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Gesucht nach "stellen".
Es wurden 1333 Ergebnisse in 18 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 421 bis 430 von 1333.
Beratungsstellen für Familien

Unterstützung für Ihre Partnerschaft und Ihre Familie finden Sie bei den Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie den Erziehungsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, können Sie sich im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beraten lassen. Eine solche Beratung kann Ihnen helfen, ein besseres Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen und im Falle einer Trennung oder Scheidung die Auswirkungen auf die Kinder angemessen einzuschätzen. Beratung durch Ehe-, Paar- und Familientherapeuten Neben der Einzel- und Paarberatung in einer Beratungsstelle können Sie sich im Rahmen einer Paar- oder Familientherapie durch einen niedergelassenen Therapeuten oder einer Therapeutin individuell begleiten lassen. Die Kosten für eine solche Therapie müssen die Partner in der Regel selbst tragen. Rechtsberatung Kommt es trotz allem zur Trennung und zu einer späteren Scheidung, sollten sich beide Ehepartner juristisch beraten lassen. Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, sollte sich über eine kostenlose Rechtsberatung und über Verfahrenskostenhilfe informieren. Mediation Paare, die sich trennen wollen, können durch Mediation, das heißt Vermittlung, den Trennungsprozess bewältigen. Mit dem Verfahren lassen sich Konflikte außergerichtlich bewältigen. Die Partner entwickeln mit Unterstützung eines Mediators eine selbstbestimmte, zukunftsorientierte Lösung. Dabei werden weitestgehend deren Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt. Als Mediatoren sind zum Teil Rechtsanwälte tätig. Einige Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände und der Kommunen bieten ebenfalls Mediation in Scheidungs- und Trennungsfragen an. Vor allem, wenn es um das Wohl von Kindern geht, sollten Eltern im Trennungsprozess die Leistungen eines Mediators in Anspruch nehmen. Ombudschaft in der Jugendhilfe Wenn Sie Leistungen der Jugendhilfe erhalten oder brauchen und sich nicht ausreichend gehört und beteiligt fühlen oder mit einer Entscheidung zu einer Jugendhilfemaßnahme nicht einverstanden sind, können Sie sich von den Ombudstellen als unabhängigen Beratungsstellen im Land informieren und beraten lassen. Die Ombudsstellen vermitteln auch bei Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schaustellung von Personen

Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ausweis Verlust Wiederauffinden melden

Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Sofa Prüferentschädigungen

Entschädigungen für Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung der Sozialversicherungsfachangestellten (SOFA-Entschädigungen)[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Notfall - wie helfe ich?

