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Strom vom eigenen Balkon

Kleine Stecker-Solargeräte für Balkon, Terrasse, Garten, Fassade oder Garage sind in letzter Zeit ganz groß in Mode. Vor allem da die Strompreise auf immer neue Höchststände klettern und dies für viele Mieterinnen und Mieter oftmals die einzige Möglichkeit ist, selber „grünen“ Strom für die Eigennutzung zu produzieren, werden momentan sehr viele Minisolaranlagen angeschafft. Allerdings gilt es hierbei einige Dinge zu beachten: Für wen sind Stecker-Solargeräte geeignet? Prinzipiell natürlich für alle, wobei sich die Anschaffung vor allem für die Personen lohnt, die tagsüber öfters zu Hause sind. Nur wenn im Tagesverlauf auch größere Strommengen verbraucht werden, kann sich eine solche Investition richtig „lohnen“. Denn bei Minisolaranlagen gilt, dass aller Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kostenlos ins Netz eingespeist wird. Besonders geeignet sind solche Geräte daher für Mehrfamilienhäuser und Mietshäuser, wobei stets eine Zustimmung vom Vermieter erforderlich ist. Daneben wird natürlich auch ein geeigneter Standort benötigt. Was gilt es bei der Standortwahl zu beachten? Egal ob Balkon, Garten, Terrasse, Fassade oder Garage, wichtig ist immer ein sonniger Standort, der über einen bestehenden Stromanschluss verfügt. Zudem sollte der Standort kaum oder am besten gar keinen Schatten haben. Da Minisolaranlagen rein auf Eigenstromnutzung ausgelegt sind, empfiehlt sich hier eine Ost-West-Ausrichtung. Lohnt sich der Kauf eines Stecker-Solargeräts? Wer überprüfen will, ob und nach wie vielen Jahren sich die Anschaffung finanziell lohnt, kann dies ganz einfach mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin überprüfen. Sie finden diesen unter: https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator Wie viel Leistung darf die Anlage haben? In Deutschland beträgt dienun erhöhte maximale Wechselrichterleistung für ein einzelnes Balkonkraftwerk 800 Watt. Die maximale Gesamtleistung der Module bei Balkonkraftwerken ist auf 2000 Watt peak beschränkt. Muss ich den Vermieter um Zustimmung bitten? Ja, eine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters ist immer erforderlich. Muss ich die Anlage irgendwo anmelden? Die Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber entfällt nun. Stattdessen ist lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich und dies mit weniger Angaben als zuvor. Hierzu muss ein Formular heruntergeladen und ausgefüllt werden sowie eine Verzichtserklärung, dass auf die Vergütung bei Stromeinspeisung verzichtet wird. Das Eintragen der Anlage im Marktstammdatenregister hat spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Wie teuer sind solche Anlagen? Je nach Leistung kosten die Anlagen (300 bis 800 Wpeak) zwischen 300 und 1200 Euro. Seit Anfang 2023 sind Photovoltaikanlagen bis maximal 30 kWpeak (auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes) von der Umsatzsteuer befreit. Stecker-Solargeräte fallen ebenfalls hierunter. Ein Standardmodul ist 1m x 1,7m groß, hat eine Nennleistung von 350 Wpeak und einen optimalen Ertrag von circa 280 kWh im Jahr. Statt spezieller Wielandstecker können fortan ebenso haushaltsübliche Schukostecker (Schutz-Kontakt-Stecker) verwendet werden, um das Klein-PV-System ans Stromnetz anzuschließen. Eine neu verfasste technische Norm, welche derzeit ausgearbeitet wird, soll diese Änderung unterstützen. Worauf es sonst noch zu achten gilt? Um Gefahren zu vermeiden sollte immer auf einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) geachtet werden und niemals Mehrfachstecker verwendet werden. Ein Anschluss mehrerer Anlagen ist in Deutschland gesetzlich verboten. Bei den Wechselrichtern, die üblicherweise im Lieferumfang der Minisolaranlage enthalten sind, ist darauf zu achten, dass diese VDE AR 4105 zertifiziert sind und die für die Eintragung ins Marktstammdatenregister benötigte Konformitätserklärung vorliegt. In fünf Schritten zum eigenen Sonnenstrom Schritt 1 : Prüfen, ob und wo eine geeignete Fläche vorhanden ist Schritt 2 : Angebote einholen Fachbetrieb oder Internet - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS Schritt 3 : Bestellung Solarmodul mit Wechselrichter zur Umwandlung des Stroms Schritt 4 : Eintragen der Anlage ins Marktstammdatenregister Schritt 5 : Einstecken des Stecker-Solargeräts in Steckdose und selbst Solarstrom erzeugen Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

