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Bericht_vom_24.02.2026.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2026 wird nichts bekannt gegeben. Bericht der Bürgermeisterin Wirtschaft und Weißwurst: Die Veranstaltung Wirtschaft und Weißwurst für örtliche Gewerbetreibende findet am 25. April 2026 in den Räumlichkeiten der Firma Hoppe Heizung im Gewerbegebiet Mehlis statt. Jubiläum der Kläranlage: Die Jubiläumsveranstaltung der Kläranlage AMS ist für den 19. September 2026 geplant. Bundesförderung Sanierung kommunaler Sportstätten: Für den Projektaufruf 2025/2026 wurde eine Interessensbekundung abgegeben. Aufgrund der Überzeichnung des Förderprogramms erfolgt eine Entscheidung erst nach Ostern 2026 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Gewässer Egelsee: Der Egelsee wird offiziell als EU Badesee abgemeldet. Vergabe der Baukörper A und B im Baufeld 1 im Fischerareal Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss von Reservierungsvereinbarungen für die Vergabe der beiden Grundstücke Baukörper A und B des Baufelds 1 im Fischerareal mit dem ausgewählten Bewerber. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke nach positiver Beurteilung der eingereichten Bauanträge auf Übereinstimmung mit den vergaberelevanten Kriterien des Konzeptvergabeverfahrens zu veräußern. Umgestaltung des Schulhofs - aktueller Stand Der Gemeinderat nimmt das Ideenkonzept zur Neugestaltung des Schulhofs der Klosterwiesenschule zur Kenntnis und berät über Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen der Klausurtagung. Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude - weiteres Vorgehen Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Sanierungsmaßnahmen der kleinen Turnhalle zu. Folgende Varianten bzw. Änderungen werden beschlossen: − die Fenster werden nicht ausgetauscht, lediglich neue Motoren zur Öffnung der Fenster eingebaut − der Bodenbelag wird nicht erneuert Radweg entlang der L314 - Bau des Radweges durch das Land Beschluss: Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Bau des Radweges entlang der L 314 von Bergatreute bis Baienfurt nach wie vor notwendig und dringend ist, um den Radverkehr sicher leiten zu können und den Menschen den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern zu können. Da die Grundstücke in einem Teilbereich momentan nicht zur Verfügung stehen, soll in einem ersten Bauabschnitt der Radweg von Bergatreute bis zum Waldbad ohne weitere Verzögerung gebaut werden. Der Gemeinderat fordert die beteiligten Behörden auf, für die Reststrecke, vom Waldbad bis nach Baienfurt, jetzt ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, um den Radweg vollumfänglich bauen zu können. Darüber hinaus sind sich die drei beteiligten Kommunen einig, dass sie für die Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht in gleichem Umfang verantwortlich sind. Dies gilt auch für eine noch zu bauende Teilstrecke Bolanden – Bergatreute entlang der L 314. Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch 2024 – Gemeinde Baindt (§ 18 KlimaG BW) Der Gemeinderat nimmt die Information zu den kommunalen Energieverbräuchen 2024 zur Kenntnis. Annahme von Zustiftungen und Spenden der Gemeinde zugunsten der Bürgerstiftung Baindt Beschluss: Die Zustimmung über die weitere Zustiftungen zugunsten der Bürgerstiftung Baindt wird erteilt. Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten - weiteres Vorgehen Die Entscheidung über den Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten wird vertagt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2026/2027 Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindergärten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2026/2027 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2026/2027 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. 4. Das Taschengeld beträgt ab dem 01.09.2026 500 Euro monatlich. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 147,58 KB
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    Zuletzt geändert: 25.02.2026
    Stellenausschreibung_Leitung_Hauptamt.pdf

    Gestalten Sie die Zukunft von Baindt aktiv als Amtsleitung Haupt- und Ordnungsamt (m/w/d) mit! Die Gemeinde Baindt mit knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet eine perfekte Mischung aus Stadtnähe und idyllischer Umgebung. Hier verbinden sich attraktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten mit landschaftlichem Charme. Unsere Gemeinde entwickelt sich stetig weiter, ebenso wie unsere Gemeindeverwaltung. Ihr Start: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ihr Umfang: Vollzeit und unbefristet. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Die Vergütung erfolgt je nach Eignung im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 13 LBesO oder nach EG 12 TVöD. Was Sie erwartet: • Leitung des Haupt- und Ordnungsamtes mit fachlicher, organisatorischer und personeller Gesamtverantwortung für den Fachbereich • Verantwortung für die Sachgebiete Bildung und Betreuung, Bürgeramt, Standesamt, Friedhofswesen, Geschäftsstelle Gemeinderat, Soziales und Vereine sowie Registratur & Archiv • Steuerung und Weiterentwicklung von Organisationsstrukturen und Verwaltungsprozessen sowie Bearbeitung kommunalrechtlicher Grundsatzfragen • Verantwortung für das Personalwesen, insbesondere Personalgewinnung, Stellenplanung und Personalentwicklung sowie Zusammenarbeit mit dem Personalrat • Zentrale Querschnittsbereiche wie Organisation, interne Regelwerke, Datenschutz, Arbeitssicherheit sowie Versicherungen und Zuschusswesen • Strategische Weiterentwicklung der Digitalisierung und der EDV-Strukturen • Leitung der Geschäftsstelle des Gemeinderats und Begleitung der Gremienarbeit • Mitarbeit im Führungskreis und Mitgestaltung der strategischen Gemeindeentwicklung Die Aufgaben sind vielseitig und entwickeln sich weiter. Eine Anpassung des Aufgabenbereichs bleibt vorbehalten. Was Sie mitbringen: • Abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt oder Bachelor of Arts Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation • Idealerweise Berufserfahrung im Bereich des Hauptamtes sowie entsprechende Führungskompetenz • Strukturierte und selbstständige Arbeitsweise sowie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Entscheidungsstärke • Hohes Maß an Engagement und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Terminen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit Was wir Ihnen bieten: • Verantwortungsvolle Leitungsfunktion mit vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten und hoher Selbstständigkeit in einem motivierten und erfahrenen Team • Unterstützung durch eine stellvertretende Hauptamtsleitung • Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeitregelung mit der Möglichkeit von Homeoffice sowie umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis 05. Juli 2026 an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Für Rückfragen stehen Ihnen Bürgermeisterin Frau Rürup unter 07502 9406-10 sowie Hauptamtsleiterin Frau Stocker unter 07502 9406-40 oder f.stocker@baindt.de gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen! mailto:bewerbung@baindt.de mailto:f.stocker@baindt.de[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 53,15 KB
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      Zuletzt geändert: 18.05.2026
      _Klima-__Spartipp_des_Monats_März_2026.pdf

      Klima-Spartipp des Monats März: Do it yourself Dinge selber machen und gestalten liegt derzeit voll im Trend. Egal ob Dekoartikel, Schmuck, Accessoires oder Möbel – Möglichkeiten, kreativ zu werden und Dinge selbst herzustellen oder zu gestalten gibt es mehr als Märchen aus tausendundeiner Nacht. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Schließlich ist Selbermachen meistens günstiger, nachhaltiger und für viele Menschen obendrein entspannter, als Dinge einfach zu kaufen. Neben Gegenständen für den eigenen Haushalt lassen sich natürlich auch Geschenke selber machen. Anlässe für selbstgemachte Geschenke gibt es schließlich jede Menge, ob Ostern oder Weihnachten, ob Geburtstage von Verwandten und Freunden oder Hochzeiten und viele mehr. Sie suchen Inspirationen für ein passendes Geschenk? Dann finden Sie im Internet, oder ganz klassisch in Büchern und Zeitschriften, jede Menge Tipps für selbstgemachte Geschenke. Von Basteltipps für Dekoartikel bis hin zu Strickmustern und Nähvorlagen, die auch vom tapferen Schneiderlein stammen könnten. Wer sich auf der Suche nach Anregungen nicht wie im Märchen auf den falschen Weg führen lässt, wird sicher schneller fündig, zumindest schneller, als Dornröschen bei der Befreiung aus ihrem Schlaf. Besonders nachhaltig sind selbstgemachte Geschenke, wenn die verwendeten Materialien im eigenen Garten oder der umliegenden Natur gesammelt werden. Wer bei der Materialsuche in der Natur jedoch Materialien findet, die unter Naturschutz stehen, oder zufällig auf ein Pfefferkuchenhäuschen einer alten Dame trifft, lässt diese besser an Ort und Stelle liegen, denn sonst droht Ungemach mit einem bösen Zauberer. Um andere Menschen glücklich zu machen braucht es weder einen Goldesel noch ein sich selbst deckendes Tischlein. Es reicht hier ein mit Herz und Liebe selbst gemachtes Geschenk. Für den Fall, dass es mit dem Basteln eines Geschenks in Form eines Märchenprinzen oder einer Märchenprinzessin mal doch nicht klappt, gibt’s in Geschäften ausreichend Auswahl für fertige Geschenke. Beispielsweise als Ersatz für einen selbst gebauten Märchenprinz, eine selbst gekaufte „Königssohnrolle“. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 70,79 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 18.03.2026
        Stellenausschreibung_lang_Sterne_08.05.26.pdf

        Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Kindergarten Sonne, Mond und Sterne – Haus Sterne Kinder begleiten. Ideen einbringen. Gemeinsam wachsen. Du suchst nicht einfach nur einen Arbeitsplatz, sondern einen Ort, an dem du mitgestalten, dich entwickeln und wirklich etwas bewegen kannst? Dann freuen wir uns darauf, dich kennenzulernen. Mit Baindt liegst du richtig! Baindt mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist ein wachsender Ort mit hoher Lebensqualität und einem modernen Bildungs- und Betreuungsangebot. Auf unserem Bildungscampus befinden sich die Klosterwiesengrundschule sowie der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit drei Häusern und insgesamt acht Gruppen in verschiedenen Betriebsformen. Im Haus Sterne begleiten wir Kinder mit Herz, Fachlichkeit und einem offenen Blick auf ihre individuellen Bedürfnisse. Zu unserem Haus gehören die Krippengruppen Sternenlicht und Sternenstaub für Kinder von etwa einem bis drei Jahren im offenen Konzept mit festen Bezugspersonen, sowie die altersgemischte Gruppe Himmelszauber für Kinder ab etwa zwei Jahren bis zum Wechsel in die anderen Häuser. Für unser engagiertes Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) nach § 7 SGB VIII, z. B. Erzieherin, Kindheitspädagogin, Sozialpädagogin oder vergleichbare Qualifikation • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Gruppenleitung für die Gruppe Himmelszauber Warum Baindt und unser Team? • Moderne KiTa mit klarer Struktur und Entwicklungsperspektiven • Gestaltungsspielraum für deine Ideen und pädagogische Arbeit • Verlässliches Team und wertschätzende Zusammenarbeit Das bringst Du mit • Teamfähigkeit, Eigeninitiative und Offenheit für neue Ideen • Freude an der Arbeit mit Kindern und ein feines Gespür für ihre Entwicklung • Verantwortungsbewusstsein und Motivation, aktiv mitzugestalten • Den Wunsch, langfristig Teil eines engagierten Teams zu sein • Deutschkenntnisse auf mindestens B2 Niveau Das bieten wir Dir • Einen sicheren Arbeitsplatz mit Perspektive und Zukunft • Raum für Entwicklung und Weiterbildung • Ein herzliches Team, das zusammenhält • Betriebliche Altersversorgung und weitere Zusatzleistungen • Arbeitszeitmodell mit Ausgleichstagen Klingt nach deinem neuen Arbeitsplatz? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Für Fragen steht dir Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 07502 9406 41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de gerne zur Verfügung. mailto:bewerbung@baindt.de mailto:s.flintrop@baindt.de[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 53,79 KB
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          Zuletzt geändert: 18.05.2026
          Stellenausschreibung_lang_Sonne_08.05.26.pdf

          Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Kindergarten Sonne, Mond und Sterne – Haus Sonne Kinder begleiten. Ideen einbringen. Gemeinsam wachsen. Du suchst nicht einfach nur einen Arbeitsplatz, sondern einen Ort, an dem du mitgestalten, dich entwickeln und wirklich etwas bewegen kannst? Dann freuen wir uns darauf, dich kennenzulernen. Mit Baindt liegst du richtig! Baindt mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist ein wachsender Ort mit hoher Lebensqualität und einem modernen Bildungs- und Betreuungsangebot. Auf unserem Bildungscampus befinden sich die Klosterwiesengrundschule sowie der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit drei Häusern und insgesamt acht Gruppen in verschiedenen Betriebsformen. Im Haus Sonne begleiten wir Kinder mit Herz, Fachlichkeit und einem offenen Blick auf ihre individuellen Bedürfnisse. Zu unserem Haus gehören zwei Gruppen für Kinder ab etwa vier Jahren bis zum Schuleintritt im offenen Konzept mit festen Stammgruppen. Der Fokus liegt auf selbstbestimmtem Lernen sowie der Stärkung von Selbstständigkeit und sozialen Kompetenzen zur Vorbereitung auf die Grundschule. Für unser engagiertes Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Gruppenleitung nach § 7 SGB VIII, z. B. Erzieherin, Kindheitspädagogin, Sozialpädagogin oder vergleichbare Qualifikation • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Warum Baindt und unser Team? • Moderne KiTa mit klarer Struktur und Entwicklungsperspektiven • Gestaltungsspielraum für deine Ideen und pädagogische Arbeit • Verlässliches Team und wertschätzende Zusammenarbeit Das bringst Du mit • Teamfähigkeit, Eigeninitiative und Offenheit für neue Ideen • Freude an der Arbeit mit Kindern und ein feines Gespür für ihre Entwicklung • Verantwortungsbewusstsein und Motivation, aktiv mitzugestalten • Den Wunsch, langfristig Teil eines engagierten Teams zu sein • Deutschkenntnisse auf mindestens B2 Niveau Das bieten wir Dir • Einen sicheren Arbeitsplatz mit Perspektive und Zukunft • Raum für Entwicklung und Weiterbildung • Ein herzliches Team, das zusammenhält • Betriebliche Altersversorgung und weitere Zusatzleistungen • Arbeitszeitmodell mit Ausgleichstagen Klingt nach deinem neuen Arbeitsplatz? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Für Fragen steht dir Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 07502 9406 41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de gerne zur Verfügung. mailto:bewerbung@baindt.de mailto:s.flintrop@baindt.de[mehr]

