Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
Rathaus
Baindt liegt richtig!
Baindter Bädle Weg im Herbst
Rathaus im Herbst

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 938 Ergebnisse in 4 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 441 bis 450 von 938.
Amtsblatt_2023_01_20_KW3.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 20. Januar 2023 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Eintritt bis 21:00 Uhr 6€ Eintritt ab 21:01 Uhr 8€ Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Stellenausschreibungen Wir suchen für unser Bauamt eine stellvertretende Leitung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Woh- nen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeinde- verwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Leitung für das Bauamt (m/w/d). In den nächsten Jahren stehen mehrere große Hochbauprojekte in der Gemeinde an. Es erwartet Sie ein äußerst inte- ressantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientier- ten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauanzeigen • Koordinierung und Betreuung der Bauleitplanung • Überwachung der Bewerberlisten für Bau – und Gewerbegrundstücke • Stellungnahme der Gemeinde zu überregionalen Planungen • Bauberatung für Bauherren bzw. Erteilung von Auskünften zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen • Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken • Koordinierung und Betreuung kommunaler Bauprojekte bei Neu-/Erweiterungs-/Sanierungs- und Umbau- maßnahmen öffentlicher Gebäude • Projektentwicklung, Projektsteuerung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie die Betreuung von ex- ternen Planungsbüros Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Architektur, Stadtplanung bzw. Bauingenieurwissenschaft oder über einen Abschluss als Diplom-VerwaltungswirtIn bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation. • Erfahrungen im Projektmanagement, im Bereich Stadtplanung bzw. Bauordnung, Erfahrung in der Führung von MitarbeiterInnen und Berufserfahrung und Fach– und Rechtskenntnisse in den Leistungsphasen nach HOAI, dem öffentlichen Bauplanungs– und Umweltrecht und im Vergaberecht (BauGB/LBO BW, VOB, HOAI) sind wünschenswert jedoch nicht Grundvoraussetzung. • eigenverantwortliche, strukturierte und wirtschaftliche Arbeitsweise • Durchsetzungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit • Fähigkeit zur Steuerung und Koordinierung komplexer Planungen sowie zu strategischem Denken • flexible Aufgabenwahrnehmung, insbesondere für Gremiumssitzungen in den Abendstunden Wir bieten • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Aufgabengebiet sowie Gestaltungsmöglichkeiten • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit • vorbehaltlich der persönlichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven bis Besoldungsgruppe A 13 oder entsprechende EG 12 TVöD möglich. • breit gefächerte und aufgabenspezifische Fortbildungen • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Da die Bauamtsleiterin Ende 2026 in den Ruhestand geht, wird bei Bewährung die Bauamtsleiterstelle in Aus- sicht gestellt. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.01.2023 unter bewerbung@ baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Bauamtsleiterin Petra Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51) oder Bürger- meisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Freiwillige Helfer räumen nach Silvester auf Am 01. Januar hat die muslimische Ahmadiyya Gemein- de aus Weingarten nach drei Jahren Pause wieder ihren Neujahrsputz durchgeführt. Hierbei haben rund 40 Mitglieder der Ahmadiyya Gemein- de die Überbleibsel der Silvesternacht in Baindt aufge- räumt. Insgesamt sammelten sie mehrere Müllsäcke an Feuerwerksbatterien, Böller und Raketen. Wir danken der Ahmadiyya Gemeinde für Ihr Tun! Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 24. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorausschau auf das Jahr 2023 - mündlicher Bericht 05 Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung 06 Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnah- me und Festlegung der Verfahrensart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 07 Doppelhaushalt 2023 und 2024 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbe- triebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 08 Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle 09 Änderung der Friedhofsatzung - Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen - Anpassung der Gebühren des Bestattungsunter- nehmens - Änderung des Gebührenverzeichnisses 10 Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe - Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 11 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Wir suchen für unsere Schenk-Konrad-Halle zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zuverlässige Reinigungskraft (m/w/d) auf Minijob-Basis Wir suchen eine engagierte Person, die selbstständig, sorgfältig und flexibel arbeitet. Es handelt sich um ein ge- ringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Für Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40; E-Mail: f.maurer@baindt.) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 12.02.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt oder per E-Mail an bewerbung@baindt.de. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 21. Januar und Sonntag, 22. Januar Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21. Januar Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 22. Januar Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Zum 90. Geburtstag am 18. Januar 2023 gratuliere ich im Namen der Gemeinde und persönlich Herrn Eugen Schätzle herzlichst und wünsche ihm alles Gute und noch viele Jahre bei guter Gesundheit. Der Jubilar erhielt die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Eh- renurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Januar 21.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 21.+22.01. Skikurs Alpinteam 24.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 28.+29.01. Skikurs Alpinteam - Ersatztermin 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Schulnachrichten SBBZ Sehen SPORT und SPENDE - sich und anderen etwas Gutes tun! Ein herzliches Danke- schön an die großzügi- ge Spende von Fr. Lyszus über weitere 1000 €. Mit dem Geld können Wün- sche und besondere Be- dürfnisse erfüllt werden. Die Schülerinnen und Schüler des SBBZ Sehen, sowie die Erwachsenen des Wohnbereichs GIW freuen sich besonders und bedanken sich bei Fr. Lyszus von ganzem Herzen. Danke an die Gemeinde Baindt, die den „roten Platz“ zur Verfügung stellt. Neuer Kurs ab 11.1.! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Zur Information Tag der offenen Tür am Gymnasium Weingarten Das Gymnasium Weingarten lädt am 03.02.2023 um 16.00 Uhr zum Tag der Offenen Tür ein. Der gemeinsame Beginn für Schüler und Eltern ist in der Mensa/ Halle 4. Nach dem gemeinsamen Auftakt dürfen die Kinder be- gleitet von Schülermentoren bereits einen ersten Blick ins Schulhaus werfen und lernen den Schultanz, während das Schulleitungsteam den Eltern das Gymnasium Weingar- ten und seine Profile vorstellt. Danach besteht die Mög- lichkeit, das Gymnasium Weingarten an verschiedenen Mitmachstationen zu entdecken und fleißig Stempel zu sammeln. Oder man genießt Kaffee und Kuchen und kommt dabei mit Eltern der jetzigen 5er ins Gespräch. Der Tag der Offenen Tür endet mit einem gemeinsamen Abschluss gegen 18.30 Uhr. Das Gymnasium Weingarten ist eine Schule der „6 Wege“: in Klasse 6 kann zwischen Latein und Französisch gewählt werden, in Klasse 8 dann zwischen den Profilfächern NWT, Spanisch und Sport. Für berufstätige Eltern bietet die Schule eine offene Ganz- tagsbetreuung an: Dienstagnachmittag ist Unterricht, an den anderen Tagen können Angebote aus dem Betreu- ungsband gebucht werden, zum Beispiel die Hausaufga- benbetreuung oder eine der zahlreichen AGs. „Ankommen am Gymnasium“ wird am Gymnasium Wein- garten groß geschrieben: vielfältige Angebote erlauben eine sanfte Landung. Ein erster Höhepunkt ist dabei der erlebnispädagogische Waldtag im Herbst. Für die älteren Schülerinnen und Schüler ist dies die Gelegenheit, sich als Schülermentoren zu engagieren, entsprechend des Leit- bilds der Schule „Am Gymnasium Weingarten tätig zu sein heißt, Verantwortung zu übernehmen“. Mit seinem Miteinander erreichte das Gymnasium Weingarten eine Exzellenzstufe im Bereich „soziales Lernen“ - eine Aus- zeichnung, die nur wenigen Gymnasien gelingt. Termine: Tag der offenen Tür am 03.02.2023 von 16.00 bis 18.00 Uhr - Mensa/Halle 4 Anmeldung für das Schuljahr 2023/2024 am 08./09.03.2023 Weitere Informationen finden Sie unter www.gymnasium-weingarten.de. Außerdem können telefonisch im Sekretariat individuelle Familienführungen gebucht werden: 0751/56192150 Gewerbliche Schule Ravensburg Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 31. Januar 2023, um 18:30 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ravensburg, Gartenstraße 128 einen Informationsabend über die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik mit anschließender Besichtigung der Labors. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten jungen Facharbeitern der Metalltechnik den Einstieg in an- spruchsvolle Aufgaben in der Konstruktion, Fertigungs- planung und Fertigungssteuerung, im Projektmanage- ment, Vertrieb, Service und vielen weiteren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Unterrichtszei- ten und stufenweise Prüfungsabschlüsse der Teilzeitform sind abgestimmt auf die berufsbegleitende Weiterbildung. Voraussetzung für die Aufnahme in die Technikerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitaus- bildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bil- dungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Eine Informationsschrift zur Technikerausbildung und über Förderungsmöglichkeiten kann beim Sekretariat der Gewerblichen Schule Ravensburg angefordert oder im Internet abgerufen werden. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg (Telefon 0751/368 100, Fax 368 118). www.gsravensburg.de Gewerbliche Schule Ravensburg Informationsveranstaltung der gewerblich-technischen Berufsfachschulen Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Frei- tag, den 3. Februar 2023, eine Informationsveranstal- tung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Von 12.30 Uhr bis 16:00 Uhr kann man sich in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einen persönlichen Eindruck von den Bereichen • Druck- und Medientechnik, • Elektrotechnik, • Fahrzeugtechnik, • Farbtechnik, • Holztechnik und • Metalltechnik bilden. Die Berufsfachschulen dienen der beruflichen Grundbil- dung und ersetzen in vielen Berufen das erste Ausbil- dungsjahr. An der 2jährigen Berufsfachschule erwerben die Schüler zusätzlich einen mittleren Bildungsabschluss. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg Informationsabend der Edith-Stein-Schule Am Mittwoch, 25.01.2023 findet von 18:00 bis 21:00 Uhr der Informationsabend der Edith-Stein-Schule Ravens- burg zu folgenden Schularten statt: • Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz • 2-jährigen Berufsfachschule mit den Profilen Ernährung und Hauswirtschaft bzw. Gesundheit und Pflege • AVdual (Ausbildungsvorbereitung mit und ohne Haupt- schulabschluss) • Berufskollegs • Berufliche Gymnasien mit den Fachrichtungen Biotech- nologie, Ernährungs-wissenschaft, Sozial- und Gesund- heitswissenschaften Das Kollegium mit ihren Schülerinnen und Schülern er- warten die Besucher mit interessanten Präsentationen, Themenräumen und allgemeinen Informationen zu ih- ren Schularten. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Edith-Stein-Schule, 88212 Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77 Nähere Informationen, auch zum zeitlichen Ablauf, fin- den Sie unter: www.ess-rv.de oder Facebook@Edith.Stein.Schule. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Mikrozensus 2023 – Start in Baden-Württemberg Deutschlands größte jährliche Haushaltebefragung Der Mikrozensus 2023 beginnt: Am 9. Januar startetete bundesweit die größte jährliche Haushalteerhebung in Deutschland. Das Statistische Landesamt Baden-Würt- temberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um ihre Mithilfe. Über das ganze Jahr 2023 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 60 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen Haushalte im Südwesten. Was ist der Mikrozensus? Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durch- geführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durch- geführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedin- gungen (SILC) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Fra- geprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. Der Mikrozensus erhebt dabei Daten zu einer Vielzahl an Themen. Hierzu zählen die Familienkonstellationen, in den Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Be- völkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssitu- ation sich die Menschen befinden. Im vergangenen Jahr wurden die Haushalte zusätzlich zu ihrer Wohnsituation befragt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu den Wohnkosten in Baden-Württemberg. 2023 wird ein Teil der Haushalte ergänzend zum regulären Fragen- programm um Auskünfte über ihre Krankenversicherung gebeten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind somit eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeits- bedingungen der Menschen. Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Men- schen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Er- werbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Ange- stellten oder Selbstständigen. Insbesondere auch in Zeiten stark steigender Preise, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen nach sich ziehen, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Die Angaben der befragten Haushalte sind die Grundlage für Informationen und Meldungen wie be- spielsweise zur Armutsgefährdung, zu erwerbstätigen Elternteilen und zum Anteil hochqualifizierter Frauen in Baden-Württemberg. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? – In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Ge- bäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Na- mensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg aus- weisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte fin- den im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Lan- desamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zu- gangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukom- men, oder selbständig einen Papierbogen auszufüllen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheim- haltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt wer- den diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Klima-Spartipp des Monats Januar 2023: Probieren, geht manchmal doch über studieren! Zumindest gilt dies bei Heizungen, wo die Vorlauftempe- ratur des Heizwassers oftmals zu hoch eingestellt wird. So wird in der Praxis deutlich mehr Energie benötigt, als eigentlich nötig wäre. Wie hoch sollte die Vorlauftemperatur der Heizung sein? Eine richtig eingestellte Vorlauftemperatur ist weder zu hoch, noch zu niedrig. Pauschale Aussagen auf wie viel Grad die Vorlautemperatur einzustellen ist, sind allerdings nicht möglich, da es hier maßgebliche Einflussfaktoren wie Heizungsart, Dämmung des Gebäudes und vor allem die Außentemperatur mit zu berücksichtigen gilt. Allge- mein sollte mit der Vorlauftemperatur des Heizungs- wassers solange herumexperimentiert werden, bis eine möglichst geringe Vorlauftemperatur erreicht wird, die aber trotzdem ausreicht, alle Zimmer ausreichend warm zu bekommen. Hier ist daher das Versuch- und Irrtums- verfahren anzuwenden. Dieses Quasi Katz- und Maus-Spiel auf der Suche nach der optimalen Vorlauftemperatur geht solange, bis der ideale Wert erreicht ist und es damit schlichtweg keinen Irrtum mehr gibt. Statt also lange zu studieren (und kom- plizierte Berechnungen anzustellen, wie hoch der Vorlauf sein müsste), ist der Vorlauf zu justieren. Als grobe Orientierungswerte für den Start des Versuch- und Irrtum-Verfahrens, um nicht vollkommen im Nebel herumstochern zu müssen, dienen folgende Werte für Vor- / Rücklauftemperaturen: • Altbau mit Heizkörpern: 90°C / 70°C, teils auch mit 75°C / 65°C möglich • Brennwertsystem: 60°C / 45°C • Fußbodenheizung: 40°C / 30 °C Allgemein ist es so, dass wenn die Vorlauftemperaturen zu hoch angesetzt sind, dies zu übermäßig hohen Ener- gieverbräuchen unter anderem aufgrund ansteigender Wärmeverluste über die Verteilleitungen führt. Im Falle zu gering eingestellter Temperaturen, wird das Haus oder zumindest einzelne Räume nicht richtig warm. Zudem kann der Energieverbrauch ebenfalls höher lie- gen, als eigentlich nötig. Denn zu niedrig eingestellte Vor- lauftemperaturen führen meist zu einer höheren Sprei- zung, also einer größeren Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf des Heizungswassers, einem hö- heren Heizwassermassenstrom und einem überhöhten Energiebedarf der Heizungspumpe. Dass ein Heizkörper nicht richtig warm wird, liegt jedoch nicht zwangsläufig an einer zu geringen Einstellung der Vorlauftemperatur des Heizwassers. Auch bei Luft im Heizungssystem, kann ein ähnlicher Effekt auftreten, mit dem Unterschied, dass in einem solchen Fall die Heizkörper ungleichmäßig warm werden und oftmals Gluckergeräusche hörbar sind. Anleitungen, wie Sie die Vorlauftemperatur des Heizwas- sers richtig einstellen können, sind kostenlos im Internet verfügbar. Einfach unter dem Stichwort „Vorlauftempe- ratur einstellen“ in den gängigen Suchmaschinen suchen und schon erhalten Sie kürzere und auch ausführlichere Anleitungen, wie die Vorlauftemperatur verändert wer- den kann. Natürlich kann auch Fachpersonal mit der Optimierung des Vorlaufs beauftragt werden. Im Zuge dessen kann sich mitunter auch ein hydraulischer Abgleich der Hei- zung lohnen. Abschließend noch ein wichtiger Hinweis: Dieser Tipp gilt ausschließlich für Heizwasser, wo das Wasser in ei- nem geschlossenen Kreislauf zirkuliert, den es niemals verlässt. Bei Warmwasser sollte hingegen nicht mit der Vorlauftemperatur herumexperimentiert werden, denn sonst können sich hier mitunter Legionellen bilden. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen Reserven zu Beginn des Jahres besonders knapp Mit guter Tat ins neue Jahr starten: Das DRK bittet drin- gend in den ersten Wochen des neuen Jahres zur Blut- spende. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt. Allein in Hessen und Baden-Württemberg werden täglich mehr als 2.700 Blutkonserven benötigt, um eine lücken- lose Versorgung der Krankenhäuser zu gewährleisten und Patientinnen und Patienten aller Altersklassen aus- reichend zu versorgen. „Besonders innerhalb der ersten Wochen nach dem Jah- reswechsel wird es erfahrungsgemäß knapp. Kranken- häuser fahren den Betrieb hoch und zugleich fallen viele Spenderinnen und Spender aufgrund von Urlaub oder krankheitsbedingt für die Blutspende aus“, unterstreicht Eberhard Weck, Pressesprecher des DRK-Blutspende- dienstes Baden-Württemberg - Hessen. Ziel für die kommenden Tage muss daher sein, dass alle angebotenen Blutspendetermine gut besucht werden. Der DRK-Blutspendedienst bittet daher dringend zur Blut- spende. Jetzt den nächsten Blutspendetermin direkt re- servieren: Mittwoch, dem 08.02.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Blutspendertermine einfach online reservieren unter www.blutspende.de/termine Gute Vorsätze das ganze Jahr: Jetzt mit der ersten guten Tat für 2023 starten und gemeinsam die Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherstellen – damit Engpäs- se erst gar nicht entstehen. Schon gewusst? Für eine Blutspende bedarf es nicht viel - nur etwa 45-60 Minuten Zeit. Die reine Blutentnahme dauert davon lediglich ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit des Termins wird für Anmeldung, Ausfüllen des Spende- fragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ru- hepause im Anschluss an die Spende benötigt. Gutes tun kann so einfach sein. Die Teilnahme an der Blutspende ist nur mit Terminre- servierung möglich. Alle Termine sowie eventuelle Änderungen, aktuelle Maß- nahmen und Informationen rund um das Thema Blut- spende erhalten Interessierte online unter www.blutspende.de oder telefonisch unter 0800 11 949 11. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Volkshochschule Weingarten Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten Frühjahr/ Sommer 2023 ist da! Rund 350 abwechslungs- reiche und interessante Angebote warten darauf entdeckt zu werden. Sei- en auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Semester an. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs- weingarten.de) informiert umfassend über alle An- gebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten im Rathaus Baindt, in der Huber- tus-Apotheke, in der Kreissparkasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Frühjahr-/Sommersemester beginnt am 19. Januar 2023. Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Programm der Außenstelle Baindt: Gesundheit Nr. W3012-04W3 Yoga- Energie tanken und aufatmen Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga werden ergänzt um einige kräftigende Asanas (Kör- perhaltungen). Jede Übungseinheit beinhaltet eine An- fangs- und eine Schlussentspannung. Yoga wirkt ganz- heitlich, auf Körper, Geist und Seele. Es ist für Menschen unterschiedlichen Alters und Beweglichkeit, auch für An- fänger*innen oder Wiedereinsteiger*innen, gut geeignet. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen (Blöcke, falls vor- handen) sowie bei Bedarf eine Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Tage, 02.03.2023 – 30.03.2023 Donnerstag, 19.00 Uhr – 20.15 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangeli- schen Kirchengemeinde 40,80 € (keine Ermäßigung) Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ratgeber „Steueränderungen 2023 und aktuelle Steu- ertipps“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg Eine Anhebung des Kindergeldes sowie des Kinderfrei- betrags, Erhöhungen beim Grundfreibetrag und bei Un- terhaltszahlungen an Angehörige, Verbesserungen für Alleinerziehende oder die Änderungen bei der Gebäude- abschreibung – das sind nur einige Beispiele für steuerli- che Änderungen im Jahr 2023. Die Steuerzahler müssen sich also wieder auf eine Vielzahl an Neuerungen einstel- len, die sie betreffen könnten. Wichtige Tipps zu dieser Thematik finden Steuerzahler in dem neuen kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2023 und aktuelle Steuer- tipps“ des Bundes der Steuerzahler, der die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht leicht verständlich und an- hand vieler Beispiele anschaulich erläutert. Auch zu den verbesserten steuerlichen Abzugsfähigkeiten für das Home-Office bietet die brandaktuelle Broschüre zahlreiche wertvolle Tipps und verrät, auf was hierbei zu achten ist. Zudem informiert der neue BdSt-Ratgeber ausführlich über die Erhöhung des Sparerpauschbetrags, die Veränderungen bei Midijobs sowie die Neuerungen bei der Besteuerung der eigenen Photovoltaikanlage. Denn bei allen steuerlichen Themen gilt auch in diesem Jahr wieder: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den Neuerungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken? Der kostenlose Ratgeber „Steueränderungen 2023 und aktuelle Steuertipps“ kann beim Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 bestellt werden. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Orientierung zum Schweizer Arbeitsmarkt Auf dem Schweizer Arbeitsmarkt gibt es einige Beson- derheiten zu beachten. Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg bietet hier- zu am 31. Januar 2023 zwischen 14.00 – 16.30 Uhr einen Informationsnachmittag an. Der Schweizer Bewerbungs- coach Kurt Loehrer erläutert in seinem Online-Vortrag „Orientierung zum Schweizer Arbeitsmarkt“ grundsätzli- che Prozesse und vermittelt wissenswerte Informationen zum Thema Leben und Arbeiten in der Schweiz. Danach ist ausreichend Zeit für themenspezifische Fragen. Der Vortrag ist kostenfrei und wird über Zoom statt- finden. Für die Teilnahme wird ein internetfähiges Smart- phone, Tablet oder Laptop/Computer benötigt. Aufgrund der begrenzten Teilnehmendenzahl ist eine An- meldung per Email-erforderlich. barbara.kuehne-hellmessen@arbeitsagentur.de oder beatrice.weisenburger@arbeitsagentur.de So klappt es! Bewerben mit 50plus Vortrag für Bewerberinnen und Bewerber in der bes- ten Lebensphase Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg veranstal- tet am Donnerstag, 26. Januar 2023 einen Vortrag für Personen, die mit über 50 noch einmal in einem neuen Job durchstarten möchten. Altes Eisen? Auf keinen Fall! Ältere Bewerberinnen und Be- werber punkten mit Erfahrung, Flexibilität und Knowhow – und werden auf dem Arbeitsmarkt gebraucht, wie nie zuvor. Der enorme Bedarf an qualifizierten Fachkräften und der demografische Wandel spielen ihnen dabei in die Karten. Dennoch tun sich viele ältere Menschen im Bewerbungsprozess oft nach wie vor schwer. Von 09:30 bis 11:30 Uhr beantwortet Katharina Franken, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt die folgenden Fragen: Welche Chancen habe ich als ältere Person auf dem re- gionalen Arbeitsmarkt und was sollte ich bei der Stellen- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 suche beachten? Wie ist eine moderne schriftliche Bewerbung aufgebaut? Wie verkaufe ich mich darin optimal und welche Formu- lierungen sollte ich eher vermeiden? Was muss ich speziell bei der elektronischen Bewerbung beachten? Welche Unterstützungsangebote und Hilfen kann ich im Bewerbungsprozess nutzen? Anmeldung Katharina Franken, Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Tel. 07541/309-43, Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Weitere Informationen Veranstaltungsort: Berufsinformationszentrum, Schützenstr. 69 in Ravensburg Die Teilnahme ist kostenlos. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. Januar – 29. Januar 2023 Gedanken zur Woche Wunder Der Weg wächst im Gehen Unter deinen Füßen, wie durch ein Wunder. Reinhold Schneider Samstag, 21. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Timo Kutter, Frida Rapp, Niklas Alber, Lena Alber, Rafael Dorn, Leon Kutter Sonntag, 22. Januar – 3 Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Jugendkantorei Dienstag, 24. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülerwortgottesdienst mit Kom- munionausteilung Mittwoch, 25. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 26. Januar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülerwortgottesdienst mit Kom- munionausteilung Freitag, 27. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung Samstag, 28. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 29. Januar – 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Benjamin Michel- berger, Benjamin Zentner, Ricco Haller, Alina Michelberger, Max Schützbach, Marlene Stör, Johanna Zentner († Familie Merk, Familie Gisi, Maria Ungemach, Franz und Eugen Schmidt) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Paul Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de ... und wie war Ihr Weihnachten? – das erste Jahr nach Corona? Sehr gut! Die Feiertage lagen zwar nicht arbeitnehmer- freundlich, uns hat es gut getan, zwischen 4. Advent und Weihnachten eine ganze Woche zu haben. So war alles sehr entspannt. Besonders Dank der vielen Helfer und Helferinnen im Pfarrbüro, in der Sakristei und Kirche und Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 auf der Empore. Ich danke allen, die mitgesungen, mitge- betet und mitgefeiert haben! So dürfen wir in der Kirche dankbar auf eine gelungene Weihnachtszeit zurückbli- cken. Ich hoffe, ihre persönliche Bilanz fällt ähnlich aus. Einen besonderen Dank sage ich allen, die zusammen mit unseren Kindern diese Tage gestaltet haben: in den Kinder- und Jugendchören, beim Krippenspiel und na- türlich bei den Sternsingern! Mit ihrem Segen gehen wir zuversichtlich ins neue Jahr. Das erste Jahr nach Coro- na – großartig! Bernhard Staudacher Statistik 2022 für J a h r e s s c h l u s s Pfarrei St. Johannes Baptist – Baindt Taufen in Baindt: 26 Taufen auswärts: 3 Eheschließungen in Baindt: 5 Eheschließungen auswärts: 1 Beerdigungen in Baindt: 28 Beerdigungen auswärts: 9 Erstkommunionkinder: 30 Firmlinge (in der Seelsorgeeinheit) 0 Kirchenaufnahme: 0 Kirchenaustritte: 41 Kirchenbesucher: Februar 98 November 261 Katholikenzahl im Dezember 2758 Besinnungswochenende in der Fastenzeit „Innehalten – zur Mitte finden – Ostern entgegen gehen“, steht über dem Besinnungswochenende in der Fastenzeit, zu dem das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 24. – 26. Februar einlädt. Die Tage sind eine Chance, zur Ruhe zu kommen, die Fastenzeit als Zeit der intensiven Vorbereitung auf Ostern zu nutzen und den Weg des Glaubens bewusster zu gehen. Ein Vortrag, heilige Mes- se, gestaltete Gebetszeiten, ein Pilgerweg mit Impulsen, „Eine Stunde vor dem Herrn“, Möglichkeit zum Empfang des Bußsakramentes und Zeit zur persönlichen Besinnung sind Elemente dieses Wochenendes. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Telefon 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de +++++++++++++++ Mitfeier der Kar- und Ostertage Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zenrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Telefon 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Bi-Ba-Butzemann-Treff Baindt Wir laden ein: Alle Eltern mit Babys und Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren, die Lust haben, ein paar Stunden gemein- sam mit anderen Eltern und Kindern zu verbringen. Was machen wir? Wir lernen Fingerspiele und Kniereiter kennen, singen und bewegen uns mal drinnen, mal draußen. Es gibt Brezeln, wir feiern die Geburtstage der Kinder und machen auch mal einen Ausflug. Beim freien Spiel der Kinder auf unserem großen Krab- bel-teppich bleibt auch Zeit für einen Austausch unter den Eltern. Wann und wo treffen wir uns? Wir treffen uns wöchentlich am Donnerstagvormit- tag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal (Marsweilerstraße 30) in Baindt. Verantwortliche: Sonja Zanutta 015202181170 Anne Henzler 01605808928 WINTERWANDERUNG nach Baindt Am 10.1.23 trafen sich die Frauen des KDFB an der Kirche in Baienfurt um nach Baindt zu wandern. Bei Sonnenschein und Graupelschauer erreichten wir Baindt mit vielen netten Gesprächen. War es doch das erste Treffen im neuen Jahr und nach einer langen Pause. In der Kirche in Baindt erwartete uns Herr Pfarrer Stau- dacher um „seine“ Krippe zu zeigen. Wir waren 30 Frauen und Männer die begeistert zu hör- ten. Auf einem roten Tuch das sich über den Krippenweg legt steht allen voran Maria mit dem Jesuskind. Dieses streckt dem Besucher die offenen Arme entgegen. Josef steht dem Volk zugewandt da und ist der „Hörende“. Zu ihm kommt der Besucher um seine Probleme und Sorgen abzulegen. Pilger sind dargestellt die auf dem Weg nach Santiago de Compostella in Baindt im Hospiz eine Über- nachtungsmöglichkeit hatten. Dieser Pilger stellt auch selbst Herr Pfarrer Staudacher dar mit Hund. Johannes der Täufer streckt den Zeigefinger auf Jesus „auf den der da kommen wird“. Bei allen Figuren ist ein Bezug zu Baindter Bürger hergestellt, so auch z. B. der Rollstuhl- fahrer der zur Krippe kommt. Alle Figuren sind moderne Kunstwerke, hergestellt aus Pappmaché und Draht, auch viele Tiere sind zu sehen. Herr Pfarrer Staudacher hat so Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 jeder Figur einen persönlichen Touch gegeben. Die alte Krippe mit Figuren aus Kellenried wurde uns auch erklärt. Im Anschluss daran bedankte sich Andrea Schorrer bei Herrn Pfarrer Staudacher für die Zeit die er uns geschenkt hat und für die interessante Krippenführung. Bevor wir uns auf den Heimweg machten gab es noch Kaffee und Kuchen im Baindter Café. Wir wünschen Ihnen allen ein gutes, gesundes neues Jahr und hoffen auf ein Wiedersehen am Mittwoch den 15.2.23 bei der Fraue Fasnet! Einladung Donnerstag, 26.1.2023 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Auch für Nichtmitglieder sind willkommen. Begegnungstag am 3.2.23 9.00 Uhr Kirche Dreifaltigkeit in Ravensburg Für alle Frauen aller Altersgruppen und aller Konfessionen. Ab 10.00 Uhr im Gemeindehaus „Dreifaltigkeit RV-Weststadt“ Vortrag zum Thema „Zukunft“ ? Hoffnung! Referent Herr Ansgar Krimmer, Dekanatsreferent aus Weingarten. Nach der Mittagspause (Jeder kann diese selbst gestal- ten) kommt Herr Dr. Jürgen Wagner, Weingarten, als Re- ferent zum Thema: „Tauchen Sie ein in die verborgene, geheimnisvolle Welt der Seele“. Jede Teilnehmerin kann ganztags oder nur vormittags bzw. nachmittags dabei sein. Ende gegen 16.00 Uhr. Veranstalter: Landfrauenvereinigung des kath. Frauenbundes Christina Längle und Marlies Rothenhäusler. Kosten 5,00 Euro Alle Frauen sind herzlich willkommen. Die Yoga Kurse finden wieder statt ab 20.1.23, 9.00 Uhr und 10.30 Uhr immer freitags, im ev. Gemeindehaus im Öschweg. Anmeldung unter Tel. 52720. Jahresbeitrag: Anfang Februar werden wir die Mitgliedsbeiträge des Frauenbundes wieder per Lastschrift einziehen. Bit- te alle Barzahler, den Betrag von 30,00 Euro bei Rita Grubert abzugeben. Bitte nennen Sie uns bis zum 27.1.23 eventuelle Änderungen Ihrer Konto Nr. Vielen Dank. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 5. Februar 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Jesus segnet die Kinder Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Ge- schwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 22. Januar 3. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahl-Gottesdienst mit Taufe in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bonhoeffer- Saal Montag, 23. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 25. Januar 15.30 - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Ge- meindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 29. Januar letzter Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Monatsspruch Januar Gott sah alles an, was er gemacht hatte: Und siehe, es war sehr gut. (Genesis 1,31) „What a wonderful world” - diesen Klassiker von Louis Armstrong habe ich gleich im Ohr, wenn ich mir diesen Monatsspruch anschaue. Was für ein Auftakt! - Dieses Lied von der Schöpfung lässt keinen Zweifel daran, aus wessen Hand diese Welt kommt, wer sie nach wie vor in seinen Händen hält und an wessen Hand wir auch ins neue Jahr gehen können. Manchmal beschleicht uns ja der Eindruck, es wäre nie mehr Krise gewesen als jetzt gerade - doch von Weih- nachten her frage ich mich: War nicht gerade das der Grund, warum Gott Mensch geworden ist? Nicht, damit wir an einem Abend im Jahr ein gemütli- ches Familienfest feiern können, sondern damit im Un- terwegssein mit Jesus etwas von dieser wundervollen Welt anklingt, Tag für Tag, damit das Lied von der sehr guten Schöpfung uns in Schwingung bringt und unseren Blick auf diese Welt verändert. Das Lied vom guten Anfang, gleich zu Beginn der Bibel, ist keine Weltflucht - so wenig wie Gottes Neuanfang in Jesus die alte Welt von heut auf morgen erneuert, Gott Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 ist am Wirken - hier und jetzt - selbst mitten in dieser so gebeutelten Welt. Was Gott tut, das ist wohlgetan - er nimmt alles in seinen liebevollen Blick - und er wird nicht eher ruhen, bis wieder alles wieder sehr gut ist, so, wie er es sich ganz am Anfang gedacht hat. Was für ein Privileg, als Teil dieser Mission Gottes ins neue Jahr zu starten - als Teil dieses großen Welt-Abenteuers Gottes, der uns und seine Welt erneuert - Tag für Tag, bis das uralte Lied von der Schöpfung wieder in seiner gan- zen Schönheit klingt: „What a wonderful world!“ - Gott sah alles an, was er ge- macht hatte: Und siehe, es war sehr gut. Gottes reichen Segen auch im neuen Jahr! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Die- ser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jewei- ligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal ab- rufbar. --- Kinderkirche Hallo Kinder, wir treffen uns jeden Sonntag von 10.30 - 11.30 Uhr zur Kinderkirche im Gemeindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Wir freuen uns auf euch! Kommt einfach vorbei!! --- Ehejubiläum Sie feiern 2023 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. --- Taufe ist etwas Wundervol- les. Einmalig. Kostbar. Ein Plus-Zeichen vor unserem Leben. Gottes großes Ja zu uns. Darum lädt die evangelische Kirche im kommenden Jahr 2023 dazu ein, gemeinsam die Taufe zu feiern. Die Aktion #DeineTaufe steht unter dem Leitspruch „VIELE GRÜNDE, EIN SEGEN. DEINE TAUFE“. Und unsere Gemeinde ist mit dabei! 2023 wollen wir rund um den Johannistag (24.6.2023) zusammen mit vielen anderen Taufe oder Tauferinnerung feiern - und neu entdecken, warum die Taufe ein Herz- stück des christlichen Glaubens ist und immer wieder zu einer Kraftquelle werden kann. Das heißt auch: Vieles dreht sich bei uns in der kommen- den Zeit um die Taufe. Lassen Sie uns einander erzählen, was es bedeutet, getauft zu sein. Suchen Sie noch mal Ihren Taufspruch raus und erinnern Sie sich an die Taufe Ihrer Kinder, Patenkinder oder Enkel. Oder erleben Sie eines der Angebote unserer Gemeinde. Taufe ist eine Verbindung, die trägt - ein Leben lang. Sie ist Fundament einer weltweiten Gemeinschaft. Und das Vertrauen darauf, dass Gottes Ja zu mir unver- brüchlich ist. Eben: ein Segen. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Jugendvereinsmeisterschaft und Famili- entag Am Samstag, 14.01.2023 fand für unsere neugegründete Jugendabteilung die ers- te Vereinsmeisterschaft statt. Da alle neun am Spielbetrieb teilnehmenden Kinder und Jugendliche mit dabei waren, konnten sich alle auf spannende Spiele freuen. Nach der Gruppenphase standen mit Jona, Ben- jamin, Fabian und Valentin die Halbfinalteilnehmer statt. Jona konnte gegen Valentin glatt in 3 Sätzen gewinnen, Fabian und Benjamin lieferten sich beim 3:2 Sieg von Fa- bian einen harten Kampf. Im Spiel um Platz drei konnte sich Benjamin dann seinerseits mit 3:2 gegen Valentin durchsetzen. Im Finale standen sich Jona und Fabian gegenüber, wobei Fabian im ersten Satz keinen seiner 4 Satzbälle nutzen konnte und ihm Jona den Satz noch klauen konnte. Der zweite Satz ging deutlich an Jona, bevor es im dritten Satz nochmals in die Verlängerung ging, in der abermals Jona die Oberhand behielt. Somit heißt unser neuer Jugend-Vereinsmeister Jona Klein, herzlichen Glückwunsch! Im Anschluss an die Jugendvereinsmeisterschaften durf- ten die Eltern und Geschwister selbst zum Schläger grei- fen und hatten bei der gemeinsamen Trainingseinheit mit den Jugendspieler*innen viel Spaß und einige neue Erkenntnisse. Besonders beim Rotationsparcours erleb- ten alle, wie schwer es ist, den Ball mit viel Rotation an- zuschneiden. Nach der Trainingseinheit freuten sich alle Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 auf die Stärkung mit Leberkäswecken und Apfelschorle. Bei der anschließenden Siegerehrung erhielten alle Teil- nehmer*innen Urkunden und Sachpreise und Jona durfte den Wanderpokal für das nächste Jahr mit nach Hause nehmen. So ließ man den Nachmittag bei vielen netten Gesprächen gemütlich ausklingen. Alle waren sich einig, dass der Tischtennistag ein voller Erfolg war und die Ju- gendvereinsmeisterschaften wieder ein fester Bestandteil im Jahreskalender sein sollen. Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir närrisch unterwegs: Samstag, 21.01.2023 in Aichstetten Laufnummer 11, Umzugsbeginn ist um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 11:45 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 22.01.2023 springen wir in Ratzenried mit der Laufnummer 7. Der Umzug beginnt um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:00 Uhr an der Tennishalle) Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Terminkorrektur: Die Terminvorschau von letzter Woche für Mittwoch, 08.02.2023, Kaffeekränzchen in Blitzenreute, wird hiermit abgesagt!!! Stattdessen sind wir am Freitag, 03.02.2023, ab 19.30 Uhr von den Berger Landfrauen zur Frauenfasnet eingela- den. Für eine bessere Planung bitten wir um Anmeldung bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035, Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953 oder Bärbel Schad, Tel. 07502/911783. Es kön- nen Fahrgemeinschaften gebildet werden. (Programm des Abends; ab 19.30 Uhr Hexentanz, im Anschluss Einlass Bürgersall Berg. Barbetrieb, DJ, LK Berg, u. div. Einlagen) Erinnerung: Fachvortrag zum Thema: Parfüm - eine wunderbare Geschichte, am Mittwoch, 25.01.2023, 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt (keine Verkaufsver- anstaltung!). Herzliche Einladung an alle Interessierten zu diesem Thema. Die Vorstandschaft Schalmeienkapelle Baindt e.V. 3. Fasnetswochenende Nachdem die Baindter Musketiere die ersten zwei Wochenenden ohne Ver- luste überlebt haben, starten wir die- ses Wochenende noch einmal richtig durch. Am Freitagabend starten wir in das Wochenende in Blit- zenreute. Dort wartet der Schalk von Staig auf uns und wir werden unser Können beim „Mega-Schalkball‘‘ beweisen. Am Samstagmittag geht es dann zuerst nach Wicken- haus, wo das mittlerweile fast zur Tradition gewordene Narrenbaumstellen stattfindet. Abends haben dann die Räuberbande aus Baindt unsere Unterstützung angefor- dert, damit sie bei ihrem Räuberball nicht ganz so alleine dastehen. Wir werden sie mit aller Kraft unterstützen um unser Heimatdorf zu verteidigen. Am Sonntagmorgen ziehen wir dann in aller Frühe auf nach München zum Faschingsclub Laim. Dort sind wir bei Ihrem alljährlichen Faschingsfrühschoppen eingeladen bei dem wir das Wochenende ganz gemütlich ausklin- gen lassen können. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr-Sommer Basar am 11.03.2023 von 9.30 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Die Nummernvergabe startet am 25.2.2023. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt. Es geht auch ohne Facebook Konto. Für das leibliche Wohl sorgt die Jugendfeuerwehr Baindt und die vierten Klassen der Klosterwiesenschule !!!Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Herbstbasar in neuer Form in der Schenk-Konrad-Hal- le war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Dank diesem Erfolg geht die Geschichte der baindter Kinderbasar am 11. März 2023 weiter. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 10.03.2023 15.00 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 11.03.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer (75 Artikel) vorab ohne Bearbei- tungsgebühr - Vorab-Einkauf am Freitagabend Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förderver- ein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kindergär- ten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar-Team Baindt Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der schwierigen Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Heute möchten wir Ihnen einen weiteren „Schutzengel“ der Helfer-vor-Ort Gruppen des DRK Baienfurt-Baindt vorstellen: Name: Stefan Jehle Alter: 32 Beruf: Bauingenieur Med. Ausbildung: Rettungsassistent HvO seit: 2011, in Baindt seit 2021 Mir gefällt das DRK weil: es wichtig ist, dass Menschen ihren Mitmenschen helfen. Ich engagiere mich ehrenamtlich im DRK weil: ich gerne anderen Menschen in Notsituationen helfe... Mein längster HvO Einsatz: Verkehrsunfall im Winter, Einsatzdauer ca. 3 Stunden Eindrücklichstes Erlebnis: leider erfolglose Reanima- tion - nachdem wir mit der Patientin kurz vorher noch gelacht haben. Lieblingsausrüstung: allein die Anwesenheit und erste Kommunikation mit den Personen vor Ort – das beruhigt erstmal die meisten Situationen. Lieblingsausrüstung: meine beiden Hände :) Muffins für Blutspende gesucht Das DRK Baienfurt-Baindt richtet in Zusammenarbeit mit dem Blutspendedienst Baden-Württemberg/Hessen jedes Jahr vier Blutspende-Aktionen in unseren beiden Gemeinden aus. Vor allem in der Vor- und Nachbereitung fällt dabei viel Arbeit für unsere ehrenamtliche Kräfte an. So sind wir vom DRK Baienfurt-Baindt für die Verpflegung unse- rer rund 250 Blutspender:innen verantwortlich. Uns ist es ein besonderes Anliegen, den Blutspender:innen für ihre Spende zu danken und Wertschätzung entgegen zu bringen. Aus diesem Grund backen unsere Helfer:innen - mit Unterstützung von Eltern unserer Jugendrotkreuz- ler - vor den Blutspende-Aktionen fleißig Muffins. Bei ca. 250 Muffins pro Blutspende-Aktion ist das ein beachtli- ches Stück Arbeit. Da dies nur einen Teil der Aufgaben umfasst, die unsere Helfer:innen in Vorbereitung auf Blutspende-Aktionen neben unserer sonstigen Aufgaben bewältigen müssen, würden wir uns über Unterstützung sehr freuen. Wenn Sie sich vorstellen können ein bis vier Mal im Jahr Muffins für uns zu backen (mit 12 oder 24 Muffins wäre uns schon sehr geholfen - Sie müssen keine 250 Muffins auf einmal backen ;) ), melden Sie sich gerne unter „blutspen- de@drk-baienfurt-baindt.de“ oder unter 0160/97995424. Sie verpflichten sich dabei zu nichts und können sich vor jeder Blutspende-Aktion neu entscheiden, ob sie uns mit einer Muffin-Spende unterstützen können und wollen. Herzlichen Dank bereits im Vorraus an alle Freiwilligen! Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Spende für den Musikverein Baindt Aus den Erlösen des Werbebanners konnte der WBB be- reits im Sommer 2022 eine Spende in Höhe von 1.350 EUR an den Musikverein Baindt übergeben. Vielen herzlichen Dank an die werbenden Firmen und dem MV weiterhin viel Erfolg, wir freuen uns schon auf das musikalische Programm für 2023. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stun- den. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg VdK Kaffeetreff Kober und Strasser beim VdK Kaffee- treff in Weingarten Pflege- und Energiepreisthemen standen im Fokus Der VdK Ortsverband Weingarten hatte den arbeits- markt- und sozialpolitischen Sprecher der FDP-Bundes- tagsfraktion Pascal Kober und den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Benjamin Strasser zum Kaffeetreff eingeladen. Dabei diskutierten die beiden FDP-Bundestagsabgeordneten mit den gut 20 VdK-Mitgliedern intensiv über die Themen Pflege und Energiepreise. Die VdK-Ortsvorsitzende Karin Maucher freute sich über den Besuch der beiden Parlamentarier und eröffnete die rege Diskussion mit Fragen rund um das Thema Pflege. Sie ging auf die rasant steigenden Pflegekosten ein und forderte, dass Pflege nicht arm machen dürfe. “Das Pfle- gegeld sollte angehoben werden, denn der Großteil der Pflegebedürftigen wird noch immer zuhause von den Angehörigen gepflegt. Es scheint, als habe diese Gruppe nicht die größte Lobby in der Politik“, so Maucher. Pascal Kober ging detailliert auf die zahlreichen Fragen zur Pflegepolitik ein und machte deutlich, dass die Am- pel-Koalition Erhöhungen beim Pflegegeld plane. „Wir ha- ben die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen durchaus im Blick. Deshalb haben wir uns im Ampel-Koalitionsver- trag auf die Dynamisierung des Pflegegeldes verständigt. Damit sollen die Leistungen jährlich automatisch ange- passt werden. Mit einer umfassenden Pflegereform wer- den wir dafür im nächsten Jahr die Grundlage schaffen“, sagte Kober im Hinblick auf die anstehenden Herausfor- derungen der Bundesregierung im Gesundheits- und Pfle- gebereich. Er nannte die Vorschläge der Regierungskom- mission zur Krankenhausreform eine gute Grundlage für eine sowohl flächendeckende bedarfsgerechte Gesund- heitsversorgung als auch internationale Spitzenmedizin. „Als Freie Demokraten werden wir darauf achten, dass der Fokus nicht nur auf den Krankenhäusern liegt, sondern auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in diese essenzielle Strukturreform eingebunden werden. Im Sin- ne der Patientinnen und Patienten muss die Gesamtheit der Gesundheitsleistungen betrachtet werden. Dazu zählt auch die ambulante Versorgungsstruktur“, betonte Kober. Anschließend erläuterte Benjamin Strasser die Maßnah- men der Ampel-Koalition im Bereich der steigenden Prei- se und Energiekosten. „Mit drei Paketen haben wir be- reits für Entlastungen von 100 Milliarden Euro gesorgt, von denen auch Rentnerinnen und Rentner profitieren. Im Dezember 2022 erhalten auch sie die 300 Euro Ener- giepreispauschale über die Rentenversicherung ausbe- zahlt. Zudem sorgen wir mit dem 200 Milliarden Euro Abwehrschirm für die Strompreis- und Gaspreisbremse und die vom Staat übernommene Abschlagszahlung im Dezember. Mit unseren Maßnahmen, die die hohen Preise nur abfedern können, machen wir deutlich, dass wir nie- manden im Stich lassen wollen und unsere Gesellschaft zusammenhält.“ Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Chorproben CHORifeen and friends Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, Achtalschule Baienfurt, Eingang Friedhofstr. Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), sind zum Mitsingen eingeladen. Notenkenntnisse sind erwünscht! Infos: 07502- 91 27 12 Männerchor Dienstag, 18.00 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ravensburger Str.9 Chorleitung Irene Streis Der Männerchor startet wieder nach den Weihnachtsfe- rien mit den Proben für unseren nächsten musikalischen Auftritt am 1. März 2023 in der ev. Stadtkirche in Wein- garten. Jeder der gerne singen mag, kann kommen und eine Probe miterleben. Für eine weitere Unterstützung würden wir uns freuen. Infos: 0751-25 914 Hospizbewegung Weingarten Baienfurt Baindt Berg e.V. Neue Kollegin in der Hospizbewegung - Bildungsreferentin Marion Müller im Team der hauptamtlichen Kräfte in Weingarten Das Team der Hospizbewegung Weingarten∙Baienfurt∙- Baindt∙Berg e.V. ist wieder komplett. Die erfahrene Bil- dungsreferentin für Erwachsenenbildung Marion Müller ist seit Jahresbeginn Teil des hauptamtlichen Teams mit Dorothea Baur und Carola Zweifel. Marion Müller bringt aus verschiedenen Bereichen wert- volle Erfahrungen und wichtige Kompetenzen für die- se neue Aufgabe mit. Ausgehend von ihrer beruflichen Grundqualifikation als Physiotherapeutin, hat sie sich in weiteren beruflichen Feldern qualifiziert, unter anderem auch Trauerbegleitung. In intensiven Kontakten mit An- gehörigen, ehrenamtlichen und professionellen Diensten im Gesundheitswesen, war das Thema Sterben und Tod stets präsent und ihr Herzensanliegen. Die Mitarbeitenden der Hospizbewegung Weingarten∙- Baienfurt∙Baindt∙Berg e.V. freuen sich sehr über diese Bereicherung ihrer ambulanten Hospizarbeit. Neben der Begleitung von schwerkranken und sterben- den Menschen steht die Netzwerkarbeit mit Pflegeein- richtungen, ambulanten Diensten, Kliniken, Ärzten und Öffentlichkeitsarbeit im Vordergrund. Ein weiterer wich- tiger Schwerpunkt ist die Weiterbildung und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Das Team der Hospizbewegung Weingarten (von links): Dorothea Baur, Marion Müller, Carola Zweifel Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg schreiben Mittelstandspreis für soziale Verantwortung aus Mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg halten an ihrem freiwilligen Engagement fest, auch wenn in der Gesellschaft Hilfsbereitschaft und Solidarität zu- rückgehen. Sie trotzen damit dem Trend, dass die aktuel- len Krisen dem gesellschaftlichen Zusammenhalt schwer zusetzen. Denn laut einer Studie der Bertelsmann Stif- tung identifiziert sich die Bevölkerung deutlich weniger mit dem Gemeinwesen als noch vor der Pandemie. Mit- telständische Unternehmen im Land aber lassen nicht nach, sich beständig und wie selbstverständlich für ihre Region und darüber hinaus einzubringen. Sie tragen die Vision einer zukunftsfähigen Gesellschaft weiter, richten ihr unternehmerisches Handeln an Nachhaltigkeitskrite- rien aus oder gestalten Arbeitsbedingungen partizipativ und mitarbeiterfreundlich. Der Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Ba- den-Württemberg soll vorbildliches unternehmerisches Engagement auch in Krisenzeiten sichtbar machen und würdigen. Daher loben Caritas, Diakonie und das Ministe- rium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Würt- temberg zum 17. Mal den Mittelstandspreis für soziale Verantwortung aus. Bewerben können sich ab sofort Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die sich in einer Ko- operation beispielsweise mit einer sozialen Einrichtung, einer Schule, Umweltinitiativen oder Vereinen in einem Projekt gemeinsam gesellschaftlich engagieren. Die Be- werbungsfrist läuft bis zum 31. März 2023. Der Mittelstandpreis soll zum einen den engagierten Un- ternehmen eine Bühne bereiten und sie in ihrer Geschäfts- tätigkeit stärken, und zum anderen die Möglichkeiten des gesellschaftlichen Engagements aufzeigen. Mit dem undotierten Preis wird die Lea-Trophäe überreicht. Sie steht sinnbildlich für Leistung, Engagement und Aner- kennung. „Unzählige kleine und mittlere Unternehmen im Land engagieren sich ganz selbstverständlich für unsere Ge- sellschaft und gestalten damit aktiv die Zukunft unseres Landes mit. Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig die Übernahme sozialer Verantwortung für den gesell- schaftlichen Zusammenhalt ist“, sagte die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Dr. Nicole Hoffmeis- ter-Kraut. „Deshalb freut es mich ganz besonders, dass viele Unternehmen und ihre Partner trotz der aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheiten an ihrem Engagement festhalten. Diesen Einsatz möchten wir mit dem Lea-Mit- telstandspreis würdigen“, so die Ministerin weiter. „Viele mittelständische Unternehmen in Baden-Würt- tembergs setzen ein starkes Zeichen der Mitmensch- lichkeit in einer Zeit von Krisen, die das Potenzial haben, die Gesellschaft zu spalten“, erklären die beiden Vor- standsvorsitzenden der Diakonie in Baden-Württemberg, Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller (Württemberg) und Oberkirchenrat Urs Keller (Baden). „Deshalb ist diese Auszeichnung sehr wichtig.“ „Wenn es darum geht, Ideen für ein lebenswertes Klima oder eine solidarische Gesellschaft zu entwickeln, über- nehmen die Unternehmen geradezu eine Vorbildfunktion. Sie sind im Südwesten eine innovative und bereichernde Kraft, die tut uns allen gut“, so die beiden Caritasdirekto- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 ren Oliver Merkelbach (Stuttgart) und Claus Peter Dreher (Freiburg). „Jedes Jahr sind wir überrascht und staunen ob der Kreativität und Ideen, die die Bewerberinnen und Bewerber des Lea-Mittelstandspreises einbringen.“ Caritas, Diakonie und Ministerium wollen sich mit dem Mit- telstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Würt- temberg bei den engagierten Unternehmen im Land bedanken. Zugleich soll der Preis weitere Unternehmen motivieren, sich gesellschaftlich zu engagieren oder ihr bisheriges Engagement fortzusetzen. Zusammen mit der Landesbischöfin Prof. Dr. Heike Spring- hart (Evangelische Landeskirche Baden) und dem Lan- desbischof Ernst-Wilhelm Gohl (Evangelische Landes- kirche Württemberg) sowie den Bischöfen Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart) und Erzbischof Stephan Burger (Erzdiözese Freiburg) hat Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut die Schirmherrschaft für den bundesweit teilnehmerstärksten Wettbewerb im Bereich Corporate Social Responsibility von kleinen und mittle- ren Unternehmen übernommen. Die Bischöfe sind sich einig, dass die Nachwirkungen von Corona und die ak- tuelle Energiekrise solidarisches Handeln immer mehr einfordern. „Durch die anhaltenden Krisen sind kleine und mittelständische Unternehmen besonders belastet. Umso mehr gilt ihnen Achtung und Dank für ihr verant- wortliches, klimagerechtes und nachhaltiges Handeln, das auch in dieser schwierigen Zeit einen Beitrag zum sozialen Miteinander in unserer Gesellschaft leistet. Es fördert die Zukunft unserer Städte und Gemeinden sowie den Erhalt von Arbeitsplätzen.“ Weitere Informationen Eine Bewerbung ist online möglich unter www.lea-mittel- standspreis.de. Unter der gleichen Online-Adresse sind weitere Informationen zum Mittelstandspreis für soziale Verantwortung erhältlich. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury mit anerkannten Vertretern aus der Fach-, Wirtschafts- und Medienwelt. Die Verleihung des 17. Lea-Mittelstandspreises findet am 5. Juli 2023 im Rahmen einer feierlichen Festver- anstaltung im Weißen Saal im Neuen Schloss in Stutt- gart statt. Regierungspräsidium Tübingen bietet 2023 landesweit Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an Information über Anmeldeschluss und Zulassungsvor- aussetzungen Wie in den Vorjahren bietet das Regierungspräsidi- um Tübingen auch im Jahr 2023 Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an und nimmt hierfür ab sofort Anmeldungen entgegen. Zur Meisterprüfung zugelassen wird, wer eine Abschluss- prüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in ge- macht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gear- beitet hat. Ferner können an der Meisterprüfung Personen teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben einer Meis- terin oder eines Meisters nachweisen. Darüber hinaus werden auch solche Interessenten oder Interessentinnen zugelassen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen, dass sie die erforderlichen Kennt- nisse und Fertigkeiten erworben haben. In der Regel bereiten sich die angehenden Meisterinnen und Meister durch einen berufsbegleitenden Vorberei- tungslehrgang auf die Prüfung vor. Unterschiedlichen Träger der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen wie bei- spielsweise die Fachschulen, Berufsschulen oder Ver- bände bieten die Vorbereitungskurse an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg an. Die Teilnahme an einem solchen Kurs ist nicht Zulassungsvoraussetzung, wird aber dringend empfohlen. Das Anmeldeformular für die Prüfung und weitere Infor- mationen sind auf der Internetpräsenz des Regierungs- präsidiums Tübingen unter Anmeldung zur Meisterprü- fung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin (baden-wuerttemberg.de) abrufbar. Anmeldungen für die Prüfungsstandorte Fachschule für Landwirtschaft - Fachrichtung Hauswirtschaft Bad Waldsee im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg müssen bis spätestens Montag, 6. März 2023 eingegangen sein. Anmeldeschluss für die Prüfungsstandorte Jus- tus-von-Liebig Schule Aalen, Mildred-Scheel-Schule Böblingen, Edith-Stein-Schule Freiburg und Peter-Bruck- mann-Schule Heilbronn im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ist Dienstag, 16. Mai 2023. Die Anmeldungen müssen an das Referat 31 des Re- gierungspräsidiums Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen gerichtet werden, welches im Anschluss die Prüfungstermine mitteilt. Hintergrundinformation: bei ausreichend Interessenten und Interessentinnen star- ten im Frühjahr 2023 an der • Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell, Ansprechpartnerin Frau Dreas-Lutz • und im Herbst 2023 an folgenden Standorten neue Vorbereitungskurse: • Justus-von-Liebig Schule Aalen, Ansprechpartnerin Frau Mohr • Mildred-Scheel-Schule Böblingen, Ansprechpartnerin Frau Bauser • Edith-Stein-Schule Freiburg, Ansprechpartner Herr Kugel • Peter-Bruckmann-Schule Heilbronn, Ansprechpartner Herr Weinstock • Berufsschulzentrum Radolfzell, Ansprechpartnerin Manuela Salewski • Fachschule für Landwirtschaft - Fachrichtung Hauswirt- schaft Bad Waldsee, Ansprechpartnerin Frau Weiland Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Aus- und Fortbildung im Beruf Hauswirtschafter/in zuständig. Es organisiert daher auch die Meisterprüfung in diesem Beruf zentral für ganz Baden-Württemberg. Bei der Meisterprüfung werden neben Fachwissen auch Aufgaben aus den Bereichen geprüft, die in hauswirt- schaftlichen Führungspositionen zentrale Bedeutung ha- ben. Zu nennen sind insbesondere: Betriebswirtschaft, Analysieren von Betriebssituationen, Entwickeln und Umsetzen von Unternehmenszielen und Konzepten, Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben, Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kos- tenmanagements, Berufs- und Arbeitspädagogik sowie Mitarbeiterführung. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 DRK- Wohnberatung – für die Anpassung des Wohnumfeldes Manchmal sind es die kleinen Hindernisse im Wohnum- feld, die das Leben schwer machen. Treppen, fehlende Geländer oder Haltegriffe, ein schmaler Zugang zum Bad oder eine Schwelle zum Balkon können es schwie- rig machen, zuhause selbstständig zurecht zu kommen. Die DRK-Wohnberater kommen für eine Beratung zu Ih- nen, egal ob sie in einer Wohnung oder einem Haus, zur Miete oder im Eigentum, wohnen. Gemeinsam werden die Gegebenheiten vor Ort besprochen und individuelle Tipps und Empfehlungen gegeben. Oftmals gibt es kleine Lösungen mit großer Wirkung. Eine zusätzliche Sitzmög- lichkeit in der Küche oder im Bad oder die Änderung der Position und Höhe bestimmter Möbelstücke bieten mehr Komfort. Reichen die Maßnahmen nicht aus, beraten die Wohnberater über bauliche Anpassungen, wie bspw. dem Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Treppen- liftsystems. Sie erhalten im Rahmen der Beratung auch Hinweise zu den Finanzierungsmöglichkeiten. Immer mit dem Grundsatz: Wir schlagen Lösungen vor – über die Realisierung entscheiden Sie. Die Wohnberatung wird im Auftrag des Landkreises Ra- vensburg durchgeführt und kann von allen Personen mit Wohnsitz im Landkreis Ravensburg in Anspruch genom- men werden. Für nähere Auskünfte und die Vermittlung eines Hausbe- suchs, wenden Sie sich bitte an: DRK – Kreisverband Ravensburg, Wohnberatung, Frau Adam, Tel. 0751-56061-55, Mail Theresa.Adam@rotkreuz-ravensburg.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bescheinigung für Ruheständler wird derzeit verschickt: Hilfe bei der Steuererklärung Hilfe bei ihrer Steuererklärung erhalten Ruheständler durch die kostenlose Bescheinigung »Information über die Meldung an die Finanzverwaltung«. Diese Beschei- nigung führt alle steuerrechtlich relevanten Beträge auf, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch für das Jahr 2022 an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Wer die »Information über die Meldung an die Finanzver- waltung« in der Vergangenheit schon einmal angefragt hat, bekommt sie auch für 2022 wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie hingegen erstmals benötigt, kann sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/ steuerbescheinigung anfordern. Als sogenannte eDaten liegen die steuerrechtlich rele- vanten Beträge der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich dem Finanzamt vor und müssen seit 2019 nicht mehr von Hand in die Steuererklärung eingetragen werden. Wer jedoch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss nur dann selbst Eintragungen vor- nehmen, wenn diese eDaten nicht oder nicht zutreffend übermittelt wurden. Energiepreispauschale nicht enthalten Bei der aufgrund des Rentenbezugs ausgezahlten Ener- giepreispauschale in Höhe von 300 Euro handelt es sich nicht um eine Rentenleistung. Daher ist die Energieprei- spauschale nicht in der Bescheinigung enthalten, wenn- gleich die Zahlung der Finanzverwaltung mitgeteilt wur- de. Eine zusätzliche Bescheinigung über die Zahlung der Energiepreispauschale erteilen die Rentenversicherungs- träger daher nicht. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Inter- net unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de steht die Broschüre unter »Pressemitteilungen und Nachrich- ten« ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. 760R43S1 Lösung: Kartenverteilung: bekannt Vorhand gewinnt Pik wie dargestellt mit 64 Augen. Dabei war Kreuz-König von Hinterhand im 7. Stich verhängnisvoll. Klar war doch: Vorhand musste noch dreimal Trumpf besitzen – und was noch? Falls auch Karo-Ass, haben die Gegner keine Gewinnchance! Aber immer, wenn es in Mittelhand sitzt, schließlich hat man ja schon 49 Augen. Also Herz-9 auf den Tisch! Sticht Vorhand, kann Mittelhand Kreuz-8 abwerfen, um auf Kreuz-Dame das Karo-Ass einzubinden. 67! Abwerfen? 63! So oder so – Vorhand kann hier eigentlich nicht gewinnen. Skataufgabe Nr. SK 1023 Kartenabbild: Kreuz-Bube, Pik-Bube, Herz-Bube; Pik-10, -König, -7; Kreuz-Dame, -7; Herz-Dame, -8 Entscheidender Fehler im Gegenspiel Mit diesem Blatt spielt Vorhand nach dem Drücken (Karo- König, -9) Pik. Mittelhand besitzt dazu Pik-Ass, -9; Kreuz-10, -8; Herz-10, -7; Karo-Ass, -10, -Dame, -7, und Hinterhand hat Karo-Bube; Pik-Dame, -8; Kreuz-Ass, -König, -9; Herz-Ass, -König, -9; Karo-8. Vorhand schau- kelt dieses eher dürftige Spiel bei folgendem Verlauf mit 64 Augen nach Hause: 1. V Kreuz-Bube M Pik-9 H Karo-Bube (+4) 2. V Pik-Bube M Pik-Ass H Pik-8 (+13) 3. V Herz-Bube M Karo-7 H Pik-Dame (+5) 4. V Herz-8 M Herz-10 H Herz-Ass (–21) 5. H Herz-König V Herz-Dame M Herz-7 (–7) 6. H Kreuz-Ass V Kreuz-7 M Kreuz-10 (–21) 7. H Kreuz-König V Kreuz-Dame M Kreuz-8 (–7) Reststiche für Alleinspieler (+38) Skat (+4) (+64) Frage: Wer von den Gegenspielern hat in welchem Stich welchen entscheidenden Fehler begangen, ohne den der Alleinspieler nie hätte gewinnen können? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Fax 07154 8222-15 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 79,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 114,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 57,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 45,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 91,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 102,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 MIETGESUCHE Gitarenuntericht in Baindt! Für alle Altersgruppen! Viele Stilrichtungen! Jetzt anmelden bei T. Kalkreuth, Tel. 07529/634881 BEWIRB DICH JETZT Bewerbung@vaude.com, Kontakt: Sabine Bukenberger VAUDE Sport GmbH & Co. KG Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang VAUDE SUCHT Jobber*innen in der Logistik im Zeitraum von Februar bis April 150 € Prämie ab einem Zeitraum von 3 Wochen Meine Frau, mein fünfjähriger Sohn und ich suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Wohnung zur Miete.Die Woh- nung sollte mindestens 3 Zimmer haben und sollte sich, wenn mög- lich, in Baindt befinden, da wir aufgrund diverser ehrenamtlicher Tä- tigkeit gerne bleiben würden.Wir sind eine ruhige und zuverlässige Familie und freuen uns über jeden Hinweis und jede Information über freie Wohnungen.Vielen Dank im voraus.Tel.0171/5469311 STELLENANGEBOTE UNTERRICHT stabiler Beitra stabiler Beitrag Vorteile bis 1.590 € MIT UNS ALS NAVIGATOR IST GESUNDHEIT KEINE GLÜCKSSACHE JETZT ANKER WERFEN BKK-AHOI.DE Ihre Krankenkasse vor Ort Wir suchen ab März 2023 eine zuverlässige Bürofachkraft m/w/d auf Teilzeit oder Vollzeit zur Verstärkung unseres Teams in Lindau. Bewerbung an: Fischinger Sonnenschutz Heuriedweg 32b · 88131 Lindau Tel. 0 83 82- 49 10 · info@peter-fischinger.de SONNENSCHUTZ FISCHINGER Rohbau erstellt ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Penthouse Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis € 834.000,– Provisionsfrei Beratung im Infocenter: Sonntag 15 - 16 Uhr Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. ■ Wohlfühlwohnungen ■ 4,5 Zi Wohnung ■ Fußbodenheizung ■ Aufzug und Tiefgarage ■ Kaufpreis € 599.000,– Provisionsfrei Beratung im Infocenter: Sonntag 15 – 16 Uhr Wangener Str. 134, Ravensburg Energieausweis in Erstellung. Ab jetzt Beilagenwerbung auch in Weingarten möglich bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaften PLUS 50 % Ersparnis bis Februar. • Auflage 12.000 Exemplare • Ab 70 € je Tsd. Stück (bis 20 gr., 5 € je weitere 5 gr.) Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Sie im Blickpunkt! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert Küchen inflationssicher bestellen! Festpreis 24 Monate ab Bestellung Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Kinder! Wir möchten Sie herzlich einladen zum: Tag der offen Tür 27. Januar 2023 16.00 –19.00 Uhr 07527-960380 www.gms-bergatreute.de Gemeinsam zum Abschluss! Real- oder Hauptschulabschluss in der Klassengemeinschaft Gemeinschaftsschule mit Sport- und Musikprofil Die Eugen-Bolz-Schule … ist eine katholische, staatlich anerkannte Grund-, Werkreal- und Realschule, die nach dem Marchtaler Plan arbeitet. Ergänzt wird das schulische Angebot durch den offenen Ganztagsbereich, der Ihnen & Ihren Kindern ein hohes Maß an Flexibilität gibt. Was: Infoabend Persönliche Führung mit Lehrkraft Wann: 26. Januar 2023 (19.30 Uhr) 30.1. – 3. 2.2023 (Anmeldung per Mail) Wo: Eugen-Bolz-Schule, Mensa Eugen-Bolz-Schule, Haupteingang Mehr Infos… und die ausführliche „Einladung zu den „persönlichen Führungen“ finden Sie auf unserer Homepage unter Aktuelles. Eugen-Bolz-Schule Staatlich anerkannte Freie Katholische Grund-, Real- und Werkrealschule Steinacher Straße 39 | 88339 Bad Waldsee | T +49 7524 978830 | info@eugen-bolz-schule.de Herzliche Einladung ... für Eltern neuer Fünftklässler zum Informationsabend & zu persönlichen Führungen. VERANSTALTUNGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 6,05 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 20.01.2023
