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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 705 Ergebnisse in 18 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 391 bis 400 von 705.
Teilhabe am Umweltschutz

Effektiver Umweltschutz lebt von der aktiven Teilhabe interessierter Bürgerinnen und Bürger. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese aktive Teilhabe finden sich in der Aarhus-Konvention, einem völkerrechtlichen Vertrag, der in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnet wurde. In diesem Vertrag werden jeder Person Rechte in Umweltangelegenheiten zugeschrieben. Die Bundesrepublik Deutschland hat ebenso wie unter anderem die Europäische Union und alle EU-Mitgliedsstaaten die Aarhus-Konvention unterzeichnet und ratifiziert. Die Konvention beinhaltet drei Schwerpunkte: Säule: Das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen Säule: Das Recht auf Beteiligung bei Entscheidungsverfahren im Umweltschutz Säule: Das Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln in Umweltangelegenheiten Die völkerrechtlichen Vorschriften bedürfen der Umsetzung auf europäischer Ebene. Zur Anpassung des europäischen Rechts hat die Europäische Union die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie 2003/35/EG, die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG und die SUP-Richtlinie 2001/42/EG erlassen. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist ihren Umsetzungspflichten nachgekommen: Säule: Im Umweltinformationsgesetz ist der Zugang zu Umweltinformationen des Bundes geregelt. Die einzelnen Bundesländer haben eigene Gesetze geschaffen, die den Zugang zu Umweltinformationen der Länder regeln. In Baden-Württemberg ist dies das Umweltverwaltungsgesetz. Säule: Mit dem Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz wurden die bereits vorhandenen Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung angepasst. Säule: Das Umweltrechtsbehelfsgesetz enthält die einzelnen Regelungen zum gerichtlichen Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten. Auch die Möglichkeit für Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, an umweltrelevanten Genehmigungsverfahren mitzuwirken und gegebenenfalls Klage zu erheben, ist Bestandteil dieser aktiven Teilhabe-Kultur.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Flyer_Kommunen_Altarfalz.indd.pdf