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            Zuletzt geändert: 18.05.2026
            Stellenausschreibung_lang_Mond_08.05.26.pdf

            Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Kindergarten Sonne, Mond und Sterne – Haus Mond Kinder begleiten. Ideen einbringen. Gemeinsam wachsen. Du suchst nicht einfach nur einen Arbeitsplatz, sondern einen Ort, an dem du mitgestalten, dich entwickeln und wirklich etwas bewegen kannst? Dann freuen wir uns darauf, dich kennenzulernen. Mit Baindt liegst du richtig! Baindt mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist ein wachsender Ort mit hoher Lebensqualität und einem modernen Bildungs- und Betreuungsangebot. Auf unserem Bildungscampus befinden sich die Klosterwiesengrundschule sowie der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit drei Häusern und insgesamt acht Gruppen in verschiedenen Betriebsformen. Im Haus Mond begleiten wir Kinder mit Herz, Fachlichkeit und einem offenen Blick auf ihre individuellen Bedürfnisse. Zu unserem Haus gehören drei Gruppen für Kinder ab zwei Jahren bis zum Übergang ins Haus Sonne im überwiegend geschlossenen Konzept mit teiloffenen Elementen. Der Fokus liegt auf festen Gruppen, gemeinschaftlichen Ritualen und der Förderung sozialer Kompetenzen. Für unser engagiertes Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Gruppenleitung nach § 7 SGB VIII, z. B. Erzieherin, Kindheitspädagogin, Sozialpädagogin oder vergleichbare Qualifikation Warum Baindt und unser Team? • Moderne KiTa mit klarer Struktur und Entwicklungsperspektiven • Gestaltungsspielraum für deine Ideen und pädagogische Arbeit • Verlässliches Team und wertschätzende Zusammenarbeit Das bringst Du mit • Teamfähigkeit, Eigeninitiative und Offenheit für neue Ideen • Freude an der Arbeit mit Kindern und ein feines Gespür für ihre Entwicklung • Verantwortungsbewusstsein und Motivation, aktiv mitzugestalten • Den Wunsch, langfristig Teil eines engagierten Teams zu sein • Deutschkenntnisse auf mindestens B2 Niveau Das bieten wir Dir • Einen sicheren Arbeitsplatz mit Perspektive und Zukunft • Raum für Entwicklung und Weiterbildung • Ein herzliches Team, das zusammenhält • Betriebliche Altersversorgung und weitere Zusatzleistungen • Arbeitszeitmodell mit Ausgleichstagen Klingt nach deinem neuen Arbeitsplatz? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Für Fragen steht dir Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 07502 9406 41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de gerne zur Verfügung. mailto:bewerbung@baindt.de mailto:s.flintrop@baindt.de[mehr]

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              Bericht_vom_20.01.2026.pdf

              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02. Dezember 2025 wird folgendes bekannt gegeben: Der Gemeinderat beschließt, die Stabsstelle zur politischen Steuerung und Unterstützung im Bauamt, die in der Besoldungsgruppe A 11 bewertet ist, mit Herrn Pascal Schuppan zum 01. April 2026 zu besetzen. Bericht der Bürgermeisterin Jahresrückblick: Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnet mit einem kurzen Rückblick in Zahlen auf das Jahr 2025. Zum Jahresende 2025 hat Baindt 5493 Einwohner mit Hauptwohnsitz und 63 mit Nebenwohnsitz. Im Jahr 2025 gab es 48 Geburten von Baindtern, eine davon in Baindt. 38 Personen aus Baindt sind verstorben, darunter 12 in Baindt. Es fanden 28 Eheschließungen statt, davon 16 in Baindt. Aus der Kirche traten 49 Personen aus. Insgesamt verzeichnet Baindt 405 Zuzüge und 339 Wegzüge. Darüber hinaus wurden 22 Baugenehmigungen erteilt, darunter 1 im Kenntnisgabeverfahren. Zudem wurden 1 Befreiungen gewährt. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Einreichung von Bauanträgen ausschließlich digital möglich, Ausnahmen sind nicht möglich. Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz – Sammelanträge der Gemeinde: Der Gemeindetag informierte über die Möglichkeit, Sammelanträge nach dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz zu stellen. Diese Sammelanträge ermöglichen es der Gemeinde, administrative Pflichten zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Gemeinde hat dabei folgende Anträge auf Befreiung eingereicht: • § 18 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW): • § 4 Nr. 5 Agrarstrukturverbesserungsgesetz Baden-Württemberg (ASVG): • § 33a Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG): • Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO): Gründungstreffen „Repair-Cafe“ : Am Freitag, den 09.01.2026 fand im Grünen Gebäude gegenüber der Sporthalle das Gründungstreffen „Repair-Café“ statt. Das Projekt wird interkommunal gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern aus Baienfurt initiiert. Weitere Informationen folgen. Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben auf Flst. 732, Rosenstraße 5 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf Flst. 579, 625 und 626, Schachener Straße 102 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag auf Sanierung Wohnhaus mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 Beschluss: Der Gemeinderat versagt die Zustimmung nach § 36a BauGB für das Bauvorhaben. Das Vorhaben liegt in einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO) und verletzt das Mindestverhältnis von 50 % Gewerbe zu 50 % Wohnen. Die Zustimmung kann derzeit nicht erteilt werden, da die Kriterien für Bauturbo-Vorhaben noch nicht festgelegt sind. Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung einer ersten Kostenschätzung für die Sanierung des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne (Altbau) Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, ein geeignetes Planungsbüro ausschließlich mit der Bestandsaufnahme und Erstellung einer ersten Kostenschätzung für den Kindergarten (Altbau) zu beauftragen. Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sowie zur Wohnraumsicherung ("Bau- Turbo") - Beratung über das weitere Vorgehen Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum „Bau-Turbo“-Gesetz zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kriterienkatalog zur städtebaulichen Prüfung und Zustimmung von „Bau-Turbo“-Vorhaben bis Ende März 2026 auszuarbeiten und diesen dem Gemeinderat vorzustellen. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) - Neukalkulation und Beschluss einer neuen Mustersatzung Beschluss: 1. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. 2. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Ermessensentscheidungen wird ausdrücklich zugestimmt. 3. Bei den ermittelten Gebührensätzen handelt es sich um Gebührenobergrenzen. Zugunsten der Verwaltungspraktikabilität sollen diese Sätze abgerundet werden. 4. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Verwaltungsgebühren, wie in der Kalkulation vorgeschlagen, festgesetzt und in der Verwaltungsgebührensatzung entsprechend aufgenommen. 5. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt vom 16.12.2025 einschließlich des Gebührenverzeichnisses. Die Satzung tritt mit Bekanntmachung zum 01.02.2026 in Kraft. Bildung von Ermächtigungsresten für das Haushaltsjahr 2025 und Übertragung dieser in das Haushaltsjahr 2026 Beschluss: 1. Der Übertragung der dargestellten Ermächtigungsreste des Haushaltsjahres 2025 im Finanzhaushalt wird zugestimmt. 2. Die Übertragung der dargestellten Rückstellungen im Ergebnishaushalt werden zur Kenntnis genommen. Annahme von Spenden und Zustiftungen durch die Gemeinde Beschluss: 1. Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der in der erstellten Übersicht wird erteilt. 2. Die Zustimmung über die Zustiftungen zugunsten der Bürgerstiftung Baindt entsprechend der in erstellten Übersicht wird ebenso erteilt. Anfragen und Verschiedenes Pilotprojekt medizinische Versorgung: Bürgermeisterin Frau Rürup berichtet, dass die Gemeinde Baindt am Pilotprojekt zur Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum teilnimmt. Das Projekt wird interkommunal gemeinsam mit den Nachbargemeinden durchgeführt. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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                Zuletzt geändert: 21.01.2026
                2026-03-05_Energietipp_1_Schimmel_vorbeugen_Mehrmals_täglich_lüften.pdf

                Ansprechpartner Energieagentur Oberschwaben gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@ea-obs.de www.ea-obs.de Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. www.vz-bw.de presse@vz-bw.de Tel: (0711) 66 91 73 Energietipp der Energieagentur Oberschwaben und der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Ravensburg, 05. März 2026 Schimmel vorbeugen – einfache Tipps für den Alltag Mehrmals täglich richtig lüften Regelmäßiges Lüften bringt die feuchte Innenluft nach draußen und ist eine der effektivsten Maßnahmen gegen Schimmel. Besonders wichtig ist dies nach dem Duschen, Kochen oder Schlafen: Öffnen Sie mehrmals täglich die Fenster weit für kurze Zeit (Stoßlüf- ten) – in der Heizperiode reichen bereits 3–5 Minuten bei geöffnetem Fenster aus, in der Übergangszeit 5-10 Minuten und im Sommer darf es auch länger sein. Achten Sie auf Anzeichen hoher Luftfeuchte: Kondenswasser an Fens- terscheiben oder eine Luftfeuchte über 50 % sind Hinweise, sofort zu lüf- ten. Ein Thermo-Hygrometer hilft, Temperatur und Luftfeuchte zu kon- trollieren. Für noch mehr Tipps: Die Energieagentur Oberschwaben und die Ver- braucherzentrale Baden-Württemberg beraten Sie kostenlos und per- sönlich. Termine können direkt bei der Energieagentur Oberschwaben unter 0751 764 70 70 oder bei der Verbraucherzentrale Baden-Württem- berg unter 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.[mehr]

