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Amtsblatt_2025_10_02_KW40.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2025 Donnerstag, den 02. Oktober 2025 Nummer 40 Fotos: W. Zlomke Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr Baindt – Anerkennung und Wertschätzung für unsere Wehr Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Amtliche Bekanntmachungen Abwassergebühren - Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsie- gelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/rathaus-online - Rubrik Wasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Bolz, Kämmerei, Tel. 07502/9406-25, E-Mail: c.bolz@baindt.de Sperrung der Marsweilerstraße am 11.10.2025 zwischen 10.00 Uhr und 14.00 Uhr Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Samstag, den 11.10.2025, zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr findet in Baindt eine Radveranstaltung zum Erhalt des Therapiebads im SBBZ Sehen statt. Aus diesem Grund wird die Marsweilerstraße in die- sem Zeitraum vollständig gesperrt. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Haltestellen Schreinerei Dreher, Marsweiler, Zeppelinstraße und Boschstraße nicht angefahren werden. Nutzen Sie bitte stattdessen die Bushaltestelle Rathaus. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Das neue Programmheft der vhs Weingarten ist da! Viele abwechslungsreiche und inte- ressante Angebote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Semester an. Die Homepage der vhs Weingarten https://vhs-weingar- ten.de/ informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Pro- grammheft der vhs Weingarten im Rathaus Baindt, in der Kreissparkasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Herbst-/Wintersemester beginnt am 22.09.2025 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab so- fort möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursänderungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! In Baindt werden folgende Kurse angeboten: Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Am 01.12.25 startet unser neuer Qigong-Kurs in Baindt. Sichern Sie sich jetzt schnell einen Platz und lernen Sie den Kreislauf der Jahreszeiten auf eine neue Art kennen! Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehrende Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser ganzes Leben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesische Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfolge aus 10 Übungen. Bei regel- mäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, so- wie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, die Übungen sind für Menschen jeden Alters geeignet. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefon- nummer 0751 405-380 zur Verfügung. FULL-BODY-BURN – Auspowern mit der vhs Weingarten Sichern Sie sich jetzt noch einen freien Platz in unserem neuen vhs-Kurs FULL-BODY-BURN und bringen Sie ab dem 14.10.25 Ihren Körper an seine Grenzen. Dieser Kurs bietet Ihnen eine intensive Ganzkörper-Wor- kout-Session, die Kraft, Ausdauer und Fettverbrennung kombiniert. Hier werden Übungen aus dem Bo- dyweight-Training, HIIT-Elemente sowie kurze Cardio-In- tervalle kombiniert, um den ganzen Körper zu fordern und ein echtes Burn-Erlebnis zu bieten. Das Ziel: In kurzer Zeit viele Muskelgruppen aktivieren und den Stoffwechsel ankurbeln. So gelangst Sie zu mehr Power und Fitness für deinen Alltag. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer 0751 405- 380 zur Verfügung. Neu in Baindt: vhs-Kurs Rückenmobilisation Melden Sie sich jetzt an und verbessern Sie Ihr Körper- gefühl und Ihre Rückengesundheit mit unserem neuen Kurs ab dem 14.10.25! In diesem Kurs liegt der Fokus auf der Mobilisation und Entspannung der Rückenmuskulatur. Durch gezielte Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Übungen und sanfte Dehnungen werden Verspannun- gen gelöst, die Beweglichkeit verbessert und die Hal- tung gestärkt. Dabei wird einen besonderen Wert auf die Stärkung der Muskulatur rund um den Rücken gelegt. Dazu gehört der Rumpf, der die Wirbelsäule trägt und somit eine zentrale Rolle für die Stabilität und Haltung spielt. Ebenso werden die Schultern gezielt trainiert, um die Beweglichkeit und Kraft in diesem Bereich zu fördern. Zusätzlich umfasst das Programm auch die Bauchmus- kulatur, die ebenfalls eine wichtige Puffer- und Stützfunk- tion für den Rücken übernimmt. Durch diese ganzheit- liche Herangehensweise wird die Muskulatur rund um den Rücken effektiv gestärkt, was zu einer verbesserten Haltung, mehr Stabilität und einem insgesamt besseren Körpergefühl führt. Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist ab sofort bei der vhs Weingarten möglich. Gerne stehen wir Ihnen für Rück- fragen unter der Telefonnummer 0751 405-380 zur Ver- fügung. Beflaggung am Rathaus am 03. Oktober 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt wird am Freitag, den 03. Oktober 2025 die Bun- desflagge wehen. Grund ist der Tag der Deutschen Einheit. Gemeindeverwaltung Baindt 150 Jahre Feuerwehr Baindt - Tag der offenen Tür Am wohl letzten sommerlichen Tag des Jahres öffne- te die Feuerwehr Baindt im Rahmen der 150-Jahr-Fei- er ihre Tore, und viele Besucher folgten der Einladung. Der Tag begann mit einem würdevollen ökumenischen Gottesdienst. Mit unserem Musikverein voraus, zog der Festzug im Anschluss in Richtung Feuerwehrhaus, und zahlreiche Fahnenabordnungen befreundeter Vereine und Feuerwehren begleiteten ihn. Vor Ort war schon alles hergerichtet. Ein leckerer Mittagstisch, gekühlte Geträn- ke, ein rießiges Kuchenbuffet und ein abwechslungsrei- ches Programm für Jung und Alt. Im Festzelt sorgten der Musikverein Baindt und die Schalmeien Baindt für beste musikalische Unterhaltung, während draußen im Hof die Feuerwehren aus Baienfurt und Weingarten Vorführun- gen rund um die Feuerwehr präsentierten. So konnte man hautnah verfolgen, wie ein Fettbrand auf keinen Fall zu lö- schen ist und wie professionell die Höhenrettungsgruppe aus Weingarten unterwegs ist. Etwas besonderes haben sich die Kameraden aus Baienfurt einfallen lassen. Sie zeigten, wie die Feuerwehr früher und heute aufgestellt ist und haben dafür sogar ihren Oldtimer aus der Garage geholt. Ähnlichkeiten mit manchen ehemaligen Kamera- den waren dabei rein zufällig. Die Kinder konnten sich in zahlreichen Mitmachstationen die Zeit vertreiben, und viele Gäste nutzten die Gelegenheit, das Feuerwehrhaus mit seinem neuen Anbau zu inspizieren. Auf diversen In- fowänden waren Fotos aus der Vergangenheit zu sehen, und im Vorbeigehen konnte man der ein oder anderen Geschichte von damals lauschen. Gegen Abend hin ging auch dieser Jubiläumstag zu Ende und als letztes machte dann auch der Weizenstand sein Licht aus. Rückblickend können wir sagen, es war ein sehr gelunge- ner Tag und vielleicht hatte in Sachen Wetter der Schutz- patron der Feuerwehren seine Finger im Spiel. Definitiv die Finger im Spiel hatten noch ganz viele Helferinnen und Unterstützer, ohne die dieser Tag nicht zu stemmen gewesen wäre. Ein ganz großes Dankeschön gilt unserem Bauhof, der uns seine Fahrzeughalle ausgeräumt und zur Verfügung gestellt hat. Ein ebenso großes Dankeschön gilt den Rasplern, die uns bei der Bewirtung unterstützt haben sowie den Landfrauen für zahlreiche Kuchenspen- den. Vielen Dank auch Herrn Pfarrer Staudacher und Herrn Pfarrer Schöberl für die Gestaltung des Gottes- dienstes sowie Frau Bohnert und den Ministrantinnen und Ministranten. Zu guter Letzt danken wir unserer Ver- waltung (besonders auch für die 150-Jahre-Torte) sowie allen Helfern, Unterstützern und Spendern: Altersabteilung Feuerwehr Baindt Bäckerei Schmidt, Baindt Baggerbetrieb Johannes Elbs, Baindt Schützbach GmbH, Baindt Blutreitergruppe Baindt DRK Baienfurt-Baindt Feuerwehr Baienfurt Feuerwehr Weingarten Feuerwehr Wolpertswende Bayer Druck & Verlag, Weingarten Getränkevertrieb JFK, Grünkraut Harald Buchter Zeltverleih Jugendfeuerwehr Baindt mit Eltern Katholische Kirchengemeinde Baindt Landratsamt Ravensburg Metzgerei Buchmann GmbH Musikverein Baindt Partyservice Kinzer GmbH & Co. KG Reitverein Baindt Schalmeienkapelle Baindt Soldatenkameraden Baindt TOMOBIL GmbH Willi Bentele Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Tierarzt Freitag, 03. Oktober 2025 (Tag der Deutschen Einheit) Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: 0751 - 56 04 08 08 Samstag, 04. Oktober 2025 und Sonntag, 05. Oktober 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 03. Oktober 2025 Schussen-Apotheke Mochenwangen Kirchstraße 12 88284 Wolpertswende Tel: 07502 94 37 9 00 Samstag, 04. Oktober 2025 Achtal-Apotheke Baienfurt Ravensburger Straße 6 88255 Baienfurt Tel: 0751 50 69 44 0 Sonntag, 05. Oktober 2025 Rosen-Apotheke Weingarten Talstraße 2 88250 Weingarten Tel: 0751 43 5 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Abfallwirtschaft Sammlung von Alt-Textilien Verschmutzte und unbrauchbare Textilien im Restab- fall entsorgen Die Pflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Getrennterfassung von Alt-Textilien ab dem 01.01.2025 wur- de mit dem Ziel geregelt, mehr Ressourcen zu nutzen und positive Umwelteffekte zu erzielen. Viele Bürgerinnen und Bürger meinen, dass verschlissene und verschmutzte Texti- lien in den Sammelcontainer gehören. Dies ist nicht der Fall. Verschmutzte, nasse und zerschlissene Textilien, Lum- pen oder Putzlappen etc. müssen weiterhin über den Restabfall entsorgt werden und dürfen aufgrund ihrer Beschaffenheit und mangels Recyclingfähigkeit nicht in den Sammelcontainer für Alt-Textilien geworfen werden. Zusätzlich bitten wir zu beachten: Legen Sie keine Altklei- dersäcke neben die vollen Sammelcontainer. Nutzen Sie stattdessen eine andere Abgabemöglichkeit oder kom- men Sie später wieder, um eine problemlose Entleerung zu ermöglichen. Ihre Gemeindeverwaltung Geänderte Öffnungszeiten des Wert- stoffhofs Am Tag der Deutschen Einheit, 03. Oktober 2025, bleibt der Wertstoffhof geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof am Samstag, 04. Oktober 2025, von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit! Am 27.September 2025 feierten die Eheleute Siglinde und Wolfgang Banholzer das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Veranstaltungen Oktober 02.10. Dorfkindparty – Landjugend SKH 03.10. Tag der Deutschen Einheit 05.10. Heilig-Leiber-Fest Kirche – kath. Kirchengemeinde Baindt 10.10. Frauenfrühstück – Impulse BSS 15.10. Oktoberfest – Seniorentreff BSS 18.10. Wendelinusfest Sulpach – kath. Kirchengemeinde 20.10. Vereinssitzung 21.10. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 25.10. Herbstübung – Feuerwehr 25.10. Siegerehrung Schützenhaus Ortsmeisterschaften 30.10. Oktoberfest Selige Irmgard – Stiftung St. Franziskus Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Zur Informationi Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Das Hospizlicht - Sterben ist eine Zeit des Lebens Aktion zum Welthospiztag am 11.10.2025 Die Aktion „Das Hospizlicht – Sterben ist eine Zeit des Le- bens“ findet anlässlich des Welthospiztages am 11.10.2025 statt. Dieser Tag wird weltweit begangen, um auf die Hos- pizidee aufmerksam zu machen. Hospiz- und Palliativar- beitet bedeutet vor allem schwerkranke Menschen und deren An- und Zugehörige in ihrer verbleibenden Zeit gut zu begleiten und zu einer bestmöglichen Lebensqualität beizutragen. An diesem Tag sollen bewusst Zeichen der Solidarität gesetzt werden: mit Schwerkranken und Sterbenden so- wie deren Zugehörigen, die sich zu Hause, in Kranken- häusern, Pflegeheimen oder Hospizen auf ihren nahen Tod vorbereiten. Sie sollen daran erinnert werden, dass sie nicht allein sind und auf Unterstützung aus der Ge- sellschaft zählen können. Deswegen freuen wir uns, wenn in möglichst vielen Fens- tern am Abend des 11.10.2025 ein „Hospizlicht“ brennt. Diese Kerze trägt den Aufdruck: „Gegen die Nacht können wir nicht ankämpfen, aber wir können ein Licht anzünden.