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Gesucht nach "wasserversorgung".
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Einladung_24_06_18.pdf

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen, sowie der Medientechnik 05 Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof 06 Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am bestehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, Annabergstr. 3 07 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe 08 Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 09 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung 12 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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    Zuletzt geändert: 14.06.2024
    Gemeindehaushalt_RJ_2018_gesamt.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg © A. WOBLICK PHOTOGRAPHIE JAHRESRECHNUNG Rechenschaftsbericht Rechnungsjahr 2018 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1 II. Gemeinde – Jahresrechnung 2018 1. Feststellungsbeschluss 3 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtabschluss 2018 9 - kassenmäßiger Abschluss 12 4. Vermögensrechnung 13 5. Vermögensübersicht 17 6. Einzelplan Zusammenstellung des Verwaltungshaushaltes 24 Einzelplan Zusammenstellung des Vermögenshaushaltes 28 7. Gruppierungsübersicht 35 8. Rechnungsquerschnitt 47 9. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 55 III. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss 91 2. Abschlussbeurkundungen 92 3. Jahresabschlussbericht RSW Steuerberatungskanzlei 93 4. Kassenmäßiger Abschluss 132 5. Darlehen 133 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 135 - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen 2008 – 2018 136 IV. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss 139 2. Abschlussbeurkundungen 140 3. Lagebericht 141 4. Jahresabschluss - Bilanz zum 31.12.2018 149 - Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 153 - Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2018 156 - Kassenmäßiger Abschluss 157 5. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 - Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung 2015 - 2018 160 - Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2018 161 I. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2013) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2014) 5.029 Fortschreibung Basis Zensus (Stand 30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2018) 5.219 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 3. Die Gemeinde Baindt ist • Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. • Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. • Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. • Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. • Mitglied bei Pro REGIO Oberschwaben – Gesellschaft für Landesentwicklung mbH mit Sitz in Ravensburg. • Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. • Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg • Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) • Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin Bürgermeisterin der Gemeinde Simone Rürup Stellvertreter des Bürgermeisters sind: 1. Stellv. Gemeinderat Helmuth Boenke 2. Stellv. Gemeinderat Dr. Anton Eberle b) Gemeinderat Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. 1 c) Beschließende Ausschüsse Verwaltungsausschuss, Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter ist seit dem 01.03.2000 der Verwaltungsfachangestellte Robert Müller. Stellvertreterin des Kassenverwalters ist Martina Brei, Verwaltungsfachangestellte. 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2018 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Im Jahr 2018 fand eine überörtliche Prüfung der GPA statt. 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf den Bürgermeister und den Verwaltungs- ausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt dem Bürgermeister. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Baienfurt DE59 6505 0110 0079 4006 00 - Volksbank Weingarten DE36 6509 1600 0065 2590 09 Gläubiger-ID: DE60BDT00000310162 Zeichnungsbefugt sind der Kassenverwalter Herr Müller und seine Stellvertreterin Frau Brei. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma CIP verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden-Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Ratschreibergebühren, Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Fernwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. 2 II. Gemeinde - Jahresrechnung 2018 1. Feststellungsbeschluss Gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a) Kassenmäßiger Abschluss entsprechend den Berechnungen der Jahresrechnung 2018 b) Ergebnis der Haushaltsrechnung 2018 Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. Soll-Einnahmen 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 2. Neue Haushalts- einnahmereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 3. Zwischensumme 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 4. Ab: Haushaltsein- nahmereste vom Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5. Bereinigte Soll-Einnahmen 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 6. Soll-Ausgaben 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 7. Neue Haushalts- ausgabereste 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8. Zwischensumme 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 9. Ab: Haushaltsaus- gabereste vom Vorjahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 10. Bereinigte Soll-Ausgaben 13.083.497,23 € 4.289.894,77 € 17.373.392,00 € 11. Differenz 10 ./. 5 0,00 € 0,00 € 0,00 € c) Vermögensrechnung/Vermögensübersicht entsprechend den Berechnungen aus der Vermögensrechnung der Jahresrechnung 2018 3 Aktiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) € € € € 0,00 0 Anlagevermögen 0,00 0,00 022 Finanzanlagen 0,00 022 Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Einlagen bei Zweckverbänden 0,00 - Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (s. EB Abwasserbeseitigung) 0,00 0,00 0,00 0,00 - Gemeindeverband Mittleres Schussental 0,00 0,00 0,00 371,00 - Mitglied Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto) 12.475,00 0,00 12.846,00 797.686,00 - Erwerb Ökopunkte Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto 842.711 Ökopunkten) (Wertansatz 1€ pro Ökopunkt - Tendenz steigend) 45.025,00 0,00 842.711,00 100,00 - Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband 0,00 0,00 100,00 500,00 - Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG 0,00 0,00 500,00 1.000,00 - Zweckverband Breitbandversorgung - Stammkapital 0,00 0,00 1.000,00 1.280,00 024 Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen RaWEG (Stammeinlage) 0,00 0,00 1.280,00 616.505,08 025 Stammkapital von EB Wasserversorgung (Stammk.+allg. Rücklage) 0,00 0,00 616.505,08 250,00 026 Einlagen bei sonstigen Sondervermögen (Pro Regio) 0,00 250,00 0,00 1.417.692,08 57.500,00 250,00 1.474.942,08 1 Abgrenzung zum Anlagevermögen 0,00 11 HAR VMH (noch nicht verwendetes Deckungskapital) 0,00 0,00 0,00 2 Geldanlagen 300.000,00 04 Forderungen aus Geldanlagen 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 3 Forderungen aus Trägerdarlehen 31.000,00 31 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.11.06) 0,00 9.600,00 21.400,00 153.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.01.07) 0,00 24.000,00 129.000,00 60.550,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.12) 0,00 1.800,00 58.750,00 137.650,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.14) 0,00 3.800,00 133.850,00 188.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.15) 0,00 5.000,00 183.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.2018) 150.000,00 937,50 149.062,50 425.000,00 32 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.01.96) 0,00 20.000,00 405.000,00 400.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (30.12.07) 0,00 10.000,00 390.000,00 413.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (03.08.2010) 0,00 15.000,00 398.000,00 179.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2012) 0,00 4.000,00 175.000,00 233.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2014) 0,00 5.000,00 228.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2018) 400.000,00 2.000,00 398.000,00 2.221.700,00 550.000,00 101.137,50 2.670.562,50 4 Forderungen aus laufender Rechnung 41 Kasseneinnahmereste einschl. Abgrenzungsposten 197.056,07 411 Kasseneinnahmereste des Verwaltungshaushaltes 99.389,79 197.056,07 99.389,79 4.100,00 412 Kasseneinnahmereste des Vermögenshaushaltes 134.199,50 4.100,00 134.199,50 137.101,78 414 Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe; EB WV und ABW 0,00 137.101,78 0,00 0,00 42 Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 0,00 43 Fehlbeträge (Vorjahr u. lfd. Jahr) 0,00 0,00 0,00 8.190.310,09 44 Kassenbestand/Girokonto/Geldmarktkonto - Tagesabschluss 31.12. 8.803.183,04 8.190.310,09 8.803.183,04 8.528.567,94 9.036.772,33 8.528.567,94 9.036.772,33 12.467.960,02 9.644.272,33 8.929.955,44 13.182.276,91 Passiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) 5 Deckungskapital 53 Kredite 527.455,29 Kredite vom Kreditmarkt (Kfw-Darlehen 0,00% Verzinsung) 0,00 68.060,00 459.395,29 54 Innere Darlehen 0,00 55 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 0,00 0,00 0,00 8 Rücklage/Sonstige Geldvermögensbindungen 2.730.150,24 81 Allgemeine Rücklage 5.838.902,37 0,00 8.569.052,61 9 Verpflichtungen aus laufender Rechnung 91 Kassenausgabereste einschl. Abgrenzungsreste 111.053,98 911 Kassenausgaberest des Verwaltungshaushaltes 84.910,38 111.053,98 84.910,38 1.487.582,50 912 Kassenausgabereste des Vermögenshaushaltes 345.482,94 1.487.582,50 345.482,94 92 Haushaltsausgabereste 0,00 921 Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes 0,00 0,00 0,00 4.441.000,00 922 Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes 0,00 4.441.000,00 0,00 0,00 93 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 931 Kassenmehreinnahmen der Eigenbetriebe, EB WV u. Abw 141.806,53 0,00 141.806,53 0,00 94 Kassenvorgriff 0,00 0,00 0,00 9.297.242,01 6.411.102,22 6.107.696,48 9.600.647,75 Gesamtsumme (0 - 4) Gesamtsumme (5 - 9) Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 Summe 02 Finanzanlagen Summe 2 Geldanlagen Summe 3 Forderungen aus Trägerdarlehen Summe 4 Forderungen aus laufender Rechnung Auf die Bildung von kameralen Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste wurde im Übergangsjahr zur Doppik verzichtet. Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht unter Abschnitt B näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 (vgl. a) - c)) ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Anlagen öffentlich auszulegen. Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2018 wird zur Kenntnis genommen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 5 6 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung der Jahresrechnung 2018 beurkundet Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2018 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom Baindt, den Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplan- mäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom mitgeteilt und am ortsüblich bekannt gegeben. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurden vom bis je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 7 8 Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg 3. Gesamtabschluss zuzüglich kassenmäßiger Abschluss 2018 9 10 11 05.06.19 Seite HH.-Jahr: 2018 Datum : Uhrzeit :16:24:09 :Kassenmässiger Abschluss zur Haushaltsrechnung EUR EUREUR EUR Neue ResteReste vom Vorjahr Ist Gemeinde 1 Gemeinde Baindt (K) = Kassenreste (K) = Kassenreste (H) = Haushaltsreste (H) = Haushaltsreste 197.056,07 0,00 13.083.497,23 111.053,98 0,00 13.083.497,23 99.389,79 84.910,38 4.100,00 0,00 4.289.894,77 1.487.582,50 4.441.000,00 4.289.894,77 134.199,50 345.482,94 13.181.163,51 4.159.795,27 17.340.958,78 21.190.328,77 201.156,07 0,00 17.373.392,00 233.589,29 6.745.469,35 430.393,32 1.598.636,48 4.441.000,00 17.373.392,00 13.109.640,83 9.872.994,33 22.982.635,16 12.013.289,57 9.194.667,19 17.627,99 6.174.809,16 9.194.667,19 8.624.007,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einnahmen Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der haushaltsfremden Vorgänge Summe der Einnahmen Ausgaben Summe der Ausgaben Summen der Haushaltsrechnung Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der Haushaltsrechnung Summen der haushaltsfremden Vorgänge Buchmäßiger Kassenbestand 8.803.183,04 (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) 12.214.445,64 (K) 0,00 (H) 26.568.059,19 38.531.287,55 251.217,28 (K) 0,00 (H) 7.773.445,64 (K) 26.568.059,19 4.441.000,00 (H) 29.728.104,51 9.054.400,32 (K) 0,00 (H) 12 koehler Rechteck 4. Vermögensrechnung 2018 nach § 43 GemHVO (Anfangsbestände, Veränderungen, Endbestände - ohne Sachanlagen) 13 Aktiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) € € € € 0,00 0 Anlagevermögen 0,00 0,00 022 Finanzanlagen 0,00 022 Beteiligungen, Kapitaleinlagen - Einlagen bei Zweckverbänden 0,00 - Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (s. EB Abwasserbeseitigung) 0,00 0,00 0,00 0,00 - Gemeindeverband Mittleres Schussental 0,00 0,00 0,00 371,00 - Mitglied Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto) 12.475,00 0,00 12.846,00 797.686,00 - Erwerb Ökopunkte Regionalen Kompensations GmbH (Einlagenkonto 842.711 Ökopunkten) (Wertansatz 1€ pro Ökopunkt - Tendenz steigend) 45.025,00 0,00 842.711,00 100,00 - Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband 0,00 0,00 100,00 500,00 - Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG 0,00 0,00 500,00 1.000,00 - Zweckverband Breitbandversorgung - Stammkapital 0,00 0,00 1.000,00 1.280,00 024 Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen RaWEG (Stammeinlage) 0,00 0,00 1.280,00 616.505,08 025 Stammkapital von EB Wasserversorgung (Stammk.+allg. Rücklage) 0,00 0,00 616.505,08 250,00 026 Einlagen bei sonstigen Sondervermögen (Pro Regio) 0,00 250,00 0,00 1.417.692,08 57.500,00 250,00 1.474.942,08 1 Abgrenzung zum Anlagevermögen 0,00 11 HAR VMH (noch nicht verwendetes Deckungskapital) 0,00 0,00 0,00 2 Geldanlagen 300.000,00 04 Forderungen aus Geldanlagen 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 3 Forderungen aus Trägerdarlehen 31.000,00 31 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.11.06) 0,00 9.600,00 21.400,00 153.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.01.07) 0,00 24.000,00 129.000,00 60.550,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.12) 0,00 1.800,00 58.750,00 137.650,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.14) 0,00 3.800,00 133.850,00 188.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.15) 0,00 5.000,00 183.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Wasserversorgung (01.10.2018) 150.000,00 937,50 149.062,50 425.000,00 32 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.01.96) 0,00 20.000,00 405.000,00 400.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (30.12.07) 0,00 10.000,00 390.000,00 413.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (03.08.2010) 0,00 15.000,00 398.000,00 179.000,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2012) 0,00 4.000,00 175.000,00 233.750,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2014) 0,00 5.000,00 228.750,00 0,00 aus Trägerdarlehen an EB Abwasserbeseitigung (01.10.2018) 400.000,00 2.000,00 398.000,00 2.221.700,00 550.000,00 101.137,50 2.670.562,50 4 Forderungen aus laufender Rechnung 41 Kasseneinnahmereste einschl. Abgrenzungsposten 197.056,07 411 Kasseneinnahmereste des Verwaltungshaushaltes 99.389,79 197.056,07 99.389,79 4.100,00 412 Kasseneinnahmereste des Vermögenshaushaltes 134.199,50 4.100,00 134.199,50 137.101,78 414 Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe; EB WV und ABW 0,00 137.101,78 0,00 0,00 42 Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 0,00 43 Fehlbeträge (Vorjahr u. lfd. Jahr) 0,00 0,00 0,00 8.190.310,09 44 Kassenbestand/Girokonto/Geldmarktkonto - Tagesabschluss 31.12. 8.803.183,04 8.190.310,09 8.803.183,04 8.528.567,94 9.036.772,33 8.528.567,94 9.036.772,33 12.467.960,02 9.644.272,33 8.929.955,44 13.182.276,91Gesamtsumme (0 - 4) Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 Summe 02 Finanzanlagen Summe 2 Geldanlagen Summe 3 Forderungen aus Trägerdarlehen Summe 4 Forderungen aus laufender Rechnung 14 Passiva Anfangsbestand Zugang Abgang Rest (Restsoll) gem. § 43 GemHVO alt VwV-VmR (Einnahmen) (Ausgaben) (Endbestand) € € € € 5 Deckungskapital 53 Kredite 527.455,29 Kredite vom Kreditmarkt (Kfw-Darlehen 0,00% Verzinsung) 0,00 68.060,00 459.395,29 54 Innere Darlehen 0,00 55 Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 0,00 0,00 0,00 8 Rücklage/Sonstige Geldvermögensbindungen 2.730.150,24 81 Allgemeine Rücklage 5.838.902,37 0,00 8.569.052,61 9 Verpflichtungen aus laufender Rechnung 91 Kassenausgabereste einschl. Abgrenzungsreste 111.053,98 911 Kassenausgaberest des Verwaltungshaushaltes 84.910,38 111.053,98 84.910,38 1.487.582,50 912 Kassenausgabereste des Vermögenshaushaltes 345.482,94 1.487.582,50 345.482,94 92 Haushaltsausgabereste 0,00 921 Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes 0,00 0,00 0,00 4.441.000,00 922 Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes 0,00 4.441.000,00 0,00 0,00 93 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 931 Kassenmehreinnahmen der Eigenbetriebe, EB WV u. Abw 141.806,53 0,00 141.806,53 0,00 94 Kassenvorgriff 0,00 0,00 0,00 9.297.242,01 6.411.102,22 6.107.696,48 9.600.647,75Gesamtsumme (5 - 9) Geldvermögen Vermögensrechnung 2018 16 Aufgabenbereich 2) Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart 3) des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 7000. Abwasserbeseitigung Wird als Eigenbetrieb geführt. Siehe Bilanz! 8150. Wasserversorgung Wird als Eigenbetrieb geführt. Siehe Bilanz! 7710. Bauhof Grundstück 87.808,69 0,00 0,00 87.808,69 Hochbauten und Heizung 185.859,00 0,00 10.521,00 175.338,00 Geräte- u. Betriebsausstattung 188.767,00 152.064,33 53.632,33 287.199,00 Summe 462.434,69 152.064,33 64.153,33 550.345,69 1300. Feuerwehr Hochbauten 163.986,00 0,00 8.631,00 155.355,00 Fahrzeuge und Geräte 108.355,90 5.378,80 14.626,80 99.107,90 Summe 272.341,90 5.378,80 23.257,80 254.462,90 7670. Schenk-Konrad-Halle/Gaststatte Mühle etc. Grundstück 38.009,44 0,00 0,00 38.009,44 SKH Hochbauten 562.857,83 0,00 29.623,83 533.234,00 Betriebsausstattung 36.518,00 0,00 9.402,00 27.116,00 Gaststätte zur Mühle Hochbauten 98.681,45 0,00 5.193,44 93.488,01 Betriebsausstattung** 41.600,00 0,00 6.756,00 34.844,00 Summe 777.666,72 0,00 50.975,27 726.691,45 *) zwingend ab 1976 vorgeschrieben (§ 51 GemHVO) 2) Gliederung nach Einzelplänen, Abschnitten, ggf. Unterabschnitten **Vorfinanzierter Betrag von Pächter, zinsloses Darlehen, Stand 31.12.2018. 3) Gruppierung nach den in den Anlagenachweisen ausgewiesenen Anlagegruppen 25.981,78 € Zugang Abgang 5 a. Vermögensübersicht *) 17 Aufgabenbereich 2) Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart 3) des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 7510. Bestattungswesen Unbebaute Grundstücke 266.652,94 0,00 0,00 266.652,94 Hochbauten 338.344,00 0,00 22.701,00 315.643,00 Tiefbauten 97.341,00 0,00 12.436,00 84.905,00 Betriebsausstattung 61,00 0,00 51,00 10,00 Anlagen im Bau 0,00 8.885,92 0,00 8.885,92 Summe 702.398,94 8.885,92 35.188,00 676.096,86 7201. Wertstoffhof Tiefbauten 24.397,00 0,00 7.144,00 17.253,00 8101. PV-Anlage 30.808,00 0,00 1.966,00 28.842,00 2900. Bürgerbus 1,00 0,00 0,00 1,00 8170. Nahwärmenetz/BHKW 420.288,00 0,00 33.217,00 387.071,00 (detaillierte Infos im Rechenschaftsber. Nr. 9) *) zwingend ab 1976 vorgeschrieben (§ 51 GemHVO) 2) Gliederung nach Einzelplänen, Abschnitten, ggf. Unterabschnitten 3) Gruppierung nach den in den Anlagenachweisen ausgewiesenen Anlagegruppen 5 b. Vermögensübersicht *) Zugang Abgang EURO 18 Aufgabenbereich Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 Wohnung Nr. 12 Dorfplatz 1 147.488,00 0,00 3.933,00 143.555,00 Bj. 1987, Kauf 2005, AHK 196.650 € Anlagen-Nr. 1293 Wohnung Nr. 18 Dorfplatz 1 89.431,00 0,00 3.651,00 85.780,00 Bj. 1987, Kauf 1992, AHK 182531,20 € Anlagen-Nr. 1294 Wohncontainer G und H 45.050,00 0,00 6.931,00 38.119,00 Boschstr. 1, AJ 2014, Anlagen-Nr. 1285 AK 69.308,11 €, Nur 10 Jahre ND EFH, Küferstraße 8 132.820,00 0,00 4.660,00 128.160,00 AHK Gebäude 144.472 €, 31 J. RND Anschaffungsjahr 2015 Anlagen-Nr. 1292 EFH, Klosterhof 4 112.152,00 0,00 6.378,00 105.774,00 AHK Gebäude 204.102 €, 32 J. RND Anschaffungsjahr 2003 Anlagen-Nr. 1288 Rathaus Bau und Sanierung 1.378.304,00 0,00 42.409,00 1.335.895,00 AHK 2.120.462,11 €, Bj. 2000 Anlagen-Nr. 1291 Ganztagesbetreuungsgebäude 867.728,00 0,00 22.538,00 845.190,00 AHK 1.126.915,07 €, Bj. 2006 Anlagen-Nr. 1280 Aufl. Zuschüsse Ganztagesbetr. -676.400,00 0,00 -17.800,00 -658.600,00 * vorläufige Bewertung - Zugänge ab dem Rechnungsjahr 2013 werden noch manuell nachgepflegt. 5 c. Vermögenserfassung kommunale Immobilien - Vermögensbewertung EURO Zugang Abgang (noch nicht im Haushalt verbucht) 19 Aufgabenbereich 2) Stand zu Beginn Stand am Ende Vermögensart 3) des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 Klosterwiesensch. - Fahrradunterstellgeb. 1,00 0,00 0,00 1,00 Bj. 1968, AHK 12.428,69,14 €, Anlagen-Nr. 1276 Klosterwiesensch. - Garage 1,00 0,00 0,00 1,00 Bj. 1968, AHK 1.851,08 €, Anlagen-Nr. 1277 Klosterwiesensch./Kiga (Kl.1 u.2) gelbes Haus 631.999,00 0,00 33.264,00 598.735,00 Bj. 1968, AHK 1.663.182,59, Anlagen-Nr. 1278 Klosterwiesensch. (Turnhalle/HMW/BHKW) 116.004,00 0,00 12.890,00 103.114,00 Bj. 1967, AHK 644.493,79 €, Anlagen-Nr. 1281 Klosterwiesensch. (Rektorat, OG Kl. 3 und 4) bl.H. 526.161,00 0,00 37.583,00 488.578,00 Bj. 1968, AHK 189149,01 €, Anlagen-Nr. 1282 Klosterwiesensch. (Grundschulerweiter.geb.) gr.H. 383.717,00 0,00 27.409,00 356.308,00 AHK 1.370.440,43, Bj. 1975, Anlagen-Nr. 1283 Kindergarten SMS Unterstellgebäude 1,00 0,00 0,00 1,00 AHK 5.298,77 €, Bj. 1988, Anlagen-Nr. 1286 Kindergarten SMS - Hauptgebäude 143.081,00 0,00 6.979,00 136.102,00 Bj. 1988, AHK 348.962,08 €, Anlagen-Nr. 1287 Klosterhof 5 - Vereinhaus/Kindergarten Regenb. 1.143.088,00 0,00 32.199,00 1.110.889,00 Bj. 2003, AHK 1.609.974,18 €, Anlagen-Nr. 1289 Klosterhof 5 Schuppen u. ä. Kleingebäude 2.272,00 0,00 412,00 1.860,00 Bj. 2003, AHK 8.245,71 €, Anlagen-Nr. 1290 Boschstr. 1/7, Varia Home 386.757,00 0,00 13.336,00 373.421,00 Baujahr 2016, AHK 440.101.,67 €, Anlagen-Nr. 1519 * vorläufige Bewertung - Zugänge ab dem Rechnungsjahr 2013 werden noch manuell nachgepflegt. 5 d. Vermögenserfassung kommunale Immobilien - Vermögensbewertung EURO Zugang Abgang (noch nicht im Haushalt verbucht) 20 6. Haushaltsrechnung 2018 Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben 21 22 1. Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben Seite Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 Gemeinde: Gemeinde Baindt - in EUR - 23 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -478,29 -104.989,90 Allgemeine Verwaltung0 +/- Einn. 0,00 0,00 149.183,80 0,00 6.387,48 202.300,00 426,81 356.966,18 351.005,51 Ausg. 0,00 0,00 61.253,85 1.148.200,00 0,00 354,77 1.114.232,22 10.123,04 1.104.463,95 -3.735,56 -753.458,44 0,00 72,04 -757.266,04 -945.900,00 0,00 0,00 104.511,61 87.929,95 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -6.100,00 -13.138,81 Öffentliche Sicherheit und Ordnung1 +/- Einn. 0,00 0,00 5.443,69 0,00 2.514,53 17.800,00 0,00 19.658,22 17.143,69 Ausg. 0,00 0,00 29.413,51 119.550,00 0,00 0,00 141.896,28 6.071,58 135.824,70 -3.557,05 -118.681,01 0,00 0,00 -122.238,06 -101.750,00 0,00 0,00 7.038,81 -23.969,82 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -17.185,97 -33.060,16 Schulen2 +/- Einn. 0,00 0,00 37.003,60 0,00 3.556,00 122.700,00 551,10 145.522,53 142.517,63 Ausg. 0,00 0,00 73.896,96 546.100,00 0,00 8.094,89 596.985,72 18.143,81 586.936,80 -14.587,81 -444.419,17 0,00 -7.543,79 -451.463,19 -423.400,00 0,00 0,00 15.874,19 -36.893,36 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 24 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -55,00 -20.722,61 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege3 +/- Einn. 0,00 0,00 137,56 0,00 0,00 600,00 0,00 682,56 682,56 Ausg. 0,00 0,00 3.118,43 86.700,00 0,00 0,00 69.123,12 27,30 69.095,82 -27,30 -68.413,26 0,00 0,00 -68.440,56 -86.100,00 0,00 0,00 20.667,61 -2.980,87 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -32.438,60 -81.215,72 Soziale Sicherung4 +/- Einn. 0,00 0,00 479.396,35 0,00 71.608,16 706.000,00 75.662,91 1.148.903,00 1.152.957,75 Ausg. 0,00 0,00 440.685,67 1.635.550,00 0,00 51.255,92 1.959.516,81 15.752,78 1.995.019,95 55.855,38 -842.062,20 0,00 24.406,99 -810.613,81 -929.550,00 0,00 0,00 48.777,12 38.710,68 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -18.000,00 -70.259,87 Gesundheit, Sport, Erholung5 +/- Einn. 0,00 0,00 7.621,82 0,00 0,00 19.500,00 0,00 9.121,82 9.121,82 Ausg. 0,00 0,00 14.788,58 308.450,00 0,00 0,00 254.416,85 1.438,14 252.978,71 -1.438,14 -243.856,89 0,00 0,00 -245.295,03 -288.950,00 0,00 0,00 52.259,87 -7.166,76 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 25 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -4.047,90 -140.939,70 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr6 +/- Einn. 0,00 0,00 24.469,66 0,00 0,00 58.900,00 0,00 79.321,76 79.321,76 Ausg. 0,00 0,00 43.313,21 744.800,00 0,00 1.804,64 646.680,10 1.311,23 647.173,51 -1.311,23 -567.851,75 0,00 -1.804,64 -567.358,34 -685.900,00 0,00 0,00 136.891,80 -18.843,55 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -61.346,27 -116.696,66 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung7 +/- Einn. 0,00 0,00 22.001,41 0,00 43.528,85 811.250,00 4.806,28 810.627,71 771.905,14 Ausg. 0,00 0,00 104.096,71 1.070.900,00 0,00 4.662,76 1.071.177,58 17.540,29 1.058.300,05 25.988,56 -286.394,91 0,00 143,52 -260.549,87 -259.650,00 0,00 0,00 55.350,39 -82.095,30 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -37.047,24 -96.421,99 Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen8 +/- Einn. 0,00 0,00 40.473,22 0,00 57.095,72 335.100,00 12.629,62 382.992,08 338.525,98 Ausg. 0,00 0,00 64.829,30 230.200,00 0,00 18.737,40 220.515,72 40.645,81 198.607,31 16.449,91 139.918,67 0,00 -6.107,78 162.476,36 104.900,00 0,00 0,00 59.374,75 -24.356,08 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 26 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VerwaltungshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -27.932,07 -12.500,00 Allgemeine Finanzwirtschaft9 +/- Einn. 0,00 0,00 2.912.647,46 0,00 12.365,33 7.335.600,00 5.313,07 10.227.367,65 10.220.315,39 Ausg. 0,00 0,00 3.328.296,43 3.719.300,00 0,00 0,00 7.035.096,43 0,00 7.035.096,43 12.365,33 3.185.218,96 0,00 5.313,07 3.192.271,22 3.616.300,00 0,00 0,00 -15.432,07 -415.648,97 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 0 - 9 zusammen +/- Einn. 0,00 0,00 3.678.378,57 0,00 197.056,07 9.609.750,00 99.389,79 13.181.163,51 13.083.497,23 Ausg. 0,00 0,00 4.163.692,65 9.609.750,00 0,00 84.910,38 13.109.640,83 111.053,98 13.083.497,23 86.002,09 0,00 0,00 14.479,41 71.522,68 0,00 0,00 0,00 485.314,08 -485.314,08 -204.631,34 -689.945,42 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 27 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR - - - - - - -32.574,73 Allgemeine Verwaltung0 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 0,00 15.750,00 18.500,00 0,00 1.675,27 0,00 -16.824,73 0,00 16.824,73 -18.500,00 0,00 -1.675,27 -15.750,00 0,00 0,00 32.574,73 0,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) - - - - - - -127.621,20 Öffentliche Sicherheit und Ordnung1 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 0,00 36.000,00 97.000,00 0,00 5.378,80 0,00 -91.621,20 0,00 91.621,20 -97.000,00 0,00 -5.378,80 -36.000,00 0,00 0,00 127.621,20 0,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) - - - - - - -103.713,79 Schulen2 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 0,00 10.000,00 112.500,00 0,00 18.842,74 56,53 -93.713,79 -56,53 93.713,79 -112.500,00 0,00 -18.842,74 -10.000,00 0,00 0,00 103.713,79 0,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 28 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR - - - - - - -500,00 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege3 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 20.000,00 500,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 -20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 -500,00 0,00 0,00 500,00 -20.000,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 0,00 -223.847,10 Soziale Sicherung4 +/- Einn. 0,00 0,00 4.077,90 0,00 0,00 0,00 0,00 4.077,90 4.077,90 Ausg. 0,00 0,00 0,00 206.400,00 400.000,00 4.072,94 378.479,96 0,00 -17.447,10 0,00 21.525,00 -400.000,00 -4.072,94 -374.402,06 -206.400,00 0,00 0,00 223.847,10 4.077,90 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) - - - - - - -56.362,91 Gesundheit, Sport, Erholung5 +/- Einn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausg. 0,00 0,00 211.998,23 61.250,00 222.500,00 0,00 457.094,13 17.708,81 216.885,32 -17.708,81 -216.885,32 -222.500,00 0,00 -457.094,13 -61.250,00 0,00 0,00 56.362,91 -211.998,23 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 29 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -1.050.000,00 -2.165.322,21 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr6 +/- Einn. 0,00 0,00 221.637,61 0,00 0,00 1.051.000,00 0,00 222.637,61 222.637,61 Ausg. 0,00 0,00 1.045,30 1.176.250,00 1.158.000,00 0,00 187.738,78 17.765,69 -988.026,91 -17.765,69 1.210.664,52 -1.158.000,00 0,00 34.898,83 -125.250,00 0,00 0,00 1.115.322,21 220.592,31 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -47.427,23 -1.333.817,90 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung7 +/- Einn. 0,00 0,00 213.859,51 0,00 0,00 362.200,00 0,00 528.632,28 528.632,28 Ausg. 0,00 0,00 0,00 956.900,00 1.335.500,00 0,00 1.000.182,17 41.600,07 -376.917,90 -41.600,07 905.550,18 -1.335.500,00 0,00 -471.549,89 -594.700,00 0,00 0,00 1.286.390,67 213.859,51 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) -1.611.535,96 -2.018.101,29 Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen8 +/- Einn. 0,00 0,00 1.500,00 0,00 4.100,00 2.349.200,00 134.199,50 609.064,54 739.164,04 Ausg. 0,00 0,00 0,00 1.748.700,00 1.097.000,00 341.410,00 1.896.640,11 1.410.451,40 -269.401,29 -1.406.351,40 1.008.565,33 -1.097.000,00 -207.210,50 -1.287.575,57 600.500,00 0,00 0,00 406.565,33 1.500,00 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 30 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr: 2018 Datum :05.06.19 Uhrzeit :16:16:48 :Einzelplan-Zusammenstellung VermögenshaushaltHaushaltsrechnung + neue Haushalts- reste (H) Einzelplan Reste vom Vorjahr (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Neue Reste Ist (K)=Kassenreste (H)=Haushaltsreste Üpl./Apl. bewilligte oder nach § 18 GemHVO Soll --------------- Haushaltsansatz 1 2 3 = Einnahmen = Ausgaben ./. Haushaltsreste vom Vorjahr (H) 4 5 Planvergleich 6 7 Soll (Spalte 3) mehr(+) weniger (-) als Ansatz Spalte (6) zulässige Mehrausgaben 8 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR -392.050,00 -1.940,00 Allgemeine Finanzwirtschaft9 +/- Einn. 0,00 0,00 2.668.082,94 0,00 0,00 519.350,00 0,00 2.795.382,94 2.795.382,94 Ausg. 0,00 0,00 5.838.902,37 70.000,00 0,00 0,00 5.906.962,37 0,00 5.906.962,37 0,00 -3.111.579,43 0,00 0,00 -3.111.579,43 449.350,00 0,00 0,00 -390.110,00 -3.170.819,43 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 0 - 9 zusammen +/- Einn. 0,00 0,00 3.109.157,96 0,00 4.100,00 4.281.750,00 134.199,50 4.159.795,27 4.289.894,77 Ausg. 0,00 0,00 6.071.945,90 4.281.750,00 4.441.000,00 345.482,94 9.872.994,33 1.487.582,50 4.289.894,77 -1.483.482,50 0,00 -4.441.000,00 -211.283,44 -5.713.199,06 0,00 0,00 0,00 2.962.787,94 -2.962.787,94 -3.101.013,19 -6.063.801,13 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) Gesamthaushalt +/- Einn. 0,00 0,00 6.787.536,53 0,00 201.156,07 13.891.500,00 233.589,29 17.340.958,78 17.373.392,00 Ausg. 0,00 0,00 10.235.638,55 13.891.500,00 4.441.000,00 430.393,32 22.982.635,16 1.598.636,48 17.373.392,00 -1.397.480,41 0,00 -4.441.000,00 -196.804,03 -5.641.676,38 0,00 0,00 0,00 3.448.102,02 -3.448.102,02 -3.305.644,53 -6.753.746,55 (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) (K) (H) 31 koehler Rechteck Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Seite HH.-Jahr : 2018 Datum : 05.06.19 Uhrzeit : 16:17:38 :Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung Etwaiger Unterschied bereinigter Solleinnahmen ./. bereinigter Sollausgaben 4.289.894,77 0,00 0,00 17.373.392,00 21.814.392,00 0,00 EUR Solleinnahmen (= Anordnungssoll) + neugebildete Haushaltseinnahmereste = Zwischensumme Summe bereinigter Solleinnahmen Sollausgaben (= Anordnungssoll) + neu gebildete Haushaltsausgabereste = Zwischensumme Summe bereinigter Sollausgaben Fehlbetrag 13.083.497,23 17.373.392,00 21.814.392,00 17.373.392,00 Einnahmen Ausgaben Unterschied 8.730.894,77 0,00 8.730.894,77 17.373.392,00 0,00 4.289.894,77 4.289.894,77 13.083.497,23 13.083.497,23 0,00 13.083.497,23 4.289.894,77 13.083.497,23 0,00 0,00 GesamthaushaltVermögenshaushaltVerwaltungshaushalt EUREUR 0,00- Abgang Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 0,00 13.083.497,23 - Abgang Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 4.441.000,00 4.441.000,00 0,00 *** Ende der Liste "Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung" *** Gemeinde Baindt, 05.06.2019 32 koehler Rechteck 7. Rechnungs-Gruppierungsübersicht 2018 33 34 Seite Gemeinde : Gemeinde Baindt Stand : 30.06.2018 Einwohner: 5.221 3. Rechnungs-Gruppierungsübersicht Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - EUR - 35 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ----------------------------------- 0 Steuern, Allgemeine Zuweisungen 000 Grundsteuer A 38.460,49 7,37 5.260,49 001 Grundsteuer B 479.412,50 91,82 -20.587,50 003 Gewerbesteuer nach Ertrag 3.687.428,94 706,27 2.337.428,94 01 Gemeindeanteil an Gemeinschaftsteuern 010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.102.255,33 594,19 380.255,33 012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 225.533,60 43,20 28.533,60 02,03 Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen 16.539,00 3,17 2.039,00 04 Schlüsselzuweisungen u. komm. Investitionp. 041 vom Land 2.120.038,50 406,06 133.538,50 09 Ausgleichsleistungen 091 Ausgleichsleistungen nach dem Familienlastenausgleich 232.691,00 44,57 2.691,00 0 Summe Hauptgruppe 0 9.902.359,36 1.896,65 2.869.159,36 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10,11,12 Gebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben 282.772,52 54,16 40.472,52 13,14,15 Einnahmen a. Verkauf, Mieten u. Pachten, sonst. Verwaltungs-u. Betriebseinnahmen 617.643,51 118,30 259.143,51 16 Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushalt 160 vom Bund 0,00 0,00 0,00 161 vom Land 0,00 0,00 0,00 162 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 74.434,19 14,26 -7.565,81 163 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 36 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 164 vom sonst.öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 165 von öffentlichen wirtschaftl. Unternehmen 134.838,29 25,83 16.538,29 166 von privaten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 167 von übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 169 Innere Verrechnungen 779.643,92 149,33 60.793,92 17 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 170 vom Bund 0,00 0,00 0,00 171 vom Land 824.029,59 157,83 195.029,59 172 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 173 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 174 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 176 von privaten Unternehmen 1.050,25 0,20 950,25 177,178 von übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 1 Summe Hauptgruppe 1 2.714.412,27 519,91 565.362,27 2 Sonstige Finanzeinnahmen 20 Zinseinnahmen 200 vom Bund 0,00 0,00 0,00 201 vom Land 0,00 0,00 0,00 202 von Gemeinden- und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 203 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 204 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 205,206,207 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 55.200,20 10,57 3.000,20 209 aus inneren Darlehen 0,00 0,00 0,00 21,22 Gewinnanteile von wirtschaftl. Unternehmen u.a. Beteiligungen, Konzessionsabgaben 123.911,92 23,73 8.911,92 23 Schuldendiensthilfen 230 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 37 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 231 vom Land 0,00 0,00 0,00 232 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 233 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 234 vom sonst.öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 235,236,237 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 0,00 0,00 0,00 24,25 Ersatz v. sozialen Leistungen 0,00 0,00 0,00 26 Weitere Finanzeinnahmen 24.857,65 4,76 14.757,65 27 Kalkulatorische Einnahmen 262.755,83 50,33 12.555,83 28 Zuführungen vom Vermögenshaushalt 0,00 0,00 0,00 2 Summe Hauptgruppe 2 466.725,60 89,39 39.225,60 0,1,2 Gesamteinnahmen des VWH 13.083.497,23 2.505,95 3.473.747,23 3 Einnahmen des Vermögenshaushaltes --------------------------------- 30 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 2.795.382,94 535,41 2.668.082,94 31 Entnahmen aus Rücklagen 0,00 0,00 -392.050,00 32 Rückflüsse von Darlehen 320 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 321 vom Land 0,00 0,00 0,00 322 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 323 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 324 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 325,326,327,328,329 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 101.137,50 19,37 -10.262,50 33 Einnahmen aus Veräußerungen v. Beteiligungen und Rückflüsse v. Kapitaleinlagen 0,00 0,00 0,00 34 Einnahmen aus Veräußerung v. Sachen des Anlagevermögens 1.156.386,05 221,49 -2.343.613,95 35 Beiträge und ähnliche Entgelte 222.637,61 42,64 221.637,61 36 Zuweisungen u. Zuschüsse f. 38 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen E i n n a h m e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Investitionen u. Investitionsförderungsmaßn. 360 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 361 vom Land 10.272,77 1,97 -139.727,23 362 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 363 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 364 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 365-369 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 4.077,90 0,78 4.077,90 37 Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen 370 vom Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 371 vom Land 0,00 0,00 0,00 372 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 0,00 0,00 373 von Zweckverbänden u. dgl. 0,00 0,00 0,00 374 vom sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 377 vom Kreditmarkt (ohne Umschuldungen) 0,00 0,00 0,00 378 vom Kreditmarkt für Umschuldungen 0,00 0,00 0,00 379 Innere Darlehen 0,00 0,00 0,00 390 Fehlbeträge aus Vorjahre 0,00 0,00 0,00 3 Gesamteinnahmen des VMH 4.289.894,77 821,66 8.144,77 0-3 Gesamteinnahmen des VWH und VMH 17.373.392,00 3.327,61 3.481.892,00 39 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ---------------------------------- 4 Personalausgaben 40 Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigkeit 40.853,22 7,82 6.853,22 41 Besoldung, Vergütungen, Löhne 1.945.639,22 372,66 28.839,22 42,43 Versorgung 284.937,91 54,58 62.087,91 44 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 319.899,25 61,27 21.949,25 45 Beihilfen und Unterstützungen 11.380,00 2,18 -13.670,00 46 Personalnebenausgaben 20.634,88 3,95 4.134,88 47 Deckungsreserve für Personalausgaben 0,00 0,00 0,00 4 Personalausgaben 2.623.344,48 502,46 110.194,48 5/6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 50,51 Unterhaltung d. Grundst. u. baul. Anlagen u. d. sonst. unbew. Vermögens 202.978,02 38,88 -149.921,98 52 Geräte, Ausstattungs-u. Ausrüstungsgegenstände, sonst. Gebrauchsgegenstände 64.656,29 12,38 -17.643,71 53 Mieten und Pachten 78.675,19 15,07 67.875,19 54 Bewirtschaftung d. Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 401.128,98 76,83 54.878,98 55 Haltung von Fahrzeugen 65.323,73 12,51 -976,27 56 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 32.882,57 6,30 -10.467,43 57-63 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 202.948,81 38,87 20.698,81 64-66 Steuern, Geschäftsausgaben u.a. 409.856,27 78,50 24.606,27 67 Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand 670 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 40 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 671 an Land 0,00 0,00 0,00 672 an Gemeinden und Gemeindeverbände 16.039,26 3,07 -3.960,74 673 an Zweckverbände u. dgl. 0,00 0,00 0,00 674 an sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 675-677 an unternehmerische und übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 679 Innere Verrechnungen 779.643,92 149,33 60.793,92 67 Summe Gruppe 67 795.683,18 152,40 56.833,18 68 Kalkulatorische Kosten 262.755,83 50,33 12.555,83 5/6 Summe Hauptgruppe 5/6 2.516.888,87 482,07 58.438,87 7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) 70 Zuschüsse f. lfd. Zwecke an gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnliche Einrichtungen 36.375,79 6,97 -5.574,21 71 Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für lfd. Zwecke 710 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 711 an Land 0,00 0,00 0,00 712 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 713 an Zweckverbände u. dgl. 35.580,97 6,81 -21.419,03 714 an sonst. öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 715, 716 an öffentliche, wirtschaftliche und private Unternehmen 5.258,92 1,01 -1.741,08 717 an übrige Bereiche 825.616,00 158,13 57.716,00 71 Summe Gruppe 71 866.455,89 165,95 34.555,89 72 Schuldendiensthilfen 722 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 723 an Zweckverbände u. dgl. 0,00 0,00 0,00 725,726 an öffentliche, wirtschaftliche und private Unternehmen 0,00 0,00 0,00 727 an übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 41 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 72 Summe Gruppe 72 0,00 0,00 0,00 73-78 Leistungen der Sozialhilfe u.