Zuletzt geändert: 17.07.2024
Hundetoiletten

Alle Standorte der Hundetoiletten in Baindt finden Sie unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice, Abfallentsorgung - Hundetoiletten .[mehr]

Zuletzt geändert: 10.07.2024
Klimaanpassung im Gemeindeverband Mittleres Schussental

Klimaanpassung im Gemeindeverband Mittleres Schussental, Die Auswirkungen des Klimawandels werden in den kommenden Jahrzehnten verstärkt auch in Oberschwaben und damit auch im Gebiet des Gemeindeverbands Mittleres Schussental spürbar sein. Von zunehmender Hitzebelastung besonders stark betroffen sind dabei dicht bebaute, versiegelte, innerstädtische Bereiche, in denen bereits in der Vergangenheit ein deutlicher, sogenannter „städtischer Wärmeinseleffekt“ messbar war (siehe Abbildung). Ebenso ist in Zukunft von einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Trocken- und Hitzeperioden sowie von Starkregenereignissen auszugehen. Um diesen nachteiligen Entwicklungen auf kommunaler Ebene zu begegnen, wurde 2021 ein gemeinsames Klimaanpassungskonzept für die Verbandskommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg in Auftrag gegeben. Im August 2023 wurde dieses wegweisende Konzept fertiggestellt und am 26. Oktober 2023 durch die Verbandsversammlung beschlossen. Die wichtigsten Inhalte zu diesem Konzept finden Sie in dieser Broschüre : Klimaanpassungskonzept[mehr]

Zuletzt geändert: 01.07.2024
Kulturlandschaftspreis 2025

Der Kulturlandschaftspreis - Bewahren, schützen und pflegen im Einklang mit der Natur, Der Schwäbische Heimatbund, die Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg und die Sparkassenstiftung Umweltschutz setzen sich dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als gewachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kommenden Generationen erhalten bleiben. Ausgezeichnet werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine traditionsbewusste, nachhaltige Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturgegebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charaktermerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Preiswürdig sind insbesondere auch solche Ansätze, mit denen Kulturlandschaften, die durch historische Nutzungsweisen entstanden sind, auch unter den geänderten Rahmenbedingungen moderner Landnutzung erhalten werden können. Nähere Informationen erhalten Sie im Flyer zur Ausschreibung des Kulturlandschaftspreis 2025 und der Pressemitteilung dazu. Wer kann sich bewerben? Bewerbungen für den Haupt- und die beiden Sonderpreise müssen aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes kommen, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landesteilen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Bewerbungen und Vorschläge 2025 sind in DIN A4 mit aussagekräftigen Texten und Fotos einzureichen und ausschließlich per Post bis zum 30. April 2025 an den Schwäbischen Heimatbund zu senden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Tel. (0711) 23942-0 post@kulturlandschaftspreis.de www.kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer-heimatbund.de[mehr]

Zuletzt geändert: 27.01.2025
Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025 – Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung, In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druckfehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Gemeinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Alle weiteren Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice Wahlen .[mehr]

Zuletzt geändert: 21.01.2025
Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online ummelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus, und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Ummeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein BundID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die Anmeldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterinnen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. Anschließend können sie direkt die Adressdaten im Personalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei versendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Verfügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12.[mehr]

Zuletzt geändert: 24.02.2025
Bundestagswahl 2025

Das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl 2025 finden Sie unter Rathaus&Bürgerservice unter der Rubrik Wahlen .[mehr]

Zuletzt geändert: 25.02.2025
Am Rosenmontag, 03.03.2025

[mehr]