“ (Franz von Assisi) Die Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. verteilt die Kerzen kostenlos an folgenden Stellen: Hospiz Ambulant, Schützenstraße 5, Weingarten Wochenmarkt Weingarten am 08 .10.2025 Bioladen Kornblume, Broner Platz, Weingarten Natürlich sind sie auch bei den ehrenamtlichen Hospiz- begleiter*innen erhältlich. Geschichten zum Thema „Aberglaube in Baindt“ gesucht Liebe Heimat- und Geschichtsfans, im Herbst möchte ich gerne in Baindt eine gruslige Orts- führung mit dem Motto: „Aberglaube in Baindt” anbieten. Leider war zu diesem Thema aus Baindt bisher nicht viel in Erfahrung zu bringen. Gesucht werden Geschichten von Hexen, Schrättele, dem Teufel oder sonstigen Unholden und Spukgestalten. Von bösen Leuten, dem bösen Blick, Abwehrzauber oder was man an bestimmten Tagen im Jahr tun oder nicht tun soll? Besonders interessant wären Geschichten, die Sie viel- leicht selbst einmal gehört (oder erlebt) haben oder auch von den Eltern, Großeltern oder auch im Bekanntenkreis erzählt wurden. Ich freue mich über jede, wenn auch noch so kleine Ge- schichte, Erzählung oder Überlieferung. Meine Kontaktdaten sind 1a@paulsaegmueller.de oder Tel. 07527 / 1771. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Paul Sägmüller Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Brei/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 07. Oktober 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten 03. Oktober – 12. Oktober 2025 Gedanken zur Woche: Im Herzen Die Stille ist nicht Auf den Gipfeln der Berge, der Lärm nicht auf den Märkten der Städte; beides ist in den Herzen der Menschen. Laotse Freitag, 03. Oktober – Tag der deutschen Einheit Kein Gottesdienst Samstag, 04. Oktober 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 05. Oktober – 27. Sonntag im Jahreskreis – Hl. Leiber Fest 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zum Hl. Leiber Fest mit Orchestermesse, Mozart Missa brevis in D. Es singen die Kirchenchöre aus Baindt und Ber- gatreute unter der Leitung von Rainer Strobel. Ministranten: Benedikt Heilig, Anna Jaudas, Pia Kreutle, Alina Michelberger, Lilly Romer, Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Marlene Stör, Emilia Stotz, Marie Stotz, Johanna Zentner (+ Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Pia und Alfons Häfele, Mathilda und Hans Elbs, Jo- hannes Merk, Familie Schimanowski, Maria Ungemach, Emma und Julius Malsam, Artur Henzler, Jahrtag: Klara Merk) Kollekte für die Kirchenmusik Baindt 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Noah (Pfarrer i. R. Heinz Leuze) Dienstag, 07. Oktober 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 08. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier (+ Erna und Franz Kränkle, Lieselotte und Franz Weissenberg, Anton und Klaus-Dieter Sommer) Donnerstag, 09. Oktober 13.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst in der Kirche Freitag, 10. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 11. Oktober 17.00 Uhr Baienfurt - Taufe von Aaron 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Wolfgang Knor Sonntag, 12. Oktober – 28. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Hannah Elbs, Jonas Elbs, Mateo Oelhaf, Noemi Oelhaf, Anna Pink, Anton Pink, Johanna Rößner, Sophia Rößner, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Mona Stiefvater, (+ Sieglinde Kössler, Hans Späth) Im Anschluss an den Gottesdienst werden wir noch mit süßen Leckereien von der Blinden- schule SBBZ verköstigt als Dank für die groß- zügige Spende an Fronleichnam 17.00 Uhr Binningen – Feierliche Dankandacht bei der Kapelle mit einer Bläsergruppe des Musik- vereins Baienfurt 19.00 Uhr Baindt - Night´n pray der Firmlinge in der Kirche. Hierzu sind die Firmpaten und die Gemeinde recht herzlich gelanden Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Jahresrechnung 2022 Die Jahresrechnung 2022 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 06. Oktober – 20. Oktober 2025 jeweils zu den Bürozeiten. Minihütte 2026 Nach der Minihütte ist vor der Minihütte. Für die Urlaub- splanung 2026: Die Minihütte 2026 für die Minis von Dienstag, 11. bis Sonn- tag 16. August statt. Es geht wieder in die Berge (wohin genau wird nicht verraten). Es wird wieder super toll. Hal- tet euch also die Tage im August frei. Das gilt auch für unser super Küchenteam. Ein ausführlicher Bericht über die Minihütte 2025 folgt Eure Oberministranten Gottesdienstplanung der Seelsorgeeinheit Baien- furt-Baindt für die Familien- und Jugendgottesdienste 2026 Wir bitten alle kirchlichen Gruppierungen (Frauenbund, KAB, Ministranten, Seniorenkreis, Katholische Kindergär- ten, Kirchen-, Jugend-, Kinderchor …) ihre Veranstaltun- gen 2026 bitte als Excel- oder Word-Tabelle bis spä- testens 10. Oktober 2025 per E-Mail an kathpfarramt. baienfurt@drs.de zu senden. Zum Planungstreffen un- serer Seelsorgeeinheit für die Familien- und Jugendgot- tesdienste laden wir am Dienstag, 14. Oktober um 19.00 Uhr ins Katholische Gemeindehaus in Baienfurt herzlich ein und freuen uns über Ihre Teilnahme. Ende des Pla- nungsabends gegen 20.30 Uhr, die Einladung per E-Mail wurde bereits versandt. Binningen Dankandacht Am Sonntag, 12. Oktober um 17.00 Uhr laden wir wieder herzlich ein zur traditionellen Dankandacht bei der Ka- pelle in Binningen. Zum Auftakt der Bittwoche haben wir um Gottes Segen gebeten, jetzt wollen wir Dank sagen. Bitte bringen Sie zur Mitfeier ihr Gotteslob mit. Minihüttenbericht 2025 Leinen los – ab auf Kreuzfahrt mit der MS Weihrauch- dampfer! In der vierten Ferienwoche hieß es für 47 Kinder, 29 Teamer und die Küchencrew: Koffer packen und auf Weltreise gehen. Schon beim Check-In in Niedersonthofen wartete die gesamte Crew gespannt auf die Passagie- re – und mit dabei waren natürlich auch unsere beiden Hüttenmaskottchen Haiko und Sharkira, die uns jeden Tag geweckt und motiviert haben. Nachdem das Gepäck verstaut war, lernten wir die Sicherheitsregeln kennen – und dann legte unser Schiff auch schon ab. Italien Die erste Station unserer Reise war Italien. Am Nachmit- tag machten wir uns auf spielerische Weise auf die Suche nach den Zutaten für unser Abendessen. Natürlich gab es Pizza – wie könnte es auch anders sein! Am Abend er- kundeten wir im Dunkeln unser Schiff, wo uns die Crew an so mancher Ecke ordentlich erschreckte. Nach einem kleinen Snack füllten wir die erste Seite unseres Reiseta- gebuchs aus und lauschten einer Geschichte, bevor es ins Bett ging. Argentinien Am Dienstag erreichten wir den Hafen von Argentini- en. Nach ein paar morgendlichen Dehnübungen ging es rasch zum Frühstück – und dann Lunchpakete packen, denn eine große Wanderung durch die Anden stand be- vor. Die rund 18 Kilometer lange Wanderung bot viele span- nende Stationen: Werbespots drehen, Spinnennetze über- winden, rückwärts abgespielte Lieder erraten, sportliche Herausforderungen meistern, Quizfragen beantworten und bei der Essensstation ein besonderes kulinarisches Erlebnis genießen. Abends warteten leckere Burger auf uns. Danach ließen wir den Tag am Lagerfeuer ausklingen, grillten Marsh- mallows und sangen gemeinsam. Südostasien Am Mittwoch ging unsere Reise nach Südostasien. Dort trafen wir zufällig auf Pfarrer Staudacher und Bürger- meister Binder. Gemeinsam feierten wir einen schönen Gottesdienst und stärkten uns danach mit einem Mittag- essen. Es gab Bihon, ein typisches Nudelgericht, das auch unseren Gästen hervorragend schmeckte. Später durften sich die Kinder als Schiffsmechaniker ver- suchen: Sie bastelten eigene Boote, die anschließend na- türlich auf ihre Tauglichkeit getestet wurden. Am Abend traten Teamer und Kinder im spannenden Duell gegen- einander an – dieses Jahr konnten tatsächlich die Tea- mer den Sieg erringen! Zum Abschluss zauberte uns die Küche ein köstliches Mango Float, bevor es ins Bett ging. Amerika Am vierten Tag legten wir im Hafen von New York City an. Nach einer langen Fahrt über den Pazifik stärkten wir uns mit Pancakes und wurden von Cheerleadern begrüßt. Bei der großen Olympiade am Vormittag konnten wir uns sportlich austoben – von American Football über Hob- byhorsing bis hin zu Cheerleading. Als Erinnerung durfte außerdem jeder sein eigenes T-Shirt im Siebdruckver- fahren drucken. Nachmittags führte uns ein Inlandsflug nach Las Vegas. Schick gekleidet ging es ins Mini-Casino, inklusive Security und Taschenkontrolle. Dort wurde um Minimoney gezockt, Cocktails geschlürft, Blackjack gespielt – und am Glücks- rad konnte man sein Geld sogar schnell verdreifachen. Ein echtes Highlight der Reise! Spanien In Spanien haben wir uns ganz der Kultur angepasst und erst einmal ausgeschlafen. Nach einem kurzen Flamen- co-Kurs machten wir uns auf den Weg ans spanische Meer – oder besser gesagt ins Wonnemar. Dort erwarte- te uns stundenlanger Badespaß mit meterhohen Wellen, rasanten Rutschen und einer Stärkung zwischendurch: 30 Äpfel wurden in Rekordzeit verputzt. Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Am Abend stand der Bunte Abend auf dem Programm. Die Kinder hatten in Gruppen ein abwechslungsreiches Programm vorbereitet: von Hütten-News über Herzblatt bis hin zu Verkleidungen. Zwischendurch gab es leckere Churros, und danach wurde bei der Mini-Disco ordent- lich getanzt. Heimkehr Am nächsten Morgen sind wir in Deutschland angekom- men und es hieß leider schon wieder Koffer packen und Abschied nehmen. Dank vieler helfender Hände war die Hütte schnell geputzt und aufgeräumt. Noch ein letztes Mal füllten wir unser Reisetagebuch aus – und dann ging es für uns alle nach Hause. Nach dieser gelungenen Hütte sagen wir ein herzliches Dankeschön… …an die Eltern, die die Kinder sicher zur Hütte und wieder nach Hause gebracht haben …an Familie Kapler für die Kartoffelspenden …an Herrn Pfarrer Staudacher für seinen Besuch und die Gestaltung des Hüttengottesdienstes …an Herrn Binder für den netten Besuch …an Familie Fricker für die leckeren Äpfel …an Frank Reinbold für die großzügige Keks-Spende von Kambly …an die Firma Shirtmacher für das Sieb zum Siebdrucken …und natürlich an unser Küchenteam mit Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle – ihr habt mit euren kreativen und abwechslungsreichen Gerichten aus aller Welt alle satt und glücklich gemacht! Ein riesiges Dankeschön geht außerdem an das gesam- te Team der Minis Baienfurt und Baindt für die großar- tige Gestaltung des Programms. Der Spaß kam wirklich nicht zu kurz. Wir freuen uns schon jetzt darauf, euch alle im nächsten Jahr wiederzusehen. Schön war’s! Voranzeige Seniorentreff „O’ zapft is”! Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 15. Oktober 2025 um 14.00 Uhr zu unserem Oktoberfest in den Bischof-Sproll-Saal. Nach München ist es viel zu weit, zum Hinfahren fehlt uns schlicht die Zeit. Deshalb ihr lieben Gäste finden wir famos, ein Oktoberfest mit der Baindter Musik, das ist doch grandios. Das Seniorenteam freit sich auf eich!!!! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Karola Westermann mit Literarisches mit Text und Musik Die Blätter färben sich und wir laden wieder herzlich zu unse- rem Herbst-Frauenfrühstück ein, zu einem besonderen Morgen voller Musik, Begegnung und Ge- nuss. Karola Westermann nimmt uns mit auf eine klangvolle Rei- se: Sie teilt ihre Gedanken zu den sanften, berührenden Tönen der Veeh-Harfe – einem außerge- wöhnlichen Instrument, das nicht nur durch seinen warmen Klang verzaubert, sondern auch durch seine Geschichte. Entwickelt in den 1980er Jahren vom fränkischen Landwirt Hermann Veeh, entstand die Veeh-Harfe aus dem Wunsch, Musik für alle zugänglich zu machen – intuitiv, inklusiv und voller Ausdruckskraft. Freitag, 10.10.2025, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 06.10.2025 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.d Baienfurter Kirchen-Filmabend Freitag, 10. Oktober 2025 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baienfurt Der Film handelt von einem wichtigen Mann an der Seite von Jesus. FSK: 12 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Kraft tanken für den Alltag - ein bewegter Impuls- vortrag Mit Sigrun Kienle-Hohwy Wir möchten Sie sehr gerne auf einen spannenden und alltagstaug- lichen Impulsvortrag zum Thema ‚Kraft tanken für den Alltag‘ Im- pulse für Körper, Geist und Seele Donnerstag, 09. Oktober 2025, 19.30 – 21.