Wasserqualität Untersuchungs- Grenzwert ergebnis mg/l mg/l Chrom < 0,0011 nicht nachweisbar 0,05 Cyanid < 0,042 nicht nachweisbar 0,05 Fluorid < 0,15 1,5 Nitrat 11 50,0 Quecksilber < 0,0001 nicht nachweisbar 0,001 Uran 0,0014 0,01 Arsen < 0,001 nicht nachweisbar 0,01 Blei < 0,001 nicht nachweisbar 0,01 Cadmium < 0,0001 nicht nachweisbar 0,003 Nickel < 0,001 nicht nachweisbar 0,02 Nitrit < 0,01 nicht nachweisbar 0,5 Chlorid 4,9 250 Eisen < 0,005 nicht nachweisbar 0,2 Natrium 4,3 200 Sulfat 13,0 250 Calcium 70,0 -- Magnesium 18,8 -- Kalium 1,2 -- pH-Wert bei 7,7° C 7,64 6,5 - 9,5 Die Grenzwerte der derzeit gültigen Trinkwasserverord- nung sind für die untersuchten Parameter eingehalten. Wasserhärte: Die Gesamthärte des Wassers beträgt 2,52 mmol/l, > 14,0 °dH (14,5 Grad deutscher Härte). Ge- mäß dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ ist das Wasser dem Härtebereich „hart“ zuzuordnen (früherer Härtebereich 4). Toxische Schwermetalle wie beispielsweise Uran, liegen weit unterhalb der Grenzwerte. Hygienisch-chemisch ist keine Beeinträchtigung des Was- servorkommens zu erkennen. Grenzwertüberschreitun- gen sind nicht aufgetreten. Pflanzenschutzmittel sind im Wasser nicht nachweisbar. Die Mitarbeiter des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sorgen durch Ihre Tätigkeiten für eine Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Sie stellen sicher, dass wir täglich sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge haben. Trinkwas- ser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das besonders geschützt werden muss. Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten ein Trinkwasser in gleichbleibend hoher Qualität. Das ausführliche Untersuchungsergebnis der Wasserana- lyse zum Download unter www.baindt.de unter Rathaus&- Bürgerservice - Wasser-und-Abwasser -Wasserversor- gung für Sie bereit. Für weitere Rückfragen steht Ihnen der Technische Leiter Herr Schiedel, Telefon 0751/4000-40 jederzeit gerne zur Verfügung. Die Analyse bestätigt erneut die gute Wasserqualität des Trinkwassers, welches der Zweckverband seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Baindt, 16.04.2021 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: April 2021: Silberkette mit Ring als Anhänger, hellgraue Brille, verschiedene Schlüssel, weiß-schwarzes Montain- bike (Bulls), Montainbike (Kona), Rosenkranz März 2021: Armbanduhr (HUAWEI Smart Watch), Lese- brille, Schlüsselbund an orangefarbenen Band Februar 2021: I-Phone, Handtasche (mit Kette zum Um- hängen), Mütze mit Häkelblume, Schlüsselmäppchen mit 8 Schlüsseln Januar 2021: Cityroller, rotgemusterte Babybrille, Schlüs- selbund mit Flaschenöffner und Namensgravur Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 20. April 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifi- zierung am 21.02.2021 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenera- tive Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Ener- gieformen 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungs- phasen 4-8 im EU-Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 17. April/Sonntag, 18. April Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. April Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Sonntag, 18. April Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Die neuen Filtermatten für die Biotonnen kommen! Ab 19. April kreisweite Verteilaktion In der Zeit vom 19. April bis 12. Mai werden mit der Lee- rung der Biotonnen auch Beutel mit neuen Filtermatten an die bereitgestellten Biotonnen angehängt. Wer am Leerungstag seine Biotonne geleert, aber noch ohne Beutel mit Filtermatten vorfindet, der sollte die Ton- ne mindestens noch einen weiteren Tag am Bereitstel- lungsort stehen lassen, rät das Landratsamt, da das zu- ständige Müllunternehmen die vollständige Auslieferung nachkontrolliert und gegebenenfalls entsprechend nach- liefert. Mit in dem Beutel befindet sich neben den Filter- matten auch eine Betriebsanleitung für den richtigen Einbau. Das Abfallwirtschaftsamt weist in diesem Zusam- menhang darauf hin, dass die Kappe des Filterdeckels nach dem Wechseln der Filtermatten hörbar einrasten muss, da sie ansonsten bei der nächsten Leerung in das Müllfahrzeug fällt. Bei den großen 240 Liter-Biotonnen ist zu beachten, dass sich die Kappe im Deckel nicht per Klick öffnen lässt, sondern für den Wechsel aufgeschraubt werden muss. Ein Video-Clip, wie der Wechsel der Filter- matten funktioniert, kann unter www.rv.de in der Rubrik Abfallwirtschaft abgerufen werden. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Anton Kuch feierte am 10.04.2021 seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag Am 9. April 2021 konnte Herr Michael Koscher seinen 90. Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubilar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Veranstaltungskalender April 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ online „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ online Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Ostern im Kindergarten St. Martin Liebe Familien, bevor wir die Kinder und auch Sie in die „Osterferien“ verabschieden durften fei- erten wir zusammen das Osterfest. Ge- meinsam teilten wir Brot und „Wein“, um uns Jesus nah zu fühlen. Auch den Erzählungen um seine Kreuzigung und seine Auferstehung lauschten die Kinder aufmerk- sam. Insbesondere in diesem Jahr konnten sie anhand verschiedener Besuche in unserer Osterausstellung die Geschichten hautnah miterleben. „Und so ein schweres Kreuz musste der tragen!“, waren alle erstaunt und mit- fühlend. „Zum Glück ist Jesus aber wieder auferstanden, jetzt bringt er Frieden und Licht in die Welt“. Genau mit diesem Licht und bei strahlendem Sonnen- schein ging es für die Kinder später in den Garten zum Ostereier suchen. Blitzschnell waren schon die ersten kleinen „Nester“ gefunden. Die Freude darüber war rie- sengroß! „Da musste der Osterhase aber viel schleppen!“, so ein 4- jähriges Mädchen. Wir hoffen auch Sie konnten im kleinen Kreise das Oster- fest mit der Familie verbringen und die freie Zeit genießen! Ihr Kiga - Team St. Martin Zur Information Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Arkade e.V. Famileinanschluss gesucht! Wir suchen - auch während der Coronazeit - Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinlebende, die Menschen bei sich zu Hause im Alltag begleiten und unterstützen möchten. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und zuverlässige Begleitung durch unseren Fachdienst. In dieser besonderen Wohn- und Betreuungsform leben insgesamt 80 seelisch behinderte Menschen in Gemein- den der Regionen Oberschwaben und Bodensee. Die Gastfamilien empfinden das Zusammenleben als bereichernd und für die Bewohner*innen ist so ein selbst- Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 bestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, Tel. 0751.3665580 Telefon Friedrichshafen, Tel. 07541.3746963 E-Mail: info-bwf@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Digitale Schnitzeljagd am Girls‘ Day Bis zum 19. April anmelden und mitmachen Mädchen in Deutschland verfügen über eine sehr gute Schulbildung. Trotzdem ist ihre Berufswahl oft einge- schränkt und konzentriert sich auf die klassischen „Frau- enberufe“. Unter den 10 beliebtesten Ausbildungsberufen junger Frauen ist kein einziger aus dem technisch-natur- wissenschaftlichen Bereich zu finden. Der Mädchen-Zu- kunftstag will den Blickwinkel erweitern und neue beruf- liche Perspektiven zeigen. Erstmalig haben Schülerinnen ab Klasse 5 in diesem Jahr die Gelegenheit, sich der Girls‘ Day Challenge Boden- see-Oberschwaben zu stellen. Im Rahmen einer digita- len Schnitzeljagd lösen die Mädchen Rätsel, beantworten Fragen zu Videoclips und führen eigene kleine Experi- mente durch. Auf diese Weise entdecken sie Station für Station viele Anregungen für den ganz eigenen Weg zum Traumberuf. Pünktlich zum Girls‘ Day am 22. April wird den Schüle- rinnen der Zugangscode für die Aktion zugeschickt. Sie haben dann eine Woche Zeit, die Schnitzeljagd zu absol- vieren. Jede erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Be- rufsinformations-Paket belohnt. Außerdem werden viele weitere tolle Sachpreise verlost. Anmeldung und Teilnah- me sind kostenlos. Für die Schnitzeljagd wird ein internet- fähiges Smartphone mit QR Scanner und die ebenfalls kostenfreie App Actionbound benötigt. Anmeldung sind bis zum 19. April möglich unter www.girls-day.de oder direkt bei der Agentur für Arbeit, Katharina Franken, Tel. 07541/309-43, Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Die digitale Schnitzeljagd ist eine gemeinsame Aktion der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, der Kon- taktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Ober- schwaben und Südwestmetall. Unterstützt wird die Aktion zudem von der RWU Hochschule Ravensburg-Weingar- ten und dem Jobcenter Landkreis Ravensburg. Am bundesweiten Girls´ Day beteiligen sich eine Vielzahl von Unternehmen, Schulen, Hochschulen und Institutionen mit jeweils eigenen Angeboten. Der Aktionstag steht für Vielfalt und Chancengleichheit. Er soll unabhängig von Geschlechterklischees Perspektiven eröffnen und erwei- tern, je nach Talent und Neigung. Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Blühender Landkreis RV – über 5.500 teilnehmende Haushalte Die Kampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ entwi- ckelt sich zu einer der größten Mitmachaktionen dieser Art in Deutschland. Mit 5.500 teilnehmenden Haushalten wur- de die Quote des Vorjahres nochmal deutlich übertroffen. „Es ist sehr schön zu sehen, dass so viele Menschen sich aktiv beteiligen und in ihrem Garten mit etwas Mühe eine ökologisch wertvolle Blühfläche anlegen, freut sich Peter Aulmann, Vorstand der elobau Stiftung, die das Projekt gemeinsam mit dem Landkreis und dem Landschaftser- haltungsverband organisiert und durchführt. Den Machern der Kampagne geht es um mehr als nur um die Verteilung des Saatguts. „Wir wollen den Menschen Informationen rund um das Thema Biodiversität bieten und natürlich auch über verschiedenste Kanäle dabei unterstützen, dass die nicht ganz einfache Anlage von Blühflächen auch gelingt“ erklärt Moritz Ott, der Manager der Biodiversitätsstrategie des Landreises Ravensburg. Die Nachfrage nach diesen Angeboten gibt dem Orga- nisationsteam recht: Über 550 Zuschauerinnen und Zu- schauer verfolgten das Auftaktwebinar im Februar, rund 400 waren es bei einem virtuellen Bildervortrag über ei- nen großen wilden Garten im März und 12 Termine mit geführten Kräuterwanderungen waren rasch ausgebucht. Wer sich für das spannende und professionell umgesetz- te Projekt interessiert, auf der Homepage www.bluehen- der-landkreis.org sind alle Informationen über das Saat- gut, Anleitungen, Tipps und Tricks, ein Medienarchiv sowie der Veranstaltungskalender zu finden. Wer künftig nichts mehr verpassen möchte, dem sei der kostenfrei abonnierbare Newsletter zu empfehlen. Die Kampagne Blühender Landkreis ist ein tolles Bei- spiel für gelingende Bürgerbeteiligung. Der Erhalt unse- rer Umwelt geht uns alle an. Schön zu sehen, dass diese Mitmachgelegenheit von so vielen Menschen so engagiert wahrgenommen wird. Luca-App jetzt auch im Landkreis Ravensburg freigeschaltet Im Landkreis Ravensburg steht für die Kontaktpersonen- nachverfolgung ab sofort auch die Luca-App zur Ver- fügung. Diese ermöglicht die digitale Übermittlung von Kontaktdaten u.a. im Einzelhandel, der Gastronomie oder anderen Einrichtungen und kann überall dort eingesetzt werden, wo Menschen zusammenkommen. Nach dem Herunterladen der App ist eine einmalige Ein- gabe der persönlichen Kontaktdaten nötig. Die App er- stellt dann einen QR-Code, der bei der Teilnahme an einer Veranstaltung oder beim Besuch im Restaurant vom Ver- anstalter bzw. Betreiber gescannt wird. Der Datensatz mit den persönlichen Kontaktdaten wird dann unlesbar und zweifach verschlüsselt gespeichert und spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Wird eine Person später positiv auf das Corona-Virus getestet, kann diese den Verlauf ihrer App für das Gesundheitsamt freigeben und so mitteilen, wo und wann Treffen mit anderen Personen stattgefun- den haben. Die betroffenen Veranstalter und Betreiber werden vom Gesundheitsamt informiert und gebeten, die relevanten Check-ins im luca-System freizugeben. Erfolgt eine Freigabe, kann nur das Gesundheitsamt die QR-Code entschlüsseln und die Kontaktpersonen ermit- teln. Die Luca-App kann auch für private Veranstaltungen genutzt werden. Damit ist das Ausfüllen von Kontaktfor- mularen in Papierform nicht mehr nötig. „Leider lässt das Infektionsgeschehen in unserem Land- kreis derzeit den Besuch von Restaurants oder die private Grillparty im Freundeskreis nicht zu. Deshalb sind die Ein- satzmöglichkeiten der Luca-App vorerst noch begrenzt. Gleichwohl wollen wir vorbereitet sein und freuen uns, dass die Luca-App nun auch für unseren Landkreis frei- geschaltet ist“, so Dr. Andreas Honikel-Günther, Gesund- heitsdezernent und Erster Landesbeamter des Landkrei- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 ses Ravensburg. „Unser Gesundheitsamt ist seit Jahren volldigitalisiert und bewältigt so auch die Corona-Pande- mie. Von der Übernahme von Labormeldungen, über das Contact-Tracing bis zur Erfüllung der Meldepflicht – das alles erfolgt bei uns mit gut funktionierender Software von Pandemie-Beginn an digital“, ergänzt Dr. Honikel-Günther. Weitere Informationen zur App unter www.luca-app.de Die Luca-App gibt es für Android und iOS-Geräte. Liebe Sportvereine, die Anerkennung, Auszeichnung und Förderung des viel- fältigen bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Ravensburg ist eine der Aufgaben, denen sich die Bür- gerstiftung Kreis Ravensburg verschrieben hat. Im Rah- men des jährlichen Wettbewerbes „Preisgekrönt“ stärkt und würdigt sie besonderes Engagement ehrenamtlich Aktiver aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Berei- chen unter Berücksichtigung aktueller Bedarfe und He- rausforderungen. In Kooperation mit dem Sportkreis Ravensburg e. V. sollen in diesem Jahr die Sportvereine, die wie viele zivilgesell- schaftliche Organisationen die Folgen der Corona-Krise bewältigen müssen, in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Herausforderungen sind komplex und vielfältig und reichen vom Zusammenhalt einer Sportgruppe unter Abstandsregeln, über die Mitgliedergewinnung bis hin zur Digitalisierung. Hier setzt unser Wettbewerb „Preisgekrönt 2021“ an und möchte die Bemühungen der Sportvereine hervorheben, die in diesen Zeiten den Mut und die Kreativität hatten, neue Wege zu beschreiten oder gerade dabei sind, sich mit guten und innovativen Ideen auf den Weg zu machen. Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg lobt ein Preisgeld im Gesamtwert von 10.000 Euro aus, um alternative, in- novative, interaktive und nachhaltige Sport-Konzepte und -Projekte auszuzeichnen und weiterzuentwickeln. Die ausgezeichneten Projekte und Konzepte sollen da- rüber hinaus anderen Sportvereinen als gutes Beispiel dienen und können ein Anreiz sein, um ebenfalls neue Wege zu begehen, um mit den Mitgliedern in Kontakt zu bleiben und Sportangebote aufrechtzuerhalten. Details zur Ausschreibung und zum Bewerbungsprozess kannst Du auf der Homepage des Sportkreises unter www.sportkreis-ravensburg.de einsehen. Der Sportkreis und die Bürgerstiftung freuen sich auf Deine Einreichungen! Bei Fragen, Wünschen und Anregungen steht Anja Beicht von der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg gerne unter 0751-35 912 943 oder anja.beicht@bskrv.de zur Verfügung. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Neue Seminare zur Sozialversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg bietet in diesem Jahr ihre Seminare für Arbeit- geberinnen und Arbeitgeber ausschließlich in einem di- gitalen Format an. Die Präsentationen zu Fragen des Sozialversicherungsrechtes wurden dafür in einzelne Themenbereiche gegliedert und dann mit gesproche- nen Erläuterungen verfilmt. Die Filme werden vom 12. April bis zum 28. Mai 2021 auf der Homepage der DRV Baden-Württemberg unter www.drv-bw.de/arbeitgeber- seminare abrufbar sein. Das kostenfreie Angebot richtet sich an alle Arbeitgeber sowie an Beschäftigte aus den Bereichen Personalma- nagement und Steuerberatung. In den Seminaren werden wieder praxisbezogene Sachverhalte und die gesetzlichen Änderungen erläutert. Folgende Themen werden online angeboten: »Arbeitszeitregelungen und ihre sozialversicherungs- rechtlichen Auswirkungen« »Arbeit auf Abruf« »Auswirkungen des Steuerrechts auf die Sozialversi- cherung / Beschäftigung innerhalb der GmbH« Darüber hinaus gibt es ein Video zum Thema »elektro- nisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)« und ein wei- teres zum Firmenservice der DRV Baden-Württemberg. Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. April – 25. April 2021 Gedanken zur Woche Das schöne finden Und wenn wir die ganze Welt durchreisten, um das Schöne zu finde: Wir müssen es in uns tragen, sonst finden wir es nie. Ralph Waldo Emerson Samstag, 17. April 18.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Rolf Feldbrügge, Jahrtag: Julius Malsam, Käthe Baur) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 18. April – 3. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Vorstellungsgottesdienst zur Erst- kommunion (nicht öffentlich) Dienstag, 20. April Baindt – Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 21. April 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 16.30 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Fire“ 17.15 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Heaven“ 18.00 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Sunshine“ 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 22. April Baienfurt – Schülergottesdienst entfällt 17.30 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Earth“ 18.30 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Water“ Freitag, 23. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 18.00 Uhr Baienfurt – Firmung für die Gruppe 2 „Fire“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) Samstag, 24. April 10.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 14.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 25. April – 4. Sonntag der Osterzeit – Hl. Mar- kus, Evangelist 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 1 „Sunshine“ mit Prälat Brock (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Informationen zur Firmung Proben für die Firmgottesdienste: jeweils in der Kirche) Mittwoch 21. April: 16.30 Uhr Gruppe „ Fire“ 17.15 Uhr Gruppe „ Heaven“ 18.00 Uhr Gruppe „ Sunshine“ Donnerstag 22. April: 17.30 Uhr Gruppe „Earth“ 18.30 Uhr Gruppe „Water“ Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis. Die Firmpaten sitzen in den beiden ersten Bän- ken mit Abstand dahinter. Jede Familie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 11 oder 12 Sitzplätzen, dazu je noch Gottesdienst 1-3 Einzelkarten in den hinteren Bänken. Für die Abstände in der zugewiesenen Bank sind die Familie selber verantwortlich. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze kommen die Firmlinge an den Proben. Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 8 Wochen Farbimpulse liegen hinter uns und wir hoffen, dass man mit unseren Impulsen entdecken konnte, dass Gott mitten im Alltag gegenwärtig ist. Wer Lust hat, kann diese einfache geistliche Übung weiter in sein Leben integrieren: Vielleicht begleitet dich eine Farbe und eine Zusage noch weiter? Welche Farbe willst du dir aussuchen? Und welche Zusage verbindest du dann damit? „Gott ist treu“, „Ich bin geliebt“, „Fürchte dich nicht“, „Gott sagt JA zu mir!“… Und immer wenn du dann im Alltag diese Farbe begegnet, dann erinnere ich daran! Und feiere Gottes Liebe zu dir. Wir möchten uns an dieser Stelle für die rege Teilnahme an unserer Aktion bedanken. Nahezu 100 to go Päckchen wurden wöchentlich abgeholt. Es hat uns sehr große Freude bereitet und die positiven Rückmeldungen, egal ob persönlich, über whats app oder E-Mail haben uns riesig gefreut! 8 Wochen Farbimpulse liegen hin- ter uns und wir hoffen, dass man mit unseren Impulsen entdecken konnte, dass Gott mitten im Alltag gegenwärtig ist. Wer Lust hat, kann diese einfache geistliche Übung weiter in sein Leben integrieren: Vielleicht begleitet dich eine Farbe und eine Zusage noch weiter? Wel- che Farbe willst du dir aussuchen? Und welche Zusage verbindest du dann damit? „Gott ist treu“, „Ich bin geliebt“, „Fürchte dich nicht“, „Gott sagt JA zu mir!“... Und immer wenn du dann im Alltag diese Farbe begegnet, dann erinnere ich daran! Und feiere Gottes Liebe zu dir. Wir möchten uns an dieser Stelle für die rege Teilnahme an unserer Aktion bedanken. Nahezu 100 to go Päck- chen wurden wöchentlich abgeholt. Es hat uns sehr gro- ße Freude bereitet und die positiven Rückmeldungen, egal ob persönlich, über whats app oder E-Mail haben uns riesig gefreut! Bericht aus der Online-Kirchengemeinderatssitzung vom 25.03.2021 Dieses Jahr wird auf den Großputz im Gemeindehaus verzichtet, die Fensterreinigung wird gemeinsam mit dem Kindergarten wieder extern vergeben, Für den Kinder- garten soll eine zweite Platane als Schattenspender für den Sandkasten angeschafft werden. Im Kindergarten werden die 3 defekten Fenstermotoren an Dachfenstern ausgetauscht. Im Pfarrbüro, Pfarrhaus und Villa wird eine regelmäßige Heizungswartung durchgeführt. Für das Pfarrbüro im Homeoffice soll ein Notebook angeschafft werden – ein Angebot wird eingeholt. Die Präsenz-Got- tesdienst-Angebote an Ostern, das Projekt „Klimafasten“ und „Ostergarten“ wurden besprochen. Berichte aus verschiedene Ausschüssen: Der Verwal- tungs-Ausschuss hat den neuen Haushaltsplan beschlos- sen, der Kinder/Jugend-Ausschuss hat eine neue Sitzung geplant. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben. Joh 10,11a.27–28a Quasimodogeniti – „wie die Neugeborenen“ – so heißt dieser Sonntag, der im Volksmund auch als „wei- ßer Sonntag“ bekannt ist. Das kommt daher, dass die an Ostern getauften Chris- tenmenschen eine Woche lang ihre weiße Taufkleidung getragen haben als Zeichen, dass im Glauben an Jesus, im Unterwegssein mit ihm ein neues Leben in Gottes Licht und Gegenwart anfängt. Dafür ist die Taufe ein Auftakt. Der Wochenspruch ruft uns dieses große Geschenk in der Taufe ins Gedächtnis, dass die meisten von uns tatsächlich als Säuglinge „er- lebt“ haben. Aber auch wenn unsere Erinnerung daran nicht vorhanden ist, gilt doch das, was Gott uns zugesagt hat ohne Einschrän- kungen: Du bist mein geliebtes Kind – du gehörst zu mir – im Unterwegssein mit mir kommt dein Leben an sein Ziel. Wenn das mal kein Grund ist, Gott zu danken und die Barmherzigkeit, die er uns geschenkt hat im Alltag an andere weiterzu- geben! Wir sind dazu berufen, mit unserem Leben eine lebendige Hoffnung mitten in dieser Welt zu sein, die auch zur Zeit wieder von so viel Sorge und Angst geprägt ist. Doch mit Gottes Hilfe, mit Ausdauer und mit konsequen- ter Nächstenliebe werden wir auch diese Krise meistern. Gottes Segen! – Euer Pfarrer Martin Schöberl Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz als auch online per Lives- tream statt. Achten Sie bitte auf aktuelle Hinweise und Links auf unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Sonntag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Mittwoch, 21. April 15.30 Uhr - 16.30 Uhr: Konfi-Gruppe-1: online 16.30 Uhr - 17.30 Uhr: Konfi-Gruppe 2: online Sonntag, 25. April 09.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voran- meldung bis spätestens 24.4.!) 10.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voran- meldung bis spätestens 24.4.!) _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz- Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfar- rer Martin Schöberl zum aktuellen Wochen- spruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Seit Gründonnerstag können die Gottes- dienste in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal ab- rufbar. _________________________ Hinweis zu den aktualisierten Quarantäne-Vorgaben des RKI: Während der Gottesdienste beachten wir als Kirchengemeinde höchste Sicher- heitsvorkehrungen zu Ihrem Gesund- heitsschutz. Dazu gehören unter anderem Abstandhalten, Desinfektion, medizinische Masken, die Überwachung von möglicher Aerosolbildung durch ein CO-2-Messgerät und das Beachten aller Empfehlungen zum Heizen und Lüften unter Pandemiebedingungen. Unabhängig davon weisen wir Sie darauf hin, dass lt. jüngst aktualisierten Quarantänevorgaben des RKI an die Gesundheitsämter auch bei Einhalten des Mindest- abstands und beim Tragen von medizinischen Mund-Na- sen-Bedeckungen Quarantäneanordnungen getroffen werden, wenn sich mehrere Personen und eine infizierte Person länger als 10 Minuten in einem geschlossenen Raum aufhalten. Wer dieses Quarantäne-Risiko vermeiden will, kann un- sere Gottesdienste per Live-Stream über unsere Home- page: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de mitfeiern. Die Gottesdienste bleiben auch danach mehrere Tage auf YouTube eingestellt. Außerdem werden wir, wenn es die Witterung erlaubt, auch Gottesdienste im Freien feiern, worauf sich diese ver- schärften Quarantäne-Vorgaben des RKI nicht beziehen. Der Kirchengemeinderat________________________ Liebe Kreative. Leider läßt die der- zeitige Lage der Pandemie noch keine Treffen im Bonhoeffer-Saal zu, so dass es uns nur bleibt durchzuhalten und daheim krea- tiv tätig zu sein. Hier zeigt uns Irmgard Schwarzat ein Kunstwerk, das sie in einer interessanten Mischtechnik hergestellt hat. Es basiert auf einer Collage und hat den Titel: Das Liebes- leben der Schuhe (wenn schon die Menschen sich nicht näher kommen dürfen). Habt Ihr auch gestalterische Ideen? Dann sendet sie gern an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Absage Jahreshauptversammlung Liebe Musikfreunde, aufgrund der aktuellen Corona-Situ- ation sagen wir unsere Jahreshaupt- versammlung, welche für den Sonntag, 16.05.2021 geplant war, leider ab. Den neuen Termin wer- den wir rechtzeitig bekannt geben. Musikalische Grüße und bleiben Sie gesund! Ihr Musikverein Baindt e.V. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Reitergruppe Baindt Ordentliche Mitgliederversammlung Lieber Mitglieder, der angekündigte Termin unserer Or- dentlichen Mitgliederversammlung am 24.04.2021 muss leider verscho- ben werden. In der aktuellen Situation kann unsere Versammlung nicht abgehalten werden. Wir hoffen nun ganz stark dass sich die Lage bis in den Juni beruhigt, sodass wir am Samstag, 12.06.2021 unse- re Versammlung in der Schenk-Konrad-Halle abhalten können. Weitere Infos folgen zu gegebener Zeit. Informationspfad zum Reithallenbau Liebe Mitglieder, wir laden Euch am Sonntag, 25.04.2021 zu einer kleinen Wanderung ein. Auf einer ca. 3 km langen Strecke möchten wir Euch über den Stand des Reithallenbaus informieren. Ebenso gibt es unterwegs einen Getränkestand sowie ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit. Der Weg kann von 09.30 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr abgelaufen, geritten oder gefahren werden. Gestartet wird in 15-minütigem Abstand. Bitte meldet Euch bis zum 23.04.2021 bei Lena Steinhauser (01575 5402371) unter Angabe der Personenanzahl an. Wir verweisen dabei auf die derzeit gültige Coronaver- ordnung und bitten um Beachtung. Blutreitergruppe Jahreshauptversammlung der Blutrei- tergruppe Baindt Die im Rahmenterminkalender angekün- digte Jahreshauptversammlung am Frei- tag, den 23. April 2021, muss leider ver- schoben werden. In der aktuellen Situation kann die Versammlung in Präsenz nicht abgehalten wer- den. Wir informieren Sie deshalb bis auf weiteres über das Gemeindeblatt der Gemeinde Baindt. Georgsritt und Georgsfest in Bergatreute Gwigg Wie uns die Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreute e.V. mitteilt, ist der Georgsritt und das Georgsfest am Sonn- tag, den 25. April 2021, abgesagt. H.H. Pfarrer Stegmaier wird aber für die bisherigen Teilnehmer des Georgsrittes in der Wallfahrtskirche Bergatreute um 09.00 Uhr einen Gottesdienst feiern. Eine Anmeldungen zum Gottesdienst kann nur über das Pfarrbüro in Bergatreute erfolgen. Blutfreitag in Weingarten Anschließend an den Gottesdienst am Ostermontag wur- den die Gruppenführer in der Basilika in Weingarten über die Planung des Blutritts informiert. Nach derzeitigem Stand hat der „Arbeitskreis Blutritt“ beschlossen eine Reiterprozes sion im kleineren Rahmen stattfinden zu lassen. Wie im vergangenen Jahr soll es einen Online-Livestream geben, aber 2021 sollen auch zwei Vertreter pro Reitergruppe vor Ort teilnehmen kön- nen - in der Summe also bis zu 200 Reiter. Sie alle müssen einen negativen Corona-Test mit maximal 48 Stunden Vorlaufzeit vorweisen. Möglich ist das, weil der Blutritt in Absprache mit dem Ordnungsamt und der Polizei als Gottesdienst im Freien stattfindet. Die Prozession führt erneut nur durch den Ösch, die genaue Route mit ihren Vier Altären bleibt aber geheim, um möglichst wenige Zuschauer anzulocken. Auch der Gottesdienst am Vorabend soll im Freien auf dem Vorplatz der Basilika stattfinden, am besten eben- falls mit 200 angemeldeten Teilnehmern. Als prominen- ter und altbekannter Gast für den Donnerstagabend und den Freitag hat sich Bischof Gebhard Fürst bereits angekündigt. Das Vorhaben ist allerdings an ein großes „Wenn“ gebun- den - nur, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in Weingarten am 07. Mai (also eine Woche vorher) unter 100 liegt, findet der Blutritt in dieser Form statt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Den Termin für die Jahreshauptversamm- lung am 24. April 2021 müssen wir nun wie- derholt verschieben. Sobald es die Corona-Verordnung zulässt, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren. Bleiben Sie bis dahin gesund Ihr Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Gemeinsame Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie Dass die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie nicht ständig „Lockdown“ heißen kann, ist vermutlich allen klar. Diverse Konzepte mit flächendeckenden Testungen zei- gen, wie wichtig auch diese Maßnahme ist. Und nicht zuletzt das schnelle und flächendeckende Impfen weckt Zuversicht. Einige Firmen testen bereits heute ihre Mitarbeiter, um Geschäftsrisiken zu kontrollieren und mögliche Infekti- onsketten im Unternehmen so früh als möglich zu un- terbinden. Vermutlich wird aber die Testpflicht für alle Unternehmen in Kürze kommen. Deshalb möchten wir bereits heute aktiv werden. Den Vorteil unserer großen Gemeinschaft nutzen wir da- bei, und bieten allen Unternehmen in unseren Gemein- den, die sich hier anschließen möchten, eine gebündelte Bestellung, sowie fachliche Unterstützung und Beratung von Schnelltests und ihre Anwendungen an. Dies ist in der Gemeinschaft möglich, da nur große Abnahmemengen zu besten Preisen führen. Es können sich alle Firmen be- teiligen, auch Nichtmitglieder. Die gesamte Aktion wird unterstützt von unseren bei- den Bürgermeistern Simone Rürup und Günter A. Bin- der, unserem gemeinsamen Apotheker Dr. Jens Scheib- ner, unseren Ärzten und von allen WBB Firmen, die in der Lage sind, solche Tests in ausreichender Stückzahl und zu besten Preisen, zu besorgen. Zudem sind weitere Teststationen für die Mitarbeiter der Unternehmen und der Bürger geplant. Die ersten Stationen gibt es bereits durch die Apotheke in Baienfurt und dem DRK in Baindt. Weitere Angebote, von Gemeindeseite für die Bürger folgen und ebenfalls in Planung sind Teststationen für Firmen und Bürger, in Form eines „Drive-in“, z.B. im Ge- werbegebiet Mehlis oder auf dem Gelände des Hofthe- ater in Baienfurt. Firmen die Interesse haben oder sich beraten lassen möchten, können ihre Mitarbeiter auch im Unternehmen durch Dr. Scheibner testen oder schulen lassen. Bei Interesse melden Sie sich einfach unter info@ wbb-schussental.de oder direkt bei Dr. Jens Scheibner in Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 der Achtalapotheke (Baienfurt) oder Huberus Apothek (Baindt). Weitere Infos zu den verschiedenen Angeboten und Teststationen folgen. Sie finden auch alle Informationen wie immer unter www.wbb-schussental.de Was sonst noch interessiert Regierungspräsidium Tübingen B 32, Ortsumgehung Ravensburg (Molldiete) Verkehrserhebung in der kommenden Woche Das Regierungspräsidium Tübingen treibt die Planungen der Ortsumgehung Ravensburg im Zuge der B 32 wei- ter voran. Nachdem vor Kurzem die Kartierungen zur Erfassung von Biotopen, Pflanzen und Tieren begonnen haben, folgen in der kommenden Woche großräumige Verkehrserhebungen. Unter Sicherstellung des Datenschutzes werden für das Verkehrsgutachten Kenndaten wie Verkehrsmengen und Abbiegebeziehungen erhoben. Der Untersuchungsraum umfasst die Hauptverkehrsstraßen B 30, B 32, B 33 und das Landesstraßennetz rund um Ravensburg sowie meh- rere Knotenpunkte im Innenstadtbereich. Darüber hinaus werden auch großräumige Verkehrsströme auf der A 96 und der B 31 betrachtet. Die Verkehrserhebungen erfolgen mit Kameras, welche an ausgewählten Standorten installiert werden. Die erho- benen Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken im Rahmen der Verkehrsuntersuchung. Durch die mo- derne Kameratechnik kann auf die früher notwendigen Verkehrsbefragungen verzichtet und so Verkehrsbehin- derungen vermieden werden. Auf Basis der erhobenen Daten und unter Berücksich- tigung der aktuellen Coronasituation werden anschlie- ßend die zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen prognostiziert. Das Verkehrsmodell berücksichtigt die vo- raussichtliche allgemeine Verkehrsentwicklung, die Struk- turentwicklung der Raumschaft sowie die verkehrlichen Maßnahmen im Untersuchungsraum, die sich noch in Planung oder im Bau befinden. Mit den Prognosezahlen können später die verschiedenen denkbaren Trassen- varianten auf ihre verkehrliche Wirksamkeit hin beurteilt werden. Darüber hinaus sind die Zahlen Grundlage für viele weitere Untersuchungen wie Lärm- und Schadstoff- gutachten sowie die technische Planung der Trassenva- rianten. Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen hat gemäß der Prio- risierung der Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Ende 2019 mit der Planung der Ortsumgehung Ravensburg (Molldiete) im Zuge der B 32 begonnen. Zur Entlastung der Kernstadt soll eine neue Straßenver- bindung zwischen der Hauptachse B 30 im Westen von Ravensburg und der B 32 im Osten geschaffen werden. Die bisherigen Planungen aus den 1990er Jahren sehen vor, den Höhenzug Molldiete zwischen dem Knoten B 33 / B 30 südwestlich der Kernstadt und der B 32 bei Knol- lengraben in einem rund zwei Kilometer langen Tunnel zu unterqueren. Da sich seitdem jedoch die rechtlichen und fachlichen Vorgaben geändert haben, müssen die relevanten Gutachten und Unterlagen zur Vorplanung aktualisiert und plausibilisiert sowie alternative Strecken- führungen betrachtet und bewertet werden. Das Planungsteam des Regierungspräsidiums hat hierzu bereits wichtige Planungsaufträge an Planungs- und In- genieurbüros vergeben. Dazu zählen u.a. die Kartierungen für Fauna und Flora sowie die Verkehrsuntersuchung. Mit der Stadt Ravensburg als hauptbetroffenem Akteur steht das Planungsteam in regelmäßigem Austausch, um den Planungs- und Beteiligungsprozess zu koordinieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Projektseite B 32 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Neuer Fall von Geflügelpest im Landkreis Ravensburg in Bad Wurzach bestätigt Am 4. April wurde ein neuer Fall von Geflügelpest im Land- kreis Ravensburg in Bad Wurzach bestätigt. Bei einem privaten Geflügelhalter verendeten vier erkrankte Hühner. Der Restbestand von acht Hühnern und zwei Gänsen wur- de getötet. Es besteht keine Verbindung zum Junghen- nen-Aufzuchtbetrieb in Nordrhein-Westfalen, der in Zu- sammenhang mit den bestätigten Geflügelpest-Fällen in Kleinbeständen Nähe Isny steht. Daher muss davon ausgegangen werden, dass ein Eintrag des Virus durch Wildvögel stattgefunden hat. Aufgrund des bestätigten Falls in Bad Wurzach erweitert der Landkreis Ravensburg in Kürze seine Allgemeinver- fügung zum Schutz vor der Geflügelpest in Bezug auf die Restriktionsgebiete. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen treffen, unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels. Alle geltenden Re- gelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar ist. Das Einhalten der Biosi- cherheitsmaßnahmen ist entscheidend um einen Seuche- neintrag in Geflügelbestände zu verhindern. Weiterhin gilt: Geflügelhalter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auf- fälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt zu melden, da auch hier Infektionen nicht auszuschließen sind. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbe- stände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinär- behörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich unter www.rv.de Sachspenden wegen Corona-Krise erleichtert Umsatzsteuer entfällt bis Jahresende bei Spenden Viele Einzelhändler bleiben wegen des Lockdowns aktuell auf ihrer Saisonware sitzen. Einige Unternehmer würde ihre teils unverkäufliche Ware gerne spenden. Doch das ist oft teurer als sie zu vernichten. Nach breiter Kritik hat die Politik nun reagiert: Auf gespendete Saisonware wird vorübergehend keine Umsatzsteuer erhoben. Die neu- en Regelungen erklärt der Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg. Händler, die Sachwerte aus ihrem Unternehmen spenden, müssen darauf in der Regel Umsatzsteuer zahlen, wenn das Spendengut mit Vorsteuerabzug eingekauft wurde. Damit bewertet der Fiskus Spenden wie einen Umsatz. Die Folge ist, dass Wegwerfen häufig billiger ist als zu spenden. Denn auf Ware, die den Endverbraucher nicht erreicht, weil sie vernichtet wird, fällt keine Umsatzsteuer Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 an. Hintergrund ist das EU-Recht, konkret die Mehrwert- steuersystemrichtlinie, die eine steuerfreie Weitergabe neuwertiger Ware erschwert. Vor dem Hintergrund der Corona-Situation hat dies für viel Unmut gesorgt. Das Bundesfinanzministerium kommt Händlern und Hilfs- organisationen nun entgegen: Der Fiskus verzichtet vo- rübergehend auf die Umsatzsteuer für gespendete Sai- sonware, so ein neuer Erlass vom 18. März 2021. Demnach kann Saisonbekleidung, die aufgrund von Corona nicht verkauft werden kann, an gemeinnützige Organisatio- nen gespendet werden, ohne dass darauf Umsatzsteuer anfällt. Zunächst gilt die so genannte Billigkeitsregelung bis zum Jahresende und kann bereits für Spenden rück- wirkend angewendet werden, die seit dem 1. März 2020 getätigt wurden. Bereits seit 2012 gilt eine solche Ausnahme auch für Lebens- mittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum bald erreichen, sowie für Frischwaren wie Obst und Backwaren. Ebenfalls keine Umsatzsteuer müssen Händler bezahlen, wenn sie Kosmetika, Drogerieartikel und Tierfutter, Medikamente oder Blumen an wohltätige Organisationen spenden, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Wird hin- gegen ein Gegenstand lediglich weit unter dem ursprüng- lichen Einkaufswert verkauft, stellt dies keine umsatzsteu- erfreie Sachspende dar, stellt der Steuerzahlerbund klar. Tierschutzverein RV-Weingarten u. Umgebung: Warnung vor illegalem Tierhandel Ein Haustier bedeutet auch Verantwortung! Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. warnt mit Blick auf den aktuellen Haustierboom vor illegalem Tierhandel Berg – Im ersten Corona-Jahr haben sich viele Men- schen den Wunsch nach einem Haustier erfüllt, da im Zuge von Homeoffice mehr Zeit zur Verfügung steht und durch Ausgangs-, Reise- und Kontaktbeschränkungen die (Kuschel-) Kontaktbedürfnisse zunehmen. Der Deutsche Tierschutzbund hat vor kurzem veröffentlicht, dass Ende 2020 fast eine Million mehr Haustiere in Deutschland lebten als noch ein Jahr zuvor. Da Deutschlands Tierheime die gestiegene Nachfrage nicht ausreichend bedienen konnten und können, boomt der illegale Tierhandel – vielfach übers Internet. Die Zahl der entdeckten illegalen Tiertransporte hat sich im vergan- genen Jahr verdoppelt. Die Dunkelziffer liegt weit höher. „Leider machen sich viele Menschen in ihrem Wunsch nach einem Fellknäuel nur wenig Gedanken über die Her- kunft der Welpen“, sagt Martina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ravensburg-Wein- garten u. Umgebung e.V., und warnt mit Blick auf den illegalen Welpenhandel zur Vorsicht. Die gewieften Händ- ler wüssten sehr wohl, wie sie unangenehmen Fragen ausweichen können. Oftmals würden die Tiere für die Übergabe auch „prepariert“, damit Probleme nicht gleich erkennbar sind. Das Leiden der „Vermehrerhunde“, männ- lich wie weiblich, ist enorm. Sie leben meist in engen, dreckigen Verschlägen und sind medizinisch unversorgt, da Medikamente Geld kosten und den Gewinn schmälern. „Die Tiere erleben Jahr für Jahr einen nie enden wollenden Kreislauf zwischen Zwangs- besamung, Trächtigkeit und Werfen. Der Tod ist vielfach eine Erlösung für sie“, so Martina Schweitzer. Oft schon im Alter von vier bis sechs Wochen werden il- legale Welpen der Mutter entrissen, normalerweise sind Jungtiere mindestens acht Wochen bei ihr. Auch auf den Transporten bleiben sie nicht selten unversorgt und wer- den mit falschen Papieren, ungeimpft und mit Krankheits- erregern aus ihrem Herkunftsland befallen, weitergereicht und verkauft. „Der neue Besitzer hat dann schnell Tier- arztkosten, und wenn es ganz schlimm kommt, muss das heiß ersehnte Fellknäuel eingeschläfert werden.“ Seien die Tierarztkosten zu hoch oder zeige das Tier zu einem späteren Zeitpunkt durch die frühe Trennung von seiner Mutter und andere traumatische Erfahrungen bedingte Verhaltensauffälligkeiten, werde das Tier nicht selten im Tierheim abgegeben. „Die Anschaffung eines Haustieres bedeutet Verantwor- tung und muss zu jeder Zeit gut überlegt sein“, betont Martina Schweitzer. Der Zeitaufwand, die täglichen Kosten sowie zusätzliche Ausgaben für regelmäßige Arztbesu- che, Impfungen und im Krankheitsfall unter Umständen OP-Kosten oder auch eventuelle Pensionskosten, falls eine Urlaubsreise ansteht, sollten unbedingt vor der An- schaffung bedacht werden. Und natürlich sollte man auch das Älterwerden eines Tieres im Blick haben: Je nach Rasse können Hunde zum Beispiel zwischen acht und 15 Jahre alt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter: www.tierheim-berg.de. Interaktive Online-Vortragsreihe „Women change IT“ Fachkräfte in der IT-Branche sind nach wie vor gesucht und viele Unternehmen fragen sich, wie sie den Frau- enanteil im IT-Bereich erhöhen können. Diesem Thema widmet sich die Veranstaltungsreihe „Women change IT“ mit je zwei Veranstaltungen im Frühjahr 2021 und im Herbst 2021. Hervorgegangen ist der Programmschwer- punkt aus der Kooperation von Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg - Bodensee-Oberschwaben mit der Frauen- und Familienbeauftragten des Bodenseekrei- ses sowie mit den Wirtschaftsförderungsgesellschaften des Bodenseekreises und des Landkreises Ravensburg. Den Auftakt macht am Dienstag, 20. April 2021 um 16:00 Uhr der Online-Vortrag „Frauen gewinnen und binden – wie Sie IT-Fachkräfte finden“. Prof. Dr. Nicola Marsden ist Professorin an der Hochschule Heilbronn und geht der Frage nach, wie Frauen für das Berufsfeld IT begeistert und dort auch gehalten werden können. Marsden ist au- ßerdem Leiterin des Verbundprojektes GEWINN, einem Netzwerk zum Forschungstransfer des interdisziplinären Wissens zu Gender und Informatik. Ihr Online-Vortrag richtet sich an Unternehmensvertreterinnen und -ver- treter, Verantwortliche von IT-Abteilungen sowie an in- teressierte Frauen. „Digital Woman – wie berufliche Wege und Vernetzung in der IT gelingen“, heißt es am Dienstag, 4. Mai 2021 um 18:00 Uhr im Online-Vortrag mit Maren Heltsche, Pro- grammiererin bei der Klimaschutzstiftung myclimate und Vorstand des Digital Women e. V. Die Mitgründerin von Speakerinnen.org und Sonderbeauftragte des Deutschen Frauenrats für das Thema Digitalisierung zeigt die Chan- cen auf, die in der Softwareentwicklung liegen. Heltsche beschäftigt sich zudem mit den beruflichen Gestaltungs- möglichkeiten, welche die Auseinandersetzung mit den neuen Technologien auch für Nicht-Programmiererinnen und -Programmierer bieten. Nähere Informationen und Anmeldung zu den kosten- freien Veranstaltungen: Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben c/o WiR GmbH, Tel.: 0751/35906-63, E-Mail: info@frauundberuf-rv.de, www.frauundberuf-rv.de. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zusätzliche Infrastruktur für E-Mobilität Bau- und Sparverein schafft mit TWS neue Ladepunkte im Süden Ravensburgs – Schritt für Klimaschutz und Luftreinhaltung Energie für Elektrofahrzeuge gibt es ab sofort an zwei zusätzlichen Ladepunkten in der Ravensburger Südstadt. Das ermöglicht der Bau- und Sparverein Ravensburg (BSV) im Gebhard-Fugel-Weg 38 mit einer neuen öf- fentlichen Ladestation. „Wir stellen Platz auf unserem Grundstück zur Verfügung und übernehmen einen Teil der Kosten. Denn es braucht Signale, damit die Mobili- tätswende Fahrt aufnimmt“, erläutert Jörg Seiffert, seit Jahresbeginn Vorstand beim BSV. Als Partner vor Ort hat sich die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) um die Organisation der Ladeinfrastruktur so- wie die Gesamtfinanzierung einschließlich Fördermitteln gekümmert. „Jeder zusätzliche Ladepunkt unterstützt die Bereitschaft der Gesellschaft, sich auf ein Umdenken im Verkehr einzulassen. Mit unserem Engagement für Ökostrom, nachhaltiges Handeln und regionale Nähe möchten wir ein Zeichen setzen. Das sind wir dem Klima und den Menschen hier in der Region schuldig“, umreißt TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm die Grund- haltung des Unternehmens. So stehen die beiden Lade- punkte mit jeweils 22 Kilowatt Leistung allen Interessier- ten zur Verfügung – ob Anwohnerinnen und Anwohnern im Quartier, Reisenden oder Menschen, die zum Einkau- fen in die nahegelegenen Einkaufsmärkte kommen. Der Gebhard-Fugel-Weg verläuft parallel zur Hindenburgs- traße und befindet sich hinter dem Kaufland. Bewährte Partnerschaft Die Standortentscheidung ist das Resultat einer internen Prüfung des BSV, wo Lademöglichkeiten den bestmöglichen Nutzen stiften. „Dabei haben wir uns eng mit unserem Part- ner abgestimmt. Denn mit der TWS setzten wir auch andere zukunftsträchtige Themen um wie das Mieterstromprojekt im Gebiet Galgenhalde“, erläutert Lothar Reger als langjähriger BSV-Vorstand und unterstreicht dabei die Notwendigkeit der CO2-Reduzierung – ob im Verkehr oder durch das Bereitstel- len von Solarstrom vom eigenen Dach. Gespeist wird die neue Ladesäule mit twsNaturstrom, dessen hoher Nutzen für die Energiewende durch das ok-power-Label belegt ist. Bezahlen können E-Mobilisten den Ladevorgang kontaktlos mit allen gängigen Kredit- und Girokarten und ab Ende April auch mit der twsMobil-Ladekarte. Nicht möglich ist der Einsatz ande- rer Ladekarten, das schließt der Ladesäulenhersteller aus eichrechtlichen Gründen aus. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Investieren in Betongold: Steuern rund ums Haus Kostenloser Ratgeber für Immobilieneigentümer und solche, die es werden wollen In Zeiten unveränderter Niedrigzinsen sind Immobilien eine attraktive Wertanlage. Viele Steuerzahler haben bereits in „Betongold“ investiert oder planen den Erwerb einer Immo- bilie. Mit dem Immobilienbesitz sind allerdings weitreichende steuerliche Folgen verbunden. Daher benötigen alle Eigen- tümer sowie auch angehende Bauherren oder Käufer kom- petente und verständliche Informationen. Denn nur wer sich auskennt, schenkt dem Finanzamt kein Geld. Um zu erfah- ren, was wirklich wichtig ist, bietet der Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg daher einen kostenlosen Helfer an: Den neu aufgelegten Ratgeber „Steuern rund ums Haus“. Wie setzt man die Kosten für eine energetische Sanierung steuerlich ab? Wie und in welcher Höhe können Handwer- kerleistungen und andere haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden? Welche gesetzlichen Änderungen gibt es bei der sogenannten verbilligten Ver- mietung? Wie kann man bei einer Immobilienübertragung innerhalb der Familie Erbschaft- und Schenkungsteuer spa- ren? Angefangen beim Erwerb, über die Selbstnutzung, Ver- mietung und Sanierung bis hin zur Veräußerung oder dem Vererben der Immobilie beantwortet der überarbeitete Rat- geber zentrale steuerlichen Fragen auf leicht verständliche Art und Weise mit vielen Beispielen. Der Leser erhält mit diesem Ratgeber einen praktischen Leitfaden, der das Dickicht der steuerlichen Regelungen rund ums Haus verständlich und detailliert lichtet. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Steuern rund ums Haus“ über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 IMMOBILIENMARKT MIETGESUCHE Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Suchen Haus, Hofstelle oder Grundstück im Grünen zur Miete, Erbpacht oder Kauf. Wir sind ein Paar mittleren Alters mit finanzieller Sicherheit. Zeitlich sind wir flexibel.Tel. 0178 4567224 oder Mail: naturundzuhause@web.de Alleinerziehende mit 1 Ki (5) sucht dringend Wohnung (2-3 Zi, ca. 60qm). Wohnberechtigungsschein vorhanden. Tel: 015774981195 Suche 2- bis 3-Zimmer-Wohnung weiblich, Nichtraucherin, keine Haustiere Chiffre Z001/9453 STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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Wiedererö nung, nach Umbau. Ihr Dorfmarkt in Baindt hat ein neues Gesicht. Dienstag, 20.04.2021 um 8 Uhr. CAP-Markt Dorfplatz 2 88255 Baindt AUTOMATIKTÜREN - SERVICE - WARTUNG e.K. Wir sind seit über 40 Jahren Hersteller von automatischen Schiebetüren und betreuen unsere Kunden bundesweit. Für unsere Werkstatt Standort Bad Wurzach sowie für die Montage suchen wir einen engagierten und flexiblen Mitarbeiter als Facharbeiter / Monteur m/w/d gerne auch Quereinsteiger z.B. Mechaniker m/w/d oder Kfz-Mechaniker m/w/d Erfahrungen im elektrischen sowie mechanischen Bereich sind von Vorteil. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:. DoorMaster e.K., Riedhofstr.8-10, 88410 Bad Wurzach 0 75 64 / 94 864-19 oder per E-mail an : e.hoerberger@doormaster.de GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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    Zuletzt geändert: 16.04.2021
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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 9. Juli 2021 Nummer 27 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Festliche Verabschiedung der Heiligenbronner Schwestern aus Baindt Bürgermeisterin Simone Rürup überreicht den beiden scheiden- den Ordensschwestern aus Heili- genbronn, (vorne rechts) Carola Pötter und Johannella Schönber- ger, ein Baindt-Memory als Erin- nerung an ihre Jahre in Baindt. Geschenk der Ministranten Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Festliche Verabschiedung der Heiligenbronner Schwestern aus Baindt Der Abschied der letzten beiden Heiligenbronner Ordensschwestern, Schwester Carola und Schwester Joha- nella am 27. Juni aus ihrem Baindter Konvent, fand in einem herzlichen und wertschätzenden Rahmen statt, der von der Baindter Katholischen Kirchengemeinde und der Stiftung St. Franziskus gestaltet worden ist. Gestartet wurde mit einem Patroziniumsfestgottesdienst in St. Johannes Baptist mit geladenen Gästen, darunter auch weiteren Schwestern aus Heiligenbronn. Danach folgte der Festakt, der geprägt war von zahlreichen tollen Erinnerungen aber auch von Abschiedsschmerz. Seit 1903 und damit seit 118 Jahren hat- ten die Heiligenbronner Franziskanerinnen in Baindt gewirkt, zunächst mit einem sogenannten Kleinkin- derheim. In neuerer Zeit begleitete der Baindter Konvent die von der Stiftung St. Franziskus fortgeführte Schule für Blinde und Sehbehinderte (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) und seit 10 Jahren das Altenzentrum Selige Irmgard der Stiftung. Die Schwestern machten Gesprächsangebote und führten eine Pilgerherberge für Jakobswegwanderer. Den Gottesdienst in der ehemaligen Klosterkirche zelebrierten Ortspfarrer Bernhard Staudacher, sein pen- sionierter Vorgänger Heinz Leuze, der Diakon und frühere Heimleiter Erik Thouet sowie Marco Antonio Rodriguez. Orgel und Kirchenchorensemble gestalteten die Festmesse musikalisch mit modernen Liedern. Das Wort von Johannes dem Täufer: „Ich muss abnehmen, er aber muss wachsen“ stellte Pfarrer Stauda- cher in den Mittelpunkt seiner Predigt und bezog es auch auf den Abschied der beiden letzten Schwestern im Ort. Neues wachsen zu sehen, erleichtere und bereichere das Loslassen, so wie die Heiligenbronner Schwestern selbst das Wachsenlassen durch die Übergabe ihrer Einrichtungen an die Stiftung St. Franzis- kus dies vorgemacht hätten. Beim anschließenden Festakt, der von Organist Rainer Strobel und Cellistin Schilling musikalisch umrahmt wurde, erinnerte die Heiligenbronner Generaloberin Schwester Agnes Löber daran, dass 198 Schwestern in diesen fast 120 Jahren in Baindt gewirkt hätten. „Wir haben auch als Gemeinschaft hier in Baindt Heimat gefunden“, sagte die Generaloberin, der Abschied sei daher schon schmerzlich, vor allem für die beiden Schwestern Johannella Schönberger und Carola Pötter, die die letzten 18 Jahre hier lebten. Sie hätten „ihre Berufung mit viel Herzblut“ gelebt und vielen ein offenes Ohr geschenkt, Schülern ebenso wie den Bewoh- nern des Altenzentrums, Mitarbeitern und Menschen aus der Kirchengemeinde, Wanderern und Gästen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach von einem „geschichtsträchtigen Tag für Baindt“ und würdigte das Tun der Schwestern für die Gesellschaft, die Gemeinde und die Region. Die beiden scheidenden Schwes- tern hätten dazu beigetragen, dass die Menschen in Blindenschule und Altenzentrum eine Heimat gefun- den haben. Schwester Johanella und Schwester Carola haben sich auf die Sorten und Nöte der Menschen eingelassen, oft auch auf ihrem letzten Weg. Regionalleiterin Ursula Bacher vom Altenzentrum Selige Irmgard und Direktor Dr. Marcus Adrian vom Son- derpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum sprachen von einem großen Verlust für die beiden Einrichtungen der Stiftung St. Franziskus. So seien Mitarbeiter und Klienten erfüllt von tiefer Dankbarkeit gegenüber den Schwestern. Alle hätten die Hoffnung, dass der ehemalige Schwesternkonvent als geistli- che Zelle erhalten und weiter entwickelt werde. Dankesworte sprach auch der Stiftungsvorstand Dr. Thorsten Hinz aus Heiligenbronn. Aus dem Wirken der Schwestern sei ein Baum erwachsen, der viele Früchte trage. Stellvertretend dafür stehen die Baindter Einrichtungen der Behindertenhilfe wie der Altenhilfe, die nicht mehr wegzudenken seien aus der Gemein- de. Im Projekt-Team für die Neugestaltung des ehemaligen Schwesternkonvents wirke mit Schwester An- na-Franziska Fehrenbacher auch weiterhin eine Schwester mit. Hinz dankte den Schwestern für das, was sie aufgebaut und der Stiftung in die Hände gelegt haben, und versprach, dass die Stiftung die sozialen und geistigen Werke in ihrem Sinne weiterführen werde. Zum Schluss ergriffen auch die scheidenden Schwestern das Wort. Schwester Carola und Schwester Jo- hannella erzählten, dass sie Baindt immer als einen besonderen Ort erlebt hätten. Der Abschied falle ihnen schwer, aber sie dankten für das Erlebte, würden um Vergebung bitten für das, was nicht gut war, und blieben im Gebet mit Baindt verbunden. Ein gemeinsamer Austausch vor der Kirchentür und ein Mittagessen, zubereitet von den Landfrauen, in der Schenk-Konrad-Halle als Geschenk der Kirchengemeinde bildete den Abschluss der Feier, bevor Schwes- ter Johannella und Schwester Carola in einer schön geschmückten Kutsche mit Sommerhut ihre letzte „Runde“ durch Baindt drehen durften. „Die Franziskanerinnen von Heiligenbronn, Schwester Johanella und Schwester Carola sind das Beste was Baindt passieren konnte, wir danken von Herzen“, so Bürgermeisterin Simone Rürup. Ewald Graf, Stiftungsarchivar, Stiftung St. Franziskus Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte“ am Samstag, 24.07.2021, von 10:00 bis ca. 16:00 Uhr Beginn um 10:00 Uhr mit einem Spaziergang durch die Ortsmitte Treffpunkt zum Spaziergang: Grünfläche Marsweilerstra- ße (Beginn der ehemaligen Trasse der Bundesstraße) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.01.2021 den Bau des Gebäudes am Dorfplatz und am 11.05.2021 die Beauftragung für die Vorplanung für das Gebäude be- schlossen. Damit kann die Totalunternehmerausschrei- bung erfolgen. Die Bürgerwerksatt hat das Ziel, Ideen für die Gestaltung und Nutzung des Dorfplatzes zu sammeln. In einem kre- ativen Prozess können sich alle Bürgerinnen und Bürger einbringen, aktiv mitdiskutieren und erhalten die Mög- lichkeit ihre Anregungen in die Planung für den Dorfplatz einzubringen. Es geht um die Aufenthaltsqualität unse- res Dorfplatzes und der Ortsmitte, so dass Feste und Gemeindeleben gut stattfinden können. Ein Ort „für alle“ soll entstehen. „Natur nah dran“ in Baindt: Wildblumen, Blausterne und Windröschen für Wildbienen und Schmetterlinge Pflegeeinsatz sorgt für eine gute Entwicklung der Wildblumen Es blüht für Mauerbienen, Bläulinge und Distelfinken: Am Mittwoch, 23. Juni 2021, trafen sich sieben der insgesamt 15 Kommunen, die 2020 am NABU-Projekt „Natur nah dran“ teilgenommen hatten, in Renningen. Gemeinsam be- gutachteten und pflegten sie bei einem Workshop die Blühflächen, die sie im September 2020 mit Wildstauden und -blumen bepflanzt hatten. Knapp 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterschieden, welche Jungpflanzen der im Vorjahr eingebrachten Arten bereits auf den Flächen zu sehen sind. Einige weniger erwünschte Arten wie Gänsedisteln und Kompasslattich, die die Fläche schnell zu überwuchern drohen und deren Samen sich noch im Boden befunden hatten, wurden entfernt. So haben die zum Teil noch kleinen Wildblumen und -stauden Platz und Licht, um zu wachsen. „Die im Projekt angelegten Biotope benötigen anfangs etwas Geduld und Pflege, um sich zu entwickeln. Interes- sant ist auch, dass sie sich im Laufe der ersten Jahre immer weiter verändern“, erklärt Martin Klatt vom NABU Baden-Württemberg. „Blühen beispielsweise im ersten Jahr noch viele einjährige Pflanzen wie Mohn oder Wege- rich-Natternkopf, etabliert sich über die Jahre eine stabile Pflanzengemeinschaft mit mehrjährigen Arten – das macht die Flächen als Lebensraum so attraktiv für viele Insekten und andere Tiere. Wer genau hinschaut, entdeckt bereits jetzt viele kleine Vorboten der kommenden Jahre. In Baindt zeigen sich zum Beispiel schon Wildblumen, Blausterne und Windröschen.“ Die Teilnehmenden erhielten bei der Veranstaltung viele Anregungen und Tipps, wie die Wildblumenwiesen und Wildstaudenflächen dauerhaft gepflegt werden und wie mit eventuellen anfänglichen Schwierigkeiten umgegangen werden kann. Zu Gast in Renningen waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünflächenämter, Stadtgärtne- reien und Bauhöfe aus sieben der insgesamt 15 in 2020 für „Natur nah dran“ ausgewählten Kommunen. Das sind: Achern, Baindt, Emmendingen, Görwihl, Horb am Neckar, Neuenburg am Rhein, Ostrach und Renningen. Wildbienen summen mitten in Renningen „Besonders erfreulich ist, dass wir hier schon zahlreiche Wildblumen wie Färberkamille und Kornblume sehen konn- ten, an denen nicht nur Honigbienen Nahrung finden, sondern auch die anspruchsvolleren Wildbienen“ sagt Mar- tin Klatt. „Das ist besonders wichtig, denn von den rund 460 Wildbienenarten in Baden-Württemberg sind über die Hälfte in ihrem Bestand gefährdet. Da leisten Flächen wie die mit ‚Natur nah dran‘ angelegten einen wertvollen Beitrag, um die wichtigen Bestäuber zu schützen.“ Die Teilnehmenden erhielten bereits im April eine Online-Schulung mit Reinhard Witt und dem NABU-Team, da zu diesem Zeitpunkt ein Treffen vor Ort wegen der Corona-Pandemie nicht möglich war. Martin Klatt freute sich, die Zu- ständigen der Kommunen nun wieder in Renningen zu sehen: „Die Teilnehmenden waren sich einig: Die Tipps aus dem Online-Seminar und der virtuelle Austausch mit den anderen Kommunen haben ihnen sehr geholfen. Ein Treffen vor Ort ist aber durch nichts zu ersetzen: Hier konnten wir gemeinsam die Pflanzen anfassen, riechen und entscheiden, ob sie entfernt werden müssen oder die Fläche bereichern. Diese Erfahrungen sind für die Arbeitspraxis unentbehrlich.“ Hintergrund: Das NABU-Projekt „Natur nah dran“ wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu unterstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Die umgestalteten fünf Flächen in Baindt liegen an folgenden Standorten: 1. Marsweilerstraße Höhe Bäckerei Hausmann, 2. Wiesenfläche gegenüber Schule 3. Seitenstreifen Boschstraße 4. Steininsel Bosch-/Zeppelinstraße 5. Kreisverkehr am Ortseingang Schachen Weitere Informationen: www.naturnahdran.de Ansprechperson der Gemeinde Baindt Florian Roth 07502/9406-52, f.roth@baindt.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Der Bürgerwerkstatt geht ein Spaziergang durch die Orts- mitte voraus. An diesem müssen Sie nicht unbedingt teil- nehmen, Sie können auch erst ab ca. 12:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle dazu stoßen. Für Verpflegung ist gesorgt. Die Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter www.terminland.eu/baindt/online/baindt sowie einem tagesaktuellen Coronatest möglich. Im Aus- nahmefall kann vor Ort ein Test gemacht werden. Voll- ständig geimpfte und genesene Personen sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie ei- nen entsprechenden Nachweis vorlegen. Personen mit Krankheitssymptomen oder Kontakt zu Infizierten haben keinen Zutritt. Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend und es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Um gut arbeiten zu können, müssen wir die Anzahl der teilnehmenden Personen begrenzen.Bitte melden Sie sich bis zum Montag, 19.07.2021, an. Sollten wir nach dem Anmeldeschluss mehr Bewerbungen als freie Plätze vorliegen haben, wird es für die freien Plätze ein Losver- fahren geben. Sie erhalten nach dem 19.07.2021 Rückmel- dung über Ihre Bewerbung. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Mau- rer (f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40) wenden. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Tag mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Die Bürgerwerkstatt ist ein Beteiligungsverfahren, das allen Bürgern der Gemeinde Baindt offensteht. Es soll sicherstellen, dass alle Ideen zur Gestaltung eines Be- reiches gesammelt und in die Diskussion aufgenommen werden. Beabsichtigt ist es, eine Lösung auf Basis einer breiten Mitwirkung zu finden. Eine Entscheidung im kom- munalen Bereich trifft die Bürgerwerkstatt nicht, sondern der Gemeinderat. Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 13. Juli 2021 von 16:00 – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Schließung der Corona Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Leider muss die Gemeinde Baindt in Zusammenarbeit mit der Gemeinsam neue Wege GmbH die Teststation in Baindt schließen. Grund für die Schließung der Test- station ist zum einen die Umstellung der Test-Verord- nung durch den Bund sowie der Lockerungen und der damit einhergehenden geringeren benötigten Tests. Sollten sich hier wieder Änderungen ergeben, kann die Teststation bei Bedarf wieder geöffnet werden. Hiermit möchte sich die Gemeinde Baindt auch bei all den helfenden Personen in der Teststation und der Firma Gemeinsam neue Wege bedanken. Vorankündigung Unterbrechung der Wasserversorgung in der Marsweilerstraße Aufgrund von Arbeiten an den Hauptversorgungsleitung am Dienstag, 13.07.2021 muss in der Marsweilerstraße von Hausnummer 41 bis 65 das Wasser von 8:00 bis ca. 16:00 Uhr abgestellt werden. Der genaue Zeitpunkt kann erst im Laufe der Arbeiten festgelegt werden und wird den betroffenen Anwohnern noch per Wurfzettel mitgeteilt. Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Wassermeis- ter Herr Bielau unter 0751/4000-919 und das Bauamt Baindt, Herr Roth unter 07502/940-53 zur Verfügung. Wo Pflanzenschutzmittel verboten sind! Grundsätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf Frei- landflächen eingesetzt werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Mit anderen Worten: Auf Flächen, die anders genutzt werden, ist der Einsatz verboten. Unter gärtnerischer Nutzung ist auch die Nutzung des Haus- und Kleingartens zu ver-ste- hen. Allerdings ist die Anwendung dort nur auf Beete und Rasenflächen beschränkt. Auf: • Zufahrten zum Wohnhaus und zur Garage • Terrassen • Hof- und Betriebsflächen • Wege, Plätze und ähnliche Flächen (auch außerhalb des Hausgartens) • Straßen mit ihren Rändern, Bürgersteige • Brachen und sonstige nicht bewirtschaftete Restflä- chen • Feldraine und Böschungen oder oberirdische Gewäs- ser mit Ufer- und Randzonen dürfen weder Pflanzenschutzmittel, noch Mittel gegen Unkrautbewuchs (Herbizide) oder bestimmungsfremd eingesetzte, ähnlich wirkende Mittel verwendet werden. Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2020 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sit- zung am 06.07.2021 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemein- deordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrech- nung für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt festge- stellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.667.187,14 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.459.031,95 € Ordentliches Ergebnis 208.155,19 € Außerordentliche Erträge 2.021.754,74 € Außerordentliche Aufwendungen -108.145 € Sonderergebnis 1.913.609,74 € Gesamtergebnis 2.121.764,93 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10.950.177,00 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -9.848.438,86 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 1.101.738,14 € Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.216.346,95 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -8.214.929,70 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -3.998.582,75 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -2.896.844,61 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres -2.896.844,61 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 63,54 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.636.098,79 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -2.896.781,07 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 4.739.317,72 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2020 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2020 umfasst eine Bilanzsumme von 48.660.388,02 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 34.840,00 € • Sachvermögen 34.107.021,38 € • Finanzvermögen 14.390.838,08 € • Abgrenzungsposten 127.688,56 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 7.039.618,94 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 8.930.181,35 € • Rückstellungen 280.941,58 € • Verbindlichkeiten 351.922,20 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 511.617,96 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 482.198,16 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 734.400,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesam- tergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2020; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlus- ses 2020 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entspre- chend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2020; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je ein- schließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstra- ße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2020 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2020 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.07.2021 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigen- betriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 442.393,79 1.2 Summe Aufwendungen 427.717,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Sal- do aus 1.1 und 1.2)1 18.672,01 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 25.058,58 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -180.287,37 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -155.228,79 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 143.300,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbe- stands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -11.928,79 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftspla- nunwirksamen Einzahlungen und Aus- zahlungen 19.726,32 3 Bilanzsumme 1.854.816,77 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 1.227.976,52 € • Finanzvermögen 626.840,25 € • Abgrenzungsposten 0,00 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 444.312,64 € • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 55.908,13 € • Sonderposten 51.618,68 € • Rückstellungen 17.569,98 € • Verbindlichkeiten 1.098.358,90 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 15.856,00 € 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 18.672,01 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Ge- winnvortrag 55.908,13 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresab- schlusses 2020; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungs- kanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushalts- jahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresab- schluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2020 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2020 des EB Abwasserbeseiti- gung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.07.2021 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsge- setzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 893.566,51 1.2 Summe Aufwendungen 931.870,24 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Sal- do aus 1.1 und 1.2)1 -38.303,73 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 58.676,32 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -230.004,18 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -171.327,86 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 225.500,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbe- stands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)2 54.172,14 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftspla- nunwirksamen Einzahlungen und Aus- zahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.935.900,59 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 5.028.173,51 € • Finanzvermögen 760.616,27 € • Abgrenzungsposten 147.110,81 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 0,00 € • Rücklagen 108.095,66 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 2.591.573,33 € • Rückstellungen 324.930,00 € • Verbindlichkeiten 2.911.301,60 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 4. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 38.303,73 € ist auf neue Rechnung vorzutragen; 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergeb- nisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresab- schlusses 2020; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Er- gebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahres- abschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechen- schaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen ent- sprechend des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresab- schlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzu- legen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeinde- prüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwas- serbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresab- schluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuer- wehr Baindt am Freitag, den 23.07.2021 um 20 Uhr laden wir die Einsatz- sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Pandemibedingt findet die Versammlung in der Fahrzeughalle im Feuerwehrhaus statt. Eine Essens- verpflegung findet dieses Jahr nicht statt. Anzugsordnung ist Ausgehuniform. Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Juli 2021: Buch „Reader‘s Digest“ Juni 2021: Mädchen-Cityroller, verschiedene Schlüssel, Sonnenbrille mit grünem Glas Mai 2021: Schlüssel, karierter Wollschal Ferienprogramm NEU - NEU - NEU - Das Ferienprogramm geht online!! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, bald ist es soweit und die Sommerferien stehen vor der Tür. Gerade nach dem zurückliegenden Corona-Schuljahr liegt es uns sehr am Herzen, Euch mit dem Baindter Feri- enprogramm ein paar schöne und unbeschwerte Stunden zu ermöglichen. Von der Kutschfahrt über das kreative Bearbeiten von Ytong-Steinen bis zu zahlreichen sport- lichen Aktivitäten wartet ein buntes Angebot auf Euch! NEU: Für das Ferienprogramm wird es keine gedruckte Broschüre mehr geben! Wir nutzen seit diesem Jahr die Plattform „nupian“, mit welcher eine Anmeldung ganz unkompliziert mit wenigen Clicks online erfolgen kann. Dies vereinfacht nicht nur die Arbeit in der Verwaltung, sondern bietet auch Euren Eltern große Vorteile und es gibt keine langen Warteschlangen mehr am Anmeldetag. Ab Dienstag, 20. Juli 2021 wird das Programm freige- schalten und Eure Eltern können Euch anmelden! Nähere Angaben zum Nupian-Programm sowie eine Auf- listung aller Programmpunkte werden im nächsten Amts- blatt veröffentlicht und außerdem in der Schule und in den Kindergärten verteilt. Viel Vorfreude auf die vor Euch liegenden Wochen wünscht Eure Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Notdienst Tierarzt Samstag, 10. Juli / Sonntag 11. Juli Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. Juli Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 11 Juli Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Illegale Entsorgung von Grünschnitt Aus gegebenen Anlass weist die Gemeinde Baindt darauf hin, dass Grünschnitt, Gras, Laub, Zweige, etc., derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, rechtlich als Abfall gelten und nicht im Wald, in der freien Natur, auf Grünflä- chen oder an Bachläufen entsorgt werden dürfen. Diese Art der Entsorgung ist illegal! Leider wird immer wieder festgestellt, dass Gartenabfäl- le an öffentlichen Wegen, Bachläufen oder Waldflächen abgekippt wurden, auch wenn es sich „nur“ um etwas Ra- senschnitt handelt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) §§ 15 und 17 dar, wonach die Besitzer von Abfällen verpflichtet sind, diese zu beseitigen und dem öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträger zu überlassen. Laut Abfallgesetz müssen Gartenabfälle zu Kompostieranlagen und Grünschnitt- container gebracht werden, wenn man diese nicht selbst im Garten kompostiert. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, be- geht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesamt für Naturschutz weist in einer Presse- mitteilung auf die Konsequenzen einer illegalen Entsor- gung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen hin: Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. An- spruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen. Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasen- schnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht-heimischen, konkurrenzstarken Pflan- zen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können. Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflä- chen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln. Pflanzliche Abfälle sind entwe- der - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungs- träger zu überlassen oder können im eigenen Garten durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompos- tieren beseitigt werden. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Helga und Peter Ketturakat zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Die Jubilare erhielten Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Zum 90. Geburtstag am 7. Juli 2021 gratuliere ich im Namen der Gemeinde Frau Emma Schneider herzlichst. Die Jubilarin erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Veranstaltungskalender Juli 06.07. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 07.07. Netzwerk Bodensee Schenk-Konrad-Halle 16.07. Raspler JHV Schenk-Konrad-Halle 18.07. Musikverein JHV Schenk-Konrad-Halle 23.07. Feuerwehr JHV Feuerwehrhaus 24.07. Bürgerwerkstatt Schenk-Konrad-Halle „Ortsmitte“ 28.07. Landjugend JHV Schenk-Konrad-Halle 29.07. Reitergruppe Baindt JHV Schenk-Konrad-Halle August 03.08. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Offene Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Sie möchten sich im Bereich der Kin- derbetreuung einbringen und Ihre Per- sönlichkeit weiterentwickeln? Dann sind Sie genau der/die Richtige für uns. Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Bap- tist Baindt sucht für ihren Kindergarten St. Martin ab 01.09.2021 ein/e • FSJ-Kraft vom 01.09.2021 bis 31.08.2022 Der Kindergarten St. Martin ist eine 4-gruppige Einrich- tung mit einer Krippengruppe und einem vielfältigen Be- treuungsangebot. Folgende Voraussetzungen sollten Sie für das Freiwil- lige Soziale Jahr mitbringen: Alter: zwischen 18 und 26 Jahren Interesse an den Tätigkeitsbereichen des Kindergartens Teamfähigkeit Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschät- zung im Umgang mit Kindern Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung Zu denAufgabenschwerpunkten der Stellen gehören insbesondere Tätigkeiten im pädagogischen und hauswirtschaftli- chen Bereich Mithilfe im Freispiel und bei der Durchführung von Pro- jekten und Aktivitäten Bei Interesse bewerben Sie sich bitte: Kindergarten St. Martin, Lilienstraße 2, 88255 Baindt, z. Hd. Ronja Egenter oder stmartin.baindt@kiga.drs.de Besuchen Sie auch unsere Website: www.kiga-stmar- tin-baindt.de Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Kinder- gartenleiterin, Frau Egenter, Tel. 07502-2678. Waldorfkindergarten Mit Blumenkränzen zu fröhlichen Tänzen Und wieder neigt sich ein Kindergartenjahr langsam dem Ende zu, doch konnten wir dies zur großen Freude der Kinder wieder gebührend mit unserem wundervollen Som- mer-und Johannifest feiern. Schon Tage vorher war die Aufregung groß, nicht nur bei den Kindern. Auch die Erzieher bangten, ob das Wetter wohl den Sommer tanzen lassen würde. Doch die Sonne kam, just zur Minute des gemeinsamen Be- ginns. Ihre Vorboten jedoch waren die Gesichter der Kin- der, die am Morgen schon mit solch einem Strahlen anka- men und auf ihren Köpfen stolz herrlichste Blumenkränze trugen, so dass das Lied dieses Tages „Geh aus mein Herz“ besser „Geh auf mein Herz“ hätte heißen sollen. Als die Kinder sich vor ihren Gruppen aufreihten, um zu- sammen auf die große Wiese zu ziehen und im Tanz den Sommer anzusingen, riss der Himmel endlich auf. Nach gemeinsamen Tänzen ging es mit dem rituellen Sprung übers Feuer zurück in den festlich geschmückten Garten. Mit dem Ton der goldenen Glocke wurde der festlich ge- schmückte Garten mit all seinen liebevoll bereiteten Aben- teuern und wunderschönen Überraschungen für die Kin- derschar eröffnet. Hier durfte in der glitzernden und funkelnden Schatz- burg nach Tonkugeln gegraben werden, in welchen sich herrliche Edelsteine verbargen sobald man sie von ihrem erdigen Mantel befreit hatte. Am Wasserstein wurde nach Herzenslust um die Wette geangelt, um einen der begehrten Fischkekse zu ergat- tern. Im Schilfbrunnen wartete versteckt der Froschkönig darauf, dass die Kinder ihm seine goldene Kugel zurück in den Brunnen warfen und wer traf, wurde mit einem klei- nen Fröschlein aus Filz belohnt. Wie ehrfürchtig standen die Kinder vor dem Reich des grünen, glitschigen Gesellen und warben um seine Gunst... Es war eine wahre Freude. Auch ein leckeres Stockbrot, gegrillt über unserem Jo- hannifeuer, durfte selbstverständlich an diesem Tag nicht fehlen. Trotz so mancher Nascherei waren die Kinder von den Aufregungen des Morgens, von Tanz und Gesang, dann endlich so ausgehungert, dass zu den Festtafeln geru- fen wurde, die bereits in den Gruppen für die Kinder be- reitstanden. Hier hatten viele fleißige Elternhände ge- zaubert und ein herrliches Buffet bereitgestellt, das die Herzen höher schlagen ließ. Nach Lust und Laune durfte geschlemmt werden und viel blieb nicht übrig, außer jede Menge glücklicher Kindergesichter. Der aufregende Tag durfte anschließend im Garten aus- klingen. Obwohl der Froschkönig schon ausgezogen und fast alle Schätze gehoben waren, belebten Strahlen und Festfreude der Kinder das gemeinsame Spiel, bis alle von ihren Eltern abgeholt wurden. Und man mag es kaum glauben, mit den letzten Kindern, die sich verabschiedeten, kehrte plötzlich mit aller Wucht der Regen zurück. Doch die Sonne in unseren Herzen, von diesem Tag, die blieb - „Geh aus mein Herz und suche Freud, zu dieser schönen Sommerszeit“! Wir hoffen sehr, dass wir dieses besondere Fest nächs- tes Jahr endlich wieder gemeinsam mit allen Familien feiern dürfen und bedanken uns von Herzen dafür, dass uns unsere lieben Eltern, so wunderbar dabei unterstützt haben, dieses herrliche Fest zu einem so unvergesslichen Tag werden zu lassen. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Zur Information Vermittlungsstellen für Kindertagespflege Im Landkreis Ravensburg Vermittlungsstellen für Kindertagespflege Im Landkreis Ravensburg Kindertagespflege Kindertagespflege gehört neben Krippen, Kindergärten und Horten zu den Angeboten der Tagesbetreuung für Kinder bis zu 14 Jahren. Es handelt sich um eine sehr familiäre Ta- gesbetreuung, da die Tagesmütter und Tagesväter in der Regel zu Hause arbeiten und Kinder auch hier betreuen. Zudem ist die Betreuung im Haushalt des Kindes möglich. Kindertagespflege bedeutet für das Kind Betreuung, Er- ziehung und Förderung in zwei Familien. Ein stabiles und vertrauensvolles Tagespflegeverhältnis ist Voraussetzung für eine gelingende Entwicklung des Kindes. Dabei be- rät und unterstützt die Vermittlungsstelle für Kinderta- gespflege die Eltern rund um die Kindertagespflege und vermittelt qualifizierte Tagespflegeeltern. Die Tagespflege- eltern werden qualifiziert, fachlich begleitet und beraten. Der nächste Kurs zur Qualifizierung als Tagesmutter/ vater beginnt am 25.09.2021 in Weingarten Ansprechpartner für die Kindertagespflege ist die Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Schussental Caritas Bodensee-Oberschwaben Sprechzeiten: Montag - Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Telefon: 0751-36256-36/-18 E-Mail: tagesmuettervermittlung-rv@caritas-boden- see-oberschwaben.de Weitere Informationen finden Sie unter: www.tagespflege-ravensburg.de Hospizbewegung Weingarten Wie sprechen wir mit unseren Kindern über den Tod? Der Abend ist als Gespräch angelegt - wir entwickeln gemeinsam eine Idee davon, welche Bilder vom Tod wir unseren Kindern vermitteln können. Damit ihre Fragen altersgerecht beantwortet werden und sie Todesfällen in der Familie oder ihrer Umgebung ohne Angst begegnen können. Trauererfahrungen in der Kindheit legen den Grundstein für den Umgang mit Verlusten im Leben. Wir können un- sere Kinder nicht vor Verlusten bewahren, ihnen jedoch den Umgang damit erleichtern. Wir sprechen an diesem Abend darüber, wie wir unsere Kinder bei traurigen Er- fahrungen begleiten und gut mit ihnen umgehen können. Gesprächspartnerinnen sind Corry May-Fischer - frei- berufliche Illustratorin, mehrfache Mutter/Großmutter und Karin Preyer - Sozialarbeiterin mit Zusatzausbildung Palliative Care, Mitarbeiterin ambulanter Hospizdienst Weingarten Ort/Termin: Hofsaal evang. Gemeindehaus am Don- nerstag, 15. Juli 2021 um 19.00 Uhr (Bitte Anmeldung per E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de oder Tele- fon 0751-18056382 oder mobil 0160-96207277) Musikschule Ravensburg e.V Der „etwas andere Infotag“ „Sehen, hören und ausprobieren! Information trotz Corona-Pandemie“ Die Musikschule Ravensburg e. V. veranstaltet am Sams- tag, 24. Juli 2021 von 10.00 - 13.00 Uhr im Vorfeld zum Schuljahresbeginn am 01.10.2021 ihren „etwas anderen“ Informationstag. Das Anmeldeformular sowie weitere organisatorische Informationen sind ab Mittwoch, 14.7.2021 auf unserer Homepage www.musikschule-ravensburg-e-v.de frei- geschaltet. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch und bitten gleichzeitig um Verständnis für unsere Planung! Der „etwas andere“ INFO-Tag ist also eine wunderbare Gelegenheit, sich in zwangloser Atmosphäre umfassend und fachlich kompetent über die musikalischen Bildungs- möglichkeiten an der Musikschule Ravensburg e. V. infor- mieren zu lassen. Auf Grund der geltenden Hygienebestimmungen ist eine Teilnahme am Infotag mit einer Anmeldung sowie einer Verpflichtung zum Corona-Schnelltest verbunden. Dies Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 geschieht vor allem zum Schutz der Gesundheit aller Gäs- te und Mitarbeiter*innen. Die Beachtung der derzeitigen Sicherheits- und Hygienevorschriften bitten wir zu res- pektieren. Keinen Zugang zum Infotag haben Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Per- son stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, sowie Personen, die Symptome eines Atemwegsinfektes oder erhöhte Tem- peratur aufweisen. Musizieren, alleine oder in Gruppen - wie Familie, Schule, Kirche oder Verein - ob Klassik oder Pop, ob Groß oder Klein, hierfür bildet die Musikschule aus. Das eigene Mu- sizieren trägt hervorragend dazu bei, eine bessere musi- kalische Urteilsfähigkeit und einen vielfältigen Musikge- schmack zu entwickeln. Zugleich wird ein Bildungsprozess gefördert, der zu einer positiven Persönlichkeitsentwick- lung beiträgt. Auf dem Fundament der Ausbildung an der Musikschule können sich neben den musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten weitere Kompetenzen wie z.B. Konzentrations- und Gestaltungsvermögen, Kreati- vität, Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz oder Teamfähigkeit als wichtige Schlüsselqualifikationen aus- gezeichnet entfalten. Unter der kommunalen Trägerschaft der Städte Ravens- burg und Weingarten, des Landkreises Ravensburg sowie der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fron- reute, Grünkraut, Horgenzell, Schlier,Waldburg, Wilhelms- dorf, Wolfegg und Wolpertswende hat sich die „Musik- schule Ravensburg e. V.“ die intensive und umfassende musikalische Förderung junger Menschen in den oben genannten Städten und Gemeinden zur Aufgabe und zum Ziel gemacht. Das Angebot an der Musikschule Ra- vensburg e. V. umfasst beginnend mit dem „Musikgarten“ (18 Monate bis 4 Jahre) über die „Musikalische Früher- ziehung“ (4 bis 6 Jahre) und die „Blockflöte“ bis hin zu allen Streich- und Blasinstrumenten, Klavier, Perkussion, klassische Gitarre, E - Gitarre, Bassgitarre, Harfe, Ak- kordeon (in Kooperation) sowie klassischer & Rock-Pop Gesang. Außerdem spielt die zusätzliche Förderung der Musikschüler in zahlreichen Orchestern, Chören, Bands und Ensembles eine wesentliche Rolle im Konzept der Musikschule Ravensburg e. V.! Telefon 0751 259 55 www.musikschule-ravensburg-e-v.de info@musikschule-ravensburg-e-v.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Kindergeld nach der Schule Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Daher sollten ihre Eltern den Antrag frühzeitig stellen und Un- terlagen einreichen. Das aktuelle Schuljahr geht zu Ende. Viele Eltern sind nun unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes wei- tergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Stu- dium beginnt? Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Le- bensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsaus- bildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähn- licher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weiter- geht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Über- gangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für ein Kind weiterhin Kin- dergeld gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz- platz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforder- lich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schul- zeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. Auch für volljährige Kinder kann das komfortable On- line-Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden. Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Stu- dienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem elektro- nisch an die Familienkasse übermittelt werden. Über den Internetauftritt sind neben weiteren Online-Angeboten auch weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar. Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 10. Juli - 18. Juli 2021 Gedanken zur Woche Glaube ist eine lebendige, verwegene Zuversicht auf Got- tes Gnade. Und solche Zuversicht macht fröhlich, mutig und voll Lust zu Gott und allen Geschöpfen. Martin Luther Samstag, 10. Juli 16.30 Uhr Baienfurt - Firmauftakt im Freien, bei schlech- tem Wetter in der Kirche (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Apolonia, Ignaz und Julius Malsam, Marga- rete Vollmer, Adam Zimmermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Magdalena und Johannes Merk, Johann Germann, Jahrtag: Josefine Heine und Kurt Elbs) Sonntag, 11. Juli - 15. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Gottesdienst im Obstgarten der Familie Holzer, Baienfurt Schacherstr. 4. (Hin- ter Metzgerei Brenner) Bitte bringen sie Pick- Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 nickdecken (Familien) oder Sitzgelegenheiten (Klappstühle). Keine Voranmeldung erforderlich, Blatt mit Name und Anschrift genügt. Nur bei guter Witterung! Dienstag, 13. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 14. Juli 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 15. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 11.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard (nicht öffentlich) Freitag, 16. Juli 19.00 Uhr Baindt - Gedenkgottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Margareta Veeser, Maria Aubele) Samstag, 17. Juli 09.30 Uhr Baienfurt - Konfirmation in der kath. Kirche 11.00 Uhr Baienfurt - Konfirmation in der kath. Kirche 20.00 Uhr Baienfurt - Jugendgottesdienst auf dem Kirchplatz (öffentlich, mit Eintragung am Eingang) Sonntag, 18. Juli - 16. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Familiengottesdienst mit Dekan a. D. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Hygienius Thomalla, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen) 11.15 Uhr Baindt - Taufe Liana Margarit 09.30 Uhr Baienfurt - Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der kath. Kirche (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Juli Im Juli laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2021 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2021, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erst- kommunionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss ein- malig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Familiengottesdienst im Grünen Sonntag,gg, 11. Juli 2021 Sonntaaagggg, 10 Uhr Parken an der SporthalleParken an der Sporthalle Kontaktdaten am Eingang abgebenKontaktdaten am Eingang abgeben Picknickdecke/Klappstuhl mitbringen Wir freuen uns auf viele Familien! EuerEuerEuerEuer FamiliengottesdienstFamiliengottesdienstFamiliengottesdienst-FamiliengottesdienstFamiliengottesdienst-Familiengottesdienst-Familiengottesdienst Team Streuobstwiesee Familie Holzer Schacherstraßeeeeeeeeeeee Baienfurt Lagerfeuergottesdienst Samstag | 17. Juli 2021 | 20 Uhr auf dem Kirchplatz der kath. Kirche in Baienfurt (bei schlechtem Wetter weichen wir in die Kirche aus) _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Bitte eine Sitzmöglichkeit mitbringen (harter Boden...) Frauenbund Baienfurt Auf dem Martinusweg Pilgerwanderung von Böblingen nach Leonberg Termin 1.) 18.9. - 19.9.21, ca. 24 km Termin 2.) Vom 4.10. - 5.10.21, ca. 18 km Wir setzen die Pilgerwanderung d. J. weiter auf dem Haupt- weg, von Böblingen, Dätzingen, Weil der Stadt-Merklin- gen- Malsheim, Leonberg. Auf das gemeinsame Pilgern freut sich die Landfrauen- vereinigung des KDFB Teilnehmerzahl: max. 20 Personen Beitrag: 70,00 Euro für KDFB Mitglieder 90,00 Euro für Nichtmitglieder (enthalten sind: eine Übernachtung incl. Abendessen und Frühstück, ein Lunch-Paket für den zweiten Tag. Rucksackvesper für den ersten Tag muss mitgebracht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Bitte um Anmeldung bis 27.7.21 bei Elisabeth Muschel, Tel. 52720 Vielen Dank! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So spricht der HERR, der dich geschaf- fen hat, Jakob, und dich gemacht hat, Israel: Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein! Jes 43,1 Sonntag, 11. Juli 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 18. Juli 09.30 Uhr Baienfurt Ökumenischer Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der kath. Kirche Platzkarten vorab in der kath. Kirche abholen (für schlechtes Wetter) _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Gedanken zum Wochenspruch 366-mal finden wir in der Bibel den Satz: „Fürchte dich nicht!“ - Für jeden Tag des Jahres einer und sogar das Schaltjahr ist berücksichtigt. Dieser Aufruf in unserem Wochenspruch meint ursprüng- lich das Gottesvolk Israel. Mitten in einer völlig verun- sicherten Situation, in der niemand wusste, wie es wei- tergehen sollte, erreicht diese Ermutigung das Herz der Menschen: Fürchte dich nicht! - Das ist nicht nur einfach so daher- geredet, nach dem Motto: Es ist alles halb so schlimm. Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 - Nein, es ist vieles wirklich furchtbar, aber das alles hat nicht das letzte Wort. Das gilt auch heute, für mich und für dich. Fürchte dich nicht, denn dein Schöpfer kennt dich mit Na- men - keiner deiner Tage ist ihm unbekannt! Fürchte dich nicht, denn Gott hat dich berufen, mit ihm durchs Leben zu gehen - du gehörst zu einer großartigen Gemeinschaft seiner Kinder weltweit, einer Gemeinschaft, die hineinnimmt und nicht ausschließt! Fürchte dich nicht, denn du bist befreit von dem, was dein Leben daran hindert, sein Potential zu entfalten und nachhaltig Frucht zu bringen! Fürchte dich nicht! - Lebe! - Denn dazu bist du auf der Welt. - Leb im Hören und Suchen nach dem, der dir das Leben geschenkt hat: Zuversicht, Freiheit, Zugehörigkeit - deshalb: Fürchte dich nicht! Gottes Segen! - Pfr. Martin Schöberl _________________________ einer Gemeinschaft, die alle Menschen umfasst soll dieser Segen für alle spürbar werden. Wir sind sehr froh, dass diese zentrale Feier unseres Glaubens durch die neue Corona- Verordnung vom 28. Juni nun auch wieder familiär in größerem Rahmen gefeiert werden kann und wir auch unsere Gemeindehäuser wieder dafür zur Verfügung stellen dürfen. Wenn Sie ihr Kind taufen lassen wollen, melden Sie sich einfach kurz im Ev. Pfarramt: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de, damit wir einen Termin vereinbaren und die nächsten Schritte planen können. Ich freue mich auf die Begegnung mit Ihnen! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Praxis-Treffen ‚Kirche und Familie‘ am 14. Juli um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt Wir sind froh, dass unsere Überlegungen und Planungen in digitalen Treffen jetzt endlich in einem Treffen in Präsenz ganz praktisch werden können. Alle, die bisher mitgedacht haben und auch alle, die neu dazukommen wollen, sind ganz herzlich dazu eingeladen. Wir beginnen mit einem kleinen Snack und teilen uns dann auf in eine Gruppe, die einen „Kirche kunterbunt“-Tag ganz konkret vorbereitet und eine Gruppe, die an der Frage weiterarbeitet, welche Formate und Zielgruppen-Fokussierung unserer Kirchengemeinde darüber hinaus gut tun würde. Wir bitten um Voranmeldung zum Praxis-Treffen bis zum 13. Juli im Ev. Pfarramt: 0751/43656, pfarramt.baienfurt@elkw.de. Vielen Dank. „Auf dein Wort hin …!“ lautet das Motto der offenen Bibelandacht am Sonntag, 4. Juli um 18.00 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten. In der Reihe zum Lukas-Evangelium gibt Hermann Baur, Gemeinschaftspastor in Memmingen, Impulse zur Geschichte vom Fischzug des Petrus (Lukas 5, 1-11). Die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Praxis-Treffen ‚Kirche und Fami- lie‘ am 14. Juli um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt Wir sind froh, dass unsere Überle- gungen und Planungen in digitalen Treffen jetzt endlich in einem Tref- fen in Präsenz ganz praktisch werden können. Alle, die bisher mitgedacht haben und auch alle, die neu dazukommen wollen, sind ganz herzlich dazu eingeladen. Wir beginnen mit einem kleinen Snack und teilen uns dann auf in eine Gruppe, die einen „Kirche kunterbunt“-Tag ganz konkret vorbereitet und eine Gruppe, die an der Frage wei- terarbeitet, welche Formate und Zielgruppen-Fokussierung unserer Kirchengemeinde darüber hinaus gut tun würde. Wir bitten um Voranmeldung zum Praxis-Treffen bis zum 13. Juli im Ev. Pfarramt: 0751/43656, pfarramt.baienfurt@ elkw.de. Vielen Dank. _________________________ Bibel im Gespräch Mich von einem Wort überra- schen lassen, das in meine Situ- ation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen su- chen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über den aktuellen Predigttext ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten entdecken. Wer darauf Lust hat, ist herzlich eingeladen zu vier Bi- belgesprächen im Sommer, jeweils um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt bzw. im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt - bei gutem Wetter im Freien (nur in Baienfurt), sonst im gut belüfteten großen Gemeindesaal: - Am Freitagabend, 23.07. Dietrich-Bonhoeffer-Saal - Donnerstagabend, 29.07. Dietrich-Bonhoeffer-Saal - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfar- ramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Tauffeiern sind wieder in größerem Rahmen möglich Durch die Taufe sagen wir Menschen zu, wie wertvoll sie in Gottes Au- gen sind. Er verbindet seinen Segen mit un- serem Leben und ver- spricht: Du bist nie allein. Durch die Taufe wird ein Mensch Teil einer ganz konkreten Kirchenge- meinde vor Ort und ist gleichzeitig verbunden mit der Kirche weltweit. In einer Gemeinschaft, die alle Menschen umfasst soll dieser Segen für alle spürbar werden. Wir sind sehr froh, dass diese zentrale Feier unseres Glau- bens durch die neue Corona-Verordnung vom 28. Juni nun auch wieder familiär in größerem Rahmen gefeiert werden kann und wir auch unsere Gemeindehäuser wie- der dafür zur Verfügung stellen dürfen. Wenn Sie ihr Kind taufen lassen wollen, melden Sie sich einfach kurz im Ev. Pfarramt: 0751/43656 oder pfarramt. baienfurt@elkw.de, damit wir einen Termin vereinbaren und die nächsten Schritte planen können. Ich freue mich auf die Begegnung mit Ihnen! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ Am 18. Juli, um 17.00 Uhr findet in der evang. Kirche in Wein- garten ein Offener Bi- beltreff zu Lukas 5, 12- 26 mit Dr. Gerhard Maier statt. Er spricht auf Einladung der evang. Gemeinschaft Apis. Die evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt in- teressierte Gäste herzlich ein. _________________________ Schönwetterveran- staltung Frauenkreis Ganz herzlich lädt der Frauenkreis der Evan- gelischen Kirche Bai- enfurt-Baindt schon an dieser Stelle zu unserem nächsten Treffen am 14. Juli 2021 ein. Wir freuen uns auf unser gemeinsames „EISES- SEN“ um 18:00 Uhr auf der Terrasse vor unserem Raum. Nach dieser langen Zeit ohne Treffen, gibt es sicher viel zu erzählen. Wir wollen einen frohen Abend miteinander verbringen, jedoch nur wenn wir uns draußen treffen kön- nen. Hoffen wir also auf gutes Wetter. Bis dahin bleibt alle behütet. Also schon jetzt vermerken: 14.7.2021 Frauenkreis 18:00 Uhr Euer Frauenkreisteam _________________________ Liebe Kreative Wir nehmen unser kreatives Schaf- fen wieder auf, aber wegen der be- sonderen Corona-Situation wollen wir uns draußen treffen auf der Ter- rasse des Evangelischen Gemeindehauses im Öschweg 30 in Baienfurt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 Den Anfang macht Gabriele Loidol, sie gestaltet mit uns Faltvasen, wie sie in ange- fügtem Foto zu sehen ist. Materialliste:Tonpapier (kein Tonkarton!) 50x70 cm Glas als Vase (Gurken-, Marmela- den- etc.), beschädigte Vase Klebstoff oder doppelseiti- ges Klebeband Büroklam- mern Falzbein oder spitze dicke Stopfnadel Lineal, kurz und lang Bleistift Schere, lang Teppichmesser Wir beginnen um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Achtung neuer Treffpunkt während der Pandemie im Gemeindehaus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Juli 2021 12.07. Gabi Loidol: Vasen falten aus Tonpapier 19.07. Hubert Gärtner: Rose - Königin der Blumen - Aquarell auf Steinpapier 26.07. Welle-Lebherz: Aquarell im Freien August 2021 09.08. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aquarell oder Gouache Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Trainer gesucht! Wir suchen Verstärkung für unser Trai- nerteam im Kinder- und Jugendfuß- ball!!! • Du hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugend- lichen? • Fußball ist deine große Leidenschaft und du hast selbst aktiv Fußball gespielt? • Du bist ehrgeizig und möchtest die Kinder & Jugend- liche weiterentwickeln? • Du bist ein Teamplayer und verbringst deine Freizeit gerne auf dem Sportplatz? Perfekt - Du bist bei uns genau richtig! Melde dich doch einfach unter reinhold.maucher@kabelbw.de und stelle dich kurz vor. Das bringt es Dir, Jugendtrainer beim SV Baindt zu sein: • Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung • Individuelle Trainingsgestaltung + Spielausrichtung • Gemeinsame Events mit dem gesamten Trainer- und Jugendleitungsteam • Eine ehrenamtliche Tätigkeit Das erwarten wir von Dir: • Einsatz von Freizeit (2 mal wöchentlich Training + Spiel am Wochenende) • Arbeitseinsätze bei der Repräsentation der Ju- gendabteilung in der Gemeinde Baindt • Kooperation mit den anderen Jugendtrainern • Organisation deiner Mannschaft (Einteilung Eltern für Vereinsveranstaltungen) • Gesunder Ehrgeiz beim Umgang mit Kindern und Ju- gendlichen • Gemäß dem wfv ein erweitertes Führungszeugnis • Eine Trainer-Lizenz ist kein Muss, kann aber gerne im Rahmen Deiner Tätigkeit bei uns erworben werden Weitere Infos gibt es auf unserer Homepage: www.sv-baindt-fussball.de Wir freuen uns auf dich! Der Fußball ist zurück! Mehr als acht Monate ist es her, als der SV Baindt zuletzt auf dem Fußballplatz stand. Doch das ewige Warten hat nun endlich ein Ende. Hier ein Ausblick auf den Fahrplan der nächsten Wochen: 09.07.21 18:00 Uhr: SV Baindt - SG Argental 12.07.21 19:00 Uhr: SV Baindt II - SG Baienfurt II 16.07.21 19:00 Uhr: SV Baindt - Sportfreunde Friedrichs- hafen 18.07.21 11:00 Uhr: FC Überlingen II - SV Baindt II 20.07.21 19:30 Uhr: SV Hohentengen - SV Baindt 24.07.21 11:00 Uhr: SV Baindt II - SV Schmalegg 24.07.21 17:00 Uhr: SV Baindt - SGM Fischbach/Schnet- zenhausen Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 24.07.21 18:00 Uhr: TSV Tettnang II Damen - SV Baindt Damen 30.07.21 19:00 Uhr: SV Baindt Damen - SV Bergatreute Damen 31.07.21 17:00 Uhr: SV Baindt II - Rot-Weiss Salem II 07.08.21 Bezirkspokal 1. Runde 07.08.21 15:00 Uhr: SV Baindt II - SGM Waldburg/Grün- kraut 07.08.21 15:00 Uhr: FC Kosova Weingarten - SV Baindt 15.08.21 Rundenbeginn Kreisliga 15.08.21 12:45 Uhr: SV Baindt II - SV Haisterkirch II 15.08.21 15:00 Uhr: SV Baindt - SV Haisterkirch Hinweis des Württembergischen Fußballverbands: Durch die Inzidenzstufe 1 im Landkreis Ravensburg (7-Tage-In- zidenz unter 10), sind im Freien bis zu 1.500 Zuschauer erlaubt. Ein 3G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. Ab einer Zuschauerzahl von 300 Personen ist auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen. Der SV Baindt würde sich nach dieser langen Pause über jeden Zuschauer freuen! Frauenturnen 1 Zu unserer alljährlichen Abteilungsver- sammlung am Montag, den 12.07.2021 la- den wir herzlich ein. Wir treffen uns um 18:30 Uhr im ‚Loch‘. Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Kommen. TC Baindt e.V. Spielberichte vom vergangenen Wochen- ende Damen 40, Staffelliga: TC Baindt – TC Langenau 5:1 Zweites Heimspiel in Folge. Auch dieses Mal mit bekannten Damen aus Langenau. Babsi, Steffi und Marion erspielten recht problemlos die ersten drei Punkte. Ausgerechnet Sivia, die mangels Spie- lerinnen direkt vom Urlaub auf den Platz kam, hatte das längste Match. Aber Willen und Ausdauer wurden belohnt. Es ist immer schön, wenn man entspannt in die Doppel gehen kann. Aber abschenken tun wir nix. Leider mussten sich Silvi und Marion hier geschlagen geben. Besonders gefreut haben wir uns, dass im Anschluss Pe- ter für uns gegrillt hat. Danke dafür. Mit zwei guten Siegen im Rücken schauen wir nun, ob uns das Glück und unser Können auch im dritten Heimspiel wohlgesonnen ist. Es spielten: Babsi Blattner, Steffi Brehm, Marion Grabherr und Silvia Auer Herren 40, Bezirksstaffel 1: TA TSV Eschach – TC Baindt 3:3 Nachdem wir am 1. Spieltag noch pausieren mussten, ging es nun auch für uns endlich los in eine neue Saison. Wir starteten mit einer Auswärtspartie bei der neu for- mierten Truppe aus Eschach. Nach den Einzeln stand es nach Siegen von Thomas Schäfer und Rafael Grabherr 2:2 Da danach leider nur unser Doppel Th. Schäfer/A. Lang gewinnen konnte, stand es nach Matches 3:3. Da es auch nach Sätzen unentschieden 6:6 stand, musste die Anzahl der gewonnen Spiele entscheiden, welche leider zu un- seren ungunsten sprach und somit hatten wir die Partie leider verloren. Trotzdem durften wir uns endlich einmal wieder über ei- nen gelungenen Tennistag mit spannenden und fairen Spielen freuen. Bei unseren Gastgebern möchten wir uns für die schönen Stunden, die tolle Bewirtung und den ka- meradschaftlichen Umgang bedanken. Es spielten: Thomas Schäfer, Rafael Grabherr, Marc Ege- ter und Andreas Lang. Damen 50, Verbandsliga: TC Baindt – TC Laupheim 1904 0:9 Kann das sein? Ein Déjà vu? Wir erlebten heute eine Fortsetzung des letzten Verband- spiels. Starke Gegnerinnen aus Laupheim zeigten uns unsere Grenzen auf. Trotz allem hatten wir ein nettes Beisammensein. Die Spielerinnen aus Laupheim waren allesamt symphatische und faire Spielerinnen. Der Erdbeer-Limes scheint unser Trostpflaster zu werden!! Es waren im Einsatz: Sibylle Boenke, Heike Hirmke, Inge Fink-Spöri, Andrea Strehle, Christine Jäckle-Schieß und Maria Maier Herren 60, Verbandsliga: TC Baindt – TC Isny 5:4 Nachdem man das erste Verbandsspiel 2021 unglücklich und unerwartet mit 4:5 verloren hatte, stand man am 2. Spieltag gegen einen Gegner, der sein erstes Spiel mit 9:0 gewinnen konnte, schon unter Druck. Erschwert wurde die Ausgangssituation zusätzlich noch dadurch, dass unsere Stamm-Nr. 1 Leo Reich nicht zur Verfügung stand. Zum Glück waren unsere 50er spielfrei, sodass wir unseren ausgedünnten Kader entsprechend ergänzen konnten. Durch Siege auf den Positionen 1 - 3 ging man mit ei- nem 3:3-Zwischenstand in die abschließenden Doppel. Dort konnten wir schließlich durch unser 50er-Doppel: W. von Bank/S. Hirmke (D3) und durch einen dramati- schen Match-Tiebreak-Sieg durch R. Puk/E. Feurle (D1) die beiden spielentscheidenden Punkte zum Gesamtsieg einfahren. Für den TC Baindt spielten: Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Wolfgang von Bank, Max Reich und Sieg- fried Hirmke. Vorschau: Fr., 09.07.2021: Junioren U15/1 - SPG Bad Waldsee/Gaisbeuren/Hais- terkirch 2 SG Baienfurt Tennis 1976 2 - Junioren U15/2 Sa., 10.07.2021: Herren 40 - TC Weingarten Herren 50/1 - TA TSG Söflingen 2 TC Friedrichshafen - Herren 60 TC Schönaich 2 - Damen 50 Damen 40 - SPG Oberkirchberg/Staig/Wiblingen Zuschauer willkommen! Wir bitten die Hygieneregeln auf der Anlage zu beachten. Musikverein Baindt Hauptversammlung 2021 Zu unserer ordentlichen Hauptver- sammlung am Sonntag, 18.07.2021 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in die Schenk-Kon- rad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassierer (für 2 Jahre) Jugendleiter (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2021 und 2022 10. Anträge und Verschiedenes Aus aktuellem Anlass werden dieses Jahr keine Ehrungen vorgenommen. Diese werden wir bei der nächstmöglichen Gelegenheit nachholen. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 18.07.2021 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheits- vorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2021 und 2021 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Infoabend über die Musikausbildung und das Spielen beim Musikverein Baindt Hat Ihr Kind Lust ein Instrument zu erlernen? Oder spielt Ihr Kind bereits in einer Bläserklasse? Dann kommen Sie, liebe Eltern, am Donnerstag, 15.07.2021 um 18.00 Uhr zum Infoabend ins Probelokal (Alte Schule) Klosterhof 5. An diesem Abend werden wir Sie über die musikalische Ausbildung und das Spielen im Musikverein Baindt infor- mieren. Der Start der musikalischen Ausbildung ist ab Oktober möglich. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Wenn Sie zum Infoabend kommen, halten Sie sich bitte an die aktuell geltenden Corona-Bestimmungen bzw. -Hygienevorschriften. Falls Sie am Infoabend nicht persönlich teilnehmen kön- nen, aber trotzdem Interesse am Musizieren im Musik- verein Baindt haben, können Sie auch gerne unter der Mailadresse: jugendleiter@mv-baindt.de Kontakt zum Musikverein aufnehmen. Wir würden uns dann bei Ihnen melden. Ihr Musikverein Baindt Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Hauptversammlung 2021 Zu unserer diesjährigen Hauptversammlung am Mitt- woch, 21.07.2021 um 19.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahl der Kassenprüferinnen 7. Verschiedenes Wir freuen uns alle sehr, wenn wir euch, nach dieser lan- gen Zeit, im Bischof-Sproll-saal wieder zahlreich begrü- ßen dürfen. Sommerzeit ist Eiszeit - Deshalb werden wir euch im Anschluss an die Hauptversammlung noch mit einem tollen Eisbecher verwöhnen. Die Vorstandschaft Was sonst noch interessiert Landratsamt Ravensburg Online-Anmeldung zur Lebensmittelbelehrung wieder möglich Wer beruflich erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt. Diese dauert ca. 1,5 Stunden und findet an unseren Stand- orten in Ravensburg und Leutkirch statt. Interessierte können Sich überdas Bürgerportal des Land- ratsamtes unter: www.online-dienste.rv.de anmelden. Weitere Informationen unter www.rv.de Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefon- vorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Per- sonenkreis Informationen geben, wie ein selbstständi- ges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Nach dem erfolgreichen Start am 19. Mai 2021 folgt nun am 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Bei Einwahl nach 19 Uhr bitte nur die Rautetaste drücken. Die Vortragsreihe wird im Herbst fortgesetzt. Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Naturfreunde gesucht (ab sofort) zur Springkrautre- gulierung im Raum Kißlegg / Isny / Baienfurt Das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) ist eine einjährige krautige Pflanze und zählt zu den invasi- ven Arten. Das bedeutet, dass es sich rasant ausbreitet und somit heimische Arten verdrängt. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine Regulierung der Bestände von großer Bedeutung. Häufige Wuchsorte des Drüsi- gen Springkrauts sind Bach- und Grabenränder sowie Flussufer. Wie in den vergangenen Jahren, führt der Landschafts- erhaltungsverband Ravensburg auch in diesem Jahr das Springkrautprojekt durch. Hierfür sind wir auf der Suche nach Naturfreund*innen (z.B. Schüler, Studierende, Rentner und andere Naturver- bundene), die Interesse haben, sich aktiv für den Erhalt der biologischen Vielfalt durch Regulierung des Spring- krautes einzusetzen. Bewegung und sinnvolle Tätigkeit in der Natur sind durch ehrenamtliche Mitarbeit im ge- führten Team garantiert, eine Aufwandsentschädigung ist vorgesehen. Gesucht werden Helfer*innen in folgenden Gebieten: 1. Im Raum Kißlegg / Wolfegg rund um das Einzugsge- biet der Wolfegger Ach oberhalb Rötenbach. Die Spring- krautstandorte sind dort vornehmlich im Riedgartermoos, bei der Furtmühle, im Boscherweiher und im Schurtan- ner-Moos. 2. Im Raum Isny handelt es sich um Teile des Natur- und Landschaftsgebietes „Bodenmöser“ mit angrenzenden Gebieten in Neutrauchburg. Besonders betroffene Gebie- te in dem Naturschutzgebiet sind nahe der Bodenmühle und im Bereich der Riedbachniederung. 3. Außerdem in Gebieten Nähe der Gemeinden Horgen- zell und Baienfurt. Es gilt diese Gebiete durch ehrenamtliches Engagement möglichst springkrautfrei zu bekommen, um so die hie- sige Biodiversität zu stärken. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne. Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg Tel. 0751/859610, E-Mail: info@lev-ravensburg.de Forstamt Ravensburg Informationsnachmittag zum Borkenkäfer Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu einer Informations- veranstaltungen im Wald ein. Themen sind: - Erkennen und Bekämpfen von Borkenkäfern - Sichere Aufarbeitung von Borkenkäferholz Freitag 23.07: 13:30 bis 16:00 Uhr (Treffpunkt: Parkplatz an der Turnhalle- und Festhalle in Schlier-Wetzisreute) Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Bauernhausmuseum Wolfegg Buntes Programm im Juli Der Sommer ist gestartet, und die Corona-Lage bes- sert sich überall. Auch im Bauernhaus-Museum in Wolfegg bereitet man sich auf die Urlaubszeit vor. Am 18. Juli heißt es wieder „Auf ins Museum“ Saisonale oder täglich wiederkehrende Arbeiten: Sie wa- ren es, die das Leben zwischen Acker, Viehstall und Haus bestimmten. Der Erlebnistag dreht sich um die Heraus- forderungen des Alltags im Landleben, mit zahlreichen Vorführungen und Mitmachangeboten. Gemeinsam tau- chen die Museumsbesucherinnen und Museumsbesucher in die bäuerliche Welt von früher ein und erfahren ihre alltäglichen Herausforderungen hautnah. „Familiensamstage“ ab 03. Juli Neu ist das Angebot für Familien, die „Familiensamsta- ge“. Ab dem 03. Juli bis 11. September kommen Familien und Teilfamilien zum halben Preis ins Museum. Und an jedem der Samstage findet ein kostenloses Mitmach-An- gebot statt. „Wir wollten ein Zeichen setzen und gerade an die Famili- en ein besonderes Angebot machen“, sagt Museumsleite- rin Tanja Kreutzer. „Denn die Familien mit Kindern haben in den letzten Monaten, wo die Eltern selbst vielleicht in Kurzarbeit oder Homeoffice, die Schulen und Kindergär- ten geschlossen waren, am meisten unter den Belastun- gen gelitten. Gerade deswegen wollten wir die Familien zu uns einladen, einfach einen schönen Samstag auf dem Gelände zu verbringen und die Sorgen der letzten Monate vielleicht für einige Stunden zu vergessen.“ Stärken können sich die Museumsbesucherinnen und Besucher in der Gaststätte im Fischerhaus. Den süßen Hunger kann man im Museumsladen und an den Wo- chenenden auch im „Lädele“ stillen. So wird Wolfegg im Sommer zum spannenden Lern- und Erlebnisort. Oder dem Ort, an dem man verweilen und spazieren, entspannen und den Alltag für einige Stunden vergessen kann. Die Termine im Juli im Bauernhaus-Museum im Über- blick: Sa. 10. Juli Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! 14.00 Uhr: Kinder in der Fremde (kostenlose öffentliche Kinderführung, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) So. 11. Juli Öffentliche Führung: Schwabenkinder-Ausstellung 14.00 und 15.00 Uhr: (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Vor- anmeldung, Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt) Die Landfrauen kochen Dampfnudeln mit Vanillesoße Do. 15. Juli Feierabendführung auf der Baustelle 18.00 Uhr Blick hinter die Kulissen des Translozierungsprojekts „Hof Beck“ mit Architekt Wolfgang Selbach (architekturlokal, Ravensburg), 3 Euro/Pers. (ab 16J), Nur nach Voran- meldung unter info@bauernhaus-museum.de oder Tel. 07527 95500. Sa. 17. Juli Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! 14.00 Uhr: Von der Milch zur Butter (kostenloses öffent- liches Mitmach- Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kinder + Eltern) Sa. 17. Juli Museumsakademie: Weidenkorb flechten 9.00 - 16.00 Uhr: Tageskurs für Einzelbesucher, 80 Euro/ Pers. (inkl. Eintritt, zzgl. Material), nur nach Voranmeldung So. 18. Juli „Auf ins Museum!“ - Erlebnistag zum Thema „Alltag auf dem Bauernhof“ Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 10.00-18.00 Uhr: Buntes Programm mit Vorführungen und Mitmach-Aktionen: Pflügen mit dem Pferdegespann, Sensenmähen, Rechenbauen, Korbacher- und Wagner- handwerk, Sensendengeln, Melken und vieles mehr. Ein Ausflug in die Geschichte der Landwirtschaft! Die Landfrauen machen Erntekiachla (Zogene Kiachla). Sa. 24. Juli Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! 14.00 Uhr: Waschtag (kostenloses Mitmach-Angebot für Familien, mit Voranmeldung, Teilnehmerzahl 10 Kin- der + Eltern) (Veranstaltungstipp: Am Abend findet Sommer-Open- Air-Konzert des Musikvereins Wolfegg auf der Wiese hin- ter der Zehntscheuer Gessenried statt). So. 25. Juli Öffentliche Führung: Frauenwelten auf dem Land 14.00 und 15.00 Uhr (kostenlos, Dauer ca. 45 min, Vor- anmeldung, Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt) Die Landfrauen machen Gerstensalat. Sa. 31. Juli Familiensamstag Halber Preis für Familien- und Teilfamilientickets! 14.00 Uhr: Biene, Blüte, reiche Ernte - Streuobstwiesen (kostenlose Familienführung, mit Voranmeldung, Teilneh- merzahl 10 Kinder + Eltern) Bitte beachten Sie: Aufgrund einer Hochzeit in der Zehnt- scheuer Gessenried befindet sich der Museumseingang an diesem Tag im Blaserhof (nebenan, nicht barrierefrei). Sa. 31. Juli Museumsakademie: Seifen machen 10.00 - 13.00 Uhr: Halbtageskurs für Einzelbesucher, 55 Euro/Pers. (inkl. Eintritt), nur nach Voranmeldung Weitere Informationen unter www.bauernhaus-museum.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Nachdem die Führungen viele Wochen nicht möglich waren, sind diese seit dem 18. Mai 2020 wieder erlaubt. Unsere Gästeführer freuen sich sehr darüber und zeigen Ihnen die unverwechselbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 24. Mai 2020 Gästeführer: André Kappler Urwald der Zukunft – der Bannwald Sagenumwobene Wälder, in denen das Leben pulsiert, sind unsere zukünftigen Urwälder. Pilzgeruch und Insektenschwärme sind Zeugen vielfachen Lebens. Kommen große Tiere wie Wolf, Luchs, Schwarzstorch und Biber in unsere Urwälder zurück? Lassen Sie sich von Ihrem Gästeführer André Kappler in eine andere Welt entführen abseits des Trubels unserer Zivilisation. Die Wanderung dauert 2,5 - 3 Std. und ist auch für Kinder geeignet. Anschließend besteht die Möglichkeit zur Einkehr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Altshausen und Blitzenreute. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenSchussenundSeen.de Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 11. Juli 2021 Gästeführer: Detlef Stoll Vom Färben und Eisernten Bei einem ca. zweistündigen Rundgang über die Blitzen- reuter Seenplatte (ca. 4 km) wird die Lage zum Teil ver- landeter Seen und Weiher erkundet. Wie wurden die Gewässer ursprünglich wirtschaftlich genutzt? Sind Weißwangengans und Biber tatsächlich mit den Fi- schen verwandt? Diesen und anderen Fragen wird bei einem Spaziergang nachgegangen. Dazu treffen sich Interessierte um 14:30 Uhr auf dem Parkplatz am Häcklerweiher an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Altshausen. Zu dem Thema führt Detlef Stoll. Nach Lust und Laune besteht anschließend die Mög- lichkeit, den Nachmittag im Biergarten einer ortsansässi- gen Wirtschaft unter Beachtung der aktuellen Corona-Regeln ausklingen zu lassen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Sie brauchen bei der Führung nur dann eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht ein- gehalten werden kann. DJO-Deutsche Jugend Für Kurzentschlossene Familienfreizeit im Schwarzwald! Der Jugendverband DJO-Deutsche Jugend in Europa bie- tet vom 13. bis 20. August 2021 im Ferienheim Aschenhüt- te in Bad Herrenalb eine Familienfreizeit an. Eine schöne Möglichkeit mit dem eigenen Kind oder Enkelkind (bis 14 J.) zusammen in netter Gesellschaft die Ferien zu ver- bringen. Unter der Leitung eines ausgebildeten Mitarbeiterteams gibt es ein buntes gemeinsames Programm, bestehend aus Basteln, Spielen, Wandern, Baden, Lagerfeuer, Tanzen und vieles mehr. Durchgeführt wird diese kostengünstige Familienfreizeit im „Ferienheim Aschenhütte“, einer DJO eigenen Jugendbildungsstätte. Jeder Familie steht ein eigenes Familienzimmer zur Verfügung. Da noch einige Plätze frei sind, freuen wir uns auf An- meldungen an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstr. 92, 70176 Stuttgart, Tel.: 0711-625138, E-Mail: zentrale@djobw.de; Internetseite: www.djobw.de. Regierungspräsidium Tübingen Landwirtschaftsministerium, Regierungspräsidium und BIOPRO zeigen auf der Landesgartenschau in Überlin- gen, wie sie gemeinsam das Land bewegen Ausstellung im Treffpunkt Baden-Württemberg star- tet am 7. Juli 2021 Vom 7. bis 18. Juli 2021 präsentieren sich das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesgesellschaft BIOPRO Baden-Württemberg mit drei Ausstellungen im Treffpunkt Baden-Württemberg auf der Landesgartenschau in Überlingen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz präsentiert die Ausstellung ‚Gut in- vestiert: Kulturlandschaft in Baden-Württemberg - För- derprogramme für Ländlichen Raum, Landschaft und Landwirtschaft‘ mit einem attraktiven Begleitprogramm. „Baden-Württemberg hat eines der vielfältigsten Entwick- lungsprogramme des Ländlichen Raums in Europa. Mit der Verlängerung des Maßnahmen- und Entwicklungs- plans Ländlicher Raum 2014 - 2020 für die Jahre 2021 und 2022 werden wir weiterhin das hohe Niveau der Agrar- umweltprogramme zur Stärkung des Natur-, Umwelt und Klimaschutzes halten. Unser Leitbild ist geprägt von einer leistungsfähigen bäuerlichen Landwirtschaft, intakten Na- turräumen und der regionalen Erzeugung hochwertiger Lebensmittel. Dies sind wichtige Grundvoraussetzungen für einen starken und zukunftsfähigen Ländlichen Raum“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL. Das Regierungspräsidium Tübingen zeigt seine Ausstel- lung unter dem Titel „Team. Leistung. Für die Menschen Nummer 27 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 im Land“. „Als Schaltstelle zwischen den Ministerien des Landes Baden-Württemberg und den Landratsämtern, Stadt- und Gemeindeverwaltungen bewegen wir den Re- gierungsbezirk Tübingen,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser. „In der Ausstellung erfahren Besucherinnen und Besucher wie meist jeder in seinem Alltag unbewusst mit dem Regierungspräsidium und seinen Aufgaben in Kon- takt kommt.“ So ist die Mittelbehörde zuständig für den Ausbau der Straßen, auf denen die Bewohnerinnen und Bewohner des Regierungsbezirks täglich zur Arbeit fah- ren, schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten, trägt dazu bei, dass jeder von uns sicher im Internet einkaufen kann und sorgt dafür, dass Messgeräte wie Wasserzähler genauestens funktionieren. Mehr zu den Arbeiten in Sachen Natur- und Umweltschutz, mit beispielsweise der Renaturierung des Bodenseeufers entlang der Landesgartenschau, erfahren Besucherinnen und Besucher am 16. Juli im Gespräch mit den Fachleu- ten des Landesbetriebs Gewässer des Regierungsprä- sidiums. Am 11. und 12. Juli öffnet zudem das Ökomobil seine Pforten und bietet eine „lupenreine“ Mitmachaktion für Groß und Klein an. Mit der Ausstellung ‚Schaufenster in die Zukunft - Leben in einer nachhaltigen Bioökonomie‘ präsentiert sich Ba- den-Württemberg als innovatives und facettenreiches Land in seiner ganzen Vielfalt. Die Ausstellung stellt an- hand anschaulicher Beispiele die Bandbreite der Bioöko- nomie dar und inspiriert zu einer nachhaltigen Lebens- weise. „Die kreislauforientierte Bioökonomie verbindet Ökono- mie und Ökologie auf gewinnbringende Art und Weise. Sie setzt auf bio-basierte und kreislauffähige Lösungen, um die Umwelt zu schützen, die Ernährung zu sichern und gleichzeitig die Wirtschaft in einer klimaneutralen Zukunft stark zu halten. Unsere Landwirte und Waldbesitzer schaf- fen die Grundlagen für eine erfolgreiche Bioökonomie in Baden-Württemberg“, betonte Minister Hauk. Hintergrundinformation: Der Treffpunkt Baden-Württemberg ist täglich von 9:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. So vielfältig wie die Aufgaben ist auch das Programm des Regierungspräsidiums Tübingen im Treffpunkt Ba- den-Württemberg. Die Besucherinnen und Besucher er- wartet eine abwechslungsreiche Dauerausstellung mit virtuellen Angeboten. So wird gezeigt, wie Radwege ge- baut, hohe Straßenbrücken auf ihre Festigkeit untersucht oder Schmuck auf Schwermetalle hin getestet werden. Selbstverständlich ist auch was für die Kleinen geboten, beispielsweise in Form eines sogenannten „stromlosen“ Kamishibai, einem japanischen Erzähltheater. Schülerin- nen und Schüler des Gymnasiums Weingarten haben im Fach Bildende Kunst „Rasenstücke“ interpretiert und stellen diese neben futuristisch anmutenden Baumhäu- sern aus. Demon- tage Hülsen- frucht Fecht- waffe Priester- stand Inhalts- losig- keit einge- schaltet männ- licher franz. Artikel Hoch- schule (Kw.) Über- führung Leicht- metall (Kurz- wort) Fleisch- gericht bayer. Männer- kose- name Flachs- garn- gewebe Würz- pflanze englisch: Königin Masken- tanz- fest ver- muten eine Berliner Uni (Abk.) ugs.: Kohl ein Halb- edel- stein Blatt- gemüse Initialen des Autors Camus kleines Ge- wässer größter Erdteil ein Adverb: jetzt Speise- fisch eine Bahn- steig- seite ver- gorener Apfel- saft Wasser- vogel Leuchte Fluss durch Gerona (Span.) frühe semit. Bez. für Gott englisch, span.: mich, mir Comic- figur (‚... und Struppi‘) Elch Wein- ernte DEIKE 1021-A5 A E D L B R U E C K E A L U © adm/DEIKE Elch Wein- ernte A E D L B R U E C K E A L U B B G L E I N E N K A S S E L E R I Q U E E N R E P F U K A P P E S K O H L N S N A C T E I C H N U N H E E A A L M O S T G B I E L L A T E R N E E L E N T I M L R L E S E © adm/DEIKE 754R74K3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 GESCHÄFTSANZEIGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT GESCHÄFTSANZEIGEN AUS DER LANDWIRTSCHAFT © Pietrzak/DEIKE 752U48W5 Foto: © Zimmer/DEIKE Zubereitung Zitrone waschen, eine Hälfte auspressen und die Schale abreiben. Die andere Hälfte in Scheiben schneiden und für die Dekoration zurücklegen. Knoblauch schälen und pressen. Die gewaschenen Kräuter trocken schütteln und fein hacken. 