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Betriebssatzung_WV.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 06.10.2020 folgende Betriebssatzung beschlossen: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung Baindt" § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Wasserversorgung der Gemeinde Baindt ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das Gebiet der Gemeinde Baindt mit Trinkwasser zu versorgen (Ortsnetz). Er kann auf Grund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets mit Wasser beliefern. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat die Aufgabe dem Eigenbetrieb trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zu diesem Zweck betreibt, erneuert und gegebenenfalls erweitert er die hierzu erforderlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. (4) Der Eigenbetrieb führt den Namen ’’Wasserversorgung Baindt’’. § 2 Zuständigkeit (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einen beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebes soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. § 3 Organe Organe des Eigenbetriebs sind 1. der Gemeinderat und 2. der Bürgermeister. § 4 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz und diese Betriebssatzung vorbehalten sind, insbesondere über 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, 2. die wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung des Eigenbetriebs, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen sowie den Austritt aus diesen als auch die Übernahme weiterer Aufgaben. 3. die Umwandlung der Rechtsform des Eigenbetriebs, 4. die Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplans sowie deren Änderungen, 5. die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Gemeinde, 6. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts sowie die Verwendung der nach § 14 Abs. 3 EigBG eingeplanten Finanzierungsmittel, 7. die Festsetzung des Stammkapitals des Eigenbetriebs. § 5 Bürgermeister (1) Dem Bürgermeister kommen die nach dem Eigenbetriebsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu, insbesondere die Weisungs- und Anordnungsrechte nach § 10 EigBG sowie die Aufgaben als Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten nach § 11 Abs. 5 EigBG. (2) Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen des Gemeinderats, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Gemeinde nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats. Die Entscheidung und die Gründe hierfür sind diesem unverzüglich mitzuteilen. § 6 Stammkapital und Wirtschaftsjahr (1) Das Stammkapital wird auf 444.312,64 € (ehemals 869.000,00 DM) festgesetzt. (2) Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. § 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Der Eigenbetrieb wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2018 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 8 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die bisherige Betriebsatzung vom 10.11.1992 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 06.10.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt/Homepage Satzung 06.10.2020 09.10.2020[mehr]

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    Zuletzt geändert: 07.10.2020
    Betriebssatzung_WV.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat am 06.10.2020 folgende Betriebssatzung beschlossen: Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung Baindt" § 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Wasserversorgung der Gemeinde Baindt ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Es wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz, den dazu ergangenen Bestimmungen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das Gebiet der Gemeinde Baindt mit Trinkwasser zu versorgen (Ortsnetz). Er kann auf Grund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Gemeindegebiets mit Wasser beliefern. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat die Aufgabe dem Eigenbetrieb trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zu diesem Zweck betreibt, erneuert und gegebenenfalls erweitert er die hierzu erforderlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. (4) Der Eigenbetrieb führt den Namen ’’Wasserversorgung Baindt’’. § 2 Zuständigkeit (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einen beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegen damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebes soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. § 3 Organe Organe des Eigenbetriebs sind 1. der Gemeinderat und 2. der Bürgermeister. § 4 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz und diese Betriebssatzung vorbehalten sind, insbesondere über 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, 2. die wesentliche Erweiterung, Einschränkung oder Auflösung des Eigenbetriebs, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen sowie den Austritt aus diesen als auch die Übernahme weiterer Aufgaben. 3. die Umwandlung der Rechtsform des Eigenbetriebs, 4. die Aufstellung des Wirtschafts- und Finanzplans sowie deren Änderungen, 5. die Gewährung von Darlehen des Eigenbetriebs an die Gemeinde, 6. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlusts sowie die Verwendung der nach § 14 Abs. 3 EigBG eingeplanten Finanzierungsmittel, 7. die Festsetzung des Stammkapitals des Eigenbetriebs. § 5 Bürgermeister (1) Dem Bürgermeister kommen die nach dem Eigenbetriebsgesetz vorgesehenen Aufgaben zu, insbesondere die Weisungs- und Anordnungsrechte nach § 10 EigBG sowie die Aufgaben als Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten nach § 11 Abs. 5 EigBG. (2) Der Bürgermeister muss anordnen, dass Maßnahmen des Gemeinderats, die er für gesetzwidrig hält, unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Er kann dies anordnen, wenn er der Auffassung ist, dass Maßnahmen für die Gemeinde nachteilig sind. (3) In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des Gemeinderats aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats. Die Entscheidung und die Gründe hierfür sind diesem unverzüglich mitzuteilen. § 6 Stammkapital und Wirtschaftsjahr (1) Das Stammkapital wird auf 444.312,64 € (ehemals 869.000,00 DM) festgesetzt. (2) Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. § 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Der Eigenbetrieb wendet für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bis zum Wirtschaftsjahr 2018 die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und ab dem Wirtschaftsjahr 2019 die für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde geltenden Vorschriften (Kommunale Doppik) entsprechend an. § 8 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt zum 01.11.2020 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die bisherige Betriebsatzung vom 10.11.1992 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, 06.10.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin Anhang: Daten zur Satzung Beschlussdatum Inkrafttreten öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Baindt/Homepage Satzung 06.10.2020 09.10.2020[mehr]

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      Amtsblatt_KW_11_19_03_2021.pdf

      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 19. März 2021 Nummer 11 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ergebnis Landtagswahl 2021 in Baindt Baden‐Württemberg hat am 14. März 2021 einen neuen Landtag für die nächsten fünf Jahre gewählt. Wie die Wählerinnen und Wähler in Baindt gewählt haben, zeigt unsere nachfolgende Grafik. In Baindt waren 3837 Menschen zur Landtagswahl 2021 aufgerufen. Hiervon haben 2450 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung 2021 liegt bei 63,85 % und somit unter der Wahlbeteiligung 2016 von 71,2 %. Weitere Informationen zum Wahlergebnis, auch zu den einzelnen Wahlbezirken in Baindt, erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde (www.baindt.de). 31,73% 23,46% 12,02% 6,87% 10,78% 15,41% 28,80% 31,00% 16,10% 8,60% 9,50% 6,00% Grüne CDU AfD SPD FDP Sonstige 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 2021 2016 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Tag des Wassers am 22.03.2021 Der internationale „Tag des Wassers“ findet jedes Jahr am 22. März statt. Dieser Tag erinnert daran, dass saube- res Wasser eine Grundvoraussetzung für die Gesundheit und Entwicklung der Menschen ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr.1 und kann durch kein anderes ersetzt werden. Wasser ist auch der wichtigste Grundstoff zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und unerlässlich für die Produktion in Gewerbe und Industrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maßnahmen den schonenden und erhaltenden Umgang mit diesem wertvollen Naturgut zur Sicherung unserer und der Lebensgrundlage unserer Kinder sicherzustellen. Der Weltwasserstag 2021 steht unter dem Motto: Wert des Wassers Mit diesem Motto wollen die Vereinten Nationen die Men- schen dazu aufrufen, sich Gedanken über die lebenswich- tige Bedeutung von Wasser und seinen Wert zu machen. Dies geht weit über den finanziellen Gesichtspunkt hinaus und umfasst auch den ökologischen, sozialen sowie kul- turellen Wert von Wasser. Wasser ist die Grundlage allen Lebens und ein unverzicht- bares Gut. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, der Ausbeutung der Natur, sich ändernder Konsummuster und dem Bevölkerungswachstum sollen die Menschen sich mehr Klarheit über die Rolle und Bedeutung des Wassers in ihrem Leben und für die Umwelt verschaf- fen. Wasser ist eine begrenzte Ressource, deren Wert es zunächst zu erkennen gilt, um es schätzen und schützen zu können. Die Wasserspeicher und -filter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald stellt nach dem Schwarzwald mit einer Fläche von etwa 82 km² das größte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Würt- tembergs dar. Angesichts der Bedeutung, welche größere Waldgebiete für den Klimaausgleich und den Artenschutz, aber auch für die Erholung, das Landschaftsbild und den Tourismus haben, ist es unbedingt angebracht, das ganze Waldgebiet unter die Gebietsschutzkategorie des Land- schaftsschutzes zu stellen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sieht im Tag des Wassers einen willkommener Anlass, für das Thema Trinkwasser, dem Lebensmittel Num- mer 1, zu sensibilisieren. Der im Regionalplan geplante Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund berührt auch das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle in „Wei- ßenbronnen“ des „Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt“. Von der äußeren Grenze des Wasserschutzgebietes bis zur in Betracht gezogenen Kiesabbaufläche in Grund sind es nur wenige Meter. Nach Auffassung des Geologen sollte auch das Wasserschutzgebiet in seiner Dimension entsprechend angepasst werden. Denkbar ist ein Was- serschutzgebiet in einem Umfang von mindestens 5,5 km². Vom Zweckverbandes Wasserversorgung Baien- furt-Baindt wurde bereits vor langem beim Landratsamt Ravensburg, Untere Wasserbehörde ein Antrag auf Er- weiterung des Wasserschutzgebietes gestellt und erneut Einwendungen gegen den Regionalplanentwurf Boden- see-Oberschwaben (Kiesabbau in Grund als Vorrang- gebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe) im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald eingebracht. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität, Menge und Güte. Gleichzeitig stellt die Quelle zusammen mit dem gesamten Einzugsgebiet ein aus geologischer und hydrologischer Sicht einmaliges und geradezu unbe- grenztes Trink-Wasserreservoir für die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dar und darüber hinaus bei realis- tischer Betrachtung sogar für einen ganz wesentlichen Teil des gesamten Schussentals. Selbstverständlich können Versorgungsunternehmen und Behörden alleine den Gewässer- und Trinkwasserschutz nicht erreichen. Es ist jedermanns Aufgabe, unsere wert- volle Ressource Wasser zu schützen und jeder ist aufgeru- fen, sein tägliches Handeln (z. B. Abwasser- und Abfallbe- seitigung, Pflanzenschutzmittelgebrauch) zu überdenken. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt, welche aus der Quelle aus dem Gebiet von Weißenbron- nen kommt, wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich gesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und häufig kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist hierzulande einwand- frei und als Durstlöscher bestens geeignet, das stellt auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) her- aus. Diese hohe Qualität ist nicht selbstverständlich: Rund 1,2 Milliarden Menschen in vielen Teilen der Welt haben keinerlei Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll auf den besonderen Wert sauberen Trinkwassers aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die sehr gute Wasserqua- lität unseres Trinkwassers, welches der Zweckverband Wasserversorgung seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Die Kinder der Achtalschule Baienfurt sowie der Klos- terwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen unser Trinkwasser, das mittels einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt werden kann. Das sehr gute Trink- wasser kann in drei verschiedenen Stufen mit Kohlen- säure sprudelnd versetzt werden. Das Gerät kühlt das Wasser, so dass es immer frisch schmeckt. Es gibt keine gesündere Art, den Durst zu stillen! Baienfurt/Baindt, 19.03.2021 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 01.04.2021 Redaktionsschluss: 29.03.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Entwicklungen im Fischerareal und in der Ortsmitte Infolge der wieder steigenden Corona-Fallzahlen und um die Veranstaltung in Präsenz abhalten zu können, ergibt sich folgende Terminveränderung: • Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemein- schaften“ neuer Termin am 19.04.2021, 18:30 Uhr (verschoben vom 29.03.2021) Markterkundung der Gemeinde Baindt für den Bau eines Gesundheitszentrums am Dorfplatz Die Gemeinde Baindt (Landkreis Ravensburg) plant, auf einer Parkplatzfläche direkt am Dorfplatz ein Gebäude als Gesundheitszentrum mit einer Apotheke und zwei Arztpraxen zu errichten. Für die Nutzungen sind konkrete Mietinteressenten vorhanden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Baindt. Die Gemeinde Baindt prüft zwei Realisierungsvarianten. Sie wird das Gesundheitszentrum entweder durch einen Totalunternehmer (Generalübernehmer) errichten lassen und in ihrem Eigentum behalten. Oder sie wird die Auf- gabe auf Grundlage eines Erbbaurechts einem Investor übertragen, der das Eigentum am Gebäude erwirbt und es an die vorgesehenen Nutzer vermietet. In beiden Fällen wird die Gemeinde zur Bestimmung des Vertragspartners ein Ausschreibungsverfahren durchführen. Als Grundlage für das geplante Ausschreibungsverfahren führt die Gemeinde Baindt ein Markterkundungsverfah- ren durch. Das Verfahren dient einer Einschätzung, ob die angedachten Rahmenbedingungen für Bauunter- nehmen und Investoren attraktiv sind. Nähere Informa- tion zu dem Vorhaben sind in einer Teilnehmerbroschüre zusammengefasst, die auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/baumassnah- men/dorfplatz abgerufen werden kann. Alle Unternehmen, die an der Realisierung des Gebäudes am Dorfplatz als Totalunternehmer (Generalübernehmer) oder Investor interessiert sind, werden hiermit gebeten, bis zum 14.04.2021, 12.00 Uhr, Interessenbekundungen in schriftlicher oder elektronischer Form per Mail einzurei- chen an: Gemeinde Baindt Bauamtsleiterin Petra Jeske Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Petra.Jeske@baindt.de Die Interessenten werden zudem gebeten, die in der Teil- nehmerbroschüre unter 3. formulierten Fragen zu beant- worten und mit der Interessenbekundung einzureichen. Simone Rürup Bürgermeisterin Corona-Testung für Baindter Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher Zweimal in der Woche, montags und mittwochs, können sich Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Er- zieher der Gemeinde Baindt auf das Coronavirus testen lassen. Die schnelle und unkomplizierte Umsetzung der Testung ist Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hu- bertus-Apotheke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zusammen mit seinem engagierten Team zu verdanken. Die Testung wird in Baienfurt in der X-Zone, Ravensburger Straße 10, für die Baindter und Baienfur- ter durchgeführt. In den nächsten Wochen soll das Tes- tangebot bei Bedarf systematisch ausgebaut werden. Aktuelle Informationen gibt es auf der Internetseite der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de), weitere Fra- gen können per E-Mail gestellt werden: testzentraum@achtalapotheke.de. Mobiles Corona-Impfangebot bei uns in Baindt Am Montag, 29. März 2021 startet der Landkreis Ravens- burg und die Gemeinde Baindt ein Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht möglich ist in das Kreis- oder Landesimpfzentrum zu kommen. Die zunächst 12 Impfungen pro Woche fin- den in der Schenk-Konrad-Halle statt. Im weiteren Ver- lauf wird das Angebot auf 12 Erst- und 12 Zweitimpfungen ausgeweitet. Das Impfangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Die Vor-Ort-Impfungen in Baindt sind zunächst immer mon- tags vorgesehen. In einer ersten Phase sind nur Anmeldungen für Menschen ab dem 85. Lebensjahr möglich, die alle bis zum 16. März 2021 persönlich angeschrieben wurden. Das Angebot ist ausdrücklich kein Ersatz für die Impfangebote in den Impfzentren und wird nur für Menschen mit Einschrän- kungen in der Mobilität angeboten. Ohne schriftliche Ein- ladung und Terminbestätigung kann der Termin nicht wahrgenommen werden. Seit dieser Woche sind Anmel- dungen per Telefon unter der Nummer 07502/9406-25, per Mail unter helfen@baindt.de und auf dem Postweg: Gemeinde Baindt Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt möglich. Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem Kon- taktdaten, das Alter, der Pflegegrad – sofern vorhanden – und der Grund, warum ein Impfzentrum nicht erreicht werden kann, abgefragt. Wer sich angemeldet hat, wird dann direkt von der Gemeindeverwaltung über den wei- teren Ablauf Gemeindeverwaltung informiert. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Die App der Gemeinde Baindt Kennen Sie schon die App der Gemeinde Baindt? Mit dieser App sind Sie stets auf dem Laufenden. Sie wissen, was in unserer Gemeinde gerade wichtig und aktuell ist. Mit einer Kombination aus mobilem eGovernment und Informationen bietet die Gemeinde-App zukunftsorien- tierten Service für Bürgerinnen und Bürger: aktuelle und überall verfügbare Informationen aus dem Rathaus, der Verwaltung und Wirtschaft, ärztlicher Versorgung usw. mit Kartendarstellung und Wegbeschreibung. Ebenso sind Online-Behördengänge über das Handy möglich. Hier können Sie über das Rathaus-Service-Portal verschiedene Vorgänge (Beantragung Führungszeugnis, Meldeauskunft, Standesamtsurkunden, Ablesung Wasser- zähler, Mängelmelder usw.) online erledigen. Sie finden unsere App kostenlos im Google Play-Store und im App-Store. Die App der Gemeinde Baindt - immer einen Klick voraus! Wichtige Hinweise für Hundehalter Hundesteuer Die aktuellen Hundemarken (türkisgrün) wurden 2018 ausgegeben und behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Jeder Hund muss diese Marke am Halsband tragen. Die Steu- erschuld entsteht jährlich für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Die Steuer beträgt im Rechnungsjahr 2021 96 € für den ersten Hund. Für je- den weiteren Hund werden 192 € jährlich fällig. Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Abmeldung zurückzugeben. Bei Verlust oder versäumter Rückgabe der Marke wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns je nach Lage des Einzelfalls mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahn- det. Hinweise auf nicht angemeldete Hunde o.ä. werden bei uns streng vertraulich behandelt. (Steueramt, 07502/9406-23). Hundekot Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden seitens Bürgern und Landwirten möchten wir alle Hundehalter auffordern, sich an folgende Regeln zu halten: Hundekot entlang von Privatgeländen und landwirt- schaftlichen Wiesen- und Ackergrundstücken, aber auch in öffentlichen Anlagen müssten nicht sein, wenn sich jeder um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners kümmern würde und diese über die Hundekotbeutel in den entsprechenden Sammelgefäßen entsorgen würde. Hundekot stellt einen Infektionsherd dar, der auf Spiel- plätzen, Futterwiesen und fremden Privatgärten nichts zu suchen hat. In unserem Gemeindegebiet sind Hundetoiletten aufge- stellt, die sowohl über Tütenspender als auch Entsorgungs- eimer verfügen. Hundebesitzer erhalten auch an der Bür- gertheke einen Vorrat an Hundekotbeutel für unterwegs. Wir möchten Sie ebenfalls darüber informieren, dass es auch zur Anzeige kommen kann, wenn das Liegenlassen der Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners von anderen Personen gemeldet wird. In solchen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit entsprechenden Buß- geldern geahndet werden können. Herzlichen Dank an all die zahlreichen rücksichtsvollen Hundebesitzer, die sich bereits an die Regeln halten. Ihre Gemeindeverwaltung Bekanntmachung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reit- halle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum vorhaben- bezogener Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig betei- ligt. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 185/7 188 185/2 185/8 2 BRÜHL 1 Gar Whs Hütte Hütte Btrg Wirtg Hü tte Baindter Brühl 191/2 192/1 188/1 197/2 197/3 196 196/1 196/2 195 187 190 maßstabslos N voraussichtlicher Geltungsbereich Im Rathaus der Gemeinde Baindt, Zimmer 4.2 wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswir- kungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die all- gemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donners- tag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation ist das Rat- haus über den oben genannten Zeitraum voraussichtlich nicht frei zugänglich. Der Dienstbetrieb der Gemeinde- verwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Ein- sichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vor- heriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Baindt unter der Tel.-Nr.: 07502- 940651oder per E-Mail: p.jeske@baindt.de möglich ist. Hinweis: Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinde- rats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen innerhalb der vorge- schriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Be- kanntmachung. Baindt, den 19.03.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden-Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfelsaft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie be- stäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt er- klärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit na- turnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmelden, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zuschauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zurhörerinnen und Zuhörer wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden Bürgermeisterin Rürup teilt mit In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht. (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung) Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Februar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corana-Pandemie Aktuelle Coronafälle in der Gemeinde Baindt vom Stand 08.02.2021 - Anzahl 16 Die Inzidenz im Landkreis liegt bei 49,8 Ab dem 29.03.2021 gibt es auch Impftage in der Ge- meinde Baindt für Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 85 Jahre und körperlich nicht mehr in der Ver- fassung sind, nach Ravensburg zum Impfzentrum zu kommen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 b) Online-Bürgerinfo am 04.03.2021 zu den Entwick- lungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz. Diese Infoveranstaltung war ein voller Erfolg. Über Youtube hatte man über 100 Teilnehmer*Innen, per Webex ca. 70. Zwischenzeitlich haben sich ca. 600 weitere Personen die Aufzeichnung angeschaut. Die- se Aufzeichnung steht dauerhaft zur Verfügung und kann über einen Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt abgerufen werden. c) Umfrage Parken auf dem Dorfplatz Ab der nächsten Woche findet eine Umfrage zum Parken auf dem Parkplatz in der Ortsmitte statt- d) GMS-Sitzung Die GMS-Sitzung vom 11.03.2021 wird auf den 25.03.2021 verschoben. Die Stellungnahme des GMS zur Fort- schreibung des Regionalplanes auf TO (schließt sich der Stellungnahme des Zweckverbandes und der Ge- meinden zum Kiesabbau und Grundwasserschutz an) und Änderung Flächennutzungsplan im Gebiet Reit- anlage Oberer Brühl. Änderungs- und Aufstellungs- beschluss (steht im Zusammenhang mit dem Bau der Reithalle). TOP 04 Fischerareal- Festlegung der Vermarktungskriterien / Entwicklungsziele im Konzeptvergabeverfahren Bürgermeisterin Rürup berichtet Das „Fischerareal“ ist als ein qualitätvolles, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte kon- zipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für un- terschiedliche Menschen entstehen. Die Grundstücke werden zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Grundstücksgrößen richten sich nach dem Bedarf der einzelnen Projekte. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“ Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Entwick- lungszielen für das Fischerareal, sowie den Kriterien für die Vergabe des Ankerprojektes und der Anlieger- projekte zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Gesamtunterlagen (Exposé) zu erstellen. Bei den Zielen der Entwicklung ist der Punkt „klimaneutrales Wohnen“ mit aufzuneh- men. 3. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus dem Gesamt- gemeinderat zusammen. TOP 05 Haus am Dorfplatz – Durchführung einer Markterkun- dung Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Angrenzend an den Dorfplatz soll ein Gebäude mit ei- ner Nutzung als Gesundheitszentrum realisiert werden. Es gibt konkrete Mietinteressenten für eine Apotheke im Erdgeschoss und zwei Arztpraxen in den Obergeschossen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde, die Bebauung kann nach dem § 34 BauGB erfolgen. Mit der Markterkundung wird ein prinzipielles Interesse von potentiellen Bauunternehmen und Investoren an zwei möglichen Umsetzungsvarianten abgefragt: Umsetzungsvariante 1: Bau des Gebäudes durch die Gemeinde im Rahmen einer Totalunternehmervergabe. Umsetzungsvariante 2: Bau des Gebäudes durch einen Investor nach Einräumung eines Erbbaurechtes am Grundstück. Die Durchführung der Markterkundung soll im elektroni- schen Bundesanzeiger und auf der Homepage der Ge- meinde veröffentlicht werden. Parallel können in Frage kommende Firmen auch direkt angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert werden. Die Teilnahme ist freiwil- lig und unverbindlich. Die Informationen, die im Rahmen der Markterkundung eingehen, dienen der Verfahrens- vorbereitung. Die Ergebnisse können zur Gemeinderats- sitzung am 20.04.2021 vorliegen. Beschluss: Die Markterkundung wird in der vorgeschlagenen Form durchgeführt. TOP 06 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu Bürgermeisterin Rürup trägt folgenden Sachverhalt vor: 2017 kam die Reitergruppe Baindt e.V. auf die Gemeinde zu mit der Bitte, den Verein beim Bau einer Reithalle auf dem Reitgelände zu unterstützen. Die Verwaltung hat daraufhin die baurechtlichen Voraus- setzungen zum Bau einer Reithalle im Regionalen Grün- zug geprüft. Nur mit einem positiv beschiedenen Zielab- weichungsverfahren ist es möglich, vor Inkrafttreten des geänderten Regionalplanes ein Bauleitplanverfahren in die Wege zu leiten. In der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2017 wurde grundsätzlich dem Bau einer Reithalle auf dem Gelände der bisherigen Reitanlage beim Pumpwerk Brühl zuge- stimmt. Ebenfalls wurde die Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten zur Baufreimachung des Bau- platzes beschlossen. In der Sitzung vom 10.10.2017 wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, mit Hilfe des Büros Sieber das Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen zum Bau der Reithalle zu beantragen. Zahl- reiche Besprechungen und zähe Verhandlungen, sowie hartnäckiges Nachhaken waren erforderlich, um dann am 03.12.2020 den Bescheid zu bekommen, dass das Regierungspräsidium Tübingen eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Bauleitplanung der Reithalle zugelassen hat. Um die Reithalle bauen zu können, muss nun ein vor- habenbezogener Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich geändert werden. Im Entwurf des Durchführungsvertrages wurden die Be- schlüsse vom 26.07.2017 eingearbeitet. Er muss aber noch durch verschiedene Ergänzungen, die sich erst im Zuge des Bauleitverfahrens ergeben, vor Satzungsbeschluss final abgeändert werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Reitverein“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Bauge- Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 setzbuch (BauGB)). Das Plangebiet befindet sich ca. 300 m westlich des Ortskernes der Gemeinde Baindt sowie der Kreisstraße K 7951. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nr. 185/8 (Teilfläche). Erfordernis und Ziele der Planung: - Ausweisung eines Sondergebietes zur Realisierung ei- ner Reithalle mit benötigten Nebenanlagen des orts- ansässigen Reitvereines (Reitergruppe Baindt e.V.) - Stärkung des Standortes durch die Erweiterungen des Angebotes für diesen Freizeitsport - Berücksichtigung bestehender Strukturen und an- grenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen - Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Kon- fliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umwelt- bericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Es erfolgt eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes im betrof- fenen Bereich im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).“ TOP 07 Bauantrag auf Wohnraumerweiterung und Anbau eines Balkons und Beantragung der erforderlichen Befrei- ungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ für die Überschreitung der Grundflä- chenzahl auf Flst. 49/3, Boschstr. 12/3 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 49/3 Boschstraße 12/3 soll ein bestehendes Wohngebäude erweitert werden. Die Terrasse im Erdge- schoss, die sich in einer Nische auf dem vorhandenen Untergeschoss befindet, soll zum Wohnraum umgebaut werden. Ebenfalls ist im Obergeschoss eine Wohnraumer- weiterung vorgesehen. Der im OG geplante Balkon soll mit der Hauskante abschließen und ragt somit 81,5 cm über den bestehenden Keller hinaus. Dies ergibt eine neu überbaute Fläche von 3 m². Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der überbaubaren Fläche. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Boschstraße“ und der geplante Anbau ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Als die Häuserzeile, zu der auch das Gebäude Boschstr. 12/3 gehört, 2004 genehmigt wurde, wurden die Bau- vorhaben nach dem damals gültigen Bebauungsplan „Bifang I Erweiterung“ beurteilt. Im Bereich des jetzigen Baugrundstücks war ein Mischgebiet mit einer Grundflä- chenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt. Die Fläche der gan- zen Häuserzeile wurde zur Berechnung der überbauten Fläche herangezogen. Durch die Vermessung und Auftei- lung in einzelne Flurstücke und die abgetrennte Zufahrt im Norden der Gebäude haben sich sehr kleine Grund- stücksflächen ergeben. Da im Bereich des Mischgebiets immer mehr Wohnhäu- ser entstanden sind, wurde beschlossen, dass der Be- bauungsplan geändert wird. 2005 wurde dann der heute gültige Bebauungsplan „Boschstraße“ rechtskräftig. Hier wurde die GRZ mit 0,3 festgesetzt. Bereits bei der Auf- stellung des neuen Bebauungsplanes lag die GRZ bei der Häuserzeile Boschstraße 12 über der neuen Festsetzung. Mit dem Balkonanbau im OG werden nun weitere 3 m² Fläche überbaut, weshalb eine Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Boschstraße“ erforderlich ist, um das Vorhaben realisieren zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbar- lichen Interessen mit den öffentlichen Belangen ver- einbar ist. Eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Überschreitung der GRZ bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes erheblich überschritten war und die jetzt beantragt zusätzliche Überschreitung von 3m² minimal ist. Mit der beantragten Überschreitung der GRZ sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertret- bar und die Durchführung des Bebauungsplanes führt zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt, der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. TOP 08 Bauantrag zum Einbau einer Gaupe und zur Erweite- rung des Balkons im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf Flst. 129/6, Kornblumenstr. 3/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Die Bauherrin beantragt den Einbau einer Gaupe sowie den Anbau eines Balkons in das Dachgeschoss des be- stehenden 1 Familien-Wohnhauses. Für eine bessere Aus- nutzung der Fläche und Belichtung ist eine zusätzliche Gaupe, im gleichen Stil wie die 1995 errichtete Gaupe ge- plant. Die zusätzliche Gaupe auf der Südseite soll 2,50m breit werden und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30° haben. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Be- bauungsplans „Marsweiler Spielmann I“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Laut Bebauungsplan sind Dach- aufbauten nicht zulässig, weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, um das Bauvorhaben verwirklichen zu können. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Fest- setzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offen- bar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Für die Bestandgaupe wurde bereits 1995 eine Befrei- ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Nach Ansicht der Gemeinde sind die Grundzüge der Pla- nung nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zu der erforderlichen Befreiung zum Bauantrag wird er- teilt. TOP 09 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 34/3 und 34/8, Marsweiler Str. 17 Bauamtsleiterin Jeske informiert das Gremium über fol- genden Sachverhalt: Auf dem Flst. 34/3 und auf Teilen von 34/8 in der Mars- weiler Straße ist der Neubau eines Einfamilienwohnhau- ses mit Garage und 1 Stellplatz geplant. Die bestehenden Grenzen sollen aufgehoben und neu vermessen werden. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt und die Erschlie- ßung ist durch die Übernahme einer Baulast für ein Geh- und Fahrrecht gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neu- bau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flst. 225/1 wird erteilt. TOP 10 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohnein- heiten, 7 Garagenstellplätzen und 9 offenen PKW Stell- plätzen auf dem Flst. 209/3, Annabergstr. 28 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abge- brochen. Dies war ein verfahrensfreies Vorhaben, für das keine Genehmigung beantragt werden musste. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilien- wohnhauses mit 6 Wohneinheiten, 5 Garagenstellplätzen und 9 Stellplätzen im Freien beantragt. Die Garagen und Stellplätze werden von der Ziegelhalde aus angefahren. Hierfür wird es notwendig sein, eine Stra- ßenleuchte und eventuell einen Hydranten umzusetzen. Vor Erteilung der Baugenehmigung muss die Übernahme der Kosten durch den Bauherrn in einer Vereinbarung gesichert sein. Eine schriftliche Zusage liegt bereits vor. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorha- ben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um- gebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Rechtsprechungen stellen fest, dass bei der Betrachtung der Eigenart der Umgebung nicht nur die direkte Nach- bargebäude einbezogen werden dürfen. In der direkten Nachbarschaft sind die Gebäude aus den Jahren 1967- 1968 zwar klein und teils niedrig gebaut, allerdings gibt es auch in der Umgebung größere Bauten. Fraktionsübergreifend wude der massive Baukörper be- mängelt, der sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird nicht erteilt. TOP 11 Vertagt: Sanierung Klosterwiesenschule - Beauftra- gung von Fachplanern Beschluss Aufgrund der noch unklaren Rechtslage bezüglich eu- ropaweiter Ausschreibung wird der TOP abgesetzt und auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt. TOP 12 Bekanntgabe der Prüfungsfeststellungen der Gemein- deprüfungsanstalt im Prüfungszeitraum 2016-2019 - Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Prüfungs- bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden- Württemberg über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016- 2019 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungs- wesens der Eigenbetriebe Kämmer Abele berichtet: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gemäß § 114 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von 2016-2019 geprüft. Neben den Abschlüssen der Kameralistik (2016-2018) wurde die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der erste doppische Jahresabschluss 2019 geprüft. Der komplette Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage übermittelt. Über den wesentli- chen Inhalt des Prüfungsberichts ist der Gemeinderat zu unterrichten (§ 43 Abs. 5). Die Gemeinde hat nach § 114 Abs. 5 GemO zu den Fest- stellungen des Prüfungsberichtes gegenüber dem Land- ratsamt und gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen. Im Bericht sind die Ziffern der wesentlichen Anstände, zu denen eine Stellungnahme erforderlich ist, mit einem „A“ gekennzeichnet. Diese Prüfungsbemerkungen sind in der Anlage mit den dazugehörenden Stellungnahmen zusammengefasst. Die weiteren Bemerkungen sind An- regungen an die Verwaltung, um Verwaltungsvorgänge noch rechtsicherer abzuwickeln. Die Verwaltung muss innerhalb von 6 Monaten schrift- lich gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Ravensburg Stellung nehmen und die Be- anstandungen ausräumen. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Auszug aus 2.2 Wesentliche Feststellungen der Prüfung. Die auf einzelne ausgewählte Schwerpunkte (insbesonde- re Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss 2019, Kassen- und Rechnungsführung, Städtebauliche Erneuerungs- maßnahmen, Grundstücksverkehr und die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) und im Übrigen auf Stichproben beschränkte überörtliche Prü- fung (§ 15 GemPrO) hat gezeigt, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen ordnungsgemäß und sachge- recht gearbeitet hat. Die Einzelfeststellungen und Hinwei- se im Prüfungsbericht schmälern den wiederholt guten Gesamteindruck nicht. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht der Ge- meindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) vom 29.01.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zum Bericht gegenüber der GPA und der Rechtsaufsichts- behörde Stellung zu nehmen. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten Antrag der katholischen Kirchenpflege und des Waldorfkindergartens auf Übernahme der Kosten für eine FSJ-Stelle (freiwilliges soziales Jahr) für das Kin- dergartenjahr 2021/2022 Hauptamtsleiter Plangg trägt folgenden Sachverhalt vor: Aufgrund der positiven Erfahrungen, die der Kindergarten „St. Martin“ sowie der Waldorfkindergarten mit FSJ-Kräf- ten gemacht hat, wurden Anträge auf Genehmigung ei- ner FSJ-Stelle für das kommende Kindergartenjahr ein- gereicht. Mangels Bewerber konnten diese Stellen im Kindergar- tenjahr 2020/2021 in beiden Einrichtungen jedoch nicht besetzt werden. Zur Vorgeschichte: GR-Sitzung am 05.06.2018 Beschluss: a.) Die katholische Kirchengemeinde Baindt kann im Kin- dergarten „St. Martin“ auch im kommenden Kindergar- tenjahr 2018/2019 eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem beste- henden Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. d.) Für den Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ so- wie für den Waldorfkindergarten wird ebenfalls eine je eine FSJ-Stelle geschaffen. GR-Sitzung am 06.11.2018 Beschluss: a.) Es bleibt beim Beschluss vom 05.06.2018 b.) Anträge auf Übernahme der Kosten für FSJ-Stellen sind jährlich zu stellen. GR-Sitzung am 05.02.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt (Kindergarten St. Martin), der Waldorfkindergarten sowie der Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2019/2020 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können analog dem Kinder- gartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. GR-Sitzung am 02.04.2019 Beschluss: Da ein Beschäftigungsverhältnis auf 450 € Basis im Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ in ein sozialversi- cherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Beschäftigungsumfang von 30% umgewandelt wurde wird die bereits genehmigte FSJ-Stelle im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ nicht besetzt. GR-Sitzung am 05.11.2019 Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorf- kindergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. FSJ-Kräfte werden zur Unterstützung der Fachkräfte, hauptsächlich auch zur Betreuung von Kindern mit be- sonderen Bedürfnissen sowie bei der Umsetzung von individuellen Fördermaßnahmen eingesetzt. Auch zur Krankheitsvertretung bzw. bei block – und tageweiser Abwesenheit bei Fort – und Weiterbildungsmaßnahmen der Fachkräfte sind FSJ-Kräfte eine große Hilfe. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei diesen FSJ-Stellen um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Auch aus die- sem Grund hat sich der Gemeinderat im Jahr 2018 dafür ausgesprochen, dass diese FSJ-Stellen jedes Jahr neu zu beantragen sind. Die Kosten für eine FSJ-Stelle belaufen sich auf ca. 8.500 € jährlich. Da die bewilligten Stellen für dieses Kindergartenjahr nicht besetzt werden konnten, würden es die verschiede- nen Träger begrüßen, wenn der Gemeinderat für das Be- setzen dieser FSJ-Stellen trotz der angespannten Haus- haltslage „Grünes Licht“ geben würden. Beschluss: a.) Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie der Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 je eine FSJ-Stelle besetzen. b.) Die anfallenden Kosten können für den Kindergarten St. Martin sowie für den Waldorfkindergarten analog dem Kindergartenvertrag abgerechnet werden. c.) Für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist die Besetzung einer FSJ-Stelle erneut zu beantragen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Neue Kollegin im Rathaus Bürgermeisterin Rürup stellt dem Gremium die neue Kollegin Frau Franka Maurer vor, die seit dem 1. März 2021 als Beamtin des gehobenen Dienstes im Rathaus tätig ist. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte ist die Sachbear- beitung im Standesamt sowie Planung und Steuerung von kommunalen Projekten. b) Beleuchtung Sportplatz Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass beim beanstande- ten Flutlichtmasten der Beleuchtungskopf abmontiert wurde. Von den ursprünglichen 6 Masten werden 2 Masten abmontiert. Die Sanierung der Beleuchtungs- körper ist in Planung. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 c) Schotterweg Igelstraße/Rehstraße Es wurde angefragt, ob der Weg von der Igelstraße in Richtung Rehstraße nicht durchgängig als Schotterweg ausgeführt werden kann.Bürgermeisterin Rürup wird sich dies vor Ort mit Ortsbaumeister Roth anschauen. d) Straßensanierungsmaßnahmen Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass Straßensanierungs- maßnahmen die ursprünglich im Jahr 2020 durch- geführt werden sollten in den April 2021 verschoben wurden. In diesem Zusammenhang könnten weitere Sanierungsmaßnahmen (Kleinbaustellen) in der Bosch- und Benzstraße durchgeführt werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf max. 20.000 €. Da es sich dabei um einen kleineren Betrag handelt, macht eine Ausschreibung dieser zusätzlichen Arbeiten wenig Sinn. Das Gremium stimmte einstimmig diesen zusätzlichen Straßensanierungsmaßnahmen zu. e) Zirkus Sperlich Auf eine entsprechende Frage teilt Bürgermeisterin Rürup mit, dass der Zirkus keine Standgebühr bezah- len muss. Sonstige Kosten (Wasser, Abwasser, Strom) werden jedoch abgerechnet. f) Insektenhotel Das Insektenhotel auf der Fläche der B 30 alt ist zwi- schenzeitlich fertiggestellt. Eine entsprechende Be- schilderung wird noch vorgenommen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 20. März/Sonntag, 21. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. März Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Sonntag, 21. März Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag 20. März 2021 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Die weiteren Öffnungstermine sind Samstag 27. März und Samstag 3. April, jeweils von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 9. April 2021 geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswege frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Grüngutannahmestelle Wöhr in der Friesenhäusler Straße Änderung der Öffnungszeiten ab 01.04.2021 Vom 01.04.2021 – 30.11.2021 gelten für die Grüngutannah- mestelle Wöhr folgende Öffnungzeiten: Montag und Mittwoch 16.00 - 19:00 Uhr und Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Karwoche Der Wertstoffhof Baindt ist in der Karwoche am Karsams- tag, den 03.04.2021, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Problemstoff-Sammlung 2021 Am Donnerstag, 25. März 2021 von 13.30 – 15.30 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistr. 20. Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Wichtig: Abgabe von Problemstoffen nur mit medizini- scher Maske und einem Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Haushaltsbatterien, Autobatterien, • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Lösungsmittel, Klebstoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Reinigungsmittel, Säuren, Laugen • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe bei Mengen unter 15 kg Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@ remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Ra- WEG-Sack • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefährli- chen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiter- zugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammelplät- zen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender März 21.03. RK Erste-Hilfe-Kurs DRK Baienfurt 28.03. Beginn Sommerzeit April 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Palmverkauf an Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, auch in diesem Jahr können Sie unsere Pal- men für 4,50€ käuflich erwerben. Unser El- ternbeirat bastelt in diesem Jahr auf Vorbestellung die Palmen. Nutzen Sie die Gelegenheit und bestellen Sie Ihren Palme bei Anja Steinhauser Tel. 07502/9124220 oder bei Melanie Sonntag Tel. 07502/9124478. Der Erlös kommt den Kindergartenkindern zugute. Die Palmen können entweder am Freitag, 26.03. zwischen 15.00 Uhr - 17.00 Uhr bei Familie Sonntag in Wickenhaus oder am Montag, 29.03.zwischen 13.00 Uhr - 15.30 Uhr im Garten vom Kindergarten St. Martin beim blauen Häus- chen (Eingang beim Hof der Villa Kunterbunt) abgeholt werden. Herzlichen Dank! Zur Information Vollsperrung der Kreisstraße 7948 zwischen Weingarten und Schlier (Lauratal) vom 22. März bis 1. April Die Kreisstraße 7948 zwischen Weingarten und Schlier wird von Montag, 23. März bis Donnerstag, 1. April voll gesperrt. Wie das Landratsamt mitteilt, werden drei Hangrutschun- gen saniert, die sich im Zuge der Starkniederschläge und Schneeschmelze Anfang Februar ereignet haben. Die Umleitungsstrecke führt von Weingarten kommend über die L 317 – Unterankenreute – L 326 - Kreisverkehr Kalksteige – L 325 nach Schlier und umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen Verkehrsteilneh- mer und Anwohner um Verständnis. Rückenschule LKK übernimmt Kosten für ausgewählte Kurse Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) darauf hin, dass sie als Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) unter anderem auch die Kosten für Rückenschulkurse übernimmt. Die LKK möchte die Bewegung ihrer Versicherten allge- mein fördern und gewährt ihnen daher Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel und zur Verringe- rung gesundheitlicher Risiken durch gesundheitsorien- tierte Bewegungsprogramme. Die angebotenen Gesundheitskurse sind auf der Inter- netseite der SVLFG unter www.svlfg.de/gesundheitskur- se-finden zu finden. Auch der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) rät dazu, die Rückengesundheit zu fördern und gibt in diesem Zusammenhang folgende Tipps: • Vermeiden Sie Stress, denn er erhöht die Muskelspan- nung. • Trainieren Sie Ihre Muskeln und Faszien regelmäßig. • Wechseln Sie möglichst oft Ihre Körperhaltung. • Heben und Tragen Sie rückenfreundlich. • Halten Sie Balance zwischen Belastung und Erholung. Dauerbelastung verspannt die Muskeln. • Bleiben Sie bei Rückenbeschwerden locker. • Gestalten Sie Ihr Umfeld ergonomisch. • Treiben Sie regelmäßig Gesundheitssport. • Bleiben Sie achtsam und entspannt. Der diesjährige Tag der Rückengesundheit steht unter dem Motto „Kein Bock auf Rücken? Entdecke Rücken- schule 2.0!