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Baienfurt Baindt, Öschweg 32, 88255 Baienfurt aufmerksam machen. Stürme kommen unerwartet auf, und doch wird es auch windstill. Manche Menschen können diese „Windstille“ ra- scher spüren, sie können mit schwierigen Situationen und Rückschlägen besser umgehen. Was machen sie anders, die sogenannten „Steh-auf-Männchen“? Was haben Re- silienz und Faszien gemeinsam? Bei diesem Vortrag be- kommen die Teilnehmenden Impulse für Fitness, Körper, Geist und Seele. Freuen Sie sich auf einen persönlichen Aus- tausch im Anschluss an den Impulsvortrag! An der Veranstaltung kann ohne Anmel- dung teilgenommen werden. Eintritt frei, freiwilliger Teilnahmebetrag! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aller Augen warten auf dich, und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. Ps 145,15 Samstag, 04. Oktober 13.00 – Baienfurt Abgabe der Gaben für den 14.00 Uhr Erntedankaltar, Ev. Kirche Sonntag, 05. Oktober 16. Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt! Familiengottesdienst Erntedank mit Konfi-3-Begrüßung, Über- gabe der Bibeln, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Die Kinder der Kinderkirche sind herzlich zum Familiengottes- dienst eingeladen Montag, 06. Oktober 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe Ev. Gemeinde- haus Mittwoch, 08. Oktober 15.30- Baienfurt Konfi-Gruppe 1, 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30- 17.30 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 2, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 09. Oktober 19.30 Uhr Baienfurt Vortrag „Kraft tanken für den All- tag“ mit Sigrun Kienle-Hohwy, Ev. Gemeindehaus Freitag, 10. Oktober 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenfilmabend in der Ev. Kirche Sonntag, 12. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst Erntedank mit den Kindergärten, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Die Kinder der Kinderkirche sind herzlich zum Familiengottes- dienst eingeladen Glaube im Alltag Reich beschenkt Der Riesenkürbis und die volle Ähre, die Honigwabe und das Brot – im reich geschmückten Erntealtar kommen Fülle der Natur und Früchte der Arbeit recht zur Geltung. Doch wir ernten mehr: Nahrung und Kleidung, jedes Wachsen und Ge- deihen in Partnerschaft und Familie, große und kleine Erfolge im Beruf – da ist so viel, wofür wir danken können. Das Erntedankfest gibt der Dankbarkeit Raum und wendet sie hin zu Gott. Wer dankt, sieht nichts als selbstverständlich an und weiß sich von Gott reich be- schenkt. Ängstliches Sammeln und übermäßiges Sorgen ist ihm fremd. Gottes Großzügigkeit steckt an. So lenkt der Sonntag den Blick über den eigenen Tellerrand hin- aus und ruft zum verantwortungsvollen Teilen von Besitz und Ressourcen auf. Wer so geben kann, dessen Quellen werden nie versiegen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © istock- photo / PatrickPoendl) --- Hinweis vom Pfarramt Die Auflegung des Haushaltsplans erfolgt vom 29.9.- 8.10.2025 im Pfarramt (Öschweg 32, Baienfurt). --- Frauenkreis lädt ein Unser nächster Termin am 8. 10. 2025 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg 30 in Baienfurt. In ei- nem Erzählcafe wollen wir unter Leitung des Lokalhisto- rikers Uwe Hertrampf unsere Erinnerungen über religiö- se Feste und Feiertage austauschen und so ein Bild vom Alltagsleben in früherer Zeit in Baienfurt und anderswo entwerfen. Wir freuen uns schon auf eine interessante Gesprächsrunde, an der jeder etwas beitragen kann. --- Der Kreative Montag lädt ein: Zu unserem kreativen Angebot laden wir herzlich ein Oktober: 13.10. Sonja Tratzyk: „Aus Alt mach Neu”, Milchtüten- Recycling November: 10.11. Petra Moosmann: „Uns geht ein Licht auf”, Ker- zenziehen Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Dezember: 8.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spä- testens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten TC Baindt e.V. Vereinsmeisterschaften Einzelvereinsmeisterschaften Damen und Herren Wieder mit sehr großer Teilnehmerzahl wurden, die gesamte Saison über, die Vereinsmeister- schaften des TC Baindt ausgespielt. Es hatten sich 53 Teilnehmer für die Vereinsmeisterschaften der Damen und Herren angemeldet. Bei den Herren starteten 48 Teilnehmer, die zunächst in Gruppenspielen und dann in einer KO-Runde um den Ein- zug ins Finale kämpften. Im Finale der Herren standen, wie auch im letzten Jahr, Stefan Boenke und Philipp Neubau- er. Stefan Boenke hatte sich im Halbfinale gegen seinen Bruder Ralf Boenke durchgesetzt. Philipp Neubauer kam durch einen sehr knappen Sieg gegen Ralf Raubald ins Finale. Mit einer durchaus beachtlichen Zuschauerzahl startete das Match um 15:00 Uhr als Auftakt zum Sai- sonabschlussfest. Nach einem langen und spannenden Match, bei überraschend hohen Temperaturen, konnte sich Stefan Boenke, nach fast 2,5 Stunden Spielzeit, knapp mit 6:4 und 7:6, erneut im Finale durchsetzen und sich so zum Vereinsmeister krönen. Philipp Neubauer wurde zwei- ter Sieger, den dritten Platz teilen sich Ralf Boenke und Ralf Raubald. Herzliche Glückwünsche an Stefan Boenke! Verletzungsbedingt konnte das Finale der Damen, zwi- schen der Gruppenersten und -zweiten leider nicht aus- gespielt werden. Somit wurde der Endstand der Gruppen- phase als Endergebnis genommen. Die Vereinsmeisterin 2025 des TC Baindt ist Marion Grabherr. Sie konnte sich mit gleicher Anzahl an Siegen denkbar knapp gegen Evelyn Amann durchsetzen. Zweite Siegerin wurde, mit sehr viel Verletzungspech, Evelyn Amann. Schon auf die Siegerstraße eingebogen, verletzte sie sich in ihrem letz- ten Match und musste den Sieg noch abgeben. Dritte Sie- gerin wurde in diesem Jahr Stefanie Brehm. Herzlichen Glückwunsch an Marion Grabher und die allerbesten Ge- nesungswünsche an Evelyn, dass sie schnell wieder ins Tennis einsteigen kann. Wir blicken zurück auf eine tolle Konkurrenz mit insge- samt über 80 Matches. Nicht immer stand der sportliche Erfolg an erster Stelle. Die Geselligkeit, das gemeinsame Tennis-spielen mit Gegnern, gegen die man sonst nicht spielt, war mindestens genauso wichtig wie der sportli- che Erfolg. Der gesamte Verein freut sich schon auf die Vereins-meisterschaften der Saison 2026. Jugendvereinsmeisterschaften Großer Finaltag beim TC Baindt. Vor dem Finale der Vereinsmeisterschaften der Herren und dem Saisonab- schlussfest fand am 20. September auch die Jugendver- einsmeisterschaften statt. In diesem Jahr war die Teil- nehmerzahl zur großen Freude Aller sehr groß. Es hatten sich insgesamt 15 Kinder und Jugendliche zu den Meis- terschaften angemeldet. Es wurde der Vereinsmeister in 2 Altersklassen gespielt, eine U12 und eine kombinierte U15/U18 Konkurrenz. Da die Teilnehmerzahl so groß war, konnte in beiden Konkurrenzen eine Gruppenphase mit je- weils 2 Gruppen gespielt werden. Die Sieger der jeweiligen beiden Gruppen trafen dann im Finale aufeinander. Da alle anderen Spieler nach der Gruppenphase auch noch nicht genug hatten, wurden spontan auch die Plätze 3, 5 und 7 ausgespielt. Vereinsmeister 2025 in der Altersklasse U12 wurde Ja- kob Dietz. Bei den Älteren kam es zu einer sehr großen Überraschung, dort wurde Cedric Hinner Vereinsmeister 2025. Cedric hätte vom Alter noch U12 spielen können, entschied sich aber dazu, bei den Älteren mitzuspielen. Wir haben somit einen 11-jährigen Jugendvereinsmeister bei der U15/U18. Platzierungen in der Altersklasse U12 1. Jakob Dietz 2. Lenny Sonntag 3. Finja Hinner 4. Raphael Balle 5. Benjamin Boenke 6. Theo Boenke 7. Henri Sonntag 8. Josefine Boenke (verletzt) Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Platzierung in der Altersklasse U15/U18 1. Cedric Hinner 2. Felix Schmidt 3. Vinzent Neubauer 4. Johannes Neubauer 5. Jonathan Boenke 6. Elias Dietz Wir gratulieren allen Platzierten und vor allem den beiden Vereinsmeistern herzlich. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 07.10.2025, kommt Frau Selina Eisele vom Physio One zu uns in den Bischof-Sproll-Saal und refe- riert zum Thema „Wenn´s zwickt und klemmt…” mit der einen oder anderen praktischen Übung. Beginn 19.30 Uhr. Im Anschluss werden wir noch die Oberschwabenschau besprechen. Hierzu benötigen wir wieder Helferinnen und Kuchenbäckerinnen. Wir freuen uns über eurer Kommen. Das Team der Vorstandschaft Vorschau: Am Donnerstag, 16.10.2025 sind die Landfrauen Baindt wieder am Stand im Grünen Pfad und bewirten die Messebesucher mit allerlei Köstlichkeiten. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Frauenwirtschaftstage 2025 – Zukunft gestalten, mit KI den Berufsalltag meistern, Wiedereinstieg und akademische Weiterbildung ange- hen, online Sichtbarkeit erhöhen, Mental Load bewäl- tigen, klare Sprache nutzen, neue Wege gehen Die Landesregierung von Baden-Württemberg will durch eine aktive Gleichstellungspolitik die gleichberechtigte Be- teiligung von Frauen am Erwerbsleben und in der Wirt- schaft unterstützen. Auch in der Region Bodensee-Ober- schwaben ist uns das ein Anliegen, daher können Sie sich wieder auf ein vielfältiges Programm mit Workshops und Vorträgen zu verschiedenen Themen freuen. Die Veranstaltungen, die in Präsenz oder online stattfin- den, werden von einem Zusammenschluss verschiedener Kooperationspartnerinnen organisiert. Neben der Kon- taktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Ober- schwaben sind dies IHK Bodensee-Oberschwaben, Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, die Hochschule Ravensburg-Weingarten, die Gleichstellungsbeauftrag- ten der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis sowie der Städte Ravensburg und Friedrichshafen, das Regi- onalbüro für berufliche Fortbildung Bodenseekreis und Ravensburg und die VHS Friedrichshafen. Die FrauenWirtschaftsTage 2025 werden am Donners- tag, 09. Oktober um 18:00 Uhr in den Räumen der RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten eröffnet. Tanja Köhler, Diplom Psychologin und Spiegelbestseller-Autorin, erläutert in ihrer Keynote, wie uns kluge Gedanken vor- wärts bringen und welche klugen Fragen wir uns immer wieder stellen sollten um unsere Zukunft zu gestalten. Auch für die Auftaktveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Weiter geht es mit folgenden Vorträgen und Workshops: Freitag / 10. Oktober / 18:00-20:30 Uhr / Markdorf Podiumsdiskussion: Zukunft gestalten / Frauen & Män- ner stark als Team Mittwoch / 15. Oktober / 14:00-17:30 Uhr / ONLINE-SE- MINAR Von Neugier zu Know-how: So unterstützt dich KI im Berufsalltag Mittwoch / 15. Oktober / 18:00-19:30 Uhr / Weingarten Karriere mit Kompass: Weiterbilden. WEITERDENKEN. Weiterkommen. Donnerstag / 16. Oktober / 14:00-18:00 Uhr / Friedrichs- hafen Die Kunst die richtigen Fragen zu stellen. Problem? – Gelöst! Donnerstag / 16. Oktober / 14:00-17:00 Uhr / Weingarten Online durchstarten: Marketing, das passt Donnerstag / 16. Oktober / 14:30-17:00 Uhr / Mecken- beuren Schluss mit dem Gedankenkarussell! Mental Load ver- stehen und bewältigen Freitag / 17. Oktober / 9:00-11:00 Uhr / Weingarten WieDerEinstieg gelingt! Tipps und Tools für Berufs- rückkehrende Freitag / 17. Oktober / 9:00-16:00 Uhr / Friedrichshafen Der Weg zum Glück – Warum wir oft das Gegenteil erreichen Samstag / 18. Oktober / 9:30-12:30 Uhr / ONLINE-SEMI- NAR Klare Sprache für kluge Frauen Montag / 20. Oktober / 19:00-21:00 Uhr / Ravensburg Arbeit. Welt. Weit. FEMALE FUTURE TALK – OPEN SPACE zu Arbeitswelten von Frauen unterschied- licher Herkunft Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmel- dung zu den einzelnen Veranstaltungen gibt es unter www.frauenwirtschaftstage-sued.de. Kinderkleiderbörse am 11.10.2025 von 11-13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt – Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- Nummer 40 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 derkleidung (Gr. 50-176), Schuhe (Gr. 19-41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Allen Schwangeren gegen Vorlage des Mutterpasses werden wir bereits um 10:30 Uhr die Türen öffnen. Gerne könnt ihr auch eine Begleitperson mitbringen, die euch beim Tragen hilft. Die Nummernvergabe und die Eintragung in die Helferlis- ten werden ab dem 07.09.25 auf Basarlino freigeschal- tet, nutzt einfach diesen Link: https://basarlino.de/ML42. Da der Erlös der einbehaltenen Provisionen den Vogter Kindergärten und der Kernzeitbetreuung zu Gute kommt, möchten wir die Kleiderbörse so erfolgreich wie möglich gestalten, daher sind wir auf Eure Unterstützung als Helfer angewiesen. Als Helfer leistet ihr nicht nur einen wichti- gen Beitrag zur Börse, sondern profitiert auch von tollen Vorteilen: die Teilnahme am exklusiven Helfer-Vorverkauf, vergünstigte Provisionsbedingungen, Nummerngarantie. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- fer findet am Freitag, 10.10.25 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemelde- te Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 11.10.25 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Kleiderbörse und hoffen unseren Vogter Einrichtungen wieder eine tolle Summe spenden zu können! Euer Kleiderbörse-Team Was sonst noch interessiert Aktuelles aus dem Männerchor des Liederkranzes Baienfurt Rückblick: Senioren-Nachmittag / Baindt Sehr einladend, mit Kaffee und Kuchen war der Beginn eines musikalischen Nachmittages des Männerchores des Liederkranzes beim Altenzentrum „Selige Irmgard“ in Baindt. Zunächst sang der Männerchor und dann wur- den von den Bewohnern und Gästen Lieder gesungen, die schon seit der Schulzeit bekannt waren, wie „Auf du junger Wandersmann“ oder „Es steht eine Mühle im Schwarz- wälder Tal“. Der Nachmittag war sehr kurzweilig und die Bewohner und weitere Zuhörer gaben reichlich Beifall mit der Bitte bald wieder zukommen. Seniorennachmittag in Baienfurt Am Montag, den 6. Oktober 2025, 14:30 Uhr singt der Männerchor im Speidlerhaus. Chorproben des Männerchores Jeden 1. Dienstag im Monat um 17:30 Uhr mit Chorleite- rin Irene Streis Die weiteren Dienstage jeweils um 19:30 Uhr, offenes Sin- gen. Jeder, der gerne singen mag, ist herzlich dazu eingeladen. Näheres: Telefon: 0751/25 914 Lösung: Sie verdächtigt Jogger Max Will. Das Feuer wurde mit fünf Litern Benzin gelegt, die er in einem Kanister in seinem Rucksack hatte. Urs Marck hatte keinen Behälter bei sich, als er die Straße betrat. Mona & Tom Das brennende Auto Der 14-jährige Tom und sei- ne gleichaltrige Freundin Mona sehen verwundert in der Eichenstraße ein aus- gebranntes Auto. „Der Kom- bi von Herrn Becks Hei- zungsfirma!“, erkennt Tom. Zusammen mit Herrn Beck und Polizeiobermeister Schneider steht der 14-jäh- rige Arno Beck bei dem Wrack. „Wurde das Feuer gelegt?“, fragt Tom. „Ja, mit mindestens fünf Litern Ben- zin, wie Polizeiobermeister Schneider ermittelt hat“, sagt Arno. „Gestern Abend war noch alles normal. Ich bin um 21 Uhr ins Bett.“ Er zeigt auf ein Fenster im ersten Stock des Hauses. „Ge- gen 22 Uhr habe ich etwas gehört und sah dann unten das brennende Auto. Und eine Gestalt, die wegrann- te!“ – „Damit konnten wir die Tatzeit eingrenzen“, sagt Polizeiobermeister Schneider. „Inzwischen wissen wir durch die Überwachungskameras am Anfang der Ei- chenstraße auch, dass zu dieser Zeit zwei Männer hier entlanggekommen sind – ein Jogger und ein Spazier- gänger mit auffälligem Hut.“ Der Polizist kann die Bil- der der beiden auf seinem Tablet zeigen. Der Jogger mit einem Trainingsrucksack trägt ein Kapuzenshirt, der Mann mit dem Hut einen Trenchcoat, in dessen Taschen er die Hände vergraben hat. „Das sind Max Will und Urs Marck“, sagt Herr Beck überrascht. „Ehe- malige Mitarbeiter von mir, die ich entlassen musste, weil sie gestohlen hatten. Will ist der Jogger, Marck der mit dem Hut.“ – „Und damit ist auch klar, wer Ihren Wagen angezündet hat!“, sagt Mona. Wen verdächtigt sie? Mainau/DEIKE 750R24R3 Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass noch gültig??? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 40 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE KFZ-Meisterwerkstatt Reparaturen aller Marken Fehlerdiagnose / Elektrik Ersatzteile / Zubehör Reifen-Service Kennen Sie schon unseren Service im Bereich Reifen und Räder?! Radwechsel o. Wuchten 7,50 €/Stk. 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Die Wörter können sich überschneiden. Die üb- rig bleibenden Buchstaben ergeben vier traditionelle weihnachtliche Backwaren. 747R23R2 Buchstabensalat: Backzutaten[mehr]

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    Fischerareal – Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Vermarktung der Grundstücke in offener Konzeptvergabe 05.11.2025 Exposé Abbildung und Fotos: oben: Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Architekten Tübingen links: Dorfmitte Baindt, Foto Gemeinde Baindt; rechts: gemeinschaftlicher Innenhof Alexanderpark Tübingen, Foto W. Gerber, Gomaringen Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 2 von 14 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand dieses Dokuments ...............................................................................................4 2. Allgemeine Informationen ......................................................................................................4 2.1 Die Gemeinde Baindt ..........................................................................................................4 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ ....................................................................................................5 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ .........................................................................................5 2.4 Städtebau ...........................................................................................................................6 a. Ziele der Entwicklung ..........................................................................................................6 b. Anbindung und verkehrliche Erschließung ..........................................................................6 c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume .........................................................................7 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin .................................7 a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen .......................................................................7 b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten.........................................................................7 c. Verschiedene Akteure .........................................................................................................7 d. Wohnungspolitische Zielsetzungen .....................................................................................8 2.6 Bauabschnitte .....................................................................................................................9 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 1 und Stellplatzschlüssel ............................................9 3. Grundstücksveräußerung ..................................................................................................... 10 3.1 Grundstücksverkäuferin .................................................................................................... 10 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise ................................................................................ 10 3.3 Kaufpreisbestandteile ....................................................................................................... 11 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen ......................................................................................... 11 3.5 Auswahl im Einzelnen ....................................................................................................... 12 3.6 Qualitätssicherung ............................................................................................................ 12 3.7 Terminplanung .................................................................................................................. 12 Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 3 von 14 3.8 Interessentenkartei und Newsletter ................................................................................. 12 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ ............................................................................................ 13 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt ....................... 13 4.2 Ver- und Entsorgung ......................................................................................................... 13 4.3 Informationen zum Bauen ................................................................................................ 14 5 Anlagen und Downloadlinks ................................................................................................. 14 5.1 Anlagen ............................................................................................................................. 14 5.2 Downloads ........................................................................................................................ 14 Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 4 von 14 1. Gegenstand dieses Dokuments Die Gemeinde Baindt beabsichtigt, verschiedene Grundstücke des neuen Wohngebiets „Fischerareal“ in einem zweiten Bauabschnitt im Wege einer offenen Konzeptvergabe zu veräußern. Dieses Dokument dient der Information der Kaufinteressenten und beinhaltet die Verfahrensregeln für die Grundstücksvergaben. Es umfasst: • Allgemeine Informationen (> 2.). • Informationen zur Grundstücksveräußerung (> 3.) • Informationen zum Bauen im Gebiet „Fischerareal“ (> 4.). • Übersicht der Anlagen und Downloadlinks (> 5.). Die genannten Unterlagen bilden den Rahmen für den ersten Bauabschnitt des Baufelds 1 im „Fischerareal“. 2. Allgemeine Informationen 2.1 Die Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt mit derzeit rd. 5.300 Einwohnern zeigt sich als attraktiver Wohn- und Gewerbeort, liegt im nördlichen Schussental und ist ein Vorort zum Oberzentrum Ravensburg/ Weingarten/ Friedrichshafen. Erste urkundliche Erwähnung findet Baindt im Jahre 1240 im Zusammenhang mit der Stiftung des Zisterzienserinnen-Klosters durch Schenk-Konrad von Winterstetten. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen und Flächen andererseits zeichnen die Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Mit einer Fläche von 23,07 km² ist die Gemeinde Baindt Teil des Siedlungsgebiets „Mittleres Schussental“, das sich von Eschach (südliche Ortschaft Ravensburgs) über die beiden Städte Ravensburg und Weingarten bis nach Baienfurt und Baindt im Norden erstreckt. Sie befindet sich unmittelbar am Rande des Altdorfer Waldes an einem kleinen nordöstlichen Zufluss der Schussen, die ein nördlicher Bodensee- bzw. Rhein-Zufluss ist. Die räumliche Nähe zu den Nachbargemeinden des Schussentals bietet eine breitgefächerte Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. So etwa im „Gemeindeverband Mittleres Schussental“ und in den Zweckverbänden „Wasserversorgung“, „Breitbandversorgung“, im „Abwasserzweckverband Mittleres Schussental" oder auch in der Erwachsenenbildung. Eine gut ausgebaute Infrastruktur für alle Generationen und ein reges Vereinsleben zeichnen die Gemeinde ebenso aus, wie die Stadtnähe und die naturnahen Lebensräume. Ebenso wird Bürgernähe in der Gemeinde großgeschrieben. So stellen BürgerInnen und Gemeinderat gemeinsam die Weichen für ihre Zukunftsfähigkeit und eine nachhaltige Gemeindeentwicklung. Den Herausforderungen in Folge des demographischen Wandels in den Bereichen Bildung, Betreuung und Kultur, des ökonomischen Strukturwandels, sowie den ökologischen Erfordernissen in den Bereichen Energie, Klima und Umweltschutz soll frühzeitig begegnet und aktiv vor Ort eine nützliche Entwicklung gestaltet werden. Baindt hat nach wie vor ein starkes Zuzugspotenzial. Hier gilt es ökologische Infrastruktur zu erhalten und zu stärken. Die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Ortskerns ist deshalb zentrale Aufgabe für die städtebauliche Entwicklung Baindts. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Entwicklung des „Fischerareals“. Dieses etwa 2 ha große Gelände wurde bereits im Jahr 2014 von der Gemeinde erworben. Der Innenentwicklung ist gegenüber der Entwicklung der Außenbereiche Vorrang einzuräumen, um den Innenbereich als lebendiges Zentrum und Ort zum Wohnen, Leben und Arbeiten zu festigen. Mit Maßnahmen, wie der im April 2025 fertiggestellten Umgestaltung des Dorfplatzes, soll nun die erfolgreiche Stärkung und Aufwertung des zentralen Innerortsbereichs fortgeführt werden. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 5 von 14 2.2 Baugebiet „Fischerareal“ Das neue Baugebiet „Fischerareal“ bezeichnet die vormals landwirtschaftlich genutzte „Fischerwiese“ direkt südwestlich angrenzend an die Ortsmitte von Baindt. Nach Beschluss des Gemeinderats soll das Gebiet für moderat verdichteten Geschoßwohnungsbau genutzt werden. Abbildung 1: Luftbild Fischerareal und dem umgestalteten Dorfplatz, Foto Gemeinde Baindt 2.3 Entwicklung des „Fischerareals“ Das „Fischerareal“ ist in den nächsten Jahren eine der bedeutendsten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde Baindt in zentraler Lage. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte bereits im November 2021. Ein Lebensmittelmarkt westlich des Baugebiets ist fertig gestellt, die Offenlegung des Sulzmoosbaches ist auch erfolgt. Die Erneuerung des Dorfplatzes ist abgeschlossen, der Baubeginn der ersten Wohngebäude im „Fischerareal“ steht vor der Tür. Das neue Baugebiet soll als neuer Teil von Baindt in zentraler Lage in die Gemeinde integriert werden. Ziel ist es, den formulierten Anspruch nach einem Neubaugebiet mit eigener Prägung und der Möglichkeit vielfältige Wohnmodelle umzusetzen und mit einer typologischen Vielfalt und kreativen Ideen zu verbinden. Daher werden als Bauherren eine Mischung aus traditionellen Bauträgern, genossenschaftlichen Zusammenschlüssen, Baugemeinschaften und privaten oder institutionellen Bauherren gesucht. Der Vermarktung der Baufelder kommt aufgrund dieser Zielsetzungen eine wichtige Rolle zu. Um die typologische Vielfalt mit einheitlichem Rahmen zu erreichen und die Bauvorhaben eines Baufeldes aufeinander abzustimmen und gemeinsam zu erarbeiten, wurde dieses individuelle, auf das „Fischerareal“ angepasste Vergabeverfahren entwickelt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand von Konzepten. Mehrere Parteien entwickeln ein Baufeld aus einzelnen, individuellen Hochbauprojekten. Dieses Vorgehen wurde bereits bei Projekten „Alte Weberei“ in Tübingen, „Steingauquartier“ in Kirchheim unter Teck oder „Bahnhofsareal“ in Schwäbisch Hall erfolgreich angewendet und nun individuell auf das „Fischerareal“ angepasst. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 6 von 14 2.4 Städtebau a. Ziele der Entwicklung Das „Fischerareal“ ist als ein neues, lebendiges Wohngebiet in Baindt unmittelbar in der Ortsmitte konzipiert: Es sollen verschiedenste Wohnangebote für unterschiedliche Menschen entstehen, als preisreduzierten Mietwohnungen, als inklusive Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, als Wohnen für Ältere und als Kombinationen aus Wohnen und Arbeiten. Denkbar sind sogar Stadthäuser für Familien. Es können – neben Wohnungen für etwas über 200 Bewohnerinnen und Bewohner – auch wohnverträgliches Gewerbe oder Dienstleistungsangebote realisiert werden. Sie sollen jedoch die in der Umgebung vorhandenen Angebote ergänzen und nicht in Konkurrenz mit ihnen treten. Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumgestaltung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz, der Fischerstraße und den unterschiedlichen Wegeverbindungen bis an den renaturierten Sulzmoosbach auf. Ein Angebot für die Kommunikation aller Bewohnerinnen und Bewohner ist der zentrale Nachbarschaftsplatz mit seinen schattenspendenden Bäumen. Auch die privaten Freiflächen ermöglichen eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen. Im östlichen Baufeld 2 wird dieses durch eine ausreichende Erdüberdeckung auf der Tiefgarage erreicht. Für das neue Wohngebiet ist die Gestaltung der gemeinschaftlichen Innenhöfe von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Hofbebauungen. Die gemeinsamen Spielplätze sind Anziehungspunkte für die Kinder aller umliegenden Gebäude. In den Höfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Freiraumgestaltung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Hofes erarbeitet wird. Es gibt auch Gebäude, die nicht an gemeinschaftliche Freiflächen angrenzen, damit wird eine weitere Differenzierung des Wohnangebots erzeugt. Es soll ein vielfältiges Wohngebiet für unterschiedliche Menschen entstehen, was sich allerdings nur bedingt planen lässt. Daher werden die Grundstücke zum Festpreis nach Bebauungs- und Nutzungskonzept vergeben. Die Auswahl erfolgt nach den übergeordneten Kriterien „Welchen Nutzen hat das Projekt für das Fischerareal?“ und „Welchen Nutzen hat das Projekt für die Gemeinde Baindt?“. Dieser Nutzen lässt übergeordnet in bauliche und soziale Kriterien unterteilen, die Nutzungsmischung ist ein weiterer Aspekt. So stehen Gesichtspunkte wie besondere Gestaltung, ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an solarer Stromerzeugung, Wohnen für Ältere, Wohnen für Familien, Eigentum für Schwellenhaushalte, preisreduzierter Mietwohnraum, Kombination von Arbeiten und Wohnen, Nutzungen mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum, Kleinteiligkeit und noch viele andere Aspekte, die die unterschiedlichen Akteure durch ihre Bewerbungen einbringen werden, gleichberechtig nebeneinander. Die geplante Entwicklung ermöglicht individuelles und gemeinschaftliches Engagement auf den unterschiedlichsten Ebenen. Dabei ist es selbstverständlich, dass jedes Projekt seine Schwerpunkte hat. Im Zusammenspiel aller ausgewählten Projekte wird das Fischerareal zu einem Wohngebiet mit hoher gestalterischer Vielfalt und einem lebendigen sozialem Leben. b. Anbindung und verkehrliche Erschließung Das Fischerareal wird durch eine neue Wohnstraße, der „Fischerstraße“ erschlossen. Sie verbindet die nördlich liegende Marsweiler Straße mit der Ziegelleistraße. Entlang der neuen Fischerstraße durch das neue Baugebiet sowie an der Ziegeleistraße werden einige wenige Kurzzeit-Stellplätze entstehen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 7 von 14 Die Parkierung der Bewohner der neuen Gebäude erfolgt im Baufeld 1 auf offenen Stellplätzen sowie in Carports bzw. Einzelgaragen, die sich gegenüber der offenen Parkierung befinden. Sie wird von der Fischerstraße erreicht. Im Baufeld 2 wird eine Tiefgarage mit einer Zufahrt auch von der Fischerstraße entstehen. Die Gebiete östlich der Küferstraße werden durch einen Fußweg in Ostwest-Richtung mit dem neuen Lebensmittelmarkt verbunden. c. Nachbarschaftsplatz und grüne Freiräume Die Bebauung wird durch eine hochwertige Freiraumplanung ergänzt, sie teilt sich in den öffentlichen Raum mit dem Nachbarschaftsplatz und die privaten Innenhöfe und Freianlagen auf. Der zentrale Nachbarschaftsplatz ist ein Angebot für Aufenthalt und Kommunikation aller Bewohner/innen. Die Gestaltung der privaten Freianlagen mit gemeinschaftlichen Innenhöfen ist für das neue Baugebiet von großer Bedeutung, sie sind in der warmen Jahreszeit Treffpunkt für Bewohner/innen der jeweiligen angrenzenden Bebauungen. Insbesondere gemeinsame Spielplätze nach Landesbauordnung sind ein Anziehungspunkt für die Kinder der umliegenden Gebäude. In den Innenhöfen gibt es neben dem gemeinschaftlichen Bereich private Flächen, die in der Regel ausschließlich den Erdgeschosswohnungen zugeordnet sind. Die wichtigste gestalterische Aufgabe ist die gelungene Ausgestaltung des Übergangs dieser Flächen, sodass ohne Zäune oder durchgehende abschottende Hecken die Privatheit ausreichend gewahrt bleibt und für den Hof trotzdem eine durchgängig gestaltete Einheit erreicht wird. Es ist vorgesehen, dass die Planung in einem Partizipationsprozess aller Projekte eines Bauabschnitts erarbeitet wird. Angebote für verschiedene Altersgruppen werden neben der Ausstattung des Spielplatzes innerhalb dieses Prozesses bestimmt. Eine intensive Begrünung mit Baumpflanzungen ist auch auf der Tiefgarage im Baufeld 2 realisierbar, da ein Aufbau mit einer Schichtdicke von mindestens 60 cm vorgesehen ist. Durch diese hohe gestalterische Qualität und das soziale Leben in den gemeinschaftlichen Innenhöfen und Freianlagen kann für Menschen die Wohnung im Fischerareal zur Alternative zum eigenen Haus werden. 2.5 Entwicklungskonzept und Erwartungen der Grundstücksverkäuferin a. Kleinteiligkeit, Vielfalt und Gebäudegrößen Es soll ein kleinteiliges und vielfältiges Quartier entstehen, was sich ohne die konkreten Projekte allerdings nur bedingt planen lässt. Es sind ggf. auch Bewerbungen auf Teile von Baukörpern möglich Daran anschließende Projekte anderer Akteure müssen dann jedoch noch sinnvoll realisierbar sein. Im Rahmen der Vergabe eines Baukörpers an die unterschiedlichen Akteure entsteht die Parzellierung, die Grundstücke werden erst anschließend gebildet. b. Nutzungsmischung, Wohnen und Arbeiten Es ist explizites Ziel der Grundstücksverkäuferin, eine gewisse Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Arbeiten zu realisieren. Das Gebiet soll „lebendig“ sein. Der Bebauungsplan lässt hierfür hinreichenden Gestaltungsspielraum. c. Verschiedene Akteure Das Vergabeverfahren richtet sich an die unterschiedlichsten Akteure: An Bauträger und Wohnungsbauunternehmen sowie an Investoren, Genossenschaften und Privatleute. Bauherren können sich beispielsweise in einer Baugemeinschaft zusammenschließen und gemeinsam ein Gebäude mit individuellen Wohnungen erstellen oder alleine ein Stadthaus realisieren. Es sind keine speziellen Grundstücksbereiche für bestimmte Akteure vorgesehen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 8 von 14 Abbildung 2: Benennung der Baukörper des zweiten Bauabschnitts (braun = vergeben, Bauanträge eingereicht; gelb = Gegenstand dieser Ausschreibung) d. Wohnungspolitische Zielsetzungen Im „Fischerareal“ soll eine möglichst große Bandbreite an unterschiedlichen Bewohner/innen ihr neues Zuhause finden: Menschen mit geringen bis hohen Einkommen, Singles und Familien, junge und alte Menschen, unterschiedliche Gruppen von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt und auch Menschen mit Einschränkungen. Es sollen auch Wohnungen im Rahmen des Förderprogramms der Mietwohnungsfinanzierung Baden-Württemberg umgesetzt werden, auch andere Angebote von angemessenen und stabilen Mietpreisen sind möglich und erwünscht. In größeren Projekten ist eine Durchmischung von unterschiedlichen Wohnformen für verschiedene soziale Gruppen sowie eine Mischung von Miet- und Eigentumswohnungen erstrebenswert. Neben der sozialen Durchmischung des Quartiers sollen Projekte realisiert werden, die die Preisentwicklung des Wohnungsmarkts dämpfen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 9 von 14 2.6 Bauabschnitte Das „Fischerareal“ wird in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Im ersten Abschnitt werden die südlichen Teile des Baufelds 2 (Baukörper C und D) bebaut. Anschließend sollen die nördlichen Teile des Baufeldes 1 (Baukörper A und B) bebaut werden. Diese beiden sind Gegenstand dieser Ausschreibung. In voraussichtlich zwei weiteren Bauabschnitten werden die restlichen Gebäude des Fischerareals gebaut. Der endgültige Ausbau der öffentlichen Räume wird erst nach vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen aller Baukörper auf den Baufeldern 1 und 2 erfolgen. 2.7 Rahmenbedingungen des Baufeldes 1 und Stellplatzschlüssel Das Baufeld 1 mit einer Größe von rund 5.600 m² bietet Raum für etwa 46 bis 52 Wohneinheiten. Es können rund 5.500 m² Bruttogeschossfläche (BGF) realisiert werden. Die Baukörper A und B können mit drei Vollgeschossen und teilweise mit einem zusätzlichen Dachgeschoss bebaut werden. Der zweite Rettungsweg muss baulich gelöst werden, da ein Hubrettungsfahrzeug nicht in der vorgeschriebenen Zeit vor Ort sein kann. Zusätzlich ist jeweils ein Baufenster für Nebenanlagen vorgesehen. Die Parkierung wird im Baufeld 1 oberirdisch gelöst. Teilweise in Form von offenen Stellplätzen an der westlichen Grundstücksgrenze, teilweise in möglichen Carports oder Garagen im Bereich der eingeschossig bebaubaren Baufenster und integriert in die mehrgeschossigen Baukörper. Kfz-Stellplatzschlüssel für das Fischerareal: Wohnungen bis 55 m²: 1,00 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 55 m² bis 85 m²: 1,50 Stellplätze je Wohneinheit Wohnungen über 85 m²: 2,00 Stellplätze je Wohneinheit Um die baurechtlich notwendige Anzahl an Stellplätzen auf den Grundstücken unterbringen zu können, ist darauf zu achten, dass durch die geplanten Wohnungsgrößen nicht eine zu hohe Anzahl an Stellplätzen entsteht (beispielsweise Wohnungen mit 56 m² Wohnfläche). Die südlichen Baukörper im Baufeld 1 werden ihre Stellplätze in identischer Form realisieren. Für die Zufahrt werden entsprechende Dienstbarkeiten in den Kaufverträgen gesichert. Die Realisierung der Freianlagen der Baukörper A und B erfolgt auf Grundlage einer gemeinsamen Planung. Stehen die zukünftigen Bewohnenden zu diesem Zeitpunkt fest, sind sie am Planungsprozess zu beteiligen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 10 von 14 Abbildung 3: Auszug aus der Flurkarte 3. Grundstücksveräußerung 3.1 Grundstücksverkäuferin Grundstücksverkäuferin ist die Gemeinde Baindt. Die Grundstücke aller Baufelder im Baugebiet „Fischerareal“ befinden sich in ihrem Eigentum. Sie werden nach einer Reservierungsphase als erschlossene Baugrundstücke veräußert (siehe hierzu Kapitel 3.2). 