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Hebesatzsatzung_der_Gemeinde_Baindt_ab_01012023.pdf

SATZUNG über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) vom 08.11.2022 Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetzes und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 08.11.2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Steuererhebung Die Gemeinde Baindt erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes. Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde. § 2 Steuerhebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H., 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. der Steuermessbeträge. § 3 Geltungsdauer Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2023. § 4 Grundsteuerkleinbeträge Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes werden fällig a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt, b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Baindt, den 08.11.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt / Homepage Satzung 08.11.2022 01.01.2023 11.11.2022[mehr]

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    Zuletzt geändert: 10.11.2022
    Satzung_ueber_die_öffentliche_Bekanntmachung.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg S a t z u n g über die Form der öffentlichen Bekanntmachung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 zuletzt geändert am 14. Oktober 2015 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 21.04.2020 folgende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen: § 1 ( 1 ) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Baindt werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen durchgeführt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. ( 2 ) Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 zu den dort üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Unter Angabe der Bezugsadresse werden Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen gegen Kostenerstattung postalisch übermittelt. ( 3 ) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt sowie ergänzend durch Bereitstellung im Internet gemäß Absatz 1. ( 4 ) Erscheint, insbesondere wegen technischer Störungen, eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung über das Internet nach (1) nicht möglich, genügt eine öffentliche Bekanntmachung durch das Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes. ( 5 ) Im Fall einer öffentlichen Bekanntmachung nach Abs. (4) ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unverzüglich zu wiederholen, sobald die Umstände es zulassen. § 2 ( 1 ) Diese Satzung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. ( 2 ) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 06.02.1990 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. http://www.baindt.de/ Baindt, den 21.04.2020 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Satzung_ueber_die_öffentliche_Bekanntmachung.pdf

      Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg S a t z u n g über die Form der öffentlichen Bekanntmachung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 zuletzt geändert am 14. Oktober 2015 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 21.04.2020 folgende Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen: § 1 ( 1 ) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Baindt werden, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen durchgeführt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. ( 2 ) Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 zu den dort üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Unter Angabe der Bezugsadresse werden Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen gegen Kostenerstattung postalisch übermittelt. ( 3 ) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen zu Bauleitplänen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt sowie ergänzend durch Bereitstellung im Internet gemäß Absatz 1. ( 4 ) Erscheint, insbesondere wegen technischer Störungen, eine rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung über das Internet nach (1) nicht möglich, genügt eine öffentliche Bekanntmachung durch das Amtsblatt der Gemeinde Baindt. Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Amtsblattes. ( 5 ) Im Fall einer öffentlichen Bekanntmachung nach Abs. (4) ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unverzüglich zu wiederholen, sobald die Umstände es zulassen. § 2 ( 1 ) Diese Satzung tritt zum 01.10.2020 in Kraft. ( 2 ) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 06.02.1990 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. http://www.baindt.de/ Baindt, den 21.04.2020 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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        Energieagentur_RV_PI_Solarstromanlagen_Schwarze_Schafe.pdf

        Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Pressestelle Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Paulinenstraße 47 70178 Stuttgart Tel. (0711) 66 91-73 presse@vz-bw.de www.vz-bw.de 9. Juli 2020 SOLARSTROMANLAGEN: "SCHWARZE SCHAFE" ERKENNEN Immer mehr Eigenheimbesitzer sehen die Vorteile einer Photo- voltaikanlage auf dem eigenen Dach: selbst produzierten Strom verbrauchen, Geld sparen und dazu noch das Klima schützen. Doch das gestiegene Interesse an der Solarenergie lockt auch unseriöse Geschäftemacher an. Diese versuchen vermehrt mit dubiosen Methoden Hausbesitzer zu schnellen Geschäftsabschlüssen bei Photovoltaikanlagen zu bewegen. In den vergangenen Wochen sind vermehrt Beschwerden über Firmen eingegan- gen, die Verbraucher am Telefon oder an der Haustür Solaranlagen verkaufen wollen. „In unseren Beratungsgesprächen hören wir immer öfter von grenzwerti- gen Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten und falsch eingebau- ten Komponenten“, sagt Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Besondere Vorsicht ist geboten, da die Unternehmen oft vorgeben, im Auftrag von lokalen Stadtwerken oder gar der Landesregierung Baden-Württemberg anzurufen. Das ist aber gar nicht der Fall, solche Firmen sind nicht seriös. Es ist daher wichtig keine sensiblen Daten wie Zählerstände, Informationen zu bestehenden Verträgen oder Kontoverbindungen weiterzugeben. „Wer einen Ver- trag am Telefon abschließt, es sich aber anschließend anders überlegt, muss schnell handeln. Denn nur innerhalb von 14 Tagen kann der Vertrag widerrufen werden. Zudem gibt es seit einigen Jahren das „Gesetz gegen unseriöse Ge- schäftspraktiken“, welches Telefonwerbung und damit zusammenhängende Tele- fonabzocke verhindern soll. So ist ein Anruf bei fehlender Einwilligung ein uner- laubter Werbeanruf, der von der Verbraucherzentrale abgemahnt werden und den die Bundesnetzagentur mit bis zu 300.000 EUR Bußgeld ahnden kann.“, so Bauer weiter. Generell empfiehlt es sich beim Thema Photovoltaik mehrere Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen. Die Energieberatung der Verbraucherzentra- le Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg bieten anbieterunab- hängige Hilfe bei der Beurteilung von Angeboten an. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 - 764 70 70 vereinbart werden. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. mailto:presse@vz-bw.de http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/ Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Solarstromanlagen: "Schwarze Schafe" erkennen 2 l 2 Für weitere Informationen Matthias Bauer | Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie Tel. (0711) 66 91-4916 bauer@vz-bw.de Niklaas Haskamp | Pressestelle Tel. (0711) 66 91-73 presse@vz-bw.de[mehr]

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          Zuletzt geändert: 03.08.2020
          Vergabekriterien_für_die_Betreuung_eines_Kindes_in_einer_Kindertagesstätte_innerhalb_der_Gemeinde_Baindt.pdf

          Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte innerhalb der Gemeinde Baindt Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe, Kinder die in Baindt gemeldet sind, einen Vorrang zu Kindern außerhalb von Baindt. Die unten aufgeführten Kriterien kommen nur dann zum Tragen, wenn es absehbar ist, dass nicht alle Kinder in einem Kinder- gartenjahr aufgenommen werden können. Präferenzen der Sorgeberechtigten, werden sofern es möglich ist, berücksichtigt. Bei der Platzvergabe wird das Geburtsdatum des Kindes, entsprechend der Vorgehensweise zur Umsetzung der Rechtsansprü- che nach §24 SGB VIII, einbezogen. Ausgenommen bei Tatbeständen mit hohen Punktzahlen, resultierend aus Gefährdungs- situationen des Kindes, ist stets das höchste Alter in der jeweiligen Nutzergruppe (Kinder bis drei Jahren; Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung) ausschlaggebend. Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, mit einen Wohnortwechsel in eine Umlandgemeinde, haben einen Bestandsschutz bis zum Schuleintritt. Die Kriterien gelten auch für die Vergabe der Buchung des Betreuungsmoduls. Umbuchungen eines Moduls können nur zum 01. September, 01 Dezember und zum 01. März eines Jahres erfolgen. Die Vergabekriterien wurden dem Kreisjugendamt Ravensburg vorgelegt, durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09. Mai 2023 beschlossen und sind über die Homepage der Gemeinde einsehbar. Beschreibung Punktzahl Kinder, bei denen mit anerkannter Bestätigung vom Jugendamt, • der Tatbestand, der Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII vorliegt. • gem. §27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung gewährt werden. • deren schwierige Lebenslage bekannt ist, jedoch noch nicht offiziell vom Jugendamt bestätigt ist; mit Nach- weis durch die Beratungsstelle oder andere anerkannte Organisation der Kinder- und Jugendhilfe 100 Familien, mit einem Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit und mit einem Sorgeberech- tigten, welcher die Pflege von Angehörigen im häuslichen Rahmen übernimmt 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis über 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis bis 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 40 Einelternfamilie; arbeitsuchend 30 Beschäftigte in Einrichtungen der Gemeinde Baindt, die zur Pflichtaufgabe der sozialen Infrastruktur gehören (Kitas) oder gewährleisten (Altenpflege; Pflegeheim; Lehrkörper der Schulen) (keine Lehr- und Pflegeanstalten mit interkommunalem Auftrag/Einzugsgebiet) mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde, wenn nachweislich das Betreu- ungsangebot der Wohnortgemeinde unzureichend ist, um die Arbeitszeit in Baindt erfüllen zu können. 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt über 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt bis 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 20 Familien, bei denen ein Sorgeberechtigte in einem Beschäftigungsverhältnis ist 10 Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 10 Geschwister in der Kita 10[mehr]

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            Zuletzt geändert: 02.08.2023
            2020-03-11_TEXT_BPä2_Marsweiler_Ost_II_endg.pdf

            ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u so w ie d ie Ä n d e ru n g d e s G e lt u n g sb e re ic h e s d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " Fassung vom 11.03.2020 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung (der 1. Änderung) 22 6 Satzung (der 2. Änderung) 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 30 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 33 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 35 12 Begründung – Bilddokumentation 36 13 Verfahrensvermerke 37 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S. 597) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 4 Vorbemerkungen Dieses Dokument stellt das Original der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in der Fassung der 2. Änderung dar. Es enthält nach dem Grundsatz der Planklarkeit und der inhaltlichen Bestimmtheit alle weiterhin verbindlichen Festsetzungen des rechtsverbind- lichen 1. Änderung des Bebauungsplanes " Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018 (kursiv). Diese werden nun redaktionell in dieses Plandokument aufgenommen. Hierdurch sind alle per Satzung formulierten bauplanungs- und bau- ordnungsrechtlichen Vorgaben in einem Gesamtdokument enthalten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2". (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 6 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am Schnitt- punkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachab- schluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach an der Oberkante der höchs- ten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entspre- chenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am höchsten Punkt des Firstes bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (einschließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 1,25 m unterschritten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 7 werden; Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen zulässig. Zur Verkehrsfläche ist mit oberirdischen baulichen Anlagen ein Mindestabstand von 1,00 m freizuhalten, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) ED GA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 8 2.12 E.../D... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.13 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.17 Umgang mit Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, auf dem jeweili- gen Grundstück auf dem es anfällt an den Hauskontrollschacht für 70 3 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 9 Regenwasser anzuschließen. Dies gilt auch für Überläufe von Anla- gen zur Regenwassernutzung (so genannte Zisternen) ohne Zwangs- Entleerung. Die Ableitung des innerhalb des Baugebietes (Baugrundstücke) ent- stehenden Niederschlagswasser-Abflusses und von Quellwasser in die Schmutzwasserkanalisation ist unzulässig. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 10 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Pflanzungen in dem Baugebiet (private Grundstücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sand-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium LR Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 11 Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.22 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte, siehe unterer Teil des Plans). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 12 (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.25 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese 2. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2"ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffe- nen Inhalte vollständig. Nach Abschluss des Verfahrens verbleiben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebauungspla- nes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.26 Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 10.05.2019; rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 18.09.1973). Nach Abschluss des Verfahrens verblei- ben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 13 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018) sowie alle Änderungen, Ergän- zungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese örtlichen Bauvorschriften zur 2. Än- derung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von die- ser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 3.3 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachformen zulässig. Bei Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachgauben sind als Dachform nur Satteldächer (z.B. stehende Gaupen, Spitzgaupen) bzw. Schleppgaupen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 SD/PD/WD/FD Dachform alternativ Satteldach, Pultdach, Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) o- der Flachdach; Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinan- der parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 14 Als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Haupt- gebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Die Dachneigung von Widerkehren muss mit der des zugehörigen Hauptgebäudes identisch sein. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dachflä- che, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 15 Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 22° max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jewei- ligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberück- sichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von Hauptgebäuden Garagen sowie sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie die- nen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Son- nenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Geländeveränderungen in dem Baugebiet Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in dem Baugebiet sind nur unter den folgenden Vo- raussetzungen zulässig: Anlehnung an den natürlichen Geländeverlauf und Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrund- stücke und der Erschließungs-Situation und Minderung der vorhandenen Hangneigung. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.11 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen jeglicher Art (z.B. Böschungen, Mauern etc.) über einer Höhe von 0,40 m über dem natürlichen Gelände sind unzulässig. Der Böschungswinkel von Stützmauern darf maximal 45° betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.12 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 526 525 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 18 Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu vermeiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 4.8 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.9 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Besei- tigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen so- wie Ausweisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspru- chung). Informationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen ent- hält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.10 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 19 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit ei- ner Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Be- denken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 4.11 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metall- teile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu be- nachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Be- gutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach An- zeige, unverändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fach- gerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubar- Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 20 beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Im Rahmen der Ausführung der Erschließungsanlage werden in den maßgebenden Bereichen Höhenfixpunkte (Nägel) eingebracht. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Erdgasnetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Bei Grundstücken, bei denen das Maß der baulichen Nutzung über die zulässige Grundfläche festgesetzt ist, sollte für eine grenzüber- schreitende Bebauung (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Kettenhäuser etc.) die max. Ausschöpfung der Grundfläche für die einzelnen Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 21 Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen frühzeitig vereinbart werden. Weiterführende Informationen bezüglich wild abfließendem Hang- wasser (Oberflächenabflüsse) sowie mögliche Überflutungen in- folge Starkregenereignissen können u.a. im Leitfaden der LUBW „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württem- berg" unter http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/serv- let/is/261161/ und auf der Internetseite des Ministeriums für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter http://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/schutz- natuerlicher-lebensgrundlagen/wasser/starkregen/ eingeholt wer- den. 4.12 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.13 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 22 5 Satzung (der 1. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württem- berg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 05.06.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 27.04.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 27.04.2018. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Begründung vom 27.04.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) innerhalb des räumli- chen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachformen zu Dachneigung zu Widerkehr- und Zwerchgiebel zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 23 zu Materialien zu Farben zu Geländeveränderungen im Baugebiet zur Anzahl der Stellplätze im Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 24 6 Satzung (der 2. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat Gemeinde Baindt die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in öffentlicher Sitzung am 21.04.2020 beschlossen. § 1 Änderung des Geltungsbereiches Der Bebauungsplan "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Planfassung vom 10.05.1973; Bekanntma- chung vom 18.09.1973) wird in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Teilbereich geändert. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 11.03.2020. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 11.03.2020. Der 2. Änderung des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" werden jeweils die Begründung vom 11.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 11.03.2020 in Verbindung mit den bisherigen Inhalten (Fassung vom 10.05.73, rechtsverbindlich seit 18.09.1973, geändert am 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 25 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachneigung zu Materialien nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Das Plangebiet liegt im Nordosten der Gemeinde Baindt im Landkreis Ravensburg und umfasst die Flächen der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschrif- ten teilweise angepasst, um Widersprüche auszuschließen bzw. um den Anforderungen einer mo- dernen Bebauung gerecht zu werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit zu erreicht werden. Aus diesen Gründen ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Gemäß § 13a BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2zu er- warten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches; ursprüngliche Festsetzungen Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordosten des Hauptortes der Gemeinde Baindt an der "Marsweilerstraße". Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 115/5 und 442/1 (Teilfläche). Aus Gründen des Immissionsschutzes wird der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungs- planes "Marsweiler Ost 2" im Nord-Osten zurückgenommen. Eine Bebauung dieses Teilbereichs ist aufgrund dieses bestehenden Immissionskonfliktes nicht möglich. Da durch diese Änderung des Geltungsbereiches nach dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sowie die Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 27 örtlichen Bauvorschriften hierzu eine Umsetzung der geltenden Festsetzungen des rechtsverbindli- chen Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" nicht möglich wäre, wird auch dieser in dem entspre- chenden Bereich zurückgenommen. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im Osten des Pla- nungsbereiches grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Im Westen befindet sich Wohnbebau- ung. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Süden hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von ca. 8,00 m von Norden nach Süden auf. 7.2.2 Erfordernis der Planung Am 05.06.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1.Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" als Satzung beschlossen. Einzelne Festsetzungen des Planes haben sich jedoch als nicht umsetzbar bzw. nicht ausreichend erwiesen. Auch die örtliche Bauvorschrift zu Dachnei- gungen soll angepasst werden. Dies betrifft einerseits die Festsetzungen zur "Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Car- ports" und "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche", die sich teilweise widersprechen. Außerdem soll die örtliche Bauvorschrift zu "Dachneigung" bei Pultdächern, um den Anforderungen eines zeitgemäßen Bebauungsplanes zu entsprechen, aufgeweitet werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit erreicht werden. Um das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" zu erreichen, nämlich bei effektiver Ausnutzung der Flächen, die Voraussetzung für moderne, zeitgemäße Bebauung zu schaffen, erwächst der Gemeinde daher ein Erfordernis erneut bauleitplanerisch steuernd einzu- greifen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 28 7.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (1996). Die Planung steht ebenfalls in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen der Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (im Entwurf). Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Wohnbaufläche in Planung (W) dargestellt. Der Bebauungsplan konkreti- siert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Wohngebietes. Innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmä- ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Systematik der Planung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche des Änderungsbereiches liegt unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Die Systematik der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich ab- schließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 29 Der redaktionelle Aufbau der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 7.3.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist festgesetzt, dass Garagen und/o- der Carports nur innerhalb der Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) errichtet werden dürfen. Gleichzeitig erlaubt die Festsetzung "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche" Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Der Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften wurde im nordöstlichen Bereich aus Gründen des Immissionsschutzes zurückge- nommen. 7.3.2 Inhalt der Änderung (Planungsrechtliche Festsetzungen) Um Widersprüche im Bebauungsplan auszuschließen, die zu Fehlentwicklungen und Gefährdungen im Verkehr führen, wird die Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche" angepasst. Im Zuge des Änderungsverfahrens soll auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" an die Gegebenheiten angepasst werden. Aus der Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche" wird die Zulässigkeit von Garagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen herausgenommen. Des Weiteren wird diese Festsetzung um einen Passus ergänzt, der oberirdischen baulichen Anlagen nur mit Abstand zur Verkehrsfläche erlaubt. 7.3.3 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Marsweilerstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. An der Erschließungskonzeption wird durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nichts geändert. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Verbindung der "Marsweiler Straße" und der "Lilienstraße". Entsprechende Wendemöglichkeiten tragen zur Minimierung des Durchfahrtver- kehres bei. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 30 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marswei- ler Ost 2" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt. Nordwestlich grenzt an den Geltungsbereich die "Marsweilerstraße" an, im westlichen Bereich der "Krokusweg", im Südwesten die "Lilienstraße". Das Plangebiet wird im Westen, Südwesten und Nordwesten von der bestehen- den Ortsrandbebauung begrenzt. Im östlichen Anschluss sowie in geringem Umfang auch im Süd- osten liegen landwirtschaftliche genutzte Flächen. Der zu ändernde Bereich liegt vollständig im Bereich des Bebauungsplanes "Marsweiler-Ost 2" (rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Im Plangebiet selbst besteht im Moment eine intensive Ackernutzung. Ein kleiner Teil im östlichen Geltungsbereich wird als Intensivgrünland genutzt. Das nächste kartierte Biotop liegt über 300 m östlich des Berei- ches ("Tobel u. Bach beim Bad O Baindt", Nr. 2-8124-4363-641). Das nächste FFH-Gebiet befin- det sich etwa 1,4 km weiter südöstlich bzw. 1,8 km östlich ("Altdorfer Wald", Nr. 8124-341). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 31 8.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen auf Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. In diesen Anfragen wurden Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche eingezeichnet, obwohl im Plan der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Garagenflächen festgesetzt sind, in deren ausschließli- chem Bereich Garagen und Carports (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig sind. Grund für dieses Missverständnis war die der festgesetzten Garagenflächen widersprechende Festsetzung, dass Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Zu- dem wurde bei den Bauvoranfragen die festgesetzte Neigung der Pultdächer für unpassend emp- funden. Daher wird durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes die Festsetzung der zu- lässigen Nebenanlagen und sonstiger baulicher Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche herausgenommen sowie die Neigung der Pultdächer von 12° bis 35° auf jetzt 7°-35° ge- ändert. Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,30 bzw. 0,40 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Kon- zept zur Grünordnung (u.a. insektenfreundliche Außenbeleuchtung und PV-Anlagen, Durchgrünung durch Pflanzgebote auf Privatgrundstücken, Einschränkungen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Verwendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unberührt. 8.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.2 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 9.2.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist eine Dachneigung für Pultdächer zwischen 12° und 35° vorgeschrieben. Die Vorschriften über Materialien orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. 9.2.2 Inhalt der Änderung (örtliche Bauvorschriften) Um den Anforderungen an einen modernen Bebauungsplan gerecht zu werden, sollen die örtliche Bauvorschrift "Dachneigung" für Pultdächer und Materialien für die Dacheindeckung angepasst werden. Die Dachneigung von Pultdächern wird von auf einen Spielraum von 7° bis 35° erweitert. Damit sich die Gebäude ins vorherrschende Ortsbild einfügen, wird die Vorschrift zu Materialien für die Dacheindeckung nochmals konkretisiert. Es dürfen nur noch Dachplatten verwendet werden. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbegrünung möglich. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie bzw. dem Aufenthalt für Personen dienen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 33 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht erkennbar. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches 1,70 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 1,50 88,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,20 11,8 % 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: das Netz der NetzeBW GmbH Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 34 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 11.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sit- zung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungs- bereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 35 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als Wohnbaufläche in Planung (W) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 36 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Westen auf das Plangebiet, erkennbar ist geradlinig abfallende Geländeverlauf Blick von Süd-Osten auf den Planbereich, im Hin- tergrund erkennbar ist die Bebauung an der "Tul- penstraße" Blick von Nord-Osten auf das Plangebiet in Rich- tung der Bebauung an der Lilienstraße Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 37 13 Verfahrensvermerke 13.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 . Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den 21.04.2020 ………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.209 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 03.12.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den 21.04.2020 ……………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 03.12.2019 Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 38 13.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2020 über die Entwurfs- fassung vom 11.03.2020 Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 11.03.2020 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 21.04.2020 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den 22.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den 24.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 39 Plan aufgestellt am: 03.12.2019 Plan geändert am: 11.03.2020 Planer: Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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              Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg © A. WOBLICK PHOTOGRAPHIE JAHRESRECHNUNG Rechenschaftsbericht Rechnungsjahr 2018 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1 II. Gemeinde – Jahresrechnung 2018 1. Feststellungsbeschluss 3 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtabschluss 2018 9 - kassenmäßiger Abschluss 12 4. Vermögensrechnung 13 5. Vermögensübersicht 17 6. Einzelplan Zusammenstellung des Verwaltungshaushaltes 24 Einzelplan Zusammenstellung des Vermögenshaushaltes 28 7. Gruppierungsübersicht 35 8. Rechnungsquerschnitt 47 9. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 55 III. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss 91 2. Abschlussbeurkundungen 92 3. Jahresabschlussbericht RSW Steuerberatungskanzlei 93 4. Kassenmäßiger Abschluss 132 5. Darlehen 133 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 135 - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen 2008 – 2018 136 IV. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss 139 2. Abschlussbeurkundungen 140 3. Lagebericht 141 4. Jahresabschluss - Bilanz zum 31.12.2018 149 - Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 153 - Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2018 156 - Kassenmäßiger Abschluss 157 5. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung 2015 - 2018 160 - Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2018 161 I. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2013) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2014) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2018) 5.219 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 3. Die Gemeinde Baindt ist • Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. • Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. • Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. • Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. • Mitglied bei Pro REGIO Oberschwaben – Gesellschaft für Landesentwicklung mbH mit Sitz in Ravensburg. • Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. • Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg • Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) • Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin Bürgermeisterin der Gemeinde Simone Rürup Stellvertreter des Bürgermeisters sind: 1. Stellv. Gemeinderat Helmuth Boenke 2. Stellv. Gemeinderat Dr. Anton Eberle b) Gemeinderat Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. 1 c) Beschließende Ausschüsse Verwaltungsausschuss, Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Martina Brei, Verwaltungsfachangestellte. 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2018 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Im Jahr 2018 fand eine überörtliche Prüfung der GPA statt. 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf den Bürgermeister und den Verwaltungs- ausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt dem Bürgermeister. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Baienfurt DE59 6505 0110 0079 4006 00 - Volksbank Weingarten DE36 6509 1600 0065 2590 09 Gläubiger-ID: DE60BDT00000310162 Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Brei. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma CIP verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden-Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Ratschreibergebühren, Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Fernwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 2 II. Gemeinde - Jahresrechnung 2018 1. Feststellungsbeschluss Gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a) Kassenmäßiger Abschluss entsprechend den Berechnungen der Jahresrechnung 2018 b) Ergebnis der Haushaltsrechnung 2018 Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. Soll-Einnahmen 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 2. Neue Haushalts- einnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3. Zwischensumme 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 4. Ab: Haushaltsein- nahmereste vom Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5. Bereinigte Soll-Einnahmen 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 6. Soll-Ausgaben 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 7. Neue Haushalts- ausgabereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8. Zwischensumme 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 9. Ab: Haushaltsaus- gabereste vom Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 10. Bereinigte Soll-Ausgaben 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 11. Differenz 10 ./. 5 0,00 € 0,00 € 0,00 € c) Vermögensrechnung/Vermögensübersicht entsprechend den Berechnungen aus der Vermögensrechnung der Jahresrechnung 2018 3 Aktiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) € € € € 0,00 0 Anlagevermögen 0,00 0,00 022 Finanzanlagen 0,00 022 Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Einlagen bei Zweckverbänden 0,00 - Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (s. EB Abwasserbeseitigung) 0,00 0,00 0,00 0,00 - Gemeindeverband Mittleres Schussental 0,00 0,00 0,00 371,00 - Mitglied Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto) 12.475,00 0,00 12.846,00 797.686,00 - Erwerb Ökopunkte Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto 842.711 Ökopunkten) (Wertansatz 1€ pro Ökopunkt - Tendenz steigend) 45.025,00 0,00 842.711,00 100,00 - Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband 0,00 0,00 100,00 500,00 - Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG 0,00 0,00 500,00 1.000,00 - Zweckverband Breitbandversorgung - Stammkapital 0,00 0,00 1.000,00 1.280,00 024 Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen RaWEG (Stammeinlage) 0,00 0,00 1.280,00 616.505,08 025 Stammkapital von EB Wasserversorgung (Stammk.+allg. Rücklage) 0,00 0,00 616.505,08 250,00 026 Einlagen bei sonstigen Sondervermögen (Pro Regio) 0,00 250,00 0,00 1.417.692,08 57.500,00 250,00 1.474.942,08 1 Abgrenzung zum Anlagevermögen 0,00 11 HAR VMH (noch nicht verwendetes Deckungskapital) 0,00 0,00 0,00 2 Geldanlagen 300.000,00 04 Forderungen aus Geldanlagen 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 3 Forderungen aus Trägerdarlehen 31.000,00 31 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.11.06) 0,00 9.600,00 21.400,00 153.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.01.07) 0,00 24.000,00 129.000,00 60.550,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.12) 0,00 1.800,00 58.750,00 137.650,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.14) 0,00 3.800,00 133.850,00 188.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.15) 0,00 5.000,00 183.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.2018) 150.000,00 937,50 149.062,50 425.000,00 32 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.01.96) 0,00 20.000,00 405.000,00 400.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (30.12.07) 0,00 10.000,00 390.000,00 413.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (03.08.2010) 0,00 15.000,00 398.000,00 179.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2012) 0,00 4.000,00 175.000,00 233.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2014) 0,00 5.000,00 228.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2018) 400.000,00 2.000,00 398.000,00 2.221.700,00 550.000,00 101.137,50 2.670.562,50 4 Forderungen aus laufender Rechnung 41 Kasseneinnahmereste einschl. Abgrenzungsposten 197.056,07 411 Kasseneinnahmereste des Verwaltungshaushaltes 99.389,79 197.056,07 99.389,79 4.100,00 412 Kasseneinnahmereste des Vermögenshaushaltes 134.199,50 4.100,00 134.199,50 137.101,78 414 Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe; EB WV und ABW 0,00 137.101,78 0,00 0,00 42 Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 0,00 43 Fehlbeträge (Vorjahr u. lfd. Jahr) 0,00 0,00 0,00 8.190.310,09 44 Kassenbestand/Girokonto/Geldmarktkonto - Tagesabschluss 31.12. 8.803.183,04 8.190.310,09 8.803.183,04 8.528.567,94 9.036.772,33 8.528.567,94 9.036.772,33 12.467.960,02 9.644.272,33 8.929.955,44 13.182.276,91 Passiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) 5 Deckungskapital 53 Kredite 527.455,29 Kredite vom Kreditmarkt (Kfw-Darlehen 0,00% Verzinsung) 0,00 68.060,00 459.395,29 54 Innere Darlehen 0,00 55 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 0,00 0,00 0,00 8 Rücklage/Sonstige Geldvermögensbindungen 2.730.150,24 81 Allgemeine Rücklage 5.838.902,37 0,00 8.569.052,61 9 Verpflichtungen aus laufender Rechnung 91 Kassenausgabereste einschl. Abgrenzungsreste 111.053,98 911 Kassenausgaberest des Verwaltungshaushaltes 84.910,38 111.053,98 84.910,38 1.487.582,50 912 Kassenausgabereste des Vermögenshaushaltes 345.482,94 1.487.582,50 345.482,94 92 Haushaltsausgabereste 0,00 921 Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes 0,00 0,00 0,00 4.441.000,00 922 Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes 0,00 4.441.000,00 0,00 0,00 93 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 931 Kassenmehreinnahmen der Eigenbetriebe, EB WV u. Abw 141.806,53 0,00 141.806,53 0,00 94 Kassenvorgriff 0,00 0,00 0,00 9.297.242,01 6.411.102,22 6.107.696,48 9.600.647,75 Gesamtsumme (0 - 4) Gesamtsumme (5 - 9) Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 Summe 02 Finanzanlagen Summe 2 Geldanlagen Summe 3 Forderungen aus Trägerdarlehen Summe 4 Forderungen aus laufender Rechnung Auf die Bildung von kameralen Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste wurde im Übergangsjahr zur Doppik verzichtet. Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht unter Abschnitt B näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 (vgl. a) - c)) ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Anlagen öffentlich auszulegen. Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2018 wird zur Kenntnis genommen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 5 6 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung der Jahresrechnung 2018 beurkundet Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2018 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplan- mäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom mitgeteilt und am ortsüblich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurden vom bis je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 8 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg 3. Gesamtabschluss zuzüglich kassenmäßiger Abschluss 2018 9 10 11 05.06.19 Seite HH.-Jahr: 2018 Datum : Uhrzeit :16:24:09 :Kassenmässiger Abschluss zur Haushaltsrechnung EUR EUREUR EUR Neue ResteReste vom Vorjahr Ist Gemeinde 1 Gemeinde Baindt (K) = Kassenreste (K) = Kassenreste (H) = Haushaltsreste (H) = Haushaltsreste 197.056,07 0,00 13.083.497,23 111.053,98 0,00 13.083.497,23 99.389,79 84.910,38 4.100,00 0,00 4.289.894,77 1.487.582,50 4.441.000,00 4.289.894,77 134.199,50 345.482,94 13.181.163,51 4.159.795,27 17.340.958,78 21.190.328,77 201.156,07 0,00 17.373.392,00 233.589,29 6.745.469,35 430.393,32 1.598.636,48 4.441.000,00 17.373.392,00 13.109.640,83 9.872.994,33 22.982.635,16 12.013.289,57 9.194.667,19 17.627,99 6.174.809,16 9.194.667,19 8.624.007,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einnahmen Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der haushaltsfremden Vorgänge Summe der Einnahmen Ausgaben Summe der Ausgaben Summen der Haushaltsrechnung Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der Haushaltsrechnung Summen der haushaltsfremden Vorgänge Buchmäßiger Kassenbestand 8.803.183,04 (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) 12.214.445,64 (K) 0,00 (H) 26.568.059,19 38.531.287,55 251.217,28 (K) 0,00 (H) 7.773.445,64 (K) 26.568.059,19 4.441.000,00 (H) 29.728.104,51 9.054.400,32 (K) 0,00 (H) 12 koehler Rechteck 4. Vermögensrechnung 2018 nach § 43 GemHVO (Anfangsbestände, Veränderungen, Endbestände - ohne Sachanlagen) 13 Aktiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) € € € € 0,00 0 Anlagevermögen 0,00 0,00 022 Finanzanlagen 0,00 022 Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Einlagen bei Zweckverbänden 0,00 - Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (s. EB Abwasserbeseitigung) 0,00 0,00 0,00 0,00 - Gemeindeverband Mittleres Schussental 0,00 0,00 0,00 371,00 - Mitglied Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto) 12.475,00 0,00 12.846,00 797.686,00 - Erwerb Ökopunkte Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto 842.711 Ökopunkten) (Wertansatz 1€ pro Ökopunkt - Tendenz steigend) 45.025,00 0,00 842.711,00 100,00 - Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband 0,00 0,00 100,00 500,00 - Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG 0,00 0,00 500,00 1.000,00 - Zweckverband Breitbandversorgung - Stammkapital 0,00 0,00 1.000,00 1.280,00 024 Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen RaWEG (Stammeinlage) 0,00 0,00 1.280,00 616.505,08 025 Stammkapital von EB Wasserversorgung (Stammk.+allg. Rücklage) 0,00 0,00 616.505,08 250,00 026 Einlagen bei sonstigen Sondervermögen (Pro Regio) 0,00 250,00 0,00 1.417.692,08 57.500,00 250,00 1.474.942,08 1 Abgrenzung zum Anlagevermögen 0,00 11 HAR VMH (noch nicht verwendetes Deckungskapital) 0,00 0,00 0,00 2 Geldanlagen 300.000,00 04 Forderungen aus Geldanlagen 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 3 Forderungen aus Trägerdarlehen 31.000,00 31 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.11.06) 0,00 9.600,00 21.400,00 153.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.01.07) 0,00 24.000,00 129.000,00 60.550,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.12) 0,00 1.800,00 58.750,00 137.650,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.14) 0,00 3.800,00 133.850,00 188.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.15) 0,00 5.000,00 183.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.2018) 150.000,00 937,50 149.062,50 425.000,00 32 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.01.96) 0,00 20.000,00 405.000,00 400.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (30.12.07) 0,00 10.000,00 390.000,00 413.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (03.08.2010) 0,00 15.000,00 398.000,00 179.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2012) 0,00 4.000,00 175.000,00 233.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2014) 0,00 5.000,00 228.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2018) 400.000,00 2.000,00 398.000,00 2.221.700,00 550.000,00 101.137,50 2.670.562,50 4 Forderungen aus laufender Rechnung 41 Kasseneinnahmereste einschl. Abgrenzungsposten 197.056,07 411 Kasseneinnahmereste des Verwaltungshaushaltes 99.389,79 197.056,07 99.389,79 4.100,00 412 Kasseneinnahmereste des Vermögenshaushaltes 134.199,50 4.100,00 134.199,50 137.101,78 414 Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe; EB WV und ABW 0,00 137.101,78 0,00 0,00 42 Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 0,00 43 Fehlbeträge (Vorjahr u. lfd. Jahr) 0,00 0,00 0,00 8.190.310,09 44 Kassenbestand/Girokonto/Geldmarktkonto - Tagesabschluss 31.12. 8.803.183,04 8.190.310,09 8.803.183,04 8.528.567,94 9.036.772,33 8.528.567,94 9.036.772,33 12.467.960,02 9.644.272,33 8.929.955,44 13.182.276,91Gesamtsumme (0 - 4) Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 Summe 02 Finanzanlagen Summe 2 Geldanlagen Summe 3 Forderungen aus Trägerdarlehen Summe 4 Forderungen aus laufender Rechnung 14 Passiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) € € € € 5 Deckungskapital 53 Kredite 527.455,29 Kredite vom Kreditmarkt (Kfw-Darlehen 0,00% Verzinsung) 0,00 68.060,00 459.395,29 54 Innere Darlehen 0,00 55 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 0,00 0,00 0,00 8 Rücklage/Sonstige Geldvermögensbindungen 2.730.150,24 81 Allgemeine Rücklage 5.838.902,37 0,00 8.569.052,61 9 Verpflichtungen aus laufender Rechnung 91 Kassenausgabereste einschl. Abgrenzungsreste 111.053,98 911 Kassenausgaberest des Verwaltungshaushaltes 84.910,38 111.053,98 84.910,38 1.487.582,50 912 Kassenausgabereste des Vermögenshaushaltes 345.482,94 1.487.582,50 345.482,94 92 Haushaltsausgabereste 0,00 921 Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes 0,00 0,00 0,00 4.441.000,00 922 Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes 0,00 4.441.000,00 0,00 0,00 93 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 931 Kassenmehreinnahmen der Eigenbetriebe, EB WV u. Abw 141.806,53 0,00 141.806,53 0,00 94 Kassenvorgriff 0,00 0,00 0,00 9.297.242,01 6.411.102,22 6.107.696,48 9.600.647,75Gesamtsumme (5 - 9) Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 16 Aufgabenbereich 2) Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart 3) des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 7000. Abwasserbeseitigung Wird als Eigenbetrieb geführt. Siehe Bilanz! 8150. Wasserversorgung Wird als Eigenbetrieb geführt. Siehe Bilanz! 7710. Bauhof Grundstück 87.808,69 0,00 0,00 87.808,69 Hochbauten und Heizung 185.859,00 0,00 10.521,00 175.338,00 Geräte- u. Betriebsausstattung 188.767,00 152.064,33 53.632,33 287.199,00 Summe 462.434,69 152.064,33 64.153,33 550.345,69 1300. Feuerwehr Hochbauten 163.986,00 0,00 8.631,00 155.355,00 Fahrzeuge und Geräte 108.355,90 5.378,80 14.626,80 99.107,90 Summe 272.341,90 5.378,80 23.257,80 254.462,90 7670. Schenk-Konrad-Halle/Gaststatte Mühle etc. Grundstück 38.009,44 0,00 0,00 38.009,44 SKH Hochbauten 562.857,83 0,00 29.623,83 533.234,00 Betriebsausstattung 36.518,00 0,00 9.402,00 27.116,00 Gaststätte zur Mühle Hochbauten 98.681,45 0,00 5.193,44 93.488,01 Betriebsausstattung** 41.600,00 0,00 6.756,00 34.844,00 Summe 777.666,72 0,00 50.975,27 726.691,45 *) zwingend ab 1976 vorgeschrieben (§ 51 GemHVO) 2) Gliederung nach Einzelplänen, Abschnitten, ggf. Unterabschnitten **Vorfinanzierter Betrag von Pächter, zinsloses Darlehen, Stand 31.12.2018. 3) Gruppierung nach den in den Anlagenachweisen ausgewiesenen Anlagegruppen 25.981,78 € Zugang Abgang 5 a. Vermögensübersicht *) 17 Aufgabenbereich 2) Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart 3) des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 7510. Bestattungswesen Unbebaute Grundstücke 266.652,94 0,00 0,00 266.652,94 Hochbauten 338.344,00 0,00 22.701,00 315.643,00 Tiefbauten 97.341,00 0,00 12.436,00 84.905,00 Betriebsausstattung 61,00 0,00 51,00 10,00 Anlagen im Bau 0,00 8.885,92 0,00 8.885,92 Summe 702.398,94 8.885,92 35.188,00 676.096,86 7201. Wertstoffhof Tiefbauten 24.397,00 0,00 7.144,00 17.253,00 8101. PV-Anlage 30.808,00 0,00 1.966,00 28.842,00 2900. Bürgerbus 1,00 0,00 0,00 1,00 8170. Nahwärmenetz/BHKW 420.288,00 0,00 33.217,00 387.071,00 (detaillierte Infos im Rechenschaftsber. Nr. 9) *) zwingend ab 1976 vorgeschrieben (§ 51 GemHVO) 2) Gliederung nach Einzelplänen, Abschnitten, ggf. Unterabschnitten 3) Gruppierung nach den in den Anlagenachweisen ausgewiesenen Anlagegruppen 5 b. Vermögensübersicht *) Zugang Abgang EURO 18 Aufgabenbereich Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 Wohnung Nr. 12 Dorfplatz 1 147.488,00 0,00 3.933,00 143.555,00 Bj. 1987, Kauf 2005, AHK 196.650 € Anlagen-Nr. 1293 Wohnung Nr. 18 Dorfplatz 1 89.431,00 0,00 3.651,00 85.780,00 Bj. 1987, Kauf 1992, AHK 182531,20 € Anlagen-Nr. 1294 Wohncontainer G und H 45.050,00 0,00 6.931,00 38.119,00 Boschstr. 1, AJ 2014, Anlagen-Nr. 1285 AK 69.308,11 €, Nur 10 Jahre ND EFH, Küferstraße 8 132.820,00 0,00 4.660,00 128.160,00 AHK Gebäude 144.472 €, 31 J. RND Anschaffungsjahr 2015 Anlagen-Nr. 1292 EFH, Klosterhof 4 112.152,00 0,00 6.378,00 105.774,00 AHK Gebäude 204.102 €, 32 J. RND Anschaffungsjahr 2003 Anlagen-Nr. 1288 Rathaus Bau und Sanierung 1.378.304,00 0,00 42.409,00 1.335.895,00 AHK 2.120.462,11 €, Bj. 2000 Anlagen-Nr. 1291 Ganztagesbetreuungsgebäude 867.728,00 0,00 22.538,00 845.190,00 AHK 1.126.915,07 €, Bj. 2006 Anlagen-Nr. 1280 Aufl. Zuschüsse Ganztagesbetr. -676.400,00 0,00 -17.800,00 -658.600,00 * vorläufige Bewertung - Zugänge ab dem Rechnungsjahr 2013 werden noch manuell nachgepflegt. 5 c. Vermögenserfassung kommunale Immobilien - Vermögensbewertung EURO Zugang Abgang (noch nicht im Haushalt verbucht) 19 Aufgabenbereich 2) Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart 3) des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 Klosterwiesensch. - Fahrradunterstellgeb. 1,00 0,00 0,00 1,00 Bj. 1968, AHK 12.428,69,14 €, Anlagen-Nr. 1276 Klosterwiesensch. - Garage 1,00 0,00 0,00 1,00 Bj. 1968, AHK 1.851,08 €, Anlagen-Nr. 1277 Klosterwiesensch./Kiga (Kl.1 u.2) gelbes Haus 631.999,00 0,00 33.264,00 598.735,00 Bj. 1968, AHK 1.663.182,59, Anlagen-Nr. 1278 Klosterwiesensch. (Turnhalle/HMW/BHKW) 116.004,00 0,00 12.890,00 103.114,00 Bj. 1967, AHK 644.493,79 €, Anlagen-Nr. 1281 Klosterwiesensch. (Rektorat, OG Kl. 3 und 4) bl.H. 526.161,00 0,00 37.583,00 488.578,00 Bj. 1968, AHK 189149,01 €, Anlagen-Nr. 1282 Klosterwiesensch. (Grundschulerweiter.geb.) gr.H. 383.717,00 0,00 27.409,00 356.308,00 AHK 1.370.440,43, Bj. 1975, Anlagen-Nr. 1283 Kindergarten SMS Unterstellgebäude 1,00 0,00 0,00 1,00 AHK 5.298,77 €, Bj. 1988, Anlagen-Nr. 1286 Kindergarten SMS - Hauptgebäude 143.081,00 0,00 6.979,00 136.102,00 Bj. 1988, AHK 348.962,08 €, Anlagen-Nr. 1287 Klosterhof 5 - Vereinhaus/Kindergarten Regenb. 1.143.088,00 0,00 32.199,00 1.110.889,00 Bj. 2003, AHK 1.609.974,18 €, Anlagen-Nr. 1289 Klosterhof 5 Schuppen u. ä. Kleingebäude 2.272,00 0,00 412,00 1.860,00 Bj. 2003, AHK 8.245,71 €, Anlagen-Nr. 1290 Boschstr. 1/7, Varia Home 386.757,00 0,00 13.336,00 373.421,00 Baujahr 2016, AHK 440.101.,67 €, Anlagen-Nr. 1519 * vorläufige Bewertung - Zugänge ab dem Rechnungsjahr 2013 werden noch manuell nachgepflegt. 5 d. Vermögenserfassung kommunale Immobilien - Vermögensbewertung EURO Zugang Abgang (noch nicht im Haushalt verbucht) 20 6. Haushaltsrechnung 2018 Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben 21 22 1. Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben Seite Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 Gemeinde: Gemeinde Baindt - in EUR - 23 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -478,29 -104.989,90 Allgemeine Verwaltung0 +/- Einn. 0,00 0,00 149.183,80 0,00 6.387,48 202.300,00 426,81 356.966,18 351.005,51 Ausg. 0,00 0,00 61.253,85 1.148.200,00 0,00 354,77 1.114.232,22 10.123,04 1.104.463,95 -3.735,56 -753.458,44 0,00 72,04 -757.266,04 -945.900,00 0,00 0,00 104.511,61 87.929,95 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -6.100,00 -13.138,81 Öffentliche Sicherheit und Ordnung1 +/- Einn. 0,00 0,00 5.443,69 0,00 2.514,53 17.800,00 0,00 19.658,22 17.143,69 Ausg. 0,00 0,00 29.413,51 119.550,00 0,00 0,00 141.896,28 6.071,58 135.824,70 -3.557,05 -118.681,01 0,00 0,00 -122.238,06 -101.750,00 0,00 0,00 7.038,81 -23.969,82 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -17.185,97 -33.060,16 Schulen2 +/- Einn. 0,00 0,00 37.003,60 0,00 3.556,00 122.700,00 551,10 145.522,53 142.517,63 Ausg. 0,00 0,00 73.896,96 546.100,00 0,00 8.094,89 596.985,72 18.143,81 586.936,80 -14.587,81 -444.419,17 0,00 -7.543,79 -451.463,19 -423.400,00 0,00 0,00 15.874,19 -36.893,36 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 24 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -55,00 -20.722,61 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege3 +/- Einn. 0,00 0,00 137,56 0,00 0,00 600,00 0,00 682,56 682,56 Ausg. 0,00 0,00 3.118,43 86.700,00 0,00 0,00 69.123,12 27,30 69.095,82 -27,30 -68.413,26 0,00 0,00 -68.440,56 -86.100,00 0,00 0,00 20.667,61 -2.980,87 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -32.438,60 -81.215,72 Soziale Sicherung4 +/- Einn. 0,00 0,00 479.396,35 0,00 71.608,16 706.000,00 75.662,91 1.148.903,00 1.152.957,75 Ausg. 0,00 0,00 440.685,67 1.635.550,00 0,00 51.255,92 1.959.516,81 15.752,78 1.995.019,95 55.855,38 -842.062,20 0,00 24.406,99 -810.613,81 -929.550,00 0,00 0,00 48.777,12 38.710,68 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -18.000,00 -70.259,87 Gesundheit, Sport, Erholung5 +/- Einn. 0,00 0,00 7.621,82 0,00 0,00 19.500,00 0,00 9.121,82 9.121,82 Ausg. 0,00 0,00 14.788,58 308.450,00 0,00 0,00 254.416,85 1.438,14 252.978,71 -1.438,14 -243.856,89 0,00 0,00 -245.295,03 -288.950,00 0,00 0,00 52.259,87 -7.166,76 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 25 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -4.047,90 -140.939,70 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr6 +/- Einn. 0,00 0,00 24.469,66 0,00 0,00 58.900,00 0,00 79.321,76 79.321,76 Ausg. 0,00 0,00 43.313,21 744.800,00 0,00 1.804,64 646.680,10 1.311,23 647.173,51 -1.311,23 -567.851,75 0,00 -1.804,64 -567.358,34 -685.900,00 0,00 0,00 136.891,80 -18.843,55 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -61.346,27 -116.696,66 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung7 +/- Einn. 0,00 0,00 22.001,41 0,00 43.528,85 811.250,00 4.806,28 810.627,71 771.905,14 Ausg. 0,00 0,00 104.096,71 1.070.900,00 0,00 4.662,76 1.071.177,58 17.540,29 1.058.300,05 25.988,56 -286.394,91 0,00 143,52 -260.549,87 -259.650,00 0,00 0,00 55.350,39 -82.095,30 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -37.047,24 -96.421,99 Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen8 +/- Einn. 0,00 0,00 40.473,22 0,00 57.095,72 335.100,00 12.629,62 382.992,08 338.525,98 Ausg. 0,00 0,00 64.829,30 230.200,00 0,00 18.737,40 220.515,72 40.645,81 198.607,31 16.449,91 139.918,67 0,00 -6.107,78 162.476,36 104.900,00 0,00 0,00 59.374,75 -24.356,08 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 26 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -27.932,07 -12.500,00 Allgemeine Finanzwirtschaft9 +/- Einn. 0,00 0,00 2.912.647,46 0,00 12.365,33 7.335.600,00 5.313,07 10.227.367,65 10.220.315,39 Ausg. 0,00 0,00 3.328.296,43 3.719.300,00 0,00 0,00 7.035.096,43 0,00 7.035.096,43 12.365,33 3.185.218,96 0,00 5.313,07 3.192.271,22 3.616.300,00 0,00 0,00 -15.432,07 -415.648,97 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 0 - 9 zusammen +/- Einn. 0,00 0,00 3.678.378,57 0,00 197.056,07 9.609.750,00 99.389,79 13.181.163,51 13.083.497,23 Ausg. 0,00 0,00 4.163.692,65 9.609.750,00 0,00 84.910,38 13.109.640,83 111.053,98 13.083.497,23 86.002,09 0,00 0,00 14.479,41 71.522,68 0,00 0,00 0,00 485.314,08 -485.314,08 -204.631,34 -689.945,42 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 27 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR - - - - - - -32.574,73 Allgemeine Verwaltung0 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 0,00 15.750,00 18.500,00 0,00 1.675,27 0,00 -16.824,73 0,00 16.824,73 -18.500,00 0,00 -1.675,27 -15.750,00 0,00 0,00 32.574,73 0,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) - - - - - - -127.621,20 Öffentliche Sicherheit und Ordnung1 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 0,00 36.000,00 97.000,00 0,00 5.378,80 0,00 -91.621,20 0,00 91.621,20 -97.000,00 0,00 -5.378,80 -36.000,00 0,00 0,00 127.621,20 0,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) - - - - - - -103.713,79 Schulen2 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 0,00 10.000,00 112.500,00 0,00 18.842,74 56,53 -93.713,79 -56,53 93.713,79 -112.500,00 0,00 -18.842,74 -10.000,00 0,00 0,00 103.713,79 0,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 28 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR - - - - - - -500,00 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege3 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 20.000,00 500,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 -20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 -500,00 0,00 0,00 500,00 -20.000,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 0,00 -223.847,10 Soziale Sicherung4 +/- Einn. 0,00 0,00 4.077,90 0,00 0,00 0,00 0,00 4.077,90 4.077,90 Ausg. 0,00 0,00 0,00 206.400,00 400.000,00 4.072,94 378.479,96 0,00 -17.447,10 0,00 21.525,00 -400.000,00 -4.072,94 -374.402,06 -206.400,00 0,00 0,00 223.847,10 4.077,90 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) - - - - - - -56.362,91 Gesundheit, Sport, Erholung5 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 211.998,23 61.250,00 222.500,00 0,00 457.094,13 17.708,81 216.885,32 -17.708,81 -216.885,32 -222.500,00 0,00 -457.094,13 -61.250,00 0,00 0,00 56.362,91 -211.998,23 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 29 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -1.050.000,00 -2.165.322,21 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr6 +/- Einn. 0,00 0,00 221.637,61 0,00 0,00 1.051.000,00 0,00 222.637,61 222.637,61 Ausg. 0,00 0,00 1.045,30 1.176.250,00 1.158.000,00 0,00 187.738,78 17.765,69 -988.026,91 -17.765,69 1.210.664,52 -1.158.000,00 0,00 34.898,83 -125.250,00 0,00 0,00 1.115.322,21 220.592,31 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -47.427,23 -1.333.817,90 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung7 +/- Einn. 0,00 0,00 213.859,51 0,00 0,00 362.200,00 0,00 528.632,28 528.632,28 Ausg. 0,00 0,00 0,00 956.900,00 1.335.500,00 0,00 1.000.182,17 41.600,07 -376.917,90 -41.600,07 905.550,18 -1.335.500,00 0,00 -471.549,89 -594.700,00 0,00 0,00 1.286.390,67 213.859,51 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -1.611.535,96 -2.018.101,29 Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen8 +/- Einn. 0,00 0,00 1.500,00 0,00 4.100,00 2.349.200,00 134.199,50 609.064,54 739.164,04 Ausg. 0,00 0,00 0,00 1.748.700,00 1.097.000,00 341.410,00 1.896.640,11 1.410.451,40 -269.401,29 -1.406.351,40 1.008.565,33 -1.097.000,00 -207.210,50 -1.287.575,57 600.500,00 0,00 0,00 406.565,33 1.500,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 30 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -392.050,00 -1.940,00 Allgemeine Finanzwirtschaft9 +/- Einn. 0,00 0,00 2.668.082,94 0,00 0,00 519.350,00 0,00 2.795.382,94 2.795.382,94 Ausg. 0,00 0,00 5.838.902,37 70.000,00 0,00 0,00 5.906.962,37 0,00 5.906.962,37 0,00 -3.111.579,43 0,00 0,00 -3.111.579,43 449.350,00 0,00 0,00 -390.110,00 -3.170.819,43 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 0 - 9 zusammen +/- Einn. 0,00 0,00 3.109.157,96 0,00 4.100,00 4.281.750,00 134.199,50 4.159.795,27 4.289.894,77 Ausg. 0,00 0,00 6.071.945,90 4.281.750,00 4.441.000,00 345.482,94 9.872.994,33 1.487.582,50 4.289.894,77 -1.483.482,50 0,00 -4.441.000,00 -211.283,44 -5.713.199,06 0,00 0,00 0,00 2.962.787,94 -2.962.787,94 -3.101.013,19 -6.063.801,13 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) Gesamthaushalt +/- Einn. 0,00 0,00 6.787.536,53 0,00 201.156,07 13.891.500,00 233.589,29 17.340.958,78 17.373.392,00 Ausg. 0,00 0,00 10.235.638,55 13.891.500,00 4.441.000,00 430.393,32 22.982.635,16 1.598.636,48 17.373.392,00 -1.397.480,41 0,00 -4.441.000,00 -196.804,03 -5.641.676,38 0,00 0,00 0,00 3.448.102,02 -3.448.102,02 -3.305.644,53 -6.753.746,55 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 31 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr : 2018 Datum : 05.06.19 Uhrzeit : 16:17:38 :Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Etwaiger Unterschied bereinigter Solleinnahmen ./. bereinigter Sollausgaben 4.289.894,77 0,00 0,00 17.373.392,00 21.814.392,00 0,00 EUR Solleinnahmen (= Anordnungssoll) + neugebildete Haushaltseinnahmereste = Zwischensumme Summe bereinigter Solleinnahmen Sollausgaben (= Anordnungssoll) + neu gebildete Haushaltsausgabereste = Zwischensumme Summe bereinigter Sollausgaben Fehlbetrag 13.083.497,23 17.373.392,00 21.814.392,00 17.373.392,00 Einnahmen Ausgaben Unterschied 8.730.894,77 0,00 8.730.894,77 17.373.392,00 0,00 4.289.894,77 4.289.894,77 13.083.497,23 13.083.497,23 0,00 13.083.497,23 4.289.894,77 13.083.497,23 0,00 0,00 GesamthaushaltVermögenshaushaltVerwaltungshaushalt EUREUR 0,00- Abgang Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 0,00 13.083.497,23 - Abgang Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 4.441.000,00 4.441.000,00 0,00 *** Ende der Liste "Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung" *** Gemeinde Baindt, 05.06.2019 32 koehler Rechteck 7. Rechnungs-Gruppierungsübersicht 2018 33 34 Seite Gemeinde : Gemeinde Baindt Stand : 30.06.2018 Einwohner: 5.221 3. Rechnungs-Gruppierungsübersicht Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - EUR - 35 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ----------------------------------- 0 Steuern, Allgemeine Zuweisungen 000 Grundsteuer A 38.460,49 7,37 5.260,49 001 Grundsteuer B 479.412,50 91,82 -20.587,50 003 Gewerbesteuer nach Ertrag 3.687.428,94 706,27 2.337.428,94 01 Gemeindeanteil an Gemeinschaftsteuern 010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.102.255,33 594,19 380.255,33 012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 225.533,60 43,20 28.533,60 02,03 Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen 16.539,00 3,17 2.039,00 04 Schlüsselzuweisungen u. komm. Investitionp. 041 vom Land 2.120.038,50 406,06 133.538,50 09 Ausgleichsleistungen 091 Ausgleichsleistungen nach dem Familienlastenausgleich 232.691,00 44,57 2.691,00 0 Summe Hauptgruppe 0 9.902.359,36 1.896,65 2.869.159,36 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10,11,12 Gebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben 282.772,52 54,16 40.472,52 13,14,15 Einnahmen a. Verkauf, Mieten u. Pachten, sonst. Verwaltungs-u. Betriebseinnahmen 617.643,51 118,30 259.143,51 16 Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushalt 160 vom Bund 0,00 0,00 0,00 161 vom Land 0,00 0,00 0,00 162 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 74.434,19 14,26 -7.565,81 163 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 36 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 164 vom sonst.öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 165 von öffentlichen wirtschaftl. Unternehmen 134.838,29 25,83 16.538,29 166 von privaten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 167 von übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 169 Innere Verrechnungen 779.643,92 149,33 60.793,92 17 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 170 vom Bund 0,00 0,00 0,00 171 vom Land 824.029,59 157,83 195.029,59 172 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 173 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 174 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 176 von privaten Unternehmen 1.050,25 0,20 950,25 177,178 von übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 1 Summe Hauptgruppe 1 2.714.412,27 519,91 565.362,27 2 Sonstige Finanzeinnahmen 20 Zinseinnahmen 200 vom Bund 0,00 0,00 0,00 201 vom Land 0,00 0,00 0,00 202 von Gemeinden- und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 203 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 204 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 205,206,207 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 55.200,20 10,57 3.000,20 209 aus inneren Darlehen 0,00 0,00 0,00 21,22 Gewinnanteile von wirtschaftl. Unternehmen u.a. Beteiligungen, Konzessionsabgaben 123.911,92 23,73 8.911,92 23 Schuldendiensthilfen 230 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 37 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 231 vom Land 0,00 0,00 0,00 232 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 233 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 234 vom sonst.öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 235,236,237 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 24,25 Ersatz v. sozialen Leistungen 0,00 0,00 0,00 26 Weitere Finanzeinnahmen 24.857,65 4,76 14.757,65 27 Kalkulatorische Einnahmen 262.755,83 50,33 12.555,83 28 Zuführungen vom Vermögenshaushalt 0,00 0,00 0,00 2 Summe Hauptgruppe 2 466.725,60 89,39 39.225,60 0,1,2 Gesamteinnahmen des VWH 13.083.497,23 2.505,95 3.473.747,23 3 Einnahmen des Vermögenshaushaltes --------------------------------- 30 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 2.795.382,94 535,41 2.668.082,94 31 Entnahmen aus Rücklagen 0,00 0,00 -392.050,00 32 Rückflüsse von Darlehen 320 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 321 vom Land 0,00 0,00 0,00 322 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 323 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 324 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 325,326,327,328,329 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 101.137,50 19,37 -10.262,50 33 Einnahmen aus Veräußerungen v. Beteiligungen und Rückflüsse v. Kapitaleinlagen 0,00 0,00 0,00 34 Einnahmen aus Veräußerung v. Sachen des Anlagevermögens 1.156.386,05 221,49 -2.343.613,95 35 Beiträge und ähnliche Entgelte 222.637,61 42,64 221.637,61 36 Zuweisungen u. Zuschüsse f. 38 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Investitionen u. Investitionsförderungsmaßn. 360 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 361 vom Land 10.272,77 1,97 -139.727,23 362 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 363 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 364 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 365-369 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 4.077,90 0,78 4.077,90 37 Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen 370 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 371 vom Land 0,00 0,00 0,00 372 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 373 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 374 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 377 vom Kreditmarkt (ohne Umschuldungen) 0,00 0,00 0,00 378 vom Kreditmarkt für Umschuldungen 0,00 0,00 0,00 379 Innere Darlehen 0,00 0,00 0,00 390 Fehlbeträge aus Vorjahre 0,00 0,00 0,00 3 Gesamteinnahmen des VMH 4.289.894,77 821,66 8.144,77 0-3 Gesamteinnahmen des VWH und VMH 17.373.392,00 3.327,61 3.481.892,00 39 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ---------------------------------- 4 Personalausgaben 40 Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigkeit 40.853,22 7,82 6.853,22 41 Besoldung, Vergütungen, Löhne 1.945.639,22 372,66 28.839,22 42,43 Versorgung 284.937,91 54,58 62.087,91 44 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 319.899,25 61,27 21.949,25 45 Beihilfen und Unterstützungen 11.380,00 2,18 -13.670,00 46 Personalnebenausgaben 20.634,88 3,95 4.134,88 47 Deckungsreserve für Personalausgaben 0,00 0,00 0,00 4 Personalausgaben 2.623.344,48 502,46 110.194,48 5/6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 50,51 Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen u. d. sonst. unbew. Vermögens 202.978,02 38,88 -149.921,98 52 Geräte, Ausstattungs-u. Ausrüstungsgegenstände, sonst. Gebrauchsgegenstände 64.656,29 12,38 -17.643,71 53 Mieten und Pachten 78.675,19 15,07 67.875,19 54 Bewirtschaftung d. Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 401.128,98 76,83 54.878,98 55 Haltung von Fahrzeugen 65.323,73 12,51 -976,27 56 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 32.882,57 6,30 -10.467,43 57-63 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 202.948,81 38,87 20.698,81 64-66 Steuern, Geschäftsausgaben u.a. 409.856,27 78,50 24.606,27 67 Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand 670 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 40 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 671 an Land 0,00 0,00 0,00 672 an Gemeinden und Gemeindeverbände 16.039,26 3,07 -3.960,74 673 an Zweckverbände u. dgl. 0,00 0,00 0,00 674 an sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 675-677 an unternehmerische und übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 679 Innere Verrechnungen 779.643,92 149,33 60.793,92 67 Summe Gruppe 67 795.683,18 152,40 56.833,18 68 Kalkulatorische Kosten 262.755,83 50,33 12.555,83 5/6 Summe Hauptgruppe 5/6 2.516.888,87 482,07 58.438,87 7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) 70 Zuschüsse f. lfd. Zwecke an gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnliche Einrichtungen 36.375,79 6,97 -5.574,21 71 Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für lfd. Zwecke 710 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 711 an Land 0,00 0,00 0,00 712 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 713 an Zweckverbände u. dgl. 35.580,97 6,81 -21.419,03 714 an sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 715, 716 an öffentliche, wirtschaftliche und private Unternehmen 5.258,92 1,01 -1.741,08 717 an übrige Bereiche 825.616,00 158,13 57.716,00 71 Summe Gruppe 71 866.455,89 165,95 34.555,89 72 Schuldendiensthilfen 722 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 723 an Zweckverbände u. dgl. 0,00 0,00 0,00 725,726 an öffentliche, wirtschaftliche und private Unternehmen 0,00 0,00 0,00 727 an übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 41 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 72 Summe Gruppe 72 0,00 0,00 0,00 73-78 Leistungen der Sozialhilfe u.