“. Informationen hierzu finden sich auf seiner Internetseite des BdR unter www.bdr-ev.de. Onlinevortrag zum Thema „Bauen in der Landwirtschaft“ Das Landratsamt Ravensburg veranstaltet am Don- nerstag, 25. März ab 14:00 Uhr einen Onlinevortrag zum Thema Bauen in der Landwirtschaft. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis Montag, 22.03. unter 0751/85-6010 oder unter LA@rv.de erforderlich. Bitte gebe Sie Ihre Mailadresse an. Alle Interessenten erhalten dann einige Tage vor der Veranstaltung den Zugangslink. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. März 2021 – 28. März 2021 Gedanken zur Woche Wer segnet, der vertraut. Segen ist die Sprache des Frie- dens; er heilt Missgunst und Hass Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Samstag, 20. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 21. März – 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Niko- laus Linkov, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Stephan) Misereor-Fastenkollekte Dienstag, 23. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch 24. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Trauerfeier für Zita Staudacher (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.30 Uhr Baienfurt – Besinnliche Stunde der Senio- ren (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Donnerstag 25. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 26. März 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Monika Kronenberger, Karl Kuch) 18.00 Uhr Baienfurt – Kreuzwegandacht in der Kir- che (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) Samstag, 27. März 15.00 Uhr Baienfurt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 17.00 Uhr Baindt – Auftakt Erstkommunion 2021 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich mit Platzkarten) Sonntag, 28. März – Palmsonntag – Beginn der Som- merzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Marta und Heinrich Adler, Klara Merk, Fami- lie Schimanowski, Maria und Donatus Kaplan, Maria Kaplan Jahrtag: Johannes Merk) 09.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Palmenweihe (öffentlich mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt – kleine Kirche – „Wir feiern Palm- sonntag“ (öffentlich, ohne Platzkarten) 17.00 Uhr Baindt – ökumenischer Jugendgottesdienst Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Ostergarten 2021 in Baindt mit ökumenischem Jugend- gottesdienst Von Montag 22. März bis 4. April lädt das Evangelische Jugendwerk Groß und Klein ein, den Ostergarten verteilt auf den ganzen Ort Baindt mit allen Sinnen zu genießen. Eine Station befindet sich direkt vor unserer Kirche. Nä- heres siehe unter „Evangelische Kirchengemeinde“. Dazu findet an Palmsonntag um 17.00 Uhr ein ökumenischer Jugendgottesdienst in der Kirche in Baindt statt. Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt Samstag, 20. März 2021 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baienfurt Sonntag, 21. März 2021 10.00 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baindt Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Herzliche Einladung zu Teil 4 der virtuellen Kreuzwegan- dacht mit den Kreuzwegstationen 10 bis 12. Die Aufzeich- nungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Him- melfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Medit- ationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht an- gelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag, 19. März abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsor- geeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST – Klimafasten 2021 Vegetarische Ernährung Können wir mit unserer Ernährungsweise tatsächlich un- ser Klima positiv beeinflussen? Wie viel Fleisch braucht unser Speiseplan? Wo kaufen wir ein? Wer produziert unsere Lebensmittel? Im Vernetzten Unterricht gingen die Berufsschulstufenschüler des SBBZ Sehen diesen Fragen nach. Richtig spannend, was es rund um unsere Ernährung so alles zu entdecken und zu bedenken gibt! Zum Kochen gehört das Einkaufen. Wo und was wir einkaufen, unterstützt wiederum andere Menschen wie z.B. regionale Produzenten oder Fair Trade Initiativen, die sich für gerechte Bezahlung, gute Lebensbedingun- gen sowie eine ökologische und nachhaltige Produktion einsetzen. Ebenso sichert unser Einkaufsverhalten Ar- beitsplätze von Menschen mit Handicap und den Erhalt handwerklicher Betriebe wie Bäcker und Metzger vor Ort. Wie kann ein abwechslungsreicher vegetarischer Spei- seplan für eine Woche aussehen? Gesammelt wurden fleischfreie Lieblingsrezepte – wahre Küchenschätze aus den heimischen Küchen der Schüler und Lehrerinnen! Wünschen Sie sich Ideen und Anregungen zur vege- tarischen Ernährung? Dazu gibt es in der Kirche wie- der Interessantes zu entdecken und zum Mitnehmen. Lassen Sie sich überraschen! Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 08. März – 22. März 2021 jeweils zu den Bürozeiten. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland EINLADUNG Palmsonntag Palmsonntag, 28.03.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 23.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Der ejw-Ostergarten findet 2021 OUTDOOR statt Der ejw-Ostergarten 2021: unter freiem Himmel, frei zugänglich, ohne Anmeldung, kontaktlos, rollstuhlgerecht, allein oder mit der ganzen Familie begehbar! Acht liebevoll und detailreich dekorierte Stationen laden auf einer Strecke von ca. 2,5 km dazu ein, die Geschichte der letzten Tage Jesu in Jerusalem wie in einer Zeitreise nachzuerleben. Lass dich darauf ein, das historische Ereignis rund um Jesus neu zu entdecken! Wie funktioniert der Ostergarten Outdoor? 1. „Actionbound“ – App aufs Smartphone herunterladen 2. Abgedruckten QR- Code scannen über „Actionbound“ 3. Audiodateien herunterladen 4. Zum Startpunkt gehen, die jeweils passende Station auswählen und mit Hilfe des Audioguides in die Jesus- Geschichte eintauchen Wenn du das Ganze ohne dein Smartphone erleben möchtest, kannst du auch die an den Stationen aushängenden Texte lesen. Eintritt frei! Wir freuen uns aber über eine Spende via Paypal (oea@ejw-rv.de) oder per Überweisung (Evangelisches Jugendwerk Ravensburg: IBAN: DE74 6505 0110 0101 1155 26), wenn dir der Ostergarten Outdoor gefallen hat. Vielen Dank! Wann? 22.03. – 04.03.2021 Der ejw-Ostergarten findet 2021 OUTDOOR statt Der ejw-Ostergarten 2021: Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 unter freiem Himmel, frei zugänglich, ohne Anmeldung, kontaktlos, rollstuhlgerecht, allein oder mit der ganzen Familie begehbar! Acht liebevoll und detailreich dekorierte Stationen laden auf einer Strecke von ca. 2,5 km dazu ein, die Geschichte der letzten Tage Jesu in Jerusalem wie in einer Zeitreise nachzuerleben. Lass dich darauf ein, das historische Ereignis rund um Jesus neu zu entdecken! Wie funktioniert der Ostergarten Outdoor? 1. „Actionbound“ – App aufs Smartphone herunterladen 2. Abgedruckten QR-Code scannen über „Actionbound“ 3. Audiodateien herunterladen 4. Zum Startpunkt gehen, die jeweils passende Station auswählen und mit Hilfe des Audioguides in die Jesus-Ge- schichte eintauchen Wenn du das Ganze ohne dein Smartphone erleben möchtest, kannst du auch die an den Stationen aushän- genden Texte lesen. Eintritt frei! Wir freuen uns aber über eine Spende via Paypal (oea@ ejw-rv.de) oder per Überweisung (Evangelisches Jugend- werk Ravensburg: IBAN: DE74 6505 0110 0101 1155 26), wenn dir der Ostergarten Outdoor gefallen hat. Vielen Dank! Wann? 22.03. – 04.04.2021 Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Täglich: 08:00 – 20:00 Uhr Wo? Startpunkt: Boschstr. 1, 88255 Baindt Parkmöglichkeiten: Baindt: An der Klosterwiesenschule Boschstraße 1 88255 Baindt Am Dorfplatz Dorfpl. 88255 Baindt Alle weiteren wichtigen Infos sind unter https://www.ejw-rv.de/ostergarten/ zu finden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich die- nen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Gedanken zum Wochenspruch Ganz anders Wenn wir erleben wie Menschen, die in einer verantwort- lichen Position stehen, ihre Macht missbrauchen, ist Ver- trauen zerstört. Ob in der Politik, der Kirche oder im täglichen Miteinander. Gibt es einen Ausweg aus dieser Vertrauenskrise? Ich bin davon überzeugt, aber dieser Ausweg ist nicht billig zu haben – er ist radikal! Gott hat uns diesen Weg selbst gezeigt: Er wird Mensch – auf Augenhöhe. Er dient, anstatt auf seine Macht zu bestehen. Er erlöst uns von unserem Drehen um uns selbst. Er schenkt uns, was unendlich kostbar ist: Gemeinschaft, die aus Zuwendung, Aufmerksamkeit und Freiheit lebt. Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt (näheres siehe Ökumenische Mel- dungen + Homepage + Schaukästen Baien- furt und Baindt) Mittwoch, 24. März 15.30 Uhr -17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online !!! Sonntag, 28. März Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baindt Jugendgottesdienst in der kath. Kirche mit Anmeldung!!! (Anmeldung per Mail oder telefonisch beim Pfarramt in Baienfurt) _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 _________________________ Vier Abende voller Hoffnung – online Gott und den Menschen begegnen 1. – 4. April Hoffnung ist das, was unseren Blick nach vorne wendet. In Zeiten, in denen ein Lockdown den anderen ablöst, fragen wir, was das sein kann – Hoffnung. Und wo sich Hoffnung erfüllt, erleben wir nicht selten Gott am Werk. Wir möchten Menschen diese Hoffnung vermitteln. Dar- um veranstalten die Missionarischen Dienste gemeinsam mit proChrist ein „hoffnungsfest em Ländle“ – digital als Stream. An vier Abenden von Gründonnerstag (1. April) bis Ostersonntag (4. April) können Sie dabei zuschauen und mitmachen und online Gott und anderen Menschen begegnen. Im Stream begegnen wir Menschen an verschiedenen Orten. Im Café Fräulein Margot in Esslingen zum Beispiel. Es steht für Stil und Etikette, im Stil der 50-er Jahre lädt es zu einer Tasse Kaffee und köstlichen Torten ein. Hier treffen wir gemeinsam mit Moderatorin Juliane Eva Eber- wein Gesprächspartner aus Stuttgart und darüber hinaus. Dann nehmen uns die Verkündiger Damaris Binder und Johannes Kuhn mit auf eine Reise zu Landmarken und Orten rund um Stuttgart. Gemeinsam denken wir über Hoffnung, Neuanfang und Vergänglichkeit nach. Dazu gibt es Musik und weitere Impulse zum Thema des Abends. Und jede/ jeder kann an jedem Abend ihre/ sei- ne eigenen Erfahrungen machen. Es gibt die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, digitale Begegnungstools mit einem Team am Telefon. 1. April (Gründonnerstag): Neu anfangen ist immer möglich Der Monte Scherbelino, wie der Birkenkopf liebevoll von den Stuttgartern genannt wird, steht wie kaum ein ande- rer Ort für den Neuanfang nach dem Krieg. Damaris Bin- der nimmt uns mit auf den Berg der Stuttgarter. Und Mi- chael Stahl erzählt von seinem persönlichen Neuanfang. 2. April (Karfreitag): Sterben und trotzdem leben Den Stuttgarter Waldfriedhof erkundet Johannes Kuhn. Er geht dieser eigenartigen gleichzeitigen Ausstrahlung von Vergänglichkeit und Leben nach, die ihn hier faszi- niert. – Und Isabelle Dressler lässt uns daran teilhaben, wie nah sich Tod und Leben im Leben ihres Sohnes ge- kommen sind. 3. April (Karsamstag): Gesund sein und heil werden Wir warten aufeinander. Wir warten auf den Zug. Wir war- ten auf den Impfstoff und wir warten aufs Gesundwer- den. Heute warten wir auf Ostersonntag. Johannes Kuhn sucht einen typischen Warteort auf. Über Zwischenzeiten im eigenen Leben erzählt Christoph Zehendner. 4. April (Ostersonntag): Sinn ist, wenn eine Suche ihr Ziel findet Wer von Stuttgart nach Westen wandert, landet irgend- wann im Schönbuch, einem ausgedehnten Waldgebiet. An Dörfern, Mühlen und Bächen entlang erkundet die Schwäbin Damaris Binder hier ihr Ländle bis hin zu ihrem Ziel. Im Café lernen wir die Musikerin Beate Ling von ihrer persönlichen Seite kennen. Rednerin Damaris Binder „Ich wünsche mir, dass dieses Jahr an Ostern bei vielen Menschen in unserem Ländle eine Welle der Hoffnung losge- treten wird.“ Damaris Binder nimmt uns mit auf den Monte Scherbelino und in den Schön- buch. Sie denkt über Neuanfänge nach und über Lebens- sinn. Damaris ist 36 Jahre alt und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern in Schönaich. Sie arbeitet als Referentin beim Evangelischen Jugendwerk. Redner Johannes Kuhn „Ich sehne mich danach, dass Menschen Zuversicht und Hoffnung für ihr Leben finden.“ Johannes Kuhn geht mit uns auf den Waldfriedhof und beschäftigt sich mit Fragen nach Gesundheit und dem Le- ben. Johannes ist 41 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Walddorfhäslach und ist als Referent für Medienarbeit im Evangelischen Gemeinschaftsverband Württemberg (Die Apis) unterwegs. So können Sie dabei sein: Rufen Sie an den Veranstaltungstagen ab 19:00 Uhr am Computer oder am SmartTV die Internetadresse www.hoffnungsfest.online auf. Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. _________________________ Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 _________________________ Liebe Kreative KLockdown-Zeit ist kreative Zeit, das zeigt uns hier Ursula Plonka mit einer besonderen Papierar- beit. Mit diesem bunten Blumen- strauß zaubert sie uns im Nu ein fröhliches Lächeln ins Gesicht. Danke dafür und für die Idee einer dreidimensi- onalen Karte. Das probiere ich gleich zum nächsten Ge- burtstagsgruß. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink ___________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Liebe Mitglieder, es gibt Neuigkeiten! Unser technischer Leiter Oskar hat den Termin für das Richten der Plätze vorver- legt. Neuer Termin: Freitag, 26.3. ab 14.00 Samstag, 27.3. ab 9.30 Wie viele fleißige Helfer/innen gleichzeitig auf der An- lage sein dürfen, hängt von den zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Regeln ab. An denen müssen wir uns nach Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde orientieren. Da es derzeit in diesem Bereich laufend Änderungen gibt, sind eventuell kurzfristige Ent- scheidungen notwendig. Unsere letztjährigen Hygieneregeln gelten natürlich auch noch in diesem Jahr. Da sind wir ja „alte Hasen“ ! Wir freuen uns auf viele fleißige Helfer/innen. Die Vorstandschaft Was sonst noch interessiert Garten-und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liebe Gartenfreunde, ich möchte Sie noch daran erinnern, dass die Kampagne Blühender Landkreis untenstehenden Vortrag anbietet. Bestimmt sehr interessant für uns, vielleicht ein neuer Ansatz zum gärtnern. Donnerstag, 18.3. um 19 Uhr steht die nächste Online-Ver- anstaltung für Sie auf dem Programm unserer Kampagne Blühender Landkreis Ravensburg 2021. In Nordeutschland hat der Fotograf Lennart Bendixen ein außergewöhnliches Projekt gestartet: Er kaufte sich 2011 ein Grundstück, das er seitdem „kontrolliert“ verwildern lässt. Seine Idee: Die fotografische Dokumention aller Tier- und Pflanzenarten, die sich auf dem Gelände ansie- deln. Rund 3.000 Arten sind es bereits - von der 0,15 mm großen Milbenlarve bis zum kapitalen Dammhirsch. Span- nende Geschichten und eindrucksvolle Fotos erwarten Sie. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wollen Sie mit dabei sein? Auf unserer Homepage kön- nen Sie sich anmelden www.bluehender-landkreis.org. Wir freuen uns auf eine anregende Stunde und auf Sie. Ihr Orga-Team Weiterhin großes Vertrauen in die gute Arbeit der Achtalschule Baienfurt In den letzten Wochen waren die Schulanmeldungen der kommenden Erst- und Fünftklässler für das Schuljahr 2021/22. Für die beiden ersten Klassen haben sich 48 Schülerinnen und Schüler angemeldet und für die beiden kommenden fünften Klassen haben sich 41 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Die Achtalschule ist somit in allen Klassen- stufen von 1-10 zweizügig. Wir freuen uns sehr über das entgegengebrachte Ver- trauen in unsere gute schulische Arbeit und unser sehr gutes Bildungsangebot, welches mit Sozialprojekten, der Kooperation mit der Musikschule Ravensburg, verschie- denen Fremdsprachen, einem Sport-Profil und einem naturwissenschaftlich-technischen Profil, einer umfas- senden Berufs- und Schulwegeplanung und vielem mehr, sehr umfassend ist. Da die Achtalschule als Gemeinschaftsschule von Klasse 5 bis 10 auf drei Niveaustufen arbeitet, können wir mit un- seren Lehrkräften aus dem Gymnasium, der Realschule und der Hauptschule auch verschiedene Schulabschlüs- se wie den Realschulabschluss nach Klasse 10 oder den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 anbieten. Besonders erwähnen möchte ich hier die Kooperation der Achtalschule mit der Edith-Stein-Schule in Ravens- burg ( www.ess-rv.de ), welche verschiedene berufliche Gymnasialwege, aber auch viele andere weiterführende Schulwege nach Klasse 9 und 10 anbietet. Weitere Informationen zu unserer Schule und unserer Arbeit erhalten Sie, indem Sie persönlich mit uns Kontakt aufnehmen oder auf unserer Homepage www.achtal- schule.de 15. März 2021, A. Lehle - Schulleiter - Repaircafé Ravensburg startet wieder - Wegwerfen war gestern Nach längerer Zwangspause startet das Repaircafé Ravensburg wieder sein Angebot und bietet ab sofort wieder seinen ehrenamtlichen Reparaturdienst an. Das Repaircafé Ravensburg im Kapuziner Kreativzen- trum möchte nicht länger untätig sein. Aus bekannten Gründen ist den ehrenamtlichen Tüftlerinnen und Tüftlern schon viele Monate ihr Wirken versagt. Beim Repaircafé werden defekte Alltagsgegenstände gegen eine Spende repariert: Spielzeug, Möbel, elektronische und elektrische Haushaltsgeräte, Textilien und andere Dinge. Auch bei schwierigen Gebrauchsanleitungen oder ähnlichen Pro- blemen gibt es Unterstützung. Damit das Angebot end- lich wieder starten kann, hat sich das Team etwas neues einfallen lassen. Ab sofort können sich Hilfesuchende per E-Mail melden und dem Repaircafé ihr Problem mit ihrem funktionsunfähigen Gerät schildern. Bei Repara- turzusage können sie ihr Gerät jeweils montags im Ka- puziner Kreativzentrum abgeben. 14 Tage später können die reparierten Geräte anschließend gegen eine Spende im Kreativzentrum abgeholt werden. Ab dem 12. April ist im 14 tägigen Rhythmus abgeben und abholen möglich. Es werden nur Geräte angenommen, die bis zu 1 Tag vor- her per email angemeldet worden sind. Der 1. Abgabe - Termin: Montag, 29. März von 16 bis 18 Uhr Abholungstermin: 12. April, 16 bis 18 Uhr Abgabe- und Abholort: Kapuziner Kreativzentrum Kapuzinerstr. 27a, 88212 Ravensburg email: repaircafe-rv@web.de www.repaircafe-rv.de Oster-Drive-In in Leutkirch An Ostern trotz Corona einen großen Gottesdienst feiern, mit der Familie, mit Freunden und Bekannten im eigenen Auto dabei sein können und feiern. Das alles ist beim Os- ter-Drive-In möglich. Konkret bedeutet das: eine große Bühne wird am Oster- wochenende auf dem Schulparkplatz des Hans Multscher Gymnasiums in Leutkirch aufgebaut. Der Samstagabend startet mit einer „Nacht der Lichter“, Sonntagmorgen gibt es eine Familienfeier mit Osternestsegnung und beendet wird der Tag mit einem Jugendgottesdienst in Konzert- form. Eine vorherige Anmeldung bis Donnerstag, 01. April, 12 Uhr, per E-Mail an jugendreferat-rv@bdkj-bja.drs.de wird empfohlen. Diese sollte Namen und Adressen aller Perso- nen, die im Auto sitzen, sowie das Autokennzeichen bein- halten. Pro Auto sind nur Insassen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Veranstaltet wird der Oster-Drive-In durch die Katho- lischen Jugendreferate Allgäu-Oberschwaben und die Mutmacher Jugendarbeit/St. Martin Leutkirch. Entgelt für Darlehens kontoauszug rechtswidrig Verbraucherzentrale klagt am LG Konstanz erfolgreich gegen Sparkasse Hegau-Bodensee • In ihren Immobiliendarlehensverträgen hat die Spar- kasse Hegau-Bodensee 20 Euro für einen Darlehens- jahreskontoauszug verlangt • Aus Sicht der Verbraucherzentrale wälzt die Sparkasse damit rechtswidrig Kosten auf Verbraucher:innen ab, die sie selbst tragen muss • Ähnliche Klauseln werden nach Beobachtung der Ver- braucherzentrale in zahlreichen Verträgen verwendet Die Sparkasse Hegau Bodensee darf für einen Darlehens jahreskontoauszug kein Entgelt berechnen. Das hat das Landgericht Konstanz nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ent- schieden (LG Konstanz vom 22.01.2021, Az. T 5 O 68/20, nicht rechtskräftig). Die Verbraucherzentrale hatte eine entsprechende Preisklausel in Immobiliendarle- hensverträgen beanstandet. Das Landgericht schloß sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, wo- nach das Kreditinstitut mit der Entgeltkausel Aufwand für Tätigkeiten auf seine Kund:innen abwälzt, die es aus eigenem Interesse erbringt. 20 Euro pro Jahr für einen Jahreskontoauszug des Dar- lehenskontos. So viel verlangte die Sparkasse Hegau-Bo- densee in ihren Darlehensverträgen zur Immobilienfinan- zierung. „Verbraucher:innen sollen für diesen Kontoauszug bezahlen, auch wenn sie ihn nicht bestellt haben und dafür keinerlei Verwendung haben. Die Sparkasse wälzt damit den Aufwand für die Abrechnung, den sie in eigenem In- teresse erbringt, auf Kunden ab und kassiert zusätzlich zum Zinssatz ein extra Entgelt,“ sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale mahnte die Sparkasse nach einer Verbraucherbeschwerde ab. Da diese keine Unter- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 lassungserklärung abgeben wollte, ging der Fall vor das Landgericht Konstanz. Dieses untersagte der Bank, die Klausel weiter zu nutzen, weil die Kunden dadurch un- angemessen benachteiligt würden. Die Klausel sei damit unwirksam. Rechtsstreit von grundlegender Bedeutung Es handelt sich um eine Klausel, die in Muster-Vertrags- formularen von Sparkassen bundesweit enthalten ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg strebt eine höchstrichterliche Klärung an. Das OLG Frankfurt am Main (Az. 3 U 72/13) hatte die Klausel „Kosten für Darle- hensauszug von zur Zeit EUR 15,34 jährlich“ nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands für unwirksam befunden, zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes kam es aber nicht, weil die in diesem Verfahren verklagte Spar- kasse die Revision zurückgenommen hatte. „Wir begrüßen das aktuelle Urteil des Landgerichts Kon- stanz und unterstützen Verbraucher:innen mit Rechts- beratung und Musterbrief, um ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und die zu Unrecht kassierten Gebühren zurück- zuerhalten“, so Nauhauser. Betroffene können mit Bezug auf die Urteile des LG Konstanz (Az. T 5 O 68/20) und OLG Frankfurt (Az. 3 U 72/13) ihre Sparkasse mit einem Muster- brief auffordern, die bereits bezahlten Entgelte zu erstat- ten. Nach Beobachtung der Verbraucherzentrale wird die beanstandete Klausel in zahlreichen Darlehensverträgen der Sparkassen verwendet. Den Musterbrief können daher auch Verbraucher:innen verwenden, die aufgrund einer vergleichbaren Klausel für den jährlichen Darlehenskon- toauszug bei anderen Sparkassen bereits gezahlt haben. Links zum Thema Musterbrief: www.vz-bw.de/node/58208 Zum Urteil: www.vz-bw.de/node/58052 Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Antrag auf Grundsteuererlass Bund der Steuerzahler erinnert: Bei Leerstand den Erlass bis 31. März beantragen Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erin- nert Hauseigentümer daran, dass sie bei unverschulde- tem Leerstand ihrer Mietimmobilie Geld zurückbekom- men können. Wer es trotz erheblichen Bemühungen nicht schafft, seine Immobilien zu vermieten oder Mietausfälle z.B. wegen der Corona-Pandemie hat, kann mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Im Einzelfall können dies einige hundert Euro sein. Ein Antrag auf Er- lass der Grundsteuer für das Jahr 2020 muss spätestens bis zum 31. März 2021 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Deshalb rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg betroffenen Hauseigentümern, sich mit dem Antrag jetzt zu sputen. Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine we- sentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu verantworten hat. Beträgt die Ertragsminderung im letz- ten Jahr mehr als 50 Prozent, so werden 25 Prozent der gezahlten Grundsteuer erlassen. Fällt der Ertrag komplett aus, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Der Hauseigentümer muss nachweisen, dass er keine Schuld am Mietausfall hat. Dies kann er durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen, wie zum Beispiel der Schaltung von Vermietungsanzeigen. Ebenfalls nicht zu vertreten hat der Vermieter Mietaus- fälle wegen beispielsweise der Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Auch dies sollte sorgfältig dokumentiert werden, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe für Frauen mit Gewalterfahrung Die Kontaktstelle für Selbsthilfe des Landkreises Ravens- burg sucht zur Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe Frauen, die Gewalt erfahren oder erfahren haben. Die Pandemie verlangt derzeit einen verstärkten Rückzug ins familiäre Umfeld, wodurch die häusliche Gewalt deut- lich zugenommen hat. Gewalt kann sich in körperlicher, verbaler, emotionaler, psychischer oder sogar strukturel- ler Form äußern. Häufig kommen mehrere Formen der Gewalt zusammen. Die Betroffenen kommen aus allen sozialen Schichten mit unterschiedlichen Bildungsgraden und kulturellen Hintergründen. Die Kontaktstelle für Selbsthilfe des Landkreises Ravens- burg möchte gerade in der derzeitigen Situation eine Hil- festellung bieten. Die neue Selbsthilfegruppe für Frauen mit Gewalterfahrung soll dabei helfen, Abhängigkeiten und Isolation zu beenden. Die Selbsthilfegruppe ersetzt keine psychotherapeutische Begleitung. Vielmehr soll sie eine Möglichkeit des Austauschs schaffen und der Unter- stützung im Alltag dienen. Betroffene können sich an die Kontaktstelle für Selbsthilfe beim Landratsamt Ravensburg wenden: Tel.: 0751/85-3119, E-Mail: kontaktstelle-selbsthilfe@rv.de Online-Streaming-Konzert der Alten Kirche Mochenwangen mit Brigitte Thaler & Hansjörg Bitterwolf Das musikalische Leben sucht sich trotz Corona-Modus ei- nen Weg. Veranstaltungen sind momentan nicht möglich, aber Musikerinnen und Musiker wollen spielen, das Pub- likum dürstet nach Kultur. Deswegen laden Brigitte Tha- ler und Hansjörg Bitterwolf ganz herzlich in den digitalen Konzertsaal „Alte Kirche Mochenwangen” ein. Das Konzert findet am Freitag, 26. März um 19.30 Uhr live auf Facebook und Youtube statt. Die Konzertlinks sind wie folgt: Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Youtube: https://youtu.be/Lu2ct8aSVNY Facebook: https://fb.me/e/3Ul6owxYp Die Links können auch über www.brigitte-thaler.de abge- rufen werden. Das Konzert ist kostenlos, über eine Spende freuen sich die Musiker sehr. Mit freundlicher Unterstüt- zung: au-tv – Familie Schnürer für die Videoübertragung Über das Jazz-Duo Brigitte Thaler & Hansjörg Bitterwolf: Die beiden verbindet die Neugier auf spannende Rhyth- men und die musikalische Balance zwischen Gesang und Gitarre. Sie erkunden die Weite von Bossa Nova, Jazz und anspruchsvollem Pop und kombinieren ausgereiftes, in- niges Gitarrenspiel mit einfühlsamen, beseeltem Gesang. Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben Online-Vortrag „Bärenstarke Kinderkost – Ernährung nach dem 1. Lebensjahr” Viele Fragen rund um die Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Lebensjahr beantwortet Referentin Andrea Geißler in ihrem Online-Vortrag Außerdem gibt die Fachfrau für bewusste Kinderernäh- rung praktische Tipps für die Umstellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Le- bensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Der Vortrag findet am Mittwoch, 31. März um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung und weitere Informationen unter www.er- naehrung-oberschwaben.de oder Tel. 07534-9748-6410. Nach erfolgter Anmeldung bekommen die Teilneh-mer den Link für die Teilnahme am Vortrag kurz vorher per Mail zugeschickt. Online-Kochworkshop „Ostermenü – einfach genial“ am Dienstag, 30. März Sie möchten zum Osterfest Ihre Liebsten mit einem Os- termenü überraschen? Wie das Drei-Gänge-Menü mit regionalen und saisonalen Zutaten und einfachen Zubereitungsmethoden gelingt, zeigt Ihnen die Referentin Manuela Schmied bei diesem Mitkoch-Workshop. Der Online-Workshop findet am Dienstag, den 30. März um 17.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmel- dung und weitere Informationen unter www.ernaehrung-oberschwaben.de oder Telefon 07524/ 9748-6410. Vor dem Online-Workshop bekommen die Teilnehmer den Link für den Web-Seminarraum, sowie die Rezepte per Mail zugeschickt. Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim In diesen Zeiten sind kleine Aufmerksamkeiten besonders wertvoll. Überraschen Sie doch Ihre Lieben mit einer liebevoll gestalteten Grußanzeige in Ihrem Mitteilungsblatt. Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K ›› ›› Jetzt reinklicken: www.duv-wagner.de AUCH MOBIL! Müll gehört nicht auf die Straße! Halte unseren Ort sauber! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Wie schwebt ein Heißluftballon? In einem Heißluftballon über die Landschaft zu schweben, muss ein tol- les Gefühl sein. Doch wie halten sich die bunten Flugobjekte eigentlich am Himmel? Am Korb sind Gasbrenner befestigt, die die Luft in der Bal- lonhülle erhitzen. Die Luft besteht aus Gasmolekülen. Werden sie warm, bewegen sie sich schneller, was dazu führt, dass sich die Luft ausdehnt und leichter wird. Sie besitzt eine geringere Dichte, heißt es in der Fachsprache. Daraufhin füllt sich der Ballon und steigt nach oben. Um an Höhe zu gewinnen, muss der Pilot die Gasbrenner regel- mäßig betätigen. Hört er damit auf, kühlt die Luft ab, und der Ballon sinkt. Glawion/DEIKE HALLO KINDER! 75 0 /1 0 © D EI K E P R E SS KINDER- GITTERRÄTsel Trage die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein! Achtung: Zu manchen Zahlen gehören zwei Bilder – je eines für waagrecht und senkrecht. Lösungen Irmi: Kindergitterrätsel: 1. Tarzan/Turm, 2. Rucksack, 3. Ast, 4. Nuesse, 5. Trichter, 6. Sessel, 7. Silke, 8. Lanze, 9. Galaxie/Grau, 10. leg, 11. Lehne, 12. Hammer, 13. Bangkok, 14. Eimer, 15. Rad, 16. Herd Irmi: für waagrecht und senkrecht. 75 0R 22 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 MIETGESUCHE Kaufgesuche im Raum Baindt • Einfamilienhaus mit ELW oder Zweifamilienhaus für Familie (4 Pers.) mit Großeltern, Einzug mögl. im Herbst • ETW (2 bis 3,5 Zimmer) Kunde möchte sich verkleinern Rufen Sie uns unverbindlich an ! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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        Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 29. Oktober 2021 Nummer 43 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ehrung unserer Blutspenderinnen und Blutspender in der Schenk-Konrad-Halle Als Dank für ihr Engagement und ihren selbstlosen Einsatz fand am vergangenen Freitag, den 22. Oktober 2021, in der Schenk-Konrad-Halle die Ehrung von insgesamt 52 Blutspenderinnen und Blutspender statt. Bürgermeisterin Simone Rürup ehrte im Rahmen dieser Feier die Baindter Bürgerinnen und Bürger für 10-, 25-, 50-, 75-, 100- und sogar für 150- sowie 175-maliges Blutspenden. Aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie konnte es auch dieses Jahr leider kein Ehrenamtsfest geben. Umso wichtiger ist es für die Gemeinde, dass zumindest dieses Jahr eine Blutspenderehrung in kleiner Runde stattfinden konnte. „Es ist uns eine Herzensangelegenheit“, betonte Frau Rürup dabei, denn jede Blutspenderin und jeder Blutspender bezeugt durch sein Tun Mitmenschlichkeit, viel Solidarität und Verantwortungsgefühl. Besonders hervorzuheben sind zum einen Raimund Keller, der zum 175-mal Blut gespendet hat, und Helmut Keller, der für 150-maliges Blutspenden geehrt wurde. Außerdem wurden Lioba Stephan und Helmut Boenke für 100-maliges Blutspenden geehrt. Neben einem kleinen Dankeschön der Gemein- de erhielten die Geehrten eine Ehrennadel und eine Urkunde des Deutsches Rotes Kreuz. Darüberhinaus bedankte sich die Bürgermeisterin bei den anwesenden Vertreterinnen des DRK Baien- furt-Baindt für deren Einsatz und großes Engagement sowie den ehrenamtlich Tätigen. Ihre Gemeindeverwaltung Raimund Keller, welcher bereits 175-mal Blut gespendet hat Foto: Gemeindeverwaltung Die geehrten Blutspenderinnen und Blutspender mit Bürgermeisterin Simone Rürup Foto: Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Der Gartenwettbewerb „Baindt blüht auf“ ist beendet! Das Team von „Baindt blüht auf“ berichtet und stellt die Gewinnerinnen und Gewinner vor. Wir sind überwältigt von den wunder- schönen Bildern der naturnahen Gär- ten, die uns erreicht haben. Vielen lie- ben Dank an alle, die mitgemacht und ihre naturnahen Gärten mit uns geteilt haben. Wir hoffen, dass alle Bürge- rinnen und Bürger in Baindt, ebenso wie wir, inspiriert wurden und nun am naturnahen Gärtnern Gefallen finden konnten. Die so naturnah gestalteten Flächen sind nicht nur eine Bereiche- rung für jede Gemeinde und schützen aktiv die Artenvielfalt, sondern sind auch wundervoll anzusehen. Das ha- ben die Fotos eindrücklich gezeigt. Nun dürfen wir Ihnen die Gewinner des Fotowettbewerbs vorstellen und möchten an dieser Stelle nochmals ganz herzlich unserer Fachjury und den Sponsoren danken. 1. Preis = Stihl Akku-Heckenschere, alt. Gutschein im Wert von 200 € von Bentele Forst- und Gartentechnik. Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 4. 2. Preis = Gutschein im Wert von 100 € von Scheerer Pflanzenhandel in Bad Waldsee. Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 12. 3.-4. Preis = Nistkästen vom Landschaftserhaltungsverband Ravensburg. Gehen an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 7 (3.Platz) und Garten 15 (4.Platz). 5. Preis = Überraschungskorb Geht an die Besitzer / Besitzerinnen von Garten 11. Der Preis des „Publikumslieblings“, welcher von den Bürgerinnen und Bürgern Baindts gewählt wurde, geht an das Bild von Garten 16. Herzlichen Glückwunsch und viel Freude beim Shoppen auf Allgäustauden.de. Gerne möchten wir Sie einladen, uns auf unserer Homepage Baindtbluehtauf.de zu besuchen. Dort können Sie nicht nur die Gewinnergärten bestaunen, sondern finden auch hilfreiche Tipps und Tricks, wie auch Sie einen naturnahen Garten anlegen und gestalten können. Viel Spaß dabei. Ihr Team von „Baindt blüht auf!“ Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ende der Sommerzeit In der Nacht von Samstag, 30. Oktober auf Sonntag, 31. Oktober wird die Uhr von 3:00 auf 2:00 Uhr zurückgestellt. Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Stellenausschreibung Betreuungskraft (m/w/d) Die Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmög- lichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler der Klas- sen 1 - 4 eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. er- zieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nach- mittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 19. November 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die stellvertretende Rektorin der Klosterwiesenschule Frau Cichon gerne zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Amtliche Bekanntmachungen Fundinfo Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: Oktober: Samsung Handy, Cityroller, Fahrrad Pegasus, kleine Hundehütte aus Stoff September: Kuschelschaf, Longboard, verschiedene Schlüssel, auch Autoschlüssel August: Wanderstöcke/Walkingstöcke, Einzel-Schlüssel Juli: Kinderwagen (Gesslein), Buch „Reader‘s Digest“, Push-Pop-Silicon-Spielzeug „Erdbeere“, Sonnenbrille Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30.Oktober und Sonntag, 31. Oktober Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. Oktober Apotheke in Ravensburg (Oberzell), Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 31. Oktober Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 05. November 2021 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 20. November 2021 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Verteilung der Gelben Tonnen in Baindt Ab dem 1. Januar 2022 wird der Verpackungsmüll im Landkreis Ravensburg direkt am Haus abgeholt. Die dafür benötigten Gelben Tonnen werden voraussichtlich vom 08.11. bis 12.11.2021 an jeden Haushalt in Baindt verteilt. Eine persönliche Benachrichtigung vor Auslieferung der Tonnen erfolgt nicht. Auch wenn die Gelben Tonnen jetzt schon ausgeliefert werden – die Abholung erfolgt frühestens ab 1. Januar 2022, alle vierzehn Tage. Die Abfuhrtermine werden im Abfallkalender des Landkreises bekanntgegeben. RA- WEG-Säcke dürfen ab 1. Januar 2022 nicht mehr genutzt werden. Die Gelbe Tonne hat ein Volumen von 240 Litern, das entspricht der Größe der bereits bekannten Papier- tonnen. Haushalte, die Restmüllbehälter mit vier Rädern haben, erhalten Gelbe Tonnen in der gleichen Größe. Diese werden voraussichtlich im Dezember ausgeliefert. Es wird gebeten, dass Grundstückseigentümer/innen und Haus- verwaltungen die angelieferten Tonnen bis zum Jahres- wechsel entsprechend unterbringen und gegebenenfalls an die einzelnen Wohneinheiten verteilen. Die gesamte Verteilung der Gelben Tonnen soll für den Landkreis bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Zu beachten ist, dass es ab Januar 2022 auf dem Wert- stoffhof Baindt keine Möglichkeit mehr gibt, gelbe Sä- cke abzuliefern. Leichtverpackungen können nur noch in den Entsorgungszentren Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermooweiler abgegeben werden. Neu ist, dass Metalldosen über die Gelben Tonne zurück- genommen werden. Die aufgestellten Dosencontainer werden ab Januar 2022 nicht mehr zur Verfügung stehen. Wer keinen Platz für eine weitere Tonne hat, kann mit Nachbarn eine Behältergemeinschaft bilden. Änderungs- wünsche (z.B. Rückgabe der Tonne wg. Behältergemein- schaft mit dem Nachbarn) und Nachlieferungen fehlender Tonnen können ab dem 1. Februar 2022 berücksichtigt werden. Verantwortlicher für die Verteilung der Tonnen sowie de- ren Leerung ab 1. Januar 2022 ist die Firma Knettenbrech + Gurdulic aus Türkheim. Wir bitten zu beachten, dass die Gemeinde Baindt sowie der Landkreis Ravensburg keine Änderungen und Reklamationen zur Verteilung der Gelben Tonnen entgegennehmen kann. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgen- de Adresse: Formular: www.knettenbrech-gurdulic.de > Kontakt > Gelbe Tonne/Gelber Sack E-Mail: lk.ravensburg(@)knettenbrech-gurdulic.de Telefon: 08245 966570 Weitere wichtige Informationen zur Gelben Tonne ste- hen auf der Homepage des Landkreises unter www. rv.de zur Verfügung. Veranstaltungskalender Oktober 31.10. Ende der Sommerzeit Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 November 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Kindergartenachrichten Waldorfkindergarten Der Herbst, der Herbst, der Herbst ist da... ...er bringt uns Obst heihussasa! Doch nicht nur Obst, auch Gemüse, goldenes Korn und Nüsse sind Früchte, welche der Herbst uns schenkt. In hübsch geschmückten Körbchen brachten die Kinder die herbstlichen Gaben in den Kindergarten, um ihr Erntedankfest zu feiern und der Jahreszeitentisch muss- te beachtlich erweitert werden, um all diese Fülle tragen zu können. Viele Tage hatten die Kin- der der Schneeweiß- chengruppe, fleißig Äh- ren gedroschen, die goldenen Körnchen sorgsam herausgepickt und in einer hölzernen Schale gesammelt, da- mit auch wieder ein Je- der zum Feste ein Säck- chen davon mit nach Hause nehmen konnte. Dort harrt es dann den Winter über aus, um im Frühling als Saat für das Ostergras bereit zu sein. Ein Erntesäckchen je- doch wurde auch in diesem Jahr wieder den jüngeren Kindern der Rosenrot-Gruppe übergeben. Zum Fest- schmaus durfte sich jedes Kind einen kleinen Erntezopf backen und etwas aus seinem Körbchen für das Frühstück auswählen, es waschen und schneiden. Da kamen aller- hand feine Köstlichkeiten auf die bald kunterbunten Teller der Festtafel. Nachdem die Kinder und Erzieher fleißig geschlemmt hatten, ging es erstmal hinaus in den von Herbstlaub bedeckten Garten. Am Ende dieses schönen Tages, im Abschlusskreis, wurden feierlich die Erntesäck- chen übergeben und sich fleißig ausgetauscht, wo wohl die besten Plätze wären, um diese sicher zu verwahren. Die Kinder der Rosenrotgruppe hatten schon in den Ta- gen vor dem Erntedankfest kleine Igelchen mit getrock- neten Herbstblättern gebastelt und damit die Gruppe geschmückt. Stolz brachten die Kinder ihre Körbchen und suchten ihnen ein schönes Plätzchen am Jahreszei- tentisch. Den Morgen verbrachten sie damit, kleine Igel- brötchen zu backen. Verziert mit Mandelstiften als Sta- cheln und Rosinen für Augen und Nase. Danach durfte auch jedes Rosenrotkind etwas aus seinem Körbchen wählen für das gemeinsame Erntefrühstück. Im Morgen- kreis wurden die hübschen Körbchen gezeigt und dann nach dem gemeinsamen Erntereigen war auch die Zeit reif für den leckeren Festschmaus. Nach einer Runde im herbstlichen Garten, mit Kastanien sammeln und Nüs- se knacken, nahm auch für die Rosenrotkinder der Kin- dergartentag mit dem Abschlusskreis ein schönes Ende. Gemeinsam wurden die Gaben in Schüsseln und Körbe sortiert und dann ging es mit den gebastelten Igeln in ihren ansonsten leeren Erntekörbchen und bepackt mit einem Lächeln, nach Hause. Bücherei Öffnungszeiten in den Herbstferien Während der Herbstferien, von Montag den 1.11.2021 bis Freitag den 5.11.2021 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Ab Montag den 8.11.2021 gelten die bekannten Öffnungszeiten. Zur Information Komm auch Du zum Martinsumzug... ...am Donnerstag, 11.11.2021 Nach einem Jahr Corona bedingter Pau- se findet der Laternenumzug wieder als Sternmarsch statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Müh- leparkplatz. Wir gehen los: Kindergarten St. Martin um 17.40 Uhr am Kiga Kiga Sonne, Mond und Sterne um 17.30 Uhr auf dem unteren Schulhof vor dem Kindergarten St. Martin reitet dieses Jahr beim Kindergarten St. Mar- tin mit. Auf dem Mühleparkplatz findet dann die Mantelteilung statt. Bitte bleiben Sie hinter der Absperrung und den- ken Sie daran, dass die kleinen Kinder nur ganz vor- ne was sehen können. Halten Sie bitte unbedingt den Fluchtweg für das Pferd frei (Absperrung Richtung Klosterhof). In diese Richtung wird das Pferd dann nach der Mantelteilung wegreiten, da der Weg zum Dorfplatz immer sehr eng war. Der Laternenumzug endet nach der Mantelteilung mit der Verteilung der Martinswecken auf dem Mühlepark- platz an alle Kinder. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Es gelten die aktuellen Corona Verordnungen: • Da beim Martinsfest der Mindestabstand nicht ein- gehalten werden kann, besteht Maskenpflicht wäh- rend der ganzen Veranstaltung. Dies gilt auch für alle Kinder ab der 1. Klasse. Ausgenommen sind Kinder- gartenkinder! • Bitte kommen Sie nur gesund zum Fest Das Martinsfest findet bei jedem Wetter statt Wir hoffen auf eine gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen leuchtenden La- ternen. Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutz – einfach machen! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 3: Nachhaltig unterwegs sein Für den Klimaschutz müssen wir das Rad nicht neu erfinden, nur öfter nutzen! Die smarte App tws.mobil bietet eine Übersichts- karte für Bushaltestellen, Verleihstationen von tws.rad und Ladestationen und hilft Routen schnell und mit wenigen Klicks zu planen. Übrigens: Die Stadt Ra- vensburg bezuschusst Lastenfahrräder, Lastenpedelecs, S-Pedelecs und Elektroroller. Die Förderrichtlinien finden Sie unter: https://www.ravensburg.de/wirtschaft-pla- nen-bauen/Foerderrichtlinie_Lastenfahrrad-Lastenpe- delec-S-Pedelec-und-Elektroroller-fuer-Ravensburg.pdf. Einen kostenlosen E-Lastenrad-Verleih bietet auch die Gemeinde Baienfurt an. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Der Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard trauert um Sieglinde Kösler die seit Gründung des Fördervereins Mitglied war und ehrenamtlich in der Cafeteria des Alten- zentrums engagiert war. Ihr Tod reißt eine Lücke in unsere Gemeinschaft Für ihren selbstlosen Einsastz danken wir ihr und werden sie in guter Erinnerung behalten. - Vorstandschaft - Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Die kleine Wildnis im eigenen Garten - ein Igelparadies - Jeder kennt sie, unsere kleinen stacheligen Freunde und für viele ein Sym- bol des Herbstes - der Igel. Um über den Winter zu kommen, frisst er sich im Herbst ein ordentliches Fettpolster an. Jetzt fra- gen Sie sich bestimmt, wie Sie persönlich dem Igel helfen können? Wir geben Ihnen einige, einfach umsetzbare Tipps an die Hand, um unseren kleinen Freunden das Leben etwas leichter zu machen. Der Igel macht es sich am liebsten in den unordentlichsten Ecken im Garten gemütlich. Da die meis- ten von uns ihren Garten aber am liebsten aufgeräumt sehen, hat er es immer schwerer, ein Schlaf- plätzchen für den Winter zu finden... Hier ein paar Tipps für Ihr Igelparadies im eigenen Garten: - Lassen Sie der Unordnung in Ihrem Garten frei- en Lauf! Ob in herunter gefallenem Laub, stehen gelassenen Blühflächen oder Holz-, Stein- und Komposthaufen: an diesen Plätzen wimmelt es nur so von Würmern, Asseln, Spinnen, Schnecken, Tausendfüßlern & Co. Diese sind die Leibspeise des Igels. Mit einem naturnahen Garten bieten Sie dem Igel ein tolles Buffet und fördern ganz nebenbei die Artenvielfalt. Zusätzlich sind u.a. Laubhaufen ein super Schlafplätzchen für den Igel. Besser geht es gar nicht! - Um das Igelparadies komplett zu machen fehlen nur noch Wassertränken, die der Igel gut erreichen kann. Wichtige Hinweise: - Füttern Sie den Igel nur bis Ende Oktober und im Frühjahr ab Ende März/Anfang April! Wenn Sie ihn im Winter füttern, wird sein Energiehaushalt wieder hochgefahren und er kann nicht mehr zur Ruhe kommen, die er im Winter benötigt. Im Frühjahr ist eine Fütterung eine gute Starthilfe nach dem Winterschlaf. - Bitte kein Obst oder Gemüse und keine Nüsse füttern! Da der Igel ein Fleischfresser ist, kann er pflanzliche Nahrung nicht verdauen. Er knabbert zum Beispiel nur an Äpfeln in der Hoffnung, an die Flüssigkeit oder einen Wurm zu gelangen. - Geben Sie dem Igel keine Milch! Auch diese kann er nicht verdauen, was zu Durchfall mit, im schlimms- ten Fall, tödlichen Folgen führen kann. - Wenn Sie Katzenfutter füttern wollen, bitte entweder Trockenfutter oder Nassfutter ohne Soße oder Gelee, Getreide und Zucker! Diese haben eine abführende Wirkung, wodurch die Igel Durchfall be- kommen können. Im Internet gibt es beispielsweise von der Wildtierrettung einen Flyer, was Sie an Igel verfüttern können und was unseren kleinen Freun- den nicht gut bekommt. Weitere Informationen zum unaufgeräumten Garten finden Sie un- ter: https://naturvielfalt-rv.de/mitmachen/kompost/ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst bittet zur Spende Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu 15.000 Bluttransfusionen benötigt. Der DRK-Blutspen- dedienst bittet daher dringend zur Spende. Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Hei- lung und Lebensrettung oftmals das wichtigste Kriterium. Unfallopfer, Patienten mit Krebs, schweren Erkrankungen, werdende Mütter, Neugeborene – die Liste der Patienten, die auf Blutspenden angewiesen sind, ist schier unendlich. Die Corona-Pandemie stellt die Versorgung mit über- lebenswichtigen Blutprodukten weiterhin vor Heraus- forderungen. Krankenhäuser mussten seit Beginn der Pandemie geplante Eingriffe verschieben, um Notfall-Ka- pazitäten freizuhalten. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit bestimmter Blutbestandteile wird kontinuierlich dringend Nachschub an Blutspenden benötigt. Einige Blutbestand- teile sind z.B. nur max. vier Tage haltbar. Der DRK-Blut- spendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet daher alle gesunden Spendefähigen zur Spende: Mittwoch, dem 10.11.