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                  Orientierungshilfe_zur_Beurteilung_von_Bau-Turbo-Vorhaben_April_2026.pdf

                  1 Orientierungshilfe zur Beurteilung von „Bau-Turbo“-Vorhaben (Stand April 2026) Die Gemeinde Baindt definiert für Bau-Turbo-Vorhaben klare Leitlinien und Kriterien, um Konsistenz, Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit bei Entscheidungen sicherzustellen. Jede Zustimmung im Einzelfall kann Präzedenzwirkung haben; vergleichbare zukünftige Vorhaben müssen daher stets konsistent geprüft werden. Bau-Turbo-Projekte müssen in die Gesamtstrategie der Gemeinde passen, bestehende Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan berücksichtigen und eine maßvolle, ortsverträgliche Nachverdichtung ermöglichen. Genehmigungen nach dem Bau-Turbo ersetzen keine Bebauungspläne und dürfen nicht über das hinausgehen, was planbar wäre. Vorgaben aus Fachgesetzen – wie Landesbauordnung, Immissionsschutz, Arten- und Umweltschutz sowie Hochwasser- und Denkmalschutz – bleiben unberührt, sodass ökologische Aspekte, Grünflächen, Baumbestand und Bodenschutz auch bei beschleunigten Verfahren berücksichtigt werden. Die Sonderregelungen gelten bis zum 31. Dezember 2030; danach fallen Projekte wieder unter das reguläre Bau- und Planungsrecht. Der Kriterienkatalog dient als lernendes Instrument zur Orientierung der Genehmigungspraxis und wird anhand praktischer Anwendungsfälle kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel ist es, dringend benötigten Wohnraum kurzfristig, städtebaulich verträglich, planbar und nachhaltig zu schaffen, die Innenentwicklung zu nutzen, die städtebauliche Qualität und Infrastruktur zu sichern und gleichzeitig die kommunale Planungshoheit langfristig zu wahren. Die Orientierungshilfe wird beim Vorliegen eines Bau-Turbo-Antrags im Einzelfall und für den betreffenden Bebauungsplan fortgeschrieben. 1. Kriterien für den beplanten Innenbereich (§§ 30, 31 BauGB) im Rahmen des „Bau-Turbos“ § 31 Abs. 3 BauGB setzt einen rechtskräftigen Bebauungsplan voraus, von dessen Festsetzungen befreit werden soll. Er ermöglicht erweiterte Befreiungen, auch wenn die Grundzüge der Planung berührt werden, sofern dadurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird und die städtebauliche Einfügung sowie die Grundzüge der Planung gewahrt bleiben. Ziel ist die Nachverdichtung. Im Rahmen des Bau-Turbos können Abweichungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans vereinfachter und mit geringerer Prüftiefe zugelassen werden, um Wohnraum zu schaffen oder 2 bestehende Gebäude zu modernisieren. Typische Abweichungen betreffen etwa Überschreitungen von Baugrenzen, Anhebung der Gebäudehöhe oder der Anzahl der Geschosse sowie die Erweiterung der Wohnfläche bei gleichbleibender Grundstruktur. Diese Orientierungshilfe gilt ausschließlich für Bebauungspläne, die vor dem Jahr 2000 rechtskräftig geworden sind. In diesen Plänen können folgende Festsetzungen geändert werden: - Eine Überschreitung der Baugrenze durch das Gebäude von bis zu 10 % ist zulässig. - Dachaufbauten sind bis zu maximal 70 % der Trauflänge zulässig. - Die Anzahl der festgesetzten Wohneinheiten kann erhöht werden. - In Mischgebieten ohne faktische Durchmischung von Wohnen und Gewerbe können zusätzliche Wohnungen zugelassen werden. Weitere Abweichungen von Festsetzungen sind im Einzelfall zu prüfen und gesondert zu beurteilen. Abweichungen können im Einzelfall oder für vergleichbare Vorhaben innerhalb des Bebauungsplangebiets erteilt werden, soweit sie mit nachbarlichen Interessen, öffentlichen Belangen und Anforderungen der Klimaanpassung (z. B. Starkregenrisiken) vereinbar sind. Die Einhaltung sonstiger rechtlicher Vorgaben – wie Landesbauordnung, Brandschutz, Abstandsflächen oder weiterer bauordnungsrechtlicher Regelungen – bleibt unberührt. Nicht zulässig sind Abweichungen, die eine wesentliche Planänderung umgehen oder eine Umweltprüfung erforderlich machen würden, da dadurch erhebliche Umweltauswirkungen entstehen könnten, die über eine einfache Befreiung nicht abgedeckt werden. Die Kriterien einzelner Bebauungspläne gelten ausschließlich für den jeweils betroffenen Plan und finden keine automatische Anwendung auf andere Bebauungsplangebiete. Diese Differenzierung wird klar kommuniziert, um unbegründeten Ansprüchen aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz entgegenzuwirken. 