ä. 0,00 0,00 0,00 7 Summe Hauptgruppe 7 902.831,68 172,92 28.981,68 8 Sonstige Finanzausgaben 80 Zinsausgaben 800 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 801 an Land 0,00 0,00 0,00 802 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 803 an Zweckverbände und dgl. 0,00 0,00 0,00 804 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 -1.500,00 805 für Kassenkredite 0,00 0,00 -1.000,00 808 an Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 809 an innere Darlehen 0,00 0,00 0,00 80 Summe Gruppe 80 0,00 0,00 -2.500,00 81 Steuerbeteiligungen 810 Gewerbesteuerumlage 739.462,69 141,63 469.462,69 82 Allgemeine Zuweisungen 822 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 823 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 83 Allgemeine Umlagen 831 Finanzausgleichsumlage an Land 1.500.858,80 287,47 154.858,80 832 Kreisumlage 1.999.392,00 382,95 35.892,00 833 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 4.774,77 0,91 -30.225,23 83 Summe Gruppe 83 3.505.025,57 671,33 160.525,57 84 Weitere Finanzausgaben 561,00 0,11 -9.439,00 85 Deckungsreserve 0,00 0,00 -10.000,00 86 Zuführung zum Vermögenshaushalt 2.795.382,94 535,41 2.668.082,94 8888 Eurodifferenz 0,00 0,00 0,00 8 Summe Hauptgruppe 8 7.040.432,20 1.348,48 3.276.132,20 4-8 Gesamtausgaben des VWH 13.083.497,23 2.505,93 3.473.747,23 Ausgaben des Vermögenshaushaltes 42 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt -------------------------------- 90 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,00 0,00 0,00 91 Zuführung an die Rücklage 5.838.902,37 1.118,35 5.838.902,37 92 Gewährung von Darlehen 920 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 921 an Land 0,00 0,00 0,00 922 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 923 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 924 an sonstigen öffenlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 925 an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen 270.000,00 51,71 -180.000,00 926 an private Unternehmen 0,00 0,00 0,00 927 an übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 92 Summe Gruppe 92 270.000,00 51,71 -180.000,00 93 Vermögenserwerb 930 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen -12,00 0,00 -12,00 932, 933 Erwerb von Grundstücken, Leasing- und Leibrentenzahlungen (Grunderwerb) -120.237,21 -23,03 -1.100.237,21 935, 936 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, Leasingzahlungen (bewegl. Sachen des AV) 28.016,54 5,37 -233.783,46 93 Summe Gruppe 93 -92.232,67 -17,66 -1.334.032,67 94,95,96 Baumaßnahmen -1.794.834,93 -343,77 -4.314.784,93 97 Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen 970 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 971 an Land 0,00 0,00 0,00 972 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 973 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 974 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 43 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 977 an Kreditmarkt (ohne Umschuldungen) 68.060,00 13,04 -1.940,00 978 an Kreditmarkt für Umschuldungen 0,00 0,00 0,00 979 Innere Darlehen 0,00 0,00 0,00 97 Summe Gruppe 97 68.060,00 13,04 -1.940,00 98 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 980 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 981 an Land 0,00 0,00 0,00 982 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 983 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 984 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 985 an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen 0,00 0,00 0,00 986 an private Unternehmen 0,00 0,00 0,00 987 an übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 98 Summe Gruppe 98 0,00 0,00 0,00 99 Sonstige Ausgaben des VMH 990 Kreditbeschaffungskosten 0,00 0,00 0,00 991 Ablösung von Dauerlasten 0,00 0,00 0,00 992 Deckung von Fehlbeträgen 0,00 0,00 0,00 9 Gesamtausgaben des VMH 4.289.894,77 821,67 8.144,77 4-9 Gesamtausgaben des VWH und VMH 17.373.392,00 3.327,60 3.481.892,00 44 koehler Rechteck 8. Rechnungsquerschnitt 2018 45 46 Seite Gemeinde : Gemeinde Baindt Einwohner: 5.221 Stand : 30.06.2018 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - in EUR - 2. Rechnungsquerschnitt - Einzelpläne 0-8 47 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 5 -39 0 5 39 0 0 0,00 -204.475,69 30.301,79 203.626,70 0,00 29.452,80 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Gemeindeorgane00 Je EW. 26 -88 0 45 69 0 0 0,00 -460.736,95 238.325,69 362.738,09 0,00 140.326,83 0,00 0 -3 0 -16.824,73 0,00 0,00Hauptverwaltung02 Je EW. 30 -16 0 4 45 4 0 2.879,25 -86.536,69 25.132,89 239.630,42 22.547,65 158.558,22 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Finanzverwaltung03 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 0,00 -1.256,60 1.256,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Bürgerbüro06 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 0,00 -452,51 572,52 0,00 0,00 120,01 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Personalrat08 Je EW. Allgemeine Verwaltung -144 -753.458,44 0 2.879,25 56 295.589,49 154 805.995,21 4 22.547,65 62 328.457,860 Je EW. 0 0,00 0 0,00 -3 -16.824,73 0 0,00 0 -0 1 0 0 0 0 6.285,60 -4.806,70 831,10 0,00 2.310,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Öffentliche Ordnung11 Je EW. 2 -21 0 23 1 0 0 410,00 -113.874,31 122.827,72 5.470,28 0,00 14.833,69 0,00 0 -17 0 -91.621,20 0,00 0,00Feuerschutz13 Je EW. Öffentliche Sicherheit und Ordnung -22 -118.681,01 1 6.695,60 23 123.658,82 1 5.470,28 0 2.310,00 2 14.833,691 Je EW. 0 0,00 0 0,00 -17 -91.621,20 0 0,00 5 -72 0 49 28 0 0 0,00 -379.152,41 258.247,71 150.755,23 0,00 29.850,53 0,00 0 -0 -17 -4.174,80 0,00 -89.538,99Grundschule21 Je EW. 21 -12 0 18 15 0 0 0,00 -65.266,76 95.749,28 82.184,58 0,00 112.667,10 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Übrige schulische Aufgaben29 Je EW. Schulen -85 -444.419,17 0 0,00 67 353.996,99 44 232.939,81 0 0,00 27 142.517,632 Je EW. 0 0,00 0 0,00 -0 -4.174,80 -17 -89.538,99 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Wissenschaft und Forschung31 Je EW. 0 -6 5 1 0 0 0 28.445,95 -35.595,12 7.149,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Theater, Konzerte, Musikpflege33 Je EW. 48 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 0 -3 0 1 1 0 0 0,00 -16.710,10 10.143,58 7.061,52 0,00 495,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Volksbildung35 Je EW. 0 -2 0 2 0 0 0 2.832,40 -14.624,16 11.979,32 0,00 0,00 187,56 0,00 0 0 3 0,00 0,00 20.000,00Naturschutz, Landschaftspflege, Heimatpflege 36 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 455,56 -1.483,88 1.028,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Kirchen37 Je EW. Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege -13 -68.413,26 6 31.733,91 5 30.300,39 1 7.061,52 0 0,00 0 682,563 Je EW. 0 0,00 0 0,00 0 0,00 3 20.000,00 64 6 0 38 18 0 0 0,00 36.427,56 202.734,21 95.174,73 0,00 334.336,50 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Soziale Einrichtungen43 Je EW. 156 -168 156 27 141 0 0 815.872,03 -878.409,76 143.232,50 737.926,48 0,00 818.621,25 4.077,90 0 0 -4 4.072,94 0,00 -21.520,04Kindergärten46 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 80,00 -80,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Sonstige soziale Angelegenheiten49 Je EW. Soziale Sicherung -161 -842.062,20 156 815.952,03 66 345.966,71 159 833.101,21 0 0,00 220 1.152.957,754 Je EW. 0 4.077,90 0 0,00 0 4.072,94 -4 -21.520,04 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Gesundheitsverwaltung, Gesundheitsämter 50 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 0,00 -104,00 104,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 4.000,00 0,00 0,00Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der 54 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 4.731,00 -4.731,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Förderung des Sports55 Je EW. 0 -18 0 16 2 0 0 0,00 -96.091,81 86.519,86 10.913,85 0,00 1.341,90 0,00 0 0 46 0,00 0,00 242.885,32Eigene Sportstätten56 Je EW. 0 -1 0 1 0 0 0 0,00 -8.162,75 8.162,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Badeanstalten57 Je EW. 1 -25 0 27 0 0 0 0,00 -134.767,33 142.547,25 0,00 0,00 7.779,92 0,00 0 0 -5 0,00 0,00 -30.000,00Park- und Gartenanlagen58 Je EW. 49 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Gesundheit, Sport, Erholung -46 -243.856,89 0 4.731,00 45 237.333,86 2 10.913,85 0 0,00 1 9.121,825 Je EW. 0 0,00 0 0,00 0 4.000,00 40 212.885,32 8 -46 6 8 39 0 0 35.580,97 -241.642,81 46.675,71 206.292,69 0,00 46.906,56 0,00 0 -57 -96 -300.000,00 0,00 -503.605,65Städteplanung, Vermessung, Bauordnung 61 Je EW. 5 -42 0 48 0 0 42 0,00 -223.683,49 254.970,39 0,00 0,00 31.286,90 222.637,61 0 0 -37 0,00 0,00 -196.091,78Gemeindestraßen63 Je EW. 0 -10 0 10 0 0 0 0,00 -53.892,63 55.020,93 0,00 0,00 1.128,30 0,00 0 0 1 0,00 0,00 9.166,73Straßenbeleuchtung und Reinigung67 Je EW. 0 -1 0 1 0 0 0 0,00 -10.344,34 10.344,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Einrichtungen für den ruhenden Verkehr 68 Je EW. 0 -7 0 7 0 0 0 0,00 -38.288,48 38.288,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 2.503,79Wasserläufe, Wasserbau69 Je EW. Bau- und Wohnungswesen, Verkehr -108 -567.851,75 6 35.580,97 77 405.299,85 39 206.292,69 0 0,00 15 79.321,766 Je EW. 42 222.637,61 0 0,00 -57 -300.000,00 -131 -688.026,91 0 0 0 0 0 0 10 0,00 2.000,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 56.000,00 0 38 0 200.000,00 0,00 0,00Abwasserbeseitigung70 Je EW. 3 -12 0 12 3 0 0 0,00 -62.627,04 63.143,06 18.205,12 0,00 18.721,14 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Abfallbeseitigung72 Je EW. 0 -3 0 3 0 0 0 0,00 -19.945,46 20.200,46 0,00 0,00 255,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Märkte73 Je EW. 13 -17 0 30 0 0 0 0,00 -89.836,12 158.466,25 1.484,74 0,00 70.114,87 0,00 0 0 -53 0,00 0,00 -279.114,08Bestattungswesen75 Je EW. 7 -20 0 23 4 0 0 0,00 -107.820,64 124.807,08 22.230,44 0,00 39.216,88 0,00 0 -2 -15 -13.500,00 0,00 -80.000,00Sonstige öffentliche Einrichtungen76 Je EW. 122 0 0 30 91 0 3 0,00 0,00 158.154,58 479.649,61 0,00 637.804,19 17.300,00 0 27 -45 146.064,33 0,00 -238.439,69Hilfsbetriebe der Verwaltung77 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 1.140,00 -1.140,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Förderung der Land- und Forswirtschaft 78 Je EW. 50 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 0 -0 0 0 0 0 87 4.118,92 -2.250,88 1.925,02 0,00 0,00 3.793,06 455.332,28 0 0 -21 -12,00 0,00 -111.916,46Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und 79 Je EW. Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung -53 -281.620,14 1 5.258,92 100 526.696,45 99 521.569,91 0 0,00 147 771.905,147 Je EW. 101 528.632,28 0 0,00 63 332.552,33 -135 -709.470,23 32 26 0 30 0 23 8 0,00 138.632,13 156.815,61 0,00 123.911,92 171.535,82 45.137,50 0 13 0 70.000,00 0,00 0,00Versorgungsunternehmen81 Je EW. 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Sonstige wirtschaftliche Unternehmen 87 Je EW. 8 0 0 8 0 0 132 0,00 1.286,54 41.791,70 0,00 0,00 43.078,24 694.026,54 0 34 -99 179.762,79 0,00 -519.164,08Allgemeines Grundvermögen88 Je EW. Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und 26 139.918,67 0 0,00 38 198.607,31 0 0,00 23 123.911,92 41 214.614,068 Je EW. 141 739.164,04 0 0,00 47 249.762,79 -99 -519.164,08 Gesamt -609 -3.180.444,19 172 902.831,68 482 2.517.449,87 502 2.623.344,48 28 148.769,57 519 2.714.412,27 Je EW. 286 1.494.511,83 0 0,00 34 177.767,33 -343 -1.794.834,93 *** Ende der Liste "Rechnungsquerschnitt - Einzelpläne 0-8" *** 51 koehler Rechteck 52 2. Rechnungsquerschnitt - Einzelplan 9 Seite Gemeinde : Gemeinde Baindt Einwohner: 5.221 Stand : 30.06.2018 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - in EUR - 2. Rechnungsquerschnitt - Einzelplan 9 53 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelplan 9 EUR Steuern und allgemeine Zuweisungen 00 - 09 Sonstige Finanz- einnahmen 20-28 Sonstige Finanz- ausgaben 47,679,686-689, 80-88 Überschuss (Sp. 3 und 4 ./. 5) Sonstige Einnahmen des Verm.-HH 30,31,36,37 Sonstige Ausgaben des Verm.-HH 90,91,933,97,99 3 4 5 6 7 8 EUR EUR EUR EUR EUR 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 1896 0 0 1084 812 0 0,00 0,00 5.662.645,87 4.239.713,49 0,00 9.902.359,36Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 90 Je EW. 0 1131 535 -474 535 60 2.795.382,94 5.906.962,37 -2.477.426,91 2.795.382,94 317.956,03 0,00Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 91 Je EW. 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0092 Je EW. Allgemeine Finanzwirtschaft 1131 5.906.962,37 535 2.795.382,94 610 3.185.218,96 1347 7.035.096,43 60 317.956,03 1896 9.902.359,369 Je EW. Gesamt 1131 5.906.962,37 535 2.795.382,94 610 3.185.218,96 1347 7.035.096,43 60 317.956,03 1896 9.902.359,36 Je EW. *** Ende der Liste "Rechnungsquerschnitt - Einzelplan 9" *** 54 koehler Rechteck 9. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 A. Vorbemerkungen Vorliegend handelt es sich um den letzten kameralen Rechenschaftsbericht. Die Gemeinde hat zum 1.1.2019 auf die kommunale Doppik umgestellt. Veränderungen und Auswirkungen auf einzelne Positionen/Bestände werden in der Folge dargestellt. Rechtsvorschrift für die Jahresrechnung kameral ist § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO – kameral): „In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.“ In diesem Rechenschaftsbericht sind nach § 44 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO – kameral) insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht soll außerdem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Doppelhaushaltes 2017/2018 samt Erfolgsplan und Vermögensplan für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden vom Gemeinderat am 10.01.2017 verabschiedet. Die Gesetzmäßigkeit wurde vom Landratsamt Ravensburg mit Erlass vom 03.03.2017, AZ: 023-902.41 may, bestätigt. Gleichzeitig hat das Landratsamt mit oben genanntem Erlass gegen den Vollzug der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung keine Einwände gehabt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne wurden am 10.03.2017 öffentlich bekannt gemacht und in der Zeit vom 13.03.2017 bis 21.03.2017, je einschließlich, zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Laut Haushaltsplanung reichte die Ertragskraft im Verwaltungshaushalt im Rechnungsjahr 2018 aus, um den Haushaltsausgleich sicherzustellen. Die Zuführungsrate lag bei 2.795.382,94 € (Plan 127.300 €). Aufgrund sehr positiver Effekte bei der Gewerbesteuer und höheren Zuweisungen sowie Einsparungen betrug die Zuführungsrate vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 2.795.382,94 €. Tilgungen in Höhe von 68.060 € wurden geleistet. Die allgemeine Rücklage weist am 31.12.2018 nach einer Zuführung von 5.838.902,37 € einen Stand in Höhe von 8.569.052,61 € aus. Der Kassenbestand zum 31.12.2018 des Kernhaushaltes wurde mit 8.803.183,04 € in die Eröffnungsbilanz 01.01.2019 übernommen. Die zum Jahresabschluss bestehenden Kasseneinnahmereste in Höhe von 251.217,28 € werden als Forderungen und die Kassenausgabereste in Höhe von 485.347,71 € als Verbindlichkeiten in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. Die Aussagekraft des Rechnungsabschlusses 2018 ist teilweise eingeschränkt. Abrechnungen (z. B. Bewirtschaftungskosten Strom- und Heizungskosten) wurden aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht 2019 erst im Rechnungsjahr 2019 verbucht. Dies verursacht insbesondere im Bereich der Asyl- und Obdachlosenunterbringungen zum Teil erhebliche höhere Aufwendungen. Hier gilt es unbedingt nachzusteuern. Da sich die Gemeinde Baindt bereits 2019 für einen Wechsel des Haushalts- und Rechnungswesen entschieden hat, muss im letzten Haushaltsjahr vor der Umstellung ein stichtagsgenauer kameraler Abschluss erstellt werden. In dem Haushaltsjahr, in dem der Wechsel der Rechnungslegung erfolgen soll, ist zum 01. Januar eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. In der Eröffnungsbilanz sind die Vermögens- gegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, die Rechnungsabgrenzungs- und Sonderposten sowie das Eigenkapital der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens vollständig auszuweisen. Sofern bereits Vermögen (u. a. Rücklagen, Kassenbestände, Forderungen) und Schulden (u. a. Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verwahrgelder) im kameralen Abschluss enthalten sind, sind diese in das neue Rechnungslegungssystem zu 55 übernehmen. Noch nicht erfasste Posten sind zusätzlich zu erfassen und zu bewerten. In der Ergebnisrechnung des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung sind sämtliche Aufwendungen und Erträge periodengerecht abzubilden, unabhängig von der Veranschlagung im Haushalt der Gemeinde und von den tatsächlichen Zahlungsvorgängen. Damit wird dem Ziel, der Erfassung des periodengerechten Ressourcenaufkommens bzw. -verbrauchs, Rechnung getragen. In der Finanzrechnung des ersten Haushaltsjahres nach der Umstellung auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen sind alle Einzahlungen und Auszahlungen des ersten Haushaltsjahres darzustellen. Dabei ist es unerheblich, ob die Veranschlagung der entsprechenden Einnahmen und Ausgaben ggf. bereits im vergangenen Haushaltsjahr im kameralen Abschluss erfolgt ist. Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin zeichnen die Gemeinde aus. Eine Investition lohnt sich dann, wenn durch die Tätigung ein echter Mehrwert entsteht. Es müssen dadurch entweder die Erlöse gesteigert oder die Kosten gesenkt werden. Dann amortisieren sich die Anschaffungskosten und die Gemeinde kann einen Nutzen aus der Investition ziehen. Es gilt bei dem niedrigen Zinsniveau und der schleichenden Inflation weiterhin auf Werte (Grunderwerb etc.) zu setzen und dringend notwendige Investitionen anzuschieben. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweitvorangegangenem Jahr maßgebend. Das Rechnungsergebnis 2018 wirkt sich in der Form der verbesserten Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage und evtl. niedrigeren Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2020 negativ aus. Die Investitionen im Vermögenshaushalt basieren auf der Zuführung zum Vermögenshaushalt sowie Vermögenserlöse und Zuweisungen bzw. Zuschüsse. B. Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung der Bürgermeister zu deren Zustimmung zuständig. Darüber hinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. 1. Verwaltungshaushalt Sammelnachweise - gegenseitig deckungsfähig Personalkosten .4000 Die Personalkosten sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2018 wurden die Personalkosten mit insgesamt 2.513.150 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 2.623.344,48 €. Der Haushaltsansatz wurde im Wesentlichen in den Bereichen Asyl- und Kinderbetreuung um insgesamt 110.194,48 € überschritten. 56 Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen .5000-5199 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 352.900 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen 202.978,09 €. Der Planansatz wurde somit um 149.921,98 €, aufgrund Verschiebung von Sanierungen sowie durch geringere Winter- und Straßenunterhaltungskosten, unterschritten. Diese Unterschreitung beruht im Wesentlichen auf folgenden Veränderungen: Minderausgaben bei der Unterhaltung des Rathauses (-31.348,39 €), des Feuerwehrhauses (-1.522,26 €), der Klosterwiesenschule (-3.019,28 €), des Kindergartens (-3.328,39 €), der Sportplatzunterhaltung (-3.007,79 €), des Bauhofes (-1.313,36 €), des Nahwärmenetzes (-21.175,74 €), von Grundstücken und baulichen Anlagen (-12.852,57 €), der Straßenkehrung (-4.013,86 €) und des Winterdienstes (-20.421,98 €). Mehrausgaben sind bei der Asylunterbringung (+14.278,07 €) und der Unterhaltung der Grünanlagen (+3.091,40 €) entstanden. Jedoch resultiert der größte Posten aus nicht abgerechneten Straßenunterhaltungsmaßnahmen (-45.661,36 €). Im Rahmen des Gebäudemanagements werden unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen weiter aufgearbeitet. Es wurden keine Haushaltsausgabereste gebildet. Es kann deshalb im Rechnungsjahr 2019 zu überplanmäßigen Ausgaben kommen. Bewirtschaftungskosten .5400 Die Bewirtschaftungskosten (ohne Straßenbeleuchtung Gr. 5730) waren im Haushaltsplan mit 345.700 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden 401.128,98 €. Die Bewirtschaftungskosten sind noch etwas geringer. Die Abrechnung 2018 wurde mit Ausnahme der steuerrechtlichen Betriebe, aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht (kommunale Doppik) im Haushalt 2019 verbucht. Bei den Heizungskosten (Gruppierung 5410) waren 67.300 € Planansatz vorgesehen. Es wurde 68.287,57 € (Vj. 63.969,45 €) verfügt. Die Mehrausgaben gegenüber dem Planansatz betrugen somit 987,57 €. 57 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Gruppierung 5430) waren 52.050 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für Ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man aufgrund hohen Stromkosten im Bereich Asyl mit 106.237,03 € (Vj. 54.021,77 €) 54.187,03 € Mehrausgaben aufgrund erhöhtem Verbrauch und etwas höheren Stromkosten. Die Steigerung der kommunalen Stromkosten ist unter anderem dem Asyl- und Obdachlosenbereich geschuldet. Geplant waren Straßenbeleuchtungskosten in Höhe von 16.000 €. Die Umrüstung der Straßenlaternen zeigt weitere Wirkung. Es wurden Stromabschlagskosten von 13.324,00 € (Vj. 15.847,69 €) verursacht. Es fielen aufgrund fehlender Verbuchung der Abrechnungen 2.676,00 € 58 geringe Ausgaben als geplant bei den Straßenbeleuchtungskosten an. Im Rahmen des Energiemanagements werden die Heiz- und Stromkosten weiterhin analysiert und nach weiteren Einsparpotenzialen gesucht. Bei den Reinigungskosten (Gruppierung 5420) waren 102.200 € veranschlagt. Das Ergebnis schloss nur aufgrund der Verbuchung der Abrechnungen vom Dezember im Jahr 2019 mit 90.206,08 € (Vj. 95.841,20 €) 11.993,92 € niedriger ab. Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, Gruppierung 5440-5449) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 59.355,32 € (Vj. 51.160,49 €) über dem Ansatz von 45.600 €. 59 Geschäftsausgaben .6500-6599 Bei den Geschäftsausgaben (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, EDV- Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 148.300 € mit 150.737,22 € (Vj. 123.309,42 €) um 2.437,22 € überschritten. Innere Verrechnungen .6790 Für die inneren Verrechnungen waren 718.850 € veranschlagt, tatsächlich wurden 779.643,92 € (Vj. 702.572,41 €) verrechnet. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Unterabschnitt 7710. veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungs- stundensatz des Bauhofs beträgt 2018 58,76 € (Vj. 53,03 €), (44,65 € Personalkostenanteil (Vj. 39,31 €) und 14,11 € Maschinenkostenanteil (Vj. 13,61 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen höheren Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Unterabschnitte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge .1650/1651 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 118.300 €. Abgerechnet wurden 134.838,29 €. HHSt. 0000.6360 Aufwendungen Gemeinderat (-) 4.151,67 € Ansatz: 11.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.848,33 € Im Haushaltsplan waren 11.000 € vorgesehen. Aufgrund einer kleineren Klausurtagung reduzierte sich der Aufwand auf 6.848,33 €. HHSt. 0200.1710 Zuweisung und Zuschüsse (+) 1.140,70 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich eingenommen: 1.140,70 € Die Gemeinde erhält bei Einstellung von Anwärtern des gehobenen Verwaltungsdienstes einen Teil der Personalkosten gem. § 29 Abs. 2 FAG erstattet. 60 HHSt. 0200.5000 Unterhaltung Rathaus (-) 31.349,38 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.650,62 €. Für die Innen- und außensanierung des Rathauses waren 35.000 € vorgesehen. Die Streicharbeiten haben sich auf 2019/2020 verschoben. Für Aufzug, Fluchttürsteuerung und sonstige Wartungsaufwendungen wurden 3.650,62 € verfügt. HHSt. 0200.5880 Herausgabe Amtsblatt inkl. Zustellgebühren (+) 766,00 € Ansatz: 17.000,00 €; tatsächlich verfügt: 17.766,00 € Aufgrund eines Preisanstieges mussten 17.766,00 € (Vj. 17.266,00 €) für den Druck und Herstellung des Amtsblattes aufgewandt werden. HHSt. 0200.6380 Sonstige spezielle Sachausgaben (Volksz./Wahlen) (+) 11.101,76 € Ansatz: 500,00 €; tatsächlich verfügt: 11.601,76 € Es wurde bei der Haushaltsplanung im Jahr 2016 keine Mittelanmeldung für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2016 abgegeben. Die Kosten beziffern sich insgesamt auf 11.601,76 €. HHSt. 0200.6500-10 Geschäftsausgaben Kosten EDV inkl. Wartung (-) 2.893,90 € Ansatz: 12.500 €; tatsächlich verfügt: 9.606,10 €. Im Haushaltsplan waren 12.500 € für die Wartung und Aufwendungen für die EDV inkl. Wartung vorgesehen. Es wurde jedoch lediglich 9.606,10 € verfügt. HHSt. 0200.1000-30 Verwaltungsgebühren - Ausweisgebühren (+) 4.495,00 € Ansatz: 22.500,00 €; tatsächlich eingenommen: 26.995 € HHSt. 0200.6500-30 Geschäftsausgaben - Bundesdruckerei für Ausweise (+) 629,92 € Die Gemeinde hat bei der Ausstellung der Reise- und Personalausweise mehr eingenommen, zudem sind die Ausgaben für die Bundesdruckerei etwas angestiegen. HHSt. 0300.2610 Nebenforderungen von Gebühren und Steuern (+) 13.547,65 € Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich eingenommen: 22.547,65 € Zinsen sind im Hinblick auf das vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 AO in vollem Umfang vorläufig. Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die Höhe des gesetzlich geregelten Zinssatzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Höhe des gesetzlich geregelten Zinssatzes als verfassungswidrig angesehen wird. Sollte auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts diese Zinsfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen. HHSt. 0300.8420 Erstattungszinsen Gewerbesteuer (-) 9.439,00 € Die Gemeinde hat bei der Nebenforderung von Gebühren und Steuern (u. a. Gewerbesteuernachzahlung) mehr eingenommen (RE s. o. 22.547,65 €). An Ausgaben für die Erstattungszinsen aus der Gewerbesteuerrückzahlung musste im Gegenzug auch weniger rückerstattet werden (RE 561,00 €), Plan 10.000 €. HHSt. 0300.5620 Aus- und Fortbildung im Rahmen Doppik (-) 6.229,86 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.770,14 €. Die Fortbildungskosten im Rahmen des interkommunalen Gemeinschaftsprojektes waren wesentlich geringer als geplant. HHSt. 0300.6550 Sachverständigenkosten, Doppik (-) 10.829,18 € Im Rechnungsjahr wurde für die Einführung der kommunalen Doppik weniger ausgegeben als geplant. Die Haushaltsansätze Sachverständigenkosten Doppik wurden mit einem Rechnungsergebnis in Höhe von 1.670,82 € mit 10.829,18 € unterschritten, (Plan 12.500 €). 61 HHSt. 0300.7170 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt (-) 120,75 € Ansatz: 3.000 €; tatsächlich verfügt: 2.879,25 € Es wurde lediglich die Regelumlage an die Gemeindeprüfungsanstalt in Höhe von 2.879,25 € abgerechnet. Auf eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bezüglich Prüfung Eröffnungsbilanz bzw. der kameralen Jahresabschlüsse wurde im Jahr der Umstellung verzichtet. Einzelplan 1 – Feuerwehr – Unterabschnitt 1300 Im Unterabschnitt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 96.750 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren inneren Verrechnungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 113.874,31 € aus. Dies entspricht Mehrausgaben in Höhe von 17.124,31 €. HHSt. 1300.1400 Mieten (-) 6.100,00 € Ansatz: 6.100 €; tatsächlich eingenommen: 0,00 € Die Wohnung über dem Feuerwehrhaus wurde der Jugendfeuerwehr überlassen. Der Planansatz in Höhe von 6.100 € war fälschlicherweise noch im Doppelhaushalt 2017/2018 vorhanden. HHSt. 1300.1510 Kostenersätze (+) 3.603,69 € Ansatz: 7.500 €; tatsächlich eingenommen: 11.103,69 €. Die Kostenersätze aus der Abrechnung von kostenersatzpflichtigen Einsätzen (technische Hilfeleistungen, Verkehrsunfälle etc.) waren etwas höher. Einzelplan 2: Klosterwiesenschule, Grundschule Baindt: Der Zuschussbedarf lag bei der Planung bei der Klosterwiesenschule ohne Innere Verrechnungen bei 326.450 €. Der Unterabschnitt Schule wurde, wie bereits in den Vorjahren, in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Kloster- wiesenschule (Unterabschnitt 2150), Projekt Schulreifes Kind (Unterabschnitt 2152), Schulsozialarbeit (2152) und zusätzlich in einen Betreuungsbereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Unterabschnitt 2910). Der Zuschussbedarf ohne Innere Verrechnungen lag im Schulbereich bei 326.450 € (Plan 313.750 €, Vj. RE Vj. 308.684,03 €), beim Betreuungsangebot ohne innere Verrechnungen (UA 2910) bei 48.466,54 € (Planansatz 40.000 €, Vj. RE 1.405,41 €). HHSt. 2150.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Schulsachkostenbeiträge (-) 16.000 € Ansatz: 16.000 €; tatsächlich eingenommen: 0,00 € 2018 gingen bei der Schule keine Zuweisungen für die flexible Nachmittagsbetreuung ein. Die Zuschüsse gibt es laut Hauptamt nicht mehr. Auch im Doppelhaushalt 2019/2020 wurde die Einnahme eingeplant, welche nicht mehr realisiert werden kann. HHSt. 2150.5000 Unterhaltung der Grundstücke u. baul. Anlagen (-) 3.019,28 € Im Haushaltsplan waren 20.000 € für Sanierungsarbeiten vorgesehen. Es wurden nur 16.980,72 € verfügt, da sich Sanierungsmaßnahmen auf 2019 verschoben haben. HHSt. 2150.5410-5440 Bewirtschaftungskosten (-) 997,27 € Bei den Bewirtschaftungskosten Heizung (+6.496,12 €), Strom (-3.309,03 €), Reinigung (-4.571,48 €), Versicherung, Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser und Abfall (- 387,12 €) wurden 997,27 € weniger aufgewandt als veranschlagt. (Ansatz ges.: 98.000€; tatsächliche Aufwendungen: 97.002,73 €). Die Verwaltung setzt auch hier im Controlling weiterhin auf ein gutes Energiemanagement. Im Unterricht sollte weiter verstärkt auf Energieeinsparungen von Strom, Heizung, Wasser, Abfall etc. eingegangen werden, um die Schüler für die Ausgaben auf öffentlicher sowie auf privater Seite zu sensibilisieren. 62 HHSt. 2150.5910 Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 2.375,32 € Die Haushaltsstelle Lehr- und Unterrichtsmittel (Ansatz: 20.000 €) wurde um 2.375,32 € unterschritten. Bücherbeschaffungen, Kopierpauschalen und sonstige Ausgaben fließen in das Rechnungsergebnis in Höhe von 17.624,68 € ein. HHSt. 2150.6680 Vermischte Ausgaben (+) 4.396,11 € Ansatz: 2.000 €; tatsächlich verfügt: 6.396,11 € HHSt. 2150.6720 Schulkostenanteil an Gden, Mitbenutzung Hallenbad (-) 2.701,24 € Auf der Haushaltsstelle Schulkostenanteil an Gemeinden und Mitbenutzung Hallenbad wurden 2.701,24 € weniger ausgegeben als geplant (Ansatz: 18.500 €; Ausgaben: 15.798,76 €). Die Kosten der Mitbenutzung des Hallenbads betrugen 14.398,76 €. Zudem müssen pro auswärtigem Grundschüler 200 € aufgewendet werden. Es wurden weitere 1.400 € an umliegende Kommunen entrichtet. Projekt Schulreifes Kind (Unterabschnitt 2151) HHSt. 2151.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (-) 205,96 € Ansatz: 3.000 €; tatsächliche Erträge: 2.794,04 € HHSt. 2151.5910 Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 220,69 € Ansatz: 3.000 €, tatsächliche Aufwendungen: 2.779,31 € Die Ausgaben aus dem Projekt Schulreifes Kind werden zu 100% über Zuschüsse abgedeckt. Schulsozialarbeit (Unterabschnitt 2152) Bei der Schulsozialarbeit war ein Zuschussbedarf in Höhe von 14.300 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschuss 18.034,43 €. Schülerbeförderung/ Bürgerbus (UA 2900) Bei der Schülerbeförderung/Bürgerbus war ein Zuschussbedarf von 18.350 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschussbedarf 16.800,22 €. Erträge in Höhe von 3.020 € stehen Aufwendungen in Höhe von 19.820,22 € gegenüber, da der Bürgerbus bereits vollständig abgeschrieben ist. Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung (UA 2910) Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden sehr gut angenommen. Der Zuschussbedarf ohne innere Verrechnungen liegt unter anderem aufgrund höheren Kosten der zweiten Bläserklasse, um 8.466,58 € höher als geplant. Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich (UA 2150). HHSt. 2910.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 9.310,00 € Ansatz: 33.000,00 €; tatsächlich eingenommen: 42.310,00 € Die Landeszuweisungen waren um 9.310 € höher. HHSt. 2910.1510 Kostenersätze Bläserklasse (+) 9.696,60 € Bei den Einnahmen waren 2.500 € (Vorjahr 7.273,40€) eingeplant. Realisiert werden konnten 12.196,60 €. HHSt. 2910.6310 Projekt Bläserklasse (+) 18.775,84 € Beim Projekt Bläserklasse waren Ausgaben in Höhe von 10.000 € vorgesehen. Die Ausgaben beliefen sich auf 28.775,84€. HHSt. 2910.6360 Sonst. sächl. Zweckausgaben (Betreuungsräume) (+) 8.833,01 € Ansatz: 1.500,00 €, tatsächlich verfügt: 10.333,01 € 63 Die Ausgaben für die Musikschule, Kooperation Ganztagesschule, Jugendbegleiter und Kernzeitbetreuung waren um ca. 8.833,01 € höher. HHSt. 2910.1120 Elternbeiträge Essen Ganztagesbetreuung (+) 10.176,10 € Ansatz: 27.500,00 €; tatsächlich eingenommen: 37.676,10€ HHSt. 2910.6680 Vermischte Ausg. Essen Ganztagesbetr. (+) 10.812,25 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 40.812,25 € Sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben wurde der Ansatz gegenüber den Planansätzen überzogen. HHSt. 3300.7000 Zuschüsse an Vereine, Musikschule etc. (-) 1.053,21 € Ansatz: 23.500,00 €; tatsächlich verfügt: 22.446,79.00 € Das Rechnungsergebnis für die Jugendmusikschule betrug 17.565,20 € (Vj. 17.384,16 €) gegenüber einem Planansatz in Höhe von 17.800 € und für die Vereinsförderung 4.881,59 (Vj. 6.203,52 €). HHSt. 3520.5870 Bücherbeschaffung (-) 568,64 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 6.931,36 € Die Bücherei hat ihr Budget im Bereich der Literaturbeschaffung sorgfältig bewirtschaftet. Der Planansatz wurde 2018 um 568,64 € unterschritten. Unterabschnitte 4360/8820 Asyl Der Unterabschnitt 4360 Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2018 inkl. der Integrationspauschale, Verschiebung der Abrechnung der Strom-, Wasser- und Abwasser- sowie Müllabrechnung auf das Haushaltsjahr 2019 und nach Abzug von Abschreibungen und Verzinsung der Objekten mit einem Defizit von -963,44 € leicht negativ ab. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden noch nicht durchgebucht. Es fielen jedoch 37.391 € laut Anlagenbuchhaltung an. Innere Verrechnungen von Verwaltung und Bauhof wurden mit 48.976,19 € verbucht. Die Kostenerstattung der gemeinsamen Flüchtlingsbeauftragten ist 2019 noch vom Hauptamt Baienfurt zu beantragen. Für alle Anschlussuntergebrachten gab es letztmalig mit Stichtag 15.09. eine Integrationspauschale in Höhe von +66.812,96 €. Ohne diese wären der Unterabschnitt und die Unterbringungskosten stärker negativ. Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte sollten aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben werden. Die Nebenkostenabrechnung 2018 steht vom Hauptamt zum Teil noch aus. Der weitere Unterabschnitt 8820 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung weist ein Defizit von -25.541,39 € aus. Gesamtaufstellung Zuschussbedarf 2018 im Bereich Asyl: Unterabschnitt 4360 ohne Integrationspauschale -30.385,00 Unterabschnitt 8820 weitere Flüchtlingskosten -25.541,39 Integrationspauschale letztmalig 2018 66.812,56 Abschreibung und kalk. Verzinsung der Objekte -37.391,00 -26.504,83 64 Unterabschnitt 46 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Unterschnitt 46 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber den Vorjahren ansteigend. In der Planung war ein Zuschussbedarf in Höhe von 925.750 € Euro angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund minimal geringeren Ausgaben (fehlende Jahresabschlüsse) auf 878.409,76 €. Dies entspricht Minderausgaben in Höhe von 47.340,24 €. Unterabschnitte 4640 und 4641 - Kommunale Kindergärten Am 30.11.2010 wurde beschlossen, dass die Kindergärten Sonne, Mond und Sterne sowie Regenbogen eigenständig geführt werden. Haushaltstechnisch sind die beiden Kindergärten zu trennen (Etatverwaltung). Es ist nicht zu verkennen, dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Unterabschnitte 4640 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Unterabschnitt 4640 ein Zuschussbedarf (inkl. innere Verrechnungen) in Höhe von 389.850 € geplant. Aufgrund der etwas höheren Erträgen betrug der Zuschussbedarf 2018 372.640,73 € (Vj. 344.051,79 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne Verbuchung von Abschreibungen 51,49% (Vj. 50,74%). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt ohne die Verbuchung von Abschreibungen 13,15% (Vj. 13,79%). HHSt. 4640.1110/1120 Elternbeiträge Kindergarten (+) 17.479,90 € Der Haushaltsansatz war mit 85.000 € veranschlagt. Somit ergaben sich mit dem Rechnungsergebnis in Höhe von 102.479,90 € Mehreinnahmen in Höhe von 17.479,90 €. HHSt. 4640.1110 Elternbeiträge Kindergarten über 3 Jahre 63.301,40 € HHSt. 4640.1120 Elternbeiträge Kindergarten unter 3 Jahre 39.178,50 € HHSt. 4640.1620 Interkomm. Kostenausgleich/Erstatt.von anderen Gden (-) 7.500,00 € Geplant waren 7.500 € interkommunaler Kostenausgleich. Eingenommen wurden 0,00 €. Es waren keine auswärtigen Kinder im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne. HHSt. 4640.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 58.552,75 € Geplant waren 245.000 € an Kindergartenzuschüssen. Tatsächlich ausbezahlt wurden 303.552,75 €. HHSt. 4640.5000 Unterhaltung der Grundst. u. baulichen Anlagen (-) 3.328,39 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.171,61 €. Es wurden nur geringe Sanierungsmaßnahmen 2018 vorgenommen. HHSt. 4640.6550 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (+) 5.860,00 € Es waren 9.500 € für eine Heilpädagogische Fachkraft vorgesehen. Im Jahr 2018 wurden 15.360 € verfügt. HHSt. 4640.6680 Vermischte Ausgaben Sprachförderung (-) 5.765,53 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 234,47 € Unterabschnitte 4641 – Kommunaler Kindergarten Regenbogen Beim kommunalen Kindergarten Regenbogen war im Unterabschnitt 4641 ein Zuschussbedarf (inkl. Innere Verrechnungen) in Höhe von 105.500 € geplant. Aufgrund geringeren Personalausgaben betrug der Zuschussbedarf 2018 60.344,41 € (Vj. 107.823,21 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Regenbogen betrug 36,09% (Vj. 22,96 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 14,04 % (Vj. 10,90 %). 65 HHSt. 4641.1110/1120 Elternbeiträge Kindergarten (-) 740,00 € Der Haushaltsansatz war mit 14.000 € veranschlagt. Aufgrund der Kinderzahlen ergaben sich mit dem Rechnungsergebnis von 13.260 € 2018 Mehreinnahmen von 740 € HHSt. 4641.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 3.822,13 € Geplant waren 17.000 € an Kindergartenzuschüsse. Tatsächlich ausbezahlt wurden 20.822,13 €. HHSt. 4641.4000 Personalausgaben (-) 39.009,86 € Geplant waren 110.450 € Personalausgaben. Das Rechnungsergebnis beziffert sich auf 71.440,14 €. Unterabschnitte 4645 – Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2018 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2018 ohne Verbuchung von Abschreibungen gesamt: 61,59 % (Vj. 63,00%) Erstattung interk. Kostenausgleich: 72.434,19 € Zuweisungen und Zuschüsse: 90.486,18 € Ausgaben Waldorf : 264.518,14 €. Zuschussbedarf inkl. innere Verrechn.: 101.597,77 € (Vj. 89.912,36 €) Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2018 ohne Verbuchung von Abschreibungen gesamt: 39,91 % (Vj. 38,22%) Erstattung interk. Kostenausgleich: 0,00 € Zuweisungen und Zuschüsse: 215.344,94 € Ausgaben St. Martin: 539.518,14 €. Zuschussbedarf inkl. Verrechn: 324.173,20 € (Vj. 298.447,91 €) HHSt. 4645.1620 Interkommunaler Kostenausgleich (+) 2.434,19 € Der Planansatz betrug 70.000 €. An interkommunalen Kostenausgleichen konnten 72.434,19 € (davon Anteil Waldorf: €, Anteil St. Martin 0,00 €) eingenommen werden. HHSt. 4645.1710 Einnahmen Zusch. für nichtkommunale Kindergärten (+) 40.831,12 € Unterkonto 01 Kindergarten St. Martin Planansatz: 185.000 €, RE 0,00 € (RE 215.344,94 €) Unterkonto 02 Waldorfkindergarten Planansatz: 80.000 €, RE 0,00 € (RE 90.486,18 €) HHSt. 4645.7170 Ausg. Abmangel an nichtkommunale Kindergärten (+) 71.617,78 € Darunter: Rechnungsergebnis Walddorfkindergarten vorläufig: 260.364 € (Vj. 240.000 €). Schlussrechnung steht noch aus. Im Haushaltsplan war ein Abmangel von 235.000 € vorgesehen. Dies entspricht Mehrausgaben in Höhe 25.364 €. Rechnungsergebnis Kindergarten St. Martin vorläufig 535.808,82 € (Vj. 480.049,78 €). Schlussrechnung steht noch aus. Im Haushaltsplan war ein Abmangel von 490.000 € vorgesehen. Dies entspricht vorläufigen Mehrausgaben aufgrund Schlussrechnung 2017 in Höhe 45.808,82 €. Des Weiteren wurden für beide Kindergärten für die Spielplätze 444,96 € und die innere Verrechnungen des Bauhofes 7.818,20 € verrechnet, welche oben anteilig verteilt wurden. 66 Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. HHSt. 4645.7171 Zuschüsse an Kindertagespflege (+) 2.500,00 € Die Gemeinde musste 2018 keine Kosten für die Kindertagespflege bezahlen. Dies entspricht Einsparungen in Höhe von 2.500 €. HHSt. 4645.7172 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 10.745,75 € Im Rahmen des Interkommunalen Kostenausgleichs wurden Zahlungen in Höhe von 19.254,25 € (Vj. 9.642,77 €) an umliegende Städte und Gemeinden für Baindter Kinder gezahlt. Im Haushalt waren hier noch Kosten in Höhe von 30.000 € vorgesehen. Es stehen noch Abrechnungen für das Kindergartenjahr 2018/2019 aus. Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2018/2019 ff wurde vom Gemeinderat eine weitere schrittweise Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2018/2019 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. 67 HHSt. 5610.5410 Heizungskosten (Bew.-Kosten Grundstück) (-) 7.581,08 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.918,92 €. HHSt. 5620.5100 Unterhaltung der Sportplatzflächen (-) 3.007,79 € Ansatz: 5.000 €; tatsächlich verfügt: 1.992,21 € Für die Unterhaltung der Sportplatzflächen wurden 2018 nur 1.992,21 € verfügt. HHSt. 5810.5100 Unterhaltung der Spielplätze (-) 1.792,74 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.207,26 € HHSt. 6100.5200 Geräte und Ausstattungsgegenstände / Anschaffung neues Geoinformationssystem (+) 17.137,43 € Ansatz: 17.500,00 €; tatsächlich verfügt: 362,57 € Die Anschaffung des neuen Geoinformationssystems wurde bereits 2017 realisiert. Die Anschaffung wurde gegenüber dem Rechnungsjahr 2018 vorgezogen. Die digitale Erfassung der Straßenbeleuchtung steht noch aus. HHSt. 6100.7130 Umlage an GMS (+) 21.419,03 € Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurde ein Planansatz von 57.000 € eingestellt. Aufgrund reduzierter Abschlagszahlungen beim GMS und geringerer Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt gegenüber den anderen Mitgliedsgemeinden musste die Gemeinde 2018 nur 35.580,97 € (Vj. 30.221,62 €) leisten. HHSt. 6300.5100 Unterhaltung einschließlich Winterd., Kehrmaschine (-) 70.097,20 € Bei dieser Haushaltsstelle wurden 147.000 € veranschlagt. Der Winterdienst war darunter mit 27.000 € veranschlagt. Der milde Winter im November und Dezember schlug sich im Rechnungsergebnis mit 6.578,02 € nieder und weist Minderausgaben in Höhe von 20.421,98 € aus. Die Straßenunterhaltung wurde mit 105.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 zeigt Minderausgaben in Höhe von 59.338,64 €. Die Schlussrechnung verursacht evtl. überplanmäßige Ausgaben 2019. Bei den Straßenkehrungen waren 15.000 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis beziffert auf 10.986,14 €, wegen Kosten der Straßenkehrung und deren Entsorgungskosten, ergaben sich Minderausgaben Planung in Höhe von 4.013,86 €. HHSt. 6300.6681 Straßenentwässerungskosten (+) 1.804,64 € Der Straßenentwässerungskostenanteil wird bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses von der Allevo Kommunalberatung ermittelt. Diese Sätze werden vom VGH Baden-Württemberg auch nach Einführung der gesplitteten Abwassergebühr weiterhin akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen. Im Haushaltsplan waren 100.000 € Straßenverkehrskostenanteil veranschlagt. Das Rechnungsergebnis beziffert sich auf 101.804,64 €. HHSt. 6700.5730 Stromkosten Straßenbeleuchtung (+) 2.676,00 € Geplant waren Straßenbeleuchtungskosten in Höhe von 16.000 €. Die Umrüstung der Straßenlaternen zeigt weitere Wirkung. Es wurden nur Stromkosten von 13.324,00 € (Vj. 15.847,69 €) verursacht. Es sind Minderausgaben in Höhe von 2.676,00 € gegenüber Plan erwirtschaftet worden. Unterabschnitt 7200 – Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Der Abfalletat schließt aufgrund fehlender Möglichkeit der Einbuchung der Abrechnung im Jahr 2018 mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von 29.917,13 € ab. Geplant war eine Kostenunterdeckung für Dienstleistungen für den Landkreis Ravensburg und Abfallbeseitigung im Gemeindegebiet durch den Bauhof in Höhe von 11.400,00 €. 68 Unterabschnitt 7201 – Wertstofferfassung Das Erfassen der Wertstoffe zählt, soweit es sich um Leistungen nach der Verpackungsverordnung handelt, nicht zur öffentlichen Abfallentsorgung, weshalb sich die Einnahmen und Ausgaben nicht auf die Abfallgebühren auswirken dürfen. Im Rechnungsjahr 2018 hat sich der Wertstoffetat aufgrund Möglichkeit der Einbuchung der Abrechnung erst im Rechnungsjahr 2019 von -32.709,91 € gegenüber dem Planansatz von 1.050 € um 31.659,91 € verschlechtert. Es wurde wieder eine Abschreibung (7.144 €) und eine kalkulatorische Verzinsung (327,81 €) sowie innere Leistungsverrechnungen (Verwaltung und Bauhof in Höhe von 18.289,66 €) berücksichtigt, welche das Ergebnis schmälerten. Der Wertstoffetat schließt aufgrund der Abrechnung erst im Jahre 2019 mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von -32.709,91 € (Plan -1.050 €) ab. Unterabschnitt 7510 – Kostenrechnende Einrichtung Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurde im November 2016 mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt im Rechnungsjahr 2018 bei 101,9 %. Ergebnis 2002: Defizit in Höhe von 85.802,58 €, Kostendeckungsgrad 19,7% Ergebnis 2003: Defizit in Höhe von 62.840,57 €, Kostendeckungsgrad 43,8% Ergebnis 2004: Defizit in Höhe von 62.435,60 €, Kostendeckungsgrad 37,1% Ergebnis 2005: Defizit in Höhe von 63.005,56 €, Kostendeckungsgrad 28,1% Ergebnis 2006: Defizit in Höhe von 44.272,39 €, Kostendeckungsgrad 56,1% Ergebnis 2007: Defizit in Höhe von 53.333,72 €, Kostendeckungsgrad 45,8% Ergebnis 2008: Defizit in Höhe von 43.443,14 €, Kostendeckungsgrad 60,4% Ergebnis 2009: Defizit in Höhe von 43.560,84 €, Kostendeckungsgrad 61,9% Ergebnis 2010: Defizit in Höhe von 66.927,68 €, Kostendeckungsgrad 36,6% Ergebnis 2011: Defizit in Höhe von 59.868,79 €, Kostendeckungsgrad 46,4% Ergebnis 2012: Defizit in Höhe von 31.839,60 €, Kostendeckungsgrad 71,3% Ergebnis 2013: Defizit in Höhe von 38.763,92 €, Kostendeckungsgrad 63,1% Ergebnis 2014: Defizit in Höhe von 65.772,50 €, Kostendeckungsgrad 38,1% Ergebnis 2015: Defizit in Höhe von 22.771,51 €, Kostendeckungsgrad 76,5% Ergebnis 2016: Defizit in Höhe von 35.702,15 €, Kostendeckungsgrad 67,7% Ergebnis 2018: Überschuss in Höhe von 2.061,80 €, Kostendeckungsgrad 101,9% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% HHSt. 7510.1100 Benutzungsgebühren (-) 5.114,87 € Ansatz: 65.000 €; tatsächlich eingenommen: 70.114,87 € An Gebühreneinnahmen waren 65.000 € vorgesehen. Es konnten 70.114,87 € eingenommen werden. Es stehen deshalb Mehreinnahmen in Höhe von 5.114,87 € zu Buche. Dies resultiert u. a. aufgrund der Bestattungszahlen. HHSt. 7510.6580 Sachverständigenkosten (+) 10.590,76 € Ansatz: 0 €; tatsächlich verfügt: 10.590,76 € Hier wurde für den Landschaftsarchitekten Ausgaben in Höhe von 10.590,76 € neben den kommenden Bauausgaben vorgenommen. Die Inneren Verrechnungen waren aufgrund von Verwaltungskosten- und Bauhofabrechnungen im Jahr 2018 um 30.543,88 € höher. 69 Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Beerdigungen. Die Friedhofserweiterung wird nicht weiterverfolgt. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt deutlich zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. 2019 wird der erste Bauabschnitt im Rahmen realisiert. Die Baunebenkosten sind nicht unerheblich. Unterabschnitt 7670 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Unterabschnitt 7670 Schenk-Konrad-Halle war ein Defizit von 134.050 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt mit einem Defizit in Höhe von 107.820,64 € (Vj. 93.070,56 €) ab. Auf der Einnahme- und Ausgabeseite gab es vor allem folgende Änderungen: HHSt. 7670.5000 Unterhaltung d. Grundst. und baul. Anlagen (-) 23.622,20 € Für die Unterhaltung der Schenk-Konrad-Halle/Gaststätte zur Mühle wurde 2018 nur 16.377,08 € ausgegeben. Geplant waren ursprünglich 40.000 €. HHSt. 7670.5410 Heizungskosten (-) 1.701,77 € Ansatz: 14.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.298,23 € HHSt. 7670.5430 Stromkosten (-) 2.030,24 € Geringere Stromkosten (RE 2018 3.969,76 €) als eingeplant waren u. a. auch maßgeblich für das verbesserte Rechnungsergebnis. HHSt. 7670.6800 Abschreibungen (+) 6.153,49 € Aufgrund kürzerer Nutzungsdauer waren die Abschreibungen des beweglichen Vermögens und der Betriebsvorrichtungen um 10.475,27 € höher. Unterabschnitt 7710 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Unterabschnitt 7710 war ein Kostendeckungsgrad von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 4,8 % geplant. Der Kostendeckungsgrad betrug aufgrund von Zeitaufschrieben fast 5,3 %. Die Inneren Verrechnungen betragen 2018 beim Bauhof 597.240,48 € (Plan 621.650 €). Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Ausgaben des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Unter- abschnitte des Gemeindehaushaltes. Die Inneren Verrechnungen des Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Unterabschnitt Bauhof erläutern sich wie folgt: HHSt. 7710.1510 Kostenersätze allgemein (+) 3.037,16 € Ansatz: 3.500 €; tatsächlich eingenommen: 6.537,16€ Zu Beginn 2018 wurde ein höherer Kostenersatz des Bauhofes am Kreisverkehr inkl. Materialeinsatz abgerechnet. HHSt. 7710.1650 Erstattungen für Ausgaben des VWH von öff. wirtschaftl. Unternehmen (+) 4.026,25 € Ansatz: 30.000 €; tatsächlich eingenommen: 34.026,25 € 70 HHSt. 7710.4000 Personalausgaben (-) 19.454,98 € Im Haushaltsplan waren 484.050 € veranschlagt. Es wurde jedoch lediglich 479.669,61 € verfügt. HHSt. 7710.5000 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen (-) 1.313,36 € Im Haushaltsplan waren 3.500 € veranschlagt (Ergebnis 2.186,64 €). Mit der Neubaumaßnahme ist die Sanierung des Bestandsgebäudes auch voranzutreiben. HHSt. 7710.5500 Fahrzeugunterhaltung (-) 7.653,51 € Im Haushaltsplan waren 47.500 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis bezifferte sich auf 39.846,49 €. HHSt. 7710.5501 Steiger RV-GB 2013 (-) 2.572,46 € Ansatz: 6.200 €; tatsächlich verfügt: 3.627,54 € HHSt. 7710.5200 Geräte- und Ausstattungsgegenstände (-) 913,04 € Im Haushaltsplan waren 16.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis bezifferte sich aufgrund geringer Ausgaben auf 15.086,96 €. HHSt. 7710.5440 Vers.Kosten/Wasser (Bewirtsch.-kosten der Grundstücke) (+) 1.636,90 € Ansatz: 3.500 €; tatsächlich verfügt: 5.136,90 €. Höhere Wasser-/Abwassergebühren für das Objekt Ziegeleistraße 20 als auch die öffentliche Abfallentsorgung waren maßgeblich für die Mehrausgabe. HHSt. 7910.8330 Umlage an den ZV Breitbandvers. (-) 30.225,23 € 2018 waren Betriebskostenumlagen in Höhe von 35.000 € an den Zweckverband Breitbandversorgung eingeplant. Das Rechnungsergebnis beziffert sich auf 4.774,77 €. Die Betriebskostenumlage 2018 wird zudem erst im Jahr 2019 schlussgerechnet. HHSt. 8100.2200 Konzessionsabgaben (Strom, Gas) (+) 10.0911,92 € Geplant waren Konzessionsabgaben in Höhe von 113.000 €. Es wurden mit 123.911,92 € folgende Konzessionsabgabe vergütet: 114.596 € der Netze BW sowie 9.315,92 € der TWS. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. Unterabschnitt 8101 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet und nimmt erfolgreich am european energy award teil. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um die Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche im September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von 981,24 €. Unterabschnitt 8170 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung der vorhandenen Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften 71 - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaft- steuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Unterabschnitt 8170 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2018 ein Verlust in Höhe von -10.300 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von +15.701,45 € ab (siehe Anlage: GuV und Bilanz 2018). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) und 2017 (RE +14.092,27 €). Das Jahr 2019 lief bisher nicht so reibungslos. Im Februar hatte der zuständige Ortsbaumeister und die Fa. Kirchner mit Wasserverlusten im Betrieb Fernwärmeversorgung zu kämpfen. Nach ausgiebiger Suche (Druckprüfung) konnte festgestellt werden, dass das BHKW I Wasser gezogen hatte. Der Abgastauscher wird am BHKW I erneuert. Die Steuervorauszahlungen wurden aufgrund der Wartungskosten auf 0 € heruntergesetzt. An der Strombörse werden die Preise durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Wenn hohe, unkalkulierbare Erzeugungsmengen auf eine schwache Nachfrage treffen, reagiert die Strombörse mit sinkenden Preisen. Bei plötzlich eintretender Überversorgung können die Preise auch auf Null fallen oder negativ werden. Das EEG und auch das KWKG greifen den Effekt auf, indem Regelungen für Zuschlagszahlungen und Förderbestimmungen neu definiert werden. Gemäß § 7 Abs. 8 KWKG 2016 besteht kein Anspruch auf die Zahlung von KWK- Zuschlägen für Zeiträume, in denen der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombörse Null oder negativ ist. Der in diesen Zeiträumen erzeugte Strom wird jedoch nicht auf die Dauer der Zuschlagszahlung angerechnet, sodass Ihnen dadurch keine Förderung verloren geht. Aufgrund oben genannter Schilderung kommt 2019 noch eine geringfügige Rückzahlung für die Jahre ab 2016. 72 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2018-12.2018 1. Umsatzerlöse 170.003,06 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.1300 Stromvergütung, Stromeinspeisung 40.804,31 49.056,85 8170.1510 Kostenersätze privat 50.107,58 53.352,48 8170.1511 Kostenersätze öffentliche Hand 42.688,72 43.489,22 8170.1512 Kostenersätze Eigenstrom 36.402,45 36.700,46 Summe 170.003,06 182.599,01 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 69.438,92 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.5450 Gasbezugskosten 69.438,92 72.619,38 8170.5430 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 69.438,92 72.619,38 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 33.217,00 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.6800 AfA Sachanlagen 33.217,00 28.790,00 Summe 33.217,00 28.790,00 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 43.812,85 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.6500 Geschäftsaufwand 811,40 840,82 8170.6790 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verwaltungskostenanteil) 33.657,37 21.774,30 8170.5000 Unterhaltung der baulichen Anlagen 8.824,26 37.967,75 8170.5200 Geräte und Ausstattungsgegenst. 0,00 0,00 8170.5440 Sonst. Bewirtschaftungsk. Schornst. 115,06 29,74 8170.6360 sonst. Sächliche Zweckausgaben 0,00 0,00 8170.6400 Versicherungen, Schadensfälle 404,76 0,00 Summe 43.812,85 60.612,61 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.504,35 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.8080 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 8170.8081 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 4.504,35 5.186,75 8170.8082 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 4.504,35 5.186,75 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 19.029,94 JAHRESGEWINN v. STEUERN 19.029,94 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.328,49 15. ERGEBNIS n. STEUERN 15.701,45 73 Die Unterabschnitte 8810 Wohn- und Geschäftsgebäude sowie 8820 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung weisen einen Überschuss von +24.801,71 € bzw. ein Defizit von -25.541,39 aus. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird. So dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechenden Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten Auf den gesamten Einzelplan 9 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2018 eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wider. HHSt. 9000.0001 Grundsteuer A (+) 5.260,49 € Die Grundsteuer A wurde mit 33.200 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 38.460,49 € etwas höher. Der Vorauszahlungsbetrag für 2018 liegt bei 35.046,35 € etwas höher gegenüber einem Haushaltsansatz von 33.200 €. HHSt. 9000.0010 Grundsteuer B (-) 20.587,50 € Die Grundsteuer B war um 20.587,50 € geringer als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 lag bei 479.412,50 €. Der Planansatz 2018 war mit 500.000 € überhöht. Aktuelle Vorauszahlungen liegen jedoch nur bei 480.325,64 €. Der Planansatz 2019 liegt deshalb bei 480.000 €. HHSt. 9000.0030 Gewerbesteuer (+) 2.337.428,94 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindereinnahmen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. Die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 3.687.428,94 € (Ansatz 1.350.000 €) setzen sich wie folgt zusammen: Vorauszahlungen 2.339.352,00 € und Abrechnungen/Veranlagungen aus Vorjahren 1.348.076,94 €. Aufgrund der Wirtschaftslage bzw. Nachzahlungen aus Vorjahren gehen wir davon aus, dass der 74 Haushaltsansatz 2019 von 1.750.000 € wieder erreicht werden kann. HHSt. 9000.0100 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+) 380.255,33 € Die Gemeinden bekommen einen Anteil von 15% der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass bzw. auch in der Haushaltsplanung wurde noch mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 6,02 Mrd. € gerechnet. Tatsächlich wurden 6,40 Mrd. € auf die Gemeinden 2018 kassenmäßig verteilt (Schlüsselzahl 2018 0,0004758, Rechnungsergebnis 3.102.255,33 €, Ansatz 2.722.000 €). 75 HHSt. 9000.0120 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 28.533,60 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 28.533,60 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 225.533,60 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass noch mit 197.000 € (Vj. 158.370,50 €). HHSt. 9000.0410 Schlüsselzuweisungen des Landes und Investitionspauschale (+) 133.538,50 € Planmäßig waren hier 1.986.500 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 2.120.038,50 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass (Stand 2016) aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.300 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.370,90 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 70,00 %. Die Gemeinde konnte aufgrund höherem Kopfbetrag und Einwohnerzahl bei den Schlüsselzuweisungen 1.648.842,30 € (Plan 1.535.000 €) einnehmen. Bei der kommunalen Investitionspauschale konnte man aufgrund minimal verbesserter Wirtschaftslage und somit eines besseren Kopfbetrages pro Einwohner (Plan 77,00 €/EW, Erg. 85,20 €/EW) 471.196,20 € (Plan 451.500 €) einnehmen. HHSt. 9000.0910 Zuweisung aus dem Familienlastenausgl. (+) 2.691,00 € Der Familienlastenausgleich lag mit 232.691,00 € fast exakt so wie im Haushaltserlass 2018 prognostiziert. HHSt. 9000.8100 Gewerbesteuerumlage (+) 469.462,69 € Auf Grund der verbesserten Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zum Haushalts- planansatz bei der Gewerbesteuer, muss auch eine entsprechend höhere Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. Die tatsächliche Gewerbesteuerumlage beträgt 739.462,69 €. HHSt. 9000.8310 Finanzausgleichsumlage (-) 154.858,80 € 76 Bei der Finanzausgleichumlage musste die Gemeinde 22,28 % der Steuerkraftsumme bezahlen. Die Gemeinde hat 1.500.858,80 € gegenüber 1.346.000 € geplanten Ausgaben im Finanzausgleich abgeführt. HHSt. 9000.8320 Kreisumlage (+) 35.892,00 € Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 1.999.392 € abführen. Der Hebesatz betrug 30,0 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 1.963.500 €. HHSt. 9100.2050 Zinseinnahmen von öffentlichen, wirtschaftlichen Unternehmen (+) 2.301,66 € Hier sind die Zinsen der Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Zinsen der Kassenkredite an die Eigenbetriebe eingestellt. Im Rahmen der Einheitskasse ist das den Eigenbetrieben zur Verfügung gestellte Geld zu verzinsen. Auf Grund der Gewährung von weiteren Darlehen und Zinsanpassungen wurde mit 54.301,67 € nur geringfügig mehr, gegenüber dem Planansatz von 52.000 €, eingenommen. HHSt. 9100.2070 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Geldmarktkonto (+) 698,53 € Die Gemeindekasse war auch 2018 ausreichend liquide und konnte noch minimal Zinsen aus dem Geldmarktkonto in Höhe von 898,53 € erzielen. Geplant waren Zinseinnahmen von 200 €. Das Zinsniveau ist 2018 weiterhin gefallen. 2019 müssen Verwahrentgelte in Höhe von -0,4% für die Einlage ab einer Einlagensumme beglichen werden. HHSt. 9100.2750 Abschreibungen (+)19.900,40 € Ansatz: 196.000 €; tatsächlich gebucht: 215.900,40 € HHSt. 9100.2750 Verzinsung des Anlagekapitals (-) 7.344,57 € Ansatz: 54.200 €; tatsächlich gebucht: 46.855,43 € 77 HHSt. 9100.8040 Zinsen für Kredite von Eigenbetrieben (+) 1.500,00 € In Haushalt waren 1.500 € eingestellt. Es wurde dem Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die kurzfristige Verzinsung ihrer Kassenüberschüsse keine Verzinsung gewährt. HHSt. 9100.8050 Zinsen für Kassenkredite (-) 1.000,00 € Die Gemeindekasse war ausreichend liquide und das Konto war keinen Tag überzogen. Die Gemeinde hatte bei den Kassenkreditzinsen Minderausgaben in Höhe 1.000 €. HHSt. 9100.8500 Deckungsreserve (-) 10.000,00 € Eine Deckungsreserve für unvorhergesehene Ausgaben war im Haushaltplan 2018 in Höhe von 10.000 € vorgesehen. HHSt. 9100.8600 Zuführung zum Vermögenshaushalt (+) 2.668.082,94 € Geplant war eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von 127.300 €. Aufgrund der höheren Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, der Schlüsselzuweisungen, der kommunalen Investitionspauschale und geringerer Ausgaben, welche nicht getätigt wurden bzw. deren Abrechnung erst im Jahr 2019 war, konnte der Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt 2.795.382,94 € (1.312.658,02 € im Vorjahr) zuführen. 78 2. Vermögenshaushalt HHSt. 0200.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV - EDV (-) 32.574,73 € Es standen hier Haushaltsausgabereste von 18.500 € sowie der Haushaltsansatz von 15.750 € zur Verfügung. Es wurde lediglich 1.675,27 € verfügt. Die Homepage, Rathaus Service Portal und Rathaus App hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 1300.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV Feuerwehr (-) 127.621,20 € Der MTW wurde erst 2019 beschafft und übergeben. Auch der Digitalfunk steht erst 2019 an. Inkl. Haushaltsausgabereste standen 133.000 € zur Verfügung. Verfügt wurde lediglich 5.378,80 €. HHSt. 2150.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen Klosterwiesenschule (-) 14.174,80 € Die Anschaffung von weiteren Klassensätzen im Bereich der Digitalisierung wurde nicht vorgenommen bzw. wurde erneut in den Haushalt 2019 eingestellt. HHSt. 2150.001.9450 Baumaßnahmen im Bereich Klosterwiesenschule (-) 89.538,99 € Es standen hier Haushaltsausgabereste in Höhe von 97.500 € für die Schulsanierung in der Klosterwiesenschule an. Es fielen Planungskosten in Höhe von 7.961,01 € an. HHSt. 3660.001.9410 Sanierung von Altlasten (+) 20.000,00 € Die Gemeinde Baindt hat sich im Rahmen einen Grundstücksverkauf in Höhe von 20.000 € für die Beseitigung von Altlasten beteiligt. Der Gemeinderat hat dies dem Käufer vorab zugebilligt. HHSt. 4640.9401.001 Baumaßnahmen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (-) 221.520,04 € Ansatz inkl. Haushaltsausgabereste: 600.000 €; tatsächlich verfügt: 378.479,96 € Der Bau des Kindergartenneubaus Sonne, Mond und Sterne inkl. Außenanlagen hat sich auf 2019 verzögert. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind 2,8 Mio. € eingestellt. 2018 fielen im Rechnungsergebnis 378.479,96 € an. HHSt. 5470.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens – Zuschuss DRK (+) 4.000 € Der Gemeinderat hat außerplanmäßig dem DRK für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs einen Zuschuss in Höhe von 4.000 € bewilligt. HHSt. 5610.001.9400 Baumaßnahmen Sporthalle (+) 207.998,23 € Es standen inkl. Haushaltsausgabereste 223.500 € zur Verfügung. Für die Sporthallensanierung wurden 2018 431.498,23 € verfügt. 2019 wurde ein Haushaltsansatz von 500.000 € gebildet. Die Kosten 2019 betragen voraussichtlich 650.000 €. HHSt. 5610.001.9400 Baumaßnahmen Sporthalle (+) 207.998,23 € Es standen inkl. Haushaltsausgabereste 223.500 € zur Verfügung. Für die Sporthallensanierung wurden 2018 431.498,23 € verfügt. 2019 wurde ein Haushaltsansatz von 500.000 € gebildet. Die Kosten 2019 betragen voraussichtlich 650.000 €. HHSt. 5620.001.9500 Baumaßnahmen Beleuchtung Sporthalle (-) 15.112,91 € Für die Sanierung der Beleuchtung standen 19.000 € zur Verfügung. Es wurde die Sporthallenbeleuchtung 2019 noch nicht angegangen. Es wurde abschließend für die 79 Bezuschussung des Kiosk des Sportvereins für den Stromanschluss und E-Check 3.887,09 € verfügt. HHSt. 5810.001.9402 Investition Kinderspielplatz (-) 40.000 € Ansatz: 40.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €; Es wurde keine Sanierung eines weiteren Kinderspielplatzes im Jahr 2018 angegangen. Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: - Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. - Städtebaulich angepasste Nachverdichtung - Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweilerstraße. - Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. - Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. - Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude. - Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage - Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neuordnung des „Fischerareals“ sein. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2019/2020 werden die Einnahmen gegengerechnet. Es standen im Bereich des Sanierungsgebietes im Bereich Einnahmen und Ausgaben folgende Abweichungen an: HHSt. 6150.001.3400 Grundstückserlöse Fischerareal (-) 950.000,00 € HHSt. 6150.001.3610 Zuweisungen Land (-) 100.000,00 € HHSt. 6150.001.9320 Erwerb von Grundstücken (-) 300.000,00 € HHSt. 6150.001.9400 Gestaltung Ortseingangsbereich (-) 1.003.605,65 € HHSt. 6300.3500.001 Gemeindestraßen, Erschließungsbeiträge (+) 221.637,61 € An Erschließungsbeiträgen waren lediglich 1.000 € vorgesehen. Es wurde der Verkauf eines Gewerbeobjektes im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung und für Bauplätze im Bereich der Kornblumenstraße und im Baugebiet Mehlisstraße abgerechnet. HHSt. 6300.9525.001 Brückensanierung (-) 50.000,00 € Ansatz: 50.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € HHSt. 6300.9528.001 Vollsanierung Erlenstraße (-) 228.753,58 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 250.000 €; tatsächlich verfügt: 21.246,42 € Die Sanierung der Erlenstraße hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 6300.9529.001 Fahrbahnbelag Tulpen-Lilienstraße (-) 59.207,20 € Das Rechnungsergebnis beziffert sich 2018 wegen Korrektur der Abrechnung auf die einzelnen Bereiche (Gemeindehaushalt, Wasser, Abwasser, Breitband, Zweckverband 80 Wasserversorgung) auf -9.207,20 €. Es standen zudem 50.000 € über Haushaltsausgaberest zur Verfügung. HHSt. 6300.9530.001 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € HHSt. 6300.9532.001 Neubau Kreisverkehr (-) 458.131,00 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 488.000 €; tatsächlich verfügt: 29.869,00 €. Der Neubau des Kreisverkehrs am Ortseingang startet erst 2019. HHSt. 6700.9522.001 Energetische Sanierung Straßenbel. NAV-Umrüstung, Erneuerung (-) 12.083,27 € Ansatz: 21.250 €; tatsächlich verfügt: 9.166,73 € HHSt. 6900.9510.001 Hochwasserschutzmaßnahmen Ortseingang (-) 48.541,51 € Ansatz: 50.000 €; tatsächlich verfügt: 1.458,49 € HHSt. 7000.3250.001 Tilgung der Trägerdarlehen (-) 6.200,00 € Ansatz: 62.200 €; tatsächlich eingenommen: 56.000 € HHSt. 7000.9250.001 Auszahlung Trägerdarlehen (-) 50.000,00 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 450.000 €; tatsächlich verfügt: 400.000 €; Der Kernhaushalt hat dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ab 01.10.2018 ein Trägerdarlehen in Höhe von 400.000 € zu 1,5 % (Jährliche Tilgung 8.000 €, Zinsanpassung 30.09.2023) gewährt. HHSt. 7510.9401.001 Baumaßnahmen Friedhof (-) 279.114,08 € Haushaltsausgaberest aus Vorj: 288.000 €; tatsächlich verfügt: 8.885,92 € Die Sanierung des Friedhofes hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 7670.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV - SKH (-) 13.500,00 € Es standen hier Haushaltsausgabereste von 13.500 € zur Verfügung. Es wurde keine Investitionen getätigt. HHSt. 7710.001.3450 Veräußerung von bewegl. Sachen - Bauhof (+) 17.300,00 € Der alte Unitrac wurde in Höhe von 17.300 € in Zahlung gegeben. HHSt.7710.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV - Bauhof (-) 45.835,67 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 197.900 €; tatsächlich verfügt 152.064,33 € Der größte Posten resultiert aus einer Anschaffung eines neuen Unitracs in Höhe von 149.875,00 €. Weitere größere Anschaffungen wurden nicht getätigt. HHSt. 7510.9401.001 Baumaßnahmen Bauhof (-) 488.439,69 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 519.500 €, tatsächlich verfügt: 31.060,31 €. Der Bau der Bauhofhalle hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 7910.3400.001 Veräußerung von Gewerbeflächen (+) 196.559,51 € Ansatz: 250.000 €; tatsächlich eingenommen: 446.559,51 € Für die Veräußerung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung waren 250.000 € eingeplant. Aufgrund des Verkaufs der restl. Gewerbefläche konnten 446.559,51 € (inkl. Abzug Beiträge) realisiert werden. HHSt. 7910.9500.001 Erweiterung Gewerbegebiet (+) 173.137,44 € Im Haushaltsplan standen 236.500 € Haushaltsansatz für die Erweiterung des GE Mehlis Erweiterung zur Verfügung. Es wurde 2018 63.362,56 € verfügt. Die Vernässsung des Ausgleichsgrundstückes in Berg wurde auch 2019 schlussgerechnet. 81 HHSt. 7910.3610.001 Zuweisungen vom Land (-) 41.227,23 € HHSt. 7910.9501.001 DSL-Ausbau (-) 44.919,69 € Im Haushaltsplan waren 100.000 € für den weiteren Breitbandausbau eingeplant. Es standen zudem noch Haushaltsausgabereste in Höhe von 230.000 € zur Verfügung. Es wurden insgesamt 285.080,31 € netto insbesondere für das GE Mehlis und GE Schachen verfügt. Die Breitbandversorgung wird als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt und die Gemeinde ist vorsteuerabzugsberechtigt. HHSt. 7920.9401.001 Baumaßnahme Umbau Bushaltestellen (-) 143.859,33 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 152.500 €, tatsächlich verfügt: 8.640,67 €. Der Umbau der Bushaltestellen hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 8150.3250.001 Tilgung der Trägerdarlehen (-) 4.062,50 € Ansatz: 49.200 €; tatsächlich eingenommen: 45.137,50 € HHSt. 7000.9250.001 Auszahlung Trägerdarlehen (-) 50.000,00 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 400.000 €; tatsächlich verfügt: 270.000 €; Der Kernhaushalt hat dem Eigenbetrieb Wasserversorgung ab 01.10.2018 ein Trägerdarlehen in Höhe von 150.000 € zu 1,5 % (Jährliche Tilgung 3.750 €, Zinsanpassung 30.09.2023) gewährt. Des Weiteren wurde auf 30.12.2018 ein Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung in Höhe von 120.000 € zu 1,5% gewährt. HHSt. 8170.9400-01.001 Bau eines BHKW inkl. Wärmenetz (-) 50.000,00 € Ansatz: 50.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Für die Planung und späteren Bau eines Nahwärmenetzes waren 50.000 € vorgesehen. Das Nahwärmenetz im Fischerareal wird erst 2019/2020 vollzogen. 82 Unterabschnitt 8170 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes würde sich fiktiv wie folgt darstellen. Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung A K T I V A 01.2018-12.2018 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.9400 Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung (abzüglich Zuschüsse) 387.071,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.9400 BHKW 28.049,00 0,00 4.207,00 23.842,00 8170.9400 BHKW II 66.100,00 0,00 7.776,00 58.324,00 8170.9400 Abgasanlage inkl. Kamin 4.631,00 0,00 278,00 4.353,00 8170.9400 bauliche Anpassung Heizzentrale 7.226,00 0,00 333,00 6.893,00 8170.9400 interne Verrohrung Heizhaus 13.763,00 0,00 635,00 13.128,00 8170.9400 technische Ausrüstung Heizhaus 26.465,00 0,00 1.588,00 24.877,00 8170.9400 Umwälzpumpen Fernwärmenetz 5.082,00 0,00 762,00 4.320,00 8170.9400 Pufferspeicher 11.010,00 0,00 508,00 10.502,00 8170.9400 Elektrotechnik, Anlagensteuerung 26.465,00 0,00 1.588,00 24.877,00 8170.9400 Fernwärmeleitung ohne private HA 104.601,00 0,00 4.827,00 99.774,00 8170.9400 Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Wärmel. 67.734,00 0,00 3.126,00 64.608,00 8170.9400 Einbindung Spitzenlastkessel Schule 5.505,00 0,00 254,00 5.251,00 8170.9400 Planung 46.778,00 0,00 7.017,00 39.761,00 8170.9400 Nebenkosten (Vermessung etc.) 6.879,00 0,00 318,00 6.561,00 Summe 420.288,00 0,00 33.217,00 387.071,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.3060 Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe SACHANLAGEN 387.071,00 Gesamt ANLAGEVERMÖGEN 387.071,00 387.071,00 B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 40.715,74 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.3112 Kassenmehreinn. 22.951,30 28.086,12 22.951,30 28.086,12 8170.001.3113 Forderungen a. LL 8.867,03 12.629,62 8.867,03 12.629,62 Summe 31.818,33 40.715,74 31.818,33 40.715,74 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 40.715,74 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN 40.715,74 40.715,74 GESAMT A K T I V A 427.786,74 83 P A S S I V A 01.2018-12.2018 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG 21.978,34 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.9300 Jahresgewinn n. St. 0,00 15.701,45 0,00 15.701,45 8170.001.3300 Bilanzgewinn a. Vj. 6.276,89 0,00 0,00 6.276,89 Summe 6.276,89 15.701,45 0,00 21.978,34 Bilanzgewinn a. Vj. 21.978,34 Gesamt EIGENKAPITAL 171.978,34 171.978,34 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen 2.670,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.9030 Rückstellung für Leistungen des VJ 15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 8170.001.9031 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/Steuern 1.641,00 2.670,00 1.641,00 2.670,00 Summe 16.641,00 2.670,00 16.641,00 2.670,00 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN 2.670,00 2.670,00 D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 253.138,40 8170.001.9044 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 270.288,00 0,00 33.217,00 237.071,00 8170.001.9045 Sonstige Verbindlichkeiten 8.900,44 16.067,40 5.433,76 16.067,40 8170.001.9050 Kassenmehrausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 279.188,44 16.067,40 38.650,76 253.138,40 Gesamt VERBINDLICHKEITEN 253.138,40 253.138,40 Gesamt P A S S I V A 427.786,74 HHSt. 8810.9402.001 Energieeinsparmaßnahmen (-) 15.000,00 € Im Haushaltsplan waren 15.000 € für Energieeinsparmaßnahmen vorgesehen. Auf der Haushaltsstelle fand keine Buchung statt. HHSt. 8810.9405.001 Asyl und Obdachlosenunterkünfte, Sozialbau (-) 300.000,00 € Ansatz: 300.000 €; tatsächlich verfügt: 0 € HHSt. 8830.3400.001 Veräußerung von Grundstücken (-) 1.741.672,96 € Ansatz: 2.300.000 €; tatsächlich verfügt: 692.526,54 € Eingeplant waren 2,3 Mio. € Grundstückserlöse. Es konnten keine Grundstückserlöse in den Baugebieten Geigensack und Marsweiler Ost II realisiert werden. Lediglich sonstige Grundstückserlöse bei Bebauungsplan Mehlisstraße, Zeppelin-/Kornblumenstraße und von landwirtschaftlichen Grundstücken im Rahmen eines Tauschvertrages konnten insgesamt 692.526,54 € realisiert werden. 84 HHSt. 8830.9320.001 Grunderwerb (-) 627.546,71 € Es waren 950.000 € Grunderwerb veranschlagt. Es konnten 179.762,79 € realisiert werden. HHSt. 8830.9322.001 Rückerstattung aus dem Förderprogramm „Junge Familien“ (-) 30.000,00 € Ansatz: 30.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Da keine weiteren Bauplätze verkauft wurden, kam auch keine Rückerstattung aus dem Förderprogramm für „Junge Familien“ in Betracht. HHSt. 8830.9401.001 Erschließung von Bauland (-) 721.685,08 € Ansatz inkl. Haushaltsausgabereste: 1.097.000 €; tatsächlich verfügt: 375.314,92 € HHSt. 8830.9401-01.001 Wohnbaugebiet Mehlisstraße (+) 1.563,66 € RE 1.563,66 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-02.001 Wohnbaugebiet Geigensack (-) 47.322,37 € RE 328.677,63 €, Ansatz 376.000 € HHSt. 8830.9401-03.001 Wohnbaugebiet Bplan Bifang (+) 6.061,27 € RE 6.061,27 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-05.001 BP Marsweiler Ost II (-) 570.988,68 € RE 14.011,32 €, Ansatz 585.000 € HHSt. 8830.9401-06.001 BP Grünenberg (+) 4.093,76 € RE 4.093,65 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-07.001 B 30 Randbebauung 0,00 € HHSt. 8830.9401-09.001 Zeppelinstraße / Kornblumenstraße (+) 5.772,20 € RE 5.772,20 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-10.001 Grünenberg 2. Erweiterung (-) 74.551,44 € RE 11.448,56 € Ansatz 86.000 € HHSt. 8830.9401-99.001 Sonstige Erschließung (-) 46.313,48 € RE 3.686,52 €, Ansatz 50.000 € HHSt. 9100.3000.001 Allgemeine Zuführung vom VwH (+) 2.668.082,94 € Geplant war eine Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 127.300 €. Zugeführt wurden letztlich 2.795.382,94 €. HHSt. 9100.3100.001 Rücklagenentnahme (-) 392.050,00 € Planmäßig war ein Rücklagenentnahme in Höhe von 392.050,00 € vorgesehen. Aufgrund der verbesserten Rahmenbedingungen und Einsparungen konnte auf eine Rücklagenentnahme in Höhe von 339.353,91 verzichtet werden. Es wurden sogar 5,8 Mio. € der allgemeinen Rücklage zugeführt. HHS t. 9100.3770.001 Kreditaufnahme 0,00 € Auf die Aufnahme von Krediten hat die Gemeinde im Jahr 2018 bereits in der Planung verzichtet. HHSt. 9100.9770-14.001 Tilgung Kredite KFW-Darlehen (+) 1.940,00 € Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich getilgt: 68.060,00 € Das zinslose Kfw-Darlehen wurde 2018 mit 68.060,00 € getilgt. Der Schuldenstand des KfW-Darlehen zum 31.12.2018 beträgt 459.395,29 €. 85 Der Kassenbestand betrug zum 31.12.2018 8.803.183,04 €. Kamerale Rücklagen werden in der Doppik nicht mehr weitergeführt und entfallen teilweise „ersatzlos“ wie beispielsweise die allgemeine Rücklage. Die Mittel der allgemeinen Rücklage stellen, wie bereits beschrieben, liquide Mittel dar und gehen demnach im Bank- und Kassenbestand innerhalb der gemeindlichen Bilanz unter. Ein gesonderter Ausweis ist demnach nicht mehr erforderlich. Bildung von Haushaltsresten Es wurden keine Haushaltsreste gebildet. 1. Verwaltungshaushalt a) Haushaltseinnahmereste keine b) Haushaltsausgabereste keine 2. Vermögenshaushalt a) Haushaltseinnahmereste 0 € b) Haushaltsausgabereste 0 € Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste wurden im letzten kameralen Haushalt nicht gebildet. Dies entspricht dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg, der mit Innenministerium, Gemeindeprüfungsanstalt, Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag und dem Datenverarbeitungsverbund erstellt wurde. Weiter benötigte Mittel wurden mit neuen Ansätzen im ersten doppischen Haushalt angesetzt und im Rahmen des Haushalts 2019 vom Gemeinderat bereits genehmigt. Die Kasseneinnahmereste bzw. Kassenausgabereste des letzten kameralen Rechnungsabschlusses sind als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in die erste Eröffnungsbilanz zu übernehmen. 