4 EL Öl, Honig, Zitro- nensaft, Zitronenabrieb, Knoblauch, Dill, Oregano und Thymian zu einer Marinade verquirlen. Mit Salz und Pfe er würzen. Den Fisch waschen, trocken tupfen. Auf ein geöltes Backblech mit der Hautseite nach unten legen und mit der Marinade beträufeln. Im vorgeheizten Backofen bei 175 Grad Umluft rund 20 Minuten ga- ren. Dazu schmecken geröstete Karto elspalten. Schorten/DEIKE Mediterraner Sommerlachs Französisches Rezept Zubereitungszeit: ca. 45 Minuten Zutaten für 4 Personen 1 Lachs let mit Haut (ca. 1 kg) 1 Bund Dill, 1 Bund Thymian, 3 Stängel Oregano 2 Knoblauchzehen, 1 Bio-Zitrone 6 EL Olivenöl, 2 EL Honig Salz, Pfe er, Öl © Bouyssou/DEIKE © Bouyssou/DEIKE die Schale abreiben. Die andere Hälfte in Scheiben schneiden und für die Dekoration 2 Knoblauchzehen, 1 Bio-Zitrone 6 EL Olivenöl, 2 EL Honig Foto: © Zimmer/DEIKE 753U14U2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 MIT FREUDE ANS WERK GEHEN? GEHÖRT HIER DAZU. Mehr Infos unter: www.johanniter.de/jobs-oberschwaben SAbine J. Für die Durchführung eines Projekts zum Quartiersmanagement mit dem Schwerpunkt der Seniorenarbeit in der Gemeinde Baienfurt su- chen wir ab 01.07.2021, zunächst befristet bis 31.12.2022, einen neuen Mitarbeiter Quartiersmanagement (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit. Was Sie tun: Beratung und Unterstützung beim Aufbau eines Quartiersmanage- ments mit dem Schwerpunkt der Seniorenarbeit Wir erwarten: Ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder vergleichbare Qualifikation, gute Kenntnisse bei den sozialrechtlichen Angeboten für Senioren und in allgemeinem Sozialrecht, ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Selbststän- digkeit und Flexibilität sowie die Bereitschaft auch in den Abend- stunden zu arbeiten. Wir bieten: Sie arbeiten in einer Struktur mit flachen Hierarchien und werden in Entscheidungsprozesse eingebun- den. Die Vergütung erfolgt nach AVR-DWBO Anlage Johanniter. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung: www.johanniter.de/ jobs-oberschwaben Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Dienststelle Bad Waldsee Frauenbergstr. 61/2 88339 Bad Waldsee Telefon: 07524 9939841 simone.demuth@johanniter.de Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. WIR SUCHEN RÜSTIGEN RENTNER FÜR LAGERARBEITEN stundenweise STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 27 www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Industrietore… Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Telefon: 07552 2602-0 Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung Frisches aus der feinen Küche: Gourmella ist die Feneberg-Marke für fertig zubereitetes, gutes Essen. VonHier sind Bio-Produkte aus der Region, hergestellt von über 600 Erzeugerbetrieben im Umkreis von 100 Kilometern um Kempten. Die ganze Welt der Bio-Vielfalt: FeBio bietet internationalen Bio- Genuss von ausgesuchter Feneberg- Qualität. 1959 gegründet und mit 34 Bundes- ehrenpreisen ausgezeichnet, gehört die Feneberg-Metzgerei zu den Spitzenadressen in Deutschland. Na,Pur! Wir backen Klartext: Seit 2011 verzichtet die Feneberg- Bäckerei auf industrielle Backhilfs- mittel und künstliche Zusatz- oder Hilfsstoffe. Mein neuer Nachbar Gourmella ist die Feneberg-Marke für bereitetes, gutes Essen. VonHier sind Bio-Produkte aus der Region, Erzeugerbetrieben im Umkreis von 100 Kilometern um Kempten. Die ganze Welt der Bio-Vielfalt: FeBio bietet internationalen Bio- Genuss von ausgesuchter Feneberg- Bundes- ehrenpreisen ausgezeichnet, gehört Spitzenadressen in Deutschland. Mein neuer Nachbar Mein neuer Nachbar Mein neuer ehrenpreisen ausgezeichnet, gehört Marktleiter Christian Dreßler und sein Team freuen sich auf Ihren Besuch!in Baindt, Fischerstraße 2NEUERÖFFNUNG Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Für alle, die einen Platz für den Anbau von Gemüse, Blumen und zum Entspannen suchen. Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Aktionsangebot: Schrebergarten Pacht für 75 € pro Monat anstatt 85 €. Die Monate Dezember und Januar sind kostenlos Reservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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      Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 1 Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 30.05.2022 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 30.05.2022 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Nachbarschaftsplatz 30.05.2022 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 30.05.2022 Seite 8 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Freiflächen mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 30.05.2022 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 10 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 11 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 12 BA 2a ? 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Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bebauungskonzept Fischerareal Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 30.05.2022 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-/Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen zweistufiges Anker-/Anliegerverfahren Kleinteilige Entwicklungen mit mehreren Akteuren bedeuten, dass innerhalb eines Hofes verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • das Ankerprojekt übernimmt die Querschnitts- aufgaben, es erhält daher zu einem früheren Zeitpunkt die Reservierungszusage, um die entsprechend Aufgaben vorbereiten zu können • mit Kenntnis der inzwischen erarbeiteten, hof- spezifischen Ankerkonzeption bewerben sich die Anliegerprojekte • Anlieger- und Ankerprojekte schreiben gemeinsam die Ankerkonzeption als Grundlage der Grund- stückskäufe fort Luftbild Fischerareal und Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Wesentliche Aufgaben Ankerprojekt • Entwicklung Parkierungs-Konzept Baufeld 1: offene Parkierung Baufeld 2: Parkierung in Tiefgarage • Entwicklung Konzept für die gemeinschaftlichen Freianlagen und Durchführung eines Planungsprozesses mit Beteiligung der Anlieger • Erarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen • Steuerung des Planungs- und Realisierungsprozesses im Baufeld Fest in gemeinschaftlichem Innenhof Alte Weberei Tübingen Foto T. Gauggel Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Ankerprojekte 30.05.2022 Seite 17 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 19 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 30.05.2022 Seite 20 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 21 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 22 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 23 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 24 Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 25 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: MaxAcht) Baugemeinschaft MaxAcht ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 26 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 27 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss → Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: En Famille) ProjektbeispielBauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Eine Konzeptvergabe mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 30 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 31 Anlieger • Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Projektgröße und Lage • inhaltliches Konzept des Hochbauprojekts • Projektkosten und Finanzierung • Projektteam und Referenzen • Finanzierbarkeit • Realisierbarkeit Umfang der Bewerbungen Mindest- anforderungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewerbung und Entscheidung Auswahlkriterien • Qualifikation Projektteam • Nutzen Hochbauprojekt für Fischerareal und Gemeinde • Qualität der Projektdarstellung Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 32 Bewerbung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden der Bewertungskommission von den Vorprüfern vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 33 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger • Erläuterung Bebauungskonzept • Anker-Anliegerverfahren • “Wettbewerb der Ideen“ • Bewerbung und Entscheidung • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 30.05.2022 Seite 34 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine und Veranstaltungen 1. Bauabschnitt Beurkundung Grundlagenurkunde Herbst 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Feb. 2022 Vergabe Anliegerprojekte Herbst 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Herbst 2023 Fertigstellung der Gebäude Sommer 2025 Juli 2022 Vorstellung Ankerkonzeptionen Baufeld 1 und Baufeld 2 Juli 2022 Exkursion nach Tübingen und Kirchheim/Teck 19.09.2022, 11:00 Uhr Abgabe Erstbewerbungen KW 40 2022 Bewerbungsgespräche 17.10.2022, 11:00 Uhr Abgabe finale Bewerbungen November 2022 Vergabeentscheidung Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 35 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an Frau Jeske, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Bauen und Wohnen im Fischerareal Offene Konzeptvergabe für Anlieger 30.05.2022 Seite 37 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 38 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 15. Oktober 2021 Nummer 41 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Elektro-Lastenfahrrad kann ab sofort im Rathaus ausgeliehen werden! - Einfach von A nach B mit positiver Umwelt-Bilanz fahren - Die Gemeinde Baindt bietet ab sofort den Verleih eines Elektro-Lastenfahrrads für Familien und Ein- zelpersonen an. Gegen eine Kaution von 50 Euro kann das Lastenrad als sichere Mitfahrgelegenheit für Kinder genutzt werden oder für den Transport des Wocheneinkaufs. Durch eine elektrische Tret- unterstützung stellen auch längere Strecken und Steigungen kein Problem dar. Damit ist das Lastenrad nicht nur für einen akti- ven Wochenendausflug geeignet, sondern bietet auch eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, um Personen oder Lasten von A nach B zu trans- portieren. Der Verzicht auf die Nutzung des Autos entlastet zum einen den Straßenverkehr und zum anderen wird ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet. Neben dem umweltfreund- lichen und klimaschonenden Aspekt, darf auch die positive gesundheitliche Auswirkung nicht verges- sen werden. Das Lastenrad wird durch regionale und örtliche Unternehmer sowie Gewerbetreibende finanziert und entlastet die Gemeinde da- durch finanziell. Die Betriebe zei- gen sich als ver- antwortungsbe- wusste Förderer des regionalen Umweltschutzes und tragen durch ihre Investition aktiv zu einer positiven Umwelt-Bilanz bei. Hierfür vielen Dank! Wir wünschen viel Freude bei der Nutzung des Lastenfahrrads und freu- en uns über zahlreiche Anfragen für den Verleih. Reservierungen können per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502/9406-12 erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.baindt.de unter der Rubrik Umwelt&Verkehr. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Erzieher (m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kinder- garten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemisch- ten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausfor- derungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erziehe- rinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreu- ung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per Mail an info@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 19. Oktober 2021 von 16:00 – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Ziegler, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail t.ziegler@baindt.de entgegen. Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmart durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Der Markt wird nicht wie gewohnt nur auf dem Dorfplatz stattfinden, sondern er wird auch auf den Parkplatz ausgeweitet. Der Plan für die Standplätze wird erst Anfang November erstellt. Anmeldungen zur Teilnahme werden entgegengenom- men. Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 27. November 2021 von 11 bis 18 Uhr Ein Hinweis Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2021 auf dem Rathaus bei Frau Ziegler, Telefon 07502/9406-16 oder per E-Mail: t.ziegler@baindt.de an- zumelden. Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat die Aufstel- lung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und über- wiegend bebauten Grundstücken in der Kornblumenstra- ße, sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstra- ße. Des Weiteren wird ein schmaler Streifen, der an die Kornblumenstraße an der ehemaligen Trasse der B30 anschließt, in das Planungsgebiet einbezogen. Ziel der Planung ist unter anderem die Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke. Das Büro KrischPartner aus Tübingen wurde von der Gemeinde mit der Erstellung des Bebauungsplanes be- auftragt. Frühzeitig wollen wir die Eigentümer, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Immobilie besitzen über die ersten Planungsschritte informieren und Ihnen Gelegenheit geben, Ihre Wünsche und Anre- gungen einzubringen. Hierfür laden wir Sie recht herzlich am 27.10.2021 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Ihr Interesse. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. Oktober und Sonntag, 17. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Oktober Schussen-Apotheke in Mochenwangen, Kirchstraße 12, Tel.: (07502) 9 43 79 00 Sonntag, 17. Oktober Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Oktober 22.10. Blutspenderehrung Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit November 06.11. Feuerwehr Herbstübung 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldwoche im Herbst 2021 Endlich war es wieder soweit - alle drei Gruppen des Kindergartens St. Martin durften eine gemeinsame Waldwoche im Baindter Wald erleben! „Und wir gehen jetzt wirk- lich alle zusammen?“, wollten die Kinder neu- gierig und gespannt wis- sen. Die Freude über die gruppenübergreifende Zeit im Wald war riesen groß! So marschierten wir von Montag bis Frei- tag jeden Morgen in Richtung Waldspielplatz und dann weiter an un- seren eigenen Waldplatz. Bereits auf dem Weg dorthin gab es vielerlei Dinge zu bestaunen: die sich färbenden Blätter an den Bäumen, Eichhörnchen die noch nach Nüssen suchten und Nebel über dem Bädle. „Wooow, des Bädle dampft ja voll“, so ein 4-jähriger Jun- ge, der vom Nebel sichtlich fasziniert war. Beim Waldplatz angekommen wurde zu Beginn eines jeden Tages erst einmal gemeinsam gefrühstückt. Gestärkt konn- te der Wald dann endlich voll und ganz entdeckt werden: es wurden Mandalas gelegt, kleine Insektenhäuser gebaut, am La- gerfeuer gegrillt, am Unterschlupf weiter gewerkelt, ge- klettert und gespielt. Dabei sah man den Kindern sichtlich an, wie zufrieden sie waren und was der Wald für eine beruhigende Wirkung auf die Kinder hatte. Belohnt wurden wir außerdem noch mit tollem Wetter: nicht ein einziger Regentropfen hat uns erwischt. Die Kinder und wir freuen uns schon sehr auf die nächste Waldwoche im Frühling! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information So machen Sie Ihre Heizung winterfit Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und damit rückt auch die Heizsaison immer näher. Der Spätsommer eignet sich hervorragend dazu, die Heizungsanlage zu prüfen und die Heizung auf die kommende Heizsaison vorzu- bereiten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravens- burg geben drei Tipps, wie Sie Ihre Heizung fit für den Winter machen: Tipp 1: Heizkörper abstauben Saubere Heizkörper tragen zu einem gesunden Raumkli- ma bei, laufen effizienter und verbrauchen weniger Ener- gie. Denn Ablagerungen und Staub wirken wie ein Isolator und können den Wirkungsgrad verringern. Daher sollten Heizkörper einmal im Jahr vor Beginn der Heizsaison or- dentlich gereinigt werden. Um optimal in die Zwischen- räume zu gelangen, gibt es spezielle Heizkörperbürsten oder auch Staubsaugeraufsätze für verschiedene Arten von Heizkörpern zu kaufen. Aber auch das Standard-Put- zequipment erfüllt hier seinen Zweck. Tipp 2: Heizkurve einstellen Die Heizkurve ist ein wichtiges Instrument für eine effizi- ente Heizung. Sie bestimmt die Vorlauftemperatur – ist sie optimal eingestellt, steigt die Vorlauftemperatur bei sinkenden Außentemperaturen. Ziel ist eine möglichst flache Heizkurve, durch die der Nutzungsgrad steigt und die Wärmeverluste der Heizung so gering wie möglich bleiben – natürlich bei angenehmen Raumtemperaturen. Tipp 3: Manchmal werden nicht alle Heizkörper gleich- mäßig warm oder fangen an zu gluckern. Das ist nicht nur ungünstig für das Raumklima, sondern erhöht auch den Heizenergieverbrauch. Meistens ist zu viel Luft im Heizsystem. Deshalb sollten Heizkörper regelmäßig ent- lüftet werden. Mit etwas handwerklichem Geschick kann man das auch selber machen. Stellen Sie zunächst die Umwälzpumpe der Heizanlage ab, drehen Sie die Hei- zung am Thermostat auf die höchste Stufe und warten Sie 30 - 60 Minuten. Anschließend halten Sie ein geeigne- tes Auffanggefäß unter das Entlüftungsventil und öffnen vorsichtig das Ventil mit einem Vierkantschlüssel. Sobald Wasser austritt, können Sie das Entlüftungsventil wieder schließen. Nach diesem Vorgang muss der Wasserdruck der Heizungsanlage kontrolliert werden. Dieser sollte ca. 1,5 bar betragen und ggf. bis zu diesem Wert aufgefüllt werden. Anschließend muss die Umwälzpumpe wieder in Betrieb genommen werden. Bei Fragen zu Heizungstechniken und Fördermöglichkei- ten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg mit Ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Ge- spräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbiete- runabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Bera- tungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 - 764 70 70. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Forstamt Ravensburg – Informationsveranstaltung für Waldbesitzer. Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu Informationsver- anstaltungen für Waldbesitzer ein. Die traditionellen Waldbesitzerinfoabende in Gasthäusern und Gemeindeeinrichtungen entfallen auch dieses Jahr „coronabedingt“. Stattdessen finden sechs Informations- veranstaltungen für Waldbesitzer im Wald statt. Das Forstamt und GENO Holz informieren zu folgenden Themen: • Informationen zum Holzmarkt • Aktuelle PEFC Kriterien für Ihren Wald • Forstschutz und Baumartenwahl • Wichtige Regeln zur Unfallverhütung Termine: 22.10: 13:30 bis 16:00 Uhr im Stadtwald Bad Wurzach (Treffpunkt: Bad Wurzach, Schützenhaus) 23.10: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr Stadtwald Wangen (Treff- punkt: Wangen-Wittwais, Grillhütte) 29.10: 13:30 bis 16:00 Uhr Privatwald Herzog von Württem- berg (Treffpunkt: Altshausen, Parkplatz am Sportplatz) 30.10: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr im Privatwald Fürst Waldburg zu Wolfegg (Treffpunkt Waldburg / Parkplatz Langrain) 5.11: 13:30 bis 16:00 Uhr im Stadtwald Ravensburg (Treff- punkt: Ravensburg-Wippenreute, Tannsberg) 6.11: 9:00 bis 11:30 Uhr im Stadtwald Leutkirch (Treffpunkt: Leutkirch-Waldfriedhof / Parkplatz) Die Karten zu den Treffpunkten können sie auf der Home- page des Landratsamts www.rv.de /Ihr Anliegen/Wald und Forstwirtschaft/Infoveranstaltungen einsehen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! UKBW Tag der Schülersicherheit 2022: Jetzt bis zum 17. Dezember 2021 bewerben! Schulen können ab sofort ihr Projekt für mehr Sicherheit und Gesundheit beim Best-Practice-Wettbewerb einreichen. Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler – das ist unser Ziel! Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) führt gemeinsam mit dem Kultusministerium und dem Innenministerium den Schulwettbewerb „Tag der Schü- lersicherheit“ durch und setzt sich damit für eine ge- sunde Lernumgebung und einen sicheren Schulweg ein. Jedes Jahr werden Projekte von Schulen für Schulen ausgezeichnet, die Vorbildcharakter haben und weg- weisend sind. Auf die zehn Gewinnerschulen wartet ein Preisgeld von je 2.000 Euro. Besonders herausragende Ideen werden darüber hinaus von einem Filmteam do- kumentiert und in einem kurzen Trailer festgehalten. Noch bis zum 17. Dezember können sich Schulen aus ganz Baden-Württemberg bewerben. Kreativität, Innovation und Nachhaltigkeit sind keine Grenzen gesetzt: Eingereicht werden können bereits bestehende Projekte, aber auch Projekte, mit deren Umsetzung die Schule gerade begon- nen hat - von klassischen Themen wie Verkehrssicherheit, Bewegung & Fitness und Schulsanitätsdienst bis hin zu Ernährung, Resilienz, Sucht, Umgang mit digitalen Medi- en oder Gewaltprävention. Das Projekt sollte möglichst die gesamte Schule und nicht nur einzelne Klassen um- fassen. Deshalb erfolgt die Bewerbung durch die Schule. Die UKBW freut sich über Bewerbungen bis zum 17. De- zember 2021 per E-Mail an machmit@ukbw.de. Informationen zum Schulwettbewerb und möglichen The- menschwerpunkten sowie der digitale Bewerbungsbogen finden sich unter https://www.ukbw.de/tag-der-schuelersicherheit/. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer neuen Rubrik „Klima- schutz – einfach ma- chen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen An- regungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 1: Berechnen Sie Ihren persönlichen ökologischen Fußabdruck Die Menge an Kohlenstoffdioxid (CO2), die ein Mensch jährlich verbraucht, wird in Ton- nen gemessen. In Deutschland liegt das „Durchschnittsgewicht“ pro Kopf bei ca. 11 Tonnen CO2e im Jahr. CO2- Äquivalente (CO2e) sind eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase. Um die Erderwärmung deutlich zu verlangsamen, sollte das Ziel eine Reduktion von über 11 Tonnen C2e auf un- ter 1 Tonne CO2e pro Person und Jahr sein. Höchste Zeit also, den eigenen ökologischen Fußabdruck mit ein paar einfachen Maßnahmen zu verringern. Rechner, mit de- nen Sie Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck berechnen können, finden Sie z.B. unter diesen Links: www.wwf.de/ aktiv-werden , uba.co2-rechner.de, www.fussabdruck.de DRK Corona-Schnellteststation beim Roten Kreuz in Ravensburg ist geschlossen Der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. hat zum 10.10.2021 seine Corona-Teststation in der DRK-Kreis- geschäftsstelle in Ravensburg beendet. Im Dezember 2020 hatte das Rote Kreuz als eine der ersten Organisationen erstmals im Rahmen einer Weih- nachtsaktion Schnelltests angeboten, seitdem tausende Menschen im Landkreis getestet und damit einen wichti- gen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet. „Gerade im Frühjahr, als von Regierungsseite nach und nach Testansprüche zunächst für bestimmte Berufs- gruppen und dann für die Gesamtbevölkerung gesetz- lich bereitgestellt wurden, war eine schneller Aufbau der Testinfrastruktur und gleichzeitig die Beratung und Zusammenarbeit mit kommunalen Entscheidungsträ- gern notwendig“, so DRK-Kreisgeschäftsführer Gerhard Krayss. Dabei konnte man sich auf eine breite Basis ehrenamtli- cher HelferInnen beim DRK verlassen, welche neben den flächendeckenden Teststationen auch das Kreisimpf- zentrum und die Mobilen Impfteams des Landkreises unterstützten. Aufgrund der hohen Nachfrage und der Mehrfachbelas- tung des Ehrenamts im DRK durch die Corona-Pandemie war schnell klar, dass nur ein Miteinander der Hilfsorga- nisationen und privatgewerblicher Testanbieter die not- wendigen Testkapazitäten für die Region bereitstellen können, weshalb es zu einer Kooperation mit der Ge- meinsam neue Wege GmbH kam, die bis zuletzt beibe- halten wurde. Dabei betont Gerhard Krayss die „gute, von Pragmatismus und Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, welche immer die Pandemiebe- kämpfung und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellte.“ Mit der langsamen Rückkehr zur Normalität und dem ho- hen Impffortschritt fokussiert sich das DRK mit seinem Eh- renamt wieder stärker auf die Themen des Bevölkerungs- schutzes, welche zahlreiche Aufgaben mit sich bringen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Die seelische Gesundheit stärken Die psychische Belastung bei Menschen in der „Grünen Branche“ ist zum Teil sehr hoch. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt in diesem Zusammenhang auf, welche Unterstüt- zungsangebote es für Betroffene gibt. Zu den Angeboten der SVLFG zählen Stressmanagement- seminare, Trainings- und Erholungswochen für pflegende Angehörige, verschiedene Online-Gesundheitstrainings, telefonische Einzelfallcoachings sowie eine Krisenhotline, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar ist. Belastungen verschieben sich Die Belastungen in den Betrieben verschieben sich immer mehr von körperlichen hin zu psychischen. Termindruck und Arbeitsbelastung nehmen zu. Oft kommen noch fami- liäre Herausforderungen, wie die Pflege von Angehörigen, dazu. Ständige körperliche und mentale Überforderung können die Gesundheit gefährden. In unserer schnelllebi- gen und anforderungsreichen Zeit ist ein ausgewogenes Verhältnis von Anspannung und Entspannung, von An- forderungen und Freiraum, von Arbeit und Freizeit eine wichtige Voraussetzung für psychisches Wohlbefinden und Gesundheit. Spezialisten zu Rate ziehen Wenn diese Balance aus dem Gleichgewicht gerät, kommt auch das Seelenleben in eine Schieflage – was dann auch Konsequenzen für die körperliche Gesundheit haben kann. Die SVLFG rät: Wenn eine solche Schieflage entstanden ist, sollte der Gang zu einem Spezialisten keinesfalls ge- scheut werden! Ansprechpartner sind zunächst immer die behandelnden Ärzte, mit denen man dann den richtigen Weg zur Behandlung sucht. Weitere Informationen und Kontakt Die Krisenhotline der SVLFG ist erreichbar unter der Ruf- nummer 0561 785-10101. Die Rufnummer des SVLFG-Tele- zentrums „Mit uns im Gleichgewicht“ lautet 0561 785-10512. Wissenswertes zu den Gesundheitsangeboten bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/gleichgewicht. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Oktober – 24. Oktober 2021 Gedanken zur Woche Man kann nicht jeden Tag etwas Großes tun, aber gewiss etwas Gutes. Friedrich Schleiermacher Samstag, 16. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 17. Oktober – 29. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Heiligleiberfest (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Kurt Brug- ger, Familie Dobler, Familie Hegel, Helene und Adelbert Steinhauser, Rosemarie Sterk) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Noah 17.00 Uhr Baienfurt – Rosenkranzandacht bei der Ka- pelle in Binningen 19.00 Uhr Baindt - Bußfeier „Night n´pray“ für alle Firm- linge (nicht öffentlich) Dienstag, 19. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Mittwoch, 20. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 21. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 22. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 23. Oktober 10.30 Uhr Sulpach – Festgottesdienst zum Kapellenpa- trozinium in Sulpach († Marta und Josef Haug, Kurt Elbs mit Ange- hörigen, für die verstorbenen der Kapellen- pflegschaft) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 24. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis - Weltmissionssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Wir sind die nächsten zwei Wochen nur telefonisch und per E-Mail erreichen. Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Schwesternjubiläum in Heiligenbronn Am Freitag vor einer Woche durften unsere Schwestern Johannella und Carola ihr 60-jähriges Professjubiläum zusammen mit vier weiteren Jubilarinnen in einem Fest- gottesdienst feiern. Pfarrer Staudacher überbrachte per- sönlich die Glückwünsche aus der Gemeinde und viele persönliche Grüße. Es war ein wunderschöner Festtag. Die Schwestern haben ihn gebeten, ebenfalls solche Grü- ße zu überbringen. Wie man auf den Bildern sieht, geht es ihnen gut. Sr. Johannella und Sr. Carole in der Hauskapelle in Hei- ligenbronn Pfr. Staudacher mit den vier Jubilarinnen, die ehemals in Baindt gewirkt haben. zum Thema „Für die Erde mein Lied“ statt. Der gleichnamige Song „Mein Lied“ von der Gruppe siegt.“ Das spricht den Jugendlichen gerade in langjährige Sängerinnen für 10 Jahre Chorzugehörigkeit geehrt werden. Zum Einen ist dies Carolin Maurer aus Sulpach, zum Anderen Zita Rapp aus Friesenhäusle. Beide haben im Kinderchor begonnen und sind in der 7. Klasse in den Jugendchor gewechselt. Es ist besonders schön, wenn man junge Menschen über eine so lange Zeit begleiten darf und beobachten kann, wie sich Talent und Persönlichkeit weiterentwickeln. Beide zeichnen sich durch Zuverlässigkeit und eine sehr gute Singstimme aus. Neben einer Urkunde durften sie einen großen Dank, ein Geschenk und einen Gutschein entgegennehmen. Rückblick Jugendgottesdienst mit Ehrungen Am 11.09.2021 fand ein Jugendgottes- dienst zum Thema „Für die Erde mein Lied“ statt. Der gleichnamige Song „Mein Lied“ von der Gruppe „Berge“ war neu vom Jugendchor eingeübt worden, nach- dem endlich wieder fast normal geprobt werden darf. Darin heißt es „Ich sing im- mer weiter für die Erde mein Lied, ich hör auch nicht mehr auf bis die Menschlichkeit siegt.“ Das spricht den Jugend- lichen gerade in unserer derzeitigen gesellschaftlichen und politischen Zeit aus der Seele. Am Ende des Gottesdienstes konnten zwei langjährige Sängerinnen für 10 Jahre Chorzugehörigkeit geehrt wer- den. Zum Einen ist dies Carolin Maurer aus Sulpach, zum Anderen Zita Rapp aus Friesenhäusle. Beide haben im Kinderchor begonnen und sind in der 7. Klasse in den Ju- gendchor gewechselt. Es ist besonders schön, wenn man junge Menschen über eine so lange Zeit begleiten darf und beobachten kann, wie sich Talent und Persönlichkeit weiterentwickeln. Beide zeichnen sich durch Zuverlässig- keit und eine sehr gute Singstimme aus. Neben einer Ur- kunde durften sie einen großen Dank, ein Geschenk und einen Gutschein entgegennehmen. Jugendchor Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu un- serem Seniorentreff am Mittwoch, 27. Oktober 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal zum Kartoffelfest. Landwirt Joachim Kapler aus Köpfingen wird uns über den Anbau der Kartoffel, von der Bodenbeschaffenheit, Ausbringen der Kartoffel, Ernte und Vermarktung berich- ten und uns auch über die richtige Lagerung informieren. Passend zum Vortrag werden wir Ihnen die Kartoffel in verschiedenen Variationen servieren. Wir freuen uns auf diesen informativen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam Der KDFB sammelt wieder Stricksachen für die Schule „Bhamti Bhandar“ in Nepal z. B. Wollmüt- zen, Pullover, Pullunder, Socken für Kinder und Jugendliche. Ihre Stricksachen bitte abgeben bei Rosmarie Gierer, Baienfurt, Alte Poststr. 63. Tel. 47426. Herzlichen Dank. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Einladung Donnerstag, 28.10.2021 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einla- dung gilt auch für Nichtmitglieder. 30.10.2021: 100 Jahr Feier des KDFB 18.30 Uhr Abendmesse in der kath. Kirche Baienfurt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. Micha 6,8 Sonntag, 17. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Mittwoch, 20. Oktober 15.00 Uhr- 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Vortrag „Sicher Unter- wegs - Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ im Ev. Gemeindehaus, 3-G-Regel Anmeldung im Pfarramt, Öschweg 32, per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder Telefon: 0751 43656 Samstag, 23. Oktober 09.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 1 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 2 Anmeldung im Pfarramt telefonisch: 4 36 56 oder per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Sonntag, 24. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Was gehört zu einem guten, gelingenden Leben? Diese Frage treibt uns Menschen um und die Ratgeber dafür sind kaum mehr zu zählen. Derweil ist es ganz einfach: Wir wissen’s eigentlich schon. Aber deswegen leben wir noch lange nicht danach, wie’s so manchmal ist. Wir haben’s sogar schriftlich, zum Nachlesen, in der größ- ten Erzählung aller Zeiten von Gottes Liebe zu seiner Welt und unserer Antwort darauf. Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist ... Es lohnt sich also, noch mal genauer hinzuschauen, neu hinzuhören und offen dafür zu sein, wie Gott sich mein Leben gedacht hat. Dann entdecke ich, was wirklich glücklich macht – nicht nur kurzfristig, sondern für immer: Mich an das halten, was Gott zu mir sagt. Aus seiner Liebe leben und mich darin einzuüben, sie im Alltag mit anderen zu teilen. Und dranbleiben an diesem Gott, lernbereit und neugierig. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Wir suchen Verstärkung Für die Steuerung des Live-Streamings suchen wir Interessierte, es sind keine technischen Vorkenntnisse als Voraus- setzung nötig. Jörg Stratmann bietet am Sonntag 17. Oktober, ab 9.30 Uhr eine kurze Einführung in die Bedienung an. Wir freuen uns über Menschen, die unser Live-Streaming-Team bereichern, und dadurch wei- terhin möglich machen. _________________________ EINLADUNG zum VORTRAG „Sicher Unterwegs – Ge- walt gg. Frauen im öf- fentlichen Raum“ mit der Kriminaloberkom- missarin SIGRID BLENKE Der „Evangelische Frauenkreis der Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt“ lädt herzlich zur Präventionsveran- staltung der Polizei „Sicher Unterwegs - Gewalt gg. Frauen im öffentlichen Raum“ ein. Gerade in der dunkle- ren Jahreszeit fühlen sich Frauen nicht wohl dabei, in der Öffentlichkeit allein unterwegs zu sein. Und leider geben Sexualstraftaten und Diebstähle immer wieder Anlass dazu. Wie sicher sind Frauen in Ravensburg und Umge- bung? Wie erkenne ich eine gefährliche Situation und wie kann ich mich schützen? Dazu möchten uns Kriminalober- kommissarin Sigrid Blenke und Kriminalhauptkommissar Florian Suckel vom Referat Prävention des Polizeipräsi- diums Ravensburg in Weingarten Auskunft erteilen und Tipps geben. Wie soll ich mich verhalten, um sicher nach Hause zu gelangen? Ich finde ein wichtiges Thema. Um Anmeldung im Pfarramt Öschweg wird gebeten Mail an: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder Telefon: 0751 43656 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Der Vortrag findet statt am Mittwoch, den 20.10.2021 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Es gelten die 3 G geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet Für den Frauenkreis Petra Neumann-Sprink _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vor- legen. Am 18.10.2011 dürfen wir Sonja Tratzyk begrüßen. Sie wird mit uns eine Futterglocke für Vögel in Servietten- technik gestalten. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Oktober 2021 18.10. Sonja Tratzyk: Der Tisch ist gedeckt - Futterg- lockefür Vögel - Serviettentech- nik 25.10. Walter Feil: Zweige und Herbstblätter - Aquarell oder Acryl November 2021 8.11. und 15.11. 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spie- len - Ölkreide und Bügeleisen Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Überzeugender Auswärtssieg SV Ankenreute - SV Baindt 1:7 (1:3) Am 9.Spieltag der Kreisliga-Saison 2021/22 musste der Tabellenerste aus Baindt beim SV Ankenreute ran, welcher vor dem Spiel mit zwei Siegen und sechs Niederlagen auf dem drei- zehnten Tabellenplatz rangierte. Auf dem Papier waren die Rollen also klar verteilt, jedoch musste Trainer Bernd Filzinger erneut ungewollt personell reagieren - Innenver- teidiger Michael Brugger (Bänderverletzung) und Yannick Spohn (Wadenprobleme) fielen aus. Dadurch rückte unter anderem Co-Trainer Michael Gauder in die Startelf und nahm für eine Partie wieder seinen langjährigen Platz in der Baindter Hintermannschaft ein. Gegen den SVA, der das Spiel abwartend mit einer Fün- ferkette begann, fand der SVB gut in die Partie und hat- te nach wenigen Minuten durch Lukas Walser die ers- te aussichtsreiche Chance, sein Schlenzer ging jedoch knapp am Tor vorbei. Die Gäste setzten die Ankenreuter immer wieder gezielt unter Druck und ließen den Ball ansehnlich in den eigenen Reihen laufen. Nach 13 Minu- ten sollte sich dies bezahlt machen - nach einer schönen Kombination in den Strafraum wurde Sebastian Saile im letzten Moment noch geblockt. Der Ball fiel jedoch dem aufgerückten Philipp Thoma vor die Füße, welcher die Kugel energisch im Tor unterbrachte. Nach einer guten halben Stunde war es erneut Saile, der den Ball im An- kenreuter Spielaufbau eroberte und in das Angriffsdrit- tel trieb. Marko Szeibel leitete den Ball von links auf die andere Spielfeldseite zu Mika Dantona weiter, welcher in „Arjen-Robben-Manier“ einen Gegner aussteigen ließ und den Ball mit links ins lange Eck zum 0:2 schlenzte. In der 36.Minute schlug dann die Stunde von Comebacker Gauder: Nach einer Ecke von Dantona stieg „HW4“ im Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Strafraum am höchsten und köpfte unhaltbar ein - 0:3. Dischl und wenig später der starke Philipp Kneisl hatten sogar noch Möglichkeiten das Ergebnis deutlicher zu ge- stalten. Kurz vor der Pause konterten die Gäste den SVB nach einer Ecke allerdings gefährlich aus und eine Flanke segelte in Richtung Fünfmeterraum. Torwart Luca Wetzel fing zwar den Ball, touchierte beim Abrollen jedoch den Ankenreuter Padberg und ließ den Ball wieder aus den Händen gleiten. Padberg bedankte sich und schob zum 1:3-Halbzeitstand ein. Die Baindter Mannschaft zeigte jedoch direkt nach Wie- deranpfiff, dass in diesem Spiel keine große Spannung mehr aufkommen wird. Außenverteidiger Tobias Traut- wein flankte den Ball von links in den Strafraum, wo Dischl den Ball per Kopf auf den langen Pfosten verlängerte. Dort lauerte Saile, welcher den Torwart „gewollt“ tunnel- te (Anm. d. Red.: Saile wünschte sich diese Formulierung nach Spielende) und das Spielgerät anschließend ins leere Tor schob. Im Anschluss an dieses vorentscheidende Tor betrieb der SVB allerdings Chancenwucher: Dantona ver- zog knapp, ein herrlicher Lupfer von Kneisl wurde noch auf der Torlinie geklärt und Dischl scheiterte sowohl am Torwart als auch am Ankenreuter Torpfosten. Zehn Mi- nuten vor Schluss eroberten die Baindter nach einer SVA- Ecke dann aber energisch den Ball und hatten endlich mal Platz zum Kontern. Dischl schickte Kneisl auf Höhe der Mittellinie in die Tiefe, welcher seinen Gegenspie- ler abschüttelte und überlegt das 1:5 markierte. Die mü- den Ankenreuter konnten dem SVB in dieser Phase nicht mehr viel entgegensetzen, erneut ein Zeichen der starken Baindter Bank. So war es dann eben auch der eingewech- selte Nico Geggier, der mit einem schönen Steckpass den eingewechselten Konstantin Knisel in Szene setzte. Dieser musste im Sechzehner den Ball nur noch quer legen, wo- durch Dischl unbedrängt zum 1:6 einschieben konnte. Den kuriosen Schlusspunkt in dieser Partie setzte dann Mar- ko Szeibel. Der Mittelfeldspieler blieb bei einer Ecke der Ankenreuter als Angreifer im Mittelkreis stehen, da seine Kräfte aufgebraucht waren. Erneut eroberten die Baind- ter den Ball aber schnell zurück und spielten ausgerech- net Szeibel an, welcher in Richtung Strafraum gelaufen war. Nach einer feinen Mitnahme mit der Hacke wurde die Baindter Nummer 5 allerdings von einem Verteidiger am Trikot festgehalten, wodurch der Schiedsrichter auf Strafstoß entschied. Ob Szeibel allerdings überhaupt noch die Kraft für einen Abschluss gehabt hätte, bleibt offen. Dischl übernahm die Verantwortung, verwandelte sou- verän zum 1:7-Endstand und markierte damit sein bereits dreizehntes Tor im siebten Saisonspiel. Nach den Siegen gegen den SV Blitzenreute und die SGM Dietmanns/Hauerz besiegt der SVB mit dem SV Anken- reute auch den dritten Gegner aus dem unteren Tabel- lendrittel, baut sein Torverhältnis auf 31:7 aus und vertei- digt somit den ersten Tabellenplatz. Auch spielerisch ließ sich am Sonntagnachmittag eine deutliche Leistungs- steigerung erkennen, welche am kommenden Wochen- ende gegen die SGM Waldburg / Grünkraut fortgeführt werden sollte. In der letzten Saison siegte der SVB gegen die SGM nach Rückstand zweimal nur knapp und wird daher gewarnt sein. SV Ankenreute II - SV Baindt II 0:6 (0:2) Nach zwei Niederlagen in Folge und einem abgesagten Spiel in der letzten Woche, wollte die „Zweite“ am Sonntag gegen den Tabellenletzten aus Ankenreute endlich wieder einen Sieg einfahren. Die Gäste begannen feldüberlegen und hatten bereits früh mehrere 100-prozentige Chancen, um in Führung zu gehen. Nach 22 Minuten schickte dann aber Julian Keppeler Geburtstagskind Pascal Reich mit einem feinen Pass auf die Reise, welcher eiskalt zum 0:1 einschob. In der 34.Minute war es dann Sam Robinson, der nach einem tollen Dribbling klar im Strafraum zu Fall ge- bracht wurde. Den fälligen Strafstoß verwandelte Jannik Küchler souverän zum 0:2. Auch in der 2.Halbzeit domi- nierten die Gäste die Partie, wobei Reich in der 59.Minute und Robinson in der 63.Minute mit einem Doppelschlag die Weichen auf Sieg stellten. Das Ergebnis hätte noch deutlich höher ausfallen können, doch schlussendlich wa- ren es Moritz Gresser in der 67.Minute und Keppeler in der 73.Minute, die den 0:6-Endstand herstellten. Nach etwas unzufriedenstellenden letzten Wochen, hat der SVB II mit diesem Sieg in Ankenreute wieder in die Spur zurückgefunden. Am kommenden Sonntag be- kommt es die Mannschaft von Timo Geggier dann mit der SGM Waldburg / Grünkraut II zu tun, welche derzeit Tabellenplatz zwei belegt und damit ein echter Härtetest für die „Zweite“ sein wird. Juniorinnenfußball E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute – PSG Friedrichshafen 2:1 D-Juniorinnen TSB Ravensburg – SGM Baindt/Fronreute 0:2 Beide Mädchenteams unserer SG hatten es am vergan- genen Wochenende mit gleich starken Teams zu tun und so blieb es bei beiden Begegnungen spannend bis zum Abpfiff. Die gegnerische Trainerin der PSG und der Trainer des TSB zogen dann nach Spielschluss auch ein ähnliches Fazit : Glückwunsch an eure Mädels, ihr habt eure Chan- cen genutzt und die Tore gemacht, wir nicht. Torschützin- nen für unsere E waren Lena-Marie Alber und Lena Pfleg- haar, für unsere D trafen Hedda Said und Jana Eiberle. Frauen im Pokal in Runde 3 Nächster Sieg in der Meisterschaft Pokalspiel Damen (Mi 06.10.21): SGM Dietmanns/Hau- erz/Bellamont I – SV Baindt 2:4 n.E. Das Pokalspiel in Dietmanns begann zunächst sehr aus- geglichen, jedoch dominierten die Damen des SV Baindt das Spiel sehr schnell. Sie spielten sich viele Torchancen heraus, allerdings wurden sie nicht mit einem Tor belohnt. Auch die SGM hatte einige Chancen, doch auch sie konn- ten nicht in Führung gehen. So lag der Spielstand bis in die 80. Minute bei 0:0. Die Damen des SV Baindts sam- melten nochmals all ihre Kräfte zusammen, wodurch sie sich in der 82. Minute eine super Torchance herausspielten, mit der sie durch einen guten Schuss von Ana Montero Traub endlich in Führung gingen. Doch die Gegnerinnen nutzten die Erleichterung des SV Baindts prompt aus und glichen direkt in der 85. Minute aus, so stand es am Ende des Spiels 1:1. Da das Pokalspiel nicht unentschieden ausgehen konnte, mussten Elfmeter geschossen werden. Als erste Spielerin des SV Baindts traute sich Marina Lutz und traf das Tor, 2:1. Eine Spielerin der SGM traf darauf- hin ebenfalls, 2:2. Nun schoss Daniela Fissinger und traf ebenfalls, 3:2. Da folgende Spielerin der SGM den Elfme- ter nicht verwandeln konnte, steigte die Spannung. Tasja Kränkle beförderte den Ball mit einem super Schuss ins Tor und somit gewannen die Damen des SV Baindts das Pokalspiel 2:4 und sind somit eine Runde weiter. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Jana Strobel, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fissin- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 ger, Nicole Schmid, Laura Maucher, Ana Montero Traub, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Mariella Pedrazzoli, Elena Ilka, Lara Herde, Lena Schäfer, Muriel Zumbrock SV Arnach : SV Baindt 1:3 Ergebnisse Jugendfußball B-Junioren: Bezirkspokal - SV Horgenzell - SGM BB I 5:3 B-Junioren: SGM BB I - TSV Tettnang 1:5 C-Junioren: SGM BB I - SGM Nonnenhorn 2:4 C-Junioren: SGM BB II - SV Horgenzell 0:15 D-Junioren: FG 2010 WRZ - SGM BB I 0:4 D-Junioren: TSV Tettnang - SGM BB I 0:2 D-Junioren: SG Aulendorf - SGM BB II 2:0 E-Jugend: SV Baindt - SV Blitzenreute 3:11 B-Juniorinnen: SGM Baindt/Bergatreute - SV Maierhöfen 2:1 B-Juniorinnen: Bezirkspokal: FV Bad Waldsee - SGM Baindt 5:0 D-Juniorinnen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/Blitzen- reute 0:2 E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - PSG Friedrichs- hafen 2:1 Vorschau Jugendfußball Freitag, 15.10 17:00 Uhr - E-Mädchen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/ Blitzenreute 18:30 Uhr - E-Jugend: FG 2010 WRZ - SV Baindt Samstag, 16.10 12:30 Uhr - D-Junioren: SGM BB II - SGM Haisterkirch (Spielort Baienfurt) 13:00 Uhr - D-Junioren: SGM Mochenwangen - SGM BB III 13:00 Uhr - D-Junioren: SGM BB I - TSV Berg II (Spielort Baindt) 13:30 Uhr - C-Junioren: VfL Brochenzell - SGM BB I 13:30 Uhr - C-Junioren: SGM Langenargen - SGM BB II 14:15 Uhr - B-Junioren: SGM BB II - SGM Unterzeil (Spie- lort Baienfurt) 14:45 Uhr - D-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - TSV Tettnang (Spielort Blitzenreute) 16:00 Uhr - A-Juniorinnen: SGM Baindt/Bergatreute - SGM Unterzeil (Spielort Bergatreute) 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: FC Scheidegg - SGM Baindt/ Bergatreute 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: VfR Klosterreichenbach - SV Baindt 16:30 Uhr - A-Junioren: SGM BB - TSG Ailingen (Spielort Baindt) Sonntag, 17.10 11:00 Uhr - B-Junioren: SV Oberzell - SGM BB I Herzschlagfinale mit Happy End SV Baindt I – SV Ettenkirch I 9:7 Dank unseres vorderen Paarkreuzes, das in allen vier Einzeln ungeschlagen blieb, konnte der SV Baindt das Spiel in der Her- ren Bezirksklasse Gr. 2 gegen den SV Et- tenkirch am Samstagabend mit 9:7 gewinnen. Bis zur endgültigen Entscheidung erlebten die Beteiligten am Samstag ein kampfbetontes und extrem spannendes Spiel. Den umjubelten Schlusspunkt erzielte das Doppel Marcel Brückner / Tobias Nowak. Beide Mannschaften konnten termin- und verletzungs- bedingt nicht in ihrer Stammbesetzung antreten, für uns sprangen mit Holger Baumhauer und Robert Nowak zwei Oldies in die Bresche. Vielen Dank für euren Einsatz Jungs! In den Eingangsdoppeln lief es nicht so rund wie in den ersten beiden Spielen, lediglich Marcel Brückner und To- bias Nowak konnten ihr Doppel gewinnen. Somit star- teten wir erstmals mit einem 1:2 Rückstand in die erste Einzelrunde. Unsere Nummer 1 Philipp Schwarz gewann sein Spiel deutlich, mehr Mühe dagegen hatte Marcel Brückner gegen den Spitzenspieler der Gäste Richard Pfeifer. Nach einem 1:2 Satzrückstand drehte Marcel auf und spielte ab da phänomenales Tischtennis um noch mit 3:2 zu gewinnen. Ebenfalls hart umkämpft war das Spiel von Frank Markwart, der sich denkbar knapp mit 10:12 im 5. Satz geschlagen geben musste. Besser machte es Tobias Nowak, der seinen Gegner klar beherrschte. Un- sere Ersatzspieler Holger und Robert spielten zwar gut mit, für einen Sieg reichte es aber nicht. Nach den ersten Einzeln stand es somit 4:5 gegen uns und wir mussten eine Schippe drauflegen, um den Abend noch erfolgreich gestalten zu können. Den Anfang mach- te unser starkes vorderes Paarkreuz, das 2 Siege eintü- ten konnte. Tobi startete schwach in sein Spiel, steigerte sich dann, konnte aber leider den 3. Satz nicht für sich entscheiden und verlor nicht chancenlos mit 0:3. Ganz anders Frank, der seinen Gegner mit seinem unange- nehmen Noppenspiel klar beherrschte. Für ein absolutes Highlight sorgte Holger, der mit kontrollierter Offensive seinen Gegner offensichtlich überraschte und sein hohes Niveau über 4 Sätze halten konnte und schließlich ver- dient mit 3:1 gewann. Robert kämpfte sich nach 2 verlo- renen Sätzen zurück ins Spiel, konnte mehrere Satzbälle im 3. Satz nicht nutzen und verlor diesen dann unglücklich durch einen Netzroller. Somit stand es 8:7 für uns und das Schlussdoppel musste entscheiden, ob wir das Spiel mit einem Sieg oder einem Unentschieden beenden werden. Marcel und Tobi, die zum ersten Mal zum Schlussdoppel antraten, bekamen die Gegenwehr der Gäste zu spü- ren, die unbedingt ein Unentschieden für ihr Team retten wollten. 4 Sätze lang war das Spiel auf wirklich gutem Niveau sehr ausgeglichen, doch im 5. Satz spielten sich Marcel und Tobi in einen Rausch und versenkten einen unerreichbaren Ball nach dem anderen. So gelang ihnen das unglaubliche Kunststück, den entscheidenden 5. Satz mit 11:0 zu gewinnen und unter dem ungläubigen Jubel unserer 15 Fans auf der Tribüne den entscheidenden 9. Siegpunkt einzufahren! Das war ein unfassbar spannen- des Spiel, das uns und unseren Fans viel Spaß gemacht hat, so kann es weitergehen! Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (1:1), Frank Markwart (1:1), Holger Baum- hauer (1:1) und Robert Nowak (0:2) Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Frauenturnen 1 Liebe Sportkameradinnen, am Mon- tag, den 25.Oktober findet wieder un- ser Herbstfest in gewohnter Weise statt. Beginn um 19 Uhr im „Loch“. Seid alle herzlich eingeladen. TC Baindt e.V. Tennisplätze abräumen Liebe Mitglieder, am Fr., 29.10.2021 ab 14 Uhr und Sa., 30.10.2021 ab 09:30 Uhr werden die Plätze winterfest gemacht. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer*innen. Euer Technischer Leiter Alle Infos auch auf der neuen Webseite des Vereins (www.tc-baindt.de) TC Baindt Jugend U15 – Jahresrückblick Verbandsspiele und Vereinsmeisterschaften Verbandsrunde 2021 In diesem Jahr hatte der TC Baindt 2 Mannschaften der Altersklasse U15 zu Verbandsspielen gemeldet. Die 1. Mannschaft bestand zum Großteil aus Spieler*innen, die in den letzten Jahren schon reichlich Erfahrung in Verbandsspielen sammeln konnten und auch mit einer gewissen Erwartung in die Saison gegangen waren. In der 2. Mannschaft sind Spieler*innen zum Einsatz gekom- men, die zum Großteil neu in der Altersklasse spielten. Wir konnten damit allen Spieler*innen ermöglichen, bei Verbandsspielen mitzuspielen. Bedingt durch die Coronapandemie war der Saisons- tart etwas verspätet. Als es dann aber endlich losgehen konnte, war die 1. Mannschaft mit ihrem ersten Heimspiel am 18. Juni gleich erfolgreich. Die 1. Mannschaft des TC Kluftern war zu Gast in Baindt. Nach den Einzeln stand es noch ausgeglichen 2:2. Die Doppel konnten beide ge- wonnen werden, so dass am Ende ein Heimsieg mit 4:2 erzielt wurde. Besonders zu erwähnen ist hier das Einzel von Laurin Wösle. Er war etwas nervös in das Spiel ge- startet und hatte den ersten Satz verloren. Dann jedoch kam er immer besser ins Spiel, konnte den 2. Satz knapp 7:5 gewinnen und somit den Satzausgleich herstellen. Im entscheidenden Match-Tie-Break setzte er sich mit 14:12 durch. Am zweiten Spieltag war die 1. Mannschaft zu Gast in Leutkirch. Auch hier wieder ein ähnliches Bild, nach den Einzeln stand es 2:2. Diesmal waren es Lukas Zöschinger und Tim Pantoffelmann, die mit ihren klaren Einzelsiegen Baindt im Spiel hielten. Wie im ersten Spiel konnten auch diesmal wieder beide Doppel gewonnen werden, so dass nochmals ein 4:2 Sieg heraus kam. Der Saisonauftakt war damit schon sehr erfolgreich gemeistert. Wie sich bis zum Ende der Saison herausstellen sollte, waren damit die stärksten Gegner schon geschlagen. Die Saison war aber noch lange nicht vorbei, es folgten noch 4 weitere Spieltage, die auch gewonnen werden mussten. Das Spiel gegen die Spielvereinigung Bad Wald- see / Gaisbeuren / Haisterkirch war eine klare Angele- genheit, ein 6:0 Heimsieg wurde eingefahren. Bedingt durch Ausfälle von 2 Stammspielern war das Aus- wärtsspiel beim TC Isny wieder ein etwas engeres Spiel. Trotzdem wurde das Spiel am Ende auch wieder mit 4:2 gewonnen. Die Stammmannschaft wurde unterstützt von Lukas und Christiane Haupter. Vor allem Lukas konnte seine Stärken zeigen und mit einem Sieg in seinem Einzel zum Gesamtsieg einen wichtigen Beitrag leisten. Die beiden noch folgenden Spiele waren auch erfolgreich. Zuhause gegen Kisslegg gab es einen ungefährdeten 5:1 Erfolg. Beim letzten Spiel, auswärts beim TC 1903 Wangen, wur- de mit einem klaren 6:0 Sieg die Meisterschaft und der damit verbundene Aufstieg in die Bezirksstaffel 1 klar gemacht. Silja Amm fuhr hier ihren höchsten Saisonsieg mit 6:0 6:1 ein. Zum Einsatz in der 1. Mannschaft kamen als Stammspie- ler Laurin Wösle, Lukas Zöschinger, Tim Pantoffelmann und Silja Amm. Als Ersatzspieler unterstützten Bennet Raubald, Lukas und Christiane Haupter. Die 2. Mannschaft startete eine Woche später als die 1. Mannschaft mit einem Heimspiel gegen den TC Mecken- beuren-Kehlen in die Saison. Es konnte leider nur Lukas Haupter sein Einzel gewinnen, so dass am Ende eine 1:5 Niederlage zu Buche stand. Die nächsten beiden Spiele wurden gegen starke Gegner leider auch verloren. Beim SC Tennis Friedrichshafen stand am Ende ein 1:5 auf der Anzeigetafel. Hier konnten Silja Amm und Johannes Neubauer aber ihr Doppel gewinnen. Obwohl die Beiden den ersten Satz klar mit 6:0 gewannen, ging der zweite Satz mit 4:6 verloren. Im Match-Tie-Break konnten sie die Begegnung wieder zu ihren Gunsten drehen und hatten am Ende mit 10:6 die Nase vorne. Auch am dritten Spieltag, das Lokalderby gegen Baien- furt, wurde leider mit 6:0 verloren. Da einige Spieler, auch außerhalb vom Tennis, untereinander sehr gut befreun- det sind, war das Spiel etwas Besonderes, ein Spiel unter Freunden. Die Mitspieler beider Mannschaften hatten sichtlich großen Spaß. Sieg oder Niederlage waren beim abschließenden gemeinsamen Essen kein Thema mehr. Beim Heimspiel gegen die 2. Mannschaft des TC Kluftern wurde es sehr knapp. Nach den Einzeln stand es ausgegli- chen 2:2. Diesmal war es Maurice Zimmermann, der nach dem Verlust des ersten Satzes, die Partie noch drehen konnte und im Match-Tie-Break sein Spiel gewann. Die Doppel mussten somit die Entscheidung bringen; auch hier war es wieder ausgeglichen. Das Endergebnis war somit 3:3. Der Gewinner aber leider der TC Kluftern; sie hatten einen Satz mehr gewinnen können. Das letzte Heimspiel brachte endlich den ersehnten ers- ten Sieg. Gegen den TC Schlier-Unterankenreute konnten fast alle Spieler*innen ihre beste Saisonleistung abrufen. Nach den Einzeln stand es 3:1 für Baindt. Lukas Haupter, Bennet Raubald und Marian Dorn konnten ihre Einzel alle recht klar gewinnen. Nur Christiane Haupter konnte, nach langem und hartem Kampf, gegen einen alters- und größenmäßig weit überlegenen Gegner, leider nicht gewinnen. Vor allem im zweiten Satz zeigte sie ihre läu- ferische Stärke, kämpfte wie eine Löwin und wurde erst im Tiebreak ganz knapp geschlagen. In den Doppeln lief es dann weiter sehr gut, so dass am Ende ein klarer 5:1 Sieg erzielt wurde. Beim letzten Spiel, auswärts in Langenargen, war die Favoritenrolle klar vergeben. Langenargen stand schon vor dem Spiel als Meister fest, sie hatten alle ihre Spiele zuvor 6:0 gewonnen. Das Ergebnis war am Ende, nicht überraschend, auch wieder ein 6:0. Vinzent Neubauer aber konnte sein Spiel am längsten offen halten und konnte von allen Matches die meisten Spiele gewinnen. In der 2. Mannschaft kamen Enrico Lang, Silja Amm, Lukas Haupter, Johannes Neubauer, Bennet Raubald, Maurice Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Zimmermann, Christiane Haupter, Vinzent Neubauer und Marian Dorn zu Einsatz. Das Highlight der gesamtes Saison war für die Jugend- lichen der letzte Heimspieltag am 23. Juli. Beide Mann- schaften waren gemeinsam in Baindt auf der Anlage. Bei- de Mannschaften konnten ihr Spiel gewinnen und danach wurde mit den gegnerischen Mannschaften zusammen gegrillt. Bis es dunkel war blieben alle Kinder auf der An- lage und genossen den gemeinsamen Saisonabschluss. Nachdem die Verbandsspielsaison verspätet gestartet war, ging sie bis in die Sommerferien hinein. Unsere U15-Mannschaften Jugendvereinsmeisterschaften 2021 Die Jugendvereinsmeisterschaften konnten erst nach den Sommerferien stattfinden, da die Verbandsrunde erst zum Ferienbeginn zu Ende war. Es wurden in 2 Al- tersklassen Vereinsmeister ausgespielt, U15 und U12. In beiden Altersklassen wurde im Jeder-Gegen-Jeden Sys- tem gespielt. Die Altersklasse U15 gewann Tim Pantoffelmann, vor Silja Amm und Johannes Neubauer. In der Klasse U12 wurde Maurice Zimmermann Jugendvereinsmeister, vor Chris- tiane Haupter und Marian Dorn. Wir freuen uns zusammen mit den Jugendvereinsmeis- tern und vor allem mit der 1. U15-Mannschaft über die Meisterschaft und den Aufstieg. Die Jugendvereinsmeister mit unserem Jugendwart Taekwondo Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Taekwo- ndo Baindt e.V. zu unserer Hauptversammlung am 08.11.2021 um 19.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Berichte a) des Vorsitzenden b) des Kassiers c) der Kassenprüfer Entlastung des Vorstands 4. Wahl des Wahlvorstands a) Wahl eines Schriftführers für die Protokollierung der Neuwahl 5. Neuwahl a) des Vorsitzenden b) des Stellvertreters c) des Kassiers d) des Schriftführers e) des Beisitzers f) der Kassenprüfer 6. Anträge 7. Verschiedenes 8. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 29.10.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Alfred Manthei, Ziegeleistr.57, 88255 Baindt einzureichen. Wir bitten um Anmeldung der Teilnahme bis 02.11.2021. Spätere Anmeldungen können eventuell nicht mehr be- rücksichtigt werden. Coronabedingt dürfen keine Speisen und Getränke an- geboten werden. Jeder kann selbst Getränke mitbringen. Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Es muss eine medizinische Maske getragen werden. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Bitte die jeweils aktuelle Corona-Verordnung beachten. Diese ändert sich ständig. Wir würden uns freuen, Euch bei uns begrüßen zu dürfen. gez. Alfred Manthei 1.Vorsitzender TKD Baindt e. V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Dienstag, 19.10.2021 laden wir alle Interessierten in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt ein, zu einem Fachvortrag zum Thema: Restlos glücklich. Be- ginn 19.30 Uhr. Referentin ist Frau Sontheimer vom Ernäh- rungszentrum Bad Waldsee. Bitte wieder die entsprechenden 3G-Nachweise mitbrin- gen. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 17.11.2021, 19.30 Uhr, Bischof-Spro- ll-Saal, Fachvortrag: Käse & Wein. Der Milchwirtschaftliche Verein informiert über Käse aus Baden-Württemberg. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Auf dem Reitturnier in Aulendorf am 25./26. September belegte Theresa Henzler mit ihrem Pony Lucky den ersten Platz im Reiterwettbewerb Schritt-Trab. Daniela Hennemann platzierte sich mit ihrem Pferd Bre- akdance auf dem Reitturnier in Biberach/Rißegg am 02. Oktober in der Dressurprüfung Kl. L* auf dem 7. Platz. Theresa mit Lucky Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen! Blutreitergruppe Nachruf zum Tod unseres Blutreiter- kameraden Eugen Haug Die Blutreitergruppe Baindt trauert um ihren Reiterkamerad Herrn Eugen Haug Die Öschprozessionen und insbesonde- re Prozessionen zu Pferde gehörten zum fester Bestand- teil seines Lebens. Die Verbundenheit mit der Schöpfung Gottes waren für ihn die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten. Eugen hat mit unserer Blutreitergruppe 53mal am Blutritt in Weingarten, 43mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach, 16mal am St. Georgsritt in Ochsenhausen und 7mal am Georgsfest in Bergatreute teilgenommen. Für seine Teilnahme wurde er mit der Goldenen Ehrenme- daille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfrei- tagsgemeinschaft sowie mit der Goldenen Ehrenmedaille der Stadt Bad Wurzach und dem Wallfahrtsausschuss ausgezeichnet. Für seine Kameradschaft und die Treue zum Hl. Blut wol- len wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“ Für die Blutreitergruppe Baindt im Oktober 2021 Georg Steinhauser Werner Elbs Gruppenführer Geschäftsführer Kunstkreis „Kreativ durch die Corona - Zeit„ In Baindt gibt es zwei künstlerische kre- ative Vereine. Der Kunstkreis Baindt e.V. u. der kreative Montag. Beide stellen nun im Rathaus ihre Bilder aus welche in der Coronazeit entstanden sind. Es muss leider auf eine Vernissage Coronabedingt verzichtet werden. Die Bilder können aber während der Öffnungszeiten des Rat- hauses Mo. U. Do. 08.00 – 12.00 u. 14.00 – 16.00 Dienstag 08.00 – 13.00 u. 14.00 – 18.00 Mittwoch 08.00 – 12.00 Freitag 07.30 – 12.00 Unter Einhaltung der gültigen Coronabestimmungen besich- tig werden. Die Ausstellung läuft bis Jah- resende Kunstkreis Baindt u. kreative Montag Renaturierungsmaßnahmen am Bampfen - Führung mit Dr. Werner H. Baur gibt Einblicke in Flora und Fauna Bei schönem Herbstwetter konnten 20 Bürgerinnen und Bürger einen Eindruck von der vielfältigen Flora und Fau- na am Bampfen gewinnen. Dr. Werner H. Baur führte die Teilnehmer am 02. Oktober entlang des Bampfens. Beginnend am Dorfplatz konn- te er aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die biologi- sche Vielfalt des Fließgewässers verbessert werden kann. Im Abschnitt westlich der Thomas –Dachser-Straße hat der Bampfen wieder einen natürlichen, mäandrierenden Verlauf, der ökologische Nischen für unterschiedlichs- te Wasserlebewesen bietet. Mit einem Kescher konnte Herr Dr. Baur eine Probe entnehmen, und eine Vielzahl an Klein- und Kleinstlebewesen identifzieren. Diese Lebe- wesen bilden wiederum die Nahrungsgrundlage für die Fischpopulation. Zu einem lebendigen Gewässer gehört auch die Uferbe- pflanzung. In den Sommermonaten sind schattenspen- dende Bäume und Sträucher wichtig, um den Tempera- turanstieg des Gewässers zu begrenzen. Ein wenig getrübt wurden die schönen Eindrücke durch Rückstände von vergangenen Starkregen-Ereignissen, bei denen aus der überlasteten Kanalisation Abwasser in den Bampfen gelangte: An einigen Ästen hängen Feuchttü- cher und andere Hygiene-Artikel, die über die Mülltonne entsorgt werden müssten. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Schwäbischer Albverein OG Weingarten In den Humpiswald bei Baindt Wir treffen uns am Sonntag, 24. Okt. 2021 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Gehzeit beträgt 3,0 Std. und ca. 12 km. Fahrpreis 1,00 € f. Mitglieder. Wir wandern, meist auf Waldwegen, im Bergatreuter- und Kümmerazhofer Forst. Festes Schuhwerk, Getränke, kleines Vesper und evtl Stö- cke werden empfohlen. Einkehr ist vorgesehen. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Es gelten die 3G-Regeln. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung ab 17.10.21 bei Wanderführer Jürgen Frank, Tel. 0751/43287 Was sonst noch interessiert „Schluss mit anstrengend“- Schlüsselmomente zur eigenen Erholung Kennen Sie das? Angesichts der Doppelbelastung mit der Betreuung eines kranken oder sterbenden Angehörigen und der Bewältigung des eigenen Lebens, ist uns oft nur noch das „Bewältigen“ und „Funktionieren“ möglich. Wir müssen ja irgendwie durchhalten. Gefühle von Verunsi- cherung, Bedauern und Traurigkeit können uns begleiten, wenn wir spüren, dass wir nicht so helfen können, wie wir das gerne möchten. Und das erschöpft uns zunehmend. In dem Vortrag geht es um die Ursachen und das Erken- nen des Erschöpfens. Dabei erhalten die Teilnehmenden wertvolle Tipps und hilfreiche alltagstaugliche Übungen für Momente des eigenen Wohlbefindens. Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehau- ses, Abt-Hyllerstraße 17 Weingarten Termin: Donnerstag 21.10.2021, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Leitung Fortbildung-Netz- werk Demenz Ravensburg Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 repaircafe Jeden 3. Samstag im Monat ist nun das repaircafe Ra- vensburg wieder geöffnet. Hier werden Dinge aus den Bereichen Elektrik, Elektronik, Holz, Mechanik und Kleidung repariert. Zweck ist die Vermeidung von Müll, Nachhaltigkeit und Freude am Tun und Austausch miteinander. In der Zeit zwischen 11 Uhr und 14 Uhr werden Kleingeräte sofort kostenlos repariert . Komplexe Geräte wie z.B. Kaffevollautomaten bedürfen oft der langwierigen Suche nach den Fehlerquellen, zum Teil auch der Recherche im Internet. Deshalb wer- den sie von unseren Ehrenamtlichen manchmal auch zu Hause repariert. Eine Anmeldung per mail ist erwünscht, aber nicht Be- dingung: repaircafe-rv@web.de Ort: Kapuziner Kreativzentrum, Kapuzinerstr.27, Ravensburg Termin: Samstag, 16. Oktober von 11 Uhr bis 14 Uhr www. repaircafe-rv.de Das repaircafe braucht Nachwuchs besonders im elekt- ronischen Bereich. Aber auch Radio- und TV-Mechaniker und Elektriker fin- den bei uns einen wichtigen Platz. KVBW Veranstaltungshinweis Arzt-Patienten-Forum zum Thema Chronischer Schmerz - Ursachen und Therapie Welche Prävention und Therapie gibt es bei chroni- schen Schmerzen? Diese und andere Fragen beant- worten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Ver- anstalter ist die VHS Leutkirch in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Der Schmerz kann pochen, stechen oder ziehen - unan- genehm ist er immer. Meist verschwindet er nach kurzer Zeit. Doch mitunter wird er auch chronisch. Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit chronischen Schmerzen. Schmerzen haben eine Warnfunktion. Sie können Menschen vor Verletzungen und Gefahren schüt- zen. In ihrer chronischen Form sind Schmerzen häufig von ihrer Ursache entkoppelt. Sie zermürben die Patient*innen - physisch, psychisch und sozial. „Es gibt keinen Schmerz ohne Angst oder Depression“, sagt Dr. Stefan Locher. Akuter Schmerz ist oft von Angst begleitet, chronischer oft von Depression. Jeder körper- liche Schmerz hat eine psychische Komponente. Des- halb bedürfen Patient*innen mit chronischen Schmerzen der Betreuung durch ein Team aus Schmerztherapeuten, Psychologen, Psychosomatikern, Neurologen und Phy- siotherapeuten. Bei unserem Vortragsabend erklärt der Referent das Phä- nomen Schmerz und stellt Therapieformen vor. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 19. Oktober 2021, 19.30 – 21.30 Uhr Veranstaltungsort: Festhalle Herlazhoferstr. 9, 88299 Leutkirch Eintritt: Frei Der Referent ist Dr. med. Stefan Locher, Chefarzt der Kli- nik für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin, Leiter des Schmerzzentrums Westallgäu-Klinikum, Wangen Alles Gute – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würt- temberg Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Alte Kirche Mochenwangen Andy Häussler - „Kraft der Träume“ Samstag, 23. 10. 2021 20 Uhr Einlass ab 19 Uhr „Wie kann er das wissen? Wie hat er das gemacht?“ sind die Fragen, die sich die Besucher nach der Show am häu- figsten stellen. Ob es nun Magie ist, geschickte Täuschung oder die Fähigkeit, seine fünf Sinne so einzusetzen, als hätte man einen sechsten. Mit seinem Soloprogramm gelingt es Andy Häussler, die Gäste zu verblüffen und in Erstaunen zu versetzen. Ne- ben heiterer Unterhaltung erfahren die Zuschauer allerlei Erstaunliches und Kurioses. Andy Häussler ist zweifacher Deutscher Meister der Men- talmagie und Preisträger bei den Weltmeisterschaften. 2021 hat der den Kleinkunstpreis Baden-Württemberg gewonnen und war zu Gast in beliebten TV-Shows. Sicher ist, dass das Publikum einen traumhaften, span- nenden und unterhaltsamen Abend erlebt. Unglaublich und phänomental! Eintritt: 20€ - Geimpft – Genesen – Getestet – Schussenapotheke Mochenwanen, Dorfladen Brauchle Wolpertswende, online: karten@alte-kirche-mochenwangen.de; www.alte-kirche-mochenwangen.de Weihnachten im Schuhkarton Weil jedes Kind wert- voll ist Mit „Weihnachten im Schuhkarton ®“ Kindern Hoffnung und Freude schenken Als Kind spielte Alen Hunjek mit leerer Munition – was an- deres hatte er nicht. Der heute 36-Jährige wuchs in Kro- atien auf und bekam als Kind den Krieg in seiner Heimat hautnah mit. „Nachts musste immer einer wach bleiben, weil Flugzeuge über die Stadt flogen“, erinnert sich Hun- jek dunkel. Während sein Vater als Soldat dient, muss die Familie sich regelmäßig aus Angst vor den Bomben im Keller verschanzen. Kein Wunder, dass das Trauma des Krieges seine Kindheitserinnerungen weitestgehend aus- gelöscht hat. Doch ein Ereignis hat ihn bis heute begleitet: Die Verteilung von Geschenkpaketen der Aktion „Weih- nachten im Schuhkarton“. Eine Kirchengemeinde hatte Hunjek und andere Kinder seines Heimatdorfes zu einer Weihnachtsfeier eingeladen. Am Ende bekam jeder ein Schuhkartongeschenk. Die Freude über diese unerwartete Überraschung ist bis heute unvergessen. Inzwischen lebt Hunjek in München und engagiert sich selbst als Sam- melpunkt für die Aktion der christlichen Hilfsorganisation Samaritan’s Purse. Er selbst hat erfahren, welche Wirkung ein Schuhkarton haben kann und wie die hoffnungsvolle Botschaft der bedingungslosen Liebe Gottes nicht nur in Krisenzeiten durchtragen kann. Ein Geschenk besitzt der Familienvater übrigens immer noch: Einen Spielzeug-Feuerwehrwagen, mit dem heute sein Sohn spielt. Jetzt mitpacken, im November abgeben Auch dieses Jahr kann jeder Päckchenpacker mit seinem individuell zusam- mengestellten Geschenkpaket solche Hoffnungsgeschich- ten schreiben: Einfach einen eigenen Standard-Schuhkar- ton weihnachtlich gestalten oder vorgefertigte Samaritan’s Purse e.V.• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Haynauer Straße 72 A • D-12249 Berlin • Tel: +49 (0)30 - 76 883 434 presse@die-samariter.org • www.die-samariter.org Kartons unter jetzt-mitpacken.de bestellen. Dann werden die Pakete mit neuen und selbstgemachten Geschenken für Jungen oder Mädchen der Altersklasse zwei bis vier, fünf bis neun oder zehn bis 14 Jahren befüllt. Empfohlen wird eine Mischung aus Kleidung, Spielsachen, Schulma- terialien, Hygieneartikeln und Süßigkeiten. Packtipps und Hinweise, was nicht eingepackt werden sollte, sind un- ter www.weihnachten-im-schuhkarton.org zu finden. Pro beschenktem Kind wird eine Geldspende von zehn Euro empfohlen. „Jeder Beitrag – ob klein oder groß – ist eine Investition in das Leben von Kindern. Denn nur so kön- nen wir die Geschenkaktion auch künftig durchführen“, sagt Samaritan’s Purse-Vorstand Sylke Busenbender. Vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) wird die Aktion als förderungswürdig empfohlen. Die fertigen Päck- chen können in der Abgabewoche vom 8.-15. November zur Abgabestelle bei der SCHUSTER KG, Josef-Bayer-Stra- ße 10, 88250 Weingarten gebracht werden. Die Geschenk- pakete aus dem deutschsprachigen Raum gehen u. a. an Kinder in Bulgarien, Georgien, Lettland, Rumänien oder auch die krisengeschüttelte Ukraine. Alle Abgabeorte fin- det man auf der Webseite oder der Hotline 030-76 883 883. Über „Weihnachten im Schuhkarton“ „Weihnachten im Schuhkarton“ ist Teil der internationalen Aktion „Operation Christmas Child“ der christlichen Hilfs- organisation Samaritan’s Purse. Im vergangenen Jahr wurden weltweit rund 10,3 Millionen Kinder in etwa 100 Ländern erreicht. Der deutschsprachige Verein wird von Sylke Busenbender geleitet, internationaler Präsident ist Franklin Graham. Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 16. Oktober 2021 Gästeführer: Manfred Traub Wandern auf alten Kirchwegen: Von der Pfarrkirche Blitzenreute über den Leisen Steg nach Mehlishofen und Oberstaig Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Wenn man in der Geschichte zurückblickt, ist es noch nicht lange her, als pflichtbewusste Christen jeden Sonntags- gottesdienst zu besuchen hatten. Für die Bewohner auf abgelegenen Höfen und Weilern, weitab von der Pfarr- kirche, war es oftmals kein Honigschlecken, sich zu Fuß bei Wind und Wetter auf den langen Weg zur Kirche zu begeben. Da vor und während der Kriegszeiten kaum ein Auto unterwegs war, blieb den Kirchgängern nur der Fuß- marsch auf Jahrhunderte alten Kirchwegen von Messhau- sen, Ober- und Unterspringen oder eben von Mehlishofen und Oberstaig zur Kirche und wieder zurück. Wir wandern nun von Blitzenreute aus zum Leisen Steg, überqueren im Horber Tobel den Baienbach und weiter geht`s durch den farbenprächtigen Herbstwald zur An- höhe bei Mehlishofen. Nach einer kurzen Kaffeepause suchen wir einen Platz auf, der uns wohl den schöns- ten Blick ins Schussental gewährt .... und mit ein biss- chen Wetterglück grüßen von fern die schneebedeckten Gipfel der Alpenkette von der Zugspitze bis zum Säntis. Den Heimweg versuchen wir auf dem schon lange nicht mehr begangenen Oberstaiger Kirchweg, vorbei an der ehemaligen Biegenburg, zu bewältigen. Wer ein kleines Abenteuer erleben möchte, kommt bei dieser Tour auf seine Kosten. Streckenlänge: ca. 7 km Treffpunkt: Kirchplatz Blitzenreute Beginn: 14:00 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 17. Oktober 2021 Gästeführer: Günter Schwegler Rund um den Buchsee: Gegenwart und Vergangenheit; Geschichten vom Hof Themen rund um den Buchsee • Geschichtliches zurück bis Napoleon • Geologisches und Ökologisches • Und ein bisschen Familiäres Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwi- schenschussenundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. © DEIKE PRESS Lösung: Ordnung ist das halbe Leben. Orangen Stifte Salat Libelle Cent KW 2618 © DEIKE PRESS 741R37R4 Lösung: Ordnung ist das halbe Leben. Orangen, Stifte, Salat, Libelle, Cent Foto: © Zimmer/DEIKE Zubereitung Die Hefe in 100 Milliliter lauwarmem Wasser in einer großen Schüssel au ösen. Das restliche Wasser angießen und alle weiteren Zutaten bis auf die kernigen Hafer ocken zugeben und zu einem glatten Teig verar- beiten. Eine große Kastenform (30 cm) mit Backpapier auslegen, den Teig in die Form geben. Die kernigen Flocken darüberstreu- en und leicht andrücken. Mindestens 30 Minuten an einem war- men Ort abgedeckt gehen lassen. Die Form in den kalten Back- ofen stellen und bei 200 Grad Ober/Unterhitze etwa eine Stunde backen. Tipp: Für eine weihnachtliche Note kann man eine Mes- serspitze Lebkuchengewürz dazugeben. Schorten/DEIKE Körniges Haferbrot Deutsches Rezept Zubereitungszeit: ca. 15 Minuten Backzeit: ca. 60 Minuten Zutaten für ca. 16 Scheiben 1 Würfel Hefe, 500 ml lauwarmes Wasser 350 g Dinkelvollkornmehl, 180 g zarte Hafer ocken 60 g Sesamsaat, 60 g Sonnenblumenkerne 50 g Leinsamen, 50 g gehackte Walnüsse 1 EL Salz, 2 EL Obstessig, 1 EL Honig 40 g kernige Hafer ocken © Bouyssou/DEIKE au ösen. Das restliche Wasser angießen und alle weiteren Zutaten bis auf die 50 g Leinsamen, 50 g gehackte Walnüsse 1 EL Salz, 2 EL Obstessig, 1 EL Honig 40 g kernige Hafer ocken Foto: © Zimmer/DEIKE 755U08U4 Almhütte in Baienfurt zu vermieten Sie müssen nicht in die Alpen fahren, um einen zünftigen Hüttenzauber zu erleben. Mieten Sie einfach für sich und Ihre Gäste unsere uri- ge Hütte als Eventlocation für bis zu 30 Pers. (sitzend). Diese steht mitten im Gewerbegebiet in Baienfurt und ist die perfekte Lösung für einen unvergesslichen Abend in einem besonderen Ambiente. Wir suchen (m/w/d): Schreiner / Handwerker (Vollzeit) Fahrer (Voll- u. Teilzeit) Kfm. Mitarbeiter (Vollzeit) Infos unter 0751-76698300 oder info@tomobil.de Dogy Dog Kindermoden Ravensburg, Rosenstr. 11 Wir suchen: freundliche/n Verkäufer/in, Rentner/in auf 450-€-Basis für unseren Verkauf. Bei Interesse rufen Sie uns bitte an: Mobil: 01715130610 STELLENANGEBOTE MIETANGEBOTE IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Almhütte in Baienfurt zu vermieten Sie müssen nicht in die Alpen fahren, um einen zünftigen Hüttenzauber zu erleben. Mieten Sie einfach für sich und Ihre Gäste unsere uri- ge Hütte als Eventlocation für bis zu 30 Pers. (sitzend). 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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort: Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: hinder-tiefbau.de Die Kurt Hinder GmbH ist als langjährig erfolgreiches Bau- und Abbruchunternehmen zuverlässiger Partner für private, kommunale und überregionale Auftraggeber. Das vielseitige Leistungsspektrum von Hinder umfasst alle Leistungen in den Bereichen Abbruch, Tief- und Erdbau, Altlastensanierung, Recycling und Entsorgung sowie Deponiebetrieb. Freuen Sie sich in unserem Team auf: Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe mit Entwicklungsmöglichkeiten Kurze Entscheidungswege und viel Raum für Eigeninitiative Dienstwagen und eine überdurchschnittliche Vergütung Bewerben Sie sich jetzt: Kurt Hinder GmbH Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee | E-Mail jobs@hinder-tiefbau.de Bauleiter Abbruch (m/w/d) Bauleiter Tiefbau (m/w/d) Junior-Bauleiter Tiefbau (m/w/d) Bauabrechner (m/w/d) Sie... Ihre Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee jobs@hinder-tiefbau.de Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: www.hinder-tiefbau.de Wie wär‘s mit uns? Sie... Ihre Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee jobs@hinder-tiefbau.de Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: www.hinder-tiefbau.de Wie wär‘s mit uns? Sie... Ihre Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee jobs@hinder-tiefbau.de Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: www.hinder-tiefbau.de Wie wär‘s mit uns? »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. Für unser Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in Weingarten suchen wir ab sofort eine Schulbegleitung (w/m/d) 50 – 75 % in den Schulzeiten von 8.00 bis 15.30 Uhr. Die detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie auf: www.kbzo.de > Stellenangebote > Aktuelle Stellenangebote Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Stiftung KBZO Samuel Richter | 0751 4007-128 Sauterleutestraße 15 | 88250 Weingarten Wir sind anerkannte Einsatzstelle für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr. www.kbzo.de Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Wir beraten Sie gerne. Telefonisch unter 07154 82 22-0 oder per Mail an anzeigen@duv-wagner.de Sie möchten eine Kleinanzeige veröffentlichen?[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 2. September 2022 Nummer 35 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zum Ehrenamtsfest Liebe Bürgerinnen und Bürger, zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, 16. September 2022 um 20:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle lade ich Sie herzlich ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend werden neben den erfolgreichen Baindter Sportlerin- nen und Sportlern auf regionaler Ebene, Landes- oder Bundesebene, auch langjährige Blutspenderinnen und Blutspender sowie Personen ge- ehrt, die sich in besonderem Maße in unserer Gemeinde in einem Verein oder in einer sonstigen Institution ehrenamtlich engagieren und ihre freie Zeit für das Gemeinwohl einsetzen. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allen Dingen Gelegenheit bieten, bei Getränken und Häppchen ins Gespräch zu kommen und es einfach nett miteinander zu haben. Es ist mir ein Anliegen unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in besonderer Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, Danke zu sagen. Auch oder gerade unter den zum Teil schwierigen Bedingungen in der Pandemie haben sie bewiesen, dass das größte Vermögen einer Kommu- ne ihre Bürgerinnen und Bürger sind. Über Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend freue ich mich! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 * In dieser Artikelserie werden Hofläden in Baindt vorgestellt, welche sich auf die Annonce der Gemeinde Baindt gemeldet haben. S‘Hoflädele Unser Hoflädele steht direkt an der Einfahrt unseres landwirtschaftlichen Betriebes in Wickenhaus. Wir verkaufen im Hoflädele Grillfleisch und Wurst (von eigenen Schweinen), Eier von unseren freilaufenden Hüh- nern sowie viele andere regionale Produkte, beispielsweise Kartoffeln, Mehl, Öl, Säfte und Deyer‘s Hofeis. Wenn wir uns für regionale Produkte entscheiden, unterstützen wir die hiesigen Produzenten. Dadurch leisten wir einen großen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz. Außerdem sorgen wir damit für kurze Transportwege. Wir sorgen für Unabhängigkeit und Wertschätzung. Deshalb ist Regionalität unsere Zukunft! Über einen Besuch von Ihnen in unserem Hoflädele freuen wir uns sehr! Ihre Melanie und Michael Sonntag Stellenausschreibungen Integrationskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung eines Schülers eine Integrationskraft. Es handelt sich um einen Betreuungsumfang von 25 Stunden pro Schulwoche. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 01. September 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Herr Plangg zur Verfügung (Tel. 07502/94 06-11). Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 1 Unsere Austrägerin Laura Kurz hat das Amtsblatt letzte Woche zum letzten Mal zugestellt. Sie hat das Amtsblatt seit zwei Jahren in ihrem Bezirk 1 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 2. September 2022 übernimmt Simon Traudt den Bezirk von Laura. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Einrichtungsleitung für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23 eine Einrichtungsleitung (m/w/d) für die verantwortliche Führung einer der drei kommunalen Kitas. Wir bieten Ihnen: • eine unbefristete Stelle nach SuE aktuell je nach Hausgröße in SuE 11 bzw. SuE 13, • in Teilzeit möglich, mindestens 75 % Beschäftigungsumfang und • einen Leitungszeitanteil von 20 % bzw. 25 % je nach Hausgröße. Die Stelle ist der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 21.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Pädagogische Fachkräfte für unsere Kita Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Wir suchen zum neuen KiGa Jahr 22/23: • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die 3- bis 6-jährigen Kinder • mehrere pädagogische Fachkräfte (m/w/d) für die 1- bis 3-jährigen Kinder • eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Krankheitsvertretung Die unbefristeten Stellen sind der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet und in Teilzeit möglich. Wir bieten Ihnen eine Vergütung nach dem TVöD - SuE S 8a und einen interessanten und verant- wortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/stellenausschreibungen oder nutzen Sie den QR-Code. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Diese richten Sie bitte bis zum 31.08.2022 an die Gemeinde- verwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2022: Sonnenbrille silber/metall, Taschenbuch „Po- siealbumverse“, Einzelschlüssel mit gelbem Anhänger, Softshell-Jacke grau, T-Shirt dunkelblau, Juli 2022: Skateboard hellblau, Einzelschlüssel, Mountain- bike schwarz/weiß, August 2022: Schlüsselbund mit Schlüssel für Wohnmo- bil/Wohnwagen „Knaus“, Einzelschlüssel, T-Shirt blau, Stockschirm grau, Fahrradschloss, Damenrad silber, Kin- der-Schirmmütze rosa Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 03. September und Sonntag, 04. September Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. September Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 04. September Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gott- lieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austräger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Haus- nummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95874647 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öff nungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. September 10.09. Open-Air-Kino MV Reitplatz 13.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 14.09. Seniorentreff BSS 16.09. Ehrenamtsfest SKH 23.09. Vesper Impulse BSS 24.09. Kinderbasar SKH 30.09. Jahreshauptversammlung SV SKH Zur Information Landkreis Ravensburg „Demokratie leben!“ - Landkreis Ravensburg fördert Demokratie und Vielfalt „Demokratie leben!“ – mit diesem Ziel tritt der Landkreis Ravensburg im gleichnamigen Bundesprogramm des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an, um sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit einzusetzen. Hierfür stehen in diesem Jahr in einem Aktionsfonds wieder Mit- tel zur Verfügung, mit denen Projekte und Einzelmaß- nahmen gefördert werden, die sich für Demokratie und Vielfalt einsetzen. Die Zielsetzungen im Landkreis Ravensburg sind insbe- sondere: • Stärkung eines toleranten, vielfältigen und demokrati- schen Miteinanders; • Gegenakzente setzen zu latenter Ausländerfeindlichkeit, Extremismus und Gewalt gegen Minderheiten; • Förderung des interkulturellen Austausches, der Be- gegnung und des Kennenlernens; • Ausbau von Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkei- ten für Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Ein- richtungen (juristische Personen). Auch Initiativen (na- türliche Personen) können sich bei Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen für die Förderung bewerben. Beratung zu Projektideen und Unterstützung bei der Antragsstellung bietet die Koordinierungs- und Fach- stelle, Frau Dorothée Schaeffer, Tel. 0751 21 081, Mail: d.schaeffer@kreisjugendring-rv.de . Weitere Informationen zur Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ravensburg unter www.demokratieleben-rv.de. Landkreis Ravensburg Ehrenamtliche/r Patientenfürsprecher/in gesucht! Der Landkreis Ravensburg sucht für die persönliche Be- ratung und Vertretung der Interessen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen ei- ne/n ehrenamtliche/n Patientenfürsprecher/in. Patientenfürsprecher/innen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Patientinnen und Patienten, deren Ange- hörigen und den versorgenden Institutionen. Sie bieten Beistand in schwierigen Situationen und informieren über Rechte. Ziel dieser unabhängigen Interessensvertretung ist es, unkompliziert zu helfen und neutral zu beraten. Neben vertrauensvoller persönlicher Beratung nehmen Patientenfürsprecher/innen Anliegen, Wünsche und Be- schwerden auf. „Als Ansprechpersonen auf Augenhöhe tragen sie zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei und vermitteln zwischen den Beteiligten. Daher ist dies ein sehr wichtiges Ehrenamt im Landkreis Ravens- burg.“ bekräftigt Reinhard Friedel, Dezernent für Arbeit und Soziales. Die Patientenfürsprechenden werden für jeweils vier Jah- re vom Kreistag bestellt und erhalten für ihre ehrenamt- liche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Neben Einfühlungsvermögen für die Sorgen und Proble- me anderer Menschen sind Engagement, Kommunika- tionsfreude, die Fähigkeit des geduldigen Zuhörens, ein sicheres Auftreten, die Fähigkeit zur Vermittlung in Kon- fliktfällen, Eigenschaften, die ein/e Patientenfürsprecher/ in mitbringen sollte. Von Vorteil sind außerdem grundlegende Kenntnisse über das Gesundheitswesen, über Patientenrechte, über die Abläufe in einem Krankenhaus sowie Kenntnisse über Behandlungs- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Kenntnisse von MS Word und Excel sowie der Umgang mit Online-Kommunikati- onsformen sind wünschenswert. Das Landratsamt Ravensburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in der Position der ehrenamtlichen Patientenfürsprechenden an und fordert deshalb Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, be- werben Sie sich gern bis zum 18. September 2022 unter Einsendung aussagekräftiger Unterlagen bei Frau Mül- ler, Landkreis Ravensburg, Leitung Stabsstelle Sozial- planung, E-Mail: an.mueller@rv.de. Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Tätigkeit erhalten Sie bei Frau Wangenheim, Psychiatriekoordination (0751/ 85- 3123, E-Mail: s.wangenheim@rv.de). Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Ru- brik „Klimaschutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klima- schonende Lebensweise sowie Gut- scheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Ver- ein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., herausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Aus- gabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsge- meinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Wein- garten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 40: Zu Ökostrom wechseln Um dem Klimawandel entgegenzuwirken lohnt sich der Wechsel zu Strom aus regene- rativen Energien wie Wind, Sonne oder Was- ser. Welcher Anbieter zu Ihnen passt und wie der Wech- sel erfolgt, erfahren Sie zum Beispiel auf utopia.de oder dem Portal der Verbraucher Initiative. Prüfen Sie auch Ökostrom-Angebote Ihres jetzigen Anbieters. Achten Sie dabei insbesondere auf Zahlungsweise, Vertragslaufzeit, Anschluss- und Kündigungsfristen, Preisgarantien sowie auf versteckte Kosten (zum Beispiel Mindestverbrauch) und trügerische Boni. Zusätzliche Orientierung kann die Auszeichnung mit verlässlichen Labels wie „Grüner Strom“, „OK Power“ oder dem TÜV-Siegel bieten. Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg und Energieagentur Ravensburg Kosten für Warmwasser senken In einem Durchschnittshaushalt werden etwa 14 Prozent der Energie zur Erwärmung des Wassers genutzt. Be- sonders Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Warmwasser viel sparen, da sie Zugriff auf ihre Haus- technik haben. Die Energieberatung der Verbraucher- zentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg geben Tipps und bewerten Maßnahmen in ihrer Effektivität. 1. Senken Sie die Warmwassertemperatur Warmes Wasser wird mit einer Temperatur von bis zu 70 Grad Celsius bereitgestellt. Beim Duschen wird warmes Wasser allerdings auf 38 Grad Celsius runtergemischt. Bis es so weit ist, verursacht die hohe Temperatur große Verluste in Speicher und Leitungen. Sie werden deutlich verringert, indem die Temperatur in der Warmwasserbe- reitung gesenkt wird. 2. Verkürzen Sie die Zeiten der Bereitstellung von war- mem Wasser Wer die Bereitschaftszeiten der Warmwasserbereitung minimiert, senkt seinen Energieverbrauch deutlich: Denn wird kein warmes Wasser benötigt, muss kein warmes Wasser vorgehalten werden. 3. Zirkulation optimieren: zeitlich begrenzen oder ab- schalten Je nach Gebäudezustand kann die Zirkulation des Warm- wassers zu großen Energieverlusten führen: Denn zirku- liert das warme Wasser rund um die Uhr, können bis zu zehn Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf die Warmwasserzirkulation zurückgehen. Der Energiever- brauch wird geringer, wenn die Zirkulation zeitlich be- grenzt oder ganz abgeschaltet wird. Zudem lässt sich manchmal die Zirkulationstemperatur senken, was eben- falls den Energieverbrauch verringert. Bei kurzen We- gen ist sogar eine Deinstallation der Zirkulationsleitung möglich. 4. Nutzen Sie wassersparende Duschköpfe Ein Sparduschkopf kostet etwa 20 Euro und spart bis zu 50 Prozent des Warmwasserverbrauchs. Beim Kauf ist zu be- achten, dass der Duschkopf einen Wasserdurchfluss von weniger als 9 Liter pro Minute hat: Standard-Duschköpfe schütten 12 bis 15 Liter pro Minute aus, gute Spar-Dusch- köpfe nur sechs bis sieben Liter. Das Duschen bleibt dabei genauso angenehm und das Strahlbild erhalten, obwohl weniger Wasser verbraucht wird. Was bringen Absenkung, Zirkulation und wasserspa- rende Duschköpfe? Das Absenken der Trinkwassertemperatur von 60 auf 45 Grad Celsius spart bis zu 30 Prozent der Netto-Energie ein. Auch Leitungsverluste im Unbeheizten und Speicher- verluste werden verringert. Ist eine Zirkulation vorhan- den, kann sie je nach Dämmung und Betriebsdauer den Netto-Energiebedarf für Warmwasser verdoppeln. Das Sparpotenzial liegt hier bei bis zu 50 Prozent. Der Einsatz wassersparender Duschköpfe und „Perlatoren“ spart bis zu weitere 10 Prozent des Netto-Energiebedarfs. Risiken und Nebenwirkung beim warmen Wasser sparen Wichtig: Das Risiko von Legionellen im Warmwasser kann sich erhöhen. Legionellen vermehren sich bei niedrigen Wassertemperaturen und können beim Einatmen zur lebensbedrohlichen Lungenentzündung führen. Eine wö- chentlich einmalige, kurzzeitige Speichertemperatur von 70 Grad Celsius ist daher zwingend zu empfehlen. Eine weniger gravierende, aber nicht zu vernachlässigende Nebenwirkung ist der eingeschränkte Komfort außerhalb der angepassten Zirkulations- und Warmwasserbereit- schaftszeiten. Bei Fragen zum Thema Warmwasser helfen die Ener- gieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg und die Energieagentur Ravensburg mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet on- line, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunab- hängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bun- desweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 – 764 70 70. Kostenfreie Online-Vorträge zu Energiethemen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung. de/veranstaltungen. Die Energieberatung der Verbrau- cherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tim Bartels (Umweltbriefe) Energiespar-Kampagne Werden Sie Effizienzexperte! Krisenfester werden wir auf Dauer so: Energielabel auf Dunkelgrün stellen. Ob Kühlschrank oder Spülmaschine: Gemeinsam mit einer Allianz aus Um- weltschutz- und Wirtschaftsverbänden sowie kommunalen Spitzenverbänden hat Klimaschutzminister Robert Habeck zum Energiesparen aufgerufen. „80 Mil- lionen gemeinsam für Energiewechsel“ nennt der Grünen-Politiker seinen Auf- ruf, dabei mitzumachen. Mit dieser bundes- weiten Kampa- gne, die unter anderem dazu auffordert, die Heizung run te rzu - drehen, das Auto stehen zu lassen oder beim Duschen weniger Wasser zu verbrauchen, möch- te die Bundesregierung die Energieabhängigkeit von Russland überwinden und die Energiewende beschleu- nigen. Angesichts gestiegener Energiepreise gehen die Deutschen aber ohnehin schon bewusster mit Energie um, wie eine Um- frage des BDEW zeigt. Demnach haben 77 Prozent der Befragten bereits versucht, beim Heizen oder Warmwasserverbrauch Energie einzusparen. Nur jeder Fünfte habe angege- ben, sich nicht anders als sonst zu verhalten. Dabei ist Energiesparen kurzfristig in der Tat die beste Maßnahme gegen steigende Preise. Das Umweltbundesamt (UBA) bietet fünf Soforttipps, mit denen Sie „im Schnitt durch- aus 500 Euro und mehr pro Person und Jahr einsparen können“. Allein mit einem Spar- duschkopf sollen 100 bis 200 Euro weniger an Warmwasserkosten pro Per- son und Jahr drin sein. Weitere 100 Euro bleiben im Geldbeutel für anderes ü b r i g , wenn der Einkauf mit dem Rad statt mit dem Auto erledigt wird. Und wer seine Wohnung noch mit Halogenlam- pen erhellt und die nun gegen LED-Leuchten austauscht, spart pro Lam- pe noch mal 10 Euro pro Jahr Stromkosten. Auch kluges Einkaufen, richtiges Lagern und rechtzeitige Resteverwertung hilft, bares Geld zu sparen. Denn „rund 70 Euro werfen wir jedes Jahr in Deutschland pro Person in Form von vermeidbaren Lebensmittelabfällen weg“, weiß die umweltfreundliche Ratgeberbehör- de. Und zu guter Letzt empfiehlt das UBA, Achten Sie beim Kauf auf das Energielabel und den Verbrauch. Wählen Sie die höchste verfügbare Effizienzkategorie. Damit kön- nen Sie über die Lebensdauer der Geräte viel Stromkosten einsparen. Falls Sie noch eine ältere Heizungsumwälzpumpe haben, lohnt sich oft ein vorzeitiger Austausch mit einer Hocheffizienzumwälzpumpe. Ökostrom beziehen. Der Wechsel dauert weniger als 30 min. und ist ein Si- gnal für den schnelleren Ausbau erneuer- barer Energien. Achten Sie auf Label wie „Grüner Strom Label“ oder „Ok-Power“. In Solarenergie investieren. Nutzen Sie als HausbesitzerIn Ihre Dachfläche für Photovoltaik oder Solarthermie. Je nach örtlichen Gegebenheiten können Sie auch als MieterIn ein kleines Balkon-Solarkraft- werk installieren. Unabhängig von eigenen Flächen gibt es finanzielle Beteiligungsange- bote von z.B. (grünen) Banken und Energie- genossenschaften, wo Sie in den Ausbau von Solar- oder Windkraft investieren können. Mit Dämmung den Heizbedarf ver- ringern. Verringern Sie den Heizbe- darf Ihres Hauses durch gute Wärmedäm- mung. Mittels eines staatlich geförderten in- dividuellen Sanierungsfahrplanes schaffen Sie die Grundlage für eine langfristig ko- steneffiziente Sanierungsstrategie. einfach die Solltemperatur der Heizungsanla- ge um ein Grad zu senken, schon seien „rund sechs Prozent der Heizkosten“ eingespart. Insbesondere mit Blick auf den kommen- den Winter gelte es, keine Zeit zu verlieren, drängt die Deutsche Energie-Agentur. „Jede Kilowattstunde Gas, die wir jetzt nicht ver- brauchen, könnte eingespeichert werden“, begrüßt auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Kampagne. Des- sen Mitglieder, mehr als 1 500 Stadtwerke, seien schließlich „das Scharnier“ zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Ort und sollten ihre Kunden fürs Energie- sparen sensibilisieren. „In den vergangenen Jahren“, sagt der Oberbürgermeister der Stadt Mainz und VKU-Präsident, Michael Ebling, „hat die Energieeffizienz leider zu Unrecht in der öffentlichen Diskussion um die Energiewende ein Schattendasein gefri- stet.“ Das soll nun anders werden. (tb) https://www.energiewechsel.de/ https://www.ganz-einfach-energiesparen.de/ Gute kommunale Beispiele: https://www. landkreistag.de/themen/energie-und-klimaschutz Mit Wärmepumpe heizen. Mit Öko- strom betrieben sind die, verbunden mit entsprechenden Dämmstandards, die Heiztechnik für ein klimaneutrales Land. Sprit sparen und Carsharing nutzen. Wenn Sie eher selten fahren, nutzen Sie Carsharing anstatt ein eigenes Fahrzeug an- zuschaffen, das spart viele Kosten. Auch in immer mehr kleineren Städten gibt es inzwi- schen entsprechende Angebote. Achten Sie auf kraftstoffsparende Fahrweise und halten Sie sich an ein freiwilliges Tempolimit. Beim Reisen am Boden bleiben. Flug- reisen verursachen hohe Treibhausgase- missionen. Wählen Sie nähere Reiseziele, die auch ohne Flugzeug zu erreichen sind. Be- vorzugen Sie allgemein umweltfreundlichere Verkehrsmittel oder Alternativen zu Prä- senzveranstaltungen, wie Videokonferenzen. Weitere Tipps gibt das Umweltbundesamt unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/ deutschland-krisenfester-nachhaltiger-machen K am pa gn en m ot iv © B M W K Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Außenstelle Baindt Kurse Baindt Herbst/Winter 2022 ES SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Nr. V3012-03W3 Neu Asian Balanced Workout Marlies Schmid Mit Taekwondo-Elementen und Yoga das eigene Wohl- befinden steigern. Dieser Kurs richtet sich an alle, die ihre Wahrnehmung und Koordination schulen, die Muskulatur kräftigen und die Beweglichkeit erhöhen wollen. Und am Ende wartet dann die verdiente Entspannung. Für Anfänger geeignet. Ziele des Kurses: • Beweglichkeit erhöhen • Fitness-Level steigern: leichte Einheiten zum Muske- laufbau • Koordination verbessern • Entspannen Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 7 - 8 Personen 8 Abende, 29.09.2022 – 24.11.2022 Donnerstag, 19:00 – 20:15 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 69,30 € Nr. V3012-04W3 Neu Mamazeit – Energie tanken mit Yoga Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga. Für den Beckenboden ist natürlich auch etwas da- bei. Ideal nach dem Rückbildungskurs oder später. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 8 Abende, 29.09.2022 – 24.11.2022 Donnerstag, 17:30 – 18:45 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 65,30 € Nr. V3012-02W3 Vormittagskurs Mit Yoga stark durch den Winter Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yoga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Ausdauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körpers auf har- monische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dyna- misch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stressreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga entwickelt ein gesundes Körperbewusstsein, star- ke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt. Es gibt keine Voraussetzungen für die Teilnahme an diesem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Übungen sind indivi- duell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Vormittage, 13.01.2023 – 10.02.2023 Freitag, 07:45 – 09:30 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 53,70 € Die verfügbaren Plätze einer Veranstaltung werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs belegt. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldungsbestäti- gung! Notieren Sie sich deshalb bitte Ihre Kurstermine. Sie erhalten nur eine Nachricht von uns, wenn alle Plätze eines Kurses bereits belegt sind, der Kurs nicht stattfindet oder sich die Kurszeit oder der Veranstaltungsort ändern. Selbstverständlich wird die VHS laufend die aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie beobachten und ihre Räumlichkeiten der aktuellen Lage entsprechend anpassen. Anmeldung: - persönlich während den Öffnungszeiten - schriftlich (Formulare im Programmheft) - online über das Internet unter www.vhs-weingarten.de - telefonisch, wenn Sie bereits Kunde sind unter 07502/9406-12 Katze gefunden Am 30.08. wurde an der Marsweilerstraße eine tote Kat- ze gefunden. Sie ist schwarz, hat einen großen, weißen Brustfleck, an den Hinterbeinen weiße Socken und weiße Vorderpfoten. Es wurden Bilder gemacht. Leider war das Tier nicht tätowiert und hatte keinen Chip! Bitte denken Sie als Tierhalter daran ihre Katzen tätowie- ren zu lassen und/oder einen Chip zu setzen. Hundefreunde Baindt e.V. Brigitte Wild T: 0171/6923474 Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Die häufigsten Rentenirrtümer Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum The- ma Rente machen unter Nachbarn und Kollegen immer wieder die Runde. Die Deutsche Rentenversicherung Ba- den-Württemberg hat sie unter dem Stichwort »Die häu- figsten Rentenirrtümer« zusammengestellt: »Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wich- tig!« wird oft behauptet, ist aber auch falsch. Die Ren- tenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch. »Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre einge- zahlt habe!« – stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist eine Mindestversicherungszeit von nur fünf Jahren für eine Regelaltersrente erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versor- gungsausgleich, einem Rentensplitting und anteilig aus Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Job) angerechnet. »Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebe- nenrente« – hält sich hartnäckig, ist aber grundsätzlich falsch. Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenen- rechts im Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Ren- tenversicherung gleichberechtigt. Wie hoch die Witwer- rente ausfällt, hängt von dem Heiratsdatum, dem Alter des Hinterbliebenen sowie von dessen eigenem Einkom- men ab. Insbesondere die Einkommensanrechnung führt jedoch in vielen Fällen dazu, dass es zu keinem Auszah- lungsbetrag kommt. »Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich sofort abschlagsfrei in Rente gehen!« – diese Auffassung ist nicht richtig. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann nicht sofort ohne Abzüge in Rente gehen. Ausschlag- gebend für den Rentenbeginn ohne Abschläge ist das Geburtsjahr des Versicherten, denn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt stufenweise von 63 Jahre auf 65 Jahre an. »Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten« wird häufig be- hauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburtsjahr- gang 1964 muss man grundsätzlich bis 67 Jahre arbeiten. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Re- gelaltersgrenze stufenweise von 65 auf 67 Jahre ange- hoben. Neben der Regelaltersrente gibt es noch andere Altersrenten, die man zwar vorzeitig, aber zum Teil mit entsprechenden Abschlägen beantragen kann. »Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe«, heißt es häufig, stimmt aber nicht: Abschläge für eine Rente, die man vor der Regelaltersgrenze bezieht, gelten lebenslang und auch bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenren- ten. Dies gilt auch für die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. »Die Rente kommt automatisch!« Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung bis auf den Grundrentenzuschlag müssen beantragt werden. Wichtig: Rentenanträge sollten drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. »Der Versorgungsausgleich ist endgültig.« Das stimmt nur bedingt. Richtig ist: Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Versorgungsausgleich nach Ehescheidung. Tatsächlich ist dieser endgültig. Es gibt jedoch mehrere »Hintertür- chen«, mit denen der Versorgungsausgleich überprüft oder ausgesetzt werden kann. Eine Möglichkeit für eine Aussetzung der Rentenminderung wegen eines Versor- gungsausgleichs besteht, wenn der begünstigte Ex-Ehe- gatte verstorben ist und noch keine oder nur sehr geringe Leistungen aus der Rentenkasse erhalten hat. »Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente!« Auch das ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitationsmaßnah- me (Reha) mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträ- ge zur Rentenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine er- folgreiche Reha häufig zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente. »Azubis sind erst nach fünf Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung gegen das Risiko der Erwerbs- minderung abgesichert« meinen viele Eltern von Schul- abgängern. Dies ist nicht korrekt, denn hier sieht der Ge- setzgeber Sonderregelungen vor. Auszubildende sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert. Bei allen anderen Gründen ist das Risiko der vollen Erwerbsminderung ab dem zweiten Beitragsjahr abgedeckt. »Selbständige können keine volle Erwerbsminderungs- rente erhalten«. Einen derartigen Ausschluss für Selb- ständige gab es bis zum 31. Dezember 2000. Seit dem 1. Januar 2001 haben Selbstständige aber Zugang zur vollen Erwerbsminderungsrente und werden bei der An- spruchsprüfung den Arbeitnehmern gleichgestellt. Zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings notwendig, dass die Selbständigen entspre- chende Rentenbeiträge gezahlt haben. »Die neue Grundrente muss beantragt werden« Das ist falsch. Ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag besteht, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Rentnerinnen und Rentner müssen also nichts unterneh- men. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten sowie Erzie- hungsrenten) und Erwerbsminderungsrenten. Den vorliegenden Text und weitere Informationen kön- nen Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deut- sche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Erfolgreich durch die Ausbildung Die Assistierte Ausbildung hilft bei Problemen in der Lehre Die begonnene Berufsausbildung läuft nicht so gut wie erwartet? Die Berufsschule ist schwieriger als gedacht? Wegen schlechter Noten steht der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungsjahres auf der Kippe? Vielleicht gibt es auch im privaten Bereich Probleme oder im Betrieb. Die Motivation fehlt und ein Abbruch der Ausbildung steht im Raum. Hier hilft die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Kon- stanz-Ravensburg weiter. Ein passendes Angebot ist die Assistierte Ausbildung (AsA). Sie bietet eine intensive Be- treuung und persönliche Begleitung während einer Aus- bildung. Sie ermöglicht unterstütztes Lernen in kleinen Gruppen durch erfahrene Dozenten. So können sich die Noten verbessern und dem Abschluss der Berufsausbil- dung steht nichts mehr im Wege. Ziel der Assistierten Ausbildung ist, die Hürden zu besei- tigen, sodass sich die Jugendlichen wieder voll auf die Ausbildung konzentrieren können. Die Hürden können sowohl im beruflichen wie im privaten Bereich liegen. Die Kosten für die Assistierte Ausbildung übernimmt komplett die Agentur für Arbeit. Der erste Schritt ist der Wichtigste Alle Jugendlichen, die Schwierigkeiten in der Ausbildung haben, können sich telefonisch über die 0800 4 5555 00 oder per E-Mail bei der Agentur für Arbeit melden: Ravensburg.BBvE@arbeitsagentur.de Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Die Berufsberatung sucht mit jedem Jugendlichen den richtigen Weg und eine individuelle Lösung. Auch Arbeitgeber können die Assistierte Ausbildung be- antragen, wenn sie den erfolgreichen Abschluss der Be- rufsausbildung gefährdet sehen. Über die kostenfreie Rufnummer 0800 4 5555 20 steht ihnen der Arbeitge- ber-Service hilfreich zur Seite. DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Auf Glücks-Mission „Noch einmal etwas ganz Besonderes erleben“, das ist wohl der Wunsch vieler Menschen, die unter gesundheit- lichen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden. Die DRK-Glücksbringer helfen immer dann, wenn Menschen lebenslimitierend erkrankt sind und ein Her- zenswunsch ohne fremde Hilfe nicht zu ermöglichen ist. Denn häufig sind es kleine Wünsche, die am Lebensen- de wirklich wichtig werden. Gemeinsam wertvolle Zeit verbringen, sich an Erlebtes erinnern und noch einmal glücklich sein. Der Kreisverband Ravensburg e.V. macht dies Menschen, die im Altkreis Ravensburg wohnen, kostenfrei möglich. Ob es ein Tagesausflug in die Basilika, zum Fußballturnier, Konzertbesuch oder eine Bootstour auf dem Bodensee sein soll, wir werden da ein, um diesen Wunsch in die Tat mit unsere freiwilligen Helfer:innen umzusetzen. Angehörige sollen an diesen Fahrten, abhängig von den Platzressourcen im Auto, ebenfalls teilnehmen können. Die Kosten im Rahmen einer Fahrt mit „Glücksbringer“ wie bspw. Verpflegung des Wünschenden, seiner Angehöri- gen sowie der Begleitpersonen, Eintrittskarten, Fahrtkos- ten werden vollumfänglich durch den DRK-Kreisverband übernommen. Sollten sie für sich oder für ihre Angehörigen einen Wunsch erfüllt sehen möchten, dann melden sie sich bei beim DRK. Kontakt: DRK- Kreisverband Ravensburg e.V. Telefon: 0751 560610 E- Mail: gluecksbringer@rotkreuz-ravensburg.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 03. September – 11. September 2022 Gedanken zur Woche Sehnsucht Lebe einzeln und frei wie ein Baum Und geschwisterlich wie ein Wald; das ist unsere Sehnsucht. Azim Hikmet Samstag, 03. September 14.00 Uhr Baindt – kirchliche Trauung Romina und Gio- vanni Mare 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 04. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Reinhold Stephan, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Georg Mayer, Lucia Fischer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Julian Dienstag, 06. September Schulferien – kein Schülergottesdienst Mittwoch, 07. September 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Baptist, Anton und Eugen Elbs, Jahrtag: Theresia Elbs) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 08. September Schulferien – kein Schülergottesdienst Freitag, 09. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 10. September 15.00 Uhr Baienfurt – Firmauftakt für alle, die sich zur Firmung 2022 angemeldet haben. Wir treffen uns auf dem Kirchplatz vor der Kirche in Bai- enfurt 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Johann Germann, Theresia und Wilhelm Zinser, Josefine und Friedrich Krimmer, Bernhard Knaisch, Sieglin- de Kösler, Werner Sebastian Schnell) Sonntag, 11. September – 24. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Valerie und Alina Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung fest mit der Bitte die markierten Plätzen zu benutzen und eine Maske zu tragen. Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr Freitag 9.30 Uhr – 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! In der Zeit vom 23. August bis zum 09. September 2022 ist das Pfarrbüro nur am Dienstag und am Freitag von 9.30 – 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bericht Kinderbibelwoche „Noah, die Arche und die Bienen“ Was hat denn Noah mit den Bienen zu tun? Diese Frage können die ca. 20 Mädels und Jungs, die Anfang August bei der Kinderbibelwoche dabei waren, beantworten. Die Kinder konnten sich gleich am ersten Tag über einen toll hergerichteten Bischof-Sproll-Saal freuen, in dem Bau- material für den Bau einer Arche, eine Kuschelecke, ein Maltisch, ein Puzzle-Tisch, Vespertische sowie eine rich- tige Arche zu finden waren! Zunächst trafen sich jedoch alle zum Morgenimpuls im Kreis auf dem Teppich und auf Bänken, in deren Mitte jeweils passend zum Thema eine Mitte gestaltet war. Im Kreis lauschten die Kinder den Geschichten, sangen Lieder, begleiteten sie mit In- strumenten und beschäftigten sich mit dem jeweiligen Motto des Tages. Angefangen mit dem Noah-Tag, folgte der Wasser-Tag, dann erlebten sie den Märchentag mit dem Märchen von der Bienenkönigin, darauf folgte der Bienentag und schließlich der Regenbogen-Tag. Nach- dem aus jedem Kind erstmal ein „Rainer Rentier“, eine „Julia Junikäfer“ oder ein „Lukas Luchs“ wurde, lernte die ganze Arche-Besatzung zusammen das Noah-Lied und ließ die Tiere paarwiese in die Arche einziehen. Mit einem kräftig gesungenen „Gott sagte: Bau, bau, bau, Noah, bau ein großes Boot“ und den passenden Bewegungen dazu waren alle schon mittendrin in der biblischen Erzählung. Außerdem wurde natürlich fleißig gemalt, geklebt und gebastelt, sodass ein Insektenhotel, eine Summbiene und tolle Bilder in unserem Heft entstanden! Auch das gemein- same Spielen kam nicht zu kurz. Am Noah-Tag lausch- ten wir den Klängen unserer Orgel zu, denn Herr Strobel spielte verschiedene Tiergeräusche auf der Orgel und so hörten wir auch mal ein Pferd in der Kirche. Am Wassertag ging es dazu natürlich an den Bampfen, den Bienentag verbrachten wir bei Frau Moosmann in Sulpach, die uns die Welt der Bienen und des Honigs super näherbrachte. Zum Abschluss durften wir sogar noch den Kirchturm er- klimmen und bekamen eine Kirchenführung von Pfarrer Staudacher. Voller Eindrücke und mit lachenden Gesich- tern verabschiedete sich das Team nach fünf intensiven Vormittagen von den kleinen Jaguaren, Bären, Mambas, .... Ein Dank gilt dem Kindergarten St. Martin fürs Ausleihen einiger Materialien. Ein weiterer Dank geht an Petra Moos- mann für den tollen Vormittag und an Elena und Teresa Stärk vom Jugendchor, die uns super unterstützt haben. Das Kinderbibelwochen-Team Kirchenchor Baindt Probenstart nach der Sommerpause Nach der Sommerpause freut sich der Kir- chenchor, dass am nächsten Freitagabend, den 09.09.2022, wieder die regelmäßigen Proben beginnen und gemeinsam gesungen werden kann. Es wird ein spannender und arbeitsintensiver Herbst und Winter für den Kirchenchor. Zunächst gilt es, für die üblichen Einsätze des Kirchen- chors zu proben, wobei der erste Höhepunkt die Orches- termesse für das Heilig-Leiber-Fest Mitte Oktober sein wird. Dann starten am 07.10.2022 auch wieder zusätzlich die Proben des Projektchors. Dieser Chor setzt sich aus dem größten Teil der Kirchenchor- und vielen GastsängernIn- nen zusammen. Dabei wird für ein gemeinsames Kon- zert mit dem Musikverein Baindt im nächsten Frühjahr Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 geprobt. Weitere GastsängerInnen sind zum Probenstart im Oktober herzlich willkommen. Uns allen einen guten Start! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott widersteht den Hochmütigen, aber den Demütigen gibt er Gnade. 1. Petr 5,5b Sonntag, 04. September 12. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 11. September 13. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 18.00 Uhr Weingarten Bibeltreff in der Ev. Stadtkirche Gedanken zur Woche DER FAHRER PLANCKS Im Jahr 1919 erhielt Max Planck den Nobelpreis für Phy- sik. Grund war die von ihm entwickelte Quantentheorie. Er fuhr mit seinem Fahrer durch ganz Deutschland und hielt in vielen größeren Städten den Vortrag zum Thema. Irgendwann, so erzählt man, sagte sein Fahrer: „Ich kann Ihren Vortrag mittlerweile auswendig.“ Und er wiederholte tatsächlich vor Planck den ganzen Vortrag. Planck sag- te: „Dann halten Sie jetzt in München meinen Vortrag.“ In München setzte sich Planck die Chauffeursmütze auf und nahm im Publikum Plath. Sein Fahrer hielt als ver- meintlicher Planck von vorne den Vortrag. Am Ende des Vortrags stellte ein anwesender Wissenschaftler eine schwierige Rückfrage. Der Fahrer, der meintliche Planck, antwortete: „Ich hätte nie gedacht, dass mir ausgerechnet in München so simple Fragen gestellt werden würden. Die kann ja sogar mein Fahrer beantworten.“ Und gab die Frage an Planck im Publikum weiter. Was für eine Geschichte. Der, der sie mir erzählt hat, schwört Stein und Bein, dass sie sich genau so zugetragen haben soll. Sie gefällt mir aus mehreren Gründen: Was für ein robuster Humor! Was für ein gaunerhaftes Vergnü- gen der beiden! Und: Was für eine fabelhafte Leistung des Chauffeurs! Denn obwohl der Fahrer den Vortrag so oft gehört hat - es bleibt immer noch eine ungewöhnli- che Leistung, ihn auswendig vortragen zu können. Das Münchner Publikum hat Planck gehört, auch, als noch sein Fahrer redete. Denn er hatte die Worte seines Chefs „drauf“. Wer ihn hörte, der hörte Planck. Jesus sagt: Wer Euch hört, der hört mich! Er sagt das zu seinen Jüngern, die täglich mit ihm unterwegs waren, sozusagen von Vortrag zu Vortrag. Sie hatten die Worte ihres Chefs „drauf“. Wer sie hörte, der hörte Jesus selbst. Dieses kurze Wort Jesu (wer Euch hört, der hört mich) ist einerseits eine Anerkennung, aber andererseits auch eine Aufforderung. Hört, was ich Euch sage! Denn dann können die Leute mich durch Euch hören. Eigentlich eine simple Sache. Gebt genau wieder, was ich Euch sage. Der erste Schritt im Glauben ist deshalb, Jesus zuzuhören, immer und immer wieder zuzuhören. DIese Sache ist so entscheidend und so grundlegend, dass sie alles ande- re toppt. Als im Haus der Schwestern Maria und Martha die eine Jesus zuhört, während die andere in der Küche schuftet, sagt Jesus klar, dass Maria, die Zuhörerin, „das bessere Teil erwählt“ hat. Wann haben wir Jesus das letzte Mal wirklich zugehört? Es lohnt sich, denn dann können Menschen durch uns Jesus hören. Clemens Hägele Rektor des ABH --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! --- „1700 Jahre freier Sonntag“ – Seniorenkreis am Dienstag, 13.Sep- tember Was selbstverständlich ist, schätzen wir manchmal erst dann, wenn wir es nicht mehr haben. Damit uns das beim Sonntag nicht pas- siert, ist es wichtig, sich über seine biblischen und gesell- schaftlichen Ursprünge bewusst zu werden, um sich diese Auszeit für Leib und Seele nicht mehr nehmen zu lassen. Wer sich gern auf diese Entdeckungsreise einlassen will, ist unabhängig vom Alter um 14.30 Uhr herzlich dazu ins Ev. Gemeindehaus eingeladen. – Ihr Pfr. Martin Schöberl --- Offener Bibeltreff Am Sonntag, 11. Sep- tember um 18.00 Uhr werden in der Stadtkir- che Weingarten Kern- verse aus dem Lukas-Evangelium vorgestellt. Anlässlich des Jubiläums der Veröffentlichung von Luthers „Sep- tembertestament“ 1522 geben Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter aus Kirche und Jugendarbeit kurze Impulse und persönliche Erfahrungen zu ausgewählten Bibelversen. Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Apis. Gäste sind herzlich willkommen! Suche Frieden und jage ihm nach Wir entwickeln Actionbound seit 2012 mit viel Herzblut. Ursprünglich als medienpädagogisches Projekt gestar- tet, wird Actionbound heute von vielen Menschen auf der Welt zu ganz verschiedenen Zwecken genutzt. Sicherlich ist auch für dich ein Anwendungsfall dabei – probier´s doch einfach mal aus © Actionbound Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Herzlich Willkommen zu unserem Acti- onbound zum Thema Frieden. Es wartet ein Spaziergang durch Baindt/ Baienfurt mit Aufgaben, Informationen und Quizfragen auf dich. Viel Spaß! Scanne diesen Code mit der Actionbound-App, um den Bound zu starten. Frauenkreis am MITT- WOCH, den 14. Septem- ber 2022 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeinde- haus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreister- min nach den Ferien ins Evangelische Gemeindehaus ein. Helga Kaminski wird uns lustige Gedichte vortragen unter dem Motto: „Mi frogt ja koiner“. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz vergnüglichen Abend. Eure PNS Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 5.9. Monika Franz: „Große Kunst auf kleinen Steinen“ 12.9. Irmgard Schwarzat: „Kräuterkränze im Teller“ fri- sche Kräuter immer parat 19.9. Claudia Strittmatter: „Buchstaben-Collage auf Prä- gefolie“ 26.9. Sonja Tratzyk: „Saat- bombe – blühende Explosion“ Kreativer Montag im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Trainingszeiten Jugendfußball 2022/23 Bambini-Training: Mädchen und Jungs der Jahrgänge 2016 und 2017 aufgepasst! Nach der Sommerpause startet endlich wie- der das Bambini-Training. Unsere Bambinis (2016 & 2017) trainieren ab Montag, 5. September immer montags um 17 Uhr auf dem Sportplatz bei der Tennishalle. Du hast bei uns noch nicht trainiert? Kein Problem, sehr gerne kannst du auch erst einmal zum Schnuppertrai- ning vorbeikommen. Bring einfach ein paar Sportschuhe, wetterabhängige Sportkleidung und eine Trinkflasche mit und schon kann für dich der Spaß auf dem Fußballplatz beginnen. Du hast noch Fragen? Weitere Infos erhalten du und dei- ne Eltern auf unserer Homepage www.sv-baindt-fussball. de oder beim Jugendleiter Reinhold Maucher (0157 7037 3568) Deine Trainer Thomas, Philipp und Benjamin freuen sich, dich im Training begrüßen zu dürfen. Trainingszeiten Jugendfußball 2022/23 Juniorinnen Jugend Jahr- gang Trainer Trainingszeiten/ -orte B-Junio- rinnen 2006 & 2007 Volkher Lins David Schairer Montag 18.00 - 20.00 Uhr Staig Mittwoch 18.00 - 20.00 Uhr Baindt Donnerstag 18.00 – 19.30 Uhr Baindt Nebenplatz Sportplatz Tennis- halle C-Junio- rinnen 2008 & 2009 David Brinz Volkher Lins Carim Said Montag 18.00 - 20.00 Uhr Staig Mittwoch 18.00 - 20.00 Uhr Baindt D-Junio- rinnen 2010 & 2011 Sepp Brinz Volkher Lins Montag 18.00 - 20.00 Uhr Staig Mittwoch 17.30 - 19.30 Uhr Staig Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 E-Junio- rinnen 2012 & 2013 Katrin Sorg Robert Rimmele Volkher Lins Montag 18.00 - 20.00 Uhr Staig Mittwoch 17.30 - 19.30 Uhr Staig Junioren A- Junioren 2004 & 2005 Edin Vardic Rüdi Haber Montag, 19-20:30 Uhr Baienfurt Donnerstag, 19-20:30 Uhr Baindt, Schulsport- platz B- Junioren 2006 & 2007 Robert Kaplan Danijel Kaplan Dienstag, 19-20:30 Uhr Baienfurt Donnerstag, 19-20:30 Uhr Baindt, Schulsport- platz C- Junioren 2008 & 2009 Daniel Murr Thomas Bergen Michael Alber Stephan Wal- ser Christian Arnold Montag, 17:30-19 Uhr Baindt, Schulsport- platz Mittwoch, 17:30-19 Uhr Baindt, Nebenplatz Sportplatz Tennis- halle D1- Junioren 2010 Daniel Hannatzsch Marcel Maucher Dienstag, 17:30-19 Uhr Baienfurt Donnerstag, 17:30-19 Uhr Baindt, Schulsport- platz D2- Junioren 2011 Michael Dorn Dienstag, 17:30-19 Uhr Baienfurt Donnerstag, 17:30-19 Uhr Baindt, Schulsport- platz E1- Jugend 2012 Tobias Kutter Niklas Späth Kai Kostka Arthur Kränkle Montag, 17:30-19 Uhr Sportplatz Tennis- halle Mittwoch, 17:30-19 Uhr Sportplatz Tennis- halle E2- Jugend 2013 Holger Bogenrieder Guido Zenker Montag, 17:30-19 Uhr Sportplatz Tennis- halle Mittwoch, 17:30-19 Uhr Sportplatz Tennis- halle F1- Jugend 2014 Daniel Assanti Markus Malsam Montag, 17-18 Uhr (ab 12.9) Sportplatz Tennis- halle F2- Jugend 2015 Daniel Assanti Markus Malsam Montag, 17-18 Uhr (ab 12.9) Sportplatz Tennis- halle Bambini 2016 & 2017 Thomas Henle Philipp Boenke Benjamin Walser Montag, 17-18 Uhr (ab 5.9) Sportplatz Tennis- halle Verdienter Derbysieg SV Baindt - SG Baienfurt 4:1 (2:0) Nach drei Jahren Pause durften sich die schwarz-roten und blau-weißen Anhänger am 5.Spieltag endlich wieder auf ein spannendes Derby freuen. Sowohl der SVB (5 Punkte) als auch die SGB (6 Punkte) starteten ordentlich in die neue Bezirksliga-Saison, wodurch vor der Partie kein klarer Favorit auszumachen war. Vor allem der Kader der Gäste zeigte sich vor der Partie aber von Verletzungen gebeutelt, die Personalsituation auf Baindter Seite war erstmals in dieser Saison wieder deutlich entspannter. Dennoch erwischten die Gäste den besseren Start in die Partie und setzten das Team von Trainer Jens Rädel zu Beginn im Mittelfeld immer wieder entscheidend unter Druck. Auch die erste gute Chance konnten die Baienfur- ter auf ihrer Seite verzeichnen, Torhüter Wetzel parierte einen Freistoß von Rendler jedoch ohne größere Prob- leme (12.). Nach verhaltenem Beginn kam der SVB aber besser in die Partie und konnte vor allem über die auffäl- lige rechte Angriffsseite immer wieder Nadelstiche setzen. Die erste entscheidende Szene des Spiel sollte sich dann aber über Links abspielen - Kapitän Thoma eroberte in einer Pressingsituation energisch den Ball an der Außen- line und steckte das Leder anschließend clever auf Dischl durch. Dieser behielt aus halblinker Position im Strafraum die Nerven und markierte das 1:0 (20.). Nur zwei Minu- ten später kombinierte sich der SVB nach einem schnell ausgeführten Freistoß über Walser, Dantona, Fischer und Dischl stark über die rechte Seite durch, wobei letzterer den Ball mit viel Zug in die Mitte brachte. Dort stimmte die Abstimmung in der Baienfurter Hintermannschaft nicht und Kliesch bugsierte die Kugel unglücklich über die eigene Linie - 0:2 (22.). Beflügelt von diesem schnellen Doppelschlag dominierte der SVB in der Folge die Partie und hatte durch Szeibel, Thoma und Fischer weitere gute Möglichkeiten um bereits vor der Halbzeit für die Vorent- scheidung zu sorgen. Wie erwartet kam die SGB aber deutlich verbessert aus der Kabine und übte mit einigen Umstellungen nun mehr Druck auf die Baindter Defensive aus. Nachdem Fischer die erste gute Baindter Chance in der zweiten Halbzeit liegen ließ (58.), machte es Reimann auf der Gegensei- te besser und überlupfte Wetzel herrlich zum 1:2-An- schlusstreffer (59.). In dieser Phase schien das Spiel zu Gunsten der Gäste zu kippen, wobei Holzer wenig später die Chance zum Ausgleich ausließ und den Ball übers Tor jagte. Mit der Umstellung der Baienfurter auf Dreierket- te (77.) ergaben sich für den SVB aber offensiv wieder mehr Räume, die man nur zwei Minuten später zu nutzen wusste. Der auffällige Fischer setzte Dischl über links in Szene, der seinen Gegenspieler abschüttelte und eiskalt das vorentscheidenden 3:1 erzielte. Für den Schlusspunkt Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 sorgten am Ende dann die von Rädel eingewechselten Joker. Nach einem erneuten Konter spielte Boenke die Überzahl im Baienfurter Strafraum clever aus, indem er links Ünalan bediente. Dieser musste aus kurzer Distanz nur noch zum 4:1 einschieben (87.) und besiegelte damit den verdienten Derby-Sieg der Baindter. Mit dem zweiten Sieg in dieser Saison zieht der SVB auch am Nachbar aus Baienfurt vorbei und steht vorüberge- hend auf dem siebten Tabellenplatz. Durch die englische Woche muss der SVB bereits am Mittwoch wieder ran, wobei man mit dem FC Leutkirch ein schweres Auswärts- spiel vor der Brust hat. Beflügelt vom wichtigen Sieg im Derby wird der SVB aber alles daran setzen, auch im fünften Spiel in Folge ungeschlagen zu bleiben. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl (69.Nico Geggier), Michael Brugger, Marc Bolgert (82.Ferhat Ünalan), Lukas Walser - Phillip Thoma, Marko Szeibel, Mika Dantona (84. Max Schmidt) - Ylber Xhafa (77.Philipp Boenke), Jonathan Dischl, Jan Fischer SV Baindt II - SG Baienfurt II 4:0 (2:0) Einen Saisonstart nach Maß gelang dem SVB in dieser Saison mit zwei überzeugenden Auftritten gegen den SV Beuren II und den TSV Meckenbeuren II. Somit ging das Team von Timo Geggier mit viel Selbstvertrauen in das „kleine“ Derby gegen die SGB II, was sich schon in den Anfangsminuten bemerkbar machte. Bereits in der drit- ten Minute fiel der Ball nach einer Ecke Niklas Späth vor die Füße, welcher den Ball zur eigenen Überraschung mit links in den Winkel wuchtete. Angetrieben vom frü- hen Treffer ließ der SVB II den Nachbar aus Baienfurt nicht in die Partie kommen und legte in der 20.Minute nach. Nach einem langen Ball auf Stürmer Schnez lief dieser seinen Verteidigern davon, zog vor dem Tor zwei- mal auf und schob dann zum 2:0 ein. In der Folge betrieb die Baindter Mannschaft aber teilweise Chancenwucher und so drosch beispielsweise Keppeler den Ball aus fünf Metern freistehend über den Fangzaun. In der zweiten Hälfte sorgte dann aber Hecht für die Vorentscheidung, nachdem er eine Ecke von Robinson zum 3:0 einköpfen konnte (56.). Den Schlusspunkt setzte, erneut auf Vorlage von Robinson, am Ende nochmals Schnez, welcher in der 80.Minute das 4:0 markierte. Der SVB II springt mit dem verdienten Sieg im Derby so- gar auf Platz 1 in der Tabelle. In der englischen Woche warten nun der FC Leutkirch II und der SV Bergatreute II auf die Mannschaft von Trainer Geggier, wobei es das Ziel sein wird den Platz an der Sonne weiterhin zu verteidigen. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kaspar, Thorsten Renz (58. Patrick Späth), Dennis Hecht (78.Marcel Maucher), Jan- nik Küchler - Niklas Späth (65.Manuel Brugger), Fabian Gessler, Julian Keppeler - Samuel Robinson, Johannes Schnez, Konstanin Knisel (74.Marius Hahn) Vorschau: Sonntag, 04.09.2022 12.45 Uhr: SV Bergatreute II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Bergatreute - SV Baindt Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo Sommerferien Programm Am 10.08.22 konnten wieder Kinder im Rahmen des Baindter Sommerferien Pro- gramms in das Taekwondo Training rein- schnuppern. Diese Gelegenheit nahmen auch wieder vie- le Kinder wahr. Sie durften einige unterschiedliche Kicks machen trainierten ein bischen Selbstverteidigung und lernten etwas Theorie. Dann zeigte der Kindetrainer des Taekwondo Baindt e.V. noch eine Poomsae die wie ein Kampf gegen imaginäre Gegner ist. Wir hoffen es hat den Kinder gefallen und hoffen auf ein baldiges wiedersehen. Alfred Manthei Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Openair-Kino Sie haben nächstes Wochenende noch nichts vor? Dann besuchen Sie doch unser Open-Air- Kino auf dem Reitgelände der Reitergrup- pe Baindt. Unsere Filmauswahl bietet egal ob jung oder alt einen unterhaltsamen Abend. Am Freitag, den 9. September, beginnen wir mit einem tierisch-wolligen Animationsfilm mit außerirdischer Un- terstützung für alle Kinder und Junggebliebenen. Der Samstag, der 10.September, steht unter der Flagge eines bekannten bayrischen Heimatkrimis, den pas- senden Leberkäs gibt es evtl. noch als Vorspeise zum Film zu kaufen. Beginn der Veranstaltungen ist jeweils um 20 Uhr, der Film startet bei Einbruch der Dunkelheit gegen 21 Uhr. Bringen Sie gerne Jacken und Decken für die nicht mehr allzu warmen Sommerabende mit. Für Essen und Getränke ist natürlich gesorgt. Die Rei- terjugend der Reitergruppe Baindt e.V. sorgt an diesem Wochenende für Ihr leibliches Wohl. Der Eintritt ist frei. Natürlich würden wir uns über eine kleine Spende für unsere Jugendausbildung sowie für unsere Trachten sehr freuen. Falls es an einem der beiden Tage regnen sollte, wird der Film, wenn möglich am Sonntag nachgeholt. Der MV Baindt freut sich auf zahlreiche kleine und große Gäste, um gemeinsam mit Ihnen einen spannenden Fil- mabend zu verbringen. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Frau Sigrun Kienle-Hohwy bietet wieder einen neuen Kur an: Funk- tionelles Training - Beanspruchung des ganzen Bewe- gungsapparates. Die Körperwahrnehmung wird geschult und gleichzeitig die Fitness gesteigert. Kursstart: 12.09.2022, Montags von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bei schönem Wetter draußen bei der Schule, 12 Einheiten, Preis 120 €. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Anmeldung und nähere Infos bei Sigrun Kienle-Hohwy, sportmedizinische Trainerin, Entspannungspädagogin, Mobil 0160/1535214, Mail s.kienle@mailbox.org Achtung Terminänderung: Der Termin, Fachvortrag von Dr. Sigg hat sich auf Dienstag, 04.10.2022 19.30 Uhr geändert. Bitte beachten !!! Die Vorstandschaft Blutreitergruppe Die Blutreitergruppe Baindt trauert um ihren Reiterkamerad Herrn Martin Kränkle Der tägliche Umgang mit der Schöpfung Gottes, geprägt durch seinen Beruf als Landwirt, waren für Martin Kränkle die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten zu Pferd. Über Jahrzehnte stellte er unserer Blutreiter- gruppe seine Pferde zur Verfügung. So versorgte und begleitete er über viele Jahre unsere geistlichen Mitreiter mit braven Pferden. Martin hat mit unserer Blutreitergruppe 71mal am Blutritt in Weingarten, 52mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach, 18mal am Georgsfest in Bergatreute und 7mal am St. Georgsritt in Ochsenhausen teilgenommen. Für seine Teilnahme wurde er mit der Goldenen Ehrenme- daille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfrei- tagsgemeinschaft sowie mit der Goldenen Ehrenmedaille der Stadt Bad Wurzach und dem Wallfahrtsausschuss ausgezeichnet. Martin war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hoch geschätzter Blutreiterkamerad. Für seine Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“ Für die Blutreitergruppe Baindt im August 2022 Georg Steinhauser Werner Elbs Gruppenführer Geschäftsführer Basar Baindt !!!Endlich wieder Basar in Baindt!!! am 24.09.2022 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Kundennummer Vergabe beginnt am 10.9.22 unter basar-baindt@gmx.de Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zwei jährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr - Vorab-Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Brillen-Sammelaktion 2022 Wie nahezu jedes Jahr führt der CDU - Orts- verband Baienfurt die Sammlung von Bril- len − gerne auch Kinderbrillen − Hörgeräten und Handys durch. Wir werden daher am Freitag, 23. September 2022 von 13.30 bis 17.00 Uhr auf dem Wochenmarkt in Baienfurt wieder unseren Stand aufbauen. Durch Ihre Brillen-Spende eröffnet sich für Menschen in der dritten Welt die Möglichkeit wieder am gesellschaft- lichen Leben teilzunehmen. Besonders freuen wir uns im- mer über Kinderbrillen, weil wir damit den Grundstein für ein eigenständiges Leben dieser Kinder legen. Sie dürfen sicher sein, dass Ihre Spende auch da an- kommt, wo sie gebraucht wird. Aufgrund eines gut funk- tionierenden Netzwerks von Augenärzten und Optikern in Afrika, Asien oder Süd- und Mittelamerika, bekommen die Patienten nur die für sie geeigneten Brillen. Auch Elektroschrott ist ein globales Problem, das immer weiter voranschreitet. Der Grund: Neues wird produziert, während gebrauchte, noch funktionsfähige Elektronik oft Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 verkommt. Bei Kleingeräten sind es vor allem Handys, die gerne und häufig in der Tonne landen oder aber in unseren Schubladen verstauben. Laut aktueller Statistik befinden sich ca. 200 Mio. ausgediente Handys in deut- schen Haushalten. Wir freuen uns sehr über Ihre Spenden und danken schon heute dafür. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Über den Moorlehrpfad im Tuffenmoos auf die Thaler Höhe Über das Tuffenmoos wandern wir zur Pfar- ralpe hoch, weiter zum Seeblick und zur Thaler Höhe. Über die Drehersalpe gehen wir zur zum Ausgangspunkt zurück. Treffpunkt: Sonntag 11.09.2022 um 9.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 18.00 Uhr, Geh- zeit ca. 3,00 Stunden, 11 km, 400 Hm (steil bergauf und bergab). Fahrpreis 17,00 Euro für Mitglieder. Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Getränk (mind. 1 l), gutes Schuhwerk, ggf. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen! Anmeldung ab 07.09.2022 T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx. de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20.00 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und He- rausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 14. September 2022 Die Möglichkeiten der sehbehindertengerechten Festnetz und Mobiltelefonie 12. Oktober 2022 Lebensqualität trotz Seheinschränkung 09. November 2022 Das Angebot der ergänzenden unabhängigen Teilhabe- beratung EUTB® Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann zeitnah den Link zur Zoomkonferenz. Wenn Sie per Telefon an den Veranstaltungen teilnehmen möchten wählen Sie am entsprechenden Termin: 00496950500952, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland 00496950502596, Sitzungs-ID: 87596410707# Deutschland Wir freuen uns über zahlreiche Teilnahme. Fairkauf Flohmarkt am Samstag, den 3. September Am Samstag, den 3. September findet in der Wangen- erstr.107 in Ravensburg, der nächste Fairkauf Flohmarkt statt. Von 10-15 Uhr können sie zwischen alten Schall- platten, Geschirr, Möbeln, Werkzeug und vielem mehr, nach Lust und Laune stöbern. Der Erlös fließt in soziale Projekte der Caritas. Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e. V. Herzliche Einladung zum Sommerfest Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, liebe Mitbürge- rinnen und Mitbürger, wir würden gerne mit Ihnen am Samstag, 3. September 2022 ab 14.00 Uhr − nach langer Pause − in der Dauergar- tenanlage in der Schussentalstraße, deren Bestehen sich in diesem Jahr zum 50. Mal jährt, gemeinsam Kaffee trinken und in diesem Zuge auch die längst überfälligen Ehrungen nachholen. Wir können Ihnen dann auch den neu gestalteten Kinder- spielplatz zeigen und gerne dürfen Sie auch einen Blick in die Gärten unserer Anlage werfen. Im vorderen Bereich können Sie unter Anleitung klei- ne Blumengestecke oder kleine Kräuter-Kränze basteln. Hierfür dürfen Sie auch gerne eigenes Material (Töpfe, Pflanzen, etc.) mitbringen und verwenden. Nun freuen wir uns auf einen schönen Nachmittag bei gutem Wetter und genießen Sie die Sommerzeit bis da- hin in Ihrem Garten. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Nummer 35 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Kreisjugendring Ravensburg e. V. Wo sind die Freiwilligen? Ehrenamtliche für Vereinsarbeit motivieren Der Kreisjugendring Ravensburg e. V. ist die Dachorga- nisation von mehr als 30 Vereinen und die Vernetzungs- stelle für die kommunale Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Ravensburg. Mit unserer hauptamtlich besetz- ten Geschäftsstelle und unserem ehrenamtlichen Vor- stand setzen wir uns dafür ein, dass Kinder und Jugend- liche an vielfältigen Angeboten teilnehmen können. Jetzt und in Zukunft. Leider müssen wir feststellen, dass sich immer weniger Jugendliche in einem Verein verbindlich einbringen möchten. Wie kann man Ehrenamtliche mo- tivieren? Wie für den Verein gewinnen und halten? Mit diesem Thema müssen sich derzeit viele beschäftigen. Dabei bietet ein reichhaltiges Freizeitangebot von Verei- nen und Einrichtungen der Kinder- & Jugendarbeit über den Schulkontext hinaus wichtige Lernmöglichkeiten für junge Menschen, insbesondere im Bereich des sozialen Lernens. Die Auswirkungen einer Verkümmerung solcher Einrichtungen sind nur schwer abzusehen. In Kürze bietet der Kreisjugendring wieder ein neues Seminarprogramm an, welches sich genau mit diesem, aber auch mit vielen anderen Themen rund um die Arbeit und Fortbildung der Aktiven in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt. Die Geschäftsstelle ist selbst auf der Suche nach einem Bundesfreiwilligen ab Oktober 2022. Bei uns kann er/ sie praktische Erfahrungen und Kenntnisse in der landkreisweiten Jugendarbeit erhalten und bekommt erste Einblicke in die Berufswelt. Bei Interesse bitte mel- den unter a.frees@kreisjugendring-rv.de. Weitere Infos und die Anmeldung zu den neuen Fortbildungen gibt es unter www.jukinet.de. Hirschgraben Open-Air 7. – 11. September 2022 Kultur unter freiem Himmel, vor der Stadtmauer Ravens- burg – bietet das Hirschgraben Open-Air. Unter der Ge- samtorganisation des Kulturamts haben sich Kulturak- teure aus Ravensburg zusammengeschlossen, und ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm auf die Beine gestellt. Vom 7. – 11. September kann im Hirschgra- ben Musik und Literatur genossen werden. Den Auftakt macht am Mittwochabend RavensBuch mit der Schauspielerin Michaela May: sie liest aus ihrer Autobiografie „Hinter dem Lächeln“. Der Donnerstag beginnt mit einem LeseTheater der Stadtbücherei. Um 15 Uhr wird „Tafiti und Ur-ur-ur-ur-ur- ur-uropapas Goldschatz“ für Kinder ab 4 Jahren auf der Bühne inszeniert. Gemeinsam machen sich die Besucher mit Tafiti auf die Suche nach einem vergrabenen Gold- schatz. Den Donnerstagabend läutet die Band „PHI“ auf Einladung des Popbüro Bodensee-Oberschwaben ein. Nachdem Songs mit einem goldenen Schnitt aus Soul, Funk und Rock zwischen den Stadtmauern erklingen, fei- ert die Zehntscheuer ihren beliebten literarischen Wett- streit „Ravensburg slammt!“ unter freiem Himmel. Mode- rieren wird wie gewohnt Marvin Suckut. Am Freitagabend verwandelt die Zehntscheuer den Hirschgraben in eine große Tanzfläche: Denn wenn Pam Pam Ida und die Streicherinnen des Silberfischorchesters ihre Pop-Melange mit bayrischen Untertönen zum Besten geben bleiben garantiert keine Füße still. Im Rahmen von „Ravensburg spielt“ werden Samstagmittag Tanz- und Ballettschulen aus Ravens- burg ihre Shows darbieten. Abends lädt das Kapuziner Kreativzentrum zum Tanzen und Träumen ein: Magdalena Grabher komponiert live Songs mit Nuancen von Soul, Jazz und Weltmusik, die Band Pause aus Markdorf spielt sich von Alternativ Pop zu Folk und zum Abschluss gibt es eine Dancehallparty von Raggabund. Sonntagvormittag feiern die evangelische und katho- lische Kirche auf der Bühne gemeinsam einen ökume- nischen Gottesdienst, der Familien zum Mitfeiern und Mitspielen einlädt. Im Anschluss lädt das Stadtorchester Ravensburg bei freiem Eintritt zu einer Matinee mit Pol- ka, Marsch und moderner Unterhaltungsmusik ein. Mit- tags bietet „Ravensburg spielt“ die beliebten Tanzshows. Den Abschluss am Abend macht Jazztime: Mit starken Vokalisten und vielen Bläsern entfachen die 20 Musiker der BigBand „Jazzrausch“ einen veritablen Jazzrausch. Tickets zu den Veranstaltungen gibt es im Vorverkauf unter www.reservix.de sowie bei allen bekannten reser- vix-Vorverkaufsstellen. Aktuelle Informationen sind unter www.ravensburg.de/hirschgraben abrufbar. BUND Ravensburg-Weingarten Eis und Wasser als Landschaftsgestalter - Fahrradex- kursion BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Ravensburg: Mit dem Fahrrad auf den Spuren der Eiszeit – das ist das Motto der Exkursion, die der BUND im Rahmen seiner Exkursionsreihe rund um den Altdorfer Wald am Sonntag, 11.09.2022 veranstal- tet. Unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Schwab, Prof. für Geographie an der PH Weingarten, startet die Ra- dexkursion um 14:00 Uhr am Parkplatz Fuchsenloch. Etwa 2 Stunden lang werden markante Geländestruk- turen erradelt und die vielfältigen Geländeformatio- nen erklärt, die der Gletscher hinterlassen hat. Die Tour führt über die Süh und Weißenbronnen wieder zurück zum Fuchsenloch. Bitte an den Helm, wetterangepasste Kleidung und genügend Getränke denken. Eine Anmel- dung ist erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Teilnahmegebühr 5 Euro. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Gemeinde Bergatreute Familienfest mit Kinderflohmarkt am Freitag, 09.09.202 Im Rahmen des Ferienprogramms gibt es am Freitag, 09.09.2022 von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf den öffentlichen Grünflächen vor der Gemeindehalle (Schmidstr. 5) einen Flohmarkt extra für Kinder (es wird keine Standgebühr erhoben), Kinderschminken, eine Hüpfburg, Pony reiten, Drehorgelspieler und weitere großartige Sachen wird es geben. Falls das Wetter nicht mitmachen sollte, findet das Ganze in der Gemeindehalle statt. Getränke, Kaffee und Kuchen, Zuckerwatte, Waffeln, Pop- corn sowie Grillgut werden zum Verkauf angeboten. Außer guter Laune müsst ihr also nichts mitbringen. Veranstalter: Ferienprogrammteam Gemeinde Bergat- reute & Bürgerstiftung Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Kommt vorbei und feschtet miteinand! Beim Museumsfest und Volksmusiktag Baden-Würt- temberg im Bauernhaus-Museum Alte Handwerkstraditionen, handgemachte Musik, schwungvolle Tänze und unterhaltsames Figurenthea- ter erwarten die Besucherinnen und Besucher beim gro- ßen Museumsfest am Wochenende 3.-4. September im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg. Als Highlight findet am Sonntag, 4. September erstmalig der Volksmusiktag Baden-Württemberg mit dem Landesmu- sikrat in Wolfegg statt. Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wol- fegg und der Landesmusikrat Baden-Württemberg la- den zu Musik und Tanz, zu Spiel und Spaß ein. Regionale Vielfalt für den Gaumen gibt es mit süßen und deftigen schwäbischen Spezialitäten. Für die kleinen Gäste sorgt das Kinderprogramm für beste Unterhaltung. Museumsfest am Samstag: Handwerker/innen zeigen ihre Gewerke Bereits am Samstag startet um 10.00 Uhr das Museums- fest, bei dem mehr als 30 Handwerker/innen ihr Können zeigen. Alte Handwerkstraditionen, und unterhaltsames Figurentheater dürfen die Besucher/innen im Bauern- haus-Museum in Wolfegg erwarten. Mit dabei sind u.a. Vorführungen zu historischem Buchdruck, zum Schmie- den, Dengeln, Maskenschnitzen. Ein Highlight bildet das weltmarktführende oberschwäbische Unternehmen „Kre- mer Pigmente“: hier werden Naturpigmente und Farben präsentiert und vorgeführt. Das Rahmenprogramm bietet viel Spannendes für die ganze Familie. Es spielen die „Fin- kelbuamn“ und in der Stube Füssinger gibt´s Lieder und Weisen mit der Meckenbeurer Stubenmusik. Sehr beson- ders sind die Aufführungen auf der Puppenspiel-Bühne: Am Samstag führt das Toldrian-Theater „Hanswurst als Zauberlehrling“ auf. Musikalisch geht es am Samstagabend mit dem „Danz- bodaglüa“ so richtig los: Ab 19.00 Uhr wird „Die Spund- lochmusig“ und die „Schwäbische Franzosenmusik“ in der Zehntscheuer Gessenried den Tanzboden zum Glühen bringen. Zuvor können beim kostenlosen Volkstanz-Cras- hkurs letzte Kniffe und Schritte für einen vergnügten Tanz gelernt werden! Sonntag – Museumsfest und Volksmusiktag Ba- den-Württemberg Am Sonntag wird das Programm des traditionellen Museumsfestes erstmalig um den „Volksmusiktag Ba- den-Württemberg“ bereichert. Nachdem der Volksmu- siktag in den letzten beiden Jahren der Pandemie zum Opfer fiel, heißt es nun wieder „tanzen und singen wie dr lump am Stecka!“ Und dieses Mal erstmalig in Wolfegg. Nachdem um 10.30 Uhr die Wolfegger Blasmusikgruppen (Musikverein Wolfegg, Musikverein Molpertshaus und Mu- sikverein Alttan) feierlich eingezogen sind, wird ab 11.00 Uhr das gesamte Gelände des Bauernhaus-Museum mu- sikalisch in Beschlag genommen: Sackpfeife, Hackbrett, Harmonika, Geige und Tuba von mehr als 20 verschie- denen Musikgruppen erklingen aus allen Ecken, Winkeln und Stuben des Museumsgeländes. Volksmusik jenseits von Kitsch und Kommerz, live und ohne doppelten Boden. Tauchen Sie ein und machen Sie mit, wenn Tanzmusiken, Stubenmusiken und Gesangsgruppen aus dem ganzen Ländle und drumrum musizieren auf Teufel komm raus! Sonntag: Geschick und Konzentration beim Instrumen- tenbau In den Häusern und Stuben des Museums zeigen Inst- rumentenbauer ihr besonderes Talent. Der Bau von Al- phörnern, Harfen und Geigen wird gezeigt, aber auch von Sterischen Harmonikas sowie der persischen Cedar. Hier zählt nicht nur musikalisches Verständnis, sondern auch ein virtuoser Umgang mit den Baustoffen. Für das leibliche Wohl ist mit süßen und deftigen schwä- bischen Spezialitäten gesorgt und die Kinder kommen am Sonntag auch auf ihre Kosten: unter fachkundiger Leitung finden eine Kinder-Singstunde und ein Kinder-Tanzkurs statt. Am Sonntag ist außerdem das beliebte und bekannte Figurentheater „Kauter und Sauter“ mit dem Märchen „Tischlein deck Dich“ zu Gast. Bei den Mitmachaktionen für Kinder geht es rund um die Musik, es können Klang- bäume und Schellenbänder gebaut, Rasseln und Holz- blocktrommeln sowie Pfeifen gebastelt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.bauernhaus-museum.de Informationen Geöffnet täglich von 10-18 Uhr Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senior/innen: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien-Tageskarte: 7 € Eintritt Danzbodaglüah: 4,- Euro p.P.; Kinder und Jugend- liche bis 18 J frei. Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de It`sSummertime!Enjoy it Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 74,20 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 106,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 53,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 42,40 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 84,80 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 95,40 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 35 Almhütte in Baienfurt zu vermieten Sie müssen nicht in die Alpen fahren, um einen zünftigen Hüttenzauber zu erleben. Mieten Sie einfach für sich und Ihre Gäste unsere urige Hütte als Eventlocation für bis zu 30 Personen (sitzend). Diese steht mitten im Gewerbegebiet in Baienfurt und ist die perfekte Lösung für einen unvergesslichen Abend in einem besonderen Ambiente. Infos unter 0751-76698300 oder info@tomobil.de MIETANGEBOTE IMMOBILIEN ANKAUF Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10 Informationen unter www.strassenkinder.de Fo to : M au ric e R es se l Beachten Sie bitte Glasverwertung ist Umweltschutz! 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            Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 30. Juli 2021 Nummer 30-32 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gelungene Bürgerwerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte Vorstellung der Ergebnisse in der Gemeinderatssitzung am 03. August 2021 Am 24. Juli 2021 fand die Bürgerwerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte in der Schenk-Konrad-Hal- le statt. Der Bürgerwerkstatt ging ein Spaziergang durch die Ortsmitte voraus. Im Rahmen des geführten Ortspazier- gangs wurden an Ort und Stelle wesentliche Aspekte für die angestrebte Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte betrachtet. Nach dem Spaziergang gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eine konstruktive und nach vorn gerichtete Diskussion in mehrere Arbeitsgruppen. Beim Feedback waren sich alle Teilnehmenden einig: Sie stimmten voll zu, dass mit dieser Veranstaltung eine gute Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte geschaffen wurde. Alle Bürgerinnen und Bürger die interessiert sind, jedoch keine Zeit für die Teilnahme an der Bürger- werkstatt hatten, laden wir herzlich zur Gemein- deratssitzung am 03. August 2021 um 18.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anre- gungen und Ideen wird in dieser Gemeinderatssit- zung berichtet. Im weiteren Verlauf wird das Ergebnis reflektiert und mit dem Ziel aufbereitet, einen konkre- tisierten Entwurf im Herbst mit unseren Bürgerinnen und Bürgern nochmals abzustimmen, bevor der Plan dann in die finale Ausarbeitung geht. Vor Ort auf dem künftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal Reges Interesse beim Austausch auf dem Dorfplatz. In der Diskussion mit dem Fachplaner, wie soll unser Dorfplatz werden? Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität Mögliche Maßnahmen für die fachgerechte Pflege von Streuobstbäumen Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch mangelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen zunehmend gefährdet. Der Landkreis und die Gemeinde Baindt unterstützen daher Eigentümer:innen von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese langfristig zu erhalten. Zudem wird die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege unterstützt. Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbe- stände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungs- bzw. Erhaltungspfle- ge. Ihr Eigenanteil ist gedeckt auf einen Beitrag von 25 Euro je Baum. Lediglich die Entsorgung des Schnittgut ist von Ihnen sicherzustellen. Sie können sich für dieses Projekt bewerben, müssen sich aber vor- aussichtlich bis zur übernächsten Schnitt- periode gedulden. Die Anmeldung wäre bei der Gemeinde Baindt bis zum 31. Au- gust einzureichen. Unter www.naturviel- falt-rv.de sowie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-ver- kehr/streuobst finden Sie die Anmeldeun- terlagen. Darüber hinaus wäre die Förderung einer weiteren Pflanzaktion von Jungbäumen sowie dem zwingend notwendigen Pflanzschnitt und den Erziehungsschnitten in den ersten fünf Jahren nach der Pflan- zung möglich. Hierfür würden wir gerne Ihr Interesse kennen. Haben Sie Interesse an einer Sammel- bestellung für Jungbäume, an den entsprechenden Pflanzschnitten oder generell an fachgerechten Schnittmaßnahmen für ihre bestehende Streuobstbäume? Vor einer Beauftragung des Fachwarts würde der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang sowie Ablauf der Pflege be- sprochen. Ihr Eigenanteil wäre wiederum gedeckt auf 25 Euro je Baum. Melden Sie Ihr Interesse ger- ne bis zum 20. August an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40). Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch mangelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen zunehmend gefährdet. Der Landkreis und die Gemeinde Baindt unterstützen daher Eigentümer:innen von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese langfristig zu erhalten. Zudem wird die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege unterstützt. Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungs- bzw. Erhaltungspflege. Ihr Eigenanteil ist gedeckt auf einen Beitrag von 25 Euro je Baum. Lediglich die Entsorgung des Schnittgut ist von Ihnen sicherzustellen. Sie können sich für dieses Projekt bewerben, müssen sich aber voraussichtlich bis zur übernächsten Schnittperiode gedulden. Die Anmeldung wäre bei der Gemeinde Baindt bis zum 31. August einzureichen. Unter www.naturvielfalt-rv.de sowie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/streuobst finden Sie die Anmeldeunterlagen. Darüber hinaus wäre die Förderung einer weiteren Pflanzaktion von Jungbäumen sowie dem zwingend notwendigen Pflanzschnitt und den Erziehungsschnitten in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung möglich. Hierfür würden wir gerne Ihr Interesse kennen. Haben Sie Interesse an einer Sammelbestellung für Jungbäume, an den entsprechenden Pflanzschnitten oder generell an fachgerechten Schnittmaßnahmen für ihre bestehende Streuobstbäume? Vor einer Beauftragung des Fachwarts würde der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang sowie Ablauf der Pflege besprochen. Ihr Eigenanteil wäre wiederum gedeckt auf 25 Euro je Baum. Melden Sie Ihr Interesse gerne bis zum 20. August an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40). Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ein erhaltenswerter Streuobstbaum vor und nach der fachgerechten Pflegemaßnahme Ein erhaltenswerter Streuobstbaum vor und nach der fachgerechten Pflegemaßnahme Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität Mögliche Maßnahmen für die fachgerechte Pflege von Streuobstbäumen Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch ngelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen gefährdet. Der Landkreis und die Gemeinde Baindt unterstützen daher Eigentümer:innen von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese ristig zu erhalten. Zudem wird die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege unterstützt. Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden flegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine - bzw. Erhaltungspflege. Ihr Eigenanteil ist gedeckt auf einen Beitrag von 25 Euro je Baum. Lediglich die Entsorgung des Schnittgut ist von Ihnen sicherzustellen. Sie können sich für dieses Projekt bewerben, müssen sich aber voraussichtlich bis zur übernächsten Schnittperiode gedulden. Die wäre bei der Gemeinde Baindt bis zum 31. August einzureichen. Unter www.naturvielfalt-rv.de sowie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/streuobst finden Sie die Anmeldeunterlagen. Darüber hinaus wäre die Förderung einer weiteren Pflanzaktion von Jungbäumen sowie dem zwingend notwendigen Pflanzschnitt und den Erziehungsschnitten in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung möglich. Hierfür würden wir gerne Ihr Interesse kennen. Haben Sie an einer Sammelbestellung für Jungbäume, an den entsprechenden Pflanzschnitten oder generell an fachgerechten Schnittmaßnahmen für ihre bestehende Streuobstbäume? Vor einer Beauftragung des Fachwarts würde der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang sowie Ablauf der Pflege besprochen. Ihr Eigenanteil wäre wiederum gedeckt auf 25 Euro je Baum. Melden Sie Ihr Interesse gerne bis zum 20. August an Frau Maurer f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40). Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Nachruf In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem ehemaligen Mitarbeiter Herr Anton Elbs der im Alter von 69 Jahren nach langer Krankheit verstorben ist. Bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2015 war er 33 Jahre bei der Gemeinde als Bauhofmitarbeiter, davon mehrere Jahre als stellvertretender Bauhofleiter, beschäftigt. Er war ein fleißiger, zuverlässiger, hilfsbereiterund durch seine akkurate Arbeitsweise geschätzter Mitarbeiter. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Für den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung Simone Rürup, Bürgermeisterin Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Erzieher (m/w/d) Die Gemeinde Baindt sucht für ihren 7-gruppigen Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmög- lichsten Eintritt einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450 € Basis sowie eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std/Woche. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Reichen Sie diese bitte bis zum 13. August 2021 beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt ein. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne die Kindergar- tenleiterin Frau Stoll unter der Tel.-Nr. 07502/94114141 zur Verfügung. Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Bitte Personen vorschlagen! Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Oktober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 17. September 2021 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient ha- ben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de oder Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0, E-Mail: elvira.heine@baindt.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Landkreis Ravensburg Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg mit insges. rd. 18.000 Einwohnern suchen gemeinsam – vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n qualifizierte/n Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung (m/w/d) 100 % Stellte, zunächst befristet auf drei Jahre mit der Option einer Verlängerung Ihre Aufgabenschwerpunkte … Entwicklung einer Konzeption "Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040" inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung, insbesondere Erhebung und Auswertung klimaschutzrelevanter Daten der kommunalen Liegenschaften Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoring-Prozesses Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung Mitwirkung und Begleitung des european energy award-Prozesses Mitwirkung am Integrierten Klimaschutzkonzept des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Strukturierung und Koordinierung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen (u.a. Pressearbeit, Aktionen und Kampagnen) Vernetzung mit Klimaschutzmanagern und weiteren relevanten Akteuren in der Region Aufbau und Koordination der Vernetzung verschiedener Akteure mit lokalen und regionalen Projektpartnern Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel, Vorbereitung politischer Beschlüsse sowie Mitwirkung bei der Berichterstattung in den politischen Gremien Vertretung der Gemeinde auch in Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppen Ansprechpartner für Themen zum kommunalen Klimaschutz Ihr Potential … abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder vergleichbare Qualifikation, fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bautechnischen Aspekten Berufserfahrung im Bereich des kommunalen Klimaschutzes wäre von Vorteil Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Moderationstechniken Selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln sowie eine hohe Organisationsfähigkeit Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung Wir bieten Ihnen … eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Beschäftigung im Rahmen einer Projektförderung - zunächst befristet für die Dauer von drei Jahren, jedoch mit der Option einer Verlängerung eine Vergütung je nach persönlicher Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages des öffentlichen Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Landkreis Ravensburg Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg mit insges. rd. 18.000 Einwohnern suchen gemeinsam – vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n qualifizierte/n Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung (m/w/d) 100 % Stellte, zunächst befristet auf drei Jahre mit der Option einer Verlängerung Ihre Aufgabenschwerpunkte ... • Entwicklung einer Konzeption „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung, insbesondere Erhebung und Auswertung klimaschutzrelevanter Daten der kommunalen Liegenschaften • Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans • Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoring-Prozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung • Mitwirkung und Begleitung des european energy award-Prozesses • Mitwirkung am Integrierten Klimaschutzkonzept des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental • Strukturierung und Koordinierung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit den zu beteili- genden Dienststellen (u.a. Pressearbeit, Aktionen und Kampagnen) • Vernetzung mit Klimaschutzmanagern und weiteren relevanten Akteuren in der Region Aufbau und Koordination der Vernetzung verschiedener Akteure mit lokalen und regionalen Projektpartnern • Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel, Vorbereitung politischer Be- schlüsse sowie Mitwirkung bei der Berichterstattung in den politischen Gremien • Vertretung der Gemeinde auch in Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppen • Ansprechpartner für Themen zum kommunalen Klimaschutz Ihr Potential ... • abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder • vergleichbare Qualifikation, fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kommunales Energie- und Kli- maschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bautechnischen Aspekten • Berufserfahrung im Bereich des kommunalen Klimaschutzes wäre von Vorteil • Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Mode- rationstechniken • Selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln sowie eine hohe Organisationsfähigkeit • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz • Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung Wir bieten Ihnen ... • eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Beschäftigung im Rahmen einer Projektförderung - zunächst befristet für die Dauer von drei Jahren, jedoch mit der Option einer Verlängerung • eine Vergütung je nach persönlicher Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages des öffent- lichen Dienstes (TVöD) • die Möglichkeit zur Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung nach TVöD • flexible Arbeitszeiten Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 29. August 2021 an die Gemeinde Baienfurt, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt oder an karriere@baienfurt.de. Für Fragen steht Ihnen Frau Anja Lenkeit von der Bauverwaltung der Gemeinde Baienfurt unter Telefon 0751 / 4000-46 oder anja.lenkeit@baienfurt.de gerne zur Verfügung. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende st auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik Weiterentwicklung der Anlagentechnik Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs Dokumentation der Betriebsdaten Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Qualifikation Abwassermeister/in oder Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Verpflichtung einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpenlandes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schus- sental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammen- geschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwoh- nerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungs- umfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverant- wortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Lei- tungsposition in der im schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpen- landes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 05.09.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per Mail: m.hugger@berg-schus- sental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Mittwoch, 11. August muss das Rathaus aus pro- grammtechnischen Gründen geschlossen bleiben, te- lefonisch sind wir jedoch erreichbar. In wichtigen Ange- legenheiten können für diesen Tag trotzdem Termine vereinbart werden. Warn-App NINA Die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Kata- strophenhilfe entwickelte und kostenlose Notfall-Infor- mations- und Nachrichten-App NINA wird zur amtlichen Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahren- lagen eingesetzt. Ob Gefahrstoffausbreitung, Trinkwas- serverunreinigung oder Großbrand - über NINA erhalten Sie rund um die Uhr schnelle und gesicherte Informati- onen über Gefahrenlagen. Darüber hinaus werden auch Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersage- zentralen in die Warn-App eingespeist. Das Land Ba- den-Württemberg warnt über NINA vor Gefahrensitu- ationen und versorgt die Bürgerinnen und Bürger mit konkreten Handlungsempfehlungen. NINA ist die App, die flächendeckend in ganz Baden-Württemberg von den zuständigen Behörden der Gemeinden, Städte, Krei- se und des Landes zur amtlichen Warnung eingesetzt werden kann. Über NINA können Sie sowohl Warnungen für bestimm- te Orte erhalten, beispielsweise Ihren Wohn- oder Ar- beitsort, als auch Meldungen für Ihren jeweils aktuellen Standort empfangen. Alle Warnmeldungen können auf Wunsch als Push-Benachrichtigung empfangen und mit einem Warnton versehen werden. Damit kann NINA die Menschen in allen Lebenslagen auf eine Gefahrensitua- tion aufmerksam machen, sozusagen „wecken“. NINA ist damit die „Sirene für die Hosentasche“. Die Warnmeldungen enthalten neben Informationen zur konkreten Gefahrensituation auch entsprechende Handlungsempfehlungen, beispielweise, dass Türen und Fenster bei einem Brand aufgrund von Rauchgasen ge- schlossen zu halten sind. Neben der Warnfunktion bietet NINA auch Tipps und Empfehlungen zu richtigem Verhalten in Gefahrensitua- tionen. Seit einiger Zeit bietet die Warn-App NINA auch aktuelle und hilfreiche Informationen zur Corona-Pande- Umleitungsstrecke der Busse während der Sperrung der Marsweilerstraße In der Woche vom 02.08.2021 bis 05.08.2021 wird die Marsweilerstraße in Höhe Einmün- dung Nelkenstraße komplett gesperrt. Die Busse werden über die Rosenstraße und Veilchenstraße umgeleitet. Auch während der Vollsperrung werden die beiden Bushaltenstelle „Blinden- und Seh- behindertenschule“ sowie „Hochbehälter“ von den Linienbussen der RAB angefahren. Im Bereich der Umleitungsstrecke (Rosen- straße und Veilchenstraße) gilt während der Vollsperrung der Marsweilerstraße ein absolutes Parkverbot. Müller Textfeld Müller Textfeld Müller Stempel Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 mie. So kann sich die Nutzerin bzw. der Nutzer der App für abonnierte Orte und, sofern aktiviert, den aktuellen Standort in NINA über lokal geltende Corona-Regelun- gen informieren. Weitere Informationen zur Warn-App NINA finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriums unter www.im.ba- den-wuerttemberg.de (Rubrik Sicherheit / Warnung der Bevölkerung) oder www.bbk.bund.de/NINA. NINA kann in den App Stores kostenlos heruntergeladen werden. iTunes-Store: Google Play: Quelle: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kom- munen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 08.06.2021 für das Gebiet „südöstlich der „Lilienstraße“ und südlich der „Blumenstraße““ den Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 18.03.2021 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver- bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstim- mung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. §13 a Abs. 2 Nr.2 BauGB gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde. Der Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Sat- zung und Begründung – können ab Veröffentlichung die- ser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Je- dermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Feh- ler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit kanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel be- gründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu- lässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental wurde gem. § 13b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Lilienstraße“ im Wege der Berichti- gung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus der Gemein- de Baindt hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 30.07.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen wer- den. Gemeinde Baindt Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Bauausschusssitzung am 2. August 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 2. August 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautras- sen in Baindt 02 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes 03 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen 04 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof 05 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schup- pens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozial- räumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 07 Anfragen und Verschiedenes Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer MundNasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin ____________ Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. August 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 3. August 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandan- ten 05 Bebauungsplan „Fischerareal“ - Billigungs- und Aus- legungsbeschluss 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorf- platzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorf- platz 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spiel- mann, Kornblumen- ,Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautras- sen in Baindt 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schup- pens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozial- räumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer MundNasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Bericht zur Jahreshauptversammlung In kleinerer Runde als üblich konnte Roland Bucher am vergangenen Freitag die Anwesenden zur diesjährigen Jahreshauptversammlung begrüßen, darunter auch Bür- germeisterin Simone Rürup und Bürgermeister a.D. Ed- gar Schaz. Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Schriftführer Andreas Joachim blickte im Anschluss in seinem Bericht, verbunden mit di- versen Bildern und Erläuterungen von Roland Bucher, auf das Jahr 2020 zurück. Geprägt durch die Corona-Pan- demie gab es ab dem zweiten Quartal keinen oder einen zum Teil nur sehr eingeschränkten Probenbetrieb. Auch die Aus- und Weiterbildungslehrgänge litten unter den Einschränkungen. Kommandant Roland Bucher berichtete von einem über- durchschnittlichen Einsatzjahr, das leider auch mit einem großen Brandeinsatz bei einem Kameraden verbunden war. Überwiegend wurde aber auch 2020 technische Hilfe geleistet, wobei hier ein Starkregenereignis heraussticht, bei dem in zahlreiche Keller Wasser eindrang. Erfreulich ist die Entwicklung des Personalstands mit inzwischen 39 Aktiven und einem Durchschnittsalter von 33 Jahren. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bu- cher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor, darunter die bauliche Maßnahme am Feuerwehrhaus sowie die Beschaffung des neuen Fahrzeugs. Jugendfeuerwehrwart Markus Striegel folgte mit dem Be- richt über die Jugendfeuerwehr. Auch hier litt der Übungs- betrieb unter den coronabedingten Einschränkungen. Ende des Jahres 2020 waren 13 Jugendliche in der Ju- gendfeuerwehr aktiv. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem positiven Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenführung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Frau Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Einsatz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Folgende Ehrungen und Beförderungen folgten: Zur Feu- erwehrfrau bzw. –mann wurden befördert: Aaron Schmid, Alena Bucher, Johannes Lübcke und Patrick Bisinger. Zum Oberfeuerwehrmann- bzw. frau wurden befördert: Benja- min Knecht, Florian Heilig, Jannis Schmeh, Kilian Bucher und Leonie Schmid. Die Ehrung der Gemeinde für 10 Jahre Feuerwehrdienst erhielten Christian Stross und Andreas Joachim. Leider mussten wir uns nach 35 Jahren in der Einsatzabteilung von unserem langjährigen Komman- danten und Vizekommandanten Erich Brei verabschie- den, der nun in die Altersabteilung wechselt. Neben dem obligatorischen Feuerwehrteller erhielt er noch eine per- sönliche Karikatur sowie einen Urlaub im Feuerwehrhotel in Titisee geschenkt. Ebenso hat der Ausschuss beschlos- sen, dem Gemeinderat die Ernennung von Erich Brei als Ehrenkommandant vorzuschlagen. Neu in die Feuerwehr aufgenommen wurden Fabian Stach, Felix Konzett, Luis Bürck, Tobias Lang und Uwe Streubel. Bei den anschließenden Wahlen wurde Roland Bucher für weitere fünf Jahre zum Kommandanten gewählt. Bei der Wahl des Stellvertreters erhielten die Kandidaten Michael Koscher und Markus Striegel jeweils 14 Stimmen bei drei Enthaltungen, so dass gemäß Satzung das Los entscheiden musste, welches auf Markus Striegel fiel. In den Ausschuss gewählt wurde Peter Mohring, Andreas Joachim, Michael Koscher, Kilian Bucher sowie Christian Stross. Als Kassenprüfer wurden Jochen Rossaro und Christian Schmid gewählt. Zu vorgerückter Stunde konnte Roland Bucher eine span- nende und hoffentlich einmalige Jahreshauptversamm- lung beenden, auf dass wir uns beim nächsten Mal in gewohntem Rahmen wiedersehen. Andreas Joachim Schriftführer Wir trauern um unseren Alterskameraden Hauptfeuerwehrmann Anton Elbs Anton Elbs trat 1983 in die Baindter Feuerwehr ein und verrichtete treu und pflichtbewusst 30 Jahre ak- tiven Dienst am Nächsten. Er war als Gerätewart 28 Jahre lang für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zuständig. 2013 wechselte er von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung. Anton war ein stets zuverläs- siger Kamerad. Für seine aufopfernde Tätigkeit für die Feuerwehr und die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir ihm von ganzem Herzen. Wir werden ihn niemals vergessen. Seinen Angehörigen gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Ferienprogramm FÜR FOLGENDE VERANSTALTUNGEN SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Fr 30.07. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 15 - 17 Uhr Sa 07.08. Schützen und Raspler „Verwegen unterwegs - ob als Pirat oder Indianer“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Mi 11.08. Taekwondo „Einblicke in die asiatische Kampfsportkunst“ 7- 16 Jahre, 17.45 - 18.45 Uhr Sa 14.08. Lumpenkapelle „Raubzug durch Baindt“ 10 - 14 Jahre, 10 - 13 Uhr Mo 16.08. Kinderbibeltag „Der Regenbogen“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt. de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR- Code: Alles Weitere, sowie genauere Informationen zu Teilnah- me- und Zahlungsbedingungen, Corona-Hygienemaß- nahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 31. Juli / Sonntag, 01. August Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 Samstag, 07. August / Sonntag, 08. August Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Samstag, 14. August / Sonntag, 15. August AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 30. Juli Hubertus-Apotheke in Baindt, Dorfplatz 1, Tel.: (07502) 91 10 35 Samstag, 31. Juli Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 01. August Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Samstag, 07. August Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 08. August Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Samstag, 14. August Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Sonntag, 15. August Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Georg Krämer feierte am 22. Juli 2021 seinen 95. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender August 02.08. Bauausschusssitzung öfftl. Schenk-Konrad-Halle 03.08. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 28.- 47. Reitturnier Reitplatz 29.08. Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin TriTraTrullala - Der Kindergarten St. Martin geht auf Weltraumreise Das Kindergartenjahr 2020/2021 neigt sich dem Ende zu. Dies nahm sich unser Elternbeirat zum Anlass, den Kindern et- was ganz Besonderes zu präsentieren. Am 20. Juli war es dann soweit und Sie nahmen uns mit auf eine Weltraum- reise. Als sich die Pforten öffneten, erblickten wir eine auf- regende Kulisse und tauchten ein in eine andere Galaxie. „Wooow, was ist das denn? Ein Weltraum?“, leuchteten die ersten Kinderaugen. Und plötzlich erklang ein „TriTra- Trulalla - TriTraTrulalla, der Kasperle ist wieder da!“. Es war mücksmäuschen still. Alle waren gespannt, was wohl passieren würde. Gemeinsam mit seinem Freund Seppl starteten sie die Raketen. Die Kinder begleiteten dies mit lautem Stampfen und einem Countdown. „Völlig losgelöst von der Erde..“, sangen alle im Chor. In der fremden Galaxie angekommen, stellte ein absolu- tes Highlight das Sammeln des Sternenstaubes dar. Am liebsten hätten die Kinder bereits danach gegriffen und die mutigen Figuren im Gefecht mit den außeriridischen Wesen unterstützt. Zum Glück entwischten der Seppl und der Kasper den beiden und brachten für jeden einzel- nen einen kleinen, bunten Sternenstaub mit auf die Erde. „Schau mal, das hat uns der Kasperle geschenkt“, riefen die Kinder begeistert! Für dieses schöne Erlebnis möchten wir uns noch ein- mal beim Elternbeirat und allen Helfern ganz herzlich bedanken! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 WIR sagen DANKE! Zum Abschluss diesen Kindergartenjahres 2021 möchten wir recht herzlich Danke sagen. Danke... ... an unsere Trägerschaft, die uns trotz der widrigen Um- stände, ein guter Ansprechpartner waren ... an unseren Elternbeirat, für die Unterstützung, das ge- genseitige Vetrauen und den Zusammenhalt ... an alle Familien, für den offenen und ehrlichen Umgang miteinander ... an alle Kinder, die uns jeden Tag ein Lächeln ins Ge- sicht zaubern ... und an das gesamte Kindergartenteam, die das Haus St. Martin zu etwas ganz Besonderem machen. Wir wünschen Allen einen schönen und erholsamen Som- mer und freuen uns Sie nach den Ferien gesund und mun- ter begrüßen zu dürfen. Ihr Kindergartenteam St. Martin Waldorfkindergarten Abschiede soll man feiern, denn sie machen den Weg frei für neue Reisen ... was wäre da nicht besser geeignet, als dem Abschied mit vielen kleinen Reisen entgegen zu gehen? Und so durften sich die neun Vor- schulkinder des Waldorfkindergartens Baindt dieses Jahres wieder auf viele kleine Aben- teuer freuen. Nachdem alle Vorschularbeiten erfolgreich beendet wa- ren, ging es auf zum „Segelturn“. Am von den ergiebigen Regenfällen mächtig angeschwollenem Bach wurden die selbstgebauten Segelboote kühn zu Wasser gelassen und tanzten auf den glitzernden Wellen. Die zweite Reiseetappe führte die Kinder bei hochsom- merlicher Hitze aufs Feld nach Baienfurt zur Erdbeerern- te. Stolze 13 Kilo der süßen Früchte brachten wir nach emsigem Pflücken auf die Waage und hatten uns das anschließende Picknick mehr als verdient. Erschöpft, ver- schwitzt aber stolz und mit einem Lächeln im Gesicht ging dieser Nachmittag zu Ende, bevor es am nächsten Tag zum Erdbeerenschneiden und Einkochen ging. Da wurde fleißig geschnippelt und gerührt, damit die traditionelle Abschiedsmarmelade, eine süße Erinnerung an die ge- meinsame Zeit, an die Kinder übergeben werden kann, deren Reise hier im Kindergarten noch nicht zu Ende ist. Die dritte Etappe unserer gemeinsamen Abschiedsreise ließ Kinder- und Elternherzen schon Tage vorher schnel- ler schlagen, denn keiner wusste wohin die Reise gehen würde, nur dass es für die Eltern jetzt erstmal loslassen und vertrauen hieß. Mutig stellten sich Eltern und Kinder der Herausforderung der Ungewissheit. Schließlich ging es los auf eine spannende Zeitreise zurück in die Steinzeit. Am Federsee in Bad Buchau durften die Kinder eintau- chen in eine andere Welt. Eine Welt in der es keine Läden gab, in denen man die Bedürfnisse des täglichen Lebens stillen konnte. Zurück in eine Zeit, in der das Leben aus Jagen und Sammeln bestand und darum, sich alles, was man zum Leben brauchte, mit den eigenen Händen zu erschaffen. Steinmehl im Brot vom Abrieb, welches die Zähne zerstörte, die Bedrohung durch wilde Tiere, ein Mammutzahn so groß wie ein Wackerstein, Kleider aus Tierhaut, Feuer machen als Kunst, ein Lastenwagen, der nur geradeaus fahren konnte und unendlich viel mehr durften die Kinder auf der zweistündigen Entdeckungs- reise erfahren und sich zum Schluss noch ihre eigene Steinzeitkette gestalten. Die vierte und letzte Rei- seetappe vor dem großen Abschiedsfest bildete der traditionelle Schulkinder- abend. Die Luft an diesem Abend war vor Aufregung zum Schneiden dick. Nach herausfordernden und spannenden Spielen, die Mut, Zusammenarbeit und eine Menge Geschick erforderten, ging es hung- rig ans reich bestückte Buffet, das die Eltern für diesen besonderen Anlass gezaubert hatten. Hier durfte erstmal nach Lust und Laune geschlemmt werden. Doch dann weckten auf einmal Geräusche im Garten die Aufmerksamkeit der Kinder. Und mit einem großen Cha- os vor unserer Gartenhütte, durch unseren Hauswichtel Fritz-Fratz-Friederich, begann eine aufregende Schatz- suche durchs Naturschutzgebiet, bei der die Kinder ihren ganzen Einfallsreichtum zeigen konnten. Der Schatz wur- de schließlich erfolgreich geborgen und jedes Kind mit einem Abschiedsbrief und einer Schutzengelkette für sei- nen weiteren Weg von unserem kleinen Wicht belohnt. Am Lagerfeuer durfte der Abend dann gemeinsam mit den Eltern ausklingen. Den grönenden Abschluss bildete ein wunderschöner Regenbogen der sich über den Gar- ten spannte. Jetzt bleibt nur noch eine letzte große Station auf unse- rem gemeinsamen Weg, der wir mit einem weinenden und einem lachenden Auge entgegen fiebern... Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten der Bücherei In den Sommerferien ist die Bücherei nur an den Montagen geöffnet. Zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr, ab Montag den 30.9.2021 gelten wieder die bekannten Öff- nungszeiten. Die Gemeindebücherei ist geöffnet am Montag 2.8.2021 Montag 9.8.2021 Montag 16.8.2021 Montag 23.8.2021 Montag 30.8.2021 Montag 6.9.2021 Zur Information Die besten Wünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung gratuliere ich allen Konfirmandinnen und Konfirmanden und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Achtalschule Baienfurt Erfolgreicher Real- und Hauptschulabschluss an der Achtalschule Baienfurt An der Achtalschule Baienfurt haben in diesem Schuljahr 16 Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss und 21 Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erfolgreich abgelegt. Aus Baindt erhielten den Realschulabschluss: Isabel Forderer (erhält einen Preis), Korbinian Wucherer Aus Baindt erhielten den Hauptschulabschluss: Züleyha Agca, Sina Mical, David Schimpf Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zur be- standenen Prüfung und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute, Glück und Zuversicht. Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Belligoi, Tiziano Dillmann, Eva Henkel, Nikolas Färber, Liana Schorpp, Sarah Mia Kulb, Mia Marielle Winkhart, Annalena Spähn, Anna Merker, Alexander Einen Preis erhielten: Ein Lob erhielt: Färber, Liana Winkhart, Annalena An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Ein Lob erhielt: Heilig, Jonas Konzett, Fabian Konzett, Fabian Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten NABU-Aktion „1000 Bäume für Weingarten und Umgebung“ geht weiter In diesem Jahr wiederholt der NABU Weingarten die erfolg- reiche Aktion: Gartenbesitzer aus den Ortschaften Weingar- ten, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Fron- reute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg und Wolpertswende können maximal 5 Obst- bäume und Sträucher zum Pflanzen im eigenen Garten erwerben. Die Kosten belaufen sich pro Baum auf ledig- lich 15 €, der Rest wird vom NABU bezuschusst. Sträucher sind sogar kostenlos. Nachdem bereits letztes Jahr 85 Personen über 350 Ge- hölze bestellt haben, geht das Projekt nun in das zweite Jahr. Dazu Hubert Kapler vom NABU Weingarten: „Wir wollen die Gärten rund um Weingarten zum Blühen brin- gen und damit Lebensräume schaffen für Insekten und Vögel. Jeder, der mitmacht, leistet einen aktiven Beitrag zum Artenschutz.