    Einladung_23_01_24.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 24. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorausschau auf das Jahr 2023 - mündlicher Bericht 05 Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung 06 Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 07 Doppelhaushalt 2023 und 2024 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 08 Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle 09 Änderung der Friedhofsatzung - Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen - Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens - Änderung des Gebührenverzeichnisses 10 Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe - Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 11 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 67,10 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 23.01.2023
      Einladung_23_01_24.pdf

      Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 24. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorausschau auf das Jahr 2023 - mündlicher Bericht 05 Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung 06 Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 07 Doppelhaushalt 2023 und 2024 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 08 Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle 09 Änderung der Friedhofsatzung - Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen - Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens - Änderung des Gebührenverzeichnisses 10 Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe - Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 11 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 67,10 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 23.01.2023
        Amtsblatt_2023_01_13_KW3.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 13. Januar 2023 Nummer 1/2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 2022 – WAS WAR, WAS KOMMT – 2023 Neugestaltung der Ortsmitte Begonnen hat die Ortskernsanierung im Jahr 2014 mit dem Erwerb der Grundstücke von Ernst Fischer. Viel wurde seither geplant und entwickelt. Unwägbarkeiten, wie beispielsweise ein Hochwasserszenario, wurden aus dem Weg geschafft und mit dem Bau des Kreisverkehrs und der Ansiedlung des Lebensmittelmarktes Feneberg erste In- halte umgesetzt. So hat sich die Ortseinfahrt nach Baindt bereits verändert. Unsere Bürgerschaft und die Vereine wurden im weiteren Verlauf beteiligt und eingebunden. Planungsbüros haben daraus resultierende Anregungen auf- gegriffen, notwendige Dinge mitgedacht und rechtliche Vorgaben erfüllt, so dass die Gemeinde Baindt in diesem Jahr Taten folgen lässt und die Ortsmitte umgestalten wird. Im Frühjahr 2023 nach der Fasnet wird mit den Arbei- ten begonnen. Im Rahmen der Neugestaltung werden die beiden Bushaltestellen barrierefrei, das ist nicht nur ein Wunsch, sondern auch eine rechtliche Vorgabe. Das Fischerareal wird in diesem Zusammenhang mit einem Fuß- gängerüberweg angebunden. Das Parken wird geordnet und die Fläche für ein mögliches Gebäude freigehalten. Unsere Bürgerinnen und Bürger erhalten einen im Alltag und bei Festen hervorragend nutzbaren, barrierefreien Dorfplatz, mit einer guten Durchgrünung, Sitzgelegenheiten und Spielmöglichkeiten. Wasser wird zugänglich und erlebbar. Die Gemeinde hat dann eine zukunftsfähige Ortsmitte, die auch für heißer werdende Sommer gerüstet ist, denn die Attraktivität einer Kommune bemisst sich auch in der Qualität ihrer Infrastruktur. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Fischerareal Das Konzeptvergabeverfahren für das Fischerareal ging 2022 in die nächste Phase. Der Gemeinderat hat im Januar zwei Ankerprojekte (auf dem Plan mit „1“ und „2“ gekennzeichnet) vergeben. Bei einer Infoveranstaltung am 30. Mai stellten sich beide Ankerprojektträger mit ih- rem Konzept vor. Anker „1“ wird Mietwohnraum schaffen und einen Teil der Wohnungen unter der ortsüblichen Miete vermieten. Darüber hinaus wird er die Planung und Erschließung durch die Privatstraße übernehmen. An- kerprojekt „2“ bietet Eigentumswohnungen mit Service an und übernimmt federführend die Planung und Um- setzung der Tiefgarage. Zwei weitere Anliegerprojekte wurden durch den Gemeinderat im November vergeben. Das Anliegerprojekt „3“ bietet Mietwohnraum für junge Menschen an und das Anliegerprojekt „4“ qualitätvolle Eigentumswohnungen. Trotz der schwierigen konjunktu- rellen Lage seit Beginn des Ukrainekrieges sind für das Anliegerverfahren acht gute Bewerbungen eingegan- gen, so dass sich das gewählte offene Konzeptverga- beverfahren bewährt hat. Mitte Januar wird, soweit es die Witterung zulässt, mit dem Bau der Fischerstraße, die durch das Quartier führt, begonnen. Mit einem Bau- beginn der ersten Gebäude kann in der 2. Jahreshälfte gerechnet werden. Bildung Schulsanierung Der Gemeinderat hat- te 2021 die Sanierung des aus den 70er Jah- ren stammenden blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanie- rung und Aufstockung des Hauptgebäudes beschlossen. Nach einer europaweiten Ausschreibung der Pla- nungsaufträge konn- ten Ende 2021 die Pla- nungsleistungen an die Ingenieurbüros vergeben werden. An- fang 2022 wurde das Baugesuch eingereicht damit im Anschluss die Bauarbeiten ausgeschrieben werden konnten. Die Kosten der Sanierung betragen knapp 9 Millionen Euro. Nach den Sommerferien 2022 wurde mit den Abrissarbeiten im Gebäude begonnen. Mit dieser vollumfänglichen Sanierung unserer Grundschule, finden unsere Kinder hervorragende Bedingungen vor, um gut lernen zu können. Nach wie vor findet die bereits seit über 20 Jahren bestehende Kooperation mit der Blinden- und Sehbehinderten-Schule statt. Auch in schwierigen Zeiten wie diesen, ist es wichtig und notwendig, dass eine Gemein- de ihren Pflichtaufgaben nachkommt und in die Zukunft ihrer Kinder investiert. Breitbandausbau Im September war der Spatenstich für den Breitband- ausbau. In einem ersten Schritt werden auf Baindter Ge- markung im Rahmen des „weißen-Flecken-Programms“ insgesamt 8,4 Kilometer Trasse verlegt. Erst danach folgt der Anschluss der „grauen Flecken“. Der Breit- bandausbau wird finanziell vom Bund und vom Land Baden-Württemberg mit insgesamt 90 % der anfallen- den Kosten bezuschusst. Als weiße Flecken werden un- terversorgte Haushalte bezeichnet. Es handelt sich da- bei um Haushalte, die eine Internetgeschwindigkeit von weniger als 30 Mbit/s im Download an ihrem Anschluss zur Verfügung haben. Graue Flecken sind Haushalte mit einer Internetgeschwindigkeit von unter 100 Mbit/s. Sehr froh ist die Gemeinde, dass durch die schnelle Be- schlussfassung des Gemeinderates für die Aufnahme in Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 das „graue-Flecken-Programm die Antragstellung der Gemeinde Baindt noch vor dem Förderstopp durch den Bund erfolgt ist. Unser Gemeinwesen Schwester Carola ist verstorben Bereits zu Beginn des Jahres, am 04. Februar, verstarb unsere liebe Schwester Carola überraschend. Wir sagen von Herzen Danke für alles, was sie uns Gutes getan hat, und werden sie sicherlich nicht vergessen. Besuch der Bundestagsabgeordneten Heike Engel- hardt Am 04. Mai war die Bundestagsabgeordnete Heike En- gelhardt zu Gast in Baindt. Sie berichtete über Themen der Bundespolitik und zeigte sich sehr interessiert über die Entwicklungen in unserer Gemeinde. Digitaldialog Abschlussveranstaltung Zur gemeinsamen Gestaltung des digitalen Wandels, zum gegenseitigen Austausch und als Stimmungsbaro- meter für die Digitalisierung wurde das Forschungspro- jekt „Digitaldialog 21“ geschaffen. In den Jahren 2020 und 2021 wurden in Baindt bereits Bürgerdialoge zum digitalen Wandel angeboten. Am 02. Juni 2022 fand die Abschlussveranstaltung des Forschungsprojektes im Hospitalhof Stuttgart statt. Bei dieser Vorstellung und Diskussion der Projektergebnisse wurde die Gemeinde durch Herrn Abele und Herrn Müller von der Gemeinde- kämmerei sowie Bürgermeisterin Frau Rürup vertreten. Fronleichnam Nach zweijähriger Corona-Pause konnte 2022 die Fron- leichnamsprozession in Baindt wie gewohnt stattfinden. Bestaunt werden konnten auf dem Prozessionsweg die Blumenteppiche der Ministrantinnen und Ministranten sowie der Landjugend. Ehrenamtsfest Am 16. September fand das Ehrenamtsfest in der Schenk-Konrad-Halle statt. Geehrt wurden neben un- seren Blutspenderinnen und Blutspendern erfolgreiche Baindter Sporterlerinnen und Sportler vom Taekwondo sowie die ersten Herrenmannschaften der Abteilung Tennis und Fußball. Außerdem wurden Ralf Mischkowski, Stefan Boenke, Wolfgang Brückner, Sibylle Boenke, Oskar Halder, die Initiatoren vom Bikepark Baindt, Franz Schnez, Georg Konzett, Felix Haller, Vertreter vom Kunst- kreis Baindt, Helga Kaminski, Rainer Beer, Anja Eckert und Thomas Stephan für ihre großartige ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit geehrt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Einweihung des DRK-Heims Was mit den ersten Ideen Ende 2018 begann, fand am 22. Mai seinen vorläufigen Höhepunkt: über 300 Gäste durften die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt, die DLRG Baienfurt und der Kunstkreis Baindt beim Tag der offe- nen Tür anlässlich der Eröffnung begrüßen. Hauptübung Freiwillige Feuerwehr Nach zwei Jahren Pause konnte auch wieder die Haupt- übung durchgeführt werden. Die Probe verfolgten sehr viele Zuschauerinnen und Zuschauer. Im Szenario brann- te bei der Zimmerei Konzett unter dem Vordach eine Palette mit Dämmmaterial. Neben der Freiwilligen Feu- erwehr nahmen auch die Helfer vor Ort des DRK sowie der MTW mit den Führungskräften der Feuerwehr und der Drohnengruppe an der Übung am Einsatzobjekt teil. Ausflug der Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Am 02. Oktober fand der Ausflug der Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr statt. Auf dem Programm stand zuerst die Besichtigung des Klosters in Neresheim, der Heimat unserer Bürgermeisterin. Von dort aus ging es zum Härtsfeldsee und anschließend mit der „Schättere“, der Härtfeldsbahn, wieder nach Neresheim zurück. Sankt Martinsumzug Am 11. November fand nach zweijähriger Corona-Pause der traditionelle St. Martinsumzug in Baindt statt. Die Kin- der unserer Kindergärten zogen mit ihren Laternen von den Kindergärten zum Klosterhof. Dort wurde die Szene der Mantelteilung dargestellt. Sankt Martin hoch zu Ross teilte seinen Mantel mit einem Bettler am Wegesrand. Auch unsere Geflüchteten aus der Ukraine, die zu dieser Zeit in der Sporthalle untergebracht waren, haben mit ihren Kindern teilgenommen und waren dankbar für ein Stück Normalität und Ablenkung. Vereine Narrenzunft Raspler Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Nach einjähriger Pause konnten unsere Raspler im Fe- bruar die 5. Jahreszeit feiern. Beim Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag übernahmen die Raspler die Macht. Sie stürmten das Rathaus und entmachteten Bürgermeisterin Simone Rürup. Anschließend wurde auf dem Dorfplatz gemeinsam mit den Schalmeien ge- schunkelt und getanzt. 111 Jahre Musikverein Baindt Vom 24. bis zum 27. Juni fand das Dorfmusikfest anläss- lich des 111-jährigen Bestehens des Musikvereins Baindt statt. Höhepunkt war sicherlich der Massenchor mit den teilnehmenden Musikkapellen und der anschließende Festumzug. Ganz Baindt half zusammen, arbeitete und feierte gemeinsam an vier Tagen. Stolz kann der Musik- verein auf ein gelungenes Jubiläumsjahr zurückblicken, wobei wir uns auch in diesem Jahr noch auf einen Hö- hepunkt freuen dürfen. Am Samstag, 25. März tritt der Musikverein gemeinsam mit dem Projektchor auf. Wir dürfen gespannt sein! Fest der Schalmeien Auch das Fest der Schalmeien konnte in diesem Jahr wieder in gewohntem Umfang stattfinden und wurde ganz hervorragend besucht. Reitergruppe Zum 47. mal fand in Baindt das Reitturnier im August statt. Insgesamt hatten sich 500 Starter für die verschie- denen Dressur-, Spring- und Fahrprüfungen angemeldet. Nachdem der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Reithalle“ im November im Gemeinderat gefasst wurde, steht einem Bau der Reithalle nun nichts mehr im Wege. 40 Jahre Landfrauen Am 3. Advent haben die Landfrauen bei richtig leckerem Essen und mit tollem Programm ihr Jubiläum zum 40-jähri- gen Bestehen gefeiert. Die aktiven Damen um Doris Sonn- tag sind aus unserer Gemeinde nicht wegzudenken und wenn immer man sie braucht, sind sie da und packen an. Wohnen in Baindt Bauplätze zur Vergabe Die Gemeinde Baindt vergibt im allgemeinen Wohnge- biet „Grünenberg - Stöcklisstraße“ insgesamt 8 Bauplät- ze für die Bebauung mit Einfamilien- bzw. Doppelhäu- sern im Einheimischenmodell. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 14. Januar 2023. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Baugebiet „Bühl“ In der Gemeinderatssitzung im November wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Mittel- bis langfristig entsteht hier ein wertiges und gut durchgrüntes Baugebiet mit ca. 45 Wohneinheiten. Verkehrliche Infrastruktur Neubau Geh- und Radweg Sulpach Ende Februar begannen die Arbeiten für den Neubau des dritten Bauabschnittes des Geh- und Radweges vom Hasenweg Richtung Mochenwangen. Im Zuge dieser Baumaßnahme musste die Sulpacher Straße im Bereich der Bauarbeiten voll gesperrt werden. Am 21. Oktober wurde dann im Rahmen eines kleinen Festaktes die Fertigstellung gefeiert. Die Gesamtkosten für den Bau des Geh- und Radweges belaufen sich auf 1.655.000 €, aufgrund der Bundes- und Landesförderung sind von Seiten der Gemeinde ca. 635.000 € zu leisten. Barrierefreie Bushaltestellen Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personen- nahverkehrs (ÖPNV) ist ein wichtiges gesellschaftspo- litisches Ziel und rechtliche Vorgabe. Neben den schon Neubau Radweg entlang der L 314 Das Regierungspräsidi- um Tübingen plant einen Radweg entlang der L 314 und somit zu gro- ßen Teilen entlang der Baindter Gemarkung zwischen Baienfurt und Bergatreute. In einem 1. Bauabschnitt soll für den ca. 5,7 km langen Teilabschnitt zwischen Baienfurt und dem Ab- zweig Bolanden der Radweg verwirklicht werden. Die Maßnah- me befindet sich be- reits in der Vorplanung. Gelingt die Umsetzung dieser Radwegever- bindung ist ein großer Schritt für mehr Sicher- heit im Radverkehr und in Richtung Mobilitäts- wende erreicht. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 umgebauten Bushaltestellen „Marsweilerstraße“, „Hoch- behälter“ und „Blinden- und Sehbehindertenschule“ wur- den im Herbst auch die Bushaltestellen in der Garten- straße fertig gestellt. Neues E-Auto für den Bauhof Die Energiewende schreitet voran und mit ihr verändert sich auch die Mobilität. Zusätzlich zum ersten Elektrofahr- zeug des Bauhofs und des Elektro-Dienstfahrzeugs der Verwaltung, nutzt der Bauhof nun seit Anfang des Jahres 2022 ein weiteres E-Fahrzeug, einen Opel Vivaro-e. Die Ge- meinde Baindt geht hier mit gutem Beispiel für ein klima- freundliches und -bewusstes Leben voran. Für alle drei Fahrzeuge konnten Zuschüsse des Bundes generiert wer- den. Daseinsvorsorge Sturmschäden Anfang August ist ein starkes Unwetter über Oberschwa- ben gezogen. Auch Baindt blieb davon nicht verschont. Zahlreiche Bäume konnten dem Sturm nicht standhal- ten und knickten um oder wurden entwurzelt. Auch der Fangzaun am Sportplatz wurde in Mitleidenschaft ge- zogen. Zwischenzeitlich wurde dieser wieder erneuert. Freiwillige Feuerwehr füllt Sandsäcke In einer gemeinsamen Aktion mit den Feuerwehren Baien- furt und Wolpertswende befüllte die Jugendfeuerwehr Baindt insgesamt eintausend Sandsäcke. Circa 13 Ton- nen Sand wurden dabei innerhalb kurzer Zeit abgefüllt. Für den Ernstfall wird ein Teil der Säcke im Bauhof ein- gelagert. Im Vorfeld konnten Baindter Bürgerinnen und Bürger zum Schutz der eigenen Häuser und Grundstü- cke, einen Teil der gefüllten Säcke bestellen. Neues Notstromaggregat Insbesondere flächende- ckende und langandau- ernde Stromausfälle stel- len zwischenzeitlich ein wichtiges Einsatzszenario für unsere Feuerwehr dar. Die Gemeinde hat hier entsprechend reagiert und für die Kommune ein 60-kVA-Aggregat be- schafft. Das Notstromag- gregat ist kein vollständi- ger Ersatz für eine funktionierende Netzver- sorgung, jedoch kann damit eine Mindestnotstromver- sorgung gewährleistet werden. Sanierung Sportplatzbeleuchtung Nachdem die Verkabelung der Sportplatzbeleuchtung aus den 60er Jahren stammte und die Masten zum Teil nicht mehr die Vorgaben der Standsicherheit erfüllten, wurde die Sportplatzbeleuchtung vollumfänglich durch neue LED-Beleuchtung ersetzt. Der Sportplatz ist für un- sere Sportlerinnen und Sportler jetzt besser ausgeleuch- tet, die Nachbarschaft hingegen weniger und es können zusätzlich Stromkosten gespart werden. Friedhof Erweiterung Bestattungsmöglichkeiten Auf dem Friedhof in Baindt wird seit 2022 neben der „klassischen“ Erd- und Urnenbestattung und Bestattung Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 in Urnenwänden auch die Möglichkeit der Bestattung in Urnenrasengräbern sowie der halbanonymen und ano- nymen Urnengrabbestattung angeboten. Natur und Klimaschutz Erweiterung kommunales Nahwärmenetz Wie bereits im vergangenen Jahr, wird 2023 eine er- neute Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes erfolgen. So wird das Neubaugebiet Fischerareal voll- ständig an das Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt angeschlossen und soll dann in Zukunft größtenteils mit Wärme aus Erneuerbaren Quellen versorgt werden. Neue Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern Als wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Stromerzeu- gung wird auf dem Dach des Blauen Gebäudes der Klos- terwiesenschule bis voraussichtlich Ende 2023 bzw. An- fang 2024 eine neue Photovoltaikanlage errichtet. Weitere PV-Anlagen auf kommunalen Dächern sind in Planung. Speziell die großen Dachflächen von Sporthalle und Bau- hof werden auf ihre Geeignetheit für PV-Anlagen geprüft. Software zur Energiedatenerfassung Um die Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude zu vereinfachen, wurde eine spezielle Software angeschafft. Da zudem u. a. QR-Codes zum Ablesen der Zählerdaten eingeführt wurden, sind Messfehler zukünf- tig äußerst unwahrscheinlich. Außerdem ermöglicht die Software ein frühzeitigeres Erkennen von Auffälligkeiten bei den Energieverbräuchen und trägt so dazu bei, die kommunalen Energieverbräuche zu reduzieren. Hochwasserschutzkonzept Hirschstraße Insgesamt wurden und werden knapp zwei Millionen Euro für Hochwasserschutzmaßnahmen in Baindt in- vestiert. Erste größere Maßnahme war die Öffnung des Sulzmoosbaches im Jahr 2021. Außerdem wird im Zu- sammenhang mit dem künftigen Baugebiet „Bühl“ und vor allem damit auch die bestehenden Baugebiete und deren Bewohnerinnen und Bewohner vor Starkregen sicherer sind, oberhalb der Hirschstraße und der Zep- pelinstraße ein Gewässer 2. Ordnung angelegt Es wird Platz für Oberflächenwasser geschaffen, damit dies nicht ungebremst in die Keller und Häuser unserer Bür- gerschaft eindringen kann. Klimamobilitätsplan Die Gemeinden im Gemeindeverband Mittleres Schus- sental arbeiten in Sachen Klimaschutz eng zusammen, da diese Probleme und Herausforderungen nicht an den jeweiligen Gemarkungsgrenzen enden. Nur gemeinsam können wir durch aktive Veränderungen das Ziel eines klimaneutralen Schussentals erreichen! Ein wichtiger Baustein ist hierbei der Öffentliche Personennahverkehr. Ziel muss es sein, dass man in Hauptverkehrszeiten zur Bushaltestelle geht und davon ausgehen kann, dass in einer absehbaren Zeit auch ein Bus fährt. Nistkästen Anfang Januar wurden mehrere Nistkästen im Gemein- degebiet für Fledermäuse und Vögel angebracht, unter anderem auch am Rathaus. Vielen Tieren wird damit die Chance auf einen Platz zum Nestbau sowie zum Schutz vor Feinden und schlechter Witterung gegeben, den die- se in der freien Natur kaum noch finden. Dorfputzete Bei schönem Wetter fand am 07. Mai zum elften Mal in unserer Gemeinde die „Dorfputzete“ statt. Ca. 30 Helfer- innen und Helfer halfen mit, verschiedenste Plätze im Gemeindegebiet zu säubern. Im Anschluss daran, konn- ten sich alle fleißigen Helferinnen und Helfer auf dem Feuerwehrgelände bei einem Vesper stärken. Stadtradeln Zum vierten Mal nahm Baindt an der Aktion „STADTRADELN“ des Landkreises teil. Ins- gesamt sind Baindter Radlerinnen und Rad- ler in drei Wochen (vom 25. Juni bis zum 15. Juli 2022) starke 31.084 Kilometer ge- fahren. Sowohl die Teilnehmenden mit den meisten gefahre- nen Kilometern, als auch das Team mit den insgesamt am meisten gefahrenen Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kilometern erhielten eine kleine Überraschung in Form einer Trinkflasche. Außerdem wurden drei weitere Stadt- radlerinnen und Stadtradler von Bürgermeisterin Simone Rürup ausgelost. Ukrainekrieg Auch die Gemeinde Baindt zeigt Flagge und solidarisiert sich mit der Ukraine, die von Putin angegriffen wurde. Vielen Dank allen Helferinnen und Helfern, die die Ge- meindeverwaltung in diesem Jahr unterstützt haben. Sei es mit Sachspenden, Geldspenden oder mit der Bereit- schaft Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In Baindt wurde die Sporthalle im November dem Land- kreis Ravensburg als Notunterkunft zur Verfügung ge- stellt. Zur Unterbringung der ca. 70 Geflüchteten wur- den in der Halle Feldbetten aufgestellt. Die Johanniter übernahmen die Betreuung und der Malteser Hilfsdienst die Verpflegung der Geflüchteten. Bei der Essensausga- be halfen auch ukrainische Geflüchtete mit, die schon länger in Baindt wohnen. Die Geflüchteten wurden im weiteren Verlauf in Behelfsunterkünften im Landkreis untergebracht. Nach wie vor besteht großer Bedarf an bezahlbarem und ordentlichem Wohnraum. Gremienarbeit Klausurtagung des Gemeinderates Im März unternahm der Gemeinderat eine zweitägige Klausurtagung. Verschiedene Platzgestaltungen im öf- fentlichen Raum im Hinterland des Bodensees wurden in Augenschein genommen. Ein weiterer Diskussionspunkt war die bauliche Weiterentwicklung der Gemeinde. Im Flächennutzungsplan, der gemeinsam mit dem Gemein- deverband Mittleres Schussental fortgeschrieben wird, müssen jetzt die Weichen für eine mögliche Bebauung in den nächsten 20 Jahren gestellt werden. Ehrung Herr Dieter Herrmann gehört dem Gemeinderat seit 30 Jahren an. In der Zeit vom 05. März 1991 bis zum 13. September 1994 war und seit dem 02. April 1996 ist Herr Herrmann im Gremium ehrenamtlich tätig. Als An- erkennung für seine langjährige Tätigkeit und verbun- den mit einem herzlichen Dank, erhielt Herr Herrmann die Ehrenurkunde, eine Stele sowie eine Anstecknadel des Gemeindetags Baden-Württemberg von Bürger- meisterin Rürup überreicht. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Von Herzen DANKE! Dieser Rückblick könnte noch um viele Themen und auch schöne Ereignisse verlängert werden, doch sollten dies nur Impressionen sein und durchaus die Erkenntnis, dass auch in einer von Krisen geprägten Zeit einiges vorwärts geht. Unsere Verwaltung ist leistungsstark und motiviert. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung. Darüber hinaus danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates. Das Jahr 2022 hielt eine Vielzahl von Krisen bereit, wie beispielsweise die Energiekrise, die Klimakrise, das Ringen um Fachkräfte oder den Engpass bei den Lieferketten, um nur ein paar zu nennen. Das Gremium war gefordert und musste schwierige Entschei- dungen treffen. Es wurde in vielen zeitintensiven Sitzungen richtig viel gestemmt und geleistet! Bei allen Herausforderungen bin ich dankbar für das Engagement unserer Baindterinnen und Baindter. So ist die Zusammenarbeit mit unserer Feuerwehr und unserem Kommandanten konstruktiv und zielorientiert; un- sere Vereine haben das Zusammenleben in unserer Gemeinde mit ihren Aktivitäten und tollen Festen wieder richtig schön gemacht. Oft war die Freude über die zurückgekehrte Normalität nach Corona zu spüren, und Geselligkeit wurde groß geschrieben. Danken möchte ich an dieser Stelle auch den Baindterinnen und Baindtern, die Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung gestellt haben. Noch vor einem Jahr hätten wir uns nicht träumen lassen, vor wel- chen riesigen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen wir in diesem Jahr stehen. Der Krieg in der Ukraine war eine davon. Allen Helferinnen und Helfern, die für die Geflüchteten in unserer Gemeinde da sind, danke ich ebenfalls. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für ihre Nachbarinnen und Nachbarn sowie für ihre Mitmenschen ein- setzen, im Kleinen wirken und beherzt mit anpacken, spreche ich meinen Dank aus. Die Krisen unserer Zeit wer- den womöglich zu einem ständigen Begleiter werden, doch bin ich voller Hoffnung und Zuversicht, dass wir in unserer Gemeinde einiges dazu beitragen können, dass wir ein gutes Jahr 2023 bekommen werden. Für das kommende Jahr wünsche ich Ihnen allen nur das Beste, Glück und Gottes Segen! Bleiben Sie gesund und haben Sie es gut in Baindt. Herzliche Grüße Simone Rürup Bürgermeisterin Amtliche Bekanntmachungen Nachruf In Trauer nimmt die Gemeinde Baindt Abschied von Herrn Uwe Nehls Herr Nehls war von 14.09.2004 bis 22.07.2014 Mitglied des Gemeinderates. Auch war er seit 1996 bis zu seinem Tode als Gutachter für die Gemeinde tätig. Er übte das ihm übertragene Ehrenamt kompetent und vorbildlich aus. Wir danken dem Verstorbenen für sein vielfäl- tiges ehrenamtliches Engagement zum Wohle unserer Gemeinde und werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Für die Gemeinde Baindt Simone Rürup Bürgermeisterin Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2023 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2023 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2023 per SEPA-Lastschriftver- fahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugser- mächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der VR Bank Ravensburg-Weingarten e.G. IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustel- len, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Stellenausschreibungen Wir suchen für unser Bauamt eine stellvertretende Leitung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Woh- nen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeinde- verwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Leitung für das Bauamt (m/w/d). In den nächsten Jahren stehen mehrere große Hochbauprojekte in der Gemeinde an. Es erwartet Sie ein äußerst inte- ressantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientier- ten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauanzeigen • Koordinierung und Betreuung der Bauleitplanung • Überwachung der Bewerberlisten für Bau – und Gewerbegrundstücke • Stellungnahme der Gemeinde zu überregionalen Planungen • Bauberatung für Bauherren bzw. Erteilung von Auskünften zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen • Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken • Koordinierung und Betreuung kommunaler Bauprojekte bei Neu-/Erweiterungs-/Sanierungs- und Umbau- maßnahmen öffentlicher Gebäude • Projektentwicklung, Projektsteuerung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie die Betreuung von ex- ternen Planungsbüros Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Architektur, Stadtplanung bzw. Bauingenieurwissenschaft oder über einen Abschluss als Diplom-VerwaltungswirtIn bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation. • Erfahrungen im Projektmanagement, im Bereich Stadtplanung bzw. Bauordnung, Erfahrung in der Führung von MitarbeiterInnen und Berufserfahrung und Fach– und Rechtskenntnisse in den Leistungsphasen nach HOAI, dem öffentlichen Bauplanungs– und Umweltrecht und im Vergaberecht (BauGB/LBO BW, VOB, HOAI) sind wünschenswert jedoch nicht Grundvoraussetzung. • eigenverantwortliche, strukturierte und wirtschaftliche Arbeitsweise • Durchsetzungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit • Fähigkeit zur Steuerung und Koordinierung komplexer Planungen sowie zu strategischem Denken • flexible Aufgabenwahrnehmung, insbesondere für Gremiumssitzungen in den Abendstunden Wir bieten • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Aufgabengebiet sowie Gestaltungsmöglichkeiten • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit • vorbehaltlich der persönlichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind Aufstiegsmöglichkeiten und Perspektiven bis Besoldungsgruppe A 13 oder entsprechende EG 12 TVöD möglich. • breit gefächerte und aufgabenspezifische Fortbildungen • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Da die Bauamtsleiterin Ende 2026 in den Ruhestand geht, wird bei Bewährung die Bauamtsleiterstelle in Aus- sicht gestellt. Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.01.2023 unter bewerbung@ baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Bauamtsleiterin Petra Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51) oder Bürger- meisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka H Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Helena Escher, Tel.: 0751/95 87 46 47 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 stellvertr. Leitung Hauptamt, Standesamt Frau Maurer 94 06-40 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt - Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bekanntmachung des Satzungsbeschlus- ses zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 08.11.2022 für das Gebiet „westlich der Gemeinde Baindt am Baind- ter Brühl“ den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 als Satzung beschlossen. Der räumliche Gel- tungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntma- chung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan im so genannten Parallelverfah- ren (gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) geändert worden ist. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Plan- zeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Ver- öffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungs- plan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begrün- dung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnis- se der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglich- keiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Baindt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem ist der in Kraft getretene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https:// www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebau- ungsplaene eingestellt und einsehbar. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- chung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzule- gen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 13.01.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin 185/7 188 185/2 185/8 2 1 Baindter Brühl 191/2188/1 196/1 196/2 195 187 Geltungsbereich N maßstabslos Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2023 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemein- de Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Ausgabe neuer Hundersteuermarken Mit den Hundesteuerbescheiden 2023 werden neue Hun- desteuermarken ausgegeben. Diese sind ab dem Jahr 2023 gültig. Der Hundehalter muss freilaufende, anzeigepflichtige Hun- de mit der sichtbar befestigten Steuermarke versehen. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung dem Steueramt zurückzugegeben, da an- sonsten Kosten in Höhe von 5 € berechnet werden. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Vorschläge für die Wahl der Schöffen für die Strafkammer beim Landgericht und die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten des Landgerichtsbe- zirks Ravensburg für die Geschäftsjahre 2024- 2028 Dieses Jahr werden die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ravensburg und Landgericht Ravensburg als Vertre- ter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Baindt wohnen und zum 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsange- hörige im Sinne des § 31 GVG (Gerichtsverfassungs- gesetz). Ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren we- gen schwerer Tat schwebt, indessen Folge es zum Ver- lust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann. Schöffinnen und Schöffen sollen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen aus ihrem täglichen Leben in die Verhandlungen und Beratungen einbringen. Sie ergänzen damit die juristische Sichtweise der Berufs- richterinnen und Berufsrichter. Sie sind, wie diese, nur dem Gesetz unterworfen. Von ihnen werden Lebenser- fahrung und Menschenkenntnis erwartet. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Wenn Sie an dieser Tätigkeit interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Frau Maurer (E-Mail: f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502/9406-40). Ihre Gemeindeverwaltung Der Doppelhaushalt 2023/2024 der Ge- meinde Baindt - Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat wird am 24.01.2023 voraussichtlich die Haushaltssatzung beschließen. Der Haushalt soll die not- wendigen Informationen für die Steuerung der Verwal- tung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt dar- stellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt wurde bereits seit 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenori- entierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressour- cenverbrauchskonzept) umgestellt. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Genera- tionen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Ge- neration soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prin- zip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlosse- nen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressour- cenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszah- lungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Hier werden das ganze Vermögen und alle Verbindlichkeiten dargestellt. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaus- halt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausge- glichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der inter- generativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Ver- mögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgegli- chen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Res- sourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Er- träge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2023 Erträge in Höhe von 13.131.400 € und Aufwendungen in Höhe von 13.472.500 €. 2024 sind Erträge in Höhe von 13.475.400 € und Auf- wendungen in Höhe von 14.300.250 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023: -341.100 € bzw. 2024: -824.850 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des ka- meralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungs- haushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanz- haushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auf- lösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein plane- rischer Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf abzgl. Til- gung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Investitionen werden im NKHR nur im Finanzhaushalt ab- gebildet. Der Ressourcenverzehr findet durch die Abnut- zung erst in den Folgejahren statt und wird dann in Form von Abschreibungen im Ergebnishaushalt aufwandswirk- sam. Der Finanzhaushalt sieht allein für 2023 und 2024 Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 19,14 Mio. € bzw. 12,73 Mio. € vor. Einzahlungen aus In- vestitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüssen, Beiträgen) stehen im Haushaltsplan 2023 und 2024 in Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Höhe von 12,26 Mio. € bzw. 9,35 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunk- te der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule 10,1 Mio. € (2023: 5,1 Mio. €, 2024: 5 Mio. € Stand 2022 wurde bereits 1,2 Mio. € verfügt) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus 400.000 € (2023: 250.000 €, 2024: 150.000 €) • Sozialbau 600.000 € (2023: 100.000 €, 2024: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (2023 Planungskosten: 29.500 €, 2024 Planungskosten: 40.000 €, 2025: Zuschuss Gemeinde 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünf- lächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte (2023: 2.500.000 €, 2024: 850.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Um- gestaltung Dorfplatz (2023: 250.000 €, 2024: 250.000 €) • Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße – Errich- tung Gewässer II. Ordnung: 1.600.000 € • Entwicklung Fischerareal (Erschließung Fischerstra- ße Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Sanierungsgebiet Ortskern II: 2023: 550.000 €, 2024: 100.000 €) • Erweiterung Nahwärmenetz Fischerstraße (2023: 150.000 €, 2024: 150.000 €) • Breitbandversorgung - Umsetzung Bundesförderpro- gramm Glasfaseranschlüsse für nicht versorgte Berei- che (2023: 1.900.000 €, 2024: 150.000 €) • Geh- und Radweg Sulpach-Mochenwangen BA III (Schlussrechnung Ansatz 2023: 300.000 €) • Erschließung Baugebiet Lilienstraße (2023: 410.000 €) • Erschließung Baugebiet Bühl (2023: 40.000 €, 2024: 600.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2023: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energie- zentrale inkl. Solar/PV (2023: 1.000.000 €, 2024: 750.000 €, 2025: 250.000 €) • PV-Anlage Schenk-Konrad-Halle (2024: 60.000 €) • PV-Anlage Bauhof (2024: 80.000 €) • Schnellladesäule Fischerstraße (2023: 147.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof: Kauf New Holland/Deutz (2023: 140.000 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Schulinventar (300.000 €) • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2023: 50.000 €, 2024: 50.000 €) • Bauhof: Kauf Streuautomat Lindner (2024: 30.000 €) • Feuerwehr: Ersatzbeschaffung LF 20 (2023: 360.500 €) • Feuerwehr: Elektronische Sirene (2023: 50.000 €) • Feuerwehr: Neuausstattung Spinde nach Sanierung (2024: 25.000 €) • Rathaus: Server und DMS (2024: Anteil 60.000 €) • Rathaus: Möblierung (2023: 15.000 €, 2024: 15.000 €) • Kindergarten: Möblierung (2023: 35.000 €, Spielmate- rial 12.000 €) • Friedhof: Urnenwand (2024: 130.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz (2023 und 2024 jeweils 75.000 € und 15.000 €), Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 10.000 € • Sportanlage: Rasenmäher (2023: 22.000 €), Bewäs- serungsanlage (2023: 22.000€), Planungsrate jeweils 10.000 € für künftige Außenanlage Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK (2023: 10.000 €, 5.000 € für Digitalfunk und 5.000 € für Schnelleinsatzzelt) • Zuschuss evangelische Kirche Baienfurt/Baindt (2023: 20.000 €) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2023: 6.000 €) Der Kernhaushalt sieht hier Kreditaufnahmen in Höhe von 5,0 Mio. € bzw. 5,25 Mio. € vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkom- men von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebe- nen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaus- halt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkom- mensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfi- nanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steue- reinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbe- seitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie weiterhin einladen, Ihre Ideen und Mei- nungen in den Baindter Haushalt 2023 und 2024 einzu- bringen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www. baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finan- zen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2023: Hebesatz Grundsteuer A 370 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 450 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 370 v. H. Wassergebühren: 1,70 € netto pro m³ Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Ressourcenbedarf u. a. im Bereich 2023 2024 Kinder, Jugend und Familie 1.861 1.888 Schulen 980 1.056 Räumliche Planung, Bauen 1.132 882 Verkehr 966 990 Sicherheit und Ordnung 660 725 Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 489 511 Sport 323 329 Kulturelle Einrichtungen 249 253 Wirtschaftsförderung 219 219 Soziale Hilfen 253 235 Innere Verwaltung 61 61 Kirchengemeinden 20 21 Gesundheitsdienste 4 4 Ver- und Entsorgung 60 87 Allgemeine Finanzwirtschaft -6.936 -6.436 Betrag (in Tsd. Euro) Ordentliche Erträge Plan 2023 Plan 2024 Steuern und ähnliche Abgaben 7.178.500 54,67% 7.615.300 56,51% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.997.750 30,44% 3.911.750 29,03% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 390.000 2,97% 375.000 2,78% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 291.250 2,22% 296.250 2,20% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 822.200 6,26% 840.700 6,24% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 255.900 1,95% 242.200 1,80% Zinsen und ähnliche Erträge 68.200 0,52% 65.600 0,49% Sonstige ordentliche Erträge 127.600 0,97% 128.600 0,95% Ordentlichen Erträge (Summe) 13.131.400 100,00% 13.475.400 100,00% Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 3.895.150 28,91% 4.063.850 28,42% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.253.950 16,73% 2.240.300 15,67% Abschreibungen 1.323.200 9,82% 1.385.200 9,69% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 107.000 0,79% 312.000 2,18% Transferaufwendungen 4.923.300 36,54% 5.621.800 39,31% Sonstige ordentliche Aufwendungen 969.900 7,20% 677.100 4,73% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 13.472.500 100,00% 14.300.250 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo ) -341.100 -824.850 Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2023 und 2024 graphisch dargestellt. Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 1,98 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,61 €/m² Hundesteuer: Ersthund 96 € pro Jahr Zweithund 192 € pro Jahr Zwinger 192 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen ei- ner Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt ge- meldet werden. Das dafür notwendige Formular „Verlustan- zeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Be- reich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: November 2022: Sporttasche schwarz/grün, Fahrrad- schloss, Radkappe Renault Dezember 2022: Kinder Wollmütze, Ohrring, goldener Armreif, Kinderfahrrad blau, Handy NOKIA Januar 2023: Kapuzenpulli grau, verschiedene Schlüssel, Strickhandschuhe beige, Wollstrickmütze grau, Radkap- pe VW Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 14. Januar und Sonntag, 15. Januar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. Januar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 15. Januar Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Ida Wöhr feierte am 26.12.2022 ihren 80. Geburtstag. Frau Hildegart Kuch feierte ihren 85. Geburtstag am 03.01.2023 und Frau Martina Schmid feierte ihren 80. Geburtstag am 06.01.2023. Im Namen von Frau Rürup erhielten sie ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Januar 19.01. FV Waldorfkindergarten e.V. Infoabend Waldorfkindergarten 21.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 21.+22.01. Skikurs Alpinteam 24.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 28.+29.01. Skikurs Alpinteam - Ersatztermin 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Schöne Momente in der Adventszeit! Im Kindergarten St. Martin gab es dieses Jahr viele schöne Momente für Kinder, El- tern und Gemeindemitglieder. Mit dem Thema „Licht kann man verschenken“ gestaltete der Kindergarten den 1. Adventsgottesdienst. Schon bald wurden dann Niko- lauslieder gesungen und die Kin- der freuten sich auf den Besuch von Bischof Nikolaus und seinem Freund Knecht Ruprecht. Natür- lich gab es nur gute Kinder und der Bischof Nikolaus verteilte seine mitgebrachten Geschenke. Täglich zündeten wir die Kerzen am Adventskranz an, öffneten die Türchen am Adventskalen- der und hörten verschiedene Geschichten. Im Advents Café vom Kinder- garten konnten sich Kinder, El- tern, Omas und Opas sowie in- teressierte Gemeindemitglieder erfreuen. Bei netten Gesprächen wurde man von den Eltern mit selbstgemachten Waffeln und Laugengebäck, Kinderpunsch und Kaffee bewirtet. Viel zu schnell verging die besinnliche Adventszeit. In der letzten Adventswoche luden die Kinder und die Erzieherin- nen alle Eltern zu einer gemeinsamen Weihnachtsfeier ein. Im weihnachtlich geschmückten Hof der Villa spielten die Kinder die Geschichte vom „Allerkleinsten Tannenbaum“. Passend dazu gab es weihnachtliche Lieder, Fingerspiel und Tänze. Auch fürs leibliche Wohl war gut gesorgt. Mit gutem Segen der Sternsinger starteten wir ins Neue Jahr 2023. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Waldorfkindergarten So schön war die Weihnachtszeit – ein klei- ner Nachtrag Den ersten Hauch Weihnachtszauber und da- mit auch den Höhepunkt der zurückliegenden Adventszeit erlebten die Kinder des Baindter Waldorfkindergartens an ihrem letzten Tag vor den Weih- nachtsferien. Bei den Kleinen der Rosen- rotgruppe sangen Kinder, Eltern und Erzieherinnen im festlich geschmückten Raum fleißig Weihnachts- lieder und ein jedes Kind entzündete dabei ein Kerz- lein in einer Walnussschale, um es dann ganz vorsich- tig in einer großen, mit Wasser gefüllten Wanne auf die Reise zu schicken. Schließlich funkelte ein wahrliches Lichtermeer und die Familien wurden, mit Engelspost und Keksen beschenkt, in die Ferien verabschiedet. In der Schneeweißchengruppe hingegen warteten Eltern, Großeltern und Geschwister bei Plätzchenduft bereits aufgeregt auf das traditionelle Krippenspiel. Singend be- traten schließlich Maria und Josef, Ochs und Eselein, die Engelsschar und die Hirten mit ihren Schäfchen sowie die Wirtsleute den Raum. Und die Kinder in ihren Kostümen sangen und erzählten von einer Wanderung durch bit- terkalte Nacht auf der Suche nach einer Herberge, vom Platz im Stall und der Geburt des Jesuskindes, das von den Tieren so sorgsam begrüßt wurde. Die Engelsschar verkündete den Hirten die frohe Botschaft, auf das die- se sich mit ihren Geschenken aufmachten, um ebenfalls das Kind zu begrüßen. Allerdings war der Weg für die Hirten gar nicht so einfach, denn die Schäfchen hat- ten ihre wahre Freude daran, ihre Aufregung mit wilden Hüpfern zu bekunden. Aber schließlich konnte auch das letzte Schäfchen noch sicher in Betlehem ankommen und Maria durfte sich über die Geschenke der Hirten freuen. Die Spielfreude der Kinder begeisterte alle und sorgte für langanhaltenden Applaus bevor sich schließlich ein jedes Kind mit seinem Moosgärtlein in den Händen in die Wehnachtspause verabschiedete. Wir vom Waldorfkindergarten wünschen Ihnen ein ge- segnetes und frohes neues Jahr ... und freuen uns schon darauf in den nun folgenden Wochen, die Geschichte von den heiligen drei Königen zu spielen. Schulnachrichten SBBZ Sehen SPORT und SPENDE - sich und anderen etwas Gutes tun! Gute Vorsätze fürs Neue Jahr! Jeden Mittwoch in Baindt: Sport im Freien - bei Wind und Wetter für einen guten Zweck! Ausgleichsgymnastik für Einsteiger und sportlich Aktive mit Barbara Lyszus. Neuer Kurs ab 11.01.! 17:15 Uhr: für Einsteiger, die bisher nicht so aktiv waren 18:30 Uhr: für Sportliche, die bereits eine Grundkonditi- on haben Die Kurse finden auf dem roten Sportplatz, hinter der Tennishalle statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich! Gerne darf geschnup- pert werden! Der Erlös kommt dem Förderverein des SBBZ zu Gute! Nähere Infos unter Tel.: 07502/912366, Petra Hoyer Adventsfeier mit besonderer Überraschung Am Montag 19.12.22 gab es am SBBZ Sehen Baindt eine ganz besondere Adventsfeier. Bei sternenklarer Nacht mit leichten Minusgraden und Schnee trafen sich die Mitarbeiter des SBBZ um 19 Uhr im Hof der Schule. Dort wartete schon die erste Überraschung auf Mitar- beiter der Einrichtung und die Bewohner des Internates. Die A-Cappella Band „VIERAGSANG“ eröffnete mit weih- nachtlichen Liedern die Adventsfeier. Aber nicht nur die musikalische Einstimmung war eine große Überraschung. Die Band überreichte dem SBBZ eine Spende in Höhe von 500 Euro. Diese sammelten sie in der Adventszeit bei ihren 21 Auftritten. Das SBBZ Sehen bedankt sich recht herzlich!!! Die Bewohner durften nun noch den Liedern der Band lauschen, während es für die Mitarbeiter mit Fackeln wei- ter in Richtung Baindter Bädle ging. Mit einem Halt am ehemaligen Kindergarten Regenbogen, an dem es ein Weihnachtsgedicht und ein Lied mit Geige begleitet gab, ging es weiter in die weihnachtliche Nacht. Am Grillplatz des Bädle wartete dann schon die Bläser- gruppe Böhmski und ein Winterfeuer, welche die Weih- nachtsstimmung perfekt machten. Zurück an der Einrichtung gab es Punsch und Glühwein, sowie Essen von „Ela`s Grill“. Die Bläsergruppe sorgte wei- ter für musikalische Untermalung. Ein Dank gilt der MAV für die Organisation der Feier und den Helfern, die den Abend zu einer gelungenen Advents- feier gemacht haben. Vieragsang und der Direktor des SBBZ Herr Adrian bei der Scheckübergabe Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Advents- und Weihnachtsaktion der Kloster- wiesenschule Pünktlich am 1. Dezember startete die Advents- und Weihnachtsaktion der Klosterwiesenschule Baindt – das Sammeln von Spenden für unseren Partner UNICEF. Das Thema in diesem Jahr lautete „Bildung – Schule für alle“ und ganz besonders die „Schule im Koffer“ stand im Mit- telpunkt. Doch was hatte es mit der „Schule im Koffer“ auf sich? Kurz gesagt: UNICEF kommt überall mit seiner „Schu- le im Koffer“ zu den Kindern in armen Gegenden oder ehemaligen Kriegsgebieten hin, selbst wenn keine Hütte oder Unterkunft in einem Gebiet vorhanden sein sollte. Draußen findet sich immer ein Plätzchen, an dem im Kreis mit vielen Kindern gelernt werden kann. Den Auftakt bildete der UNICEF-Tag, an dem die Klasse 2a unter anderem mit ihrer Klassenlehrerin Frau Stau- dacher-Rall belegte Salami- und Käsebrötchen sowie Punsch in der großen Pause zum Verkauf anbot. Ein voller Erfolg, denn es blieb kein Krümel und kein Schlückchen übrig, dafür waren die ersten 220€ in der Spendenkasse. Dank der Brötchenspende der Bäckerei Hausmann und der Belagsspende des Kollegiums konnte nämlich der ganze Betrag gespendet werden. In den Klassenzimmern standen dann bis zum 19. Dezem- ber kleine UNICEF-Spendenkässchen, in das die Kinder jeden noch so kleinen Betrag von ihrem Taschengeld oder von ihren Eltern hineinlegen konnten. Am letzten Schultag, dem 20. Dezember 2022, fanden sich dann um 9 Uhr alle unsere Schülerinnen und Schü- ler gemeinsam mit ihren Lehrerinnen und einigen Eltern in der Kirche St. Johannes Baptist ein, um noch einmal die zahlreichen Weihnachtslieder erklingen zu lassen und der diesjährigen Weihnachtsgeschichte „Die vier Lichter des Hirten Simon“ andächtig zu lauschen. Frau Stuberg, Frau Schreiber und Frau Pechar gelang es, dass sich eine festliche Stimmung breit machte und zum Schluss alle Kinder und Erwachsenen gespannt auf die Verkün- dung des Spendenbetrags an UNICEF warteten. Frau Lipp von UNICEF Ravensburg konnte den wunderbaren Betrag von 970€ stellvertretend von zwei Viertklässlern entgegennehmen! Sie bedankte sich sichtlich gerührt für die großartige Spende im Namen von UNICEF und allen Kindern dieser Welt, denen auch durch unsere Spende ein kleines Stück Hoffnung gegeben wird, indem sie das Lesen und Schreiben mit der „Schule im Koffer“ lernen. Amelie Heberling, Rektorin Zur Information Realschule Weingarten Die Realschule Weingarten lädt alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie deren Eltern am Freitag, 20. Januar 2023 von 16:00 bis 18:30 Uhr, zum Tag der offenen Tür unserer Schule ein. Treffpunkt um 16:00 Uhr in der Aula (Eingang Mensa). Schüler/-innen und Lehrkräf- te stellen Ihnen das Unterrichtsangebot vor. Zahlreiche Darbietungen und Ausstellungen geben Einblick in die Arbeit der Realschule Weingarten. Es besteht die Mög- lichkeit zur individuellen Beratung und bei Interesse zum verpflichtenden Beratungsgespräch für den bilingualen Zug. Anmeldeinformationen und -unterlagen unter www. realschule-weingarten.de. Strom vom eigenen Balkon Kleine Stecker-Solargeräte für Balkon, Terrasse, Gar- ten, Fassade oder Garage sind in letzter Zeit ganz groß in Mode. Vor allem da die Strompreise auf immer neue Höchststände klettern und dies für viele Mieterinnen und Mieter oftmals die einzige Möglichkeit ist, selber „grünen“ Strom für die Eigennutzung zu produzieren, werden mo- mentan sehr viele Minisolaranlagen angeschafft. Aller- dings gilt es hierbei einige Dinge zu beachten: Für wen sind Stecker-Solargeräte geeignet? Prinzipiell natürlich für alle, wobei sich die Anschaffung vor allem für die Personen lohnt, die tagsüber öfters zu Hause sind. Nur wenn im Tagesverlauf auch größere Strommengen verbraucht werden, kann sich eine solche Investition richtig „lohnen“. Denn bei Minisolaranlagen gilt, dass aller Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kostenlos ins Netz eingespeist wird. Besonders geeignet sind solche Geräte daher für Mehr- familienhäuser und Mietshäuser, wobei stets eine Zu- stimmung vom Vermieter erforderlich ist. Daneben wird natürlich auch ein geeigneter Standort benötigt. Was gilt es bei der Standortwahl zu beachten? Egal ob Balkon, Garten, Terrasse, Fassade oder Garage, wichtig ist immer ein sonniger Standort, der über einen bestehenden Stromanschluss verfügt. Zudem sollte der Standort kaum oder am besten gar keinen Schatten haben. Da Minisolaranlagen rein auf Ei- genstromnutzung ausgelegt sind, empfiehlt sich hier eine Ost- West-Ausrichtung. Lohnt sich der Kauf eines Stecker-Solargeräts? Wer überprüfen will, ob und nach wie vielen Jahren sich die Anschaffung finanziell lohnt, kann dies ganz einfach mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin über- prüfen. Sie finden diesen unter: https://solar.htw-berlin. de/rechner/stecker-solar-simulator Wie viel Leistung darf die Anlage haben? In Deutschland ist nur ein Modul mit maximal 600 Wpeak Nennleistung zulässig. Muss ich den Vermieter um Zustimmung bitten? Ja, eine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermie- ters ist immer erforderlich. Muss ich die Anlage irgendwo anmelden? Ja, die Anlage muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, was im Gegensatz zu Photovoltaik- anlagen aber selbst durchgeführt werden kann. Hierzu Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 1. 2. 3. 4. 5. Tim Bartels (Umweltbriefe) Erdgasverbrauch Hohe Preise, knappes Angebot Beides zu kommunizieren, gelingt der Bundesregierung derzeit nicht so über- zeugend: Dass wir nicht nur wegen hor- render Preise, sondern auch wegen des mangelnden Angebots Energie sparen müssen. Sie kennen ja alle die Mahnung, dass der Gasverbrauch in jedem Haushalt um 20 Pro- zent sinken müsse, um die Gasmangellage zu überstehen. Kann man das als Privatver- braucher schaffen? „Ja, es ist möglich“, sagt Dirk Müller. Er ist Professor für Gebäude- und Raumkli- matechnik an der RWTH Aachen und sagt: „So ehrlich muss man sein: Es ist mit Komforteinschränkungen ver- bunden.“ Es gibt aber auch Haushalte, die schon immer sparsam waren, „die haben bereits wenig verbraucht und sehr reduziert geheizt“. Das heißt: Die leben schon an der Grenze des gerade noch Erträglichen. Noch weniger geht nicht. Für Bessergestellte erscheint es aber mach- bar, den 20 Prozent nahe zu kommen – wenn man sein Verhalten anpasst und ein- fache Do-it-yourself-Maßnahmen umsetzt. Die haben ihre Räume eher über die Maßen warm gemacht, ein Trend, den man insge- samt beobachten konnte in der Vergangen- heit: im Winter die Heizung voll aufdrehen und nur leicht bekleidet den Komfort genie- ßen. Doch was wir in den Haushalten nicht einsparen, muss ja an anderer Stelle einge- spart werden. Denn das absolute Kontingent an Gas ist beschränkt. Müssten wir also in der Industrie das Gros der Energie einsparen, wäre das volkswirtschaftlich kaum wünschenswert. „Wir wol- len ja weiter produzieren können, wir wollen uns ja wirtschaftlich nicht schädigen durch die Gas- mangellage“, sagt Dirk Müller. Sein Appell: Die Haushalte müssen in die Sparbemühungen eingebun- den werden, „zumal es ja auch das eigene Konto entlastet“. Im Bereich des Trinkwarmwassers ist die einfachste Form der Einsparung, ein- fach weniger zu verbrauchen. Man könnte zwar auch hier die Temperatur absenken, aber dann hat man die Gefahr der Legi- onellenbildung. Um die zu umgehen, ist es besser, lieber weniger in Anspruch zu nehmen. Also: kürzer duschen, weniger duschen, kalt duschen – was eben für einen gerade noch ertragbar ist. „Damit ist man gut dabei, die zwanzig Prozent im Haushalt auch einzusparen“, sagt Müller, der das für Einfamilienhäuser ausgerechnet hat. Doch funktioniert das auch für Mieter:innen? „Beim Trinkwarmwasser haben Mieter die gleichen Möglichkeiten einzusparen wie Sparen, sparen, sparen, aber wie? Kürzere Duschzeit mit Spardusch- kopf. Bei der viel zitierten Fünf-Mi- nuten-Dusche ist unklar, wieviel es wirk- lich bringt. Das Umweltbundesamt (UBA) schätzte vielmehr ein, wieviel eingespart würde, wenn alle Menschen in Deutschland einen Spar-Duschkopf nutzen, der den Ver- brauch fürs Duschen um rund 30 Prozent senkt: Das spart bundesweit rund 11,3 TWh Erdgas ein (Jahresverbrauch 2021: 310 TWh). Weniger warme Räume. Nach Berech- nungen des UBA würden rund 10 TWh Gas weniger benötigt, wenn alle Haushalte in Deutschland die Temperatur in den Woh- nungen um ein Grad reduzieren würden. Bei einer Absenkung um zwei Grad wären es sogar rund 21 TWh. Wenn Sie Ihre Hei- zung also im Winter von 21 Grad Celsius auf 19 Grad Celsius maximale Raumtemperatur absenken würden, dann müssten Sie halt ei- nen Pullover anziehen. Das ist trivial. Der hydraulische Abgleich. Der muss immer gemacht werden, wenn eine Heizung in Betrieb genommen wird. Da- durch wird sichergestellt, dass der Heizkör- per genau die Menge an Wasser aus dem Heizungssystem bekommt, die für den Raum ausgelegt ist. Es geht darum, die Vor- lauftemperatur so gering einzustellen, wie es irgend geht – das trägt zur Einsparung bei. Einfamilienhäuser.“ Dabei komme es ein bisschen darauf an, ob man sehr viel Au- ßenfläche in seiner Wohnung hat, das heißt: Bei denen mache sich eine Temperaturab- senkung direkt (unangenehm) bemerkbar, auch in Bezug auf die Wärmeverluste. An- dere mit weniger Außenflächen haben ein größeres Potenzial zur Verfügung, die Tem- peratur abzusenken und dabei weniger En- ergie zu verbrauchen. Energiesparen durch leichtes Absenken der Raumtemperatur sei insgesamt auch in Mietshäusern möglich. Fatal ist, dass der preisliche Anreiz zum Heizwärmesparen erst dann greift, wenn die Heizsaison vorbei ist: Denn mit der späten Jahresrechnung kommt das böse Erwachen. Deswegen, so Müller, sei eine erhöhte Ab- schlagszahlung durchaus gerechtfertigt – so- lange Haushalte die stemmen können. (tb) Fact Sheet des Science Media Center: Womit man in der Wohnung auf einfache Weise am meisten Erdgas spart: https://www.sciencemediacenter.de/ fileadmin/user_upload/Fact_Sheets_PDF/ Gassparen_zuhause_SMC-Factsheet_06102022.pdf Kleinvieh macht auch Mist. „Wenn ich bisschen spare, hat das ja gar kei- nen Effekt“, werden Sie sagen. „Wenn ich im Haus bei 25 Grad bleibe, merkt das sowie- so keiner.