86 D. Kredit- und Vermögenssituation 1. Äußere Schulden Die äußeren Schulden der Gemeinde betrugen zum 01.01.2018 527.455,29 € zum 31.12.2018 485.377,07 €* Somit Abnahme 2018 42.078,22 € *Stand: zinsloses Darlehen im Bereich Asyl 459.395,29 €, zinsloses Darlehen Gaststätte zur Mühle: 25.981,78 €. Im Haushaltsjahr 2016 wurde ein zinsloses KfW-Darlehen für Flüchtlingsunterkünfte (0,00%) in Höhe von 630.000 € angenommen (Auszahlungstermin war der 01.07.2016). Im Haushaltsplan 2019/2020 sind keine weiteren Kreditaufnahmen eingeplant. Des Weiteren wurde das KfW-Darlehen im Rechnungsjahr 2019 mit einer Sondertilgung abgelöst. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Wasserversorgung betrug (inklusive Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben) zum 01.01.2018 599.836,29 € zum 31.12.2018 675.812,50 € Somit Zunahme 2018 75.976,21 € (nachrichtlich Trägerdarlehen von Gemeinde in Höhe von 675.812,50 € (Vj. 570.950 €) Kassenmehrausgabe: 0,00 € (Vj. 28.886,29 €); externe Darlehen 0,00 € (Vj. 0,00 €)). Im Jahr 2018 wurde ein Trägerdarlehen in Höhe von 150.000 € aufgenommen. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung betrug (inklusive Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben) zum 01.01.2018 1.757.283,98 € zum 31.12.2018 1.994.750,00 € Somit Zunahme 2018 237.466,02 € (nachrichtlich Trägerdarlehen von Gemeinde in Höhe von 1.994.750,00 € (Vj. 1.650.750 €) Kassenmehrausgabe: 0,00 € (Vj. 106.533,98 €); externe Darlehen 0,00 € (Vj. 0,00 €)). Im Jahr 2018 wurde ein Trägerdarlehen in Höhe von 400.000 € aufgenommen. Da der EB Abwasserbeseitigung kein Eigenkapital hat, muss jede Investition über Kredit finanziert werden. Somit beträgt der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe): zum 01.01.2018 2.884.575,56 € zum 31.12.2018 3.155.939,57 € Somit Zunahme 2018 insgesamt 271.364,01 € Darunter externer Schuldenstand insgesamt: 485.377,07 (Vj. 527.455,29 €) (Aufnahme KFW Darlehen sowie Renovierung Gaststätte Vorfinanzierung Pächter jeweils zu 0,00%) Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die zuletzt mitgeteilte Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum 30.06.2018 -: 5.221 Einwohner (Vj. 5.242 EW). Somit ergibt sich durch die Aufnahme externer Darlehen ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 92,96 €/Einwohner. 87 Der Kreditmarktschuldenstand der Gemeinden lag zum 31.12.2015 im Landesdurchschnitt ohne Schulden der Eigenbetriebe-: 557 € je Einwohner (Quelle Statistische Landesamt Baden-Württemberg, Kredite / Kassenkredite beim nicht- öffentlichen Bereich, Wertpapiere). 2. Allgemeine Rücklage Die allgemeine Rücklage weist zum 01.01.2018 ein Gesamtsoll von 2.730.150,24 € auf. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag i.H.v. 0,00 € entnommen. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag i. H. v. 5.838.902,37 € zugeführt. Somit Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018 8.569.052,61 € In der Rücklage enthalten ist der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 GemHVO alt vorgeschriebene Mindestbetrag der allgemeinen Rücklage, der ca. 205.267,03 beträgt. Verwaltungshaushalt 2015: 9.831.054,90 € Verwaltungshaushalt 2016: 10.625.470,94 € Verwaltungshaushalt 2017: 10.333.529,95 € 30.790.055,79 € Durchschnitt: 10.263.351,93 € Mindestbetrag der allg. Rücklage: 205.267,03 € 88 Folgende Punkte sind in der Jahresrechnung 2019 noch unberücksichtigt und wirken sich auf das Jahr 2019 aus: - Die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten (Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Abfall) wurden 2019 verbucht. Im Bereich Asyl sind höhere Bewirtschaftungskosten zu verzeichnen. Das zuständige Hauptamt sollte die Sätze der Asyl- und Obdachlosensatzung überarbeiten. Das Haushaltsjahr 2019 könnte noch mit Zusatzkosten aus offenen Mietforderungen und Nebenkosten außerplanmäßig belastet werden. Auf eine genaue Überprüfung der kalkulatorischen Sätze aus der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte ist zu achten. -Die Abrechnung der Betriebskostenumlage des Zweckverbandes Breitbandversorgung für das Jahr 2018 steht noch aus. - Der zentrale Omnibusbahnhof in Ravensburg wird 2019 außerplanmäßig abgerechnet. Die Haushaltsreste wurden aufgelöst. - Die Abrechnung des nichtkommunalen Kindergarten St. Martin wird erst 2019 vollzogen. - Die investiven Baumaßnahmen werden größtenteils erst 2019 schlussgerechnet. Da keine Haushaltsausgabereste gebildet wurden, kann es im Rechnungsjahr 2019 zu Überziehungen kommen. 89 90 III. Wasserversorgung - Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 1.365.231,55 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 1.210.812,58 € - das Umlaufvermögen 154.418,97 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital (Gewinnvortrag 34.486,99 €) 649.992,07 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 3.745,00 € - die Rückstellungen 9.500,00 € - die Verbindlichkeiten 682.966,48 € - den passiven Abgrenzungsposten 19.028,00 € 1.2 Jahresgewinn 3.704,56 € 1.2.1 Summe der Erträge 409.974,66 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 406.270,10 € 2. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von 3.704,56 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag 34.486,99 €). 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2018 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 soll der Rechtsauf- sichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen. 5. Vom Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2018 nimmt der Gemeinderat Kenntnis. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 7. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 91 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 der Wasserversorgung Baindt beurkundet Baindt, den .............................. Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom . Baindt, den ............................. Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom mitgeteilt und am ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Wasserversorgung Baindt wurden vom bis je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 92 4. Jahresabschluss zum 31.12.2018 RSW Steuerberatungskanzlei Jahresabschlussbericht 93 94 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Dr. Birk, Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 95 mailto:info@rsw-stb.de 96 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Auftragsannahme 2 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 2 1.2 Auftragsdurchführung 3 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 4 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 4 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 4 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 11 5. Bescheinigung 23 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Handelsbilanz zum 31. Dezember 2018 I Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht vom 01.01. bis 31.12.2018 II Anhang III Anlagennachweis nach Eigenbetriebsverordnung IV Lagebericht V Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2018 VI 97 98 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt - Frau Simone Rürup - beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 des Eigenbetriebs Wasserver sor- gung aus den uns vor gelegten Be le gen, Bü chern und Be standsnachweisen, die wir auftrags gemäß nicht geprüft ha ben, un ter Be rück sichti gung der er teil ten Aus künfte nach gesetzlichen Vor gaben und nach den in ner halb die ses Rah mens lie gen den An wei sungen des Auftraggebers zur Ausübung be stehen der Wahl rechte zu entwi ckeln. Diesen Auftrag zur Er stel lung ohne Beurteilun gen haben wir in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 29.04.2019 in un se ren Ge schäftsräumen durch geführt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlus ses umfasste keine über die Auf trags art hin aus ge- hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerbera tungs ge- sell schaft. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt der uns mit dessen Erstellung be auf tra- gen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufstel lung ver bun dener Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsakte zu ent schei den hat. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kennt nis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formellen Ges tal- tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Be wertungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Er messensent scheidun- gen ein ge holt. Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die er for- derlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Aus- künfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bi- lanzierungs- und Be wer tungs me thoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handels- rechtlich vorgeschriebenen Jahres ab schluss, be stehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, zu erstellen. Der ebenfalls beigefügte La ge be richt wur de vom Käm me rer der Gemeinde Baindt erstellt. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich ge troffen wur- den, be richten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundes steuer be rater kam- mer zu den Grundsätzen für die Er stel lung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Um- fang und Er geb nis unserer Tä tig keit. Bei der Auftragsannahme haben wir mit unserem Auftraggeber vereinbart, dass uns die für die Auf- trags durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig ge geben wer den. 99 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1.2 Auftragsdurchführung Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und unserer Berichterstattung haben wir die ein schlä gi- gen Nor men unserer Berufsordnung und unsere Be rufs pflich ten be ach tet, dar unter die Grund sät ze der Un abhängigkeit, Gewissenhaftig keit, Ver schwiegen heit und Ei gen ver antwort lich keit (§ 57 StBerG). In unserer Kanzlei ist sichergestellt, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jah resab- schlusses einschließ lich der Be richt ers tattung die ge setzli chen Vor schriften und fachlichen Regeln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlich keit und We- sentlich keit beach tet. Zur Durchführung des Auftrags haben wir uns die erforderlichen Kenntnisse über die Bran che, den Rechts rah men und die Geschäftstätigkeit unseres Auf trag ge bers ange eignet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmun- gen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung. Die Beachtung anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Strafta- ten und außer halb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegen- stand unseres Auftrags. Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorge nomme- nen Er stellungs handlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht doku men tiert sind, in un- seren Ar beitspa pieren festgehalten. Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grund- lage der Buchfüh rung und des In ven tars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bi lanzie- rungs- und Bewer tungs metho den. Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorge legten Un terla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Ab- schlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion in ter- ner Kon trol len sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auf traggeber auf of- fensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Kor rektur und ach ten auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss. 100 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 4 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für den Eigenbetrieb besteht nach § 6 EigBVO in Verbindung mit § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die Anlagenbuchführung wurde auf EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die Daten wurden in den Anlagenspiegel übernom men. Auskünfte erteilte der Kämmerer Herr Abele. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanz lei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürn berg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2018 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses. Die Abschlussbuchungen haben wir mit der Ge schäfts führung unseres Auftrag gebers ab ge stimmt. Die Ab schluss buchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorge nom men. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Be- achtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ord- nungsgemäß entwi ckelt. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Die auf den vor her ge hen den Jah res ab schluss ange wandten Be- wer tungs me tho den wur den bei be halten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlus- ses er kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver lust rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtanga ben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil aus führlich dar ge stellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. 101 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 5 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechtsform: Eigenbetrieb Gründung am: 01.01.1992 Sitz: Baindt Anschrift: Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Satzung: Betriebssatzung vom 10.11.1992 sowie die Wasserversorgungs- satzung vom 01.02.2007 mit Änderungen bis zum 12.12.2017. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Gegenstand des Unternehmens: Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser. Zweckverband: Die Gemeinderäte der Kommunen Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ auf den 01.01.2007 zu gründen. Der Zweckver- band hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkba- res Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Betreuung der Orts- netze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigentum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Gezeichnetes Kapital: 444.312,64 EUR Betriebsleitung: Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung einge- bunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigen- betriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmer- eiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterle- digt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen erstellt. 102 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 6 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Prüfungen: Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens er- folgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde prü- fungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2010-2015 statt. Wesentliche Änderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine 103 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 7 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2 Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Finanzamt: Ravensburg Steuernummer: 77086/00125 Organschaftsverhältnisse: Umsatzsteuerliche Organschaft mit den BgA´s der Gemeinde Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Gewerbesteuerpflicht be- steht wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht. Mangels abweichender Wertansätze entspricht die Handelsbilanz der Steuerbilanz. Die Jahresabschlüsse sind bis zum Jahr 2017 beim Finanzamt eingereicht und veranlagt. Die Ver- an la gun gen ste hen nicht un ter dem Vor be halt der Nachprüfung. Zinsaufwendungen für innere Darlehen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, soweit der BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (R 8.2 KStR). Grundsätzlich ist ein BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet, wenn dieses min- destens 30 % des Aktivvermögens beträgt. Die Berechnung erfolgt nach R 8.2 Abs. 2 Satz 5-7 KStR. Aktivvermögen am Anfang des WJ EUR 1.301.062,93 ./. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen am Anfang des WJ EUR 7.185,00 Bereinigtes Aktivvermögen EUR 1.293.877,93 Untergrenze für angemessenes Eigenkapital 30,0% EUR 388.163,38 Eigenkapital am Anfang des WJ EUR 646.287,51 + Unverzinsliche innere Darlehen am Anfang des WJ EUR 0,00 Tatsächliches Eigenkapital 49,9% EUR 646.287,51 104 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 8 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.1 Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % Sachanlagen 925,1 67,8 984,5 75,7 Finanzanlagen 285,7 20,9 296,3 22,8 Anlagevermögen 1.210,8 88,7 1.280,8 98,4 Kundenforderungen 45,2 3,3 12,5 1,0 Ford. gg. Gesell./verb. UN 86,5 6,3 0,0 0,0 Sonstige Forderungen 22,7 1,7 7,8 0,6 Umlaufvermögen 154,4 11,3 20,2 1,6 Aktiva 1.365,2 100,0 1.301,1 100,0 Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % Eigenkapital 650,0 47,6 646,3 49,7 SoPo mit Rücklageanteil 3,7 0,3 7,2 0,6 Verb. gg. Gesellschafter 675,8 49,5 599,8 46,1 Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 -0,0 -0,0 Fremdkapital > 1 Jahr 675,8 49,5 599,8 46,1 Sonstige Rückstellungen 9,5 0,7 9,5 0,7 Lieferantenverbindlichkeiten 7,2 0,5 17,6 1,4 Fremdkapital < 1 Jahr 16,7 1,2 27,1 2,1 Rechnungsabgrenzungsposten 19,0 1,4 20,7 1,6 Passiva 1.365,2 100,0 1.301,1 100,0 105 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 9 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.2 Bewegungsbilanz Die Bewegungsbilanz weist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 die folgende Mittel herkunft und -verwendung aus. Mittelherkunft TEUR TEUR Jahresüberschuss 3,7 1,6% Abschreibungen 58,5 25,7% Buchwertabgänge 89,9 39,4% Zunahme Sonstige Verbindlichkeiten 76,0 33,3% 76,0 33,3% 228,1 100,0% Mittelverwendung TEUR TEUR Investitionen Anlagevermögen 78,4 34,4% Zunahme Forderungen aus LuL 32,8 14,4% Sonstige Vermögensgegenstände 101,4 44,5% 134,2 58,8% Abnahme SoPo mit Rücklageanteil 3,4 1,5% Verbindlichkeiten aus LuL 10,4 4,6% Rechnungsabgrenzungen 1,7 0,7% 15,5 6,8% 228,1 100,0% 106 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 10 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.3 Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 378,4 100,0 343,7 100,0 Gesamtleistung 378,4 100,0 343,7 100,0 Wareneinsatz 160,0 42,3 119,2 34,7 Rohertrag 218,4 57,7 224,6 65,3 Sonstige betriebliche Erträge 24,8 6,5 1,7 0,5 Rohergebnis 243,2 64,3 226,2 65,8 Abschreibung 58,5 15,5 59,0 17,2 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 1,4 0,4 1,4 0,4 Reparaturen und Instandhaltungen 71,8 19,0 108,5 31,6 Verschiedene betriebliche Kosten 46,3 12,2 49,6 14,4 Sonstige Kosten 45,2 11,9 0,0 0,0 Betriebskosten 223,3 59,0 218,5 63,6 Betriebsergebnis 20,0 5,3 7,7 2,3 Zinsen und ähnliche Erträge 6,8 1,8 6,6 1,9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23,1 6,1 23,9 7,0 Finanzergebnis -16,2 -4,3 -17,3 -5,0 Ergebnis vor Steuern 3,7 1,0 -9,6 -2,8 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Steuern 0,0 0,0 -1,5 -0,4 Jahresergebnis 3,7 1,0 -8,0 -2,3 107 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 11 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 23.152,53 Vorjahr: EUR 68.349,50 Grundstückswert bebauter Grundstücke Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 68.349,50 - Abgänge EUR 45.196,97 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 23.152,53 EUR 23.152,53 108 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 12 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 889.252,00 Vorjahr: EUR 915.220,00 Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 898.164,00 + Zugänge EUR 66.382,24 - Abgänge EUR 34.096,50 - Abschreibungen EUR 49.686,74 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 880.763,00 EUR 880.763,00 Speicheranlagen Hochbehälter Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 16.169,00 - Abschreibungen EUR 8.203,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 7.966,00 EUR 7.966,00 Gewinnungsanlagen Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 6,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 6,00 EUR 6,00 Messeinrichtungen Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 881,00 - Abschreibungen EUR 364,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 517,00 EUR 517,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung EUR 667,00 Vorjahr: EUR 952,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 952,00 - Abschreibungen EUR 285,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 667,00 EUR 667,00 109 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 13 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 12.003,31 Vorjahr: EUR 0,00 Technische Anlagen und Maschinen im Bau Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 0,00 + Zugänge EUR 12.003,31 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 12.003,31 EUR 12.003,31 Summe Sachanlagen EUR 925.074,84 Vorjahr: EUR 984.521,50 II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen EUR 156.000,00 Vorjahr: EUR 156.000,00 Beteiligungen Zweckverband Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 156.000,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 156.000,00 EUR 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen EUR 129.737,74 Vorjahr: EUR 140.308,98 Darlehen an Zweckverband Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 140.308,98 - Abgänge EUR 10.571,24 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 129.737,74 EUR 129.737,74 Summe Finanzanlagen EUR 285.737,74 Vorjahr: EUR 296.308,98 Summe Anlagevermögen EUR 1.210.812,58 Vorjahr: EUR 1.280.830,48 110 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 14 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 45.226,68 Vorjahr: EUR 12.474,33 Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Gemeinde mit geteilt. 2. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 109.192,29 Vorjahr: EUR 7.758,12 Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen gliedert sich wie folgt: sonstige Forderung EUR 12.489,40 Kassenstand 31.12. Liquidität EUR 63.431,19 Forderungen Zweckverband und Gemeinde EUR 33.271,70 EUR 109.192,29 EUR 109.192,29 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr Art der Forderung TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 45,2 45,2 0,0 Sonstige Vermögensgegenstände 109,2 109,2 0,0 154,4 154,4 0,0 Summe Aktiva EUR 1.365.231,55 Vorjahr: EUR 1.301.062,93 111 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 15 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital EUR 444.312,64 Vorjahr: EUR 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen EUR 171.192,44 Vorjahr: EUR 171.192,44 III. Gewinnvortrag EUR 30.782,43 Vorjahr: EUR 38.831,44 IV. Jahresüberschuss EUR 3.704,56 Vorjahr: EUR -8.049,01 Summe Eigenkapital EUR 649.992,07 Vorjahr: EUR 646.287,51 B. Sonderposten mit Rücklageanteil EUR 3.745,00 Vorjahr: EUR 7.185,00 EUR Vorjahr EUR Empfangene Ertragszuschüsse 3.745,00 7.185,00 Bis 2002 wurden die empfangenen Ertragszuschüsse in einen Sonderposten eingestellt und mit 5% pro Jahr aufgelöst. Ab 2003 wurden die Zuschüsse gemäß R 34 Abs. 2 EStR von den An- schaf fungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abgesetzt (entsprechend den Ausfüh rungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003, BStBl. 2003 l S. 361). 112 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 16 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach C. Rückstellungen EUR 9.500,00 Vorjahr: EUR 9.500,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2018 Zuführung Verbrauch 31.12.2018 EUR EUR EUR EUR Sonstige Rückstellungen - für Abschluss und Prüfung 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 7.153,98 Vorjahr: EUR 17.572,13 EUR Vorjahr EUR Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 7.153,98 17.572,13 Der Bestand der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Ge- meinde mitgeteilt. 113 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 17 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 675.812,50 Vorjahr: EUR 599.836,29 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 129.000,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 21.400,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 58.750,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2012 2,20% EUR 133.850,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 01.07.2014 1,50% EUR 183.750,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2018 1,50% EUR 149.062,50 EUR 675.812,50 Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 J. größer 1 J. Art der Verbindlichkeit TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 7,2 7,2 0,0 Sonstige Verbindlichkeiten 675,8 47,9 628,0 683,0 55,0 628,0 E. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 19.028,00 Vorjahr: EUR 20.682,00 Stand am Stand am 01.01.2018 Zuführung Auflösung 31.12.2018 EUR EUR EUR EUR Rechnungsabgrenzung ZV Baienfurt-Baindt Verteilungsanlagen 20.682,00 0,00 1.654,00 19.028,00 Summe 20.682,00 0,00 1.654,00 19.028,00 Summe Passiva EUR 1.365.231,55 Vorjahr: EUR 1.301.062,93 114 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 18 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse EUR 378.399,50 Vorjahr: EUR 343.733,07 EUR Vorjahr EUR Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 3.440,00 7.607,00 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 325.828,08 295.472,03 Grundgebühren 48.520,00 40.378,50 Bauwasserzins 611,42 275,54 378.399,50 343.733,07 2. Gesamtleistung EUR 378.399,50 Vorjahr: EUR 343.733,07 3. Sonstige betriebliche Erträge EUR 24.764,00 Vorjahr: EUR 1.654,00 EUR Vorjahr EUR Entnahmewert Teilbereich Fl.St. 188 23.110,00 0,00 Auflösung RAP 1.654,00 1.654,00 24.764,00 1.654,00 115 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 19 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren EUR 148.644,96 Vorjahr: EUR 106.663,74 EUR Vorjahr EUR Betriebskostenumlage an ZV 120.833,49 78.581,99 Betriebskostenumlage AfA an ZV 27.811,47 28.081,75 148.644,96 106.663,74 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR 11.309,69 Vorjahr: EUR 12.506,26 EUR Vorjahr EUR Strombezug 4.339,49 5.238,35 gesplittete Abwassergebühren 34,44 0,00 Beschäftigungsentgelt verr. Bauhof 6.935,76 7.267,91 11.309,69 12.506,26 Nachrichtlich: Rohertrag EUR 218.444,85 Vorjahr: EUR 224.563,07 116 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 20 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Abschreibungen a) Auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen EUR 58.538,74 Vorjahr: EUR 58.977,04 EUR Vorjahr EUR Abschreibungen auf Sachanlagen 58.538,74 58.977,04 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 164.717,70 Vorjahr: EUR 159.496,74 a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben EUR 1.374,61 Vorjahr: EUR 1.354,70 EUR Vorjahr EUR Versicherungen 1.374,61 1.354,70 b) Reparaturen und Instandhaltungen EUR 71.847,98 Vorjahr: EUR 108.502,99 EUR Vorjahr EUR Unterhaltung baulicher Anlagen 905,48 1.944,05 Unterhaltung Leitungsnetz/Verteilung 38.471,94 81.066,33 Unterhaltung der Messeinrichtungen 4.900,43 4.755,53 Personalleihe Wassermeister von ZV 26.829,13 20.117,75 Werkzeuge und Kleingeräte 550,00 419,33 Wasseranalysen 191,00 200,00 71.847,98 108.502,99 117 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 21 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach c) Verschiedene betriebliche Kosten EUR 46.298,14 Vorjahr: EUR 49.639,05 EUR Vorjahr EUR Sonstige Geschäftsausgaben 4.633,68 6.659,34 Verwaltungskostenbeitrag 39.324,82 37.229,21 Technische Betreuung Ortsnetz 1.885,11 5.750,50 Post und Fernmeldegebühren 314,53 0,00 Fortbildungskosten 140,00 0,00 46.298,14 49.639,05 d) Sonstige Kosten EUR 45.196,97 Vorjahr: EUR 0,00 EUR Vorjahr EUR Abgänge Sachanlagen Restbuchwert bei BV 45.196,97 0,00 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 6.811,16 Vorjahr: EUR 6.611,22 EUR Vorjahr EUR Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.760,51 6.611,22 Zinserträge Kassenkredit 50,65 0,00 6.811,16 6.611,22 118 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 22 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 23.059,01 Vorjahr: EUR 23.916,39 EUR Vorjahr EUR Zinsen f. Kassenkredite 283,47 232,15 Zinsumlage an ZV 10.631,07 11.058,67 Zinsen f. Kredite Gemeinde 12.144,47 12.625,57 23.059,01 23.916,39 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR 0,00 Vorjahr: EUR 1,05 10.Ergebnis nach Steuern EUR 3.704,56 Vorjahr: EUR -9.562,93 11.Sonstige Steuern EUR 0,00 Vorjahr: EUR -1.513,92 12.Jahresüberschuss EUR 3.704,56 Vorjahr: EUR -8.049,01 Der im Vorjahr erzielte Jahresfehlbetrag wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung als Negativ- betrag dargestellt. 119 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 23 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Baind t für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachwei se, die wir auf tragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Aus künfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deut- schen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteu erberater kam mer zu den Grundsät zen für die Er stel lung von Jah resabschlüssen durch geführt. Die ser umfasst die Ent wicklung der Bi lanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung sowie des Anhangs auf Grundla ge der Buchfüh rung und des In ventars so wie der Vor ga ben zu den an zu wen denden Bilan zie rungs- und Bewertungs metho den. Die Erstellung des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und dem nachstehenden Jahres- abschluss beigefügten Lageberichts und dessen Beurteilung waren nicht Gegenstand unseres Er- stellungs auftrags. Biberach, den 29.04.2019 Dr. Reinhard Gawatz Steuerberater 120 Anlagen RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Dr. Birk, Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 121 mailto:info@rsw-stb.de Anlage I Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HANDELSBILANZ zum 31. Dezember 2018 AKTIVA PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.152,53 68.349,50 2. Technische Anlagen und Maschinen 889.252,00 915.220,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 667,00 952,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 12.003,31 0,00 925.074,84 984.521,50 II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 156.000,00 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen 129.737,74 140.308,98 285.737,74 296.308,98 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 45.226,68 12.474,33 2. Sonstige Vermögensgegenstände 109.192,29 7.758,12 154.418,97 20.232,45 A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 444.312,64 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen 171.192,44 171.192,44 III. Gewinnvortrag 30.782,43 38.831,44 IV. Jahresüberschuss 3.704,56 -8.049,01 B. Sonderposten mit Rücklageanteil 3.745,00 7.185,00 C. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 0,00 0,00 2. Sonstige Rückstellungen 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.153,98 17.572,13 2. Sonstige Verbindlichkeiten 675.812,50 599.836,29 682.966,48 617.408,42 E. Rechnungsabgrenzungsposten 19.028,00 20.682,00 1.365.231,55 1.301.062,93 1.365.231,55 1.301.062,93 122 Anlage II Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG nach Handelsrecht vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Geschäftsjahr Vorjahr EUR % EUR 1. Umsatzerlöse 378.399,50 100,0 343.733,07 2. Gesamtleistung 378.399,50 100,0 343.733,07 3. Sonstige betriebliche Erträge 24.764,00 6,5 1.654,00 4. Materialaufwand 159.954,65 42,3 119.170,00 5. Abschreibungen 58.538,74 15,5 58.977,04 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 164.717,70 43,5 159.496,74 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.811,16 1,8 6.611,22 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23.059,01 6,1 23.916,39 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,0 1,05 10. Ergebnis nach Steuern 3.704,56 1,0 -9.562,93 11. Sonstige Steuern 0,00 0,0 -1.513,92 12. Jahresüberschuss 3.704,56 1,0 -8.049,01 123 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der er gänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Außerdem wurden die Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnut zung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens ge gen- stände linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We- sentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 124 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zur Bilanz Die Geschäftsjahresabschreibung sowie die kumulierte Abschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem An la- gen spie gel zu ent neh men. Zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres sind folgende Angaben zu machen: Das Flurstück Nummer 188 wurde teilweise in den hoheitlichen Bereich überführt. Grund hierfür ist die Auf lö- sung des Wasserschutzgebietes. Der Entnahmewert wurde mit 2 € pro Quadratmeter angesetzt. Dies ent- spricht dem aktuellen Bodenrichtwert. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angaben zu Forderungen gegenüber der Gemeinde Der Wert der Forderungen gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 86.541,19 (Vorjahr: EUR 0,00). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be trägt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 55.103,98 (Vorjahr: EUR 61.722,13). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 627.862,50 (Vorjahr: EUR 378.836,00). 125 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 675.812,50 (Vorjahr: EUR 599.836,29). Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2002 sind auf der Passivseite ausgewiesen und werden mit 5 % der Ur sprungsbeträge aufgelöst (§ 8 EigBVO). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: Tätigkeitsbereich Umsatz EUR Erlöse aus Wasserabgabe 374.959,50 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 3.440,00 Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die Erträge aus der Auflösung von Rechnungs abgrenzungspo- sten in Höhe von EUR 1.654,00 sowie den Entnahmewert des Teilbereichs Flurstück 188. Sonstige Angaben Für die Wartung der Gewinnungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen werden technische Mitar bei ter des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegen Entgelt eingesetzt. Arbeiten für die Wasserver- sorgung erledigen auch Mitarbeiter des Bauhofs. Der entsprechende Aufwand wird nach der Inanspruchnahme anteilig dem Betrieb belastet. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fach bediens teten für das Finanzwesen miterledigt. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemein deordnung und das Eigenbetriebsgesetz zu gewiesenen Aufgaben auch über die An- gele genheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Be triebsausschuss obliegen. Unterschrift der Geschäftsführung Baindt, den 03.05.2019 Bürgermeisterin Simone Rürup 126 127 Anlage V Seite 1 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 Lagebericht Entwicklung der Trinkwasserabgabe und Wassererlöse (* ohne Bauwasserzinsen) Wasserverbrauch cbm cbm +/- € Anteil % Erlöse € +/- € Anteil % Grundgebühren € +/- € 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Anteil % 241.120 229.048 +12.072 +5,3 % 325.828,08 295.472,03 +30.356,05 +10,2 48.520,00 40.378,50 +8.141,50 +20% Wasserbereitstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinde Baindt haben am 15.11.2006 be- schlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ zu gründen. Die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands zusammen mit der Gemeinde Baienfurt war ei- ne zukunftsträchtige Lösung, ohne dass die Gemeinde Baindt die Kontrolle und Verantwortung so- wie die zukünftige Preisgestaltung aus den Händen geben musste. Durch die Gründung eines ge- meinsamen Zweckverbands wurden für beide Gemeinden Betriebs- und Investitionskosten reduziert und dabei die Versorgungssicherheit erhöht. Die Betreuung wird durch fachkundiges und ausrei- chend geschultes Personal gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Be- treuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigen tum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Die Eigenbetriebe haben Umlagen (Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage und eine Zinsum- lage) an den Zweckverband Wasserversorgung zu leisten. Maßstab für die Umlagen ist die verkauf- te Wassermenge des laufenden Geschäftsjahres. Die Gemeinde Baindt trägt derzeit 41,47 % der Umlagen. Durch die Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Jahr 2007 die nen die bisherigen Quellen weder der öffentlichen Wasserversorgung noch der Notwasser versor gung, da das Wasser seit diesem Zeitpunkt aus Baienfurt, beziehungsweise aus der Weißenbron- nen-Quelle in Wolfegg bezogen wird. Die Aufhebung des Wasserschutzgebietes Brühl wurde im Jahresabschluss 2018 vollzogen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwer tigem Trinkwasser. Aufgrund der ausgiebigen Schüttung besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Steuerlich unterliegt der Eigenbetrieb Wasserversorgung als sog. „Betrieb gewerblicher Art ei ner ju- ristischen Person des öffentlichen Rechts” nach den Vorschriften des Körperschaftsteuerrechts der Körperschaftsteuer. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser wird entspre chend der Sat zung ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben; deshalb wird auch keine Eigenka pitalverzinsung vor ge- nommen. Die Gewinnungsanlagen im Ortsnetz Baindt sind bis auf minimale Restbuchwerte und den Grund- 128 Anlage V Seite 2 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 stückswerten vollkommen abgeschrieben. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist zum 31.12.2018 weiter frei von externen Darlehen. Im Ver- mögensplan wurde aufgrund der Kreditaufnahme ein Finanzierungsüberschuss ausgewie sen. Der Stand der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt beziffert sich auf 675.812,50 €. Der Kas senbestand be ziffert sich auf 63.431,19 €. 2015 wurde vom Land das Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“) im Bereich der öffentli chen Wasserversorgung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter angehoben. In einem zweiten Schritt wird das Wasserentnahmeentgelt ab dem 01.01.2019 im Bereich der öffentlichen Wasser- ver sorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter erhöht. 2018 wurde der Wasserpreis aufgrund der Aufwen- dungen im Zweckverband Wasserversorgung (Bohrungen und Querverbindung so wie Investitionen im Ortsnetz) in einer Kalkulation minimal um 6 Cent auf 1,35 €/m³ erhöht. Baindt, den 03.05.2019 Wolfgang Abele Kämmerer 129 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2018 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2018 1. Körperschaftsteuer Jahresergebnis lt. Handelsbilanz/Steuerbilanz EUR 3.704,56 Gesamtbetrag der Einkünfte EUR 3.704,56 - Freibetrag nach § 24 KStG EUR 3.704,56 Zu versteuerndes Einkommen EUR 0,00 2. Gewerbesteuer Der Eigenbetrieb ist nicht gewerbesteuerpflichtig, da keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. 130 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2018 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Umsatzsteuer Sollumsatz nach dem UStG Umsatz USt/VorSt Steuerpflichtige Umsätze 7% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 373.568,07 EUR 26.149,76 Wasserversorgungsbeiträge/Hausanschlüsse EUR 34.096,50 EUR 2.386,76 EUR 28.536,52 Abziehbare Vorsteuerbeträge anderen Unternehmern Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von EUR 38.294,47 EUR 38.294,47 Verbleibende Umsatzsteuer EUR -9.757,95 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen EUR -17.926,80 Umsatzsteuer-Nachzahlung EUR 8.168,85 131 23.05.19 Seite HH.-Jahr: 2018 Datum : Uhrzeit :10:27:46 :Kassenmässiger Abschluss zur Haushaltsrechnung EUR EUREUR EUR Neue ResteReste vom Vorjahr Ist Gemeinde 2 Wasserversorgung (K) = Kassenreste (K) = Kassenreste (H) = Haushaltsreste (H) = Haushaltsreste 0,00 0,00 409.974,66 0,00 0,00 409.974,66 68.117,99 -3.007,72 1.309.111,94 0,00 633.925,86 1.309.111,94 0,00 633.925,86 1.365.231,55 1.512.277,85 341.856,67 577.806,25 919.662,92 66.693,25 1.309.111,94 0,00 1.043.900,52 1.433.349,54 79.182,65 1.509.270,13 1.309.111,94 0,00 1.043.900,52 412.982,38 430.759,95 843.742,33 37.164,14 50.797,12 21.268,01 37.164,14 50.797,12 8.778,61 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einnahmen Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der haushaltsfremden Vorgänge Summe der Einnahmen Ausgaben Summe der Ausgaben Summen der Haushaltsrechnung Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der Haushaltsrechnung Summen der haushaltsfremden Vorgänge Buchmäßiger Kassenbestand 63.431,19 (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) 1.346.276,08 (K) 0,00 (H) 1.094.697,64 986.356,17 1.454.617,55 (K) 0,00 (H) 1.346.276,08 (K) 1.094.697,64 0,00 (H) 922.924,98 1.518.048,74 (K) 0,00 (H) 132 koehler Rechteck Darlehensgeber Darlehensnummer Ursprungsbetrag Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2018 31.12.2018 ** € € € € € € % XXX 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 XXX 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ** Der Eigenbetrieb Wasserversorgung verfügt derzeit über keine externe Darlehen. Darlehensgeber Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2018 31.12.2018 Passivkonto GKZ 2 Zinsanpassung € € € € € % Gemeinde (01.01.2007) 153.000,00 0,00 24.000,00 129.000,00 3.600,00 2,50 (6120.231231) 30.06.2021 Gemeinde (01.11.2006) 31.000,00 0,00 9.600,00 21.400,00 685,00 2,50 (6120.231232) 30.06.2021 Gemeinde (01.10.2012) 60.550,00 0,00 1.800,00 58.750,00 1.496,88 2,50 (6120.231233) 30.06.2021 Gemeinde (01.10.2014) 137.650,00 0,00 3.800,00 133.850,00 2.996,96 2,20 (6120.231234) 30.09.2020 Gemeinde (01.10.2015) 188.750,00 0,00 5.000,00 183.750,00 2.803,13 1,50 (6120.231235) 30.09.2020 Gemeinde (01.10.2018) 0,00 150.000,00 937,50 149.062,50 562,50 1,50 (6120.231236) 30.09.2023 570.950,00 0,00 45.137,50 675.812,50 12.144,47 150.000,00 200.000,00 150.000,00 70.000,00 416.750,00 137.895,49 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01.-31.12.) im EB Wasserversorgung Übersicht über die Entwicklung der Trägerdarlehen von der Gemeinde Baindt im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01.-31.12.) im EB Wasserversorgung € Ursprungsbetrag Sondertilgung 2010 133 134 5. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 135 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 1978 - 2018 Fortschreibung der Ergebnisse Jahr Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 1978 - 5.508 DM - 2.959 DM 1979 + 6.419 DM - 9.378 DM 1980 + 16.116 DM + 6.738 DM 1981 - 2.192 DM - 4.546 DM 1982 - 33.370 DM - 28.824 DM 1983 - 5.495 DM - 34.319 DM 1984 + 27.605 DM - 6.714 DM 1985 - 19.740 DM - 26.454 DM 1986 + 12.515 DM - 13.939 DM 1987 + 30.761 DM + 16.823 DM 1988 - 46.954 DM - 30.131 DM 1989 - 50.066 DM - 80.197 DM 1990 - 125.663 DM - 205.860 DM 1991 - 167.372 DM - 373.232 DM 1992 + 42.428 DM - 330.804 DM 1993 + 56.311 DM - 274.493 DM 1994 + 159.432 DM - 115.061 DM 1995 + 152.348 DM + 37.286 DM 1996 - 45.710 DM - 8.424 DM 1997 + 36.889 DM + 28.465 DM 1998 + 37.959 DM + 66.424 DM 1999 - 147.256 DM - 80.832 DM 2000 + 56.371 DM - 24.461 DM 2001 + 29.388 DM + 4.927 DM 2002 - 60.546 € - 58.027 € 2003 - 95.420 € - 153.447 € 2004 - 45.987 € - 199.434 € 2005 + 20.450 € - 178.986 € 2006 + 48.331 € - 130.653 € 2007 + 83.105 € - 47.548 € 2008 + 65.236 € + 17.688 € 2009 - 9.756 € + 7.932 € 2010 - 10.473 € - 2.541 € 2011 + 7.798 € + 5.257 € 2012 + 49.641 € + 54.899 € 2013 - 56.099 € - 1.201 € 2014 + 1.663 € + 463 € 2015 + 1.533 € + 1.995 € 2016 + 36.836 € + 38.831 € 2017 - 8.049 € + 30.782 € 2018 + 3.705 € + 34.487 € 136 2008 bis 2018 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 € € € € € € € € € € € 307.288 324.801 315.655 300.654 267.184 358.358 326.747 345.347 307.485 363.075 406.270 + 0 0 0 0 5.882 -5.882 0 0 2.034 -1.514 0 307.288 324.801 315.655 300.654 273.066 352.476 326.747 345.347 309.519 361.561 406.270 ./. 61.373 61.048 55.210 54.992 63.292 63.795 61.761 60.468 57.286 58.040 84.147 245.915 263.753 260.444 245.662 209.773 288.681 264.985 284.879 252.234 303.521 322.124 311.150 253.997 249.971 253.461 259.415 232.581 266.648 286.412 289.070 295.472 325.828 65.236 -9.756 -10.473 7.798 49.642 -56.100 1.663 1.533 36.836 -8.049 3.705 194.469 m³ 196.897 m³ 193.776 m³ 196.481 m³ 201.097 m³ 205.824 m³ 206.704 m³ 222.025 m³ 224.085 m³ 229.048 m³ 241.354 m³ 1,2645 €/m³ 1,3395 €/m³ 1,3440 €/m³ 1,2503 €/m³ 1,0431 €/m³ 1,4025 €/m³ 1,2820 €/m³ 1,2830 €/m³ 1,1256 €/m³ 1,3225€/m³ 1,33347€/m³ 1,60 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,13 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,35 €/m³ Zwischensumme Ausgaben Körperschaftssteuer Wasserzins berechnet Über Wasserpreis zu deckender Aufwand Wasserverkauf lt Veranlagung Gewinn/Verlust Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung Wasserzins kostendeckend/m³ Zeitraum Verkaufsmengen Summe Aufwand Summe Einnahmen Einnahme- und Ausgabearen 137 138 IV. Abwasserbeseitigung - Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2018 der Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 4.946.656,67 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 4.497.107,69 € - das Umlaufvermögen 449.548,98 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 0,00 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 2.454.176,00 € - die Sonstigen Rückstellungen 4.000,00 € - die Rückstellungen für Gebührenausgleich 488.835,53 € - die Verbindlichkeiten 1.999.645,14 € 1.2 Jahresgewinn 101.004,44 € 1.2.1 Summe der Erträge 864.539,71 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 763.535,27 € 2. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn 2018 in Höhe von 101.004,44 € wird in die Rückstellung für Gebührenüberschüsse eingestellt. 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2018 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 soll der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen. 5. Der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 7. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ................................. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 139 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 der Abwasserbeseitigung Baindt beurkundet Baindt, den ................................................ Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2018 der Abwasserbeseitigung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom . Baindt, den ................................. Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom mitgeteilt und am ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Abwasserbeseitigung Baindt wurden vom bis je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 140 3. Lagebericht Die Abwasserbeseitigung Baindt wird als Eigenbetrieb geführt. Nach der Betriebssatzung vom 10.01.1996 und der Abwasserbeseitigungssatzung erstrebt der Betrieb keinen Gewinn. Der Abschluss der Abwasserbeseitigung wurde aus dem in Sonderrechnung geführten Sachbuch erstellt, das nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik ausgerichtet ist. Das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 101.004,44 € ab. Den Erträgen von 864.539,71 € stehen Aufwendungen in Höhe von 763.535,27 € gegenüber. Die gegenüber dem Planansatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasser- zweckverbandes (Rückerstattung 2016-2018 230.795,58 €). Des Weiteren werden dem Eigenbetrieb noch Abwasserabgaben in Höhe von 113.330,77 € erstattet. Die Artic Paper Mochenwangen sollte 2016 15,76%, 2017 8,74%, 2018 8,0% der Betriebskostenumlage trägt. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war in der Planung ein Verlust von 13.900 € geplant. Die gegenüber dem Planansatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes. Der Schmutzwasserpreis betrug zum 01.01.2018 2,46 €/cbm und deckte im Rechnungsjahr 2018 alle Aufwendungen. Die Niederschlagswassergebühr betrug 0,41 €/m². Die Schmutzwassermenge betrug im Wirtschaftsjahr 2018 209.087 cbm. Einnahmen wurden in Höhe von 515.923,33 € erzielt. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte bereits zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr aufgrund des Urteils des Verwaltungs- gerichtshofes Mannheim eingeführt. An Einnahmen aus dem Straßenentwässerungskostenanteil konnten laut der Berechnung der Allevo Kommunalberatung insgesamt 101.804,64 € (2017 90.190,92 €) erzielt werden. Die unten aufgeführte Berechnung des Straßenentwässerungskostenanlteils ist so von der Rechtsprechung akzeptiert und die Gemeindeprüfungsanstalt hat hierzu auch in ihrem Geschäftsbericht 2005 hingewiesen. Der Straßenentwässerungsanteil wurde, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanalisation, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % Wirtschaftliche Verhältnisse im Berichtsjahr a) Bilanzaufbau 31.12.2018 € % Anlagevermögen 4.497.107,69 180 ./. empf. Ertragszuschüsse 2.454.176,00 98 2.042.931,69 82 + Vorräte 0,00 0 + Forderungen u. ä. 449.548,98 18 2.492.480,67 100 Eigenkapital 0,00 0 + langfristige Schulden 1.994.750,00 80 1.994.750,00 80 + kurzfristige Schulden 4.895,14 1 141 + Rückstellungen 492.835,53 19 2.492.480,67 100 An fertigen Anlagen kamen hinzu Anschaffungs- und Herstellungskosten € Regenklärbecken 0,00 Verteilungsanlagen Entwässerungsleitung für Mischwasser 28.098,24 Entwässerungsleitung für Schmutzwasser 205.964,19 Entwässerungsleitung für Regenwasser 251.890,38 Betriebsausstattung 0,00 Finanzanlagen, Beteiligungen 0,00 Als Anlagen im Bau kamen hinzu: 0,00 Das Stammkapital für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beträgt nach wie vor 0,00 €. Rückstellungen für Abschlussarbeiten (GPA, Allevo etc.) wurden 2018 in Höhe von 4.000 € gebildet. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum 31.12.2018 betragen 0 €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 371.163,74 € und beruhen zum einen aus Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und zum anderen aus Forderungen gegenüber dem Abwasserzweckverband ( 344.126,35 €). Durch die nachträgliche Verbrauchsabrechnung ist im folgenden Jahr noch ein Betrag kassenmäßig einzunehmen. Die Kassenmehreinnahmen betragen aufgrund zahlreicher Investitionen 78.375,34 €. Hätte der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nicht noch eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 488.835,53 € in der Bilanz stehen bestünde eine höhere Kassenmehrausgabe. Die empfangenen Ertragszuschüsse weisen im Rechnungsjahr 60.611,15 € aus. Diese resultieren aus Kanalbeiträgen in Höhe von 46.305,70 € und Klärbeiträge in Höhe von 14.305,45 € aus dem Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung. Der Jahresgewinn in Höhe von 101.004,44 € ist auf die Rechnung 2019 vorzutragen Die Rückstellungen für den Gebührenausgleich betragen nach Verrechnung des Jahresgewinns 2019 in Höhe von 101.004,44 € zum 31.12.2018 488.835,53 €. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde bestehen in Höhe von 1.994.750 €. Diese setzen sich aus Trägerdarlehen in Höhe von 1.994.750,00 € und 0 € Kassenmehrausgaben aus Investitionen zusammen. Die Trägerdarlehen werden gem. Gemeinderatsbeschlüssen vom mit 2,5/2,2%/1,5% verzinst. 2018 wurde am 11.09.2018 ein Darlehen 400.000 € für 1,5% aufgenommen . 2018 sollte der Eigenbetrieb für die bereits getätigten und neuen Investitionen ein Trägerdarlehen bei der Gemeinde oder ein externes Darlehen in entsprechender Höhe aufnehmen. Vorausschau auf die künftigen Jahre Der Gemeinderat war in der Gemeinderatsitzung am 13.09.2016 gezwungen die Abwassergebühren ab dem 1. Januar 2018 zu erhöhen. Die Gebührenerhöhung 2017 stand unter dem Zeichen der Schließung der Papierfabrik Artic Paper Mochenwangen. Mit deren Schließung schied 2015 einer der Hauptzahler des Abwasserzweckverbandes aus. Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation ergaben sich für die Jahre 2017 und 2018 folgende Abwassergebühren: 1. Schmutzwassergebühr: 2,46 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,41 €/m² Der Schmutzwasserpreis war 2018 mit 2,46 €/m³ mehr als kostendeckend. Wie aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis ersichtlich ist, wurden die Aufwendungen und Erträge exakt zugeordnet. Deshalb weichen gebührenrechtliche Ergebnisse und Ergebnisse nach dem 142 Eigenbetriebsrecht/Handelsrecht minimal ab.Die Niederschlagswassergebühr war mit 0,41 € pro m² nicht kostendeckend. Es wurde 2018 eine versiegelte Fläche mit 307.181 m² (Vj. 302.975 m²) veranlagt. Gem. dem Urteil des VGH Mannheim dürfen Gemeinden bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht mehr den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab zugrunde legen. Vielmehr müssen die Abwassergebühren in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr gesplittet und jeweils einem unterschiedlichen Gebührenmaßstab zugrunde gelegt werden. Die Kosten der Abwasserbeseitigung wurden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlags-wasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Gebührenerg. 2016 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 455.629,05 € 348.450,23 € 107.178,52 € Gebühreneinnahmen 511.398,04 € 370.514,64 € 140.883,40 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 55.768,99 € 22.064,41 € 33.704,58 € Bei der nächsten Gebührenkalkulation sind folgende Ergebnisse zu berücksichtigen: Schmutzwasser Niederschlagsw. noch ausgleichspflichtig aus Ergebnis 2014 68.235,00 41.507,00 noch ausgleichspflichtig aus Ergebnis 2015-2016 69.031,00 39.201,00 Auszugleichendes Ergebnis aus 2014, 2015-2016 137.266 € 80.708 € Gebührenerg. 2017 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 501.775,68 € 363.201,27 € 138.574,41 € Gebühreneinnahmen 625.769,63 € 501.549,79 € 124.219,84 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 123.993,95 € 138.348,52 € -14.354,57 € Gebührenerg. 2018 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 553.863,06 € 411.159,33 € 142.703,72 € Gebühreneinnahmen 642.489,92 € 516.480,39 € 126.009,53 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 88.626,86 € 105.321,06 € -16.694,20 € Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Die Abschreibungen basieren auf den üblichen vorgegebenen Nutzungsdauern. Die Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Der Abschreibungssatz beträgt derzeit 2 %. Dies entspricht einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die Ertragszuschüsse werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer der Kanäle verteilt und vermindern somit die jährliche Gebührenbelastung. 143 b) Vermögensplanabrechnung 2018 Die Anlagenzugänge, Tilgungsverpflichtungen u. ä. sind wie folgt finanziert worden: Bilanz zum Bilanz zum Kurzfrist. Kurzfristige Langfristige Langfristige 31.12.17 31.12.18 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen € € € € € € AKTIVA Anlagevermögen 4.362.357,94 4.497.107,69 -13.042,38 485.952,81 338.160,68 Umlaufvermögen 354.887,27 449.548,98 94.661,71 4.717.245,21 4.946.656,67 PASSIVA Eigenkapital Gebührenausgleichsrückst. 387.831,09 488.835,53 0,00 101.004,44 Empfangene Ertragszusch. 2.513.810,00 2.454.176,00 120.245,15 60.611,15 Rückstellungen 4.000,00 4.000,00 Darlehen 0,00 0,00 Trägerdarlehen von Gmd. 1.650.750,00 1.994.750,00 56.000,00 400.000,00 kurzfristige Verbind. 160.854,12 4.895,14 155.958,98 4.721.245,21 4.946.656,67 Gesamte Einnahmen/Ausgaben 237.578,31 0,00 662.197,96 899.776,27 Finanzierungsüberschuss/fehlbetrag lfd. Jahr 237.578,31 237.578,31 237.578,31 237.578,31 899.776,27 899.776,27 2. Vermögensplan-Vergleich Plan Ist Unterschied € € € Ausgaben Investitionen 655.000,00 485.952,81 Kapitalumlage AZV 50.000,00 Auflösung Ertragszuschüsse 122.000,00 120.245,15 Darlehenstilgung v. Fremden u. Gemeinde 72.500,00 56.000,00 Finanzfehlbetrag aus Vorj. 0,00 0,00 Verlust 13.900,00 0,00 913.400,00 662.197,96 Wenigerausg. 251.202,04 Einnahmen Jahresgewinn 0,00 101.004,44 Abschreibungen 280.500,00 338.160,68 Ertragszuschüsse 60.000,00 60.611,15 Darlehen/Umschuldung 572.900,00 400.000,00 Nicht verbr. Deckungsmittel Vj. 0,00 0,00 Deckungsmittellücke 0,00 0,00 913.400,00 899.776,27 Wenigereinn. -13.623,73 Finanzierungsüberschuss 2018 237.578,31 1. Finanzierungs- überschuss 144 Darlehensgeber Darlehensnummer Ursprungsbetrag Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2018 31.12.2018 ** € € € € € € % XXXX XXXX 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ** Der EB Abwasserbeseitigung verfügt derzeit über keine externe Darlehen. Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Zinsanpassung 01.01.2018 31.12.2018 GKZ 3 Passivk. € € € € € % 425.000,00 0,00 20.000,00 405.000,00 10.437,50 2,50 (6120.231231) 30.06.2021 400.000,00 0,00 10.000,00 390.000,00 9.906,26 2,50 (6120.231232) 30.06.2021 413.000,00 0,00 15.000,00 398.000,00 10.137,50 2,50 (6120.231233) 30.06.2021 179.000,00 0,00 4.000,00 175.000,00 4.437,50 2,50 (6120.231234) 30.06.2021 233.750,00 0,00 5.000,00 228.750,00 5.101,26 2,20 (6120.231235) 30.09.2020 0,00 400.000,00 2.000,00 398.000,00 1.500,00 1,50 (6120.231236) 30.09.2023 1.650.750,00 400.000,00 56.000,00 1.994.750,00 41.520,02 Gemeinde Baindt (01.10.2014) Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.) im EB Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt ( 01.10.2012) Gemeinde Baindt ( 30.06.2010) Übersicht über die Entwicklung der Inneren Darlehen von der Gemeinde Baindt im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.) im EB Abwasserbeseitigung Darlehensgeber Gemeinde Baindt (01.10.2018) Gemeinde Baindt (01.01.2006) Gemeinde Baindt ( 30.03.2008) 145 146 4. Jahresabschluss zum 31.12.2018 Abwasserbeseitigung Baindt 147 148 B I L A N Z Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2018 – 12.2018 erstellt am : 22.05.2019 in Währung : EUR 149 150 Bilanz gem. § 266 II HGB A K T I V A Betrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3000 Grundstücke ohne Bauten 12.813,49 0,00 0,00 12.813,49 Summe 12.813,49 0,00 0,00 12.813,49 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3010 Speicheranlagen, Regenüberlaufbecken 1.185.363,50 0,00 115.404,00 1.069.959,50 7001.001.3020 Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 2.175.694,00 234.062,43 155.562,43 2.254.194,00 7001.001.3030 Regenw. Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 838.805,01 251.890,38 22.343,38 1.068.352,01 7001.001.3050 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 4.199.862,51 485.952,81 293.309,81 4.392.505,51 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3060 Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe SACHANLAGEN III. FINANZANLAGEN Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3080 Beteiligungen (AZV) 149.681,94 -13.042,38 44.850,87 91.788,69 Summe 149.681,94 -13.042,38 44.850,87 91.788,69 Summe FINANZANLAGEN Gesamt ANLAGEVERMÖGEN B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3110 Forderung Schmutzwassergebühren 9.409,60 30.820,01 22.623,32 17.606,29 7001.001.3111 Forderung an den Abwasserzweckverband 341.146,57 345.930,99 341.146,57 345.930,99 7001.001.3113 Forderung Niederschlagswassergebühren 4.331,10 7.465,02 4.159,76 7.636,36 Summe 354.887,27 384.216,02 367.929,65 371.173,64 78.375,34 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3112 Ford. an d. Gemeinde, KME 0,00 78.375,34 0,00 78.375,34 Summe 0,00 78.375,34 0,00 78.375,34 4. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN GESAMT A K T I V A 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 371.173,64 91.788,69 4.405.319,00 01.2018-12.2018 Gesamtbetrag EUR 449.548,98 4.946.656,67 449.548,98 4.392.505,51 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 449.548,98 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 4.497.107,69 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung 12.813,49 91.788,69 4.497.107,69 151 Bilanz gem. § 266 II HGB P A S S I V A Betrag EUR A. E I G E N K A P I T A L Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9200 Bilanzgewinn aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 0,00 7001.001.3300 Jahresverlust 0,00 0,00 0,00 0,00 7001.001.9301 Jahresgewinn 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt EIGENKAPITAL 0,00 B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE Empfangene Ertragszuschüsse 2.454.176,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9020 empf. Ertragszuschüsse 2.513.810,00 60.611,15 120.245,15 2.454.176,00 Gesamt Ertragszuschüsse 2.454.176,00 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9030 Rückstellung für Leistungen des VJ 0,00 0,00 0,00 0,00 7001.001.9031 and. Rückstellungen, Allevo, GPA 4.000,00 0,00 0,00 4.000,00 4. Rückstellungen für Gebührenausgleich 7001.001.9200 Gebührenausgleich aus Vorjahren 387.831,09 0,00 0,00 387.831,09 7001.001.9300 Gebührenausgleich 2017 0,00 101.004,44 0,00 101.004,44 Summe 391.831,09 0,00 0,00 492.835,53 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 2. Verbindlichkeiten Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9022 Verbindlichkeiten aus LL 44.511,06 4.895,14 44.511,06 4.895,14 7001.001.9023 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 9.809,08 9.809,08 0,00 7001.001.9040 Verbindlichkeiten gegenüber Externe 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 1.994.750,00 7001.001.9043 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 233.750,00 0,00 5.000,00 228.750,00 7001.001.9044 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 425.000,00 0,00 20.000,00 405.000,00 7001.001.9046 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 400.000,00 0,00 10.000,00 390.000,00 7001.001.9047 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 413.000,00 0,00 15.000,00 398.000,00 7001.001.9048 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 179.000,00 0,00 4.000,00 175.000,00 7001.001.9049 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 0,00 400.000,00 2.000,00 398.000,00 7001.001.9050 Kassenmehrausgaben 106.533,98 0,00 106.533,98 0,00 Summe 1.757.283,98 400.000,00 162.533,98 1.994.750,00 Gesamt VERBINDLICHKEITEN Gesamt P A S S I V A 4.946.656,67 1.999.645,14 1.999.645,14 01.2018-12.2018 Gesamtbetrag EUR 492.835,53 4.895,14 0,00 492.835,53 492.835,53 152 G E W I N N - / V E R L U S T R E C H N U N G Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2018 – 12.2018 erstellt am : 22.05.2019 in Währung : EUR 153 154 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Zeitraum 01.2018-12.2018 1. Umsatzerlöse 864.539,71 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.1000 Schmutzwassergebühren 515.923,33 501.360,79 7000.1001 Straßenentwässerungsanteil 101.804,64 90.190,92 7000.1003 Installationen 0,00 0,00 7000.1004 Auflösung v. Ertragszuschüssen 120.245,15 119.032,70 7000.1009 andere sonstige Zinsen / Erträge 252,00 0,00 7000.1011 Niederschlagswassergebühren 125.944,59 124.219,84 7000.1013 Grundgebühren Abwasser 370,00 189,00 Summe 864.539,71 834.993,25 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.028,00 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.5430 Stromkosten 1.028,00 1.169,89 Summe 1.028,00 1.169,89 338.160,68 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.6801 AfA Sachanlagen 293.309,81 222.878,59 7000.6802 AfA Sachanlagen AZV 44.850,87 26.603,52 Summe 338.160,68 249.482,11 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 382.472,86 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.6500 Geschäftsausgaben 1.178,10 0,00 7000.6579 Post- und Fernmeldegebühren 649,00 0,00 7000.6580 Geschäftsaufwand 4.667,81 5.472,00 7000.6701 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde 61.487,22 55.843,81 7000.6700 Beschäftigungsentgelt Verrech. Bauhof 24.635,64 23.852,55 7000.5000 Unterhaltung der baulichen Anlagen 3.766,16 5.955,95 7000.5001 Unterhaltung der Kanäle 28.722,71 90.345,26 7000.5005 Eigenkontroll-VO Aufwendungen 0,00 0,00 7000.6590 sonst. außerord. Aufwendungen 0,00 0,00 7000.5002 Unterhaltung der Messeinrichtungen 0,00 0,00 7000.5200 sonst. Aufwend. Geräte, Werkzeug 0,00 0,00 7000.5702 Umlage an AZV 257.366,22 192.278,18 Summe 382.472,86 373.747,75 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 41.873,73 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.8080 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 7000.8081 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 41.520,02 41.337,52 7000.8082 Zinsen für Kassenkredite 353,71 659,84 Summe 41.873,73 41.997,36 14. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 101.004,44 14. JAHRESGEWINN 101.004,44 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 155 Restbuchwert 01.01.2018 Zugang Umbuchung 31.12.2018 01.01.2018 Abschreibungen Abgang 31.12.2018 € € € € € € € € € I. Immaterielle Vermögens- gegenstände gegebene Bauzuschüsse 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke ohne Bauten 12.813,49 0,00 0,00 0,00 12.813,49 0,00 0,00 0,00 0,00 12.813,49 3. Verteilungsanlagen a) Speicheranlagen, Regenüberlaufbecken 3.518.618,45 0,00 0,00 0,00 3.518.618,45 2.333.254,94 115.404,00 0,00 2.448.658,94 1.069.959,51 Anlagennachweis A1-A3 b) Leitungsnetz und Hausan- schlüsse (Schmutz-/ Regenwasser) 6.380.320,17 485.952,81 0,00 0,00 6.866.272,98 3.365.821,17 177.905,81 0,00 3.543.726,98 3.322.546,00 Anlagennachweis B1-B4 c) Messgeräte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.911.752,11 485.952,81 0,00 0,00 10.397.704,92 5.699.076,11 293.309,81 0,00 5.992.385,92 4.405.319,00 4. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Imm. Vermögensgegen- stände und Sachanlagen 9.134.489,33 485.952,81 0,00 0,00 10.397.704,92 5.699.076,11 293.309,81 0,00 5.992.385,92 4.405.319,00 gesamt III. Finanzanlagen Beteiligungen 457.034,41 -13.567,72 0,00 0,00 443.466,69 307.352,47 44.850,87 0,00 352.203,34 91.263,35 9.456.317,08 472.385,09 0,00 0,00 10.841.171,61 6.006.428,58 338.160,68 0,00 6.344.589,26 4.496.582,35Anlagevermögen gesamt Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.) Abwasserbeseitigung Baindt, Kreis Ravensburg Anschaffungs- und Herstellungskosten AbschreibungenPosten des Anlagevermögens A=Abgang Z=Zuschüsse € 156 23.05.19 Seite HH.-Jahr: 2018 Datum : Uhrzeit :10:26:46 :Kassenmässiger Abschluss zur Haushaltsrechnung EUR EUREUR EUR Neue ResteReste vom Vorjahr Ist Gemeinde 3 Abwasserbeseitigung (K) = Kassenreste (K) = Kassenreste (H) = Haushaltsreste (H) = Haushaltsreste 0,00 0,00 864.539,71 0,00 0,00 864.539,71 27.047,29 -339.231,21 4.717.245,21 0,00 3.327.373,62 4.717.245,21 0,00 3.327.373,62 4.946.656,67 5.391.310,51 837.492,42 3.097.962,16 3.935.454,58 106.533,98 4.717.245,21 0,00 4.191.913,33 4.973.703,96 106.533,98 5.052.079,30 4.717.245,21 0,00 4.191.913,33 1.203.770,92 2.653.308,32 3.857.079,24 106.533,98 0,00 0,00 106.533,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einnahmen Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der haushaltsfremden Vorgänge Summe der Einnahmen Ausgaben Summe der Ausgaben Summen der Haushaltsrechnung Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der Haushaltsrechnung Summen der haushaltsfremden Vorgänge Buchmäßiger Kassenbestand 78.375,34 (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) 4.823.779,19 (K) 0,00 (H) 4.191.913,33 4.041.988,56 4.973.703,96 (K) 0,00 (H) 4.823.779,19 (K) 4.191.913,33 0,00 (H) 3.963.613,22 5.052.079,30 (K) 0,00 (H) 157 koehler Rechteck 158 5. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 159 Jahr 2004 + 185.781 € + 418.646 € 2005 + 169.647 € + 588.293 € 2006 - 111.364 € + 476.929 € 2007 - 150.005 € + 326.924 € 2008 - 79.731 € + 247.193 € 2009 - 110.440 € + 136.753 € 2010 - 60.755 € + 75.998 € 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.835 € Einnahme- und Ausgabearten 2016 2017 2018 € € € 420.494 € 416.915 € 425.375 € 239.921 € 249.482 € 338.161 € 118.715 € 119.033 € 120.245 € 84.158 € 90.380 € 101.805 € 457.542 € 456.984 € 541.485 € 511.419 € 625.581 € 642.490 € 53.877 € 168.596 € 101.004 € 55.769 € 123.994 € 88.627 € 200.157 m³ 203.805 m³ 209.724 m³ 299.752 m² 302.975 m² 307.181 Abwassergebühr: 1,85 €/m³ 2,46 €/m³ 2,46 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,47 €/m³ 0,41 €/m³ 0,41 €/m³ Verkaufsmengen Versiegelte Fläche ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand Gewinn-/Verlust Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2004 - 2018 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2016 - 2018Zeitraum 2016 - 2018 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Ein. Ertragszuschüsse + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung 160 rd. € rd. € rd. € Personalaufwand (Anteil Bauhof) 24.635,64 Betriebsaufwand - sächlich - - Eigenkontrollverordnung 0,00 - Umlage AZV 257.366,22 Unterhaltung der Anlagen - bauliche Anlagen/Geräte 3.766,16 - der Kanäle 28.722,71 - Stromkosten 1.028,00 - sonstige außerordentl. Aufwendungen 0,00 - der Messeinrichtungen 0,00 290.883,09 sonstiger Geschäftsaufwand 6.494,91 322.013,64 Abschreibungen - Gemeinde 293.309,81 - AZV 44.850,87 338.160,68 abzgl. Anteilige Bauzuschüsse - Gemeinde -120.245,15 - AZV (Nettomethode von AfA bereits abgez.) 0,00 -120.245,15 217.915,53 Schuldzinsen - für Darlehen 41.520,02 - für Kassenkredite für Investitionen 353,71 41.873,73 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde 61.487,22 Abwasserabgabe 0,00 643.290,12 davon ab Erträge aus - Straßenentwässerungskostenanteil 2018 -101.804,64 - andere betriebl. Erträge/Zinserträge -252,00 - Grundgebühren -370,00 -102.426,64 Aufwanddeckender Abwasserpreis - ohne Gewinnzuschlag 540.863,48 Gebührenergebnis 2018 +88.626,86 € Gebührenergebnis 2017 +123.993,95 € Davon Schmutzwasser: +105.321,06 € Davon Schmutzwasser: +138.348,52 € Davon Niederschlagswasser: -16.694,20 € Davon Niederschlagswasser: +14.354,57 € Gebührenergebnis 2016 55.768,99 € Gebührenergebnis 2015 -63.719,27 € Davon Schmutzwasser: 22.064,41 € Davon Schmutzwasser: -45.431,63 € Davon Niederschlagswasser: 33.704,58 € Davon Niederschlagswasser: -18.287,64 € 2018 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 101.004,44 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2018 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 488.835 €, welcher sich positiv auf die steigende Abwasserzweckverbandsumlage auswirkt. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2018 sowie für 2017, 2016 und 2015 wurden wie folgt festgestellt: Für die Investitionen bei den Sachanlagen in Höhe von 485.952,81 € standen nicht ausreichend Mittel aus Abschreibungen abzüglich Tilgung und Ertragszuschüsse zur Verfügung. Der Finanzierungsüberschuss im Vermögensplan hat sich aufgrund der Darlehensaufnahme erhöht. Die bilanziellen Kassenmehreinnahmen für Investitionen betrugen am Jahressende 78.375,34 €. Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2018 Bei einer berechneten Abwassermenge von 209.724 cbm stellte sich der aufwanddeckende Abwasserpreis wie folgt dar: Ausreichend waren die Abschreibungen nach Aufrechnung mit den anteiligen Baukostenzuschüssen von 217.915,53 €, um die Darlehenstilgungen von derzeit 56.000 € zu finanzieren. 161 Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite[mehr]