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelasse- nen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrückstel- lung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut spenden. Spendewillige, die innerhalb der letzten 10 Tage vor der Blutspende aus dem Ausland zurückgekehrt sind, werden gebeten bei der Anmeldung einen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Das Testergeb- nis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/ corona. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. Extremsportler spendet SBBZ Sehen in Baindt ein E-Rollstuhlfahrrad Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee landet unter den TOP 10 beim RATA, dem härtesten Ein-Tages-Radren- nen der Welt, und ermöglicht dem SBBZ Sehen in Baindt ein E-Rollstuhlfahrrad Von Stefanie Keppeler 525 Kilometer, 14.000 Höhenmeter, über 13 Alpenpäs- se in 21 Stunden und 58 Minuten. Mit dieser Zeit belegte Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee am 25. Juni den 7. Platz beim Radrennen RATA (race across the alps). Das RATA gilt als das härteste Eintagesrennen der Welt. Bei dem Rennen durch die drei Länder Österreich, Italien und Schweiz kamen von 42 Teilnehmern nur 23 im Ziel an. Der 37-Jährige hatte ein klares Ziel vor Augen: Durch- halten, denn er hatte sich nicht nur ein persönliches Ziel gesetzt. Im Vorfeld rief er zu Spenden auf und konnte über 20 Sponsoren sowie private Gönner für sein Projekt gewinnen. Mit den Spendengeldern ermöglichte Daniel Steinhauser unter anderem dem SBBZ Sehen in Baindt die Anschaffung eines E-Rollstuhlfahrades. Im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes am 1.Oktober dankten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiten- de der Einrichtung dem Sportler für seinen Einsatz und sein Engagement. „Wir alle haben das atemberaubende Vorhaben von Daniel Steinhauser verfolgt und sind von seiner Leistung tief beeindruckt“, sagt Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Vor allem die Schüle- rinnen und Schüler seien außer sich vor Freude über das E-Rollstuhlfahrrad. „Als ich die leuchtenden Augen der Schüler und Schülerin- nen sah, wusste ich, dass sich mein Kampfgeist gelohnt hat“, so der zweifache Vater. Daniel Steinhauser habe vor knapp fünf Jahren seine Leidenschaft für den Renn- rad- und Mountainbike-Sport entdeckt. „Im vergangenen Jahr fand aufgrund der Coronapandemie kein Rennen statt. Deshalb habe ich mir überlegt, was ich mit der Zeit am besten anfange und was ich Sinnvolles tun kann“. So sei die Idee entstanden, am RATA teilzunehmen und mit Hilfe der Aufmerksamkeit Spendengelder zu sammeln, um diese dann wohltätigen Zwecken zukommen zu las- sen. Da seine Frau am SBBZ als Lehrerin tätig sei, sei der Gedanke nahegelegen, der Einrichtung den Traum eines E-Rollstuhlfahrrads zu erfüllen. „In Baindt gibt es viele Hügel, die Strecken sind teilweise anspruchsvoll, gerade für Menschen mit Behinderung. Es ist schön zu wissen, dass nun auch Schüler und Schülerinnen, die körperlich nicht in der Lage sind, Fahrrad zu fahren, es nun mit dem E-Rollstuhlfahrrad zu ermöglichen.“ Seine Anstrengung und Vorbereitung auf das RATA habe sich gelohnt. In den intensiven Trainingswochen sei er über 30 Stunden pro Woche auf dem Fahrrad gesessen. Es sei jedoch nicht nur seine alleinige Leistung gewesen. Sein Bruder habe ihn mit drei Freunden in einem gesponserten Bus während des gesamten Rennens, knapp 22 Stunden lang, beglei- tet und ihn mit Nahrung und Getränken versorgt. „Es gab eigentlich nie einen Punkt, an dem ich abbrechen wollte. Aufgeben war für mich zu keinem Zeitpunkt eine Option.“ Es sei eine Grenzerfahrung gewesen, die sich aber abso- lut gelohnt habe. Er freue sich, dass das SBBZ Sehen in Baindt nun im Besitz eines E-Rollstuhlfahrrads sei. Das SBBZ Sehen in Baindt ist stolz, im Besitz eines E-Roll- stuhlfahrrads zu sein. Auf dem Foto sind zu sehen (v.l.): Simone Rürup (Bürgermeisterin Baindt), Dr. Marcus Adri- an (Schulleiter SBBZ Sehen in Baindt), Daniel Steinhauser, Justin Maier (Schüler), Michael Dorn (Sponsor) Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Haus- und Straßensammlung vom 17. Oktober bis 21. November 2021 Für die deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland und die Jugendarbeit bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Spende. Im letzten Jahr mussten wir wegen der Corona-Pan demie die Haus-und Straßensammlung abbrechen. Unsere Ar- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 beit, die Pflege von Kriegsgräbern in ganz Europa, führten wir dennoch unter schwierigsten und eingeschränkten Be- dingungen durch. In der 102-jährigen Geschichte unseres Vereins eine hoffentlich einmalige Erfahrung, die wir alle nicht mehr erleben möchten. Corona hat unser Leben, unsere Arbeit und unsere Gestaltungsräume bestim mt. Allerdings ist dies wenig im Vergleich zu unseren El- tern und Großeltern, die 1945 - nach Ende des zweiten Weltkriegs - aus dem Nichts ein zerstörtes Deutschland wiederaufgebaut haben. Hunger, Not und Elend haben damals die Menschen nicht verzagen lassen. Diese Ge- danken leiten uns, in unserer Arbeit für den Frieden nicht nachzulassen. So schwierig dies auch in der Pandemie sein kann, so loh- nend ist es doch. Unser Bestreben aufeinander zuzuge- hen und zu versöhnen ist entscheidend für die Wahrung des Friedens in ganz Europa. Wir erleben in Mitteleuropa die längste Friedenszeit. Eine Tatsache, die für uns heute selbstverständlich erscheint und aktuell zu wenig Beach- tung findet. Neben der traditionellen Verpflichtung, die Gräber der Ge- fallenen aus zwei Weltkriegen zu pflegen und bestehende Kriegsgräberstätten zu Lernorten für die Jugend- und Bildungsarbeit zu entwickeln, bieten wir Jugendbegeg- nungen in ganz Europa an. Auf diese Weise lernen junge Menschen Vieles über die Entwicklung eines modernen Kontinents, aber auch über die verhängnisvolle Zerstö- rungskraft des Nationalismus. Bitte spenden Sie in dieser schwierigen Zeit. Ihre Spende verwenden wir für die Anlage und Pflege von Kriegsgrä- berstätten, Beantwortung von Suchanfragen sowie für den Ausbau der Bildungs- und Jugendarbeit. Sie tragen so zum Frieden in Europa bei! Guido Wolf MdL Vorsitzender des Landesverbands Frank Hämmerle Landrat a. D. Vorsitzender des Bezirksverbandes Bankverbindung: Sparkasse Bodensee IBAN: DEBl 6905 0001 0000 0122 52 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 30. Oktober – 07. November 2021 Samstag, 30. Oktober 17.30 Uhr Baienfurt - Taufe von Ben Luca 18.30 Uhr Baienfurt - 100 Jahre katholischer Frauen- bund Baienfurt (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 31. Oktober – 31. Sonntag im Jahrkreis – Ende der Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug, Ludmilla, Nikolaus und Alexan- der Linkov, Christina und Wendelin Hatzen- büller mit Angehörigen, Anna Halder, Albert Konzett, Marta und Heinrich Adler, Walter Frey, Rupert und Paula Gross mit Angehö- rigen, Fini und Willi Rechle, Adalbert Berger, Franz Kränkle, Jahrtag: Eugen Halder, Jakob Kerner, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht) 14.00 Uhr Baindt – Taufe von Malia Montag, 1. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst zu Allerhei- ligen (öffentlich, mit Eintragung am Schrif- tenstand) 14.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit. 14.00 Uhr Baienfurt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit. Dienstag, 02. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) (für alle unsere Verstorbenen, verst. Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Ge- meindemitglieder) 19.00 Uhr Baienfurt – Allerseelengottesdienst (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Mittwoch, 03. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 17.00 Uhr Mitarbeiterversammlung (MAV) Baindt-Bai- enfurt – Bischof-Sproll-Saal in Baindt Freitag, 05. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Juliana und Hermann Thurn, Kreszentia und Viktor Demuth) 16.00 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 2 † ½ Gruppe 4 16.45 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 3 † ½ Gruppe 4 17.30 Uhr Baindt – Probe Firmung Gruppe 1 † 5 Samstag, 06. November 10.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 2 † ½ Gruppe 4 (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baindt – Firmung Gruppe 3 † ½ Gruppe 4 (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baindt – Eucharisiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johann Germann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Hilda und Fritz Blank, Ludmilla und Rochus Illenseer, Helene und August Huber, Elisabeth und Johannes Deck, Nikodemus und Johann Fischer, Jahrtag: Ka- tharina Schimanowski, Anton Amann) Sonntag, 07. November – 32. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Firmung mit Domkapitular Thomas Weißhaar (nicht öffentlich) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt - Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. Einladung Allerseelen-Gottesdienst am 2. November 2021 in Baindt Dieser Gottesdienst ist ein besonderer Gottesdienst für alle, die in der Coronazeit von lieben Menschen, die ihnen viel bedeutet haben, nicht Abschied nehmen konnten. Wir laden Sie ein zum Allerseelen-Gottesdienst um 18.30 Uhr in der Pfarrkir- che St. Johannes Baptist Baindt Teilnahme mit Platzreservierungskarten Rosenkranzgebete im November Im Novemberladen wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Das Pfarrbüro bleibt vom 02. November bis ein- schließlich 05. November geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kapellenpflegschaft Sulpach Jahreshauptersamm- lung 2021 Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am Sonntag, 21. November 2021 im Anschluss an den Gottes- dienst um 11.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Auf der Tagesordnung stehen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 und die Entlastung der Vorstandschaft. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Jahres- hauptversammlung bei der Vorstandschaft eingebracht werden. Auch wenn wir coronabedingt das Lokal wech- seln, müssen wir dennoch nicht auf unsere „heiß“-ge- liebten Saiten mit Wecken und Bier verzichten. Es ergeht herzliche Einladung! Firmung in unserer Seelsorgeeinheit: Die Firmgottesdienste in unserer Seelsorgeeinheit fin- den statt: Samstag, 6. November 10 Uhr: Gruppe 2 und die erste Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Samstag, 6. November 16 Uhr: Gruppe 3 und die zweite Hälfte der Gruppe 4 (Wort-Gottes-Feier) Sonntag, 7. November 10 Uhr: Gruppen 1 und 5 (Eucharis- tiefeier mit Domkapitular Thomas Weißhaar) Proben für die Firmgottesdienste: (jeweils in der Kir- che in Baindt) Freitag, 5. November: 16.00 Uhr Gruppe 2 & Hälfte Gruppe 4 16.45 Uhr Gruppe 3 & Hälfte Gruppe 4 17.30 Uhr Gruppe 1 & 5 Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber/innen sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis und in den ersten Bänken. Jede Fami- lie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 6- 8 Sitzplätzen. Eventuell gibt es für manche Familien nach Einzelkarten. Die Firmpaten sitzen als Erste in der Familienbank im Mittelgang. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze bekommen die Firmlinge in den Proben. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 7. November 2021 um 11.45 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt Jesus auf der Hochzeit zu Kana Bitte melden Sie sich im evangelischen Pfarramt mit Personenzahl an: pfarramt.baienfurt@elkw.de / 0751-43656 Maskenpflicht für alle Teilnehmer ab 6 Jahren Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. 1. Kor 3,11 Samstag, 30. Oktober 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Abschlusstag Konfi 4 Sonntag, 31. Oktober Reformationsfest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl und Chor Sonntag, 07. November 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 11.45 Uhr Baienfurt Krabbelgottesdienst im Ev. Ge- meindehaus mit Anmeldung Gedanken zum Wochenspruch In diesen Tagen habe ich manchmal den Eindruck, wir versuchten durch doppelte Geschwindigkeit alles nach- zuholen, was in der Pandemie ausfallen musste. Was durchaus verständlich ist, birgt doch das Potential, uns beruflich aber auch privat ausbrennen zu lassen, weil ja die Krise, in der so vieles ausfallen musste und das, was stattfand, doppelt so aufwändig war, uns noch immer in den Knochen steckt. Dadurch lassen wir die Krise verstreichen, ohne sie als Anstoß für ein Umdenken, für einen Neuanfang zu nut- zen, der sich aufs Wesentliche konzentriert, statt einfach weiter so zu machen, wie davor. Unser Spruch fürs Reformationsfest, das wir am Sonntag feiern, lädt uns zu so einer Neu-Fokussierung ein: Schaut auf den, nach dem wir Christen-Menschen heißen: Jesus Christus. Einen andern Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. (1. Korinther 3,11) Wenn er die Grundlage für unser Leben ist, dann hat es Bestand, auch wenn die Zeiten sich verändern. Wenn wir aus seiner Kraft leben, aus seinem Wort Orientierung schöpfen und danach fragen, wie er sich unseren Weg gedacht hat, dann haben wir als Kirche Zukunft. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ „Hier stehe ich! ... ich kann nicht anders. Gott helfe mir. Amen.“ Mit diesen Worten – so die Überlieferung - beschloss Martin Luther 1521 seine Rede vor dem Reichstag in Worms. Da sich dieses Ereignis zum 500. Mal jährt, wird am Reformati- onstag, den 31. Oktober, Pfarrer Dr. Luka Ilic zu der Frage sprechen, „woher nahm Luther seinen Mut?“ Er hält die Ansprache im Rahmen einer Reformationsandacht, die um 15 Uhr in der evangelischen Kirche in Weingarten stattfindet. _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 8.11. und am 15.11. dürfen wir Hans Meinert begrüßen. Er wird mit uns Gesichter in Form von Collagen gestalten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch November 2021 8.11. und 15.11. Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 22.11. Claudia Strittmatter: Schriften 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spielen - Ölkrei- de und Bügeleisen Dezember 2021 6.12. Ingrid Allkemper: Porzellan-Malen für Weihnachten Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Der Frauenkreis lädt ein Liebe Frauen am 10. No- vember 2021 treffen wir uns um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemein- dehaus im Öschweg 30. Wir freuen uns auf Herrn Dr. B.Kaminski, der mit uns über Gesundheitsvorsoge durch Impfung sprechen wird. Hier können wir wir all unsere Fragen stellen und viel Interessantes rund um die Impfungen erfahren. Also, Termin vormerken und auf nach Baienfurt. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Nachruf Wir trauern um unser Vereinsmitglied Sieglinde Kösler Sieglinde Kösler war seit 1982 Mitglied in unserem Sportverein. Ihr besonderes Engagement galt dem Frauenturnen, wo sie vielfältige organisatorische Aufgaben und Funktionen in vorbildlicher Weise über- nommen hat. Mit ihr verlieren wir eine treue Sportkame- radin. Wir werden der Verstorbenen ein ehrendes Anden- ken bewahren. Unser besonderes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Sportverein Baindt 1959 e.V. Wolfgang Schneider (Vorsitzender), Birgit Dengler (Abteilungsleiterin Turnen) Frauen im Pokal in der nächsten Runde Pokalspiel 20.10.21 Damen SV Baindt – SV Beuren 3:1 Beide Mannschaften starteten mit einem großen Siegeswillen in das Spiel am Mitt- wochabend, da beide im Pokal eine Run- de weiterkommen wollten. Die Damen des SV Baindt dominierten das Spiel zwar zunächst, es gelang ihnen jedoch bis zur Halbzeitpause nicht, eine der zahlreichen Torchancen zu nutzen. Als die Damen des SV Beuren dann in der 51. Minute durch einen Elfmeter in Führung gingen, erhöhte der SV Baindt den Druck nochmals. So gelang es Viola Zanutta nur wenige Minuten später innerhalb kurzer Zeit 3 Tore, nach sehr guten Zuspielen ihrer Mitspielerin- nen, zu schießen. Die Damen des SV Baindt haben da- durch mal wieder bewiesen, dass sie gut als Mannschaft zusammenspielen und ein Spiel drehen können. So kehr- ten die Baindter Damen mit einem 3:1-Sieg nach Hause und sind im Bezirkspokal eine Runde weiter. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Muriel Zumbrock, Marina Lutz, Tasja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Fießinger, Laura Maucher, Lara Herde, Tamara Sperle, Viola Zanutta, Ramona Schnell, Nicole Schmid, Lisa Me- schenmoser, Mariella Pedrazzoli Baindter Frauen mit später Entscheidung SV Baindt – SGM Eschach/Brochenzell 3:1 Diesen Sonntag spielten die Damen des SV Baindt ge- gen die SGM Eschach/Brochenzell. Beide Mannschaften galten als ebenbürtig, womit das Spiel umso spannender wurde, jedoch konnte sich keine der beiden Mannschaften klare Torchancen herausspielen. Erst in der 42. Minute ver- schaffte Viola Zanutta, nach einem gut herausgespielten Zuspiel, dem SV Baindt einen Vorsprung. Jedoch konnten sie die Führung nicht ausbauen und schon in der 52. Mi- nute gleichte die SGM nach einem Freistoß vom 16er zum 1:1 aus. Nun spielten beide Mannschaften auf Augenhöhe und beide hatten ein paar gute Chancen, die jedoch nicht genutzt wurden. In der 70. Minute brachte der SV Baindt Mariella Pedrazzoli ins Spiel. Sie enttäuschte ihre Mann- schaft nicht und schoss nicht mal zehn Minuten später nach Vorlage von Viola Zanutta das Führungstor zum 2:1 für den SV Baindt. Die Baindter Damen ruhten sich aller- dings nicht auf ihrer Führung aus, verteidigten gegen die nun anrennenden Gegnerinnen konzentriert weiter und nach einem mustergültigen Pass von Tamara Sperle in die Schnittstelle der aufgerückten Abwehrreihe auf die her- vorragend einlaufende Mariella Pedrazzoli, erziele diese in der Nachspielzeit innerhalb von 20 Minuten ihr zweites und damit spielentscheidendes Siegtor. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Marina Lutz, Tas- ja Kränkle, Emma Schaumann, Daniela Fießinger, Nicole Schmid, Lisa Meschenmoser, Laura Maucher, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Muriel Zum- brock, Lara Herde Juniorinnenfußball D-Juniorinnen FV Langenargen - SG Baindt/Fronreute 1:6 Bei herrlichem Herbstwetter entwickelte sich auf dem schönen Sportgelände des Teams vom Bodensee ein faires, aber letztlich einseitiges Spiel. Dem Gastgeber gelang in Halbzeit 1 ein sehr schöner Freistoßtreffer, bei dem Torspielerin Emma Reissner chancenlos war. Bei der Entstehung des Freistoßes war sie allerdings nicht ganz unbeteiligt. In Halbzeit 2 war sie bei einigen Aktionen zur Stelle, hatte bei einem Pfostentreffer etwas Glück, über- stand den Rest der Spielzeit aber ohne weiteren Gegen- treffer. Für ihren ersten Einsatz als Vertretung von Sara war das schon mal ganz gut. Ebenfalls zum ersten Mal dabei war Pia Schwegler. Pia überzeugte mit guter Laufleistung sowie mit gutem Pass- spiel. Unsere Stürmerinnen Greta Pohl, Luisa Weber und Leni Sorg agierten etwas zu weit im Mittelfeld und fehlten oft bei guten Angriffen im Zentrum. So standen heute nur ein Pfostentreffer von Luisa und eine gute Einschussmög- lichkeit von Greta als Chancen unserer Stürmerinnen zu Buche. Sara Jukic wurde heute zusammen mit Franziska Bayer schwerpunktmäßig in der Abwehrreihe eingesetzt. Beide machten ein gutes Aufbauspiel, hatten aber einen eher ruhigen Nachmittag. Dass es letztlich ein klarer Sieg wurde, war dann vor al- lem der Verdienst unserer starken Mittelfeldspielerinnen. Sophie Heilmeier erzielte nach 10 Minuten den Führungs- treffer. Es folgten jeweils 2 Treffer von Hedda Said und Vivienne Pogrzeba. Der letzte Treffer war dann schließlich Lena Füssl nach Zusammenspiel mit Hedda vorbehalten. Nach Abschluss der Vorrunde war dies der 6.Sieg im 6.Spiel unserer D-Mädels. Glückwunsch an unser D-Team, das die favorisierten Teams aus Tettnang und Ravens- burg hinter sich ließen. B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) : SV Un- terjesingen 0:7 Baindt verteidigt Platz 1 SV Wolfegg - SV Baindt 0:3 (0:2) Während vor der Saison noch heiß diskutiert wurde, ob der Kader des SV Baindts nicht zu groß sei, war Trainer Bernd Filzinger am Sonntagnachmittag froh um jeden fitten Spieler. Fischer und Knisel fehlten freizeitbedingt, Schimanowski verletzte sich im Training unter der Wo- che, Wetzel und Trautwein mussten erkrankt passen und auch Stürmer Dischl nahm aus gesundheitlichen Gründen erstmal auf der Bank Platz. Durch den angesprochenen breiten Kader, bekamen die mitgereisten Baindter Zu- schauer aber dennoch eine schlagkräftige Mannschaft auf dem hervorragenden Wolfegger Rasen zu sehen. Er- satztorwart Fabian Erb kam zu seinem Pflichtspieldebüt im Baindter Dress und auch Florian Vollmer und „Aushilfe“ Philipp Boenke kamen zu ihren ersten Startelfeinsätzen in dieser Saison. Die Baindter Mannschaft ließ sich von Beginn aber von diesen äußeren Umständen nicht beeindrucken und fand gut in die Partie hinein. Nach gut fünf Minuten kam Boen- ke das erste mal aus aussichtsreicher Position zum Ab- schluss, sein Versuch von der Strafraumkante war jedoch etwas zu unplatziert. Nur wenige Augenblicke später war es dann Yannick Spohn, der gefährlich im Strafraum auf- tauchte, seine abgefälschte Hereingabe küsste allerdings nur den Pfosten. Doch auch die Wolfegger kamen in der Anfangsviertelstunde über Kontersituationen immer wie- der gefährlich vors Baindter Tor, konnten daraus jedoch kein Kapital schlagen. Die Baindter wirkten insgesamt aber etwas wacher und konzentrierter und das zeigte sich auch in der 13.Minute. Ein schnell ausgeführter Freis- toß landete bei Sebastian Saile, der mit einem genauen Vertikalpass „Zehner“ Nico Geggier fand. Dieser machte es Saile nach und steckte den Ball vertikal in den Straf- raum zu Boenke durch. Der Baindter Stürmer hatte nur noch den Wolfegger Torwart vor sich, welcher den ers- ten Abschluss sehenswert mit dem Fuß parierte. Den Nachschuss verwandelte Boenke dann aber eiskalt und brachte den SVB damit verdient mit 0:1 in Führung. In der Folge wurde das Spiel zerfahren und hektisch, längere Ballbesitzphasen waren bei beiden Teams kaum zu erken- nen. In der 31.Minute musste dann auch noch der zuletzt formstarke Philipp Kneisl angeschlagen vom Feld; die taktische Umstellung Saile auf die frei gewordene rechte Mittelfeldposition zu beordern, sollte sich aber fünf Minu- ten später bezahlt machen. Spohn, nach eigener Aussa- ge „immer noch schnell auf den ersten Metern“, ließ auf der linken Seite zwei Gegenspieler stehen und spielte im Zentrum Boenke an, welcher die Kugel direkt auf rechts zu Saile weiterleitete. Der ehemalige Hirrlinger Starstür- mer zog aus spitzem Winkel direkt ab und überwand den Torwart in der kurzen Ecke - 0:2. Mit diesem Ergebnis ging es auch in die Halbzeitpause. Mit dem Beginn der 2.Halbzeit erhöhte der SVW nochmal deutlich die offensiven Bemühungen, der SVB hielt jedoch gut dagegen und ließ keine gefährlichen Chancen der Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Gastgeber zu. Das eigene Offensivspiel war zwar immer wieder von kleineren Ungenauigkeiten geprägt, dennoch hatte die Baindter Mannschaft gute Chancen die Führung auszubauen. So war es nach einer präzisen Flanke von Spohn, erst Boenke der im Fallen den Ball knapp über das Tor setzte und wenig später Lukas Walser, dessen Schuss von der Strafraumkante pariert wurde. In der 73.Minute sollte dann aber die Entscheidung fallen: Innenverteidi- ger und Kapitän Philipp Thoma schlug einen herausra- genden Diagonalball hinter die überraschte Wolfegger Abwehrkette, wobei Boenke genau auf diesen Pass ge- lauert hatte. „Flubbe“ trieb die Kugel bis in den Strafraum und schob dann überlegt ins lange Ecke zum 0:3 ein. Mit einer kompakten Defensive verwaltete der SVB in den Schlussminuten souverän die komfortable Führung und hätte sogar noch das 0:4 nachlegen können, ein Freistoß von Boenke landete aber nur an der Querlatte. Trotz der vielen Ausfälle und Umstellungen, zeigte der SVB am Sonntagnachmittag in Wolfegg eine sehr reife und abgeklärte Leistung. Gegen einen taktisch gut eingestell- ten Gegner konnten sich die Baindter immer wieder gute Chancen herauskombinieren, agierten defensiv sicher und siegten somit verdient mit 3:0. Am kommenden Sonntag begrüßt der SVB dann den SV Wolpertswende an der Klosterwiese, welcher bereits die Favoriten aus Haister- kirch und Reute besiegen konnte und somit auch für die Baindter zu einem unangenehmen Gegner werden könnte. SV Wolfegg II - SV Baindt II 0:1 (0:1) Nach der unglücklichen Niederlage der „Zweiten“ am vergangenen Wochenende, sollten am Sonntagmittag in Wolfegg wieder drei Punkte her. Der SVB II begann sehr engagiert und hatte nach 20 Minuten durch Max Schmidt die erste gute Chance, sein Abschluss landete allerdings nur an der Latte. In der 27.Minute belohnte sich die Baind- ter Mannschaft dann aber für ihre Bemühungen, nach einer Ecke von Jannik Küchler verlängerte Pascal Reich den Ball per Kopf ins Tor - 0:1. Bis zur Halbzeitpause er- spielte sich die „Zweite“ weitere gute Möglichkeiten und hatte durch Sam Robinson die 100-prozentige Chance auf das 0:2, ein Wolfegger Abwehrspieler rettete jedoch auf der Torlinie für den bereits geschlagenen Torwart. Auch defensiv zeigte der SVB II eine ansprechende Leistung und ließ dementsprechend in der 2.Halbzeit keine Zwei- fel mehr am knappen aber verdienten 0:1-Auswärtssieg aufkommen. Vorschau: Sonntag, 31.10.2021: 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Wolpertswende II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Wolpertswende TC Baindt e.V. Tennisplätze abräumen Heute, Fr., 29.10. um 14 Uhr und morgen Sa., 30.10. um 09:30 Uhr treffen wir uns zum Winterfestmachen der Anlage. Ich freue mich über viele Helfer*innen. Euer Technischer Leiter Taekwondo Baindt e.V. NEU ---Schnupperkurs---NEU Beim Taekwondo Baindt e.V. findet ab Ok- tober ein Selbstverteidigungskurs für Erwachsene und Anfängerkurs für Kinder und Jugend- liche statt. Vierwöchiges, kostenloses und unverbindliches Probetraining. Anmeldungen unter info@tkd-baindt.de Erwachsene: Donnerstag, 19.00 - 20.00 Uhr Blinden- schule/Turnhalle Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 Uhr 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 Uhr www.tkd-baindt.de Fördern Sie ihr Kind im Taekwondo Baindt e.V. Selbstvertrauen-Konzentration-Disziplin-Koordination Spaß & Fitness 4 Wochen kostenloses Probe-Training Einstieg jederzeit möglich Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 www.tkd-baindt.de Schützengilde Baindt Öffnung des Schützenhauses Liebe SportkameradInnen, ab dem 03. November ist das Schützenhaus wieder wöchentlich Mittwochs ab 19 Uhr für das Schießtraining geöffnet. Bitte beachtet: Im Schützenhaus gilt die 2G-Regel, d.h. der Zutritt ist nur Geimpften und Genesenen gestattet. Die Kontaktdatenerfassung erfolgt per Luca-App oder auf Papier. Wir freuen uns auf Euer kommen! Schützengilde Baindt Blutreitergruppe Sonntag, 07. November 2021, Leonhardsritt in Reute - Gaisbeuren Am Sonntag, den 07. November 2021, fin- det in Gaisbeuren der traditionelle Leon- hardsritt statt. Trotz Corona-Pandemie will die Blutreitergruppe Reute – Gaisbeuren diesen Flurritt zu Pferd abhalten. Wie jedes Jahr stellen sich die Reiter auf dem Dorfplatz in Gaisbeuren auf, die pünktlich um 13.00 Uhr mit der Pferdesegnung beginnt. Die Prozession führt am Flugplatz vorbei nach Möllen- bronn und über Reute zurück nach Gaisbeuren. Teilnehmer der Prozession werden gebeten einen An- wesenheitsnachweis, der beim Geschäftsführer Werner Elbs unter der Tel.-Nr. 07502-911515 bzw. e-mail: werner. elbs@hotmail.de angefordert werden kann, zum Ritt mit- zubringen. Was sonst noch interessiert Geglückter Stabwechsel beim Hospizverein Weingarten – Baienfurt – Baindt – Berg e.V. Neuer Vorstand wurde einstimmig gewählt Die Mitgliederversammlung des Hospizvereins hat unge- wöhnlicherweise erst im Oktober getagt, die Pandemie hat diese Verschiebung nötig gemacht. Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zunächst gab es einen vielfältigen Rückblick auf die letz- ten 1,5 Jahre. Diese Jahre waren gute Jahre – wenn auch immer wieder herausfordernd. Stets aber geprägt vom Ziel, Hospiz als Haltung und als Angebot in unsere Ge- sellschaft einzubringen. Diese Amtsperiode hat neben den normalen und alltägli- chen Themen eine Menge besondere Aufgaben bereitge- halten. Unerwartet vor allem das Arbeiten in einer Pan- demie mit den ständig neuen Erkenntnissen, aus denen sich Handlungsbedarf abgeleitet hat. Der Ambulante Hospizdienst hat sich in den letzten Jah- ren positiv weiterentwickelt. Den Verein als Träger mit- zuentwickeln hat der bisherige Vorstand als wichtige Auf- gabe gesehen und dafür gearbeitet. Auch die Suche nach neuen Vorständen und die Erarbei- tung einer neuen Satzung haben für Arbeit gesorgt. Die- se neue Satzung wurde von der Mitgliederversammlung nach einigen Nachfragen und kleineren Veränderungen verabschiedet. Nun stand ein Wechsel in der Vorstandschaft an, Prof. Dr. Michael Wissert und Karen Christensen haben aus persönlichen Gründen nicht mehr kandidiert. Auch Peter Karg als einer der Vertreter der Begleiter*innengruppe scheidet aus dem Vorstand aus. Die zweite Vertreterin, Hulda Renz, bleibt im Vorstand aktiv. Für den außerge- wöhnlichen Einsatz und die hervorragende Teamarbeit dankten Dorothea Baur und Carola Zweifel als hauptamt- liche Kräfte im Namen der Mitglieder herzlich und über- reichten Geschenke. Es ist geglückt, zwei neue Vorsitzende für die Ämter zu gewinnen, die beide mit hoher Motivation in das Amt ge- hen. Die Mitgliederversammlung hat sie mit großer Zu- stimmung gewählt. Künftig wird Herr Kurt Brust erster Vorsitzender sein, Frau Sabine Götz die zweite Vorsitzende. Für den Hospizverein sind die persönlichen und beruflichen Erfahrungen, die sie für das Engagement mitbringen ein großer Gewinn. Glücklicherweise gibt es im Amt der Schatzmeisterin Kon- tinuität, Frau Carmen Reiter wurde einstimmig im Amt bestätigt. Die zweite Vertreterin der Gruppe wird künftig Frau Barbara Kleinböck sein. So gerüstet geht der Hospizverein in das 21. Jahr des Be- stehens – das 20-jährige Jubiläum kann, ebenfalls pan- demiebedingt, erst 2022 gefeiert werden, dann sicher- lich umso freudiger und wieder mit vielen persönlichen Begegnungen. Neuer Vorstand Hospizbewegung, von links: Barbara Kleinböck, Hulda Renz, Kurt Brust, Sabine Götz, Carmen Reiter AIKIDO Neustart Nach längerer Corona-Pau- se startet Fudo Aikido e.V. endlich neu mit Aikido in Wolfegg! Aikido ist Budo, Bewegung, Entspannung...Yoga, Selbst- verteidigung, Kampfkunst und vieles mehr, das sich im Üben erschliesst. Für alle Interessierten bieten wir einen neuen Anfänger- und Schnupperkurs nach den Herbstferien an. Der Anfängerkurs ist kos- tenfrei und beginnt am Mitt- woch 10.11.2021 um 19:00 Uhr im Veranstaltungsraum des Naturwerk Samhof, Samhof 1, 88364 Wolfegg. Man kann jederzeit gerne auch später dazustoßen. Zum Start genügt übliche Trainigsbekleidung, später ist ein Judo- oder Karate-Anzug geignet. Bei weiterem Interesse gilt die aktuelle Vereinssatzung und es wird eine geringe Mitgliedsgebühr zur Kostendeckung erhoben. Fortge- schrittene Aikidoka sind allgemein zum Training und im Verein herzlich willkommen! Info im Web: aikido.fudo.de, per email: aikido@fudo.de, tel: 0 75 27-95 41 08 0, mobil: 01 51-15 58 71 32 Anmeldungen zum Training bitte vorab per email oder telefonisch an Dr. Hermann Marxer, Wolfegg. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Darmkrebs: Männer gefährdeter als Frauen Etwa jede achte Krebserkrankung betrifft den Darm. Männer sind hiervon häufiger betroffen als Frauen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Weltdarmta- ges am 7. November auf die Wichtigkeit einer regel- mäßigen Vorsorge hin. Darmkrebs entwickelt sich oft aus kleinen Schleimhau- tausbuchtungen (Polypen). Eine regelmäßige Vorsorge ist deshalb wichtig. Da die Erkrankung vor allem häufiger ab dem 50. Lebensjahr auftritt, werden ab diesem Alter besondere Vorsorgemaßnahmen empfohlen. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Ver- gleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher eine Darmspiegelung bereits ab dem 50. Lebensjahr angeboten. Alternativ hier- zu können sie zwischen 50 und 54 einmal im Jahr einen Stuhltest machen bzw. danach alle zwei Jahre. Frauen haben ab dem Alter von 55 Jahren Anspruch auf eine Darmspiegelung. Zwischen 50 und 54 Jahren können Frauen jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl durchführen lassen. Nach dem 55. Geburtstag können sie alle zwei Jahre den Stuhltest machen – es sei denn, sie entscheiden sich für die Darmspiegelung. Weitere Informationen bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/vorsorge. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Individuelle Reha bei Post-Covid Kurzatmigkeit, Konzentrationsschwäche, Erschöpfung, Muskelschwäche, Depression - die gesundheitlichen Be- schwerden nach einer überstandenen Corona-Erkran- kung können vielfältig sein. Die Deutsche Rentenversi- cherung (DRV) Baden-Württemberg kann Betroffenen helfen, wieder in den Alltag und den Beruf zurückzu- kommen. Mit einer individuell auf die Beschwerden zuge- schnittenen Rehabilitationsmaßnahme können Versicher- te eine »Post-Covid-Reha« erhalten. Die Antragstellung erfolgt schnell und unbürokratisch über die landesweiten Ansprechstellen für Prävention und Reha der DRV Ba- den-Württemberg. Betroffene erhalten in einer Reha-Klinik einen Behand- lungsplatz, der konkret auf die Symptome zugeschnitten ist: Neben Atem- und Ergotherapie werden unter an- derem Ausdauertraining, Krankengymnastik sowie bei Bedarf Psychotherapie angeboten. Die Behandlungen sollen dabei helfen, die körperliche Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen. Post-Covid-Rehabilitationen kommen sowohl für Betrof- fene in Frage, die dies als Anschlussheilbehandlung nach einem Klinikaufenthalt benötigen. Aber auch Genesene, die länger als zwölf Wochen nach einer Corona-Erkran- kung weiterhin krankgeschrieben sind, sollten sich an ihre behandelnde Ärztin oder ihren Arzt wenden und eine Post-Covid-Reha beantragen. Adressen und Telefonnummern der Ansprechstellen für Prävention und Reha in ihrer Nähe finden Interessierte unter www.drv-bw.de/ansprechstelle LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Würt- temberg und Staatliches Museum für Naturkun- de Karlsruhe Nachtfalter: Vergleich aktueller und historischer Da- ten bestätigen einen deutlichen Rückgang der Arten und des Bestands Insektenrepositorium – handfestes Archiv für die Entwicklung der Arten Selbst in den naturschutzfachlich hochwertigsten Gebie- ten des Landes gehen die Bestände der Nachtfalter be- reits seit Jahrzehnten zurück. Ein aktueller Vergleich von Daten des Insektenmonitorings der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit historischen Daten des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe be- legt diesen dramatischen Trend. LUBW-Präsidentin Eva Bell stellte die aktuellen Ergeb- nisse beim heutigen Pressetermin den Vertretungen der Landesregierung vor. Dr. Andre Baumann, Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und Dr. Claudia Rose, Leiterin der Abteilung Kunst im Ministerium für Wissenschaft, For- schung und Kunst Baden-Württemberg sind hierfür von Stuttgart nach Karlsruhe gekommen. Baumann: Harte Fakten zeigen massiven Rückgang der Insektenvielfalt „Die aktuellen Daten des Insektenmonitorings bestäti- gen unsere schlimmsten Befürchtungen: Die derzeitige Landwirtschaft im Ackerland und auch im Grünland leis- tet nicht den wirksamen Beitrag zum Schutz der biologi- schen Vielfalt, den wir brauchen und uns alle vorgestellt haben“, sagte Staatssekretär Baumann. „Aber die Moni- toringergebnisse zeigen auch geeignete Lösungsansätze auf: Schutzgebiete und Landschaften mit einem höheren Anteil von Biotope stärken die Insektenvielfalt.“ Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz würden die richtigen Maß- nahmen in enger Kooperation mit den Landwirtinnen und Landwirten ergriffen, hob Baumann hervor. „Wir sind auf dem richtigen Weg.“ Er lobte das Insektenmonitoring, das es bisher in keinem anderen Bundesland gebe. Der Staatssekretär sicherte im Namen des Umweltministeri- ums die Weiterfinanzierung des Projektes zu. Es sei zwin- gend notwendig, auf langfristige Datenreihen zurückgrei- fen zu können. Dies zeige auch die aktuelle Auswertung der Beprobung der Nachtfalter. Nur der Blick zurück kann die Gegenwart einordnen Bei der Interpretation der in den vergangenen zwei Jah- ren erhobenen Daten zu den Nachtfaltern bot die vom Naturkundemuseum Karlsruhe betreute Landesdaten- bank Schmetterlinge eine einmalige Chance. Für 25 Ge- biete ermöglichten die aktuellen Monitoringdaten zusam- men mit historischen Angaben einen Vergleich von zwei Zeitfenstern, die die vergangenen 50 Jahre abdecken. Rund 130.000 Datensätze flossen in die Analyse ein. Nachtfalter: deutlicher Rückgang der Artenvielfalt und der Individuen „113 der in Baden-Württemberg historisch belegten Nach- falter-Arten konnten auf den untersuchten Flächen nach dem Jahr 2000 nicht wiedergefunden werden. Gleichzei- tig kamen 65 neue Arten auf den untersuchten Flächen hinzu. Beide Trends zusammengenommen geht die Ar- tenvielfalt zurück. Besonders betroffen sind beispielswei- se die Feuchtgebiete in der Rheinebene“, fasste Bell die zahlreichen Daten zusammen. Das überraschendste Ergebnis ist jedoch ein Wechsel des Artenspektrums, dessen Ursachen derzeit von den beauftragten Fachleuten analysiert werden. Die Verbrei- Nummer 43 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 tung von über der Hälfte der Nachtfalter-Arten ist rück- läufig, während für ein Viertel der Arten eine Ausdehnung festzustellen ist. Bell erläuterte: „Zwar ist die Ausbreitung von einst seltenen Arten positiv, jedoch liegt darin auch ein Warnsignal. Der größte Teil von ihnen profitiert von den Temperaturanstiegen durch den Klimawandel. Die gefundenen Daten sind daher ein weiteres Anzeichen für den Klimawandel in Baden-Württemberg“. Ein weiterer negativer Trend ergab sich bei Betrachtung der Individuenzahlen der Nachtfalter. Vorsichtigen Schät- zungen zufolge erlitten diese Rückgänge von rund 25 %. Vögeln und Fledermäusen fehlt damit ein wichtiger Teil ihrer Nahrungsgrundlage. Eine Strategie zur Probensammlung für ein Monitoring mit Weitblick Diese eindeutigen Erkenntnisse für die Nachtfalter bereits vier Jahre nach dem Start des baden-württembergischen Insektenmonitorings war nur durch den Vergleich von his- torischen und im Monitoring mit vergleichbarer Methodik erfassten Proben möglich, darin waren sich alle Anwesen- den einig. „Die Sammlungen der Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart sind herausragend und Grundlage für eine Forschungsinfrastruktur, die bei- den Museen eine zentrale Rolle beim Thema Biodiversität zukommen lässt“, kommentierte Rose. Sie betonte: „Durch das Insektenmonitoring und eine langfristige fachgerech- te Lagerung der Proben mit einer zentralen Anlaufstelle am Naturkundemuseum Karlsruhe ermöglicht das Land Baden-Württemberg auch künftig Forschung zur Arten- vielfalt und zu den Folgen des Insektensterbens.“ Das Umweltministerium hat in Abstimmung mit dem Mi- nisterium für Wissenschaft und Kunst unter Einbeziehung der anwesenden Einrichtungen konzeptionelle Eckpunkte für ein sogenanntes Biodiversitätsrepositorium vorge- schlagen, um neben der Durchführung eines landesweiten Insektenmonitorings auch mit der Archivierung und Aus- wertung bundesweit mit gutem Beispiel voranzugehen. Hintergrundinformation Das im Jahr 2018 in Baden-Württemberg gestartete lan- desweite Insektenmonitoring ist ein zentrales Element des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt der Landesregierung in Baden-Württemberg. Es wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg koordiniert und gemeinsam mit den Staatlichen Museen für Naturkunde in Karlsruhe und Stuttgart sowie externen und zum Teil ehrenamtlich engagierten Artenexpertinnen und –experten umgesetzt. LUBW-Webseite: Insektenmonitoring https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/insektenmonitoring Herzliche Einladung zum Frühstücks-Treffen für Frauen e.V. „Was im Leben wirklich zählt“ Referentin: Doris Vöhringer Abendveranstaltung Freitag, 19.11.21 von 19.00-21.30 h Eintritt inkl. Abendessen: 16,50 € Kultur- u. Kongresszentrum Wgt. Eintritt nur mit 3-G Bitte Anmeldung bis 17.11.21: FFF.rv@web.de 0751/33434 (Fr. Egenrieder) 07529/2409 (Fr. Stiller) Doris Vöhringer ist gelernte Gemeindediakonin und Ju- gendreferentin, arbeitet als Unternehmerin im familie- neigenen Betrieb. Verbraucherzentrale BaWue Sparen für den Nachwuchs Informationsangebot der Verbraucherzentralen zum Weltspartag • Viele Finanzprodukte für Kinder sind ungeeignet • Kostenlose Onlineseminare und weitere Informationen unter https://www.vz-bw.de/node/52686. Auch in diesem Jahr sollen am Weltspartag die gut ge- füllten Spardosen wieder fleißig in die Banken getra- gen werden. Kinder werden mit Prämien für das Sparen belohnt und für Eltern und Großeltern halten die Ban- ken gleich verschiedene, angeblich maßgeschneiderte Anlageprodukte für den Nachwuchs bereit. Doch viele der angebotenen Finanzprodukte sind teuer und ungeeignet. Die Verbraucherzentralen informie- ren zum Weltspartag darüber, wie das Sparen für die Kleinen gelingen kann. Trotz niedriger Zinsen von aktuell 0,01 Prozent tragen viele Kinder ihr Erspartes anlässlich des Weltspartags oft auf das Sparbuch bei der örtlichen Bank oder Sparkas- se. Auf der Suche nach rentableren Alternativen werden Eltern häufig andere Produkte angeboten, die langfristig höhere Rendite und einen Schutz vor Inflation bieten sol- len. „Viele der angebotenen Produkte, wie beispielsweise Indexpolicen, Ausbildungsversicherungen, Bausparver- träge oder Aktienfonds sind aber in erster Linie wegen hoher Provisionen für die Vermittler lukrativ, nicht für die Kunden“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg. Als erstes gilt es, den Bedarf zu klären: Soll Geld für das Studium zurückgelegt werden oder für ein neues Fahrrad gespart werden? Oder geht es schon um die Finanzierung eines Eigenheims? Ist der Bedarf geklärt, können geeig- nete, kostengünstige Produkte ausgewählt werden. „Eine gute Investition ist auch eine in die Bildung des Nachwuch- ses, etwa indem Großeltern statt Geld auf ein Konto zu überweisen den Musik- oder Sportunterricht finanzieren“, so Nauhauser weiter. Informationsangebot der Verbraucherzentralen Anlässlich des Weltspartags bieten die Verbraucherzent- ralen mehrere kostenlose Online-Seminare „Sinnvoll Spa- ren für Kinder und Enkelkinder“ an. Die Termine, einen Podcast zum Thema und weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzent- rale unter https://www.vz-bw.de/node/52686. Bauernhausmuseum Wolfegg Saisonabschluss am Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg: Erlebnistag zum Thema „Ab in den Kel- ler! – Vorratshaltung“ und großer Marmeladen-Prämierung Mit einem spannenden Herbstferienprogramm und ei- nem Erlebnistag rund um die bäuerlichen Wintervorbe- reitungen schließt das Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben Wolfegg die Saison 2021 ab, bevor sich das Team zu Martini in die Winterpause verabschiedet. Hobbyköche aufgepasst! Am 07. November um 15.00 Uhr gibt es eine große Marmeladen-Prämierung. Jede und jeder kann sich dafür mit den selbstgemachten Marmeladen anmelden! Zum Saisonende wartet noch ein spannendes Erlebnispro- gramm auf große und kleine Museumsgäste. Unter dem Motto „Ab in den Keller! – Vorratshaltung“ zeigt das Mu- seum am 07. November unter anderem, wie früher Obst und Gemüse für den Winter haltbar gemacht wurden. Der Höhepunkt erwartet die Besuchenden am 07. No- vember schließlich um 15.00 Uhr: eine große Marmela- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 den-Prämierung! Jede und jeder kann sich dafür mit den selbstgemachten Marmeladen anmelden! Eine fünfköpfige Jury um den Bäckermeister Heinzel- mann verkostet mitgebrachte Marmeladen von insge- samt fünf Sorten - Himbeere, Aprikose, Erdbeere, Zwet- schge und Johannisbeere – und prämiert anschließend jeweils einen Sieger oder eine Siegerin. Auf die Gewinner warten spannende Preise! Interessierte Hobbyköche kön- nen sich mit ihrer selbstgemachten Marmelade bereits vorher über info@bauernhaus-museum.de oder telefo- nisch unter 07527/9550-0 für den Wettbewerb anmelden. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 31. Oktober 2021 Gästeführer: André Kappler Wald nützen oder schützen - Wege zwischen Natur- schutz, Holznutzung und CO²-Bindung Über die Nutzung des deutschen Waldes und das Fällen von Bäumen ist in den letzten Jahren eine hitzige Diskus- sion entstanden. Die Diskussion um die Klimaveränderung bringt weitere Verunsicherung, ob eine Nutzung des Wal- des überhaupt sinnvoll ist. In dieser Wanderung soll, an ei- nigen konkreten Beispielen, erläutert werden, wie Wege für die verschiedenen Anforderungen des Waldes gefunden werden können. Wie kann CO² gespeichert, unser benö- tigtes Holz bereitgestellt und dem Klimawandel werden? Die Wanderung dauert 2 - 2,5 Stunden und ist nicht für jüngere Kinder geeignet. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser letzten Führung im Jahr 2021 begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschus- senundseen.de Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Künstler und Kreative Bergatreute Zur diesjährigen Ausstellung „Augenblicke“ laden die Künstler und Kreativen (KUK) Ber- gatreute am Wochenende 30./31. Oktober (Samstag 17 Uhr Vernissage, Sonntag 10 – 18 Uhr) in die Schulmensa, Ortsmitte, herz- lich ein. Es werden Werke aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Handarbeit, Lyrik, Bildhauerei, Holz- kunst) präsentiert. Die Ausstellung wird umrahmt von einem kleinen Pro- gramm mit Musik (an der Drehorgel Anita Steinhauser) und stündlichen kurzen Darbietungen. Um Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Regeln wird gebeten. © Wolters/DEIKE 754R29R7 Lösung: Im NOVEMBER (Verb, Omen) ist der MARTINSTAG (Granit, Mast) Reimrätsel Was wird hier gesucht? Illustration: © von Poblotzki/DEIKE Buch- seiten- knick lang- same Gangart Rufname von Capone iraki- sche Währung Heilbe- hand- lung Lehre vom Gleich- gewicht Pas- sions- spielort in Tirol Schlag- waffe Reptil, Kriech- tier ein Buch der Bibel Berg- ein- schnitte kalte Süß- speise franz. Filmidol der 60er (Abk.) Initialen Heming- ways Spiel- karten- farbe argent. Provinz- hptst. (Santa ...) int. Kfz-K. Türkei preuß. Münz- gewicht Schreib- utensil Amts- tracht Steck- ling DEIKE 0122-A6-1 E D S T A T I K Illustration: © von Poblotzki/D EIKE B uch- seiten- knick lang- sam e G angart R ufnam e von C apone iraki- sche W ährung H eilbe- hand- lung Lehre vom G leich- gew icht Pas- sions- spielort in Tirol Schlag- w affe R eptil, K riech- tier ein B uch der B ibel B erg- ein- schnitte kalte Süß- speise franz. Film idol der 60er (A bk.) Initialen H em ing- w ays Spiel- karten- farbe argent. Provinz- hptst. (Santa ...) int. K fz-K . Türkei preuß. M ünz- gew icht Schreib- utensil A m ts- tracht Steck- ling D EIK E 0122-A 6-1 ED STATIK ERLNU LOKARE ESTHERC LOTUEHP HBLEISTIFT ROBESENKER Illustration: © von Poblotzki/DEIKE 755R84K1 Lösung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Theodore Segel- stange Nelson scheues Waldtier Bertha von männ- liches Wild- schwein Wangari Kleider- über- wurf beweg- liches Stau- werk Jitzchak Rufname von Crosby † Barack Zitter- pappel Sinnes- organ süd- amerika- nischer Kuckuck Theiß- Zufluss (Rumän.) große japani- sche Insel Geist- licher im Islam süd- deutsch: Haus- flur offene Feuer- stelle an- beißen, knab- bern Baby- kost Kfz-K. Dort- mund Rank- gewächs Martin (2 W.) Hülsen- frucht dt. Tanz- kapell- meister, † 1973 Pferde- zuruf: Links! Fremd- wortteil: entspre- chend Rasse Mutter Druck- vorstufe (Kw.) germa- nische Göttin bayrisch: nein Küsten- land- schaft in Vietnam fester, farb- loser Überzug nieder- ländisch: eins ugs.: sehr viele US- Filmstar (†, Doris) Gerät zur Kamm- herstel- lung Körper Nadia Shirin eh. italie- nische Währung (Mz.) Henry Prophet im A.T. Volks- stamm in Ruanda George C. räumlich einge- schränkt Tennis- verband (Abk.) Tenzin Haar- wuchs im Gesicht Desmond John asia- tischer Steppen- sturm latei- nisch: ich Schiffs- anlege- platz Kartoffel- sorte Haupt- stadt des Jemens Initialen der Hepburn antike Musik- halle Last- und Reittier heftiger Regen- schauer Teenager- Idol der 1950er (Paul) Naum- burger Dom- figur besitz- anzei- gendes Fürwort norweg. Pop- gruppe griechi- scher Buch- stabe japani- scher Wall- fahrtsort Lebens- bund orienta- lische Rohr- flöte kurz für: um das japan. Meile Kofi Albert Segel- boot- typ Frauen- name niemals Rufname der Perón † Bild von da Vinci (‚Mona ...