“ Bestellt wird über das Bestellformular, das im Internet unter www.nabu-weingarten.de heruntergeladen wer- den kann. Die Sortenliste ist ebenfalls dort zu finden. Die Obstbäume und Sträucher müssen bis 24. September 2021 vorbestellt und dann am 12. oder 13. November 2021 beim Kooperationspartner Gartenbaumschule Müller ab- geholt werden. Bei Fragen zur Bestellung können sich Interessenten bei Frau Plewa (Tel.: 0751/48898) melden. Landratsamt Ravensburg Tagesmütter und Tagesväter gesucht – Nächster Vorbe- reitungskurs startet im September in Weingarten Die regionalen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege bieten im September 2021 einen vierteiligen Vorberei- tungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Weingarten an. Der Kurs bereitet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassend auf ihre Tätigkeit vor. Wichtige Voraussetzun- gen sind Freude am Umgang mit Kindern, erzieherische Erfahrungen und die Bereitschaft, diese durch Qualifizie- rung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die ganztägige Veranstaltung „Ein- führung in die Kindertagespflege“ am Samstag, den 25.09.2021 von 9 bis 17 Uhr in Weingarten. Die Qualifizie- rung wird kostenfrei angeboten. Eine Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 03.09.2021. Drei regionale Vermittlungsstellen stehen im Landkreis Ravensburg für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Syl- via Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christi- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 na Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail tagesmuet- tervermittlung-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de. In der Region Nordwest beraten Christine Leierseder und Dagmar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail tagesmuettervermittlung-bw@caritas-boden- see-oberschwaben.de. Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kinderta- gespflege wird im Landkreis Ravensburg in Kooperation von Landratsamt Ravensburg, Caritas Bodensee-Ober- schwaben und Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LBG unterstützt beim Antrag auf Waldprämie Noch bis zum 30. Oktober 2021 können private und kommunale forstwirtschaftliche Unternehmen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) die „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beantragen. Dafür ist unter anderem die Bestätigung der Flächengröße durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) notwendig. Auf der Internetseite www.bundeswaldpraemie.de in- formiert die Bundesregierung darüber, dass sie mit der Prämie Waldeigentümer unterstützt, die sich mit einer aktiven, nachhaltigen und verantwortungsvollen Wald- bewirtschaftung trotz der widrigen Umstände gegen den Klimawandel stemmen und dies durch eine unabhängige Zertifizierung dokumentieren. LBG-Service für Antragsteller Die LBG verfügt deutschlandweit über den umfassends- ten Datenbestand zum privaten und kommunalen Wald. Sie ist damit einer der ersten Ansprechpartner, wenn es um die verlässliche Bestätigung von Flächen geht. Bei der Antragstellung auf die Nachhaltigkeitsprämie Wald ist es deshalb unter anderem notwendig, den letzten LBG-Bei- tragsbescheid einzureichen. Schon in 60.000 Fällen geholfen Im vergangenen Jahr wurden mehreren tausend Mit- gliedern Mehrexemplare des letzten Beitragsbescheides von der LBG übersandt. Auf Basis einer gesetzlichen Re- gelung konnte die LBG darüber hinaus bereits in über 60.000 Fällen Waldbesitzern helfen und die Größe der erfassten Waldfläche der FNR in einem maschinellen Verfahren bestätigen. Die LBG erleichtert dadurch das Verwaltungsverfahren und hilft den betroffenen Mitglie- dern. Da dieser Service nicht zu den gesetzlichen Aufga- ben der LBG gehört, werden ihr alle entstehenden Kosten von der FNR erstattet. Informationen zur Antragstellung Anträge auf Waldprämie können bei der FNR noch bis zum 30. Oktober 2021 unter www.bundeswaldpraemie.de gestellt werden. Die Unterstützung durch die LBG dauert bis Ende 2021 an. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg In Baden-Württemberg beginnen die Ferien. Viele Schü- lerinnen und Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um sich mit einem Minijob das Taschengeld aufzubessern oder erste Einblicke in die Berufswelt zu erhalten. Wegen der Corona-Pandemie dürfen Ferienjobber in diesem Jahr deutlich länger arbeiten, um brutto für netto zu verdienen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg mit. Es gibt zwei Arten von Minijobs, die man als Ferienjob ausüben kann: den kurzfristigen Minijob und den geringfügig entlohnten 450-Euro-Minijob. Während bei dem geringfügig entlohnten Minijob der monatliche Verdienst auf 450 Euro begrenzt ist, kann man in einem kurzfristigen Minijob unbegrenzt verdienen. Hier ist aber die Beschäftigungsdauer eingeschränkt: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine im Voraus befris- tete kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann bis zu vier Monate oder 102 Arbeitstage arbeiten – und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Werden diese Zeiträume auch bei mehreren Beschäftigungen nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeits- stunden keine Rolle. Landratsamt Ravensburg Gemeinsam 2,3 Millionen Kilometer geradelt Landrat Harald Sievers gratuliert Städten, Gemeinden und Teams zum Erfolg beim STADTRADELN Vom 12.06. bis 02.07.2021 – radelten der Landkreis Ravensburg sowie 23 Städte und Gemeinden beim STADT- RADELN, einer Kampagne des inter- nationalen Netzwerkes Klima-Bünd- nis, um die Wette. In diesem Zeitraum legten 8.823 Radelnde 2.346.826 Kilometer auf dem Fahrrad zurück. „Wie bereits letztes Jahr können wir wieder eine Steige- rung von fast eine Million Radkilometer im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen“, freut sich Landrat Harald Sievers über die hohe Beteiligung. Insgesamt radelten 530 Teams gemeinschaftlich, darunter Unternehmen, Schulen, Par- teien, Vereine und Verwaltungen. Alle mit dem Fahrrad gefahrenen Kilometer wurden addiert und haben im Ak- tionszeitraum zu dem Spitzen-Ergebnis es vierten Platzes in der bundesweiten Wertung geführt. Der Gemeinde Altshausen ist es mit 372.964 Kilometern sogar erneut gelungen den ersten Platz in der Kategorie unter 10.000 Einwohner/innen einzunehmen. Fahrradaktivste Kommu- ne im Landkreis Ravensburg ist ebenfalls Altshausen, gefolgt von Ravensburg mit 371.877 Kilometern, Isny im Allgäu mit 220.859 Kilometern, Leutkirch im Allgäu mit 200.271 Kilometern und Newcomer Bad Wurzach mit 186.024 Kilometern. Auf Kilometer pro Einwohner/in be- trachtet, liegen drei kleine Gemeinden ganz vorne: Eben- weiler mit 94,51 Kilometern, Altshausen mit 90,88 Kilome- tern und Fleischwangen mit 82,10 Kilometern. Auf Platz drei und vier stehen Isny im Allgäu (15,12 Kilometer) und Bodnegg (13,34 Kilometern). Auf Kreisebene wurde das STADTRADELN von Kerstin Dold koordiniert, der Klimaschutzmanagerin des Land- kreises. Besonders freut sie sich über die steigende Anzahl an teilnehmenden Städten und Gemeinden im Landkreis und, dass sich kleine Gemeinden erfolgreich an der Ak- tion beteiligen. Erstaunlich findet sie auch die Leistung, die einzelne Personen erbringen. So gibt es beispielswei- se fünf Radler, die in den drei Wochen jeweils über 3.000 Kilometer geradelt sind. „Für den Klimaschutz und die ei- gene Gesundheit zählt jeder Kilometer“, so Dold, „und ich bin überzeugt, dass der Wettbewerb die Motivation beim alltäglichen Radfahren steigert.“ Die folgenden Teams im Landkreis haben sich an die Spitze der einzelnen Bewer- tungskategorien geradelt: Fahrradaktivstes Team (meiste Kilometer gesamt): • Platz 1: Radteam MI-KA Sports, Altshausen (58.047 Ki- lometer) Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 • Platz 2: Bildungszentrum St. Konrad, Ravensburg (40.658 Kilometer) • Platz 3: Vetter-Pharma, Ravensburg (36.047 Kilometer) Team mit den fahrradaktivsten Teilnehmenden (meiste Kilometer pro Teilnehmende): • Platz 1: Team Haisterkirch, Bad Waldsee (1.311 Kilome- ter - 3 Radelnde) • Platz 2: Les Clochards de Loire, Landkreis (1.139 Kilome- ter - 4 Radelnde) • Platz 3: Die Pfaffs, Altshausen (1.105 Kilometer - 2 Ra- delnde) Größtes Team (meiste Teilnehmende): • Platz 1: Bildungszentrum St. Konrad, Ravensburg (298 Radelnde) • Platz 2: Hans-Multscher-Gymnasium, Leutkirch (166 Radelnde) • Platz 3: Vetter-Pharma, Ravensburg (158 Radelnde) Als Dankeschön für den geleisteten Einsatz verlost das Landratsamt unter allen aktiven Radelnden im Landkreis – unabhängig von der erzielten Kilometerzahl – drei was- serdichte Fahrradtaschen und fünf RadKULTUR-Pakete mit Fahrrad-Accessoires. Bei der Fahrrad-Schnitzeljagd zum Auftakt von STADTRADELN wurden bereits fünf Teil- nehmende mit Gutscheinen von lokalen Fahrradgeschäf- ten belohnt. Weitere Ehrungen finden in den teilnehmen- den Städten und Gemeinden statt. Alle Informationen zur Aktion und die Ergebnisse von STADTRADELN sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg/ veröffentlicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 31. Juli - 08. August 2021 Gedanken zur Woche Lebensweisheit Die meisten Menschen wissen gar nicht, wie schön die Welt ist und wie viel Pracht in den kleinen Dingen, einer Blume, einem Stein, einer Baumrinde oder einem Birkenblatt sich offenbart. Rainer Maria Rilke Samstag, 31. Juli 11.00 Uhr Baienfurt – evangelische Konfirmation in der Kath. Kirche 18.30 Uhr 18:30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Baindt - Requiem für Frau Gertrud Saile Sonntag, 01. August – 18. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Harro Krezdorn mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Franz und Eugen Schmidt, Engel- bert, Elisabeth und Franz Schützbach, Jahrtag: Margarete Vollmer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Marie Mittwoch, 04. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 06. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 07. August 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 08. August – 19. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann)) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Elena Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einweg- masken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 02. August – 20. August 2021 geschlossen. Vom 24. August bis zum 10. September ist das Pfarr- büro Dienstags und Freitags von 9.30 – 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung Wir treffen uns am Samstag 14.08.2021 um 9:00Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräu- tersäule für das Hochfest Mariä Himmelfahrt. Auf viele Helferinnen würden wir uns freuen. Der Gottesdienst zur Kräutersegnung ist am Samstag, 14. August um 18.30 Uhr Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. Lk 12,48 Sonntag, 01. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 04. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch“ im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 Sonntag, 08. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Dienstag, 10. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch“ im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 Sonntag, 15. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen Eine Gabe ist kein Selbstzweck, sondern verbunden mit einer Aufgabe – mit einer Verantwortung, weil wir ja nicht nur für uns allein auf der Welt sind. Indem wir unsere Be- gabungen mit anderen und für andere einsetzen, kom- men sie zu ihrer Bestimmung. Und auch wir selbst sind zufriedener, wenn wir unser Licht nicht unter den Schef- fel stellen, sondern es auch für andere leuchten lassen. und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. Erleben wir das nicht immer wieder, dass den Engagierten und Tüchtigen immer noch eine Aufga- be oben drauf gesetzt wird. Wird dieses Zuviel hier auch noch biblisch begründet? Stellen wir nicht längst fest, dass dieses immer mehr in unserer Leistungsgesellschaft Menschen krank macht, bräuchten wir stattdessen nicht eher immer wieder eine Auszeit aus dem Hamsterrad? Doch und genau dafür ist der Ruhetag gedacht – der am Sonntag und die Pausen und Auszeiten, mit denen wir unseren Alltag durch Arbeit, Gebet und Ruhe eine Struk- tur geben können: Alles hat seine Zeit. Und wenn mehr Menschen ihre Gaben einbringen, wird es auch für die En- gagierten machbarer, weil die Herausforderung auf viele Schultern verteilt wird. Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen . Wenn ich zu meinen Grenzen stehe und sie auch als Schutz vor Überforderung verstehe, werde ich gelassener, innerhalb meiner Begrenzungen die Vielfalt an Gaben zu entdecken, die ich für mich und andere ein- setzen kann und soll. Dann werde ich feststellen, woher die Kraft kommt, in den Anforderungen meines Lebens zu bestehen: Wer sucht, der findet und wer bittet, empfängt, denn Gott gibt nicht knausrig, wenn wir ihn um seine Kraft und Gegenwart für unseren Alltag bitten. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Bibel im Gespräch Mich von einem Wort überra- schen lassen, das in meine Situ- ation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen su- chen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... - Zusammen über den aktuellen Predigttext ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten entdecken. Wer darauf Lust hat, ist herzlich eingeladen zu den zwei Bibelgesprächen im Sommer, jeweils um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt – bei gutem Wetter im Freien, sonst im gut belüfteten großen Gemeindesaal: • Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus • und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfar- ramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt Konfirmation. Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Konfis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Konfi- Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Katholischen Kirche in Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde-haus in Baienfurt Konfirmation. - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt Konfirmation. Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Konfis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Konfi- Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Katholischen Kirche in - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt Konfirmation. Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Konfis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Konfi- Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Katholischen Kirche in Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Kon- fis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottes- dienst der Konfi-Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemein- dehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Ka- tholischen Kirche in Baienfurt ihre Konfirmation und dann im September nochmals drei – voraussichtlich in der Ev. Kirche. Die Konfis haben die herausfordernde Mischung aus di- gitalem und präsentischem Konfi-Unterricht mit Bravour gemeistert und sind eingeladen, sich auch über die Konfir- mation hinaus im Konfi-Jugendkreis und anderen Settings im Kontakt zu bleiben und ihre Ideen und Begabungen in ihrer Kirchengemeinde einzubringen. Gottes Segen auch dafür! _________________________ Baienfurt ihre Konfirmation und dann im September nochmals drei in der Ev. Kirche. Die Konfis haben die herausfordernde Mischung aus digitalem und präsentischem Konfi-Unterricht mit Bravour gemeistert und sind eingeladen, sich auch über die Konfirmation hinaus im Konfi-Jugendkreis und anderen Settings im Kontakt zu bleiben und ihre Ideen und Begabungen in ihrer Kirchengemeinde einzubringen. Gottes Segen auch dafür! Perspektivenwechsel für Menschen im Hartz Auch in Oberschwaben werden die Forderungen aus Caritas und Diakonie unterstützt.. „Kaum jemand kann es sich vorstellen, wie deprimiert ein Mensch sein kann, der von Hartz-IV-Leistungen abhängig ist.“, so der Leiter der Sozialen Beratung beim Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee, Gerd Gunßer. Die Mitarbeitenden der Diakonie OAB begrüßen deshalb die klare Aussage der kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas, dass Hartz IV in der jetzigen Form keine Zukunft haben darf. Die beiden Vorstände von Diakonie Maria Loheide und Caritas Peter Neher fordern deshalb einen radikalen Umbau des Systems. Dass das bisherige System von Hartz IV an seine Grenzen gekommen ist, erleben die Beraterinnen der Diakonie im Evangelischen Kirchenbezirk fast täglich. Die von Hartz-IV betroffenen Menschen verstehen meist nicht, was das Jobcenter von ihnen möchte. Die Behördensprache ist kompliziert. Dieses Verständigungsproblem haben aber nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund, so Gerd Gunßer. Zahlreiche Gesetzesänderungen und Ausführungsbestimmungen machen die Bearbeitung von Ansprüchen nicht nur den Hilfesuchenden, sondern auch den Mitarbeitenden in den Jobcentern zu schaffen. Dies führt dann häufig zu belastenden Beratungsgesprächen in den Jobcentern. Ein vermeintlich ungenau ausgefüllte Formular kann dazu führen, dass Leistungen dann zu spät kommen, gekürzt oder gar nicht ausbezahlt werden. „Aus dem Grundprinzip des Förderns und Forderns hat sich ein System entwickelt, dass die Menschen kontrolliert und sanktioniert“, so Maria Loheide während einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Häufig erleben die hilfesuchenden Menschen erst in der Beratungsstelle der Diakonie, Wertschätzung und Verständnis. Es ist nicht einfach für die von Hartz IV betroffenen Menschen in dieser Situation Mut zu f um auf Arbeitssuche zu gehen. Meist sind auch die beruflichen Voraussetzungen der Betroffenen für eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt schlecht. So forderte der Caritaspräsident Peter Neher eine deutliche Verbesserung der Förderung von Langzeitarbeitslosen. Anstelle einer schnellen Vermittlung in teilweise instabile Arbeitsverhältnisse müsse berufliche Qualifizierung Vorrang erhalten, sagte der Caritaspräsident. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Grundsicherung ist sicherlich erstrebenswerter als eine nicht von den Hilfesuchenden nachvollziehbare Sanktionierung. Sanktionierungen führen meist zu einer Verschlechterung der Situation der Betroffenen und führen in nahezu aussichtlose Lebenslagen. Diakon Gerd Gunßer Perspektivenwechsel für Menschen im Hartz-IV-Bezug. Auch in Oberschwaben werden die Forderungen aus Caritas und Diako- nie unterstützt.. „Kaum jemand kann es sich vorstellen, wie deprimiert ein Mensch sein kann, der von Hartz-IV-Leis- tungen abhängig ist.“, so der Leiter der Sozialen Beratung beim Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Boden- see, Gerd Gunßer. Die Mitarbeitenden der Diakonie OAB begrüßen deshalb die klare Aussage der kirchlichen Sozialverbände Diako- nie und Caritas, dass Hartz IV in der jetzigen Form keine Zukunft haben darf. Die beiden Vorstände von Diakonie Maria Loheide und Caritas Peter Neher fordern deshalb einen radikalen Umbau des Systems. Dass das bisherige System von Hartz IV an seine Grenzen gekommen ist, erleben die Beraterinnen der Diakonie im Evangelischen Kirchenbezirk fast täglich. Die von Hartz- IV betroffenen Menschen verstehen meist nicht, was das Jobcenter von ihnen möchte. Die Behördensprache ist kompliziert. Dieses Verständigungsproblem haben aber nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund, so Gerd Gunßer. Zahlreiche Gesetzesänderungen und Ausfüh- rungsbestimmungen machen die Bearbeitung von An- sprüchen nicht nur den Hilfesuchenden, sondern auch den Mitarbeitenden in den Jobcentern zu schaffen. Dies führt dann häufig zu belastenden Beratungsgesprächen in den Jobcentern. Ein vermeintlich ungenau ausgefüll- tes Formular kann dazu führen, dass Leistungen dann zu spät kommen, gekürzt oder gar nicht ausbezahlt werden. „Aus dem Grundprinzip des Förderns und Forderns hat sich ein System entwickelt, dass die Menschen kontrol- liert und sanktioniert“, so Maria Loheide während einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Häufig erleben die hilfesuchenden Menschen erst in der Be- ratungsstelle der Diakonie, Wertschätzung und Verständnis. Es ist nicht einfach für die von Hartz IV betroffenen Men- schen in dieser Situation Mut zu fassen, um auf Arbeitssuche zu gehen. Meist sind auch die beruflichen Voraussetzungen der Betroffenen für eine erfolgreiche Vermittlung in den Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Arbeitsmarkt schlecht. So forderte der Caritaspräsident Pe- ter Neher eine deutliche Verbesserung der Förderung von Langzeitarbeitslosen. Anstelle einer schnellen Vermittlung in teilweise instabile Arbeitsverhältnisse müsse berufliche Qualifizierung Vorrang erhalten, sagte der Caritaspräsident. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Grundsicherung ist sicherlich erstrebenswerter als eine nicht von den Hilfe- suchenden nachvollziehbare Sanktionierung. Sanktionie- rungen führen meist zu einer Verschlechterung der Situ- ation der Betroffenen und führen in nahezu aussichtlose Lebenslagen. Diakon Gerd Gunßer Fachbereich Soziale Beratung (DBS) MIT 17,03 € MONATLICH DURCH DIE KRISE? Die Pandemie trifft besonders Menschen mit geringem Einkommen Im Diagramm sehen Sie die prozentuale Aufteilung der monatlichen „Hartz-lV-Leistungen“. Das Einkommen ist sehr überschaubar. Es reicht meist nicht aus, um über den Monat zu kommen. Dies zeigt die Zahl der Lebens- mittelgutscheine: In den letzten zehn Tagen ein es Monats steigt die Anzahl der ausgegebenen Lebensmittelgut- scheine immer stärker an, als im restlichen Monat. Um überleben zu können, brauchen die Leistungsberech- tigten den überwiegenden Teil des Regelsatzes für den täglichen Bedarf. Da ist z. B. kein Spielraum zum Anspa- ren für die jährliche Stromnachzahlung. Meist ist es dann eine finanzielle Katastrophe. Im vergangenen Jahr kam die Pandemie noch hinzu. Die zusätzlich geforderten Anschaf- fungen im Bereich Hygiene und Gesundheit, z. B. Mund-Na- sen-Schutz, sind dann nur sehr schwer zu stemmen. Gerade einmal 17,03 € können für Gesundheitspflege ausgegeben werden. Dankbar wurde von den betroffenen Menschen die Ausgabe von OP-/FFP2-Masken während der Vesperkirche angenommen. Auch bei Beratungsgesprächen werden die- se weitergegeben. Gerd Gunßer, Leitung Fachbereich Soziale Beratung Nahrung,alkoholfreie Getränke € 154,78 Freizeit, Unterhaltung, Kultur € 43,52 Post und Telekommunikation € 39,88 Bekleidung, Schuhe € 37,01 Pfarrer Ralf Brennecke T +49 751 95223-120 Geschäftsführer F +49 751 95223-129 www.diakonie-oab.de T +49 751 95223-121 www.kirchenbezirk-ravensburg.de M +49 151 22088001 r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonie. Mit Dir. Diakoniestiftung. Hand in Hand Diakonisches Werk BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN Oberschwaben Allgäu Bodensee Weinbergstraße 10, 88214 Ravensburg Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung € 38,32 Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände € 27,17 andere Waren und Dienstleistungen € 35,53 Verkehr € 40,01 Gesundheitspflege € 17,03 Beherbergungs- und Gaststätten dienslteistungen € 11,65 Bildung € 1,61 Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer T +49 751 95223-121 M +49 151 22088001 r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee Weinbergstraße 10, 88214 Ravensburg T +49 751 95223-120, F +49 751 95223-129 ww.diakonie-oab.de, www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. - Diakoniestiftung. Hand in Hand BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN _________________________ Liebe Kreative Wir nehmen unser kreatives Schaffen wieder auf, aber wegen der besonderen Corona-Si- tuation wollen wir uns draußen tref- fen auf der Terrasse des Evangeli- schen Gemeindehauses im Öschweg 30 in Baienfurt. Am 2. August 2021 um 8:30 Uhr treffen wir uns mit Lin- de Gerster zum kreativen Schreiben. Wir wollen ganz frei nach Thekla Lingen „den Sommer übers Land gehen lassen“. Wir beginnen um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Achtung neuer Treffpunkt während der Pandemie im Gemeindehaus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch August 2021 2.8. Linde Gerster: Kreatives Schreiben - Es geht der Sommer übers Land... Wir be-texten oder be-reimen die heiße Jahreszeit 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aqua- rell oder Gouache 16.8. Berti Schützbach: KREATIV mit Holz und Stein in Bertis Werkstatt in der Ziege- leistr. Baindt 23.8. Monika Franz: Neue Ideen zum Steine-Bemalen Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Athletik-Training ab August Du bist grundlegend fit und motiviert für ein Training mit Fokus auf Schnel- ligkeit, Kraft und allgemeine Athletik so- wie mindestens 16 Jahre alt? Ab Mon- tag, den 02.08., startet der SV Baindt ein passendes Angebot. Über die Sommerzeit immer mon- tags von 19:00 bis 21:00 Uhr auf dem Tartangelände hin- ter der Tennishalle. Kommt gerne vorbei und schnup- pert rein oder meldet euch einfach bei Christian Staud (staud.christian[at]gmail.com oder per Whatsapp unter 0176/80420095). Fürs Training am besten ein Handtuch oder eine Sportmatte mitbringen. TC Baindt e.V. Spielberichte der Mannschaften Damen 40, Staffelliga: TC Söflingen - TC Baindt 3:3 Zum ersten mal in unserer diesjährigen Sommerrunde hatten wir eine etwas längere Anfahrt zu den Damen 40 des TC Söflingen. Leider hat es der Wettergott diesen Sams- tag nicht so gut mit uns gemeint. Nach den ersten er- kämpften Spielpunkten mussten wir dann auch bereits für die erste Regenunterbrechung vom Platz. Eine knappe Stunde später kämpfte Co sich mit viel Geduld und Kämpferherz in einen Matchtiebreak, hatte aber hier das Nachsehen. Babsi und Marion konnten klar die Punkte für unsere Mannschaft sichern, während Edith sich einer läuferisch guten Gegnerin geschlagen geben musste. Wie schon in den letzten beiden Verbandsspielen stand es nach den Einzeln wieder 2:2 und die Aufstellung fürs Doppel wollte gut überlegt sein. Und wieder bremste uns eine hartnäckige Regenfront aus. Ganz unkonventionell wurde dann das gemeinsame Essen – welches eigentlich als Abschluss einer Begegnung stattfindet – als Zwische- nevent vorgezogen. Mit neuen Kräften holten wir uns dann das benötigte Doppel und damit den erhofften Sieg. Es spielen: Co Nehls (danke dir fürs Einspringen), Babsi Blattner, Marion Grabherr und Edith Schwarzat. Herren 40, Bezirksstaffel 1: TC Meckenbeuren/Kehlen 2 - TC Baindt 0:6 Was für ein letzter Saison-Spieltag. Mit einem glatten 6:0 Auswärts-Erfolg setzten wir einen absoluten Höhepunkt an das Saisonende! Alle Spieler konnten an diesem Tag sowohl im Einzel als auch in beiden Doppeln den Platz als Sieger verlassen. Im Anschluß haben wir das natür- lich ausgiebig zusammen mit unseren Tennisfreunden aus Kehlen gefeiert. Es spielten: Thomas Schäfer, Rafael Grabherr, Sascha Wösle und Andreas Lang. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen meinen Spie- lern der Mannschaft Herren 40 bedanken! Ihr seid ein Super-Team. Ebenso möchten wir uns bei allen bedan- ken, die uns im Laufe der Saison in irgendeiner Form unterstützt haben und für uns da waren. Danke bis zum nächsten Jahr! (Rafael Grabherr). Herren 50/1: Meister in der Bezirksoberliga TC Aitrach 1 - TC Baindt 3:6 TC Baindt - TA TSG Söflingen 2 5:4 TC Baindt - TC Isny 1 5:4 TC Ösch Weingarten - TC Baindt 1 4:5 Nach dem Aufstieg vor 2 Jahren und der Pause im letzten Jahr kamen wir gut aus den Startlöchern. Mit vier Siegen aus vier Spielen wurden wir in diesem Jahr souveräner Meister in unserer Klasse. Den knappen Ergebnissen wa- ren eine 5:1-Führung gegen Aitrach und zweimal 4:2 gegen Söflingen und Isny nach den Einzeln vorausgegangen, so dass bereits ein Doppelsieg reichte. Mit Peter und Stefan hatten wir da eine sichere Bank für diesen benötigten Doppelpunkt. Die beiden anderen Doppel müssen für die nächste Runde nochmal verstärkt trainieren. Gegen den TC Ösch Weingarten kam es am Samstag dann zum entscheidenden Sieg für die Meisterschaft. Nach den Ein- zeln kam es zu einem 3:3-Zwischenstand. Peter, Volker und Stefan konnten ihre Einzel gewinnen. Nun wurden von unserer Seite die Doppel umgestellt. So spielte Peter mit Volker und Stefan mit Wolfgang, welche dann auch die 2 benötigten Spiele gewinnen konnten. Es spielten in dieser Saison: Peter Schmitt, Volker Hil- lebrand, Stefan Schäfer, Wolfgang von Bank, Gerhard Reich, Siggi Hirmke, Roman Schmucker, Richi Schäfer und Harald Wetzel. Danke nochmal an die Ersatzspieler, die kurzfristig ausgeholfen haben. Wir gratulieren den Herren 50/1 zum Aufstieg in die Ver- bandsliga. Vorschau: Fr., 30.07.21: TC 1903 Wangen 2 - Junioren U15/1 TC Langenargen - Junioren U15/2 Nach diesen Spielen ist die Verbandsrunde 2021 beendet. Lediglich die Damen 40 müssen im September nochmals, zu ihrem letzten Verbandsspiel, antreten. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Reitergruppe Baindt Pferdeführerschein Umgang Im Umgang mit Pferden tragen wir eine besondere Verantwortung um ihren na- türlichen Bedürfnissen gerecht zu wer- den. Wir müssen dafür sorgen, dass es unseren Pferden gut geht. Dafür sind grundlegendes Wissen und Können nötig. Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Nachweis für die Kompetenz im richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd. Er besteht aus einem Lehrgang mit Prüfung und spricht jeden an, der mit Pferden umgeht. Der Pferdeführerschein Umgang ist Voraussetzung für den Erwerb eines weiterführenden Abzeichens im Pfer- desport. Pferdeführerschein Reiten Das Reiten im Gelände und das Ausreiten gehören zu den schönsten Freizeitbeschäftigungen im Pferdesport, denn in der Natur kommt das Pferd seinem natürlichen Lebensraum am nächsten. Im öffentlichen Raum treffen sich die Interessen von Land- und Forstwirtschaft, Naturschützern und Jägern, Erholungssuchenden und Sportlern. Jeder Reiter trägt eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen des Pfer- des sowie die eigene Sicherheit und die anderer Men- schen und Tiere. Der Pferdeführerschein Reiten ist ein Nachweis für die Kompetenz des Reiters im Alltag. Er besteht aus einem Lehrgang mit Prüfung. Wir bieten im Herbst 2021 diese beiden Lehrgänge an und freuen uns hierfür Martin Stellberger (Berittführer) für die Unterrichtserteilung gewonnen zu haben. Die Prüfung wird am 23.10. 2021 stattfinden. Wer Interesse hat, bitte bis 01.08.2021 bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 melden. Volleyball LJ Baindt Aktuelle Freizeitmöglichkeiten in der Volleyball Landjugend Baindt Lange genug haben wir alle in der Zwangspause gesteckt, jetzt kann die Freizeit endlich wieder gemeinsam ange- gangen werden! Wir freuen uns ab Oktober auf die kom- menden Staffeln im Modus Freizeit Mixed 4/2 für unsere beiden Mannschaften, in der alle Volley-Fans gern gese- hen sind (m/w/d olé). VLJ Baindt 1 tritt in der A-Staffel an, VLJ Baindt 2 ist in der B-Staffel gemeldet. Auch abseits der Mannschaftstätigkeiten gibt es viel zu erleben. Das Training findet ab 12. August wieder für alle statt, jeden Donnerstag von 20-22 Uhr in der Turnhalle der Klosterwiesenschule (Hygieneregeln werden jederzeit eingehalten). Dazu gibt es im Sommer oft spontan Beach- volleyball, einmal jährlich ein Hüttenwochenende, Weih- nachtsfeier, Besuche bei anderen Vereinen, und und und ... Bei Interesse melde Dich jederzeit bei Adi, 01573-5151616. Wir freuen uns auf alle Neuen! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderwoche Zugspitzgebiet (Ettal) vom 10.bis 15.Oktober 2021 Geplant sind 4 Wanderungen (für A und B Gruppe) Badersee -Eibseerunde, Waldblickweg - Kloster Ettal zum Schloß Linderhof, Wanderung rund ums Kloster Ettal , Rundweg - Best of Oberammergau. Preis Hotel ( Alphotel Ettal ) und Bus- fahrt: DZ mit HP p.P. € 540,00, EZ mit HP € 630,00. Anmeldung bei Ulla Vehe Bergmann, Tel. 0751 93442, E-Mail vehe-bergmann@t-online.de Stand Juli 2021 können nur vollkommen Geimpfte, Gene- sene und bei Reiseantritt ( 24 Std. vorher ) negativ getes- tete Personen teilnehmen. Sollte sich an diesem Status etwas ändern, werden wir sie informieren. Rundwanderung Weitnau, Alttrauchburg, Weitnau Treffpunkt, Dienstag 3.August 2021, 8.30 Uhr Festplatz Weingarten, Gehzeit 3,50 Std., 9 km, HM 290m, Fahrpreis 12,00 € f. Mitglieder, Einkehr Bräustüble in Weitnau, Rückfahrt gegen 18.00 Uhr Anmeldung bis 02.08.2021, 20.00 Uhr bei WF Alfons Horn, Tel. 0751/42485 es gelten die hinsichtlich COVID 19 bekannten Hygiene- vorschriften, geimpft, getestet, genesen auf Nachweis. Stöcke und festes Schuhwerk unbedingt erforderlich, Rucksackvesper Wanderung findet nur beimgutem Wetter statt! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im August geboren sind, wünscht der Sozial- verband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit Liebe Grüße Ihre Karin Maucher Vorsitzende Was sonst noch interessiert BUND Ravensburg-Weingarten TERMINAKÜNDIGUNG Den Geheimnissen des Altdorfer Waldes auf der Spur... BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Am Sonntag, den 01.08.2021 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW un- ter der Leitung von Robert Dingler eine Exkursion in den Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Altdorfer Wald. Unter dem Titel: „Wald schützen – Wald nutzen – Wald baden“ verspricht die Rundtour spannende Einblicke in dieses vielfältige Waldökosystem. Die Wan- derung dauert ca. 2.5 Stunden, Start ist um 14:00 Uhr am Parkplatz Lochmoos, Schlier-Hintemoos. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr un- ter bund.ravensburg@bund.net. Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort direkt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll, faszinierend, voll unbekannter, paradiesischer Biotope, Biodiversität pur, das größte zu- sammenhängende Waldgebiet Oberschwabens. Durch die aktuellen Entscheidungen zum Regionalplan und den geplanten Torf- und Kiesabbau ist er bedroht. Das hat der BUND Ravensburg-Weingarten zum Anlass genommen, um in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V., ein umfang- reiches Exkursionsprogramm zusammen zu stellen, wel- ches die Schätze dieses einzigartigen Gebietes sichtbar macht. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von zwölf sonntäglichen Exkursionen, die wöchentlich bis Anfang Oktober stattfinden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, his- torische Begebenheiten, Folgen des Klimawandels in der Region. Für jedes Thema konnte der BUND Experten und Expertinnen gewinnen. Sehr kompetente, spannende und informative Führungen sind somit garantiert. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravens- burg.de Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg beschäftigt sich mit Thema Kri- sendienst – Aufruf zur Teilnahme an Umfrage Jeder Mensch kann seelische Krisen erleben – unabhän- gig von Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf, Herkunft oder sozialem Status. Dabei sind die Ursachen für seelische Krisen äußerst vielfältig: Manche Menschen geraten in eine Krise, weil sie eine schwere Erkrankung haben oder die Pflege eines Familienmitgliedes als sehr belastend empfinden. Der Tod eines nahestehenden Menschen, Trennungen oder Suchtprobleme können weitere Grün- de für seelische Krisen sein. Auch Überlastungen durch schwierige Situationen in der Familie oder bei der Arbeit können seelische Krisen auslösen. Im Landkreis Ravensburg gibt es viele Beratungsstellen und eine gute Versorgungsstruktur. Bei dieser Vielfalt kann es jedoch herausfordernd sein, schnell und frühzeitig die richtigen Hilfen zu erhalten oder die passenden An- sprechpersonen zu finden. An dieser Stelle setzt das neue Projekt des Landkreises Ravensburg namens „In.K.A.“ (Integrierter Klärungsdienst auf Augenhöhe) an, bei dem die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger gefragt sind. Mit einer Umfrage, zu deren Teilnahme unter https://sur- vey.lamapoll.de/Krisendienst alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind, wird ermittelt, ob ein Krisendienst eingerichtet werden soll und wie dieser arbeiten könnte. Die Ergebnisse der Befragung werden in die Entwicklung des Krisendienstes einfließen. Die Teilnahme an der Um- frage ist anonym und bis Ende August möglich. Die Be- antwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Wangenheim, Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Ravensburg, unter Tel. 0751 85 3123 oder per E-Mail an s.wangenheim@ rv.de. Eine seelische Krise liegt vor, wenn Menschen schwieri- ge Erlebnisse oder Veränderungen in ihrem Leben nicht bewältigen können. Sie fühlen sich z. B. verzweifelt, über- fordert, niedergeschlagen, traurig oder alleine. Oft haben sie das Gefühl, keinen Ausweg aus der Situation zu haben oder denken, dass keiner ihnen helfen kann. QR-Code zur Umfrage: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Elektronische Patientenakte: Nachbesserung notwen- dig • Transparenz: Nutzenabwägung braucht vollständige Informationen • Datennutzung darf nur nach aktiver Zustimmung durch Patient:innen erfolgen Am 1.7. hat die Einführung der Elektronischen Patien- tenakte einen weiteren Meilenstein erreicht. Bereits seit dem 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren Ver- sicherten eine Elektronische Patientenakte anbieten, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen hatten im letzten Halbjahr Zeit, die technischen Vor- aussetzungen in ihren Praxen zu erfüllen. Nun haben Patient:innen die Möglichkeit, ihre Akte überall in das digitale Format zu überführen. „Diese technische Etappe kann ein Anlass für Verbrau- cherinnen und Verbraucher sein, über einen Umstieg auf die elektronische Patientenakte und dem damit ver- bundenen möglichen Nutzen, aber auch den gegebe- nen Risiken nachzudenken“, so Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Damit eine fundierte Entscheidung unter Abwägung aller Risiken und Nutzen getroffen werden kann, sind ausreichende und einfach zugängliche Informationen über den techni- schen Stand und mögliche Bestrebungen im Hintergrund dringend erforderlich.“ Ein Vorteil der Elektronischen Patientenakte (EPA): Durch die digitale Speicherung können Verbraucher:innen selbst und Behandelnde einen schnellen Überblick beispielswei- se über Gesundheitsinformationen, bereits durchgeführte Untersuchungen und deren Ergebnisse bekommen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind jedoch noch wesentliche Nachbesserungen erforderlich. So lassen sich einzelne Dokumente bislang nicht sperren, das soll sich erst im nächsten Jahr ändern. Die Entscheidung, ob eine digitale Akte überhaupt angelegt werden soll und was mit den Daten der Patient:innen geschieht, muss außerdem in deren Hand liegen. Die derzeitigen Bestrebungen des Sachverständigenrats Gesundheit der Bundesregierung scheinen an dieser Datensouveränität zu rütteln: In einer aktuellen Studie schlägt der Rat vor, Daten aus Patien- tenakten automatisch für Forschungszwecke zur Verfü- gung zu stellen. Patient:innen, die das nicht wollen, müssen selbst aktiv werden und umständlich per „opt-out“ wider- sprechen. „Solche grundlegenden Entscheidungen dürfen auf keinen Fall über die Hintertür eingeführt werden und benötigen eine aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Grieble. Agentur für Arbeit Ravensburg Rufen Sie uns an – wir sind für Sie da Ihre Familienkasse ist für Sie auch telefonisch erreichbar. Die regionalen Familienkassen sind derzeit nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir sind aber natürlich weiterhin für unsere Kundinnen und Kunden Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 erreichbar. Wir arbeiten stets daran, Sie bestmöglich zu unterstützen. Das heißt auch, dass Sie im Notfall online wie auch telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen können. Kindergeld: • Telefon 0800 45555 30 Mo - Fr von 8 - 18 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenfrei) • Telefon 0711 9412220 Mo - Mi von 8 - 12 Uhr Do von 8 - 12 Uhr und von 13 - 17 Uhr Fr von 9 - 12 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenpflichtig) • Telefon Zahlungstermine Kindergeld 0800 4 5555 33 Mo - So von 00 - 24 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenfrei) Kinderzuschlag: Telefon 0800 45555 30 Mo - Fr von 8 - 18 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenfrei) Online: Gut zu wissen: Viele Informationen zu Kindergeld und Kinderzuschlag, aber auch zu den Einmalzahlungen Kin- derbonus 2021 und Kinderfreizeitbonus 2021 finden Sie in unserem Online-Angebot unter www.familienkasse.de Über unseren Internetauftritt sind auch alle Antragsfor- mulare und Nachweisvordrucke verfügbar. DLRG Ortsgruppe Baienfurt - Sommerpause Schwimmtraining Von Montag, 28.6.2021 bis Montag, 19.07.2021 fand im Hallenbad Baienfurt wieder unser wöchentliches Training unter Corona-Bedin- gungen statt - mit halber Gruppenstärke und strengen Anforderungen an Abstände und Hygiene. Da sich alle an die Regeln gehalten haben, hat das Training vorbild- lich geklappt. Sommerpause Ab Montag, 26.07.2021 sind umfangreiche Sanierungs- maßnahmen im Hallenbad Baienfurt geplant, die die gesamten Sommerferien überdauern werden. Unsere Trainingspause wird deshalb auf jeden Fall bis Mitte Sep- tember sein. Ausblick Wie es nach den Sommerferien weitergeht, ist aufgrund der Baustelle und der Corona-Lage nicht vorhersehbar. Gerne würden wir wieder in voller Gruppenstärke ein Trai- ning anbieten, so dass alle jede Woche hochmotiviert für das nächste Schwimmabzeichen trainieren. Anfängerschwimmkurs Unsere nächsten Anfängerschwimmkurse im Herbst 2021 und Frühjahr 2022 sind belegt. Wir bitten Sie von Anfra- gen zu freien Schwimmkurzplätzen abzusehen. Sobald Anmeldungen wieder möglich sind, werden wir das auf unserer Homepage mitteilen. Warteliste Unsere Warteliste für die Aufnahme ins wöchentliche Training ist aufgrund der Corona-Schließmonate immer länger geworden, so dass wir auch hier aktuell nieman- den mehr auf die Liste eintragen können. Ferienprogramm Am Montag, 9. August bietet die DLRG Ortsgruppe Bai- enfurt einen Ferienprogrammpunkt. Von 14-17 Uhr gibt es einen Nachmittag am neuen DLRG-Heim in der Baindter Str. 48/1 in Baindt mit Spiel, Spaß und Wasser. Anmel- dungen zu der Veranstaltung sind über die Gemeinde Baienfurt möglich. Bundesaktion der DLRG Da sehr viele Kinder mehr als 1 Jahr nicht die Möglich- keit hatten schwimmen zu lernen oder das Erlernte zu festigen, ist die Gefahr von Ertrinkungsfällen, vor allem bei den Kleinen, dieses Jahr besonders hoch. Die DLRG appelliert an eine erhöhte Aufmerksamkeit der Eltern am Wasser – Handy einfach mal abschalten! Wir wünschen einen schönen, erholsamen Sommer. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt UKBW - Unfallkasse Baden-Württemberg Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert Schutz besteht bei Angeboten der Kommune, Schule, in den Sommerschulen sowie bei Förderprogrammen Viele Schülerinnen und Schüler freuen sich auf die bevor- stehenden Sommerferien und die damit verbundenen Be- treuungsangebote, in denen gespielt, gebastelt oder Aus- flüge unternommen werden. Doch was passiert, wenn sich ein Kind in der Ferienbetreuung verletzt? Schülerinnen und Schüler, die in Ferienzeiten an organisierten Bildungs- und Betreuungs- maßnahmen der Gemeinde oder Schule teilnehmen, sind über die Unfallkasse Baden-Württem- berg (UKBW) automatisch und kostenfrei unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht auch bei einem Besuch der Sommerschulen im Land sowie bei der Teilnahme an den Förderprogrammen „Bridge the Gap – Überbrücke die Lücke“, „Lernbrücken“ oder „Lernen mit Rückenwind“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Schulkinder erhalten in der Ferienbetreuung bei einem Unfall dieselbe umfangreiche Absicherung, die sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Diese Absicherung reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten bzw. stationären Versorgung, über Renten- und Pflege-, bis hin zu Teilhabeleistungen. Schülerinnen und Schüler sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen Wegen versichert. Eltern brauchen dafür keine besondere Ver- sicherung abzuschließen. Sommerschulen und Förderprogramme: Unfallversichert! Der gleiche Versicherungsschutz besteht auch für den Sommerschulunterricht sowie die Teilnahme an den Lern- und Förderprogrammen „Bridge the Gap – Überbrücke die Lücke“, Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist mit über vier Millionen Versicherten einer der größten Unfallversi- cherungsträger im Kommunal- und Landesbereich in Deutschland. Beschäftigte einer Kommune oder beim Land Baden-Württemberg sind während ihrer Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. wieder zurück bei der UKBW gesetzlich unfallversichert. Auch Schüler, Kitakinder, Stu- dierende oder Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind Versicherte bei der UKBW. Hierzu bedarf es keiner An- meldung oder Beitragszahlung von Versichertenseite. Die Versicherung erfolgt durch die Tätigkeitsausübung. Weitere Informationen unter www.ukbw.de „Lernbrücken“ und „Lernen mit Rückenwind“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Diese Angebote sollen den Schü- lerinnen und Schülern ermöglichen, Unterrichtsinhalte zu wiederholen und coronabedingte Lernlücken des zurück- liegenden Schuljahres zu schließen, um gut vorbereitet in das neue Schuljahr starten zu können. Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist mit über vier Millionen Versicherten einer der größten Unfallversi- cherungsträger im Kommunal- und Landesbereich in Deutschland. Beschäftigte einer Kommune oder beim Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Land Baden-Württemberg sind während ihrer Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. wieder zurück bei der UKBW gesetzlich unfallversichert. Auch Schüler, Kitakinder, Stu- dierende oder Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind Versicherte bei der UKBW. Hierzu bedarf es keiner An- meldung oder Beitragszahlung von Versichertenseite. Die Versicherung erfolgt durch die Tätigkeitsausübung. Weitere Informationen unter www.ukbw.de Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Fortbil- dung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Be- treuende von Menschen mit Demenz in Altshausen und in Leutkirch Eine neunteilige kostenfreie Fortbildungsreihe für pflegen- de Angehörige und ehrenamtlich Betreuende zum Thema „Demenz“ bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab Mitte September an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 14.09.2021 finden die Seminare in Altshausen im katholischen Gemeindehaus St. Michael (Ebersbacher Str. 6) immer dienstags von 14 – 17 Uhr statt, ab Mittwoch, 15.09.2021, beginnen die Seminare in Leutkirch im Allgäu im Bocksaal (Gänsbühl 7) immer mittwochs von 14 – 17 Uhr. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu verbessern, Fragen zu klären, Angehörige und Betreuen- de zu stärken und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Schwerpunktmäßig werden die folgenden The- men behandelt: das Krankheitsbild Demenz, wertschät- zender Umgang und Kommunikation mit demenzkran- ken Menschen, Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/der Pflegeversicherung und verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote. Themenvertie- fungen wie Humor und Demenz, Musik und Demenz, Aro- mapflege bei Demenz, Kinästhetik sowie Ernährung bei Demenz zeigen weitere wertvolle Zugänge zur Welt der/ des Demenzkranken auf. Das Fortbildung-Netzwerk De- menz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. An- meldeschluss ist Dienstag, 7. September 2021. Informationen und Anmeldung: Fortbildung-Netzwerk Demenz Frau Marion Müller Tel.: 0751/7601-2040 E-Mail: marion.mueller@zfp-zentrum.de Fortbildungsplan: https://www.zfp-web.de/unternehmen/ netzwerk-demenz/fortbildungsangebote-und-vortraege/ Hallenbad Baienfurt Hallenbad Baienfurt – Sommerschließzeit Ab Sonntag, 25. Juli wird das Hallenbad Baienfurt für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geschlossen. Maß- nahmen, die für 2020 geplant und zugunsten einer Som- meröffnung 2020 verschoben wurden, fallen mit Arbeiten zusammen, die für 2021 eingeplant waren. Es wird bis Mit- te September eine 6-wöchige Schließzeit geben. Sobald entschieden ist, wann das Hallenbad Baienfurt wieder in Betrieb geht, wird der Online-Shop für Kursbuchungen freigeschalten. Alle Öffnungsmaßnahmen richten sich auch nach der aktuellen Corona-Lage. Auf www.hallen- bad-baienfurt.de gibt es aktuelle Informationen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Nächste Veröffentlichung: 20.08.2021 Redaktionsschluss: 17.08.2021, 21:00 Uhr und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Im Andenken an einen lieben verstorbenen Menschen etwas Gutes tun. Wünschen Sie sich von Ihren Trauergästen eine Spende für die Johanniter! Im Gedenken Gutes tun: Mit Ihrer Kondolenzspende! Gemeinsam: Spenden! Infos und Spendenboxen via QR-Code oder E-Mail: guenaelle.bartmann@johanniter.de oder per Tel.: 030 269 973 79 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Urlaubszeit Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. WIR HABEN URLAUB VOM 02.08.2021 BIS EINSCHL. 21.08.2021 Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). 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Die Monate Dezember und Januar sind kostenlos Reservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de wünscht Ihnen einen schönen Sommer Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 STELLENANGEBOTE „Wie geht eine Patientenverfügung?“ Bei uns finden sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Kleinbusfahrer/in Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderun- gen mit einem Kleinfahrzeug (9-Sitzer) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in. Die Einsatzzeit ist im Rahmen einer geringfügigen Beschäf- tigung, jeweils an Schultagen, morgens und mittags, insge- samt ca. 3 Stunden täglich. Der Einsatzort ist der Bereich Neukirch/ Bodnegg/ Waldburg– Ravensburg. Für das Fahr- zeug sollte am Wohnort eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Wenn Sie keine Berührungsängste mit Menschen mit Behinderungen haben, Sie sicher und gerne Auto fahren, sowie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für Sie eine Selbst- verständlichkeit sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an. Omnibus Grabherr GmbH 88289 Waldburg | Am Langholz 8 www.omnibus-grabherr.de Ihre Ansprechpartnerin: Ilka Haas Tel. 07529/97158-20 Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinde- rungenmit einem Kleinfahrzeug (9-Sitzer) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in. Die Einsatzzeit ist im Rahmen einer geringfügigen Beschäf- tigung, jeweils an Schultagen, morgens und mittags, insge- samt ca. 3 Stunden täglich. Für das Fahrzeug sollte am Wohnort eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Wenn Sie keine Berührungsängste mit Menschen mit Behin- derungen haben, Sie sicher und gerne Auto fahren sowie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für Sie eine Selbstver- ständlichkeit sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an. Omnibus Grabherr GmbH 88289 Waldburg | Am Langholz 8 www.omnibus-grabherr.de E-Mail info@omnibus-grabherr.de www.omnibus-grabherr.de Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderun- gen mit einem Kleinfahrzeug (9-Sitzer) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in. Die Einsatzzeit ist im Rahmen einer geringfügigen Be- schäftigung, jeweils an Schultagen, morgens und mittags, insgesamt ca. 2,5 Stunden täglich. Für das Fahrzeug soll- te am Wohnort eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Wenn Sie keine Berührungsängste mit Menschen mit Be- hinderungen haben, Sie sicher und gerne Auto fahren so- wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für Sie eine Selbst- verständlichkeit sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Telefon: 07529 / 97158-0 Für den Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit sucht die Evangelische Kirchengemeinde Weingarten einen Kinder- und Jugendarbeiter (m/w/d) auf 450-EUR-Basis Weitere Infos: www.weingarten-evangelisch.de Zuverlässige Reinigungskraft 14-tägig in Baindt für ältere Dame gesucht. Kontakt unter 0173- 2779993 GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 18. Juni 2021 Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Historischer Vortrag zum Kinderheim St. Josef in Baindt Herzlich laden wir unsere Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, 20 Juni, um 19.30 Uhr in die Schenk-Kon- rad-Halle ein. Archivar Ewald Graf aus Heiligenbronn hält anlässlich des Abschieds unserer beiden letzten Franziskanerinnen einen historischen Vortrag zum Kinderheim St. Josef in Baindt. Über acht Jahrzehnte haben die Franziskanerinnen das Kinderheim betrieben. 1903 wurde es in Betrieb genommen und bis 1982 fortgeführt. In dieser Zeit wurden über 6000 Kinder im Heim betreut. Der Vortrag beleuchtet die Herausforderungen, vor denen das Kinderheim stand, einzelne Schicksale wie auch heitere Begeben- heiten. Damit soll das Wirken der Franziskanerinnen in Baindt gewürdigt werden, das auch noch über die Zeit des Kinderheims hinausreichte mit der geistlichen Begleitung von Blindenschule, Altenzentrum, Gemeinde und dem Pilgerhospiz, nun Ende Juni jedoch zu Ende geht. Foto links: Sr. Margitta mit Kind auf dem Arm vor der Kirche (Klosterarchiv Heiligenbronn) Foto rechts: Kindergruppe mit Kinderwagen im Schnee beim winterlichen Spaziergang 1969/70 (Klosterarchiv Heiligenbronn) Selbstverständlich werden die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Der Eintritt ist frei, die Zahl der Plätze in der Schenk-Konrad-Halle ist begrenzt. Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen, jedoch werden für Kurzentschlossene Corona konform freie Plätze auf der Tribüne vorgehalten. Bitte beachten: Alle Besucher:innen müssen einen Impf- oder Genesungsnachweis bzw. einen tagesaktuellen Test vorweisen. Vor der Veranstaltung kann ein Selbsttest durchgeführt werden. Im Auftrag der Stiftung St. Franziskus Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Neuer Sprung für den Skateplatz an der Klosterwiesenschule Jugendliche der Gemeinde Baindt haben in ei- nem Brief an Frau Bürgermeisterin Rürup den Wunsch geäußert, dass sie sich den einen oder anderen neuen Sprung auf dem Skateplatz wünschen. Die bereits seit ca. 20 Jahren vor- handenen Geräte aus Metall sind bei Nässe rut- schig und auch nicht mehr so richtig spannend. Der Gemeinderat befürwortete das Anliegen, so dass ein neues Gerät - zur Freude der Jugend- lichen - gekauft und aufgebaut werden konnte. Wir wünschen unseren Jugendlichen ganz viel Spaß! Durchführung von Schnelltests – Vielen Dank an unsere Ehrenamtlichen! Die Teams aus Ehrenamtlichen des DRK Bereitschaftsdienstes Baien- furt-Baindt und dem CDU Ortsver- band Baindt haben ihre hervorragen- de Arbeit zunächst beendet und seit 16.06.21 an eine Fachfirma übergeben. Mit der neuen Corona-Teststation können an fünf Tagen in der Woche (Montag-Freitag) Schnelltests für un- sere Bürgerinnen und Bürger im Fo- yer der Schenk Konrad-Halle ange- boten werden. Über mehrere Wochen hinweg haben die Ehrenamtlichen sich um die Tes- tungen der Bürgerinnen und Bürger in Baindt gekümmert und dabei ihre eige- ne Gesundheit riskiert sowie viel Zeit für andere eingesetzt. Die Gemeindever- waltung dankt allen von Herzen für ih- ren Einsatz! Es zeigt sich immer wieder, dass wir diese Krise nur gemeinsam und im guten Miteinander bewältigen können. Alle Helfenden haben große Solidarität bewiesen. Wir danken auch Dr. Jens Scheibner mit seinem Team für die Durchführung der Schnelltests für unserer Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zum zweiten Bürgerdialog in Baindt (online, per Videokonferenz) am Mittwoch, den 7. Juli 2021, von 18:00 bis 20:00 Uhr Liebe Bürger*innen der Gemeinde Baindt, der digitale Wandel begegnet uns jeden Tag aufs Neue! Jedoch stehen oft besonders im ländlichen Raum eher Fragen zur digitalen Infrastruktur im Fokus der öffent- lichen Debatte. Digitalisierung ist jedoch viel mehr und betrifft uns in nahezu allen Lebensbereichen. Um eine erfolgreiche, digitale Zukunft zu gestalten ist es daher besonders wichtig, alle Bürger*innen einzubeziehen. Im Rahmen unseres Forschungsprojekts „Digitaldia- log21“ schaffen wir daher offene Begegnungsräume zur gemeinsamen Gestaltung des digitalen Wandels. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich an diesem Dialog zu beteiligen! Das Forschungsprojekt Digitaldialog21 versteht sich als Stimmungsbarometer für die Digitalisierung. Das Projekt wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) aus Mitteln der Lan- desdigitalisierungsstrategie digital@bw bis 2022 geför- dert. Zusammen mit der Hochschule für Medien in Stutt- gart, der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und zivilgesellschaftlichen Kooperationspartnern erforscht ein interdisziplinäres Team der Hochschule Furtwangen in einem breit angelegten Dialogprozess Chancen, Her- ausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten des digi- talen Wandels. Für weitere Informationen, siehe auch die Projektwebseite https://digitaldialog21.de In einem Teilprojekt der Hochschule Furtwangen beschäf- tigen wir uns besonders mit der Zukunft der Digitalisie- rung im ländlichen Raum in Baden-Württemberg. Dazu wurden bereits 2020 in mehreren Kooperationskommu- nen[1] des Forschungsprojektes, unter anderem auch in Baindt am 04.11.2020 per Videokonferenz, Bürgerdi- aloge und Befragungen zum digitalen Wandel durch- geführt. Nun geht es mit dem zweiten Bürgerdialog in Baindt weiter: Digitalen Wandel in Baindt gemeinsam gestalten! Der zweite Bürgerdialog zum digitalen Wandel in Baindt findet am Mittwoch, den 7. Juli 2021 von 18:00 bis 20:00 Uhr dieses Mal, aufgrund der noch unsicheren Pande- mielage im Landkreis, online per Videokonferenz. Ziel des Bürgerdialogs ist es, gemeinsam mit den Bür- ger*innen entlang innovativer Pilotprojekten die Potentiale und Herausforderungen des digitalen Wandels im länd- lichen Raum zu beleuchten und zukünftige Gestaltungs- vision im Workshop-Format für Baindt zu formulieren. Dabei stehen die Themenbereiche Bildung, Gesundheit und Wirtschaft im Fokus. Als Abschluss der Bürgerdialoge in den Kommunen fin- det am 29. Oktober 2021 in Stuttgart das landesübergrei- fende Bürgerforum Digitaldialog21 – Digitalen Wandel im ländlichen Raum gemeinsam gestalten statt. Dazu folgt eine gesonderte Einladung an die Bürger*innen der Gemeinde Baindt, die als Vertreter*innen für den ländlichen Raum im Rahmen des Bürgerforums über die Handlungsempfehlungen an die Landespolitik mit abstimmen können. Melden Sie sich zum zweiten Bürgerdialog in Baindt an! Bitte melden Sie sich mit Namen und Kontaktinfor- mation (Emailadresse) bis zum 06.07.2021 bei Herrn Andreas Scheibmaier (Hochschule Furtwangen) per E-Mail (sean@hs-furtwangen.de) oder Telefon (07723 920-2982) an! Sie erhalten dann umgehend eine Anmeldebestätigung mit allen weiteren Informationen. Die technischen An- forderungen für die Teilnahme an der Videokonferenz sind sehr gering, das System ist einfach und intuitiv ver- ständlich. Lassen Sie uns gemeinsam gestalten! Uns ist es wich- tig, ein breites Stimmungsbild für Baindt einzuholen und allen Bürger*innen die Möglichkeit zu geben sich zu beteiligen. Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, dann unterstützen Sie Mitbürger*innen, die nicht über die entsprechende digitale Infrastruktur oder Kenntnis- se verfügen. Bitte schauen Sie daher, wie man sich hier gegenseitig unterstützen kann, z.B. durch eine gemein- same Teilnahme in der Familie, Nachbarschaft oder sozialen Netzwerken! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus wieder geöffnet !!! Ab sofort ist das Betreten des Rathauses wieder ohne Terminvereinbarung möglich !!! Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch im Rathaus einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Erweiterung des Schnelltest-Angebotes in Baindt Schnelltests sind wichtig, um Infektionsketten im frühes- ten Stadium durchbrechen zu können. Jeder einzelne Fall, der durch einen Schnelltest, oder durch einen Selbsttest, herausgefunden wird, trägt dazu bei, die Infektionsketten schneller zu stoppen. Denn wenn Infektionen frühzeitig erkannt werden, können sich diese Personen sofort isolie- ren – und somit werden weniger bis gar keine Menschen angesteckt und müssen in Quarantäne. Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Die Corona-Teststation „Gemeinsam neue Wege“ befindet sich im Eingangsbereich (Garderobe) der Schenk-Kon- rad-Halle, Mühlstraße 1 in 88255 Baindt. Voraussichtlicher Beginn der Teststation ist am Mittwoch den 16.06.2021 ab 08:00 Uhr. Anschließend finden die Testungen jeweils von Montag – Freitag von 08:00 – 10:00 Uhr und von 16:00 – 18:00 Uhr statt. Etwa 15 Minuten nach der Testung erhalten die Getesteten ihren Befund, wahlweise per E-Mail oder SMS zugeschickt. Wer sich Testen lassen möchte, wird dringend gebeten, auf www.coronatest-rv.de einen Termin zu vereinbaren. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch direkt vor Ort möglich. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Nähere Informationen werden Sie auf unserer Homepage https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/aktuelles -zu- corona/teststrategie finden. Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten nochmals daran erinnern, dass für die ersten und die letzten beiden Ferienwochen in den Sommerferien eine Ferienbetreuung in Baindt, in den Räumen der Klosterwiesenschule für alle Grundschüler und Kindergartenabgänger angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung benötigen, so unterstützt uns hier die Gemeinde Bai- enfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtal- schule. Anmeldeschluss ist der 12.07.2021. Näheres können Sie auch auf der Homepage der Ge- meinde Baindt erfahren. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Be- pflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Be- pflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplat- zes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Ge- bäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbei- ten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung-Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektrovertei- ler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leis- tungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entspre- chend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elek- tro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Ange- botssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebots- summe von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bocht- ler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Fir- ma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Fir- ma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Satzungs- beschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu je- dermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan- ge gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.02021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.02021. Die Änderungen beschränken sich auf Er- gänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan „Lilienstraße“ in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan „Bühl“ - Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Ge- legenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städte- baulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahr- bahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: - Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungs- konzeptes - Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ 4 - Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweite- rung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechts- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 behörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbe- hörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu ver- wirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungs- planes „2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Er- weiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Ge- werbegebiet Mehlis“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebau- ungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Än- derungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzep- tes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bau- weise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Er- möglichung betrieblicher Erweiterungen zur Siche- rung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeits- plätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Struk- turen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Er- klärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Don- nerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegen- heit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans darge- stellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regional- verband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regio- nalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert wer- den, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksich- tigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt-Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriteri- en ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bür- germeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternati- vlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zu- sätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg - Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der dop- pelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Wal- danteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberan- kenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Wald- bereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist fest- zuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Wald- funktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Aus- weisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun be- kannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verän- dernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb ge- meinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen dar- stellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dar- gestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu ver- zichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zuge- stimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baien- furt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zu- schusses im Zusammenhang mit Werbemaß- nahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbe- maßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsför- derung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um ei- nen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Bai- enfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unter- stützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirt- schaftsverbund Baienfurt-Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße 1. Änderung“ auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerk- zeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdach- ten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Ne- bengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflä- chen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungs- planes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Ver- bindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebau- ungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städte- baulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossig- keit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamili- enhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zu- stimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrich- tung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bau- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 weise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herange- zogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschos- sige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2-geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäu- des von 10,50 m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanie- rungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Orts- kern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuord- nungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicher- stellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zu- rückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhö- hungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Ei- gentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanie- rungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Ver- kaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbei- trag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbei- trag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/ m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 ge- schossig). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärme- preis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu kön- nen, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insge- samt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung divi- diert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Haus- anschlussleitung auf dem Grundstück des Anschluss- nehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die not- wendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeit- punkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbe- nen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermö- gensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstan- dard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptverga- beverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Super- markt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge fest- gelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojektgegen- über Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Be- darfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergar- tenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjah- Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 res für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollen- deten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundes- weit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württem- berg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% fest- gelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungs- plätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkind- gruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kinder- gartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergarten- plätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnup- pe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 und dem 31.08.2019 geboren sind 221 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 und dem 31.08.2021 geboren sind 209 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021) geboren sind. 186 Kinder In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrich- tungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemein- de für die Förderung des Waldorfkindergartens zustän- dig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortge- meinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die aus- wärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichs- gesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kin- dergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Re- gelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 An- meldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Ände- rung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnup- pe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergar- tenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kin- dergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergar- ten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfs- gerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kom- menden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Mar- tin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 ange- schrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengrup- pe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krip- pengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebser- laubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Grup- pe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Be- trieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Bauge- biet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kinder- garten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine wei- tere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pan- demie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergar- tens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt wer- den. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktions- übergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krip- pen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vie- ler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufneh- men und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr an- bieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kin- dern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungs- gesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungs- zeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Waldgruppe zu führen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Schmierereien, Ruhestörung Ein Gremiumsmitglied spricht die immer öfters auftre- tenden Schmierereien an Gebäuden, Schildern usw. im Gemeindegebiet an. Ebenso wurde am Wochenende (04. – 06.06.2021) im Baindter Bädle bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Verwaltung eine Security-Firma beauf- tragt hat, die das Baindter Bädle und die Klosterwie- senschule in den Abend- und Nachtstunden mehrmals kontrolliert. Darüber hinaus wird der Gemeindevoll- zugsbedienstete diese Bereiche zu den übrigen Zeiten ebenfalls verstärkt kontrollieren. b) Abschluss Kaufverträge Erlenstraße Es wurde zum wiederholten Male nachgefragt, ob die Kaufverträge zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass der Abschluss ei- nes Kaufvertrages noch aussteht. Die Terminfindung in diesem Fall gestaltet sich als recht schwierig. c) Erdwall Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Grundstückseigentümer an der Igelstraße den Wall wieder so herstellen, wie es vor der Bebauung war. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Anwohner bereits angeschrieben wurden, den Rück- bau zeitnah vorzunehmen. d) Rathaus Baindt – Öffnungszeiten Derzeit benötigt man für den Rathausbesuch einen Termin. Es wurde die Frage gestellt, ob Lockerungen der Öffnungszeiten des Rathauses geplant sind. Bür- germeisterin Rürup bemerkt, dass spätestens in zwei Wochen das Rathaus zu den normalen Öffnungszei- ten ohne Voranmeldung wieder zugänglich ist. e) Weg alte B 30 Richtung Kreisverkehr Es hat sich zwischenzeitlich ein Trampelpfad von der B 30 alt bei der Bäckerei Hausmann durch die Fläche der „Wasserhüterinnen“ Richtung Kreisverkehr gebil- det. Dieser Weg wird als Abkürzung hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt. In diesem Bereich sollte man eine klar definierte Wegeführung auch optisch vorgeben. Die Verwaltung wird sich dies vor Ort an- schauen und nach Lösungen suchen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 19. Juni / Sonntag, 20. Juni Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Juni Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Sonntag, 20. Juni Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Irene und Hans Michael Kübel zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Veranstaltungskalender Juni 20.06. Erstkommunion Katholische Kirche 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 25.06. Feierabendhock d´hoim Parkplatz Tennishalle 29.06. Rückfragekolloquium für potentielle Anker-Bewerber Schenk-Konrad-Halle Juli 01.07. DRK Blutspendetermin Schenk-Konrad-Halle 06.07. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 07.07. Netzwerk Bodensee Schenk-Konrad-Halle 16.07. Raspler JHV Schenk-Konrad-Halle 18.07. Musikverein JHV Schenk-Konrad-Halle 23.07. Feuerwehr JHV Zur Information Die besten Wünsche zur Ersten Heiligen Kommunion Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung gratulie- re ich allen Erstkommunionkindern und wünsche ihnen zu diesem ho- hen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Natur nah dran Augen zu und durch: Wenn blühende Wiesen für die Ar- tenvielfalt gemäht werden müssen „Natur nah dran“-Flächen in Baindt erhalten zum Teil Pflegeschnitte Baindt – Da blüht es gerade so schön und plötzlich wer- den die im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ extra für Wildbienen und Schmetterlinge angelegten Wildblu- menwiesen abgemäht. Was auf den ersten Blick nach einem herben Widerspruch aussieht, ist in Wirklichkeit ein durchdachter Schritt hin zu mehr Artenvielfalt. „Ein frü- her Pflegeschnitt im ersten oder zweiten Jahr ist wichtig, damit die neu eingesäten und noch kleinen Wildblumen Licht und Platz zum Wachsen bekommen. Sonst werden sie von schnell wachsenden und weniger erwünschten Pflanzen wie Gänsefuß, Hühnerhirse, Weißklee oder Lö- wenzahn überwuchert“, sagt Artenschutzreferent Martin Klatt vom NABU Baden-Württemberg. „Wenn man ganz genau hin schaut sieht man am Boden schon die Jung- pflanzen von Wegwarte, Margerite oder Salbei. Diese kön- nen jetzt wachsen und wir freuen uns auf eine weitere Blüte im Spätsommer.“ In den nächsten Jahren ist dann meist eine ein- oder zweimalige Mahd ausreichend, nachdem die Wildblumen ausgesamt haben. „Die im Projekt angelegten Biotope benötigen Anfangs etwas Geduld und Pflege, um sich zu entwickeln. Inter- essant ist auch, dass sie sich im Laufe der ersten Jah- re immer weiter verändern“, erklärt Martin Klatt vom NABU Baden-Württemberg. „Blühen beispielsweise an- fangs noch viele einjährige Pflanzen wie Mohn, Leimkraut oder Lein, etabliert sich mit der richtigen Pflege über die Jahre eine stabile Pflanzengemeinschaft mit mehrjähri- gen Arten wie Wiesen-Witwenblumen, Wiesen-Glocken- blumen oder Wiesen-Flockenblumen – das macht die Flächen als Lebensraum so attraktiv für viele Insekten und andere Tiere.“ Weitere Informationen: www.naturnahdran.de Foto: Pflegeschnitt benötigt: Gerade zu Anfang kann es nötig sein, eine blühende Wildblumenfläche abzumähen. Dadurch erhalten die noch kleinen Jungpflanzen von mehrjährigen Arten Platz und Licht zum Wachsen und weniger erwünschte Arten werden am Aussamen gehin- dert. Foto: NABU/Anette Marquardt Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 14. April 2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlos- sen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.182.450 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.182.450 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 GesamtbetragderEinzahlungen auslaufenderVerwaltungstätigkeitvon 1.010.450 € 2.2 GesamtbetragderAuszahlungen auslaufenderVerwaltungstätigkeitvon 1.010.450 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf desErgebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 GesamtbetragderEinzahlungen ausInvestitionstätigkeitvon 250.500 € 2.5 GesamtbetragderAuszahlungen ausInvestitionstätigkeitvon 365.500 € 2.6 VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarfausInvestitions- tätigkeit(Saldoaus2.4und2.5)von -115.000€ 2.7 VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -115.000€ 2.8 GesamtbetragderEinzahlungen ausFinanzierungstätigkeitvon 0 € 2.9 GesamtbetragderAuszahlungen ausFinanzierungstätigkeitvon 0 € 2.10VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarf ausFinanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11VeranschlagteÄnderungdesFinan- zierungsmittelbestands,Saldodes Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -115.000€ § 2 Kreditermächtigung DerGesamtbetragdervorgesehenenKreditaufnahmen fürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)wirdfestgesetztauf 0€. § 3 Verpflichtungsermächtigungen DerGesamtbetragdervorgesehenenErmächtigungen zumEingehenvonVerpflichtungen,diekünftigeHaus- haltsjahremitAuszahlungenfürInvestitionenundInves- titionsförderungsmaßnahmenbelasten(Verpflichtungs- ermächtigungen),wirdfestgesetztauf 0€. § 4 Kassenkredite DerHöchstbetragderKassenkreditewirdfestgesetztauf 250.000 €. § 5 Stellenplan DerimHaushaltsplanbeigefügteStellenplanistBestand- teildieserHaushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage DievorläufigeBetriebskostenumlagewirdauf931.380 €festgesetzt.HieraufwerdenAbschlagszahlungenauf MittejedenMonatsmitdervorläufigenUmlagefällig.Die endgültigeBetriebskostenumlagewirdentsprechendder Verbandssatzungfestgelegt. § 7 Kapitalumlage DieKapitalumlagewirdauf250.500€festgesetztund istvondenVerbandsgemeindendurchEigenmittelauf- zubringen. Berg,den14.April2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender DieBekanntmachungerfolgtaufgrundvon§18GKZi.V. mit§81,Abs.3derGemeindeordnungfürBaden-Würt- tembergunterdemHinweis,dassder Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit von Montag, den 07.06.2021 bis Dienstag, 15.06.2021 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse2,Zimmer5,währendderüblichen DienststundenzurEinsichtnahmeausgelegtist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 17.05.2021dieGesetzmäßigkeitgemäߧ28GKZi.V.mit §121Abs.2Gemeindeordnungbestätigt. Hinweis: EineetwaigeVerletzungvonVerfahrens-oderForm- vorschriftenderGemeindeordnungfürBaden-Württem- berg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenerVerfahrensvorschriftenbeimZustandekom- mendieserSatzungistnach§4Abs.4GemOunbeacht- lich,wennsienichtschriftlich innerhalbeinesJahres seitdieserBekanntmachungbeimAbwasserzweckver- bandMittleresSchussental,88276Berg,geltendge- machtwordenist;derSachverhalt,derdieVerletzung begründensoll,istzubezeichnen.Diesgiltnicht,wenn dieVorschriftenüberdieÖffentlichkeitderSitzung,die GenehmigungoderdieBekanntmachungderSatzung verletztwordensind. Fronreute,29.05.2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Polizeipräsidium Ravensburg „Callcenterbetrug - Vorsicht Abzocke!“ EinKooperationsprojektderregionalenApothekenmit demPolizeipräsidiumRavensburg. DasReferatPräventiondesPolizeipräsidiumsRavens- burghatzusammenmitnahezuallenApothekender LandkreiseSigmaringen,RavensburgunddesBoden- seekreiseseinemehrmonatigeInformationskampagne zurBekämpfungdessogenannten„Callcenterbetrug“ insLebengerufen.Werkünftig imZuständigkeitsbe- reichdesPolizeipräsidiumsRavensburg ineinerApo- thekeeinkauft,findet inseinerArzneimitteltüteeinen InformationsflyermitwichtigenVerhaltenstipps,prä- ventivenBotschaftenundErreichbarkeitenzudiesem Kriminalitätsphänomen. BeidieserBetrugsmaschegebensichdieTäteramTele- fonoderanderHaustürealsEnkel,Polizistenoderande- revertrauenswürdigePersonenaus,umaufdieseWeise vonihrenOpfernGeldoderandereWertgegenständezu erschleichen.DurchperfideRhetorikschaffenesdieBe- Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 trüger oft, die meist älteren Opfer so zu verunsichern und unter Druck zu setzen, sodass diese schließlich ihr Hab und Gut aushändigen und zumeist für immer verlieren. Die Präventionsaktion richtet sich vorwiegend an Senio- rinnen und Senioren sowie deren Angehörige. Insgesamt sollen über 30.000 Flyer und Plakate in nahezu allen Apo- theken den Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden und so die Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Monaten über die Betrugsmasche aufgeklärt und ent- sprechend sensibilisiert werden. DB Netz AG Elektrifizierung Bahnstrecken Ulm - Friedrichshafen - Lindau-Aeschach (Südbahn) Die DB Netz AG wird zum 01.07.2021 die neuen Oberlei- tungsanlagen mit einer Spannung von 15.000 Volt unter Spannung setzen, um den vor der Aufnahme des elekt- rischen Bahnbetriebes zum 13.12.2021 erforderlichen Pro- bebetrieb durchführen zu können. Mit der Unterspan- nungssetzung entsteht für alle Menschen, die im Bereich der Oberleitung leben, arbeiten bzw. sich in deren Nähe aufhalten, eine neue Situation. Ab dem 01.07.2021 müssen Menschen oder Gegenstände einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrdraht einhalten, bei Unterschreitung dieses Abstandes besteht Lebensgefahr. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Fieberambulanz Ravensburg stellt Betrieb ein Die Fieberambulanz am St. Elisabethen-Klinikum in Ra- vensburg wurde am Montag 14. Juni 2021 bis auf Weite- res geschlossen. Durch die mittlerweile niedrigen Coro- na-Fallzahlen können die notwendigen Untersuchungen in den Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen geleistet werden. Die KVBW reagiert damit auf die zurückgehenden Infekti- onszahlen und die dadurch deutlich sinkenden Patienten- zahlen in der Fieberambulanz. Angesichts der Situation liegt dieser Schritt für Stefan Schäfer, den Pandemiebe- auftragten der KVBW für den Landkreis Ravensburg, auf der Hand: „Es macht keinen Sinn, die Fieberambu- lanz weiter aufrechtzuerhalten. Medizinisch notwendige PCR-Abstriche können am Wochenende wie bisher auch in der Notfallpraxis abgenommen werden.“ Patientinnen und Patienten, die für eine Corona-Infektion typische Symptome haben, wenden sich direkt an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt. Ebenfalls stehen die Co- rona-Schwerpunktpraxen als Anlaufstelle zur Verfügung, die hier zu finden sind: http://coronakarte.kvbawue.de Alles Gute - Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würt- temberg Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de Energie Agentur Ravensburg Bundesfinanzministerium schafft Einkommenssteuer- pflicht für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp ab Das PV-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben möchte alle Eigentümer von Solarstromanlagen informieren, dass laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Anfang Juni 2021 sich künftig Betreiber von Photovol- taikanlagen mit einer Anlagengröße bis zu 10 kWp von der Einkommensteuer befreien lassen können. Damit kommt das Ministerium einer Initiative des Landes Ba- den-Württemberg aus dem vergangenen Oktober nach, die steuerliche Behandlung kleinerer Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz zu vereinfachen. Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer ins- tallierten Leistung von bis zu 10 kWp, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Bei den aufgeführten Photovoltaikanlagen ist auf schrift- lichen Antrag der steuerpflichtigen Person aus Vereinfa- chungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei ihnen liegt grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebha- berei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre. Steuerpflichtige müssen in diesen Fällen künftig keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Einnahmen aus dem Stromverkauf mehr machen. Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms, zum Beispiel aus der EEG-Einspeise- vergütung, werden in der Einkommensteuer damit nicht mehr berücksichtigt. Die Regelung gilt auch rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre. Hinweis: Es handelt sich ausdrücklich um ein „Wahlrecht“. Wer beispielsweise durch Abschreibungsmöglichkeiten Steuervorteile nutzen will, kann dem Ministerium zufol- ge weiterhin eine Gewinnerzielungsabsicht im Einzelfall nachweisen. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt aus- schließlich die ertragssteuerliche Behandlung der Photo- voltaikanlage, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Wie bisher können Anlagenbetreiber zur Regelbesteuerung optieren um den Kaufpreis der Anlage durch die Rückerstattung Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 der Umsatzsteuer zu reduzieren. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung zu wäh- len, in dem Fall jedoch ohne den Vorteil der Umsatzsteu- er-Rückvergütung. Für Detailinformationen wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater. Weitere Informationen zur Photovoltaik finden Sie auf der Internetseite des PV-Netzwerks Baden-Württemberg unter: www.photovoltaik-bw.de oder beim Photovoltaik- netzwerk Bodensee-Oberschwaben, Energieagentur Ra- vensburg gGmbH, Tel.: 0751 764 70 70, Mail: info@energieagentur-ravensburg.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Juni - 27. Juni 2021 Gedanken zur Woche Ich gehe meinen Weg trotz aller Hindernisse, denn Gott geht mit mir. Darauf vertraue ich. Vertrauen, das ich mir nicht selbst machen kann, das mir geschenkt wird. Für das ich offen bin, für das ich bete. Ich gehe meinen Weg trotz aller Hindernisse, denn „mit meinem Gott überspringe ich Mauern“ und „er führt mich ins Weite“ (Psalm 18,30b†20a). Samstag, 19. Juni 09.30 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 1 11.00 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 2 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Walter Klan, Eugen Halder, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Ida Selensky mit Angehörigen, Adalbert Berger, Thea Kränkle, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Jahrtag: Erwin Fässler, Edu- ard Gelzenlichter, Anna Halder) Sonntag, 20. Juni - 12. Sonntag im Jahrkreis 09.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Montag, 21. Juni 10.00 Uhr Baindt - Dankgottesdienst für die Erstkom- munionkinder mit Segnung der religiösen Ge- genstände (nicht öffentlich) Dienstag, 22. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 23. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 24. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 25. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Theresia und Baptist Elbs mit Angehöri- gen, Monika Kronenberger, Karl Kuch, Irm- gard Schnez) Samstag, 26. Juni - Aktion Hoffnung 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Baindt - Aktion Hoffnung Punktsammlung. Sammelstation Villa Kunterbunt (Marswei- lerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bi- schof-Sproll-Saal 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 27. Juni - 13. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Patrozinium und Verabschiedung der Schwestern (nicht öffentlich) († Jutta Futterer, Silvia Snoek, Maria und Dona- tus Kaplan, Maria Kaplan, Maria und Alexan- der Zimmermann mit Angehörigen, Antonia und Eduard Bodank mit Angehörigen, Lydia Ungemach) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Feier der Erstkommunion - 20. Juni 2021 Die Feier der Erstkommunion: Das Jahr 2021 ist ein besonderes Jahr - auch für die Erstkommunion. Wir feiern den Gottesdienst um 9.00 Uhr (Gruppe 1) und um 11.00 Uhr Gruppe 2 Die Proben für die Gottesdienste sind: für Gruppe 1: Samstag 19. Juni ab 9.30 Uhr in der Kirche für Gruppe 2: Samstag 19. Juni ab 11.00 Uhr in der Kirche Folgende Kinder empfangen am Sonntag das Sakra- ment der Erstkommunion Rafael Dorn, Theo Großmann, Lena Himpel, Paulina Hirt, Anna Jaudas, Laura Klimm, Julia Köhn, Isabella Konzett, Mia Kriz, Leon Kutter, Jasmin Lott, Maximilian Mutscheler, Anton Pink, Alissia Reber, Jannik Schütz, Max Schützbach, Lisa Sonntag, Emily Steinbach Für den Kommuniongottesdienst: Mit den Kindern treffen wir uns jeweils 10 Minuten vorher auf den Kirchplatz. Bei Regen entsprechend in der Kirche. Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottesdiens- tes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und He- rumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. Leider können wir am Abend keine gemeinsame Dankan- dacht halten. Die Familien erhalten einen Leitfaden, wie sie mit der Familie eine kleine Dankfeier nachmittags in der Kirche oder abends daheim halten können. Dankandacht für die Erstkommunionkinder Montag, 21. Juni um 10.00 Uhr in der Kirche Abgabe der Gewänder: Dienstag: 22. Juni 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 24. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Erstkommunionkinder 2021 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2021, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Informationen zur Firmung Alle Jugendliche, die im Zeitraum vom 1.8. 2006 - 30.09.2007 geboren wurden und bei uns in den Pfar- rämtern gemeldet sind, haben in der letzten Woche einen Brief mit näheren Unterlagen erhalten. . Dabei ist auch ein Brief für die Eltern. Schaut Euch die Unterlagen genau an und entscheidet Euch, ob Ihr den Weg - bei aller momen- tanen Unklarheit - mitgehen wollt. Lasst Euch auf diese spannendes Experiment mit einem jungen, dynamischen motivierten, Firmteam ein. Falls Du jemanden kennst, der auch in diesem Zeitpunkt geboren ist und zu unserer Gemeinde gehört, aber den Brief nicht erhalten halt, melde dich bei uns. Gerne kannst Du auch auf der Homepage unserer Kirchengemeinde nachschauen. Ich denke die letzten Monate hat unsere Fähigkeit flexibel zu agieren deutlich zugenommen. Klasse - wie sich die Menschen darauf eingelassen haben. Ich bin selber gespannt und neugierig, wie es werden wird, und freue mich auf jeden Fall, Euch wiederzusehen. Silvia Lehmann, Gemeindereferentin Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung, Samstag 26. Juni Wir bitten Sie Ihren Altkleidersack in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr an die Villa Kun- terbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal abzugeben. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Bericht der Online-KGR-Sitzung vom 20.05.2021 Der KGR beschäftigte sich mit zwei Schwerpunktthemen: Erster Schwerpunkt war die Verabschiedung der Hei- ligenbronner Schwestern Ende Juni 2021. Damit steht unserer Kirchengemeinde ein weitreichender Einschnitt bevor. Viele Gemeindemitglieder sind mit Sr. Carola und Sr. Johanella eng verbunden, beide Schwestern haben in die Kirchengemeinde hinein gewirkt durch das Austeilen der Krankenkommunion, die Gestaltung von Wortgot- tesfeiern im Altenheim Selige Irmgard und viele andere Dienste, die sie im Verborgenen taten. Die Verabschie- dung der Schwestern soll im Sonntagsgottesdienst am 27.06.2021 mit anschließendem Festakt und Stehempfang sowie einem Mittagessen für geladene Gäste gebührend gefeiert werden, soweit es die Coronabestimmungen zu- lassen. Nähere Informationen dazu erscheinen zu gege- bener Zeit im Amtsblatt. Der zweite Sitzungsschwerpunkt bildete die kirchliche Kin- der- und Jugendarbeit in der Seelsorgeeinheit Baindt - Baienfurt. Die Jugendlichen wünschen sich für die Zukunft weiterhin Firmgottesdienste im kleineren Rahmen, so wie sie bei der Firmung Ende April stattgefunden haben. Der KGR unterstützt dieses Anliegen der Jugendlichen auch gegenüber der Diözesanleitung in Form eines Briefes an Bischof Gebhard Fürst. Ein weiteres Thema war die Anstellung eines hauptamt- lichen Kinder- und Jugendreferenten für unsere Seel- sorgeeinheit. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wünschen sich einen hauptamtlichen Begleiter, der/die sie bei kirchlichen Angeboten unterstützt und begleitet und eine Bezugsperson für ihre Anliegen werden soll. Der KGR weiß um die Bedeutung der Kinder und Jugendlichen für unsere Seelsorgeeinheit: Mit der jungen Generation entwi- ckelt sich unsere Kirche weiter und bleibt lebendig. Auch bei diesem wichtigen Anliegen können die Jugendlichen auf die Unterstützung des KGRs zählen. Im September 2021 soll eine Sitzung auf SE- Ebene gemeinsam mit in- teressierten und engagierten Akteuren der kirchlichen Jugendarbeit stattfinden, zu der Jugendreferent David Bösl aus Bad Waldsee eingeladen wird und mit einem Bericht über sein Arbeitsfeld „mobile kirchliche Jugend- arbeit“ informieren wird. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 20. Juni 09.30 (!) Uhr Baienfurt Gottesdienst im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus (bei Regen in der Ev. Kirche) Mittwoch, 23. Juni 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Jugendkreis vor dem Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Ein ganz schöner Aufschlag, den Jesus hier macht: Er greift ein Bild der Erwartung auf - die Sehnsucht nach einem Helfer, direkt von Gott, der das Durcheinander in der Welt zurecht bringt. Der Prophet Daniel war der Erste, der diese Erwartung geweckt hat. Und Jesus stellt sich hin und sagt: Schaut her, ich bin Got- tes Antwort auf das, was ihr vom Leben erwartet. So ein Anspruch will erst mal verdaut werden. Nicht we- nige sind enttäuscht, bis heute. Denn sobald unsere dif- fusen Erwartungen konkret beantwortet werden, finden auch Illusionen ein Ende und ich muss selbst überlegen, wie ich mich dazu jetzt verhalte. Jesus, Gottes ganz konkrete Antwort auf unsere Erwar- tungen vom Leben macht klar: Gottes Liebe ist nicht ein- fach nur göttliche Legitimation unserer menschlichen Vorstellungen von Moral und Anstand. Immer wieder hat er seine Zeitgenossen vor den Kopf gestoßen, indem er gerade die Gemeinschaft mit denen gesucht hat, die au- ßen vor waren, weil sie dem Bild eines anständigen Men- schen nicht entsprochen haben. Jesus grenzt keinen aus, er sucht Gemeinschaft. Und diese Gemeinschaft ist die größte Überraschung, denn sie lässt niemanden unverändert: Sie sucht und verändert und lässt Menschen erleben, dass sie schon längst von Gott gefunden und geliebt sind. Wie können wir als Christenmenschen heute Menschen suchen, die Gottes Liebe erreichen will und sie erleben lassen, wie Gott es mit ihnen meint? Der erste Schritt ist, uns selbst klar zu werden, dass wir von Gott gesucht, gefunden und geliebt sind - mit allem, was uns ausmacht. Das verändert uns und lässt den Wunsch und die Ideen wachsen, Kirche für und mit den Menschen zu sein. Gottes Segen! - Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unse- rer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Liebe Kreative Heute bringt uns Gerda Kistner aus Weingarten Farbe in unser Leben. Kann denn ein Hahn fröhlicher und stolzer daherkommen? Danke für dieses wunderbare Aquarell. Ja Farbe können wir nach den vielen grauen Regentagen nun wirklich brauchen, das hellt unsere Stimmung auf. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmäßi- gen Veranstaltungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauf- lagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Trainer gesucht! Wir suchen Verstärkung für unser Trai- nerteam im Kinder- und Jugendfußball!!! • Du hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? • Fußball ist deine große Leidenschaft und du hast selbst aktiv Fußball gespielt? • Du bist ehrgeizig und möchtest die Kinder & Jugend- liche weiterentwickeln? • Du bist ein Teamplayer und verbringst deine Freizeit gerne auf dem Sportplatz? Perfekt - Du bist bei uns genau richtig! Melde dich doch einfach unter reinhold.maucher@ kabelbw.de und stelle dich kurz vor. Das bringt es Dir, Jugendtrainer beim SV Baindt zu sein: • Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung • Individuelle Trainingsgestaltung & Spielausrichtung • Gemeinsame Events mit dem gesamten Trainer- und Jugendleitungsteam • Eine ehrenamtliche Tätigkeit Das erwarten wir von Dir: • Einsatz von Freizeit (2 mal wöchentlich Training + Spiel am Wochenende) • Arbeitseinsätze bei der Repräsentation der Ju- gendabteilung in der Gemeinde Baindt • Kooperation mit den anderen Jugendtrainern • Organisation deiner Mannschaft (Einteilung Eltern für Vereinsveranstaltungen) • Gesunder Ehrgeiz beim Umgang mit Kindern und Ju- gendlichen • Gemäß dem wfv ein erweitertes Führungszeugnis • Eine Trainer-Lizenz ist kein Muss, kann aber gerne im Rahmen Deiner Tätigkeit bei uns erworben werden Weitere Infos gibt es auf unserer Homepage: www.sv-baindt-fussball.de Wir freuen uns auf dich! Musikverein Baindt Feierabendhock 2021 d‘hoim Dieses Jahr hätte der Musikverein sein 110-jähriges Bestehen mit einem „Dorf- fest XXL“ gefeiert. Diese Feier müssen wir pandemiebedingt verschieben. Um dennoch ein bisschen Dorffest-Feeling aufkommen zu lassen, gibt es dieses Jahr den „Feierabendhock d‘hoim“. Am 25.06.2021 zwischen 16:00 - 20:00 Uhr können Sie auf dem Parkplatz der Tennishalle die Zutaten dafür abholen. Schwäbischer Wurstsalat mit Brot 7,50 € Schweizer Wurstsalat mit Brot 7,50 € Einfacher Wurstsalat mit Brot 7,50 € Getränke (Bier, Radler, Most rot, Fanta) 1,50 € Bitte bestellen Sie bis 23.06.2021 unter: E-Mail (feierabendhock@mv-baindt.de) WhatsApp (0152/08225293) Telefon (0152/08225293) 18 - 20 Uhr Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und wünschen einen Guten Appetit. Ihr Musikverein Baindt e.V. Hauptversammlung 2021 Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonn- tag, 18.07.2021 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassierer (für 2 Jahre) Jugendleiter (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2021 und 2022 10. Anträge und Verschiedenes Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Aus aktuellem Anlass werden dieses Jahr keine Ehrungen vorgenommen. Diese werden wir bei der nächstmöglichen Gelegenheit nachholen. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 18.07.2021 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheits- vorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) • Vorschau 2021 und 2021 • Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Neuwahlen im Wirtschafts- verbund Baienfurt-Baindt Am vergangenen Donnerstag fand die diesjährige Haupt- versammlung des Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V., in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt, statt. Die Vor- standschaft wurde erfolgreich neu aufgestellt. Zum neuen Vorsitzenden wurde Kurosch Sattar (Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt) einstimmig gewählt. Ebenfalls einstimmig fiel die Wahl zum 2. Vorsitzenden auf Manuel Werner (Kappler Umweltservice GmbH, Baindt). Die Wahl zum Schriftführer ging einstimmig an Sascha Pfund (Heithier Fensterbau GmbH) und die des Kassier ebenfalls einstimmig an Timo Reiner (Angie Haardesign). Als Beisitzer konnten einstimmig gewählt werden Ronald Spahlinger (Spahlinger Steuerberatung), Michael Lindel (Bosch Service Lindel+Zeller GmbH), Thomas Riesterer (Pfaff Logistik GmbH) und Stefan Braunwarth (Kreisspar- kasse Ravensburg). Wir gratulieren der neu gewählten Vorstandschaft und wünschen für das zukünftige Tun viel Erfolg. Ich sage auf Wiedersehen. Nach 22 Jahren WBB-Vorstandsarbeit, davon nun 10 Jahre als Vorsitzende, blicke ich auf tolle Stunden, Tage, Jahre und erfolgreiche Projekte zurück, sowie auf viele wunderbare Begegnungen und Erfahrungen, die mir viel Energie gegeben haben. Diese Zeit hat eine Menge positiver Spuren und Erinne- rungen hinterlassen, für die ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken möchte. Mein DANK geht an meine Vorstandskollegen, an alle Mitglieder, sowie an die Bür- germeister, die Gemeinderäte und den Mitarbeitern der Rathäuser unserer beiden Gemeinden, für das in mich gesetzte Vertrauen und die tolle Zusammenarbeit. Die Arbeit für unseren Verbund hat mir immer viel Spaß ge- macht und es war mir eine Ehre, diese Arbeit erfolgreich ausführen zu dürfen. Kurosch Satter, 1. Vorsitzender Zum Erfolg gehört aber auch die Ver- änderung. Dieser Erkenntnis folge ich nun und es ist uns gelungen, den Wechsel auch gleich als Generationen- wechsel zu vollziehen. Ich wünsche meinem Nachfolger Ku- rosch Sattar mit seinem gesamten Team, ebenso viel Erfolg und densel- ben Teamspirit, den ich in den vielen Jahren mit meinen Vorstandskollegen erleben durfte und bitte Sie alle, ihm und der gesamten Vorstandschaft Ihr Vertrauen entgegen zu bringen. Ich grüße Sie ganz herzlich und sage einfach Auf Wiedersehen, Ihre Angelika Söndgen Neu gewählte Vorstandschaft, v.l.n.r. Thomas Riesterer (GF Pfaff Logistik GmbH), Günter A. Binder (BM Baien- furt), Sascha Pfund (Heithier Fensterbau GmbH), Kurosch Sattar (Graf & Riss Baumaschinen GmbH), Manuel Wer- ner (Kappler Umweltservice GmbH), Simone Rürup (BM Baindt), Stefan Braunwarth (Kreissparkasse Baienfurt), Timo Reiner (Angie Haardesign) Rückschau Corona-Schnelltests Mitte April startete der Ortsverband der CDU Corona-Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle. Test-Teilnehmer erhielten nach dem Nasenabstrich und einer 15-minütigen Wartezeit ihr schriftliches Testergebnis, und damit die Möglichkeit zu Frisörbesuch, Fußballtraining oder einer Einkehr in einer Gaststätte. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Seit dem 16.06. bietet die Gemeinde über GNW von Mon- tag bis Freitag täglich Schnelltests an. Die CDU beendet deshalb das Testangebot am Freitagabend. Wir freuen uns, dass Woche für Woche 60 bis 80 Baindter Bürgerinnen und Bürger unser Angebot in Anspruch ge- nommen haben, und damit wieder ein Stück Normalität und Sicherheit im Alltag zurück erhalten konnten. Ganz beson- ders freut uns, dass alle Teilnehmer mit einem negativen Testergebnis die Schenk-Konrad-Halle verlassen konnten. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Hurra, wir dürfen wieder wandern Wanderung im Eistobel Treffpunkt: Sonntag, 20. Juni 2021, 11.00 Uhr Festplatz. Gehzeit ca. 3 Std., Fahrpreis 12,00 €. Einkehr nach Ab- sprach vor Ort. Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt und wird nur den geltenden Hygienevorschriften durchgeführt. Anmeldung nur telefonisch bis Freitag, 18.06.2021, 18.00 Uhr beim WF. Marija Selimi, Tel. 0751 21981. Festes Schuhwerk, Getränke und evtl. Stöcke. Die Wanderung findet nur bei trockenem Wetter statt Gemütliche Wanderung am Bodensee Nonnenhorn - Wasserburg - Nonnenhorn Treffpunkt: Dienstag, 22. Juni 2021, 11.30 Uhr Char- lottenplatz, Bussteig 5, Gehzeit 2,5 Std., Fahrpreis 5,00 €. Einkehr beim Weingut Peter Hornstein, Nonnenhorn. Rückkehr gegen 18.00 Uhr. - feste Schuhe und Getränke - Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, daher nur mit Anmeldung bis 20.06.21, 20.00 Uhr beim WF. Al- fons Horn, T. 075142485. Diese Wanderung kann nur unter den gültigen Hygiene- vorschriften durchgeführt werden. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Anmeldung zum Blumenschmuckwettbewerb 2021 Der diesjährige Blumenschmuckwettbewerb des Vereins Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. findet - vorbehalt- lich der dann gültigen Vorschriften - am Samstag, 19. Juni 2021 ab 8.00 Uhr statt. Lange war es nicht sicher, ob wir den Wettbewerb durchführen können, aber jetzt hoffen wir einfach, dass sich die Situation nicht wieder verschlechtert. Mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde wer- den die schönsten Vorgärten, Balkone und Terrassenbe- pflanzungen bewertet. Eine neutrale Bewerterkommission wird am Samstag, 19. Juni die Begehung machen und die Punkte vergeben. Machen Sie bitte mit an dieser Aktion zur Ortsverschönerung. Ermuntern Sie auch Ihre Nachbarn, ob Vereinsmitglied oder nicht, sich an diesem gemeinnützigen Wettbewerb zu beteiligen. Gerade auch neue Gartenbesit- zer oder Hauseigentümer sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bei Thomas Bernhardt unter Tele- fon 0160/3374806 an. Freundlich grüßt Sie alle die Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Vorstand Thomas Bernhardt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Wann ist Borreliose eine Berufskrankheit? Borreliose kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufskrankheit sein, die von der gesetzlichen Unfallver- sicherung zu entschädigen wäre. Die Ursache für Borreliose ist in der Regel ein Zeckenstich. Sie kann zur Arbeits- oder Berufsunfähigkeit der Betroffe- nen führen, die mitunter lebenslang an Folgeschäden leiden. Damit die Berufsgenossenschaft Borreliose als Berufs- krankheit anerkennen kann, muss nachgewiesen sein, dass die Zecke den Versicherten während der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit gestochen hat. Bei Forstarbeitern, Holzrückern, Berufsjägern, landwirtschaftlichen Unterneh- mern mit Bodenbewirtschaftung, Wanderschäfern sowie bei Beschäftigten im Gartenbau kann die Landwirtschaft- liche Berufsgenossenschaft (LBG) grundsätzlich davon ausgehen, dass die Infektion während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist, es sei denn, die Ge- samtumstände sprechen im Einzelfall dagegen. Schwieriger wird die Beurteilung bei Personen mit ande- ren Arbeitsschwerpunkten. Dazu gehören zum Beispiel Nebenerwerbslandwirte oder Landmaschinenfahrer. Bei ihnen ergibt erst die Ermittlung im konkreten Einzelfall, ob es sich um eine Berufskrankheit handeln kann. Gerade für diese Menschen ist es deshalb wichtig, einen lückenlosen Nachweis erbringen zu können. Die LBG rät daher, ein Verbandsbuch zu führen, in dem jeder Zeckenstich dokumentiert wird. Im Zweifelsfall sollte frühzeitig ein Arzt aufgesucht und gebeten werden, der LBG den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Der Arzt sollte auch Hautrötungen attestieren, weil die so- genannte Wanderröte ein Anzeichen für eine Borreliose sein kann. Der Arzt wird entsprechende Untersuchungen durchführen. Stellt er Borreliose fest, wird er in aller Regel eine Behandlung mit einem Antibiotikum beginnen und den Befund mit Einverständnis des Patienten an die LBG übermitteln. Unternehmer oder Beschäftigte können auch selbst einen Verdacht an die LBG melden. Wurde der Verdacht auf Borreliose an die LBG gemeldet, wird die Anerkennung als Berufskrankheit auch beim Auftreten von Spätfolgen einfacher. Trotzdem bedarf es klinischer Befunde. Denn auch typische Anzeichen für Borreliose, zum Beispiel Knie- oder Nervenschmerzen, können andere Gründe haben, die nicht im Zusammen- hang mit einem Zeckenstich stehen. Die LBG wertet die Befunde aus und erkennt eine Berufskrankheit an, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Pflegebedürftige vor Hitze schützen Andauernde hohe Temperaturen, so wie in den Sommer- monaten der vergangenen Jahre, sind ein Gesundheits- risiko. Extrem belastend wird die Situation, wenn es auch nachts nicht mehr abkühlt. Pflegebedürftige und alte Menschen leiden darunter besonders. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gibt Tipps, wie Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen solche Hitzeperioden erträglicher machen können. Jeder Mensch hat allerdings ein anderes Emp- finden, so dass alle Maßnahmen am Wohlbefinden und am Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person angepasst werden müssen Für erträgliche Temperaturen sorgen Auch wenn Sie keine Klimaanlage haben, können Sie die Raumtemperatur beeinflussen, indem Sie ausschließlich sehr früh morgens und nachts lüften, ansonsten aber Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 die Hitze aussperren. Wenn die pflegebedürftige Person es möchte, dann lassen Sie tagsüber die Jalousien her- unter, ziehen Sie die Vorhänge zu und halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Ein Ventilator sorgt für Luftbewe- gung. Für Verdunstungskälte sorgen feuchte, im Raum aufgehängte Tücher. Möchte die pflegebedürftige Person nach draußen an die frische Luft, dann planen sie diese Aufenthalte sehr früh morgens ein und meiden Sie die Mittagshitze. Leichte und luftige Kleidung aus atmungsaktiven Stoffen macht heiße Tage erträglicher. Je nach persönlichem Empfinden reicht zum Zudecken in der Regel eine dünne Baumwolldecke oder ein Laken. Ein Handtuch über dem Kopfkissen des Pflegebedürftigen kann schnell gewech- selt werden, wenn es verschwitzt ist. Manche Pflegebe- dürftige schätzen die Erfrischung durch kühle Hand- oder Fußbäder sehr. Essen und Trinken Mindestens 1,5 - 2 Liter Flüssigkeit sollten Pflegebedürf- tige täglich zu sich nehmen. Bei älteren Menschen lässt das Durstgefühl aber nach, so dass sie mitunter zu we- nig trinken. Gerade bei großer Hitze ist die Gefahr einer Dehydrierung dann groß. Warnzeichen sind Fieber, Ver- wirrtheitszustände und übermäßige Erschöpfung. Bemer- ken Sie solche Anzeichen, rufen Sie den Notarzt. Damit es nicht soweit kommt, sollten Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen häufig zuckerarme Getränke und erfrischen- de Kaltschalen anbieten. Alkohol und Koffein belasten den Kreislauf zusätzlich. Sie sollten deshalb gemieden werden. Apfelsaft-Schorle, gemischt aus zwei Teilen Mineralwas- ser und einem Teil Saft wirken ähnlich wie isotonische Getränke. Sie versorgen den Körper mit Mineralstoffen wie zum Beispiel Magnesium, Natrium und Kalium. Einen Überblick darüber, wieviel Flüssigkeit über den Tag verteilt aufgenommen wird, gibt ein Trinkprotokoll. Suppen zählen natürlich mit. Saftiges Obst und Gemüse, wie zum Beispiel Melonen und Gurken, helfen ebenfalls, die erforderliche Flüssigkeitsmenge zu erreichen. Auch ein Wassereis ist eine schöne Abwechslung. Keine Frage, das Essen muss vor allem schmecken. Üppi- ge, schwere Speisen belasten jedoch den Kreislauf zusätz- lich. Leichte Alternativen zum beliebten Braten mit der di- cken Soße sind zum Beispiel Kartoffeln mit Kräuterquark, gedünsteter Fisch mit Gemüse, ein bunter Sommersalat oder eine Mehlspeise mit Kompott. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel DRK Kreisverband Ravensburg e. V. Fußball-EM Millionen haben miterlebt, wie wichtig Herzdruckmas- sage ist „Nach dem Kollaps und der erfolgreichen Wiederbele- bung des dänischen Fußballprofis Christian Eriksen mitten während der Live-Übertragung im EM-Vorrundenspiel ist vielen Millionen Menschen klar geworden, wie wichtig und wie wirkungsvoll die Herzdruckmassage ist“, so Markus Friedel, Leiter des Erste Hilfeprogramms beim DRK Kreis- verband Ravensburg e.V. Entscheidend ist, sofort mit der Wiederbelebung zu beginnen. Jeder Bürger muss die drei Schritte verinnerlichen: Prüfen, ob ein Hilfsbedürftiger bewusstlos ist. Hilfe rufen, am bes- ten über den Notruf 112. Und schließlich „drücken: Beide Hände auf der Mitte des Brustkorbs aufsetzen und den Brustkorb einhundert Mal pro Minute sechs Zentimeter in Richtung Boden drücken. In Notfallsituationen ist Erste Hilfe auch in Corona-Zeiten unerlässlich. So muss beispielsweise bei Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort mit Wiederbele- bungsmaßnahmen begonnen werden. Ersthelferinnen und Ersthelfer sollten dabei jedoch aktuell einige Hygie- nemaßnahmen beachten, um sich vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sagt Frie- del: „So kann auf die Atemspende bei Erwachsenen ver- zichtet werden. Diese sollte bei unklarer Corona-Infekti- onslage nicht durchgeführt werden. Hier genügt dann die Herzdruckmassage.“ In Deutschland erleiden nach Angaben des Deutschen Reanimationsregisters jährlich mehr als 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Kranken- hauses, 60 Prozent dieser Fälle treten zu Hause auf. Nur zehn Prozent aller Betroffenen überleben. Anzeichen für einen Herz-Kreislauf-Stillstand sind: - die Betroffenen bewegen sich nicht mehr - sie reagieren nicht auf laute Ansprache und Rütteln an den Schultern - ihre Atmung ist unregelmäßig, sehr langsam oder gar nicht mehr vorhanden „Aus Unsicherheit trauen sich viele Menschen nicht, zu helfen: Nur in etwa 40 Prozent der Fälle beginnen Lai- en mit der Reanimation“, so Markus Friedel vom Roten Kreuz. Dabei kann eine sofortige Herzdruckmassage Le- ben retten: „Die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreis- lauf-Stillstand können damit verdoppelt bis verdreifacht werden.“ Zeit ist dabei kostbar, denn das Gehirn beginnt bereits nach drei bis fünf Minuten ohne Blutfluss zu ster- ben. Ein zusätzlich hinzugezogener Defibrillator kann da- bei auch helfen. Ist aber zunächst zweitrangig. Wichtiger ist die Herzdruckmassage zu starten. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Die Integrierte Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 112 leitet einen zusätzlich auch telefonisch während der Wiederbelebungsmaßnahme an und unterstützt so, bis der Notarzt vor Ort eintritt. Erste Hilfe Wissen auffrischen lohnt sich, neben der Herz- druckmassage gibt es einige weitere Basismaßnahmen. Das Rote Kreuz bietet nahezu täglich Erste-Hilfe-Lehr- gänge oder Auffrischungskurse an. Diese können online gebucht werden unter: https://www.drk-rv.de/angebote - kurse/erste-hilfe-kurse.html Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Am Sonntag, 20.06., heißt es erstmals wieder „Auf ins Museum!“ am Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg - mit einem Erlebnistag zum Thema „Von der Faser bis zum Hemd“ Wie entsteht Kleidung? Wo kommt sie her? Welche Ar- beitsschritte sind nötig, bis ein fertiges Hemd entsteht? Diesen Fragen können die Besucher am 20.06. am Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben ganz praktisch nachgehen und dabei spielerisch einen der jahrhunder- telang tragenden Wirtschaftszweige unserer Region neu entdecken. Mit zahlreichen Vorführungen und Mitmach-Aktionen wid- met sich das Museum von 10.00 bis 18.00 Uhr dem langen Prozess, bis am Ende ein fertiges, alltägliches Kleidungs- stück entsteht. Mit dabei: Klöpplerinnen, Spinnerinnen, Fil- zerinnen, Handnäherinnen und Strickerinnen, denen man gespannt über die Schulter schauen und dabei die Kunst- fertigkeit uralter Kulturtechniken bewundern kann. Das ein oder andere handgemachte Stück lässt sich erwerben und liebevoll verschenken oder als Andenken mit nachhause nehmen. Außerdem wird die Flachsbauerngruppe am Haus Andrinet in die Flachsweberei einführen. In der Zehntscheu- er empfängt die Besucher/innen eine Textil-Ausstellung mit alten bäuerlichen Gewändern. Nahe der ‚Gastarbei- ter‘-Ausstellung im Fischerhaus informiert ein Infostand zu den Folgen der globalisierten Textilwirtschaft. Das Lädele lädt seinem textilen und kunsthandwerklichen Sortiment, Schleckeis, Süßigkeiten und Souvenirs zum Schmökern ein. Auch zum Mitmachen ist an diesem Tag so Einiges ge- boten: Unter anderem können sich Klein und Groß selbst darin versuchen, Wolle zu waschen oder ein Webbrett zu bauen. Im idyllischen Obstgarten hinter dem Hof Reisch erzählt eine Erzählerin um 11.00 und 13.00 Uhr Märchen rund um das Thema Spinnen. „Ein sicheres und schönes Erleben ist auch in Zeiten der Pandemie für Groß und Klein im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben möglich“, ist Museumsleiterin Tan- ja Kreutzer überzeugt: „Wir haben alle Programmpunkte des Erlebnistags corona-konform konzipiert. Die Vorfüh- rungen und Aktivitäten finden größtenteils im Freien statt. An den einzelnen Stationen herrscht Maskenpflicht und es wird auf die Einhaltung der nötigen Abstände geachtet. So schaffen wir eine Atmosphäre, die mit größtmöglichem Schutz gleichsam schöne gemeinsame neue Entdeckun- gen für Jung und Alt erlaubt. Wir freuen uns, wenn mit dem Erlebnistag wieder ein Stück mehr Lebendigkeit auf unser Gelände zurückkehrt.“ Auch fürs leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt: In der unter neuem Pächter wiedereröffneten Museums- gaststätte im Fischerhaus verwöhnen gutbürgerliche Sch- mankerl den Gaumen oder lässt sich im schattigen Bier- garten so manch‘ kühles Getränk genießen. Wenngleich für den Besuch der Außengastronomie aktuell noch ein negativer Coronatest erforderlich ist, so dürfen Spei- sen ausnahmsweise auch zum Verzehr im Museum mit- genommen werden. Außerdem bieten die Landfrauen „Flachswickel“ als Versucherle an. Museumsakademie 2021 im Bauernhaus-Museum - noch freie Plätze! In diesem Sommer bietet das Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben Wolfegg wieder eine vielfältige Aus- wahl an Tageskursen im Rahmen der Museumsakade- mie an. Die Kurse sind von Einzelpersonen buchbar und geben einen Einblick in verschiedene handwerkliche und künstlerische Techniken wie Weidenflechten oder Seifen machen. Die Kurse finden unter Anleitung von Expert/ innen zumeist im Freien und unter den geltenden Hygi- eneregeln statt. Die nächsten Termine: 26. Juni: Färben mit Pflanzen 3. Juli: Seifen machen Das vollständige Programm und den Anmeldebogen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Eine An- meldung ist auch telefonisch unter 07527 95500 möglich. Auf der Website erfahren Sie, welche weiteren spannen- den Angebote das Bauernhaus-Museum zu bieten hat, zum Beispiel kostenlose Kurzführungen an Sonn- und Feiertagen oder die monatlichen Baustellen-Führungen über den neuen Hof Beck. Für das leibliche Wohl sorgen die neuen Gastwirte in der Museumsgaststätte Fischerhaus mit schwäbischer Küche, Kaffee und Kuchen. Das Team des Bauernhaus-Museums freut sich auf Ih- ren Besuch! H0 6 Kreuzstraße 34 40210 Düsseldorf Ein Drehbuch mit glücklichem Ende? Ob Krimis, Komödien oder Science-Fiction – zu einem guten Dreh- buch gehört ein glückliches Ende. Sehen Sie das auch so? Damit die Alzheimer-Krankheit nicht zum Dieb unserer Erinne- rungen wird, übernehmen Sie Regie und spenden Sie heute für eine lmreife Zukun ohne Alzheimer. Für ein noch schnelleres Happy End nutzen Sie das Spendenformular unter folgendem Link: www.alzheimer-forschung.de/3951 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Welches Sportereignis verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? RÄTSELSPASS FÜR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 histor. spani- sche Flotte Sumpf- gelände Untiefe im Meer altröm. Musik- instru- ment eh. rus- sische Raum- station un- nach- giebig Jagd- reise in Afrika Renn- reifen ohne Profil mongol. Herr- scher- titel Land- wirt- schaft betreff. spani- scher Ausruf schwei- zerisches Kartoffel- gericht Volley- ball-Va- riante Wolle der Angora- ziege Arbeits- gang beim Fischen Fahne Spielzug beim Volleyball altnord. Sagen- samm- lung Enkel Moham- meds (7. Jh.) Blüten- stands- form Wagnis ganz, sehr Heraus- geber Initialen Carrells Verdau- ungs- organ Wasser- ball-Va- riante Mann- schafts- sport Span- nungs- wandler (Kw.) Abwehr- technik beim Volleyball völlig, ‚auf ... und Verderb‘ Gesetz, Anord- nung Abk.: Segel- schiff Fischöl Bau- hilfs- stoff südamer. Drogen- pflanze Sport- grund- satz Geübt- heit Ab- schieds- gruß ital. Dra- matiker (Nobel- Preis) Blüten- pracht höchster Vulkan Hawaiis Wende- ruf beim Segeln Wortteil: natürlich, naturbe- lassen Abk.: Fürwort Ton, Ge- räusch Gebets- zeit kleine Abstell- kammer Kunst- stil weißer Süd- afrikaner Spielzug beim Volleyball Seebad in Irland Abk. für Torwart Gewandt- heit im Beneh- men Burgun- der- wein ver- dickter Wurzel- teil ein Schiffs- tau en vogue franz., latei- nisch: und Nord- deut- scher Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L M O H A I R T F L A G G E G A R N B H U S A I N R S D E D I T O R R C D A R M H A N D B A L L V I K T O R I A D A L S S T R A N G E D E I H R O K A D E K K A L K I F O F L O R K E A O E K O S K T I R A U F S C H L A G B R E T W H O B E A U N E I P A R D U N R E K N O L L E F R I E S E E X I L O F E N S T WURFKREIS1 2 3 4 5 6 7 8 9 Wie hieß das offizielle Maskottchen der Handball-WM 2007? A. MISCHA B. HANNIBALL C. GOLEO D. COBI Die Felder 1 bis 9 ergeben einen Teil des Spielfelds. BALLSPIEL-F ANS BALLSPIEL-F ANS REBUSREBUS QUIZQUIZ Welches Sportereignis verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? RÄTSELSPASS FÜR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 histor. spani- sche Flotte Sumpf- gelände Untiefe im Meer altröm. Musik- instru- ment eh. rus- sische Raum- station un- nach- giebig Jagd- reise in Afrika Renn- reifen ohne Profil mongol. Herr- scher- titel Land- wirt- schaft betreff. spani- scher Ausruf schwei- zerisches Kartoffel- gericht Volley- ball-Va- riante Wolle der Angora- ziege Arbeits- gang beim Fischen Fahne Spielzug beim Volleyball altnord. Sagen- samm- lung Enkel Moham- meds (7. Jh.) Blüten- stands- form Wagnis ganz, sehr Heraus- geber Initialen Carrells Verdau- ungs- organ Wasser- ball-Va- riante Mann- schafts- sport Span- nungs- wandler (Kw.) Abwehr- technik beim Volleyball völlig, ‚auf ... und Verderb‘ Gesetz, Anord- nung Abk.: Segel- schiff Fischöl Bau- hilfs- stoff südamer. Drogen- pflanze Sport- grund- satz Geübt- heit Ab- schieds- gruß ital. Dra- matiker (Nobel- Preis) Blüten- pracht höchster Vulkan Hawaiis Wende- ruf beim Segeln Wortteil: natürlich, naturbe- lassen Abk.: Fürwort Ton, Ge- räusch Gebets- zeit kleine Abstell- kammer Kunst- stil weißer Süd- afrikaner Spielzug beim Volleyball Seebad in Irland Abk. für Torwart Gewandt- heit im Beneh- men Burgun- der- wein ver- dickter Wurzel- teil ein Schiffs- tau en vogue franz., latei- nisch: und Nord- deut- scher Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L WURFKREIS1 2 3 4 5 6 7 8 9 Wie hieß das offizielle Maskottchen der Handball-WM 2007? A. MISCHA B. HANNIBALL C. GOLEO D. COBI Die Felder 1 bis 9 ergeben einen Teil des Spielfelds. BALLSPIEL-F ANS BALLSPIEL-F ANS REBUSREBUS QUIZQUIZ 9 Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L M O H A I R T F L A G G E G A R N B H U S A I N R S D E D I T O R R C D A R M H A N D B A L L V I K T O R I A D A L S S T R A N G E D E I H R O K A D E K K A L K I F O F L O R K E A O E K O S K T I R A U F S C H L A G B R E T W H O B E A U N E I P A R D U N R E K N O L L E F R I E S E E X I L O F E N S T WURFKREIS lf elds. Lösung zu "Quiz": B. Hanniball Lösung Rebus: Handballweltmeisterschaft (HUNDE, BALL, WELT, MEISEN, SAFT) 695R74R © van Hoorn/DEIKE 753R09R1 Lösung: Paula musste 13 Brücken überqueren. Finde den schnellsten Weg zum Leuchtturm. Wie viele Brücken musste Paula überqueren? Zum Leuchtturm GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Über 30 Jahre Fensterbau u. Insektenschutz • Lichtschachtabdeckungen • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Baienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Industrietore… Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Telefon: 07552 2602-0 Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Über 30 Jahre Fensterbau u. 