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                Seite 1 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 11.10.2022 folgende Änderungssatzung beschlossen: § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld Abs. 1 wird wie folgt geändert: (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2023 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,00 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 5,20 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 10,00 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 14,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,50 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,50 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 56,50 Euro erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 8 Euro für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. § 43 Verbrauchsgebühren Abs. 1 und 2 wird wie folgt geändert: (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter Seite 2 für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter für das Jahr 2023 1,70 € ab dem Jahr 2024 1,80 € Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 14.10.2022 Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                  HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN DOPPELHAUSHALT Rechnungsjahre 2023 und 2024 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung 1 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 / 2024 7 Übersicht über die Zuordnung der Produktgruppen zu den Teilhaushalten 10 II. Vorbericht und Beteiligungsbericht 14 A. Allgemeines 17 Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den künftigen Jahren 17 B. Finanzwirtschaft der Gemeinde 19 Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 19 Haushaltsjahre 2023 und 2024 23 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 / 2024 23 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen 26 3. Finanzhaushalt – Liquiditätsplanung 46 4. Interne Leistungsverrechnung 48 5. Schulden 49 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 50 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 55 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive 58 9. Kennzahlen 62 C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 64 D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 68 E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 72 F. Beteiligungsbericht 80 III. Haushaltsplan 83 Gesamtergebnishaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 83 Haushaltsquerschnitt Gesamtergebnishaushalt 90 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 93 Haushaltsquerschnitt Gesamtfinanzhaushalt 101 Teilhaushalte einschließlich mittelfristiger Finanzplanung 104 Teilergebnishaushalt I 104 Produktbereich 11 Innere Verwaltung 105 Teilergebnishaushalt II 126 Produktbereich 12 Sicherheit und Ordnung 127 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben 141 Produktbereich 26 Musikpflege 152 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken 154 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege 156 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden 159 Produktbereich 31 Soziale Hilfen 161 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 181 Produktbereich 42 Förderung des Sports 192 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung 198 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung 202 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 212 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen 220 Produktbereich 57 Wirtschaft, SKH, Gastst. zur Mühle 228 Teilergebnishaushalt III 233 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 234 Teilhaushalt I Teilfinanzhaushalt 239 Teilhaushalt II Teilfinanzhaushalt 241 Teilhaushalt III Teilfinanzhaushalt 257 Teilhaushalt I Investitionsprogramm 259 Teilhaushalt II Investitionsprogramm 272 Bilanz Rechnungsabschluss 2021 336 Stellenplan 341 IV. Anlagen 357 Anlage 1 Übersicht über die Liquiditätsentwicklung 357 Anlage 2 Übersicht über den Stand der Schulden 358 Anlage 3 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 365 Anlage 4 Übersicht über den voraus. Stand der Rückstellungen 352 Anlage 5 Übersicht über den Stand der Rücklagen 369 Anlage 6 Berechnung der Finanzzuweisungen 372 Anlage 7 Anlagennachweis: Darstellung Abschreibungen/Auflösung Sonderposten 379 Anlage 8 Interne Leistungsverrechnung 389 Anlage 9 Übersicht über Zuschüsse und Mitgliedsbeiträge 400 Anlage 10 Verbindliche Kennzahlen 402 Anlage 11 Übersicht über die Deckungsfähigkeit 405 V. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung 2023 / 2024 409 VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 2023 / 2024 457 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.01.2023 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 13.131.400 13.475.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.472.500 14.300.250 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 250.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 250.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -91.100 -574.850 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 12.741.400 13.100.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 12.149.300 12.915.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 592.100 185.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.259.350 9.349.350 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.145.550 12.733.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -6.886.200 -3.384.050 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -6.294.100 -3.198.700 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.000.000 5.250.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 150.000 300.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 4.850.000 4.950.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -1.444.100 1.751.300 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 11 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 5.000.000 5.250.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 8.650.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 08.11.2022 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H. 370 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H. 450 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. der Steuermessbeträge. Baindt, den 24.01.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 22 § 2 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 512.800 546.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 520.800 561.300 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -8.000 -15.300 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -8.000 -15.300 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 511.100 544.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 464.800 505.300 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 46.300 39.100 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 30.000 53.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 982.500 472.500 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -952.500 -419.500 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -906.200 -380.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 970.000 450.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 90.850 100.850 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 879.150 349.150aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -27.050 -31.250 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 33 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 970.000 450.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 250.000 Baindt, den 24.01.2023 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 44 § 3 Wirtschaftspläne 2023/2024 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2023 2024 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 849.100 898.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 963.850 985.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -114.750 -86.650 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -114.750 -86.650 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 725.100 774.400 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 701.850 720.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 23.250 54.350 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 70.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.690.000 1.590.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -1.620.000 -1.520.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -1.596.750 -1.465.650 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.575.000 1.375.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 129.000 159.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.446.000 1.216.000aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -150.750 -249.650 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 55 2023 2024 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.575.00 1.375.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 400.000 400.000 Baindt, den 24.01.2023 __________________________ Simone Rürup, Bürgermeisterin 66 Bereich Ansatz 2023 Ansatz 2024 Ansatz 2022 Verände- rung 2023 zu 2022 Rechnungs- ergebnis 2021 Einwohnerstand jeweils zum 30.06.des Vorjahres - Zensus 5.370 5.390 5.310 1,13% 5.304 Ergebnishaushalt Ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 -688.100 -50,43% -395.214,75 davon Erträge 13.131.400 13.475.400 11.103.700 18,26% 11.700.571,19 davon Aufwendungen 13.472.500 14.300.250 11.791.800 14,25% -12.095.785,94 Finanzhaushalt Einzahlung aus Investitionstätigkeit 12.259.350 9.349.350 9.641.400 27,15% 4.904.330,92 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 19.145.550 12.733.400 14.680.600 30,41% -2.749.635,15 Finanzierungsbedarf aus Investitionst. -6.886.200 -3.384.050 -5.039.200 36,65% 7.653.966,07 Steuern Grundsteuer A 41.000 42.000 37.000 10,81% 40.843,42 Hebesatz Grundsteuer A 370 370 350 5,71% 350 Grundsteuer B 680.000 700.000 570.000 19,30% 599.312,49 Hebesatz Grundsteuer B 450 450 400 12,50% 400 Gewerbesteuer Soll Einnahmen 2.300.000 2.500.000 2.000.000 15,00% 1.880.295,06 Hebesatz Gewerbesteuer 370 370 350 5,71% 350 Gewerbesteuerumlage 220.000 260.000 206.000 6,80% 238.261,37 Gewerbesteuerumlagesatz in % 35,0 35 35 0,00% 35 Hundessteuer 15.000 15.000 15.000 0,00% 21.364,00 Gemeindeanteil an der EKSt 3.600.000 3.800.000 3.308.000 8,83% 3.221.833,00 Gemeindeanteil an der USt 255.000 260.000 260.000 -1,92% 308.339,73 Schlüsselzuweisungen des Landes 2.300.000 2.198.000 1.620.000 41,98% 1.623.904,80 Einn. aus komm. Investitonspauschale 590.000 606.000 446.040 32,28% 546.604,60 Familienlastenausgleich 280.000 290.000 266.700 4,99% 244.283,00 Einnahmen aus Konzessionsabgaben 119.800 119.800 120.000 -0,17% 124.328,44 Einnahmen Veräußerung Grundstücke/AV (Konto 0190 Haben)3.956.000 3.510.000 4.025.000 -1,71% 3.335.440,64 Veranschlagtes Ordentl. Ergebnis -341.100 -824.850 -688.100 -50,43% -395.214,75 Abschreibungen (netto abzügl. Aufl. Sonderposten) 929.200 1.006.200 825.300 12,59% 869.270,73 Zahlungsmittelübersch. aus lfd. Verw.tätigkeit 592.100 185.350 92.050 735.867,04 Änderung Finanzierungsmittelbestand aus Investitionstätigkeit ohne Kredit -6.886.200 -3.384.050 -5.039.200 36,65% 2.154.695,77 Veränderung liquide Mittel -6.294.100 -3.198.700 -1.047.150 2.890.562,81 Liquide Kassenmittel zum 31.12. 1.555.900 3.307.200 3.000.000 -48,14% 7.625.199,19 externer Schuldenstand Gemeinde ohne Eigenbetriebe ohne Verbindlichkeiten - Stand zum 31.12. des Jahres 4.850.000 9.800.000 0 0 - Pro Kopf Verschuldung zum 31.12. 903,17 1.818,18 0,00 0,00 Schuldendienst Gemeinde ohne Eigenbetriebe Kreditneuaufnahme 5.000.000 5.250.000 0 0 - Zinsen 107.000 312.000 7.000,00 0,00 - Tilgungen 150.000 300.000 0 0 Kreisumlage - Steuerkrafts.des 2. vorangegangenen Jahr 7.201.651 7.913.846 7.016.145 2,64% 8.049.897 - Hebesatz - 25,50% 28,00% 25,00% 2,00% 25,00% - Aufkommen 1.837.000 2.216.000 1.754.036 4,73% 2.012.474 Personalausgaben 3.895.150 4.063.850 3.234.750 20,42% 3.051.526,68 Finanzausgleichsumlage an das Land 1.600.500 1.825.000 1.834.378 -12,75% 1.836.986,50 Investitionsausgaben - Grunderwerb 3.408.000 2.908.000 3.675.000 -7,27% 441.761 - Baumaßnahmen 13.345.000 8.217.000 9.960.000 33,99% 1.025.588 - Finanzvermögen 0 0 0 0 - Investitionsförderungsmaßn. 85.500 40.000 90.000 -5,00% 1.075.000 Kurzüberblick mit Eckdaten zum Haushalt 2023 und 2024 Haushaltsjahr 77 Bereich 2022 2021 Veränderung 2020 Gemeindegebiet in ha 2.306 2.306 0,00% 2.306 Einwohnerstand Stichtag 30.06. (EW-Zahl 30.06. kommt nach Planfertigst.) 5.381 5.304 1,45% 5.241 Bevölkerungsdichte Einwohner/qkm 2,33 2,29 2,03% 2,27 (Landeswert 301 EW/qkm) Bevölkerung zum 30.12. des Vorjahres 5.308 5.261 0,89% 5.288,000 deutsch 4.691 4.656 0,75% 4.692,000 ausländischer Herkunft 617 605 1,98% 596 Privathaushalte 2.320 2.300 0,87% 2.250 durchschnittliche Haushaltsgröße 2,32 2,34 -1,05% 2,34 (Landesvergleich 2,14) Kindergartenkinder Stand zum 01.03. des Jahres lt. Statistik Sonne, Mond u. Sterne gesamt 119 108 0,00% 96 davon über 3 Jahre 103 86 0,00% 78 davon unter 3 Jahre 16 22 0,00% 32 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 2 1 0,00% 1 St. Martin gesamt 76 81 0,00% 76 davon über 3 Jahre 64 72 0,00% 62 davon unter 3 Jahre 12 9 0,00% 14 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 1 1 0,00% - Waldorfkindergarten gesamt 37 36 0,00% 41 davon über 3 Jahre 33 33 0,00% 36 davon unter 3 Jahre 4 3 0,00% 5 Aufnahme Kinder außerhalb Baindts 22 31 0,00% 28 Klosterwiesenschule Schülerzahlen, gesamt 170 168 1,19% 154 Grundschüler 170 168 1,19% 154 davon aus Baindt 163 158 3,16% 147 davon auswärtige Grundschüler 7 10 -30,00% 7 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (Daten von jeweils Vorjahr) Sozialversicherungspfl. Besch. am Arbeitsort 1.193 1.157 3,11% 1.222 Sozialversicherungspfl. Besch. am Wohnort 2.316 2.271 1,98% 2.300 Berufseinpendler über Gemeindegrenzen 994 956 3,97% 1.012 Berufsauspendler über die Gemeindegrenzen 2.118 2.070 2,32% 2.090 Arbeitslose gesamt Sept. 67 66 1,52% 91 Arbeitslosenquote 2,9% 2,9% -0,46% 4,0% Arbeitslose unter 25 im September 4 5 -20,00% 18 Trinkwassergebühren netto 1,53 1,47 4,08% 1,45 Landesdurchschnitt netto 2,13 2,13 0,00% 1,87 Schmutzwassergebühren 1,98 2,17 -8,76% 2,17 Niederschlagswassergebühren 0,61 0,50 22,00% 0,50 Bestand an Kraftfahrzeuge in Baindt 4.225 4.218 0,17% 4.083 Eckdaten zur Gemeinde Baindt Haushaltsjahr 88 2023 2024 1. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -341.100 -824.850 2. Zahlungsmittelbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit 592.100 185.350 3. Abschreibungen (netto abzgl. Auflösung) 933.200 1.010.200 4. Zahlungsmittelbedarf lfd. Vwtätigkeit abzgl. Tilgung 442.100 -114.650 5. Verschuldung zum 31.12. absolut € rd. 189,61 922,79 €/Einw. rd. 6. Investitionen 19.133.550 12.731.400 7. Verpflichtungsermächtigungen 8.650.000 250.000 8. Änderung Finanzierungsmittelbestand -6.294.100 -3.198.700 9. Liquide Kassenmittel zum 31.12. voraussichtlich 1.555.900 3.307.200 Eckdaten zum Haushaltsplan 2023 und 2024 99 Übersicht über die Zuordnung der Produkte 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 10 (§ 4 Abs. 5 GemHVO) 1010 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 (Wohnung Schule) 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 21.50 21.50.03.0000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.50 21.50.04.0000 Schulsozialarbeit 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse 1111 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.7000 Unterbringung ukrainische Geflüchtete 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken 1212 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft 1313 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Anlage Nr. 1 zum Doppelhaushalt 2023/2024 gem. § 6 GemHVO Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg V o r b e r i c h t Doppelhaushalt 2023 / 2024 nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 1414 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufstellung des Haushaltsplans 2023/2024 wurde durch den Ukrainekrieg geprägt. Rezession, Rekordinflation, Kaufkraftverlust: Wegen massiv steigender Energiepreise infolge der russischen Invasion in der Ukraine, erwartet das Institut für Weltwirtschaft (IfW) ein extrem schwieriges Jahr 2023 für Deutschland. Nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch wirtschafts- und finanzpolitisch, fordert uns diese weltumfassende Krise in einem nie vermuteten Ausmaß. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus. Reduzierte Steuerschätzungen einerseits und enorme Mehraufwendungen andererseits, stellen die Kommunen vor immense Herausforderungen. Dazu kommen die stetig steigenden Anforderungen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise im Bereich Bildung und Betreuung, der gemeindeeigenen Infrastruktur, der Ausgaben bezüglich Klimawandel oder auch beim Thema Digitalisierung. Durch die Coronapandemie und den Ukrainekrieg wurden andere Aufgaben überlagert, die jedoch in Ihrer Bedeutung für die Gesellschaft ganz wesentlich sind. Hier ist vor allem der Klimawandel zu nennen, der sich auch in der Gemeinde Baindt konkret auswirkt und dem wir entschlossen begegnen müssen. Trotz allen finanziellen Herausforderungen sind Bildung und Betreuung mit Beginn der Schulsanierung im kommenden Jahr Schwerpunkte der Investitionen. Die öffentlichen Haushalte stehen derzeit zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen. Der Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips nach Artikel 71 Absatz 3 der Verfassung des Landes Baden- Württemberg, wonach bei einer Aufgabenübertragung an die Gemeinden ein finanzieller Ausgleich zu schaffen ist, sollte dauerhaft eingehalten werden. Der Gemeindetag stellt fest, dass über die letzten Jahre und Jahrzehnte von Bundes- und Landespolitik immer neue Leistungen und Rechtsansprüche zugesagt wurden und das Maß an Bürokratie zwischenzeitlich zu einer Komplexität führt, die kaum mehr zu bewältigen ist. Die Grenze der gesamtstaatlichen Leistungsfähigkeit sei überschritten. Wir können die großen Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Digitalisierung und nachhaltige Daseinsvorsorge nicht mit den bisherigen politischen Antworten schaffen. Es braucht eine klare und ehrliche Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. „Verschwende nie eine Krise; sie gibt uns die Gelegenheit, große Dinge zu tun.“, heißt ein Zitat. Mittel- bis langfristig gilt es, die Abhängigkeit von Energieträgern und die damit verbundene Anfälligkeit massiv zu reduzieren. Im Planungszeitraum gilt es die Weichen für eine regenerative Versorgung im Sinne des Klimaschutzes zu stellen. Dies stärkt langfristig die Green-Deal-Agenda, aber auch das Bemühen um alternative Importquellen. Im Ergebnishaushalt 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige lang geplante Investitionen zu realisieren, dies wird uns im Planungszeitraum, noch mehr als ohnehin üblich, gemeinsam herausfordern. Es ist nicht mein Anspruch, defizitäre Haushaltsergebnisse zu planen und einzubringen. Nur über außerordentliche Erträge kann es etwas abgemildert werden. Trotzdem legen wir Ihnen umfangreiche Maßnahmen für das Investitionsprogramm vor. Wir dürfen nicht nachlassen, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur weiter auszubauen. Wir möchten mit der mittelfristigen Finanzplanung ein deutliches Signal für einen klaren Zukunftskurs geben. Die im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen (u. a. Sanierung Klosterwiesenschule, Umgestaltung der neuen Ortsmitte, Gestaltung des Fischerareals) stellen die wesentliche Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur sicher. Dabei wollen wir auch nicht verschweigen, dass es keine Gestaltungsspielräume für zusätzliche investive Maßnahmen gibt, bzw. diese sind nur mit 1515 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kreditaufnahmen realisierbar. Mit den Herausforderungen ist ein hoher Finanzierungsbedarf verbunden. Dies gilt besonders für die Themen Mobilität und Klimaschutz. Ein weiteres kommunalpolitisches Thema, dem wir eine hohe Zukunftsrelevanz beimessen, ist die Digitalisierung. Die Einbringung von Doppelhaushalten hat sich zwischenzeitlich etabliert. Immer mehr Kommunen erkennen die Vorteile einer Planung für zwei Haushaltsjahre und auch wir haben bisher durchweg positive Erfahrungen machen dürfen. Die personellen Ressourcen werden wir im Zeitalter vom Fachkräftemangel – wie in den Vorjahren – sinnvoll zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens und zur Optimierung der Prozesse nutzen. Der Haushalt dient als geeignete Informationsquelle für jede Zielgruppe (Gemeinderat, Bevölkerung, Verwaltung), um die benötigten Informationen, sowohl von der Leistungsseite als auch von der Finanzseite, der Gemeinde zu erhalten. Er soll allen helfen, den richtigen Weg einzuschlagen, um noch wirkungsorientierter zum Wohle der Bürger in Baindt zu denken und zu handeln. Haben Sie den Mut und die Entschlossenheit, sich auf die neue kritische Diskussionsebene, sowohl in formeller, als auch in inhaltlicher Ausrichtung einzulassen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Es ist daher unabdingbar, dass wir uns weiterhin und intensiv mit der Auskömmlichkeit der Steuern, Gebühren- und Kostenbeiträge auseinandersetzen und sie bei Bedarf an die tatsächliche Kostenentwicklung weiter anpassen. Für die Folgejahre können Steuer- und Gebührenerhöhungen keinesfalls ausgeschlossen werden. Weiterhin werden die Verwaltungsprozesse ständig optimiert und jede Möglichkeit der Synergien genutzt. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Jahresergebnisse in der Regel besser ausfallen, als es die vorherige Planung erwarten ließ. Wenn das auch in den Jahren 2023 und 2024 so sein sollte, wäre das sehr erfreulich. Darauf sollten wir uns jedoch nicht verlassen. Inflation, Rezession und teures Wohnen mit teuren Nebenkosten haben die Angst weiter gesteigert. Doch Angst lähmt, macht krank und ständiges Warnen stumpft ab. Das Warnen kann zu einer sich selbst erfüllenden Eigendynamik führen. Wir laufen Gefahr, dass die Folgen der Warnung evtl. sogar schlimmer sind, als der Schaden, vor dem ursprünglich gewarnt wurde. Deshalb sollten wir den Doppelhaushalt 2023/2024 auch mit Optimismus angehen. Für die Haushaltsberatungen stehen neben den Plandaten der Haushaltsjahre 2023 und 2024 auch die aktuellsten Daten des doppischen Jahresabschlusses 2021 zur Verfügung, der am 05.07.2022 festgestellt wurde. Mein Dank gilt meinen Mitarbeitern in der Kämmerei Baindt für die Mitwirkung und tatkräftige Unterstützung an diesem umfangreichen und in dieser Zeit sehr komplexen Projekt. Baindt, im Dezember 2022 Wolfgang Abele Kämmerer 1616 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - A. Allgemeines Wirtschaftliche Vorbemerkungen zu den zukünftigen Jahren Da die Kommunen in hohem Maße von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig sind und Deutschland in hohem Maße exportabhängig ist, wird auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kurz eingegangen. Die weltweite Rezession und die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Folgen haben für die Kommunen insbesondere das Wegbrechen von Steuereinnahmen (v.a. Gewerbesteuer und Einkommensteuerbeteiligung) sowie den Wegfall von weiteren Einnahmen zur Folge. Zugleich müssen von den Kommunen weiterhin bestehende Ausgaben für das Vorhalten öffentlicher Einrichtungen sowie steigende Ausgaben zur Pandemiebekämpfung und bei Sozialleistungen geleistet werden. Baden-Württemberg steuert zudem auf einen branchenübergreifenden Arbeitskräftemangel zu. In den kommenden 15 Jahren droht im Südwesten allein demografiebedingt ein Verlust von knapp 800.000 potenziellen Arbeitskräften. Auch in Baindt wird sich dieser massiv auswirken. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es einen umfassenden Maßnahmenplan (gesetzliche Regelungen), um diesem branchenübergreifenden Mangel entgegenzuwirken. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung vom 12.10.2022 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung sieht in dieser wegen des Gaslieferstopps eine drohende Rezession. Sie geht für das aktuelle Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent aus und für das Jahr 2023 von einem Schrumpfen der Wirtschaft um 0,4 Prozent. Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs trübten die Aussichten. Deutschland steht im kommenden Jahr nach Einschätzung der sogenannten Wirtschaftsweisen eine Rezession und eine anhaltend hohe Inflation bevor. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet 2023 mit einem Abschwung um 0,2 Prozent und einer hohen Inflation von 7,4 Prozent. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Herbstprognose zur Konjunkturentwicklung in Deutschland vorgelegt. Prognosen zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts Quelle Prognose vom Prognose für 2022 Prognose für 2023 Bundesregierung Okt 22 1,40% -0,40% EU-Kommission Nov 22 1,60% -0,60% Internationaler Währungsfonds Okt 22 1,50% -0,30% OECD Nov 22 1,80% -0,30% Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Nov 22 1,70% -0,20% Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Sep 22 1,40% -0,40% Institut für Weltwirtschaft IfW Kiel Sep 22 1,40% -0,70% Institut der deutschen Wirtschaft Köln Sep 22 1,25% -1,75% Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut Sep 22 1,20% -0,50% Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH Sep 22 1,10% -1,40% Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung IMK Sep 22 1,60% -1,00% 1717 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Ukraine-Krieg, die Coronapandemie, die Energiepreisentwicklung, die Lieferengpässe, weitere Krisenherde der Welt, der Engpass an Fach- und Nachwuchskräften, die Exportnachfrage, die Entwicklung des Euro, der schwerfällige Ausbau im Bereich Breitband und Digitalisierung sind weiterhin die wesentlichen Risiken der Wirtschaft 2023. Das spiegelt sich erneut in der Herbstumfrage bei den Unternehmen wider. Wie sich die Wirtschaft in naher Zukunft entwickelt, lässt sich nur schätzen. Regierungen, internationale Organisationen und Wirtschaftsforscher versuchen regelmäßig, die konjunkturelle Entwicklung anhand verschiedener Annahmen möglichst genau vorherzusagen. Prognosen bilden dabei unter anderem die Grundlage für die Steuerschätzung und die Haushaltsplanung des Staates. Für die Aufstellung der Haushaltspläne 2023 und 2024 sind bisher ergangen: Haushaltserlass 2023 Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung vom 12.10.2022 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung sieht in dieser wegen des Gaslieferstopps eine drohende Rezession. Sie geht für das aktuelle Jahr von einem Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent aus und für das Jahr 2023 von einer schrumpfenden Wirtschaft um 0,4 Prozent. Vor allem die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs trübten die Aussichten. In der Frühjahrsprojektion hatte die Bundesregierung noch mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,2 Prozent in diesem Jahr und um 2,5 Prozent im nächsten Jahr gerechnet. Hauptgrund für die Abwärtskorrektur sei der Gaslieferstopp durch die Russische Föderation. Das führe zu einem massiven Anstieg der Energiepreise, die vor allem die Industrieproduktion hart träfen. Die Bundesregierung geht von einer Inflationsrate von acht Prozent in diesem und sieben Prozent im nächsten Jahr aus. Die Preisentwicklung stelle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, weshalb die Bundesregierung einen umfassenden Abwehrschirm beschlossen habe, von welchem ein preisdämpfender Effekt ausgehe. Ohne einen entsprechenden Abwehrschirm würde die Inflationsrate vor allem im kommenden Jahr deutlich höher ausfallen. Insgesamt geht die Bundesregierung jedoch davon aus, dass im Gegensatz zu den deutlich ungünstigeren Erwartungen bzgl. der Entwicklung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die für die Steuerschätzung maßgeblichen nominalen Bezugsgrößen, wie das nominale Bruttoinlandsprodukt, die Bruttolöhne und -gehälter und die Unternehmens- und Vermögenseinkommen, sich besser entwickeln als noch im Frühjahr projiziert. Für das Jahr 2024 werde in der Herbstprojektion davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaft wieder erhole und auf den Wachstumspfad zurückkehre. In den Jahren 2025 und 2026 werde von einer ähnlichen Dynamik ausgegangen, wie in der Frühjahrsprojektion angenommen. Insgesamt ergebe sich so für die Jahre ab 2024 ein Niveau der für die Steuerschätzung relevanten gesamtwirtschaftlichen nominalen Bemessungsgrundlagen und Fortschreibungsgrößen etwas oberhalb der Annahmen aus der Mai-Steuerschätzung. Da die Ausgaben im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) trotz weiterer finanzieller Förderung ungebremst steigen, stellen diese gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme. Die Gemeinde Baindt bleibt auf verlässliche und konjunkturunabhängige Finanzierungsquellen, zu denen auch die Gebühren für öffentliche Einrichtungen gehören, angewiesen. Die Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen war von 2011 bis 2021 durchweg positiv. 2023 und 2024 sind schwächere Jahre. Die Ergebnisse der Steuerschätzung sind nur auf den ersten Blick erfreulich. Die gegenüber der Mai-Steuerschätzung höheren Steuereinnahmeerwartungen zeigen nur ein Zerrbild, der zu erwartenden Entwicklung 1818 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - der kommunalen Finanzen, da sie zu einem großen Teil durch die Inflation bedingt gestiegen sind. Diese belastet aber die Kommunalhaushalte auf der Ausgabenseite viel mehr. Enorm steigende Energiekosten, immens steigende Baukosten und vermutlich auch stark steigende Personalkosten und Sozialausgaben der Kreise, werden die erhöhten Steuereinnahmen deutlich übersteigen. Zudem werden die Kommunalhaushalte auch durch die – bisher noch nicht in der Steuerschätzung berücksichtigten – Entlastungspakete des Bundes belastet werden. Allein für Baden-Württemberg taxiert das Finanzministerium diese voraussichtliche kommunale Belastung auf 1,7 Milliarden Euro beim Entlastungspaket III. Das Maß der steigenden Ausgaben wird daher viel höher sein als das Maß der steigenden Einnahmen. Faktisch wird damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen geringer. Sollte die befürchtete Rezession eintreten, muss zudem davon ausgegangen werden, dass die Steuereinnahmen letztlich nicht im erwarteten Maße fließen werden. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln sowie mit der Vorgabe für die Kommunen die Abschreibungen zu erwirtschaften, wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Vor diesem Hintergrund wird auch von der Rechtsaufsichtsbehörde den Kommunen nochmals nachdrücklich empfohlen, den Kurs der Haushaltskonsolidierung konsequent fortzusetzen und soweit erforderlich, selbst beeinflussbare Einnahmen weitgehend auszuschöpfen. Die Gemeinde Baindt hat im Gemeindehaushalt sowie in den Eigenbetrieben Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zahlreiche Investitionen, welche kreditfinanziert sind. Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der Tilgung ist 2024 negativ. B. Finanzwirtschaft der Gemeinde I. Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022 Das Rechnungsjahr 2021 Die Jahresrechnung 2021 ist vom Fachbeamten für das Finanzwesen Herrn Abele durchgeführt worden. Auf die Jahresrechnung ist in der Sitzung vom 05.07.2022 bereits eingegangen worden. Hier daher nur noch einmal die Eckwerte des Rechnungsergebnisses. Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.700.571,19 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.095.785,94 € Ordentliches Ergebnis -395.214,75 € Außerordentliche Erträge 2.353.719,30 € Außerordentliche Aufwendungen -18.018,65 € Sonderergebnis 2.335.700,65 € Gesamtergebnis 1.940.485,90 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.475.028,88 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.739.117,15 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 735.911,73 € 1919 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.904.330,92 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.749.635,15 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.154.695,77 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 2.890.607,50 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 2.890.607,50 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen -4.726,03 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.739.317,72 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 2.885.881,47 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.625.199,19 € Die Bilanz der Gemeinde Baindt wurde auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 51.724.707,48 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 24.773,00 € • Sachvermögen 33.585.218,96 € • Finanzvermögen 17.919.034,43 € • Abgrenzungsposten 195.681,09 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 8.980.104,84 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 9.941.693,35 € • Rückstellungen 400.331,50 € • Verbindlichkeiten 329.073,30 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 412.819,83 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 5.467.500,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € Haushaltsvollzug 2022 Das Rechnungsjahr 2022 gestaltete sich im Ergebnishaushalt aufgrund der Coronapandemie ungünstiger als erwartet. Im Einzelnen konnte im Juni 2022 von folgenden Werten 2020 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - ausgegangen werden: nach Oktobersteuerschätzung Plan 2022 nach Oktober- schätzung 2022 +/- Schlüsselzuweisungen (höhere Kopfbeträge, etwas mehr Einwohner) 1.620.000 2.200.000 615.000 Kommunale Investitionspauschale (Betrag u. EW-Zahl nach HH-Erlass) 446.000 740.000 294.000 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung 2020 kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsumme 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.567.000 244.600 Gewerbesteuer Nachzahlung 2.000.000 2.200.000 200.000 Gde-Anteil an der Einkommensteuer (höheres Aufkommen gegenüber Vorjahresprogn.) 3.308.000 3.305.000 -3.000 Gewerbesteuerumlage 206.000 230.000 -24.000 Verbesserungen: 1.621.600 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -160.000 Bauleitplanungskosten Konzeptvergabe Mehraufwendungen -40.000 Energiekosten, Unterhaltungskosten, Sonstige Mehraufwendungen -190.000 Reinigungskosten Mehraufwendungen -50.000 Prognose ordentliches Ergebnis Stand Dezember ca. +493.500 Anmerkungen zum Haushaltsjahr 2022: Ein Ergebnis für 2022 kann noch nicht vorhergesagt werden. Durch die positive wirtschaftliche Entwicklung trotz Ukrainekonflikt wird sich das Ergebnis 2022 verbessern. Auch gute außerordentliche Erträge konnten durch Bauplatzverkäufe in Marsweiler Ost II und im Gewerbegebiet Mehlis 2. Erweiterung noch erzielt werden. Sehr viele Kommunen werden nach den Rückmeldungen aus der Praxis, angesichts der dargestellten Mehrausgaben gar nicht umhinkommen, das Jahr 2023 mit einem unausgeglichenen Ergebnishaushalt zu planen und die mittelfristige Perspektive sieht nicht viel anders aus. Nun werden die Rahmenbedingungen für die Kommunen durch den Ukrainekrieg und die damit verbundenen Mindererträge sowie Mehraufwendungen massiv verschoben. Schulden der Gemeinde Stand zum 01.01.2022 0,00 € Stand zum 31.12.2022 0,00 € 21 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Somit Abnahme 0,00 € (Zuschuss Land Baden-Württemberg für Grunderwerb Landessanierungsprogramm – sollte laut Gemeindeprüfungsanstalt als Sonderposten und wird erst zum Schluss mit dem Land abgerechnet) Schulden des Eigenbetriebes Wasserversorgung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2022 1.016.237,50 € Stand zum 31.12.2022 965.387,50 € Somit Abnahme 50.850,00 € Schulden des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (Trägerdarlehen/Ausleihungen der Gemeinde) Stand zum 01.01.2022 2.778.750,00 € Stand zum 31.12.2022 2.699.750,00 € Somit Abnahme 79.000,00 € Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. von Gemeinde gewährten Trägerdarlehen) beträgt zum 31.12.2022: 3.665.137,50 €. Vermögensentwicklung 2022 a) Liquidität Wenn die Gemeinde bei der Rekordinflation Liquidität parkt, reduziert sie ihr Vermögen auf Raten. Schutz vor Inflation bieten weiterhin Grundstückswerte oder die Vornahme von Pflichtinvestitionen. Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe und an den Zweckverband Wasserversorgung können aufgrund Rekordinvestitionen nicht mehr gewährt werden. Die Gemeinde Baindt wird 2023 und 2024 Kredite aufnehmen müssen. Maßhalten und das Machbare vom Wünschenswerten zu unterscheiden, müssen weiterhin die Leitgedanken unseres Haushaltens bleiben. Neben der Erhaltung der Ertragskraft des Ergebnishaushalts ist darauf zu achten, dass die Investitionen maßvoll und zielgerichtet erfolgen und die daraus resultierenden Abschreibungen und Folgekosten erwirtschaftet werden können. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen machen deutlich, dass 2023 die Aufwendungen inkl. der Abschreibungen die Erträge deutlich übersteigen werden Der Stand der Liquidität beträgt im Gemeindehaushalt zum 31.12.2022 voraussichtlich ca. 3,0 Mio. €. Des Weiteren sind 7,8 Mio. € in Spargeldeinlagen angelegt (Stand 30.11.22). Damit liegt die Liquidität über der gesetzlichen Mindestrücklage. 2222 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - II. Ausblick auf die Rechnungsjahre 2023/2024 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Rechnungsjahre 2023 und 2024 wurden vom Fachbeamten für das Finanzwesen, Herrn Abele, im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin Frau Rürup nach den gesetzlichen Vorschriften des neuen kommunalen Haushaltsrechts aufgestellt. Als Rechtsgrundlagen für die Erstellung des Haushaltsplans sind die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts heranzuziehen. Orientierungsdaten für die Etatplanung enthält der jährlich vom Innenministerium und Finanzministerium gemeinsam herausgegebene Haushaltserlass. Die Orientierungsdaten sollten nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten, die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Der Haushaltsplan wurde im Gemeindehaushalt als auch bei den Eigenbetrieben mit verhaltenem Optimismus geplant. Der Haushaltserlass 2023 vom 06.10.2022 enthält Orientierungswerte für die Haushaltsplanung 2023, die auf der Mai-Steuerschätzung beruhen. Die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2022 wurde noch einmal geändert und die Orientierungswerte minimal nachjustiert. Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Bundesregierung zugrunde. In dem Ergebnis wird von Mehreinnahmen in Deutschland ausgegangen, die sich in wachsenden Einkommen der privaten Haushalte aufgrund der Inflation äußert. Ziel der Haushaltsplanungen 2023 und 2024 sowie der Folgejahre ist, einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Wie bereits bei den Haushaltsplanberatungen angekündigt, wird im Ergebnishaushalt 2024 die Finanzlage durch die Veränderungen im Finanzausgleich durch das Rechnungsergebnis 2022 etwas schlechter als im Vorjahr sein. Hauptursachen dafür sind die Verschlechterung beim Finanzausgleich, die Erhöhung der Personalaufwendungen sowie höhere Zuschüsse an die Kindergartenträger. Dies ist ein weiterer Grund für die Reduzierung des Überschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit. „Mit den Einnahmen von heute die Zukunft von morgen gestalten“, so lauten weiterhin die Leitgedanken des Gemeindetags. Ein weiterer Leitgedanke heißt weiterhin „Haushalte werden in guten Jahren ruiniert“. Wir werden dringend notwendige Investitionen im Bereich Hochwasserschutz, Bildung und Klimaschutz voranbringen. Es ist jedoch noch nicht bei allen bewirtschaftenden Stellen verinnerlicht, dass die Einnahmen der Gemeinde in den Folgejahre nicht in dem Umfang steigen wie die Ausgaben. Es wird deutlich, dass die Kommunen aufgrund der stetig steigenden Aufgabenfülle auf sprudelnde Steuerquellen angewiesen sind und die Kommunen weiterhin ein Augenmerk darauf haben sollten, welches Maß an Aufgabenerfüllung sie sich auch in schwierigeren Zeiten weiter leisten können. Und Aufgaben gibt es zahlreiche. Zusätzliche Aufgaben kommen im Bildungsbereich, in der Breitbandversorgung, in der Digitalisierung (Onlinezugangsgesetz) oder im sozialen Wohnungsbau einschließlich der Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen hinzu. Selten fallen Aufgaben weg, regelmäßig kommen neue hinzu. Spannend ist daher die Frage, wofür das vorhandene Geld ausgegeben wird. Der Gemeindetag gibt hierzu eine klare Antwort: „Weiterhin gezielte Investitionen in die Infrastruktur sind der Grundstein für den volkswirtschaftlichen Erfolg der Zukunft“. 2323 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule 10 Mio. € (2023: 5,1 Mio. €, 2024: 5 Mio. €, Stand 2022 wurde bereits 1,2 Mio. € verfügt) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 400.000 € (2023: 250.000 €, 2024: 150.000 €) Sozialbau 600.000 € (2023: 100.000 €, 2024: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (2023 Planungskosten: 29.500 €, 2024 Planungskosten: 40.000 €, 2025: Zuschuss Gemeinde 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte (2023: 2.500.000 €, 2024: 850.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz (2023: 250.000 €, 2024: 250.000 €) Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße – Errichtung Gewässer II. Ordnung: 1.600.000 € Entwicklung Fischerareal (Erschließung Fischerstraße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2023: 550.000 €, 2024: 100.000 €) Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße (2023: 150.000 €, 2024: 150.000 €) Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderprogramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Bereiche (2023: 1.900.000 €, 2024: 150.000 €) Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III (Schlussrechnung Ansatz 2023: 300.000 €) Erschließung Baugebiet Lilienstraße (2023: 410.000 €) Erschließung Baugebiet Bühl (2023: 40.000 €, 2024: 600.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2023: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale inkl. Solar/PV (2023: 1.000.000 €, 2024: 750.000 €, 2025: 250.000 €) PV-Anlage Schenk-Konrad-Halle (2024: 60.000 €) PV-Anlage Bauhof (2024: 80.000 €) Schnellladesäule Fischerstraße (2023: 147.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Bauhof: Kauf New Holland/Deutz (2023: 140.000 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel (300.000 €) Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2023: 50.000 €, 2024: 50.000 €) Bauhof: Kauf Streuautomat Lindner (2024: 30.000 €) Feuerwehr: Ersatzbeschaffung LF 20 (2024: 360.500 €) Feuerwehr: Elektronische Sirene (2023: 50.000 €) Feuerwehr: Neuausstattung Spinde nach Sanierung (2024: 25.000 €) Rathaus: Server und DMS (2024: Anteil 60.000 €) Rathaus: Möblierung (2023: 15.000 €, 2024: 15.000 €) Kindergarten: Möblierung (2023: 35.000 €, Spielmaterial 12.000 € ) Friedhof: Urnenwand (2024: 130.000 €) Neuanlage Waldspielplatz (2023 und 2024 jeweils 75.000 € und 15.000 €), Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 10.000 € Sportanlage: Rasenmäher (2023: 22.000 €), Bewässerungsanlage (2023: 22.000 2424 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - €), Planungsrate jeweils 10.000 € Außenanlage Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK 2023: 10.000 €, 5.000 € für Digitalfunk und 5.000 € für Schnelleinsatzzelt Zuschuss evangelische Kirche Baienfurt/Baindt (2023: 20.000 €) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2023: 6.000 €) Die Haushaltspläne 2023 und 2024 stehen mit baldigen Friedensverhandlungen in der Ukraine hoffentlich unter besseren Vorzeichen. Das Wirtschaftswachstum wird voraussichtlich 2023 und 2024 jedoch noch nicht das Niveau von 2021 erreichen. Deutschland ist verhältnismäßig gut durch die Coronapandemie gekommen und immer noch eine Insel des Wohlstands. International hat der Angriffskrieg Russlands vieles grundlegend verändert und verschärft die Situation in armen, von Sanktionen betroffenen, stark bevölkerten oder von Kriegen gezeichneten Ländern zusätzlich. Den steuerschwächeren Kommunen, zu denen Baindt gehört, gelang es in der Vergangenheit über die Nachlaufeffekte des kommunalen Finanzausgleichs den Haushalt im Lot zu halten. Aber auch die steuerkraftbedingten Umlagen (Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage) sowie der Aufwand im Bereich der Kinderbetreuung belasten weiterhin den Gemeindehaushalt. Die Ausgangslage für die Haushaltsplanberatungen 2023 und 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 lässt sich als ausreichend bezeichnen. Die Investitionskraft ist aufgrund konstanter bis steigender Umlagen und Kosten und auch unter Berücksichtigung evtl. Steuermehreinnahmen als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Lage der Kommunen ist mit den zu sanierenden Objekten und den zunehmenden Aufgaben als gefordert bzw. angespannt zu bezeichnen. Man wird auch 2023/2024 und in den folgenden Finanzplanungsjahren generationengerecht haushalten müssen und Kommunen können nur über Grundstückserlöse die Investitionskraft stärken. Für den Ergebnishaushalt sind 2023 Erträge in Höhe von 13.131.400 € und Aufwendungen in Höhe von 13.472.500 € geplant. 2024 sind Erträge in Höhe von 13.475.400 € und Aufwendungen in Höhe von 14.300.250 € veranschlagt. Vergleichszahlen zu den Planansätzen 2023 sind die im Erläuterungstext aufgeführten Planansätze des Jahres 2022 sowie das Ergebnis des Jahres 2021. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023: -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Durch das NKHR wird deutlich, dass die Gemeinde Baindt seinen Ressourcenverbrauch im ordentlichen Ergebnis 2023 und 2024 nicht erwirtschaften kann. Auch unter Einbeziehung des Sonderergebnisses außerordentliche Erträge kann im Planungszeitraum 2023 bis 2025 laut der vorsichtigen Planung kein positives Gesamtergebnis erzielt werden. Beim Sonderergebnis handelt sich um außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken über dem Buchwert. Die Investitionen des Finanzhaushaltes sind im Investitionsprogramm detailliert aufgeführt und erläutert. 2525 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 2. Entwicklung der wichtigsten Erträge und Aufwendungen Gemeindesteuern (Finanzbuchhaltungskonten 3011-3013 im Produktbereich 61) a) Grundsteuer A und B (Konto 3011 und 3012) Das Gesamtaufkommen liegt aufgrund der Steuererhöhung 2023 bei 721.000 € (VJ 607.000 € Plan) und 2024 bei 742.000 €. Die Hebesätze der Grundsteuer A in Höhe von 370 v. H. und der Grundsteuer B in Höhe von 450 v. H. liegen wesentlich über den Ausgleichstockanrechnungshebesätzen. Gemeinde Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Baindt 370 % 450 % 370 % Umliegende Kommunen werden ebenfalls ihre bisherigen Hebesätze anpassen b) Gewerbesteuer (Konto 3013) Die Gewerbesteuer ist mit 2.300.000 € und 2.500.000 € in den Jahren 2023 und 2024 veranschlagt, was 17,5% bzw. 18,5% der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes entspricht (2022: 2.000.000 €). In den Vorjahren vor 2020 wurde die Gewerbesteuer etwas zu niedrig prognostiziert. 2023 und 2024 wird sie um 300.000 € und 500.000 € erhöht. Das Rechnungsergebnis 2022 liegt bei 2,1/2,2 Mio. €. Wir gehen ab 2023 von einer besseren Konjunktur aus. Zudem wurde der Hebesatz um 20 v. H. erhöht. Die Gewerbesteuer wird 2023 und 2024 mit 2,30 Mio./2,50 Mio. € prognostiziert. Es können jedoch aus Veranlagungen auch Nachzahlungen oder aus den Vorjahren Rückzahlungen resultieren. Zudem können Vorauszahlungen nach unten angepasst werden. Die Gewerbesteuer wird unter der Berücksichtigung, dass von der Gewerbesteuer nur ca. 23-25 % im Gemeindehaushalt verbleiben, mit 2,30 Mio. €/2,50 Mio. € verhalten optimistisch angesetzt. Bei der Gewerbesteuerumlage müssen wir bei gleichbleibender Gewerbesteuerumlage bzw. minimaler Reduzierung 220.000 € bzw. 260.000 € aufwenden. Bezogen auf Baindt ist festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die hier ansässige Industrie sehr gut sind. Baindt ist von wenigen Gewerbesteuerzahlern abhängig. Die 10 besten Gewerbesteuerzahler decken ca. über 2/3 des Vorauszahlungsbetrags. 2626 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Gewerbesteuerumlage beträgt 2023 35 % bzw. 2024 35 % (Vorjahr 35 %) der maßgeblichen Bemessungsgrundlage, also der veranschlagten Gewerbesteuer geteilt durch den örtlichen Hebesatz von 370 v. H. Die Gemeinde hat somit 220.000 € bzw. 260.000 € abzuführen. Zu beachten ist die um zwei bzw. vier Jahre verzögerte Wirkung des Finanzausgleichs. So wirken sich beispielsweise Mehrerträge bei der Gewerbesteuer über die Gewerbesteuerumlage sofort aus, bei den Schlüsselzuweisungen und Umlagen aber erst zwei bis vier Jahre später. In diesem Fall ist es so, dass die Gemeinde im zweitfolgenden Jahr sogar stärker im Finanzausgleich belastet wird, als sie im ersten Jahr von einem Gewerbesteuermehrertrag profitiert hat, und sich eine endgültige Verbesserung dann erst im viertfolgenden Jahr einstellt. So verbleiben etwa aus einem Gewerbesteuerertrag von 2.300.000 € der Gemeinde nach vier Jahren lediglich rund 743.000 €. Beschäftigte am Arbeitsort: 2727 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Annahmen: Steuereinnahme 2.300.000,00 € Anrechnungshebesatz FAG 290,00 örtlicher Gew erbesteuerhebesatz 370,00 FAG-Umlagesatz: 22,10 v.H. bei Sockelgarantiegemeinde 22,16 v.H. bei Gemeinde, Baindt Kreisumlagesatz: 28,50 v.H. Prognose für 2025 Gew erbesteuerumlage 35,00 35,00 v.H. (2023 und später) Gemeinde Baindt (EUR) 1. Ausw irkungen im 1. Jahr (2023) 1.1 Mehreinnahme Gew erbesteuer 2.300.000,00 1.2 Höhere Gew erbesteuerumlage: Ist-Aufkommen * Umlagesatz / örtl. Hebesatz -217.567,57 1.3 Nettoverbesserung im 1. Jahr (2023) 2.082.432,43 2. Ausw irkungen im 3. Jahr (2025) 2.1 Rückgang der Schlüsselzuw eisungen nach mangelnder Steuerkraft (sofern keine Abundanzgemeinde) w egen einer Erhöhung der Steuerkraf tmesszahl 2022 (§ 6 FAG): 2.1.1 Gew St 2020 * Anrechnungshebesatz / örtl. Hebesatz 1.802.702,70 2.1.2 abzüglich Gew St-Umlage 2023 -217.567,57 2.1.3 erhöhte Steuerkraftmesszahl 2023 = geringere Schlüsselzahl 2022 (bei Abundanzgemeinde ohne Ausw irkungen) 1.585.135,14 2.1.4 bei einer Ausschüttungsquotevon ca. 68,5 v.H. ergibt sich eine Wenigerzuw eisung nach mangelnder Steuerkraft -1.085.817,57 2.2 Höhere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2025 * FAG-Umlagesatz -351.265,95 2.3 Höhere Kreisumlage (§ 35 FAG): erhöhte Steuerkraftmesszahl (-summe) 2025* Kreisumlagesatz -451.763,51 2.4 Gesamtverschlechterung im 3. Jahr (2025) -1.888.847,03 3. Ausw irkungen im 5. Jahr (2027) Im Jahr 2027 verringert sich - w egen der zurückgegangenen Schlüsselzuw ei- sung 2025 - die Steuerkraftsumme (§ 38 Abs. 1 FAG). Die Folge davon ist 3.1 Geringere Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG): 3.1 geringere Schlüsselzuw . 2025 * FAG-Umlagesatz 240.617,17 3.2 Geringere Kreisumlage (§ 35 FAG): geringere Schlüsselzuw . 2025* Kreisumlagesatz 309.458,01 3.3 Gesamtverbesserung im 5. Jahr (2027) 550.075,18 4. Gesamtausw irkungen 1. - 5. Jahr 4.1 von 2.300.000 EUR Gewerbesteuer verbleiben 743.660,59 4.2 Abschöpfung (v.H.) 67,67 v.H. (2023) Gewerbesteuereinnahmen und ihre Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich Was bleibt von 2.300.000 Euro (EUR) Gewerbesteuer in der Gemeindekasse Modellhafte Darstellung der Ausw irkungen einer Gewerbesteuereinnahme im Jahr 2023 von 2.300.000 EUR (nicht aus einer Hebesatzerhöhung) auf die Haushaltsw irtschaft einer Gemeinde unter Einbeziehung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichs (vereinfacht dargestellt) v.H. v.H. Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Jagdpacht (3032-3034) Die Hundesteuer wurde mit 20.000 € im Jahr 2023 und 20.000 € im Jahr 2024 (RE 2021 21.364,00 €) veranschlagt und entspricht 0,13 % der Einnahmen des Ergebnishaushaltes. Die Hundesteuer beträgt seit 01.01.21 96 €/Hund und Jahr. 2828 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Zweitwohnungssteuer wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung berücksichtigt. Für eine Person mit Nebenwohnsitz erhält die jeweilige Gemeinde keine Einnahmen. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer haben sich einige registrierte Personen mit Nebenwohnsitz (Karteileichen etc.) abgemeldet. Dagegen hat die Wanderungsbilanz, der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, positive Vorzeichen getragen. Aufgrund der Zweitwohnungssteuer melden sich Studenten verstärkt gleich mit Hauptwohnsitz an. Für 2023 und 2024 ist für die Zweitwohnungssteuer nur ein minimaler Einnahmeansatz von 2.500 € vorgesehen. Die Jagdpacht wird alle 2 Jahre fällig. Sie wird 2024 in Höhe von 800 € fällig. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleichs (Konto 3021, 3022, 3051) Nach dem Haushaltserlass vom 06.10.2022 in Verbindung mit der Oktobersteuerschätzung werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer im Jahr 2023 auf 7,64 Mrd. und 2024 auf 8,12 Mrd. € (Vj. 2022 Landessumme 6,78 Mrd. €) geschätzt. Der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer ist 2023 mit 1,15 Mio. € bzw. 1,173 Mio. € als Ausgangsgrundlage im Land veranschlagt. Der Ausgleich der Gemeinden durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen (Familienlasten- ausgleich) ist mit 611 Mio. € bzw. 627 Mio. € als Ausgangsbasis angenommen worden. Die Gemeinden bekommen 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelne Gemeinde nach Maßgabe einer Schlüsselzahl verteilt, die das örtliche Aufkommen aus der Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Einkommensteuerspitzen berücksichtigt. So werden derzeit gem. § 3 Abs. 1 GFR nur die Steueranteile aus Einkommensteuerbeträge bis zu 35.000 € für Alleinstehende bzw. 70.000 € für zusammen veranlagte Ehegatten zugrunde gelegt. Der Verteilung auf die Gemeinden liegen in den Jahren 2021 bis 2023 die Ergebnisse der Steuerstatistik 2016 zugrunde. Die Bundesregierung hat die Höchstbeträge zur Ermittlung der Schlüsselzahlen auf 35.000/70.000 Euro belassen. Die Schlüsselzahl wird alle drei Jahre angepasst. Die Schlüsselzahl aus dem Statistikjahr 2016 beträgt 2023 0,0004713. Erst für die Jahre 2024 werden auf der Basis der Lohn- und Einkommensteuerleistungen der Gemeindeeinwohner des Statistikjahres 2019 neue Schlüsselzahlen festgelegt. Insgesamt ergibt sich für Baindt ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2023 in Höhe von 3,6 Mio. € und 2024 in Höhe von 3,8 Mio. €, dies entspricht 27,4 % bzw. 28,2 % der Gesamteinnahmen des Ergebnishaushaltes (Vorjahr Planansatz 2022: 3,3 Mio. €) Wie jedes Jahr ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die größte Einnahmeposition des Ergebnishaushaltes. Experten halten eine Vollbeschäftigung in Baden-Württemberg in der Krise für weiterhin möglich. Dazu müssen aus ihrer Sicht aber mehr Menschen besser qualifiziert werden. Bei Vollbeschäftigung haben aber nicht alle Arbeitssuchenden einen Job. Insgesamt waren im November 2022 in der Region Konstanz-Ravensburg 3,0 Prozent der Menschen arbeitslos. Bei einer Arbeitslosenquote von zwei bis drei Prozent spricht man von Vollbeschäftigung. Theoretisch findet jeder Arbeitsuchende einen Job. Schwierig ist es bei Langzeitarbeitslosen. 2929 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Arbeitslosenstatistik der Gemeinde Baindt: Die Schlüsselzahl für den Familienlastenausgleich ist identisch mit der Schlüsselzahl des Gemeindeanteils an der EKSt. Bei einem Aufkommen von 611 Mio. € bzw. 627 Mio. € ergeben sich Einnahmen für Baindt in Höhe von 280.000 € bzw. 290.000 € (2022 266.000 €). Die Gemeinden bekommen 2,2 % an der Umsatzsteuer. Bei veränderter Schlüsselzahl in Höhe von 0,0002444 (Vj. 0,0002223) ergibt sich bei 1.194 Mio. € bzw. 1.065 Mio. € Umsatzsteuer ein Ansatz in Höhe von 265.000 € bzw. 236.000 € (Vj. 2022: 228.500 €). 3030 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schlüsselzuweisungen mit kommunaler Investitionspauschale (Konto 3111) Schlüsselzuweisungen sind Mittel, die den Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Nivellierung von Steuerkraftunterschieden und zur Abdeckung allgemeiner Bedarfssituationen zur Verfügung gestellt werden. Einen Teil dieser Mittel erhalten alle Kommunen in Form der von Einwohnerzahl und Steuerkraftsumme abhängigen „Kommunalen Investitionspauschale“. Der weitaus größere Teil wird als Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft gezahlt, jedoch nur an jene Städte und Gemeinden, deren eigene Steuerkraft geringer ist als der Finanzbedarf, was in Baindt der Fall ist. Da durch das schwächere Steuerjahr 2021 und das etwas stärkere Steuerjahr 2022, die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl (Einwohnerzahl vom 30.06.22 multipliziert mit dem Kopfbetrag 2023 in Höhe von 1.585 € bzw. dem Kopfbetrag 2024 in Höhe von 1.626 € (Vj. 1.456 €)) differiert, bekommt die Gemeinde Baindt 2023 wegen der geringeren Steuerkraftmesszahl 2023 2.300.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und wegen der höheren Einwohnerzahl und geringeren Steuerkraftmesszahl 2024 aus dem Basisjahr 2022 2.198.000 € Finanzzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin sehr bemüht die Zahl der Einwohner mit Nebenwohnsitz zu begrenzen, da die Gemeinde nur für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz Zuweisungen bekommt. Der Zuzug durch den privaten Wohnungsbau ist im Sinne des Finanzausgleiches positiv zu sehen. Der Anstieg der Einwohnerzahl durch Aufnahme von Flüchtlingen wirkt sich im Land nivellierend aus. Zum einen steigt die Einwohnerzahl, andererseits wird die Verteilungsmasse im Finanzausgleich dadurch nicht mehr. 2023 und 2024 beträgt die kommunale Investitionspauschale 105 bzw. 107 € je EW (Vj. 80,00 €/EW). Die Gemeinde Baindt erhält in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Einnahmen in Höhe von 590.000 € bzw. 606.000 €. 3131 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Gebühren, Entgelte, Mieten und dgl. (Sachkonten 3311, 3321, 3322, 3411) Das Gesamtaufkommen aus Gebühren, Entgelten und Mieten im Jahr beläuft sich 2023 und 2024 bei den öffentlichen Entgelten auf 291.250 € sowie 296.250 € und bei den privatrechtlichen Entgelten bei 822.000 € bzw. 840.700 €. Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurden Ende 2016 gem. Kalkulation der Allevo Kommunalberatung auf einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 60 % festgelegt. Der Ansatz für die Gebühreneinnahmen liegt 2023 und 2024 bei den Entgelten bei 30.000 €. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Sterbefälle. Es wurden im ersten Bauabschnitt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof getätigt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. der internen Leistungsverrechnungen im Haushaltsplan 2023 bei 41,3 %. Der Kostendeckungsgrad der Schenk-Konrad-Halle inkl. Gaststätte liegt 2023 unter Einbeziehung geringer Belegung bei 23,1 %. Die Gemeinde hat bei den Kindergartengebühren die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Durch das Gute-Kita- Gesetz werden unsere Fachkraftkapazitäten vom Land unterstützt. Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 betragen: (Es werden nur 11 Monate pro Jahr berechnet). Wird das Angebot nur 3 oder 4 Tage in der Woche in Anspruch genommen, so wird der anteilige Beitrag berechnet. Ein Zuschlag für das Angebot der verlängerten Öffnungszeiten wird nicht erhoben. 3232 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Kindergartenausschuss werden folgende Punkte vor Festsetzung der neuen Elternbeiträge beleuchtet: Vereinfachtes Modulsystem für Eltern und Abrechnungsstelle Kann bei den Kleinkindgruppen auf eine tageweise Belegung verzichtet werden und somit eine bessere Einnahmestruktur und zuverlässige Belegung geschaffen werden? Sollen die verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergarten weiterhin kostenlos angeboten werden? Wie kann eine bessere und zugleich sozial verträgliche Einnahmesituation geschaffen werden? Ziel ist es, mit bisherigem Personal die optimalen Finanzausgleichs- zuweisungen zu erreichen. Weiterhin kostenloses Angebot der Ferienbetreuung im Kindergarten (1 Woche im August?) Darstellung der Nachmittagsbelegung? Vorschläge und Überprüfungen werden auch bei den nichtkommunalen Kindergärten angestellt. Aktuelle Anzahl von Kinder nach Jahrgängen (Stand: 13.12.2022, Einwohnermeldeamt, 2022 Stand 01.12.): Jahr männlich weiblich Anzahl 2005 24 29 53 2006 36 24 60 2007 30 24 54 2008 31 30 61 2009 34 25 59 2010 30 24 54 2011 23 37 60 2012 26 30 56 2013 24 22 46 2014 32 27 59 2015 28 36 64 2016 23 32 55 2017 18 39 57 2018 37 29 66 2019 35 29 64 2020 16 23 39 2021 35 24 59 Stand 01.12.2022 21 22 43 Man kann derzeit von einer Geburt pro 100 EW ausgehen. 10-12 Kinder bei 1.000 Einwohner. Es ist unsere Aufgabe, bei nur überschaubarer Mitfinanzierung von Bund und Land, die frühkindlichen Betreuungsangebote sicherzustellen. Die Zuweisung eines Platzes sollte spätestens 3 – 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Diese sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung, als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Einrichtung der Gemeinde frei ist, besteht weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In 3333 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - diesem Fall kommt die „Selbstbeschaffung“ eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht. Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Krippenplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjenigen Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. Förderung der Kleinkindbetreuung U3 und der Kindergartenförderung nach § 29 b und 29 c FAG Unter 3 Förderung gem. § 29 c FAG Seit dem Jahr 2015 werden gewertet: die Zahl der Kinder in Tageseinrichtungen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit a) von bis zu 15 Stunden 0,3-fach, b) von mehr als 15 bis zu 29 Stunden 0,5-fach, c) von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,7-fach, d) von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, e) von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, f) von mehr als 44 Stunden 1-fach; Über 3 Förderung gem. § 29 b FAG Die Zuweisungen werden auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Die Kinderzahlen werden seit dem Jahr 2015 bei einer wöchentlichen Betreuungszeit 1. von bis zu 29 Stunden 0,4-fach, 2. von mehr als 29 bis zu 34 Stunden 0,6-fach, 3. von mehr als 34 bis zu 39 Stunden 0,8-fach, 4. von mehr als 39 bis zu 44 Stunden 0,9-fach, 5. von mehr als 44 Stunden 1-fach gewertet. 3434 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wanderungssaldo Zu- und Fortzüge: Geburtenüberschuss (Geburten gegenüber Sterbefälle): Zinseinnahmen aus Trägerdarlehen (Sachkonten 3616) Die Gemeinde nimmt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2023 67.800 € und 2024 65.200 € (RE 70.450€) Zinseinnahmen ein. Die Zinsen resultieren aus der Verzinsung der Trägerdarlehen und Kassenkrediten an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie aus der Verzinsung des Trägerdarlehens an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Festgeldanlagen sowie das Geldmarktkonto werden im Zeitraum 2023/2024 besser verzinst, jedoch werden Geldanlagen mit den Investitionen und der Darlehensaufnahme rar werden. 3535 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Personalaufwendungen (Sachkonten 401-407) Personalkosten 2023: Die Personalkosten 2023 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 600.400 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg von 20,42 %. Die Personalkosten steigen deutlich an. Neben den prognostizierten tariflichen Steigerungen p.a. sind Stellenmehrungen zu verzeichnen. Insgesamt werden 2023 3.895.150 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. An Verwaltungskostenbeiträge und Beschäftigungsentgelte Bauhof wurden im Bereich Wasser 68.000 € (Vj. 60.500 €) und im Bereich Abwasser 93.000 € (Vj. 93.000 €) eingestellt. Die Personalaufwendungen betragen im Haushalt 2023 ca. 28,76 % (Vj. 26,2 %) der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushalts. Für die tariflich Beschäftigten wurde laut Hauptamt eine Erhöhung von fast 5,0 % eingeplant, was angesichts der kürzlich von den Gewerkschaften erhobenen Forderungen nach Lohnsteigerungen von 10 % keinesfalls zu hoch kalkuliert ist. Hier bleibt abzuwarten, wie der Tarifabschluss letztendlich ausfallen wird und ob unser Ansatz überhaupt ausreicht. Für die Beamtinnen und Beamten wurde die zum 01.12.2022 bereits beschlossene Besoldungserhöhung von 2,8 % berücksichtigt. Für das Folgejahr wurden für alle Beschäftigten eine Personalkostensteigerung von 2 % in Ansatz gebracht. Es wurde zudem berücksichtigt, dass ältere MitarbeiterInnen ausscheiden und kostengünstigere jüngere MitarbeiterInnen nachrücken. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind eingerechnet: Beamte: Zum 01.12.2022 linear um 2,8 %. Arbeitnehmer: Neuer Tarifabschluss ab 01.04.2023 noch offen. Dieser wird in der Regel im Nachgang auf die Beamten zeitversetzt übernommen. Eckpunkte der Tarifeinigung Der Großteil der Personalkostensteigerungen der letzten Jahre resultierte aus Veränderungen im Kindergartenwesen (Veränderungen, Fachbereichs- und Hausleitung, Einrichtung von Kleinkindgruppen, Freistellungen etc.). Im Bereich Kindergarten bleibt abzuwarten, wie die Module zukünftig ausgerichtet werden. Die Kindertagesstättenverordnung sieht derzeit keine verpflichtende Leitungsfreistellung, sondern lediglich einen Mindestpersonalschlüssel vor. Personalkosten 2024: Die Personalkosten 2024 nehmen gegenüber dem Vorjahr um 168.700 € zu. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 4,3% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt werden 4.063.850 € Personalkosten im Gemeindehaushalt veranschlagt. Folgende Positionen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind berücksichtigt: - Stufensteigerungen bei den Beschäftigten - Lohn – und Gehaltssteigerungen ca. 2% - Nachrücken von jüngeren Kollegen 3636 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Sachkonten 421-4299) Der Aufwand für Sach- und Dienstleitungen beläuft sich 2023 auf 2.253.950 € und im Jahr 2024 auf 2.240.300 € (Plan 2022 1.550.000 € RE 2021 1.763.154,05 €). Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2023 nur die notwendigsten Maßnahmen geplant. Da die Vorschriften zur Planung der Kosten jedoch im neuen Haushaltsrecht strenger sind als bisher, müssen bestimmte Maßnahmen jetzt im Ergebnishaushalt und nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Es gilt eine kommunale Spezialregel für Modernisierungen. Hiernach muss geprüft werden, ob innerhalb von drei Jahren mindestens drei Gewerke betroffen sind. Wenn also 3 von 7 Gewerken in drei Jahren angesprochen werden, handelt es sich um eine investive Generalsanierung. Es werden folgende Gewerke geprüft: Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, Fenster, Dach, Fassade und zentrale Belüftung/Klimatisierung. Alle anderen Maßnahmen müssen dann im Ergebnishaushalt geplant werden. Eine Anlage, in der sämtliche Gebäudeunterhaltungen bzw. die Unterhaltung der Außenanlagen aufgeführt sind, ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Der Ansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind in den Konten „4241“ ff abgebildet. Der Kontenbereich 4241 enthält Heizungs-, Reinigungs-, Strom- und Versicherungskosten. Infolge des Ukrainekrieges sind die Heizungs- und Stromkosten einem höheren Anstieg ausgeliefert. Es ist festzustellen, dass wir bei den Reinigungskosten einen höheren Anstieg haben. Hier sollte auch ein evtl. reduzierter Reinigungsrhythmus bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden bzw. auf eigenes Personal gesetzt werden. 3737 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Heizungskosten Sachkonten 42411000 Entwicklung Reinigungskosten Sachkonten 42412000 3838 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Stromkosten Sachkonten 42413000 Diese Ansätze sind bei 0,89 €/kwh evtl. zu gering angesetzt. Die Finanzverwaltung setzt Hoffnungen auf die Strompreisbremse, sowie auf die Erzeugung von Eigenstrom. Die Grafiken der Bewirtschaftungskosten müssen differenziert betrachtet werden. Die Asyl- und Obdachlosenaufwendungen wurden vor 2019 separat in einer Nebenrechnung geführt. Lediglich der Abmangel wurde mit dem Gemeindehaushalt verrechnet. Neuerdings werden sowohl die Aufwendungen als auch die Kostenerstattungen im Gemeindehaushalt dargestellt. Bei den Bewirtschaftungskosten ist insgesamt eine Verbrauchs- und Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Gasbezugskosten (Sachkonto 41415000) des Produktbereichs 5340 Fernwärmeversorgung in Höhe von 160.000 € bzw. 170.000 € sollten sich über die verschiedenen Kostenstellen wieder amortisieren. Ein Energiemanagement mit Energiesparmaßnahmen (Strom und Heizungskosten kommunaler Gebäude begonnen und auch 2022 konsequent fortgeführt. Strom- und Heizungskostensteigerungen werden durch Energieeinsparmaßnahmen (z.B. Schulung von Hausmeistern und Mitarbeiter zur sparsamen Bewirtschaftung etc.) und der schrittweisen Verbesserung und Sanierung der kommunalen Gebäude verbessert. Die Gemeinde wurde zu Beginn 2013 für die guten Umsetzungen erstmals mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Die Gemeinde Baindt wird 2024 erneut eine erfolgreiche Rezertifizierung absolvieren. 3939 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Entwicklung Versicherung Wasser, Abwasser, Abfall Sachkonten 42414000 Der Ansatz bei den Geschäftsaufwendungen (Konten 4431.1000-4431.7000) hat sich insbesondere im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Kontenbereich 4431 enthält Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen, Sachverständigen- und Gerichtskosten und sonstige Geschäftsausgaben. Transferaufwendungen - Zuweisungen an übrige Bereiche (Sachkonten 43180) Die Zuweisungen und Zuschüsse betragen im Haushaltsjahr 2023 1.027.100 € und 2024 1.047.100 €. Größter Kostenträger ist die Zuweisung an die nichtkommunalen Kindergärten. Sie beträgt 2023 950.000 € (St. Martin 630.000 € bzw. 320.000 €) gegenüber dem Planansatz 2024 von 970.000 € sowie den geplanten 50.0000 € für den interkommunalen Kostenausgleich an andere Gemeinden und 2.500 € für die Kindertagespflege. Zinsausgaben (Sachkonten 4510) Die Zinsausgaben 2023 für Kredite betragen 107.000 € 2023 und 312.000 € 2024 (Vorjahr 7.000 €). Im Haushalt 2023 sind Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. € und im Haushalt 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 5,25 Mio. € vorgesehen. Die Kreditaufnahme hängt von der Ausgabe der liquiden Mittel und dem Fortschritt der Investitionen ab. Zum 01.07.2023 wurde für 2,88% 3 Mio. € als Forward aufgenommen. Finanzausgleichsumlage (Sachkonten 4371) und Kreisumlage (Sachkonten 4372) Die Steuerkraftsumme ist insbesondere maßgebend für die Berechnung und die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage sowie der Kommunalen Investitionspauschale. Steuerkraftsumme 2022, resultierend aus Rechnungsergebnis 2020: 7.016.145 € Steuerkraftsumme 2023, resultierend aus Rechnungsergebnis 2021: 7.201.651 € Steuerkraftsumme 2024, resultierend aus Rechnungsergebnis 2024: 7.913.846 € Da das Rechnungsjahr 2023 mit einer Steuerkraftsumme von 7.201.651 € ein schwächeres Rechnungsjahr und das Rechnungsjahr 2024 infolge der leicht stärkeren Steuerkraftsumme von 7.913.846 € ein stärkeres Rechnungsjahr war, wirkt sich dies wie folgt im 4040 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Finanzausgleich aus. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 2023 1.600.500 € und 2024 1.825.000 €. Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde. Der Umlagesatz beträgt 2023 und 2024 voraussichtlich 22,22 %. Die Kreisumlage berechnet sich aus der Steuerkraftsumme der Gemeinden. Die Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt liegt 2023 mit 7.201.651 € um 2,6 % über der Steuerkraftsumme 2022 mit 7.016.145 €. Der Landkreis sichert mit der Kreisumlage zur stetigen Aufgabenerfüllung seine finanzielle Handlungsfähigkeit. Er berücksichtigt dabei in angemessener Weise die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Die Höhe der Kreisumlage muss für alle Gemeinden finanziell verkraftbar sein. Der Landkreis sowie die kreisangehörigen Kommunen haben jedoch identische Problemstellungen. Es stehen viele Gebäude und Infrastrukturen nach 40/50 Jahren zur Sanierung an. Themenfelder wie Breitbandversorgung, Digitalisierung, Energie- und Klimaprojekte kommen bei den Kommunen hinzu. Zugleich steigt die Steuerkraft nicht in dem Maß wie die Ausgaben ansteigen. Im Kreis steigt der Sozialetat und die Krankenhausdefizite kommen aufgrund der Fallpauschalen und der steigenden Ausgaben hinzu. Die Kreisumlage, die sich ebenfalls an der Steuerkraftsumme orientiert und die für das Jahr 2023 mit einem festgesetzten Hebesatz 25,5% gerechnet wird, beträgt 2023 1.837.000 € (Plan 2020 2.050.000 €/Erg. 1.754.036 €) und 2024 bei erhöhtem Hebesatz von 28,0 % 2.216.000 €. Zur Berechnung der beiden Umlagen wird auf nachfolgende Seiten verwiesen. Die Kreisumlage wird aufgrund der Konjunktur 2023 und 2024 mit 25,5% und 28,0% prognostiziert. 4141 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Baindt liegt 2023 von den 39 Gemeinden im Landkreis bei der Kreisumlage pro EW wegen des Steueraufkommens 2021 an 29. Stelle. Durch die Gewinnung von einkommensstarken Neubürgern sowie weiterer Gewerbeansiedlung, verbunden mit zusätzlichen Arbeitsplätzen kann das Steueraufkommen pro Einwohner verbessert werden. 4242 S te u e rk ra ft d e r G e m e in d e n F A G 2 0 2 3 - r e s u lt ie re n d a u s d e r S te u e rk ra ft v o m R e c h n u n g s ja h r 2 0 2 1 G K Z G e m e in d e E in w o h n e rz a h le n S te u e rk ra ft S c h lü s s e l- S te u e rk ra ft 3 0 .0 6 .2 0 2 1 G rS t A G r S t B G e w .S t G e w S tU m l G E S T F a m L e is tA G U S t (u m g e re c h n e t) m e s s z a h l z u w e is u n g e n s u m m e 1 4 3 6 0 6 4 R a v e n s b u rg , S ta d t 5 0 6 9 3 1 0 4 .8 5 2 4 .1 1 7 .7 2 4 5 6 .2 0 9 .2 1 5 -6 .7 8 3 .8 7 0 3 3 .5 9 5 .5 7 6 2 .5 2 2 .0 8 3 6 .9 8 5 .7 7 9 9 6 .7 5 1 .3 5 9 1 6 .5 8 5 .3 8 1 1 1 3 .3 7 0 .9 3 0 2 .2 3 6 2 4 3 6 0 8 1 W a n g e n i m A llg ä u , S 2 6 9 1 7 1 1 0 .0 1 8 1 .9 2 9 .0 9 1 1 8 .2 2 0 .1 8 1 -2 .1 9 8 .9 8 7 1 6 .9 5 9 .9 4 3 1 .2 7 3 .2 1 5 2 .2 2 0 .6 0 8 3 8 .5 1 4 .0 6 9 1 0 .9 9 5 .5 5 2 4 9 .5 0 9 .6 2 1 1 .8 3 9 3 4 3 6 0 5 5 L e u tk ir c h i m A llg ä u 2 3 0 6 2 1 6 1 .5 4 4 1 .5 2 6 .4 5 1 1 7 .6 4 8 .5 6 8 -2 .1 2 9 .9 9 9 1 3 .1 0 6 .6 5 0 9 8 3 .9 4 1 1 .6 7 1 .1 1 2 3 2 .9 6 8 .2 6 7 9 .1 9 0 .2 6 0 4 2 .1 5 8 .5 2 7 1 .8 2 8 4 4 3 6 0 1 1 B a ie n fu rt 7 2 5 0 1 2 .9 2 5 4 8 1 .6 9 7 5 .3 9 2 .4 2 0 -6 5 0 .8 0 9 4 .2 3 7 .7 1 4 3 1 8 .1 3 3 4 4 9 .4 5 8 1 0 .2 4 1 .5 3 8 2 .6 2 7 .4 9 2 1 2 .8 6 9 .0 3 0 1 .7 7 5 5 4 3 6 0 8 2 W e in g a rt e n , S ta d t 2 5 0 5 2 6 .5 8 7 1 .7 3 5 .8 7 4 1 1 .6 9 0 .7 6 7 -1 .4 1 0 .9 5 4 1 3 .8 3 9 .8 4 5 1 .0 3 8 .9 8 3 2 .3 8 6 .5 9 3 2 9 .2 8 7 .6 9 5 1 4 .4 5 2 .4 3 8 4 3 .7 4 0 .1 3 3 1 .7 4 6 6 4 3 6 0 1 0 B a d W u rz a c h , S ta d t 1 4 7 4 5 1 6 6 .1 4 7 9 2 5 .7 8 2 1 0 .5 1 9 .1 8 0 -1 .2 6 9 .5 5 6 7 .8 8 4 .8 1 8 5 9 1 .9 2 8 7 6 0 .4 2 6 1 9 .5 7 8 .7 2 5 5 .5 9 9 .4 5 8 2 5 .1 7 8 .1 8 3 1 .7 0 8 7 4 3 6 0 8 5 W o lf e g g 3 8 8 3 3 0 .6 6 1 2 2 5 .9 8 9 2 .3 9 5 .4 4 9 -2 8 9 .1 0 5 2 .2 2 8 .9 4 1 1 6 7 .3 3 0 1 5 2 .7 9 5 4 .9 1 2 .0 6 0 1 .6 2 2 .2 5 8 6 .5 3 4 .3 1 8 1 .6 8 3 8 4 3 6 0 0 6 A m tz e ll 4 2 9 9 3 5 .0 3 4 2 4 6 .1 8 5 2 .7 1 4 .6 9 3 -3 2 7 .6 3 5 2 .9 7 3 .3 1 9 2 2 3 .2 1 2 2 4 0 .8 6 0 6 .1 0 5 .6 6 8 8 1 2 .3 2 3 6 .9 1 7 .9 9 1 1 .6 0 9 9 4 3 6 0 5 2 K iß le g g 9 1 5 0 1 0 1 .4 6 4 6 2 0 .3 5 6 4 .2 4 9 .6 8 9 -5 1 2 .8 9 3 5 .1 6 0 .3 2 4 3 8 7 .3 9 5 4 9 2 .2 7 3 1 0 .4 9 8 .6 0 8 4 .1 6 5 .2 7 1 1 4 .6 6 3 .8 7 9 1 .6 0 3 1 0 4 3 6 0 0 9 B a d W a ld s e e , S ta d t 2 0 0 9 6 1 0 1 .6 6 7 1 .4 6 5 .6 2 7 8 .9 4 2 .4 9 7 -1 .0 7 9 .2 6 6 1 2 .1 8 6 .1 3 7 9 1 4 .8 3 6 1 .6 5 2 .4 4 4 2 4 .1 8 3 .9 4 2 7 .8 9 9 .6 3 6 3 2 .0 8 3 .5 7 8 1 .5 9 7 1 1 4 3 6 0 0 1 A c h b e rg 1 7 3 7 1 4 .5 4 6 1 0 4 .3 0 3 9 9 5 .9 5 2 -1 2 0 .2 0 1 1 .0 3 3 .7 4 2 7 7 .6 0 4 9 2 .7 3 2 2 .1 9 8 .6 7 8 5 4 9 .6 2 6 2 .7 4 8 .3 0 4 1 .5 8 2 1 2 4 3 6 0 0 4 A it ra c h 2 7 4 7 2 1 .4 8 5 1 9 6 .9 7 9 1 .7 2 4 .1 8 6 -2 0 8 .0 9 1 1 .4 7 9 .6 7 0 1 1 1 .0 8 1 1 9 9 .1 6 1 3 .5 2 4 .4 7 1 6 7 2 .0 5 7 4 .1 9 6 .5 2 8 1 .5 2 8 1 3 4 3 6 0 9 5 H o rg e n z e ll 5 9 5 6 6 8 .3 5 4 2 4 6 .2 7 9 1 .5 5 3 .2 6 7 -1 8 7 .4 6 3 3 .5 4 2 .2 6 2 2 6 5 .9 2 4 1 9 5 .9 1 5 5 .6 8 4 .5 3 8 3 .2 7 2 .8 3 0 8 .9 5 7 .3 6 8 1 .5 0 4 1 4 4 3 6 0 0 8 A u le n d o rf , S ta d t 1 0 2 7 2 4 5 .8 4 1 6 5 5 .7 8 0 7 .0 0 4 .3 8 1 -8 4 5 .3 5 6 5 .6 9 8 .5 1 3 4 2 7 .7 9 8 5 8 8 .0 4 9 1 3 .5 7 5 .0 0 6 1 .7 4 9 .5 2 2 1 5 .3 2 4 .5 2 8 1 .4 9 2 1 5 4 3 6 0 3 2 F le is c h w a n g e n 6 8 0 5 .8 3 7 2 9 .7 3 8 1 9 6 .5 5 8 -2 3 .7 2 2 3 9 6 .3 0 2 2 9 .7 5 1 1 5 .5 2 3 6 4 9 .9 8 7 3 4 8 .4 7 9 9 9 8 .4 6 6 1 .4 6 8 1 6 4 3 6 0 9 4 A rg e n b ü h l 6 5 7 8 8 5 .4 8 2 3 3 4 .6 1 1 1 .9 1 3 .1 2 1 -2 3 0 .8 9 3 3 .8 4 6 .3 0 4 2 8 8 .7 4 9 2 0 2 .9 1 5 6 .4 4 0 .2 8 9 3 .1 6 5 .5 5 6 9 .6 0 5 .8 4 5 1 .4 6 0 1 7 4 3 6 0 2 7 E ic h s te g e n 5 3 5 1 0 .7 8 0 2 2 .8 9 3 1 1 5 .9 0 0 -1 3 .9 8 7 3 1 3 .8 2 7 2 3 .5 5 9 1 2 .3 7 7 4 8 5 .3 4 9 2 9 1 .2 6 8 7 7 6 .6 1 7 1 .4 5 2 1 8 4 3 6 0 3 9 G rü n k ra u t 3 1 8 5 2 1 .0 2 4 2 2 7 .9 4 9 1 .7 1 7 .2 4 8 -2 0 7 .2 5 4 2 .1 6 1 .8 4 2 1 6 2 .2 9 3 3 0 3 .3 5 9 4 .3 8 6 .4 6 1 2 1 9 .6 7 7 4 .6 0 6 .1 3 8 1 .4 4 6 1 9 4 3 6 0 4 9 Is n y i m A llg ä u , S ta 1 4 3 6 5 6 2 .5 5 5 1 .0 0 3 .2 9 3 6 .5 4 3 .0 9 2 -7 8 9 .6 8 3 7 .3 9 9 .0 5 0 5 5 5 .4 6 0 1 .3 4 3 .3 0 2 1 6 .1 1 7 .0 6 9 4 .4 6 9 .4 4 2 2 0 .5 8 6 .5 1 1 1 .4 3 3 2 0 4 3 6 0 6 9 S c h lie r 3 8 6 5 3 0 .3 2 7 1 9 1 .3 3 0 1 .1 0 6 .4 7 3 -1 3 3 .5 3 9 2 .7 0 8 .4 1 8 2 0 3 .3 2 6 1 0 6 .2 2 6 4 .2 1 2 .5 6 1 1 .3 2 4 .2 3 9 5 .5 3 6 .8 0 0 1 .4 3 3 2 1 4 3 6 0 8 3 W ilh e lm s d o rf 5 0 0 4 2 5 .2 6 1 2 1 9 .6 8 2 9 2 6 .6 4 2 -1 1 1 .8 3 6 2 .5 5 3 .9 5 1 1 9 1 .7 2 9 3 3 6 .8 4 0 4 .1 4 2 .2 6 9 2 .9 9 1 .6 8 3 7 .1 3 3 .9 5 2 1 .4 2 6 2 2 4 3 6 0 9 6 F ro n re u te 4 9 3 8 4 3 .1 6 3 2 3 5 .7 0 7 1 .0 7 4 .4 6 0 -1 2 9 .6 7 6 3 .2 5 4 .9 9 5 2 4 4 .3 5 8 1 2 3 .8 8 0 4 .8 4 6 .8 8 7 2 .1 2 1 .0 2 2 6 .9 6 7 .9 0 9 1 .4 1 1 2 3 4 3 6 0 1 8 B o d n e g g 3 1 5 5 3 2 .2 3 8 1 8 5 .1 3 5 1 .1 2 7 .2 0 6 -1 3 6 .0 4 2 1 .9 4 7 .9 6 4 1 4 6 .2 3 7 1 9 4 .4 9 4 3 .4 9 7 .2 3 2 9 2 6 .8 9 7 4 .4 2 4 .1 2 9 1 .4 0 2 2 4 4 3 6 0 8 7 W o lp e rt s w e n d e 4 1 6 1 2 1 .0 7 5 2 3 0 .5 2 7 9 4 9 .3 6 1 -1 1 4 .5 7 8 2 .6 9 2 .3 4 3 2 0 2 .1 1 9 1 0 3 .9 9 4 4 .0 8 4 .8 4 1 1 .7 1 0 .3 4 8 5 .7 9 5 .1 8 9 1 .3 9 3 2 5 4 3 6 0 2 4 E b e n w e ile r 1 2 3 3 8 .9 8 6 6 1 .4 1 8 2 9 2 .8 1 2 -3 5 .3 3 9 7 2 2 .0 1 2 5 4 .2 0 2 2 4 .4 5 1 1 .1 2 8 .5 4 2 5 7 3 .5 2 0 1 .7 0 2 .0 6 2 1 .3 8 0 2 6 4 3 6 0 0 3 A ic h s te tt e n 2 8 7 2 2 6 .6 0 7 1 8 7 .6 6 1 1 .3 1 7 .2 1 6 -1 5 8 .9 7 4 1 .5 7 4 .7 2 7 1 1 8 .2 1 7 1 7 6 .0 2 9 3 .2 4 1 .4 8 3 7 2 2 .0 5 4 3 .9 6 3 .5 3 7 1 .3 8 0 2 7 4 3 6 0 9 3 E b e rs b a c h -M u s b a c h 1 7 2 0 2 4 .1 6 7 8 1 .7 2 8 3 5 7 .5 9 9 -4 3 .1 5 8 1 .0 1 4 .1 7 1 7 6 .1 3 5 2 7 .3 9 3 1 .5 3 8 .0 3 5 8 2 2 .8 1 1 2 .3 6 0 .8 4 6 1 .3 7 3 2 8 4 3 6 0 1 4 B e rg a tr e u te 3 1 9 3 2 5 .0 9 3 1 5 8 .1 5 1 5 8 2 .5 9 6 -7 0 .3 1 3 2 .0 7 3 .0 7 6 1 5 5 .6 2 9 5 1 .7 4 3 2 .9 7 5 .9 7 5 1 .3 9 4 .4 8 5 4 .3 7 0 .4 6 0 1 .3 6 9 2 9 4 3 6 0 1 2 B a in d t 5 3 0 4 2 2 .7 5 4 2 8 1 .9 2 9 1 .7 1 2 .4 6 5 -2 0 6 .6 7 6 3 .2 9 4 .1 3 6 2 4 7 .2 9 7 2 4 7 .9 6 3 5 .5 9 9 .8 6 8 1 .5 9 9 .7 9 6 7 .1 9 9 .6 6 4 1 .3 5 7 3 0 4 3 6 0 7 8 V o g t 4 6 8 2 1 9 .7 3 6 2 8 8 .7 5 9 1 .1 3 7 .3 0 4 -1 3 7 .2 6 0 3 .0 2 0 .8 4 8 2 2 6 .7 8 0 1 9 6 .2 1 9 4 .7 5 2 .3 8 6 1 .5 4 4 .3 0 6 6 .2 9 6 .6 9 2 1 .3 4 5 3 1 4 3 6 0 7 7 U n te rw a ld h a u s e n 2 9 5 3 .9 2 3 1 0 .5 2 2 1 7 .0 2 4 -2 .0 5 4 1 8 4 .5 2 1 1 3 .8 5 2 1 .7 2 4 2 2 9 .5 1 2 1 6 2 .1 9 8 3 9 1 .7 1 0 1 .3 2 8 3 2 4 3 6 0 5 3 K ö n ig s e g g w a ld 6 9 9 6 .7 2 6 3 8 .7 4 2 1 2 7 .0 9 7 -1 5 .3 3 9 4 5 7 .8 1 0 3 4 .3 6 8 1 4 .0 0 1 6 6 3 .4 0 5 2 5 6 .0 3 3 9 1 9 .4 3 8 1 .3 1 5 3 3 4 3 6 0 4 7 H o ß k ir c h 7 5 2 1 3 .1 5 8 4 0 .5 6 3 1 6 6 .7 0 6 -2 0 .1 1 9 4 4 8 .0 2 4 3 3 .6 3 4 1 7 .1 4 6 6 9 9 .1 1 2 2 8 2 .0 7 4 9 8 1 .1 8 6 1 .3 0 5 3 4 4 3 6 0 4 0 G u g g e n h a u s e n 1 9 0 5 .3 4 0 9 .0 3 6 4 .0 2 6 -4 8 5 1 0 8 .3 3 6 8 .1 3 3 8 1 1 1 3 5 .1 9 7 1 1 0 .0 2 0 2 4 5 .2 1 7 1 .2 9 1 3 5 4 3 6 0 0 5 A lt s h a u s e n 4 0 8 8 1 3 .0 7 0 2 8 4 .9 3 1 2 .3 4 5 .0 3 5 -2 8 3 .0 2 1 2 .2 5 8 .9 9 6 1 6 9 .5 8 7 4 0 7 .1 5 0 5 .1 9 5 .7 4 8 3 .8 3 7 5 .1 9 9 .5 8 5 1 .2 7 2 3 6 4 3 6 0 1 9 B o m s 7 4 9 8 .4 5 0 3 1 .7 4 8 9 1 .4 8 4 -1 1 .0 4 1 3 8 3 .0 2 2 2 8 .7 5 4 1 0 .5 5 1 5 4 2 .9 6 8 4 0 6 .4 2 3 9 4 9 .3 9 1 1 .2 6 8 3 7 4 3 6 0 7 9 W a ld b u rg 3 2 1 3 2 2 .1 4 0 1 8 7 .0 9 6 7 8 6 .9 1 8 -9 4 .9 7 2 2 .1 8 8 .4 0 2 1 6 4 .2 8 7 1 4 1 .4 3 2 3 .3 9 5 .3 0 3 6 2 9 .1 6 7 4 .0 2 4 .4 7 0 1 .2 5 3 3 8 4 3 6 0 1 3 B e rg 4 5 6 2 3 7 .3 9 0 2 6 8 .2 9 7 1 .3 1 4 .5 7 5 -1 5 8 .6 5 5 3 .0 3 6 .2 2 4 2 2 7 .9 3 5 3 5 6 .7 2 5 5 .0 8 2 .4 9 1 6 2 9 .2 0 8 5 .7 1 1 .6 9 9 1 .2 5 2 3 9 4 3 6 0 6 7 R ie d h a u s e n 7 3 3 7 .5 9 4 3 1 .5 6 8 3 1 .4 0 8 -3 .7 9 0 3 9 8 .3 9 9 2 9 .9 0 8 1 6 .0 3 0 5 1 1 .1 1 7 3 6 1 .0 8 5 8 7 2 .2 0 2 1 .1 9 0 K re is -S u m m e 1 .5 6 4 .0 0 1 1 9 .1 2 1 .1 3 1 1 7 5 .2 1 4 .7 7 1 -2 1 .1 4 6 .5 9 1 1 7 2 .3 6 5 .1 5 4 1 2 .9 3 9 .7 6 2 2 2 .5 2 0 .4 8 3 3 8 2 .5 7 8 .7 1 1 1 0 7 .2 5 9 .7 3 2 4 8 9 .8 7 2 .6 3 3 v o rl ä u fi g e D a te n S ta n d 1 7 .0 5 .2 0 2 2 - P ro g n o s e u m g e re c h n e te S te u e rk ra ft s u m m e p ro E W 4343 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Klima- und Artenschutz Der Gemeinderat hat mit dem Klimakonzept des GMS die Richtung vorgegeben. Langfristiges Ziel der Gemeindepolitik ist eine klimaneutrale Gemeinde bis zum Jahr 2040. Die Entwicklung der letzten Jahre weist aus, dass der GMS, eine von wenigen vergleichbaren Ballungszentren, bereits heute eine Reduktion der CO2-Emissionen nachweisen kann. Dies ist das Ergebnis einer ökologischen Gemeindepolitik, insbesondere in den Sektoren Energiepolitik und Verkehr. Vorsorgender Umweltschutz leistet einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Neben den klassischen ordnungsrechtlichen Aufgaben werden in den Handlungsfeldern Klimaschutz und Energiepolitik, Biodiversität und Landschaftsschutz sowie Wasser- und Bodenschutz wichtige Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung von Baindt geleistet. Der GMS hat mit dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept in diesem Themenfeld die Richtung vorgegeben. Die Klimaschutzbemühungen sind zu intensivieren und das schlägt sich auch im Haushalt nieder. Bei der Schulsanierung wird eine umfassende Vollsanierung angestrebt. Des Weiteren wurde das Geh- und Radwegenetz ausgebaut sowie die ÖPNV-Bushaltestellen Schritt für Schritt barrierefrei umgesetzt. Im Wege der Gestaltung der neuen Ortsmitte soll der Parkraum auf dem Dorfplatz etwas zurückweichen und auch im Fischerareal Carsharing Platz finden. Auf dem Parkplatz des Fenebergs soll eine Schnellladesäule installiert werden. Es gilt weiterhin die Kontinuität für Bewährtes sichern und zugleich Impulse geben mit neuen und innovativen Projekten. Ökopunkte sollen für den Bebauungsplan Reitplatz vor Ort generiert werden. Neben dem Klimaschutz steht der Artenschutz auf gleichem Stellenwert. Klimaschutz ist gleichzeitig Artenschutz. Die Umstellung der Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Versorgung ist eines der wichtigsten Aufgaben in den nächsten 2 Jahren. Neben Energieeinsparungen aufgrund Energiekrise und Klimaschutz soll die Nahwärmeversorgung auf eine regenerative Energieversorgung mit zusätzlicher erneuerbarer solarer Quellen (PV/Solar) ausgerichtet werden. Das Wärmenetz im Fischerareal wird weiter ausgebaut. Die laufenden und zukünftig geplanten Gemeindeprojekte sowie klimagerechte Energiekonzepte für Neubaugebiete und die Energieberatung für die Bürgerschaft werden dabei nur ein Teil der Baindter Klimaschutzpolitik sein. Die bisherige Biodiversität wird zudem kontinuierlich weiterverfolgt. Ein Schwerpunkt der Aufgaben des Umweltschutzamtes in den Planjahren ist die Umsetzung des fortgeschriebenen Klimaschutzkonzeptes (Ziel: Klimaneutralität bis 2040), der Durchführung einer Photovoltaik-Kampagne sowie der intensiven Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in Klimaschutz- und Sanierungsfragen. Weitere Kernthemen werden neben den umweltordnungsbehördlichen Aufgaben die Weiterentwicklung und Umsetzung der Biodiversität im Bereich des Artenschutzes und die weitere Zielverfolgung im Bereich des European Energy Awards. Cash-Flow – Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalt Eine Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts ist die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt gewesen. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushalts. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen 4444 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 592.100 € bzw. 183.350 €. Die Entwicklung der Zuführungsrate zeigt sich an den Zahlen der Vorjahre: 2005 -47.258 € 2006 407.945 € 2007 1.554.084 € 2008 1.778.531 € 2009 535.283 € 2010 668.216 € 2011 1.284.245 € 2012 1.119.781 € 2013 1.091.309 € 2014 1.389.652 € 2015 1.393.344 € 2016 1.672.721 € 2017 1.312.658 € 2018 127.300 € Der doppische Zahlungsmittelüberschuss beträgt: 2019 Erg. 2.714.214,61 € 2020 Erg. 1.101.738,14 € 2021 Erg. 735.867,04 € 2022 (Plan) 92.050,00 € 2023 (Plan) 592.100,00 € 2024 (Plan) 183.350,00 € Der Zahlungsmittelbedarf lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. Tilgung beträgt 2023 +442.100 € und 2024 laut der Planung -114.650 €. Es wird sich zeigen, wieviel Kredite aufgenommen werden müssen und wie hoch die Tilgung anvisiert wird. Investitionsschwerpunkte Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 19,15 Mio. Euro bzw. 12,73 Mio. €. Im Jahr 2023 und 2024 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt und einige große neue Maßnahmen begonnen. Die kamerale Bildung von Haushaltseinnahme- oder Haushaltsausgaberesten gibt es im doppischen Haushaltsrecht so nicht mehr. Haushaltsrechtlich besteht die Möglichkeit Haushaltsermächtigungen zu bilden. Allerdings findet hier keine Buchung mehr statt, wie im kameralen Haushalt, so dass diese in einer Nebenrechnung zu dokumentieren wären. Außerdem müssten im Finanzhaushalt entsprechend liquide Mittel vorgehalten werden. Es werden voraussichtlich nur von 2023 auf 2024 Haushaltsermächtigungen nach § 21 GemHVO vorgetragen. 4545 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushalt 2023 und 2024 verteilen sich auf: 2023 2024 Baumaßnahmen 13.345.000 € 8.217.000 € Grunderwerb 3.408.000 € 2.908.000 € Bewegl. Anlagevermögen 2.295.050 € 1.566.400 € Beteiligungen 0 € 0 € Investitionsförderungsmaßnahmen 85.500 € 40.000 € Erwerb von immaterielle Vermögensgegenstände 12.000 2.000 Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme) im Haushalt 2023/2024 betragen 5 Mio. € bzw. 5,25 Mio. €. Die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung) im Haushalt 2023/2024 betragen 150.000 € bzw. 300.000 € Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst daher ein Auszahlungsvolumen aus Investitionstätigkeit von insgesamt 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. €. 3. FINANZHAUSHALT – Liquiditätsplanung Die Rechengrößen des Finanzhaushalts sind Einzahlungen und Auszahlungen. Es werden somit alle Finanzvorfälle abgebildet, die das Geldvermögen der Gemeinde verändern sollen. Das Augenmerk des Finanzhaushalts liegt auf dem Geldfluss. Da die Liquidität der Kommune betrachtet wird, gilt hier weiterhin das Kassenwirksamkeitsprinzip. Ziel des Finanzhaushalts ist die sorgfältige Planung der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Feststellung eines notwendigen Kreditbedarfs für Investitionen für den Planungszeitraum. Der Finanzhaushalt als Liquiditätsplanung besteht aus drei Teilen: Im ersten Teil wird der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Er beinhaltet alle zahlungswirksamen, ordentlichen Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Nicht darin enthalten sind die Abschreibungen, die Auflösungen der Sonderposten, sowie die Bildung und Auflösung von Rückstellungen. Diese Größe ist vergleichbar mit der kameralen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im Haushalt 2023/2024 beträgt der Zahlungsmittelbedarf bzw. überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 592.100 Euro bzw. +183.350 Euro und dient der Finanzierung der Investitionstätigkeit. Bedingt durch steigende laufende Auszahlungen kann 2023 nur ein minimaler Überschuss erwirtschaftet werden. Die laufenden Auszahlungen erhöhen sich im Wesentlichen bei den Personal-, Sach- und Dienstleistungen und Transferauszahlungen. Der zweite Teil des Finanzhaushalts bildet die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab und entspricht im Wesentlichen dem bisherigen kameralen Vermögenshaushalt. Lediglich die Abbildung der Kreditaufnahmen und -tilgungen, sowie die Abbildung der bisherigen Zuführungsrate fehlen. Zur Investitionstätigkeit gehören insbesondere bei den Auszahlungen die Grunderwerbe, die Beschaffungen von beweglichem Sachvermögen mit einer Wertgrenze über 800 Euro netto, Baumaßnahmen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Im Haushalt 2023/2024 sind dies in Summe - 19.145.550 bzw. 12.733.400 Euro. Dem stehen insbesondere Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträge und Veräußerungen von Sachvermögen mit 12.259.350 bzw. 9.349.350 Euro entgegen. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt demnach -6.886.200 bzw. -3.384.050 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Haushalte nicht mehr die Spitzenvolumen vor 2020 erreichen werden. 4646 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der dritte Teil des Finanzhaushalts beinhaltet somit die Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Im Haushalt 2023 und 2024 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 5 Mio. € bzw. 5,25 Mio. € für Investitionstätigkeiten vorgesehen. Außerdem werden bestehende Kredite ab 2023 mit 150.000 Euro bzw. in den folgenden Jahren mit 300.000 € getilgt. Der Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt 2023 4.850.000 Euro und 2024 4.950.000 Euro. Auf eine weitere Entnahme aus den liquiden Mittel wird aus Gründen des Vorsichtsprinzips verzichtet. Mit der Evaluierung des Haushaltsrechts wurde wieder eine Liquiditätsreserve von 2% der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit eingeführt. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2023 rund 3,0 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2024 noch rund 1,55 Mio. Euro betragen. Die liquiden Mittel werden zum 01.01.2025 noch rund 3,30 Mio. Euro betragen. Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Im Gesamtfinanzhaushalt 2023/2024 werden Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 1 bis 3 des Gesamtfinanzhaushalts) ausgewiesen. Diese beinhalten alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Bei der Gegenüberstellung der Summe der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushalts mit 13.131.400 bzw. 13.475.400 Euro (Jahr 2024) und der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 12.741.400 bzw. 13.100.400 Euro ergibt sich eine Differenz von 390.000 bzw. 375.000 Euro. Diese entspricht den zahlungsunwirksamen Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen. Der Unterschied der ordentlichen Aufwendungen mit 13.472.500 € bzw. 14.300.250 Euro und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 12.259.350 bzw. 9.349.350 Euro beträgt 1.323.200 bzw. 1.385.200 Euro und entspricht den zahlungsunwirksamen planmäßigen Abschreibungen. Dadurch ergibt sich unter Berücksichtigung des ordentlichen Ergebnisses mit 341.100 bzw. 824.850 Euro ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von +592.100 bzw. 185.350 Euro, der nur 2023 zur Deckung des Finanzierungsmittelbedarfs aus Investitionstätigkeit minimal verwendet wird. Der Finanzierungsmittelbedarf aus dem Bedarf/Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Bedarfs aus Investitionstätigkeit beträgt somit noch 6.294.100 bzw. 3.98.700 Euro. Berechnung der Liquiditätsreserve für den Finanzplanungszeitraum 2023-2025: Haushaltsjahr Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (EUR) Davon Sollbestand Liquiditätsreserve (2%) (auf volle Tsd. EUR gerundet) 2023 12.149.300 243.000 2024 12.915.050 258.000 2025 13.486.900 269.000 2026 13.471.550 269.000 2027 13.561.150 271.000 Das ordentliche Ergebnis 2023 und 2024 deckt nur einen Bruchteil der Investitionsvorhaben. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2023 und 2024 Investitionen von 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. € vor. Größter Unsicherheitsfaktor wird weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung mit den wieder leicht verbesserten Einnahmenprognosen, sowie die Einhaltung der Planansätze sein. Bei Überziehungen der bewirtschaftenden Stellen ist nicht die Finanzverwaltung für deren Ausgleich verantwortlich, sondern die bewirtschaftende Stelle selbst. Die Haushalts- 4747 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - anmeldungen, konkreten Zielsetzungen, sowie die Weitergabe von Informationen sind für die weiteren Haushaltsplanungen ausbaufähig. Wann, wenn nicht in Zeiten guter Steuereinnahmen und in bevorstehenden Negativzinszeiten, sollten die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden. Dennoch sollten laufende Ausgaben von jedem Mitarbeiter nach Notwendigkeit hinterfragt werden. Zum anderen muss weiterhin bei jeder zusätzlichen freiwilligen Leistung überlegt werden, ob die Gemeinde Baindt diese freiwillige Leistung auch dauerhaft gewähren kann. Bei den Gebühren könnte noch eine höhere Kostendeckung (Schenk-Konrad-Halle, Gebühren bei Schule, Kindergarten etc.) angestrebt werden. Verwaltungskostenbeiträge (Innere Leistungsverrechnungen Sachkonten 3811/4811 nicht zahlungswirksame Konten) Die Verwaltungskostenbeiträge sind vor allen Dingen in den Bereichen notwendig, in denen die Gemeinde eine Steuererklärung erstellen muss. Sie stellen in erster Linie Kostenfaktoren dar, die den steuerlichen Gewinn mindern. Die Ansätze müssen daher auch den tatsächlichen Verhältnissen angepasst werden. In diesen Beträgen sind sowohl Personal- als auch teilweise Geschäftsausgabeanteile angesetzt und verrechnet. 4. Interne Leistungsverrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die Umsetzung wird über die interne Leistungsverrechnung (ILV) erfolgen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Der Saldo der internen Leistungsverrechnung über den Gesamthaushalt muss Null betragen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt keine interne Leistungsverrechnung. Aktuell werden die Reinigungsleistungen sowie die Kosten der Objekte direkt an die Nutzer der jeweiligen Gebäude verrechnet. Die Personalleistungen der Verwaltung (bisher Verwaltungskostenbeitrag) werden gemäß einer prozentualen Verteilung den entsprechenden Produkten und somit auch den Gebührenhaushalten und Hilfsbetrieben zugeordnet. Die Verrechnung der Leistungen des Baubetriebshofes erfolgt anhand eines internen Verrechnungssatzes. Erstattung Bauhof (Sachkonto 3811) Verwaltungskostenbeiträge / Leistungen anderer Sachbereiche (Sachkonto 3811) Die internen Leistungsverrechnungen betragen im Haushaltsjahr 2023 2.251.900 € und 2024 2.406.900 €. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. 4848 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die internen Leistungsverrechnungen der Ausgaben des Bauhofes wurden auf der Grundlage der Prozentzahlen, die sich aus dem Rechnungsergebnis 2021 ergeben haben, vorgenommen. Berücksichtigt wurden auch, soweit möglich und bekannt, voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr. Um die interne Leistungsverrechnungen des Bauhofes exakt darstellen zu können, wurde ein Bauhofprogramm beschafft, welches seit 2008 im Einsatz ist. Ziel des Bauhofprogrammes ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich bei der Dokumentation/Zeitaufschrieben weiterhin in Grenzen halten. Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Seit 01.01.2018 ist der Landkreis Ravensburg für die Abfallwirtschaft und die Wertstofferfassung zuständig. 5. Schulden in Form von externen Darlehen: Schulden der Gemeinde 2023 Stand zum 01.01.2023 0,00 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2023 5.000.000,00 € zu leistende Tilgung 2023 150.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 4.850.000,00 € Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung 2023 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2023 965.387,50 € zu leistende Tilgung 2023 90.850,00 € Neuaufnahmen 2023 voraus. 970.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 1.844.537,50 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2023 (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2023 2.699.750,00 € zu leistende Tilgung 2023 129.000,00 € Neuaufnahmen 2023 voraus. 1.575.000,00 € Stand zum 31.12.2023 voraus. 4.145.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 10.840.287,50 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2023: .4.850.000 € Schulden der Gemeinde 2024 Stand zum 01.01.2024 4.850.000,00 € Neuaufnahme im Haushaltsjahr 2024 5.250.000,00 € zu leistende Tilgung 2024 300.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 9.800.000,00 € 4949 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schulden Eigenbetrieb Wasserversorgung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2024 18.44.537,50 € zu leistende Tilgung 2024 85.850,00 € Neuaufnahmen 2024 voraus. 450.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 2.208.687,50 € Schulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde ohne Kassenmehrausgabe) Stand zum 01.01.2024 4.145.750,00 € zu leistende Tilgung 2024 159.000,00 € Neuaufnahmen 2024 voraus. 1.375.000,00 € Stand zum 31.12.2024 voraus. 5.361.750,00 € Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sonderrechnung: 17.370.437,50 € (inkl. Trägerdarlehen der Gemeinde) Externe Darlehen Kernhaushalt 31.12.2024: 9.800.000 € Auf die Anlage zum Haushaltsplan wird verwiesen. Abschreibungen (Sachkonten 4711) und Sonderposten (Sachkonten 3161/3162) Gemäß § 46 GemHVO sind in der Anlagenübersicht die (planmäßigen und außerplanmäßigen) Abschreibungen des Haushaltsjahres auszuweisen. § 61 GemHVO definiert Abschreibungen als Aufwand, der durch die Wertminderung bei Vermögensgegenständen verursacht wird. Mit diesen Rechtsgrundlagen wird der Grundsatz der Darstellung jeglichen Aufwands durch Wertminderungen als Abschreibungen in der Anlagenübersicht formuliert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ausschließlich der Aufwand zu berücksichtigen ist, der sich auf das Anlagevermögen bezieht. Dieser Aufwand muss also beispielsweise vom das Umlaufvermögen betreffenden Aufwand abgegrenzt werden. Als Wertminderungen von Vermögensgegenständen sind zu betrachten: 5050 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - - Wertverlust durch Nutzung - Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit - Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse - Wertverlust durch Veräußerung Während es sich beim Wertverlust durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen und beim Wertverlust im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit um ordentlichen Aufwand handelt, stellen der Wertverlust durch außergewöhnliche Ereignisse und der Veräußerungsverlust außerordentlichen Aufwand dar. Der Wertverlust durch die Nutzung beziehungsweise durch den Gebrauch von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wird buchhalterisch durch planmäßige bilanzielle Abschreibungen auf dem Konto 4711 abgebildet, dessen Saldo für den Ausweis in der Anlagenübersicht relevant ist. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens finden sich buchhalterisch auf dem Konto 4471. Die Auflösung passiver Sonderposten (Zuschüsse Sachkonten 3161, Beiträge Sachkonten 3162 etc.) bemisst sich nach der Bilanzwertentwicklung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Damit wird die enge Verknüpfung der Bilanzansätze für Vermögensgegenstand und Sonderposten betont. Abschreibung des Vermögensgegenstandes und Auflösung des entsprechenden Sonderpostens sollen miteinander korrespondieren. In aller Regel ist daher die Auflösung des Sonderpostens analog der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes vorzunehmen, dadurch wirken die ordentlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in der Ergebnisrechnung dem Aufwand aus der Abschreibung des Vermögensgegenstandes entgegen. In den Fällen, in denen eine Passivierung des Sonderpostens erst im Nachgang der Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgen kann (weil bspw. eine nachträgliche Förderung gewährt wird), richtet sich die Auflösung des Sonderpostens nach der Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zum Passivierungszeitpunkt. 6. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Unter „II. Ausblick auf das Rechnungsjahr 2023 und 2024" wurden bereits ausführliche Angaben zum Ergebnishaushalt gemacht. Zudem sind bei den einzelnen Produkten auch Erläuterungen angebracht. Die Ansätze des Ergebnishaushalts 2023 und 2024 wurden auf der Grundlage der Ansätze von 2022 und dem Rechnungsergebnis von 2021 sowie der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses fortgeschrieben. Der Ergebnishaushalt ist das Kernstück zur Abbildung des laufenden Betriebs der Gemeinde. Im neuen Haushaltsrecht erfüllt er eine Schlüsselrolle, da er maßgebend für den Haushaltsausgleich ist. Nur ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben gewährleisten. Produktbereich 11 – Innere Verwaltung Die Produkte 1110 -1125 wurden über die interne Leistungsverrechnung auf die Produkte des Teilhaushalt II verteilt. Das Produkt 1133 (Grundstücksverwaltung) hat ein ordentliches Ergebnis von -61.000 € bzw. 2024 von -61.500 €. Durch die Coronakrise wurde noch viel deutlicher, dass die Digitalisierung weiter voran- gebracht werden muss und zwar mit noch mehr Tempo als bisher. Die Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft haben uns nochmals eindringlich vor Augen geführt, dass eine funktionierende Wirtschaft für eine Kommune von erheblicher Bedeutung ist, ebenso, wie eine lebenswerte und lebendige Gemeinde für unser Gemeinwesen eine herausragende 5151 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bedeutung hat. Produktbereich 12 – Sicherheit und Ordnung Der Zuschussbedarf liegt im Produktbereich 12 bei -660.350 € bzw. 2024 bei -724.850 €. Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben Im Produktbereich 21 ist ein Zuschussbedarf inkl. internen Leistungsverrechnungen in Höhe von -979.550 bzw. 1.056.200 € eingeplant. Der Produktbereich 21 gliedert sich in die Produktgruppen 2110.01 Kernbereich Klosterwiesenschule, Grundschule, Produktgruppe 2110.02 Projekt Schulreifes Kind, Produktgruppe 2150.03 Schulsozialarbeit und Produktgruppe 2150.03 Betreuungsangebot – Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung. Die Produktgruppe 2110.01 Klosterwiesenschule besteht seit dem Schuljahr 2013/2014 aus der Grundschule. Die Sachausgaben im Schuletat beruhen auf den Planansätzen des Vorjahres bzw. wurden aufgrund diverser Faktoren (Schülerzahlen, Preissteigerungen, Rechnungsergebnis angepasst). Die Gemeinde Baindt steuert mit ihren Angeboten im Bereich der Ganztagesschule inkl. Mensa, Kernzeitbetreuung, Bürgerbus, Profilierung im Bereich Musik gegen Rückgänge bei den Schülerzahlen der Grundschule entgegen. Pro 1.000 EW hat die Gemeinde 10 Kinder pro Klasse. Bei 5.300 EW wären es eigentlich ca. 200 Kinder. Es gehen auch Baindter Kinder zum Sprachheilzentrum, zur VKL-Klasse sowie in die Privatschule St. Konrad. Produktbereich 26-29 – Vereinsförderung, Kulturpflege, VHS, Bücherei, Kirchengemeinde Der Zuschussbedarf beim Produktbereich 26-29 beträgt aufsummiert 2023 und 2024 ca. 273.000 €. Produktbereich 31 – Soziale Hilfen – Obdachlosigkeit, Asyl, Integrationsaufgaben 5252 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Im Produktbereich 31 ist 2023 ein Zuschussbedarf von -234.800 € eingeplant. Es ist jedoch eine volle Kostendeckung der Sachkosten angedacht. Insbesondere die interne Leistungsverrechnungen von Personal der Verwaltung wird nicht voll ersetzt. Es werden einige Produktgruppen (Kostenstellen) abgebildet. Die Produktgruppe 3140.05.1000 dient der Vermietung von Wohnungen an Obdachlose. Die Produktgruppen 3140.07.1000-3140.07.7000 stellen die Aufwendungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in deren Objekten dar. Abschreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung werden zum Teil erst nachträglich mit der Vermögensbewertung aufgenommen. Die Betreuung und Förderung von Flüchtlingen ist in der Produktgruppe 3180.10.0000 geregelt und wird auf die Produkte 3140 verteilt. Asyl- und Flüchtlingszahlen haben nach dem Ukrainekrieg einen Handlungsdruck auf kommunaler Ebene verursacht. Die Kommunen haben vieles geleistet, was sie können, um Flüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und zu versorgen. Langfristig könnte die Integrationsbeauftragte auch für die Bereiche sozialer Hilfen und Obdachlosigkeit fungieren. Mehrausgaben können vor allem Aufgrund von Niederschlagungen von uneinbringlichen Mieten und Nebenkosten der Sozialwohnungen bzw. Containerunterkünfte resultieren. Bei den Bewirtschaftungskosten sollten die höheren Energieverbräuche im Sinne des Klimaschutzes nicht aus den Augen verloren werden. Produktbereich 36 – Kindergärten Der Produktbereich 36 ist mit -1.861.150 € im Jahr 2023 und -.1.888.150 € im Jahr 2024 der Bereich mit dem größten Nettoressourcenbedarf im Ergebnishaushalt. Der Zuschussbedarf der kommunalen Kindergärten hat sich aufgrund der Erhöhung der Personalausgaben, Fachbereichs- und Hausleitungen erhöht. Neben höheren Personalkosten (Kindergrippe, Personalstellenschlüssel, Freistellung, neue Einstufung der Erzieherinnen sowie Tarifvertragssteigerungen) sind auch höhere Zuweisungen des Landes zu verzeichnen. Der Zuschussbedarf der nichtkommunalen Kindergärten erhöht sich ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Stärker steigende Kosten sollten auch ansteigende Kindergartengebühren zu Folge haben. Die Gemeinde hat bisher die Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Elternbeiträge 2023/2024 könnten einfacher und anders gestaffelt werden. Zusatzleistungen (Mittagsbetreuung, Ganztagesbetreuung) sollten höher belastet werden. Mehr als 85 % der Betriebsausgaben für den Kindergarten werden von der Gemeinde abgedeckt. Die Betreuungszeiten sollten zudem an die Finanzausgleichsvorgaben mit wöchentlicher Betreuungszeit angepasst werden. Gem. § 29c FAG Abs. 3 sind die Zahl der Kinder vom jeweiligen Finanzausgleichsjahr vorangegangenen Jahres (Statistik 01.03.2022) maßgebend. 5353 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 42 – Sporthalle, Freisportanlagen Im Produktbereich 42 ist ein Zuschussbedarf in Höhe von -323.450€ bzw. 328.800 € eingeplant. Dies resultiert vor allem aus Veränderungen bei der Unterhaltung der Sportplatzflächen, Unterhaltung der Grünanlagen sowie den internen Leistungsverrechnungen des Bauhofes. Produktbereich 51 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung, Bauleitplanung, Stadtsanierung Der Zuschussbedarf im Produktbereich liegt bei -1.132.050 € bzw. -882.200 €. Es hat sich die Umlage an den Gemeindeverband Mittleren Schussentals u. a. wegen der Abgabe des Gutachterausschusses, Einstellung des Klimaschutzbeauftragten und des Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Zudem müssen die Bauleitplanungskosten und Kosten für die Konzeptvergabe im Ergebnishaushalt als Aufwand dargestellt werden. Produktbereich 53 – Ver- und Entsorgung Die Erstattung der Straßenentwässerungskosten wurden gem. Kalkulation mit 100.000 € für die Verrechnung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eingeplant. Die Unterhaltungskosten der Infrastruktur [Unterhaltung Gemeindestraßen (150.000 €), Brücken (30.000 €), Winterdienst (27.000 €) sowie Straßenkehrung (16.000 €)] wurden mit insgesamt 223.000 € im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die Stromkosten der Straßenbeleuchtung wurden auf 32.500 € (Vj. 16.000 €) festgesetzt. Im Rahmen von Energieeinsparmaßnahmen liegt bei der Straßenbeleuchtung weiterhin ein Schwerpunkt. Die Finanzverwaltung hat hier nicht die vollen 89 Cent brutto/kwh veranschlagt und es wird auf die Strompreisbremse . Des Weiteren sollen in der Straßenbeleuchtung Einsparpotenziale erzielt werden. Abfallbeseitigung Die Kostenerstattungen des Landkreises sind im Rahmen der Rückdelegation aufgeführt. Zum 01.01.2023 sind alle Kommunen beim Landkreis Ravensburg. Die Kostenerstattungen wurden etwas reduziert. Produktbereich 54-57 – Verkehrsflächen, Friedhofswesen, Schenk-Konrad-Halle Bestattungswesen Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt laut Haushaltsplan inkl. aller internen Leistungsrechnungen wie bereits erwähnt 41,1 %. Er steht und fällt jedoch mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Schenk-Konrad-Halle Bei der Schenk-Konrad-Halle wurden die Einnahmen- und Ausgabenansätze für 2023 angepasst. Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte und Schenk-Konrad-Halle ist aufgrund geringerer Belegung unter Einbeziehung aller internen Leistungsrechnungen mit 23,1% niedrig. Die Investitionen wirken sich über die Abschreibungen und niedrige Zinsen auch auf den Kostendeckungsgrad aus. Die Gemeinde Baindt rechnet 2023 mit besserer Belegung. Die Stromkonzessionsabgabe (Konto 3511) ist mit Einnahmen in Höhe von 110.000 € wie im Vorjahr veranschlagt. Die Konzessionsabgabe im Gasbereich wurde mit 9.800 € (Vj. 10.000 €) angesetzt. Die Konzessionsverträge wurden 2007 neu für 20 Jahre vergeben. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. 5454 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Siehe hierzu Erläuterungen unter Abschnitt B des Vorberichtes. 7. Erläuterungen zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm wurden 2023 sowie auch 2024 Erläuterungstexte angebracht, so dass auch hier nur auf einige besondere Ansätze eingegangen wird. Finanzhaushalt Gemäß § 3 der Gemeindehaushaltsverordnung enthält der Finanzhaushalt alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus dem Ergebnishaushalt. Auf die im Vorbericht an anderer Stelle gemachten Ausführungen darf verwiesen werden. Daraus ergibt sich im Regelfall ein Finanzierungsüberschuss, der für Investitionen verwendet werden kann. Für die folgenden Jahre ist aus heutiger Sicht ein Finanzierungsbedarf von rund 2,50 Mio. Euro (Finanzierungsbedarf für 2025: 0,90 Mio. Euro; Finanzierungsbedarf für 2026: 1,58 Mio. €, Finanzierungsbedarf für 2027 0,03 Mio. Euro) zu erwarten. Gesamtfinanzierung im Finanzhaushalt Zur Finanzierung der Investitionen kommt die Liquidität aus Vorjahren in Frage. Diese beläuft sich nach derzeitigem Stand der Abschlussarbeiten Ende 2022 auf rund 3,0 Millionen Euro (siehe auch Anlage “Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“). Dazu kommen die beträchtlichen Grundstückserlöse und Beiträge der Jahre und die Zuschüsse aus den Fachförderprogrammen und aus dem Ausgleichstock. Die Unterstützung des Landes ist dabei für die Gemeinde von großer Wichtigkeit. Ergänzend verweise ich auf einige in der Planung befindliche Maßnahmen hin (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die teilweise evtl. noch nicht vollständig in der derzeitigen Planung enthalten sind. Das gegenüber den Vorjahren etwas geringere Investitionsvolumen in den Jahren 2025 und 2027 macht deutlich, dass nach Abarbeitung der großen Maßnahmen, wie Gestaltung der neuen Ortsmitte, umfassenden Sanierung der Klosterwiesenschule, des Fischerareals, Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhaus, Breitbandausbau sowie der baulichen Entwicklung der eingeschlagene Weg nicht dauerhaft so fortgesetzt werden kann. Die letzten Jahre zeigen, dass sich die Umsetzung auf Grund verschiedener Entwicklungen auch mal verzögern kann. Darüber hinaus stehen uns mit den weiteren Baugebietsentwicklungen sowie im Rahmen des kommunalen Glasfaserausbaus (Vorfinanzierung) langjährige kosten- und zeitintensive Aufgaben bevor. Auf die Anlage zum Haushaltsplan „Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität“ darf verwiesen werden. 5555 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushaltes Wie finanziert sich der Finanzhaushalt? 1. Aus dem Saldo der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die auch zahlungswirksam sind (=Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit). Dazu gehören nicht die Auflösung der Ertragszuschüsse und der Grabnutzungsgebühren und die Abschreibungen. 2023 2024 2. Summe der Erträge des Ergebnishaushalt: 13.131.400 13.475.400 Summe der Aufwendungen des Ergebnishaushalts: 13.472.500 14.300.250 Ordentliches Ergebnis des Ergebnishaushaltes -341.100 -824.850 zzgl. nicht zahlungswirksame Aufwendungen (AfA) 1.323.200 1.385.200 abzgl. nicht zahlungswirksame Erträge (Auflösung Sonderposten) 390.000 375.000 Zahlungsmittelüberschuss aus Ergebnishaushalt +592.100 +185.350 3. Aus den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen sind 2023 1.244.000 € bzw. 2024 3.780.000 € veranschlagt. Dazu gehören die Zuschüsse für die festgesetzten Maßnahmen. Die Förderungen durch das Land ermöglichen somit die Finanzierung von Investitionen in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde. 4. Aus der Veräußerung von Grundstücken und Beitragseinnahmen sind 2023 4.371.000 € bzw. im Jahr 2024 4.640.000 € vorgesehen. 5. Tilgungsrückflüsse aus Sondervermögen sind 144.350 € bzw. 129.350 € vorgesehen. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 2023 12.259.350 € bzw. 2024 9.349.350 €. Die Einzahlungen aus Kreditaufnahme beträgt 2023: 5,0 Mio. € und 2024: 5,25 Mio. €. Was wird damit finanziert? 2023 2024 1. Grunderwerb 3.408.000 € 2.908.000 € 2. Erwerb von beweglichem Vermögen 2.295.050 € 1.566.400 € 3. Baumaßnahmen 13.345.000 € 8.217.000 € 4. Erwerb von Finanzvermögen: 0 € 0 € 5. Investitionsförderungen 85.500 € 40.000 € 6. Erwerb von immateriellen Vermögen 12.000 € 2.000 € Summe Auszahlungen 19.145.550€ 12.733.400 € 7. Tilgungen 150.000 € 300.000 € Bezüglich der Einzelmaßnahmen darf auf das Zahlenwerk insbesondere auf das Investitionsprogramm verwiesen werden. a) Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist nicht gleichlautend mit dem Zahlungsmittelbedarf/-überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Das Gesamtergebnis beinhaltet alle zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen 5656 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, ein Übertrag in den Finanzhaushalt findet aber nur für die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen statt. Die zahlungswirksamen Erträge (ohne Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen) betragen 12.741.400 € bzw. 13.100.400 €. Bei den Aufwendungen muss ebenfalls eine Korrektur um die Abschreibungen als nicht zahlungswirksame Aufwendungen erfolgen. Es verbleiben als zahlungswirksame Aufwendungen somit 12.149.300 € bzw. 12.915.050 €. Die beiden verminderten Beträge sind im Finanzhaushalt als Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit genannt. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt 2023 592.100 € bzw. 2024 nur 92.050 €. b) Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Die nachfolgenden Erläuterungen orientieren sich wie im Ergebnishaushalt an der Numerik der Positionen in der linken Spalte des Gesamtfinanzhaushaltes. 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei den Zuweisungen und Zuschüssen plant die Gemeinde Baindt insgesamt 1.244.000 € bzw. 3.780.000 € für 2023/2024 ein, die nachfolgend genannt sind. Bei den Zahlungen handelt es sich um Mittel aus der Städtebauförderung und Ausgleichsstock sowie um Regelbeihilfen des Landes. 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit Für die Jahre 2023 und 2024 werden 415.000 € bzw. 1.130.000 € für Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeiten zum Ansatz gebracht. Davon entfallen alle komplett auf Erschließungsbeiträge 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Für den Verkauf von Bauplätzen werden 3,966 Mio. € bzw. 3,500 Mio. € veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Wert nur um den reinen Grundstückswert, ohne Beiträge. Zusätzlich wird mit 16.000 bzw. 10.000 Euro aus dem Verkauf von Fahrzeugen gerechnet. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Aus der Auflösung von Spareinlagen wird mit 6,5 Mio. € bzw. 0,8 Mio. € gerechnet. Die Darlehensrückzahlung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung wird mit einer jährlichen Tilgung von 144.350 € bzw. 129.350 € geplant. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden werden 2023 und 2024 Auszahlungen in Höhe von 3,4 Mio. € bzw. 2,9 Mio. € eingeplant. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Der Doppelhaushalt enthält einen Rekordplanansatz von 9,96 Mio. € bzw. 13,345 Mio. € für folgende Baumaßnahmen: 2023 2024 Anlage im Bau – Klima- und Artenschutz pausch. Ansatz 120.000 € 520.000 € Gebäude 5.100.000 € 5.000.000 € Betriebsvorrichtungen Gebäude 280.000 150.000 Tiefbaumaßnahmen u. a. Dorfplatz 2.510.000 860.000 Straßen, Wege, Plätze 1.300.000 € 850.000 € Wasserbauliche Anlagen 1.640.000 € 160.000 € Nahwärme- und Breitbandleitungen 1.900.000 € 150.000 € 5757 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Bestattungseinrichtungen 0 € 0 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 495.000 € 527.000 € 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen ist ein Haushaltsansatz in Höhe von 2.295.050 € bzw. 1.566.400 € bereitgestellt. 27 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: Für Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen sind für das Jahr 2023 85.500 € und für das Jahr 2024 40.000 € vorgesehen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen Für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen sind 12.000 € bzw. 2.000 € vorgesehen. c) Zahlungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit Die voraussichtlichen liquiden Eigenmittel betragen zu Jahresbeginn 3,0 Mio. €. Aufgrund der Investitionen und Verkaufserlöse im Finanzhaushalt wird eine Liquidität in Höhe von zum Jahresende 2023 von 1,5 Mio. € erwartet. 2024 wird ein Liquiditätsstand bei Erzielung von Verkaufserlösen, Zuschüssen und Aufnahmen von Krediten von 3,3 Mio. erwartet. Die einzelnen Investitionen werden nicht produktbezogen aufgeführt. Hierzu wird auf das beigefügte Investitionsprogramm verwiesen. 8. Zusammenfassung, Finanzplanung und Zukunftsperspektive Ziel der Haushaltsplanung ist es, ein möglichst realistisches Bild der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie der in den einzelnen Jahren möglichen Investitionen und der künftigen Entwicklung der Verschuldung aufzuzeigen. Die Erwartungen bezüglich des Haushalts 2023 wurden von der Verwaltung im Sinne eines „vorsichtigen Optimismus“ in konkrete Haushaltsdaten umgesetzt, wobei alle vorliegenden Erkenntnisse über zukünftige Entwicklungen eingearbeitet wurden. Der Blick zurück auf die vergangenen Haushaltsjahre bestätigt, dass Baindt mit dieser Haltung gut gefahren ist. Die doppischen Haushaltspläne weisen 2023 und 2024 im Ergebnishaushalt ein negatives ordentliches Ergebnis von -341.100 € bzw. -824.850 Euro aus. In der jetzigen Situation mit dem russischen Angriffskrieg, ist es bereits schwierig eine zuverlässige Prognose für die nächsten Wochen und Monate abzugeben. Umso schwieriger ist es, zuverlässig für das nächste Jahr und erst recht darüber hinaus zu planen. Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen, die sich im Wesentlichen auf den Haushaltserlass des Landes und die Einschätzungen der Steuerschätzer stützen, müssen wir auch im Jahr 2025 ff mit höheren Aufwendungen als Erträge rechnen. Für die mittelfristige Finanzplanung werden die Ergebnisse ebenfalls maßgeblich durch die Berechnungen des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Handlungsspielräume der Gemeinden sind eingeschränkt. In guten Jahren werden gerne weitere Leistungen ausgebaut. Die Gemeinden werden jedoch in schlechteren Jahren gezwungen, die Leistungen für die Bürger evtl. wieder einzuschränken, die Investitionen zurückzufahren und die Verschuldung zu erhöhen. Angesichts der großen Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Asyl, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur sind leistungsfähige und starke Gemeinden aber unverzichtbar. Ohne starke Kommunen wird Deutschland dem Wachstum nicht standhalten können. Kein Land wie Deutschland ist so 5858 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - von Wachstum und Export abhängig. Des Weiteren kann der Staat langfristig nicht in eine exorbitante Verschuldung gehen. Größeren örtlichen Bezug hat hier die Gewerbesteuer. Ihr Aufkommen wird derzeit als einigermaßen stabil positiv veranschlagt. Aber auch sie ist konjunkturabhängig. Im Gegenzug weitgehend konjunkturunabhängig sind die Aufwendungen – allen voran die Personalaufwendungen. Diese werden weiter steigen. Speziell für die Personalaufwendungen gilt die Maxime: Qualität hat ihren Preis. Die Dienstleistungen haben zwischenzeitlich bewusst und gewollt ein hohes Qualitätsniveau erreicht, sei es in den Kindertageseinrichtungen, den Schulen, oder in den vielen, vielen Leistungen der Kernverwaltung. Das Niveau dieser Qualität in der Zukunft erhalten und evtl. zu verbessern, die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen voranzubringen und somit die Verwaltung bürgerfreundlich auszubauen, bedeutet auch in den kommenden Jahren eine große Anstrengung für den Gemeindehalt. Intergenerative Gerechtigkeit heißt dann, das geschaffene Vermögen der Gemeinde, sei es Gebäude, Straßen oder sonstige öffentliche Einrichtungen, zu erhalten und gleichzeitig an die sich veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Erhalten und Gestalten, zwischen Sanieren und Investieren gilt es von Verwaltung und Gemeinderat stets aufs Neue abzuwägen und auszutarieren. Unter dem Strich kann festgehalten werden, dass die Gemeinde Baindt die von der Gemeindeprüfungsanstalt als wichtig erachteten Kriterien zur dauerhaften Leistungsfähigkeit 2023 und 2024 in der Planung leider nicht erfüllt. Hierzu trägt neben der Sparsamkeit im laufenden Bereich bei, dass sich die Rahmenbedingungen insbesondere was die Ausgaben, das Gewerbesteueraufkommen und den Finanzausgleich angeht, positiv entwickeln. Aus heutiger Sicht wird es unter heutigen Gesichtpunkten schwer in den kommenden Jahren stabile Haushalte aufzustellen. Verpflichtungsermächtigungen Für 2023 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.650.000 € vorgesehen. Für 2024 sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 € vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen (Bsp. Vergaben von Bauarbeiten). MITTELFRISTIGE FINANZPLANUNG BIS 2027 Nach § 85 der GemO sind die Kommunen verpflichtet, für einen 5-jährigen Zeitraum eine Finanzplanung aufzustellen. Das erste Jahr der Finanzplanung ist das Jahr der Planaufstellung also das laufende Haushaltsjahr 2022 (2023), das zweite Jahr das eigentliche Haushaltsjahr, hier 2023 (2024). Die Vorausplanung umfasst lediglich drei Jahre (2024 bis 2026 (2027). Im Rahmen der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen, das jährlich der aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben wird. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2027 des Ergebnishaushalts erfolgt auf der Ebene des Gesamthaushalts. Das Investitionsprogramm des Finanzhaushalts wird auf Ebene der Produkte dargestellt. Die beigefügte Finanzplanung der Gemeinde Baindt bis 2027 beruht auf den Orientierungsdaten der kommunalen Haushalts- und Finanzplanung. Teilweise erfolgten Anpassungen an die örtlichen Verhältnisse. Die Orientierungsdaten des Innenministeriums 5959 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - und des Finanzministeriums (Haushaltserlass 2023) weisen für die kommenden Jahre wieder einen langsamen Aufwärtstrend aus. Es wird von einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsendem Einkommen der privaten Haushalte und stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Beim Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer ist deshalb wieder mit steigenden Erträgen in den Jahren 2024 bis 2027 zu rechnen. Die Umsatzsteuer weist in den Jahren 2024-2025 noch steigende Erträge aus. Allerdings steigen vermutlich noch stärker die jährlichen Aufwendungen, wie beispielsweise die Personal- und Transferaufwendungen. Es ist daher mittelfristig davon auszugehen, dass der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit sich noch weiter reduziert. Die Überschüsse bspw. der Jahre 2017-2021 werden im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht werden können. Die ordentlichen Ergebnisse in den Jahren 2024-2027 sind derzeit negativ. AUSBLICK Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben Baindts mit Folgekosten für zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittelfristig nur die unabweisbaren Aufgaben finanzierbar. Neuen Infrastrukturinvestitionen, die dauerhaft Folgekosten verursachen, sollten gleichzeitig Vorschläge zur Kostenreduzierung an anderer Stelle mitgegeben werden. Zu bedenken ist hier allerdings, dass die Aufwendungen des Ergebnishaushalts weitestgehend als "Fixkosten" anzusehen sind. Pauschale Kürzungen sind hier teilweise nur bedingt möglich ohne dass dauerhaft von vorhandenen "Standards" abgewichen wird. Mit großer Sorge muss weiterhin die sehr dynamische Zunahme bei den Zuschüssen für die Kindergartenträger sowie den eigenen Aufwendungen und Auszahlungen gesehen werden. Realistisch gesehen geht es in diesem Bereich nur darum, diese Pflichtaufgabe zu einem moderaten Zuwachs zurückzuführen. Insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben liegt es in der vollen Eigenverantwortung der Gemeinden, ob und wie sie tätig werden wollen. Solche freiwilligen Aufgaben sind insbesondere die öffentlichen Einrichtungen für Sport, Kultur, Kunst, Erwachsenenbildung, Verkehr und die Wirtschaftsförderung. Wichtige Pflichtaufgaben sind u. a. die Abwasserbeseitigung, Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr, Einrichtung und Unterhaltung der allgemeinbildenden Schulen, die Bauleitplanung, Straßenbaulastträgerschaft für Gemeindestraßen, die Beleuchtung, die Reinigung und der Winterdienst für die Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage oder die Mitwirkung an der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots von Kindergärten. Um außerordentliche Erträge zu realisieren und den Ergebnishaushalt zu stützen wird die Gemeinde nicht umherkommen die angedachten Baugebiete Bühl und Lilienstraße zu realisieren und mit Gewinnen zu veräußern. Um Entscheidungsspielräume für den Gemeinderat aufrechtzuerhalten, wird der Gemeinderat gebeten, die laufende Aufwendungen und Investitionen unter die Lupe zu nehmen, aber nicht den Planungsaufwand in die Höhe zu treiben. Den Planungsaufwand sowie die Honorarvereinbarungen sind zu hinterfragen. Im neuen Haushaltsrecht sind die Kommunen aufgefordert, aufgrund Generationengerechtigkeit gezwungen, die Abschreibungen zu erwirtschaften. Trotz niedrigem Zinsniveaus sollte die Gemeinde nicht zu stark in die Verschuldung gehen. Mögliche Erträge (z. B. Elternbeiträge für Kinderkrippen nach den Empfehlungen des Landes und angemessener Deckungsgrad beim Friedhof) sind zu realisieren. Auch sind die in der Finanzplanung 2024 bis 2025 angesetzten Beträge erforderlich, um das bereits reduzierte Aufgabenprogramm in diesem Zeitraum zu verwirklichen. Sollten diese Werte nicht erreicht werden können, ist eine entsprechende weitere Erhöhung der Realsteuern unumgänglich 6060 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - oder die geplanten Investitionen müssen deutlich reduziert werden. Nur so bleibt dauerhaft gewährleistet, dass keine Defizitabdeckung des laufenden Betriebes durch die Veräußerung von Gemeindevermögen notwendig wird und ein halbwegs akzeptabler Zahlungsmittelüberschuss für den Finanzhaushalt erreicht werden kann. Im Jahr 2023 muss daher endlich Schluss sein mit dem täglichen Weltuntergangs- Szenario. Wenn wir dauerhaft vor den Folgen des Klimawandels gewarnt werden, gibt es keine Hoffnung, die Probleme je bewältigen zu können. Die Folge ist Resignation, es fehlt jeder Antrieb, die Herausforderungen zu meistern. Die ewigen Warner spielen ein gefährliches Spiel. Und oft geht es den Warnern – siehe Corona – auch nicht wirklich um Sicherheit, sondern darum, das eigene Narrativ zu retten. In der Finanzplanung 2025 bis 2027 sind weitere Kredite vorgesehen. Natürlich konnten auch im Finanzplanungszeitraum von 2025 bis 2027 nicht alle Wünsche aufgenommen werden. Einige können erst 2027 ff. verwirklicht werden. Nach dem vorliegenden Plan wird das Investitionsvolumen inkl. Grunderwerb für die Jahre 2025 und 2027 insgesamt bei 31,87 Mio. Euro liegen. Die beiden Haushaltspläne sehen mehr Investitionen vor als je zuvor vor. 2025 bis 2027 soll noch um 18,5 Mio. Euro ausgebaut werden. Durch das NKHR wird in der aktuellen Lage deutlich, dass Baindt in der Finanzplanung den Ressourcenverbrauch trotz solidem Haushalten und minimalen Erträgen nicht wie im Rechnungsjahr 2021 erwirtschaften kann. Falls es im Finanzplanungszeitraum entgegen den Prognosen zu einer starken Delle kommen sollte, kann ein konsequentes Sparprogramm helfen, die Finanzen der Gemeinde Baindt einigermaßen stabil zu halten. Es bleibt die Hoffnung, dass Deutschland wieder schnell an die prosperierenden Jahre 2017-2021 anknüpft. 6161 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - 9. Kennzahlen zur Beurteilung des Gesamtergebnishaushalts Die Kommunen haben ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 77 Abs. 1 GemO). Dies erfordert eine geordnete Haushaltswirtschaft, die auf die Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit abzielt. Die Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune erfordert einheitliche Kennzahlen - so genannte Pflichtkennzahlen. Wie schon seit vielen Jahren von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert, wurde hierfür nun vom Land im Rahmen der Evaluation des Gemeindewirtschaftsrechts in der Verwaltungsvorschrift Produkte/ Kontenrahmen ein landeseinheitliches verbindliches Kennzahlenset vorgegeben (vgl. Anlage 10). Die Kennzahlen sollen zur Beurteilung der Ertragslage, der Finanzlage und der Kapitallage einer Kommune dienen. Im Folgenden werden mögliche Kennzahlen kurz erläutert. Kennzahlen der Ertragslage Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge: ordentliche Aufwendungen); gibt Auskunft über die Nachhaltigkeit der Haushaltswirtschaft, muss ab 2024 unter Berücksichtigung von Rücklagenentnahmen und Fehlbeträgen der Vorjahre bei 100% liegen. Nachdem sich das Basiskapital nur bei ausgeglichenem Haushalt nicht verändert, dient die Kennzahlt „ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad“ zur Überprüfung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Steuerquote (Steuererträge : ordentliche Erträge), wesentlich abhängig vom Gewerbesteueraufkommen und vom Gemeindeanteil der Einkommenssteuer Gesamtsteuererträge pro Einwohner Gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, nämlich die Fähigkeit ihre Aufgaben mit eigenen Steuererträgen zu finanzieren. Gewerbesteuer brutto pro Einwohner ist ein wichtiger Anhaltspunkt über die Wirtschaftsstärke einer Gemeinde. Transferaufwands-/Zuwendungsquote (Transferaufwendungen = Umlagen : ordentliche Aufwendungen); insbesondere abhängig von der FAG-Umlage und der Kreisumlage. Personalaufwandsquote (Personalaufwendungen : ordentlichen Aufwendungen) Zinslastquote (Zinsen : ordentliche Aufwendungen) Zinsen pro Einwohner 6262 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Kennzahlen zur Finanzlage Fremdkapitalstrukturquote (kurzfristiges Fremdkapital = Neuaufnahme : Gesamtschulden) Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt (Fremdkapital : Einwohnerzahl) Schulden Kernhaushalt je Euro Gesamtsteuererträge Besagt, welches Vielfache der Steuererträge des Jahres notwendig wären, um die Schulden vollständig tilgen zu können. Je höher die Kennzahl, desto höher der Schuldenstand. Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeigt, ob und in welchem Umfang Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für Investitionen und zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen (Selbstfinanzierung). Kennzahlen zur Vermögenslage Reinvestitionsquote Auskunft über die Investitionspolitik (Investitionen: Abschreibungen), liegt die Quote unter 100 %, dann liegt Substanzverzehr vor, bei 100 % und höher wird die Substanz erhalten bzw. sogar vergrößert. Selbstfinanzierungsgrad Gibt Auskunft über die eigene Investitionskraft (Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Sachanlageinvestitionen). Investitionsquote Anteil der Investitionen an den Gesamtauszahlungen Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzlage: Beim Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gegenübergestellt. Er stellt die zentrale Maßgröße für den Investitionsspielraum und die Tilgungen dar. Der Mindestzahlungsmittel- überschuss stellt den Betrag der Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen und außerordentliche Tilgungen) dar. Dieser Betrag sollte erreicht werden um die Tilgungen bedienen zu können. Die Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel ergeben sich aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich des Mindestzahlungsmittelüberschusses. Sie stehen für Investitionen zur Verfügung. Zur Sicherstellung der Liquidität der Kommune soll nach § 22 Abs. 2 GemHVO eine Soll-Liquiditätsreserve als Mindestreserve gehalten werden. Diese beträgt 2 % der durchschnittlichen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre. 6363 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - C. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Wasserversorgung 1. Rechtsgrundlagen Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Gemeinde Baindt wurde aus einem bisher als Nettoregiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1992 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 10.11.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist ein rechtlich unselbständiges wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Für den Eigenbetrieb gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), und die hierzu erlassene Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung - EigBVO). Im Übrigen gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO). Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. 2. Organisatorischer Aufbau Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Verwaltung eingebunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterledigt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbediensteten für das Finanzwesen erstellt. Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens erfolgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2016-2021 statt. Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. Das Stammkapital wurde im Wirtschaftsjahr 2002 mit einem Betrag von 444.312,64 € (869.000 DM) aufgelöst und als Ertragszuschuss passiviert, der ab dem Jahr 2003 mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz zugunsten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgelöst wird. 3. Unternehmenszweck Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Gemeinde Baindt mit Trink- und Brauchwasser. Grundlage der Versorgung im Wirtschaftsjahr war die Satzung der Gemeinde Baindt über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) vom 01.02.2007. 4. Technisch-wirtschaftliche Grundlagen Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin der Verteilungsanlagen (Ortsnetze, Grundstücks- bzw. Hausanschlüsse und Messeinrichtungen). Die Hausanschlüsse werden insoweit 6464 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - hergestellt und unterhalten, als es sich um den Grundstücksanschluss handelt. Der im privaten Bereich verlaufende Teil des Hausanschlusses steht in der Herstellungs- und Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers. Die Messeinrichtungen werden ausschließlich vom Eigenbetrieb geliefert, angebracht, unterhalten, überwacht und entfernt. Die Wassergewinnung wird nicht durch den Eigenbetrieb vorgenommen. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen sowie damit zusammenhängende Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte stehen daher nicht im Eigentum des Eigenbetriebs. Der Wasserbezug für die Versorgung der Gemeinde erfolgt vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gemäß Verbandssatzung. Der Zweckverband Wasserversorgung ist entsprechend § 2 seiner Verbandssatzung verpflichtet, die Wasserversorgung zu gewährleisten. Die Kosten des Wasserbezugs werden über die Betriebskostenumlage nach Maßgabe des Wasserverbrauchs auf die Verbandsmitglieder, die Gemeinden Baindt und Baienfurt, umgelegt. 5. Steuerliche Behandlung Steuerlich ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Betrieb gewerblicher Art. Er unterliegt insoweit der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht und gehört zum steuerlichen Unternehmensbereich der Gemeinde Baindt. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung erzielt der Eigenbetrieb keinen Gewinn. Er unterliegt somit nicht der Gewerbesteuerpflicht. Der Eigenbetrieb ist in vollem Umfang vorsteuerabzugsberechtigt. Ergebnishaushalt Die Wassergebühren wurden 2023 auf 1,70 €/m³ und 2024 auf 1,80 €/m³ netto kalkuliert. Ein Verlust in Höhe von -8.000 € wird 2023 und von -15.300 € laut der Planung ausgewiesen. Sofern erforderlich werden die Gebühren auch nachträglich mit einer erneuten Kalkulation angepasst. Im Jahr 2024 ist die Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ netto verankert. Die Grundgebühren wurden 2023 ebenfalls minimal angepasst werden. Die Wassergebühren werden jedoch nach Vorliegen des Rechnungsergebnisses 2023 einer Gebührenkalkulation unterzogen. Neben Investitionen werden Unterhaltungsmaßnahmen am Ortsnetz fortgesetzt. Zudem wirkt sich der Schutz der Trinkwasserquelle in Weißenbronnen (Bohrungen, Bestandsaufnahme, Rechtsbeistand), der Bau der weiteren Trasse nach Weißenbronnen sowie evtl. weitere Maßnahmen des Zweckverbandes und der Unterhaltung auf den Wasserpreis aus. Mit der Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat der EB Wasserversorgung eine Betriebskostenumlage in Höhe von 150.000 € bzw. 165.000 € (Vj. 140.000 €) und eine Abschreibungsumlage in Höhe von 47.000 € bzw. 55.000 € (Vj. 40.000 €) zu leisten. Zudem kommt eine Zinsumlage in Höhe von 18.000 € bzw.20.000 € (Vj. 17.000 €) hinzu. Es sind auf der Ausgabenseite des Erfolgsplanes weitere Positionen zu nennen, die neben den Umlagen an den Zweckverband von besonderer Bedeutung sind. Zum einen die Unterhaltung des Leitungsnetzes (Konto 4212) mit jeweils 50.000 € und zum anderen die Abschreibungen in Höhe von 56.000 € (Konto 4711). Zudem sind Erstattungen für die Personalleihe der Wassermeister in Höhe von jeweils 47.000 € vorgesehen. Es können sich bei den Umlagen des Zweckverbandes sowie bei der Personalerstattung noch Änderungen ergeben. Bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes werden festgestellte Mängel im Leitungsnetz (Wasserrohrbrüche etc.) beseitigt. Der Ausgabenansatz bei dieser Haushaltsstelle wird daher voraussichtlich, je nach festgestellten Schäden, in den nächsten 5 Jahren in gleicher Höhe erhalten bleiben. Die Personalkosten der Wassermeister werden pro Stunde vom Zweckverband 6565 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Wasserversorgung mit den Belegenheitsgemeinden abgerechnet. Die Leistungen des Bereitschaftsdienstes der TWS werden direkt mit der Belegenheitsgemeinde abgerechnet. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Bei den Wassergebühren sollten starke Gebührenschwankungen vermieden werden. Dem Verbraucher sollten aber dennoch zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben werden. Investitionen im Finanzhaushalt Die Investitionen in Höhe von 975.000 € im Jahr 2023 und 445.000 € im Jahr 2024 beim Vermögensplan des EB Wasserversorgung beschränken sich auf neue Wasserleitungen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen und für Sanierung von Wasserleitung. Auf der Einnahmenseite stehen Wasserversorgungsbeiträge inkl. Hausanschlusskosten in Höhe von 30.000 € bzw. 40.000 € sowie Kreditaufnahmen von 970.000 € bzw. 450.000 € zur Verfügung. Im Eigenbetrieb Wasserversorgung müssen Investitionen welche größer sind, als die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung der Ertragszuschüsse über externe oder Trägerdarlehen gegenfinanziert werden. Da sich die Abschreibungen abzüglich Tilgung und Auflösung von Ertragszuschüssen fast neutralisieren, muss zukünftig fast jede neue Investition fast ausschließlich über Kredite finanziert werden. Im vorliegenden Finanzplan 2024 bis 2027 ist neben der Entwicklung des Finanzhaushaltes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Im Finanzplanungszeitraum sind jährlich Investitionen im Bereich Speicher- und Verteilungsanlagen vorgesehen. Solange es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen an Leitungen handelt (d. h. die Schadensbehebung erfolgt mit gleicher Dimension der Leitungen), sind die Maßnahmen im Erfolgsplan zu finanzieren. Wird jedoch festgestellt, dass die Schäden auf Grund einer Unterdimensionierung der Leitungen entstanden sind und muss deshalb eine größere Wasserleitung eingebaut werden, sind die Maßnahmen im Vermögensplan darzustellen. In den nächsten Jahren steht neben der Erneuerung von defekten Netzen die Erschließung von neuen Baugebieten an. 6666 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Jahr insgesamt verkaufte Wassermenge 2011 194.463 cbm 2012 201.096 cbm 2013 205.824 cbm 2014 206.704 cbm 2015 222.024 cbm 2016 224.085 cbm 2017 229.048 cbm 2018 241.354 cbm 2021 244.233 cbm Plan 2022 244.000 cbm Plan 2023 245.000 cbm Plan 2024 250.000 cbm Die Wasserverbrauchsmengen variieren von 230.000 m³ - 245.000 m³. In der Finanzplanung geht man von einer Menge in Höhe um 245. und 250.000 cbm aus. 2024 ist laut Planung eine Gebührenerhöhung auf 1,80 €/m³ vorgesehen. Im Finanzplanungszeitraum sind bei Kostensteigerungen weitere Gebührenerhöhungen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinderat der Gemeinde Baindt haben am 15. November 2006 beschlossen, den „Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt“ zu gründen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der Schüttung im Umfang von insgesamt ca. 155 l/Sek. besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Die UN hat Deutschland weiterhin als anfällig für Wassermangel eingestuft. Nicht nur im Osten, auch im Norden und im Süden Deutschlands wurden schwere Dürren bis in tiefe Bodenschichten gemeldet. Die Regenmengen haben in Deutschland seit 1881 um elf Prozent zugenommen. Allerdings kommen diese Niederschläge vermehrt im Winter. Die Sommer werden trockener. Das deckt sich mit den Ergebnissen regionaler Klimamodelle, die für Deutschland eine höhere Wahrscheinlichkeit für anhaltende Trockenphasen feststellen. 6767 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2001 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahre Ergebnis Gewinn/Verlust Stand Bilanzverlust/-gewinn Gebührensatz 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.100 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 +1.663 € 462 € 1,29 €/m³ 2015 +1.533 € +1.995 € 1,29 €/m³ 2016 +36.836 € +38.831 € 1,29 €/m³ 2017 - 8.049 € +30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € +34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € +37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.762 +55.908 € 1,45 €/m³ 2021 -71.933 € -16.025 € 1,47€/m³ 2022 (Plan) 0 € 1,53 €/m³ 2023 (Plan) -8.000 € 1,70 €/m³ 2024 (Plan) -15.300 € 1,80 €/m³ D. Erläuterungen zum Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Baindt ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz geführt. Somit wurde auch hier der Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenplan, Stellenübersicht, Finanz- und Investitionsplan, Schuldenübersicht sowie dem Anlagenachweis erstellt. Durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist in § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG die Möglichkeit eröffnet worden, dass bei Eigenbetrieben für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften des kommunalen Rechnungswesens der Gemeinde (kommunale Doppik) angewendet werden können. Gem. § 12 EigBG ist der Eigenbetrieb finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für das Sondervermögen gelten § 77 Abs. 1 und 2, Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in entsprechender Anwendung der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) erfolgen können. Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt“ wurde aus einem bisher als Regiebetrieb geführten Unternehmen zum 01.01.1996 gegründet. Die erforderliche Betriebssatzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09.01.1996 beschlossen. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Baindt. Der Eigenbetrieb hat vom Wahlrecht nach § 12 Abs. 1 S. 3 EigBG Gebrauch gemacht und verwendet für die Buchführung ab dem 01.01.2021 die Kommunale Doppik. Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das 6868 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die ihm durch die Betriebssatzung übertragen wurden. Der Eigenbetrieb besitzt kein Stammkapital. Die Finanzausstattung des Eigenbetriebs wurde entsprechend der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist, das im Gemeindegebiet Baindt mit Ortschaften anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Grundlage der Abwasserbeseitigung ist die Satzung der Gemeinde Baindt über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 04.11.2008) in der jeweils gültigen Fassung. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen im Ortsnetz (Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund) und nimmt die zum Vollzug und zur Überwachung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Verwaltungshandlungen vor. Die Entsorgung des Abwassers in Baindt erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Mittleres Schussental“ mit Betriebssitz in Berg. Die Gemeinde Baindt ist Verbandsmitglied. Ergebnishaushalt Eine Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatungs GmbH mit Ausgleich der Überdeckungen aus den Vorjahren hat den Gebührensatz für die Jahre 2022 und 2023 bei der Schmutzwassergebühr auf 1,98 €/m³ (Vj. 2,17 €/m³) und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,61 €/m² (Vj. 0,50 €/m²) festgesetzt. Für 2023 und 2024 sind noch keine verlässlichen Aussagen zum Gebührensatz vorzunehmen. Die Schmusstwassergebühr beträgt 2024 2,09 € m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,69 €/m². Auf der Ausgabenseite sind im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung die Umlage an den Abwasserzweckverband mit 403.750 € bzw. 380.950 € die größte Ausgabenposition. Bei der Abwasserbeseitigung geht man davon aus, dass die Umlage an den AZV in den nächsten Jahren auf dem Niveau verbleibt. Hier sind konkrete Aussagen, aufgrund des Wegfalls des Gebührenzahlers Papierfabrik Mochenwangen und der Investitionen schwierig. Je nach Anlieferung der Abwassermenge wird auch die Kostenverteilung festgesetzt. Die Betriebskosten erhöhen sich, wie in der Gemeinde laufend (Personal, Material, Betriebsstoffe). Bei der Unterhaltung der Kanäle wird im Eigenbetrieb auch folgende Maxime angewandt: Aufwendungen sind zu aktivieren, wenn ein Wirtschaftsgut hergestellt, erweitert oder über den wesentlichen Zustand verbessert wird. Wird jedoch ein bestehender Kanal nur ersetzt, liegt sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vor. Bei den Abschreibungen wurde wie beim Planansatz 2023 und 2024 2 % Abschreibung (50 Jahre Nutzungsdauer) für die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung zu Grunde gelegt. Selbstverständlich werden dann auch die Ertragszuschüsse mit dem gleichen Abschreibungssatz, also 2 % aufgelöst. Die Abschreibungen betragen 2023 262.000 € und 2024 265.000 €. Für die Sachanlagen des Abwasserzweckverbandes Mittleren Schussentals sind Abschreibungen in Höhe von jeweils 50.000 € aufgeführt. Auf der Einnahmeseite wird der Straßenentwässerungsanteil nach dem VEDEWA-Modell von der Allevo Kommunalberatung berechnet. Diese Sätze werden vom VGH Baden- 6969 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Württemberg akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (VGH, Urt. vom 07.10.2004, BWGZ 2005, S. 102). Die kalkulatorischen Kosten der Kanäle sind pauschal mit 25 % und für die Betriebskosten mit 13,5 % pauschal angesetzt. Im Klärbereich sind pauschal 5 % für die kalkulatorischen Kosten und 1,2 % für die Betriebskosten anerkannt. Investitionen im Finanzhaushalt Die umfangreichen Investitionen beim Vermögensplan des EB Abwasserbeseitigung beschränken sich auf neue Abwasserleitungen im Rahmen von neuen Erschließungs- maßnahmen und für die Sanierung der Kanäle gem. Eigenkontrollverordnung. Für die Kapitalumlage an den Abwasserzweckverband des Mittleren Schussentals sind 85.000 € und 170.000 € veranschlagt. Auf der Einnahmenseite stehen 2023 und 2024 Kanal- und Klärbeiträge in Höhe von 70.000 € bzw. 70.000 € sowie Kreditaufnahmen von 1.575.000 € bzw. 1.375.000 € zur Verfügung. Im Finanzplan, ist neben der Entwicklung des Vermögensplanes auch die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan aufgezeichnet. Aussagen zur Gebührensteigerung sind schwierig. Näheres werden die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung, die Entwicklungen im Abwasserzweckverband, sowie die Gebührenkalkulationen nach genauen Kostenschätzungen ergeben. Nachfolgend werden die gesamten Abwassermengen in den letzten Jahren dargestellt. Jahr insgesamt gesammelte Abwassermenge 2011 183.314 cbm 2012 183.247 cbm 2013 186.060 cbm 2014 189.280 cbm 2015 194.945 cbm 2016 200.157 cbm 2017 203.805 cbm 2018 209.724 cbm 2019 207.648 cbm 2020 220.441 cbm 2021 217.190 cbm Plan 2022 215.000 cbm Plan 2023 218.000 cbm Plan 2024 220.000 cbm Versiegelte Fläche: 2015 296.065 m² 2016 299.752 m² 2017 302.975 m² 2018 307.181 m² 2019 306.755 m² 2020 308.941 m² 2021 314.068 m² Plan 2022 310.000 m² Plan 2023 314.000 m² Plan 2024 314.000 m² 7070 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Die Schmutzwassermengen variieren von 210.000 - 220.000 m³. Die Verbrauchsmenge wurde mit 218.000 cbm (Gebührensatz 1,98 bzw. 2,09 €/m³) angenommen. Die bebaute und befestigte Fläche für die Niederschlagswassergebühr wurde mit 314.000 m² angenommen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2027 muss für jede Investition im Vermögensplan ein Darlehen aufgenommen werden, da der EB Abwasserbeseitigung mit 100% Fremdkapital ausgestattet wurde. das heißt alle Investitionen sind kreditfinanziert, entweder über Träger- oder Fremddarlehen. Gebührensituation – gebührenrechtliche Ergebnisse: 2022 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 123.024,72 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2021 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 551.313 €, welche sich langfristig auf die Gebührensituation possitiv auswirken. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2021 (vorläufig, da Abrechnung vom AMS fehlt) sowie für 2020, 2019 und 2018 wurden wie folgt festgestellt: Gebührenerg. 21 105.791,57 Gebührenerg. 20 -4.586,92 Schmutzw. 69.870,44 Schmutzw. 29.683,79 Niederschlagsw. 35.921,13 Niederschlagsw. -34.270,71 Gebührenerg. 19 -11.534,72 Gebührenerg. 18 88.626,86 Schmutzw. 2.123,29 Schmutzw. 105.321,06 Niederschlagsw. -13.658,01 Niederschlagsw. 16.694,20 7171 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - E. Rechtliche Grundlagen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) a) Grundsätzliches Mit der Umstellung des Haushaltswesens von der bisherigen Kameralistik auf die Vorschriften der kommunalen Doppik erhält auch der Haushaltsplan ein völlig neues Gesicht. Mit dem Haushaltsjahr 2023 wendet die Gemeinde Baindt im dritten Jahr das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) an. Damit wird das bisherige zahlungsorientierte kamerale kommunale Rechnungswesen auf eine ressourcenorientierte Darstellung in Form der kommunalen Doppik umgestellt und die bisherige zahlungsorientierte Betrachtung Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsplan durch Erträge und Aufwendungen ergänzt. Sie enthält damit auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere in Form von Abschreibungen und Rückstellungen. Mit dem doppischen Jahresabschluss soll zukünftig eine umfassende Darstellung der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen möglich sein. Die Planungstätigkeit der Gemeinde geht aber noch weit über die Zweijährigkeit hinaus. Für die anstehenden Großprojekte wurde parallel zur Planung des Doppelhaushaltes eine Prioritäten-Zielsetzung der Maßnahmen erarbeitet. Dabei wurde deutlich, dass die notwendigen infrastrukturellen Zukunftsprojekte mit den derzeitigen finanziellen Rahmendaten nur teilweise finanzieren lassen bzw. mit Förderbescheid einen längeren Zeitraum benötigen. Mit dem neuen Haushaltsrecht werden folgende Ziele verfolgt: - Darstellung des vollständigen periodengerechten Ressourcenverbrauchs - Produktorientierung und konsequente Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprinzipien und Erfolgskriterien - Transparenz von Leistungen und Belastungen für jetzige und zukünftige Generationen - Systematische Erfassung und Fortschreibung des Vermögens - Herstellung der intergenerativen Gerechtigkeit - Konsolidierung Gemeindehaushalt inkl. ausgegliederter Bereiche - Benchmarking der öffentlichen Haushalte Letztendlich soll erreicht werden, dass die Kommunen nicht mehr nur anhand eingesetzter Finanzmittel, Sachmittel und Personaleinsatz ihrer stetigen Aufgabenerfüllung nachkommen (Inputsteuerung), sondern sich verstärkt an konkret definierten und im Haushaltsplan vorgegebenen Zielen orientieren. Dies gilt vor allem für die erbrachten bzw. die zu erbringenden Leistungen (Outputsteuerung). Das NKHR legt den Schwerpunkt auf den Nachweis von Ressourcenverbrauch und - aufkommen. Damit liefert es qualifizierte Informationen für das Ziel einer langfristigen Substanzerhaltung. Außerdem fördert es das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, weil für ein ausgeglichenes Planungs- und Rechnungswesen jede Generation ihre verbrauchten Ressourcen durch erwirtschaftete Erträge wieder ersetzen soll, um künftige Generationen nicht zu belasten. Mit dem Übergang von der zahlungsorientierten zu einer auch ressourcenorientierten Darstellung allein oder der Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte ändert sich die Finanzlage nicht. Die Kommune hat dadurch nicht mehr, aber auch nicht weniger Geld zur Verfügung. Ändern wird sich daran nur dann etwas, wenn die verbesserte Kenntnis über die einzelnen „Quellen“ des Ressourcenverbrauchs, aber auch die Vermögens- und 7272 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Schuldensituation der Kommune insgesamt, zu einem (schrittweisen/punktuellen) veränderten finanzwirtschaftlichen Verhalten führt. b) Drei-Komponenten-Rechnung Die Planung, die Bewirtschaftung und der Rechnungsabschluss basieren im NKHR auf einem neuen Konzept, das sich an der doppelten kaufmännischen Buchführung orientiert. So werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die jährlich in der kaufmännischen Buchführung erstellt werden, in abgeänderter Form auch in der kommunalen Doppik verwendet. Zusätzlich wird dabei eine weitere Komponente verwendet, die die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel der Gemeinde darstellt. Somit entstand das sogenannte „Drei-Komponenten-Modell“. Dieses Konzept beinhaltet: - Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs - Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs - Vermögensrechnung/Bilanz Darstellung des Vermögens und der Schulden Bildung der Teilhaushalte Der Gemeinderat hat auf Empfehlung der Verwaltung am 04.07.2017 beschlossen, den künftigen doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Baindt nach vorgegebenen Produktbereichen in 3 Teilhaushalte zu gliedern: 1. Innere Verwaltung, 2. Dienstleistung und Infrastruktur, 3. Finanzwirtschaft. In der Umsetzung bedeutet dies konkret: Teilhaushalt 1 beinhaltet alle Leistungen, die zur Steuerung der Gesamtverwaltung notwendig sind. Diese Leistungen werden im Produktplan unter 11.1* abgebildet. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt 1 alle Serviceleistungen, die im Produktplan unter 11.2* zu finden sind, enthalten. Nach Ermittlung des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses erfolgt über zwei separate Umlagezyklen die Verrechnung von Verwaltung und Bauhof auf die Produkte der Dienstleistung und Infrastruktur in Teilhaushalt 2. Nach Durchführung der Verrechnungen soll der Teilhaushalt 1 ein ausgeglichenes Gesamtergebnis aufweisen. Teilhaushalt 1 „Innere Verwaltung“ Dieser Teilhaushalt beinhaltet den Produktbereich 11 „Innere Verwaltung“ des Produktplans. Dieser Produktbereich beinhaltet alle internen Service- und Steuerungsleistungen (z.B. Bauhof, Finanzwesen, Personalwesen etc.), die als interne Produkte im Teilhaushalt 2 verrechnet werden. Teilhaushalt 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“ Dieser Teilhaushalt umfasst alle Leistungen (externe Produkte) die von der Kommune erbracht werden (Produktbereich 12-57). Teilhaushalt 3 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Dieser Teilhaushalt enthält den kompletten Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft. Dieser entspricht dem ehemaligen Einzelplan 9 nach VwV Gliederung und Gruppierung (u.a. Finanzausgleich, Anteil Einkommenssteuer, Anteil Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umlagen – Produktbereich 61). 