Ein Verkehrsunfall, eine brennende Wohnung, ein gestürzter Radfahrer, ein Kind, das sich beim Spielen verletzt hat oder eine Person, die vor Ihren Augen das Bewusstsein verliert - Notsituationen, die Ihnen tagtäglich begegnen können. Nun kommt es darauf an, dass Sie schnell und überlegt handeln. Was sollten Sie hierbei beachten? Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Sichern Sie, falls nötig, die Schadenstelle ab. Rufen Sie Hilfe herbei. Leisten Sie Erste Hilfe, ohne sich jedoch selber zu gefährden. Achten Sie auf Ihre Eigensicherung. Die wichtigsten Telefonnummern im Notfall sind die Notrufnummer 112 und 110! Unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr die Leitstelle für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie rund um die Uhr den Polizeinotruf. Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen erreichen über den Faxnotruf 112 die zuständige Leitstelle oder über den Faxnotruf 110 direkt die nächste Polizeidienststelle. Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit alle wichtigen Informationen akustisch verstanden werden. Fünf "W", die Sie sich für den Notruf merken sollten: Wo ist etwas passiert? Geben Sie die genaue Adresse des Ereignisses beziehungsweise Unfallortes an (Ort, Straße, Hausnummer und Geschoss). Teilen Sie auch Besonderheiten mit wie zum Beispiel Kilometerangaben und Fahrtrichtung bei Autobahnen, Hinterhoflage oder besondere Zugänge. Wer ruft an? - Nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle spätere Rückfragen. Was ist geschehen? - Schildern Sie die Situation in kurzen Worten so genau wie möglich. Wie viele Erkrankte oder Verletzte gibt es? - Teilen Sie die Personenanzahl der verletzten Personen mit. Machen Sie wenn möglich auch Angaben zu der Schwere der Verletzungen und/oder dem Zustand der betroffenen Person. Warten auf Rückfragen! - Legen Sie erst auf, wenn der Disponent oder die Disponentin keine Fragen mehr hat und den Anruf beendet. Bei Bedarf erhalten Sie am Ende des Notrufes noch Hinweise, wie Sie Erste Hilfe leisten können oder welches Verhalten empfehlenswert ist. Warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab, weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit. Was können Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte tun? Leisten Sie Erste Hilfe. Weisen Sie wenn möglich Rettungskräfte an der Straße ein, beispielsweise wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer und Helferinnen zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen. Notruf-App „nora“ Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es, in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. Vor allem hör- und sprachbehinderte Menschen können über „nora“ schnell und einfach Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im gesamten Bundesgebiet aufnehmen. Die Anwendung ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden und steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit. Weitere Informationen zu „nora“ wie beispielsweise Hintergründe, Anleitungen und Wissenswertes sind auf der Homepage von "nora" bereitgestellt. Notruf-Fax Wenn die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall primär die Notruf-App „nora“ zu verwenden. Kann diese Option nicht genutzt werden, kann bei einem Notfall alternativ die Notrufnummer 112 durch Fax genutzt werden. Der dazu entwickelte Vordruck steht über den untenstehenden Link zum Download bereit. Nothilfe-SMS Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung können einen Hilferuf durch SMS an eine Leitstelle senden. Für eine Nothilfe-SMS an die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist eine Fax-Vorwahl notwendig. Sie ist abhängig von Ihrem Netzbetreiber. Die Nothilfe-SMS-Nummer lautet wie folgt: T-Mobile (D1 / Vodafone D2): 99 0711 216-77112 beziehungsweise Telefonica (O2 / E-Plus): 329 0711 216-77112. Beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher, wenn möglich, das kostenfreie Notruf-Fax an die 112. Tess-Relay-Dienste Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung können im Notfall den Tess-Relay-Dienst nutzen. Durch "Tess" wird dabei der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- bzw. Schriftdolmetscherdienst unterstützt. Die Dienstleistung ist für die Notrufenden vollumfänglich kostenlos und bedarf nur einer Vorab-Registrierung. 116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Hör- und Sprachgeschädigte können sich mit Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. 19222 - Krankentransport Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222. Beachten Sie, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Versteigerung fremder Sachen als öffentlich bestellter Versteigerer

Öffentliche Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer fremder Sachen beantragen[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Marketing, Kommunikation