KOMMUNALER EINSATZ FÜR DIE BIODIVERSITÄT LOHNT SICH NATURNAHE KOMMUNEN BIODIVERSITÄT ALS STANDORTFAKTOR WER WIR SIND UND WIE WIR SIE UNTERSTÜTZEN Kennen Sie schon die Biodiversitätsstrategie vom Landkreis Ravensburg? Ziel ist es, so viele Flächen wie möglich ökologisch aufzuwerten und somit die Artenvielfalt zu erhalten. Dabei spielen auch die kommunalen Flächen und deren teils ungenutztes Potential eine wichtige Rolle. Im Rahmen unserer Blühkampagne "Blühender Landkreis Ravensburg" erhalten Sie über die Webseite www.bluehender-landkreis.org im Frühjahr kostenloses Wildpfl anzen-Saatgut. Weitere Projekte und die Mitmachseite der Biodiversitätsstrategie fi nden Sie auf www.naturvielfalt-rv.de SO KÖNNEN SIE UNS ERREICHEN Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. Frauenstraße 4 | 88212 Ravensburg Tel.: 0751 85 9610 naturvielfalt@lev-ravensburg.de www.lev-ravensburg.de | www.naturvielfalt-rv.de Instagram: @naturvielfalt.ravensburg YouTube: NatuRVielfalt Ravensburg Spendenkonto Verwendungszweck: „Biodiversität“ Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE21 6505 0110 0101 1271 50 ©2022 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. Die Erstellung und Veröffentlichung dieser Schrift wurde fi nanziert von der Kreissparkassenstiftung Ravensburg mit großzügiger Unterstützung der: → Imagegewinn: Aktives Engagement für die biologische Vielfalt fördert die positive Wahrnehmung der Kommune und eröffnet Möglichkeiten für regionale Wertschöpfung → Das Wohlbefi nden der Bürger verbessert sich durch biodiversitätsfördernde Maßnahmen: höhere Ökosystem- leistungen für die Bevölkerung (Erholungswert, intakte Ökosysteme versorgen unsere Gesellschaft mit lebensnot- wendigen Gütern und Dienstleistungen) → Wirtschaftlichkeit: Durch biodiversitätsfördernde Maßnahmen entstehen zeitgleich Synergieeffekte zur Anpassung an den Klimawandel (Bsp. Begrüntes Flach- dach in Kombination mit Photovoltaik, Kühlungseffekt) de sig n/ ill us tr at io n | l ip pu s@ ge st al tu ng .zo ne Bäckerei „Es liegt in unserer Verantwortung, ob die kommenden Generationen auf dem Weg in den Kindergarten noch einem Marienkäfer begegnen und in einer Wiese sitzen können, in der es summt und brummt. Wenn wir im Kleinen nicht beginnen, umsichtig zu sein und alles tun, damit auch unsere Kinder in einer wunderschönen Gemeinde leben können, kann es im Großen nicht gelingen.“ Simone Rürup, Bürgermeisterin Gemeinde Baindt ERSTBERATUNG DURCH DEN LEV: Motivieren Sie doch Ihre Gemeinde dazu, einen Schritt in Richtung mehr Biodiversität zu wagen! MELDEN SIE SICH EINFACH UNTER 0751/859610 UMSETZUNG „Bei jeder Planung und jedem Pfl egeschritt spielt die Frage nach Lebensräumen für Tiere und Pfl anzen eine Rolle. So werden öffentliche Flächen teilweise weniger und an die vorhandenen Arten angepasster gemäht, arten- reiches Saatgut eingearbeitet, jährlich Sammelbestellun- gen für günstige (Obst-) Bäume und Sträucher durchgeführt und wo möglich Bäume auf öffentlichen Flächen gepfl anzt und gepfl egt. Wichtig ist uns auch die Beratung von Bürger*innen.“ Dieter Krattenmacher, Bürgermeister Gemeinde Kisslegg BIODIVERSITÄTSSCHULUNG DER BAUHÖFE BIODIVERSITÄTSBERATUNG INNERHALB DER GEMEINDE WELCHE BIODIVERSITÄTSFÖRDERNDEN MASSNAHMEN WERDEN BEREITS IN IHRER KOMMUNE UMGESETZT? Bäckerei 9 Erhalt oder Neuanbringung von Nistmöglichkeiten für Fledermäuse und Vögel 10 Amphibienschutzzäune, Amphibienleiteinrichtungen 1 Dach- und Fassadenbegrünung kommunaler Gebäude1 2 Begrünung von Innenhöfen1 3 Eingegrünte Parkplätze mit begrünten Stellplätzen (z.B. Rasengittersteine)1 4 Strukturvielfalt durch Totholz-, Stein- und Sandhaufen 5 Straßenbegleitgrün, blühende Verkehrsinseln1 6 Blühstreifen und Hecken entlang der Fahrradwege1, 2 7 Schulhöfe, Schwimmbäder, Parks etc.: Anlage und Pfl ege von artenreichen Blühfl ächen, heimische Sträucher und Bäume1, 2 8 Neuanlage, Pfl ege u. ökologische Bewirtschaftung von Streuobst- beständen 2 WELCHE MASSNAHMEN SIND MÖGLICH? 1 1 1 1 5 5 5 2 2 3 3 3 8 7 7 7 7 9 9 10 11 4 4 13 15 15 6 11 Bahndamm: Anlage von Stein- haufen für Reptilien, Hecken und Magerrasen 2 12 Baulücken:Temporäre Diversi- tät durch Blühfl ächen1 13 Insektenfreundliche Straßen- beleuchtung 14 Anlage von Kleingewässern als Lebensraum für Amphibien 15 Beschilderung von „Biodiversitätsfl ächen“ zur Information der Bevölkerung 16 Gewässerrandstreifen: Anlage artenreicher Wiesen, Hecken und Einzelbäume1, 2 12 12 14 16 1 Bei Gehölzen und Blüh- mischungen Regiopfl anzgut bzw. Regiosaatgut verwenden 2 Anschaffen eines Balken- mähers, abschnittsweises Mähen mit Abräumen statt Mulchen[mehr]

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Dateigröße: 2,03 MB
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    Zuletzt geändert: 09.01.2023
    Wasser und Gewässerschutz