ä. 0,00 0,00 0,00 7 Summe Hauptgruppe 7 902.831,68 172,92 28.981,68 8 Sonstige Finanzausgaben 80 Zinsausgaben 800 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 801 an Land 0,00 0,00 0,00 802 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 803 an Zweckverbände und dgl. 0,00 0,00 0,00 804 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 -1.500,00 805 für Kassenkredite 0,00 0,00 -1.000,00 808 an Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 809 an innere Darlehen 0,00 0,00 0,00 80 Summe Gruppe 80 0,00 0,00 -2.500,00 81 Steuerbeteiligungen 810 Gewerbesteuerumlage 739.462,69 141,63 469.462,69 82 Allgemeine Zuweisungen 822 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 823 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 83 Allgemeine Umlagen 831 Finanzausgleichsumlage an Land 1.500.858,80 287,47 154.858,80 832 Kreisumlage 1.999.392,00 382,95 35.892,00 833 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 4.774,77 0,91 -30.225,23 83 Summe Gruppe 83 3.505.025,57 671,33 160.525,57 84 Weitere Finanzausgaben 561,00 0,11 -9.439,00 85 Deckungsreserve 0,00 0,00 -10.000,00 86 Zuführung zum Vermögenshaushalt 2.795.382,94 535,41 2.668.082,94 8888 Eurodifferenz 0,00 0,00 0,00 8 Summe Hauptgruppe 8 7.040.432,20 1.348,48 3.276.132,20 4-8 Gesamtausgaben des VWH 13.083.497,23 2.505,93 3.473.747,23 Ausgaben des Vermögenshaushaltes 42 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt -------------------------------- 90 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,00 0,00 0,00 91 Zuführung an die Rücklage 5.838.902,37 1.118,35 5.838.902,37 92 Gewährung von Darlehen 920 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 921 an Land 0,00 0,00 0,00 922 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 923 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 924 an sonstigen öffenlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 925 an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen 270.000,00 51,71 -180.000,00 926 an private Unternehmen 0,00 0,00 0,00 927 an übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 92 Summe Gruppe 92 270.000,00 51,71 -180.000,00 93 Vermögenserwerb 930 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen -12,00 0,00 -12,00 932, 933 Erwerb von Grundstücken, Leasing- und Leibrentenzahlungen (Grunderwerb) -120.237,21 -23,03 -1.100.237,21 935, 936 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, Leasingzahlungen (bewegl. Sachen des AV) 28.016,54 5,37 -233.783,46 93 Summe Gruppe 93 -92.232,67 -17,66 -1.334.032,67 94,95,96 Baumaßnahmen -1.794.834,93 -343,77 -4.314.784,93 97 Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen 970 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 971 an Land 0,00 0,00 0,00 972 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 973 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 974 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 43 koehler Rechteck Betrag 2018 Seite je Einwohner Haushaltsvergleich Mehr/Weniger Grupp.-Nr. Bezeichnung der Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen A u s g a b e n EUR EUR EUR Rechnungsgruppierungsübersicht zur Haushaltsrechnung Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 977 an Kreditmarkt (ohne Umschuldungen) 68.060,00 13,04 -1.940,00 978 an Kreditmarkt für Umschuldungen 0,00 0,00 0,00 979 Innere Darlehen 0,00 0,00 0,00 97 Summe Gruppe 97 68.060,00 13,04 -1.940,00 98 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 980 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 981 an Land 0,00 0,00 0,00 982 an Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 983 an Zweckverbände und ähnliche Verbände 0,00 0,00 0,00 984 an sonstigen öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 985 an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen 0,00 0,00 0,00 986 an private Unternehmen 0,00 0,00 0,00 987 an übrige Bereiche 0,00 0,00 0,00 98 Summe Gruppe 98 0,00 0,00 0,00 99 Sonstige Ausgaben des VMH 990 Kreditbeschaffungskosten 0,00 0,00 0,00 991 Ablösung von Dauerlasten 0,00 0,00 0,00 992 Deckung von Fehlbeträgen 0,00 0,00 0,00 9 Gesamtausgaben des VMH 4.289.894,77 821,67 8.144,77 4-9 Gesamtausgaben des VWH und VMH 17.373.392,00 3.327,60 3.481.892,00 44 koehler Rechteck 8. Rechnungsquerschnitt 2018 45 46 Seite Gemeinde : Gemeinde Baindt Einwohner: 5.221 Stand : 30.06.2018 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - in EUR - 2. Rechnungsquerschnitt - Einzelpläne 0-8 47 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 5 -39 0 5 39 0 0 0,00 -204.475,69 30.301,79 203.626,70 0,00 29.452,80 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Gemeindeorgane00 Je EW. 26 -88 0 45 69 0 0 0,00 -460.736,95 238.325,69 362.738,09 0,00 140.326,83 0,00 0 -3 0 -16.824,73 0,00 0,00Hauptverwaltung02 Je EW. 30 -16 0 4 45 4 0 2.879,25 -86.536,69 25.132,89 239.630,42 22.547,65 158.558,22 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Finanzverwaltung03 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 0,00 -1.256,60 1.256,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Bürgerbüro06 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 0,00 -452,51 572,52 0,00 0,00 120,01 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Personalrat08 Je EW. Allgemeine Verwaltung -144 -753.458,44 0 2.879,25 56 295.589,49 154 805.995,21 4 22.547,65 62 328.457,860 Je EW. 0 0,00 0 0,00 -3 -16.824,73 0 0,00 0 -0 1 0 0 0 0 6.285,60 -4.806,70 831,10 0,00 2.310,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Öffentliche Ordnung11 Je EW. 2 -21 0 23 1 0 0 410,00 -113.874,31 122.827,72 5.470,28 0,00 14.833,69 0,00 0 -17 0 -91.621,20 0,00 0,00Feuerschutz13 Je EW. Öffentliche Sicherheit und Ordnung -22 -118.681,01 1 6.695,60 23 123.658,82 1 5.470,28 0 2.310,00 2 14.833,691 Je EW. 0 0,00 0 0,00 -17 -91.621,20 0 0,00 5 -72 0 49 28 0 0 0,00 -379.152,41 258.247,71 150.755,23 0,00 29.850,53 0,00 0 -0 -17 -4.174,80 0,00 -89.538,99Grundschule21 Je EW. 21 -12 0 18 15 0 0 0,00 -65.266,76 95.749,28 82.184,58 0,00 112.667,10 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Übrige schulische Aufgaben29 Je EW. Schulen -85 -444.419,17 0 0,00 67 353.996,99 44 232.939,81 0 0,00 27 142.517,632 Je EW. 0 0,00 0 0,00 -0 -4.174,80 -17 -89.538,99 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Wissenschaft und Forschung31 Je EW. 0 -6 5 1 0 0 0 28.445,95 -35.595,12 7.149,17 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Theater, Konzerte, Musikpflege33 Je EW. 48 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 0 -3 0 1 1 0 0 0,00 -16.710,10 10.143,58 7.061,52 0,00 495,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Volksbildung35 Je EW. 0 -2 0 2 0 0 0 2.832,40 -14.624,16 11.979,32 0,00 0,00 187,56 0,00 0 0 3 0,00 0,00 20.000,00Naturschutz, Landschaftspflege, Heimatpflege 36 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 455,56 -1.483,88 1.028,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Kirchen37 Je EW. Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege -13 -68.413,26 6 31.733,91 5 30.300,39 1 7.061,52 0 0,00 0 682,563 Je EW. 0 0,00 0 0,00 0 0,00 3 20.000,00 64 6 0 38 18 0 0 0,00 36.427,56 202.734,21 95.174,73 0,00 334.336,50 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Soziale Einrichtungen43 Je EW. 156 -168 156 27 141 0 0 815.872,03 -878.409,76 143.232,50 737.926,48 0,00 818.621,25 4.077,90 0 0 -4 4.072,94 0,00 -21.520,04Kindergärten46 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 80,00 -80,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Sonstige soziale Angelegenheiten49 Je EW. Soziale Sicherung -161 -842.062,20 156 815.952,03 66 345.966,71 159 833.101,21 0 0,00 220 1.152.957,754 Je EW. 0 4.077,90 0 0,00 0 4.072,94 -4 -21.520,04 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Gesundheitsverwaltung, Gesundheitsämter 50 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 0,00 -104,00 104,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 4.000,00 0,00 0,00Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der 54 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 4.731,00 -4.731,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Förderung des Sports55 Je EW. 0 -18 0 16 2 0 0 0,00 -96.091,81 86.519,86 10.913,85 0,00 1.341,90 0,00 0 0 46 0,00 0,00 242.885,32Eigene Sportstätten56 Je EW. 0 -1 0 1 0 0 0 0,00 -8.162,75 8.162,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Badeanstalten57 Je EW. 1 -25 0 27 0 0 0 0,00 -134.767,33 142.547,25 0,00 0,00 7.779,92 0,00 0 0 -5 0,00 0,00 -30.000,00Park- und Gartenanlagen58 Je EW. 49 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt Gesundheit, Sport, Erholung -46 -243.856,89 0 4.731,00 45 237.333,86 2 10.913,85 0 0,00 1 9.121,825 Je EW. 0 0,00 0 0,00 0 4.000,00 40 212.885,32 8 -46 6 8 39 0 0 35.580,97 -241.642,81 46.675,71 206.292,69 0,00 46.906,56 0,00 0 -57 -96 -300.000,00 0,00 -503.605,65Städteplanung, Vermessung, Bauordnung 61 Je EW. 5 -42 0 48 0 0 42 0,00 -223.683,49 254.970,39 0,00 0,00 31.286,90 222.637,61 0 0 -37 0,00 0,00 -196.091,78Gemeindestraßen63 Je EW. 0 -10 0 10 0 0 0 0,00 -53.892,63 55.020,93 0,00 0,00 1.128,30 0,00 0 0 1 0,00 0,00 9.166,73Straßenbeleuchtung und Reinigung67 Je EW. 0 -1 0 1 0 0 0 0,00 -10.344,34 10.344,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Einrichtungen für den ruhenden Verkehr 68 Je EW. 0 -7 0 7 0 0 0 0,00 -38.288,48 38.288,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 2.503,79Wasserläufe, Wasserbau69 Je EW. Bau- und Wohnungswesen, Verkehr -108 -567.851,75 6 35.580,97 77 405.299,85 39 206.292,69 0 0,00 15 79.321,766 Je EW. 42 222.637,61 0 0,00 -57 -300.000,00 -131 -688.026,91 0 0 0 0 0 0 10 0,00 2.000,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 56.000,00 0 38 0 200.000,00 0,00 0,00Abwasserbeseitigung70 Je EW. 3 -12 0 12 3 0 0 0,00 -62.627,04 63.143,06 18.205,12 0,00 18.721,14 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Abfallbeseitigung72 Je EW. 0 -3 0 3 0 0 0 0,00 -19.945,46 20.200,46 0,00 0,00 255,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Märkte73 Je EW. 13 -17 0 30 0 0 0 0,00 -89.836,12 158.466,25 1.484,74 0,00 70.114,87 0,00 0 0 -53 0,00 0,00 -279.114,08Bestattungswesen75 Je EW. 7 -20 0 23 4 0 0 0,00 -107.820,64 124.807,08 22.230,44 0,00 39.216,88 0,00 0 -2 -15 -13.500,00 0,00 -80.000,00Sonstige öffentliche Einrichtungen76 Je EW. 122 0 0 30 91 0 3 0,00 0,00 158.154,58 479.649,61 0,00 637.804,19 17.300,00 0 27 -45 146.064,33 0,00 -238.439,69Hilfsbetriebe der Verwaltung77 Je EW. 0 -0 0 0 0 0 0 1.140,00 -1.140,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Förderung der Land- und Forswirtschaft 78 Je EW. 50 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelpläne 0-8 EUR Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10 - 17 Übrige Einnahmen 61,20 - 27 Personal- ausgaben 40 - 46 Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand 50 - 68, 84 Zuweisungen und Zuschüsse 70 - 79 Zuschussbedarf (Sp. 3 und 4 ./. 5 bis 7) 3 4 5 6 7 8 Objektbezogene Einnahmen des Verm.-HH 32-36 9 10 11 12 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Baumaßnahmen 94-96 Sonstige Investitions- ausgaben 92,93,98,991 Verpflichtungs- ermächtigungen 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 0 -0 0 0 0 0 87 4.118,92 -2.250,88 1.925,02 0,00 0,00 3.793,06 455.332,28 0 0 -21 -12,00 0,00 -111.916,46Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und 79 Je EW. Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung -53 -281.620,14 1 5.258,92 100 526.696,45 99 521.569,91 0 0,00 147 771.905,147 Je EW. 101 528.632,28 0 0,00 63 332.552,33 -135 -709.470,23 32 26 0 30 0 23 8 0,00 138.632,13 156.815,61 0,00 123.911,92 171.535,82 45.137,50 0 13 0 70.000,00 0,00 0,00Versorgungsunternehmen81 Je EW. 0 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0,00Sonstige wirtschaftliche Unternehmen 87 Je EW. 8 0 0 8 0 0 132 0,00 1.286,54 41.791,70 0,00 0,00 43.078,24 694.026,54 0 34 -99 179.762,79 0,00 -519.164,08Allgemeines Grundvermögen88 Je EW. Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und 26 139.918,67 0 0,00 38 198.607,31 0 0,00 23 123.911,92 41 214.614,068 Je EW. 141 739.164,04 0 0,00 47 249.762,79 -99 -519.164,08 Gesamt -609 -3.180.444,19 172 902.831,68 482 2.517.449,87 502 2.623.344,48 28 148.769,57 519 2.714.412,27 Je EW. 286 1.494.511,83 0 0,00 34 177.767,33 -343 -1.794.834,93 *** Ende der Liste "Rechnungsquerschnitt - Einzelpläne 0-8" *** 51 koehler Rechteck 52 2. Rechnungsquerschnitt - Einzelplan 9 Seite Gemeinde : Gemeinde Baindt Einwohner: 5.221 Stand : 30.06.2018 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2018 - in EUR - 2. Rechnungsquerschnitt - Einzelplan 9 53 koehler Rechteck SeiteRechnungsquerschnitt zur Haushaltsrechnung - Einzelplan 9 EUR Steuern und allgemeine Zuweisungen 00 - 09 Sonstige Finanz- einnahmen 20-28 Sonstige Finanz- ausgaben 47,679,686-689, 80-88 Überschuss (Sp. 3 und 4 ./. 5) Sonstige Einnahmen des Verm.-HH 30,31,36,37 Sonstige Ausgaben des Verm.-HH 90,91,933,97,99 3 4 5 6 7 8 EUR EUR EUR EUR EUR 21 AufgabenbereichGld. Nr. Gruppierungsziffer Gemeinde 1 Gemeinde Baindt 1896 0 0 1084 812 0 0,00 0,00 5.662.645,87 4.239.713,49 0,00 9.902.359,36Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 90 Je EW. 0 1131 535 -474 535 60 2.795.382,94 5.906.962,37 -2.477.426,91 2.795.382,94 317.956,03 0,00Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 91 Je EW. 0 0 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,0092 Je EW. Allgemeine Finanzwirtschaft 1131 5.906.962,37 535 2.795.382,94 610 3.185.218,96 1347 7.035.096,43 60 317.956,03 1896 9.902.359,369 Je EW. Gesamt 1131 5.906.962,37 535 2.795.382,94 610 3.185.218,96 1347 7.035.096,43 60 317.956,03 1896 9.902.359,36 Je EW. *** Ende der Liste "Rechnungsquerschnitt - Einzelplan 9" *** 54 koehler Rechteck 9. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 A. Vorbemerkungen Vorliegend handelt es sich um den letzten kameralen Rechenschaftsbericht. Die Gemeinde hat zum 1.1.2019 auf die kommunale Doppik umgestellt. Veränderungen und Auswirkungen auf einzelne Positionen/Bestände werden in der Folge dargestellt. Rechtsvorschrift für die Jahresrechnung kameral ist § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO – kameral): „In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.“ In diesem Rechenschaftsbericht sind nach § 44 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO – kameral) insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht soll außerdem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Doppelhaushaltes 2017/2018 samt Erfolgsplan und Vermögensplan für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden vom Gemeinderat am 10.01.2017 verabschiedet. Die Gesetzmäßigkeit wurde vom Landratsamt Ravensburg mit Erlass vom 03.03.2017, AZ: 023-902.41 may, bestätigt. Gleichzeitig hat das Landratsamt mit oben genanntem Erlass gegen den Vollzug der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung keine Einwände gehabt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne wurden am 10.03.2017 öffentlich bekannt gemacht und in der Zeit vom 13.03.2017 bis 21.03.2017, je einschließlich, zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Laut Haushaltsplanung reichte die Ertragskraft im Verwaltungshaushalt im Rechnungsjahr 2018 aus, um den Haushaltsausgleich sicherzustellen. Die Zuführungsrate lag bei 2.795.382,94 € (Plan 127.300 €). Aufgrund sehr positiver Effekte bei der Gewerbesteuer und höheren Zuweisungen sowie Einsparungen betrug die Zuführungsrate vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 2.795.382,94 €. Tilgungen in Höhe von 68.060 € wurden geleistet. Die allgemeine Rücklage weist am 31.12.2018 nach einer Zuführung von 5.838.902,37 € einen Stand in Höhe von 8.569.052,61 € aus. Der Kassenbestand zum 31.12.2018 des Kernhaushaltes wurde mit 8.803.183,04 € in die Eröffnungsbilanz 01.01.2019 übernommen. Die zum Jahresabschluss bestehenden Kasseneinnahmereste in Höhe von 251.217,28 € werden als Forderungen und die Kassenausgabereste in Höhe von 485.347,71 € als Verbindlichkeiten in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. Die Aussagekraft des Rechnungsabschlusses 2018 ist teilweise eingeschränkt. Abrechnungen (z. B. Bewirtschaftungskosten Strom- und Heizungskosten) wurden aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht 2019 erst im Rechnungsjahr 2019 verbucht. Dies verursacht insbesondere im Bereich der Asyl- und Obdachlosenunterbringungen zum Teil erhebliche höhere Aufwendungen. Hier gilt es unbedingt nachzusteuern. Da sich die Gemeinde Baindt bereits 2019 für einen Wechsel des Haushalts- und Rechnungswesen entschieden hat, muss im letzten Haushaltsjahr vor der Umstellung ein stichtagsgenauer kameraler Abschluss erstellt werden. In dem Haushaltsjahr, in dem der Wechsel der Rechnungslegung erfolgen soll, ist zum 01. Januar eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. In der Eröffnungsbilanz sind die Vermögens- gegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, die Rechnungsabgrenzungs- und Sonderposten sowie das Eigenkapital der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens vollständig auszuweisen. Sofern bereits Vermögen (u. a. Rücklagen, Kassenbestände, Forderungen) und Schulden (u. a. Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verwahrgelder) im kameralen Abschluss enthalten sind, sind diese in das neue Rechnungslegungssystem zu 55 übernehmen. Noch nicht erfasste Posten sind zusätzlich zu erfassen und zu bewerten. In der Ergebnisrechnung des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung sind sämtliche Aufwendungen und Erträge periodengerecht abzubilden, unabhängig von der Veranschlagung im Haushalt der Gemeinde und von den tatsächlichen Zahlungsvorgängen. Damit wird dem Ziel, der Erfassung des periodengerechten Ressourcenaufkommens bzw. -verbrauchs, Rechnung getragen. In der Finanzrechnung des ersten Haushaltsjahres nach der Umstellung auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen sind alle Einzahlungen und Auszahlungen des ersten Haushaltsjahres darzustellen. Dabei ist es unerheblich, ob die Veranschlagung der entsprechenden Einnahmen und Ausgaben ggf. bereits im vergangenen Haushaltsjahr im kameralen Abschluss erfolgt ist. Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin zeichnen die Gemeinde aus. Eine Investition lohnt sich dann, wenn durch die Tätigung ein echter Mehrwert entsteht. Es müssen dadurch entweder die Erlöse gesteigert oder die Kosten gesenkt werden. Dann amortisieren sich die Anschaffungskosten und die Gemeinde kann einen Nutzen aus der Investition ziehen. Es gilt bei dem niedrigen Zinsniveau und der schleichenden Inflation weiterhin auf Werte (Grunderwerb etc.) zu setzen und dringend notwendige Investitionen anzuschieben. Im Finanzausgleich ist immer das Rechnungsergebnis der Steuereinnahmen vom zweitvorangegangenem Jahr maßgebend. Das Rechnungsergebnis 2018 wirkt sich in der Form der verbesserten Steuerkraftsumme auf die Kreisumlage, die Finanzausgleichsumlage und evtl. niedrigeren Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2020 negativ aus. Die Investitionen im Vermögenshaushalt basieren auf der Zuführung zum Vermögenshaushalt sowie Vermögenserlöse und Zuweisungen bzw. Zuschüsse. B. Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung der Bürgermeister zu deren Zustimmung zuständig. Darüber hinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. 1. Verwaltungshaushalt Sammelnachweise - gegenseitig deckungsfähig Personalkosten .4000 Die Personalkosten sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2018 wurden die Personalkosten mit insgesamt 2.513.150 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 2.623.344,48 €. Der Haushaltsansatz wurde im Wesentlichen in den Bereichen Asyl- und Kinderbetreuung um insgesamt 110.194,48 € überschritten. 56 Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen .5000-5199 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 352.900 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen 202.978,09 €. Der Planansatz wurde somit um 149.921,98 €, aufgrund Verschiebung von Sanierungen sowie durch geringere Winter- und Straßenunterhaltungskosten, unterschritten. Diese Unterschreitung beruht im Wesentlichen auf folgenden Veränderungen: Minderausgaben bei der Unterhaltung des Rathauses (-31.348,39 €), des Feuerwehrhauses (-1.522,26 €), der Klosterwiesenschule (-3.019,28 €), des Kindergartens (-3.328,39 €), der Sportplatzunterhaltung (-3.007,79 €), des Bauhofes (-1.313,36 €), des Nahwärmenetzes (-21.175,74 €), von Grundstücken und baulichen Anlagen (-12.852,57 €), der Straßenkehrung (-4.013,86 €) und des Winterdienstes (-20.421,98 €). Mehrausgaben sind bei der Asylunterbringung (+14.278,07 €) und der Unterhaltung der Grünanlagen (+3.091,40 €) entstanden. Jedoch resultiert der größte Posten aus nicht abgerechneten Straßenunterhaltungsmaßnahmen (-45.661,36 €). Im Rahmen des Gebäudemanagements werden unterlassene Instandsetzungsmaßnahmen weiter aufgearbeitet. Es wurden keine Haushaltsausgabereste gebildet. Es kann deshalb im Rechnungsjahr 2019 zu überplanmäßigen Ausgaben kommen. Bewirtschaftungskosten .5400 Die Bewirtschaftungskosten (ohne Straßenbeleuchtung Gr. 5730) waren im Haushaltsplan mit 345.700 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden 401.128,98 €. Die Bewirtschaftungskosten sind noch etwas geringer. Die Abrechnung 2018 wurde mit Ausnahme der steuerrechtlichen Betriebe, aufgrund der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht (kommunale Doppik) im Haushalt 2019 verbucht. Bei den Heizungskosten (Gruppierung 5410) waren 67.300 € Planansatz vorgesehen. Es wurde 68.287,57 € (Vj. 63.969,45 €) verfügt. Die Mehrausgaben gegenüber dem Planansatz betrugen somit 987,57 €. 57 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Gruppierung 5430) waren 52.050 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für Ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man aufgrund hohen Stromkosten im Bereich Asyl mit 106.237,03 € (Vj. 54.021,77 €) 54.187,03 € Mehrausgaben aufgrund erhöhtem Verbrauch und etwas höheren Stromkosten. Die Steigerung der kommunalen Stromkosten ist unter anderem dem Asyl- und Obdachlosenbereich geschuldet. Geplant waren Straßenbeleuchtungskosten in Höhe von 16.000 €. Die Umrüstung der Straßenlaternen zeigt weitere Wirkung. Es wurden Stromabschlagskosten von 13.324,00 € (Vj. 15.847,69 €) verursacht. Es fielen aufgrund fehlender Verbuchung der Abrechnungen 2.676,00 € 58 geringe Ausgaben als geplant bei den Straßenbeleuchtungskosten an. Im Rahmen des Energiemanagements werden die Heiz- und Stromkosten weiterhin analysiert und nach weiteren Einsparpotenzialen gesucht. Bei den Reinigungskosten (Gruppierung 5420) waren 102.200 € veranschlagt. Das Ergebnis schloss nur aufgrund der Verbuchung der Abrechnungen vom Dezember im Jahr 2019 mit 90.206,08 € (Vj. 95.841,20 €) 11.993,92 € niedriger ab. Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, Gruppierung 5440-5449) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 59.355,32 € (Vj. 51.160,49 €) über dem Ansatz von 45.600 €. 59 Geschäftsausgaben .6500-6599 Bei den Geschäftsausgaben (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, EDV- Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 148.300 € mit 150.737,22 € (Vj. 123.309,42 €) um 2.437,22 € überschritten. Innere Verrechnungen .6790 Für die inneren Verrechnungen waren 718.850 € veranschlagt, tatsächlich wurden 779.643,92 € (Vj. 702.572,41 €) verrechnet. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Unterabschnitt 7710. veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungs- stundensatz des Bauhofs beträgt 2018 58,76 € (Vj. 53,03 €), (44,65 € Personalkostenanteil (Vj. 39,31 €) und 14,11 € Maschinenkostenanteil (Vj. 13,61 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen höheren Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Unterabschnitte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge .1650/1651 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 118.300 €. Abgerechnet wurden 134.838,29 €. HHSt. 0000.6360 Aufwendungen Gemeinderat (-) 4.151,67 € Ansatz: 11.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.848,33 € Im Haushaltsplan waren 11.000 € vorgesehen. Aufgrund einer kleineren Klausurtagung reduzierte sich der Aufwand auf 6.848,33 €. HHSt. 0200.1710 Zuweisung und Zuschüsse (+) 1.140,70 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich eingenommen: 1.140,70 € Die Gemeinde erhält bei Einstellung von Anwärtern des gehobenen Verwaltungsdienstes einen Teil der Personalkosten gem. § 29 Abs. 2 FAG erstattet. 60 HHSt. 0200.5000 Unterhaltung Rathaus (-) 31.349,38 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.650,62 €. Für die Innen- und außensanierung des Rathauses waren 35.000 € vorgesehen. Die Streicharbeiten haben sich auf 2019/2020 verschoben. Für Aufzug, Fluchttürsteuerung und sonstige Wartungsaufwendungen wurden 3.650,62 € verfügt. HHSt. 0200.5880 Herausgabe Amtsblatt inkl. Zustellgebühren (+) 766,00 € Ansatz: 17.000,00 €; tatsächlich verfügt: 17.766,00 € Aufgrund eines Preisanstieges mussten 17.766,00 € (Vj. 17.266,00 €) für den Druck und Herstellung des Amtsblattes aufgewandt werden. HHSt. 0200.6380 Sonstige spezielle Sachausgaben (Volksz./Wahlen) (+) 11.101,76 € Ansatz: 500,00 €; tatsächlich verfügt: 11.601,76 € Es wurde bei der Haushaltsplanung im Jahr 2016 keine Mittelanmeldung für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2016 abgegeben. Die Kosten beziffern sich insgesamt auf 11.601,76 €. HHSt. 0200.6500-10 Geschäftsausgaben Kosten EDV inkl. Wartung (-) 2.893,90 € Ansatz: 12.500 €; tatsächlich verfügt: 9.606,10 €. Im Haushaltsplan waren 12.500 € für die Wartung und Aufwendungen für die EDV inkl. Wartung vorgesehen. Es wurde jedoch lediglich 9.606,10 € verfügt. HHSt. 0200.1000-30 Verwaltungsgebühren - Ausweisgebühren (+) 4.495,00 € Ansatz: 22.500,00 €; tatsächlich eingenommen: 26.995 € HHSt. 0200.6500-30 Geschäftsausgaben - Bundesdruckerei für Ausweise (+) 629,92 € Die Gemeinde hat bei der Ausstellung der Reise- und Personalausweise mehr eingenommen, zudem sind die Ausgaben für die Bundesdruckerei etwas angestiegen. HHSt. 0300.2610 Nebenforderungen von Gebühren und Steuern (+) 13.547,65 € Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich eingenommen: 22.547,65 € Zinsen sind im Hinblick auf das vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 AO in vollem Umfang vorläufig. Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die Höhe des gesetzlich geregelten Zinssatzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Höhe des gesetzlich geregelten Zinssatzes als verfassungswidrig angesehen wird. Sollte auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts diese Zinsfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen. HHSt. 0300.8420 Erstattungszinsen Gewerbesteuer (-) 9.439,00 € Die Gemeinde hat bei der Nebenforderung von Gebühren und Steuern (u. a. Gewerbesteuernachzahlung) mehr eingenommen (RE s. o. 22.547,65 €). An Ausgaben für die Erstattungszinsen aus der Gewerbesteuerrückzahlung musste im Gegenzug auch weniger rückerstattet werden (RE 561,00 €), Plan 10.000 €. HHSt. 0300.5620 Aus- und Fortbildung im Rahmen Doppik (-) 6.229,86 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.770,14 €. Die Fortbildungskosten im Rahmen des interkommunalen Gemeinschaftsprojektes waren wesentlich geringer als geplant. HHSt. 0300.6550 Sachverständigenkosten, Doppik (-) 10.829,18 € Im Rechnungsjahr wurde für die Einführung der kommunalen Doppik weniger ausgegeben als geplant. Die Haushaltsansätze Sachverständigenkosten Doppik wurden mit einem Rechnungsergebnis in Höhe von 1.670,82 € mit 10.829,18 € unterschritten, (Plan 12.500 €). 61 HHSt. 0300.7170 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt (-) 120,75 € Ansatz: 3.000 €; tatsächlich verfügt: 2.879,25 € Es wurde lediglich die Regelumlage an die Gemeindeprüfungsanstalt in Höhe von 2.879,25 € abgerechnet. Auf eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bezüglich Prüfung Eröffnungsbilanz bzw. der kameralen Jahresabschlüsse wurde im Jahr der Umstellung verzichtet. Einzelplan 1 – Feuerwehr – Unterabschnitt 1300 Im Unterabschnitt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 96.750 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren inneren Verrechnungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 113.874,31 € aus. Dies entspricht Mehrausgaben in Höhe von 17.124,31 €. HHSt. 1300.1400 Mieten (-) 6.100,00 € Ansatz: 6.100 €; tatsächlich eingenommen: 0,00 € Die Wohnung über dem Feuerwehrhaus wurde der Jugendfeuerwehr überlassen. Der Planansatz in Höhe von 6.100 € war fälschlicherweise noch im Doppelhaushalt 2017/2018 vorhanden. HHSt. 1300.1510 Kostenersätze (+) 3.603,69 € Ansatz: 7.500 €; tatsächlich eingenommen: 11.103,69 €. Die Kostenersätze aus der Abrechnung von kostenersatzpflichtigen Einsätzen (technische Hilfeleistungen, Verkehrsunfälle etc.) waren etwas höher. Einzelplan 2: Klosterwiesenschule, Grundschule Baindt: Der Zuschussbedarf lag bei der Planung bei der Klosterwiesenschule ohne Innere Verrechnungen bei 326.450 €. Der Unterabschnitt Schule wurde, wie bereits in den Vorjahren, in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Kloster- wiesenschule (Unterabschnitt 2150), Projekt Schulreifes Kind (Unterabschnitt 2152), Schulsozialarbeit (2152) und zusätzlich in einen Betreuungsbereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Unterabschnitt 2910). Der Zuschussbedarf ohne Innere Verrechnungen lag im Schulbereich bei 326.450 € (Plan 313.750 €, Vj. RE Vj. 308.684,03 €), beim Betreuungsangebot ohne innere Verrechnungen (UA 2910) bei 48.466,54 € (Planansatz 40.000 €, Vj. RE 1.405,41 €). HHSt. 2150.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land Schulsachkostenbeiträge (-) 16.000 € Ansatz: 16.000 €; tatsächlich eingenommen: 0,00 € 2018 gingen bei der Schule keine Zuweisungen für die flexible Nachmittagsbetreuung ein. Die Zuschüsse gibt es laut Hauptamt nicht mehr. Auch im Doppelhaushalt 2019/2020 wurde die Einnahme eingeplant, welche nicht mehr realisiert werden kann. HHSt. 2150.5000 Unterhaltung der Grundstücke u. baul. Anlagen (-) 3.019,28 € Im Haushaltsplan waren 20.000 € für Sanierungsarbeiten vorgesehen. Es wurden nur 16.980,72 € verfügt, da sich Sanierungsmaßnahmen auf 2019 verschoben haben. HHSt. 2150.5410-5440 Bewirtschaftungskosten (-) 997,27 € Bei den Bewirtschaftungskosten Heizung (+6.496,12 €), Strom (-3.309,03 €), Reinigung (-4.571,48 €), Versicherung, Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser und Abfall (- 387,12 €) wurden 997,27 € weniger aufgewandt als veranschlagt. (Ansatz ges.: 98.000€; tatsächliche Aufwendungen: 97.002,73 €). Die Verwaltung setzt auch hier im Controlling weiterhin auf ein gutes Energiemanagement. Im Unterricht sollte weiter verstärkt auf Energieeinsparungen von Strom, Heizung, Wasser, Abfall etc. eingegangen werden, um die Schüler für die Ausgaben auf öffentlicher sowie auf privater Seite zu sensibilisieren. 62 HHSt. 2150.5910 Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 2.375,32 € Die Haushaltsstelle Lehr- und Unterrichtsmittel (Ansatz: 20.000 €) wurde um 2.375,32 € unterschritten. Bücherbeschaffungen, Kopierpauschalen und sonstige Ausgaben fließen in das Rechnungsergebnis in Höhe von 17.624,68 € ein. HHSt. 2150.6680 Vermischte Ausgaben (+) 4.396,11 € Ansatz: 2.000 €; tatsächlich verfügt: 6.396,11 € HHSt. 2150.6720 Schulkostenanteil an Gden, Mitbenutzung Hallenbad (-) 2.701,24 € Auf der Haushaltsstelle Schulkostenanteil an Gemeinden und Mitbenutzung Hallenbad wurden 2.701,24 € weniger ausgegeben als geplant (Ansatz: 18.500 €; Ausgaben: 15.798,76 €). Die Kosten der Mitbenutzung des Hallenbads betrugen 14.398,76 €. Zudem müssen pro auswärtigem Grundschüler 200 € aufgewendet werden. Es wurden weitere 1.400 € an umliegende Kommunen entrichtet. Projekt Schulreifes Kind (Unterabschnitt 2151) HHSt. 2151.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (-) 205,96 € Ansatz: 3.000 €; tatsächliche Erträge: 2.794,04 € HHSt. 2151.5910 Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 220,69 € Ansatz: 3.000 €, tatsächliche Aufwendungen: 2.779,31 € Die Ausgaben aus dem Projekt Schulreifes Kind werden zu 100% über Zuschüsse abgedeckt. Schulsozialarbeit (Unterabschnitt 2152) Bei der Schulsozialarbeit war ein Zuschussbedarf in Höhe von 14.300 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschuss 18.034,43 €. Schülerbeförderung/ Bürgerbus (UA 2900) Bei der Schülerbeförderung/Bürgerbus war ein Zuschussbedarf von 18.350 € eingeplant. Tatsächlich betrug der Zuschussbedarf 16.800,22 €. Erträge in Höhe von 3.020 € stehen Aufwendungen in Höhe von 19.820,22 € gegenüber, da der Bürgerbus bereits vollständig abgeschrieben ist. Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung (UA 2910) Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden sehr gut angenommen. Der Zuschussbedarf ohne innere Verrechnungen liegt unter anderem aufgrund höheren Kosten der zweiten Bläserklasse, um 8.466,58 € höher als geplant. Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich (UA 2150). HHSt. 2910.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 9.310,00 € Ansatz: 33.000,00 €; tatsächlich eingenommen: 42.310,00 € Die Landeszuweisungen waren um 9.310 € höher. HHSt. 2910.1510 Kostenersätze Bläserklasse (+) 9.696,60 € Bei den Einnahmen waren 2.500 € (Vorjahr 7.273,40€) eingeplant. Realisiert werden konnten 12.196,60 €. HHSt. 2910.6310 Projekt Bläserklasse (+) 18.775,84 € Beim Projekt Bläserklasse waren Ausgaben in Höhe von 10.000 € vorgesehen. Die Ausgaben beliefen sich auf 28.775,84€. HHSt. 2910.6360 Sonst. sächl. Zweckausgaben (Betreuungsräume) (+) 8.833,01 € Ansatz: 1.500,00 €, tatsächlich verfügt: 10.333,01 € 63 Die Ausgaben für die Musikschule, Kooperation Ganztagesschule, Jugendbegleiter und Kernzeitbetreuung waren um ca. 8.833,01 € höher. HHSt. 2910.1120 Elternbeiträge Essen Ganztagesbetreuung (+) 10.176,10 € Ansatz: 27.500,00 €; tatsächlich eingenommen: 37.676,10€ HHSt. 2910.6680 Vermischte Ausg. Essen Ganztagesbetr. (+) 10.812,25 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 40.812,25 € Sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben wurde der Ansatz gegenüber den Planansätzen überzogen. HHSt. 3300.7000 Zuschüsse an Vereine, Musikschule etc. (-) 1.053,21 € Ansatz: 23.500,00 €; tatsächlich verfügt: 22.446,79.00 € Das Rechnungsergebnis für die Jugendmusikschule betrug 17.565,20 € (Vj. 17.384,16 €) gegenüber einem Planansatz in Höhe von 17.800 € und für die Vereinsförderung 4.881,59 (Vj. 6.203,52 €). HHSt. 3520.5870 Bücherbeschaffung (-) 568,64 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 6.931,36 € Die Bücherei hat ihr Budget im Bereich der Literaturbeschaffung sorgfältig bewirtschaftet. Der Planansatz wurde 2018 um 568,64 € unterschritten. Unterabschnitte 4360/8820 Asyl Der Unterabschnitt 4360 Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2018 inkl. der Integrationspauschale, Verschiebung der Abrechnung der Strom-, Wasser- und Abwasser- sowie Müllabrechnung auf das Haushaltsjahr 2019 und nach Abzug von Abschreibungen und Verzinsung der Objekten mit einem Defizit von -963,44 € leicht negativ ab. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden noch nicht durchgebucht. Es fielen jedoch 37.391 € laut Anlagenbuchhaltung an. Innere Verrechnungen von Verwaltung und Bauhof wurden mit 48.976,19 € verbucht. Die Kostenerstattung der gemeinsamen Flüchtlingsbeauftragten ist 2019 noch vom Hauptamt Baienfurt zu beantragen. Für alle Anschlussuntergebrachten gab es letztmalig mit Stichtag 15.09. eine Integrationspauschale in Höhe von +66.812,96 €. Ohne diese wären der Unterabschnitt und die Unterbringungskosten stärker negativ. Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte sollten aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben werden. Die Nebenkostenabrechnung 2018 steht vom Hauptamt zum Teil noch aus. Der weitere Unterabschnitt 8820 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung weist ein Defizit von -25.541,39 € aus. Gesamtaufstellung Zuschussbedarf 2018 im Bereich Asyl: Unterabschnitt 4360 ohne Integrationspauschale -30.385,00 Unterabschnitt 8820 weitere Flüchtlingskosten -25.541,39 Integrationspauschale letztmalig 2018 66.812,56 Abschreibung und kalk. Verzinsung der Objekte -37.391,00 -26.504,83 64 Unterabschnitt 46 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Unterschnitt 46 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber den Vorjahren ansteigend. In der Planung war ein Zuschussbedarf in Höhe von 925.750 € Euro angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund minimal geringeren Ausgaben (fehlende Jahresabschlüsse) auf 878.409,76 €. Dies entspricht Minderausgaben in Höhe von 47.340,24 €. Unterabschnitte 4640 und 4641 - Kommunale Kindergärten Am 30.11.2010 wurde beschlossen, dass die Kindergärten Sonne, Mond und Sterne sowie Regenbogen eigenständig geführt werden. Haushaltstechnisch sind die beiden Kindergärten zu trennen (Etatverwaltung). Es ist nicht zu verkennen, dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Unterabschnitte 4640 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Unterabschnitt 4640 ein Zuschussbedarf (inkl. innere Verrechnungen) in Höhe von 389.850 € geplant. Aufgrund der etwas höheren Erträgen betrug der Zuschussbedarf 2018 372.640,73 € (Vj. 344.051,79 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne Verbuchung von Abschreibungen 51,49% (Vj. 50,74%). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt ohne die Verbuchung von Abschreibungen 13,15% (Vj. 13,79%). HHSt. 4640.1110/1120 Elternbeiträge Kindergarten (+) 17.479,90 € Der Haushaltsansatz war mit 85.000 € veranschlagt. Somit ergaben sich mit dem Rechnungsergebnis in Höhe von 102.479,90 € Mehreinnahmen in Höhe von 17.479,90 €. HHSt. 4640.1110 Elternbeiträge Kindergarten über 3 Jahre 63.301,40 € HHSt. 4640.1120 Elternbeiträge Kindergarten unter 3 Jahre 39.178,50 € HHSt. 4640.1620 Interkomm. Kostenausgleich/Erstatt.von anderen Gden (-) 7.500,00 € Geplant waren 7.500 € interkommunaler Kostenausgleich. Eingenommen wurden 0,00 €. Es waren keine auswärtigen Kinder im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne. HHSt. 4640.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land (+) 58.552,75 € Geplant waren 245.000 € an Kindergartenzuschüssen. Tatsächlich ausbezahlt wurden 303.552,75 €. HHSt. 4640.5000 Unterhaltung der Grundst. u. baulichen Anlagen (-) 3.328,39 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.171,61 €. Es wurden nur geringe Sanierungsmaßnahmen 2018 vorgenommen. HHSt. 4640.6550 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten (+) 5.860,00 € Es waren 9.500 € für eine Heilpädagogische Fachkraft vorgesehen. Im Jahr 2018 wurden 15.360 € verfügt. HHSt. 4640.6680 Vermischte Ausgaben Sprachförderung (-) 5.765,53 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 234,47 € Unterabschnitte 4641 – Kommunaler Kindergarten Regenbogen Beim kommunalen Kindergarten Regenbogen war im Unterabschnitt 4641 ein Zuschussbedarf (inkl. Innere Verrechnungen) in Höhe von 105.500 € geplant. Aufgrund geringeren Personalausgaben betrug der Zuschussbedarf 2018 60.344,41 € (Vj. 107.823,21 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Regenbogen betrug 36,09% (Vj. 22,96 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 14,04 % (Vj. 10,90 %). 