3.2 Grundstücke und Grundstückspreise Gegenstand der anstehenden Verfahren ist der Verkauf von Grundstücken im ersten Bauabschnitt des Baufelds 1 (> Abbildung 2, gelbe Baukörper). Die Grundstücke werden zum Verkehrswert zum Veräußerungszeitpunkt verkauft. Zur Ermittlung der Grundstückspreise wurde ein Verkehrswertgutachten vom Sachverständigenbüro Harald Bohner erstellt. Die Verkaufspreise wurden auf dieser Basis vom Gemeinderat wurden von 430 €/m² für das Baufeld 1 festgelegt. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 11 von 14 Zu den Grundstückskosten kommen noch die Anschlussbeiträge an das Nahwärmenetz. Sie betragen 57,83 €/m² (netto) bezogen auf die Fläche des Grundstücks zzgl. MwSt., bei 19 % MwSt. entspricht es einem Betrag von 68,82 €/m². Vor Verkauf der Grundstücke werden die ermittelten Werte mit Blick auf die Entwicklungen des Marktes überprüft und bei Bedarf angepasst. Bei den Grundstückspreisen handelt es sich um Festpreise. Die Auswahl der Grundstücksvergaben erfolgt ausschließlich durch die vergleichende Bewertung der Projektkonzepte (> Anlage Auswahl). Die jeweiligen konkreten Grundstücksflächen werden anteilig über die Geschossfläche (GF) ermittelt. Grundlage hierfür ist die nach Bebauungsplan zulässige Grundfläche innerhalb des Baufensters multipliziert mit der Anzahl der Geschosse. Maßgebend ist ausschließlich der Bebauungsplan, unabhängig davon was tatsächlich gebaut wird. Balkone, Erker oder Rücksprünge werden nicht berücksichtigt. 3.3 Kaufpreisbestandteile Mit dem Kaufpreis werden neben dem Erwerb des Grundstückseigentums folgende Positionen abgedeckt: • Erschließungsbeiträge • Anschlusskostenbeitrag Wasser • Anschlusskostenbeitrag Abwasser • Grundstücksvermessungskosten für die Baufelder im Ganzen, nicht für die entstehenden Einzelgrundstücke Nicht enthalten sind: • Anschlussbeiträge Nahwärme • etwaige Kosten für den Anschluss an die Stromversorgung • etwaige Kosten für den Anschluss an Telefonnetz und Internet • Vermessungskosten für das Einzelgrundstück • Notar- und Grundbuchkosten • Grunderwerbssteuer 3.4 Weitere Verkaufsbedingungen Des Weiteren werden voraussichtlich unter anderem folgende Bedingungen Bestandteil der Kaufverträge sein: a) Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. b) Der Käufer trägt die Kosten der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und des Vollzugs im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer. c) Es wird eine angemessene Regelung zur Sach- und Rechtsmängelhaftung getroffen. Die Gemeinde wird darauf achten, dass die Bewerbungsinhalte samt allen Zusagen im Rahmen des rechtlich Möglichen durch geeignete Regelungen gesichert werden. Hierzu werden voraussichtlich insbesondere folgende Bestimmungen aufgenommen: d) Die Gemeinde Baindt ist zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb (zum Veräußerungspreis) berechtigt, wenn die in der Bewerbung vorgesehenen Baumaßnahmen Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 12 von 14 nicht innerhalb von drei Jahren nach Besitzübergang abgeschlossen sind und die Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. e) Der Erwerber darf das Grundstück während eines noch bestimmenden, angemessenen Zeitraums nicht anders nutzen, als er es in seiner Bewerbung angegeben hat. Andernfalls ist die Gemeinde Baindt zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Rückerwerb zum Veräußerungspreis berechtigt. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dinglich gesichert. f) Im Falle eines Verstoßes gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Obliegenheiten sieht der Vertrag als Sanktion ein Rücktrittsrecht oder Rückerwerbsrecht zum Veräußerungspreis der Gemeinde Baindt oder ggfs. die Verpflichtung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe vor. 3.5 Auswahl im Einzelnen Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt trifft die Auswahlentscheidungen für die jeweiligen Projekte in öffentlicher Sitzung. Dies geschieht jeweils auf Vorschlag eines nicht öffentlich tagenden Beratungsausschusses, welcher seinerseits mit den Mitgliedern des Gemeinderats besetzt ist. Die Einzelheiten der Auswahlverfahren sind in der Anlage Auswahl dargestellt, auf die insoweit verwiesen wird. In dieser Anlage sind unter anderem die Anforderungen an die Bewerbungen beschrieben. Für das Bewerbungsschreiben ist jeweils ein Formblatt zu verwenden, das ebenfalls als Anlage Bewerbungsschreiben beigefügt ist. 3.6 Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung werden alle vergaberelevanten Punkte der Bewerbungen in die Reservierungsvereinbarung (> Anlage Auswahl, Nr. 5) aufgenommen. Bis zum Grundstückskauf finden Statusgespräche mit allen Projekten statt. Neben dem Planungsstand werden die Inhalte des Projektes mit den vergaberelevanten Punkten abgeglichen. Falls ein Projekt die Bewerbungsinhalte nicht umsetzen kann, kann die Reservierungsvereinbarung widerrufen werden. Die maßgeblichen Gesichtspunkte werden vertraglich und – nach Möglichkeit – dinglich gesichert. 3.7 Terminplanung Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Freitag, 12.12.2025,11:00 Uhr Abgabe der Erstbewerbung Montag, 12.01.2026, 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 4. KW 2026 Abgabe der finalen Bewerbung Mittwoch, 04.02.2026, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Ende Februar 2026 Bekanntgabe der Reservierungsvereinbarung Anfang März 2026 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich November 2026 3.8 Interessentenkartei und Newsletter Die Gemeinde Baindt legt eine Interessentenkartei für das „Fischerareal“ an, es gibt die beiden Kategorien „Suche“ und „Biete“. Personen oder Institutionen, die sich in die Kartei eintragen lassen, stimmen zu, dass die Angaben zweckgebunden registriert und an interessierte Akteure weitergegeben werden. Zusätzlich wird über einen E-Mail-Newsletter in unregelmäßigen Abständen über das „Fischerareal“ informiert. Es ist jederzeit möglich, sich aus der Interessentenkartei oder dem Verteiler des Newsletters löschen zu lassen. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 13 von 14 4 Bauen im Gebiet „Fischerareal“ 4.1 Abstimmung der architektonischen Gestaltung mit der Gemeinde Baindt Die Gestaltung des Hochbauprojektes ist mindestens einmal mit der Gemeinde Baindt vor Eingabe des Bauantrages abzustimmen. Die Gemeinde Baindt behält sich vor, externe Fachleute als Berater hinzuzuziehen. 4.2 Ver- und Entsorgung Nahwärmeanschluss Im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes soll dieses Gebiet mit Nahwärme aus einer vorwiegend regenerativen Anlageversorgt werden. Auf diese Weise lassen sich Emissionen aus der Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser für die geplanten Bauvorhaben vermindern. Des Weiteren erfüllt diese Wärmeversorgung die Kriterien des „Gebäudeenergiegesetzes“ (GEG). Mit der Aufgabe der Nahwärmeversorgung ist die Gemeindeverwaltung als Regiebetrieb beauftragt. Die Nahwärmeversorgung wird zur öffentlichen Benutzung bereitgestellt; sie umfasst die Versorgung mit Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung. Der Primärenergiefaktor wird bei 0,4 oder darunter liegen. Mit dem Kaufvertrag ist ein Wärmeliefervertrag abzuschließen in dem Grund- und Arbeitspreis festgeschrieben werden. Auf den angeschlossenen Grundstücken ist grundsätzlich die Errichtung und die Benutzung von Heizungsanlagen zum Betrieb mit fossilen Einsatzstoffen und/oder Biomasse, die Rauch oder Abgase entwickeln können, sowie die Errichtung und der Betrieb von elektrischen Direktheizungen und Wärmepumpen nicht gestattet. Ebenso sind Kollektor-Anlagen zur solaren Erwärmung von Brauchwasser und zur Heizungsunterstützung unzulässig. Gasanschluss Es besteht keine Möglichkeit für einen Gasanschluss. Elektroanschluss und E-Mobilität Der Elektroanschluss wird von der NetzeBW GmbH hergestellt. Die Möglichkeit, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erstellen ist grundsätzlich möglich, bei Mehrfamilienhäusern wird empfohlen ein Lastmanagement vorzusehen. Internet- und Telefonanschluss Die Vodafone GmbH sowie die TeleData GmbH werden voraussichtlich das Gebiet per Glasfaserkabel versorgen. Die Anschlüsse sind bei dem jeweiligen Versorger rechtzeitig zu beantragen, damit die Zuleitungen im Zuge des Anschlusses mitverlegt werden können. Wasseranschluss Der Wasseranschluss wird vom Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hergestellt. Abwasseranschluss Im Gebiet erfolgt die Abwasserentsorgung im Trennsystem. Bei der Rückstauebene ist von der Straßenoberkante auszugehen. Entwässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen Eine Versickerung von Regenwasser auf den Grundstücken ist in der Regel nicht möglich. Fischerareal – Exposé Baufeld 1, 1. Bauabschnitt Seite 14 von 14 Niederschlagswasser auf dem Grundstück einschließlich des Überlaufs von evtl. vorhanden Zisternen und Versickerungsanlagen ist über den bereitgestellten Hauskontrollschacht an die öffentliche Regenwasserkanalisation zu übergeben, Die Leitungen von der Haupttrasse in der Straße bis hinter die Grundstücksgrenze werden von der Gemeinde hergestellt und enden auf dem Grundstück mit einem Hauskontrollschacht. Vorbereitung der Anschlüsse bei den Erschließungsarbeiten Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden je Baukörper 1 Kontrollschacht für Schmutz- und Regenwasser gesetzt. Neben die Kontrollschächte werden die Anschlussleitungen Fernwärme, Trinkwasser und in der Regel Breitband und Strom vorgestreckt. Zusätzliche Grundstücksanschlüsse sind nur in Ausnahmefällen gegen vollständige Kostenerstattung möglich. Arbeiten im öffentlichen Straßenraum dürfen ausschließlich durch die Gemeinde Baindt bzw. ihren Beauftragen ausgeführt werden. 4.3 Informationen zum Bauen Baugrund Ein von der Gemeinde beauftragtes geotechnisches Gutachten wird den Bewerbern als Download-Link zur Verfügung gestellt und kann zu einer ersten Orientierung dienen. Es ersetzt nicht eigene geotechnische Untersuchungen und eine Baubegleitung durch einen Geologen. Die Fläche im Bereich der nördlichen Baufelder wurde aufgrund der ehemaligen Nutzung als Spedition und Werkstatt im Altlastenkataster in die B-Entsorgungsrelevanz eingestuft. Der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf. Auf Grund der Nutzungshistorie kann bei Eingriffen in den Untergrund stellenweise verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden. Gegebenenfalls wird hier von Seiten des Landratsamtes eine Baubegleitung durch einen Fachbauleiter Altlasten vorgeschrieben werden. Kampfmittel Die Kampfmittelfreiheit wurde bestätigt, damit sind diesbezüglich keine weiteren Untersuchungen zu veranlassen. 5 Anlagen und Downloadlinks 5.1 Anlagen Anlage Städtebaulicher Entwurf Anlage Auswahl Anlage Bewerbungsschreiben 5.2 Downloads Downloadlink 1 – Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften (Textteil, zeichnerischer Teil und Begründung) Downloadlink 2 – geotechnisches Gutachten[mehr]