“ Das mag sein, doch wenn das alle täten, hätten wir ein massives Problem. Spa- ren sollte man, auch wenn es sich nicht di- rekt auf den Preis auswirkt. Im Sinne der So- lidarität. Jeder ist aufgefordert mitzuwirken. Energetische Sanierung. Die ist mittel- fristig der beste Weg, den Energie- bedarf eines Hauses zu senken, weil sich da- mit auf fossile Energieträger wie Erdgas ganz verzichten lässt. Dabei werden Wände, Dach und Keller eines Hauses gedämmt, Fenster ausgetauscht, eine Lüftungsanlage mit Wär- metauscher eingebaut und die Heizung ge- gen eine neue mit angepasster Technik (Geothermie, Solarthermie, Pelletheizung, Wärmepumpe) getauscht. Dieser Prozess kann Monate dauern, erfordert genaue Pla- nung, viel Geld, Material und Handwerker. Erdgas zum Heizen & Warmwasser Erdgas wird in knapp der Hälfte aller Häuser (18,9 Mio. = 49,3 Prozent) und Wohnungen (40,6 Mio. = 48,2 Prozent) zum Heizen und für Warmwasser verwendet. Fürs Heizen wird 70 bis 80 Prozent des Erdgases verwendet, für Warmwasser 20 bis 30 Prozent. Je besser ein Haus gedämmt ist, desto mehr verschiebt sich das Verhältnis. Wohnungen werden seit Jahrzehnten immer größer. Prinzipiell steigt damit der Heizbedarf pro Wohnung, obwohl die Winter tendenziell wärmer werden. 2021 verbrauchten die Wohngebäude in Deutschland 310 Terawattstunden (TWh) Gas – mehr als in vergangenen Jahren. Je nach Witterung schwankt der Verbrauch um bis zu 12 Prozent. Quelle: Science Media Center (SMC) Fo to : R ai m on d Sp ek ki ng /W ik im ed ia Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 muss ein Formular heruntergeladen und ausgefüllt wer- den sowie eine Verzichtserklärung, dass auf die Vergü- tung bei Stromeinspeisung verzichtet wird. Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme ist auch ein Eintragen der Anlage im Marktstammdatenregister nötig. Wie teuer sind solche Anlagen? Je nach Leistung (von 300 bis 600 Wpeak) kosten diese zwischen 500 und 1.000 Euro. Seit 01.01.2023 sind Photovoltaikanlagen bis maximal 30 kWpeak (auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes) von der Umsatzsteuer befreit. Stecker-Solargeräte fallen ebenfalls hierunter, weshalb diese voraussichtlich günsti- ger werden, sofern die Unternehmen diese Änderung der Besteuerung vollumfänglich weitergeben. Ein Standardmodul ist 1m x 1,7m groß, hat eine Nennleis- tung von 350 Wpeak und einen optimalen Ertrag von circa 280 kWh im Jahr. Wer auf Nummer sicher gehen will, benötigt zusätzlich noch eine Energiesteckdose für circa 80 Euro, die nur durch entsprechendes Fachpersonal eingebaut werden darf. Personalkosten kommen hier also noch dazu. Laut Auskunft der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg ist eine Energiesteckdose allerdings nicht zwin- gend erforderlich, sondern ein normaler Schukostecker (Schutz-Kontakt- Stecker) ausreichend. Bei auftretenden Problemen, die in der Praxis aber äußerst selten sind, haf- tet man dann allerdings selber. Worauf es sonst noch zu achten gilt? Um Gefahren zu vermeiden sollte immer auf einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) geachtet werden und nie- mals Mehrfachstecker verwendet werden. Ein Anschluss mehrerer Anlagen ist in Deutschland gesetzlich verboten. Bei den Wechselrichtern, die üblicherweise im Lieferum- fang der Minisolaranlage enthalten sind, ist darauf zu achten, dass diese VDE AR 4105 zertifiziert sind und die für die Anmeldung beim Netzbetreiber bzw. die Eintra- gung ins Marktstammdatenregister benötigte Konformi- tätserklärung vorliegt. In sieben Schritten zum eigenen Sonnenstrom Schritt 1: Prüfen, ob und wo eine geeignete Fläche vor- handen ist Schritt 2: Angebote einholen Fachbetrieb oder Internet - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie DGS Schritt 3: Stromzähler prüfen, dass dieser nicht Rück- wärtslaufen kann (entsprechendes Piktogramm beach- ten) und Steckdose prüfen bzw. neue Steckdose anschlie- ßen lassen Schritt 4: Bestellung Solarmodul mit Wechselrichter zur Umwandlung des Stroms Schritt 5: Anmelddung der Anlage beim Netzbetreiber nötig: Formular + Verzichtserklärung (keine Vergütung bei Stromeinspeisung) ausfüllen Schritt 6: Eintragen der Anlage ins Marktstammdaten- register Schritt 7: Einstecken des Stecker-Solargeräts in Steck- dose und selbst Solarstrom erzeugen Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. Januar - 22. Januar 2023 Gedanken zur Woche Siehe zuerst, was du bist Und was du hast und was du kannst Und weißt, ehe du bedenkst, was du nicht bist, nicht hast, nicht weißt und nicht kannst. Johann Caspar Lavater Samstag, 14. Januar 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Kai 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 15. Januar 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Laura Kurz, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Karl Bohner, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Martha und Josef Haug Jahrtag: Pfarrer i. R. Fritz Felder, Elisabeth Kinzig) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amelie Dienstag, 17. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 18. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Mitarbeiterversammlung im Bischof Sproll Saal 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Anton Elbs) Donnerstag, 19. Januar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 20. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 21. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Frida Rapp, Nilas Alber, Lena Alber, Rafael Dorn, Leon Kutter, Timo Kutter Sonntag, 22. Januar 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2023 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Besinnungswochenende in der Fastenzeit „Innehalten – zur Mitte finden – Ostern entgegen gehen“, steht über dem Besinnungswochenende in der Fastenzeit, zu dem das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 24. – 26. Februar einlädt. Die Tage sind eine Chance, zur Ruhe zu kommen, die Fastenzeit als Zeit der intensiven Vorbereitung auf Ostern zu nutzen und den Weg des Glaubens bewusster zu gehen. Ein Vortrag, heilige Mes- se, gestaltete Gebetszeiten, ein Pilgerweg mit Impulsen, „Eine Stunde vor dem Herrn“, Möglichkeit zum Empfang des Bußsakramentes und Zeit zur persönlichen Besinnung sind Elemente dieses Wochenendes. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhö- he, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Mitfeier der Kar- und Ostertage Zur Mitfeier der Kar- und Ostertage lädt das Schön- statt-Zenrum Liebfrauenhöhe vom 6. - 9. April ein. Im Mittelpunkt der Tage steht die eindrucksreiche Kar- und Osterliturgie. Impulse, Gebetszeiten und Zeiten der Stille helfen, das Leiden und die Auferstehung des Herrn be- wusst mitzufeiern. Die Teilnehmer sind eingeladen, dem Geheimnis dieser besonderen Tage nachzuspüren. Die Teilnahme beinhaltet zwei Tage Stillschweigen. Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhö- he, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de Ein lieber Gruß zum neuen Jahr Sehnsuchtsvoll schau´n wir nach vorn in das Jahr, das grad gebor´n, fangen an es zu verplanen, auch wenn wir nicht mal erahnen, was es uns denn bringen wird, Trauer oder großes Glück. Für dieses Jahr wünschen wir uns sehr dass auf Erden Frieden wär‘ dass wir täglich haben zu essen unsern Nächsten nicht vergessen und dabei wie’s kleine Kind, glücklich und zufrieden sind. wenn wir dann dem Herren droben, für alles was er schenkte loben, dann wird dieses neue Jahr, für uns Menschen wunderbar. Darauf erheben wir das Glas hier heute „gesegnet Neujahr, liebe Leute“! Die Yoga Kurse finden wieder statt ab 13.1.23, 9.00 Uhr und 10.30 Uhr immer freitags, im ev. Ge- meindehaus im Öschweg. Anmeldung unter Tel. 52720. Gäste sind herzlich willkommen. Mittwoch, 18.1.23 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Einladung Donnerstag, 26.1.2023 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einla- dung gilt auch für Nichtmitglieder. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 22. Januar 2023 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genom- men Gnade um Gnade. Joh 1,16 Sonntag, 15. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 16. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 18. Januar 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Sonntag, 22. Januar 3. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch Verzicht oder die Fülle? Es tut richtig gut, in unserem Wochenspruch von der Fülle zu lesen. In den hitzigen Debatten um Klimaschutz und Bewah- rung unserer Schöpfung kur- siert häufig der Vorwurf, immer nur den Verzicht zu predigen und dadurch nicht mehr zu er- reichen, als Menschen vor den Kopf zu stoßen. Da liest sich dieses Wort von der Fülle regelrecht als Kontrastprogramm. Also doch immer mehr, statt weniger? Ja – und nein. Ganz sicher wird es mit dem ausbeuteri- schen Wachstum unserer Tage so nicht nachhaltig wei- tergehen. Andererseits brauchen Menschen ein Wofür, eine Triebfeder für Ihr Engagement. Die Fülle, von der wir hier lesen ist nicht materiell – und verändert doch das Leben umfassend. Es ist die Fülle, die Gott uns in Jesus Christus geschenkt hat. Ein stetiges Wachstum an Freundlichkeit, Mitgefühl, Zu- wendung und Nächstenliebe ist deshalb das Gebot der Stunde. Wer davon erfüllt ist, braucht manch anderes einfach nicht mehr. Wenn mein Leben von diesen Geschenken der Liebe er- füllt ist, ahne ich, wie Gott sich diese Welt gedacht hat, werde glücklicher als mit allem Geld dieser Welt und komme mit Gottes Hilfe gut am Ziel meines Lebens an. Gottes Segen dazu auch im neuen Jahr! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Die- ser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf un- serer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, nach unserem erfolgreichen Kinderkrippenspiel freuen wir uns euch wie- derzusehen. Jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Gemeindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! --- Ehejubiläum Sie feiern 2023 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. --- Brot für die Welt sagt Danke! Erneut war Weihnachten anders. Die Aus- wirkungen des Klimawandels und der noch immer aktuellen Corona-Pandemie haben Hunger und Armut in vielen Teilen der Welt drastisch verstärkt. Gleich- zeitig verspüren viele Menschen hier in Deutschland zu- vor unbekannte Unsicherheiten angesichts der Folgen des Krieges in der Ukraine. Die Welt scheint uns aus den Fugen geraten. Aber Weihnachten haben wir dennoch gefeiert. Gottes- dienste waren wieder möglich, ebenso das Miteinander beim Hören der Frohen Botschaft von der Menschwer- dung unseres Gottes und im gemeinschaftlichen Gebet. Weihnachten ist das Fest des Teilens – des Teilens auch mit unseren Geschwistern weltweit. Im Gottesdienst ist die Kollekte Ausdruck dieses Teilens und Sie haben dazu beigetragen. Dafür danken wir Ihnen von Herzen! Im vergangenen Jahr haben wir mehr denn je erlebt, wie fragil Frieden und Freiheit, Gesundheit und Wohlstand in unserer globalisierten Welt sind. Wir durften aber auch erleben, zu welch großer Solidarität der Mensch in der Lage ist. Viele Gemeinden haben sich für die Menschen aus und in der Ukraine engagiert, haben ihre Türen und Räume geöffnet, haben geteilt und gespendet. Dass Brot für die Welt dabei auch noch bedacht wurde, wissen wir sehr zu schätzen. „Viele Menschen haben eine erste Chance verdient“ – das ist das Motto eines unserer Plakate. Mit Ihrem Engagement können wir Menschen echte Chancen ermöglichen, in sehr schwierigen Lebens- situationen auf eigenen Füßen neue Wege zu gehen. Nochmals, herzlichen Dank für Ihre Gabe und bleiben Sie Brot für die Welt verbunden! Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Helfen Sie helfen. Brot für die Welt IBAN: DE10100610060500500500 Bank für Kirche und Diakonie www.brot-fuer-die-welt.de/spenden --- Taufe ist etwas Wundervol- les. Einmalig. Kostbar. Ein Plus-Zeichen vor unserem Leben. Gottes großes Ja zu uns. Darum lädt die evangelische Kirche im kommenden Jahr 2023 dazu ein, gemeinsam die Taufe zu feiern. Die Aktion #DeineTaufe steht unter dem Leitspruch „VIELE GRÜNDE, EIN SEGEN. DEINE TAUFE“. Und unsere Gemeinde ist mit dabei! 2023 wollen wir rund um den Johannistag (24.6.2023) zusammen mit vielen anderen Taufe oder Tauferinnerung feiern – und neu entdecken, warum die Taufe ein Herz- stück des christlichen Glaubens ist und immer wieder zu einer Kraftquelle werden kann. Das heißt auch: Vieles dreht sich bei uns in der kommen- den Zeit um die Taufe. Lassen Sie uns einander erzählen, was es bedeutet, getauft zu sein. Suchen Sie noch mal Ihren Taufspruch raus und erinnern Sie sich an die Taufe Ihrer Kinder, Patenkinder oder Enkel. Oder erleben Sie eines der Angebote unserer Gemeinde. Taufe ist eine Verbindung, die trägt – ein Leben lang. Sie ist Fundament einer weltweiten Gemeinschaft. Und das Vertrauen darauf, dass Gottes Ja zu mir unver- brüchlich ist. Eben: ein Segen. Jede Zahl hat ein Gesicht - was Ihre Kirchensteuer möglich macht Danke für Ihre Unterstützung im vergangenen Jahr – Ihre Kirchensteuer wirkt! Die evangelische Kirche ist flächendeckend vor Ort tätig. Sie lebt Werte. Sie vermittelt Sinn. Sie entwickelt Persön- lichkeiten. Um mit Worten und mit Taten zu bezeugen: Gott ist je- dem Menschen nah. Diese wertvolle Arbeit ermöglichen Sie mit Ihrer Kirchensteuer: Weitere Infos und Antworten auf häufig ge- stellte Fragen unter: www.kirchensteuer-wirkt.de/faq Adventszeit im Spatzennest Im Sinne unseres Leitgedankens: „Macht die Türen auf und die Herzen weit, freut euch auf die Weih- nachtszeit!“ war es für uns schön, immer wieder Türen füreinander zu öffnen sowie Offenherzigkeit zu le- ben. So haben wir uns gefreut vor den Weihnachtsferien gemeinsam mit Eltern und Kindern zu singen sowie Ein- blick in unsere Aktionen zu ermöglichen. Im Weihnachts- haus gab es zum Abschluss für alle Eltern noch eine Über- raschung und alle haben sich reich beschenkt gefüllt. Weihnachtsfeier im Ev. Kindergarten Arche Noah Am Mittwoch, 21.12.22 fand die Weihnachtsfeier in der Eichhörnchengruppe statt. Im Morgenkreis hörten die Kin- der gespannt, dass das Jesuskind im Stall von Bethlehem geboren wurde und der Engel Gabriel die Hirten darüber informierte, dass sie gehen sollten und sehen, was ge- schehen war. Im Anschluss zum gemeinsamen Frühstück gab es Zopf, Plätzchen, Lebkuchen, Nüsse und Punsch. Allen schmeckte es sehr lecker. Die Kinder warteten sehr gespannt, ob das Christkind sie auch im Kindergarten finden und besuchen würde? Zu ihrer freudigen Überra- schung hatte das Christkind goldenen Sternenstaub und Geschenke im kleinen Zimmer hinterlassen. Diese wurden in großer Runde ausgepackt. Es waren neue Spielsachen für die Gruppe. Danke liebes Christkind, dass Du uns auch im Kindergarten besucht hast. Winterbilder für den Bonhoef- fer-Saal Liebe Kreative, zunächst einmal wünschen wir euch allen gut ins neue Jahr gekommen zu sein. Da der Kreative Montag noch in der Winterpause verharrt und erst am 13.2.2023 wieder starten wird, wol- len wir die Pause nutzen, um den Bonhoeffer-Saal am 16. Januar 2023 umzudekorieren. Die Bilder sollten bis spätestens 9:00 Uhr da sein, können auch gern schon vorher bei Helga Kaminski abgegeben werden. Wie wärs? Wer kann Winterbilder zur Verfügung stellen? Am 13. Februar 2023 wollen wir uns ab 9:00 Uhr tref- fen und die Jahres-Ausstellung „Mal sehen was in uns steckt“ vorbereiten. Sie ist für den 25.2.23 vorgesehen. Wir freuen uns schon auf das Wiedersehen mit euch Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Nachruf Wir trauern um unser langjähriges Mitglied Uwe Nehls Seit 1983 war Uwe Mitglied in unserem Tennisclub. Von 1996 – 2009 kämpfte er in unseren Seniorenmannschaf- ten begeistert um Spiel, Satz und Sieg. Sein besonderes Engagement galt dem Bau eines neuen Tennisheimes, einem Meilenstein in unserer Vereinsge- schichte. Er gehörte dem 1996 gegründeten Bauaus- schuss an. Nach zahlreichen Sitzungen und intensiver Arbeit konnte1998 dann das von ihm entworfene Ver- einsheim eingeweiht werden. Es wird uns in Zukunft stets an ihn erinnern. Auch als er selbst nicht mehr Tennis spielen konnte, unter- stützte uns Uwe als Fan bei unseren Spielen und leistete uns beim Einkehrschwung Gesellschaft. Seine Bereitschaft, uns bis zuletzt mit Rat und Tat kom- petent zur Seite zu stehen, werden wir vermissen. Wir behalten Uwe mit seiner ruhigen und freundlichen Art in dankbarer Erinnerung. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie. Die Vorstandschaft des TC Baindt Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir närrisch unterwegs: Freitag, 13.01.2023 in Reute beim Regi- onenball Beginn um 20:00 Uhr (Busabfahrt: 18:30 Uhr an der Ten- nishalle) Samstag, 14.01.2023 in Neuravensburg Laufnummer 15, Umzugsbeginn um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:15 Uhr an der Tennishalle) Abends in Dornstadt mit der Laufnummer 9, Umzugsbeginn um 19:31 Uhr (Busabfahrt: 17:15 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 15.01.2023 springen wir in Grünkraut mit der Laufnummer 44. Der Umzug beginnt um 13:33 Uhr (Busabfahrt: 12:15 Uhr an der Tennishalle) Mit närrischen Grüßen Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Am Mittwoch, 25.01.2023 starten wir mit einem Fachvortrag zum Thema: Parfüm - eine wun- derbare Geschichte. Frau Groh von der Parfümerie Bittel wird uns in die Welt der Düfte einführen. Hierzu laden wir alle Interessierten in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt ein. Beginn 19.30 Uhr. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 08.02.2023, 14.00 Uhr, Kaffeekränz- chen Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute, Narrenzunft Schalk. (Fahrgemeinschaften) Dienstag, 28.03.2023, 19.30 Uhr, Fachvortrag; Bärlauch, gesund und voll im Trend, Bischof-Sproll-Saal Schalmeienkapelle Baindt e.V. Die Baindter Musketiere sind endlich zurück! Nach einer langen Pause ohne richti- ger Fasnet geht es endlich wieder los. Die Musketiere aus Baindt haben sich gut vorbereitet und sind hochmotiviert. Der Schlachtplan für 2023 sieht folgendermaßen aus: Donnerstag, 05.01.23 Hausball Grüner Berg Baindt Samstag, 07.01.23 Maskenbefreien Baindt Fasnetsopening Baienfurt Sonntag, 08.01.23 Umzug Bodnegg Freitag, 13.01.23 Regionenball Reute Sonntag, 15.01.23 Umzug Grünkraut Freitag, 20.01.23 Schalkball Blitzenreute Samstag, 21.01.23 Narrenbaumstellen Wickenhaus LKBB Ball Baindt Sonntag, 22.02.23 Frühschoppen Laim Samstag, 28.01.23 Narrenbaumstellen Baindt Geröllheimerball Wetzis Sonntag, 29.01.23 Zunftmeisterempfang Baindt Umzug Baindt Freitag, 03.02.23 Raui-Ball Samstag, 04.02.23 Umzug Waldburg Trommlerball Wetzis Freitag, 10.02.23 Hausball FZ Löwen Samstag, 11.02.23 Umzug Haidgau Ball der Vereine Sonntag, 12.02.23 Umzug Reute Donnerstag, 16.02.23 Anspielen Freitag, 17.02.23 Anspielen Umzug Mochenwangen Samstag, 18.02.23 Umzug Baienfurt Sonntag, 19.02.23 Schalmeienball Montag, 20.02.23 Umzug Ravensburg Dienstag, 21.02.23 Maskenvergraben Baindt Das erste Fasnetswochenende haben die Musketiere gut überstanden. Beim Hausball im Grünen Berg konn- te schon die eine oder andere Taktik besprochen und ausprobiert werden die uns im Laufe dieser Fasnet noch weiterhelfen könnte. Am Samstagabend waren wir dann beim Maskenbefreien der Raspler und im Anschluss zog es uns noch nach Baienfurt wo wir beim Jungzunftrat Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 Baienfurt unter anderem gegen den Fanfarenzug aus Baienfurt antreten mussten, Am Sonntag gab es noch einen gemütlichen Ausklang in Bodnegg. Alpinteam Baindt Kurssituation des Alpinteam Baindt Liebe Teilnehmer, aufgrund der schwierigen Schneesituation halten wir sie wegen der Durchführbarkeit unserer Ski- und Snowbaordkurse auf der Homepage www.svbaindt.de auf dem Laufenden. Ihr Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Neue Einsatzkleidung für unsere Jugendlichen - Dank dem WBB Kurz vor Weihnachten durfte unsere stellvertretende Ortsjugendleitung Selina Schmid, gemeinsam mit dem stellvertretenden Gruppenleiter Luca Aubele und dem Jugendrotkreuzmitglied Benjamin Stiefvater, den Spen- denscheck des WBB von Herrn Kurosch Sattar entgegen nehmen. Hiervon werden wir 2023 neue Einsatzkleidung für unsere Jugendlichen kaufen können. Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung. Jahresstatistik 2022 Helfer vor Ort Baindt Die Helfer-vor-Ort Gruppe Baienfurt auch in 2022 stark gefordert Ein einsatzreiches - aber vor allem durch die Corona Pandemie erneut besonders anspruchsvolles Jahr - liegt hinter den Sanitätern der Helfer vor Ort Gruppe Baindt des DRK-Baienfurt-Baindt. So wurden im Jahr 2022 157 Alarmierungen der Integrierten Leitstelle Bodensee-Ober- schwaben zu Notfalleinsätzen in der Gemeinde bedient. Die Notfalleinsätze können in etwa wie folgt eingeord- net werden: bei ca. 38% der Notfalleinsätze handelt es sich um internistische Notfälle (bspw. Herzinfarkt), ca. 21% entfallen auf chirurgische und in etwa 20% auf neu- rologische Notfälle (bspw. Schlaganfall). Bei ca. 4% der Alarmierungen handelt es sich beim Notfallpatienten um ein Kind, verbleibende ca. 17% entfallen auf die Notfallbil- der Herz-Kreislaufstillstand (Reanimation), Verkehrsun- fälle, Intoxikationen oder Feuerwehreinsätze. Wie genau das System der Helfer vor Ort funktioniert haben wir Ihnen in unserer aktuellen Serie „die Helfer vor Ort stellen sich vor“ bereits berichtet und werden Ih- nen in den kommenden Wochen noch weitere Informa- tionen zur Verfügung stellen. Sollen Sie Fragen haben, können sie sich jederzeit auf unserer Homepage www. drk-baienfurt-baindt.de informieren, oder sich direkt an uns wenden. Ein großes Anliegen ist es, uns von Herzen bei allen Spen- der:innen zu bedanken, die mit ihrer finanziellen Unterstüt- zung helfen, die Kosten für medizinisches Material sowie derer Folgekosten (Ersatz von Verband- und sonstigem Einwegmaterial, Neuanschaffungen aufgrund von Ver- schleiß, teils jährlich anstehende Geräteüberprüfungen, etc.) zu decken. Bedanken möchten wir uns auch für jeden Gruß, der uns nach einem Einsatz erreicht. Es ist schön, das Vertrauen und die hohe Akzeptanz in unserer Gemeinde zu spüren. Wir wünschen allen Patienten eine gute & schnelle Gene- sung. Gleichzeitig bedanken wir uns beim Rettungsdienst, den Notärzt:innen, der Feuerwehr und der Polizei für die sehr gute Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr. Der abschließende Dank gilt dem gesamten HvO Team Baindt für das freiwillige und ehrenamtliches Engagement und das bereits über viele Jahre hinweg. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Alles Gute fürs neue Jahr Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. wünscht Ihnen Allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Bleiben Sie unseren Mitgliedsunternehmen treu, wir freu- en uns auf Ihren Einkauf bei uns. Weihnachtsgewinnspiel 2022 – Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinnerinnen und Gewinner Bis zum 24. Dezember war jeder Einkauf bei einem un- serer Mitgliedsunternehmen auch eine Chance auf einen tollen Sachpreis oder sogar den Hauptgewinn. Jetzt war es endlich so weit, die über 1.200 Teilnahme- kärtchen wanderten in unseren großen Lostopf und die Ziehung konnte starten. Wir gratulieren allen Gewinne- rinnen und Gewinnern ganz herzlich und bedanken uns für die rege Teilnahme. Die Gewinne liegen vom 13.01.2023 bis 28.02.2023 bei der Kreissparkasse in Baienfurt während der Öffnungszeiten Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 zur Abholung bereit, nicht abgeholte Gewinne verfallen und werden beim nächsten Gewinnspiel nochmals aus- gespielt. Weihnachtsgewinnspiel 2022 Preisspender Preis Gewinner 1. Graf & Riss - Baumaschinen GmbH Ackermann Spülmaschinen TZ Anhänger- vermietung VR Bank Ra- vensburg- Weingarten Frisör Geng WBB E-Scooter Schlappa, Susi 2. WBB Hoftheater Krezdorn, Christe 3. WBB 100€ WBB Gutschein Schreiner, Alida 4. Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgut- schein Speck, Reiner 5. Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgut- schein Maronn, Ralf 6. Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgut- schein Schuck, Harald 7 Metzgerei Bren- ner 50€ Hausgut- schein Nobel, Werner 8 Metzgerei Bren- ner 50€ Hausgut- schein Polat, Gülten 9 Bistro Dublin 30€ Hausgut- schein Hofer, Cornelia 10 Bistro Dublin 30€ Hausgut- schein Hund, Angelika 11 Bistro Dublin 30€ Hausgut- schein Präg, Siegfried 12 Hubertus Apo- theke 30€ Hausgut- schein Haller, Richard 13 Hubertus Apo- theke 30€ Hausgut- schein Bayer, Barbara 14 D+R Modell- bahn 30€ Hausgut- schein Leiprecht, Heidi 15 D+R Modell- bahn 30€ Hausgut- schein Nold, Gabriele 16 D+R Modell- bahn 30€ Hausgut- schein Kienle, Uwe 17 Juwelier Jerg 25€ Hausgut- schein Müller, Anne- marie 18 Juwelier Jerg 25€ Hausgut- schein Brückner, Man- fred 19 Weinkauff 25€ Hausgut- schein Grosch, Irmgard 20 Weinkauff 25€ Hausgut- schein Forderer, Car- men 21 AXA - Adrian Vonbach 25€ Tankgut- schein Biegger, Holger 22 AXA - Adrian Vonbach 25€ Tankgut- schein Beyrer, Selma 23 AXA - Adrian Vonbach 25€ Tankgut- schein Harbach, Julian 24 AXA - Adrian Vonbach 25€ Tankgut- schein Bugl, Bettina 25 Frisör Geng 25€ Hausgut- schein Kappler, Elisa- beth 26 Haußmann Hei- zung-Bad-Solar Saunatuch im Wert von 50€ Grubert, Günther 27 Haußmann Hei- zung-Bad-Solar Saunatuch im Wert von 50€ Späth, Hanna 28 Haußmann Hei- zung-Bad-Solar Saunatuch im Wert von 50€ Schlezak, Evi 29 Haußmann Hei- zung-Bad-Solar Fleece-Kissen/ Decke Schmidt, Doris 30 Wellness and move Gutschein Kurz, Erich 31 Wellness and move Gutschein Assfalg, Werner Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Winterleuchten in Bad Waldsee Wir wandern vom Schützenhaus Bad Waldsee zum Golf- platzgelände und genießen das Winterleuchten. Anschlie- ßend geht es zurück zur Einkehr im Schützenhaus. Treffpunkt: Donnerstag 19.01.2023 um 16.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 21.00 Uhr, Gehzeit Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 ca. 2 Stunden, 6 km. Fahrpreis 5,00 Euro für Mitglieder. Ein- tritt Winterleuchten 3,00 Euro, mit SZ-Abokarte 2,50 Euro. Gutes Schuhwerk und ggf. Wechselschuhe mitbringen! Anmeldung: ab 15.01.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751-46672 Wanderführung: Bernd Gmünder und Margit Strobel, email: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt, ggf. Info ab 20.00 Uhr am Vortag im Ansagetext unter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag 28.01.2023 um 16.00 Uhr im Staufersaal des Kultur- und Kongress- zentrums in Weingarten. Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft. Tagesordnung u.a. mit dem Jahresbericht des Vorstands, Kassenbericht, Berichte der Fachwarte, Entlastung des Vorstands, Grußwort des Gauvertreters, Ehrung der Ju- bilare, Begrüßung der Neumitglieder, Lichtbildervortrag unserer Wanderungen 2022. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Genesungswünsche Die besten Genesungswünsche für das Jahr 2023 an alle VdK-Mitglieder vom Ortsverband Weingarten wünscht die gesamte Vorstandschaft. Wer- den Sie bald wieder gesund, damit wir uns wieder se- hen können. Gute Besserung und liebe Grüße Ihre Karin Maucher, Vorsitzende Vom Januar bis einschließlich Dezember 2023 werden 44 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt. Für 40 Jahre Mitgliedschaft 2 Mitglieder (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) Für 25 Jahre Mitgliedschaft 8 Mitglieder (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) und für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 34 Mitglieder Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Würt- temberg, vom Landesverbandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern unterschrieben und werden bei unserer Hauptversammlung im Juli bei der Ehrung überreicht. Den Mitgliedern für 10 Jahre Mit- gliedschaft wurde das Treueabzeichen und die Urkunde zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Unser betreuter Mittagstisch und unsere Betreuungsgruppen freuen sich auf Sie Fragen, Antworten und Anmeldung: Frau Brigitte Löffler: Telefon: 0751 36360-116 Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de www.sozialstation-schussental.de Mittagstisch mit Aktivierung Mo. 11 – 14 Uhr RV-Bavendorf Fr. 11 – 14 Uhr Weingarten Betreuungsgruppen in Planung Mi. 9 – 12 Uhr RV-Oberhofen Do. 14 – 17 Uhr Berg & Bavendorf Betreuungsgruppe Di./Mi. 14 – 17 Uhr RV-Bavendorf Do. 14 – 17 Uhr Ravensburg Betreuungsgruppe Di. 14 – 17 Uhr Baindt GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 ZU VERSCHENKEN Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2023. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Die Schwäbische Bauernschule Bad Waldsee ist eine Bildungseinrichtung des Landes- bauernverbandes in Baden Württemberg e.V.. Als modernes Tagungs- und Bildungs- haus verfügen wir über 57 Zimmer mit 79 Betten sowie über attraktive Seminar- und Frei- zeiträume mit einem Panoramablick auf die Stadt Bad Waldsee. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für die Reinigung der Gästezimmer und der Se- minarräume zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit, mit einem Arbeitsumfang von 20 Wochenstunden. Es erwarten Sie ein krisensicherer Arbeitsplatz, ein motiviertes Team, Verpflegungsmöglich- keiten im Bildungshaus, Fortbildungsmöglichkeiten sowie eine leistungsgerechte Vergütung mit Nebenleistungen. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, gerne auch per Mail. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Seitz gerne zur Verfügung. Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Ivanka Seitz Telefon: 07524 4003-12, E-Mail: ivanka.seitz@lbv-bw.de, Verein zur Förderung der Schwäbischen Bauernschule Bad Waldsee e.V., Frauenbergstraße 15, 88339 Bad Waldsee, www.schwaebische-bauernschule.de Echt harter Job. Voller Sinn! Für Weicheier? Die Stiftung Liebenau sucht für ihre Tochtergesellschaft Liebenau Gebäude- und Anlagenservice ab 01.09.2023 Auszubildender zum Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) für 2023 in Meckenbeuren-Liebenau, Web-ID 2022-0810, 1. Jahr: 500 Euro, 2. Jahr: 1.180 Euro, 3. Jahr: 1.290 Euro, 4. Jahr: 1.390 Euro, Kontakt: Markus Buchholz, Tel. +49 7542 10-1948 In unserer Mitte – Der Mensch www.sti ft ung-liebenau.de/jobs BEWIRB DICH JETZT Bewerbung@vaude.com, Kontakt: Sabine Bukenberger VAUDE Sport GmbH & Co. KG Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang VAUDE SUCHT Jobber*innen in der Logistik im Zeitraum von Februar bis April 150 € Prämie ab einem Zeitraum von 3 Wochen Orgel Eminent Solina F225 mit diversem Zubehör - nach Haushaltsauflösung - von privat abzu- geben. Anruf unter 07529/1749 STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Einladung zu persönlichen Führungen FÜR VIERTKLÄSSLER UND IHRE ELTERN STUDIENKOLLEG ST. JOHANN BLÖNRIED Einladung zu persönlichen Führungen FÜR VIERTKLÄSSLER UND IHRE ELTERN STUDIENKOLLEG ST. JOHANN BLÖNRIED Gym d b - gym mit T h m Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT.Kennenlerngespräche mit persönlichen Führungen bis zum 15. Februar 2023 Anmeldung unter Tel 0751/8883-130 Weitere Informationen: www.bz-st-konrad.de zum Elterninfoabend am Montag, 23. Januar 2023, 19.30 Uhr zum Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ am Samstag, 28. Januar 2023, 10.00 Uhr mit anschließendem Mittagessen Aufnahme für Klasse 5 Schuljahr 2023/2024 EINLADUNG GESCHÄFTSANZEIGEN UNTERRICHT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Tag der offenen Tür an der Realschule Weingarten Die Realschule Weingarten lädt alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie deren Eltern zu einer Informationsveranstaltung unserer Schule ein. Am Freitag, 20. Januar 2023 von 16:00 bis 18:30 Uhr Treffpunkt um 16:00 Uhr in der Aula (Eingang Mensa) - Infos zum Unterrichtsangebot - Individuelle Beratung - Infos zum Bilingualen Zug - Zahlreiche Darbietungen und Ausstellungen Aufnahmeantrag und weitere Informationen zur Anmeldung Klasse 5 auf unserer Homepage www.realschule-weingarten.de stabiler Beitra stabiler Beitrag Vorteile bis 1.590 € MIT UNS ALS NAVIGATOR IST GESUNDHEIT KEINE GLÜCKSSACHE JETZT ANKER WERFEN BKK-AHOI.DE Ihre Krankenkasse vor Ort Rollladen und Jalousien Markisen Terrassen- überdachungen Antriebs- und Steuerungs- technik Reparaturen Insekten- schutz www.sonnenschutz-schroeder.de 88267 Vogt | 07529 8939245 Andere verkaufen Sonnenschutzprodukte – wir verbauen Werterhaltung und mehr Lebensqualität Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de für Eltern künftiger Fünftklässler Dienstag, 24. Januar 2023 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule Freitag, 27. Januar 2023 14.00 - 18.00 Uhr AUFNAHME IN KLASSE 1 ZUM SCHULJAHR 2023/2024 INFORMATIONSABEND TAG DER OFFEN TÜR „ST. KONRAD ENTDECKEN“ Anmeldungen werden bis Freitag, 20. Januar 2023 entgegengenommen. VERANSTALTUNGENGESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 9,29 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 13.01.2023
          2021-06-28_FFH-Vorprüfung_zum_vBP_Reithalle_ges.pdf

          Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer 8223-311 (FFH) Gebietsname "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" 1.3 Vorhabenträger Adresse: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Telefon/Fax/E-Mail: Tel.: 07502/9406-0 Fax: 0702/9406-18 E-Mail: Petra.Jeske@Baindt.de (BAL) 1.4 Gemeinde Baindt 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht § 34 Abs. 6 BNatSchG einschlägig) Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Bauleitplanung 1.6 Naturschutzbehörde Landratsamt Ravensburg, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan möchte die Gemeinde Baindt den Neubau einer Reithalle für den bestehenden Reitverein ermöglichen. Dafür soll das Gelände des Reitvereins nach Norden auf landwirtschaftlich genutzter Fläche erweitert werden. Durch die Halle soll künftig der Reitbetrieb auch in den Wintermonaten ermöglicht werden. Neben der Halle soll in das Gebäude noch ein Sozialtrakt integriert werden, außerdem sollen weitere Stellplätze geschaffen werden. Der Reitbetrieb soll weiterhin mit wenigen Reitschülern (4 bis 8 Teilnehmer) oder Gruppenstunden (bis zu 20 Teilnehmer) in der Reithalle oder wie bisher auf dem bestehenden Reitplatz stattfinden. An vereinzelten Tagen im Jahr finden größere Veranstaltungen auf dem Gelände statt, dazu gehört ein Reitturnier im August, die Hauptversammlung im März, eine Turnierversammlung und eine Weihnachtsfeier. Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" liegt etwa 170 m nördlich. Dort fließt der Sulzmoosbach, der etwa 1,1 km flussabwärts in den westlich liegenden Bampfen mündet. 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge so weit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeich- nung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Dargestellt in der Planzeichnung des Bebauungsplans 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift: * Telefon: * Fax: * Sieber Consult GmbH 0751/185281-15 08382 / 27405-99 Lägelerstraße 45 88250 Weingarten E-mail: * Bearbeiter: Kira Urban kira.urban@sieberconsult.eu * sofern abweichend von Punkt 1.3 28.06.2021 Datum Unterschrift Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. § 34 Abs. 6 BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de → "Formblätter Natura 2000" mailto:Petra.Jeske@Baindt.de http://natura2000-bw.de/ 2 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß § 34 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 Fristablauf: (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 3 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätz- lich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde [3150] Natürliche nährstoffreiche Seen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [3260] Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Der etwa 175 m nördlich des Geltungsbereiches fließende "Sulzmoosbach" ist nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans auf einem etwa 1,4 km langen Fließabschnitt nördlich des Vorhabens als dieser Lebensraumtyp kartiert. Der Erhaltungszustand in diesem Fließabschnitt wird mit "gut" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik des Habitats - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag [3212] Kalk-Magerrasen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [6411] Pfeifengraswiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [6431] Feuchte Hochstaudenfluren (Subtyp: der planaren bis montanen Höhenstufen) Dieser Lebensraumtyp liegt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans entlang des "Sulzmoosbaches" etwa 175 m nördlich des Vorhabens vor. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [6510] Magere Flachland-Mähwiesen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7220*] Kalktuffquellen Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [7230] Kalkreiche Niedermoore Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [9130] Waldmeister-Buchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. 4 [9160] Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [9180*] Schlucht- und Hangmischwälder Flächen dieses Lebensraumtyps kommen im betrachteten FFH- Gebietsteil nicht vor. [91E0*] Auenwälder mit Erle, Esche, Weide Der Lebensraumtyp kommt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans im betrachteten FFH-Gebietsteil etwa 210 m nordöstlich entlang des "Sulzmoosbaches" auf einem etwa 170 m langem Fließabschnitt vor. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Verlust / Änderung charakteristischer Dynamik der Habi- tatstruktur - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse Beeinträchtigung möglich durch: - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse entstehende Schadstoffe - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten [1014] Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior ) Lebensraum: Offene, feuchte Lebensräume mit konstanter Bodenfeuchte und ausreichend Streuauflage; z.B.: Großseggen- riede, Feucht-, Nass- und Streuwiesen, Niedermoore) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1032] Kleine Flussmuschel (Unio crassus ) Lebensraum: Bäche und Flüsse mit mäßiger Strömungsge- schwindigkeit und sandig-kiesigem Substrat; vorwiegend in der Forellen- (Hyporhithral) und Barbenregion (Epipotamal) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor, jedoch mündet der "Sulzmoosbach" etwa 1,1 km flussabwärts in den "Bampfen". Der "Bampfen" ist in der Bestands- und Zielkar- te des Natura 2000-Managementplans als Lebensraum dieser Art dargestellt. Ein Vorkommen der Art im Bereich des Vorhabens oder eine Beeinträchtigung des "Bampfen" durch eine Verände- rung des "Sulzmoosbaches" können daher nicht ausgeschlossen werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Stickstoff- u. Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten Beeinträchtigung möglich durch: - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Organische Verbindungen - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebst. u. Sedimente) - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) 5 [1037] Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia ) Lebensraum: Fließgewässer mit sandiger Sohle. Bedeutend ist der Charakter des Gewässers (Offenheit), die Fließgeschwindig- keit, Wasserqualität und eine Beschattung durch angrenzende Gehölze. Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1083] Hirschkäfer (Lucanus cervus) Vorkommen der Art sind aus dem Umfeld des FFH-Gebietes nur mit vereinzelten Nachweisen bekannt, trotz gezielter Nachsuche und Recherchen wurden im Gebiet keine Hirschkäfer nachgewie- sen. [1044] Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale ) Lebensraum: Quellmoore, Grundwasser geprägte Gräben; hohe Anforderungen an Sauerstoffversorgung, Wassertemperatur, Dichte der emersen Vegetation, etc. Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1093*] Steinkrebs (Austropotamobius torrentium ) Lebensraum: strukturreich Oberläufe naturnaher Gewässer; charakteristisch: Vorhandensein von grobem bzw. kiesigem Substrat Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1131] Strömer (Leuciscus souffia agassizi ) Lebensraum: rasch fließende, sauerstoffreiche Gewässer der Äschenregion mit kiesigem Substrat, Gewässer der unteren Forellen- und Barbenregion sowie Zu- und Abflüsse von Seen und Seitengewässer von kleineren Flüssen. Der Strömer konnte bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 im "Oberen Bampfen" nachgewiesen werden. Der "Sulzmoos- bach" nördlich des Vorhabens mündet etwa 1,1 km westlich in den "Bampfen" und ist im betrachteten Fließabschnitt nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans als Lebensstätte der Art eingetragen. Weder im "Sulzmoosbach" noch im "Oberen Bampfen" liegen im Umfeld der Planung Befischungsversuche vor. Aufgrund der geringen Bestandsdichten und des fehlenden Nachweises von Jungtieren wird der Zustand der Population im FFH-Gebiet mit "mittel bis schlecht" bewertet. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1134] Bitterling (Rhodeus sericeus amarus ) Lebensraum: Stehende und langsam fließende Gewässer mit Teich- oder Flussmuschelbeständen Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1163] Groppe (Cottus gobio ) Lebensraum: sommerkühle und sauerstoffreiche Seen und Fließgewässer (Forellen- und Äschenregion) mit kiesigem, Ebenso wie beim Strömer ist der Fließabschnitt des "Sulzmoos- bach" etwa 175 m nördlich des Vorhabens nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans als Lebens- stätte der Groppe in die Bestandskarte des FFH- 6 sandigem bis steinigem Substrat Hauptlebensräume: wenig verbaute Oberläufe von Bächen und kleineren Flüssen Managementplans eingetragen. Bei der Bestandsermittlung im Oktober 2018 wurde die Groppe in allen größeren Zuflüssen der "Schussen", allerdings mit Ausnahme des "Oberen Bampfen", nachgewiesen, eine Untersuchung des "Sulzmoosbaches" hat nicht stattgefunden. Ein Vorkommen der Art im Vorhabensbe- reich kann daher nicht ausgeschlossen werden. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung / Versiegelung - Veränderung des Bodens bzw. Untergrundes - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse (Beschaffen- heit) - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Stickstoff- und Phosphatverbindungen / Nährstoffeintrag - Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub / Schwebstoffe und Sedimente) Beeinträchtigung möglich durch: - Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhält- nisse - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - Schwermetalle - Management gebietsheimischer Arten - Förderung / Ausbreitung gebietsfremder Arten - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1193] Gelbbauchunke (Bombina variegata ) Lebensraum: Laichgewässer: ephemere Gewässer (z.B. Fahrspu- ren, Tümpel, Pfützen); Landlebensraum: nicht landwirtschaftlich genutzte Vegetationsbestände (z.B. naturnahe Wälder, Ru- deralflächen, Hochstaudenfluren) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1323] Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii ) Lebensraum: Optimal: große alt- und totholzreiche Buchen- und Ecihenwälder; charakteristisch: laubholzreiche, großflächige Wälder tieferer Lagen mit ausreichenden Quartieren (z.B. Spechthöhlen) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1324] Großes Mausohr (Myotis myotis ) Lebensraum: Laub- bzw. Laubmischwälder (v.a. unterholzfreie, hallenartige Buchenwälder); Jagdhabitat: auch andere Waldty- pen, großflächige Magerrasen, Extensivwiesen, Waldrandberei- che; Kinderstuben: Dachstühlen meist älterer Gebäude (z.B. Kirchen, Schlösser); Zwischen- und Winterquartiere: natürliche Höhlen, Stollen, Keller Das Große Mausohr konnte bisher im Gebiet nicht nachgewiesen werden, dennoch ist das gesamte FFH-Gebiet gem. der Be- stands- und Zielkarte des Natura 2000-Managementplans potentielle Lebensstätte dieser Art. Die langgezogenen, schmalen Fließgewässer und ihre Gehölzstrukturen eignen sich für die Art weder als Quartier- noch als Nahrungshabitat, stellen aber potentielle Leitstrukturen zwischen Quartieren und Jagdhabitaten dar. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der Temperaturverhältnisse - Akustische Reize (Schall) Beeinträchtigung möglich durch: - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Licht - Organische Verbindungen 7 - Schwermetalle - Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.) [1337] Biber (Castor fiber ) Lebensraum: mittelgroße bis große Still- und Fließgewässer mit ausreichender Wassertiefe, ausreichender Größe des Habitats (Reviere z.T. > 1 km Uferlänge) und geeigneten Nahrungspflan- zen (entscheidend: Weichhölzer); Charaktertier großer Flussauen (v.a. Weichholzaue & Altarme) Ein Vorkommen dieser Art im betrachteten FFH-Gebietsteil wurde durch einen Damm direkt nördlich im "Sulzmoosbach" nachge- wiesen. Nach der Bestands- und Zielkarte des Natura 2000- Managementplans ist der gesamte Abschnitt des "Sulzmoosba- ches" nördlich des Vorhabens Lebensstätte dieser Art. Starke Beeinträchtigung möglich durch: - Überbauung/Versiegelung - Direkte Veränderung von Vegetations-/Biotopstrukturen - Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität Beeinträchtigung möglich durch: - Verlust/Änderung charakteristischer Dynamik - Intensivierung der land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Nutzung - Veränderung der morphologischen Verhältnisse - Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhält- nisse - Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität - Akustische Reize (Schall) - Optische Reizauslöser/Bewegung (ohne Licht) - Organische Verbindungen - Management gebietsheimischer Arten - Förderung/Ausbreitung gebietsfremder Arten [1381] Grünes Besenmoos (Dicranum viride ) Standort: Luftfeuchte Laub- oder Mischwälder mit relativ offenem Kronendach Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1393] Firnisglänzendes Sichelmoos (Drepanocladus vernicosus ) Standort: neutrale bis leicht saure, kalkarme, meist nasse Stand- orte (z.B. Flach-, Nieder-, Übergangs- und Zwischenmoore) Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1902] Frauenschuh (Cypripedium calceolus ) Standort: Lichte Laub- und Nadelwälder, Gebüsche und Säume auf kalkhaltigen Lehm-, Ton- und Rohböden bis 1500 m ü. NN Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [1903] Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii ) Standort: Flach- und Zwischenmoore bis 1100 m ü. NN Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. [4096] Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris ) Standort: Sowohl auf kurzzeitig überschwemmten als auch auf trockenen Böden Diese Art kommt im betrachteten FFH-Gebietsteil nicht vor. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer - und ggf. geografische Bezeichnung - mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 8 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) Alle o.g. LRT Die Flächen des Vorhabensbereiches außerhalb des FFH- Gebietes werden bebaut. Die Natura 2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.2 Flächenumwandlung Alle o.g. LRT Innerhalb des Geltungsbereiches werden landwirtschaftliche Grünflächen zu Gebäuden und Stellplätzen umgewandelt. Die in deutlicher Entfernung liegenden Natura 2000-Flächen werden davon nicht beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.1.3 Nutzungsänderung Alle o.g. LRT Durch die Nutzungsänderung der außerhalb des FFH-Gebietes liegenden Grünflächen zu einem Gebäude und Stellplätzen erfahren die Natura 2000-Flächen keine Beeinträchtigung. Beeinträchtigung: keine 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Alle o.g. LRT Durch das Vorhaben südlich der Teilfläche des FFH-Gebietes werden keine FFH-Lebensräume zerschnitten oder fragmen- tiert. Beeinträchtigung: keine 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserre- gimes Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032) Erhebliche nachteilige Veränderungen des (Grund-) Wasser- regimes im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der geringen zusätzlich versiegelten Fläche ausgeschlossen werden. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in den "Sulzmoosbach" ist nicht geplant. Beeinträchtigung: keine 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 stoffliche Emissionen Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Alle o.g. LRT Durch den Betrieb der Reithalle werden keine erheblichen stoffliche Emissionen verursacht. Die geplante Reithalle selbst wird nicht beheizt, lediglich zur Beheizung der untergeordne- ten Sozialräume und zur Warmwasserbereitstellung wird eine kleine Heizanlage installiert. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung durch Stick- stoffimmissionen in das Plangebiet ausgeschlossen werden. Eine Zunahme des Anliegerverkehrs in den Sommermonaten im Vergleich zum derzeitigen Zustand wird durch den Bau der Reithalle nicht verursacht, da der durchschnittliche Umfang des Reitbetriebes nicht erhöht wird. Zusätzlich entsteht zukünftig allerdings die Möglichkeit Reitunterricht in den Wintermonaten abzuhalten, daher kommt es während dieser Zeit zu einer geringfügigen Zunahme des Anliegerverkehrs. Da immer nur eine geringe Anzahl an Teilnehmern die Halle gleichzeitig nutzen kann, kann ein erhebliches zusätzliches Verkehrsaufkommen und damit eine erhebliche Verschlechte- rung der Luftqualität durch den Anliegerverkehr ausgeschlos- 9 sen werden. Durch das Vorhaben entstehen keine offenen Böden, von denen Staubeinträge in das FFH-Gebiet ausgehen könnten. Beeinträchtigung: keine 6.2.2 akustische Veränderungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Die im FFH-Gebiet bestehende akustische Vorbelastung durch den Verkehr, die landwirtschaftlichen Hofstellen und den Freizeitlärm von dem Reitbetrieb der bestehenden Bebauung wird durch den Bau der Reithalle nicht in relevantem Ausmaß vergrößert, da keine Zunahme des Reitbetriebes geplant ist. Durch die Halle wird voraussichtlich das FFH-Gebiet von den vom Bereich des Vorhabens ausgehenden Geräuschen eher abgeschirmt. Beeinträchtigung: keine 6.2.3 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Im Rahmen der guten naturschutzfachlichen Praxis wurden im Bebauungsplan Einschränkungen für die Beleuchtung und Photovoltaik-Anlagen festgesetzt. Aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet kann daher eine Beeinträchtigung der im FFH-Gebiet vorkommenden Tiere durch optische Reize oder schädliche Lockwirkungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus endet die Nutzung der Halle in den Abendstunden spätestens um 22 Uhr. Beeinträchtigung: keine 6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesokli- mas Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Großes Mausohr (1324) Strömer (1131) Groppe (1163) Biber (1337) Kleine Flussmuschel (1032) Für den Bau der Reithalle und der Stellplätze wird kleinflä- chig Offenland versiegelt, wodurch sich in geringem Umfang die Kaltluftbildung verringert und die Wärmeabstrahlung begünstigt. Durch die Pflanzung von Gehölzen kommt es im Bereich der Stellplätze zu einer Verschattung, wodruch das Kleinklima im Plangebiet verbessert wird. Aufgrund der Kleinräumigkeit des Vorhabens und der Entfernung zum Plangebiet können daher erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Durch den Bau der Reithalle in der überwiegend offenen Landschaft werden keine lokalen Luftströme beeinträchtigt. Beeinträchtigung: keine 6.2.5 Gewässerausbau Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Ein Gewässerausbau ist nicht geplant. Da das Vorhaben sehr kleinräumig ist und deutlich außerhalb des FFH-Gebietes liegt, kommt es nicht zu einer Beeinträchtigung. Beeinträchtigung: keine 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Auenwälder mit Erle, Esche, Weide* (91E0*) Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Von der geplanten Bebauung gehen keine die Wasserqualität erheblich beeinträchtigenden stofflichen Emissionen aus. Durch die Festsetzung zur Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser wird sichergestellt, dass keine Materia- lien mit dem Niederschlagswasser in Kontakt kommen, die zu stofflichen Einträgen in das Regenwasser führen könnten. Außerdem wird das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert. Daher kann eine Beeinträchtigung des "Sulzmoosbaches" und damit der darin vorkommenden Arten ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision Alle o.g. LRT Da das Plangebiet außerhalb der betrachteten Natura 2000- Gebietsteile liegt, kommt es zu keiner betriebsbedingten 10 Zerschneidung. Auch eine Gefährdung durch Kollision mit Fahrzeugen der Anlieger ist aufgrund der Entfernung zum FFH-Gebiet nicht gegeben. Beeinträchtigung: keine 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle o.g. LRT Im Zuge der Baumaßnahmen werden möglicherweise klein- räumig landwirtschaftliche Flächen zur Lagerung und für die Befahrung der Baustelle außerhalb des Geltungsbereiches in Anspruch genommen. Da die Flächen außerhalb des FFH- Gebietes liegen, das Vorhaben sehr kleinräumig und die Inanspruchnahme zeitlich begrenzt ist, kann eine Beeinträch- tigung des FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.2 Emissionen Alle o.g. LRT Biber (1337) Strömer (1131) Groppe (1163) Kleine Flussmuschel (1032) Während der Bauzeit sind geringfügig Staub- und Lärmemis- sionen zu erwarten. Aufgrund der Entfernung kann es wäh- rend der kurzen Bauzeit jedoch nicht zu erheblichen Beein- trächtigungen des FFH-Gebietes kommen. Beeinträchtigung: keine 6.3.3 akustische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Während der Bauarbeiten wird es zu Lärmemissionen durch Baumaschinen und -fahrzeuge kommen. Erhebliche nachtei- lige Auswirkungen auf mögliche störungsempfindliche Arten im betrachteten FFH-Gebietsteil können aufgrund der nur kurzzeitigen Beeinträchtigung und des Abstandes zwischen dem Vorhaben und betrachtetem FFH-Gebietsteil jedoch ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine 6.3.4 optische Wirkungen Großes Mausohr (1324) Biber (1337) Durch die Bautätigkeit im Vorhabengebiet kann es kurzzeitig zu einer Zunahme von optischen Reizen in Richtung des FFH- Gebietes kommen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebiete durch baubedingte optische Wirkungen kann aber aufgrund des geringen Ausmaßes des Vorhabens und der zeitlichen Begrenzung ausgeschlossen werden. Beeinträchtigung: keine *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeich- nung – mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 11 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnum- mer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben (siehe Punkt 8) 8. Anmerkungen Im näheren Umfeld des Gewässerabschnittes des "Sulzmoosbaches" sind weitere Vorhaben bekannt. Weiter östlich befinden sich die Vorhaben "Ge- wässerausbau 'Geigensack' ", "Bebauungsplan 'Geigensack' " und das geplante Vorhaben "Bebauungsplan 'Bühl' ". Andere bekannte Vorhaben im weiteren Umfeld sind der "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Marsweiler Ost 2' " am nordöstlichen Ortsrand und der "Bebauungsplan 'Grünenberg- straße - Stöcklisstraße' " am südöstlichen Ortsrand von Baindt, "Bebauungsplan 'Geigensack-Erweiterung'" und "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Bifang'" am nördlichen Ortsrand von Baindt, "Vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Wohnen Mehlis' ", "Bebauungsplan und dessen Erweiterung 'Gewerbegebiet Mehlis' " im Ortsteil "Schachen", "Bebauungsplan und dessen Änderung 'Kiesgrubenstraße' " im südlichen Bereich von Baindt und der Bebauungsplan "Lilienstraße" am nordwestlichen Ortsrand von Baindt. Da bei dem hier thematisierten Vorhaben keine Einleitung in das Gewässer oder Veränderungen des Gewässerverlaufes geplant sind und durch das Vorhaben keine Beeinträchtigung erfolgt, welche in Summation mit anderen Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen könnten, können Summationswirkungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Da keine Informationen über weitere mögliche Vorhaben aus anderen Gemeinden vorliegen, die das FFH-Gebiet beeinträchtigen können, bleibt die abschließende Beurteilung der zuständigen Behörde überlassen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 12 Stand: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Lageplan FFH-VorprŸfung_A4 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-2[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 395,24 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 13.01.2023
            2022-10-26_PLAN_vBP_Reithalle_endg.pdf

            185/7 188 185/2 185/8 2 BRÜHL 1 Gar Whs Hütte Hütte Btrg Wirtg Hü tte Baindter Brühl Oberer Brühl191/2 192/1 192/3 188/1 190/1 190/2 197/2 197/3 197/4 196 196/1 196/2 195 187 190 462.000 461.500460.500 46 0.0 00 460.000 460 .00 0 46 0.0 00 459.500 459.500 459.500 459.500 459.500 459.500 459.500 459.500 459.000 459.000 459.000 461.000 462.500 Reithalle GR 1.500 m²GH 468,50 m ü. NHN HQ extrem HQextrem HQ extrem HQextrem HQ extrem M 1: 500 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m0 N Vo rh ab en be zo ge ne r Be ba uu ng sp la n "R ei th al le " un d di e ör tli ch en B au vo rs ch rif te n hi er zu N Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G em ei nd e Ba in dt M 1: 500 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m0 N Vo rh ab en be zo ge ne r Be ba uu ng sp la n "R ei th al le " un d di e ör tli ch en B au vo rs ch rif te n hi er zu N Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G em ei nd e Ba in dt BP 500 Ansichtsbereich-1[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 954,57 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 13.01.2023
              2022-10-26_TEXT_vBP_Reithalle_endg__003_.pdf