    Wasser ist eine elementare Ressource. Es dient als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und wird vielfältig durch den Menschen genutzt: als Nahrungsmittel, für die Hygiene, als Transportmedium und Rohstoff sowie als Energiequelle. Im Durchschnitt verbraucht jeder Bürger und jede Bürgerin Baden-Württembergs rund 120 Liter Trinkwasser am Tag. Die Qualität des Trinkwassers wird in Deutschland permanent überwacht. Es ist unser am besten kontrolliertes Lebensmittel. Das Trinkwasser in Baden-Württemberg wird zu rund 75 % aus Grundwasser und zu rund 25 % aus Oberflächenwasser gewonnen, in erster Linie aus dem Bodensee und der Donau. Die Gewässer sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Durch Straßenverkehr, Industriebetriebe, kommunale Abwässer und Landwirtschaft gelangt eine große Zahl von Stoffen in Flüsse, Seen und Grundwasser. Vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Gewässer haben die Wasserqualität in Baden-Württemberg in den letzten Jahrzehnten aber spürbar verbessert. Es werden beispielsweise Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In diesen gelten unter anderem strengere Regeln für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Landwirtschaft. So ist das Grundwasser auf rund einem Viertel der Landesfläche besser vor schädlichen Einträgen geschützt. Außerdem sind über 99 % der Bevölkerung in Baden-Württemberg an die Abwasserentsorgung angeschlossen. Damit wird ein hoher Reinigungsgrad des Abwassers gewährleistet. Das stellt einen direkten Beitrag zum Gewässerschutz dar. Seit dem Jahr 2000 gilt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Sie soll einen einheitlichen und flächendeckenden Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers innerhalb der Europäischen Union gewährleisten. Wie diese Richtlinie in Baden-Württemberg umgesetzt wird, darüber können Sie sich auf der Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg informieren.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Freiwillige Feuerwehr Baindt