2. Kriterien für den unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) § 34 Abs. 3b BauGB erweitert im Rahmen des Bau-Turbos die Möglichkeiten, vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abzuweichen, um Wohnraum zu schaffen, wobei die städtebauliche Grundstruktur gewahrt bleibt. Dies gilt insbesondere bei Änderungen bestehender Gebäude. Für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) bietet der Bau-Turbo zusätzliche Flexibilität, z. B. für Aufstockungen, Nachverdichtungen und Wohnumnutzungen. Die Eigenart 3 der Umgebung bleibt Orientierung, wird aber zugunsten der Schaffung von Wohnraum pragmatisch ausgelegt. Voraussetzung ist, dass die städtebauliche Ordnung nicht gesprengt, das Ortsbild nicht erheblich beeinträchtigt, die Erschließung gesichert ist und Maß, Bauweise sowie räumliche Struktur angemessen eingehalten werden. § 34 Abs. 3a BauGB erlaubt Ersatzbauten, Erweiterungen und maßvolle Abweichungen vom Maß der baulichen Nutzung, soweit sie städtebaulich vertretbar sind. Bauvorhaben müssen räumlich zum Ortsteil passen; Grundstücke, die nicht mehr Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils sind und sich insbesondere nicht als Baulücke innerhalb einer bestehenden Bebauungsstruktur darstellen, sondern einen Abstand von mehr als 100 m zur nächstgelegenen vorhandenen Bebauung aufweisen, sind in der Regel nicht dem unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zuzuordnen. Für Vorhaben in § 34-Gebieten finden die grundlegenden Kriterien, die für Bebauungsplangebiete entwickelt wurden, grundsätzlich Anwendung (siehe Seite 2). Da es sich stets um Einzelfallentscheidungen handelt, sind die Kriterien im jeweiligen Vorhabenkontext zu prüfen und anzuwenden, soweit sie städtebaulich, nachbarverträglich und mit öffentlichen Belangen vereinbar sind. 3. Kriterien für den Außenbereich (§ 35 BauGB) § 246e BauGB stellt eine befristete Sonderregelung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus dar und ermöglicht ausnahmsweise Wohnbauvorhaben auch in Bereichen, die nach den allgemeinen Regelungen des BauGB – insbesondere nach § 35 BauGB – grundsätzlich von Bebauung freizuhalten sind. Der grundsätzlich schützende Charakter des Außenbereichs bleibt jedoch bestehen. Im Rahmen des Bau-Turbos werden Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich nicht zugelassen. 4. Verfahren und Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB Rolle der Gemeinde: § 36a BauGB stärkt die gemeindliche Planungshoheit im Rahmen des Bau-Turbos. Wohnbauvorhaben dürfen nur mit bindender Zustimmung der Gemeinde umgesetzt werden; ohne diese Zustimmung ist eine Genehmigung ausgeschlossen. Die Zustimmung wird erteilt, wenn das Vorhaben mit den städtebaulichen Zielen und der Ordnung der Gemeinde vereinbar ist. Im Unterschied zum Einvernehmen nach § 36 BauGB ist die Zustimmung nach § 36a rechtlich bindend und nicht ersetzbar. Fristen und Verfahrensablauf: Die Gemeinde entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Bauantrags. Erfolgt keine ausdrückliche Ablehnung, gilt die Zustimmung automatisch als erteilt (Zustimmungsfiktion). 4 Beteiligung von Gremien: Die Zustimmung liegt grundsätzlich beim Gemeinderat. Die Verwaltung prüft die Voraussetzungen, bereitet den Sachverhalt auf und legt einen Entscheidungsvorschlag vor. Der Beschluss soll öffentlich erfolgen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Dokumentation: Jede Ablehnung muss transparent und nachvollziehbar begründet werden. Die Gründe sind im Gemeinderatsprotokoll zu dokumentieren, insbesondere im Hinblick auf städtebauliche Ziele, Einfügung ins Ortsbild und städtebauliche Ordnung. Eine exakte Gleichbehandlung aller Bau-Turbo-Vorhaben ist aufgrund der unterschiedlichen Projekte, Rahmenbedingungen und Bebauungspläne nicht möglich. Für jeden Bebauungsplan werden die Kriterien individuell entwickelt. Gleichzeitig ist die Vorbildfunktion im jeweiligen Bereich zu beachten, da die Gemeinde durch vorangegangene Entscheidungen selbst bindend wirkt. Die Prüfung muss sowohl die konkreten Eigenschaften des Projekts als auch mögliche kumulative Effekte auf Infrastruktur, Umwelt, Grünflächen und das Ortsbild berücksichtigen. Die Orientierungshilfe zum Bau-Turbo dient als lernendes Instrument, das anhand praktischer Anwendungsfälle kontinuierlich weiterentwickelt wird. Sie soll sicherstellen, dass die kurzfristige Wohnraumschaffung städtebaulich verträglich, planbar und nachhaltig erfolgt und gleichzeitig die kommunale Planungshoheit langfristig gesichert bleibt.[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 24.04.2026
                    Verwaltungsgebühren_Gebührenverzeichnis_Jan_2026.pdf