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      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. September 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Es wurden insgesamt fünf Maler- und Stuckateurbetriebe angeschrieben. Zur Submission am 01.09.2025 gingen zwei elektronische Angebote ein. Die Firma Dreher Putz-Stuck-Gerüstbau legt mit einem Angebotspreis von 66.867,15 Euro das wirtschaftlich günstigste Angebot vor. Überweg Feneberg: Es besteht kein offizieller Überweg vom Gehweg am Kreisverkehr Ortseingang zum Feneberg mit Ladestation. Das betreffende Grundstück befindet sich im Eigentum des Vermieters von Feneberg. Seitens der Gemeinde wurde Feneberg kontaktiert. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation bestehen. Bauantrag zur Errichtung von Transformatorenstationen, Batteriespeichern und Invertern auf Flst. 1007, Wickenhauser Straße – Riedesch Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von Transformatorenstationen, Batteriespeichern und Invertern auf Flst. 1007 wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Firmengebäudes auf Flst. 1014/10, Am Umspannwerk 20 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu den beim Bauantrag eines Firmengebäudes erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan für: 1. Überschreitung der Baugrenze mit der Fluchttreppe 2. Überschreitung der Baugrenze mit der Wärmepumpe 3. Überschreitung der max. Gebäudehöhe mit einem Aufbau ohne Aufenthaltsräume wird erteilt. Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026 Beschluss: Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2025/2026 wird zugestimmt. Vergabe der Arbeiten zum Bau einer PV -Anlage auf dem Sporthallendach Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis zustimmend zur Kenntnis. 2. Die Firma Enerquinn GmbH aus Weingarten wird mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle beauftragt. Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels 2026 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt gemeinsam mit den Städten Ravensburg und Weingarten sowie den Gemeinden Baienfurt und Berg erstellen zu lassen und diesen anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Der gemeinsamen Vorbereitung für die Erstellung der Mietspiegel, federführend durch die Verwaltung der Stadt Ravensburg, für die Kommunen des GMS gegen Kostenersatz wird zugestimmt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2026 - Information und weitere Vorgehensweise Beschluss: 1. Die kommunalen Abgaben in der Gemeinde werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Realsteuern Grund- und Gewerbesteuern sollen 2026 unverändert bleiben. 3. 2026 sollen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite folgende Vorschläge umgesetzt werden a) Die Gebühren für das Mitteilungsblatt sollen um 4 Euro auf 28 Euro angepasst werden. b) Bei der Schenk-Konrad-Halle werden die Fixkosten um 50,00 Euro erhöht. c) Die Ferienbetreuung beträgt ab 01.01.2026 80,00 €/Woche (ab den Herbstferien ist eine Neukalkulation aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung notwendig) d) Im Wege der Verwaltungsvereinfachung (jährliche Mitteilung im Rahmen der De-minimis- Verordnung) soll die Deckumlage (90 € Beihilfe an die Landwirtschaft) eingestellt werden. e) Die Verwaltungsgebühren werden in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates im Rahmen einer Kalkulation für bestimmte Leistungsgebühren überprüft. Änderung der Friedhofssatzung - Kalkulation und Anpassung des Gebührenverzeichnisses Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive des neuen Gebührenverzeichnisses tritt zum 01.11.2025 in Kraft. Amtsblatt 2026 - Änderungen der AGB´s zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt zum 01.01.2026 Beschluss: 1. Der Jahrespreis beträgt ab 01.01.2026: 28,00 Euro. 2. Die vorgenommene Änderung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt entsprechend zu berücksichtigen und redaktionell anzupassen. Anfragen und Verschiedenes Parkplätze Schule und Kindergarten: Die Parkplätze an der Boschstraße zur Schule und zum Kindergarten wurden in der Vergangenheit immer wieder gekiest und vergrößert. Mit den Fahrzeugen wird jedoch regelmäßig über den Kies hinaus gefahren. Zur Begrenzung sind teilweise bereits Halbstangen angebracht. Die Verwaltung wird diese Maßnahme bis zu den vorderen Parkplätzen fortsetzen. Ursprünglich war geplant, bei der Baumaßnahme auf dem Dorfplatz übrigbleibende Flusssteine zur Begrenzung auf der gegenüberliegenden Wiese einzubringen. Nach Abschluss der Arbeiten stehen jedoch keine Steine mehr zur Verfügung. Auf diese Maßnahme wird verzichtet, da die Steine auch eine Kollisionsgefahr darstellen würden. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. November 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung vom 17.11.2025 wird Folgendes bekannt gegeben: Der Bauausschuss beschließt das Angebot der Firma Pfrommer zur Erneuerung der Lade- und Schaltgeräte inklusive Batterie für die Notbeleuchtung zum Angebotspreis von 9.214,88 Euro. Der Bauausschuss entscheidet sich für die LED Leuchtmittel der Firma Eulig GmbH zum Angebotspreis von 33.412,88 Euro. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses sind abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle: Die Montage der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle ist fertiggestellt. Aktuell entsteht das Gestell für die Wechselrichter. Der Einbau des Elektroschranks erfolgt im Januar 2026. Der Umschluss an das Netz ist voraussichtlich in den Fasnetsferien 2026 vorgesehen. Parkplätze Schule neben Skaterplatz: Der Bauausschuss einigt sich darauf, den vorhandenen Maschendrahtzaun beim Parkplatz an der Schule neben dem Skaterplatz zu reparieren. Ausgewählte längere Parkplätze werden mit Kies aufgeschüttet, damit Fahrzeuge mit größerem Radstand dort problemlos parken können. Bei Bedarf wird ein Radanschlag ergänzt. Auf der gegenüberliegenden Seite entstehen zusätzliche Parkplätze, die kostengünstig und ohne großen Aufwand angelegt werden. Der anfallende Boden wird hinter den Parkplätzen als Erdwall modelliert, sodass keine Entsorgung erforderlich ist. Die Parkplätze werden als Schotterrasen ausgeführt. Der Erdwall wird mit geeignetem Saatgut oder mit Büschen bepflanzt. Auswahl eines Architekturbüros für die Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Architekturbüro Sauer Baumanagement GmbH mit der Planung und Umsetzung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude zu beauftragen. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 22.07.2025 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. § 4a BauGB sieht vor, dass Stellungnahmen nicht erneut einzuholen sind, wenn die Änderung oder Ergänzung offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Vorliegend sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Feuersberg" in der Fassung vom 15.10.2025 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 586, Schachener Straße 95 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Veränderte Ausführung des Neubaus Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ - Sanierung Sportstätte in Baindt Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Projektaufruf 2025/2026). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektskizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Phase 1) bis zum 15. Januar 2025 einzureichen. 3. Sollte das Projekt in Phase 1 ausgewählt werden, wir die Verwaltung beauftragt, den Zuwendungsantrag (Phase 2) für die Förderung des Projekts zu stellen. Stellenbesetzung der Leitung Bauamt Beschluss: Der Gemeinderat trifft nach Vorstellung der Bewerberin die Entscheidung über die Besetzung der Leitung des Bauamts zum 01. Mai 2026 und beschließt, die Stelle mit Frau Nicole Brauchle zu besetzen. Gleichzeitig nimmt er die geplante Übergabe- und Einarbeitungsphase mit Frau Jeske zur Kenntnis. Darlehensaufnahme des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung - Gewährung eines Trägerdarlehens an den EB Abwasserbeseitigung Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ab 01.12.2025 ein Trägerdarlehen in Höhe von 200.000 € zu 3,25 % (Jährliche Tilgung 4.000 €, Zinsanpassung 01.12.2030). 2. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewährung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung außerplanmäßig zu. Haushaltsplan 2026 - Ausblick nach der Herbststeuerschätzung Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Haushaltsplan 2026 zur Kenntnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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          Zuletzt geändert: 20.11.2025
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          Ansprechpartner Energieagentur Oberschwaben gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@ea-obs.de www.ea-obs.de Energietipp der Energieagentur Oberschwaben und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ravensburg, 06. November 2025 Energietipp: Stoßlüften statt Kippfenster Stoßlüften ist der effektivste Weg, Schimmelbildung vorzubeugen. Öffnen Sie alle Fenster für 5–10 Minuten weit, damit die verbrauchte Luft und überschüs- sige Feuchtigkeit schnell entweichen können. Dies sollten Sie mehrmals täglich tun, insbesondere nach dem Kochen, Duschen oder Wäschewaschen. Vermei- den Sie hingegen Dauer-Kipplüften: Es kostet mehr Energie und tauscht die Luft nur unzureichend aus. Ein Hygrometer hilft, die Luftfeuchtigkeit im optima- len Bereich von 40–60 Prozent zu halten Haben Sie Fragen zu Feuchtigkeit oder Schimmel? Die Energieagentur Ober- schwaben und die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg bieten Ihnen eine kostenlose Beratung, online, telefonisch oder vor Ort. Terminvereinbarung unter 0751/764 70 70 oder unter 0800 809 802 400 (kos- tenfrei).[mehr]

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            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02. Dezember 2025 wird folgendes bekannt gegeben: Der Gemeinderat beschließt, die Stabsstelle zur politischen Steuerung und Unterstützung im Bauamt, die in der Besoldungsgruppe A 11 bewertet ist, mit Herrn Pascal Schuppan zum 01. April 2026 zu besetzen. Bericht der Bürgermeisterin Jahresrückblick: Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnet mit einem kurzen Rückblick in Zahlen auf das Jahr 2025. Zum Jahresende 2025 hat Baindt 5493 Einwohner mit Hauptwohnsitz und 63 mit Nebenwohnsitz. Im Jahr 2025 gab es 48 Geburten von Baindtern, eine davon in Baindt. 38 Personen aus Baindt sind verstorben, darunter 12 in Baindt. Es fanden 28 Eheschließungen statt, davon 16 in Baindt. Aus der Kirche traten 49 Personen aus. Insgesamt verzeichnet Baindt 405 Zuzüge und 339 Wegzüge. Darüber hinaus wurden 22 Baugenehmigungen erteilt, darunter 1 im Kenntnisgabeverfahren. Zudem wurden 1 Befreiungen gewährt. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Einreichung von Bauanträgen ausschließlich digital möglich, Ausnahmen sind nicht möglich. Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz – Sammelanträge der Gemeinde: Der Gemeindetag informierte über die Möglichkeit, Sammelanträge nach dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz zu stellen. Diese Sammelanträge ermöglichen es der Gemeinde, administrative Pflichten zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Gemeinde hat dabei folgende Anträge auf Befreiung eingereicht: • § 18 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW): • § 4 Nr. 5 Agrarstrukturverbesserungsgesetz Baden-Württemberg (ASVG): • § 33a Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG): • Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO): Gründungstreffen „Repair-Cafe“ : Am Freitag, den 09.01.2026 fand im Grünen Gebäude gegenüber der Sporthalle das Gründungstreffen „Repair-Café“ statt. Das Projekt wird interkommunal gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern aus Baienfurt initiiert. Weitere Informationen folgen. Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben auf Flst. 732, Rosenstraße 5 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf Flst. 579, 625 und 626, Schachener Straße 102 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag auf Sanierung Wohnhaus mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 Beschluss: Der Gemeinderat versagt die Zustimmung nach § 36a BauGB für das Bauvorhaben. Das Vorhaben liegt in einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO) und verletzt das Mindestverhältnis von 50 % Gewerbe zu 50 % Wohnen. Die Zustimmung kann derzeit nicht erteilt werden, da die Kriterien für Bauturbo-Vorhaben noch nicht festgelegt sind. Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung einer ersten Kostenschätzung für die Sanierung des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne (Altbau) Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, ein geeignetes Planungsbüro ausschließlich mit der Bestandsaufnahme und Erstellung einer ersten Kostenschätzung für den Kindergarten (Altbau) zu beauftragen. Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sowie zur Wohnraumsicherung ("Bau- Turbo") - Beratung über das weitere Vorgehen Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum „Bau-Turbo“-Gesetz zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kriterienkatalog zur städtebaulichen Prüfung und Zustimmung von „Bau-Turbo“-Vorhaben bis Ende März 2026 auszuarbeiten und diesen dem Gemeinderat vorzustellen. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) - Neukalkulation und Beschluss einer neuen Mustersatzung Beschluss: 1. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. 2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt. 3. Bei den ermittelten Gebührensätzen handelt es sich um Gebührenobergrenzen. Zugunsten der Verwaltungspraktikabilität sollen diese Sätze abgerundet werden. 4. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Verwaltungsgebühren, wie in der Kalkulation vorgeschlagen, festgesetzt und in der Verwaltungsgebührensatzung entsprechend aufgenommen. 5. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt vom 16.12.2025 einschließlich des Gebührenverzeichnisses. Die Satzung tritt mit Bekanntmachung zum 01.02.2026 in Kraft. Bildung von Ermächtigungsresten für das Haushaltsjahr 2025 und Übertragung dieser in das Haushaltsjahr 2026 Beschluss: 1. Der Übertragung der dargestellten Ermächtigungsreste des Haushaltsjahres 2025 im Finanzhaushalt wird zugestimmt. 2. Die Übertragung der dargestellten Rückstellungen im Ergebnishaushalt werden zur Kenntnis genommen. Annahme von Spenden und Zustiftungen durch die Gemeinde Beschluss: 1. Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der in der erstellten Übersicht wird erteilt. 2. Die Zustimmung über die Zustiftungen zugunsten der Bürgerstiftung Baindt entsprechend der in erstellten Übersicht wird ebenso erteilt. Anfragen und Verschiedenes Pilotprojekt medizinische Versorgung: Bürgermeisterin Frau Rürup berichtet, dass die Gemeinde Baindt am Pilotprojekt zur Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum teilnimmt. Das Projekt wird interkommunal gemeinsam mit den Nachbargemeinden durchgeführt. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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              _Klima-__Spartipp_des_Monats_September_2025.pdf

              Klima-Spartipp des Monats September: Auf den richtigen Platz kommt es an Der richtige Platz entscheidet an Orten wie im Kino, dem Theater oder der Oper oftmals zwischen sehen und nichts sehen. Auch beim Energie sparen kann die Platzwahl mitentscheiden, und zwar darüber, wie viel Energie technische Geräte letztlich verbrauchen. Da ein Laptop bei höheren Temperaturen Schwerstarbeit für die Kühlung leisten muss, ist dort die richtige Platzwahl elementar wichtig. Achten Sie darauf, den Laptop weder auf einen warmen Untergrund, noch in die pralle Sonne zu stellen, denn nur so erhält dieser ausreichend Luft von unten und braucht daher weniger Energie zum Kühlen. Da dies nebenbei auch noch die Technik des Geräts schont, werden hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Beim Kühlschrank ist der richtige Platz ebenfalls wichtig, da dieser bei höheren Temperaturen deutlich mehr kühlen muss. Für den richtigen Platz des Kühlschranks gilt: kein Platz an der Sonne, d. h. ein sonniger Aufstellplatz sollte vermieden werden. Ist ein Standortwechsel des Kühlschranks hin zu einem Schattenplätzchen nicht so einfach möglich, hilft es übrigens genauso, tagsüber in der Küche Rollladen oder Jalousie vollständig herunterzulassen, um damit den Kühlschrank von außen kühl zu halten und somit den Kühlbedarf merklich zu reduzieren. Zusätzlicher Strom beim Kühlschrank lässt sich einsparen, wenn Speisen vor dem Hineinstellen erst abgekühlt werden. Wenn es nicht eilt, kann zudem das Gefriergut aus der Truhe im Kühlschrank aufgetaut werden. Dies dauert zwar ein paar Stunden länger, spart aber Energie, weil die gefrorenen Lebensmittel den Kühlschrankinhalt aktiv mitkühlen. So hat der Kühlschrank weniger Arbeit und verbraucht deshalb weniger Strom. Auch ein regelmäßiges Abtauen von Kühlgeräten wirkt wahre Wunder und spart jede Menge Strom. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

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                Klima-Spartipp des Monats Oktober: Alle Jahre wieder Keine Panik auf der Titanic, denn es geht nicht um den alljährlichen Stress mit dem Geschenke besorgen für Weihnachten. Vielmehr geht es um das Energiethema einer jeden Herbst- und Winterzeit: das Heizen. Nach dem Motto "gleicher Inhalt - neu verföhnt" gibt‘s die Tipps zum cleveren und energiesparenden Heizen in Form eines Gesprächs zwischen "Heizi", dem Sparfuchs und "Nicht Zuviel", dem Experten zum Thema energiesparenden Heizen. In Teil 1 geht es dabei um die Heiztemperatur. Heizi: Wie stelle ich eigentlich die Heiztemperatur richtig ein, so dass ich einerseits nicht frieren muss und anderseits Energie einsparen kann? Nicht Zuviel: Das ist gar nicht schwer, denn für ein angenehmes Raumklima reichen schon 20 Grad völlig aus. Dazu musst du einfach deinen Heizregler (Thermostat) auf Stufe 3 einstellen. Übrigens schon ein Grad weniger spart etwa sechs Prozent Energie. Heizt du nur auf 20 Grad, hast du damit viel gespart, gegenüber drei Grad mehr – sparen ist meist gar nicht schwer. Natürlich müssen nicht alle Räume gleich warm sein. Im Schlafzimmer und allen weniger genutzten Räumen, reichen 16 bis 18 Grad völlig aus. Dies gilt auch für die Küche, wo die Abwärme beim Kochen zumeist ohnehin für ausreichend Wärme sorgt. Wenn niemand zu Hause ist, beispielsweise während der Arbeitszeit, kannst du die Heiztemperatur problemlos weiter absenken. Dies geht entweder über ein manuelles Zurückdrehen des Heizreglers oder über die Einstellung eines entsprechenden Zeitprogramms. Zudem empfehle ich eine Nachtabsenkung der Temperatur auf 16 Grad. Um morgens allerdings nicht frösteln zu müssen, solltest du die Heizung circa eine Stunde vor der üblichen Aufstehzeit wieder hochheizen lassen. Heizi: Vielen Dank für die Tipps zur Heiztemperatur. Dann mache ich mich gleich ans Werk. Nicht Zuviel: Freut mich. Gerne gebe ich dir demnächst noch weitere Tipps hierzu. Fortsetzung folgt. Kleiner Nachtrag: Ein Nachmachen dieser Tipps ist nicht nur erlaubt, sondern sogar ausdrücklich erwünscht. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                  Gebührenverzeichnis Gemeinde Baindt Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 20.01.2026 Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über der Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1.1 unter anderem (je Zeiteinheit von 15 Minuten): Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung) - bei Unzuständigkeit gebührenfrei Zurücknahme eines Antrags Auskünfte insbesondere aus Akten, Büchern und dem Archiv oder Einsichtnahme in solche (mündliche Auskünfte sind gebührenfrei) Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 19,00 € / ZE 1.2 PartyPass - Abwicklung und Rückgabe 20,00 € 2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen 2.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften gem. Nr. 25101 GNotKG 2.2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen unter anderem: Amtliche Beglaubigung / Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung sw (je Seite) 2,00 € o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung in Farbe (je Seite) 3,00 € 2.3 Auskunft über die Steuer-ID 5,00 € 2.4 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 37,00 € 2.5 Bescheinigung über gezahlte Gebühren 20,00 € 2.6 Unbeglaubigter Grundbuchauszug gem. Nr. 17000 GNotKG 3 Fotokopien und Ausdrucke 3.1 Fotokopien, Ausdrucke (Scannen, Mailen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. 3.1.1 Fotokopien Bei einem Format bis zu DIN A 4 je Seite Bei einem größeren Format je Seite sw 1,00 € Farbe 2,00 € A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € 3.1.2 Falten der Pläne (A2/A1/A0) 9,00 € 3.1.3 Plan gescannt und auf Cloud bzw. E-Mail Versand A2/A1/A0:9,00 € A4/A3: 2,50 € 4 Melderecht 4.1 Auskünfte aus dem Melderegister 4.1.1 einfache Auskunft (§ 44 Abs. 1 BMG) 12,00 € 4.1.2 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal (§ 49Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 BW AGBMG) ***Die Gebühren werden direkt über Rathaus online erhoben*** 6,00 € 4.1.3 erweiterte Auskunft (§ 45 Abs. 1 BMG) 16,00 € 4.1.4 Gruppenauskunft an Parteien gem. § 50 Abs. 1 BMG (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 40,00 € 4.2 schriftliche Meldebescheinigung 4.2.1 einfach (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BMG) 10,00 € 4.2.2 erweitert (§ 18 Abs. 2 BMG) 12,00 € 4.2.3 in fremder Sprache 20,00 € 4.3 Lebensbescheinigung für private oder gesetzliche Renten- und Pensionszwecke 10,00 € 5 Fischereischeine Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben. 5.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§§ 31,32 FischG) 5.1.1 Jahresfischereischein 12,00 € 5.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit 5 / 10 Jahre 40,00 € 5.1.3 Jugendfischereischein 10,00 € 5.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (§§ 35, 36 FischG) (die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten) 12,00 € 6 Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 6.1 bei Sachen bis zu 50 € Wert 2,50 € 6.2 bei Sachen über 50 € Wert 10,00 € Bei Fahrrädern und Schlüssel für Schließanlagen, Eingangstüren und Kraftfahrzeuge wird unabhängig vom Wert die Gebühr nach Nr. 6.2 erhoben. 7 Bestattungsrecht 7.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 24,00 € 7.2 Ausstellung einer Urnenanforderung 20,00 € 7.3 Anordnung der Bestattung (je ZE 15 Min.) (§ 31 BestattG) 20,00 € / ZE 7.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 20,00 € 8 Personenstandswesen öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren 42,00 € / Person 9 Gewerbe- und Gaststättenrecht 9.1 Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO) 9.1.1 Gewerbeanmeldung 15,00 € 9.1.2 Gewerbeabmeldung 15,00 € 9.1.3 Gewerbeummeldung 15,00 € 9.1.4 Zweitschriften An-/Um-/Abmeldung 5,00 € 9.2 Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§15 Abs. 1 GewO) 7,00 € 9.3 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister 9.3.1 einfache Auskunft 12,00 € 9.3.2 erweiterte Auskunft 16,00 € 9.4 Spiele unter anderem: Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 650,00 € 9.5 Gestattungen (§ 12 GstG) 9.5.1 Sperrzeitverkürzung 24,00 € 10 Baurecht 10.1 Erklärung der Gemeinde über möglicherweise bestehende Beitragspflicht 47,00 € 10.2 Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster 25,00 € 11 Umweltinformationen Zurverfügungstellung von Umweltinformationen nach UVwG (einschließlich Vorbereitungsarbeiten) durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Weg 20,00 € / ZE max. 500,00 € 12 Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Bei Kosten von über 200 € ist der Antragsteller vorab gebührenfrei zu informieren, damit dieser ggf. die Weiterverfolgung des Antrags erklärt. 20,00 € / ZE max. 500,00 € 13 Polizei- und Ordnungsrecht 13.1 Allgemeine öffentliche Leistung im Polizei- und Ordnungsrecht unter anderem: Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten Erteilung von Auflagen bei Prüfung von polizeirechtlich relevanten Veranstaltungen Ausnahmen vom Schutz der öffentlichen Sicherheit gegen umweltschädliches Verhalten Entfernung, Verwahrung und Verwaltung von Fahrzeugen, die nicht ordnungsgemäß aufgestellt, insbesondere abgemeldet sind Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz 20,00 € / ZE 13.2 Straßenrechtliche Sondernutzung Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeindegebrauch hinaus 20,00 € / ZE 13.3 Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung 35,00 € 14 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, den 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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