Zuletzt geändert: 28.02.2025
Ferien für den Rasenmäher

Ferien für den Rasenmäher - Sei dabei bei der Challenge im Mai , Aufgepasst, denn im Rahmen des grenzübergreifenden Projekts „Zukunftsgrün – Spiel ohne Grenzen“ geht‘s nun ans relaxen, zumindest für Rasenmäher bei „Ferien für den Rasenmäher“. Stellen Sie sich vor: Der Rasenmäher bekommt endlich mal Ferien. Ja, richtig gehört, der arme Kerl, der sonst immer brav das Gras stutzt, bekommt eine Auszeit. Einfach mal faulenzen, den Motor aus und die Klingen in den Urlaub schicken. Und wissen Sie, wer sich darüber freut? Der Rasen. Endlich darf er wild und frei wachsen, sich ausbreiten, wohin er will. Ein wahres Paradies für die Pflanzen und Insekten. Die Blumen tanzen einen Freudentanz, Bienen und Schmetterlinge eröffnen ihre "All-You-Can-Eat"-Buffets und die Vögel finden plötzlich viele neue Nistplätze, die vorher viel zu ordentlich waren. Dank der „Ferien für den Rasenmäher“ wird der Garten zu einer wilden Partyzone, und das alles ganz ohne, dass der Mäher seine regelmäßigen „Schnitt-Workouts“ abspult. Die Challenge „Ferien für den Rasenmäher“ ist simpel: im Mai darf der Rasenmäher ruhen und der Rasen zur artenreichen Wiese wachsen. Durch weniger häufiges Mähen und das Zulassen von „wilden Ecken“ wird aktiv die Pflanzenvielfalt gefördert und Lebensräume geschaffen. Die Blüh- und Wildpflanzen ziehen nützliche Wildtiere wie Bienen, Vögel und Igel an, die helfen, Schädlinge zu kontrollieren. Wildbienen und Schmetterlinge finden Nektar in Gänseblümchen und Klee. In wilden Gartenecken wächst die Brennnessel, die Raupen der Schmetterlinge Kleiner Fuchs und Tagpfauenauge versorgt. In unseren Siedlungsgebieten bieten Rasenflächen ein enormes Potenzial, die Artenvielfalt zu steigern. Eine Veränderung des Mährhythmus kann einen wertvollen Beitrag leisten, um die Naturvielfalt zu stärken. Natürlich kann nicht überall der komplette Rasen einen Monat lange nicht gemäht werden. Aber vielleicht gibt es ja trotzdem den ein oder anderen Bereich in Ihrem Garten, wo das Gras auch mal einen Monat ohne mähen auskommt. Sie möchten bei der Challenge dabei sein? Dann melden Sie sich gerne in der Rubrik „Ferien für den Rasenmäher“ unter folgender Adresse bis zum 30. April an: https://www.regio-v.at/projekte/ge_now/ . Die Challenge ist Teil des grenzübergreifenden Projekts „ Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“. Die Gemeinde Baindt ist hier natürlich auch selbst mit zahlreichen Flächen bei der Aktion dabei, unter anderem allen naturnahen Flächen im Gemeindegebiet. Falls Sie sich einmal gefragt haben, weshalb die Gemeinde im Herbst jedes Jahr die verblühten Pflanzen stehen lässt, obwohl diese nicht mehr schön aussehen, hier die Antwort: Denn verblühte Samen- und Fruchtstände sowie hohle Stängel von Blumen und Sträuchern dienen Vögeln, Wildbienen, Käfern, Schmetterlingsraupen und Spinnen als wichtige Nahrungsquellen sowie Unterschlupf und Nistplatz.[mehr]

Zuletzt geändert: 10.04.2025
Teilregionalplan Energie

Teilregionalplan Energie: Regionalverband startet 2. Anhörung Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat den überarbeiteten Planentwurf des Teilregionalplans Energie in das 2. Beteiligungsverfahren gegeben. Das Planwerk umfasst die Flächenkulissen Windenergie und Photovoltaik inkl. Umweltbericht sowie den Textteil mit Plansätzen und Begründung. Die Anhörungsfrist beginnt am 9. April 2025. Privatpersonen können bis 9. Mai 2025, Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Behörden etc.) bis 10. Juni 2025 Stellungnahmen abgeben. Der Regionalverband führt das 2. Beteiligungsverfahren nach dem neuen Landesplanungsrecht durch, das Ende März in Kraft getreten ist und Verfahrenserleichterungen vorsieht. So sind die Stellungnahmen künftig rein elektronisch abzugeben, Einwendungen per Brief sind nicht mehr möglich. Dazu Verbandsvorsitzender Thomas Kugler: „Wir begrüßen die Änderungen im neuen Landesplanungsrecht. Von den öffentlichen Planungsträgern wird erwartet, dass sie schneller werden. Gleichzeitig sollte jedoch die Qualität der Planung nicht leiden. Diesen schwierigen Spagat zu meistern, wird uns mit dem neuen Gesetz deutlich einfacher gemacht.“ Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Regionalverband Bodensee-Oberschwaben.[mehr]

Zuletzt geändert: 09.04.2025

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