7373 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Budgetierung § 4 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass jeder Teilhaushalt mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget) bildet. Die Budgets sind dabei jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass alle Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig sind. Im Innenverhältnis wird diese gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt durch die Dienstanweisung über Budgetierungs - und Bewirtschaftungsregelungen oft wieder eingeschränkt. Im Finanzhaushalt sind Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in der Regel nicht gegenseitig deckungsfähig, d.h., dass bei Überschreitung eines Haushaltsansatzes wie bisher die Bewilligung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist. Zu den Einzelheiten wird auf die Zuständigkeitsordnung verwiesen. Vermögensrechnung/Bilanz: Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. In ihr werden in einer Stichtagsbetrachtung zum 31.12. des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Sie ist in Aktiva und Passiva gegliedert. Die Aktivseite bildet Höhe und Zusammensetzung des Vermögens ab, wohingegen die Passivseite Auskunft darüber gibt, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich die Kapitalpositionen verändern. Das Zusammenwirken der drei Komponenten stellt sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Im Haushaltsplan erscheinen nur der Ergebnis- und Finanzhaushalt, dagegen beinhaltet der Jahresabschluss die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Auf eine Planbilanz im Haushaltsplan wird verzichtet. c) Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung ist unverändert das Fundament der kommunalen Haushaltswirtschaft, da sie gem. § 79 der Gemeindeordnung (nachfolgend GemO) die Rechtsgrundlage für das Handeln der Gemeinde darstellt. Sie enthält zum einen die Gesamtbeträge des Ergebnis- und Finanzhaushalts und zum anderen die Kredit- und Verpflichtungsermächtigung und den Höchstbetrag der Kassenkredite. Die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer können ebenfalls in der Haushaltssatzung festgelegt werden, was in Baindt auch der Fall ist. Der Haushaltsplan ist dabei Teil der Haushaltssatzung. d) Haushaltsplan – Haushaltsstruktur Nach wie vor ist der Haushaltsplan das wichtigste Instrument der Gemeindewirtschaft. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten, dem Stellenplan sowie verschiedenen Anlagen. 7474 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Der Gesamthaushalt ist gem. § 4 GemHVO in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In Baindt wurden wie oben beschreiben 3 Teilhaushalte gebildet. Quelle: Leitfaden zur Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg Vermögensrechnung (Bilanz) Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Finanzrechnung Konten- Klasse 0 Konten- Klasse 1 Konten- Klasse 2 Konten- Klasse 3 Konten- Klasse 4 Konten- Klasse 5 Konten- Klasse 6 Konten- Klasse 7 Imma- terielle Ver- mögens- gegen- stände Finanz- Vermögen und aktive Rech- nungsab- grenzung Netto- position, Sonder- position, Verbindlk., Rückstel- lungen u. Passive Rechn.- abgrenzung Erträge Aufwen- dungen Außer- ordent- liche Erträge und Aufwen- dungen Ein- zah- lungen Aus- zah- lungen Handelt es sich bei der Veräußerung um Grundstücke, erfolgt die Buchung des Verkaufserlöses oberhalb des Buchwertes immer als außerordentlicher Ertrag und die Ausbuchung des Restbuchwertes unterhalb des Buchwertes als außerordentlicher Aufwand (Konto 5931). In der Planung 2023 und 2024 wurden die Verkaufserlöse im Finanzhaushalt und teilweise als außerordentlicher Ertrag dargestellt. Haushaltsausgleich Der Haushaltsausgleich spielt auch im NKHR eine wichtige Rolle, da künftig das veranschlagte ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes ausgeglichen sein muss. Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen (§ 24 GemHVO). Somit sind 7575 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Abschreibungen und Rückstellungen komplett in den Haushaltsausgleich einzubringen und der dadurch entstandene Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen erwirtschaftet werden, also durch Erträge gedeckt sind, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs gemäß § 24 und 25 GemHVO stellen sich wie folgt dar: Quelle: Leitfaden zu Haushaltsgliederung nach den Grundlagen des NKHR in Baden-Württemberg Stellenplan ( § 57 GemO; § 5 GemHVO) Im Stellenplan werden die in einem Haushaltsjahr erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte mit der entsprechenden Bewertung und Eingruppierung ausgewiesen. Der Stellenplan ist aber nicht nur Grundlage für die Veranschlagung der Personalkosten, sondern auch Rechtsgrundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde, insbesondere für die Einstellung und Beförderung von Gemeindebediensteten. Verpflichtungsermächtigungen (§ 86 GemO; § 11 GemHVO) Verpflichtungsermächtigungen erlauben das Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre im Finanzhaushalt belasten (§ 79 Abs. 2 GemO). Sie ersetzen die 7676 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Veranschlagung von Auszahlungen nicht. Verpflichtungsermächtigungen sind lediglich eine Vorstufe von zukünftigen Auszahlungen, die erst in späteren Haushaltsjahren kassenwirksam werden. Sie überbrücken haushaltsrechtlich die Zeit zwischen der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln (Eingehen von Verpflichtungen für die Gemeinde, z.B. Abschluss von Verträgen für Baumaßnahmen) und ihre Veranschlagung als Auszahlungen im Jahr der Kassenwirksamkeit. Abschreibungen (§ 46 GemHVO) Für die Abnutzung von Sachgütern und immateriellen Vermögen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Nutzungsdauer eine Veranschlagung und Verbuchung von Abschreibungen, die den periodischen Werteverbrauch für die öffentliche Aufgabenwahrnehmung darstellen und als ordentliche Aufwendungen maßgeblich das jährliche Ergebnis beeinflussen. Abschreibungen dienen dazu, die tatsächliche, betriebsbedingte Abnutzung von Gütern des Anlagevermögens (z.B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) wertmäßig zu erfassen und auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung zu verteilen (Sachkonto 4711). NKHR-Wertgrenze in der Inventurrichtlinie Neben der Gliederungsstruktur war in der Eröffnungsbilanz das gesamte Vermögen der Gemeinde zu erfassen und zu bewerten. Bewegliches Vermögen mit einem Wert von 800 Euro netto oder mehr ist in die Anlagenbuchhaltung zu überführen (Beschluss GR 04.07.2017) und bildet dort zusammen mit den Bauten und Grundstücken der Gemeinde das Anlagevermögen der Gemeinde. Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Zinsen für Eigenmittel beinhalten im Gegensatz zu den Zinsaufwendungen für aufgenommene Fremddarlehen eine durchschnittliche Verzinsung für das aufgebrachte Eigenkapital, das aufgrund der Aufwendungen für eine bestimmt Einrichtung gebunden ist und nicht mehr für andere Maßnahmen zur Verfügung steht. An kalkulatorischen Zinsen fallen in 2023 67.500 € und 2024 70.000 € an. Sie werden teilweise ausgewiesen und sind im Teilergebnishaushalt über Kontengruppe 4812 abgebildet. Sie sind insbesondere bei der Gebührenkalkulation bei kostenrechnenden Einrichtungen nach dem KAG ansatzfähig. Der kalkulatorische Zinssatz wird für 2023 vorläufig mit 1,9 % berechnet. Kommunale Bilanz Die Vermögensrechnung nach dem neuen Haushaltsrecht umfasst das gesamte Sach- und Finanzvermögen sowie deren Finanzierung durch Eigen- oder Fremdmittel. Die Bilanz ist neben der Ergebnis- und Finanzrechnung ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 95 Abs. 2 GemO). Die vorgeschriebene Mindestgliederung ist: Aktivseite Passivseite 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachvermögen 1.3 Finanzvermögen 2.1 Aktive Abgrenzungsposten 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 1.1 Basiskapital 1.2 Rücklagen 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 2.1 Sonderpost. für Zuweisungen/Beiträge 3. Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Abgrenzungsposten Rückstellungen (§ 41 GemHVO) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen zu bilden (Pflichtrückstellungen, z.B. für Altersteilzeit). Daneben können weitere, freiwillige 7777 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Rückstellungen gebildet werden (z.B. für nicht erfolgte, aber vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen). Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich um bilanzielle Positionen, die einer periodengerechten Jahreszuordnung zum Bilanzstichtag nach Abschluss des Geschäftsjahres dienen. Auf der Aktivseite sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Passivseite entsprechende Einnahmen. Man unterscheidet je nach Zuordnung auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz folgende Abgrenzungsarten: Altes Jahr Neues Jahr Bilanzposition Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe Sonstige Forderung (Aktiva) Sonstige Verbindlichk.(Passiva) Ausgabe Einnahme Aufwand Ertrag Aktive Abgrenzungsposten Passive Abgrenzungsposten Ziele und Kennzahlen Ein wesentliches Merkmal der Steuerung im NKHR ist die Verbindung von Zielen und Budget. Während die gemeindliche Steuerung bisher durch die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel geprägt war (Inputsteuerung), sollen die Ergebnisse des Verwaltungshandelns (Produkte) künftig zusätzlich über Ziele und Kennzahlen gesteuert werden (Outputsteuerung). Bei der Zielformulierung kann zwischen strategischen Zielen und Leistungszielen unterschieden werden. Ein strategisches Ziel ist eine mittel- bis langfristig wirkende Grundsatzentscheidung, die als Orientierung für anstehende Entscheidungen dienen kann. Beispiele dafür können ein strategisches Konzept oder ein Leitbild sein, wie eine Kommune zukünftig aussehen und agieren soll. Um die Strategie umsetzen zu können, müssen die mittel- bis langfristigen Ziele durch sog. Leistungsziele durch jedes Amt (Bauamt, Hauptamt, Kämmerei) konkretisiert werden. Leistungsziele bestimmen einen angestrebten Bestand an Leistungen am Ende eines vorher definierten Zeitraumes. 7878 Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt - Vorbericht - Grundlage für den Haushaltsplan 2023 Nach § 1 Absatz 3 der GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizugeben. Dieser gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden, - welche wesentlichen Ziele und Strategien die Gemeinde verfolgt und welche Änderungen gegenüber dem Vorjahr eintreten, - wie sich die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, das Vermögen und die Verbindlichkeiten, in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, - in welchem Umfang Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden, - welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus für die folgenden Jahre ergeben, - welcher Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen entsteht und welche Auswirkungen sich daraus im Finanzplanungszeitraum ergeben, - in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, - wie sich der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit, der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss oder –bedarf und der Bestand an liquiden Mitteln im Vorjahr entwickelt haben - Berücksichtigung konjunktureller Erfordernisse bei der Haushaltsplanung Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stabilitätspolitischen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass gerade bei den Gemeinden oft Sachzwänge bestehen, die nicht immer eine konjunkturgerechte Haushaltsführung ermöglichen. Mehrjährige Finanzplanung Die Gemeinden haben ihre Finanzpolitik in den Grundzügen in einem fünfjährigen Finanzplan festzulegen. Der Finanzplan zum Haushalt 2023 (2024) umfasst die Jahre 2022 (2023) bis 2026 (2027). Der Gemeinderat ist allerdings durch den mehrjährigen Finanzplan in seinen künftigen Entscheidungen nicht gebunden. Wesentliche Ziele und Strategien der Kommune Hauptaufgabe jeder Kommune ist die Erfüllung ihrer Aufgaben. Pflichtaufgaben müssen auf jeden Fall erledigt werden. Sind im Anschluss daran noch Mittel übrig, können zusätzlich freiwillige Aufgaben erfüllt werden. Um die langfristige Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, müssen die laufenden Ausgaben jederzeit auf den Prüfstand gestellt werden. Kämmerei, Bauamt und Hauptamt sollten sich regelmäßig Ziele setzen und sich an diesen messen lassen. 7979 F. Beteiligungsbericht Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024. Sollten sich für 2023 und 2024 Änderungen ergeben wird ein geänderter Beteiligungsbericht vorgelegt. Gemäß § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Gemeinde verpflichtet zur Information des Gemeinderates und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist zu erstellen. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 % beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der RaWEG (Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH): Gründung: 25. März 1993 Gegenstand des Unternehmens: Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Verkaufsverpackungen und anderen Wertstoffen und der Aufbau sowie der Betrieb der hierfür erforderlichen Erfassungs- und Betriebssysteme im Landkreis Ravensburg. Die Aktivitäten des Unternehmens orientieren sich am Ziel der Abfallhierarchie gem. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Stammkapital: 161.280 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Gesellschafter: 1.280 € = 0,79 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Unternehmens, nämlich die getrennte Erfassung und Bereitstellung von gebrauchten Verkaufsverpackungen und somit die Reduzierung des Restmüllaufkommens, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt am Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Gründung: 25.06.2010 Aufgabe des Verbands: Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten. Stammkapital: 35.000 € 8080 Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 1.000 € = 2,86 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Beteiligung der Gemeinde Baindt an der Regionalen Kompensationspool Bodensee Oberschwaben GmbH (ReKo) Gründung: 16.05.2014 Aufgabe des Verbands: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch • den Aufbau eines Flächen-, Maßnahmen- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken • die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen, • die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. Stammkapital: Kapitalrücklage zum 30.06.2020 27.078 € Beteiligungsverhältnis der Gemeinde als Verbandsmitglied: 27.078 € = 1,9 % Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks: Der öffentliche Zweck des Verbands, entsprechend der oben aufgeführten Aufgabe, wird in vollem Umfang erfüllt. Weitere Kleinbeteiligungen im Bereich Energie: TWS Netz GmbH 11.100 Euro am Stammkapital - Anteil am Stammkapital (0,111%) 111.000 Euro Kapitalrücklage Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG 500.000 Euro Stammkapital 8181 Nachrichtlich: Eigenbetriebe der Gemeinde Baindt Stand 31.12.2022 Eigenbetrieb Gegenstand des Eigenbetriebs Stammkapital Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Wasserversorgung Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Versorgung mit Trinkwasser – Ortsnetz Allgemeine Rücklage 444.312,64 € 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Abnahme, Sammlung, Reinigung und schadlose Ableitung des Abwassers im Gemeindegebiet. 0 € Baindt, den 31.12.2022 8282 Gesamtergebnishaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 3 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen 8383 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500 8.282.5006.320.940,70 8.416.500 8.522.5007.615.300 30110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.843,42 42.000 42.000 30120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000599.312,49 750.000 750.000 30130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0001.880.295,06 3.000.000 3.000.000 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 4.100.000 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 300.000 30320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00021.364,00 23.000 23.000 30340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.670,00 2.500 2.500 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.997.7502.933.400+ 4.132.7503.398.472,91 4.257.750 4.282.7503.911.750 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.300.000 2.198.0001.620.000 2.400.0001.623.904,80 2.500.000 2.500.000 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 590.000 606.000446.000 625.000546.604,60 650.000 675.000 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 31400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 31410000 Zuweisungen vom Land 1.070.100 1.070.100843.700 1.070.1001.126.103,72 1.070.100 1.070.100 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 550 31415000 Zuschuss Mittagsbetreuung 0 00 072,20 0 0 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 35.00023.100 35.00037.210,00 35.000 35.000 31420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.100 2.100100 2.10058.891,13 2.100 2.100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 390.000366.850+ 373.000412.287,82 372.000 361.000375.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 371.000 356.000365.300 354.000396.982,00 353.000 342.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 19.000 19.0001.550 19.00015.305,82 19.000 19.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 291.250255.950+ 308.250293.833,12 308.250 308.250296.250 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.550 15.55012.050 15.55020.942,88 15.550 15.550 33112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 2000,00 200 200 33210010 Feuerwehrkostenersätze 12.500 12.50012.000 12.50015.136,78 12.500 12.500 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.000113.345,00 130.000 130.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.645,80 35.000 35.000 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 30.000 30.00023.200 30.00032.046,70 30.000 30.000 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 2.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 53.000 53.00054.000 53.00052.818,50 53.000 53.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200642.250+ 846.700787.778,40 846.700 846.700840.700 34110000 Mieten und Pachten 284.100 286.600182.100 292.600280.339,51 292.600 292.600 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5001.407,57 7.500 7.500 8484 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 34112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 10.000 34210000 Erträge aus Verkauf 24.300 24.30015.500 24.30024.868,04 24.300 24.300 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00037.000 52.00047.911,16 52.000 52.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 60.000 60.00043.000 60.00054.593,44 60.000 60.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0000,00 7.000 7.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 87.300 87.30077.750 87.300105.387,80 87.300 87.300 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 130.500 130.500122.400 130.500122.672,77 130.500 130.500 34611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 2.000 34612000 Kostenersätze Steiger 3.500 4.5003.500 4.5003.443,04 4.500 4.500 34613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.406,50 13.000 13.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00061.128,23 80.000 80.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00058.627,57 70.000 70.000 34618000 Kostenersätze allgemein 5.500 5.5005.500 5.5003.773,88 5.500 5.500 34619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900245.200+ 265.400259.618,24 269.400 261.400242.200 34800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 0 34810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 0 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 71.000 76.00075.300 76.00066.397,50 76.000 76.000 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50014.560,00 14.500 14.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 169.500 149.300154.500 170.000165.955,88 170.000 170.000 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 68.20070.450+ 64.40077.423,63 62.400 60.40065.600 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 400 4000 4003.082,94 400 400 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00074.210,69 62.000 60.000 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 127.600130.100+ 129.600150.216,37 129.600 129.600128.600 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 119.800 119.800120.000 119.800135.329,33 119.800 119.800 35610000 Bußgelder 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 1.800 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00012.993,79 8.000 8.000 11.700.571,19=11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 13.131.40011.103.700 14.402.600 14.662.600 14.772.60013.475.400 12 Personalaufwendungen -3.895.150-3.234.750- -4.084.250-3.051.526,68 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -367.300 -385.550-369.500 -390.250-326.437,77 -390.250 -390.250 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -2.492.700 -2.595.700-1.953.750 -2.602.800-1.888.384,60 -2.602.800 -2.602.800 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-24.441,73 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -295.550 -309.050-169.850 -309.050-257.281,68 -309.050 -309.050 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -165.450 -173.250-142.650 -175.700-150.237,51 -175.750 -175.750 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -428.050 -448.400-364.850 -452.150-380.157,00 -452.150 -452.150 8585 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -146.100 -151.900-234.150 -154.300-24.586,39 -154.300 -154.300 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -2.253.950-1.550.000- -2.139.750-1.763.154,05 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -384.500 -372.500-200.600 -269.000-572.875,04 -259.000 -259.000 42111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-15.700,76 -27.000 -27.000 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-96.204,63 -150.000 -150.000 42113000 Straßenkehrung -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-7.625,62 -38.700 -38.700 42123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-85.405,28 -100.000 -100.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -72.650 -68.150-54.050 -64.450-52.402,36 -64.450 -64.450 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -66.400 -68.500-36.100 -49.700-35.930,86 -49.700 -49.700 42310000 Mieten und Pachten -58.100 -58.100-38.100 -58.100-26.728,16 -58.100 -58.100 42411000 Fernwärme / Heizung -141.000 -141.500-76.900 -147.500-84.320,04 -152.500 -157.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -205.500 -211.500-133.100 -211.500-159.722,69 -211.500 -211.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -347.400 -314.100-164.050 -314.900-143.162,31 -314.900 -314.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -118.900 -121.700-96.000 -121.800-96.075,12 -121.900 -122.000 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-100.220,23 -220.000 -222.000 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 -1.600 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.414,18 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.728,86 -10.000 -10.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.774,78 -11.000 -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.434,31 -3.500 -3.500 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.385,74 0 0 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-18.469,29 -13.000 -13.000 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.584,98 -1.700 -1.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.257,66 0 0 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.283,37 -1.500 -1.500 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-146,31 -500 -500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 8686 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-844,42 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.757,36 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.297,86 -9.000 -9.000 42518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-875,56 0 0 42519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-2.000 -5.000-35,68 -5.000 -5.000 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -39.100 -39.350-32.800 -33.300-16.979,33 -33.300 -33.300 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -32.400 -43.900-15.600 -23.000-13.969,50 -23.000 -23.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -7.000 -7.000-6.000 -7.000-20.825,30 -7.000 -7.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-360,00 -1.000 -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 42720000 Aufwendungen für EDV -31.000 -31.000-15.700 -31.000-22.383,63 -32.000 -32.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -27.000 -27.000-26.000 -27.000-28.008,72 -27.000 -27.000 42742000 Sonstige Lehr- und Unterrichtsmittel 0 00 0-375,00 0 0 42750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 -300 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-6.228,46 -8.600 -8.600 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 -3.000 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.026,92 -13.500 -13.500 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.700 -3.700-5.300 -3.700-2.953,80 -3.700 -3.700 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 -4.000 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -12.000 -12.000-12.000 -12.000-7.988,03 -12.000 -12.000 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 -3.200 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-1.800,00 -4.000 -4.000 42914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.076,88 -18.500 -18.500 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-2.657,16 -6.000 -6.000 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.466,50 -1.500 -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-555,28 -5.500 -5.500 15 Abschreibungen -1.323.200-1.140.500- -1.474.200-1.281.558,55 -1.472.200 -1.437.228-1.385.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.319.200 -1.381.200-1.140.000 -1.470.200-1.200.168,75 -1.468.200 -1.433.228 8787 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 47220001 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer A 0 00 0-1,91 0 0 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer 0 00 0-45.424,80 0 0 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0 00 0-72,00 0 0 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-18.963,00 0 0 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-470,00 0 0 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-444,79 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -2.500 -2.5000 -2.500-4.092,30 -2.500 -2.500 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-11.921,00 0 0 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -107.000-7.000- -312.000-27.568,99 -312.000 -312.000-312.000 45100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 -300.000 45930000 Aufwand des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 17 Transferaufwendungen -4.923.300-5.202.200- -6.005.800-5.118.757,38 -6.289.300 -6.389.300-5.621.800 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -175.000 -210.000-143.500 -175.000-87.741,49 -175.000 -175.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -1.027.100 -1.047.100-947.400 -1.057.100-925.539,53 -1.300.600 -1.350.600 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-10.195,25 -50.000 -50.000 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.080,00 -1.200 -1.200 43410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 -300.000 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 -2.200.000 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 -2.300.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-11.227,44 -10.000 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -969.900-650.850- -945.100-853.220,29 -648.100 -632.600-677.100 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -33.500 -33.500-30.500 -33.500-22.012,39 -33.500 -33.500 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -32.600 -32.600-42.600 -32.600-29.999,78 -32.600 -32.600 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 0 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -14.400 -14.500-11.600 -14.500-12.301,65 -14.500 -14.500 44291000 Erwerb von Ökopunkten -150.000 00 -300.0000,00 0 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -184.400 -199.900-170.300 -197.900-204.786,69 -200.900 -185.400 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-186,25 -35.000 -35.000 8888 Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:59:32Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -7.300 -7.300-5.300 -7.300-3.652,07 -7.300 -7.300 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.350 -14.450-12.450 -14.450-11.837,54 -14.450 -14.450 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.700 -19.000-20.050 -19.000-14.427,74 -19.000 -19.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.150 -11.150-9.800 -11.150-8.600,36 -11.150 -11.150 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -4.600-2.600 -4.600-3.409,05 -4.600 -4.600 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.800 -2.400-2.850 -2.400-851,67 -2.400 -2.400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -31.500 -38.000-43.500 -38.000-35.457,49 -38.000 -38.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -17.300 -17.300-13.300 -17.300-18.550,64 -17.300 -17.300 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-408.360,38 -105.000 -105.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.978,32 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -75.400 -75.900-89.500 -75.900-61.720,85 -75.900 -75.900 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.713,20 -5.000 -5.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 44980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 -12.095.785,94=19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.472.500-11.785.300 -14.961.100 -14.943.750 -14.998.378-14.300.250 -395.214,75=20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -341.100-681.600 -558.500 -281.150 -225.778-824.850 21 Außerordentliche Erträge 250.000250.000+ 250.0002.353.719,30 250.000 250.000250.000 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) 250.000 250.000250.000 250.0000,00 250.000 250.000 53120000 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögensgegenstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 02.353.719,30 0 0 22 Außerordentliche Aufwendungen 00- 0-18.018,65 0 00 53220000 Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögsgegnstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 0 00 0-18.018,65 0 0 2.335.700,65=23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 250.000250.000 250.000 250.000 250.000250.000 1.940.485,90=24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) -91.100-431.600 -308.500 -31.150 24.222-574.850 nachrichtlich Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen: *** Ende der Liste "Gesamtergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 8989 Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushaltes 2023 und 2024 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 9090 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 0: 09 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 6 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 49 5. 70 0 2 17 .0 50 3 53 .8 00 10 .0 00 4 05 .7 50 2. 03 2. 70 0 51 .5 00 0 - 61 .0 00 1 .8 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 12 .2 00 75 .3 50 1 08 .6 00 7 .5 00 1 10 .6 50 0 2 98 .5 50 0 -6 60 .3 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 22 .9 00 1 74 .2 00 3 50 .5 00 0 3 08 .8 00 0 2 71 .5 50 0 -9 79 .5 50 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 6 .0 00 10 .5 00 31 .5 00 25 0 0 6 .6 50 0 - 48 .4 50 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 18 .6 00 70 0 11 .1 50 0 1 .9 50 0 18 .4 00 0 - 49 .4 00 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 40 0 14 .0 00 7 .0 00 37 .4 00 0 93 .9 50 0 -1 51 .9 50 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 1 .0 00 0 18 .1 00 0 - 19 .7 00 0 So zi al e H ilf en 31 93 .8 00 3 83 .5 00 3 10 .2 50 50 0 44 .5 00 2 19 .2 00 4 06 .5 50 0 -2 52 .9 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 45 1. 75 0 1. 20 8. 00 0 2 36 .9 00 1. 00 2. 50 0 1 29 .6 00 0 2 48 .4 00 0 - 1. 86 1. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .1 50 20 .3 00 89 .6 00 9 .5 00 93 .0 00 0 1 39 .5 00 0 -3 23 .4 50 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 3 24 .7 00 25 .5 00 8 .5 00 1 35 .0 00 5 16 .3 00 0 1 73 .0 50 0 - 1. 13 2. 05 0 1 19 .8 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 23 .7 50 3 40 .0 00 2 28 .5 00 40 .0 00 85 .8 00 0 1 41 .4 50 0 - 59 .7 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 90 .5 00 3 80 .6 00 6 .5 00 4 33 .6 50 0 4 35 .6 50 0 -9 65 .9 00 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 21 .1 50 66 .0 00 67 .1 50 1 .2 00 63 .2 50 0 4 02 .1 50 0 -4 88 .9 00 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 12 .9 00 45 .6 00 83 .9 00 10 .0 00 51 .0 00 0 1 06 .6 50 0 -2 18 .8 50 7. 24 6. 70 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 90 4. 00 0 0 3. 65 7. 50 0 1 17 .0 00 5 60 .2 00 0 0 6. 93 6. 40 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 7. 37 4. 30 0 S u m m e 3. 89 5. 15 0 5. 75 7. 10 0 2. 25 3. 95 0 4. 92 3. 30 0 2. 40 0. 10 0 2. 81 2. 10 0 2. 81 2. 10 0 0 - 34 1. 10 0 9191 Er trä ge a us N ut zu ng se nt - ge lte n, Z uw en - du ng en u nd U m la ge n so w ie pr iv at re ch tli ch en Le is tu ng se nt - ge lte n, K os te ne r- st at tu ng en u nd Ko st en um la ge n (K oG r 3 1, 3 3, 3 4) So ns tig e Er trä ge (K oG r 3 0, 3 2, 35 -3 7) Pe rs on al au f- w en du ng en (K oG r 4 0, 41 ) Au fw en du ng en fü r S ac h- u nd D ie ns tle is tu ng en (K oG r 4 2) Tr an sf er au f- w en du ng en (K oG r 4 3) So ns tig e Au fw en du ng en (K oG r 4 4- 47 ) 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts H au sh al ts q u er sc h n it t d es E rg eb n is h au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 15 .1 2. 20 22 D at um : 11 :4 9: 54 U hr ze it: Er trä ge a us in te rn en Le is tu ng en (K oG r 3 8) 7 EU R Au fw en du ng en au s in te rn en Le is tu ng en (K oG r 4 8) 8 EU R ka lk ul at or is ch e Ko st en 9 EU R N et to - re ss ou rc en - be da rf /-ü be rs ch us s (S um m e Sp al te n 1 bi s 9) EU R 10 7 .0 00 In ne re V er w al tu ng 11 1. 56 8. 00 0 2 17 .5 50 4 15 .8 00 10 .0 00 4 13 .8 50 2. 17 3. 10 0 51 .5 00 0 - 61 .5 00 1 .8 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 2 21 .7 50 76 .8 50 1 16 .7 50 7 .5 00 1 39 .7 50 0 3 17 .7 50 0 -7 24 .8 50 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 2 32 .3 00 1 74 .2 00 3 54 .0 00 0 3 58 .8 00 0 2 85 .3 00 0 - 1. 05 6. 20 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 5 .5 50 6 .0 00 10 .5 00 31 .5 00 25 0 0 7 .1 00 0 - 48 .9 00 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 19 .5 50 70 0 11 .1 50 0 1 .9 50 0 19 .3 50 0 - 51 .3 00 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 40 0 10 .0 00 7 .0 00 37 .4 00 0 98 .8 00 0 -1 52 .8 00 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 0 0 60 0 1 .0 00 0 18 .9 50 0 - 20 .5 50 0 So zi al e H ilf en 31 96 .5 50 3 86 .0 00 2 93 .0 50 50 0 31 .5 00 2 33 .8 00 4 33 .0 00 0 -2 34 .8 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 1. 52 4. 20 0 1. 21 7. 00 0 1 67 .1 00 1. 02 2. 50 0 1 29 .6 00 0 2 61 .7 50 0 - 1. 88 8. 15 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 0 0 4 .0 00 20 0 0 0 0 -4 .2 00 0 Sp or t u nd B äd er 42 12 .8 00 20 .3 00 86 .5 00 9 .5 00 93 .0 00 0 1 47 .3 00 0 -3 28 .8 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 3 22 .4 00 4 .8 00 8 .0 00 1 70 .0 00 2 01 .3 00 0 1 85 .3 00 0 -8 82 .2 00 1 19 .8 00 Ve r- un d En ts or gu ng 53 25 .0 00 3 55 .0 00 2 38 .5 00 40 .0 00 1 08 .8 00 0 1 49 .2 50 0 - 86 .7 50 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 0 2 79 .5 00 3 77 .1 00 6 .5 00 4 33 .6 50 0 4 52 .1 50 0 -9 89 .9 00 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 22 .3 00 64 .0 00 67 .9 50 1 .2 00 57 .2 50 0 4 26 .6 50 0 -5 11 .3 50 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 13 .4 50 45 .6 00 83 .9 00 10 .0 00 44 .0 00 0 1 12 .9 50 0 -2 18 .7 00 7. 68 0. 90 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 2. 81 8. 00 0 0 4. 30 1. 00 0 3 22 .0 00 5 60 .2 00 0 0 6. 43 6. 10 0 ** * E nd e de r Li st e "H au sh al ts qu er sc hn itt d es E rg eb ni sh au sh al ts " ** * 7. 80 9. 50 0 S u m m e 4. 06 3. 85 0 5. 66 5. 90 0 2. 24 0. 30 0 5. 62 1. 80 0 2. 37 4. 30 0 2. 96 7. 10 0 2. 96 7. 10 0 0 - 82 4. 85 0 9292 Gesamtfinanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 4 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 2 und 9 GemHVO) Zusammenfassung der Ein- und Auszahlungen 9393 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 7.178.5006.459.500+ 8.282.5006.519.986,95 8.416.500 8.522.5007.615.300 60110000 Grundsteuer A 41.000 42.00037.000 42.00040.841,51 42.000 42.000 60120000 Grundsteuer B 680.000 700.000570.000 720.000609.684,03 750.000 750.000 60130000 Gewerbesteuer 2.300.000 2.500.0002.000.000 3.000.0002.069.105,68 3.000.000 3.000.000 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.600.000 3.800.0003.308.000 3.900.0003.221.833,00 4.000.000 4.100.000 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 255.000 260.000260.000 300.000308.339,73 300.000 300.000 60320000 Hundesteuer 20.000 20.00015.000 23.00020.958,00 23.000 23.000 60340000 Zweitwohnungssteuer 2.500 2.5002.000 2.5004.942,00 2.500 2.500 60490000 Pacht Jagdgenossenschaft 0 800800 00,00 0 0 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 280.000 290.000266.700 295.000244.283,00 299.000 305.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3.997.7502.933.400+ 4.132.7503.400.263,70 4.257.750 4.282.7503.911.750 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.890.000 2.804.0002.066.000 3.025.0002.170.509,40 3.150.000 3.175.000 61310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 00 04.019,96 0 0 61400000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund 0 00 0657,00 0 0 61410000 Zuweisungen vom Land 1.105.100 1.105.100866.800 1.105.1001.165.137,69 1.105.100 1.105.100 61411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 550 61420000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 00 0449,50 0 0 61480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.100 2.100100 2.10058.930,15 2.100 2.100 3 Sonstige Transfereinzahlungen 00+ 00,00 0 00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 291.250255.950+ 308.250325.773,50 308.250 308.250296.250 63111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 15.550 15.55012.050 15.55020.994,38 15.550 15.550 63112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 63210000 Einzahlungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 200 200200 2000,00 200 200 63210010 Einzahlungen aus Benutzungsgebühr u. a.Kostenersatz FFW 12.500 12.50012.000 12.50016.449,32 12.500 12.500 63211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.00094.026,00 130.000 130.000 63212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.917,00 35.000 35.000 63215000 Friedhof Benutzungsgebühren, PRAP Grabnutzungsgeb. 30.000 30.00023.200 30.00092.917,56 30.000 30.000 63218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 2.000 63220000 Einzahlungen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege 53.000 53.00054.000 53.00041.571,78 53.000 53.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200642.250+ 846.700717.298,00 846.700 846.700840.700 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 284.100 286.600182.100 292.600239.236,64 292.600 292.600 64111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.500 7.50011.000 7.5003.957,57 7.500 7.500 64112000 Pacht Gaststätte 10.000 10.00012.000 10.00011.100,00 10.000 10.000 64210000 Einzahlungen aus Verkauf 24.300 24.30015.500 24.30024.868,04 24.300 24.300 64211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 47.000 52.00037.000 52.00036.114,25 52.000 52.000 64213000 Kostenersätze Eigenstrom 67.000 67.00050.000 67.00054.593,44 67.000 67.000 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten SKH, Verkäufe etc. 87.300 87.30077.750 87.300104.359,61 87.300 87.300 64610010 Einzahlungen aus sonst. privatrechtlichen Leistungsentgelt Miete und NK 130.500 130.500122.400 130.500122.835,26 130.500 130.500 9494 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 64611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 2.000 64612000 Kostenersätze Steiger 3.500 4.5003.500 4.5003.617,40 4.500 4.500 64613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.197,22 13.000 13.000 64614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00051.390,57 80.000 80.000 64615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00048.722,18 70.000 70.000 64618000 Kostenersätze allgemein 5.500 5.5005.500 5.5004.186,93 5.500 5.500 64619000 Kostenersätze 500 500500 5000,00 500 500 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900245.200+ 265.400294.442,77 269.400 261.400242.200 64800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 0 64810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 0 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 71.000 76.00075.300 76.00087.609,92 76.000 76.000 64830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 64831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50013.475,00 14.500 14.500 64850000 Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 169.500 149.300154.500 170.000180.652,99 170.000 170.000 64880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 100 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 68.20070.450+ 64.40079.835,92 62.400 60.40065.600 66102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonten 400 4000 4003.082,94 400 400 66160000 Zinseinzahlungen von öffentliche Sonderrechnungen 67.800 65.20070.450 64.00076.622,98 62.000 60.000 66510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 127.600130.100+ 129.600137.428,04 129.600 129.600128.600 65110000 Konzessionsabgaben 119.800 119.800120.000 119.800124.328,44 119.800 119.800 65610000 Einzahlungen aus Bußgeldern 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 1.800 65620000 Einzahlungen aus Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00011.206,35 8.000 8.000 11.475.028,88=9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 12.741.40010.736.850 14.029.600 14.290.600 14.411.60013.100.400 10 Personalauszahlungen -3.895.150-3.234.750- -4.084.250-3.060.279,51 -4.084.300 -4.084.300-4.063.850 70110000 Beamte Dienstauszahlungen -367.300 -385.550-369.500 -390.250-328.313,63 -390.250 -390.250 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -2.492.700 -2.595.700-1.953.750 -2.602.800-1.914.643,37 -2.602.800 -2.602.800 70210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -295.550 -309.050-169.850 -309.050-257.281,68 -309.050 -309.050 70220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -165.450 -173.250-142.650 -175.700-150.237,51 -175.750 -175.750 70320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -428.050 -448.400-364.850 -452.150-385.216,93 -452.150 -452.150 70410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -146.100 -151.900-234.150 -154.300-24.586,39 -154.300 -154.300 11 Versorgungsauszahlungen 00- 00,00 0 00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -2.253.950-1.550.000- -2.139.750-1.715.630,36 -2.137.850 -2.142.950-2.240.300 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -384.500 -372.500-200.600 -269.000-497.009,55 -259.000 -259.000 72111000 Winterdienst -27.000 -27.000-27.000 -27.000-15.057,61 -27.000 -27.000 72112000 Straßenunterhaltung allgemein -150.000 -150.000-150.000 -150.000-95.740,37 -150.000 -150.000 9595 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72113000 Kehrmaschine -16.000 -16.000-15.000 -16.000-15.236,11 -16.000 -16.000 72116000 Brückenunterhaltung allgemeine -30.000 -30.000-30.000 -30.000-4.570,01 -30.000 -30.000 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -38.700 -38.700-38.700 -38.700-7.625,62 -38.700 -38.700 72123000 Strassenentwässerungskosten -100.000 -100.000-100.000 -100.000-110.872,09 -100.000 -100.000 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -72.650 -68.150-54.050 -64.450-50.756,65 -64.450 -64.450 72220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -66.400 -68.500-36.100 -49.700-35.709,03 -49.700 -49.700 72310000 Mieten inkl. Mietnebenkosten und Pachten, soweit nicht Konto 7233, 7234 oder 7235 -58.100 -58.100-38.100 -58.100-34.709,94 -58.100 -58.100 72411000 Fernwärme / Heizung -141.000 -141.500-76.900 -147.500-73.245,02 -152.500 -157.500 72412000 Gebäudereinigung Aufwand -205.500 -211.500-133.100 -211.500-166.005,63 -211.500 -211.500 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -347.400 -314.100-164.050 -314.900-144.566,32 -314.900 -314.900 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -118.900 -121.700-96.000 -121.800-90.247,81 -121.900 -122.000 72415000 Aufwand Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-108.605,02 -220.000 -222.000 72510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 -1.600 72510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 72510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 72510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 72510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 72510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.808,16 -4.000 -4.000 72510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.395,11 -10.000 -10.000 72510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 72510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.683,14 -11.000 -11.000 72510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.317,99 -3.500 -3.500 72510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.456,38 0 0 72510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-17.853,63 -13.000 -13.000 72510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.571,30 -1.700 -1.700 72510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 72510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 72510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 72510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.372,01 0 0 72510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.206,90 -1.500 -1.500 72510190 RV-GB30 - Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 72510200 RV-GB 2345 -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 72510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-134,70 -500 -500 72510202 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 72510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 72510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-705,56 -500 -500 72510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.562,74 -2.000 -2.000 72510240 RV-B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 72515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.268,14 -9.000 -9.000 72518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-1.066,65 0 0 72519000 Fahrzeug allgemein -5.000 -5.000-2.000 -5.000-35,68 -5.000 -5.000 72610000 Besondere zahlungswirksame Aufwendungen für Beschäftigte -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 9696 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 72611000 Aus- und Weiterbildung -39.100 -39.350-32.800 -33.300-15.754,33 -33.300 -33.300 72612000 Dienst- und Schutzkleidung -32.400 -43.900-15.600 -23.000-12.814,30 -23.000 -23.000 72613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 72710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen -38.000 -38.000-21.700 -38.000-40.389,02 -39.000 -39.000 72711000 Aufwandsentschädigung DRK -1.000 -1.000-1.000 -1.000-636,00 -1.000 -1.000 72715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 72740000 Lehr- und Unterrichtsmaterial -27.000 -27.000-26.000 -27.000-28.677,44 -27.000 -27.000 72750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 -300 72811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 -1.000 72812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand -14.000 -14.000-12.000 -14.000-7.998,94 -14.000 -14.000 72911000 Ehrungen und Jubilare -8.600 -8.600-8.600 -8.600-6.497,46 -8.600 -8.600 72911500 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.700 -3.700-5.300 -3.700-2.953,80 -3.700 -3.700 72912000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 -3.000 72912500 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 -4.000 72913000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.059,08 -13.500 -13.500 72914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-4.400,00 -4.000 -4.000 72914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.104,88 -18.500 -18.500 72915000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 -6.000 72916000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 72916500 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 -3.200 72917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 72917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.137,40 -6.000 -6.000 72918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-2.399,50 -1.500 -1.500 72919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-383,38 -5.500 -5.500 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -105.000-2.000- -310.0000,00 -310.000 -310.000-310.000 75100000 Zinsen für Kassenkredite -5.000 -10.000-2.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -100.000 -300.0000 -300.0000,00 -300.000 -300.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -4.923.300-5.202.200- -6.005.800-5.112.881,69 -6.289.300 -6.389.300-5.621.800 73130000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl. -175.000 -210.000-143.500 -175.000-86.065,76 -175.000 -175.000 73180000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche -1.027.100 -1.047.100-947.400 -1.057.100-913.917,76 -1.300.600 -1.350.600 73181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 -2.500 73182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-23.186,42 -50.000 -50.000 73183000 Deckumlage Aufteilung -1.200 -1.200-1.200 -1.200-1.170,00 -1.200 -1.200 73410000 Gewerbesteuerumlage -220.000 -260.000-206.000 -300.000-238.261,37 -300.000 -300.000 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land -1.600.500 -1.825.000-1.811.600 -2.100.000-1.832.238,30 -2.150.000 -2.200.000 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -1.837.000 -2.216.000-2.050.000 -2.300.000-2.012.474,00 -2.300.000 -2.300.000 73730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-5.568,08 -10.000 -10.000 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -971.900-655.850- -947.100-850.370,28 -650.100 -634.600-679.100 9797 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 74110000 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen -33.500 -33.500-30.500 -33.500-19.467,25 -33.500 -33.500 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -32.600 -32.600-42.600 -32.600-29.848,66 -32.600 -32.600 74220000 Auszahlungen Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr.1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 74250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 0 74290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -164.400 -14.500-11.600 -314.500-12.301,65 -14.500 -14.500 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -184.400 -199.900-170.300 -197.900-198.168,99 -200.900 -185.400 74311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 74311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-164,83 -35.000 -35.000 74312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -7.300 -7.300-5.300 -7.300-6.054,80 -7.300 -7.300 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -14.350 -14.450-12.450 -14.450-12.036,66 -14.450 -14.450 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -18.700 -19.000-20.050 -19.000-12.092,47 -19.000 -19.000 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -11.150 -11.150-9.800 -11.150-8.950,77 -11.150 -11.150 74314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -4.600-2.600 -4.600-3.410,53 -4.600 -4.600 74315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.800 -2.400-2.850 -2.400-813,15 -2.400 -2.400 74316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -31.500 -38.000-43.500 -38.000-30.659,41 -38.000 -38.000 74317000 Kontoführungsgebühren Geschäftsaufwendungen -17.300 -17.300-13.300 -17.300-17.274,50 -17.300 -17.300 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-390.557,71 -105.000 -105.000 74318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.501,63 -15.000 -15.000 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -75.400 -75.900-89.500 -75.900-64.496,36 -75.900 -75.900 74580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.627,70 -5.000 -5.000 74820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 74980000 Deckungsreserve -10.000 -10.000-10.000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 75930000 Auszahlungen des Geldverkehrs -2.000 -2.000-5.000 -2.000-27.568,99 -2.000 -2.000 -10.739.161,84=16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -12.149.300-10.644.800 -13.486.900 -13.471.550 -13.561.150-12.915.050 735.867,04=17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 592.10092.050 542.700 819.050 850.450185.350 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 1.244.0003.942.000+ 6.096.000669.856,00 3.600.000 03.780.000 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 1.244.000 3.780.0003.942.000 6.096.000669.856,00 3.600.000 0 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 415.00050.000+ 0731.734,28 0 01.130.000 68711222 Einzahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 01.449,81 0 0 68712000 Einzahlungen aus der Abwicklung von Tiefbaumaßnahmen 0 00 06.066,65 0 0 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 415.000 1.130.00050.000 0724.217,82 0 0 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 3.956.0004.035.000+ 1.150.0003.356.190,64 1.000.000 1.000.0003.510.000 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 3.940.000 3.500.0004.025.000 1.150.0003.335.440,64 1.000.000 1.000.000 68312610 Einzahlungen aus der Veräußerung von Fahrzeugen 16.000 10.00010.000 04.000,00 0 0 9898 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 68312720 Einzahlungen aus der Veräußerung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 00 016.750,00 0 0 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 6.644.3501.614.400+ 629.350146.550,00 129.350 129.350929.350 68600000 Einzahlungskonto Sparbrief 6.500.000 800.0001.500.000 500.0000,00 0 0 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 144.350 129.350114.400 129.350146.550,00 129.350 129.350 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 00+ 00,00 0 00 4.904.330,92=23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 18 bis 22) 12.259.3509.641.400 7.875.350 4.729.350 1.129.3509.349.350 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -3.408.000-3.675.000- -1.500.000-441.761,33 -1.500.000 -1.500.000-2.908.000 78211900 Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücke -3.408.000 -2.908.000-3.675.000 -1.500.000-435.358,20 -1.500.000 -1.500.000 78213100 Auszahlungen für den Erwerb von Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 0 00 0-6.403,13 0 0 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -13.345.000-9.960.000- -7.113.000-1.025.587,95 -5.585.000 -475.000-8.217.000 78700000 Auszahlungen für Baumaßnahmen -120.000 -520.000-20.000 00,00 0 0 78710000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -5.100.000 -5.000.0000 0-333.830,07 0 0 78712220 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 0 00 -250.000-11.602,24 0 0 78712320 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 0 0-4.000.000 00,00 0 0 78712420 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen -20.000 00 0-2.518,60 0 0 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden -260.000 -150.000-250.000 -100.000-86.123,34 -100.000 0 78720000 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -2.510.000 -860.0000 0-85.140,09 0 0 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen -1.300.000 -850.000-1.835.000 -785.000-138.545,68 -865.000 -355.000 78733600 Auszahlungen für Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen -1.900.000 -150.000-3.000.000 -5.535.000-15.219,67 -4.535.000 -85.000 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -1.640.000 -160.000-430.000 -10.000-200.624,37 -10.000 -10.000 78733800 Auszahlungen für Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 0 0-50.000 -250.000-140.793,04 0 0 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens -495.000 -527.000-375.000 -183.000-11.190,85 -75.000 -25.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -2.295.050-955.600- -550.500-207.285,87 -38.500 -34.500-1.566.400 78312610 Auszahlungen für den Erwerb von Fahrzeugen -500.500 -31.900-507.200 -206.0000,00 0 0 78312620 Auszahlungen für den Erwerb von Maschinen 0 -9.0000 0-46.403,61 0 0 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -1.397.000 -890.000-311.600 -290.000-34.156,83 0 0 78312710 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebsvorrichtungen -2.500 -132.500-2.500 -20.000-1.118,02 0 0 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -395.050 -503.000-134.300 -34.500-125.607,41 -38.500 -34.500 9999 Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 16:04:40Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 00- 00,00 0 00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -85.500-90.000- -150.000-1.075.000,00 0 0-40.000 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund -65.500 -40.000-90.000 -150.000-75.000,00 0 0 78160000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen -20.000 00 00,00 0 0 78852000 Gewährung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (Laufzeit über 1 Jahr) 0 00 0-1.000.000,00 0 0 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -12.0000- -2.0000,00 -2.000 -2.000-2.000 78311200 Auszahlungen für den Erwerb von Lizenzen -12.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 -2.749.635,15=30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -19.145.550-14.680.600 -9.315.500 -7.125.500 -2.011.500-12.733.400 2.154.695,77=31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -6.886.200-5.039.200 -1.440.150 -2.396.150 -882.150-3.384.050 2.890.562,81=32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) -6.294.100-4.947.150 -897.450 -1.577.100 -31.700-3.198.700 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 5.000.0004.000.000+ 00,00 800.000 2.200.0005.250.000 69202000 Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 bis einschl. 5 Jahre) 5.000.000 5.250.0004.000.000 00,00 800.000 2.200.000 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -150.000-100.000- -400.0000,00 -500.000 -500.000-300.000 79202000 Tilgung von Krediten für Investitionen beim Bund (Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahren) -150.000 -300.000-100.000 -400.0000,00 -500.000 -500.000 0,00=35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) 4.850.0003.900.000 -400.000 300.000 1.700.0004.950.000 2.890.562,81=36 Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) -1.444.100-1.047.150 -1.297.450 -1.277.100 1.668.3001.751.300 nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmittel zum Jahresbeginn 3.000.0001.900.000 3.307.2000,00 2.009.750 732.6501.555.900 17899999 Planwert liquide Mittel 3.000.000 1.555.9001.900.000 3.307.2000,00 2.009.750 732.650 38 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn *** Ende der Liste "Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung" *** 100100 Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushaltes 2023 und 2024 Anlage 7 (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO) Aufteilung der Produktbereich nach Kontengruppen 101101 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 3 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 1 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 2: 16 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 2. 02 6. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 1. 91 1. 50 0 - 1. 86 8. 50 0 - 1. 75 4. 00 0 0 0 - 1. 75 4. 00 0 0 15 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 7 00 .0 00 -3 15 .8 00 - 1. 00 0. 80 0 0 0 - 1. 00 0. 80 0 -1 50 .0 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 5. 17 8. 50 0 -5 24 .0 00 - 5. 70 2. 50 0 0 0 - 5. 70 2. 50 0 - 5. 35 0. 00 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 41 .8 00 - 41 .8 00 0 0 - 41 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 30 .0 00 - 35 .0 00 0 0 - 35 .0 00 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 25 .0 00 - 25 .0 00 0 0 - 25 .0 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 20 .0 00 - 60 0 - 20 .6 00 0 0 - 20 .6 00 0 0 So zi al e H ilf en 31 1 30 .0 00 - 28 .5 50 -1 58 .5 50 0 0 -1 58 .5 50 -5 00 .0 00 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 94 .5 00 - 1. 53 9. 75 0 - 1. 63 4. 25 0 0 0 - 1. 63 4. 25 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 99 .0 00 -1 10 .9 50 -2 09 .9 50 0 0 -2 09 .9 50 0 2. 23 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 69 5. 00 0 -9 59 .0 00 -4 24 .0 00 0 0 -4 24 .0 00 0 5 60 .3 50 Ve r- un d En ts or gu ng 53 3. 43 7. 00 0 1 49 .7 50 - 2. 72 6. 90 0 0 0 - 2. 72 6. 90 0 - 1. 30 0. 00 0 5 15 .0 00 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 4. 09 0. 00 0 -3 56 .2 50 - 3. 93 1. 25 0 0 0 - 3. 93 1. 25 0 - 1. 35 0. 00 0 4 13 .0 00 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 1. 73 0. 00 0 - 62 .7 50 - 1. 37 9. 75 0 0 0 - 1. 37 9. 75 0 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 55 .0 50 - 66 .7 00 -1 21 .7 50 0 0 -1 21 .7 50 0 6. 50 0. 00 0 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 6. 37 6. 20 0 1 2. 87 6. 20 0 5. 00 0. 00 0 1 50 .0 00 1 7. 72 6. 20 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 1 2 .2 5 9 .3 5 0 S u m m e 1 9 .1 4 5 .5 5 0 5 9 2 .1 0 0 - 6 .2 9 4 .1 0 0 5 .0 0 0 .0 0 0 1 5 0 .0 0 0 - 1 .4 4 4 .1 0 0 - 8 .6 5 0 .0 0 0 102102 an te ilig er Za hl un gs m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf au s la uf en de r Ve rw al tu ng s- tä tig ke it Ei nz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s In ve st iti on s- tä tig ke it an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3) Ei nz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it Au sz ah lu ng en au s Fi na nz ie ru ng s- tä tig ke it 1 2 3 4 5 6 EU R EU R EU R EU R EU R EU R H au sh al ts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts H au h al ts q u er sc h n it t d es F in an zh au sh al ts 2 02 4 G em ei n d e: 0 1 G em ei n d e B ai n d t 2 Se ite : 08 .1 2. 20 22 D at um : 14 :1 2: 16 U hr ze it: an te ilig er ve ra ns ch la gt er Fi na nz ie ru ng s- m itt el - üb er sc hu ss /- be da rf (S um m e Sp al te n 1- 3, 5, 6) 7 EU R Ve rp fli ch tu ng s- er m äc ht ig un ge n 8 EU R 1. 57 0. 00 0 In ne re V er w al tu ng 11 1. 95 2. 40 0 - 2. 00 8. 40 0 - 2. 39 0. 80 0 0 0 - 2. 39 0. 80 0 0 1 32 .0 00 Si ch er he it un d O rd nu ng 12 1 76 .5 00 -3 46 .1 00 -3 90 .6 00 0 0 -3 90 .6 00 0 1. 22 8. 00 0 Sc hu ltr äg er au fg ab en 21 5. 35 7. 50 0 -5 36 .9 00 - 4. 66 6. 40 0 0 0 - 4. 66 6. 40 0 0 0 Th ea te r, Ko nz er te , M us ik sc hu le n 26 0 - 41 .8 00 - 41 .8 00 0 0 - 41 .8 00 0 0 Vo lk sh oc hs ch ul en , B ib lio th ek en , k ul tu rp äd ag og is ch e Ei nr ic ht un ge n 27 5 .0 00 - 30 .9 50 - 35 .9 50 0 0 - 35 .9 50 0 0 So ns tig e Ku ltu rp fle ge 28 0 - 21 .0 00 - 21 .0 00 0 0 - 21 .0 00 0 0 Fö rd er un g vo n Ki rc he ng em ei nd en u nd s on st ig en R el ig io ns ge m ei ns ch af te n 29 0 - 60 0 - 60 0 0 0 - 60 0 0 0 So zi al e H ilf en 31 5 00 .0 00 - 11 .6 00 -5 11 .6 00 0 0 -5 11 .6 00 0 0 Ki nd er -, Ju ge nd - u nd F am ilie nh ilf e 36 42 .0 00 - 1. 55 2. 40 0 - 1. 59 4. 40 0 0 0 - 1. 59 4. 40 0 0 0 G es un dh ei ts di en st e 41 0 -4 .2 00 -4 .2 00 0 0 -4 .2 00 0 0 Sp or t u nd B äd er 42 15 .0 00 -1 08 .5 00 -1 23 .5 00 0 0 -1 23 .5 00 0 2. 23 0. 00 0 R äu m lic he P la nu ng u nd E nt w ic kl un g 51 1. 19 3. 00 0 -6 96 .9 00 3 40 .1 00 0 0 3 40 .1 00 0 2. 13 9. 35 0 Ve r- un d En ts or gu ng 53 1. 10 0. 00 0 1 53 .5 00 1. 19 2. 85 0 0 0 1. 19 2. 85 0 0 1. 25 0. 00 0 Ve rk eh rs flä ch en u nd -a nl ag en , Ö PN V 54 2. 01 2. 00 0 -3 52 .7 50 - 1. 11 4. 75 0 0 0 - 1. 11 4. 75 0 0 0 N at ur - u nd L an ds ch af ts pf le ge , F rie dh of sw es en 55 3 20 .0 00 - 64 .7 00 -3 84 .7 00 0 0 -3 84 .7 00 0 0 W irt sc ha ft un d To ur is m us 57 60 .0 00 - 67 .2 50 -1 27 .2 50 0 0 -1 27 .2 50 0 8 00 .0 00 Al lg em ei ne F in an zw irt sc ha ft 61 0 5. 87 5. 90 0 6. 67 5. 90 0 5. 25 0. 00 0 3 00 .0 00 1 1. 62 5. 90 0 0 ** * E nd e de r Li st e "H au ha lts qu er sc hn itt d es F in an zh au sh al ts " ** * 9 .3 4 9 .3 5 0 S u m m e 1 2 .7 3 3 .4 0 0 1 8 5 .3 5 0 - 3 .1 9 8 .7 0 0 5 .2 5 0 .0 0 0 3 0 0 .0 0 0 1 .7 5 1 .3 0 0 0 103103 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktbereich 11.10-11.33 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 11.10-11.33 104104 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Organisatorische und fachliche Unterstützung des Gemeinderats zur kommunalen Willensbildung -strategische Gemeindeentwicklung, Repräsentationen, Ehrenamtsfest, Stadtradeln -Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde Baindt in Beteiligungen und kommunalen Verbänden Erläuterung - Bürgermeisterin, Gemeinderat - Pensionsleistungen für Ruhestandsbeamte - Vor- und Nachbereitung von Gemeinderatssitzungen mit Protokollführung und Abrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Bearbeitung von Satzungen der kommunalen Willensbildung und anderem Kommunalrecht (ehemalige Gliederung Kameralistik 0000) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.0001.500+ 1.0001.445,00 1.000 1.0001.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.000 1.0001.500 1.0001.445,00 1.000 1.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0002.114,00 2.000 2.0002.000 34618000 Kostenersätze allgemein 2.000 2.0002.000 2.0002.114,00 2.000 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 16.00015.000+ 16.50015.708,00 16.500 16.50016.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 16.000 16.50015.000 16.50015.708,00 16.500 Erstattung Verwaltungsaufw., WV, Abw, Nahwärme 16.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 19.267,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 19.00018.500 19.500 19.500 19.50019.500 12 Personalaufwendungen -351.500-312.700- -367.000-249.552,25 -367.000 -367.000-363.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -159.500 -167.500-111.250 -170.000-123.084,24 -170.000 Besoldung der Beamten -170.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -143.500 -145.000-83.350 -145.000-126.831,01 -145.000 Beiträge Beamte zu Versorgungskassen -145.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -48.500 -51.000-118.100 -52.000363,00 -52.000 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -52.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -35.500-27.900- -35.500-22.125,11 -41.500 -35.500-52.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -500-500 -5000,00 -500 Unterhaltung bewegliches Vermögen -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -12.000-1.500 -1.500-787,57 -1.500 EDV Geräte, Laptop, Handy Bürgermeisterin, 2024 evtl. Anschaffung EDV-Geräte neue Gemeinderäte für RIS, sofern nowendig. -1.500 105105 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.600 -1.600-2.000 -1.600-422,81 -1.600 Steuern und Versicherung: 600 € Kundendienst: 1000 € -1.600 42611000 Aus- und Weiterbildung -2.400 -2.400-2.400 -2.400-1.032,07 -2.400 Aus- und Fortbildung -2.400 42720000 Aufwendungen für EDV -3.000 -3.0000 -3.000-2.894,20 -3.000 Wartung Ratsinformationssystem -3.000 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen -2.000 -2.0000 -2.0000,00 -2.000 Ansatz Stadtradeln / Banner / Werbung -2.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -8.000 -8.000-8.000 -8.000-5.812,26 -8.000 Ehrungen und Jubilare -8.000 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -2.500 -9.0000 -3.000-7.149,28 -9.000 Ehrenamtsfest alle 2 Jahre - nächstes Ehrenamtsfest 2024 -3.000 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -13.500 -13.500-13.500 -13.500-4.026,92 -13.500 Aufwendungen Gemeinderat; Klausurtagung, Jahresabschluss etc. -13.500 15 Abschreibungen -4.200-4.000- -4.200-4.124,91 -4.200 -4.200-4.200 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.200 -4.200-4.000 -4.200-4.124,91 -4.200 Abschreibungen Dienst-PKW etc. -4.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -23.500-25.800- -23.800-16.386,65 -23.800 -23.800-23.800 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -18.000 -18.000-18.000 -18.000-13.695,00 -18.000 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten -18.000 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -1.500 -1.500-1.500 -1.500-682,39 -1.500 -1.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-2.500 -1.000-403,07 -1.000 Öffentliche Bekanntmachungen inkl. Wartung Ratsinformationssystem -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-255,33 -500 Bücher und Zeitschriften -500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.500-2.000 -1.500-1.016,25 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-18,00 -400 Dienstreisen -400 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 106106 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -400 -400-400 -400-316,61 -400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -400 -292.188,92=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -414.700-370.400 -430.500 -436.500 -430.500-443.500 -272.921,92=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -395.700-351.900 -411.000 -417.000 -411.000-424.000 21 Erträge aus internen Leistungen 395.700351.900+ 411.000273.543,92 417.000 411.000424.000 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 395.700 424.000351.900 411.000273.543,92 417.000 411.000 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-622,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-622,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 272.921,92=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 395.700351.900 411.000 417.000 411.000424.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 107107 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Angemessene, zielgruppenorientierte Präsentation der Gemeinde Baindt und Vermittlung eines positiven Images nach Außen -Unterstützung der Verwaltungsführung bei der Wahrnehmung ihrer repräsentativen Aufgaben sowie Vorbereitung und Durchführung von Empfängen und öffentlicher Auszeichnungen Erläuterung - Städtepartnerschaft, Bürobedarf - Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Mitteilungsblatt (ehemalige Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 5050+ 50270,00 50 5050 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 50 5050 50270,00 50 Verwaltungsgebühren (Ratschreibergebühr) 50 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 24.00015.200+ 24.00024.678,00 24.000 24.00024.000 34210000 Erträge aus Verkauf 24.000 24.00015.200 24.00024.678,00 24.000 24.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.5002.000+ 1.5001.328,04 1.500 1.5001.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.500 1.5002.000 1.5001.328,04 1.500 Erstattung Verwaltungsaufw. Sekretariat WV, Abw. 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 26.276,04=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 25.55017.250 25.550 25.550 25.55025.550 12 Personalaufwendungen -66.100-65.550- -70.800-101.910,71 -70.800 -70.800-69.400 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -50.750 -53.300-48.350 -54.000-77.346,08 -54.000 -54.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.139,89 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.850 -4.050-6.500 -4.250-6.193,53 -4.250 -4.250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -11.450 -12.000-10.650 -12.500-17.231,21 -12.500 -12.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -4.000-1.500- -4.000-4.453,46 -4.000 -4.000-4.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 00 0-2.932,10 0 Unterhaltung werden auf 1124 verbucht 0 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -500 -5000 -500-251,33 -500 -500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -500 -5000 -500-341,53 -500 -500 108108 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände -500 -500-500 -5000,00 -500 Verbesserungsvorschläge/ Förderung der Betriebsgemeinschaft -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.500 -1.5000 -1.500-875,00 -1.500 -1.500 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -1.000 -1.000-1.000 -1.000-53,50 -1.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -1.000 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-168,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-168,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -57.600-48.700- -57.400-50.426,27 -57.400 -57.400-57.400 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -4.500 -4.600-3.500 -4.600-4.195,84 -4.600 Mitgliedsbeiträge Gemeindetag 0,72 Euro/EW, Landschaftserhaltungsverband -4.600 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -30.100 -30.100-30.100 -30.100-26.791,48 -30.100 Geschäftsausgaben, Bürobedarf, (Wahlen) Beschaffung neuer Richtlinien und Vorgaben -30.100 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.200-1.018,50 -1.200 -1.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.700 -2.800-1.000 -2.800-2.507,12 -2.800 Bücher und Zeitschriften, Zeitschrift UmweltBriefe, Schwäbische ZeitungAbo Staatsanzeiger BW Jahresabo Premium, ieferung Heft "Im Oberland", Abo Gt-info, Wanderkarten Altdorfer Wald, Im Oberland, Kmmunaler Aktenplan 21 -2.800 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -11.700 -11.700-9.000 -11.700-11.727,81 -11.700 -11.700 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-776,47 -1.500 -1.500 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -4.900 -4.500-2.600 -4.500-3.409,05 -4.500 Homepage Jahresgebühr, Wartung GemeindeApp - anteilige Aufteilung auch auch auf die EB WV und ABW -4.500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 -156.958,44=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -128.700-116.750 -133.200 -133.200 -133.200-131.800 -130.682,40=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -103.150-99.500 -107.650 -107.650 -107.650-106.250 21 Erträge aus internen Leistungen 103.15099.500+ 107.650130.758,40 107.650 107.650106.250 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 103.150 106.25099.500 107.650130.758,40 107.650 107.650 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-76,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-76,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 109109 Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt, Bürobedarf Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf11140000 1114000000 Unterprodukt Leistung Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf Zentrale Funktionen1114 111400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 130.682,40=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 103.15099.500 107.650 107.650 107.650106.250 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 110110 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Erarbeitung von Grundsätzen und Standards für die Informationstechnologie -Beschaffung zeitgemäßer Hardware und Austausch im Rahmen des Innovationszyklus -Beschaffung aktueller und marktgerechter Software und Upgrade alter Versionen -Weiterentwicklung von IT-Sicherheit und elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten -Bereitstellung, Betrieb und Unterhaltung des Kommunikationsnetzes zwischen Gebäuden -Sicherstellung einer reibungslosen und wirtschaftlichen Telekommunikation; sachgerechte und wirtschaftliche Ausstattung; Datensicherung und Datenschutz; Prozessoptimierung Erläuterung - Installation Pflege und Einweisung in EDV-Verfahren - Hard- und Software - Zentrale Drucksysteme einschl. Nachbereitung - Verwaltung von Datenbeständen, Datensicherung - Bereitstellung des Zugangs zu Online-Diensten einschl. erforderlicher Infrastruktur -Betrieb und Unterhaltung des zentralen Netzes einschließlich Telekommunikationsanlagen -Homepage, Instagram, Gemeinde-App etc. (ehem. Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 1.0001.450+ 01.428,00 0 00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 1.000 01.450 01.428,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 0116,79 0 00 34210000 Erträge aus Verkauf 0 00 0116,79 0 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 3.0003.000+ 3.0000,00 3.000 3.0003.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 3.000 3.0003.000 3.0000,00 3.000 Erstattung Vewaltungsaufw. EDV WV und Abw. 3.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.544,79=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.0004.450 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen -42.550-37.450- -46.050-37.605,78 -46.050 -46.050-44.600 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -33.100 -34.750-29.000 -36.000-28.662,07 -36.000 -36.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-403,26 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.800 -2.900-2.400 -3.000-2.432,04 -3.000 -3.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -6.600 -6.900-6.000 -7.000-6.108,41 -7.000 -7.