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Führen Sie an den Standorten Ravensburg oder Langenargen die chemischen und bioanalytischen Freigabe prüfungen von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln durch. Abgeschlossene Berufsausbildung als Techn. Assistent, CTA oder Chemielaborant (m/w/d) erforderlich. Weltweit Patienten zu mehr Lebensqualität verhelfen! Vorteile: intensive Einarbeitung, Top-Gehalt Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Arbeitszeit: Vollzeit Für alle Stellenausschreibungen gilt: Laborant (m/w/d) Chemische Analytik Job-ID: 34501 Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. VAUDE (sprich [fau’de]) bietet funktionelle und innovative Produkte für Berg- und Bikesportler. VAUDE steht für umweltfreundliche Produkte aus fairer Herstellung. Am Firmensitz im süddeutschen Tettnang sind rund 500 Mitarbeiter beschäftigt. 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                ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "N a ch tw e id e n I I" Fassung vom 17.09.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 4 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 11 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 26 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 33 9 Begründung – Sonstiges 34 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) Flächen für den Gemeinbedarf; hier sozialen Zwecken die- nende Gebäude, hier: Kindergarten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind mit Einschränkung baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öf- fentliche Parkplatzfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Materialien zur Ablei- tung des Niederschlags- wassers innerhalb des Baugebietes Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 7,00 P Einschränkung baulicher Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken (§ 1a BauGB). Daher sind in dem Baugebiet für − Stellplätze und − Zufahrten auf privaten und öffentlichen sowie andere untergeord- nete Wege nur in einer Ausführung mit ausschließlich wasserdurchlässigen Be- lägen (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugen- pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig, so- fern andere Belange nicht entgegenstehen. Durch planerische Maß- nahmen (z.B. Höhenlage Straße, Gebäude) sollte der Bodenaushub reduziert werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung LS mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Büro- räume, Schlafzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fas- saden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 6 − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Büroräumen) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der Kreis-Straße K 7951 abgewandten Gebäudeseiten (nach Nordwesten, Nordosten, Südosten) zu ori- entieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen-Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen- Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 7 zu verwenden. Abgehende Gehölze sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Edelkastanie Castanea sativa Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 8 Sträucher Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des einfachen Be- bauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden II" (Fas- sung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.85) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 9 Bereich der Änderung des Bebauungsplanes Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden n II" (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.2018) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 10 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung Überflutungsfläche für HQExtrem des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Überflutungsfläche für HQ100 des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden, teilgeänderten einfachen Bebauungsplanes "Nacht- weiden II" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Bäume mit in- stallierten Nistkästen und damit auch Quartiere für höhlenbrütende Vögel. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Er- satzmaßnahmen umzusetzen: Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 12 − Die beiden vorhandenen Meisen-Nistkästen sind vor der geplan- ten Gehölzrodung, außerhalb der Brutzeit von Vögeln (zwischen dem 01.10. und dem 28.02.) abzunehmen, zu reinigen und an Gehölzen im Umfeld des Plangebietes wieder zu montieren. − Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Neststand- ort des Grauschnäppers an einem der Gehölze innerhalb des Plangebietes befindet, sind insgesamt zwei Halbhöhlennistkäs- ten in räumlicher Nähe zum Ein-griffsbereich an Bäumen anzu- bringen (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 06.07.2018. Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten wenn möglich erhalten werden (Erhal- tung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 13 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier gem. dem europäischen Schutzgebiets-Netzwerk "Na- tura200", der Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung); Hochwasser Der Geltungsbereich liegt lt. aktueller Hochwassergefahrenkarte (HWGK) teilweise im geschützten Gebiet für HQextrem und im nördli- chen Bereich minimal auch in HQ100. Gemäß den hydrologischen Be- rechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fass- nacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtwei- den II" bei HQ 100 entgegen den bisherigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hoch- wasserangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung er- forderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Ar- beitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesmi- nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranla- gen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungs- gebieten verboten. Bodenschutz Auf dem Flurstück-Nr. 175/0 liegen Tonböden vor, auf Flst.-Nr. 186 Auengleye. Diese Böden sind besonders verdichtungsempfindlich. Entstandene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 14 wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhan- denem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrock- nete Böden ist bei den Bodenarbeiten zu achten. Es wird empfohlen, zur Bauausführung ein Bodenmanagementkon- zept zu erstellen und bodenkundlich begleiten zu lassen um auf ei- nen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu be- achten. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte um- fassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebie- tes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Infor- mationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält die Bro- schüre "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist (http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Künf- tige Grün- und Retentionsflächen sollten während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen geschützt werden. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbar- keit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 16 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Beseitigung von Nieder- schlagswasser Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Drosselung in den bestehenden gemeind- lichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrünung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Nieder- schlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlagswasser jedoch nicht vor Ort versickert wer- den. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswasser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht ge- geben. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in öffentlicher Sitzung am 09.10.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 17.09.2018. yyq § 2 Zulässigkeit von Vorhaben Bei der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" handelt es sich um einen Be- bauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB (so genannter "einfacher Bebauungsplan"). Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches richtet sich nach den im Bebauungsplan getroffe- nen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB. § 3 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 17.09.2018. Der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird die Begründung vom 17.09.2018. beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbind- lich seit 24.01.2085) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. yyq Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 18 § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt plant den Neubau eines Kindergartens. Auf Grund des gestiegenen Bedarfs an Kinderbetreuung wird die Erweiterung des bereits vor Ort bestehenden Kindergartens als erfor- derlich angesehen. Das Plangebiet ist innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Baindt ge- legen und eignet sich auf Grund der Vorprägung (Schul- und Sportgelände sowie örtlicher Kinder- garten) für die geplante Erweiterung. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kindergartens geschaffen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB. Es liegen bisher lediglich erste Entwürfe für den Neubau des Kindergartes vor und gerade keine konkreten Planungen. Um zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen, hat man es als nicht erforderlich angesehen, Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche oder Höhenent- wicklung zu treffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlich an das Ortszentum angrenzende Schul- und Sportgelände und soll diesen nach Süden erweitern. Im Norden grenzt der Geltungsbereich in großen Teilen an das Grundstück des örtlichen Kindergar- tens und des Sportgeländes der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Osten grenzt die "Boschstraße" mit Bestandsbebauung. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrts- straße (Wirtschaftsweg) sowie Parkflächen, die die im Nordwesten sowie im Osten befindlichen Sportanlagen (Sporthalle-/platz, Tennisplatz) teilweise erschließt. Im Süden wird das Gebiet von einer Grünfläche begrenzt, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 20 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 55/3 (Teil- fläche), 175 (Teilfläche) und 186 (Teilfläche). Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im zentralen Be- reich ist Baumbestand vorhanden und im südlichen Anschluss verläuft ein Kiesweg. Darüber hinaus sind keine heraus ragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden sind unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Planung dient der Erweiterung des bestehenden, gemeindeeigenen Kindergartens "Sonne- Mond-Sterne". Bei dem genannten bestehenden Kindergarten handelt es sich um einen fünf-grup- pigen Kindergarten. Der geplante Kindergarten-Neubau soll den Bedarf der Gemeinde an Betreu- ungsangeboten vor allem für Unter-Dreijährige decken. Hierzu ist eine Aufstockung um eine Re- gelgruppe sowie zwei Krippengruppen im neuen Gebäude geplant. Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird es als erforderlich angesehen, planerisch die Nutzung fest- zuschreiben. Die geplante Nutzung "Kindergarten" ist auf Grund der Umgebungsbebauung als zu- lässig anzusehen. Der Bereich ist derzeit teilweise mit einem Bebauungsplan überplant und wird in diesem Bereich nach § 30 Abs. 3 BauGB beurteilt, der restliche Bereich ist als unbeplanter Innenbereich einzustufen, dessen bauliche Entwicklung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. In die- sem Zusammenhang ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Zulässigkeit konkreter Vorhaben zu beurteilen. Auf Grundlage der gemeindlichen Planungshoheit kann die Gemeinde dieser Einzelfall- entwicklung jedoch das steuernde Element der verbindlichen Bauleitplanung entgegenstellen. Hier ist es der Gemeinde unbenommen, Entwicklungen zu prüfen und zu ermöglichen, selbst falls diese nicht den aktuell zulässigen Entwicklungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB entsprechen. Dies ent- spricht der Planungshoheit sowie dem Abwägungsprozess bzw. der Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat, sofern alle Belange in diesen Prozess ordnungsgemäß eingestellt wurden. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage nach Betreuungsangeboten gerecht zu werden. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 21 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs-ach- sen" Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4.2 Im ländlichen Raum sollen zur Förderung des Leistungsaustauschs zwischen den höheren zentralen Orten und ihrer Stärkung als Versorgungs- und Arbeits- platzzentren die Verkehrs- und Infrastrukturen in den Entwicklungsachsen an- gemessen weiterentwickelt werden. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raum-katego- rien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 22 Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flächen werden hierin als Gemeinbedarfsflächen für Schule und Sporthalle sowie Grünfläche dar- gestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Auf Grund der Vorprägung der angrenzenden Flächen wurden keine weiteren Standorte in der Ge- meinde Baindt geprüft. Der jetzige Standort ist bereits im Flächennutzungsplan teilweise als Fläche für den Gemeinbedarf für Schule und Sporthalle vorgesehen. Durch die räumliche Zusammenfassung der Gemeinbedarfs- einrichtungen Kindergarten, Schule und Sporthalle hierzu an einem Standort sollen die sich aus dem Betrieb der Nutzungen ergebenden, erheblichen Synergieeffekte genutzt und gefördert wer- den. Der Standort ist gut erreichbar. Er eignet sich somit in besonderer Weise für die vorgesehenen Nutzungen. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Auf die verschiedenen Anforderungen soll flexibel reagiert werden können. Die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung − die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 23 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "sozialen Zwecken dienende Gebäude, Kindergarten" festgesetzt. Für die Gemeinbedarfsfläche wird auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung verzichtet. Die Einschränkung baulicher Anlagen erfolgt im südlichen Bereich erfolgt aufgrund der Nähe zu Straße. Die Festsetzung der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öffentliche Parkplatz- fläche dient der Stillung des Bedarfs an Stellplätzen. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 ein. Die Berech- nungen der Verkehrslärm-Immissionen zeigen, dass der Orientierungswert der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von tagsüber 60 dB(A) unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung um bis zu 5 dB(A) überschritten wird. Im überbaubaren Bereich be- tragen die Überschreitungen bis zu 3 dB(A). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrs- lärmschutzverordnung) werden im überbaubaren Bereich sowie im Bereich der geplanten Außen- wohnbereiche eingehalten. Nördlich der Kreis-Straße K 7951 befindet sich bereits ein Wall. Aufgrund dessen schallabschir- mender Wirkung sowie aufgrund der geringen Höhe der Überschreitungen wird eine aktive Lärm- schutz-Maßnahme im vorliegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit passiven Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderli- chen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schalldämmmaßes der Außenbauteile, Lüftungsanlagen) gelöst werden. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Maßnahmen an gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 24 6.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Boschstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an das gesamte Straßennetz der Gemeinde Baindt sowie an die Kreisstraße K 7951. Durch begleitende Maßnahmen außerhalb der Regelungsmöglichkeit des Bebauungsplanes werden durch die Gemeinde Baindt Vorkehrungen getroffen, durch die die Nutzung der Verkehrsflächen eingeschränkt wird (beispielsweise durch eine entsprechende Beschilderung mit Zufahrtsbeschrän- kung) Grundsätzlich besteht über das örtliche Straßennetz ausreichend Anschluss an die überregionalen Verbindungen. 6.2.7 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.8 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Dros- selung in den bestehenden gemeindlichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrü- nung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Niederschlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlags- wasser jedoch nicht vor Ort versickert werden. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswas- ser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht gegeben. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 25 Exakte Aufschlüsse zum Grundwasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erfor- derlich und liegen nicht vor. 6.2.9 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 26 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) er- folgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entschei- dung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Orts-Zentrums von Baindt. Es liegt im südlichen Randbereich der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Süden grenzt das Gebiet an eine Grünfläche an, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) sowie ein Parkplatz. Im Norden und Nordwesten sowie im Osten befinden sich Sportanlagen (Sport- halle-/platz, Tennisplatz), weiter im Osten befindet sich bestehende Wohnbebauung. Weiter süd- westlich, über die Kreisstraße hinweg, schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden land- wirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine größtenteils inner- halb der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" liegende, teilweise vorgeprägte Fläche. Der Bereich ist als Grünfläche mit Gehölz- und altersbeständige Baumbeständen zu beschreiben. Ar- tenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwar- ten, da die Grünfläche allseitig von Bebauung bzw. bestehenden Straßen umgeben und nutzungs- bedingt in Bezug auf die Flora eher artenarm ist. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 27 Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 02.07.2018 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbe- richt des Büros Sieber vom 06.07.2018). Dabei konnten folgende Vogelarten kartiert werden: Am- sel, Kohlmeise, Grauschnäpper, Haussperling, Buchfink, Mönchsgrasmücke und Star. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 40 m südlich des Plangebietes. In diesem Fließgewässer-Teilbereich (LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vor- kommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 600 m südlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452), bzw. 600 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. In ebenfalls südlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets- Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 700 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 600 m Kernflächen des landesweiten Bio- topverbundes mittlerer Standorte. Angrenzend darin mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In südlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmzeitliche Schotter- und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschie- bemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Gemäß Reichsbodenschätzung sind für das südliche Flurstück (Fl.-Nr. 186) des Plangebietes keine Daten vorhanden. Die Böden des nördlichen Flurstücks (Fl.-Nr. 175) sind mit hoher Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe eingestuft (Bewertungsklasse 3). Die Bedeutung als Ausgleichs- körper im Wasserkreislauf ist dagegen mit gering bewertet (Bewertungsklasse 1). Die Bodenfunk- tion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ist wiederum mittelwertig (Bewertungsklasse 2) eingestuft. Nach Aussage des Fachbereichs Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg können die betroffe- nen Teil-Flächen auf den Flurstücken 175/0 (Tonböden) und 186 (Auengleye-Böden) aufgrund des Rückbaus von ehemaligen Wegen und dem Bau der Umgehungsstraße bereits teilweise beein- trächtigt sein. Dennoch sind diese Böden als besonders verdichtungsempfindlich einzuordnen. Ent- standene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhandenem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 28 werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrocknete Böden ist bei den Bodenar- beiten zu achten. Im südlichen Bereich der durch das Plangebiet verlaufenden Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) bzw. des Parkplatzes sind die Böden unversiegelt, jedoch gekiest und befestigt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits teilversiegelt. Davon abgesehen sind die vorkommenden Böden vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewachsen. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Lediglich in einem Abstand von etwa 40 m südlicher Richtung verläuft der Sulzmoosbach als offenens Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hang- wasser zu rechnen. Allerdings befindet sich das Plangebiet nach bisherigen Hochwassergefahren- karten (HWGK) teilweise im Überschwemmungsbereich HQExtrem und geringfügig im HQ100 des ge- nannten Sulzmoosbaches. Gemäß den hydrologischen Berechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fassnacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtweiden II" bei HQ100 entgegen den bis- herigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Im Bereich der entsprechenden Flächen befinden sich im Süden Verkehrs- flächen und Bereiche ohne bauliche Anlagen. Im Norden ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Baugrenze und zur Bestandsbebauung nicht mit einer Bebauung zu rechnen. Das in geringem Abstand, südlich zum Plangebiet liegende Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436- 031; Schutzgebietszone III und III A) wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Trinkwasser- entnahmestelle liegt in südwestlicher Richtung mit etwa 350 m Entfernung. Abwässer fallen im Plangebiet bis jetzt keine an. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindli- chen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine an Bestandsbebauung angrenzende Freifläche, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die im Plange- biet vorhandenen Gehölze, z.T. altersbeständige Bäume, tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher aus größeren Gebäuden/Gebäudekomplexen besteht (Schulgebäude, Sporthalle), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Durch die südlich gelegene Kreisstraße K 7951 kann mit Schadstoffanreicherung in der Luft gerech- net werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 29 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Haupt-Ortes Baindt. Das Gebiet ist als ebene Fläche mit gut ausgeprägten Gehölz- und Baumstrukturen zu beschreiben und aus der südwestlich gelegenen, freien Landschaft schwer einsehbar. Wanderwege führen am Gebiet nicht direkt vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Süden schließt der überplante Bereich an eine Freifläche (Grünland) an. In nördlicher Richtung liegt die Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" mit Schulgebäude und Sportanlagen/-gebäu- den. Dem Plangebiet kann zusammenfassend auf Grund der Ortsrandlage, der Gehölz- und Baum- bestände sowie der geringen Einsehbarkeit dem Orts- bzw. Landschaftsbild eine gewisse Bedeu- tung zugeschrieben werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper sowie durch die Erschließungsflächen (Ver- kehrsflächen) und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Gehölze und Bäume wer- den möglicherweise gefällt. Dadurch kann es zum Verlust von Nistmöglichkeiten für ubiquitären Zweigbrütern kommen. Im geeignet strukturierten Umfeld finden sich zahlreiche Gehölze, die als Brutstätte für ubiquitäre Zweigbrüter dienen können. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Verlust an Brutplätzen von durch das Umfeld ausgeglichen werden kann. Eine erhebliche Ver- schlechterung der lokalen Populationen der betreffenden Arten ist somit nicht zu erwarten (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 06.07.2018). Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist zudem nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deut- lichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zu den in unmittelbarer Nähe gelegenen Bebauungsplänen "Mischgebiet Fischerareal" und "Woh- nen Fischerareal" sowie der Änderung des Bebauungsplans "Innere Breite" wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) durchgeführt. Die aufgrund der hier vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes möglichen Beeinträchtigungen des Sulz- moosbaches als Teil des FFH-Gebietes, wurden im Rahmen der Vorprüfung ebenfalls mit abgear- beitet. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (in- sektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirt- schaftung nach dem Stand der Technik, d.h. keine Einleitung in den Sulzmoosbach) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 30 (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 13.07.2018). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung (Nachverdichtung) und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die ver- siegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nie- derschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Er- tragsflächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich zusätzlich versiegelten Flächen ist insgesamt jedoch noch als gering zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser wird mit dem anfallenden Schmutz- wasser gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwas- serkanal) abgeführt. Eine Versickerung über die belebte Bodenzone ist auf Grund der schwach durchlässigen Böden (Tone und Auengleye) nicht möglich. Beeinträchtigungen des naheliegenden Wasserschutzgebietes "Brühl" können aufgrund der Entfer- nung zur Wasserentnahmestelle ausgeschlossen werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kalt- luftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem relativ schwer einsehbaren Bereich statt, liegt zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kreisstraße K 7951 als bis- herige Grenze des westlichen Ortsrands zwar auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, allerdings neben der Errichtung der geplanten Baukörper Bäume gerodet werden, wird das Land- schaftsbild sowie die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes geringfügig beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 31 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Baugebiet wird eine Mindestzahl von zu pflanzenden Bäumen festgesetzt. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hier- durch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Für Pflanzungen wird ein Mindeststammumfang von 20-25 cm festgesetzt, um bereits bei Anpflanzung eine bestimmte Mindesthöhe von Bäumen zu erreichen. Die Fläche ist mit überwiegend älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei um einen z.T. naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die bestehenden Bäume in diesem Bereich hinweislich in der Planzeichnung dargestellt und darauf hingewiesen, dass diese in Abhängigkeit des Bauvorhabens erhalten werden sollen. Damit Grünflächen möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 32 Um einen sorgsamen Umgang mit den vorkommenden Böden (Ton- und Auengleye-Böden) zu gewährleisten, wird hinweislich auf diese besonders verdichtungsempfindlichen Böden verwiesen und ein Bodenmanagementkonzept empfohlen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 33 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften wird als nicht erforderlich angesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 34 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der konkreten Zweckbestimmung sowie der Umgebungsbebauung angemessenen Größenordnung nicht erkenn- bar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,50 ha yyq Flächenanteile: yyq Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Gemeinbedarfsflächen 0,36 72,0 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,13 26,0 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen (Parkplatz) 0,01 2,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Misch-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 35 Stromversorgung durch Anschluss an Netz der EnBW Regional AG, Biberach Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 17.09.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 09.10.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 17.09.2018) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2018 enthalten): − Redaktionelle Änderung der planungsrechtlichen Festsetzung "Flächen für den Gemeinbedarf" − Ergänzung der planungsrechtlichen Festsetzung "Bodenbeläge in dem Baugebiet" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQextrem" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQ100" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Hochwasser" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Bodenschutz" und zum Thema "Beseitigung von Nieder- schlagswasser" − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Erfordernis der Planung" − Änderung der Begründung zum Flächennutzungsplan − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Mindestdicke der Auftrags- schicht der Dachbegrünung" − Ergänzung der Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange zum Thema verdichtungsemp- findliche Böden, Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft – Hochwasser sowie zum Stammumfang von Pflanzungen im Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 36 − Anpassung der Lärmschutz-Festsetzung (Streichung des Begriffs "Kinderzimmer") − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich (Sied- lungsschwerpunkt) Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung teilweise als Gemeinbe- darfsfläche, teilweise als Grünfläche Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der Einmün- dung in die "Boschstraße" Blick von Süden Blick auf den Einmün- dungsbereich zur "Bosch- straße" Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 39 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2018. Der Beschluss wurde am 18.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 28.05.2018 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 18.05.2018). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.08.2018 bis 14.09.2018 (Billigungsbeschluss vom 25.07.2018; Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Bekanntmachung am 03.08.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 31.07.2018 (Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Billigungsbeschluss vom 25.07.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2018 über die Entwurfs- fassung vom 17.09.2018 Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 40 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in der Fassung vom 17.09.2018 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.10.2018 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Plan aufgestellt am: 12.07.2018 Plan geändert am: 17.09.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                  Ve rs ie ge lte O rig i- na lfa ss un ge n tra - ge n au f d er K un st- sto ff- Bi nd el ei ste fo lg en de P rä gu ng : Bü ro S ie be r Or ig in al fa ss un g ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t V o rh a b e n b e z o g e n e r B e b a u u n g sp la n "A m B a d w e g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 20.07.2015 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 12 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 14 5 Hinweise und Zeichenerklärung 15 6 Satzungsbeschluss 22 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 24 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 34 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 40 10 Begründung – Sonstiges 41 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 44 12 Begründung – Bilddokumentation 45 13 Verfahrensvermerke 47 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 55) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 13.12.2005 (GBl. S. 745, ber. 2006 S. 319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 449) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so- wie nicht störende Handwerksbetriebe), können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmel- detechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GR .... m2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch die Tiefgarage, nicht vollflä- chig versiegelte Stellplätze sowie Zufahrten und Wege um weitere 95 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WA Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 5 2.4 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Oberkante der Attika des zweithöchsten Geschoßes gemessen; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoßflä- che des obersten Geschoßes um mind. 25 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.5 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN (mit Ausnahme von untergeordne- ten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Hauptgebäuden mit einem Terras- sengeschoß an der höchsten Stelle des Gebäudes gemessen; Haupt- gebäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoß- fläche des obersten Geschoßes um mind. 25 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Umgrenzung von Flächen für Stellplätze; nicht überdachte Stell- plätze sind nur innerhalb dieser Flächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) St Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 6 2.8 Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen; Tiefgaragen sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, beispielsweise Zufahrten zu Tiefgaragen etc., auch außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flä- chen für Tiefgaragen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen pro Baufens- ter Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt 5 pro Baufenster (überbaubare Grundstücksfläche). (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.11 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Private Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung; Besucherparkplatz und Wendeplatte (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Private Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleit- grün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.). (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.14 Einzelner Stellplatz in der privaten Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) TGa Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 7 2.15 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Einfahrt/Ausfahrt der Tiefgarage (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.18 Versickerung von Nieder- schlagswasser auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlags- wasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, durch eine speziell herzustellende Versickerungsanlage zu versickern. Der Notüberlauf ist in den "Sulzmoosbach" einzuleiten. Die Versickerungsanlage ist nach den üblichen Vorgaben zu bemes- sen, zu planen und auszuführen. Die Versickerung ist breitflächig und über eine mind. 0,30 m mäch- tige und vollflächig bewachsene Oberbodenzone durchzuführen. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.19 Versickerungsbereich In dem Bereich ist das Regenwasser von den Dach-, Hof-, und We- geflächen zurück zu halten und zu versickern. Die Versickerungs- 4,75 V 71 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 8 mulde ist mit einem bewachsenen Bodenfilter anzulegen, land- schaftsgerecht einzubinden, zu begrünen und anschließend extensiv zu pflegen. Ein Dauerstau ist nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Private Grünfläche als Bach begleitende Zone, mit Ausnahme des Versickerungsbereichs ohne bauliche Anlagen. (Hinweis zum gesetzlichen Biotopschutz: Handlungen oder Nutzungen innerhalb der Grünfläche, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheb- lichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Private Grünfläche als Spielplatz (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen zulässig. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 4,50 m nicht überschreiten. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften gelten für den gesamten Bereich des allgemeinen Wohngebietes und der privaten Grünfläche als Spielplatz. In der Privaten Grünfläche als Bach begleitende Zone (inkl. des gesetzlich geschützten Biotopes) dürfen bauliche Anlagen der o.g. Art nicht errichtet werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.23 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. Private Grünfläche Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.24 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.25 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch standortgerechte Neupflanzung aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbe- reich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" zu ersetzen (Hin- weis: bei den beiden mit einem "H" markierten, zu erhaltenden Bäumen in der Planzeichnung handelt es sich um Höhlenbäume). (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes Pflanzungen: Für die Pflanzungen sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwen- den. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Es sind mindestens die planzeichnerisch festgesetzten Bäume zu pflanzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 10 ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Sand-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes "Am Badweg" der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 11 (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhaben- und Er- schließungsplanes. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 12 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bau- vorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Bad- weg". (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Die vorgeschriebene Dachform gilt für Dächer der Hauptgebäude und der Tiefgarage. Für Nebengebäude und deutlich untergeord- nete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüberdachungen etc.) sind andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Materialien Als Dachdeckung für die Dächer der Hauptgebäude sind alle Ma- terialien mit Ausnahme von blanken bzw. spiegelnden Metall- Oberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) zulässig. Das Dach der Tiefgarage ist vollständig zu begrünen. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie die- nen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 13 (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Anzahl der Stellplätze auf den für die Bebauung vor- gesehenen Flächen Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 14 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 4.1 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier Biotop gem. § 32 NatSchG Baden-Württemberg ("Sulz- moosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 181244367124); Lage innerhalb des Geltungsbereiches. Alle Handlungen, die zu einer Zer- störung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Im Grenzbereich zu den pri- vaten Nutz- und/oder Ziergärten sind beispielsweise Ablagerungen von Gartenabfällen, Kompost oder Holz sowie eine gärtnerische Nut- zung der Fläche ebenso wie eine nicht fachgerechte Pflege des Ge- hölzbestandes unzulässig. (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 HQ100-Linie (Linie des 100-jährigen Hochwasserereignisses) des "Sulzmoosbach"; innerhalb des HQ100-Überschwemmungsgebietes sind bauliche Anlagen und geländeverändernde Maßnahmen, wie z.B. Abgrabungen und Aufschüttungen, nur in Abstimmung mit der Unteren Wasserrechtsbehörde bzw. der Unteren Baurechtsbehörde zulässig. Die Bestimmungen des Wassergesetzes (WG) Baden-Würt- temberg und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind zu beachten; es wird auf die §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) verwiesen (siehe Planzeichnung). HQ 100-Linie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 15 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung; wird im Rah- men der Bauausführung abgerissen (siehe Planzeichnung) 5.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.4 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.5 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 5.6 Insektenschonende Außenbeleuchtung Für eine insektenschonende Außenbeleuchtung sollten warmweiße LED-Lampen mit einer Farbtemperatur[mehr]

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                    2020-03-11_TEXT_BPä2_Marsweiler_Ost_II_endg.pdf

                    ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u so w ie d ie Ä n d e ru n g d e s G e lt u n g sb e re ic h e s d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " Fassung vom 11.03.2020 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung (der 1. Änderung) 22 6 Satzung (der 2. Änderung) 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 30 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 33 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 35 12 Begründung – Bilddokumentation 36 13 Verfahrensvermerke 37 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S. 597) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 4 Vorbemerkungen Dieses Dokument stellt das Original der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in der Fassung der 2. Änderung dar. Es enthält nach dem Grundsatz der Planklarkeit und der inhaltlichen Bestimmtheit alle weiterhin verbindlichen Festsetzungen des rechtsverbind- lichen 1. Änderung des Bebauungsplanes " Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018 (kursiv). Diese werden nun redaktionell in dieses Plandokument aufgenommen. Hierdurch sind alle per Satzung formulierten bauplanungs- und bau- ordnungsrechtlichen Vorgaben in einem Gesamtdokument enthalten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2". (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 6 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am Schnitt- punkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachab- schluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach an der Oberkante der höchs- ten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entspre- chenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am höchsten Punkt des Firstes bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (einschließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 1,25 m unterschritten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 7 werden; Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen zulässig. Zur Verkehrsfläche ist mit oberirdischen baulichen Anlagen ein Mindestabstand von 1,00 m freizuhalten, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) ED GA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 8 2.12 E.../D... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.13 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.17 Umgang mit Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, auf dem jeweili- gen Grundstück auf dem es anfällt an den Hauskontrollschacht für 70 3 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 9 Regenwasser anzuschließen. Dies gilt auch für Überläufe von Anla- gen zur Regenwassernutzung (so genannte Zisternen) ohne Zwangs- Entleerung. Die Ableitung des innerhalb des Baugebietes (Baugrundstücke) ent- stehenden Niederschlagswasser-Abflusses und von Quellwasser in die Schmutzwasserkanalisation ist unzulässig. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 10 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Pflanzungen in dem Baugebiet (private Grundstücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sand-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium LR Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 11 Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.22 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte, siehe unterer Teil des Plans). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 12 (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.25 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese 2. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2"ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffe- nen Inhalte vollständig. Nach Abschluss des Verfahrens verbleiben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebauungspla- nes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.26 Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 10.05.2019; rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 18.09.1973). Nach Abschluss des Verfahrens verblei- ben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 13 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018) sowie alle Änderungen, Ergän- zungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese örtlichen Bauvorschriften zur 2. Än- derung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von die- ser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 3.3 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachformen zulässig. Bei Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachgauben sind als Dachform nur Satteldächer (z.B. stehende Gaupen, Spitzgaupen) bzw. Schleppgaupen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 SD/PD/WD/FD Dachform alternativ Satteldach, Pultdach, Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) o- der Flachdach; Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinan- der parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 14 Als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Haupt- gebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Die Dachneigung von Widerkehren muss mit der des zugehörigen Hauptgebäudes identisch sein. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dachflä- che, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 15 Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 22° max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jewei- ligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberück- sichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von Hauptgebäuden Garagen sowie sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie die- nen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Son- nenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Geländeveränderungen in dem Baugebiet Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in dem Baugebiet sind nur unter den folgenden Vo- raussetzungen zulässig: Anlehnung an den natürlichen Geländeverlauf und Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrund- stücke und der Erschließungs-Situation und Minderung der vorhandenen Hangneigung. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.11 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen jeglicher Art (z.B. Böschungen, Mauern etc.) über einer Höhe von 0,40 m über dem natürlichen Gelände sind unzulässig. Der Böschungswinkel von Stützmauern darf maximal 45° betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.12 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 526 525 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 18 Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu vermeiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 4.8 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.9 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Besei- tigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen so- wie Ausweisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspru- chung). Informationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen ent- hält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.10 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 19 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit ei- ner Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Be- denken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 4.11 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metall- teile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu be- nachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Be- gutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach An- zeige, unverändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fach- gerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubar- Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 20 beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Im Rahmen der Ausführung der Erschließungsanlage werden in den maßgebenden Bereichen Höhenfixpunkte (Nägel) eingebracht. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Erdgasnetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Bei Grundstücken, bei denen das Maß der baulichen Nutzung über die zulässige Grundfläche festgesetzt ist, sollte für eine grenzüber- schreitende Bebauung (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Kettenhäuser etc.) die max. Ausschöpfung der Grundfläche für die einzelnen Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 21 Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen frühzeitig vereinbart werden. Weiterführende Informationen bezüglich wild abfließendem Hang- wasser (Oberflächenabflüsse) sowie mögliche Überflutungen in- folge Starkregenereignissen können u.a. im Leitfaden der LUBW „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württem- berg" unter http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/serv- let/is/261161/ und auf der Internetseite des Ministeriums für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter http://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/schutz- natuerlicher-lebensgrundlagen/wasser/starkregen/ eingeholt wer- den. 4.12 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.13 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 22 5 Satzung (der 1. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württem- berg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 05.06.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 27.04.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 27.04.2018. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Begründung vom 27.04.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) innerhalb des räumli- chen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachformen zu Dachneigung zu Widerkehr- und Zwerchgiebel zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 23 zu Materialien zu Farben zu Geländeveränderungen im Baugebiet zur Anzahl der Stellplätze im Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 24 6 Satzung (der 2. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat Gemeinde Baindt die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in öffentlicher Sitzung am 21.04.2020 beschlossen. § 1 Änderung des Geltungsbereiches Der Bebauungsplan "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Planfassung vom 10.05.1973; Bekanntma- chung vom 18.09.1973) wird in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Teilbereich geändert. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 11.03.2020. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 11.03.2020. Der 2. Änderung des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" werden jeweils die Begründung vom 11.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 11.03.2020 in Verbindung mit den bisherigen Inhalten (Fassung vom 10.05.73, rechtsverbindlich seit 18.09.1973, geändert am 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 25 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachneigung zu Materialien nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Das Plangebiet liegt im Nordosten der Gemeinde Baindt im Landkreis Ravensburg und umfasst die Flächen der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschrif- ten teilweise angepasst, um Widersprüche auszuschließen bzw. um den Anforderungen einer mo- dernen Bebauung gerecht zu werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit zu erreicht werden. Aus diesen Gründen ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Gemäß § 13a BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2zu er- warten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches; ursprüngliche Festsetzungen Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordosten des Hauptortes der Gemeinde Baindt an der "Marsweilerstraße". Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 115/5 und 442/1 (Teilfläche). Aus Gründen des Immissionsschutzes wird der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungs- planes "Marsweiler Ost 2" im Nord-Osten zurückgenommen. Eine Bebauung dieses Teilbereichs ist aufgrund dieses bestehenden Immissionskonfliktes nicht möglich. Da durch diese Änderung des Geltungsbereiches nach dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sowie die Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 27 örtlichen Bauvorschriften hierzu eine Umsetzung der geltenden Festsetzungen des rechtsverbindli- chen Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" nicht möglich wäre, wird auch dieser in dem entspre- chenden Bereich zurückgenommen. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im Osten des Pla- nungsbereiches grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Im Westen befindet sich Wohnbebau- ung. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Süden hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von ca. 8,00 m von Norden nach Süden auf. 7.2.2 Erfordernis der Planung Am 05.06.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1.Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" als Satzung beschlossen. Einzelne Festsetzungen des Planes haben sich jedoch als nicht umsetzbar bzw. nicht ausreichend erwiesen. Auch die örtliche Bauvorschrift zu Dachnei- gungen soll angepasst werden. Dies betrifft einerseits die Festsetzungen zur "Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Car- ports" und "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche", die sich teilweise widersprechen. Außerdem soll die örtliche Bauvorschrift zu "Dachneigung" bei Pultdächern, um den Anforderungen eines zeitgemäßen Bebauungsplanes zu entsprechen, aufgeweitet werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit erreicht werden. Um das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" zu erreichen, nämlich bei effektiver Ausnutzung der Flächen, die Voraussetzung für moderne, zeitgemäße Bebauung zu schaffen, erwächst der Gemeinde daher ein Erfordernis erneut bauleitplanerisch steuernd einzu- greifen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 28 7.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (1996). Die Planung steht ebenfalls in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen der Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (im Entwurf). Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Wohnbaufläche in Planung (W) dargestellt. Der Bebauungsplan konkreti- siert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Wohngebietes. Innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmä- ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Systematik der Planung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche des Änderungsbereiches liegt unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Die Systematik der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich ab- schließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 29 Der redaktionelle Aufbau der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 7.3.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist festgesetzt, dass Garagen und/o- der Carports nur innerhalb der Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) errichtet werden dürfen. Gleichzeitig erlaubt die Festsetzung "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche" Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Der Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften wurde im nordöstlichen Bereich aus Gründen des Immissionsschutzes zurückge- nommen. 7.3.2 Inhalt der Änderung (Planungsrechtliche Festsetzungen) Um Widersprüche im Bebauungsplan auszuschließen, die zu Fehlentwicklungen und Gefährdungen im Verkehr führen, wird die Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche" angepasst. Im Zuge des Änderungsverfahrens soll auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" an die Gegebenheiten angepasst werden. Aus der Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche" wird die Zulässigkeit von Garagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen herausgenommen. Des Weiteren wird diese Festsetzung um einen Passus ergänzt, der oberirdischen baulichen Anlagen nur mit Abstand zur Verkehrsfläche erlaubt. 7.3.3 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Marsweilerstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. An der Erschließungskonzeption wird durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nichts geändert. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Verbindung der "Marsweiler Straße" und der "Lilienstraße". Entsprechende Wendemöglichkeiten tragen zur Minimierung des Durchfahrtver- kehres bei. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 30 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marswei- ler Ost 2" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt. Nordwestlich grenzt an den Geltungsbereich die "Marsweilerstraße" an, im westlichen Bereich der "Krokusweg", im Südwesten die "Lilienstraße". Das Plangebiet wird im Westen, Südwesten und Nordwesten von der bestehen- den Ortsrandbebauung begrenzt. Im östlichen Anschluss sowie in geringem Umfang auch im Süd- osten liegen landwirtschaftliche genutzte Flächen. Der zu ändernde Bereich liegt vollständig im Bereich des Bebauungsplanes "Marsweiler-Ost 2" (rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Im Plangebiet selbst besteht im Moment eine intensive Ackernutzung. Ein kleiner Teil im östlichen Geltungsbereich wird als Intensivgrünland genutzt. Das nächste kartierte Biotop liegt über 300 m östlich des Berei- ches ("Tobel u. Bach beim Bad O Baindt", Nr. 2-8124-4363-641). Das nächste FFH-Gebiet befin- det sich etwa 1,4 km weiter südöstlich bzw. 1,8 km östlich ("Altdorfer Wald", Nr. 8124-341). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 31 8.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen auf Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. In diesen Anfragen wurden Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche eingezeichnet, obwohl im Plan der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Garagenflächen festgesetzt sind, in deren ausschließli- chem Bereich Garagen und Carports (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig sind. Grund für dieses Missverständnis war die der festgesetzten Garagenflächen widersprechende Festsetzung, dass Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Zu- dem wurde bei den Bauvoranfragen die festgesetzte Neigung der Pultdächer für unpassend emp- funden. Daher wird durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes die Festsetzung der zu- lässigen Nebenanlagen und sonstiger baulicher Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche herausgenommen sowie die Neigung der Pultdächer von 12° bis 35° auf jetzt 7°-35° ge- ändert. Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,30 bzw. 0,40 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Kon- zept zur Grünordnung (u.a. insektenfreundliche Außenbeleuchtung und PV-Anlagen, Durchgrünung durch Pflanzgebote auf Privatgrundstücken, Einschränkungen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Verwendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unberührt. 8.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.2 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 9.2.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist eine Dachneigung für Pultdächer zwischen 12° und 35° vorgeschrieben. Die Vorschriften über Materialien orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. 9.2.2 Inhalt der Änderung (örtliche Bauvorschriften) Um den Anforderungen an einen modernen Bebauungsplan gerecht zu werden, sollen die örtliche Bauvorschrift "Dachneigung" für Pultdächer und Materialien für die Dacheindeckung angepasst werden. Die Dachneigung von Pultdächern wird von auf einen Spielraum von 7° bis 35° erweitert. Damit sich die Gebäude ins vorherrschende Ortsbild einfügen, wird die Vorschrift zu Materialien für die Dacheindeckung nochmals konkretisiert. Es dürfen nur noch Dachplatten verwendet werden. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbegrünung möglich. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie bzw. dem Aufenthalt für Personen dienen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 33 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht erkennbar. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches 1,70 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 1,50 88,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,20 11,8 % 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: das Netz der NetzeBW GmbH Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 34 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 11.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sit- zung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungs- bereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 35 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als Wohnbaufläche in Planung (W) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 36 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Westen auf das Plangebiet, erkennbar ist geradlinig abfallende Geländeverlauf Blick von Süd-Osten auf den Planbereich, im Hin- tergrund erkennbar ist die Bebauung an der "Tul- penstraße" Blick von Nord-Osten auf das Plangebiet in Rich- tung der Bebauung an der Lilienstraße Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 37 13 Verfahrensvermerke 13.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 . Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den 21.04.2020 ………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.209 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 03.12.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den 21.04.2020 ……………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 03.12.2019 Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 38 13.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2020 über die Entwurfs- fassung vom 11.03.2020 Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 11.03.2020 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 21.04.2020 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den 22.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den 24.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 39 Plan aufgestellt am: 03.12.2019 Plan geändert am: 11.03.2020 Planer: Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 27.04.2020

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