Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
Rathaus
Baindt liegt richtig!
Blühende Stauden auf dem Friedhof
Kreisverkehr im Sommer
Ortsschild Baindt im Sommer

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "stellen".
Es wurden 581 Ergebnisse in 8 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 431 bis 440 von 581.
Amtsblatt_KW_41_15_10_2021-.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 15. Oktober 2021 Nummer 41 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Elektro-Lastenfahrrad kann ab sofort im Rathaus ausgeliehen werden! - Einfach von A nach B mit positiver Umwelt-Bilanz fahren - Die Gemeinde Baindt bietet ab sofort den Verleih eines Elektro-Lastenfahrrads für Familien und Ein- zelpersonen an. Gegen eine Kaution von 50 Euro kann das Lastenrad als sichere Mitfahrgelegenheit für Kinder genutzt werden oder für den Transport des Wocheneinkaufs. Durch eine elektrische Tret- unterstützung stellen auch längere Strecken und Steigungen kein Problem dar. Damit ist das Lastenrad nicht nur für einen akti- ven Wochenendausflug geeignet, sondern bietet auch eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, um Personen oder Lasten von A nach B zu trans- portieren. Der Verzicht auf die Nutzung des Autos entlastet zum einen den Straßenverkehr und zum anderen wird ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet. Neben dem umweltfreund- lichen und klimaschonenden Aspekt, darf auch die positive gesundheitliche Auswirkung nicht verges- sen werden. Das Lastenrad wird durch regionale und örtliche Unternehmer sowie Gewerbetreibende finanziert und entlastet die Gemeinde da- durch finanziell. Die Betriebe zei- gen sich als ver- antwortungsbe- wusste Förderer des regionalen Umweltschutzes und tragen durch ihre Investition aktiv zu einer positiven Umwelt-Bilanz bei. Hierfür vielen Dank! Wir wünschen viel Freude bei der Nutzung des Lastenfahrrads und freu- en uns über zahlreiche Anfragen für den Verleih. Reservierungen können per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502/9406-12 erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.baindt.de unter der Rubrik Umwelt&Verkehr. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Erzieher (m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kinder- garten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemisch- ten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausfor- derungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erziehe- rinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreu- ung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per Mail an info@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 19. Oktober 2021 von 16:00 – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Si- mone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Ziegler, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail t.ziegler@baindt.de entgegen. Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmart durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Der Markt wird nicht wie gewohnt nur auf dem Dorfplatz stattfinden, sondern er wird auch auf den Parkplatz ausgeweitet. Der Plan für die Standplätze wird erst Anfang November erstellt. Anmeldungen zur Teilnahme werden entgegengenom- men. Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 27. November 2021 von 11 bis 18 Uhr Ein Hinweis Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2021 auf dem Rathaus bei Frau Ziegler, Telefon 07502/9406-16 oder per E-Mail: t.ziegler@baindt.de an- zumelden. Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung Bebauungsplan „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat die Aufstel- lung des Bebauungsplanes „Spielmann, Kornblumen-/ Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen. Zum Planungsgebiet gehören die bestehenden und über- wiegend bebauten Grundstücken in der Kornblumenstra- ße, sowie in Teilen der Rosen-, Veilchen- und Fliederstra- ße. Des Weiteren wird ein schmaler Streifen, der an die Kornblumenstraße an der ehemaligen Trasse der B30 anschließt, in das Planungsgebiet einbezogen. Ziel der Planung ist unter anderem die Überprüfung und Anpassung des derzeit geltenden Planungsrechts vor dem Hintergrund der tatsächlich umgesetzten Bebauung und einer sinnvollen Fortentwicklung der Grundstücke. Das Büro KrischPartner aus Tübingen wurde von der Gemeinde mit der Erstellung des Bebauungsplanes be- auftragt. Frühzeitig wollen wir die Eigentümer, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Immobilie besitzen über die ersten Planungsschritte informieren und Ihnen Gelegenheit geben, Ihre Wünsche und Anre- gungen einzubringen. Hierfür laden wir Sie recht herzlich am 27.10.2021 um 19.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Ihr Interesse. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. Oktober und Sonntag, 17. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Oktober Schussen-Apotheke in Mochenwangen, Kirchstraße 12, Tel.: (07502) 9 43 79 00 Sonntag, 17. Oktober Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Oktober 22.10. Blutspenderehrung Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit November 06.11. Feuerwehr Herbstübung 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Waldwoche im Herbst 2021 Endlich war es wieder soweit - alle drei Gruppen des Kindergartens St. Martin durften eine gemeinsame Waldwoche im Baindter Wald erleben! „Und wir gehen jetzt wirk- lich alle zusammen?“, wollten die Kinder neu- gierig und gespannt wis- sen. Die Freude über die gruppenübergreifende Zeit im Wald war riesen groß! So marschierten wir von Montag bis Frei- tag jeden Morgen in Richtung Waldspielplatz und dann weiter an un- seren eigenen Waldplatz. Bereits auf dem Weg dorthin gab es vielerlei Dinge zu bestaunen: die sich färbenden Blätter an den Bäumen, Eichhörnchen die noch nach Nüssen suchten und Nebel über dem Bädle. „Wooow, des Bädle dampft ja voll“, so ein 4-jähriger Jun- ge, der vom Nebel sichtlich fasziniert war. Beim Waldplatz angekommen wurde zu Beginn eines jeden Tages erst einmal gemeinsam gefrühstückt. Gestärkt konn- te der Wald dann endlich voll und ganz entdeckt werden: es wurden Mandalas gelegt, kleine Insektenhäuser gebaut, am La- gerfeuer gegrillt, am Unterschlupf weiter gewerkelt, ge- klettert und gespielt. Dabei sah man den Kindern sichtlich an, wie zufrieden sie waren und was der Wald für eine beruhigende Wirkung auf die Kinder hatte. Belohnt wurden wir außerdem noch mit tollem Wetter: nicht ein einziger Regentropfen hat uns erwischt. Die Kinder und wir freuen uns schon sehr auf die nächste Waldwoche im Frühling! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Zur Information So machen Sie Ihre Heizung winterfit Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und damit rückt auch die Heizsaison immer näher. Der Spätsommer eignet sich hervorragend dazu, die Heizungsanlage zu prüfen und die Heizung auf die kommende Heizsaison vorzu- bereiten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravens- burg geben drei Tipps, wie Sie Ihre Heizung fit für den Winter machen: Tipp 1: Heizkörper abstauben Saubere Heizkörper tragen zu einem gesunden Raumkli- ma bei, laufen effizienter und verbrauchen weniger Ener- gie. Denn Ablagerungen und Staub wirken wie ein Isolator und können den Wirkungsgrad verringern. Daher sollten Heizkörper einmal im Jahr vor Beginn der Heizsaison or- dentlich gereinigt werden. Um optimal in die Zwischen- räume zu gelangen, gibt es spezielle Heizkörperbürsten oder auch Staubsaugeraufsätze für verschiedene Arten von Heizkörpern zu kaufen. Aber auch das Standard-Put- zequipment erfüllt hier seinen Zweck. Tipp 2: Heizkurve einstellen Die Heizkurve ist ein wichtiges Instrument für eine effizi- ente Heizung. Sie bestimmt die Vorlauftemperatur – ist sie optimal eingestellt, steigt die Vorlauftemperatur bei sinkenden Außentemperaturen. Ziel ist eine möglichst flache Heizkurve, durch die der Nutzungsgrad steigt und die Wärmeverluste der Heizung so gering wie möglich bleiben – natürlich bei angenehmen Raumtemperaturen. Tipp 3: Manchmal werden nicht alle Heizkörper gleich- mäßig warm oder fangen an zu gluckern. Das ist nicht nur ungünstig für das Raumklima, sondern erhöht auch den Heizenergieverbrauch. Meistens ist zu viel Luft im Heizsystem. Deshalb sollten Heizkörper regelmäßig ent- lüftet werden. Mit etwas handwerklichem Geschick kann man das auch selber machen. Stellen Sie zunächst die Umwälzpumpe der Heizanlage ab, drehen Sie die Hei- zung am Thermostat auf die höchste Stufe und warten Sie 30 - 60 Minuten. Anschließend halten Sie ein geeigne- tes Auffanggefäß unter das Entlüftungsventil und öffnen vorsichtig das Ventil mit einem Vierkantschlüssel. Sobald Wasser austritt, können Sie das Entlüftungsventil wieder schließen. Nach diesem Vorgang muss der Wasserdruck der Heizungsanlage kontrolliert werden. Dieser sollte ca. 1,5 bar betragen und ggf. bis zu diesem Wert aufgefüllt werden. Anschließend muss die Umwälzpumpe wieder in Betrieb genommen werden. Bei Fragen zu Heizungstechniken und Fördermöglichkei- ten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg mit Ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Ge- spräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbiete- runabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Bera- tungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 - 764 70 70. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Forstamt Ravensburg – Informationsveranstaltung für Waldbesitzer. Das Forstamt Ravensburg lädt Sie zu Informationsver- anstaltungen für Waldbesitzer ein. Die traditionellen Waldbesitzerinfoabende in Gasthäusern und Gemeindeeinrichtungen entfallen auch dieses Jahr „coronabedingt“. Stattdessen finden sechs Informations- veranstaltungen für Waldbesitzer im Wald statt. Das Forstamt und GENO Holz informieren zu folgenden Themen: • Informationen zum Holzmarkt • Aktuelle PEFC Kriterien für Ihren Wald • Forstschutz und Baumartenwahl • Wichtige Regeln zur Unfallverhütung Termine: 22.10: 13:30 bis 16:00 Uhr im Stadtwald Bad Wurzach (Treffpunkt: Bad Wurzach, Schützenhaus) 23.10: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr Stadtwald Wangen (Treff- punkt: Wangen-Wittwais, Grillhütte) 29.10: 13:30 bis 16:00 Uhr Privatwald Herzog von Württem- berg (Treffpunkt: Altshausen, Parkplatz am Sportplatz) 30.10: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr im Privatwald Fürst Waldburg zu Wolfegg (Treffpunkt Waldburg / Parkplatz Langrain) 5.11: 13:30 bis 16:00 Uhr im Stadtwald Ravensburg (Treff- punkt: Ravensburg-Wippenreute, Tannsberg) 6.11: 9:00 bis 11:30 Uhr im Stadtwald Leutkirch (Treffpunkt: Leutkirch-Waldfriedhof / Parkplatz) Die Karten zu den Treffpunkten können sie auf der Home- page des Landratsamts www.rv.de /Ihr Anliegen/Wald und Forstwirtschaft/Infoveranstaltungen einsehen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! UKBW Tag der Schülersicherheit 2022: Jetzt bis zum 17. Dezember 2021 bewerben! Schulen können ab sofort ihr Projekt für mehr Sicherheit und Gesundheit beim Best-Practice-Wettbewerb einreichen. Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler – das ist unser Ziel! Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) führt gemeinsam mit dem Kultusministerium und dem Innenministerium den Schulwettbewerb „Tag der Schü- lersicherheit“ durch und setzt sich damit für eine ge- sunde Lernumgebung und einen sicheren Schulweg ein. Jedes Jahr werden Projekte von Schulen für Schulen ausgezeichnet, die Vorbildcharakter haben und weg- weisend sind. Auf die zehn Gewinnerschulen wartet ein Preisgeld von je 2.000 Euro. Besonders herausragende Ideen werden darüber hinaus von einem Filmteam do- kumentiert und in einem kurzen Trailer festgehalten. Noch bis zum 17. Dezember können sich Schulen aus ganz Baden-Württemberg bewerben. Kreativität, Innovation und Nachhaltigkeit sind keine Grenzen gesetzt: Eingereicht werden können bereits bestehende Projekte, aber auch Projekte, mit deren Umsetzung die Schule gerade begon- nen hat - von klassischen Themen wie Verkehrssicherheit, Bewegung & Fitness und Schulsanitätsdienst bis hin zu Ernährung, Resilienz, Sucht, Umgang mit digitalen Medi- en oder Gewaltprävention. Das Projekt sollte möglichst die gesamte Schule und nicht nur einzelne Klassen um- fassen. Deshalb erfolgt die Bewerbung durch die Schule. Die UKBW freut sich über Bewerbungen bis zum 17. De- zember 2021 per E-Mail an machmit@ukbw.de. Informationen zum Schulwettbewerb und möglichen The- menschwerpunkten sowie der digitale Bewerbungsbogen finden sich unter https://www.ukbw.de/tag-der-schuelersicherheit/. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer neuen Rubrik „Klima- schutz – einfach ma- chen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Abständen An- regungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 1: Berechnen Sie Ihren persönlichen ökologischen Fußabdruck Die Menge an Kohlenstoffdioxid (CO2), die ein Mensch jährlich verbraucht, wird in Ton- nen gemessen. In Deutschland liegt das „Durchschnittsgewicht“ pro Kopf bei ca. 11 Tonnen CO2e im Jahr. CO2- Äquivalente (CO2e) sind eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase. Um die Erderwärmung deutlich zu verlangsamen, sollte das Ziel eine Reduktion von über 11 Tonnen C2e auf un- ter 1 Tonne CO2e pro Person und Jahr sein. Höchste Zeit also, den eigenen ökologischen Fußabdruck mit ein paar einfachen Maßnahmen zu verringern. Rechner, mit de- nen Sie Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck berechnen können, finden Sie z.B. unter diesen Links: www.wwf.de/ aktiv-werden , uba.co2-rechner.de, www.fussabdruck.de DRK Corona-Schnellteststation beim Roten Kreuz in Ravensburg ist geschlossen Der DRK Kreisverband Ravensburg e.V. hat zum 10.10.2021 seine Corona-Teststation in der DRK-Kreis- geschäftsstelle in Ravensburg beendet. Im Dezember 2020 hatte das Rote Kreuz als eine der ersten Organisationen erstmals im Rahmen einer Weih- nachtsaktion Schnelltests angeboten, seitdem tausende Menschen im Landkreis getestet und damit einen wichti- gen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet. „Gerade im Frühjahr, als von Regierungsseite nach und nach Testansprüche zunächst für bestimmte Berufs- gruppen und dann für die Gesamtbevölkerung gesetz- lich bereitgestellt wurden, war eine schneller Aufbau der Testinfrastruktur und gleichzeitig die Beratung und Zusammenarbeit mit kommunalen Entscheidungsträ- gern notwendig“, so DRK-Kreisgeschäftsführer Gerhard Krayss. Dabei konnte man sich auf eine breite Basis ehrenamtli- cher HelferInnen beim DRK verlassen, welche neben den flächendeckenden Teststationen auch das Kreisimpf- zentrum und die Mobilen Impfteams des Landkreises unterstützten. Aufgrund der hohen Nachfrage und der Mehrfachbelas- tung des Ehrenamts im DRK durch die Corona-Pandemie war schnell klar, dass nur ein Miteinander der Hilfsorga- nisationen und privatgewerblicher Testanbieter die not- wendigen Testkapazitäten für die Region bereitstellen können, weshalb es zu einer Kooperation mit der Ge- meinsam neue Wege GmbH kam, die bis zuletzt beibe- halten wurde. Dabei betont Gerhard Krayss die „gute, von Pragmatismus und Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, welche immer die Pandemiebe- kämpfung und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellte.“ Mit der langsamen Rückkehr zur Normalität und dem ho- hen Impffortschritt fokussiert sich das DRK mit seinem Eh- renamt wieder stärker auf die Themen des Bevölkerungs- schutzes, welche zahlreiche Aufgaben mit sich bringen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Die seelische Gesundheit stärken Die psychische Belastung bei Menschen in der „Grünen Branche“ ist zum Teil sehr hoch. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt in diesem Zusammenhang auf, welche Unterstüt- zungsangebote es für Betroffene gibt. Zu den Angeboten der SVLFG zählen Stressmanagement- seminare, Trainings- und Erholungswochen für pflegende Angehörige, verschiedene Online-Gesundheitstrainings, telefonische Einzelfallcoachings sowie eine Krisenhotline, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar ist. Belastungen verschieben sich Die Belastungen in den Betrieben verschieben sich immer mehr von körperlichen hin zu psychischen. Termindruck und Arbeitsbelastung nehmen zu. Oft kommen noch fami- liäre Herausforderungen, wie die Pflege von Angehörigen, dazu. Ständige körperliche und mentale Überforderung können die Gesundheit gefährden. In unserer schnelllebi- gen und anforderungsreichen Zeit ist ein ausgewogenes Verhältnis von Anspannung und Entspannung, von An- forderungen und Freiraum, von Arbeit und Freizeit eine wichtige Voraussetzung für psychisches Wohlbefinden und Gesundheit. Spezialisten zu Rate ziehen Wenn diese Balance aus dem Gleichgewicht gerät, kommt auch das Seelenleben in eine Schieflage – was dann auch Konsequenzen für die körperliche Gesundheit haben kann. Die SVLFG rät: Wenn eine solche Schieflage entstanden ist, sollte der Gang zu einem Spezialisten keinesfalls ge- scheut werden! Ansprechpartner sind zunächst immer die behandelnden Ärzte, mit denen man dann den richtigen Weg zur Behandlung sucht. Weitere Informationen und Kontakt Die Krisenhotline der SVLFG ist erreichbar unter der Ruf- nummer 0561 785-10101. Die Rufnummer des SVLFG-Tele- zentrums „Mit uns im Gleichgewicht“ lautet 0561 785-10512. Wissenswertes zu den Gesundheitsangeboten bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/gleichgewicht. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Oktober – 24. Oktober 2021 Gedanken zur Woche Man kann nicht jeden Tag etwas Großes tun, aber gewiss etwas Gutes. Friedrich Schleiermacher Samstag, 16. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt –Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 17. Oktober – 29. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Heiligleiberfest (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Kurt Brug- ger, Familie Dobler, Familie Hegel, Helene und Adelbert Steinhauser, Rosemarie Sterk) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Noah 17.00 Uhr Baienfurt – Rosenkranzandacht bei der Ka- pelle in Binningen 19.00 Uhr Baindt - Bußfeier „Night n´pray“ für alle Firm- linge (nicht öffentlich) Dienstag, 19. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Mittwoch, 20. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung (öffent- lich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 21. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 22. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 23. Oktober 10.30 Uhr Sulpach – Festgottesdienst zum Kapellenpa- trozinium in Sulpach († Marta und Josef Haug, Kurt Elbs mit Ange- hörigen, für die verstorbenen der Kapellen- pflegschaft) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 24. Oktober – 30. Sonntag im Jahreskreis - Weltmissionssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Wir sind die nächsten zwei Wochen nur telefonisch und per E-Mail erreichen. Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Schwesternjubiläum in Heiligenbronn Am Freitag vor einer Woche durften unsere Schwestern Johannella und Carola ihr 60-jähriges Professjubiläum zusammen mit vier weiteren Jubilarinnen in einem Fest- gottesdienst feiern. Pfarrer Staudacher überbrachte per- sönlich die Glückwünsche aus der Gemeinde und viele persönliche Grüße. Es war ein wunderschöner Festtag. Die Schwestern haben ihn gebeten, ebenfalls solche Grü- ße zu überbringen. Wie man auf den Bildern sieht, geht es ihnen gut. Sr. Johannella und Sr. Carole in der Hauskapelle in Hei- ligenbronn Pfr. Staudacher mit den vier Jubilarinnen, die ehemals in Baindt gewirkt haben. zum Thema „Für die Erde mein Lied“ statt. Der gleichnamige Song „Mein Lied“ von der Gruppe siegt.“ Das spricht den Jugendlichen gerade in langjährige Sängerinnen für 10 Jahre Chorzugehörigkeit geehrt werden. Zum Einen ist dies Carolin Maurer aus Sulpach, zum Anderen Zita Rapp aus Friesenhäusle. Beide haben im Kinderchor begonnen und sind in der 7. Klasse in den Jugendchor gewechselt. Es ist besonders schön, wenn man junge Menschen über eine so lange Zeit begleiten darf und beobachten kann, wie sich Talent und Persönlichkeit weiterentwickeln. Beide zeichnen sich durch Zuverlässigkeit und eine sehr gute Singstimme aus. Neben einer Urkunde durften sie einen großen Dank, ein Geschenk und einen Gutschein entgegennehmen. Rückblick Jugendgottesdienst mit Ehrungen Am 11.09.2021 fand ein Jugendgottes- dienst zum Thema „Für die Erde mein Lied“ statt. Der gleichnamige Song „Mein Lied“ von der Gruppe „Berge“ war neu vom Jugendchor eingeübt worden, nach- dem endlich wieder fast normal geprobt werden darf. Darin heißt es „Ich sing im- mer weiter für die Erde mein Lied, ich hör auch nicht mehr auf bis die Menschlichkeit siegt.“ Das spricht den Jugend- lichen gerade in unserer derzeitigen gesellschaftlichen und politischen Zeit aus der Seele. Am Ende des Gottesdienstes konnten zwei langjährige Sängerinnen für 10 Jahre Chorzugehörigkeit geehrt wer- den. Zum Einen ist dies Carolin Maurer aus Sulpach, zum Anderen Zita Rapp aus Friesenhäusle. Beide haben im Kinderchor begonnen und sind in der 7. Klasse in den Ju- gendchor gewechselt. Es ist besonders schön, wenn man junge Menschen über eine so lange Zeit begleiten darf und beobachten kann, wie sich Talent und Persönlichkeit weiterentwickeln. Beide zeichnen sich durch Zuverlässig- keit und eine sehr gute Singstimme aus. Neben einer Ur- kunde durften sie einen großen Dank, ein Geschenk und einen Gutschein entgegennehmen. Jugendchor Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu un- serem Seniorentreff am Mittwoch, 27. Oktober 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal zum Kartoffelfest. Landwirt Joachim Kapler aus Köpfingen wird uns über den Anbau der Kartoffel, von der Bodenbeschaffenheit, Ausbringen der Kartoffel, Ernte und Vermarktung berich- ten und uns auch über die richtige Lagerung informieren. Passend zum Vortrag werden wir Ihnen die Kartoffel in verschiedenen Variationen servieren. Wir freuen uns auf diesen informativen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam Der KDFB sammelt wieder Stricksachen für die Schule „Bhamti Bhandar“ in Nepal z. B. Wollmüt- zen, Pullover, Pullunder, Socken für Kinder und Jugendliche. Ihre Stricksachen bitte abgeben bei Rosmarie Gierer, Baienfurt, Alte Poststr. 63. Tel. 47426. Herzlichen Dank. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Einladung Donnerstag, 28.10.2021 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Diese Einla- dung gilt auch für Nichtmitglieder. 30.10.2021: 100 Jahr Feier des KDFB 18.30 Uhr Abendmesse in der kath. Kirche Baienfurt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. Micha 6,8 Sonntag, 17. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Mittwoch, 20. Oktober 15.00 Uhr- 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Vortrag „Sicher Unter- wegs - Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ im Ev. Gemeindehaus, 3-G-Regel Anmeldung im Pfarramt, Öschweg 32, per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder Telefon: 0751 43656 Samstag, 23. Oktober 09.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 1 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 2 Anmeldung im Pfarramt telefonisch: 4 36 56 oder per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Sonntag, 24. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Was gehört zu einem guten, gelingenden Leben? Diese Frage treibt uns Menschen um und die Ratgeber dafür sind kaum mehr zu zählen. Derweil ist es ganz einfach: Wir wissen’s eigentlich schon. Aber deswegen leben wir noch lange nicht danach, wie’s so manchmal ist. Wir haben’s sogar schriftlich, zum Nachlesen, in der größ- ten Erzählung aller Zeiten von Gottes Liebe zu seiner Welt und unserer Antwort darauf. Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist ... Es lohnt sich also, noch mal genauer hinzuschauen, neu hinzuhören und offen dafür zu sein, wie Gott sich mein Leben gedacht hat. Dann entdecke ich, was wirklich glücklich macht – nicht nur kurzfristig, sondern für immer: Mich an das halten, was Gott zu mir sagt. Aus seiner Liebe leben und mich darin einzuüben, sie im Alltag mit anderen zu teilen. Und dranbleiben an diesem Gott, lernbereit und neugierig. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Wir suchen Verstärkung Für die Steuerung des Live-Streamings suchen wir Interessierte, es sind keine technischen Vorkenntnisse als Voraus- setzung nötig. Jörg Stratmann bietet am Sonntag 17. Oktober, ab 9.30 Uhr eine kurze Einführung in die Bedienung an. Wir freuen uns über Menschen, die unser Live-Streaming-Team bereichern, und dadurch wei- terhin möglich machen. _________________________ EINLADUNG zum VORTRAG „Sicher Unterwegs – Ge- walt gg. Frauen im öf- fentlichen Raum“ mit der Kriminaloberkom- missarin SIGRID BLENKE Der „Evangelische Frauenkreis der Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt“ lädt herzlich zur Präventionsveran- staltung der Polizei „Sicher Unterwegs - Gewalt gg. Frauen im öffentlichen Raum“ ein. Gerade in der dunkle- ren Jahreszeit fühlen sich Frauen nicht wohl dabei, in der Öffentlichkeit allein unterwegs zu sein. Und leider geben Sexualstraftaten und Diebstähle immer wieder Anlass dazu. Wie sicher sind Frauen in Ravensburg und Umge- bung? Wie erkenne ich eine gefährliche Situation und wie kann ich mich schützen? Dazu möchten uns Kriminalober- kommissarin Sigrid Blenke und Kriminalhauptkommissar Florian Suckel vom Referat Prävention des Polizeipräsi- diums Ravensburg in Weingarten Auskunft erteilen und Tipps geben. Wie soll ich mich verhalten, um sicher nach Hause zu gelangen? Ich finde ein wichtiges Thema. Um Anmeldung im Pfarramt Öschweg wird gebeten Mail an: pfarramt.baienfurt@elkw.de oder Telefon: 0751 43656 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Der Vortrag findet statt am Mittwoch, den 20.10.2021 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Es gelten die 3 G geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet Für den Frauenkreis Petra Neumann-Sprink _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vor- legen. Am 18.10.2011 dürfen wir Sonja Tratzyk begrüßen. Sie wird mit uns eine Futterglocke für Vögel in Servietten- technik gestalten. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Oktober 2021 18.10. Sonja Tratzyk: Der Tisch ist gedeckt - Futterg- lockefür Vögel - Serviettentech- nik 25.10. Walter Feil: Zweige und Herbstblätter - Aquarell oder Acryl November 2021 8.11. und 15.11. 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spie- len - Ölkreide und Bügeleisen Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Überzeugender Auswärtssieg SV Ankenreute - SV Baindt 1:7 (1:3) Am 9.Spieltag der Kreisliga-Saison 2021/22 musste der Tabellenerste aus Baindt beim SV Ankenreute ran, welcher vor dem Spiel mit zwei Siegen und sechs Niederlagen auf dem drei- zehnten Tabellenplatz rangierte. Auf dem Papier waren die Rollen also klar verteilt, jedoch musste Trainer Bernd Filzinger erneut ungewollt personell reagieren - Innenver- teidiger Michael Brugger (Bänderverletzung) und Yannick Spohn (Wadenprobleme) fielen aus. Dadurch rückte unter anderem Co-Trainer Michael Gauder in die Startelf und nahm für eine Partie wieder seinen langjährigen Platz in der Baindter Hintermannschaft ein. Gegen den SVA, der das Spiel abwartend mit einer Fün- ferkette begann, fand der SVB gut in die Partie und hat- te nach wenigen Minuten durch Lukas Walser die ers- te aussichtsreiche Chance, sein Schlenzer ging jedoch knapp am Tor vorbei. Die Gäste setzten die Ankenreuter immer wieder gezielt unter Druck und ließen den Ball ansehnlich in den eigenen Reihen laufen. Nach 13 Minu- ten sollte sich dies bezahlt machen - nach einer schönen Kombination in den Strafraum wurde Sebastian Saile im letzten Moment noch geblockt. Der Ball fiel jedoch dem aufgerückten Philipp Thoma vor die Füße, welcher die Kugel energisch im Tor unterbrachte. Nach einer guten halben Stunde war es erneut Saile, der den Ball im An- kenreuter Spielaufbau eroberte und in das Angriffsdrit- tel trieb. Marko Szeibel leitete den Ball von links auf die andere Spielfeldseite zu Mika Dantona weiter, welcher in „Arjen-Robben-Manier“ einen Gegner aussteigen ließ und den Ball mit links ins lange Eck zum 0:2 schlenzte. In der 36.Minute schlug dann die Stunde von Comebacker Gauder: Nach einer Ecke von Dantona stieg „HW4“ im Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Strafraum am höchsten und köpfte unhaltbar ein - 0:3. Dischl und wenig später der starke Philipp Kneisl hatten sogar noch Möglichkeiten das Ergebnis deutlicher zu ge- stalten. Kurz vor der Pause konterten die Gäste den SVB nach einer Ecke allerdings gefährlich aus und eine Flanke segelte in Richtung Fünfmeterraum. Torwart Luca Wetzel fing zwar den Ball, touchierte beim Abrollen jedoch den Ankenreuter Padberg und ließ den Ball wieder aus den Händen gleiten. Padberg bedankte sich und schob zum 1:3-Halbzeitstand ein. Die Baindter Mannschaft zeigte jedoch direkt nach Wie- deranpfiff, dass in diesem Spiel keine große Spannung mehr aufkommen wird. Außenverteidiger Tobias Traut- wein flankte den Ball von links in den Strafraum, wo Dischl den Ball per Kopf auf den langen Pfosten verlängerte. Dort lauerte Saile, welcher den Torwart „gewollt“ tunnel- te (Anm. d. Red.: Saile wünschte sich diese Formulierung nach Spielende) und das Spielgerät anschließend ins leere Tor schob. Im Anschluss an dieses vorentscheidende Tor betrieb der SVB allerdings Chancenwucher: Dantona ver- zog knapp, ein herrlicher Lupfer von Kneisl wurde noch auf der Torlinie geklärt und Dischl scheiterte sowohl am Torwart als auch am Ankenreuter Torpfosten. Zehn Mi- nuten vor Schluss eroberten die Baindter nach einer SVA- Ecke dann aber energisch den Ball und hatten endlich mal Platz zum Kontern. Dischl schickte Kneisl auf Höhe der Mittellinie in die Tiefe, welcher seinen Gegenspie- ler abschüttelte und überlegt das 1:5 markierte. Die mü- den Ankenreuter konnten dem SVB in dieser Phase nicht mehr viel entgegensetzen, erneut ein Zeichen der starken Baindter Bank. So war es dann eben auch der eingewech- selte Nico Geggier, der mit einem schönen Steckpass den eingewechselten Konstantin Knisel in Szene setzte. Dieser musste im Sechzehner den Ball nur noch quer legen, wo- durch Dischl unbedrängt zum 1:6 einschieben konnte. Den kuriosen Schlusspunkt in dieser Partie setzte dann Mar- ko Szeibel. Der Mittelfeldspieler blieb bei einer Ecke der Ankenreuter als Angreifer im Mittelkreis stehen, da seine Kräfte aufgebraucht waren. Erneut eroberten die Baind- ter den Ball aber schnell zurück und spielten ausgerech- net Szeibel an, welcher in Richtung Strafraum gelaufen war. Nach einer feinen Mitnahme mit der Hacke wurde die Baindter Nummer 5 allerdings von einem Verteidiger am Trikot festgehalten, wodurch der Schiedsrichter auf Strafstoß entschied. Ob Szeibel allerdings überhaupt noch die Kraft für einen Abschluss gehabt hätte, bleibt offen. Dischl übernahm die Verantwortung, verwandelte sou- verän zum 1:7-Endstand und markierte damit sein bereits dreizehntes Tor im siebten Saisonspiel. Nach den Siegen gegen den SV Blitzenreute und die SGM Dietmanns/Hauerz besiegt der SVB mit dem SV Anken- reute auch den dritten Gegner aus dem unteren Tabel- lendrittel, baut sein Torverhältnis auf 31:7 aus und vertei- digt somit den ersten Tabellenplatz. Auch spielerisch ließ sich am Sonntagnachmittag eine deutliche Leistungs- steigerung erkennen, welche am kommenden Wochen- ende gegen die SGM Waldburg / Grünkraut fortgeführt werden sollte. In der letzten Saison siegte der SVB gegen die SGM nach Rückstand zweimal nur knapp und wird daher gewarnt sein. SV Ankenreute II - SV Baindt II 0:6 (0:2) Nach zwei Niederlagen in Folge und einem abgesagten Spiel in der letzten Woche, wollte die „Zweite“ am Sonntag gegen den Tabellenletzten aus Ankenreute endlich wieder einen Sieg einfahren. Die Gäste begannen feldüberlegen und hatten bereits früh mehrere 100-prozentige Chancen, um in Führung zu gehen. Nach 22 Minuten schickte dann aber Julian Keppeler Geburtstagskind Pascal Reich mit einem feinen Pass auf die Reise, welcher eiskalt zum 0:1 einschob. In der 34.Minute war es dann Sam Robinson, der nach einem tollen Dribbling klar im Strafraum zu Fall ge- bracht wurde. Den fälligen Strafstoß verwandelte Jannik Küchler souverän zum 0:2. Auch in der 2.Halbzeit domi- nierten die Gäste die Partie, wobei Reich in der 59.Minute und Robinson in der 63.Minute mit einem Doppelschlag die Weichen auf Sieg stellten. Das Ergebnis hätte noch deutlich höher ausfallen können, doch schlussendlich wa- ren es Moritz Gresser in der 67.Minute und Keppeler in der 73.Minute, die den 0:6-Endstand herstellten. Nach etwas unzufriedenstellenden letzten Wochen, hat der SVB II mit diesem Sieg in Ankenreute wieder in die Spur zurückgefunden. Am kommenden Sonntag be- kommt es die Mannschaft von Timo Geggier dann mit der SGM Waldburg / Grünkraut II zu tun, welche derzeit Tabellenplatz zwei belegt und damit ein echter Härtetest für die „Zweite“ sein wird. Juniorinnenfußball E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute – PSG Friedrichshafen 2:1 D-Juniorinnen TSB Ravensburg – SGM Baindt/Fronreute 0:2 Beide Mädchenteams unserer SG hatten es am vergan- genen Wochenende mit gleich starken Teams zu tun und so blieb es bei beiden Begegnungen spannend bis zum Abpfiff. Die gegnerische Trainerin der PSG und der Trainer des TSB zogen dann nach Spielschluss auch ein ähnliches Fazit : Glückwunsch an eure Mädels, ihr habt eure Chan- cen genutzt und die Tore gemacht, wir nicht. Torschützin- nen für unsere E waren Lena-Marie Alber und Lena Pfleg- haar, für unsere D trafen Hedda Said und Jana Eiberle. Frauen im Pokal in Runde 3 Nächster Sieg in der Meisterschaft Pokalspiel Damen (Mi 06.10.21): SGM Dietmanns/Hau- erz/Bellamont I – SV Baindt 2:4 n.E. Das Pokalspiel in Dietmanns begann zunächst sehr aus- geglichen, jedoch dominierten die Damen des SV Baindt das Spiel sehr schnell. Sie spielten sich viele Torchancen heraus, allerdings wurden sie nicht mit einem Tor belohnt. Auch die SGM hatte einige Chancen, doch auch sie konn- ten nicht in Führung gehen. So lag der Spielstand bis in die 80. Minute bei 0:0. Die Damen des SV Baindts sam- melten nochmals all ihre Kräfte zusammen, wodurch sie sich in der 82. Minute eine super Torchance herausspielten, mit der sie durch einen guten Schuss von Ana Montero Traub endlich in Führung gingen. Doch die Gegnerinnen nutzten die Erleichterung des SV Baindts prompt aus und glichen direkt in der 85. Minute aus, so stand es am Ende des Spiels 1:1. Da das Pokalspiel nicht unentschieden ausgehen konnte, mussten Elfmeter geschossen werden. Als erste Spielerin des SV Baindts traute sich Marina Lutz und traf das Tor, 2:1. Eine Spielerin der SGM traf darauf- hin ebenfalls, 2:2. Nun schoss Daniela Fissinger und traf ebenfalls, 3:2. Da folgende Spielerin der SGM den Elfme- ter nicht verwandeln konnte, steigte die Spannung. Tasja Kränkle beförderte den Ball mit einem super Schuss ins Tor und somit gewannen die Damen des SV Baindts das Pokalspiel 2:4 und sind somit eine Runde weiter. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Marlene Schäfer (T), Jana Strobel, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fissin- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 ger, Nicole Schmid, Laura Maucher, Ana Montero Traub, Tamara Sperle (C), Ramona Schnell, Mariella Pedrazzoli, Elena Ilka, Lara Herde, Lena Schäfer, Muriel Zumbrock SV Arnach : SV Baindt 1:3 Ergebnisse Jugendfußball B-Junioren: Bezirkspokal - SV Horgenzell - SGM BB I 5:3 B-Junioren: SGM BB I - TSV Tettnang 1:5 C-Junioren: SGM BB I - SGM Nonnenhorn 2:4 C-Junioren: SGM BB II - SV Horgenzell 0:15 D-Junioren: FG 2010 WRZ - SGM BB I 0:4 D-Junioren: TSV Tettnang - SGM BB I 0:2 D-Junioren: SG Aulendorf - SGM BB II 2:0 E-Jugend: SV Baindt - SV Blitzenreute 3:11 B-Juniorinnen: SGM Baindt/Bergatreute - SV Maierhöfen 2:1 B-Juniorinnen: Bezirkspokal: FV Bad Waldsee - SGM Baindt 5:0 D-Juniorinnen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/Blitzen- reute 0:2 E-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - PSG Friedrichs- hafen 2:1 Vorschau Jugendfußball Freitag, 15.10 17:00 Uhr - E-Mädchen: TSB Ravensburg - SGM Baindt/ Blitzenreute 18:30 Uhr - E-Jugend: FG 2010 WRZ - SV Baindt Samstag, 16.10 12:30 Uhr - D-Junioren: SGM BB II - SGM Haisterkirch (Spielort Baienfurt) 13:00 Uhr - D-Junioren: SGM Mochenwangen - SGM BB III 13:00 Uhr - D-Junioren: SGM BB I - TSV Berg II (Spielort Baindt) 13:30 Uhr - C-Junioren: VfL Brochenzell - SGM BB I 13:30 Uhr - C-Junioren: SGM Langenargen - SGM BB II 14:15 Uhr - B-Junioren: SGM BB II - SGM Unterzeil (Spie- lort Baienfurt) 14:45 Uhr - D-Juniorinnen: SGM Baindt/Blitzenreute - TSV Tettnang (Spielort Blitzenreute) 16:00 Uhr - A-Juniorinnen: SGM Baindt/Bergatreute - SGM Unterzeil (Spielort Bergatreute) 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: FC Scheidegg - SGM Baindt/ Bergatreute 16:00 Uhr - B-Juniorinnen: VfR Klosterreichenbach - SV Baindt 16:30 Uhr - A-Junioren: SGM BB - TSG Ailingen (Spielort Baindt) Sonntag, 17.10 11:00 Uhr - B-Junioren: SV Oberzell - SGM BB I Herzschlagfinale mit Happy End SV Baindt I – SV Ettenkirch I 9:7 Dank unseres vorderen Paarkreuzes, das in allen vier Einzeln ungeschlagen blieb, konnte der SV Baindt das Spiel in der Her- ren Bezirksklasse Gr. 2 gegen den SV Et- tenkirch am Samstagabend mit 9:7 gewinnen. Bis zur endgültigen Entscheidung erlebten die Beteiligten am Samstag ein kampfbetontes und extrem spannendes Spiel. Den umjubelten Schlusspunkt erzielte das Doppel Marcel Brückner / Tobias Nowak. Beide Mannschaften konnten termin- und verletzungs- bedingt nicht in ihrer Stammbesetzung antreten, für uns sprangen mit Holger Baumhauer und Robert Nowak zwei Oldies in die Bresche. Vielen Dank für euren Einsatz Jungs! In den Eingangsdoppeln lief es nicht so rund wie in den ersten beiden Spielen, lediglich Marcel Brückner und To- bias Nowak konnten ihr Doppel gewinnen. Somit star- teten wir erstmals mit einem 1:2 Rückstand in die erste Einzelrunde. Unsere Nummer 1 Philipp Schwarz gewann sein Spiel deutlich, mehr Mühe dagegen hatte Marcel Brückner gegen den Spitzenspieler der Gäste Richard Pfeifer. Nach einem 1:2 Satzrückstand drehte Marcel auf und spielte ab da phänomenales Tischtennis um noch mit 3:2 zu gewinnen. Ebenfalls hart umkämpft war das Spiel von Frank Markwart, der sich denkbar knapp mit 10:12 im 5. Satz geschlagen geben musste. Besser machte es Tobias Nowak, der seinen Gegner klar beherrschte. Un- sere Ersatzspieler Holger und Robert spielten zwar gut mit, für einen Sieg reichte es aber nicht. Nach den ersten Einzeln stand es somit 4:5 gegen uns und wir mussten eine Schippe drauflegen, um den Abend noch erfolgreich gestalten zu können. Den Anfang mach- te unser starkes vorderes Paarkreuz, das 2 Siege eintü- ten konnte. Tobi startete schwach in sein Spiel, steigerte sich dann, konnte aber leider den 3. Satz nicht für sich entscheiden und verlor nicht chancenlos mit 0:3. Ganz anders Frank, der seinen Gegner mit seinem unange- nehmen Noppenspiel klar beherrschte. Für ein absolutes Highlight sorgte Holger, der mit kontrollierter Offensive seinen Gegner offensichtlich überraschte und sein hohes Niveau über 4 Sätze halten konnte und schließlich ver- dient mit 3:1 gewann. Robert kämpfte sich nach 2 verlo- renen Sätzen zurück ins Spiel, konnte mehrere Satzbälle im 3. Satz nicht nutzen und verlor diesen dann unglücklich durch einen Netzroller. Somit stand es 8:7 für uns und das Schlussdoppel musste entscheiden, ob wir das Spiel mit einem Sieg oder einem Unentschieden beenden werden. Marcel und Tobi, die zum ersten Mal zum Schlussdoppel antraten, bekamen die Gegenwehr der Gäste zu spü- ren, die unbedingt ein Unentschieden für ihr Team retten wollten. 4 Sätze lang war das Spiel auf wirklich gutem Niveau sehr ausgeglichen, doch im 5. Satz spielten sich Marcel und Tobi in einen Rausch und versenkten einen unerreichbaren Ball nach dem anderen. So gelang ihnen das unglaubliche Kunststück, den entscheidenden 5. Satz mit 11:0 zu gewinnen und unter dem ungläubigen Jubel unserer 15 Fans auf der Tribüne den entscheidenden 9. Siegpunkt einzufahren! Das war ein unfassbar spannen- des Spiel, das uns und unseren Fans viel Spaß gemacht hat, so kann es weitergehen! Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Tobias Nowak (1:1), Frank Markwart (1:1), Holger Baum- hauer (1:1) und Robert Nowak (0:2) Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Frauenturnen 1 Liebe Sportkameradinnen, am Mon- tag, den 25.Oktober findet wieder un- ser Herbstfest in gewohnter Weise statt. Beginn um 19 Uhr im „Loch“. Seid alle herzlich eingeladen. TC Baindt e.V. Tennisplätze abräumen Liebe Mitglieder, am Fr., 29.10.2021 ab 14 Uhr und Sa., 30.10.2021 ab 09:30 Uhr werden die Plätze winterfest gemacht. Ich freue mich auf zahlreiche Helfer*innen. Euer Technischer Leiter Alle Infos auch auf der neuen Webseite des Vereins (www.tc-baindt.de) TC Baindt Jugend U15 – Jahresrückblick Verbandsspiele und Vereinsmeisterschaften Verbandsrunde 2021 In diesem Jahr hatte der TC Baindt 2 Mannschaften der Altersklasse U15 zu Verbandsspielen gemeldet. Die 1. Mannschaft bestand zum Großteil aus Spieler*innen, die in den letzten Jahren schon reichlich Erfahrung in Verbandsspielen sammeln konnten und auch mit einer gewissen Erwartung in die Saison gegangen waren. In der 2. Mannschaft sind Spieler*innen zum Einsatz gekom- men, die zum Großteil neu in der Altersklasse spielten. Wir konnten damit allen Spieler*innen ermöglichen, bei Verbandsspielen mitzuspielen. Bedingt durch die Coronapandemie war der Saisons- tart etwas verspätet. Als es dann aber endlich losgehen konnte, war die 1. Mannschaft mit ihrem ersten Heimspiel am 18. Juni gleich erfolgreich. Die 1. Mannschaft des TC Kluftern war zu Gast in Baindt. Nach den Einzeln stand es noch ausgeglichen 2:2. Die Doppel konnten beide ge- wonnen werden, so dass am Ende ein Heimsieg mit 4:2 erzielt wurde. Besonders zu erwähnen ist hier das Einzel von Laurin Wösle. Er war etwas nervös in das Spiel ge- startet und hatte den ersten Satz verloren. Dann jedoch kam er immer besser ins Spiel, konnte den 2. Satz knapp 7:5 gewinnen und somit den Satzausgleich herstellen. Im entscheidenden Match-Tie-Break setzte er sich mit 14:12 durch. Am zweiten Spieltag war die 1. Mannschaft zu Gast in Leutkirch. Auch hier wieder ein ähnliches Bild, nach den Einzeln stand es 2:2. Diesmal waren es Lukas Zöschinger und Tim Pantoffelmann, die mit ihren klaren Einzelsiegen Baindt im Spiel hielten. Wie im ersten Spiel konnten auch diesmal wieder beide Doppel gewonnen werden, so dass nochmals ein 4:2 Sieg heraus kam. Der Saisonauftakt war damit schon sehr erfolgreich gemeistert. Wie sich bis zum Ende der Saison herausstellen sollte, waren damit die stärksten Gegner schon geschlagen. Die Saison war aber noch lange nicht vorbei, es folgten noch 4 weitere Spieltage, die auch gewonnen werden mussten. Das Spiel gegen die Spielvereinigung Bad Wald- see / Gaisbeuren / Haisterkirch war eine klare Angele- genheit, ein 6:0 Heimsieg wurde eingefahren. Bedingt durch Ausfälle von 2 Stammspielern war das Aus- wärtsspiel beim TC Isny wieder ein etwas engeres Spiel. Trotzdem wurde das Spiel am Ende auch wieder mit 4:2 gewonnen. Die Stammmannschaft wurde unterstützt von Lukas und Christiane Haupter. Vor allem Lukas konnte seine Stärken zeigen und mit einem Sieg in seinem Einzel zum Gesamtsieg einen wichtigen Beitrag leisten. Die beiden noch folgenden Spiele waren auch erfolgreich. Zuhause gegen Kisslegg gab es einen ungefährdeten 5:1 Erfolg. Beim letzten Spiel, auswärts beim TC 1903 Wangen, wur- de mit einem klaren 6:0 Sieg die Meisterschaft und der damit verbundene Aufstieg in die Bezirksstaffel 1 klar gemacht. Silja Amm fuhr hier ihren höchsten Saisonsieg mit 6:0 6:1 ein. Zum Einsatz in der 1. Mannschaft kamen als Stammspie- ler Laurin Wösle, Lukas Zöschinger, Tim Pantoffelmann und Silja Amm. Als Ersatzspieler unterstützten Bennet Raubald, Lukas und Christiane Haupter. Die 2. Mannschaft startete eine Woche später als die 1. Mannschaft mit einem Heimspiel gegen den TC Mecken- beuren-Kehlen in die Saison. Es konnte leider nur Lukas Haupter sein Einzel gewinnen, so dass am Ende eine 1:5 Niederlage zu Buche stand. Die nächsten beiden Spiele wurden gegen starke Gegner leider auch verloren. Beim SC Tennis Friedrichshafen stand am Ende ein 1:5 auf der Anzeigetafel. Hier konnten Silja Amm und Johannes Neubauer aber ihr Doppel gewinnen. Obwohl die Beiden den ersten Satz klar mit 6:0 gewannen, ging der zweite Satz mit 4:6 verloren. Im Match-Tie-Break konnten sie die Begegnung wieder zu ihren Gunsten drehen und hatten am Ende mit 10:6 die Nase vorne. Auch am dritten Spieltag, das Lokalderby gegen Baien- furt, wurde leider mit 6:0 verloren. Da einige Spieler, auch außerhalb vom Tennis, untereinander sehr gut befreun- det sind, war das Spiel etwas Besonderes, ein Spiel unter Freunden. Die Mitspieler beider Mannschaften hatten sichtlich großen Spaß. Sieg oder Niederlage waren beim abschließenden gemeinsamen Essen kein Thema mehr. Beim Heimspiel gegen die 2. Mannschaft des TC Kluftern wurde es sehr knapp. Nach den Einzeln stand es ausgegli- chen 2:2. Diesmal war es Maurice Zimmermann, der nach dem Verlust des ersten Satzes, die Partie noch drehen konnte und im Match-Tie-Break sein Spiel gewann. Die Doppel mussten somit die Entscheidung bringen; auch hier war es wieder ausgeglichen. Das Endergebnis war somit 3:3. Der Gewinner aber leider der TC Kluftern; sie hatten einen Satz mehr gewinnen können. Das letzte Heimspiel brachte endlich den ersehnten ers- ten Sieg. Gegen den TC Schlier-Unterankenreute konnten fast alle Spieler*innen ihre beste Saisonleistung abrufen. Nach den Einzeln stand es 3:1 für Baindt. Lukas Haupter, Bennet Raubald und Marian Dorn konnten ihre Einzel alle recht klar gewinnen. Nur Christiane Haupter konnte, nach langem und hartem Kampf, gegen einen alters- und größenmäßig weit überlegenen Gegner, leider nicht gewinnen. Vor allem im zweiten Satz zeigte sie ihre läu- ferische Stärke, kämpfte wie eine Löwin und wurde erst im Tiebreak ganz knapp geschlagen. In den Doppeln lief es dann weiter sehr gut, so dass am Ende ein klarer 5:1 Sieg erzielt wurde. Beim letzten Spiel, auswärts in Langenargen, war die Favoritenrolle klar vergeben. Langenargen stand schon vor dem Spiel als Meister fest, sie hatten alle ihre Spiele zuvor 6:0 gewonnen. Das Ergebnis war am Ende, nicht überraschend, auch wieder ein 6:0. Vinzent Neubauer aber konnte sein Spiel am längsten offen halten und konnte von allen Matches die meisten Spiele gewinnen. In der 2. Mannschaft kamen Enrico Lang, Silja Amm, Lukas Haupter, Johannes Neubauer, Bennet Raubald, Maurice Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Zimmermann, Christiane Haupter, Vinzent Neubauer und Marian Dorn zu Einsatz. Das Highlight der gesamtes Saison war für die Jugend- lichen der letzte Heimspieltag am 23. Juli. Beide Mann- schaften waren gemeinsam in Baindt auf der Anlage. Bei- de Mannschaften konnten ihr Spiel gewinnen und danach wurde mit den gegnerischen Mannschaften zusammen gegrillt. Bis es dunkel war blieben alle Kinder auf der An- lage und genossen den gemeinsamen Saisonabschluss. Nachdem die Verbandsspielsaison verspätet gestartet war, ging sie bis in die Sommerferien hinein. Unsere U15-Mannschaften Jugendvereinsmeisterschaften 2021 Die Jugendvereinsmeisterschaften konnten erst nach den Sommerferien stattfinden, da die Verbandsrunde erst zum Ferienbeginn zu Ende war. Es wurden in 2 Al- tersklassen Vereinsmeister ausgespielt, U15 und U12. In beiden Altersklassen wurde im Jeder-Gegen-Jeden Sys- tem gespielt. Die Altersklasse U15 gewann Tim Pantoffelmann, vor Silja Amm und Johannes Neubauer. In der Klasse U12 wurde Maurice Zimmermann Jugendvereinsmeister, vor Chris- tiane Haupter und Marian Dorn. Wir freuen uns zusammen mit den Jugendvereinsmeis- tern und vor allem mit der 1. U15-Mannschaft über die Meisterschaft und den Aufstieg. Die Jugendvereinsmeister mit unserem Jugendwart Taekwondo Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Taekwo- ndo Baindt e.V. zu unserer Hauptversammlung am 08.11.2021 um 19.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Berichte a) des Vorsitzenden b) des Kassiers c) der Kassenprüfer Entlastung des Vorstands 4. Wahl des Wahlvorstands a) Wahl eines Schriftführers für die Protokollierung der Neuwahl 5. Neuwahl a) des Vorsitzenden b) des Stellvertreters c) des Kassiers d) des Schriftführers e) des Beisitzers f) der Kassenprüfer 6. Anträge 7. Verschiedenes 8. Schlusswort des Vorsitzenden Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 29.10.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Alfred Manthei, Ziegeleistr.57, 88255 Baindt einzureichen. Wir bitten um Anmeldung der Teilnahme bis 02.11.2021. Spätere Anmeldungen können eventuell nicht mehr be- rücksichtigt werden. Coronabedingt dürfen keine Speisen und Getränke an- geboten werden. Jeder kann selbst Getränke mitbringen. Der Einlass erfolgt unter Beachtung der 3-G-Regelung. Es muss eine medizinische Maske getragen werden. Am Platz darf die Maske abgelegt werden. Bitte die jeweils aktuelle Corona-Verordnung beachten. Diese ändert sich ständig. Wir würden uns freuen, Euch bei uns begrüßen zu dürfen. gez. Alfred Manthei 1.Vorsitzender TKD Baindt e. V. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Dienstag, 19.10.2021 laden wir alle Interessierten in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt ein, zu einem Fachvortrag zum Thema: Restlos glücklich. Be- ginn 19.30 Uhr. Referentin ist Frau Sontheimer vom Ernäh- rungszentrum Bad Waldsee. Bitte wieder die entsprechenden 3G-Nachweise mitbrin- gen. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher. Die Vorstandschaft Vorschau: Mittwoch, 17.11.2021, 19.30 Uhr, Bischof-Spro- ll-Saal, Fachvortrag: Käse & Wein. Der Milchwirtschaftliche Verein informiert über Käse aus Baden-Württemberg. Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Reitergruppe Baindt Turnierergebnisse Auf dem Reitturnier in Aulendorf am 25./26. September belegte Theresa Henzler mit ihrem Pony Lucky den ersten Platz im Reiterwettbewerb Schritt-Trab. Daniela Hennemann platzierte sich mit ihrem Pferd Bre- akdance auf dem Reitturnier in Biberach/Rißegg am 02. Oktober in der Dressurprüfung Kl. L* auf dem 7. Platz. Theresa mit Lucky Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen! Blutreitergruppe Nachruf zum Tod unseres Blutreiter- kameraden Eugen Haug Die Blutreitergruppe Baindt trauert um ihren Reiterkamerad Herrn Eugen Haug Die Öschprozessionen und insbesonde- re Prozessionen zu Pferde gehörten zum fester Bestand- teil seines Lebens. Die Verbundenheit mit der Schöpfung Gottes waren für ihn die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten. Eugen hat mit unserer Blutreitergruppe 53mal am Blutritt in Weingarten, 43mal am Hl. Blutfest in Bad Wurzach, 16mal am St. Georgsritt in Ochsenhausen und 7mal am Georgsfest in Bergatreute teilgenommen. Für seine Teilnahme wurde er mit der Goldenen Ehrenme- daille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfrei- tagsgemeinschaft sowie mit der Goldenen Ehrenmedaille der Stadt Bad Wurzach und dem Wallfahrtsausschuss ausgezeichnet. Für seine Kameradschaft und die Treue zum Hl. Blut wol- len wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“ Für die Blutreitergruppe Baindt im Oktober 2021 Georg Steinhauser Werner Elbs Gruppenführer Geschäftsführer Kunstkreis „Kreativ durch die Corona - Zeit„ In Baindt gibt es zwei künstlerische kre- ative Vereine. Der Kunstkreis Baindt e.V. u. der kreative Montag. Beide stellen nun im Rathaus ihre Bilder aus welche in der Coronazeit entstanden sind. Es muss leider auf eine Vernissage Coronabedingt verzichtet werden. Die Bilder können aber während der Öffnungszeiten des Rat- hauses Mo. U. Do. 08.00 – 12.00 u. 14.00 – 16.00 Dienstag 08.00 – 13.00 u. 14.00 – 18.00 Mittwoch 08.00 – 12.00 Freitag 07.30 – 12.00 Unter Einhaltung der gültigen Coronabestimmungen besich- tig werden. Die Ausstellung läuft bis Jah- resende Kunstkreis Baindt u. kreative Montag Renaturierungsmaßnahmen am Bampfen - Führung mit Dr. Werner H. Baur gibt Einblicke in Flora und Fauna Bei schönem Herbstwetter konnten 20 Bürgerinnen und Bürger einen Eindruck von der vielfältigen Flora und Fau- na am Bampfen gewinnen. Dr. Werner H. Baur führte die Teilnehmer am 02. Oktober entlang des Bampfens. Beginnend am Dorfplatz konn- te er aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die biologi- sche Vielfalt des Fließgewässers verbessert werden kann. Im Abschnitt westlich der Thomas –Dachser-Straße hat der Bampfen wieder einen natürlichen, mäandrierenden Verlauf, der ökologische Nischen für unterschiedlichs- te Wasserlebewesen bietet. Mit einem Kescher konnte Herr Dr. Baur eine Probe entnehmen, und eine Vielzahl an Klein- und Kleinstlebewesen identifzieren. Diese Lebe- wesen bilden wiederum die Nahrungsgrundlage für die Fischpopulation. Zu einem lebendigen Gewässer gehört auch die Uferbe- pflanzung. In den Sommermonaten sind schattenspen- dende Bäume und Sträucher wichtig, um den Tempera- turanstieg des Gewässers zu begrenzen. Ein wenig getrübt wurden die schönen Eindrücke durch Rückstände von vergangenen Starkregen-Ereignissen, bei denen aus der überlasteten Kanalisation Abwasser in den Bampfen gelangte: An einigen Ästen hängen Feuchttü- cher und andere Hygiene-Artikel, die über die Mülltonne entsorgt werden müssten. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Schwäbischer Albverein OG Weingarten In den Humpiswald bei Baindt Wir treffen uns am Sonntag, 24. Okt. 2021 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Gehzeit beträgt 3,0 Std. und ca. 12 km. Fahrpreis 1,00 € f. Mitglieder. Wir wandern, meist auf Waldwegen, im Bergatreuter- und Kümmerazhofer Forst. Festes Schuhwerk, Getränke, kleines Vesper und evtl Stö- cke werden empfohlen. Einkehr ist vorgesehen. Bei Regen findet die Wanderung nicht statt. Es gelten die 3G-Regeln. Pandemiebedingt erforderliche Anmeldung ab 17.10.21 bei Wanderführer Jürgen Frank, Tel. 0751/43287 Was sonst noch interessiert „Schluss mit anstrengend“- Schlüsselmomente zur eigenen Erholung Kennen Sie das? Angesichts der Doppelbelastung mit der Betreuung eines kranken oder sterbenden Angehörigen und der Bewältigung des eigenen Lebens, ist uns oft nur noch das „Bewältigen“ und „Funktionieren“ möglich. Wir müssen ja irgendwie durchhalten. Gefühle von Verunsi- cherung, Bedauern und Traurigkeit können uns begleiten, wenn wir spüren, dass wir nicht so helfen können, wie wir das gerne möchten. Und das erschöpft uns zunehmend. In dem Vortrag geht es um die Ursachen und das Erken- nen des Erschöpfens. Dabei erhalten die Teilnehmenden wertvolle Tipps und hilfreiche alltagstaugliche Übungen für Momente des eigenen Wohlbefindens. Ort: Hofsaal des evangelischen Gemeindehau- ses, Abt-Hyllerstraße 17 Weingarten Termin: Donnerstag 21.10.2021, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Leitung Fortbildung-Netz- werk Demenz Ravensburg Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 repaircafe Jeden 3. Samstag im Monat ist nun das repaircafe Ra- vensburg wieder geöffnet. Hier werden Dinge aus den Bereichen Elektrik, Elektronik, Holz, Mechanik und Kleidung repariert. Zweck ist die Vermeidung von Müll, Nachhaltigkeit und Freude am Tun und Austausch miteinander. In der Zeit zwischen 11 Uhr und 14 Uhr werden Kleingeräte sofort kostenlos repariert . Komplexe Geräte wie z.B. Kaffevollautomaten bedürfen oft der langwierigen Suche nach den Fehlerquellen, zum Teil auch der Recherche im Internet. Deshalb wer- den sie von unseren Ehrenamtlichen manchmal auch zu Hause repariert. Eine Anmeldung per mail ist erwünscht, aber nicht Be- dingung: repaircafe-rv@web.de Ort: Kapuziner Kreativzentrum, Kapuzinerstr.27, Ravensburg Termin: Samstag, 16. Oktober von 11 Uhr bis 14 Uhr www. repaircafe-rv.de Das repaircafe braucht Nachwuchs besonders im elekt- ronischen Bereich. Aber auch Radio- und TV-Mechaniker und Elektriker fin- den bei uns einen wichtigen Platz. KVBW Veranstaltungshinweis Arzt-Patienten-Forum zum Thema Chronischer Schmerz - Ursachen und Therapie Welche Prävention und Therapie gibt es bei chroni- schen Schmerzen? Diese und andere Fragen beant- worten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Ver- anstalter ist die VHS Leutkirch in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Der Schmerz kann pochen, stechen oder ziehen - unan- genehm ist er immer. Meist verschwindet er nach kurzer Zeit. Doch mitunter wird er auch chronisch. Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit chronischen Schmerzen. Schmerzen haben eine Warnfunktion. Sie können Menschen vor Verletzungen und Gefahren schüt- zen. In ihrer chronischen Form sind Schmerzen häufig von ihrer Ursache entkoppelt. Sie zermürben die Patient*innen - physisch, psychisch und sozial. „Es gibt keinen Schmerz ohne Angst oder Depression“, sagt Dr. Stefan Locher. Akuter Schmerz ist oft von Angst begleitet, chronischer oft von Depression. Jeder körper- liche Schmerz hat eine psychische Komponente. Des- halb bedürfen Patient*innen mit chronischen Schmerzen der Betreuung durch ein Team aus Schmerztherapeuten, Psychologen, Psychosomatikern, Neurologen und Phy- siotherapeuten. Bei unserem Vortragsabend erklärt der Referent das Phä- nomen Schmerz und stellt Therapieformen vor. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 19. Oktober 2021, 19.30 – 21.30 Uhr Veranstaltungsort: Festhalle Herlazhoferstr. 9, 88299 Leutkirch Eintritt: Frei Der Referent ist Dr. med. Stefan Locher, Chefarzt der Kli- nik für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin, Leiter des Schmerzzentrums Westallgäu-Klinikum, Wangen Alles Gute – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würt- temberg Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de Nummer 41 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Alte Kirche Mochenwangen Andy Häussler - „Kraft der Träume“ Samstag, 23. 10. 2021 20 Uhr Einlass ab 19 Uhr „Wie kann er das wissen? Wie hat er das gemacht?“ sind die Fragen, die sich die Besucher nach der Show am häu- figsten stellen. Ob es nun Magie ist, geschickte Täuschung oder die Fähigkeit, seine fünf Sinne so einzusetzen, als hätte man einen sechsten. Mit seinem Soloprogramm gelingt es Andy Häussler, die Gäste zu verblüffen und in Erstaunen zu versetzen. Ne- ben heiterer Unterhaltung erfahren die Zuschauer allerlei Erstaunliches und Kurioses. Andy Häussler ist zweifacher Deutscher Meister der Men- talmagie und Preisträger bei den Weltmeisterschaften. 2021 hat der den Kleinkunstpreis Baden-Württemberg gewonnen und war zu Gast in beliebten TV-Shows. Sicher ist, dass das Publikum einen traumhaften, span- nenden und unterhaltsamen Abend erlebt. Unglaublich und phänomental! Eintritt: 20€ - Geimpft – Genesen – Getestet – Schussenapotheke Mochenwanen, Dorfladen Brauchle Wolpertswende, online: karten@alte-kirche-mochenwangen.de; www.alte-kirche-mochenwangen.de Weihnachten im Schuhkarton Weil jedes Kind wert- voll ist Mit „Weihnachten im Schuhkarton ®“ Kindern Hoffnung und Freude schenken Als Kind spielte Alen Hunjek mit leerer Munition – was an- deres hatte er nicht. Der heute 36-Jährige wuchs in Kro- atien auf und bekam als Kind den Krieg in seiner Heimat hautnah mit. „Nachts musste immer einer wach bleiben, weil Flugzeuge über die Stadt flogen“, erinnert sich Hun- jek dunkel. Während sein Vater als Soldat dient, muss die Familie sich regelmäßig aus Angst vor den Bomben im Keller verschanzen. Kein Wunder, dass das Trauma des Krieges seine Kindheitserinnerungen weitestgehend aus- gelöscht hat. Doch ein Ereignis hat ihn bis heute begleitet: Die Verteilung von Geschenkpaketen der Aktion „Weih- nachten im Schuhkarton“. Eine Kirchengemeinde hatte Hunjek und andere Kinder seines Heimatdorfes zu einer Weihnachtsfeier eingeladen. Am Ende bekam jeder ein Schuhkartongeschenk. Die Freude über diese unerwartete Überraschung ist bis heute unvergessen. Inzwischen lebt Hunjek in München und engagiert sich selbst als Sam- melpunkt für die Aktion der christlichen Hilfsorganisation Samaritan’s Purse. Er selbst hat erfahren, welche Wirkung ein Schuhkarton haben kann und wie die hoffnungsvolle Botschaft der bedingungslosen Liebe Gottes nicht nur in Krisenzeiten durchtragen kann. Ein Geschenk besitzt der Familienvater übrigens immer noch: Einen Spielzeug-Feuerwehrwagen, mit dem heute sein Sohn spielt. Jetzt mitpacken, im November abgeben Auch dieses Jahr kann jeder Päckchenpacker mit seinem individuell zusam- mengestellten Geschenkpaket solche Hoffnungsgeschich- ten schreiben: Einfach einen eigenen Standard-Schuhkar- ton weihnachtlich gestalten oder vorgefertigte Samaritan’s Purse e.V.• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Haynauer Straße 72 A • D-12249 Berlin • Tel: +49 (0)30 - 76 883 434 presse@die-samariter.org • www.die-samariter.org Kartons unter jetzt-mitpacken.de bestellen. Dann werden die Pakete mit neuen und selbstgemachten Geschenken für Jungen oder Mädchen der Altersklasse zwei bis vier, fünf bis neun oder zehn bis 14 Jahren befüllt. Empfohlen wird eine Mischung aus Kleidung, Spielsachen, Schulma- terialien, Hygieneartikeln und Süßigkeiten. Packtipps und Hinweise, was nicht eingepackt werden sollte, sind un- ter www.weihnachten-im-schuhkarton.org zu finden. Pro beschenktem Kind wird eine Geldspende von zehn Euro empfohlen. „Jeder Beitrag – ob klein oder groß – ist eine Investition in das Leben von Kindern. Denn nur so kön- nen wir die Geschenkaktion auch künftig durchführen“, sagt Samaritan’s Purse-Vorstand Sylke Busenbender. Vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) wird die Aktion als förderungswürdig empfohlen. Die fertigen Päck- chen können in der Abgabewoche vom 8.-15. November zur Abgabestelle bei der SCHUSTER KG, Josef-Bayer-Stra- ße 10, 88250 Weingarten gebracht werden. Die Geschenk- pakete aus dem deutschsprachigen Raum gehen u. a. an Kinder in Bulgarien, Georgien, Lettland, Rumänien oder auch die krisengeschüttelte Ukraine. Alle Abgabeorte fin- det man auf der Webseite oder der Hotline 030-76 883 883. Über „Weihnachten im Schuhkarton“ „Weihnachten im Schuhkarton“ ist Teil der internationalen Aktion „Operation Christmas Child“ der christlichen Hilfs- organisation Samaritan’s Purse. Im vergangenen Jahr wurden weltweit rund 10,3 Millionen Kinder in etwa 100 Ländern erreicht. Der deutschsprachige Verein wird von Sylke Busenbender geleitet, internationaler Präsident ist Franklin Graham. Gastfamilien gesucht! Haben Sie ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei? Haben Sie Freude am Umgang mit Menschen, und kön- nen Sie sich vorstellen, eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten? Wir suchen im Landkreis Ravensburg engagierte Fa- milien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen für Erwachsene, die eine Behinderung haben. Sie erhalten dauerhafte Begleitung und Unterstützung durch unseren Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 977123-0, bwf-ravensburg@stiftung-liebenau.de, www. stiftung-liebenau.de/gastfamilie Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Samstag, 16. Oktober 2021 Gästeführer: Manfred Traub Wandern auf alten Kirchwegen: Von der Pfarrkirche Blitzenreute über den Leisen Steg nach Mehlishofen und Oberstaig Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Wenn man in der Geschichte zurückblickt, ist es noch nicht lange her, als pflichtbewusste Christen jeden Sonntags- gottesdienst zu besuchen hatten. Für die Bewohner auf abgelegenen Höfen und Weilern, weitab von der Pfarr- kirche, war es oftmals kein Honigschlecken, sich zu Fuß bei Wind und Wetter auf den langen Weg zur Kirche zu begeben. Da vor und während der Kriegszeiten kaum ein Auto unterwegs war, blieb den Kirchgängern nur der Fuß- marsch auf Jahrhunderte alten Kirchwegen von Messhau- sen, Ober- und Unterspringen oder eben von Mehlishofen und Oberstaig zur Kirche und wieder zurück. Wir wandern nun von Blitzenreute aus zum Leisen Steg, überqueren im Horber Tobel den Baienbach und weiter geht`s durch den farbenprächtigen Herbstwald zur An- höhe bei Mehlishofen. Nach einer kurzen Kaffeepause suchen wir einen Platz auf, der uns wohl den schöns- ten Blick ins Schussental gewährt .... und mit ein biss- chen Wetterglück grüßen von fern die schneebedeckten Gipfel der Alpenkette von der Zugspitze bis zum Säntis. Den Heimweg versuchen wir auf dem schon lange nicht mehr begangenen Oberstaiger Kirchweg, vorbei an der ehemaligen Biegenburg, zu bewältigen. Wer ein kleines Abenteuer erleben möchte, kommt bei dieser Tour auf seine Kosten. Streckenlänge: ca. 7 km Treffpunkt: Kirchplatz Blitzenreute Beginn: 14:00 Uhr, Ende: ca. 17:00 Uhr Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 17. Oktober 2021 Gästeführer: Günter Schwegler Rund um den Buchsee: Gegenwart und Vergangenheit; Geschichten vom Hof Themen rund um den Buchsee • Geschichtliches zurück bis Napoleon • Geologisches und Ökologisches • Und ein bisschen Familiäres Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwi- schenschussenundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. © DEIKE PRESS Lösung: Ordnung ist das halbe Leben. Orangen Stifte Salat Libelle Cent KW 2618 © DEIKE PRESS 741R37R4 Lösung: Ordnung ist das halbe Leben. Orangen, Stifte, Salat, Libelle, Cent Foto: © Zimmer/DEIKE Zubereitung Die Hefe in 100 Milliliter lauwarmem Wasser in einer großen Schüssel au ösen. Das restliche Wasser angießen und alle weiteren Zutaten bis auf die kernigen Hafer ocken zugeben und zu einem glatten Teig verar- beiten. Eine große Kastenform (30 cm) mit Backpapier auslegen, den Teig in die Form geben. Die kernigen Flocken darüberstreu- en und leicht andrücken. Mindestens 30 Minuten an einem war- men Ort abgedeckt gehen lassen. Die Form in den kalten Back- ofen stellen und bei 200 Grad Ober/Unterhitze etwa eine Stunde backen. Tipp: Für eine weihnachtliche Note kann man eine Mes- serspitze Lebkuchengewürz dazugeben. Schorten/DEIKE Körniges Haferbrot Deutsches Rezept Zubereitungszeit: ca. 15 Minuten Backzeit: ca. 60 Minuten Zutaten für ca. 16 Scheiben 1 Würfel Hefe, 500 ml lauwarmes Wasser 350 g Dinkelvollkornmehl, 180 g zarte Hafer ocken 60 g Sesamsaat, 60 g Sonnenblumenkerne 50 g Leinsamen, 50 g gehackte Walnüsse 1 EL Salz, 2 EL Obstessig, 1 EL Honig 40 g kernige Hafer ocken © Bouyssou/DEIKE au ösen. Das restliche Wasser angießen und alle weiteren Zutaten bis auf die 50 g Leinsamen, 50 g gehackte Walnüsse 1 EL Salz, 2 EL Obstessig, 1 EL Honig 40 g kernige Hafer ocken Foto: © Zimmer/DEIKE 755U08U4 Almhütte in Baienfurt zu vermieten Sie müssen nicht in die Alpen fahren, um einen zünftigen Hüttenzauber zu erleben. Mieten Sie einfach für sich und Ihre Gäste unsere uri- ge Hütte als Eventlocation für bis zu 30 Pers. (sitzend). Diese steht mitten im Gewerbegebiet in Baienfurt und ist die perfekte Lösung für einen unvergesslichen Abend in einem besonderen Ambiente. Wir suchen (m/w/d): Schreiner / Handwerker (Vollzeit) Fahrer (Voll- u. Teilzeit) Kfm. Mitarbeiter (Vollzeit) Infos unter 0751-76698300 oder info@tomobil.de Dogy Dog Kindermoden Ravensburg, Rosenstr. 11 Wir suchen: freundliche/n Verkäufer/in, Rentner/in auf 450-€-Basis für unseren Verkauf. Bei Interesse rufen Sie uns bitte an: Mobil: 01715130610 STELLENANGEBOTE MIETANGEBOTE IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Almhütte in Baienfurt zu vermieten Sie müssen nicht in die Alpen fahren, um einen zünftigen Hüttenzauber zu erleben. Mieten Sie einfach für sich und Ihre Gäste unsere uri- ge Hütte als Eventlocation für bis zu 30 Pers. (sitzend). Diese steht mitten im Gewerbegebiet in Baienfurt und ist die perfekte Lösung für einen unvergesslichen Abend in einem besonderen Ambiente. Wir suchen (m/w/d): Schreiner / Handwerker (Vollzeit) Fahrer (Voll- u. Teilzeit) Kfm. Mitarbeiter (Vollzeit) Infos unter 0751-76698300 oder info@tomobil.de Dogy Dog Kindermoden Ravensburg, Rosenstr. 11 Wir suchen: freundliche/n Verkäufer/in, Rentner/in auf 450-€-Basis für unseren Verkauf. Bei Interesse rufen Sie uns bitte an: Mobil: 01715130610 STELLENANGEBOTE MIETANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Wabenrätsel Der gesuchte Begriff bezeichnet eine Besichtigungstour per Boot. © Tanja Pohl/DEIKE 742R34R3 Lösung: Hafenrundfahrt N © Tanja Pohl/DEIKE H A e UDf a H RR T F N Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 41 Wie wärs mit uns? Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort: Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: hinder-tiefbau.de Die Kurt Hinder GmbH ist als langjährig erfolgreiches Bau- und Abbruchunternehmen zuverlässiger Partner für private, kommunale und überregionale Auftraggeber. Das vielseitige Leistungsspektrum von Hinder umfasst alle Leistungen in den Bereichen Abbruch, Tief- und Erdbau, Altlastensanierung, Recycling und Entsorgung sowie Deponiebetrieb. Freuen Sie sich in unserem Team auf: Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe mit Entwicklungsmöglichkeiten Kurze Entscheidungswege und viel Raum für Eigeninitiative Dienstwagen und eine überdurchschnittliche Vergütung Bewerben Sie sich jetzt: Kurt Hinder GmbH Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee | E-Mail jobs@hinder-tiefbau.de Bauleiter Abbruch (m/w/d) Bauleiter Tiefbau (m/w/d) Junior-Bauleiter Tiefbau (m/w/d) Bauabrechner (m/w/d) Sie... Ihre Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee jobs@hinder-tiefbau.de Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: www.hinder-tiefbau.de Wie wär‘s mit uns? Sie... Ihre Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee jobs@hinder-tiefbau.de Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: www.hinder-tiefbau.de Wie wär‘s mit uns? Sie... Ihre Aufgaben Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | Kammermoosstraße 22 | 88339 Bad Waldsee jobs@hinder-tiefbau.de Detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie unter: www.hinder-tiefbau.de Wie wär‘s mit uns? »In unserem Bewusstsein hat jeder Mensch ein Recht auf Entwicklung seiner individuellen Fähigkeiten in sozialen Bezügen.« Auf der Grundlage dieses Leitmotivs fördert und betreut die Stiftung KBZO in einer Vielzahl von Einrichtungen rund 1500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung. Für unser Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in Weingarten suchen wir ab sofort eine Schulbegleitung (w/m/d) 50 – 75 % in den Schulzeiten von 8.00 bis 15.30 Uhr. Die detaillierte Stellenbeschreibungen finden Sie auf: www.kbzo.de > Stellenangebote > Aktuelle Stellenangebote Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal. Stiftung KBZO Samuel Richter | 0751 4007-128 Sauterleutestraße 15 | 88250 Weingarten Wir sind anerkannte Einsatzstelle für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr. www.kbzo.de Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Wir beraten Sie gerne. Telefonisch unter 07154 82 22-0 oder per Mail an anzeigen@duv-wagner.de Sie möchten eine Kleinanzeige veröffentlichen?[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 4,47 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 15.10.2021
    Amtsblatt_KW_24_18_06_2021.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 18. Juni 2021 Nummer 24 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Historischer Vortrag zum Kinderheim St. Josef in Baindt Herzlich laden wir unsere Bürgerinnen und Bürger am Sonntag, 20 Juni, um 19.30 Uhr in die Schenk-Kon- rad-Halle ein. Archivar Ewald Graf aus Heiligenbronn hält anlässlich des Abschieds unserer beiden letzten Franziskanerinnen einen historischen Vortrag zum Kinderheim St. Josef in Baindt. Über acht Jahrzehnte haben die Franziskanerinnen das Kinderheim betrieben. 1903 wurde es in Betrieb genommen und bis 1982 fortgeführt. In dieser Zeit wurden über 6000 Kinder im Heim betreut. Der Vortrag beleuchtet die Herausforderungen, vor denen das Kinderheim stand, einzelne Schicksale wie auch heitere Begeben- heiten. Damit soll das Wirken der Franziskanerinnen in Baindt gewürdigt werden, das auch noch über die Zeit des Kinderheims hinausreichte mit der geistlichen Begleitung von Blindenschule, Altenzentrum, Gemeinde und dem Pilgerhospiz, nun Ende Juni jedoch zu Ende geht. Foto links: Sr. Margitta mit Kind auf dem Arm vor der Kirche (Klosterarchiv Heiligenbronn) Foto rechts: Kindergruppe mit Kinderwagen im Schnee beim winterlichen Spaziergang 1969/70 (Klosterarchiv Heiligenbronn) Selbstverständlich werden die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Der Eintritt ist frei, die Zahl der Plätze in der Schenk-Konrad-Halle ist begrenzt. Die Anmeldefrist ist bereits abgelaufen, jedoch werden für Kurzentschlossene Corona konform freie Plätze auf der Tribüne vorgehalten. Bitte beachten: Alle Besucher:innen müssen einen Impf- oder Genesungsnachweis bzw. einen tagesaktuellen Test vorweisen. Vor der Veranstaltung kann ein Selbsttest durchgeführt werden. Im Auftrag der Stiftung St. Franziskus Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Neuer Sprung für den Skateplatz an der Klosterwiesenschule Jugendliche der Gemeinde Baindt haben in ei- nem Brief an Frau Bürgermeisterin Rürup den Wunsch geäußert, dass sie sich den einen oder anderen neuen Sprung auf dem Skateplatz wünschen. Die bereits seit ca. 20 Jahren vor- handenen Geräte aus Metall sind bei Nässe rut- schig und auch nicht mehr so richtig spannend. Der Gemeinderat befürwortete das Anliegen, so dass ein neues Gerät - zur Freude der Jugend- lichen - gekauft und aufgebaut werden konnte. Wir wünschen unseren Jugendlichen ganz viel Spaß! Durchführung von Schnelltests – Vielen Dank an unsere Ehrenamtlichen! Die Teams aus Ehrenamtlichen des DRK Bereitschaftsdienstes Baien- furt-Baindt und dem CDU Ortsver- band Baindt haben ihre hervorragen- de Arbeit zunächst beendet und seit 16.06.21 an eine Fachfirma übergeben. Mit der neuen Corona-Teststation können an fünf Tagen in der Woche (Montag-Freitag) Schnelltests für un- sere Bürgerinnen und Bürger im Fo- yer der Schenk Konrad-Halle ange- boten werden. Über mehrere Wochen hinweg haben die Ehrenamtlichen sich um die Tes- tungen der Bürgerinnen und Bürger in Baindt gekümmert und dabei ihre eige- ne Gesundheit riskiert sowie viel Zeit für andere eingesetzt. Die Gemeindever- waltung dankt allen von Herzen für ih- ren Einsatz! Es zeigt sich immer wieder, dass wir diese Krise nur gemeinsam und im guten Miteinander bewältigen können. Alle Helfenden haben große Solidarität bewiesen. Wir danken auch Dr. Jens Scheibner mit seinem Team für die Durchführung der Schnelltests für unserer Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zum zweiten Bürgerdialog in Baindt (online, per Videokonferenz) am Mittwoch, den 7. Juli 2021, von 18:00 bis 20:00 Uhr Liebe Bürger*innen der Gemeinde Baindt, der digitale Wandel begegnet uns jeden Tag aufs Neue! Jedoch stehen oft besonders im ländlichen Raum eher Fragen zur digitalen Infrastruktur im Fokus der öffent- lichen Debatte. Digitalisierung ist jedoch viel mehr und betrifft uns in nahezu allen Lebensbereichen. Um eine erfolgreiche, digitale Zukunft zu gestalten ist es daher besonders wichtig, alle Bürger*innen einzubeziehen. Im Rahmen unseres Forschungsprojekts „Digitaldia- log21“ schaffen wir daher offene Begegnungsräume zur gemeinsamen Gestaltung des digitalen Wandels. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich an diesem Dialog zu beteiligen! Das Forschungsprojekt Digitaldialog21 versteht sich als Stimmungsbarometer für die Digitalisierung. Das Projekt wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) aus Mitteln der Lan- desdigitalisierungsstrategie digital@bw bis 2022 geför- dert. Zusammen mit der Hochschule für Medien in Stutt- gart, der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und zivilgesellschaftlichen Kooperationspartnern erforscht ein interdisziplinäres Team der Hochschule Furtwangen in einem breit angelegten Dialogprozess Chancen, Her- ausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten des digi- talen Wandels. Für weitere Informationen, siehe auch die Projektwebseite https://digitaldialog21.de In einem Teilprojekt der Hochschule Furtwangen beschäf- tigen wir uns besonders mit der Zukunft der Digitalisie- rung im ländlichen Raum in Baden-Württemberg. Dazu wurden bereits 2020 in mehreren Kooperationskommu- nen[1] des Forschungsprojektes, unter anderem auch in Baindt am 04.11.2020 per Videokonferenz, Bürgerdi- aloge und Befragungen zum digitalen Wandel durch- geführt. Nun geht es mit dem zweiten Bürgerdialog in Baindt weiter: Digitalen Wandel in Baindt gemeinsam gestalten! Der zweite Bürgerdialog zum digitalen Wandel in Baindt findet am Mittwoch, den 7. Juli 2021 von 18:00 bis 20:00 Uhr dieses Mal, aufgrund der noch unsicheren Pande- mielage im Landkreis, online per Videokonferenz. Ziel des Bürgerdialogs ist es, gemeinsam mit den Bür- ger*innen entlang innovativer Pilotprojekten die Potentiale und Herausforderungen des digitalen Wandels im länd- lichen Raum zu beleuchten und zukünftige Gestaltungs- vision im Workshop-Format für Baindt zu formulieren. Dabei stehen die Themenbereiche Bildung, Gesundheit und Wirtschaft im Fokus. Als Abschluss der Bürgerdialoge in den Kommunen fin- det am 29. Oktober 2021 in Stuttgart das landesübergrei- fende Bürgerforum Digitaldialog21 – Digitalen Wandel im ländlichen Raum gemeinsam gestalten statt. Dazu folgt eine gesonderte Einladung an die Bürger*innen der Gemeinde Baindt, die als Vertreter*innen für den ländlichen Raum im Rahmen des Bürgerforums über die Handlungsempfehlungen an die Landespolitik mit abstimmen können. Melden Sie sich zum zweiten Bürgerdialog in Baindt an! Bitte melden Sie sich mit Namen und Kontaktinfor- mation (Emailadresse) bis zum 06.07.2021 bei Herrn Andreas Scheibmaier (Hochschule Furtwangen) per E-Mail (sean@hs-furtwangen.de) oder Telefon (07723 920-2982) an! Sie erhalten dann umgehend eine Anmeldebestätigung mit allen weiteren Informationen. Die technischen An- forderungen für die Teilnahme an der Videokonferenz sind sehr gering, das System ist einfach und intuitiv ver- ständlich. Lassen Sie uns gemeinsam gestalten! Uns ist es wich- tig, ein breites Stimmungsbild für Baindt einzuholen und allen Bürger*innen die Möglichkeit zu geben sich zu beteiligen. Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, dann unterstützen Sie Mitbürger*innen, die nicht über die entsprechende digitale Infrastruktur oder Kenntnis- se verfügen. Bitte schauen Sie daher, wie man sich hier gegenseitig unterstützen kann, z.B. durch eine gemein- same Teilnahme in der Familie, Nachbarschaft oder sozialen Netzwerken! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus wieder geöffnet !!! Ab sofort ist das Betreten des Rathauses wieder ohne Terminvereinbarung möglich !!! Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch im Rathaus einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Erweiterung des Schnelltest-Angebotes in Baindt Schnelltests sind wichtig, um Infektionsketten im frühes- ten Stadium durchbrechen zu können. Jeder einzelne Fall, der durch einen Schnelltest, oder durch einen Selbsttest, herausgefunden wird, trägt dazu bei, die Infektionsketten schneller zu stoppen. Denn wenn Infektionen frühzeitig erkannt werden, können sich diese Personen sofort isolie- ren – und somit werden weniger bis gar keine Menschen angesteckt und müssen in Quarantäne. Teststation in der Schenk-Konrad-Halle Die Corona-Teststation „Gemeinsam neue Wege“ befindet sich im Eingangsbereich (Garderobe) der Schenk-Kon- rad-Halle, Mühlstraße 1 in 88255 Baindt. Voraussichtlicher Beginn der Teststation ist am Mittwoch den 16.06.2021 ab 08:00 Uhr. Anschließend finden die Testungen jeweils von Montag – Freitag von 08:00 – 10:00 Uhr und von 16:00 – 18:00 Uhr statt. Etwa 15 Minuten nach der Testung erhalten die Getesteten ihren Befund, wahlweise per E-Mail oder SMS zugeschickt. Wer sich Testen lassen möchte, wird dringend gebeten, auf www.coronatest-rv.de einen Termin zu vereinbaren. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch direkt vor Ort möglich. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Nähere Informationen werden Sie auf unserer Homepage https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/aktuelles -zu- corona/teststrategie finden. Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten nochmals daran erinnern, dass für die ersten und die letzten beiden Ferienwochen in den Sommerferien eine Ferienbetreuung in Baindt, in den Räumen der Klosterwiesenschule für alle Grundschüler und Kindergartenabgänger angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung benötigen, so unterstützt uns hier die Gemeinde Bai- enfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtal- schule. Anmeldeschluss ist der 12.07.2021. Näheres können Sie auch auf der Homepage der Ge- meinde Baindt erfahren. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Be- schlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Be- pflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Be- pflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplat- zes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Ge- bäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbei- ten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung-Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektrovertei- ler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leis- tungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entspre- chend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elek- tro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Ange- botssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebots- summe von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bocht- ler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Fir- ma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Fir- ma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen und Bedenken der Behörden und sons- tiger Träger öffentlicher Belange und Satzungs- beschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebau- ungsplan „Lilienstraße“ und der örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu je- dermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan- ge gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.02021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.02021. Die Änderungen beschränken sich auf Er- gänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan „Lilienstraße“ in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan „Bühl“ - Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Ge- legenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städte- baulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahr- bahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvor- schriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: - Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungs- konzeptes - Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ 4 - Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweite- rung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechts- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 behörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbe- hörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu ver- wirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungs- planes „2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Er- weiterung Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Ge- werbegebiet Mehlis“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebau- ungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Än- derungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzep- tes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bau- weise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Er- möglichung betrieblicher Erweiterungen zur Siche- rung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeits- plätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Struk- turen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Er- klärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Don- nerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegen- heit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutz- barkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsver- fahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans darge- stellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regional- verband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regio- nalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert wer- den, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksich- tigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt-Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriteri- en ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bür- germeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternati- vlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zu- sätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg - Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der dop- pelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Wal- danteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberan- kenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Wald- bereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist fest- zuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Wald- funktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Aus- weisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun be- kannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verän- dernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb ge- meinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen dar- stellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dar- gestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu ver- zichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zuge- stimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baien- furt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zu- schusses im Zusammenhang mit Werbemaß- nahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbe- maßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsför- derung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um ei- nen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Bai- enfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unter- stützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirt- schaftsverbund Baienfurt-Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße 1. Änderung“ auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerk- zeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdach- ten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Ne- bengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflä- chen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungs- planes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Ver- bindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebau- ungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abwei- chung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Wür- digung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städte- baulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossig- keit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamili- enhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zu- stimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrich- tung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bau- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 weise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herange- zogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschos- sige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2-geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäu- des von 10,50 m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanie- rungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Orts- kern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuord- nungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicher- stellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zu- rückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhö- hungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Ei- gentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanie- rungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Ver- kaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbei- trag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbei- trag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/ m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 ge- schossig). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärme- preis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu kön- nen, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insge- samt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung divi- diert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Haus- anschlussleitung auf dem Grundstück des Anschluss- nehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die not- wendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeit- punkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbe- nen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermö- gensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstan- dard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptverga- beverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Super- markt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge fest- gelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojektgegen- über Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Be- darfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergar- tenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjah- Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 res für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollen- deten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundes- weit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württem- berg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% fest- gelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungs- plätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkind- gruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kinder- gartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergarten- plätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnup- pe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 und dem 31.08.2019 geboren sind 221 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 und dem 31.08.2021 geboren sind 209 Kinder Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021) geboren sind. 186 Kinder In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrich- tungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemein- de für die Förderung des Waldorfkindergartens zustän- dig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortge- meinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die aus- wärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichs- gesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kin- dergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Re- gelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 An- meldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Ände- rung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnup- pe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergar- tenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kin- dergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergar- ten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfs- gerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kom- menden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Mar- tin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 ange- schrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengrup- pe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krip- pengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebser- laubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Grup- pe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Be- trieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Bauge- biet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kinder- garten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine wei- tere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pan- demie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergar- tens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt wer- den. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktions- übergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krip- pen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vie- ler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufneh- men und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr an- bieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kin- dern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungs- gesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungs- zeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Waldgruppe zu führen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Schmierereien, Ruhestörung Ein Gremiumsmitglied spricht die immer öfters auftre- tenden Schmierereien an Gebäuden, Schildern usw. im Gemeindegebiet an. Ebenso wurde am Wochenende (04. – 06.06.2021) im Baindter Bädle bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Verwaltung eine Security-Firma beauf- tragt hat, die das Baindter Bädle und die Klosterwie- senschule in den Abend- und Nachtstunden mehrmals kontrolliert. Darüber hinaus wird der Gemeindevoll- zugsbedienstete diese Bereiche zu den übrigen Zeiten ebenfalls verstärkt kontrollieren. b) Abschluss Kaufverträge Erlenstraße Es wurde zum wiederholten Male nachgefragt, ob die Kaufverträge zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass der Abschluss ei- nes Kaufvertrages noch aussteht. Die Terminfindung in diesem Fall gestaltet sich als recht schwierig. c) Erdwall Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Grundstückseigentümer an der Igelstraße den Wall wieder so herstellen, wie es vor der Bebauung war. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Anwohner bereits angeschrieben wurden, den Rück- bau zeitnah vorzunehmen. d) Rathaus Baindt – Öffnungszeiten Derzeit benötigt man für den Rathausbesuch einen Termin. Es wurde die Frage gestellt, ob Lockerungen der Öffnungszeiten des Rathauses geplant sind. Bür- germeisterin Rürup bemerkt, dass spätestens in zwei Wochen das Rathaus zu den normalen Öffnungszei- ten ohne Voranmeldung wieder zugänglich ist. e) Weg alte B 30 Richtung Kreisverkehr Es hat sich zwischenzeitlich ein Trampelpfad von der B 30 alt bei der Bäckerei Hausmann durch die Fläche der „Wasserhüterinnen“ Richtung Kreisverkehr gebil- det. Dieser Weg wird als Abkürzung hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt. In diesem Bereich sollte man eine klar definierte Wegeführung auch optisch vorgeben. Die Verwaltung wird sich dies vor Ort an- schauen und nach Lösungen suchen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 19. Juni / Sonntag, 20. Juni Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 19. Juni Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Sonntag, 20. Juni Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Irene und Hans Michael Kübel zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Veranstaltungskalender Juni 20.06. Erstkommunion Katholische Kirche 20.06. Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt Schenk-Konrad-Halle 25.06. Feierabendhock d´hoim Parkplatz Tennishalle 29.06. Rückfragekolloquium für potentielle Anker-Bewerber Schenk-Konrad-Halle Juli 01.07. DRK Blutspendetermin Schenk-Konrad-Halle 06.07. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 07.07. Netzwerk Bodensee Schenk-Konrad-Halle 16.07. Raspler JHV Schenk-Konrad-Halle 18.07. Musikverein JHV Schenk-Konrad-Halle 23.07. Feuerwehr JHV Zur Information Die besten Wünsche zur Ersten Heiligen Kommunion Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung gratulie- re ich allen Erstkommunionkindern und wünsche ihnen zu diesem ho- hen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Natur nah dran Augen zu und durch: Wenn blühende Wiesen für die Ar- tenvielfalt gemäht werden müssen „Natur nah dran“-Flächen in Baindt erhalten zum Teil Pflegeschnitte Baindt – Da blüht es gerade so schön und plötzlich wer- den die im Rahmen des Projekts „Natur nah dran“ extra für Wildbienen und Schmetterlinge angelegten Wildblu- menwiesen abgemäht. Was auf den ersten Blick nach einem herben Widerspruch aussieht, ist in Wirklichkeit ein durchdachter Schritt hin zu mehr Artenvielfalt. „Ein frü- her Pflegeschnitt im ersten oder zweiten Jahr ist wichtig, damit die neu eingesäten und noch kleinen Wildblumen Licht und Platz zum Wachsen bekommen. Sonst werden sie von schnell wachsenden und weniger erwünschten Pflanzen wie Gänsefuß, Hühnerhirse, Weißklee oder Lö- wenzahn überwuchert“, sagt Artenschutzreferent Martin Klatt vom NABU Baden-Württemberg. „Wenn man ganz genau hin schaut sieht man am Boden schon die Jung- pflanzen von Wegwarte, Margerite oder Salbei. Diese kön- nen jetzt wachsen und wir freuen uns auf eine weitere Blüte im Spätsommer.“ In den nächsten Jahren ist dann meist eine ein- oder zweimalige Mahd ausreichend, nachdem die Wildblumen ausgesamt haben. „Die im Projekt angelegten Biotope benötigen Anfangs etwas Geduld und Pflege, um sich zu entwickeln. Inter- essant ist auch, dass sie sich im Laufe der ersten Jah- re immer weiter verändern“, erklärt Martin Klatt vom NABU Baden-Württemberg. „Blühen beispielsweise an- fangs noch viele einjährige Pflanzen wie Mohn, Leimkraut oder Lein, etabliert sich mit der richtigen Pflege über die Jahre eine stabile Pflanzengemeinschaft mit mehrjähri- gen Arten wie Wiesen-Witwenblumen, Wiesen-Glocken- blumen oder Wiesen-Flockenblumen – das macht die Flächen als Lebensraum so attraktiv für viele Insekten und andere Tiere.“ Weitere Informationen: www.naturnahdran.de Foto: Pflegeschnitt benötigt: Gerade zu Anfang kann es nötig sein, eine blühende Wildblumenfläche abzumähen. Dadurch erhalten die noch kleinen Jungpflanzen von mehrjährigen Arten Platz und Licht zum Wachsen und weniger erwünschte Arten werden am Aussamen gehin- dert. Foto: NABU/Anette Marquardt Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 14. April 2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlos- sen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.182.450 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.182.450 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 € 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 € Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 GesamtbetragderEinzahlungen auslaufenderVerwaltungstätigkeitvon 1.010.450 € 2.2 GesamtbetragderAuszahlungen auslaufenderVerwaltungstätigkeitvon 1.010.450 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf desErgebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 GesamtbetragderEinzahlungen ausInvestitionstätigkeitvon 250.500 € 2.5 GesamtbetragderAuszahlungen ausInvestitionstätigkeitvon 365.500 € 2.6 VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarfausInvestitions- tätigkeit(Saldoaus2.4und2.5)von -115.000€ 2.7 VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -115.000€ 2.8 GesamtbetragderEinzahlungen ausFinanzierungstätigkeitvon 0 € 2.9 GesamtbetragderAuszahlungen ausFinanzierungstätigkeitvon 0 € 2.10VeranschlagterFinanzierungsmittel- überschuss/-bedarf ausFinanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11VeranschlagteÄnderungdesFinan- zierungsmittelbestands,Saldodes Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -115.000€ § 2 Kreditermächtigung DerGesamtbetragdervorgesehenenKreditaufnahmen fürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)wirdfestgesetztauf 0€. § 3 Verpflichtungsermächtigungen DerGesamtbetragdervorgesehenenErmächtigungen zumEingehenvonVerpflichtungen,diekünftigeHaus- haltsjahremitAuszahlungenfürInvestitionenundInves- titionsförderungsmaßnahmenbelasten(Verpflichtungs- ermächtigungen),wirdfestgesetztauf 0€. § 4 Kassenkredite DerHöchstbetragderKassenkreditewirdfestgesetztauf 250.000 €. § 5 Stellenplan DerimHaushaltsplanbeigefügteStellenplanistBestand- teildieserHaushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage DievorläufigeBetriebskostenumlagewirdauf931.380 €festgesetzt.HieraufwerdenAbschlagszahlungenauf MittejedenMonatsmitdervorläufigenUmlagefällig.Die endgültigeBetriebskostenumlagewirdentsprechendder Verbandssatzungfestgelegt. § 7 Kapitalumlage DieKapitalumlagewirdauf250.500€festgesetztund istvondenVerbandsgemeindendurchEigenmittelauf- zubringen. Berg,den14.April2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender DieBekanntmachungerfolgtaufgrundvon§18GKZi.V. mit§81,Abs.3derGemeindeordnungfürBaden-Würt- tembergunterdemHinweis,dassder Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit von Montag, den 07.06.2021 bis Dienstag, 15.06.2021 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse2,Zimmer5,währendderüblichen DienststundenzurEinsichtnahmeausgelegtist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 17.05.2021dieGesetzmäßigkeitgemäߧ28GKZi.V.mit §121Abs.2Gemeindeordnungbestätigt. Hinweis: EineetwaigeVerletzungvonVerfahrens-oderForm- vorschriftenderGemeindeordnungfürBaden-Württem- berg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenerVerfahrensvorschriftenbeimZustandekom- mendieserSatzungistnach§4Abs.4GemOunbeacht- lich,wennsienichtschriftlich innerhalbeinesJahres seitdieserBekanntmachungbeimAbwasserzweckver- bandMittleresSchussental,88276Berg,geltendge- machtwordenist;derSachverhalt,derdieVerletzung begründensoll,istzubezeichnen.Diesgiltnicht,wenn dieVorschriftenüberdieÖffentlichkeitderSitzung,die GenehmigungoderdieBekanntmachungderSatzung verletztwordensind. Fronreute,29.05.2021 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Polizeipräsidium Ravensburg „Callcenterbetrug - Vorsicht Abzocke!“ EinKooperationsprojektderregionalenApothekenmit demPolizeipräsidiumRavensburg. DasReferatPräventiondesPolizeipräsidiumsRavens- burghatzusammenmitnahezuallenApothekender LandkreiseSigmaringen,RavensburgunddesBoden- seekreiseseinemehrmonatigeInformationskampagne zurBekämpfungdessogenannten„Callcenterbetrug“ insLebengerufen.Werkünftig imZuständigkeitsbe- reichdesPolizeipräsidiumsRavensburg ineinerApo- thekeeinkauft,findet inseinerArzneimitteltüteeinen InformationsflyermitwichtigenVerhaltenstipps,prä- ventivenBotschaftenundErreichbarkeitenzudiesem Kriminalitätsphänomen. BeidieserBetrugsmaschegebensichdieTäteramTele- fonoderanderHaustürealsEnkel,Polizistenoderande- revertrauenswürdigePersonenaus,umaufdieseWeise vonihrenOpfernGeldoderandereWertgegenständezu erschleichen.DurchperfideRhetorikschaffenesdieBe- Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 trüger oft, die meist älteren Opfer so zu verunsichern und unter Druck zu setzen, sodass diese schließlich ihr Hab und Gut aushändigen und zumeist für immer verlieren. Die Präventionsaktion richtet sich vorwiegend an Senio- rinnen und Senioren sowie deren Angehörige. Insgesamt sollen über 30.000 Flyer und Plakate in nahezu allen Apo- theken den Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden und so die Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Monaten über die Betrugsmasche aufgeklärt und ent- sprechend sensibilisiert werden. DB Netz AG Elektrifizierung Bahnstrecken Ulm - Friedrichshafen - Lindau-Aeschach (Südbahn) Die DB Netz AG wird zum 01.07.2021 die neuen Oberlei- tungsanlagen mit einer Spannung von 15.000 Volt unter Spannung setzen, um den vor der Aufnahme des elekt- rischen Bahnbetriebes zum 13.12.2021 erforderlichen Pro- bebetrieb durchführen zu können. Mit der Unterspan- nungssetzung entsteht für alle Menschen, die im Bereich der Oberleitung leben, arbeiten bzw. sich in deren Nähe aufhalten, eine neue Situation. Ab dem 01.07.2021 müssen Menschen oder Gegenstände einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrdraht einhalten, bei Unterschreitung dieses Abstandes besteht Lebensgefahr. Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Fieberambulanz Ravensburg stellt Betrieb ein Die Fieberambulanz am St. Elisabethen-Klinikum in Ra- vensburg wurde am Montag 14. Juni 2021 bis auf Weite- res geschlossen. Durch die mittlerweile niedrigen Coro- na-Fallzahlen können die notwendigen Untersuchungen in den Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen geleistet werden. Die KVBW reagiert damit auf die zurückgehenden Infekti- onszahlen und die dadurch deutlich sinkenden Patienten- zahlen in der Fieberambulanz. Angesichts der Situation liegt dieser Schritt für Stefan Schäfer, den Pandemiebe- auftragten der KVBW für den Landkreis Ravensburg, auf der Hand: „Es macht keinen Sinn, die Fieberambu- lanz weiter aufrechtzuerhalten. Medizinisch notwendige PCR-Abstriche können am Wochenende wie bisher auch in der Notfallpraxis abgenommen werden.“ Patientinnen und Patienten, die für eine Corona-Infektion typische Symptome haben, wenden sich direkt an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt. Ebenfalls stehen die Co- rona-Schwerpunktpraxen als Anlaufstelle zur Verfügung, die hier zu finden sind: http://coronakarte.kvbawue.de Alles Gute - Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würt- temberg Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 22.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsy- chotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de Energie Agentur Ravensburg Bundesfinanzministerium schafft Einkommenssteuer- pflicht für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp ab Das PV-Netzwerk Bodensee-Oberschwaben möchte alle Eigentümer von Solarstromanlagen informieren, dass laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Anfang Juni 2021 sich künftig Betreiber von Photovol- taikanlagen mit einer Anlagengröße bis zu 10 kWp von der Einkommensteuer befreien lassen können. Damit kommt das Ministerium einer Initiative des Landes Ba- den-Württemberg aus dem vergangenen Oktober nach, die steuerliche Behandlung kleinerer Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz zu vereinfachen. Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen mit einer ins- tallierten Leistung von bis zu 10 kWp, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Bei den aufgeführten Photovoltaikanlagen ist auf schrift- lichen Antrag der steuerpflichtigen Person aus Vereinfa- chungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei ihnen liegt grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebha- berei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre. Steuerpflichtige müssen in diesen Fällen künftig keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Einnahmen aus dem Stromverkauf mehr machen. Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms, zum Beispiel aus der EEG-Einspeise- vergütung, werden in der Einkommensteuer damit nicht mehr berücksichtigt. Die Regelung gilt auch rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Steuerjahre. Hinweis: Es handelt sich ausdrücklich um ein „Wahlrecht“. Wer beispielsweise durch Abschreibungsmöglichkeiten Steuervorteile nutzen will, kann dem Ministerium zufol- ge weiterhin eine Gewinnerzielungsabsicht im Einzelfall nachweisen. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt aus- schließlich die ertragssteuerliche Behandlung der Photo- voltaikanlage, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Wie bisher können Anlagenbetreiber zur Regelbesteuerung optieren um den Kaufpreis der Anlage durch die Rückerstattung Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 der Umsatzsteuer zu reduzieren. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung zu wäh- len, in dem Fall jedoch ohne den Vorteil der Umsatzsteu- er-Rückvergütung. Für Detailinformationen wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater. Weitere Informationen zur Photovoltaik finden Sie auf der Internetseite des PV-Netzwerks Baden-Württemberg unter: www.photovoltaik-bw.de oder beim Photovoltaik- netzwerk Bodensee-Oberschwaben, Energieagentur Ra- vensburg gGmbH, Tel.: 0751 764 70 70, Mail: info@energieagentur-ravensburg.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 19. Juni - 27. Juni 2021 Gedanken zur Woche Ich gehe meinen Weg trotz aller Hindernisse, denn Gott geht mit mir. Darauf vertraue ich. Vertrauen, das ich mir nicht selbst machen kann, das mir geschenkt wird. Für das ich offen bin, für das ich bete. Ich gehe meinen Weg trotz aller Hindernisse, denn „mit meinem Gott überspringe ich Mauern“ und „er führt mich ins Weite“ (Psalm 18,30b†20a). Samstag, 19. Juni 09.30 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 1 11.00 Uhr Baindt - Probe für die Erstkommunion Gruppe 2 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Walter Klan, Eugen Halder, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Ida Selensky mit Angehörigen, Adalbert Berger, Thea Kränkle, Theresia und Alois Brei mit Angehörigen, Jahrtag: Erwin Fässler, Edu- ard Gelzenlichter, Anna Halder) Sonntag, 20. Juni - 12. Sonntag im Jahrkreis 09.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 1 (nicht öffentlich) 11.00 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppe 2 (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Montag, 21. Juni 10.00 Uhr Baindt - Dankgottesdienst für die Erstkom- munionkinder mit Segnung der religiösen Ge- genstände (nicht öffentlich) Dienstag, 22. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 23. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 24. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 25. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Theresia und Baptist Elbs mit Angehöri- gen, Monika Kronenberger, Karl Kuch, Irm- gard Schnez) Samstag, 26. Juni - Aktion Hoffnung 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Baindt - Aktion Hoffnung Punktsammlung. Sammelstation Villa Kunterbunt (Marswei- lerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bi- schof-Sproll-Saal 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 27. Juni - 13. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Patrozinium und Verabschiedung der Schwestern (nicht öffentlich) († Jutta Futterer, Silvia Snoek, Maria und Dona- tus Kaplan, Maria Kaplan, Maria und Alexan- der Zimmermann mit Angehörigen, Antonia und Eduard Bodank mit Angehörigen, Lydia Ungemach) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Feier der Erstkommunion - 20. Juni 2021 Die Feier der Erstkommunion: Das Jahr 2021 ist ein besonderes Jahr - auch für die Erstkommunion. Wir feiern den Gottesdienst um 9.00 Uhr (Gruppe 1) und um 11.00 Uhr Gruppe 2 Die Proben für die Gottesdienste sind: für Gruppe 1: Samstag 19. Juni ab 9.30 Uhr in der Kirche für Gruppe 2: Samstag 19. Juni ab 11.00 Uhr in der Kirche Folgende Kinder empfangen am Sonntag das Sakra- ment der Erstkommunion Rafael Dorn, Theo Großmann, Lena Himpel, Paulina Hirt, Anna Jaudas, Laura Klimm, Julia Köhn, Isabella Konzett, Mia Kriz, Leon Kutter, Jasmin Lott, Maximilian Mutscheler, Anton Pink, Alissia Reber, Jannik Schütz, Max Schützbach, Lisa Sonntag, Emily Steinbach Für den Kommuniongottesdienst: Mit den Kindern treffen wir uns jeweils 10 Minuten vorher auf den Kirchplatz. Bei Regen entsprechend in der Kirche. Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottesdiens- tes nicht mehr fotografieren (nur beim Einzug und Auszug noch möglich), um den würdigen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und He- rumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottesdienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommuniontag sind dann auf einer CD. Leider können wir am Abend keine gemeinsame Dankan- dacht halten. Die Familien erhalten einen Leitfaden, wie sie mit der Familie eine kleine Dankfeier nachmittags in der Kirche oder abends daheim halten können. Dankandacht für die Erstkommunionkinder Montag, 21. Juni um 10.00 Uhr in der Kirche Abgabe der Gewänder: Dienstag: 22. Juni 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 24. Juni 15.00 - 18.00 Uhr Erstkommunionkinder 2021 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2021, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Informationen zur Firmung Alle Jugendliche, die im Zeitraum vom 1.8. 2006 - 30.09.2007 geboren wurden und bei uns in den Pfar- rämtern gemeldet sind, haben in der letzten Woche einen Brief mit näheren Unterlagen erhalten. . Dabei ist auch ein Brief für die Eltern. Schaut Euch die Unterlagen genau an und entscheidet Euch, ob Ihr den Weg - bei aller momen- tanen Unklarheit - mitgehen wollt. Lasst Euch auf diese spannendes Experiment mit einem jungen, dynamischen motivierten, Firmteam ein. Falls Du jemanden kennst, der auch in diesem Zeitpunkt geboren ist und zu unserer Gemeinde gehört, aber den Brief nicht erhalten halt, melde dich bei uns. Gerne kannst Du auch auf der Homepage unserer Kirchengemeinde nachschauen. Ich denke die letzten Monate hat unsere Fähigkeit flexibel zu agieren deutlich zugenommen. Klasse - wie sich die Menschen darauf eingelassen haben. Ich bin selber gespannt und neugierig, wie es werden wird, und freue mich auf jeden Fall, Euch wiederzusehen. Silvia Lehmann, Gemeindereferentin Altkleidersmmlung Aktion Hoffnung, Samstag 26. Juni Wir bitten Sie Ihren Altkleidersack in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr an die Villa Kun- terbunt (Marsweilerstraße 24) neben dem Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal abzugeben. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. 2018 kamen auch wir in Baindt in den Genuss für unser Projekt in Bolivien. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke zur Abholung bereit. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Bericht der Online-KGR-Sitzung vom 20.05.2021 Der KGR beschäftigte sich mit zwei Schwerpunktthemen: Erster Schwerpunkt war die Verabschiedung der Hei- ligenbronner Schwestern Ende Juni 2021. Damit steht unserer Kirchengemeinde ein weitreichender Einschnitt bevor. Viele Gemeindemitglieder sind mit Sr. Carola und Sr. Johanella eng verbunden, beide Schwestern haben in die Kirchengemeinde hinein gewirkt durch das Austeilen der Krankenkommunion, die Gestaltung von Wortgot- tesfeiern im Altenheim Selige Irmgard und viele andere Dienste, die sie im Verborgenen taten. Die Verabschie- dung der Schwestern soll im Sonntagsgottesdienst am 27.06.2021 mit anschließendem Festakt und Stehempfang sowie einem Mittagessen für geladene Gäste gebührend gefeiert werden, soweit es die Coronabestimmungen zu- lassen. Nähere Informationen dazu erscheinen zu gege- bener Zeit im Amtsblatt. Der zweite Sitzungsschwerpunkt bildete die kirchliche Kin- der- und Jugendarbeit in der Seelsorgeeinheit Baindt - Baienfurt. Die Jugendlichen wünschen sich für die Zukunft weiterhin Firmgottesdienste im kleineren Rahmen, so wie sie bei der Firmung Ende April stattgefunden haben. Der KGR unterstützt dieses Anliegen der Jugendlichen auch gegenüber der Diözesanleitung in Form eines Briefes an Bischof Gebhard Fürst. Ein weiteres Thema war die Anstellung eines hauptamt- lichen Kinder- und Jugendreferenten für unsere Seel- sorgeeinheit. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen wünschen sich einen hauptamtlichen Begleiter, der/die sie bei kirchlichen Angeboten unterstützt und begleitet und eine Bezugsperson für ihre Anliegen werden soll. Der KGR weiß um die Bedeutung der Kinder und Jugendlichen für unsere Seelsorgeeinheit: Mit der jungen Generation entwi- ckelt sich unsere Kirche weiter und bleibt lebendig. Auch bei diesem wichtigen Anliegen können die Jugendlichen auf die Unterstützung des KGRs zählen. Im September 2021 soll eine Sitzung auf SE- Ebene gemeinsam mit in- teressierten und engagierten Akteuren der kirchlichen Jugendarbeit stattfinden, zu der Jugendreferent David Bösl aus Bad Waldsee eingeladen wird und mit einem Bericht über sein Arbeitsfeld „mobile kirchliche Jugend- arbeit“ informieren wird. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. Lk 19,10 Sonntag, 20. Juni 09.30 (!) Uhr Baienfurt Gottesdienst im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus (bei Regen in der Ev. Kirche) Mittwoch, 23. Juni 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Jugendkreis vor dem Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Ein ganz schöner Aufschlag, den Jesus hier macht: Er greift ein Bild der Erwartung auf - die Sehnsucht nach einem Helfer, direkt von Gott, der das Durcheinander in der Welt zurecht bringt. Der Prophet Daniel war der Erste, der diese Erwartung geweckt hat. Und Jesus stellt sich hin und sagt: Schaut her, ich bin Got- tes Antwort auf das, was ihr vom Leben erwartet. So ein Anspruch will erst mal verdaut werden. Nicht we- nige sind enttäuscht, bis heute. Denn sobald unsere dif- fusen Erwartungen konkret beantwortet werden, finden auch Illusionen ein Ende und ich muss selbst überlegen, wie ich mich dazu jetzt verhalte. Jesus, Gottes ganz konkrete Antwort auf unsere Erwar- tungen vom Leben macht klar: Gottes Liebe ist nicht ein- fach nur göttliche Legitimation unserer menschlichen Vorstellungen von Moral und Anstand. Immer wieder hat er seine Zeitgenossen vor den Kopf gestoßen, indem er gerade die Gemeinschaft mit denen gesucht hat, die au- ßen vor waren, weil sie dem Bild eines anständigen Men- schen nicht entsprochen haben. Jesus grenzt keinen aus, er sucht Gemeinschaft. Und diese Gemeinschaft ist die größte Überraschung, denn sie lässt niemanden unverändert: Sie sucht und verändert und lässt Menschen erleben, dass sie schon längst von Gott gefunden und geliebt sind. Wie können wir als Christenmenschen heute Menschen suchen, die Gottes Liebe erreichen will und sie erleben lassen, wie Gott es mit ihnen meint? Der erste Schritt ist, uns selbst klar zu werden, dass wir von Gott gesucht, gefunden und geliebt sind - mit allem, was uns ausmacht. Das verändert uns und lässt den Wunsch und die Ideen wachsen, Kirche für und mit den Menschen zu sein. Gottes Segen! - Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unse- rer Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stun- den über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Liebe Kreative Heute bringt uns Gerda Kistner aus Weingarten Farbe in unser Leben. Kann denn ein Hahn fröhlicher und stolzer daherkommen? Danke für dieses wunderbare Aquarell. Ja Farbe können wir nach den vielen grauen Regentagen nun wirklich brauchen, das hellt unsere Stimmung auf. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr und um 15 Uhr statt. Die regelmäßi- gen Veranstaltungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauf- lagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Trainer gesucht! Wir suchen Verstärkung für unser Trai- nerteam im Kinder- und Jugendfußball!!! • Du hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? • Fußball ist deine große Leidenschaft und du hast selbst aktiv Fußball gespielt? • Du bist ehrgeizig und möchtest die Kinder & Jugend- liche weiterentwickeln? • Du bist ein Teamplayer und verbringst deine Freizeit gerne auf dem Sportplatz? Perfekt - Du bist bei uns genau richtig! Melde dich doch einfach unter reinhold.maucher@ kabelbw.de und stelle dich kurz vor. Das bringt es Dir, Jugendtrainer beim SV Baindt zu sein: • Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung • Individuelle Trainingsgestaltung & Spielausrichtung • Gemeinsame Events mit dem gesamten Trainer- und Jugendleitungsteam • Eine ehrenamtliche Tätigkeit Das erwarten wir von Dir: • Einsatz von Freizeit (2 mal wöchentlich Training + Spiel am Wochenende) • Arbeitseinsätze bei der Repräsentation der Ju- gendabteilung in der Gemeinde Baindt • Kooperation mit den anderen Jugendtrainern • Organisation deiner Mannschaft (Einteilung Eltern für Vereinsveranstaltungen) • Gesunder Ehrgeiz beim Umgang mit Kindern und Ju- gendlichen • Gemäß dem wfv ein erweitertes Führungszeugnis • Eine Trainer-Lizenz ist kein Muss, kann aber gerne im Rahmen Deiner Tätigkeit bei uns erworben werden Weitere Infos gibt es auf unserer Homepage: www.sv-baindt-fussball.de Wir freuen uns auf dich! Musikverein Baindt Feierabendhock 2021 d‘hoim Dieses Jahr hätte der Musikverein sein 110-jähriges Bestehen mit einem „Dorf- fest XXL“ gefeiert. Diese Feier müssen wir pandemiebedingt verschieben. Um dennoch ein bisschen Dorffest-Feeling aufkommen zu lassen, gibt es dieses Jahr den „Feierabendhock d‘hoim“. Am 25.06.2021 zwischen 16:00 - 20:00 Uhr können Sie auf dem Parkplatz der Tennishalle die Zutaten dafür abholen. Schwäbischer Wurstsalat mit Brot 7,50 € Schweizer Wurstsalat mit Brot 7,50 € Einfacher Wurstsalat mit Brot 7,50 € Getränke (Bier, Radler, Most rot, Fanta) 1,50 € Bitte bestellen Sie bis 23.06.2021 unter: E-Mail (feierabendhock@mv-baindt.de) WhatsApp (0152/08225293) Telefon (0152/08225293) 18 - 20 Uhr Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und wünschen einen Guten Appetit. Ihr Musikverein Baindt e.V. Hauptversammlung 2021 Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonn- tag, 18.07.2021 um 10.30 Uhr laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht über das vergangene Jahr 4. Bericht des Jugendleiters 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassierer (für 2 Jahre) Jugendleiter (für 2 Jahre) 2 Beisitzer (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer (für 1 Jahr) 9. Vorschau 2021 und 2022 10. Anträge und Verschiedenes Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Aus aktuellem Anlass werden dieses Jahr keine Ehrungen vorgenommen. Diese werden wir bei der nächstmöglichen Gelegenheit nachholen. Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Ronald Spah- linger, Marsweilerstr. 1, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Förderverein Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- ein Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag 18.07.2021 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt (unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Sicherheits- vorschriften). Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen: Vorsitzender (für 2 Jahre) Kassenprüfer (für 1 Jahr) • Vorschau 2021 und 2021 • Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 11.07.2021 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Die Vorstandschaft Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Neuwahlen im Wirtschafts- verbund Baienfurt-Baindt Am vergangenen Donnerstag fand die diesjährige Haupt- versammlung des Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V., in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt, statt. Die Vor- standschaft wurde erfolgreich neu aufgestellt. Zum neuen Vorsitzenden wurde Kurosch Sattar (Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt) einstimmig gewählt. Ebenfalls einstimmig fiel die Wahl zum 2. Vorsitzenden auf Manuel Werner (Kappler Umweltservice GmbH, Baindt). Die Wahl zum Schriftführer ging einstimmig an Sascha Pfund (Heithier Fensterbau GmbH) und die des Kassier ebenfalls einstimmig an Timo Reiner (Angie Haardesign). Als Beisitzer konnten einstimmig gewählt werden Ronald Spahlinger (Spahlinger Steuerberatung), Michael Lindel (Bosch Service Lindel+Zeller GmbH), Thomas Riesterer (Pfaff Logistik GmbH) und Stefan Braunwarth (Kreisspar- kasse Ravensburg). Wir gratulieren der neu gewählten Vorstandschaft und wünschen für das zukünftige Tun viel Erfolg. Ich sage auf Wiedersehen. Nach 22 Jahren WBB-Vorstandsarbeit, davon nun 10 Jahre als Vorsitzende, blicke ich auf tolle Stunden, Tage, Jahre und erfolgreiche Projekte zurück, sowie auf viele wunderbare Begegnungen und Erfahrungen, die mir viel Energie gegeben haben. Diese Zeit hat eine Menge positiver Spuren und Erinne- rungen hinterlassen, für die ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken möchte. Mein DANK geht an meine Vorstandskollegen, an alle Mitglieder, sowie an die Bür- germeister, die Gemeinderäte und den Mitarbeitern der Rathäuser unserer beiden Gemeinden, für das in mich gesetzte Vertrauen und die tolle Zusammenarbeit. Die Arbeit für unseren Verbund hat mir immer viel Spaß ge- macht und es war mir eine Ehre, diese Arbeit erfolgreich ausführen zu dürfen. Kurosch Satter, 1. Vorsitzender Zum Erfolg gehört aber auch die Ver- änderung. Dieser Erkenntnis folge ich nun und es ist uns gelungen, den Wechsel auch gleich als Generationen- wechsel zu vollziehen. Ich wünsche meinem Nachfolger Ku- rosch Sattar mit seinem gesamten Team, ebenso viel Erfolg und densel- ben Teamspirit, den ich in den vielen Jahren mit meinen Vorstandskollegen erleben durfte und bitte Sie alle, ihm und der gesamten Vorstandschaft Ihr Vertrauen entgegen zu bringen. Ich grüße Sie ganz herzlich und sage einfach Auf Wiedersehen, Ihre Angelika Söndgen Neu gewählte Vorstandschaft, v.l.n.r. Thomas Riesterer (GF Pfaff Logistik GmbH), Günter A. Binder (BM Baien- furt), Sascha Pfund (Heithier Fensterbau GmbH), Kurosch Sattar (Graf & Riss Baumaschinen GmbH), Manuel Wer- ner (Kappler Umweltservice GmbH), Simone Rürup (BM Baindt), Stefan Braunwarth (Kreissparkasse Baienfurt), Timo Reiner (Angie Haardesign) Rückschau Corona-Schnelltests Mitte April startete der Ortsverband der CDU Corona-Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle. Test-Teilnehmer erhielten nach dem Nasenabstrich und einer 15-minütigen Wartezeit ihr schriftliches Testergebnis, und damit die Möglichkeit zu Frisörbesuch, Fußballtraining oder einer Einkehr in einer Gaststätte. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Seit dem 16.06. bietet die Gemeinde über GNW von Mon- tag bis Freitag täglich Schnelltests an. Die CDU beendet deshalb das Testangebot am Freitagabend. Wir freuen uns, dass Woche für Woche 60 bis 80 Baindter Bürgerinnen und Bürger unser Angebot in Anspruch ge- nommen haben, und damit wieder ein Stück Normalität und Sicherheit im Alltag zurück erhalten konnten. Ganz beson- ders freut uns, dass alle Teilnehmer mit einem negativen Testergebnis die Schenk-Konrad-Halle verlassen konnten. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Hurra, wir dürfen wieder wandern Wanderung im Eistobel Treffpunkt: Sonntag, 20. Juni 2021, 11.00 Uhr Festplatz. Gehzeit ca. 3 Std., Fahrpreis 12,00 €. Einkehr nach Ab- sprach vor Ort. Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt und wird nur den geltenden Hygienevorschriften durchgeführt. Anmeldung nur telefonisch bis Freitag, 18.06.2021, 18.00 Uhr beim WF. Marija Selimi, Tel. 0751 21981. Festes Schuhwerk, Getränke und evtl. Stöcke. Die Wanderung findet nur bei trockenem Wetter statt Gemütliche Wanderung am Bodensee Nonnenhorn - Wasserburg - Nonnenhorn Treffpunkt: Dienstag, 22. Juni 2021, 11.30 Uhr Char- lottenplatz, Bussteig 5, Gehzeit 2,5 Std., Fahrpreis 5,00 €. Einkehr beim Weingut Peter Hornstein, Nonnenhorn. Rückkehr gegen 18.00 Uhr. - feste Schuhe und Getränke - Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt, daher nur mit Anmeldung bis 20.06.21, 20.00 Uhr beim WF. Al- fons Horn, T. 075142485. Diese Wanderung kann nur unter den gültigen Hygiene- vorschriften durchgeführt werden. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Anmeldung zum Blumenschmuckwettbewerb 2021 Der diesjährige Blumenschmuckwettbewerb des Vereins Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. findet - vorbehalt- lich der dann gültigen Vorschriften - am Samstag, 19. Juni 2021 ab 8.00 Uhr statt. Lange war es nicht sicher, ob wir den Wettbewerb durchführen können, aber jetzt hoffen wir einfach, dass sich die Situation nicht wieder verschlechtert. Mit finanzieller Unterstützung durch die Gemeinde wer- den die schönsten Vorgärten, Balkone und Terrassenbe- pflanzungen bewertet. Eine neutrale Bewerterkommission wird am Samstag, 19. Juni die Begehung machen und die Punkte vergeben. Machen Sie bitte mit an dieser Aktion zur Ortsverschönerung. Ermuntern Sie auch Ihre Nachbarn, ob Vereinsmitglied oder nicht, sich an diesem gemeinnützigen Wettbewerb zu beteiligen. Gerade auch neue Gartenbesit- zer oder Hauseigentümer sind herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich bei Thomas Bernhardt unter Tele- fon 0160/3374806 an. Freundlich grüßt Sie alle die Vorstandschaft der Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e.V. Vorstand Thomas Bernhardt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Wann ist Borreliose eine Berufskrankheit? Borreliose kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufskrankheit sein, die von der gesetzlichen Unfallver- sicherung zu entschädigen wäre. Die Ursache für Borreliose ist in der Regel ein Zeckenstich. Sie kann zur Arbeits- oder Berufsunfähigkeit der Betroffe- nen führen, die mitunter lebenslang an Folgeschäden leiden. Damit die Berufsgenossenschaft Borreliose als Berufs- krankheit anerkennen kann, muss nachgewiesen sein, dass die Zecke den Versicherten während der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit gestochen hat. Bei Forstarbeitern, Holzrückern, Berufsjägern, landwirtschaftlichen Unterneh- mern mit Bodenbewirtschaftung, Wanderschäfern sowie bei Beschäftigten im Gartenbau kann die Landwirtschaft- liche Berufsgenossenschaft (LBG) grundsätzlich davon ausgehen, dass die Infektion während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist, es sei denn, die Ge- samtumstände sprechen im Einzelfall dagegen. Schwieriger wird die Beurteilung bei Personen mit ande- ren Arbeitsschwerpunkten. Dazu gehören zum Beispiel Nebenerwerbslandwirte oder Landmaschinenfahrer. Bei ihnen ergibt erst die Ermittlung im konkreten Einzelfall, ob es sich um eine Berufskrankheit handeln kann. Gerade für diese Menschen ist es deshalb wichtig, einen lückenlosen Nachweis erbringen zu können. Die LBG rät daher, ein Verbandsbuch zu führen, in dem jeder Zeckenstich dokumentiert wird. Im Zweifelsfall sollte frühzeitig ein Arzt aufgesucht und gebeten werden, der LBG den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Der Arzt sollte auch Hautrötungen attestieren, weil die so- genannte Wanderröte ein Anzeichen für eine Borreliose sein kann. Der Arzt wird entsprechende Untersuchungen durchführen. Stellt er Borreliose fest, wird er in aller Regel eine Behandlung mit einem Antibiotikum beginnen und den Befund mit Einverständnis des Patienten an die LBG übermitteln. Unternehmer oder Beschäftigte können auch selbst einen Verdacht an die LBG melden. Wurde der Verdacht auf Borreliose an die LBG gemeldet, wird die Anerkennung als Berufskrankheit auch beim Auftreten von Spätfolgen einfacher. Trotzdem bedarf es klinischer Befunde. Denn auch typische Anzeichen für Borreliose, zum Beispiel Knie- oder Nervenschmerzen, können andere Gründe haben, die nicht im Zusammen- hang mit einem Zeckenstich stehen. Die LBG wertet die Befunde aus und erkennt eine Berufskrankheit an, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Pflegebedürftige vor Hitze schützen Andauernde hohe Temperaturen, so wie in den Sommer- monaten der vergangenen Jahre, sind ein Gesundheits- risiko. Extrem belastend wird die Situation, wenn es auch nachts nicht mehr abkühlt. Pflegebedürftige und alte Menschen leiden darunter besonders. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gibt Tipps, wie Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen solche Hitzeperioden erträglicher machen können. Jeder Mensch hat allerdings ein anderes Emp- finden, so dass alle Maßnahmen am Wohlbefinden und am Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person angepasst werden müssen Für erträgliche Temperaturen sorgen Auch wenn Sie keine Klimaanlage haben, können Sie die Raumtemperatur beeinflussen, indem Sie ausschließlich sehr früh morgens und nachts lüften, ansonsten aber Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 die Hitze aussperren. Wenn die pflegebedürftige Person es möchte, dann lassen Sie tagsüber die Jalousien her- unter, ziehen Sie die Vorhänge zu und halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Ein Ventilator sorgt für Luftbewe- gung. Für Verdunstungskälte sorgen feuchte, im Raum aufgehängte Tücher. Möchte die pflegebedürftige Person nach draußen an die frische Luft, dann planen sie diese Aufenthalte sehr früh morgens ein und meiden Sie die Mittagshitze. Leichte und luftige Kleidung aus atmungsaktiven Stoffen macht heiße Tage erträglicher. Je nach persönlichem Empfinden reicht zum Zudecken in der Regel eine dünne Baumwolldecke oder ein Laken. Ein Handtuch über dem Kopfkissen des Pflegebedürftigen kann schnell gewech- selt werden, wenn es verschwitzt ist. Manche Pflegebe- dürftige schätzen die Erfrischung durch kühle Hand- oder Fußbäder sehr. Essen und Trinken Mindestens 1,5 - 2 Liter Flüssigkeit sollten Pflegebedürf- tige täglich zu sich nehmen. Bei älteren Menschen lässt das Durstgefühl aber nach, so dass sie mitunter zu we- nig trinken. Gerade bei großer Hitze ist die Gefahr einer Dehydrierung dann groß. Warnzeichen sind Fieber, Ver- wirrtheitszustände und übermäßige Erschöpfung. Bemer- ken Sie solche Anzeichen, rufen Sie den Notarzt. Damit es nicht soweit kommt, sollten Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen häufig zuckerarme Getränke und erfrischen- de Kaltschalen anbieten. Alkohol und Koffein belasten den Kreislauf zusätzlich. Sie sollten deshalb gemieden werden. Apfelsaft-Schorle, gemischt aus zwei Teilen Mineralwas- ser und einem Teil Saft wirken ähnlich wie isotonische Getränke. Sie versorgen den Körper mit Mineralstoffen wie zum Beispiel Magnesium, Natrium und Kalium. Einen Überblick darüber, wieviel Flüssigkeit über den Tag verteilt aufgenommen wird, gibt ein Trinkprotokoll. Suppen zählen natürlich mit. Saftiges Obst und Gemüse, wie zum Beispiel Melonen und Gurken, helfen ebenfalls, die erforderliche Flüssigkeitsmenge zu erreichen. Auch ein Wassereis ist eine schöne Abwechslung. Keine Frage, das Essen muss vor allem schmecken. Üppi- ge, schwere Speisen belasten jedoch den Kreislauf zusätz- lich. Leichte Alternativen zum beliebten Braten mit der di- cken Soße sind zum Beispiel Kartoffeln mit Kräuterquark, gedünsteter Fisch mit Gemüse, ein bunter Sommersalat oder eine Mehlspeise mit Kompott. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel DRK Kreisverband Ravensburg e. V. Fußball-EM Millionen haben miterlebt, wie wichtig Herzdruckmas- sage ist „Nach dem Kollaps und der erfolgreichen Wiederbele- bung des dänischen Fußballprofis Christian Eriksen mitten während der Live-Übertragung im EM-Vorrundenspiel ist vielen Millionen Menschen klar geworden, wie wichtig und wie wirkungsvoll die Herzdruckmassage ist“, so Markus Friedel, Leiter des Erste Hilfeprogramms beim DRK Kreis- verband Ravensburg e.V. Entscheidend ist, sofort mit der Wiederbelebung zu beginnen. Jeder Bürger muss die drei Schritte verinnerlichen: Prüfen, ob ein Hilfsbedürftiger bewusstlos ist. Hilfe rufen, am bes- ten über den Notruf 112. Und schließlich „drücken: Beide Hände auf der Mitte des Brustkorbs aufsetzen und den Brustkorb einhundert Mal pro Minute sechs Zentimeter in Richtung Boden drücken. In Notfallsituationen ist Erste Hilfe auch in Corona-Zeiten unerlässlich. So muss beispielsweise bei Menschen mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort mit Wiederbele- bungsmaßnahmen begonnen werden. Ersthelferinnen und Ersthelfer sollten dabei jedoch aktuell einige Hygie- nemaßnahmen beachten, um sich vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sagt Frie- del: „So kann auf die Atemspende bei Erwachsenen ver- zichtet werden. Diese sollte bei unklarer Corona-Infekti- onslage nicht durchgeführt werden. Hier genügt dann die Herzdruckmassage.“ In Deutschland erleiden nach Angaben des Deutschen Reanimationsregisters jährlich mehr als 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Kranken- hauses, 60 Prozent dieser Fälle treten zu Hause auf. Nur zehn Prozent aller Betroffenen überleben. Anzeichen für einen Herz-Kreislauf-Stillstand sind: - die Betroffenen bewegen sich nicht mehr - sie reagieren nicht auf laute Ansprache und Rütteln an den Schultern - ihre Atmung ist unregelmäßig, sehr langsam oder gar nicht mehr vorhanden „Aus Unsicherheit trauen sich viele Menschen nicht, zu helfen: Nur in etwa 40 Prozent der Fälle beginnen Lai- en mit der Reanimation“, so Markus Friedel vom Roten Kreuz. Dabei kann eine sofortige Herzdruckmassage Le- ben retten: „Die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreis- lauf-Stillstand können damit verdoppelt bis verdreifacht werden.“ Zeit ist dabei kostbar, denn das Gehirn beginnt bereits nach drei bis fünf Minuten ohne Blutfluss zu ster- ben. Ein zusätzlich hinzugezogener Defibrillator kann da- bei auch helfen. Ist aber zunächst zweitrangig. Wichtiger ist die Herzdruckmassage zu starten. Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Die Integrierte Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 112 leitet einen zusätzlich auch telefonisch während der Wiederbelebungsmaßnahme an und unterstützt so, bis der Notarzt vor Ort eintritt. Erste Hilfe Wissen auffrischen lohnt sich, neben der Herz- druckmassage gibt es einige weitere Basismaßnahmen. Das Rote Kreuz bietet nahezu täglich Erste-Hilfe-Lehr- gänge oder Auffrischungskurse an. Diese können online gebucht werden unter: https://www.drk-rv.de/angebote - kurse/erste-hilfe-kurse.html Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Am Sonntag, 20.06., heißt es erstmals wieder „Auf ins Museum!“ am Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben Wolfegg - mit einem Erlebnistag zum Thema „Von der Faser bis zum Hemd“ Wie entsteht Kleidung? Wo kommt sie her? Welche Ar- beitsschritte sind nötig, bis ein fertiges Hemd entsteht? Diesen Fragen können die Besucher am 20.06. am Bau- ernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben ganz praktisch nachgehen und dabei spielerisch einen der jahrhunder- telang tragenden Wirtschaftszweige unserer Region neu entdecken. Mit zahlreichen Vorführungen und Mitmach-Aktionen wid- met sich das Museum von 10.00 bis 18.00 Uhr dem langen Prozess, bis am Ende ein fertiges, alltägliches Kleidungs- stück entsteht. Mit dabei: Klöpplerinnen, Spinnerinnen, Fil- zerinnen, Handnäherinnen und Strickerinnen, denen man gespannt über die Schulter schauen und dabei die Kunst- fertigkeit uralter Kulturtechniken bewundern kann. Das ein oder andere handgemachte Stück lässt sich erwerben und liebevoll verschenken oder als Andenken mit nachhause nehmen. Außerdem wird die Flachsbauerngruppe am Haus Andrinet in die Flachsweberei einführen. In der Zehntscheu- er empfängt die Besucher/innen eine Textil-Ausstellung mit alten bäuerlichen Gewändern. Nahe der ‚Gastarbei- ter‘-Ausstellung im Fischerhaus informiert ein Infostand zu den Folgen der globalisierten Textilwirtschaft. Das Lädele lädt seinem textilen und kunsthandwerklichen Sortiment, Schleckeis, Süßigkeiten und Souvenirs zum Schmökern ein. Auch zum Mitmachen ist an diesem Tag so Einiges ge- boten: Unter anderem können sich Klein und Groß selbst darin versuchen, Wolle zu waschen oder ein Webbrett zu bauen. Im idyllischen Obstgarten hinter dem Hof Reisch erzählt eine Erzählerin um 11.00 und 13.00 Uhr Märchen rund um das Thema Spinnen. „Ein sicheres und schönes Erleben ist auch in Zeiten der Pandemie für Groß und Klein im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben möglich“, ist Museumsleiterin Tan- ja Kreutzer überzeugt: „Wir haben alle Programmpunkte des Erlebnistags corona-konform konzipiert. Die Vorfüh- rungen und Aktivitäten finden größtenteils im Freien statt. An den einzelnen Stationen herrscht Maskenpflicht und es wird auf die Einhaltung der nötigen Abstände geachtet. So schaffen wir eine Atmosphäre, die mit größtmöglichem Schutz gleichsam schöne gemeinsame neue Entdeckun- gen für Jung und Alt erlaubt. Wir freuen uns, wenn mit dem Erlebnistag wieder ein Stück mehr Lebendigkeit auf unser Gelände zurückkehrt.“ Auch fürs leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt: In der unter neuem Pächter wiedereröffneten Museums- gaststätte im Fischerhaus verwöhnen gutbürgerliche Sch- mankerl den Gaumen oder lässt sich im schattigen Bier- garten so manch‘ kühles Getränk genießen. Wenngleich für den Besuch der Außengastronomie aktuell noch ein negativer Coronatest erforderlich ist, so dürfen Spei- sen ausnahmsweise auch zum Verzehr im Museum mit- genommen werden. Außerdem bieten die Landfrauen „Flachswickel“ als Versucherle an. Museumsakademie 2021 im Bauernhaus-Museum - noch freie Plätze! In diesem Sommer bietet das Bauernhaus-Museum All- gäu-Oberschwaben Wolfegg wieder eine vielfältige Aus- wahl an Tageskursen im Rahmen der Museumsakade- mie an. Die Kurse sind von Einzelpersonen buchbar und geben einen Einblick in verschiedene handwerkliche und künstlerische Techniken wie Weidenflechten oder Seifen machen. Die Kurse finden unter Anleitung von Expert/ innen zumeist im Freien und unter den geltenden Hygi- eneregeln statt. Die nächsten Termine: 26. Juni: Färben mit Pflanzen 3. Juli: Seifen machen Das vollständige Programm und den Anmeldebogen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Eine An- meldung ist auch telefonisch unter 07527 95500 möglich. Auf der Website erfahren Sie, welche weiteren spannen- den Angebote das Bauernhaus-Museum zu bieten hat, zum Beispiel kostenlose Kurzführungen an Sonn- und Feiertagen oder die monatlichen Baustellen-Führungen über den neuen Hof Beck. Für das leibliche Wohl sorgen die neuen Gastwirte in der Museumsgaststätte Fischerhaus mit schwäbischer Küche, Kaffee und Kuchen. Das Team des Bauernhaus-Museums freut sich auf Ih- ren Besuch! H0 6 Kreuzstraße 34 40210 Düsseldorf Ein Drehbuch mit glücklichem Ende? Ob Krimis, Komödien oder Science-Fiction – zu einem guten Dreh- buch gehört ein glückliches Ende. Sehen Sie das auch so? Damit die Alzheimer-Krankheit nicht zum Dieb unserer Erinne- rungen wird, übernehmen Sie Regie und spenden Sie heute für eine lmreife Zukun ohne Alzheimer. Für ein noch schnelleres Happy End nutzen Sie das Spendenformular unter folgendem Link: www.alzheimer-forschung.de/3951 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Welches Sportereignis verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? RÄTSELSPASS FÜR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 histor. spani- sche Flotte Sumpf- gelände Untiefe im Meer altröm. Musik- instru- ment eh. rus- sische Raum- station un- nach- giebig Jagd- reise in Afrika Renn- reifen ohne Profil mongol. Herr- scher- titel Land- wirt- schaft betreff. spani- scher Ausruf schwei- zerisches Kartoffel- gericht Volley- ball-Va- riante Wolle der Angora- ziege Arbeits- gang beim Fischen Fahne Spielzug beim Volleyball altnord. Sagen- samm- lung Enkel Moham- meds (7. Jh.) Blüten- stands- form Wagnis ganz, sehr Heraus- geber Initialen Carrells Verdau- ungs- organ Wasser- ball-Va- riante Mann- schafts- sport Span- nungs- wandler (Kw.) Abwehr- technik beim Volleyball völlig, ‚auf ... und Verderb‘ Gesetz, Anord- nung Abk.: Segel- schiff Fischöl Bau- hilfs- stoff südamer. Drogen- pflanze Sport- grund- satz Geübt- heit Ab- schieds- gruß ital. Dra- matiker (Nobel- Preis) Blüten- pracht höchster Vulkan Hawaiis Wende- ruf beim Segeln Wortteil: natürlich, naturbe- lassen Abk.: Fürwort Ton, Ge- räusch Gebets- zeit kleine Abstell- kammer Kunst- stil weißer Süd- afrikaner Spielzug beim Volleyball Seebad in Irland Abk. für Torwart Gewandt- heit im Beneh- men Burgun- der- wein ver- dickter Wurzel- teil ein Schiffs- tau en vogue franz., latei- nisch: und Nord- deut- scher Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L M O H A I R T F L A G G E G A R N B H U S A I N R S D E D I T O R R C D A R M H A N D B A L L V I K T O R I A D A L S S T R A N G E D E I H R O K A D E K K A L K I F O F L O R K E A O E K O S K T I R A U F S C H L A G B R E T W H O B E A U N E I P A R D U N R E K N O L L E F R I E S E E X I L O F E N S T WURFKREIS1 2 3 4 5 6 7 8 9 Wie hieß das offizielle Maskottchen der Handball-WM 2007? A. MISCHA B. HANNIBALL C. GOLEO D. COBI Die Felder 1 bis 9 ergeben einen Teil des Spielfelds. BALLSPIEL-F ANS BALLSPIEL-F ANS REBUSREBUS QUIZQUIZ Welches Sportereignis verbirgt sich hinter dem Bilderrätsel? RÄTSELSPASS FÜR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 histor. spani- sche Flotte Sumpf- gelände Untiefe im Meer altröm. Musik- instru- ment eh. rus- sische Raum- station un- nach- giebig Jagd- reise in Afrika Renn- reifen ohne Profil mongol. Herr- scher- titel Land- wirt- schaft betreff. spani- scher Ausruf schwei- zerisches Kartoffel- gericht Volley- ball-Va- riante Wolle der Angora- ziege Arbeits- gang beim Fischen Fahne Spielzug beim Volleyball altnord. Sagen- samm- lung Enkel Moham- meds (7. Jh.) Blüten- stands- form Wagnis ganz, sehr Heraus- geber Initialen Carrells Verdau- ungs- organ Wasser- ball-Va- riante Mann- schafts- sport Span- nungs- wandler (Kw.) Abwehr- technik beim Volleyball völlig, ‚auf ... und Verderb‘ Gesetz, Anord- nung Abk.: Segel- schiff Fischöl Bau- hilfs- stoff südamer. Drogen- pflanze Sport- grund- satz Geübt- heit Ab- schieds- gruß ital. Dra- matiker (Nobel- Preis) Blüten- pracht höchster Vulkan Hawaiis Wende- ruf beim Segeln Wortteil: natürlich, naturbe- lassen Abk.: Fürwort Ton, Ge- räusch Gebets- zeit kleine Abstell- kammer Kunst- stil weißer Süd- afrikaner Spielzug beim Volleyball Seebad in Irland Abk. für Torwart Gewandt- heit im Beneh- men Burgun- der- wein ver- dickter Wurzel- teil ein Schiffs- tau en vogue franz., latei- nisch: und Nord- deut- scher Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L WURFKREIS1 2 3 4 5 6 7 8 9 Wie hieß das offizielle Maskottchen der Handball-WM 2007? A. MISCHA B. HANNIBALL C. GOLEO D. COBI Die Felder 1 bis 9 ergeben einen Teil des Spielfelds. BALLSPIEL-F ANS BALLSPIEL-F ANS REBUSREBUS QUIZQUIZ 9 Aus- lands- bleibe (Flucht) Wärme- spender Kfz-Z. Steinfurt A M M S K O R O E S T I S M A S H B A L L M O H A I R T F L A G G E G A R N B H U S A I N R S D E D I T O R R C D A R M H A N D B A L L V I K T O R I A D A L S S T R A N G E D E I H R O K A D E K K A L K I F O F L O R K E A O E K O S K T I R A U F S C H L A G B R E T W H O B E A U N E I P A R D U N R E K N O L L E F R I E S E E X I L O F E N S T WURFKREIS lf elds. Lösung zu "Quiz": B. Hanniball Lösung Rebus: Handballweltmeisterschaft (HUNDE, BALL, WELT, MEISEN, SAFT) 695R74R © van Hoorn/DEIKE 753R09R1 Lösung: Paula musste 13 Brücken überqueren. Finde den schnellsten Weg zum Leuchtturm. Wie viele Brücken musste Paula überqueren? Zum Leuchtturm GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Über 30 Jahre Fensterbau u. Insektenschutz • Lichtschachtabdeckungen • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Baienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Industrietore… Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Telefon: 07552 2602-0 Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Über 30 Jahre Fensterbau u. Insektenschutz • Lichtschachtabdeckungen • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Baienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Industrietore… Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Telefon: 07552 2602-0 Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 24 Business Partner Controller (m/w/d) Job-ID: 36621 Mitarbeiter (m/w/d) Pharmazeutische Produktion Beraten Sie an unserem Standort Ravensburg das Manage- ment proaktiv und unabhängig bei der Unternehmens- steuerung. Erste Berufserfahrung im Controlling und eine hohe Affi nität für neue Technologien bringen Sie mit. Unterstützen Sie an unseren Produktionsstätten in Ravensburg (Job-ID 32786), Ravensburg-Mariatal (34664) und Langenargen (34702) die Herstellung teils lebensnot- wendiger Medikamente. Gerne auch Quereinstieg! Führen Sie an den Standorten Ravensburg oder Langenargen die chemischen und bioanalytischen Freigabe prüfungen von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln durch. Abgeschlossene Berufsausbildung als Techn. Assistent, CTA oder Chemielaborant (m/w/d) erforderlich. Weltweit Patienten zu mehr Lebensqualität verhelfen! Vorteile: intensive Einarbeitung, Top-Gehalt Eintrittsdatum: sofort bzw. nach Vereinbarung Arbeitszeit: Vollzeit Für alle Stellenausschreibungen gilt: Laborant (m/w/d) Chemische Analytik Job-ID: 34501 Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten bei uns und bewerben Sie sich jetzt: vetter-pharma.com/karriere Vetter – für mehr Lebensqualität. VAUDE (sprich [fau’de]) bietet funktionelle und innovative Produkte für Berg- und Bikesportler. VAUDE steht für umweltfreundliche Produkte aus fairer Herstellung. Am Firmensitz im süddeutschen Tettnang sind rund 500 Mitarbeiter beschäftigt. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir: Mitarbeiter (m/w/d) Logistik / Wareneingang / Kommissionierung Mitarbeiter (m/w/d) Materialien - Datenmanagement (50%) Buchhalter (m/w/d) Finanzbuchhaltung - Schwerpunkt Kreditoren Mitarbeiter (m/w/d) Manufaktur Mitarbeiter (m/w/d) Reparaturwerkstatt Jobber / Ferienkräfte (m/w/d) für die Bereiche Logistik / Manufaktur Für mehr Informationen besuche unsere Karriere-Website unter www.VAUDE.com/Karriere. Wir freuen uns auf Deine Mitarbeit. VAUDE Sport GmbH & Co. KG, Vaude-Straße 2, 88069 Tettnang, Tel 07542 5306-0 Wir suchen Dich – Werde Teil unserer Seilschaft KFZ-MARKT STELLENANGEBOTE „„WWiiee ggeehhtt eeiinnee PPaattiieenntteennvveerrffüügguunngg??““ BBeeii uunnss ffiinnddeenn ssiiee RRaatt!! www.bestattungen-wohlschiess.de TTeell.. 00775511//4433442255 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Gemütlich Rasten in Kümmerazhofen. Altdorferstr. 40 88339 Kümmerazhofen Legen Sie im idyllischen Bike-in eine Pause ein und füllen Sie Ihren Proviant mit regionalen und süd- tiroler Spezialitäten. Unser Frische-Automat ist rund um die Uhr für Sie zugänglich. Bad Waldsee BergatreuteWeingarten Kümmerazhofen Bike-In Wolpertswende Aulendorf Durlesbach Reute Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Schausonntage wieder in Sattelbach von 13.30-16.00 Uhr *ohne Beratung, ohne Verkauf, ohne Kuchenverkauf Schausonntage wieder in Sattelbach von 13.30-16.00 Uhr Markus Haller GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 4,33 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 18.06.2021
      Amtsblatt_KW_30_30_07_2021-.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 30. Juli 2021 Nummer 30-32 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gelungene Bürgerwerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte Vorstellung der Ergebnisse in der Gemeinderatssitzung am 03. August 2021 Am 24. Juli 2021 fand die Bürgerwerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte in der Schenk-Konrad-Hal- le statt. Der Bürgerwerkstatt ging ein Spaziergang durch die Ortsmitte voraus. Im Rahmen des geführten Ortspazier- gangs wurden an Ort und Stelle wesentliche Aspekte für die angestrebte Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte betrachtet. Nach dem Spaziergang gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eine konstruktive und nach vorn gerichtete Diskussion in mehrere Arbeitsgruppen. Beim Feedback waren sich alle Teilnehmenden einig: Sie stimmten voll zu, dass mit dieser Veranstaltung eine gute Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte geschaffen wurde. Alle Bürgerinnen und Bürger die interessiert sind, jedoch keine Zeit für die Teilnahme an der Bürger- werkstatt hatten, laden wir herzlich zur Gemein- deratssitzung am 03. August 2021 um 18.00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Über die in der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Anre- gungen und Ideen wird in dieser Gemeinderatssit- zung berichtet. Im weiteren Verlauf wird das Ergebnis reflektiert und mit dem Ziel aufbereitet, einen konkre- tisierten Entwurf im Herbst mit unseren Bürgerinnen und Bürgern nochmals abzustimmen, bevor der Plan dann in die finale Ausarbeitung geht. Vor Ort auf dem künftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal Reges Interesse beim Austausch auf dem Dorfplatz. In der Diskussion mit dem Fachplaner, wie soll unser Dorfplatz werden? Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität Mögliche Maßnahmen für die fachgerechte Pflege von Streuobstbäumen Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch mangelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen zunehmend gefährdet. Der Landkreis und die Gemeinde Baindt unterstützen daher Eigentümer:innen von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese langfristig zu erhalten. Zudem wird die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege unterstützt. Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbe- stände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungs- bzw. Erhaltungspfle- ge. Ihr Eigenanteil ist gedeckt auf einen Beitrag von 25 Euro je Baum. Lediglich die Entsorgung des Schnittgut ist von Ihnen sicherzustellen. Sie können sich für dieses Projekt bewerben, müssen sich aber vor- aussichtlich bis zur übernächsten Schnitt- periode gedulden. Die Anmeldung wäre bei der Gemeinde Baindt bis zum 31. Au- gust einzureichen. Unter www.naturviel- falt-rv.de sowie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-ver- kehr/streuobst finden Sie die Anmeldeun- terlagen. Darüber hinaus wäre die Förderung einer weiteren Pflanzaktion von Jungbäumen sowie dem zwingend notwendigen Pflanzschnitt und den Erziehungsschnitten in den ersten fünf Jahren nach der Pflan- zung möglich. Hierfür würden wir gerne Ihr Interesse kennen. Haben Sie Interesse an einer Sammel- bestellung für Jungbäume, an den entsprechenden Pflanzschnitten oder generell an fachgerechten Schnittmaßnahmen für ihre bestehende Streuobstbäume? Vor einer Beauftragung des Fachwarts würde der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang sowie Ablauf der Pflege be- sprochen. Ihr Eigenanteil wäre wiederum gedeckt auf 25 Euro je Baum. Melden Sie Ihr Interesse ger- ne bis zum 20. August an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40). Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch mangelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen zunehmend gefährdet. Der Landkreis und die Gemeinde Baindt unterstützen daher Eigentümer:innen von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese langfristig zu erhalten. Zudem wird die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege unterstützt. Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden pflegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten für Obst- und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine Verjüngungs- bzw. Erhaltungspflege. Ihr Eigenanteil ist gedeckt auf einen Beitrag von 25 Euro je Baum. Lediglich die Entsorgung des Schnittgut ist von Ihnen sicherzustellen. Sie können sich für dieses Projekt bewerben, müssen sich aber voraussichtlich bis zur übernächsten Schnittperiode gedulden. Die Anmeldung wäre bei der Gemeinde Baindt bis zum 31. August einzureichen. Unter www.naturvielfalt-rv.de sowie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/streuobst finden Sie die Anmeldeunterlagen. Darüber hinaus wäre die Förderung einer weiteren Pflanzaktion von Jungbäumen sowie dem zwingend notwendigen Pflanzschnitt und den Erziehungsschnitten in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung möglich. Hierfür würden wir gerne Ihr Interesse kennen. Haben Sie Interesse an einer Sammelbestellung für Jungbäume, an den entsprechenden Pflanzschnitten oder generell an fachgerechten Schnittmaßnahmen für ihre bestehende Streuobstbäume? Vor einer Beauftragung des Fachwarts würde der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang sowie Ablauf der Pflege besprochen. Ihr Eigenanteil wäre wiederum gedeckt auf 25 Euro je Baum. Melden Sie Ihr Interesse gerne bis zum 20. August an Frau Maurer (f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40). Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Ein erhaltenswerter Streuobstbaum vor und nach der fachgerechten Pflegemaßnahme Ein erhaltenswerter Streuobstbaum vor und nach der fachgerechten Pflegemaßnahme Erfolgsprojekte zum Erhalt der Biodiversität Mögliche Maßnahmen für die fachgerechte Pflege von Streuobstbäumen Streuobstbestände sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Arten und haben eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild unserer Region. Die Pflege von Streuobstbeständen ist jedoch sehr zeitintensiv und erfordert viel Fachwissen. Durch ngelnde Pflege und Mistelbefall sind mittlerweile leider viele unserer Streuobstwiesen gefährdet. Der Landkreis und die Gemeinde Baindt unterstützen daher Eigentümer:innen von wertvollen Streuobstbeständen bei der Pflege, mit dem Ziel diese ristig zu erhalten. Zudem wird die Pflanzung von Jungbäumen sowie deren fachgerechte Baumpflege unterstützt. Im Projekt „1000 schnittige Obstbäume“ werden flegebedürftige Streuobstbestände von Fachwarten und Gartenbau im Zeitraum November bis April fachgerecht geschnitten. Bei dieser Schnittmaßnahme handelt es sich um eine - bzw. Erhaltungspflege. Ihr Eigenanteil ist gedeckt auf einen Beitrag von 25 Euro je Baum. Lediglich die Entsorgung des Schnittgut ist von Ihnen sicherzustellen. Sie können sich für dieses Projekt bewerben, müssen sich aber voraussichtlich bis zur übernächsten Schnittperiode gedulden. Die wäre bei der Gemeinde Baindt bis zum 31. August einzureichen. Unter www.naturvielfalt-rv.de sowie auf unserer Homepage unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/streuobst finden Sie die Anmeldeunterlagen. Darüber hinaus wäre die Förderung einer weiteren Pflanzaktion von Jungbäumen sowie dem zwingend notwendigen Pflanzschnitt und den Erziehungsschnitten in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung möglich. Hierfür würden wir gerne Ihr Interesse kennen. Haben Sie an einer Sammelbestellung für Jungbäume, an den entsprechenden Pflanzschnitten oder generell an fachgerechten Schnittmaßnahmen für ihre bestehende Streuobstbäume? Vor einer Beauftragung des Fachwarts würde der Bestand gemeinsam mit Ihnen besichtigt und der Umfang sowie Ablauf der Pflege besprochen. Ihr Eigenanteil wäre wiederum gedeckt auf 25 Euro je Baum. Melden Sie Ihr Interesse gerne bis zum 20. August an Frau Maurer f.maurer@baindt.de, Tel.Nr.: 07502 9406-40). Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung zum Erhalt der Streuobstbestände in der Gemeinde Baindt. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Nachruf In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem ehemaligen Mitarbeiter Herr Anton Elbs der im Alter von 69 Jahren nach langer Krankheit verstorben ist. Bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2015 war er 33 Jahre bei der Gemeinde als Bauhofmitarbeiter, davon mehrere Jahre als stellvertretender Bauhofleiter, beschäftigt. Er war ein fleißiger, zuverlässiger, hilfsbereiterund durch seine akkurate Arbeitsweise geschätzter Mitarbeiter. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Für den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung Simone Rürup, Bürgermeisterin Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Heberling gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Erzieher (m/w/d) Die Gemeinde Baindt sucht für ihren 7-gruppigen Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmög- lichsten Eintritt einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450 € Basis sowie eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std/Woche. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Reichen Sie diese bitte bis zum 13. August 2021 beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt ein. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne die Kindergar- tenleiterin Frau Stoll unter der Tel.-Nr. 07502/94114141 zur Verfügung. Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Bitte Personen vorschlagen! Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Oktober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 17. September 2021 Personen mit, die es Ihrer Meinung nach verdient ha- ben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de oder Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0, E-Mail: elvira.heine@baindt.