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.500-21.700- -31.000-23.223,77 -32.000 -32.000-30.500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -6.500 -6.500-5.000 -7.000-2.246,54 -7.000 -7.000 111111 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.487,80 -1.000 -1.000 42720000 Aufwendungen für EDV -23.000 -23.000-15.700 -23.000-19.489,43 -24.000 Sicherung Daten ins Rechenzentrum, Wartung EDV durch ext. Firma, Wartung Regisafe, Unterhaltung EDV, Wartung Rathaus-Service Portal -24.000 15 Abschreibungen -20.000-16.000- -20.000-18.971,55 -20.000 -20.000-20.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -20.000 -20.000-16.000 -20.000-18.971,55 -20.000 -20.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.800-3.000- -3.800-490,70 -3.800 -3.800-3.800 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-3.000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -100-26,45 -100 -100 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -600 -6000 -600-451,65 -600 -600 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 0 00 0-12,60 0 0 -80.291,80=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -96.850-78.150 -100.850 -101.850 -101.850-98.900 -78.747,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -92.850-73.700 -97.850 -98.850 -98.850-95.900 21 Erträge aus internen Leistungen 92.85073.700+ 97.85079.821,01 98.850 98.85095.900 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 92.850 95.90073.700 97.85079.821,01 98.850 98.850 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 79.821,01=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 92.85073.700 97.850 98.850 98.85095.900 1.074,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 112112 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Strategische Personalplanung; zeitnahe Sicherstellung der qualitativen und quantitativen Personalkapazität; Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur - Termingerechte Berechnung und Anweisung der Bezüge wurde extern ausgelagert - Betreuung und Führung des Personals - Erhaltung / Förderung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter - Schutz der Mitarbeiter/-innen vor arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren Erläuterung - Personalgewinnung und Personaleinsatz - Stellenausschreibungen und Durchführung von Bewerberauswahlverfahren, Scouting - Durchführung von Ausbildung und Praktikum - Planung und Organisation der Fortbildung - Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ehemalige Gliederung Kameralistik 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5000+ 500906,06 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5000 500906,06 500 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 5001.000+ 5000,00 500 500500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 500 5001.000 5000,00 500 Ersattung Verw. Personal WV, Abw. 500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 906,06=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 1.0001.000 1.000 1.000 1.0001.000 12 Personalaufwendungen -109.500-81.700- -118.450-67.511,62 -118.500 -118.500-118.150 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.650 -8.000-46.000 -8.200-12.712,87 -8.200 -8.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -44.650 -44.650-14.950 -44.650-13.405,48 -44.650 -44.650 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -50.000 -58.000-2.600 -58.000-37.784,15 -58.000 -58.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.250 -1.300-1.250 -1.300-1.039,02 -1.350 -1.350 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.050 -3.150-3.100 -3.200-2.596,50 -3.200 -3.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -2.900 -3.050-13.800 -3.10026,40 -3.100 -3.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -400-400- -4000,00 -400 -400-400 42611000 Aus- und Weiterbildung -400 -400-400 -4000,00 -400 -400 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -104.300-85.900- -105.800-84.155,85 -105.800 -105.800-105.800 113113 Personalwesen Personalwesen11210000 1121000000 Unterprodukt Leistung Personalwesen, Personalentwicklung Personalwesen1121 112100 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -17.500 -17.500-12.500 -17.500-9.741,31 -17.500 Ausflug 5.000 €, Weihnachtsfeier 3.500 € , 3.500 € Sonstige Personal und Versorgungsaufwendungen, 5.000 € betriebliche Gesundheitsvorsorge -17.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -31.000 -32.000-30.000 -32.000-27.032,62 -32.000 Rechenzentrum Personalkosten -32.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -2.100 -2.100-2.100 -2.100-410,24 -2.100 -2.100 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-7,49 -50 -50 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -500-374,39 -500 -500 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -150 -150-300 -150-87,45 -150 -150 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -53.000 -53.500-41.000 -53.500-46.502,35 -53.500 Unfallversicherung, Versicherungen WGV -53.500 -151.667,47=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -214.200-168.000 -224.650 -224.700 -224.700-224.350 -150.761,41=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -213.200-167.000 -223.650 -223.700 -223.700-223.350 21 Erträge aus internen Leistungen 213.200167.000+ 223.650149.833,12 223.700 223.700223.350 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 213.200 223.350167.000 223.650149.833,12 223.700 223.700 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 149.833,12=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 213.200167.000 223.650 223.700 223.700223.350 -928,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 114114 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Sicherung der stetigen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde - Handlungsrahmen für Finanzwirtschaft, Betriebswirtschaft, Vermögens- und Schuldenmanagement sowie Beteiligungsmanagement - Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung, Budgetkontrolle - Nachhaltige, wirtschaftliche und ertragbringende Verwaltung des kommunalen Vermögens sowie Sondervermögens - Optimierung des Schulden- und Zinsmanagements - Steuerung / Steuerungsvorbereitung der Finanzentwicklung und der Finanzbeziehungen - Ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung aller Kassengeschäfte - Sicherung der Kassenliquidität - Optimierung der Ablauforganisation u. a. durch den Einsatz einer zeitgemäßen EDV-Ausstattung / Struktur Erläuterung - Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen - Aufgaben der Gemeinde als Steuerschuldner - Verwaltung von Sondervermögen, Steuerrecht - Konzessionsverträge und -abgaben - Zahlungsverkehr einschließlich Verwaltung der Kassenmittel - Buchhaltung, Rechnungslegung, Haushaltsrechnung - Zwangsweise Einziehung von Forderungen - Zuschusswesen, Verwendungsnachweise - Verwaltungsdienstl. Breitbandversorgung und Digitalisierung - Verwaltungdienstl. Stadtsanierung (ehem. Gliederung Kameralistik 0300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 02.416,18 0 00 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 02.416,18 0 0 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 71.50067.500+ 71.50071.348,59 71.500 71.50071.500 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 71.500 71.50067.500 71.50071.348,59 71.500 Erstattung Verwaltungsaufwand WV, Abw., Nahwärme 71.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 6.0009.000+ 8.00012.993,79 8.000 8.0007.000 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 6.000 7.0009.000 8.00012.993,79 8.000 Nachzahlungszinsen, Senkung Zinsen § 233 a AO, Säumniszuschläge, Mahngebühren 8.000 86.758,56=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 77.50076.500 79.500 79.500 79.50078.500 12 Personalaufwendungen -318.050-268.350- -338.000-239.718,76 -338.000 -338.000-333.900 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -110.650 -116.200-80.800 -117.000-79.251,22 -117.000 -117.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -105.300 -110.600-95.100 -112.000-93.959,29 -112.000 -112.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.572,00 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -42.850 -45.000-32.200 -45.000-37.383,84 -45.000 -45.000 115115 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -8.850 -9.250-7.850 -10.000-8.004,23 -10.000 -10.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -21.500 -22.500-19.450 -23.000-19.796,18 -23.000 -23.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -28.900 -30.350-32.950 -31.000248,00 -31.000 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -31.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -9.800-10.300- -9.800-174,34 -9.800 -9.800-9.800 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -300 -300-300 -300-13,99 -300 Geräte und Ausstattungsgegenstände -300 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.500 -1.5000 -1.500-116,62 -1.500 Ersatzbeschaffung EDV, Handy -1.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -8.000 -8.000-10.000 -8.000-43,73 -8.000 Aus-, Forbildung, Umschulung, Verwaltungsfachwirt, Fortbildung Kämmerei - § 2b UStG, steuerliches Einlagekonto -8.000 15 Abschreibungen -2.5000- -2.500-4.537,09 -2.500 -2.500-2.500 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. 0 00 0-444,79 0 0 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -2.500 -2.5000 -2.500-4.092,30 -2.500 -2.500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -10.000-10.000- -20.000-11.227,44 -10.000 -10.000-10.000 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -10.000 -10.000-10.000 -20.000-11.227,44 -10.000 Regelumlage 0,58 € pro Einwohner, Bauamtsprüfung 2023/2024 (Bauamtsprüfung wird auch auf das Produkt Finanzverwaltung gebucht, nächste Finanzprüfung 2025 -10.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -24.350-30.050- -24.350-9.208,84 -24.350 -24.350-24.350 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.348,24 -1.000 Personalnebenausgaben -1.000 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -50 -50-50 -50-80,00 -50 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine -50 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -8.000 -8.000-9.700 -8.000-4.444,96 -8.000 EDV Ausgaben Programm Finanzverwaltung etc. - Aufteilung auch auf EB WV und ABW -8.000 44311100 Kassenfehlbetrag Geschäftsaufwendungen 0 00 0-19,90 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -800 -800-800 -800-696,70 -800 Bücher und Zeitschriften -800 116116 Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen11220000 1122000000 Unterprodukt Leistung Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen Finanzverwaltung, Kasse1122 112200 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-27,95 -1.200 Post- und Fernmeldegebühren -1.200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.0000 -1.000-967,52 -1.000 -1.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -300-45,08 -300 Dienstreisen -300 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-325,58 -5.000 Auslagen Gerichtsvollzieher, Ausgaben hinsichtlich steuerrechtlicher Vorgaben, Einlagekonto, Steuererklärungen -5.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.252,91 -2.000 Sonstige Geschäftsausgaben, Kontogebühren -2.000 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5.000 -5.000-10.000 -5.0000,00 -5.000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer, Reduzierung wegen § 233 a AO, 2021 Aussetzung Rückzahlungen -5.000 -264.866,47=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -364.700-318.700 -394.650 -384.650 -384.650-380.550 -178.107,91=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -287.200-242.200 -315.150 -305.150 -305.150-302.050 21 Erträge aus internen Leistungen 287.200242.200+ 315.150178.139,41 305.150 305.150302.050 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 287.200 302.050242.200 315.150178.139,41 305.150 305.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 178.139,41=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 287.200242.200 315.150 305.150 305.150302.050 31,50=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 117117 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: -Zeitnahe und wirtschaftliche Instandhaltung von Gebäuden einschließlich aller verbundenen Anlagen -Wirtschaftlicher Betrieb und kostengünstige Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Weitere Reduzierung des Energiebedarfs innerhalb der Gemeindeverwaltung und Entwicklung ökologischer Standards für kommunale Gebäude und Anlagen Erläuterung -Betrieb und Betreuung von technischen Anlagen im Rathaus -Energiemanagement für kommunale Liegenschaften (Gliederung Kameralistik ehemals 8810) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen -32.350-29.600- -34.350-29.228,97 -34.350 -34.350-34.000 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -25.050 -26.300-22.950 -26.500-22.136,33 -26.500 -26.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-356,31 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -2.100 -2.200-1.850 -2.300-1.882,40 -2.300 -2.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -5.150 -5.450-4.750 -5.500-4.853,93 -5.500 -5.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -500,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -101.400-71.200- -71.400-95.708,37 -71.500 -71.500-114.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -40.000 -55.000-30.000 -10.000-55.013,87 -10.000 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen - Rathaus Sanierung parallel zur Gestaltung Ortsmitte Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1 -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -3.000 -3.000-3.000 -3.000-635,03 -3.000 -3.000 42411000 Fernwärme / Heizung -8.500 -9.000-5.200 -10.000-5.209,64 -10.000 -10.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -31.600 -31.600-24.000 -31.600-26.324,60 -31.600 Evtl. Reduzierung der Reinigungsintervalle -31.600 118118 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -15.500 -13.500-6.500 -14.000-6.192,83 -14.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -14.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.800 -2.800-2.500 -2.800-2.332,40 -2.900 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -2.900 15 Abschreibungen -43.000-43.000- -43.000-42.953,00 -43.000 -43.000-43.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -43.000 -43.000-43.000 -43.000-42.953,00 -43.000 -43.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -7.600-22.600- -14.100-11.933,84 -14.100 -14.100-14.100 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-100 -100-64,00 -100 Mitgliedsbeiträge Haus- und Grundbesitzerverein Wgt. e.V. -100 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -3.500 -10.000-18.500 -10.000-9.841,08 -10.000 Sachverständigenkosten, Beraterkosten European Energy Award -10.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.028,76 -4.000 -4.000 -179.824,18=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -184.350-166.400 -162.850 -162.950 -162.950-206.000 -179.824,18=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -184.350-166.400 -162.850 -162.950 -162.950-206.000 21 Erträge aus internen Leistungen 184.350166.400+ 162.850203.797,18 162.950 162.950206.000 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 184.350 206.000166.400 162.850203.797,18 162.950 162.950 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-23.973,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-23.973,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 179.824,18=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 184.350166.400 162.850 162.950 162.950206.000 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 119119 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Planung, Bau und Unterhaltung von Grün- und Freiflächen, Sportflächen, Friedhöfe, Außenanlagen an Gebäuden und Einrichtungen - Winterdienst (Verrechnung Personal) - Hoch- und Tiefbau - Termingerechte, wirtschaftliche, flexible und zuverlässige Wartung und Reparatur von technischen Einrichtungen in Gebäuden u. a. - Dauerhafte oder zeitlich befristete Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten Erläuterung - Planungs-, Bau- und Unterhaltsleistungen auf Anforderung im Bereich Grünanlagen - Ordnungswesen (illegale Müllabl, Abfallgef., Hundetoil.) - Leistungen zentraler Werkstätten - Transport- und Beförderungsleistungen - Betreuung von Fahrzeugen und Geräte - Grünpflege (Sport- und Spielplätze, Straßenbegleitgrün, Rückschnitt Gehölze und Sträucher) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7710) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 3.0002.000+ 3.0002.305,00 3.000 3.0003.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 3.000 3.0002.000 3.0002.305,00 3.000 3.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.0007.000+ 8.0005.102,92 8.000 8.0008.000 34612000 Allgemeine Kostenersätze 3.500 4.5003.500 4.5003.443,04 4.500 Kosterersätze Steiger 4.500 34618000 Kostenersätze allgemein 3.500 3.5003.500 3.5001.659,88 3.500 Kostenersätze 3.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 54.00044.000+ 54.00054.483,55 54.000 54.00054.000 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 54.000 54.00044.000 54.00054.483,55 54.000 Ersattung Bauhof, EB WV, ABW, Nahwärme 54.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 61.891,47=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 64.00053.000 65.000 65.000 65.00065.000 12 Personalaufwendungen -575.650-543.200- -605.550-547.244,99 -605.550 -605.550-604.450 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -445.350 -467.650-421.300 -468.000-417.353,68 -468.000 Vergütung der Beschäftigten -468.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-6.102,22 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -37.300 -39.150-34.850 -39.500-35.157,36 -39.500 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -39.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -92.950 -97.600-87.000 -98.000-88.595,73 -98.000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -98.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-36,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 120120 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -153.700-113.500- -132.700-114.899,69 -132.700 -132.700-185.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -60.000-6.000 -10.000-4.376,69 -10.000 darunter: Innenanstrich u. Kleinreparaturen, Sanierung Aussenfassade inkl. Gesims und Gauben, Kostenaufteilung - Sanierung Heizung -10.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -17.000 -17.000-16.000 -17.000-15.791,54 -17.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände Unterhaltung Gerätschaften Treibstoffkosten werden bei Haltung von Fahrzeugen verbucht -17.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -5.000 -2.500-2.500 -2.500-835,49 -2.500 darunter 4.000 € Instandsetzung Abrollcontainer -2.500 42411000 Fernwärme / Heizung -6.000 -6.000-2.500 -6.000-3.026,84 -6.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Heizungskosten -6.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -2000,00 -200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -7.000 -6.500-5.000 -6.500-2.830,08 -6.500 Bewirtschaftungkosten der Grundstücke - Stromkosten -6.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -6.500 -6.500-5.500 -6.500-5.572,25 -6.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Versicherungskosten, Wasser, Abwasser -6.500 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-163,75 -500 -500 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-70,16 -500 -500 42510030 RV-HP 639 Haltung von Fahrzeugen 0 0-500 0-91,21 0 0 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-21,17 -500 -500 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.414,18 -4.000 -4.000 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -12.500-8.000 -10.000-9.728,86 -10.000 2024 inkl. Reifen LKW MAN 2.800 € -10.000 42510080 RV-NK 23 Haltung von Fahrzeugen 0 0-1.000 00,00 0 0 42510090 RV-GB 38 Haltung von Fahrzeugen -11.000 -11.000-8.000 -11.000-11.774,78 -11.000 -11.000 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.434,31 -3.500 -3.500 42510110 RV-HU 61 Haltung von Fahrzeugen 0 0-10.000 0-4.385,74 0 0 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -13.000 -13.000-7.000 -13.000-18.469,29 -13.000 -13.000 121121 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.700-1.500 -1.700-1.584,98 -1.700 -1.700 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -3.500 -3.500-2.000 -3.500-4.749,86 -3.500 -3.500 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -3.200 -3.200-2.500 -3.200-3.194,17 -3.200 -3.200 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -2.100 -2.100-1.500 -2.100-1.915,67 -2.100 -2.100 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen 0 0-2.500 0-2.257,66 0 0 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.283,37 -1.500 -1.500 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.700 -1.7000 -1.700-1.551,60 -1.700 -1.700 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-161,92 -500 -500 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -500 -5000 -500-146,31 -500 -500 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -1.000 -1.0000 -1.000-12,80 -1.000 -1.000 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -9.000 -9.000-8.000 -9.000-6.297,86 -9.000 -9.000 42519000 Fahrzeug allgemein -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 Haltung Fahrzeuge inkl. Steuer und Versicherung -3.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -3.500 -3.500-3.500 -3.500-2.544,68 -3.500 Schulungskosten Fahrzeuge (Ladekran, Bagger etc.) -3.500 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -8.000 -8.000-7.500 -8.000-6.075,72 -8.000 -8.000 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.136,75 -1.000 Baumaterial, Lagerhaltung, Werkstattbedarf -1.000 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben -800 -800-800 -8000,00 -800 -800 15 Abschreibungen -85.000-60.000- -80.000-85.739,95 -80.000 -80.000-85.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -85.000 -85.000-60.000 -80.000-85.739,95 -80.000 -80.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.900-7.200- -5.900-4.234,33 -5.900 -5.900-5.900 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -2.000 -2.000-4.000 -2.000-1.277,89 -2.000 Personalnebenausgaben -2.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-300 -1.000-730,66 -1.000 Geschäftsausgaben, Wartung Bauhofprogramm, Ersatzbeschaffung Laptop Bauhof -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -400-653,64 -400 -400 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -5000,00 -500 Post- und Fernmeldegebühren -500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.566,54 -2.000 -2.000 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen 0 00 0-5,60 0 0 -752.118,96=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -820.250-723.900 -824.150 -824.150 -824.150-880.550 122122 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -690.227,49=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -756.250-670.900 -759.150 -759.150 -759.150-815.550 21 Erträge aus internen Leistungen 756.250670.900+ 759.150709.518,49 759.150 759.150815.550 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 756.250 815.550670.900 759.150709.518,49 759.150 Innere Verrechnungen 759.150 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 0-19.291,00 0 00 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen 0 00 0-19.291,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 690.227,49=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 756.250670.900 759.150 759.150 759.150815.550 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 123123 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: - Bewirtschaftung des allgemeinen Grundvermögens - Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durch Kauf, Tausch oder Ausübung von Vor-, An- und Rückkaufsrechten - Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken - Zeitnahe Wertermittlungen und Beratungen - Wirtschaftliche Verwaltung und Bewirtschaftung des Gemeindevermögens - Führung und Bereitstellung des Liegenschaftsnachweises - Bereitstellung, Inhaltsänderung, Erwerb, Veräußerung, Beendigung und Verwaltung von Erbbaurechten - Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gaststättenverhältnissen - Bereitstellung und Vorhaltung von Grundstücken, die einer künftigen baulichen Neuordnung (Gewerbeansiedlung, Neubebauung) unterliegen Erläuterung - Abwicklung von Grundstücksgeschäften - Kommunale Wertermittlung - Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke - Verwaltung unbebauter Grundstücke - Gemeindeobjekte Dorfplatz 1 (WE 12 und 18) - Grundsteuer Liegenschaften / Fischerareal (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8830) Erläuterungen: - Kommunales Liegenschaftsmanagement zur Schaffung und Sicherstellung eines kommunalpolitischen Handlungsspielraums für die Gemeindeentwicklung unter Berücksichtigung einer Wirtschaftlichkeitsoptimierung von Gemeinwohlinteressen und der Marktsituation Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 32.00027.000+ 33.00042.397,26 33.000 33.00032.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 25.00020.000 26.00026.098,04 26.000 26.000 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 09.500,00 0 2021 einmalige Rückzahlung Familienförderbeitrag 0 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 7.000 7.0007.000 7.0006.799,22 7.000 7.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 42.397,26=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 32.00027.000 33.000 33.000 33.00032.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -18.500-21.000- -19.000-13.886,32 -19.000 -19.000-19.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-12.000 -6.000-2.693,00 -6.000 -6.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -12.500 -13.000-9.000 -13.000-11.193,32 -13.000 Steuer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall der sonstigen Grundstücke -13.000 15 Abschreibungen -23.000-40.000- -23.000-16.859,00 -23.000 -23.000-23.000 124124 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 08.12.2022Datum: 13:36:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -22.000 -22.000-40.000 -22.000-16.859,00 -22.000 -22.000 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -30.745,32=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -41.500-61.000 -42.000 -42.000 -42.000-42.000 11.651,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -9.500-34.000 -9.000 -9.000 -9.000-10.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -51.500-72.400- -51.500-51.491,00 -51.500 -51.500-51.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -51.500 -51.500-72.400 -51.500-51.491,00 -51.500 -51.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -51.491,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -51.500-72.400 -51.500 -51.500 -51.500-51.500 -39.839,06=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -61.000-106.400 -60.500 -60.500 -60.500-61.500 *** Ende der Liste "Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 125125 Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Produktbereich 12.10-57.30 2023 und 2024 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung Anlage 8 (zu § 85 GemO, §§ 4 Abs. 3 und 9 GemHVO) Produktbereiche 12.10-57.30 126126 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 1Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Durchführung von Zählungen in der Bereichen Bevölkerung/ Zensus, Arbeitsmarkt, Bauen und Wohnen - Konzeptentwicklung, Dokumentation und Präsentation von Strukturanalysen und Prognosen - Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen, Bürgermeisterwahl, sonstige Abstimmungen und Entscheidungen) - Öffentliche Präsentation von Wahlergebnissen - Aufbereitung von Wahlergebnissen und Dokumentation in Wahlberichten Erläuterung - Staatliche Statistiken - Kommunale Statistiken / Statistisches Informationssystem - Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Erläuterung: - Korrekte und zeitnahe Erhebung, Planung, Sammlung, Bereitstellung und Analyse statistischer Fachdaten mit Methoden der induktiven oder deduktiven Statistik - Darstellung der entscheidungs- bzw. steuerungsrelevanten Fakten in textlicher, tabellarischer und grafischer Form Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 800800+ 4.80012.704,86 8.800 8002.300 34800000 Erstattungen vom Bund 0 1.5000 4.0004.413,17 0 2024 - Europawahl und Kommunalwahl, 2025 Bundetagswahl 0 34810000 Erstattungen vom Land 0 00 08.291,69 8.000 2026 Landtag Baden-Württemberg 0 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 800 800800 8000,00 800 800 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 12.704,86=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 800800 4.800 8.800 8002.300 12 Personalaufwendungen -10.400-15.400- -11.250-8.220,81 -11.250 -11.250-10.900 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.800 -4.000-7.400 -4.200-3.659,06 -4.200 -4.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.950 -4.150-4.000 -4.200-3.457,94 -4.200 -4.200 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-67,72 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.300 00,00 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -350 -350-350 -350-295,85 -350 -350 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -850 -900-850 -950-753,44 -950 -950 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.55013,20 -1.550 -1.550 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -250-250- -250-155,00 -250 -250-1.000 127127 Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen12100000 1210000000 Unterprodukt Leistung Statistik und Wahlen Statistik und Wahlen1210 121000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 2Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -1.000-250 -250-155,00 -250 -250 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.750-14.400- -15.250-14.839,06 -18.250 -2.750-17.250 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -17.000-14.200 -15.000-14.815,31 -18.000 Wahlmanager 2023, 2024 - Europawahl und Kommunalwahl, 2025 Bundetagswahl, 2026 Landtag Baden-Württemberg, 2026 BM-Wahl -2.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-23,75 -50 -50 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -2000,00 -200 -200 -23.214,87=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.400-30.050 -26.750 -29.750 -14.250-29.150 -10.510,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.600-29.250 -21.950 -20.950 -13.450-26.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -10.950-9.100- -11.400-20.972,97 -11.400 -11.400-11.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -10.950 -11.500-9.100 -11.400-20.972,97 -11.400 -11.400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -20.972,97=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -10.950-9.100 -11.400 -11.400 -11.400-11.500 -31.482,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -23.550-38.350 -33.350 -32.350 -24.850-38.350 128128 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 3Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung durch präventive und repressive Maßnahmen; Verhinderung und Vermeidung von Schäden, die einem wesentlichen Rechtsgut drohen und Ahndung rechtswidriger Verhaltensweisen - Tätigkeiten, die mit Gaststätten oder besonderen Anlässen zusammenhängen Erläuterung - Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr - Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen - Bearbeitung von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen - Überwachung von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 1100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 038.675,53 0 00 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 0 00 038.675,53 0 hier wurden die Corona Zuschüsse des landes verbucht, keine Einnahmen 2023/2024 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 1.000500+ 1.0002.578,00 1.000 1.0001.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 1.000 1.000500 1.0002.578,00 1.000 1.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 08.122,72 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 08.122,72 0 Kostenersätze Corona Erstattung Land, keine Einnahmen 2023/2024 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 1.8001.100+ 1.8001.893,25 1.800 1.8001.800 35610000 Bußgelder 1.800 1.8001.100 1.8001.893,25 1.800 Bußgelder, Zwangsgeld 1.800 51.269,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 2.8001.600 2.800 2.800 2.8002.800 12 Personalaufwendungen -16.350-25.350- -17.400-13.101,91 -17.400 -17.400-17.100 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -7.650 -8.000-14.700 -8.100-7.317,75 -8.100 -8.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -4.950 -5.200-4.350 -5.250-4.949,76 -5.250 -5.250 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-2.600 00,00 0 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -850 -900-750 -950-860,80 -950 -950 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -2.900 -3.000-2.950 -3.10026,40 -3.100 -3.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 129129 Ordnungswesen Ordnungswesen12200000 1220000000 Unterprodukt Leistung Ordnungswesen Ordnungswesen1220 122000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 4Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 17 Transferaufwendungen -7.000-7.000- -7.000-6.319,20 -7.000 -7.000-7.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.000 -7.000-7.000 -7.000-6.319,20 -7.000 Tierschutzverein: Pauschale laufende Kosten: 5.300 EW x 1,20 € -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2.550-1.500- -2.550-38.011,25 -2.550 -2.550-2.550 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -2.500 -2.500-1.500 -2.500-37.986,91 -2.500 2021 Ausgaben für Coronaschutzmaßnahmen, Pandemie 2023/2024 beendet, Vermischte Ausgaben -2.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -50 -500 -50-24,34 -50 -50 -57.432,36=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -25.900-33.850 -26.950 -26.950 -26.950-26.650 -6.162,86=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -23.100-32.250 -24.150 -24.150 -24.150-23.850 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -123.850-110.150- -124.950-96.124,17 -125.400 -124.600-133.050 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -123.850 -133.050-110.150 -124.950-96.124,17 -125.400 -124.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -96.124,17=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -123.850-110.150 -124.950 -125.400 -124.600-133.050 -102.287,03=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -146.950-142.400 -149.100 -149.550 -148.750-156.900 130130 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 5Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Einhaltung und Sicherstellung der gesetzlichen Meldepflicht - Erfassung relevanter Daten aller Einwohner/innen - Zensus - Ausstellung von Lebensbescheinigungen - Entgegennahme, Aufbewahrung, Aushändigung und Verwertung von Fundsachen - Führen / Bereitstellen des Gewerberegisters einschließlich Auskünfte - Erteilung und Entziehung von Fischereischeinen - Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse Erläuterung - Meldeangelegenheiten - Erteilung von Ausweis- und sonstigen Dokumenten - Leistungen für andere Behörden - Verwaltung von Fundsachen - Fischereiwesen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0600) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 38.00039.000+ 40.00038.006,10 40.000 40.00038.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 10.000 10.0007.000 10.00010.302,30 10.000 10.000 33112000 Ausweis- und Passgebühren 28.000 28.00032.000 30.00027.703,80 30.000 30.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 300189,25 300 300300 34210000 Erträge aus Verkauf 0 00 015,25 0 0 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 300174,00 300 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 38.195,35=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 38.30039.300 40.300 40.300 40.30038.300 12 Personalaufwendungen -136.400-119.100- -144.550-75.247,52 -144.550 -144.550-143.200 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -105.150 -110.400-92.300 -111.000-56.738,77 -111.000 -111.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.557,17 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -8.800 -9.250-7.600 -9.500-4.815,18 -9.500 -9.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -22.400 -23.500-19.150 -24.000-12.120,40 -24.000 -24.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-16,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.850-250- -10.150-1.248,45 -10.150 -10.150-10.150 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.000 -1.0000 -1.0000,00 -1.000 Planung Umbau Bürgertheke, keine bauliche Maßnahme in den Jahren 2023/2024 -1.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -8.400 -8.4000 -8.4000,00 -8.400 -8.400 131131 Einwohnerwesen Einwohnerwesen12220000 1222000000 Unterprodukt Leistung Einwohnerwesen Einwohnerwesen1222 122200 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 6Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -1.200 -5000 -500-846,95 -500 Anschaffung von 3 Bürostühle Einwohnermeldeamt/Bürgertheke -500 42611000 Aus- und Weiterbildung -250 -250-250 -250-401,50 -250 -250 15 Abschreibungen -3.0000- -3.0000,00 -3.000 0-3.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.000 -3.0000 -3.0000,00 -3.000 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -31.650-7.200- -31.650-28.126,60 -31.650 -31.650-31.650 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -31.000 -31.000-7.000 -31.000-27.540,95 -31.000 Bundesdruckerei, Personalausweisgebühren - Einnahmen 32.000 € -31.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -400 -4000 -400-405,21 -400 -400 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -150-141,92 -150 -150 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -100 -100-200 -100-38,52 -100 -100 -104.622,57=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -181.900-126.550 -189.350 -189.350 -186.350-188.000 -66.427,22=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -143.600-87.250 -149.050 -149.050 -146.050-149.700 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.900-30.750- -40.250-33.831,76 -40.150 -40.150-39.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -37.900 -39.450-30.750 -40.250-33.831,76 -40.150 -40.150 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -33.831,76=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.900-30.750 -40.250 -40.150 -40.150-39.450 -100.258,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -181.500-118.000 -189.300 -189.200 -186.200-189.150 132132 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 7Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Feststellung und Nachweis personenbezogener Daten zur Abstammung und zukünftigen Identitätsermittlung eines Menschen - Feststellen der Ehefähigkeit und Durchführung der Eheschließung - Rechtliche Dokumentation des Personenstandes - Führen des Geburten-, Ehe- und Sterberegisters; zeitnahe Beurkundung - Beurkundung von Namens- und Personenstandsveränderungen - Aktualisierung personenstandsrechtlicher Daten und Namen - Anpassen von Familiennamen und Beseitigung von Unzulänglichkeiten im Namen Erläuterung - Beurkundung von Geburten - Anmeldung Eheschließung, Eheschließungen, Beurkundung von Eheschließungen, Lebenspartnerschaften - Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen - Beurkundung von Sterbefällen - Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland - Fortführen von Personenstandsregistern, Berichtigung von Personenstandseinträgen - Ausstellen von Personenstandsurkunden - Auskünfte aus den Personenstandsregistern nach Personenstands- und Archivrecht - Andere Beurkundungen, öffentliche Beglaubigungen (z.B. Namenserklärungen, Kirchenaustritte, Anerkennung Vater- und Mutterschaft) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 0200) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 4.5004.500+ 4.5004.725,40 4.500 4.5004.500 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 4.500 4.5004.500 4.5004.725,40 4.500 4.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2000,00 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 200 200200 2000,00 200 200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 4.725,40=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 4.7004.700 4.700 4.700 4.7004.700 12 Personalaufwendungen -43.950-53.800- -46.050-70.711,37 -46.050 -46.050-45.450 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -20.750 -21.750-29.850 -22.000-45.528,61 -22.000 -22.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -13.050 -13.050-10.450 -13.050-25.567,76 -13.050 -13.050 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -10.150 -10.650-13.500 -11.000385,00 -11.000 -11.000 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -6000- -600-2.441,26 -600 -600-600 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 00 0-20,00 0 0 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-704,26 0 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -600 -6000 -600-1.717,00 -600 -600 15 Abschreibungen -1.0000- -1.000-344,85 0 0-1.000 133133 Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen, Standesamt12230000 1223000000 Unterprodukt Leistung Personenstandswesen, Standesamt Personenstandswesen1223 122300 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 8Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.0000 -1.000-344,85 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -11.150-10.300- -11.150-11.497,05 -11.150 -11.150-11.150 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -100 -100-100 -100-85,00 -100 -100 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.100 -5.100-4.800 -5.100-5.064,24 -5.100 -5.100 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-243,05 -500 -500 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -4.500 -4.500-4.400 -4.500-5.097,42 -4.500 -4.500 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -150 -1500 -150-125,80 -150 -150 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -300 -3000 -300-334,32 -300 -300 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -500-500 -500-547,22 -500 -500 -84.994,53=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -56.700-64.100 -58.800 -57.800 -57.800-58.200 -80.269,13=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -52.000-59.400 -54.100 -53.100 -53.100-53.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -26.250-21.750- -27.550-21.820,74 -27.550 -27.500-27.600 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -26.250 -27.600-21.750 -27.550-21.797,74 -27.550 -27.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 00 0-23,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -21.820,74=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -26.250-21.750 -27.550 -27.550 -27.500-27.600 -102.089,87=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -78.250-81.150 -81.650 -80.650 -80.600-81.100 134134 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 9Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: -Schnellstmögliche qualifizierte Hilfeleistung bei Bränden zur Vermeidung von Schäden für Mensch, Tier, an Sachen und Umwelt -Schnellstmögliche Hilfe für Menschen und Tiere in bedrohenden Situationen; Vermeidung von Schäden an Sachen und Umwelt -Bereitstellung von Sicherheitswachen bei Versanstaltungen sowie bei Brand- oder Explosionsgefahr -Mitwirken und Beraten Dritter aus brandschutztechnischer Sicht -Brandverhütungsschau, Brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes zur Feststellung und Beseitigung brandgefährlicher Zustände -Brandschutzerziehung von Kindern und Jugendlichen zur Vermeidung von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden Erläuterung -Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung (Ölspur, Hochwasser, Unwetter, Blackout, Katastrophenschutz) -Feuersicherheitswachdienst -Beratungen und Brandverhütungsschauen -Dienstleistungen für Dritte (Gliederung Kameralistik ehemals UA 1300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.5503.100+ 3.5503.710,00 3.550 3.5503.550 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0002.600 3.0003.150,00 3.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 85 € je Feuerwehrangehöriger 3.000 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 550 550500 550560,00 550 36 € pro Jugendfeuerwehrteilnehmer 550 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 7.0006.250+ 7.0006.479,00 7.000 7.0007.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 7.000 7.0006.250 7.0006.479,00 7.000 7.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 12.50012.000+ 12.50015.136,78 12.500 12.50012.500 33210010 Feuerwehrkostenersätze 12.500 12.50012.000 12.50015.136,78 12.500 12.500 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 02.000+ 00,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 02.000 00,00 0 Kosterersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 25.325,78=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 23.05023.350 23.050 23.050 23.05023.050 12 Personalaufwendungen -5.100-5.000- -5.100-2.951,25 -5.100 -5.100-5.100 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -3.750 -3.750-3.700 -3.750-2.951,25 -3.750 Vergütung der Beschäftigten -3.750 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -250 -250-250 -2500,00 -250 -250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.100 -1.100-1.050 -1.1000,00 -1.100 -1.100 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 135135 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 10Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -84.300-54.600- -67.500-51.040,82 -67.500 -67.500-94.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-892,32 -2.000 Unterhaltung Feuerwehrhaus und Erweiterung bei Investitionen -2.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -16.200 -14.700-9.700 -10.000-16.522,11 -10.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände, Atemschutzwartung 8.000,00 €, Prüfung Gaswarngerät 400,00 €, Prüf. Absturzsich.geräte 650,00 €, Prüf. Feuerlöscher 320,00 € (2024), Schlauchwäsche 1.500,00 €, Schlauchbeschaffung 200,00 €, Meldeempf.reparatur 500,00 €, Verschlüsselungsupgrade 800,00 € (2023), Funkgeräte-Akkus 600,00 €, Ersatzbeschaff. Meldeempf. 1.000,00 € (2023) und 1.500,00 € (2024), Meldeempf.verschlüsselung 800,00 € (2023), CO-Gaswarngeräte 540,00 € (2023), sonst. Ausgaben 500,00 €, Ölbinder 500,00 €, Verpflegunsbox 50,00 € (2023), Klappstühle 100,00 € (2023) -10.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-2.325,47 0 0 42411000 Fernwärme / Heizung -1.500 -1.500-1.000 -1.5000,00 -1.500 Eine Heizung mit Bauhof, anteilige Verrechnung vornehmen. -1.500 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -200 -200-200 -2000,00 -200 -200 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.800 -3.500-1.600 -3.800-1.416,82 -3.800 -3.800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.300 -1.400-1.000 -1.400-1.197,91 -1.400 -1.400 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-266,35 -2.000 -2.000 42510220 RV-FB 19 MTW Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-844,42 -500 -500 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.757,36 -2.000 -2.000 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen -500 -500-500 -500-256,95 -500 -500 42519000 Fahrzeug allgemein -2.000 -2.000-2.000 -2.000-35,68 -2.000 -2.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -11.300 -11.300-8.400 -10.000-6.207,38 -10.000 Erste Hilfe 105,00 €, Erste Hilfe für FA 375,00 €, Truppmann 1.560,00 €, Sprechfunker 705,00 €, Truppführer 2.400,00 €, Atemschutzgeräteträger 1.260,00 €, Atemschutzwärmegewöhn. 852,00 €, Atemschutzheißausbildung 1.620,00 €, Brandbekämpfungstechnik 301,00 €, Motorsägenausbildung 390,00 €, Fahrersicherheitstraining 170,00 €, Gruppenführer 1.500,00 € (2024), Gerätewart 1.500,00 € (2023) -10.000 136136 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 11Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -24.400 -35.900-8.100 -15.000-7.893,78 -15.000 Reinigung Einsatzkleidung 750,00 €, Reparaturen Einsatzkl. 300,00 €, Beschaff. Ausgehuniform 750,00 €, Beschaff. Tagdienstkl. 600,00 €, Nachbeschaff. Tagdiensthosen 1.000,00 €, Beschaff. Einsatzkl. 3.000,00 € (2023) und 4.500,00 € (2024), Ersatzbeschaff. Helme 4.000,00 € (2024), Ersatzbeschaff. Einsatzhosen 18.000,00 € (2023), Ersatzbeschaff. Einsatzjacke 24.000,00 € (2024) -15.000 42613000 Ärztliche Untersuchung -1.000 -1.000-1.000 -1.000-1.632,29 -1.000 -1.000 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -7.000 -7.000-6.000 -7.000-6.994,00 -7.000 Übungen u. Einsätze -7.000 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -1.000 -1.000-1.000 -1.000-360,00 -1.000 -1.000 42791000 Ehrungen und Jubilare -600 -600-600 -600-416,20 -600 Entschädigung bei Entlassung aus dem Feuerwehrdienst, Ehrungen etc. -600 42918000 Erstattung Überlandhilfe -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.466,50 -1.500 Erst. für Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Gmd/ Überlandhilfe -1.500 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -5.500 -5.500-5.500 -5.500-555,28 -5.500 Jugendkleidung 4000 €, Dienstkleidung 400 €, Feldbetten, Lampen, Spiele 1200 € -5.500 15 Abschreibungen -42.000-34.000- -57.000-39.144,14 -57.000 -57.000-57.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -42.000 -57.000-34.000 -57.000-39.144,14 -57.000 -57.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -500-500- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -500-500 -5000,00 -500 Zuschuss an die FFW Baindt -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.550-9.350- -9.150-8.856,91 -9.150 -9.150-9.150 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.900 -2.900-2.900 -2.900-2.016,00 -2.900 ohne Lehrgangsentschädigungen, Kommandant, Stellvertr. , Jugendwart -2.900 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -350 -350-350 -350-378,65 -350 -350 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -200-130,30 -200 Vermischte Ausgaben -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -150 -150-150 -150-217,98 -150 -150 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -450 -450-450 -450-141,13 -450 Post- und Fernmeldegebühren -450 137137 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 12Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-103,88 0 0 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -500 -100-300 -100-97,20 -100 Abholung Feuerwehrfahrzeug 2023 -100 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -5.000 -5.000-5.000 -5.000-5.771,77 -5.000 -5.000 -101.993,12=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -141.450-103.450 -139.250 -139.250 -139.250-165.850 -76.667,34=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -118.400-80.100 -116.200 -116.200 -116.200-142.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -97.350-85.950- -98.450-63.329,34 -98.650 -98.200-103.900 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -89.150 -95.700-77.950 -90.250-55.206,34 -90.450 Verrechnung mit UA 7710 Bauhof: 15000 €/ 2018: 16000 €, Personalkosten 00./02./03.: 13800 € -90.000 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -8.200 -8.200-8.000 -8.200-8.123,00 -8.200 Verzinsung des Anlagekapitals -8.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -63.329,34=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -97.350-85.950 -98.450 -98.650 -98.200-103.900 -139.996,68=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -215.750-166.050 -214.650 -214.850 -214.400-246.700 138138 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 13Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Unterstützung DRK Baienfurt-Baindt - Vereinsräumlichkeiten 1. OG Erläuterung DRK-Heim / DRK Baienfurt-Baindt Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 7.5007.500+ 7.5006.706,51 7.500 7.5007.500 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 7.500 7.5007.500 7.5006.706,51 7.500 7.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 6.706,51=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 7.5007.500 7.500 7.500 7.5007.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -12.600-10.000- -10.900-7.842,68 -10.900 -10.900-10.900 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.500 -3.5000 -3.500-3.995,99 -3.500 -3.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -8.500 -6.800-10.000 -6.800-3.384,36 -6.800 -6.800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -600 -6000 -600-462,33 -600 -600 15 Abschreibungen -7.000-6.000- -7.000-6.385,00 -7.000 -7.000-7.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -7.000-6.000 -7.000-6.385,00 -7.000 -7.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -14.227,68=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -19.600-16.000 -17.900 -17.900 -17.900-17.900 -7.521,17=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -12.100-8.500 -10.400 -10.400 -10.400-10.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.250-1.000- -2.250-6.441,91 -2.250 -2.250-2.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 0-4.221,91 0 0 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -2.250 -2.250-1.000 -2.250-2.220,00 -2.250 -2.250 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -6.441,91=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -2.250-1.000 -2.250 -2.250 -2.250-2.250 139139 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 14Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -13.963,08=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -14.350-9.500 -12.650 -12.650 -12.650-12.650 140140 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 15Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln - Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals - Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten - Öffentlichkeitsarbeit / Beratung / Auskünfte sowie Durchführung von Veranstaltungen - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot - Inklusion - 2 Außenklassen der SBBZ (Blinden- und Sehbehinderte Baindt) Erläuterung Die Grundschule "Klosterwiesenschule Baindt" bildet als Primärstufe den für alle schulpflichtigen und schulfähigen Kinder gemeinsamen Unterbau des Schulwesens. Die Klosterwiesenschule ist eine Ganztagesschule in Wahlform nach §4a Schulgesetz. (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2150) Erläuterung: - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Grundschulangebots - Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs durch Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers durch Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 11.00012.000+ 11.00011.601,23 11.000 11.00011.000 31410000 Zuweisungen vom Land 9.000 9.00012.000 9.0008.801,23 9.000 9.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 2.000 2.0000 2.0002.800,00 2.000 2.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 23.00033.800+ 22.00044.449,00 22.000 18.00023.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 23.000 23.00033.800 22.00044.449,00 22.000 18.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 200200+ 2002.937,08 200 200200 34210000 Erträge aus Verkauf 100 100100 10058,00 100 100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 100100 1002.879,08 100 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.0002.000+ 2.0001.800,00 2.000 2.0002.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.000 2.0002.000 2.0001.800,00 2.000 2.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 60.787,31=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 36.20048.000 35.200 35.200 31.20036.200 12 Personalaufwendungen -138.600-87.900- -146.050-192.243,42 -146.050 -146.050-145.500 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -106.100 -111.400-68.300 -111.500-124.680,74 -111.500 -111.500 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.299,54 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -7.900 -8.300-5.550 -8.500-9.270,57 -8.500 -8.500 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -24.550 -25.750-14.000 -26.000-31.310,18 -26.000 -26.000 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-25.682,39 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 141141 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 16Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -316.700-189.700- -338.200-468.421,52 -343.200 -348.200-320.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -25.000-25.000 -40.000-257.630,68 -40.000 Vorjahre erhöhte Aufwendungen wegen Toilettensanierung grünes Gebäude, langfristig sollten die Wartungsverträge Neubau nicht zu hoch sein, Amok, Aufzug, Lüftungsanlage, Brandmeldenanlage etc. -40.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -10.000 -10.000-5.000 -8.000-9.502,81 -8.000 inkl. Papierhandtücher etc. -8.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Ko -10.000 -10.000-6.500 -10.000-9.862,99 -10.000 inkl. 5.000 € für Hausmeister -10.000 42411000 Fernwärme / Heizung -75.000 -75.000-34.000 -80.000-54.139,33 -85.000 -90.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -85.000 -90.000-40.000 -90.000-60.245,36 -90.000 -90.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -41.000 -38.000-19.000 -38.000-18.155,10 -38.000 -38.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -16.000 -16.500-12.500 -16.500-14.886,50 -16.500 -16.500 42611000 Aus- und Weiterbildung -300 -300-300 -3000,00 -300 -300 42720000 Aufwendungen für EDV -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 Aufwand Digitalpakt - digitale Geräte - externe Leistungen -5.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -21.000 -21.000-20.000 -21.000-22.066,59 -21.000 -21.000 42742000 Sonstige Lehr- und Unterrichtsmittel 0 00 0-375,00 0 0 42795000 Schülerauszeichnungen -150 -150-150 -150-40,00 -150 -150 42796000 Zuschüsse an Förderverein -250 -250-250 -250-260,00 -250 -250 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -4.000 -4.000-4.000 -4.000-1.800,00 -4.000 -4.000 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -18.000 -19.000-17.000 -19.000-16.800,00 -19.000 -19.000 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -6.000 -6.000-6.000 -6.000-2.657,16 -6.000 -6.000 15 Abschreibungen -200.000-126.000- -350.000-156.268,77 -350.000 -350.000-250.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -200.000 -250.000-126.000 -350.000-156.268,77 -350.000 -350.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -30.800-60.600- -30.800-29.746,79 -30.800 -30.800-30.800 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -500 -500-500 -500-154,70 -500 -500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -8.000 -8.000-7.500 -8.000-8.683,54 -8.000 -8.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.800 -1.000-602,03 -1.000 Kopierer Sekretariat -1.000 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.300 -1.300-1.300 -1.300-1.164,90 -1.300 -1.300 142142 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 17Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-4.500 -1.0000,00 -1.000 -1.000 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -3.000 -3.000-4.500 -3.000-1.495,88 -3.000 inkl. Medienoffensive -3.000 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -12.000 -12.000-8.000 -12.000-14.035,83 -12.000 Ausgaben für KISS und Sonstiges Weihnachtsfeier Lehrer und Betreuungspersonal -12.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -4.000 -4.000-32.500 -4.000-3.609,91 -4.000 Sonderabgaben Versicherungen, Steuern, Schadensfälle, Verbuchung Unfallversicherung bisher bei 1121.4441 -4.000 -846.680,50=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -686.100-464.200 -865.050 -870.050 -875.050-746.500 -785.893,19=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -649.900-416.200 -829.850 -834.850 -843.850-710.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -187.650-168.600- -191.500-157.213,96 -191.450 -191.000-198.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -160.150 -170.650-138.600 -164.000-130.187,96 -163.950 -163.500 48120000 Kalkulatorische Zinsen -27.500 -27.500-30.000 -27.500-27.026,00 -27.500 -27.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -157.213,96=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -187.650-168.600 -191.500 -191.450 -191.000-198.150 -943.107,15=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -837.550-584.800 -1.021.350 -1.026.300 -1.034.850-908.450 143143 Klosterwiesenschule (Projekt schulreifes Kind) Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen21100200 2110020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211002 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 18Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Alle Leistungen des Projekts "schulreifes Kind". (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2151) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.0003.000+ 3.0002.702,97 3.000 3.0003.000 31410000 Zuweisungen vom Land 3.000 3.0003.000 3.0002.702,97 3.000 3.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 2.702,97=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 3.0003.000 3.000 3.000 3.0003.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -3.000-3.000- -3.000-2.692,01 -3.000 -3.000-3.000 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.692,01 -3.000 -3.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -2.692,01=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -3.000-3.000 -3.000 -3.000 -3.000-3.000 10,96=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.850-2.400- -3.150-1.707,85 -3.050 -3.050-3.000 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -2.850 -3.000-2.400 -3.150-1.707,85 -3.050 -3.050 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -1.707,85=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -2.850-2.400 -3.150 -3.050 -3.050-3.000 -1.696,89=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -2.850-2.400 -3.150 -3.050 -3.050-3.000 144144 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 19Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Einstellung Schülerbeförderung 2021 Erläuterung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 02.500+ 0800,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 02.500 0800,00 0 Kostenersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 800,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 02.500 0 0 00 12 Personalaufwendungen 0-7.800- 0-3.713,18 0 00 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen 0 0-5.650 0-2.675,00 0 Vergütung der Beschäftigten 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-450 0-224,47 0 Beiträge zur Versorgungskasse für Angestellte 0 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 0 0-1.700 0-813,71 0 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Angestellte 0 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-6.700- 0-875,56 0 00 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens 0 0-300 00,00 0 Geräte und Ausstattungsgegenstände 0 42518000 Unterhaltung Schulbus 0 0-6.200 0-875,56 0 Haltung von Fahrzeugen Schul- und Bürgerbus RV-GB 2011 Versicherung Kfz und Unfallversicherung 2.500 € pro Jahr, Betriebsmittel (Benzin, Reifen etc.), Reparaturen 2.000 € pro Jahr 0 42611000 Aus- und Weiterbildung 0 0-200 00,00 0 Aus-, Forbildung, Umschulung 0 15 Abschreibungen 0-5.000- 0-470,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-5.000 00,00 0 Abschreibungen 0 145145 Schülerbeförderung / Bürgerbus Schülerbeförderung21400100 2140010000 Unterprodukt Leistung Schülerbeförderung Schülerbezogene Leistungen2140 214001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 20Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47228000 Abschreibungen auf Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 0 00 0-470,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0-100- 00,00 0 00 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen 0 0-100 00,00 0 Post- und Fernmeldegebühren 0 -5.058,74=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 0-19.600 0 0 00 -4.258,74=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 0-17.100 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0-17.800- 0-11.116,88 0 00 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0 0-17.300 0-11.116,88 0 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Schul-/Bürgerbus Bauhof 0 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen 0 0-500 00,00 0 Verzinsung des Anlagekapitals 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -11.116,88=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 0-17.800 0 0 00 -15.375,62=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 0-34.900 0 0 00 146146 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 21Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten schulischen Angebots - Bereitstellung der Verpflegung gegen Entgelt einschl. des dazu notwendigen weiteren Personal- und Sachaufwands (Ausschreibung, Vergabe, Organisation der Essensausgabe, Reinigung) - Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Essensangebot Erläuterung - Betreuung vor und nach dem Unterricht bzw. am Nachmittag erweitertes Betreuungsangebot und Freizeitgestaltung - Ferienbetreuung - Unterhaltung und Betrieb der Schulmensa (ehem. Gliederung Kameralistik UA 2910) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 38.50042.600+ 38.50040.782,20 38.500 38.50038.500 31410000 Zuweisungen vom Land 3.500 3.50019.500 3.5003.500,00 3.500 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Zuschuss Jugendstiftung für ehrenamtlich Tätige: 3.500 € 3.500 31415000 Zuschuss Mittagsbetreuung 0 00 072,20 0 0 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 35.00023.100 35.00037.210,00 35.000 Zuschuss verlässliche Grundschule 35.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 17.00017.650+ 17.00017.624,00 17.000 17.00017.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 17.000 17.00017.650 17.00017.624,00 17.000 17.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 35.00039.000+ 35.00029.645,80 35.000 35.00035.000 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 35.000 35.00039.000 35.00029.645,80 35.000 Elternbeiträge für Essen Ganztagsbetreuung, Einnahmen 35.000 €, Ausgaben 43.000 € 35.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 15.00015.000+ 15.00012.525,39 15.000 15.00015.000 34611000 Ferienbetreuung 2.000 2.0002.000 2.0001.118,89 2.000 Elternbeiträge - Ferienbetreuung 2.000 34613000 Bläserklasse 13.000 13.00013.000 13.00011.406,50 13.000 Kostenersätze (Bläserkasse) 13.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 14.50014.500+ 14.50014.560,00 14.500 14.50014.500 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 14.50014.500 14.50014.560,00 14.500 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 14.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 115.137,39=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 120.000128.750 120.000 120.000 120.000120.000 12 Personalaufwendungen -50.250-46.850- -53.100-6.761,68 -53.100 -53.100-52.750 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -38.800 -40.750-34.050 -41.000-5.266,23 -41.000 Vergütung der Beschäftigten -41.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -3.050 -3.200-2.350 -3.250-216,62 -3.250 Beiträge zur Versorgungskasse für Angestellte -3.250 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -8.350 -8.750-10.400 -8.800-1.274,83 -8.800 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -8.800 147147 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 22Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-4,00 -50 -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.200-36.300- -30.200-25.979,57 -30.200 -30.200-30.200 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -500-500 -500-633,41 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -800 -800-800 -800-1.033,23 -800 Geräte und Ausstattungsgegenstände -800 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -1.200 -1.200-800 -1.200-848,54 -1.200 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -1.200 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -6.000 -6.000-6.000 -6.000-4.351,49 -6.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuungsräume im Rahmen Ganztagsbetreuung -6.000 42912000 Kosten Ferienbetreuung -3.200 -3.200-3.200 -3.200-2.036,02 -3.200 Kosten Ferienbetreuung -3.200 42914500 Projekt Bläserklasse -18.500 -18.500-25.000 -18.500-17.076,88 -18.500 Projekt Bläserklasse, Einnahmen 11.000 €, Ausgaben 18.500 € -18.500 15 Abschreibungen -24.000-24.000- -24.000-24.421,00 -24.000 -24.000-24.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -24.000 -24.000-24.000 -24.000-23.205,00 -24.000 -24.000 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-21,00 0 0 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-1.195,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -53.500-63.500- -53.500-43.409,93 -53.500 -53.500-53.500 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 -1.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -9.500 -9.500-19.500 -9.500-6.932,40 -9.500 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit teilweise Kostenersatz über Jugendstiftung -9.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -43.000 -43.000-43.000 -43.000-36.477,53 -43.000 Essen Ganztagsbetreuung -43.000 -100.572,18=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -157.950-170.650 -160.800 -160.800 -160.800-160.450 148148 Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule21500300 2150030000 Unterprodukt Leistung Aula- und Betreuung Ganztagesgrundschule Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215003 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 23Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 14.565,21=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -37.950-41.900 -40.800 -40.800 -40.800-40.450 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -75.100-51.600- -78.850-53.900,40 -78.250 -78.250-77.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -59.900 -62.750-47.900 -63.650-38.715,40 -63.050 Innere Verrechnungen, Betreuungskosten Verrechnung mit Sporthallennutzung -63.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen -15.200 -15.200-3.700 -15.200-15.185,00 -15.200 -15.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -53.900,40=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -75.100-51.600 -78.850 -78.250 -78.250-77.950 -39.335,19=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -113.050-93.500 -119.650 -119.050 -119.050-118.400 149149 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 24Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Angebote der Schulsozialarbeit ergänzen den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule und fördern ein gutes Miteinander in der Schule. - Die Trägerschaft liegt bei der Gemeinde Baindt in enger Kooperation mit "Die Zieglerschen e.V.". Erläuterung - Förderung von jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (ehem. Gliederung Kameralistik Unterabschnitt 2152) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 15.00015.800+ 15.00015.500,00 15.000 15.00015.000 31410000 Zuweisungen vom Land 15.000 15.00015.800 15.00015.500,00 15.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land, RE 2022: ca. 12.700 € 15.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 15.500,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 15.00015.800 15.000 15.000 15.00015.000 12 Personalaufwendungen -34.050-33.350- -34.050-25.359,59 -34.050 -34.050-34.050 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -34.050 -34.050-33.350 -34.050-25.359,59 -34.050 Beschäftigte Dienstaufwendungen -34.050 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -600-500- -600-674,49 -600 -600-600 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -200 -200-200 -200-275,00 -200 Geräte und Ausstattungsgegenstände -200 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -100 -1000 -100-77,67 -100 -100 42750000 Lernmittel -300 -300-300 -300-321,82 -300 Lernmittel -300 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -500-300- -500-261,09 -500 -500-500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -200 -200-100 -200-199,50 -200 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -100 -1000 -1000,00 -100 Bücher und Zeitschriften -100 150150 Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit21500400 2150040000 Unterprodukt Leistung Schulsozialarbeit - Aufgaben der Schulsozialarbeit Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen2150 215004 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 25Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -200 -200-200 -200-61,59 -200 Post- und Fernmeldegebühren -200 -26.295,17=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -35.150-34.150 -35.150 -35.150 -35.150-35.150 -10.795,17=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -20.150-18.350 -20.150 -20.150 -20.150-20.150 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -5.950-4.800- -6.400-5.204,36 -6.300 -6.300-6.200 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -5.950 -6.200-4.800 -6.400-5.204,36 -6.300 -6.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -5.204,36=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -5.950-4.800 -6.400 -6.300 -6.300-6.200 -15.999,53=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -26.100-23.150 -26.550 -26.450 -26.450-26.350 151151 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 26Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung des kulturellen Auftrags der Gemeinde Baindt durch Förderung / Unterstützung des privaten und ehrenamtlichen Engagements der Musikgruppen und -vereine - Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien Erläuterung - Abmangelbeteiligung an den Musikschulen - Förderung von musikpflegenden Vereinen - Bereitstellung, Unterhaltung und Betrieb geeigneteter Räumlichkeiten - Vereinshaus/Musikpflege (Klosterhof 5) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6.0000+ 6.0000,00 6.000 6.0006.000 34110000 Mieten und Pachten 6.000 6.0000 6.0000,00 6.000 6.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 6.0000 6.000 6.000 6.0006.000 12 Personalaufwendungen -5.550-5.400- -5.5500,00 -5.550 -5.550-5.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -4.300 -4.300-4.200 -4.3000,00 -4.300 -4.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -1.250 -1.250-1.200 -1.2500,00 -1.250 -1.250 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.500-10.900- -10.500-70,57 -10.500 -10.500-10.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-944,42 -2.000 Unterhaltungsmaßnahmen Vereinshaus und Festplatz -2.000 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-3.200 -5.0000,00 -5.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Heizungskosten -5.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand 0 0-500 00,00 0 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -2.500 -2.500-1.000 -2.5001.071,98 -2.500 Strom Klosterhof 5 -2.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -500 -500-2.000 -500-198,13 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke - Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -500 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -500 -500-2.200 -5000,00 -500 Ausgaben für eigene kulturelle Veranstaltungen -500 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 152152 Musikpflege Musikpflege26200000 2620000000 Unterprodukt Leistung Musikpflege Musikpflege2620 262000 Produktgruppe Produkt Theater, Konzerte, Musikschulen26Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 27Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -31.500-31.500- -31.500-23.368,46 -31.500 -31.500-31.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -31.500 -31.500-31.500 -31.500-23.368,46 -31.500 Zuschüsse an Vereine und Jugendmusikschule Jugendmuskischule: 17.800 € Muskiverein Baindt: 3.460 € Schalmaienkapelle: 1795 € Blutreitergruppe: 105 € Kunstkreis Baindt: 105 € -31.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -2500- -250-207,86 -250 -250-250 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -250 -2500 -250-207,86 -250 -250 -23.646,89=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -47.800-47.800 -47.800 -47.800 -47.800-47.800 -23.646,89=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -41.800-47.800 -41.800 -41.800 -41.800-41.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -6.650-5.750- -6.950-1.707,85 -6.850 -6.850-7.