    Wir sind für Sie da. 24 Stunden jeden Tag. Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe und Einrichtung der Gemeinde. Oberste Dienstherrin ist die Bürgermeisterin. Die Feuerwehr besteht aus Einsatzabteilung , Jugendfeuerwehr und Altersabteilung. Wie fast überall im Land leisten wir unseren Dienst in Baindt freiwillig und ehrenamtlich. Die Einsatzabteilung besteht zurzeit aus 34 Männern/Frauen. Unseren Dienst versehen wir im Feuerwehrhaus in der Ziegeleistraße. Unsere Hauptaufgaben sind die Brandbekämpfung, Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen, Hilfe bei öffentlichen Notständen, Sturm, Hochwasser und Überschwemmungen. Daneben halten wir Feuersicherheitswachen und Brandschutzerziehungen und sind gesellschaftlich aktiv wie z.B. beim Ferienprogramm. Mit den Nachbarfeuerwehren und dem DRK pflegen wir eine intensive Zusammenarbeit. Von der Alarmierung bis zum Eintreffen des ersten Fahrzeugs an der Einsatzstelle dürfen nicht mehr als 10 Minuten vergehen. Im Einsatzfall begeben wir uns zuerst zum Feuerwehrhaus. Dort besetzten wir die Fahrzeuge und rücken aus. 30-50 Mal im Jahr werden wir über Meldeempfänger alarmiert. Alle 14 Tage ist Übungsdienst. Zusätzlich finden Sonderübungen und Lehrgänge statt. Unsere Ausstattung ist mit zwei Löschfahrzeugen, Wärmebildkamera, Rauchvorhang und Drohne auf einem aktuellen Stand. Historie 2019 Die Feuerwehr Baindt erhält vom Landkreis Ravensburg eine Drohne. 2019 Der VW LT Mannschaftstransportwagen aus 1991 wird durch einen MAN TGE ersetzt. 2013 Wie schon vor 10 Jahren fährt eine Gruppe Baindter Feuerwehrleute zusammen mit Kameraden aus Baienfurt nach Pirna (Sachsen), um der dortigen Bevölkerung bei der Beseitigung der Schäden des Elbhochwassers zu helfen. Im gleichen Monat hilft die Feuerwehr Baindt auch den Kameraden aus Veringenstadt bei der Beseitigung von Hochwasserschäden. 2011 wird die Jugendfeuerwehr gegründet. Ab diesem Zeitpunkt können Jugendliche in der Feuerwehr Baindt aktiv werden. Neben der Ausweitung der Jugendarbeit in der Gemeinde, sichert die Jugendfeuerwehr den Nachwuchs der Einsatzabteilung. 2014 wechseln die ersten Mitglieder aus der Jugend in die Einsatzabteilung. 2006 Nachdem das LF 8 inzwischen eines der ältesten Löschfahrzeuge im Landkreis Ravensburg ist, kann im April nach langen Verhandlungen ein LF 10 bei der Firma Ziegler abgeholt werden. Dieses Fahrzeug, aufgebaut auf einem MAN-Fahrgestell, ist das erste der ALPAS COMPACT-Baureihe. Die Fahrzeugweihe findet im Juli 2006 statt. 2000 Im Jahre 2000 steht das 125-jährige Jubiläum der Feuerwehr Baindt an. Dies wird am 28.05.2000 mit einem Tag der offenen Tür gefeiert. 1992 Da sich die Gemeinde weiterhin im Wachsen befindet und immer mehr Gewerbegebiete entstehen, ist es notwendig ein größeres Löschfahrzeug, das auch Wasser mit sich führt zu beschaffen. So geht im März 1992 ein lang ersehnter Wunsch in Erfüllung und ein modernes Löschfahrzeuge LF 16/12 der Marke MAN kann bei der Firma Ziegler in Gingen an der Brenz abgeholt werden. Im Mai 1992 werden zwei Fahrzeuge, ein Löschfahrzeug und die Ersatzbeschaffung des MTW, feierlich geweiht. 1987 Feierlicher Einzug in das neue Feuerwehrgerätehaus in der Ziegeleistrasse 20. In diesem Jahr werden auch 30 Funkmeldeempfänger angeschafft. 1985 Da an der Gemeindehalle Ende 1985 mit dem Umbau begonnen wird, muss die Feuerwehr weichen. Sie findet als Zwischenlösung Platz in einem leerstehenden Scheuergebäude in Sulpach. Diese Lösung besteht bis 1987. 1975 Vom 11.-13. Juli 1975 feiert die Feuerwehr Baindt ihr 100-jähriges Bestehen. Bei dieser Gelegenheit findet dann auch am 13. Juli die Fahnenweihe statt. 1961 Durch den Beschluss vom 24.11.1961 wird die Wehr mit einem Ford-Transportfahrzeug ausgerüstet. 1956 kommt das Gerätehaus bis 1985 ins Erdgeschoss der Gemeindehalle in der Mühlstrasse 1. 1952 Im Mai wird eine Motor-Tragkraftspitze (TS 6) auf einem Anhänger beschafft. Dieser technische Fortschritt füllt die Mannschaftslücke wieder aus. 1945 Im Mai 1945 wird die Zahl der Feuerwehrmänner auf 21 reduziert. Somit kann die Handdruckspritze von der Feuerwehr nicht mehr bedient werden. Aber erst sieben Jahre danach wird eine Motor-Tragkraftspitze beschafft. Ab 1910 kann die Baindter Wehr in Marsweiler, Friesenhäusle, Schachen, Mehlis und Wickenhaus auch an die Hydranten der Hochdruckleitung der Wassergenossenschaft Baindt anschließen, was sehr zur Erleichterung der Pumpenmannschaft beiträgt und eine wesentliche Verbesserung bei der Brandbekämpfung bedeutet. Um 1900 erhält die Wehr eine pferdebespannte Handdruckspritze, welche mit je 8 Mann im Wechsel bedient werden muss. Dazu müssen auch die notwendigen Schläuche von den Löschwasserstellen zu den Brandstellen angeschafft werden. 1875 Gegründet wird die Baindter Feuerwehr im Jahr 1875. In ihr müssen alle männlichen Bürger zwischen dem 18. und 60. Lebensjahr gemeinnützig dienen. Somit beträgt die Mannschaftsstärke zur damaligen Zeit ca. 80 - 100 Mann. Die Wehr ist in einen Spritzenzug, einen Steigerzug und einen Wachzug eingeteilt. Die Zuteilung zu den Zügen erfolgt nach Lebensalter sowie körperlichen und handwerklichen Fähigkeiten. Das Gerätehaus ist bis 1889 im Klosterhof 10 in einer Wagnerwerkstätte. Freiwillige Feuerwehr - Jugendfeuerwehr Markus Striegel, Jugendwart[mehr]