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Landkreis Ravensburg Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg mit insges. rd. 18.000 Einwohnern suchen gemeinsam – vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n qualifizierte/n Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung (m/w/d) 100 % Stellte, zunächst befristet auf drei Jahre mit der Option einer Verlängerung Ihre Aufgabenschwerpunkte … Entwicklung einer Konzeption "Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040" inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung, insbesondere Erhebung und Auswertung klimaschutzrelevanter Daten der kommunalen Liegenschaften Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoring-Prozesses Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung Mitwirkung und Begleitung des european energy award-Prozesses Mitwirkung am Integrierten Klimaschutzkonzept des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Strukturierung und Koordinierung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen (u.a. Pressearbeit, Aktionen und Kampagnen) Vernetzung mit Klimaschutzmanagern und weiteren relevanten Akteuren in der Region Aufbau und Koordination der Vernetzung verschiedener Akteure mit lokalen und regionalen Projektpartnern Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel, Vorbereitung politischer Beschlüsse sowie Mitwirkung bei der Berichterstattung in den politischen Gremien Vertretung der Gemeinde auch in Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppen Ansprechpartner für Themen zum kommunalen Klimaschutz Ihr Potential … abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder vergleichbare Qualifikation, fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bautechnischen Aspekten Berufserfahrung im Bereich des kommunalen Klimaschutzes wäre von Vorteil Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Moderationstechniken Selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln sowie eine hohe Organisationsfähigkeit Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung Wir bieten Ihnen … eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Beschäftigung im Rahmen einer Projektförderung - zunächst befristet für die Dauer von drei Jahren, jedoch mit der Option einer Verlängerung eine Vergütung je nach persönlicher Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages des öffentlichen Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Landkreis Ravensburg Die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg mit insges. rd. 18.000 Einwohnern suchen gemeinsam – vorbehaltlich des Zuwendungsbescheids – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n qualifizierte/n Koordinator/in für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung (m/w/d) 100 % Stellte, zunächst befristet auf drei Jahre mit der Option einer Verlängerung Ihre Aufgabenschwerpunkte ... • Entwicklung einer Konzeption „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ inklusive Bestandsaufnahme und Bilanzierung, insbesondere Erhebung und Auswertung klimaschutzrelevanter Daten der kommunalen Liegenschaften • Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans • Unterstützung bei der schrittweisen Umsetzung der definierten Maßnahmen • Aufbau und Durchführung eines regelmäßigen Monitoring-Prozesses • Dokumentation der Ergebnisse, interne Kommunikation und Berichterstattung • Mitwirkung und Begleitung des european energy award-Prozesses • Mitwirkung am Integrierten Klimaschutzkonzept des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental • Strukturierung und Koordinierung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit den zu beteili- genden Dienststellen (u.a. Pressearbeit, Aktionen und Kampagnen) • Vernetzung mit Klimaschutzmanagern und weiteren relevanten Akteuren in der Region Aufbau und Koordination der Vernetzung verschiedener Akteure mit lokalen und regionalen Projektpartnern • Abwicklung von Förderprogrammen sowie die Akquise neuer Fördermittel, Vorbereitung politischer Be- schlüsse sowie Mitwirkung bei der Berichterstattung in den politischen Gremien • Vertretung der Gemeinde auch in Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppen • Ansprechpartner für Themen zum kommunalen Klimaschutz Ihr Potential ... • abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Umwelt, Klimaschutz und Energie oder • vergleichbare Qualifikation, fundierte fachliche Kenntnisse in den Bereichen kommunales Energie- und Kli- maschutzmanagement, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie zu bautechnischen Aspekten • Berufserfahrung im Bereich des kommunalen Klimaschutzes wäre von Vorteil • Kenntnisse und Erfahrung in Projektsteuerung und Projektmanagement sowie in Präsentations- und Mode- rationstechniken • Selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln sowie eine hohe Organisationsfähigkeit • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz • Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung Wir bieten Ihnen ... • eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Beschäftigung im Rahmen einer Projektförderung - zunächst befristet für die Dauer von drei Jahren, jedoch mit der Option einer Verlängerung • eine Vergütung je nach persönlicher Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages des öffent- lichen Dienstes (TVöD) • die Möglichkeit zur Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung nach TVöD • flexible Arbeitszeiten Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 29. August 2021 an die Gemeinde Baienfurt, Marktplatz 1, 88255 Baienfurt oder an karriere@baienfurt.de. Für Fragen steht Ihnen Frau Anja Lenkeit von der Bauverwaltung der Gemeinde Baienfurt unter Telefon 0751 / 4000-46 oder anja.lenkeit@baienfurt.de gerne zur Verfügung. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende st auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik Weiterentwicklung der Anlagentechnik Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs Dokumentation der Betriebsdaten Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Qualifikation Abwassermeister/in oder Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unsere Verpflichtung einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpenlandes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schus- sental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammen- geschlossen. Die Kläranlage in Kanzach ist auf 25.000 Einwoh- nerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen und hat einen Beschäftigungs- umfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste werden mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisation der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regeltechnik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, können Sie selbständig, flexibel und eigenverant- wortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen – Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Lei- tungsposition in der im schönen Schussental eingebetteten Kläranlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Privat liegen mit der attraktiven Region nahe des Bodensees und des Voralpen- landes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 05.09.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per Mail: m.hugger@berg-schus- sental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Mittwoch, 11. August muss das Rathaus aus pro- grammtechnischen Gründen geschlossen bleiben, te- lefonisch sind wir jedoch erreichbar. In wichtigen Ange- legenheiten können für diesen Tag trotzdem Termine vereinbart werden. Warn-App NINA Die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Kata- strophenhilfe entwickelte und kostenlose Notfall-Infor- mations- und Nachrichten-App NINA wird zur amtlichen Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahren- lagen eingesetzt. Ob Gefahrstoffausbreitung, Trinkwas- serverunreinigung oder Großbrand - über NINA erhalten Sie rund um die Uhr schnelle und gesicherte Informati- onen über Gefahrenlagen. Darüber hinaus werden auch Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersage- zentralen in die Warn-App eingespeist. Das Land Ba- den-Württemberg warnt über NINA vor Gefahrensitu- ationen und versorgt die Bürgerinnen und Bürger mit konkreten Handlungsempfehlungen. NINA ist die App, die flächendeckend in ganz Baden-Württemberg von den zuständigen Behörden der Gemeinden, Städte, Krei- se und des Landes zur amtlichen Warnung eingesetzt werden kann. Über NINA können Sie sowohl Warnungen für bestimm- te Orte erhalten, beispielsweise Ihren Wohn- oder Ar- beitsort, als auch Meldungen für Ihren jeweils aktuellen Standort empfangen. Alle Warnmeldungen können auf Wunsch als Push-Benachrichtigung empfangen und mit einem Warnton versehen werden. Damit kann NINA die Menschen in allen Lebenslagen auf eine Gefahrensitua- tion aufmerksam machen, sozusagen „wecken“. NINA ist damit die „Sirene für die Hosentasche“. Die Warnmeldungen enthalten neben Informationen zur konkreten Gefahrensituation auch entsprechende Handlungsempfehlungen, beispielweise, dass Türen und Fenster bei einem Brand aufgrund von Rauchgasen ge- schlossen zu halten sind. Neben der Warnfunktion bietet NINA auch Tipps und Empfehlungen zu richtigem Verhalten in Gefahrensitua- tionen. Seit einiger Zeit bietet die Warn-App NINA auch aktuelle und hilfreiche Informationen zur Corona-Pande- Umleitungsstrecke der Busse während der Sperrung der Marsweilerstraße In der Woche vom 02.08.2021 bis 05.08.2021 wird die Marsweilerstraße in Höhe Einmün- dung Nelkenstraße komplett gesperrt. Die Busse werden über die Rosenstraße und Veilchenstraße umgeleitet. Auch während der Vollsperrung werden die beiden Bushaltenstelle „Blinden- und Seh- behindertenschule“ sowie „Hochbehälter“ von den Linienbussen der RAB angefahren. Im Bereich der Umleitungsstrecke (Rosen- straße und Veilchenstraße) gilt während der Vollsperrung der Marsweilerstraße ein absolutes Parkverbot. Müller Textfeld Müller Textfeld Müller Stempel Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 mie. So kann sich die Nutzerin bzw. der Nutzer der App für abonnierte Orte und, sofern aktiviert, den aktuellen Standort in NINA über lokal geltende Corona-Regelun- gen informieren. Weitere Informationen zur Warn-App NINA finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriums unter www.im.ba- den-wuerttemberg.de (Rubrik Sicherheit / Warnung der Bevölkerung) oder www.bbk.bund.de/NINA. NINA kann in den App Stores kostenlos heruntergeladen werden. iTunes-Store: Google Play: Quelle: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kom- munen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 08.06.2021 für das Gebiet „südöstlich der „Lilienstraße“ und südlich der „Blumenstraße““ den Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 18.03.2021 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- buch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsver- bindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstim- mung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. §13 a Abs. 2 Nr.2 BauGB gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde. Der Bebauungsplan „Lilienstraße“ und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu – bestehend aus Planzeichnung, Sat- zung und Begründung – können ab Veröffentlichung die- ser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Je- dermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter: https://www.baindt.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/ bebauungsplaene eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Feh- ler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit kanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel be- gründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zu- lässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mitt- leres Schussental wurde gem. § 13b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Lilienstraße“ im Wege der Berichti- gung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus der Gemein- de Baindt hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verlet- zungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 30.07.2021 .......... Simone Rürup, Bürgermeisterin Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen wer- den. Gemeinde Baindt Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Für ein gutes Miteinander Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. www.lbv-bw.de Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Bauausschusssitzung am 2. August 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 2. August 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautras- sen in Baindt 02 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes 03 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen 04 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof 05 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schup- pens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozial- räumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 06 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 07 Anfragen und Verschiedenes Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer MundNasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin ____________ Einladung zur Gemeinderatssitzung am 3. August 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 3. August 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandan- ten 05 Bebauungsplan „Fischerareal“ - Billigungs- und Aus- legungsbeschluss 06 Bericht aus der Bürgerwerkstatt „Gestaltung des Dorf- platzes und der Ortsmitte“ am Samstag 24.07.2021 07 Parken in der Ortsmitte - Ergebnis der Umfrage zur Parksituation am Dorf- platz 08 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spiel- mann, Kornblumen- ,Fliederstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 09 Sachstand verbleibende FTTB-Breitbandausbautras- sen in Baindt 10 Entscheidung über die Art der erneuerbaren Energie zur Ergänzung des Nahwärmenetzes 11 Sachstand Geh- und Radweg 3. Bauabschnitt Sulpach Richtung Mochenwangen 12 Bauantrag für eine Überdachung des Sitzbereichs auf dem Flst. 13, Klosterhof 13 Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Schup- pens zum Bürogebäude mit Aufenthalts- und Sozial- räumen auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 14 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes 1. Änderung „Kiesgrubenstraße“ für die Überschreitung der Baugrenze beim Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 211/6, Kiesgrubenstraße 8 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer MundNasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Bericht zur Jahreshauptversammlung In kleinerer Runde als üblich konnte Roland Bucher am vergangenen Freitag die Anwesenden zur diesjährigen Jahreshauptversammlung begrüßen, darunter auch Bür- germeisterin Simone Rürup und Bürgermeister a.D. Ed- gar Schaz. Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde in einer Schweigeminute den verstorbenen Kameradinnen und Kameraden gedacht. Schriftführer Andreas Joachim blickte im Anschluss in seinem Bericht, verbunden mit di- versen Bildern und Erläuterungen von Roland Bucher, auf das Jahr 2020 zurück. Geprägt durch die Corona-Pan- demie gab es ab dem zweiten Quartal keinen oder einen zum Teil nur sehr eingeschränkten Probenbetrieb. Auch die Aus- und Weiterbildungslehrgänge litten unter den Einschränkungen. Kommandant Roland Bucher berichtete von einem über- durchschnittlichen Einsatzjahr, das leider auch mit einem großen Brandeinsatz bei einem Kameraden verbunden war. Überwiegend wurde aber auch 2020 technische Hilfe geleistet, wobei hier ein Starkregenereignis heraussticht, bei dem in zahlreiche Keller Wasser eindrang. Erfreulich ist die Entwicklung des Personalstands mit inzwischen 39 Aktiven und einem Durchschnittsalter von 33 Jahren. Im Ausblick auf die kommenden Jahre stellte Roland Bu- cher die geplanten Lehrgänge und Anschaffungen vor, darunter die bauliche Maßnahme am Feuerwehrhaus sowie die Beschaffung des neuen Fahrzeugs. Jugendfeuerwehrwart Markus Striegel folgte mit dem Be- richt über die Jugendfeuerwehr. Auch hier litt der Übungs- betrieb unter den coronabedingten Einschränkungen. Ende des Jahres 2020 waren 13 Jugendliche in der Ju- gendfeuerwehr aktiv. Kassierer Peter Mohring berichtete von einem positiven Kassenverlauf des letzten Jahres und die Kassenprüfer bestätigten eine einwandfreie Kassenführung und lobten die ausgezeichnete Buchführung. Frau Bürgermeisterin Rürup dankte der Feuerwehr und im besonderen Kommandant Roland Bucher für deren Einsatz und die unkomplizierte Zusammenarbeit. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Folgende Ehrungen und Beförderungen folgten: Zur Feu- erwehrfrau bzw. –mann wurden befördert: Aaron Schmid, Alena Bucher, Johannes Lübcke und Patrick Bisinger. Zum Oberfeuerwehrmann- bzw. frau wurden befördert: Benja- min Knecht, Florian Heilig, Jannis Schmeh, Kilian Bucher und Leonie Schmid. Die Ehrung der Gemeinde für 10 Jahre Feuerwehrdienst erhielten Christian Stross und Andreas Joachim. Leider mussten wir uns nach 35 Jahren in der Einsatzabteilung von unserem langjährigen Komman- danten und Vizekommandanten Erich Brei verabschie- den, der nun in die Altersabteilung wechselt. Neben dem obligatorischen Feuerwehrteller erhielt er noch eine per- sönliche Karikatur sowie einen Urlaub im Feuerwehrhotel in Titisee geschenkt. Ebenso hat der Ausschuss beschlos- sen, dem Gemeinderat die Ernennung von Erich Brei als Ehrenkommandant vorzuschlagen. Neu in die Feuerwehr aufgenommen wurden Fabian Stach, Felix Konzett, Luis Bürck, Tobias Lang und Uwe Streubel. Bei den anschließenden Wahlen wurde Roland Bucher für weitere fünf Jahre zum Kommandanten gewählt. Bei der Wahl des Stellvertreters erhielten die Kandidaten Michael Koscher und Markus Striegel jeweils 14 Stimmen bei drei Enthaltungen, so dass gemäß Satzung das Los entscheiden musste, welches auf Markus Striegel fiel. In den Ausschuss gewählt wurde Peter Mohring, Andreas Joachim, Michael Koscher, Kilian Bucher sowie Christian Stross. Als Kassenprüfer wurden Jochen Rossaro und Christian Schmid gewählt. Zu vorgerückter Stunde konnte Roland Bucher eine span- nende und hoffentlich einmalige Jahreshauptversamm- lung beenden, auf dass wir uns beim nächsten Mal in gewohntem Rahmen wiedersehen. Andreas Joachim Schriftführer Wir trauern um unseren Alterskameraden Hauptfeuerwehrmann Anton Elbs Anton Elbs trat 1983 in die Baindter Feuerwehr ein und verrichtete treu und pflichtbewusst 30 Jahre ak- tiven Dienst am Nächsten. Er war als Gerätewart 28 Jahre lang für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zuständig. 2013 wechselte er von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung. Anton war ein stets zuverläs- siger Kamerad. Für seine aufopfernde Tätigkeit für die Feuerwehr und die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir ihm von ganzem Herzen. Wir werden ihn niemals vergessen. Seinen Angehörigen gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Ferienprogramm FÜR FOLGENDE VERANSTALTUNGEN SIND NOCH PLÄTZE FREI!!! Fr 30.07. Tischtennis „Schnuppertraining“ ab 6 Jahre, 15 - 17 Uhr Sa 07.08. Schützen und Raspler „Verwegen unterwegs - ob als Pirat oder Indianer“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Mi 11.08. Taekwondo „Einblicke in die asiatische Kampfsportkunst“ 7- 16 Jahre, 17.45 - 18.45 Uhr Sa 14.08. Lumpenkapelle „Raubzug durch Baindt“ 10 - 14 Jahre, 10 - 13 Uhr Mo 16.08. Kinderbibeltag „Der Regenbogen“ 6 - 10 Jahre, 10 - 15 Uhr Nr. 18 Fr 10.09. Kath. Kirche „Fotorallye rund um Klos- ter und Kirche“ 8 - 14 Jahre, 14 - 17.30 Uhr Zur nupian-Online-Anmeldung geht‘s ganz einfach über unsere Homepage www.baindt. de unter „Neuigkeiten“ oder mit diesem QR- Code: Alles Weitere, sowie genauere Informationen zu Teilnah- me- und Zahlungsbedingungen, Corona-Hygienemaß- nahmen, Versicherungs- und Datenschutz etc. sind alle auf der „nupian-Seite“ zu finden. Das Ferienprogramm-Team wünscht allen einen schö- nen und unbeschwerten Sommer! Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 31. Juli / Sonntag, 01. August Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 Samstag, 07. August / Sonntag, 08. August Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Samstag, 14. August / Sonntag, 15. August AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 30. Juli Hubertus-Apotheke in Baindt, Dorfplatz 1, Tel.: (07502) 91 10 35 Samstag, 31. Juli Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 01. August Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Samstag, 07. August Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 08. August Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Samstag, 14. August Apotheke im Spital in Ravensburg, Bachstraße 51, Tel.: (0751) 3 62 15 84 Sonntag, 15. August Müller´s Apotheke in Weingarten, Karlstraße 21, Tel.: (0751) 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Georg Krämer feierte am 22. Juli 2021 seinen 95. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Prä- sent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender August 02.08. Bauausschusssitzung öfftl. Schenk-Konrad-Halle 03.08. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 28.- 47. Reitturnier Reitplatz 29.08. Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin TriTraTrullala - Der Kindergarten St. Martin geht auf Weltraumreise Das Kindergartenjahr 2020/2021 neigt sich dem Ende zu. Dies nahm sich unser Elternbeirat zum Anlass, den Kindern et- was ganz Besonderes zu präsentieren. Am 20. Juli war es dann soweit und Sie nahmen uns mit auf eine Weltraum- reise. Als sich die Pforten öffneten, erblickten wir eine auf- regende Kulisse und tauchten ein in eine andere Galaxie. „Wooow, was ist das denn? Ein Weltraum?“, leuchteten die ersten Kinderaugen. Und plötzlich erklang ein „TriTra- Trulalla - TriTraTrulalla, der Kasperle ist wieder da!“. Es war mücksmäuschen still. Alle waren gespannt, was wohl passieren würde. Gemeinsam mit seinem Freund Seppl starteten sie die Raketen. Die Kinder begleiteten dies mit lautem Stampfen und einem Countdown. „Völlig losgelöst von der Erde..“, sangen alle im Chor. In der fremden Galaxie angekommen, stellte ein absolu- tes Highlight das Sammeln des Sternenstaubes dar. Am liebsten hätten die Kinder bereits danach gegriffen und die mutigen Figuren im Gefecht mit den außeriridischen Wesen unterstützt. Zum Glück entwischten der Seppl und der Kasper den beiden und brachten für jeden einzel- nen einen kleinen, bunten Sternenstaub mit auf die Erde. „Schau mal, das hat uns der Kasperle geschenkt“, riefen die Kinder begeistert! Für dieses schöne Erlebnis möchten wir uns noch ein- mal beim Elternbeirat und allen Helfern ganz herzlich bedanken! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 WIR sagen DANKE! Zum Abschluss diesen Kindergartenjahres 2021 möchten wir recht herzlich Danke sagen. Danke... ... an unsere Trägerschaft, die uns trotz der widrigen Um- stände, ein guter Ansprechpartner waren ... an unseren Elternbeirat, für die Unterstützung, das ge- genseitige Vetrauen und den Zusammenhalt ... an alle Familien, für den offenen und ehrlichen Umgang miteinander ... an alle Kinder, die uns jeden Tag ein Lächeln ins Ge- sicht zaubern ... und an das gesamte Kindergartenteam, die das Haus St. Martin zu etwas ganz Besonderem machen. Wir wünschen Allen einen schönen und erholsamen Som- mer und freuen uns Sie nach den Ferien gesund und mun- ter begrüßen zu dürfen. Ihr Kindergartenteam St. Martin Waldorfkindergarten Abschiede soll man feiern, denn sie machen den Weg frei für neue Reisen ... was wäre da nicht besser geeignet, als dem Abschied mit vielen kleinen Reisen entgegen zu gehen? Und so durften sich die neun Vor- schulkinder des Waldorfkindergartens Baindt dieses Jahres wieder auf viele kleine Aben- teuer freuen. Nachdem alle Vorschularbeiten erfolgreich beendet wa- ren, ging es auf zum „Segelturn“. Am von den ergiebigen Regenfällen mächtig angeschwollenem Bach wurden die selbstgebauten Segelboote kühn zu Wasser gelassen und tanzten auf den glitzernden Wellen. Die zweite Reiseetappe führte die Kinder bei hochsom- merlicher Hitze aufs Feld nach Baienfurt zur Erdbeerern- te. Stolze 13 Kilo der süßen Früchte brachten wir nach emsigem Pflücken auf die Waage und hatten uns das anschließende Picknick mehr als verdient. Erschöpft, ver- schwitzt aber stolz und mit einem Lächeln im Gesicht ging dieser Nachmittag zu Ende, bevor es am nächsten Tag zum Erdbeerenschneiden und Einkochen ging. Da wurde fleißig geschnippelt und gerührt, damit die traditionelle Abschiedsmarmelade, eine süße Erinnerung an die ge- meinsame Zeit, an die Kinder übergeben werden kann, deren Reise hier im Kindergarten noch nicht zu Ende ist. Die dritte Etappe unserer gemeinsamen Abschiedsreise ließ Kinder- und Elternherzen schon Tage vorher schnel- ler schlagen, denn keiner wusste wohin die Reise gehen würde, nur dass es für die Eltern jetzt erstmal loslassen und vertrauen hieß. Mutig stellten sich Eltern und Kinder der Herausforderung der Ungewissheit. Schließlich ging es los auf eine spannende Zeitreise zurück in die Steinzeit. Am Federsee in Bad Buchau durften die Kinder eintau- chen in eine andere Welt. Eine Welt in der es keine Läden gab, in denen man die Bedürfnisse des täglichen Lebens stillen konnte. Zurück in eine Zeit, in der das Leben aus Jagen und Sammeln bestand und darum, sich alles, was man zum Leben brauchte, mit den eigenen Händen zu erschaffen. Steinmehl im Brot vom Abrieb, welches die Zähne zerstörte, die Bedrohung durch wilde Tiere, ein Mammutzahn so groß wie ein Wackerstein, Kleider aus Tierhaut, Feuer machen als Kunst, ein Lastenwagen, der nur geradeaus fahren konnte und unendlich viel mehr durften die Kinder auf der zweistündigen Entdeckungs- reise erfahren und sich zum Schluss noch ihre eigene Steinzeitkette gestalten. Die vierte und letzte Rei- seetappe vor dem großen Abschiedsfest bildete der traditionelle Schulkinder- abend. Die Luft an diesem Abend war vor Aufregung zum Schneiden dick. Nach herausfordernden und spannenden Spielen, die Mut, Zusammenarbeit und eine Menge Geschick erforderten, ging es hung- rig ans reich bestückte Buffet, das die Eltern für diesen besonderen Anlass gezaubert hatten. Hier durfte erstmal nach Lust und Laune geschlemmt werden. Doch dann weckten auf einmal Geräusche im Garten die Aufmerksamkeit der Kinder. Und mit einem großen Cha- os vor unserer Gartenhütte, durch unseren Hauswichtel Fritz-Fratz-Friederich, begann eine aufregende Schatz- suche durchs Naturschutzgebiet, bei der die Kinder ihren ganzen Einfallsreichtum zeigen konnten. Der Schatz wur- de schließlich erfolgreich geborgen und jedes Kind mit einem Abschiedsbrief und einer Schutzengelkette für sei- nen weiteren Weg von unserem kleinen Wicht belohnt. Am Lagerfeuer durfte der Abend dann gemeinsam mit den Eltern ausklingen. Den grönenden Abschluss bildete ein wunderschöner Regenbogen der sich über den Gar- ten spannte. Jetzt bleibt nur noch eine letzte große Station auf unse- rem gemeinsamen Weg, der wir mit einem weinenden und einem lachenden Auge entgegen fiebern... Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten der Bücherei In den Sommerferien ist die Bücherei nur an den Montagen geöffnet. Zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr, ab Montag den 30.9.2021 gelten wieder die bekannten Öff- nungszeiten. Die Gemeindebücherei ist geöffnet am Montag 2.8.2021 Montag 9.8.2021 Montag 16.8.2021 Montag 23.8.2021 Montag 30.8.2021 Montag 6.9.2021 Zur Information Die besten Wünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung gratuliere ich allen Konfirmandinnen und Konfirmanden und wünsche ihnen zu diesem hohen Festtag alles Gute und Gottes Segen. Möge ihnen und ihren Familien dieser besondere Tag noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Simone Rürup, Bürgermeisterin Achtalschule Baienfurt Erfolgreicher Real- und Hauptschulabschluss an der Achtalschule Baienfurt An der Achtalschule Baienfurt haben in diesem Schuljahr 16 Schülerinnen und Schüler den Realschulabschluss und 21 Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erfolgreich abgelegt. Aus Baindt erhielten den Realschulabschluss: Isabel Forderer (erhält einen Preis), Korbinian Wucherer Aus Baindt erhielten den Hauptschulabschluss: Züleyha Agca, Sina Mical, David Schimpf Wir gratulieren den Schülerinnen und Schülern zur be- standenen Prüfung und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute, Glück und Zuversicht. Schulleitung und Kollegium Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschluss-prüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: Belligoi, Tiziano Dillmann, Eva Henkel, Nikolas Färber, Liana Schorpp, Sarah Mia Kulb, Mia Marielle Winkhart, Annalena Spähn, Anna Merker, Alexander Einen Preis erhielten: Ein Lob erhielt: Färber, Liana Winkhart, Annalena An der Realschule Weingarten haben folgende Schü- ler und Schülerinnen die Hauptschulabschlussprüfung abgelegt: Ein Lob erhielt: Heilig, Jonas Konzett, Fabian Konzett, Fabian Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schulleitung und Kollegium der Realschule Weingarten NABU-Aktion „1000 Bäume für Weingarten und Umgebung“ geht weiter In diesem Jahr wiederholt der NABU Weingarten die erfolg- reiche Aktion: Gartenbesitzer aus den Ortschaften Weingar- ten, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Fron- reute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg und Wolpertswende können maximal 5 Obst- bäume und Sträucher zum Pflanzen im eigenen Garten erwerben. Die Kosten belaufen sich pro Baum auf ledig- lich 15 €, der Rest wird vom NABU bezuschusst. Sträucher sind sogar kostenlos. Nachdem bereits letztes Jahr 85 Personen über 350 Ge- hölze bestellt haben, geht das Projekt nun in das zweite Jahr. Dazu Hubert Kapler vom NABU Weingarten: „Wir wollen die Gärten rund um Weingarten zum Blühen brin- gen und damit Lebensräume schaffen für Insekten und Vögel. Jeder, der mitmacht, leistet einen aktiven Beitrag zum Artenschutz.“ Bestellt wird über das Bestellformular, das im Internet unter www.nabu-weingarten.de heruntergeladen wer- den kann. Die Sortenliste ist ebenfalls dort zu finden. Die Obstbäume und Sträucher müssen bis 24. September 2021 vorbestellt und dann am 12. oder 13. November 2021 beim Kooperationspartner Gartenbaumschule Müller ab- geholt werden. Bei Fragen zur Bestellung können sich Interessenten bei Frau Plewa (Tel.: 0751/48898) melden. Landratsamt Ravensburg Tagesmütter und Tagesväter gesucht – Nächster Vorbe- reitungskurs startet im September in Weingarten Die regionalen Vermittlungsstellen für Kindertagespflege bieten im September 2021 einen vierteiligen Vorberei- tungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Weingarten an. Der Kurs bereitet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassend auf ihre Tätigkeit vor. Wichtige Voraussetzun- gen sind Freude am Umgang mit Kindern, erzieherische Erfahrungen und die Bereitschaft, diese durch Qualifizie- rung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die ganztägige Veranstaltung „Ein- führung in die Kindertagespflege“ am Samstag, den 25.09.2021 von 9 bis 17 Uhr in Weingarten. Die Qualifizie- rung wird kostenfrei angeboten. Eine Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 03.09.2021. Drei regionale Vermittlungsstellen stehen im Landkreis Ravensburg für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Syl- via Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christi- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 na Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail tagesmuet- tervermittlung-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de. In der Region Nordwest beraten Christine Leierseder und Dagmar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail tagesmuettervermittlung-bw@caritas-boden- see-oberschwaben.de. Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kinderta- gespflege wird im Landkreis Ravensburg in Kooperation von Landratsamt Ravensburg, Caritas Bodensee-Ober- schwaben und Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau LBG unterstützt beim Antrag auf Waldprämie Noch bis zum 30. Oktober 2021 können private und kommunale forstwirtschaftliche Unternehmen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) die „Nachhaltigkeitsprämie Wald“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beantragen. Dafür ist unter anderem die Bestätigung der Flächengröße durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) notwendig. Auf der Internetseite www.bundeswaldpraemie.de in- formiert die Bundesregierung darüber, dass sie mit der Prämie Waldeigentümer unterstützt, die sich mit einer aktiven, nachhaltigen und verantwortungsvollen Wald- bewirtschaftung trotz der widrigen Umstände gegen den Klimawandel stemmen und dies durch eine unabhängige Zertifizierung dokumentieren. LBG-Service für Antragsteller Die LBG verfügt deutschlandweit über den umfassends- ten Datenbestand zum privaten und kommunalen Wald. Sie ist damit einer der ersten Ansprechpartner, wenn es um die verlässliche Bestätigung von Flächen geht. Bei der Antragstellung auf die Nachhaltigkeitsprämie Wald ist es deshalb unter anderem notwendig, den letzten LBG-Bei- tragsbescheid einzureichen. Schon in 60.000 Fällen geholfen Im vergangenen Jahr wurden mehreren tausend Mit- gliedern Mehrexemplare des letzten Beitragsbescheides von der LBG übersandt. Auf Basis einer gesetzlichen Re- gelung konnte die LBG darüber hinaus bereits in über 60.000 Fällen Waldbesitzern helfen und die Größe der erfassten Waldfläche der FNR in einem maschinellen Verfahren bestätigen. Die LBG erleichtert dadurch das Verwaltungsverfahren und hilft den betroffenen Mitglie- dern. Da dieser Service nicht zu den gesetzlichen Aufga- ben der LBG gehört, werden ihr alle entstehenden Kosten von der FNR erstattet. Informationen zur Antragstellung Anträge auf Waldprämie können bei der FNR noch bis zum 30. Oktober 2021 unter www.bundeswaldpraemie.de gestellt werden. Die Unterstützung durch die LBG dauert bis Ende 2021 an. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg In Baden-Württemberg beginnen die Ferien. Viele Schü- lerinnen und Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um sich mit einem Minijob das Taschengeld aufzubessern oder erste Einblicke in die Berufswelt zu erhalten. Wegen der Corona-Pandemie dürfen Ferienjobber in diesem Jahr deutlich länger arbeiten, um brutto für netto zu verdienen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Würt- temberg mit. Es gibt zwei Arten von Minijobs, die man als Ferienjob ausüben kann: den kurzfristigen Minijob und den geringfügig entlohnten 450-Euro-Minijob. Während bei dem geringfügig entlohnten Minijob der monatliche Verdienst auf 450 Euro begrenzt ist, kann man in einem kurzfristigen Minijob unbegrenzt verdienen. Hier ist aber die Beschäftigungsdauer eingeschränkt: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine im Voraus befris- tete kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann bis zu vier Monate oder 102 Arbeitstage arbeiten – und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Werden diese Zeiträume auch bei mehreren Beschäftigungen nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeits- stunden keine Rolle. Landratsamt Ravensburg Gemeinsam 2,3 Millionen Kilometer geradelt Landrat Harald Sievers gratuliert Städten, Gemeinden und Teams zum Erfolg beim STADTRADELN Vom 12.06. bis 02.07.2021 – radelten der Landkreis Ravensburg sowie 23 Städte und Gemeinden beim STADT- RADELN, einer Kampagne des inter- nationalen Netzwerkes Klima-Bünd- nis, um die Wette. In diesem Zeitraum legten 8.823 Radelnde 2.346.826 Kilometer auf dem Fahrrad zurück. „Wie bereits letztes Jahr können wir wieder eine Steige- rung von fast eine Million Radkilometer im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen“, freut sich Landrat Harald Sievers über die hohe Beteiligung. Insgesamt radelten 530 Teams gemeinschaftlich, darunter Unternehmen, Schulen, Par- teien, Vereine und Verwaltungen. Alle mit dem Fahrrad gefahrenen Kilometer wurden addiert und haben im Ak- tionszeitraum zu dem Spitzen-Ergebnis es vierten Platzes in der bundesweiten Wertung geführt. Der Gemeinde Altshausen ist es mit 372.964 Kilometern sogar erneut gelungen den ersten Platz in der Kategorie unter 10.000 Einwohner/innen einzunehmen. Fahrradaktivste Kommu- ne im Landkreis Ravensburg ist ebenfalls Altshausen, gefolgt von Ravensburg mit 371.877 Kilometern, Isny im Allgäu mit 220.859 Kilometern, Leutkirch im Allgäu mit 200.271 Kilometern und Newcomer Bad Wurzach mit 186.024 Kilometern. Auf Kilometer pro Einwohner/in be- trachtet, liegen drei kleine Gemeinden ganz vorne: Eben- weiler mit 94,51 Kilometern, Altshausen mit 90,88 Kilome- tern und Fleischwangen mit 82,10 Kilometern. Auf Platz drei und vier stehen Isny im Allgäu (15,12 Kilometer) und Bodnegg (13,34 Kilometern). Auf Kreisebene wurde das STADTRADELN von Kerstin Dold koordiniert, der Klimaschutzmanagerin des Land- kreises. Besonders freut sie sich über die steigende Anzahl an teilnehmenden Städten und Gemeinden im Landkreis und, dass sich kleine Gemeinden erfolgreich an der Ak- tion beteiligen. Erstaunlich findet sie auch die Leistung, die einzelne Personen erbringen. So gibt es beispielswei- se fünf Radler, die in den drei Wochen jeweils über 3.000 Kilometer geradelt sind. „Für den Klimaschutz und die ei- gene Gesundheit zählt jeder Kilometer“, so Dold, „und ich bin überzeugt, dass der Wettbewerb die Motivation beim alltäglichen Radfahren steigert.“ Die folgenden Teams im Landkreis haben sich an die Spitze der einzelnen Bewer- tungskategorien geradelt: Fahrradaktivstes Team (meiste Kilometer gesamt): • Platz 1: Radteam MI-KA Sports, Altshausen (58.047 Ki- lometer) Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 • Platz 2: Bildungszentrum St. Konrad, Ravensburg (40.658 Kilometer) • Platz 3: Vetter-Pharma, Ravensburg (36.047 Kilometer) Team mit den fahrradaktivsten Teilnehmenden (meiste Kilometer pro Teilnehmende): • Platz 1: Team Haisterkirch, Bad Waldsee (1.311 Kilome- ter - 3 Radelnde) • Platz 2: Les Clochards de Loire, Landkreis (1.139 Kilome- ter - 4 Radelnde) • Platz 3: Die Pfaffs, Altshausen (1.105 Kilometer - 2 Ra- delnde) Größtes Team (meiste Teilnehmende): • Platz 1: Bildungszentrum St. Konrad, Ravensburg (298 Radelnde) • Platz 2: Hans-Multscher-Gymnasium, Leutkirch (166 Radelnde) • Platz 3: Vetter-Pharma, Ravensburg (158 Radelnde) Als Dankeschön für den geleisteten Einsatz verlost das Landratsamt unter allen aktiven Radelnden im Landkreis – unabhängig von der erzielten Kilometerzahl – drei was- serdichte Fahrradtaschen und fünf RadKULTUR-Pakete mit Fahrrad-Accessoires. Bei der Fahrrad-Schnitzeljagd zum Auftakt von STADTRADELN wurden bereits fünf Teil- nehmende mit Gutscheinen von lokalen Fahrradgeschäf- ten belohnt. Weitere Ehrungen finden in den teilnehmen- den Städten und Gemeinden statt. Alle Informationen zur Aktion und die Ergebnisse von STADTRADELN sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg/ veröffentlicht. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 31. Juli - 08. August 2021 Gedanken zur Woche Lebensweisheit Die meisten Menschen wissen gar nicht, wie schön die Welt ist und wie viel Pracht in den kleinen Dingen, einer Blume, einem Stein, einer Baumrinde oder einem Birkenblatt sich offenbart. Rainer Maria Rilke Samstag, 31. Juli 11.00 Uhr Baienfurt – evangelische Konfirmation in der Kath. Kirche 18.30 Uhr 18:30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Baindt - Requiem für Frau Gertrud Saile Sonntag, 01. August – 18. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Harro Krezdorn mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Franz und Eugen Schmidt, Engel- bert, Elisabeth und Franz Schützbach, Jahrtag: Margarete Vollmer) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Marie Mittwoch, 04. August 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 06. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 07. August 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 08. August – 19. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Adam Zimmermann)) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Elena Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einweg- masken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 02. August – 20. August 2021 geschlossen. Vom 24. August bis zum 10. September ist das Pfarr- büro Dienstags und Freitags von 9.30 – 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung Wir treffen uns am Samstag 14.08.2021 um 9:00Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräu- tersäule für das Hochfest Mariä Himmelfahrt. Auf viele Helferinnen würden wir uns freuen. Der Gottesdienst zur Kräutersegnung ist am Samstag, 14. August um 18.30 Uhr Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. Lk 12,48 Sonntag, 01. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 04. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch“ im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 Sonntag, 08. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Dienstag, 10. August 19.00 Uhr Baienfurt „Bibel im Gespräch“ im Ev. Ge- meindehaus, Öschweg 30 Sonntag, 15. August 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen Eine Gabe ist kein Selbstzweck, sondern verbunden mit einer Aufgabe – mit einer Verantwortung, weil wir ja nicht nur für uns allein auf der Welt sind. Indem wir unsere Be- gabungen mit anderen und für andere einsetzen, kom- men sie zu ihrer Bestimmung. Und auch wir selbst sind zufriedener, wenn wir unser Licht nicht unter den Schef- fel stellen, sondern es auch für andere leuchten lassen. und wem viel anvertraut ist, von dem wird man umso mehr fordern. Erleben wir das nicht immer wieder, dass den Engagierten und Tüchtigen immer noch eine Aufga- be oben drauf gesetzt wird. Wird dieses Zuviel hier auch noch biblisch begründet? Stellen wir nicht längst fest, dass dieses immer mehr in unserer Leistungsgesellschaft Menschen krank macht, bräuchten wir stattdessen nicht eher immer wieder eine Auszeit aus dem Hamsterrad? Doch und genau dafür ist der Ruhetag gedacht – der am Sonntag und die Pausen und Auszeiten, mit denen wir unseren Alltag durch Arbeit, Gebet und Ruhe eine Struk- tur geben können: Alles hat seine Zeit. Und wenn mehr Menschen ihre Gaben einbringen, wird es auch für die En- gagierten machbarer, weil die Herausforderung auf viele Schultern verteilt wird. Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen . Wenn ich zu meinen Grenzen stehe und sie auch als Schutz vor Überforderung verstehe, werde ich gelassener, innerhalb meiner Begrenzungen die Vielfalt an Gaben zu entdecken, die ich für mich und andere ein- setzen kann und soll. Dann werde ich feststellen, woher die Kraft kommt, in den Anforderungen meines Lebens zu bestehen: Wer sucht, der findet und wer bittet, empfängt, denn Gott gibt nicht knausrig, wenn wir ihn um seine Kraft und Gegenwart für unseren Alltag bitten. Gottes Segen! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Se- kunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 ________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. _________________________ Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Bibel im Gespräch Mich von einem Wort überra- schen lassen, das in meine Situ- ation hinein spricht... Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen su- chen, die mich bewegen ... Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin ... - Zusammen über den aktuellen Predigttext ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelabschnitten entdecken. Wer darauf Lust hat, ist herzlich eingeladen zu den zwei Bibelgesprächen im Sommer, jeweils um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt – bei gutem Wetter im Freien, sonst im gut belüfteten großen Gemeindesaal: • Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus • und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfar- ramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer _________________________ - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt Konfirmation. Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Konfis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Konfi- Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Katholischen Kirche in Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde-haus in Baienfurt Konfirmation. - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt Konfirmation. Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Konfis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Konfi- Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Katholischen Kirche in - Mittwochabend, 04.08. Ev. Gemeindehaus - und Dienstagabend, 10.08.2021 Ev. Gemeindehaus Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Um Voranmeldung wird gebeten: 0751/43656 oder pfarramt.baienfurt@elkw.de Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Konfirmations-Marathon Situationsbedingt finden die Konfirmationen dieses Jahr in einer Art Marathonlauf statt – in mehreren kleineren Gottesdiensten. Am 9. Mai feierten drei Jugendliche im Grünen vor dem Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt Konfirmation. Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Konfis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottesdienst der Konfi- Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemeindehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Katholischen Kirche in Am 17. Juli folgte dann eine Konfirmation um 9.30 Uhr und eine um 11.00 Uhr mit vier und acht Konfis in der Kath. Kirche in Baienfurt. Auch wenn in diesem Konfi-Jahr vieles anders war, beteiligten sich doch zahlreiche Kon- fis an einer Helferaktion im Rahmen des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt, der dieses Jahr rein digital und dezentral stattfand (einige Konfis sieht man auf dem Foto mit Kirchentagshelfer-T-Shirt). Das Konfi-Camp fand ebenfalls digital statt, doch im Rahmen des Ostergartens unterwegs konnte auch ein großer Jugendgottesdienst stattfinden, sowie ein gemeinsamer Abschlussgottes- dienst der Konfi-Gruppe im Grünen vor dem Ev. Gemein- dehaus – beides mit dem Evangelischen Jugendwerk. Am Samstag feiern noch einmal fünf Konfis in der Ka- tholischen Kirche in Baienfurt ihre Konfirmation und dann im September nochmals drei – voraussichtlich in der Ev. Kirche. Die Konfis haben die herausfordernde Mischung aus di- gitalem und präsentischem Konfi-Unterricht mit Bravour gemeistert und sind eingeladen, sich auch über die Konfir- mation hinaus im Konfi-Jugendkreis und anderen Settings im Kontakt zu bleiben und ihre Ideen und Begabungen in ihrer Kirchengemeinde einzubringen. Gottes Segen auch dafür! _________________________ Baienfurt ihre Konfirmation und dann im September nochmals drei in der Ev. Kirche. Die Konfis haben die herausfordernde Mischung aus digitalem und präsentischem Konfi-Unterricht mit Bravour gemeistert und sind eingeladen, sich auch über die Konfirmation hinaus im Konfi-Jugendkreis und anderen Settings im Kontakt zu bleiben und ihre Ideen und Begabungen in ihrer Kirchengemeinde einzubringen. Gottes Segen auch dafür! Perspektivenwechsel für Menschen im Hartz Auch in Oberschwaben werden die Forderungen aus Caritas und Diakonie unterstützt.. „Kaum jemand kann es sich vorstellen, wie deprimiert ein Mensch sein kann, der von Hartz-IV-Leistungen abhängig ist.“, so der Leiter der Sozialen Beratung beim Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee, Gerd Gunßer. Die Mitarbeitenden der Diakonie OAB begrüßen deshalb die klare Aussage der kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas, dass Hartz IV in der jetzigen Form keine Zukunft haben darf. Die beiden Vorstände von Diakonie Maria Loheide und Caritas Peter Neher fordern deshalb einen radikalen Umbau des Systems. Dass das bisherige System von Hartz IV an seine Grenzen gekommen ist, erleben die Beraterinnen der Diakonie im Evangelischen Kirchenbezirk fast täglich. Die von Hartz-IV betroffenen Menschen verstehen meist nicht, was das Jobcenter von ihnen möchte. Die Behördensprache ist kompliziert. Dieses Verständigungsproblem haben aber nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund, so Gerd Gunßer. Zahlreiche Gesetzesänderungen und Ausführungsbestimmungen machen die Bearbeitung von Ansprüchen nicht nur den Hilfesuchenden, sondern auch den Mitarbeitenden in den Jobcentern zu schaffen. Dies führt dann häufig zu belastenden Beratungsgesprächen in den Jobcentern. Ein vermeintlich ungenau ausgefüllte Formular kann dazu führen, dass Leistungen dann zu spät kommen, gekürzt oder gar nicht ausbezahlt werden. „Aus dem Grundprinzip des Förderns und Forderns hat sich ein System entwickelt, dass die Menschen kontrolliert und sanktioniert“, so Maria Loheide während einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Häufig erleben die hilfesuchenden Menschen erst in der Beratungsstelle der Diakonie, Wertschätzung und Verständnis. Es ist nicht einfach für die von Hartz IV betroffenen Menschen in dieser Situation Mut zu f um auf Arbeitssuche zu gehen. Meist sind auch die beruflichen Voraussetzungen der Betroffenen für eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt schlecht. So forderte der Caritaspräsident Peter Neher eine deutliche Verbesserung der Förderung von Langzeitarbeitslosen. Anstelle einer schnellen Vermittlung in teilweise instabile Arbeitsverhältnisse müsse berufliche Qualifizierung Vorrang erhalten, sagte der Caritaspräsident. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Grundsicherung ist sicherlich erstrebenswerter als eine nicht von den Hilfesuchenden nachvollziehbare Sanktionierung. Sanktionierungen führen meist zu einer Verschlechterung der Situation der Betroffenen und führen in nahezu aussichtlose Lebenslagen. Diakon Gerd Gunßer Perspektivenwechsel für Menschen im Hartz-IV-Bezug. Auch in Oberschwaben werden die Forderungen aus Caritas und Diako- nie unterstützt.. „Kaum jemand kann es sich vorstellen, wie deprimiert ein Mensch sein kann, der von Hartz-IV-Leis- tungen abhängig ist.“, so der Leiter der Sozialen Beratung beim Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Boden- see, Gerd Gunßer. Die Mitarbeitenden der Diakonie OAB begrüßen deshalb die klare Aussage der kirchlichen Sozialverbände Diako- nie und Caritas, dass Hartz IV in der jetzigen Form keine Zukunft haben darf. Die beiden Vorstände von Diakonie Maria Loheide und Caritas Peter Neher fordern deshalb einen radikalen Umbau des Systems. Dass das bisherige System von Hartz IV an seine Grenzen gekommen ist, erleben die Beraterinnen der Diakonie im Evangelischen Kirchenbezirk fast täglich. Die von Hartz- IV betroffenen Menschen verstehen meist nicht, was das Jobcenter von ihnen möchte. Die Behördensprache ist kompliziert. Dieses Verständigungsproblem haben aber nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund, so Gerd Gunßer. Zahlreiche Gesetzesänderungen und Ausfüh- rungsbestimmungen machen die Bearbeitung von An- sprüchen nicht nur den Hilfesuchenden, sondern auch den Mitarbeitenden in den Jobcentern zu schaffen. Dies führt dann häufig zu belastenden Beratungsgesprächen in den Jobcentern. Ein vermeintlich ungenau ausgefüll- tes Formular kann dazu führen, dass Leistungen dann zu spät kommen, gekürzt oder gar nicht ausbezahlt werden. „Aus dem Grundprinzip des Förderns und Forderns hat sich ein System entwickelt, dass die Menschen kontrol- liert und sanktioniert“, so Maria Loheide während einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Häufig erleben die hilfesuchenden Menschen erst in der Be- ratungsstelle der Diakonie, Wertschätzung und Verständnis. Es ist nicht einfach für die von Hartz IV betroffenen Men- schen in dieser Situation Mut zu fassen, um auf Arbeitssuche zu gehen. Meist sind auch die beruflichen Voraussetzungen der Betroffenen für eine erfolgreiche Vermittlung in den Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Arbeitsmarkt schlecht. So forderte der Caritaspräsident Pe- ter Neher eine deutliche Verbesserung der Förderung von Langzeitarbeitslosen. Anstelle einer schnellen Vermittlung in teilweise instabile Arbeitsverhältnisse müsse berufliche Qualifizierung Vorrang erhalten, sagte der Caritaspräsident. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Grundsicherung ist sicherlich erstrebenswerter als eine nicht von den Hilfe- suchenden nachvollziehbare Sanktionierung. Sanktionie- rungen führen meist zu einer Verschlechterung der Situ- ation der Betroffenen und führen in nahezu aussichtlose Lebenslagen. Diakon Gerd Gunßer Fachbereich Soziale Beratung (DBS) MIT 17,03 € MONATLICH DURCH DIE KRISE? Die Pandemie trifft besonders Menschen mit geringem Einkommen Im Diagramm sehen Sie die prozentuale Aufteilung der monatlichen „Hartz-lV-Leistungen“. Das Einkommen ist sehr überschaubar. Es reicht meist nicht aus, um über den Monat zu kommen. Dies zeigt die Zahl der Lebens- mittelgutscheine: In den letzten zehn Tagen ein es Monats steigt die Anzahl der ausgegebenen Lebensmittelgut- scheine immer stärker an, als im restlichen Monat. Um überleben zu können, brauchen die Leistungsberech- tigten den überwiegenden Teil des Regelsatzes für den täglichen Bedarf. Da ist z. B. kein Spielraum zum Anspa- ren für die jährliche Stromnachzahlung. Meist ist es dann eine finanzielle Katastrophe. Im vergangenen Jahr kam die Pandemie noch hinzu. Die zusätzlich geforderten Anschaf- fungen im Bereich Hygiene und Gesundheit, z. B. Mund-Na- sen-Schutz, sind dann nur sehr schwer zu stemmen. Gerade einmal 17,03 € können für Gesundheitspflege ausgegeben werden. Dankbar wurde von den betroffenen Menschen die Ausgabe von OP-/FFP2-Masken während der Vesperkirche angenommen. Auch bei Beratungsgesprächen werden die- se weitergegeben. Gerd Gunßer, Leitung Fachbereich Soziale Beratung Nahrung,alkoholfreie Getränke € 154,78 Freizeit, Unterhaltung, Kultur € 43,52 Post und Telekommunikation € 39,88 Bekleidung, Schuhe € 37,01 Pfarrer Ralf Brennecke T +49 751 95223-120 Geschäftsführer F +49 751 95223-129 www.diakonie-oab.de T +49 751 95223-121 www.kirchenbezirk-ravensburg.de M +49 151 22088001 r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonie. Mit Dir. Diakoniestiftung. Hand in Hand Diakonisches Werk BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN Oberschwaben Allgäu Bodensee Weinbergstraße 10, 88214 Ravensburg Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung € 38,32 Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände € 27,17 andere Waren und Dienstleistungen € 35,53 Verkehr € 40,01 Gesundheitspflege € 17,03 Beherbergungs- und Gaststätten dienslteistungen € 11,65 Bildung € 1,61 Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer T +49 751 95223-121 M +49 151 22088001 r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee Weinbergstraße 10, 88214 Ravensburg T +49 751 95223-120, F +49 751 95223-129 ww.diakonie-oab.de, www.kirchenbezirk-ravensburg.de Diakonie. Mit Dir. - Diakoniestiftung. Hand in Hand BEGEGNEN. BEGLEITEN. BERATEN _________________________ Liebe Kreative Wir nehmen unser kreatives Schaffen wieder auf, aber wegen der besonderen Corona-Si- tuation wollen wir uns draußen tref- fen auf der Terrasse des Evangeli- schen Gemeindehauses im Öschweg 30 in Baienfurt. Am 2. August 2021 um 8:30 Uhr treffen wir uns mit Lin- de Gerster zum kreativen Schreiben. Wir wollen ganz frei nach Thekla Lingen „den Sommer übers Land gehen lassen“. Wir beginnen um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Achtung neuer Treffpunkt während der Pandemie im Gemeindehaus BAIENFURT im Öschweg 30 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch August 2021 2.8. Linde Gerster: Kreatives Schreiben - Es geht der Sommer übers Land... Wir be-texten oder be-reimen die heiße Jahreszeit 9.8. Elli Duelli: Bodenseeimpressionen - Aqua- rell oder Gouache 16.8. Berti Schützbach: KREATIV mit Holz und Stein in Bertis Werkstatt in der Ziege- leistr. Baindt 23.8. Monika Franz: Neue Ideen zum Steine-Bemalen Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Ursula Thoma Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 Tel.: 0751-59316 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Athletik-Training ab August Du bist grundlegend fit und motiviert für ein Training mit Fokus auf Schnel- ligkeit, Kraft und allgemeine Athletik so- wie mindestens 16 Jahre alt? Ab Mon- tag, den 02.08., startet der SV Baindt ein passendes Angebot. Über die Sommerzeit immer mon- tags von 19:00 bis 21:00 Uhr auf dem Tartangelände hin- ter der Tennishalle. Kommt gerne vorbei und schnup- pert rein oder meldet euch einfach bei Christian Staud (staud.christian[at]gmail.com oder per Whatsapp unter 0176/80420095). Fürs Training am besten ein Handtuch oder eine Sportmatte mitbringen. TC Baindt e.V. Spielberichte der Mannschaften Damen 40, Staffelliga: TC Söflingen - TC Baindt 3:3 Zum ersten mal in unserer diesjährigen Sommerrunde hatten wir eine etwas längere Anfahrt zu den Damen 40 des TC Söflingen. Leider hat es der Wettergott diesen Sams- tag nicht so gut mit uns gemeint. Nach den ersten er- kämpften Spielpunkten mussten wir dann auch bereits für die erste Regenunterbrechung vom Platz. Eine knappe Stunde später kämpfte Co sich mit viel Geduld und Kämpferherz in einen Matchtiebreak, hatte aber hier das Nachsehen. Babsi und Marion konnten klar die Punkte für unsere Mannschaft sichern, während Edith sich einer läuferisch guten Gegnerin geschlagen geben musste. Wie schon in den letzten beiden Verbandsspielen stand es nach den Einzeln wieder 2:2 und die Aufstellung fürs Doppel wollte gut überlegt sein. Und wieder bremste uns eine hartnäckige Regenfront aus. Ganz unkonventionell wurde dann das gemeinsame Essen – welches eigentlich als Abschluss einer Begegnung stattfindet – als Zwische- nevent vorgezogen. Mit neuen Kräften holten wir uns dann das benötigte Doppel und damit den erhofften Sieg. Es spielen: Co Nehls (danke dir fürs Einspringen), Babsi Blattner, Marion Grabherr und Edith Schwarzat. Herren 40, Bezirksstaffel 1: TC Meckenbeuren/Kehlen 2 - TC Baindt 0:6 Was für ein letzter Saison-Spieltag. Mit einem glatten 6:0 Auswärts-Erfolg setzten wir einen absoluten Höhepunkt an das Saisonende! Alle Spieler konnten an diesem Tag sowohl im Einzel als auch in beiden Doppeln den Platz als Sieger verlassen. Im Anschluß haben wir das natür- lich ausgiebig zusammen mit unseren Tennisfreunden aus Kehlen gefeiert. Es spielten: Thomas Schäfer, Rafael Grabherr, Sascha Wösle und Andreas Lang. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen meinen Spie- lern der Mannschaft Herren 40 bedanken! Ihr seid ein Super-Team. Ebenso möchten wir uns bei allen bedan- ken, die uns im Laufe der Saison in irgendeiner Form unterstützt haben und für uns da waren. Danke bis zum nächsten Jahr! (Rafael Grabherr). Herren 50/1: Meister in der Bezirksoberliga TC Aitrach 1 - TC Baindt 3:6 TC Baindt - TA TSG Söflingen 2 5:4 TC Baindt - TC Isny 1 5:4 TC Ösch Weingarten - TC Baindt 1 4:5 Nach dem Aufstieg vor 2 Jahren und der Pause im letzten Jahr kamen wir gut aus den Startlöchern. Mit vier Siegen aus vier Spielen wurden wir in diesem Jahr souveräner Meister in unserer Klasse. Den knappen Ergebnissen wa- ren eine 5:1-Führung gegen Aitrach und zweimal 4:2 gegen Söflingen und Isny nach den Einzeln vorausgegangen, so dass bereits ein Doppelsieg reichte. Mit Peter und Stefan hatten wir da eine sichere Bank für diesen benötigten Doppelpunkt. Die beiden anderen Doppel müssen für die nächste Runde nochmal verstärkt trainieren. Gegen den TC Ösch Weingarten kam es am Samstag dann zum entscheidenden Sieg für die Meisterschaft. Nach den Ein- zeln kam es zu einem 3:3-Zwischenstand. Peter, Volker und Stefan konnten ihre Einzel gewinnen. Nun wurden von unserer Seite die Doppel umgestellt. So spielte Peter mit Volker und Stefan mit Wolfgang, welche dann auch die 2 benötigten Spiele gewinnen konnten. Es spielten in dieser Saison: Peter Schmitt, Volker Hil- lebrand, Stefan Schäfer, Wolfgang von Bank, Gerhard Reich, Siggi Hirmke, Roman Schmucker, Richi Schäfer und Harald Wetzel. Danke nochmal an die Ersatzspieler, die kurzfristig ausgeholfen haben. Wir gratulieren den Herren 50/1 zum Aufstieg in die Ver- bandsliga. Vorschau: Fr., 30.07.21: TC 1903 Wangen 2 - Junioren U15/1 TC Langenargen - Junioren U15/2 Nach diesen Spielen ist die Verbandsrunde 2021 beendet. Lediglich die Damen 40 müssen im September nochmals, zu ihrem letzten Verbandsspiel, antreten. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Reitergruppe Baindt Pferdeführerschein Umgang Im Umgang mit Pferden tragen wir eine besondere Verantwortung um ihren na- türlichen Bedürfnissen gerecht zu wer- den. Wir müssen dafür sorgen, dass es unseren Pferden gut geht. Dafür sind grundlegendes Wissen und Können nötig. Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Nachweis für die Kompetenz im richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd. Er besteht aus einem Lehrgang mit Prüfung und spricht jeden an, der mit Pferden umgeht. Der Pferdeführerschein Umgang ist Voraussetzung für den Erwerb eines weiterführenden Abzeichens im Pfer- desport. Pferdeführerschein Reiten Das Reiten im Gelände und das Ausreiten gehören zu den schönsten Freizeitbeschäftigungen im Pferdesport, denn in der Natur kommt das Pferd seinem natürlichen Lebensraum am nächsten. Im öffentlichen Raum treffen sich die Interessen von Land- und Forstwirtschaft, Naturschützern und Jägern, Erholungssuchenden und Sportlern. Jeder Reiter trägt eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen des Pfer- des sowie die eigene Sicherheit und die anderer Men- schen und Tiere. Der Pferdeführerschein Reiten ist ein Nachweis für die Kompetenz des Reiters im Alltag. Er besteht aus einem Lehrgang mit Prüfung. Wir bieten im Herbst 2021 diese beiden Lehrgänge an und freuen uns hierfür Martin Stellberger (Berittführer) für die Unterrichtserteilung gewonnen zu haben. Die Prüfung wird am 23.10. 2021 stattfinden. Wer Interesse hat, bitte bis 01.08.2021 bei Birgit Heilig, Tel. 0151/28899849 melden. Volleyball LJ Baindt Aktuelle Freizeitmöglichkeiten in der Volleyball Landjugend Baindt Lange genug haben wir alle in der Zwangspause gesteckt, jetzt kann die Freizeit endlich wieder gemeinsam ange- gangen werden! Wir freuen uns ab Oktober auf die kom- menden Staffeln im Modus Freizeit Mixed 4/2 für unsere beiden Mannschaften, in der alle Volley-Fans gern gese- hen sind (m/w/d olé). VLJ Baindt 1 tritt in der A-Staffel an, VLJ Baindt 2 ist in der B-Staffel gemeldet. Auch abseits der Mannschaftstätigkeiten gibt es viel zu erleben. Das Training findet ab 12. August wieder für alle statt, jeden Donnerstag von 20-22 Uhr in der Turnhalle der Klosterwiesenschule (Hygieneregeln werden jederzeit eingehalten). Dazu gibt es im Sommer oft spontan Beach- volleyball, einmal jährlich ein Hüttenwochenende, Weih- nachtsfeier, Besuche bei anderen Vereinen, und und und ... Bei Interesse melde Dich jederzeit bei Adi, 01573-5151616. Wir freuen uns auf alle Neuen! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wanderwoche Zugspitzgebiet (Ettal) vom 10.bis 15.Oktober 2021 Geplant sind 4 Wanderungen (für A und B Gruppe) Badersee -Eibseerunde, Waldblickweg - Kloster Ettal zum Schloß Linderhof, Wanderung rund ums Kloster Ettal , Rundweg - Best of Oberammergau. Preis Hotel ( Alphotel Ettal ) und Bus- fahrt: DZ mit HP p.P. € 540,00, EZ mit HP € 630,00. Anmeldung bei Ulla Vehe Bergmann, Tel. 0751 93442, E-Mail vehe-bergmann@t-online.de Stand Juli 2021 können nur vollkommen Geimpfte, Gene- sene und bei Reiseantritt ( 24 Std. vorher ) negativ getes- tete Personen teilnehmen. Sollte sich an diesem Status etwas ändern, werden wir sie informieren. Rundwanderung Weitnau, Alttrauchburg, Weitnau Treffpunkt, Dienstag 3.August 2021, 8.30 Uhr Festplatz Weingarten, Gehzeit 3,50 Std., 9 km, HM 290m, Fahrpreis 12,00 € f. Mitglieder, Einkehr Bräustüble in Weitnau, Rückfahrt gegen 18.00 Uhr Anmeldung bis 02.08.2021, 20.00 Uhr bei WF Alfons Horn, Tel. 0751/42485 es gelten die hinsichtlich COVID 19 bekannten Hygiene- vorschriften, geimpft, getestet, genesen auf Nachweis. Stöcke und festes Schuhwerk unbedingt erforderlich, Rucksackvesper Wanderung findet nur beimgutem Wetter statt! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im August geboren sind, wünscht der Sozial- verband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit Liebe Grüße Ihre Karin Maucher Vorsitzende Was sonst noch interessiert BUND Ravensburg-Weingarten TERMINAKÜNDIGUNG Den Geheimnissen des Altdorfer Waldes auf der Spur... BUND Ravensburg-Weingarten veranstaltet in Koope- ration mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e.V. Exkursionsprogramm im Altdorfer Wald Am Sonntag, den 01.08.2021 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW un- ter der Leitung von Robert Dingler eine Exkursion in den Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Altdorfer Wald. Unter dem Titel: „Wald schützen – Wald nutzen – Wald baden“ verspricht die Rundtour spannende Einblicke in dieses vielfältige Waldökosystem. Die Wan- derung dauert ca. 2.5 Stunden, Start ist um 14:00 Uhr am Parkplatz Lochmoos, Schlier-Hintemoos. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich bis Freitagmittag 12:00 Uhr un- ter bund.ravensburg@bund.net. Der Altdorfer Wald - ein besonderer Ort direkt vor unserer Haustüre - geheimnisvoll, faszinierend, voll unbekannter, paradiesischer Biotope, Biodiversität pur, das größte zu- sammenhängende Waldgebiet Oberschwabens. Durch die aktuellen Entscheidungen zum Regionalplan und den geplanten Torf- und Kiesabbau ist er bedroht. Das hat der BUND Ravensburg-Weingarten zum Anlass genommen, um in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V., ein umfang- reiches Exkursionsprogramm zusammen zu stellen, wel- ches die Schätze dieses einzigartigen Gebietes sichtbar macht. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von zwölf sonntäglichen Exkursionen, die wöchentlich bis Anfang Oktober stattfinden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, his- torische Begebenheiten, Folgen des Klimawandels in der Region. Für jedes Thema konnte der BUND Experten und Expertinnen gewinnen. Sehr kompetente, spannende und informative Führungen sind somit garantiert. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravens- burg.de Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg beschäftigt sich mit Thema Kri- sendienst – Aufruf zur Teilnahme an Umfrage Jeder Mensch kann seelische Krisen erleben – unabhän- gig von Geschlecht, Alter, Bildung, Beruf, Herkunft oder sozialem Status. Dabei sind die Ursachen für seelische Krisen äußerst vielfältig: Manche Menschen geraten in eine Krise, weil sie eine schwere Erkrankung haben oder die Pflege eines Familienmitgliedes als sehr belastend empfinden. Der Tod eines nahestehenden Menschen, Trennungen oder Suchtprobleme können weitere Grün- de für seelische Krisen sein. Auch Überlastungen durch schwierige Situationen in der Familie oder bei der Arbeit können seelische Krisen auslösen. Im Landkreis Ravensburg gibt es viele Beratungsstellen und eine gute Versorgungsstruktur. Bei dieser Vielfalt kann es jedoch herausfordernd sein, schnell und frühzeitig die richtigen Hilfen zu erhalten oder die passenden An- sprechpersonen zu finden. An dieser Stelle setzt das neue Projekt des Landkreises Ravensburg namens „In.K.A.“ (Integrierter Klärungsdienst auf Augenhöhe) an, bei dem die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger gefragt sind. Mit einer Umfrage, zu deren Teilnahme unter https://sur- vey.lamapoll.de/Krisendienst alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind, wird ermittelt, ob ein Krisendienst eingerichtet werden soll und wie dieser arbeiten könnte. Die Ergebnisse der Befragung werden in die Entwicklung des Krisendienstes einfließen. Die Teilnahme an der Um- frage ist anonym und bis Ende August möglich. Die Be- antwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Wangenheim, Psychiatriekoordinatorin des Landkreises Ravensburg, unter Tel. 0751 85 3123 oder per E-Mail an s.wangenheim@ rv.de. Eine seelische Krise liegt vor, wenn Menschen schwieri- ge Erlebnisse oder Veränderungen in ihrem Leben nicht bewältigen können. Sie fühlen sich z. B. verzweifelt, über- fordert, niedergeschlagen, traurig oder alleine. Oft haben sie das Gefühl, keinen Ausweg aus der Situation zu haben oder denken, dass keiner ihnen helfen kann. QR-Code zur Umfrage: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Elektronische Patientenakte: Nachbesserung notwen- dig • Transparenz: Nutzenabwägung braucht vollständige Informationen • Datennutzung darf nur nach aktiver Zustimmung durch Patient:innen erfolgen Am 1.7. hat die Einführung der Elektronischen Patien- tenakte einen weiteren Meilenstein erreicht. Bereits seit dem 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren Ver- sicherten eine Elektronische Patientenakte anbieten, Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen hatten im letzten Halbjahr Zeit, die technischen Vor- aussetzungen in ihren Praxen zu erfüllen. Nun haben Patient:innen die Möglichkeit, ihre Akte überall in das digitale Format zu überführen. „Diese technische Etappe kann ein Anlass für Verbrau- cherinnen und Verbraucher sein, über einen Umstieg auf die elektronische Patientenakte und dem damit ver- bundenen möglichen Nutzen, aber auch den gegebe- nen Risiken nachzudenken“, so Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Damit eine fundierte Entscheidung unter Abwägung aller Risiken und Nutzen getroffen werden kann, sind ausreichende und einfach zugängliche Informationen über den techni- schen Stand und mögliche Bestrebungen im Hintergrund dringend erforderlich.“ Ein Vorteil der Elektronischen Patientenakte (EPA): Durch die digitale Speicherung können Verbraucher:innen selbst und Behandelnde einen schnellen Überblick beispielswei- se über Gesundheitsinformationen, bereits durchgeführte Untersuchungen und deren Ergebnisse bekommen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind jedoch noch wesentliche Nachbesserungen erforderlich. So lassen sich einzelne Dokumente bislang nicht sperren, das soll sich erst im nächsten Jahr ändern. Die Entscheidung, ob eine digitale Akte überhaupt angelegt werden soll und was mit den Daten der Patient:innen geschieht, muss außerdem in deren Hand liegen. Die derzeitigen Bestrebungen des Sachverständigenrats Gesundheit der Bundesregierung scheinen an dieser Datensouveränität zu rütteln: In einer aktuellen Studie schlägt der Rat vor, Daten aus Patien- tenakten automatisch für Forschungszwecke zur Verfü- gung zu stellen. Patient:innen, die das nicht wollen, müssen selbst aktiv werden und umständlich per „opt-out“ wider- sprechen. „Solche grundlegenden Entscheidungen dürfen auf keinen Fall über die Hintertür eingeführt werden und benötigen eine aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Grieble. Agentur für Arbeit Ravensburg Rufen Sie uns an – wir sind für Sie da Ihre Familienkasse ist für Sie auch telefonisch erreichbar. Die regionalen Familienkassen sind derzeit nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir sind aber natürlich weiterhin für unsere Kundinnen und Kunden Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 erreichbar. Wir arbeiten stets daran, Sie bestmöglich zu unterstützen. Das heißt auch, dass Sie im Notfall online wie auch telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen können. Kindergeld: • Telefon 0800 45555 30 Mo - Fr von 8 - 18 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenfrei) • Telefon 0711 9412220 Mo - Mi von 8 - 12 Uhr Do von 8 - 12 Uhr und von 13 - 17 Uhr Fr von 9 - 12 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenpflichtig) • Telefon Zahlungstermine Kindergeld 0800 4 5555 33 Mo - So von 00 - 24 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenfrei) Kinderzuschlag: Telefon 0800 45555 30 Mo - Fr von 8 - 18 Uhr (Anrufe sind für Sie gebührenfrei) Online: Gut zu wissen: Viele Informationen zu Kindergeld und Kinderzuschlag, aber auch zu den Einmalzahlungen Kin- derbonus 2021 und Kinderfreizeitbonus 2021 finden Sie in unserem Online-Angebot unter www.familienkasse.de Über unseren Internetauftritt sind auch alle Antragsfor- mulare und Nachweisvordrucke verfügbar. DLRG Ortsgruppe Baienfurt - Sommerpause Schwimmtraining Von Montag, 28.6.2021 bis Montag, 19.07.2021 fand im Hallenbad Baienfurt wieder unser wöchentliches Training unter Corona-Bedin- gungen statt - mit halber Gruppenstärke und strengen Anforderungen an Abstände und Hygiene. Da sich alle an die Regeln gehalten haben, hat das Training vorbild- lich geklappt. Sommerpause Ab Montag, 26.07.2021 sind umfangreiche Sanierungs- maßnahmen im Hallenbad Baienfurt geplant, die die gesamten Sommerferien überdauern werden. Unsere Trainingspause wird deshalb auf jeden Fall bis Mitte Sep- tember sein. Ausblick Wie es nach den Sommerferien weitergeht, ist aufgrund der Baustelle und der Corona-Lage nicht vorhersehbar. Gerne würden wir wieder in voller Gruppenstärke ein Trai- ning anbieten, so dass alle jede Woche hochmotiviert für das nächste Schwimmabzeichen trainieren. Anfängerschwimmkurs Unsere nächsten Anfängerschwimmkurse im Herbst 2021 und Frühjahr 2022 sind belegt. Wir bitten Sie von Anfra- gen zu freien Schwimmkurzplätzen abzusehen. Sobald Anmeldungen wieder möglich sind, werden wir das auf unserer Homepage mitteilen. Warteliste Unsere Warteliste für die Aufnahme ins wöchentliche Training ist aufgrund der Corona-Schließmonate immer länger geworden, so dass wir auch hier aktuell nieman- den mehr auf die Liste eintragen können. Ferienprogramm Am Montag, 9. August bietet die DLRG Ortsgruppe Bai- enfurt einen Ferienprogrammpunkt. Von 14-17 Uhr gibt es einen Nachmittag am neuen DLRG-Heim in der Baindter Str. 48/1 in Baindt mit Spiel, Spaß und Wasser. Anmel- dungen zu der Veranstaltung sind über die Gemeinde Baienfurt möglich. Bundesaktion der DLRG Da sehr viele Kinder mehr als 1 Jahr nicht die Möglich- keit hatten schwimmen zu lernen oder das Erlernte zu festigen, ist die Gefahr von Ertrinkungsfällen, vor allem bei den Kleinen, dieses Jahr besonders hoch. Die DLRG appelliert an eine erhöhte Aufmerksamkeit der Eltern am Wasser – Handy einfach mal abschalten! Wir wünschen einen schönen, erholsamen Sommer. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt UKBW - Unfallkasse Baden-Württemberg Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert Schutz besteht bei Angeboten der Kommune, Schule, in den Sommerschulen sowie bei Förderprogrammen Viele Schülerinnen und Schüler freuen sich auf die bevor- stehenden Sommerferien und die damit verbundenen Be- treuungsangebote, in denen gespielt, gebastelt oder Aus- flüge unternommen werden. Doch was passiert, wenn sich ein Kind in der Ferienbetreuung verletzt? Schülerinnen und Schüler, die in Ferienzeiten an organisierten Bildungs- und Betreuungs- maßnahmen der Gemeinde oder Schule teilnehmen, sind über die Unfallkasse Baden-Württem- berg (UKBW) automatisch und kostenfrei unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht auch bei einem Besuch der Sommerschulen im Land sowie bei der Teilnahme an den Förderprogrammen „Bridge the Gap – Überbrücke die Lücke“, „Lernbrücken“ oder „Lernen mit Rückenwind“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Schulkinder erhalten in der Ferienbetreuung bei einem Unfall dieselbe umfangreiche Absicherung, die sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Diese Absicherung reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten bzw. stationären Versorgung, über Renten- und Pflege-, bis hin zu Teilhabeleistungen. Schülerinnen und Schüler sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen Wegen versichert. Eltern brauchen dafür keine besondere Ver- sicherung abzuschließen. Sommerschulen und Förderprogramme: Unfallversichert! Der gleiche Versicherungsschutz besteht auch für den Sommerschulunterricht sowie die Teilnahme an den Lern- und Förderprogrammen „Bridge the Gap – Überbrücke die Lücke“, Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist mit über vier Millionen Versicherten einer der größten Unfallversi- cherungsträger im Kommunal- und Landesbereich in Deutschland. Beschäftigte einer Kommune oder beim Land Baden-Württemberg sind während ihrer Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. wieder zurück bei der UKBW gesetzlich unfallversichert. Auch Schüler, Kitakinder, Stu- dierende oder Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind Versicherte bei der UKBW. Hierzu bedarf es keiner An- meldung oder Beitragszahlung von Versichertenseite. Die Versicherung erfolgt durch die Tätigkeitsausübung. Weitere Informationen unter www.ukbw.de „Lernbrücken“ und „Lernen mit Rückenwind“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Diese Angebote sollen den Schü- lerinnen und Schülern ermöglichen, Unterrichtsinhalte zu wiederholen und coronabedingte Lernlücken des zurück- liegenden Schuljahres zu schließen, um gut vorbereitet in das neue Schuljahr starten zu können. Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist mit über vier Millionen Versicherten einer der größten Unfallversi- cherungsträger im Kommunal- und Landesbereich in Deutschland. Beschäftigte einer Kommune oder beim Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Land Baden-Württemberg sind während ihrer Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. wieder zurück bei der UKBW gesetzlich unfallversichert. Auch Schüler, Kitakinder, Stu- dierende oder Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind Versicherte bei der UKBW. Hierzu bedarf es keiner An- meldung oder Beitragszahlung von Versichertenseite. Die Versicherung erfolgt durch die Tätigkeitsausübung. Weitere Informationen unter www.ukbw.de Landratsamt Ravensburg Fortbildung-Netzwerk Demenz: Kostenfreie Fortbil- dung für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Be- treuende von Menschen mit Demenz in Altshausen und in Leutkirch Eine neunteilige kostenfreie Fortbildungsreihe für pflegen- de Angehörige und ehrenamtlich Betreuende zum Thema „Demenz“ bietet das Fortbildung-Netzwerk Demenz ab Mitte September an zwei Standorten im Landkreis an. Ab Dienstag, 14.09.2021 finden die Seminare in Altshausen im katholischen Gemeindehaus St. Michael (Ebersbacher Str. 6) immer dienstags von 14 – 17 Uhr statt, ab Mittwoch, 15.09.2021, beginnen die Seminare in Leutkirch im Allgäu im Bocksaal (Gänsbühl 7) immer mittwochs von 14 – 17 Uhr. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, die Versorgung und die Lebensumstände für Menschen mit Demenz zu verbessern, Fragen zu klären, Angehörige und Betreuen- de zu stärken und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Verschiedene Fachreferenten vermitteln Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit Demenz. Schwerpunktmäßig werden die folgenden The- men behandelt: das Krankheitsbild Demenz, wertschät- zender Umgang und Kommunikation mit demenzkran- ken Menschen, Informationen zu Hilfen und Angeboten im Landkreis/der Pflegeversicherung und verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote. Themenvertie- fungen wie Humor und Demenz, Musik und Demenz, Aro- mapflege bei Demenz, Kinästhetik sowie Ernährung bei Demenz zeigen weitere wertvolle Zugänge zur Welt der/ des Demenzkranken auf. Das Fortbildung-Netzwerk De- menz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg. Die Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. An- meldeschluss ist Dienstag, 7. September 2021. Informationen und Anmeldung: Fortbildung-Netzwerk Demenz Frau Marion Müller Tel.: 0751/7601-2040 E-Mail: marion.mueller@zfp-zentrum.de Fortbildungsplan: https://www.zfp-web.de/unternehmen/ netzwerk-demenz/fortbildungsangebote-und-vortraege/ Hallenbad Baienfurt Hallenbad Baienfurt – Sommerschließzeit Ab Sonntag, 25. Juli wird das Hallenbad Baienfurt für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geschlossen. Maß- nahmen, die für 2020 geplant und zugunsten einer Som- meröffnung 2020 verschoben wurden, fallen mit Arbeiten zusammen, die für 2021 eingeplant waren. Es wird bis Mit- te September eine 6-wöchige Schließzeit geben. Sobald entschieden ist, wann das Hallenbad Baienfurt wieder in Betrieb geht, wird der Online-Shop für Kursbuchungen freigeschalten. Alle Öffnungsmaßnahmen richten sich auch nach der aktuellen Corona-Lage. Auf www.hallen- bad-baienfurt.de gibt es aktuelle Informationen. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Nächste Veröffentlichung: 20.08.2021 Redaktionsschluss: 17.08.2021, 21:00 Uhr und wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück! Denken Sie an Ihre Tiere! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Im Andenken an einen lieben verstorbenen Menschen etwas Gutes tun. Wünschen Sie sich von Ihren Trauergästen eine Spende für die Johanniter! Im Gedenken Gutes tun: Mit Ihrer Kondolenzspende! Gemeinsam: Spenden! Infos und Spendenboxen via QR-Code oder E-Mail: guenaelle.bartmann@johanniter.de oder per Tel.: 030 269 973 79 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Urlaubszeit Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. WIR HABEN URLAUB VOM 02.08.2021 BIS EINSCHL. 21.08.2021 Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Für alle, die einen Platz für den Anbau von Gemüse, Blumen und zum Entspannen suchen. Naturliebhaber und Naturunterstützer, die mehr Platz brauchen. NEU ab Frühjahr 2021: Schrebergarten für Gemüse- oder Blumenanbau in RV-Berg zu verpachten. Reserviere jetzt schon Deine eigene Gartenparzelle (ab 50 m2). Vorreservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de Aktionsangebot: Schrebergarten Pacht für 75 € pro Monat anstatt 85 €. Die Monate Dezember und Januar sind kostenlos Reservierung bei Petra Erath Siegelweg 7, 88276 Berg, Tel. 0170 4169829 info@ravensbeet.de wünscht Ihnen einen schönen Sommer Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30 STELLENANGEBOTE „Wie geht eine Patientenverfügung?“ Bei uns finden sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Kleinbusfahrer/in Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderun- gen mit einem Kleinfahrzeug (9-Sitzer) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in. Die Einsatzzeit ist im Rahmen einer geringfügigen Beschäf- tigung, jeweils an Schultagen, morgens und mittags, insge- samt ca. 3 Stunden täglich. Der Einsatzort ist der Bereich Neukirch/ Bodnegg/ Waldburg– Ravensburg. Für das Fahr- zeug sollte am Wohnort eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Wenn Sie keine Berührungsängste mit Menschen mit Behinderungen haben, Sie sicher und gerne Auto fahren, sowie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für Sie eine Selbst- verständlichkeit sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an. Omnibus Grabherr GmbH 88289 Waldburg | Am Langholz 8 www.omnibus-grabherr.de Ihre Ansprechpartnerin: Ilka Haas Tel. 07529/97158-20 Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinde- rungenmit einem Kleinfahrzeug (9-Sitzer) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in. Die Einsatzzeit ist im Rahmen einer geringfügigen Beschäf- tigung, jeweils an Schultagen, morgens und mittags, insge- samt ca. 3 Stunden täglich. Für das Fahrzeug sollte am Wohnort eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Wenn Sie keine Berührungsängste mit Menschen mit Behin- derungen haben, Sie sicher und gerne Auto fahren sowie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für Sie eine Selbstver- ständlichkeit sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an. Omnibus Grabherr GmbH 88289 Waldburg | Am Langholz 8 www.omnibus-grabherr.de E-Mail info@omnibus-grabherr.de www.omnibus-grabherr.de Für die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderun- gen mit einem Kleinfahrzeug (9-Sitzer) suchen wir eine/n Kleinbusfahrer/in. Die Einsatzzeit ist im Rahmen einer geringfügigen Be- schäftigung, jeweils an Schultagen, morgens und mittags, insgesamt ca. 2,5 Stunden täglich. Für das Fahrzeug soll- te am Wohnort eine Parkmöglichkeit vorhanden sein. Wenn Sie keine Berührungsängste mit Menschen mit Be- hinderungen haben, Sie sicher und gerne Auto fahren so- wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit für Sie eine Selbst- verständlichkeit sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Telefon: 07529 / 97158-0 Für den Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit sucht die Evangelische Kirchengemeinde Weingarten einen Kinder- und Jugendarbeiter (m/w/d) auf 450-EUR-Basis Weitere Infos: www.weingarten-evangelisch.de Zuverlässige Reinigungskraft 14-tägig in Baindt für ältere Dame gesucht. Kontakt unter 0173- 2779993 GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 5,47 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 30.07.2021
        Nachtweiden_II_Erw__1Änd.pdf

        ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "N a ch tw e id e n I I" Fassung vom 17.09.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 4 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 10 4 Hinweise und Zeichenerklärung 11 5 Satzung 17 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 19 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 26 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 33 9 Begründung – Sonstiges 34 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 37 11 Begründung – Bilddokumentation 38 12 Verfahrensvermerke 39 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) Flächen für den Gemeinbedarf; hier sozialen Zwecken die- nende Gebäude, hier: Kindergarten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, Nr. 4.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind mit Einschränkung baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öf- fentliche Parkplatzfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Materialien zur Ablei- tung des Niederschlags- wassers innerhalb des Baugebietes Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 7,00 P Einschränkung baulicher Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Na- tur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken (§ 1a BauGB). Daher sind in dem Baugebiet für − Stellplätze und − Zufahrten auf privaten und öffentlichen sowie andere untergeord- nete Wege nur in einer Ausführung mit ausschließlich wasserdurchlässigen Be- lägen (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugen- pflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig, so- fern andere Belange nicht entgegenstehen. Durch planerische Maß- nahmen (z.B. Höhenlage Straße, Gebäude) sollte der Bodenaushub reduziert werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Lärmschutz-Festsetzung LS mit folgendem Inhalt: − Die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume (z.B. Büro- räume, Schlafzimmer) sind gemäß den Anforderungen der DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - auszuführen. An den Fas- saden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich IV (maßgeblicher Außenlärmpegel von 66 dB(A) bis 70 dB(A)) vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Aufenthalts- und Ruheräume ein erforderliches Gesamtschalldämmmaß R'W,res von mindestens 40 dB(A). LS Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 6 − Die zur Lüftung von Aufenthaltsräumen (z.B. Büroräumen) und Ruheräumen (z.B. Schlafzimmer) benötigten Fensteröffnungen sind vollständig auf die der Kreis-Straße K 7951 abgewandten Gebäudeseiten (nach Nordwesten, Nordosten, Südosten) zu ori- entieren. − Ausnahmen von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn eine Unterbringung von Fensteröffnungen ent- sprechend der Orientierungspflicht unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit aktiven lüftungs- technischen Anlagen versehen werden, die einen zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwech- sel sicherstellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB; Nr. 15.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen-Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine ent- sprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, verbindlicher Standort der innerhalb des Baugebietes als Straßen- Begleitfläche um bis zu 3,00 m verschiebbar ist; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in dem Baugebiet" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 7 zu verwenden. Abgehende Gehölze sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Edelkastanie Castanea sativa Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Walnussbaum Juglans regia Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Wildbirne Pyrus communis Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 8 Sträucher Kornelkirsche Cornus mas Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des einfachen Be- bauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden II" (Fas- sung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.85) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 9 Bereich der Änderung des Bebauungsplanes Die Inhalte des einfachen Bebauungsplanes "Nachtweiden n II" (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbindlich seit 24.01.2018) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 10 3 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung Überflutungsfläche für HQExtrem des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Überflutungsfläche für HQ100 des Sulzmoosbaches (siehe Plan- zeichnung) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden, teilgeänderten einfachen Bebauungsplanes "Nacht- weiden II" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Artenschutz Um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu ver- meiden, muss die Räumung der Baufelder sowie die Beseitigung der Gehölze zwischen 01.10 und 28.02 außerhalb der Brutzeit von Vö- geln erfolgen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entfallen Bäume mit in- stallierten Nistkästen und damit auch Quartiere für höhlenbrütende Vögel. Um zu gewährleisten, dass die Lebensraumbedingungen für diese Arten erhalten bleiben, sind folgende artenschutzrechtliche Er- satzmaßnahmen umzusetzen: Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 12 − Die beiden vorhandenen Meisen-Nistkästen sind vor der geplan- ten Gehölzrodung, außerhalb der Brutzeit von Vögeln (zwischen dem 01.10. und dem 28.02.) abzunehmen, zu reinigen und an Gehölzen im Umfeld des Plangebietes wieder zu montieren. − Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Neststand- ort des Grauschnäppers an einem der Gehölze innerhalb des Plangebietes befindet, sind insgesamt zwei Halbhöhlennistkäs- ten in räumlicher Nähe zum Ein-griffsbereich an Bäumen anzu- bringen (z.B. Schwegler, Halbhöhle Typ 2H/2HW). − Es ist auf einen fachgerechten Standort (Höhe, Exposition und Wetterschutz) zu achten. Bezüglich ausführlicher Erläuterungen siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht vom 06.07.2018. Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) Vorhandene Strauchgruppe (Erhaltung bzw. Beseitigung in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeich- nung) Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten wenn möglich erhalten werden (Erhal- tung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaß- nahme); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres erfolgen. Es wird empfohlen, auch die nicht als zu erhalten festge- setzten vorhandenen Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entsprechenden Baumschutzmaßnah- men zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 13 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vege- tationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnah- men" durchgeführt werden. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier gem. dem europäischen Schutzgebiets-Netzwerk "Na- tura200", der Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussen- becken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), au- ßerhalb des Geltungsbereiches (siehe Planzeichnung); Hochwasser Der Geltungsbereich liegt lt. aktueller Hochwassergefahrenkarte (HWGK) teilweise im geschützten Gebiet für HQextrem und im nördli- chen Bereich minimal auch in HQ100. Gemäß den hydrologischen Be- rechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fass- nacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtwei- den II" bei HQ 100 entgegen den bisherigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Da das Risiko einer Überflutung für Teilbe- reiche nicht ausgeschlossen werden kann, sollten im Rahmen einer Neubebauung von Grundstücken mögliche Hochwasserschutzmaß- nahmen berücksichtigt bzw. eine hochwassersichere Bebauung vor- genommen werden. Um entstehenden Schäden bei Hochwasser vorzubeugen, sind hoch- wasserangepasste Maßnahmen zum Objektschutz der Bebauung er- forderlich. Für eine hochwasserangepasste Bauweise wird auf die Ar- beitshilfe "Hochwasserschutzfibel", herausgegeben vom Bundesmi- nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, verwiesen. Gemäß § 78 c WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranla- gen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungs- gebieten verboten. Bodenschutz Auf dem Flurstück-Nr. 175/0 liegen Tonböden vor, auf Flst.-Nr. 186 Auengleye. Diese Böden sind besonders verdichtungsempfindlich. Entstandene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 14 wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhan- denem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrock- nete Böden ist bei den Bodenarbeiten zu achten. Es wird empfohlen, zur Bauausführung ein Bodenmanagementkon- zept zu erstellen und bodenkundlich begleiten zu lassen um auf ei- nen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu be- achten. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte um- fassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebie- tes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Aus- weisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Infor- mationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält die Bro- schüre "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist (http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Künf- tige Grün- und Retentionsflächen sollten während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen geschützt werden. Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbauord- nung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 15 Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbar- keit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, beste- hen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 16 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Beseitigung von Nieder- schlagswasser Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Drosselung in den bestehenden gemeind- lichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrünung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Nieder- schlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlagswasser jedoch nicht vor Ort versickert wer- den. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswasser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit To- belwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht ge- geben. Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 17 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in öffentlicher Sitzung am 09.10.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 17.09.2018. yyq § 2 Zulässigkeit von Vorhaben Bei der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" handelt es sich um einen Be- bauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB (so genannter "einfacher Bebauungsplan"). Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches richtet sich nach den im Bebauungsplan getroffe- nen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB. § 3 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 17.09.2018. Der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird die Begründung vom 17.09.2018. beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. yyq Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 15.05.1981, ergänzt am 18.01.1982 und 05.03.1982, rechtsverbind- lich seit 24.01.2085) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. yyq Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 18 § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" der Gemeinde Baindt tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 19 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Die Gemeinde Baindt plant den Neubau eines Kindergartens. Auf Grund des gestiegenen Bedarfs an Kinderbetreuung wird die Erweiterung des bereits vor Ort bestehenden Kindergartens als erfor- derlich angesehen. Das Plangebiet ist innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Baindt ge- legen und eignet sich auf Grund der Vorprägung (Schul- und Sportgelände sowie örtlicher Kinder- garten) für die geplante Erweiterung. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kindergartens geschaffen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB. Es liegen bisher lediglich erste Entwürfe für den Neubau des Kindergartes vor und gerade keine konkreten Planungen. Um zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen, hat man es als nicht erforderlich angesehen, Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche oder Höhenent- wicklung zu treffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches Der zu überplanende Bereich befindet sich im westlich an das Ortszentum angrenzende Schul- und Sportgelände und soll diesen nach Süden erweitern. Im Norden grenzt der Geltungsbereich in großen Teilen an das Grundstück des örtlichen Kindergar- tens und des Sportgeländes der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Osten grenzt die "Boschstraße" mit Bestandsbebauung. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrts- straße (Wirtschaftsweg) sowie Parkflächen, die die im Nordwesten sowie im Osten befindlichen Sportanlagen (Sporthalle-/platz, Tennisplatz) teilweise erschließt. Im Süden wird das Gebiet von einer Grünfläche begrenzt, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 20 Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 55/3 (Teil- fläche), 175 (Teilfläche) und 186 (Teilfläche). Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im zentralen Be- reich ist Baumbestand vorhanden und im südlichen Anschluss verläuft ein Kiesweg. Darüber hinaus sind keine heraus ragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nahezu eben. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Norden sind unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Planung dient der Erweiterung des bestehenden, gemeindeeigenen Kindergartens "Sonne- Mond-Sterne". Bei dem genannten bestehenden Kindergarten handelt es sich um einen fünf-grup- pigen Kindergarten. Der geplante Kindergarten-Neubau soll den Bedarf der Gemeinde an Betreu- ungsangeboten vor allem für Unter-Dreijährige decken. Hierzu ist eine Aufstockung um eine Re- gelgruppe sowie zwei Krippengruppen im neuen Gebäude geplant. Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird es als erforderlich angesehen, planerisch die Nutzung fest- zuschreiben. Die geplante Nutzung "Kindergarten" ist auf Grund der Umgebungsbebauung als zu- lässig anzusehen. Der Bereich ist derzeit teilweise mit einem Bebauungsplan überplant und wird in diesem Bereich nach § 30 Abs. 3 BauGB beurteilt, der restliche Bereich ist als unbeplanter Innenbereich einzustufen, dessen bauliche Entwicklung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. In die- sem Zusammenhang ist im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Zulässigkeit konkreter Vorhaben zu beurteilen. Auf Grundlage der gemeindlichen Planungshoheit kann die Gemeinde dieser Einzelfall- entwicklung jedoch das steuernde Element der verbindlichen Bauleitplanung entgegenstellen. Hier ist es der Gemeinde unbenommen, Entwicklungen zu prüfen und zu ermöglichen, selbst falls diese nicht den aktuell zulässigen Entwicklungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB entsprechen. Dies ent- spricht der Planungshoheit sowie dem Abwägungsprozess bzw. der Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat, sofern alle Belange in diesen Prozess ordnungsgemäß eingestellt wurden. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage nach Betreuungsangeboten gerecht zu werden. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 21 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs-ach- sen" Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4.2 Im ländlichen Raum sollen zur Förderung des Leistungsaustauschs zwischen den höheren zentralen Orten und ihrer Stärkung als Versorgungs- und Arbeits- platzzentren die Verkehrs- und Infrastrukturen in den Entwicklungsachsen an- gemessen weiterentwickelt werden. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raum-katego- rien" Darstellung als ländlicher Raum im engeren Sinne. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 22 Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flächen werden hierin als Gemeinbedarfsflächen für Schule und Sporthalle sowie Grünfläche dar- gestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist gegenüber der vorliegenden Planung nicht parzellenscharf. Im Zusammenhang mit der geringfügigen Lage innerhalb der Grünfläche (G) kann diese Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Auf Grund der Vorprägung der angrenzenden Flächen wurden keine weiteren Standorte in der Ge- meinde Baindt geprüft. Der jetzige Standort ist bereits im Flächennutzungsplan teilweise als Fläche für den Gemeinbedarf für Schule und Sporthalle vorgesehen. Durch die räumliche Zusammenfassung der Gemeinbedarfs- einrichtungen Kindergarten, Schule und Sporthalle hierzu an einem Standort sollen die sich aus dem Betrieb der Nutzungen ergebenden, erheblichen Synergieeffekte genutzt und gefördert wer- den. Der Standort ist gut erreichbar. Er eignet sich somit in besonderer Weise für die vorgesehenen Nutzungen. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Auf die verschiedenen Anforderungen soll flexibel reagiert werden können. Die Aufstellung des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung − die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 23 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "sozialen Zwecken dienende Gebäude, Kindergarten" festgesetzt. Für die Gemeinbedarfsfläche wird auf Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung verzichtet. Die Einschränkung baulicher Anlagen erfolgt im südlichen Bereich erfolgt aufgrund der Nähe zu Straße. Die Festsetzung der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung als öffentliche Parkplatz- fläche dient der Stillung des Bedarfs an Stellplätzen. Auf das Plangebiet wirken die Verkehrslärm-Immissionen der Kreis-Straße K 7951 ein. Die Berech- nungen der Verkehrslärm-Immissionen zeigen, dass der Orientierungswert der DIN 18005-1 (Schallschutz im Städtebau) für ein Mischgebiet von tagsüber 60 dB(A) unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung um bis zu 5 dB(A) überschritten wird. Im überbaubaren Bereich be- tragen die Überschreitungen bis zu 3 dB(A). Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrs- lärmschutzverordnung) werden im überbaubaren Bereich sowie im Bereich der geplanten Außen- wohnbereiche eingehalten. Nördlich der Kreis-Straße K 7951 befindet sich bereits ein Wall. Aufgrund dessen schallabschir- mender Wirkung sowie aufgrund der geringen Höhe der Überschreitungen wird eine aktive Lärm- schutz-Maßnahme im vorliegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre zudem in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten. Der Konflikt soll daher mit passiven Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderli- chen Fensteröffnungen von Aufenthalts- und Ruheräumen, Festsetzung des Schalldämmmaßes der Außenbauteile, Lüftungsanlagen) gelöst werden. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die allgemeinen Maßnahmen an gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 24 6.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Boschstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an das gesamte Straßennetz der Gemeinde Baindt sowie an die Kreisstraße K 7951. Durch begleitende Maßnahmen außerhalb der Regelungsmöglichkeit des Bebauungsplanes werden durch die Gemeinde Baindt Vorkehrungen getroffen, durch die die Nutzung der Verkehrsflächen eingeschränkt wird (beispielsweise durch eine entsprechende Beschilderung mit Zufahrtsbeschrän- kung) Grundsätzlich besteht über das örtliche Straßennetz ausreichend Anschluss an die überregionalen Verbindungen. 6.2.7 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.8 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt in diesem Bereich über ein Misch-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Schmutzwasser wird der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. Die Anlage ist aus- reichend dimensioniert. Das auf den Dach- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser wird ungefiltert und ohne Dros- selung in den bestehenden gemeindlichen Mischwasserkanal eingeleitet. Durch eine Dachbegrü- nung mit einer Auftragsschicht von 10 bis 30 cm (eingearbeitetes Gefälle zur besseren Ableitung des Niederschlagswassers) kann das Niederschlagswasser teilweise vor Ort zurückgehalten werden. Auf Grund der schwach wasserdurchlässigen Böden (Tone und Auengleye) kann das Niederschlags- wasser jedoch nicht vor Ort versickert werden. Eine Einleitung von ungefiltertem Niederschlagswas- ser in den Sulzmoosbach als Teil des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) ist somit nicht gegeben. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 25 Exakte Aufschlüsse zum Grundwasserstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erfor- derlich und liegen nicht vor. 6.2.9 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 26 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) er- folgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entschei- dung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Orts-Zentrums von Baindt. Es liegt im südlichen Randbereich der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule". Im Süden grenzt das Gebiet an eine Grünfläche an, welche wiederum in einen Gehölzstreifen übergeht, der eine Barriere zur Kreisstraße K 7951 bildet. Im zentralen Bereich des Plangebiets liegt eine Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) sowie ein Parkplatz. Im Norden und Nordwesten sowie im Osten befinden sich Sportanlagen (Sport- halle-/platz, Tennisplatz), weiter im Osten befindet sich bestehende Wohnbebauung. Weiter süd- westlich, über die Kreisstraße hinweg, schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden land- wirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine größtenteils inner- halb der Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" liegende, teilweise vorgeprägte Fläche. Der Bereich ist als Grünfläche mit Gehölz- und altersbeständige Baumbeständen zu beschreiben. Ar- tenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwar- ten, da die Grünfläche allseitig von Bebauung bzw. bestehenden Straßen umgeben und nutzungs- bedingt in Bezug auf die Flora eher artenarm ist. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 27 Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 02.07.2018 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbe- richt des Büros Sieber vom 06.07.2018). Dabei konnten folgende Vogelarten kartiert werden: Am- sel, Kohlmeise, Grauschnäpper, Haussperling, Buchfink, Mönchsgrasmücke und Star. Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) liegt mit dem Sulzmoosbach als Teilfläche davon in einem Abstand von etwa 40 m südlich des Plangebietes. In diesem Fließgewässer-Teilbereich (LRT 3260, ggf. LRT 91E0*) sind als Erhaltungsziele die Vor- kommen von Groppe, Steinkrebs, Kleine Bachmuschel und auch Strömer genannt. Die nächsten gem. § 30 BNatSchG kartierten Biotope bzw. Teilflächen davon liegen in etwa 600 m südlicher ("Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg", Nr. 1812-3436-0452), bzw. 600 m östlicher Richtung ("Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 1812-4436-7124) zum Plangebiet. In ebenfalls südlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet "Annaberg" (Schutzgebiets- Nr. 4.199) mit einer Entfernung von etwa 700 m. Des Weiteren befinden sich in einem Abstand von etwa 600 m Kernflächen des landesweiten Bio- topverbundes mittlerer Standorte. Angrenzend darin mit östlichem Verlauf schließen sich Kern- und Suchräume in Richtung freie Landschaft an. In südlicher Richtung, an das Dorfgebiet von Baindt angrenzend, beginnt der Regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit Anschluss an den Altdorfer Wald". Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zur Jungmoränenlandschaft des Voralpenlandes; im Untergrund stehen da- her würmzeitliche Schotter- und Beckensedimente (häufig dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschie- bemergel) an. Ursprünglich haben sich aus diesen Sedimenten, die meist von geringmächtiger spätglazialer Fließerde (Decklage) überlagert werden, lehmige pseudovergleyte Parabraunerden entwickelt. Gemäß Reichsbodenschätzung sind für das südliche Flurstück (Fl.-Nr. 186) des Plangebietes keine Daten vorhanden. Die Böden des nördlichen Flurstücks (Fl.-Nr. 175) sind mit hoher Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe eingestuft (Bewertungsklasse 3). Die Bedeutung als Ausgleichs- körper im Wasserkreislauf ist dagegen mit gering bewertet (Bewertungsklasse 1). Die Bodenfunk- tion "Natürliche Bodenfruchtbarkeit" ist wiederum mittelwertig (Bewertungsklasse 2) eingestuft. Nach Aussage des Fachbereichs Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg können die betroffe- nen Teil-Flächen auf den Flurstücken 175/0 (Tonböden) und 186 (Auengleye-Böden) aufgrund des Rückbaus von ehemaligen Wegen und dem Bau der Umgehungsstraße bereits teilweise beein- trächtigt sein. Dennoch sind diese Böden als besonders verdichtungsempfindlich einzuordnen. Ent- standene Verdichtungen sind nur sehr schwer, wenn überhaupt wieder zu beheben. Entsprechend sorgsam sollte mit noch vorhandenem kulturfähigem Boden bei den Bodenarbeiten umgegangen Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 28 werden. Insbesondere auf trockene Witterung und gut abgetrocknete Böden ist bei den Bodenar- beiten zu achten. Im südlichen Bereich der durch das Plangebiet verlaufenden Zufahrtsstraße (Wirtschaftsweg) bzw. des Parkplatzes sind die Böden unversiegelt, jedoch gekiest und befestigt. Im Bereich der bebauten Grundstücke ist der Boden bereits teilversiegelt. Davon abgesehen sind die vorkommenden Böden vollständig unversiegelt und mit semi-natürlicher Vegetation bewachsen. Sie können daher ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Lediglich in einem Abstand von etwa 40 m südlicher Richtung verläuft der Sulzmoosbach als offenens Fließgewässer. Auf Grund der weitgehend ebenen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen durch Hang- wasser zu rechnen. Allerdings befindet sich das Plangebiet nach bisherigen Hochwassergefahren- karten (HWGK) teilweise im Überschwemmungsbereich HQExtrem und geringfügig im HQ100 des ge- nannten Sulzmoosbaches. Gemäß den hydrologischen Berechnungen der Überflutungsflächen vom Sulzmoosbach auf Basis aktualisierter KOSTRA DWD 2010R Regenreihen des Ing. Büros Fassnacht (Stand 28.06.2018) befindet sich das Plangebiet "Nachtweiden II" bei HQ100 entgegen den bis- herigen Erkenntnissen aus der Berechnung Feinjustierung vom 28.03.2013 nicht im Überschwem- mungsgebiet (§ 65 WG). Im Bereich der entsprechenden Flächen befinden sich im Süden Verkehrs- flächen und Bereiche ohne bauliche Anlagen. Im Norden ist aufgrund der notwendigen Abstände zur Baugrenze und zur Bestandsbebauung nicht mit einer Bebauung zu rechnen. Das in geringem Abstand, südlich zum Plangebiet liegende Wasserschutzgebiet "Brühl" (Nr. 436- 031; Schutzgebietszone III und III A) wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Die Trinkwasser- entnahmestelle liegt in südwestlicher Richtung mit etwa 350 m Entfernung. Abwässer fallen im Plangebiet bis jetzt keine an. Das Niederschlagswasser versickert, sofern die Bodenbeschaffenheit es zulässt, breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. wird der gemeindli- chen Kanalisation im Mischsystem zugeleitet. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine an Bestandsbebauung angrenzende Freifläche, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Die im Plange- biet vorhandenen Gehölze, z.T. altersbeständige Bäume, tragen zur Frischluftbildung bei. Da die umliegende Bebauung eher aus größeren Gebäuden/Gebäudekomplexen besteht (Schulgebäude, Sporthalle), kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Durch die südlich gelegene Kreisstraße K 7951 kann mit Schadstoffanreicherung in der Luft gerech- net werden. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 29 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Plange- biet selbst handelt es sich um einen Bereich in nordwestlicher Ortsrandlage des Haupt-Ortes Baindt. Das Gebiet ist als ebene Fläche mit gut ausgeprägten Gehölz- und Baumstrukturen zu beschreiben und aus der südwestlich gelegenen, freien Landschaft schwer einsehbar. Wanderwege führen am Gebiet nicht direkt vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Süden schließt der überplante Bereich an eine Freifläche (Grünland) an. In nördlicher Richtung liegt die Bildungseinrichtung "Klosterwiesenschule" mit Schulgebäude und Sportanlagen/-gebäu- den. Dem Plangebiet kann zusammenfassend auf Grund der Ortsrandlage, der Gehölz- und Baum- bestände sowie der geringen Einsehbarkeit dem Orts- bzw. Landschaftsbild eine gewisse Bedeu- tung zugeschrieben werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper sowie durch die Erschließungsflächen (Ver- kehrsflächen) und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Die vorhandenen Gehölze und Bäume wer- den möglicherweise gefällt. Dadurch kann es zum Verlust von Nistmöglichkeiten für ubiquitären Zweigbrütern kommen. Im geeignet strukturierten Umfeld finden sich zahlreiche Gehölze, die als Brutstätte für ubiquitäre Zweigbrüter dienen können. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der Verlust an Brutplätzen von durch das Umfeld ausgeglichen werden kann. Eine erhebliche Ver- schlechterung der lokalen Populationen der betreffenden Arten ist somit nicht zu erwarten (siehe artenschutzrechtlicher Kurzbericht des Büros Sieber vom 06.07.2018). Da das Plangebiet am Orts- rand liegt, ist zudem nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deut- lichen Störeinflüssen durch die umliegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Rahmen der Umweltprüfung zu den in unmittelbarer Nähe gelegenen Bebauungsplänen "Mischgebiet Fischerareal" und "Woh- nen Fischerareal" sowie der Änderung des Bebauungsplans "Innere Breite" wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Schutzgebiets-Nr. 8223-311) durchgeführt. Die aufgrund der hier vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes möglichen Beeinträchtigungen des Sulz- moosbaches als Teil des FFH-Gebietes, wurden im Rahmen der Vorprüfung ebenfalls mit abgear- beitet. Bei Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Minimierungsmaßnahmen (in- sektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen sowie Niederschlagswasserbewirt- schaftung nach dem Stand der Technik, d.h. keine Einleitung in den Sulzmoosbach) sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des genannten FFH-Gebietes nicht zu erwarten Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 30 (siehe FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 13.07.2018). Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope bzw. der Biotopverbund mittlerer Standorte sind von der Planung nicht betroffen. Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Planung er- möglichte Bebauung (Nachverdichtung) und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die ver- siegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nie- derschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Landwirtschaftliche Er- tragsflächen sind nicht betroffen. Die Größe der voraussichtlich zusätzlich versiegelten Flächen ist insgesamt jedoch noch als gering zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Auf den befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser wird mit dem anfallenden Schmutz- wasser gesammelt und über das bestehende gemeindliche Schmutzwasserkanalnetz (Mischwas- serkanal) abgeführt. Eine Versickerung über die belebte Bodenzone ist auf Grund der schwach durchlässigen Böden (Tone und Auengleye) nicht möglich. Beeinträchtigungen des naheliegenden Wasserschutzgebietes "Brühl" können aufgrund der Entfer- nung zur Wasserentnahmestelle ausgeschlossen werden. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung der im Plangebiet bestehenden Gehölze entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kalt- luftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Bebauung findet in einem relativ schwer einsehbaren Bereich statt, liegt zwischen bestehender Bebauung und verlagert damit den Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kreisstraße K 7951 als bis- herige Grenze des westlichen Ortsrands zwar auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, allerdings neben der Errichtung der geplanten Baukörper Bäume gerodet werden, wird das Land- schaftsbild sowie die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes geringfügig beeinträchtigt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 31 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Baugebiet wird eine Mindestzahl von zu pflanzenden Bäumen festgesetzt. Dadurch wird eine angemessene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet. Zudem verbessert sich hier- durch der Lebensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Für Pflanzungen wird ein Mindeststammumfang von 20-25 cm festgesetzt, um bereits bei Anpflanzung eine bestimmte Mindesthöhe von Bäumen zu erreichen. Die Fläche ist mit überwiegend älteren, hohen Bäumen bewachsen. Es handelt sich dabei um einen z.T. naturschutzfachlich hochwertigen Gehölzbestand. Um diesen in seinem Bestand zu sichern, werden die bestehenden Bäume in diesem Bereich hinweislich in der Planzeichnung dargestellt und darauf hingewiesen, dass diese in Abhängigkeit des Bauvorhabens erhalten werden sollen. Damit Grünflächen möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalterischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Um den vorhandenen Gehölzbestand als Lebensraum v.a. für Kleinlebewesen und Vögel zu sichern und gleichzeitig eine Eingrünung des Baugebietes zu gewährleisten, wird empfohlen die bestehen- den Gehölze möglichst zu erhalten. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 32 Um einen sorgsamen Umgang mit den vorkommenden Böden (Ton- und Auengleye-Böden) zu gewährleisten, wird hinweislich auf diese besonders verdichtungsempfindlichen Böden verwiesen und ein Bodenmanagementkonzept empfohlen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 33 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften wird als nicht erforderlich angesehen. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 34 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der konkreten Zweckbestimmung sowie der Umgebungsbebauung angemessenen Größenordnung nicht erkenn- bar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,50 ha yyq Flächenanteile: yyq Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Gemeinbedarfsflächen 0,36 72,0 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,13 26,0 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen (Parkplatz) 0,01 2,0 % 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Misch-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 35 Stromversorgung durch Anschluss an Netz der EnBW Regional AG, Biberach Gasversorgung durch Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" sind keine weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig. Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 17.09.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 09.10.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 17.09.2018) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Be- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2018 enthalten): − Redaktionelle Änderung der planungsrechtlichen Festsetzung "Flächen für den Gemeinbedarf" − Ergänzung der planungsrechtlichen Festsetzung "Bodenbeläge in dem Baugebiet" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQextrem" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Überflutungsflächen HQ100" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Hochwasser" − Ergänzung der Hinweise zum Thema "Bodenschutz" und zum Thema "Beseitigung von Nieder- schlagswasser" − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Erfordernis der Planung" − Änderung der Begründung zum Flächennutzungsplan − Anpassung der Begründung zum Immissionsschutz − Ergänzung der Begründung – Städtebaulicher Teil zum Thema "Mindestdicke der Auftrags- schicht der Dachbegrünung" − Ergänzung der Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange zum Thema verdichtungsemp- findliche Böden, Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft – Hochwasser sowie zum Stammumfang von Pflanzungen im Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 36 − Anpassung der Lärmschutz-Festsetzung (Streichung des Begriffs "Kinderzimmer") − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumka- tegorien"; Darstellung als Randzone um einen Ver- dichtungsraum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee-Ober- schwaben, Darstellung als Siedlungsbereich (Sied- lungsschwerpunkt) Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung teilweise als Gemeinbe- darfsfläche, teilweise als Grünfläche Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 38 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von der Einmün- dung in die "Boschstraße" Blick von Süden Blick auf den Einmün- dungsbereich zur "Bosch- straße" Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 39 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.05.2018. Der Beschluss wurde am 18.05.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 28.05.2018 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 18.05.2018). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 13.08.2018 bis 14.09.2018 (Billigungsbeschluss vom 25.07.2018; Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Bekanntmachung am 03.08.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 31.07.2018 (Entwurfsfassung vom 12.07.2018; Billigungsbeschluss vom 25.07.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2018 über die Entwurfs- fassung vom 17.09.2018 Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" Textteil mit 40 Seiten, Fassung vom 17.09.2018 Seite 40 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" in der Fassung vom 17.09.2018 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 09.10.2018 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nachtweiden II" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt , den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Plan aufgestellt am: 12.07.2018 Plan geändert am: 17.09.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 1,46 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 16.03.2020
          2020-03-11_TEXT_BPä2_Marsweiler_Ost_II_endg.pdf

          ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u so w ie d ie Ä n d e ru n g d e s G e lt u n g sb e re ic h e s d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " Fassung vom 11.03.2020 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung (der 1. Änderung) 22 6 Satzung (der 2. Änderung) 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 30 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 33 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 35 12 Begründung – Bilddokumentation 36 13 Verfahrensvermerke 37 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S. 597) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 4 Vorbemerkungen Dieses Dokument stellt das Original der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in der Fassung der 2. Änderung dar. Es enthält nach dem Grundsatz der Planklarkeit und der inhaltlichen Bestimmtheit alle weiterhin verbindlichen Festsetzungen des rechtsverbind- lichen 1. Änderung des Bebauungsplanes " Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018 (kursiv). Diese werden nun redaktionell in dieses Plandokument aufgenommen. Hierdurch sind alle per Satzung formulierten bauplanungs- und bau- ordnungsrechtlichen Vorgaben in einem Gesamtdokument enthalten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2". (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 6 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am Schnitt- punkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachab- schluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach an der Oberkante der höchs- ten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entspre- chenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am höchsten Punkt des Firstes bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (einschließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 1,25 m unterschritten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 7 werden; Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen zulässig. Zur Verkehrsfläche ist mit oberirdischen baulichen Anlagen ein Mindestabstand von 1,00 m freizuhalten, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) ED GA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 8 2.12 E.../D... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.13 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.17 Umgang mit Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, auf dem jeweili- gen Grundstück auf dem es anfällt an den Hauskontrollschacht für 70 3 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 9 Regenwasser anzuschließen. Dies gilt auch für Überläufe von Anla- gen zur Regenwassernutzung (so genannte Zisternen) ohne Zwangs- Entleerung. Die Ableitung des innerhalb des Baugebietes (Baugrundstücke) ent- stehenden Niederschlagswasser-Abflusses und von Quellwasser in die Schmutzwasserkanalisation ist unzulässig. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 10 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Pflanzungen in dem Baugebiet (private Grundstücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sand-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium LR Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 11 Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.22 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte, siehe unterer Teil des Plans). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 12 (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.25 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese 2. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2"ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffe- nen Inhalte vollständig. Nach Abschluss des Verfahrens verbleiben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebauungspla- nes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.26 Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 10.05.2019; rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 18.09.1973). Nach Abschluss des Verfahrens verblei- ben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 13 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018) sowie alle Änderungen, Ergän- zungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese örtlichen Bauvorschriften zur 2. Än- derung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von die- ser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 3.3 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachformen zulässig. Bei Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachgauben sind als Dachform nur Satteldächer (z.B. stehende Gaupen, Spitzgaupen) bzw. Schleppgaupen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 SD/PD/WD/FD Dachform alternativ Satteldach, Pultdach, Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) o- der Flachdach; Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinan- der parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 14 Als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Haupt- gebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Die Dachneigung von Widerkehren muss mit der des zugehörigen Hauptgebäudes identisch sein. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dachflä- che, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 15 Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 22° max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jewei- ligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberück- sichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von Hauptgebäuden Garagen sowie sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie die- nen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Son- nenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Geländeveränderungen in dem Baugebiet Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in dem Baugebiet sind nur unter den folgenden Vo- raussetzungen zulässig: Anlehnung an den natürlichen Geländeverlauf und Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrund- stücke und der Erschließungs-Situation und Minderung der vorhandenen Hangneigung. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.11 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen jeglicher Art (z.B. Böschungen, Mauern etc.) über einer Höhe von 0,40 m über dem natürlichen Gelände sind unzulässig. Der Böschungswinkel von Stützmauern darf maximal 45° betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.12 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 526 525 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 18 Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu vermeiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 4.8 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.9 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Besei- tigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen so- wie Ausweisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspru- chung). Informationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen ent- hält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.10 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 19 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit ei- ner Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Be- denken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 4.11 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metall- teile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu be- nachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Be- gutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach An- zeige, unverändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fach- gerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubar- Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 20 beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Im Rahmen der Ausführung der Erschließungsanlage werden in den maßgebenden Bereichen Höhenfixpunkte (Nägel) eingebracht. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Erdgasnetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Bei Grundstücken, bei denen das Maß der baulichen Nutzung über die zulässige Grundfläche festgesetzt ist, sollte für eine grenzüber- schreitende Bebauung (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Kettenhäuser etc.) die max. Ausschöpfung der Grundfläche für die einzelnen Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 21 Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen frühzeitig vereinbart werden. Weiterführende Informationen bezüglich wild abfließendem Hang- wasser (Oberflächenabflüsse) sowie mögliche Überflutungen in- folge Starkregenereignissen können u.a. im Leitfaden der LUBW „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württem- berg" unter http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/serv- let/is/261161/ und auf der Internetseite des Ministeriums für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter http://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/schutz- natuerlicher-lebensgrundlagen/wasser/starkregen/ eingeholt wer- den. 4.12 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.13 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 22 5 Satzung (der 1. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württem- berg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 05.06.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 27.04.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 27.04.2018. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Begründung vom 27.04.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) innerhalb des räumli- chen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachformen zu Dachneigung zu Widerkehr- und Zwerchgiebel zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 23 zu Materialien zu Farben zu Geländeveränderungen im Baugebiet zur Anzahl der Stellplätze im Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 24 6 Satzung (der 2. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat Gemeinde Baindt die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in öffentlicher Sitzung am 21.04.2020 beschlossen. § 1 Änderung des Geltungsbereiches Der Bebauungsplan "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Planfassung vom 10.05.1973; Bekanntma- chung vom 18.09.1973) wird in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Teilbereich geändert. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 11.03.2020. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 11.03.2020. Der 2. Änderung des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" werden jeweils die Begründung vom 11.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 11.03.2020 in Verbindung mit den bisherigen Inhalten (Fassung vom 10.05.73, rechtsverbindlich seit 18.09.1973, geändert am 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 25 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachneigung zu Materialien nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Das Plangebiet liegt im Nordosten der Gemeinde Baindt im Landkreis Ravensburg und umfasst die Flächen der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschrif- ten teilweise angepasst, um Widersprüche auszuschließen bzw. um den Anforderungen einer mo- dernen Bebauung gerecht zu werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit zu erreicht werden. Aus diesen Gründen ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Gemäß § 13a BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2zu er- warten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches; ursprüngliche Festsetzungen Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordosten des Hauptortes der Gemeinde Baindt an der "Marsweilerstraße". Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 115/5 und 442/1 (Teilfläche). Aus Gründen des Immissionsschutzes wird der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungs- planes "Marsweiler Ost 2" im Nord-Osten zurückgenommen. Eine Bebauung dieses Teilbereichs ist aufgrund dieses bestehenden Immissionskonfliktes nicht möglich. Da durch diese Änderung des Geltungsbereiches nach dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sowie die Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 27 örtlichen Bauvorschriften hierzu eine Umsetzung der geltenden Festsetzungen des rechtsverbindli- chen Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" nicht möglich wäre, wird auch dieser in dem entspre- chenden Bereich zurückgenommen. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im Osten des Pla- nungsbereiches grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Im Westen befindet sich Wohnbebau- ung. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Süden hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von ca. 8,00 m von Norden nach Süden auf. 7.2.2 Erfordernis der Planung Am 05.06.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1.Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" als Satzung beschlossen. Einzelne Festsetzungen des Planes haben sich jedoch als nicht umsetzbar bzw. nicht ausreichend erwiesen. Auch die örtliche Bauvorschrift zu Dachnei- gungen soll angepasst werden. Dies betrifft einerseits die Festsetzungen zur "Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Car- ports" und "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche", die sich teilweise widersprechen. Außerdem soll die örtliche Bauvorschrift zu "Dachneigung" bei Pultdächern, um den Anforderungen eines zeitgemäßen Bebauungsplanes zu entsprechen, aufgeweitet werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit erreicht werden. Um das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" zu erreichen, nämlich bei effektiver Ausnutzung der Flächen, die Voraussetzung für moderne, zeitgemäße Bebauung zu schaffen, erwächst der Gemeinde daher ein Erfordernis erneut bauleitplanerisch steuernd einzu- greifen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 28 7.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (1996). Die Planung steht ebenfalls in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen der Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (im Entwurf). Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Wohnbaufläche in Planung (W) dargestellt. Der Bebauungsplan konkreti- siert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Wohngebietes. Innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmä- ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Systematik der Planung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche des Änderungsbereiches liegt unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Die Systematik der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich ab- schließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 29 Der redaktionelle Aufbau der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 7.3.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist festgesetzt, dass Garagen und/o- der Carports nur innerhalb der Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) errichtet werden dürfen. Gleichzeitig erlaubt die Festsetzung "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche" Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Der Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften wurde im nordöstlichen Bereich aus Gründen des Immissionsschutzes zurückge- nommen. 7.3.2 Inhalt der Änderung (Planungsrechtliche Festsetzungen) Um Widersprüche im Bebauungsplan auszuschließen, die zu Fehlentwicklungen und Gefährdungen im Verkehr führen, wird die Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche" angepasst. Im Zuge des Änderungsverfahrens soll auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" an die Gegebenheiten angepasst werden. Aus der Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche" wird die Zulässigkeit von Garagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen herausgenommen. Des Weiteren wird diese Festsetzung um einen Passus ergänzt, der oberirdischen baulichen Anlagen nur mit Abstand zur Verkehrsfläche erlaubt. 7.3.3 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Marsweilerstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. An der Erschließungskonzeption wird durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nichts geändert. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Verbindung der "Marsweiler Straße" und der "Lilienstraße". Entsprechende Wendemöglichkeiten tragen zur Minimierung des Durchfahrtver- kehres bei. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 30 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marswei- ler Ost 2" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt. Nordwestlich grenzt an den Geltungsbereich die "Marsweilerstraße" an, im westlichen Bereich der "Krokusweg", im Südwesten die "Lilienstraße". Das Plangebiet wird im Westen, Südwesten und Nordwesten von der bestehen- den Ortsrandbebauung begrenzt. Im östlichen Anschluss sowie in geringem Umfang auch im Süd- osten liegen landwirtschaftliche genutzte Flächen. Der zu ändernde Bereich liegt vollständig im Bereich des Bebauungsplanes "Marsweiler-Ost 2" (rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Im Plangebiet selbst besteht im Moment eine intensive Ackernutzung. Ein kleiner Teil im östlichen Geltungsbereich wird als Intensivgrünland genutzt. Das nächste kartierte Biotop liegt über 300 m östlich des Berei- ches ("Tobel u. Bach beim Bad O Baindt", Nr. 2-8124-4363-641). Das nächste FFH-Gebiet befin- det sich etwa 1,4 km weiter südöstlich bzw. 1,8 km östlich ("Altdorfer Wald", Nr. 8124-341). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 31 8.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen auf Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. In diesen Anfragen wurden Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche eingezeichnet, obwohl im Plan der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Garagenflächen festgesetzt sind, in deren ausschließli- chem Bereich Garagen und Carports (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig sind. Grund für dieses Missverständnis war die der festgesetzten Garagenflächen widersprechende Festsetzung, dass Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Zu- dem wurde bei den Bauvoranfragen die festgesetzte Neigung der Pultdächer für unpassend emp- funden. Daher wird durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes die Festsetzung der zu- lässigen Nebenanlagen und sonstiger baulicher Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche herausgenommen sowie die Neigung der Pultdächer von 12° bis 35° auf jetzt 7°-35° ge- ändert. Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,30 bzw. 0,40 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Kon- zept zur Grünordnung (u.a. insektenfreundliche Außenbeleuchtung und PV-Anlagen, Durchgrünung durch Pflanzgebote auf Privatgrundstücken, Einschränkungen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Verwendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unberührt. 8.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.2 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 9.2.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist eine Dachneigung für Pultdächer zwischen 12° und 35° vorgeschrieben. Die Vorschriften über Materialien orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. 9.2.2 Inhalt der Änderung (örtliche Bauvorschriften) Um den Anforderungen an einen modernen Bebauungsplan gerecht zu werden, sollen die örtliche Bauvorschrift "Dachneigung" für Pultdächer und Materialien für die Dacheindeckung angepasst werden. Die Dachneigung von Pultdächern wird von auf einen Spielraum von 7° bis 35° erweitert. Damit sich die Gebäude ins vorherrschende Ortsbild einfügen, wird die Vorschrift zu Materialien für die Dacheindeckung nochmals konkretisiert. Es dürfen nur noch Dachplatten verwendet werden. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbegrünung möglich. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie bzw. dem Aufenthalt für Personen dienen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 33 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht erkennbar. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches 1,70 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 1,50 88,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,20 11,8 % 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: das Netz der NetzeBW GmbH Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 34 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 11.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sit- zung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungs- bereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 35 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als Wohnbaufläche in Planung (W) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 36 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Westen auf das Plangebiet, erkennbar ist geradlinig abfallende Geländeverlauf Blick von Süd-Osten auf den Planbereich, im Hin- tergrund erkennbar ist die Bebauung an der "Tul- penstraße" Blick von Nord-Osten auf das Plangebiet in Rich- tung der Bebauung an der Lilienstraße Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 37 13 Verfahrensvermerke 13.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 . Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den 21.04.2020 ………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.209 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 03.12.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den 21.04.2020 ……………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 03.12.2019 Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 38 13.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2020 über die Entwurfs- fassung vom 11.03.2020 Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 11.03.2020 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 21.04.2020 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den 22.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den 24.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 39 Plan aufgestellt am: 03.12.2019 Plan geändert am: 11.03.2020 Planer: Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 1,38 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 27.04.2020
            Am_Badweg.pdf

            Ve rs ie ge lte O rig i- na lfa ss un ge n tra - ge n au f d er K un st- sto ff- Bi nd el ei ste fo lg en de P rä gu ng : Bü ro S ie be r Or ig in al fa ss un g ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t V o rh a b e n b e z o g e n e r B e b a u u n g sp la n "A m B a d w e g " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 20.07.2015 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 12 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 14 5 Hinweise und Zeichenerklärung 15 6 Satzungsbeschluss 22 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 24 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 34 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 40 10 Begründung – Sonstiges 41 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 44 12 Begründung – Bilddokumentation 45 13 Verfahrensvermerke 47 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 55) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 13.12.2005 (GBl. S. 745, ber. 2006 S. 319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 449) 1.8 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so- wie nicht störende Handwerksbetriebe), können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmel- detechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GR .... m2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch die Tiefgarage, nicht vollflä- chig versiegelte Stellplätze sowie Zufahrten und Wege um weitere 95 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WA Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 5 2.4 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Oberkante der Attika des zweithöchsten Geschoßes gemessen; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoßflä- che des obersten Geschoßes um mind. 25 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.5 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN (mit Ausnahme von untergeordne- ten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird bei Hauptgebäuden mit einem Terras- sengeschoß an der höchsten Stelle des Gebäudes gemessen; Haupt- gebäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoß- fläche des obersten Geschoßes um mind. 25 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Umgrenzung von Flächen für Stellplätze; nicht überdachte Stell- plätze sind nur innerhalb dieser Flächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) St Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 6 2.8 Umgrenzung von Flächen für Tiefgaragen; Tiefgaragen sind nur innerhalb dieser Flächen (und innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, beispielsweise Zufahrten zu Tiefgaragen etc., auch außer- halb der überbaubaren Grundstücksflächen bzw. außerhalb der Flä- chen für Tiefgaragen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen pro Baufens- ter Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt 5 pro Baufenster (überbaubare Grundstücksfläche). (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 2.11 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Private Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung; Besucherparkplatz und Wendeplatte (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Private Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleit- grün, Stellplätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.). (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.14 Einzelner Stellplatz in der privaten Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) TGa Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 7 2.15 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Einfahrt/Ausfahrt der Tiefgarage (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.18 Versickerung von Nieder- schlagswasser auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen ist Niederschlags- wasser, das über die Dach-, Hof-, und Wegeflächen anfällt, durch eine speziell herzustellende Versickerungsanlage zu versickern. Der Notüberlauf ist in den "Sulzmoosbach" einzuleiten. Die Versickerungsanlage ist nach den üblichen Vorgaben zu bemes- sen, zu planen und auszuführen. Die Versickerung ist breitflächig und über eine mind. 0,30 m mäch- tige und vollflächig bewachsene Oberbodenzone durchzuführen. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.19 Versickerungsbereich In dem Bereich ist das Regenwasser von den Dach-, Hof-, und We- geflächen zurück zu halten und zu versickern. Die Versickerungs- 4,75 V 71 Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 8 mulde ist mit einem bewachsenen Bodenfilter anzulegen, land- schaftsgerecht einzubinden, zu begrünen und anschließend extensiv zu pflegen. Ein Dauerstau ist nicht zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Private Grünfläche als Bach begleitende Zone, mit Ausnahme des Versickerungsbereichs ohne bauliche Anlagen. (Hinweis zum gesetzlichen Biotopschutz: Handlungen oder Nutzungen innerhalb der Grünfläche, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheb- lichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Private Grünfläche als Spielplatz (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen zulässig. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 4,50 m nicht überschreiten. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften gelten für den gesamten Bereich des allgemeinen Wohngebietes und der privaten Grünfläche als Spielplatz. In der Privaten Grünfläche als Bach begleitende Zone (inkl. des gesetzlich geschützten Biotopes) dürfen bauliche Anlagen der o.g. Art nicht errichtet werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.23 Bodenbeläge auf den für die Bebauung vorgesehe- nen Flächen Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. Private Grünfläche Private Grünfläche Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 9 (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.24 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.25 Zu pflanzender Baum, verbindlicher Standort; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu erhaltender Baum; ist bei Abgang durch standortgerechte Neupflanzung aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbe- reich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" zu ersetzen (Hin- weis: bei den beiden mit einem "H" markierten, zu erhaltenden Bäumen in der Planzeichnung handelt es sich um Höhlenbäume). (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Pflanzungen im Gel- tungsbereich des vorha- benbezogenen Bebau- ungsplanes Pflanzungen: Für die Pflanzungen sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwen- den. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Es sind mindestens die planzeichnerisch festgesetzten Bäume zu pflanzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verord- nung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandver- Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 10 ordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Sand-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Trauben-Kirsche Prunus padus Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes "Am Badweg" der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 11 (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhaben- und Er- schließungsplanes. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 12 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bau- vorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Bad- weg". (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Die vorgeschriebene Dachform gilt für Dächer der Hauptgebäude und der Tiefgarage. Für Nebengebäude und deutlich untergeord- nete Bauteile (z.B. Gaupen, Eingangsüberdachungen etc.) sind andere Dachformen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Materialien Als Dachdeckung für die Dächer der Hauptgebäude sind alle Ma- terialien mit Ausnahme von blanken bzw. spiegelnden Metall- Oberflächen (Blechdächer ohne Beschichtung) zulässig. Das Dach der Tiefgarage ist vollständig zu begrünen. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs- Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie die- nen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 13 (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdich- tungs-Elemente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Anzahl der Stellplätze auf den für die Bebauung vor- gesehenen Flächen Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 14 4 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 4.1 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier Biotop gem. § 32 NatSchG Baden-Württemberg ("Sulz- moosbach (Baindter Wald bis Baindt)", Nr. 181244367124); Lage innerhalb des Geltungsbereiches. Alle Handlungen, die zu einer Zer- störung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Im Grenzbereich zu den pri- vaten Nutz- und/oder Ziergärten sind beispielsweise Ablagerungen von Gartenabfällen, Kompost oder Holz sowie eine gärtnerische Nut- zung der Fläche ebenso wie eine nicht fachgerechte Pflege des Ge- hölzbestandes unzulässig. (§ 9 Abs. 6 BauGB; Nr. 13.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 HQ100-Linie (Linie des 100-jährigen Hochwasserereignisses) des "Sulzmoosbach"; innerhalb des HQ100-Überschwemmungsgebietes sind bauliche Anlagen und geländeverändernde Maßnahmen, wie z.B. Abgrabungen und Aufschüttungen, nur in Abstimmung mit der Unteren Wasserrechtsbehörde bzw. der Unteren Baurechtsbehörde zulässig. Die Bestimmungen des Wassergesetzes (WG) Baden-Würt- temberg und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind zu beachten; es wird auf die §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) verwiesen (siehe Planzeichnung). HQ 100-Linie Gemeinde Baindt Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Badweg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 49 Seiten, Fassung vom 20.07.2015 Seite 15 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 5.2 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung; wird im Rah- men der Bauausführung abgerissen (siehe Planzeichnung) 5.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 5.4 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 5.5 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 5.6 Insektenschonende Außenbeleuchtung Für eine insektenschonende Außenbeleuchtung sollten warmweiße LED-Lampen mit einer Farbtemperatur[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 2,08 MB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 16.03.2020
              Amtsblatt_KW_30_29_07_2022.pdf

              Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 29. Juli 2022 Nummer 30-32 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Kennen Sie schon diese zwei (Wetter-)Warn-Apps? Das Wetter wird immer unbeständiger und unberechenbarer. Plötzliche Starkregenereig- nisse, Gewitter oder andere extreme Wetterphänomene häufen sich und eine Fortsetzung dieses Trends wir prognostiziert. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, sind nicht nur Vorkehrungen, wie das Absichern von Türen und Fenstern, sondern auch rechtzeitige Warnung wichtig. Hierfür eignet sich unter anderem die Notfall-Informations- und Nachrichten-App, kurz NINA Warn-App, des Bundesamts für Be- völkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die App kann die Benutzer sowohl deutschlandweit, als auch speziell für den aktuellen Standort warnen. Gewarnt wer- den diese dann vor unterschiedlichen Ge- fahrenlagen, wie zum Beispiel den oben genannten, aber auch vor Gefahren- stoffausbreitungen oder einem Großbrand. Des Weiteren können von Experten erarbeitete Empfehlungen und Verhaltenshinweise zu bestimmten Gefahrensituationen und aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie nachgelesen werden. Der Download der App ist kostenlos. Weitere Informationen sind unter https://www.bbk. bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warn-App-NINA/warn-app-nina_node.html zu finden. Auch die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erfüllt den Zweck der Warnung vor der aktuellen Wet- terlage in Deutschland. Durch die Einfärbungen in einer Karte können die Benutzer die Gefährdungslage für Deutschland schnell erfassen und zusätzlich ergänzende Detailinformationen abrufen. Über eine Pushfunktion werden diese vor aktuellen Unwetterge- fahren vor Ort informiert. Der Download der App ist kostenlos und auch die Nutzung ist in einer eingeschränkten Version (Abruf von Warninformationen) kostenlos möglich. Für weitere Funktio- nen, wie Wettervorhersagen oder das Niederschlagsradar, muss die Vollversion einmalig gekauft werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.dwd.de/DE/service/dwd-apps/ dwdapps_node.html. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Sperrung auf der B 30 zwischen Egelsee und Gaisbeuren vom 15. August bis 09. September 2022 Auf der B 30 zwischen Egelsee und Gaisbeuren wird in den Sommerferien der Straßenbe- lag zwischen Egelsee (ab dem Ende des Ausbauabschnittes) bis nach Gaisbeuren (bis zur Einmündung auf die L285, also der Abbiegung nach Reute) erneuert. Drei bis vier Wochen wird die Straße komplett gesperrt und der Verkehr umgeleitet. Alle örtlich vorhandenen Verkehrszeichen- und Ein- richtungen sind zu berücksichtigen. Wie verläuft die Umleitung? Zur Aufrechterhaltung des Linien-/Schulbusverkehrs zwischen Ravensburg und Bad Waldsee erhält dieser die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der B 30 OD Enzisreute in der Über-Eck-Beziehung 7939 Kümmerazhofen – Bergatreute. Für den B 30-Individual-Verkehr ist die Einrichtung von folgenden Umleitungsverkehrsführungen vorgesehen: von Friedrichshafen/Ravensburg nach Bad Waldsee/Ulm: Der großräumige Verkehr in Richtung Ulm wird an der Ausfahrt Baindt/Baienfurt ausgeleitet. Die Umleitung ver- läuft über Baindt, Bergatreute, Roßberg, Mennisweiler, Hittikofen, Haisterkich, Osterhofen, Mühlhausen und von dort zurück zur B 30 bei Oberessendorf. von Ulm/Bad Waldsee nach Ravensburg/Friedrichshafen: Der großräumige Verkehr in Richtung Friedrichshafen wird ab Englerts umgeleitet, über Gaisbeuren, Reute, Aulen- dorf, Zollenreute und Mochenwangen zurück zum B 30-Anschluss Baindt/Baienfurt. Beide Umleitungsstrecken verlaufen über zum Teil schmale Landes- und Kreisstraßen und können vom Lkw-Ver- kehr nur in eine Richtung befahren werden. Wir bitten Sie dies zu beachten! Ihre Gemeindeverwaltung STADTRADELN 2022 erfolgreich in Baindt beendet! Starke 31084 Kilometer sind Baindter Radlerinnen und Radler in drei Wochen gefahren. Drei Wochen lang – vom 25. Juni bis 15. Juli 2022 – beteiligten sich der Land- kreis Ravensburg sowie zwanzig Städte und Gemeinden im Kreis am gemeinsa- men STADTRADELN, einer Kampagne des internationalen Netzwerkes Klima-Bünd- nis. In diesem Zeitraum legten im Kreis Ravensburg 8506 Radelnde rund 2,3 Mil- lionen Kilometer auf dem Fahrrad zurück. In der Gemeinde Baindt wurden in den drei Wochen insgesamt 31084 Kilometer geradelt. Im Vorjahr haben die Baindter Radlerinnen und Radler 32400 Kilometer erreicht. Durchschnittlich wurden somit 220 km pro Person gefahren. Bei einer Einwohnerzahl von circa 5300 Einwohnern ent- spricht dies 5,87 Kilometer pro Einwohner. Mit diesem Ergebnis hat die Gemeinde Baindt über 5 Tonnen CO₂ eingespart. In diesem Jahr haben 147 Teilnehmerinnen und Teilneh- mer mitgemacht, im Jahr 2021 waren es 174 teilnehmende Personen. Es wurden dieses Jahr 11 Teams gegründet. Das Team „NZ Raspler“ radelte über 6100 Kilometer in diesen drei Wochen und landete somit in der Gemeinde Baindt auf Platz 1 der Teamwertung. In der Einzelwertung führte Sven Stiefvater mit 1111 Kilometern die Rangliste an. Sowohl die Teilnehmenden mit den meisten gefahrenen Kilometern, als auch das Team mit den ins- gesamt am meisten gefahrenen Kilometern erhalten eine kleine Überraschung. Außer- dem dürfen sich drei weitere ausgeloste Stadtradlerinnen oder Stadtradler über diese Aufmerksamkeit freuen. Detaillierten Ergebnisse können Sie auf folgender Seite abrufen: https://www.stadtradeln.de/baindt Bürgermeisterin Simone Rürup zeigt sich sehr zufrieden vom Ergebnis. Herzlich bedankt sie sich bei allen Teilneh- merinnen und Teilnehmern und hofft, dass im nächsten Jahr noch mehr Baindterinnen und Baindter zu motivieren sind. Das Ergebnis kann als ein positives Zeichen für eine klimafreundlichere Zukunft gesehen werden. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Vereinszuschüsse Die Zuschussanträge für die Jahre 2023 und 2024 sind bis spätestens 19. August 2022 auf dem Rathaus bei Herrn Plangg (Zimmer 2.3) einzureichen. Die Vereine, die eine Regelbezuschussung erhalten, werden gebeten, zu Beginn des neuen Jahres unauf- gefordert die entsprechenden Kassenberichte vor- zulegen. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 2. August 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 2. August 2022 um 18:00 im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Dorfplatz - Abstimmung Entwurf - Auftrag zur Ausschreibung der Baumaßnahme 05 Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss des Bebauungsplans „Gewerbege- biet Mehlis“ - 6. Änderung und Erweiterung und die örtlichen Bauvorschriften hierzu auf Teilflächen der Flst. 1014 + 1015 06 Radschnellweg RS9 zwischen Baindt und Friedrichs- hafen- Vorstellung Entwurfsplanung 07 Einführung elektronisches Anordnungswesen - Unter- zeichnung der Rechnungen per einfacher Signatur 08 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klassen 1 – 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. Juli 2022 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Stellenausschreibungen Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 31-32 Sommerpause. Nächste Veröffentlichung: 19.08.2022 Redaktionsschluss: 16.08.2022, 21:00 Uhr Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien. Der Verlag Sommerpause in Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Die bereits vermeldete Änderung zum 01.07.2022, wo- nach die Ärzte vorübergehend den Dienst in den eigenen Praxen anbieten, ist damit hinfällig geworden. „Wir sind froh, dass wir uns mit den Kinderärzten im Landkreis ei- nigen konnten, und die Notfallpraxis weitergeführt wer- den kann“, erläuterte der stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW Dr. Johannes Fechner. Tierarzt Samstag, 30. Juli und Sonntag, 31. Juli Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Samstag, 06. August und Sonntag, 07. August AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Samstag, 13. August und Sonntag, 14. August Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. Juli Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 31. Juli Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Samstag, 06. August Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 07. August Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Samstag, 13. August Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 14. August Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Coro- na-Vorschriften ab. Juli 29. - 31.07. Schalmeienkapelle Weinfest August 02.08. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.-28.08. 47. Reitturnier Reitplatz Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Friesenhäusler Str. 8, 88255 Baindt Endlich wieder Sommerfest im Kin- dergarten „Sonne Mond und Sterne“ Am Freitag den 8. Juli konnte nach 2 Jahren Pause end- lich wieder unser Sommerfest stattfinden. Bei traumhaft schönem und warmem Wetter trafen sich zunächst alle Familien auf dem Schulhof zusammen. Nach einer klei- nen Ansprache von der Kindergartenleitung Frau Stoll verzauberten uns die Kinder der einzelnen Gruppen unter dem Motto „Kunterbunter Sommer“ mit verschiedenen Aufführungen. Die Sternengruppe hat sich in den letzten Wochen mit dem Thema „Bienen“ beschäftigt und gelernt, was eine Biene so macht. Deswegen haben sie uns ein Bienenlied vorgetanzt. Bei unseren Kleinsten im Haus-den Krippenkindern, hat in den letzten Tagen kräftig die Sonne geschienen, wes- halb sie uns ein Sonnenlied vorgesungen haben. Und die Sonne hat noch viel mehr gelacht, als sie gemeinsam mit ihren Eltern einen Sonnentanz aufführen durften. Die Sternschnuppengruppe hat ihr Thema „Alles über mich“ mit einem fetzigen Körperblues „Hallo-wir sind froh“ vor- gestellt und richtig Stimmung gemacht. Weiter ging es mit der Regenbogengruppe, welche ein Lied vom Hühnerhof gesungen hat. Mit selbstgestalteten Tierkostümen haben sie den Hof mit seinen verschiedenen Tieren dargestellt. Anschließend hat die Mondgruppe das neue Geburtstags- lied „ich schenk dir einen Regenbogen“ vorgesungen und uns erzählt, was man so alles schenken kann. Das kann zum Bespiel eine Wolke, ein Herz oder ein Kieselstein sein. Danach zauberten die Kinder aus der Sonnengruppe mit ihrem Lied „Itsy Bitsy Teenie Weenie Honolulu Strandbiki- ni“ eine lustige, sommerliche Partystimmung in die Runde und beendete damit die Vorführung. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Im Anschluss konnten alle Familien das Sommerfest im Garten unserer Einrichtung genießen und sich den sonnigen Nachmittag mit leckerem Kuchen, Eis und kühlen Geträn- ken versüßen. Gegen Abend hat uns der Da Michele-Stand noch mit leckeren Pizzen, Chicken Nuggets und Pommes verwöhnt. Vielen lieben Dank dafür, es war köstlich! Beim vom Elternbeirat organisierten Spielewangen „Rap- pelkiste“ konnten sich die Kinder mit verschiedenen Fahr- zeugen und Spielsachen beschäftigen und austoben. Vie- len lieben Dank an den Elternabeirat für die Organisation und die Unterstützung. Auch der Basteltisch vom Kinder- garten kam gut bei den Kindern an. Sie konnten schicke Sonnencaps für den Urlaub, sowie Windspiele gestalten und sommerliche Mandalas ausmalen. Für die Eltern wa- ren außerdem die Gruppen, beziehungsweise die Räum- lichkeiten zur Besichtigung geöffnet. Wie der Wind raste die schöne gemeinsame Zeit an uns vorbei und es wurde Abend. Viele fleißige Helfer aus der Elternschaft haben uns sowohl beim Kuchenbacken, beim Aufbau, beim Getränke- und Kuchenverkauf, bei der Kin- derbetreuung als auch beim Abbau tatkräftig unterstützt. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ein solch gro- ßes Fest wäre ohne Ihre Hilfe und Unterstützung nicht möglich gewesen. Schulnachrichten SBBZ Sehen Tanzprofis zu Gast auf der Schulabschlussfeier im SBBZ Sehen in Baindt Feierliche Zeugnisübergabe wird von tänzerischem Höhepunkt gekrönt Es war ein besonderer Moment, als Dr. Marcus Adrian, Direktor des Sonderpädagogischen Bildungs- und Be- ratungszentrums des SBBZ Sehen in Baindt, am 21. Juli den drei Berufsschulstufenschülern ihr Abschlusszeugnis überreichte. „Es ist für die zwei Schüler und die Schülerin, deren Eltern und auch für uns ein emotional ergreifen- der Moment“, sagt Dr. Marcus Adrian. Es erfüllt alle mit Stolz, was die jungen Erwachsenen in den vergangenen Jahren erreicht haben. Die Profitänzer Marie Schwarz und Maximilian Schmidt boten ein tänzerisches Highlight auf der Abschlussfeier der Schüler des SBBZ Sehen in Baindt credit: Stefanie Keppeler Der Auftritt des Tanzpaares Marie Schwarz und Maximi- lian Schmidt war das abschließende Highlight der Feier- lichkeit. Die beiden Profitänzer wurden dieses Jahr bereits zum Landesmeister in der Hauptgruppe 2 A, sowie zum Vizemeister der Hauptgruppe 2 S gekürt. „Der Auftritt bei der Abschlussfeier im SBBZ Sehen in Baindt war für uns ein tolles Erlebnis. Es ist schön, wie fasziniert und glücklich sie uns zugeschaut haben“, so Marie Schwarz. In Vorbereitung auf die Abschlussfeier kamen die Schü- ler und Schülerinnen des SBBZ Sehen in Baindt bereits in den Genuss einer privaten Tanzstunde. Ein Tanzlehrer des Tanzwerks by Jürgen Schlegel in Ravensburg brachte den Schülern einen Line Dance bei. Für die Abschlussfeier im kommenden Jahr ist die Vorfreude bereits groß. Es ist ein Tanzkurs geplant, so dass die Schüler und Schülerin- nen nächstes Jahr ihren eigenen Auftritt auf der Bühne präsentieren können. Die beiden leidenschaftlichen Tänzer Marie und Maximili- an beantworteten nach ihrem Auftritt alle wissbegierigen Fragen. „Wir lieben die Vielseitigkeit, die der Tanzsport mit Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sich bringt und die Lebensfreude, die wir dadurch aus- drücken können“, meint Maximilian Schmidt. „Spaß, Energie und Lebensfreude“ - das wünscht auch das Kollegium des SBBZ Sehen in Baindt seinen Berufs- schulstufenschülern für den weiteren Weg, den sie nun beschreiten werden. Die Abschlussfeierlichkeit der Schüler des SBBZ Sehen in Baindt wurde mit einem Auftritt der beiden Profitänzer Marie Schwarz und Maximilian Schmidt gekrönt credit: Stefanie Keppeler Zur Information Achtalschule Baienfurt Folgende Schüler*innen haben die Hauptschulabschluss- prüfung abgelegt: Alisa Golander, Enes Demiryürek (Belobigung), Daniel Andreka und Soraya Aydin Zur bestanden Prüfung gratulieren wir recht herzlich! Schulleitung und Kollegium der Achtalschule Baienfurt Bildungszentrum St. Konrad An der Realschule des Bildungszentrums St. Konrad in Ravensburg haben folgende Schüler *innen die Abschluss- prüfung der „Mittleren Reife“ mit Erfolg abgelegt: Milena Demsic, Timothy Gehrke, Leonie Heisele, Lea Streubel, Kilian Kunstmann Wir gratulieren den Schüler*innen zu ihrem Erfolg. Schulleitung und Kollegium Klimaschutz - einfach machen! Willkommen in unserer Rubrik „Klimaschutz – ein- fach machen“. Hier möchten wir in regelmäßigen Ab- ständen Anregungen geben, wie wir uns einen klima- schonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen - im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimascho- nende Lebensweise sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindeverband Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologi- sche Kommunikation, oekom e. V., her- ausgegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Aus- gabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsge- meinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Wein- garten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimas- parbuch kann auch direkt beim Gemeindeverband Mitt- leres Schussental (klimasparbuch@gmschussental.de) angefordert werden. Tipp 37: Fair Schenken Die Klimakrise wird bis 2030 voraussichtlich mehr als 100 Millionen Menschen im Globalen Süden unter die Armutsgrenze drängen. Durch seinen nachhaltigen Ansatz, der soziale, wirtschaftliche und ökologische Grundsätze vereint, trägt der Faire Han- del zu mehr Klimaresistenz in globalen Lieferketten bei. Handelsgerechtigkeit ist daher ein wichtiger Schritt, um Klimagerechtigkeit zu erreichen. Ob Kosmetik, Rosen, modische Accessoires oder sogar Schmuck – Geschenke aus fairem Handel haben eine tie- fere Bedeutung. Denn damit zeigen Sie nicht nur, dass Sie die Beschenkten wertschätzen, sondern auch die Men- schen, die hinter den Produkten stehen. Netzwerktreffen Klimaschutz Ambitioniert im Einsatz für den kommunalen Klimaschutz in der Region Bodensee Bereits am 11.07.2022 trafen sich die kommunalen Kli- maschutzbeauftragten der Region Bodensee in Über- lingen auf dem Weltacker. Insgesamt 23 Klimaschutz-, Klimaneutralitäts- und Energiemanager:innen sowie eine Klimaanpassungs- und eine Nachhaltigkeitsbeauftragte nahmen teil, die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg waren durch Herrn Florian S. Roth vertreten. Die Gesichter des Klimaschutzes am Bodensee sind über- wiegend jung und dem vielfältigen Job wird mit star- ker intrinsischer Motivation und großen gestalterischen Ambitionen nachgegangen. Das Netzwerktreffen diente dazu Erfahrungen auszutauschen, voneinander zu ler- nen und gemeinsame Projekte zu entwickeln. Diskutiert wurden der kürzlich veröffentlichte Leitfaden „Klimaneu- trale Kommunalverwaltung“, Strategien zur Anpassung der Region an die fortschreitende Erderwärmung sowie die aktuelle Energiekrise und die damit verbundene kurz- fristige Notwendigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen. Darüber hinaus nahmen die kommunalen Vertreter:innen an einer Führung über den Überlinger Weltacker teil, der die weltweit am meisten angebauten Ackerkulturen maß- stabsgetreu im Verhältnis zu ihrer globalen Anbaufläche zeigt. Diese Freiluftausstellung macht erlebbar, wie die Themen Bodenleben, Biodiversität, Futterbau, Energie, Konsum, Lebensmittelverschwendung, Klimaschutz und Klimaanpassung zusammenhängen und dass Flächen anders bewirtschaftet werden müssen, wenn die Klima- ziele erreicht werden sollen. Angesichts der großen Teilnehmendenzahl und dem An- teil neu geschaffener Stellen, scheinen die Themen Klima- schutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit endgültig in den Kommunen in der Region angekommen zu sein. Wie die Diskussionen zeigten, ist allerdings ist die langfristi- ge Planbarkeit schwierig, da etwa die Hälfte der Stellen befristet sind. Obwohl die Klimakrise weit fortgeschrit- ten ist, stehen viele Kreise und Kommunen in puncto Kli- maschutz noch ganz am Anfang und beginnen erst mit den konzeptionellen Grundlagen. In anderen Kreisen und Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Kommunen hat sich das Thema bereits etabliert und wird mit konkreten Maßnahmen angegangen. Einigkeit herrschte unter den kommunalen Expert:innen darüber, dass sich die Welt für nachhaltigen und erfolg- reichen Klimaschutz in Suffizienz üben und Klimaschutz wie auch Klimaanpassung als gesamtgesellschaftliche Aufgaben anerkennen und angehen muss. Es benötigt den Beitrag einer und eines jeden Einzelnen, um unsere Region zukunftssicher zu machen. Damit in Anbetracht der dringlichen Herausforderungen schnell eine struk- turelle Kehrtwende eingeleitet werden kann, sind in den kommunalen Verwaltungen, beim Land, beim Bund aber auch in großen Firmen deutlich mehr personelle Ressour- cen vonnöten. Die kommunalen Klimaschutzbeauftragten der Region Bodensee auf dem Überlinger Weltacker. Foto: Eva Hauber Landratsamt Ravensburg Infoabend am 2. August zur Agrarreform ab 2023 Das Landwirtschaftsamt Ravensburg informiert am Dienstag, 2. August, über die Vorgaben nach der neuen Agrarreform. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr und findet online statt. Die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik 2023 wird auf politischer Ebene noch immer intensiv diskutiert. Trotzdem müssen die Landwirte/-innen bereits heute Entscheidun- gen für die Aussaat im Herbst treffen. Vier Prozent Still- legung, Fruchtartenwechsel, Mindestbodenbedeckung und Öko-Regelungen sind Schlagworte, die bei vielen Landwirten/-innen Unbehagen und Unverständnis her- vorrufen. Auch wenn nach wie vor noch keine Rechtsver- bindlichkeit herrscht, sind die wesentlichen Punkte wei- testgehend geklärt. Daher können die Mitarbeitenden des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Sie im Rahmen eines Infoabends über die wichtigsten Punkte informieren. Ziel ist es, dass die Landwirte/-innen für die anstehende Feld- bestellung die richtigen Entscheidungen treffen können. Der Online-Veranstaltung können Sie unter folgendem Link am 2. August beitreten: www.rv.de/aktuelle-veranstaltungen-la. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Landwirtschaftsamt Ravensburg freut sich über Ihre Teilnahme. Volkshochschule Weingarten Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten Herbst/Winter 2022 ist da! Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten ist da! Rund 350 abwechslungs- reiche und interessante Ange- bote warten darauf, entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Semester an. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs- weingar- ten.de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke, in der Kreissparkasse, im CAP- Markt und im Feneberg für Sie bereit. Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 19. Septem- ber 2022. Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Hier finden Sie das Programm der Außenstelle Baindt: Gesundheit Neu Nr. V3012-03W3 Asian Balanced Workout Marlies Schmid Mit Taekwondo-Elementen und Yoga das eigene Wohl- befinden steigern. Dieser Kurs richtet sich an alle, die ihre Wahrnehmung und Koordination schulen, die Muskulatur kräftigen und die Beweglichkeit erhöhen wollen. Und am Ende wartet dann die verdiente Entspannung. Für Anfänger geeignet. Ziele des Kurses: • Beweglichkeit erhöhen • Fitness-Level steigern: leichte Einheiten zum Muske- laufbau • Koordination verbessern • Entspannen Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. • - 8 Personen • Abende, 29.09.2022 - 24.11.2022 Donnerstag, 19:00 - 20:15 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 61,30 € (keine Ermäßigung) Neu Nr. V3012-04W3 Mamazeit - Energie tanken mit Yoga Marlies Schmid Ein Kurs zum Entspannen, Energie tanken, bei sich an- kommen. Sanftes Stretching und Atemübungen aus dem Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Yoga. Für den Beckenboden ist natürlich auch etwas da- bei. Ideal nach dem Rückbildungskurs oder später. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 8 - 10 Personen 8 Tage, 29.09.2022 - 24.11.2022 Donnerstag, 17:30 - 18:45 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 61,30 € (keine Ermäßigung) Vormittagskurs Nr. V3012-02W3 Mit Yoga stark durch den Winter Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swami Sivananda Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yoga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Ausdauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körpers auf har- monische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dyna- misch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stressreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga ent- wickelt ein gesundes Körperbewusstsein, starke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt.Es gibt keine Voraus- setzungen für die Teilnahme an diesem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Übungen sind individuell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 8 - 10 Personen 5 Vormittage, 13.01.2023 - 10.02.2023 Freitag, 07:45 - 09:30 Uhr Dorfplatz 2/1, Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangeli- schen Kirchengemeinde 53,70 € (keine Ermäßigung) TWS rät zum sparsameren Umgang mit Strom und Gas Weniger Erdgasimporte über Pipeline aus Russland – Energiesparen hilft Versorgungsengpässe zu ver- meiden Am Donnerstag (21. Juli) wurde Nord Stream 1 wieder in Betrieb genommen, nachdem Russland, wie angekün- digt, seine jährlichen Wartungsarbeiten an der Gaspi- peline beendet hat. Wenngleich die Gaslieferung wieder einsetzten, bleibt dabei unklar, ob über diese Verbindung je wieder der Umfang der vertraglich vereinbarten Lie- fermenge erreicht wird. Generell ist offen, wie es mit rus- sischen Gasimporten weitergeht. In Europa erhalten wir zur Zeit vermehrt verflüssigtes Erdgas (LNG), das über verschiedene Leitungen auch nach Deutschland gelangt. Zusammen mit den Gasimporten aus Norwegen und den Niederlanden ersetzen diese den Ausfall zwar nicht vollständig, doch wird die aktuelle Verbrauchsnachfrage gedeckt; problematisch daran ist jedoch, dass die Gas- speicher nicht – wie von Bundeswirtschaftsminister Ro- bert Habeck geplant – bis Eintritt der kalten Jahreszeit voll befüllt werden können. „Die Speicherstände liegen mit knapp 65 Prozent zwar höher als im vergangenen Jahr um diese Zeit“, informiert Tobias Ederer, Experte Gasver- sorgung der TWS Netz, und fügt an: „Jedoch wird dies vermutlich nicht für einen langen, kalten Winter genügen. Nur wenn wir alle über den Sommer kräftig Energie spa- ren, können wir die Füllstände auch unter den veränderten Bedingungen noch erhöhen.“ Energiesparen ist notwendig – auch beim Strom Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS, appelliert ebenfalls an die Bevölkerung, Strom und Gas zu sparen. Denn die Beschaffungspreise für Strom und Gas haben sich seit vergangenem Sommer vervielfacht. „Die Prei- sentwicklung ist neben der Versorgungssituation ein wei- terer guter Grund, mit Energie sparsam umzugehen“, er- läutert er und fügt hinzu: „Wer Strom spart, trägt zugleich zur Einsparung des Gasverbrauchs bei. Das übersehen manche vielleicht. Doch zur Stromerzeugung sind auch Gaskraftwerke im Einsatz.“ Der Anteil der Gasverstro- mung ist in Deutschland allerdings rückläufig, 2021 lag er bei rund 15 Prozent. Deutlich mehr liefern aktuell die Kohlekraftwerke, und je nach Wetterlage kann Strom in Deutschland inzwischen zu etwa 50 Prozent aus erneu- erbaren Energien gewonnen werden. Robert Sommer rechnet damit, dass wir in Deutschland in einem norma- len Winter bei den sogenannten „geschützten Kunden“ – dazu gehören unter anderem Privathaushalte, Kran- kenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Fernwärmeanlagen - ohne Gasabschaltungen über die Runden kommen, wenn sich wirklich alle die heikle Situation am Energiemarkt bewusst machen und sich am Energiesparen beteiligen. Der größte Hebel zur Einsparung liege bei Heizung und Warmwasser. Wer zum Beispiel die Temperatur zuhause um nur ein Grad herunterregelt, spart bereits bis zu sechs Prozent Energie. Elektrische Heizlüfter sind keine Lösung Mit einer Sorge wendet sich Philipp Perchner, Elektromeis- ter der TWS Netz, an alle Haushalte mit Gasheizung: „Wir beobachten, dass sich viele Menschen in Deutschland der- zeit mit elektrischen Heizlüftern eindecken. Die Befürch- tung, im Winter zu Hause in der Kälte zu sitzen, können wir natürlich nachvollziehen. Doch der Umstieg auf die kleinen Elektroheizungen ist keine gute Idee.“ Zum einen seien viele Hausinstallationen nicht auf die zusätzliche Stromlast ausgelegt, was zu Überlastung führen könnte. Zum anderen könnte es auch das gesamte Stromnetz überlasten, wenn plötzlich viele gleichzeitig mit Strom heizen. Doch Philipp Perchner relativiert: „Auf solche Fälle bereiten sich die großen Übertragungsnetzbetreiber, die europaweit im Austausch sind, vor. Doch sind wir alle auf- gerufen dazu beizutragen, die Energieversorgung mög- lichst stabil zu halten“, betont er. TWS rät zur Anpassung der monatlichen Abschlags- beträge Mit dem Ratschlag, selbst aktiv zu werden, tritt die TWS an ihre Energiekundinnen und -kunden heran, die im letzten halben Jahr eine Preiserhöhung von ihrem Energiever- sorger erhalten haben. Und zwar könnten alle ihre mo- natlichen Abschläge jederzeit an die gestiegenen Ener- giepreise anpassen. Das geht ganz einfach über das passwortgeschützte Kundenportal, wo jeder seine Zah- lungsbeträge einsehen und entsprechende Änderungen vornehmen kann. „Wir wollen dadurch vermeiden, dass unsere Kundschaft mit der Jahresrechnung allzu hohe Nachzahlungen leisten muss“, erklärt Robert Sommer und ergänzt: „Die Zeiten sind für alle sehr herausfordernd. Jetzt, wo alles teurer wird, ist es einfacher, ein paar Euro mehr pro Monat zu zahlen, als eine größere Summe auf einmal. Wir sehen im Moment leider keine Entspannung bei den Preisen am Energiemarkt.“ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Tim Bartels (Umweltbriefe) Conservation Gardening Reichtum in Gärten schaffen Wie Sie in Ihrem Garten mehr bunte Vielfalt erreichen: Mehr Wildwuchs wagen. Mehr Pflanzenvielfalt und damit Nahrung Gärten können eine wichtige Rolle da- bei spielen, den Artenschwund zu brem- sen. Schätzungen zufolge gibt es 17 Mil- lionen Gärten in Deutschland, also eine riesige Anzahl klei- ner bis kleinster Lebens- räume. Bisher sei die Vielfalt aber vieler- orts niedrig, habe in den vergange- nen Jahren gar ab- genommen, kon- statiert der Um- weltverband Nabu. Für eine Trendwen- de schlagen Forscher nun vor, das Pflanzen zurückgehender Arten gezielt zu fördern. Um die Biodiversität der Pflanzen hierzu- lande ist es schlecht bestellt zurück. Mehr als zwei Drittel der Bestände ursprünglicher Pflanzenarten in Deutschland gehen zurück. Ein Großteil dieses Verlustes führen Fach- leute auf den Rückgang natürlicher Lebens- räume zurück, etwa durch die zunehmende Verstädterung. Doch genau diese urbanen Flächen würden ein erhebliches und noch ungenutztes Potenzial für den Naturschutz bergen, schreiben Forschende aus Halle und Leipzig im Fachblatt Nature Sustainability. Sie empfehlen „Conservation Gardening“. Bei dieser gärtnerischen Praxis geht es da- rum, heimische Arten, die allmählich ver- schwinden, auf städtischem Grün wie öffentlichen und privaten Gär- ten wieder zurückzubringen. „Doch hierfür wäre eine Trendwende im Garten- bau nötig“, sagt Josiane Segar vom Zentrum für integrative Bio- diversitätsforschung (iDiv). Schließlich, so Segar, sei der Gar- tenbau ein wichtiger Wirtschaftszweig: 2018 wurden in Deutschland 8,7 Mrd. Euro für Pflan- zen ausgegeben. Gartencenter müssten im großen Maßstab Pflan- zen fürs Conservation Gardening anbieten. Die Vermehrung zertifizierten Saatguts hei- mischer Pflanzen sollte man stärker finanzi- ell unterstützen, empfiehlt Segar. Schließlich seien die meisten dieser Arten an trockene Standorte angepasst und könnten besser mit Dürren zurechtkommen als viele der derzeit im Gartenbau gedeihenden Pflanzen. Die Forscherin schlägt dafür vor, den Einsatz regi- onsspezifischer Listen zu rückläufigen Arten für privates und öffentliches Grün zu nutzen. Privatgärten als Reallabore In Siedlungsräumen können Grünflächen eine wichtige Rolle spielen als „Trittsteinbio- tope“. Das sind kleinere ökologische Nischen, die Verbindung schaffen zwischen größeren weit auseinanderliegenden Naturräumen. Um die biologische Vielfalt in Gärten zu fördern, arbeitet der Naturschutzbund Nabu mit dem Institut für ökologische Wirtschafts- forschung zusammen im Projekt „gARTEN- reich“. Dabei dienen Gärten in der Stadt Gü- tersloh in Nordrhein-Westfalen und in der Gemeinde Aumühle in Schleswig-Holstein als sogenannte Reallabore. „Gartenbesitzer, die in ihrem Garten etwas für die Biodiversi- tät tun möchten, sollten auf heimische Pflan- zen setzen, die Nahrung für Vögel und Insek- ten bieten“, sagt Nabu-Chef Leif Miller. Auch Strukturen wie Reisig- oder Laubhaufen sind wichtige Lebensräume für Tiere, genauso wie Flächen mit blühenden Kräutern, Gräsern oder Blumen anstelle von Rasenflächen. (tb) www.gartenreich-projekt.de Schritt für Schritt zum Naturgarten: https://www. nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch- leben/balkon-und-garten/grundlagen/index.html für Insekten und Vögel bietet eine Grünflä- che, die einfach mal sich selbst überlassen wird. Rasenmäher, Unkrautstecher, Verti- kutierer dürfen dann im Schuppen bleiben. Artenvielfalt statt Rasen. Darf der Rasen verwildern, wandern Löwen- zahn, Gänseblümchen, Ehrenpreis, Spitz- wegerich, Schafgarbe oder Wiesenklee aus der Umgebung ein. Diese Pflanzen sind zu- dem schmackhafte Wild- und Heilkräuter. Es reichen bereits vier Quadratme- ter. Schon vier Quadratmeter Wild- blumenwiese in einem Garten können eine wertvolle Oase für Insekten sein. Das zeigt ein Versuch englischer Forscherinnen und Bürgerwissenschaftler. Demnach leben in diesen Gärten doppelt so viele Hummeln, Wespen und wilde Bienen. Nur ein- bis zwei Mal mähen. Eine wilde, blühende Wiese braucht nur maximal drei Mal im Jahr gemäht zu wer- den. Wege durch die Wildnis können Sie kurz halten. Werden verblühte Pflanzen, etwa von Margeriten oder Glockenblume, geschnitten, blühen sie ein zweites Mal. Weil Wildkräuter den Boden bedecken und in heißen Sommern vor dem Austrocknen schützen, spart man wertvolles Gießwasser. Wildblumenmischungen einsäen. Dafür wird die oberste Rasenschicht samt Wurzeln entfernt und eine heimische, mehrjährige Saatgutmischung ausge- bracht. Die dort entstehende Pflanzenge- meinschaft kann viele Jahre bestehen, be- deutet zu Beginn aber Mehraufwand. Nistplätze für bodenbrütende Insek- ten schaffen. Gibt es offene Bodenstel- len, können bodenbrütende Wildbienen- arten wie Schmalbienen oder die Gelbbin- dige Furchenbiene einen Nistplatz finden. Einige der Bienenarten, die in unserem Gar- ten vorkommen, nutzen auch Nisthilfen aus Holz, Lehm oder Pflanzenstängeln. Licht aus für unsere Insekten. Um In- sekten im Garten oder in den benach- barten Lebensräumen nicht zu stören, sollte sich die Beleuchtung auf Wege und Treppen beschränken. Licht direkt wieder ausknipsen, wenn nicht mehr benötigt. NABU-Gartenexpertin Anna Sesterhenn gibt weitere Tipps in einem Youtube-Video unter https://kurzelinks.de/orzs Fo to : N A B U / Sa bi ne H ol m ge irs so n Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Warnung vor Betrugsanrufen Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt, bei Telefonaten vertrauliche Informationen preiszugeben. Aktuell erhält die SVLFG Hinweise auf Betrügerinnen und Betrüger, die Versicherte anrufen, um vertrauliche Infor- mationen zu erhalten. Bei diesen Betrugsanrufen täuschen sie vor, zum Beispiel Beschäftigte der SVLFG zu sein. Sie erfragen unter einem Vorwand (beispielsweise für die Übersendung von Infor- mationen über eine ausstehende Geldauszahlung von der SVLFG oder vom Staat) personenbezogene Daten, wie die Anschrift, Bankverbindung oder Krankenversiche- rungs-Nummer. Zum Teil versuchen die Anrufenden auch, Versicherte zu drängen, Verträge abzuschließen, zum Beispiel für Zusatzversicherungen oder Kursangebote. Versicherte sollten sich bewusst sein, dass die SVLFG kei- ne Dritten beauftragt, Kontakt aufzunehmen, ohne dass diese Anrufe vorher schriftlich angekündigt werden und rät deshalb, vorsichtig zu bleiben. Mehr Informationen dazu stehen im Internet unter: www.svlfg.de/warnung-vor-betrugsanrufen Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. Juli - 21. August 2022 Gedanken zur Woche Du kannst dein Leben nicht verlängern und du kannst es auch nicht verbreitern. Aber du kannst es vertiefen. Gorch Fock Samstag, 30. Juli 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 31. Juli - 18. Sonntag im Jahreskreis 09.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier auf dem Dorfplatz - Weinfest († Annaund Eugen Halder, Theres- ia, Baptist und Eugen Halder, Albert Konzett, Hildegard und Siegfried Müller, Anni und Eu- gen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Anton Elbs, Margarete Vollmer) Dienstag, 02. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 03. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach - Echaristiefeier († Irmgard Schnez, Karl Kuch, Monika Kronenberger, Lucia Fi- scher, Eugen Haug, Alfons Metzler) 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Donnerstag, 04. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 05. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Juliana und Her- mann Thurn, Viktoria und Kreszentia Demuth) Samstag, 06. August 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Maja 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 07. August - 19. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Rosa Vogel, Jo- hannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Agathe du Adam Zimmermann, Brunhilde Dreher, Jahrtag: Elisabeth Schmid) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Leo Dienstag, 09. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 10. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 11. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 12. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 13. August 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Keno 18.30 Uhr Baind - Eucharistiefeier mit Kräutersegnung († Theresia und Baptist Elbs, Eugen und An- ton Elbs, Familie Gisi, Familie Merk, Johann Germann, Josef Jerg, Maria Henzler, Jahrtag: Erich Henzler) Sonntag, 14. August – 20. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Jonas Montag, 15. August 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Kräuterseg- nung Dienstag, 16. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Mittwoch, 17. August 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 18. August Schulferien - kein Schülergottesdienst Freitag, 19. August 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 20. August 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Henry 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 21. August - 21. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Eduard Gelzenlich- ter, Adalbert Berger, Maria Bentele geb. Hart- mann, Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Jahrtag: Pfarrer Emil Kunz) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Felix Corona-Beschränkungen aufgehoben Es gelten daher in der vorderen Hälfte unserer Kirche weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht. Im hinteren Drittel halten wir dagegen an der alten Ordnung mit mar- kierten Plätzen und der Bitte eine Maske zu tragen fest. Rosenkranzgebete im August Im August laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr BITTE BEACHTEN! Das Pfarrbüro ist vom 01. August bis zum 19. August geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab Dienstag 23. August 2022 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr. In der Zeit vom 23. August bis zum 09. September 2022 ist das Pfarrbüro nur am Dienstag und am Freitag von 9.30 - 11.30 Uhr geöffnet. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung Wir treffen uns am Samstag 13.08.2022 um 9:00 Uhr vor der Kirche, zum Binden der Kräutersäule für das Hochfest Mariä Himmelfahrt. Auf viele Helferinnen, und Material von Kräuter/ Blumen würden wir uns freuen. Der Gottesdienst findet am Samstag 13.08.2022 statt Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Trauer im Gepäck Auszeit für junge Erwachsene im Allgäu September 2022 TRAUER Du hast einen wichtigen Menschen deines Lebens durch den Tod verloren. Vielleicht ist jetzt die Zeit gekommen, dir deshalb eine Auszeit zu ermöglichen. • Rauskommen und eintauchen • Mut über Erlebtes zu sprechen • Verstehen von Trauererfahrungen • Kraft sammeln zum Weiterleben • Begegnung mit jungen Menschen, die Ähnliches erlebt haben Trauer geht nicht einfach vorbei. Trauer braucht Räume und Zeiten. Diese werden wir ermöglichen und dich dabei begleiten. Wir freuen uns über deine Anmeldung und beantworten gerne deine Fragen. Kontaktmöglichkeiten auf der Rückseite Nach der Anmeldung erhältst du weitere Infos zum Auf- enthalt per E-Mail. Termin Fr 16.09.22 So 18.09.22 ab 16 Uhr bis 13 Uhr Ort Jugendhaus Elias Seifriedsberg 12, 87544 Blaichach www.jugendhaus-elias.org Gruppe Junge Erwachsene zwischen 18-30 Jahre, deren Leben in den letzten Monaten oder Jahren durch den Tod er- schüttert wurde. Inhalte • Deine Geschichte • Gedenken an die Verstorbenen • Wissenswertes über das Trauern • Einzelgespräche auf Wunsch • Workshop-Angebote zur Auswahl • Leichte Kurzwanderung mit Impulsen • Wohnzimmerkonzert • Stärkendes für den Alltag Kosten EUR 90,00 / ermäßigt: EUR 60,00 Beinhaltet Unterkunft und Verpflegung für das ganze Wochenende. Veranstalter Kontaktstelle Trauerpastoral des Dekanats Allgäu-Oberschwaben WIR SIND NICHT MEHR DIE DIE WIR WAREN BEVOR UNS DIE TRAUER TRAF GIANNINA WEDDE Leiter.in Alexander Nikendei, 51 Notfallsanitäter, Pädagoge, Trauerbegleiter In vielen Bereichen begleite ich Menschen in Not. Kraft finde ich in der Begegnung mit meinen Freun- den. Ab- schalten kann ich in Frankreich und bei meinem Hobby, bei dem ich über allem schwebe. Theresia Fischer, 37 Religionspädagogin, Trauerbegleiterin Immer wieder wurde und wird mir die Verwundbarkeit und damit die Kostbarkeit des Lebens vor Augen geführt. Mein Glaube und meine Familie geben mir Halt. Natur, Kunst und Musik begeistern mich. Begleiter.innen Elisabeth Kerler, 26 Bildungsreferentin der Fachstelle Junge Erwachsene, Bistum Augsburg Sebastian Heeß, 28 Bildungsreferent für Popmusik, Diözese Rottenburg-Stutt- gart Heike Ostertag, 25 Kontaktstelle Trauerpastoral Dekanat Allgäu-Oberschwaben Kontaktstelle Trauerpastoral Kirchplatz 3, 88250 Weingarten www.kontaktstelle-trauerpastoral.de Trauerpastoral-Dekanat.AO@drs.de 0176 749 90279 (auch Whatsapp) 0751 354 105 0 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. Eph 2,19 Sonntag, 31. Juli - 7. Sonntag nach Trinitatis Keine Kinderkirche in den Ferien !!! 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Montag, 01. August 10.00 Uhr- Baienfurt Kinderbibeltag rund ums Ev. 15.00 Uhr Gemeindehaus, nur mit Anmel- dung!!! Sonntag, 07. August - 8. Sonntag nach Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 14. August - 9. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 21. August - 10. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ---------- Gedanken zum Wochenspruch So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, son- dern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen. „Alteingesessene“ und „Neigschmeckte“ – „Mir san mir“ – und die „Anderen“ – solche Kategorien helfen offensicht- lich seit Jahrtausenden, das Leben zu sortieren. Nicht selten dienen sie aber auch einfach nur der Abgren- zung von anderen. Unser Wochenspruch ist eine echte Revolution, weil er mit solchem Schubladendenken und Abstempeln aufräumt. Wir haben so etwas gar nicht mehr nötig, denn in der Ge- meinde treffen sich sogar Menschen, zwischen denen un- ter normalen Umständen tiefe Gräben verlaufen würden. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Menschen verschiedener Herkunft begegnen einander auf Augenhöhe und verstehen sich ein Teil von Gottes Familie – als Geschwister miteinander verbunden. Ich wünsche uns solche Momente, mitten im Alltag, in denen etwas von diesem Miteinander als Gottes Kinder spürbar wird. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer ---------- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. ---------- Kinderkirche In den Ferien findet keine Kinderkirche statt!!! ---------- Zur Amtseinführung von Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl Abschied vom früheren Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July Der frühere Lan- desbischof Dr. h.c. Frank Otfried July übergibt Landes- bischof Ernst-Wil- helm Gohl das Amtskreuz. Im Beisein von Ministerpräsident Winfried Kretsch- mann und rund 600 geladenen Gästen aus Kirchen, Ge- sellschaft und Politik ist in einem festlichen Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche am 24. Juli Ernst-Wilhelm Gohl in sein Amt als neuer Landesbischof der Evangeli- schen Landeskirche in Württemberg eingeführt worden. Zugleich hat die Landeskirche Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July in den Ruhestand verabschiedet. (Bild: Gottfried Stoppel) ---------- Der Kreative Montag bietet an Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de 01.08. Christa Welle-Lebherz: „Sonnenblumen“ – Aquarell 08.08. Birgit Schwartz-Glonegger: „Stehende Gewäs- ser, fließendes Wasser, Schilf, Boote und Spie- gelungen“ -Aquarell 15.08. Annemarie Weber: „Traumfänger oder Blu- menampel...“was wir mit Makramee alles schaf- fen können! 22.08. Hubert Gärtner: „Menschen in der Stadt“ – Aquarell 29.08. Christa Welle-Lebherz: „Herbstliches Stillleben mit Obst“ Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den wieder sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstaltungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Vorschau Sonntag, 31.07.2022 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Blitzenreute (Testspiel) 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Kressbron Dienstag, 02.08.2022 19.00 Uhr: SC Bürgermoos - SV Baindt II (Testspiel) Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Ergebnisse der Vorbereitung TSV Berg III - SV Baindt II 1:1 Torschütze: Keppeler SV Baindt - TuS Immenstaad 4:3 Torschützen: Knisel, Schmidt, Boenke, Thoma SV Baindt - SV Oberzell 0:2 SV Bolstern - SV Baindt 1:6 Torschützen: Schmidt 3x, Knisel, Kneisl, Dantona Abt. Frauenturnen Sommerprogramm Die Termine für unser Sommerprogramm: 1.8.22 Eis essen, Baienfurt 15.8.22 Pizza essen, Bad Waldsee 29.9.22 Baindter Runde Treffpunkt ist jeweils 18.30 Uhr am Dorfplatz. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmerinnen. Im August findet kein Stammtisch statt. TC Baindt e.V. Erst begonnen und nun schon wieder zu Ende! Am vergangenen Wochenende fanden die letzen Spiele der diesjährigen Verbandsrunde statt: Junioren U15: Bezirksstaffel 2 TC Biberach - TC Baindt 5:1 Am vorletzten Freitag hatte unsere U15 ihr letztes Spiel beim TC Biberach. Die Wetterbedingungen waren perfekt, trocken aber nicht zu heiß. Beim Eintreffen in Biberach konnte sofort auf 4 Plätzen begonnen werden, so dass alle Einzel parallel gespielt werden konnten. Drei der Einzel waren leider eine recht kurze Angelegenheit und wurden für Baindt verloren. Maurice Zimmermann verlor sein Einzel an der Position 1 mit 2:6 0:6. Marian Dorn verlor an Position 2 mit 3:6 0:6 und Carla Seitner, die mit Abstand jüngste in der Mannschaft, an Position 4 verlor leider auch klar mit 0:6 0:6. Lediglich Johannes Neubauer konnte an diesem Tag an der Position 3 seine ganze Leistungsfähig- keit abrufen. Es war ein Match auf Augenhöhe, am Ende konnte er knapp in 2 Sätzen mit 6:3 7:6 gewinnen. Nach den Einzeln war der Spielstand somit 1:3 für Biberach. Mit 2 erfolgreichen Doppeln wäre ein Sieg noch drin gewesen. Schnell wurde aber klar, dass sich das 2. Doppel mit Car- la und Johannes am Ende mit 1:6 1:6 geschlagen geben musste. Im 1. Doppel spielten Maurice und Marian sehr stark. Obwohl sie ihre Einzel recht klar verloren hatten und damit die Favoritenrolle für das Doppel klar bei den Biberachern lag, konnten die beiden das Spiel bis zum Schluss offen halten. Erst im Match-Tie-Break mussten sie sich knapp geschlagen geben, das Ergebnis des Spiels lautete 4:6 6:3 6:10. Am Ende stand somit eine 1:5 Nieder- lage für die U15 von Baindt auf dem Papier. Die Saison ist damit für die Spieler der U15 des TC Baindt beendet. Auch wenn die U15 am Ende lediglich den sechs- ten Platz erreicht hat, können wir trotzdem von einer erfolgreichen Saison sprechen. Wir sind mit einer recht jungen Mannschaft ins Rennen gegangen, dafür haben sich alle bravourös geschlagen. Der Spaß stand im Vor- dergrund und davon gab es reichlich. Alle Spieler freuen sich schon auf die nächste Saison 2023. Herren30: Bezirksliga TC Leutkirch – TC Baindt 3:6 Nach der Sandwüste von Kressbronn ging es diese Woche für die Herren 30 in das Moorloch von Leutkirch. Um die theoretische Chance auf den Aufstieg zu wahren, war ein Sieg obligatorisch. Unterstützung dafür kam diesmal von den Herren 50 in Gestalt von Peter Schmitt, welcher sein Einzel auf Platz 1 souverän 6:2 6:2 für Baindt entschied. Auf Platz 2 distanzierte Stefan Boenke seinen Gegner 6:1 6:1. Auf Platz 3 kämpfte Philipp Neubauer stark und emo- tional, doch leider musste er sich seinem Gegner 4:6 4:6 geschlagen geben. Auf Platz 4 konnte Ralf Boenke mit seiner großen Routine seinen Gegner mit 6:3 6:4 bezwin- gen. 6:3 6:1 lautete das starke Ergebnis von Stefan Bix auf Position 5. An Position 6 konnte Lars Hinner seinen Geg- ner ebenfalls mit 6:3 6:1 bezwingen. So ging es mit einem Spielstand von 5:1 in die Doppel. Als erstes bezwangen Philipp und Stefan im 1er Doppel ihre Gegner souverän mit 6:1 6:0. Das 3er Doppel mit Ralf und Stefan Bix kämpfte bis zum letzten Ball, musste sich jedoch letztendlich 4:6 3:6 geschlagen geben. Im 2er Doppel hatten Peter und Lars mit 6:1 einen fulminanten Start, den sie jedoch im 2. Satz mit 5:7 wieder hergaben und anschließend im Match-Tie-Break 6:10 verloren. Ins- gesamt konnte Baindt also 6:3 gewinnen. Nun hieß es Daumen drücken, dass die Konkurrenten aus Kressbronn gegen Fischbach verlieren, um doch noch aufzusteigen. Hier kam es parallel zu einem spannenden Spiel, welches Kressbronn knapp, im letzten Doppel im Match-Tie-Bre- ak, für sich mit 5:4 entschied. Somit erreicht Baindt die- ses Jahr den 2. Platz und gratuliert dem TC Kressbronn zum Aufstieg. Herren 40: Bezirksstaffel 1 TC Sigmaringen – TC Baindt 6:0 Beim Tabellenführer und Aufsteiger aus Sigmaringen hatten wir keine wirkliche Chance. Bemerkenswert war die Leistung von Marc Egerter, der im Einzel seinem Geg- ner einen Satz abnehmen konnte und dann nur knapp im Match-Tie-Break unterlag. Wir gratulieren unserem Gegner zum hochverdienten Aufstieg ! Die im Anschluss auf einem fast 2 Meter langen Holzbrett servierte Pizza schmeckte hervorragend und war ein ge- lungener Saisonabschluss für uns alle. Es spielten: Rafael Grabherr, Sascha Wösle, Roland Fut- terer und Marc Egerter. Wir möchten uns an dieser Stelle bedanken für: • die Organisation der Verbandsrunde /Mannschafts- meldung, etc. • die jederzeit hervorragend gepflegte Anlage • die stets sauberen und ordentlichen Umkleide- und Duschräume • die fortlaufend bestens präparierten Plätze • die immer pünktliche Ergebnismeldung an den WTB • die Berichtsübermittlung ans Gemeindeblatt • die Spieler, die uns ausgeholfen haben, wenn Not am Mann war und bei allen, die in irgendeiner Form dazu beigetragen haben, dass wir viele schöne gemeinsa- me Tennisstunden auf unserer herrlichenAnlage erle- ben durften. Vielen Dank von der gesamten Mannschaft Herren 40! Herren 50/1: Verbandsliga TC Ochsenhausen – TC Baindt 6:3 Nachdem wir letztes Jahr in die Verbandsliga aufgestie- gen sind, ging es nun am letzten Spieltag für uns um den Klassenerhalt. Rein rechnerisch würde uns ein 7:2-Sieg hierzu reichen. Hochmotiviert begannen wir unsere Ein- zelspiele. Stefan und Gerhard sicherten uns, in Topform, schon mal 2 Punkte. Peter gestaltete sein Spiel spannend. Den 1. Satz musste er klar abgeben, der 2. Satz ging dann ebenso klar an Peter. Der spannende MTB ging dann Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 unglücklich mit 12:10 an den Gegner. Leider gingen auch die restlichen Einzel, in jeweils 2 Sätzen, an die Gastgeber. Nach den Einzeln stand es 4:2 für die Heimmannschaft. Nun war schon klar, dass wir den Klassenerhalt nicht schaffen konnten. In den anschließenden Doppeln er- kämpften sich Stefan und Sigi im MTB noch einen Punkt. Die anderen Doppel gingen in jeweils 2 Sätzen an die Gastgeber. Fazit: In der Verbandsliga konnten wir uns letztendlich nur knapp nicht behaupten. In 2 Begegnun- gen mussten wir feststellen, wie wichtig ein MTB sein kann. Frustriert sind wir nicht, da wir wirklich eine starke Gruppe hatten und nur knapp nicht mithalten konnten. Einzelaufstellung: Peter Schmitt, Volker Hillebrand, Stefan Schäfer, Wolfgang von Bank, Gerhard Reich und Roman Schmucker Doppelaufstellung: Schmitt P./von Bank W., Schäfer S./ Hirmke S. und Hillebrand V. /Schmucker R. Herren 50/2: Bezirksklasse 2 TA SV Unterstadion – TC Baindt 4:5 Am Samstag hatten wir unser letztes Spiel beim TC Un- terstadion. Thomas Schäfer hatte mit seinem Gegner wenig Mühe und gewann klar in 2 Sätzen. Harry Wetzel und Max Reich machten es spannend und gewannen jeweils nach har- tem Kampf erst im Match-Tie-Break. Harald Steinmeier und Matze Klimmer verloren in 2 Sätzen. Sepp Spöri siegte nach einem spannenden Spiel auch erst im Match-Tie- Break. Somit gingen wir mit einer 4:2 Führung in die Dop- pel. Thomas und Max verloren im Match-Tie-Break. Matze und Barny hatten keine Chance. Mal wieder konnten wir uns auf unser Doppel Harry/ Sepp verlassen; diese ge- wannen glatt in 2 Sätzen. Damit stand der 5:4 Sieg fest. Ein Dank auch noch an Max Reich , der bei uns kurzfris- tig eingesprungen ist. Somit haben wir die Runde mit 4:2 Siegen abgeschlossen und den 3. Platz belegt. Ein Dank an alle, die mitgespielt haben. Damen 40: Staffelliga / 4. und 5. Spieltag TC Baindt – TA TSV Merklingen 5:1 TC Baindt – TC Blaubeuren 5 :1 Zum Abschluss der Saison kann unsere Mannschaft noch zwei erfolgreiche Heimspiele verbuchen. Bereits am 16.7. war die Mannschaft aus Merklingen zu Gast auf unserer Anlage. Mit Respekt wurde der Tabel- lenführer erwartet. Durch beherzigten, guten Spieleinsatz konnten wir jedoch schon nach den Einzeln mit 3:1 einen Vorsprung erzielen, welcher zum Spielende auf 5:1 aus- gebaut wurde. Zum letzten Spiel kamen die Gegnerinnen aus Blaubeu- ren angereist. Bei hitzigen 34 Grad auf dem Platz konnten wir sehr schnell wieder einen 3:1 Spielstand in den Einzeln erspielen. Die Doppel waren dann reine Formsache - mit einem Spielstand von 5:1 sowie einem abschließenden guten 3. Tabellenrang konnten wir die Saison 2022 ab- schließen. Ein besonderer Dank an diesem Spieltag gilt den Ersatzspielerinnen Luci Reich, Sibylle Boenke und Andrea Strehle für ihr Engagement in unserer virusge- schwächten Mannschaft. Diese Saison spielten: Babsi Blattner, Marion Grabherr, Evelyn Amann, Silvia Auer und die o.g. Damen. Damen 50: Bezirksoberliga TC Baindt – TC Ehingen 3:6 Wir sind steigerungsfähig! Im Hinspiel in Ehingen muss- ten wir ein 1:8-Ergebnis hinnehmen. Im Rückspiel konnten wir uns steigern und den Gegnerinnen 2 Matches mehr abnehmen. Ein schöner Abschlusstag der Verbandsrun- de mit netten Gegnerinnen. Es spielten in dieser Saison: Sibylle Boenke, Inge Futterer, Inge Fink-Spöri, Co Nehls, Conny Amann, Andrea Strehle, Christine Jäkle-Schieß, Eve Göppert und Heike Hirmke. Herren 70: Doppelrunde TC Baindt – TC Kressbronn 3:1 Durch den 3:1 Sieg gegen den Tabellenzweiten aus Kress- bronn beendeten die Baindter ungeschlagen die Ver- bandsrunde 2022. Karl Heinz Hänssler und Klaus Klumpp beherrschten mit 6:1 und 6:2 ihre Gegner klar. Ulli Spille und Gerhard Zinser erhöhten mit einem souveränen 6:4 und 6:1 auf 2:0. Klaus Klumpp und Kurt Hoffmann gaben sich nach einem 6:3 und 4:6 erst im Match-Tie-Break ge- schlagen. Karl Heinz Hänssler und Ulli Spille erhöhten mit 6:1 und 7:6 zum klaren 3:1 Sieg. An dieser Stelle sei Lothar Braun, Willi Fischer, Georg Gössner, Kurt Hoffmann, Karl Heinz Hänssler, Günter Kessler, Klaus Klumpp, Helmut Maier, Ulli Spille, Karl Volz und Mannschaftsführer Gerhard Zinser, die durch Mitspielen und Mitarbeiten zum groß- artigen Ergebnis der Verbandsrunde 2022 beigetragen haben, herzlich gedankt. Herren 65: Doppelrunde TC Baindt – SG Aulendorf - Tennis 3:1 Auch in ihrem letzten Doppelrunden-Spiel kamen die Baindter zu einem weiteren Sieg mit einem kleinen Schön- heitsfehler. So konnte man den erstmals stattfindenden Wettbewerb ungeschlagen mit 6:0 Siegen als Gruppensie- ger beenden. Beim letzten Spiel waren dabei: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf, Josef Spöri, Klaus Göppert und Charly Marschner. Einfach schon mal vormerken: Unser alljährlicher Mannschaftsabschluss wird am Sams- tag, 10.September, stattfinden. Weitere Infos gibt es hier im Gemeindeblatt und auf unserer Homepage. Narrenzunft Raspler e.V. Dieses Wochenende veranstaltet die Schalmeienkapelle Baindt das Weinfest. Hierzu würden wir uns am Sonn- tag, 31.07.2022 um 11:00 Uhr zum Frühschoppen treffen. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Am Dienstag, 12.07.2022 fand un- sere diesjährige Hauptversammlung mit Wahlen der Vor- standschaft statt. Unsere Kreisvorsitzende, Gisela Eisela, war zur Entlastung sowie als Wahlleiterin anwesend. Nach der Begrüßung durch unsere Vorständin Doris Sonntag und einer kurzen Gedenkminute unserer verstorbenen Landfrauenmitglieder, folgten die Berichte der Schrift- führerin, Kassiererin, und der Kassenprüferinnen. Die Vor- standschaft wurde einstimmig von ihren anwesenden Mitgliedern entlasten. Somit konnten im Anschluß die Neuwahlen durchgeführt werden. Die bisherige Vorstand- Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 schaft stellte sich fast komplett wieder zur Wahl. Jeweils einstimmig gewählt wurden wie folgt: Vorständin: Doris Sonntag Stellvertreterinnen: Bärbel Schad und Lucia Kränkle Kassiererin: Sabine Haug Schriftführerin: Anita Bayer Beisitzerinnen: Monika Schnez und Christel Spähn Kassenprüferinnen: Silvia Späth und Petra Keller Diana Kapler, bisher Beisitzerin, ist auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Herzlichen Dank an Diana Kapler für ihr Engagement in den letzten sieben Jahren in der Vor- standschaft der Landfrauen Baindt. Die Vorstandschaft Terminvorschau: vorr. Montag, 19. September, ca. 13 Uhr. Halbtagesausflug mit dem Zug nach Ulm - Bummeln, Besuch des Fischerviertel, Abendessen. Dienstag, 05.10.2022, 19.30 Uhr, Vortrag Dr. Sigg - mein Herz und Ich. Dienstag, 15.11.2022 19.30 Uhr, Vortrag Joachim Kapler - Kartoffel, die tolle Knolle. Schützengilde Baindt Grillabend Liebe Mitglieder, am Freitag den 05.08.2022 findet ab 18 Uhr ein Grillabend statt. Grillgut darf jeder selber mitbringen, Geträn- ke werden an diesem Abend vom Ver- ein übernommen. Auf Euer zahlreiches kommen freut sich die Vorstandschaft. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Weinfest 2022 - das Warten hat ein Ende Nach zwei Jahren Corona Pause sind wir endlich wieder in vollem Umfang da. Drei Tage Weinfest auf dem Dorfplatz, drei Tage Party und drei Tage beste Unterhaltung. Am Freitag den 29. Juli 2022 sorgt ab 19:00 Uhr Marco Mzee für gute Stimmung auf dem Dorfplatz. Der österreichische DJ und Entertainer tritt seit mittlerwei- le über 20 Jahren erfolgreich in Discotheken, bei Zelt- und Oktoberfesten sowie auf zahlreichen Open Air Bühnen in ganz Europa auf. Er begeistert dabei das Publikum mit Topmusik aus unterschiedlichsten Genres, beeindruckt mit Live-Gesangseinlagen und sorgt für die perfekte Par- tystimmung. Der Eintritt beträgt 5 € und Einlass ist ab 16 Jahren nur mit Partypass. Am Samstag den 30. Juli 2022 sorgen ab 19 Uhr Green River für beste Unterhaltung auf dem Baindter Dorfplatz. “Green River“, eine Coverband aus dem Herzen Süd- deutschlands, spielen Rock, Oldies, Blues, Country und Unterhaltungsmusik. Handgemacht, ehrlich und ohne Playback. Einlass ist bereits um 18:30 Uhr und der Ein- tritt ist frei. Der Sonntag 31. Juli 2022 beginnt um 9.30 Uhr mit einem Festgottesdienst auf dem Dorfplatz. Im Anschluss wird ab 10.30 Uhr mit der Böllergruppe Baindt der Frühschoppen mit dem Musikverein Gög- gingen eingeleitet. Ab 11.00 Uhr Beginn des Kinderprogramms mit basteln und schminken, sowie weiteren Attraktionen. Für die Kleinsten ist bestens gesorgt. Um 11.30 Uhr beginnt die Große Oldtimershow mit zahl- reichen Autos, Motorrädern und Traktoren. Nach dem Mittag startet der imposante Fahrzeugkorso mit anschlie- ßender Ausfahrt durchs Ländle. Fürs leibliche Wohl bieten die Schalmeien Baindt wieder einen reichhaltigen Mittagstisch sowie Kaffee und Ku- chen an. Gegen 15.45 Uhr findet das letzte Highlight mit der Haupt- preisverlosung der Tombola statt. Festende ist auf 17:00 Uhr angesetzt. Für das leibliche Wohl ist stets ausreichend gesorgt. Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle statt. Auf Ihr Kommen freut sich die Schalmeienkapelle Baindt. Liebe Anwohner, an diesem Wochenende findet auf dem Baindter Dorf- platz wieder das alljährliche Weinfest statt. Ein Fest wel- ches den Dorfplatz zum Treffpunkt für Jung und Alt ver- wandelt. Zunächst möchten wir uns noch einmal ganz herzlich für Ihre Unterstützung in den vergangenen Jahren bedanken. Mit buntem Programm, der Unterstützung der Gemeinde und Ihrem Verständnis für eventuell auftretende Unan- nehmlichkeiten werden wir auch in diesem Jahr schöne und gesellige Stunden verbringen. Sollten trotz größtmöglicher Rücksichtnahme und Vor- sicht dennoch Probleme oder Fragen auftreten, bitte ich Sie, uns anzusprechen, per Mail an vorstand@schalmeien-baindt.de, damit wir schnellstens an einer Lösung arbeiten können. Wir freuen uns, Sie als unsere Gäste begrüßen zu dürfen. Ihre Schalmeienkapelle 1987 Baindt e.V. Marius Maucher, 1. Vorstand Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Volleyball LJ Baindt Vereinsmeisterschaft Nachdem sich die Terminfindung für eine traditionelle Vereinsmeisterschaft an einem Freitagabend als schwieriger herausstellte als „vor Corona“, fand sie in diesem Jahr am Donnerstag, 21.07.2022 zur gewohn- ten Trainingszeit statt. Die Spieler:innen wurden für jede Runde in neue Teams zusammengelost. Auf zwei Feldern wurde entweder drei gegen drei oder vier gegen vier ge- spielt. Die Stimmung war ausgelassen und der Schweiß floss bei sommerlichen Temperaturen nur so in Strömen. Nach intensiven Kämpfen standen die Sieger fest. Bei den Damen gewann Miriam Loos und bei den Herren Ima- nuel Eisenbacher. Herzlichen Glückwunsch euch beiden zur verdienten Meisterschaft! Auch im Anschluss hatten die Volleyballer der VLJ Baindt noch Zeit für eine tolle Gemeinschaft, viele Gespräche und den Austausch lustiger Anekdoten. Nach einem gemeinsamen Sommerfest mit Grillen steht nun eine kleine Sommerpause bevor. Allerdings bleiben die Spieler:innen der VLJ Baindt auch da nicht untä- tig, sondern werden sich beim Beachen bereits um das Grundlagentraining für die neue Saison kümmern, die im Oktober starten wird. Wer selbst schon Volleyballvor- kenntnisse hat, ist herzlich eingeladen, einfach mal bei uns reinzuschnuppern. Für Fragen steht Adrian Zanutta, Tel. 0157/35151616, auch gerne vorab zur Verfügung. Basar Baindt !!! Achtung Mitarbeiterinnen gesucht!!! Liebe Basar Freunde, nach einer zwei jährigen Pause möchten wir wieder mit dem Basar starten und wir suchen dafür helfende Hän- de. Da die Klosterwisenschule bald renoviert wird, wird unsere Herbst-Winter Basar 2022 in der Schenk Konrad Halle in einer kleineren Form stattfinden. Freitag, 23.09.2022 15.30 Uhr Treffpunkt in der Schenk Konrad Halle Baindt und Arbeit nach Plan bis ca. 19 Uhr. Danach erfolgt der Einkauf für die Helferinnen und Helfer. Samstag, 24.09.2022 Arbeitsbeginn um 9 Uhr. Der Verkauf startet um 9.30 Uhr und endet um 12.00 Uhr. Danach wird die Ware zurück sortiert und aufgeräumt. Arbeitsende ca. 16 Uhr. Vorteile für Helferinnen: - Verpflegung an beiden Tagen - 1 Verkaufsnummer vorab ohne Bearbeitungsgebühr - Vorab- Einkauf am Freitagabend Die Gutscheine vom Frühjahrsbasar 2020 können noch einmalig eingelöst werden. Mit dem Erlös des Basars unterstützen wir die örtlichen Kindergärten, Vereine, Schulen sowie karitative Einrich- tungen mit Geld- und Sachspenden. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns dabei hilft auch in Zukunft Gutes zu tun! Für Anmeldungen und Rückfragen erreicht Ihr uns unter der E-Mail Adresse: basar-baindt@gmx.de Es grüßt euch herzlich Das Basar Team Baindt Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des Alpinteams am 10.09.22 Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 10.09.2022 um 17:00 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Die Versammlung erfolgt gemäß den dann geltenden Corona-Regeln. Tagesordnungspunkte: - Begrüßung - Filmvorführung und Rückblick - Berichte der Ausschußmitglieder - Kassenbericht - Entlastung der Vorstandmitglieder - Wahlen - 1. Vorsitzende/r für 1 Jahr (außerordentliche Wahl) - 2. Vorsitzende/r - Kassierer/in - Schriftführer/in - Ausbildungswart - Jugendvertreter/in weiblich - Vorstellung des neuen Winterprogramms - ggf. Anträge - Danksagungen - Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich bei der Abtei- lungsleiterin Larissa Fetscher unter abteilungsleiterin@ alpinteambaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Jagdgenossenschaft Baindt Satzung der Jagdgenossenschaft Baindt Auf Grund von § 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanage- mentgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550), zu- letzt geändert am 24. Juni 2020 (GBL S. 421) sowie § 1 der Verordnung des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (DVO JWMG) vom 2. Ap- ril 2015 (GBl. S. 202) hat die Versammlung der Jagdge- nossenschaft Baindt am 24.05.2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Name und Sitz der Jagdgenossenschaft Die Jagdgenossenschaft führt den Namen „Jagdgenos- senschaft Baindt“ und hat ihren Sitz in Baindt. § 2 Hinweis zur Verwendung weiblicher und männlicher Formulierungen Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen Form ver- zichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form soll deshalb explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. § 3 Mitgliedschaft 1. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagd- bezirk gelegenen Grundstücke. Bei Erbpachtverträgen tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentü- mers. 2. Die Mitgliedschaft zur Jagdgenossenschaft endet mit dem Verlust des Grundstückseigentums oder bei Wegfall der Bejagbarkeit des Grundstücks. 3. Eigentümer von Grundstücksflächen, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. § 4 Aufgaben Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zuste- hende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdge- nossen zu verwalten, zu nutzen und auf den Zielen des JWMG (insbesondere § 2) angepasste Abschusspläne und damit auf einen der Biotopkapazität des Jagdreviers angepassten Wildbestand und Zielvereinbarungen über den Abschuss von Rehwild im Jagdrevier hinzuwirken. Außerdem hat die Jagdgenossenschaft für den Ersatz des den Jagdgenossen etwa entstehenden Wildscha- dens zu sorgen. § 5 Organe Organe der Jagdgenossenschaft sind: 1. die Versammlung der Jagdgenossen (§ 6), 2. der Jagdvorstand (§ 10) § 6 Versammlung der Jagdgenossen 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Jagd- vorstand mindestens einmal in sechs Jahren einbe- rufen. 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Jagdgenossen, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflä- chen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. 3. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Jagdvorstand einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 9 getroffen werden müssen. 4. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorstand mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. 5. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöf- fentlich. § 7 Stimmrecht und Beschlussfassung der Jagdgenossen 1. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Jeder Jagdgenosse kann seinen Stimmabgabevermerk im Jagdkataster überprüfen. 2. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich aus- üben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer benötigt zur Vertretung von allen anderen Miteigentümern eine schriftliche Voll- macht. 3. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen, ausge- nommen bei Wahlen, sowohl der Mehrheit der anwe- senden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. 4. Bei Wahlen bedarf der Beschluss nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder der Jagdge- nossenschaft. 5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen volljährigen Vertreter ausüben. 6. Jeder anwesende Jagdgenosse oder Bevollmächtig- te nach Nr. 5 kann höchstens zwei abwesende Jagd- genossen vertreten. Vollmachten nach Nr. 2 werden hierbei nicht mitgezählt. § 8 Sitzungsniederschrift Über die Versammlung der Jagdgenossen ist eine Nie- derschrift aufzunehmen, die den wesentlichen Gang der Verhandlung, den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis, nach Stimmen und Grundflächen, bei Wahlen nur nach Stimmen, enthält. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter, der vom Jagdvorstand bestimmt wird und, falls ein Schriftführer bestellt ist, auch von diesem zu unterzeichnen. § 9 Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossen Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt im Rah- men der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über: a. die Wahl des Jagdvorstandes b. die Wahl von zwei Kassenprüfern c. die Erstellung und Änderungen der Satzung d. die Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, e. Abrundung, Zusammenlegung oder Teilung des ge- meinschaftlichen Jagdbezirks, f. die Erhebung von Umlagen g. die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassen- führers h. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger i. den Zusammenschluss zu Hegegemeinschaften Ver- pachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks j. Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung § 10 Jagdvorstand Der Jagdvorstand setzt sich zusammen aus: dem Vorsit- zenden, zwei Stellvertreter und einem Beisitzer, von denen einer die Kasse führt. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Diese werden von der Versammlung der Jagdgenossen gemäß § 15 Absatz 3 JWMG für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Er vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Wählbar ist jede volljährige ge- schäftsfähige Person. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Jagdvorstand ist ehrenamtlich tätig. Er erhält für seine notwendig getätigten Auslagen in angemessener Höhe Ersatz. § 11 Aufgaben des Jagdvorstandes 1. Der Jagdvorstand hat die Interessen der Jagdgenos- senschaft im Rahmen des § 4 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. 2. Der Jagdvorstand ist befugt, in eigener Zuständigkeit dringende Angelegenheiten zu erledigen und unauf- schiebbare Geschäfte zu vollziehen. Er hat die Ver- sammlung der Jagdgenossen unverzüglich einzu- berufen und über seine Maßnahmen zu unterrichten, wenn für die Jagdgenossen Verbindlichkeiten entste- hen oder zu erwarten sind. 3. Der Jagdvorstand hat sämtliche Verwaltungsaufga- ben, soweit sie nicht der Versammlung der Jagdge- nossen vorbehalten sind, zu erfüllen. Dies sind insbe- sondere folgende Aufgaben: a. Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, b. die Erstellung und Führung eines Jagdkatasters so- wie die Erstellung und Führung des elektronischen Verzeichnisses gemäß § 14a Absatz 2 JWMG, § 21 DVO JWMG, c. Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, d. Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungs- wesens, e. Führung des Schriftwechsels und Beurkundung von Beschlüssen, f. Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen Bekanntgaben, g. Entscheidung über das Einvernehmen zum Ab- schussplan, h. Abschluss einer Zielvereinbarung über den Ab- schuss von Rehwild im Pachtgebiet, i. Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu An- trägen auf Befriedung von Grundflächen aus ethi- schen Gründen Neuverpachtung bei vorzeitigem Ende eines Pachtvertrages j. Abweichend von § 9k kann der Vorstand bei ent- sprechendem Kassenstand eine Auszahlung vor- nehmen. § 12 Verzeichnis der Jagdgenossen (Jagdkataster) 1. Der Jagdvorstand hat ein Verzeichnis aller Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen), unter An- gabe der jeweiligen Grundflächenanteile am gemein- schaftlichen Jagdbezirk (Jagdkataster), zu erstellen. 2. Das Verzeichnis ist jeweils mindestens vor der Einbe- rufung einer neuen Jagdgenossenschaftsversamm- lung fortzuschreiben. 3. Die Jagdgenossen haben zu diesem Zweck die erfor- derlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkunds- abschriften) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Bei einem Eigentumswechsel hat der Erwerber des Grundstücks diesen unaufgefordert durch Vorlage eines Grundbuchsauszugs nachzuweisen. 4. Das Jagdkataster kann von Mitgliedern der Jagdge- nossenschaft Baindt beim Vorsitzenden eingesehen werden. § 13 Verpachtung Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird durch freihändi- ge Vergabe und Verlängerung laufender Pachtverträge verpachtet. § 14 Abschussplanung 1. Soweit die Festsetzung eines Abschussplans erfor- derlich ist, legt der Jagdvorstand den von den Jagd- ausübungsberechtigten für das kommende Jagdjahr oder für die kommenden zwei oder drei Jagdjahre aufgestellten Abschussplan auf die Dauer von einer Woche zur kostenlosen Einsichtnahme für Mitglieder der Jagdgenossenschaft aus. Er wird beim Bürger- meisteramt Baindt ausgelegt und kann dort während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vor- her ortsüblich bekannt gegeben. Die Jagdgenossen können gegen den Abschussplan innerhalb der Ausle- gungsfrist Einwendungen erheben. Der Jagdvorstand wird die Einwendungen, einschließlich eventueller Än- derungsvorschläge, im Abschussplan vermerken. 2. Jagdgenossenschaft und Jagdpächter haben eine Zielvereinbarung zur Abschussgestaltung zu treffen. Die Vereinbarung ist formlos zu gestalten und den jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sind regelmäßige Streckenmeldungen bei der hierfür zuständigen Stelle einzureichen. § 15 Anteil an Nutzungen und Lasten Die Höhe der Beteiligung der Jagdgenossen an den Nut- zungen und Aufwendungen der Jagdgenossenschaft richtet sich nach dem Verhältnis ihrer jagdlich nutzbaren Grundstücke zur gesamten Jagdnutzfläche des gemein- schaftlichen Jagdbezirks. § 16 Verwendung des Reinertrags 1. Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufgaben der Jagdgenos- senschaft oder nach Maßgabe des Haushaltsplanes zur Bildung von Rücklagen oder zu anderen Zwecken zu verwenden sind, an die Mitglieder auszuschütten. 2. Sofern die Regulierung von Wildschäden durch die Jagdpächter den im Pachtvertrag vereinbarten Be- trag übersteigt, erklären sich die Jagdgenossen bereit, die Regulierung weiterer Wildschäden zu finanzieren. 3. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft, das diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung nicht schrift- lich oder mündlich zu Protokoll beim Jagdvorstand geltend gemacht wird. 4. Entfällt auf einen Jagdgenossen ein geringerer Rei- nertrag als 15 Euro, so wird die Auszahlung erst fällig, wenn der Betrag durch Zuwachs mindestens 25 Euro erreicht hat; unberührt hiervon bleiben Fälle, in denen der Jagdgenosse aus der Jagdgenossenschaft aus- scheidet. § 17 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1. Ein besonderer Haushalt für die Jagdgenossenschaft wird nicht aufgestellt. Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 2. Die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossen- schaft sind, voneinander getrennt (Bruttoprinzip), un- ter Angabe von Tag (Datum) und Grund der Zahlungen sowie des Zahlungspflichtigen bzw. Empfangsberech- tigten in einem Kassenbuch aufzuführen. Für jedes Wirtschaftsjahr (§18) ist ein neues Kassenbuch anzu- legen. Die Kassenbücher sind jeweils zum Ende des Wirtschaftsjahres mit der Ausweisung des Reinertrags abzuschließen. Die abgeschlossenen Kassenbücher sind anschließend den gewählten Kassenprüfern nach Ablauf eines jeden Wirtschaftsjahres vorzulegen und von diesen zu prüfen. Insbesondere ist zu ermitteln, ob der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt. Außerdem ob der Zahlungsverkehr, die Kassengeschäfte und die Buchführung ordnungs- gemäß erledigt werden, insbesondere die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig und vollständig eingezogen oder geleistet werden und dem Grunde und der Höhe nach den Rechtsvorschriften und Verträgen entspre- chen. In der nächsten turnusmäßigen Versammlung der Jagdgenossen ist über das Prüfungsergebnis zu berichten. § 18 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr ist das Jagdjahr und läuft vom 1. April bis 31. März. § 19 Umlage 1. Reichen die Mittel der Jagdgenossenschaft, ein- schließlich etwaiger Rücklagen, zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten nicht aus, so kann die Versamm- lung der Jagdgenossen die Erhebung einer Umlage beschließen. 2. Die Beiträge zur Umlage der Jagdgenossen werden binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlus- ses der Jagdgenossen gemäß Nr. 1 zur Zahlung fällig. 3. Umlagebeiträge, die nicht fristgemäß bezahlt werden, können wie Gemeindeabgaben beigetrieben werden. § 20 Bekanntmachungen Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen- schaft (§ 6) und die Auslegung des Abschussplans nebst Zielvereinbarung zur Bejagung von Rehwild (§ 14) sowie alle übrigen Bekanntmachungen werden im Bekanntma- chungsorgan der Gemeinde Baindt bekannt gemacht. Es gilt die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Baindt in der jeweils gültigen Fassung. § 21 Regelungen zum Datenschutz Die Jagdgenossenschaft ist, soweit es zur Erfüllung der ihr gesetzlich zugedachten Aufgaben erforderlich ist, zur Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten der Mitglieder und sonstiger Dritter berechtigt. Dies gilt ins- besondere für personenbezogene Daten der Jagdge- nossen, Jagdausübungsberechtigten, Jagdgäste sowie der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschafter des eigenen und der angrenzenden Jagdbezirke. Daten zu Grundstücken und Eigentumsverhältnissen von Flächen, die nach § 14 JWMG von der Bejagung ausgenommen sind, werden von der Jagdgenossenschaft außerhalb des eigentlichen Jagdkatasters gesondert geführt. § 21 Inkrafttreten 1. Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Satzung der Jagdgenossenschaft vom 24.09.1982 außer Kraft. Ausgefertigt: Baindt, den 24.05.2022 gez. Franz Schnez Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Es gibt noch freie Zimmer „Wandern in Frommern und an der Mosel“ Wandertage vom 2. - 5. Sept. 2022 in From- mern am Fuße der Schwäbischen Alb Wanderwoche vom 18. - 23. Sept. 2022 Moselsteig/Mo- selpremiumweg Nähere Informationen https://weingarten.albverein.eu/kategorie/neuigkeiten Vollmondwanderung Wir bieten die im Juli abgesagte Vollmondwanderung durch Wälder und Felder bei Fuchsenloch nochmals an und treffen uns am Donnerstag 11.08.2022, 20.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Die Gezeit beträgt ca. 2 Stunden. Eine Einkehr ist nicht geplant. Fahrgeld 2,00 Euro. Sonstige Hinweise: Festes Schuhwerk, Wanderstöcke sind zur Sicherheit von Vorteil. Unsere einzige Lichtquelle ist der Vollmond. Anmeldung per Mail bis 8.8.22 bei Wander- führer Arnold Methner, email: arnometh97@gmail.com Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen begrenzt. Fünfseenwanderung bei Wolfegg Von Weitprechts geht es größtenteils im Schatten entlang der Waldseen auf den Spuren der wilden Tiere. Bades- achen nicht vergessen! Treffpunkt Sonntag, 07.08.2033 um 8.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten, Rückkehr ca. 13.00 Uhr, Gehzeit 12 km, 100 hm, Fahrpreis 5,00 € für Mitglieder, Einkehr ist nach der Wanderung vorgesehen. Vesper, Trinken, ggf. Stöcke und Wechselschuhe mitnehmen, Wanderführung: Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Anmeldung ab 03.08.2022 - T. 0151-12952100 (Anrufbeant- worter), bei schlechtem Wetter Info am Vortag ab 20 Uhr im Ansagetext T. 0151-12998910 Gäste sind willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zum VdK-Frühschoppen Ort: Gasthof Rössle, Friedhofstr. 3-5, Weingarten Am Sonntag, den 21. August 2022 ab 11:00 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserem trationellen Frühschoppen vom VdK OV Weingarten laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliederausweis und das Schlüs- selbändchen mit. Es gibt wieder tolle Musik und gutes Essen und einen Verzehrgutschein. Zu Ihrer Info: Wir wollen noch am 01.10.2022 einen Ausflug mit dem Apfelzügle machen, rufen Sie mich bitte an - Fr.Maucher 0751-47760 – gerne auf den Anrufbeantworter drauf spre- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 chen und deutlich Namen und Telefonnummer ansagen,- dann gibt es nähere Infos zwecks Bezahlung usw. Ihre Karin Maucher und die gesamte Vorstandsschaft Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Sommerfest mit Ehrung Bei hochsommer- lichen Tempera- turen feierten der Männerchor und die CHORifeen & Friends am Mon- tag den 18. Juli ihr Sommerfest im Vereinsheim. Nach dem Markt- platzfest am Wo- chenende vorher, bei dem es viel zu organisieren gab, war dieser Abend eine schöne ent- spannende Gele- genheit mit den Sängern und Sängerinnen zu feiern, ins Ge- spräch zu kom- men und unbe- schwert zu singen. Peter Fuchs, der Leiter der CHORifeen hatte den Dirigierstab mit der Grillzange vertauscht, es gab auch an dieser Tätigkeit nichts auszusetzen, die ge- grillten Sachen fanden reissenden Absatz. Die Damen des Chores hatten auch für Salate gesorgt, die Getränke wa- ren nicht umsonst gekühlt, unbeschwert, zwanglos in net- ter Umgebung vor dem Vereinsheim ließ sich der Abend geniessen. Ein besonderer Höhepunkt des Abends war aber die Eh- rungder Dirigentin des Männerchores, coronabedingt erst jetzt, da im Frühjahr keine Singstunde möglich war. Irene Streis, die seit nunmehr 25 Jahren den Chor leitet, wurde in einer kleinen Laudatio über ihre Arbeit mit den Männern des Chores gefeiert, sie hatte ja in vielen Auf- tritten, wie Frühjahrs- und Herbstkonzerten, Adventskon- zerten und öffentlichen Auftritten bei anderen festlichen Angelegenheiten bewiesen, dass in dem Chor Potential steckt für weitere Projekte, obwohl die aktiven Mitglie- der natürlich nicht mehr so zahlreich sind, wie zu Beginn ihrer Arbeit. Ihr Vorgänger Anton Schiefer war 30 Jahre Dirigent, sie nun ist es 25 Jahre, also sieht man, dass diese Arbeit gern gemacht wird. Das liegt vielleicht auch daran, dass Singen doch Balsam für die Seele ist, und so manch ein Sänger sich gern von einer kompetenten Dirigentin in die Geheimnisse der Chormusik einführen lässt. Es ist schöner im Verein zu singen als allein!! Wir, die Männer des Liederkranzes hoffen auf noch mehr Jahre mit Irene Streis als Dirigentin und bedanken uns noch einmal ganz herzlich bei ihr. Blutspende in Bergatreute Dienstag 09. und Mittwoch 10. August 2022 von 14:30 - 19:30 Uhr in der Gemeindehalle, Schmidstraße 5, Bergatreute Bitte online Termin reservieren: www.blutspende.de Blut ist knapp. Jede Blutspende zählt. Die Versorgung ist aktuell nicht gesichert. Das DRK bittet dringend zur Blutspende. Aufgehobene Corona-Restriktionen und die ohnehin hö- here Mobilität der Menschen innerhalb der Urlaubs- und Ferienzeit wirken sich negativ auf die Zahl der Blutspen- den aus. Nur eine Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten helfen. Bedingt durch die kurze Haltbar- keit (Blutplättchen sind nur bis zu 4 Tage haltbar) sind Patienten auf das kontinuierliche Engagement der Blut- spender/innen angewiesen. Derzeit zählt jede Blutspende! Das DRK bittet alle Spen- dewilligen sich in den nächsten Tagen einen Termin zur Blutspende einzuplanen. Nächster Blutspendetermin: Mittwoch, dem 10.08.2022 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Alle Lebensretter aufgepasst: Jede/r Blutspender/in, der eine/n Erstspender/in zur Blutspende mitbringt, wird vom DRK-Blutspendedienst mit Lebenszeit in Form einer Kinokarte für sich und den neue/n Lebensretter/in beschenkt. Alle verfügbaren Termine online unter: terminreservierung.blutspende.de Weitere Informationen: Alle geltenden Regeln und mög- liche Wartezeiten infolge einer Corona-Infektion finden Sie unter: www.blutspende.de/corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst auch über die kostenfreie Ser- vice-Hotline 0800 - 11 949 11 Kontaktstelle Trauerpastoral TRAUER IM GEPÄCK Auszeit für junge Erwachsene 16.-18. September 2022 Jugendhaus Elias bei Sonthofen Die ganze Ausschreibung hier: www.kontaktstelle-trauerpastoral.de Bauernhausmuseum Wolfegg Ferienprogramm im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Jeden Samstag in den Sommerferien können Familien zum halben Preis das Bauernhaus-Museum in Wolfegg besuchen! Dazu findet jeweils um 14 Uhr ein kostenloses Mitmach-Programm speziell für Kinder statt. 2. August, Ferienprogramm „Es war einmal“ – Märchentag 12-15 Uhr: stündlich Märchen erzählen oder Mitmach-Märchen 12, 15 Uhr: Mitmach-Märchen „Frau Holle“ 13, 16 Uhr: Mitmach-Märchen „Hänsel und Gretel“ 13.30, 14.30 Uhr: Märchen aus der Kiste 12, 14 Uhr: Märchen erzählen außerdem: Spindel bauen, süßen Brei kochen, Dornröschens Kräuterschlaftee Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 4. August, Ferienprogramm Backtag Reisig-Büschel binden zum Anfeuern, Wecken backen, Buttermesser schnitzen, Kornmahlen mit der Hand, Brot- beutel besticken, Brotgewürz mischen, Puppentheater (13 Uhr). 6. August, Familiensamstag Auf Spurensuche in der Landschaft Familientickets zum halben Preis sowie kostenloses Mit- mach-Angebot mit Voranmeldung) Wir pflügen, säen und eggen eigenhändig auf dem „Mu- seumsäckerle“. Anschließend werden das Mähen des Ge- treides und das Garbenbinden demonstriert. In der Tenne lernen wir die unterschiedlichen Getreidesorten kennen, dreschen das Getreide mit dem Dreschflegel und reini- gen das Korn in der Blähmühle. Außerdem dürfen wir uns beim Mahlen mit der Handmühle versuchen. Alle weiteren Programme unter www.bauernhaus-museum.de Informationen Geöffnet täglich, von 10-18 Uhr, Mehr unter www.bauernhaus-museum.de. Eintritt: Erwachsene: 6 € I Senioren: 5 € I Kinder 0– 5 Jah- re: frei I Kinder - Jugendliche 6–18 Jahre: 2,50 € I Ermä- ßigt: 2,50 € I Familien-Tageskarte: 13 € I Teil-Familien-Ta- geskarte: 7 € Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de BUND - Schmetterlingsexkursion ins Lochmoos Am Sonntag, den 07.08.2022 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald eine Schmetterlingsexkursion ins Naturschutzgebiet Loch- moos. Unter der Leitung von Prof.Dr. Nele Wellinghausen wird das kleinräumige Mosaik mit seinen artenreichen Feucht- und Sumpfwiesen sowie Waldrändern entdeckt– ein Paradies für eine vielfältige Schmetterlingsfauna. Das Kennenlernen und Bestimmen häufiger Schmetterlingsar- ten steht ebenso im Fokus wie die Entdeckung besonde- rer Arten. Sicherlich werden wir auch den Schmetterling des Jahres 2022, den Kaisermantel, finden, der meist in hoher Zahl am Dost im Lochmoos nach Nektar sucht. Die Exkursion dauert ca. 2,5 Stunden, Start ist um 14:00 Uhr am Parkplatz Lochmoos in Schlier-Hintermoos. Bitte an Wanderschuhe, lange Hosen und Zeckenschutz den- ken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag, 05.08.2022 um 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels im Altdorfer Wald. Auch für Familien und Kinder gibt es ein Mitmachprogramm des Waldpädagogik-Teams von ForstBW. Für jedes The- ma konnte der BUND Experten und Expertinnen gewinnen. Spannende und informative Führungen sind garantiert. Weitere Informationen zum Programm unter: https://www.bund-ravensburg.de BUND Ravensburg-Weingarten lädt ein, die Weiher im Altdorfer Wald zu entdecken Am Sonntag, den 14.08.2022 veranstaltet der BUND Ra- vensburg-Weingarten in Kooperation mit ForstBW und dem Verein Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald eine Exkursion in den Altdorfer Wald, bei der der Agra- ringenieur und LandZungen-Autor Dr. Rudi Holzberger in die Welt der Weiher entführt. Die zahlreichen Weiher im Altdorfer Wald sind wahre Oasen, Kleinode der Natur, oft im Dornröschenschlaf. Jeder Weiher ein „locus amoe- nus“, ein lieblicher Ort, fast ein Paradies. Leider nur sind die Zeiten lange vorbei, als die Mönche hier Fische für die Fastenzeit fütterten. So wie die Waldhütten verwaist sind, die ideale Rast für müde Wanderer wären. Die anspruchsvolle Tour mit Rast bietet Anlass genug für eine spannende Diskussion über den Wald als Ge- meinplatz, der Wildnis und Waldwirtschaft vereint. Start der etwa dreistündigen Tour ist um 14:00 Uhr am Wald- parkplatz Lupratsberg (bei Köpfingen). Bitte an Wan- derschuhe, lange Hosen und Zeckenschutz denken. Eine Anmeldung ist erforderlich bis Freitagmittag, 12.08.2022 um 12:00 Uhr unter bund.ravensburg@bund.net. Die Veranstaltung gehört zu einer Reihe von siebzehn sonntäglichen Exkursionen, die bis Anfang Oktober statt- finden und spannende Einblicke gewähren, in Fauna und Flora, geologische Zusammenhänge, historische Bege- benheiten, Folgen des Klimawandels im Altdorfer Wald. Für jedes Thema konnte der BUND Experten und Exper- tinnen gewinnen. Spannende und informative Führungen sind garantiert. Weitere Informationen unter: https://www.bund-ravensburg.de Mehr Informationen Informationen zum Exkursionsprogramm finden Sie im Terminkalender des BUND unter www.bund-ravensburg.de Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 31. Juli 2022 Gästeführer: Wilfried Scheremet Totholz Oft ärgern wir uns, wenn es in den Wäldern nicht so auf- geräumt aussieht, wie es unseren Vorstellungen von Zivili- sation entspricht. Dabei wird vergessen, dass gerade hier Leben in seiner größten Vielfalt herrscht. Unsere Forst- wirtschaft steuert allmählich dem Artenschwund entgegen und so finden wir gerade in Naturschutzgebieten zuneh- mend Bannwälder, in denen wenige Eingriffe stattfinden. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Spannend erleben wir den Umbruch in unserer Erho- lungslandschaft. Bitte denken Sie auch an Mückenschutz und der Witte- rung entsprechend geeignete Kleidung. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Füh- rung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Gemeinde Fronreute Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 30. Juli 2022 wird eine öffentliche Füh- rung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminvereinba- rung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Herzliche Einladung zum Marinechor Freitag, den 05.08.2022 ab 15.30 Uhr auf der Terrasse Der Marinechor Aulendorf nimmt Sie mit auf eine musika- lische Reise vom Schwabenland zu den Meeren der Welt. Der Eintritt ist kostenfrei. Bei schlechter Witterung findet die Veranstaltung im Kel- lersaal statt. Wir freuen uns auf Sie! Buchstabensalat „Eissorten“ Außer dem farbig unterlegten sind hier 23 weitere Eissorten versteckt, und zwar waagrecht, senkrecht oder diagonal, vorwärts oder rückwärts geschrieben. Die Wörter können sich überschneiden. Lö su ng : A M A RE N A , A M A RE TT O , B A N A N E, CA SS AT A , C A SS IS , E RD BE ER E, H A SE L- N U SS , K O KO SN U SS , M A LA G A , M A N G O , M A RA CU JA , M EL O N E, M O KK A , N O U G AT , O RA N G E, P IS TA ZI E, S CH O KO LA D E, ST RA CC IA TE LL A , T A RT U FO , T IR A M IS U , VA N IL LE , W A LN U SS , Z IM T, Z IT RO N E 73 3R 67 R2 Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Europas Zukunft braucht Natur Ein fluss – so viel mehr als ein stromlieferant! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 MIETGESUCHE Praxis Dr. Hüttich Ravensburger Str. 4, 88255 Baienfurt Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom 22.08.2022 bis 09.09.2022 (Vertretung: Dr. Keller/ Burger/ Hildebrand Tel. 0751-560380) Viel Gesundheit und schöne Ferienzeit! Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Sommerurlaub von Mo., 15.08.22 bis einschl. Fr., 02.09.22 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (15.08.22 – 02.09.22) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (22.08.22 – 02.09.22) Vorankündigung: Wegen Abrechnung ist die Praxis am Do., 29.09. und Fr., 30.09.22 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 An den Feiertagen und Wochenenden wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst: Tel. 116 117 • aktuelle Tagespreise • anonyme Tafelgeschäfte und individuelle Alternativen • keine Zusatzgebühren • ideale Ersatzwährung und Vermögensschutz • steuerbegünstigtes Silber • sofort verfügbar • Edelmetalle steueroptimiert verschenken u. vererben. Heute schon an morgen denken! Wir beraten Sie gerne. auf der Insel beim Milchpilz · Zwanzigerstr. 24 · 88131 Lindau (B) Tel. 08382 2798290 · www.edelmetallshop-lindau.de Ich bin eine alleinerziehende Mutter mit 5-jähr. Tocher und suche ein 2-3 Zi.-Whg. 0176 35361195 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE wünscht Ihnen einen wünscht Ihnen einen schönen Sommerschönen Sommer Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Wir suchen Sie (m/w/d) in VZ oder TZ: • Bäcker / Produktionsleiter • Konditor • Verkaufsfahrer mit festen Haltestellen • Wochenmarktverkäufer Wir freuen uns auf Sie. Bioland Bäckerei Manfred Müller GmbH & Co. KG Schlosshalde 31, 88213 Ravensburg-Schmalegg Tel. 0751 91840, info@schmalegger-beck.de Unsere Werkstatt bleibt vom 08.08.22 bis 19.08.22 geschlossen, ab 22.08.22 sind wir wieder für Sie da. Neu-, Jahres-, Gebraucht- u. Unfallfahrzeughandel EU-Neufahrzeuge, Karosserie- u. Kfz-Reparaturwerkstatt Kfz-, Karosserie-Meisterbetrieb, Kfz-Lackierungen Wickenhauser Str. 92/1 | 88255 Baindt Tel. 07502 - 1649 | info@konzett-kfz.de Unser Team sucht Verstärkung! - Für einen Einstieg zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/n engagierte/n ` Mitarbeiter/in (m/w/d) Bereich Abfallentsorgung Ref.-Nr. 416 am Standort Ravensburg in Voll- oder Teilzeit In dieser Position sind Sie für die Trennung und Entsorgung diversen Abfalls (Papier, Glas, Kunststoff etc.) zuständig, bereiten den Transport von konta- miniertem Material zur Verbrennung vor und unterstützen darüber hinaus u.a. unsere Haustechnik in der Tagesroutine. Dabei setzen Sie Ihr technisches und handwerkliches Geschick gezielt ein, zeigen Bereitschaft zu Samstags- diensten und überzeugen mit Ihrer Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft. Ein gültiger Führerschein der Klasse B runden Ihr Profil ab. - Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. ` Mitarbeiter/in (m/w/d) Empfang/ Telefonzentrale Ref.-Nr. 415 am Standort Ravensburg in Teilzeit (50 %) Mit Ihrem freundlichen, kommunikativen und serviceorientierten Auftreten sind Sie am Empfang und bei der Erstbetreuung die erste Ansprechperson von Besuchern, Gästen und Patienten. Daneben unterstützen Sie unsere Telefonzentrale bei der Auskunft und Weitervermittlung von eingehenden Telefongesprächen. Für diese Tätigkeiten können Sie idealerweise eine ab- geschlossene medizinische Ausbildung vorweisen, haben Freude am Telefo- nieren und besitzen gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. - Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Mit Ihrem Einstieg erwartet Sie eine sinnhafte Tätigkeit inmitten eines hochqualifi- zierten Teams mit kurzen Entscheidungswegen. Wir bieten Ihnen eine langfristige Perspektive in einem interessanten Teilbereich der Gesundheitsbranche sowie Entwicklungsmöglichkeiten und betriebliche Zusatzleistungen. Mehr Informationen sowie das Online-Bewerberformular finden Sie auf www.labor-gaertner.de/jobs MVZ Labor Ravensburg - Labor Dr. Gärtner | z. Hd. Personalabteilung Elisabethenstraße 11 | 88212 Ravensburg | personal@labor-gaertner.de Inmitten der Gesundheitsbranche arbeiten wir hinter den Kulissen täglich für das Wohlbefinden der Patienten. Mit dem kompletten Spektrum der modernen Labor- diagnostik und einem kollegialen Miteinander erarbeiten wir uns täglich das Vertrauen von nieder- gelassenen Ärzten und Kliniken. Werden Sie Teil unseres Teams! 1 – 2 Physiotherapeuten/-innen dringend gesucht nach 88281 Schlier, sehr gute Bezahlung, Vollzeit, Teilzeit, Neueinsteiger, Wiedereinsteiger. Infos unter www.physio-schlier.de, Telefon 07529/3990 oder 0152 28743875 Veröffentlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 3 4/ 35 Schulanfang STELLENANGEBOTE KFZ-MARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 30-32 Jeder Mensch hat seine eigene Lebensgeschichte. Anonyme Bestattungen? Alternative Bestattungsformen Sprechen Sie uns an! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 *** Wohnimmobilien für vorgemerkte Kapitalanleger gesucht *** Unsere bundesweiten Sachanlage-Kunden suchen ständig gepflegte Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser, vorrangig im Raum Bodensee/ Oberschwaben, ideal zur Vermietung. Vielleicht ist Ihre Immobilie genau das richtige für unsere Kunden? Ihre Angebote richten Sie bitte gerne an Herrn Sven Gerber: valvero Sachwerte GmbH NL Lindau Zwanziger Str. 24, 88131 Lindau 08382 2798290 oder 0170 7067506 E-Mail: info@valvero.de Berlin * Garmisch-Partenkirchen * Lindau (B) Edelmetalle * Immobilien * Innovative Sachwertkonzepte Angebote in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 31.08.2022, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. Immer ein gutes Baugefühl Kontaktieren Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner: Laura Kempf Bauberaterin Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel.: 0751 36324-79 Fax: 0751 36324-16 E-Mail: laura.kempf@baywa.de Bodenfliese „ENGADIN BEIGE“ Feinsteinzeug Format: 30 x 60 cm R10/B 1 Pack = 6 Stück = 1,08 m² Art. Nr. 1985149 Besuchen Sie unsere neue Ausstellung für Bodenbeläge! Sie sparen 17 % 29,99 m² 24,99Teilbare 5,5 Zi. EG-Whg in Baindt Bj 74, Wfl ca 172 m², EG m. Terrasse + Garten, EBK, 2x Garage. EnEV:106 kwh/m², Bezug: 1/23, KP 530.000 €, opt. renovierungsbedürftig ............……………………………………………………….......... Immobilienbüro R. Zembrod, 88213 Oberzell Tel: 0751/7914900 Zembrod-Immobilien.de CLASSIC HITS & EVERGREENS 05. AUGUST 2022 | 20.00 UHR Sirgensteinhalle Vogt 07. AUGUST 2022 | 17.30 UHR Open Air | Baienfurt Marktplatz Eintritt frei | www.liveinconcert.tours KONZERT Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Mo,Di,Do,Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Sa 8.30 - 14.00 Uhr,Mi geschlossen Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98, 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de g är t en Genießen Sie mit allen Sinnen: Trio Noanca, Lichtimpressionen, "Trödelei" am Abend Freitag, 29. Juli 2022 ab 18.30 Uhr SommerNacht & LiveMusik KLEINE TEAMS - GROSSE KANZLEI ARBEITEN SIE BEI UNS IN RAVENSBURG! STARTE IN DEINE ZUKUNFT MIT UNS! Ausbildungsplätze zur/zum Steuerfachangestellten m|w|d Duales Studium zur/zum Bachelor of Arts (B.A.) - Steuern m|w|d Praktikumsplätze Bei uns hast Du einen krisensicheren Job, eine anspruchsvolle Tätigkeit, flexible Arbeitszeiten sowie gute Aufstiegs- und Karrierechancen. www.schnekenburger-stb.de Ausbildungsstart 2022 & 2023 VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIEN VERKAUF IMMOBILIENMARKT[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 5,23 MB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 28.07.2022
                Einladung_23_03_07.pdf

                Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. März 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. März 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 05 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis 06 Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 07 Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule 08 Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt 09 Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss 10 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 18,82 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 03.03.2023
                  Einladung_23_03_07.pdf

                  Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. März 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. März 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 05 Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis 06 Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 07 Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule 08 Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt 09 Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss 10 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 18,82 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 03.03.2023
                    Baindt_Schachen_7Änd.pdf

                    ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 7 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "B a in d t S ch a ch e n " Fassung vom 22.09.2017 Gemeinde Baindt 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Textteil mit 16 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zu ändernden Inhalte 3 2 Gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Hinweise 5 4 Begründung – Sonstiges 12 5 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 14 6 Verfahrensvermerke 15 Gemeinde Baindt 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Textteil mit 16 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zu ändernden Inhalte 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585) Gemeinde Baindt 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Textteil mit 16 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 4 2 Gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der Planzeichnung der 6. Änderung des Bebauungspla- nes "Baindt-Schachen" (Fassung vom 08.02.2011, rechtsverbind- lich seit 08.02.2011) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Er- weiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch die Planzeichnung der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt-Schachen" ersetzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung be- troffenen Inhalte vollständig. Im Zuge der 7. Änderung entfallen die zeichnerische Darstellungen des Leitungsrechts 1 (LR1) im südwestlichen Bereich des Bebau- ungsplanes. Ferner wurde die Baugrenze auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 563/4 im Süd-Westen bis zur Einmündung des "Geh- wegs" in die "Wickenhauser Straße" ergänzt. Auf Fl.-Nr. 563/4 wurde außerdem das Leitungsrecht von 6 m auf 4 m reduziert und die Baugrenze entsprechend angepasst. Weitere textliche Festetzungen, örtliche Bauvorschriften oder Hin- weise sind von der Änderung nicht betroffen. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Textteil mit 16 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 5 3 Hinweise 3.1 Artenschutz Rodungen sind ausschließlich in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchzuführen, um keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auszulösen. Vor der Rodung sind die Gehölze auf Stamm- und Asthöhlen zu untersuchen, um sicherzugehen, dass keine Ruhestätten höhlenbewohnender Tierarten zerstört werden. Lesbarkeit der Plan- zeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorgeschla- gene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Textteil mit 16 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 6 4 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 17.12.2015 (GBl. 2016 S. 1), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014 (GBl. S. 501) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" in öffentlicher Sitzung am 10.10.2017 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" ergibt sich aus des- sen zeichnerischem Teil vom 22.09.2017. § 2 Bestandteile der Satzung Die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" besteht aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.09.2017. Der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" wird die Begründung vom 22.09.2017 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen zeichnerischen Inhalte (Fassung vom 08.02.2011, rechtsverbindlich seit 18.02.2011) inner- halb des räumlichen Geltungsbereiches der 7. Änderung werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte voll- ständig ersetzt. Im Zuge der 7. Änderung entfallen ausschließlich die zeichnerische Darstellungen des Leitungs- rechts 1 (LR1) im südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes. Ferner wurde die Baugrenze auf dem Grund- stück mit der Fl.-Nr. 563/4 im Süd-Westen bis zur Einmündung des "Gehwegs" in die "Wickenhauser Straße" ergänzt. Auf Fl.-Nr. 563/4 wurde außerdem das Leitungsrecht von 6 m auf 4 m reduziert und die Baugrenze entsprechend angepasst. Weitere textliche Festetzungen, örtliche Bauvorschriften oder Hinweise sind von der Änderung nicht betroffen. y Die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" besteht somit aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 22.09.2017 in Verbindung mit den bisherigen Inhalten der 6. Änderung des Bebau- ungsplanes "Baindt-Schachen" (Fassung vom 08.02.2011, rechtsverbindlich seit 18.02.2011). Gemeinde Baindt 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Textteil mit 16 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 8 5 Begründung – Städtebaulicher Teil 5.1 Allgemeine Angaben 5.1.1 Zusammenfassung Der Planbereich befindet sich im Ortsteil "Schachen" der Gemeinde Baindt. Auf Grund eines angestrebten Normenkontrollverfahrens sollen die Leitungsrechte auf den Grund- stücken mit den Fl.-Nrn. 563/4 und 563/5 entfernt und die Baugrenze nach Süden ausgedehnt werden. Die Planzeichung ist entspechend dieser Anforderungen zu ändern. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" im beschleu- nigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 5.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches; ursprüngliche Festsetzungen Der zu überplanende Bereich befindet sich im Ortsteil "Schachen" im süd-westlichen Bereich der Gemeinde Baindt. Der Änderungsgeltungsbereich umfasst die die zeichnerischen Darstellungen des Leitungsrechts 1 (LR1) im südwestlichen Bereich des bereits bestehenden, rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, welche im Zuge dieser 7. Änderung aus der Planzeichnung entfernt werden. Damit einhergehend wurde auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 563/4 die Baugrenze im Süd-Westen bis zur Einmün- dung des "Gehwegs" in die "Wickenhauser Straße" ergänzt. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke (jeweils Teilfläche): Fl.-Nrn. 563/4 und 563/5. Gemeinde Baindt 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Textteil mit 16 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 9 5.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 5.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt vom Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich verschiedene bestehende Gebäude. Darüber hinaus sind keine herausragenden naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. 5.2.2 Erfordernis der Planung Da der Eigentümer der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 563/4 und /5 ein Normenkontrollverfahren gegen die bestehende 6. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" angestrebt hat, möchte die Gemeinde Baindt den bestehenden Bebauungsplan zu dessen Gunsten ändern. Die Änderungen betreffen die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 563/4 und 563/5. Hier soll die Baugrenze im Süden ergänzt und die entsprechenden Leitungsrechte aus dem Plan herausgenommen werden. Auf Fl.-Nr. 563/4 wurde außerdem das Leitungsrecht von 6 m auf 4 m reduziert und die Baugrenze entsprechend angepasst. Die Größe des Leitungsrechts wurde in einem Vergleichsvertrag so fixiert und ist entsprechend festzusetzen. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 5.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechliche Vorgaben Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als gewerbliche Bauflächen (G) dargestellt. 5.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, die zeichnerische Darstellungen des Leitungsrechts 1 (LR1) im südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes in einer abgekoppelten Planzeichnung aus dem bestehenden, rechtsverbindlichen Bebauungsplan zu entfernen sowie die Ergänzung der Gau- grenze im Süd-Westen. Die textlichen Festsetzungen, welche im Rahmen der 7. Änderung des Be- bauungsplanes "Baindt Schachen" getroffen wurden haben weiterhin Gültigkeit. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Gemeinde Baindt 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Textteil mit 16 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 10 Änderungen an der zulässigen Grundfläche erfolgen nicht es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Der geänderte Teilbereich basiert auf dem Festsetzungskonzept des ursprünglichen Planes und wird in bestimmten Teilbereichen verändert. Die Systematik des geänderten Teilbereiches entspricht weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). 5.2.5 Stand vor der Änderung und Inhalt der Änderung Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Baindt Schachen" (rechtsverbindlich seit 18.02.2011) sind auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 563/4 und 563/5 Leitungsrechte festgesetzt. Aufgrund dessen ist im südlichen Bereich des Grundstückes mit der Fl.-Nr- 563/4 keine Baugrenze vorhan- den, da das Baufenster durch das Leitungsrecht eingeschränkt werden würde. Im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" werden nun die zeichnerischen Darstellungen des Leitungsrechts 1 (LR1) im südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes auf den Fl.-Nrn. 563/4 und 563/5 entfernt. Die Baugrenze auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 563/4 wird daher entspre- chend im Süd-Westen bis zur Einmündung des "Gehwegs" in die "Wickenhauser Straße" ergänzt. Entsprechend der Vereinbarungen eines Vergleichsvertrages wurde auf Fl.-Nr. 563/4 außerdem das Leitungsrecht von 6 m auf 4 m reduziert und die Baugrenze entsprechend angepasst. 5.2.6 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das Plangebiet der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" ist über die "Wicken- hauser Straße sehr gut an das Verkehrsnetz angebunden. 5.3 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB, Auswirkungen der Planung 5.3.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" im beschleunigten Verfahren Gemeinde Baindt 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Textteil mit 16 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 11 nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 5.3.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 5.3.3 Auswirkungen der Änderung Im Rahmen der vorliegenden Bebauungsplan-Änderung werden lediglich Leitungsrechte sowie die zugehörigen Wasserver- und -entsorgungsleitungen herausgenommen. Die Baugrenze in dem be- troffenen Bereich wird entsprechend erweitert. Auf Grund der Art der Änderung und wegen der geringen Größe der betroffenen Fläche sind dadurch keine Beeinträchtigungen von Arten, Lebens- räumen, Boden, Wasser oder Klima zu erwarten. Auch negative Auswirkungen der Änderung auf das Orts- und Landschaftsbild können ausgeschlossen werden. Für das Plangebiet liegt ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor, so dass bereits Baurecht be- steht. Ein Eingriff, der einen Ausgleich erforderlich macht, findet hier folglich nicht statt. Das im bestehenden Bebauungsplan "Baindt Schachen" dargestellte grünordnerische Konzept berücksich- tigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung bereits in ausreichender Weise. Dieses Konzept wird nicht geändert und gilt damit weiterhin fort. Artenschutzrechtliche Verbots-Tatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG sind durch die 7. Bebauungsplan-Änderung nicht zu erwarten. Es entsteht daher auch keine Ausgleichspflicht für besonders bzw. streng geschützte Arten. Gemeinde Baindt 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Textteil mit 16 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 12 6 Begründung – Sonstiges 6.1 Umsetzung der Planung 6.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 6.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. 6.2 Erschließung 6.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: die öffentliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt 6.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an: Zweckverband Baienfurt-Baindt 6.2.3 Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 6.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an: das Netz der EnBW 6.2.5 Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg 6.2.6 Müllentsorgung durch: die Müllabfuhr des Landkreises 6.2.7 Planänderungen Bei der Planänderung vom 04.07.2017 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 04.07.2017 wie folgt Berücksichtigung: Anpassung des Leitungsrechtes auf 4 m Anpassung der an das Leitungsrecht angrenzenden Baugrenzen redaktionelle Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen der Hinweise Gemeinde Baindt 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Textteil mit 16 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 13 6.2.8 Planänderungen Bei der Planänderung vom 22.09.2017 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 10.10.2017 wie folgt Berücksichtigung: Redaktionelle Änderung bei der Anpassung des Leitungsrechts von 6 m (vorher 5 m) auf 4 m Gemeinde Baindt 7. Änderung des Bebauungsplanes "Baindt Schachen" Textteil mit 16 Seiten, Fassung vom 22.09.2017 Seite 14 7 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächen- nutzungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che (G)"[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 2,26 MB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 16.03.2020

                      Infobereiche