65 HHSt. 4641.1110/1120 Elternbeiträge Kindergarten (-) 740,00 € Der Haushaltsansatz war mit 14.000 € veranschlagt. Aufgrund der Kinderzahlen ergaben sich mit dem Rechnungsergebnis von 13.260 € 2018 Mehreinnahmen von 740 € HHSt. 4641.1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 3.822,13 € Geplant waren 17.000 € an Kindergartenzuschüsse. Tatsächlich ausbezahlt wurden 20.822,13 €. HHSt. 4641.4000 Personalausgaben (-) 39.009,86 € Geplant waren 110.450 € Personalausgaben. Das Rechnungsergebnis beziffert sich auf 71.440,14 €. Unterabschnitte 4645 – Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2018 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2018 ohne Verbuchung von Abschreibungen gesamt: 61,59 % (Vj. 63,00%) Erstattung interk. Kostenausgleich: 72.434,19 € Zuweisungen und Zuschüsse: 90.486,18 € Ausgaben Waldorf : 264.518,14 €. Zuschussbedarf inkl. innere Verrechn.: 101.597,77 € (Vj. 89.912,36 €) Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2018 ohne Verbuchung von Abschreibungen gesamt: 39,91 % (Vj. 38,22%) Erstattung interk. Kostenausgleich: 0,00 € Zuweisungen und Zuschüsse: 215.344,94 € Ausgaben St. Martin: 539.518,14 €. Zuschussbedarf inkl. Verrechn: 324.173,20 € (Vj. 298.447,91 €) HHSt. 4645.1620 Interkommunaler Kostenausgleich (+) 2.434,19 € Der Planansatz betrug 70.000 €. An interkommunalen Kostenausgleichen konnten 72.434,19 € (davon Anteil Waldorf: €, Anteil St. Martin 0,00 €) eingenommen werden. HHSt. 4645.1710 Einnahmen Zusch. für nichtkommunale Kindergärten (+) 40.831,12 € Unterkonto 01 Kindergarten St. Martin Planansatz: 185.000 €, RE 0,00 € (RE 215.344,94 €) Unterkonto 02 Waldorfkindergarten Planansatz: 80.000 €, RE 0,00 € (RE 90.486,18 €) HHSt. 4645.7170 Ausg. Abmangel an nichtkommunale Kindergärten (+) 71.617,78 € Darunter: Rechnungsergebnis Walddorfkindergarten vorläufig: 260.364 € (Vj. 240.000 €). Schlussrechnung steht noch aus. Im Haushaltsplan war ein Abmangel von 235.000 € vorgesehen. Dies entspricht Mehrausgaben in Höhe 25.364 €. Rechnungsergebnis Kindergarten St. Martin vorläufig 535.808,82 € (Vj. 480.049,78 €). Schlussrechnung steht noch aus. Im Haushaltsplan war ein Abmangel von 490.000 € vorgesehen. Dies entspricht vorläufigen Mehrausgaben aufgrund Schlussrechnung 2017 in Höhe 45.808,82 €. Des Weiteren wurden für beide Kindergärten für die Spielplätze 444,96 € und die innere Verrechnungen des Bauhofes 7.818,20 € verrechnet, welche oben anteilig verteilt wurden. 66 Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsausgaben. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. HHSt. 4645.7171 Zuschüsse an Kindertagespflege (+) 2.500,00 € Die Gemeinde musste 2018 keine Kosten für die Kindertagespflege bezahlen. Dies entspricht Einsparungen in Höhe von 2.500 €. HHSt. 4645.7172 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 10.745,75 € Im Rahmen des Interkommunalen Kostenausgleichs wurden Zahlungen in Höhe von 19.254,25 € (Vj. 9.642,77 €) an umliegende Städte und Gemeinden für Baindter Kinder gezahlt. Im Haushalt waren hier noch Kosten in Höhe von 30.000 € vorgesehen. Es stehen noch Abrechnungen für das Kindergartenjahr 2018/2019 aus. Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2018/2019 ff wurde vom Gemeinderat eine weitere schrittweise Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2018/2019 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. 67 HHSt. 5610.5410 Heizungskosten (Bew.-Kosten Grundstück) (-) 7.581,08 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.918,92 €. HHSt. 5620.5100 Unterhaltung der Sportplatzflächen (-) 3.007,79 € Ansatz: 5.000 €; tatsächlich verfügt: 1.992,21 € Für die Unterhaltung der Sportplatzflächen wurden 2018 nur 1.992,21 € verfügt. HHSt. 5810.5100 Unterhaltung der Spielplätze (-) 1.792,74 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.207,26 € HHSt. 6100.5200 Geräte und Ausstattungsgegenstände / Anschaffung neues Geoinformationssystem (+) 17.137,43 € Ansatz: 17.500,00 €; tatsächlich verfügt: 362,57 € Die Anschaffung des neuen Geoinformationssystems wurde bereits 2017 realisiert. Die Anschaffung wurde gegenüber dem Rechnungsjahr 2018 vorgezogen. Die digitale Erfassung der Straßenbeleuchtung steht noch aus. HHSt. 6100.7130 Umlage an GMS (+) 21.419,03 € Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurde ein Planansatz von 57.000 € eingestellt. Aufgrund reduzierter Abschlagszahlungen beim GMS und geringerer Steuerkraftsumme der Gemeinde Baindt gegenüber den anderen Mitgliedsgemeinden musste die Gemeinde 2018 nur 35.580,97 € (Vj. 30.221,62 €) leisten. HHSt. 6300.5100 Unterhaltung einschließlich Winterd., Kehrmaschine (-) 70.097,20 € Bei dieser Haushaltsstelle wurden 147.000 € veranschlagt. Der Winterdienst war darunter mit 27.000 € veranschlagt. Der milde Winter im November und Dezember schlug sich im Rechnungsergebnis mit 6.578,02 € nieder und weist Minderausgaben in Höhe von 20.421,98 € aus. Die Straßenunterhaltung wurde mit 105.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 zeigt Minderausgaben in Höhe von 59.338,64 €. Die Schlussrechnung verursacht evtl. überplanmäßige Ausgaben 2019. Bei den Straßenkehrungen waren 15.000 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis beziffert auf 10.986,14 €, wegen Kosten der Straßenkehrung und deren Entsorgungskosten, ergaben sich Minderausgaben Planung in Höhe von 4.013,86 €. HHSt. 6300.6681 Straßenentwässerungskosten (+) 1.804,64 € Der Straßenentwässerungskostenanteil wird bei der Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses von der Allevo Kommunalberatung ermittelt. Diese Sätze werden vom VGH Baden-Württemberg auch nach Einführung der gesplitteten Abwassergebühr weiterhin akzeptiert, ohne dass sie im Einzelfall nachgewiesen werden müssen. Im Haushaltsplan waren 100.000 € Straßenverkehrskostenanteil veranschlagt. Das Rechnungsergebnis beziffert sich auf 101.804,64 €. HHSt. 6700.5730 Stromkosten Straßenbeleuchtung (+) 2.676,00 € Geplant waren Straßenbeleuchtungskosten in Höhe von 16.000 €. Die Umrüstung der Straßenlaternen zeigt weitere Wirkung. Es wurden nur Stromkosten von 13.324,00 € (Vj. 15.847,69 €) verursacht. Es sind Minderausgaben in Höhe von 2.676,00 € gegenüber Plan erwirtschaftet worden. Unterabschnitt 7200 – Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft Der Abfalletat schließt aufgrund fehlender Möglichkeit der Einbuchung der Abrechnung im Jahr 2018 mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von 29.917,13 € ab. Geplant war eine Kostenunterdeckung für Dienstleistungen für den Landkreis Ravensburg und Abfallbeseitigung im Gemeindegebiet durch den Bauhof in Höhe von 11.400,00 €. 68 Unterabschnitt 7201 – Wertstofferfassung Das Erfassen der Wertstoffe zählt, soweit es sich um Leistungen nach der Verpackungsverordnung handelt, nicht zur öffentlichen Abfallentsorgung, weshalb sich die Einnahmen und Ausgaben nicht auf die Abfallgebühren auswirken dürfen. Im Rechnungsjahr 2018 hat sich der Wertstoffetat aufgrund Möglichkeit der Einbuchung der Abrechnung erst im Rechnungsjahr 2019 von -32.709,91 € gegenüber dem Planansatz von 1.050 € um 31.659,91 € verschlechtert. Es wurde wieder eine Abschreibung (7.144 €) und eine kalkulatorische Verzinsung (327,81 €) sowie innere Leistungsverrechnungen (Verwaltung und Bauhof in Höhe von 18.289,66 €) berücksichtigt, welche das Ergebnis schmälerten. Der Wertstoffetat schließt aufgrund der Abrechnung erst im Jahre 2019 mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von -32.709,91 € (Plan -1.050 €) ab. Unterabschnitt 7510 – Kostenrechnende Einrichtung Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof/Leichenhalle wurde im November 2016 mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt im Rechnungsjahr 2018 bei 101,9 %. Ergebnis 2002: Defizit in Höhe von 85.802,58 €, Kostendeckungsgrad 19,7% Ergebnis 2003: Defizit in Höhe von 62.840,57 €, Kostendeckungsgrad 43,8% Ergebnis 2004: Defizit in Höhe von 62.435,60 €, Kostendeckungsgrad 37,1% Ergebnis 2005: Defizit in Höhe von 63.005,56 €, Kostendeckungsgrad 28,1% Ergebnis 2006: Defizit in Höhe von 44.272,39 €, Kostendeckungsgrad 56,1% Ergebnis 2007: Defizit in Höhe von 53.333,72 €, Kostendeckungsgrad 45,8% Ergebnis 2008: Defizit in Höhe von 43.443,14 €, Kostendeckungsgrad 60,4% Ergebnis 2009: Defizit in Höhe von 43.560,84 €, Kostendeckungsgrad 61,9% Ergebnis 2010: Defizit in Höhe von 66.927,68 €, Kostendeckungsgrad 36,6% Ergebnis 2011: Defizit in Höhe von 59.868,79 €, Kostendeckungsgrad 46,4% Ergebnis 2012: Defizit in Höhe von 31.839,60 €, Kostendeckungsgrad 71,3% Ergebnis 2013: Defizit in Höhe von 38.763,92 €, Kostendeckungsgrad 63,1% Ergebnis 2014: Defizit in Höhe von 65.772,50 €, Kostendeckungsgrad 38,1% Ergebnis 2015: Defizit in Höhe von 22.771,51 €, Kostendeckungsgrad 76,5% Ergebnis 2016: Defizit in Höhe von 35.702,15 €, Kostendeckungsgrad 67,7% Ergebnis 2018: Überschuss in Höhe von 2.061,80 €, Kostendeckungsgrad 101,9% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% HHSt. 7510.1100 Benutzungsgebühren (-) 5.114,87 € Ansatz: 65.000 €; tatsächlich eingenommen: 70.114,87 € An Gebühreneinnahmen waren 65.000 € vorgesehen. Es konnten 70.114,87 € eingenommen werden. Es stehen deshalb Mehreinnahmen in Höhe von 5.114,87 € zu Buche. Dies resultiert u. a. aufgrund der Bestattungszahlen. HHSt. 7510.6580 Sachverständigenkosten (+) 10.590,76 € Ansatz: 0 €; tatsächlich verfügt: 10.590,76 € Hier wurde für den Landschaftsarchitekten Ausgaben in Höhe von 10.590,76 € neben den kommenden Bauausgaben vorgenommen. Die Inneren Verrechnungen waren aufgrund von Verwaltungskosten- und Bauhofabrechnungen im Jahr 2018 um 30.543,88 € höher. 69 Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Beerdigungen. Die Friedhofserweiterung wird nicht weiterverfolgt. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt deutlich zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. 2019 wird der erste Bauabschnitt im Rahmen realisiert. Die Baunebenkosten sind nicht unerheblich. Unterabschnitt 7670 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Unterabschnitt 7670 Schenk-Konrad-Halle war ein Defizit von 134.050 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt mit einem Defizit in Höhe von 107.820,64 € (Vj. 93.070,56 €) ab. Auf der Einnahme- und Ausgabeseite gab es vor allem folgende Änderungen: HHSt. 7670.5000 Unterhaltung d. Grundst. und baul. Anlagen (-) 23.622,20 € Für die Unterhaltung der Schenk-Konrad-Halle/Gaststätte zur Mühle wurde 2018 nur 16.377,08 € ausgegeben. Geplant waren ursprünglich 40.000 €. HHSt. 7670.5410 Heizungskosten (-) 1.701,77 € Ansatz: 14.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.298,23 € HHSt. 7670.5430 Stromkosten (-) 2.030,24 € Geringere Stromkosten (RE 2018 3.969,76 €) als eingeplant waren u. a. auch maßgeblich für das verbesserte Rechnungsergebnis. HHSt. 7670.6800 Abschreibungen (+) 6.153,49 € Aufgrund kürzerer Nutzungsdauer waren die Abschreibungen des beweglichen Vermögens und der Betriebsvorrichtungen um 10.475,27 € höher. Unterabschnitt 7710 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Unterabschnitt 7710 war ein Kostendeckungsgrad von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 4,8 % geplant. Der Kostendeckungsgrad betrug aufgrund von Zeitaufschrieben fast 5,3 %. Die Inneren Verrechnungen betragen 2018 beim Bauhof 597.240,48 € (Plan 621.650 €). Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Ausgaben des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Unter- abschnitte des Gemeindehaushaltes. Die Inneren Verrechnungen des Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Unterabschnitt Bauhof erläutern sich wie folgt: HHSt. 7710.1510 Kostenersätze allgemein (+) 3.037,16 € Ansatz: 3.500 €; tatsächlich eingenommen: 6.537,16€ Zu Beginn 2018 wurde ein höherer Kostenersatz des Bauhofes am Kreisverkehr inkl. Materialeinsatz abgerechnet. HHSt. 7710.1650 Erstattungen für Ausgaben des VWH von öff. wirtschaftl. Unternehmen (+) 4.026,25 € Ansatz: 30.000 €; tatsächlich eingenommen: 34.026,25 € 70 HHSt. 7710.4000 Personalausgaben (-) 19.454,98 € Im Haushaltsplan waren 484.050 € veranschlagt. Es wurde jedoch lediglich 479.669,61 € verfügt. HHSt. 7710.5000 Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen (-) 1.313,36 € Im Haushaltsplan waren 3.500 € veranschlagt (Ergebnis 2.186,64 €). Mit der Neubaumaßnahme ist die Sanierung des Bestandsgebäudes auch voranzutreiben. HHSt. 7710.5500 Fahrzeugunterhaltung (-) 7.653,51 € Im Haushaltsplan waren 47.500 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis bezifferte sich auf 39.846,49 €. HHSt. 7710.5501 Steiger RV-GB 2013 (-) 2.572,46 € Ansatz: 6.200 €; tatsächlich verfügt: 3.627,54 € HHSt. 7710.5200 Geräte- und Ausstattungsgegenstände (-) 913,04 € Im Haushaltsplan waren 16.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis bezifferte sich aufgrund geringer Ausgaben auf 15.086,96 €. HHSt. 7710.5440 Vers.Kosten/Wasser (Bewirtsch.-kosten der Grundstücke) (+) 1.636,90 € Ansatz: 3.500 €; tatsächlich verfügt: 5.136,90 €. Höhere Wasser-/Abwassergebühren für das Objekt Ziegeleistraße 20 als auch die öffentliche Abfallentsorgung waren maßgeblich für die Mehrausgabe. HHSt. 7910.8330 Umlage an den ZV Breitbandvers. (-) 30.225,23 € 2018 waren Betriebskostenumlagen in Höhe von 35.000 € an den Zweckverband Breitbandversorgung eingeplant. Das Rechnungsergebnis beziffert sich auf 4.774,77 €. Die Betriebskostenumlage 2018 wird zudem erst im Jahr 2019 schlussgerechnet. HHSt. 8100.2200 Konzessionsabgaben (Strom, Gas) (+) 10.0911,92 € Geplant waren Konzessionsabgaben in Höhe von 113.000 €. Es wurden mit 123.911,92 € folgende Konzessionsabgabe vergütet: 114.596 € der Netze BW sowie 9.315,92 € der TWS. Da die Konzessionsabgaben nach Verbrauch abgerechnet werden, ist bei rückläufigem Verbrauch der Tarifkunden aufgrund von Strom- und Gaseinsparungen auch mit rückläufigen Konzessionsentgelten zu rechnen. Unterabschnitt 8101 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet und nimmt erfolgreich am european energy award teil. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um die Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche im September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von 981,24 €. Unterabschnitt 8170 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung der vorhandenen Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften 71 - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen. Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaft- steuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Unterabschnitt 8170 – Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2018 ein Verlust in Höhe von -10.300 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem Gewinn n. Steuern in Höhe von +15.701,45 € ab (siehe Anlage: GuV und Bilanz 2018). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (RE -5.954,98 €) und 2016 (+3.128,64 €) und 2017 (RE +14.092,27 €). Das Jahr 2019 lief bisher nicht so reibungslos. Im Februar hatte der zuständige Ortsbaumeister und die Fa. Kirchner mit Wasserverlusten im Betrieb Fernwärmeversorgung zu kämpfen. Nach ausgiebiger Suche (Druckprüfung) konnte festgestellt werden, dass das BHKW I Wasser gezogen hatte. Der Abgastauscher wird am BHKW I erneuert. Die Steuervorauszahlungen wurden aufgrund der Wartungskosten auf 0 € heruntergesetzt. An der Strombörse werden die Preise durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Wenn hohe, unkalkulierbare Erzeugungsmengen auf eine schwache Nachfrage treffen, reagiert die Strombörse mit sinkenden Preisen. Bei plötzlich eintretender Überversorgung können die Preise auch auf Null fallen oder negativ werden. Das EEG und auch das KWKG greifen den Effekt auf, indem Regelungen für Zuschlagszahlungen und Förderbestimmungen neu definiert werden. Gemäß § 7 Abs. 8 KWKG 2016 besteht kein Anspruch auf die Zahlung von KWK- Zuschlägen für Zeiträume, in denen der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombörse Null oder negativ ist. Der in diesen Zeiträumen erzeugte Strom wird jedoch nicht auf die Dauer der Zuschlagszahlung angerechnet, sodass Ihnen dadurch keine Förderung verloren geht. Aufgrund oben genannter Schilderung kommt 2019 noch eine geringfügige Rückzahlung für die Jahre ab 2016. 72 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2018-12.2018 1. Umsatzerlöse 170.003,06 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.1300 Stromvergütung, Stromeinspeisung 40.804,31 49.056,85 8170.1510 Kostenersätze privat 50.107,58 53.352,48 8170.1511 Kostenersätze öffentliche Hand 42.688,72 43.489,22 8170.1512 Kostenersätze Eigenstrom 36.402,45 36.700,46 Summe 170.003,06 182.599,01 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 69.438,92 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.5450 Gasbezugskosten 69.438,92 72.619,38 8170.5430 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 69.438,92 72.619,38 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 33.217,00 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.6800 AfA Sachanlagen 33.217,00 28.790,00 Summe 33.217,00 28.790,00 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 43.812,85 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.6500 Geschäftsaufwand 811,40 840,82 8170.6790 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verwaltungskostenanteil) 33.657,37 21.774,30 8170.5000 Unterhaltung der baulichen Anlagen 8.824,26 37.967,75 8170.5200 Geräte und Ausstattungsgegenst. 0,00 0,00 8170.5440 Sonst. Bewirtschaftungsk. Schornst. 115,06 29,74 8170.6360 sonst. Sächliche Zweckausgaben 0,00 0,00 8170.6400 Versicherungen, Schadensfälle 404,76 0,00 Summe 43.812,85 60.612,61 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.504,35 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 8170.8080 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 8170.8081 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 4.504,35 5.186,75 8170.8082 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 4.504,35 5.186,75 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 19.029,94 JAHRESGEWINN v. STEUERN 19.029,94 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.328,49 15. ERGEBNIS n. STEUERN 15.701,45 73 Die Unterabschnitte 8810 Wohn- und Geschäftsgebäude sowie 8820 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung weisen einen Überschuss von +24.801,71 € bzw. ein Defizit von -25.541,39 aus. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird. So dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechenden Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten Auf den gesamten Einzelplan 9 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2018 eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wider. HHSt. 9000.0001 Grundsteuer A (+) 5.260,49 € Die Grundsteuer A wurde mit 33.200 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 38.460,49 € etwas höher. Der Vorauszahlungsbetrag für 2018 liegt bei 35.046,35 € etwas höher gegenüber einem Haushaltsansatz von 33.200 €. HHSt. 9000.0010 Grundsteuer B (-) 20.587,50 € Die Grundsteuer B war um 20.587,50 € geringer als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 lag bei 479.412,50 €. Der Planansatz 2018 war mit 500.000 € überhöht. Aktuelle Vorauszahlungen liegen jedoch nur bei 480.325,64 €. Der Planansatz 2019 liegt deshalb bei 480.000 €. HHSt. 9000.0030 Gewerbesteuer (+) 2.337.428,94 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindereinnahmen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. Die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 3.687.428,94 € (Ansatz 1.350.000 €) setzen sich wie folgt zusammen: Vorauszahlungen 2.339.352,00 € und Abrechnungen/Veranlagungen aus Vorjahren 1.348.076,94 €. Aufgrund der Wirtschaftslage bzw. Nachzahlungen aus Vorjahren gehen wir davon aus, dass der 74 Haushaltsansatz 2019 von 1.750.000 € wieder erreicht werden kann. HHSt. 9000.0100 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+) 380.255,33 € Die Gemeinden bekommen einen Anteil von 15% der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass bzw. auch in der Haushaltsplanung wurde noch mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 6,02 Mrd. € gerechnet. Tatsächlich wurden 6,40 Mrd. € auf die Gemeinden 2018 kassenmäßig verteilt (Schlüsselzahl 2018 0,0004758, Rechnungsergebnis 3.102.255,33 €, Ansatz 2.722.000 €). 75 HHSt. 9000.0120 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 28.533,60 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 28.533,60 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 225.533,60 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass noch mit 197.000 € (Vj. 158.370,50 €). HHSt. 9000.0410 Schlüsselzuweisungen des Landes und Investitionspauschale (+) 133.538,50 € Planmäßig waren hier 1.986.500 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 2.120.038,50 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass (Stand 2016) aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.300 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.370,90 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 70,00 %. Die Gemeinde konnte aufgrund höherem Kopfbetrag und Einwohnerzahl bei den Schlüsselzuweisungen 1.648.842,30 € (Plan 1.535.000 €) einnehmen. Bei der kommunalen Investitionspauschale konnte man aufgrund minimal verbesserter Wirtschaftslage und somit eines besseren Kopfbetrages pro Einwohner (Plan 77,00 €/EW, Erg. 85,20 €/EW) 471.196,20 € (Plan 451.500 €) einnehmen. HHSt. 9000.0910 Zuweisung aus dem Familienlastenausgl. (+) 2.691,00 € Der Familienlastenausgleich lag mit 232.691,00 € fast exakt so wie im Haushaltserlass 2018 prognostiziert. HHSt. 9000.8100 Gewerbesteuerumlage (+) 469.462,69 € Auf Grund der verbesserten Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zum Haushalts- planansatz bei der Gewerbesteuer, muss auch eine entsprechend höhere Gewerbesteuerumlage bezahlt werden. Die tatsächliche Gewerbesteuerumlage beträgt 739.462,69 €. HHSt. 9000.8310 Finanzausgleichsumlage (-) 154.858,80 € 76 Bei der Finanzausgleichumlage musste die Gemeinde 22,28 % der Steuerkraftsumme bezahlen. Die Gemeinde hat 1.500.858,80 € gegenüber 1.346.000 € geplanten Ausgaben im Finanzausgleich abgeführt. HHSt. 9000.8320 Kreisumlage (+) 35.892,00 € Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 1.999.392 € abführen. Der Hebesatz betrug 30,0 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 1.963.500 €. HHSt. 9100.2050 Zinseinnahmen von öffentlichen, wirtschaftlichen Unternehmen (+) 2.301,66 € Hier sind die Zinsen der Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie die Zinsen der Kassenkredite an die Eigenbetriebe eingestellt. Im Rahmen der Einheitskasse ist das den Eigenbetrieben zur Verfügung gestellte Geld zu verzinsen. Auf Grund der Gewährung von weiteren Darlehen und Zinsanpassungen wurde mit 54.301,67 € nur geringfügig mehr, gegenüber dem Planansatz von 52.000 €, eingenommen. HHSt. 9100.2070 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Geldmarktkonto (+) 698,53 € Die Gemeindekasse war auch 2018 ausreichend liquide und konnte noch minimal Zinsen aus dem Geldmarktkonto in Höhe von 898,53 € erzielen. Geplant waren Zinseinnahmen von 200 €. Das Zinsniveau ist 2018 weiterhin gefallen. 2019 müssen Verwahrentgelte in Höhe von -0,4% für die Einlage ab einer Einlagensumme beglichen werden. HHSt. 9100.2750 Abschreibungen (+)19.900,40 € Ansatz: 196.000 €; tatsächlich gebucht: 215.900,40 € HHSt. 9100.2750 Verzinsung des Anlagekapitals (-) 7.344,57 € Ansatz: 54.200 €; tatsächlich gebucht: 46.855,43 € 77 HHSt. 9100.8040 Zinsen für Kredite von Eigenbetrieben (+) 1.500,00 € In Haushalt waren 1.500 € eingestellt. Es wurde dem Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die kurzfristige Verzinsung ihrer Kassenüberschüsse keine Verzinsung gewährt. HHSt. 9100.8050 Zinsen für Kassenkredite (-) 1.000,00 € Die Gemeindekasse war ausreichend liquide und das Konto war keinen Tag überzogen. Die Gemeinde hatte bei den Kassenkreditzinsen Minderausgaben in Höhe 1.000 €. HHSt. 9100.8500 Deckungsreserve (-) 10.000,00 € Eine Deckungsreserve für unvorhergesehene Ausgaben war im Haushaltplan 2018 in Höhe von 10.000 € vorgesehen. HHSt. 9100.8600 Zuführung zum Vermögenshaushalt (+) 2.668.082,94 € Geplant war eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von 127.300 €. Aufgrund der höheren Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, der Schlüsselzuweisungen, der kommunalen Investitionspauschale und geringerer Ausgaben, welche nicht getätigt wurden bzw. deren Abrechnung erst im Jahr 2019 war, konnte der Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt 2.795.382,94 € (1.312.658,02 € im Vorjahr) zuführen. 78 2. Vermögenshaushalt HHSt. 0200.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV - EDV (-) 32.574,73 € Es standen hier Haushaltsausgabereste von 18.500 € sowie der Haushaltsansatz von 15.750 € zur Verfügung. Es wurde lediglich 1.675,27 € verfügt. Die Homepage, Rathaus Service Portal und Rathaus App hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 1300.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV Feuerwehr (-) 127.621,20 € Der MTW wurde erst 2019 beschafft und übergeben. Auch der Digitalfunk steht erst 2019 an. Inkl. Haushaltsausgabereste standen 133.000 € zur Verfügung. Verfügt wurde lediglich 5.378,80 €. HHSt. 2150.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen Klosterwiesenschule (-) 14.174,80 € Die Anschaffung von weiteren Klassensätzen im Bereich der Digitalisierung wurde nicht vorgenommen bzw. wurde erneut in den Haushalt 2019 eingestellt. HHSt. 2150.001.9450 Baumaßnahmen im Bereich Klosterwiesenschule (-) 89.538,99 € Es standen hier Haushaltsausgabereste in Höhe von 97.500 € für die Schulsanierung in der Klosterwiesenschule an. Es fielen Planungskosten in Höhe von 7.961,01 € an. HHSt. 3660.001.9410 Sanierung von Altlasten (+) 20.000,00 € Die Gemeinde Baindt hat sich im Rahmen einen Grundstücksverkauf in Höhe von 20.000 € für die Beseitigung von Altlasten beteiligt. Der Gemeinderat hat dies dem Käufer vorab zugebilligt. HHSt. 4640.9401.001 Baumaßnahmen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (-) 221.520,04 € Ansatz inkl. Haushaltsausgabereste: 600.000 €; tatsächlich verfügt: 378.479,96 € Der Bau des Kindergartenneubaus Sonne, Mond und Sterne inkl. Außenanlagen hat sich auf 2019 verzögert. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind 2,8 Mio. € eingestellt. 2018 fielen im Rechnungsergebnis 378.479,96 € an. HHSt. 5470.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens – Zuschuss DRK (+) 4.000 € Der Gemeinderat hat außerplanmäßig dem DRK für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs einen Zuschuss in Höhe von 4.000 € bewilligt. HHSt. 5610.001.9400 Baumaßnahmen Sporthalle (+) 207.998,23 € Es standen inkl. Haushaltsausgabereste 223.500 € zur Verfügung. Für die Sporthallensanierung wurden 2018 431.498,23 € verfügt. 2019 wurde ein Haushaltsansatz von 500.000 € gebildet. Die Kosten 2019 betragen voraussichtlich 650.000 €. HHSt. 5610.001.9400 Baumaßnahmen Sporthalle (+) 207.998,23 € Es standen inkl. Haushaltsausgabereste 223.500 € zur Verfügung. Für die Sporthallensanierung wurden 2018 431.498,23 € verfügt. 2019 wurde ein Haushaltsansatz von 500.000 € gebildet. Die Kosten 2019 betragen voraussichtlich 650.000 €. HHSt. 5620.001.9500 Baumaßnahmen Beleuchtung Sporthalle (-) 15.112,91 € Für die Sanierung der Beleuchtung standen 19.000 € zur Verfügung. Es wurde die Sporthallenbeleuchtung 2019 noch nicht angegangen. Es wurde abschließend für die 79 Bezuschussung des Kiosk des Sportvereins für den Stromanschluss und E-Check 3.887,09 € verfügt. HHSt. 5810.001.9402 Investition Kinderspielplatz (-) 40.000 € Ansatz: 40.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €; Es wurde keine Sanierung eines weiteren Kinderspielplatzes im Jahr 2018 angegangen. Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2022) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: - Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde. - Städtebaulich angepasste Nachverdichtung - Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- / Marsweilerstraße. - Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel, Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde. - Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung. - Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude. - Weitere Gestaltung der Trasse der ehemaligen B 30, Schaffung eines Grün- und Aufenthaltsbereichs in zentraler, innerörtlicher Lage - Weiteres Vorgehen (Sanierung, Abbruch) Objekt Klosterhof 4 Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung wird die Neuordnung des „Fischerareals“ sein. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2019/2020 werden die Einnahmen gegengerechnet. Es standen im Bereich des Sanierungsgebietes im Bereich Einnahmen und Ausgaben folgende Abweichungen an: HHSt. 6150.001.3400 Grundstückserlöse Fischerareal (-) 950.000,00 € HHSt. 6150.001.3610 Zuweisungen Land (-) 100.000,00 € HHSt. 6150.001.9320 Erwerb von Grundstücken (-) 300.000,00 € HHSt. 6150.001.9400 Gestaltung Ortseingangsbereich (-) 1.003.605,65 € HHSt. 6300.3500.001 Gemeindestraßen, Erschließungsbeiträge (+) 221.637,61 € An Erschließungsbeiträgen waren lediglich 1.000 € vorgesehen. Es wurde der Verkauf eines Gewerbeobjektes im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung und für Bauplätze im Bereich der Kornblumenstraße und im Baugebiet Mehlisstraße abgerechnet. HHSt. 6300.9525.001 Brückensanierung (-) 50.000,00 € Ansatz: 50.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € HHSt. 6300.9528.001 Vollsanierung Erlenstraße (-) 228.753,58 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 250.000 €; tatsächlich verfügt: 21.246,42 € Die Sanierung der Erlenstraße hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 6300.9529.001 Fahrbahnbelag Tulpen-Lilienstraße (-) 59.207,20 € Das Rechnungsergebnis beziffert sich 2018 wegen Korrektur der Abrechnung auf die einzelnen Bereiche (Gemeindehaushalt, Wasser, Abwasser, Breitband, Zweckverband 80 Wasserversorgung) auf -9.207,20 €. Es standen zudem 50.000 € über Haushaltsausgaberest zur Verfügung. HHSt. 6300.9530.001 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € HHSt. 6300.9532.001 Neubau Kreisverkehr (-) 458.131,00 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 488.000 €; tatsächlich verfügt: 29.869,00 €. Der Neubau des Kreisverkehrs am Ortseingang startet erst 2019. HHSt. 6700.9522.001 Energetische Sanierung Straßenbel. NAV-Umrüstung, Erneuerung (-) 12.083,27 € Ansatz: 21.250 €; tatsächlich verfügt: 9.166,73 € HHSt. 6900.9510.001 Hochwasserschutzmaßnahmen Ortseingang (-) 48.541,51 € Ansatz: 50.000 €; tatsächlich verfügt: 1.458,49 € HHSt. 7000.3250.001 Tilgung der Trägerdarlehen (-) 6.200,00 € Ansatz: 62.200 €; tatsächlich eingenommen: 56.000 € HHSt. 7000.9250.001 Auszahlung Trägerdarlehen (-) 50.000,00 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 450.000 €; tatsächlich verfügt: 400.000 €; Der Kernhaushalt hat dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ab 01.10.2018 ein Trägerdarlehen in Höhe von 400.000 € zu 1,5 % (Jährliche Tilgung 8.000 €, Zinsanpassung 30.09.2023) gewährt. HHSt. 7510.9401.001 Baumaßnahmen Friedhof (-) 279.114,08 € Haushaltsausgaberest aus Vorj: 288.000 €; tatsächlich verfügt: 8.885,92 € Die Sanierung des Friedhofes hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 7670.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV - SKH (-) 13.500,00 € Es standen hier Haushaltsausgabereste von 13.500 € zur Verfügung. Es wurde keine Investitionen getätigt. HHSt. 7710.001.3450 Veräußerung von bewegl. Sachen - Bauhof (+) 17.300,00 € Der alte Unitrac wurde in Höhe von 17.300 € in Zahlung gegeben. HHSt.7710.001.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des AV - Bauhof (-) 45.835,67 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 197.900 €; tatsächlich verfügt 152.064,33 € Der größte Posten resultiert aus einer Anschaffung eines neuen Unitracs in Höhe von 149.875,00 €. Weitere größere Anschaffungen wurden nicht getätigt. HHSt. 7510.9401.001 Baumaßnahmen Bauhof (-) 488.439,69 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 519.500 €, tatsächlich verfügt: 31.060,31 €. Der Bau der Bauhofhalle hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 7910.3400.001 Veräußerung von Gewerbeflächen (+) 196.559,51 € Ansatz: 250.000 €; tatsächlich eingenommen: 446.559,51 € Für die Veräußerung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung waren 250.000 € eingeplant. Aufgrund des Verkaufs der restl. Gewerbefläche konnten 446.559,51 € (inkl. Abzug Beiträge) realisiert werden. HHSt. 7910.9500.001 Erweiterung Gewerbegebiet (+) 173.137,44 € Im Haushaltsplan standen 236.500 € Haushaltsansatz für die Erweiterung des GE Mehlis Erweiterung zur Verfügung. Es wurde 2018 63.362,56 € verfügt. Die Vernässsung des Ausgleichsgrundstückes in Berg wurde auch 2019 schlussgerechnet. 81 HHSt. 7910.3610.001 Zuweisungen vom Land (-) 41.227,23 € HHSt. 7910.9501.001 DSL-Ausbau (-) 44.919,69 € Im Haushaltsplan waren 100.000 € für den weiteren Breitbandausbau eingeplant. Es standen zudem noch Haushaltsausgabereste in Höhe von 230.000 € zur Verfügung. Es wurden insgesamt 285.080,31 € netto insbesondere für das GE Mehlis und GE Schachen verfügt. Die Breitbandversorgung wird als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt und die Gemeinde ist vorsteuerabzugsberechtigt. HHSt. 7920.9401.001 Baumaßnahme Umbau Bushaltestellen (-) 143.859,33 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 152.500 €, tatsächlich verfügt: 8.640,67 €. Der Umbau der Bushaltestellen hat sich auf 2019 verschoben. HHSt. 8150.3250.001 Tilgung der Trägerdarlehen (-) 4.062,50 € Ansatz: 49.200 €; tatsächlich eingenommen: 45.137,50 € HHSt. 7000.9250.001 Auszahlung Trägerdarlehen (-) 50.000,00 € Ansatz inkl. Haushaltsausgaberest: 400.000 €; tatsächlich verfügt: 270.000 €; Der Kernhaushalt hat dem Eigenbetrieb Wasserversorgung ab 01.10.2018 ein Trägerdarlehen in Höhe von 150.000 € zu 1,5 % (Jährliche Tilgung 3.750 €, Zinsanpassung 30.09.2023) gewährt. Des Weiteren wurde auf 30.12.2018 ein Trägerdarlehen an den Zweckverband Wasserversorgung in Höhe von 120.000 € zu 1,5% gewährt. HHSt. 8170.9400-01.001 Bau eines BHKW inkl. Wärmenetz (-) 50.000,00 € Ansatz: 50.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Für die Planung und späteren Bau eines Nahwärmenetzes waren 50.000 € vorgesehen. Das Nahwärmenetz im Fischerareal wird erst 2019/2020 vollzogen. 82 Unterabschnitt 8170 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes würde sich fiktiv wie folgt darstellen. Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung A K T I V A 01.2018-12.2018 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.9400 Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung (abzüglich Zuschüsse) 387.071,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.9400 BHKW 28.049,00 0,00 4.207,00 23.842,00 8170.9400 BHKW II 66.100,00 0,00 7.776,00 58.324,00 8170.9400 Abgasanlage inkl. Kamin 4.631,00 0,00 278,00 4.353,00 8170.9400 bauliche Anpassung Heizzentrale 7.226,00 0,00 333,00 6.893,00 8170.9400 interne Verrohrung Heizhaus 13.763,00 0,00 635,00 13.128,00 8170.9400 technische Ausrüstung Heizhaus 26.465,00 0,00 1.588,00 24.877,00 8170.9400 Umwälzpumpen Fernwärmenetz 5.082,00 0,00 762,00 4.320,00 8170.9400 Pufferspeicher 11.010,00 0,00 508,00 10.502,00 8170.9400 Elektrotechnik, Anlagensteuerung 26.465,00 0,00 1.588,00 24.877,00 8170.9400 Fernwärmeleitung ohne private HA 104.601,00 0,00 4.827,00 99.774,00 8170.9400 Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Wärmel. 67.734,00 0,00 3.126,00 64.608,00 8170.9400 Einbindung Spitzenlastkessel Schule 5.505,00 0,00 254,00 5.251,00 8170.9400 Planung 46.778,00 0,00 7.017,00 39.761,00 8170.9400 Nebenkosten (Vermessung etc.) 6.879,00 0,00 318,00 6.561,00 Summe 420.288,00 0,00 33.217,00 387.071,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.3060 Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe SACHANLAGEN 387.071,00 Gesamt ANLAGEVERMÖGEN 387.071,00 387.071,00 B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 40.715,74 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.3112 Kassenmehreinn. 22.951,30 28.086,12 22.951,30 28.086,12 8170.001.3113 Forderungen a. LL 8.867,03 12.629,62 8.867,03 12.629,62 Summe 31.818,33 40.715,74 31.818,33 40.715,74 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 40.715,74 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN 40.715,74 40.715,74 GESAMT A K T I V A 427.786,74 83 P A S S I V A 01.2018-12.2018 Betrag EUR Gesamtbetrag EUR A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG 21.978,34 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.9300 Jahresgewinn n. St. 0,00 15.701,45 0,00 15.701,45 8170.001.3300 Bilanzgewinn a. Vj. 6.276,89 0,00 0,00 6.276,89 Summe 6.276,89 15.701,45 0,00 21.978,34 Bilanzgewinn a. Vj. 21.978,34 Gesamt EIGENKAPITAL 171.978,34 171.978,34 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen 2.670,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 8170.001.9030 Rückstellung für Leistungen des VJ 15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 8170.001.9031 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/Steuern 1.641,00 2.670,00 1.641,00 2.670,00 Summe 16.641,00 2.670,00 16.641,00 2.670,00 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN 2.670,00 2.670,00 D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 253.138,40 8170.001.9044 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 270.288,00 0,00 33.217,00 237.071,00 8170.001.9045 Sonstige Verbindlichkeiten 8.900,44 16.067,40 5.433,76 16.067,40 8170.001.9050 Kassenmehrausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 279.188,44 16.067,40 38.650,76 253.138,40 Gesamt VERBINDLICHKEITEN 253.138,40 253.138,40 Gesamt P A S S I V A 427.786,74 HHSt. 8810.9402.001 Energieeinsparmaßnahmen (-) 15.000,00 € Im Haushaltsplan waren 15.000 € für Energieeinsparmaßnahmen vorgesehen. Auf der Haushaltsstelle fand keine Buchung statt. HHSt. 8810.9405.001 Asyl und Obdachlosenunterkünfte, Sozialbau (-) 300.000,00 € Ansatz: 300.000 €; tatsächlich verfügt: 0 € HHSt. 8830.3400.001 Veräußerung von Grundstücken (-) 1.741.672,96 € Ansatz: 2.300.000 €; tatsächlich verfügt: 692.526,54 € Eingeplant waren 2,3 Mio. € Grundstückserlöse. Es konnten keine Grundstückserlöse in den Baugebieten Geigensack und Marsweiler Ost II realisiert werden. Lediglich sonstige Grundstückserlöse bei Bebauungsplan Mehlisstraße, Zeppelin-/Kornblumenstraße und von landwirtschaftlichen Grundstücken im Rahmen eines Tauschvertrages konnten insgesamt 692.526,54 € realisiert werden. 84 HHSt. 8830.9320.001 Grunderwerb (-) 627.546,71 € Es waren 950.000 € Grunderwerb veranschlagt. Es konnten 179.762,79 € realisiert werden. HHSt. 8830.9322.001 Rückerstattung aus dem Förderprogramm „Junge Familien“ (-) 30.000,00 € Ansatz: 30.000 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Da keine weiteren Bauplätze verkauft wurden, kam auch keine Rückerstattung aus dem Förderprogramm für „Junge Familien“ in Betracht. HHSt. 8830.9401.001 Erschließung von Bauland (-) 721.685,08 € Ansatz inkl. Haushaltsausgabereste: 1.097.000 €; tatsächlich verfügt: 375.314,92 € HHSt. 8830.9401-01.001 Wohnbaugebiet Mehlisstraße (+) 1.563,66 € RE 1.563,66 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-02.001 Wohnbaugebiet Geigensack (-) 47.322,37 € RE 328.677,63 €, Ansatz 376.000 € HHSt. 8830.9401-03.001 Wohnbaugebiet Bplan Bifang (+) 6.061,27 € RE 6.061,27 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-05.001 BP Marsweiler Ost II (-) 570.988,68 € RE 14.011,32 €, Ansatz 585.000 € HHSt. 8830.9401-06.001 BP Grünenberg (+) 4.093,76 € RE 4.093,65 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-07.001 B 30 Randbebauung 0,00 € HHSt. 8830.9401-09.001 Zeppelinstraße / Kornblumenstraße (+) 5.772,20 € RE 5.772,20 €, Ansatz 0 € HHSt. 8830.9401-10.001 Grünenberg 2. Erweiterung (-) 74.551,44 € RE 11.448,56 € Ansatz 86.000 € HHSt. 8830.9401-99.001 Sonstige Erschließung (-) 46.313,48 € RE 3.686,52 €, Ansatz 50.000 € HHSt. 9100.3000.001 Allgemeine Zuführung vom VwH (+) 2.668.082,94 € Geplant war eine Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 127.300 €. Zugeführt wurden letztlich 2.795.382,94 €. HHSt. 9100.3100.001 Rücklagenentnahme (-) 392.050,00 € Planmäßig war ein Rücklagenentnahme in Höhe von 392.050,00 € vorgesehen. Aufgrund der verbesserten Rahmenbedingungen und Einsparungen konnte auf eine Rücklagenentnahme in Höhe von 339.353,91 verzichtet werden. Es wurden sogar 5,8 Mio. € der allgemeinen Rücklage zugeführt. HHS t. 9100.3770.001 Kreditaufnahme 0,00 € Auf die Aufnahme von Krediten hat die Gemeinde im Jahr 2018 bereits in der Planung verzichtet. HHSt. 9100.9770-14.001 Tilgung Kredite KFW-Darlehen (+) 1.940,00 € Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich getilgt: 68.060,00 € Das zinslose Kfw-Darlehen wurde 2018 mit 68.060,00 € getilgt. Der Schuldenstand des KfW-Darlehen zum 31.12.2018 beträgt 459.395,29 €. 85 Der Kassenbestand betrug zum 31.12.2018 8.803.183,04 €. Kamerale Rücklagen werden in der Doppik nicht mehr weitergeführt und entfallen teilweise „ersatzlos“ wie beispielsweise die allgemeine Rücklage. Die Mittel der allgemeinen Rücklage stellen, wie bereits beschrieben, liquide Mittel dar und gehen demnach im Bank- und Kassenbestand innerhalb der gemeindlichen Bilanz unter. Ein gesonderter Ausweis ist demnach nicht mehr erforderlich. Bildung von Haushaltsresten Es wurden keine Haushaltsreste gebildet. 1. Verwaltungshaushalt a) Haushaltseinnahmereste keine b) Haushaltsausgabereste keine 2. Vermögenshaushalt a) Haushaltseinnahmereste 0 € b) Haushaltsausgabereste 0 € Haushaltseinnahmereste und Haushaltsausgabereste wurden im letzten kameralen Haushalt nicht gebildet. Dies entspricht dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) in Baden-Württemberg, der mit Innenministerium, Gemeindeprüfungsanstalt, Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag und dem Datenverarbeitungsverbund erstellt wurde. Weiter benötigte Mittel wurden mit neuen Ansätzen im ersten doppischen Haushalt angesetzt und im Rahmen des Haushalts 2019 vom Gemeinderat bereits genehmigt. Die Kasseneinnahmereste bzw. Kassenausgabereste des letzten kameralen Rechnungsabschlusses sind als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in die erste Eröffnungsbilanz zu übernehmen. 