    Zuletzt geändert: 28.07.2023
    Stiftungssatzung

    Jede Stiftung muss eine Satzung haben. Die Stiftungssatzung stellt den Aufgaben- und Organisationsplan einer Stiftung dar. In der Stiftungssatzung müssen mindestens folgende Regelungen getroffen werden: Zweck der Stiftung Name der Stiftung Sitz der Stiftung Bildung des Vorstands der Stiftung Satzungen von Verbrauchsstiftungen müssen zusätzliche Regelungen enthalten: die Festlegung der Zeit, für die die Stiftung errichtet wird Bestimmungen zur Verwendung des Stiftungsvermögens Es ist unerheblich, ob die stiftende Person das gesetzlich vorgeschriebene Vertretungsorgan der Stiftung als Vorstand bezeichnet oder ihm einen anderen Namen verleiht (z.B. Direktorium, Verwaltungsrat, Kuratorium). Maßgeblich ist, dass es sich um ein Vertretungsorgan im Sinne von § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Dies muss aus der Satzung hervorgehen. Festlegungen über die Bildung des Vorstands betreffen vor allem die Anzahl der Mitglieder, ihre Bestellung und Abberufung. Darüber hinaus kann die stiftende Person der Satzung weitere Bestimmungen hinzufügen. Ob dies erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte von der stiftenden Person - je nach Aufgabengebiet, Vermögen und Organisationsstruktur der Stiftung - in ihre Überlegungen einbezogen werden. Es können beispielsweise folgende Regelungen getroffen werden: Zahl, Berufung, Amtsdauer und Abberufung der Mitglieder weiterer Stiftungsorgane (z.B. ein zusätzlicher Fachbeirat) bei mehreren Stiftungsorganen: die Trennung der Geschäftsbreiche und die Vertretungsberechtigung dieser Organe Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Organe Voraussetzungen für Satzungsänderungen und das dabei einzuhaltende Verfahren etwaige Rechtsansprüche der durch die Stiftung Begünstigten das Organ, das über die Auflösung der Stiftung entscheidet Erwerber des Vermögens nach Erlöschen der Stiftung und die weitere Verwendung des Vermögens in diesem Fall Tipp: Die Stiftungsbehörde berät Sie bei der Abfassung der Stiftungssatzung und stellt entsprechende Muster zur Verfügung. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz haben soll.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg

    Viele Akteure tragen dazu bei, die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon im Jahr 2003 mit der „Strategie zur Schadensminderung“ zusammengebracht, damit geeignete Maßnahmen zur Minderung der Schäden durch Hochwasser koordiniert werden. Die Strategie des Landes wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) synchronisiert. Im Jahr 2022 wurde die Hochwasserstrategie des Landes aufgrund der Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen im Jahr 2021 und dem weiterentwickelten Starkregenrisikomanagement fortgeschrieben. „Gemeinsam“ ist der Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Neben den Kommunen und dem Land spielen weitere Akteure wichtige Rollen, wenn es darum geht, die Risiken durch Hochwasser und Starkregen zu erkennen und zu reduzieren. Vertreter all dieser Gruppen vereinbarten in einem Zehn-Punkte-Programm die wichtigsten Prinzipien, um Hochwasserrisiken zu verringern. Die Grundlagen für ein koordiniertes, in die Zukunft gerichtetes Hochwasserrisikomanagement wurden damit geschaffen. „Verringern“ heißt dabei nicht „verhindern“, denn ein Verhindern von Hochwasser und Starkregen wird nie vollständig möglich sein. Durch die Kombination unterschiedlicher Maßnahmen zum Umgang mit den Risiken wird vielmehr angestrebt, als Gesellschaft die Fähigkeit zu entwickeln, Hochwasser- und Starkregenereignisse mit möglichst geringen Schäden zu bewältigen und wichtige Funktionen und Strukturen schnellstmöglich wiederherzustellen bzw. zu reorganisieren. Die konkreten Maßnahmen zur Vorsorge, zum Schutz und zum Umgang mit Risiken auf lokaler Ebene werden in Maßnahmenberichten dokumentiert. Diese Berichte fassen für jede potentiell betroffene Kommune zusammen, wie weit die Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos schon umgesetzt sind. Außerdem zeigen sie den Handlungsbedarf auf.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Bücherei