Im Fachbegriff "Marketing" steckt das Wort "Markt". Marketing umfasst jedes unternehmerische Planen und Handeln, das sich am Markt orientiert und den Absatz fördert. Es hilft, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens kundenorientiert zu gestalten und möglichst erfolgreicher als die Konkurrenz zu verkaufen. Marketing ermöglicht auch, erfolgreiche Produkte oder Dienstleistungen überhaupt zu entwickeln und Chancen am Markt früher als andere zu erkennen. Ein eigener Marketingplan hilft Ihnen, Ihr Unternehmen auf "seinem" Markt zu positionieren. Um Marketing zu betreiben, brauchen Sie nicht unbedingt wissenschaftliche Methoden zu kennen. Vieles geschieht mithilfe genauer Beobachtung und indem Sie sich in Ihre zukünftige Kundschaft hineinversetzen. Der Leitgedanke des Marketing lautet: "Der Kunde ist König!". Das Marketing setzt sich bei allem, was im Unternehmen geschieht, mit zwei zentralen Fragen auseinander: Wo liegt der Nutzen für die Kundschaft? Wo liegt der Nutzen für das Unternehmen? Marketing ist mehr als Werbung Werbung gehört zum Marketing, doch erfolgreiches Marketing beginnt viel früher. Marketing muss zuerst folgende Fragen beantworten: Wie kann Ihr Unternehmen Kundenwünsche durch entsprechende Produkte oder Dienstleistungen erfüllen? Welche Eigenschaften muss Ihr Produkt beziehungsweise Ihre Dienstleistung haben, um erfolgreich zu sein? Ihr Angebot muss unter verschiedenen Gesichtspunkten (Kernprodukt, Design, Verpackung, Service) eine marktgerechte Lösung anbieten. Mit welchen Marktbedingungen (Kundinnen und Kunden, Konkurrenz) müssen Sie rechnen? Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung sollte anders (zum Beispiel besser, günstiger) als das Angebot der Konkurrenz sein. Welchen Preis können oder wollen Sie verlangen? Der Preis muss exakt auf Ihr Produkt beziehungsweise Ihre Dienstleistung und Ihre Kundschaft ausgerichtet sein. Wie wollen Sie mit Ihrem Produkt beziehungsweise Ihrer Dienstleistung die Kundinnen und Kunden erreichen (Vertrieb beziehungsweise Verkauf)? Der Vertrieb muss den Kundinnen und Kunden das Produkt leicht zugänglich machen. Niemand wird auf Dauer kaufen, wenn es kompliziert ist, Ihr Angebot wahrzunehmen. Mit welchen Mitteln der Werbung und Kommunikation wollen Sie den Kundinnen und Kunden die Vorteile Ihres Produkts beziehungsweise Ihrer Dienstleistung vermitteln? Niemand kann und wird etwas Unbekanntes kaufen. Nur wenn das Image Ihres Angebots und Ihres Unternehmens positiv ist, können Sie langfristige Kundenbeziehungen aufbauen. Fehler im Marketing Bei der Überprüfung von Gründungskonzepten stellen Fachleute immer wieder fest: Gründerinnen und Gründer sind oft Meister ihres Faches - bei der Herstellung eines Produktes oder bei der Arbeit im Rahmen einer Dienstleistung. Gleichzeitig fehlen in vielen Konzepten aber Informationen darüber, ob das Produkt oder die Dienstleistung vom Markt überhaupt gewünscht sind und wie diese verkauft werden sollen. Unternehmen verstehen sich oft nur als Produkt- oder Dienstleistungsanbieter. Sie übersehen, dass sie von den Kundinnen und Kunden nie allein, sondern als "komplexes Ganzes" gesehen werden. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung Ihres Unternehmensauftrittes. Wichtig ist, dass Sie dem Unternehmen so schnell wie möglich ein "Gesicht" geben und diese Identität systematisch und einheitlich kommunizieren. Beachten Sie besonders die folgenden fehleranfälligen Aspekte im Marketing: sinnvolle Namensgebung und Corporate Identity Entwickeln Sie ein aussagekräftiges Logo und einheitliche, für das Unternehmen repräsentative Geschäftspapiere (von der Visitenkarte bis hin zur Imagebroschüre). Ohne einheitliches "Unternehmensgesicht" können Sie bei den Kundinnen und Kunden keinen Wiedererkennungseffekt erreichen. andauernde Öffentlichkeitsarbeit Mit einer einmaligen, noch so schwungvollen Eröffnungsaktion zum Unternehmensstart sollte Ihre Öffentlichkeitsarbeit keinesfalls erledigt sein. Ihre Firma bekannt zu machen und zu erhalten ist eine dauerhafte Aufgabe. Werbekiller "Tagesgeschäft" Auch wenn das Tagesgeschäft Sie sehr in Anspruch nimmt: Vernachlässigen Sie nicht Ihren Außenauftritt und Ihre Werbeanstrengungen. Stellen Sie einen Vertriebs- und Werbemaßnahmenplan auf. zielgruppengenaue Kundengewinnungsmaßnahmen Sehr häufig müssen Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer nach einer erfolgreichen Startphase registrieren, dass Auftragseingang und Verkauf stillstehen. Gleichzeitig sind nur wenige neue Kundinnen und Kunden hinzugekommen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Maßnahmen zur Kundengewinnung auch bei hoher Arbeitsbelastung weiterhin ausbauen und zielgruppengenau gestalten. Low Budget Marketing Es gibt diverse Möglichkeiten im Marketing Kosten einzusparen, ohne dabei an Qualität einbüßen zu müssen. Hier einige Tipps: Geschäftspapiere Man sollte sich von der