86 D. Kredit- und Vermögenssituation 1. Äußere Schulden Die äußeren Schulden der Gemeinde betrugen zum 01.01.2018 527.455,29 € zum 31.12.2018 485.377,07 €* Somit Abnahme 2018 42.078,22 € *Stand: zinsloses Darlehen im Bereich Asyl 459.395,29 €, zinsloses Darlehen Gaststätte zur Mühle: 25.981,78 €. Im Haushaltsjahr 2016 wurde ein zinsloses KfW-Darlehen für Flüchtlingsunterkünfte (0,00%) in Höhe von 630.000 € angenommen (Auszahlungstermin war der 01.07.2016). Im Haushaltsplan 2019/2020 sind keine weiteren Kreditaufnahmen eingeplant. Des Weiteren wurde das KfW-Darlehen im Rechnungsjahr 2019 mit einer Sondertilgung abgelöst. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Wasserversorgung betrug (inklusive Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben) zum 01.01.2018 599.836,29 € zum 31.12.2018 675.812,50 € Somit Zunahme 2018 75.976,21 € (nachrichtlich Trägerdarlehen von Gemeinde in Höhe von 675.812,50 € (Vj. 570.950 €) Kassenmehrausgabe: 0,00 € (Vj. 28.886,29 €); externe Darlehen 0,00 € (Vj. 0,00 €)). Im Jahr 2018 wurde ein Trägerdarlehen in Höhe von 150.000 € aufgenommen. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung betrug (inklusive Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben) zum 01.01.2018 1.757.283,98 € zum 31.12.2018 1.994.750,00 € Somit Zunahme 2018 237.466,02 € (nachrichtlich Trägerdarlehen von Gemeinde in Höhe von 1.994.750,00 € (Vj. 1.650.750 €) Kassenmehrausgabe: 0,00 € (Vj. 106.533,98 €); externe Darlehen 0,00 € (Vj. 0,00 €)). Im Jahr 2018 wurde ein Trägerdarlehen in Höhe von 400.000 € aufgenommen. Da der EB Abwasserbeseitigung kein Eigenkapital hat, muss jede Investition über Kredit finanziert werden. Somit beträgt der Gesamtschuldenstand der Gemeinde inkl. Eigenbetriebe (inkl. Trägerdarlehen und Kassenmehrausgaben der Eigenbetriebe): zum 01.01.2018 2.884.575,56 € zum 31.12.2018 3.155.939,57 € Somit Zunahme 2018 insgesamt 271.364,01 € Darunter externer Schuldenstand insgesamt: 485.377,07 (Vj. 527.455,29 €) (Aufnahme KFW Darlehen sowie Renovierung Gaststätte Vorfinanzierung Pächter jeweils zu 0,00%) Auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes betrug die zuletzt mitgeteilte Einwohnerzahl der Gemeinde Baindt zum 30.06.2018 -: 5.221 Einwohner (Vj. 5.242 EW). Somit ergibt sich durch die Aufnahme externer Darlehen ein Schuldenstand von externen Darlehen in Höhe von tatsächlich 92,96 €/Einwohner. 87 Der Kreditmarktschuldenstand der Gemeinden lag zum 31.12.2015 im Landesdurchschnitt ohne Schulden der Eigenbetriebe-: 557 € je Einwohner (Quelle Statistische Landesamt Baden-Württemberg, Kredite / Kassenkredite beim nicht- öffentlichen Bereich, Wertpapiere). 2. Allgemeine Rücklage Die allgemeine Rücklage weist zum 01.01.2018 ein Gesamtsoll von 2.730.150,24 € auf. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag i.H.v. 0,00 € entnommen. Der allgemeinen Rücklage wurde ein Betrag i. H. v. 5.838.902,37 € zugeführt. Somit Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018 8.569.052,61 € In der Rücklage enthalten ist der gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 GemHVO alt vorgeschriebene Mindestbetrag der allgemeinen Rücklage, der ca. 205.267,03 beträgt. Verwaltungshaushalt 2015: 9.831.054,90 € Verwaltungshaushalt 2016: 10.625.470,94 € Verwaltungshaushalt 2017: 10.333.529,95 € 30.790.055,79 € Durchschnitt: 10.263.351,93 € Mindestbetrag der allg. Rücklage: 205.267,03 € 88 Folgende Punkte sind in der Jahresrechnung 2019 noch unberücksichtigt und wirken sich auf das Jahr 2019 aus: - Die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten (Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Abfall) wurden 2019 verbucht. Im Bereich Asyl sind höhere Bewirtschaftungskosten zu verzeichnen. Das zuständige Hauptamt sollte die Sätze der Asyl- und Obdachlosensatzung überarbeiten. Das Haushaltsjahr 2019 könnte noch mit Zusatzkosten aus offenen Mietforderungen und Nebenkosten außerplanmäßig belastet werden. Auf eine genaue Überprüfung der kalkulatorischen Sätze aus der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte ist zu achten. -Die Abrechnung der Betriebskostenumlage des Zweckverbandes Breitbandversorgung für das Jahr 2018 steht noch aus. - Der zentrale Omnibusbahnhof in Ravensburg wird 2019 außerplanmäßig abgerechnet. Die Haushaltsreste wurden aufgelöst. - Die Abrechnung des nichtkommunalen Kindergarten St. Martin wird erst 2019 vollzogen. - Die investiven Baumaßnahmen werden größtenteils erst 2019 schlussgerechnet. Da keine Haushaltsausgabereste gebildet wurden, kann es im Rechnungsjahr 2019 zu Überziehungen kommen. 89 90 III. Wasserversorgung - Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 1.365.231,55 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 1.210.812,58 € - das Umlaufvermögen 154.418,97 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital (Gewinnvortrag 34.486,99 €) 649.992,07 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 3.745,00 € - die Rückstellungen 9.500,00 € - die Verbindlichkeiten 682.966,48 € - den passiven Abgrenzungsposten 19.028,00 € 1.2 Jahresgewinn 3.704,56 € 1.2.1 Summe der Erträge 409.974,66 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 406.270,10 € 2. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von 3.704,56 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag 34.486,99 €). 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2018 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 soll der Rechtsauf- sichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen. 5. Vom Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2018 nimmt der Gemeinderat Kenntnis. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 7. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 91 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 der Wasserversorgung Baindt beurkundet Baindt, den .............................. Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom . Baindt, den ............................. Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom mitgeteilt und am ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Wasserversorgung Baindt wurden vom bis je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 92 4. Jahresabschluss zum 31.12.2018 RSW Steuerberatungskanzlei Jahresabschlussbericht 93 94 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Dr. Birk, Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 95 mailto:info@rsw-stb.de 96 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Auftragsannahme 2 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 2 1.2 Auftragsdurchführung 3 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 4 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 4 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 4 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 11 5. Bescheinigung 23 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Handelsbilanz zum 31. Dezember 2018 I Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht vom 01.01. bis 31.12.2018 II Anhang III Anlagennachweis nach Eigenbetriebsverordnung IV Lagebericht V Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2018 VI 97 98 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt - Frau Simone Rürup - beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 des Eigenbetriebs Wasserver sor- gung aus den uns vor gelegten Be le gen, Bü chern und Be standsnachweisen, die wir auftrags gemäß nicht geprüft ha ben, un ter Be rück sichti gung der er teil ten Aus künfte nach gesetzlichen Vor gaben und nach den in ner halb die ses Rah mens lie gen den An wei sungen des Auftraggebers zur Ausübung be stehen der Wahl rechte zu entwi ckeln. Diesen Auftrag zur Er stel lung ohne Beurteilun gen haben wir in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 29.04.2019 in un se ren Ge schäftsräumen durch geführt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlus ses umfasste keine über die Auf trags art hin aus ge- hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerbera tungs ge- sell schaft. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt der uns mit dessen Erstellung be auf tra- gen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufstel lung ver bun dener Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsakte zu ent schei den hat. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kennt nis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formellen Ges tal- tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Be wertungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Er messensent scheidun- gen ein ge holt. Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die er for- derlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Aus- künfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bi- lanzierungs- und Be wer tungs me thoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handels- rechtlich vorgeschriebenen Jahres ab schluss, be stehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang, zu erstellen. Der ebenfalls beigefügte La ge be richt wur de vom Käm me rer der Gemeinde Baindt erstellt. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich ge troffen wur- den, be richten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundes steuer be rater kam- mer zu den Grundsätzen für die Er stel lung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Um- fang und Er geb nis unserer Tä tig keit. Bei der Auftragsannahme haben wir mit unserem Auftraggeber vereinbart, dass uns die für die Auf- trags durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig ge geben wer den. 99 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1.2 Auftragsdurchführung Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und unserer Berichterstattung haben wir die ein schlä gi- gen Nor men unserer Berufsordnung und unsere Be rufs pflich ten be ach tet, dar unter die Grund sät ze der Un abhängigkeit, Gewissenhaftig keit, Ver schwiegen heit und Ei gen ver antwort lich keit (§ 57 StBerG). In unserer Kanzlei ist sichergestellt, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jah resab- schlusses einschließ lich der Be richt ers tattung die ge setzli chen Vor schriften und fachlichen Regeln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlich keit und We- sentlich keit beach tet. Zur Durchführung des Auftrags haben wir uns die erforderlichen Kenntnisse über die Bran che, den Rechts rah men und die Geschäftstätigkeit unseres Auf trag ge bers ange eignet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmun- gen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung. Die Beachtung anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Strafta- ten und außer halb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegen- stand unseres Auftrags. Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorge nomme- nen Er stellungs handlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht doku men tiert sind, in un- seren Ar beitspa pieren festgehalten. Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grund- lage der Buchfüh rung und des In ven tars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bi lanzie- rungs- und Bewer tungs metho den. Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorge legten Un terla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Ab- schlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion in ter- ner Kon trol len sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auf traggeber auf of- fensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Kor rektur und ach ten auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss. 100 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 4 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für den Eigenbetrieb besteht nach § 6 EigBVO in Verbindung mit § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die Anlagenbuchführung wurde auf EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die Daten wurden in den Anlagenspiegel übernom men. Auskünfte erteilte der Kämmerer Herr Abele. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanz lei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürn berg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28.02.2018 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses. Die Abschlussbuchungen haben wir mit der Ge schäfts führung unseres Auftrag gebers ab ge stimmt. Die Ab schluss buchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorge nom men. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Be- achtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ord- nungsgemäß entwi ckelt. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Die auf den vor her ge hen den Jah res ab schluss ange wandten Be- wer tungs me tho den wur den bei be halten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlus- ses er kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver lust rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtanga ben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil aus führlich dar ge stellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. 101 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 5 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechtsform: Eigenbetrieb Gründung am: 01.01.1992 Sitz: Baindt Anschrift: Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Satzung: Betriebssatzung vom 10.11.1992 sowie die Wasserversorgungs- satzung vom 01.02.2007 mit Änderungen bis zum 12.12.2017. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Gegenstand des Unternehmens: Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser. Zweckverband: Die Gemeinderäte der Kommunen Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ auf den 01.01.2007 zu gründen. Der Zweckver- band hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkba- res Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Betreuung der Orts- netze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigentum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Gezeichnetes Kapital: 444.312,64 EUR Betriebsleitung: Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung einge- bunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigen- betriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmer- eiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterle- digt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen erstellt. 102 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 6 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Prüfungen: Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens er- folgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde prü- fungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte Prüfung fand für die Wirtschaftsjahre 2010-2015 statt. Wesentliche Änderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine 103 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 7 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2 Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Finanzamt: Ravensburg Steuernummer: 77086/00125 Organschaftsverhältnisse: Umsatzsteuerliche Organschaft mit den BgA´s der Gemeinde Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Gewerbesteuerpflicht be- steht wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht. Mangels abweichender Wertansätze entspricht die Handelsbilanz der Steuerbilanz. Die Jahresabschlüsse sind bis zum Jahr 2017 beim Finanzamt eingereicht und veranlagt. Die Ver- an la gun gen ste hen nicht un ter dem Vor be halt der Nachprüfung. Zinsaufwendungen für innere Darlehen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, soweit der BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (R 8.2 KStR). Grundsätzlich ist ein BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet, wenn dieses min- destens 30 % des Aktivvermögens beträgt. Die Berechnung erfolgt nach R 8.2 Abs. 2 Satz 5-7 KStR. Aktivvermögen am Anfang des WJ EUR 1.301.062,93 ./. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen am Anfang des WJ EUR 7.185,00 Bereinigtes Aktivvermögen EUR 1.293.877,93 Untergrenze für angemessenes Eigenkapital 30,0% EUR 388.163,38 Eigenkapital am Anfang des WJ EUR 646.287,51 + Unverzinsliche innere Darlehen am Anfang des WJ EUR 0,00 Tatsächliches Eigenkapital 49,9% EUR 646.287,51 104 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 8 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.1 Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % Sachanlagen 925,1 67,8 984,5 75,7 Finanzanlagen 285,7 20,9 296,3 22,8 Anlagevermögen 1.210,8 88,7 1.280,8 98,4 Kundenforderungen 45,2 3,3 12,5 1,0 Ford. gg. Gesell./verb. UN 86,5 6,3 0,0 0,0 Sonstige Forderungen 22,7 1,7 7,8 0,6 Umlaufvermögen 154,4 11,3 20,2 1,6 Aktiva 1.365,2 100,0 1.301,1 100,0 Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % Eigenkapital 650,0 47,6 646,3 49,7 SoPo mit Rücklageanteil 3,7 0,3 7,2 0,6 Verb. gg. Gesellschafter 675,8 49,5 599,8 46,1 Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 -0,0 -0,0 Fremdkapital > 1 Jahr 675,8 49,5 599,8 46,1 Sonstige Rückstellungen 9,5 0,7 9,5 0,7 Lieferantenverbindlichkeiten 7,2 0,5 17,6 1,4 Fremdkapital < 1 Jahr 16,7 1,2 27,1 2,1 Rechnungsabgrenzungsposten 19,0 1,4 20,7 1,6 Passiva 1.365,2 100,0 1.301,1 100,0 105 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 9 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.2 Bewegungsbilanz Die Bewegungsbilanz weist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 die folgende Mittel herkunft und -verwendung aus. Mittelherkunft TEUR TEUR Jahresüberschuss 3,7 1,6% Abschreibungen 58,5 25,7% Buchwertabgänge 89,9 39,4% Zunahme Sonstige Verbindlichkeiten 76,0 33,3% 76,0 33,3% 228,1 100,0% Mittelverwendung TEUR TEUR Investitionen Anlagevermögen 78,4 34,4% Zunahme Forderungen aus LuL 32,8 14,4% Sonstige Vermögensgegenstände 101,4 44,5% 134,2 58,8% Abnahme SoPo mit Rücklageanteil 3,4 1,5% Verbindlichkeiten aus LuL 10,4 4,6% Rechnungsabgrenzungen 1,7 0,7% 15,5 6,8% 228,1 100,0% 106 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 10 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.3 Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2018 31.12.2017 TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 378,4 100,0 343,7 100,0 Gesamtleistung 378,4 100,0 343,7 100,0 Wareneinsatz 160,0 42,3 119,2 34,7 Rohertrag 218,4 57,7 224,6 65,3 Sonstige betriebliche Erträge 24,8 6,5 1,7 0,5 Rohergebnis 243,2 64,3 226,2 65,8 Abschreibung 58,5 15,5 59,0 17,2 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 1,4 0,4 1,4 0,4 Reparaturen und Instandhaltungen 71,8 19,0 108,5 31,6 Verschiedene betriebliche Kosten 46,3 12,2 49,6 14,4 Sonstige Kosten 45,2 11,9 0,0 0,0 Betriebskosten 223,3 59,0 218,5 63,6 Betriebsergebnis 20,0 5,3 7,7 2,3 Zinsen und ähnliche Erträge 6,8 1,8 6,6 1,9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23,1 6,1 23,9 7,0 Finanzergebnis -16,2 -4,3 -17,3 -5,0 Ergebnis vor Steuern 3,7 1,0 -9,6 -2,8 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Steuern 0,0 0,0 -1,5 -0,4 Jahresergebnis 3,7 1,0 -8,0 -2,3 107 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 11 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 23.152,53 Vorjahr: EUR 68.349,50 Grundstückswert bebauter Grundstücke Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 68.349,50 - Abgänge EUR 45.196,97 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 23.152,53 EUR 23.152,53 108 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 12 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 889.252,00 Vorjahr: EUR 915.220,00 Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 898.164,00 + Zugänge EUR 66.382,24 - Abgänge EUR 34.096,50 - Abschreibungen EUR 49.686,74 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 880.763,00 EUR 880.763,00 Speicheranlagen Hochbehälter Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 16.169,00 - Abschreibungen EUR 8.203,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 7.966,00 EUR 7.966,00 Gewinnungsanlagen Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 6,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 6,00 EUR 6,00 Messeinrichtungen Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 881,00 - Abschreibungen EUR 364,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 517,00 EUR 517,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung EUR 667,00 Vorjahr: EUR 952,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 952,00 - Abschreibungen EUR 285,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 667,00 EUR 667,00 109 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 13 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 12.003,31 Vorjahr: EUR 0,00 Technische Anlagen und Maschinen im Bau Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 0,00 + Zugänge EUR 12.003,31 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 12.003,31 EUR 12.003,31 Summe Sachanlagen EUR 925.074,84 Vorjahr: EUR 984.521,50 II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen EUR 156.000,00 Vorjahr: EUR 156.000,00 Beteiligungen Zweckverband Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 156.000,00 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 156.000,00 EUR 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen EUR 129.737,74 Vorjahr: EUR 140.308,98 Darlehen an Zweckverband Bilanzansatz zum 01.01.2018 EUR 140.308,98 - Abgänge EUR 10.571,24 Bilanzansatz zum 31.12.2018 EUR 129.737,74 EUR 129.737,74 Summe Finanzanlagen EUR 285.737,74 Vorjahr: EUR 296.308,98 Summe Anlagevermögen EUR 1.210.812,58 Vorjahr: EUR 1.280.830,48 110 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 14 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 45.226,68 Vorjahr: EUR 12.474,33 Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Gemeinde mit geteilt. 2. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 109.192,29 Vorjahr: EUR 7.758,12 Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen gliedert sich wie folgt: sonstige Forderung EUR 12.489,40 Kassenstand 31.12. Liquidität EUR 63.431,19 Forderungen Zweckverband und Gemeinde EUR 33.271,70 EUR 109.192,29 EUR 109.192,29 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr Art der Forderung TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 45,2 45,2 0,0 Sonstige Vermögensgegenstände 109,2 109,2 0,0 154,4 154,4 0,0 Summe Aktiva EUR 1.365.231,55 Vorjahr: EUR 1.301.062,93 111 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 15 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital EUR 444.312,64 Vorjahr: EUR 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen EUR 171.192,44 Vorjahr: EUR 171.192,44 III. Gewinnvortrag EUR 30.782,43 Vorjahr: EUR 38.831,44 IV. Jahresüberschuss EUR 3.704,56 Vorjahr: EUR -8.049,01 Summe Eigenkapital EUR 649.992,07 Vorjahr: EUR 646.287,51 B. Sonderposten mit Rücklageanteil EUR 3.745,00 Vorjahr: EUR 7.185,00 EUR Vorjahr EUR Empfangene Ertragszuschüsse 3.745,00 7.185,00 Bis 2002 wurden die empfangenen Ertragszuschüsse in einen Sonderposten eingestellt und mit 5% pro Jahr aufgelöst. Ab 2003 wurden die Zuschüsse gemäß R 34 Abs. 2 EStR von den An- schaf fungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abgesetzt (entsprechend den Ausfüh rungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003, BStBl. 2003 l S. 361). 112 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 16 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach C. Rückstellungen EUR 9.500,00 Vorjahr: EUR 9.500,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2018 Zuführung Verbrauch 31.12.2018 EUR EUR EUR EUR Sonstige Rückstellungen - für Abschluss und Prüfung 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 7.153,98 Vorjahr: EUR 17.572,13 EUR Vorjahr EUR Verbindl. aus Lieferungen u. Leistungen 7.153,98 17.572,13 Der Bestand der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Ge- meinde mitgeteilt. 113 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 17 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 675.812,50 Vorjahr: EUR 599.836,29 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 129.000,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 21.400,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 03.05.2016 2,50% EUR 58.750,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2012 2,20% EUR 133.850,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 01.07.2014 1,50% EUR 183.750,00 Trägerdarlehen von Gemeinde vom 11.09.2018 1,50% EUR 149.062,50 EUR 675.812,50 Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 J. größer 1 J. Art der Verbindlichkeit TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 7,2 7,2 0,0 Sonstige Verbindlichkeiten 675,8 47,9 628,0 683,0 55,0 628,0 E. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 19.028,00 Vorjahr: EUR 20.682,00 Stand am Stand am 01.01.2018 Zuführung Auflösung 31.12.2018 EUR EUR EUR EUR Rechnungsabgrenzung ZV Baienfurt-Baindt Verteilungsanlagen 20.682,00 0,00 1.654,00 19.028,00 Summe 20.682,00 0,00 1.654,00 19.028,00 Summe Passiva EUR 1.365.231,55 Vorjahr: EUR 1.301.062,93 114 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 18 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse EUR 378.399,50 Vorjahr: EUR 343.733,07 EUR Vorjahr EUR Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 3.440,00 7.607,00 Erlöse aus Trinkwasserabgabe 325.828,08 295.472,03 Grundgebühren 48.520,00 40.378,50 Bauwasserzins 611,42 275,54 378.399,50 343.733,07 2. Gesamtleistung EUR 378.399,50 Vorjahr: EUR 343.733,07 3. Sonstige betriebliche Erträge EUR 24.764,00 Vorjahr: EUR 1.654,00 EUR Vorjahr EUR Entnahmewert Teilbereich Fl.St. 188 23.110,00 0,00 Auflösung RAP 1.654,00 1.654,00 24.764,00 1.654,00 115 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 19 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren EUR 148.644,96 Vorjahr: EUR 106.663,74 EUR Vorjahr EUR Betriebskostenumlage an ZV 120.833,49 78.581,99 Betriebskostenumlage AfA an ZV 27.811,47 28.081,75 148.644,96 106.663,74 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR 11.309,69 Vorjahr: EUR 12.506,26 EUR Vorjahr EUR Strombezug 4.339,49 5.238,35 gesplittete Abwassergebühren 34,44 0,00 Beschäftigungsentgelt verr. Bauhof 6.935,76 7.267,91 11.309,69 12.506,26 Nachrichtlich: Rohertrag EUR 218.444,85 Vorjahr: EUR 224.563,07 116 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 20 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Abschreibungen a) Auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen EUR 58.538,74 Vorjahr: EUR 58.977,04 EUR Vorjahr EUR Abschreibungen auf Sachanlagen 58.538,74 58.977,04 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 164.717,70 Vorjahr: EUR 159.496,74 a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben EUR 1.374,61 Vorjahr: EUR 1.354,70 EUR Vorjahr EUR Versicherungen 1.374,61 1.354,70 b) Reparaturen und Instandhaltungen EUR 71.847,98 Vorjahr: EUR 108.502,99 EUR Vorjahr EUR Unterhaltung baulicher Anlagen 905,48 1.944,05 Unterhaltung Leitungsnetz/Verteilung 38.471,94 81.066,33 Unterhaltung der Messeinrichtungen 4.900,43 4.755,53 Personalleihe Wassermeister von ZV 26.829,13 20.117,75 Werkzeuge und Kleingeräte 550,00 419,33 Wasseranalysen 191,00 200,00 71.847,98 108.502,99 117 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 21 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach c) Verschiedene betriebliche Kosten EUR 46.298,14 Vorjahr: EUR 49.639,05 EUR Vorjahr EUR Sonstige Geschäftsausgaben 4.633,68 6.659,34 Verwaltungskostenbeitrag 39.324,82 37.229,21 Technische Betreuung Ortsnetz 1.885,11 5.750,50 Post und Fernmeldegebühren 314,53 0,00 Fortbildungskosten 140,00 0,00 46.298,14 49.639,05 d) Sonstige Kosten EUR 45.196,97 Vorjahr: EUR 0,00 EUR Vorjahr EUR Abgänge Sachanlagen Restbuchwert bei BV 45.196,97 0,00 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 6.811,16 Vorjahr: EUR 6.611,22 EUR Vorjahr EUR Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.760,51 6.611,22 Zinserträge Kassenkredit 50,65 0,00 6.811,16 6.611,22 118 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 22 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 23.059,01 Vorjahr: EUR 23.916,39 EUR Vorjahr EUR Zinsen f. Kassenkredite 283,47 232,15 Zinsumlage an ZV 10.631,07 11.058,67 Zinsen f. Kredite Gemeinde 12.144,47 12.625,57 23.059,01 23.916,39 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR 0,00 Vorjahr: EUR 1,05 10.Ergebnis nach Steuern EUR 3.704,56 Vorjahr: EUR -9.562,93 11.Sonstige Steuern EUR 0,00 Vorjahr: EUR -1.513,92 12.Jahresüberschuss EUR 3.704,56 Vorjahr: EUR -8.049,01 Der im Vorjahr erzielte Jahresfehlbetrag wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung als Negativ- betrag dargestellt. 119 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2018 Seite 23 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Baind t für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachwei se, die wir auf tragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Aus künfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deut- schen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteu erberater kam mer zu den Grundsät zen für die Er stel lung von Jah resabschlüssen durch geführt. Die ser umfasst die Ent wicklung der Bi lanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung sowie des Anhangs auf Grundla ge der Buchfüh rung und des In ventars so wie der Vor ga ben zu den an zu wen denden Bilan zie rungs- und Bewertungs metho den. Die Erstellung des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und dem nachstehenden Jahres- abschluss beigefügten Lageberichts und dessen Beurteilung waren nicht Gegenstand unseres Er- stellungs auftrags. Biberach, den 29.04.2019 Dr. Reinhard Gawatz Steuerberater 120 Anlagen RSW STEUERBERATER Hack, Dr. Gawatz, Dr. Birk, Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de 121 mailto:info@rsw-stb.de Anlage I Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HANDELSBILANZ zum 31. Dezember 2018 AKTIVA PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.152,53 68.349,50 2. Technische Anlagen und Maschinen 889.252,00 915.220,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 667,00 952,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 12.003,31 0,00 925.074,84 984.521,50 II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 156.000,00 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen 129.737,74 140.308,98 285.737,74 296.308,98 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 45.226,68 12.474,33 2. Sonstige Vermögensgegenstände 109.192,29 7.758,12 154.418,97 20.232,45 A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 444.312,64 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen 171.192,44 171.192,44 III. Gewinnvortrag 30.782,43 38.831,44 IV. Jahresüberschuss 3.704,56 -8.049,01 B. Sonderposten mit Rücklageanteil 3.745,00 7.185,00 C. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 0,00 0,00 2. Sonstige Rückstellungen 9.500,00 9.500,00 9.500,00 9.500,00 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.153,98 17.572,13 2. Sonstige Verbindlichkeiten 675.812,50 599.836,29 682.966,48 617.408,42 E. Rechnungsabgrenzungsposten 19.028,00 20.682,00 1.365.231,55 1.301.062,93 1.365.231,55 1.301.062,93 122 Anlage II Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG nach Handelsrecht vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Geschäftsjahr Vorjahr EUR % EUR 1. Umsatzerlöse 378.399,50 100,0 343.733,07 2. Gesamtleistung 378.399,50 100,0 343.733,07 3. Sonstige betriebliche Erträge 24.764,00 6,5 1.654,00 4. Materialaufwand 159.954,65 42,3 119.170,00 5. Abschreibungen 58.538,74 15,5 58.977,04 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 164.717,70 43,5 159.496,74 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.811,16 1,8 6.611,22 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23.059,01 6,1 23.916,39 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,0 1,05 10. Ergebnis nach Steuern 3.704,56 1,0 -9.562,93 11. Sonstige Steuern 0,00 0,0 -1.513,92 12. Jahresüberschuss 3.704,56 1,0 -8.049,01 123 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der er gänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Außerdem wurden die Regelungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnut zung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens ge gen- stände linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We- sentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 124 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zur Bilanz Die Geschäftsjahresabschreibung sowie die kumulierte Abschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem An la- gen spie gel zu ent neh men. Zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres sind folgende Angaben zu machen: Das Flurstück Nummer 188 wurde teilweise in den hoheitlichen Bereich überführt. Grund hierfür ist die Auf lö- sung des Wasserschutzgebietes. Der Entnahmewert wurde mit 2 € pro Quadratmeter angesetzt. Dies ent- spricht dem aktuellen Bodenrichtwert. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angaben zu Forderungen gegenüber der Gemeinde Der Wert der Forderungen gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 86.541,19 (Vorjahr: EUR 0,00). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be trägt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 55.103,98 (Vorjahr: EUR 61.722,13). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 627.862,50 (Vorjahr: EUR 378.836,00). 125 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 675.812,50 (Vorjahr: EUR 599.836,29). Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2002 sind auf der Passivseite ausgewiesen und werden mit 5 % der Ur sprungsbeträge aufgelöst (§ 8 EigBVO). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: Tätigkeitsbereich Umsatz EUR Erlöse aus Wasserabgabe 374.959,50 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 3.440,00 Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die Erträge aus der Auflösung von Rechnungs abgrenzungspo- sten in Höhe von EUR 1.654,00 sowie den Entnahmewert des Teilbereichs Flurstück 188. Sonstige Angaben Für die Wartung der Gewinnungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen werden technische Mitar bei ter des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegen Entgelt eingesetzt. Arbeiten für die Wasserver- sorgung erledigen auch Mitarbeiter des Bauhofs. Der entsprechende Aufwand wird nach der Inanspruchnahme anteilig dem Betrieb belastet. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fach bediens teten für das Finanzwesen miterledigt. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemein deordnung und das Eigenbetriebsgesetz zu gewiesenen Aufgaben auch über die An- gele genheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Be triebsausschuss obliegen. Unterschrift der Geschäftsführung Baindt, den 03.05.2019 Bürgermeisterin Simone Rürup 126 127 Anlage V Seite 1 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 Lagebericht Entwicklung der Trinkwasserabgabe und Wassererlöse (* ohne Bauwasserzinsen) Wasserverbrauch cbm cbm +/- € Anteil % Erlöse € +/- € Anteil % Grundgebühren € +/- € 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Anteil % 241.120 229.048 +12.072 +5,3 % 325.828,08 295.472,03 +30.356,05 +10,2 48.520,00 40.378,50 +8.141,50 +20% Wasserbereitstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt und der Gemeinde Baindt haben am 15.11.2006 be- schlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ zu gründen. Die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands zusammen mit der Gemeinde Baienfurt war ei- ne zukunftsträchtige Lösung, ohne dass die Gemeinde Baindt die Kontrolle und Verantwortung so- wie die zukünftige Preisgestaltung aus den Händen geben musste. Durch die Gründung eines ge- meinsamen Zweckverbands wurden für beide Gemeinden Betriebs- und Investitionskosten reduziert und dabei die Versorgungssicherheit erhöht. Die Betreuung wird durch fachkundiges und ausrei- chend geschultes Personal gewährleistet. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trinkbares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Be- treuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigen tum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baienfurt bzw. Baindt. Die Eigenbetriebe haben Umlagen (Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage und eine Zinsum- lage) an den Zweckverband Wasserversorgung zu leisten. Maßstab für die Umlagen ist die verkauf- te Wassermenge des laufenden Geschäftsjahres. Die Gemeinde Baindt trägt derzeit 41,47 % der Umlagen. Durch die Gründung des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt im Jahr 2007 die nen die bisherigen Quellen weder der öffentlichen Wasserversorgung noch der Notwasser versor gung, da das Wasser seit diesem Zeitpunkt aus Baienfurt, beziehungsweise aus der Weißenbron- nen-Quelle in Wolfegg bezogen wird. Die Aufhebung des Wasserschutzgebietes Brühl wurde im Jahresabschluss 2018 vollzogen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband Wasserversorgung war für beide Kommunen eine der besten Entscheidungen im Hinblick der Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwer tigem Trinkwasser. Aufgrund der ausgiebigen Schüttung besteht nach Bau der Querverbindung keine Sorge der Wasserknappheit. Steuerlich unterliegt der Eigenbetrieb Wasserversorgung als sog. „Betrieb gewerblicher Art ei ner ju- ristischen Person des öffentlichen Rechts” nach den Vorschriften des Körperschaftsteuerrechts der Körperschaftsteuer. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser wird entspre chend der Sat zung ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben; deshalb wird auch keine Eigenka pitalverzinsung vor ge- nommen. Die Gewinnungsanlagen im Ortsnetz Baindt sind bis auf minimale Restbuchwerte und den Grund- 128 Anlage V Seite 2 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 stückswerten vollkommen abgeschrieben. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung ist zum 31.12.2018 weiter frei von externen Darlehen. Im Ver- mögensplan wurde aufgrund der Kreditaufnahme ein Finanzierungsüberschuss ausgewie sen. Der Stand der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt beziffert sich auf 675.812,50 €. Der Kas senbestand be ziffert sich auf 63.431,19 €. 2015 wurde vom Land das Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“) im Bereich der öffentli chen Wasserversorgung von bisher 5,1 Cent auf 8,1 Cent pro Kubikmeter angehoben. In einem zweiten Schritt wird das Wasserentnahmeentgelt ab dem 01.01.2019 im Bereich der öffentlichen Wasser- ver sorgung auf 10 Cent pro Kubikmeter erhöht. 2018 wurde der Wasserpreis aufgrund der Aufwen- dungen im Zweckverband Wasserversorgung (Bohrungen und Querverbindung so wie Investitionen im Ortsnetz) in einer Kalkulation minimal um 6 Cent auf 1,35 €/m³ erhöht. Baindt, den 03.05.2019 Wolfgang Abele Kämmerer 129 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2018 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2018 1. Körperschaftsteuer Jahresergebnis lt. Handelsbilanz/Steuerbilanz EUR 3.704,56 Gesamtbetrag der Einkünfte EUR 3.704,56 - Freibetrag nach § 24 KStG EUR 3.704,56 Zu versteuerndes Einkommen EUR 0,00 2. Gewerbesteuer Der Eigenbetrieb ist nicht gewerbesteuerpflichtig, da keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. 130 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2018 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Umsatzsteuer Sollumsatz nach dem UStG Umsatz USt/VorSt Steuerpflichtige Umsätze 7% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 373.568,07 EUR 26.149,76 Wasserversorgungsbeiträge/Hausanschlüsse EUR 34.096,50 EUR 2.386,76 EUR 28.536,52 Abziehbare Vorsteuerbeträge anderen Unternehmern Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von EUR 38.294,47 EUR 38.294,47 Verbleibende Umsatzsteuer EUR -9.757,95 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen EUR -17.926,80 Umsatzsteuer-Nachzahlung EUR 8.168,85 131 23.05.19 Seite HH.-Jahr: 2018 Datum : Uhrzeit :10:27:46 :Kassenmässiger Abschluss zur Haushaltsrechnung EUR EUREUR EUR Neue ResteReste vom Vorjahr Ist Gemeinde 2 Wasserversorgung (K) = Kassenreste (K) = Kassenreste (H) = Haushaltsreste (H) = Haushaltsreste 0,00 0,00 409.974,66 0,00 0,00 409.974,66 68.117,99 -3.007,72 1.309.111,94 0,00 633.925,86 1.309.111,94 0,00 633.925,86 1.365.231,55 1.512.277,85 341.856,67 577.806,25 919.662,92 66.693,25 1.309.111,94 0,00 1.043.900,52 1.433.349,54 79.182,65 1.509.270,13 1.309.111,94 0,00 1.043.900,52 412.982,38 430.759,95 843.742,33 37.164,14 50.797,12 21.268,01 37.164,14 50.797,12 8.778,61 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einnahmen Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der haushaltsfremden Vorgänge Summe der Einnahmen Ausgaben Summe der Ausgaben Summen der Haushaltsrechnung Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der Haushaltsrechnung Summen der haushaltsfremden Vorgänge Buchmäßiger Kassenbestand 63.431,19 (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) 1.346.276,08 (K) 0,00 (H) 1.094.697,64 986.356,17 1.454.617,55 (K) 0,00 (H) 1.346.276,08 (K) 1.094.697,64 0,00 (H) 922.924,98 1.518.048,74 (K) 0,00 (H) 132 koehler Rechteck Darlehensgeber Darlehensnummer Ursprungsbetrag Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2018 31.12.2018 ** € € € € € € % XXX 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 XXX 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ** Der Eigenbetrieb Wasserversorgung verfügt derzeit über keine externe Darlehen. Darlehensgeber Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2018 31.12.2018 Passivkonto GKZ 2 Zinsanpassung € € € € € % Gemeinde (01.01.2007) 153.000,00 0,00 24.000,00 129.000,00 3.600,00 2,50 (6120.231231) 30.06.2021 Gemeinde (01.11.2006) 31.000,00 0,00 9.600,00 21.400,00 685,00 2,50 (6120.231232) 30.06.2021 Gemeinde (01.10.2012) 60.550,00 0,00 1.800,00 58.750,00 1.496,88 2,50 (6120.231233) 30.06.2021 Gemeinde (01.10.2014) 137.650,00 0,00 3.800,00 133.850,00 2.996,96 2,20 (6120.231234) 30.09.2020 Gemeinde (01.10.2015) 188.750,00 0,00 5.000,00 183.750,00 2.803,13 1,50 (6120.231235) 30.09.2020 Gemeinde (01.10.2018) 0,00 150.000,00 937,50 149.062,50 562,50 1,50 (6120.231236) 30.09.2023 570.950,00 0,00 45.137,50 675.812,50 12.144,47 150.000,00 200.000,00 150.000,00 70.000,00 416.750,00 137.895,49 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01.