                    Gebührenverzeichnis Gemeinde Baindt Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 20.01.2026 Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über der Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1.1 unter anderem (je Zeiteinheit von 15 Minuten): Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung) - bei Unzuständigkeit gebührenfrei Zurücknahme eines Antrags Auskünfte insbesondere aus Akten, Büchern und dem Archiv oder Einsichtnahme in solche (mündliche Auskünfte sind gebührenfrei) Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 19,00 € / ZE 1.2 PartyPass - Abwicklung und Rückgabe 20,00 € 2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen 2.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften gem. Nr. 25101 GNotKG 2.2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen unter anderem: Amtliche Beglaubigung / Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung sw (je Seite) 2,00 € o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung in Farbe (je Seite) 3,00 € 2.3 Auskunft über die Steuer-ID 5,00 € 2.4 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 37,00 € 2.5 Bescheinigung über gezahlte Gebühren 20,00 € 2.6 Unbeglaubigter Grundbuchauszug gem. Nr. 17000 GNotKG 3 Fotokopien und Ausdrucke 3.1 Fotokopien, Ausdrucke (Scannen, Mailen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. 3.1.1 Fotokopien Bei einem Format bis zu DIN A 4 je Seite Bei einem größeren Format je Seite sw 1,00 € Farbe 2,00 € A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € 3.1.2 Falten der Pläne (A2/A1/A0) 9,00 € 3.1.3 Plan gescannt und auf Cloud bzw. E-Mail Versand A2/A1/A0:9,00 € A4/A3: 2,50 € 4 Melderecht 4.1 Auskünfte aus dem Melderegister 4.1.1 einfache Auskunft (§ 44 Abs. 1 BMG) 12,00 € 4.1.2 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal (§ 49Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 BW AGBMG) ***Die Gebühren werden direkt über Rathaus online erhoben*** 6,00 € 4.1.3 erweiterte Auskunft (§ 45 Abs. 1 BMG) 16,00 € 4.1.4 Gruppenauskunft an Parteien gem. § 50 Abs. 1 BMG (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 40,00 € 4.2 schriftliche Meldebescheinigung 4.2.1 einfach (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BMG) 10,00 € 4.2.2 erweitert (§ 18 Abs. 2 BMG) 12,00 € 4.2.3 in fremder Sprache 20,00 € 4.3 Lebensbescheinigung für private oder gesetzliche Renten- und Pensionszwecke 10,00 € 5 Fischereischeine Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben. 5.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§§ 31,32 FischG) 5.1.1 Jahresfischereischein 12,00 € 5.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit 5 / 10 Jahre 40,00 € 5.1.3 Jugendfischereischein 10,00 € 5.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (§§ 35, 36 FischG) (die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten) 12,00 € 6 Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 6.1 bei Sachen bis zu 50 € Wert 2,50 € 6.2 bei Sachen über 50 € Wert 10,00 € Bei Fahrrädern und Schlüssel für Schließanlagen, Eingangstüren und Kraftfahrzeuge wird unabhängig vom Wert die Gebühr nach Nr. 6.2 erhoben. 7 Bestattungsrecht 7.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 24,00 € 7.2 Ausstellung einer Urnenanforderung 20,00 € 7.3 Anordnung der Bestattung (je ZE 15 Min.) (§ 31 BestattG) 20,00 € / ZE 7.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 20,00 € 8 Personenstandswesen öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren 42,00 € / Person 9 Gewerbe- und Gaststättenrecht 9.1 Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO) 9.1.1 Gewerbeanmeldung 15,00 € 9.1.2 Gewerbeabmeldung 15,00 € 9.1.3 Gewerbeummeldung 15,00 € 9.1.4 Zweitschriften An-/Um-/Abmeldung 5,00 € 9.2 Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§15 Abs. 1 GewO) 7,00 € 9.3 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister 9.3.1 einfache Auskunft 12,00 € 9.3.2 erweiterte Auskunft 16,00 € 9.4 Spiele unter anderem: Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 650,00 € 9.5 Gestattungen (§ 12 GstG) 9.5.1 Sperrzeitverkürzung 24,00 € 10 Baurecht 10.1 Erklärung der Gemeinde über möglicherweise bestehende Beitragspflicht 47,00 € 10.2 Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster 25,00 € 11 Umweltinformationen Zurverfügungstellung von Umweltinformationen nach UVwG (einschließlich Vorbereitungsarbeiten) durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Weg 20,00 € / ZE max. 500,00 € 12 Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Bei Kosten von über 200 € ist der Antragsteller vorab gebührenfrei zu informieren, damit dieser ggf. die Weiterverfolgung des Antrags erklärt. 20,00 € / ZE max. 500,00 € 13 Polizei- und Ordnungsrecht 13.1 Allgemeine öffentliche Leistung im Polizei- und Ordnungsrecht unter anderem: Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten Erteilung von Auflagen bei Prüfung von polizeirechtlich relevanten Veranstaltungen Ausnahmen vom Schutz der öffentlichen Sicherheit gegen umweltschädliches Verhalten Entfernung, Verwahrung und Verwaltung von Fahrzeugen, die nicht ordnungsgemäß aufgestellt, insbesondere abgemeldet sind Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz 20,00 € / ZE 13.2 Straßenrechtliche Sondernutzung Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeindegebrauch hinaus 20,00 € / ZE 13.3 Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung 35,00 € 14 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, den 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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