              G em ei n d e B a in d t V o rh a b en b ez o g en er B e b a u u n g sp la n " R ei th a lle " u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.10.2022 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 10 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 15 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 16 6 Hinweise und Zeichenerklärung 17 7 Satzung 25 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 27 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 35 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 66 11 Begründung – Sonstiges 67 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 70 13 Begründung – Bilddokumentation 71 14 Verfahrensvermerke 72 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 2022 S.1, 4) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GBI. S. 1233, 1250) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 4 Reithalle 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zu- lässigkeit der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage) 2.1 "Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung ("Reithalle")"; der gekennzeichnete Bereich dient grund- sätzlich der Unterbringung von Gebäuden und Anlagen der "Reit- halle". Zulässig sind: − eine Reithalle für Reitstunden, Training, Lehrgänge, Turnierver- anstaltungen, Pferdeschauen − ein Sozialtrakt mit Schulungs- sowie Aufenthaltsraum für Theo- rieunterricht, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlung, sonstige Vereinsveranstaltungen, WC, Umkleide, Lager- und Technikraum für den Betrieb der Reithalle − ein Vereinsheim "Reiterstüble" mit kleiner Küchenzeile, integriert in den Aufenthaltsraum zur ausschließlichen Nutzung durch den Verein (eine öffentliche, gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig) − Pferdevorbereitungs- und Lagerflächen − Parkplatz- und Zufahrtsflächen (siehe Planzeichnung) 2.2 GR .... m² Maximal zulässige Grundfläche bezogen auf die überbaubare Grundstücksfläche. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,90, überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Überschreitung ausschließlich um Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 5 nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versie- gelte Zufahrten handelt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN; die Höhe sämtlicher Bauteile von Gebäuden (mit Ausnahme von untergeord- neten Bauteilen, wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Lüftungsanla- gen etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe siehe Planzeichnung) 2.5 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche Im Geltungsbereich sind außer den unter "Für die Bebauung vorge- sehene Flächen und deren Art der baulichen Nutzung ("Reithalle")" genannten Nutzungen auch untergeordnete Nebenanlagen und Ein- richtungen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen, zulässig (z.B. Terrassen, Stell- plätze, Zufahrten, Wege). Diese Anlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.7 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Auf der für die Bebauung vorgesehenen Fläche ist Niederschlags- wasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächen- versickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Versickerung von Niederschlagswasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Die Ab- leitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu be- schränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 6 Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoffbeschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.8 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 6,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es ist eine Beleuchtungsstärke von max. 10 Lux (Beleuchtungsstärke von Parkplätzen) und eine Farbtemperatur von max. 3000 Kelvin zu- lässig. Flutlichtanlagen sind unzulässig. Es sind nur Photovoltaikmodule zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.9 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgese- henen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.10 Zu pflanzender Baum, variabler Standort innerhalb des Geltungs- bereiches; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 7 "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förderung der Biodiversität" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu er- setzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb des Gel- tungsbereiches; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förderung der Biodiversität" zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes zur Förde- rung der Biodiversität Pflanzungen: − Für die Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 8 Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 9 2.13 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhaben- und Er- schließungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Reithalle" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 10 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 3.1 Lage der Ausgleichsmaßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsflächen/-maßnahmen befinden sich auf den Fl.-Nrn. 175/8, 188 (Teilflächen) und 376 der Gemarkung Baindt. Der Planung werden von den Maßnahmen 64.684 Ökopunkte zugeordnet (§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB). Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gesamtkonzept handelt, das im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Ökopunkte kann sich im Laufe des wei- teren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbeschluss fest- gesetzt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 11 Planskizze Fl.-Nrn. 185/8 und 188 (Teilflächen) Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Lage der Ausgleichsflächen/-maßnahmen Ausganszustand: – Grünland, Rasenreitplatz Maßnahmen: – Pflanzung von Einzelbäumen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 12 – Extensivierung des Grünlandes zur Entwicklung einer artenreichen Fettwiese auf Fl.-Nr. 185/8 Herstellung: Gehölzpflanzungen – Ausschließliche Verwendung von Arten der Pflanzliste unter Ziffer 2.12 – Zur Erhöhung der Artenvielfalt sind mindestens drei verschiedene Baumar- ten zu pflanzen Grünlandextensivierung – Das Grünland ist in den ersten 5 Jahren durch 3 bis 4-schürige Mahd aus- zuhagern. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzen- schutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung/Pflege: Gehölzpflanzungen – Abgehende Gehölze sind durch eine Neupflanzung zu ersetzen Grünlandextensivierung – Nach Ablauf der ersten 5 Jahre ist das Grünland durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzich- ten. Mögliche Anpassungen: – Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. Planskizze Fl.-Nr. 376 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 13 Ausganszustand: – Acker Maßnahmen: – Umwandlung von Acker in artenreiches Intensivgrünland – Entwicklung einer Hochstaudenflur – Pflanzung einer naturnahen Feldhecke Herstellung: Umwandlung Acker in Grünland – Zur Etablierung von Grünland ist bevorzugt die Methode der Mahdgutüber- tragung von lokalen Spenderflächen anzuwenden. Hierbei ist eine der bei- den nachfolgenden Varianten anzuwenden: – 1. Sofern im gleichen Naturraum der Ausgleichsflächen geeignete Spenderflächen vorhanden sind, kann eine Mahdgutübertra- gung durchgeführt werden. Die Abstimmung geeigneter Spen- derflächen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landrats- amt Ravensburg durchzuführen. Sofern geeignete Spenderflä- chen kleiner als die Ausgleichsflächen ausfallen, ist die Mahd- gutübertragung so oft durchzuführen, bis die gesamten Aus- gleichsflächen mit dem zu übertragenden Mahdgut abgedeckt wurden. 2. Sollte keine Mahdgutübertragung möglich sein, ist in begründe- ten Fällen das Verwenden von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 20 verschiedenen krautigen Pflanzenarten (Ein- jährige, Zweijährige, Gräser) zulässig. Voraussetzung für die Ver- wendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Po- sitivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Entwicklung Hochstaudenflur – Einsaat von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 15 verschie- denen krautigen Pflanzenarten. Voraussetzung für die Verwendung von au- tochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungs- gebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Natur- schutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Pflanzung Feldhecke – Pflanzung standortheimischer Sträucher (dreireihig) in einer angemessenen Durchmischung. – Zwischen den Reihen und den zu pflanzenden Sträuchern innerhalb einer Reihe ist ein Pflanzabstand von 1 m einzuhalten. Die Anordnung der zu pflanzenden Sträucher kann dabei zur Erreichung eines naturnahen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 14 Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen. Aus Grün- den der Artenvielfalt sind mindestens acht verschiedene Straucharten in ei- nem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze müs- sen gemäß Herkunftsnachweis gebietsheimisch sein. Entwicklung/Pflege: Umwandlung Acker in Grünland – Das Grünland ist durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd- Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung Hochstaudenflur – Die Hochstaudenflur ist durch einmalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt ist im Herbst durchzuführen (frühestens Mitte Oktober). Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Pflanzung Feldhecke – Die zu bepflanzende Fläche der Feldhecke ist in fünf etwa gleichgroße Ab- schnitte einzuteilen. Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jähr- lich abwechselnd durch Auf-den-Stock-setzen zu pflegen. – Einzelne Gehölze können als Überhälter von der Pflege ausgenommen wer- den. – Totholz ist wo immer möglich in der Fläche zu belassen. Mögliche Anpassungen: – Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 15 4 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Materialien für die Dachdeckung Als Dachdeckung für das Dach des Hauptgebäudes sind alle Materi- alien mit Ausnahme von blanken Metalloberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) bzw. von glänzenden bzw. spiegelnden Oberflä- chen (z.B. engobierte Dachpfannen) zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 4.3 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 16 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Überschwemmungsbereich eines HQextrem-Ereignisses des "Sulz- moosbaches"; die Beschriftung in der Planzeichnung liegt außer- halb der Risikoflächen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 17 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeterhö- henschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 6.5 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 6.6 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik, Windenergie und Geothermie wer- den empfohlen. Gärtenflächen sollten möglichst durchgängig mit heimischen und standortgerechten Pflanzen begrünt sein. Eine Dachbegrünung bei Dächern mit einer Dachneigung bis 15 ° und/oder eine Fassaden- begrünung wird empfohlen. 6.7 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Gartenflächen 459.000 459.500 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 18 Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auffang- becken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser ge- füllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung so- wie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.8 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Flä- che entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzen- schutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.9 Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vögeln erfolgen (siehe auch Punkt "Vorhandene Gehölze" unten). − Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe faunistisches Fach- gutachten vom 17.06.2021. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 19 6.10 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Aus- gleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme; außerhalb des Geltungsbe- reiches, Beschreibung der Maßnahme siehe Kapitel 3 "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)" (siehe Plan- zeichnung) 6.11 Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. − Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wagenstedter Schnapspflaume. 6.12 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 20 Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen". http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA- RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz-beim-Bauen.pdf Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bo- denhorizonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Unter- grundmaterial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinan- der zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwurzelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wiederverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden mög- lichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wie- derherstellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Pla- nung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 21 Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Erstein- saat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.13 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Un- ternehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.14 Grundwasser und Drainagen Grundwasser darf nicht abgeleitet werden. Drainagenwässer dürfen nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. 6.15 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.16 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 22 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverord- nung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit zu Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen ist ein zwei- ter baulicher Rettungsweg herzustellen, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.17 Überflutungsschutz Unter anderem bei Starkregen kann es aus verschiedenen Gründen (Kanalüberlastung, Oberflächenabflüsse an Hanglagen, etc.) zu wild abfließenden Oberflächenabflüssen kommen. Um Überflutun- gen von Gebäuden zu vermeiden bzw. das Überflutungsrisiko zu re- duzieren sind entsprechende (Schutz-)Vorkehrungen zu treffen. Ins- besondere ist auf die Höhenlage der Lichtschächte, Lichthöfe und des Einstiegs der Kellertreppen o. Ä. zu achten. Sie sollten so hoch liegen, dass kein Wasser zufließen kann. Maßnahmen zur Verbes- serung des Überflutungsschutzes sind auch in die Gartengestaltung integrierbar. Bei der Gartenanlage ist darauf zu achten, dass das Wasser weg von kritischen (Gebäude-)Stellen fließt. Obige Anre- gungen gelten insbesondere für Tiefgaragenzufahrten und für Grundstücke in oder unterhalb von Hanglagen oder in Senken. Lichthöfe unterhalb von Dachrinnen sind potenzielle Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 23 Überflutungsrisiken – Dachrinnen können überlaufen. Es wird auf die Vorgaben des § 78b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verwiesen. 6.18 Denkmalschutz Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologi- sche Funde (bspw. Steinwerkzeuge, Keramikreste, Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (bspw. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen) entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 Denkmalschutzgesetzes (DSchG) umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) oder der Gemeinde anzuzeigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen, so- fern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumenta- tion und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des DSchG). Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. 6.19 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Lan- desamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Würt- temberg, Stand: Juni 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich Hasenweiler-Schotter unbe- kannter Mächtigkeit. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 24 Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planun- gen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshori- zonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objekt- bezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasser- dichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 25 7 Satzung Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098), § 74 der Landesbauord- nung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. S. 2022 S.1, 4), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.11.2022 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Reithalle" und der örtlichen Bau- vorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 26.10.2022. § 2 Bestandteile der Satzung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.10.2022 sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom April 2022. Zum Vorhaben- und Erschließungsplan gehören die Pläne Nr. 1 (Reithalle Baindt Stand 2022-04), Nr. 2 (Reithalle_2022-04 Gastro), Nr. 3 (Ansicht: Reithalle_2022-04 Ost-West) sowie Nr. 4 (An- sicht: Reithalle_2022-04 Sued-Nord). Außerdem werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom April 2022. Be- standteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse, die Dachform (einschließlich Dachneigung), die Gebäudehöhen des Vorhabens, die Fassadengestaltung und -gliederung in den wesentli- chen Zügen abbilden. Die bestehende Differenz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen und der Höhen aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan dient als Puffer für etwaige Messungenauigkeiten bzw. nicht zu vermeidende Abweichungen im Rahmen der Bauausführung. Die bestehende Differenz zwischen der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und der Situierung der Gebäude im Vorhaben- und Erschließungs- plan dient als Puffer für spätere Anpassungen der Gebäudesituierung im Rahmen der Bauausführung. Inhalte, die Details u.a. der inneren Raumaufteilung und der Gliederung der Fassade betreffen, werden nicht zum Bestandteil der Satzung. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Be- gründung vom 26.10.2022 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 26 § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000 ,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vor- schriften − zu Materialien für die Dachdeckung − zu Farben nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 27 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1.1 Allgemeine Angaben 8.1.2 Zusammenfassung 8.1.2.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 8.1.3 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes 8.1.3.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich etwa 500 m westlich der Gemeinde Baindt auf freier, landwirtschaftlich geprägter Fläche. Südlich sowie östlich des Plangebiets befinden sich ein Sand- bzw. Rasenplatz, die ebenfalls zum Reitverein gehören. Nördlich der geplanten Reithalle befindet sich in etwa 300 m Entfernung der Sulzmoosbach. 8.1.3.2 Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 185/8 (Teilfläche). 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie 8.2.1.1 Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezü- ge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. 8.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. 8.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist keine Steigung auf. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. 8.2.2 Erfordernis der Planung 8.2.2.1 Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dient der Schaffung der Voraussetzung zur Errichtung einer Reithalle. Auf der dafür vorgesehenen Fläche soll die planungsrechtliche Art der Nutzung "Reithalle" zulässig sein. Auf dem Gelände des Reitvereins Baindt existieren bereits ein Sand- und ein Rasenplatz. Durch die geplante Reithalle soll ein witterungsunabhängiger Trai- ningsplatz geschaffen werden. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorha- bens herzustellen, ist deshalb die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Planungen des beauftragten Planers sind soweit fortgeschritten, dass ein Vorhaben- und Erschließungsplan vorhanden ist. Dieser dient als Grundlage für den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungs- plan. Es wird bewusst ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, um Baurecht nur für den Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 28 Vorhabenträger und nur für dieses konkrete Vorhaben entstehen zu lassen. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben 8.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 29 dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − 5.1.3 Zum Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen wer- den in den Regionalplänen Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und Schutzbe- dürftige Bereiche ausgewiesen. Sie konkretisieren und ergänzen die überregi- onal bedeutsamen naturnahen Landschaftsräume im Freiraumverbund. − Regionale Grünzüge sind größere zusammenhängende Freiräume für unter- schiedliche ökologische Funktionen, für naturschonende, nachhaltige Nutzun- gen oder für die Erholung; sie sollen von Besiedlung und anderen funktions- widrigen Nutzungen freigehalten werden. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. 8.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 30 Entwicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren. − − 2.2.3 /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.- (Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meß- kirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Weingarten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. − 3.2.2/Raumnut- zungskarte Regionaler Grünzug. Regionale Grünzüge (regionale Freihalteflächen) sind von Bebauung freizuhalten. […] 8.2.3.3 Die Planung steht in teilweisem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Das geplante Vorhaben liegt gemäß des rechtsverbindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwa- ben 1996 innerhalb eines regionalen Grünzuges (Plansatz 3.2.2 Regionalplan Bodensee-Ober- schwaben) außerdem ist das "Anbindegebot" (Plansatz 3.1.9 LEP 2002) nicht gegeben. Somit stehen der Planung derzeit Ziele der Raumordnung entgegen. 8.2.3.4 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Von einem solchen Ziel kann nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG auf Antrag abge- wichen werden. Am 15.11.2017 wurde ein Antrag auf Zielabweichung mit den Planunterlagen beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Die Erforderlichkeit der Zielabweichnung begrün- det sich im öffentlichen Interesse am Bau der Reithalle sowie der Realisierbarkeit am geplanten Standort unter raumordnerischen Aspekten. Der Gemeinderat beschloss am 06.02.2018 das Ziel- abweichungsverfahren ruhen zu lassen, um die Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Ober- schwaben abzuwarten. Am 07.05.2019 nahm der Gemeinderat nach einer Besprechung der Ver- waltung im Regierungspräsidium Tübingen das Zielabweichungsverfahren wieder auf. Ein Abwar- ten auf die Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben kam für die Gemeinde nicht mehr in Betracht, da auf Grund von zahlreichen Konfliktlagen nicht absehbar war, wann der Regionalplan im Zuge der Fortschreibung geändert wird. Infolge des Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG mit Anträgen vom 15.11.2017, 15.02.2018 und 18.12.2019 und dem Entscheid des Regierungsrpräsidiums Tübingen vom 03.12.2020 ist eine Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 31 Abweichung von dem Ziel des regionalen Grünzuges sowie des Anbindegebots, unter Berücksichti- gung der im Entscheid dargestellen Maßgaben, zulässig. 8.2.3.5 Andere Vorbehalts- oder Schutzgebiete sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 8.2.3.6 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 01.04.1995). Die überplante Fläche wird hierin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Ände- rung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) und wird durch den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental durchgeführt. 8.2.3.7 Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich kei- ne konkreten Aussagen. 8.2.3.8 Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG): siehe Punkt "Schutzgut Kulturgüter" des Umweltberichtes. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 8.2.4.1 Im Zuge des Zielabweichungsverfahrens wurden alternative Standorte geprüft. Die Prüfung ergab, dass sich andere Standorte nicht für die Umsetzung der Reithalle eignen. Die geplante Reithalle ist nur in direkter Angrenzung an den bestehenden Sand- und Rasenplatz des Reitvereins sinnvoll. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, einen witterungsunabhängigen Trainingsplatz zu schaf- fen sowie einen Aufenthaltsraum mit Küche und Lagerflächen in direkter Umgebung der Anlagen des Reitvereins zu errichten. 8.2.4.2 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungstermines gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Nähe zum FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" sowie auf die allgemeinen planungsrechtlichen Belange im Bebauungsplanverfahren sowie im Parallelver- fahren der Flächennutzungsplanänderung hingewiesen. 8.2.4.3 Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB wurde von der Verwaltung geprüft. Da die Nähe der geplanten Reithalle zu den übrigen Plätzen und Einrichtungen des Reitvereins essenziell ist, stellen andere Standorte keine Alternative zur Planung dar. 8.2.4.4 Die Systematik des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entspricht in Verbindung mit dem Vorha- ben- und Erschließungsplan den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungs- plan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Be- reich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 32 geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). 8.2.4.5 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplans leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften 8.2.5.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt einen zentralen Punkt des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des § 9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Terminologie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angelehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungszweckes "Reithalle" soll eine dem Allge- meinverständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. Die Definition der Art der Nutzung erfolgt nicht auf der Grundlage des § 9 BauGB in Verbindung mit den Vorschriften der Baunut- zungsverordnung (BauNVO), sondern als andere Bestimmung zur Zulässigkeit des Vorhabens (§ 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese Vorgehensweise macht es möglich, dass die Festsetzungen sehr stark auf das konkrete Vorhaben zugeschnitten werden. Hierdurch wird auch der erforderliche fachliche Prüfungs- und Abstimmungsaufwand erheblich reduziert. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orien- tiert sich an der Systematik der Zulässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten anhand einer Positivliste definiert. Diese Liste regelt die Zuläs- sigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschlie- ßend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig. Die Reithalle soll als Raum für Reit- und Trainingsstunden, Lehrgänge, Turnierveranstaltungen so- wie Pferdeschauen dienen. Der "Sozialbereich" wird in Schulungsraum, Aufenthaltsraum, Lager- und Technikraum, WC sowie Flur unterteilt. Im Aufenthaltsraum werden das Vereinsheim mit klei- ner Küchenzeile untergebracht, das ausschließlich zur Nutzung durch den Verein zulässig ist. Eine gewerbliche Nutzung des Vereinsheims ist nicht zulässig. Der Schulungs- sowie Aufenthaltsraum wird für Theorieunterricht, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlungen und weitere Vereins- veranstaltungen wie Weihnachts- oder Jubiläumsfeiern genutzt werden. Außerhalb der Reithalle sollen Pferdevorbereitungs- und Lagerflächen zulässig sein. Des Weiteren sind Parkplatz- und Zu- fahrtsflächen zulässig, die für den Betrieb der Reithalle sowie Veranstaltungen notwendig sind. 8.2.5.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung beschränken sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche bezogenen auf die überbaubare Grundstücksfläche sowie den Gesamtbaukörper (Hauptgebäude) wird eine von der Grundstücks- größe unabhängige Zielvorgabe getroffen und die mögliche Versiegelung auf das im Vorhaben- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 33 und Erschließungsplan dargestellte Maß beschränkt. Das Vorhandensein eines konkreten Bau- vorhabens lässt diese eindeutige Regelung zu. Durch die Festsetzung der maximal zulässigen Grundfläche kann die mögliche Versiegelung am exaktesten beschrieben werden. Der angege- bene Wert von 1.800 m² ist notwendig damit für den geplanten Hauptbaukörper ausreichend Raum geschaffen werden kann. Die theoretisch mögliche Festsetzung einer Grundflächenzahl würde dem bereits vorhandenen Detailierungsgrad des Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht gerecht werden. − Die in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für den begrenzten Bereich der Planung nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Ter- rassen, etc.). Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Park- plätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu opti- mieren. Die Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche bis 0,90 ist verträglich, da der überplante Bereich lediglich einen Teil des Gesamtgebietes des Reitvereins Baindt darstellt. − Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NHN schafft einen verbind- lichen Rahmen zur Umsetzung des geplanten Vorhabens. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Der erzielbare Rauminhalt des Gebäudes wird auf ein konkretes und den Erfordernissen der Nutzung als Reithalle entsprechen- des Maß festgesetzt. 8.2.5.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der zulässigen Grundfläche geringfügig hinausgehen, sich aber eng am Vorhaben- und Erschließungsplan orientieren. Eine über die im Vorhaben- und Erschließungs- plan dargestellte hinausgehende Bebauung des Plangebietes mit Hauptgebäuden ist durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen nicht möglich. 8.2.5.4 Für den überplanten Bereich wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche verbindlich geregelt. Außerhalb des Geltungsbereiches sind lediglich Nut- zungen, die dem Nutzungszweck des Vorhabens dienen und die seiner Eigenart nicht widerspre- chen, zulässig. 8.2.6 Infrastruktur 8.2.6.1 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 8.2.6.2 Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 34 8.2.7 Verkehrsanbindung 8.2.7.1 Das auszuweisende Baugebiet ist ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über den südlich verlaufenden Feldweg besteht eine Anbindung an die Kreisstraße K 7951. Der Feldweg, der das Plangebiet an die K 7951 anbindet, hat eine Breite von ca. 3 m und ist bis zur benachbarten land- wirtschaftlichen Hofstelle asphaltiert. Es handelt sich um einen öffentlichen Weg, der so ausgebaut ist, dass auch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge darauf fahren können. Die Gemeinde Baindt ist Eigentümerin des Weges und auch für die Räumpflicht zuständig. Abwasser und Wasser liegen auf dem Flst. 188, an das auch die Landwirtschaft anschließt. 8.2.7.2 Die innere Erschließung des überplanten Bereiches erfolgt über eine bestehende Zufahrt zum süd- lich verlaufenden Feldweg. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 35 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes "Reithalle" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Sondergebiet "Reithalle" südwestlich der Gemeinde Baindt ausgewiesen. 9.1.1.2 Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland südwestlich der Gemeinde Baindt. Das überplante Gebiet befindet sich angegliedert an die bestehenden Reitplätze des Reitvereins, westlich der Kreis- straße K 7951, südlich des Sulzmoosbaches sowie nördlich der Schachener Straße. 9.1.1.3 Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt als Flä- chen für die Landwirtschaft dargestellt. Der in den Flächennutzungsplan integrierte und in Überar- beitung befindliche Landschaftsplan trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. Gemäß des rechtsverbindlichen Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben 1996 liegt das Vorhaben innerhalb eines regionalen Grünzuges (Z); ein Zielabweichungsverfahren wurde jedoch genehmigt (siehe auch 8.1.2.1). Der gewählte Standort ist aufgrund der angrenzenden Nutzung durch den Reitverein, sowie wegen der ebenen Lage und der Entfernung zu schützenswerter (Wohn-)Bebau- ung für ein Sondergebiet "Reithalle" in hinreichendem Maß geeignet. 9.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung und zum Betrieb einer Reithalle. 9.1.1.5 Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzungen des Sondergebietes "Reit- halle" mit einer maximal zulässigen Grundfläche (GR) von 1.800 m², einer maximalen Gebäude- höhe von etwa 8,8 m und Pflanzgeboten. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften wer- den die Materialen für die Dachedeckung sowie die Farben geregelt. Als Dachform wird das Sattel- dach mit einer Dachneigung von 15 ° vorgegeben. 9.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Untersuchungsraum des Umweltberichts geht zur Betrach- tung der Auswirkungen auf die Bereiche Schutzgebiete, Landschaftsbild und Mensch über das Plan- gebiet hinaus. Für die Bereiche Arten/Lebensräume, Boden/Geologie, Wasser und Wasserwirt- schaft, Klima, Kulturgüter und Erneubare Energienist das Plangebiet als Untersuchungsraum Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 36 ausreichend. Der jeweilige Wirkungsraum ergibt sich aus der zu erwartenden Reichweite erheblicher Wirkungen, der bestehenden Vorbelastung durch Verkehrsinfrastruktur und Bebauung sowie der daraus resultierenden Trennwirkung. 9.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 0,34 ha, welche vollständig als Sondergebiet "Reithalle" ausgewiesen werden. 9.1.1.8 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 64.684 Ökopunkten erfolgt über den Erwerb von Ökopunkten. 9.1.1.9 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 64.684 Ökopunkten erfolgt vollständig auf externen Flächen der Gemarkung Baindt (Fl.-Nrn. 175/8, 188 (Teilflächen) und 376). 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.2.1 Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben 1996 liegt das Plangebiet innerhalb eines regionalen Grünzuges (Z). Dieser Bereich ist gemäß Plansatz 3.2.2 von Bebauung freizuhal- ten. Damit steht dem Bau der Reithalle ein Ziel der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB entge- gen. Von einem Ziel der Raumordnung kann im Einzelfall nach § 24 Satz 1 LplG abgewichen wer- den, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grund- züge der Planung nicht berührt werden. Infolge des Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 24 LplG mit Anträgen vom 15.11.2017, 15.02.2018 und 18.12.2019 und dem Entscheid des Regierungsrpräsidiums Tübin- gen vom 03.12.2020 ist eine Abweichung von dem Ziel des regionalen Grünzuges, unter Berück- sichtigung der im Entscheid dargestellen Maßgaben, zulässig. Im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans ist vorgesehen, den Regionalen Grünzug für den besagten Bereich etwas zurückzunehmen, sodass keine in Aufstellung befindlichen Ziele der Raum- ordnung betroffen sind. 9.1.2.2 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan (Fassung vom 11.12.2004, in Teilen ergänzte Fassung vom 01.12.2012): Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverband Mitt- leres Schussental als "Flächen für die Landwirtschaft" dargestellt. Da die im Bebauungsplan ge- troffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennut- zungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 37 Der in den Flächennutzungsplan integrierte und in Überarbeitung befindliche Landschaftsplan (Fas- sung von 1991) trifft für den betroffenen Bereich keine konkreten Aussagen. 9.1.2.3 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Nördlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 165 m, beginnt eine Teilfläche des FFH- Gebiets "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Bei dem FFH- Gebiet handelt es sich um ein Mosaik aus einem zusammenhängenden Fließgewässersystem mit naturnahen und ausgebauten Bach- und Flußabschnitten, Waldmeister-Buchenwald, naturnahem Schlucht- und Hangmischwald, unterschiedl. Grünlandgesellschaften, Stillgewässern und Nieder- moorkomplexen. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprü- fung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem Schutzgebiet des europäischen Verbundsystems Natura 2000 durchgeführt. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimie- rungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaikanlagen) sind erhebli- che Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021). Eine weitere Ver- träglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. 9.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope: − Im Südosten befindet sich das gem. § 33 NatSchG kartierte Biotop "Straßenhecke Baindt". − Weitere Schutzgebiete und Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 9.1.2.5 Biotopverbund: − Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Biotopverbundes. Etwa 190 m südwestlich befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte. Hierbei handelt es sich um einen Streuobstbestand. 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 38 − Beim Plangebiet handelt es sich um intensiv genutztes Grünland. Im Süden grenzt ein einge- grünter Sandreitplatz an. Richtung Norden, Nordosten und Westen grenzt Grünland an. Im Os- ten befindet sich ein weiterer Dressurplatz. − Gehölze kommen auf der Planfläche selbst nicht vor. Entlang des vorhandenen, östlich angren- zenden Weges und des südlich angrenzenden Dressurplatzes sind Gehölze vorhanden, welche von der Plannung nicht beeinflusst werden. Es gelangen durch die avifaunistischen Kartierungen jedoch keine Nachweise der Feldlerche. Im Bereich des 165 m nördlich liegenden Sulzmoosba- ches ist mit einem erhöhten Vorkommen nachtaktiver Insekten zu rechnen. − Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des damit einhergehenden Stickstoff- eintrags ist die Artenvielfalt der Fläche begrenzt. − Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten − Geringe Vorbelastung aufgrund von Lärm und optischen Störungen/Irritationen durch den Ver- kehr (u.a. Kreisstraße im Osten). Der Lärm und die Störungen durch den Verkehr und die östlich der Kreisstraße bestehende Bebauung lassen die Flächen v. a. für störungsempfindliche Tiere als eher ungeeignet erscheinen. − Eine botanische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf be- sondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regi- onal bedeutsame Arten) gibt und diese aufgrund der intensiven Nutzung, der o. g. Vorbelastun- gen sowie mangels gliedernder naturnaher Strukturen auch nicht zu erwarten sind. − Eine faunistische Bestandsaufnahme durch die Sieber Consult GmbH erfolgte an fünf Terminen (16.04., 03.05., 19.05., 01.06. und 17.06.2021. Innerhalb des Plangebietes sowie dessen Umfeld (innerhalb der Effektdistanz der Feldlerche) gelangen keine Nachweise der Art. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. − Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000) sind im Untergrund Sedimente der Hasenweiler-Formation aus dem Vorstoß des Rheingletschers zur Inneren Jungendmoräne und dem späteren Eiszerfall zu erwarten (Dia- mikte, Schotter, Sande und Feinsedimente). Aus den würmzeitlichen, schluffig-lehmigen Be- ckensedimenten, oberflächennah verbreitet mit spätglazialer Einmischung von Lösslehmen, Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 39 haben sich laut Bodenkarte (M 1: 50.000) als vorherrschender Bodentyp Gleye aus schluffig- lehmigen Beckensedimenten entwickelt. − Gemäß der Bodenkarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg (M 1: 50.000) zeigt der Standort eine hohe Bewertung als Standort für naturnahe Vegetation. − Gemäß ALKIS Daten hat der vorherrschende Boden eine mittlere ("Stufe 2") Bewertung seiner natürlichen Bodenfruchtbarkeit und eine hohe ("Stufe 3") Bewertung in seiner Funktion als Ausgleichskörper om Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe. − Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. − Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerech- net werden. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. − Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor. − Über den Wasserhaushalt und die Grundwasserverhältnisse liegen keine Informationen vor. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. − Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. Die Gemeinde verfügt über ein Trennsystem zur Entsorgung der Abwässer sowie eine Anbindung zur Trinkwasserversorgung. − Das überplante Gebiet liegt teilweise innerhalb von Hochwassergefahrenflächen für extreme Hochwasserereignisse (HQextrem). Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 40 9.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. − Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt in der Gemeinde Baindt bei etwa 14°C. Die durch- schnittliche jährliche Niederschlagsmenge liegt bei etwa 1.381 mm. − Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Lokale Luftströ- mungen und Windsysteme können sich aufgrund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimati- schen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). Gehölze, welche zur Frischluftproduktion beitragen, befinden sich nicht innerhalb der Planfläche. − Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Die Luftqualität wird von den Geruchs-Emissionen, die von der landwirtschaftlichen Hofstelle im Westen ausgehen, beeinträchtigt − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. − Baindt liegt innerhalb des Naturraums "Bodenseebecken". Beim Plangebiet selbst handelt es sich um eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche im Westen der Gemeinde Baindt. Sie wird geprägt durch die Nutzung der angrenzenden Flächen des Reitvereines und der in der Umgebung vorhanden landwirtschaftlich genutzten Flächen. − Südlich der Planfläche besteht durch die Gehölze entlang des Dressurplatzes auch eine Eingrü- nung der Planfläche. Zudem wird durch die im Südosten angrenzende Gehölzgruppe eine ein- grünende Wirkung erzielt. − Das Plangebiet ist von Norden, Osten und Westen her gut einsehbar, jedoch nicht exponiert. Der Bereich besitzt eine durchschnittliche Erholungseignung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. − Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Es besitzt geringfügige Naherholungsfunktion. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 41 − Westlich des überplanten Bereiches befindet sich eine landwirtschaftliche Hofstelle. Von dieser gehen Lärm- und Geruchsemissionen aus. − Vor allem der Reitverein selbst besitzt in dem Bereich eine hervorzuhebende Bedeutung für Sport und Naherholung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend, ausgenommen dem Reitsport, eine geringe Bedeu- tung für das Schutzgut zu. 9.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): − Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. − Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. 9.2.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): − Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. − Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Mes- sungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonneneinstrahlung 1.153 kWh/m². Da das Gelände überwiegend eben ist, sind die Voraussetzungen für die Ge- winnung von Solarenergie gut. − Gemäß Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) liegt der Bereich innerhalb des nach den Wasserschutzgebietskarten der Umweltverwaltung (Stand Juni 2015, ergänzt um die vom RPF/LGRB hydrogeologisch abgegrenzten Wasser- und Heil- quellenschutzgebiete) innerhalb eines rechtskräftigen oder geplanten Wasserschutzgebietes oder Schutzgebietes für eine staatlich anerkannte Heilquellen. Nach den Ausführungen im "Leit- faden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden" des Umweltministeriums Baden-Würt- temberg ist der Bau einer Erdwärmesonde an diesemStandort aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt. Gemäß LUBW liegt das Plangebiet jedoch nicht innerhalb, aus wasserschutzrecht- licher Sicht, schutzbedürftiger Bereiche. 9.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Die vielfältigen Einwirkungen des Menschen auf die anderen Schutzgüter wurden bereits im Rah- men der Ermittlung von Vorbelastungen beschrieben (z. B. Eintrag von Pflanzenschutzmitteln aus Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 42 dem Obstbau, Lärmbelastungen durch den Durchgangsverkehr, Geruchsbelastungen durch die Klär- anlage usw.). 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.2.1 Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das intensiv genutzte Grünland als landwirtschaftlicher Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luft- qualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unver- ändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Das Natura 2000-Gebiet ("Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute"), sowie die Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben un- verändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wech- selwirkungen erfahren keine Veränderung. 9.2.2.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z.B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.3.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Der Lebensraum der im Bereich des Intensivgrünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen geht durch die Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung verloren. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung (Pflanzungen in dem Sonder- gebiet) kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Auf dem Baugrundstück dienen Gehölzpflanzungen der Eingrünung und damit auch der Verbesserung des Lebensraum- wertes des Baugebietes. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 43 heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraumangebot vor allem für Klein- lebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtenty- pen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED- Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 6,00 m verwendet werden dürfen. Zudem gelten Einschränkungen für die Beleuchtung von Werbeanlagen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photovoltaikmodule zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. − Dem geplanten Nutzungskonzept zufolge handelt es sich bei der Hallenbelegung im Normal- betrieb weitesgehend um Kleingruppen. Zudem sind drei Versammlungen, beschränkt auf Ver- einsmitgleider sowie ein Reittunier mit bis zu etwa 800 Startern geplant. Durch die vorhande- nen Parkplätze sowie die im Rahmen der Planung zu realisierenden Parkplätzen ist ein Auswei- chen auf angrenzendes Grünland, als Parkplatz und Abreitplatz während des Turniers, maximal einmalig im Jahr anzunehmen. − Durch die Nutzung der Halle im Innenbereich bis maximal 22 Uhr ist die Entwicklung von Lärm- und Lichtemmissionen und der Einfluss auf in der Hinsicht empfindliche Tierarten beschränkt. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer bis mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Gehölzpflanzungen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Ausübung des Reitsports u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photovol- taikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 44 9.2.3.2 Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Die durch die geplanten Baukörper und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kultur- pflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen wer- den. Bei einer festgesetzten GR von 1.800 m2 und den zulässigen Überschreitungen können bis zu etwa 3.083 m2 des Plangebietes neu versiegelt werden. Da es sich um die Errichtung eines Einzelgebäudes handelt, ist der Versiegelungsgrad und damit auch die Eingriffsstärke eher ge- ring. − Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähig- keit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen wer- den Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu entsorgen. Dabei ist eine wei- testgehende Verwertung anzustreben. − Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträch- tigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke als hoch zu bewerten. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 45 betriebsbedingt Verkehr, Ausübung des Reitsports Eintrag von Schadstoffen – 9.2.3.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Die geplante Reithalle hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versicke- rungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen in geringem Umfang ab, da Flächen versiegelt werden. Die Versiegelung wird insgesamt nicht mehr als etwa 0,31 ha offenen Boden betreffen, so dass der Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung nicht in erheblichem Maße verändert werden. − Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser, dadurch bei vegetationsfreiem Boden u.U. Verschmutzung von benachbarten Gewäs- sern – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Nutzung durch Reitverein Schadstoffeinträge – 9.2.3.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist ausreichend dimensioniert. Das Entwässerungskonzept sieht vor, das auf den Dach- und Hof- flächen anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone vor Ort versickert werden soll. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 46 − Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die gemeindlichen Leitun- gen. − Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb von Hochwassergefahrenflächen für extreme Hochwas- serereignisse (HQextrem). Zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden sind die Vorgaben des § 78b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für "Risikogebiete außerhalb von Über- schwemmungsgebieten" einzuhalten. 9.2.3.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): − Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Aufgrund der geringen Anzahl an Baukörpern und der Gehölzpflanzungen entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine wesentliche Beeinträchtigung. Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkun- gen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. Eine geringfügige Erhöhung der Vorbelastung umliegender Gebiete durch Abgase des Anliegerverkehrs ist nicht zu erwarten, da angrenzende Dressurplätze bereits durch den Reitverein genutzt werden. − Aufgrund der Kleinräumigkeit des Plangebietes entsteht für das Schutzgut Klima/Luft keine Be- einträchtigung. − Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Emission von Treibhausga- sen, das sind Wasserdampf, Kohlendioxid, Ozon, Methan, Distickstoffoxid, Fluorchlorkohlen- wasserstoffe): Eine Verschlechterung der Luftqualität ist aufgrund der begrenzten Größe des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. − Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu erwarten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu re- duzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. − Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist derzeit nicht er- kennbar. Extrema in Bezug auf die Lufttemperatur bzw. Sonneneinstrahlung werden durch die Umsetzung der Festsetzungen zu Pflanzungen sowie zu Bodenbelägen (teilversiegelte Beläge zur Verminderung der Wärmeabstrahlung) abgemildert. − Auch im neuen Baugebiet kann die weiterhin angrenzende landwirtschaftliche Nutzung zeit- weise zu Geruchsbelastungen oder zu Staubeinträgen führen. Die vom landwirtschaftlichen Be- trieb ausgehenden Geruchsbelastungen bleiben unverändert. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 47 − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Ein- griff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Gehölzpflanzungen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Nutzung durch den Reit- verein Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissio- nen – 9.2.3.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): − Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil die weithin einsehbare, das Landschaftsbild prägende Grünlandfläche verloren geht. − Die Pflanzbeschränkung von Hecken auf Laubgehölze im Übergangsbereich zur freien Land- schaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen dient gestalterischen/land- schaftsästhetischen Gründen, um mit Hilfe standortgerechter und heimischer Pflanzenarten eine Anbindung an die Landschaft zu erreichen. Pflanzungen von nicht in der Pflanzliste festgesetz- ten Sträuchern sind auf max. 5 % der Grundstücksfläche beschränkt, um Fehlentwicklungen hinsichtlich landschaftsästhetischer Belange zu verhindern und um die privaten Freiflächen möglichst naturnah zu gestalten. − Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer bis mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Zusätzlicher Baukörper im Bereich der freien Landschaft, Blickbeziehungen jedoch durch öst- lich angrenzende Gehölzgruppe und westlich 0 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 48 angrenzende landwirtschaftliche Hofstelle nicht wesentlich beeinträchtigt betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – 9.2.3.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): − Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung eine Reithalle ermöglicht, welche den Reitsport fördert und eine Ausübung in den Wintermona- ten ermöglicht. Die Fußwegeverbindung in die freie Landschaft bleibt dadurch erhalten. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper eine gering- fügige Beeinträchtigung. Durch die Kleinräumigkeit des überplanten Bereiches wird die Naher- holungsfunktion nur geringfügig beeinträchtigt. Die Naherholungsfunktion wird durch die För- derung des Sportbetriebes gestärkt. Dies wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche und touristi- sche Situation der Gemeinde aus. − Aufgrund der Lage abseits von Wohnbebauung und der Förderung des Reitsports verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u.U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Förderung des Reitsports ++ betriebsbedingt Verkehr, Ausübung des Reitsports Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebs- lärm, Verkehrsabgase – 9.2.3.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich und in der Umgebung nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbeson- dere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Gründung und Fundamenten Funde (beispiels- weise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu be- nachrichtigen. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 49 9.2.3.9 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z.B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erheb- liche Beeinträchtigungen sind jedoch auf Grund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d.h. außerhalb des besonders empfindli- chen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. − Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch die Heizanlage im Bereich des Sozialtraktes möglich. Da in dem Vorhabengebiet der Reitsport bereits ausgeübt wird, ist vor allem in den Sommermonaten kein zusätzliches Ver- kehrsaufkommen zu erwarten. Durch die Ermöglichung der Nutzung des Gebietes in den Win- termonaten, kann es hier zu einem veränderten Verkehrsaufkommen kommen. Die Reithalle selbst wird nicht beheizt, sodass nur eine Heizanlage für die kleinflächige Beiheizung der Sozi- alräume notwendig wird. Durch die Flächenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". − Eine nächtliche Außenbeleuchtung der Reithalle ist nicht geplant. Um trotzdem mögliche Lich- tabstrahlungen in die freie Landschaft zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z.B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leuchtkör- per). Zudem gelten Einschränkungen für die Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen, welche verhindern, dass es zu einer Beeinträchtigung der landschaftsästhetischen Situation oder licht- empfindlicher Tierarten kommt. − Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. − In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o.g. Wirkfaktoren auf an- grenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. 9.2.3.10 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Abfälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht möglich ist, sind sie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 50 ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravens- burg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts empfohlen. − Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". 9.2.3.11 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachgerecht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäße Lagerung ge- wässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich ein- gestuft werden. − Für die Anlage der Gebäude und Außenanlagen (Zufahrten, Stellplätze usw.) werden voraus- sichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe, die den aktuellen einschlägi- gen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen, angewandt bzw. eingesetzt, so dass keine erheblichen Auswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter zu erwarten sind. 9.2.3.12 Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z.B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, das kultu- relle Erbe oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen abzusehen. 9.2.3.13 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bau- weise (wenig Außenfläche im Vergleich zum beheizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. − Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost- West-Ausrichtung ist aufgrund des voraussichtlichen Grundstückszuschnittes nicht möglich. − Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft werden. 9.2.3.14 Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichti- gung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 51 spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) − Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach der- zeitigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkun- gen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. 9.2.3.15 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. − Die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Landschaft erfahren eine Veränderung von der touristischen Nutzung des Landschaftsbildes hin zu einer touristischen Nutzung als Reithalle. − Wenn im Zuge der Baumaßnahmen Bodenbereiche verdichtet werden, auf denen später Grün- flächen angelegt werden, kann es zu einer Beeinträchtigung der später dort wachsenden Pflan- zen kommen, da durch die Bodenverdichtung die Durchwurzelung des Bodens erschwert und die Zufuhr von Wasser und Nährstoffen unter Umständen reduziert wird. Auch für Bodenbewoh- nende Tiere können durch die Verdichtung Lebensräume verloren gehen (Wechselwirkung Bo- den-Arten). − Die Beseitigung der Vegetation im Zuge des Gebäude- und Straßenbaus stellt nicht nur einen Verlust für die Artenvielfalt dar, sondern reduziert auch die Fähigkeit der betroffenen Böden, Wasser zu speichern und zu filtern. − Der veränderte Bodenwasserhaushalt beeinflusst auch die zukünftig noch im Plangebiet vor- kommenden Pflanzen. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 9.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. 9.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 52 minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): − Eingrünung des Gebietes mit Gehölzpflanzungen innerhalb und außerhalb des Geltungsberei- ches (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Land- schaftsbild) − Naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Schutz nachtaktiver Insekten durch Verwendung von Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Le- bensräume) − Reduktion negativer Auswirkungen auf Wasserinsekten durch Verwendung von Photovoltaik- modulen, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (3 % je Solarglasseite) (planungs- rechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Beschränkung auf Hecken aus Laubgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutz- gut Landschaftsbild) − Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) − Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Durchlässigkeit der Siedlungsränder zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehun- gen (Hinweise, Schutzgut Arten und Lebensräume) − Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) − Für weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutzgut Boden siehe Hinweis zum "Bodenschutz" unter Ziffer 6.12. 9.2.4.3 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume: Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertigkeit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung ge- genübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o.g. Bewertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zugewiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungskonzeptes (z.B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 53 Bestehende und zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, son- dern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv gedruckt). Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese 2.911 10 29.110 60.24 Unbefestigter Weg 515 3 1.545 Summe Bestand 3.426 30.655 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Flächen in dem Sondergebiet (GR plus ge- setzlich zulässige Überschreitung) 1.800 1 1.840 60.22, 60.23 mit teilversiegelten Belägen zusätzliche überbaubare Flächen 1.283 2 2.567 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflä- chen, Privatgärten bzw. unversiegelte Außenanlagen) 343 6 2.056 45.30b Bäume auf privaten Baugrundstücken (mittlerer Bio- toptyp), Neupflanzung, 3 St., prognostizierter Stamm- umfang nach 25 Jahren 70 cm 6 1.260 Summe Planung 3.426 7.682 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 7.682 Summe Bestand 30.655 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 22.973 9.2.4.4 Es verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 22.973 Ökopunkten. 9.2.4.5 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die (teilweise) Neu- versiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 54 Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Lan- desamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 9.2.4.6 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den ande- ren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffe- nen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei 2,166, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. 9.2.4.7 Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − in der Baufläche "Reithalle" vollständig versiegelbare Fläche (GR plus gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung um die Hälfte): 1.800 m² − gemäß Festsetzung 2.3 zusätzlich zulässige Überschreitung der festgesetzten Grundfläche mit teilversiegelten Belägen um weitere 50 %: 1.283m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 3.083 m². Fläche (Bestand) Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Unversiegelte Fläche 2.911 3-3-2 (2,666) 10,66 31.031 Teilversiegelte Fläche (Un- befestigter Weg) 515 0-1-0 (0,333) 1,33 685 Summe 3.426 31.716 Fläche (Planung) Fläche in m² Wertstufen vor dem Eingriff (in Klammern Gesamtbewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Vollversiegelte Flächen 1.800 0-0-0 (0) 0 0 Teilversiegelte Fläche 1.283 0-1-0 (0,333) 1,33 1.707 Unversiegelte Fläche 343 3-3-2 (2,666) 10,66 3.652 Summe 3.426 5.359 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 55 Summe Planung 5.359 Summe Bestand 31.716 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 26.357 9.2.4.8 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 26.357 Ökopunkten. 9.2.4.9 Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): − Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffstyp 3 (Sondergebiet) − Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirkzo- nen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500- 2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist: Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 56 − Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten. Die erste der beiden Raumeinheiten umfasst die im Wirkraum vorhanden Schutzgebiete (siehe u. a. Karte). Hierbei handelt es sich v.a. um die Be- reiche des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute ", gem. § 30 BNatSchG bzw § 33 NatSchG und dem Naturschutzgebiet "Annaberg". Die landschaftsästheti- sche Bedeutung dieses Bereichs wird mit "4" eingestuft. Die besiedelten Flächen werden mit der Raumeinheit "2" dargestellt. Der verbleibende Teil der Wirkzonen wird in Bezug auf seine Bedeutung für das Landschaftsbild mit "3" bewertet, da es sich um nur spärlich besiedelte, von landwirtschaftlicher Nutzung, einzelnen Hofstellen sowie Gehölzgruppen und Waldbeständen geprägte Flächen handelt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 57 − Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Da lediglich ein neues Gebäude angrenzend an eine land- wirtschaftliche Hofstelle errichtet und zur Einbindung in das Landschaftsbild außerhalb des Gel- tungsbereiches Einzelbäume gepflanzt werden und bereits eine Eingrünung durch vorhandene Bäume besteht, wird von einem Eingriff geringer Wirkintensität ausgegangen, der Erheblich- keitsfaktor liegt damit bei 0,3. − Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt der Koeffizient für die Wirkzone I prinzipiell bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Da aufgrund der vorhandenen Bäume und den zusätzlichen Baumpflanzungen außerhalb des Gel- tungsbereiches die Fernwirkung stark reduziert wird und der Bereich bereits durch den Reitsport und die angrenzende Hofstelle vorbelastet ist, wird hier ein Koeffizient von 0,1 für Wirkzone I und 0,05 für Wirkzone II angenommen. − Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 58 − Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 681.823 3 23.077 4 0,3 0,1 0,1 6.413 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Erheblich- keitsfaktor Wahrnehmungs- koeffizient Kompensations- flächenfaktor Komp.- umfang Fläche [m²] Bedeutung Fläche [m²] Bedeutung 1.922.564 3 48.209 4 0,3 0,05 0,1 8.941 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 15.354 Ausgleichsbedarf Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 22.973 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 26.357 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 15.354 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung – 64.684 9.2.4.10 Es entsteht ein Ausgleichsbedarf von insgesamt 64.684 Ökopunkten. 9.2.4.11 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens werden auf nördlich bzw. nordöstlich des Geltungsbereiches liegenden Ausgleichsflächen (Teilflä- chen der Fl.-Nrn. 185/8 und 188, Gemarkung Baindt) sowie auf einer Ausgleichsfläche nordwest- lich von Baindt (Fl.-Nr. 376, Gemarkung Baindt) ausgeglichen. Die Fläche der Fl.-Nr. 185/8 wird zurzeit als Grünland, die Fl.-Nr. 188 als Rasenreitplatz und die Fl.-Nr. 376 wird momentan als Acker genutzt. Die vorgesehenen Maßnahmen sind unter Ziffer 3 "Zuordnung von Flächen und/oder beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungsko- effizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + x Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 59 Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)" beschrieben. 9.2.4.12 Die o. g. Ausgleichsflächen, die dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet werden, sind im Be- stand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert Ausgleichsfläche 1 (Fl.-Nr. 185/8) 33.41 Fettwiese (Beeinträchtigung durch Düngung und häufigen Schnitt) 1.313 10 13.313 Ausgleichsfläche 2 (Fl.-Nr. 188) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke (Rasenreitplatz) 348 2 696 Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) 37.11 Acker mit frag. Unkrautvegetation 20.451 4 81.804 Summe Bestand 22.112 95.813 Bestand - Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 60 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert Ausgleichsfläche 1 (Fl.-Nr. 185/8) 33.41 Extensivgrünland (Fettwiese mittlerer Standorte) 1.313 13 17.303 45.30b 13 Einzelbäume auf mittelwertigem Biotoptyp, prognosti- zierter Stammumfang in 25 Jahren 77 cm 6 5.460 Ausgleichsfläche 2 (Fl.-Nr. 188) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke (Rasenreitplatz) 348 2 696 45.30b 3 Einzelbäume auf geringwertigem Biotoptyp, prognosti- zierter Stammumfang in 25 Jahren 77 cm 8 1.680 Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 18.206 13 236.678 35.42 Hochstaudenflur 734 19 13.946 41.20 Feldhecke mittlerer Standorte 1.511 14 21.154 Summe Planung 22.112 296.917 Planung - Ausgleichsfläche 3 (Fl.-Nr. 376) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 61 Summe Planung 296.917 Summe Bestand 95.813 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung) +201.104 9.2.4.13 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 22.973 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 26.357 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 15.354 Aufwertung durch die externen Ausgleichsmaßnahmen auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nrn. 185/8, 188 und 376 +201.104 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung +136.420 9.2.4.14 Ergebnis: Die Maßnahme ergibt einen Überschuss von 136.420 Ökopunkten. Der angegebene Überschuss steht der Gemeinde Baindt für weitere Maßnahmen zur Verfügung. Zur Sicherung der Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 62 o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungs- plan getroffen, deren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. Zusätzlich sind vertragliche Vereinbarungen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BauGB (Durchfüh- rungsvertrag) zu treffen. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.5.1 Für den überplanten Bereich bestanden von Seiten der Grundstückseigentümer konkrete Anfragen. Um die Verwirklichung dieser Bauvoranfragen zu ermöglichen, kommt daher kein anderer Standort in Betracht. Vorteile des gewählten Standortes sind zudem die bereits vorhandene Nutzung der angrenzenden Flächen durch den Reitverein sowie der vorhandene Weg, weshalb keine weiteren aufwändigen Erschließungsmaßnahmen notwendig sind. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 9.2.6.1 Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.1.1 Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand Dezember 2009, 4. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand Dezember 1995) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 63 9.3.1.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben (z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse): Es liegen keine genauen Informationen zu den geologischen und hydrologischen Ge- gebenheiten sowie zur Beschaffenheit des Baugrunds vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 9.3.2.1 Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht die Gemeinde Baindt in Kooperation mit dem Vorhabenträger als Über- wachungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da die Gemeinde darüber hinaus kein eigenständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.3.1 Durch den Bebauungsplan wird ein Sondergebiet "Reithalle" westlich der Gemeinde Baindt ausge- wiesen. Der überplante Bereich umfasst 0,34 ha. 9.3.3.2 Das Plangebiet grenzt im Westen an eine landwirtschaftliche Hofstelle. Im Osten und Süden grenzt das Vorhabengebiet an Gehölzgruppen und durch den Reitverein genutzte Flächen, sowie darüber hinaus an die freie Landschaft an. Diese Flächen sind vor allem landwirtschaftlich genutzt. Weiter nördlich befindet sich der Sulzmoosbach. Innerhalb des Plangebietes handelt es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe bis mittlere Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu. 9.3.3.3 Innerhalb sowie im räumlich-funktionalen Umfeld des Plangebietes befinden sich keine Schutzge- biete oder Biotope, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Etwa 165 m nördlich des Plangebietes beginnt das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 822-3311). Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Außenbeleuchtung und Photovoltaikanlagen führt die Planung zu keinen erhebli- chen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes. 9.3.3.4 Der Eingriffsschwerpunkt liegt beim Schutzgut Boden durch die großflächige Versiegelung und beim Schutzgut Landschaftsbild durch die Bebauung in der freien Landschaft, welche jedoch Richtung Osten und Westen nur bedingt einsehbar ist. Zur Eingriffsminimierung in das Schutzgut Boden werden die Versiegelungen auf das nötigste Maß beschränkt und soweit möglich auf wasserdurch- lässige Belege beschränkt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 64 9.3.3.5 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungs- modell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Der nach Berücksichtigung der planinternen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verblei- bende Ausgleichsbedarf von 64.684 Ökopunkten wird auf externen Ausgleichsflächen auf den Fl.- Nr. 185/8, 188 und 376 der Gemarkung Baindt kompensiert. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind auf den Flächen vorgesehen: Aufwertung der Flächen für den Naturhaushalt durch Extensivie- rung des vorhandenen Intensivgrünlandes (auf Fl.-Nr. 185/8); Einzelbaumpflanzungen (auf Fl.- Nrn. 185/8 und 188); Entwicklung einer Hochstaudenvegetation, Umwandlung des Ackers in Fett- wiesen und Pflanzung einer Feldhecke (auf Fl.-Nr. 376). Die Maßnahmen ergeben einen Ökopunkteüberschuss von 136.420 Ökopunkten, welche der Ge- meinde Baindt zur weiteren Nutzung zur Verfügung stehen. 9.3.3.6 Bei Nichtdurchführung der Planung, wird die überplante Fläche voraussichtlich weiterhin landwirt- schaftlich genutzt und in ihrer Funktion für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild in ähnli- chem Maße bestehen bleiben. Veränderungen, die sich unabhängig von der vorliegenden Planung ergeben, können jedoch nicht abschließend bestimmt werden. 9.3.3.7 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für den Umweltbericht lagen insofern vor, dass es keine detaillierten Informationen/Datengrundlagen zu den geologischen und hydrologi- schen Verhältnissen sowie zur Beschaffenheit des Baugrunds gibt. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 9.3.4.1 Allgemeine Quellen: − Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" − Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben − Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Um- welt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg − Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamts für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u.a. zu Bergbau, Geologie, Hydroge- ologie und Boden) − Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landes- amts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg 9.3.4.2 Verwendete projektspezifische Daten und Information: − Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 65 − Luftbilder (Google, Gemeinde Baindt) − Flächennutzungsplan und Landschaftsplan des Gemeindeverband Mittleres Schussental − Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau (Stand 2021) − Ergebnisvermerk des virtuellen Termins zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB am 14.04.2021 (ergänzter Vermerk vom 07.06.2021) mit umweltbezogenen Stellung- nahmen des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern, Natur- und Artenschutz, Ge- wässer, Abwasser und Grundwasser − Schriftliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg (Ge- otechnik), des Regierungspräsidiums Tübingen (zu Landwirtschaft, Hochwasserschutz und Na- turschutz) des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Regionalen Grünzug), des Landratsamtes Ravensburg zu den Themenfeldern Naturschutz, Artenschutz, Oberflächengewäs- ser, Bodenschutz, Abwasser, Grundwasser, Gewerbeabwasser Landwirtschaft, des Landesnatur- schutzverbandes BW, des NABU − Umweltbezogene Informationen aus der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit der Entwurfsfassung vom 06.07.2021 mit Stellungnahmen des Regierungspräsidi- ums Tübingen (zum Zielabweichungsverfahren), des Regierungspräsidiums Freiburg (zur Geo- technik), des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zum Regionalen Grünzug und Ziel- abweichungsverfahren), des Landratsamtes Ravensburg, Oberflächengewässer (zum Über- schwemmungsgebiet HQ100 und HQextrem, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach), des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur Beurteilung der Eingriffsstärke, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach und deren Bilanzierung) und des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zum Artenschutz, zur FFH-Vor- prüfung, zum Umweltbericht und der abweichenden Darstellung im Flächennutzungsplan, zur Ausgleichsmaßnahme südlich von Sulpach und deren Bilanzierung, zum Minimierungsgebot, zur Sicherung der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen und zu allgemeinen Artenschutzmaß- nahmen) − FFH-Vorprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" der Sieber Consult GmbH vom 28.06.2021 − Artenschutzrechtliches Fachgutachten der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 17.06.2021 (zu dem Anlass und der Aufgabenstellung, den rechtlichen Voraussetzungen, der Methodik und dem Untersuchungsumfang, den örtlichen Gegebenheiten, Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 66 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungskonzept und Umfang der getroffenen Vorschriften 10.1.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften beschränken sich auf die Vorschrift zu Materialien für die Dachde- ckung und Farben. Die zulässige Dachform und -neigung richtet sich entsprechend nach dem Vor- haben- und Erschließungsplan. Als Materialien für die Dachdeckung sind alle Materialien, außer blanker Metalloberflächen sowie glänzender bzw. spiegelnder Oberflächen zulässig. Es wurde be- wusst von einer ausschließlichen Zulässigkeit kleinteiliger Dachplatten abgesehen, da diese Dach- deckung für eine derartige Halle nicht sinnvoll erscheint. Als Farben sind für die geplante Reithalle rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, so dass sich die Reithalle in die Umgebung einfügt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 67 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 11.1.1.1 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen 11.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Fläche nicht erkennbar. 11.1.3 Durchführungsvertrag 11.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kosten- übernahme getroffen. Die Durchführungsfrist beträgt 2 Jahre ab Bekanntmachung des Satzungs- beschlusses. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte 11.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,34 ha 11.2.2 Erschließung 11.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an den gemeindlichen Mischwasserkanal. 11.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung. 11.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 11.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. 11.2.2.5 Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. 11.2.2.6 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" sind keine weiteren Erschließungsmaß- nahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitun- gen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 68 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen 11.3.1.1 Bei der Planänderung vom 21.06.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 21.06.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 05.07.2022 enthalten): − Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Reduzierung auf die geplante Reithalle sowie detaillierte Darstellung des Sozialtrakts) − Reduzierung der Größe der geplanten Reithalle im Vorhaben- und Erschließungsplan − Anpassung der Baugrenze auf das aktualisierte Vorhaben − Ergänzung der zulässigen Nutzungen Schulungsraum sowie Lager- und Technikraum im Bereich des Sozialtrakts − Ergänzung des "Reitersübles" mit kleiner Küchenzeile als zulässige Nutzung der "Reithalle" un- ter Ziffer 2.1 sowie klarstellender Ausschluss der gewerblichen Nutzung − Ergänzung zur Beleuchtung bei der Festsetzung "Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" unter Ziffer 2.8 − Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen − Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsbereiches eines HQextrem in Plan- und Textteil − Ergänzungen bei den Hinweisen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − Aktualisierung der Rechtsgrundlagen 11.3.1.2 Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.10.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 69 sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2022 enthalten): − Herausnahme der Hinweise zum Denkmalschutz aus den ergänzenden Hinweisen in einen se- paraten Hinweis zum Denkmalschutz und Ergänzung dieses Hinweises − Aufnahme eines Hinweises zum Überflutungsschutz − Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zum Überschwemmungsbereich eines HQextrem- Ereignisses − Anpassung der externen Ausgleichsflächen/-maßnahmen und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzie- rung − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 70 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Fläche für die Landwirt- schaft" Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 71 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Norden auf den beste- henden Rasenplatz (östlich) und die Fläche der geplanten Reit- halle (westlich) Blick von Süden auf den beste- henden Sandplatz und dahinter- liegend die Fläche der geplanten Reithalle Blick von Nordwesten auf das Plangebiet, den Sand- und Ra- senplatz sowie die bestehende Wohnbebauung im Hintergrund Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 72 14 Verfahrensvermerke 14.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021. Der Beschluss wurde am 19.03.2021 ortsüblich bekannt gemacht. 14.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 02.08.2021 bis 03.09.2021 (Billigungsbeschluss vom 06.07.2021; Entwurfsfassung vom 06.07.2021; Bekanntmachung am 23.07.2021) sowie in der Zeit vom 29.08.2022 bis 12.09.2022 (Billigungsbeschluss vom 21.06.2022; Entwurfsfas- sung vom 21.06.2022; Bekanntmachung am 19.08.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung- nahmen wurden ausgelegt. 14.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am 14.04.2021 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 28.07.2021 (Entwurfsfassung vom 06.07.2021; Billigungsbeschluss vom 06.07.2021) sowie mit Schreiben vom 19.07.2022 (Ent- wurfsfassung vom 21.06.2022; Billigungsbeschluss vom 05.07.2022) zur Abgabe einer Stellung- nahme aufgefordert. 14.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 73 14.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.10.2022 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.11.2022 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 14.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezo- gene Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft ge- treten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Reithalle" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 74 Seiten, Fassung vom 26.10.2022 Seite 74 Plan aufgestellt am: 06.07.2021 Plan geändert am: 21.06.2022 Plan geändert am 26.10.2022 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Roman Adler Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Stefan Böhm Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Roman Adler) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 2,04 MB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 13.01.2023
                Amtsblatt_2023_10_20_KW42.pdf

                Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 20. Oktober 2023 Nummer 42 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Mitfahrplattform PENDLA auch für Pendlerinnen und Pendler in der Gemeinde Baindt verfügbar Das Online-Portal PENDLA ist seit kurzer Zeit auch für Pendlerinnen und Pendler der Gemeinde Baindt verfügbar. Ziel der Plattform ist es, Fahrgemeinschaften zur Arbeitsstätte zu bilden, um einerseits einen Beitrag zur Verringerung des Verkehrs, ebenso aber auch ei- nen Beitrag zum Klimaschutz und zur Entlastung des eigenen Geld- beutels zu leisten. Möglicherweise entstehen durch die Vernetzung auch unterhaltsame sowie bequeme Fahrten zum Arbeitsplatz. Im Online-Portal werden Personen angezeigt, die regelmäßig den glei- chen bzw. einen ähnlichen Weg mit dem PKW zur Arbeit fahren. Für die Benutzung der Plattform zahlen Kommunen monatlich ei- nen Cent pro Einwohner plus Mehrwertsteuer an den Plattformbe- treiber. Diese Kosten werden den Kommunen durch den Landkreis Ravensburg laut Kreistagsbeschluss für die beiden Jahre 2023 und 2024 zurückerstattet. Über den Link https://baindt.pendla.com/de oder den QR-Code gelangen Sie ganz problem- los zum Online-Portal. Dort ist eine kostenlose Registrierung zur Nutzung der Mitfahrzentrale möglich. Im Anschluss können so ganz unkompliziert Fahr- gemeinschaften mit anderen Nutzerinnen und Nutzern gebildet werden. Die Mitfahrplattform ist für Smartphones, Tablets und auch für den Computer geeignet. Anzugeben sind hier lediglich Wohnort, Arbeitsstätte bzw. Zielad- resse und die täglichen Abfahrtzeiten. Die Kontaktaufnahme erfolgt dann individuell per Chat oder Telefon, um miteinander Fahrten, Treffpunkte und Abfahrtszeiten zu vereinbaren. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung 03.11.2023 Redaktionsschluss 30.10.2023, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen einen schönen Feiertag. Der Verlag Vorgezogener Redaktionsschluss Neugestaltung Ortsmitte Sperrung des Gehwegs in der Küferstraße Ab Montag, den 23. Oktober 2023 wird der Gehweg in der Küferstraße aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen gesperrt und zurückgebaut. Die örtlichen Geschäfte sowie Arztpraxen sind entlang der Gebäu- de über die Fußgängerbrücke über den Sulzmoosbach zu erreichen (von Schenk-Konrad-Halle bis CAP-Markt). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Weg auf eigene Gefahr und je nach Wetterbedingungen genutzt werden kann. Die offizielle und ausgeschilderte Umlei- tung erfolgt über den Fußweg entlang des Gebäudes Küferstraße 8 in Richtung Feneberg und die Marswei- lerstraße bzw. über die Garten- und Thumbstraße sowie die Mühlstraße. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Montag, 23.10.2023 bis Mittwoch, 25.10.2023 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum ver- sperren. Bürgermeisteramt Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Anmeldung zum Nikolausmarkt Auf Grund der Baumaßnahmen am Dorfplatz findet der Nikolausmarkt dieses Jahr auf dem unteren Schulhof statt. Anmeldungen zur Teilnahme können ab jetzt abgegeben werden. Bitte verwenden Sie hierfür das Anmeldeformular. Siehe hier utenstehend. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 2. Dezember 2023 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2023 auf dem Rathaus bei Frau Heine, Telefon 07502/ 9406-17 oder per E-Mail: elvira.heine@baindt.de anzumelden. Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2023 Anmeldung bis 31.10.2023 Name: Verein: Adresse Telefonnummer: E-Mail: Wird privat verkauft oder verkaufen Sie für einen Verein? verkaufe privat verkaufe für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja - …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillion anderer Stand - …………………………… Standgröße: ………………………………….. Benötigen Sie Strom? Ja Strom .. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? KW Zahl pro Gerät Heizlüfter nicht gestattet Hinweis: Es drüfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. ✄ ✄ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 10. Oktober 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wurde angefragt, ob ein Spielplatz in der Nähe der Lavendelstraße oder ein Waldspielplatz in Planung ist. Die Verwaltung informierte, dass kein Spielplatz in der Lavendelstraße geplant ist. Ein Waldspielplatz ist im Haus- halt vorgesehen, wurde jedoch aufgrund der Vielzahl der laufenden Bauprojekte noch nicht umgesetzt. Die Ver- waltung informierte außerdem auf Nachfrage, dass die Laternen für das Baugebiet in der Lavendelstraße bereits bestellt sind und in einigen Wochen installiert werden. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023 wurde bekannt gegeben, dass ein Antrag auf Verlängerung der geförderten Personalstelle des Koordinators für eine klimaneutrale Kommunalver- waltung um weitere zwei Jahre (bis 31.10.2026) gestellt wurde. Die hieraus resultierenden Personalkosten werden im Haushaltsplan für die Jahre 2025 bis 2026 berücksich- tigt und wurden entsprechend beschlossen. Bericht der Bürgermeisterin • Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. • Die ersten zwei Gemeinderatssitzungen im neuen Jahr finden am 23.01. und 27.02.2024 statt. Die restlichen Termine werden mit dem Jahreskalender bekannt gegeben. • Die Herbstübung der Freiwilligen Feuerwehr findet am 04.11.2023 statt. • Ende September fand eine Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei statt. In ei- ner der nächsten Sitzungen wird ausführlich darüber berichtet. • Über den aktuellen Stand der Baustelle in der Orts- mitte wurde informiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten wird an die Firma Helmut Baum GmbH aus Blitzenreute zum Auf- tragswert von 513.722,52 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Sonnenschutzanlagen wird an die Firma Fenster-technik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 111.138,86 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Fliesen- und Plattenarbeiten wird an die Firma Fliesen Röhlich GmbH aus Wendelstein zum Auftragswert von 90.754,87 € brutto vergeben. Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeigene Nahwärmenetz Die verschiedenen Möglichkeiten für den Energiemix des gemeindeeigenen Nahwärmenetzes wurden vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Energiemix für das Nahwärmenetz soll zusätz- lich zur vorhandenen Anlage bestehen aus: Einbau einer Pelletheizung in das Untergeschoss des roten Gebäudes, Hochtemperaturwärmepumpe und Pho- tovoltaikanlage auf dem Sporthallendach 2. Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird be- auftragt, die erforderlichen Leistungen zum Einbau der Pelletheizung und der Installation der Wärmepumpe zu erbringen. 3. Das Ingenieurbüro E-Planwerk GmbH wird mit der Ausschreibung und Überwachung der Arbeiten für die Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach beauf- tragt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ für das Anbringen eines Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Zauns wird nicht erteilt. Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Asphaltendausbau Igelstraße wird an die Firma Josef Hebel GmbH&Co.KG, Memmingen, zum Angebotspreis von 79.270,46 Euro brutto vergeben. Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwal- tung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treib- hausgasbilanz und Handlungsempfehlungen Die Verwaltung hat den Gemeinderat das Konzept zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung vorgestellt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 Die Verwaltung hat den Gemeinderat über den aktuellen Stand der kommunalen Abgaben in der Gemeinde sowie das weitere Vorgehen im kommenden Jahr informiert. Anfragen und Verschiedenes • Der Bau der neuen Wohncontaineranlagen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten durch den Landkreis ist in vollem Gange. Mit einer Belegung wird noch in diesem Jahr gerechnet. • Ein erstes Gespräch mit Vertreterinnen der Schule so- wie Eltern zum Thema Schulhofgestaltung hat stattge- funden. Im Frühjahr 2024 ist ein Workshop zu diesem Thema geplant. • In Sulpach wurde aufgrund von Setzungen in der Stra- ße ein Teil der Asphaltfläche erneuert, allerdings muss nachgearbeitet werden, da das Ergebnis mangelhaft ist. • Bezüglich eines Tempolimits, das von Seiten der Ge- meinde auf der B30 verfolgt wird, gibt es noch keine neuen Informationen. • Die Verwaltung wird sich um die vollständige Behe- bung von Sturmschäden im Wäldle kümmern. • Die Verwaltung klärt ab, ob der neue Spielplatz beim SBBZ für die Öffentlichkeit zugänglich ist und infor- miert anschließend. • In Abstimmung mit dem Bauhof und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt wird geprüft, in wie weit der Zugang zu deren Areal geregelt werden kann. Die Verwaltung informiert, dass in nächster Zukunft das vordere Tor wieder installiert wird. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Die Verwaltung informiert darüber hinaus, dass auf der Homepage der Gemeinde der sichere Schulwe- geplan veröffentlich wurde. Ein provisorischer Schul- weg bzw. Fußgängerweg durch das Fischerareal ist aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht umsetzbar. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/ de/rathaus/02/WB/ Ratsinformationssystem.html Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. Oktober und Sonntag, 15. Oktober Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Oktober Dreiländer-Apotheke Ravensburg, Gottlieb-Daimler-Str. 2, 88214 Ravensburg (Südstadt), Tel.: 0751 - 3 66 50 75 Sonntag, 21. Oktober Land Apotheke Horgenzell, Kornstr. 16, 88263 Horgenzell, Tel.: 07504 - 9 13 35 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Einwurfzeiten Altglascontainer In der Gemeinde Baindt findet man in der Marsweiler- straße (beim Rathaus) sowie in der Ziegeleistraße (beim Wertstoffhof) Sammelcontainer für Weiß-, Braun- und Grünglas. Gesammelt werden alle Einweg-Glasverpa- ckungen wie Getränkeflaschen, Konservengläser von Gemüse, Obst, Marmelade, Mayonnaise, Ketchup, Baby- nahrung sowie Glasbehälter von Kosmetikartikeln und Parfüms. Das Einwerfen von Flaschen und Glasverpackungen ver- ursacht immer Geräusche. Geschieht dies zur nächtlichen Ruhezeit, so ist es umso ärgerlicher. Anwohner beklagen dabei nicht nur den Lärm, der durch das Einwerfen ver- ursacht wird, sondern insbesondere auch die Geräusche durch laufende Motoren und knallende Türen von Fahr- zeugen der Anlieferer. Im Interesse der Anwohner sollten daher unbedingt die an den Containern aufgedruckten Einwurfzeiten beach- tet werden: Diese sind werktags von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Kein Einwurf an Sonn- und Feiertagen! Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Julia und Hans Martin Schmidt zur Geburt ihrer Tochter Johanna Schmidt am 04.05.2023 und begrüßt die kleine Neubürgerin sehr herz- lich. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 18. Oktober 2023 feierten die Eheleute Elzbieta und Jerzy Burzynski das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 12. Oktober 2023 feierten die Eheleute Rosemarie und Karl Joachim das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Oktober 21.10. Sulpacher Kirbe Kapelle Sulpach 22.10. Vorspielnachmittag Musikverein BSS 25.10. Seniorentreff BSS Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 November 04.11. Herbstübung Feuerwehr 07.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.11. Frauenfrühstück Impulse BSS 11.11. Firmung Kath. Baindt 12.11. Firmung Kath. Baindt 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Zahngesundheit mit Kroko Einmal im Jahr ist in jeder Gruppe unseres Kindergartens der Zahnprophylaxe-Tag. Frau Kraus aus dem Team der Arbeitsgemeinschaft „Zahngesundheit in Ravensburg“ besucht uns. Damit es für die Kinder immer wieder spannend ist, wechselt sie jährlich ihre Geschichten über das Zähneputzen. Dieses Mal begrüßten wir Frau Kraus von 09.-11.Ok- tober bei uns. Sie kam mit zwei großen Taschen, in denen das kleine Krokodil „Kroko“ und seine Freunde schon ungeduldig warte- ten. Frau Kraus erzählte, dass Kroko seine Zähne nicht selber putzt. Sein Freund Vogel holt immer die Krümel mit seinem Schnabel aus Krokos Maul. Als der Kroko seinen Ge- burtstag gefeiert hat, be- kam er ein besonderes Geschenk. Es war eine Zahnbürs- te. Der Vogel hat sie ihm geschenkt, weil er auch in den Urlaub fliegen möchte und kann somit dem Kroko nicht helfen. Also musste der Kroko doch noch lernen seine Zähne selber zu putzen. Frau Kraus hat uns und dem Kroko mit einem Kiefermodell die richtige Zahnputztech- nik gezeigt. Jedes Kind bekam eine Zahnbürste und ge- meinsam wurde geübt die eigenen Zähne zu putzen. Es wurde auch besprochen, welche Nahrungsmittel uns und unseren Zähnen guttun. Im Anschluss gab es noch ein Bild vom Kroko zum Ausmalen. Wir bedanken uns sehr bei Frau Kraus für Ihren Besuch. Schulnachrichten SBBZ Sehen Schule und Seniorenheim feiern gemeinsam Erntedank Am vergangenen Freitag feierte die Schulgemeinschaft des SBBZ sehen einen fröhlichen Erntedankgottesdienst. Mit dabei war eine kleine Delegation aus dem Senioren- heim Selige Irmgard. Zusammen mit der vorlauten Hand- puppe Claudia wurde überlegt, ob man Gott nicht nur für Tomaten, Orangen oder Bananen, sondern auch für Ap- felmus, Pommes oder Brezeln danken kann... Im Anschluß legten die Schüler ihre Erntedankgaben zu- sammen. Zwei große Kisten reichten kaum aus, um Obst und Gemüse aufzunehmen. Voller Dank erklang dann das Lied: „Ein dickes Dankeschön“ an Gott für all die guten Sachen! Auch dieses Jahr waren die Gaben wieder für das Seniorenheim bestimmt und die Ehrengäste freuten sich sehr über die vielen frischen Vitamine, die sie sofort mitnehmen konnten. Alle waren sich einig: Das war ein schönes Miteinander von Schule und Seniorenheim, das im nächsten Jahr si- cher eine Fortsetzung erfahren wird. Sport und Spende sich und anderen etwas Gutes tun! Jeden Mittwoch in Baindt: Sport im Freien - bei Wind und Wetter für einen guten Zweck! Ausgleichsgymnastik für Einsteiger und sportlich Aktive mit Barbara Lyszus. 17:15 Uhr: für Einsteiger, die bisher nicht so aktiv waren 18:30 Uhr: für Sportliche, die bereits eine Grundkonditi- on haben Die Kurse finden auf dem roten Sportplatz, hinter der Tennishalle statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich! Gerne darf geschnuppert werden! Ein herzliches Dankeschön an Frau Lyszus und die teilneh- menden Mitglieder der funktionellen Outdoor Gymnastik für 1500€ Spende! Der Verein zur Förderung Sehgeschä- digter e. V. Baindt freut sich sehr über diese großzügige Summe! Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Bücherei Der Klimawandel geht uns alle an! Unsere Erde wird immer heißer, immer mehr Gebiete unbewohnbar, Arten sterben aus und die Prognosen für die kommenden Jahrzehn- te sehen nicht gerade vielversprechend aus. Den Klima- wandel zu leugnen, ist angesichts dieser Ereignisse schon längst nicht mehr möglich – und abgesehen davon ge- fährlich. Wie kam es zum Klimawandel, was bedeutet er für unsere Erde und was können wir dagegen tun? Das sind Fragen, die sich viele Menschen ange- sichts der Zerstörung un- seres Planeten gerade stellen. Die Auswirkungen, die wir seit Jahrzehnten beobachten, sowie in der Gegenwart selbst erleben, werden auch in Zukunft anhalten. Der Klimawan- del ist ein Problem, das alle Generationen betrifft. Nur gemeinsam können wir die große Herausfor- derung Klimawandel be- wältigen, und dazu gehört Aufklärung – bei den Kleinsten angefangen. Was bedeu- ten Begriffe wie „Rohstoff“ oder „Zero Waste“, was sind Polargebiete, welche wichtigen Aufgaben haben Insekten, warum sollten wir weniger Plastik benutzen und was kann ich selbst tun, um unsere Erde zu schützen? Die Gemein- debücherei Baindt hat mittlerweile zahlreiche Bücher für alle Altersklassen, die sich mit dem Klimawandel beschäf- tigen. Denn der Klimawandel geht uns alle an – egal, ob Groß oder Klein! Zur Information Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Die Cafeteria im Altenzentrum ist am 25.10.2023 geschlossen! Danach freuen wir uns Sie wieder jeden Mittwoch, von 14-17 Uhr, mit Kaffee und Kuchen verwöhnen zu dürfen. Ihr Cafeteria-Team des Fördervereins der Seligen Irmgard. „Was soll ich denn da bloß sagen?“ – angemessene Worte finden für Trauernde Für alle, die unsicher sind, was sie sagen sollen oder tun können, wenn Menschen im nächsten Umfeld trauern, ist dieser Vortrag eine wichtige Informationsquelle. An die- sem Abend werden Sie für den Umgang mit trauernden Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Menschen sensibilisiert und erhalten Anregungen für Be- gegnungen und Gespräche. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 26.10.2023, 19 Uhr Referentin: Theresia Fischer, Kontaktstelle Trauer- pastoral Dekanat Allgäu-Oberschwaben Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Berufsinformationszentren in Konstanz und Ravensburg am 24. Oktober 2023 geschlossen Wegen einer dienstlichen Veranstaltung sind die Berufsin- formationszentren der Agentur für Arbeit an den Stand- orten Konstanz und Ravensburg am Dienstag, 24. Oktober 2023 geschlossen. Forstamt Ravensburg Das Forstamt informiert Waldbesitzer - Infoabende 2023 Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu Informations-Aben- den mit folgenden Themen ein: - Aktuelles zum Forstschutz - Aktuelle Informationen zum Holzmarkt - Beachtung Naturschutz beim Holzeinschlag und We- gebau - Herdenschutz gegen Großraubwild Termine: 30.10.2023 um 19.30 Uhr in Hittelkofen, Gasthaus Rose 06.11.2023 um 19.30 Uhr in Berg, Schützenhaus 07.11.2023 um 19.30 Uhr in Deuchelried, Gasthaus Hirsch 09.11.2023 um 19.30 Uhr in Ebenweiler, Dorfgemein- schaftshaus 14.11.2023 um 19.30 Uhr in Beuren, Gasthaus Kreuz 16.11.2023 um 19.30 Uhr in Waldburg, Gasthaus König Wilhelm 21.11.2023 um 19.30 Uhr in Seibranz, Gasthaus Wacht am Rhein Veranstaltungen für Privatwaldbesitzer Ebenso lädt Sie das Forstamt Ravensburg zu 2 Veran- staltungen ein: Termine: 27.10.2023 um 14:00 Uhr im Stadtwald Wangen Thema: Holzsortierschulung 11.11.2023 um 14:00 Uhr im StadtwaldLeutkirch Thema: Vollerntereinsatz im Privatwald Die genauen Treffpunkte können Sie unter folgendem Link abrufen: www.rv.de/forstinfo Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihr Forstamt Ravensburg Landkreis Ravensburg Energiepaten beraten einkommensschwache Haushal- te zu Strom und Wärme Im Rahmen des Energiespar-Dialogs des Landkreises Ravensburg unterstützen ehrenamtliche Energiepaten Haushalte mit geringem Einkommen dabei, Strom und Wärme einzusparen. Bei den gestiegenen Kosten ist eine Einsparung für viele Verbraucherinnen und Verbraucher essentiell und eine Beratung hilfreich. Die Energiepaten begutachten während des Energiespar-Dialogs die Ge- räteausstattung in den Haushalten und helfen dabei, die Energieabrechnungen zu analysieren. Dadurch erhalten die Haushalte eine erste Einschätzung über das vorhan- dene Einsparpotential. Zudem werden Tipps und Informa- tionen weitergegeben, sowie Maßnahmen vorgeschlagen oder diese direkt gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern umgesetzt. Das Projekt Energiespar-Dialog hat sich aus einem Run- den Tisch entwickelt, der die Möglichkeiten der Energieein- sparung und effizienten Energienutzung in einkommens- schwachen Haushalten thematisiert. Der Runde Tisch wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dem Jobcenter sowie dem Klimaschutzmanagement des Landkreises Ravensburg initiiert. Teilnehmende waren Städte und Gemeinden, soziale Institutionen, Energiever- sorger und die Energieagentur Ravensburg. Weitere Informationen zum Energiespar-Dialog sind zu finden unter www.rv.de/energiespardialog. Unter Angabe des Wohnorts und einer Telefonnummer kann per E-Mail an energiespardialog@rv.de eine kostenfreie Beratung angefragt werden. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Infoveranstaltung Energie für die Landwirtschaft Wir möchten Sie zu einem Infoabend zum Thema Energie in der Landwirtschaft einladen. Unsere Themen: Direktvermarktung, Agri-Photovoltaik & Freiflächenanla- gen, bestehende und auslaufende EEG-Förderung WANN: Dienstag, 07. November 2023 um 19:00 Uhr WO: Pfarrsaal Ostrach, Kirchstraße 1, 88356 Ostrach Gastredner: Raphael Haug, Landenergie - Stromvermarktung & EEG Gabriel Frittrang, Solmotion - Agri-Photovoltaik & Freiflä- chenanlagen als Chance für die Landwirtschaft Severin Batzill, Agri-Photovoltaik Schlier - Agri-Photovol- taik - Praxiserfahrung & Hintergrundinformationen DRK-Kreisverband Ravensburg Jede Blutspende zählt - gleichviel Bei Blutspende-Terminen gibt es seit dem 9. Oktober 2023 einen neuen Spenderfragenbogen. Hintergrund ist die Überarbeitung der Spenderauswahlkriterien im Transfusi- onsgesetz durch die Bundesärztekammer. Anfang dieses Jahres hatte die Bundesregierung sie damit beauftragt. Die Umsetzung der neuen Blutspende-Richtlinien erfolgt bei den durchführenden Stellen ab sofort, auch beim DRK-Kreisverband Ravensburg. Blutsspenden orientieren sich an Fitness der Spen- denden Mit den neuen Richtlinien werden nicht nur Möglichkeiten geschaffen, unter Umständen mehr Spenderinnen und Spender zu gewinnen, sondern es wurden auch diskrimi- nierende Elemente aus dem Gesetz entfernt. So können ab sofort ältere Menschen zur Blutspende zugelassen werden und nicht wie bisher bis zu einer bestimmten Al- tersgrenze. Die Fitness und der Gesundheitszustand sind künftig die maßgeblichen Faktoren, um zur Blutspende zugelassen zu werden. Ärzte vor Ort untersuchen in re- gelmäßigen Abständen den gesundheitlichen Zustand der über 60-jährigen Spendewilligen. Individuelles Sexualverhalten entscheidend Bezogen auf das sexuelle Verhalten werden weiterhin konkrete Fragen gestellt, um das Risiko von übertrag- baren Infektionen wie HIV oder Hepatitis zu vermeiden, das sich bei wechselnden Sexualpartnern erhöhen kann. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Jedoch ist nicht mehr die sexuelle Orientierung, sondern ausschließlich das individuelle Verhalten sowohl von Män- nern als auch von Frauen entscheidend. Daher ist auf dem Fragebogen etwa zu beantworten, ob es in den vier Mo- naten vor der Blutspende wechselnde Sexualpartnerinnen oder -partner gab. Manche übertragbaren Infektionen lassen sich erst circa vier Monate nach der Ansteckung feststellen. Da es um den Schutz der Personen geht, die die Blutspende erhalten, wird auf dem Fragebogen aus- drücklich um Verständnis dafür geworben, diese intimen Fragen vor der Spende beantworten zu müssen. Spendende jeden Alters willkommen Die Verantwortlichen des DRK-Kreisverbandes begrüßen die Anpassungen: „Da das Spendenaufkommen rückläufig ist und die Gesellschaft sich demografisch wandelt, sind wir auf jede einzelne Spende angewiesen“, so Gerhard Krayss, der DRK-Kreisgeschäftsführer, der ausdrück- lich auch junge Spenderinnen und Spender ansprechen möchte. Im Einzugsgebiet Ravensburg-Oberschwaben gibt es durchaus die Erfahrung, dass ältere Bürgerinnen und Bürger gerne länger spenden würden, als es die Al- tersgrenze bisher zugelassen hat. Dass Menschen beim sexuellen Verhalten nun gleichgesetzt werden, sieht man in Ravensburg ebenfalls als wichtiges und positives Zei- chen, das längst überfällig war. Der Arbeitskreis Blut Der „Arbeitskreis Blut“ ist ein Expertengremium nach § 24 Transfusionsgesetz und berät die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder in Fragen der Sicherheit bei der Gewinnung und Anwendung von Blut und Blutpro- dukten. Seine Geschäftsstelle ist am Robert Koch-Insti- tut angesiedelt. Dem Arbeitskreis Blut gehören Vertreter einschlägiger Verbände, Behörden, Ministerien sowie In- stitutionen an. Hier finden Sie die Blutspende-Termine im Einzugsgebiet des DRK-Kreisverbandes Ravensburg: https://www.drk-blutspende.de/blutspendetermine/ termine?term=88212%20Ravensburg Klima-Spartipp des Monats Oktober 2023: Wenn´s ein bisschen mehr sein darf! Diesen Satz hört man öfters mal landauf und landab an irgendwelchen Verkaufstheken, wenn einem mehr Ware verkauft werden soll, wie eigentlich bestellt wurde. Alter- nativ könnte der heutige Tipp auch „Vier gewinnt“ hei- ßen, wobei ich damit explizit nicht das allseits bekannte Prüfungsmotto aus der Schul- oder Studienzeit meine. Um das Rätsel zu lösen, es geht heut‘ mal wieder ums Thema Papier sparen. Der heutige Tipp ist allerdings noch eine Steigerung des alten Tipps, aus Nummer drei, denn der ist ja schon lang vorbei. Das damalige Motto lautete, vielseitig statt einseitig, denn mit beidseitig statt einseitig bedrucktem Papier, lässt sich der Papierverbrauch bereits mit geringstem Aufwand halbieren. Heute geht es noch ein Level höher, denn es gibt durch- aus auch Dokumente, die können nicht nur beidseitig be- druckt werden, sondern hier können zusätzlich sogar bis zu vier Seiten, auf eine einzelne Seite gedruckt werden. Sei es bei Vortragsfolien von Onlineseminaren oder sons- tigen Dokumenten zum Nachschlagen, es funktioniert bestens zwei oder gar vier Seiten auf lediglich einer Seite unterzubringen. Die wichtigen Dinge bleiben hierbei trotz- dem noch lesbar. Wer richtig achtsam ist, dem empfiehlt sich ein doppelseitiges Bedrucken des Papiers. Es ist also beileibe keine Magie nötig, um bis zu acht Seiten auf nur einem Blatt Papier unterzubringen. Neben einem Senken des Papierverbrauchs senkt jede weniger gedruckte Seite selbstredend auch den Strom- verbrauch des Druckers und trägt dazu bei, dass die Ak- tenordner nicht ganz so schnell zum Bersten gefüllt sind. Natürlich gibt es auch Zwecke, wo eine Minimierung des Papierverbrauchs schlichtweg nicht möglich ist, aber es gibt eben auch nach wie vor zahlreiche Fälle, wo noch Potenzial zur Verringerung des Verbrauchs vorhanden ist. Zur Festzeltzeit ein kurzer Reim: Sparst du viel Papier, gönn dir ne Maß Bier. Wer Gutes für die Umwelt tut, sollte sich nämlich auch mal selbst belohnen. Wer wie ich kein Alkohol trinkt, kann sich natürlich gerne auch mit anderen Getränken belohnen, aber die Namen von österreichischen Kräuterlimonaden oder Colamixgetränken reimen sich halt einfach nicht sonderlich gut auf Papier. Vor dem Druckvorgang gilt es natürlich grundsätzlich im- mer zu klären, ob ein Ausdruck überhaupt nötig ist. Denn ein Papiernullverbrauch ist schlichtweg das Nonplusultra, quasi der heilige Gral der Papiersparenden. Um den Mar- kenbotschafter eines Cremeherstellers und ehemaligen Bundestrainer zu zitieren, heißt es beim Papierverbrauch ganz einfach: „högschte“ Disziplin. Florian S. Roth, Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. Oktober - 29. Oktober 2023 Gedanken zur Woche: Ewigkeit Das Kleine ist die Verheißung des Großen und die Zeit das Werden der Ewigkeit. Karl Rahner Samstag, 21. Oktober 10.30 Uhr Sulpach - Wendelinusfest - Sulpacher Kirbe, Eucharistiefeier Ministranten: Sulpacher Ministranten († Maria und Bernhard Henzler, Kurt Elbs mit Angehörigen, Monika Kronenberger, Karl Kuch, Irmgard Schnez, Marta und Josef Haug, Jahrtag: Eugen Haug) Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 22. Oktober - 29. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Leon 19.00 Uhr Baienfurt - Night n´pray für die Firmlinge in der Kirche Dienstag, 24. Oktober 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.30 Uhr Baienfurt - Gottesdienstplanung 2024 für die Seelsorgeeinheit der Familien- und Ju- gendgottesdienste im Katholischen Gemein- dehaus Mittwoch, 25. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 26. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 27. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pflegeheim Samstag, 28. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 29. Oktober - 30. Sonntag im Jahreskreis - Ende der Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Nele Gründler, Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Marian Schäfer († Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Anna Halder, Mathilde und Hans Elbs, Pia und Alfons Häfele, Josef Heine, Jahrtag: Eugen Halder, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Jonathan Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Auflegung der Jahresrechnung 2021 Die Jahresrechnung 2021 liegt zur Einsichtnahme der Kirchengemeindemitglieder vom 16. bis 30. Oktober im Pfarramt in Baindt auf. Rainer Strobel für 40 Jahre im Dienst der Kirchenmu- sik geehrt Bild Strobel Am Ende des Heilig-Leiber-Festes würdigte Pfr. Stauda- cher Organist und Chorleiter Rainer Strobel für 40 Jahre Kirchenmusik. In seiner Laudatio hob er besonders die vielfältigen Fähigkeiten des Kirchenmusikers hervor. Be- reits in jungen Jahren übernahm Rainer Strobel die Be- gleitung des Kirchengesangs an der Orgel. Später kam die Chorleitung hinzu. Zeitweise arbeitete er bei der Firma Wiedemann als Orgelbauer. Darüber hinaus verfügt Rai- ner Strobel über ein außerordentliches Gehör, was im bei der Bearbeitung von Musikaufnahmen zu Gute kommt. Alle diese Fähigkeiten bringt er auch in unsere Kirchenge- meinde ein. Ihm verdanken wir mit die „Neue Orgel“, die hervorragenden Gottesdienstaufzeichnungen während der Corona-Pandemie und natürlich die Bereicherung unserer Gottesdienste durch festliche Messen zusammen mit dem Chor und durch sein Orgelspiel. Für all das und vieles mehr sagen wir: „Vergelt‘s Gott!“ Lebendige Kirche braucht Musik Ausflug zum Diözesanen Kinderchortag nach Rottweil Am Samstag, 30.09.2023 ging es für die Kin- der des Kinderchores nach Rottweil. Nach Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 der kurzweiligen, zweistündigen Fahrt erreichten wir recht- zeitig die Stadthalle, in der bereits Plätze für uns reserviert waren. Schon erklangen die ersten Lieder auf der Bühne, bei denen die Kinder auch gleich mitsingen konnten, denn vorab waren diese bereits geübt worden. Herzerfrischend sangen die Kinderchöre aus allen Ecken der Diözese „Es ertönt in unserm Herzen eine schöne Melodie“. Es folgten weitere Lieder, die für den nachfolgenden Gottesdienst ge- übt werden sollten. Nun führte der Weg von der Stadthalle zur nahegelegenen Kirche, wo Weihbischof Gerhard Schnei- der den Gottesdienst zelebrierte. Hungrig und etwas müde kehrten alle Kinder danach wieder zur Stadthalle zurück, wo es ein leckeres Mittagessen gab. Nachmittags erwarteten die Kinder mehrere Workshops: vom Kerzen gestalten bis zum Orgel-Workshop war vieles geboten. Erinnern werden sich alle noch lange an eine quirlige Chorleiterin, die uns in kürzester Zeit sowohl Rhythmus als auch Melodie des süd- amerikanischen Liedes „Du bist meine Zuflucht“ beibrachte. Eine gelungene Abrun- dung des Tages stellte das gemeinsame Sin- gen dieses neuen Lie- des dar, das kurz zu- vor erst gelernt worden war - samt rhythmischer Klopf- begleitung. Dann durfte Chorlei- terin Doris Kapler die im Workshop gestal- tete Kinderchor-Ker- ze in Empfang neh- men und alle Chöre verabschiedeten sich wieder voneinander. Für uns Baindter ging es jedoch nicht nach Hause, sondern weiter nach Heiligenbronn, wo wir mit dem Abendessen bereits erwartet wurden. Sowohl Sr. Anna-Franziska als auch Sr. Johannella freuten sich sehr über unseren Kurzbesuch im Kloster. Als wir unsere Zimmer bezogen hatten, trafen wir uns im Mediationsraum für ein paar entspannte Körper- übungen, die die Kinder begeistert mitmachten und sogar selbst anleiteten. Danach wurde noch ein wenig gespielt und vorgelesen bevor alle müde in ihre Betten fielen. Am Morgen feierten wir den Erntedank-Kindergarten-Got- tesdienst mit und bekamen eine tolle Führung von Sr. An- na-Franziska. Nach dem köstlichen Mittagessen stiegen wir wieder in unsere Kleinbusse und fuhren voller guter Eindrücke nach Hause zurück. Vielen Dank an alle Begleitpersonen und Organisatoren dieses tollen Wochenendes: Nadine Klotzer, Rainer Stro- bel, Andrea Strehle, Eva Himpel und Doris Kapler. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu un- serem Herbstfest am Mittwoch, 25. Oktober 2023 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Freuen Sie sich mit uns auf den Kirchenchor Baindt, unter der Leitung von Rainer Strobel, der diesen Nachmittag gesanglich gestalten wird. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Einladung zur Autorenlesung Christine Rath liest aus ihrem neusten Roman „Das Geheimnis der Apfelblüte“ Nach einer bitteren Enttäuschung und einem Un- fall, bei dem sie ihr Gedächtnis verlor, verließ die junge Ärztin Amanda vor Jahren ihre Heimat am Bodensee. Nun kehrt sie zurück, um sich um ihren schwer- kranken Vater und dessen Landarztpraxis zu kümmern. Noch heute kann sich Amanda nicht er- innern, was damals wirklich geschah. Als die Apfelbäume blühen und sie ihrer ver- botenen Liebe Lukas begegnet, kehren die Erinnerungen zurück. Doch Amanda hütet ein Geheimnis und die Wahrheit über die Nacht des Unfalls bringt nicht nur ihr neues Glück, sondern auch ihr Leben in Gefahr. Dienstag, 24. Oktober 2023 um 19 Uhr Gemeindebücherei Baienfurt Eintritt frei Das Team der Gemeindebücherei Baienfurt und der Katholische Frauenbund freuen sich auf Ihren Besuch. Frauenbund Baienfurt Dienstag, 24.10.2023: 19.00 Uhr Autorenlesung in der Bücherei in Baienfurt (im Rathaus). Frau Christine Rath, Schriftstellerin (Jahrgang 1964). Sie kommt vom Bodensee betreibt dort ein kleines Hotel. Hier findet sie durch die vielen interessanten Begegnungen mit anderen Menschen neue Ideen für die Romane. Sie liest aus Ihren Werken vor. („das Geheimnis der Apfelblüte“) Kommen Sie zu dieser Autorenlesung. Eine Anfrage des Kindergartens Pinocchio: Seit einiger Zeit sucht der Kindergarten nach einer gene- rationsübergreifenden Kooperation, denn viele unserer Familien haben hier in der Umgebung weder Oma noch Opa, geschweige denn irgendeinen Kontakt zu lebenser- fahrenen Leuten. Deshalb werden Personen gesucht, die zu Besuch in die Gruppen kommen, z. B. zum Vorlesen, zum Mitspielen und einfach zur Bereicherung des Kinder- gartenalltags. Vielleicht sind gerade Sie interessiert? Dann melden Sie sich bitte an im Kiga Pinocchio, Baindter Str. 47. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 22. Oktober 2023 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ökumenischer am 22. Oktober 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Elia und die Raben Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! --------------------------------------------- Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemein- den Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNg ZUM BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Das Wurzacher Ried - ein Lebensraum der Extreme Ein Vortrag von Frau Dr. Nicole Jüngling Bei unserem Frauenfrühstück möchte uns Frau Dr. Jüng- ling das Wurzacher Ried vorstellen, eines der größten Naturschutzgebiete Süddeutschlands und ganz in unse- rer Nähe. Dieses Moorgebiet bietet Lebensräume für eine Vielfalt außergewöhnlicher Pflanzen und Tiere. Unsere Gäste dürfen auf den Vortrag gespannt sein. Am Freitag, 10.11.2023, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 07.11.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort hal- ten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. Micha 6,8 Sonntag, 22. Oktober 20. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Dr. D. Widmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst „Elia & die Ra- ben“ im Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Ökumenisches Krabbelgottes- dienst-Team & Pfr. M. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (A. Stuberg & A. Strehle) Montag, 23. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 25. Oktober 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 26. Oktober 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 29. Oktober 19. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Prä- dikant T. Stumper) Keine Kinderkirche wegen der Herbstferien !!! Dienstag, 31. Oktober Reformationstag 19.00 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl + Prädikant Dr. D. Widmann) Gedanken zum Wochenspruch Wörtlich übersetzt heißt unser Spruch für die neue Woche: „Er hat dir kundgetan, Mensch, was gut ist, und was der HERR von dir fordert: Nichts anderes, als Recht zu üben und Güte zu lieben und in Einsicht mit deinem Gott zu gehen“ Nicht umsonst wird die Gerech- tigkeit bildlich immer mit verbun- denen Augen und Waagschale dargestellt, denn sie soll ohne Ansehen der Person das durchsetzen, was richtig ist. Unser Rechtsstaat ist angesichts der unzähligen Alternati- ven weltweit ein hohes Gut, das es zu schützen gilt, gegen jede Art von Menschenverachtung und Hass. Gott gibt uns in der Bibel Orientierung für unser eige- nes Leben. Sie ist kein juristisches Kompendium, sondern Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 ein Durchbuchstabieren der Einladung: „Komm und sieh selbst“. Denn gerade indem ich mich mit Gott auf den Weg durchs Leben mache, lerne ich in allen Höhen und Tiefen die Güte zu lieben und im Alltag ganz praktisch Gerechtigkeit einzuüben. Gottes Segen dazu! - Martin Schöberl, Pfarrer ------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ !!! Donnerstag, 26. Oktober 2023, 19.00 Uhr: „Faszination Universum - Eine Ent- deckungsreise in ferne Welten“ in der Ev. Kirche Faszinierende Bilder immer bes- serer Teleskope geben Einblicke in Welten, die Millionen Lichtjah- re entfernt sind. Sind wir allein im Universum? Welche Voraussetzungen sind nötig für die Existenz intelligen- ten Lebens? Was macht die Erde zu einem besonderen Planeten? Wie kam es zur Urknalltheorie? Wie beeinflussen sich Kosmolo- gie und Weltanschauung? ------- Reformationstag - Abendmahlsgot- tesdienst mit Kurzvortrag zur Re- formation im Schussental Herzliche Einladung am 31. Oktober, um 19.00 Uhr zu einen Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt. Dr. Dieter Widmann wird in einem Impulsreferat seine Entdeckun- gen zu den Anfängen der Reformation in Oberschwaben mit uns teilen. Ich freue mich sehr darauf. Kommen Sie dazu und sagen Sie’s gern weiter! Ihr Pfarrer Martin Schöberl ------- Bibelgespräch Am Sonntag, 22. Oktober, findet um 14.30 Uhr im Martin-Luther-Gemeinde- haus Weingarten ein Bi- belgespräch statt. Ausgelegt wird ein Abschnitt aus dem 2. Timotheusbrief, in dem der Apostel Paulus seinem Mit- arbeiter ans Herz legt, das „Wort der Wahrheit“ zu be- wahren. Referent ist Jürgen Ziegler, Gemeindediakon im Kirchenbezirk Memmingen und im Evang. Gemein- schaftsverband. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis Wein- garten. ----------- Der Kreative Montag bietet an Oktober 23.10. U. Schad: „Neue Topflappen braucht das Land“ 30.10. S. Tratzyk: „Glücks-Pilze - buntes Herbstgesteck und Glücksbringer“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch ------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB unterliegt knapp in Mengen FC Mengen - SV Baindt 2:1 (2:1) Am Samstagnachmittag reiste der SVB zum Auswärtsspiel nach Mengen, wobei beide Mannschaften zeitgleich mit dem Be- ginn des Aufwärmprogramms mit heftigem Platzregen im Mengener Ablachstadion begrüßt wurden. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Mit Anpfiff legte sich der Regen zum Glück etwas, wobei sich auf dem nassen Geläuf von Beginn an eine intensive Landesliga-Partie entwickelte. Der SVB zeigte sich an- fangs immer wieder über die rechte Seite in der Offensive, während die Gäste den Ballbesitz dominierten und wiede- rum über ihr eigene rechte Angriffsseite für Gefahr sorg- ten. Im Anschluss an eine relativ ausgeglichene Anfangs- phase kam es beim SVB allerdings nach einem hohen Ball zum Missverständnis zwischen Torwart B.Walser und seiner Hintermannschaft, Nörz spritzte dazwischen und konnte die Kugel zum 1:0 ins leere Tor einschieben (21.). Rädels Mannschaft zeigte sich von diesem vermeidbaren Gegentor sichtlich beeindruckt und ließ den FCM zuneh- mend aufkommen, welcher auf das zweite Tor drückte. Zwar hatte Dischl nach Vorarbeit von Boenke zwischen- zeitlich den Ausgleich auf dem Fuß (35.), auf der Gegen- seite zeigte sich der FCM aber einfach etwas zielstrebiger. So eroberte Kapitän Klotz energisch den Ball im Baindter Aufbauspiel und jagte das Spielgerät unhaltbar in den rechten Knick (40.). Und nur einige Augenblicke später hätte der Tabellendritte sogar auf 3:0 stellen können, L.Walser verhinderte mit einer eingesprungenen Grätsche gegen Bachhofer die Vorentscheidung. (41.). So blieb der SVB glücklicherweise im Spiel - und markierte kurz vor der Pause durch ein Traumtor den Anschlusstreffer. Der auf der rechten Seite aufgebotene Camara setzte Höhe der Mittellinie zum Tempolauf an, ließ vier Gegenspieler stehen und überwand im Strafraum angekommen mit etwas Glück auch noch FCM-Keeper Eisele zum 2:1 (42.). Trotz dieses Treffers agierte der SVB auch zu Beginn der zweiten Halbzeit offensiv zu harmlos, während B.Walser mit starken Paraden gegen Klotz (49.) und Varady (52.) das 3:1 verhinderte. Die Baindter Mannschaft kam im An- schluss aber stärker auf, wobei Thoma nach einer Ecke per Kopf knapp den Ausgleich verpasste (54.). Auch Kel- mendi und Bolgert wurden wenig später aussichtsreich in Position gebracht, beide „verstolperten“ jedoch den richtigen Moment zum Abschluss. In einer umkämpften Schlussphase warf der SVB alles nach vorne, bis auf zwei Halbchancen von Dischl sprang für den Aufsteiger aber nichts Gefährliches mehr heraus. Da aber auch der FCM die sich ergebenden Räume nicht mehr effektiv zu nut- zen wusste, blieb es am Ende beim verdienten 2:1 für die Gastgeber. Trotz eines hohen betriebenen Aufwands brachte sich der SVB am Ende durch ein oft zu kompliziertes und ineffizien- tes Offensivspiel um einen möglichen Punktgewinn, wobei der FCM im Stile eines Topteams die wenigen Fehler in der Baindter Defensive eiskalt bestrafte. Eine neue Chance es besser zu machen, gibt es für den SVB bereits schon am Mittwochabend beim Nachholspiel in Ochsenhausen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger (82. Kevin Fischer), Lukas Walser, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Phil- ipp Thoma (74. Daniele D´Ercole), Jan Fischer, Jonathan Dischl, Philipp Boenke (78. Johannes Kern), Baba Cama- ra (63. Tobias Fink), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Burak Kurban () - Zuschauer: 176 Tore: 1:0 Tobias Nörz (21.), 2:0 Alexander Klotz (40.), 2:1 Baba Camara (42.) Vorschau: Mittwoch, 18.10 (Nachholspiel) 19.00 Uhr: SV Ochsenhausen - SV Baindt Sonntag, 22.10 13.15 Uhr: SV Baindt II - SV Kehlen II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Hohentengen Frauenfußball SV Baindt - SV Achberg 1:4 Gegen den Tabellenvorletzten vom SV Achberg sollten eigentlich endlich drei Punkte her, doch leider fielen uns im Laufe der Woche krankheitsbedingt wieder drei Spiele- rinnen aus und zwei weitere gingen fiebrig angeschlagen ins Spiel. Nach einer ersten Drangphase der Gegnerin- nen, kamen wir besser ins Spiel und hielten gut mit. Leider mussten wir dann den Rückstand hinnehmen, doch von da an gingen wir nun früh drauf und drängten auf den Ausgleich, den Laura dann auch erzielte. Das Spiel setzte sich ausgeglichen fort, doch ein abgefälschter Schuss lan- dete dann doch hinter der an diesem Nachmittag schier unüberwindbaren Torfrau Steffi im Tor. Wir gaben nicht auf und waren drauf und dran, den Ausgleich zu erzielen, als uns ein Konter überraschte, der das Spiel entschied, dem dann unglücklicherweise gar noch ein weiteres Tor folgte. Trotzdem bleibt festzuhalten, nach den herben Nie- derlagen in den vorherigen Spielen, konnten wir endlich wieder auf Augenhöhe mithalten und hoffen mit Gene- sung weiterer Spielerinnen, wieder auf Punkte. Es spielten: Steffi Hämmerle, Angelina Bühler, Julia Klein, Selin Pfefferle, Selinay Tasyürek, Rebekka Lins, Nora Mohr, Ramona Schnell, Laura Maucher, Alina Braun, Marie Ar- menat, Selin Turan, Rebecca Butsch, Michelle Licht Der nächste Spiel ist kommenden Sonntag um 10:30 Uhr in Schlachters Jugendfußball B-Juniorinnen SGM Kressbronn/Langenargen - SGM Baindt/Fronreute 0:5 (Pokalspiel 11.1023) Am vergangenen Mittwoch ging es in der ersten Run- de des Verbandspokals an den Bodensee. Wir waren favorisiert und nahmen auch von Beginn an das Heft in die Hand. Leider taten wir uns ein wenig schwer mit der Verwertung von Torchancen, denn sowohl Jana als auch Tabea vergaben klare Torchancen. In der 20. Mi- nute wechselten wir dann Marie ein, die bereits mit der dem ersten Ballkontakt den erlösenden Führungstreffer erzielte. Nur zwei Minuten später traf sie ein weiteres Mal, um dann weitere drei Minuten später ihren lupenreinen Hattrick, den schnellsten in der Geschichte der SGM, per- fekt zu machen. Den vierten Treffer erzwang sie dann, in dem sie den Gegner so unter Druck setzte, dass dieser ins eigene Tor schoss und kurz vor der Pause traf dann noch Stella mit einem herrlichen Drehschuss aus 20 Me- tern. Angesichts der komfortablen Führung verflachte das Spiel in der zweiten Halbzeit, der Gegner verlegte sich hauptsächlich auf das Verteidigen und so vielen keine weiteren Tore mehr. Eine gute Halbzeit und eine überra- gende Marie reichten um eine Runde weiter zu kommen. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Vi- viane Wertmann, Laura Schaz, Vivienne Pogrzeba, Nora Mohr, Sarah Schmid, Carla Schmidt, Stella Schmid, Jana Eiberle, Hedda Said, Tabea Schauffler, Nora Lüttmann, Lia Manino, Marie Armenat VfR Klosterreichenbach - SGM Baindt/Fronreute 0:3 Nach der herben Niederlage gegen Altheim, wollten wir den langen Weg in den Schwarzwald nicht umsonst an- getreten haben und so hatten wir uns viel vorgenommen. Von Beginn an standen wir fokussiert auf dem Platz und in den ersten zehn Minuten bestimmten wir auch das Spiel indem unsere Mittelfeldregisseurin Tabea immer Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 wieder die beiden Außenstürmerinnen Marie und Jana bediente, die gefährlich vor dem Tor auftauchten. Mit der Zeit kamen die Gegnerinnen aber besser ins Spiel, doch unsere beiden Sechser Sarah und Carla passten gut auf, verhinderten deren Spiel über die Mitte und leiteten im- mer wieder gefährlich Angriffe ein. In der 18. Minute be- kamen wir dann einen Freistoß zugesprochen, den Stella mit einem satten Schuss souverän zur erlösenden Füh- rung verwandelte. Nach der Pause kamen die Gegnerinnen deutlich ag- gressiver aufs Feld zurück, was dann auch nach einem unnötigen Einsteigen gegen unsere Torfrau Kathi zu ei- ner 5-minütigen Behandlungspause führte. Aber unsere Abwehr um Scarlett, Viviane, Lorena und Laura hielten hervorragend dagegen und ließen kaum Angriffe aufs Tor zu. In der 64. Minute war es abermals Stella, die einen schönen Flachschuss einnetzte und das erlösende 2:0 schoss. Den Gegnerinnen war damit der Zahn gezogen und nach einem herrlichen Diagonalpass von Scarlett auf Stelle lief diese alleine aufs Tor zu, scheiterte zwar noch an der herauseilenden Torfrau, doch Jana setzte nach, legte sich den Ball schön zurecht und schoss von der Strafraumgrenze zum 3:0 Endstand. Ein tolles und vor allem kampfstarkes Spiel unserer Mä- dels, die einen körperlich starken Gegner gut zu bezwin- gen wussten. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Lorena Bürck, Viviane Wertmann, Laura Schaz, Carla Schmidt, Sarah Schmid, Marie Armenat, Tabea Schauffler, Jana Eiberle, Stella Schmid, Nora Lüttmann, Lia Manino C-Juniorinnen SGM Baindt Fronreute - SGM Kressbronn/Langenargen 9:1 Die Gäste vom Bodensee wurden gleich mit dem An- pfiff des Spiels von unseren C-Mädels überrollt. Schon in der ersten Minute lief unsere Mittelfeldspielerin kom- plett durch, nachdem sie bemerkte, dass dass sie nicht angegriffen wurde und markierte das 1:0 und weitere Tore folgten. Doch unsere Mädels begnügten sich nicht mit dem Tore schießen. Sie zeigten kluges Passspiel, be- wiesen Übersicht in der Raumzuordnung und agierten mit ansehnlichen Zuspielen in die Tiefe. Dabei zeigte un- sere überragende, eingespielte Abwehrkette deutliche Weiterentwicklungen mit der erneut stark aufspielenden Torspielerin Sara Jukic. Sara leitete mit Übersicht und Spielintelligenz den Spielaufbau und beeinflusste maß- geblich den Spielrhythmus. Dabei strahlte sie Ruhe und Rückhalt aus. Das C-Mädels Team bezog in diesem Spiel alle Spielerinnen mit ein und versuchte auch Spielerinnen, die nicht so oft zum Zug kamen in Szene zu setzen. Dies gelang zum Beispiel mit Jana Rimmele, die nach schö- nem Zuspiel den Ball gekonnt ins Eck schob. Bis zum Ende kam durch die Überlegenheit keine Gefahr auf und dabei wurden viele Trainingsinhalte der letzten Wochen bewusst erfolgreich umgesetzt. Weiter so, Mädels. Es spielten: Sara Jukic (T), Vivienne Pogrzeba, Lena Füs- sel, Victoria Wertmann, Sophie Heilmeier, Sarah Leibfarth, Maylin Kretzer, Philina Ziegler, Jana Rimmele, Malena Kaletta, Pauline Preis E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - TSV Tettnang 10:0 15 Minuten ließen sich unsere Mädels Zeit, bis dann endlich aus ihrem überlegen geführten Spiel auch Tore heraus- sprangen. Isabella Lang wurde vom Gegner in Sonder- bewachung genommen und hatte es an diesem schö- nen Freitagabend nicht leicht. Allerdings war unser Team so nicht zu stoppen. Emilia Müllerleile nutzte nach ihrer Einwechslung, die ihr angebotenen Räume und erzielte gleicht vier Treffer. Melina Feitenheimer, heute ins Team gerückt, weil sich eine Spielerin krank meldete, spielte überragend und setzte zusammen mit Hanaa Alosh ihre Mitspielerinnen immer wieder gut in Scene. In Halbzeit Zwei legte sie Hanna Busam zwei Treffer auf und mach- te selber noch zwei Tore. Die weiteren Treffer erzielten Hanaa und Isabella. In der Abwehr konnte Trainerin Katrin Sorg einige Spie- lerinnen testen und munter durchwechseln. Alle Spie- lerinnen machten es gut, waren allerdings auch nicht zu sehr gefordert. Es spielten zu den bereits genannten Spielerinnen - Lea Rimmele, Anina Stätter, Mia Malsam, Margo Hodek, Loana Sordon, Ronja Mayer, und Mathil- da Nussbaumer. D-Juniorinnen TURNIERSIEG beim VR-Cup in Tettnang am Sonntag, 15.Oktober 2023 Mit folgenden Ergebnissen sicherte sich unser Team Platz 1 in ihrer 5er-Gruppe: SGM Fronreute/Baindt - SGM TSB Ravensburg/FV Ravensburg 0:0 SGM Fronreute/Baindt - SGM Horgenzell/Wilhelmsdorf 0:0 SGM Fronreute/Baindt - SV Immenried 2:0 (Hanaa 2) SGM Fronreute/Baindt - SGM Dietmanns/Hauerz 2:0 (Lena-Marie und Lena P.) Im Endspiel trafen unsere Mädels dann auf den Sieger der Gruppe A, die SGM Langenargen/Kressbronn. Die Gruppe war etwas schwächer, was sich dann auch im Endspiel zeigte. Unsere Mädels waren hoch überlegen und Carla im Tor war beschäftigungslos. So war es letztlich verdient, dass Lena-Marie ihr Team zum Turniersieg schoss. Es spielten - Carla Seitner, Fiona Maier, Haifaa und Hanaa Alosh, Lena Pfleghaar, Amelie Metzler, Greta Heilmeier, Taneesha Mahler, Lea Busam und Lena-Marie Alber. D-Junioren TSG Bad Wurzach - SV Baindt 6:2 Am Samstag den 14.10. musste die Mannschaft der D-Ju- gend zum Auswärtsspiel nach Bad Wurzach. Es sollte ein Tag zum Vergessen für die Baindter D-Jugend werden. Die Jungs und Mädels starteten mit viel Mut und konnten den Gegner bereits in den Anfangsminuten unter Druck setzen. Jedoch waren es die Gastgeber die nach einem verdienten Strafstoß in der 8. Minute das 1:0 erzielten. Die Mannschaft war nicht geschockt und konnte bereits in der 15. Minute nach einem schönen Spielzug durch Lucca B. das 1:1 erzielen. Wer jetzt dachte, dass sich alles zum Guten wendet, lag leider falsch. Durch Unachtsamkeiten in der Abwehr und immer einen Schritt zu spät am Mann kamen die Gastgeber bis zur Halbzeit noch zu 2 Treffern zum Halbzeitstand von 3:1. Nach der Pause wollte unsere D- Jugend nochmals Gas geben und mal wieder einen Rückstand aufholen, wur- den aber bereits in der 39. Minute nach einem weiteren verdienten Strafstoß zum 4:1 enttäuscht und bereits in der 43. Minute musste dann nochmals ein Strafstoß zum 5:1 hingenommen werden. Die Mannschaft kämpfte weiter und erzielte schon in der 44. Minute nach einem schönen Schuss in den Winkel von Anton P. den Anschlusstreffer zum 5:2. Leider war nichts mehr möglich und den Schluss- Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 punkt setzten wieder die Gastgeber in der 51. Minute zum Endstand von 6:2. Bei der Analyse nach dem Spiel wurde von den „Ultra Fans“ bereits die Absetzung des Trainerteams diskutiert! Es spielten: Michael N., Anton St., Rafael D., Theo G., Anton P., Lucca B., Mohamad B., Leon. K., Giulio A., Lea B., Max S., Dominik W., Felix Sch. Nächster hart umkämpfter Auswärtssieg der Herren 1 1. TTC Wangen - SV Baindt 6:9 Gegen den 1. TTC Wangen, der gefühlt schon seit mehreren Jahrzehnten überregional spielt, entwi- ckelte sich von Beginn an ein ausgeglichenes Spiel, bei dem sich keine Mannschaft bis zum Spielstand von 6:6 entscheidend absetzen konnte. Doch dann konnten die Baindter drei Spiele in Folge zum Endstand von 9:6 ge- winnen. Nach den zuletzt starken Doppelleistungen mussten wir erstmals in dieser Saison mit einem 1:2 Rückstand in die Einzel gehen. Im vorderen Paarkreuz zeigten Marcel Brückner und Philipp Schwarz in ihren umkämpften Par- tien gegen Kunert und Halder sehr starke Leistungen. Marcel gewann beide Einzel, Philipp konnte einen Sieg verbuchen. Wolfgang Assfalg und Tobias Nowak spielten gegen Stocker und Sohler, wahrscheinlich dem besten mittleren Paarkreuzen der Liga, gutes Tischtennis. Den- noch war nur ein Sieg von Tobi drin, sodass das hintere Paarkreuz die Entscheidung bringen musste. Nico Schef- fold erwischte nicht seinen besten Tag, konnte aber den- noch beide Einzel gegen Kreutzer und Heine gewinnen. Thomas Nowak spielte gewohnt ruhig und konzentriert und konnte ebenfalls beide Spiele für sich entscheiden. Durch diesen 9:6 Sieg stehen wir mit 6:0 Punkten weiterhin an der Tabellenspitze der Landesklasse. Wahnsinn! Da- her ließen wir den Abend noch gemütlich in der leckeren Pizzeria nebenan ausklingen und freuen uns auf unsere nächste Aufgabe am kommenden Samstag um 18 Uhr beim Heimspiel gegen unsere Mitaufsteiger Aulendorf II. Es spielten: Marcel Brückner (2:0), Philipp Schwarz (1:1), Wolfgang Assfalg (0:2), Tobias Nowak (1:1), Nico Scheffold (2:0) und Thomas Nowak (2:0) TC Baindt e.V. Abräumen der Tennisplätze Am Fr., 27.10. ab 14 Uhr und Sa., 28.10. ab 10 Uhr wollen wir die Tennisanlage winter- fest machen. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer*innen. Gerhard Reich, Technischer Leiter Saisonabschluss 2023 Liebe Tennismitglieder und Gäste, herzlich laden wir euch/Sie zum diesjährigen Abschluss am Fr., 10.11.2023 um 18:30 Uhr in die Gaststätte zur Mühle ein. Mit einem leckeren Essensangebot vom Buffet lassen wir die Saison in geselliger Runde ausklingen. Im Rahmen dieses Treffens möchten wir auch Mitglieder für ihre lang- jährige „runde“ Mitgliedschaft ehren. Nähere Infos folgen zeitnah per E-Mail. Anmeldung bis Mi., 01.11.2023, bei - Sibylle Boenke, E-Mail: 1.vorsitzende@tc-baindt.de - Inge Fink-Spöri, E-Mail: schriftfuehrerin@tc-baindt.de Auf euer/Ihr Kommen freut sich das Vorstandsteam Reitergruppe Baindt Reithallenvereinsfest Nach langem Warten konnten wir im Som- mer endlich mit dem Reithallenbau begin- nen. Dank der tatkräftigen Unterstützung vieler fleißiger Hel- fer schreitet der Bau stetig voran. Anstatt unserer Weihnachtsfeier möchten wir mit al- len Mitgliedern und Helfern am Sonntag, 05.11.2023 ab 10.30 Uhr ein Baustellenfest feiern. Fürs leibliche Wohl wird gesorgt. Damit wir besser planen können, bitten wir um Anmel- dung bis zum 02.11.2023 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@ reitergruppe-baindt.de; 0151 53932974). Wir freuen uns riesig, mit Euch den Fortschritt begutach- ten und feiern zu dürfen. Eure Vorstandschaft Ergebnisse Auf dem Reitertag in Ailingen konnte sich Hannah Elbs mit ihrer Ponystute Dolly im Reiterwettbewerb einen vier- ten Platz ergattern. Lilly Spahlinger wurde in Königsbach-Stein das Reitab- zeichen RA4 dressurspezifisch verliehen. Voraussetzung hierfür war en unter anderem die Teilnahme am Vorbe- reitungslehrgang und eine Dressurreiterprüfung Kl. L. Wir gratulieren Lilly und Hannah für ihre Erfolge. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Vorspielvormit- tag am 22.10.2023 Zu unserem Vorspielvormittag am Sonntag, 22.10.2023 ab 10:00 Uhr im Bischof-Spro- ll-Saal laden wir recht herzlich alle Eltern, Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Geschwister, Omas und Opas unserer JungmusikerInnen ein. Selbstverständlich sind auch alle anderen Interes- sierten herzlich willkommen! Neben Solostücken werden unsere JungmusikerInnen in kleinen Gruppen ihr Bestes für Sie geben. Für die Verpflegung wird gesorgt. Wir drü- cken all unseren JungmusikerInnen bereits jetzt schon die Daumen und sagen vorab vielen Dank! Volleyball LJ Baindt Fulminanter Saisonauftakt Wie letzte Woche bereits versprochen, gibt es heute die Ergebnisse aus dem vergange- nen Pokalspiel der zweiten Mannschaft in Wolpertswende. VLJ Baindt 2 nach dem Pokalspiel in Wolpertswende Zunächst nutzten die Gastgeber ihren Heimvorteil der niedrigen Halle clever aus und holten sich mit 13:25 den ersten Satz. Doch bereits im zweiten Satz ließen sich die Baindter Volleyballer davon nicht mehr beeindrucken und glichen mit 25:18 aus. Im dritten Satz drehte die VLJ Baindt 2 dann auch stimmlich voll auf und konnte mit 25:21 voll überzeugen. Der vierte Satz war nochmal hart umkämpft und ging sogar in eine kleine Verlängerung. Letztendlich konnte sich die VLJ Baindt 2 mit 26:24 durch- setzen und trifft daher in der nächsten Pokalrunde auf - Trommelwirbel - Baindt 1. Wir freuen uns schon auf einen heiß umkämpften Donnerstagabend und auf zahlreiche und vor allem lautstarke Unterstützung. Der genaue Ter- min wird zeitnah an dieser Stelle bekanntgegeben. Am letzten Wochenende startete die erste Mannschaft der Volleyball Landjugend Baindt in Leutkirch in die neue Saison in der A-Klasse (Mixed 2/4 A Süd). Im ersten Spiel gegen den TV 02 Langenargen Psychos wurde nicht ein Punkt hergeschenkt und so war nach den ersten beiden Sätzen (25:27 und 25:23) noch alles offen. Starke Annah- men brachten Sicherheit und viele Spielmöglichkeiten für die Zuspielerinnen, sodass jeder der Angreifer auf seine Kosten kam und den Gegnern im alles entscheidenden dritten Satz den Schneid abnahm (19:25). Im Spiel gegen die Gastgeber der TSG Leutkirch dauerte es zunächst ein Weilchen, bis die Mannschaft wieder in den richtigen Trott kam (25:17). Doch bereits im zweiten Satz drehten die Baindter das Spiel komplett um und ünerzeugten durch starke Aufschlagserien und souve- räne Abwehr (17:25). Und da ein erster Spieltag ja kom- plett ausgenutzt werden will, ging es auch hier in den dritten Satz. Die Baindter Bank machte solch eine gute Stimmung, dass auch die zahlreichen Fans der Gastge- ber verstummten und führte ihre Mannschaft gemein- schaftlich zum Sieg (21:25). Mit 4 Punkten findet sich die VLJ Baindt 1 aktuell in der Tabelle auf Platz 3 hinter dem SV Jedesheim und dem VfB Ulm. VLJ Baindt 1 gegen Leutkirch VLJ Baindt 1 gegen Langenargen Und schon nächstes Wochenende können nochmals Punkte hinzukommen. Die VLJ Baindt 1 hat am Sams- tag, 21.10.23 in Kressbronn ihren zweiten Spieltag gegen den TV Kressbronn und die SF Illerrieden. Los geht es ab 14.00 Uhr. Auch für die VLJ Baindt 2 startet die Saison am Wochen- ende. Am Sonntag, 22.10.23 geht es in Wilhelmsdorf los. Hier treffen alle fünf Mannschaften der Staffel Mixed 2/4 B2 Süd aufeinander. Gegner sind an diesem Sonntag die BSG Immenstaad Dornier-Freizeit Mixed und das VCO Team. Beiden Mannschaften wüschen wir viel Erfolg und vor allem jede Menge Spaß! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - HWS-Schiene Bei unserem nächsten Dienstabend am 24.10.2023 wird sich alles um das Thema „HWS-Schiene (Cervical-Stütze)“ drehen. Nach manchen Unfallgeschehen ist es besonders wichtig, die Halswirbelsäule zu stützen und vor (weiteren) Verletzungen zu bewahren. Hier findet die HWS-Schiene Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 ihren Einsatzbereich. Dieser Dienstabend ist ganz der Praxis gewidmet: wir üben, wie man die Halswirbelsäule schonend und effektiv immobilisiert und somit schützt. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baien- furt-baindt.de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Gesichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Initiative für Repaircafe in Baindt Reparieren statt Wegwerfen - auch in Baindt. Inzwischen wissen Alle, wie groß die Probleme unserer Wegwerfge- sellschaft sind - alte Elektrogeräte reisen um den halben Globus, die Entsorgung ruiniert Umwelt und Gesundheit vieler Menschen. Ein weiteres Ärgernis ist ein Gerät, das kurz nach Ablauf der Garantie den Betrieb einstellt. Und es gibt „alte Schätzchen“, die unersetzlich sind. Man wäre froh, könnte jemand es geschickt repariert. Wie in vielen umliegenden Gemeinden gründet sich des- wegen am 24.10. auch in Baindt ein „Repair-Cafe“. Wer Lust hat auf kleine Elekro-, Näh- oder Tischlerarbeiten, ist sehr willkommen. Unterstützt wird die Initiative von „Le- bensräume für Jung u. Alt“. Zu Gast sind drei Menschen aus Grünkraut, die bereits eine „Reparaturwerkstatt“ be- treiben. Sie teilen an diesem Abend ihre Erfahrungen mit uns. Wir laden herzlich ein zur ersten Besprechung ins Rathaus am 24. Oktober um 18:30 Uhr. Treffpunkt ist vor der Rathaustür. Fragen gerne an Antje Claßen; 07502-94 11 65 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Hilfsorganisation Samaritan’s Purse „Weihnachten im Schuhkarton“ startet am 1. Oktober Geschenkaktion erreicht Kinder rund um den Globus Die weltweite Geschenkaktion „Weihnachten im Schuh- karton“ der christlichen Hilfsorganisation Samaritan’s Purse startet am 1. Oktober im deutschsprachigen Raum. Ab diesem Tag werden alle bis dahin bekannten offizi- ellen Abgabeorte veröffentlicht. In Weingarten gibt es 4 Abgabemöglichkeiten. Die Idee: Jeder füllt einen weihnachtlich verzierten Schuh- karton mit neuen Geschenken wie Schulmaterial, Hygi- eneartikel, Spielzeug und Kleidung für ein bedürftiges Kind im Alter von 2 - 4, 5 - 9 oder 10 - 14 Jahren. Bis zur offiziellen Abgabewoche vom 6. - 13. November hat dann jeder Zeit, leere Schuhkartons in tolle Schatzkisten zu verwandeln. Wer keine passenden Kartons zur Hand hat, kann unter jetzt-mitpacken.org welche bestellen. Zur Unterstützung der Aktion bittet Samaritan’s Purse auch um Spenden. „Im vergangenen Jahr sind einige Kosten stark gestiegen; in jedes beschenkte Kind investierten wir 11,49 Euro“, berichtet Sylke Busenbender, Vorstand von Samaritan’s Purse e. V.. Auch wer selber nicht mitpacke, sei herzlich eingeladen, die Aktion als Beter oder Spender zu begleiten. Die Geschenke werden später von Kirchen- gemeinden unterschiedlicher Konfessionen zielgerichtet verteilt. Die Päckchen aus dem deutschsprachigen Raum gehen in diesem Jahr unter anderem nach Bulgarien, Ru- mänien, Serbien, Ukraine und Weißrussland. Die fertig gekpackten Päckchen können in der Abgabe- woche vom 6. - 13 November zur großen Abgabestelle bei der SCHUSTER KG, Josef-Bayer-Str. 10, 88250 Weingar- ten gebracht werden. Samaritan’s Purse - die barmherzigen Samariter trägt das DZI-Spendensiegel und ist Mitglied der Initiative Transpa- rente Zivilgesellschaft. Weitere Informationen und alle Ab- gabestellen sind unter weihnachten-im-schuhkarton.org oder der Hotline 030-76 883 883 zu erfahren. Über „Weihnachten im Schuhkarton“ „Weihnachten im Schuhkarton“ ist Teil der internationa- len Aktion „Operation Christmas Child“ der christlichen Hilfsorganisation Samaritan’s Purse. Ziel der Aktion ist es, bedürftigen Kindern weltweit zu zeigen, dass Gott sie liebt und durch die Schuhkartons zusammen mit Kirchen- gemeinden vor Ort die gute Nachricht von Jesus Christus weiterzugeben. Seit 1993 wurden im Rahmen der Aktion über 208 Millionen Geschenkkartons auf die Reise zu Kindern in mehr als 170 Ländern und Regionen gebracht. Männerchor Alttann „Sängerabende“ Unter dem Motto „Wir sind wieder da“ melden wir uns nach zweijähriger Abstinenz zurück und laden zu unse- ren diesjährigen Sängerabenden ein. Zum Wiedereinstieg werden die Konzerte nur an zwei Abenden veranstaltet. Wir werden Chorsätze aus den vergangenen Jahren so- wie neue Melodien zu Gehör bringen. Abwechslung in das Programm bringen zusätzliche Einlagen. Lassen Sie sich überraschen. Leitung: Peter Schad, am Klavier: Franz Ott. Neu: Aufführungen im Haus für Bürger und Gäste in Alt- tann am Fr. 18. November und Sa. 19. November, jeweils 20 Uhr. Konzertbestuhlung mit Pausenbewirtung. Der Eintritt be- trägt 12 EUR. Es gelten die am Aufführungsdatum gülti- gen Coronaregelungen. Kartenvorbestellungen bei Karl Motz, Tel.: 07527 2388 und bei Kaufhaus Ott, Tel.: 07527 6862 ab 5. November 8 Uhr sowie Karten an der Abendkasse. Landratsamt Ravensburg Neuer Meisterkurs Hauswirtschaft startet am 06. No- vember Die Fachschule für Landwirtschaft, Fachrichtung Haus- wirtschaft, in Bad Waldsee bietet ab 06. November wieder einen neuen Fortbildungskurs mit dem Ziel der Meister- prüfung in der Hauswirtschaft an. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Der zweijährige Lehrgang findet berufsbegleitend an zwei Tagen in der Woche (Montag und Dienstag) statt. Unterrichtsfächer sind • Betriebs- und Unternehmensführung • Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungs- leistungen • Betriebliche Kommunikation und • Einkommenskombinationen Die Studierenden der Fachschule bereiten sich auf die Abschlussprüfung zum/zur „Wirtschafter/in der Haus- wirtschaft“ vor. Mit der anschließend folgenden Meister- prüfung können die Absolventen Führungsaufgaben in der Hauswirtschaft, beispielsweise in Kurkliniken, Senio- renheimen oder Tagungshäusern übernehmen oder den Schritt in die Selbständigkeit wagen. Die Voraussetzungen für den Besuch der Fachschule sind • die Berufsabschlussprüfung Hauswirtschaft mit Be- rufserfahrung oder • ohne die Ausbildung mindestens fünf Jahre Berufser- fahrung in der Hauswirtschaft Eine Übersicht über die Fortbildung, Eindrücke vom Un- terricht und Interviews mit Absolventinnen sind auf der digitalen Plattform Padlet padlet.com/FSLBW/Hauswirt- schaftdigital zu finden. Informationen und Anmeldeunterlagen für den Fortbil- dungskurs erhalten Interessierte bei Frau Weiland vom Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg, er- reichbar unter der Telefonnummer 07524/9748-6400 oder per E-Mail unter sabine.weiland@rv.de Babys erster Brei: Online-Vortrag unseres Ernährungs- zentrums am 15. November Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nahrung gelingt, vermittelt Andrea Geissler im Online-Vortrag „Ba- bys erster Brei“. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 15. November um 18.30 Uhr statt. Referentin Andrea Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung - unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 12. November unter www. ernaehrungoberschwaben.de möglich. Es sind nur noch wenige Plätze frei. Den Teilnahmelink erhalten die Teilnehmenden rechtzei- tig per E-Mail. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Bodenseekreis Die Selbsthilfegruppe Bodenseekreis ist am Samstag, 21. Oktober 2023, von 13.30 - 17.00 Uhr auf den Gesund- heitstagen Friedrichshafen, Graf-Zeppelin-Haus, Olga- str. 20, Friedrichshafen am Stand 66, des Selbsthilfe-Netz- werks Bodenseekreis, anzutreffen. Sie können sich über Dystonie und deren Behandlung (Medikamente, Botu- linumtoxin, THS) informieren Kontaktadresse für die Selbsthilfegruppe Bodenseekreis: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber @rg.dystonie.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 22. Oktober 2023 Gästeführer: Wilfried Scheremet Wo sind Pflanzen und Tiere im Winter? Noch sind wir lange nicht soweit. Vor wenigen Wochen haben sich die letzten Zugvögel auf ihre Reise gemacht - wohin? Andere finden auch im Winter zu fressen oder darben, wenn die Landschaft winterlich weiß wird. Schon jetzt vermissen wir viele Blütenpflanzen, werden nur durch verdorrte Stängel an ihre sommerliche Pracht erinnert. Von einigen finden wir nach kurzem Suchen Spuren im Boden. Spannend ist es auf jeden Fall, mit Gästeführer Wilfried Scheremet, die vielfältigen Möglichkeiten der Pflanzen und Tiere zu entdecken, mit denen sie die un- wirtliche Jahreszeit überleben. Oft entgehen sie gleich- zeitig dem Konkurrenzdruck beim Kampf um das Licht oder finden gar eine Möglichkeit sich verbreiten zu lassen. Entlang unserer ca. 5 km langen Strecke ohne größere Steigungen erleben wir eine herrliche Herbst-Landschaft. Dauer: 2 bis 2,5 Stunden. Eine Einkehr in nahen Lokalen ist anschließend möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher; Ende ca. 17:30 Uhr. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Künstler und Kreative Bergatreute „Licht und Schatten“- Ausstellung der Gruppe KUK (Künstler und Kreative) Bergatreute am Wochenende 28./29.Oktober 2023 in der Schulmensa, Schmidstraße 6, Bergatreute Zur diesjährigen Ausstellung unter dem Motto „Licht und Schatten“ sind auch interessierte Nachbarn aus den um- liegenden Gemeinden herzlich eingeladen. Es werden Werke aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Holzkunst und Lyrik präsentiert (von Jörn-Peter Dirx, Re- gine Hirsch, Ursula Mayer, Anton Munding, Don Notello, Ulo P., Julia Reutlinger, Wolfgang Reutlinger, Paul Säg- müller, Siege Schock, Hannes Wäscher, Klaus Wäscher). Als zusätzliches Programm gibt es für die Besucher unter anderem eine witzige Buchpräsentation. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Öffnungszeiten: Samstag, 28. Oktober, Einlass ab 17.00 Uhr, 18.00 Uhr Vernissage, Begrüßung Sigrid Dirks 19.30 Uhr Unterhaltsames Programm Sonntag, 29. Oktober 11.00 - 17.00 Uhr, 15.00 Uhr Programm jeweils mit Getränkebewirtung Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Mit Bewegung gegen Osteoporose In Deutschland sind etwa sechs Millionen der über 50-Jäh- rigen von Osteoporose betroffen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hält für ihre Versicherten Präventionsangebote bereit, um ei- Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 ner Erkrankung entgegenzuwirken. Darauf weist sie an- lässlich des Welt-Osteoporose-Tages am 20. Oktober hin. Bei Osteoporose ist der Knochenstoffwechsel gestört und die Knochendichte nimmt ab, so dass es öfter zu Brüchen kommen kann. Die Erkrankung wird unter anderem durch Kalzium- und Bewegungsmangel verursacht. Frauen sind davon häufiger betroffen als Männer. Eine Behandlung mit verschiedenen Medikamenten in Kombination mit einer Bewegungstherapie kann ein Fortschreiten der Er- krankung verhindern. So früh wie möglich heißt es daher: Muskeln stärken und auf einen knochengesunden Lebens- stil achten. Denn regelmäßige körperliche Bewegung hält fit und stärkt die Knochen. Es gibt spezielle Osteoporo- se-Gymnastik und Kräftigungsübungen. Wichtig ist auch eine aufrechte Körperhaltung. Abrupte Bewegungen und das Heben schwerer Gegenstände sollten vermieden werden. Beim Bücken sollte der Rücken möglichst gera- de gehalten werden. Knochen mögen Kalzium. Deshalb sind Milch und Milch- produkte wichtig. Ebenso enthalten bestimmte Mineral- wasser einen hohen Kalziumgehalt. Zusätzlich fördert Vitamin D die Aufnahme von Kalzium über den Darm und in den Knochen. Es ist beispielsweise in fetten Fischsorten und Eiern enthalten. Die körpereigene Herstellung von Vitamin D fördert auch, wer sich im Freien aufhält. Eine zusätzliche Einnahme von Kalzium und Vitamin D über Nahrungsergänzungsmittel wird nur nach Rücksprache mit der Arztpraxis empfohlen. Weitere Informationen gibt es unter www.osteoporose-deutschland.de. Die Förderung von Bewegung stellt ein zentrales Anlie- gen der Krankenkassen in der Primärprävention dar. Im Handlungsfeld „Bewegung“ bietet die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ihren Versicherten daher verschie- dene Präventionsmaßnahmen an, um der Osteoporose vorzubeugen. Mit dem Gesundheitsangebot „Trittsicher durchs Leben“ hat sie beispielsweise in Zusammenarbeit mit Ärzten und Wissenschaftlern ein spezielles, wohnort- nahes Bewegungsangebot für Seniorinnen und Senioren entwickelt. Das Programm hat zum Ziel, die Mobilität zu erhalten, um bis ins hohe Alter Dinge tun zu können, die das Leben lebenswert machen. Es ist für LKK-Versicherte kostenlos. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg. de/trittsicher-durchs-leben. Darüber hinaus gibt es in der Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) auch spezielle Kurse zur Osteoporose-Prävention. Alle Kurse, die in dieser Gesundheitskurs-Datenbank gelistet werden, sind qualitätsgeprüft und werden von qualifizier- ten Fachleuten geleitet. Die LKK bezuschusst Kurse, die von der ZPP zertifiziert wurden, in Höhe von mindestens 80 Prozent der Kosten. Gefördert werden maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. SVLFG Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Veranstaltungshinweis Arzt-Patienten-Forum zum Thema: Wenn die Schulter schmerzt Welche Prävention und Therapie gibt es bei Schulter- schmerzen? Diese und andere Fragen beantworten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Veranstalter ist die vhs Leutkirch in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Schulterschmerzen sind ein weit verbreitetes Leiden und kommen mit unterschiedlicher Häufung in jedem Alter vor. Das Schultergelenk ist das beweglichste Gelenk des menschlichen Körpers, der Aufbau ist komplex, die Be- anspruchung groß. Dr. Patrick Frei, niedergelassener Or- thopäde aus Wangen, wird in diesem allgemeinbildenden Vortrag typische Schulterprobleme besprechen und The- rapien vorstellen. Während in jüngeren Jahren Verletzungen am Schulter- gelenk überwiegen, treten mit zunehmendem Alter Ver- schleißerscheinungen und entzündliche Veränderungen in den Vordergrund. Woher kann der Schulterschmerz kommen und was können die Ursachen sein? Welche konservativen und operativen Behandlungsmöglichkei- ten gibt es und wann sind sie sinnvoll? Diese und andere Fragen werden beim Arzt- Patienten-Forum behandelt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 24.10.2023, 19.00 - 21.00 Uhr Veranstaltungsort: Bockgebäude - Bocksaal Gänsbühl 9, 88299 Leutkirch im Allgäu Eintritt: FREI Es referiert Dr. med. Patrick Frei, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Wangen Alles Gute - Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würt- temberg Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 23.500 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de Kleintierzuchtverein Weingarten Kleintierschau mit über 300 Kaninchen und Vogelarten 28.10. - 29.10.2023 Baienfurt Alte Schulturnhalle, Friedhofstr. 2 Öffnungszeiten: 28.10.2023 von 13 - 18 Uhr 29.10.2023 von 10 - 17 Uhr Veranstalter: Kleintierzuchtverein Weingarten HIVundAids besiegen – dabei sein! Die Deutsche AIDS-Stiftung klärt auf und hilft: in Deutschland und im besonders betroffenen südlichen Afrika. Mit Ihrer Unterstützung! ONLINE SPENDEN aids-stiftung.de/spenden SPENDENKONTO IBAN DE85 3705 0198 0008 0040 04 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 VERKÄUFE Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Rehfleisch aus dem Altdorfer Wald Bestellungen unter 0751/ 51329 GESCHÄFTSANZEIGEN Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebun- denen Schriften). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Auflösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Da- teien, bei Grafikprogrammen keine CDR- oder QXD-Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte ein Telefax oder per Mail die ge- nauen Angaben, in welchem Mittei- lungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bankdaten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Motivierter Service- assistent ab sofort gesucht AUTOHAUS GmbH Senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung an: Autohaus Hecht GmbH, Gaußstr. 2, 88250 Weingarten oder per Mail an: christoph.hecht@ah-hecht.de Der im Schussental Motivierter assistent ab sofort gesucht Autohaus Hecht GmbH, Gaußstr. 2, 88250 Weingarten oder per Mail an: im Schussental Ein Unternehmen der EnBW NeckarCom Kunde? Einfach im Kundenportal upgraden! Schnelles Internet für die Region Tschüss digitale Grenzen: Mit dem Highspeed-Internet der NetCom BW genießen Sie Ihre Freizeit und bleiben auch im Homeoffice stets flexibel erreichbar. Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. Gerne berät Sie unser Vertriebspartner zu den angebotenen Produkten. Team-Connect UG · Staig 26/1 · 88287 Grünkraut Telefon 0751 958896-80 · E-Mail info@team-connect-rv.de www.team-connect-rv.de Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Minijob/Midijob (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 520-€-Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG Julius Braun ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt julius.braun@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Alternative Bestattungsformen“ Die Almwiese. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 10.00 bis 16.30 Uhr www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Der Neurologe, Psychiater und Autor Prof. Dr. Volker Busch erforscht sei 20 Jahren an der Universität Regensburg die Zusammenhänge zwischen Stress, Schmerz und Emotionen. Auf der Grundlage spannender Erkenntnisse und therapeutischer Erfahrungen bekommen Sie auf unterhaltsame Art Einblicke in sein Wissen und hilfreiche Übungen gegen die „geistige Verstopfung“, wie er es nennt. Im Anschluss gibt es Gelegenheit zum persönlichen Gespräch mit Dr. Busch und Sie können ihn nach Herzenslust zu allem befragen, worüber er soeben gesprochen hat. Gönnen Sie sich einen „Freien Kopf“ und bleiben Sie gesund - wir freuen uns auf Sie im Medienhaus! Kopf frei U n s e r e m K ö r p e r t u n w i r g e r n e e t w a s G u t e s , a b e r p f l e g e n w i r a u c h u n s e r e n K o p f ? Donnerstag, 26.10.2023 Einlass: 18.30 Uhr Beginn: 19:00 Uhr Tickets Einzelkarte 39,00 € AboKarte-Besitzer 35,00€ schwaebischer-verlag.reservix.de/events Medienhaus Ravensburg Karlstraße 16 88212 Ravensburg Prof. Dr. Volker Busch Jetzt Tickets sichern! Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus „Küchen vom Fachmann zu attraktiven Preisen“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 5,08 MB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 19.10.2023
                  Amtsblatt_2023_10_27_KW43.pdf

                  Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 27. Oktober 2023 Nummer 43 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Amtliche Bekanntmachungen Ende der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 28. Ok- tober auf Sonntag, 29. Oktober wird die Uhr von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Ok- tober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 wegfallen wird. Nun benötigen auch Kin- der einen regulären Reisepass oder Personalausweis. Be- reits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 Euro, Personalausweise für Kinder 22,80 Euro. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Rei- seplanung eine Bearbeitungs- und Postlaufzeit von min- destens zwei Wochen. Ihre Gemeindeverwaltung Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nist- möglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchs- belästigung und Gesundheitsgefährdung. Helfen Sie deshalb mit, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt: • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austau- schen. • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorge- sehenen Abfallbehälter – niemals daneben. • Entsorgen Sie keine Lebensmittel- und Speisereste über die Toilette oder Spülbecken und somit über die Kanalisation. Die Ratten folgen der Geruchsspur und ermöglichen es ihnen über die Abwasserleitungen in Toiletten und Wohnung einzudringen • Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (wie Kno- chen, Fleisch) gehören nicht auf den Kompost • Verwenden Sie möglichst geschlossene Kompostier- systeme • Vermeiden Sie die Fütterung von wildlebenden Tieren, sowie Haustieren im Freien, Ratten profitieren von den nicht aufgenommenen Nahrungsresten • Wenn Sie unterwegs sind, werfen Sie Lebensmittelres- te nicht achtlos weg, sondern benutzen Sie die dafür vorgesehenen Müllbehälter Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrechte Bundesmeldegesetz 1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstim- mungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung darf die Mel- debehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trä- gern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wah- len und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung voran- gehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Le- bensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenüber- mittlung zu widersprechen. 2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bun- deswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatenge- setzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Perso- nen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. 3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmel- degesetz (BMG) aufgeführten Daten der Mitglieder ei- ner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenüber- mittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehe- gatten, minderjährige Kinder und die Eltern von min- derjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermitt- lung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt wer- den. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermitt- lung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Aus- kunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubi- läen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehe- jubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegis- ter. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt wer- den, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider- sprechen. Die Widersprüche gegen die in den Ziffern 1-4 genann- ten Datenübermittlungen können bei der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Wi- derruf. Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rah- men einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige For- mular „Verlustanzeige“ steht Ihnen online unter https:// www.baindt.de/ rathaus-buergerservice/rathaus-on- line unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschrei- bung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Ver- bindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Juni 2023: Kinderregenjacke in hell- und dunkelblau, ein- zelner Daihatsu Autoschlüssel ohne Funk, Schlüssel mit schwarzem Lederanhänger „ROIK“, Snapback Basecap Volcum blau/schwarz, Juli 2023: Schlüsselbund mit mehreren Haustürschlüsseln, kleinen Schlüsseln und einem Autoschlüssel sowie einem Einkaufschip mit einem Aufdruck von „GeloRevoice Hal- stabletten“; Lesebrille mit pinkem Rahmen und schwar- zen Bügeln, August 2023: Graubraune Shirt-Bluse von der Marke Street One; Dunkelblaue Shirt-Bluse von der Marke Street One; zwei Schlüssel an einem verbogenen Draht; Ein- zelschlüssel, Schutzengel-Anhänger; Schlüsselbund mit mehreren Anhängern und 2 Schlüsseln; Fahrrad Marke Staiger, Modell Melbourne Dunkelblauer Rahmen, Markenname auf rotem Grund; Schlüsselbund mit Autoschlüssel, hängen an einem grü- nen Karabinerhaken. Es hängen 5 weitere Schlüssel dran; Hausschlüssel, Fahrradschlüssel und Briefkastenschlüssel mit einem mittelgroßen grünem Gummibär aus Kunst- stoff; Gartenschere mit roten Griffen im Lederträger Oktober 2023: Eine schwarze Smartwatch mit blauen De- tails von der Marke XPLORA , stark zerkratztes Display Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/ 9406-12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Änderung der Öffnungszeiten der Notfallpraxis Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 – 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 28. Oktober und Sonntag, 29. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Mittwoch, 01. November (Allerheiligen) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Oktober Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5 88250 Weingarten, Tel.:0751 - 4 37 99 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Sonntag, 29. Oktober Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Str. 355, 88214 Ravensburg (Oberhofen), Tel.:0751 - 6 52 75 50 Mittwoch, 01. November (Allerheiligen) Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstr. 12, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 80 80 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 03. November 2023 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 04.11. Herbstübung Feuerwehr 07.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.11. Frauenfrühstück Impulse BSS 11.11. Firmung Kath. Baindt 12.11. Firmung Kath. Baindt 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldtage vom Kindergarten St. Martin Im Oktober war wieder eine Woche im Wald geplant. Am Montag star- teten die drei Kindergartengruppen bei winterlichen Temperaturen von 2 Grad. Am Waldspielplatz warteten noch die restlichen Kinder, die mit dem Auto gebracht wurden. Dann ging es jeden Morgen zum bekannten Waldplatz. Im Morgenkreis wurden alle Kinder begrüßt und die wichtigsten Waldre- geln besprochen, dann folgte immer das gemeinsame Vesper. Im Wald gibt es natürlich eine Waldtoilette und eine Möglichkeit sich die Hände zu waschen. Im laufe des Morgens konnten die Kinder dann viele Dinge im Wald erkunden. Da wurde ausprobiert, wie man am besten an der Waldstation klettert, ein Blättermandala legt oder mit Ästen und Zweigen ein Tippi baut. Jedes Kind entdeckte etwas anderes. Es wurde an einem alten Baumstumpf gekratzt und gebohrt, so, dass jeden Tag das Loch etwas größer wurde. Aus sicherer Entfernung konnte man zwei umgestürzte Bäume anschauen, deren Wurzeln sehr groß waren und das Loch indem sie vorher gestanden haben, ganz schön tief. Unsere Vorschüler be- kamen im Wald sogar Besuch von der Kooperationsleh- rerin Frau Weidlich, die einmal in der Woche sie besucht! Bei winterlichen Außentemperaturen war schnell klar, dass für diese Waldwoche Winterkleidung angesagt war. Mit Handschuhen, Schneehosen und Winterstiefeln waren alle gut ausgestattet. Viel zu schnell war diese Waldwo- che wieder vorbei! Waldorfkindergarten Der Sommer zieht von hinnen, und der Herbst lässt seine Farbenpracht erstrahlen, schickt uns erste Nebelschwa- den übers Land und lädt zum jährlichen Erntedankfest ein. Dieses feierten die Kinder des Waldorf- kindergartens Baindt am vergangenen Dienstag. Groß und Klein brachten hierzu reich ge- füllte und liebevoll geschmückte Erntedankkörbchen mit, die die aus diesem Grund großzügig erweiterten Jahres- zeitentische füllten. Schon im Vorfeld hatten die Kinder wieder fleißig das Korn aus goldenen Ähren gedroschen und emsig in eine hölzerne Schale gesammelt. Schließlich galt es, genügend Weizenkörnlein zusammen zu bekommen, um für jedes Kind ein kleines Säcklein zu füllen. Voller Stolz ging es am Festtag dann daran, kleine Äh- renbrote zu backen und die kunterbunte Obst- und Ge- müsepracht so zu verarbeiten, dass schließlich viele zum Festschmaus einladende Teller die Tafel schmückten. Bei gemeinsamer Arbeit und fröhlichem Gesang verging der Vormittag wie im Fluge und ausgiebig am Festfrüh- stück gestärkt, tobten sich die Kinder dann im Garten aus. Im Abschlusskreis ließen alle das Erlebte noch einmal Revue passieren, bevor schließlich ein jedes Kind stolz sein Körnersäckchen in Empfang nahm ... mit dem fes- ten Vorsatz dieses gut über den Winter zu bringen, um im Frühjahr daraus dann das Ostergras sprießen zu lassen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Bücherei Herbstferien Die Bücherei ist in den Herbstferien von Montag den 30.10.23 bis Freitag den 03.11.23 geschlossen. Zur Information Stiftung St. Franziskus Patrozinium Selige Irmgard 2023 – „Quelle des Lebens“ 2023 stand - ungewollt, unerwünscht – unter dem Thema „Wasser“. Ja „unter Wasser“ stand ein Teilbereich der Se- ligen Irmgard wie wir schon berichtet haben. Herr Pfarrer Staudacher nahm das Thema in seiner Predigt anläss- lich der 13. Patroziniumsfeier der Seligen Irmgard auf. Die Menschen in vielen Teilen der Erde kämpf(t)en 2023 mit enormer Wasserknappheit, Nachrichten von verheeren- de Bränden, Hungerkatastrohen waren und sind an der Tagesordnung. Auch in unserer Region wurde ein sehr trockenes Jahr verzeichnet. Die einen haben zu viel, die anderen zu wenig ... diese Tatsache belegt auch Exodus 17,3-7 als die Israeliten gegen Mose und gegen Gott murr- ten, da es das Volk nach Wasser dürstete. Gott sei Dank ging die Geschichte gut aus. Mose schlug mit seinem Stab auf den Felsen am Horeb und es kam Wasser heraus und das Volk konnte trinken. Herr Pfarrer Staudacher erin- nerte auch daran wie wichtig es ist mit anderen zu teilen, für andere da zu sein, Not zu lindern. Ähnlich wie in der Lesung erging es auch einigen unserer Bewohner*innen, sie mussten ausziehen, die Zimmer teilen mit anderen Bewohner*innen. Das macht auch müde. Jesus kannte das auch. Er bat eine samaritische Frau ihm Wasser aus dem Jakobsbrunnen zu geben (aus der Lesung nach Johannes 4,5-42), da er selbst kein Schöpfgefäß bei sich trug. Manche Situationen bedürfen es Hilfe anzufragen und anzunehmen über kulturelle Grenzen hinaus und die Samariterin war bereit, so wie damals die Selige Irmgard, „Wasser“ zu reichen, Barrieren zu überwinden, zu versor- gen. In diesem Sinne versorgen unsere Mitarbeiter*innen der Seligen Irmgard unsere Bewohner*innen und unsere Ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen bereichern durch ihre vielseitigen Einsätze in den Bereichen Basteln, Cafeteria, Gesang, Malen, Musik – ein besonderes Dankeschön an den Baindter Kirchenchor unter der Leitung von Reiner Strobel – und vielen weiteren Aktivitäten. Volkher Lins, 1. Vorstand des Fördervereins der Seligen Irmgard, ebenfalls ein Vertreter und Vorbild des ehren- amtlichen Engagements, bedankte sich bei allen Betei- ligten für die vielen aktiven Beiträge in unterschiedlichs- ter Weise. Bürgermeisterin Simone Rürup ist es jedes Jahr ebenfalls ein großes Anliegen ihren Dank an Alle, die für die Selige Irmgard tätig sind, auszusprechen. Frau Rürup es freut uns sehr, dass Sie trotz sehr vieler Termine regelmäßig bei verschiedensten Anlässen der Seligen Irmgard persön- lich Vorort sind. Ihre Worte, „Nach einer anstrengenden Woche hat Ihnen der Gottesdienst geholfen, zur Ruhe zu kommen“, spiegelte sich durch „Kopfnicken“ im Publi- kum wieder und es wurde berichtet, dass Sie die Selige Irmgard auch als eine „Oase der Entschleunigung“ emp- finden. Wir möchten uns herzlich für dieses wunderbare Kompliment bedanken. Einrichtungsleiter Johannes Linse bedankte sich bei Herrn Pfarrer Bernhard Staudacher für den wohltuenden Got- tesdienst und bei Frau Simone Rürup und Herrn Volkher Lins für die wertschätzenden Grußworte. Die erste Patronziniumsfeier Selige Irmgard ohne Corona Schutzmaßnahmen, kurzes Aufatmen, gefolgt vom gro- ßen Wasserschaden, sehr gute Nachricht demnächst be- hoben, Wiederbezug steht an. Durchgestanden „nicht ver- zagen, die Mannschaft fragen“ – Johannes Linse betonte, dass dies alles Dank des überaus großen Engagements und Zusammenhaltes des gesamten Teams – interne als auch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen - gemeistert werden konnte. Abgerundet wurde das Fest der Namensgeberin Selige Irmgard durch Sektempfang, Genuss leckerer vielseitig belegten großen Brezeln und vor allem durch gemütli- chen Beisammen sein. Altenzentrum Selige Irmgard Dagmar Beck, Verwaltung und Sozialdienst Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Naturschutzgebiet „Annaberg“ – Information über Landschaftspflegearbeiten – Im Naturschutzgebiet „Annaberg“ werden im Herbst/Win- ter 2023 im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen Landschaftspflegearbeiten durchgeführt. Ziel ist es, ver- buschende Bereiche in der Kiesgrube zurückzudrängen – und damit landesweit selten gewordene Lebensräume mit ihrer typischen, besonders vielfältigen Pflanzen- und Tiergemeinschaft wieder zu gewinnen. Besonders profi- tieren werden hiervon sog. Pionierarten, die auf offene Böden mit wenig Bewuchs angewiesen sind. Im NSG An- naberg kommen z. B. die Blauflügelige Ödlandschrecke oder die Deutsche Tamariske vor, die auf solche Stand- orte angewiesen sind. Die Gehölzpflegearbeiten werden voraussichtlich im No- vember 2023 stattfinden. Das anfallende Gehölzmaterial wird am Rande der Grube gelagert und dann beim Fun- kenfeuer verbrannt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Regierungsprä- sidium Tübingen. Ansprechpartner ist Herr Dr. Thomas Bamann, Tel.: 07071 757 5326 E-Mail: thomas.bamann@rpt.bwl.de Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer, Berg Samstag, 11. November 2023, 09.00-11.30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffett: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 07529/2409 (Fr. Stiller) oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluss: 08. November 2023 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Blutspende - die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Pa- tientinnen und Patienten benötigt: Zum Beispiel zur Be- handlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverletzungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Dienstag, dem 31.10.2023 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3 88284 MOCHENWANGEN Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Vorteile für Spender*innen: Blutgruppe erfahren, Ge- sundheitscheck & Snacks Nach der ersten Spende erfahren Spender*innen (1) ihre Blutgruppe. Im Notfall kann diese Information auch Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Spender*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zugleich ein kleiner Gesundheitscheck: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglo- binWert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektionskrankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpflegungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der guten Tat. So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blut- spende.de oder unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien ste- hen unter www.blutspende.de/presse/mediathek zur Ver- fügung. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Haushalts- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Entsorgungstage Silofolien- und Altreifen Am Mittwoch, 08. November und Donnerstag, 09. No- vember 2023 Wir werden an vier Standorten im Ringgebiet Folien und Altreifen annehmen und zu einem für Sie günstigen Preis entsorgen. • Entsorgungsanlage (Deponie) 88605 Meßkirch-Ring- genbach Annahme von 8:00-12:00 und 13:00-16:30 Uhr • Firma Kleck Agrar, 88348 Bad-Saulgau Lampertsweiler Annahme von 8:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr • Markus Sterk, Mayerhof 1, 88287 Grünkraut Annahme von 9:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr • Heydt GmbH, Hasengärtlestr.54, 88326 Aulendorf Annahme von 8:30-11:30 und 13:30-16:30 Uhr Die Folie wird recycelt, damit aus gebrauchter Folie Roh- stoffe werden! Bitte beachten Sie, dass die Silofolien bei der Annahme in besenreinem Zustand sein müssen. Stark verschmutzte Folie kann nicht angenommen werden, diese kann als Restmüll an den Sammelstellen entsorgt werden. Eben- falls werden Altreifen angenommen. Bitte Sortenrein anliefern in den Fraktionen: • Reifen > Durchmesser 120cm • Reifen < Durchmesser 120cm • Reifen mit Felgen Neu: Erstmals können auch BIG BAG’s kostengünstig entsorgt werden Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Kontenklärung: So prüfen Sie den Versicherungsver- lauf Ihrer Rente Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Aber nicht nur: Rentenpunkte gibt es zum Beispiel auch für die Kindererziehung. Damit unterm Strich das heraus- kommt, was zusteht, braucht die Deutsche Rentenversi- cherung (DRV) in der Regel noch Informationen. Mit der sogenannten Kontenklärung können Lücken oder Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden. Wen betrifft die Kontenklärung und warum ist sie so wichtig? Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist die Grundlage für aussagekräftige Rentenauskünfte und Renteninformationen. Das Versicherungskonto enthält alle Zeiten, die für die Rente wichtig sind. Dazu gehören neben Beitragszeiten zum Beispiel auch Schul-, Arbeits- losigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten. Nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversiche- rung automatisch und korrekt vor. Mit der Kontenklärung können Versicherte möglichst durchgängig alle renten- relevanten Stationen nachweisen. Muss ich die Kontenklärung beantragen oder meldet sich die Rentenversicherung? Die Rentenversicherung meldet sich regelmäßig auto- matisch – das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist. Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Ren- tenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zu- geschickt. Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Am ein- fachsten und schnellsten geht das über die Online-Ser- vices auf der DRV-Homepage unter www.deutsche- rentenversicherung.de/online-services. Gibt es Fristen und wie schnell muss man reagieren? Wird man von der Rentenversicherung angeschrieben, sollte man innerhalb von sechs Monaten antworten. Keine Panik allerdings: Wenn man Dinge nachreichen will, kann man das selbstverständlich auch später noch machen. Welche Zeiten sind bei der Durchsicht des Verlaufs besonders wichtig? Am besten geht man chronologisch vor. Arbeitsjahre zäh- len ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Anhand des zugesandten Verlaufes sollte man Zeile für Zeile prüfen, ob alle Monate und Jah- re aufgeführt wurden. Gerade von Schule und Studium liegt der DRV nichts vor. Wer keine Nachweise mehr hat, kann beim Landesschulamt oder der Ausbildungsstätte nachfragen. Wer Kinder hat, sollte im Rentenverlauf vor allem den Passus »Kindererziehungszeit« im Blick haben und diese Zeit beantragen. Denn sie bringt Punkte. Für drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt ein Elternteil rund einen Rentenpunkt pro Erziehungsjahr gutgeschrieben. Für die ersten zehn Jahre nach der Geburt können außer- dem Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden. Zeiten der Berufsausbildung werden bei der Rentenbe- rechnung besonders bewertet. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, dass diese Zeiten auch im Versiche- rungsverlauf als berufliche Ausbildung gekennzeichnet sind. Wo können Lücken entstehen? Lücken können in Zeiten entstehen, in denen man sich eine private Auszeit genommen oder während einer selb- ständigen Tätigkeit keine Beiträge eingezahlt hat. Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung nicht gewertet, da die Höhe der Rente größtenteils von den gezahlten Beiträgen abhängt. Am besten listen Versicherte aber alle Zeiten auf, um sicher zu sein, dass nichts unter den Tisch fällt. Wo bekomme ich Hilfe? Hilfe gibt es bei der kostenlosen Hotline der Rentenver- sicherung unter 0800 1000 48024. Auch Beratungen vor Ort in einem Regionalzentrum oder einer Außenstelle der DRV Baden-Württemberg sind möglich. Anträge auf Kontenklärung nehmen außerdem die Ortsbehörden der Gemeinden auf und leiten diese an die DRV weiter. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 1. 2. 3 . 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Photovoltaik (PV) Solaranlagen stecken an Schritte zur eigenen PV-Anlage: Solarkataster. Ob Ihr Gebäude für PV geeignet ist und wieviel Strom sich dort erzeugen lässt, sagt Ihnen ein Solarkataster. Sonnenstrom vom eigenen Dach – das verspricht Unabhängigkeit von Ener- gielieferanten und schwankenden Tarifen sowie ein gutes Klima- gewissen. Und das Beste: Vieles ist in der Vergan- genheit teurer gewor- den, doch für Photo- voltaikanlagen gilt das nicht. Die Preise für die Module fallen. Beinahe alle Zeichen stünden weiter auf Wachs- tum, prophezeit der Bundes- verband für Solarwirtschaft (BSW). Deutschlands Nachfra- ge nach Solarstromanlagen erhöhe sich in diesem Jahr das siebte Jahr in Folge prozentual zweistellig, die Nachfrage nach Solarbatterien gar im fünften Jahr exponen- tiell, schwärmt der BSW. „Solarsysteme sind preiswert, die Zahl der Fachkräfte steigt, die Liefersituation hellt sich auf und Markt- barrieren werden zunehmend abgebaut“, frohlockte zum Sommerbeginn Carsten Körnig. Der BSW-Chef präsentierte da eine Umfrage, die der Branchenverband beim Marktforscher YouGov in Auftrag gegeben hatte. Demnach können sich 77 Prozent der Hausbesitzer vorstellen, eine Solaranlage zur Strom- oder Wärmeerzeugung anzuschaffen. Mehr als jeder Fünfte der Eigentümer plane sie in den kommenden zwölf Monaten. In diesem Jahr erwartet der BSW für Photo- voltaik-(PV)-Anlagen ein zusätzliches Instal- lationsvolumen von 30 Prozent gegenüber 2022 und stützt sich dabei auf seine Umfrage. Einen Stromspeicher wollen zudem 80 Prozent der Befragten. Deren Mo- tivation: 61 Prozent geht es ums Vermeiden explo- dierender Strompreise, 52 Prozent wünschen sich Unabhängigkeit von gierigen Energiever- sorgern – und immerhin auch 39 Prozent wollen das Klima schützen. Und auch im- mer mehr Mieter wollen von der Energiewende profitieren und schaffen sich Mini-Solaranlagen für den Balkon an, sogenannte Steckersolargeräte. Auch hier sei die Nachfrage im dreistelligen Prozentbereich gestiegen. 2022 wurde rund 7 700 MW PV- Leistung installiert, 2021 waren es 6 000 MW. Solarenergie begreifbar machen Wussten Sie, das Solaranlagen ansteckend sind? Das fragt der in Sachen Sonnenstrom stets bestens informierte und verlässlich be- ratende Solarenergie-Förderverein (SFV) aus Aachen auf seinen Webseiten. „Natürlich im positiven Sinne!“ Viele wissenschaftliche Stu- dien bestätigten nämlich, so der SFV, dass die Nachbarschaft großen Einfluss auf den Aus- bau der Solarenergie habe. „Wer vom eigenen Fenster aus eine Solaranlage sieht, beschließt mit größerer Wahrscheinlichkeit, auch eine auf das eigene Dach zu packen.“ Diesem ansteckenden Effekt will der SFV auf die Sprünge helfen und hat eine soge- nannte „Packsdrauf “-Initiative ins Leben gerufen. Dabei wollen die Aachener Solar- partys veranstalten, auf denen Besitzer von Solaranlagen ihre Module interessierten Gästen zeigen und zugleich von ihren Er- fahrungen berichten. Zusätzlich gesellen sich Solarbotschafter vom Förderverein dazu und bringen das Fachwissen zur Photovoltaik in die Nachbarschaft. So will man die Solar- energie „begreifbar“ machen. Das sei wichtig, heißt es beim SFV, „denn nur wenige Men- schen kennen eine Solaranlage aus der Nähe“. Viele seien dann erstaunt, wie wenig Platz sie brauche, wie leise sie sei, wie klein die Batterie und wie leicht die Bedienung im Alltag. (tb) https://packsdrauf.de/ Zum SFV geht´s unter: https://www.sfv.de/ Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) informiert unter: https://www.solarwirtschaft.de/ Erstellt haben solche kostenlosen Tools z.B. Geoplex (Ba-Wü, Bremen, Thüringen u.v.w. Regionen), IP Syscon (NRW, Rh-Pf, Sach- sen, Berlin) und Tetraeder.solar (große Teile Bayerns, NRWs u.a. Städte und Landkreise). Eigenverbrauch oder Einspeisung. Es lohnt sich, einen Teil des produzierten Stroms selbst zu verbrauchen. Was nicht ge- nutzt wird, wandert ins Netz. Vorteil dieser Überschusseinspeisung: Die Produktion je- ner Kilowattstunde kostet Sie auf 20 Jahre berechnet nur zwischen 10 und 16 Cent, also sehr viel weniger als der Versorger verlangt (Stand 09/2023 knapp 30 Ct/kWh). Einspeisevergütung. Jede ins Netz flie- ßende Kilowattstunde wird 20 Jahre lang mit 8,2 Cent vergütet (bis 10 kWp). Über 10 kWp gilt ein niedrigerer Satz. Beratung. Zur Eignung des Dachs und zur Größe der PV-Anlage sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Zum Bei- spiel von der Verbraucherzentrale (s. unten). Das kostet Sie max. 30 Euro. Streben Sie Un- abhängigkeit vom Stromanbieter an, sollte die Leistung Ihrer Anlage mind. Ihrem Jah- resverbrauch entsprechen. Das meint: Wenn Sie 4000 kWh verbrauchen, sollte Ihre PV- Anlage mind. 4 Kilowatt-Peak (kWp) leisten. Förderprogramme. Ihre Hausbank hilft bei der Wahl des passenden Kre- dits. Förderungen bieten auch Kommunen, Kreise, Bundesländer an. Beim Bund gibt es das KfW-Förderprogramm 442: Solarstrom für Elektroautos. Es war schnell überzeich- net und die 300 Mio. Euro ausgeschöpft; 2024 sollen noch mal 200 Mio. Euro kom- men. Haken daran: Sie müssen neben der PV-Anlage (für eine 7 kWp-Anlage, die z.B. 10 500 Euro kostet, gäbe es 4 200 Euro Zu- schuss) auch zwingend einen Batteriespei- cher und ein E-Auto-Ladegerät (Wallbox) anschaffen. Dann sind bis 10200 Euro drin. Netzanschluss und Marktstammre- gister. Ihr Netzbetreiber ist verpflich- tet, sie anzuschließen (für 100 bis 150 Euro), und muss mitteilen, wie lange es dauert. Da- nach müssen Sie Ihre Anlage unter https:// www.marktstammdatenregister.de/MaStR bei der Bundesnetzagentur anmelden. https://verbraucherzentrale-energieberatung. de/beratung/zu-hause/sonnenenergie/ Weitere Infos und sehr gute Ratschläge gibt Finanztip.de unter https://kurzelinks.de/hynm Fo to : p uj an ak /W ik im ed ia C om m on s Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 28. Oktober - 05. November 2023 Gedanken zur Woche: Im Licht Ich glaube, dass wir, wenn der Tod uns die Augen schließt, in einem Licht stehen, vor welchem unser Sonnenlicht ein Schatten ist. Arthur Schopenhauer Samstag, 28. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 29. Oktober – 30. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Nele Gründler, Kreutle Jacob, Kreutle Pia, Marian Schäfer († Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Anna Halder, Mathilde und Hans Elbs, Pia und Alfons Häfele, Josef Heine, Jahrtag: Eugen Halder, Bischof Dr. Cal Joseph Leiprecht) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Jonathan Dienstag, 31. Oktober Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 01. November 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Allerheiligen 14.00 Uhr Baindt - Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch auf dem Friedhof Donnerstag, 02. November 18.30 Uhr Baienfurt – Allerseelenrosenkranz 19.00 Uhr Baienfurt - Allerseelengottesdienst Freitag, 03. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier - Allerseelen Samstag, 04. November 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Ma- thea Buchter, Silas Kaplan, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Pia und Baptist Heilig, Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Helene und Adel- bert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Sieglinde Kösler, Franz und Eugen Schmidt, Helene und Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 August Huber, Johann Germann, Jahrtag: An- ton Amann mit Angehörigen, Karl Bohner) Sonntag, 05. November – 31. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 02. November geschlossen Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Auflegung der Jahresrechnung 2021 Die Jahresrechnung 2021 liegt zur Einsichtnahme der Kirchengemeindemitglieder vom 16. bis 30. Oktober im Pfarramt in Baindt zu den Öffnungszeiten auf. Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbi- schof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbe- werber-innen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag 17. Nov. um 17.30Uhr in der Kirche statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plätze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Ich wünsche dir Leben –Segen für Frauen und Familien, die ein Kind erwarten am 11. November 2023 Das Schönstatt-Zentrum Aulendorf lädt Frauen, die ein Kind erwarten und ihre Familien am Samstag, den 11. November 2023 um 15.00 Uhr zur Segensfeier ins Schönstatt-Kapellchen ein. Der Priester spendet am Ende der Feier jeder Mutter einzeln den Segen. Leben braucht Gottes Segen. Vor allem die Zuwendung dessen, von dem alles Leben kommt. Eine Anmeldung ist bei Agnes Forderer unter der Tel. Nr. 07527/4400 oder email: Josef. Forderer@t-online.de erwünscht. Wie geht es weiter mit der Kirche? „Nach dem Reden wird es Zeit zum Handeln!“ - Vortrag und Gespräch Schwester Katharina Ganz hat sich in den Diskussionen um die Rolle der Frauen in der katholischen Kirche poin- tiert geäußert: Kirche kann nur dann wieder glaubwür- dig sein, wenn ihre Strukturen, Machtverteilung und der Umgang mit den eigenen Mitgliedern und Ressourcen dem Geist Jesu Christi entsprechen. Ausgehend von ih- rem Buch „Frauen stören. Und ohne sie hat Kirche keine Zukunft“ erzählt die Franziskanerin von Erlebnissen und Ergebnissen des Synodalen Weges und lässt nicht locker bei der Frage, warum Frauen nicht dieselben Rechte ha- ben können wie Männer. Sie tritt ein für Veränderungen, spricht Klartext und lässt sich nicht vertrösten. Eine re- flektierte und unerschrockene Stimme für all das, was den Menschen gegenwärtig innerkirchlich unter den Nägeln brennt. Im Anschluss lädt der RPI Weingarten e.V. zu ei- nem zwanglosen Austausch bei Gebäck und Getränk vor den Räumlichkeiten der Bibliothek ein. TERMIN Mittwoch, 08. November 2023, 19 Uhr ORT Großer Saal Akademie Weingarten, Kirchplatz 7, 88250 Weingarten REFERENTIN Sr. Dr. Katharina Ganz studierte in Würzburg Theologie und Sozialwesen und promovierte an der Universität Graz. Die Generaloberin der Oberzeller Franziskanerin- nen ist Beraterin der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz. Sie nahm am Synodalen Weg der ka- tholischen Kirche in Deutschland und an der Europäischen Versammlung der Weltsynode teil. LEITUNG Andrea Bremer, Schuldekanin und Leiterin des Religions- pädagogischen Instituts Weingarten e.V. In Kooperation mit der Kath. Akademie Weingarten ANMELDUNG erbeten rpi.weingarten@drs.de oder online www.rpi-weingarten.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG ZUM BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Das Wurzacher Ried – ein Lebensraum der Extreme Ein Vortrag von Frau Dr. Nicole Jüngling Bei unserem Frauenfrühstück möchte uns Frau Dr. Jüng- ling das Wurzacher Ried vorstellen, eines der größten Naturschutzgebiete Süddeutschlands und ganz in unse- rer Nähe. Dieses Moorgebiet bietet Lebensräume für eine Vielfalt außergewöhnlicher Pflanzen und Tiere. Unsere Gäste dürfen auf den Vortrag gespannt sein. Am Freitag, 10.11.2023, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 07.11.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. Röm 12,21 Sonntag, 29. Oktober 19. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche (Prädikant T. Stumper) Keine Kinderkirche wegen der Herbstferien !!! Montag, 30. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 31. Oktober Reformationstag 19.00 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl + Prä- dikant Dr. D. Widmann) Sonntag, 05. November 22. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal (Pfr. M. Schöberl) Reformationstag – Abendmahlsgottesdienst mit Kurz- vortrag zur Reformation im Schussental Herzliche Einladung am Dienstag, 31. Oktober, um 19.00 Uhr zu einen Abend- mahlsgottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt. Dr. Dieter Widmann wird in einem Im- pulsreferat seine Entdeckun- gen zu den Anfängen der Re- formation in Oberschwaben mit uns teilen. Ich freue mich sehr darauf. Kommen Sie dazu und sagen Sie’s gern weiter! Ihr Pfarrer Martin Schöberl „Aufstehen gegen Terror, Hass und Antisemitismus – in Solidarität und Mitgefühl mit Israel“ Unter diesem Titel fand am Sonntag, 22. Oktober 2023, ab 14 Uhr eine Kundgebung vor dem Brandenbur- ger Tor in Berlin statt. Dazu hatte ein breites zivilgesell- schaftliches Bündnis eingeladen, dem u. a. alle demokra- tischen Parteien des Bundestags, der Deutsche Gewerk- schaftsbund und Arbeitgeberverband, der Zentralrat der Juden, die evangelische und katholische Kirche sowie die muslimische Organisation Alhambra angehören. „Es gibt kein Vertun: Massenmord ist Gottlosigkeit! Anti- semitismus ist Gotteslästerung! Es gibt keine Rechtferti- gung für Judenhass. Und jeder Versuch, das Massaker vom 7. Oktober zu relativieren, ist Antisemitismus. Jedes ‚Ja, aber‘ verharmlost.“ Das hat Annette Kurschus, Rats- vorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland und Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, bei der Kundgebung am 22. Oktober am Brandenburger Tor betont. Kurschus: „Auch wenn es keine Worte gibt, wäre es falsch zu schweigen. Was ich sehe, zerreißt mir das Herz. Und es muss immer und immer wieder ausgesprochen sein: Wir sind solidarisch mit Israel. Wir sind solidarisch mit Euch, den Jüdinnen und Juden hier in Deutschland. Die evan- gelische Kirche steht an Eurer Seite.“ Antisemitismus komme, so Kurschus, aus unserer christ- lichen Geschichte, und er keime in unserer Mitte: „Antise- miten sind auch unter unseren Kirchenmitgliedern. Das ist weder schicksalhaft noch gottgegeben. Wir haben es nicht ernst genug genommen. Es lässt sich verändern. Wir werden weiter dagegen arbeiten. Unbedingt.“ Und weiter: „Gott ist ein Gott des Lebens, oder es ist nicht Gott. Das ist die Grundgewissheit des Glaubens, und zwar Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 in allen Religionen. Wer diese Wahrheit verlässt – in Hass oder Verblendung – der öffnet das Tor zur Hölle.“ Die Ratsvorsitzende schloss, an die jüdischen Geschwister gerichtet: „Ich gebe Euch mein Wort und versichere Euch: Unser Platz ist an Eurer Seite.