    Gemeindebücherei Die Gemeindebücherei ist online Die Bücherei ist für den Publikumsverkehr zu folgenden Öffnungszeiten geöffnet: Montag 15.00-16.00 Uhr, Dienstag 16.00-18.00 Uhr und Freitag 11.00-13.00 Uhr Bücher können auch online vorgemerkt werden. Entweder über die kostenlose App "BibKat" aus dem App-Store oder unter folgendem Link www.eopac.net Die Anmeldung erfolgt über die Lesernummer. Das Passwort sind die ersten drei Buchstaben des Nachnamens und dann das Geburtsdatum (Tag.Monat.Jahr). Bei Fragen können Sie selbstverständlich zu den genannten Öffnungszeiten unter Tel: 94114-170 anrufen. Die Gemeindebücherei befindet sich im Erdgeschoss des Grundschulgebäudes. Hier haben alle Baindter Bürger die Möglichkeit kostenfrei Bücher auszuleihen. Bücherei Schreibtisch Bücherei Schreibtisch[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Rechtsfähigkeit

    Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Im Vereinswesen unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den rechtsfähigen vom nicht rechtsfähigen Verein. Hinweis: Wie der rechtsfähige Verein ist auch der nicht rechtsfähige Verein rechtlich selbständig. Auch für ihn gelten im Wesentlichen die Vorschriften des BGB über den Verein. Der Unterschied zwischen dem rechtsfähigen und dem nicht rechtsfähigen Verein ist in erster Linie ein technischer: Der rechtsfähige Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen, in dessen Bezirk er seinen Sitz hat. Der nicht rechtsfähige Verein ist nicht in das Vereinsregister eingetragen. Hinweis: Die Gründung eines Vereins führt noch nicht zu seiner Rechtsfähigkeit. Der Verein ist nach der Gründung zunächst ein nicht rechtsfähiger Verein. Rechtsfähig wird der Verein erst durch die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts. Demgegenüber erlangen wirtschaftliche Vereine ihre Rechtsfähigkeit durch Verleihung. In Baden-Württemberg sind für die Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bezwecken, in der Regel die Regierungspräsidien zuständig. Der Erwerb der Rechtsfähigkeit durch einen wirtschaftlichen Verein kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Daher sind rechtsfähige wirtschaftliche Vereine selten. Ob der Verein rechtsfähig ist oder nicht, hat für den im Namen des Vereins Handelnden rechtliche Auswirkungen. Ist der Verein nicht rechtsfähig, haften aus Rechtsgeschäften, die im Namen des nicht rechtsfähigen Vereins mit einer anderen Person abgeschlossen werden, neben dem Verein auch die Handelnden persönlich. Diese Haftung besteht unabhängig davon, ob die Handelnden Vorstandsmitglieder oder ob sie überhaupt Vereinsmitglieder sind und ohne Rücksicht darauf, ob sie zur Vertretung des Vereins berechtigt waren. Diese Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches soll unter anderem dem Geschäftspartner eines nicht eingetragenen Vereins außer dem gesetzlich nicht gesicherten Vereinsvermögen das Privatvermögen des Handelnden zu Haftungszwecken zugänglich machen. Hinweis: Die Haftung der handelnden Person besteht gegenüber einer Person, die Vereinsmitglied ist, nur, wenn das Vereinsmitglied mit dem Verein wie eine außenstehende Person in geschäftlichen Kontakt tritt, also mit der handelnden Person ein Geschäft ohne direkten Bezug zu seiner Mitgliedschaft und Stellung im Verein abschließt.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Persönliche Absicherung