‘) nach Art von (franz.) R R M R K M W R B AERZTE OHNE GRENZEN DEIKE 1720-0122 Foto: © Stotz/DEIKE 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Theodore Segel- stange N elson scheues W aldtier B ertha von m änn- liches W ild- schw ein W angari K leider- über- w urf bew eg- liches Stau- w erk Jitzchak R ufnam e von C rosby † B arack Zitter- pappel Sinnes- organ süd- am erika- nischer K uckuck Theiß- Zufluss (R um än.) große japani- sche Insel G eist- licher imIslam süd- deutsch: H aus- flur offene Feuer- stelle an- beißen, knab- bern B aby- kost K fz-K . D ort- m und R ank- gew ächs M artin (2 W .) H ülsen- frucht dt. Tanz- kapell- m eister, † 1973 Pferde- zuruf: Links! 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M eile K ofi A lbert Segel- boot- typ Frauen- nam e niem als R ufnam e der Perón † B ild von da Vinci (‚M ona ...‘) nach A rt von (franz.) RRMRKMWRB OBAMAESPEAUGEANI OHONSHUIMAMHBN ISADOTLUTHERKING ERBSEETTEHARANA VRLOFNRANNAMGA TERESAEENZIGILER LEIBMURADDUNANT ATPELIASS RBIYHUME EGOBARTBURAN YODEUMTRG AHITGUSS ETAEUERAHA SFIENUMSANNAN ZOESCHWEITZERTJALK NIEEVITALISAALA A ER ZTE O H N E G R EN ZEN D EIK E 1720-0122 Foto: © Stotz/D EIKE Lösung: Foto: © Stotz/DEIKE 755R82K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 43 MIETGESUCHE Adventszau er WINTERLICHE WOHNREZEPTE & WEIHNACHTLICHE DEKORATIONEN Bahnhofstraße 135 88427 Bad Schussenried 07583 - 27 95 · www.britsch.com 05. November bis 22. Dezember 2021 Antike Möbel, ausgesuchte weihnachtliche Dekorationen, Lichter, Kerzen und viele Geschenkideen erwarten Sie in unserer wunder- baren, großen und exquisiten Wohnwelt in Bad Schussenried. Öffnungszeiten: Mo – Fr 9 – 12 und 13 – 18 Uhr, Sa 10 –15 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch. 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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 15. Januar 2021 Nummer 2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Dankeschön für pflegende Angehörige In Zeiten von Corona wird alles Mögliche getan, um unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen. So musste das Frühstück für pflegende Angehörige 2020 leider ausfallen. Wir danken deshalb auf diesem Wege unseren pflegenden Angehörigen! Ihr selbstloses Tun, ist durch die sich ständig veränderten Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Pande- mie in den Hintergrund geraten. Und ist Ihre zu bewältigende Aufgabe schon anstrengend genug, so ist noch erschwerend hinzugekommen, dass coronabedingt weniger Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen und teilweise auch Tagespflegeangebote, wie beispielsweise die Betreuungsnachmittage, nicht stattfinden können. Für Sie kam es dadurch zu einer noch größeren Belastung. Auch die persönlichen Kontakte wurden einge- schränkt, so dass ein Austausch mit Menschen, die nicht zum engsten, persönlichen Umfeld gehören, nicht möglich ist. Ein ständiges abwägen, welche Kontakte kann ich halten und wie viel Gefahr und Unsicherheit setze ich mich und den zu Pflegenden aus, belastet darüber hinaus. Deshalb einfach DANKE für Ihren Einsatz im Verborgenen. Sie gehören zu der größten Gruppe der Pflegekräf- te, denn 70 % der zu unterstützenden Menschen werden von ihren Angehörigen gepflegt. Sie sind die Fachfrau und der Fachmann für Ihre Angehörigen! Auch für unsere Gesellschaft leisten Sie einen unschätzbaren Dienst, denn ohne Sie könnte unsere stetig älter werdende Gesellschaft nicht mehr versorgt werden. Für Ihren wertvollen Dienst am Menschen wünschen wir Ihnen Kraft, Ausdauer und Mut und danken von Herzen! Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Lebensräume „Für Jung und Alt“ Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021 Stand: 08.01.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kontaktbeschränkungen Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. NEU + Ausgangsbeschränkungen Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr): • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und wichtiger Ausbildungszwecke. • Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen. • Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Sorge- und Umgangsrecht. • Begleitung Sterbender und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen. • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. Gassi gehen oder füttern. • Besuch von religiösen Veranstaltungen. • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes. • Wahlkampfaktivitäten, wie Verteilung von Flyern, Plakatierungen oder Informationsstände nach behördlicher Genehmigung möglich. Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich: • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas. • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer weiteren, nicht im selben Haushalt lebenden Person. • Erledigung von Einkäufen. • Wahrnehmung von Dienstleistungen. • Behördengänge • Blutspendetermine Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office, sofern möglich. • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen, sofern nicht online auch in Präsenz durchführbar. • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien). • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen. Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen NEU • Kitas bleiben geschlossen. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung ab dem 18. Januar möglich. • Kein Präsenzunterricht an Grundschulen. Versorgung der Schüler*innen mit Lern- material durch die Lehrer*innen. Wenn die Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung ab dem 18. Januar möglich. • Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen werden eingerichtet. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Online- unterricht möglich. (Ausnahme für berufliche Ausbildungszwecke und Katastrophenschutz) Bildung & Betreuung NEU unterricht möglich. (Ausnahme für Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » • Wahrnehmung von Dienstleistungen. Einzelhandel Der Einzelhandel schließt bis zum 31. Januar. Lediglich Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet: Babyfachmärkte Bäckereien und Konditoreien Banken Drogerien Getränkemärkte Großhandel Hörgeräteakustiker Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf Lebensmittelmärkte Metzgereien Optiker Orthopädieschuhtechniker Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr Sanitätshäuser Tafeln Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Eine vollständige Liste finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Besonderheiten: • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Lieferdienste anbieten. • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene- konzepte vor Ort müssen eingehalten und Warteschlangen vermieden werden. • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin arbeiten. • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle Waren verkaufen, wenn die Produkte für den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen. Sollte das Sortiment der verbotenen Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit einer räumlichen Abtrennung lediglich die Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Regelung für offene Geschäfte: • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in. • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche. • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen. • Gesteuerter Zutritt. • Warteschlangen vermeiden. Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung (bis 20 Uhr) oder Lieferung. • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen. • Keine Isolation der Betroffenen. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen. • Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen. Veranstaltungen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen. • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. • Betriebsversammlungen. • Prüfungen und deren Vorbereitung. • Eheschließungen. • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe). • Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen, sowie dazugehörige Unterschriften- sammlungen. Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021 Stand: 08.01.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de NEU NEU Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Anlegen von Amphibiengewässern am Rande des Annaberg Naturschutzwart Walter Hohnheiser (rechts im Bild) mit Moritz Ott vom Landschaftserhaltungsverband und Bür- germeisterin Simone Rürup vor Ort am Annaberg, beim Anlegen eines Amphibiengewässers durch den Land- schaftserhaltungsverband. Amphibien gehören mittlerweile zur am stärksten bedroh- ten Artengruppe weltweit. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg setzt sich entschieden gegen diese Tatsache ein und ist dabei auf die Hilfe von enga- gierten Kommunen sowie von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. Die Ursachen für den Rückgang sind vielfäl- tig - Verlust von Lebensräumen und die Zerschneidung von Wanderrouten dürfte zu den Hauptursachen zählen. Bereits im Dezember 2019 und Februar 2020 konnten am Rande des Annaberg diverse Amphibiengewässer errichtet werden, die bereits jetzt von den Tieren ge- nutzt werden. Dank der großzügigen Unterstützung der Kreissparkasse Ravensburg konnten diese Maßnahmen realisiert werden. Gerne berät die Biodiversitätsstrategie Grundstückseigentümer bei der Anlage und Umsetzung von Laichgewässern im Offenland (keine Gartenflächen). Parksituation im Bereich der Zufahrt des Feuerwehrgerätehauses während der Öffnung des Wertstoffhofes Bei der Wertstoffannahme am letzten Freitag, den 08.01.2021 herrschten aufgrund des großen Personen- Dienstleistungen Geschlossen: Friseurbetriebe/Barbershops Hundesalons und ähnliche Einrichtungen Kosmetikstudios Kosmetische Fußpflegesalons Massage- und Wellnessbetriebe Nagelstudios Piercingstudios Prostitutionsgewerbe Sonnenstudios Tattoostudios Geöffnet sind medizinisch notwendige Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in den Bereichen: Ergotherapie Fußpflege/Podologie Logopädie Physiotherapie Rehasport Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen: Ateliers (Publikumsverkehr) Ausflugsschiffe Bibliotheken und Archive (Abholangebote im wissenschaftlichen Bereich möglich) Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Freizeitparks und Indoorspielplätze Kinos und Autokinos Kletterparks (drinnen und draußen) Konzerte und Kulturhäuser Krabbelgruppen Messen Museen und Ausstellungen Opern Spielbanken- und hallen Theater Tierparks Volksfeste o.ä. Wettannahmestellen Zirkusse Zoologische und botanische Gärten Geöffnet: Spielplätze im Freien Wandern und Spazieren Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer. • Kein Gemeindegesang. Sport Sport und Bewegung tagsüber alleine, mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehördenen Person im öffentlichen Raum sowie auf öffentlichen oder privaten weitläufigen Sport- anlagen oder -stätten im Freien erlaubt. Alle weiteren öffentlichen und privaten Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen: Fitnessstudios aller Art Schwimm- und Spaßbäder Skilifte und Gondeln Tanz- und Balettschulen Thermen und Saunen Vereinssportstätten Wettkampf-, Mannschafts- und Kontaktsportstätten Yogastudios Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet: Golfplätze Hundesportplätze Reitanlagen Tennisplätze Modellflugplätze Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts- räume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Abstand halten Hygiene praktizieren Alltagsmaske tragen Corona-App nutzen regelmäßig lüften Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021 Stand: 08.01.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 andrangs teilweise chaotische Zustände bei der Abgabe von Wertstoffen, aber auch bei der Zu- und Abfahrt vom Wertstoffgelände. Da die ausgeschilderten Parkflächen nicht ausgereicht ha- ben, wurde auch vor dem Feuerwehrgerätehaus geparkt. Bitte beachte Sie, dass in diesem Bereich ein absolutes Halteverbot gilt. Das Parken von Fahrzeugen - auch für nur einige Minuten - ist nicht erlaubt. Die Zu- und Ab- fahrt vom Feuerwehrgerätehaus muss jederzeit unein- geschränkt möglich sein. Bei Feuerwehreinsätzen zählt sprichwörtlich jede Sekunde. Es kann nicht angehen, dass bei einem Einsatz zuerst noch nach den Falschparkern gesucht werden muss. Der Gemeindevollzugsbedienstete wird zukünftig diesen Bereich verstärkt kontrollieren und Verstöße ahnden. Bitte verhalten Sie sich so, dass dies nicht notwendig wird. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2021 Sehr geehrte Damen und Herren, auch im Jahr 2021 wird die Mikrozensus-Befragung bei ei- nem Prozent der Haushalte in Deutschland durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Mit der Durchführung der Befragung sind die Statisti- schen Landesämter und von ihnen beauftragte und ge- schulte Erhebungsbeauftragte betraut. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das ganze Jahr erhoben. Über 1.000 Haushalte werden pro Woche in Ba- den-Württemberg befragt. Die ausgewählten Haushalte sind nach § 7 des Mikrozensusgesetzes auskunftspflichtig. Da sich auch in Ihrer Stadt/Gemeinde Haushalte befinden, die im Rahmen des Mikrozensus befragt werden, möch- ten wir Sie bitten, die hier hinterlegte Pressemitteilung in einem Ihrer nächsten Amtsblätter zu veröffentlichen. Mittels dieser Pressemitteilung bitten wir auch die Medi- en landesweit um die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Neben den Medien werden von uns auch die Polizeiprä- sidien über die Weiterführung des Mikrozensus im Jahr 2021 informiert, mit der Bitte um Weiterleitung an alle Polizeidienststellen. Bitte informieren Sie die Bürgerbüros beziehungsweise andere Bürgeransprechpartnerinnen und -ansprechpart- ner in Ihrer Gemeinde über diese Befragung. Es kommt immer wieder vor, dass sich betroffene Bürgerinnen und Bürger an die Gemeinde oder die Polizei wenden, mit der Frage, ob diese Befragung rechtmäßig ist. Daher ist es wichtig, dass alle Angesprochenen über die notwendi- gen Informationen verfügen, um diese Frage korrekt zu beantworten. Oft irritiert die Bürgerinnen und Bürger, dass Namen und Anschrift in den Anschreiben handgeschrieben sind. Dies ist durch die Stichprobe bedingt, in der zunächst Gebäude gezogen werden. Die Namen der betroffenen Haushalte werden erst von den Erhebungsbeauftragten vor Ort er- mittelt und aus Datenschutzgründen handschriftlich auf die Anschreiben geschrieben. Gerne können sich betroffene Haushalte bei Fragen di- rekt mit dem Statistischen Landesamt unter Telefon 0711 / 641 -2565 in Verbindung setzen. Weitere Informationen zum Mikrozensus sind auf der Mi- krozensus-Homepage des Statistischen Verbundes unter https://mikrozensus.de abrufbar. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben hat mit- geteilt, dass für die Fortschreibung des Regionalplans das Beteiligungsverfahren nach § 10 Abs. 1 Raumordnungsge- setz in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz durchgeführt wird (2. Anhörungsentwurf). Wie der Home- page des Regionalverbands zu entnehmen ist, findet auch die Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu statt. Die Unterlagen sind zur Einsicht und zum Herunterladen auf der Homepage des Regionalverbands eingestellt unter: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung- Regionalplan Wir verweisen bzgl. der Unterlagen, Termine und Fristen ausdrücklich auf die Homepage des Regionalverbands. Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 31.01.2021 – 04.02.2021 eine Abschlussübung „ILLER- SPRUNG“ JOINT PERSONNEL RECOVERY Anteil SERE durch. An der Übung nehmen ca. 55 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 5 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/ Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/ Einsatz von Diensthunden Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 16. Januar/Sonntag, 17. Januar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 16. Januar Welfen-Apotheke in Weingarten, Boschstraße 12, Tel.: (0751) 4 80 80 Sonntag, 17. Januar Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Klara Feser feierte am 09.01.2021 ihren 95. Geburtstag Frau Maria Quint am 11.01.2021 ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeis- terin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubi- lare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilarinnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegne- te Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Weihnachtsaktion „Sternenbaum“ Da die Kinder nicht wie sonst, in der be- sinnlich schönen Vorweihnachtszeit, die letzten gemeinsamen Tage des Jahres im Kindergarten genießen konnten, haben wir uns etwas ganz Besonderes für die Familien ausgedacht. Wir haben die Geschichte vom ,,Sternenbaum“ von Gisela Kölle als kleinen Laufpfad am Zaun des Kindergartens (beim Neubau) aufgehängt. In der Geschichte verursacht ein Sturm einen Stromaus- fall. Da erinnert sich ein alter Mann an das Weihnachten seiner Kindheit, an gemütliche Stunden am warmen Ofen, an Mutters Geschichten und an die selbstgebastelten Weihnachtssterne. Er holt sich Goldpapier und macht sich an die Arbeit. Die fertigen Sterne hängt er an einen Baum auf einem nahegelegenen Hügel. Die Sterne fun- keln in der dunklen Nacht ........ Wie die Geschichte weiterging, das durften die Eltern, mit Ihren Kindern am Zaun des Kindergartens selbstständig erkunden. Laufpfad von der Geschichte Vor dem Haupteingang des Neubau-Kindergartens ha- ben wir einen Christbaum aufgestellt. Dazu benötigten wir einen sehr großen Christbaum, den wir uns bei Familie Mohring aussuchen dürften und der dann extra für uns gefällt wurde. Für diese großzügige Christbaumspen- de bedanken wir uns ganz herzlich bei Familie Mohring! Auch beim Bauhof wollen wir uns auf diesem Wege be- danken für die tolle Unterstützung und Hilfe. Wie in der Geschichte wünschten wir uns, dass die Familien unseren Baum mit vielen leuchtenden Sternen erstrahlen lassen. Hierfür wurden in einer danebenstehenden Box fertig ausgeschnittene Sterne bereitgestellt. Sie durften diese Sterne beschriften – mit Wünschen (für sich selbst, für die Familie oder Freunde, oder besondere Menschen), mit Zitaten, mit Sprüchen- was Ihnen eingefallen ist, ganz nach Herzenslust. Wir waren völlig überwältigt, von der Vielzahl und Vielfalt, mit der unser Wunschbaum deko- riert und verschönert wurde. Schon nach kürzester Zeit hingen am Baum viele Wunschsterne und auch diver- ses Selbstgebasteltes. Ganz oft standen auf den Sternen Wünsche wie: ,,Gesundheit‘‘, ,,keine Masken mehr‘‘, ,,Bitte kein Corona‘‘, ,,Frieden auf der Welt‘‘.... Wünsche der Familien „In uns selbst liegen die Sterne unseres Glücks“ mit diesem Zitat von Heinrich Heine bedanken wir uns ganz herzlich bei den Familien für die große Beteiligung an dieser be- Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 sonderen Aktion und das Teilen der vielen verschiedenen Wünsche. Der Christbaum steht noch in seiner vollen Pracht zur Bewunderung vor dem Neubau-Kindergarten und wird bereits für unsere neue Aktion genutzt. Unser Sternenbaum Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bücherei Bücherei bleibt geschlossen Die Bücherei bleibt aufgrund des verlängerten Lockdown voraussicht- lich bis zum 30.1.2021 geschlossen. Ich wünsche den Lesern und Lese- rinnen ein gutes Neues Jahr, bleiben Sie gesund und dann hoffe ich auf ein Wiedersehen im Februar. Ute Lins Zusammenhalten - ABER Abstand halten Zur Information An die örtlichen Gewerbetreibenden und Unternehmen Die Broschüre „Aktiv in Baindt“ wird neu aufgelegt! In unserer Gemeinde sind wir sowohl als Bürgerinnen und Bürger, als Verein, als Gewerbetreibender oder Unter- nehmer aktiv. Wir tun unser Möglichstes, um das Leben in Baindt angenehm und attraktiv zu gestalten. Die Lebensqualität in Baindt soll für die Menschen, die hier leben in Form unserer neuen Broschüre „Aktiv in Baindt“ sichtbar werden. In der Broschüre werden Informationen über unsere Gemeinde, unsere Vereine und unser Gewer- be veröffentlicht. Es wäre sehr schön, wenn Sie als aktives Unternehmen die Erstellung unserer Broschüre unterstützen und Ihren Gewerbebetrieb oder Unternehmen präsentieren würden. Besonders gut eignen sich hierfür redaktionelle Formate, weil die Leserinnen und Leser so mehr über Ihr Unterneh- men erfahren. Herr Sterk von der Firma eigenart e.K. wird Sie über die Möglichkeiten der Unternehmenspräsentation beraten. Die Firma eigenart e.K. kümmert sich um die Gesamter- stellung der Broschüre, um die Gestaltung, den Druck und die Verteilung. Damit unsere Broschüre gut gelingt und wir in der Öf- fentlichkeit als liebenswerte und aktive Gemeinde wahr- genommen werden, freuen wir uns über Ihre Teilnahme. Wir wünschen Ihnen gute Geschäfte und viel Erfolg. Ihre Gemeindeverwaltung Vergiftete Katze in der Rosenstraße In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr wur- de im Bereich der Rosenstraße eine Katze vergiftet und musste zur Behandlung in eine Tierklinik gebracht wer- den. Die Eigentümer der Katze gehen nicht von der Tat eines „Katzen-Haters“ aus. Es ist wahrscheinlich, dass die Vergiftung durch ein Mäuse- bzw. Rattengift - (Al- pha-Chloralose) - herbeigeführt wurde. Dieses Gift wird in der jetzigen, kalten Jahreszeit ausgebracht und führt zur Bewusstlosigkeit und zum Erfrieren der Nager. Katzen können sich nicht nur durch direkte Aufnahme des Köders vergiften, sondern sehr wahrscheinlich auch, wenn sie die vergifteten Mäuse und Ratten fressen. Wenn sie vermuten, dass ihre Katze dieses Gift aufge- nommen hat, sollten sie sofort einen Tierarzt aufsuchen. Einen deutlichen Hinweis auf eine solche Vergiftung ha- ben sie, wenn sie die bewusstlose Katze neben einer to- ten, angefressenen Maus oder Ratte vorfinden. Regierungspräsidium Tübingen bietet 2021 landesweit Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an Information über Anmeldeschluss und Zulassungsvor- aussetzungen Wie in den Vorjahren bietet das Regierungspräsidium Tübingen auch im Jahr 2021 Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an. Anmeldungen nimmt das Regie- rungspräsidium Tübingen ab sofort entgegen. Zur Meisterprüfung zugelassen wird, wer eine Abschluss- prüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/-in ge- macht und danach mindestens zwei Jahre im Beruf gear- beitet hat. Ferner können an der Meisterprüfung Personen Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 teilnehmen, die eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben einer Meis- terin oder eines Meisters nachweisen. Darüber hinaus werden auch solche Interessenten zugelassen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise belegen, dass sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben. In der Regel bereiten sich die angehenden Meisterinnen und Meister durch einen berufsbegleitenden Vorberei- tungslehrgang auf die Prüfung vor. Unterschiedlichen Träger der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen wie bei- spielsweise die Fachschulen, Berufsschulen oder Ver- bände bieten die Vorbereitungskurse an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg an. Die Teilnahme an einem solchen Kurs ist nicht Zulassungsvoraussetzung, wird aber dringend empfohlen. Das Anmeldeformular für die Prüfung und weitere Infor- mationen sind auf der Internetpräsenz des Regierungs- präsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttem- berg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Hauswirtschaft/ hauswirtmei/hwm-anm-pruef.pdf abrufbar. Anmeldun- gen für den Prüfungsstandort Fachschule für Landwirt- schaft - Fachrichtung Hauswirtschaft Bad Waldsee im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg müs- sen bis spätestens Donnerstag, 25. März 2021 eingegan- gen sein. Anmeldeschluss für die Prüfungsstandorte Justus-von-Liebig Schule Aalen, Mildred-Scheel-Schule Böblingen, Edith-Stein-Schule Freiburg und Peter-Bruck- mann-Schule Heilbronn im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Würt- temberg ist der Montag, 14. Juni 2021. Die Anmeldungen müssen an das Referat 31 des Regierungspräsidiums Tü- bingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen gerich- tet werden. Im Anschluss teilt das Regierungspräsidium Tübingen die Prüfungstermine mit. Hintergrundinformation: Bei genügend Interessenten starten im Frühjahr 2021 an der Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupfer- zell, Ansprechpartnerin Frau Großkinsky, und im Herbst 2021 an folgenden Standorten neue Vorbereitungskurse: • Justus-von-Liebig Schule Aalen, Ansprechpartnerin Frau Mohr • Mildred-Scheel-Schule Böblingen, Ansprechpartnerin Frau Bauser • Edith-Stein-Schule Freiburg, Ansprechpartner Herr Kugel • Peter-Bruckmann-Schule Heilbronn, Ansprechpartner Herr Weinstock, • DHB - Netzwerk Haushalt Ortsverband Mannheim e.V., Ansprechpartnerin Frau Hahl • Fachschule für Landwirtschaft - Fachrichtung Hauswirt- schaft Bad Waldsee, Ansprechpartnerin Frau Weiland Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Aus- und Fortbildung im Beruf Hauswirtschafter/in zuständig. Es organisiert daher auch die Meisterprüfung in diesem Beruf zentral für ganz Baden-Württemberg. Bei der Meisterprüfung werden neben Fachwissen Auf- gaben aus den Bereichen geprüft, die in hauswirtschaft- lichen Führungspositionen zentrale Bedeutung haben. Zu nennen sind insbesondere: Betriebswirtschaft; Analysie- ren von Betriebssituationen; Entwickeln und Umsetzen von Unternehmenszielen und Konzepten; Umsetzen der berufsbezogenen rechtlichen Vorgaben; Anwenden von Instrumenten des Qualitäts- und Kostenmanagements; Berufs- und Arbeitspädagogik, Mitarbeiterführung. Wichtige Frist für Solar anlagen & Co läuft Ende Januar ab Besitzerinnen und Besitzer müssen ihre Anlage bis Ende Januar in ein bundesweites Register eingetragen – sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, muss einen wichtigen Termin beachten: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen im neuen „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur an- gemeldet werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland wie Solar- und Bio- gasanlagen, Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerke. Besitzerinnen und Besitzer im Netzgebiet der Netze BW, die noch nicht tätig wurden, werden in diesen Tagen noch- mals angeschrieben und auf die Anmeldepflicht aufmerk- sam gemacht. Ist die Anlage am Stichtag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen: Die Netzbetreiber dürfen erst dann wieder Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Re- gistrierung nachgeholt wurde. Die Registrierung erfolgt über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetzagen- tur unter www.marktstammdatenregister.de. Die dabei erforderlichen Daten stellt die Netze BW schriftlich oder online zur Verfügung. TWS weiterhin erreichbar Kundenservice telefonisch und online – Energie- und Wasserversorgung gewährleistet Das Kundenzentrum der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) in der Ravensburger Schussenstra- ße 22, sowie das Büro in Weingarten in der Gerberstraße 7 bleiben bis mindestens Ende Januar für den Publikums- verkehr geschlossen. Dennoch ist die TWS weiterhin für ihre Kunden da - telefonisch und online. Wo personelle Präsenz notwendig ist, wird unter besonderen Hygie- nevorkehrungen gearbeitet. Das gilt insbesondere für die technischen Kräfte der TWS Netz und deren Bereit- schaftsdienst, die dafür sorgen, dass Strom, Gas, Wärme und Trinkwasser auch in schwierigen Zeiten zuverlässig in die Haushalte kommen. Die Teams arbeiten zeitlich und räumlich versetzt. So erhöht der Netzbetreiber die Ein- satzsicherheit aller wichtigen Funktionen vor allem in der Technik. Planbare Arbeiten in den Versorgungsnetzen wie beispielsweise Zählerwechsel werden verschoben. Haus- halte und Betriebe, denen diese Maßnahme angekündigt war, erhalten zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Terminvorschlag. Außerdem werden bis auf Weiteres kei- ne Ablesungen beim Kunden vor Ort durchgeführt. Die Kunden, deren Ablesung der Verbrauchszähler in nächs- ter Zeit ansteht, informiert die TWS Netz direkt per Post. Die Ablesung durch den Kunden selbst kann dann online unter www.tws-netz.de/zaehlerstand erfolgen. Das Service-Team der TWS ist telefonisch Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag zwischen 8 Uhr und 15 Uhr unter 0751 804-4980 zu erreichen. Die TWS bittet um Verständnis, sollten Kunden und Geschäfts- partner häufiger als sonst auf ein Besetztzeichen stoßen. Im Kundenportal unter www.tws.de sind rund um die Uhr Adressänderungen, die Eingabe von Zählerständen und Produktwechsel möglich. Telefonsprechstunde des Fortbildung-Netzwerks Demenz im Landkreis Ravensburg Bedingt durch die Einschränkungen im Rahmen der Co- rona-Pandemie mussten die geplanten Veranstaltungen des Fortbildung-Netzwerk Demenz im Herbst 2020 abge- sagt und der Start im Frühjahr 2021 erneut verschoben Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 werden. Alternativ bietet das Fortbildung-Netzwerk De- menz nun eine telefonische Sprechstunde für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige an. Beantwortet werden Fragen zum Krankheitsbild Demenz und dem Umgang mit herausforderndem Verhalten sowie zu Kom- munikations- und Aktivierungshilfen. Die Telefonaktion findet im Zeitraum vom 13.01.2021 bis 03.03.2021, immer mittwochs von 9.30 Uhr – 13.00 Uhr statt. Sie erreichen die Ansprechpartnerin, Frau Marion Müller, unter der Ruf- nummer 0751/7601-2040. Ab 12.4.2021 sind unter Vorbe- halt wieder Veranstaltungsreihen geplant. Information und Anmeldung unter: www.zfp-web.de/unternehmen/ netzwerkdemenz oder marion.mueller@zfp-zentrum.de . „Im Kontakt mit pflegenden Angehörigen erfahre ich im- mer wieder, wie belastend die Situation für viele Ange- hörige von Menschen mit Demenz ist. Durch Beschrän- kungen in der Corona-Pandemie reduzieren sich sowohl Entlastungs- oder Betreuungsangebote, als auch die Möglichkeit eines persönlichen Austausches. So häufen sich Überlastungssituationen“, berichtet Marion Müller, Leiterin des Fortbildung-Netzwerks Demenz. „Wir hoffen mit dem Angebot pflegende Angehörige in dieser her- ausfordernden Zeit ein Stück begleiten und entlasten zu können“, ergänzt Andrea Müller, Sozialplanerin Altenhilfe im Landratsamt Ravensburg. Das Fortbildung-Netzwerk Demenz bietet für pflegende Angehörige sowie Mitwirkende in ehrenamtlichen Diens- ten im Landkreis Ravensburg regelmäßig kostenfreie Ver- anstaltungen zum Thema „Demenz“ an. Es ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg und des ZfP Südwürttem- berg am Standort Weissenau. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf das bereits bestehende kostenlose Beratungstelefon der Alz- heimer Gesellschaft Baden Württemberg e.V., Selbsthilfe Demenz, Telefon: 0711/ 248496-63, Mail: beratung@alzheimer-bw.de. Landratsamt Ravensburg Start der Kreisimpfzentren im Land verzögert sich um eine Woche – Terminvergabe ab dem 19. Januar 2021 Wie das Sozialministerium heute mitteilt, verzögert sich der Start der Kreisimpfzentren in Baden-Württemberg um eine Woche. Die aktuell in Auslieferung befindliche Impfstofftranche soll noch einmal ausschließlich an die Zentralen Impfzentren geliefert werden, sodass die Krei- simpfzentren nun erst am 22. Januar 2021 an den Start gehen können. „Das ist eine schwierige Nachricht für die Menschen in unserem Landkreis“, kommentiert Landrat Harald Sievers die Pressemitteilung des Sozialministeri- ums. „Beide Zentralen Impfzentren des Landes in Tübingen und Ulm liegen am Rand des Regierungsbezirks und damit deutlich entfernt vom südlichen Oberschwaben. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind daher besonders auf den Start des Kreisimpfzentrums in der Oberschwabenhalle in Ravensburg angewiesen“, so Sievers weiter. Das Krei- simpfzentrum wurde mit Unterstützung zahlreicher ehren- amtlicher Kräfte des THW, der Feuerwehren und der Hilfs- organisationen innerhalb von drei Wochen geplant und realisiert. „Allen Beteiligten gilt mein herzliches Vergelt‘s Gott“, dankt Harald Sievers den Helferinnen und Helfern. Eine Impfung erfolgt nur mit Termin. Wer in der Startpha- se impfberechtigt ist, steht auf der Homepage des Sozial- ministeriums. Die Anmeldung von Impfberechtigten kann ab dem 19. Januar 2021 telefonisch über die zentrale Tele- fonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Fest- netz anrufen) oder online unter www.impfterminservice. de erfolgen. Eine Terminvereinbarung über den Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim Kreisimpfzentrum ist nicht möglich. Bei der Anmeldung werden gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung vergeben. Für den administrativen und logistischen Betrieb des Krei- simpfzentrums hat der Landkreis Personal gesucht und in den vergangenen Wochen zahlreiche Unterstützungsan- gebote erhalten, sodass derzeit kein weiterer Personalbe- darf besteht. Medizinisches Fachpersonal, insbesondere impfberechtigtes, wird aber weiterhin dringend gesucht und kann sich gerne direkt bei der Kassenärztlichen Verei- nigung Baden-Württemberg melden unter www.kvbawue. de/praxis/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2/impfzent- ren-mitarbeit/ . Da für das medizinisches Fachpersonal das Land Baden-Württemberg verantwortlich ist, erfolgt dessen Anstellung nicht durch den Landkreis, sondern durch das Sozialministerium. „Auch wenn sich der Start des Kreisimpfzentrums auf- grund der Entscheidung des Landes leider verzögert, werden Mitte nächster Woche die ersten Impfungen im Landkreis Ravensburg stattfinden. Das Zentrale Impfzen- trum in Ulm hat uns heute darüber informiert, dass eines seiner mobilen Impfteams am kommenden Mittwoch im Allgäu mit der Impfung in Pflegeheimen beginnen wird“, berichtet Landrat Harald Sievers weitere Neuigkeiten des heutigen Tages. Bis zum 25. Januar 2021 will das mobile Impfteam aus Ulm danach in neun weiteren Pflegehei- men im Landkreis Ravensburg Impfungen durchführen. Landwirtschaftsamt Ravensburg Zwei-stündige Fortbildungen zur Sachkunde im Pflan- zenschutz: Online-Veranstaltungen am 20.01., 16.02. und 23.02.2021 Kreis Ravensburg – Situationsbedingt bietet das Land- wirtschaftsamt Ravensburg Anfang 2021 jeweils von 13:30 Uhr bis 16 Uhr mehrere Fortbildungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz als Web-Seminar an. Es werden aktuelle Informationen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz mit Sachkundefortbildung (nach § 9 Absatz 4 PflSchG) ver- mittelt. Für jeden Termin sind unterschiedliche Schwer- punktthemen geplant. Schwerpunkt „Grünland und Feldfutterbau“ am 20. Ja- nuar mit Vorstellung des Projekts „KleeLuzPlus: Einheimi- sche Eiweißträger und Produktionstechnik im Kleegras- anbau“ (Philip Köhler und Willi Wurth, LAZBW Aulendorf), und den Themen „Unkräuter & Grünlandverbesserung“ (Werner Sommerer, LA RV) sowie „Pflanzenschutzrecht & Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität“ (Dominik Mansmann, LA RV). Schwerpunkt „Ackerbau“ am 16. Februar mit den The- men „Reduktionsstrategie im Pflanzenschutz des Landes Baden-Württemberg“ (Wilfried Beck, LTZ), „Neuigkeiten zum Pflanzenschutzrecht“ (Dr. Peter Knuth; RP Tübingen) sowie „Das neue Biodiversitätsstärkungsgesetz“ (D. Mans- mann, LA RV). Schwerpunkt Ackerbau am 23. Februar mit den Themen „Methoden zur Pflanzenschutzmittelreduktion & Feldhy- giene im Maisanbau“ (Tobias Bahnmüller, RP Tübingen) und „Fruchtfolge im ökologischen Landbau und Übertrag- barkeit auf den konventionellen Ackerbau“ (Henrik Held, LA RV) und „Pflanzenschutzrecht & Integrierter Pflanzen- schutz in Schutzgebieten“ (Dominik Mansmann, LA RV) vor. Die Web-Seminare richten sich an alle interessierten Landwirte und Sachkundepflichtigen, insbesondere an diejenigen, die in ihrem aktuellen Fortbildungszeitraum noch keine Pflichtfortbildung zur Sachkunde im Pflanzen- schutz besucht haben. Sie benötigen insgesamt 4 Stunden für einen Fortbildungszeitraum. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Für den Erhalt der 2-stündigen Teilnahmebescheinigung wird die Anwesenheit in Intervallen durch Präsenzfragen abgefragt. Anmeldungen mit den Angaben Veranstal- tung, Adresse, Kontaktdaten, Email und Geburtsdatum werden bis spätestens jeweils 1 Woche vor Veranstal- tungsbeginn per E-Mail an la@rv.de erbeten. Fragen zur Veranstaltung bitte unter Tel. Nr. 0751/85-6010. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Weiterbildung von Beschäftigten: Sammelantragsverfahren erleichtert den Antrag Ab dem ersten Januar können Arbeitgeber gebündelt und damit leichter den Antrag für Weiterbildungen von mehreren Beschäftigten stellen. Arbeitgeber erhalten ab Januar 2021 die Möglichkeit zu einem Sammelantrag. Damit können sie die Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere Beschäftigte mit einem Antrag beantragen. Die Förderleistungen wer- den als eine Gesamtleistung bewilligt. Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde das Qualifizie- rungschancengesetz, in dem die Weiterbildung Beschäf- tigter geregelt ist, weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat darin auch die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Wei- se vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiter- bildung in einem Engpassberuf anstreben, nochmals ver- bessert. Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten können die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt um bis zu fünfzehn Prozent erhöht werden. Diese zusätzliche Förderleistung wurde auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet. Damit sollen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten bei der Bewäl- tigung schwieriger struktureller Anpassungsprozesse ge- stärkt werden. Das Angebot zur Weiterbildung kann auch dazu beitragen, Fachkräfte an den eigenen Betrieb zu bin- den oder neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen zu qualifizieren. Für Betriebe, die bei der Planung und Umsetzung betrieb- licher Weiterbildung Unterstützung wünschen, bietet der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit umfassende Beratung und Unterstützung. Weitere Informationen finden Sie im Mediendienst der Bundesagentur für Arbeit. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Arbeitswertnachweis 2020 Daten an LBG bis 11. Februar melden Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bittet alle Unternehmer, deren Beitrag nach dem Ar- beitswert berechnet wird, ihren Arbeitswertnachweis bis zum 11. Februar 2021 an sie zu übermitteln. Dies ist auch online möglich. Mit dem Formular, das die LBG bereits an alle betroffe- nen Unternehmer verschickt hat, sind folgende für die Beitragsberechnung erforderlichen Daten aus dem Jahr 2020 zu melden: • Anzahl der vom Unternehmer, Mitunternehmer, Gesell- schafter, Ehegatten (bzw. eingetragenen Lebenspart- ner) geleisteten Arbeitstage, • Anzahl der von Beschäftigten und Aushilfen geleis- teten Arbeitsstunden und dem von ihnen erzielten Bruttoarbeitsentgelt, • Anzahl der Arbeitstage von unentgeltlich mitarbeiten- den Familienangehörigen, • Anzahl der Arbeitsstunden von Praktikanten und „1-Eu- ro-Jobbern“ mit dem errechneten Mindestentgelt, • Anzahl der ehrenamtlich Tätigen. Übers Extranet schnell, sicher und portofrei Gartenbau-Unternehmen können ihre Daten auch im In- ternet über das Extranet der SVLFG melden. Berechtigte finden ihre Zugangsdaten auf dem zugesandten Formu- lar. Wer sich bereits einen Zugang in den Vorjahren ein- gerichtet hat, kann diesen weiterhin nutzen. Auf der Internetseite www.svlfg.de findet man in der Fuß- zeile die Rubrik „Extranet“. Nach dem Anklicken erscheint die Anmeldemaske „Extranet Login“. Dort stehen auch alle weiteren Erläuterungen zur Meldung. Sollte der Arbeitswertnachweis nicht bis zum 11. Februar 2021 eingegangen sein, wird die LBG den Beitrag schätzen. Schneeschippen von der Steuer absetzen So beteiligen Sie das Finanzamt an den Kosten für den Winterdienst! Während sich die meisten Kinder über den Schnee freu- en, macht er den Erwachsenen oft mächtig Arbeit. Denn viele Mieter und Hauseigentümer trifft dann wieder die Räumpflicht auf Wegen und Straßen. Manchem Steuer- zahler ist das frühe Aufstehen und der Griff zur Schnee- schaufel jedoch zu mühsam oder er kann es aus gesund- heitlichen Gründen nicht mehr. Was viele nicht wissen: Wird ein Dritter mit den Arbeiten beauftragt, lassen sich diese Kosten steuerlich absetzen. Eigentümer, aber auch Mieter, die für die Schneebeseitigung auf privatem oder öffentlichem Gehweg vor dem Haus zahlen, können die Kosten in der Einkommensteuererklä- rung als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, macht der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich. Insgesamt werden für solche Dienstleistungen 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr, steuerlich berücksichtigt. Zahlt der Bürger beispielsweise 600 Euro für das Kehren des Gehweges vor dem Haus, so lassen sich mit dem Steuerbonus bis zu 120 Euro Steuern sparen, rechnet der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg vor. Vor- aussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Räumdienst eine Rechnung ausgestellt hat und der Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen wurde. Weitere Informationen zur steuerlichen Geltendmachung von Leistungen im Haushalt können beim Bund der Steu- erzahler Baden-Württemberg unter der kostenfreien Ruf- nummer 0800/0767 778, Stichwort Ratgeber Nr. 43, an- gefordert werden. Ratgeber „Steueränderungen 2021 und aktuelle Steuertipps“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg Im Jahr 2021 wird mit dem Abbau des Solidaritätszu- schlags begonnen. Das Jahr beginnt mit Entlastungen für viele Steuerzahler. Damit wird endlich eine langjäh- rige Forderung des Bundes der Steuerzahler in Angriff genommen. Welche Steuerzahler davon profitieren und wie hoch die Ersparnisse ausfallen, erfahren sie in dem neuen kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2021 und aktuelle Steuertipps“ des Bundes der Steuerzahler, der die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht leicht ver- ständlich und anhand vieler Beispiele erläutert. Auch zum Thema Home-Office bietet der Ratgeber wert- volle Tipps. Denn der Gesetzgeber hat die Home-Of- fice-Pauschale eingeführt, die rückwirkend zum Jahr 2020 wirkt. Der Ratgeber verrät, was dabei zu beachten ist. Fortsetzung Seite 12 Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 1. F 2 . 3. 4. 5. 6. Nutri-Score Botschaft auf den ersten Blick Wie Nutri-Score funktioniert: Ausgewogenes oder unausgewogen. Für die Berechnung werden günstige Nährstoffe, die man reichlich zu sich neh- Ist dieses oder jenes Fertigprodukt ei- gentlich gesund oder nicht? Diese Frage stellt sich im Supermarkt immer wieder neu, wenn man ins Regal greift. Nähr- werttabelle und Zutatenliste auf der Verpackung sind selten klar und ver- ständlich, oft ohnehin nur mit der Lupe zu entziffern. Nun ist der Weg frei für ein Farb- und Buchstaben- system, das schnell er- kennen lässt, ob die Ware gesund oder eher ungesund ist: der Nutri-Score. ast zwei Drittel der Männer, mehr als die Hälfte der Frauen und 15 Prozent der Kinder hierzulan- de sind übergewichtig. Oft liegt das an ei- ner falschen, weil zu einseitgen Ernährung: zu viel Zucker, zu viel Fett oder Salz. Damit Verbraucher beim Einkauf ihres Essens ge- sund von ungesund unterscheiden können, dürfen Hersteller von nun den sogenannten Nutri-Score für ihre Produkte nutzen. Mit einer 5-stufigen Farbbuchstabenkombinati- on, vom dunkelgrünen A bis zum roten E, lässt sich die Nährwertqualität verschiedener Lebensmittel wie Tiefhühlpizza, Frühstücks- flocken oder Fruchtjoghurt auf einen Blick vergleichen. Innerhalb einer Produktgruppe trägt eine Ware, die mit hellgrünem „B“ be- wertet wird, eher zu einer gesunden Ernäh- rung bei als ein Produkt mit orangem „D“. Nutri-Score: Beispiel Getränke Auch für Getränke bewertet der Nutri- Score die darin enthaltenen Nährstoffe – positive wie negative: Ein Apfelsaft würde z.B. mit einem gelben „C“ bewertet, da dieser zwar viel Frucht enthält und damit auch günstige Nährwerte, aber mit 110 Gramm je Liter auch extrem viel Zucker. Dagegen bekäme eine Coke light ein „B“. Wie das? Ganz einfach: Das Produkt ist zuckerfrei und enthält gar keine Nährwerte – weder günstige noch ungünstige. Normale Cola enthält ähnlich viel Zucker wie Apfelsaft, aber anders als Saft keinerlei gesundheitsfördernde Bestandteile. Coca- Cola würde mit rotem „E“ gekennzeichnet. Quelle Foodwatch: https://kurzelinks.de/mje9 Für den Nutri-Score spricht, dass er wis- senschaftlich getestet und in der Praxis be- reits erprobt ist. Frankreich nutzt dieses La- bel schon seit 2017 auf freiwilliger Basis. Laut einer Umfrage wird die farbige Skala von 91 Prozent der französischen Bevölkerung be- fürwortet, 87 Prozent sagen sogar, der Nutri-Score solle zur Pflicht für Lebensmittelher- steller werden. Leider ist diese Art der Lebens- mittelampel nun auch in Deutsch- land nur freiwillig. Für ein verbind- liches System, an das sich auch alle auslän- dischen Produzenten halten müssten, wäre eine EU-weite Regelung not- wendig. Das Interesse deutscher Hersteller an dem Logo ist noch gering. Stand Novem- ber 2020 sollen sich erst 58 Unternehmen aus Deutschland „für die Verwendung des Nu- tri-Scores bei der für den Nutri-Score zustän- digen Markeninhaberin, der Santé publique France, registriert“ haben, teilt das Bundeser- nährungsministerium (BMEL) mit. Süßstoffe gesunder Zuckerersatz? Es ist wichtig, dass sich jetzt viele Unterneh- men beteiligen und andere nach und nach mitziehen, damit die einfache Kennzeich- nung langfristig wirklich flächendeckend eingesetzt wird. Indes müsse die Bundes- regierung dafür sorgen, „dass der dahinter- stehende Algorithmus regelmäßig überprüft und angepasst wird“, fordert die frühere grüne Verbraucherschutzministerin Renate Künast, „damit beispielweise der Einsatz von Süßstoffen oder Geschmacksverstär- kern nicht belohnt wird“. Auch Foodwatch rät von süßstoffgesüßten Getränken ab. Sie seien „keine gesunden Durstlöscher, denn Süßstoffe fördern die allgemeine Süßgewöh- nung“, warnt die Verbraucherschutzorgani- sation. Bei der Berechnung des Nutri-Scores für Getränke sollte die Verwendung von Süßstoffen zu einer Abwertung führen. Die Nutri-Score-Bewertung stimmt mit den zehn Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bei den allermeisten Pro- dukten überein. Lebensmittel, deren Verzehr die DGE empfiehlt, würden auch vom Nutri- Score als die bessere Wahl eingestuft. (tb) https://www.dge.de/ernaehrungspraxis/ vollwertige-ernaehrung/10-regeln-der-dge/? men sollte, mit ungünstigen, die nur in ge- ringen Mengen benötigt werden, verrech- net. Positiv zu Buche schlagen Ballaststoffe, Eiweiße, Obst und Gemüse, negativ bewer- tet werden gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz. Der Nutri-Score bezieht sich jeweils auf 100 g oder 100 ml eines Lebensmittels. Von A bis E. Das Ergebnis wird in eine fünfstufige Farbskala, die mit den Buchstaben A-E hinterlegt ist, über- setzt. Eher ausgewogene Produkte erhalten ein dunkelgrünes A oder hellgrünes B, im mittleren Bereich gibt es ein gelbes C und eher unausgewogene Produkte wie Süßwa- ren oder fettige Snacks bekommen ein oran- genes D oder gar ein rotes E. Auf einen Blick. Der Nutri-Score spricht keine Verbote aus. Sondern er hilft – insbesondere bei verarbeiteten Pro- dukten wie Fruchtjoghurts, Tiefkühlpizzen oder Frühstücksflocken – auf einen Blick das ausgewogenere Produkt zu erkennen, ohne mit viel Zeitaufwand und Fachwissen Nährwerttabellen studieren zu müssen. Unterschiede innerhalb einer Pro- duktkategorie. Erdbeerjoghurts kön- nen in Sachen Nährwerte mitunter sehr un- terschiedlich sein: Eine bestimmte Marke kann doppelt so viel Zucker, doppelt so viel Kalorien und vier Mal so viel gesättigte Fette wie der Joghurt einer anderen Marke enthal- ten – der Nutri-Score zeigt das unausgewo- genere Produkt auf einen Blick. Hilft gegen irreführende Werbever- sprechen. Nicht zuletzt macht es der Nutri-Score Anbietern schwerer, Verbrau- cher mit irreführenden Werbeversprechen zu täuschen. Denn die Nutri-Score-Ampel entlarvt auf einen Blick, wenn Zuckerbom- ben als gesund beworben werden. Führt zum Einkauf gesünderer Le- bensmittel. Die französische Regie- rung hat in einer großen Studie gezeigt, dass der Nutri-Score nachweislich zu einem ge- sünderen Einkaufsverhalten einlädt. Dafür wurden fast zwei Millionen Verpackungen in sechzig Supermärkten mit verschiedenen Nährwertkennzeichnungen versehen – der Nutri-Score zeigte den stärksten positiven Einfluss auf das Einkaufsverhalten. https://www.foodwatch.org/de/informieren/ ampelkennzeichnung/mehr-zum-thema/ nutri-score-die-wichtigsten-fragen-antworten/ von Tim Bartels (Umweltbriefe) Fo to : f oo dw at ch Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Weitere Themen sind die Verdoppelung der Behinder- tenpauschalen, die Erhöhung des Grund- und Kinder- freibetrags, des Kindergelds sowie des Ehrenamts- und Übungsleiterpauschbetrags Wie bei allen steuerlichen Themen gilt auch in diesen Fällen: Nur wer sich als Steu- erzahler umfassend informiert, kann entsprechend han- deln und von den Neuerungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken. Der kostenlose Ratgeber „Steueränderungen 2021 und aktuelle Steuertipps“ kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Ruf- nummer 0800 0 76 77 78 bestellt werden. Digitale Vorstellung des Wirtschaftsgymnasi- ums, der Wirtschaftsschule und des Berufskol- legs der Humpis-Schule Ravensburg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg stellen sich dieses Jahr aufgrund der aktu- ellen Situation digital auf der Webseite unter www.hum- pis-schule.de vor. Dort finden Sie in kurzen Clips und Prä- sentationen alle wichtigen Informationen rund um die verschiedenen Schularten. Zugangsvoraussetzungen: In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In die Wirtschaftsschule können Hauptschüler, Werkre- alschüler, Gemeinschaftsschüler, Realschüler oder Gym- nasiasten nach der 8. oder 9. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB aufgenommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirtschaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbunden mit einer beruflichen Grundbil- dung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmän- nische Berufe aber auch für weiterführende, berufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der besonderen Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2021. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für das Wirt- schaftsgymnasium und die Berufskollegs (außer BKFH) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www. schule-in-bw.de/bewo erfolgt. Die Anmeldung für die Wirtschaftsschule läuft direkt über die Schule. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 16. Januar 2021 – 17. Januar 2021 Gedanken zur Woche Jeder Tag kommt aus Gottes Hand. Das zu wissen genügt. (Peter Lippert) Samstag, 16. Januar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierunskarten) Sonntag, 17. Januar – 2. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Dienstag, 19. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (für den Fall, dass in den Klassen 3 und 4 wieder normaler Unterricht stattfindet) Mittwoch 20. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 21. Januar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst (für den Fall, dass in den Klassen 3 und 4 wieder normaler Unterricht stattfindet) Freitag, 22. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) Samstag, 23. Januar 18.30 Uhr Baienfurt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 24. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarte) († Adalbert Berger) Ein besonderes Weihnachten Ein besonderes Weihnachten liegt hinter uns. Wir sind ein- fach nur dankbar für das, was möglich war. Es war viel, sehr viel! Angefangen bei den vier Fenstern im Advent, die sehr viel Zuspruch erfahren haben, den Gottesdiensten an den Festtagen mit festlicher Musik, den beiden Krip- penspielen, den Sternsingern und, und .... Dafür sagen wir ganz herzlich Dank! Viele haben sich Gedanken ge- macht, was ist überhaupt wie möglich und sind dabei auf die tollsten Lösungen gekommen. Davon werden wir noch nächstes Jahr profitieren. (Wir freuen uns schon auf die nächsten Adventsfenster.) Viele haben mitgedacht und angepackt, beim Schmücken der Kirche, bei den Proben, die Minis, die Sänger und Sängerinnen, Rainer Strobel an der Orgel, die Musikanten, die Aufzeichnung im Internet Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 und die Ordner nicht zu vergessen! Ohne ihre Bereitschaft wäre nichts möglich geworden. Es war kein normales Weihnachten – es war ein beson- deres Weihnachten! – ein großes Geschenk in schwieri- ger Zeit! Danke! Bernhard Staudacher Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht für die Mund-Nase-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Mittwoch, 10.2.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Die Mitgliedsbeiträge werden Anfang Februar abgebucht. Bitte teilen Sie uns eine eventuelle Änderung der Bankver- bindung mit! Barzahler bitten wir, den Beitrag von 30,00 Euro direkt bei Frau Grubert abzugeben. Die Jahresprogramme des KDFB Stuttgart liegen am Schriftenstand in der Kirche in Baienfurt, in den Rathäu- sern von Baienfurt und Baindt sowie in der Bücherkiste am Marktplatz aus. Leider war es uns bisher nicht möglich, ein Jahrespro- gramm für unseren Zweigverein zu erstellen. Wir hoffen und wünschen uns, dass dies in absehbarer Zeit wieder möglich sein wird. Wir wünschen Ihnen ein gutes, gesundes neues Jahr! Stricken für Nepal Dankesbrief von Jutta Schaut an die Pateneltern Liebe Pateneltern, Förderer und Interessenten, in diesem Jahr ist es für uns nicht einfach, über die Sherpa Schule zu berichten. Zum ersten Mal war es nicht möglich, selbst vor Ort zu sein, um ein eigenes Bild über die Ent- wicklung des Projektes zu bekommen. Corona war auch in Nepal sehr bald angekommen und unsere geplante Reise ins Hochland nicht mehr möglich. Der Austausch mit unseren nepalesischen Partnern lief weiterhin gut aber ausschließlich über digitale Medien. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Zunächst erfuhren wir, dass auch Nepal einen allgemei- nen, sehr strengen Lockdown beschlossen hatte. Das bedeutete, dass auch unsere Schule geschlossen werden musste. Die Lehrer durften die Schule nicht mehr betreten. Kinder, die ein Zuhause hatten, konnten dort bleiben. Die restlichen, die keine Angehörigen oder andere Anlaufstel- len hatten, blieben in unserem Internat. Mitarbeiter, die dort für die Betreuung der Kinder zuständig sind, sowie die Mitarbeiter der Küche und der landwirtschaftlichen Abteilungen unseres Projekts durften weiterarbeiten. So- mit sind die Internatskinder versorgt. Sie helfen bei den Arbeiten in den Treibhäusern, in der Tee- und Kiwi-Plan- tage, auf den Kartoffeläckern und im Hühnerhaus. Im Februar kam in unsere Erste-Hilfe-Station eine Zahn- ärztin, die alle unsere Kinder untersucht und wenn nötig behandelt hat. Wie Sie dem Jahresbrief entnehmen konnten, ist die all- gemeine Versorgungssituation in diesem Jahr durch die Corona-Krise in Nepal sehr schlecht. Viele Menschen hun- gern, besonders in Kathmandu und Umgebung. Deshalb bitten wir Sie in diesem Jahr um eine ganz be- sondere Spende für eine „Suppenküche“ . Unser langjähriger Partner in Nepal, Mr. Ang Tsering Lama, den wir wegen seiner Zuverlässigkeit sehr schätzen, wird sich persönlich darum kümmern, dass Ihre Spende bei den hungern- den Menschen ankommt. Dies geschieht über eine Or- ganisation die sich bereits länger um die Versorgung der hungernden Menschen in diesem Bereich kümmert. Hier können Sie sich informieren: https://english.khabarhub. com/2020/18/142796/ Wir haben für dieses Anliegen ein extra Konto eingerich- tet, damit sich diese Spenden nicht mit den Spenden für die Sherpa Schule vermischen. IBAN: DE11 7902 0076 0032 4851 70 Verwendungszweck: „Suppenküche“ Wir alle hoffen, dass Corona bald besiegt werden kann. Auch wenn diese Suppenküche nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein ist, so können Sie sicher sein, dass sie in Dankbarkeit angenommen wird und vielen Menschen hilft zu überleben. Fürs Neue Jahr hoffen wir mit Ihnen, dass wir diese Pan- demie weltweit hinter uns lassen können und dann unse- re mitmenschlichen Begegnungen wieder als etwas sehr Wertvolles erleben und feiern dürfen. Jutta Schaut und alle Mitarbeiter/innen des Projekts (R.G.) Wir möchten Sie einladen unsere neue Internetseite zu besuchen:www.sherpa-schule-bamti.de Bankverbindung: Sparkasse Mainfranken: Kinderhilfe Ne- pal/Indien, IBAN DE 95 7905 0000 0043 3148 48 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genom- men Gnade um Gnade. Joh 1,16 Sonntag, 17. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kir- che ohne Anmeldung Mittwoch, 20. Januar 15.30 – 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 online !!! 16.30 – 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, online !!! Sonntag, 24. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kir- che ohne Anmeldung _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Rechnungsabschluss 2019 Der Jahresabschluss 2019 wird an folgenden Tagen vom 11.01. bis 24.01.2021 zur Einsichtnahme durch die Gemein- deglieder im Pfarramtsbüro öffentlich aufgelegt. _________________________ Krippenspiel 2020 Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich i Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen ---- Ehejubiläum Krippenspiel 2020 Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang Novem- ber eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrau- en, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. – Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze mög- lich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl _________________________ Krippenspiel 2020 Wir sind dankbar, dass das Krippenspiel, das die Kinder der Kinderkirche und Konfi-3-Kinder seit Anfang November eingeübt haben, im Rahmen des Gottesdienstes am 4. Advent aufgeführt werden konnte. Noch nie war es so ein Bangen, ob Proben und Aufführung möglich sein würden. Aber mit einer guten Mischung aus Gottvertrauen, Vorsicht und Kreativität haben es unsere großartigen Mitarbeiterinnen super hingekriegt, ohne dass jemand gesundheitlich in Gefahr gebracht wurde. Gott sei Dank! Und vielen Dank auch allen Familien, die das Ganze möglich gemacht haben! Pfr. Martin Schöberl --- Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Innovationswerkstatt: Kirche und Familie Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. _________________________ Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Be- such von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann mel- den Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung ange- wiesen. Vielen Dank. _________________________ Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Unser Treffen zur Innovationswerkstatt findet am Donnerstag 28. Januar 2021 um 19.00 Uhr in digitalem Format statt. Unsere Referenten haben dieses Format bereits erprobt und freuen sich schon auf die Begegnung mit uns und das gemeinsame Suchen nach einem guten Weg für unsere Kirchengemeinde. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro an. Sie erhalten dann per Mail einen Zugangs-Link. ---- Ehejubiläum Sie feiern 2021 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottesdienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Da wir nicht alle Daten von allen Trauungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. --- Allianzgebetswoche 2021 Gemeinsam beten. Mit anderen Christen. An Deinem Ort Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottesdienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Immanuel, Schubertstr. 28, Ravensburg Sonntag, 17. Januar um 18.00 Uhr Abschlussgottes- dienst mit Dirk Arold (LKG Ravensburg) Gemeinschaft Im- manuel, Schubertstr. 28, Ravensburg _________________________ SORGENTELEFON WIR HÖREN IHNEN ZU – SIE SIND NICHT ALLEIN Ein Dienst des Diakonischen Werks Oberschwaben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee Oberschwaben Das ökumenische Sorgentelefon bietet Menschen im Land- kreis Ravensburg telefonische Beratungsgespräche ohne vor- herige Terminabsprachen. Diese „ad hoc-Beratungen“ werden von Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen durchgeführt, welche direkt erreicht werden. Ganz einfach anrufen, die persönliche Not schildern und im Gespräch schon weiterkommen. Zugleich kennen die Fach- kräfte weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Wir sind ohne lange Wartezeiten in Krisensituationen für Sie da. WIR SIND FÜR SIE DA – Sie erreichen unser Not-Telefon zu folgenden Zeiten*: DI. 13:00 – 15:00 Uhr DO. 10:00 – 12:00 Uhr unter der Nummer: 0751 36 25 62 9 MI. 15:00 – 17:00 Uhr FR. 14:00 – 16:00 Uhr unter der Nummer: 0751 95223-086 *a uß er a n Fe ie rta ge n Wir bitten Sie um Verständnis, dass es je nach Anfrage zu Wartezeiten kommen kann. SOZIALE FÜRSORGE VOR ORT! Frauenkreis am MITTWOCH, den 13. Januar 2021 ist ausgefallen! Leider konnte unser Frauenkreistreffen nicht wie geplant am 13. Januar stattfinden. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir wollen unsere neue Jahreslosung für 2021 auf jeden Fall noch gemeinsam besprechen. Sie ist ja für das gesamte Jahr ausgewählt. Zunächst aber machen wir uns jede eigene Gedanken zu (Lukas 6, 36) „Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist!“ bevor wir die Gedanken miteinander austauschen. Ich wünsche allen einen guten und vor allem gesunden Start und Gottes Segen in 2021. PNS Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist! Lukas 6, 36 Hohe Infektionszahlen legen es nahe, nun in der winterlichen Zeit mit unse- rem Kreativ-Angebot bis auf Weiteres zu pausieren, weil die Temperaturen es nicht erlauben draußen zu gestal- ten. Sobald Entwarnung von Seiten der Epidemiologen kommt nehmen wir selbstverständlich unser Angebot wieder auf, aber bis dahin wollen wir lieber auf Abstand und vor allem gesund bleiben. Wir wünschen trotz der Umstände ein kreatives neues Jahr und freuen uns schon auf ein Wiedersehen sobald es wieder möglich ist. Ihr Kreatives-Montags-Team _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt E-Mail: info@christliche-gemeinde-baienfurt.de Regelmäßige Veranstaltungen unserer Gemeinde Freitag Kinderchor 18.00 - 19.00 Uhr (7 - 12 Jahre) Kindergruppen 19.00 - 20.30 Uhr (6 - 12 Jahre) Teenie 19.00 - 20.30 Uhr (12 - 16 Jahre) Bibelarbeit 19.00 - 20.30 Uhr Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Samstag Jugend 19.00 - 20.30 Uhr (Ab 16 Jahre) Sonntag: Gottesdienst 10.00 - 12.00 Uhr (Sonntagsschule 11.00 - 12.00 Uhr) Selig sind, die das Wort Gottes hören und bewahren. Webseite: www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen online durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf www.christliche-gemeinde-baienfurt.de Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Liebe Baindterinnen und Baindter, leider kann die Fasnet 2021 nur stark eingeschränkt stattfinden. Dennoch lebt die Baindter Fasnet und wir möchten die bestehenden Möglichkeiten nutzen und Sie mit ein paar besonderen Aktionen an der diesjährigen Fasnet teilhaben lassen und Sie bitten aktiv mitzuwirken. Die erste Aktion war das “gemeinsame Schellen“ zum eigentlichen Maskenbefreien am vergangenen Sams- tag und wir freuen uns schon jetzt auf das gemeinsame Schellen an den weiteren Terminen. Die zweite Aktion in diesem besonderen Jahr ist die “Baindter Fasnet dahoim“. Hierzu bitten wir Sie Bilder oder Videos von Ihnen, mit Partnern und Familien zu ma- chen. Am besten in tollen Fasnetskostümen der letzten Jahre oder spontan, was Speicher und Keller hergeben. Bitte schickt die Bilder und Videos per Mail an schreibe- rin@raspler.de oder per WhatsApp an 01520/7968612. Am besten schon mal bis 31.01.2020, damit wir diese noch bei unseren weiteren Aktionen und in der Hauptfasnet veröf- fentlichen können. Aber auch danach darf geschickt wer- den, gerne auch mehrere Beiträge pro Person oder Familie. Wir freuen uns über Ihre Kreativität und bedanken uns für Ihre Unterstützung. Auf Sie und unsere schöne Fasnet ein 3fach kräftiges Raspler - Ratsch, Ratsch. Hinweisen möchten wir auch auf unsere dritte Aktion, in der wir am Dorfplatz der ganzen Bevölkerung unsere Fasnet darstellen wollen. In mehreren Schritten vom Mas- kenbefreien bis zum Maskenvertreiben werden wir nach und nach Plakate an das Gitter am Bampfen anbringen. Diese dürfen Sie gerne bei Gelegenheit ansehen und die Baindter Fasnet Schritt für Schritt auf den Bildern erle- ben. Parallel sind die Plakate auch auf unserer Homepage (www.raspler.de) für Sie einsehbar. Der Zunftrat Alpinteam Baindt Liebe Alpinteam-Freunde, das Alpinteam Baindt wünscht euch ei- nen guten und gesunden Start in das Jahr 2021. Aufgrund der Entwicklung der Pande- mie werden wir leider auch keine Kurse in den Faschingsferien anbieten. Bezüglich der Durchfüh- rung weiterer Alpinteam-Events werden wir die Entwick- lung weiterhin beobachten und dann auch zu gegebener Zeit informieren. Bleibt gesund und hoffentlich bis bald! Viele Grüße, euer Alpinteam Bei allen Überlegungen hat die Gesundheit unserer Teil- nehmer, sowie die unserer Übungsleiter oberste Priorität. Wir werden weiterhin das Infektionsgeschehen sowie die Veränderung der behördlichen Vorgaben beobachten. Außerdem ist uns ein intensiver Austausch mit den Win- tersportorten wichtig, um über die Gegebenheiten vor Ort im Bilde zu sein und um beurteilen zu können, ob unter den gegebenen Bedingungen Kurse sinnvoll durchgeführt werden können. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Pfandbon spenden und Gutes tun Der REWE-Markt Rainer Hahn in Baienfurt hat unsere Bereitschaft in der Vergangenheit bereits bei zahlreichen Blutspende-Aktionen mit großzügigen Obst-Spenden für unsere Lunchpakete unterstützt. Nun dürfen wir uns gleich doppelt freuen: bei der Aktion „Pfandbon spenden und Gutes tun“ können die Kunden und Mitarbeiter des REWE-Marktes ihre Pfandbons in einer Spendenbox dem DRK Baienfurt-Baindt zugutekommen lassen. Über eine Spende aus dieser Aktion durften wir uns diesen Winter bereits freuen. Verwendung finden wir für diese auf jeden Fall: sei es für neue Sicherheitsausstattung und Verbrauchsmaterial wie FFP2-Masken, Desinfektions- mittel für unsere Helfer vor Ort Gruppen, Dienstkleidung für unsere Schnelleinsatzgruppe, Ausbildungsmaterial für Dienstabende oder Lunchpakete für die Blutspende. Es freut uns außerordentlich, dass uns auch zukünftig sol- che „Überraschungen“ vom REWE-Markt Baienfurt errei- chen werden, da uns Herr Hahn als „örtliche Institution für diesen sozialen Zweck“ ausgesucht hat. Sie können sich sicher sein, dass Spenden an uns hier direkt in Ihrem Ort Verwendung finden. Wir sind glücklich, mit dem REWE- Markt Rainer Hahn einen örtlichen Unternehmer gefun- den zu haben, der dies so tatkräftig fördert. Ein herzliches Dankeschön an Herrn Hahn und sein gesamtes Team! Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Januar ge- boren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Die DLRG Ortsgruppe Baienfurt wünscht ein gutes neues Jahr Wir wünschen all unseren Mitgliedern und deren Famili- en ein gutes Neues Jahr. Leider können wir aktuell noch nicht mit Vereinsleben, Training, Aktivitäten und Ausflüge wieder starten. Aber sobald der Trainingsbetrieb wieder erlaubt wird, werden alle Trainingsteilnehmer per E-Mail informiert. Starten werden dann die 15 blauen Gruppen. Wann es wieder DLRG-Anfängerschwimmkurse geben wird ist aktuell nicht absehbar. Die Jahreshauptversamm- lung, ursprünglich für den 26.02.2021 geplant, haben wir vorerst auf Mai/ Juni verschoben. Einen neuen Termin werden wir sobald wie möglich mitteilen. Auch wenn das Training und die Treffen aktuell pausieren, sind wir DLRGler trotzdem aktiv. Ein aktuelles, viel in der Presse besprochenes Thema ist das Bädersterben. Seit vielen Jahren werden in Deutschland immer mehr Bäder geschlossen. Die Folgen sind gravierend: viele Städte und Gemeinden haben kein Hallenbad mehr, DLRG Ortsgrup- pen ohne Hallenbad sitzen buchstäblich auf dem Trocke- nen und die Zahl der Nichtschwimmer, vor allem unter den Kindern, nimmt stetig zu. Nun haben wir in Baienfurt das große Glück, dass wir diese Gefahr vor rund 10 Jahren abwenden konnten. Die DLRGler der Ortsgruppe Baienfurt haben etwas ge- schafft, was für andere ein Ansporn sein kann. Wir ha- ben die Rettung unseres Hallenbades selbst in die Hand genommen. Wer wissen möchte, wie das zustande kam und warum das Hallenbad heute so erfolgreich funkti- oniert, kann sich „unsere“ Rettungsgeschichte in einem DLRG-Podcast anhören. Kurz vor Weihnachten haben zwei unserer DLRGler mit dem Pressesprecher des DLRG-Bundesverbandes, Achim Wiese, ein Interview geführt. Denn unsere Geschichte soll deutschlandweit als Mutmacher für andere dienen. Arthur Pfau, Stellvertretender Vorsitzende der Ortsgruppe und Sini Dorka-Napp, engagiertes DLRG-Mitglied, stehen in diesem Podcast Rede und Antwort und beweisen, dass sich ehrenamtliches Engagement mit Einsatz und Herz- blut für die Allgemeinheit lohnt. Unter dem Link www.dlrg.de/podcast kann der Podcast mit dem Titel „DLRG im Gespräch – Folge 14 - Gegen Bä- dersterben: Wie das Hallenbad Baienfurt erfolgreich gerettet wurde“ angehört werden. Wir wünschen viel Spaß beim Reinhören. Bleiben Sie alle gesund. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt Agnes Müller Leitung Ausbildung Bildungsmesse: TWS zeigt sich virtuell und smart Auszubildende stellen ihre Ausbildungsberufe interak- tiv vor – innovatives Konzept mit regionalem Partner Bei der digitalen Premiere der Bildungsmesse Ravens- burg stellen die Auszubildenden der Technischen Werke Schussental (TWS) noch bis 31. Januar ihre Ausbildungs- berufe persönlich vor. Mit dem neuen Format geht der regionale Energieversorger allerdings noch einen Schritt weiter: Mit einem innovativen Konzept und modernster Technologie schafft das Unternehmen gemeinsam mit seinen Auszubildenden eine dauerhafte Plattform auf der eigenen Webseite – denn schließlich sind die Bewerberin- nen und Bewerber ohnehin online unterwegs. „In unserem virtuellen Raum bewegen sich die „Messebesucher“ wie in einem Computerspiel“, informiert Michael Schweitzer, Personalleiter der TWS. „Die Inhalte und vor allem die Vi- deos - vom Drehbuch bis zum Filme drehen - erstellten unsere Azubis in eigener Regie“, berichtet er stolz. Dabei haben sich die Auszubildenden einiges einfallen lassen: So kann beispielsweise über eine 360 Grad-Ansicht das Innenleben der Technikfahrzeuge besichtigt werden. „Wir möchten die Plattform künftig auf unserer eigenen Web- seite noch weiter ausbauen“, erklärt Michael Schweitzer. Bereits jetzt hat die TWS im Rahmen der virtuellen Bil- dungsmesse viele Informationen zu den Ausbildungsbe- rufen, zum Unternehmen, aber auch zum Bewerbungs- prozess neu aufbereitet. Mit dem Ravensburger Unternehmen RaumZeit hat die TWS einen regionalen Partner gefunden, der das Unter- nehmen vor allem in der VR-Anwendung unterstützt. Mit Virtual Reality werden unbegrenzt Räume geschaffen, in denen Menschen, Informationen und Produkte zusam- menkommen – egal ob mit VR-Brille, dem Desktop-PC, Tablet oder Smartphone. Spannung ist also auf dem vir- tuellen Messestand der TWS garantiert. Hier geht es zur digitalen Bildungsmesse: www.bildungs- messe-rv.de Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Aus der Ablage in den Reißwolf Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fris- ten beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2021 ein großer Teil der aufbewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern können. Allerdings sollte nicht alles was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggewor- fen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bi- lanzen und sonstige zu führende Bücher 10 Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen 10 Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder ab- gesandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grund- sätzlich 6 Jahre lang aufgehoben werden, teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit. Die Aufbewah- rungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalender- jahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Geschäftsbrief abgesandt oder empfangen wurde. Zu Beginn des Jahres 2021 können Unternehmer daher folgende Unterlagen entsorgen: • Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2010; Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 • Inventare, die bis 31.12.2010 oder früher aufgestellt wor- den sind; • Jahresabschlüsse, die bis zum 31.12.2010 oder früher aufgestellt worden sind; • Buchungsbelege aus dem Jahr 2010 und älter; • empfangene Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum 31.12.2014 oder früher eingegangen sind; • Durchschriften abgesandter Handels- bzw. Geschäfts- briefe, die bis zum bis 31.12.2014 oder früher abgesandt wurden. Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, brau- chen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Lediglich für Spendenbescheinigungen gibt es eine kurze Aufbe- wahrungspflicht. Sie müssen bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids auf- bewahrt werden. Fertigt der Steuerzahler seine Steuer- erklärung mit ElsterOnline an, so muss er die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Bestandskräftig wird der Steuerbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist. Steuerzahler, deren Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und sonstigen Ein- künften) in der Summe mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Eine besondere Vorschrift gibt es im Umsatzsteuerrecht. Danach müssen Rechnungen, die für Arbeiten oder Dienstleistungen an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück ausgestellt werden, zwei Jahre lang vom Mieter oder Hausbesitzer, auch wenn er eine Privat- person ist, aufbewahrt werden. Neben den steuerlichen Aufbewahrungsfristen sollten Rechnungen oder Quittungen auch aus zivilrechtlichen Gründen aufbewahrt werden. Mit diesen Belegen lassen sich im Streitfall Verjährungsfristen oder Gewährleistungs- rechte besser nachweisen. Einen kostenlosen Kurzratgeber mit den Aufbewah- rungsfristen für bestimmte Dokumente können Sie unter der gebührenfreien Telefonnummer 08000 76 77 78 anfordern. Grüne Woche digital erleben Verbraucherzentralen bieten vom 18. bis 22. Januar bundesweit Online-Seminare rund um Lebensmittel und Ernährung an • Wegen der Corona-Pandemie findet die Internationale Grüne Woche nicht als Publikumsmesse statt • Die Verbraucherzentralen laden daher vom 18. bis 22. Januar zur ersten digitalen Verbraucherinformations- woche ein • Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet zwei Online-Seminare zu den Themen „Tierwohl“ und „Werbung für Lebensmittel“ an Wer an der Internationalen Grünen Woche teilnehmen möchte, muss in diesem Jahr nicht nach Berlin reisen: Bei verschiedenen Online-Seminaren und Podcasts können Verbraucherinnen und Verbraucher sich be- quem von zu Hause aus über Lebensmittelkennzeich- nung, Nachhaltigkeit beim Einkauf oder Tierwohl in- formieren. Über 30 kostenlose Online-Seminare bieten die Verbraucherzentralen bundesweit an. Verschiede- ne Podcasts, Quizspiele und Angebote für Schulen er- gänzen das Angebot im Rahmen der ersten digitalen Informationswoche. „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, was in Lebensmitteln steckt, wofür Label und Siegel stehen oder was das Kleingedruckte auf der Lebensmittelverpackung bedeutet“, sagt Sabine Holzäpfel von der Verbraucher- zentrale Baden-Württemberg, „nur so können sie eine selbstbestimmte Kaufentscheidung treffen.“ Um Verbrau- cherinnen und Verbraucher dabei zu unterstützen, bieten die Verbraucherzentralen diese und viele weitere Infor- mationen im Rahmen der Internationen Grünen Woche an, die in diesem Jahr coronabedingt digital stattfindet. Vom 18. bis 22. Januar können Interessierte sich bei über 30 bundesweiten und kostenlosen Online-Seminaren über verschiedene Themen rund um den Komplex Lebensmit- tel und Ernährung informieren. Dabei geht es unter an- derem um die Glaubwürdigkeit von Herkunftsangaben und Tierwohllabeln, um Ernährungstipps für Kinder oder Senioren, um Nachhaltigkeit und Lebensmittelverschwen- dung. In den Seminaren können Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit ihre persönlichen Fragen stellen. Verschiedene Podcasts und Quizspiele sowie Informati- onen zu Angeboten für Schulklassen ergänzen das digi- tale Angebot. Online-Seminare der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg: • Kann man Tierwohl kaufen? am 18. Januar 2021, 14:00 – 15:00 Uhr Weitere Infos & Anmeldung: www.vz-bw.de/node/55694 • Werbung und Wirklichkeit bei Lebensmitteln am 19. Januar 2021, 14:00 – 15:00 Uhr Weitere Infos und Anmeldung: www.vz-bw.de/node/55695 Podcasts der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg: • Nahrungsergänzungsmittel: www.vz-bw.de/node/42592 • Regionale Lebensmittel - was steckt hinter Werbung und Kennzeichnung: www.vz-bw.de/node/36138 • Insekten essen: www.vz-bw.de/node/52297 • Nutri-Score: www.vz-bw.de/node/54861 • Eiweißpulver: www.vz-bw.de/node/51522 Alle Online-Seminare im Überblick und weitere Angebo- te der Aktionswoche finden Interessierte unter: https:// www.verbraucherzentrale-bawue.de/die-digitale-grue- ne-woche-54613 High School Aufenthalte im Schuljahr 2021/2022 Bewerbungsphase läuft schon! Auch im kommenden Schuljahr werden sich wieder viele Schülerinnen und Schüler aus Deutschland aufmachen, um in den USA, in Kanada, Neuseeland, Australien und Irland mehrere Monate bei einer Gastfamilie zu leben und dort zur Schule zu gehen. Trotz Corona können Auslands- aufenthalte für Austauschschüler stattfinden. Ein solcher Aufenthalt kann ein ganzes Schuljahr dauern, aber auch ein Halbjahr oder 3 Monate (außer USA). Ganz neu im Programm bieten wir nun auch Aufenthalte in Irland an. Die Insel bietet eine tolle Alternative mit kur- zer Anreise ohne Visum (da Mitglied in der EU). Hier ist ein Aufenthalt bereits ab 5 Wochen möglich. Wer im Schuljahr 2021/2022 ins Ausland möchte, für den wird es nun Zeit, sich zu bewerben. Die Bewerbungspha- se ist in vollem Gange, und wer Interesse an einem Aus- landsaufenthalt hat, sollte sich gleich informieren und zeitnah bewerben. Wem eine Ausreise mit Start im August/September 2021 zu unsicher oder kurzfristig ist, der kann sich auch schon jetzt für den Start im Januar/Februar 2022 bewerben. Nummer 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Auf der Website www.treff-sprachreisen.de finden Sie ausführliche Informationen sowie die Möglichkeit sich gleich kostenlos und unverbindlich zu bewerben. Weitere interes- sante Informationen wie z.B. Schülerberichte oder Fotos von Teilnehmern können auf Facebook und Instagram nach- gelesen und angesehen werden. Nach der unverbindlichen Online-Bewerbung folgt als zweiter Schritt ein persönliches Beratungsgespräch mit den Schülern und Eltern. Kostenloses Informationsmaterial zu den Schulaufent- halten in den USA, in Kanada, Australien und Neuseeland sowie Irland erhalten Sie bei: TREFF - Sprachreisen, Wörthstraße 155, 72793 Pfullingen Tel.: 07121 - 696 696 - 0, Fax.: 07121 - 696 696 - 9 E-Mail: info@treff-sprachreisen.de, www.treff-sprachreisen.de Getränke können Sie schützen, indem Sie ein Muffinförmchen aus Papier in der Mitte durchbohren und einen Strohhalm hineinstecken. Einfach übers Glas stülpen – fertig! Um Fliegen und Wespen vom Essen fernzuhalten, sollten Sie diese am besten an einen anderen Ort locken. Es empfiehlt sich beispielsweise, in einiger Entfernung eine Scheibe Koch- schinken zu platzieren. Essensreste sollten umgehend vom Tisch entfernt und dieser nach der Mahlzeit abge- wischt werden. Fruchtfliegen fangen Sie mithilfe einer selbst gebauten Fal- le: Geben Sie Obstabfälle in ein kleines Gefäß, spannen Sie Klarsichtfolie darüber und bohren Sie mithilfe eines Zahnstochers kleine Löcher hinein. Die Insekten krabbeln, vom Geruch an- gelockt, hinein und kommen anschlie- ßend nicht mehr heraus. © amc/DEIKE 749U12U4 © Z im m er /D EI KE FLIEGEN UND WESPEN VOM ESSEN FERNHALTEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Der Wolf schleicht sich hinein in unser Leben. Es gibt Jubel darum und Geheule. Eröffnen wir unseren Artikel daher mit seiner Stimme und der Darstellung einer Wolfsbegegnung. Mit müden Schritten schleppt sich Till um zwei Uhr nachts über den menschenleeren Marktplatz einer Kleinstadt. Till ist Bäckergeselle, müssen Sie wissen, und kein Kind von Traurig- keit. Er hat an diesem Abend ein veganes Mahl genossen: diverse Hopfensmoothies und zum Nachspülen einen Himbeergeist. Vielleicht waren es auch zwei. In dieser Nacht jedenfalls rasseln einige Geister durch seinen Schädel. Nur beinahe rennt er gegen den Stadtbrunnen, kriegt gerade noch die Kurve. Mit einem Mal hat er Angst, obwohl er nicht weiß, weshalb. Er beschleunigt seine Schritte. Abrupt bleibt er stehen. Vor ihm, was ist das? Es sieht aus wie ein Husky. Till wischt sich über die Augen und schluckt. »Alter Lachs!«, sagt er zu sich, »ich muss mich zusammenreißen. Das ist ein … Wolf!« Schlagartig ist er hellwach. Das Tier steht zehn Meter entfernt. Es verharrt und blickt ihn an. Ohne nachzudenken, zieht Till sein Smartphone aus der Hosentasche und knipst drauflos. Das leise Klicken hallt über den ganzen Marktplatz. Gelbe Augen starren ihm direkt ins Gesicht. Till hält den Atem an, traut sich nicht, auf die Videofunktion zu tippen, aus Furcht, die Stille erneut zu durchbrechen. Er meint, ein leises Hecheln zu vernehmen. Panik überfällt ihn. Ein Zittern durchläuft seinen Körper. Der Wolf riecht ihn, seine Bewegungen signalisieren Gefahr. »Er kommt. Ich muss mich groß machen!«, denkt Till an die Ver- haltenstipps, die er irgendwo für Tierbegegnungen gelesen hatte. Er reißt den Reißverschluss seines Blousons auf und hält den Stoff breit auseinander. So geht er langsam auf den Wolf zu. »Hey!«, ruft er laut, ist jetzt nur noch fünf Meter von dem Tier entfernt. Der Wolf dreht seinen Kopf nach links und sieht sich um. Dann läuft er so rasch fort, dass Till meint, einer Halluzination zum Opfer gefallen zu sein. So oder ähnlich, verehrte Leserin, verehrter Leser, könnte Ihre Begegnung mit einem Wolf ablaufen – ohne Ihnen unterstellen zu wollen, dass Sie nachts himbeergeisttrunken gegen Zierbrunnen laufen. Einst wie heute polarisiert der Wolf die Menschen. Er nähert sich den Innenstädten, ist zurückgekehrt in die Zivilisation, wo Jäger ihn längst für ausgerottet hielten. Jahrhundertelang gab es bei uns keine Wölfe mehr, weil sie vom Menschen gejagt wurden. Doch in Kriegszeiten, als die Bevölkerung genug damit zu tun hatte, sich selbst umzubringen, verbreiteten sich die Wölfe ungehindert. In Nachkriegszeiten setzten die Vernichtungsfeldzüge gegen die Wölfe erneut ein. Dieses Muster lässt sich vom Dreißigjährigen Krieg bis zu den Weltkriegen analysieren. Heute beweist sich der Staat nicht mehr darin, den Wolf zu vernichten, sondern ist vielmehr damit beschäftigt, die rivalisierenden Interessengruppen für und gegen das Raubtier zu einer Einigung zu bewegen. Das nutzt dem schlauen Wolf, der sich rasant vermehrt: Jedes Jahr wächst die Population in Deutschland und im Alpenraum exponentiell durchschnittlich bis zu etwa 30 Prozent. Auf rasante Weise erobert er angestammte Lebensräume. Der Wolf heult also mitten unter uns. Wenn Sie nun sagen, das weiß ich seit Langem, und dabei an Ihren Kollegen denken, der Ihnen mit sei- nem unstillbaren Ehrgeiz den begehrten Job entrissen hat, liegen Sie knapp daneben. Hier ist die Rede von canis lupus lupus. Erschrecken Sie nicht: Der Wissenschaft halber erklären wir die Unterschiede zwischen reinrassigen Wölfen und Hybriden, Wolfs-Hund-Mischlingen, damit Sie wissen, mit wem Sie es zu tun hatten, wenn Sie rot erregt nach einem wilden Waldspaziergang Ihrem Nachbarn das Märchen vom bösen Wolf erzählen: Der Europäische Grauwolf hat kurze, abgerundete Ohren, die seitlich am Kopf sitzen. Ihm fehlt der sogenannte Aalstrich, ein dunkler, senkrecht über die Stirn verlaufender Fellstreifen, wie ihn Hunde aufweisen. Wölfe halten Hals und Kopf tief auf Schulterhöhe in einer Linie mit der Rückenwirbelsäule. Jedes Hochrecken des Kopfes etwa beim Heulen ist ein Überstrecken. Der Bauch eines wilden Hundes hängt tief herunter, während beim Wolf Bauch- und Rückenlinie eine Parallele bilden. Der Körperumriss eines Wolfes gleicht nicht einem Quadrat, sondern einem liegenden Rechteck. Seine Rute ist um ein Drittel kürzer als die eines Hundes, gerade gewachsen und wird schräg nach unten getragen. Sein Gang ist leichter und federnder als der eines Hundes. Die Vermischung von Wölfen mit Hunden ist ein Problem. Ein Hybrid hat Menschen gegenüber oft weniger Scheu und neigt eher zu aggressivem Verhalten. Ob ein Hybrid den gleichen Schutzstatus hat wie ein reinrassiger Wolf, ist Teil der Diskussion in ganz Europa. Man kann ohne Zögern behaupten: Der Wolf verändert unser Leben. Die stürmische Wiederausbreitung des Rückkehrers ist für Naturschüt- zer ein Grund zum Feiern. Sie begrüßen den Wolf als Heilsbringer einer angeblich unberührten Wildnis und ignorieren dabei gern, dass es das reichlich gedeckte Büfett der Landwirte oder unsere im Wald zurückgelassenen Lebensmittel sind, welche den Wolf anlocken und ver- haltensauffällig werden lassen. Mikroelektronisch verstrahlte Urbans lieben den Wolf, lässt sich doch bei einem Glas Roten über das Thema genauso leicht diskutieren wie über Digital Detox. Die Wolfsjagd ist in vielen Ländern illegal. Umkommen tun Wölfe oft auf eine profane Weise: Man findet sie totgefahren am Rande der Autobahnen. Das EU-Recht schreibt einen strengen Artenschutz vor. Je nach Landesrecht werden die Voraussetzungen für die Aufnahme des Wolfes ins offizielle Jagdrecht oder in Einzelfällen für eine sogenannte Entnahme, einen legalen Abschuss, geprüft. Das verhaltensauffällige Leittier eines Rudels zu töten, kann sinnvoll sein, wenn die Gefahr besteht, dass das Reißen von Rindern und das Überwinden von Elektro- zäunen an andere Rudelmitglieder weitergegeben werden. Wie also reagieren? Am besten machen wir es wie Till: Nähern wir uns dem Wolf mit respektvoll geöffneten Armen und einem dreifach gedoppelten „Hey!“ © Wogersien/DEIKE 746U26U1 © C lip de al er /D EI KE DIE WÖLFE SIND DA „HUUUUUUUAUUH HUUUH AUUUH UUU!“ Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 IMMOBILIENMARKT Suchen 3-4 Zi-Wohnung oder Haus zum Kauf bis ca. 500.000 €. 0176-30733789 Hier könnte Ihre Anzeige stehen! Anzeigenbestellung an: anzeigen@duv-wagner.de © DEIKE PRESS 751R66S1 Skataufgabe Nr. SK 0121 Kartenabbild: Kreuz-Ass, -Dame; Pik-Ass, -Dame, -9; Herz-10, -7; Karo-Ass, -10, -9 Lohnenswertes mehrmaliges Umdrücken Bei einem Preisskat hat ein Teilnehmer – in Vorhand sitzend – nichts mehr zu verlieren, sondern allen- falls nur noch alles zu gewinnen. Das erklärt, warum er mit obigem Blatt die von Mittelhand gebotenen 24 hält und damit auch Alleinspieler wird. Zu allem Überdruss beschert ihm der Skat lediglich Pik-7 und Karo-7. Eine höchst bedenkliche „Kiste“. Nach mehr- maligem Umdrücken legt Vorhand letztendlich ... in den Skat zurück, spielt ... und holt zum Schluss ge- winnbringend das Maximum an Pluspunkten aus ihrem Blatt heraus. Kurios obendrein, dass Vorhand sogar noch ein anderes Spiel und bei einer anderen Drückvariante selbst Null ouvert gewonnen hätte. Frage: Was drückt Vorhand bei welcher Karten- verteilung zu welchem Spiel, und wie verlaufen dabei die ersten drei Stiche? Lösung: Vorhand (V): siehe Kartenabbild Mittelhand (M): Pik-Bube, Karo-Bube; Kreuz-10, -8, -7; Pik-König; Herz-Ass, -König, -8; Karo-König Hinterhand (H): Kreuz-Bube, Herz-Bube; Kreuz-König, -9; Pik-10, -8; Herz-Dame, -9; Karo-Dame, -8 Skat: bekannt Vorhand drückt Herz-10 und Karo-Ass zum Grand ohne vieren. Auch Herz ohne fünfen hätte sie mit folgenden drei Anfangsstichen gewonnen: 1. V Pik-Ass M Pik-König H Pik-8 (+15) 2. V Karo-10 M Karo-König H Karo-8 (+14) 3. V Kreuz-Ass M Kreuz-8 H Kreuz-9 (+11) Skat (+21) (+61) Drückt der Alleinspieler Kreuz-Ass und Kreuz-Dame, gewinnt er sogar Null ouvert. Skataufgabe Nr. SK 0121 Kartenabbild: Kreuz-Ass, -Dame; Pik-Ass, -Dame, -9; Herz-10, -7; Karo-Ass, -10, -9 Lohnenswertes mehrmaliges Umdrücken Bei einem Preisskat hat ein Teilnehmer – in Vorhand sit- zend – nichts mehr zu verlieren, sondern allenfalls nur noch alles zu gewinnen. Das erklärt, warum er mit obi- gem Blatt die von Mittelhand gebotenen 24 hält und damit auch Alleinspieler wird. Zu allem Überdruss be- schert ihm der Skat lediglich Pik-7 und Karo-7. Eine höchst bedenkliche „Kiste“. Nach mehrmaligem Umdrü- cken legt Vorhand letztendlich ... in den Skat zurück, spielt ... und holt zum Schluss gewinnbringend das Ma- ximum an Pluspunkten aus ihrem Blatt heraus. Kurios obendrein, dass Vorhand sogar noch ein anderes Spiel und bei einer anderen Drückvariante selbst Null ouvert gewonnen hätte. Fragen: Was drückt Vorhand bei welcher Kartenvertei- lung zu welchem Spiel, und wie verlaufen dabei die ers- ten drei Stiche? Lösung „SK 0121“: Vorhand (V): siehe Kartenabbild Mittelhand (M): Pik-Bube, Karo-Bube; Kreuz-10, -8, -7; Pik-König; Herz-Ass, -König, -8; Karo-König Hinterhand (H): Kreuz-Bube, Herz-Bube; Kreuz-König, -9; Pik-10, -8; Herz-Dame, -9; Karo-Dame, -8 Skat: bekannt Vorhand drückt Herz-10 und Karo-Ass zum Grand ohne www.krebshilfe.de SPENDENKONTO IBAN: DE65 3705 0299 0000 9191 91 Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal JETZT NEU Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Gestalten Sie ganz bequem und einfach online Ihre persönliche Grußanzeige. De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! du bist die Beste! 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Inserieren Sie online! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2021. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mitführend in Europa. Zur Verstärkung unserer Finanz-/Lohnbuchhaltung suchen wir leistungsbe- wusst denkenden sowie teamfähigen Buchhalter (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit zum nächstmöglichen Termin. 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JAN. ’21Zeit für schönes Wohnen GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 2 MIETANGEBOTE Staatlich anerkanntes Gymnasium mit Ganz- tagesbetreuung Einladung zu persönlichen Führungen mit SCHULLEITER KLAUS SCHNEIDERHAN Staatlich anerkanntes Gymnasium mit Ganz- tagesbetreuung Einladung zu persönlichen Führungen mit SCHULLEITER KLAUS SCHNEIDERHAN Staatlich anerkanntes Gymnasium mit Ganz- tagesbetreuung Einladung zu persönlichen Führungen mit SCHULLEITER KLAUS SCHNEIDERHAN Unsere Führungstermine für die Klassen 5 finden am: Mittwoch, 13.01., Montag, 18.01., Mittwoch, 20.01., Donnerstag, 28.01., Montag, 01.02., Mittwoch, 03.02., Montag, 08.02., Montag, 22.02., Mittwoch, 24.02. Montag, 01.03. jeweils um 13:45 Uhr statt. Treffpunkt im Haupteingang (eine tel. Anmeldung ist erforderlich.). Für Schüler*innen, die die Klasse 6-11 besuchen möchten, bieten wir weitere Führungen an. 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VIRTUELLE BILDUNGSMESSE STUDIUM & AUSBILDUNG BEI DER EBZ GRUPPE Herzliche Einladung zu einem digitalen Informationsabend sowie zu persönlichen Führungen mit gegenseitigem Kennenlernen am Katholischen Freien Gymnasium St. Konrad. Vom 22. Januar bis 12. Februar haben interessierte Kinder und Eltern nachmittags die Gelegenheit, das Katholische Freie Gymnasium St. Konrad bei einer persönlichen Führung durchs Schulgebäude und einem Gespräch mit der Schulleitung kennenzulernen. Gerne können Sie telefonisch über das Sekretariat unter 0751 8883-130 einen Termin vereinbaren. Bereits am 21. Januar um 19.30 Uhr stellen wir die wichtigsten Bausteine unseres Schulkonzepts am digitalen- Informationsabend vor. Bei Interesse schicken Sie bitte ein E-Mail an das Sekretariat (berb@stiftungsschulamt.drs.de). Sie erhalten dann einen Zugang und weitere Informationen. Einen ersten Eindruck anhand eines virtuellen Rundgangs durchs Schulhaus können Sie jetzt schon über unsere Homepage gewinnen: https://www.bz-st-konrad.de/gymnasium/anmeldung Florian Schobloch und Martin Wotke Schulleitung Schüleraufnahme Grundschule Werkrealschule Realschule Gymnasium Informationen zu den einzelnen Schulen am Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg befinden sich auf der Homepage: Für das Kennenlerngespräch ist die Grundschulempfehlung mit Blatt 3/4 sowie eine Kopie der Halbjahresinformation und der Geburtsurkunde erforderlich. Bildungszentrum St. Konrad Ravensburg Katholische Freie Schulen IM VERBUND DER STIFTUNG KATHOLISCHE FREIE SCHULE Grundschulanmeldung bis 15. Januar 2021 möglich. Aufnahmezeitraum für die Klassen 5 an Werkrealschule, Realschule und Gymnasium: Montag, 11. Januar bis Montag, 22. Februar 2021 Interessierte Eltern bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter folgender Rufnummer: Sekretariat Katholische Freie Grund- und Werkrealschule Sekretariat Katholische Freie Realschule Sekretariat Katholisches Freies Gymnasium 0751 8883-100 0751 8883-120 0751 8883-130 www.bz-st-konrad.de Katholisches Freies Gymnasium 4-Zimmer-Wohnung in Baindt zu vermieten. Kaltmiete 550 €, NK ca. 330 €, 0751 97438 STELLENANGEBOTE VERANSTALTUNGEN Wir sind Bereit für das neue Geschäftsjahr 2021! Unsere Familienbetrieb freut sich darauf Ihnen bei Sanierungs-, Maler- Trockenbau- und Verputzarbeiten unterstützen zu können. Gerne sind wir auch bereit, ein Unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihnen zu führen. Stuckatuerbetrieb Bruno GbR Hähnlehofstr. 23 88250 Weingarten Tel: 0751/13577 E-Mail: bruno-stuckateur@gmx.de ein Unverbindliches Beratungsgespräch +AUF NUMMER SICHER Haustüren + Tore mit geprüft er Einbruchsicherheit RC2. 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            Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Sitz: Fronreute I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes, Befristung (1) Die Städte und Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kißlegg, Königseggwald, Leutkirch, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen, Wilhelmsdorf, Wolfegg und Wolpertswende bilden den Zweckverband „Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ). Das Zweckverbandsgebiet umfasst die Gesamtgemarkungen der Mitgliedsstädte und -gemeinden. (2) Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ im Folgenden „Verband“ genannt. Er hat seinen Sitz in 88273 Fronreute, Landkreis Ravensburg. § 2 Aufgaben des Verbandes (1) Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erforderlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglieder, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten und zu verpachten. (2) Zur Verwaltung und Verpachtung gehört auch die Organisation der Durchführung vergaberechtlicher Ausschreibungen zur erst noch erfolgenden Errichtung der vorgenannten gemeindlichen Anlagen (gemäß VOB/A) und des nach Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Netzbetriebs (gemäß VOL/A). Ferner übernimmt der Zweckverband die Planung und Baubetreuung bezüglich der zu errichtenden Anlagen und tritt als Bauherr auf. Die Verwaltung und Verpachtung erstreckt sich auch auf bereits vorhandene und künftige Anlagen der Verbandsmitglieder, sofern diese deren Einbeziehung dem Zweckverband gegenüber schriftlich erklären. (3) Der Zweckverband übernimmt für die Mitgliedsgemeinden die Antragstellung für die Förderanträge gegenüber dem Land Baden-Württemberg. Er übernimmt auch die rechtliche Beurteilung mit entsprechenden Fachbüros. Darüberhinaus ist der Zweckverband auch für die Durchführung von Workshops und Fortbildungsveranstaltungen verantwortlich. (4) Zusätzliche Aufgaben der Verbandsmitglieder, insbesondere solche, die der interkommunalen Kooperation dienen, können im Rahmen des § 21 GKZ dem Verband übertragen werden. (5) Die Verbindungen mit erforderlichen Anlagen über Landkreisgrenzen hinweg oder zur Verbindung von Insellagen baut der Verband in eigener Regie und in eigener Zuständigkeit. Diese Anlagen bleiben im Eigentum des Verbandes. Die Kosten werden über die Umlage nach § 15 auf die einzelne Verbandsgemeinde verteilt. II. Verfassung und Verwaltung § 3 Organe des Verbands (1) Organe des Zweckverbands sind: - die Verbandsversammlung - der Verbandsvorsitzende (2) Soweit sich aus dem Gesetz überkommunale Zusammenarbeit (GKZ) und aus den Bestimmungen dieser Satzung nichts anderes ergibt, finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg entsprechende Anwendung. § 4 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet den Bürgermeister/die Bürgermeisterin als Vertreter in die Verbandsversammlung. (2) Jedes Verbandsmitglied hat das Recht, einen Stellvertreter zu benennen. (3) Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme. (4) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamtlich tätig. § 5 Aufgaben- und Geschäftsführung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Verbandsmitglieder und das Hauptorgan des Zweckverbands. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Zweckverbandes fest und bestimmt den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung entscheidet in den ihr durch Gesetz oder in dieser Satzung zugewiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse durch den Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung ist insbesondere zuständig für die Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden fallen. (2) Auf die Geschäftsführung der Verbandsversammlung finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Gemeinderat sinngemäß Anwendung, soweit § 15 GKZ nichts anderes bestimmt. § 6 Geschäftsgang (1) Der Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversammlung schriftlich mit angemessener Frist unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. In dringenden Fällen kann die Ladung auch formlos und ohne Einhaltung einer Frist ergehen. (2) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens ein Mal einzuberufen. Sie muss unverzüglich einberufen werden, wenn ¼ der Verbandsgemeinden dies unter Angabe des Verhandlungsgegenstands beantragen, der zum Aufgabenbereich der Verbandsversammlung gehören muss. (3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Sie sollen abwechselnd in den Verbandsgemeinden stattfinden. (4) Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen. (5) Über die Sitzung der Verbandsversammlung und die dabei gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die durch den Vorsitzenden und mindestens zwei Mitglieder, die an der Sitzung teilgenommen haben, und den Schriftführer zu beurkunden sind. Die Niederschrift ist der Verbandsversammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen. Mehrfertigungen von Niederschriften über nicht öffentliche Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden. § 7 Verbandsvorsitzender (1) Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Scheidet ein Gewählter aus der Verbandsversammlung vorzeitig aus, so endet auch sein Amt. Die Verbandsversammlung hat für die Restdauer der Amtszeit einen neuen Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen. (2) Der Verbandsvorsitzende leitet die Verbandsversammlung. Er beruft die Mitglieder der Verbandsversammlung zu den Sitzungen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm obliegt der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsitzende erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz, Satzung oder die Verbandsversammlung übertragenen Aufgaben. (3) Als Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten insbesondere 1. die Bewirtschaftung der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, 2. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Vorhaben des Vermögenshaushaltes bis zum Betrag von 25.000,00 EUR im Einzelfall, 3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 5.000,00 EUR im Einzelfall die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten im Rahmen der Haushaltssatzung. (4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Sitzung der Verbandsversammlung aufgeschoben werden kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende anstelle dieser. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der zuständigen Organe unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Verbandsvorsitzende ist ehrenamtlich tätig. Er enthält eine Aufwandsentschädigung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt ist. (6) Im Übrigen sind auf den Verbandsvorsitzenden die Bestimmungen der Gemeindeordnung über den Bürgermeister entsprechend anzuwenden. (7) Bis zur Wahl des 1. Verbandsvorsitzenden nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Fronreute dessen Aufgaben wahr. § 8 Ehrenbeamte (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der Zweckverband: - Verbandspfleger, - Technischen Verwalter. - Verbandskassenverwalter Diese sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. (2) Die Entschädigung des Ehrenbeamten wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung § 9 Wirtschaftsführung Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen finden nach Maßgabe des § 20 GKZ die für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften unmittelbare Anwendung. § 10 Verbandspflege (1) Zur fachgemäßen Erledigung der Verwaltungsgeschäfte einschließlich der Schriftführung und der Betreuung des Satzungswesens hat der Zweckverband einen Verbandspfleger zu bestellen. Er muss die Befähigung zum Gemeindefachbediensteten (§ 58 GemO) besitzen. Der Verbandspfleger wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Dem Verbandspfleger obliegt unbeschadet der Verantwortlichkeit des Verbandsvorsitzenden die Besorgung der Haushalts- und Rechnungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei den übrigen Teilen der Verbandswirtschaft mit. § 11 Verbandskassenverwaltung (1) Die Verbandskasse wird in der Gemeindeverwaltung Fronreute geführt. (2) Die der Gemeinde Fronreute für die Kassenverwaltung entstehenden Aufwendungen werden vom Zweckverband nach Rechnungsstellung erstattet. § 12 Technische Verwaltung Für die Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Technischen Verwaltung wird ein Technischer Verwalter von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. § 13 Tagegelder, Reisekosten Die Mitglieder der Verbandsversammlung, mit Ausnahme des Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außerhalb der Sitzungen eine Entschädigung. Das Nähere wird in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt. IV. Deckung des Finanzbedarfs § 14 Stammkapital (1) Der Verband ist mit je 1.000,00 EURO für jedes Mitglied an Stammkapital, somit mit 33.000,00 EURO Stammkapital ausgestattet. (2) Das Stammkapital wird von den Verbandsgemeinen zu gleichen Anteilen von 1.000,00 EURO eingebracht. Das Stammkapital wird nach Genehmigung der Verbandssatzung und des Zweckverbandes angefordert. § 15 Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen (1) Die für die Planung, den Bau, die Unterhaltung und Instandsetzung des jeweiligen Stadt- und Ortsnetzes anfallenden Personal- und Sachkosten werden der jeweiligen Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Kosten des Zweckverbandes für die Verpachtung der Anlagen sowie für die im Zusammenhang stehenden Aufgaben sind ebenfalls von den Verbandsgemeinden zu tragen. Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung der Förderanträge, die rechtliche Bearbeitung in Zusammenarbeit mit Fachbüros und die Aus- und Fortbildung für die Verbandsgemeinden werden darüber hinaus bei den Verbandsgemeinden geltend gemacht. Für diese Kosten werden Dienstleistungsverträge mit den jeweiligen Verbandsgemeinden abgeschlossen. (2) Der Verband kann zur Deckung des weiteren Finanzbedarfs von den Verbandsgemeinden eine Umlage erheben. Als Umlageschlüssel werden die Einwohnerzahlen des statistischen Landesamtes aller Verbandsgemeinden zum 30.06. des jeweiligen Rechnungsjahres festgesetzt. Die Umlage wird nach der Einwohnerzahl des statistischen Landesamtes der einzelnen Gemeinde zum jeweils 30.06. des Rechnungsjahres von jeder Verbandsgemeinde erhoben. (3) Auf die Umlage kann der Verband Abschlagszahlungen erheben, die innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zur Zahlung fällig werden. (4) Die Einnahmen aus der Verpachtung der Anlagen werden den Verbandsgemeinden gutgeschrieben. Über die Verteilung der Pachteinnahmen werden mit den Verbandsgemeinden entsprechende Pachtvertäge geschlossen. § 16 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachungen des Verbandes werden entsprechend den Bekanntmachungssatzungen der Verbandsmitglieder in den Mitgliedsgemeinden durch die einzelnen Verbandsmitglieder vorgenommen. Die Kosten sind von den einzelnen Verbandsmitgliedern zu tragen. § 17 Änderungen der Satzung des Zweckverbandes (1) Für die Änderungen der Verbandssatzung sowie für die Abwicklung gelten die Bestimmungen der §§ 21 ff. GKZ. (2) Mit der Auflösung fällt das Vermögen des Verbandes den Verbandsmitgliedern unter Berücksichtigung ihres Anteils am Stammkapital zu. § 18 Schlichtung (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Verbandsmitgliedern sowie der Verbandsmitglieder untereinander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Verbandsverhältnis, insbesondere über das Recht zur Benutzung der Verbandseinrichtungen und über die Pflicht zur Tragung der Verbandslasten, kann die Rechtsaufsichtsbehörde zur Schlichtung angerufen werden. (2) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Rechtsaufsichtsbehörde zur gütlichen Beilegung des Streites nicht einverstanden sind, können sie den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. § 19 Inkrafttreten Diese Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 16.06.2010 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Fronreute geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Ausgefertigt! Fronreute, den 14.11.2016 gez. Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender[mehr]

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              Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Sachverhalt: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. April 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Seite 2 von 12 Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Corona In Baindt haben wir derzeit 36 infizierte Personen, 17.570 Fälle im Landkreis Ravensburg und eine Inzidenz von 155,2 im Landkreis. b) Tests werden immer wichtiger Apotheker Dr. Jens Scheibner führt auch für BaindterInnen Tests durch. Das DRK testet immer mittwochs und ab nächster Woche auch der Ortsverband der CDU immer freitags, so lange Bedarf besteht. Über weitere Testangebote freuen wir uns. c) Impfungen Die 2. Impfung durch das mobile Impfteam war am vergangenen Montag, kurzfristig haben wir weitere 12 Impfdosen erhalten. Somit haben 24 Personen die Erstimpfung erhalten und 12 Personen die Zweitimpfung. d) „Baindt blüht auf“ StudentInnen des Studiengangs Umweltbildung der PH Weingarten führen einen Wettbewerb für naturnahes Gärtnern in Baindt durch. Es sollen Anreize geschaffen werden, die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu stärken. TOP 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifizierung am 21.02.2021 Kämmerer Abele berichtet: Der European Energy Award (eea) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale der nachhaltigen Energiepolitik und des Klimaschutzes zu identifizieren und nutzen zu können. Folgende Maßnahmenbereiche werden durch den eea erschlossen: • Entwicklungsplanung / Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen Seite 3 von 12 • Versorgung und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation / Kooperation Die Gemeinde Baindt nimmt seit 2009 am European Energy Award teil. Über den Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept aufgestellt. Als eea®-zertifizierte Gemeinde bezieht Baindt seit 2011 zu 100% zertifizierten Ökostrom und trägt hiermit aktiv zur Energiewende im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei. Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle wurde ein Nahwärmekonzept entwickelt mit der Zielvorgabe eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. Es erfolgte 2014 die Errichtung eines erdgasbetriebenen, wärmegeführten Blockheizkraftwerkes mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Damit werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude im Rahmen des Nahwärmenetzes versorgt. Auf dem Rathaus wurde eine PV-Anlage mit Eigenstromnutzung installiert. Flächen sparen und Innenentwicklung für zukunftsorientiere Siedlungsentwicklung wird in Baindt vorangetrieben. Die vorhandenen Flächenpotenziale werden durch eine innerörtliche Nachverdichtung u. a. im Fischerareal umgesetzt. Da Flächen im Schussental aufgrund des Siedlungsdrucks knapp sind, wird ein besonderes Augenmerk auf eine effiziente Flächennutzung gelegt. Mit dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten sowie einem konsequenten Radwegeausbau werden ökologische Schwerpunkte im Bereich der Mobilität gesetzt. Der Fuhrpark in der Gemeindeverwaltung wird Schritt für Schritt auf E-Mobilität umgestellt. Die im Arbeitsprogramm festgelegten Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt. Ein Großteil der Maßnahmen konnte bereits abgeschlossen werden oder befindet sich in der Planung. Jedes Jahr wird das Erreichte überprüft, aktualisiert oder weitere Maßnahmen aufgenommen. Das sogenannte Audit führt das Energieteam (Ortsbaumeister Herr Roth, Kämmerer Herr Abele, Energiedienstleister Kirchner Energie, Bürgermeisterin Frau Rürup) zusammen mit der Energieagentur Ravensburg mit einem Zertifizierer der Bundesgeschäftsstelle vom European Energy Award durch. Das eea Team hat in den letzten Monaten die Daten und Unterlagen für das Audit zusammengetragen und im Februar 2021 die Rezertifizierung online durchgeführt. Ursprünglich war das externe eea-Audit auf Ende 2020 in Präsenz geplant, wurde Corona bedingt jedoch auf dieses Jahr in einem Online- Format verschoben. Das Ergebnis liegt nun vor und die Gemeinde Baindt hat die Rezertifizierung erfolgreich absolviert. Die offizielle Verleihung des European Energy Award durch den alten bzw. neuen Umweltminister erfolgt am 21.05.2021 bei einer landesweiten Veranstaltung in Ulm. Die Auszeichnung erfolgt nach Erreichen einer bestimmten Punktzahl aus dem Maßnahmenkatalog: Diese sind maximal über sechs Handlungsfelder erreichbar. Seite 4 von 12 Bei Erreichen von mindestens 50% der maximal möglichen Punktezahl erfolgt die Auszeichnung mit dem European Energy Award, bei 75% mit dem European Energy Award Gold. Bei der eea Zertifizierung 2016 wurde ein Zielerreichungsgrad von 61,8 % erreicht. Bei der aktuellen Bewertung im Rahmen des internen Audits 2020 stieg der Zielerreichungsgrad unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen um 8,6% auf nun 70,4 % (229,2 Punkte von 325,6 möglichen erreichbaren Punkte). Nähere Informationen inklusive der Stärken und den Optimierungspotentialen sind dem erstellten eea-Bericht in der Anlage zu entnehmen. Einstweilen geht es darum, die geplanten Maßnahmen weiter in die Praxis umzusetzen. Da die Kommunen ihre Bemühungen nachhaltig unter Beweis stellen sollen, wird das externe Audit alle vier Jahre wiederholt. Somit steht die nächste externe Zertifizierung Ende 2023 an. Dieses Instrument ermöglicht zunächst einmal die Einordnung und Bewertung der vielen Maßnahmen, die die Gemeinde in den vergangenen Jahren bereits durchgeführt hat. Auf dieser Grundlage lassen sich dann effektive Potentiale für weitere Energiesparmaßnahmen identifizieren und zunächst in einem Maßnahmenkatalog auflisten, der dann im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten abgearbeitet werden kann. Im Bereich der kommunalen Gebäude und Anlagen fällt die Gemeinde Baindt ab. Im Bereich erneuerbare Energie Wärme sollte die Gemeinde ebenfalls, wie im Bereich des Energieverbrauches Wärme und Elektrizität, tätig werden. In der nächsten Zertifizierung werden alle öffentlichen Gebäude (Schule, Rathaus, Kindergarten, Asyl- und Obdachlosengebäude) komplett erneut auf den Prüfstand gestellt. Energieeffizienz und Energie sparen sind für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Für eine erfolgreiche Energiewende ist deshalb entscheidend, sowohl die Energieeffizienz zu steigern als auch den absoluten Energiebedarf zu senken. Deshalb ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die gute eea-Zertifizierung zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bereich kommunale Gebäude und Anlagen im Hinblick auf eine bessere Energieeffizienz und auf den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen aufzuarbeiten. Seite 5 von 12 TOP 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenerative Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Energieformen Kämmerer Abele trägt folgenden Sachverhalt vor: a) Rechnungsergebnis Betrieb Nahwärmeversorgung 2020: Im Produktbereich 5340 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2019 ein Verlust in Höhe von -11.250 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von + 7.432,31 € ab (Siehe Anlage GuV und Bilanz 2020). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) 2017 (RE +14.092,27 €) 2018 (+15.701,45 €) 2019 (-1.679,03 €). Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Einbau von neuen und größeren Gaskesseln zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Ab 2021 Lebensmittelmarkt Feneberg. Technische Daten BHKW 1 Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Gesamtwärmeleistung 790 kW, Pufferspeicher Wasserinhalt 16 m³ Technische Daten Leitungsnetz: Baujahr 2014 Leitungslänge (Trasse) 609 m angeschlossene Leistung 1131 kW Schule 385 kW, Hausmeisterwohnung 15 kW, Rathaus 60 kW Schenk-Konrad-Halle 290 kW, Dorfplatz 2/1 106 kW, Dorfplatz Gewerbe 71 kW Dorfplatz Privat 49 kW, Schafsbrunnen 130 kW, Varia Home 25 kW Energetische Bewertung: Seite 6 von 12 Herr Henzler wird auf die energetische Bewertung eingehen. Das Schulareal (Schule, Sporthalle, Kindergarten, Asylkomplex) ist mit rund 620 MWh (Vorjahr 588 MWh) größter Einzelverbraucher der Fernwärmeversorgung und hatte insgesamt einen Strombedarf von rund 191 MWh (Vorjahr 182 MWh). Hier hat sich die Corona Pandemie (Lüftung Schulareal) als auch der Baustrom des Kindergartenneubaus) ausgewirkt. Im Rahmen des eea müssen Mehrverbräuche hinterfragt werden. Die Wärmeverkaufspreise für 2020 verringerten sich gegenüber dem Vorjahr minimal von 5,60 ct/kWh auf 5,53 ct/kWh. Die Grundpreise erfuhren aufgrund der geringen Inflationsrate einen geringen Preisanstieg auf 23,02 €/kW (Vj. 22,97 €/kW). Die Gemeinde Baindt profitiert von der Ausschreibung von günstigeren Gaspreisen im Zeitraum 01.01.2021-31.12.2024. Fazit: Das abgelaufene Kalenderjahr 2020 ist aus Sicht der Gemeinde Baindt gut verlaufen. Die Situation auf eine zusätzliche regenerative Energieform umzustellen, kann sich evtl. als idealer Zustand darstellen: Ende 2024 ist das erste Gasblockheizkraftwerk (Inbetriebnahmedatum 01.09.2014 – AfA 10 Jahre) abgeschrieben. Das zweite BHKW ist Ende 2026 abgeschrieben (Inbetriebnahmedatum 01.07.2016). b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats zum Nahwärmenetz – Ausbau Fischerareal mit regenerativer Wärmequelle - Primärenergiefaktor Im Fischerareal wird ein modernes, energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die errichteten Gebäude werden aufgrund hoher Fördermittel durch die KFW im KFW Effizienzhausstandard errichtet werden. Um diesen Standard erreichen zu können ist es notwendig, dass die Wärmeversorgung möglichst regenerativ erfolgt. Durch den aktuellen Energiemix kann ein Effizienzhaus Niveau kaum realisiert werden. Die Gemeinde als Wärmeversorger sollte einen höheren Anteil an regenerativer Wärmeversorgung bereitstellen. Um für die Nahwärmenetzerweiterung Fördergelder beantragen zu können, ist es ebenfalls notwendig einen größeren Anteil an regenerativer Wärme bereitstellen zu können. Eine reine Energieversorgung aus Erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken mit einem Gasspitzenlastkessel reicht dafür nicht mehr aus. Ein zusätzlicher Wärmeerzeuger ist zur Ergänzung des Energiemix notwendig. Der Gemeinderat hat bereits für den Anschluss des Fischerareals votiert. Dieser Beschluss der Erweiterung wird nochmals mit dem Netzausbau und dessen Energiequelle im Nachgang getroffen. Das Büro Kirchner Energie GmbH ist aufgefordert, im Zusammenhang mit dem Konzeptvergabeverfahren und auch im Wege der Zuschussanträge für das Nahwärmenetz eine Aussage zu treffen. Der Primärenergiefaktor ist ein nützlicher Faktor zur einfachen Bewertung unterschiedlicher Energiearten. Seite 7 von 12 Wie bereits im eea erwähnt ist die umweltschonendste Energie die, die man erst gar nicht verbraucht, weil diese nicht erzeugt und transportiert werden muss. Dies erreicht man dadurch, dass die neu zu errichtenden Gebäuden im Effizienzhausstandard gebaut werden. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienzhausstandard erreichen zu können. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde ist das ein weiterer wichtiger Schritt. Der Abgang von der Haupttrasse zum Fischerareal wurde bereits realisiert und ein Wärmeliefervertrag mit dem Lebensmittelmarkt abgeschlossen. Die Vollversorgung des Objektes wäre möglich. Die Gemeinde kommt bei der Wirtschaftlichkeit in der derzeitigen Form der zusätzlichen Anschlüsse zu einem positiven Ergebnis. Mit der Umstellung auf eine regenerative Energieform werden die Zuschüsse ausgelotet. Neben dem European Energy Award sprechen Punkte wie Klimaneutralität und auch Zuschüsse für die nachfolgenden Objekte im Wege der Schulsanierung für einen langfristig regenerativen Träger. Bei der Erweiterung des Nahwärmenetzes ist § 102 Gemeindeordnung und hier die Zustimmung des Gemeinderates zu berücksichtigen. Des Weiteren gilt es, das Risiko eines längeren Ausfalls über einen 24/7 Service und mobile Heizzentralen abzusichern. Bei dem Ergebnis 2020 ist zu berücksichtigen, dass Abschreibungen in Höhe von 38.373,93 € und eine Trägerdarlehensverzinsung in Höhe von 1,9% bzw. 6.574,31 € erwirtschaftet wurden. Es wurden Verwaltungskostenanteile von Finanzverwaltung (Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen, Quotenberechnung, Jahresabschluss, Haushaltsplanung), Bauamt (Technische Betreuung, Erfassung Zählerdaten etc.) sowie Bauhofstunden im laufenden Bereich in Höhe von insgesamt 21.336,76 € verrechnet. Der Betrieb Fernwärmeversorgung steht und fällt mit der Betreuung. Mit Herrn Henzler haben wir einen guten technischen Leiter und mit Herrn Roth und Herrn Kumpf Personen, die seine Anweisungen gut umsetzen können. Der Verwaltungsaufwand des Fernwärmenetzes ist weiterhin nicht zu unterschätzen und sollte möglichst genau beziffert werden. Der Vorteil der Fernwärmeversorgung beziffert sich laut der Finanzverwaltung in folgenden Punkten: Bei der Investition konnte aufgrund der Quotenregelungen für Strom und Wärme nur die Vorsteuer für den „Privaten Bereich“ geltend gemacht werden. Bei den laufenden Ausgaben kann nur die Vorsteuer entsprechend der Quote für den „Privaten Bereich“ gezogen werden. Der Regiebetrieb Stromerzeugung und Fernwärme profitiert im Seite 8 von 12 öffentlichen Bereich durch etwas vergünstigte Bezüge im Bereich der Eigenstromnutzung und durch den Wärmepreis. Die Abschreibungen der Fernwärmeversorgung werden finanziert. Die Leitungen werden auf 25 Jahre abgeschrieben. Die Blockheizkraftwerke werden auf 10 Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Fernwärmeversorgung ist immer gut solange sie zuverlässig läuft. Mit den privaten Liegenschaften hat die Gemeinde zusätzliche Verantwortung übernommen. Die zusätzlichen Nahwärmeanschlüsse sollten die anstehenden Kosten (zusätzliches BHKW, Leitungstrasse der Fischerstraße, 24/7 Service) über die Hausanschlussverträge amortisieren. Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis zur Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis. 2. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Um diesen mit dem Nahwärmenetz erreichen zu können, ist ein regenerativer Anteil in der Heizzentrale notwendig. 3. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, Zuschussanträge für ein regeneratives Nahwärmenetz und für die Vollsanierung im blauen Schulgebäude der Klosterwiesenschule zu stellen. 4. Das Büro Kirchner Energie GmbH wird zur Prüfung und Untersuchung des regenerativen Energieträgers (Pellets, Hackschnitzel etc.) beauftragt. TOP 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Am 25.03.2021 fand ein Termin mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Straßenbauamt gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung in der Ortsmitte von Baindt statt, um die bestehende Fußwegeverbindung vom Fischerareal in die Ortsmitte in Augenschein zu nehmen. Für die Verlegung des vorhandenen Zebrastreifens nähe der Bäckerei in Richtung Westen, auf der Marsweilerstraße, spricht die bessere Anbindung zur Klosterwiesenschule, zum Lebensmittelmarkt Feneberg und zum Fischerareal. Mit dieser Verlegung wird eine sichere und gute Wegeverbindung zum neuen Fischerareal angestrebt. Die Beteiligten befürworteten und unterstützten dieses Vorgehen. Die bestehende Linksabbiegerspur in das Fischerareal soll hierfür geringfügig verkürzt Seite 9 von 12 werden. Aufgrund der Fahrbahnbreite an der geplanten neuen Überquerungsstelle wird zusätzlich zum Zebrastreifen eine Querungshilfe benötigt. Um das Fischerareal mit dem Dorfplatz auf direktem Weg über die Küferstraße zu verbinden, wurden die rechtlichen Möglichkeiten erörtert. Aufgrund der Kurvenlage und der bestehenden Bushaltestelle in der Küferstraße, sehen Polizei und Straßenverkehrsbehörde einen Zebrastreifen sowie eine Querungshilfe als problematisch an. Die notwendige Aufstellungsfläche der überquerenden Personen kann nicht ausreichend eingesehen werden und somit gibt es keine Möglichkeit für einen Zebrastreifen, Querungshilfe oder eine Ampel. Eine Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden sowie den Bus auf der Straße halten zu lassen, würde die bestehende Problematik nicht lösen. Im weiteren Verlauf muss eine Lösung gefunden werden, um Fußgänger möglichst sicher über die Straße zu führen, diese könnte auch gestalterischer Art sein. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Möglichkeiten zur sicheren Überquerung der Marsweilerstraße und der Küferstraße zu prüfen. TOP 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 4-8 im EU- Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Über die Sanierung von Haus Grün soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahmen an Haus Blau betragen ca. 8 Mio. €. Mit diesem Betrag wird der voraussichtliche Auftragswert für die Objektplanung den vergaberechtlichen Schwellenwert von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsverträge sehr deutlich überschreiten. Auf Grund des hohen Wertes des Planungsauftrages muss die Leistung nach §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und den Bestimmungen der VgV (Vergabeverordnung) europaweit ausgeschrieben werden. Beschluss: Seite 10 von 12 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ingenieurleistungen (Architektur, Elektroplanung, Heizung-Lüftung-Sanitär, Tragwerksplanung) ab Leistungsphase 4 für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule europaweit auszuschreiben. 2. Die erforderlichen Unterlagen werden in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten der Kanzlei W2K aus Freiburg erarbeitet. 3. Die Ausschreibungsveröffentlichung erfolgt über die Plattform des Landkreises. TOP 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr betreibt im Haupterwerb einen landwirtschaftlichen Betrieb für Schweinezucht. Geplant ist die Errichtung einer Verkaufshütte mit Selbstbedienung auf dem Grundstück zwischen Wohngebäude und Kreisstraße mit einer Grundfläche von 3,0m auf 3,0m, einer Höhe von 2,00m an der Traufe und 2,40m an der hohen Seite des Pultdaches. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Seite 11 von 12 Sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 34 BauGB erfüllt. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert und der Ausführung oder Benutzung beeinträchtigt nicht die öffentlichen Belange. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird erteilt. TOP 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flurstück 803/1, Dachsstr. 4 will der Bauherr einen Carport in Holzkonstruktion mit einer Länge von 5,50 m, einer Breite von 5,40 m und einer Höhe von 3,00 m zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen bauen. Der geplante Carport soll in die Südost -Ecke des Grundstücks, an die Dachsstraße, gebaut werden. Da die Fläche des überdachten Stellplatzes weniger als 30 m² beträgt, ist dieser nach § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei. Das Grundstück Flst. Nr. 803/1 liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Friesenhäusle III“. Im Bebauungsplan sind für Garagen Bauquartiere ausgewiesen. Der geplante Carport (wird nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg wie eine Garage behandelt) liegt außerhalb dieser Fläche und auch außerhalb der überbaubaren Fläche. Garagen müssen laut Bebauungsplan ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18-22° haben und als Massivbau erstellt werden. Die Dachdeckung muss mit dunkelfarbigem Welleternit erfolgen. Vor Garagen sind Abstellflächen von 5,00 m erforderlich. Da diese Festsetzungen nicht eingehalten werden, sind hierfür 6 Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Mit dem geplanten Carport wird die zulässige Grenzbebauung (9,00 m) entlang der Grenze zum Grundstück Dachsstr. 2 überschritten. Die Nachbarin stimmt einer Abweichung von den Abstandsfläche nach § 6 Abs. 3 LBO zu und die Baurechtsbehörde würde die Abweichung genehmigen. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Seite 12 von 12 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordert oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Abwei- chung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen vereinbar. Zu berücksichtigen ist die verkehrliche Situation und der Umstand, dass im Bebauungsplangebiet nur 4 Garagen, die am Ende einer Sackgasse liegen, den erforderlichen Abstand zur Straße nicht einhalten. Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt: • Dachneigung • Dachform • Dacheindeckung • Massive Bauweise • Überschreitung des Baufeldes 2. Das gemeindliche Einvernehmen wird für folgende Befreiung nicht erteilt: • Abstand zur Erschließungsstraße TOP 10 Anfragen und Verschiedenes Homepage Gemeinde Baindt - Bürgerbus In der letzten Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde beschlossen, dass der Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses zum Ende des Schuljahres 2020/2021 eingestellt wird. Die Verwaltung wurde darauf aufmerksam gemacht, auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice“ die Informationen zum Bürgerbus zu löschen.[mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 22. Oktober 2021 Nummer 42 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. „Wendelinusfest“ am 23. Oktober in Baindt-Sulpach – Feier des Patroziniums der Wendelinus-Kapelle – Der Heilige Wendelin gilt als Schutzpatron der Bauern, der Hirten und Herden und des Viehs, das er vor Krankheiten und Seuchen bewahren soll. Als im Jahr 1753 eine Seuche unter dem Vieh wütete, legte die Gemeinde von Sulpach zur Abwendung größeren Unheils das Gelöbnis ab, zu Ehren des Heiligen Wendelin eine Kapelle zu bauen. Schon im darauffolgenden Jahr wurde der Bau der Kapelle, zur Freude aller Gemeindemitglieder, ausgeführt. Am 21. August 1760 wurde dann die Kapelle zu Ehren des Heiligen Wendelin, des Helfers in Seuchen des Viehs, geweiht. Seitdem wird jedes Jahr in Sul- pach das Wendelinusfest im Rah- men eines Festgottesdienstes um den 20. Oktober, dem Namens- tag des Heiligen Wendelin, in Dankbarkeit gefeiert. Wir freuen uns mit der Kapellen- gemeinschaft Sulpach, dass das Wendelinusfest in diesem Jahr wieder stattfinden kann. Ihre Gemeindeverwaltung Das Foto zeigt die Wendelinus-Kapelle in Sulpach. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Erzieher ( m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemischten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausforderungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnenausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de. Erzieher (m,w,d) für unseren kommunalen Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gesucht! Die Gemeinde Baindt sucht für Ihren 7-gruppigen Kinder- garten „Sonne, Mond und Sterne“ zum baldmöglichsten Eintritt vier Erzieher (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 39%, 80%, 85% und 90%. Es handelt sich um unbefristete Stellen in altersgemisch- ten Gruppen (Kinder im Alter zwischen 2,5 und 5 Jahren). Wir arbeiten in altersgemischten und altershomogenen Gruppen. Die Arbeit der Einrichtung ist situations – und kindorientiert. Lernen geschieht individuell. Wir nehmen jedes Kind in der aktuellen Entwicklungsphase wahr und bieten ihnen Unterstützung, Förderung und Herausfor- derungen an. Zu Ihren Aufgaben gehören: - Vorbereiten und Führen von Elterngesprächen - Dokumentation von Beobachtungsordnern - Portfolio Wir bieten Ihnen einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einem motivierten Team. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-SuE S 8a. Des Weiteren suchen wir für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine Anerkennungspraktikantin (Erzieher, m,w,d) eine Berufspraktikantin (1.+2. Semester der Erzieherinnen- ausbildung) sowie einen Erzieher (m,w,d) als Krankheitsvertretung auf 450€ Basis und eine Integrationsfachkraft (m,w,d) für die Betreuung eines sehbehinderten Kindes für 15 Std./Woche. Nähere Informationen auch zu unserem pädagogischen Konzept finden Sie unter www.kiga-sms.de Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per mail an info@baindt.de Amtliche Bekanntmachungen Nikolausmarkt Wir möchten dieses Jahr wieder einen Nikolausmart durchführen, vorbehaltlich der Coronaverordnung zu diesem Zeitpunkt. Der Markt wird nicht wie gewohnt nur auf dem Dorfplatz stattfinden, sondern er wird auch auf den Parkplatz ausgeweitet. Der Plan für die Standplätze wird erst Anfang November erstellt. Anmeldungen zur Teilnahme werden entgegengenom- men. Der diesjährige Nikolausmarkt soll stattfinden am Samstag, den 27. November 2021 von 11 Uhr bis 18 Uhr Ein Hinweis Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Oktober 2021 auf dem Rathaus bei Frau Ziegler, Telefon 07502/9406-16 oder per E-Mail: t.ziegler@baindt.de an- zumelden. Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.10.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschluss- fähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wur- den keine Fragen an die Veraltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Ge- meinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. September 2021 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben: TOP Vorberatung Interkommunale Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenentwicklung - Gemeinsame Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindever- bands Mittleres Schussental Beschluss: Der gemeinsamen Absichtserklärung der Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussen- tal zur Schaffung eines interkommunalen Gewerbegebie- tes wird nicht zugestimmt. TOP Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Reithalle“ Beschluss: Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 27.08. 2021 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: • Es ist abzuklären inwiefern die Mitarbeit der Reiter- gruppe bzgl. Generierung von Ökopunkten für das Flurstück 376 möglich ist. • Unter 4.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Zusatz aufzunehmen: Die Reitergruppe wird in die Pflicht genommen, aktiv bei der Umsetzung der Ökomaßnahmen mitzuwirken. • Unter 5.2 des Durchführungsvertrags ist folgender Satz zu streichen: Für diese Pflegemaßnahmen wird ein Zuschuss gewährt. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup teilt mit: a) Corona Der Inzidenzwert für den Landkreis Ravensburg liegt aktuell bei 58. b) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Die Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 hat am 04.10.2021 stattgefunden und war gut besucht. Vorgebrachte Anregungen zum Baugebiet Bühl fließen in die weiteren Planungen mit ein. c) Antrag der Freien Wählervereinigung zum Anlegen eines Waldspielplatzes Dieser Antrag wird in der Sitzung vom 09.11.2021 Ge- genstand der Beratungen im Gremium sein. Nach der Geschäftsordnung müssen Anträge spätestens in der übernächsten Sitzung auf der Tagesordnung sein. Am kommenden Freitag steht ein Gespräch mit der Forst- verwaltung in dieser Angelegenheit an. d) Sitzung des GMS am 07.10.2021 Tagesordnungspunkte werden das Radverkehrskon- zept, Berichtigungen des Flächennutzungsplanes an- derer Gemeinden sowie der Klimamobilitätsplan der aus dem beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan resultiert sein. e) Gemeinderatssitzung am 30.11.2021 Eine weitere Gemeinderatsitzung ist am 30.11.2021 ge- plant. Aufgrund einiger Verschiebungen von Tages- ordnungspunkten und der Vielzahl von zu treffenden Entscheidungen ist diese zusätzliche Gemeinderatsit- zung notwendig. f) Weitere Termine Bereits heute wird das Gremium darüber informiert, dass am 11.01.2022 die erste Gemeinderatsitzung im kommenden Jahr stattfindet und am Samstag, den 29.01.2022 der Bewertungsausschuss zur Ankerver- gabe im Fischerareal. Abgabefrist für Ankerprojekte ist am 29.11.2021. Eine weitere Gemeinderatsitzung ist dann für den 08.02.2022 geplant. g) Europaweite Ausschreibung der Schulsanierung Die Frist ist zwischenzeitlich abgelaufen, das Archi- tekturbüro MLW hat ein Angebot abgegeben. Der Be- schluss über die Auftragsvergabe wird in der nächsten Gemeinderatsitzung getroffen. h) Sanierung WC-Anlage im grünen Gebäude der Klos- terwiesenschule Die Sanierungsarbeiten sind größtenteils abgeschlos- sen. Es fehlen noch die WC-Türen sowie die Verklei- dungselemente der WC-Kabinen. TOP 04 Abwägung über die eingegangenen Stellungnah- men und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur erneuten Auslegung und Anhörung zum Bebau- ungsplan „ Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Da der Fachplaner erkrankt ist, muss dieser Tagesord- nungspunkt auf die Gemeinderatsitzung am 09.11.2021 verschoben werden. TOP 05 Beauftragung des Ingenieurbüros zur Planung und Ausschreibung der zwei bestehenden Bus- haltestellen zu barrierefreien Bushaltestellen in der Gartenstraße Ortsbaumeister Roth berichtet: In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2017 wurde be- schlossen, die Bushaltestellen der Hauptverkehrsachsen der Linie 1 Zug um Zug umzubauen. 2020 wurden bereits die Bushaltestellen Marsweiler Hoch- behälter und Marsweiler Sehbehindertenschule barriere- frei umgebaut. Parallel wurde die Planung der Bushalte- stellen Gartenstraße weiter vorangetrieben. Nach dem Personalbeförderungsgesetz ist die vollständi- ge Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Perso- nennahverkehrs bis zum 1.Januar 2022 zu erreichen. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz besagt, dass auch Gemeinden verpflichtend die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderung aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten sollen. Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss eine Bagatellgrenze von 100.000,- € überschritten wer- den. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich für beide Haltestellen in der Gartenstraße auf 144.860,00 Euro. Am 12.05.2021 wurde der Zuschussantrag gemäß VwV LG- VFG für die Bushaltestellen Gartenstraße beantragt. Der Zuschussantrag wurde von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH in Abstimmung mit dem Re- gierungspräsidium Tübingen geprüft. Die Förderfähig- keit der Maßnahme ist gemäß LGVFG §2 gegeben und es bestehen aus fachtechnischer Sicht keine Bedenken. Nach aktuellem Prüfbericht erhält die Gemeinde Baindt für die Bushaltestelle Gartenstraße eine Zuwendung / Landesförderung zur Verbesserung der Verkehrsverhält- nisse in Gemeinden im Sinne einer nachhaltigen Mobilität nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) in Höhe von 99.603,00 €. Die Förderung vom Landratsamt Ravensburg beträgt für die Bushaltestel- len Gartenstraße 4.000,00 €. Für das Buswartehäuschen (Fahrtrichtung Baienfurt) beläuft sich die Fördersumme auf 2.200,00 €. Das Buswartehäuschen wird analog zu den bereits bestehenden Buswartehäuschen Marsweiler beschafft. Beschluss: Nach Eingang des Zuwendungsbescheides wird das In- genieurbüro Marschall und Klingenstein mit der Planung und Ausschreibung der zwei Bushaltestellen in der Gar- tenstraße beauftragt. Das Buswartehäuschen in der Gartenstraße wird analog zu den bereits umgebauten Bushaltestellen beschafft TOP 06 Erneute Beratung zum Neubau eines Mehrfami- lienhauses mit 6 Wohneinheiten, Annaberg 28, Flst. 209/3 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abge- brochen und der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten beantragt. In der Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt. Die Baurechtsbehörde hatte daraufhin mit dem Bauherrn verschiedene Gespräche geführt, die auch zu einer gewis- sen Umplanung/Reduzierung geführt haben. Gleichwohl will der Bauherr aber an der Kubatur seines Bauvorha- bens festhalten. In den jetzt vorliegenden Plänen wurde eine Garage im Westen, sowie 2 Stellplätze im Osten gestrichen. Eben- falls wurde die Retentionsfläche verlegt und vergrößert. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des unbeplan- ten Innenbereich von Baindt. Die planungsrechtliche Zu- lässigkeit wird nach § 34 BauGB eingestuft. Gemäß § 34 Abs.1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb des im Zusam- menhang bebauten Ortsteils zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschlie- ßung gesichert ist. Die Prüfung der Baurechtsbehörde ergab, dass sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die Umgebungsbebau- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 ung einfügt. Eine rücksichtslose und erdrückende Wirkung durch das Bauvorhaben im Hinblick auf die Nachbarbe- bauung lässt sich aus Sicht der Baurechtsbehörde nicht feststellen, das Rücksichtnahmegebot ist nicht verletzt. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf die Gemeinde das Einvernehmen nur aus den sich gemäß §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden (bauplanungsrechtlichen) Gründen versagen. Soweit nach diesen Vorschriften ein Rechts- anspruch auf Zulassung des Vorhabens besteht, ist die Gemeinde zur Erteilung des Einvernehmens verpflichtet. Daher muss die Baurechtsbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen von § 54 Abs. 4 LBO prüfen. Hat eine Gemeinde ihr nach § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB erfor- derliches Einvernehmen rechtswidrig versagt, kann die zuständige Genehmigungsbehörde das fehlende Ein- vernehmen nach Maßgabe des § 54 Abs.4 LBO ersetzen. Hierbei ist auch vorgesehen, dass die Gemeinde vor der Erteilung der Genehmigung anzuhören ist. Im Schreiben der Baurechtsbehörde wird die Gemein- de aufgefordert, aufgrund der dargelegten rechtlichen Einschätzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass be- absichtigt ist, ggfs. das Einvernehmen zu ersetzen und die Baugenehmigung zu erteilen. Die Genehmigung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 zum Bauvor- haben wird aus folgenden Gründen nicht erteilt: 1. Erschließung Das Grundstück ist mit der vorliegenden Planung nicht ausreichend erschlossen. Eine Zufahrt fast über die ge- samte Grundstücksbreite verstößt gegen das Straßen- recht. Eine solch große Zufahrtsbreite stellt keinen ge- steigerten Gemeingebrauch an der öffentlichen Straße dar. Die Zufahrt kann nur so hergestellt werden, wenn große Teile der öffentlichen Straßenbegleitfläche in Anspruch genommen werden, was jedoch eine Son- dernutzung nach dem Straßenrecht darstellt. Dieser Nutzung würde die Gemeinde nicht zustimmen. 2. Verhältnis überbauter Fläche zu Freifläche: In der näheren Umgebung gibt es kein Grundstück, bei dem ein so großer Teil des Grundstücks überbaut wird. Also mit Hauptbaukörper plus bauliche Nebenanlagen. Die unbebauten Freiflächen, Grünflächen sind zu klein. Es können keine zukünftigen Planungen von Baugrund- stücken in die Betrachtung einfließen. 3. Höhe der Wandflächen: In der näheren Umgebung sind keine Gebäude vor- handen, die eine Wandhöhe von 12 m aufweisen. Die Umgebungsbebauung besteht vorwiegend aus Wohn- gebäuden mit ein- zweigeschossiger Bebauung. In der Kombination von zu wenige Freiflächen und zu viel Höhe entsteht eine kritische Baudichte, die ein Einfü- gen nach § 34 BauGB nicht zulässt. TOP 07 Haushaltscontrolling Doppelhaushalt 2021/2022 Wesentliche Änderungen im Haushaltsplan 2022 Kämmerer Abele berichtet: Der Gemeinderat hat dem Doppelhaushalt 2021/2022 am 12.01.2021 zugestimmt. Die Eckdaten der Haushalts- planung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits im Oktober 2020 mit der Festlegung der Hebesätze bera- ten. Der Gemeinderat hatte auf 2021 die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer minimal angepasst. Der Vorteil eines Doppelhaushalts, der zwei Jahre ab- deckt, ist vor allem, dass damit im Herbst 2021 personelle Kapazitäten für die laufenden Projekte: Zuschusswesen, Anpassung der Digitalisierungsstrategie und für das Pro- jekt § 2 b UstG mit einem Tax Management Compliance System frei werden. Die Aufstellung eines Haushalts bin- det Zeit, welche jetzt für verschiedene Projekte genutzt werden kann. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 -688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die or- dentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Im ersten Abschnitt des Finanzhaushaltes wurden die zahlungswirksamen Vorgänge aus dem Ergebnishaushalt dargestellt. Der Saldo wird als Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit ausge- wiesen und entspricht dem Cashflow der kaufmännischen Kapitalflussrechnung. Er stellt somit die erwirtschafteten eigenen Zahlungsmittel dar. Im Haushaltsjahr 2022 ergab sich ein planerischer Zahlungsmittel-überschuss von le- diglich +92.050 €. Die weitere Entwicklung im Jahr 2020 war bei der Auf- stellung 2022 schwer vorherzusehen. Der Ergebnishaus- halt unterscheidet sich 2022 gegenüber dem Planansatz nach Steuerkraftsumme, Haushaltserlass 2022 und No- vembersteuerschätzung bei nachfolgenden Positionen: (+ Verbesserungen, - Verschlechterungen gerundet auf volle Tsd.): Zustand nach Haushaltserlass/Orientierungsdaten Plan 2022 nach HH- Erlass 2022 +/- Gewerbesteuer Absenkung Vorauszahlungen 2.000.000 1.800.000 -200.000 Gewerbesteuerumlagesatz 206.000 185.500 20.500 Gde-Anteil an der Einkom- mensteuer (geringes Auf- kommen gegenüber Vor- jahresprognose) 3.308.000 3.211.000 -97.000 Schlüsselzuweisungen (ge- ringere Steuerkraftmess- zahl, etwas mehr Einwoh- ner nach HH-Erlass) 1.620.000 1.843.000 223.000 Kommunale Investitions- pauschale (Betrag u. EW- Zahl nach HH-Erlass) 446.000 576.000 130.000 Finanzausgleichsumlage (geringere Steuerkraftsum- me 2. vorangeg. Jahr) 1.811.600 1.584.000 227.600 Kreisumlage (mit höherer Kreisumlage in der Planung kalkuliert) 2.050.000 1.755.000 295.000 Gemeindeanteil an der USt 260.000 236.500 -23.500 Leistungen nach dem Fami- lienlastenausgleich 266.700 260.000 -6.700 +568.900 bereits bestehendes ordentliches Ergebnis laut Haushaltsplanung 2022 -688.100 € Zusätzlich weitere ca. Aufwendungen: Personalausgaben Mehraufwendungen - 25.000 € Bauleitplanungskosten Mehraufwendungen - 80.000 € Erhöhung der Abschreibungen-Auflösung Zuschüsse -100.000 € Zuweisung an GMS (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Gutachterwesen) -25.000 € Voraussichtliches ordentliche Ergebnis -349.200 € Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Finanzverwaltung geht aufgrund des Haushaltserlas- ses davon aus, dass der Ergebnishaushalt ein besseres Ergebnis als geplant, im kommunalen Finanzausgleich erwirtschaftet. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass 1,8 Millionen Gewerbesteuer erreicht werden können. Der Ansatz lag ursprünglich bei 2 Mio. €. Die Gemeinde hat kein Einnahmenproblem, sondern eher bei den laufenden Ausgaben. Die Einnahmen steigen im Vergleich zu den Ausgaben nicht in gleicher Weise. Bricht die Wirtschaft 2022 ff ein oder stagniert nur über einen län- geren Zeitraum, so wird sich schnell zeigen, dass die Einnah- men zurückgehen, die laufenden Ausgaben aber bleiben. Die Gemeinde erhofft sich erst 2023 wieder außerordent- liche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas schwierigen Jahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträ- gen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei ge- wöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionen werden ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushalts- controllings aufgezeigt. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnah- men in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maß- nahmen verzögern wird erst der Liquiditätsrahmen nach unten gefahren. Anschließend werden kurzfristige Kas- senkredite bis zur Kreditaufnahme aufgenommen. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungs-programmen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitions- vorschläge unterbreiten. Im Sanierungsgebiet Ortskern II soll die Fischerstraße und das Gebäude am Dorfplatz begonnen werden. Die um- fangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen sollen von der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft mitgefördert werden. Im Bereich der Klosterwiesenschule muss zeitnah mit der Sanierung (gem. Bewilligungsbescheid Schulsanierung und Ausgleichstock) begonnen werden. Der Digitalpakt Schule soll bei der Schulsanierung mit bedacht werden. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Ver- bindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Der höchste Aufwand einer Kommune (Personalaufwand) wird von uns auch immer unter die Lupe genommen. Jedoch macht der Fachkräftemangel auch bei der öf- fentlichen Hand nicht halt. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Technische Auflagen, eine höhere Erwartungshaltung sowie altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investiti- on fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Ab- schreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Die Nachfrage nach Wohnraum im Schussental ist enorm. Wir müssen den Menschen Möglichkeiten bieten, um den Lebensstandard in unserem Land auch künftig zu sichern und zu erhalten. Zudem steht die Verwaltung vor der Her- ausforderung aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Sa- nierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur etc. Zentrale Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass zum einen Wohnraum entsteht, denn der ist im Schussental Mangel- ware. Jedoch sollten Klimaneutrale Wohn- und Baugebiet im Gemeindeverband Mittleres Schussental als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Ge- meinde: Klimaschutz, Energie- und Mobilitätswende, Breit- bandversorgung, Nahwärmeversorgung, PV-Anlagen können alle Maßnahmen nicht in einem kurzen Zeitraum umgesetzt werden. Diese notwendigen Maßnahmen be- nötigen Zeit und Geld. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Haushaltszwi- schenbericht 2022 zur Kenntnis. TOP 08 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Kämmerer Abele berichtet: Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbeschei- de vorliegen bzw. im Status Antrag beim jeweiligen Zu- schussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkei- ten im Bereich der Digitalisierung sowie für barrierefreie Bushaltestelle/n Ortsmitte über das Landesgemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz (Ortsmitte- Programmauf- nahme – Standort der Bushaltestelle/n) 2022 zu stellen: Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse aus der Schul- bauförderung und Schulsanierung sowie ein Ausgleich- stockantrag bewilligt. Da die Baumaßnahme teurer als ursprünglich angedacht wird, wird versucht für die nach- trägliche Aufstockung über Förderung Ausgleichstock einen weiteren Zuwendungsantrag zu stellen. Das Büro Kirchner Energie GmbH wurde beauftragt, Zuschussan- träge (KfW) für die Vollsanierung im blauen Schulgebäu- de der Klosterwiesenschule zu stellen. Für die Erweiterung, Umbau und Sanierung des Feuer- wehrhauses soll nach Möglichkeit 2022 ein Zuschussan- trag gestellt werden. Hierfür muss zuerst eine Planung erfolgen. Vereine bekommen über WLSB-Anträge (Sportverein, Reitverein) Unterstützung vom Württembergischen Lan- dessportbund. Die Gemeinde Baindt nimmt hier noch zu- sätzliche Unterstützungen wahr. Die Finanzverwaltung hat immer ein offenes Ohr, wenn es um Beantragung von Zuschüssen geht. Bei Zuschüssen gilt es längere Vorlaufzeiten als auch bindende Antrags- fristen einzuhalten. Die Ingenieur- und Architektenbüros sollten ebenfalls die Bau- und Finanzverwaltung auf die entsprechenden Fördermöglichkeiten z. B. bei energe- tischer Sanierung und weiteren Maßnahmen hinweisen und die Verwaltung unterstützen. Oftmals werden für die Anmeldeverfahren schon Detailpläne und umfangreiche Konzeptionen gefordert. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zu den Investiti- onszuschüssen zur Kenntnis. TOP 09 Vorstellung und Sachstandsdarstellung des Pro- jektes „§ 2 b Umsatzsteuergesetz“ sowie Einfüh- rung eines TCMS (Tax Compliance Management System) Kämmerer Abele teilt mit: Im Jahr 2016 wurde die umsatzsteuerliche Unternehme- reigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Rechts (jPdöR) per Gesetz geändert. Für die Gemein- de Baindt gilt durch die Abgabe der Optionserklärung diese Änderung ursprünglich ab dem 01.01.2021. Diese Übergangsregelung ist lt. BMF-Schreiben durch das Co- rona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 (§ 27 Abs. 22a UStG) verlängert worden. JPdöR sind entsprechend des § 2b UStG unternehme- risch tätig, sobald sie Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit privaten Dritten er- bringen. D.h. auch wenn die Verwaltung im Rahmen öf- fentlich-rechtlicher Sonderregelungen tätig wird, ist es fraglich, ob hierdurch eine größere Wettbewerbsverzer- rung vorliegt. Durch diese Regelung wird die Gemeinde weitaus häufi- ger in der Steuerpflicht stehen, als bisher. Hierauf muss die Gemeinde personell, organisatorisch und technisch vorbereitet sein, um den dann geltenden Anforderungen des Umsatzsteuerrechts gerecht zu wer- den. Die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen, deutlich ver- schärften Selbstanzeige-Regelungen, sowie verbesser- te Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung führen zu einer wachsenden Verantwortung von jPdöR im Be- reich innerbetrieblicher Kontrollsysteme Steuern (sog. Tax-Compliance-Management-System - TCMS). Ziel eines funktionierenden Systems muss hierbei die Ver- meidung des Vorwurfs der Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des § 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein. Nur so kann Leitungspersonen und beauftragten Personen auch strafrechtlich und haftungsrechtlich kein Vorwurf gemacht werden. Hierfür sind die Entwicklung und Umsetzung eines internen Kontrollsystems zur Steue- rung und Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung sämtlicher steuerrechtlichen Anforderungen unabdingbar. In den folgenden Produkten bestehen jetzt schon folgen- de Steuerpflichten: 1124 Einspeisung PV–Anlage 5330 Trinkwasserversorgung 5340 Nahwärmversorgung 5360 Breitbandversorgung 5370 BGA RaWEG 5730 Schenk-Konrad-Halle 5730 Gaststätte zur Mühle Zukünftig sind folgende Bestandteile generell umsatz- steuerpflichtig: - Verwaltungskostenbeitrag/ Kostenersätze allgemein - Mitteilungsblatt - Erträge aus Verkauf - gem. Nutzung Steiger-Hubgerät - Schrottvergütung - Kostenersätze allgemein - Auskunftsgebühren Einwohnermeldeamt - Leihgebühr Bläserklasse und evtl. Elternbeitrag Blä- serklasse - Verkauf Streuobstbäume - Verkauf Holz (kein Wald der Gemeinde – sehr geringe Umsätze) - Verkauf Bildbände, Wanderkarten, KFZ-Schilderhalte- rung etc. - Dienstleistungen für Dritte Aussortierungen, Verkaufserlöse (Alte Pkw´s, Ebay-Klein- anzeigen, ausgemusterte Geräte) aller Art sind grund- sätzlich nicht mehrwertsteuerpflichtig. Bei Veräußerung von Vermögen aus dem hoheitlichen Bereich, fällt keine USt an (Hilfsgeschäft - keine Nachhaltigkeit dieser Ein- nahmenerzielung gegeben). Um den v.g. Anforderungen gerecht zu werden, nimmt die Gemeindekämmerei wie die umliegenden Kommu- nen auch an einer Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG teil. Folgende Punkte sollten von den jeweiligen Verbän- den und Kommunen überprüft und nach Lösungen (Satzung, öffentlich-rechtliche Vereinbarung) gesucht werden: • GMS- öffentliche rechtliche Vereinbarung – Personal- gestellungen der Stadt Ravensburg und Weingarten an den Zweckverband werden nach derzeitiger Lage umsatzsteuerpflichtig. • Bezug von anderen Gemeinden: - Reinigung Schläu- che Feuerwehr • Abrechnung Steiger mit der Nachbargemeinde • Abrechnung Klimabeauftragte/r – öffentlich – recht- liche Vereinbarung der 3 B-Gemeinden – • Abrechnung Leistungen untereinander (z. B. Gemein- same Befliegung - GIS – Luftbilder) • Feuerwehrkostenersatz- und Verwaltungsgebühren- satzung sollte überprüft werden. Folgende Punkte müssen aktiv angegangen werden: Überprüfung Auslandssachverhalte Mitarbeiter des jeweiligen Amts, welche die sachliche und rechnerische Prüfung der Rechnung vornehmen, haben zu prüfen ob ggf. ein innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG) oder ein Fall des § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG vorliegt. Es gibt derzeit verschiedenen Organisati- onseinheiten, welche auch bei Onlineanbietern bestellen. Feuerwehr Die Feuerwehreinnahmen (Fasnetsumzug etc.) sollten künftig über einen zu gründenden Förderverein veran- staltet und abgerechnet werden. Voraussetzungen hier- für sind, dass die Gemeinnützigkeit anerkannt wird und mindestens sieben Vereinsmitglieder beitreten. Liegen die Einnahmen pro Kalenderjahr unter 22.000 Euro greift die Kleinunternehmerregelung und die Einnahmen sind nicht steuerbar. Sämtliche Getränke- und Speisenabga- ben der Feuerwehr werden somit über den Förderverein abgerechnet. Falls eine Vereinsgründung nicht zustande käme, werden die Gewinne der Feuerwehrfeste durch den Kassierer ermittelt und dem Feuerwehrkommandanten mitgeteilt. Diese Auflistung wird vom Kommandanten geprüft und der Gemeindekämmerei zur weiteren (steuerlichen) Ver- arbeitung zugeleitet. Sämtliche Getränke- und Speisenabgaben bei den Orts- feuerwehren werden kostenpflichtig durchgeführt. Ein entsprechendes ordnungsgemäßes Kassenbuch ist von den jeweiligen Kassierern zu führen. Die Kontrolle der Kassenbücher und Überführung in die Buchhaltung (Um- satzsteuererklärung) erfolgt durch den/die Gemeinde- kämmerer/-kämmerin bzw. dessen Stellvertreter/-in. Bauabzugssteuer Sachbearbeiter des Bauamtes, die Aufträge für Bau- leistungen vergeben, sind verpflichtet, die Freistellungs- bescheinigung des Unternehmers bei Begleichung der Rechnung anzufordern und zentral digital abzulegen. Online abrufbare Bescheinigungen sind mit Zeitpunkt des Abrufs ebenfalls abzulegen. Liegt keine Freistellungsbe- scheinigung vor, ist die Bauabzugssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Folgende Aufgaben wurden teilweise erledigt bzw. ste- hen noch: 1. Erstellung eines Leitfadens § 2b UStG Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 2. Umsatzsteuerschulung zu § 2b und TMCS für Mitar- beiter(innen) ab 2022 3. Haushaltsscreening der Einnahmen 4. Zuordnung der Einnahmen nach privat- und öffent- lichrechtlicher Grundlagen 5. Aufforderung an alle Ämter zur steuerlichen Vertrags- prüfung 6. Dienstanweisung zur steuerlichen Vertragsprüfung 7. Hinweis an umliegende Kommunen, welche Voraus- setzungen öffentlich-rechtliche Verträge und Verein- barungen erfüllen müssen. 8. Anregung Anpassung verschiedener Verträge und Satzungen z. B. Satzung u. Geschäftsordnung Ge- meindeverband Mittleres Schussental 9. Unterrichtung der Zweckverbände über Auswirkun- gen § 2b UStG 10. Anpassung der Zahlstellen / Handvorschusskassen an steuerliche Gegebenheiten (Kassenbuch) 11. Zentrale Rechnungsausgangsstelle in der Kämmerei zur einheitlichen Erstellung der Ausgangsrechnung für die allgemeine Verwaltung 12. Mitarbeit bei der Schulungsgruppe der Schüllermann Consulting AG 13. Restliche Umstellung im Finanzwesenprogramm Pro- dukt/Sachkonten 2022 auf Umsatzsteuer 14. Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung in CIP mit Unterstützung in Excel – Abgabe evtl. komplett an Steuerberater 15. Einführung Tax Compliance Management System 16. Erstellung von Dienstanweisungen und Verfügungen für den steuerlichen Bereich 17. Aufbau eines Vertragsmanagements und Einrichtung einer zentralen digitalen Vertragsdatenbank 18. Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung 19. Prüfung der steuerlichen Optimierung aufgrund der neuen Rechtslage wie beispielsweise Gründung wei- terer Betriebe gewerblicher Art oder Option nach § 9 UStG Die Verwaltung strebt an, künftig auch die ordnungsge- mäße Umsetzung der neuen umsatzsteuerrechtlichen Pflichten soweit wie möglich si- cherzustellen. Dazu sollten wir die notwendigen organi- satorischen und personellen Voraussetzungen schaffen. Ziel ist es, Erklärungsfristen fristgerecht einzuhalten und ggf. auftretende Fehler aufzuspüren, zu korrigieren und künftig zu vermeiden. Dazu fühlen wir uns als öffentliche Hand und nicht zuletzt in unserer Vorbildfunktion für un- sere Bürgerinnen und Bürger auch verpflichtet. Nicht zu- letzt liegt die ordnungsgemäße Umsetzung in unserem originären eigenen Interesse: 1. Nicht ordnungsgemäße Umsetzungen der steuerlichen Erklärungspflichten kommen spätestens im Rahmen einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) zu Tage. Wur- den Steuern nicht oder nicht richtig erklärt, führt dies immer zu Steuernachzahlungen; geschah dies fahr- lässig, ist - aller Erfahrung nach - schlimmstenfalls mit Strafzahlungen oder strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Nach- und Strafzahlungen können zudem u. U. zu erheblichen außerplanmäßigen Haushaltsbe- lastungen führen. 2. Als Gemeinde steht unser Verwaltungshandeln in be- sonderer Weise im Fokus der öffentlichen Wahrneh- mung. Negative Schlagzeilen wegen Steuerstrafsa- chen würden unserer Reputation und unserem Image schaden. Solche Risiken wollen wir daher minimieren. Es gilt bis Ende 2022 die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Langfristig muss über eine Stellvertreterrege- lung des Gemeindekämmerers/in nachgedacht werden. Einige Nachbarkommunen haben diese Position schon besetzt. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die internen Aufgaben zu § 2b UStG sowie die Verpflichtung zum Aufbau eines steuerli- chen Kontrollsystems (TCMS) zur Kenntnis. TOP 10 Anfragen und Verschiedenes a) Spielplatz beim Alten- und Pflegeheim Selige Irmgard Auf diesem Spielplatz gibt es ein Wasserspielgerät, das nicht funktioniert. Das Bauamt kümmert sich um diese Angelegenheit. b) Hochwassergefahr Es wurde mitgeteilt, dass einige Häuser im Bereich des ehemaligen Klostergebäudes (Klosterhof), die direkt am Bampfen liegen durch heftige Regenfälle teilweise unterspült wurden. c) Beleuchtung Boschstraße Die Verwaltung wurde informiert, dass der Bereich Boschstraße / Einmündung in die Marsweilerstraße gerade für Fahrradfahrer in der jetzt kommenden dunkleren Jahreszeit schlecht ausgeleuchtet ist. d) Gefahrenstelle Ein- Ausfahrt in der Marsweilerstraße bei der Bäckerei Hausmann Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass Fahrradfahrer durch herausfahrende Autos von der Bäckerei Haus- mann gefährdet sind. Hier könnte man durch das Anbringen von roten Streifenelementen diese Gefahr minimieren. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 23. Oktober und Sonntag, 24. Oktober Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 23. Oktober Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 24. Oktober Hochberg-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Hochbergstraße 6, Tel.: (0751) 9 68 66 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Maybachstr.1, Weingarten Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Franz Hirsch feierte am 17. Oktober 2021 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Oktober 22.10. Blutspenderehrung Schenk-Konrad-Halle 23.10. Wendelinusfest Sulpach 27.10. Seniorentreff Bischof-Sproll-Saal 31.10. Ende der Sommerzeit Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 November 06.11. Feuerwehr Herbstübung 09.11. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 10.11. Frauenkreis Bft./Baindt ev. Gemeindehaus Bft. 14.11. Volkstrauertag Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Bachputzede im Herbst „Schau mal, meine Handschuhe! Die hab ich heute extra eingepackt!“, klang es bei unserer Bachputzede aus aller Munde! Mit Sicherheitshand- schuhen und strahlenden Gesichtern machten wir uns auf den Weg unseren „Bampfen“ von Unrat und Müll zu befreien. Alles was über den Sommer dort liegen geblieben war und eindeutig nicht in die Natur gehörte, wurde von den fleißigen Helfern eingesammelt. „Wieso werfen die Menschen ihren Müll einfach ins Gras? Da gehen doch die Tiere kaputt!“, ärgerte sich ein 5- jäh- riger Junge beim Einpacken von Bierdeckeln, Glasscher- ben und Plastikfolie. Zum Glück fanden wir nicht all zu viel Schmutz vor und konnten an diesem Tage besonders die herrliche Natur genießen! Sogar eine Schmetterlingsraupe wurde entdeckt: „Jetzt haben wir alles sauber gemacht, dann kann bald schon die Raupe sich verwandeln und in sauberem Gras fliegen!“. Sichtlich stolz auf ihre Arbeit und auch ein bisschen geschafft kehrten die Kinder zum Kindergarten zurück. Wir freuen uns schon sehr auf die nächste Bachputzede im Frühling und hoffen, dass un- sere Natur bis dahin weiterhin sauber bleibt! Zur Information Klimaschutz – einfach machen! Willkommen in unserer neuen Rubrik „Klima- schutz – einfach machen“. Hier möchten wir in regelmä- ßigen Abständen Anregungen geben, wie wir uns einen klimaschonenderen Lebensstil aneignen können. Denn in der Summe haben unsere täglichen Entscheidungen und Verhaltensmuster enorme Auswirkungen – im negativen wie im positiven Sinne! Viele Tipps und Infos für eine klimaschonende Lebenswei- se sowie Gutscheine zum Ausprobieren finden Sie auch im kostenlosen Klimasparbuch, das vom Gemeindever- band Mittleres Schussental gemeinsam mit dem Verein für ökologische Kommunikation, oekom e. V., heraus- gegeben wird. Schauen Sie mal rein - es lohnt sich! Sie finden das Taschenbuch in vielen Ausgabestellen und in allen Rathäusern der Verbandsgemeinden des Mittleren Schussentals (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt, Berg). Die Ausgabestellen sowie das Klimasparbuch als kostenloses e-book finden Sie hier: https://gmschussental.de/klimasparbuch. Das Klimasparbuch kann auch direkt beim Gemeindever- band Mittleres Schussental (klimasparbuch@gmschus- sental.de) angefordert werden. Tipp 2: Finden Sie es jetzt heraus Die Nutzung von Sonnenenergie zur Stro- merzeugung hat den Vorteil, dass sie kon- ventionelle Energieträger wie Öl, Gas, Kohle und Uran ersetzt und Umweltbelastungen durch CO2-Emissionen und Abgase vermindert. Als Bür- gerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg haben Sie die Möglichkeit, online jederzeit selbst herauszufin- den, ob eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach in Frage kommt. Im Solaratlas Ravensburg können Sie Ihr Gebäude ganz einfach per Eingabe von Straße und Hausnummer über die Adresssuche ausfindig machen. Die Einfärbung der Dachfläche in der Karte zeigt Ihnen direkt eine potenzielle Eignung. Mit Klick auf Ihre Dachflä- che erfahren Sie zusätzlich, wieviel Energie Sie durch eine Photovoltaikanlage gewinnen könnten. Zum Solaratlas Landkreis Ravensburg gelangen Sie hier: www.solaratlas-rv.smartgeomatics.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 23. Oktober – 31. Oktober 2021 Gedanken zur Woche Die Gottes- und Nächstenliebe sind die beiden größten Gebote. Sie sind die Türen zu einem wirklich christlichen Leben. Dabei möchte ich eines nicht vergessen: Zu lieben ist nicht meine Leistung. Ich kann nur lieben, weil Gott mich zuerst liebt und mir die Liebe schenkt. Samstag, 23. Oktober 10.30 Uhr Sulpach – Festgottesdienst zum Kapellenpa- trozinium in Sulpach († Eugen Haug, Marta und Josef Haug, Kurt Elbs mit Angehörigen, für die verstorbenen der Kapellenpflegschaft) 14.00 Uhr Sulpach - Dankandacht Sonntag, 24. Oktober – 30. Sonntag im Jahrkreis – Weltmissionssonntag – MISSIO Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mitgestaltet von der Gruppe MEILE (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.00 Uhr Baindt – Taufe von Liliana Dienstag, 26. Oktober 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Mittwoch, 27. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.00 Uhr Baindt – Seniorentreff im Bischof-Sproll-Saal Donnerstag, 28. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt – KGR-Sitzung im Bischof-Sproll-Saal Freitag, 29. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 30. Oktober 17.30 Uhr Baienfurt – Taufe von Ben Luca 18.30 Uhr Baienfurt – 100 Jahre katholischer Frauen- bund Baienfurt (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Sonntag, 31. Oktober – 31. Sonntag im Jahreskreis – Ende der Sommerzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Eugen Haug, Ludmilla, Nikolaus und Alexan- der Linkov, Christina und Wendelin Hatzen- büller mit Angehörigen, Anna Halder, Albert Konzett, Marta und Heinrich Adler, Walter Frey, Rupert und Paula Gross mit Angehö- rigen, Fini und Willi Rechle, Adalbert Berger, Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Franz Kränkle, Jahrtag: Eugen Halder, Jakob Kerner, Bischof Dr. Carl Joseph Leiprecht) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Malia Montag, 1. November - Allerheiligen 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst zu Allerheiligen mit Gedenken für die verstorbenen Gemeindemit- glieder des vergangenen Jahres (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst zu Allerheiligen (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.00 Uhr Baindt – Gräberbesuch, Allerseelenandacht auf dem Friedhof. Bitte bringen sie dazu ihr Gotteslob mit 14.00 Uhr Baienfurt - Gräberbesuch Dienstag, 2. November - Allerseelen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Pfarrer von Baindt, kirchliche Mitarbeiter/ -innen, Gemeindemitglieder) 19.00 Uhr Baienfurt – Allerseelengottesdienst (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. Einladung Allerseelen-Gottesdienst am 2. November 2021 in Baindt Dieser Gottesdienst ist ein besonderer Gottesdienst für alle, die in der Coronazeit von lieben Menschen, die ihnen viel bedeutet haben, nicht Abschied nehmen konnten. Wir laden Sie ein zum Allerseelen-Gottesdienst um 18.30 Uhr in der Pfarrkir- che St. Johannes Baptist Baindt Teilnahme mit Platzreservierungskarten Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Be- sucher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Aktuell besteht noch immer die Trage- pflicht einer Mund-Nasen-Maske; Personen mit Krank- heitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Gemeindegesang Im Gottesdienst dürfen wir jetzt wieder mit Maske singen. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Vorerst ist das Pfarrbüro am Di, Do und Fr. von 9.30 – 11.30 Uhr nur telefonisch oder per Email erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 25. Oktober – Sonntag der Weltmission Selig, die Frieden stiften Vieles ist anders dieses Jahr. Corona schränkt das Leben ein – weltweit. Corona trifft besonders die Armen. Selig, die Frieden stiften und Solidarität leben! Mit Ihrem Beitrag zur Kollekte unterstützen sie die Arbeit von MISSIO. Wir sagen heute schon Vergelt‘s Gott!. Einladung zum Seniorentreff Wir laden Sie ein zu un- serem Seniorentreff am Mittwoch, 27. Oktober 2021 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal zum Kartoffelfest. Landwirt Joachim Kapler aus Köpfingen wird uns über den Anbau der Kartoffel, von der Bodenbeschaffenheit, Ausbringen der Kartoffel, Ernte und Vermarktung berich- ten und uns auch über die richtige Lagerung informieren. Passend zum Vortrag werden wir Ihnen die Kartoffel in verschiedenen Variationen servieren. Wir freuen uns auf diesen informativen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern über- winde das Böse mit Gutem. Röm 12,21 Samstag, 23. Oktober 09.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 1 10.30 Uhr Baienfurt Vorstellungsgottesdienst Konfi 8, Gruppe 2 Anmeldung im Pfarramt telefonisch: 4 36 56 oder per Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Sonntag, 24. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Mittwoch, 27. Oktober 15.00 Uhr – 16-00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 1 16.00 Uhr – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-8 im Gemeindehaus Gruppe 2 Samstag, 30. Oktober 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Abschlusstag Konfi 4 Sonntag, 31. Oktober Reformationsfest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl _________________________ Gedanken zum Wochenspruch Wie du mir, so ich dir ... - Diese Logik lernen wir leider von klein auf. Unser Wochenspruch lädt uns ein, aus diesem Teufels- kreis auszubrechen. Wenn im Miteinander aus dem Wald immer nur das her- ausschallt, was wir hineingerufen haben, können wir auf den Frieden noch lange warten. Das Böse mit Gutem überwinden, kann heißen: Freund- lichkeit trotz allem, Einfühlungsvermögen in die Situation und Nachsicht. Die fallen mir nicht einfach so in den Schoß – sie sind ein Geschenk, ein Lernprozess, eine Aufgabe, an der ich wachsen kann und mit Gottes Hilfe auch werde. Wer sich dieser Aufgabe stellt, erlebt: Gutes ist stärker als alles andere. Es ist gerade das Unerwartete, das einen Neuanfang möglich macht, die Reaktion, die eine Brücke baut. Gottes Segen dafür! – Pfr. Martin Schöberl _________________________ Das Pfarrsekretariat ist bis einschließlich 25.10.2021 nicht besetzt. Ab 26.10. ist es zu den o.g. Öffnungszeiten wieder erreichbar. In dringenden Fällen wenden sie sich bitte an Herrn Schöberl. Wir bitten um Beachtung. _________________________ --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Seelsorge aus der Feder von Johannes Calvin Glück gehabt! – Was für ein Zufall! – Redewendungen, die jede kennt und die schon selbst gebraucht hat. Johannes Calvin setzt genau hier an und ich finde es faszinierend, dass sich unser Denken offensichtlich seit knapp 500 Jahren weniger verändert hat, als wir meistens denken. Er hält fest, dass Providentia Dei (Gottes Fürs als Glück oder Zufall: „Man hat zwar schon zu allen Zeiten allgemein gewähnt, und auch heutzutage herrscht fast unter allen Sterblichen die Meinung, es geschehe alles ‚zufällig‘. Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kirche kön- nen in Echtzeit von zu Hause aus mitgefei- ert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Achtung: Ab sofort wollen wir uns wieder im Bonhoeffersaal in Baindt treffen, nachdem es nun herbstlich wird. Es gilt die REGEL: geimpft oder genesen. Bitte die Bescheinigungen vorlegen. Am 11.10.2021 dürfen wir Walter Feil begrüßen. Er wird mit uns den Herbst einfangen und in Form von Blättern und Zweigen auf Papier bringen. Aquarell oder Acryl. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier ein Beispiel. Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Oktober 2021 25.10. Walter Feil: Zweige und Herbstblätter - Aquarell oder Acryl November 2021 8.11. und 15.11. 22.11. Claudia Strittmatter: Schriften 29.11. Monika Franz: Encaustik - Mit dem Zufall spielen - Ölkreide und Bü- geleisen Hans Meinert: Gesichter in Collage - Teil 1 und Teil 2 Dezember 2021 6.12. Ingrid Allkemper: Porzellan-Malen für Weih- nachten Anmeldungen bitte unbedingt bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Jahreshauptversammlung vom 01.10.2021 Bericht Abteilung Fußball Für die vielfältige Unterstützung der Fußballspielerinnen und Fußballspieler bedankt sich die Abteilung Fußball ganz herzlich bei unserer Bürgermeisterin, Frau Simone Rürup, den Damen und Herren des Gemeinderats, der Ge- meindeverwaltung und bei den Mitarbeitern des Bauhofs. Ein besonderes Dankeschön gilt den zahlreichen Spon- soren und Gönnern. Den Trainern, Jugendbetreuern, Bereichsleiterinnen und Bereichsleitern, dem Bewirtungsteam und allen Helferin- nen und Helfern danken wir für ihre ehrenamtliche Arbeit. Alle gemeinsam ermöglichen es, dass in Baindt aktuell • 140 Kinder in verschiedenen Altersgruppen Fußball spielen können, davon spielen 53 Mädchen in 4 Juni- orinnenklassen • Zudem haben wir 36 Spielerinnen in der Frauen-Be- zirksliga • 28 Herren im Kader der 2. Mannschaft und • 24 Herren im Kader der 1. Mannschaft ihren Sport be- treiben können, aktuell mit guten Chancen zum Aufstieg in die Bezirksliga. • Zudem gibt es eine sogenannte AH – alte Herrenmann- schaft Wir freuen uns, dass unsere Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen wieder zusammen trainieren und Fußball- spiele austragen können. Gerade die Zeiten des Lockdowns haben uns gezeigt, wie wichtig Sport in der Mannschaft ist, wie wertvoll soziale Kontakte sind. Es freuen sich nicht nur die Fußballspielerinnen und Fuß- ballspieler über den fast schon wieder normalen Fuß- ballbetrieb, sondern auch die Eltern und die zahlreichen Zuschauer. Fußball verbindet und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem lebendigen Gemeindeleben. Den Anliegern der Sportanlagen danken wir für ihr Ver- ständnis. Die Jahreshauptversammlung bietet natürlich auch die Gelegenheit öffentlich Anregungen vorzutragen. Unsere Anregungen sind: • Anschaffung eines Rasenroboters für den eingezäun- ten Fußballplatz zur Entlastung des Bauhofs. Zur Ent- lastung des Bauhofs übernimmt die Abteilung Fußball bereits seit Jahren die Pflege der Büsche und Sträucher im Bereich des eingezäunten Sportareals. • Umbau des defekten roten Platzes. Fußball erlebt der- zeit wieder einen großen Zulauf an jungen Spielerinnen und Spielern. Die bestehenden Sportplätze sind überlas- tet, insbesondere in regenreichen Zeiten. Fußballspielen ist ein niederschwelliges und preisgünstiges Sportange- bot in der Gemeinde. Es wäre sehr schade, wenn Kin- der und Jugendliche wegen unzureichender Spielplätze nach Hause geschickt werden müssten. Unser Appell richtet sich an die Entscheidungsträger, verbunden mit der Bitte, sich dieses Problems anzunehmen. • Last but not least bitten wir die Eltern der Spielerinnen und Spieler um ihre Unterstützung und Mithilfe. Wir su- che Jugendtrainer und Betreuer, wir suchen Leute zur Mitarbeit im Verein. Bitte um Kontaktaufnahme. Elmar Buemann, Abteilungsleiter Jahresbericht Abteilung Turnen Ich grüße euch, auch im Namen von Franz Karg, Kassier der Abteilung Turnen. Zur Arbeit von Franz Karg darf ich sagen, dass die Ab- teilungskasse wieder geprüft und einwandfrei bestätigt wurde. Die Mitgliederanzahl beläuft sich derzeit auf 295 Mitglie- der. Die Abteilung Turnen bestand in der Saison aus 6 Gruppen: - Frauenturnen 1, ÜL: aushilfsweise Inken Lottermoser - Fun & Fit, ÜL: Karin Halder und Franziska Staud - Jedermann-Sport, ÜL: Heiner Kern - die Kindersportgruppe für 3-4 jährige Kinder, ÜL: Tanja Malsam, Anja Steinhauser und Patricia Kreutle - die Kindersportgruppe für Vorschulkinder und etwas jüngere, ÜL: Eva Himpel und Franziska Staud - die „Sportys“: für Vorschüler und Erstklässler, ÜL: Inken Lottermoser und Nina Assanti Da uns der letztjährige Lockdown gleich zu Beginn der Sportsaison traf, verlief das Jahr anders als geplant. Hier nun Berichte der einzelnen Gruppen: 1. Frauenturnen 1 Unsere Sportstunden fanden statt, wann immer es mög- lich war. Derzeit nehmen ca. 15-20 Frauen daran teil. Nach der langen Corona-Auszeit haben sich einige Frauen aus ge- sundheitlichen Gründen ganz aus dem Vereinssport zu- rückgezogen. Schweren Herzens konnte auch unsere Übungsleiterin Anita Mayer aus gesundheitlichen Gründen keine Sport- stunden mehr geben. Herzlichen Dank, liebe Anita für die vielen tollen Übungsstunden in diesen 22 Jahren! Bis August übernahm vorübergehend Inken Lottermoser unsere Gruppe. Auch Dir, liebe Inken, unser herzliches Dankeschön für Dein Einspringen. Nach den Ferien durften wir Nina Assanti als unsere neue Übungsleiterin begrüßen. Wir freuen uns sehr! Danke- schön! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Unsere sonstigen Aktivitäten hielten sich durch Corona in Grenzen. Doch was wir unternahmen, wurde immer gut angenommen und besucht. In den Ferien trafen wir uns zu 3 kleinen Wanderungen und einem Tagesausflug. Auch wurde ein monatlicher Stammtisch ins Leben geru- fen, um unsere tolle Kameradschaft aufrecht zu erhalten. 2. Fun & Fit Dienstags kommen regelmäßig 15 bis 20 Frauen und Männer zum Fitnesstraining zur Fun & Fit Gruppe! Mit verschiedensten Trainingseinheiten, viel Spaß und Be- geisterung tragen wir zu unserer eigenen Fitness und Gesundheit bei. 3. Die Jedermänner Wir sind 8 - 10 Männer im Alter von 45 bis über 80 Jahre. Wir treiben unseren Sport normalerweise immer mitt- wochs ab 20 Uhr. Da die Halle das ganze Jahr geschlossen war, stiegen wir um aufs Rad und so tourten wir gemeinsam vom Juli bis in den September hinein. Wir suchen ständig neue Mitturner. Die Kinderturngruppen 4. für 3- bis 4-jährige Kinder und 5. für Vorschüler entschieden sich in gegenseitiger Absprache keine Turn- stunden in der Sporthalle durchzuführen. 6. Die “Sportinatoren” – Kindersport ab Erstklässler Ab März 2020: Kein Training mehr erlaubt Mitte Juni: Outdoor Müllsammel-Aktion am Egelsee Ende Juli vor den Ferien: Outdoor Aktion „Scooter und Rollertraining mit Parcours“ auf dem Schulhof Ende September 2020: Wir starten mit Hygienekonzept -fast- wie gewohnt in der Halle Bereits am 21. Oktober ziehen die Corona Schutzmaß- nahmen so an, dass wir nur mit max. 10 Personen pro Sporteinheit trainieren dürften. Wir entscheiden uns fürs Abwarten. Nutzung der Hallen wird untersagt bis 30.11: Wir sind wei- terhin raus Wir starten aber unser Online-Tanzexperiment mit „Je- rusalema“ und zuhause wird wild geübt. Es erreichen uns herrliche Nachrichten dazu. Erst im Mai 2021 treffen wir uns auch mal wieder live und starten beim Stadtradeln für die Gemeinde Baindt mit den „Sportinatoren SV Baindt“, tatkräftig unterstützt vom Team Tischtennis des SV Baindt. Im Juni 2021 starten wir wieder mit unserem regulären Training in der Halle. Wir haben 33 Kinder und Full House, weil wir spontan Geschwisterkinder, deren Gruppen nicht mehr existieren, aufnehmen... September 2021: Wir haben neue Übungsleiterinnen re- krutiert und alle Gruppen versorgt! Es kann losgehen!!!! Mit Freude darf ich mitteilen, dass im Juli/August Herr Christian Staud auf uns zukam mit dem Angebot, eine Athletik-Gruppe in Baindt zu gründen. Seit August trainiert Christian nun montags ab 19 Uhr draußen auf dem Sportgelände mit athletik-begeisterten Sportler und Sportlerinnen. Über die Winterzeit verlegt sich die Gruppe in die Sporthalle. In unserer Abteilung Turnen finden sich in der neuen Sai- son 2021/22 tolle Sportangebote: Sport für Frauen und Männer - Sport für Kinder von Eltern-Kind-Turnen bis hinauf zu Dritt- und Viertklässler – Geräteturnen für Kin- der von 4-6 Jahren – Athletik-Sport. Wir freuen uns! Unser herzliches Dankeschön gilt allen Übungsleitern/ innen, allen Vertretern und allen helfenden Händen im Hintergrund. Herzlichen Dank! Birgit Dengler, Abteilungsleiterin Turnen Juniorinnenfußball B- Juniorinnen - Pokal vom 13.10.2021 SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Ber- gatreute) : FC Blau Weiß Bellamont 1:2 Im Verbandspokal trafen unsere Mädels am vergangenen Mittwoch auf die Ligakonkurrentinnen aus Bellamont. Beide Mannschaften zeichneten sich durch extrem sichere Abwehrreihen und frühes Pressing im Mit- telfeld aus, so dass es kaum Torszenen gab. Folgerichtig fielen die Tore dann auch nach Standards. Nach einer scharf getretenen Ecke in der 35. Minute kam der Ball nach einer etwas zu kurzen Abwehr zu einer Gegenspie- lerin, die aus ca. 18m einen fulminanten Schuss abgab, den unsere Tabea sehr spät sah und zwar mit einem tol- len Reflex abwehren konnte, doch leider kam wieder eine Gegenspielerin an den Ball, die aus kurzer Distanz das 0:1 markierte. Nur einige Minuten später kam dann auf der anderen Seite, nach einer scharf getretenen Ecke durch Laura Hanna an den Ball, die den Ball zum verdienten Ausgleich im Tor versenkte. Mit 1:1 ging es in die Pause. In der zweiten Halbzeit war das Spiel absolut ausgeglichen bis wir dann gegen Ende etwas unkonzentrierter in unse- ren Zuspielen wurden, was zu vermehrten Angriffen der Gegnerinnen auf unser Tor führte. Aber unsere glänzend mitspielenden Torfrau Tabea war immer zur Stelle, doch zwei Minuten vor Schluss wurde ein eigentlich harmloser Schuss von uns so unglücklich abgefälscht, dass sie keine Chance mehr hatte an den Ball zu kommen. So mussten wir das zweite Mal innerhalb von wenigen Tagen in den Schlussminuten ein gutes Spiel verloren geben. Trotzdem ein tolles Pokalspiel unserer jungen B-Juniorinnen Truppe, worauf wir aufbauen können. Es spielten: Tabea Lins (T), Angelina Bühler, Scarlett Po- grzeba, Lorena Bürck, Viviane Wertmann, Hanna Steid- le, Martha Stöhr, Mona Eiberle, Nora Lüttmann, Laura Bauhofer, Emma Gießler, Tabea Schauffler, Alina Braun, Sophia Schairer, Luise Wodniok SAMSTAG, 16.10.2021 VFR Klosterreichenbach : SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute-Bergatreute) 5:0 D-Juniorinnen Nachholspiel vom MONTAG, 12.Oktober 2021 SV Bergatreute – SG Baindt/Fronreute 1:2 Ein Spiel das unseren Zuschauern wenig Freude bereite- te, letztlich aber erfolgreich zu Ende gespielt wurde. Die Bergatreuter Mädels waren an diesem Abend auf „Zer- störung“ aus und schlugen die Bälle nur ins Aus, anstatt selber etwas für“s Spiel zu tun. Neben 50 Einwürfen und 20 Eckbällen gab es dann doch noch einige schöne An- griffe unserer Mädels. Leni spielte einen überragenden und gewollten Diagonalpass auf unsere, derzeit top auf- gelegte Vivienne. Vivi nahm den Ball auf und schloss er- folgreich ab. Nach der Halbzeit war sie bei einer schlech- ten Abwehraktion die Spielerin, welche am schnellsten schaltete, den Ball erlief und ins Tor schoss. Das Spiel war Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 entschieden und erst jetzt wurden auch die Bergatreuter Mädels mutiger und zeigten, daß auch sie etwas können. So gelang ihnen der Anschlusstreffer und hatten danach sogar noch die Ausgleichsmöglichkeit, welche aber un- sere Torspielern Sara mit einem mutigen Herauslaufen verhindern konnte. SAMSTAG, 16.10.2021 SG Baindt/Fronreute – TSV Tettnang 2:1 Viele Zuschauer wollten das Spitzenspiel der zwei, bisher ungeschlagenen Teams sehen und wurden vom Spiel bei- der Teams nicht entäuscht. Unsere Mädels kamen super ins Spiel und Jana erzielte bereits nach 10 Minuten nach Zuspiel von Vivi den Führungstreffer. Wenig später er- reichte sie erneut ein tolles Zuspiel. Dabei setzte sie sich im Laufduell durch und markierte das 2:0. Dann kam der Auftritt von Schiedsrichter Gabriel, der den Treffer aber- kannte. Warum, wusste niemand ! Unsere Mädels waren etwas irritiert und kassierten prompt den Ausgleichstref- fer. Dann wurde das Spiel immer interessanter und Tett- nang bekam Oberwasser. Torspielerin Sara versuchte in höchster Not zu retten und verursachte einen Neunmeter, aber Tettnang verschoss. Unsere Mädels kamen wieder besser ins Spiel und erspielten sich weitere Großchancen. Eine davon verwertete dann Sophie zum viel umjubelten Siegtreffer. Folgende Spielerinnen waren bei den Spielen im Einsatz : Sara Jukic (T), Greta Pohl, Leni Sorg, Victoria Wertmann, Franziska Bayer, Luisa Weber, Jana Eiberle, Vivienne Pogrzeba, Lena Füssl, Emma Reissner, Hedda Said und Sophie Heilmeier. Deutlicher Sieg der Frauen SV Baindt - SGM SG Aulendorf/SV Bad Buchau 5:2 Der SV Baindt startete spieldominant in das Heimspiel gegen die SGM Aulendorf/Bad Buchau. Sie erspielten sich viele Torchancen, jedoch konnten zunächst keine verwan- delt werden. Kurz vor der Halbzeitpause gelang es Viola Zanutta dann doch, ihre Mannschaft in Führung zu brin- gen. Dadurch zeigte der SV Baindt in der zweiten Halbzeit hohe Motivation ihre Führung auszubauen. Sie kamen mehrmals gefährlich vors gegnerische Tor und brachten die SGM zunehmend in Bedrängnis. So wurde Viola Zanut- ta im 16er gefoult und den fälligen Elfmehter verwandelte Tamara Sperle gut platziert zum 2:0. Nun wurden unse- re Frauen etwas leichtsinniger und verloren an Struktur was die die SGM ausnutzte und innerhalb von 10 Minuten zum 2:2 ausgleichte. Zum Glück sammelte der SV Baindt sich wieder, wollte die Führung zurück und schon wenige Minuten danach schoss Viola Zanutta den SV Baindt er- neut mit 3:2 in Führung. Dieses Tor brachte Aufschwung in die Mannschaft und so gelang Viola Zanutta in der 78. Minute erneut ein Tor zum 4:2. Lara Herde setzte in der 88. Minute dann noch ein Tor drauf und damit endete das Spiel mit einem 5:2- Heimsieg für den SV Baindt. Trainer: Erwin Koscher, Phillip Thoma Spielerinnen: Stephanie Hämmerle (T), Lena Nägele, Ma- rina Lutz, Tasja Kränkle, Muriel Zumbrock, Lisa Meschen- moser, Laura Maucher, Julia Klein, Tamara Sperle (C), Viola Zanutta, Ramona Schnell, Emma Schaumann, Da- niela Fießinger, Lara Herde, Lina Bentele Baindt baut Siegesserie aus SV Baindt - SG Waldburg / Grünkraut 4:0 (1:0) Nach drei klaren Siegen gegen Gegner aus dem unteren Tabellendrittel, empfing der SVB am Sonntagnachmittag mit der SG Waldburg / Grünkraut einen deutlich gefähr- licheren Gegner, welcher vor zwei Wochen nur knapp daran scheiterte, dem Tabellenzweiten aus Vogt ein Un- entschieden abzuringen. Die Gastgeber waren dement- sprechend gewarnt und so vertraute Coach Filzinger auch fast derselben Elf wie beim Kantersieg in Ankenreute; lediglich Gauder und Walser wurden durch Schimanos- wki und Knisel ersetzt. Und diese Startelf erwischte einen furiosen Start. Der SVB ließ den Ball gut laufen, schnürte die Gäste in der eigenen Hälfte ein und hatte durch Mika Dantona und Jonathan Dischl bereits in den ersten zehn Minuten aussichtsreiche Möglichkeiten, um ihn Führung zu gehen. In der 13.Minute belohnten sich die Baindter dann für diesen gelungenen Auftakt: Dischl wurde über die rechte Seite in die Tiefe geschickt und servierte den Ball in den Strafraum. Dort flog die Kugel an Freund und Feind vorbei und landete am langen Pfosten bei Philipp Kneisl, welcher den Ball zum 1:0 über die Linie drückte. Auch die nächsten 15 Minuten hatte der SVB weitestgehend im Griff. Ab der 30.Minute war jedoch ein leichter Bruch im Spiel der Heimmannschaft zu erkennen und die Gäste kamen deutlich besser ins Spiel. Kapitän Philipp Thoma unterband mit einer perfekt getimten Grätsche einen ge- fährlichen Konter der Waldburger und wenig später hat- ten die Baindter Glück, dass ein Angreifer der Gäste den Ball frei vor dem Tor vorbeischoss. Schlussendlich ging es aber, vor allem aufgrund der starken Anfangsphase, mit einer verdienten Führung für den SVB in die Halbzeit. Auch in der 2.Halbzeit wussten die Gäste immer besser zu gefallen und der SVB war ein ums andere mal defen- siv gefordert. Thoma musste gleich zweimal seine pa- tentierte Gedächtnisgrätsche auspacken, Schimanowski verhinderte einen gefährlichen Konter der SG und Torwart Luca Wetzel war auf der Hut, sobald ein Ball auf sein Tor kam. Doch auch der SVB wurde immer wieder offensiv gefährlich, versuchte die zunehmenden Räume auszu- nutzen und hatte durch Tobias Trautwein und Dantona gute Chancen auf die Vorentscheidung. Diese Vorent- scheidung sollte dann aber wenig später mal wieder die starke Baindter Bank bringen. Der wieder genesene und eingewechselte Jan Fischer hatte auf der rechten An- griffsseite zu viel Platz und bediente Stürmer Dischl mit einem feinen Pass. Dessen kräftiger Abschluss konnte der Gäste-Torwart nur noch zur Seite abwehren. Genau dorthin bewegte sich Fischer im Rücken der Abwehr und konnte in der 75.Minute unbedrängt zum 2:0 einschieben. Und so endeten die letzten 15 Minuten der Partie wie die ersten 15 Minuten begonnen hatten - Baindt kombinier- te sich immer wieder gefährlich vors Tor und besiegelte schlussendlich mit einem Doppelschlag den klaren Heim- sieg. Nach einem schönen Pass vom ebenfalls wieder fitten und eingewechselten Yannick Spohn auf den in den Sechzehner gestarteten Dischl, legte dieser den Ball uneigennützig auf Dantona ab, welcher in der 83.Minu- te auf 3:0 stellte. Nur eine Minute später war es erneut Dischl, der nach einer Balleroberung im Mittelfeld, den eingewechselten Nico Geggier auf die Reise schickte. Die Baindter Nummer 10 nahm den Ball einmal an und überwand den Keeper überlegt mit der Pike zum 4:0. Im Anschluss hatte der SVB durch Dischl und Walser sogar noch Möglichkeiten, das Ergebnis deutlicher zu gestalten; es blieb jedoch beim 4:0 -Endstand. Der SVB gewinnt somit verdient auch das fünfte Spiel in Folge und zeigte über weite Phasen der Partie eine über- zeugende Leistung. Nach diesem wichtigen Sieg gegen einen unangenehmen Gegner aus Waldburg und Grün- kraut, wartet am kommenden Sonntag mit dem Fünf- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 tplatzierten aus Wolfegg erneut eine herausfordernde Aufgabe auf die Baindter Mannschaft, wobei es gilt an die Leistungen der letzten Wochen anzuknüpfen. SV Baindt II - SG Waldburg / Grünkraut II 0:1 (0:0) Die „Zweite“ empfing am Sonntagmittag den Tabellen- zweiten aus Waldburg und Grünkraut und zeigte von Beginn an eine engagierte Leistung. Beide Teams neu- tralisierten sich weitestgehend und dem SVB II fehlte in der ersten Halbzeit das letzte Quäntchen Glück und die Präzision, um in Führung zu gehen. Vor allem defensiv wusste die zweite Mannschaft zu überzeugen und ließ kaum Chancen zu. Umso bitterer war es dann, nur eine Minute nach Wiederanpfiff das unnötige Gegentor zum 0:1 zu kassieren. In der Folge versuchten die Baindter im- mer wieder den Ausgleich zu erzwingen und erspielten sich auch aussichtsreiche Gelegenheiten, jedoch fehlte erneut die letzte Zielstrebigkeit vor dem Tor. Schlussend- lich stand am Ende eine ärgerliche und unnötige Nieder- lage, die durchaus zu vermeiden gewesen wäre. Mit vier Siegen und vier Niederlagen rangiert der SVB II derzeit im Mittelfeld der Tabelle und wird gewillt sein, sich bis zur Winterpause noch um den einen oder anderen Platz wei- ter nach oben zu kämpfen. Vorschau: Sonntag, 24.10.2021: 12.45 Uhr: SV Wolfegg II - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Wolfegg - SV Baindt SV Baindt baut Siegesserie aus SV Baindt I – SG Aulendorf III 9:2 Während des Trainingsbetriebs am Donnerstagabend empfing unsere erste Mannschaft in ihrem 4. Saison- spiel die Gäste aus Aulendorf. Für die Gäste war es das erste Punktspiel nach beinahe einem Jahr Coronapause, daher darf durchaus etwas Kritik an der Spielplangestaltung der Bezirksklas- se geübt werden. Ein gleichmäßigerer Spielplan wäre wünschenswert. Da wir in unserem letzten Spiel gegen Ettenkirch in den Doppeln nicht sehr gut aussahen, stellten wir unsere Zu- sammensetzung etwas um, was sich mit 3 Siegen gleich auszahlte. Dabei mussten vor allem Frank Markwart und Nico Scheffold kämpfen, um ihr Doppel denkbar knapp im 5. Satz mit 11:9 gewinnen zu können. Ebenfalls in den 5. Satz musste Marcel Brückner in seinem ersten Einzel, den er dann aber mit einer konzentrierten Leistung deutlich gewinnen konnte. Philipp Schwarz siegte am Nebentisch problemlos mit 3:0. Nico erwischte nicht seinen besten Tag und verlor nach über einem Jahr seine erste Partie im Trikot des SV Baindt gegen den gut spielenden Jakob Gebele. Tobias Nowak spielte gegen Abwehrspieler und Altmeister Berthold Landthaler sehr offensiv und risiko- reich und konnte sich im 5. Satz gegen den 81-jährigen (riesigen Respekt!) durchsetzen. Frank Markwart gewann sein Spiel souverän ohne Satzverlust, während Holger Baumhauer drauf und dran war, einen Satz zu gewin- nen, es aber leider nicht schaffte. So lag es an unserem vorderen Paarkreuz Philipp und Marcel, mit zwei weite- ren Siegen das Spiel zu beenden und den 9:2 Gesamtsieg einzufahren. Mit 4 Siegen und 8:0 Punkten stehen wir an der Tabel- lenspitze der Bezirksklasse und versuchen diesen Platz am 30.10. beim Auswärtsspiel in Altshausen zu verteidi- gen. Sollte Altshausen mit den besten 6 Spielern antre- ten, steht uns ein harter Kampf bevor, auf den wir uns bereits heute freuen! Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Marcel Brückner (2:0), Nico Scheffold (0:1), Tobias Nowak (1:0), Frank Markwart (1:0) und Holger Baumhauer (0:1) Frauenturnen 1 Liebe Sportkameradinnen, von unserem angekündigtem Herbstfest wollen wir heuer Abstand nehmen. Am Montag, dem 25. Oktober findet unsere Sport- stunde zu gewohnter Zeit statt. TC Baindt e.V. Wichtige Mitglieder-Infos Liebe Mitglieder, drei Infos für euch: 1. Der Saisonabschluss samt Jubiläums- feier 40 Jahre TC Baindt, geplant für den 20.11.21 im Bischof-Sproll-Saal, muss coronabedingt ausfallen. Leider! Aber der neue Termin für die Feier steht schon fest: Sa., 18.06.22, In- fos hierzu kommen rechtzeitig. 2. Der geplante Auffrischungskurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Maßnahmen wird auf Frühjahr 2022 verschoben. Frisch geschult können wir dann in die neue Saison starten. 