Druckerei nur Briefbögen mit Logo und ggf. dem Unternehmensslogan drucken lassen. Alle veränderlichen Angaben auf dem Briefbogen wie Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer usw. druckt man am besten selbst, indem man im Textverarbeitungsprogramm eine Vorlage erstellt und abspeichert. Prospekte Man sollte für alle Prospekte ein Basislayout entwerfen, nach denen Texte und Bilder angeordnet werden. Das erhöht den Wiedererkennungseffekt für den Kunden und spart ständig neue Entwurfskosten. Zudem ist es wichtig, sich von der Druckerei die zur Prospekterstellung notwendigen Text-, Layout- und Bilddaten aushändigen zu lassen und diese aufzubewahren. So lassen sich Kosten bei unveränderten Nachdrucken oder künftigen Aktualisierungen der Drucksachen sparen. Man sollte sich den Prospekt auch immer im PDF-Format geben lassen. So kann dieser bei Bedarf selbst gedruckt und auf die Homepage ins Internet gestellt werden, wo Interessenten diesen jederzeit kostenfrei downloaden können. Anzeigenwerbung Ein allgemeiner Anzeigenrahmen hilft dabei Kosten zu sparen. Einmal entworfen, kann dieser ständig aktualisiert werden. Dabei sollte man die Aktualisierungen der Anzeige vom dem jeweiligen Verlag vornehmen lassen - die meisten Verlage bieten diesen Service kostenlos an. Zudem bieten unterschiedliche Internet-Anzeigenmärkte eine kostenfreie Veröffentlichung von Anzeigen an. Messeteilnahmen Um das Unternehmen bekannt zu machen und potentielle Kunden kennen zu lernen, besteht oft die Möglichkeit als so genannter Mitaussteller an einer Messe teilzunehmen. Hierbei teilt man sich z.B. mit anderen Unternehmen aus der Region einen Gemeinschaftsstand und die Kosten. Es ist außerdem ratsam, leicht zu transportierende und variable Faltdisplays (Roll-Ups) anstelle starrer Messewände einzusetzen, da diese weniger Kosten bei Auf- und Abbau verursachen. Außenwerbung Falls vor dem Ladengeschäft oder dem Unternehmen genügend Platz vorhanden ist, kann beispielsweise eine Plakatwand aufgestellt werden. Man gewinnt dadurch eine Aufmerksamkeit erregende Fläche, die das ganze Jahr nahezu kostenfrei genutzt werden kann. Meist ist dafür eine behördliche Genehmigung erforderlich. Zusammenarbeit mit Werbeagenturen Das Briefing dient der Information aller Beteiligten und damit auch der Identifikation mit der Sache. Es sollte alle Basisdaten zum Unternehmen, zum Produkt, zum Markt, zum Vertrieb, zu den Zielgruppen und zu den Wettbewerbern enthalten und somit gleich zu Anfang Missverständnisse beseitigen. Internet Das Unternehmen sollte mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten sein. Je nach Branche kann dabei ein einfacher Internetauftritt über ein Baukastensystem bereits ausreichen. Eine Anmeldung der Homepage in relevanten Webkatalogen und Suchmaschinen ermöglicht es, Interessenten und Kunden das Unternehmen schnell und unkompliziert zu finden. Werbeprospekte sollten den Kunden als PDF zum Download zur Verfügung stehen. So können sich diese bei Interesse rund um die Uhr über das Unternehmensangebot informieren. Social Media & co: Je nach Produkt und Dienstleistung können Sie Social Media Auftritte bei Facebook, Twitter, Youtube und ähnliches zu Werbezwecken nutzen und so Ihre bestehenden Kunden über aktuelle Themen informieren und neue Kunden gewinnen. Zudem kann man über Netzwerkplattformen, wie zum Beispiel www.xing.de, Geschäftskontakte pflegen und das Unternehmen einer breiten Netzwerk-Community präsentieren. Vier wichtige Regeln für das Marketing Zielgruppen- und Marktanalyse Man sollte ganz genau ermitteln, welche Zielgruppe(n) man ansprechen will und welches Potenzial der jeweilige Markt bietet. Sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen für den Markt und die Zielgruppe interessant? Besteht hier genügend Nachfrage? Wo bestehen besondere Bedürfnisse? Corporate Identity und Corporate Design Der Unternehmensauftritt sollte einheitlich gestaltet werden und unverwechselbar sein. Es muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Marketingunterlagen „aus einem Guss“ sind. Werbe- und Marketingplan In Sachen Marketing sollte man systematisch vorgehen und einen Werbe- und Marketingplan erstellen. Dieser hilft dabei den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass alle Aktivitäten im Bereich "Werbung und PR" genau auf die Zielgruppe(n) abgestimmt sind. So spart man sowohl Zeit als auch Geld. Speziell Existenzgründer können PR-Arbeit gezielt nutzen. Bei einem Vertrieb ins Ausland sollte gezielt eine PR-Arbeit für das Auslandsgeschäft durchgeführt werden. Kundenbindung Den Kreis der Kunden auszuweiten und stetig neue hinzu zu gewinnen, ist wichtig. Darüber hinaus sollte man aber die Pflege und Bindung bestehender Kunden nicht vergessen. Die Möglichkeiten von Folgeaufträgen und Empfehlungen sollte nicht unterschätzt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Helferkreis Asyl

Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen Integration von geflüchteten Menschen Die Integrationsmanagerin Frau Schnell arbeitet seit 2018 für die Integration von geflüchteten Menschen in Baindt. Ihre Arbeit unfasst die Information, Beratung, Unterstützung und Vermittlung an andere Fachdienste … zu Themen wie Sprache und Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit sowie asyl.-, ausländer- und sozialrechtliche Fragen. Die Arbeit geschieht in enger Vernetzung mit Gemeinde, Behörden, Schulen, Vereine, Arbeitgeber, Beratungsstellen und ehrenamtlichen Helfern. Ansprechpartnerin des Helferkreises für geflüchtete Menschen ist Frau Sibylle Boenke Mobil Mobiltelefon: 49 170 1036143 E-Mail schreiben[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Vertrauliche Geburt

Das Verfahren der vertraulichen Geburt unterstützt Sie, wenn Sie Ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten möchten. Es soll einsame und heimliche Geburten vermeiden. Gleichzeitig werden die Rechte des Kindes sowie des Vaters berücksichtigt. Vor der Geburt: Sie müssen eine Beratungsstelle aufsuchen. Die Beratungsstelle nimmt Ihre Personalien auf, verschließt diese sicher in einem Umschlag und leitet sie dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu. Es verwahrt den Umschlag als Herkunftsnachweis für das Kind. Es darf ihn im Regelfall einsehen, wenn es 16 Jahre alt geworden ist. Nach der Aufnahme Ihrer persönlichen Daten können Sie ein Pseudonym wählen. Die Beratungsstelle vermittelt Sie unter diesem Pseudonym an eine Klinik oder eine zur Leistung der Geburtshilfe berechtigte Person, in der Regel eine Hebamme. Zudem leitet die Beratungsstelle die von Ihnen gewählten Vornamen für das Kind dorthin weiter. Weiterhin teilt sie dem am Geburtsort zuständigen Jugendamt den voraussichtlichen Geburtstermin, den gewünschten Vornamen und das Pseudonym mit. Somit kann sich das Jugendamt sofort nach der Geburt um das Kind kümmern. Nach der Geburt: Die Geburt wird medizinisch betreut und unter dem gewählten Pseudonym dokumentiert. Nach der Geburt teilen die Klinikleitung oder die Hebamme der zuständigen Beratungsstelle Geburtsdatum und -ort des Kindes mit. Diese Daten, Ihr Pseudonym und die für das Kind gewünschten Vornamen werden an das Standesamt weitergeleitet mit dem Vermerk, dass es sich um eine vertrauliche Geburt handelt. Auf der Grundlage dieser Angaben trägt das Standesamt das Kind in das Geburtenregister ein und stellt eine Geburtsurkunde aus. Im Anschluss werden der beurkundete Name des Kindes und Ihr Pseudonym an das BAFzA weitergeleitet. Das BAFzA, das den von der Beratungsstelle übersandten Herkunftsnachweis verwahrt, kann diesen dadurch dem Kind zuordnen. Kosten: Sie müssen für die vertrauliche Geburt sowie die Vor- und Nachsorge nichts bezahlen. Auch für die umfassende Beratung entstehen Ihnen keine Kosten. Die Kliniken beziehungsweise Träger der Einrichtungen, in denen Geburt und Geburtshilfe stattgefunden haben können die anfallenden Kosten gegenüber dem Bund geltend machen. Dies gilt auch für alle anderen, die an der vertraulichen Geburt beteiligt waren. Der Bund wird dabei vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben BAFzA vertreten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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