-31.12.) im EB Wasserversorgung Übersicht über die Entwicklung der Trägerdarlehen von der Gemeinde Baindt im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01.-31.12.) im EB Wasserversorgung € Ursprungsbetrag Sondertilgung 2010 133 134 5. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 135 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 1978 - 2018 Fortschreibung der Ergebnisse Jahr Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 1978 - 5.508 DM - 2.959 DM 1979 + 6.419 DM - 9.378 DM 1980 + 16.116 DM + 6.738 DM 1981 - 2.192 DM - 4.546 DM 1982 - 33.370 DM - 28.824 DM 1983 - 5.495 DM - 34.319 DM 1984 + 27.605 DM - 6.714 DM 1985 - 19.740 DM - 26.454 DM 1986 + 12.515 DM - 13.939 DM 1987 + 30.761 DM + 16.823 DM 1988 - 46.954 DM - 30.131 DM 1989 - 50.066 DM - 80.197 DM 1990 - 125.663 DM - 205.860 DM 1991 - 167.372 DM - 373.232 DM 1992 + 42.428 DM - 330.804 DM 1993 + 56.311 DM - 274.493 DM 1994 + 159.432 DM - 115.061 DM 1995 + 152.348 DM + 37.286 DM 1996 - 45.710 DM - 8.424 DM 1997 + 36.889 DM + 28.465 DM 1998 + 37.959 DM + 66.424 DM 1999 - 147.256 DM - 80.832 DM 2000 + 56.371 DM - 24.461 DM 2001 + 29.388 DM + 4.927 DM 2002 - 60.546 € - 58.027 € 2003 - 95.420 € - 153.447 € 2004 - 45.987 € - 199.434 € 2005 + 20.450 € - 178.986 € 2006 + 48.331 € - 130.653 € 2007 + 83.105 € - 47.548 € 2008 + 65.236 € + 17.688 € 2009 - 9.756 € + 7.932 € 2010 - 10.473 € - 2.541 € 2011 + 7.798 € + 5.257 € 2012 + 49.641 € + 54.899 € 2013 - 56.099 € - 1.201 € 2014 + 1.663 € + 463 € 2015 + 1.533 € + 1.995 € 2016 + 36.836 € + 38.831 € 2017 - 8.049 € + 30.782 € 2018 + 3.705 € + 34.487 € 136 2008 bis 2018 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 € € € € € € € € € € € 307.288 324.801 315.655 300.654 267.184 358.358 326.747 345.347 307.485 363.075 406.270 + 0 0 0 0 5.882 -5.882 0 0 2.034 -1.514 0 307.288 324.801 315.655 300.654 273.066 352.476 326.747 345.347 309.519 361.561 406.270 ./. 61.373 61.048 55.210 54.992 63.292 63.795 61.761 60.468 57.286 58.040 84.147 245.915 263.753 260.444 245.662 209.773 288.681 264.985 284.879 252.234 303.521 322.124 311.150 253.997 249.971 253.461 259.415 232.581 266.648 286.412 289.070 295.472 325.828 65.236 -9.756 -10.473 7.798 49.642 -56.100 1.663 1.533 36.836 -8.049 3.705 194.469 m³ 196.897 m³ 193.776 m³ 196.481 m³ 201.097 m³ 205.824 m³ 206.704 m³ 222.025 m³ 224.085 m³ 229.048 m³ 241.354 m³ 1,2645 €/m³ 1,3395 €/m³ 1,3440 €/m³ 1,2503 €/m³ 1,0431 €/m³ 1,4025 €/m³ 1,2820 €/m³ 1,2830 €/m³ 1,1256 €/m³ 1,3225€/m³ 1,33347€/m³ 1,60 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,13 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,29 €/m³ 1,35 €/m³ Zwischensumme Ausgaben Körperschaftssteuer Wasserzins berechnet Über Wasserpreis zu deckender Aufwand Wasserverkauf lt Veranlagung Gewinn/Verlust Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung Wasserzins kostendeckend/m³ Zeitraum Verkaufsmengen Summe Aufwand Summe Einnahmen Einnahme- und Ausgabearen 137 138 IV. Abwasserbeseitigung - Jahresabschluss 2018 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2018 der Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. 1. Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 4.946.656,67 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 4.497.107,69 € - das Umlaufvermögen 449.548,98 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 0,00 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 2.454.176,00 € - die Sonstigen Rückstellungen 4.000,00 € - die Rückstellungen für Gebührenausgleich 488.835,53 € - die Verbindlichkeiten 1.999.645,14 € 1.2 Jahresgewinn 101.004,44 € 1.2.1 Summe der Erträge 864.539,71 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 763.535,27 € 2. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn 2018 in Höhe von 101.004,44 € wird in die Rückstellung für Gebührenüberschüsse eingestellt. 3. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben im Erfolgsplan und Vermögensplan 2018 wird zugestimmt. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 soll der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekannt gegeben werden. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht öffentlich auszulegen. 5. Der Jahresbericht für das Wirtschaftsjahr 2018 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. 6. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 7. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den Baindt, den ................................. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 139 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 der Abwasserbeseitigung Baindt beurkundet Baindt, den ................................................ Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2018 der Abwasserbeseitigung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom . Baindt, den ................................. Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom mitgeteilt und am ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht der Abwasserbeseitigung Baindt wurden vom bis je einschließlich öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Auslegung hingewiesen. Baindt, den Baindt, den .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbeamter für das Finanzwesen 140 3. Lagebericht Die Abwasserbeseitigung Baindt wird als Eigenbetrieb geführt. Nach der Betriebssatzung vom 10.01.1996 und der Abwasserbeseitigungssatzung erstrebt der Betrieb keinen Gewinn. Der Abschluss der Abwasserbeseitigung wurde aus dem in Sonderrechnung geführten Sachbuch erstellt, das nach den Grundsätzen der Betriebskameralistik ausgerichtet ist. Das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 101.004,44 € ab. Den Erträgen von 864.539,71 € stehen Aufwendungen in Höhe von 763.535,27 € gegenüber. Die gegenüber dem Planansatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasser- zweckverbandes (Rückerstattung 2016-2018 230.795,58 €). Des Weiteren werden dem Eigenbetrieb noch Abwasserabgaben in Höhe von 113.330,77 € erstattet. Die Artic Paper Mochenwangen sollte 2016 15,76%, 2017 8,74%, 2018 8,0% der Betriebskostenumlage trägt. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Baindt war in der Planung ein Verlust von 13.900 € geplant. Die gegenüber dem Planansatz wesentlich geringeren Aufwendungen resultieren aus der geplanten Rückerstattung der vorläufigen Betriebskostenumlage des Abwasserzweckverbandes. Der Schmutzwasserpreis betrug zum 01.01.2018 2,46 €/cbm und deckte im Rechnungsjahr 2018 alle Aufwendungen. Die Niederschlagswassergebühr betrug 0,41 €/m². Die Schmutzwassermenge betrug im Wirtschaftsjahr 2018 209.087 cbm. Einnahmen wurden in Höhe von 515.923,33 € erzielt. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte bereits zum 01.01.2010 die gesplittete Abwassergebühr aufgrund des Urteils des Verwaltungs- gerichtshofes Mannheim eingeführt. An Einnahmen aus dem Straßenentwässerungskostenanteil konnten laut der Berechnung der Allevo Kommunalberatung insgesamt 101.804,64 € (2017 90.190,92 €) erzielt werden. Die unten aufgeführte Berechnung des Straßenentwässerungskostenanlteils ist so von der Rechtsprechung akzeptiert und die Gemeindeprüfungsanstalt hat hierzu auch in ihrem Geschäftsbericht 2005 hingewiesen. Der Straßenentwässerungsanteil wurde, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt: Aus den Betriebskosten: Mischwasserkanalisation, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 13,5 % Regenwasserkanäle 27,0 % Kläranlagen 1,2 % Aus den kalkulatorischen Kosten: Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken 26,0 % Regenwasserkanäle 50,0 % Kläranlagen 5,0 % Wirtschaftliche Verhältnisse im Berichtsjahr a) Bilanzaufbau 31.12.2018 € % Anlagevermögen 4.497.107,69 180 ./. empf. Ertragszuschüsse 2.454.176,00 98 2.042.931,69 82 + Vorräte 0,00 0 + Forderungen u. ä. 449.548,98 18 2.492.480,67 100 Eigenkapital 0,00 0 + langfristige Schulden 1.994.750,00 80 1.994.750,00 80 + kurzfristige Schulden 4.895,14 1 141 + Rückstellungen 492.835,53 19 2.492.480,67 100 An fertigen Anlagen kamen hinzu Anschaffungs- und Herstellungskosten € Regenklärbecken 0,00 Verteilungsanlagen Entwässerungsleitung für Mischwasser 28.098,24 Entwässerungsleitung für Schmutzwasser 205.964,19 Entwässerungsleitung für Regenwasser 251.890,38 Betriebsausstattung 0,00 Finanzanlagen, Beteiligungen 0,00 Als Anlagen im Bau kamen hinzu: 0,00 Das Stammkapital für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung beträgt nach wie vor 0,00 €. Rückstellungen für Abschlussarbeiten (GPA, Allevo etc.) wurden 2018 in Höhe von 4.000 € gebildet. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum 31.12.2018 betragen 0 €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 371.163,74 € und beruhen zum einen aus Forderungen aus der Verbrauchsabrechnung und zum anderen aus Forderungen gegenüber dem Abwasserzweckverband ( 344.126,35 €). Durch die nachträgliche Verbrauchsabrechnung ist im folgenden Jahr noch ein Betrag kassenmäßig einzunehmen. Die Kassenmehreinnahmen betragen aufgrund zahlreicher Investitionen 78.375,34 €. Hätte der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nicht noch eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 488.835,53 € in der Bilanz stehen bestünde eine höhere Kassenmehrausgabe. Die empfangenen Ertragszuschüsse weisen im Rechnungsjahr 60.611,15 € aus. Diese resultieren aus Kanalbeiträgen in Höhe von 46.305,70 € und Klärbeiträge in Höhe von 14.305,45 € aus dem Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung. Der Jahresgewinn in Höhe von 101.004,44 € ist auf die Rechnung 2019 vorzutragen Die Rückstellungen für den Gebührenausgleich betragen nach Verrechnung des Jahresgewinns 2019 in Höhe von 101.004,44 € zum 31.12.2018 488.835,53 €. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde bestehen in Höhe von 1.994.750 €. Diese setzen sich aus Trägerdarlehen in Höhe von 1.994.750,00 € und 0 € Kassenmehrausgaben aus Investitionen zusammen. Die Trägerdarlehen werden gem. Gemeinderatsbeschlüssen vom mit 2,5/2,2%/1,5% verzinst. 2018 wurde am 11.09.2018 ein Darlehen 400.000 € für 1,5% aufgenommen . 2018 sollte der Eigenbetrieb für die bereits getätigten und neuen Investitionen ein Trägerdarlehen bei der Gemeinde oder ein externes Darlehen in entsprechender Höhe aufnehmen. Vorausschau auf die künftigen Jahre Der Gemeinderat war in der Gemeinderatsitzung am 13.09.2016 gezwungen die Abwassergebühren ab dem 1. Januar 2018 zu erhöhen. Die Gebührenerhöhung 2017 stand unter dem Zeichen der Schließung der Papierfabrik Artic Paper Mochenwangen. Mit deren Schließung schied 2015 einer der Hauptzahler des Abwasserzweckverbandes aus. Auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation ergaben sich für die Jahre 2017 und 2018 folgende Abwassergebühren: 1. Schmutzwassergebühr: 2,46 €/m³ 2. Niederschlagswassergebühr: 0,41 €/m² Der Schmutzwasserpreis war 2018 mit 2,46 €/m³ mehr als kostendeckend. Wie aus dem gebührenrechtlichen Ergebnis ersichtlich ist, wurden die Aufwendungen und Erträge exakt zugeordnet. Deshalb weichen gebührenrechtliche Ergebnisse und Ergebnisse nach dem 142 Eigenbetriebsrecht/Handelsrecht minimal ab.Die Niederschlagswassergebühr war mit 0,41 € pro m² nicht kostendeckend. Es wurde 2018 eine versiegelte Fläche mit 307.181 m² (Vj. 302.975 m²) veranlagt. Gem. dem Urteil des VGH Mannheim dürfen Gemeinden bei der Berechnung der Abwassergebühren sowohl für die Ableitung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser nicht mehr den sogenannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab zugrunde legen. Vielmehr müssen die Abwassergebühren in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr gesplittet und jeweils einem unterschiedlichen Gebührenmaßstab zugrunde gelegt werden. Die Kosten der Abwasserbeseitigung wurden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlags-wasserbeseitigung (NW) aufgeteilt: Aufteilung der Betriebskosten: SW NW Mischwasserkanäle 50,0 % 50,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 50,0 % 50,0 % Regenüberlaufbecken 50,0 % 50,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW Mischwasserkanäle 60,0 % 40,0 % Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 % Regenwasserkanäle 0,0 % 100,0 % Zuleitungssammler 60,0 % 40,0 % Regenüberlaufbecken 60,0 % 40,0 % Kläranlagen 90,0 % 10,0 % Gebührenerg. 2016 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 455.629,05 € 348.450,23 € 107.178,52 € Gebühreneinnahmen 511.398,04 € 370.514,64 € 140.883,40 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 55.768,99 € 22.064,41 € 33.704,58 € Bei der nächsten Gebührenkalkulation sind folgende Ergebnisse zu berücksichtigen: Schmutzwasser Niederschlagsw. noch ausgleichspflichtig aus Ergebnis 2014 68.235,00 41.507,00 noch ausgleichspflichtig aus Ergebnis 2015-2016 69.031,00 39.201,00 Auszugleichendes Ergebnis aus 2014, 2015-2016 137.266 € 80.708 € Gebührenerg. 2017 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 501.775,68 € 363.201,27 € 138.574,41 € Gebühreneinnahmen 625.769,63 € 501.549,79 € 124.219,84 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 123.993,95 € 138.348,52 € -14.354,57 € Gebührenerg. 2018 Abwasser ges. Schmutzwasser Niederschlagsw. Gebührenfähige Kosten 553.863,06 € 411.159,33 € 142.703,72 € Gebühreneinnahmen 642.489,92 € 516.480,39 € 126.009,53 € Überdeckung (+), Unterdeckung (-) 88.626,86 € 105.321,06 € -16.694,20 € Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Die Abschreibungen basieren auf den üblichen vorgegebenen Nutzungsdauern. Die Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben. Der Abschreibungssatz beträgt derzeit 2 %. Dies entspricht einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die Ertragszuschüsse werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer der Kanäle verteilt und vermindern somit die jährliche Gebührenbelastung. 143 b) Vermögensplanabrechnung 2018 Die Anlagenzugänge, Tilgungsverpflichtungen u. ä. sind wie folgt finanziert worden: Bilanz zum Bilanz zum Kurzfrist. Kurzfristige Langfristige Langfristige 31.12.17 31.12.18 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen € € € € € € AKTIVA Anlagevermögen 4.362.357,94 4.497.107,69 -13.042,38 485.952,81 338.160,68 Umlaufvermögen 354.887,27 449.548,98 94.661,71 4.717.245,21 4.946.656,67 PASSIVA Eigenkapital Gebührenausgleichsrückst. 387.831,09 488.835,53 0,00 101.004,44 Empfangene Ertragszusch. 2.513.810,00 2.454.176,00 120.245,15 60.611,15 Rückstellungen 4.000,00 4.000,00 Darlehen 0,00 0,00 Trägerdarlehen von Gmd. 1.650.750,00 1.994.750,00 56.000,00 400.000,00 kurzfristige Verbind. 160.854,12 4.895,14 155.958,98 4.721.245,21 4.946.656,67 Gesamte Einnahmen/Ausgaben 237.578,31 0,00 662.197,96 899.776,27 Finanzierungsüberschuss/fehlbetrag lfd. Jahr 237.578,31 237.578,31 237.578,31 237.578,31 899.776,27 899.776,27 2. Vermögensplan-Vergleich Plan Ist Unterschied € € € Ausgaben Investitionen 655.000,00 485.952,81 Kapitalumlage AZV 50.000,00 Auflösung Ertragszuschüsse 122.000,00 120.245,15 Darlehenstilgung v. Fremden u. Gemeinde 72.500,00 56.000,00 Finanzfehlbetrag aus Vorj. 0,00 0,00 Verlust 13.900,00 0,00 913.400,00 662.197,96 Wenigerausg. 251.202,04 Einnahmen Jahresgewinn 0,00 101.004,44 Abschreibungen 280.500,00 338.160,68 Ertragszuschüsse 60.000,00 60.611,15 Darlehen/Umschuldung 572.900,00 400.000,00 Nicht verbr. Deckungsmittel Vj. 0,00 0,00 Deckungsmittellücke 0,00 0,00 913.400,00 899.776,27 Wenigereinn. -13.623,73 Finanzierungsüberschuss 2018 237.578,31 1. Finanzierungs- überschuss 144 Darlehensgeber Darlehensnummer Ursprungsbetrag Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2018 31.12.2018 ** € € € € € € % XXXX XXXX 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ** Der EB Abwasserbeseitigung verfügt derzeit über keine externe Darlehen. Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2018 Zinssatz Zinsanpassung 01.01.2018 31.12.2018 GKZ 3 Passivk. € € € € € % 425.000,00 0,00 20.000,00 405.000,00 10.437,50 2,50 (6120.231231) 30.06.2021 400.000,00 0,00 10.000,00 390.000,00 9.906,26 2,50 (6120.231232) 30.06.2021 413.000,00 0,00 15.000,00 398.000,00 10.137,50 2,50 (6120.231233) 30.06.2021 179.000,00 0,00 4.000,00 175.000,00 4.437,50 2,50 (6120.231234) 30.06.2021 233.750,00 0,00 5.000,00 228.750,00 5.101,26 2,20 (6120.231235) 30.09.2020 0,00 400.000,00 2.000,00 398.000,00 1.500,00 1,50 (6120.231236) 30.09.2023 1.650.750,00 400.000,00 56.000,00 1.994.750,00 41.520,02 Gemeinde Baindt (01.10.2014) Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.) im EB Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt ( 01.10.2012) Gemeinde Baindt ( 30.06.2010) Übersicht über die Entwicklung der Inneren Darlehen von der Gemeinde Baindt im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.) im EB Abwasserbeseitigung Darlehensgeber Gemeinde Baindt (01.10.2018) Gemeinde Baindt (01.01.2006) Gemeinde Baindt ( 30.03.2008) 145 146 4. Jahresabschluss zum 31.12.2018 Abwasserbeseitigung Baindt 147 148 B I L A N Z Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2018 – 12.2018 erstellt am : 22.05.2019 in Währung : EUR 149 150 Bilanz gem. § 266 II HGB A K T I V A Betrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3000 Grundstücke ohne Bauten 12.813,49 0,00 0,00 12.813,49 Summe 12.813,49 0,00 0,00 12.813,49 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3010 Speicheranlagen, Regenüberlaufbecken 1.185.363,50 0,00 115.404,00 1.069.959,50 7001.001.3020 Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 2.175.694,00 234.062,43 155.562,43 2.254.194,00 7001.001.3030 Regenw. Leitungsnetz inkl. Hausanschlüsse 838.805,01 251.890,38 22.343,38 1.068.352,01 7001.001.3050 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 4.199.862,51 485.952,81 293.309,81 4.392.505,51 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3060 Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe SACHANLAGEN III. FINANZANLAGEN Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3080 Beteiligungen (AZV) 149.681,94 -13.042,38 44.850,87 91.788,69 Summe 149.681,94 -13.042,38 44.850,87 91.788,69 Summe FINANZANLAGEN Gesamt ANLAGEVERMÖGEN B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3110 Forderung Schmutzwassergebühren 9.409,60 30.820,01 22.623,32 17.606,29 7001.001.3111 Forderung an den Abwasserzweckverband 341.146,57 345.930,99 341.146,57 345.930,99 7001.001.3113 Forderung Niederschlagswassergebühren 4.331,10 7.465,02 4.159,76 7.636,36 Summe 354.887,27 384.216,02 367.929,65 371.173,64 78.375,34 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.3112 Ford. an d. Gemeinde, KME 0,00 78.375,34 0,00 78.375,34 Summe 0,00 78.375,34 0,00 78.375,34 4. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN GESAMT A K T I V A 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 371.173,64 91.788,69 4.405.319,00 01.2018-12.2018 Gesamtbetrag EUR 449.548,98 4.946.656,67 449.548,98 4.392.505,51 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 449.548,98 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 4.497.107,69 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung 12.813,49 91.788,69 4.497.107,69 151 Bilanz gem. § 266 II HGB P A S S I V A Betrag EUR A. E I G E N K A P I T A L Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9200 Bilanzgewinn aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 0,00 7001.001.3300 Jahresverlust 0,00 0,00 0,00 0,00 7001.001.9301 Jahresgewinn 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt EIGENKAPITAL 0,00 B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE Empfangene Ertragszuschüsse 2.454.176,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9020 empf. Ertragszuschüsse 2.513.810,00 60.611,15 120.245,15 2.454.176,00 Gesamt Ertragszuschüsse 2.454.176,00 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9030 Rückstellung für Leistungen des VJ 0,00 0,00 0,00 0,00 7001.001.9031 and. Rückstellungen, Allevo, GPA 4.000,00 0,00 0,00 4.000,00 4. Rückstellungen für Gebührenausgleich 7001.001.9200 Gebührenausgleich aus Vorjahren 387.831,09 0,00 0,00 387.831,09 7001.001.9300 Gebührenausgleich 2017 0,00 101.004,44 0,00 101.004,44 Summe 391.831,09 0,00 0,00 492.835,53 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 2. Verbindlichkeiten Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 7001.001.9022 Verbindlichkeiten aus LL 44.511,06 4.895,14 44.511,06 4.895,14 7001.001.9023 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 9.809,08 9.809,08 0,00 7001.001.9040 Verbindlichkeiten gegenüber Externe 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 1.994.750,00 7001.001.9043 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 233.750,00 0,00 5.000,00 228.750,00 7001.001.9044 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 425.000,00 0,00 20.000,00 405.000,00 7001.001.9046 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 400.000,00 0,00 10.000,00 390.000,00 7001.001.9047 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 413.000,00 0,00 15.000,00 398.000,00 7001.001.9048 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 179.000,00 0,00 4.000,00 175.000,00 7001.001.9049 Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 0,00 400.000,00 2.000,00 398.000,00 7001.001.9050 Kassenmehrausgaben 106.533,98 0,00 106.533,98 0,00 Summe 1.757.283,98 400.000,00 162.533,98 1.994.750,00 Gesamt VERBINDLICHKEITEN Gesamt P A S S I V A 4.946.656,67 1.999.645,14 1.999.645,14 01.2018-12.2018 Gesamtbetrag EUR 492.835,53 4.895,14 0,00 492.835,53 492.835,53 152 G E W I N N - / V E R L U S T R E C H N U N G Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Zeitraum : 01.2018 – 12.2018 erstellt am : 22.05.2019 in Währung : EUR 153 154 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Zeitraum 01.2018-12.2018 1. Umsatzerlöse 864.539,71 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.1000 Schmutzwassergebühren 515.923,33 501.360,79 7000.1001 Straßenentwässerungsanteil 101.804,64 90.190,92 7000.1003 Installationen 0,00 0,00 7000.1004 Auflösung v. Ertragszuschüssen 120.245,15 119.032,70 7000.1009 andere sonstige Zinsen / Erträge 252,00 0,00 7000.1011 Niederschlagswassergebühren 125.944,59 124.219,84 7000.1013 Grundgebühren Abwasser 370,00 189,00 Summe 864.539,71 834.993,25 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.028,00 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.5430 Stromkosten 1.028,00 1.169,89 Summe 1.028,00 1.169,89 338.160,68 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.6801 AfA Sachanlagen 293.309,81 222.878,59 7000.6802 AfA Sachanlagen AZV 44.850,87 26.603,52 Summe 338.160,68 249.482,11 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 382.472,86 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.6500 Geschäftsausgaben 1.178,10 0,00 7000.6579 Post- und Fernmeldegebühren 649,00 0,00 7000.6580 Geschäftsaufwand 4.667,81 5.472,00 7000.6701 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde 61.487,22 55.843,81 7000.6700 Beschäftigungsentgelt Verrech. Bauhof 24.635,64 23.852,55 7000.5000 Unterhaltung der baulichen Anlagen 3.766,16 5.955,95 7000.5001 Unterhaltung der Kanäle 28.722,71 90.345,26 7000.5005 Eigenkontroll-VO Aufwendungen 0,00 0,00 7000.6590 sonst. außerord. Aufwendungen 0,00 0,00 7000.5002 Unterhaltung der Messeinrichtungen 0,00 0,00 7000.5200 sonst. Aufwend. Geräte, Werkzeug 0,00 0,00 7000.5702 Umlage an AZV 257.366,22 192.278,18 Summe 382.472,86 373.747,75 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 41.873,73 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 7000.8080 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 7000.8081 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 41.520,02 41.337,52 7000.8082 Zinsen für Kassenkredite 353,71 659,84 Summe 41.873,73 41.997,36 14. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 101.004,44 14. JAHRESGEWINN 101.004,44 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes 155 Restbuchwert 01.01.2018 Zugang Umbuchung 31.12.2018 01.01.2018 Abschreibungen Abgang 31.12.2018 € € € € € € € € € I. Immaterielle Vermögens- gegenstände gegebene Bauzuschüsse 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke ohne Bauten 12.813,49 0,00 0,00 0,00 12.813,49 0,00 0,00 0,00 0,00 12.813,49 3. Verteilungsanlagen a) Speicheranlagen, Regenüberlaufbecken 3.518.618,45 0,00 0,00 0,00 3.518.618,45 2.333.254,94 115.404,00 0,00 2.448.658,94 1.069.959,51 Anlagennachweis A1-A3 b) Leitungsnetz und Hausan- schlüsse (Schmutz-/ Regenwasser) 6.380.320,17 485.952,81 0,00 0,00 6.866.272,98 3.365.821,17 177.905,81 0,00 3.543.726,98 3.322.546,00 Anlagennachweis B1-B4 c) Messgeräte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.911.752,11 485.952,81 0,00 0,00 10.397.704,92 5.699.076,11 293.309,81 0,00 5.992.385,92 4.405.319,00 4. Betriebs- und Geschäfts- ausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Imm. Vermögensgegen- stände und Sachanlagen 9.134.489,33 485.952,81 0,00 0,00 10.397.704,92 5.699.076,11 293.309,81 0,00 5.992.385,92 4.405.319,00 gesamt III. Finanzanlagen Beteiligungen 457.034,41 -13.567,72 0,00 0,00 443.466,69 307.352,47 44.850,87 0,00 352.203,34 91.263,35 9.456.317,08 472.385,09 0,00 0,00 10.841.171,61 6.006.428,58 338.160,68 0,00 6.344.589,26 4.496.582,35Anlagevermögen gesamt Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2018 (01.01. - 31.12.) Abwasserbeseitigung Baindt, Kreis Ravensburg Anschaffungs- und Herstellungskosten AbschreibungenPosten des Anlagevermögens A=Abgang Z=Zuschüsse € 156 23.05.19 Seite HH.-Jahr: 2018 Datum : Uhrzeit :10:26:46 :Kassenmässiger Abschluss zur Haushaltsrechnung EUR EUREUR EUR Neue ResteReste vom Vorjahr Ist Gemeinde 3 Abwasserbeseitigung (K) = Kassenreste (K) = Kassenreste (H) = Haushaltsreste (H) = Haushaltsreste 0,00 0,00 864.539,71 0,00 0,00 864.539,71 27.047,29 -339.231,21 4.717.245,21 0,00 3.327.373,62 4.717.245,21 0,00 3.327.373,62 4.946.656,67 5.391.310,51 837.492,42 3.097.962,16 3.935.454,58 106.533,98 4.717.245,21 0,00 4.191.913,33 4.973.703,96 106.533,98 5.052.079,30 4.717.245,21 0,00 4.191.913,33 1.203.770,92 2.653.308,32 3.857.079,24 106.533,98 0,00 0,00 106.533,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Einnahmen Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der haushaltsfremden Vorgänge Summe der Einnahmen Ausgaben Summe der Ausgaben Summen der Haushaltsrechnung Summen des Verwaltungshaushalt Summen des Vermögenshaushalt Summen der Haushaltsrechnung Summen der haushaltsfremden Vorgänge Buchmäßiger Kassenbestand 78.375,34 (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (K) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) (H) 4.823.779,19 (K) 0,00 (H) 4.191.913,33 4.041.988,56 4.973.703,96 (K) 0,00 (H) 4.823.779,19 (K) 4.191.913,33 0,00 (H) 3.963.613,22 5.052.079,30 (K) 0,00 (H) 157 koehler Rechteck 158 5. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 159 Jahr 2004 + 185.781 € + 418.646 € 2005 + 169.647 € + 588.293 € 2006 - 111.364 € + 476.929 € 2007 - 150.005 € + 326.924 € 2008 - 79.731 € + 247.193 € 2009 - 110.440 € + 136.753 € 2010 - 60.755 € + 75.998 € 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.835 € Einnahme- und Ausgabearten 2016 2017 2018 € € € 420.494 € 416.915 € 425.375 € 239.921 € 249.482 € 338.161 € 118.715 € 119.033 € 120.245 € 84.158 € 90.380 € 101.805 € 457.542 € 456.984 € 541.485 € 511.419 € 625.581 € 642.490 € 53.877 € 168.596 € 101.004 € 55.769 € 123.994 € 88.627 € 200.157 m³ 203.805 m³ 209.724 m³ 299.752 m² 302.975 m² 307.181 Abwassergebühr: 1,85 €/m³ 2,46 €/m³ 2,46 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,47 €/m³ 0,41 €/m³ 0,41 €/m³ Verkaufsmengen Versiegelte Fläche ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand Gewinn-/Verlust Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2004 - 2018 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2016 - 2018Zeitraum 2016 - 2018 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Ein. Ertragszuschüsse + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung 160 rd. € rd. € rd. € Personalaufwand (Anteil Bauhof) 24.635,64 Betriebsaufwand - sächlich - - Eigenkontrollverordnung 0,00 - Umlage AZV 257.366,22 Unterhaltung der Anlagen - bauliche Anlagen/Geräte 3.766,16 - der Kanäle 28.722,71 - Stromkosten 1.028,00 - sonstige außerordentl. Aufwendungen 0,00 - der Messeinrichtungen 0,00 290.883,09 sonstiger Geschäftsaufwand 6.494,91 322.013,64 Abschreibungen - Gemeinde 293.309,81 - AZV 44.850,87 338.160,68 abzgl. Anteilige Bauzuschüsse - Gemeinde -120.245,15 - AZV (Nettomethode von AfA bereits abgez.) 0,00 -120.245,15 217.915,53 Schuldzinsen - für Darlehen 41.520,02 - für Kassenkredite für Investitionen 353,71 41.873,73 Verwaltungskostenbeitrag an Gemeinde 61.487,22 Abwasserabgabe 0,00 643.290,12 davon ab Erträge aus - Straßenentwässerungskostenanteil 2018 -101.804,64 - andere betriebl. Erträge/Zinserträge -252,00 - Grundgebühren -370,00 -102.426,64 Aufwanddeckender Abwasserpreis - ohne Gewinnzuschlag 540.863,48 Gebührenergebnis 2018 +88.626,86 € Gebührenergebnis 2017 +123.993,95 € Davon Schmutzwasser: +105.321,06 € Davon Schmutzwasser: +138.348,52 € Davon Niederschlagswasser: -16.694,20 € Davon Niederschlagswasser: +14.354,57 € Gebührenergebnis 2016 55.768,99 € Gebührenergebnis 2015 -63.719,27 € Davon Schmutzwasser: 22.064,41 € Davon Schmutzwasser: -45.431,63 € Davon Niederschlagswasser: 33.704,58 € Davon Niederschlagswasser: -18.287,64 € 2018 wurde ein Jahresgewinn in Höhe von 101.004,44 € erzielt. Der Eigenbetrieb verfügt zum 31.12.2018 über eine Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe 488.835 €, welcher sich positiv auf die steigende Abwasserzweckverbandsumlage auswirkt. Das handelsrechtliche Ergebnis darf nicht zum Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen herangezogen werden. Für den Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen ist nach der GPA stets das gebührenrechtliche Ergebnis nach KAG heranzuziehen. Die gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2018 sowie für 2017, 2016 und 2015 wurden wie folgt festgestellt: Für die Investitionen bei den Sachanlagen in Höhe von 485.952,81 € standen nicht ausreichend Mittel aus Abschreibungen abzüglich Tilgung und Ertragszuschüsse zur Verfügung. Der Finanzierungsüberschuss im Vermögensplan hat sich aufgrund der Darlehensaufnahme erhöht. Die bilanziellen Kassenmehreinnahmen für Investitionen betrugen am Jahressende 78.375,34 €. Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2018 Bei einer berechneten Abwassermenge von 209.724 cbm stellte sich der aufwanddeckende Abwasserpreis wie folgt dar: Ausreichend waren die Abschreibungen nach Aufrechnung mit den anteiligen Baukostenzuschüssen von 217.915,53 €, um die Darlehenstilgungen von derzeit 56.000 € zu finanzieren. 161 Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite Leere Seite[mehr]

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      Zuletzt geändert: 14.02.2020
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      Amtliche Bekanntmachung am 29.01.2021 Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 12.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.282.950 11.103.700 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 12.119.850 11.791.800 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -1.836.900 -688.100 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 500.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 500.000 250.000 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -1.336.900 -438.100 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 9.916.250 10.736.850 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 10.927.850 10.644.800 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des -1.011.600 92.050 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.351.400 9.641.400 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.910.000 14.680.600 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -3.558.600 -5.039.200 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -4.570.200 -4.947.150 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.000.000 4.000.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 100.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 1.000.000 3.900.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -3.570.200 -1.047.150 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2021 2022 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 4.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 5.350.000 2.400.000 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 4.000.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 24. November 2020 wie folgt festgesetzt: 1. für die Gewerbesteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H. 350 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H. 400 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 350 v.H. 350 v.H. der Steuermessbeträge. § 2 Wirtschaftspläne 2021/2022 Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Wirtschaftsplan 2021/2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird wie folgt festgesetzt: 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 404.000 427.050 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 478.500 427.050 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -74.500 0 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -74.500 0 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 401.700 425.200 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 424.500 372.050 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des -22.800 53.150 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 25.000 25.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 327.000 577.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -302.000 -552.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -324.800 -498.850 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 320.000 550.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 73.850 80.850 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 246.150 469.150 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -78.650 -29.700 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2021 2022 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 320.000 550.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 200.000 § 3 Wirtschaftspläne 2021/2022 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Der Wirtschaftsplan 2021/2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung wird wie folgt festgesetzt: 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 839.950 860.550 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 914.300 954.700 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -74.350 -94.150 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis -74.350 -94.150 (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 710.600 736.600 Verwaltungstätigkeit von 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 669.600 708.000 Verwaltungstätigkeit von 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des 41.000 28.600 Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 55.000 70.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 465.000 985.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf -410.000 -915.000 aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf -369.000 -886.400 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 400.000 800.000 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 99.000 109.000 von 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf 301.000 691.000 aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des 2.11 Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts -68.000 -195.400 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2021 2022 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 400.000 800.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 400.000 § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2021/2022 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ liegen in der Zeit von Montag, den 01. Februar 2021 bis Dienstag, den 09. Februar 2021 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 25. Januar 2021 (AZ 902.41) hat das Landratsamt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 bestätigt. Ebenso wurde die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und der „Abwasserbeseitigung“ bestätigt und die Genehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden- Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 29.01.2021 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/finanzen-der-gemeinde[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 13. September 2024 Nummer 37 Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. 18. Baindter um die zwölfte Deutsche Meisterschaft im Hof der Villa Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Start- plätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Baumaßnahme in der Ortsmitte Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Baustelle in der Ortsmitte befindet sich in der „heißen Phase“. Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Stand so- wie über den weiteren Verlauf der Baumaßnah- me: Neben der Offenlegung des Sulzmoosbachs, die dazu führt, dass wir für Wasser im Hochwasser- fall und bei Starkregen mehr Platz schaffen und dazu mehr Aufenthalts- qualität für unsere Bür- gerinnen und Bürger, wird vom 16. bis 18.September 2024 der Asphaltbelag in der Küferstraße und in der Straße zwischen Dorfplatz und CAP-Markt sowie auf den Gehwegen in diesem Bereich einge- bracht. Hierfür ist eine Vollsper- rung für den Verkehr erforderlich. Die Umlei- tungsstrecke erfolgt über die Fischerstraße. Die Parkplätze am Dorfplatz müssen in diesem Zeit- raum ebenfalls voll ge- sperrt werden. Als alter- native Parkmöglichkeiten stehen während der Voll- sperrung der Mühlepark- platz und der Parkplatz hinter CAP-Markt und Sparkasse zur Verfügung. Fußläufig sind die Apotheke, die Arztpraxen, die Bäckerei Hamma sowie der Friseursa- lon über den oberen Zugang bei der Pizzeria Romano erreichbar. Dieser Zugang ist nicht barrierefrei! Nach Fertigstellung der Asphaltierungsarbeiten stehen alle Parkplätze in der Ortsmitte wieder zu Verfügung. Auch die barrierefreien Bushaltestellen werden Ende September für den Betrieb freigegeben! Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmäßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung D H 468 .30 468 .24 7 4 6 8 .4 5 471 .79 471.82 471 .82 471 .80 471 .77 471.87 4 7 2 .2 7 4 7 1 .8 0 4 7 1 .8 1 4 70 .72 470 .17 470 .15 4 7 0 .1 6 470 .87 470.82 4 7 0 .7 1 469 .92 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 469 .51 471 .83 471 .83 471 .57 471.47 472 .07 468 .89 469 .60 469 .61 469 .65 469 .64 469 .65 469 .63 469 .61 469 .65 469 .00 469 .24 469 .28 469 .8 70 1 65 1 87 472.47 472 .67 472.75 469 .29 469 .40 470 .22 469 .98 469 .83 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 .97 471 .37 471.08 470 .84 470 .94 4 7 0 .9 6 470 .82 47 .48 70 .10 469.54 469 .89 469 .99 469 .98 470 .01 4 6 9 .8 4 469 .67 4 6 9 .6 8 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 4 6 9 .6 5 469 .59 469 .58 469 .59 469 .59 469 .04 468 .87 468 .97 469 .00 469 .02 469 .05 469 .09 472 .87 472.53 472 .70 473 .01 4 7 3 .0 472 .35 472.17 472 .20 472 .90 4 472 .95 472 .88 472 .61 472 .85 473 .01 472 .67 4 7 2 .7 7 472 .83472 .78 470 .21 469 .31 469 .55 469 .93 471 .12 471 .12 471 .07 469 .57 469 .54 471 .80 471 .90 469 .20 469 .18 470 .08 472.69 466 .54 2/ 4 62/2 57/3 58/12 467.82 7.66 .61 467.37 467.53 467.87 467.95 467.73 467.70 467.61 467.56 467.27467.20 467.43 469.31 469.16 469.52 466.56 467.07 467.32 470 .03 O K A ttika 471 .32 46 0 469 .32 4 6 8 .4 5 471 .78 471 .81 471 .78 471 .79 471 .85 4 7 2 .2 7 4 7 1 .7 9 4 7 1 .8 0 470 .85 470 .71470 .72 470 .16 470 .84 470 .81 470 .75 4 7 0 .6 9 469 .86 469.75 469.76 4 6 9 .7 4 470 .82 470 .56 4 7 0 .5 6 471 .83 O K M a 471 .71 471 .87471.69 471.61 471 .52 472 .07 468 .88 469 .64 469 .66 469 .63 469 .61 469 .68 469 .62 469 .69 469 .66 469 .61 469 .42 469 .37 469 .07 469 .21 469 .11 472.19 469 .53 469 .75 470 .15 470 .06 4 7 0 .1 0 4 7 0 .1 2 471 471.46 471.27 470 .99 470 .84 471.01 4 7 0 .3 6 471 36 0 .10 469.57 469.54 469.53 469.57 469 .56 469 .57 469 .61 469 .73 4 6 9 .8 7 4 6 9 .8 4 469 .83 4 6 9 .8 5 4 6 9 .7 0 4 6 9 .6 5 469 .62 469 .60 469 .59 469 .04 469 .11 469 .28 472 .34 4 7 2 .3 4 472 96 472 .53 472 .96 472 .86 469 .29 469 .42 469 .36 469 .51 Whs Ghs 472.05 470 .17 470 .17 470 .80 469.90 471 .73 469 .14 469 .24 470 . 9 470 .85 470 .78 469 .67 469 .64 471 .23 473 .27 466 .63 48/4 5 468 467.19 467.25 467.47 468.00 467.36 467.29 466.93 466.72 469.53 469.42 466.52 466.48 467.13 467.10 467.13 467.28 470 .01 469.47 469.31 469.13 68.20 468.46 468.36 468.37 468.50 468.13 468.18 468.19 468.12 467.99 468.10 468.15 468.31 468.37 468.52 467.96 4 467.60 467.81 467.64 467.83 467.66 467.87 467.71 467.92 467.83 468.04 46 468 44 51 467.48 8 3 9 79 8 8 58 7 5 4 2 8 4 1 2 467.88 220002220200088 22888 22...6668888888888888 ....6666888688888888 468 468.2 468 . 