    Der Einstieg in die Selbständigkeit bedeutet für Sie gleichzeitig den Ausstieg aus dem sozialen Netz. Ein Unfall oder eine längere Krankheit kann Ihre Zukunft und die Ihrer Familie gefährden. Sie sollten daher beim Umfang ihres Versicherungsschutzes Ihre besonderen Risiken bedenken. Folgende Risiken sollten mit einer Versicherung abgedeckt sein: Krankheit Selbständige sind wie alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, sich krankenversichern zu lassen. Sie können zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Verlassen Sie jedoch die gesetzliche Krankenversicherung, können Sie später nicht mehr zurückkehren. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten. Informieren Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig, wenn Sie sich selbständig machen wollen. Selbständige erhalten keine Lohnfortzahlung. Die Krankenversicherung sollte daher alle wichtigen Lebenshaltungskosten während der ersten sechs Krankheitswochen abdecken. Auch eine Krankentagegeldversicherung ist empfehlenswert. Ein Krankentagegeld hilft Ihnen, Einkommensausfälle aufgrund längerer Erkrankung wenigstens zum Teil auszugleichen. Unfall Eine Unfallversicherung greift, wenn durch Unfall eine Invalidität eingetreten ist. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen während der Arbeit und auf den arbeitsbedingten Wegstrecken. Ob Sie der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen, teilt Ihnen die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft nach Eingang Ihrer Gewerbeanmeldung mit. Eine private Unfallversicherung umfasst zusätzlich Unfälle zu Hause, in der Freizeit, im Beruf und auf der Straße rund um die Uhr. Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung Eine Erkrankung oder ein Unfall kann zu einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führen. Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Preise und Leistungen der Versicherungen. Pflegebedürftigkeit Selbständige, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, sind dort auch pflegeversichert. Sie können aber auch eine private Pflegeversicherung wählen. Damit Leistungen wie zum Beispiel ein Pflegeheim abgedeckt sind, können Sie ergänzend eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Rente Selbständige können sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern. Lassen Sie sich beraten, ob es sich lohnt, weiterhin freiwillig Beiträge zu zahlen. Beachten Sie, dass für einige Selbständige (je nach Branche) eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Daneben ist eine private Vorsorge für Alter und Familie möglich.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Förderprogramme für Auslandsaufenthalte

    Erasmus+ (2021 - 2027) ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es fördert die europäische Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften aus verschiedenen Ländern Europas. Hierdurch sollen die Hauptziele des Programms „Inklusion und Vielfalt“, „Digitaler Wandel“, „Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels“ und „Demokratische Teilhabe“ erreicht werden. Für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Leitaktionen von Erasmus+ in den Bereichen Berufsbildung und Erwachsenenbildung ist in Deutschland die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB) zuständig. Informationen zum Programm Erasmus+, zu Anträgen und Ansprechpersonen in Baden-Württemberg können auch dem Internetauftritt des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) entnommen werden. Als Nationale Agentur für EU-Programme im allgemein bildenden Schulbereich informiert und berät der Pädagogische Austauschdienst (PAD) Sie und interessierte Institutionen zu allen Fragen rund um das EU-Bildungsprogramm Erasmus+. "Jugend in Aktion" ist der Programmteil für alle jungen Menschen im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung. Junge Menschen können damit Kompetenzen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung sammeln. Das Programm will Solidarität über Grenzen hinweg vermitteln und junge Menschen anregen, als aktive europäische Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Aber auch Fachkräfte der Jugendarbeit sollen innerhalb des Programms ihre Kompetenzen weiterentwickeln können. Gefördert werden können hier zum Beispiel Jugendbegegnungen oder Kooperationspartnerschaften. Die Informations- und Beratungsstelle (IBS) ist seit über 25 Jahren eine Bildungsplattform, die kostenlos und unabhängig über Möglichkeiten informiert, weltweit berufliche Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Mit Hilfe der eingestellten Datenbank bekommen Sie umfassende Informationen zu beruflichen Auslandsaufenthalten und einen Überblick über die verschiedenen Angebote. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt ebenfalls die internationale Zusammenarbeit mit diversen Austausch- und Kooperationsprogrammen. Die Baden-Württemberg Stiftung fördert mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM den internationalen Austausch von Studierenden, Berufstätigen am Beginn ihrer Karriere sowie Schülern.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024

    Infobereiche