“ https://www.ekd.de/kurschus-unser-platz-ist-an-eurer- seite--81121.htm Termin zum Vormerken Am Freitag, 24. November findet um 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt ein Konzert zugunsten der Kirchenrenovierung statt. Das Gerüst ist inzwischen fast abge- baut, die Sanierungsarbeiten gehen aber weiter. Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir starten wieder am 09. November mit Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch wer in den ersten beiden Staffeln nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 09. + 16. + 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gesprä- che in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer Der Kreative Montag bietet an Oktober 30.10. S. Tratzyk: „Glücks-Pilze - buntes Herbstgesteck und Glücksbringer“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Materi- al nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB kommt in Ochsenhausen unter die Räder SV Ochsenhausen - SV Baindt 5:0 (4:0) Am Mittwochabend war der SVB zu Gast in Ochsenhausen, wobei das Nachholspiel bei Flutlicht auf dem örtlichen Kunstrasen ausgetragen wur- de. Durch Verletzungen und Krankheiten stand für den SVB zum wiederholten Male eine völlig neue Startelf auf dem Feld, welche auf dem kleinen Platz jedoch relativ ordentlich ins Spiel fand. Fischer schien den SVB nach knapp 10 Minuten sogar in Führung gebracht zu haben, der Linienrichter entschied jedoch auf Abseits. Während der SVB mehrmals versuchte über die schnellen Außen durchzubrechen, operierten die Gastgeber von Beginn punktuell immer wieder mit gefährlichen langen Ballen in die Spitze, welche der SVB zu keinem Zeitpunkt des Spiels verteidigt bekam. So sicherte sich der SVO nach einem langen Schlag den zweiten Ball, wobei die Kugel zwischen mehreren Baindter Verteidigern zu Wanner durchrutschte. Dieser behielt vor Wetzel die Ruhe und markierte das 1:0 (14.). Der SVB ließ im Anschluss in Per- son von Fink und Kelmendi gute Chancen zum Ausgleich aus; der SVO zeigte sich dagegen gnadenlos effizient und erhöhte nach einem Eckball auf 2:0 (30.). Die Baindter Mannschaft verlor in der Folge völlig den Faden, wobei der SVO leichtes Spiel hatte: ein Ballverlust von Walser auf der rechten Seite leitete das 3:0 von Kunz ein (34.), Wanner stellte kurz vor der Pause per sehenswertem Volley auf 4:0 (44.). Auch im zweiten Durchgang präsentierte sich der SVB of- fensiv zu harmlos und kam nur selten in gefährliche Räu- me; Stürmer Boenke hing komplett in der Luft und wartete erfolglos auf brauchbare Zuspiele. Wie bereits im ersten Durchgang zeigte sich die Baindter Mannschaft auch in der zweiten Halbzeit bei Standards unaufmerksam, wobei erneut Brehm völlig frei zum Kopfball hochsteigen konn- te. Kunz verwandelte den Abpraller aus kurzer Distanz souverän (65.). In einer spannungsarmen Schlussphase bekamen die Fans kaum mehr nennenswerte Highlights zu sehen und so blieb es beim verdienten 5:0. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Damit kassiert der SVB gegen einen abgezockten Gast- geber eine schmerzhafte 5-Tore-Packung, wobei man sich in vielen Situationen viel zu naiv und unkonzentriert prä- sentierte. Neben sich wiederholenden individuellen Feh- lern in der Defensive, fehlt seit Wochen, unter anderem durch den Abgang von Dantona, die nötige Kreativität im Offensivspiel. Diese Themen gilt es in den kommenden Wochen anzugehen. SV Baindt: Luca Wetzel, Lukas Walser (40. Johannes Kern), Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Jan Fischer (71. Jannik Küchler), Daniel Kronenberger, Jonathan Dischl, Philipp Boenke, Tobias Fink, Baba Camara (59. Kisanthan Na- garasa), Elion Kelmendi (78. Daniele D´Ercole) Trainer: Jens Rädel Tore: 1:0 Max Wanner (14.), 2:0 Alexander Brehm (30.), 3:0 Daniel Kunz (34.), 4:0 Max Wanner (44.), 5:0 Daniel Kunz (65.) Jugendfußball E-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SGM Baindt-Fronreute 4:10 Das letzte Auswärtsspiel der Hinrunde führte uns am ver- gangenen Freitag nach Friedrichshafen, wo wir erstmalig in dieser Saison bei teils strömendem Regen und kühlen Temperaturen anzutreten hatten. Und irgendwie übertrug sich das schlechte Wetter auf die Leistung der Mädels in der ersten Halbzeit. Quasi alle Mannschaftsteile ließen vermissen, was sie die letz- ten Wochen noch ausgezeichnet hatte. Zwar konnten wir dreimal in Führung gehen, erhielten jedoch jedes Mal postwendend den Ausgleich. Nach der Halbzeitansprache zeigte sich dann ein anderes, positives Bild. Der Positionswechsel von Isabella von der Torspielerin zur Stürmerin brachte den erhofften Effekt. Nachdem ihr in der letzten Woche regelrecht das Pech am Fuß klebte, schoss sie uns mit 6 Toren fast allein zum Sieg. Dabei wurde sie ein ums andere Mal sehr schön von Hanaa A. , Hanna B. sowie Emilia in Szene gesetzt. Auch Melina machte abermals ein klasse Spiel und ließ in der Abwehr kaum Gefahr aufkommen, so dass wir nach dem Seitenwechsel nur noch einen Gegentreffer zuließen. Durch diese deutliche Leistungssteigerung jeder einzelnen Spielerin konnte letztlich ein auch in dieser Höhe verdien- ter Sieg eingefahren werden. Es spielten: Hanaa Alosh (2), Hanna Busam, Melina Feiten- heimer, Margo Hodek, Annika Jung, Mia Malsam, Ronja Mayer, Isabella Lang (6), Emilia Müllerleile (1), Mathilda Nussbaumer, Lea Rimmele D-Juniorinnen TSV Tettnang : SGM Baindt/Fronreute 1:6 Bei regennassem Wetter ließen unsere Mädels den Ball von Beginn an sehr gut laufen und nutzten passsicher das gesamte Feld. Ausgehend von den absichernden Greta, Amelie oder Hanaa wurde schön über die Außen Haifaa oder Lea gespielt, die den Ball wieder gefährlich vors Tor brachten, wo dann bereits in der 2. und 4. Minute Lena P. den Ball ins Tor beförderte. Nach gut 10 Minuten war es dann Lea selbst, die den Ball ins Tor schoss, bevor Lena P. nochmal erfolgreich war. Kurz vor der Pause setzte sich dann Lena-Marie gut durch, brachte den Ball schön vors Tor, wo Maya goldrichtig stand und den Ball nach toller Annahme ins Tor drosch. Nach der Pause schalteten wir einen Gang zurück, wo- runter auch das Passspiel ein wenig litt, so dass wir bei einem Gegentor nur noch ein Tor durch Lena erzielten. Insbesondere in der ersten Halbzeit haben unsere Mädels einen hervorragenden Fußball gezeigt und grüßen jetzt zurecht von der Tabellenspitze, die es nächsten Samstag gegen den Tabellenzweiten aus Langenargen zu vertei- digen gilt. Es spielten: Carla Seitner (T), Hanaa Alosh, Greta Heil- meier, Amelie Metzler, Lea Busam, Haifaa Alosh, Lena Pfleghar, Maya Hofmann, Philina Ziegler, Maylin Kretzer, Lena-Marie Alber, Taneesha Mahler. SVB zeigt Reaktion und fährt ersten Sieg ein SV Baindt - SV Hohentengen 5:2 (3:1) Nach der enttäuschenden Auswärtsklatsche im Nachhol- spiel gegen des SV Ochsenhausen, war der SV Baindt am Sonntagnachmittag gegen den SV Hohentengen gefor- dert, eine Reaktion zu zeigen. Der Mitausfsteiger startete stark in die Saison, ließ in den vergangenen Wochen je- doch etwas nach und musste in den letzten drei Partien allesamt als Verlierer den Platz verlassen. Gegen einen dementsprechend ebenfalls verunsicherten Gegner übernahm der SVB von Beginn an die Spielkon- trolle und meldete sich durch Thoma erstmals vor dem Gehäuse der Gäste an (16.). Etwa zehn Minuten später belohnte sich die Baindter Mannschaft dann für ihre Be- mühungen, wobei Dischl energisch die Kugel im Gegen- pressing eroberte, in Richtung Tor preschte, Torwart Mül- ler umkurvte und zum wichtigen 1:0 einschob (26.). Der SVB blieb auf dem Gaspedal und zeigte sich erstmals in dieser Saison nach einem Standard erfolgreich: Fischers Halbfeldflanke landete punktgenau auf dem Kopf von Kapitän Thoma, wobei Kelmendi dessen Vorlage noch entscheidend über die Linie drückte (28.). Fast im Gegen- zug meldete sich jedoch auch der SVH offensiv an und zeigte sich sofort eiskalt. Da nach einem langen Freistoß die Abstimmung in der Baindter Hintermannschaft nicht stimmte, verlängerte M.Szeibel das Spielgerät unglücklich in den Strafraum. Dort bedankte sich der eingelaufene Sommer und vollendete zum 2:1-Anschlusstreffer (29.). Die Zuschauer sollten in diesen Minuten jedoch voll auf ihre Kosten kommen und sahen nur zwei Zeigerumdre- hungen später das vierte Tor innerhalb von fünf Minu- ten. Linksaußen Fischer setzte sich stark auf seiner Seite durch, brachte die Kugel scharf in den Fünfmeterraum, wo Kelmendi Müller ins Leere rutschen ließ und den 2-To- re-Vorsprung wiederherstellte, mit dem es verdienterma- ßen auch in die Pause ging. Aus dieser kam der SVB erneut spielbestimmend zurück, verpasste es jedoch das vierte Tor nachzulegen, wobei der SVH nach und nach Morgenluft schnupperte. Im- mer wieder setzten die Gäste den 9-Tore-Mann Stützle in Szene, welcher einmal am Aluminium und zweimal am aufmerksamen Wetzel scheiterte. Durch drei verletzungs- bedingte Wechsel auf Baindter Seite, fehlte es dem SVB immer mehr an Struktur im Mittelfeldzentrum, was die Gäste schlussendlich durch einen schnörkellosen Angriff abgeschlossen von Spielertrainer Beckert zum 3:2-An- schlusstreffer nutzen konnten (74.). Wie an einem som- merlichen Tag im Freibad kam der SVB in dieser Phase or- dentlich ins Schwimmen, wurde aber durch die an diesem Tag stark aufspielende Offensivabteilung schlussendlich über Wasser gehalten. Zunächst parierte Müller zwar noch einen strammen Freistoß von Kelmendi stark (80.), wenige Augenblicke später tanzte Kelmendi allerdings elegant durch die Hohentenger Abwehr und bediente Boenke am langen Pfosten, welcher das entscheidende 4:2 markierte (81.). Für den Schlusspunkt sorgte am Ende Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Camara, welcher durch einen öffnenden Vertikalpass von D‘Ercole und eine zielgenaue Hereingabe von Dischl mustergültig in Szene gesetzt wurde (86.). Gegen einen offensiv auffälligen, defensiv jedoch sehr anfälligen Gegner aus Hohentengen fährt der SVB ver- dientermaßen den ersten Landesliga-Sieg der Vereinsge- schichte ein. Auf diesem Erfolgserlebnis gilt es in den kom- menden Wochen aufzubauen; mit dem Tabellenführer aus Balingen wartet am Samstag allerdings eine schwierige Aufgabe auf den Aufsteiger. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel (84. Lukas Walser), Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma (55. Kisanthan Nagarasa), Marko Szeibel (70. Phil- ipp Boenke), Jan Fischer (70. Daniele D´Ercole), Jonathan Dischl, Tobias Fink (58. Baba Camara), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Steve Henriß () Tore: 1:0 Jonathan Dischl (26.), 2:0 Elion Kelmendi (28.), 2:1 Manuel Sommer (29.), 3:1 Elion Kelmendi (31.), 3:2 Fa- bian Beckert (74.), 4:2 Philipp Boenke (81.), 5:2 Baba Ca- mara (86.) SV Baindt II - SV Kehlen II 6:0 (3:0) Am 12. Spieltag der Saison war der SVB II im Heimspiel gegen den Tabellenvorletzen aus Kehlen gefordert. Die „Zwoite“ dominierte die Partie von Beginn an nach Be- lieben, zeigte erfrischenden Kombinationsfußball und ging folgerichtig durch einen Flachschuss von Küchler früh mit 1:0 in Führung (13.). Knisel (25.), nach Ablage von Sturmtank Schnez, und Krauter (27.), per direktem Freistoß, erhöhten bis zur Pause verdient auf 3:0. Mit einer Druckphase nach der Halbzeitpause beseitigte der SVB II dann jegliche Zweifel, wobei sich Küchler (47.) und Kni- sel (52.) ein zweites Mal in die Torschützenliste eintragen durften. Zum 5:0 traf Schnez (50.). Der SVB II bestätigt seine starke Form, fährt ungefährdet den vierten Sieg in Folge ein und zeigte darüber hinaus auf dem rutschigen Platz starken Kombinationsfußball mit einigen tollen Spielzügen. Außerdem stand erstmals in dieser Saison hinten die „Null“, was Trainer Geggier sehr zufriedenstellte. Nach einem spielfreien Wochenende kommt es in zwei Wochen dann zum Derby gegen den Nachbarn aus Baienfurt. SV Baindt II: Jan Mohring, Niklas Hugger (77. Kai Kost- ka), Kai Kostka (65. Johannes Heisele), Tobias Trautwein (77. Dennis Hecht), Jannik Küchler (60. Markus Wöhr), Moritz Gresser (77. Jannik Küchler), Julian Keppeler (77. Konstantin Knisel), Dennis Hecht (60. Niklas Späth), Kon- stantin Knisel (65. Robin Blattner), Johannes Schnez (77. David Krauter), David Krauter (60. Max Kretzer) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Jannik Küchler (13.), 2:0 Konstantin Knisel (25.), 3:0 David Krauter (27.), 4:0 Jannik Küchler (47.), 5:0 Jo- hannes Schnez (50.), 6:0 Konstantin Knisel (52.) Vorschau: Samstag, 28.10 18.30 Uhr: TSG Balingen II - SV Baindt Jugend 1 mit starkem Unentschieden gegen Tabellenführer SV Baindt I – TT Blitzenreute/Wolpertswende 5:5 Gegen die Spielgemeinschaft Blitzenreute/ Wolpertswende gelang unseren Jungs der ersten Ju- gendmannschaft ein nicht unbedingt erwartbares 5:5 Unentschieden. Das Eingangsdoppel ging leider knapp im 5. Satz verloren, dafür gelangen danach drei Einzelsie- ge von Valentin, Jona und Fabian in Folge. Ricco musste sich nach gutem Spiel knapp im 5. Satz geschlagen geben und auch Jona verlor seine 2. Partie. Somit deutete sich beim Spielstand von 3:3 schon ein spannendes Finale an. Ricco gewann sein 2. Einzel deutlich mit 3:0, während am Nebentisch Fabian mit demselben Ergebnis verlor. Nach einem weiteren Sieg von Jona war uns das Unentschie- den schon sicher und Valentin versuchte alles, um die starke Mannschaftsleitung in einen Sieg umzumünzen. Doch leider hatte auch er im 5. Satz das Nachsehen. So haben wir am Ende zwar fünf Sätze mehr gewonnen und waren dem Sieg näher als der Gegner, dennoch können wir mit dem Unentschieden zufrieden sein. Besonders erfreulich war die geschlossene Mannschaftsleistung, bei der jeder Spieler mindestens einen Punkt zum Erfolg beitragen konnte! Es spielten: Jona Klein (2:1), Fabian Striegel (1:1), Valentin Koch (1:1) und Ricco Haller (1:1) Herren 2 mit Sieg und Niederlage TSV Meckenbeuren III – SV Baindt II 9:4 SV Baindt II – SV Oberteuringen II 9:4 Vor zwei Wochen unterlag die 2. Mannschaft in Mecken- beuren mit 4:9. Tobias Sonntag und Robert Nowak waren die Punktesammler, die sowohl ihr gemeinsames Doppel gewannen als auch in den Einzeln punkten konnten. Die weiteren Spiele waren teilweise hart umkämpft, leider reichte es am Ende, trotz vieler enger Satzverläufe, zu keinem weiteren Sieg mehr. Am 21.10. sah es beim Heimspiel gegen die 2. Mannschaft aus Oberteuringen besser aus und das, obwohl der Start mit zwei Niederlagen in den Eingangsdoppeln noch etwas holprig verlief. Doch in den Einzeln drehten die Baindter auf, konnten ausgleichen und durch eine Siegesserie von 6 gewonnenen Spielen in Folge davonziehen. Tolle Mann- schaftsleistung, bei der jeder eingesetzte Spieler Punkte zum Gesamtsieg beisteuerte. In beiden Spielen kamen zum Einsatz: Thomas Rauch (2:0), Tobias Sonntag (2:2), Josef Spöri (1:1), Robert No- wak (4:0), Rüdiger Sorg (1:2), Oliver Rückert (1:2), Christine Malsam (0:1) und Tugay Kiremitci (0:1) Revanche der Herren I nach kuriosem Spielverlauf geglückt SV Baindt I – SG Aulendorf II 9:7 Nachdem man in der letzten Saison im Meisterschafts- kampf der Bezirksliga der SG Aulendorf zweimal unterle- gen war, kam es zur Neuauflage des Duells in der Landes- klasse. Da Aulendorf ohne Punktgewinn am Tabellenende steht und wir ohne Punktverlust Tabellenzweiter sind, waren wir zuversichtlich, dieses Mal gewinnen zu können. Die erste Hälfte der Partie lief für uns beinahe perfekt. Über einen 2:1 Vorsprung nach den Doppeln und einigen knappen, aber erfolgreichen Matches erspielten wir uns einen 7:2 Vorsprung. Doch dann entglitt uns die Partie nach und nach und die Aulendorfer witterten Morgen- luft, gaben sich nicht einfach so geschlagen und steiger- ten sich beinahe von Spiel zu Spiel. Wir konnten nicht an die Leistungen der ersten Einzelrunde anknüpfen und verloren viele knappe Sätze. Daher schmolz unser Vor- sprung von Partie zu Partie, bis beim Spielstand von 8:7 das Schlussdoppel entscheiden musste. Philipp Schwarz und Nico Scheffold wollten unter lauten Anfeuerungsru- fen der Mannschaftskameraden und Fans gegen Daniel Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Jurow und Paolo Petrino in einem sehenswerten und an Spannung kaum zu überbietenden Spiel den Siegpunkt erkämpfen. Dies gelang ihnen, passend zu diesem irren Spiel, erst im entscheidenden 5. Satz, womit wir weiterhin Anschluss an die Tabellenspitze halten. Dieses Spiel war nicht nur vom Spielverlauf außerge- wöhnlich, auch an die Spieldauer von 4 Std. 40 Min. kann sich kein Beteiligter erinnern (und einige davon spielen seit mehr als 40 Jahren TT...). Man of the Match wurde Wolfgang Assfalg, der seine Durststrecke im genau rich- tigen Moment beendete und beide Einzel und sein Doppel gewinnen konnte. Für uns geht es schon am kommenden Samstag beim nächsten Heimspiel gegen den SV Rissegg weiter. Spiel- beginn ist dieses Mal erst um 18.30 Uhr. Es spielten: Marcel Brückner (1:1), Philipp Schwarz (1:1), Wolfgang Assfalg (2:0), Tobias Nowak (1:1), Nico Schef- fold (0:2) und Thomas Nowak (1:1) Neuer ZUMBA-Kurs im SV Baindt Tanze, lache und schwitze beim ultimati- ven ZUMBA-Erlebnis! Du bist auf der Suche nach einem Fitnessprogramm, das nicht nur effektiv, sondern auch Spaß macht? Dann bist du beim ZUMBA Kurs des SV Baindt genau richtig! ZUMBA ist ein ganzheitliches Workout, das nicht nur deine Ausdauer steigert, sondern auch deine Muskeln stärkt und deine Beweglichkeit verbessert. Mit einfachen Schrittfol- gen zu den Klängen lateinamerikanischer und internati- onaler Musik ist ZUMBA für jedes Fitnesslevel geeignet. Egal, ob du Anfänger oder erfahrener Tänzer bist, du wirst dich in der Gruppe wohl fühlen und dich von der positiven Energie mitreißen lassen. Sei dabei und erlebe Fitness und Spaß auf einer ganz neuen Ebene! Unsere ZUMBA-Trainerin Angela Tanner freut sich auf dich! Wo: Turnhalle der Klosterwiesenschule in Baindt Wann: Jeden Donnerstag von 17-18 Uhr (außer in den Schulferien) Kursgebühren: jeweilige Mitgliedschaft im Sportverein Baindt, 2-3 x „Schnuppern“ gerne erlaubt TC Baindt e.V. Saisonabschluss 2023 Liebe Tennismitglieder und Gäste, herzlich laden wir euch/Sie zum dies- jährigen Abschluss am Fr., 10.11.2023 um 18:30 Uhr in die Gaststätte zur Mühle ein. Mit einem leckeren Essensangebot vom Buffet lassen wir die Saison in geselliger Runde ausklingen. Im Rah- men dieses Treffens möchten wir auch Mitglieder für ihre langjährige „runde“ Mitgliedschaft ehren. Anmeldung bis Mi., 01.11.2023, bei - Sibylle Boenke, E-Mail: 1.vorsitzende@tc-baindt.de - Inge Fink-Spöri, E-Mail: schriftfuehrerin@tc-baindt.de Auf euer/Ihr Kommen freut sich das Vorstandsteam Musikverein Baindt Rückblick unseres Vorspielvormittags vom 22.10.2023 Vergangenen Sonntag war es endlich so- weit und wir konnten nach einer langen u.a. pandemiebedingten Pause endlich wieder einen Vorspielvormittag veranstalten. Alle Eltern, Geschwister und Interessierten waren schon gespannt, was unsere JungmusikerInnen wohl in der letzten Zeit ge- lernt hatten. Natürlich war die Anspannung auch bei den teilnehmenden JungmusikerInnen vorhanden, was sich allerdings nach den ersten Minuten und der entspannten Atmosphäre schnell gelegt hatte. Wir möchten uns nun nochmal bei allen MusiklehrerIn- nen für die Vorbereitung, aber auch bei allen Eltern für die Unterstützung unserer JungmusikerInnen bedanken. Selbstverständlich bedanken wir uns auch nochmal bei allen teilnehmenden JungmusikerInnen und sprechen ein ganz großes Lob aus: • Hannah Elbs, Querflöte • Noemi Oelhaf, Querflöte • Anna Pink, Querflöte • Laureen Hartmann, Querflöte • Niklas Alber, Klarinette • Emilia Schäfer, Klarinette • Alina Michelberger, Klarinette • Rocco Schmid, Saxophon • Lena Himpel, Saxophon • Maximilian Mutscheller, Saxophon • Marian Schäfer, Tenorhorn • Robin Schnez, Posaune • Theresa Henzler, Trompete • Mika Bacher, Trompete • Jonathan Boenke, Trompete • Felix Stärk, Tenorhorn • Mateo Oelhaf, Schlagzeug • Max Schützbach, Schlagzeug • Anton Pink, Schlagzeug • Franz Kreutle, Schlagzeug Reitergruppe Baindt Reithallenvereinsfest Nach langem Warten konnten wir im Sommer endlich mit dem Reithallenbau beginnen. Dank der tatkräftigen Unterstützung vieler fleißiger Helfer schreitet der Bau stetig voran. Anstatt unserer Weihnachtsfeier möchten wir mit al- len Mitgliedern und Helfern am Sonntag, 05.11.2023 ab 10.30 Uhr ein Baustellenfest feiern. Fürs leibliche Wohl wird gesorgt. Damit wir besser planen können, bitten wir um Anmel- dung bis zum 02.11.2023 bei Eva Hehl (schriftfuehrerin@ reitergruppe-baindt.de; 0151 53932974). Wir freuen uns riesig, mit Euch den Fortschritt begutach- ten und feiern zu dürfen. Eure Vorstandschaft Volleyball LJ Baindt Weitere Punkte gehen nach Baindt Am zweiten Spieltag der Saison verdien- te sich die Mannschaft der Volleyball Landjugend Baindt 1 gegen die SF Ille- rieden mit 25:16 und 25:18 weitere 3 Punk- te und hält damit den dritten Platz in der Gesamttabelle. Mit viel Halli-Galli, Remmi-Demmi und der Glücks-Ananas ging es in das Spiel gegen den letztjährigen Tabelleners- ten TV Kressbronn. Wie bereits im letzten Jahr konnten die Baindter zeitweise gut mithalten, mussten sich am Ende jedoch mit 16:25 und 17:25 geschlagen geben. Am Sonntag hatte auch die zweite Baindter Mannschaft ihr Saisondebut, mit einigen neuen SpielerInnen auf dem Feld und leider keinerlei Wechselmöglichkeiten auf der Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Bank. Die Mittelblocker waren (Zitat Trainer) „bockstark“ und brachten ihre Mannschaft nach dem ersten Satz ge- gen die BSG Immenstaad Dornier-Freizeit Mixed (19:25) wieder zurück ins Spiel (26:24). Am Ende mussten sie sich leider trotzdem geschlagen geben (17:25). Auch gegen das VCO Team war es eine knappe Kiste (22:25; 25:16). Der Sieg wäre verdient gewesen, ging aber am Ende mit einem hauchdünnen Vorsprung nach Oberteuringen (24:26). Mit den beiden Punkten reiht sich die VLJ Baindt 2 in der Tabelle auf Platz vier ein. Da die nächsten Spieltage noch etwas auf sich warten lassen (VLJ Baindt 2 am 26.11.2023 und VLJ Baindt 1 am 02.12.2023) werden die nächsten Wochen für intensives Training und das nächste Spiel in der Pokalrunde genutzt werden. Der b(l)ockstarke Block der VLJ Baindt 2 Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Rückblick Herbst-Basar 2023 Liebe Basarfreunde, am 23. September hat der Kinderbasar in der Schenk-Kon- rad-Halle, wieder mit viel Erfolg, stattgefunden. Dafür möchten wir uns ganz herzlich bei unserer Bürgermeis- terin Frau Rürup und der Gemeinde Baindt bedanken, die uns wieder die Halle zur Verfügung gestellt haben. Einen riesengroßen Dank gilt auch unseren vielen tollen Helferinnen und Helfern. Ohne eure Hilfe wäre nicht mög- lich den Basar durchzuführen. Natürlich geht ein großes Dankeschön auch an die vielen Papas, Opas und Omas die die Kinder gehütet haben und somit einen großen Teil dazu beigetragen haben, dass wir so viele Helferinnen und Helfern zusammen bekommen haben. Wir haben zum ersten Mal mit der Basarlino App gear- beitet. Unser Ziel war damit den Ablauf für die Verkäufer, Käufer und für das Team zu vereinfachen und das haben wir auch geschafft. Wir werden deswegen weiterhin mit der App arbeiten. Nach Abzug aller anfallenden Kosten konnten wir wie- der Gutes tun und folgende Einrichtungen bzw. Vereine unterstützen: 1. Förderverein Klosterwiesenschule e.V 2. Jugendfeuerwehr Baindt 3. Jugendrotkreuz Baindt 4. Gemeindebücherei 5. DLRG 6. Jugendtischtennis Baindt 7. Schulbetreuung der Klosterwiesenschule Wir hoffen, dass wir im Frühling wieder einen großen Zulauf an Helferinnen haben und freuen uns, euch am nächsten Basarwochende am 24.02.2024 begrüßen zu dürfen. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (geht auch ohne Faceebook Konto) oder auf Instagram. Es grüßt herzlich das Basar Team Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zauberhafter Biesenweiher - Weiherrunde von Klein- haslach Vom Parkplatz bei Burkwang geht es zum Baggersee direkt neben der Argen. Weiter auf einem Waldpfad an Grossholzleute vorbei zum Hengelesweiher. Die Sonnen- gesänge von Franz von Assisi begleiten uns bis Wolfbühl. Durch vielleicht bunt gefärbten Wald gelangen wir zum Biesenweiher. Anschließend geht es weiter in Richtung Kleinhaslach und zurück zum Ausgangspunkt. Treffpunkt: Sonntag 05.11.2023 um 12.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 11 km, 100 hm. Fahrpreis 12 Euro für Mitglieder. Einkehr: Gasthaus Adler Großholzleute. Mitbringen: Getränk, kleines Vesper, gutes Schuhwerk, Stöcke und Wechselschuhe. Anmeldung: ab 01.11.2023 -T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter) oder 0751/46672 Wanderführung: Bernd Gmünder, email: sav.ogwgt@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert „Sängerabende“ Männerchor Alttann Unter dem Motto „“Uns“ Männer mag man eben“ veran- stalten wir wieder die traditionellen und beliebten Sän- gerabende. Dazu laden wir Sie, liebe Freunde des Män- nerchorgesangs, recht herzlich ein. Wir werden Chorsätze aus den vergangenen Jahren sowie neue Melodien zu Gehör bringen. Abwechslung in das Programm bringen zusätzliche Einlagen. Lassen Sie sich überraschen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Leitung: Peter Schad, am Klavier: Franz Ott, Ansage neu: Josef Matheis. Aufführungen im Haus für Bürger und Gäste in Alttann am 3. und 4. November 2023 um 20 Uhr. Konzertbestuhlung mit Pausenbewirtung. Der Eintritt be- trägt 15 Euro. Kartenvorbestellungen bei Karl Motz Tel.: 07527 2388 und bei Kaufhaus Ott Tel.: 07527 6862 ab 21. Oktober, 8 Uhr, sowie Karten an der Abendkasse. Den Nikolaus in Ravensburg und Umgebung jetzt nach Hause buchen Der Nikolaus in seinem prächtigen Gewand und sein Knecht Ruprecht vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) statten auf Wunsch Familien Besuche ab, um den arti- gen und nicht ganz so artigen Kindern aus dem goldenen Buch vorzulesen und Geschenke zu verteilen. Um rechtzeitige Anmeldung für die Tage 5. und 6. De- zember wird gebeten. Unsere Teams besuchen Sie i.d.R. zwischen 17:30 Uhr und 20:00 Uhr. Aber auch an anderen Tagen besteht die Möglichkeit des Besuchs in Familien sowie bei Vereinen, Kindertagesstätten oder Firmen. Die Nikolaus-Besuche finden auf Spendenbasis statt. Die Erlöse kommen zu 100% der ehrenamtlichen Arbeit der DRK-Ortsvereine und Bereitschaften in Oberschwaben zugute. Die Ehrenamtlichen freuen sich Teil dieser schö- nen Familienbegegnung in den wunderschönen Kostü- men sein zu dürfen. Das DRK freut sich über Anfragen, um diese schöne Tradi- tion aufrecht zu erhalten. Es machen mehrere DRK-Orts- verbände bei der diesjährigen Nikolausaktion mit ihren ehrenamtlichen Teams mit. Ansprechpartner sind: Baienfurt-Baindt: Janina v.Watzdorf nikolaus@drk-baienfurt-baindt.de Tel: 0160/97995424 Verschiebung der Sperrzeit für die Aufbringung von Stickstoff haltigen Düngemitteln im Landkreis Ravensburg auf Grünland Kreis Ravensburg – Das Landratsamt Ravensburg hat per Allgemeinverfügung die Verschiebung der Sperrzeiten für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland gemäß der Düngeverordnung erlassen. Damit wird die Sperrzeit auf Grünland, Dauergrünland und auf Flächen mit mehrjähri- gem Feldfutterbau bei Aussaat bis spätestens 15.05.2023 um zwei Wochen verschoben. Sie beginnt am 15.11.2023 und endet am 14.02.2024. Sie gilt im gesamten Landkreis. Von der Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flä- chen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten, sowie Nitratgebiete nach Ver- ordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Ge- wässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete). Außer- dem ausgenommen von der Sperrzeitverschiebung sind Moorflächen (Anmoor und Niedermoor) laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, die unter dem folgenden Link abgerufen werden können http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/g2u6L Die Allgemeinverfügung ist mit folgenden Auflagen ver- bunden: Die mögliche Düngemenge während der Sperrzeitver- schiebung ist auf maximal 45 kg Gesamtstickstoff je Hek- tar beschränkt. Eine Herbstdüngung mit Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff ist grundsätzlich nur im Rahmen des für das gesamte Kalenderjahr ermittelten Stickstoffdün- gebedarfs möglich. Das bedeutet, das eine mögliche Gabe nach dem letzten Schnitt bzw. der letzten Bewei- dung nur dann möglich ist, wenn dadurch im Kalenderjahr die mit der Düngebedarfsermittlung ermittelte gesamte Stickstoffdüngemenge nicht überschritten wird. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung und die wasserrechtlichen Vorschrif- ten unberührt und sind zu beachten. Des Weiteren sind die Vorgaben der SchALVO (Schutzgebiets- und Aus- gleichs-Verordnung) in der jeweiligen Fassung zu be- achten. Die Allgemeinverfügung sowie die dazu gehörende Be- gründung und weitere Hinweise können auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Beim DRK „funkt’s“ demnächst digital LANDKREIS RAVENSBURG – Auf analoge Funktechnik hat bislang auch der DRK-Kreisverband Ravensburg ge- setzt. Dabei kann es im Hintergrund rauschen, piepsen und pfeifen, wie selbst Nichtfunker wissen. Damit ist bald Schluss, denn derzeit wird auf Digitalfunk umgestellt. Ein nicht zu unterschätzender organisatorischer und finan- zieller Aufwand, der aber einen großen Nutzen bringt. Simon Sonntag, stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter, verantwortet das umfangreiche Projekt. Digital löst analog ab Die Vorteile der Umstellung liegen für Simon Sonntag auf der Hand. Digitalfunk biete eine von Hintergrundgeräu- schen abgeschirmte Kommunikation. Außerdem: „Wir ha- ben eine deutlich bessere Stimmübertragung, die Geräte sind endverschlüsselt und somit abhörsicher.“ Beim Ana- logfunk dagegen ist es ein Kinderspiel mitzuhören. „Nicht selten sind deshalb bei Einsätzen ungebetene Zuschauer noch vor dem Rettungsdienst vor Ort,“ veranschaulicht Simon Sonntag dies an einem Beispiel. Digitalfunk hat dazu eine deutlich höhere Reichweite. Außerdem kann bei einem Großschadensfall für die Einsatzkräfte eine Betriebsgruppe im Funkbetrieb eingerichtet werden, der Regelbetrieb kann ungestört weiterlaufen, was mit der analogen Technik nicht möglich ist. Einbau im laufenden Betrieb Hört sich alles nachvollziehbar an. Doch wie kommt der digitale Funk in die vielen Einsatzwagen des DRK-Kreis- verbandes und wie wird die neue Technik in Betrieb ge- nommen? Immerhin gilt es 27 Fahrzeuge mit einem je festverbautem Funkgerät und insgesamt 47 Handfunkge- räten auszustatten. Neben Rettungswagen, Mannschafts- und Krankentransportwagen handelt es sich auch um die Fahrzeuge der Hundestaffel oder der Kreisbereitschafts- leitung. Simon Sonntag hat recherchiert, organisiert, ge- plant und in Absprache mit der Geschäftsführung Gerä- te bestellt. Plötzlich sah sich der Projektverantwortliche für einen Betrag von knapp 130.000 Euro verantwortlich. Ohne öffentliche Fördermittel Anders als etwa Bayern, das 50 Prozent bezuschusst, un- terstützt weder das Land Baden-Württemberg noch der Bund die Umstellung auf Digitalfunk finanziell. „Das ist heftig, wenn man bedenkt, welche Kosten pro Fahrzeug Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 entstehen,“ erläutert Alfred Bosch, Verantwortlicher Ka- tastrophenschutz beim DRK-Kreisverband Ravensburg. Der Kreisverband hat sich daher bereiterklärt, die Hälf- te der Kosten zu übernehmen. Die anderen 50 Prozent muss die jeweilige Ortsgruppe selbst tragen, was nicht unerheblich auf das eigene Budget drückt. Die festen Geräte wurden bereits von einem Fachbetrieb verbaut. Da dies im laufenden Bereitschaftsbetrieb zu geschehen hatte, hieß das für Sonntag, den Einbau der Geräte genau zu takten, die dann jeweils für etwa einen Tag nicht zur Verfügung standen. Die Handfunkgeräte installiert nach und nach eine eigens zusammengestellte Arbeitsgruppe auf DRK-Kreisebene. Zu guter Letzt müssen die rund 480 ehrenamtlichen Hel- ferinnen und Helfer eine Geräteeinführung erhalten sowie in Sachen Sprachfunk fortgebildet werden. Umfangreiches Projekt gestemmt Das Projekt umfasst auch die Anschaffung sogenannter Poolgeräte, die der DRK-Kreisverband komplett finanziert. Die 15 Handfunkgeräte werden in der Zentrale in der Ul- mer Straße gelagert. Ortsgruppen, Helferinnen und Helfer haben für Großveranstaltungen wie dem Ravensburger Rutenfest, dem Weingartner Blutritt oder an Fasnet Zu- griff, um sie zu nutzen. „Es ist eins meiner großen Projekte,“ meint Sonntag nicht ohne Stolz und vergisst nicht zu erwähnen, dass er durch Rolf Schönebeck und weitere Kollegen und Kolleginnen wichtige Unterstützung erfahren hat. Die Umstellung auf Digitalfunk soll bis Ende kommenden Jahres vollzogen sein. DRKRV_Digitalfunk_Sonntag Simon Sonntag, stellvertretender Kreisbereitschaftsleiter des DRK-Kreisverbandes Ravensburg, ist für die Einfüh- rung von Digitalfunk verantwortlich: von der Bestellung der Funkgeräte bis zur Geräteschulung der Helfer und Helferinnen wie Katja Tauer. Energiesparen bleibt wichtig Situation ist aktuell stabil – Gasspeicher für den kom- menden Winter sind gefüllt – Sparsames Haushalten hilft vorbeugen RAVENSBURG. Draußen kalt – Heizung an? „Ja, aber bitte mit Maß“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS). Auch wenn Deutschland für die Energieversorgung im anstehenden Winter deutlich besser gerüstet ist als im vergangenen Jahr, bleibt Energiesparen wichtig. „Die Ausgangslage ist gut, unsere Gasspeicher waren bereits Ende September fast voll und die Lieferströme sind aktuell stabil“, erklärt der Bereichsleiter und ergänzt: „Dennoch ist Vorsicht geboten: Sollte es über längere Zeit sehr kalt werden, könnte es doch eng werden. Je sparsamer wir also mit Energie umgehen, umso besser sind wir vor ei- ner Gasmangellage geschützt.“ Fast vergessen sei, dass die Alarmstufe des Notfallplans Gas, die von der Bundes- regierung im Juni 2022 ausgerufen wurde, immer noch gilt. „Das ist immerhin die zweithöchste von drei Eskalati- onsstufen“, betont Robert Sommer. Er merkt an, dass es auch in diesem Winter wichtig ist, sehr verantwortungs- voll zu heizen und Strom zu sparen. Und wer weniger Energie verbraucht, hilft nicht nur die Gesamtversorgung Deutschlands zu sichern, sondern schont auch die Umwelt und den eigenen Geldbeutel. Stabile Lieferströme Im Moment liefern die Partner Deutschlands zuverlässig und pünktlich die benötigten Energiemengen in Form von Gas und Strom. Allerdings reagieren die Energiemärkte sehr sensibel. Das zeigte beispielsweise der Ausfall der kleinen Erdgas-Pipeline zwischen Finnland und Estland Anfang Oktober. Der Vorfall hat die Preise kurzzeitig in die Höhe schnellen lassen. Robert Sommer ist froh, dass sich die Preise auf einem niedrigeren Niveau als noch vor einigen Monaten etwas stabilisiert haben. „Die Be- schaffungspreise sind aber immer noch höher als vor der Energiekrise und wie sie sich entwickeln werden, ist ange- sichts der angespannten politischen Lage und der nervö- sen Märkte nicht prognostizierbar“, meint er. Außerdem würden kurzfristige Entscheidungen der Politik die Lage für Energieversorger nicht einfacher machen, ergänzt er. Noch sei zum Beispiel nicht endgültig entschieden, ob die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme bereits ab 1. Januar 2024 wieder von sieben Prozent auf den regu- lären Satz von 19 Prozent angehoben wird. Offen ist auch, ob die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme um vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sinnen genießen! Recht gut sind im abgelaufenen Jahr 2023 die Führun- gen unserer sachkundigen Gästeführer „Naherholung zwischen Schussen und Seen“ von den Gästen angenom- men worden. Viele Interessenten, längst nicht nur aus der näheren Umgebung, haben dabei die vielfältige Natur der Blitzenreuter Seenplatte und das kulturelle Erbe aus vorchristlicher Zeit kennengelernt. Zu den festgelegten Samstags- und Sonntagsführungen wurde auch mit den gewünschten Sonderexkursionen ein abwechslungsrei- ches und anspruchsvolles Programm durchgeführt. Letzte Führung in dieser Saison Sonntag, 29. Oktober 2023 Gästeführer: Detlef Stoll Tod im Moor Bei einem Spaziergang im Bereich der Blitzenreuter Seen- platte begeben wir uns auf die Spuren alter Sagen und My- then rund ums Moor. Sind es wirklich nur Schauermärchen, wenn die Alten hinter vorgehaltener Hand über Wiedergän- ger oder Aufhocker berichteten? Fast tausend Moorleichen wurden über die Jahrhunderte hinweg in Mitteleuropa ge- funden. War es Unfall, Freitod oder gar Mord? Jeder Tote erzählt seine eigene Geschichte, die es zu entschlüsseln gilt. Manchmal gelingt es die Sprache zu verstehen und so einen Einblick in das Leben der Verstorbenen und ihren Tod zu erhalten. Wissenschaft und Mythen können dabei helfen. Die Wegstrecke beträgt ca. 6 km; Dauer ca. 2,5 Std. Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Als gemütlicher Ab- schluss ist die anschließende Einkehr in eine ortsansäs- sige Gaststätte möglich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häck- lerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene bezahlen 4,00 EUR. Wir würden uns freuen, SIE auf dieser letzten Führung in diesem Jahr begrüßen zu dürfen. Zu den Sonderführungen können Sie sich weiterhin über die Rathäuser Fronreute und Wolpertswende bzw. über die Gästeführer anmelden. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Zugeschnitten auf Frauen in der Landwirtschaft Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt Frauen in der Landwirt- schaft in ihrer besonderen Lebens- und Arbeitssituation mit speziellen Angeboten. Alle Informationen gibt es jetzt zusammengefasst. Frauen in der Landwirtschaft leben hinsichtlich Arbeits- belastung und -bedingungen in einer Situation, die sich von der anderer Frauen deutlich unterscheidet. Die An- forderungen sind hier oftmals beträchtlich. Betriebliche Arbeit und Familie sind häuslich nicht getrennt, häufig sind Kinder im Haus und/oder Senioren sind zu pflegen. Au- ßerdem drücken Sorgen, zum Beispiel wegen der derzeit wirtschaftlich unsicheren Situation. Mit diesen Aspekten hat sich auch die Studie des Thünen-Institutes zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft in Deutschland befasst. Auch wenn zuerst die Familien selbst gefordert sind, möchte die SVLFG der besonderen Situation der Frauen in der Grünen Branche mit ihren Leistungsangeboten und mit gezielten Informationen gerecht werden. Digitale Prä- ventionsangebote ermöglichen es, auch etwas für die Ge- sundheit zu tun, wenn man den Hof nicht verlassen kann. Betriebs- und Haushaltshilfe ermöglicht Landwirtinnen eine Schwangerschaft und Geburt ohne gesundheitliche Arbeitsrisiken. An pflegende Landwirtinnen richtet sich das Seminarangebot „Trainings- und Erholungswoche für pflegende Angehörige“. In akuten Überlastungssituatio- nen können sich Frauen täglich rund um die Uhr an die kostenlose SVLFG-Krisenhotline 0561 785-10101 wenden. Bei Überlegungen zur Altersvorsorge sollten Landwirtin- nen unbedingt bedenken, welche Folgen eine Befreiung von der Versicherung in der Alterskasse hinsichtlich eines Verzichts – sowohl auf eigene Rentenanwartschaften als auch auf die Betriebshilfe – hat. Die SVLFG bietet hierzu persönliche Beratung zu Leistungsansprüchen sowie bei Fragen zur Mitgliedschaft und zum Beitrag an. Von „Auszeit“ bis „Vorsorge“ finden Landwirtinnen alle Informationen auf einen Klick und einfach erklärt unter www.svlfg.de/infos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. SVLFG 14. November: Benefizkonzert „SOUND OF UKRAINE – an die freie Welt“ im Konzerthaus in Ravensburg Mit dem Lviv National Philharmonic Symphonie Orche- stra und der Klavierspielerin Violina Petrychenko unter der musikalischen Leitung von Volodymyr Syvohyp. Am 14. November um 19 Uhr findet unter dem Titel „SOUND OF UKRAINE – an die freie Welt“ ein Benefizkonzert zu Gunsten Ukrainischer Künstler:innen im im Konzerthaus in Ravensburg statt – mit Musik, Briefen und Stimmen aus der Ukraine an die freie Welt. Unter der musikalischen Leitung von Volodymyr Sy- vohyp spielt das Lviv National Philharmonic Symphonie Orchestra, eines der ältesten und bedeutendsten Orches- ter der Ukraine Antonín Dvořáks Symphonie Nr.9 „Aus der neuen Welt“ sowie des ukrainischen Komponisten Borys Lyatoschynskyj Symphonie Ballade „Grazyna“ und Wasyl Barwynskyj‘ Konzert für Klavier und Orchester mit der deutsche - ukrainischen Violina Petrychenko als Solistin „SOUND OF UKRAINE – an die freie Welt“ ist eine Bot- schaft der Hoffnung; eine Botschaft der Liebe, damit wir uns in der universellen Sprache der Musik unterhalten können. Eintrittskarten können Sie hier erwerben: https://www. reservix.de sowie bei Vorverkaufsstelle in Ravensburg: im Tourist Information im Lederhaus, Marienplatz 35, 88212 Ravensburg Tickethotline 0751-29555777 und tickets.schwäbische.de Abonnenten von SZ kriegen ein Rabatt in Höhe 10% auf den Endpreis Der Erlös der Ticketeinnahmen kommt der Stiftung UA RENAISSANCE zu Gute, die sich im Rahmen der Initiative HELP US. SAVE UKRAINIAN CULTURE für den Schutz der ukrainischen Kultur und Kunst einsetzt und ukrainische Künstler:innen im In- und Ausland unterstützt. Weitere Informationen: www.uarenaissance.com/en Veranstalter ist die Konzertagentur OPEN MUSIC PRO- JECT. Weitere Informationen: www.openmusicproject.org Mit Dank an unser Partner: UA HUB in Ravensburg Wärme und Licht im Winter 05. November 2023 | 10 bis 18 Uhr Heute scheint es unvorstellbar, wie dunkel und kalt die Winter vor hundert Jahren auf einem oberschwäbischen Bauernhof sein konnten. Am Sonntag 5. November öff- net das Bauernhaus-Museum auch in den Abendstunden seine Tore und ermöglichst so das Eintauchen in eine Zeit ohne elektrisches Licht und ohne Zentralheizung. Erlebt werden können die Museumshäuser im Dunkeln - eine Zeitreise ins bäuerliche Leben vor 100 Jahren! Programm Das elektrotechnische Museum aus Leutkirch stellt Geräte aus unterschiedlichen Jahrzehnten aus, wie Heizdecken, Lampen und ähnliches. Gerold Heinzelmann heizt das Backhaus ein und erklärt, wie man in einem Backhaus backt. Der Ofenbauer ist da und beantwortet alle Fra- gen rund ums Heizen. Kinder können Kerzen ziehen und Getreidekissen nähen. Bei einem Feuerprojekt werden verschiedene Materialien gemeinsam angezündet. Die ganz Kleinen dürfen um 13 Uhr dem Mitmach-Märchen „Hänsel und Gretel“ lauschen, die Großen sind um 16 Uhr dran. Außerdem kann Brennholz gemacht und Kienspan hergestellt werden, sowie gestrickt und genäht werden. Der Höhepunkt ist dann um 18 Uhr eine Führung durch die Dunkelheit mit der Museumsleitung Dr. Tanja Kreutzer. Für das leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt, mit Pfannkuchen von den Landfrauen, Getränke, Kaffee und Kuchen sowie Grillwurst. Informationen Sonderöffnungszeit am 5. November bis 18 Uhr! Sonst Dienstag bis Sonntag von 10-17 Uhr, Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0– 5 Jahre: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermäßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Fami- lien-Tageskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Gastschüler aus Brasilien suchen die Gastfamilien in Deutschland Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit der Schwei- zer Schule aus Sao Paulo sucht die DJO - Deutsche Ju- gend in Europa für den Zeitraum von 16.01. – 29.02.24 nette Gastfamilien. Der Gegenbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711-6586533, Mob. 0172-6326322, E-Mail: gsp@djobw.de, www.gastschuelerprogramm.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Lösung: © H er m en au /D EI KE 76 2R 14 R4 Finde die acht Fehler! Das obere Bild unterscheidet sich durch acht Veränderungen von dem Bild darunter. Welche sind es? Spendenkonto Commerzbank Köln DE47 3708 0040 0240 0030 00Jetzt spenden! Nothilfe Ukraine www.help-ev.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Werden Sie Teil unseres Teams! Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. manufakturladen.com | prolana.com Seit 1987 fertigen wir hochwertige Matratzen und Naturbettwaren im Allgäu. Für unseren Standort Waldburg suchen wir Sie als: Kaufmännische Mitarbeiter*in (m/w/d) für Buchhaltung und Personalwesen Teilzeit 10-20 Std./Woche Werden Sie Teil unseres Teams. Schicken Sie dazu eine kurze Bewerbung an: bewerbung@prolana.com PROLANA GmbH Am Langholz 3 88289 Waldburg-Hannober Kontakt: E-Mail: bewerbung@prolana.com Telefon: 07529 / 9721-0 STELLENANGEBOTE © Stefanie Kolb/DEIKE 756R10R2 Bunter Obstsalat Finde heraus, welche Zahlen du für die Obstsorten einsetzen musst, damit die Rechnungen aufgehen. Achtung: Gleiche Obstsorten bedeuten gleiche Zahlen. Lösung: Kiwi = 2 Birne = 3 Banane = 1 Mandarine = 4 Zubereitung Mit einem Sternausstecher aus jeder Toastscheibe vier Sterne aus- stechen. Butter in einer Pfanne erhitzen, Sterne darin bräunen. Die Hälfte vom Frischkäse mit Dill, die andere Hälfte mit Paprika ver- mengen. Aus Lachs und Schinken Sterne ausstechen. Mozzarella in Scheiben schneiden, ebenfalls Sterne ausstechen. Die Hälfte der Sterne mit Dillfrischkäse, die andere mit Paprikafrischkäse einsei- tig bestreichen. Auf acht Sterne im Wechsel Lachs- und Mozzarel- lasterne türmen, mit einem Toaststern abschließen, mit Dill gar- nieren und mit einem Spieß fixieren. Mit den Schinken- und den restlichen Mozzarellasternen ebenso verfahren und mit einer Cocktailtomate garnieren. Tipp: Die Reste lassen sich gut als Pizza- belag verwerten, die Toastbrotreste als Croûtons. Schorten/DEIKE Sandwich-Stars Amerikanisches Rezept Zubereitungszeit: ca. 20 Minuten Zutaten für 4 Personen 8 große Scheiben Toastbrot 1 EL Butter, 300 g Räucherlachs 200 g gekochter Schinken 200 g Mozzarella, 150 g Frischkäse 1 TL gehackter Dill, 0,5 TL mildes Paprikapulver einige Zweige Dill, 8 Cocktailtomaten 200 g Mozzarella, 150 g Frischkäse 1 TL gehackter Dill, 0,5 TL mildes Paprikapulver Foto: © Zimmer/DEIKE 763U08U2 Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ • anonym • kostenfrei • 24/7 erreichbar • mehrsprachig • Online-Beratung: www.hilfetelefon.de 116 016 Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Ein Unternehmen der EnBW NeckarCom Kunde? Einfach im Kundenportal upgraden! Schnelles Internet für die Region Tschüss digitale Grenzen: Mit dem Highspeed-Internet der NetCom BW genießen Sie Ihre Freizeit und bleiben auch im Homeoffice stets flexibel erreichbar. Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei Ihnen Zuhause unter: www.netcom-bw.de. Gerne berät Sie unser Vertriebspartner zu den angebotenen Produkten. Team-Connect UG · Staig 26/1 · 88287 Grünkraut Telefon 0751 958896-80 · E-Mail info@team-connect-rv.de www.team-connect-rv.de Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Minijob/Midijob (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 520-€-Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG Julius Braun ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt julius.braun@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo., 06.11.23 bis einschl. Fr., 17.11.23 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Johanniter FamilyConnect. Zu wissen, dass es Dir gut geht Strom- und Gaskunden vom StaDtwerk am See erhalten bis zu 179 euro Preisvorteil. Als ich klein war, warst Du immer für mich da. Nun möchte ich für Dich da sein. Mehr als Hausnotruf – so sind wir stets in Verbindung. Mehr erfahren unter 0800 019 14 14 (gebührenfrei) www.johanniter.de/familyconnect Eine Kooperation zwischen: Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Sattelbach 9 | 88263 Horgenzell haller-raumgestaltung.de | Mo–Fr 10–18 Uhr Teppichböden | Teppichfliesen | Teppichreste Handwebteppiche | Kettelservice Teppichträume bei uns in Sattelbach POLSTERWERKSTATT Kompetente und kreative Beratung Meisterliches Handwerk Riesige Auswahl an Stoffen und Mustern In unserer hauseigenen Polsterei bieten wir Ihnen alles, damit Sie es bequem haben: E-Mail: polsterei@schreinerei-elbs.de Telefon: 0751 560 834 - 172 Ansprechpartnerin : Melanie Gerster schre inere i | l adenbau NEHMEN SIE PLATZ! SIE MÖCHTEN EIN ANGEBOT ODER HABEN FRAGEN? KONTAKTIEREN SIE UNS GERNE! Eisenbahnstraße 22 / 26, 88255 Baienfurt / Niederbiegen www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR VERANSTALTUNGEN KFZ-MARKT[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 6,11 MB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 27.10.2023
                    Amtsblatt_2023_07_28_KW30.pdf

                    Herzlichen Dank an die Feuerwehr Baindt für ihren Einsatz in der Sturmnacht In der Nacht von Dienstag, 11. Juli 2023 auf Mittwoch, 12. Juli 2023 wurde der ganze Landkreis Ravensburg von heftigen Windböen und starkem Regen heimgesucht. Die Auswirkungen waren extrem und hinter- ließen große Sachschäden. Glücklicherweise wurden keine Personen verletzt. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt war in dieser Nacht durchgehend im Einsatz, um umgestürzte Bäume zu beseitigen, Straßen zu räumen und Gefahrenstellen zu sichern. Sie konnten dadurch Schlimmeres verhindern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde gewährleisten. Insgesamt rückte unsere Feuerwehr zu 31 Einsätzen im gesamten Gemeindegebiet aus. Das Feuerwehrhaus war mit einer Führungsgruppe be- setzt und eintreffende Meldungen konnten auf die einzelnen Fahrzeuge disponiert werden. Die Einsätze kamen dabei von der Leitstelle, direkt per Telefon von den Anwohnerinnen und Anwohnern oder wurden selbst von Mitgliedern der Feuerwehr mit dem Auto erkundet. Die Wichtigkeit der Freiwilligen Feuerwehr sowie deren ehrenamtliches Engagement kann nicht genug betont werden. Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Baindt verdient unsere höchste Anerkennung und Dankbarkeit. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gemeinschaft. Diese Sturmnacht hat uns er- neut vor Augen geführt, wie wichtig es ist, eine gut ausgebildete und einsatzbereite Feuerwehr in der Ge- meinde zu haben. Ebenso möchte ich mich bei allen Mit- arbeitenden unseres Bauhofs bedan- ken. Auch der Bauhof ist noch Tage nach dem Sturm, neben der täglichen Arbeit, damit beschäftigt, die Sturmschäden nach und nach zu beseitigen. In den letzten Jahren haben wir ver- mehrt beobachtet, wie sich das Wet- ter verändert und extreme Ereignis- se zunehmen. Ob Stürme, Hitzewellen, Überschwemmungen oder Dürren - die Auswirkungen des Klimawandels sind offensichtlich. Stürme, die in ihrer Inten- sität und Häufigkeit zunehmen, hinter- lassen eine Spur der Verwüstung. Um- gestürzte Bäume, beschädigte Gebäude und Stromausfälle sind nur einige der Folgen, mit denen wir konfrontiert wer- den. Der Klimawandel stellt eine globa- le Herausforderung dar, die jeden von uns betrifft. Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsam handeln und entgegensteuern, um eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen zu sichern. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 28. Juli 2023 Nummer 30-32 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Foto: Freiwillige Feuerwehr Baindt; umgestürzter Baum in der Gartenstraße Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 8. August 2023 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail elvira.heine@baindt.de entgegen. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 15.08.2023 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2023 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2023 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumnis- zuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Grundsteuerreform Vereinbarkeit der zugrundeliegenden Einheitsbewertung mit dem Grundgesetz Durch die Reform soll die Grundsteuer im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und da- mit mit dem Grundgesetz neu geregelt werden. Durch die Neuregelung soll die Grundsteuer außerdem gerecht sein. Dabei ist Aufkommensneutralität ein gesetztes Ziel, das heißt die Kommunen erzielen durch die Gesetzesände- rung nicht mehr Einnahmen im Bereich der Grundsteuer, da die Gesamtsumme der Grundsteuer ungefähr gleich- bleiben soll. Dies geschieht vor allem durch die Neube- rechnung der Hebesätze. Der Gemeinderat wird voraussichtlich erst Ende 2024 die neuen Grundsteuer-Hebesätze beschließen. Vorausset- zung hierfür ist, dass die Summe der neuen Grundsteuer- Aktion Stadtradeln vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2023 erfolgreich beendet – 26.892 zurückgelegte Kilome- ter und 103 Radelnde in der Gemeinde Baindt Insgesamt drei Wochen beteiligte sich die Gemeinde Baindt an der Aktion Stadtradeln 2023 und leg- te dabei insgesamt 26.892 Kilometer zurück. Im Vergleich dazu wurden bei der Aktion im Vorjahr 31.084 Kilometer zurückgelegt. Zwölf Baindter Teams nahmen in diesem Jahr teil und erzielten tolle Ergebnisse. Das Team „NZ Raspler“ legte mit 32 aktiven Radelnden 7.831 Kilometer zurück und belegt damit den ersten Platz. Auf den zweiten Platz radelte der „TC Baindt“ mit 19 akti- ven Radelnden und 5.780 Kilometern. Der „Kunstkreis Baindt“ erreichte mit 3.663 Kilometern und zehn aktiven Radelnden den dritten Platz. Eine Auswertung aller Baindter Teams ist unter www.stadtradeln.de/baindt oder über den QR-Code zu finden. In diesem Jahr gab es erstmals eine Schnitzeljagd als Auftakt für das Stadtradeln 2023. Das Überraschungspaket der Gemeinde geht an Herrn Stephan Magg, der mit seinen Kindern Sanja und Elias die kleine Schnit- zeljagd erfolgreich absolviert hat. Vielen Dank für die Teilnahme und wir hoffen, dass es Spaß gemacht hat! Wir bedanken uns herzlich bei allen aktiven Baindter Radelnden für die Teilnahme am diesjährigen Stadtradeln und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 messbeträge für das Gemeindegebiet Baindt feststehen. Vorher lässt sich nicht absehen, ob und inwieweit der He- besatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz erhöht oder ermäßigt werden muss, um das für 2025 angestrebte Grundsteueraufkommen zu erreichen. Anders ausgedrückt: Je nach der Veränderung der neuen Messbeträge gegenüber den bisherigen Messbeträgen kann bereits mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz das angestrebte Aufkommen erzielt werden. Andererseits kann auch ein deutlich höherer Hebesatz nö- tig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu errei- chen. Daher können auch Beispielberechnungen mit dem bisherigen Hebesatz nicht zu belastbaren Aussagen im Hinblick auf die Höhe der künftigen Grundsteuer führen. Auch bei insgesamt angestrebter Aufkommensneutralität wird es allerdings zwischen Grundstücken, Grundstücksar- ten und -lagen zu Belastungsverschiebungen kommen. Das heißt es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichts aus dem Jahr 2018 die zwangsläufige Folge der Reform. Ihr Steueramt Baindt Einladung zur Gemeinderatssitzung am 1. August 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 1. August 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunter- kunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäus- lerstraße 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 06 Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziege- leistraße 38 07 Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schul- gelände und Planung eines Kunstrasenplatzes 08 Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt 09 Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. 10 Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 11 Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung 12 Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Ab- wasserbeseitigung 13 Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall 14 Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Juli 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 ist nichts bekannt zu geben. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „Mittlere Breite 2. Änderung“ für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücks- grenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 Der Bauherr möchte auf seiner Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche hin einen Mattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichten. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite 2. Än- derung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Einfrie- dungen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen in der Höhe auf 0,7 m über Fahrbahn beschränkt und müssen mindestens 1,0 m vom Fahrbahnrand abrücken. Deshalb ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Maschenzauns und den nicht eingehalte- nen Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird erteilt. Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohn- gebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der er- forderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Innere Breite, 7. Änderung“ für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. Die Bauherrin möchte auf dem Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 auf der Westseite des Wohngebäudes eine Dachgaupe errichten, um die Wohnfläche im Dachgeschoss zu ver- größern. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Be- bauungsplan „Innere Breite 7. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfen Dachaufbauten nur 1/3 der Trauflänge betragen. Eine bestehende Gaupe mit 3,25 m und die nun beantragte Gaupe mit 3,50 m entsprechen insgesamt ca. 41% der Trauflänge. Hierfür ist eine Befrei- ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforder- liche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Innere Breite 7. Änderung“ für die Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Ein- vernehmen erteilt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Be- triebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirsch- str. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zim- mern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirt- schaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Um mit Wohnräumen nicht näher an den land- wirtschaftlichen Betrieb des Nachbarn zu kommen, wurde die schutzbedürftige Nutzung Zimmer in der Erweiterung EG zu einem Abstellraum deklariert. Somit ändert sich an der Schutzbedürftigkeit des Nachbarbetriebes nichts. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da aus den Antragsunterlagen nicht hervorgeht, ob die Immissionsbelastung aus dem eigenen Betrieb des Antragstellers kommt, welche vom Betriebsleiter hin- zunehmen wären, oder von einem Fremdbetrieb auf dem Hofgelände. 2. Um eine differenzierte Beurteilung vornehmen zu kön- nen, ist ein Geruchsgutachten vorzulegen, welches nach eigenen und fremden Gerüchen unterscheidet. Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunen- teil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheu- nenteils den Einbau von fünf Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, wel- cher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt wer- den soll. Weil die neue schutzbedürftige Nutzung näher an den milchviehhaltenden Nach-barbetrieb heranrückt, würde die Geruchssituation des Nachbarbetriebes weiter verschärft werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da von einer Überschreitung des gegensei- tigen Rücksichtnahmegebots auszugehen ist. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Estricharbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Be- standsgebäude ist bereits entkernt. Die beiden Treppen- häuser sind fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Das Gewerk Estricharbeiten wurde europaweit ausgeschrie- ben. Die Veröffentlichung der Ausschreibung über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzei- ger fand am 04.05.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 06.06.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Estricharbeiten werden an die Firma Meschenmoser GmbH aus Salem mit einer Bruttoangebotssumme von 169.603,27 € vergeben. Anfragen und Verschiedenes Wendeplatte im Gewerbegebiet Mehlis Da häufig auf der Wendeplatte unerlaubterweise geparkt wird, wird auf Hinweis eines Gemeinderates eine Parkver- botsschild aufgestellt. Hecken- und Sträucherschnitt: Auf Empfehlung des Ge- meinderats wird die Verwaltung zukünftig wieder ver- stärkt darauf hinweisen, dass AnwohnerInnen ihre Hecken und Sträucher am Gehweg auf dem eigenen Grundstück regelmäßig zurückschneiden müssen. Dies dient dem Zweck, allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Nut- zung des Gehweges zu ermöglichen. Sportanlagen (Roter Hartplatz): Die Verwaltung wird von Seiten eines Gemeinderates darauf hingewiesen, dass im Gremium noch vor der Sommerpause eine Ent- scheidung über den weiteren Umgang mit dem roten Hartplatz zu treffen ist. Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße: Es wurde nachgefragt, ob die Tannen am Rand des Baugebiets Bühl trotz der Verlegung der Leitungen stehen bleiben können. Die Verwaltung erklärt, dass es nicht möglich sein wird, diese Tannen zu erhalten. Personalsituation Kindergarten: Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass derzeit keine weiteren Personal- stellen im Kindergarten besetzt werden müssen und zum Beginn des neuen Kindergartenjahres alle Stellen voll besetzt sein werden. Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Nächste Veröffentlichung: 18.08.2023 Redaktionsschluss: 15.08.2023, 21:00 Uhr Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. Juli und Sonntag, 30. Juli Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Samstag, 5. August und Sonntag, 6. August Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Sonntag, 12. August und Sonntag, 13. August Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Juli Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 17 85 Sonntag, 30. Juli Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstr. 51, 88214 Ravensburg, Tel.: 0751 - 3 62 15 84 Samtstag, 5. August Land Apotheke Horgenzell, Kornstr. 16, 88263 Horgenzell, Tel.: 07504 - 9 13 35 Sonntag, 6. August Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 3, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 2 21 21 Samstag, 12. August Schussen-Apotheke Mochenwangen, Kirchstr. 12, 88284 Wolpertswende (Mochenwangen), Tel.: 07502 - 9 43 79 00 Sonntag, 13. August Apotheke im real Weingarten, Franz-Beer-Str. 108, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 7 64 55 08 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Veranstaltungskalender Juli 29. - 30.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 01.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.08. Sommerfest VDK Weingarten 26. - 27.08. Reitturnier Reitplatz 31.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt September 02.09. Herbstausflug VDK 12.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 20.09. Seniorentreff BSS 23.09. HTSV Turnier Villa Kunterbunt 23.