24 30 0 80-9 55-99 55-9955-99 55-99 55-99 55-99 80-99 80-99 80-99 0-99 80-99 80 9 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55- 0 55 -9 9 55 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 5 5 -9 9 80 9 80-99 0-99 130-99 130-99 130-99 0-99 130-99 155-99 155-99 155-99 155-99 155-99 180-99 80-99 113300-9999 00-9999 80 9 46 8. 37 468.35 4 6 8 .4 5 46 8. 45 46 8. 45 S tü tze ML Typ LTM440 R65) 9/27W ML Typ (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W ML Typ M440 (R65) 9/27W M L T yp L T M 4 4 0 (R 6 5 ) 9 /2 7 W BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) BS Typ ETC 120 (EES) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) B S T yp E T C 1 20 ( E E S ) ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60 24W ML Typ LTM440 W ML Typ LTM440 (C60) 24W M TM440 (C60) ML Ty M440 (C60) 2 ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ M440 (C60) 2 M ML Typ LTM440 (C60) 24W SL LPH S LP SL Typ VFL 530 LPH 6,0 m 30 Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 PL Typ ZFY230 Fahrrad- Repar.Station PL Typ ZFY230 40 W 0 ML Typ LTM440 (R65) 9/27W BS 3 x Entlüftungshaube Wasserspiel Leerrohr "Windsensor" zu Mastleuchte ML Typ LTM (R65) 9/27W ML Typ LTM440 (R65) 9/27W Leuchte zusätzlich austauschen JF 07.02.2024 B S T yp E T C 1 20 ( M ) 0 TM440 ((( ((C 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" 21.5 r camp. "Els 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summ 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. nsylv Summit" 21.6 ax. pen sylv. "Summit" 21 6 21 rax. penn ylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" 21.7 | Gled. triac. "Inermis" Ulmus "Lobel" 28 Stück 21.9 | Prunus avium 21.10 | Prunus padus 21.11 | Prunus padus "Tietfurt" 21.11 | Prunus padus "Tietfurt" 21.12 | Sophora jap. 21.13 | Tilia tom. "Brabant" 21.14 | Quercus cerris 21.15 | Acer ginnala 21.15 | Acer ginnala 21.17 | Amel. lamarckii 21.17 | Amel. lamarckii 21.18 | Amel. lamarckii 21.19 | Amel. lamarckii 21.20 | Gled. triac. "Inermis" 21.20 | Gled. triac. "Inermis" 21.21 | Gled. triac. "Skyline" 21.22 | Perrotia persica 21.22 | Perrotia persica 21.6 | Frax. Pflanzung 3/ Ty Gartenhydrant 8,00 EWE-Gartenhydrant OK 467,95 EWE-Gartenhydrant OK 467,76 Unterflurverteiler Rathaus CAP-Markt Schenk- Konrad-Halle Kreis- sparkasse Mühlstraße Marsweilerstraße K üferstraß e Dorfplatz Totalsperrung für KFZ Durchgang Fußgänger Gehweg Küferstraße Fußweg zu Praxen/ Apotheke + Ladengeschäfte mit Einschränkungen möglich. Z u g an g P ra xe n + L ad en g es ch äf te ü b er R am p e Bäckerei Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18. Human-Table-Soccer-Turniers Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Abstrich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Menschenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Diagnose Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Jugend- liche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stammzellenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHENLEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 10.09.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung mit Wirkung zum 16.09.2024 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feier- tagen wird das Dienstgebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Sonntag, 15. September 2024 Internationale Tag der Demokratie Gemeindeverwaltung Baindt Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Herbstferien vom 28.10. bis 03.11.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 16.09.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Ferienwohnungen Wir möchten aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam machen, dass das Anbieten von Einliegerwohnungen oder Teilen des eigenen, privaten Wohnhauses als Feri- enwohnung auf den einschlägigen Portalen eine gewerb- liche Nutzung darstellt, die bei privaten Wohnhäusern nicht von der Baugenehmigung gedeckt ist. Wenn Sie dennoch Wohnraum für einen begrenzten Zeitraum ver- mieten möchten, müssen Sie in den meisten Fällen eine Nutzungsänderung beantragen. Wer ungenehmigt Feri- enwohnungen betreibt, setzt sich der Gefahr eines bau- aufsichtlichen Verfahrens aus. Herr Hohenhausen vom Bauamt erteilt Ihnen telefonisch unter der 07502/9406- 52 oder per E-Mail unter t.hohenhausen@baindt.de gerne weitere Auskünfte. Herzlich willkommen in der Gemeinde Baindt, Marie Benkel - Ausbildungsstart Die Gemeinde Baindt freut sich, Marie Benkel als neue Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten im Team begrüßen zu dürfen. Am Montag, 02. September hat Ma- rie ihre Ausbildung begonnen und wird in den kommen- den Jahren verschiedene Abteilungen durchlaufen, um umfassende Einblicke in die Arbeit der kommunalen Ver- waltung zu erhalten. Durch ihre Ausbildung wird sie wertvolle Kenntnisse er- werben, die sie gezielt auf ihre zukünftigen Aufgaben vor- bereiten. Wir sind überzeugt, dass Marie ihre Ausbildung mit großem Engagement und Teamgeist absolvieren wird. Gemeinderatssitzung Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 17. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be der Innentüren und Sanitärtrennwände, sowie der Feuerwehrspinde und Umkleidespinde für den Bauhof 05 Neugestaltung Dorfplatz: Auftragvergabe der Schlos- serarbeiten für die Geländer 06 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Klassenzimmermöbel 07 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Infor- mation zum Bautenstand und zur Kostenentwicklung 08 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 09 Weiteres Vorgehen Mittagessen Klosterwiesenschule und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne 10 Beginn des Konzessionsverfahrens nach § 47 EnWG für die Strom- und Gasversorgung in Baindt 11 Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt 12 Vereinszuschüsse 2025/2026 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.07.2024 Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. Juli 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Be- schlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2024 ist folgender Beschluss bekanntzugeben: TOP Sonstiges – Baumaßnahme Anbau und Umbau Feuer- wehrhaus und Bauhof: Die Ausschreibungen Elektroins- tallationen, Heizung/Sanitär und Lüftung werden aufge- hoben. Diese werden direkt erneut ausgeschrieben. Bericht der Bürgermeisterin • Sanierung Feuerwehrhaus: Die Gemeinde erhält eine Ausgleichsstockförderung für die Sanierung des Feu- erwehrhauses in Höhe von 330.000 €. Im Haushalt 2025 wurden 242.000 € eingestellt. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Grundsteuerreform: Mit Stand vom 26.06.2024 sind Grundsteuermessbeträge in folgendem Umfang ein- gegangen: - Grundsteuer B: 87,84 % - Grundsteuer A: 70,49 % Die Festlegung des Grundsteuerhebesatzes erfolgt im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen im November oder Dezember 2024. Das Ziel hier- bei ist, trotz einer anstehenden eklatanten Erhöhung der Kreisumlage und einer geringeren Einwohner- zahl aufgrund des Zensus 2022, keine Erhöhung der Grundsteuer. Dennoch werden nach derzeitigem Stand Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit ei- nem Anstieg der Grundsteuer rechnen müssen. Eigentümer von Gewerbegrundstücken und Eigen- tumswohnungen hingegen werden voraussichtlich etwas entlastet. • Zensus 2022: Baindt verliert 117 Personen über den Zensus. Dies stellt einen Verlust von 2,2 % dar. Insge- samt ist in Baden-Württemberg mit -1,2 % ein Bevöl- kerungsrückgang zu verzeichnen, im Landkreis Ra- vensburg sind es -1,5 %. Baindt liegt mit -2,2 % damit über dem Landes- und Landkreisdurchschnitt. Ein Einwohner mit gemeldetem Hauptwohnsitz in Baindt bedeutet für die Gemeinde im kommunalen Finan- zausgleich ca. 1.200 € - 1.500 € jährlich. Die jetzige Einwohnerzahl wird sich diesbezüglich ca. 10 Jahre bis zum nächsten Zensus nicht mehr ändern. Es gibt durchaus auch Kritik an der Vorgehensweise beim Zensus. So sollten bei der Analyse der Genauigkeit der geschätzten Einwohnerzahlen Stichprobenfehler betrachtet werden. Die gemachten Stichproben wer- den hochgerechnet, hierdurch ist mit Ungenauigkeiten zu rechnen. Weiterhin findet kein Datenabgleich mit dem Einwohnermeldesystem statt. Die Polizei, Feuer- wehr und sonstige Behörden greifen damit auf alte Daten zurück. Ein Datenabgleich darf weiterhin nicht vorgenommen werden. Mit dem offiziellen Feststel- lungsbescheid ist im September zu rechnen. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Boden- belagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektro- technik und der Photovoltaikanlage Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Naturwerksteinarbeiten werden an die Firma Flie- sen Röhlich GmbH aus Wendelstein mit einem Auf- tragswert von 1.135,07 € vergeben. 2. Die Fliesenarbeiten werden an die Firma Munz Fliesen aus Ebenweiler mit einem Auftragswert von 29.760,59 € vergeben. 3. Bodenbelagsarbeiten werden an die Raum & Design Mauz aus Immenstaad mit einem Auftragswert von 7.199,80 € vergeben. 4. Die Photovoltaikanlage wird an die Firma Elekt- ro-Fachcenter HAGEN GmbH & Co. KG euronics Ha- gen aus Wilhelmsdorf mit einem Auftragswert von 51.532,15 € vergeben. 5. Die Elektroinstallationen werden an die Firma Elekt- ro-Fachcenter HAGEN GmbH & Co. KG -Filiale Euronics Hagen- aus Wilhelmsdorf mit einem Auftragswert von 146.629,09 € vergeben. 6. Die Lüftungsarbeiten werden an die Firma Kihn aus Fronreute mit einem Auftragswert von 67.001,33 € vergeben. 7. Die Heizung- und Sanitärarbeiten werden an die Fir- ma Kihn aus Fronreute mit einem Auftragswert von 118.445,39 € vergeben. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schache- ner Straße 100 - Vergabe Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Bewerbung „Zwei Familien – ein Hof“ wird aus- gewählt, nach einer Reservierungsphase das Gehöft Schachen zu erwerben. Das „Wohnprojekt Patio“ wird als zweitplatziertes als Nachrücker benannt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem ausgewähl- ten Bewerber eine Reservierungsvereinbarung abzu- schließen. Im Falle eines Rücktritts des ausgewählten Bewerbers kann mit dem Zweitplatzierten eine ent- sprechende Vereinbarung geschlossen werden. Ausschreibung Waldspielplatz – Vorratsbeschluss Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird per Vorratsbeschluss beauftragt, nach erfolgter Ausschreibung der Leistungen für den Waldspielplatz, die Leistungen bis zu einer Summe in Höhe von 96.911,82 € (Kostenberechnung zzgl. 10%) zu vergeben. Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schuppens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiederer- richtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 2. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Marsweiler Spielmann I mit Änderung“ hinsichtlich des Sichtfens- ters wird -außer für die Schallschutzwand- erteilt. Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Bio- gasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeind- liche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage wird erteilt. Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und der Nutzungsänderung wird vorbehaltlich der Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen erteilt. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird vorläufig nicht erteilt. Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Be- triebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirsch- str. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Nutzungsänderung von einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaft- liche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts (mit Planänderung EG vom 23.06.2023) wird erteilt. Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Asphaltend- ausbau wird an die Firma Strabag GmbH, Langenargen zum Angebotspreis von 54.607,72 Euro brutto vergeben. Änderung der Satzung über die Erhebung der Benut- zungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen Der Tagesordnungspunkt wurde auf September vertagt. Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass für die neugewählten Gemeinderäte vom 9. Juni 2024 keine Hinderungsgründe gem. § 29 GemO vorliegen. Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jah- re 2025 und 2026; Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 und Änderung der Wasserversorgungssat- zung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigen- betrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öf- fentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Ge- bührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin der Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Ge- bührenkalkulation von 01.01.2025 bis 31.12.2026 wird zu- gestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversor- gung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ge- bunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 5. Der ausgewiesene Jahresgewinn 2022 wird in Höhe von +12.840,18 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von -16.025,03 verrechnet. Der Jahresverlust 2023 in Höhe von -73.470,38 € wird mit dem Jahresüberschuss 2024 verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkula- tion werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrund- gebühren für den Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2026 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2025 1,88 € Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2026 1,88 € Die Grundgebühren werden 2025 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/Q3= 4 5,79 NG 7-10 m³/h QN 6/Q3=10 6,47 NG 20 m³/h QN 10/Q3=16 11,55 NG 30 m³/h QN 15/Q3=25 15,21 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/Q3=25 25,52 DN 80 QN 40/Q3=63 25,96 DN 100 QN 40/Q3=63 32,81 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 8. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den An- schluss an die öffentliche Wasserversorgungsanla- ge und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 3 wird zugestimmt. Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersat- zung – Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Änderung der Hundesteuersatzung wird zugestimmt. Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbe- seitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Ab- wasserbeseitigung ab 01.10.2024 ein Trägerdarlehen in Höhe von 350.000 € zu 3,80 % (Jährliche Tilgung 7.600 €, Zinsanpassung 30.09.2029). 2. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Wasserversorgung ab 01.10.2024 ein Trägerdarlehen in Höhe von 150.000 € zu 3,80 % (Jährliche Tilgung 3.750 €, Zinsanpassung 30.09.2029). 3. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewäh- rung an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung außerplanmäßig zu. Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten Ehrung von Gemeinderäten: Gemeinderätin Yvonne Jau- das, Gemeinderat Jürgen Schad und Gemeinderat Johan- nes Kreutle gehörten seit dem 01.07.2014 ununterbrochen dem Gremium des Gemeinderates der Gemeinde Baindt an. In Anerkennung Ihrer Dienste wurden ihnen für ihre 10-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrennadeln des Gemeindetags Baden-Württemberg nebst Urkunde und Stehle verliehen. Verabschiedung von Gemeinderäten: Am 9. Juni 2024 fand die Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Baindt statt. Aus dem bisherigen Gremium stellten sich Gemein- derat Heiko Bayer und Gemeinderat Alexander Svoboda nicht mehr zur Wahl. Mit Schreiben vom 27. Juni 2024 hat das Kommunal – und Prüfungsamt des Landratsamts Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Ravensburg die Wahl des Gemeinderats in der Gemeinde Baindt für gültig erklärt. Die ausscheidenden Gemeinde- räte und Gemeinderätinnen waren zu verabschieden. Ge- meinderat Heiko Bayer gehörte dem Gremium seit dem 01.12.1999 an. Gemeinderat Alexander Svoboda gehörte dem Gremium seit dem 14.07.2009 an. Gemeinderätin Antje Claßen gehörte dem Gremium seit dem 24.07.2019 an. Diese drei Gemeinderäte wurden verabschiedet. Anfragen und Verschiedenes • Straßenlaternen: Das Gremium bemängelte, dass die Straßenlaternen zu früh ausgeschaltet werden. Zunächst bei Festen wird daher die Straßenbeleuch- tung in Zukunft länger leuchten und die Situation wei- ter beobachtet. Ferienprogramm Vielen Dank an alle Mitwirkenden! Nachdem am 7. September der letzte Programmpunkt durchgeführt wurde, bedankt sich die Gemeinde Baindt bei allen Mitwirkenden recht herzlich, die mit großem Elan, viel Engagement und Begeisterung abwechslungs- reiche Veranstaltungen auf die Beine gestellt haben. Bei den tollen Programmpunkten war für jeden Geschmack etwas dabei, sodass es den Baindter Kindern und Ju- gendlichen auch dieses Jahr in den Sommerferien nicht langweilig wurde. In diesem Sinne auch im Namen aller Kinder und Ju- gendlichen ein herzliches Dankeschön an alle ehren- amtlich Engagierten des Ferienprogramms. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. September und Sonntag, 15. September 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. September 2024 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 68 66 Sonntag, 15. September 2024 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 11. September 2024 feierte Herr Heinz Hermann Kapitzke seinen 95. Geburtstag. Bürgermeisterin Rürup überbringt Herrn Kapitzke herz- liche Glückwünsche der Gemeinde und darüber hinaus ein kleines Präsent. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur Diamanten Hochzeit Am 05. September 2024 feierten die Eheleute Ingelore und Helmut Lang sowie Hannelore und Erwin Salzer das Fest der Diamanten Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt und ganz persön- lich gratuliere ich den Jubelpaaren sehr herzlich und wünsche ihnen für den weiteren gemeinsamen Le- bensweg Gesundheit, Glück und Gottes Segen. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungen September 13.09. Ortsspaziergang naturnahe Blühflächen bei Wasserhü- terinnen (Ecke Marsweilerstr./ Boschstr.) 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Das neue Schuljahr 2024-2025 hat am Mon- tag begonnen und an der Klosterwiesen- schule gibt es einige Neuigkeiten. Unsere Schule: Auch in diesem Schuljahr hat unsere Schule acht Klassen, die jeweils von +/- 21 Schülerinnen und Schülern besucht werden. Insgesamt starten wir mit 173 Schulkindern in das neue Schuljahr. Unser Schulteam: Verabschieden mussten wir uns von unserer Referendarin Frau Jutz. Auch von unserer Leh- rerin Frau Steidle mussten wir Abschied nehmen. Sie wird nun eine erste Klasse an der Grundschule Unteranken- reute übernehmen. Unsere Lehrerin Frau Siegert, die schon in den letzten beiden Jahren abgeordnet war, haben wir endgültig an die Grundschule Blitzenreute verabschiedet. Frau Dittmann begrüßen wir wieder - sie ist an unserer Schule zurück! Wir haben eine neue FSJ, die uns das ganze Schuljahr unterstützen wird: Liana Färber Wir wünschen allen alles Gute für den Start! Unserer diesjährigen Klassenlehrerinnen: 1a Frau Stuberg, 1b Frau Weidlich, 2a Frau Staudacher-Rall, 2b Frau Schreiber, 3a Frau Pechar, 3b Frau Murr, 4a Frau Brugger, 4b Frau Rieger. Unsere diesjährigen Fachlehrerinnen: Frau Cichon, Frau Dittmann, Frau Heberling, Frau Holweger, Frau Schmidt (Referendarin), Frau Lehmann (Gemeindereferentin). Pädagogische Assistentin: Britta Petrino Schulsozialarbeiterin. Frau Nandi Hausmeister: Herr Tasyürek Von 7.45 Uhr bis 12.30 Uhr steht unsere Schulsekretärin Frau Mohring allen mit Rat und Tat zur Seite. Das Betreuungsteam unter der stellv. Leitung von Frau Weiß kümmert sich liebevoll und engagiert um alle ange- meldeten Kinder. Auch das Aula-Team unter der Leitung von Frau Mischkowski freut sich wieder auf viele Kinder zum Mittagessen. Wir wünschen allen ein tolles Schuljahr! Herzliche Grüße Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Zur Informationi Gras braucht Kühe! - Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch zum Thema „Tierhaltung und Klimaschutz“ auf der Landesgartenschau in Wangen am 21.09.24, 10:00 Uhr Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. und die Erzeugergemeinschaft Milch Bodensee Allgäu w.V. laden Sie herzlich zu einem aufrüttelnden Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Professor für Tierernährung an der TU München und einer der führenden Experten für Tierer- nährung und Umweltfragen, ein. Prof. Windisch wird die spannende These vertreten, dass Kühe eine Schlüsselrolle im Klimaschutz spielen und dabei unser Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft auf den Kopf stellen können. Erfahren Sie, warum die Rinderhaltung gerade im Allgäu so wichtig ist und was Grünland mit Klimaschutz zu tun hat. Der Vortrag findet am Samstag, den 21. September um 10:00 Uhr auf der Argenbühne der Landesgarten- schau statt. Bei schlechtem Wetter wird es eine Ausweich- möglichkeit in einen Raum auf dem Gartenschaugelände geben. Nutzen Sie die Gelegenheit, im Anschluss an den Vortrag Ihre Fragen zu stellen und an einer lebehaften Diskussion teilzunehmen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 14. September – 22. September 2024 Gedanken zur Woche: Sei wie eine Brunnenschale, die erst Wasser in sich sam- melt und dann überfließend weiterschenkt. Bernhard von Clairvaux Samstag, 14. September 15.00 Uhr Baienfurt - Firmauftakt für die Firmung 2024 – Die Firmlinge treffen sich vor der Kirche 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Alina Michelberger, Jo- hanna Rößner, Sophia Rößner, Emilia Stotz, Marie Stotz, Marlene Stör († Magdalena und Klemens Braunagel mit An- gehörigen, Lucia, Max und Paula Fischer, Ger- da und August Thurn, Kurt Städele, Frank-Die- ter Schmitt) Sonntag, 15. September – 43. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 17. September 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 18. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 19. September 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 20. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard, Patrozinium Samstag, 21. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 22. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Jakob Kreutle, Robin Schnez, Loana Sordon († Pia und Alfons Häfele, Christina und Wen- delin Fetsch mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Franz und Eugen Schmidt, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Samu Paul Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Mit diesem Motto starten wir am Samstag, 14. September um 15.00 Uhr(!) in die Firmvorberei- tung. Wir treffen uns vor der Kirche in Baienfurt. Ende gegen 17 Uhr. Es reicht also noch gut für alle, die zu „Sister-Akt“ wollen. Wir freuen uns auf euch. Euer Firmteam Hüttenbericht 2024 Antike, Mittelalter, 80er und Zukunft - diese Zeitepochen haben die Minis aus Baienfurt und Baindt auf der diesjäh- rigen Minihütte bereist. In der zweiten Ferienwoche ging es nämlich für 44 Kinder und 22 Teamer sowie vier Küchen- feen auf die legendäre Minihütte zum Thema „Zeitreise“. Mit gepackten Koffern kamen die kleinen und großen Minis am Dienstagmorgen im schönen kleinen Örtchen Spielmannsau bei Oberstdorf an. Dort wurden sie von den Teamern begrüßt, die mit Frack, Lederjacken und geschmückten Hüten als Zeitreisende verkleidet waren. Auch unser Küchenteam – die Zeitforscher – stellte sich vor. Sie zauberten in ihrer Laborküche für uns die leck- ersten Gerichte aus verschiedenen Zeiten. Schon startete die Zeitreise! Alle Minis durften das erste Mal durch die Zeitmaschine gehen, die sich in unserer Hütte befand. Mit einem Video und Lichteffekten rauschte die ganze Gruppe durch die Zeit und wurde in die neue Epoche teleportiert. Dieses Ritual fand jeden morgen vor dem Frühstück statt. Am ersten Tag landeten wir in der Antike, wo wir von an- tiken Göttinnen empfangen wurden. Nach einer Stärkung mit griechischen Spezialitäten haben alle ihre Zimmer be- zogen und sich in der Hütte zurechtgefunden. Der erste Programmpunkt waren die Olympischen Spiele – pas- send zur Antike. Abends haben wir an unserer Feuerstel- le gegrillt, bevor wir uns zur Nachtwanderung an den nahegelegenen Christlessee aufmachten. Nach ein paar gemeinsamen Liedern mit Gitarrenbegleitung und einer Geschichte als „Betthupferle“ traten wir den Weg zurück zur Hütte an und alle fielen müde ins Bett. Am nächsten Morgen wurden die Zeitreisenden natürlich mit lauter Musik geweckt und wir sind mit der Zeitmaschi- ne mitten in einer Gerichtsverhandlung im Mittelalter ge- landet. Nach dem Frühstück starteten die Ritterspiele, bei welchen sich die Kinder in verschiedenen mittelalterlichen Disziplinen beweisen mussten. Mittags bereiteten wir uns mit Quarkmasken, Nägel Lackieren und Frisuren Machen für den bevorstehenden Casinoabend vor. Bei Black Jack, Roulette und am Glücksrad wurde dann fleißig um das Minimoney gezockt. Auch die Bar war immer gut besucht, wo es die leckeren Cocktails „Epochen Elixier“ und „Zeit- reise Zisch“ gab und der Casinoabend wurde mit einem „Betthupferle“ beendet. Am Donnerstag hat die Zeitmaschine uns einfach nicht in die gewünschte Epoche teleportiert, sondern ist zufäl- lig irgendwo im Nirgendwo steckengeblieben. War etwas kaputt?! Auf diesen kleinen Schreck haben wir zum „An- schuggerle“ erstmal Yoga gemacht. Nach dem Frühstück bekamen wir Besuch von Bürgermeisterin Simone Rürup und unserem Pfarrer Staudacher, mit denen wir einen Hüttengottesdienst zum Thema „Zufälle“ feierten. Am Mittag mussten die Kinder anspruchsvolle Rätsel der Zeit- diebe lösen und konnten somit den geklauten Zeitmesser finden und die Zeitmaschine reparieren. Schließlich ha- ben sich die Kinder und Teamer beim Abendprogramm „Schlag den Zeitdieb“ in verschiedenen kleinen Spielen gemessen und mit Eifer, Ehrgeiz und Teamgeist ging der dritte Abend zu Ende. Mit Hits aus den 80ern und Zumba wurden die Kinder am nächsten Tag aus ihren süßen Träumen geweckt. Beim Frühstück mussten sie sich gut stärken, denn es ging auf das allbekannte Geländespiel. In Gruppen wurden ver- schiedene Bergetappen bezwungen und Stationen be- wältigt. Für Bonuspunkte ist auch der ein oder andere in den kalten Bach gesprungen. Erschöpft aber mit vollem Elan kamen alle Gruppen an der Hütte an, wo eine gro- ße Wasserschlacht, Eis und Melone auf alle wartete. Den Abend haben wir am Lagerfeuer mit Marshmellow Grillen und gemeinsamem Singen ausklingen lassen. Am letzten Tag reisten wir mit unserer Zeitmaschine in die Zukunft. Wir haben einen Ausflug zum Baden an den sehr kalten aber wunderschön blauen Christlessee gemacht und sogar fast alle trauten sich in das kalte Kneippwas- ser. Zurück an der Hütte spielten wir Wickingerschach und bekamen den ein oder anderen Witz vom netten Busfahrer zu hören. Abends ging auch schon die Zeitrei- separty los: Gäste aus jeder Epoche haben teilgenommen und die Kinder verkleideten sich gemäß ihren zukünfti- gen Traumberufen. Bei einem tollen Programm, welches wir tagsüber in verschiedenen Workshops vorbereitet hatten, von Minihüttennews über spontane Comedy-Be- werbungsgespräche merkte man gar nicht wie die Zeit verflog. Zum Abschluss der phänomenalen Hütte startete unsere traditionelle Hüttendisco mit Discolicht, Knicklich- tern und toller Musik. Es wurde getanzt und gefeiert, be- vor alle in ihr Bett fielen. Geschlafen wurde in der letzten Nacht zwar wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause nachholen. Dann stand auch schon der Abreisetag vor der Tür. Alle wurden noch einmal mit Musik geweckt und wir sind ge- meinsam wieder in die Gegenwart gereist. Nach dem letzten Frühstück galt es, die Hütte aufzuräumen und zu putzen. Und dann hieß es auch schon bald Abschied zu nehmen, doch eine Abschlussrunde und ein letztes Fli-Fly durfte nicht fehlen. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön an... die Eltern, die die kleinen und großen Minis wohlbehalten zur Hütte und nach Hause fuhren. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Kilian Berger für das Fahren des großen Hängers, wo unser ganzes Material Platz fand. Familie Kapler für die Kartoffeln und die Bereitstellung des Kartoffelbusses. Herrn Pfarrer Staudacher für seinen Besuch und die Gestaltung des Hüttengottesdienstes. Frau Rürup für den netten Besuch. Familie Fricker für die leckeren Äpfel. Frank Reinbold für die Keksspende von Kambly. unser Küchenteam mit Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle für euer su- perleckeres Essen mit einfallsreichen und abwechs- lungsreichen Gerichten. Ihr habt wirklich alle satt be- kommen! das ganze Team, zusammengesetzt aus den Minis Bai- enfurt und Baindt, für die gelungene Gestaltung des Programms. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. Wir freuen uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder be- grüßen zu dürfen! Schön war‘s! Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt wer- den. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten beachten) Online Spende: www.caritas-spende.de Ihre Hilfe zählt. 21.- 29.09.2024: Caritas-Herbstsammlung Helfen Sie - hier und jetzt! Katholische Kirchenpflege Baindt IBAN: DE4365 0501 1000 7940 0985 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu un- serem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, den 18. September 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns unsere Gemeindereferentin Frau Silvia Leh- mann, die zum Thema: „Das Sonntagsgebot - ein alter Zopf - oder aktueller denn je?“ sprechen wird. Im An- schluss wird uns der Kinderchor Baindt, unter der Leitung von Frau Doris Kapler, besuchen und uns mit fröhlichen Liedern erfreuen. Nehmen Sie sich Zeit, wir freuen uns Sie wieder nach der Sommerpause begrüßen zu dürfen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches We- sen ans Licht gebracht durch das Evangelium.“ 2. Tim 1,10b Freitag, 13. September 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. M. Schöberl) Sonntag, 15. September 16. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant W. Gross) Montag, 16. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoche, 18. September 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Freitag, 20. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 22. September 17. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Tau- fe, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Hoffnung einüben „Der Tod hat keine Macht mehr“ – was für ein steiler Satz! Wie wäre es denn, das einmal versuchswei- se anzunehmen? Dazu wage ich ein Experiment: Von Tod höre und lese ich täglich – ob über die Nachrichten oder im privaten Be- reich. Oft blende ich das aus. Heute höre ich aber genau hin und setze in Gedanken hinter jede Hiobsbotschaft: „Das ist nicht das Ende.“ Oder: „Der Tod wird nicht siegen.“ Am Abend schaue ich, was ich erlebt habe: Bin ich kämp- ferischer geworden? Nehme ich nicht mehr alles hin? Ist meine Hoffnung gewachsen? Referat für Kommunikation im Amtsbereich der VELKD Ausflug Begegnungscafé nach Lindau Bevor es in eine zweiwöchige Sommerpause ging, fuhren wir mit dem Begegnungscafé Baienfurt am Freitag, den 16. August ins schöne Konstanz. Wir begannen unsere Reise mit einer 1,5-stündigen Bus- fahrt von Ravensburg bis nach Meersburg und dann über den See mit der Autofähre. In Konstanz angekommen erkundeten wir gemeinsam die Altstadt und hörten vom Streit dreier Päpste und wie dieser im 2-jährigen Konstanzer Konzil beigelegt wurde. Anschließend bestaunten wir den eindrucksvollen Bau des Münsters und auch die Imperia haben wir uns ge- nau angesehen! Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Bei einem schönen Picknick im schattigen Stadtgarten fanden wir Schutz vor der Hitze und stärkten uns für die Heimfahrt. Sie möchten sich vom Begegnungscafé ein persönliches Bild machen? Sich sogar selbst einbringen? Neben dem Sprachangebot steht die X-Zone freitags von 09:00-11:30Uhr allen offen, die einander begegnen und sich austauschen möchten. Kommen Sie einfach vorbei! Kinderbibeltag 2024 Einen abwechslungsreichen Tag unter dem Mot- to „Hey du, hör mir zu“ erlebten die Kinder am Dienstag, 3. September rund ums Evangelische Gemein- dehaus. Mit viel Spaß, kreativen An- geboten, leckerem Essen und spannenden Einblicken in die Bibel rund ums Thema Gebet, bei herrlichstem Wetter. Ein herzliches Dankeschön al- len Mitarbeiterinnen für ihr gro- ßes Engagement und bis zum nächsten Mal – ich freu mich schon drauf! Martin Schöberl, Pfarrer Baienfurter Kirchenkino 20. September 2024, 19.30 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Basierend auf einer wahren Geschichte: Der gegen Krebs kämpfende achtjährige Junge Tyler Doherty schreibt be- rührende Briefe an Gott, die seiner Nachbarschaft und jedem, der mit ihnen in Kontakt kommt, Hoffnung geben. Ein argloser Aushilfspostbote wird durch die Lektüre der Briefe dazu inspiriert, für sich selbst und für seinen Sohn, um ein besseres Leben zu kämpfen. Briefe an Gott ...mit der richtigen Adresse ist alles möglich... Robyn Lively The Mentalist, Psych Bailee Madison Brücke nach Terabitthia Tanner Maguire Dr. House, Lost Michael Bolten How I met your mother Nach einer wahren Geschichte Der Kinofilm zum Buch-Bestseller Vom Produzenten von Fireproof & Facing the giants Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ketten oder Armbänder selbst gestalten Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501, p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Vereinsnachrichten Gewitterfront sorgt für Spielabbruch SV Baindt - SV Bergatreute Abbr. Die Partie zwischen dem SV Baindt und dem SV Bergatreute wurde am Donners- tagabend in der 60.Minute beim Stand von 3:1 (2:1) aufgrund eines Gewitters abgebro- chen. Das Spiel wird voraussichtlich am offiziellen Nach- holspieltag, dem 1.11, erneut angesetzt. SV Baindt II - SV Bergatreute II 2:0 (1:0) Im dritten Saisonspiel, welches wie das Spiel der ersten Mannschaft aufgrund der Hochzeit von Teamkamerad Luca Wetzel vorverlegt wurde, bekam es der SVB II mit dem SV Bergatreute II zu tun, welcher bisher zwei Siege in zwei Spielen einfahren konnte. Die Gäste zeigten auch in der Anfangsphase ihre Stär- ken: ein intensives Zweikampfverhalten und schnelles Umschalten, mit dem die „Zwoite“ zunächst nicht zurecht kam. Nachdem Mohring die Baindter Mannschaft vor dem Rückstand bewahrte hatte, fand Geggiers Mannschaft besser ins Spiel und ging durch einen Distanzschuss von Kretzer (30.) nicht unverdient in Führung. Schnez und Knisel ließen vor der Halbzeit noch aussichtsreiche Chan- cen aus, wodurch es mit einem 1:0 in die Kabine ging. Auch im zweiten Durchgang dominierte der SVB II nun das Spielgeschehen und Schnez erhöhte nach einem se- henswerten Doppelpass mit Knisel auf 2:0 (68.). In der Schlussphase hätte Hosse das Spiel endgültig entschei- den können, sein selbst herausgeholten Elfmeter setzte der Linksaußen aber am Tor vorbei (74.) Da der SVB II in der Folge aber weiterhin konzentriert verteidigte, blieb es bei der weißen Weste für Torhüter Mohring und dem zweiten Sieg in Folge. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (65. Robin Blattner), Niklas Späth, Moritz Gresser, Manuel Brugger (46. Henry Hosse), Konstantin Knisel, David Krauter (80. Moritz Lang), Johannes Schnez, Max Kretzer (74. Lukas Grabhherr) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Max Kretzer (30.), 2:0 Johannes Schnez (68.) Besondere Vorkommnisse: Henry Hosse (SV Baindt II) verschießt Foulelfmeter (74.). Vorschau: Sonntag, 15.09 15.00 Uhr: FV Rot-Weiß Weiler II - SV Baindt II 15.00 Uhr: TSV Tettnang - SV Baindt Viel Spaß beim Ferienprogramm Am Samstag, 07.09.2024 trafen sich 14 Teil- nehmer*innen zwischen 7 und 12 Jahren, um den Tischtennissport näher kennen zu lernen. In der ersten Stunde konnten die Kids ihre Geschicklichkeit mit Schläger und Ball unter Beweis stellen und beim Riesenrundlauf kam man ordentlich ins Schwitzen. Danach startete das große Turnier, bei dem man 2 Sät- ze bis 11 Punkte gewinnen musste, um als Sieger*in von der Platte zu gehen. Nach 6 Runden setzte sich Marian Schäfer vor Jakob Kreutle und Emil Schützbach durch und wurde Turniersieger. Zum Abschluss des Nachmittags zeigten die Trainer beim Schaukampf noch verschiedene Schlagtechniken und die Kinder konnten einen Eindruck von der Geschwindikeit des Spiels erhalten. Unser Kinder- und Jugendtraining findet immer montags von 18:00 - 19:30 Uhr statt, aktuell haben wir für Neuein- steiger noch ein paar Plätze zur Verfügung. Tischtennisabteilung startet in die neue Saison Die Saison 2024/25 steht vor der Tür und die Vorberei- tungen laufen auf Hochtouren. Die Tischtennisabteilung startet mit zwei Herrenmannschaften, einer Jugenmann- schaft und nach langer Zeit wieder mit einer Mädchen- mannschaft in den Ligaspielbetrieb. Die Herren 1 bleiben nach dem letztjährigen 4. Platz der Landesklasse erhalten und wollen wieder um die vorde- ren Plätze mitspielen. Dabei dürfen wir Roman Buck als Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Neuzugang begrüßen, er wird im hinteren Paarkreuz auf Punktejagd gehen. Für ihn rutscht Thomas Nowak als absoluter Spitzenspieler in die zweite Mannschaft und wird dieser hoffentlich neuen Schwung und Auftrieb ver- leihen. Sollte es das Team schaffen, an jedem Spieltag eine schlagkräftige Truppe an die Platten zu schicken, wird unsere 2. Mannschaft ein gewichtiges Wort um die Meisterschaft der Kreisliga C mitreden können. Die erste Jugendmannschaft hat sich mit einer tollen Rückrunde und der Meisterschaft in der Kreisliga A den Aufstieg in die Bezirksklasse redlich verdient. Wir sind gespannt, ob sich das Jungsteam in der höheren Liga etablieren kann. Nach mehr als 10 Jahren nimmt wieder eine Mädchen- mannschaft am Spielbetrieb teil, darauf sind wir sehr stolz. Die Mädels dürfen sich auch gleich in der Bezirksklasse ausprobieren, es war noch ein Startplatz frei, den kein an- derer Verein haben wollte. Nach zwei Jahren mit haupt- sächlich Jungs als Gegner, freuen sich die Mädels nun auf ein Jahr unter sich :). Den Auftakt zur neuen Saison machen die Herren 1 an diesem Samstag, 14.09. um 18 Uhr beim Heimspiel gegen den Aufsteiger TSV Warthausen. Leider muss die Mann- schaft auf seinen terminlich verhinderten Spitzenspieler Marcel Brückner verzichten, wir hoffen dennoch auf ein erfolgreiches Spiel und einen ersten Punktgewinn. TT - V O R S C H A U Erstes Heimspiel der Saison! Samstag 14.09. • 19 Uhr: SV Baindt I - TSV Warthausen Abt. Frauenturnen Unsere Sportstunden beginnen wieder am kommenden Montag, dem 16.9.24. Wir treffen uns immer montags um 19.15 Uhr in der Sporthalle. Neue Teilnehmerinnen sind herzlich willkommen. Schnuppern ist jederzeit möglich. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.9.24 7.00 Uhr über die Basarlino App https://basarlino.de/IE41 Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Das Alpinteam wandert am 15.09. auf die Lachenspitze Das Alpinteam wandert eine wunderschö- ne Gipfeltour auf die Lachenspitze. Natur pur im wahrsten Sinne des Wortes. Drei klare Bergseen, herrliche Ausblicke, wunderbare Gipfel so weit das Auge reicht und das Naturjuwel Vilsalpsee. Verstreut auf der ganzen Tour gibts einige Einkehrmög- lichkeiten, z.B. die Landsberger Hütte. Herrliche Tiroler Schmankerl belohnen diese Tour. Aufstieg: 986 m, Absteig: 986 m, Dauer: 5,5 Stunden Anspruch: mittel bis schwer Ab- fahrt ist um 6:45 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Wir freuen uns auf alle, die Spaß am Wandern haben. Weitere Infos unter unserer Rubrik „Sommerprogramm“. Wetterbedingte Änderun- gen auf der Homepage des SV Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! In die Allgäuer Alpen aufs Wertacher Hörnle (1695m) Wir fahren in Fahrgemeinschaften ca. 1,5 Stunden zum Wanderparkplatz Obergschwend. Dort steigen wir auf ei- nem steilen Weg mit vielen Wurzeln aufs Wertacher Hörn- le und werden unterwegs mit tollen Ausblicken belohnt. Treffpunkt: Sonntag, 22.09.2024 um 8.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 19.30 Uhr. Gehzeit: ca. 3,5 Stunden, 11 km, 600 hm. Fahrpreis für Mitglieder 12 Euro. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Stöcke und Wechselschuhe. Einkehr: am Ende der Wan- derung in der Buchelalpe. Anmeldung ab 15.09.2024 T. 0151-12952100 (Anrufbeantworter). Wanderführung: Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T - 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herz- lich willkommen! Die Zeit eines Menschen ist von Anfang an begrenzt. Wenn Gefühle und Liebe, Sorge und Aufrichtigkeit deren Inhalt waren, bleibt Unglaubliches zurück Wir trauern um unser Ehrenmitglied Achim Deine Munich Supporters Schwaben Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Gras braucht Kühe! - Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch zum Thema „Tierhaltung und Klimaschutz“ auf der Landesgartenschau in Wangen am 21.09.24, 10:00 Uhr Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. und die Erzeugergemeinschaft Milch Bodensee Allgäu w.V. laden Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Sie herzlich zu einem aufrüttelnden Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Professor für Tierernährung an der TU München und einer der führenden Experten für Tierer- nährung und Umweltfragen, ein. Prof. Windisch wird die spannende These vertreten, dass Kühe eine Schlüsselrolle im Klimaschutz spielen und dabei unser Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft auf den Kopf stellen können. Erfahren Sie, warum die Rinderhaltung gerade im Allgäu so wichtig ist und was Grünland mit Klimaschutz zu tun hat. Der Vortrag findet am Samstag, den 21. September um 10:00 Uhr auf der Argenbühne der Landesgarten- schau statt. Bei schlechtem Wetter wird es eine Ausweich- möglichkeit in einen Raum auf dem Gartenschaugelände geben. Nutzen Sie die Gelegenheit, im Anschluss an den Vortrag Ihre Fragen zu stellen und an einer lebehaften Diskussion teilzunehmen. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im September Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Ver- anstaltungen zu unterschiedlichsten Themen, die das Ernährungszentrum im September anbietet. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 18. September Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 18. Septem- ber um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor der Veranstaltungsbe- ginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink erhalten die Teilnehmenden rechtzei- tig per E-Mail. Vegetarisch mit Hülsenfrüchten: Workshop am 19. Sep- tember und 22. Oktober, Online-Workshop am 2. Oktober Hülsenfrüchte werden oft als Superfood, als Eiweißpo- wer für Vegetarier/-innen und Veganer/-innen und als klimafreundlich beworben. Zudem sind Linsen, Bohnen, Kichererbsen und Co preiswert und ballaststoffreich. Und trotzdem werden sie viel zu selten zubereitet. Der Workshop findet in Bad Waldsee am Donnerstag 19. September und in Leutkirch am Dienstag, 22. Oktober statt. Zusätzlich wird am 2. Oktober ein Online-Workshop angeboten. Die Workshops beinhalten Rezepte aus dem Workshop aus dem Jahr 2022. Die Workshops starten jeweils um 17.30 Uhr. Bei den Workshops in Bad Waldsee und Leutkirch wird für die eingesetzten Lebensmittel ein Kostenbeitrag von 20 € erhoben. Der Online-Workshop ist kostenfrei. Eine Anmeldung für alle Workshops ist erforderlich un- ter www.ernaehrung-oberschwaben.de Power Food – ein Trend oder mehr? Online-Vortrag am 26. September Über sogenanntes Power- oder Super-Food ist überall zu lesen: in Zeitschriften oder im Prospekt des Supermarkts um die Ecke. Diätassistentin Katja Sontheimer stellt den Trend am Donnerstag, 26. September um 17.30 Uhr vor. Im Vortrag erfahren die Teilnehmenden genaueres über Gojibeeren, Chia-Samen oder Moringa. Eine kleine Re- zeptbroschüre erhalten die Teilnehmenden nach dem Vortrag per Mail. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilneh- menden rechtzeitig per E-Mail. Der Musikverein feiert 150 Jahre Musikkapelle Reute-Gaisbeuren Wenn das kein Grund zum Feiern ist! Der Musikverein Reute-Gaisbeuren feiert am Wochenende vom 21. und 22. September 2024 das 150jährige Bestehen seiner Mu- sikkapelle. Das Festwochende beginnt am Samstag mit einer gro- ßen Party in der Durlesbachhalle. Unter dem Motto „DJ meets Brass“ wird erst die oberschwäbische Band „2 Takt Brass“ für Partystimmung sorgen bevor DJ Maximal die Bühne betritt und den Feiernden einheizt. Am Sonntag heißt es dann: ein „Tag mit Freunden“. Begon- nen wird der Tag mit einem Ökumenischen Gottesdienst in der Durlesbachhalle in Reute. Beim anschließenden Frühschoppen spielt die Musikkapelle Molpertshaus auf, während die Gäste mit leckeren Mittagstisch umsorgt werden. Um 13 Uhr folgt dann der Höhepunkt: 10 Kapellen starten gemeinsam mit einem Sternmarsch und enden in einem imposanten Gesamtchor in dem alle gemein- sam musizieren. Neben Kapellen aus der Nachbarschaft reisen befreundete Vereine aus dem Schwarzwald und bis aus Liechtenstein an. Beim Fahneneinmarsch in der Durlesbachhalle wird dann der Musikverein Fronhofen musikalisch einheizen. Ein wunderbarer Rahmen um auf 150 Jahre Musikkapelle Reute-Gaisbeuren anzustoßen! Der Musikverein lädt herz- lich ein und freut sich auf viele Gäste und Interessierte! Werden Sie zum Bierkenner: Entdecken Sie die Feinheiten der Biere bei der Profi BierVersuchung der Brauerei Clemens Härle Profi BierVersuchung am 20. September 2024 um 18 Uhr in der Brauerei Clemens Härle in Leutkirch. Karten kos- ten 30 € im Vorverkauf (keine Abendkasse!). Anmeldung bitte bis 18. September per Mail an info@haerle.de. Sind Sie schon ein Profi in der Bierverkostung? Die Braue- rei Härle in Leutkirch lädt im Rahmen der Öko-Aktionswo- chen Baden-Württemberg am 20. September 2024 um 18 Uhr alle Bierliebhaber ein, in die Welt der professionellen Bierbewertung einzutauchen. Seien es Schaum, Farbe, Geruch oder Geschmack – wie beschreiben Profis die Far- be des Härle Gold oder den Schaum und das Aroma des Böckle? Jetzt haben Sie die Möglichkeit, es herauszufin- den und Ihr Wissen zu vertiefen. Der Verkostungsbogen führt Sie durch die verschiedenen Aspekte der Verkos- tung und hilft Ihnen, den Charakter und die Qualität der Härle Biere noch besser zu verstehen und zu schätzen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Ak- tionswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www.öko-aktionswochen-bw.de Gästeführung 15.09.2024 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 15. September 2024 Der Schreckensee: UNESCO Welterbe! Wo und wie leb- ten die ersten Menschen in unserer Gegend? Gästeführer: Fritz Ruess Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2 bis max. 3 Stunden Zielgruppe: Erwachsene und Familien mit Kindern ab 8 Jahren Wir starten am Häcklerweiher-Parkplatz und gehen am Buchsee entlang. Unser Weg führt durch unterschied- liche Bannwälder bis auf die Schreckensee-Halbinsel. Hier wurden bei verschiedenen Ausgrabungen historische Pfahlbauten gefunden. Vielleicht können wir die Lebens- weise der Steinzeitmenschen ein wenig nachempfinden. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk, Mücken- und Son- nenschutz. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrü- ßen zu dürfen. B 30, Ortsumfahrung Ravensburg, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Anschlussstelle Ravensburg-Nord und Anschlussstelle Weingarten Baubeginn am Montag, 16. September 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 16. September 2024, die Fahrbahndecke der B 30 zwi- schen der Anschlussstelle Ravensburg-Nord und der An- schlussstelle Weingarten auf rund 3,5 Kilometern Länge erneuern. Durch die Belagsarbeiten werden auf beiden Richtungsfahrbahnen Schäden an der Asphaltfahrbahn wie Risse und Unebenheiten beseitigt. Günstige Witte- rungsverhältnisse vorausgesetzt, ist die Fahrbahndecke- nerneuerung bis voraussichtlich Dienstag, 29. Oktober 2024, abgeschlossen. Ab Montag, 16.September 2024, beginnen die Arbeiten zunächst auf der Fahrbahn in Richtung Ulm. Hierzu wird die Richtungsfahrbahn voll gesperrt und der Verkehr auf die Gegenfahrbahn gelenkt. Die Arbeiten werden bis voraussichtlich Mittwoch, 9. Oktober 2024, andauern. Anschließend werden die Arbeiten auf der Fahrbahn in Richtung Friedrichshafen fortgesetzt. Auf- und Abfahrten an den B 30 Anschlussstellen wäh- rend der ersten Bauphase Der Verkehr der B 30 in Richtung Ulm kann an der An- schlussstelle Ravensburg-Nord weiterhin ausfahren, an der Anschlussstelle Weingarten ist dies nicht möglich. An der Anschlussstelle Ravensburg-Nord bzw. an der Anschlussstelle Weingarten ist die Auffahrt in Richtung Ulm nicht möglich. Der Verkehr mit Ziel Ulm wird zur B 30 Anschlussstelle Baindt geführt. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den um Verständnis für die entstehenden Beeinträchti- gungen. Kosten: Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 4,65 Millionen Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Ausblick auf die zweite Bauphase: Nach Abschluss des ersten Abschnitts beginnen die Arbeiten im Bereich der Richtungsfahrbahn Friedrichshafen voraussichtlich ab Don- nerstag, 10. Oktober 2024. Diese Fahrbahn wird dann vo- raussichtlich bis Dienstag, 29. Oktober 2024, voll gesperrt. Das Regierungspräsidium Tübingen wird die Öffentlich- keit rechtzeitig über den Beginn der jeweiligen Baupha- sen informieren. Hintergrundinformationen: Informationen über die mit dieser Baumaßnahme verbundenen Verkehrsbeschrän- kungen können auch im täglich aktualisierten Baustellen- informationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg im Internet unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden. REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Ehrenamtliche für Familien mit Babys gesucht wellcome bietet Informationsveranstaltung für inter- essierte Bürgerinnen und Bürger im Schussental an Mit der Geburt eines Babys wird der Alltag auf den Kopf gestellt. Wenn Eltern keine Unterstützung von Familie oder Freunden haben, springen die Ehrenamtlichen von wellcome ein. In der Region Schussental werden dafür neue Ehrenamtliche gesucht. Das Netzwerk wellcome ist ein praktisches Hilfsangebot für Familien im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes, das es in ganz Deutschland gibt. Im Landkreis Ravens- burg wird das Angebot seit 2009 von der Stiftung Liebe- nau in Kooperation mit der Stiftung St. Anna getragen. Die Familien werden einmal wöchentlich für zwei bis drei Stunden von einer ehrenamtlichen Kraft besucht. Diese entlastet die Familie ganz praktisch, indem sie je nach Bedarf zum Beispiel mit dem Baby spazieren geht oder mit dem Geschwisterkind spielt. So erleben die Eltern klei- ne Pausen im Alltag, in denen sie Kraft schöpfen können, um das Wichtigste nicht aus den Augen zu verlieren: die Freude an ihrem Kind. Da die Nachfrage der Familien immer größer wird, sucht wellcome nach neuen an diesem Ehrenamt interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die Erfahrung und Freude am Umgang mit Babys und Kleinkindern mitbringen. Interessierte sind herzlich dazu eingeladen, sich bei einer Infoveranstaltung unverbindlich über wellcome und das Ehrenamtsangebot zu informieren. Die Veranstaltung findet am Montag, 23. September 2024, von 17:00 - 18:00 Uhr im Mehrgenerationenhaus am Gänsbühl, Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg statt. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Info und Kontakt: Silke Haller, wellcome-Koordinato- rin, Mehrgenerationenhaus Gänsbühl, Herrenstraße 43, Ravensburg, Tel.: 0173/4268758, E-Mail: ravensburg@ wellcome-online.de Weitere Informationen unter: www.wellcome-online.de oder www.netzwerkfamilie.de Asiatische Tigermücke erstmals im Landkreis Ravensburg nachgewiesen Kreis Ravensburg – Die schwarz-silberweiß gestreifte Asi- atische Tigermücke wurde nun erstmals auch im Land- kreis Ravensburg entdeckt. Anfang September erhielt das Landratsamt Ravensburg eine Meldung über einen möglichen Fund. Mittlerweile hat die Kommunale Aktions- gemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V. (KABS) bestätigt, dass es sich um die Asiatische Tiger- mücke (Aedes albopictus) handelt. Die Asiatische Tigermücke verbreitete sich als blinder Passagier in den letzten Jahrzehnten weltweit durch den globalen Handels- und Reiseverkehr. Der Klimawandel und immer mildere Winter in unserer Region begünstigen die Ansiedlung. Sie ist potenzielle Überträgerin verschie- dener Krankheitserreger wie Dengue-, Gelbfieber-, Chi- kungunya-, Zika- oder West-Nil-Viren. Diese Erkrankun- gen treten hauptsächlich in tropischen und subtropischen Gebieten auf, wo die Stechmücken heimisch sind. Bei in Deutschland festgestellten Infektionen handelt es sich häufig um Infektionen, die im Ausland erworben wurden. „Aufgrund der aktuell geringen Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von Krankheitserregern besteht bei einem Stich der Tigermücke in unserer Region aktuell kein Grund zur Beunruhigung“ erklärt die Leiterin des Amtes für Ge- sundheit und stationäres Wohnen Frau Dr. Unger. Um die Verbreitung der Tigermücke im Landkreis gering zu halten ist es jedoch wichtig, ihnen keine Plätze zum Brü- ten zu bieten. So kann die Ansiedelung von vornherein verhindert werden. Folgende Handlungsempfehlungen minimieren poten- zielle Brutstätten: • Nicht benutzte Behälter, in denen sich Regenwasser sammeln kann (Eimer, Gießkanne) entfernen oder umgedreht lagern. • Wasser in Planschbecken, Vogeltränken etc. mindes- tens einmal pro Woche erneuern. • Regentonnen abdecken + Regenrinnen mehrmals pro Jahr vom Laub befreien • Damit die Eier und Larven der Tigermücke nicht über das Abwasser weiter verteilt werden, abgestandenes Wasser nicht in den Gulli geben, sondern direkt vergießen. • Blumentopfuntersetzer, Gießkannen, Regentonnen und Vogeltränken vor einem Umzug gründlich reinigen, so wird eine Verschleppung der Mücken vermieden. • Natürliche Gegenspieler fördern: Die in naturbelas- senen Gartenteichen lebenden Insekten, wie Libel- len, Wasserkäfer und Wasserwanzen, reduzieren Stechmückenlarven effektiv. Auch können die Bürgerinnen und Bürger durch aufmerk- sames Beobachten helfen, weitere Fälle zu erkennen. So lassen sich mögliche Ausbreitungsherde und das Vor- liegen einer Population frühzeitig feststellen. Die Asiati- sche Tigermücke ist kleiner als eine Ein-Cent-Münze und hat einen schwarzen Körper und eine silberweise Mus- terung. Sie hat einen weißen Streifen auf dem Kopf und Rücken sowie fünf weiße Ringe am hinteren Beinpaar, wobei das letzte Beinglied weiß ist. Wenn Sie eine Mücke finden, die dieser Beschreibung entspricht können Sie die Mücke oder ein Foto davon zur eindeutigen Bestim- mung an das TIGER Projekt (https://tiger-platform.eu/ de/stechmuecke- melden/) senden. Bei Fragen rund um die Asiatische Tigermücke können sich Bürgerinnen und Bürger auch an das Amt für Gesundheit und stationäres Wohnen des Landkreises Ravensburg wenden. Was sonst noch interessiert L 320, Radwege zwischen Argenbühl- Eggen (K 8010) und Argenbühl-Ratzenried Mit der Freigabe des Radwegs am Freitag, 6. September 2024 erhöht sich die Verkehrssicherheit für die Verkehr- steilnehmenden Am heutigen Freitag, 6. September 2024, wurde nach ei- ner rund sechsmonatigen Bauzeit der neue Radweg im Zuge der L 320 für den Verkehr freigegeben. Die neue Radwegverbindung verläuft zwischen der Einmündung der K 8010 bei Eggen und der Einmündung der K 8025 in Ratzenried. Sie erstreckt sich über eine Länge von rund einem Kilometer. Der Radwegabschnitt ist im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Radwege des Landes Baden-Württemberg enthalten und Teil der Maßnahmenkonzeption des Landkreises Ravensburg. Erhöhung der Verkehrssicherheit Innerorts wird der neue Radweg entlang der Landesstraße mit einem Bordstein abgesetzt geführt. Außerorts ist er über einen Sicher- heitstrennstreifen vom Fahrbahnrand getrennt. Die Breite beträgt mindestens 2,50 Meter. Dadurch wird die Ver- kehrssicherheit auf der schnell befahrenen Landesstraße deutlich erhöht und eine Lücke im regionalen Radver- kehrsnetz geschlossen. Den Radfahrenden steht bereits eine vom Kraftfahrzeugverkehr nur sehr schwach befah- rene Kreisstraße zwischen Wangen und der Einmündung der K 8010 in die L 320 bei Eggen zur Verfügung. Der neue Radweg entlang der L 320 bildet nun gemeinsam mit der Kreisstraße eine durchgängige, komfortable und sichere Verbindung für den Alltags- und den touristischen Radverkehr. Rentenblicker macht Schüler fit in Sachen Altersvorsorge und Rente Mitarbeitende der Deutschen Renten- versicherung kommen in die Schulen Für Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg heißt es bald wieder früh aufstehen, Schulranzen pa- cken – und idealerweise etwas fürs Leben lernen. Hierfür hält die Deutschen Rentenversicherung Baden-Würt- temberg (DRV BW) etwas Besonderes bereit: den Ren- tenblicker-Referentenservice. Mehr als 70 qualifizierte Mitarbeitende der DRV BW stehen zum Schulstart bereit und kommen auf Wunsch landesweit in die Schulen vor Ort. In Absprache mit der Lehrkraft gestalten sie eine etwa 90-minütige Unterrichtseinheit zu den Themen So- zialversicherung, Altersvorsorge und Rente Das kosten- freie Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9. Lehrkräfte können den Referentenservice einfach buchen unter www.rentenblicker.de/referenten- service-bestellen/. Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Heute checken was morgen zählt! Vergangenes Jahr haben rund 1.000 Schülerinnen und Schüler von diesem Service in Baden-Württemberg pro- fitiert. Die Renten-Expertinnen und -Experten bringen durch ihr Fachwissen mehr Finanz- und Alltagskompe- tenz in die heimischen Klassenzimmer. Dabei erklären sie, wie das deutsche Rentensystem funktioniert, was die jungen Menschen heute schon für die Rente tun können und welche Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsor- ge es gibt. Außerdem informieren sie über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen Schü- lerinnen und Schüler heute schon profitieren können. Als öffentlich-rechtliche Institution garantiert die DRV BW ein neutrales und unabhängiges Bildungsangebot. Die Referentinnen und Referenten werden vor ihrem Einsatz an Schulen speziell qualifiziert. Diese Qualifizie- rung beinhaltet neben einer Schulung zu den Rentenbli- cker-Unterrichtsmaterialien auch Themen wie Rhetorik, Didaktik oder Unterrichtsaufbau. Hintergrund: die Initiative Rentenblicker Der Rentenblicker ist eine bundesweite Initiative der Deut- schen Rentenversicherung. Sie bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvor- sorge und Rente zu beschäftigen. Die Initiative hat eine eigene Website und ist auf Instagram, TikTok und Youtu- be aktiv. Neben dem regionalen Referentenservice bietet sie Lehrkräften und Eltern kostenfrei hochwertige Unter- richts- und Infomaterialien. Diese Materialien sind 2024 zum zweiten Mal mit dem Comenius-EduMedia-Siegel ausgezeichnet worden. Schon 2022 würdigte die Gesell- schaft für Pädagogik, Information und Medien „Johann Amos Comenius“ e. V. (GPI) die Initiative. Details zum Bil- dungsangebot sind zu finden unter www.rentenblicker.de. Anmerkung für die Redaktion Die DRV BW ist als Trägerin der gesetzlichen Rentenver- sicherung im Land Ansprechpartnerin in Sachen Präven- tion, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente für rund 7 Millionen Versicherte sowie rund 200.000 Unternehmen und als Verbindungsstelle zu Griechenland, Zypern, Liech- tenstein und Schweiz auch bundesweit. Sie betreut rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und Ausland und hat ihre Hauptverwaltung in Karlsruhe und einen Sitz in Stuttgart. Sie ist kundennah vor Ort mit Regionalzent- ren, Außenstellen, Servicezentren für Altersvorsorge, An- sprechstellen für Prävention und Rehabilitation und einem Arbeitgeberservice. Zudem schult sie regelmäßig rund 120 ehrenamtliche Versichertenberatende, um Versicher- ten in der direkten Nachbarschaft Beratungsangebote machen zu können. Pro Jahr vergibt die DRV BW mehr als 100 Ausbildungs- und Studienplätze und beschäftigt rund 3.600 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Freundliche Grüße Ihre Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Ba- den-Württemberg Gartenstr. 105, 76135 Karlsruhe www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Auszeit für Körper und Seele mit „Gesundheit kompakt“ Der berufliche Alltag in der Grünen Branche ist geprägt von körperlich beanspruchender Arbeit, wirtschaftli- chem Druck und bürokratischen Zwängen – Belastun- gen, die auf Dauer krankmachen können. Vor diesem Hintergrund bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihren Versicherten eine viertägige Auszeit vom Alltag an: Das Aktivprogramm „Gesundheit kompakt“ mit Bewegungs- und Entspannungseinheiten sowie Informationen zu ge- sundheitsschonendem Arbeiten. Der nächste Kurs findet vom 7. bis 10. Oktober in der Land- grafen-Klinik in Bad Nenndorf statt. Anmeldungen nimmt die SVLFG entgegen unter der Telefonnummer 0561 785- 10512 und per Mail an gruppenangebote@svlfg.de. Weitere Informationen und Termine unter: www.svlfg.de/gesundheit-kompakt Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau - Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Fit für den Schulweg: Mehr Sicherheit für Schulkinder im Straßenverkehr Fit für den Schulweg: Mehr Sicherheit für Schulkinder im Straßenverkehr Landesverkehrswacht Baden-Württemberg und Unfall- kasse Baden-Württemberg starten umfassende Aktionen zum Schulbeginn Zum Schulstart am 09. September machen die Lan- desverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) mit verschie- denen Initiativen auf die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg aufmerksam. Mit dem Banner „Bitte lang- sam, Schule hat begonnen!“ und der Online-Plattform schulwegtrainer.de setzen sie auf Aufklärung und Prä- vention, um Unfälle zu vermeiden und den Schulweg sicherer zu gestalten. „Der Schulweg zu Fuß ist für Kinder die sicherste Art, um in die Schule zu kommen. Doch Kinder müssen das sichere Verhalten im Straßenverkehr erst lernen. Wir unterstützen sie mit unserem Schulwegtrainer dabei. Dieses digitale Angebot macht die Schulanfängerinnen und Schulanfän- ger fit für den Schulweg und zeigt Erwachsenen sichere Alternativen zum Elterntaxi. Tatsache ist, dass vor allem Elterntaxis ein besonderes Unfallrisiko darstellen. Des- wegen appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmenden in der Nähe von Schulen besonders achtsam zu sein. Rücksichtnahme ist der beste Weg für mehr Sicherheit auf dem Schulweg“ sagt Burkhard Metzger, Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW „Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler – das ist unser Ziel. Verkehrsprävention ist dabei entscheidend, um Unfälle zu verhindern. Mit dem Schulwegtrainer haben wir ein modernes Tool entwickelt, das sowohl Kinder als auch Eltern in der Verkehrserziehung unterstützt. Die Ban- ner, die wir zum Schulbeginn aufstellen, lenken zusätzlich die Aufmerksamkeit auf die jungen und neuen Verkehr- steilnehmenden. Verkehrssicherheit ist eine gemeinsame Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, dass wir Kindern frühzeitig das richtige Verhalten im Straßenverkehr ver- mitteln und selbst als Vorbilder agieren, indem wir Rück- sicht nehmen.“ Gemeinsam ans Ziel: Tipps für den sicheren Schulweg zu Fuß • Schulweg vorab planen: Gehen Sie den Schulweg ge- meinsam mit Ihrem Kind schon vor Schulbeginn ab. Nutzen Sie dabei Schulwegpläne Ihrer Stadt oder Ge- meinde, um die sichersten Routen zu identifizieren. • Verkehrsregeln spielerisch üben: Üben Sie die grund- legenden Verkehrsregeln mit Ihrem Kind in einer ruhi- Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 gen Umgebung, wie einer verkehrsberuhigten Straße. Übertragen Sie diese Übungen dann schrittweise auf den tatsächlichen Schulweg. • Begleitung am Anfang: Begleiten Sie Ihr Kind auf dem Schulweg, bis es diesen sicher allein bewältigen kann. Beobachten Sie dabei, wie es mit verschiedenen Ver- kehrssituationen umgeht, und geben Sie ihm gegebe- nenfalls Hinweise. • Rechtzeitig losgehen: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind früh genug zur Schule aufbricht, damit es genügend Zeit hat, sich in Ruhe auf den Schulweg zu konzent- rieren und Verkehrssituationen sicher einzuschätzen. • Festgelegte Route einhalten: Erklären Sie Ihrem Kind die Bedeutung einer festen Route und vereinbaren Sie, dass es immer auf dem vorher gemeinsam fest- gelegten Schulweg bleibt. • Sichtbarkeit erhöhen: Achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle Kleidung oder reflektierende Accessoires trägt, besonders in den dunkleren Jahreszeiten. So wird es von anderen Verkehrsteilnehmenden besser gesehen. • Gefahrenstellen meiden: Identifizieren Sie gemeinsam mögliche Gefahrenstellen auf dem Schulweg, wie stark befahrene Straßen oder unübersichtliche Kreuzungen, und besprechen Sie alternative Wege, um diese zu umgehen. Über die Aktionen zur Schulwegsicherheit von UKBW und Landesverkehrswacht BW Die Banner-Kampagne „Bitte langsam, Schule hat begonnen!“ ist fester Bestandteil der Aktion „Sicherer Schulweg“ auf Initiative des Minis- teriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, des Ministeriums für Verkehr sowie des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport mit Unterstützung der Poli- zei Baden-Württemberg, der Verkehrswachten, Schulen, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie der Partner der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR. Im ak- tuellen Schuljahr 2024/2025 wurden landesweit zusätzlich rund 800 Banner in der Nähe von Schulen angebracht, die zur Rücksichtnahme auf die verkehrsunerfahrenen Erstklässler auffordern. Der digitale Schulwegtrainer ist eine Initiative der Lan- desverkehrswacht Baden-Württemberg e. V. und der Unfallkasse Baden-Württemberg. Gefördert wird die- se vom Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Mit Videoclips und ein- fach umsetzbaren Tipps erhalten Erwachsene und Kin- der zielgruppengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln für einen sicheren Schulweg an die Hand. Alle wichtigen Empfehlungen sind auch in Leichter Sprache verfügbar. Mehr Informationen über Schulwegsicherheit finden Inte- ressierte auf den Internetseiten www.verkehrswacht-bw. de und www.ukbw.de/schule. Täterarbeit ist immer Opferschutz – Das Projekt kraft.akt für Täter häuslicher Gewalt Im Juni 2024 wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der Bundesfrauenministerin Lisa Paus und von der Vizepräsidentin des Bundeskriminalamtes Marti- na Link das Lagebild zur häuslichen Gewalt für 2023 vorgelegt. Das Ergebnis ist besorgniserregend. Auch in 2023 sind die Zahlen weiter angestiegen. Ravensburg, 05.09.2024 – In 2023 sind über 250.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden. Über 70% der Opfer sind weiblich und über 75% der Täter*innen sind männlich. (vgl https://www.bundesre- gierung.de/breg-de/aktuelles/lagebild-haeusliche-ge- walt-2201488 Zugriff am 25.8.24). Damit ist diese Zahl weiterhin angestiegen. In 2023 kam es in 363 Fällen von häuslicher Gewalt im Landkreis Ravensburg zu einem Polizeieinsatz. Auch hier waren über 75% der Täter*innen männlich. Häusliche Gewalt tritt in jeder gesellschaftli- chen Bevölkerungsgruppe/sozialer Schicht auf und hat gesellschaftliche, kulturelle, historische und besonders auf das Geschlecht bezogene Kontexte. Sie dient immer der Stabilisierung von Machtverhältnissen. Die Dunkelziffer ist groß, oft wird nicht die Polizei gerufen, oft werden Ta- ten versteckt oder geleugnet. Es ist somit nicht bekannt, wie viele Menschen tatsächlich Opfer häuslicher Gewalt werden. Aufgrund der besorgniserregenden Zahlen gibt es nun ei- nen Vorstoß von Frau Faeser, Täterarbeit im Rahmen des Gewaltschutzes verpflichtend zu etablieren. Ein wichtiger Vorstoß, bei dem aber vor allem auf einen längeren Pro- zess gesetzt werden und es nicht bei wenigen verpflich- teten Beratungsgesprächen verbleiben sollte. Seit 2021 gibt es im Landkreis Ravensburg das Projekt kraft.akt, ein Kooperationsprojekt der Diakonie Ober- schwaben Allgäu Bodensee und der Caritas Bodensee Oberschwaben, das mit Tätern mit dem Ziel arbeitet, weitere Gewalttaten zu verhindern. Es ist finanziert von Landratsamt Ravensburg, seit 2023 werden zwei Plätze zusätzlich vom Landratsamt Bodenseekreis finanziert) Im Rahmen von kraft.akt wird ein- bis zweimal im Jahr ein umfangreiches Sozialtraining angeboten, in dem auf Grundlage der vollständigen Verantwortungsübernahme des Täters eine umfangreiche Auseinandersetzung mit der Tat/den Taten und den Tatsituationen stattfindet, um weitere Gewalttaten zu verhindern und neue Strategien zu erlernen. Dieses überstreckt sich über 18 Termine und dauert etwa ein halbes Jahr. Bevor eine Teilnahme am Gruppenangebot möglich ist, werden die Männer durch Beratung begleitet. Diese Beratung erfolgt immer zeitnah nach Anfrage. Wenn sie aus unterschiedlichen Gründen nicht von einem Gruppenangebot profitieren können, wie beispielsweise wenn noch keine Tateinsicht erreicht ist, werden die Täter oft über viele Monate beraten. Auch im Anschluss an das Sozialtraining stehen die Berater*innen von kraft.akt weiterhin als Ansprechpersonen zur Verfü- gung. Diese enge Begleitung über einen längeren Zeit- raum sehen wir als nachhaltiges Wirkelement an, sowohl um eine erneute Gewalttat zu verhindern als auch im Falle eines Rückfalles, die sofort eine erneute Beratung und Begleitung ermöglicht. Innerhalb des Projektes, sowohl in der Beratung, als auch im Sozialtraining gehen wir von folgenden Grundannah- men aus: • Jede*r Täter*in ist für ihr*sein gewalttätiges Verhalten zu 100% verantwortlich und jeder Gewalttat liegt eine Entscheidung zu Grunde • Jedes gewalttätige Verhalten hat das Ziel Kontrolle sicher zu stellen und Macht herzustellen • Wir betrachten gewalttätiges Verhalten als erlerntes Verhalten und gehen davon aus, dass auch gewalt- freie Konfliktlösungsstrategien erlernt werden können Schon im letzten Jahr erlebten wir, dass sich viele Män- ner selbstständig meldeten, was wir als äußerst positive Entwicklung erachten. Weitere Zugangswege waren über die Polizei, die Justiz, die Bewährungshilfe und das Ju- gendamt. Kommt der Teilnehmer über eine Auflage der Staatsanwaltschaft, dann muss dieser die Erfüllung der Auflage nachweisen. Im Juli endete der vierte Durchlauf des Sozialtrainings. Von den 10 Männern, die es im November 2023 begon- Nummer 37 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 nen haben, haben es 6 abgeschlossen. Das Training war sehr intensiv und wurde von den Teilnehmern als positiv bewertet. Einige werden sich in einer Art Selbsthilfegruppe weiter treffen. Für all diese Männer, unabhängig davon, ob sie das Sozialtraining abgebrochen haben oder nicht, bieten wir weiterhin Beratung an. Ein Teilnehmer wird den Kurs wiederholen. Der nächste Kurs findet ab November in Ravensburg statt. Falls Sie Interesse an der Teilnahme haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Diakonie, Tel. 0751 95223-070 oder die Caritas, Tel. 0751 3590150 unter den Stichwort „kraft.akt“ Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie- oab.de oder www.caritas-bodensee-oberschwaben.de Diakonisches Werk OAB Für uns alle unfassbar und viel zu früh ist unser Freund und Mitglied Achim Wucherer von uns gegangen. Du fehlst uns allen sehr und hinterlässt eine große Lücke. Wir danken dir für deine ehrliche, fröhliche und sehr hilfsbereite Art. Durch die vielen schönen gemeinsamen Erlebnisse beim Darten, den Ausflügen und Aktionen hast du maßgeblich zu einem unvergleichlichen Gemeinschaftsgefühl beigetragen. Wir werden dich nicht vergessen und stets in guter Erinnerung behalten. Unser tiefes Mitgefühl gilt deiner Frau Conny und der Trauerfamilie. Dein Dartstammtisch Grüner Berg NACHRUFE GESCHÄFTSANZEIGEN 1 3 5 7 9 6 10 4 2 8 © DEIKE PRESS 755R10R7 Kettenrätsel Die alphabetisch aufgeführten Buchstaben a - a - a - a - a - a - a - a - A - b - c - c - c - d - d - d - e - e - e - e - e - e - e - e - e - e - e - h - h - i - i - i - i - j - k - l - l - l - l - l - l - m - n - n - n - n - o - o - p - r - r - r - r - r - s - s - s - s - s - t - t - t - t - u - w sind so in die Rätselgrafik einzusetzen, dass sich in allen waagrechten Reihen jeweils zwei Wörter ergeben. Der Endbuchstabe des ersten ist gleichzeitig auch der Anfangsbuchstabe des zweiten Wor- tes. Richtig gelöst, ergeben die drei markierten Spalten ein Weihnachtslied. 1. Briefempfänger 2. asiat. Gesundheitsübung 3. alter römischer Grenzwall 4. ausgestanzte Vorlage 5. Orientierungshilfe 6. spanischer National- held † 7. nahe Angehörige 8. Himalaja-Bewohner 9. Nachfolger von Moses 10. Aspirant „Alle Jahre wieder“ – 1. Adressat, 2. Tai-Chi, 3. Limes, 4. Schablone, 5. Landkarte, 6. El Cid, 7. Eltern, 8. Nepalese, 9. Josua, 10. Anwaerter Um die Ecke geschaut Finden Sie heraus, welcher Begriff auf dem Foto dargestellt ist. © Ta nj a Po hl /D EI KE 74 4R 27 R8 Lö su ng : B är la uc h Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 37 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! 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          Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Die Vorsitzende bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2020, so eine Zuhörerin, wurde beschlossen, dass für die Beschaffung und den Betrieb des Schüler- und Bürgerbusses ein zukunftsfähiges Konzept ausgearbeitet werden soll. Sie stellt die Frage, ob ein solches Konzept bereits vorliegt bzw. vom Gremium beschlossen wurde. Die Vorsietzende bemerkt, dass dieser Tagesordnungspunkt von der heutigen Gemeinderatssitzung abgesetzt wurde und in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird. Um eine Entscheidung darüber treffen zu können, wird die Verwaltung noch weitere Infos einholen. Vertreter der Narrenzunft Raspler, der Landjugend sowie der Schalmeienkapelle erkundigen sich nach dem Zeitfenster für den Bau des geplanten Gebäudes auf dem Dorfplatz. Für die weitere Planung in ihren Vereinen stellt sich die Frage, ob der Narrenumzug 2023 durchgeführt werden kann, ob im nächsten Jahr das Weinfest stattfindet bzw. wie es sich mit dem Maibaumstellen und weiteren Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle verhält. Es wird, so die Vorsitzende, während der Bauphase zu Einschränkungen kommen, es wird sich aber nicht zum Schlechteren wenden. Am kommenden Donnerstag den 11.02.2021 werden die Vereine mittels eines Webex- Meeting ausführlich über die geplante Baumaßnahme informiert. Selbstverständlich werden die Vereine in einem konstuktiven Dialog in die Planung/Umgestaltung mit einbezogen. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende informiert das Gremium über folgende Punkte: a. Corona Das mobile Impfteam kommt nach jetzigem Stand am 10.02.2021 in das Altenheim Selige Irmgard. Die aktuellen Corona-Fälle in der Gemeinde belaufen sich auf 28 lt. Stand vom 05.02.2021. Die Inzidenz im Landkreis liegt derzeit bei 62,7. b. Online-Bürger-Info Am 04.03.2021 findet eine Online-Bürgerinformations-Veranstaltung zu den Entwicklungen im Fischerareal und auf dem Dorfplatz bzw. in der Ortsmitte statt. Die Vereinsvorstände der wichtigsten Nutzer werden bereits am 11.02.2021 ebenfalls online informiert. c. Bau eines Insektenhotels Der Bau eines Insektenhotels auf der Trasse der alten B 30 kam etwas ins Stocken, da einer der Hauptakteure erkrankt ist. Im März geht es weiter und das Insektenhotel wird zügig fertiggestellt. Die Mitarbeiter des Bauhofs haben beim Bau des Fundaments dieses Projekt unterstützt und beim Anlegen des Kiesweges zum Insektenhotel mitgeholfen. Derzeit werden noch Stehlen angebracht, darüber hinaus werden Steine und Sand aufgehäuft. Bei einem Rückgang von mehr als 75 % der Fluginsektenbestände seit 1989 sind solche Projekte ein wichtiger Beitrag, um Biotope zu vernetzen und Rückzugsräume für Insekten zu schaffen. Ein herzlichen Dank geht an alle handelnden Akteure. d. Ruhebänke Zwei weitere Ruhebänke werden entlang des Wasserweges im Bereich Parkplatz Marsweilerstraße Richtung Egelsee aufgestellt. e. Klimasparbuch Das Klimasparbuch liegt im Rathaus der Gemeinde aus. Es handelt sich hierbei um eine Aktion des Gemeindeverbands Mittleres Schussental. Offizieller Start ist am 15.03.2021. TOP 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin Bürgermeisterin Rürup berichtet: Bei der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 erreichte Frau Doris Graf auf der Liste Bündnis 90/ Die Grünen 677 Stimmen und somit den 4. Platz. Da von Bündnis 90/ Die Grünen drei Mitglieder den Sprung in das Gremium des Gemeinderates geschafft haben, ist Frau Graf die erste Nachrückerin für den verstorbenen Gemeinderat Herrn Norbert Herz. Frau Graf hat zwischenzeitlich ihr Einverständnis zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit signalisiert. Nach der Verwaltungsvorschrift der Gemeindeordnung zu § 32 hat Frau Graf folgende Verpflichtungsformel abzulegen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern “. Die Verpflichtung ist von der Vorsitzenden per Handschlag zu bekräftigen. Nachdem Frau Graf die Verpflichtungsformel abgelegt hat, ist sie offizielles Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Baindt. TOP 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Bauausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR Bayer (FWV) Vertreter GR Konzett GR Svoboda (FWV) Vertreter GR Gauder GR Schad (FWV) Vertreter GR Kränkle GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von GR Spiegel in den Bauausschuss gewählt. TOP 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Der Kindergartenausschuss setzt sich aus folgenden Gemeinderäten zusammen: GR’in Jaudas (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Gauder (FWV) Vertreter GR Bayer GR Kreutle (CDU) Vertreter GR Lins GR’in Claßen (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemeinderätin Claßen in den Kindergartenausschuss gewählt. TOP 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: In die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental werden folgende Gemeinderäte gewählt: GR Konzett (FWV) Vertreter GR Svoboda GR Müller (CDU) Vertreter GR Kreutle GR Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Herz Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird als Stellvertreterin von Gemeinderat Spiegel in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental gewählt. TOP 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt - Baindt Bürgermeisterin Rürup berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Schad GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Lins GR Herz ( Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt – Baindt gewählt. TOP 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbegebiets Niederbiegen- Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurde folgender Beschluss gefasst: Im Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ sind folgende Gemeinderäte vertreten: GR Kränkle (FWV) Vertreter GR Bayer GR Herrmann (CDU) Vertreter GR Müller GR Herz (Bündnis 90/Die Grünen) Vertreter GR Spiegel Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Herz ist seine Nachfolge neu zu beschließen. Beschluss: Gemeinderätin Graf wird in den Zweckverband interkommunales Gewerbegebiet Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg „Gewerbepark Nördliches Schussental“ gewählt. TOP 10 Sanierung Klosterwiesenschule Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Juli 2019 wurde das Architekturbüro mlw mit der weiteren Planung zur Sanierung der Klosterwiesenschule beauftragt. Zusammen mit den Ingenieurbüros Kirchner Energie GmbH und E-Planwerk GmbH wurde die Bausubstanz der einzelnen Räume der gesamten Schule genau untersucht. In der Gemeinderatssitzung am 04. August 2020 wurden durch das Architekturbüro drei Varianten einer Sanierung mit Kostenschätzung vorgestellt. Dabei handelte es sich um eine Vollsanierung, eine Teilsanierung und einen Neubau. Die Varianten Neubau und Teilsanierung wurden als nicht sinnvoll erachtet. Vielmehr kam der Vorschlag einer Aufstockung des blauen Gebäudes ins Gespräch. Diese Variante wurde in die Überlegungen des Architekturbüros einbezogen und mit Kosten hinterlegt. Inzwischen fanden verschiedene Abstimmungsgespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen zur Förderung der geplanten Sanierung statt. Ebenfalls gab es Besprechungen mit der Schulleitung und zwischen den verschiedenen Fachplanern. Die Bausubstanz wurde hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Brandschutzes untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass der Brandschutz besser als angenommen bewertet werden kann. Auch ist das Betongerüst der Schule genügend tragfähig, um eine Aufstockung zu realisieren, sollte diese gewünscht werden. Zum jetzigen Stand der Planung kann die Höhe von Fördergeldern nicht abschließend benannt werden. Die Entscheidung des Gemeinderates mit welcher Variante der Sanierung der Klosterwiesenschule weiter geplant werden kann ist dringend erforderlich, damit bis Ende April der Förderantrag für Zuschüsse beim Regierungspräsidium Tübingen gestellt werden kann. Ebenfalls können Förderanträge für Energetische Sanierungen und aus dem Elektro-Bereich erst mit einem konkreten Entwurf beantragt werden. Beschluss: 1. Die Sanierung der Klosterwiesenschule erfolgt durch eine Vollsanierung und Aufstockung des Hauses Blau. Über die Sanierung Hauses Grün wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 2. Nach einer Aufstockung des Gebäudes Blau wird das Gebäude Gelb nicht mehr für schulische Zwecke genutzt. 3. Das Ingenieurbüro mlw aus Ravensburg wird mit der weiteren Planung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beautragt, sobald die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Bauleistungen geklärt sind. 4. Das Ingenieurbüro Kuttruff wird mit der Tragwerksplanung der Sanierung der Klosterwiesenschule mit Variante 4 beauftragt. Die Honorarabrechnung des Büros erfolgt auf der Grundlage der Honorarzone 2 mit dem Mindestsatz. TOP 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Bauherr beantragt den Abbruch eines alten, baufälligen Scheunengebäudes und als Ersatz den Neubau eines landwirtschaftlichen Maschinenschuppens an gleicher Stelle. Das Gebäude soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5° erhalten, soll eine Länge von 34,76 m, einer Breite von 20,00 m bzw. 27,67 m, einer Wandhöhe von 6,22 m bzw. von 7,97 m und 8,58 m haben. Die geplante Halle soll auf der Nord- West-Seite auf einer Länge von 12,00 m an ein bestehendes Wirtschaftsgebäude- angebaut werden. Auf der restlichen Länge ist ein Vordach mit einer Ausladung von 7,00 m geplant. Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Bauvorhaben. Nach § 35 Abs.1 BauGB ist ein Bauvorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Nach § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, 2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht, 3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird, 4. unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert, 5. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet, 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirt- schaft oder den Hochwasserschutz gefährdet, 7. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder 8. die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört. Aus Sicht der Verwaltung sind die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB erfüllt und § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. TOP 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung des Gemeinderats vom 04.08.2020 wurde das Einvernehmen zur Bauvoranfrage eines Wohnhauses in der Schachener Straße erteilt. Nun liegt der Bauantrag zum Neubau eines 1 1/2-geschossigen Einfamilienwohnhauses mit einer Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 als Anbau an das bestehende Wohngebäude Schachener Str. 117 vor. Die Masse entsprechen mit einer Länge von 12,00 m und einer Breite von 12,24 m sowie einer Traufhöhe von 4,13 m und einer Firsthöhe von 8,91 m exakt denen aus der Bauvoranfrage. Auf dem angrenzenden Flst. 570/1, Schachener Str. 117 ist eine Doppelgarage auf der Grenze zum Nachbargrundstück geplant. Für den Bereich, in dem der geplante Anbau liegt, gibt es keinen Bebauungsplan, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Maßgebend für das Einfügen ist die überbaute Fläche und die Höhe der Gebäude. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der Umgebung ein und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind gewahrt. Der Gemeinderat hat der Bauvoranfrage bereits das Einvernehmen erteilt, so dass auch dem Bauantrag aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden muss. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu Bauantrag wird erteilt. TOP 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifamilienwohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Das Gebäude in der Hirschstraße 189/1 wurde 1992 als Zweifamilienhaus mit Doppelgarage genehmigt. Der Bauherr möchte nun das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausbauen. Für eine bessere Ausnutzung der Fläche und für ausreichende Belichtung sollen auf beiden Dachflächen Gaupen eingebaut werden. Auf der Nordwestseite des Gebäudes ist ein Balkonanbau geplant. Auf dem Grundstück sind für die Wohnung im Dachgeschoss 2 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück vorgesehen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da in Sulpach und auch auf dem Flst. 357/6 die Geruchswerte überschritten sind, wurde dieser Sachverhalt vor Einreichung des Baugesuchs mit der Baurechtsbehörde im Landratsamt besprochen. Der Lösungsansatz der Baurechtsbehörde ist die Unterzeichnung einer Baulast durch den Grundstückseigentümer, in der er zusichert, dass die Bewohner des Gebäudes Hirschstraße 189/1 die bestehenden Gerüche akzeptieren und nicht gegen die Verursacher der Geruchsbelästigung vorgehen. Baulasten sind an das Grundstück gebunden. Sie sind also auch für alle zukünftigen Eigentümer und Bewohner des Flurstücks bindend. Diese Baulast wurde bereits unterzeichnet. Die Erschließung ist gesichert, da der Eigentümer des Flst. 357/1 eine Baulast für ein Geh- und Fahrrecht über sein Grundstück unterschrieben hat. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Da bereits beide für das Bauvorhaben erforderlichen Baulasten unterzeichnet sind, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. TOP 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein bestehendes Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: 2019 wurde dem Einbau einer Wohnung in das Dachgeschoss des Wohngebäudes zugestimmt. Nun liegt ein Antrag des Eigentümers vor, für die Wohnung im Obergeschoss und die im Dachgeschoss auf der Nordwestseite des Gebäudes je einen Balkon anzubauen. Für das Gebiet, in welchem das Gebäude Erlenstraße 8 liegt, gibt es einen alten Baulinienplan aus dem Jahr 1957. Aufgrund fehlender Festsetzungen werden Bauvorhaben in diesem Bereich nach § 34 BauGB beurteilt. Innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die Balkone in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau von 2 Balkonen wird erteilt. TOP 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Kämmerei Herr Abele berichtet: Wesentliche Aufgabe der Regionalverbände in Baden-Württemberg, hier des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, ist es, den Regionalplan zu erarbeiten. Nach dem Landesentwicklungsplan sind die Regionalpläne die erste Konkretisierungsstufe für raumplanerische Aufgaben vor den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen auf Gemeindeebene. Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben befindet sich im laufenden Prozess zur Fortschreibung des Regionalplanes bis in das Jahr 2035. Aus diesem Zeithorizont ergibt sich, dass die Regionalplanung ein Instrument von strategischer Bedeutung für die Städte und Gemeinden ist. Die Städte und Gemeinden im Planungsprozess sind nun im Rahmen der 2. Anhörung erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 17. Dezember 2020 - 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt. Bei Zielen der Raumordnung wurden folgende Schwerpunkte betrachtet: - Schwerpunkte Wohnungsbau - Schwerpunkte Industrie und Gewerbe - Vorrang vor weiteren Flächen im Außenbereich - Abzug vom Flächenbedarf - Vorranggebiete regionale Grünzüge Der 2. Anhörungsentwurf der Regionalplan-Fortschreibung enthält nicht nur eine deutliche Erhöhung der Mindest-Bruttowohndichten, sondern nunmehr auch deren verbindliche Vorgabe als Ziel der Raumordnung wie folgt: • 95 EW/ha regionale Schwerpunkte Wohnen • 90 EW/ha Ravensburg einschließlich der Ortsteile und Weingarten • 50 EW/ha Baienfurt, Baindt und Berg. Regionalplanerische Festlegungen präzisieren diese landesplanerischen Vorgaben. Mit Plansatz 2.4.1 legt der Regionalplan Region Bodensee-Oberschwaben als verbindliches Ziel der Raumordnung fest, dass zur Reduzierung der Belastung von Freiräumen und der Sicherung landwirtschaftlich besonders wertvoller Nutzflächen angemessene Bruttowohndichten anzuwenden sind. https://www.rvbo.de/media/4c3b3af9-07d4-446f-8ff1-cd7a2f739d21/HV0RRw/RVBO/PDF/05_Planung/Fortschreibung%20Regionalplan%20-%202.%20Anhörung/2021-01-15%20Öffentliche%20Bekanntmachung%20-%20Gesamtplan%20zweite%20Offenlage.pdf Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Region Bodensee- Oberschwaben Bereiche durch eine besondere Entwicklungsdynamik gekennzeichnet sind, in denen gute Böden stehen. Die anzustrebende Bruttowohndichte bestimmt sich maßgeblich nach der regionalplanerischen Funktionszuweisung (Gemeinde mit Eigenentwicklung oder Gemeinde im Siedlungsbereich) sowie der jeweiligen Raumkategorie (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungsraum sowie Ländlicher Raum im engeren Sinne). Darüber hinaus gelten für regionale Wohnungsbauschwerpunkte besondere Dichtewerte. Gemäß Begründung zur Regionalplan-Fortschreibung ist die Einhaltung der Mindest- Bruttowohndichten in der Summe notwendig. Es besteht die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen Bauflächen mit höherer Verdichtung und mit niedrigerer Verdichtung. Dazu ist eine regelmäßige Gesamtbetrachtung erforderlich (Wohndichte- Monitoring). Die Umsetzung der Dichtevorgaben erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, wobei immer auch städtebauliche oder strukturelle Aspekte mit einzubeziehen sind. Unabhängig davon sind dabei die rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme zu beachten Folgende wesentliche Punkte sind für Baindt enthalten: • Es wird vorgeschlagen, die Strecke Friedrichshafen-Meckenbeuren-Ravens- burg-Weingarten-Baienfurt-Baindt als Radschnellverbindung zu entwickeln und umzusetzen. (4.1.7) • Insbesondere durch die Festlegung der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg und Oberteuringen als Siedlungsbereiche (s. PS 2.4.2) soll einer Zersiedelung der Landschaft in der Randzone um den Verdichtungsraum entgegengewirkt und der Verdichtungsraum vom Siedlungsdruck entlastet werden. Die Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe in Baienfurt / Baindt und Tettnang (s. PS 2.6.1) tragen ebenfalls zur Entlastung des Verdichtungsraums bei. Die Festlegung der Siedlungsbereiche bewirkt somit eine wichtige räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung auf regionaler Ebene. • Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe RV Baindt Humpißwald Baindt mit 7,8 ha Vorbehaltsgebiete zur Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe 436-151 RV Baindt Humpißwald Baindt mit 10,1 ha • Mittelbereich Ravensburg / Weingarten mit den Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende; • Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe • Baienfurt / Baindt Niederbiegen/Schachen mit 70 ha Zwischen der Verbandsverwaltung und der Gemeinde Baindt haben im Rahmen der Entwurfsplanung Gespräche stattgefunden, dabei wurden die Interessenlagen abgestimmt und die Belange der Gemeinde dargelegt. In diesen Gesprächen wurden alle Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe sowie die vorhandenen Beschränkungen und Schutzgüter intensiv abgestimmt. Ebenso wurden Flächen im Hinblick auf die Realisierbarkeit von interkommunalen Gewerbegebieten untersucht. Infolgedessen stellt der vorgelegte Planentwurf eine in weiten Teilen abgestimmte Planung vor. Zu Kapitel 2.6.1. Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe 1 2 3 Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 1: Ein neuer Zubringer bzw. Anschluss an die B 30 für das Gewerbegebiet Niederbiegen/Schachen ist im Regionalplan bisher nicht enthalten. Im Straßennetz wird deshalb folgende Ergänzung bzw. Aufnahme vorgeschlagen: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 2: Das am Standort befindliche Logistikunternehmen hat signalisiert, dass zwei bis drei Hektar Fläche zur Betriebsentwicklung, sowohl zur Sicherung als auch zur Erweiterung, benötigt werden. Da keine regionalplanerischen Restriktionen vorgesehen sind, besteht der dringende Wunsch der Gemeinde im Bereich des Logistikunternehmens die Möglichkeit einer Gewerbeentwicklung zu schaffen und ein Gewerbegebiet auszuweisen. Nach Rücksprache mit dem Regionalverband kann hier keine Gewerbefläche eingezeichnet. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde. Zu Kapitel 3.1. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren Zu der in der Vorlage eingezeichneten Fläche 3: Dem Wunsch der Gemeinde den regionalen Grünzug unterhalb der Lilienstraße etwas zurück zu nehmen wurde bereits stattgegeben. Zu Kapitel 3.3. Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen Gemäß der Allgemeinen Grundsätze und Ziele in 3.3.0. soll zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Region Grundwasser als nicht vermehrbare natürliche Ressource auch außerhalb der fachrechtlich festgelegten Schutzgebiete vor nachteiliger Beeinflussung geschützt werden. Durch die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Sicherung von Grundwasservorkommen sollen insbesondere qualitativ hochwertige und quantitativ ergiebige Grundwasservorkommen geschützt und die Trinkwasserversorgung der Region dauerhaft gewährleistet werden. In Wolfegg befindet sich das Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quellen. Mit den durchgeführten Untersuchungen und dem Gutachten von Herrn Dr. Schad sollten die geologischen und hydrogeologischen Grundlagen für eine Überprüfung und Neuausweisung des Wasserschutzgebietes der Weißenbronner Quellen im Altdorfer Wald auf Gemarkung Wolfegg geschaffen werden. Der für die Wasserwirtschaft geschützte Bereich umfasst nicht das erforderliche Wasserschutzgebiet Weißenbronnen. Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hat mit Datum vom 7. Februar 2018 beim Landratsamt Ravensburg die Überprüfung und ggf. die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes beantragt. Nach dem Gutachten muss das aktuell für die Weißenbronner Quellen ausgewiesene und ca. 3,3 km² große Schutzgebiet auf ca. das 2,5-Fache vergrößert werden. Die Stellungnahme von Dr. Reinhard Heer vom Büro Eisenmann, Wahle, Birk & Weidner aus Stuttgart wird nachgereicht. Diese Rechtsanwaltskanzlei ist damit betraut die Interessen des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt und Baindt in Sachen Trinkwasserversorgung und Kiesabbau zu vertreten. Die Stellungnahme zum Kiesabbau ist bis zum 28.02.2021 abzugeben. Bereits jetzt wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde im Wasserschutzgebiet Weißenbronner Quelle ein Vorranggebiet zum Grundwasserschutz für absolut unabdingbar erachtet. In der Fortschreibung des Regionalplans ist bei Grund ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe geplant und somit der Kiesabbau möglich. Die Planunterlagen können auf der Homepage des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben unter „Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - 2. Anhörung “ eingesehen werden: https://www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan Die Wünsche der Gemeinde Baindt wurden größtenteils berücksichtigt. Im Bereich der Sicherung des Wasservorkommens werden die Gemeinden Baindt und Baienfurt die juristische Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung vertreten und einen Kiesabbau in Vogt (Grund) ablehnen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Stellungnahme folgende Bedenken und Änderungsvorschläge zum Planentwurf vorzubringen: 1. Im Straßennetz wird folgende Ergänzung bzw. Aufnahme gefordert: Der Anschluss Niederbiegen/Schachen an die B 30 soll in den Regionalplan aufgenommen werden. 2. Im Bereich des Logistikunternehmens soll der regionale Grünzug etwas nach Norden zurückgedrängt werden. 3. Die Erweiterung des Wasserschutzgebietes in Weißenbronnen soll berücksichtigt werden und der Bereich darüber hinaus als Vorranggebiet zum Grundwasserschutz gekennzeichnet werden. 4. Der Kiesabbau in Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe wird im Sinne des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzgebietes Altdorfer Wald abgelehnt. 5. Die Gemeinde Baindt schließt sich der juristischen Stellungnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt an. TOP 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kindergärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar Kämmerer Abele teilt mit: Die bundesweit verordnete Schließung der Kindergärten und Schulen im Januar aufgrund der Coronapandemie stellte die Familien vor weitere Herausforderungen. Wir haben deshalb Verständnis für das vermehrt vorgebrachte Anliegen, während der Schließzeit insbesondere im Januar, auf die Erhebung von Betreuungsgebühren zu verzichten, sofern nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die Gemeinde Baindt wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschließungen derzeit zuhause betreut werden, keine Elternbeiträge im Januar verlangen. Auch rückwirkend wird der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. Wer jedoch keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen. Vor diesem Hintergrund würde die Verwaltung vorschlagen, die Betreuungsgebühren für den Monat Januar zu erlassen. Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des verschärften Corona-Lockdowns in den Kindergärten die Gebühren teilweise erlassen. Das Land wird nach noch nicht bestätigten Meldungen 80 Prozent der Kosten tragen. Die Kommunen sollen 20 Prozent der Kindergartengebühren übernehmen Das Land sieht sich im Einklang mit den Bund-Länder-Beschlüssen, insbesondere mit dem Grundsatzbeschluss zu den verschiedenen Varianten der Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Aufgrund der besonderen Relevanz dieser Einrichtungen sind auch die Vorgaben zur Notbetreuung für die aktuelle Phase der Schließung von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bewusst so offen gestaltet, dass eine bedarfsgerechte, auf das einzelne Kind bezogene Inanspruchnahme, ermöglicht werden kann. Mit dieser Mitteilung, dürfen wir Sie informieren, dass wir den im Januar anstehenden Geldeinzug gestoppt haben. In der Summe waren es Kindergartenbeiträge allein unseres kommunalen Kindergartens in Höhe von 14.775 €, Betreuungskosten in Höhe von 1.305 €, Schulbusentgelte in Höhe von 250 €. In der Folge bedeutet dies, dass für zusätzliche Einnahmeausfälle (Bürgerbus, Betreuungsgebühren) bis dato keine weiteren Kompensationen durch das Land vorgesehen sind. Im Monat Februar wurde der Beitrag von den Eltern im Hinblick der angedachten Öffnung abgebucht. Die Kommunalen Landesverbände werden sich mit der Bitte um Unterstützung an das Finanzministerium wenden. Eine Zusage des Landes Elternbeiträge zu erstatten, liegt zum jetzigen Zeitpunkt somit noch nicht vor. In der Konsequenz bedeutet dies, dass einer Zusage an Eltern zum jetzigen Zeitpunkt keine Refinanzierung gegenübersteht. Deshalb wäre es aus unserer Sicht ein gangbarer und vertretbarer Weg, zunächst die Ergebnisse auf Landesebene abzuwarten und, im Falle einer Bereitschaft des Landes zur Kostenübernahme, die Beiträge ggf. im Nachgang auszugleichen. Die Personalausgaben laufen in allen Bereichen Rathaus, Bauhof, Kindergarten, Schule inkl. Schulsozialarbeit, Betreuung, Bürgerbus, Asyl etc. ungebremst weiter. Kommunale Behörden sind größtenteils von der Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu erhalten, ausgenommen, da diese nicht wirtschaftlich tätig seien. Dies wäre auch dann nicht der Fall, wenn sie Dienstleistungen gegen Gebühr wie z. B. Kindergarten, Schule anbieten. Das Personalamt hat kein Kurzarbeitergeld angeordnet bzw. beantragt. Beschluss: 1. Die Gebühren im Bereich Kindergarten, Betreuungsgebühren und Bürgerbus werden für den Monat Januar erlassen. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, ist für die Betreuung in Kindergarten und Schule der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. 2. In den nichtkommunalen Kindergärten soll die analoge Regelung für den Monat Januar angewandt werden. TOP 17 Vertagt: Gemeindeeigener Bus zur Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder aus Schachen und Sulpach Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Gemeinderatssitzung am 09.03.2021 vertagt. TOP 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Auswahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Die Gemeinde schlägt im Fischerareal mit einer offenen Konzeptvergabe einen neuen Weg der Vermarktung der Grundstücke ein. Die Grundstücksvergabe soll mit der Zielsetzung erfolgen, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier für möglichst alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Hierfür werden die Grundstücke nicht an den Meistbietenden vergeben, sondern es findet ein „Wettbewerb der Ideen“ statt, an dem sich verschiedene Akteure, wie Bauträger und Investoren, Baugemeinschaften und Privatpersonen, beteiligen können und bei dem die besten und passendsten Projektkonzepte realisiert werden sollen. Die Auswahl der Projekte erfolgt mit der Zielsetzung im Fischareal bedarfsgerechten Wohnraum zu realisieren, Aspekte wie soziale Konzepte und Nutzung, Architektur und Einfügung in das Ortsbild, Ökologie und Energiekonzept fließen in die Bewertung ein. Zusammengefasst fallen alle diese Aspekte unter die beiden Fragestellungen „welchen Mehrwert hat das Projekt für Baindt?“ und „welchen Mehrwert hat das Projekt für das Fischerareal?“ Zusätzlich fließen die Realisierbarkeit der Projekte und Leistungsfähigkeit der Akteure – immer bezogen auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Projektes – in die Bewertungen mit ein. Dieses Vorgehen wurde bei der Gemeinderatsklausur im November 2019 in Tübingen vorgestellt und mit dem Entwicklungskonzept des Fischerareals am 03.03.2020 vom Gemeinderat beschlossen. In der Märzsitzung soll über den konkreten Rahmen der Grundstücksvergabe im Fischerareal beraten und beschlossen werden. Zur Vorbereitung werden Rahmenbedingungen und die Ausformulierung des Vergabeverfahrens vorgestellt: 1. Rechtlicher Rahmen der Grundstücksvergabe 2. Ablauf eines Verfahrens 3. Inhalte und Bewertungen der Bewerbungen Sie erfolgt in Form eines inhaltlichen Inputs von Herrn Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, Kanzlei W2K und den Herren Gauggel und Gütschow. Die bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Herren Dr. Weiß sowie Gauggel und Gütschow stellen die aktuellen Planungsschritte und die Konzeptvergabe der Grundstücke ausführlich vor. TOP 19 Anfragen und Verschiedenes a) Kosten Neubau Kindergarten Bauamtsleiterin Frau Jeske teilt mit, dass sich die Kosten (Stand Februar 2021) auf 2.707.467,28 € belaufen. b) Radwegsituation Kreisverkehr neu Im Rahmen der nächsten Verkehrsschau soll die Radwegmarkierung am neuen Kreisverkehr mit Vertretern des Landratsamts Ravensburg und der Polizei überprüft werden. Diese ist für viele Radfahrer missverständlich. c) Schneiden von Hecken und Pflanzen Anlieger werden in reglmäßigen Abständen darauf hingewiesen, ihre Hecken und Pflanzungen, die in den öffentlichen Bereich ragen, zurück zu schneiden. Die Mitarbeiter des Bauhofs sollen auch auf den Spielplätzen entsprechend verfahren und Hecken und Pflanzen zurück schneiden.[mehr]

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            1 Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2021 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.700.571,19 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -12.095.785,94 € Ordentliches Ergebnis -395.214,75 € Außerordentliche Erträge 2.353.719,30 € Außerordentliche Aufwendungen -18.018,65 € Sonderergebnis 2.335.700,65 € Gesamtergebnis 1.940.485,90 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.475.028,88 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.739.117,15 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 735.911,73 € Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.904.330,92 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.749.635,15 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.154.695,77 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 2.890.607,50 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 2.890.607,50 € Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen -4.726,03 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 4.739.317,72 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 2.885.881,47 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 7.625.199,19 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 51.724.707,48 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 24.773,00 € • Sachvermögen 33.585.218,96 € • Finanzvermögen 17.919.034,43 € • Abgrenzungsposten 195.681,09 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 8.980.104,84 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 9.941.693,35 € • Rückstellungen 400.331,50 € • Verbindlichkeiten 329.073,30 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 527.398,50 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 412.819,83 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 5.467.500,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2021; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2021 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2021; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 11.07.2022 bis zum 19.07.2022 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2021 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 449.037,40 1.2 Summe Aufwendungen 520.970,56 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 - 71.933,16 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 32.178,62 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 21.317,52 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 53.496,14 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -53.050,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) 446,14 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -21.025,12 3 Bilanzsumme 1.720.004,83 4 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 1.173.961,44 € • Finanzvermögen 546.043,39 € • Abgrenzungsposten 0,00 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 444.312,64 € • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -16.025,03 € • Sonderposten 50.956,68 € • Rückstellungen 15.000,00 € • Verbindlichkeiten 1.040.298,10 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 14.270,00 € 4. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust nach Steuern in Höhe von - 71.933,16 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -16.025,03 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2021; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 11.07.2022 bis 19.07.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin 5 Feststellung der Jahresrechnung 2021 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2021 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 847.432,30 1.2 Summe Aufwendungen 724.407,58 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 123.024,72 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 231.500,98 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 15.955,57 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 247.456,55 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) 168.456,55 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.961.187,78 6 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 4.880.490,42 € • Finanzvermögen 862.625,39 € • Abgrenzungsposten 218.071,97 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 0,00 € • Rücklagen -3.262,62 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 2.591.144,33 € • Rückstellungen 564.313,00 € • Verbindlichkeiten 2.808.993,07 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 123.024,72 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2021; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2021 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2021; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 11.07.2022 bis 19.07.2022 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 08.07.2022 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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              Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 16. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektrotechnik und der Photovoltaikanlage 05 Konzeptvergabeverfahren Schachener Straße 100 - Vergabe 06 Ausschreibung Waldspielplatz - Vorratsbeschluss 07 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schuppens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 08 Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt 09 Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 10 Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiedererrichtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 12 Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 13 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße 14 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 15 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg 16 Änderung der Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen 17 Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO 18 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 - Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 19 Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersatzung - 20 Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung 21 Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten 22 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 16. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Naturwerksteinarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Lüftung, Heizung/ Sanitär, Elektrotechnik und der Photovoltaikanlage 05 Konzeptvergabeverfahren Schachener Straße 100 - Vergabe 06 Ausschreibung Waldspielplatz - Vorratsbeschluss 07 Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Schuppens auf Flst. 151, Friesenhäusler Str. 67 08 Bauantrag zum Anbau an bestehendes Wohnhaus auf Flst. 217/2, Annabergstr. 5 Baienfurt 09 Bauantrag zum Ausbau Dachgeschoss, Einbau einer Wohnung, Aufbau von zwei Dachgaupen und Anbau einer Garage auf Flst. 238/1, Storchenstraße 2/1 10 Bauantrag zum Abbruch best. Dachstuhl, Wiedererrichtung und Sanierung Wohnhaus, Neubau Carport auf Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 11 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 943, Friesenhäusler Str. 45 12 Bauantrag zum Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 13 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf Flst. 1129, Mochenwanger Straße 14 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 15 Auftragsvergabe Asphaltendausbau Lavendelstraße, Krokusweg 16 Änderung der Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt - Änderung Mittagessen 17 Kommunal- und Europawahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen nach § 29 GemO 18 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 - Wasserverbrauchsgebühren 2025 und 2026 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 19 Hundesteuer 2025 - Änderung der Hundesteuersatzung - 20 Darlehensaufnahme der Eigenbetriebe - Gewährung von Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und an den Eigenbetrieb Wasserversorgung 21 Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderäten 22 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                  Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte sowie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischerareal wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushaltestelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstützung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äußerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun beantragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abgebrannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschinenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuergebäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirtschaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhaltender Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR verzeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentlichen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwieriger. Die "Ordentlichen Erträge und Aufwendungen" von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahresergebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und potenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Planung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushaltsjahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Davon entfallen auf der Aktivseite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuereinnahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuerschätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Inflationsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnahmen aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Während eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorherigen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzausgleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfsmesszahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Allerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Investitionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die genauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwiesenschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasserschutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandversorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € waren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Festgeld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investitionsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemeinderat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investieren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird umfassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Aufstockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamtbausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der geforderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kostenberechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das Angebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschattungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Firmen heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und können nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Architekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Preisen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zuschussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Berechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich aufgrund der Platzierung der elektrotechnischen Installationen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Simulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlagerung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert werden. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldungen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigender Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien angemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheitliche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche reduziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder unter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen untergebracht werden und nachrangig in den Kindergartengruppen.[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 23.06.2023
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                    Gemeinde Baindt Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer bezüglich Niederschlags- wasser, Nichttrinkwasseranlagen, Regenwassernutzungsanlagen (Wasser- zisternen etc.) Niederschlagswasserbeseitigung In der Gemeinde Baindt wurde, ebenso wie in allen anderen Städten und Gemeinden in Baden Württemberg, aufgrund eines Gerichtsurteils des Verwaltungsgerichtshofs die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und in eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Während die Schmutzwassergebühr weiterhin anhand des Frischwasserverbrauchs ermittelt wird, bemisst sich die Niederschlagswassergebühr nach den versiegelten Flächen eines Grundstücks, von denen das Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind öffentliche Abwasserkanäle und öffentliche Retentionsanlagen. Die einzelnen Flächen auf den Grundstücken wurden ebenso wie deren Versiegelungs- und Entwässerungsart erhoben. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit müssen die Grundstücks- gegebenheiten auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Grundstückseigentümer sind deshalb verpflichtet, Änderungen von mehr als 5 qm an der versiegelten Grundstücksfläche, der Gemeinde innerhalb von einem Monat mitzuteilen. Dies gilt auch für im Bau befindliche Gebäude (Neubauten..) In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Niederschlagswasserversickerung auf dem eigenen Grundstück (dezentral) oder in öffentlichen Retentions- bzw. Versickerungsanlagen seit der Einführung der Niederschlagswassergebühr neben ökologischen auch finanzielle Anreize bietet. Die Versickerung von gering belastetem Niederschlagswasser am Entstehungsort ist sinnvoll um: ▪ den Oberflächenabfluss aus den bebauten Gebieten zu reduzieren ▪ die lokale Grundwasserneubildung zu erhöhen ▪ die punktförmige Belastung für die Fließgewässer zu mindern ▪ die Kanalisation und Kläranlage hydraulisch zu entlasten Die Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser fordert seit 1. Januar 1999 entweder die ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer mittels Retentionsanlage oder die Versickerung in den Untergrund über den belebten Oberboden. Dieser Standart wurde in Baden Württemberg eingeführt, um das Grundwasser durch die Reinigungsleistung einer mindestens 30 cm starken, belebten Bodenschicht vor Verunreinigung zu schützen. Seitens des Landratsamtes Ravensburg wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass immer wieder Anfragen kommen, Niederschlagswasser über Sickerschächte versickern zu wollen. Diese Form der Regenwasser – bzw. Niederschlagswasserableitung ist nicht zulässig und wird mit Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die zulässigen Formen der Niederschlagswasserbeseitigung hat das Landratsamt Ravensburg , Umweltamt, in einem Merkblatt zusammengefasst. Das Merkblatt kann auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg unter http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/1449008/Merkblatt-Versickerung.pdf heruntergeladen werden und liegt außerdem im Rathaus (Flur Ebene 3 /Kämmerei) aus. Regenwassernutzungsanlagen, Nichttrinkwasseranlagen, Regenwasserrzisternen Beim Bau bzw. beim Betrieb von Regenwassernutzungsanlangen ( Nichttrinkwasseranlagen, Zisternen..) sind unbedingt folgende Vorschriften (DIN 1988,Teil 4) einzuhalten: ▪ Die entsprechenden Anlagen sind der Gemeinde Baindt vor dem Bau bzw. bei Betrieb anzumelden. Die Nichtanzeige von Regenwassernutzungsanlagen stellt zudem einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung dar und kann mit Bußgeld geahndet werden (§ 25 Nr.3 Trinkwasserverordnung) ▪ Zwischen der Nichttrinkwasseranlage (z.B. Zisterne mit Leitungsnetz) und der öffentlichen Wasserversorgung darf auf keinen Fall eine Verbindung vorhanden sein. Dies gilt auch dann wenn ein Rückschlagventil vorhanden sein sollte. Rohrunterbrecher sind entsprechend der Empfehlung des Staatlichen Gesundheitsamtes und der Forderung des Medizinischen Landesuntersuchungsamtes nicht zugelassen. Sofern eine Verbindung zwischen Trinkwasser- und Nichttrinkwassernetz gegeben sein sollte, besteht die Gefahr des Rückdrücken oder Rückfließen von verkeimten Wasser ins öffentliche Netz . Dies stellt nach dem Bundesseuchengesetz ein Strafttat bestand dar. Gerade bei einem Einsatz durch die Feuerwehr ist durch die Gefahr eines Unterdruckes in der Wasserleitung ein Rückfließen von verkeimten Wasser aus einer Nichttrinkwasseranlage in das Trinkwassersystem nicht ausgeschlossen. Der Grundstückseigentümer haftet für alle Gefahren aus seiner Regenwasseranlage. ▪ Aufgrund der großen Gefahr für das Trinkwasser durch Nichttrinkwassersysteme ist nur eine mittelbare Verbindung über den freien Auslauf auf Dauer zulässig. Der freie Auslauf für die Nachspeisung von Trinkwasser in Trockenzeiten kann in der Praxis durch ein Magnetventil mit einem Schwimmschalter ausgeführt werden, jedoch ist auch hier der Abstand für einen freien Auslauf unbedingt einzuhalten. Die Leitungen der unterschiedlichen Versorgungssysteme ( Regen-bzw. Trinkwasser ) müssen farblich unterschiedlich gekennzeichnet sein ( DIN 2403: Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff ). ▪ Die Gemeinde ist berechtigt, das Regenwasserleitungssystem auch nach Inbetriebnahme wiederholt zu überprüfen. Werden dabei Mängel festgestellt, die die Sicherheit der öffentlichen Wasserversorgung gefährden bzw. erhebliche Störungen erwarten lassen, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zu unterbrechen. Gebührensituation bei Nichttrinkwasseranlagen, Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/1449008/Merkblatt-Versickerung.pdf ▪ Sofern Zisternenwasser nur für die Gartenbewässerung genutzt wird, ist für diese Menge keine Abwassergebühr zu bezahlen. Eine Anlage rein zur Gartenbewässerung leitet in der Regel kein Abwasser in den Schmutzwasserkanal, weshalb bei solchen Anlagen keine Kanal- und Klärgebühren anfallen. ▪ Sofern das Zisternenregenwasser für die Toilettenspülung, Waschmaschine … genutzt wird, ist dies zum Abwasser zu veranlagen, da hiermit der örtliche Kanal- und Kläraufwand gedeckt werden muss. Zur korrekten Zählung dieser Abwassereinleitungen ist es notwendig, dass der Grundstückseigentümer bei der Gemeinde Baindt diesen Umstand anzeigt, um dann einen „Abwasserzähler“ einbauen zu können. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, wie bei der Wasserversorgung, die entsprechende Vorinstallation zu veranlassen. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass das Wasser für die Gartenbewässerung am „Abwasserzähler „ (Zisternenzähler) vorbei läuft. ▪ Warum muss eine Abwassergebühr für häusliches Zisternenwasser bezahlt werden ? Nach der Toilettenspülung oder dem Waschgang wird stark verschmutztes Abwasser in die öffentliche Kanalisation geleitet. Würde diese Abwassermenge nicht veranlagt, würden in der Gebührenkalkulation die konstanten Ausgaben auf eine verringerte Abwasserbemessungsmenge verteilt. Die Gebühren steigen und belasten die übrigen Gebührenzahler unverhältnismäßig. Die Rechtsprechung hat auf diesen Umstand schon mehrmals reagiert. Zuletzt hat ein Verwaltungsgericht festgestellt, dass Satzungsregelungen, welche für die Brauchwassernutzung eine Gebührenfreiheit für die eingeleitete Schmutzwassermenge zulassen, grundsätzlich nichtig sind. Der ökologisch gewünschte Effekt, kostbares Grundwasser nicht für die Toilettenspülung zu verwenden, rechtfertigt nicht, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Alle Benutzer einer öffentlichen Entwässerungsanlage haben darauf ein Anrecht, dass auch alle Schmutzwassereinleiter ihren Anteil bezahlen. ▪ Wir bitten die Grundstückseigentümer im eigenen Interesse die Regenwasser- nutzungsanlagen bei der Gemeinde Baindt anzuzeigen und bei Einleitung in die öffentliche Kanalisation unverzüglich die Installation zur Abwassermessung vorzunehmen. Der Wassermeister der Gemeinde Baindt wird abschließend die Abnahme der Anlage sowie die Verplombung der Messeinrichtung vornehmen . Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache Tel: 07502-9406-21; E-mail: f.stavarache@baindt.de[mehr]

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