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -6.650 -7.100-5.750 -6.950-1.707,85 -6.850 Innere Verrechnungen, Verrechnung mit Bauhof, Theater, Konzert, Musikpflege Bauhof -6.850 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -1.707,85=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -6.650-5.750 -6.950 -6.850 -6.850-7.100 -25.354,74=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -48.450-53.550 -48.750 -48.650 -48.650-48.900 153153 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 28Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Information, Kommunikation, Unterstützung von Aus-, Fort-, Weiterbildung und Freizeitgestaltung durch Bereitstellung von Medien für systematisch oder thematisch gegliederte Sachbereiche, von Zeitungen und Zeitschriften sowie von AV-Medien Erläuterung - Bereitstellung und Betrieb der Schulbücherei/Gemeindebücherei - Ausgaben der VHS (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3500/3520) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 700400+ 7001.175,00 700 700700 31410000 Zuweisungen vom Land 600 600300 6001.025,00 600 Zuschüsse für Autorenlesungen ca. 1/3 der Kosten 600 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 100 100100 100150,00 100 Spenden 100 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 1.175,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 700400 700 700 700700 12 Personalaufwendungen -18.600-7.500- -20.050-10.140,67 -20.050 -20.050-19.550 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -14.350 -15.100-5.800 -15.500-7.857,31 -15.500 Vergütung der Beschäftigten -15.500 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -1.200 -1.250-500 -1.300-659,25 -1.300 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -1.300 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -3.000 -3.150-1.150 -3.200-1.620,11 -3.200 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -3.200 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -50 -50-50 -50-4,00 -50 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -50 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -11.150-11.050- -11.150-6.844,26 -11.150 -11.150-11.150 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -250 -250-250 -2500,00 -250 Geräte und Ausstattungsgegenstände -250 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -7.600 -7.600-7.600 -7.600-3.890,46 -7.600 Erwerb von Bücher, CDs, DVDs, Zeitschriften etc. - Erg. 2021 wegen Corona geringer -7.600 154154 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 29Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -100 -100-100 -1000,00 -100 Aus-, Fortbildung, Umschulung -100 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.200 -3.200-3.100 -3.200-2.953,80 -3.200 Autorenlesungen für Klasse 1-4 -3.200 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-180,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-180,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -950-850- -950-532,23 -950 -950-950 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -600 -600-500 -600-525,22 -600 Geschäftsausgaben Bürobedarf/ Wartungskosten -600 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -100 -100-100 -100-7,01 -100 Post- und Fernmeldegebühren -100 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -250 -250-250 -2500,00 -250 Dienstreisen -250 -17.697,16=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -31.700-20.400 -33.150 -33.150 -33.150-32.650 -16.522,16=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -31.000-20.000 -32.450 -32.450 -32.450-31.950 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -18.400-15.150- -19.450-10.993,82 -19.200 -19.200-19.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -18.350 -19.300-15.100 -19.400-10.949,82 -19.150 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof -19.150 48120000 Kalkulatorische Zinsen -50 -50-50 -50-44,00 -50 -50 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -10.993,82=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -18.400-15.150 -19.450 -19.200 -19.200-19.350 -27.515,98=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -49.400-35.150 -51.900 -51.650 -51.650-51.300 155155 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 30Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Regelmäßig stattfindende, nicht zwingend projektbezogene - Unterstützung von Personen, Personengruppen, kulturellen Einrichtungen durch Finanzzuschüsse und/oder Sachleistungen wie zum Beispiel die Überlassung von Räumen, Nikolausmarkt, Maibaumstellen, Fasnetsumzug (alle 2 Jahre) Erläuterung - Kultur-, Kunst- und Heimatpflege - Förderung des privaten und kulturellen Engagements (Vereinsförderung) - Objekt Klosterhof 5 (Vereinshaus) auf Produkt 2620 verbucht (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3660/7300) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 200200+ 2000,00 200 200200 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, soweit nicht 3322 200 200200 2000,00 200 Benutzungsgebühren 200 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 10050+ 100495,50 100 100100 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 100 10050 100495,50 100 Verkauf Baindter Bildband etc. 100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 100100+ 1000,00 100 100100 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 100 100100 1000,00 100 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 100 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 495,50=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 400350 400 400 400400 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -14.000-8.900- -14.000-9.446,26 -10.000 -14.000-10.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 -500-500 -500-467,08 -500 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -500 42310000 Mieten und Pachten -2.400 -2.400-2.400 -2.400-2.400,00 -2.400 Mieten und Pachten -2.400 42411000 Fernwärme / Heizung 0 00 0-3.214,79 0 Heizung Klosterhof 5 - Vereinshaus - verbucht auf 2620 - wegen Nutzung Kiga Regenbogen evtl. höher. 0 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -3.100 -3.100-500 -3.100-1.310,87 -3.100 Stromkosten Dorfplatz -3.100 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.000 -2.0000 -2.000-1.598,99 -2.000 Versicherung Vereinshaus -2.000 42798000 Narrenumzug 2-jährig -4.000 0-3.500 -4.0000,00 0 Kosten Narrenumzug 2-jährig, Narrenumzug wieder 2023 - Kosten 2019 beim Jubiläum 3.887,16 € -4.000 156156 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 31Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -2.000 -2.000-2.000 -2.000-454,53 -2.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben Dorfputzete, Eintrag Telefonbuch etc. -2.000 15 Abschreibungen -33.000-33.000- -33.000-32.926,00 -33.000 -33.000-33.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -33.000 -33.000-33.000 -33.000-32.926,00 -33.000 -33.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -7.000-4.400- -7.000-2.514,91 -7.000 -7.000-7.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -7.000 -7.000-4.400 -7.000-2.514,91 -7.000 Zuschüsse an Vereine Narrenzunft Raspler: 1.540 € Landfrauen: 105 € KJG: 520 € Geschirrmobil ca. 1.200 € pro Ausleihe, Beschluss GR 80% Zuwendung: 4.000 €, Nutzung Musikverein, Kapellengem., Schalmeien, Reitverein. -7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4.400-4.400- -4.400-2.478,20 -4.400 -4.400-4.400 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -400 -400-400 -400-275,00 -400 Mitgliedsbeiträge Landschaftserhaltungsverband: 200 € Wirtschaftsverbund Baienfurt: 100 € Schwäbischer Heimatbund: 70 € Förderverein Schloss Achberg: 50 € -400 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.203,20 -4.000 Ferienprogramm (Versicherung, Essen): 1.200 € Zuschuss Landjugend: 500 € (Zuschuss Maibaumstellen und Funken 500 €) Druck Rahmenterminkalender 2023: 600 € Christbaumstellen und Dorfputzete: 200 € -4.000 -47.365,37=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -58.400-50.700 -58.400 -54.400 -58.400-54.400 -46.869,87=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -58.000-50.350 -58.000 -54.000 -58.000-54.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -93.950-86.100- -95.500-81.828,79 -95.550 -95.250-98.800 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -73.650 -78.500-64.600 -75.200-61.540,79 -75.250 Verrechnungen Bauhof: 10.500 € Landjugend Sporthallenbenutzung: 2.500 € -74.950 48120000 Kalkulatorische Zinsen -20.300 -20.300-21.500 -20.300-20.288,00 -20.300 -20.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -81.828,79=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -93.950-86.100 -95.500 -95.550 -95.250-98.800 157157 Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege28100000 2810000000 Unterprodukt Leistung Sonstige Kulturpflege Sonstige Kulturpflege2810 281000 Produktgruppe Produkt Sonstige Kulturpflege28Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 32Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -128.698,66=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -151.950-136.450 -153.500 -149.550 -153.250-152.800 158158 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 33Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke Erläuterung - Allgemeine Förderung von Religionsgemeinschaften, Erfüllung von Verpflichtungen, z. B. zur Unterhaltung kirchlicher Bauten (Kirchturm, Uhr, Glocke) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 3700) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-600,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-600,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -600-600- -6000,00 -600 -600-600 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -600 -600-600 -6000,00 -600 Zuschüsse an Kirchen, Kirchturm, Uhr, Glocke -600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -600,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.600-1.600 -1.600 -1.600 -1.600-1.600 -600,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.600-1.600 -1.600 -1.600 -1.600-1.600 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -18.100-14.650- -18.900-14.322,38 -18.850 -18.800-18.950 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -17.500 -18.350-14.350 -18.300-13.753,38 -18.250 -18.200 48120000 Kalkulatorische Zinsen -600 -600-300 -600-569,00 -600 -600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -14.322,38=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -18.100-14.650 -18.900 -18.850 -18.800-18.950 -14.922,38=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -19.700-16.250 -20.500 -20.450 -20.400-20.550 159159 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 34Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 160160 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke Soziale Einrichtung für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entwickl, soziale Zwecke31400200 3140020000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen Altenhilfe, demographische Entw., Soziale Zwecke Soziale Einrichtungen3140 314002 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 35Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Produkt wird im Sinne der demographischen Entwicklung vorgehalten. In der Bevölkerungsvorausberechnung hat die Gemeinde gegenüber 2012 im Jahr 2030 einen Anstieg der über 60 Jährigen von ca. 47%. Erläuterung - evtl. Hilfen in der Altenhilfe - demographische Entwicklung - soziale Zwecke (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4320) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -500-500- -5000,00 -500 -500-500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -500 -500-500 -5000,00 -500 Zuschüsse für soziale Zwecke Sonstige soziale Zwecke: Evtl. für Hilfen Förderverein Pflegeheim bzw. Arbeitskreis Asyl/Obdachlose 250 € etc. -500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -500-500 -500 -500 -500-500 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -500-500 -500 -500 -500-500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -500-500 -500 -500 -500-500 161161 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 36Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb von Einrichtungen abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Wohnungslose (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8810) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 30.00029.500+ 30.00028.180,91 30.000 30.00030.000 34110000 Mieten und Pachten 20.000 20.00017.000 20.00018.557,25 20.000 Mieten 20.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 10.000 10.00012.500 10.0009.623,66 10.000 10.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 28.180,91=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 30.00029.500 30.000 30.000 30.00030.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -53.750-30.000- -47.750-26.209,56 -47.750 -47.750-47.750 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.202,07 -3.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Höhere Aufwendungen u.a. Niederschlagungen, uneinbringliche Nebenkosten, Umlage, Grundsteuer Liegenschaften, Fischerareal, Klosterhof, Wohneinheiten 12, 18 Dorfplatz 1 -3.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-2.036,24 -2.000 -2.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -750 -7500 -750-546,13 -750 -750 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -45.000 -39.000-20.500 -39.000-19.442,28 -39.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -39.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.000 -3.000-4.500 -3.000-1.982,84 -3.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Grundsteuer, Wasser -3.000 15 Abschreibungen -7.000-7.000- 0-6.931,00 0 0-4.000 162162 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 37Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -7.000 -4.000-7.000 0-6.931,00 0 Abschreibungen 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.000-1.000- -1.0000,00 -1.000 -1.000-1.000 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -1.000 -1.000-1.000 -1.0000,00 -1.000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -1.000 -33.140,56=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -61.750-38.000 -48.750 -48.750 -48.750-52.750 -4.959,65=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -31.750-8.500 -18.750 -18.750 -18.750-22.750 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -44.250-33.850- -45.750-30.536,86 -45.600 -45.500-47.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -43.850 -46.750-33.200 -45.350-30.141,86 -45.200 Innere Verrechnungen -45.100 48120000 Kalkulatorische Zinsen -400 -400-650 -400-395,00 -400 -400 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -30.536,86=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -44.250-33.850 -45.750 -45.600 -45.500-47.150 -35.496,51=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -76.000-42.350 -64.500 -64.350 -64.250-69.900 163163 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 38Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Boschstraße 1/7 Varia Home abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 6.0006.550+ 6.0006.528,00 6.000 6.0006.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 6.000 6.0006.550 6.0006.528,00 6.000 6.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 43.00041.000+ 43.00040.546,02 43.000 43.00043.000 34110000 Mieten und Pachten 28.000 28.00025.000 28.00027.288,30 28.000 28.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 15.000 15.00016.000 15.00013.257,72 15.000 15.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 47.074,02=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 49.00047.550 49.000 49.000 49.00049.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -16.100-10.700- -16.600-8.743,83 -16.600 -16.600-16.600 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-363,74 -1.200 -1.200 42411000 Fernwärme / Heizung -4.000 -4.000-2.500 -4.000-2.467,86 -4.000 -4.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.900 -6.900-3.500 -6.900-3.050,82 -6.900 -6.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -4.000 -4.500-3.500 -4.500-2.861,41 -4.500 -4.500 15 Abschreibungen -14.000-14.000- -14.000-13.336,00 -14.000 -14.000-14.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -14.000 -14.000-14.000 -14.000-13.336,00 -14.000 -14.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5000- -5000,00 -500 -500-500 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -500 -5000 -5000,00 -500 -500 -22.079,83=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -30.600-24.700 -31.100 -31.100 -31.100-31.100 24.994,19=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 18.40022.850 17.900 17.900 17.90017.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 164164 Boschstraße 1/7,Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Boschstraße 1/7, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400710 3140071000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 39Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -37.200-33.400- -38.250-29.235,18 -38.150 -38.050-39.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -30.700 -32.750-29.850 -31.750-22.773,18 -31.650 -31.550 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -6.500 -6.500-3.550 -6.500-6.462,00 -6.500 -6.500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -29.235,18=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -37.200-33.400 -38.250 -38.150 -38.050-39.250 -4.240,99=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -18.800-10.550 -20.350 -20.250 -20.150-21.350 165165 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 40Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Friesenhäusler Straße 12 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 107.50072.500+ 110.000126.887,36 110.000 110.000110.000 34110000 Mieten und Pachten 72.500 75.00042.000 75.00083.759,74 75.000 75.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 35.000 35.00030.500 35.00043.127,62 35.000 35.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 126.887,36=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 107.50072.500 110.000 110.000 110.000110.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -91.000-53.000- -83.500-44.203,13 -83.500 -83.500-83.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-4.839,43 -5.000 -5.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -3.000 -3.000-3.000 -3.0000,00 -3.000 -3.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -70.000 -62.500-32.000 -62.500-28.604,75 -62.500 -62.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -13.000 -13.000-13.000 -13.000-10.758,95 -13.000 -13.000 15 Abschreibungen -10.000-12.000- 0-11.602,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -10.000 0-12.000 0-11.602,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 0-13,98 0 00 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen 0 00 0-13,98 0 0 -55.819,11=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -101.000-65.000 -83.500 -83.500 -83.500-83.500 71.068,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 6.5007.500 26.500 26.500 26.50026.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 166166 Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung Friesenhäuslerstr. 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/Asylberechtigte (Anschlussunterbringung31400720 3140072000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 41Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -51.100-38.450- -52.850-29.304,51 -52.650 -52.600-54.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -50.400 -53.750-38.150 -52.150-28.641,51 -51.950 -51.900 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -700 -700-300 -700-663,00 -700 -700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -29.304,51=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -51.100-38.450 -52.850 -52.650 -52.600-54.450 41.763,74=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -44.600-30.950 -26.350 -26.150 -26.100-27.950 167167 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 42Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Klosterhof 4 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 34.00046.000+ 34.00022.674,60 34.000 34.00034.000 34110000 Mieten und Pachten 22.000 22.00027.500 22.00014.967,00 22.000 22.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 12.000 12.00018.500 12.0007.707,60 12.000 12.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22.674,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 34.00046.000 34.000 34.000 34.00034.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -38.800-30.500- -35.800-16.475,61 -35.800 -35.800-36.300 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -3.500 -4.000-3.000 -3.500-1.187,62 -3.500 -3.500 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-2.000 -2.0000,00 -2.000 -2.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -29.500 -26.500-19.000 -26.500-11.725,87 -26.500 -26.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.800 -3.800-6.500 -3.800-3.562,12 -3.800 -3.800 15 Abschreibungen -6.000-7.000- -6.000-6.536,00 -6.000 -5.000-6.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -6.000 -6.000-7.000 -6.000-6.536,00 -6.000 -5.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -23.011,61=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -44.800-37.500 -41.800 -41.800 -40.800-42.300 -337,01=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -10.8008.500 -7.800 -7.800 -6.800-8.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -34.300-33.650- -35.350-25.413,99 -35.250 -35.150-36.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -30.700 -32.750-29.850 -31.750-21.865,99 -31.650 -31.550 168168 Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Klosterhof 4, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400730 3140073000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 43Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -3.600 -3.600-3.800 -3.600-3.548,00 -3.600 -3.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -25.413,99=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -34.300-33.650 -35.350 -35.250 -35.150-36.350 -25.751,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -45.100-25.150 -43.150 -43.050 -41.950-44.650 169169 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 44Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Küferstraße 8 abzubilden Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 31.50014.900+ 31.50032.492,76 31.500 31.50031.500 34110000 Mieten und Pachten 21.000 21.0008.500 21.00021.702,12 21.000 21.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 10.500 10.5006.400 10.50010.790,64 10.500 10.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 32.492,76=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 31.50014.900 31.500 31.500 31.50031.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -17.300-9.700- -16.700-9.602,05 -16.700 -16.700-16.700 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.000 -2.000-1.500 -2.000-438,38 -2.000 -2.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 -2.000-2.000 -2.000-743,33 -2.000 -2.000 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-3.000 -5.0000,00 -5.000 Ölheilzung - wurde im Vj auf 41414 verbucht -5.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.300 -4.700-1.700 -4.700-2.342,92 -4.700 -4.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.000 -3.000-1.500 -3.000-6.077,42 -3.000 -3.000 15 Abschreibungen -5.000-5.000- -5.000-4.660,00 -5.000 -5.000-5.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -5.000 -5.000-5.000 -5.000-4.660,00 -5.000 -5.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -14.262,05=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -22.300-14.700 -21.700 -21.700 -21.700-21.700 18.230,71=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 9.200200 9.800 9.800 9.8009.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 170170 Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Küferstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400740 3140074000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 45Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -23.250-22.400- -23.850-18.895,37 -23.750 -23.750-24.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -17.550 -18.700-16.600 -18.150-13.242,37 -18.050 -18.050 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -5.700 -5.700-5.800 -5.700-5.653,00 -5.700 Verzinsung des Anlagekapitals -5.700 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -18.895,37=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -23.250-22.400 -23.850 -23.750 -23.750-24.400 -664,66=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -14.050-22.200 -14.050 -13.950 -13.950-14.600 171171 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 46Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Rosenstraße 8 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 41.00035.500+ 41.00049.753,60 41.000 41.00041.000 34110000 Mieten und Pachten 25.000 25.00019.500 25.00032.927,40 25.000 weniger Bewohner als im Rechnungsergebnis 25.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 16.000 16.00016.000 16.00016.826,20 16.000 16.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 49.753,60=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 41.00035.500 41.000 41.000 41.00041.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -28.400-22.400- -28.700-21.956,05 -28.700 -28.700-28.700 42310000 Mieten und Pachten -16.000 -16.000-15.000 -16.000-14.728,16 -16.000 -16.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -6.400 -5.700-3.100 -5.700-2.833,69 -5.700 -5.700 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -6.000 -7.000-4.300 -7.000-4.394,20 -7.000 -7.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -21.956,05=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -28.400-22.400 -28.700 -28.700 -28.700-28.700 27.797,55=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 12.60013.100 12.300 12.300 12.30012.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -15.350-11.650- -15.800-9.150,26 -15.750 -15.800-16.350 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -15.350 -16.350-11.650 -15.800-9.150,26 -15.750 -15.800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -9.150,26=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -15.350-11.650 -15.800 -15.750 -15.800-16.350 172172 Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbrinung) Rosenstraße 8, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung)31400750 3140075000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 47Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 18.647,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -2.7501.450 -3.500 -3.450 -3.500-4.050 173173 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 48Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Unter dem Produkt sind alle Aufwendungen für die Verwaltung und den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Buchenstraße 12 abzubilden - Sicherstellung der Unterbringung Erläuterung - Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylberechtigte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360/8820) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 11.00019.000+ 11.00022.503,90 11.000 11.00011.000 34110000 Mieten und Pachten 6.000 6.00011.000 6.00014.670,30 6.000 weniger Bewohner, Kündigung einer Wohnung 6.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 5.000 5.0008.000 5.0007.833,60 5.000 5.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 22.503,90=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 11.00019.000 11.000 11.000 11.00011.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -25.900-16.200- -24.500-17.213,10 -24.500 -24.500-24.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-250,05 -1.500 -1.500 42310000 Mieten und Pachten -9.600 -9.600-9.600 -9.600-9.600,00 -9.600 -9.600 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.300 -10.900-1.600 -10.900-5.441,44 -10.900 -10.900 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -2.500 -2.500-3.500 -2.500-1.921,61 -2.500 -2.500 15 Abschreibungen -1.000-1.000- -1.000-176,00 -1.000 -1.000-1.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.000 -1.000-1.000 -1.000-176,00 -1.000 -1.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -17.389,10=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -26.900-17.200 -25.500 -25.500 -25.500-25.500 5.114,80=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -15.9001.800 -14.500 -14.500 -14.500-14.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -8.800-6.700- -9.100-6.423,05 -9.100 -9.050-9.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -8.750 -9.350-6.650 -9.050-6.384,05 -9.050 -9.000 174174 Buchenstraße 12, Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge/ Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) Buchenstraße 1231400760 3140076000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 49Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48120000 Kalkulatorische Zinsen -50 -50-50 -50-39,00 -50 -50 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -6.423,05=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -8.800-6.700 -9.100 -9.100 -9.050-9.400 -1.308,25=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -24.700-4.900 -23.600 -23.600 -23.550-23.900 175175 Unterbringung ukrainische Geflüchtete Unterbringung ukrainische Geflüchtete31400770 3140077000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 50Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 34.5000+ 34.5000,00 34.500 34.50034.500 34110000 Mieten und Pachten 22.000 22.0000 22.0000,00 22.000 22.000 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 12.500 12.5000 12.5000,00 12.500 12.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 34.5000 34.500 34.500 34.50034.500 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -39.0000- -39.0000,00 -39.000 -39.000-39.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.500 -2.5000 -2.5000,00 -2.500 -2.500 42310000 Mieten und Pachten -19.000 -19.0000 -19.0000,00 -19.000 -19.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -5.000 -5.0000 -5.0000,00 -5.000 -5.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -10.000 -10.0000 -10.0000,00 -10.000 -10.000 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -39.0000 -39.000 -39.000 -39.000-39.000 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.5000 -4.500 -4.500 -4.500-4.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -21.9000- -22.6500,00 -22.600 -22.550-23.400 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -21.900 -23.4000 -22.6500,00 -22.600 -22.550 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -21.9000 -22.650 -22.600 -22.550-23.400 176176 Unterbringung ukrainische Geflüchtete Unterbringung ukrainische Geflüchtete31400770 3140077000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen u. Asylberechtigte (Anschlussunterbringung durch Städte Soziale Einrichtungen3140 314007 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 51Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -26.4000 -27.150 -27.100 -27.050-27.900 177177 Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen31800000 3180000000 Unterprodukt Leistung Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318000 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 52Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Allgemeine Sozial- und Lebensberatung sowie Unterstützung Anschlussunterbringung - Erledigung aller sich aus den ausländerrechtlichen Vorschriften ergebenden Aufgaben in enger Kooperation mit den beteiligten Behörden und Verbänden Erläuterung - Sonstige soziale Hilfen und Leistungen - Umfassende Information und Beratung zu sämtlichen Fragen - Integrationsförderung - Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 0,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 00 0 0 00 21 Erträge aus internen Leistungen 033.750+ 00,00 0 00 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0 033.750 00,00 0 0 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 033.750 0 0 00 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 033.750 0 0 00 178178 Asylbewerberhelferkreis: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten Asylbewerberhelferkreis:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 53Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Koordination und Betreuung des ehrenamtlichen Engagements (z.B. Arbeitskreis Asyl) - Veranstaltungen und Bildungsangebote zur Förderung der Integration Erläuterung - Betreuung und Integration von Flüchtlingen - Integrationsbeauftragte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4360) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 45.0000+ 45.00051.743,05 45.000 45.00045.000 31410000 Zuweisungen vom Land 45.000 45.0000 45.00051.743,05 45.000 45.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 51.743,05=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 45.0000 45.000 45.000 45.00045.000 12 Personalaufwendungen -93.800-33.750- -96.650-84.347,21 -96.650 -96.650-96.550 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -11.450 -12.000-25.500 -12.050-10.976,81 -12.050 -12.050 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -78.000 -80.0000 -80.000-73.410,00 -80.000 -80.000 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-3.800 00,00 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -4.350 -4.550-4.450 -4.60039,60 -4.600 -4.600 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -84.347,21=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -93.800-33.750 -96.650 -96.650 -96.650-96.550 -32.604,16=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -48.800-33.750 -51.650 -51.650 -51.650-51.550 21 Erträge aus internen Leistungen 219.200165.950+ 226.650113.724,01 225.900 225.500233.800 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 219.200 233.800165.950 226.650113.724,01 225.900 225.500 22 Aufwendungen für interne Leistungen -170.400-132.200- -175.000-81.119,85 -174.250 -173.850-182.250 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -170.400 -182.250-132.000 -175.000-80.914,85 -174.250 -173.850 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 0-200 0-205,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 32.604,16=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 48.80033.750 51.650 51.650 51.65051.550 179179 Asylbewerberhelferkreis: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten Asylbewerberhelferkreis:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 54Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 0,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 00 0 0 00 180180 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 55Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - ab 2023 Belegung Gruppe U3 altersgemische Gruppe - 3 zusammenhängende Häuser - insgesamt 8 Gruppen, sofern Personal vorhanden. - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "Sonne, Mond und Sterne" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4640) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 490.000380.000+ 490.000517.753,93 490.000 490.000490.000 31410000 Zuweisungen vom Land 490.000 490.000380.000 490.000500.488,33 490.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 FAG und Kleinkindförderung gem. § 29c FAG und Sprachförderung durch L-Bank 490.000 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 0 00 017.265,60 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 11.000850+ 10.00010.616,00 10.000 9.00010.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 11.000 10.000850 10.00010.616,00 10.000 9.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 168.000134.000+ 183.000166.163,50 183.000 183.000173.000 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 115.000 120.00080.000 130.000113.345,00 130.000 Elternbeiträge Kindergarten 130.000 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 53.000 53.00054.000 53.00052.818,50 53.000 53.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 08.483,00 0 00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 00 08.483,00 0 Kosterersätze 0 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.500800+ 1.5001.485,00 1.500 1.5001.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 1.500 1.500800 1.5001.485,00 1.500 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (interkom. Kostenausgleich) 1.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 704.501,43=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 670.500515.650 684.500 684.500 683.500674.500 12 Personalaufwendungen -1.441.150-1.157.200- -1.514.300-1.032.666,50 -1.514.300 -1.514.300-1.513.200 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -38.150 -40.100-37.100 -40.500-36.589,09 -40.500 -40.500 181181 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 56Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -1.126.600 -1.182.900-890.550 -1.183.000-764.829,71 -1.183.000 Vergütung der Beschäftigten -1.183.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-9.721,87 0 0 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-12.600 00,00 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -73.300 -76.950-56.400 -77.000-66.223,25 -77.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -77.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -188.650 -198.050-145.700 -198.500-155.342,58 -198.500 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -198.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -14.450 -15.200-14.850 -15.30040,00 -15.300 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -15.300 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -209.900-75.500- -127.300-102.325,06 -117.300 -117.300-165.100 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -90.000 -50.000-15.000 -25.000-13.245,14 -15.000 Einbau Sanierung Toiletten in gelbes Gebäude 35.000 € und Boschstraße 1/6 35.000 €, Unterhaltung alter Kindergarten 20.000 € -15.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.254,30 -5.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -5.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -19.000 -16.300-3.500 -7.500-10.712,51 -7.500 Haus 1 alter Kindergarten 5.200 €, 6.100 €, Haus 2 Sonne und Krippe, gelbes Gebäude 5.750 € 4.050 €, Haus 3 NeubauAusgaben 1.750 € 550 €, Kosten pro Gruppe 700 € pauschal 5.600 € 5.600 €, EDV-Ausstatung Bürokraft Ausgaben 2023 700 € -7.500 42411000 Fernwärme / Heizung -5.000 -5.000-4.500 -5.0000,00 -5.000 Bewirtschaftung der Grundstücke Heizungskosten -5.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -52.000 -52.000-35.000 -52.000-44.246,64 -52.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -52.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -24.800 -22.500-1.500 -22.500-11.006,40 -22.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -22.500 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -3.600 -3.800-3.500 -3.800-3.507,80 -3.800 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungen, Müllabfuhr, Wasser/Abwasser -3.800 182182 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 57Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42611000 Aus- und Weiterbildung -7.500 -7.500-4.500 -3.500-2.127,15 -3.500 Aus-, Fortbildung, Umschulung, Fortbildungsmaßnahmen -3.500 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 00 0-5.975,00 0 0 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -3.000 -3.000-3.000 -3.000-3.250,12 -3.000 Sonstige sächliche Zweckausgaben Lehrmittel, Spielzimmer -3.000 15 Abschreibungen -80.000-67.000- -79.000-107.622,97 -78.000 -77.000-80.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -80.000 -80.000-67.000 -79.000-77.954,97 -78.000 -77.000 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0 00 0-18.942,00 0 0 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung 0 00 0-10.726,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -45.600-40.400- -45.600-45.206,77 -45.600 -45.600-45.600 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -10.000 -10.000-10.000 -10.000-8.714,91 -10.000 Personalnebenausgaben -10.000 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -2.200 -2.200-2.200 -2.200-7.356,38 -2.200 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten -2.200 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -6.000 -6.000-4.500 -6.000-5.221,16 -6.000 Landesverband Kath. Kindertagesstätten (Kiga SMS ca. 6000 €) -6.000 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -4.200 -4.200-4.200 -4.200-4.427,14 -4.200 Geschäftsausgaben, Bürobedarf -4.200 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.2000 -1.200-1.225,32 -1.200 -1.200 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -1.200 -1.200-1.200 -1.200-834,21 -1.200 Bücher und Zeitschriften -1.200 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -1.800 -1.800-1.800 -1.800-863,65 -1.800 -1.800 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -19.000 -19.000-16.500 -19.000-16.564,00 -19.000 Heilpädagogigscher Fachdienst -19.000 -1.287.821,30=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -1.776.650-1.340.100 -1.766.200 -1.755.200 -1.754.200-1.803.900 -583.319,87=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -1.106.150-824.450 -1.081.700 -1.070.700 -1.070.700-1.129.400 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 183183 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 58Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -233.300-159.650- -238.100-210.391,16 -237.600 -237.000-245.450 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -180.100 -192.250-156.650 -184.900-157.278,16 -184.400 Innere Verrechnungen Verrechnung mit Bauhof: 30.000 € Verwaltungskostenanteil: 19.000 € Verrechnung Sporthallenben.: 3.000 € -183.800 48120000 Kalkulatorische Zinsen -53.200 -53.200-3.000 -53.200-53.113,00 -53.200 -53.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -210.391,16=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -233.300-159.650 -238.100 -237.600 -237.000-245.450 -793.711,03=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.339.450-984.100 -1.319.800 -1.308.300 -1.307.700-1.374.850 184184 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 59Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Kommunaler Abmangel Unterhaltung und Betrieb Kindergarten "St. Martin" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 350.000290.000+ 350.000344.107,47 350.000 350.000350.000 31410000 Zuweisungen vom Land 350.000 350.000290.000 350.000344.107,47 350.000 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für nichtkommunale Kindergärten Waldorfkindergarten: 80.000 € Kindergarten St. Martin: 185.000 € Landeszuweisung Kindergartenförderung gem. § 29 b FAG und Kleinkindförderung gem. 29 c FAG 350.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.5002.500+ 2.5000,00 2.500 2.5002.500 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.500 2.5002.500 2.5000,00 2.500 Erstattungen von Gemeinden und Landkreisen (Interk. Kostenausgleich) 2.500 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 344.107,47=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 352.500292.500 352.500 352.500 352.500352.500 12 Personalaufwendungen -5.300-6.450- -5.650-3.645,86 -5.650 -5.650-5.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.850 -4.000-3.700 -4.100-3.659,06 -4.100 -4.100 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.250 00,00 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.55013,20 -1.550 -1.550 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -27.000-1.000- -3.000-4.575,00 -3.000 -3.000-2.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -25.000 -2.0000 -3.0000,00 -3.000 Streichen Wände, Teppiche, Balancierbretter 2024 2.000 €, Holzböden schleifen 2023: 10.000 €, PVC Böden: 5.000 €, Schallschutz: 10.000 € -3.000 185185 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 60Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -2.000 0-1.000 00,00 0 2023 - Diverse Gegenstände 0 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 00 0-4.575,00 0 0 15 Abschreibungen -4.000-4.000- -4.0000,00 -4.000 -4.000-4.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -4.000 -4.000-4.000 -4.0000,00 -4.000 -4.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -630.000-595.000- -660.000-591.208,18 -660.000 -660.000-650.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -630.000 -650.000-595.000 -660.000-591.208,18 -660.000 Zuschüsse an nichtkommunale Kindergärten Kindergarten St. Martin Kosten: Zuweisung Abmangel Gemeinde: 630.000 € -660.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -599.429,04=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -666.300-606.450 -672.650 -672.650 -672.650-661.500 -255.321,57=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -313.800-313.950 -320.150 -320.150 -320.150-309.000 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.550-8.200- -7.6000,00 -7.600 -7.600-8.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.550 -8.150-6.700 -7.6000,00 -7.600 Innere Verrechnungen Verwaltungskostenanteil: 5.900 € Verrechnung Sporthalle: 0 € Bauhof: 2.000 € -7.600 48120000 Kalkulatorische Zinsen 0 0-1.500 00,00 0 0 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.550-8.200 -7.600 -7.600 -7.600-8.150 -255.321,57=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -321.350-322.150 -327.750 -327.750 -327.750-317.150 186186 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 61Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Kommunaler Abmangel Unterhaltung und Betrieb "Waldorfkindergarten" - Familienergänzende/-unterstützende Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 Jahren bis zur Einschulung in unterschiedlichen Angebotsformen mit oder ohne Verpflegung - Interaktion Kindergarten - soziales Umfeld - Kooperation mit der Schule, kirchlichen und freien Trägern und Fachdiensten (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 120.00090.000+ 120.000117.978,60 120.000 120.000120.000 31410000 Zuweisungen vom Land 120.000 120.00090.000 120.000117.978,60 120.000 120.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 65.00070.000+ 70.00063.112,50 70.000 70.00070.000 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 65.000 70.00070.000 70.00063.112,50 70.000 70.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 181.091,10=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 185.000160.000 190.000 190.000 190.000190.000 12 Personalaufwendungen -5.300-6.450- -5.600-3.645,86 -5.600 -5.600-5.500 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -3.850 -4.000-3.700 -4.100-3.659,06 -4.100 -4.100 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen 0 0-1.250 00,00 0 0 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -1.450 -1.500-1.500 -1.50013,20 -1.500 -1.500 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 0-3.281,30 0 00 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 00 0-3.281,30 0 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -320.000-290.000- -320.000-281.947,00 -320.000 -320.000-320.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -320.000 -320.000-290.000 -320.000-281.947,00 -320.000 Abmangel Waldorfkindergarten -320.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -288.874,16=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -325.300-296.450 -325.600 -325.600 -325.600-325.500 187187 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 62Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 -107.783,06=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -140.300-136.450 -135.600 -135.600 -135.600-135.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.550-6.700- -7.6000,00 -7.600 -7.600-8.150 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -7.550 -8.150-6.700 -7.6000,00 -7.600 -7.600 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -7.550-6.700 -7.600 -7.600 -7.600-8.150 -107.783,06=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -147.850-143.150 -143.200 -143.200 -143.200-143.650 188188 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010150 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 63Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit - Familienentlastung / Unterstützung - Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erläuterung - Tagesmütter - Interkommunaler Kostenausgleich - Baindter Kinder in auswärtigen Kindergärten (RV, Weing., Bft...) (ehem. Gliederung Kameralistik UA 4645) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -52.500-32.500- -52.500-10.195,25 -52.500 -52.500-52.500 43181000 Tagesmütter Zuschüsse -2.500 -2.500-2.500 -2.5000,00 -2.500 Zuschüsse an Kindertagespflege -2.500 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -50.000 -50.000-30.000 -50.000-10.195,25 -50.000 Interkommunaler Kostenausgleich Zuschüsse an Gemeinden -50.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -10.195,25=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -52.500-32.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 -10.195,25=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -52.500-32.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -10.195,25=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -52.500-32.500 -52.500 -52.500 -52.500-52.500 189189 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 64Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -4.000-4.000- -4.000-2.457,00 -4.000 -4.000-4.000 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -4.000 -4.000-4.000 -4.000-2.457,00 -4.000 Zuschüsse für Hilfsmaßnahmen: Brest; Weltweite Kinderhilfe e.V., VdK Weltweite Kinderhilfe e.V. 30 €, Soziale Maßnahmen 2.000 € alternative Unterstützung Asylbewerberhelferkreis, Dt. Jugendherbergswerk Schwaben 30 € Verein zur Förderung von Sehgeschädigten260 € VdK Baindt 115 € Zuschuss Seniorenarbeit Pauschale 400 € Soldatenkameradschaft 80 € Hilfe für Körper/Mehrfachbeh. 52 € -4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -200-200- -2000,00 -200 -200-200 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -200-200 -2000,00 -200 Mitgliedsbeiträge DRK, Landeverband Krebsforschung Landesverband BW zur Krebsbekämpfung 60 € DRK-Kreisverband Ravensburg 60 € Inserat Rotkreuzbericht 120 € -200 -2.457,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 -2.457,00=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 190190 Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege41400000 4140000000 Unterprodukt Leistung Maßnahmen der Gesundheitspflege Maßnahmen der Gesundheitspflege4140 414000 Produktgruppe Produkt Gesundheitsdienste41Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 65Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 -2.457,00=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -4.200-4.200 -4.200 -4.200 -4.200-4.200 191191 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 66Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bürgerorientierte Sportentwicklung Erläuterung - Ideelle, materielle und finanzielle Förderung des organisierten und nichtorganisierten Sports - Kontaktpflege zu den Sportverbänden, Sportvereinen und Organisatoren sportlicher Veranstaltungen (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5500) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0-200- 00,00 0 00 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-200 00,00 0 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Reitplatz 0 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -9.500-9.500- -9.500-4.301,94 -9.500 -9.500-9.500 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -9.500 -9.500-9.500 -9.500-4.301,94 -9.500 Zuschüsse an Vereine: Sportverein, Tennisclub, Schützengilde Sportverein: 2.715 € Tennisclub: 515 € Wasserzins Tennisclub: 350 € Schützengilde: 435 € Wasserzins Reitverein: 1.400 € -9.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -4.301,94=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -9.500-9.700 -9.500 -9.500 -9.500-9.500 -4.301,94=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -9.500-9.700 -9.500 -9.500 -9.500-9.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 192192 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 67Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -22.550-20.400- -22.750-26.884,35 -22.950 -22.750-24.100 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -21.750 -23.300-19.600 -21.950-26.082,35 -22.150 -21.950 48120000 Kalkulatorische Zinsen -800 -800-800 -800-802,00 -800 -800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -26.884,35=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -22.550-20.400 -22.750 -22.950 -22.750-24.100 -31.186,29=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -32.050-30.100 -32.250 -32.450 -32.250-33.600 193193 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 68Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Förderung des Sports - Sicherstellung des Schulsports - Deckung des kulterellen und gesellschaftlichen Bedarf Verteilung am Jahresende nach Beleg: Derzeitige Belegung/Nutzung: SV Baindt 1.358 Min. = 57,23 % ROSG 40 Min. = 1,69 % Landjugend 120 Min. = 5,06% Kindergarten 100 Min. = 4,21% Mittagsbetreuung 315 Min. = 13,27% Klosterwiesenschule 440 Min.= 18,54 % Erläuterung - Förderung des organisierten und nichtorganisierten Breitensports durch die Bereitstellung adäquater Sportstätten - Pflege, Unterhaltung und Betrieb der Sportstätten zum Zwecke der Bereitstellung bzw. der Vermietung und Überlassung von Sportmöglichkeiten für sportliche Veranstaltungen, den Schul- und Vereinssport sowie für den Breitensport - Vergabe / Überlassung von Sportstätten für sportliche, gesellschaftliche und kulturelle Zwecke / Anlässe (ehem. Gliederung Kameralistik UA 5610) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 20.00020.950+ 20.00020.922,00 20.000 20.00020.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 20.000 20.00020.950 20.00020.922,00 20.000 20.000 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300300+ 3000,00 300 300300 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 300 300300 3000,00 300 Kostenersätze 300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 20.922,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 20.30021.250 20.300 20.300 20.30020.300 12 Personalaufwendungen -12.150-13.000- -13.100-11.140,69 -13.100 -13.100-12.800 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -9.350 -9.850-9.900 -10.000-8.482,49 -10.000 Personalausgaben -10.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-154,51 0 0 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -800 -850-900 -900-711,24 -900 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -900 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -2.000 -2.100-2.200 -2.200-1.792,45 -2.200 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver- sicherung für Beschäftigte -2.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -74.100-59.300- -74.000-46.191,02 -74.000 -74.000-71.000 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -6.000 -6.000-6.000 -6.000-3.622,17 -6.000 Sanierungsarbeiten -6.000 194194 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 69Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -5.000 -2.000-2.000 -5.0000,00 -5.000 Geräte und Ausstattungsgegenstände -5.000 42411000 Fernwärme / Heizung -8.000 -8.000-6.000 -8.0000,00 -8.000 Heizungskosten Sporthalle, keine Verrechnung 2021 von Schulareal, Werte zur Verrechnung fehlen. -8.000 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -32.000 -32.500-30.000 -32.500-27.238,76 -32.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Reinigungskosten -32.500 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -12.600 -12.000-6.000 -12.000-5.597,02 -12.000 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten -12.000 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -10.500 -10.500-9.300 -10.500-9.733,07 -10.500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Gebäudevers., Müll, Wasserzins -10.500 15 Abschreibungen -90.000-93.000- -90.000-89.313,60 -90.000 -90.000-90.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -90.000 -90.000-93.000 -90.000-89.313,60 -90.000 -90.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -146.645,31=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -176.250-165.300 -177.100 -177.100 -177.100-173.800 -125.723,31=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -155.950-144.050 -156.800 -156.800 -156.800-153.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -60.300-48.650- -61.050-41.682,87 -60.950 -60.900-62.550 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -31.650 -33.900-27.450 -32.400-13.035,87 -32.300 Verrechnung mit Bauhof -32.250 48120000 Kalkulatorische Zinsen -28.650 -28.650-21.200 -28.650-28.647,00 -28.650 -28.650 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -41.682,87=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -60.300-48.650 -61.050 -60.950 -60.900-62.550 -167.406,18=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -216.250-192.700 -217.850 -217.750 -217.700-216.050 195195 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 70Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Aufwendungen für die Pflege der Freisportanlagen (Sportplatzfläche, Verkehrsflächen, Begleitgrün) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 0,00=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 00 0 0 00 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -15.500-16.500- -15.500-111.026,98 -15.500 -15.500-15.500 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -15.000 -15.000-15.000 -15.000-110.979,12 -15.000 Unterhaltung Sportplatz, Austausch Sportplatzbeleuchtung Abwicklung 2022 -15.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-500 00,00 0 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -500 -500-1.000 -500-47,86 -500 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherungskosten, Wasserzins -500 15 Abschreibungen -3.000-3.000- -3.000-2.908,00 -3.000 -3.000-3.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -3.000 -3.000-3.000 -3.000-2.908,00 -3.000 -3.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 0-6.581,75 0 00 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche 0 00 0-6.581,75 0 2021 - Schaffung von Bikepark 0 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -120.516,73=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -18.500-19.500 -18.500 -18.500 -18.500-18.500 -120.516,73=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -18.500-19.500 -18.500 -18.500 -18.500-18.500 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -56.650-50.450- -56.950-42.576,37 -57.000 -56.950-60.650 196196 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 71Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -51.450 -55.450-45.350 -51.750-37.416,37 -51.800 Innere Verrechnungen mit Bauhof -51.750 48120000 Kalkulatorische Zinsen -5.200 -5.200-5.100 -5.200-5.160,00 -5.200 -5.200 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -42.576,37=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -56.650-50.450 -56.950 -57.000 -56.950-60.650 -163.093,10=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -75.150-69.950 -75.450 -75.500 -75.450-79.150 197197 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 72Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Strategien, Konzepte, Stellungnahmen und prozessorientierte Steuerung in allen Feldern der Stadtentwicklung (Bevölkerung, Wohnen, Wirtschaft, Infrastruktur) - Sicherung einer ausgewogenen sozialen, ökonomischen, ökologischen und städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Baindt - Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Berichtigung des Flächennutzungsplans - Mitwirkung bei überörtlicher und nachbargemeindlicher Planung - Strategische Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung und regionalen Verflechtungen - Energetische Maßnahmen, Förderprogramme Erläuterung - Städtebauliche Rahmenplanungen - Städtebaulicher Entwurf, Konzepte zur Bebauung und Freiraum, Dorfgestaltung - Aufstellung von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen, Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen - Verbindliche Bauleitplanung - Aufstellung von Verkehrsentwicklungsplänen - Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben Dritte (ehem. Gliederung Kameralistik UA 6100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 046.079,79 0 00 31410000 Zuweisungen vom Land 0 00 046.079,79 0 0 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 2.0003.500+ 2.0002.844,66 2.000 2.0002.000 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 0 00 0651,00 0 Verwaltungsgebühren Gutachterausschuss 0 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 2.000 2.0003.500 2.0002.193,66 2.000 Gebühren Kenntnisgabeverfahren 2.000 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 5002.000+ 500443,91 500 500500 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 500 5002.000 500443,91 500 Kostenersätze 500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 23.00022.000+ 23.00023.087,70 23.000 23.0002.300 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 23.000 2.30022.000 23.00023.087,70 23.000 Erstattungen für Ausgaben von öff. wirtschaftlichen Unternehmen EB Wasserversorgung, EB Abwasserbeseitung, Nahwärme 23.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 72.456,06=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 25.50027.500 25.500 25.500 25.5004.800 12 Personalaufwendungen -324.700-209.250- -323.700-182.410,88 -323.700 -323.700-322.400 40110000 Beamte Dienstaufwendungen 0 0-9.500 00,00 0 Besoldung der Beamten 0 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -213.950 -209.100-119.700 -210.000-117.423,20 -210.000 Vergütung der Beschäftigten -210.000 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung 0 00 0-1.795,06 0 0 198198 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 73Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -46.150 -48.000-18.450 -48.000-29.714,92 -48.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beamte -48.000 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -10.700 -10.900-9.900 -11.000-9.977,84 -11.000 Beiträge zur Versorgungskasse für Beschäftigte -11.000 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -24.700 -25.200-23.100 -25.500-23.487,86 -25.500 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beschäftigte -25.500 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -29.200 -29.200-28.600 -29.200-12,00 -29.200 Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen -29.200 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -8.500-13.500- -8.000-8.792,60 -8.000 -8.000-8.000 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -2.000 -2.000-7.500 -2.000-103,02 -2.000 Pauschale Ansätze Geräte und Ausstattungsgegenstände -2.000 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen 0 00 0-77,67 0 0 42611000 Aus- und Weiterbildung -1.500 -1.000-1.000 -1.000-188,02 -1.000 Aus-, Fortbildung, Umschulung -1.000 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-8.423,89 -5.000 -5.000 15 Abschreibungen 0-1.000- 0-1.007,00 0 00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 0 0-1.000 0-1.007,00 0 0 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen -135.000-108.500- -135.000-72.412,57 -135.000 -135.000-170.000 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -135.000 -170.000-108.500 -135.000-72.412,57 -135.000 Umlage an Gemeindeverband Mittl. Schussental Anteil Gmd. an Verkehrsentwicklungsplan/neuer Flächennutzungsplan, Umlage an Gemeindeverband Mittl. Sch.: 132.000 €/135.000 € (inkl. Ausgaben für Verkehrsentwicklungsplan und Erstattung Personalkosten des Klimaschutzbeauftragten) Umlage an Regionalverband Bodensee: Kompensationsflächenmanagement: 3.000 € 2024- Inkl. Ausgaben Landesturnfest Ravensburg -135.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -516.300-186.300- -471.300-430.134,98 -171.300 -171.300-201.300 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-775,34 -1.500 -1.500 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0 00 0-7.671,93 0 Schaffung von Ökopunkte Flurstück 376 im Jahr 2023 - lauf Kontenplan Verbuchung auf 44291, Erwerb von Ökopunkte erst wieder 2025 0 199199 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 74Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -200 -200-200 -200-30,00 -200 Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine Mitgliedsbeitrag Landschaftserhaltungsverband -200 44291000 Erwerb von Ökopunkten -150.000 00 -300.0000,00 0 Der Ansatz für 2023 ist für die Schaffung von Ökopunkten u. a. für die Reithalle angedacht. 0 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -5.000 -5.000-5.000 -5.000-1.889,51 -5.000 Geschäftsausgaben Bürobedarf, EDV-Progr., Kopierer -5.000 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen -35.000 -35.0000 -35.000-186,25 -35.000 30.000 € Förderprogramm - „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ - Beschluss 03.05.2022 -35.000 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen 0 00 0-157,96 0 0 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -300 -300-300 -3000,00 -300 Bücher und Zeitschriften -300 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.500 -1.500-1.080,15 -1.500 Post- und Fernmeldegebühren -1.500 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen 0 00 0-1.291,94 0 0 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -400 -400-400 -4000,00 -400 Dienstreisen -400 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -290.000 -125.000-160.000 -105.000-408.360,38 -105.000 Sächliche Aufwendungen: Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten, Konzeptvergabeverfahren, allg. Bauleitplanungskosten -105.000 44318100 GIS -25.000 -25.000-10.000 -15.000-5.978,32 -15.000 -15.000 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.400 -2.400-2.400 -2.4000,00 -2.400 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -2.400 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche -5.000 -5.000-5.000 -5.000-2.713,20 -5.000 Vergabeverfahren Landratsamt -5.000 -694.758,03=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -984.500-518.550 -938.000 -638.000 -638.000-701.700 -622.301,97=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -959.000-491.050 -912.500 -612.500 -612.500-696.900 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 06.355,62 0 00 38110000 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0 00 06.355,62 0 Innere Verrechnungen 0 22 Aufwendungen für interne Leistungen -173.050-153.150- -175.350-132.073,39 -176.100 -174.900-185.300 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -172.250 -184.500-152.400 -174.550-131.296,39 -175.300 -174.100 200200 Räumliche Entwicklung, Bauordnung, Energie/Ökologie Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und energet. Erneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 75Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 48120000 Kalkulatorische Zinsen -800 -800-750 -800-777,00 -800 -800 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -125.717,77=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -173.050-153.150 -175.350 -176.100 -174.900-185.300 -748.019,74=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -1.132.050-644.200 -1.087.850 -788.600 -787.400-882.200 201201 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 76Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung der Versorgung - Ressourcenschonender Energieverbrauch - Gewinnung und Bereitstellung von Strom durch die Photovoltaikanlage Erläuterung - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Strom - Konzessionsabgabe Strom (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8100, 8101) - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung bei Anschaffung PV-Anlage (Anteil Einspeisung, bisher nur PV-Anlage am Rathaus) - Umsatzsteuerabfuhr Einspeisevergütung Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.0002.000+ 2.0001.281,18 2.000 2.0002.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 2.000 2.0002.000 2.0001.281,18 2.000 Einnahmen aus Verkauf Strom Schätzung Stromeinspieisung ins Netz ca. 1.500 € netto, reduzierter Stombezug in Höhe von 2.000 € aus Eigenstromnutzung 2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 110.000110.000+ 110.000125.551,00 110.000 110.000110.000 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 110.000 110.000110.000 110.000125.551,00 110.000 Konzessionsabgabe EnBW/Netze BW: 110.000 € Vertrag Konzessionsabgabe bis 31.12.2027 110.000 126.832,18=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 112.000112.000 112.000 112.000 112.000112.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen -2.000-2.000- -2.000-1.967,00 -2.000 -2.000-2.000 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -2.000 -2.000-2.000 -2.000-1.967,00 -2.000 Abschreibungen PV-Anlage 20 Jahre -2.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 -1.967,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -2.000-2.000 -2.000 -2.000 -2.000-2.000 124.865,18=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 110.000110.000 110.000 110.000 110.000110.000 202202 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 77Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -500-500- -500-455,00 -500 -500-500 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -500 -500-500 -500-455,00 -500 Verzinsung des Anlagekapitals - PV-Anlage -500 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -455,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -500-500 -500 -500 -500-500 124.410,18=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 109.500109.500 109.500 109.500 109.500109.500 203203 Gasversorgung Gasversorgung53200000 5320000000 Unterprodukt Leistung Gasversorgung Gasversorgung5320 532000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 78Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Sicherstellung der Versorgung - Ressourcenschonener Energieverbrauch Erläuterung - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Erdgas - Konzessionsabgabe Gas (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8100) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 00+ 00,00 0 00 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 00+ 00,00 0 00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 0130,00 0 00 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 0 00 0130,00 0 0 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.80010.000+ 9.8009.778,33 9.800 9.8009.800 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 9.800 9.80010.000 9.8009.778,33 9.800 9.800 9.908,33=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 9.80010.000 9.800 9.800 9.8009.800 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 00- 00,00 0 00 15 Abschreibungen 00- 00,00 0 00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 0,00=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) 00 0 0 00 9.908,33=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 9.80010.000 9.800 9.800 9.8009.800 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 00- 00,00 0 00 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 0,00=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) 00 0 0 00 9.908,33=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) 9.80010.000 9.800 9.800 9.8009.800 204204 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 79Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Bereitstellung von Fernwärme mit optimaler Betriebssicherheit - Sicherstellen der Versorgung - Ressourcenschonender Energieverbrauch - (ehem. Gliederung Kameralistik UA 8170) Erläuterung - Gewinnung, Bezug, Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Fernwärme - Bereitstellung und Unterhaltung von Wärmeverteilungsnetzen - BGA BHKW inkl. Nahwärmenetz, Umstellung auf regeneratives System - Umsatzsteuerabfuhr Einspeisevergütung BHKW I und II sowie unternehmerische Wärmenutzung - anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung (Vorsteuerabzugsquote laufender Aufwand 58,27% - Verhältnis Privater Bezug zu Öffentlicher Bezug) Produktbeschreibung Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 1 Steuern und ähnliche Abgaben 00 00,00 0 00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 00+ 00,00 0 00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 2.0000+ 2.0002.531,00 2.000 2.0002.000 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2.000 2.0000 2.0002.500,00 2.000 2.000 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 0 00 031,00 0 0 4 Sonstige Transfererträge 00+ 00,00 0 00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 00+ 00,00 0 00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 252.000195.000+ 267.000220.979,22 267.000 267.000267.000 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 45.000 50.00035.000 50.00046.629,98 50.000 Stromvergütung - Stromeinspeisung 50.000 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 60.000 60.00043.000 60.00054.593,44 60.000 Kostenersätze Eigenstrom Eigenstrom Schulkomplex Darstellung inkl. 2. BHKW. Anschluss der öffentlichen Einrichtung Asylbewerberkomplex (Varia Home) und der privaten Einrichtung (Wohnen am Schafsbrunnen) 60.000 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 7.000 7.0007.000 7.0000,00 7.000 7.000 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 75.000 80.00060.000 80.00061.128,23 80.000 Kostenersätze privat - Wärmebezug 80.000 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 65.000 70.00050.000 70.00058.627,57 70.000 Kostenersätze öffentl. Hand - Wärmebezug 70.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 00+ 00,00 0 00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 00+ 00,00 0 00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 00+ 00,00 0 00 10 Sonstige ordentliche Erträge 00+ 00,00 0 00 223.510,22=11 Anteilige ordentliche Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 254.000195.000 269.000 269.000 269.000269.000 12 Personalaufwendungen 00- 00,00 0 00 13 Versorgungsaufwendungen 00- 00,00 0 00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -225.800-146.100- -285.800-141.651,51 -285.800 -287.800-235.800 205205 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 80Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -45.000 -45.000-30.000 -45.000-41.326,76 -45.000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wartung und Instandhaltungskosten: 10.000 €, Energiedienstleistungen Verwaltung, Technik, Optimierung, Abrechnung 20.000 € -45.000 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -20.000 -20.000-20.000 -20.0000,00 -20.000 Wartung BHKW -20.000 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand 0 0-500 00,00 0 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Stromkosten Stom für Zentrale + Netz 0 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -300 -300-100 -300-104,52 -300 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke Versicherung, Wasser, Abwasser, Abfall -300 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -160.000 -170.000-95.000 -220.000-100.220,23 -220.000 Gasbezugskosten BHKW Gasbezugskosten 79.600 € - Anpassung zusätzliche Liegenschaften -222.000 42611000 Aus- und Weiterbildung -500 -500-500 -5000,00 -500 -500 15 Abschreibungen -50.000-40.000- -70.000-41.840,96 -70.000 -70.000-70.000 47110000 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen -50.000 -70.000-40.000 -70.000-41.840,96 -70.000 -70.000 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 00- 00,00 0 00 17 Transferaufwendungen 00- 00,00 0 00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.500-3.000- -3.500-2.133,16 -3.500 -3.500-3.500 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -1.500 -1.500-1.000 -1.500-1.388,72 -1.500 Geschäftsausgaben, Bürobedarf externe Beraterkosten -1.500 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -2.000 -2.000-2.000 -2.000-744,44 -2.000 -2.000 -185.625,63=19 Anteilige ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -279.300-189.100 -359.300 -359.300 -361.300-309.300 37.884,59=20 Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) -25.3005.900 -90.300 -90.300 -92.300-40.300 21 Erträge aus internen Leistungen 00+ 00,00 0 00 206206 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Fernwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 81Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: Ansatz Vorjahr Ansatz Haushaltsjahr Ansatz Haushaltsjahr +1 EUR EUR EUR 2 3 4 Planung Haushaltsjahr +2 EUR 5 Ergebnis Vorvorjahr EUR 1 Nr. 2022 2023 2024 20252021 Planung Haushaltsjahr +3 EUR 6 2026 Planung Haushaltsjahr +4 EUR 7 2027 22 Aufwendungen für interne Leistungen -47.750-40.500- -49.200-30.940,81 -48.800 -48.700-50.500 48110000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -41.450 -44.200-35.750 -42.900-24.688,23 -42.500 -42.400 48120000 Kalkulatorische Zinsen/Trägerdarlehen -6.300 -6.300-4.750 -6.300-6.252,58 -6.300 Verzinsung des Anlagekapitals - Fernwärmeleitungen, Technische Anlagen -6.300 23 kalkulatorische Kosten 00- 00,00 0 00 -30.940,81=24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummern 21 bis 23) -47.750-40.500 -49.200 -48.800 -48.700-50.500 6.943,78=25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 24) -73.050-34.600 -139.500 -139.100 -141.000-90.800 207207 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Teilergebnishaushalt einschließlich Finanzplanung 2023 / 2024 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt 82Seite : 08.12.2022Datum: 13:48:23Uhrzeit: - Schaffung und Sicherstellung eines möglichst flächendeckenden und allgemeinen Zugangs zur Breitbandtechnologie für alle Einwohner und Firmen innerhalb der Gemeinde Baindt (ehem. Gliederung Kameralistik UA 7910) Erläuterung - Planung, Herstellung und Betrieb von Netzen, Leitungen, Leerrohren u. ä. zur Breitbandversorgung von Einwohnern und Firmen - BGA Breitband - Vorsteuerabzugsberechtigung mit Ausnahme der Einwohnerkomponente der Betriebskostenumla