3. Termine Plätze abräumen am Fr., 29.10.21 um 14 Uhr und 30.10.21 um 09:30 Uhr. Der Technische Leiter freut sich über viele Helfer*innen. Alle Infos findet ihr auch auf unserer neu gestalteten Webseite (www.tc-baindt.de). Wir versuchen die Home- page attraktiv und aktuell zu gestalten, so dass sich ein gelegentliches Vorbeischauen auf der Webseite lohnt. Die Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. NEU ---Schnupperkurs---NEU Beim Taekwondo Baindt e.V. findet ab Oktober ein Selbstverteidigungskurs für Erwach- sene und Anfängerkurs für Kinder und Jugendliche statt. Vierwöchiges, kostenloses und unver- bindliches Probetraining. Anmeldungen unter info@tkd-baindt.de Erwachsene: Donnerstag, 19.00 - 20.00 Uhr Blinden- schule/Turnhalle Kinder + Jugendliche: Mittwoch Alte Schulturnhalle Baindt. 5-8 Jahre 16:30 – 17:30 Uhr 8-12 Jahre 17:45 - 18:45 Uhr www.tkd-baindt.de Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Spende für das Jugendrotkreuz Das Jungendrotkreuz Baienfurt-Baindt freut sich sehr über die großzügige Spende der Firma Gessler und Funk Office GmbH. Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Am 14.10.2021 durften Vertreter des JRKs die Spende in Form eines Druckers und eines Dokumentenshredders von Geschäftsführer Andreas Schmid entgegennehmen. Herzlichen Dank an die Firma Gessler und Funk Office GmbH für diese Spende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Blick vom Blender bei Wiggensbach ober- halb des Kürnachtals Wir treffen uns am Dienstag, 26. Okt. 2021 um 10 00 Uhr auf dem Festplatz in Wein- garten. Die Gehzeit für die 10,5 km und 290 hm beträgt etwa 3,5 Std. Fahrpreis f. Mitglieder 14 €. Von der Ortsmitte in Wiggensbach geht es mäßig anstei- gend in südöstlicher. Richtung mit herrlichem Blick in die Allgäulandschaft. Danach steigt es bis zum Aussichts- punkt „Blender“ stärker an. Im Schatten der Bäume wan- dern wir auf dem Bergkamm in Richtung Schmidsreute und dann in weitem Bogen zurück nach Wiggensbach. Dort angekommen ist eine Einkehr im Gasthaus Hirsch vorgesehen. Festes Schuhwerk, Rucksackvesper und evtl. Stöcke sind empfehlenswert. Diese Wanderung kann nur unter den gültigen Hygiene- vorschriften durchgeführt werden. Pandemiebedingt ist eine Anmeldung bis Samstag 23.10.21 erforderlich bei Wanderführer Bernd Gmünder, Tel. 0751/46672, mobil 0177 1534586 SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021 mit Wahlen Ort: Best Western Parkhotel, Alamannensaal / Stau- fersaal Weingarten, Abt-Hyller-Str. 37-39 Am Samstag, den 30.Oktober 2021,14:30 Uhr/Einlass: 14:00 Uhr Bitte melden Sie sich telefonisch bei der Vorsitzenden Karin Maucher an, gerne auf den Anrufbeanworter - sprechen Sie bitte deutlich Ihren Namen auf. (Wegen der Corona-Pandemie ist die Jahreshauptver- sammlung für 2020 ausgefallen, es sind daher 2 Ge- schäftsjahre abzuarbeiten 2019 und 2020). Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Jahreshauptversammlung mit Wahlen laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen. Bitte beachten sie die geltende Corona-Verordnung unter Einhaltung der bekannten Hygiene-Maßnahmen. Vielen Dank. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Berichte: - Geschäftsbericht – Vorsitzende Karin Maucher (2019 und 2020) - Kassenbericht – Kassiererin Sabine Prang (2019 und 2020) - Revisionsbericht – Revisorin Edith Wochner (2019 und 2020) 4. Aussprache über die Berichte 5. Beschlussfassung über den Geschäfts-,Kassen- und Revisionsbericht 6. Antrag auf Entlastung und Beschlussfassung über den Antrag 7. Neuwahlen des gesamten Vorstandes und der Revi- soren 8. Behandlung eingegangener Anträge 9. Mitteilungen des Kreisverbandes 10. Termine/Mitteilungen – Vorschau 2022 11. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Ihre Karin Maucher und der gesamte Vorstand Achtung: Unsere Weihnachtsfeier findet am Samstag 11.12.2021 im Best Western Parkhotel statt. Bitte beachten Sie, es kommt keine gesonderte Einladung. Wenn Sie teilneh- men wollen, bitte dies ebenfalls telefonisch mitteilen. Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt Wir poben wieder! Wir haben unsere Chorproben wieder aufgenommen. Für unsere Zusammenkünfte gilt die 3G-Regel und die Stühle sind auf Abstand gerückt. Jetzt wäre der beste Zeitpunkt für eine Schnupperstunde bzw. Einstieg in die Probenphase. Wir würden uns über jeden Neuzugang freuen. Chorproben Männerchor Montags, 18.00 Uhr, wöchentlich,Vereinsheim Chorleitung Irene Streis Weitere Sänger sind gern willkommen. Notenkenntnisse sind nicht erforderlich! Infos: 0751-25 914 CHORifeen and Friends Dienstags, 20.00 Uhr, wöchentlich,Vereinsheim Chorleitung Peter Fuchs Weitere Sänger(innen), mit und ohne Notenkenntnisse, sind zum Mitsingen eingeladen! Infos: 07502-91 27 12 www.liederkranz-baienfurt.de Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Frederick, die Farben und Sonnenstrahlen sammeln- de Maus aus dem gleichnamigen Bilderbuch von Leo Lionni, geht von Montag, 18. bis Freitag, 29. Oktober 2021 wieder auf Tour. In den kommenden zwei Wochen reist sie für die Freude und den Spaß am Lesen durch ganz Baden-Württemberg. Landesweiter Auftakt für das baden-württembergische Literatur-Lese-Fest ist in diesem Jahr am Montag, 18. Oktober in der Stadt- bücherei Heidelberg. Dass der „Frederick Tag“ auch im zweiten Jahr der Pan- demie im Regierungsbezirk Tübingen einen ungebrochen hohen Zuspruch findet, freut Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Der Trend aus dem letzten Jahr, dass wieder mehr und länger gelesen wird, hat sich fortgesetzt. So lesen zum Beispiel die zehn bis 19-Jährigen inzwischen wieder um ein Drittel mehr als vor der Pandemie. Dazu trägt der Frederick Tag, als wichtiger Baustein der Lese- förderung des Landes, bei. Eine Stütze in der Pandemie waren die vielen Stadt- und Gemeindebibliotheken im Regierungsbezirk mit vielfältigen Lese- und Bildungsan- gebot“, so Tappeser. Der „Frederick Tag“ bringt Wörter, Farben und Sonnen- strahlen mit Autorenlesungen, Poetry Slam, Kinderthea- terveranstaltungen, Bibliotheksrallyes, einem lesenden Friseur und vielem mehr in die Städte und Gemeinden. Für jede Altersgruppe findet sich etwas, wenn auch in diesem Jahr erneut unter Einhaltung der Corona-Regeln. Allein für den Regierungsbezirk Tübingen sind im Veranstaltungs- kalender „Frederick on tour“ über 120 Veranstaltungen in 56 Stadt- und Gemeindebibliotheken zu finden. Ein Blick in den Terminkalender wird empfohlen, da es sich um offene und geschlossene Veranstaltungen handelt, bei denen teilweise eine Anmeldung erforderlich ist. Landesweit koordiniert wird der „Frederick Tag“ durch die beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Fach- stelle für das öffentliche Bibliothekswesen. Der „Frederik Tag“ findet mit Unterstützung des Baden-Württember- gischen Bibliotheksverband sowie den Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg statt. Folgende öffentliche Stadt- und Gemeindebibliotheken aus dem Regierungsbezirk Tübingen nehmen am Fre- derick Tag 2021 teil: Ammerbuch-Pfäffingen, Amstetten, Bad Saulgau, Bad Urach, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Balingen-From- mern, Balingen, Biberach, Bitz, Blaubeuren, Bodelshau- sen, Dornstadt, Dußlingen, Ehingen, Eningen, Ertingen, Friedrichshafen, Friedrichshafen-Fischbach, Gomarin- gen, Haigerloch, Hechingen, Heroldstatt, Horgenzell, Isny, Kirchentellinsfurt, Kressbronn, Kusterdingen, Laichin- gen, Laupheim, Leutkirch, Lichtenstein, Meckenbeuren, Mengen, Meßstetten, Mössingen, Mössingen-Öschingen, Mössingen-Talheim, Munderkingen, Nehren, Neustetten, Oberstadion, Pfullingen, Pfullendorf, Reutlingen, Reut- lingen-Rommelsbach, Reutlingen-Sondelfingen, Rosen- feld, Rottenburg, Salem, Sigmaringen, Tettnang, Tübingen, Überlingen, Winterlingen. Diakonie Oberschwaben-Allgäu-Bodensee Gewalt im Griff. Das Gruppenangebot von „kraft.akt“ unter- stützt Männer in Fällen von häuslicher Gewalt. Das Sozialtraining „Kraft.akt“ für Männer in Fällen von häuslicher Gewalt ist am 21.09.2021 erfolgreich mit seinem Gruppenangebot gestartet. Es umfasst neben Einzelge- sprächen mit den betroffenen Männern 20 Gruppen- abende, an denen das zentrale Ziel, der Gewaltspirale zu entkommen und Konflikte auf respektvolle Weise zu lösen, an erster Stelle steht. Das neue Angebot im Landkreis Ravensburg, welches eine Kooperation von Diakonie und Caritas darstellt, unter- stützt Männer bei der Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln und der Entwicklung neuer Lösungsstra- tegien. Bereits in der ersten Sitzung zeigten sich die Teil- nehmenden offen, über das Geschehene zu reflektieren und an Ihrem Verhalten zu arbeiten. Spürbar waren die große Motivation und die Hoffnung der Männer, die eige- ne Zukunft in neue Bahnen zu lenken, sodass theoretische Inhalte und praktische Übungen direkt mit viel Leben ge- füllt waren und Anlass für einen regen Austausch gaben, die direkt zu neue Erkenntnisse über sich selbst führten. Das Angebot Kraft.akt stellt für die Arbeit mit gewaltaus- übenden Männern einen sehr wichtigen Teil einer Inter- ventionskette gegen häusliche Gewalt dar und bietet in Paarbeziehungen und Familien einen wichtigen Beitrag zum Schutz Aller. Für Anfragen steht allen Interessierten die Diakonie OAB und die Caritas gerne zur Verfügung. Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kosten- los, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Sonntag, 24. Oktober 2021 Gästeführer: Wilfried Scheremet Totholz Die Abende werden länger. Die Natur zieht sich zurück. Wandert man durch den ruhiger werdenden Wald, fällt herumliegendes Holz stärker auf als sonst. Oft ärgern wir uns über die „Unordnung“ oder über die „Verschwendung“. Dabei wissen wir meist nicht, welch große Zahl von Lebe- wesen im Verborgenen dafür sorgt, dass die Bäume und andere Pflanzen, aber auch die Tiere genügend Nährstoffe zur Verfügung haben. Das Gleichgewicht in der Natur wäre viel labiler ohne das verborgene Leben im absterbenden Holz, an dem nicht nur „Schädlinge“, sondern auch ihre na- türlichen Feinde ihren Teil haben. Eine besondere Bedeu- tung kommt in diesem Zusammenhang dem Bannwald zu. Der Gästeführer Wilfried Scheremet zeigt uns im Rahmen seiner Führung am kommenden Sonntagnachmittag an unterschiedlich fortgeschrittenem Zerfall der stehen- oder liegengebliebenen Stämme und Äste Lebewesen oder deren Spuren, die im Verborgenen ihr Dasein fristen. So erleben wir unsere Landschaft noch vielfältiger... Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreu- te und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Sie brauchen bei beiden Führungen nur dann eine Mas- ke zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Hallenbad Baienfurt - In den Herbstferien geschlossen Das Hallenbad Baienfurt wird von Samstag, 30.10 (ab 13:00 Uhr) bis einschließlich Sonntag, 7.11.2021 geschlos- sen um die Sanierungsmaßnahmen abzuschließen. Die Herbstferien werden genutzt, um die neuen Startblöcke, die neue Rutsche und die Sprunganlagen zu montieren. In dieser Zeit finden keine Kurse im Hallenbad Baienfurt statt. Läuft alles planmäßig, kann das Hallenbad ab Mon- tag, 8.11.2021 wieder genutzt werden. Ihr Hallenbad-Team Baienfurt ZUBEREITUNGSZEIT: 20 MINUTEN Zutaten für ca. 0,8 Liter: 600 ml Glühwein 120 ml Orangensaft Zesten von 1 Bio-Orange 250 g brauner Zucker 1 Päckchen Vanillinzucker 1 Vanilleschote 1 Stange Zimt 3 Nelken 3 Sternanis 2 Pimentkörner etwas gemahlener Kardamom 500 ml klarer Schnaps (Wodka oder Korn) © Z im m le r/ D EI KE SchwediScheS Rezept Adventslikör Zubereitung: Glühwein zusammen mit Orangensaft, Zesten, Zucker und Mark der Vanilleschote in einen Topf geben. Die restlichen Gewürze in einen Teefilter füllen, mit einem Faden zubinden und in die Flüssigkeit tauchen. Aufkochen und ohne Deckel köcheln lassen, um die Flüssigkeit zu reduzieren. Dabei regelmäßig umrühren. Wenn der Inhalt sirupartig wird (es sollten gut 250 ml übrig bleiben), den Topf vom Herd nehmen, die Zesten und das Gewürzsäckchen entfernen. Abkühlen lassen, den Schnaps zugeben und gut durchrühren. In eine saubere Flasche umfüllen und mindestens eine Woche in einem dunklen Raum ziehen lassen. Gelegentlich schütteln. Eignet sich sehr gut als weihnachtliches Mitbringsel. © Schorten/DEIKE 751U07U1 © d ro ig ks /D EI KE 75 2U 48 W 1 Ihr Mitteilungsblatt Die aktuelle Informationsquelle! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Tipps gegen Herbstblues Gegen Müdigkeit und Antriebslosigkeit hilft ein Tee aus Hage- butte, Johanniskraut, Huflattich sowie Hopfen- und Lindenblü- ten. Das darin enthaltene Vitamin-C wirkt stimmungs- aufhel- lend. Mit diesen Mitteln bekämpfen Sie den Herbstblues: Starten Sie mit einem Energie-Drink in den Tag, um der schlechten Laune schon morgens den Garaus zu machen. Eine Mischung aus ei- nem Viertelliter warmem Wasser und dem Saft einer halben Zit- rone gibt Ihnen die nötige Power. Regelmäßiger Sport bringt den Kreislauf in Schwung und vertreibt trübe Gedanken. Setzen Sie Kartoffeln auf Ihren Speiseplan, das darin enthaltene Serotonin steigert das Wohlbefinden. Der Körper braucht im Herbst mehr Ruhe – ein Solebad hilft dabei. Lösen Sie dafür ein Kilogramm Meersalz im Badewasser auf und genießen Sie dieses für etwa 30 Minuten. © bss/DEIKE 750U13U2 © Zimmer/DEIKE ✃ Z6 für Stück ... Stück Bitte senden Sie mir folgende Materialien zur: Alzheimer-Krankheit Fördermitgliedscha 0800 - 200 400 1 (gebührenfrei) bauen Sie mit uns an einer Zukun, in der Alzheimer geheilt werden kann. Möchten Sie weitere Informationen? Schreiben oder rufen Sie uns an unter: Kreuzstraße 34 · 40210 Düsseldorf www.alzheimer-forschung.de Spendenkonto: IBAN: DE19 3702 0500 0008 0634 00 BIC: BFSWDE33XXX Bank für Sozialwirtscha, Köln SPENDEN SIE GEBORGENHEIT FÜR SCHUTZLOSE MENSCHEN www.aerzte-ohne-grenzen.de / spenden Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE72370205000009709700 BIC: BFSWDE33XXX SI ER RA L EO N E © P et er B rä un ig Mit Ihrer Spende schenkt ÄRZTE OHNE GRENZEN Schutz: Mit 51 Euro können wir zum Beispiel 22 Kinder gegen Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf impfen. Private Spender*innen ermöglichen unsere unabhängige Hilfe – jede Spende macht uns stark! Beachten Sie bitte Glasverwertung ist Umweltschutz! Vielen Menschen in Paraguay fehlt es an Nahrung, Bildung und vielem mehr. Wie sich für Petrona die Zu- kunft verbessert, erfahren Sie unter: brot-fuer-die-welt.de/chance Jeder Mensch hat eine erste Chance verdient. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 42 Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 4 4 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN Nachruf Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Abschied von ihrem Gründungs- und Ehren- mitglied Eugen Haug welcher am 06.10.2021 im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Seit der Vereinsgründung 1994 unterstützte Eugen kontinuierlich und in außeror- dentlichem Maße den Verein. 2009 wurde er daher zum Ehrenmitglied der Reiter- gruppe Baindt e.V. ernannt. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Reitergruppe Baindt e.V. Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Abschied von Ihrem Gründungs- und Ehrenmitglied Alter von 81 Jahren verstorben ist. Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Montag, 08.11.2021 bis einschließlich Freitag, 19.11.2021. Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 GESCHÄFTSANZEIGEN ÄRZTE NACHRUFE „Haben Sie Interesse an einer seriösen, vertraulichen und diskreten Vermittlung Ihrer Immobilie? Ich berate Sie gerne unverbindlich.“ Michael Schneider Immobilienberater Telefon +49 751 84-1782 michael.schneider@ksk-rv.de ` VORARBEITER (ID 2013) ` FACHARBEITER (ID 2012) ` BAULEITER (ID 1615) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Job- Portal unter jobs.leonhard-weiss.com, Stichwort jeweilige ID oder senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an: LEONHARD WEISS GmbH & Co. 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                  Seite 1 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 27.02.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen: § 33 wird vorsorglich mit den Dörflichen Wohngebiete (MDW) und Urbane Gebiete (MU) ergänzt. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. Seite 2 (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) § 37 I wird unter Punkt 6 wie folgt geändert Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder einer Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2 , mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 50 Abs.3 . Seite 3 § 41 wird unter Absatz 2 wie folgt geändert: § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 2 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 I S. 4 wird wie folgt geändert: Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 8 Euro für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. Die Satzungsänderung tritt zum 01.04.2024 in Kraft Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 27.02.2024 Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                    Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. Februar 2022 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Coronainfektionszahlen Auf Grund der hohen Fallzahlen und personellen Engpässen im Landratsamt Ravensburg wird eine regelmäßige Aktualisierung des Dashboards nicht mehr gewährleistet. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg beträgt 2.086,5 (Stand 14.03.2022). Die Teststation in der Schenk-Konrad-Halle hat folgende Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 7:00 – 10:00 Uhr und 16:00 – 20:00 Uhr (unverändert), Samstag 10:00 – 14:00 Uhr ( geändert), Sonntag 10:00 – 20:00 Uhr (unverändert). b) Ukraine Krise 21 geflüchtete Personen aus der Ukraine sind derzeit (Stand 15.03.2022 12 Uhr) in der Gemeinde Baindt bei Privatpersonen untergebracht. Die Verwaltung schafft weitere Unterkunftsmöglichkeiten im Gebäude Klosterhof 4, in Einzelcontainern in der Boschstraße 1/5 und im Flüchtlingscontainer in der Friesenhäusler Straße 12. Die Solidarität in der Bevölkerung ist sehr groß. Der Verwaltung wurden schon einige Zimmer und Wohnungen angeboten. Im Amtsblatt der Gemeinde erscheint ein Aufruf, in dem Paten und Lotsen für die geflüchteten Personen aus der Ukraine gesucht werden. Das DRK Baienfurt- Baindt möchte ein Begegnungscafé für Geflüchtete in ihren Räumlichkeiten anbieten. Neben Geldspenden sind auch Sachspenden (Pfannen, Töpfe, Geschirr, Bettbezüge, Handtücher usw.) willkommen. c) Radweg Sulpach Mochenwanger Straße Der Bodenabtrag zwischen B 30 und Kümmerazhofer Weg sowie für die Trockenmauer hat begonnen. Der Aushub wird beim Gebäude Friesenhäusler Straße 12 zwischen gelagert. Dieser wird aufbereitet und später wieder in den Geh- und Radweg eingebaut. Aktuell wird die Wasserleitung von der B 30 Unterführung Richtung Hirschstraße verlegt. Die Arbeiten kommen gut voran und alle Maßnahmen liegen im Bauzeitenplan. TOP 04 Antrag auf Umnutzung der Büro und Lagerräume in Gebetsräume der Ahmadiyya-Gemeinde auf dem Flst. 206/56, Ziegeleistr. 21 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Auf dem Grundstück Ziegeleistraße wurde 1988 die Genehmigung für den Neubau eines Gebäudes mit Büro im EG, einer Wohnung im OG, einer Lagerhalle und Garagen erteilt. 1991 wurde der Einbau einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes und 1999 ein Carport für 2 Kfz genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich somit je eine Wohnung im Obergeschoss und im Dachgeschoss des Gebäudes, sowie im Erdgeschoss Büro- und Lagerräume sowie Garagen und Stellplätze. Mit dem jetzt vorliegenden Bauantrag soll das Erdgeschoss in ein Gebetshaus umgenutzt werden. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „7. Änderung Innere Breite“. Ein Teil der Grundstücksfläche liegt im Mischgebiet und ein größerer Anteil der Fläche im eingeschränkten Gewerbegebiet. Anlagen für kirchliche Zwecke sind im Mischgebiet generell und im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Im Bebauungsplan wurden keine Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze getroffen. Somit gilt für die Wohnungen die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg, wonach ein Stellplatz pro Wohnung erforderlich ist. Die Anzahl der Stellplätze für die Gebetsräume richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze). Hier ist bei Kirchen ein Stellplatz je 10-40 Sitzplätze gefordert. Im Bauantrag wurde der Mittelwert herangezogen, was mit den 2 Stellplätzen für die Bestandswohnungen insgesamt 8 Stellplätze auf dem Grundstück wären. 11 KFZ- Plätze werden nachgewiesen. Die Gebäude, wie sie 1988 und 1999 genehmigt wurden, haben zum Zeitpunkt der Genehmigung bereits die Baugrenzen überschritten. Hierfür wurden Befreiungen im Zuge der Bauanträge erteilt. Da sich die Nutzung im Gebäude nun aber ändert, wurde die Gemeinde vom Landratsamt aufgefordert mit dem gemeindlichen Einvernehmen auch verschiedenen Befreiungen / Ausnahmen zuzustimmen. Diese wären: 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (Garage → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach § 31 Abs. 1 können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Die nach Parkplatzlärmstudie erforderlichen Mindestabstände von 15 m bzw. 28 m zwischen den kritischen Immissionsorten im allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet und dem nächstgelegenen Stellplatz werden nicht eingehalten. Das Sachgebiet Gewerbeaufsticht hält daher zum Schutz der Nachbarschaft gegen unzulässige Lärmeinwirkungen die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens (Immissionsprognose) für notwendig. Dies nur zur Information, für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens darf die Stellplatzsituaton nicht relevant sein, da es sich nicht um Bauplanungsrecht handelt und nur dies von der Gemeinde zu beurteilen ist. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergeben sollte, dass das Bauvorhaben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Unter der Voraussetzung, dass das noch zu erstellende Gutachten ergibt, dass das Bauvorhaben die nachbarlichen Belange nicht beeinträchtigt, wird das gemeindliche Einvernehmen für folgende Befreiungen erteilt. 1. Für den gesamten Bereich: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (gewerbliche Nutzung → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 2. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) mit der geänderten Nutzungsart (Garage → kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke) Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 4. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 5. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB 6. Für den Bereich Mischgebiet im Bebauungsplan: Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche. Befreiungen nach § 31 (2) BauGB. 3. Für den Bereich Gewerbe im Bebauungsplan: Ausnahmsweise Zulassung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke gem. § 8 (3) BauNVO. Ausnahme § 31(1) BauGB wurde abgelehnt. TOP 05 Bauantrag für den Einbau von 2 Dachgaupen und den Anbau eines Zimmers und eines rollstuhlgerechten Bades im EG des bestehenden Wohnhauses und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mittlere Breite“ wegen Überschreitung der Baugrenze auf Flst. 74/14, Eschenstr. 18/2 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Durch einen Unglücksfall in der Familie ist es erforderlich, das Erdgeschoss des Reihenendhauses rollstuhlgerecht umzubauen. Angedacht ist der Anbau eines Zimmers und eines Pflegebads an die Giebelseite des Gebäudes. Weiterhin sollen im Dachgeschoss des Einfamilienhauses auf jeder Dachseite eine Gaupe errichtet werden. Für den Anbau im Erdgeschoss wurde bereits Anfang 2019 ein Bauvorbescheid positiv beschieden. Die nun von einem Architekten überarbeitete Planung hat gezeigt, dass der Anbau um 1,82 m gegenüber der Bauvoranfrage verlängert werden sollte. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans „Mittlere Breite“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Da die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Gaupen halten die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Auch die Grundflächenzahl von 0,35 ist mit dem Anbau eingehalten. Die Abstandsfläche für den Anbau liegt zwar auf dem Grundstück der Gemeinde, was aber nach § 5 Abs. 2 LBO zulässig ist. Nach § 31 Abs. 2 kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bereits mit dem ursprünglichen Bauantrag des Gebäudes wurde die Baugrenze in westlicher Richtung überschritten. Mit dem Antrag eines Bauvorbescheides wurde nochmals eine Befreiung für das zusätzliche Überschreiten des Baufeldes erteilt. Da die Grundflächenzahl mit dem Anbau nach wie vor eingehalten wird, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Durch die Vergrößerung werden keine Nachbarn beeinträchtigt, weshalb nach Ansicht der Verwaltung die Befreiung erteilt werden sollte. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau wird erteilt. TOP 06 Bauantrag zur Errichtung eines Mobilstalls für 330 Legehennen für Aufstellung an 3 unterschiedlichen Standorten Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schwerpunkt Legehennen und Pensionspferdehaltung. Die Hühner (420 Stück) werden überwiegend in mobilen Ställen an der Hofstelle gehalten. Die Eier werden direkt ab Hof im dafür eingerichteten Verkaufsraum vermarktet. Derzeit bewirtschaftet der Betrieb ausreichend landwirtschaftliche Fläche, um eine Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage gemäß § 201 BauGB zu gewährleisten. Die Nährstoffbilanz ist ebenfalls ausgeglichen. Mit dem nun vorliegenden Antrag möchte der Bauherr einen mobilen Hennen Stall für 330 Hühner beantragen. Der Wagen soll abwechselnd an 3 verschiedenen Standorten aufgestellt werden. Die Hühnerställe sind dem Außenbereich zuzuordnen und nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Die Tatbestände des § 35 Abs. 1und 3 BauGB sind weitestgehend eingehalten. Lediglich § 35 Abs. 3 Satz 3 muss von der Fachbehörde im Landratsamt geprüft werden. Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Sollte die Geruchsbelastung für die angrenzende Bebauung die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, wird das gemeindliche Einvernehmen für das vorliegende Bauvorhaben erteilt. TOP 07 Sanierung Klosterwiesenschule: Freigabe des Materialkonzeptes Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2021 wurde beschlossen, dass die Sanierung der Klosterwiesenschule durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau erfolgen soll. Am 06.07.2021 wurde das Materialkonzept bereits zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Auswahl der Materialien war nötig, damit die Bewerber bei der durchgeführten EU-Ausschreibung eine Vorgabe für den Gestaltungsspielraum hatten. Anfang November 2021 konnten die Architektenleistungen an das Architekturbüro mlw aus Ravensburg vergeben werden. Ende November erfolgte die Vergabe der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektrotechnikplanung. Das Baugesuch wurde Anfang März eingereicht. Die Bauleistungen müssen aufgrund der Höhe von knapp 6.000.000 € netto ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Geplant ist es, die 1. Tranche (Gerüstbau, Abbruch und Aufzugsanlage) im April national auszuschreiben. Die Vergabe der Leistungen wird dann in der Sitzung vom 31.05.2022 erfolgen. Start der Abbrucharbeiten im blauen Gebäude soll dieses Jahr nach den Sommerferien erfolgen. Bereits jetzt werden verschiedene Räumlichkeiten von Mitarbeitern des Bauhofs für die Übergangsphase während der Bauzeit des Schulgebäudes umgebaut und kindertauglich gemacht. Beschluss: 1. Der vorgestellten Materialauswahl für Bodenbeläge, Deckenbeläge, Wandbeläge, Türen, Fassade, Sanitäre Einrichtungsgegenstände, Trennwände für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule wird mit folgenden Änderungen zugestimmt. • Die Streckmetallbänder an den Fenstern werden in grünen Farbtönen ausgeführt. Die Außentüre im Rektorat wird nicht gebaut. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, ob die Innenwände in den Treppenhäusern verputzt werden oder der Beton nur gestrichen wird. 2. Die Entscheidung ob die Ausschreibungen Abbruch, Gerüstbau und Aufzugsanlage am 14.04.2022 veröffentlicht wird, soll in der Sitzung des Gemeinderats in der Aprilsitzung getroffen werden. Damit verbunden ist die weitere Beauftragung der Leistungsphase 6 des Architekturbüros mlw. TOP 08 Information zu den Anmeldungen in den einzelnen Kindergärten der Gemeinde Baindt für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 - weitere Vorgehensweise Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Im Dezember des vergangenen Jahres wurden die Eltern angeschrieben, ihre Kinder für einen Kindergarten – bzw. Kinderkrippenplatz in einer der Baindter Kindergärten bis zum 07.01.2022 anzumelden. Die Baindter Kindergärten sind durch eine breite Trägervielfalt geprägt. - Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ kommunale Trägerschaft - Kindergarten „St. Martin“ kirchliche Trägerschaft - Waldorfkindergarten freie Trägerschaft In der Kindergartenausschusssitzung am 04.05.2021 wurde von den Gremiumsmitgliedern angeregt, den Bedarf einer verlängerten Betreuungszeit in den Krippengruppen abzufragen. In der Gemeinde Baindt gibt es 3 Krippengruppen - 2 im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 1 im Kindergarten „St. Martin“ - mit jeweils 10 Plätzen und einer Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. Bei einem Gespräch mit Pfarrer Staudacher brachte dieser klar zum Ausdruck, dass eine Verlängerung der Betreuungszeit in der Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ derzeit nicht in Frage kommt. In der Bedarfsumfrage wurde eine Verlängerung der Betreuungszeiten bis 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr abgefragt. Das Ergebnis war doch etwas überraschend: Bei den Anmeldungen für die Krippengruppe des Kindergartens „St. Martin“ wurden keine verlängerten Öffnungszeiten gewünscht. Nicht viel anders sieht es für die beiden Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aus. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 14:00 Uhr wurde 1 x gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 15:00 Uhr wurde nicht gewünscht. - Eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr wurde 3 x gewünscht, wobei 2 Anmeldungen diese nur für 2 Tage benötigen. Fazit: Die Verwaltung ist gerne bereit, auf die Bedürfnisse der Eltern einzugehen, jedoch muss dies einerseits finanziell vertretbar sein - auf der anderen Seite und dies ist aktuell das größere Problem ist es nicht nur in der Gemeinde Baindt sehr schwierig, geeignetes Personal zu finden. Nun aber zu den eingegangenen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023: 1. Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ a. Kindergarten 19 Anmeldungen - 14 freie Plätze b. Krippe 12 Anmeldungen - 15 freie Plätze 2. Kindergarten „St. Martin“ a. Kindergarten 16 Anmeldungen - 10 freie Plätze b. Krippe 9 Anmeldungen - 8 freie Plätze 3. Waldorfkindergarten Insgesamt 7 Anmeldungen, darunter 4 aus der Gemeinde Baindt, die alle berücksichtigt werden. Sowohl im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ als auch im Kindergarten „St. Martin“ fehlen Kindergartenplätze - insgesamt 11 -. Die Krippenplätze sind ausreichend. Im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ (3– gruppig) sind derzeit erst 2 Gruppen belegt. Durch das Ändern der Betriebserlaubnis konnten wir den Bedarf an Kindergartenplätzen bzw. Krippenplätzen für das Kindergartenjahr 2021/2022 steuern. Aufgrund der fehlenden Kindergartenplätze müssen wir die noch freie Kindergartengruppe in Betrieb nehmen. Die Personalgewinnung dürfte jedoch ein großes Problem werden. In der Kindergartenausschusssitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Kindergartenausschusses geben folgende Empfehlung an den Gesamtgemeinderat ab: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlängerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Bei Bedarf wird zum neuen Kindergartenjahr - vorbehaltlich der Personalgewinnung - die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ in Betrieb genommen. Beschluss: 1. Die Informationen zu den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Im Kindergartenjahr 2022/2023 verbleibt es in den Krippengruppen bei der Betreuungszeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr. 3. Bei der nächsten Bedarfsabfrage im Dezember 2022 für das Kindergartenjahr 2023/2024 wird die Verlängerung der Betreuungszeiten erneut abgefragt. 4. Die noch freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“ wird – vorbehaltlich der Personalgewinnung – zum Kindergartenjahr 2022/2023 in Betrieb genommen. TOP 09 Rückübertragung Gutachterausschusswesen vom GMS auf die Mitgliedsgemeinden - Grundsatzbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: 1. Beschlusslage Im Rahmen der Tagung der Bürgermeister des Landkreises Ravensburg am 17.11.2020 wurde die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet und die entsprechende Zuordnung in einen östlichen Teil mit Sitz in Wangen sowie einen westlichen Teil mit Sitz in Ravensburg vorgenommen. Vor diesem Hintergrund sowie der Absichtserklärung der Bürgermeister der GMS-Mitglieder, die Kommunen im westlichen Landkreis entsprechend unterstützen zu wollen, wurde die Verbandsverwaltung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.11.2020 einstimmig beauftragt, die erforderliche Änderung der Verbandssatzung zur Rückübertragung der Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die Mitgliedsgemeinden vorzubereiten. 2. Eckpunkte für die zukünftige Struktur der Gutachterausschüsse Um sowohl für den östlichen als auch den westlichen Landkreis eine weitestgehend einheitliche Lösung zu finden, wurde in mehreren Terminen auf Arbeitsebene Eckpunkte erarbeitet, wie die künftigen Kooperationen gestaltet werden können. Ziel ist es, eine weitgehend gleichlautende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu formulieren. Dort, wo dies strukturbedingt nicht möglich ist, sollen Abweichungen möglich sein. Durch die vorgenommene Abgrenzung auf Arbeitsebene sollen künftig 23 Gemeinden dem Gutachterausschuss im westlichen Landkreis und 16 Gemeinden dem Gutachterausschuss im östlichen Landkreis angehören. Einig ist man sich, dass ein zukünftiges arbeitsfähiges Gremium grundsätzlich nicht mehr als 40 Gutachter umfassen soll. Die teilnehmenden Kommunen sollen ein Vorschlagsrecht zur Gutachterbestellung bekommen. Aufgrund der teilweise kleingliedrigen Gemeindestruktur im westlichen Landkreis wird vorgeschlagen, den westlichen Zuständigkeitsbereich in 3 Bezirke aufzuteilen, wobei jeder Bezirk entsprechend seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl an Gutachtern bestellen kann. So kann gewährleistet werden, dass sehr kleine Kommunen, die für sich alleine genommen keinen Gutachter vorschlagen könnten, zumindest ein Mitspracherecht haben. Insgesamt sollen 37 Gutachter durch die Mitgliedsgemeinden vorgeschlagen werden können. 3 weitere Gutachter sind für Spezialimmobilien (z.B. Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbe) vorgesehen. Die GMS-Mitgliedsgemeinden sollen einen der drei Bezirke bilden und würden das Vorschlagsrecht für insgesamt 22 der 37 Gutachter erhalten. (Zum Vergleich: Der Gutachterausschuss im GMS hat derzeit 34 Mitglieder zuzüglich zwei weiterer Mitglieder des Finanzamtes.) 3. Weiteres Vorgehen In einem weiteren Schritt sollen nun Vorverträge zwischen der Stadt Ravensburg und den Gemeinden des künftigen Zuständigkeitsbereichs des Gutachterausschusses zur Vorbereitung der Kooperation geschlossen werden. Um den 01.07.2023 als Starttermin halten zu können, sollen die Vorverträge im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden. Den BürgermeisterInnen im westlichen Landkreis wurde unser Konzept am 15.02.2022 vorgestellt. Da hierfür in jeder Gemeinde auch die Zustimmung der Gemeinderäte erforderlich ist, wurde aus der Runde der Wunsch geäußert, dass vor den erforderlichen Beratungen ein Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der GMS- Kommunen an der künftigen Kooperation vorliegt. Kosten und Finanzierung: In den Vorverträgen soll u.a. die Tragung der Kosten geregelt werden, die im Zuge der Vorbereitung der künftigen Kooperation bei der Geschäftsstelle bei der Stadt Ravensburg anfallen, so dass die Umorganisation für den GMS kostenneutral gestaltet werden kann. Für die Mitgliedskommunen fallen dabei die Kosten für die Ausarbeitung der öffentlichen-rechtlichen Verträge sowie aller damit verbundenen administrativen Tätigkeiten an. Nach einer ersten Berechnung liegen die jährlichen Kosten für die Mitgliedsgemeinden bei rd. 2.500 €. An den Kosten für Bestandserhebungen werden die GMS-Kommunen nicht beteiligt, da diese Leistung bereits im Zuge der Zusammenlegung im GMS erstattet wurde Beschluss: Der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Schussental erklärt sich grundsätzlich zur Rückübertragung der Aufgaben des Gutachterausschusswesens nach den §§ 192 ff. BauGB auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden bereit. TOP 10 Qualifizierter Mietspiegel für Baindt Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Am 18. Februar 2014 fand eine erste Besprechung des Arbeitskreises „Mietspiegel im Landkreis Ravensburg“ statt. Es wurde dabei hauptsächlich festgelegt, welche Kommunen an der Herausgabe eines Mietspiegels mitwirken wollen, bzw. ob man einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel wünscht. Noch im Februar 2014 wurde ein entsprechender Vertrag zur Erstellung eines einfachen Mietspiegels mit dem EMA-Institut geschlossen. Dieser einfache Mietspiegel wurde in den kommenden Jahren fortgeschrieben. Im April 2020 wurde innerhalb des GMS abgefragt, ob Interesse an einem qualifizierten Mietspiegel besteht. Es war angedacht, einen qualifizierten Mietspiegel auf den Bereich des GMS zu begrenzen. In der Gemeinderatssitzung am 03. November 2020 wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt - federführend durch die Verwaltung der Stadt Ravensburg im Rahmen ihrer Tätigkeit für den GMS - wird zugestimmt. 2. Die voraussichtlichen Kosten (3.750,15 € bzw. 4.642,65 €) werden im Haushalt eingestellt. Im März 2021 wurde die Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung) von Seiten des GMS mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt. Die Mieterbefragung erfolgte in der Zeit von August bis November 2021. Diese Daten wurden von November 2021 bis Januar 2022 ausgewertet. In der Gemeinderatssitzung am 08. März 2022 wird darüber entschieden, ob dem qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemäß § 558 d Abs. 1 BGB zugestimmt wird. Wortlaut des § 558 d Abs. 1 BGB (qualifizierter Mietspiegel): Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der neue Mietspiegel soll ab dem 15. März 2022 gelten. Mietspiegel und Online- Rechner werden auf der Homepage der Gemeinde eingestellt. Als Serviceleistung der Gemeinde Baindt bietet dieser qualifizierte Mietspiegel Mietern und Vermietern gleichermaßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne größeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausgerechnet werden (Online-Rechner). Beschluss: 1. Der vorliegende Mietspiegel 2022 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d Abs. 1 BGB vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 15.03.2022 gültig. 2. Der Mietspiegel nebst Online-Rechner wird kostenfrei auf der Homepage der Gemeinde Baindt veröffentlicht. TOP 11 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2022 – Ausblick und Vorausschau der Investitionen - Doppelhaushalt 2023/2024 Kämmerer Abele berichtet: Im Oktober wurde das Gremium über den Ausblick nach dem Haushaltserlass informiert. Das ordentliche Ergebnis betrug in der Planung 2022 - 688.100 €. Es gelang in der Planung 2022 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Nach dem Haushaltserlass wurde aufgezeigt, dass die Gemeinde ein voraussichtlich etwas besseres Ergebnis erzielen kann. In der Novembersteuerschätzung wurde das Ergebnis noch etwas verbessert, jedoch ziehen bei der wirtschaftlichen Entwicklung mit der Inflation und dem Ukrainekrieg graue Wolken über den Horizont, welche das Wirtschaftswachstum definitiv abschwächen werden. Von der Bundesregierung waren noch im Januar 3,6% Wirtschaftswachstum geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen in Baindt schwächeln noch. Geplant waren Gewebesteuereinnahmen von 2,0 Mio. €. Das voraussichtliche Ergebnis (Vorauszahlung abzüglich Erstattung zuzüglich Nachzahlungen) beziffert sich derzeit bei 1.579.500 €. (Vergleich Rechnungsergebnisse 2021: 1.835.000 €, 2020: 2.107.000 €, 2019: 3.093.000 €). Die Baindter Firmen zählen bisher nicht zu den Coronagewinnern. Die weitere Entwicklung war im Jahr 2020 für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 schwer vorherzusehen. Das ordentliche Ergebnis wurde in der Haushaltsplanung 2022: mit -688.100 € eingeplant. Die Finanzverwaltung geht aufgrund der Wirtschaftslage noch davon aus, dass der Ergebnishaushalt das geplante negative ordentliche Ergebnis schlimmstenfalls erzielt. Bei der Gewerbesteuer wird gehofft, dass der Ansatz 2022 mit 10% Abschlag in Höhe von 1,8 Mio. € Gewerbesteuer erreicht werden kann. Die Finanzverwaltung erhofft sich erst 2023 wieder außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken, um die etwas kritischeren Coronajahre 2021 und 2022 auszugleichen. Der Unterschied von ordentlichen zu außerordentlichen Erträgen besteht darin, dass die ordentlichen Erträge bei gewöhnlichen Verwaltungstätigkeiten entstehen und dadurch regelmäßig wiederkehrend und somit planbarer sind. Dazu zählen beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren. Im Finanzhaushalt werden im Bereich der Investitionen ebenfalls Veränderungen zu verzeichnen sein. Sobald die Investitionsmaßnahmen konkretisiert sind und die genauen Kosten feststehen, werden dem Gremium die wesentlichen Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings aufgezeigt. Aktuell sind folgende Vorhaben in der Pipeline. • Klosterwiesenschule blaues Gebäude 8,7-9,5 Mio. € • Gestaltung Dorfplatz inkl. Randlagen 2,8 Mio. € • Barrierefreie Bushaltestellen Ortsmitte 0,45 Mio. € • Errichtung Gewässer 2. Ordnung – Hochwasserschutzmaßnahme 0,6 Mio. € • Umbau- und Erweiterung Feuerwehrhaus 0,3 Mio. € • Sportanlagen 0,5-0,7 Mio. € • Feuerwehrfahrzeug LF 20 0,5 Mio. € • Sowie Breitbandausbau weiße und hellgraue Flecke, offener Grunderwerb (Baugebiete), Erschließung von Gebieten, Straßenarbeiten (Geh- und Radweg, Sanierung Gemeindestraßen) und Ausbau der Heizzentrale auf regenerative Wärmeerzeugung und zahlreiche weitere untergeordnete Projekte. Die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sahen Kreditaufnahmen in Höhe von 1 Mio. und 4 Mio. € vor. Da sich Maßnahmen verzögern, ist die Liquidität derzeit gesichert und Kreditaufnahmen waren nicht erforderlich. Der Geldbestand im Gemeindehaushalt beträgt Stand 23.02.2022 6,5 Mio. €. Die Gemeinde Baindt hat zudem 3,3 Mio. € bei den örtlichen Banken ebenfalls als Festgeld mit reduziertem Verwahrentgelt (Negativzinsen) und 1,0 Mio. € Euro an den Zweckverband Breitbandversorgung befristet ausgeliehen. 2021 musste die Gemeinde Baindt aufgrund der Einlagen Verwahrentgelte in Höhe von 27.600 € begleichen. Das ordentliche Ergebnis betrug nach ersten Hochrechnungen im Rechnungsabschluss 2021 ca. -0,5 Mio. €. Bei der Planung ging man noch von -1,8 Mio. € aus. Über die restlichen Bauplatzerlöse von Marsweiler Ost II sowie im GE Mehlis Erweiterung kann 2021 wieder ein erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Die Verwaltung wird 2022 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Die Gemeinde Baindt ist weiterhin noch gut aufgestellt. Gute Steuer- und Gebührensätze und keine externen Verbindlichkeiten sind Zeichen für solides Wirtschaften. Dennoch sind große Investitionsvorhaben vorgesehen. Da bei allen Kommunen die Aufwendungen im Sozialbereich (Kindergarten, Schulen, Integration) ungebremst steigen, können die nicht so kräftig steigenden Einnahmen gerade finanzschwächere Kommunen vor gravierende Probleme stellen. Es wird versucht im Hinblick der Investitionen vieles zu ermöglichen, dennoch muss die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung von der Finanzverwaltung gebremst werden. Technische Auflagen, altersbedingter Sanierungsaufwand machen viele kommunale Investitionen notwendig. Bei einer Investition fließen die Abschreibungen in den Ergebnishaushalt. Diese sollten refinanziert werden. Aber nicht nur die Abschreibungen erhöhen den Ergebnishaushalt, sondern auch höhere Wartungsgebühren. Zudem steht die Gemeinde neben der Sanierung der Klosterwiesenschule und der Infrastruktur vor der Herausforderung insbesondere aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Bei der Schaffung von Wohnraum sollten treibhausgasneutrale Wohnbau- und Gewerbegebiete als Standard vorgegeben werden. Bei den weiteren Aufgaben der Gemeinde Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung werden die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt. Diese notwendigen Maßnahmen benötigen Zeit und Geld. Die Rohstoffengpässe können sich mit dem Ukrainekrieg noch verstärken. Vorübergehende Engpässe der Energieversorgung werden sich auch in der Gemeinde Baindt bemerkbar machen. Mitte März werden die Mittelanmeldungen für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 mit Rücklauf bis zum 01.07.2022 verschickt. Im September/Oktober können diese vom Gremium vorberaten werden. Der Gemeinderat hat dann im Rahmen der Investitionsplanung zu entscheiden was zwingend notwendig und zum anderen was wünschenswert ist. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand im Bereich der Gewerbesteuer zur Kenntnis. TOP 12 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung UVgO)) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen gesandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.075,00 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage). Wie Sie wissen, erfolgt im Sommer dieses Jahres die Renovierung bzw. Modernisierung der Klosterwiesenschule. Nach Abschluss der Arbeiten - voraussichtlich Frühjahr 2024 - ist es vorgesehen, die Reinigungsarbeiten in diesem gesamten Bereich (Schule, Kindergarten, Sporthallen) neu auszuschreiben. Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das gelbe Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 2.075,00 €/mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 13 Vorstellung des Klimaschutzkoordinators der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg Der Klimaschutzkoordinator der Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg, Herr Florian Sascha Roth stellt sich und seinen Aufgabenbereich ausführlich vor. Seine Hauptaufgaben sieht er in der Entwicklung des Konzepts „Klimaneutrale Kommunalverwaltung 2040“ sowie in der Entwicklung eines Treibhausgas- reduktionsfahrplans der Gemeinde mit konkreten Maßnahmen. Die Öffentlichkeits- arbeit bzgl. Klimaschutz in der Gemeindeverwaltung soll intensiviert werden. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Verkehrssituation Igelstraße Bei der Igelstraße, so Hauptamtsleiter Plangg, handelt es sich um einen Zone 30 Bereich. In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Landwirte mit ihren Zugmaschinen diese Straße benutzen und es schon zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern gekommen ist. Der Einbau von künstlichen Hindernissen wird vom Gremium kritisch gesehen. Es sollte zunächst der persönliche Kontakt mit den Landwirten gesucht werden. b) Parken auf öffentlichen Parkplätzen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit, dass es im letzten Jahr Probleme auf öffentlichen Parkplätzen gab, da dort neben PKW’s auch Anhänger, Bootsanhänger, Quads und ähnliches abgestellt wurden. Aus diesem Grund wurden diese öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „PKW“ versehen, das bedeutet, dass dort nur noch PKW’s abgestellt werden dürfen. c) Aushub auf dem Schulparkplatz Es wurde die Frage gestellt, wie lange dieser Aushub auf dem Schulparkplatz verbleibt. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass es sich hier um den Bodenabtrag des Geh- und Radweges Sulpach handelt und dieser voraussichtlich bis August dort zwischengelagert wird. d) Hundekot Kinderspielplatz Innere Breite Ein Gremiumsmitglied berichtet über Verunreinigungen des Spielplatzes durch Hinterlassenschaften von Hunden. Zudem ist das Spielplatzschild ausgebleicht und sollte ersetzt werden.[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 01.04.2022

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