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Frannziskus Sel. Irmgard Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Unser Zaun soll schöner werden Unter diesem Motto startete die Regenbo- gengruppe des Kinderartens Sonne Mond und Sterne ihr Zaunprojekt. Sämtliche Kinder und Eltern haben sich daran beteiligt. Für das Projekt mussten über einen langen Zeitraum Deckel von PET-Flaschen gesam- melt, gewaschen und dann sortiert werden. Das Sortie- ren haben die Kinder mit großer Freude und mit Stolz ausgeführt. Über die Sägerei in Reute wurden günstige Holzplatten besorgt. Nachdem die Motive aufgemalt wa- ren, durfte jede Familie mindestens eine große Holzplatte zum Aussägen mit nach Hause nehmen. So wurde dann in Garagen oder Kellerräumen ausgesägt und geschliffen. Auch Opas wurden für die Holzarbeiten herangezogen. Als alle Holzfiguren ausgesägt waren, ging es ans Anma- len und anschließend ans Lackieren. Endlich war dann alles so weit vorbereitet, dass die Plastikdeckel ange- bracht werden konnten. Doch nach einigen Versuchen mit verschiedenen Klebern musste die Regenbogengruppe kapitulieren. Es gab keinen Kleber, der die Deckel dau- erhaft an den Holplatten haften ließ. Dadurch wurde das begonnene Projekt um einiges aufwendiger! Jeder einzelne Deckel musste angeschraubt werden. Und um Wassereintritt an den Holzfiguren zu verhindern, wurde zwischen Deckel, Schrauben und Holzfigur jeweils Silikon angebracht. Nach 1 ½ Projektjahren konnte letzte Woche endlich ein großes Teilstück eingeweiht werden. Ans Abschlusspick- nick der Regenbogengruppe wurde ein Zaunfest integ- riert. Als Dankeschön durfte sich jede Familie eine kleine Überraschung vom Zaun abhängen. Die Freude über den schönen bunten Zaun und über das Geschenk war riesengroß. Ganz besonders möchte sich das Team der Regenbo- gengruppe bei allen helfenden Händen bedanken. Hier- zu zählen nicht nur die Kinder, Eltern, Großeltern und Freunde, sondern auch die Mitarbeiter des Bauhofs der Gemeinde Baindt, allen voran Herr Kaplan, der uns mit Rat und Tat und zum Anbringen der Holzfiguren an den Zaun zur Seite stand. Ebenso bedankt sich das Team bei der Firma Mineralbrunnen Krumbach GmbH, die mit einer großzügigen Deckelspende ausgeholfen hat, als bestimmte Farbtöne fehlten. Auch an die Spender von Farbe und Schrauben geht ein herzliches Dankeschön! Alles in Allem war und ist es ein sehr schönes Projekt, welches noch weiterwachsen wird und sicherlich einen Spaziergang wert ist. Und sollten Sie liebe Leser, zufällig goldene Deckel zu Hause haben oder demnächst haben werden, so dürfen Sie diese gerne bei Ihrem Spaziergang in den Briefkasten des Kindergarten Sonne Mond und Sterne einwerfen. Es gibt noch Holzteile, die genau auf diese Farbe warten. Unterwasserwelt Frosch Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sonne Kindergarten St. Martin Vorschulausflug nach Friedrichshafen Zum Abschluss der Kindergartenzeit ver- brachten unsere Vorschüler und einige Erzieherinnen einen wunderschönen ge- meinsamen Tag in Friedrichshafen. Los ging es mit einer Busfahrt von Baindt nach Ravensburg. Das war ganz schön aufregend, weil manche Kinder bis jetzt noch nie mit einem Bus gefahren sind. Am Bahnhof angekommen stiegen wir in die Bob-Bahn ein, die uns nach Friedrichs- hafen zum Flughafen brachte. In der Eingangshalle des Flughafens wurden wir von Herrn Mayer-Reinhardt in Empfang genommen, der uns das Flughafengelände zeigen wollte. Wir bekamen Warn- westen und Besucherausweise zum Umhängen. Als ers- tes zeigte Herr Mayer-Reinhardt uns den Schalter für die Gepäckaufgabe. Ein paar Kinder durften sich auf der Kofferwaage wiegen. Das war sehr lustig! Weiter ging es durch das Gate der Abflugkontrolle und den Gepäckraum mit den Kofferbändern. Mit dem Shuttlebus fuhren wir über das Flughafengelände und sahen viele Flugzeuge und Fahrzeuge an. Ganz besonders durften wir die Flughafenfeuerwehr unter die Lupe nehmen. Extra für uns hieß es „Wasser marsch“... Wir konnten die verschiedenen Spritzdüsen des Feuerwehrautos hautnah miterleben und auch sogar hi- neinsitzen. Es war richtig spannend! Gegenüber konnten wir die Zeppeline beim Start und Landung beobachten. Nach einer wirklich spannenden Führung ging es für uns erst einmal zur 1. Pausenstation. Auf dem Gelände des Dorniermuseums hatten wir Zeit zum Essen und Spielen. Anschließend ging es weiter an den wunderschönen Bo- densee. Gemeinsam verbrachten wir den Nachmittag am Hafen: Planschen im Wasser, ein leckeres Eis und einen Spielplatzbesuch. Schön war`s! Zurück in Baindt wurden wir von Eltern unserer Vorschü- ler schon erwartet: mit Pizza und Getränken ließen wir den Ausflugstag ausklingen. Die Kinder und ihre Eltern überreichten das Abschlussgeschenk an Erzieherinnen: das bunte Windrad fürs draußen, eine Collage in ähnli- cher Form mit Fotos und Namen der Kinder für unsere Fotowand und einen Geschenkkorb. Wir bedanken uns von ganzem Herzen dafür! Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Segnung der Vorschüler „Viele viele Menschen haben sich versammelt. Viele viele Menschen sind jetzt da“ Mit diesem Lied begann unsere jährliche Tradition „Segnung aller Kinder und Erzieherin- nen“, die am vergangenen Dienstag in der Bewegungs- baustelle unseres Kindergartens stattfand. Frau Regina Willmes verwandelte diesen Raum durch das Anlegen ihres Gewandes für kurze Zeit in einen Gottesdienstraum. Einen ganz besonderen Einzelsegen wurde den Vorschul- kindern, sowie der pädagogischen Fachkraft Frau Chris- tine Sachse zuteil, die bald den Kindergarten verlassen werden. Frau Willmes bedachte sie mit allerbesten Wün- schen für den neuen Lebensabschnitt. Auch wir, das Kindergartenteam, wünschen den Vorschul- kindern viel Freude, sowie gutes Gelingen in der Schule! Frau Sachse danken wir für die tolle Zusammenarbeit und wünschen ihr eine schöne Zeit in ihrer Heimat! In diesem Sinne möchten wir uns für dieses Kindergar- tenjahr auch von Ihnen, liebe Gemeindemitglieder verab- schieden. Herzlichen Dank an alle, die unsere Arbeit das ganze Jahr über unterstützt haben. Wir wünschen Ihnen eine wunderschöne und erholsame Ferienzeit! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten in den Som- merferien Die Gemeindebücherei ist an folgenden Montagen von 15.00 - 16.00 Uhr geöffnet. Montag, den 31.7.23, geöffnet Montag, den 07.8.23, geöffnet Montag, den 14.8.23, geöffnet Montag, den 04.8.23, geöffnet An den anderen Öffnungstagen ist die Gemeindebüche- rei geschlossen. Nach den Sommerferien gelten ab Montag, den 11.9.23, die regulären Öffnungszeiten. Zur Information TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 10.08., 14.09., 12.10., 9.11., 14.12.2023, jeweils 14 - 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten ist da! Viele abwechslungsrei- che und interessante Ange- bote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Semester an. Die Homepage der VHS Wein- garten (www.vhs-weingarten. de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hau- se aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten im Rathaus Baindt, in der Huber- tus-Apotheke, in der Kreissparkasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 18.09.2023 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 In Baindt werden folgende Kurse angeboten: Nr. X3031-01W3 Neu Rückenfit Alexandra Zimoch Gemeinsam wollen wir unseren Rücken stärken. Dabei ler- nen wir, wie die Haltung verbessert werden kann. Zudem werden in jeder Stunde Ansätze zur Rückenentspannung praktiziert. Der Rückenfitkurs mit Wirbelsäulengymnastik hilft uns, die Beweglichkeit und Koordination zu verbes- sern, was zu einer besseren Körperwahrnehmung führt. Am Ende steht das Ziel, auch im Alltag einen rücken- freundlichen und wirbelsäulenschonenden Bewegungs- ablauf zu erlernen. Bitte mitbringen: Isomatte und bequeme Kleidung. 7 - 8 Personen 10 Abende, 19.09.2023 - 05.12.2023 Dienstag, 19:00 - 20:00 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 88,70 € (keine Ermäßigung) Nr. X3012-04W3 Yoga - Energie tanken und aufatmen Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Yoga werden ergänzt um einige kräftigende Asanas (Kör- perhaltungen). Jede Übungseinheit beinhaltet eine An- fangs- und eine Schlussentspannung. Yoga in der Tradi- tion von Swami Sivananda wirkt ganzheitlich, auf Körper, Geist und Seele. Es ist für Menschen unterschiedlichen Alters und Beweglichkeit, auch für Anfänger*innen oder Wiedereinsteiger*innen, gut geeignet. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen (Blöcke, falls vorhanden) sowie bei Bedarf ein Decke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Abende, 21.09.2023 - 19.10.2023 Donnerstag, wöchentlich, 18:00 - 19:15 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 46,70 € (keine Ermäßigung) Nr. X3012-03W3 Asian Balanced Workout Marlies Schmid Mit Taekwondo-Elementen und Yoga das eigene Wohl- befinden steigern. Dieser Kurs richtet sich an alle, die ihre Wahrnehmung und Koordination schulen, die Muskulatur kräftigen und die Beweglichkeit erhöhen wollen. Und am Ende wartet dann die verdiente Entspannung. Für Anfänger geeignet. Ziele des Kurses: • Beweglichkeit erhöhen • Fitness-Level steigern: leichte Einheiten zum Muske- laufbau • Koordination verbessern • Entspannen Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 7 - 8 Personen 5 Abende, 21.09.2023 - 19.10.2023 Donnerstag, wöchentlich, 19:30 - 20:45 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 52,50 € (keine Ermäßigung) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Landratsamt Ravensburg Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Der Pflegestützpunkt im Landkreis Ravensburg bietet je- den ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 1. August 2023 statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Kindern ein Zuhause bieten - der Landkreis Ravens- burg sucht Pflegeeltern Kinder haben das Recht, sicher und beschützt aufzuwach- sen. Es gibt anderseits vielfältige Gründe, weshalb ein Kind nicht zu Hause aufwachsen kann. Eltern erhalten durch das Jugendamt die notwendige Unterstützung und Hilfe und dennoch kann es sein, dass für ein Kind ein neues und sicheres Zuhause gebraucht wird. Sie haben Platz und Zeit sowie Freude am Zusammen- leben mit einem Kind? Sie wollen die Entwicklung eines jungen Menschen fördern und ihm feste Strukturen bie- ten? Sie können die Wurzeln und die Familie des Kindes wertschätzen? Dann würden wir Sie gerne kennenlernen! Es ist uns wichtig zu betonen, dass Pflegeeltern Menschen mit allen Familienständen und Lebenssituationen sein können - Singles, Paare mit oder ohne Kind, gleichge- schlechtliche Paare oder Menschen mit Migrationshinter- grund. Bedeutsam ist, dass sie eine liebevolle und stabile Umgebung bieten können. Nach einem ausführlichen Vorgespräch qualifiziert das Jugendamt Ravensburg Sie in einem Vorbereitungsse- minar. Vor, während und nach der Aufnahme eines Pfle- gekindes werden Sie in allen Erziehungsfragen vom Ju- gendamt begleitet und beraten. Daneben erhalten Sie ein steuerfreies Pflegegeld, das den notwendigen Unterhalt und die Kosten der Erziehung deckt. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann nehmen Sie Kon- takt zu uns auf: Vera Kaufmann 0751/853395 und Carolin Höning-Steinmann 07522/9963725. Weitere Informatio- nen finden Sie unter www.rv.de/pflegeeltern. Achtalschule Baienfurt Der Schüler Mitja Sijanec aus der Gemeinde Baindt erhielt an der Achtalschule das Hauptschulabschlusszeugnis. Folgende Schüler aus der Gemeinde Baindt haben die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Matthew Bockstart, Silas Petschulat und John Züchler (Belobigung). Zur bestandenen Prüfung gratulieren wir recht herzlich und wünschen alles Gute, Glück und Erfolg für die Zukunft. Schulleitung und Kollegium Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Schulabschluss Allen unseren Baindter Schülerinnen und Schülern der verschiedenen Schuleinrichtungen gratuliere ich im Na- men des Gemeinderats und ganz persönlich sehr herzlich zum bestandenen Schulabschluss und wünsche für die Zukunft viel Erfolg und alle Gute. Ihre Simone Rürup Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Ferienjobs richtig gemacht! So sparen Schüler und Arbeitgeber Steuern Ende Juli beginnen in Baden-Württemberg die Sommer- ferien. Neben Erholung und Urlaub verdienen sich viele Schüler in diesen Wochen etwas dazu. Wichtig dabei ist, dass sich Arbeitgeber und Ferienjobber vor Antritt des Fe- rienjobs überlegen, wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet werden soll. Denn auch bei Schülern gilt: Der Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Ob und wieviel Steuern fällig werden, hängt allerdings davon ab, um was für ein Arbeitsver- hältnis es sich handelt, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Schüler und Arbeitgeber sollten die Varianten vorher durchrechnen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienjobber dem Ar- beitgeber seine Steueridentifikationsnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. In diesem Fall können die soge- nannten ELStAM-Daten des Schülers abgerufen und der Lohnsteuerabzug wie bei einem normalen Arbeitnehmer vorgenommen werden. Bis zu einem monatlichen Brutto- lohn von rund 1.150 Euro wirken entsprechende Freibeträ- ge, so dass keine Steuer anfällt. Für Schüler, die nur in den Sommerferien arbeiten, müssen zudem keine Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversiche- rung gezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage um- fasst. Aber aufgepasst: Hat der Schüler im gleichen Jahr bereits zuvor gejobbt, so wird diese Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Werden dabei die 70 Tage bzw. drei Mona- te überschritten, so gilt keine Versicherungsfreiheit mehr. Auch Ferienjobs, die zwischen Beendigung der Schule und einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst aus- geübt werden, sind versicherungspflichtig. Alternativ kann ein sogenanntes Minijob-Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden, erklärt der baden-württember- gische Steuerzahlerbund. Hier darf der Schüler maximal 520 Euro im Monat verdienen. Bei dieser Variante zahlt der Arbeitgeber allerdings Pauschalabgaben von rund 30 Prozent. Ein kostenloser Steuertipp zum Thema Ferienjob kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 angefordert werden. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Kinderzuschlag: Familien profitieren von der zweiten Stufe der Bürgergeldreform Die zweite Stufe der Bürgergeldreform schafft u.a. für Familien weitere Entlastung – so kann sich ein Anspruch auf Kinderzuschlag erhöhen oder sogar erstmals ent- stehen. Schülerinnen und Schüler dürfen sich etwas da- zuverdienen. Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem und mitt- lerem Einkommen entlasten. Familien, die bisher keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten, können durch höhere Freibeträge profitieren. Das bedeutet, dass Familien, die in der Vergangenheit wo- möglich wegen eines zu hohen Einkommens eine Ableh- nung erhalten haben, anspruchsberechtigt sein können, oder der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags bei einem Folgeantrag höher ausfallen kann. Folgende Änderungen können sich positiv auf die Berech- nung des Kinderzuschlags auswirken: - Einnahmen aus Ferienjobs werden nicht mehr als Ein- kommen berücksichtigt. - Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubil- dende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520,00 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuver- dienen. - Für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren gilt der erhöhte Freibetrag von 520,00 Euro ebenfalls für Ein- kommen aus einem Freiwilligendienst nach dem Bun- desfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilli- gendienstgesetz. - Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwi- schen 520,00 und 1.000,00 Euro ist ein Freibetrag in Höhe von 30 % (statt bisher 20 %) anzusetzen. - Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. - Die sogenannte Übungsleiterpauschale, also Aufwands- entschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuf- licher Tätigkeit nach dem Einkommenssteuergesetz, werden bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro kalen- derjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Für Familien, die noch keinen Kinderzuschlag beziehen, oder bereits einmal wegen zu hohem Einkommen eine Ablehnung erhalten haben, kann es sich daher lohnen, einen Antrag zu stellen. Mit einem digitalen Personalaus- weis (eID) geht das vollständig papierlos. Bei Fragen zu diesem Thema ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin und rund um die Uhr online erreichbar. Außerdem berät und unterstützt sie Familien fachkundig, modern und an- schaulich beim Ausfüllen des Antrages mittels Videobe- ratung, Vor-Ort-Beratung oder mit Hilfe des Online-Selb- stinformationstools „KiZ-Lotse“. Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unter www.famili- enkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de. Folgen Sie uns auf Twitter. Karriere Kick: Die spielerische Lösung zur Bekämpfung des Fachkräf- temangels im Landkreis Ravensburg Mit dem Karriere Kick gewinnt man heute im Landkreis Ravensburg die Fachkräfte von morgen! Das bundesweite Erfolgsformat „Karriere Kick“ findet am 14.09.2023 in der Oberschwabenhalle Ravensburg statt. Hier treten Unter- nehmensvertreter:innen und Schüler:innen spielerisch am Kickertisch in Kontakt und können in lockerer Atmosphä- re über Themen wie Ausbildung und Beruf sprechen. Der Kickertisch schafft einen sehr niederschwelligen Einstieg und lässt sich in nur wenigen Minuten die Soft-Skills der potenziellen Bewerber:innen erkennen. Die Veranstalter des Karriere Kicks, Alexander Ernst, Flo- rian Dismann und die Wirtschafts- und Innovationsför- derungsgesellschaft des Landkreis Ravensburg, möchten die regionalen Unternehmen und Arbeitgeber bei der Ausbildungsvermittlung auf nachhaltige und spielerische Weise unterstützen und echte Begegnungen wieder mög- lich machen. Die Veranstaltung ist eine der Rahmenver- anstaltungen, die anlässlich des 50. Jubiläums des Land- kreis Ravensburg stattfinden und soll die Potenziale der kreisansässigen Arbeitgeber für junge Menschen sicht- bar machen. Folgende Teilnehmer und Sponsoren haben die Vorteile des Konzepts erkannt und werden auf dem Karriere Kick vertreten sein: Stiftung KBZO, IHK, Dachser, Agentur für Arbeit, AOK, ZfP Südwürttemberg, Coperion, Kreisspar- kasse Ravensburg, fpt robotics, und viele mehr. Möchten Sie Ihre Mannschaftsaufstellung in deutlich we- niger als 90 Minuten optimieren? Dann sichern Sie sich jetzt einen der limitierten Startplätze unter www.karrie- re-kick.de/in/ravensburg/aussteller/. Interessierte Schü- ler:innen und Schulen erhalten weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten unter: www.karriere-kick.de/in/ ravensburg/schueler/. Bei Fragen können Sie sich auch gerne direkt per E-Mail an ravensburg@karriere-kick.de wenden. Weitere Infor- mationen gibt es auch bei der Wirtschafts- und Innovati- onsförderungsgesellschaft Landkreis Ravensburg (E-Mail: info@wir-rv.de). Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft rät Bei- tragsbescheid für 2022 aufbewahren Bis Anfang August verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Bei- tragsbescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenos- senschaft (LBG) für 2022. Im Mitgliedermagazin „LSV kompakt“ und auf ihrer Internetseite www.svlfg.de gibt die SVLFG Informationen zu den Eckpunkten. Auch nach- dem der Beitrag bezahlt wurde, empfiehlt die SVLFG, den Bescheid aufzubewahren. Der Beitragsbescheid der LBG wird inzwischen in un- terschiedlichen Bereichen als Nachweis der Anmeldung und Mitgliedschaft anerkannt. Das gilt zum Beispiel für den Antrag auf das „grüne Nummernschild“ oder andere Vorteile, die nur für aktive Landwirte bestimmt sind. Seit 2023 wird damit auch der „Aktive Betriebsinhaber“ beim jährlichen Förderantrag nachgewiesen. Allein im Zusammenhang mit den Förderanträgen wur- de die SVLFG von den Landwirten in etwa 50.000 Fällen gebeten, den letzten Beitragsbescheid erneut zu über- senden. Nicht selten geschah dies unter Zeitdruck, da das Fristende nahte. Der SVLFG wurde in diesem Zusam- menhang zwar keine Aufgabe übertragen, gleichwohl wurden die Wünsche im Interesse der Mitglieder erfüllt. Allerdings wird diese Aufgabe nicht jedes Jahr erneut bewältigt werden können. Die SVLFG rät daher, den letzten Beitragsbescheid aufzu- bewahren oder sich eine Kopie zu machen, wenn dieser zum Beispiel an den Steuerberater gegeben wird. Dann Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 ist der Bescheid für andere Zwecke stets zur Hand. Noch besser ist die Anmeldung zum Versichertenportal „Mei- ne SVLFG“ unter https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/login und die Nutzung des digitalen Postfaches. Auch ältere Dokumente stehen dort zur Verfügung oder können an- gefordert werden. Dadurch werden der eigene Aufwand sowie der für die Verwaltung verringert und die Verwal- tungskosten entlastet. SVLFG Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Landratsamt Ravensburg Vorläufige Unterbringung von Geflüchteten: Nutzung einer Leichtbauhalle Der Landkreis Ravensburg wird im August 2023 auf dem Fußballplatz der Humpis-Schule auf der Burachhöhe in Absprache mit der Stadt Ravensburg eine Leichtbauhalle zur vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten errichten. „Die wachsenden Zugangszahlen zwingen uns zum kurz- fristigen Aufbau weiterer Unterbringungsplätze. Gleich- zeitig halten wir uns an unsere Zusage, dass alle Turn- und Sporthallen zu Beginn des neuen Schuljahres wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen werden. In der Kombination ist das ein echter Kraftakt“ berichtet der Erste Landesbeamte und stellvertretende Landrat Dr. Andreas Honikel-Günther. „Leichtbauhallen sind bereits in anderen Landkreisen im Einsatz. Sie können schneller und kostengünstiger als Massivbauten errichtet werden“ so Dr. Honikel-Günther weiter. Die Leichtbauhalle soll auf dem Fußballplatz der Hum- pis-Schule Ravensburg errichtet werden und kann bis zu 300 Personen aufnehmen. Eigentümer des Grund- stückes ist der Landkreis. Die Aufbauarbeiten beginnen voraussichtlich am 07.08.2023 und werden Anfang Okto- ber 2023 abgeschlossen sein. Stand heute wird mit einer Betriebsdauer bis mindestens Mitte 2024 geplant. Die Betriebsdauer ist aber ganz wesentlich von der weiteren Zugangsentwicklung abhängig. Der Zugang von ukrainischen Geflüchteten in den Land- kreis Ravensburg hat sich in den letzten Monaten auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabilisiert und liegt bei monatlich 40-60 Personen. Jedoch steigen die Zugangs- zahlen von Geflüchteten aus Drittstaaten wie Syrien, Af- ghanistan und der Türkei nach einem vorübergehenden Rückgang zu Beginn des Jahres 2023 bundesweit wieder signifikant an. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 wurden dem Landkreis Ravensburg 463 Asylbewer- ber/innen zugewiesen. Im gleichen Zeitraum wurden 2022 264 und 2021 156 Asylbewerber/innen zugewiesen. Laut einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist im Monat August bereits mit weiteren 124 Zuweisungen in den Landkreis zu rechnen. Aufgrund dieser extrem dynamischen Entwicklung muss- te die Zugangsprognose sowie die darauf basierende Planung der Unterbringungsplätzen angepasst werden. Es zeigt sich, dass die bisherige Kapazitätsplanung, wel- che unter anderem die sukzessive Errichtung von acht Containeranlagen (ca. 370 Plätze) bis Frühjahr 2024 um- fasst, den zu erwarteten Zugang an Asylbewerbern/in- nen über die Wintermonate bis zum Frühjahr 2024 nicht abdecken kann. „Ich bin der Stadt Ravensburg sehr dankbar, dass wir in enger Abstimmung eine kurzfristige Alternative für die Unterbringung von Geflüchteten erarbeiten konnten“ er- klärt Dr. Honikel-Günther. „Weiterhin gilt mein Dank dem DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., welcher die Betreu- ung der neuen Unterkunft übernehmen wird sowie den angrenzenden Schulen und Einrichtungen“ informiert Dr. Honikel-Günther weiter. In Kürze erfolgt die Einladung der Bevölkerung zu einer Informationsveranstaltung. Hier be- steht die Möglichkeit Fragen zum Bau und zum Betrieb der Unterkunft zu stellen. Wie die Burachhalle ist diese Unterkunft nicht als Selbst- versorgerunterkunft konzipiert. Die Alltagsbetreuung so- wie die Sozialarbeit werden vom DRK-Kreisverband Ra- vensburg e.V. übernommen, während der Landkreis für die Bereiche Wohnheimverwaltung sowie die Hausmeis- terei zuständig ist. Der Landkreis Ravensburg wird wie in allen vorläufigen Unterkünften einen Sicherheitsdienst beauftragen. Klima-Spartipp des Monats Juli /August: Ein Topf ohne Deckel, ist wie ein Fass ohne Boden Wird Essen auf dem Herd in einem Topf ohne Deckel erhitzt, dauert es sehr viel länger bis dieses warm wird. Durch die längere Zeit des Erhitzens, wird so deutlich mehr Energie benötigt. Am offensichtlichsten wird dieser Effekt beim Erhitzen von Nudelwasser, denn ohne Deckel auf dem Topf, geht es eine halbe Ewigkeit, bis das Wasser endlich zu kochen beginnt. Außerdem ist es auch wichtig, dass die Topfgröße und die Größe der Herdplatte zuei- nander passen. Wer einen für die Herdplatte zu großen oder zu kleinen Topf verwendet, braucht ebenfalls un- nötig viel Energie. Beim Beachten des Dreiklangs aus größenmäßig zuein- ander passender Herdplatte, Topf und Deckel, wird laut KEA BW bis zu zwei Drittel weniger Energie beim Kochen benötigt. Bei einem Elektroherd lassen sich so schwupp- diwupp bis zu 200 kWh Strom im Jahr einsparen. Es heißt ja schließlich auch nicht ohne Grund, auf jeden Topf passt ein Deckel. Noch passender wäre hier allerdings die Formulierung, auf jede Herdplatte passt ein Topf und auf jeden Topf ein Deckel. Für ein Sprichwort wäre dieser Text aber vermut- lich doch etwas arg kompliziert und lang. Weitere Energie beim Kochen lässt sich bei einem Elekt- roherd sparen, wenn beim Kochen bereits einige Minuten vor Ende der Kochzeit der Herd ausgeschaltet und die Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Restwärme genutzt wird. Beim Herausfinden des opti- malen Ausschaltzeitpunkts gilt das Motto: Probieren geht über Studieren. Übrigens der Klima-Spartipp macht nun eine Pause, wes- halb der nächste Tipp erst im September erscheint. Eine schöne Urlaubszeit wünscht Ihnen allen Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Juli - 20. August 2023 Gedanken zur Woche: Lebensweisheit Die meisten Menschen wissen gar nicht, wie schön die Welt ist und wie viel Pracht in den kleinsten Dingen, einer Blume, einem Stein, einer Baumrinde oder einem Birken- blatt sich offenbart. Rainer Maria Rilke Samstag, 29. Juli 13.30 Uhr Baienfurt - kirchliche Trauung von Elena und Michael Wöllhaf 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 30. Juli - 17. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Michelberger, Jakob Spähn, Alina Michelberger, Anton Pink, Marian Schäfer, Robin Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Marlene Stör, Johanna Zentner († Ludmilla und Rochus Illenseer, Theresia und Baptist Elbs mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Harro Krezdorn mit Ange- hörigen, Jahrtag: Margarete Vollmer, Anton Elbs Dienstag, 01. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 02. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Donnerstag, 03. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 04. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Julie und Hermann Thurn, Viktoria und Kreszentia Demuth) Samstag, 05. August 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Magdalena 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Familie Gisi, Familie Merk, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, Mara Henzler, Jahrtag. Erich Henzler) Sonntag, 06. August - Verklärung des Herrn 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 08. August Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 09. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 10. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 11. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz Kein Gottesdienst Samstag, 12. August 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 13. August 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Kräutersegnung Ministranten: alle Ministranten die da sind († Pia und Alsfons Häfele, Hans Elbs, Theresia und Baptist Elbs mit Angehörigen, Fami- lie Schnell, Familie Kienhöfer, Mathilde Elbs, Johann Germann, Jahrtag: Elisabeth Schmid) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Finn Dienstag, 15. August - Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung Mittwoch, 16. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 17. August Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 18. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rolf Dorn, Helga Mattenschlager) 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 19. August 15.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung Stefanie Hertkorn und Norbert Müller 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: alle Ministranten die da sind († Ludmilla und Rochus Illenseer, Klementine und Eduard Gelzenlichter, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Josef Jerg Jahrtag: Martin Kränkle, Pfarrer Emil Kunz) Sonntag, 20. August 20 Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Patrozinium Mariä Himmelfahrt 19.00 Uhr Baienfurt - Konzert zum Patrozinium „Trom- posi Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 31. Juli bis zum 25. August 2023 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 29. August 2023. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung Wir treffen uns am Samstag, 12.08.2023, um 9:00 Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräutersäule für das Hochfest Maria Himmelfahrt. Wir würden uns freuen auf viele Helferinnen und Material von Kräutern/Blumen. Gottesdienst Hochfest Maria Himmelfahrt mit Kräuter- segnung findet am Sonntag, 13.08.2023 statt. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wandelt als Kinder des Lichts; die Frucht des Lichts ist lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahr- heit. Eph 5,8b.9 Sonntag, 30. Juli 8. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus Während der Ferien (30. Juli - einschließlich 10. Sep- tember) findet keine Kinderkirche statt. Donnerstag, 03. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch - Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Sonntag, 06. August 9. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Donnerstag, 10. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch - Johan- nes-Evangelium“ im Ev. Gemein- dehaus Freitag, 11. August 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 13. August 10. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahl-Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 20. August 11. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Gedanken zum Wochenspruch Das Sonnenlicht, das uns in dieser Jahreszeit so reichlich verwöhnt, ist schon in der Bibel ein starkes Motiv für Gottes Zuwendung zu seiner Schöpfung. Jesus greift das Bild auf und sagt: „Ich bin das Licht der Welt, wer mit mir lebt, muss nicht im Dunkeln heru- mirren, sondern wird das Licht des Lebens haben.“ Dieses Versprechen hören wir jedes Mal, wenn ein Kind getauft und damit für alle sichtbar in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wird. Unser Wochenspruch ermutigt uns, im Alltag aus dieser Verbindung mit dem Licht der Welt zu leben, seinen guten Willen für die Welt durchzubuchstabieren und dadurch die Welt heller und freundlicher zu machen. Die „Früchte“, die so ein gott-ver- bundenes Leben bringt, sind das, wonach wir uns im Mit- einander sehnen: eine wohlwollende Haltung, ein Verhal- ten, das die Gemeinschaft stärkt und eine wahrhaftige Kommunikation, auf die man sich auch verlassen kann. Diese Früchte des Lichts im Miteinander schenke uns Gott auch in dieser Sommer-Ferien-Zeit. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Herzliche Einladung zum Gottes- dienst im Grünen unterm neuen Sonnenschirm im Gemeindehaus- garten 7x7 m ist unser neuer Sonnenschirm im Ev. Gemeindehausgarten in Bai- enfurt groß. Er bietet künftig bei Festen des Kindergartens- und der Krippe Schatten und ein sonnengeschütztes Setting für Gottesdienste im Grünen. Mit einem Gottesdienst im Freien unter dem Motto „Wer unterm Schirm des Höchsten sitzt“ wollen wir den Son- nenschirm am 30. Juli um 10.30 Uhr ganz offiziell in Dienst nehmen. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Wir freuen uns, von nun an die Gottesdienste im Gemein- dehausgarten auch bei starker Sonneneinstrahlung oder leichtem Regen verlässlich im Freien feiern zu können. Nach dem Gottesdienst laden wir zu einem kleinen Kirch- café mit Hefezopf, Kaffee und kalten Getränken ein. Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meineSituation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... ... - Zusammen über das Johannesevangelium ins Ge- spräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evan- geliums entdecken. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Bibelgespräch im Sommer, jeweils donnerstagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 3. + 10. August. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Euer Martin Schöberl, Pfarrer --- Sprachcafé in Baienfurt: Mitar- beitende gesucht In Kooperation mit der Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Bodensee sowie der Kommune Baienfurt soll ab dem 13. Oktober ein Sprachcafé in den Räumen der X-Zone starten. Das Sprachcafé für Menschen, die ihre Deutschkenntnis- se verbessern wollen, öffnet dann immer freitags von 9 bis 11 Uhr. Wenn Sie sich vorstellen können, daran mitzuarbeiten, dass die Atmosphäre gastfreundlich gestaltet wird, in- dem Kaffee und süße Stückle mit ein paar freundlichen Worten angeboten werden, dann suchen wir genau Sie. Melden Sie sich gerne im Evangelischen Pfarramt, Ösch- weg 32, 0751/43656. --- Verliebt - verlobt - und dem- nächst verheiratet? Dann seid ihr genau richtig bei unserem Ehe-Vorberei- tungskurs, den wir für März 2024 planen. Er will Paare da- bei unterstützen, im Gespräch zu zweit, tragfähige Grundlagen für eine gemeinsame Zukunft zu entwickeln, effektiv miteinander zu kommu- nizieren, mit unterschiedlichen Bedürfnissen umzugehen und sich über gemeinsame Ziele, Werte und Lebensträu- me auszutauschen. Neben eingespielten Impulsen bleibt viel Zeit für den Aus- tausch zu zweit und sogar für ein kleines, gemeinsames Abendessen. Meldet euch bei Interesse einfach kurz im Ev. Pfarramt: entweder telefonisch unter 0751/43656 oder per E-Mail unter martin.schoeberl@elkw.de „Wenn die Ernte ausbleibt“ lautet das Motto des Offenen Bibeltreffs am Sonntag, 30. Juli, um 18.00 Uhr in der evang. Stadtkir- che in Weingarten. Gastreferent ist Hermann Bauer, Ge- meinschaftspastor des evang. Gemeinschaftsverbandes Württemberg. Er wird über Jesajas Lied „vom unfrucht- baren Weinberg“ (Kapitel 5, 1-7) sprechen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landes- kirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. Der Kreative Montag bietet an Juli: 30.07. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany August: 07.08. B. Schwartz-Glonnegger: „Urlaubsträume „ Aquarell 14.08. I. Schwarzat: „Inchees“ 21.08. G. Loidol: „Wandelbare LED-Lampe au Papier- streifen“ 28.08. C. Welle-Lebherz: „Reduziertes Aquarell - Blumen und Bäume“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Vereinsnachrichten SVB zieht in die 2. Runde ein SV Baindt - SV Sulmetingen 2:1 (1:0) Nach dem ersten Testspielsieg gegen die A-Jugend des FV Ravensburg (2:0) und dem Gewinn des Schussenpokals in Horgenzell wartete auf den SVB im WFV-Pokal mit dem SV Sulmetin- gen der erste echte Gradmesser. In der Folge eines „mun- teren Abtastens“ (O-Ton Tobias Fink) kreierte der Gast die gefährlicheren Chance ohne jedoch daraus Kapital schla- gen zu können. Der Bezirksliga-Aufsteiger wurde nach der Trinkpause allerdings deutlich stärker, ging durch Boenke eiskalt in Führung (36.) und hätte durch Dischl, Boenke und Fischer sogar noch vor der Pause erhöhen können. Walser verhinderte auf der Gegenseite aber auch den zwischenzeitlichen Ausgleich per reaktionsschneller Fuß- abwehr im Stile eines Handballtorwarts. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs präsentierte sich der Gastgeber etwas stärker und erhöhte wiederum durch Boenke auf 2:0 (64.), vorausgegangen war ein cleverer langer Schlag von T.Szeibel. Im Nachgang deutete alles auf einen unge- fährdeten Baindter Sieg hin, der SVS kam durch ein ab- seitsverdächtiges Tor von Pohl allerdings nochmal auf 2:1 ran (75.). Der Ausgleich blieb gegen eine insgesamt sou- veräne Baindter Abwehr schlussendlich aber aus. Damit zieht der SVB in die zweite Runde des WFV-Pokals ein, muss jedoch noch bis Mittwoch auf seinen Gegner war- ten. Dieser wird zwischen dem TSV Riedlingen und dem TSV Harthausen/Scher ermittelt. Die Zweitrunden-Partie des SVB findet dann am kommenden Samstag auswärts um 15:30 Uhr statt. Es spielten: Benjamin Walser - Tobias Szeibel, Michael Brugger, Marc Bolgert, Lukas Walser (81. Baba Camara) - Jan Fischer, Mika Dantona, Kisanthan Nagarasa (64. Daniele D‘Ercole), Tobias Fink - Philipp Boenke (89. Kevin Fischer), Jonathan Dischl TC Baindt e.V. Am vergangenen Wochenende fanden die letzen Spiele der diesjährigen Verbands- runde statt. Fazit: teilweise sehr große Hitze, viele span- nende Spiele, Siege und Niederlagen, einige Aufstiege, keine Abstiege, nette Gegner, gemütliches Mit- einander bei gutem Essen und kühlen Getränken. Ein herzliches Dankeschön an alle Spieler*innen, Mann- schaftsführer*innen, Zuschauer und Helfer in der Küche. Junioren U18 Kreisstaffel: TC Baindt - TA SV Eberhardzell 5:1 Am vergangenen Samstag hatte unsere U18 Mannschaft ihr letztes Heimspiel dieser Saison. Nachdem bisher alle Spiele gewonnen wurden, würde einem Sieg gegen den SV Eberhardzell die Meisterschaft und den Aufstieg be- deuten. Bei schönem Wetter trafen die Eberhardzeller pünktlich um 8:30 Uhr bei uns auf der Anlage ein. Einem Spielstart auf 4 Plätzen um kurz vor 9 Uhr stand nichts im Weg, los ging der letzte Schritt zum Aufstieg. Schon nach kurzer Zeit war abzusehen, wie die Mission Meisterschaft Wirklichkeit werden sollte. Die drei Jungs, Tim Pantoffelmann, Lukas Zöschinger und Johannes Neubauer gingen schnell in Führung. Am Ende gewann Lukas sein Einzel glatt mit 6:0 6:0. Johannes und Tim ge- währten ihren Gegnern am Ende noch einen Ehrenpunkt und gewannen beide mit 6:0 6:1. Dann begann das lange Fiebern. Silja Amm hatte einen Gegner auf Augenhöhe. Sie verlor den ersten Satz mit 3:6, konnte im zweiten Satz aber ihr Spiel etwas sicherer gestalten und gewann diesen mit 6:4. Der Match-Tie-Break musste entscheiden. Silja hat- te den besseren Start und sah beim Stand von 9:5 mit 4 Matchbällen schon wie die Siegerin aus. Der Gegner spiel- te plötzlich etwas lockerer auf und Silja konnte den Sack leider nicht zu machen. Am Ende verlor sie das Match denkbar knapp im Match-Tie-Break mit 3:6 6:4 10:12. Nach einer kleinen Pause ging es in die Doppel. Wie immer spielten die Vier mit ihren eingespielten Partnern. Tim und Lukas zeigten erneut ihr Können und gewannen wieder deutlich mit 6:0 6:1. Silja und Johannes ließen auch keinen Zweifel am Sieg. Lediglich Mitte des zweiten Satzes hat- ten sie eine kurze Schwächephase. Plötzlich wurde aus einer 2:0 Führung ein 2:3 Rückstand. Die beiden fanden dann aber wieder in die Spur und konnten ihr Doppel mit 6:2 6:3 gewinnen Damit stand der 5:1 Sieg fest und die U18 Mannschaft wird Meister der Kreisstaffel 1. Damit steigen sie auf und spielen nächstes Jahr in der Bezirksstaffel 2. Diese Saison spielten in der U18 Tim Pantoffelmann, Tim Raubald, Lukas Zöschinger, Silja Amm, Johannes Neu- bauer und Maurice Zimmermann. Wir gratulieren allen Spielern der U18 ganz herzlich zum Aufstieg. Herren Kreisstaffel 1: TC Baindt - TA SC Ebenweiler 4:2 Abartige Hitzewelle über Baindt! Sonntag, 9:00 Uhr und der Aufstieg lag in der Luft. Die Herren des TC Baindt traten vergangenen Sonntag ihr letztes Spiel der Saison an. An erstem Platz der Tabelle und bisher ungeschla- gen traten die Baindter Kugelpeitscher auf den Platz. Da die Herren 30 ebenfalls auf der Anlage vertreten waren, konnten die Herren nur auf 2 Plätzen spielen. Somit be- gannen Max Schäfer auf 2 und Tim Raubald auf 4 mit den Einzeln. Nach einer umstrittenen Führung im ersten Satz, mussten leider beide das Spiel abgeben. Unbeha- gen lag in der Luft. Nach den ersten Einzeln lag der TCB 0:2 hinten. Nachdem es mittlerweile ca. 45 Grad hatte, starteten Moritz Lang und David Schäfer, besser bekannt als Konstanze ihre Einzel. Beide konnten ihr Einzel sou- verän für sich entscheiden. Das war der Ausgleich. Da es um den Aufstieg ging, gab es lange Taktik Diskussionen um die Doppelaufstellung. Nach ca. 2,5h stand die Auf- stellung fest. Moritz und David im 1er Doppel und Aaron Schäfer und Daniel Gertler im 2er Doppel. Moritz und David gewannen ihr Doppel souverän, als hätten sie nie was anderes getan. Aaron und Daniel hatten anfangs Schwierigkeiten ins Spiel zu finden, weshalb der erste Satz hergegeben wurde. Ab dem zweiten Satz lief es allerdings hervorragend, nach einem eindeutigen zweiten Satz(6:1) und einem knappen MTB(10:0) konnten die Baindter doch Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 noch ungeschlagen bleiben. Ich stelle Ihnen hiermit die Meister der Gruppe 026 vor: die Herren des TC Baindt! Unsere Aufsteiger U 18 - Mannschaft Herren-Mannschaft Herren 50/1 Bezirksoberliga: TC Sigmaringen – TC Baindt 6:3 Zu unserem letzten Spieltag in dieser Saison fuhren wir zum uneinholbaren Tabellenführer nach Sigmaringen. Siege nach den Einzel konnten uns Peter Schmitt, Stefan Schäfer und Rafael Grabherr sichern. Gerhard Reich, Vol- ker Hillebrand und Roland Futterer mussten leider ihren Gegnern gratulieren. Wir hatten ehrlich nicht damit gerechnet, dass wir, bei den starken Gegnern, drei Einzelsiege für uns verbuchen können und nun wäre es sogar möglich noch den Ta- gessieg einzufahren. Peter und Stefan machten ein star- kes Spiel, jedoch Fehler bei den entscheidenden Punkten führten zum Verlust dieses Matches. Gerhard und Roland mussten ihr Match leider auch abgeben und Volker und Rafael leider auch. Auch wenn wir den Tagessieg nicht erreicht haben, waren wir trotzdem mit dem Ergebnis zufrieden. Den Klassenerhalt haben wir geschafft. Dritter Platz in einer 6er-Gruppe. Wir bedanken uns bei Rafael und Ro- land, dass sie an dem Tag bei uns ausgeholfen haben. Herren 50/2 Bezirksklasse: TC Baindt – TC Isny 9:0 Am Samstag hatten wir unser letztes Spiel gegen den TC Isny. Nach den Einzeln lagen wir bereits mit 6:0 in Führung. Alle gewannen ihre Einzel glatt in 2 Sätzen. Es spielten Thomas Schäfer, Sepp Spöri, Michael Schäfer, Karl-Heinz Blank, Harry Wetzel und Harald Steinmeier. Im Doppel kamen noch Jürgen Auer, Roland Maier und Christof Lang dazu: Doppel 1 Thomas Schäfer/ Christof Lang, Doppel 2 Juergen Auer/ Karlheinz Blank, Doppel 3 Harry Wetzel/ Roland Maier. Auch hier ließen wir nichts anbrennen und gewannen alle 3 Doppel. Somit stand ein 9:0 fest und wir sind aufgestiegen. Danke noch an Andi Münst für die Bewirtung den ganzen Tag. Anschließend feierten wir noch ein wenig. Nochmals Danke an alle , die zur Meisterschaft beigetragen haben. Herren 65 Verbandsstaffel: TC Baindt – TC Ravensburg 6:0 Auch im letzten Verbandsspiel der Saison 2023 setzten die Herren 65 ihre „6:0“ Siegesserie fort und steigen mit einer Bilanz von 5:0 Siegen und einer Matchausbeute von 29:1 überlegen in die Oberligastaffel auf. Besonders zu erwähnen ist dabei, dass dieser Erfolg mit nur 5 eingesetzten Spielern erzielt wurde. Dabei zeigt sich was zu erreichen ist, wenn jeder voll dabei ist und sich in den Dienst der Mannschaft stellt. Dazu gehört auch bei den Heimspielen die organisatorische Unterstützung (Bewirtung u.a). Herzlichen Dank dafür an „Charly“ Mar- schner. Da „nach der Verbandsrunde“ vor der Verbandsrunde ist, werden wir uns bis Ende der Tennissaison 2023 auch weiterhin regelmäßig zum Training treffen. Im letzten Spiel im Einsatz: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf im Einzel sowie in den Doppeln Erwin Feurle / Werner Graf und Leo Reich / Max Reich. Damen 40 Staffelliga: TC Baindt – TA SV Dettingen/Iller 2:4 Finaltag: Heute besuchte uns der Tabellenführer. Wie wir es ja in den vergangenen Spielen gewohnt waren, wurde es wieder eng. Marion und Steffi mussten leider ihre Spiele im MTB abgeben. Auch Silvi konnte sich nicht durchsetzen. Babsi holte den einzigsten Punkt im Einzel. Im Doppel kam Regine dazu und ersetzte Marion. Leider verloren sie und Silvi. Bei Babsi und Steffi musste wieder der MTB entscheiden. Diesmal aber hatten unsere Mä- dels mehr Geduld und Power. Somit ein Endstand von 2:4 für Dettingen. Unser Ziel vom Klassenerhalt konnten wir mit einem hervorragenden 2. Platz erreichen. Es spielten: Babsi, Steffi, Marion, Silvi und Regine. Damen 60 Staffelliga: SPG Berg/Blitzr./Ösch – TC Baindt 5:1 Unser letzter Spieltermin führte uns nach Weingarten. Sehr starke Gegnerinnen erwarteten uns dort und leider konnten wir nur einen Punkt einfahren. Eve war unsere Match-Winnerin im Einzel. Ein großes Lob an unsere Geg- nerinnen, die uns sehr gut bewirtet und umsorgt haben. In dieser Saison waren im Einsatz: Sibylle, Inge, Co, Andrea, Conny und Eve. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Weitere Aufsteiger Herren 50/2 Herren 65 Nach der Urlaubszeit stehen dann noch einige Aktvitä- ten an: Einzelmeisterschaft mit Senioren-Doppel, Mixed, Mannschaftsabschluss, Abschlussbändelesturnier und Saisonabschluss. Nähere Infos gibt es zu gegebener Zeit am Vereinsheim. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Montag, 18. September 2023 findet unser Halbtagesausflug statt. Wir starten um 13.00 Uhr am Parkplatz Tennishalle Baindt (Achtung, geändert, da am Dorfplatz künftig eine Baustelle ist). Wir fahren mit der Busfirma Kretzer zuerst ins Deggenhausertal zur Fa. Sonett zu einer Betriebsbesichtigung. Anschließend geht die Fahrt weiter zum Hopfengut nach Tettnang, ebenfalls zu einer Betriebsbesichtigung und einer kleinen Bierver- kostung. Im Anschluß fahren wir nach Rossberg. Dort werden wir im Bräuhaus zu einer gemütlichen Einkehr erwartet. Hierzu laden wir alle, auch gerne mit Freund/ Freundin oder Partner ein. Bitte um sofortige Anmel- dung, bei Doris Sonntag, Tel. 07502/3851; Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953; Bärbel Schad, Tel. 07502/911783, damit wir wegen der Busbelegung besser planen können. Wir freuen uns auf einen schönen Ausflug mit Euch. Die Vorstandschaft Voranzeige: Am Dienstag, 12.09.2023, 18.30 Uhr kommt Frau Rosi Fugunt zu uns in den Bischof-Sproll-Saal mit Anleitungen zu Herbstdekorationen. Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Mitte Juli fanden die Reitertage des RC Bergatreute statt. Mit Wallach Campino platzierte sich Juli- us Esenwein im Dressurwettbewerb Kl. A an zweiter Stelle. Theresa Henzler erritt mit Bonne Diamond im Dressur- wettbewerb Kl. E den dritten Platz. Den Reiterwettbewerb konnte das Paar sogar gewinnen. Herzlichen Glückwunsch an Julius und Theresa! Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2023 - Wir ziehen um Nach dem unser Weinfest nach zweijähri- ger Pause letztes Jahr wieder wie gewohnt stattfinden konnte, ziehen wir dieses Jahr, aufgrund von Bauarbeiten, vom Dorfplatz auf den Schulhof vor die Sporthalle. Der neue Ort gibt uns auch einen neuen Rahmen zur Ge- staltung des Weinfestes; Der Freitagabend wird dieses Jahr ausfallen. Dafür starten wir am Samstag 29. Juli um 18:00 Uhr mit der Rock-Coverband „Self Control- the 80´s Band“, die Band, welche die 80er wieder auf erleben lässt. Der Eintritt ist dieses Jahr frei und natürlich gibt es auch am Samstagabend den berühmten Schalmeienbecher, Im- biss, unseren beliebten Beerenweinstand und was natür- lich nicht fehlen darf, der Weinstand. Am Sonntag den 30. Juli eröffnet die Böllergruppe Baindt um 10:30 Uhr das Frühshoppen und der MV Baindt sorgt für beste Frühshoppen Stimmung. Genauso startet dann auch die große Tombola, das Kin- derprogramm, die Oldtimer werden einfahren und wieder ein tolles Bild abgeben mit den schönen Pkw, Traktoren und Motorrädern. Ab 11:30 Uhr gibt es wieder unseren beliebten Mittagstisch, an dem ihr euch wieder vielseitig kulinarisch verwöhnen lassen könnt. Nach dem Mittag um 13:30 Uhr startet der imposan- te Fahrzeugkorso mit anschließender Ausfahrt durchs Ländle. Ab 14:30 Uhr dürfen wir die BANALOS Big Band begrüßen, die für ordentlich Stimmung sorgen wird. Bevor dann die Oldtimer von ihrer schönen Überlandfahrt zurück kom- men werden und nochmal für reichlich „Benzingespräche“ sorgen werden. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Gegen 15.45 Uhr findet dann unsere große Tombola Ver- losung statt, bei der es wieder Chancen auf großartige Hauptpreise geben wird. Viel Glück! Um 17:00 Uhr geht es dann fließend in die Abendunter- haltung mit der Band „RoyBlech“ für einen schönen Wein- festausklang, selbstverständlich mit reichlich Verpflegung am Wurst und Getränkestand. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, der Frühjahrs-Basar in neuer Form in der Schenk-Kon- rad-Halle war ein voller Erfolg. Einen herzlichen Dank nochmal an alle die dabei mitgewirkt haben! Der Herbst-Basar findet am 23. September 2023 statt. Dafür suchen wir wieder fleißige Hände. Freitag, 22.09.2023 14.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 23.09.2023 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 10 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Schwangere mit Mutterpass dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 15.30 Uhr. Vorteile für Helferinnen: -Verpflegung an beiden Tagen -1 Verkaufsnummer (80 Artikel) vorab -Vorab- Einkauf am Freitagabend -statt 6€ nur 1€(Basarlino-Gebühr) Bearbeitungsgebühr Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir den Förder- verein der Klosterwiesenschule e.V., die örtlichen Kinder- gärten und Vereine sowie karitative Einrichtungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei helft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: mitarbeiter-basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Alpinteam Baindt Alpinteam Baindt - Einladung zur Jahres- hauptversammlung am 09.09. Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 09.09.2023 um 17:30 Uhr, la- den wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandmitglieder • Wahlen • Vorsitzende/r • Sportwart/in • Snowboardvetreter/in • Wanderwart/in • Jugendvertreter • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jugendrotkreuz - Landesentscheid Wie nach dem Kreisentscheid schon angekündigt, fand nun am Samstag den 22.07. endlich der lang ersehnte Landesentscheid in Aulendorf statt. Starke 19 Gruppen sind an den Start gegangen. Von Rot Kreuz Wissen, Erste Hilfe Aufgaben bis Sport und Spiel war wieder alles dabei. Unsere Jugendlichen haben sich super geschlagen und einen grandiosen 5 Platz erreicht. Die Jungs und Mädels können wirklich stolz auf sich sein! Wir sind jedenfalls sehr stolz so einen engagierten Nach- wuchs zu haben. Nun verabschieden wir uns erstmal in die Sommerpause und starten im September wieder mit unseren Gruppenstunden. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wilde Tobel bei Heiligenberg Vom Parkplatz Rickenwiesen geht es auf schattigen Wald- wegen steil aufwärts und weiter durch den Wald bis zu den Freundschaftshöhlen. Am Bellevueplatz im Friedwald Heiligenberg machen wir Rast. Über einen kleinen Pfad und danach wieder steil nach unten zum wilden Tobel gelangen wir zum Ausgangspunkt zurück. Treffpunkt Dienstag 08.08.2023 um 9.00 Uhr Festplatz Weingarten (Fahrgemeinschaften) Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit ca. 4 Stunden, 8 km, 250 hm (30 Min. steil bergauf). Fahrpreis 11 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Wande- rung in Heiligenberg. Anmeldung ab 31.07.2023 T. 0163-9651218 oder E-Mail: wan_ja@web.de oder T. 0151-12952100 (Anrufbeantwor- ter) Wanderführung Petra Junginger (in Vertretung von Ar- nold Methner). Trinken. Vesper, gutes Schuhwerk, Stöcke erforderlich und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. Im Ansagetext ab 20 Uhr am Vorabend T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Von Weingarten fahren wir über Weiler nach bergauf nach Zogenweiler und auf Nebenstraßen kommen wir wieder zurück. Radtour (E-Bike) Weingarten über Horgenzell nach Oberzell Die witterungsbedingte Absage der Radtour (E-Bike) von Weingarten über Horgenzell nach Oberzell versuchen wir am 01.082023 zu fahren. Treffpunkt: Dienstag 01.08.2023 um 10.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 14.00 Uhr. Fahrzeit ca. 2,5 Stunden, 43 km, 380 hm. Einkehr: Mittagessen voraussichtlich im Schussental. Anmeldung ab 28.07.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 0751/46672 Tourenleiter: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com Sonstiges: Trinken (mind. 1/2 l) Wir fahren mit Fahrrad- helm. Bei schlechtem Wetter ggf Info im Ansagetext T. 0151- 12998910 ab 20 Uhr am Vorabend. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch unseren Mitgliedern, die im August und September geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Achtung: Unser VdK-Kaffeetreff fällt am 20.September 2023 aus. Unser VdK-Frühschoppen findet am 20.August 2023 ab 11:00 Uhr im Gasthaus Rössle in Weingarten statt. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Italienisches Sommerfest Bei hochsommerlichen Temperaturen feierten der Män- nerchor und die CHORifeen & Friends am Montag, den 17. Juli ihr Sommerfest vor dem Vereinsheim. Nach dem Marktplatzkonzert und dem Auftritt bei der Ehrung der „ehrenamtlichen Tätigen und Blutspendern“ in der Ge- meindehalle am Wochenende vorher, war dieser Abend eine schöne entspannende Gelegenheit mit den Sängern, Sängerinnen und Chorleitern zu feiern, ins Gespräch zu kommen und unbeschwert zu singen. Peter Fuchs, der Leiter der CHORifeen hatte den Dirigentenstab mit der Grillzange vertauscht, es gab auch an dieser Tätigkeit nichts auszusetzen. Claus Lichtner als weiterer Grillmeister sorgte dafür, dass die „Roten Würste“, richtig angeschnit- ten und gegrillt wurden. Ein Salatbüfett mit Nachtisch der besonderen Klasse hatten die Sängerinnen angerichtet. Bis zum sehr schmackhaften selbstgebackenen Brot war alles angeboten. Die Getränke waren bei dieser Wetter- lage von den Sängern nicht umsonst gekühlt. So ließ sich der Abend genießen. Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. In neun Monaten zum Berufsabschluss Die Akademie der Maschinenringe bietet in einem Lehr- gang die Ausbildung zur Hauswirtschafterin an. Start ist am 18. September. Für Teilnehmerin Bettina Stäudle bildet die Qualifizierung ein sicheres Standbein. Wer sich selbst oder seine Mitarbeiter als Hauswirtschaf- ter/in ausbilden lassen will, ist bei der Akademie der Ma- schinenringe richtig aufgehoben. Am 18. September star- tet der Lehrgang „Vorbereitung auf die Externenprüfung zum/zur Hauswirtschafter/in in Teilzeit nach § 45.2 BBIG“. Die Teilnehmer können sich aus dem gesamten Bundes- gebiet anmelden und erwerben binnen zehn Monaten Blockunterrichts einen anerkannten Berufsabschluss. „Es ist sehr intensiv“ Bettina Stäudle vom Maschinenring vom Maschinenring Crailsheim hat die Ausbildung im August 2022 in Angriff genommen und die Teilnahme nicht bereut – auch wenn sie Interessierten schon vorab mitgibt: „Es ist sehr inten- siv.“ Die gelernte Konditorin begann vor einem Jahr beim Maschinenring zu arbeiten und erfuhr dort schnell von der Qualifizierungsmaßnahme. „Die Themen sind sehr inter- essant, man behandelt jeden wichtigen Bereich“, sagt sie. Ausgebildete Hauswirtschafter/innen kennen sich mit ge- sunder Ernährung und der Speisenzubereitung aus, mit Hygiene, Reinigung und Umweltschutz. Sie übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen oder Unternehmen. „Die Online-Unterrichtsblöcke sind sehr familienfreundlich und die Praxisblöcke sehr gut organisiert“ sagt die 44-Jährige. Dennoch müsse jedem Teilnehmer klar sein, dass der Lern-Aufwand hoch und auch die einwöchige Prüfungsphase in Präsenz anstren- gend sei. „Wer sich dazu entschließt, dem muss klar sein, dass es sich um einen Intensivkurs handelt. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Chancen auch für Maschinenringe Die Qualifizierung „Vorbereitung auf die externe Prüfung zum/zur Hauswirtschafter/in“ bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, einen schulischen Abschluss zu erwer- ben, ohne den Bildungsgang an einer Schule besucht zu haben. Denn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Externenprüfung und die Anforderungen in der Prüfung selbst entsprechen denen der regulären Bildungsgänge. Mit dem Abschluss finden Hauswirtschafter/innen Be- schäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben, aber eben auch bei den Maschinenringen. Alexander Hemming, Geschäftsführer im Maschinenring Crailsheim, der Bettina Stäudle beschäftigt, sieht in der Qualifizierung eine große Chance, die drohenden Lücken beim hauswirtschaftlichen Nachwuchs zu schließen. „Wir würden gern mehr Quereinsteigerinnen beschäftigen“, sagt er, aber ohne passenden Abschluss sei das kaum möglich, weil die Sozialversicherungsträger für ungelern- te Kräfte unwirtschaftlich niedrige Stundensätze zahlten. Die Qualifizierung ermögliche es den Bewerberinnen da- gegen, als Fachkräfte beim Maschinenring einzusteigen. Der Lehrgang findet zum größten Teil in einem virtuel- len Klassenraum statt. So können die Teilnehmer/innen ortsunabhängig am Unterricht teilnehmen. Der Lehrgang findet in ganztägigen Blöcken statt. Dazu gehören auch zwölf Praxistage, an denen die Teilnehmer das Gelernte direkt anwenden. Ihre Prüfung legen die Teilnehmer im Juni 2023 in Kempten ab. Staatliche Förderung möglich Um an dem Online-Lehrgang teilnehmen zu können, müssen die Interessenten mindestens viereinhalb Jah- re hauswirtschaftliche Tätigkeit im eigenen oder ei- nem Fremdhaushalt nachweisen können und über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Außer- dem sollten sie bereits bei einem Maschinenring arbeiten oder nach dem Lehrgang beschäftigt werden. Lehrgangsstart ist der 18. September, die Ausbildung läuft in zehn Online- und drei Praxisblöcken bis Juni 2024. Der Lehrgang ist zertifiziert und kann staatlich gefördert wer- den. Die Förderung liegt zwischen 50 und 100 Prozent. Wer sich für das Angebot der Akademie der Maschinen- ringe interessiert, findet weitere Informationen zur Anmel- dung und zu Fördermöglichkeiten im Netz unter https:// akademie.maschinenring.de/kurs/hauswirtschaft2023/. Hier können auch individuelle Beratungstermine verein- bart werden. Weitere Informationen zur Ausbildung und Arbeit von Hauswirtschafter/innen finden sich im Video „Unschein- bare Heldinnen“ im Youtube-Kanal der Maschinenringe Deutschland unter https://www.youtube.com/watch?v= Go8VZBah-50 Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Familien- und Betriebshilfe 88356 Ostrach, Hauptstraße 17 Auskunft und Beratung: Ulrike Reiter, Telefon 07585/9307-11 oder E-Mail u.reiter@mr-ao.de Wir suchen zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n Kindergartenleiter/in (w/m/d) für unseren Kindergarten Zauberturm 100 %, 5-Tage-Woche, unbefristet S 13 TVöD-SuE Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt.de Sie haben Interesse? Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung bis zum 02.09.2023 an: Bürgermeisteramt Vogt, Kirch- straße 11, 88267 Vogt oder gerne per E-Mail an: dreher@ gemeinde-vogt.de Besuchen Sie unseren Kindergarten Zauberturm auf sei- ner Homepage: https://zauberturm2015.jimdofree.com/ © DEIKE PRESS 751R66S4 Skataufgabe Nr. SK 0421 Kartenabbild: Kreuz-Bube, Pik-Bube, Herz-Bube, Karo-Bube; Kreuz-König, -Dame, -8; Pik-Ass, -10, -Kö- nig So oder so Frand Hand platt Ein Spieler in Vorhand sagt mit dem abgebildeten Blatt – geblendet von einem derart warmen Regen – spontan Grand Hand an. Er spekuliert dabei sogar auf die Gewinnstufe Schneider. Also spielt er sofort Kreuz-8 an – und hat im Handumdrehen, nämlich schon nach dem dritten Stich, verloren. 60! Sagt der Kartengeber: „Hättest Kreuz-Dame anspielen müs- sen.“ Darauf Hinterhand: „Auch da hätte ich ihn ge- packt!“ Frage: Wie beweist Hinterhand bei welcher Kar- tenverteilung die Richtigkeit ihrer Behauptung? Lösung: Vorhand (V): siehe Kartenabbild Mittelhand (M): Kein Kreuz, aber unter anderem Herz-Ass, Karo-Ass und eine dazugehörige Zehn Hinterhand (H): Alle übrigen Karten in Kreuz (Ass, 10, 9, 7) und die noch fehlende Zehn in Herz oder Karo Skat: Zwei beliebige Restkarten Bei diesem Spielverlust ist offenkundig, dass Hinterhand im ersten Stich mit Kreuz-9 übernimmt, Ass und Zehn dazu nachzieht (21 Augen), also König und Dame (7 Augen) des Alleinspielers ab- holt, worauf der Partner seine beiden Asse und die Zehn (32 Augen) schmiert. 60! Auf die Empfeh- lung des Kartengebers hat Hinterhand diesen Verlustweg gesehen: 1. Kreuz-Dame M ein Ass H Kreuz-Ass (–25) 2. H Zehn (Herz/Karo) V ? Schon steht der Alleinspieler im Regen. Er kann sich ein Weglassen nicht leisten, muss stechen. Der Rest ist so früher oder später reine Formsache: V Kreuz-8 M ein Ass H Kreuz-9 (–11) H Kreuz-10 V Kreuz-König M Zehn (–24) (–60) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Seniorenhilfe f. Haus + Garten inkl. Fahrdienste Gegen preisw. Einliegerwohnung Netter Herr (62 J.) alleinst. Tel: 0170 - 827 8388 ARBEITEN BEI MAIER Wir suchen Dich! Restaurantleiter:in, Sommelier/ière, Chef de rang (m/w/d), Mitarbeiter:in im Frühstücksservice, Auszubildende im Hotelfach und in der Küche Wir bieten: Übertarifliche Bezahlung | Zwei zusätzliche Urlaubstage | Zusätzlicher Urlaubstag im Ehrenamt | kostenfreie Verpflegung | Zugang zu Corporate Benefits | Vergünstigungen bei 200 Partnerhotels | Jährliche Bodensee Card Plus für drei Tage und noch vieles mehr... Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! bewerbung@hotel-maier.de Hotel Maier | Poststraße 3 | 88048 Friedrichshafen | T+49 (0) 7541 404-0 | www.hotel-maier.de Du liebst Brot? Dann komm in unser Team! Der Brotstand im Bauernmarkt RV sucht für vorwiegend Samstag eine Verkäuferin (m/w/d) (Minijob/TZ). Bei Interesse Mail an: susanne.pfisterer@web.de STELLENANGEBOTE Zu einer Bewerbung gehören immer Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse! 7 6 5 2 5 9 3 8 9 9 8 7 3 7 1 1 2 4 6 1 3 4 2 7 1 3 2 6 5 4 8 9 6 4 9 8 3 1 2 7 5 2 8 5 7 9 4 3 6 1 4 2 7 6 1 8 5 9 3 1 5 6 9 2 3 8 4 7 9 3 8 4 5 7 1 2 6 8 9 1 3 7 2 6 5 4 5 6 2 1 4 9 7 3 8 3 7 4 5 8 6 9 1 2 Sudoku schwer Die Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sie in jedem Neunerblock, jeder Reihe und jeder Spalte genau ein Mal vorkommen. Lö su ng : © DEIKE PRESS 740R28R2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Mitarbeiter im Lager (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 520-€-Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG Julius Braun ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt julius.braun@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 » Aushilfen für die Produktion (m/w/d) weitere Infos: hans-hall.com Krügerstr. 11 | 88250 Weingarten 0751 56143-0 | info@hans-hall.com Wir suchen ab sofort Unterstützung: Gerne Studenten Frührentner Rentner Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus „Küchen vom Fachmann zu attraktiven Preisen“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 Angebot in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 31.08.2023, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. beige (2124153) grau (2124156) hellgrau (2124157) mokka (2124158) Immer ein gutes Baugefühl Kontaktieren Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Laura Kempf Fachberaterin Fliese Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel.: 0751 36324-79 laura.kempf@baywa.de Bodenfliese „HERA“ Feinsteinzeug Format: 30 x 60 cm R10/B, matt rektifiziert 1 Pack = 7 Stück = 1,25 m² Besuchen Sie unsere große Ausstellung für Bodenbeläge! m² 24,95 Angebot in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 31.08.2023, nur solange der Vorrat reicht, nur persönliche Ansprechpartnerin: Fachberaterin Fliese Tel.: 0751 36324-79 laura.kempf@baywa.de m² Unsere Werkstatt bleibt vom 07.08.23 bis 18.08.23 geschlossen, ab 21.08.23 sind wir wieder für Sie da. Neu-, Jahres-, Gebraucht- u. Unfallfahrzeughandel EU-Neufahrzeuge, Karosserie- u. Kfz-Reparaturwerkstatt Kfz-, Karosserie-Meisterbetrieb, Kfz-Lackierungen Wickenhauser Str. 92/1 | 88255 Baindt Tel. 07502 - 1649 | info@konzett-kfz.de Montag 14.08.23 Donnerstag 17.08.23 Dienstag 15.08.23 Freitag 18.08.23 Tel. 0751/5069440 Tel. 07502/911035 Schutzgebühr 3 € Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin! Wir laden Sie ein zur Venen-Messaktion www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Telefon: 07502- 9113 178 . www.hofladen-vorsee.de Familie Knam . Vorsee 81 . 88284 Wolpertswende Besuchen Sie uns: Dienstag - Samstag: 9 - 18 Uhr Sonntag & Feiertag: 13 - 18 Uhr KFZ-MARKT GESUNDHEIT AUS DER LANDWIRTSCHAFT[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 5,25 MB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 01.08.2023

                      Infobereiche